Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 79/9 Betreff: Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9, ST 2359/19 Der Ortsbeirat 9 hat mit Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 vorgeschlagen, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-StraßeMechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein und sehe in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung habe das LfDH eine Stellungnahme angekündigt. Zu dem genannten Viertel gehören weitere umliegende Gebäude, die dem Ensemble baulich zugerechnet werden können. Der Magistrat hat weiterhin mitgeteilt, das zuständige Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) habe den Denkmalwert geprüft und sehe die Voraussetzungen nicht gegeben, die Gebäude als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG (Hessisches Denkmalschutzgesetz) zu bewerten. Nunmehr steht nach Sachlage nicht nur der alsbaldige Abbruch der beiden benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 als Bestandteil eines kulturhistorisch wertvollen Ensembles von Gebäuden mit hohem architektonischem Anspruch und Einfluss des Expressionismus an den Fassaden und zudem mit sehr seltenen Tonnenwalmdächern im Raum. Es steht auch die Erteilung einer Baugenehmigung im Raum für ein großvolumiges und architektonisch fragwürdiges Gebäude für hochpreisigen Wohnraum ohne jeden Anteil geförderten Wohnraums. Hinzu tritt der Bau einer Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände des betreffenden Viertels einschließlich Autoaufzug. Die vorgesehene Neubebauung fügt sich nicht in die Umgebung ein und könnte baurechtlich einen gefährlichen Dominoeffekt für die weitere Erodierung des schutzwürdigen baulichen Gesamtensembles und des Gartengeländes auslösen. Im Zusammenhang hiermit wird der Magistrat ersucht, zu prüfen und zu berichten: 1. Was hat der Magistrat konkret unternommen, um der Anregung des Ortsbeirats 9 an den Magistrat Beschluß zu OM 5384 / 2019 nachzukommen? 2. Was hat das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung für das betroffene Areal gemäß Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 in Verbindung mit der Stellungnahme der Stadt vom 20.12.2019 zu ST 2359 geäußert? Welchen Inhalt hat die genannte Stellungnahme des LfDH? 3. Welche Maßnahmen und Initiativen hat der Magistrat insgesamt unternommen, um das als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel zu schützen? 4. Welche Bedeutung hat der Magistrat dem stadthistorischen Umstand beigemessen, daß es sich bei dem genannten Gebäudeensemble im Bertramsviertel um ein in den 1920er Jahren errichtetes Projekt der Siedlungsgenossenschaft des Lehrervereins geplant durch den bekannten Architekten Bernoulli handelt? 5. Aus welchen Gründen hat das LfDH einen Denkmalschutz oder einen geringerstufigen Schutz des als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel abgelehnt? Ist es zutreffend, dass das LfDH behauptet hat, die Gebäude des genannten Ensembles seien im Laufe der Zeit nachhaltig verändert worden und deshalb nicht schutzfähig, obwohl eine solche angebliche Veränderung fachlich kaum nachvollziehbar und die bauhistorische Anmutung des Ensembles insbesondere im Hinblick auf die seltenen Tonnenwalmdächer nach wie vor gut erkennbar ist? 6. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Neubebauung der Grundstücke soll eine Bebauung vorgenommen werden, welche Abweichungen von den vorgeschriebenen Fluchtlinien und der Vorgartensatzung (Abgrabungen für Räumlichkeiten in einem neuen Untergeschoß) bewirken würde, und einen neuen Baukörper vorsieht, welcher sich durch gravierend abweichende Dachgestaltung (keine rote Biberschwanzbedeckung wie die Nachbargebäude, sondern Bedeckung mit Blech, zahlreiche ortsunübliche Öffnungen für große Dachterrassen und einem großen Eckvorbau bis in den Dachbereich an der Einmündung Mechtildstraße in die Spenerstraße) negativ auszeichnet und dadurch die Einfügung in die umgebende Bebauung des zugehörigen Ensembles äußerst zweifelhaft und letztlich nicht gegeben ist; und eine Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände vorsieht, was eine großflächige Versiegelung von gerade im innerstädtischen Bereich wertvollem Gartengelände sowie eine hochgradige Gefährdung von einem gut 50 Jahre alten großen Walnussbaum und eines Grenzbaums auf einem Nachbargrundstück zur Folge hätte. Insoweit möge der Magistrat ergänzend prüfen und berichten, a) warum das Umweltamt in seiner Stellungnahme gegenüber der Bauaufsicht zwar den Schutz des vorgenannten Walnussbaumes im Garten des Baugrundstücks befürwortet hat, jedoch nach Sachlage die praktisch abstandslose enge Nachbarschaft zu der vorgesehenen Tiefgarage im Garten nicht erkennbar berücksichtigt hat, wodurch ohne gravierende einschränkende Änderung der Planungen für die Tiefgarage im Garten der Schutz des genannten alten Walnussbaumes praktisch nicht umsetzbar ist; und b) warum das Umweltamt keine Stellungnahme zu einem durch die Tiefgarage auf dem Grundstück Mechtildstraße 38 in seinem Bestand gefährdeten Grenzbaum (Scheinzypresse) auf dem Nachbargrundstück Spenerstraße 15 abgegeben hat; und c) warum das Umweltamt / Untere Wasserbehörde trotz des vorgesehenen Baues einer Tiefgarage im Garten des Grundstücks Mechtildstraße 38 und trotz der Nähe zu dem unterirdisch verlaufenden Marbach und dem unterirdisch verlaufenden Winterbach keine Stellungnahme zu Grundwasseraspekten abgegeben hat, obwohl mutmaßlich Baumaßnahmen im Grundwasserbereich für die Tiefgarage anstehen und solche Maßnahmen nach wasserrechtlichen Bestimmungen mit zeitlichem Vorlauf von 3 Monaten antrags- und genehmigungspflichtig sind; und d) warum und mit welchen konkreten Gründen der Magistrat von einer Einfügung des vorgesehenen neuen Baukörpers mit Tiefgarage und Entlüftungsbauwerk in unberührtem Gartengelände in die bauliche und begrünte Umgebung ausgeht. e) Warum hat der Magistrat / Bauaufsicht - einsprechenden besorgten und widerspruchsberechtigten Nachbarn der Baugrundstücke Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Einblick oder Information über existierende intransparente und umgesetzte Vorabsprachen (bezeichnet als "Bauberatung") mit dem Bauantragsteller verweigert, und - den Ortsbeirat 9 trotz seiner bereits 2019 geäußerten Bedenken wegen Abbruch- und Neubaumaßnahmen auf den betroffenen Grundstücken über die weitere bauliche Entwicklung seither nicht informiert? 7. Warum hat der Magistrat den Ortsbeirat 9 trotz der Vorlage OM 5384 2019 und seiner Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 danach nicht mehr in die Thematik des Erhalts des genannten Gebäudeensembles eingebunden, um diesen in die Lage zu versetzen, seinen gesetzlichen Aufgaben auf genügender Informationsgrundlage nachzukommen Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 79/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und BFF erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 711 2021 Die Vorlage OF 79/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 81/9 Betreff: Auftrag an den Ortsvorsteher wegen Erhaltung der Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 und zugehörigem Ensemble Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat 9 hat mit Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 vorgeschlagen, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-StraßeMechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein. Zu dem genannten Viertel gehören weitere umliegende Gebäude, die dem Ensemble baulich zugerechnet werden können. Nunmehr steht nach Sachlage nicht nur der alsbaldige Abbruch der beiden benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 im Raum. Es steht auch die Erteilung einer Baugenehmigung im Raum für ein großvolumiges Gebäude für hochpreisigen Wohnraum sowie der Bau einer Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände des betreffenden Viertels. Im Zusammenhang hiermit wird der Ortsvorsteher ersucht und beauftragt, mit den zuständigen Ämtern und Dezernaten sachdienliche Gespräche zu führen mit dem Ziel, die Anregung des Ortsbeirates 9 an den Magistrat zu OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 in größtmöglichem Maße umzusetzen und Informationen für weitere Aktivitäten des Ortsbeirates 9 in dieser Angelegenheit zu sammeln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 81/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und BFF erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 81/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 88/9 Betreff: Begrünung der Schallschutzwände Vorgang: Schreiben Amt 67 vom 03.08.2021 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Bahn zu verpflichten, die entlang der Main-Weser-Strecke zu errichtenden Schallschutzwände jeweils zur Wohnbebauungsseite zu begrünen. Gemäß des Schreibens Grünflächenamt vom 3.8.21 wird dies bei der Mauer im Bereich des Eschersheimer Friedhofes erfolgen. Es sollten auch die Anwohner aus ihren Gärten und Fenstern einen Blick auf eine begrünte Mauer haben. Für das Klima in Frankfurt ist dies ebenfalls von Vorteil. Begründung: Es kann den Anwohnern nicht zugemutet werden auf eine Mauer zu schauen, denn der Aufwuchs in einem 2-m-Streifen entlang der Lärmschutzwände untersagt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 718 2021 Die Vorlage OF 88/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 90/9 Betreff: Kreuzung Felix-Dahn-Straße/Ricarda-Huch-Straße entschärfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwieweit der Kreuzungsbereich Felix-Dahnstraße ./. Ricarda-Huch-Straße durch Straßenmarkierung entschärft werden kann. Begründung: Zwischen den beiden Fahrbahnen der Hügelstraße ist der Kreuzungsbereich unmarkiert. Sowohl von der Felix-Dahn-Straße darf links und rechts abgebogen werden, als auch aus der Ricarda-Huch-Straße heraus. Hierbei ist nicht ersichtlich, ob tangential oder nicht tangential abgebogen werden muss. Da hier jeder Autofahrer seiner eigenen Interpretation folgt, kommt es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen, insbesondere wenn aus beiden Seitenstraßen zeitgleich ein Auto eilig, von querendem Verkehr getrieben, auf den Kreuzungsbereich schießt. Eine Markierung auf der Kreuzung und eine klare Fahrstreifenbegrenzung mit Zeichen 295 könnte Abhilfe schaffen. Vorschlagszeichnung siehe Seite 2 (gelbe Linie). Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 90/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 94/9 Betreff: Fußgängerüberwege in der Hügelstraße sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Situation für Fußgänger*innen an den Fußgängerüberwegen entlang der Hügelstraße zu verbessern Begründung: An den Fußgängerüberwegen entlang der Hügelstraße kommt es häufig zu gefährlichen Situationen. Dies liegt zum einen an der Unsicherheit der Autofahrenden, welche Geschwindigkeiten in den entsprechenden Bereichen der Hügelstraße erlaubt bzw. einzuhalten sind, zum anderen an der geringen Bereitschaft § 26 (1) StVO zu beachten. Es scheint mittlerweile zum Kavaliersdelikt zu verkommen sein, auch bei querenden Fußgänger*innen noch schnell mit seinem Pkw über den Überweg zu huschen. In den Seitenstraßen wohnen viele ältere Damen und Herren, die einen entsprechenden Schutz beim Queren benötigen. Selbst flinke Fußgänger werden hier häufig gefährlich von Kraftfahrzeugen geschnitten. Die Perspektive der Autofahrenden einnehmend zeigt, dass beim Anfahren an die Überwege der Einblick auf Herannahende zumindest auf der Seite der beiden Parkstreifen oft unübersichtlich ist. Fußgänger können erst spät erkannt werden - gerade zu dunkleren Tageszeiten. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 sowie eine andere Ausschilderung der entsprechenden Furten könnte hilfreich sein. Kontrollmaßnahmen, bei der das Verhalten von Autofahrern an einem Zebrastreifen überwacht und ggf. kontrolliert wird, könnte zu einem neuen Bewusstsein für die Gefährlichkeit der Situation an den Fußgängerüberwegen beitragen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 94/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP und BFF (= keine Zurückstellung); LINKE. (= Enthaltung) 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1059 2021 Die Vorlage OF 94/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 80/9 Betreff: Erhaltung einer zusammengehörigen Bebauung im Bertramsviertel hier: Kein Abbruch der benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der Ortsbeirat 9 hat mit Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 gemäß Antrag vom 31.10.2019 zu OF 710/9 vorgeschlagen, das geschlossene Straßenviertel Spenerstraße-Winterbachstraße-Eduard-Rüppel-StraßeMechtildstraße umgehend als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen oder alternativ sonstige wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die einzigartige Formensprache in diesen Straßen zu erhalten und den Abriss der betroffenen Häuser zu verhindern. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, er stufe das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll ein und sehe in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung habe das LfDH eine Stellungnahme angekündigt. Zu dem genannten Viertel gehören weitere umliegende Gebäude, die dem Ensemble baulich zugerechnet werden können. Der Magistrat hat weiterhin mitgeteilt, das zuständige Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) habe den Denkmalwert geprüft und sehe die Voraussetzungen nicht gegeben, die Gebäude als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG (Hessisches Denkmalschutzgesetz) zu bewerten. Nunmehr steht nach Sachlage nicht nur der alsbaldige Abbruch der beiden benachbarten Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 als Bestandteil eines kulturhistorisch wertvollen Ensembles von Gebäuden mit hohem architektonischem Anspruch und Einfluß des Expressionismus an den Fassaden und zudem mit sehr seltenen Tonnenwalmdächern im Raum. Es steht auch die Erteilung einer Baugenehmigung im Raum für ein großvolumiges und architektonisch fragwürdiges Gebäude für hochpreisigen Wohnraum ohne jeden Anteil geförderten Wohnraums. Hinzu tritt der Bau einer Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände des betreffenden Viertels einschließlich Autoaufzug. Die vorgesehene Neubebauung fügt sich nicht in die Umgebung ein und könnte baurechtlich einen gefährlichen Dominoeffekt für die weitere Erodierung des schutzwürdigen baulichen Gesamtensembles und des Gartengeländes auslösen. Im Zusammenhang hiermit wird der Magistrat ersucht, zu prüfen und zu berichten: 1. Was hat der Magistrat konkret unternommen, um der Anregung des Ortsbeirats 9 an den Magistrat Beschluß zu OM 5384 / 2019 nachzukommen? 2. Was hat das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) zu den Inhalten einer etwaigen Erhaltungssatzung für das betroffene Areal gemäß Anregung an den Magistrat OM 5384 2019 in Verbindung mit der Stellungnahme der Stadt vom 20.12.2019 zu ST 2359 geäußert? Welchen Inhalt hat die genannte Stellungnahme des LfDH? 3. Welche Maßnahmen und Initiativen hat der Magistrat insgesamt unternommen, um das als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel zu schützen? 4. Welche Bedeutung hat der Magistrat dem stadthistorischen Umstand beigemessen, daß es sich bei dem genannten Gebäudeensemble im Bertramsviertel um ein in den 1920er Jahren errichtetes Projekt der Siedlungsgenossenschaft des Lehrervereins geplant durch den bekannten Architekten Bernoulli handelt? 5. Aus welchen Gründen hat das LfDH einen Denkmalschutz oder einen geringerstufigen Schutz des als städtebaulich wertvoll eingestufte genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel abgelehnt? Ist es zutreffend, dass das LfDH behauptet hat, die Gebäude des genannten Ensembles seien im Laufe der Zeit nachhaltig verändert worden und deshalb nicht schutzfähig, obwohl eine solche angebliche Veränderung fachlich kaum nachvollziehbar und die bauhistorische Anmutung des Ensembles insbesondere im Hinblick auf die seltenen Tonnenwalmdächer nach wie vor gut erkennbar ist? 6. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Neubebauung der Grundstücke soll eine Bebauung vorgenommen werden, welche Abweichungen von den vorgeschriebenen Fluchtlinien und der Vorgartensatzung (Abgrabungen für Räumlichkeiten in einem neuen Untergeschoß) bewirken würde, und einen neuen Baukörper vorsieht, welcher sich durch gravierend abweichende Dachgestaltung (keine rote Biberschwanzbedeckung wie die Nachbargebäude, sondern Bedeckung mit Blech, zahlreiche ortsunübliche Öffnungen für große Dachterrassen und einem großen Eckvorbau bis in den Dachbereich an der Einmündung Mechtildstraße in die Spenerstraße) negativ auszeichnet und dadurch die Einfügung in die umgebende Bebauung des zugehörigen Ensembles äußerst zweifelhaft und letztlich nicht gegeben ist; und eine Tiefgarage mit Entlüftungsbauwerk in bisher unberührtem innerstädtischen Gartengelände vorsieht, was eine großflächige Versiegelung von gerade im innerstädtischen Bereich wertvollem Gartengelände sowie eine hochgradige Gefährdung von einem gut 50 Jahre alten großen Walnussbaum und eines Grenzbaums auf einem Nachbargrundstück zur Folge hätte. Insoweit möge der Magistrat ergänzend prüfen und berichten, a) warum das Umweltamt in seiner Stellungnahme gegenüber der Bauaufsicht zwar den Schutz des vorgenannten Walnussbaumes im Garten des Baugrundstücks befürwortet hat, jedoch nach Sachlage die praktisch abstandslose enge Nachbarschaft zu der vorgesehenen Tiefgarage im Garten nicht erkennbar berücksichtigt hat, wodurch ohne gravierende einschränkende Änderung der Planungen für die Tiefgarage im Garten der Schutz des genannten alten Walnussbaumes praktisch nicht umsetzbar ist; und b) warum das Umweltamt keine Stellungnahme zu einem durch die Tiefgarage auf dem Grundstück Mechtildstraße 38 in seinem Bestand gefährdeten Grenzbaum (Scheinzypresse) auf dem Nachbargrundstück Spenerstraße 15 abgegeben hat; und c) warum das Umweltamt / Untere Wasserbehörde trotz des vorgesehenen Baues einer Tiefgarage im Garten des Grundstücks Mechtildstraße 38 und trotz der Nähe zu dem unterirdisch verlaufenden Marbach und dem unterirdisch verlaufenden Winterbach keine Stellungnahme zu Grundwasseraspekten abgegeben hat, obwohl mutmaßlich Baumaßnahmen im Grundwasserbereich für die Tiefgarage anstehen und solche Maßnahmen nach wasserrechtlichen Bestimmungen mit zeitlichem Vorlauf von 3 Monaten antrags- und genehmigungspflichtig sind; und d) warum und mit welchen konkreten Gründen der Magistrat von einer Einfügung des vorgesehenen neuen Baukörpers mit Tiefgarage und Entlüftungsbauwerk in unberührtem Gartengelände in die bauliche und begrünte Umgebung ausgeht. e) Warum hat der Magistrat / Bauaufsicht - einsprechenden besorgten und widerspruchsberechtigten Nachbarn der Baugrundstücke Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Einblick oder Information über existierende intransparente und umgesetzte Vorabsprachen (bezeichnet als "Bauberatung") mit dem Bauantragsteller verweigert, und - den Ortsbeirat 9 trotz seiner bereits 2019 geäußerten Bedenken wegen Abbruch- und Neubaumaßnahmen auf den betroffenen Grundstücken über die weitere bauliche Entwicklung seither nicht informiert? 7. Warum hat der Magistrat den Ortsbeirat 9 trotz der Vorlage OM 5384 2019 und seiner Stellungnahme vom 20.12.2019 zu ST 2359 danach nicht mehr in die Thematik des Erhalts des genannten Gebäudeensembles eingebunden, um diesen in die Lage zu versetzen, seinen gesetzlichen Aufgaben auf genügender Informationsgrundlage nachzukommen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 80/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 86/9 Betreff: Anbringung einer Schieberampe an der Fußgängerbrücke Am Grünen Graben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Schieberampe für Fahrräder und Kinderwagen an der neu erstellten, nicht barrierefreien Fußgängerbrücke "Am grünen Graben" anbringen zu lassen. Durch die Installation von Schieberampen, kann die Nutzung mit Fahrrad oder Kinderwagen nachträglich ermöglicht werden. Begründung: Nach der Schließung der EÜ Friedhof bis 2023 und der in Kürze zu erwartender Schließung des Bahnüberganges Lachweg, ist die nördliche Querung der Gleise nur über die neue Brücke möglich. Die Brücke soll ebenfalls, in der Zeit der Schließung der EÜ Friedhof, ein Teil des offiziellen Schulweges sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 716 2021 Die Vorlage OF 86/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors das Wort "Schieberampe" durch die Worte "zwei parallele Schienen" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 87/9 Betreff: Hochwasser- und Katastrophenschutz in Eschersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, baldmöglichst einen Sachstandsbericht dazu abzugeben, welche Maßnahmen zum Katastrophenschutz im Stadtteil Eschersheim entlang der Nidda vorgesehen sein. Wie wird die Bevölkerung im Katastrophenfall gewarnt, welche Apps werden aktiviert, wie wird eine möglichst flächendeckende frühzeitige Warnung kommuniziert. Zusätzlich bittet der Ortsbeirat um Auskunft, an welchen Stellen welche Wasserstände gemessen werden und wie die Anlieger darüber informiert werden. Begründung: Angesichts der Hochwasserkatastrophe in anderen Bundesländern sollte auch für den Stadtteil Eschersheim ein Katastrophenschutzplan erarbeitet werden, um die Bevölkerung rechtzeitig vor eintretendem Hochwasser zu warnen. Wichtig wäre dabei auch eine flächendeckende vorherige Unterrichtung der Bewohner über die möglichen zum Einsatz kommenden Warnverfahren, um im Notfall eine möglichst schnelle Warnung durchführen zu können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 717 2021 Die Vorlage OF 87/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 95/9 Betreff: "Löwenstark" an Schulen des Ortsbezirks Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - an welchen Schulen im Ortsbezirk, aufgeteilt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen, bereits Mittel aus dem Landesprogramm "Löwenstark" abgerufen worden sind, - an welchen Schulen Anträge zur Bereitstellung gestellt wurden, - welche außerschulische Kooperationspartner aus dem Ortsbezirk grundsätzlich für eine Mitwirkung in Frage kommen, - welche außerschulischen Kooperationspartner aus dem Ortsbezirk bereits eingebunden worden sind, - welche außerschulischen Kooperationspartner von außerhalb des Ortsbezirks für eine Zusammenarbeit mit den Schulen des Ortsbezirks in Frage kommen, - welche außerschulischen Kooperationspartner von außerhalb des Ortsbezirks bereits eingebunden worden sind. Begründung: erfolgt mündlich Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 95/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP und BFF (= keine Zurückstellung); LINKE. (= Enthaltung) 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1060 2021 Die Vorlage OF 95/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 96/9 Betreff: Gesamtkonzept für die Platzierung von Fahrradabstellflächen im Ortsbezirk 9 auf den Weg bringen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zeitnah ein Gesamtkonzept für die Platzierung von Fahrradabstellflächen im Ortsbezirk 9 auf den Weg zu bringen. Begründung: Die Zahl der fahrradfahrenden Mitbürger ist deutlich angestiegen. Die dadurch benötigten Abstellflächen müssen deshalb wohlüberlegt und im Rahmen des Bedarfes in den vorhandenen öffentlichen Raum eingesetzt werden. Dieses muss in Abstimmung mit den Anwohnern erfolgen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 96/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP und BFF (= keine Zurückstellung); LINKE. (= Enthaltung) 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1061 2021 Die Vorlage OF 96/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um den folgenden Halbsatz ergänzt wird: "und künftig vor einer Installierung den Ortsbeirat 9 zu beteiligen". Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 97/9 Betreff: Sachstand Iranischer Garten Vorgang: OM 448/15 OBR 9; ST 4/16; V 190/16 OBR 9; ST 281/17; V 597/17 OBR 9; ST 17/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob es neue Entwicklungen bezüglich des Grundstückes Iranischer Garten gibt. Begründung: Im Februar 2017 hat der Magistrat berichtet, dass der Magistrat nach wie vor einen Grundstückstauschvertrag mit der Islamischen Republik Iran anstrebt, dieser aber noch nicht abgeschlossen werden konnte. Im Januar 2018 hat der Magistrat berichtet: "Der Magistrat wird sich im Rahmen der gegebenen Möglichkeit weiterhin nachdrücklich um die zur Realisierung des Iranischen Gartens erforderliche eigentumsrechtliche Beordnung der Grundstücksituation bemühen". Der Ortsbeirat möchte sich informieren, ob über den bekannten Sachstand hinaus schon Fortschritte erzielt werden konnten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4488 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 4 Auskunftsersuchen vom 06.10.2016, V 190 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 281 Auskunftsersuchen vom 21.09.2017, V 597 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 17 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO II, TOP 1 Beschluss: Auskunftsersuchen V 148 2021 Die Vorlage OF 97/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 99/9 Betreff: Ausbau von Elektroladestationen im Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gefragt, 1. wie viele öffentliche Ladestationen für Elektroautos derzeit im Ortsbezirk 9 betrieben werden und an welchen Standorten, 2. wie viele private Ladestationen derzeit schon im Ortsbezirk 9 betrieben werden - und wie viele davon mit öffentlichen Geldern gefördert worden sind, 3. wie viele neue Ladestationen schon von der Stadt zugelassen sind und wann diese voraussichtlich in Betrieb gehen werden, 4. wie viele der geplanten 875 Normal- und 350 Schnellladepunkte im Ortsbezirk 9 entstehen sollen, 5. welche Maßnahmen die Stadt Frankfurt plant, um eine höhere Abdeckung mit Ladestationen im Ortsbezirk 9 zu gewährleisten, 6. welche Maßnahmen die Stadt Frankfurt plant, um private Unternehmen zu unterstützen, die Ladestationen im Ortsbezirk installieren wollen, 7. ob die vorhandene Netzspannung ausreichend ist, den Bedarf zu decken, ohne dass es zu Beeinträchtigungen in der allgemeinen Stromversorgung kommt. Begründung: Immer mehr Automobilbauer kündigen an, ihre Produktion vollständig auf Elektroautos umstellen zu wollen. Auch die Bereitschaft der Bürger, sich beim Neukauf eines Pkw für ein Elektroauto zu entscheiden, steigt. Umso wichtiger ist, dass rechtzeitig die notwendige Infrastruktur geschaffen wird. Wer über keine eigene Garage und genügend Einkommen verfügt, um sich eine private Ladestation (Wallbox) einzurichten, ist allerdings auf öffentlich zugängliche Ladestationen angewiesen. Bisher ist die Abdeckung mit Ladestationen im Ortsbezirk 9 jedoch absolut unzureichend. Obwohl bereits unterschiedlichste öffentliche Stellen Förderprogramme aufgelegt haben, hierunter: - das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) (https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Elektromobilitaet/Ladeinfrastruktur/ Ladeinfrastruktur.html) - das hessisches Wirtschaftsministerium (https://www.innovationsfoerderung- hessen.de/ ladesaeulen) gibt es laut Moovility im Ortsbezirk 9 nur eine einzige öffentliche Ladestation bei Aldi Süd in der Raimundstraße. Die Karten in der Anlage zeigen ferner, dass bis 2025 bzw. 2030 im Ortsbezirk 9 der Ladebedarf deutlich steigen wird. Nachdem Strom im Netz bekanntermaßen nicht gespeichert werden kann, sondern die Abdeckung des Gesamtbedarfs von der Frage abhängt, ob die erforderliche Netzspannung aufrechterhalten werden kann, ist es zwingend notwendig, sich auf diesen steigenden Bedarf vorzubereiten und rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 149 2021 Die Vorlage OF 99/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 89/9 Betreff: Anbringung von Spiegeln an der EÜ Woogstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Spiegel in der EÜ Woogstraße zu installieren, um die Sicherheit in der Unterführung bei entgegenkommendem Fahrradverkehr zu erhöhen. Begründung: In dem gegenwärtigen Zustand können entgegenkommende Fahrradfahrer*innen in der Kehre des Unterführungsabgang nicht rechtzeitig eingesehen werden, was zu gefährlichen Situationen und Beinahezusammenstößen führt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 719 2021 Die Vorlage OF 89/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, neue Spiegel in der EÜ Woogstraße zu installieren sowie die bestehenden zu erneuern, um die Sicherheit in der Unterführung bei entgegenkommendem Fahrradverkehr zu erhöhen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 100/9 Betreff: Flutopfern finanziell helfen Der OBR möge beschließen: Der Magistrat möge die zuständigen Ämter anweisen, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, eine soziale oder gemeinnützige Einrichtung in unserem Nachbarbundesland Rheinland Pfalz mit Geldern aus dem OBR-Budget im Wiederaufbau zu unterstützen. Begründung: Die Flut/Umweltkatastrophe hat in unserem Nachbarbundesland Rheinland Pfalz auch gemeinnützige und soziale Einrichtungen schwer getroffen. Finanzielle Hilfe für Dinge wie neue Spielgeräte in Kindereinrichtungen, Sportgeräte für Sportvereine, Alltagsbedarf in Alten- und Behinderungseinrichtungen oder Anderes, könnten eine solche Hilfe sein, die sicherlich wichtig ist und gebraucht wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 100/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 76/9 Betreff: Nachhaltigkeit im Schulbau nicht vergessen! Der Ortsbeirat begrüßt die Magistratsvorlage und die enthaltenen Ziele vorbehaltlos Insbesondere begrüßt er die die in der Zielsetzung (siehe Abschnitt A Seite 3) genannten Ausgangslagen für Schulneubauten welche folgende sind: - Schule der Vielfalt - Schule als Ort des Lernens und des Kompetenzerwerbs - Schule als Schutzraum - Schule für alle (Inklusion) - Schule als ganztägige Bildungseinrichtung - Schule als Arbeitsort für multiprofessionelle pädagogische Teams - Schule als Gemeinschaft und als demokratisches Übungsfeld - Schule als Partner der Eltern - Schule der Gesundheit- Schule in Bewegung - Schule als lebendiger Ort im Quartier" Neben diesen ist aber der gesellschaftlich wichtige Aspekt der Nachhaltigkeit als Ziel der für den Schulbau in dieser Magistrats Vorlage nicht erwähnt. Mit diesem Antrag soll dies nun ergänzt werden. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Vorlage M79 um folgendes zu ergänzen: Schule für "Nachhaltigkeit". Beachtet werden soll dabei, vor allem das Baumaterialien, Raumgestaltung, Gebäudegestaltung den Zielen der Nachhaltigkeit verpflichtet sind. Dadurch soll u.a. die Einrichtung von "Grünen Klassenzimmern" unterstützt werden. Außerdem soll bei Neubau und Sanierung, neben den anderen richtigen und gesellschaftlich wichtigen Aspekten für die Nachhaltigkeit sensibilisiert werden beispielweise bei der Frage des Einbaus von Fenstern, Heizungen, der Sanierung von Toiletten, usw. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 79 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 709 2021 1. Die Vorlage M 79 dient unter Hinweis auf OM 709 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 76/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung BFF zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 98/9 Betreff: Geschichte des Neuen Frankfurt auch in der Platensiedlung bekannt machen! In der Platenstr. befindet sich ein Gebäude des "neuen Frankfurt". Laut der Ernst- May-Gesellschaft stammt dieses Gebäude aus der Zeit von 1931 und es handelte sich früher um ein sogenanntes "Ledigenheim".( https://ernst-may-gesellschaft.de/fileadmin/Redakteure/Seiten%20Anlagen/DNF/Wohn siedlungen/Raimundstr/Siedlung%20Raimundstr.pdf (Seite 3-4)) Das Gebäude ist derzeit im Besitz der ABG, die Wohnungen werden offensichtlich vor allem an Studierende vermietet. Der Orstbeirat fragt den Magistrat: 1. Was ist dem Magistrat über die Geschichte des Gebäudes bekannt? 2. Plant der Magistrat im Zusammenhang mit den Jubiläumsfeiern für das "Neue Frankfurt" auch dieses Gebäude zu würdigen und wenn ja in welcher Form? 3. Wenn nein: Welche Möglichkeiten der Würdigung sieht der Magistrat? 4. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. In welchem baulichen Zustand ist das Gebäude? Welche Schritte zum Erhalt des Gebäudes sind geplant? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 98/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP und BFF (= keine Zurückstellung); LINKE. (= Enthaltung) 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 227 2021 Die Vorlage OF 98/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff den folgenden Wortlaut erhält: "Geschichte des Neuen Frankfurt bekannt machen". Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 77/9 Betreff: Bertramswiese für Breitensportnutzung öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Für den TuS Makkabi Frankfurt e.V. wird an der Wilhelm-Eppstein-Straße ein neues Trainingsgelände mit Kunstrasenplätzen gebaut (siehe M 54/2019). Mit dem Wegfall des Trainingsbetriebs auf der Bertramswiese, eröffnen sich neue Möglichkeiten, diese so umzugestalten, dass sie auch für andere Sportarten, die dort schon z.T. ausgeübt werden (Yoga/Tai-Chi/Gymnastik), besser nutzbar wird und als öffentliche Grünfläche aufgewertet wird. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, wie die Bertramswiese - nach dem Umzug des TuS Makkabi Frankfurt e.V. auf das Gelände in der Wilhelm-Eppstein-Straße - für weitere Sportarten nutzbar gemacht werden kann, ohne ihren Charakter als öffentliche Grünfläche zu zerstören. Denkbar wären hier z.B. ein Bouleplatz, eine Yoga-/Tai-Chi/-Gymnastik-Wiese, Tischtennis, eine Calistehnics-Anlage oder andere Fitness-Geräte für den öffentlichen Raum sowie die Nutzung für den Schulsport der naheliegenden Schulen (u.a. Wöhler, Anne-Frank, Heinrich-Seeliger). Begründung: Die Bertramswiese ist als Grünfläche definiert. Die Nutzung der Bertramswiese als Fußballplatz ist deshalb seit jeher schwierig, da dort keine Flutlichtanlage und Kunstrasenplätze aufgrund des Status als Grünfläche genehmigungsfähig sind (ST 557/2009). Mit dem Wegzug von TuS Makkabi Frankfurt e.V. verbleibt nur noch die Sportvereinigung Kickers 1916 e.V. als Nutzerin auf dem Platz. Der zu erwartende geringere Platzbedarf für das Fußballtraining macht Flächen frei, die als Grünfläche für andere Sportarten nutzbar wären. Bereits heute wird die Bertramswiese intensiv von der Bevölkerung als Grün- und Sportfläche genutzt. Darüber hinaus wäre eine Erweiterung des vielgenutzten Spielplatzes an der Ammelburgstraße und eine Verlegung des Trainingsbetriebs der Kickers an die neue Kunstrasenanlage an der Wilhelm-Eppstein-Straße zu überlegen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 103 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 77/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 11 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage M 103 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 228 2021 1. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNEN-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. c) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 77/9 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 138/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 83/9 Betreff: Eine Planungswerkstatt für den Platz vor der Dornbuschkirche initiieren! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Platz vor der evangelischen Dornbuschgemeinde (Ecke Mierrendorfstr./ Carl Goerdeler Str.) eine Planungswerkstatt durchzuführen. Begründung: Am Dornbusch fehlt ein öffentlicher Platz, der zum Verweilen einlädt. Ein solcher Platz könnte im Dornbusch im Bereich zwischen der evangelischen Dornbuschgemeinde und der Wöhlerschule entstehen. Gemeinsam mit den Bürger*innen sollen in einer Planungswerkstatt Fragen wie die Gestaltung und Nutzung des Raumes, z.B. zum Aufenthalt und zum Spielen, für eine Außengastronomie, die Möglichkeit einer Integrierung des Wochenmarkt in einen solchen Platz sowie eine veränderte Parkraumgestaltung und Verkehrsführung, diskutiert werden. Bereits heute existieren mit den anliegenden Schulen und der Kirchgemeinde, den Anwohner*innen des Stadtteils und den Marktbesucher*innen mehrere potentielle Nutzergruppen für einen neu gestalteten Platz. Die Interessen dieser Personengruppen und auch der in der Nähe des Platzes wohnenden Nachbarschaft sollen in der Planungswerkstatt berücksichtigt werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 713 2021 Die Vorlage OF 83/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Parteien: GRÜNE, SPD