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Ortsbeirat 8

Heddernheim | Niederursel | Nordweststadt

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

Verkehrssicherheit erhöhen: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Heilmannstraße/Oberfeldstraße

07.11.2024 | Aktualisiert am: 13.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6128 entstanden aus Vorlage: OF 481/8 vom 21.10.2024 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Heilmannstraße/Oberfeldstraße Der Magistrat wird gebeten, einen Verkehrsspiegel an den vorhandenen Schildermast Heilmannstraße/Oberfeldstraße (Höhe Hausnummer 29) zu montieren. Begründung: Bei einer Quartiersbegehung von Ortsbeiratsmitgliedern wurde von Anwohnern beklagt, dass ein Verkehrsspiegel an der o. a. Örtlichkeit nachvollziehbar dringend benötigt werde. Fahrzeuge, die aus der Oberfeldstraße in Richtung Dietrichstraße einfahren, tasten sich aufgrund zulässig geparkter Fahrzeuge langsam in den Kreuzungsbereich hinein, da der Blick in die Kreuzung nur sehr kurz ist. Aufgrund des sehr engen Straßenraums (u. a. schmaler Gehweg) ist dies aber nicht unproblematisch möglich. Das Fahrzeug ragt unweigerlich zu weit in den Querverkehr. Ein Verkehrsspiegel an dieser Stelle würde die Situation deutlich entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

NIDA-Ausstellungsraum im Nordwestzentrum ausstatten

07.11.2024 | Aktualisiert am: 13.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6129 entstanden aus Vorlage: OF 486/8 vom 14.09.2024 Betreff: NIDA-Ausstellungsraum im Nordwestzentrum ausstatten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bis zur Realisierung der Dependance des Archäologischen Museums in der Römerstadt im Nordwestzentrum ein Schauraum für die Darstellung und Präsentation der Stadt NIDA angemietet und ausgestattet werden kann. Der Schauraum soll in Mittellage des Zentrums sein, sodass er von möglichst vielen Besucher:innen des Zentrums passiert wird und ein unübersehbarer Blickfang ist. Von der gesamten Stadt NIDA mit ihrer imponierenden Stadtmauer soll eine große grafische oder modellierte Draufsicht zu sehen sein, mit allen Gebäuden und Plätzen, soweit ihre städtebauliche Struktur heute bekannt ist bzw. ergänzt werden kann. Weiterhin soll eine Auswahl an Fotografien historischer Artefakte gezeigt werden, die während der Ausgrabungsphasen seit dem 19. Jahrhundert vorliegen, insbesondere auch diejenigen, die aus der Bauzeit der Ernst-May-Siedlungen und der Bauzeit der Nordweststadt stammen und die die noch im Boden stehenden Kult-, Tempel-, öffentlichen und privaten Gebäudereste zeigen. Außerdem soll eine Schrifttafel Auskunft über die Bedeutung und Geschichte von NIDA bis ins 21. Jahrhundert geben. Das Konzept der Ausstellung und die didaktische Vermittlung sollen dem Ortsbeirat baldmöglichst vorgestellt werden. Begründung: Nach Kenntnis des Ortsbeirates ist die letzte Ausgrabungsfläche der römischen Stadt für die Bebauung mit Wohnblocks freigegeben. Im Vorderhaus soll mit Fertigstellung ein Ausstellungsraum eingerichtet werden. Da die Fertigstellung noch einige Jahre dauern wird, soll die Bevölkerung des Ortsbezirks einerseits über das Vorhaben informiert bleiben, andererseits zum Besuch der Ausstellungsstücke motiviert werden. Da die soziale Zusammensetzung im Frankfurter Nordwesten große Unterschiede zur Innenstadt aufweist, ist nicht davon auszugehen, dass viele Menschen den Weg ins Archäologische Museum finden, viel erfolgversprechender für eine Teilhabe ist es, die archäologischen Entdeckungen zu ihnen in den Frankfurter Nordwesten zu bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

Hochwasserschutz: Baustellenmaterial, Holz und Abfall nicht an Fließgewässern lagern

07.11.2024 | Aktualisiert am: 13.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6125 entstanden aus Vorlage: OF 477/8 vom 21.10.2024 Betreff: Hochwasserschutz: Baustellenmaterial, Holz und Abfall nicht an Fließgewässern lagern Der Magistrat wird gebeten, im Interesse des Hochwasserschutzes 1. Anliegergrundstücke entlang des Urselbachs und des Steinbachs verstärkt auf fehlerhafte Lagerung von Holz, Kompost, Abfall und sonstigen potenziellen Abflusshindernissen in Hochwassergefahrensituationen zu kontrollieren und die Eigentümer über die nötigen Gewässerschutzabstände - auch bei kurzzeitigen Lagerungen - zu informieren; ggf. ist ein Bußgeld zu verhängen; 2. Bauherrschaften - sofern noch nicht gängige Praxis - zukünftig Auflagen zu erteilen, entlang bzw. am Ufer der o. g. Fließgewässer keinen Bauschutt, keine Baustoffe und auch keine sonstigen Baustellenmaterialien zu lagern; 3. dafür Sorge zu tragen, dass Treibgut in den Fließgewässern (z. B. umgestürzte Bäume) zügig entfernt wird. Begründung: Die zurückliegenden Starkregen- und Hochwasserereignisse und besonders das Mai-Hochwasser 2024 haben gerade im Bereich des Urselbachs gezeigt, dass bei Hochwasser am Ufer, an Böschungen und Gewässerrandstreifen gelagertes Holz, Grünschnitt, Bauschutt oder auch Arbeitsgeräte und Baustoffe aller Art von dem sturzflutartigen Durchfluss mitgerissen werden. Anschließend verstopfen die Bachdurchlässe, zum Beispiel an den Brücken, was zu Aufstauungen und Überläufen in die Grundstücke und Häuser führen kann. Es kommt zudem zu Gewässerverunreinigungen. Unerfreulich ist auch, wenn den Ämtern gemeldetes Treibgut in den Fließgewässern nicht entfernt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

Bessere und günstigere Grünschnittverwertung aus Kleingartenanlagen

07.11.2024 | Aktualisiert am: 15.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6126 entstanden aus Vorlage: OF 479/8 vom 21.10.2024 Betreff: Bessere und günstigere Grünschnittverwertung aus Kleingartenanlagen Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES)/Rhein-Main Biokompost GmbH ( RMB) ein Konzept zur Abholung und/oder Verwertung des Grünschnitts aus Kleingartenanlagen im Ortsbezirk 8 zu erarbeiten. Ziel soll es sein, dass der in den Anlagen anfallende Grünschnitt kostenlos oder zumindest merklich preiswerter der Verwertung zugeführt werden kann. Dies könnte u. a. durch die kostenlose Abgabe bei der RMB durch einen beauftragten Entsorgungsbetrieb erfolgen und zusätzlich - bei Anschluss an die Abfallentsorgung - durch die Bereitstellung von deutlich mehr oder eine wesentlich größere Biotonne (bspw. eine 2,5-Quadratmeter-Tonne) für die vierzehntägige Leerung, sofern das seitens der jeweiligen Anlage gewünscht wird. Begründung: Der im Haushalt anfallende Bioreststoff, aber auch der dort anfallende Grünschnitt, sofern man einen Hausgarten zur Verfügung hat, können kostenlos über die Biotonne abgegeben werden. Der in Kleingärten anfallende Grünschnitt, sofern er dort gesammelt und in größeren Mengen abgegeben werden soll, kann jedoch nur kostenpflichtig bei der RMB angeliefert werden. Gerade in den Saisonzeiten Frühjahr und Herbst übersteigt der in kurzer Zeit anfallende Grünschnitt deutlich die Menge, welche man in die heimische Biotonne einbringen kann. Zwar wird auch einiges an Material im eigenen Kompost verwertet, aber in der Realität fällt mehr an, als man selbst dort verwerten kann, insbesondere dickere Äste oder Grünschnitt, der nur in einer industriellen Anlage problemlos verwertet werden kann. Komposte im Garten eigenen sich überwiegend für die Zeit dazwischen. Sofern die Kleingartenanlage an die Abfallentsorgung angeschlossen ist, reicht die Kapazität der derzeit bereitgestellten Biotonne (maximal 240 Liter) für die regelmäßige Pflege der Gemeinschaftsanlagen auch bei kurzfristiger Lagerung bis zur nächsten Leerung nicht aus und sollte dringend erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 69

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

Rekultivierung: Die Baum-/Sträucher-Ecke entlang der U-BahnGleise zu einem „Tiny Forest“ für Niederursel/Heddernheim kultivieren

07.11.2024 | Aktualisiert am: 13.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6130 entstanden aus Vorlage: OF 487/8 vom 21.09.2024 Betreff: Rekultivierung: Die Baum-/Sträucher-Ecke entlang der U-Bahn-Gleise zu einem "Tiny Forest" für Niederursel/Heddernheim kultivieren Der Magistrat wird aufgefordert, den naturwüchsigen Pflanzenbestand neben den U-Bahn-Gleisen der U3 auf zehn Meter Breite zu erweitern und zu verlängern. Auf dem erweiterten Streifen sollen pro Quadratmeter mindestens drei verschiedene Baum-Sträucher-Setzlinge eingepflanzt werden. Die bereits bewachsene Fläche soll ebenso verdichtet werden und von Dorngehölzen befreit werden. Angestrebt wird zwischen dem eingezäunten Bolzplatz unter der Rosa-Luxemburg-Brücke und der Haltestelle "Wiesenau" die Bedingungen für einen "Tiny Forest" herzustellen. Begründung: Der kleine verdichtete Wald soll an dieser Stelle die Aufnahme von Feinstaub, Ruß und Stickstoff der Rosa-Luxemburg-Straße, der Marie-Curie-Straße und des MHKW Nordweststadt ermöglichen, das Regenwasser der angrenzenden Wiesen aufnehmen und speichern und die Luftqualität in den nahen Wohnquartieren durch Abgabe von Sauerstoff verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8

Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70

23.10.2024 | Aktualisiert am: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2024, OF 474/8 Betreff: Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70 Vorgang: B 209/24; Beschl. d. OBR 8, § 4936/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, Nach wie vor hält der Ortsbeirat die Planung des Eigenbetriebs Kita Frankfurt, im Martin-Luther-King-Park eine Fläche vorübergehend für ein Interimsgebäude des KiZ 70 nutzen zu wollen, für unglücklich. Der Park ist die zentrale Grünfläche für Freizeitnutzungen und Naherholung in der Nordweststadt. Der Ortsbeirat nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die von ihm dem Magistrat vorgeschlagenen Ausweichquartiere im Gerhart-Hauptmann-Ring aus technischen und räumlichen Gründen nicht realisierbar sind. Er stimmt daher einer zeitlich limitierten Nutzung des Parks unter folgenden Maßgaben zu: 1. Die benötigte bauliche Anlage für das KiZ im Martin-Luther-King-Park auf dem Flurstück 148/33 gemäß Planungspräsentation des Amtes 48.13 vom 16.09.2024 S. 14 wird mit vollständigem Erhalt des dortigen Baumbestandes errichtet. Die im Frankfurter Baumkataster mit den Nummern 1052, 1054, 1059, 1078, 1084-1085, 1094, 1106, 1133, 1164-1189 im Bereich der vorgesehenen Containeranlage verzeichneten Bäume sind somit zu erhalten. Über unvermeidliche Fällungen in Einzelfällen wird der Ortsbeirat vor Durchführung der Maßnahme informiert, und eine Ersatzpflanzung im Martin-Luther-King-Park wird in die Wege geleitet. Die Kosten trägt der Verursacher der Baumaßnahme. 2. Die Baugenehmigung erhält eine Auflage, die Containeranlage nach Umzug des KiZ 70 in seinen Neubau umgehend, das heißt innerhalb von 3 Monaten nach Betriebsschluss, zurückzubauen. Folgenutzungen für weitere Provisorien sind nicht möglich. 3. Die Bauzeit ist einzuhalten: Das Interimsgebäude ist mit Abschluss seiner baulichen Errichtung umgehend vom KiZ 70 zu nutzen. Keinesfalls darf die provisorische Anlage errichtet werden und ein Umzug des KiZ 70 verzögert sich dann, so dass z.B. monatelang Leerstand besteht. Die Planung des Interims ist auf die Neubauplanung für das Grundstück Gerhart-Hauptmann-Ring 27 entsprechend abzustimmen. 4. Damit die Herrichtung der Infrastruktur zum Betrieb der Kita nicht umsonst gewesen ist, werden nach dem Abbau des Provisoriums die vorhandenen Anschlüsse (Strom, Wasser, Abwasser, Kanal) zur Errichtung einer von den Parknutzern dringend erwarteten WC-Anlage verwendet, die im Rahmen der Planungen des Toilettenkonzepts vom Ortsbeirat vorgeschlagen wurde (OA 347 v. 23.03.2023). Das WC-Gebäude soll am Parkrand in Höhe der Senioren-Fitness-Anlage nach dem Vorbild der neuen hochwertigen Anlage im Bethmannpark entstehen (Dachbegrünung und Pergola mit Rankgewächsen, ein mit Platten belegter Bereich um das Gebäude durchbrochen von Beeten und Hecken). Die WC-Anlage soll bei der Ausführung des Toilettenkonzepts vorgezogen werden. 5. Der Magistrat prüft zudem für die Zeit nach dem Kita-Provisorium die Herrichtung einer Fläche an Ort und Stelle, die den Betrieb eines Pop-Up-Cafés in den Sommermonaten ermöglicht. 6. Im Hinblick auf Abriß und Neubau im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 sorgt der Magistrat zusammen mit der ABG Frankfurt Holding GmbH für einen möglichst reibungslosen Ablauf der geplanten Bauzeit von 21 Monaten inkl. Abriss des Altbaus. 7. Bei dem geplanten Neubau des KiZ 70 mit Wohnungen in zwei Obergeschossen handelt es sich um eine Nachverdichtungsmaßnahme: Vor dem Beginn der Bauarbeiten und somit noch vor dem Abriß des Bestandsgebäudes werden vom Magistrat alle möglichen, auch rechtlichen Schwierigkeiten geklärt, insbesondere nachbarrechtliche Fragen. 8. Im Zeitraum von Abriss und Neubau des KiZ 70 informiert der Magistrat bzw. die Bauherrschaft rechtzeitig die Nachbarn in den angrenzenden Ein- und Mehrfamilienhäusern über Ablauf und Zeitplan der Maßnahme. 9. Vor Beginn der Baustelle im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 und im Martin-Luther-King-Park werden den Anwohnern sowie dem Ortsbeirat die Planungen für Baustraßen/-wege zur An- und Abfahrt von Baugeräten und Material zur Verfügung gestellt. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 8

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 8

Wendehämmer besser gegen Falschparker sichern

22.10.2024 | Aktualisiert am: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 482/8 Betreff: Wendehämmer besser gegen Falschparker sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die Wendehämmer des Weißkirchener Weges und des Gerhart Hauptmann Rings gegen falsch parkende Fahrzeuge abzusichern. Insbesondere die Fußgängerwege, die als Rettungswege für Krankenwagen und Feuerwehr von diesen Wendehämmern abgehen sind häufig trotz angebrachter Schilder, die das Parken verbieten, durch Autos zugeparkt. In den kleinen Wendehämmern, die den Paul Kornfeldweg andienen, hat die Müllabfuhr laut Aussagen von Anwohnern zudem Schwierigkeiten, die Mülltonen zu leeren, da eine Andienung zu manche Zeiten wegen zugeparkter Wege nicht möglich ist. Begründung: Die Argumentation des Magistrates ist dem Antragsteller bekannt, "der mündige Bürger" beachtet aufgestellte Verbotsschilder. Leider ist jedoch zunehmend festzustellen, dass "der mündige Bürger" mangels entsprechender Sanktionen durch die Ordnungsbehörden Verbotsschilder ungestraft ignoriert. Eine teilweise Abhilfe könnte geschaffen werden, wenn die von den Wendehämmern abgehende großen (Rettungs-) Fußwege beispielsweise durch offizielle Feuerwehrzufahrtsschilder (Verkehrszeichen 283) zusätzlich abgesichert werden. Dies ist nicht flächendeckend der Fall. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8

Bessere und günstigere Grünschnittverwertung aus Kleingartenanlagen

21.10.2024 | Aktualisiert am: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 479/8 Betreff: Bessere und günstigere Grünschnittverwertung aus Kleingartenanlagen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der FES/RMB, ein Konzept zur Abholung und/oder Verwertung des Grünschnitts aus Kleingartenanlagen im Ortsbezirk 8 zu erarbeiten. Ziel soll es sein, dass der in den hiesigen Anlagen anfallende Grünschnitt kostenlos oder zumindest merklich preiswerter der Verwertung zugeführt werden kann. Dies könnte u.a. durch die kostenlose Abgabe bei der RMB durch einen beauftragten Entsorgungsbetrieb erfolgen und zusätzlich -bei Anschluss an die Abfallentsorgung- durch die Bereitstellung von deutlich mehr oder eine wesentlich größere Biotonne (bspw. eine 2,5m2-Tonne) für die 14tägige Leerung, sofern das seitens der jeweiligen Anlage gewünscht wird. Begründung: Der im Haushalt anfallende Bioreststoff, aber auch der dort anfallende Grünschnitt, sofern man einen Hausgarten zur Verfügung hat, können kostenlos über die Biotonne abgegeben werden. Der in Kleingärten anfallende Grünschnitt, sofern er dort gesammelt und in größeren Mengen abgegeben werden soll, kann jedoch nur kostenpflichtig bei der RMB angeliefert werden. Gerade in den Saisonzeiten Frühjahr und Herbst übersteigt der in kurzer Zeit anfallende Grünschnitt deutlich die Menge, welche man in die heimische Biotonne einbringen kann. Zwar wird auch einiges an Material im eigenen Kompost verwertet, aber in der Realität fällt mehr an, als man selber dort verwerten kann. Insbesondere dickere Äste, oder Grünschnitt, der nur in einer industriellen Anlage problemlos verwertet werden kann. Komposte im Garten eigenen sich überwiegend für die Zeit dazwischen. Sofern die Kleingartenanlage an die Abfallentsorgung angeschlossen ist, reicht die Kapazität der derzeit bereitgestellten Biotonne (max. 240 Liter) für die regelmäßige Pflege der Gemeinschaftsanlagen auch bei kurzfristiger Lagerung bis zur nächsten Leerung nicht aus und sollte dringend erhöht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Die Anwohner in der Straße Kaltmühle müssen dringend vor Starkregenereignissen geschützt werden

21.10.2024 | Aktualisiert am: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 478/8 Betreff: Die Anwohner in der Straße Kaltmühle müssen dringend vor Starkregenereignissen geschützt werden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragestellungen betreffend der Straße Kaltmühle gebeten: 1. Welche Maßnahmen werden eingeleitet, damit eine weitere Überschwemmung der Anwohnergrundstücke wie zuletzt im Mai 2024 verhindert werden kann? 2. Wie kann das Urselbachbett ertüchtigt werden, damit die Anlieger nicht bei jedem Starkregenereignis Angst haben müssen, dass das Wasser über die Ufer tritt und sich als reißender Fluss über ihre Grundstücke ergießt? 3. Welche Maßnahmen können eingeleitet werden, damit hoch gewachsene Bäume und Sträucher nicht auf die Häuser fallen, weil sie aufgrund der Starkregenereignisse ihre Standfestigkeit verlieren, bzw. bereits heute nicht mehr standsicher sind? 4. Welche baulichen Maßnahmen können eingeleitet werden, damit das Wasser bei Starkregenereignissen nicht zusätzlich über die Zugangsstraße Kaltmühle in die Grundstücke fließt? Quelle: Private Fotos Begründung: Für die Anwohner in der Straße Kaltmühle besteht dringender Handlungsbedarf. Bei dem nächsten Starkregenereignis ist bereits damit zu rechnen, dass sich Gehölze lösen und auf die Gebäude fallen oder Menschen auf Grund der reißenden Gewässer in Gefahr geraten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8

Umbenennung einer Straße im Neubaugebiet Sandelmühle in „AnnaLandsbergStraße“

21.10.2024 | Aktualisiert am: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 472/8 Betreff: Umbenennung einer Straße im Neubaugebiet Sandelmühle in "Anna-Landsberg-Straße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Straße "Am Heddernheier Gaswerk" im Neubaugebiet An der Sandelmühle in "Anna Landsberg Straße" umzubenennen. Begründung: Anna Landsberg war Ehegattin des Generaldirektors der "Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutschen Kabelwerk AG", Heinrich Landsberg. Aufgrund ihrer Verdienste in der freien Wohlfahrtspflege ergab die städtische Biografieprüfung, dass eine Namensvergabe in "Anna-Landsberg-Straße aus historischer Sicht befürwortet wird (der vollständige Bericht liegt dem Ortsbeirat 8 vor). Der im Institut für Stadtgeschichte archivierten Schulamtsakte "Kleinkinderschulwesen. Kindergarten 32 früher Anna Landsbergheim" ist zu entnehmen, dass Anna Landsberg in den frühen 20er Jahren die "Freie Arbeitsgemeinschaft für private Jugendpflege und Jugendfürsorge" (mit-)geleitet hat. Ab 1921 übernahm die Arbeitsgemeinschaft den bis dahin vom "Verein Kinderschutz und Jugendhilfe" betriebenen und im evangelischen Gemeindehaus untergebrachten Kindergarten und Hort in Heddernheim. Als die infolge des weitgehend über Anleihen finanzierten Ersten Weltkriegs eingetretene Geldentwertung ab dem Jahreswechsel 1922/23 immer bedrohlichere Formen annahm, konnte sich der Kindergarten und Hort auch dank der Spenden der Heddernheimer Kupferwerke über Wasser halten. Nachdem die evangelische Kirchengemeinde im Frühjahr 1924 Eigenbedarf angemeldet hatte, wendete sich die Arbeitsgemeinschaft erfolgreich mit der Bitte an den Frankfurter Magistrat, dass dem Heddernheimer Kindergarten und Hort Räume im dortigen "Stift" zur Verfügung gestellt werden. Das gedruckte Programm für die Einweihungsfeier des Kindergartens und Horts am 18. Oktober 1924 im "Heddernheimer Stift (Alt-Heddernheim Nr. 31)" haben für die Arbeitsgemeinschaft Anna Landsberg und der Schulrektor August Jaspert unterzeichnet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.08.2024, OF 471/8 Beratung im Ortsbeirat: 8

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8

Straßenbenennungen in Heddernheim bzw. im Mertonviertel

21.10.2024 | Aktualisiert am: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 473/8 Betreff: Straßenbenennungen in Heddernheim bzw. im Mertonviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Beschluss des Ortsbeirates § 3367 vom 29.11.2018 wird aufgehoben. 2. Die im amtlichen Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt als Nr. 3755 verzeichnete Straße "Am Heddernheimer Gaswerk" im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" wird in "Gebrüder-Heitefuß-Straße" umbenannt. 3. Der Name des Ehepaars Anna und Heinrich Landsberg wird in das Verzeichnis der vorgeschlagenen Straßennamen aufgenommen mit der Auflage, eine Straße, einen Platz oder eine Grünanlage in dem zukünftigen Wohnquartier "Mertonviertel/Nördlich Lurgiallee" (Bebauungsplan Nr. 922) entsprechend zu benennen (z.B. "Anna- und Heinrich Landsberg-Platz"). Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat hierzu rechtzeitig einen Vorschlag zuzuleiten. Begründung: Eine voraussichtliche Mehrheit im Ortsbeirat möchte den 2018 mit einstimmigem Beschluss festgelegten Straßennamen "Am Heddernheimer Gaswerk" ändern. Dieser sollte an das erste Frankfurter Gaswerk zur Energieversorgung weiter Teil der Stadt erinnern, das 1904 anstelle der Ende des 19. Jahrhunderts geschlossenen "Sandelmühle" errichtet worden war. Das Neubaugebiet "An der Sandelmühle" befindet sich recht genau dort, wo das bis zum Abbruch in den 1960er Jahren weithin sichtbare und auf zeitgenössischen Heddernheim-Ansichtskarten gerne gezeigte Gasometer stand. Ist die Umbenennung unvermeidlich, erscheint es zweckmäßig, aus Orientierungsgründen erneut einen ortsüblichen Straßennamen im Zusammenhang mit der Heddernheimer Industriegeschichte zu wählen. Zugleich bietet sich mit der aktuellen Debatte die Chance, im Vorgriff auf das zukünftige Wohngebiet "Nördlich Lurgiallee" erste Ideen für Straßenbenennungen dem Magistrat vorzutragen. Die Gebrüder Conrad (1786-1838) und Friedrich Heitefuß (1788-1853) zählen zu den Pionieren der Industrialisierung im Taunusvorland (vgl. Pülm, 1996, S. 72-79; Schneider, 2024, S. 351-359). Sie stammten ursprünglich aus dem Harz. Conrad erlangte 1811 das Frankfurter Bürgerrecht und gehörte seit 1831 auch der Gesetzgebenden Versammlung der Freien Stadt an (Lengemann 1996, S. 172f). Auch Friedrich muss ein geachteter Frankfurter Bürger gewesen sein, denn er war u.a. Senior der Verwaltungskommission der städtischen "Hülfs-Kasse" (Frankfurter Staatshandbuch 1853, S. 109). In der im frühen 19. Jahrhundert üblichen Weise verband die Familie ihr Handelsgeschäft für Metall- und Bergbauprodukte mit eigener industrieller Betätigung. So verkaufte sie auch alle Arten von gehämmertem Kupfer aus ihren Betrieben in den damals nassauischen Gemeinden Oberursel und Heddernheim. Das Kupfer stammte hauptsächlich aus den hessischen Gruben von Richelsdorf bei Sontra und aus den Hütten von Thalitter in der Nähe des Edersees. Spezialisiert waren die Gebrüder Heitefuß u.a. auf die Herstellung von Schrötlingen für Kupfermünzen, die sie in viele Staaten des Deutschen Bundes lieferten. Mit Beginn des Eisenbahnzeitalters kam das Geschäft mit kupfernen Feuerbüchsen für Lokomotivfabriken hinzu. In Heddernheim verfügten sie mit den zwei benachbarten Wasserkraftanlagen der "Kaltemühle" (ab 1829) und der "Sandelmühle" (vermutlich ab 1841) über sehr gute Bedingungen für die Produktion, in der 1844 insgesamt 36 Arbeiter tätig waren. Die zum Areal der Mühlen gehörenden Äcker und Wiesen wurden landwirtschaftlich genutzt, u.a. für den häuslichen Bedarf der Inhaber- und Arbeiterfamilien. Ein Kupfer-, Walz- und Hammerwerk sowie eine Messinggießerei, eine Münzschneidemaschine, eine hydraulische Presse zur Fabrikation von Bleirohren und eine "Pappendeckel-Fabrik" für Kartonage und Dachpappen standen 1853 in der Genehmigung des herzoglich-nassauischen Kreisamtes zum "Fortbetrieb" des Kupferhammers, den die Familie F. A. Hesse Söhne aus Olpe/Westfalen zuvor für 42.000 Goldgulden von den Erben der Gebrüder Heitefuß erworben hatte. Aus diesem Grundstock wurden in den folgenden Jahrzehnten die "Heddernheimer Kupferwerke" ausgebaut. Die Papierproduktion an der Sandelmühle hingegen übernahm die Firma Hänlein. Nach einem Umbau fertigte sie auch "Schwärze" zur Herstellung von Kunstdrucken und Banknoten, die für ihre Qualität 1855 auf der Pariser Weltausstellung einen Preis erhielt. Zu Heinrich Landsberg (1860-1941) vermerkt das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA) in Darmstadt in einer Übersicht zum Bestand 182 "Heddernheimer Kupferwerke": "Unter der Leitung der neuen Direktoren Heinrich Landsberg und Hubert Hesse jr. wurden seit 1901 die Werksanlagen umgebaut: Eine neu errichtete Kraftzentrale ersetzte die zahlreichen Dampfmaschinen, das Warmwalzwerk wurde durch ein Plattenwalzwerk modernisiert sowie eine neue Kaltwalzenstraße, eine Blockwalzenstraße, eine Rohrzieherei sowie ein Bandwalzwerk errichtet. Parallel dazu wurde auch die technische und kaufmännische Organisation neu gestaltet. Nachdem das Unternehmen 1905 die Aktienmehrheit an der Süddeutschen Metall-Industrie GmbH in Nürnberg erworben hatte, fusionierte es im Jahr 1909 mit den Süddeutschen Kabelwerken in Mannheim mit Werken in Mannheim-Industriehafen und Mannheim Neckarau zur "Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutschen Kabelwerke AG"." Es erscheint zweifellos, dass die Kupferwerke unter der Direktion von Heinrich Landsberg einen wichtigen Aufschwung nahmen und die Grundlagen geschaffen wurden für den späteren Großbetrieb, der ab 1930 Teil der Vereinigten Deutschen Metallwerke AG (VDM) war. Im Frankfurter "Buch der Stadt" von 1927, das Landsberg mit einer Fotographie als "Generaldirektor a.D." vorstellt, sind Ämter aufgezählt, die er zu diesem Zeitpunkt noch ausübte: "Mitglied des Geschäftsführer-Kollegiums der Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutsche Kabelwerke G.m.b.H., Mitglied des Präsidiums des Verbandes Mitteldeutscher Industrieller e.V. Sitz Frankfurt a. M., Mitglied des Hauptausschusses des Reichsverbandes der deutschen Industrie." (a.a.O., S. 296). Aus der Stellungnahme des Instituts für Stadtgeschichte an das Stadtvermessungsamt vom 10.09.2024 geht hervor, dass Heinrich Landsberg als Opfer der NS-Rassengesetze angesehen werden muss. Im HWA gibt es zudem eine Akte (Best. 118 Nr. 1490), die belegt, dass die VDM Landsbergs Pension kürzte und ihn "aufgrund seiner jüdischen Herkunft" noch wenige Wochen vor seinem Tode aus seiner Wohnung im Stadtteil Bockenheim drängen wollte. Die Ehefrau von Heinrich Landsberg, Anna Landsberg geb. Reiss (1868-1925), erwarb sich der o.a. Stellungnahme des ISG zufolge in Frankfurt hohe Verdienste um die freie Wohlfahrtspflege. Mit weiteren Mitstreiterinnen gründete sie 1905 das "Wöchnerinnen- und Säuglingsheim Battonnstraße" und leitete den Trägerverein als 1. Vorsitzende bis zu ihrem frühen Lebensende. Zusätzlich stand sie an der Spitze der "Freien Arbeitsgemeinschaft für private Jugendpflege und Jugendfürsorge", die 1921 den bis dahin vom "Verein Kinderschutz und Jugendhilfe" unterhaltenen Kindergarten und Hort im Heddernheimer evangelischen Gemeindehaus von St. Thomas übernahm. Die Kindertageseinrichtung überstand die Inflation 1923 vor allem durch Spenden aus den Heddernheimer Kupferwerken. Wegen Eigenbedarfs der Kirchengemeinde musste die Einrichtung 1924 dennoch verlegt werden, und es gelang der Arbeitsgemeinschaft, dafür die heute noch als Kinderhort genutzten Räume im Heddernheimer Schloss von der Stadt zu erhalten. Die Einrichtung ist zu einem leider unbekannten Zeitpunkt, aber sehr wahrscheinlich recht bald nach dem Tode der engagierten Frau, als "Anna-Landsberg-Heim" benannt worden. Sehr bemerkenswert ist überdies, dass Anna Landsberg 1919 mit der Einführung des Frauenwahlrechts als eine von elf Frauen in die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung gewählt wurde. Sie gehörte der rechtsliberalen Deutschen Volkspartei (DVP) an und wurde bei den Kommunalwahlen 1924 wiedergewählt. Die Benennung der Erschließungsstraße im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" nach den an Ort und Stelle einst tätigen Gebrüdern Heitefuß ist aus geschichtlichen Gründen sehr naheliegend. Die bereits vorhandenen biographischen Angaben zu Anna und Heinrich Landsberg sind aus Sicht des Ortsbeirates ebenfalls ausreichend, um eine gemeinsame Aufnahme der beiden Namen in das Verzeichnis der vorgeschlagenen Straßennamen zu begründen. Bis zur konkreten Benennung einer Straße, eines Platzes, einer Grünfläche im Neubaugebiet "Nördlich Lurgiallee", also lokal gesehen ebenfalls dort, wo bis 1982 die Heddernheimer Kupferwerke produzierten, sollten weitere biographische Fakten zu dem verdienstvollen Ehepaar erhoben und bekannt gemacht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.08.2024, OF 471/8 Beratung im Ortsbeirat: 8

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Hochwasserschutz: Baustellenmaterial, Holz und Abfall nicht an Fließgewässern lagern

21.10.2024 | Aktualisiert am: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 477/8 Betreff: Hochwasserschutz: Baustellenmaterial, Holz und Abfall nicht an Fließgewässern lagern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Interesse des Hochwasserschutzes 1. Anliegergrundstücke entlang des Urselbachs und des Steinbachs verstärkt auf fehlerhafte Lagerung von Holz, Kompost, Abfall und sonstigen potentiellen Abflusshindernissen in Hochwassergefahrensituationen zu kontrollieren und die Eigentümer über die nötigen Gewässerschutzabstände - auch bei kurzzeitigen Lagerungen - zu informieren; ggf. ist ein Bußgeld zu verhängen; 2. Bauherrschaften - sofern noch nicht gängige Praxis - zukünftig Auflagen zu erteilen, entlang bzw. am Ufer der o.g. Fließgewässer keinen Bauschutt, keine Baustoffe und auch keine sonstigen Baustellenmaterialien zu lagern; 3. dafür Sorge zu tragen, dass Treibgut in den Fließgewässern (z.B. umgestürzte Bäume) zügig entfernt wird. Begründung: Die zurückliegenden Starkregen- und Hochwasserereignisse und besonders das Mai-Hochwasser 2024 haben gerade im Bereich des Urselbachs gezeigt, dass bei Hochwasser am Ufer, an Böschungen und Gewässerrandstreifen gelagertes Holz, Grünschnitt, Bauschutt oder auch Arbeitsgeräte und Baustoffe aller Art von dem sturzflutartigen Durchfluss mitgerissen werden. Anschließend verstopfen die Bachdurchlässe, zum Beispiel an den Brücken, was zu Aufstauungen und Überläufen in die Grundstücke und Häuser führen kann. Es kommt zudem zu Gewässerverunreinigungen. Unerfreulich ist auch, wenn den Ämtern gemeldetes Treibgut in den Fließgewässern nicht entfernt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Dorfwiesenweg ausweiten

21.10.2024 | Aktualisiert am: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 480/8 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Dorfwiesenweg ausweiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge im Dorfwiesenweg die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km erst nach der Einfahrt zum Parkplatz des Sportplatzes aufheben und nicht bereits an der Gabelung des Dorfwiesenweges in Fahrtrichtung des Sportplatzes. Begründung: Im Dorfwiesenweg besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km. An der Gabelung des Dorfwiesenweges in Fahrtrichtung des Sportplatzes wird die die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. Somit darf zwischen der Gabelung des Dorfwiesenweges und der Einfahrt zum Parkplatz des Sportplatzes sowie im weiteren Verlauf des Dorfwiesenweges 50 km gefahren werden. Da diese Straße von Kindern und Jugendlichen des SV 1919 Niederursel e.V., Sportlern der neuen Sportanlage und Spaziergängern genutzt wird, ist einer Verlängerung der Geschwindigkeitsbegrenzung hinter die Einfahrt zum Parkplatz des Sportplatzes notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Verkehrssicherheit erhöhen: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Heilmannstraße/Oberfeldstraße

21.10.2024 | Aktualisiert am: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 481/8 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Heilmannstraße/Oberfeldstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten einen Verkehrsspiegel an den vorhandenen Schildermast Heilmannstr. / Oberfeldstr. (Höhe Hnr. 29) zu montieren. Begründung: Bei einer Quartiersbegehung von Ortsbeiratsmitgliedern wurde von Anwohnern beklagt, dass ein Verkehrsspiegel an der o.a. Örtlichkeit nachvollziehbar dringend benötigt werde. Fahrzeuge die aus der Oberfeldstraße in Richtung Dietrichstraße einfahren, tasten sich aufgrund zulässig geparkter Fahrzeuge langsam in den Kreuzungsbereich hinein, da der Blick in die Kreuzung nur sehr kurz ist. Aufgrund des sehr engen Straßenraums (u.a. schmaler Gehweg) ist dies aber nicht unproblematisch möglich. Das Fahrzeug ragt unweigerlich zu weit in den Querverkehr. Ein Verkehrsspiegel an dieser Stelle würde die Situation deutlich entschärfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8

Fahrradweg auf „Steinstraße“ nutzbar machen oder zurückbauen

21.10.2024 | Aktualisiert am: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 485/8 Betreff: Fahrradweg auf "Steinstraße" nutzbar machen oder zurückbauen Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat aufzufordern, den ausgewiesenen Fahrradweg auf dem Niederurseler Hang zwischen Marie-Curie-Straße/Rosa-Luxemburg-Straße und den Bio-Instituten der Goethe-Universität (ungefähr Verlauf Steinstraße 50,1692061, 8,6284119 -50,1706776, 8,6276056 ) in einen nutzbaren Zustand zu versetzen. Stand Juli 2024 war der Weg beidseitig von dichten Brombeersträuchern gesäumt, daraus wuchsen an mehreren Stellen kräftige Zweige auf Augenhöhe in den Weg hinein, was zu Verletzungen führen könnte. Der Belag ist so schwer beschädigt, dass nur Besitzern von Gravelbikes daran Freude haben und der jetzige Zustand ein Unfallrisiko für andere Radfahrende darstellt. Der Weg ist so schmal, dass zwei Fahrräder bei Begegnung nicht ausweichen können. Aus diesen Gründen soll der Weg ertüchtigt werden, in dem - Der Bewuchs beidseitig zurückgeschnitten wird - Der Belag idealerweise mit wasserdurchlässigem Material erneuert wird - er entsprechend der aktuellen Standards und Normen verbreitert wird. Sollte das nicht möglich sein, so ist der Weg zurückzubauen und die Beschilderung zu entfernen, um Radfahrende nicht zu verwirren oder einer Gefährdung auszusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8

Lieferzufahrt St. Matthias

13.10.2024 | Aktualisiert am: 19.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 501/8 Betreff: Lieferzufahrt St. Matthias Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten Die Zufahrtsberechtigung auf den Kirchplatz St.Matthias ( Thomas Mann Straße 2-4) zu ändern. Das Befahren des Platzes ist durch das oben angefügte Schild nicht gestattet. Am Ende des Platzes befindet sich jedoch die Kindertageseinrichtung Sankt Matthias, die über den Kirchplatz durch Cateringservice für Essen und Trinken sowie durch die Firma CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co KG versorgt werden muss. Das angebrachte Schild lässt ein Befahren dieser Zone nicht zu. Der Ortsbeirat regt an, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die ein Befahren des Platzes für diese Zulieferer gestattet. Dies könnte beispielsweise durch das Zusatzschild "Lieferverkehr frei" gewährleistet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6280 2024 Die Vorlage OF 501/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "Lieferzufahrt St. Matthias" lautet. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8

Lieferzufahrt St. Matthias

13.10.2024 | Aktualisiert am: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 484/8 Betreff: Lieferzufahrt St. Matthias Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Zufahrtsberechtigung auf den Kirchplatz St.Matthias zu ändern. Zufahrt gegenüber Praunheimer Weg 37 Die Zufahrt für den Lieferverkehr zum Kindergarten Mo.-Fr. werktags von 10h bis 15h zu ermöglichen. Begründung: Der Kindergarten wird täglich durch einen Cateringservice versorgt. Der Kindergarten wird von einem Zulieferer mit Getränken versorgt. Der Kindergarten wird von der Firma CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co.KG versorgt. Alle Fahrer der genannten Firmen begehen zurzeit eine Ordnungswidrigkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8

Rekultivierung: Die Baum-/Sträucher-Ecke entlang der U-BahnGleise zu einem „Tiny Forest“ für Niederursel/Heddernheim kultivieren

21.09.2024 | Aktualisiert am: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2024, OF 487/8 Betreff: Rekultivierung: Die Baum-/Sträucher-Ecke entlang der U-Bahn-Gleise zu einem "Tiny Forest" für Niederursel/Heddernheim kultivieren Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, den naturwüchsigen Pflanzenbestand neben den U-Bahn-Gleisen der U3 auf 10 Meter Breite zu erweitern und zu verlängern. Auf dem erweiterten Streifen sollen pro Quadratmeter mindestens 3 verschiedene Baum-Sträucher-Setzlinge eingepflanzt werden. Die bereits bewachsene Fläche soll ebenso verdichtet werden und von Dorngehölzen befreit werden. Angestrebt wird zwischen dem eingezäunten Bolzplatz unter der Rosa-Luxemburg-Brücke und der Haltestelle Wiesenau die Bedingungen für einen "tiny forest" herzustellen. Begründung: Der kleine verdichtete Wald soll an dieser Stelle die Aufnahme von Feinstaub, Ruß und Stickstoff der Rosa-Luxemburg-Straße, der Marie-Curie-Straße und des MHKW Nordweststadt ermöglichen, das Regenwasser der angrenzenden Wiesen aufnehmen und speichern und die Luftqualität in den nahen Wohnquartieren durch Abgabe von Sauerstoff verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8

Partei: GRÜNE

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

Die Geschichte von Nida wiederbeleben

05.09.2024 | Aktualisiert am: 16.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5859 entstanden aus Vorlage: OF 450/8 vom 17.06.2024 Betreff: Die Geschichte von Nida wiederbeleben Vorgang: B 486/23 Der Magistrat wird gebeten, die Straße In der Römerstadt mit einem zweiten Schild mit der Aufschrift "PLATEA PRAETORIA" zu versehen. Dieser römische Straßenname mit einem erklärenden Zusatzschild soll an der Kreuzung Im Weimel/In der Römerstadt, wo heute die Ortsbezirksgrenze zwischen Heddernheim und Praunheim verläuft, sowie im weiteren Verlauf der Straßenausschilderung an den Kreuzungen angebracht werden. Die Schrift auf dem zusätzlichen Straßenschild soll der römischen Schreibweise angeglichen werden: es soll ebenso breit und lang wie das Schild "In der Römerstadt", aber farblich deutlich unterscheidbar sein. Das A rchäologische Museum wird gebeten, einen kurzen erklärenden Text für das römische Straßenschild zu entwerfen, der unterhalb der neuen Straßenbezeichnung angebracht wird. Begründung: Am 15.02.2024 wurde der Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 486, mit dem Titel: "Zusammenhalt in Vielfalt - internationale und zweisprachige Straßenschilder" vom Ortsbeirat angenommen. Darin wird betont, dass die Ortsbeiräte befugt sind, eine bestehende Straßenbezeichnung durch eine weitere Beschilderung zu ergänzen. Im Bericht des Magistrats heißt es: "Die Entscheidung, welche weitere Sprache für das Straßenschild der ausgewählten Straße verwendet werden soll, muss aus Sicht des Magistrats ebenfalls vonseiten des Ortsbeirats getroffen werden." Der Straßenverlauf der Straße In der Römerstadt entspricht genau dem Verlauf der historischen römischen Straße PLATEA PRAETORIA. Darauf wurde vom Direktor des Archäologischen Museums beim Besichtigungstermin des restaurierten Holzkellers aus Nida hingewiesen. Die PLATEA PRAETORIA war die wichtigste militärische und wirtschaftliche Wegebeziehung nach Mainz (Mogontiacum, Hauptstadt der Provinz Germania superior). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 486

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

Hochwasser- und Starkregenprävention im Ortsbezirk 8

05.09.2024 | Aktualisiert am: 16.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5860 entstanden aus Vorlage: OF 457/8 vom 19.08.2024 Betreff: Hochwasser- und Starkregenprävention im Ortsbezirk 8 Vorgang: V 1638/20 OBR 8; ST 1610/20; V 218/21 OBR 8; ST 239/22; OM 2262/22 OBR 8; ST 55/23; OA 422/23 OBR 8; B 487/23; OM 5604/24 OBR 8 Die zurückliegenden Starkregenereignisse in 2023 und auch zuletzt am 3. Mai 2024 mit der Folge von Hochwasser und Kellerflutungen im Bereich des Dorfwiesenweges und der Spielsgasse haben gezeigt, dass sich diese Naturereignisse im Bereich der Taunusbäche häufen und erhebliche Schäden verursachen. Auch aufgrund der Fließkarten ist hinreichend bekannt, wo es bei Starkregen besonders gefährlich ist. Bei den letztmaligen Starkregenereignissen ist das Wasser an der kleinen Brücke, die hinter dem Sportplatz über den Urselbach führt, über die Ufer getreten und in der Folge den Dorfwiesenweg und teilweise über den Sportplatz hinabgeflossen. Der Magistrat, mit dem für die Stadtentwässerung verantwortlichen Dezernenten Wolfgang Siefert (GRÜNE), muss jetzt zusammen mit den Landesbehörden endlich handeln und für die maximal möglichen Vorkehrungen sorgen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Maßnahmen laut der Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5604, umzusetzen und dabei die sechste Maßnahme (Verbreiterung des Durchlasses der kleinen Brücke hinter dem Sportplatz über den Urselbach) zu prüfen (vgl. Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2262). Bei der Prüfung eines Rückhaltebeckens auf den Feldern vor Niederursel sind auch die möglichen Nachteile für Natur und Landschaft (Betonbauweise für maximales Rückhaltevolumen, Errichtung von Dämmen zur Leitung des Hochwassers) abzuwägen und die nötigen Verkehrssicherungsmaßnahmen für die Anlage mitzudenken; 2. ergänzend zu der Maßnahme gemäß Ziffer 6. der Vorlage OM 5604 die im Juli 2023 von der SEF in der Ortsbeiratssitzung vorgestellte Verwallung am Urselbach umzusetzen (vgl. hierzu die Power-Point-Präsentation); 3. die Sportanlage Niederursel nördlich des neuen Kunstrasenplatzes ergänzend zu der Maßnahme gemäß Ziffer 6. der Vorlage OM 5604 und zu den vorhandenen Drainagen auf der Anlage selbst besser vor Hochwasser zu sichern (z. B. Damm); 4. mit dem Land Hessen zu verhandeln, damit der Urselbach im Zuge des Programms "100 wilde Bäche für Hessen" in der Priorität vorrückt (vgl. hierzu Stellungnahme ST 1610 aus 2020 und Vorlage OM 2262 aus 2022). Insbesondere soll das zwischen der ehemaligen Papiermühle und der Krebsmühle teilweise noch vorhandene trapezförmige steinerne Bett renaturiert werden; 5. bei jeder künftigen grundhaften Erneuerung von Straßen und Plätzen in von Starkregen- und Hochwasserereignissen betroffenen Bereichen, gleichzeitig Vergrößerungen im Querschnitt des Kanalnetzes baulich zu realisieren; 6. mit den Eigentümern des Mühlgrabens im Bereich der Bebauung Obermühlgasse/Dorfwiesenweg eine Einigung zur Sanierung des Wasserbauwerks zu erzielen, damit der Mühlgraben wieder fließen kann (vgl. Stellungnahme ST 239 aus 2022); 7. mehr Haushaltsmittel für den Ankauf von Gewässerrandstreifen vorzusehen, damit Fließgewässer mehr Raum bekommen und die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Meter an den Ufern frei gehalten werden. Bei der Bauleitplanung ist die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) entsprechend aktiv zu beteiligen. Auf die ausstehende Stellungnahme zur Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2023, OA 422, wird verwiesen; 8. auf die Stadt Oberursel als Oberlieger des Urselbachs zuzugehen mit dem Ziel, Maßnahmen zu prüfen, die die Einleitung des Oberflächenwassers aus dem Neubaugebiet Neumühle am Zimmersmühlenweg direkt in den Urselbach vermindern, etwa durch Rücknahme der Befreiung von der Satzung über den Bau und Betrieb von Niederschlagswassersammelanlagen (Zisternensatzung); 9. über die im Magistratsbericht vom 18.12.2023, B 487, angekündigten Retentionsmaßnahmen im Frankfurter Taunuswald und über die Kooperation mit der Stadt Oberursel zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1638 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1610 Auskunftsersuchen vom 04.11.2021, V 218 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 239 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2262 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 55 Anregung vom 07.12.2023, OA 422 Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 487 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5604

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

Kletterparcours zum Bouldern am Neumühlenweg

05.09.2024 | Aktualisiert am: 16.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5863 entstanden aus Vorlage: OF 463/8 vom 19.08.2024 Betreff: Kletterparcours zum Bouldern am Neumühlenweg Der Magistrat wird gebeten, die Umsetzung einer Boulder-Kletteranlage am Neumühlenweg im Bereich der Hochbrücke der Rosa-Luxemburg-Straße zu prüfen. Eine Patenschaft oder Kooperation mit dem Abenteuerspielplatz der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe in der Nordweststadt, dem Abenteuerspielplatz Riederwald, der Sektion Frankfurt am Main des Deutschen Alpenvereins e. V. oder mit einem Sportverein im Ortsbezirk 8 soll in die Prüfung miteinbezogen werden. Begründung: Die bestehenden Spiel- und Freizeitflächen - Spinnenspielplatz Emil-von-Behring-Straße/Neumühlenweg und Fußballfeld westlich der Rosa-Luxemburg-Straße - würden mit einer vom "Dach" der Hochbrücke wettergeschützten Kletterwand für den Trendsport Bouldern aufgewertet. Vorbild könnte die in 2022 eröffnete Boulder-Wand unter der Candidbrücke in München sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

Wasserspielanlage im Martin-Luther-KingPark

05.09.2024 | Aktualisiert am: 16.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5864 entstanden aus Vorlage: OF 464/8 vom 18.08.2024 Betreff: Wasserspielanlage im Martin-Luther-King-Park Der Magistrat wird gebeten, die Kosten für die Herstellung und den saisonalen Betrieb einer Wasserspielanlage im Martin-Luther-King-Park zu prüfen und zu berichten, ob dafür a) das Wiesengelände in (nördlicher) Verlängerung des Spielplatzes vor dem Teich oder b) das Wiesengelände in (südwestlicher) Verlängerung des Fitness-Parcours besser geeignet wäre. Begründung: Im diesjährigen heißen Sommer war/ist das Bedürfnis der Familien mit kleineren Kindern sehr groß, sich tagsüber an Spielanlagen mit Wasserspeiern und Wasserrinnen aufzuhalten. Es war täglich zu beobachten, dass an heißen Tagen im Nachbarstadtteil der Wasserspielplatz Niddapark am Ginnheimer Wäldchen sehr stark frequentiert war und viele Eltern mit ihren Kindern dort offenbar den ganzen Tag verbrachten. Im Gebiet des Gerhart-Hauptmann-Ringes und rund um den Martin-Luther-King-Park wohnen ebenfalls viele Kinder und Familien mit kleinen Kindern, die Nachfrage nach interessanten abkühlenden Spielbereichen im Hochsommer ist groß. Da im Martin-Luther-King-Park die Technik für Wassereinleitung (zum Springbrunnen) und Wasserentnahme (am Fitness-Parcours) schon vorhanden ist, wären die Kosten für einen Wasserspielplatz auf die Planung und Ausstattung der oberirdischen Anlage beschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

Entfernen der verunglimpfenden Schmierereien

05.09.2024 | Aktualisiert am: 16.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5865 entstanden aus Vorlage: OF 466/8 vom 19.08.2024 Betreff: Entfernen der verunglimpfenden Schmierereien Der Magistrat wird geben, die mittlerweile häufig vorkommende und beleidigende Schmiererei "A.C.A.B" zu beseitigen und zur Anzeige zu bringen. Folgende Orte sind bei der Reinigung besonders zu berücksichtigen: - Fassade des Heddernheimer Schlosses; - Mahnmal "Der Gestürzte"; - Schranke zum Parkplatz am Eschersheimer Freibad; - Hinweisschild zur Urselbachmündung am Eschersheimer Freibad. Begründung: Mittlerweile sind diese Beschmierungen in Heddernheim vermehrt zu sehen. Insbesondere das Mahnmal "Der Gestürzte" am Alexander-Riese-Weg/Ecke Heddernheimer Landstraße wurde schon mehrfach beschmiert. Die Schmierereien tauchen an immer mehr Stellen in Heddernheim auf. Der Ortsbeirat geht auch angesichts der zunehmenden Gewalt gegen Sicherheitskräfte in Deutschland (Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr, Rettungsdienst, THW usw.) davon aus, dass der Magistrat dieses beleidigende Kürzel gerade auf städtischen Gebäuden nicht akzeptiert und bereit ist, diese Formel schnellstmöglich zu entfernen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

Verlegung und Neubau der Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station „Römerstadt“

05.09.2024 | Aktualisiert am: 16.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5866 entstanden aus Vorlage: OF 467/8 vom 19.08.2024 Betreff: Verlegung und Neubau der Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station "Römerstadt" Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat vor einer baulichen Umsetzung die Planungen für eine Verlegung der beiden Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn- Station "Römerstadt" zur Kenntnis zu geben. Begründung: Nach vorliegenden Informationen können die beiden Bushaltestellen nach Abschluss der Brückenbaumaßnahmen aus technischen Gründen nicht mehr an ihre ursprünglichen Standorte auf der Brücke zurückkehren, unter anderem wegen der Barrierefreiheit. So soll zum Beispiel die Haltestelle in Fahrtrichtung Nordwestzentrum in den Bereich etwa vor dem Alten Jüdischen Friedhof Frankfurt bzw. vor die Friedhofsgärtnerei mit der Adresse In der Römerstadt 106 verlegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

Keine Partei

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Anregung an den Magistrat (OB 8)

Sitzbänke für Ersatzhaltestellen

05.09.2024 | Aktualisiert am: 16.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5867 entstanden aus Vorlage: OF 468/8 vom 18.08.2024 Betreff: Sitzbänke für Ersatzhaltestellen Der Magistrat wird gebeten, an den Umsteige- und Ersatzhaltestellen im Ortsbezirk 8 mehrere Sitzbänke aufzustellen. Dies betrifft vor allem die Dillenburger Straße, die U-Bahn-Haltestellen "Frankfurt-Heddernheim" und "Heddernheimer Landstraße" sowie die Konstantinstraße und die Straße In der Römerstadt. Begründung: Durch die Gleisbauarbeiten in diesem Jahr - aber auch durch Wartungsarbeiten im vergangenen Jahr - waren im Gebiet des Ortsbezirks 8 viele Ersatzhaltestellen für die eingesetzten Busse notwendig. Besonders viele Personen mussten jeweils an den U-Bahn-Haltestellen umsteigen und es kam zeitweise zu großen Ansammlungen wartender Personen. Dabei gab es viel zu wenige Sitzplätze, auf der Dillenburger Straße gar keine Sitzplätze für ältere und bedürftige Personen, was die Wartezeit bei zunehmender Temperatur und schlechten Wetterverhältnissen zur Belastung werden ließ. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

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