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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in FrankfurtEschersheim

26.06.2025 · Aktualisiert: 14.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7182 entstanden aus Vorlage: OF 1052/9 vom 11.06.2025 Betreff: Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in Frankfurt-Eschersheim Vorgang: V 870/24 OBR 9; ST 1209/24; ST 406/25 Im Rahmen einer Klage im Jahr 2018 von unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohnern der S-Bahn-Linie S6 gegen die Deutsche Bahn AG aufgrund fehlender Erschütterungsschutzmaßnahmen wurde die Klage zwar abgewiesen, jedoch mit der Auflage, dass im Streckenabschnitt von Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 geeignete Maßnahmen zur Minderung von Erschütterungen zu ergreifen sind. Insbesondere wurde hierbei der Einbau besohlter Schwellen als technische Maßnahme benannt. Der Planfeststellungsbeschluss für den viergleisigen Ausbau der Strecke 3900 Gießen/Frankfurt-West im Rahmen des Projekts "S-Bahn Rhein-Main", ursprünglich erlassen am 06.05.2004 und zuletzt geändert durch den Planänderungsbeschluss vom 26.10.2015, ist demnach um den verpflichtenden Einbau besohlter Schwellen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 zu ergänzen. Trotz dieser gerichtlichen Vorgabe wurden laut Antwort der DB Netz AG auf die Anfrage vom 22.02.2024, V 870 (ST 403 vom 17.03.2025), bislang keine besohlten Schwellen im Bereich des Bahnsteigs auf den Fernbahngleisen eingebaut, mit der Begründung, dass diese Maßnahme nicht planfestgestellt worden sei. Die betreffende Station liegt jedoch genau im von der Auflage betroffenen Streckenabschnitt. Anwohnerinnen und Anwohner aus der Willibrachtstraße und Niedwiesenstraße berichten von einer deutlichen Zunahme an Erschütterungen. Die Frage nach dem Einbau der besohlten Schwellen konnte durch den in der Sitzung des Ortsbeirates 9 am 22.05.2025 anwesenden Vertreter der Deutschen Bahn nicht eindeutig beantwortet werden, vielmehr wurde auf die fehlende Planfeststellung verwiesen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, umgehend und nachweislich den Sachverhalt mit der DB Netz AG zu klären. Eine einfache Stellungnahme, dass die Schwellen verlegt wurden, ist vor diesem Hintergrund nicht ausreichend. Fehlende besohlte Schwellen sind nachzurüsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.02.2024, V 870 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1209 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 406 Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1724

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Verbesserung der Entwässerungssituation entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen

26.06.2025 · Aktualisiert: 01.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7183 entstanden aus Vorlage: OF 1053/9 vom 11.06.2025 Betreff: Verbesserung der Entwässerungssituation entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen Entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen besteht Handlungsbedarf hinsichtlich der Entwässerungssituation. Insbesondere auf einer Strecke von ca. 80 Metern im Bereich der Unterführung Niedwiesenstraße kann das gesammelte Regenwasser nicht versickern. In diesem Abschnitt steht das Wasser dauerhaft im Graben, bis es langsam verdunstet. Dieser Zustand ist unhaltbar, da es zu folgenden Problemen kommt: - Geruchsbelästigung durch stehendes Wasser; - Bildung von Brutstätten für Stechmücken; - Förderung der Vermehrung anaerober Bakterien; - Gefährdung von Kindern, da das Wasser an einigen Stellen so tief ist, dass ein Sicherheitsrisiko besteht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Missstand zu beseitigen. Insbesondere wird angeregt, die Wassergräben in diesem Bereich zu entsiegeln bzw. so umzugestalten, dass eine Versickerung des Regenwassers ermöglicht wird. Ziel sollte es sein, eine funktionierende Ableitung bzw. natürliche Versickerung des Regenwassers vom Bahndamm zu gewährleisten und die beschriebenen Gefahren dauerhaft zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Einrichtung eines Naturerfahrungsraums im Ortsbezirk 9

26.06.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7184 entstanden aus Vorlage: OF 1054/9 vom 10.06.2025 Betreff: Einrichtung eines Naturerfahrungsraums im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie im Ortsbezirk 9 ein sogenannter Naturerfahrungsraum für Kinder eingerichtet werden kann. Eine solche Fläche könnte angesichts des Mangels an geeigneten Räumen nach Stuttgarter Vorbild auch als Baustein der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder dienen. Daher wird der Magistrat insbesondere gebeten, 1. mögliche Partner wie Schulen, Kitas, Vereine und Träger zu identifizieren; 2. zu prüfen, ob bestehende Einrichtungen wie Schülergärten oder Abenteuerspielplätze in ein solches Konzept einbezogen werden könnten; 3. geeignete Flächen in Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim zu identifizieren, die für einen Naturerfahrungsraum genutzt werden könnten; 4. ein Konzept für die Integration in die Ganztagsbetreuung zu entwickeln, das sich an den erfolgreichen Beispielen aus Stuttgart und Berlin orientiert. Der Verein AJAH (http://www.ajahessen.de) könnte dabei beratend und mit vielen guten Beispielen zur Seite stehen. Begründung: Gerade vor dem Hintergrund der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gewinnen naturnahe Betreuungsformen erheblich an Bedeutung. Naturerfahrungsräume sind naturbelassene Grünflächen, die es Kindern ermöglichen, die Natur selbstständig zu entdecken und im freien Spiel zu lernen. Sie fördern nachweislich Kreativität, soziale Kompetenzen und die gesunde Entwicklung von Kindern - sogar weit mehr als herkömmliche Kinderspielplätze, wie in den Skripten des Bundesamts für Naturschutz, Ausgabe 560 aus 2020, eindrücklich dargelegt wird. Betreuungs- und Bildungsangebote können hier stattfinden, indem pädagogische Fachkräfte oder Umweltbildungseinrichtungen gezielt Impulse geben, Naturerkundungen, Projekte oder Gruppenaktionen anbieten, Kinder bei der Planung und Pflege der Fläche einbinden und so Naturerleben, Umweltbildung sowie soziale Kompetenzen fördern - entweder als offene Angebote, im Rahmen von Kooperationen mit Schulen und Kitas oder als Bestandteil von Ganztagsbetreuung. Stuttgart ist bundesweit führend mit über 20 Naturerfahrungsräumen und Jugendfarmen, die systematisch in die Ganztagsbetreuung integriert sind. Konkrete Programme wie "Naturzeiten im Ganztag" werden bereits erfolgreich an Stuttgarter Grundschulen umgesetzt. Auch Berlin nutzt seine sechs größeren Naturerfahrungsräume regelmäßig für Kitagruppen und Schulklassen als "grüne Klassenzimmer". Diese bewährten Konzepte zeigen, dass Naturerfahrungsräume als außerschulische Lernorte fest in den Ganztagsalltag eingebunden werden können. Der dicht besiedelte Ortsbezirk 9 benötigt zusätzliche wohnortnahe Erholungs- und Spielräume für Familien. Ein Naturerfahrungsraum würde nicht nur die Lebensqualität in den Stadtteilen erhöhen, sondern auch als wichtiger Baustein für eine qualitätsvolle Ganztagsbetreuung der örtlichen Grundschulen dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1684

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9

26.06.2025 · Aktualisiert: 21.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7185 entstanden aus Vorlage: OF 1055/9 vom 10.06.2025 Betreff: Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 Vorgang: OM 6573/25 OBR 9; ST 830/25 Der Magistrat wird gebeten, seine Stellungnahme vom 26.05.2025, ST 830, zur Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 mit Rückmeldungen weiterer Ämter zu vervollständigen und dabei insbesondere zu berichten, welche konkreten Beteiligungsverfahren für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Stadtplanung beim Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung durchgeführt wurden oder geplant sind, welche Schulen und Jugendeinrichtungen dabei einbezogen wurden und wie die Ergebnisse dokumentiert und in die Planungen eingearbeitet werden sollen. Begründung: Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat für die in manchen Bereichen detaillierte Stellungnahme ST 830. Gleichzeitig blieb ein zentraler Aspekt der ursprünglichen Anfrage offen: Die Projekte der Stadtplanung wurden im Antrag explizit als relevante Planungsvorhaben genannt, fanden aber in der Antwort keine Erwähnung. Seit der Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) im Jahr 2013 ist eine Kinder- und Jugendbeteiligung in der Bauleitplanung von einer freiwilligen Zusatzleistung zu einer gesetzlichen Verpflichtung geworden. § 3 BauGB bestimmt ausdrücklich, dass Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind, die frühzeitig über Planungsziele zu unterrichten sind. § 1 BauGB verpflichtet zur Berücksichtigung der Bedürfnisse junger Menschen. § 4c der Hessischen Gemeindeordnung verpflichtet Gemeinden ausdrücklich dazu, geeignete Verfahren zur Beteiligung zu entwickeln. Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 902 "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" (Amtsblatt-Bekanntmachung vom 21.08.2018) versäumt, Kinder und Jugendliche ausdrücklich einzuladen. Ob eine am Abend stattfindende Ortsbeiratsversammlung in einem mehrere Kilometer entfernten Stadtteil und ohne explizite Einladung diese Anforderung erfüllt, wird bezweifelt. Doch gerade neue Baugebiete prägen das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen erheblich und bieten besondere Chancen für Beteiligung bei Wegeverbindungen, Aufenthaltsqualität, Spielmöglichkeiten oder Verkehrssicherheit. Solche Beteiligungserfahrungen stärken das Demokratieverständnis junger Menschen und ihr Gefühl der Selbstwirksamkeit. Es ist noch unklar, ob und wie Kinder- und Jugendbeteiligung stattgefunden hat oder noch geplant ist. Der Ortsbeirat hofft auf eine positive Rückmeldung und ist interessiert, ob die genannten gesetzlichen Verpflichtungen anerkannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6573 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 830 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1743 Beratung im Ortsbeirat: 9

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

100 Jahre Neues Frankfurt: Geschichtspfad im Ortsbezirk 9 einrichten

26.06.2025 · Aktualisiert: 01.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7186 entstanden aus Vorlage: OF 1056/9 vom 10.06.2025 Betreff: 100 Jahre Neues Frankfurt: Geschichtspfad im Ortsbezirk 9 einrichten Vorgang: V 227/21 OBR 9; ST 340/22 Der Magistrat wird gebeten, anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des Neuen Frankfurt einen Geschichtspfad zu den Siedlungen und Bauten des Neuen Frankfurt im Ortsbezirk 9 zu entwickeln und umzusetzen. Dieser soll die bedeutenden Standorte und Siedlungen des Neuen Frankfurt durch Informationstafeln im öffentlichen Raum miteinander verbinden. Ergänzend könnte eine digitale Plattform weiterführende Informationen, historische Fotos und Routen für Rundgänge anbieten. Der Magistrat wird gebeten, diese Angebote in Zusammenarbeit mit der Ernst-May- Gesellschaft und den jeweiligen Immobilieneigentümern zu entwickeln. Zur Vorbereitung wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu erstellen: - eine vollständige Liste aller Liegenschaften des Neuen Frankfurt im Ortsbezirk 9 mit aktuellem Eigentumsstatus und Denkmalschutzstatus; - eine Liste über aktuell bekannte geplante Sanierungsmaßnahmen in den Siedlungen des Neuen Frankfurt im Ortsbezirk 9. Begründung: Das Neue Frankfurt prägt seit 100 Jahren das Stadtbild des Ortsbezirks. Doch viele Menschen wissen nicht um die besondere Geschichte ihrer Wohnhäuser oder der Siedlungen in ihrer Nachbarschaft. Der Ortsbezirk 9 beherbergt bedeutende Zeugnisse dieser Architekturepoche. Das 100-jährige Jubiläum bietet den idealen Anlass, diese Schätze durch einen zusammenhängenden Geschichtspfad sichtbar zu machen. Ein solcher Pfad würde nicht nur das kulturelle Bewusstsein stärken, sondern auch den Stadtteil als Destination für Architektur- und Geschichtsinteressierte etablieren. Die "Frankfurt History App" zeigt bereits gute Ansätze, doch gerade im öffentlichen Raum fehlen niedrigschwellige Informationsangebote. Ein durchdachter Geschichtspfad würde diese Lücke schließen und das reiche architektonische Erbe des Ortsbezirks angemessen würdigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.11.2021, V 227 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 340

OF (Anträge OBR) · OB 9

Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Am Höhenblick bis Haeberlinstraße

11.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 1033/9 Betreff: Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Am Höhenblick bis Haeberlinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat bezüglich der geplanten Grunderneuerung der Kurhessenstraße zwischen den Straßen Am Höhenblick" und "Haeberlinstraße" eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Anwohner und Gewerbetreibenden auszurichten. Es herrscht unter den Anwohnern und Gewerbetreibenden große Verunsicherung aufgrund der Ankündigung einer zweijährigen Vollsperrung der Kurhessenstraße, was auch einen erheblichen Einschnitt in den Alltag bzw. den Geschäftsbetrieb der Betroffenen bedeutet. Dies ist unter anderem der Berichterstattung der Tageszeitung vom 03.01.2025 (Frankfurter Neue Presse) zu entnehmen. In der Aprilsitzung 2025 berichtete ein Vertreter des ASE, dass entgegen der Mitteilung die Maßnahmen im Sommer 2025 diesen Jahres durchzuführen, diese auf 2026 verschoben worden sind. Eine Informationsveranstaltung nach den Sommerferien ist deshalb erstrebenswert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.04.2025, OF 999/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 999/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1033/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Zufahrt Kleingartenanlage Niddapark

11.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 1034/9 Betreff: Zufahrt Kleingartenanlage Niddapark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Situation in der Grünfläche zwischen Ginnheimer Hang und S6-Bahnstrecke bezüglich der dort fahrenden Autos in einem Ortstermin zu begutachten. Begründung: Der beschriebene Bereich ist Teil des Grüngürtels und ein Naherholungsgebiet und sollte von Autos möglichst freigehalten werden. Die Wege sind von Ihrer Breite her nicht für Autos ausgelegt und nehmen hierdurch schaden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1034/9 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Vorstellung der geplanten Baumaßnahme in der Sudermannstraße in einer Sitzung des Ortsbeirats 9

11.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 1039/9 Betreff: Vorstellung der geplanten Baumaßnahme in der Sudermannstraße in einer Sitzung des Ortsbeirats 9 In naher Zukunft steht die Grunderneuerung der Sudermannstraße an. Im Zuge dieser Maßnahme wird es erforderlich sein, die Sudermannstraße für den Durchgangsverkehr vollständig zu sperren. Da die Bauarbeiten erhebliche Auswirkungen auf die Anwohnerinnen und Anwohner haben werden - unter anderem in Bezug auf Erreichbarkeit, Parkmöglichkeiten, Müllentsorgung und Rettungswege - ist es aus Sicht des Ortsbeirats erforderlich, frühzeitig umfassend über das Vorhaben informiert zu werden und Transparenz zu schaffen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Vertreter/einer Vertreterin des ASE in eine der nächsten Sitzungen einzuladen, um die Maßnahme vorzustellen und für Rückfragen aus dem Ortsbeirat sowie der Bürgerschaft zur Verfügung zu stehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1039/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Umsetzung des Bücherschranks „Anne Frank“ in den Sinaipark

11.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 1044/9 Betreff: Umsetzung des Bücherschranks "Anne Frank" in den Sinaipark Nach der Neugestaltung des Reich-Ranicki-Platzes ist für den bestehenden Bücherschrank Anne Frank kein Platz mehr vorgesehen. Um das wichtige Zeichen der Erinnerungskultur an Anne Frank im öffentlichen Raum weiterhin sichtbar zu erhalten, soll der Bücherschrank an einen neuen, geeigneten Standort umgesetzt werden. Der Bücherschrank Anne Frank ist ein symbolischer Ort der Erinnerungskultur, Bildung und Begegnung. Er steht für Toleranz, Menschenrechte und die Bewahrung der historischen Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus. Dem Wunsch des Ortsbeirats entsprechend soll auf dem neu gestalteten Platz ein neuer Bücherschrank errichtet werden, der dem Ehepaar Reich-Ranicki gewidmet ist. Der Sinai Park bietet sich als neuer Ort an, er ist gut frequentiert, bietet Aufenthaltsqualität und ermöglicht die Einbindung des Bücherschranks in einen offenen, lebendigen Stadtraum - im Sinne eines niedrigschwelligen Gedenkens und kulturellen Austauschs. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vorausgesetzt es gibt einen neuen Bücherschrank Reich-Ranicki, die Umsetzung des Bücherschranks Anne Frank vom Reich- Ranicki-Platz in den Sinai Park zu veranlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1044/9 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Grundstück Bowlingcenter

11.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 1045/9 Betreff: Grundstück Bowlingcenter Vorgang: OM 3572/23 OBR 9; ST 158/25 In Presseberichten ist von einem Verkauf der Fläche am Berkersheimer Weg zu lesen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass zukünftig die Auflagen des Landschaftsschutzgebietes 1 und dem planungsrechtlichen Außenbereich, in dem das Gelände der früheren Bowlingbahn am Berkersheimer Weg liegt, umfassend in Planung und Nutzung berücksichtigt werden. Auch bezogen auf die OM 3672 vom 16.2.2023, verbunden mit ST 158 vom 24.1.2025, sollte die Fläche perspektivisch wieder ihrer eigentlich festgelegten Funktion als Grünfläche zugeführt und dauerhaft im GrünGürtel gesichert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3572 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 158 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7177 2025 Die Vorlage OF 1045/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Parken auf dem Bürgersteig der Kurhessenstraße

11.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 1047/9 Betreff: Parken auf dem Bürgersteig der Kurhessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Den Magistrat wird darum gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation der parkenden Autos auf der Kurhessenstraße zwischen Lindenring und Höllbergstraße zu regeln. Hier wird seit einiger Zeit einseitig auf dem Bürgersteig geparkt, was an dieser Stelle nicht zulässig ist. Begründung: Durch das einseitige auf dem Bürgersteig parken wird dieser deutlich schmaler und steht nicht mehr in der notwendigen Breite dem Fußverkehr zur Verfügung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7178 2025 Die Vorlage OF 1047/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, sodass in der Kurhessenstraße im Abschnitt zwischen Lindenring und Höllbergstraße auf der Straße und nicht auf dem Gehweg geparkt wird. Dort werden seit einiger Zeit unzulässig Fahrzeuge abgestellt." Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Entfernung der Poller an der Unterführung An den 10 Ruthen

11.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 1051/9 Betreff: Entfernung der Poller an der Unterführung An den 10 Ruthen Vor dem Ausbau der S6-Strecke wurde die Unterführung von Mitgliedern des gegenüberliegenden Kleingartenvereins (KGV) regelmäßig zur direkten Anfahrt des Vereinsparkplatzes genutzt. Nach Abschluss der Bauarbeiten wurde die Unterführung zwar wieder für den Rad- und Fußverkehr geöffnet, jedoch nicht für den motorisierten Verkehr. Die Sperrung der Unterführung zwingt alle Autofahrerinnen und Autofahrer derzeit zu einem erheblichen Umweg über die Höllbergstraße und den Treunerweg. Dies stellt nicht nur eine unnötige Erschwernis für die Vereinsmitglieder dar, sondern erhöht auch die Verkehrsbelastung in einem sensiblen Bereich, der stark von Kindern und Jugendlichen frequentiert wird - insbesondere im Umfeld des Höllbergspielplatzes und entlang des Treunerwegs. Ganz auf Autos verzichten können die Mitglieder des KGV's nicht, da regelmäßig Grünschnitt-, Material- oder sonstige Transporte anfallen. Durch die Wiederöffnung der Unterführung für den motorisierten Individualverkehr könnte die Verkehrssituation vor Ort deutlich entschärft und sicherer gestaltet werden - im Interesse aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Entfernung der Poller an der Unterführung An den 10 Ruthen zu veranlassen, um eine Durchfahrt für Autos zu ermöglichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 26 Die Vorlage OF 1051/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7181 2025 Die Vorlage OF 1051/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff wie folgt lautet "Entfernung und Versetzung der Poller an der Unterführung An den 10 Ruthen" und dem Tenor der folgende Satz angefügt wird: "Die Poller sollen an der Einmündung der Höllbergstraße in den Treunerweg auf die linke Seite versetzt werden, um die Durchfahrt an dieser Stelle zu verhindern." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in FrankfurtEschersheim

11.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 1052/9 Betreff: Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in Frankfurt-Eschersheim Vorgang: V 870/24 OBR 9; ST 1209/24; ST 406/25 Im Rahmen einer Klage aus dem Jahr 2018 von unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohnern der S-Bahn-Linie S6 gegen die Deutsche Bahn AG aufgrund fehlender Erschütterungsschutzmaßnahmen wurde die Klage zwar abgewiesen, jedoch mit der Auflage, dass im Streckenabschnitt von Bahn-Kilometer 190,500 bis 191,900 geeignete Maßnahmen zur Minderung von Erschütterungen zu ergreifen seien. Insbesondere wurde hierbei der Einbau besohlter Schwellen als technische Maßnahme benannt. Der Planfeststellungsbeschluss für den viergleisigen Ausbau der Strecke 3900 Gießen-Frankfurt-West im Rahmen des Projekts "S-Bahn Rhein-Main", ursprünglich erlassen am 06.05.2004 und zuletzt geändert durch den Planänderungsbeschluss vom 26.10.2015, ist um den verpflichtenden Einbau besohlter Schwellen im Streckenabschnitt Bahn-Kilometer 190,500 bis 191,900 zu ergänzen. Trotz dieser gerichtlichen Vorgabe wurde laut Antwort der DB Netz AG auf unsere Anfrage V870 vom 22.02.2024 (ST 403 vom 17.03.2025) bislang keine besohlten Schwellen im Bereich des Bahnsteigs auf den Fernbahngleisen eingebaut, mit der Begründung, dass diese Maßnahme nicht planfestgestellt worden sei. Die betreffende Station liegt jedoch genau im von der Auflage betroffenen Streckenabschnitt. Anwohnerinnen und Anwohner aus der Willybrachtstraße und Niedwiesenstraße berichten von einer deutlichen Zunahme an Erschütterungen. Die Frage nach dem Einbau der besohlten Schwellen konnte durch den anwesenden Vertreter der Deutschen Bahn nicht eindeutig beantwortet werden; vielmehr wurde auf die fehlende Planfeststellung verwiesen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend und nachweislich den Sachverhalt mit der DB Netz AG zu klären. Eine einfache Stellungnahme, dass die Schwellen verlegt wurden, ist bei diesem Hintergrund nicht ausreichend. Fehlende Besohlte Schwellen sind nachzurüsten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.02.2024, V 870 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1209 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 406 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7182 2025 Die Vorlage OF 1052/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Verbesserung der Entwässerungssituation entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen

11.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 1053/9 Betreff: Verbesserung der Entwässerungssituation entlang des Bahndammes zwischen den Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen Entlang des Bahndammes zwischen der Unterführungen Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen besteht Handlungsbedarf hinsichtlich der Entwässerungssituation. Insbesondere auf einer Strecke von ca. 80 Metern im Bereich der Unterführung Niedwiesenstraße kann das gesammelte Regenwasser nicht versickern. In diesem Abschnitt steht das Wasser dauerhaft im Graben, bis es langsam verdunstet. Dieser Zustand ist unhaltbar. Es kommt zu folgenden Problemen: - Geruchsbelästigung durch stehendes Wasser, - Bildung von Brutstätten für Stechmücken, - Förderung der Vermehrung anaerober Bakterien, - Gefährdung von Kindern, da das Wasser an einigen Stellen so hochsteht, dass ein Sicherheitsrisiko besteht. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Missstand zu beseitigen. Insbesondere wird angeregt, die Wassergräben in diesem Bereich zu entsiegeln bzw. so umzugestalten, dass eine Versickerung des Regenwassers ermöglicht wird. Ziel sollte es sein, eine funktionierende Ableitung bzw. natürliche Versickerung des Regenwassers vom Bahndamm zu gewährleisten und die beschriebenen Gefahren dauerhaft zu beseitigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7183 2025 Die Vorlage OF 1053/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Einladung eines Vertreters/einer Vertreterin des Hauptamtes zu Budgetangelegenheiten

11.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 1057/9 Betreff: Einladung eines Vertreters/einer Vertreterin des Hauptamtes zu Budgetangelegenheiten Es soll ein Treffen zwischen den Mitgliedern des Ortsbeirats und eines Vertreters / einer Vertreterin des Hauptamtes, zuständig für Budgetangelegenheiten organisieren werden. Ziel dieses Treffens ist es, offene Fragen zur Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln sowie zum Verfahren der Antragsstellung zu klären. Eine direkte Kommunikation mit einem fachkundigen Ansprechpartner / einer fachkundigen Ansprechpartnerin erscheint sinnvoll, um Missverständnisse zu vermeiden und die Planungssicherheit für zukünftige Projekte zu erhöhen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen geeigneten Vertreter/ eine geeignete Vertreterin des Hauptamtes für ein Treffen zu einem gesondert anberaumten Termin einzuladen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1057/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Pachtdauer REWE-Supermarkt für Parkplatz Rosa-Luxemburg-Straße

10.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1035/9 Betreff: Pachtdauer REWE-Supermarkt für Parkplatz Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: OM 4839/23 OBR 9; OM 4840/23 OBR 9; ST 472/24; ST 627/24; ST 2005/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie lange der Pachtvertrag für den Parkplatz unter der Rosa-Luxemburg-Straße noch läuft, den der REWE-Supermarkt in der Ginnheimer Landstraße 174-180 angemietet hat. Es wird darum gebeten, dazu im Detail mitzuteilen: - seit wann der Pachtvertrag besteht - welche Verlängerungsdauern vereinbart sind - welche Verpflichtungen dem Vertragsnehmer auferlegt wurden Außerdem wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob im Zusammenhang mit der U4-Verlängerung auf dem Parkplatz eine Baustelleneinrichtung geplant ist, so wie bereits für den weiter östlich gelegenen Bereich vor dem Jugendzentrum in ST 427/24 mitgeteilt wurde. Begründung: Für mögliche zukünftige Planungen im Ortsbezirk 9 ist es wichtig zu wissen, wie lange die aktuelle Nutzung noch Bestand hat und unter welchen Bedingungen sie erfolgt. Sofern eine Vertragserneuerung ansteht, könnte sich der OBR mit seinen Überlegungen - wie etwa in OM4840/23 bezüglich mangelnder Fußwege dokumentiert - einbringen. Die anstehende U4-Verlängerung wirft zusätzlich die Frage auf, wie sich die Baustellenlogistik zur bestehenden Pachtvereinbarung verhält und welche Überlegungen bei der Standortwahl für Baustelleneinrichtungen eine Rolle spielen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4839 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4840 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 472 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 627 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2005 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1219 2025 Die Vorlage OF 1035/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen BFF (= Ablehnung); CDU und fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern

10.06.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1040/9 Betreff: Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern Vorgang: OM 6411/25 OBR 9; ST 769/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Ammelburgstraße / Bertramstraße entsprechend dem positiven Prüfergebnis des Magistrats nun Gehwegvorstreckungen und eine Mittelinsel zu planen und zu errichten. Bei der weiteren Planung sollte auch die Radverkehrsführung optimiert werden, da der hier ausgewiesene Schulradweg ebenfalls durch diese unübersichtliche Stelle führt und die baulichen Maßnahmen auch die Sicherheit des Radverkehrs verbessern können; Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, trotz der vorgebrachten Argumente noch einmal die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs zu prüfen, da die Ammelburgstraße und die Bertramstraße beiderseits der Kreuzung als Schulwege ausgewiesen sind und die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2.1 (3)) ausdrücklich Ausnahmemöglichkeiten in Tempo-30-Zonen vorsehen. Begründung: Der Magistrat bestätigt in ST 769/25, dass die Querungssituation durch Gehwegvorstreckungen und Verkehrsinseln optimiert werden kann. Diese sinnvollen Maßnahmen sollten nun konkret zur Umsetzung gebracht. Die Argumentation des Magistrats zum möglichen Fußgängerüberweg lässt Fragen offen: "Grundsätzlich entbehrlich" bedeutet nicht "ausgeschlossen". Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen sehen ausdrücklich Ausnahmen bei Schulwegen vor. Da sowohl die Ammelburgstraße als auch die Bertramstraße als Schulwege ausgewiesen sind, wäre dazu noch Stellung zu beziehen. Zusätzlich führt auch der ausgewiesene Schulradweg durch diese Kreuzung, was die Notwendigkeit sicherer Sichtbeziehungen und klarer Verkehrsführung unterstreicht. Mit den vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen würde eine sichere Querungsstelle entstehen, die es rechtfertigt, sowohl den Schulwegplan zu aktualisieren als auch einen Fußgängerüberweg einzurichten. Es ist gut, dass trotz der gefährlichen Situation noch kein Unfall für diese Kreuzung in die Statistik eingegangen ist. Die Erwähnung dieser Tatsache in der Stellungnahme verwundert jedoch: Die R-FGÜ nennen Unfallhäufungen ausschließlich als Kriterium für die Nachrüstung bestehender Übergänge. Die Anordnung neuer Fußgängerüberwege erfolgt nicht auf Basis von Unfallstatistiken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.08.2025, OF 1058/9 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6411 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 769 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1040/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7320 2025 1. Die Vorlage OF 1040/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1058/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen BFF und fraktionslos (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Verkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße (stadteinwärts) zwischen Hügelstraße und FritzTarnowStraße

10.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1041/9 Betreff: Verkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße (stadteinwärts) zwischen Hügelstraße und Fritz-Tarnow-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob es im Bereich der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts zwischen Hügelstraße und Fritz-Tarnow-Straße in den vergangenen Wochen zu Veränderungen der Ampelschaltung - insbesondere an der Fußgängerampel an der U-Bahn-Haltestelle Fritz-Tarnow-Straße - gekommen ist, 2. ob diese Veränderungen ursächlich für die derzeit täglich auftretenden Rückstaus im morgendlichen Berufsverkehr sind, 3. wie kurzfristig sichergestellt werden kann, dass Fahrradfahrer nicht länger auf den Gehweg ausweichen und dadurch Fußgängerinnen und Fußgänger gefährden, 4. ob und wie kurzfristig Ordnungskräfte eingesetzt werden können, um Radfahrer gezielt auf die geltenden Regelungen hinzuweisen und alternative Strecken zu empfehlen. Begründung: Seit mehreren Wochen ist im oben genannten Bereich ein auffälliger Rückstau im morgendlichen Berufsverkehr zu beobachten, der offenbar mit einer geänderten Ampelschaltung zusammenhängt. Infolge des Rückstaus weichen zahlreiche Radfahrerinnen und Radfahrer auf den Gehweg aus, oft mit erheblichen Geschwindigkeiten (bis zu 20 km/h) und zunehmend auch mit E-Lastenrädern. Dies führt zu gefährlichen Situationen für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Anwohner. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1041/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Annahme)

Partei: CDU

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Leere Baumscheibe Marbachweg 344

10.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1042/9 Betreff: Leere Baumscheibe Marbachweg 344 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten warum der gefällte Baum vor dem Grundstück Marbachweg 344 nicht nachgeplanzt werden kann und welche Rolle dabei die vermutlich vorhandenen Versorgungsleitungen spielen. Außerdem sollte geprüft werden, welche Alternativen existieren. Begründung: Die Anwohner hatten schon Kontakt mit dem Grünflächenamt und ihnen wurde dort mitgeteilt, dass eine Nachpflanzung aufgrund der möglicherweise vorhandenen Versorgungsleitungen nicht möglich sei Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7176 2025 Die Vorlage OF 1042/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Rücksichtslose Fahrrad und E-RollerFahrer auf dem Platz vor dem Haus Dornbusch

10.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1043/9 Betreff: Rücksichtslose Fahrrad- und E-Roller-Fahrer auf dem Platz vor dem Haus Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen ,um die teilweise rücksichtslose und gefährliche Benutzung des Fußgängrbereichs von Radfahrern vor dem Haus Dornbusch zu beenden. Des weiteren bedarf es eines markierten Abstellbereichs zum Abstellen von E-Rollern. Begründung: Trotz der Einrichtung eines komfortablen rot markierten Fahrradstreifens auf der Eschers heimer Landstraße.benutzen weiterhin immer wieder Radfahrer und Rollerfahrer verbotenerweise den Fußgängerbereich vor dem Bürgerhaus und belästigen bzw. gefährden die besonders an Markttagen zahlreichen Passanten vor dem Haus Dornbusch Es kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen , die wegen Aussichtslosigkeit der Ermittlung des Verkehrssünders in der Regel nicht angezeigt werden. Antragsteller: CDU fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1043/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Annahme)

Parteien: CDU, fraktionslos

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Einrichtung eines Naturerfahrungsraums im Ortsbezirk 9

10.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1054/9 Betreff: Einrichtung eines Naturerfahrungsraums im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie im Ortsbezirk 9 ein sogenannter Naturerfahrungsraum für Kinder eingerichtet werden kann. Ein solcher Raum könnte grade angesichts des Mangels an geeigneten Räumen nach Stuttgarter Vorbild auch als Baustein der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder dienen. Daher sollte der Magistrat insbesondere: - mögliche Partner wie Schulen, Kitas, Vereine und Träger identifizieren, - prüfen, ob bestehende Einrichtungen wie Schülergärten oder Abenteuerspielplätze in ein solches Konzept einbezogen werden könnten, - geeignete Flächen in Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim identifizieren, die für einen Naturerfahrungsraum genutzt werden könnten, - ein Konzept für die Integration in die Ganztagsbetreuung entwickeln, das sich an den erfolgreichen Beispielen aus Stuttgart und Berlin orientiert, Der Verein AJAH (http://www.ajahessen.de) könnte dabei beratend und mit vielen guten Beispielen zur Seite stehen. Begründung: Grade vor dem Hintergrund der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gewinnen naturnahe Betreuungsformen erheblich an Bedeutung. Naturerfahrungsräume sind naturbelassene Grünflächen, die Kindern ermöglichen, die Natur selbstständig zu entdecken und im freien Spiel zu lernen. Sie fördern nachweislich Kreativität, soziale Kompetenzen und die gesunde Entwicklung von Kindern - sogar weit mehr als herkömmliche Kinderspielplätze, wie in den Skripten des Bundesamts für Naturschutz Ausgabe 560 aus 2020 eindrücklich dargelegt wird. Betreuungs- und Bildungsangebote können hier stattfinden, indem pädagogische Fachkräfte oder Umweltbildungseinrichtungen gezielt Impulse geben, Naturerkundungen, Projekte oder Gruppenaktionen anbieten, Kinder bei der Planung und Pflege der Fläche einbinden und so Naturerleben, Umweltbildung sowie soziale Kompetenzen fördern - entweder als offene Angebote, im Rahmen von Kooperationen mit Schulen und Kitas oder als Bestandteil von Ganztagsbetreuung Stuttgart ist bundesweit führend mit über 20 Naturerfahrungsräumen und Jugendfarmen, die systematisch in die Ganztagsbetreuung integriert sind. Konkrete Programme wie "Naturzeiten im Ganztag" werden bereits erfolgreich an Stuttgarter Grundschulen umgesetzt. Auch Berlin nutzt seine sechs größeren Naturerfahrungsräume regelmäßig für Kitagruppen und Schulklassen als "grüne Klassenzimmer". Diese bewährten Konzepte zeigen, dass Naturerfahrungsräume als außerschulische Lernorte fest in den Ganztagsalltag eingebunden werden können. Der dicht besiedelte Ortsbezirk 9 benötigt zusätzliche wohnortnahe Erholungs- und Spielräume für Familien. Ein Naturerfahrungsraum würde nicht nur die Lebensqualität in den Stadtteilen, sondern auch als wichtiger Baustein für eine qualitätsvolle Ganztagsbetreuung der örtlichen Grundschulen dienen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7184 2025 Die Vorlage OF 1054/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen BFF (= Ablehnung); CDU und fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9

10.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1055/9 Betreff: Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 Vorgang: OM 6573/25 OBR 9; ST 830/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, seine Stellungnahme ST 830/2025 zur Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 mit Rückmeldungen weiterer Ämter zu vervollständigen und dabei insbesondere zu berichten, welche konkreten Beteiligungsverfahren für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Stadtplanung beim Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung durchgeführt wurden oder geplant sind, welche Schulen und Jugendeinrichtungen dabei einbezogen wurden und wie die Ergebnisse dokumentiert und in die Planungen eingearbeitet werden sollen. Begründung: Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat für die in manchen Bereichen detaillierte Stellungnahme ST 830/2025. Gleichzeitig blieb ein zentraler Aspekt der ursprünglichen Anfrage offen: Die Projekte der Stadtplanung wurden im Antrag explizit als relevante Planungsvorhaben genannt, fanden aber in der Antwort keine Erwähnung. Seit der Novellierung des Baugesetzbuchs 2013 ist Kinder- und Jugendbeteiligung in der Bauleitplanung von einer freiwilligen Zusatzleistung zu einer gesetzlichen Verpflichtung geworden. §3 BauGB bestimmt ausdrücklich, dass Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind, die frühzeitig über Planungsziele zu unterrichten ist. §1 BauGB verpflichtet zur Berücksichtigung der Bedürfnisse junger Menschen. §4c der Hessischen Gemeindeordnung verpflichtet Gemeinden ausdrücklich dazu, geeignete Verfahren zur Beteiligung zu entwickeln. Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 902 "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" (Amtsblatt-Bekanntmachung vom 21. 08. 2018) versäumt, Kinder und Jugendliche ausdrücklich einzuladen. Ob eine am Abend stattfindende Ortsbeiratsversammlung in einem mehrere Kilometer entfernen Stadtteil und ohne explizite Einladung diese Anforderung erfüllt, wird bezweifelt. Doch gerade neue Baugebiete prägen das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen erheblich und bieten besondere Chancen für Beteiligung bei Wegeverbindungen, Aufenthaltsqualität, Spielmöglichkeiten oder Verkehrssicherheit. Solche Beteiligungserfahrungen stärken das Demokratieverständnis junger Menschen und ihr Gefühl der Selbstwirksamkeit. Es ist noch unklar, ob und wie Kinder- und Jugendbeteiligung stattgefunden hat noch oder geplant ist. Der Ortsbeirat hofft auf eine positive Rückmeldung und ist interessiert, ob die genannten gesetzlichen Verpflichtungen anerkannt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6573 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 830 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7185 2025 Die Vorlage OF 1055/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und BFF (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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100 Jahre Neues Frankfurt: Geschichtspfad im Ortsbezirk 9 einrichten

10.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1056/9 Betreff: 100 Jahre Neues Frankfurt: Geschichtspfad im Ortsbezirk 9 einrichten Vorgang: V 227/21 OBR 9; ST 340/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des Neuen Frankfurt einen Geschichtspfad zu den Siedlungen und Bauten des Neuen Frankfurt im Ortsbezirk 9 zu entwickeln und umzusetzen. Dieser soll die bedeutenden Standorte und Siedlungen des Neuen Frankfurt durch Informationstafeln im öffentlichen Raum miteinander verbinden. Ergänzend könnte eine digitale Plattform weiterführende Informationen, historische Fotos und Routen für Rundgänge anbieten. Der Magistrat wird gebeten, diese Angebote in Zusammenarbeit mit der Ernst-May-Gesellschaft und den jeweiligen Immobilieneigentümern zu entwickeln. Zur Vorbereitung wird der Magistrat gebeten folgendes zu erstellen: - Eine vollständige Liste aller Liegenschaften des Neuen Frankfurt im Ortsbezirk 9 mit aktuellem Eigentumsstatus und Denkmalschutzstatus - Aktuell bekannte geplante Sanierungsmaßnahmen in den Siedlungen des Neuen Frankfurt im Ortsbezirk 9 Begründung: Das Neue Frankfurt prägt seit 100 Jahren das Stadtbild unseres Ortsbezirks. Doch viele Menschen wissen nicht um die besondere Geschichte ihrer Wohnhäuser oder der Siedlungen in ihrer Nachbarschaft. Der Ortsbezirk 9 beherbergt bedeutende Zeugnisse dieser Architekturepoche. Das 100-jährige Jubiläum bietet den idealen Anlass, diese Schätze durch einen zusammenhängenden Geschichtspfad sichtbar zu machen. Ein solcher Pfad würde nicht nur das kulturelle Bewusstsein stärken, sondern auch den Stadtteil als Destination für Architektur- und Geschichtsinteressierte etablieren. Die "Frankfurt History App" zeigt bereits gute Ansätze, doch gerade im öffentlichen Raum fehlen niedrigschwellige Informationsangebote. Ein durchdachter Geschichtspfad würde diese Lücke schließen und das reiche architektonische Erbe des Ortsbezirks angemessen würdigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.11.2021, V 227 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 340 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7186 2025 Die Vorlage OF 1056/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos

Partei: GRÜNE

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Zusätzliche Bänke für den Spazierweg am Spielplatz Höhenblick parallel zur Straße Am Ginnheimer Hang

09.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2025, OF 1036/9 Betreff: Zusätzliche Bänke für den Spazierweg am Spielplatz Höhenblick parallel zur Straße Am Ginnheimer Hang Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat auf dem Spazierweg am Spielplatz Höhenblick der parallel zum Am Ginnheimer Hang bzw. Fuchshohl verläuft zusätzliche Bänke aufzustellen. Begründung: An diesem wunderschönen Spazierweg sind weitere Bänke wünschenswert. Zu den vereinzelt stehenden Bänken mit Mülleimer könnte man noch jeweils eine dazustellen und ganz fantastisch wären noch zwei Bänke mit einem Mülleiner zentral. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7174 2025 Die Vorlage OF 1036/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Drosselbart: Wurden alle Vorgaben eingehalten?

09.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2025, OF 1046/9 Betreff: Drosselbart: Wurden alle Vorgaben eingehalten? Vorgang: V 1110/25 OBR 9; ST 703/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: In dem Auskunftsersuchen V1110 hatte der Ortsbeirat den Magistrat gefragt: 1. Was wurde konkret als Baulast "Wirtschaftsgarten zur zugehörigen Schank- und Speisewirtschaft" festgelegt? 2. Wurden die dort öffentlich-rechtlich gesicherten Pflichten bei der Umsetzung des Bauprojekts erfüllt? 3. Welche Maßnahmen sind geplant, sollte sich, entgegen der Erwartungen aus der ST 1556 erweisen, dass die Baulasten nicht berücksichtigt wurden? Auf die Frage 1 hat der Magistrat in der ST 703 geantwortet. Die Fragen 2 und 3 sind dagegen noch nicht beantwortet. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat deshalb erneut um Auskunft: A. Welche Baulasten wurden für das Projekt außer der Baulast zum Wirtschaftsgarten auferlegt? B. Wurden alle auferlegten Baulasten bei der Umsetzung des Bauprojekts erfüllt? Begründung: Der Ortsbeirat bedauert nach wie vor, dass eine Nutzung des Außengeländes für gastronomische Zwecke derzeit nicht möglich scheint, begrüßt aber die Initiative, die Räumlichkeiten solange als Kita umzunutzen. Trotzdem bleiben angesichts des umgesetzten Baukörpers weiterhin Fragen offen, ob die Auflagen adäquat umgesetzt wurden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.01.2025, V 1110 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 703 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 21 Die Vorlage OF 1046/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1221 2025 Die Vorlage OF 1046/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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An die Geschichte der Wohngemeinschaft Bonameser Straße würdig erinnern

09.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2025, OF 1048/9 Betreff: An die Geschichte der Wohngemeinschaft Bonameser Straße würdig erinnern Vorgang: OIB 337/19 OBR 9; ST 1954/19 Der Ortsbeirat hat bereits in der letzten Wahlperiode einen Beschluss gefasst die Geschichte der Wohngemeinschaft entsprechend zu würdigen beispielsweise durch eine Informationstafel. (Siehe oben genannter OIB Antrag). Der Magistrat gab in der ST 1954/2019 zu bedenken, dass die Erinnerung an der dortigen Stelle möglicherweise zu wenig Beachtung findet und wollte den Ortsbeirat zu einem entsprechenden Gespräch um über Möglichkeiten der Würdigung einladen. Dies ist scheinbar nicht geschehen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat ein Austauschgespräch mit Mitgliedern des Ortsbeirats, interessierten Anwohnenden der Wohngemeinschaft, sowie der zuständigen Sozialarbeiterin vor Ort zu organisieren Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.08.2019, OIB 337 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2019, ST 1954 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 23 Die Vorlage OF 1048/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7179 2025 Die Vorlage OF 1048/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

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Barrierefreie Übergänge an der S6-Strecke in Eschersheim herstellen

09.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2025, OF 1050/9 Betreff: Barrierefreie Übergänge an der S6-Strecke in Eschersheim herstellen Vorgang: OM 1256/21 OBR 9; ST 2651/22; V 566/22 OBR 9; ST 803/23; ST2220/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir fragen den Magistrat, wann mit einer barrierefreien Nachrüstung der Überwege über die S6-Bahnlinie in Eschersheim (ehemal. Batschkapp & Am Grünen Graben) zu rechnen ist? Begründung: Nach der weitgehenden Beendigung des Ausbaus der S6 im Bereich Eschersheim, stellt sich noch einmal die Frage, wann es möglich sein wird, die Strecke in den o.g. barrierefrei nutzen zu können, bzw. adäquat auch mit Kinderwagen, Gehhilfen u.ä. nutzen zu können. Mit dem Wegfall der planfestgestellten Unterführung am Lachweg ist die Möglichkeit einer barrierefreien Querung an dieser Stelle entfallen, für die es keinen. Adäquaten Ersatz gibt. Die avisierte Prüfung einer alternativen barrierefreien Querung lässt auf sich warten. Jüngst erhielt der Ortsbeirat gar die Auskunft, dass für eine Prüfung derzeit keine Kapazitäten zur Verfügung stünden. Da die trennende Wirkung für den Stadtteil erheblich ist, bitten wir um eine höhere Priorisierung dieses Themas. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1256 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2651 Auskunftsersuchen vom 08.12.2022, V 566 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 803 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2220 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1222 2025 Die Vorlage OF 1050/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz der Begründung den folgenden Wortlaut erhält: "Nach der weitgehenden Beendigung des Ausbaus der S6-Strecke im Bereich Eschersheim stellt sich noch einmal die Frage, wann es möglich sein wird, die Strecke in dem o. g. Bereich barrierefrei bzw. adäquat auch mit Kinderwagen, Gehilfen u. Ä. nutzen zu können." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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Sichere Überquerung der Dehnhardtstraße ermöglichen

09.06.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2025, OF 1081/9 Betreff: Sichere Überquerung der Dehnhardtstraße ermöglichen Vorgang: OM 3692/23 OBR 9; ST 2346/23; ST 570/25 Am 30.6. wurde auf der Dehnhardtstraße ein Kind von einem PKW angefahren, als es die Straße auf Höhe des Hauses Nr. 74 überqueren wollte. Dort verläuft ein Fußgängerweg, der eine vielgenutzte Verbindung zwischen der Kirchhainer- und der Grommetstraße darstellt. Die Straßenränder sind dort dicht beparkt und die Sichtbeziehungen schwierig. Darauf wurde bereits 2023 in einem Antrag hingewiesen. Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: Wir bitten den Magistrat, an der genannten Stelle, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit für Zufußgehende bei der Überquerung der Straße zu verbessern. Begründung: Die genannte Gefahrenstelle befindet sich an einer vielgenutzten Fußverbindung, zwischen östlich der Dehnhradtstraße liegenden Wohngebieten und der U-Bahn-Linie auf der Eschersheimer Landstraße. Zudem befindet sich in unmittelbarer Nähe der Gefahrenstelle eine Kita. Hier sind demnach nicht nur viele Erwachsene, sondern auch viele Kinder unterwegs. Die Situation an der Dehnhardtstraße ist unübersichtlich und aufgrund des parkenden Verkehrs sind gerade Kinder nur schwer zu sehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3692 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2346 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 570 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7335 2025 Die Vorlage OF 1081/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Grünfläche Niddablick erhalten

08.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2025, OF 1037/9 Betreff: Grünfläche Niddablick erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat ob das Abstellen von Fahrzeugen an der Straße Niddablick (30-33) zulässig ist. Könnte hier möglicherweise ein Teil einer Grünfläche, die möglicherweise Teil einer Feuchtwiese ist, renaturiert und erhalten werden? Geeignete Maßnahmen zum Schutz wären beispielsweise neugepflanzte Bäume, Baumstämme oder entsprechend große Steine, wie sie hier in unmittelbarer Nähe zum Schutz einer Parkbank bereits abgelegt wurden. Begründung: Der Ortsbeirat ist bemüht Grünflächen zu erhalten bzw. zu renaturieren. Leider wurde ein hier neugepflanzter Baum durch parkende Fahrzeuge bereits beschädigt. Es handelt sich in diesem Bereich übrigens um eine ausgeschilderte Spielstraße, die durch Ein- und Ausparken stark beeinträchtigt wird. Anwohner können durch die auf der gegenüberliegenden Straßenseite abgestellten Fahrzeuge teilweise nur mit großer Mühe aus ihren Einfahrten herausfahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1220 2025 Die Vorlage OF 1037/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD und Linke gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung); 1 CDU und fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Radständer am Ginnheimer Kirchplatz

08.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2025, OF 1038/9 Betreff: Radständer am Ginnheimer Kirchplatz Am Ginnheimer Kirchplatz und am Biergarten "Zum Adler" sind keine Fahrradabstellplätze vorhanden. Gerade im Sommer wird dieser Platz erfreulicherweise aber dennoch stark besucht ebenso die Gastwirtschaft. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entsprechend Radbügel aufzustellen. Mögliche Standorte wären z.B. an der Mauer des Kirchplatzes Richtung Ginnheimer hohl sowie in der Nähe des Biergartens Idealerweise stimmt sich der Magistrat mit den Inhaber*innen des "Adlers" ab. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7175 2025 Die Vorlage OF 1038/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Fahrradständer am Friedhof Eschersheim

08.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2025, OF 1049/9 Betreff: Fahrradständer am Friedhof Eschersheim Am Friedhof befinden sich keine Fahrradständer. An der Außenseite des Friedhofs ("Parkplatz") ist aber ausreichend Platz dafür. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dort einige Fahrradbügel anzubringen, um den Besuch des Friedhofs auch per Fahrrad ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7180 2025 Die Vorlage OF 1049/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung

22.05.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2025, OF 1031/9 Betreff: Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main vom 14.03.2025 sicherzustellen, dass bei Vorhaben, die die Ortsbezirke betreffen, die ortsansässigen Gewerbebetriebe und ihre Vertretungen gleichrangig mit den übergeordneten Vertretern beteiligt werden geeignete Maßnahmen zu entwickeln, mit deren Hilfe auch die Belange der auswärtigen Einpendler bzw. privater oder gewerblicher Besucher der Stadt Frankfurt erfasst und angemessen berücksichtigt werden Begründung: In der Vergangenheit ist es mehrfach vorgekommen, dass die ortsansässigen Gewerbebetriebe und ihre Verbände nicht oder nicht ausreichend über Maßnahmen informiert wurden, die sie zum Teil existentiell betreffen. Dies soll durch eine Festschreibung der Beteiligung dieser Gruppe in der Richtlinie vermieden werden. Ferner ist festzustellen, dass sich die Richtlinie auf eine Beteiligung der ortsansässigen Bevölkerung fokussiert. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Allerdings sind z.B. im Ortsbezirk ansässige Gewerbebetriebe auch Ziel außerhalb der Stadtgrenzen wohnender Kunden bzw. beauftragt die hiesige Bevölkerung auch Gewerbebetriebe, die außerhalb der Stadtgrenzen ansässig sind. Bei Vorhaben der Stadt, die Auswirkungen auch auf diese Gruppen haben, sollten daher auch diese angemessen beteiligt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 62 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage M 62 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1031/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Nachverdichtung der PlatensiedlungSüd nur mit Bebauungsplan ermöglichen

22.05.2025 · Aktualisiert: 25.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6982 entstanden aus Vorlage: OF 995/9 vom 01.04.2025 Betreff: Nachverdichtung der Platensiedlung-Süd nur mit Bebauungsplan ermöglichen Der Magistrat wird aufgefordert, im Falle eines möglichen Wunsches der ABG Frankfurt Holding, eine Nachverdichtung der südlichen Platensiedlung vorzunehmen, keine Befreiungen vom bestehenden Bebauungsplan zu erteilen und stattdessen zwingend ein neues Bebauungsplanverfahren zu beginnen. Bereits im Vorfeld eines Aufstellungsbeschlusses für ein solches Verfahren sollte eine öffentliche Debatte über die Ziele des Bebauungsplans stattfinden, in die die heutigen Bewohner*innen der Siedlung einbezogen werden. Begründung: Die Nachverdichtung der Platensiedlung-Nord hat gezeigt, dass eine erhebliche Steigerung des Wohnungsbestands ohne entsprechende planerische Vorgaben zu Defiziten in der sozialen Infrastruktur führen kann. Um die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen, sollte die Nachverdichtung der Platensiedlung-Süd von Anfang an durch einen Bebauungsplan geregelt werden. Dieser muss neben der Anzahl und Art der Wohnungen auch die notwendige soziale Infrastruktur und ausreichend Grünflächen verbindlich festlegen. Zudem sollte sichergestellt werden, dass Bestandsmieter*innen nicht verdrängt werden und eine größtmögliche Anzahl bezahlbarer Wohnungen entsteht. Eine Zusage des Magistrats zu dieser Forderung würde den Anwohner*innen Sicherheit geben, dass nicht mit kurzfristigen Baumaßnahmen zu rechnen wäre, sondern in einem transparenten Verfahren Schritt für Schritt eine Planung erstellt wird und dass frühestens mit Erreichen der Planreife mit Baumaßnahmen gerechnet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1405

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Integrierte Planung und Beteiligung zur U4-Verlängerung im Ortsbezirk 9

22.05.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6983 entstanden aus Vorlage: OF 1000/9 vom 01.04.2025 Betreff: Integrierte Planung und Beteiligung zur U4-Verlängerung im Ortsbezirk 9 Vorgang: B 429/22; ST 4/24; M 16/25 Der Magistrat wird mit Bezug auf die weitere Planung zum Bau der U4-Streckenvariante 3i gebeten, 1. die im Bericht des Magistrats vom 04.11.2022, B 429, angekündigte "städtebauliche Begleitplanung der Planfeststellung" für die U4-Verlängerung im Bereich des Ortsbezirks 9 unverzüglich zu starten, nachdem nun mit Vortrag vom 24.01.2025, M 16, die Entscheidung für die Streckenvariante 3i gefallen ist, und dabei zunächst eine umfassende "Phase Null" zur Erhebung und Abwägung aller relevanten Bedürfnisse, Interessen und Rahmenbedingungen einzuleiten; 2. möglichst frühzeitig konkrete Informationen über die vorgeschlagene bauliche Ausgestaltung der Strecke und der Stationen im Bereich des Ortsbezirks 9, auch als einfach verständliche Visualisierungen oder im Stadtteil auszustellende Modelle, vorzulegen - insbesondere zu Überlegungen zur geplanten Höhenlage der Streckenführung, zu den bisher betrachteten Haltestellenoptionen und zu den erwarteten städtebaulichen und verkehrlichen Auswirkungen, damit eine solide Grundlage für die breite öffentliche Diskussion bereitsteht, und klar zu benennen, welche Entscheidungsspielräume dazu jeweils noch bestehen, beispielsweise bei der Positionierung der Haltestellen; 3. eine frühzeitig beginnende, fortlaufende und umfassende Bürger*innenbeteiligung für die Planung der oberirdischen U4-Trasse, um die städtebauliche Integration der Gleiskörper und Haltestellen sicherzustellen, die der sensiblen sozialen und städtebaulichen Situation in diesem Stadtteil mindestens in gleicher Weise Rechnung trägt, wie die bisherige Planung und Untersuchungen der sensiblen ökologischen Situation im Bereich des Grüneburgparks; 4. die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Senior*innen, Menschen mit Behinderungen und weiteren unterrepräsentierten Gruppen im gesamten Prozess sicherzustellen und bereits zu Projektbeginn konkrete Überlegungen anzustellen, wie dies erreicht wird; 5. möglichst bald einen Zeitplan für den weiteren Planungsprozess vorzulegen, der die Meilensteine und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie den Ortsbeirat transparent darstellt; 6. die U4-Verlängerung im Bereich des Ortsbezirks 9 so zu planen, dass sie keine trennende Wirkung für den Stadtteil erzeugt und eine künftige Stadtreparatur im Falle eines Rückbaus der Rosa-Luxemburg-Straße nicht behindert; 7. die Planung der Trasse und der Haltestellen auf andere Planungen und Entwicklungen im Stadtteil abzustimmen und diese Projekte integriert zu bearbeiten; 8. einen städtebaulichen Wettbewerb für die Gestaltung der neuen U-Bahn-Stationen und ihres Umfelds sowie die städtebauliche Integration der Strecke in Ginnheim vorzusehen; 9. eine durchgängige Barrierefreiheit und Inklusion in allen Bereichen der neuen Infrastruktur und ihres Umfelds zu gewährleisten, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht und insbesondere Redundanzen oder alternative Rampen für Aufzüge einzuplanen, damit die Barrierefreiheit jederzeit gewährleistet ist; 10. bei der Planung der Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik rücksichtsvoll mit Wegeverbindungen und öffentlichen Räumen umzugehen und bereits frühzeitig über Strategien nachzudenken, wie Beeinträchtigungen im Stadtteil vermieden werden können. Begründung: Mit der Entscheidung für die Variante 3i der U4-Verlängerung (M 16) sind wichtige infrastrukturelle Weichen für den Ortsbezirk 9 gestellt worden. Nun muss der im Bericht des Magistrats (B 429) angekündigte nächste Schritt erfolgen: Die Durchführung einer "städtebaulichen Begleitplanung der Planfeststellung", die sich auf einen breiten siedlungsräumlichen Korridor rund um die vorgeschlagenen Linienführungen und Haltestellenbereiche sowie das Zentrum Ginnheims rund um die Endhaltestelle bezieht. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme (ST 4) bestätigt, dass "die Einbettung der Planungen zur Stadtbahnlinie U4 in eine integrierte Stadtplanung unabdingbar ist, um die stadträumliche Qualität im Stadtteil Ginnheim zu sichern." Gemäß dem Baukulturbericht 2024/25 der Bundesstiftung Baukultur ist ein "früher umsichtiger und reflektierter Blick auf Projektumfeld und Makrostandort" entscheidend für das Gelingen großer Infrastrukturprojekte. Die vorgeschlagene "Phase Null" zur Ermittlung aller relevanten Bedürfnisse und Rahmenbedingungen entspricht dieser Forderung und bildet die Grundlage für eine integrierte Planung. Während im bisherigen Prozess ein besonderer Fokus auf die sensible ökologische Situation im Bereich des Grüneburgparks gelegt wurde - was ausdrücklich zu begrüßen war - muss in der nun beginnenden Phase der städtebaulichen Begleitplanung die ebenso sensible soziale Situation in Ginnheim angemessen berücksichtigt werden. Insbesondere die Rosa-Luxemburg-Straße wird von Expert*innen als "Barrieren erzeugender Fremdkörper" beschrieben, der den Stadtteil Ginnheim zerschneidet. Die U4-Verlängerung darf diese Trennwirkung nicht verstärken, sondern sollte im Gegenteil einen Beitrag zur Verbesserung der städtebaulichen Situation leisten. Im Sinne einer qualitätsvollen und zukunftsfähigen Infrastrukturentwicklung wäre die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs ein wichtiger Schritt, der ein breites Spektrum an Lösungsvorschlägen hervorbringen kann, anhand derer eine fundierte Debatte über die besten Lösungen ermöglicht wird. Die Forderung nach Barrierefreiheit und Inklusion ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit und zur Förderung der Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am öffentlichen Leben. Das gesetzliche Maß sieht dabei leider nur unzureichende Lösungen vor, wie etwa an der S-Bahn-Station "Ginnheim" oder der U-Bahn-Station "Niddapark" zu beobachten ist, wo der Ausfall eines einzigen Aufzugs regelmäßig bis dauerhaft zum Erlöschen der Barrierefreiheit führt. Daher sollten Anstrengungen über dieses Maß hinaus getroffen werden. Der Ortsbeirat 9 erwartet, dass die Planung der U-Bahn-Trasse nicht nur die technische Umsetzung der U4-Verlängerung sicherstellt, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der städtebaulichen Qualität in den betroffenen Stadtteilen des Ortsbezirks 9 leistet. Die verständlichen Visualisierungen, die im Bericht B 429 angekündigt wurden, sind ein wichtiges Instrument, um die Bürgerinnen und Bürger früh in den Planungsprozess einzubeziehen und die Akzeptanz für das Projekt zu erhöhen. Durch einen fortlaufenden Beteiligungsprozess, der alle Bevölkerungsgruppen einbezieht, werden Qualität und Akzeptanz des Projekts erhöht und die Ansprüche an die Planungskultur, die aus der "Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main" abzuleiten sind, eingelöst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.11.2022, B 429 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 4 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2025, M 16 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1269

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Bauliche Umgestaltung Überweg zwischen Grünfläche Eckenheimer Landstraße und KaiserSigmundStraße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

22.05.2025 · Aktualisiert: 12.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6984 entstanden aus Vorlage: OF 1015/9 vom 10.05.2025 Betreff: Bauliche Umgestaltung Überweg zwischen Grünfläche Eckenheimer Landstraße und Kaiser-Sigmund-Straße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Vorgang: OM 3687/23 OBR 9; ST 1574/23; OM 5032/24 OBR 9; ST 883/24 Der Magistrat wird gebeten, die Querungssituation für Fußgänger*innen von der Grünfläche der Eckenheimer Landstraße in die Kaiser-Sigmund- Straße baulich und barrierefrei umzugestalten. Hierbei soll/sollen insbesondere - abgesenkte Bordsteinkanten auf beiden Seiten der Querung geschaffen werden, um einen barrierefreien Zugang zum Gehweg zu ermöglichen; - die Position der Fahrradbügel so angepasst werden, dass diese nicht direkt im Querungsbereich stehen und damit den Weg versperren; - eine Lösung für den Schutz der Grenzmarkierungen entwickelt werden, sodass auch in diesem Bereich das Falschparken verhindert wird. Begründung: Das regelmäßige Falschparken auf den Grenzmarkierungen in diesem Straßenabschnitt - häufig durch große Transporter - blockiert nicht nur den Kurvenradius, sondern nimmt auch Fußgängerinnen und Fußgängern die Sicht, was zu gefährlichen Situationen führt. Die vom Magistrat angekündigte Intensivierung der Kontrollen hat keine dauerhafte Verbesserung gebracht, wie in der Anregung vom 25.01.2024, OM 5032, bereits festgehalten wurde. Nur eine umfassende bauliche Umgestaltung kann das Problem nachhaltig lösen und die Verkehrssicherheit in diesem stark frequentierten Bereich des Ortsbezirks 9 erhöhen. Die Schülerinnen und Schüler der nahe gelegenen Schulen sowie alle Anwohnerinnen und Anwohner sind auf sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeiten angewiesen. Die alternativen Wegebeziehungen erfordern große Umwege und kommen nicht in Frage, um tatsächlich für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Das beigefügte Bild aus dem Geoportal zeigt die genaue Stelle, um die es geht. Bild: Geoportal Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3687 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1574 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5032 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 883 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1338

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Tiefe Löcher: Sanierung der Ulrichstraße priorisieren

22.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6985 entstanden aus Vorlage: OF 1016/9 vom 06.05.2025 Betreff: Tiefe Löcher: Sanierung der Ulrichstraße priorisieren Der Magistrat wird gebeten, die Sanierung der Ulrichstraße, vor allem im Bereich südlich des Langheckenweges, zu priorisieren. Der aktuelle Zustand ist für Fahrradfahrende wegen der tiefen Löcher gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1555

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Fahrradständer Eschersheimer Landstraße vor dort geparkten Autos schützen

22.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6986 entstanden aus Vorlage: OF 1017/9 vom 07.05.2025 Betreff: Fahrradständer Eschersheimer Landstraße vor dort geparkten Autos schützen Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass zwischen den Fahrradständern vor der Eschersheimer Landstraße 224 Autos abgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1552

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Schulweg an der Astrid-Lindgren-Schule sicherer machen

22.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6987 entstanden aus Vorlage: OF 1018/9 vom 21.04.2025 Betreff: Schulweg an der Astrid-Lindgren-Schule sicherer machen Gegenüber der Astrid-Lindgren-Schule werden meist zu Unterrichtsbeginn und -schluss regelmäßig Fahrzeuge zunächst über die erhöhte Bordsteinkante sowie den Fahrradweg gelenkt und schließlich auf dem Gehweg geparkt. Der Magistrat wird gebeten, hier Kontrollen vorzunehmen. Begründung: Hier zu parken ist unzulässig und gefährdet die Passanten, vor allem die Schulkinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1549

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Reich-Ranicki-Platz umgestalten

22.05.2025 · Aktualisiert: 02.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6988 entstanden aus Vorlage: OF 1020/9 vom 04.05.2025 Betreff: Reich-Ranicki-Platz umgestalten Vorgang: V 21/01 OBR 9; ST 604/01; M 165/14; V 428/22 OBR 9; ST 2532/22; OM 3382/23 OBR 9; ST 1103/23; ST 42/24 Der Magistrat wird gebeten, ein neues Konzept zur Umgestaltung des Reich-Ranicki-Platzes zu erarbeiten, das folgende Kernpunkte umfasst: 1. bessere Abgrenzung des Platzes gegen die Belastungen durch fahrenden Verkehr; 2. offene Begegnungszone mit Sitzgelegenheiten, die auch für Veranstaltungen genutzt werden kann (im südlichen Bereich des Platzes); 3. Ruhezone mit Sitzgelegenheiten zum Lesen und Verweilen (im nördlichen Bereich des Platzes hinter der Grünfläche); 4. Bezug zu den Namensgebern Marcel und Teofila Reich-Ranicki; 5. klimaresiliente Gestaltung des Platzes. Der Ortsbeirat hat dazu bereits verschiedene konkrete Ideen entwickelt. Konkret handelt es sich dabei um folgende Maßnahmen: Zu 1.: - Abgrenzung zur Eschersheimer Landstraße mit vertikalen begrünten Elementen (z. B. der Fa. OMC-C https://omc-c.com); - alternativ: abgrenzende Bepflanzung; - Bestehende Baumscheibe im Bereich der Parkplätze neu bepflanzen; - evtl. neue Baumscheibe am Ende des Lieferparkplatzes; - Neustrukturierung des Parkraums an der Eschersheimer Landstraße prüfen, die jenseits des beizubehaltenden Lieferparkplatzes das Parken von Wohnmobilen und Lastwagen verhindern soll; - Prüfung, ob eine Begrünung vor der Einmündung Carl-Goerdeler-Straße angesichts der dort liegenden Feuerwehrzufahrt möglich ist. Zu 2.: - zusätzliche Sitzelemente, die den Platz einrahmen, z. B. eine runde/kreisförmige Sitzbank am Rande des Platzes oder begrünte Sitzelemente, die eine zusätzliche Abgrenzung zur Straße bieten würden; - Versetzung des Bücherschranks in den nördlichen Bereich des Platzes (vgl. Ziffer 4. Buchinstallation); - Strom- und Wasseranschluss für Veranstaltungen. Zu 3.: - In der Mitte des Platzes, in unmittelbarer Nähe der bestehenden Grünfläche, könnte eine Sitzecke entstehen. Um Raum dafür zu schaffen, könnte die bestehende Grünfläche etwas reduziert werden. Als Ausgleich dafür, könnte nördlich der Sitzecke eine neue Grünfläche entstehen, die die drei dort befindlichen Bäume verbindet. Die Sitzecke wäre dann von Grün eingerahmt. - Es sollten zusätzliche Sitzgelegenheiten entstehen. - Ein Kinderbücherschrank könnte zusätzlich installiert werden. - Die dort befindlichen Radbügel sollten versetzt werden. - Der dort befindliche Standplatz für einen Weihnachtsbaum könnte in den südlichen Bereich des Platzes verlegt werden. - Um die Aufenthaltsqualität bei Hitze zu erhöhen, könnten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, z. B. ein Trinkbrunnen, eine Vernebelungsanlage oder zusätzliche Beschattungselemente. Zu 4.: - Installation einer Statue von Teofila und Marcel Reich-Ranicki, die ggf. aus dem Budget des Ortsbeirats finanziert werden könnte; - Bezug durch die geplante Leseecke; - Buchinstallation, die über einen reinen Bücherschrank künstlerisch und räumlich hinausgeht und an die Geschichte der Reich-Ranickis (insbesondere im Nationalsozialismus und als "Anwalt" der deutschen Literatur) erinnern soll. Zu 5.: - Siehe die Maßnahmen unter 3. Der Magistrat wird gebeten, diese Aspekte bei den Planungen zu berücksichtigen. Begründung: Bereits in der Stellungnahme vom 31.10.2022, ST 2532, wies der Magistrat darauf hin, dass eine Umgestaltung des Platzes im Zusammenhang mit der Neubenennung erwünscht ist. Dieser Meinung schließt sich der Ortsbeirat an. Die bestehenden Planungen für eine Neugestaltung des Platzes vom 19.09.2014, M 165, werden den Anforderungen einer klimaresilienten Stadtgestaltung nicht mehr gerecht und sollten deshalb nicht weiterverfolgt werden. Mit den genannten Einzelmaßnahmen erscheint eine Aufwertung des Platzes und eine angemessene Würdigung der Namensgeber möglich. Um diese in ein stimmiges Gesamtkonzept zu gießen, wird auf die Expertise des Magistrats zurückgegriffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.05.2001, V 21 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2001, ST 604 Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 165 Auskunftsersuchen vom 02.06.2022, V 428 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2532 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3382 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1103 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 42

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Sicherung von Radfahrern

22.05.2025 · Aktualisiert: 14.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6989 entstanden aus Vorlage: OF 1021/9 vom 07.05.2025 Betreff: Sicherung von Radfahrern Der Magistrat wird gebeten, den Linksabbieger zwischen Lindenbaum und Weißer Stein zum Abbiegen in die Höllbergstraße für Radfahrer sicherer zu gestalten. Begründung: Es kommt an diesem Linksabbieger immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen für Radfahrende, da diese für das Einordnen an der Ampel die Fahrbahn überqueren müssen. Da der Verkehr auf der Eschersheimer Landstraße recht schnell und dicht ist, führt dies immer wieder zu gefährlichen Situationen, die es zu verhindern gilt. Somit sollten Maßnahmen ergriffen werden, die das sichere Queren der Fahrbahn für Radfahrende ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1727

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Bank am Radweg an der Nidda

22.05.2025 · Aktualisiert: 12.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6990 entstanden aus Vorlage: OF 1022/9 vom 07.05.2025 Betreff: Bank am Radweg an der Nidda Der Magistrat wird gebeten, die Bank am Radweg an der Nidda zwischen Eschersheimer Freibad und Autobahn (50°10'01.9"N 8°39'01.1"E) zu erneuern. Begründung: Die Bank ist vollkommen zerstört und so nicht mehr zu gebrauchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1336

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Sanierung JohannHinrichWichernSchule

22.05.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6991 entstanden aus Vorlage: OF 1023/9 vom 09.05.2025 Betreff: Sanierung Johann-Hinrich-Wichern-Schule Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen in der Johann-Hinrich-Wichern-Schule umgehend durchzuführen. Dies sind: 1. Wiedereröffnung der Turnhalle, die seit über zwei Jahren gesperrt ist und nur kurzfristig geöffnet war; 2. Auslagerung des Archivs und Umbau in einen Klassenraum für die Außenklasse GE "Tukan"; 3. Entfernung der Edelstahlküche aus dem Raum der Außenklasse GE "Papagei"; 4. Instandsetzung der Regenrinne des Containers; 5. Entfernung des Geröllhaufens/Schotters vom Schulhof; 6. Entfernung des Schimmels im Raum 02; 7. Vergrößerung der Toilettenanlage für Damen, z. Z. zwei Toiletten für knapp 90 Frauen und Mädchen; 8. Instandsetzung des Fahnenmastes; 9. Zugang der Schulleitung zu allen Räumen der Schule. Begründung: Das meiste ist selbsterklärend. Die Kinder der autistischen Klassen sollen den Innenhof nutzen können, sodass sie sich nicht vom Schulgelände entfernen können, wie das in Weilburg passierte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1619 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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Landwehrgraben

22.05.2025 · Aktualisiert: 02.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6992 entstanden aus Vorlage: OF 1024/9 vom 09.05.2025 Betreff: Landwehrgraben Der Magistrat wird gebeten, bei Maßnahmen gemäß EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur die Renaturierung des Landwehrgrabens in Eschersheim zu berücksichtigen. Begründung: Früher gab es einen beschaulichen Weg von der Gärtnerei Werner bis zur Nidda, neben einem Bach, den Landwehrgraben. Später wurde der Bach in ein Rohr unter der Erde verbannt. Mit der Rückverlegung des Baches in sein Bachbett könnte der Lebensraum von Pflanzen und Tiere verbessert werden und auch ein entscheidender Beitrag zum Klimaschutz erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

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Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern

22.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6993 entstanden aus Vorlage: OF 1025/9 vom 10.05.2025 Betreff: Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern Vorgang: OM 7135/21 OBR 9; ST 1139/21; V 866/24 OBR 9; ST 1038/24 Der Magistrat wird gebeten, die benötigten Mittel für die Planung eines sicheren Umbaus der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße zu einem Kreisverkehr mit höchster Priorität im Haushalt 2026 zu berücksichtigen und das Projekt zügig umzusetzen. Begründung: Der tödliche Unfall eines 73-jährigen Radfahrers im Dezember 2020, der an der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße von einem abbiegenden Lkw erfasst wurde, hat die Verkehrsgefährlichkeit dieses Knotenpunkts deutlich gemacht. Der Knoten ist schon länger als kritisch bekannt und wurde in der Diskussion nach dem Unfall als Relikt aus der Zeit der Stadtautobahnen der 1960er-Jahre bezeichnet. Bereits mit der Anregung vom 21.01.2021, OM 7135, wurde die Einrichtung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle gefordert. In seiner Stellungnahme vom 25.05.2021, ST 1139, stellte der Magistrat die Herausforderungen eines solchen Umbaus dar und sicherte zu, ein externes Fachbüro mit der Prüfung eines möglichen Kreisverkehrs zu beauftragen und nach Vorliegen der Ergebnisse unaufgefordert zu berichten. Da auch nach drei Jahren kein Bericht erfolgte, hatte der Ortsbeirat mit Anfrage vom 22.02.2024, V 866, den Magistrat gebeten, über den aktuellen Sachstand zu informieren. Es wurde deutlich darauf hingewiesen, dass die damals ergriffenen Sofortmaßnahmen nicht die einzigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bleiben dürfen. Es ist eine grundlegende Umgestaltung des gesamten Knotenpunkts notwendig, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7135 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1139 Auskunftsersuchen vom 22.02.2024, V 866 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1038 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1578

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Zugang zu den Stromkästen für das Nachbarschaftsbüro Ginnheim

22.05.2025 · Aktualisiert: 02.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6994 entstanden aus Vorlage: OF 1026/9 vom 07.05.2025 Betreff: Zugang zu den Stromkästen für das Nachbarschaftsbüro Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, dem Nachbarschaftsbüro einen Schlüssel für den Stromkasten im Grünen Ypsilon zur Verfügung zu stellen. Begründung: Im Herbst 2024 wurde dem Ortsbeirat vom Grünflächenamt mitgeteilt, dass am Kinderzirkus Zarakali ein Stromkasten für die Strombereitstellung bei Feierlichkeiten von öffentlicher Seite installiert wurde. Da im Nachbarschaftsbüro Ginnheim sowohl der Quartiersmanager als auch die Aktive Nachbarschaft Zugriff auf diesen Schlüssel hätten, wird dieser Ort als geeignet angesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Auf der Schloßhecke in eine Spielstraße umwandeln

22.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6995 entstanden aus Vorlage: OF 1027/9 vom 21.04.2025 Betreff: Auf der Schloßhecke in eine Spielstraße umwandeln Der Magistrat wird gebeten, die Straße Auf der Schloßhecke von der Ginnheimer Waldgasse bis zur Woogstraße auch offiziell in eine Spielstraße umzuwandeln. Begründung: Auf der Schloßhecke ist eine ideale Spielstraße. Hier gehen Familien spazieren, Kinder fahren Roller, es ist der Schulkinderweg zum Sportunterricht etc. An der Strecke befindet sich der Standort der ausgelagerten Diesterwegschule, die Kita Am Wiesenrain und ein Spielgelände einer Kinder-/Krippengruppe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1546

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Resolution gegen die Verlagerung des Festplatzes in den Niddapark

22.05.2025 · Aktualisiert: 02.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6996 entstanden aus Vorlage: OF 1028/9 vom 10.05.2025 Betreff: Resolution gegen die Verlagerung des Festplatzes in den Niddapark Der Ortsbeirat 9 spricht sich entschieden gegen die Überlegungen aus, den Niddapark als Standort für die Verlagerung des Festplatzes zu nutzen. Der Magistrat wird aufgefordert, den Niddapark als möglichen Standort für die Verlagerung des Festplatzes nicht weiterzuverfolgen. Der Niddapark ist Teil des geschützten Frankfurter GrünGürtels, der laut GrünGürtel-Verfassung langfristig zu sichern und zu entwickeln ist. Der Niddapark dient mit seinen vielfältigen Freizeit- und Sporteinrichtungen der täglichen Naherholung vieler Bürgerinnen und Bürger aus dem Ortsbezirk 9 und darüber hinaus. Eine Nutzung als Festplatz würde mit Versiegelung von Flächen, Beeinträchtigung wertvoller Biotope, erhöhtem Verkehrsaufkommen und temporärem Verlust wichtiger Erholungsflächen einhergehen und steht im direkten Widerspruch zu den in der GrünGürtel-Verfassung festgelegten Schutzzielen. Vor diesem Hintergrund wird die fortgeschrittene Prüfung dieser Flächen scharf verurteilt, da die Überlegungen klar gegen die durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Entwicklungsziele des GrünGürtels verstoßen. Begründung: Der Niddapark nahe der S-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" ist ein intensiv genutzter und wertvoller Erholungs- und Naturraum im Ortsbezirk 9. Er erfüllt mit seinem Wasserspielplatz, einer Fülle an Spielgeräten und Sportanlagen exakt die in der GrünGürtel-Verfassung beschriebenen sozialen und ökologischen Funktionen: "Der GrünGürtel ist wichtiger, vielfältig nutzbarer Raum für die Frankfurter Bevölkerung [. .]. Als Raum des Alltags, der Freizeit und der Erholung sowie der Bewegung im Freien hat er umfassende Bedeutung." Die GrünGürtel-Verfassung von 1991 betont ausdrücklich: "Die ökologischen Werte des GrünGürtels, wie Biotop- und Artenvielfalt, Grundwasserreservoir, Grundwassersysteme und klimatische Potentiale, werden gestärkt und verbessert. [. .] Weitere Flächenversiegelungen werden vermieden, unnötige Versiegelungen beseitigt." Für die Nutzung als Festplatz wären jedoch zwangsläufig Versiegelungen notwendig, was diesem Grundsatz widerspricht. Die Verfassung legt zudem fest: "Der GrünGürtel eröffnet vielfältige, umweltverträgliche Betätigungsmöglichkeiten mit offenem Raum zur Eigeninitiative für alle Bevölkerungsgruppen nach ihren Lebensgewohnheiten. Bewegung, Sport und Spiel im Freien leisten einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge." Genau diese Funktion würde durch die temporäre Umnutzung als Festplatz mehrmals im Jahr erheblich gestört. Eine Dippemess im Niddapark ist nicht umweltverträglich möglich. In Zeiten des Klimawandels ist es eine zentrale Aufgabe der Stadtentwicklung, bestehende Grünflächen zu schützen und zu erweitern. Der Niddapark als Teil des GrünGürtels erfüllt wichtige klimatische Funktionen für den Ortsbezirk 9. Die GrünGürtel-Verfassung betont: "Klimawirksame Freiflächen werden in ihrer Wirkung und Funktion geschützt." Um diesen Schutzauftrag zu erfüllen, sollten für die Standortsuche des Festplatzes zwingend bereits versiegelte Flächen außerhalb des GrünGürtels in Betracht gezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9

22.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6997 entstanden aus Vorlage: OF 1029/9 vom 10.05.2025 Betreff: Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9 Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 784/22; ST 131/23; ST 1564/23; ST 164/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Voraussetzungen für eine nächtliche Tempo-30-Regelung (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Weißer Stein sowie auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet- Straße vorliegen. Hierzu soll insbesondere 1. ein immissionsschutztechnischer Bericht erstellt werden, der die aktuelle nächtliche Lärmbelastung in diesem Abschnitt ermittelt; 2. die rechtliche Machbarkeit auf Grundlage des novellierten Straßenverkehrsgesetzes 2024 geprüft werden; 3. ein zeitlicher Rahmen für eine mögliche Umsetzung dargestellt werden. Begründung: Die hohe Lärmbelastung entlang der Eschersheimer Landstraße ist ein anhaltendes Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner im Ortsbezirk 9. Die Straße ist als Hauptverkehrsachse stark frequentiert und verursacht besonders in den Nachtstunden erhebliche Lärmemissionen, die zu Gesundheitsbelastungen führen können. Für den südlichen Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch hatte der Ortsbeirat 3 bereits einen Antrag auf Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gestellt (OM 2758). Die dort festgestellten Lärmwerte liegen laut Lärmaktionskarte durchweg über 70 dB und überschreiten damit deutlich die Richtwerte für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Lärmschutz. Laut aktuellem Lärmviewer Hessen (Umgebungslärmkartierung 2022) sind im Ortsbezirk 9 sowohl der Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Weißer Stein als auch der Bereich der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet-Straße mit Lärmwerten von mehr als 75 dB durch Verkehrslärm belastet. Das novellierte Straßenverkehrsgesetz, das seit Dezember 2024 in Kraft ist, erleichtert die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aus Gründen des Lärmschutzes. Erstmals werden ausdrücklich Ziele des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung neben der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs im Gesetz genannt. In zahlreichen deutschen Städten werden auf dieser Grundlage bereits nächtliche Tempo-30-Regelungen auf Hauptverkehrsstraßen umgesetzt. Beispiele sind Hamburg, Berlin, Düsseldorf und Freiburg mit zahlreichen Straßen. Eine nächtliche Tempo-30-Regelung würde zur deutlichen Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im Ortsbezirk 9 beitragen und ist angesichts der geänderten Rechtslage und der vielfachen positiven Erfahrungen in anderen Städten eine realistische Option zum Schutz der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner. Quelle: https://laerm.hessen.de/ -> Umgebungslärmkartierung 2022 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 784 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 131 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1564 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 164 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1544

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße

22.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6998 entstanden aus Vorlage: OF 1030/9 vom 11.05.2025 Betreff: Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße Diese Ampelanlagen ermöglichen nicht nur das sichere Überqueren der Eschersheimer Landstraße, sondern stellen an mehreren Stellen den direkten Zugang zu den U-Bahn-Haltestellen sicher. Insbesondere die Ampelanlagen Am Weißen Stein, Lindenbaum und Fritz-Tarnow-Straße werden zu Stoßzeiten von zahlreichen SchülerInnen genutzt. Diese stehen dann oft dicht gedrängt zwischen Fahrbahn und U-Bahn-Strecke, während sie auf ihr grünes Signal warten. Diese Situationen bergen zusätzliche Sicherheitsrisiken und erhöhen den Stress für die jungen VerkehrsteilnehmerInnen. Aktuell müssen FußgängerInnen für das Überqueren der Hauptstraße zwei Straßenampeln und zusätzlich eine U-Bahn-Ampel passieren. Dies führt aufgrund der unkoordinierten Schaltung und langen Wartezeiten nach Knopfdruck häufig zu Wartezeiten von mehreren Minuten. In der Praxis führt dies regelmäßig dazu, dass rote Ampeln missachtet werden, was die Verkehrssicherheit gefährdet. Außerdem entstehen unnötige Stausituationen, wenn Autos an grünen Fußgängerampeln halten müssen, obwohl keine FußgängerInnen mehr anwesend sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Schaltung der Fußgängerampeln so zu optimieren, dass durch Verkürzung der Wartezeiten nach Betätigung des Signalknopfes der Verkehrsfluss für FußgängerInnen verbessert und die Sicherheit erhöht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1543

OF (Anträge OBR) · OB 9

Einsatz von Spielmobilen im Ortsbezirk 9

11.05.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1007/9 Betreff: Einsatz von Spielmobilen im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim je zwei Spielmobile aufzustellen. In 2025 betragen die Kosten für einen Tag Spielmobil - gleich welcher Wochentag - €600,00. Die Kinderbeauftragten der jeweiligen Stadtteile sollen den Einsatz der Spielmobile begleiten und betreuen. Die Kinderbeauftragten sollen auch entscheiden, ob das Spielmobil an zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder an einzelnen Tagen kommen sollen. Der Ortsbeirat unterstützt den Einsatz der Spielmobile mit bis zu 3.600 Euro aus seinem Ergebnishaushalt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Das Spielmobil soll Spiel und Spaß für große und kleine Kinder in den Ortsbezirk bringen. Die Einladung geht auf die Initiative der Kinderbeauftragten zurück und wird vom Ortsbeirat 9 gerne unterstützt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.01.2025, OF 926/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 404 2025 1. Die Vorlage OF 926/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1007/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF, fraktionslos

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