Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2025, OF 1034/9 Betreff: Zufahrt Kleingartenanlage Niddapark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Situation in der Grünfläche zwischen Ginnheimer Hang und S6-Bahnstrecke bezüglich der dort fahrenden Autos in einem Ortstermin zu begutachten. Begründung: Der beschriebene Bereich ist Teil des Grüngürtels und ein Naherholungsgebiet und sollte von Autos möglichst freigehalten werden. Die Wege sind von Ihrer Breite her nicht für Autos ausgelegt und nehmen hierdurch schaden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1034/9 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1055/9 Betreff: Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 Vorgang: OM 6573/25 OBR 9; ST 830/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, seine Stellungnahme ST 830/2025 zur Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 mit Rückmeldungen weiterer Ämter zu vervollständigen und dabei insbesondere zu berichten, welche konkreten Beteiligungsverfahren für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Stadtplanung beim Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung durchgeführt wurden oder geplant sind, welche Schulen und Jugendeinrichtungen dabei einbezogen wurden und wie die Ergebnisse dokumentiert und in die Planungen eingearbeitet werden sollen. Begründung: Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat für die in manchen Bereichen detaillierte Stellungnahme ST 830/2025. Gleichzeitig blieb ein zentraler Aspekt der ursprünglichen Anfrage offen: Die Projekte der Stadtplanung wurden im Antrag explizit als relevante Planungsvorhaben genannt, fanden aber in der Antwort keine Erwähnung. Seit der Novellierung des Baugesetzbuchs 2013 ist Kinder- und Jugendbeteiligung in der Bauleitplanung von einer freiwilligen Zusatzleistung zu einer gesetzlichen Verpflichtung geworden. §3 BauGB bestimmt ausdrücklich, dass Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind, die frühzeitig über Planungsziele zu unterrichten ist. §1 BauGB verpflichtet zur Berücksichtigung der Bedürfnisse junger Menschen. §4c der Hessischen Gemeindeordnung verpflichtet Gemeinden ausdrücklich dazu, geeignete Verfahren zur Beteiligung zu entwickeln. Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 902 "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" (Amtsblatt-Bekanntmachung vom 21. 08. 2018) versäumt, Kinder und Jugendliche ausdrücklich einzuladen. Ob eine am Abend stattfindende Ortsbeiratsversammlung in einem mehrere Kilometer entfernen Stadtteil und ohne explizite Einladung diese Anforderung erfüllt, wird bezweifelt. Doch gerade neue Baugebiete prägen das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen erheblich und bieten besondere Chancen für Beteiligung bei Wegeverbindungen, Aufenthaltsqualität, Spielmöglichkeiten oder Verkehrssicherheit. Solche Beteiligungserfahrungen stärken das Demokratieverständnis junger Menschen und ihr Gefühl der Selbstwirksamkeit. Es ist noch unklar, ob und wie Kinder- und Jugendbeteiligung stattgefunden hat noch oder geplant ist. Der Ortsbeirat hofft auf eine positive Rückmeldung und ist interessiert, ob die genannten gesetzlichen Verpflichtungen anerkannt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6573 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 830 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7185 2025 Die Vorlage OF 1055/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und BFF (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1054/9 Betreff: Einrichtung eines Naturerfahrungsraums im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie im Ortsbezirk 9 ein sogenannter Naturerfahrungsraum für Kinder eingerichtet werden kann. Ein solcher Raum könnte grade angesichts des Mangels an geeigneten Räumen nach Stuttgarter Vorbild auch als Baustein der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder dienen. Daher sollte der Magistrat insbesondere: - mögliche Partner wie Schulen, Kitas, Vereine und Träger identifizieren, - prüfen, ob bestehende Einrichtungen wie Schülergärten oder Abenteuerspielplätze in ein solches Konzept einbezogen werden könnten, - geeignete Flächen in Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim identifizieren, die für einen Naturerfahrungsraum genutzt werden könnten, - ein Konzept für die Integration in die Ganztagsbetreuung entwickeln, das sich an den erfolgreichen Beispielen aus Stuttgart und Berlin orientiert, Der Verein AJAH (http://www.ajahessen.de) könnte dabei beratend und mit vielen guten Beispielen zur Seite stehen. Begründung: Grade vor dem Hintergrund der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gewinnen naturnahe Betreuungsformen erheblich an Bedeutung. Naturerfahrungsräume sind naturbelassene Grünflächen, die Kindern ermöglichen, die Natur selbstständig zu entdecken und im freien Spiel zu lernen. Sie fördern nachweislich Kreativität, soziale Kompetenzen und die gesunde Entwicklung von Kindern - sogar weit mehr als herkömmliche Kinderspielplätze, wie in den Skripten des Bundesamts für Naturschutz Ausgabe 560 aus 2020 eindrücklich dargelegt wird. Betreuungs- und Bildungsangebote können hier stattfinden, indem pädagogische Fachkräfte oder Umweltbildungseinrichtungen gezielt Impulse geben, Naturerkundungen, Projekte oder Gruppenaktionen anbieten, Kinder bei der Planung und Pflege der Fläche einbinden und so Naturerleben, Umweltbildung sowie soziale Kompetenzen fördern - entweder als offene Angebote, im Rahmen von Kooperationen mit Schulen und Kitas oder als Bestandteil von Ganztagsbetreuung Stuttgart ist bundesweit führend mit über 20 Naturerfahrungsräumen und Jugendfarmen, die systematisch in die Ganztagsbetreuung integriert sind. Konkrete Programme wie "Naturzeiten im Ganztag" werden bereits erfolgreich an Stuttgarter Grundschulen umgesetzt. Auch Berlin nutzt seine sechs größeren Naturerfahrungsräume regelmäßig für Kitagruppen und Schulklassen als "grüne Klassenzimmer". Diese bewährten Konzepte zeigen, dass Naturerfahrungsräume als außerschulische Lernorte fest in den Ganztagsalltag eingebunden werden können. Der dicht besiedelte Ortsbezirk 9 benötigt zusätzliche wohnortnahe Erholungs- und Spielräume für Familien. Ein Naturerfahrungsraum würde nicht nur die Lebensqualität in den Stadtteilen, sondern auch als wichtiger Baustein für eine qualitätsvolle Ganztagsbetreuung der örtlichen Grundschulen dienen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7184 2025 Die Vorlage OF 1054/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen BFF (= Ablehnung); CDU und fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1041/9 Betreff: Verkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße (stadteinwärts) zwischen Hügelstraße und Fritz-Tarnow-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob es im Bereich der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts zwischen Hügelstraße und Fritz-Tarnow-Straße in den vergangenen Wochen zu Veränderungen der Ampelschaltung - insbesondere an der Fußgängerampel an der U-Bahn-Haltestelle Fritz-Tarnow-Straße - gekommen ist, 2. ob diese Veränderungen ursächlich für die derzeit täglich auftretenden Rückstaus im morgendlichen Berufsverkehr sind, 3. wie kurzfristig sichergestellt werden kann, dass Fahrradfahrer nicht länger auf den Gehweg ausweichen und dadurch Fußgängerinnen und Fußgänger gefährden, 4. ob und wie kurzfristig Ordnungskräfte eingesetzt werden können, um Radfahrer gezielt auf die geltenden Regelungen hinzuweisen und alternative Strecken zu empfehlen. Begründung: Seit mehreren Wochen ist im oben genannten Bereich ein auffälliger Rückstau im morgendlichen Berufsverkehr zu beobachten, der offenbar mit einer geänderten Ampelschaltung zusammenhängt. Infolge des Rückstaus weichen zahlreiche Radfahrerinnen und Radfahrer auf den Gehweg aus, oft mit erheblichen Geschwindigkeiten (bis zu 20 km/h) und zunehmend auch mit E-Lastenrädern. Dies führt zu gefährlichen Situationen für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Anwohner. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1041/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1040/9 Betreff: Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern Vorgang: OM 6411/25 OBR 9; ST 769/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Ammelburgstraße / Bertramstraße entsprechend dem positiven Prüfergebnis des Magistrats nun Gehwegvorstreckungen und eine Mittelinsel zu planen und zu errichten. Bei der weiteren Planung sollte auch die Radverkehrsführung optimiert werden, da der hier ausgewiesene Schulradweg ebenfalls durch diese unübersichtliche Stelle führt und die baulichen Maßnahmen auch die Sicherheit des Radverkehrs verbessern können; Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, trotz der vorgebrachten Argumente noch einmal die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs zu prüfen, da die Ammelburgstraße und die Bertramstraße beiderseits der Kreuzung als Schulwege ausgewiesen sind und die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2.1 (3)) ausdrücklich Ausnahmemöglichkeiten in Tempo-30-Zonen vorsehen. Begründung: Der Magistrat bestätigt in ST 769/25, dass die Querungssituation durch Gehwegvorstreckungen und Verkehrsinseln optimiert werden kann. Diese sinnvollen Maßnahmen sollten nun konkret zur Umsetzung gebracht. Die Argumentation des Magistrats zum möglichen Fußgängerüberweg lässt Fragen offen: "Grundsätzlich entbehrlich" bedeutet nicht "ausgeschlossen". Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen sehen ausdrücklich Ausnahmen bei Schulwegen vor. Da sowohl die Ammelburgstraße als auch die Bertramstraße als Schulwege ausgewiesen sind, wäre dazu noch Stellung zu beziehen. Zusätzlich führt auch der ausgewiesene Schulradweg durch diese Kreuzung, was die Notwendigkeit sicherer Sichtbeziehungen und klarer Verkehrsführung unterstreicht. Mit den vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen würde eine sichere Querungsstelle entstehen, die es rechtfertigt, sowohl den Schulwegplan zu aktualisieren als auch einen Fußgängerüberweg einzurichten. Es ist gut, dass trotz der gefährlichen Situation noch kein Unfall für diese Kreuzung in die Statistik eingegangen ist. Die Erwähnung dieser Tatsache in der Stellungnahme verwundert jedoch: Die R-FGÜ nennen Unfallhäufungen ausschließlich als Kriterium für die Nachrüstung bestehender Übergänge. Die Anordnung neuer Fußgängerüberwege erfolgt nicht auf Basis von Unfallstatistiken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6411 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 769 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1040/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1035/9 Betreff: Pachtdauer REWE-Supermarkt für Parkplatz Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: OM 4839/23 OBR 9; OM 4840/23 OBR 9; ST 472/24; ST 627/24; ST 2005/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie lange der Pachtvertrag für den Parkplatz unter der Rosa-Luxemburg-Straße noch läuft, den der REWE-Supermarkt in der Ginnheimer Landstraße 174-180 angemietet hat. Es wird darum gebeten, dazu im Detail mitzuteilen: - seit wann der Pachtvertrag besteht - welche Verlängerungsdauern vereinbart sind - welche Verpflichtungen dem Vertragsnehmer auferlegt wurden Außerdem wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob im Zusammenhang mit der U4-Verlängerung auf dem Parkplatz eine Baustelleneinrichtung geplant ist, so wie bereits für den weiter östlich gelegenen Bereich vor dem Jugendzentrum in ST 427/24 mitgeteilt wurde. Begründung: Für mögliche zukünftige Planungen im Ortsbezirk 9 ist es wichtig zu wissen, wie lange die aktuelle Nutzung noch Bestand hat und unter welchen Bedingungen sie erfolgt. Sofern eine Vertragserneuerung ansteht, könnte sich der OBR mit seinen Überlegungen - wie etwa in OM4840/23 bezüglich mangelnder Fußwege dokumentiert - einbringen. Die anstehende U4-Verlängerung wirft zusätzlich die Frage auf, wie sich die Baustellenlogistik zur bestehenden Pachtvereinbarung verhält und welche Überlegungen bei der Standortwahl für Baustelleneinrichtungen eine Rolle spielen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4839 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4840 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 472 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 627 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2005 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1219 2025 Die Vorlage OF 1035/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen BFF (= Ablehnung); CDU und fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2025, OF 1050/9 Betreff: Barrierefreie Übergänge an der S6-Strecke in Eschersheim herstellen Vorgang: OM 1256/21 OBR 9; ST 2651/22; V 566/22 OBR 9; ST 803/23; ST2220/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir fragen den Magistrat, wann mit einer barrierefreien Nachrüstung der Überwege über die S6-Bahnlinie in Eschersheim (ehemal. Batschkapp & Am Grünen Graben) zu rechnen ist? Begründung: Nach der weitgehenden Beendigung des Ausbaus der S6 im Bereich Eschersheim, stellt sich noch einmal die Frage, wann es möglich sein wird, die Strecke in den o.g. barrierefrei nutzen zu können, bzw. adäquat auch mit Kinderwagen, Gehhilfen u.ä. nutzen zu können. Mit dem Wegfall der planfestgestellten Unterführung am Lachweg ist die Möglichkeit einer barrierefreien Querung an dieser Stelle entfallen, für die es keinen. Adäquaten Ersatz gibt. Die avisierte Prüfung einer alternativen barrierefreien Querung lässt auf sich warten. Jüngst erhielt der Ortsbeirat gar die Auskunft, dass für eine Prüfung derzeit keine Kapazitäten zur Verfügung stünden. Da die trennende Wirkung für den Stadtteil erheblich ist, bitten wir um eine höhere Priorisierung dieses Themas. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1256 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2651 Auskunftsersuchen vom 08.12.2022, V 566 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 803 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2220 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1222 2025 Die Vorlage OF 1050/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz der Begründung den folgenden Wortlaut erhält: "Nach der weitgehenden Beendigung des Ausbaus der S6-Strecke im Bereich Eschersheim stellt sich noch einmal die Frage, wann es möglich sein wird, die Strecke in dem o. g. Bereich barrierefrei bzw. adäquat auch mit Kinderwagen, Gehilfen u. Ä. nutzen zu können." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2025, OF 1046/9 Betreff: Drosselbart: Wurden alle Vorgaben eingehalten? Vorgang: V 1110/25 OBR 9; ST 703/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: In dem Auskunftsersuchen V1110 hatte der Ortsbeirat den Magistrat gefragt: 1. Was wurde konkret als Baulast "Wirtschaftsgarten zur zugehörigen Schank- und Speisewirtschaft" festgelegt? 2. Wurden die dort öffentlich-rechtlich gesicherten Pflichten bei der Umsetzung des Bauprojekts erfüllt? 3. Welche Maßnahmen sind geplant, sollte sich, entgegen der Erwartungen aus der ST 1556 erweisen, dass die Baulasten nicht berücksichtigt wurden? Auf die Frage 1 hat der Magistrat in der ST 703 geantwortet. Die Fragen 2 und 3 sind dagegen noch nicht beantwortet. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat deshalb erneut um Auskunft: A. Welche Baulasten wurden für das Projekt außer der Baulast zum Wirtschaftsgarten auferlegt? B. Wurden alle auferlegten Baulasten bei der Umsetzung des Bauprojekts erfüllt? Begründung: Der Ortsbeirat bedauert nach wie vor, dass eine Nutzung des Außengeländes für gastronomische Zwecke derzeit nicht möglich scheint, begrüßt aber die Initiative, die Räumlichkeiten solange als Kita umzunutzen. Trotzdem bleiben angesichts des umgesetzten Baukörpers weiterhin Fragen offen, ob die Auflagen adäquat umgesetzt wurden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.01.2025, V 1110 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 703 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 21 Die Vorlage OF 1046/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1221 2025 Die Vorlage OF 1046/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2025, OF 1036/9 Betreff: Zusätzliche Bänke für den Spazierweg am Spielplatz Höhenblick parallel zur Straße Am Ginnheimer Hang Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat auf dem Spazierweg am Spielplatz Höhenblick der parallel zum Am Ginnheimer Hang bzw. Fuchshohl verläuft zusätzliche Bänke aufzustellen. Begründung: An diesem wunderschönen Spazierweg sind weitere Bänke wünschenswert. Zu den vereinzelt stehenden Bänken mit Mülleimer könnte man noch jeweils eine dazustellen und ganz fantastisch wären noch zwei Bänke mit einem Mülleiner zentral. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7174 2025 Die Vorlage OF 1036/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2025, OF 1081/9 Betreff: Sichere Überquerung der Dehnhardtstraße ermöglichen Vorgang: OM 3692/23 OBR 9; ST 2346/23; ST 570/25 Am 30.6. wurde auf der Dehnhardtstraße ein Kind von einem PKW angefahren, als es die Straße auf Höhe des Hauses Nr. 74 überqueren wollte. Dort verläuft ein Fußgängerweg, der eine vielgenutzte Verbindung zwischen der Kirchhainer- und der Grommetstraße darstellt. Die Straßenränder sind dort dicht beparkt und die Sichtbeziehungen schwierig. Darauf wurde bereits 2023 in einem Antrag hingewiesen. Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: Wir bitten den Magistrat, an der genannten Stelle, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit für Zufußgehende bei der Überquerung der Straße zu verbessern. Begründung: Die genannte Gefahrenstelle befindet sich an einer vielgenutzten Fußverbindung, zwischen östlich der Dehnhradtstraße liegenden Wohngebieten und der U-Bahn-Linie auf der Eschersheimer Landstraße. Zudem befindet sich in unmittelbarer Nähe der Gefahrenstelle eine Kita. Hier sind demnach nicht nur viele Erwachsene, sondern auch viele Kinder unterwegs. Die Situation an der Dehnhardtstraße ist unübersichtlich und aufgrund des parkenden Verkehrs sind gerade Kinder nur schwer zu sehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3692 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2346 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 570 Beratung im Ortsbeirat: 9
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2025, OF 1049/9 Betreff: Fahrradständer am Friedhof Eschersheim Am Friedhof befinden sich keine Fahrradständer. An der Außenseite des Friedhofs ("Parkplatz") ist aber ausreichend Platz dafür. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dort einige Fahrradbügel anzubringen, um den Besuch des Friedhofs auch per Fahrrad ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7180 2025 Die Vorlage OF 1049/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2025, OF 1037/9 Betreff: Grünfläche Niddablick erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat ob das Abstellen von Fahrzeugen an der Straße Niddablick (30-33) zulässig ist. Könnte hier möglicherweise ein Teil einer Grünfläche, die möglicherweise Teil einer Feuchtwiese ist, renaturiert und erhalten werden? Geeignete Maßnahmen zum Schutz wären beispielsweise neugepflanzte Bäume, Baumstämme oder entsprechend große Steine, wie sie hier in unmittelbarer Nähe zum Schutz einer Parkbank bereits abgelegt wurden. Begründung: Der Ortsbeirat ist bemüht Grünflächen zu erhalten bzw. zu renaturieren. Leider wurde ein hier neugepflanzter Baum durch parkende Fahrzeuge bereits beschädigt. Es handelt sich in diesem Bereich übrigens um eine ausgeschilderte Spielstraße, die durch Ein- und Ausparken stark beeinträchtigt wird. Anwohner können durch die auf der gegenüberliegenden Straßenseite abgestellten Fahrzeuge teilweise nur mit großer Mühe aus ihren Einfahrten herausfahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1220 2025 Die Vorlage OF 1037/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD und Linke gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung); 1 CDU und fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6998 entstanden aus Vorlage: OF 1030/9 vom 11.05.2025 Betreff: Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße Diese Ampelanlagen ermöglichen nicht nur das sichere Überqueren der Eschersheimer Landstraße, sondern stellen an mehreren Stellen den direkten Zugang zu den U-Bahn-Haltestellen sicher. Insbesondere die Ampelanlagen Am Weißen Stein, Lindenbaum und Fritz-Tarnow-Straße werden zu Stoßzeiten von zahlreichen SchülerInnen genutzt. Diese stehen dann oft dicht gedrängt zwischen Fahrbahn und U-Bahn-Strecke, während sie auf ihr grünes Signal warten. Diese Situationen bergen zusätzliche Sicherheitsrisiken und erhöhen den Stress für die jungen VerkehrsteilnehmerInnen. Aktuell müssen FußgängerInnen für das Überqueren der Hauptstraße zwei Straßenampeln und zusätzlich eine U-Bahn-Ampel passieren. Dies führt aufgrund der unkoordinierten Schaltung und langen Wartezeiten nach Knopfdruck häufig zu Wartezeiten von mehreren Minuten. In der Praxis führt dies regelmäßig dazu, dass rote Ampeln missachtet werden, was die Verkehrssicherheit gefährdet. Außerdem entstehen unnötige Stausituationen, wenn Autos an grünen Fußgängerampeln halten müssen, obwohl keine FußgängerInnen mehr anwesend sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Schaltung der Fußgängerampeln so zu optimieren, dass durch Verkürzung der Wartezeiten nach Betätigung des Signalknopfes der Verkehrsfluss für FußgängerInnen verbessert und die Sicherheit erhöht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6997 entstanden aus Vorlage: OF 1029/9 vom 10.05.2025 Betreff: Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9 Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 784/22; ST 131/23; ST 1564/23; ST 164/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Voraussetzungen für eine nächtliche Tempo-30-Regelung (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Weißer Stein sowie auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet- Straße vorliegen. Hierzu soll insbesondere 1. ein immissionsschutztechnischer Bericht erstellt werden, der die aktuelle nächtliche Lärmbelastung in diesem Abschnitt ermittelt; 2. die rechtliche Machbarkeit auf Grundlage des novellierten Straßenverkehrsgesetzes 2024 geprüft werden; 3. ein zeitlicher Rahmen für eine mögliche Umsetzung dargestellt werden. Begründung: Die hohe Lärmbelastung entlang der Eschersheimer Landstraße ist ein anhaltendes Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner im Ortsbezirk 9. Die Straße ist als Hauptverkehrsachse stark frequentiert und verursacht besonders in den Nachtstunden erhebliche Lärmemissionen, die zu Gesundheitsbelastungen führen können. Für den südlichen Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch hatte der Ortsbeirat 3 bereits einen Antrag auf Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gestellt (OM 2758). Die dort festgestellten Lärmwerte liegen laut Lärmaktionskarte durchweg über 70 dB und überschreiten damit deutlich die Richtwerte für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Lärmschutz. Laut aktuellem Lärmviewer Hessen (Umgebungslärmkartierung 2022) sind im Ortsbezirk 9 sowohl der Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Weißer Stein als auch der Bereich der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet-Straße mit Lärmwerten von mehr als 75 dB durch Verkehrslärm belastet. Das novellierte Straßenverkehrsgesetz, das seit Dezember 2024 in Kraft ist, erleichtert die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aus Gründen des Lärmschutzes. Erstmals werden ausdrücklich Ziele des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung neben der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs im Gesetz genannt. In zahlreichen deutschen Städten werden auf dieser Grundlage bereits nächtliche Tempo-30-Regelungen auf Hauptverkehrsstraßen umgesetzt. Beispiele sind Hamburg, Berlin, Düsseldorf und Freiburg mit zahlreichen Straßen. Eine nächtliche Tempo-30-Regelung würde zur deutlichen Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im Ortsbezirk 9 beitragen und ist angesichts der geänderten Rechtslage und der vielfachen positiven Erfahrungen in anderen Städten eine realistische Option zum Schutz der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner. Quelle: https://laerm.hessen.de/ -> Umgebungslärmkartierung 2022 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 784 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 131 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1564 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 164
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6996 entstanden aus Vorlage: OF 1028/9 vom 10.05.2025 Betreff: Resolution gegen die Verlagerung des Festplatzes in den Niddapark Der Ortsbeirat 9 spricht sich entschieden gegen die Überlegungen aus, den Niddapark als Standort für die Verlagerung des Festplatzes zu nutzen. Der Magistrat wird aufgefordert, den Niddapark als möglichen Standort für die Verlagerung des Festplatzes nicht weiterzuverfolgen. Der Niddapark ist Teil des geschützten Frankfurter GrünGürtels, der laut GrünGürtel-Verfassung langfristig zu sichern und zu entwickeln ist. Der Niddapark dient mit seinen vielfältigen Freizeit- und Sporteinrichtungen der täglichen Naherholung vieler Bürgerinnen und Bürger aus dem Ortsbezirk 9 und darüber hinaus. Eine Nutzung als Festplatz würde mit Versiegelung von Flächen, Beeinträchtigung wertvoller Biotope, erhöhtem Verkehrsaufkommen und temporärem Verlust wichtiger Erholungsflächen einhergehen und steht im direkten Widerspruch zu den in der GrünGürtel-Verfassung festgelegten Schutzzielen. Vor diesem Hintergrund wird die fortgeschrittene Prüfung dieser Flächen scharf verurteilt, da die Überlegungen klar gegen die durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Entwicklungsziele des GrünGürtels verstoßen. Begründung: Der Niddapark nahe der S-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" ist ein intensiv genutzter und wertvoller Erholungs- und Naturraum im Ortsbezirk 9. Er erfüllt mit seinem Wasserspielplatz, einer Fülle an Spielgeräten und Sportanlagen exakt die in der GrünGürtel-Verfassung beschriebenen sozialen und ökologischen Funktionen: "Der GrünGürtel ist wichtiger, vielfältig nutzbarer Raum für die Frankfurter Bevölkerung [. .]. Als Raum des Alltags, der Freizeit und der Erholung sowie der Bewegung im Freien hat er umfassende Bedeutung." Die GrünGürtel-Verfassung von 1991 betont ausdrücklich: "Die ökologischen Werte des GrünGürtels, wie Biotop- und Artenvielfalt, Grundwasserreservoir, Grundwassersysteme und klimatische Potentiale, werden gestärkt und verbessert. [. .] Weitere Flächenversiegelungen werden vermieden, unnötige Versiegelungen beseitigt." Für die Nutzung als Festplatz wären jedoch zwangsläufig Versiegelungen notwendig, was diesem Grundsatz widerspricht. Die Verfassung legt zudem fest: "Der GrünGürtel eröffnet vielfältige, umweltverträgliche Betätigungsmöglichkeiten mit offenem Raum zur Eigeninitiative für alle Bevölkerungsgruppen nach ihren Lebensgewohnheiten. Bewegung, Sport und Spiel im Freien leisten einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge." Genau diese Funktion würde durch die temporäre Umnutzung als Festplatz mehrmals im Jahr erheblich gestört. Eine Dippemess im Niddapark ist nicht umweltverträglich möglich. In Zeiten des Klimawandels ist es eine zentrale Aufgabe der Stadtentwicklung, bestehende Grünflächen zu schützen und zu erweitern. Der Niddapark als Teil des GrünGürtels erfüllt wichtige klimatische Funktionen für den Ortsbezirk 9. Die GrünGürtel-Verfassung betont: "Klimawirksame Freiflächen werden in ihrer Wirkung und Funktion geschützt." Um diesen Schutzauftrag zu erfüllen, sollten für die Standortsuche des Festplatzes zwingend bereits versiegelte Flächen außerhalb des GrünGürtels in Betracht gezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6994 entstanden aus Vorlage: OF 1026/9 vom 07.05.2025 Betreff: Zugang zu den Stromkästen für das Nachbarschaftsbüro Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, dem Nachbarschaftsbüro einen Schlüssel für den Stromkasten im Grünen Ypsilon zur Verfügung zu stellen. Begründung: Im Herbst 2024 wurde dem Ortsbeirat vom Grünflächenamt mitgeteilt, dass am Kinderzirkus Zarakali ein Stromkasten für die Strombereitstellung bei Feierlichkeiten von öffentlicher Seite installiert wurde. Da im Nachbarschaftsbüro Ginnheim sowohl der Quartiersmanager als auch die Aktive Nachbarschaft Zugriff auf diesen Schlüssel hätten, wird dieser Ort als geeignet angesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6995 entstanden aus Vorlage: OF 1027/9 vom 21.04.2025 Betreff: Auf der Schloßhecke in eine Spielstraße umwandeln Der Magistrat wird gebeten, die Straße Auf der Schloßhecke von der Ginnheimer Waldgasse bis zur Woogstraße auch offiziell in eine Spielstraße umzuwandeln. Begründung: Auf der Schloßhecke ist eine ideale Spielstraße. Hier gehen Familien spazieren, Kinder fahren Roller, es ist der Schulkinderweg zum Sportunterricht etc. An der Strecke befindet sich der Standort der ausgelagerten Diesterwegschule, die Kita Am Wiesenrain und ein Spielgelände einer Kinder-/Krippengruppe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6991 entstanden aus Vorlage: OF 1023/9 vom 09.05.2025 Betreff: Sanierung Johann-Hinrich-Wichern-Schule Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen in der Johann-Hinrich-Wichern-Schule umgehend durchzuführen. Dies sind: 1. Wiedereröffnung der Turnhalle, die seit über zwei Jahren gesperrt ist und nur kurzfristig geöffnet war; 2. Auslagerung des Archivs und Umbau in einen Klassenraum für die Außenklasse GE "Tukan"; 3. Entfernung der Edelstahlküche aus dem Raum der Außenklasse GE "Papagei"; 4. Instandsetzung der Regenrinne des Containers; 5. Entfernung des Geröllhaufens/Schotters vom Schulhof; 6. Entfernung des Schimmels im Raum 02; 7. Vergrößerung der Toilettenanlage für Damen, z. Z. zwei Toiletten für knapp 90 Frauen und Mädchen; 8. Instandsetzung des Fahnenmastes; 9. Zugang der Schulleitung zu allen Räumen der Schule. Begründung: Das meiste ist selbsterklärend. Die Kinder der autistischen Klassen sollen den Innenhof nutzen können, sodass sie sich nicht vom Schulgelände entfernen können, wie das in Weilburg passierte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6993 entstanden aus Vorlage: OF 1025/9 vom 10.05.2025 Betreff: Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern Vorgang: OM 7135/21 OBR 9; ST 1139/21; V 866/24 OBR 9; ST 1038/24 Der Magistrat wird gebeten, die benötigten Mittel für die Planung eines sicheren Umbaus der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße zu einem Kreisverkehr mit höchster Priorität im Haushalt 2026 zu berücksichtigen und das Projekt zügig umzusetzen. Begründung: Der tödliche Unfall eines 73-jährigen Radfahrers im Dezember 2020, der an der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße von einem abbiegenden Lkw erfasst wurde, hat die Verkehrsgefährlichkeit dieses Knotenpunkts deutlich gemacht. Der Knoten ist schon länger als kritisch bekannt und wurde in der Diskussion nach dem Unfall als Relikt aus der Zeit der Stadtautobahnen der 1960er-Jahre bezeichnet. Bereits mit der Anregung vom 21.01.2021, OM 7135, wurde die Einrichtung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle gefordert. In seiner Stellungnahme vom 25.05.2021, ST 1139, stellte der Magistrat die Herausforderungen eines solchen Umbaus dar und sicherte zu, ein externes Fachbüro mit der Prüfung eines möglichen Kreisverkehrs zu beauftragen und nach Vorliegen der Ergebnisse unaufgefordert zu berichten. Da auch nach drei Jahren kein Bericht erfolgte, hatte der Ortsbeirat mit Anfrage vom 22.02.2024, V 866, den Magistrat gebeten, über den aktuellen Sachstand zu informieren. Es wurde deutlich darauf hingewiesen, dass die damals ergriffenen Sofortmaßnahmen nicht die einzigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bleiben dürfen. Es ist eine grundlegende Umgestaltung des gesamten Knotenpunkts notwendig, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7135 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1139 Auskunftsersuchen vom 22.02.2024, V 866 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1038
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6989 entstanden aus Vorlage: OF 1021/9 vom 07.05.2025 Betreff: Sicherung von Radfahrern Der Magistrat wird gebeten, den Linksabbieger zwischen Lindenbaum und Weißer Stein zum Abbiegen in die Höllbergstraße für Radfahrer sicherer zu gestalten. Begründung: Es kommt an diesem Linksabbieger immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen für Radfahrende, da diese für das Einordnen an der Ampel die Fahrbahn überqueren müssen. Da der Verkehr auf der Eschersheimer Landstraße recht schnell und dicht ist, führt dies immer wieder zu gefährlichen Situationen, die es zu verhindern gilt. Somit sollten Maßnahmen ergriffen werden, die das sichere Queren der Fahrbahn für Radfahrende ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6988 entstanden aus Vorlage: OF 1020/9 vom 04.05.2025 Betreff: Reich-Ranicki-Platz umgestalten Vorgang: V 21/01 OBR 9; ST 604/01; M 165/14; V 428/22 OBR 9; ST 2532/22; OM 3382/23 OBR 9; ST 1103/23; ST 42/24 Der Magistrat wird gebeten, ein neues Konzept zur Umgestaltung des Reich-Ranicki-Platzes zu erarbeiten, das folgende Kernpunkte umfasst: 1. bessere Abgrenzung des Platzes gegen die Belastungen durch fahrenden Verkehr; 2. offene Begegnungszone mit Sitzgelegenheiten, die auch für Veranstaltungen genutzt werden kann (im südlichen Bereich des Platzes); 3. Ruhezone mit Sitzgelegenheiten zum Lesen und Verweilen (im nördlichen Bereich des Platzes hinter der Grünfläche); 4. Bezug zu den Namensgebern Marcel und Teofila Reich-Ranicki; 5. klimaresiliente Gestaltung des Platzes. Der Ortsbeirat hat dazu bereits verschiedene konkrete Ideen entwickelt. Konkret handelt es sich dabei um folgende Maßnahmen: Zu 1.: - Abgrenzung zur Eschersheimer Landstraße mit vertikalen begrünten Elementen (z. B. der Fa. OMC-C https://omc-c.com); - alternativ: abgrenzende Bepflanzung; - Bestehende Baumscheibe im Bereich der Parkplätze neu bepflanzen; - evtl. neue Baumscheibe am Ende des Lieferparkplatzes; - Neustrukturierung des Parkraums an der Eschersheimer Landstraße prüfen, die jenseits des beizubehaltenden Lieferparkplatzes das Parken von Wohnmobilen und Lastwagen verhindern soll; - Prüfung, ob eine Begrünung vor der Einmündung Carl-Goerdeler-Straße angesichts der dort liegenden Feuerwehrzufahrt möglich ist. Zu 2.: - zusätzliche Sitzelemente, die den Platz einrahmen, z. B. eine runde/kreisförmige Sitzbank am Rande des Platzes oder begrünte Sitzelemente, die eine zusätzliche Abgrenzung zur Straße bieten würden; - Versetzung des Bücherschranks in den nördlichen Bereich des Platzes (vgl. Ziffer 4. Buchinstallation); - Strom- und Wasseranschluss für Veranstaltungen. Zu 3.: - In der Mitte des Platzes, in unmittelbarer Nähe der bestehenden Grünfläche, könnte eine Sitzecke entstehen. Um Raum dafür zu schaffen, könnte die bestehende Grünfläche etwas reduziert werden. Als Ausgleich dafür, könnte nördlich der Sitzecke eine neue Grünfläche entstehen, die die drei dort befindlichen Bäume verbindet. Die Sitzecke wäre dann von Grün eingerahmt. - Es sollten zusätzliche Sitzgelegenheiten entstehen. - Ein Kinderbücherschrank könnte zusätzlich installiert werden. - Die dort befindlichen Radbügel sollten versetzt werden. - Der dort befindliche Standplatz für einen Weihnachtsbaum könnte in den südlichen Bereich des Platzes verlegt werden. - Um die Aufenthaltsqualität bei Hitze zu erhöhen, könnten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, z. B. ein Trinkbrunnen, eine Vernebelungsanlage oder zusätzliche Beschattungselemente. Zu 4.: - Installation einer Statue von Teofila und Marcel Reich-Ranicki, die ggf. aus dem Budget des Ortsbeirats finanziert werden könnte; - Bezug durch die geplante Leseecke; - Buchinstallation, die über einen reinen Bücherschrank künstlerisch und räumlich hinausgeht und an die Geschichte der Reich-Ranickis (insbesondere im Nationalsozialismus und als "Anwalt" der deutschen Literatur) erinnern soll. Zu 5.: - Siehe die Maßnahmen unter 3. Der Magistrat wird gebeten, diese Aspekte bei den Planungen zu berücksichtigen. Begründung: Bereits in der Stellungnahme vom 31.10.2022, ST 2532, wies der Magistrat darauf hin, dass eine Umgestaltung des Platzes im Zusammenhang mit der Neubenennung erwünscht ist. Dieser Meinung schließt sich der Ortsbeirat an. Die bestehenden Planungen für eine Neugestaltung des Platzes vom 19.09.2014, M 165, werden den Anforderungen einer klimaresilienten Stadtgestaltung nicht mehr gerecht und sollten deshalb nicht weiterverfolgt werden. Mit den genannten Einzelmaßnahmen erscheint eine Aufwertung des Platzes und eine angemessene Würdigung der Namensgeber möglich. Um diese in ein stimmiges Gesamtkonzept zu gießen, wird auf die Expertise des Magistrats zurückgegriffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.05.2001, V 21 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2001, ST 604 Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 165 Auskunftsersuchen vom 02.06.2022, V 428 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2532 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3382 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1103 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 42
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6987 entstanden aus Vorlage: OF 1018/9 vom 21.04.2025 Betreff: Schulweg an der Astrid-Lindgren-Schule sicherer machen Gegenüber der Astrid-Lindgren-Schule werden meist zu Unterrichtsbeginn und -schluss regelmäßig Fahrzeuge zunächst über die erhöhte Bordsteinkante sowie den Fahrradweg gelenkt und schließlich auf dem Gehweg geparkt. Der Magistrat wird gebeten, hier Kontrollen vorzunehmen. Begründung: Hier zu parken ist unzulässig und gefährdet die Passanten, vor allem die Schulkinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei