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Ortsbeirat 9

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Maßnahmen zur Unterbindung des verkehrswidrigen Haltens und Parkens an der Ecke Fallerslebenstraße/Immermannstraße

03.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 992/9 Betreff: Maßnahmen zur Unterbindung des verkehrswidrigen Haltens und Parkens an der Ecke Fallerslebenstraße/Immermannstraße An der genannten Kreuzung wird der Bereich vor dem Kiosk regelmäßig von Fahrzeugen zum Halten und Parken genutzt, obwohl dies nicht gestattet ist. Dies führt zu erheblichen Behinderungen des Fußverkehrs, insbesondere für Personen mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator. Zusätzlich wird durch die dort abgestellten Fahrzeuge der Linienverkehr der Buslinie 64 beeinträchtigt. Darüber hinaus wird trotz eines absoluten Halteverbots in der Fallerslebenstraße in Ecknähe auf dem Gehweg geparkt, was die Sicherheit und Bewegungsfreiheit der FußgängerInnen weiter einschränkt. Der Ortbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu ergreifen: 1. Markierung einer Sperrfläche im Eckbereich, um das verkehrswidrige Abstellen von Fahrzeugen zu unterbinden. 2. Installation von Pollern oder Fahrradbügeln zur physischen Verhinderung des Parkens auf dem Gehweg und in der Halteverbotszone. 3. Ausweisung eines Lieferantenparkplatzes, der von allen Lieferdiensten genutzt werden kann, um eine geordnete Anlieferung zu gewährleisten und das Parken in verbotenen Bereichen zu reduzieren. Mit diesen Maßnahmen soll die Sicherheit und Barrierefreiheit für Fußgänger verbessert sowie eine reibungslose Durchfahrt des öffentlichen Nahverkehrs gewährleistet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 28 Die Vorlage OF 992/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6847 2025 Die Vorlage OF 992/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Einrichtung einer autofreien Zone unter der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der FranzWerfelStraße

03.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 996/9 Betreff: Einrichtung einer autofreien Zone unter der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der Franz-Werfel-Straße Derzeit werden in diesem Bereich zahlreiche Fahrzeuge, darunter Autos, Wohnmobile und Anhänger, teils dauerhaft abgestellt. Dies führt dazu, dass der öffentliche Raum nicht optimal genutzt werden kann. Die genannte Fläche bietet Potenzial für eine verbesserte Nutzung als Begegnungsraum für die Anwohnerinnen und Anwohner. Bereits in der Vergangenheit wurden hier unter der Hochstraße durch das Quartiermanagement Ginnheim und das Nachbarschaftsbüro der aktiven Nachbarschaft Veranstaltungen organisiert, die auf positive Resonanz stießen. Eine autofreie Gestaltung würde diesen Bereich weiter aufwerten und den Anwohnerinnen und Anwohnern mehr Platz für soziale und kulturelle Begegnungen bieten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten zur Umgestaltung des genannten Bereichs zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Einrichtung einer autofreien Zone zu ergreifen. Die Parkplätze für die Deutsche Bundesbank sollen hiervon nicht betroffen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Die Vorlage OF 996/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6850 2025 Die Vorlage OF 996/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Satz angefügt wird: "Die Durchfahrt soll davon unberührt bleiben." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Frei halten der Fahrradständer von parkenden Autos

03.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 997/9 Betreff: Frei halten der Fahrradständer von parkenden Autos In der Selma-Lagerlöf-Straße und der Ricarda-Huch-Straße kommt es regelmäßig vor, dass die in zwei Reihen vor den Eingängen der Wohnhäuser angebrachten Fahrradständer durch parkende Autos blockiert werden. Dies führt dazu, dass die Fahrradständer nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt werden können. Insbesondere werden Fahrzeuge zwischen den Reihen mit Omegabügeln abgestellt, wodurch der Zugang für Radfahrende erheblich eingeschränkt ist. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird daher gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das unzulässige Parken zwischen den Fahrradständer-Reihen zu unterbinden. Eine mögliche Lösung wäre die Installation von Pollern oder anderen baulichen Maßnahmen, die das Abstellen von Fahrzeugen an diesen Stellen wirksam verhindern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6851 2025 Die Vorlage OF 997/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Entsiegelung der Sperrflächen neben dem Grünstreifen an der Hügelstraße (Höhe Am Hochwehr)

03.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 998/9 Betreff: Entsiegelung der Sperrflächen neben dem Grünstreifen an der Hügelstraße (Höhe Am Hochwehr) Da die Umsetzung des geplanten Kreisverkehrs an dieser Stelle noch Jahre in Anspruch nehmen wird, wäre es sinnvoll, die vorhandenen versiegelten Flächen zwischenzeitlich zu entsiegeln. Durch diese Maßnahme könnte die angrenzende Grünfläche erweitert und das Erscheinungsbild der Umgebung deutlich aufgewertet werden. Neben der ästhetischen Verbesserung würde die Entsiegelung auch ökologische Vorteile mit sich bringen. Eine größere Grünfläche würde zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen, Regenwasser besser versickern lassen und die Artenvielfalt in diesem Bereich fördern. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Entsiegelung der Sperrflächen neben dem Grünstreifen zwischen den Fahrtrichtungen der Hügelstraße in Höhe Am Hochwehr zu veranlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6852 2025 Die Vorlage OF 998/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße

03.04.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 999/9 Betreff: Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: In den vergangenen Jahren gab es in oben genannten Abschnitt weder Behinderungen noch Unfälle. Ebenso gab es im Bereich des Straßenabzweiges der Kurhessenstraße zur Straße "Am Schwalbenschwanz" bei der bewährten rechts vor links Regelung keine Behinderungen oder Unfälle. Wie aus der Presse zu entnehmen war, soll die Straße in oben genannten Bereich während der Bauarbeiten für fast zwei Jahre gesperrt werden. Insbesondere gilt es zu klären, ob es Alternativen zu einer zweijährigen Sperrung der avisierten Teilbereiche gibt, welche nicht im Interesse der Anwohner und Gewerbetreibenden ist. Eine geplante Vollsperrung der Straße hätte massive Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden / Anwohner, ÖPNV-Verbindung der Buslinie 69 entlang der Baustraße. Ebenso wird sich während dieser Zeit der Verkehr auf den Abschnitt "Eschersheimer Landstraße" - "Hügelstraße" verlagern und gerade in den Morgen und Abendstunden in beiden Richtungen für zusätzliche Staus, mit Auswirkungen auf den Zeitplan der Buslinie 39 (Verspätungen) sorgen, da eine Alternativroute in diesem Abschnitt nicht gegeben ist. Da sich für die Mai Sitzung 2025 ein Vertreter des ASE die Pläne zur Umgestaltung der Straße angekündigt hat, sollte nach dieser Sitzung entschieden werden ob die vorgestellten Pläne in dieser Form umgesetzt werden, auch wenn es mit einer zeitlichen Verzögerung einhergeht. Anwohner und Gewerbetreibende sollten hierzu auch gehört werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2025, OF 1033/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 999/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1033/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten im Ortsbezirk 9

02.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 1003/9 Betreff: Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten im Ortsbezirk 9 Vorgang: V 942/24 OBR 9; ST 1381/24 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Kontext der ST1381/24 einen verbindlichen Zeitplan vorzulegen, bis wann die individuelle Prüfung der Schulstandorte in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim abgeschlossen sein wird und erste Maßnahmen zur Öffnung der Schulen für die Stadtteile umgesetzt werden können. Hierzu sind die Planungs- und Investitionsmittel bereitzustellen, der die erforderlichen Mittel für Reinigung, Gebäudesicherung, Buchungsmanagement und etwaige bauliche Anpassungen berücksichtigt. Begründung: Die Stadtteile Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim leiden unter einem erheblichen Mangel an Versammlungs- und Übungsräumen für Vereine und andere Gruppen. Die Stellungnahme ST 1381/24 konkretisiert die allgemeinen Prinzipien des Berichts B 640/20 auf unsere lokale Situation, bestätigt die grundsätzliche Möglichkeit, Schulen und ggf. Kindertagesstätten für den Stadtteil zu öffnen, lässt jedoch zentrale Fragen weiterhin unbeantwortet. Ein verbindlicher Zeitplan ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die angekündigte Prüfung der Schulstandorte und die Umsetzung erster Maßnahmen im Jahr 2025 zu konkreten Verbesserungen der Situation unserer Bürger und Stadtteilakteure kommen. Darin sollten priorisierte Maßnahmen benannt werden, die kurzfristig realisiert werden können. Die Bedarfserhebung im Stadtteil sollte zum Zweck der Priorisierung konkretisiert werden, um Transparenz darüber zu schaffen, welche Räume dringend benötigt werden und welche Gruppen am meisten von einer Öffnung profitieren würden. Hierzu sollten auch der Stadtteilarbeitskreise eingeladen werden. Ebenso sind die Fragen nach zusätzlichen Ressourcen und der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen offen. Planungs- und Investitionsmittel ist entscheidend, um die Umsetzbarkeit sicherzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.04.2024, V 942 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1381 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6854 2025 Die Vorlage OF 1003/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE, Linke, BFF und fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren im Ortsbezirk 9

02.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 1004/9 Betreff: Digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten 1. Welche Fördermöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren zur digitalen Teilhabe existieren aktuell im Ortsbezirk 9 und welche sind geplant? 2. Wie können mit städtischer Unterstützung im Ortsbezirk 9 für Seniorinnen und Senioren niedrigschwellige, kostenfreie Lern- und Schulungsangeboten unter Einbeziehung der Träger, die diese Angebote vorhalten bzw. zukünftig anbieten möchten, geschaffen werden? 3. Wie kann eine Öffentlichkeitskampagne entwickelt werden, die auf die bestehenden und zukünftigen Angebote besser aufmerksam macht? Begründung: Die zunehmende Digitalisierung droht, viele ältere Menschen in ihrer Alltagsbewältigung einzuschränken und von der gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. Bereits bestehende Unterstützungsmöglichkeiten sind oft nicht bekannt. Die Stadt soll aktiv dafür sorgen, dass die digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren verbessert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6855 2025 Die Vorlage OF 1004/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Wallboxen im Vorgarten im Ortsbezirk 9

02.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 1005/9 Betreff: Wallboxen im Vorgarten im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, die Errichtung von E-Lade-Stationen (Wallboxen) im Vorgartenbereich privater Grundstücke als Ausnahme zur Vorgartensatzung im Ortsbezirk 9 zu genehmigen. Diese Genehmigung soll unter folgenden Bedingungen erteilt werden: 1. Die Fläche, auf der das Fahrzeug zum Laden abgestellt wird, darf nicht versiegelt werden. Stattdessen sollen wasserdurchlässige Materialien wie Rasengittersteine oder Schotterrasen verwendet werden, um die Versickerung von Regenwasser zu gewährleisten und das Stadtklima zu schützen. 2. Die optische Gestaltung der Vorgärten muss weiterhin mit dem Charakter des Wohnumfelds vereinbar sein. 3. Es ist sicherzustellen, dass die E-Lade-Station über Photovoltaik - Anlagen gespeist wird. Begründung: Die Förderung der Elektromobilität ist ein wesentlicher Baustein der Klimaschutzstrategie der Stadt Frankfurt am Main. Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu erleichtern, sollten private Initiativen zur Errichtung von E-Lade-Stationen unterstützt werden. Die Vorgartensatzung hat das Ziel, die Vorgärten als grüne und versickerungsfähige Flächen zu erhalten. Dieses Ziel wird durch die Bedingung, dass die Fläche zum Laden des Fahrzeugs nicht versiegelt wird, gewahrt. Die Maßnahme trägt dazu bei, die Klimaziele der Stadt Frankfurt am Main zu erreichen, ohne die gestalterischen und ökologischen Vorgaben der Vorgartensatzung aufzugeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 1005/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); Linke, BFF und fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Aktueller Planungsstand für das Baugebiet Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung

02.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 980/9 Betreff: Aktueller Planungsstand für das Baugebiet Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Vorgang: NR 895/19; NR 316/22; OM 3277/22 OBR 9; ST 978/23; OM 5706/24; ST 1719/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den OBR 9 zu informieren, wann mit der Bebauung begonnen werden soll und wann diese abgeschlossen sein soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Antrag vom 15.03.2022, NR 316 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3277 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 978 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5706 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1719 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1169 2025 Die Vorlage OF 980/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: CDU

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Sachstand Neubau und Sanierung des Altbaus der Ziehenschule

02.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 981/9 Betreff: Sachstand Neubau und Sanierung des Altbaus der Ziehenschule Der Magistrat hat zuletzt am 10.07.2023 über den Sachstand zur Sanierung und Erweiterung der Ziehenschule und auch nur über noch notwendige Abstimmungen über den Umfang der erforderlichen Auslagerung von Klassen berichtet. Die erforderlichen Mittel wurden bereits in den Haushalt 2023 eingestellt. Weitere Informationen, insbesondere ein Ergebnis der nunmehr seit zwei Jahren andauernden Abstimmungen, liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Abstimmungen zum Umfang von Auslagerungen an der Ziehenschule und das Ergebnis der Suche nach Auslagerungsflächen zu berichten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6840 2025 Die Vorlage OF 981/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Sachstand IGS Eschersheim

02.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 982/9 Betreff: Sachstand IGS Eschersheim Der Magistrat hat zuletzt am 22.02.2021 und auch nur über die Auslagerung der IGS Eschersheim berichtet. Weitere Informationen über den Sachstand hinsichtlich der Zukunft der Schulgebäude liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über den Sachstand zu berichten, insbesondere, ob eine Entscheidung über eine Sanierung oder einen Neubau der IGS Eschersheim gefallen ist, und wenn ja, welche weiteren Maßnahmen zur Umsetzung des gewählten Wegs ergriffen worden sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6841 2025 Die Vorlage OF 982/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Eschersheimer Friedhof

02.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 983/9 Betreff: Eschersheimer Friedhof Vor kurzem wurde von einer Grabstätte auf dem Eschersheimer Friedhof eine Grabfigur aus Metall entwendet. Offenbar war dies nicht der einzige Fall eines Diebstahls. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftig Diebstähle zu verhindern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 983/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und BFF gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Annahme)

Partei: FDP

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Flächenentsiegelung an der Eschersheimer Landstraße

02.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 984/9 Betreff: Flächenentsiegelung an der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: An der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts befindet sich vor dem Abzweig der Straße Hinter den Ulmen eine versiegelte Fläche, die derzeit mit neun, nie benutzten Omegabügeln belegt ist. Im Zug der Bemühungen um eine Entsiegelung von Flächen sollte dieser Bereich analog dem Bereich am anderen Ende des Blocks nach der Einmündung der Straße Am Lindenbaum bepflanzt werden. Der Magistrat wird daher gebeten, diesen Bereich bis zu dem gepflasterten Parkstreifen zu entsiegeln und zu begrünen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 984/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

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Rückstau auf der Maybachbrücke bis Weißer Stein

02.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 985/9 Betreff: Rückstau auf der Maybachbrücke bis Weißer Stein Seit dem Entfall der Abbiegespur von der Dillenburger Straße in die Hessestraße staut sich der stadtauswärts fahrende Kfz-Verkehr regelmäßig auf die Maybachbrücke und bis zum Weißen Stein zurück, was logischerweise zu Mehrausstoß von Emissionen in der Umgebung und damit zur Belastung von Anwohnern führt. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Verkehrsfluss in diesem Bereich wieder herzustellen, z.B. die Wiedereinrichtung der Abbiegespur in die Hessestraße oder eine Verbesserung der Ampelschaltung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6842 2025 Die Vorlage OF 985/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Verkehrsfluss in diesem Bereich wiederherzustellen." Abstimmung: CDU, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Sachstand Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße

02.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 993/9 Betreff: Sachstand Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße Der Magistrat hat zuletzt am 15.05.2020 über den Sachstand der Planungen zur Neugestaltung des Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße berichtet. Da nach Auskunft des Magistrats (ST 1009 vom 15.05.2020) nach dem Wegzug der Hermann-Herzog-Schule das Grundstück wieder an die Viktor-Frankl-Schule übergegangen war, wollte der Magistrat der im Februar 2020 neu angetretenen Schulleitung der Viktor-Frankl-Schule Zeit zum Ankommen gewähren. Sodann sollte im engen Kontakt und Austausch mit der - nunmehr seit fünf Jahren im Amt befindlichen - Schulleitung die Planungsphase 0 zur Planung des Neubaus vorbereitet werden. Dabei sollten auch die Bedürfnisse der angrenzenden Anne-Frank-Schule berücksichtigt werden. Weitere Informationen, insbesondere ein Ergebnis der nunmehr seit fünf Jahren andauernden Vorbereitungen, liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Planungen zur Zukunft des Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße, zu berichten. Insbesondere möge der Magistrat berichten, welche Anforderungen an eine zukünftige Nutzung des Areals in Zusammenarbeit mit der Schulleitung der Viktor-Frankl-Schule ermittelt wurden, sowie darüber, in welcher Weise die Bedürfnisse der angrenzenden Anne-Frank-Schule bei diesen Planungen berücksichtigt wurden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6848 2025 Die Vorlage OF 993/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Integrierte Planung und Beteiligung zur U4-Verlängerung im Ortsbezirk 9

01.04.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 1000/9 Betreff: Integrierte Planung und Beteiligung zur U4-Verlängerung im Ortsbezirk 9 Vorgang: B 429/22; ST 4/24; M 16/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird mit Bezug auf die weitere Planung zum Bau der U4-Streckenvariante 3i gebeten, 1. die im Bericht des Magistrats B 429/2022 angekündigte "städtebauliche Begleitplanung der Planfeststellung" für die U4-Verlängerung im Bereich des Ortsbezirks 9 unverzüglich zu starten, nachdem nun mit M 16/2025 die Entscheidung für die Streckenvariante 3i gefallen ist, und dabei zunächst eine umfassende "Phase Null" zur Erhebung und Abwägung aller relevanten Bedürfnisse, Interessen und Rahmenbedingungen einzuleiten, 2. möglichst frühzeitig konkrete Informationen über die vorgeschlagene bauliche Ausgestaltung der Strecke und der Stationen im Bereich des Ortsbezirks 9, auch als einfach verständliche Visualisierungen oder im Stadtteil auszustellende Modelle, vorzulegen - insbesondere zu Überlegungen zur geplanten Höhenlage der Streckenführung, zu den bisher betrachteten Haltestellenoptionen und zu den erwarteten städtebaulichen und verkehrlichen Auswirkungen, damit eine solide Grundlage für die breite öffentliche Diskussion bereitsteht, und klar zu benennen welche Entscheidungsspielräume dazu jeweils noch bestehen, beispielsweise bei der Positionierung der Haltestellen, 3. eine frühzeitig beginnende, fortlaufende und umfassende Bürger*innenbeteiligung für die Planung der oberirdischen U4-Trasse und die städtebauliche Integration der Gleiskörper und Haltestellen sicherzustellen, die der sensiblen sozialen und städtebaulichen Situation in diesem Stadtteil mindestens in gleicher Weise Rechnung trägt, wie die bisherige Planung und Untersuchungen der sensiblen ökologischen Situation im Bereich des Grüneburgparks, 4. die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Senior*innen, Menschen mit Behinderungen und weiteren unterrepräsentierten Gruppen im gesamten Prozess sicherzustellen und bereits zu Projektbeginn konkrete Überlegungen anzustellen, wie dies erreicht wird, 5. möglichst bald einen Zeitplan für den weiteren Planungsprozess vorzulegen, der die Meilensteine und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie den Ortsbeirat transparent darstellt, 6. die U4-Verlängerung im Bereich des Ortsbezirks 9 so zu planen, dass sie keine trennende Wirkung für den Stadtteil erzeugt und eine künftige Stadtreparatur im Falle eines Rückbaus der Rosa-Luxemburg-Straße nicht behindert, 7. die Planung der Trasse und der Haltestellen auf andere Planungen und Entwicklungen im Stadtteil abzustimmen und diese Projekte integriert zu bearbeiten, 8. einen städtebaulichen Wettbewerb für die Gestaltung der neuen U-Bahnstationen und ihres Umfelds sowie die städtebauliche Integration der Strecke in Ginnheim vorzusehen, 9. eine durchgängige Barrierefreiheit und Inklusion in allen Bereichen der neuen Infrastruktur und ihres Umfelds zu gewährleisten, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht und insbesondere Redundanzen oder alternative Rampen für Aufzüge einzuplanen, damit die Barrierefreiheit jederzeit gewährleistet ist, 10. bei der Planung der Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik rücksichtsvoll mit Wegeverbindungen und öffentlichen Räumen umzugehen und bereits frühzeitig über Strategien nachzudenken, wie Beeinträchtigungen im Stadtteil vermieden werden können Begründung: Mit der Entscheidung für die Variante 3i der U4-Verlängerung (M 16/2025) sind wichtige infrastrukturelle Weichen für den Ortsbezirk 9 gestellt worden. Nun muss der im Bericht des Magistrats B 429/2022 angekündigte nächste Schritt erfolgen: Die Durchführung einer "städtebaulichen Begleitplanung der Planfeststellung", die sich auf einen breiten siedlungsräumlichen Korridor rund um die vorgeschlagenen Linienführungen und Haltestellenbereiche sowie das Zentrum Ginnheims rund um die Endhaltestelle bezieht". Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme (ST 4/2024) bestätigt, dass "die Einbettung der Planungen zur Stadtbahnlinie U4 in eine integrierte Stadtplanung unabdingbar ist, um die stadträumliche Qualität im Stadtteil Ginnheim zu sichern." Gemäß dem Baukulturbericht 2024/25 der Bundesstiftung Baukultur ist ein "früher umsichtiger und reflektierter Blick auf Projektumfeld und Makrostandort" entscheidend für das Gelingen großer Infrastrukturprojekte. Die vorgeschlagene "Phase Null" zur Ermittlung aller relevanten Bedürfnisse und Rahmenbedingungen entspricht dieser Forderung und bildet die Grundlage für eine integrierte Planung. Während im bisherigen Prozess ein besonderer Fokus auf die sensible ökologische Situation im Bereich des Grüneburgparks gelegt wurde - was ausdrücklich zu begrüßen war - muss in der nun beginnenden Phase der städtebaulichen Begleitplanung die ebenso sensible soziale Situation in Ginnheim angemessen berücksichtigt werden. Insbesondere die Rosa-Luxemburg-Straße wird von Expert*innen als "Barrieren erzeugender Fremdkörper" beschrieben, der den Stadtteil Ginnheim zerschneidet. Die U4-Verlängerung darf diese Trennwirkung nicht verstärken, sondern sollte im Gegenteil einen Beitrag zur Verbesserung der städtebaulichen Situation leisten. Im Sinne einer qualitätsvollen und zukunftsfähigen Infrastrukturentwicklung wäre die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs ein wichtiger Schritt, der ein breites Spektrum an Lösungsvorschlägen hervorbringen kann, anhand derer eine fundierte Debatte über die besten Lösungen ermöglicht wird. Die Forderung nach Barrierefreiheit und Inklusion ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit und zur Förderung der Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am öffentlichen Leben. Das gesetzliche Maß sieht dabei leider nur unzureichende Lösungen vor, wie etwa an der S-Bahn-Station Ginnheim oder der U-Bahn-Station Niddapark zu beobachten ist, wo der Ausfall eines einzigen Aufzugs regelmäßig bis dauerhaft zum erlischen der Barrierefreiheit führt. Daher sollten Anstrengungen über dieses Maß hinaus getroffen werden. Der Ortsbeirat 9 erwartet, dass die Planung der U-Bahn-Trasse nicht nur die technische Umsetzung der U4-Verlängerung sicherstellt, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der städtebaulichen Qualität in den betroffenen Stadtteilen des Ortsbezirks 9 leistet. Die verständlichen Visualisierungen, die im Bericht B 429/2022 angekündigt wurden, sind ein wichtiges Instrument, um die Bürgerinnen und Bürger früh in den Planungsprozess einzubeziehen und die Akzeptanz für das Projekt zu erhöhen. Durch einen fortlaufenden Beteiligungsprozess, der alle Bevölkerungsgruppen einbezieht, werden Qualität und Akzeptanz des Projekts erhöht und die Ansprüche an die Planungskultur, die aus der "Richtlinie Beteiligung" abzuleiten sind, eingelöst. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.11.2022, B 429 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 4 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2025, M 16 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 1000/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 12 Die Vorlage OF 1000/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6983 2025 Die Vorlage OF 1000/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und 1 FDP gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Lebendige Stadtteilzentren erhalten und fördern: Eine Stadtteilübergreifende Gewerbestrategie für Frankfurt

01.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 1001/9 Betreff: Lebendige Stadtteilzentren erhalten und fördern: Eine Stadtteilübergreifende Gewerbestrategie für Frankfurt Vorgang: OM 3432/23 OBR 2; OM 4137/23 OBR 3; ST 181/25; ST 472/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, ämterübergreifend eine umfassende, stadtteilübergreifende Gewerbestrategie zu entwickeln und zum Beschluss vorzulegen. Diese Strategie soll speziell auf den Erhalt und die Förderung kleingewerblicher, handwerklicher und gastronomischer Strukturen in den Stadtteilen und Stadtteilzentren ausgerichtet sein. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: 1. Einrichtung einer Ämterübergreifenden, regelmäßig tagenden Arbeitsgruppe 2. Ämterübergreifende Entwicklung eines Teilkonzepts zur Sicherung der Mischnutzung und von kleingewerblichen Strukturen in den Stadtteilzentren, insbesondere in den Ortsbezirken mit akutem Handlungsbedarf (z.B. hohes Maß von Verdrängung oder Leerstand), 3. Erarbeitung einer Methodik zur Identifizierung von besonders schützenswerten und möglicherweise förderungswürdigen Gewerbebetrieben. Diese sollte klare Kriterien festlegen, anhand derer die besondere Bedeutung einzelner Betriebe für die Stadtteilidentität, die Nahversorgung und das soziale Gefüge bewertet werden kann, 4. Aktive Einbeziehung der Ortsbeiräte, Quartiersmanagements, Sozialrathäuser sowie der Bürgerinnen und Bürger, um lokale Bedarfe zu ermitteln und das für die Stadtteilidentität und die Versorgung des Stadtteils wichtige Gewerbe zu identifizieren, 5. Erarbeitung von wirksamen Instrumenten, um der Verdrängung von Kleingewerbe durch extreme Mieterhöhungen entgegenzuwirken, etwa durch Mittlerstrukturen zwischen Eigentümer*innen und Gewerbetreibenden, 6. Prüfung von Fördermöglichkeiten für die Ansiedlung und den Erhalt von kleinen und mittleren Unternehmen in den Stadtteilzentren, die als "schützenswert" identifiziert werden können, 7. Nutzung städtischer Immobilien zur gezielten Ansiedlung von Start-Ups und in den Stadtteilen fehlendem Kleingewerbe zu angemessenen Mieten, 8. Ausweitung und Verbesserung des strategischen Leerstandsmanagements mit besonderem Fokus auf die Stadtteilzentren, 9. Erweiterung der aufsuchenden Gewerbeberatung und Flächendeckender Einsatz von "Stadtteil-Kümmerern" zur besseren Unterstützung des lokalen Gewerbes. Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig zur Umsetzung dieser Punkte und allgemein zur der Lage und den Herausforderungen des Gewerbes in den Stadtteilen zu berichten. Begründung: Die vielfältigen Stadtteilzentren Frankfurts mit ihrer Mischung aus Einzelhandel, Handwerk, Gastronomie und Dienstleistungen sind wesentliche Faktoren für die Lebensqualität in unserer Stadt. Sie dienen nicht nur der Nahversorgung, sondern sind auch wichtige soziale Treffpunkte und prägen die Identität der Stadtteile. Diese gewachsenen Strukturen sind jedoch zunehmend bedroht, wie zahlreiche Beispiele aus den verschiedenen Ortsbezirken zeigen. In seiner Stellungnahme (ST 472/25) hat der Magistrat festgestellt, dass "die Entwicklung einer stadtteilübergreifenden Gewerbestrategie unter Einbeziehung mehrerer städtischer Ämter und Fachbereiche ein weiterer Ansatz sein" könnte. Diesen übergreifenden Ansatz gilt es nun umzusetzen, weil der Magistrat regelmäßig berichten muss, in den von den Ortsbeiräten aufgebrachten Einzelfällen keine passenden Instrumente zur Lösung zur Hand zu haben. Mietsteigerungen aufgrund steigender Immobilienwerte, veränderte Konsumgewohnheiten, Online-Handel und demografischer Wandel stellen das Stadtteilgewerbe vor komplexe Probleme, die eines ganzheitlichen Ansatzes bedürfen. Dabei ist es entscheidend, eine systematische Methodik zu entwickeln, mit der schützenswertes und förderungswürdiges Gewerbe identifiziert werden kann. Nicht jeder Betrieb ist gleichermaßen strukturprägend oder identitätsstiftend für einen Stadtteil. Eine differenzierte Betrachtung auf Basis klarer Kriterien ist notwendig, um die begrenzten Ressourcen gezielt einsetzen zu können. Die Expertise der Ortsbeiräte, Quartiersmanagements und Sozialrathäuser sowie die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger sind dabei unverzichtbar, um die lokalen Bedarfe und Besonderheiten zu erfassen und in die Gewerbestrategie einfließen zu lassen. Der Trend zur Ausdünnung der Nahversorgung ist in vielen Stadtteilen zu beobachten und führt zu einer Verschlechterung der wohnortnahen Versorgung sowie zu verstärktem Verkehrsaufkommen durch längere Einkaufswege. Er widerspricht auch dem Ziel der "15-Minuten-Stadt". Andere Städte haben gegen diesen Trend bereits erfolgreiche Strategien entwickelt, etwa durch aktives Leerstandsmanagement, Vermittlung zwischen Eigentümer*innen und potenziellen Mieter*innen, Zwischennutzungskonzepte oder den gezielten Ankauf strategisch wichtiger Immobilien. Von diesen Erfahrungen sollte Frankfurt lernen und eigene, an die spezifischen Bedingungen der Stadt angepasste Instrumente (weiter)entwickeln. Eine solche stadtteilübergreifende Gewerbestrategie muss dabei sowohl die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Stadtteile berücksichtigen als auch gemeinsame Herausforderungen identifizieren und Lösungsansätze entwickeln. Ein ressortübergreifender Ansatz ist dabei unerlässlich, da die Thematik nicht von einem einzelnen Fachbereich allein bewältigt werden kann. Der Ortsbeirat 9 setzt sich für lebendige Stadtteilzentren ein und sieht in einer koordinierten Gewerbestrategie eine wichtige Maßnahme, um die Lebensqualität und Nahversorgung in den Stadtteilen Frankfurts zu sichern und zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3432 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4137 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 181 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 472 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung OA 545 2025 Die Vorlage OF 1001/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9

01.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 1002/9 Betreff: Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob er Potenziale für die Teilentsiegelung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9 kennt, ob in diesem in den letzten Jahren nennenswerte Entsiegelungen auf Schulhöfen stattgefunden haben, ob dies geplant ist und falls nicht, welche Gründe dagegensprechen. Wegen des laufenden Umbaus ist für den Ortsbeirat besonders interessant, ob der Magistrat das Potenzial für Entsiegelungen beim Umbau der Diesterweg-Schule bereits geprüft hat und inwiefern dies bis zum Abschluss der Bauarbeiten noch geplant ist, insbesondere, da klimatisch wertvolle Bäume auf dem Schulhof für die Erweiterung gefällt wurden. Weiterhin möge der Magistrat prüfen, ob für mögliche Entsiegelungsprojekte an Schulen im Ortsbezirk 9 KfW-Fördermittel aus dem Programm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)" beantragt und genutzt werden können. Begründung: Der Freiflächenentwicklungsplan der Stadt Frankfurt zeigt, dass es im Ortsbezirk 9 zahlreiche stark versiegelte Flächen mit hohem Überhitzungspotenzial gibt - auch im Bereich von Schulbauten. Eine der konkret vorgeschlagenen Maßnahmen in diesem bereits seit vielen Jahren vorliegenden Plan ist die Entsiegelung von Schulhöfen. Die Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen ist eine wirksame Maßnahme zur Klimaanpassung, die nicht nur das lokale Mikroklima verbessert, sondern auch zur Lernleistung beiträgt - denn wie Forschungsergebnisse zeigen, sinken Prüfungsleistungen bereits um ein Prozent pro halben Grad wärmeren Klassenzimmern. Die KfW bietet mit ihrem Programm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)" umfangreiche Fördermöglichkeiten für Entsiegelungsmaßnahmen. Dabei sind explizit auch Entsiegelungen von "Außenanlagen von (kommunalen) sozialen Einrichtungen (z.B. Schulhöfen, Krankenhäusern, Kindertagesstätten)" förderfähig. Für die Maßnahme D.2 wird ein Zuschuss von 90% der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.000.000 Euro gewährt. Die Förderung umfasst den Aufbruch und Abtrag von Versiegelungen, Bodenaufbereitung sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen. Entsiegelte Schulhöfe bieten vielfältige Vorteile: Sie verbessern das lokale Mikroklima durch Kühlung, erhöhen die Biodiversität, bieten mehr Lebensraum für Pflanzen und Tiere und ermöglichen naturnahe Erfahrungen für Schülerinnen und Schüler. Zudem verbessern sie den Wasserhaushalt durch natürliche Versickerung von Regenwasser. Die Entsiegelung von Schulhöfen entspricht sowohl den Zielen des Freiflächenentwicklungsplans als auch dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), das Städte und Kommunen bei der Schaffung grüner Infrastruktur und wassersensibler Stadtentwicklung unterstützt. Dies ist besonders wichtig in Zeiten zunehmender Hitzebelastung in Städten und dient der Klimaanpassung im Ortsbezirk 9. Entsiegelte und begrünte Schulhöfe bieten pädagogisch wertvolle Naturerfahrungsräume für Kinder und Jugendliche und können gemäß der "Baukulturellen Leitlinien des Bundes" als Teil einer grünen Infrastruktur verstanden werden, die "gesunde Lebensbedingungen für Mensch und Natur" schafft. Darüber hinaus verbessern sie das lokale Mikroklima und die Aufenthaltsqualität an Hitzetagen erheblich, was angesichts der zunehmenden Hitzebelastungen in städtischen Räumen besonders wichtig ist. Die klimatische Aufwertung von Schulhöfen entspricht dem in den Baukulturellen Leitlinien des Bundes verankerten Prinzip der Entsiegelung "nicht benötigter versiegelter Flächen" sowie zum Beispiel im Fall der Diesterwegschule auch dem Ziel der "dreifachen Innenentwicklung", bei der die bauliche Entwicklung mit einer Qualitätsverbesserung urbaner Freiräume einhergeht. Bildausschnitte: Freiflächenentwicklungsplan, abgerufen unter https://frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/umwelt-und-gruen-a-z/im-gruenen/fre iflaechenplanung Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6853 2025 Die Vorlage OF 1002/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Satz angefügt wird: "Die entsiegelten Flächen sollen für Kinder weiterhin nutzbar sein." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Pumptrack auf dem Bolzplatz am Eschersheimer Freibad

01.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 975/9 Betreff: Pumptrack auf dem Bolzplatz am Eschersheimer Freibad Vorgang: V 717/23 OBR 9; ST 1980/23 In der obengenannten ST wurde vom Magistrat grundsätzlich die Möglichkeit zur Errichtung einer "Pump-Track-Anlage" am Bolzplatz gesehen. Diese wurde insbesondere von vielen jüngeren Anwohner*innen gewünscht. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1.Die Landschaftsschutzrechtliche Genehmigung analog zum Bolzplatz einzuholen. 2. Die Kosten für die Planung und Errichtung der Anlage in den kommenden Haushalt einzustellen 3. Die Planungen zur Weiterentwicklung des Bolzplatzes im Ortsbeirat vorzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.04.2025, OF 1006/9 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.07.2023, V 717 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1980 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6835 2025 1. Die Vorlage OF 975/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1006/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Eine Stadtteilbücherei für Eschersheim

01.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 976/9 Betreff: Eine Stadtteilbücherei für Eschersheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der Planung des neuen Schulgebäudes im Bebauungsgebiet Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung auch die Einrichtung einer festen Einrichtung der Stadtbücherei einzuplanen und entsprechende Flächenbedarfe dafür im Gebäude zu berücksichtigen sowie die benötigten Stellen und Haushaltsmittel für Bau und Betrieb der Einrichtung anzumelden. Im gegenüber der Grundschule liegenden Baufeld ist im städtebaulichen Entwurf eine Erdgeschoss-Nutzung für Soziales, Kultur & Bildung vorgesehen. Sofern es keine konkurrierende relevante Nutzungsidee gibt, käme alternativ auch diese Fläche in Betracht. Begründung: Es gibt nachweislich einen Bedarf nach der Versorgung mit einer Stadtbibliothek in Eschersheim, da der Bücherbus bereits heute regelmäßig nach Eschersheim kommt. Eine feste Einrichtung hätte viele Vorteile, grade, weil sie Räume anbietet, die jederzeit aufgesucht werden können und auch zum Lernen, Lesen und Arbeiten genutzt werden können. Solche Einrichtungen sind ein wichtiger sozialer Treffpunkt, gerade für Kinder und Jugendliche. Die neue Schule, die in diesem Gebiet entstehen soll und die sich konzeptionell zum Stadtteil hin öffnen soll, bietet die ideale Chance, eine Stadtbücherei einzuplanen, die als Treffpunkt für das neue Quartier und den bestehenden Stadtteil dienen kann. Dies würde die soziale Infrastruktur in Eschersheim bereichern und zur Integration des neuen Quartiers beitragen. Darüber hinaus böte sich eine Schule ideal für eine Kooperation an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6836 2025 Die Vorlage OF 976/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Stand der Energieplanung für Bebauungsplan 903 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung

01.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 979/9 Betreff: Stand der Energieplanung für Bebauungsplan 903 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Vorgang: OM 3277/22 OBR 9; ST 978/23; M 54/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über den aktuellen Stand der Planung zum Thema Wärme und Energie für das Neubaugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" zu berichten, insbesondere zu folgenden Fragen: 1. Welchen Stand haben die laut der Website des Stadtplanungsamts zwischen 2023 und 2024 stattfindenden "Abstimmungen mit Investoren zu möglichen Energieversorgungsvarianten" und zu welchen Ergebnissen haben diese mittlerweile geführt? 2. Welches Energiekonzept wird für das Neubaugebiet verfolgt und inwiefern wurden die Empfehlungen der Ebök-Studie dabei berücksichtigt? Welcher energetische Standard der Gebäude wird angestrebt? 3. Wurden vertiefende Untersuchungen zum Geothermiepotenzial, wie in der Ebök-Studie empfohlen, inzwischen durchgeführt oder geplant? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nicht, warum nicht? 4. Wurde auch die Möglichkeit eines "kalten Nahwärmenetzes" geprüft, mit dem Erdwärme effizient genutzt und im Sommer auch zur Gebäudekühlung eingesetzt werden könnte? 5. Wie wird die Installation von Solartechnik-Anlagen auf den Dachflächen gemäß dem Beschluss NR 1157/25 (mindestens 50% der nutzbaren Dachflächen) in diesem Baugebiet umgesetzt? 6. Welche Aspekte der Energieversorgung und -Energieeffizienz und welche konkreten Regelungen dazu sollen in den städtebaulichen Verträgen festgeschrieben werden oder wurden darin bereits vereinbart? Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch über den Stand der Erarbeitung des Freiraumstrukturkonzepts zu berichten. Begründung: Ein zukunftsweisendes Energiekonzept ist nicht nur für den Klimaschutz wichtig, sondern kann durch geringere Betriebskosten auch langfristig die Kosten für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner senken. In der Stellungnahme ST 978/23 vom April 2023 hieß es, dass Gespräche mit Investoren zu Energieversorgungsvarianten noch nicht geführt wurden. Auf der Website des Stadtplanungsamts ist jedoch von "Abstimmungen mit Investoren zu möglichen Energieversorgungsvarianten" für 2023-2024 die Rede. Der Stand im Jahr 2025 wird dort leider nicht genannt. Da das Verfahren inzwischen weit fortgeschritten ist und in diesem Jahr laut öffentlicher Aussage des Leiters des Stadtplanungsamts die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs zu erwarten ist, müsste auch die Energieversorgung konkret geplant sein, denn vor der Offenlage werden städtebauliche Verträge abgeschlossen, in denen dies zu regeln ist. Die 2020 veröffentlichte Ebök-Studie empfiehlt für das Baugebiet die Nutzung des oberflächennahen Geothermiepotenzials. Solche Potenziale könnten besonders durch ein kaltes Nahwärmenetz genutzt werden, das sowohl das Heizen im Winter als auch das Kühlen im Sommer ermöglicht und dabei besonders energieeffizient ist. Der Ortsbeirat hatte sich bereits vor zwei Jahren danach erkundigt. Mit dem im März 2025 beschlossenen Antrag NR 1157 hat die Stadtverordnetenversammlung die Installation von Solartechnik-Anlagen auf mindestens 50% der nutzbaren Dachflächen für zukünftige Bebauungspläne bzw. städtebauliche Verträge verbindlich beschlossen. Diese Regelung müsste auch bei der Energieversorgungsplanung für das Baugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" berücksichtigt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3277 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 978 Vortrag des Magistrats vom 26.04.2024, M 54 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6839 2025 Die Vorlage OF 979/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Parkplatz Kirschwaldstraße: Maßnahmen gegen Falschparken und gewerbliche Übernutzung

01.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 987/9 Betreff: Parkplatz Kirschwaldstraße: Maßnahmen gegen Falschparken und gewerbliche Übernutzung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. die Grünflächen auf dem Parkplatz an der Kirschwaldstraße, insbesondere im Eingangsbereich, durch geeignete Maßnahmen (z.B. Findlinge) vor Falschparken zu schützen, 2. beschädigte Grünflächen auf dem Parkplatz wiederherzustellen und mit geeigneten Pflanzen und Bäumen nachzubepflanzen, 3. zu prüfen und zu berichten, ob die regelmäßige Belegung von fünf oder oft auch mehr Stellplätzen durch ein nahegelegenes Security-Unternehmen mit dessen Baugenehmigung vereinbar ist und ob diese gewerbliche Parkplatznutzung eingeschränkt werden kann. Begründung: Der Parkplatz an der Kirschwaldstraße verfügt über die Parkplätze strukturierende Grünflächen, die bei hoher Belegung häufig zugeparkt und dadurch beschädigt werden. Die Erhaltung dieser Grüninseln und der Schutz ihrer Bäume Gleichzeitig belegt ein nahegelegenes Security-Unternehmen regelmäßig fünf oder mehr Stellplätze, was den Parkdruck erhöht und andere Nutzer des Parkplatzes beeinträchtigt. Vor dem Hintergrund, dass in der Umgebung gegen Falschparken vorgegangen werden soll, ist es umso wichtiger, dass der bestehende Parkplatz optimal genutzt wird und nicht durch übermäßige gewerbliche Nutzung blockiert wird. Maßnahmen wie Findlinge können die Grünflächen effektiv schützen. Die Wiederherstellung der beschädigten Bereiche und zusätzliche Bepflanzung würden zur ökologischen Aufwertung des Parkplatzes beitragen und den Hitzeeffekt auf der versiegelten Fläche reduzieren. Eine Überprüfung der gewerblichen Nutzung durch das Security-Unternehmen könnte zudem dazu beitragen, mehr Stellplätze für die Anwohner und Besucher des Ortsbezirks 9 freizuhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6844 2025 Die Vorlage OF 987/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Umsetzung der Ergebnisse des Ortstermins zur Verbesserung des Begegnungsorts zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule

01.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 989/9 Betreff: Umsetzung der Ergebnisse des Ortstermins zur Verbesserung des Begegnungsorts zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule Vorgang: OM 3383/23 OBR 9; ST 1098/23; OIB 251/23 OBR 9; ST 753/24; ST 1474/24; OM 5441/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Nachgang des Ortstermins am 13.3.2025, an dem neben dem OBR, der Initiative "Projekt Dornbusch" und Vertreter*innen der Dornbuschkirche seitens der eingeladenen Ämter das ASE, Radfahrbüro und FES teilgenommen haben, folgende Ergebnisse umzusetzen: 1. Die bereits beim Ortstermin vereinbarten Standorte für die bereits beantragten und finanzierten Bücherschränke (1x "Normal, 1x Kinder) gemäß der Fotoprotokollierung des ASE zu realisieren. Die Rückmeldung, welche Personen die Patenschaften übernehmen, erfolgen gemäß dem Wunsch in ST 753/24 an das Bücherschrank- Funktionspostfach. 2. Die mit OM 5441/24 bereits beschlossene Entsiegelung eines Streifens der überlangen Parkplätze in der Carl-Goerdeler-Straße ist möglich, da dort laut Information des ASE keine Leitungen im Weg liegen. Die Kürzung der Parkplätze auf eine reguläre Länge soll baldmöglichst erfolgen. Auf den neu gewonnenen Grünflächen sollen so viele Bäume und Sträucher wie möglich gepflanzt werden. Über den Streifen hinaus soll zusätzlich der am östlichen Rand liegende Parkplatz (nahe dem Zebrastreifen) entsiegelt und begrünt werden, um den hier entstehenden Platz besser zu fassen. 3. Spätestens nach Abschluss der geplanten Fernwärme-Bauarbeiten die Sperrfläche an der Kreuzungsecke nicht wieder zu versiegeln, sondern als Grünfläche umzugestalten. Dabei soll die Sichtbeziehung zur Kreuzung im Sinne der Verkehrssicherheit vor der Schule unbedingt erhalten bleiben. Das Grünflächenamt wird gebeten, eine entsprechende Planung zu erstellen und falls nötig Mittel für den Haushalt 2026 einzuplanen. Die Container auf der Fläche sind entsprechend an anderer Stelle im Umfeld - aber nicht auf dem Platz vor der Dornbuschkirche - zu positionieren. Sofern sich keine andere geeignete Stelle dafür findet, könnte ein Parkplatz ganz im Westen der zu entsiegelnden Parkreihe dafür genutzt werden. Durch die Verkürzung werden effektiv mehr nutzbare Parkplätze hinzugewonnen, da die LKW und Wohnmobile nicht mehr dauerhaft auf den Flächen parken können. 4. Die im Rahmen des "World Design Capital 2026" von der Initiative "Projekt Dornbusch" vorgeschlagene Anbringung einer "Waldliege" und die Installation von Verschattungsmöglichkeiten für den Platz zu unterstützen und deren konkrete Umsetzung nach unbürokratischer Rücksprache mit dem Ortsbeirat zu veranlassen, sobald konkrete Pläne dafür vorliegen. 5. Die Aufwertung und Pflege der neu entstandenen Grünfläche entlang der Mierendorffstr., die bereits mit Bäumen bepflanzt wurde, kann durch eine Patenschaft von Mitgliedern der Initiative "Projekt Dornbusch" übernommen werden. Dafür hat die Initiative bereits ein Pflanzkonzept entwickelt, das beim Termin erläutert wurde. Da das Grünflächenamt nicht teilnehmen konnte, wird der Magistrat darum gebeten, dies zu unterstützen und sich direkt mit der Initiative über die Details der Patenschaft für die Fläche abzustimmen. Der Ortsbeirat lobt ausdrücklich das Engagement des ASE und bedankt sich für die Unterstützung in den letzten Jahren, die für seine Arbeit grade vor dem Hintergrund fehlender Zusagen für Neuplanungen von Plätzen im Stadtteil von höchster Bedeutung ist. Dies ist neben der Arbeit mit dem Grünflächenamt eine der wenigen Kooperationen, durch der Ortsbeirat und somit auch die Bürger*innen überhaupt Wirksamkeit im öffentlichen Raum entfalten können. Das stärkt Vertrauen in Demokratie und Verwaltung uns sollte entsprechend gewürdigt und gestärkt werden. Der Ortsbeirat bedankt sich bei der FES für die umgehend nach dem Ortstermin erfolgte Aufstellung der zusätzlichen Mülleimer. Der Ortsbeirat stellt mit Bedauern fest, dass das Stadtplanungsamt seine Kompetenz zur Gestaltung des öffentlichen Raums sowie der Beteiligung der Bürger*innen bei der Umgestaltung des Platzes an der Dornbuschkirche nicht einbringt und auch dem Ortstermin ohne Absage ferngeblieben ist. Begründung: Der Ortsbezirk 9 verfügt kaum über richtige Plätze mit Aufenthaltsqualität, daher ist die schrittweise Verbesserung des Bereichs zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule umso wichtiger. Die Initiative "Projekt Dornbusch - wir machen Platz" und der Ortsbeirat setzen sich seit Jahren für diese Verbesserungen ein. Der beschlossene Ortstermin zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule (OF 816/9) hat am 13.3.2025 stattgefunden und wertvolle Ergebnisse gebracht. Der Ortstermin hat gezeigt, dass auch ohne komplette Neuplanung, die der Magistrat leider nicht in Aussicht stellen kann, viele kleine und mittlere Maßnahmen möglich sind, um die Aufenthaltsqualität deutlich zu verbessern. Die identifizierten Entsiegelungsflächen bieten wichtige Chancen für mehr Grün im Stadtteil und die Bücherschränke werden zur Belebung des Begegnungsortes beitragen. Der Ortsbeirat unterstützt ausdrücklich das Engagement der lokalen Initiative "Projekt Dornbusch - wir machen Platz", die sich auch an der World Design Capital beteiligt hat, und möchte deren kreative Ideen für eine lebenswertere Stadtteilgestaltung zur Umsetzung bringen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3383 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1098 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.09.2023, OIB 251 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 753 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5441 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1474 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 25 Die Vorlage OF 989/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6845 2025 Die Vorlage OF 989/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der letzte Satz gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Baumpflanzungen am Spielplatz Höhenblick

01.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 994/9 Betreff: Baumpflanzungen am Spielplatz Höhenblick Der Ortsbeirat bittet den Magistrat auf der großen, abschüssigen Wiese am Spielplatz Höhenblick Bäume entlang der Straße Niddablick und nach Möglichkeit auch am Weg zum Am Ginnheimer Hang hin pflanzen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich musste ein Baum gefällt werden und im Sommer ist zusätzlicher Schatten wünschenswert. Eine Fläche zum Fußballspielen und Rodeln bleibt erhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6849 2025 Die Vorlage OF 994/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Nachverdichtung der Platensiedlung Süd nur mit Bebauungsplan ermöglichen

01.04.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 995/9 Betreff: Nachverdichtung der Platensiedlung Süd nur mit Bebauungsplan ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, im Falle eines möglichen Wunsches der ABG Holding, eine Nachverdichtung der südlichen Platensiedlung vorzunehmen, keine Befreiungen vom bestehenden Bebauungsplan zu erteilen und stattdessen zwingend ein neues Bebauungsplanverfahren zu beginnen. Bereits im Vorfeld eines Aufstellungsbeschlusses für ein solches Verfahren sollte eine öffentliche Debatte über die Ziele des Bebauungsplans stattfinden, in die die heutigen Bewohner*innen der Siedlung einbezogen werden. Begründung: Die Nachverdichtung der Platensiedlung Nord hat gezeigt, dass eine erhebliche Steigerung des Wohnungsbestands ohne entsprechende planerische Vorgaben zu Defiziten in der sozialen Infrastruktur führen kann. Um die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen, sollte die Nachverdichtung der Platensiedlung Süd von Anfang an durch einen Bebauungsplan geregelt werden. Dieser muss neben der Anzahl und Art der Wohnungen auch die notwendige soziale Infrastruktur und ausreichend Grünflächen verbindlich festlegen. Zudem sollte sichergestellt werden, dass Bestandsmieter*innen nicht verdrängt werden und eine größtmögliche Anzahl bezahlbarer Wohnungen entsteht. Eine Zusage des Magistrats zu dieser Forderung würde den Anwohner*innen Sicherheit geben, dass nicht mit kurzfristigen Baumaßnahmen zu rechnen wäre, sondern in einem transparenten Verfahren Schritt für Schritt eine Planung erstellt wird und dass frühestens mit Erreichen der Planreife mit Baumaßnahmen gerechnet werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 995/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 995/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und Linke erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6982 2025 Die Vorlage OF 995/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Ablehnung); SPD und FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Rücksicht nehmen - Piktogramme anbringen

30.03.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2025, OF 978/9 Betreff: Rücksicht nehmen - Piktogramme anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf dem Weg zwischen Amöneburger Straße und Ziegenhainerstraße (in Verlängerung/Teil der Sigmund-Freud-Straße) teilen sich verschiedene Verkehrsteilnehmende den Weg. Da es dort gelegentlich zu Missverständnissen und. Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrenden kommt, wird der Magistrat gebeten, in diesem Abschnitt Piktogramme "Rücksicht macht Wege breit" anzubringen. Begründung: Die verkehrsrechtlichen Regelungen an dieser Stelle sind klar. Eine Reflektion des eigenen Verkehrsverhaltens mithilfe der Piktogramme kann dazu beitragen, mögliche Stress- und Konfliktsituationen zu verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 14 Die Vorlage OF 978/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6838 2025 Die Vorlage OF 978/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Ortsangabe "Amöneburger Straße" durch "Victor-Gollancz-Weg" ersetzt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Sachstand Parkbuchten Platenstraße

30.03.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2025, OF 988/9 Betreff: Sachstand Parkbuchten Platenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Bei einem Ortstermin in der Platenstraße wurde vor einiger Zeit diskutiert, ob die Einrichtung von Ausweichbuchten für den fließenden Verkehr im Abschnitt der Platenstraße zwischen Fallerslebenstraße und Sudermannstraße sinnvoll ist, um dem sich begegnenden Verkehr die Möglichkeit zu geben, ausweichen zu können. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: - Ist es geplant hier Ausweichbuchten zu errichten? - Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Maßnahme zu rechnen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 988/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 988/9 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Sichere Wege an der Kreuzung Fallerslebenstraße/Immermannstraße

30.03.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2025, OF 991/9 Betreff: Sichere Wege an der Kreuzung Fallerslebenstraße/Immermannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten für den Kreuzungsbereich Fallersleben/Immermannstraße eine Planung zu erstellen, wie eine sichere Querung der Straße und gute Sichtbeziehungen an dieser Stelle gesichert werden können, entsprechend dem Konzept. "Sichere und passierbare Wege". https://www.radfahren-ffm.de/615-0-Sichere-und-passierbare-Wege.html Dabei sollte auch geprüft werden, ob die Einrichtung einer Lieferzone sinnvoll erscheint. Begründung: Es kommt an dieser Kreuzung immer wieder zu Behinderungen und der Beeinträchtigung der Sichtbeziehungen durch falsch geparkte Autos. Um die Sicherheit der Zu-Fuß-Gehenden und die Passierbarkeit auch für Kinderwagen, Rollatoren u.ä. an dieser Stelle zu gewährleisten, erscheint eine zusätzliche Absicherung sinnvoll. Für den, an dieser Stelle befindlichen Kiosk, sollte die Einrichtung einer Lieferzone unterstützend wirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 991/9 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Route der Buslinie 69 in der Straße Hinter den Ulmen pünktlich ermöglichen

28.03.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2025, OF 977/9 Betreff: Route der Buslinie 69 in der Straße Hinter den Ulmen pünktlich ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Linie 69 verbindet die verschiedenen Teile von Eschersheim. Leider werden in der Straße "Hinter den Ulmen" öfters die Parkmarkierungen ignoriert. Der Magistrat wird gebeten, durch entsprechende zusätzliche Markierungen und/oder Schilder dafür zu sorgen, dass die Busse jederzeit problemlos durch die Straße fahren können und so auch den Fahrplan einhalten können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6837 2025 Die Vorlage OF 977/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OA (Anregungen OBR) · OB 9

Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsbudget

20.03.2025 · Aktualisiert: 22.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.03.2025, OA 540 entstanden aus Vorlage: OF 966/9 vom 01.03.2025 Betreff: Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsbudget Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Auszahlung von beschlossenen Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget (OIB) innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung zu gewährleisten; Ausnahmen von dieser Frist sind nur in begründeten Fällen zulässig und müssen mit den betroffenen Empfänger*innen der Mittel sowie dem zuständigen Ortsbeirat abgestimmt werden. In diesen Fällen ist ein verbindlicher Zeitplan für die Auszahlung zu kommunizieren; 2. ausstehende, durch Ortsbeiratsinitiativen-Budget beauftragte Auszahlungen, die nicht binnen der Drei-Monats-Frist vorgenommen wurden, regelmäßig in einem Bericht an die Stadtverordnetenversammlung aufzulisten. Dieser Bericht soll auch Hinweise enthalten, welche Informationen oder Regelungen die Antragstellenden vorab einholen oder leisten könnten, damit Auszahlungen schneller durch die Verwaltung bearbeitet werden können. Begründung: Die gegenwärtige Praxis bei der Auszahlung von Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget führt regelmäßig zu erheblichen Verzögerungen, die die Umsetzung wichtiger lokaler Projekte in den Ortsbezirken behindern oder finanzielle Risiken auf Vereine, Initiativen und Ehrenamtliche verlagern. Während § 4 Abs. 11 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR) vorsieht, dass der Magistrat Beschlüsse des Ortsbeirats "unverzüglich auszuführen" hat, fehlt eine konkrete Frist für die Auszahlung von OIB-Mitteln. Diese Regelungslücke führt in der Praxis zu Verzögerungen, die die effektive Arbeit der Ortsbeiräte erschweren. Es wird anerkannt, dass in einigen Fällen die Verwendung der Ortsbeiratsbudgetmittel nicht unmittelbar möglich ist, sondern erst offene Fragen zu klären sind - zum Beispiel über den genauen Standort für einen Bücherschrank. Dies sind nicht die Fälle, die dieser Anregung zugrunde liegen. Der Ortsbeirat 9 erhält die Rückmeldung, dass die von ihm beschlossenen Mittel teils mit erheblicher Verzögerung ausgezahlt werden. Dadurch müssen Kosten privat vorgestreckt werden, um wichtige Projekte im Ortsbezirk zu ermöglichen. Das stellt eine unzumutbare Belastung dar. Die mit dieser Anregung vorgeschlagene Drei-Monats-Frist orientiert sich an der in § 4 Abs. 10 GOOBR festgelegten Berichtsfrist für Anregungen des Ortsbeirats und stellt einen angemessenen Zeitraum dar, um sowohl den Verwaltungsabläufen als auch den Bedürfnissen der lokalen Akteure gerecht zu werden. Diese Frist konkretisiert den unbestimmten Rechtsbegriff "unverzüglich" in angemessener Weise und gewährleistet die in § 82 HGO vorgesehene Rolle der Ortsbeiräte als Instrument der kommunalen Selbstverwaltung und Bürgerbeteiligung. Klare Fristen und ein transparentes Verfahren bei unvermeidlichen Verzögerungen würden die Planungssicherheit für lokale Initiativen deutlich verbessern und die Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte stärken. Die vorgesehene Informationspflicht bei unvermeidbaren Verzögerungen entspricht zudem dem Transparenzgedanken der kommunalen Selbstverwaltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 540 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage OA 540 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6143, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 11-0

OA (Anregungen OBR) · OB 9

Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an Haltestellen

20.03.2025 · Aktualisiert: 24.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.03.2025, OA 541 entstanden aus Vorlage: OF 967/9 vom 04.03.2025 Betreff: Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an Haltestellen Vorgang: F 2602/24 Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.07.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung eines Rauchverbots im Fünf-Meter-Umkreis um die Eingangsbereiche der öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt am Main zu prüfen; 2. bei einem positiven Prüfergebnis ein solches Verbot auf Basis einer geeigneten Rechtsgrundlage umzusetzen, indem entsprechende Beschlussvorlagen erarbeitet und vorgelegt werden; 3. die bereits heute verpflichtende Ausweisung des bestehenden Rauchverbots in den Innenräumen gemäß des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes in den Eingangsbereichen aller öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt zu überprüfen und bei deren Fehlen zeitnah anzubringen; 4. alle Aschenbecher, die bisher im Umkreis von fünf Metern um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude stehen, entsprechend zu versetzen; 5. auf die VGF einzuwirken, damit deutlich sichtbare Hinweise auf das bestehende und bei Nichtbeachtung mit einer Vertragsstrafe von 15 Euro belegbare Rauchverbot nach § 3 Absatz 2 Ziffer 7 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV an allen Haltestellen angebracht werden; 6. ü ber den Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen ein Jahr nach Beschluss zu berichten. Begründung: Die Europäische Kommission hat im Jahr 2024 den EU-Mitgliedstaaten empfohlen, Rauchverbote auf bestimmte Außenbereiche auszudehnen. Der Europäische Rat hat diese Empfehlung angenommen. Sie zielt unter anderem auf Nichtraucherzonen für Spielplätze, Schwimmbäder, öffentliche Gebäude sowie Bus- und Tramstationen ab. Andere europäische Städte und Länder setzen bereits entsprechende Regelungen um - so hat etwa Mailand zum 1. Januar 2025 ein weitreichenderes Rauchverbot im öffentlichen Raum eingeführt und auch in Belgien sind seit diesem Jahr strikte Gesetze zum Schutz von Nichtraucher*innen gültig, die das Rauchen z. B. im Zehn-Meter-Radius um öffentliche Gebäude, auf Sportplätzen und in Zoos verbieten. Rauchverbote vor Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude sind bereits weltweit in vielen Ländern und Städten etabliert. Während das Hessische Nichtraucherschutzgesetz das Rauchen innerhalb öffentlicher Gebäude und auf Spielplätzen bereits verbietet, gibt es für die Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude in Hessen und auch in Frankfurt noch keine Regelung. Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz verlangt jedoch bereits heute eine Hinweispflicht im Eingangsbereich, deren konsequente Umsetzung in Frankfurt noch nicht erkennbar ist: "§ 1 (1) Das Rauchen einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern ist verboten in Gebäuden und sonstigen umschlossenen Räumen 1. von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen sowie von öffentlichen Einrichtungen des Landes, der Gemeinden und Landkreise und von sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform, sowie des Hessischen Landtags, ... § 3 (1) Auf das Rauchverbot ist im Eingangsbereich der in § 1 Abs. 1 und 2 genannten Einrichtungen gut sichtbar hinzuweisen." Wissenschaftliche Erkenntnisse weisen für den direkten Bereich um Rauchende im Außenbereich jedoch auf eine ähnlich hohe Belastung durch Passivrauch wie in Innenräumen hin. Da es in Frankfurt bislang nicht untersagt wird, halten sich Rauchende direkt vor den Eingängen öffentlicher Gebäude auf - oft sogar durch eingangsnah aufgestellte Aschenbecher dazu angeregt. Dadurch werden andere Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte beim Betreten und Verlassen der Gebäude dem schädlichen und störenden Passivrauch ausgesetzt. Die vorgeschlagene Regelung eines Rauchverbots im Umkreis von fünf Metern um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Ausbreitung von Tabakrauch im Freien. Studien belegen, dass schädliche Feinstaubkonzentrationen in dieser Entfernung noch deutlich messbar sind und erst in größerer Distanz auf unbedenkliche Werte absinken. Die Fünf-Meter-Zone entspricht dem internationalen Durchschnitt für rauchfreie Eingangsbereiche. Dieser Abstandswert bietet einen wirksamen Gesundheitsschutz, ohne übermäßig restriktiv zu sein. Der Magistrat sollte dazu prüfen, welche rechtlichen Mittel (wie etwa eine kommunale Satzung, straßenrechtliche Regelungen oder Hausrecht) am besten geeignet sind, um Rauchverbote im Fünf-Meter-Umkreis um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude rechtssicher umzusetzen. Unabhängig davon wäre das Versetzen von bestehenden Aschenbechern eine einfache und effektive Maßnahme. Ein weiteres, ähnliches Problem besteht an den ÖPNV-Haltestellen in ganz Frankfurt, wobei dies an den stark frequentierten und beengten Stationen der A-Linie besonders deutlich wird. Während an Bahnhöfen der Deutschen Bahn der Nichtraucherschutz im Vergleich konsequent umgesetzt wird, fehlt es an den ÖPNV-Stationen im Stadtgebiet an klaren Hinweisen und Regelungen. Obwohl das Rauchverbot in den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV bereits festgehalten ist, wird dies in der Praxis kaum kommuniziert und durchgesetzt, wie auch die Antwort des Magistrats auf die Frage F 2602 vom 04.07.2024 bestätigt. § 3 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV lautet: "§ 3 Verhalten der Fahrgäste (1) Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen, -einrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen. (2) Insbesondere ist es den Fahrgästen nicht gestattet: ... 7. in den Verkehrsmitteln gem. § 1 (1) sowie auf den Bahnsteigen, auch elektrische Zigaretten, zu rauchen, ..." Für viele Fahrgäste, insbesondere Familien mit Kindern, ältere Menschen und Personen mit Atemwegserkrankungen, stellt dies eine erhebliche Belastung dar. Auch die Attraktivität des ÖPNV leidet darunter. Eine konsequente Beschilderung würde die Situation für alle Fahrgäste verbessern und einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz im öffentlichen Nahverkehr leisten. Die vorgeschlagene Regelung trägt zum Gesundheitsschutz im öffentlichen Raum bei. Sie entspricht der aktuellen EU-Empfehlung und würde Frankfurt zu einer gesünderen, saubereren Stadt für alle Bürgerinnen und Bürger machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 04.07.2024, F 2602 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und Linke (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 541 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 6054, 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 05.05.2025 § 6552, 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 15.09.2025

OF (Anträge OBR) · OB 9

Kita Rote Eule erhalten- Betreuungsplätze im Dornbusch sichern!

20.03.2025 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2025, OF 973/9 Betreff: Kita Rote Eule erhalten- Betreuungsplätze im Dornbusch sichern! Kürzlich erfuhr der Ortsbeirat von der bevorstehenden Schließung der Kindertagesstätte. Begründet wurde dies damit, dass das Gebäude in einem baulich schlechten Zustand sei und die Stadt nicht bereit sei die hohen Kosten zu tragen, bzw. den Träger entsprechend zu unterstützen. Der Träger hat daraufhin den Betreuungsvertrag mit der Stadt gekündigt. Mittlerweile wurde den ersten Familien bereits zum gekündigt. Dadurch würden 20 Hortplätze und 20Kindergartenplätze verloren gehen. Auch wenn die Kita sich im Nordend befindet , wird sie von vielen Kindern aus dem Dornbusch genutzt. Die Schließung hätte also unmittelbare Auswirkung auf das Platzangebot in Kindertagestätten im Ortsbezirk 9. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Mit der Elternvertretung der Roten Eule in den Dialog zu treten, um Informationsbedarf zu klären und Lösungen zu finden. 2. Mit dem Träger erneut in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, die Kindertagestätte zu erhalten. Dafür sind laut Träger konkret Zeitzusagen nötig bis wann welche bauliche Maßnahmen /Sanierungsmaßnahmen durch das ABI geleistet werden. 3. den Standort der Roten Eule kurzfristig in den Zustand zu versetzen, der einen Weiterbetrieb ermöglicht (z.B. durch Sanierung, Aufstellen von Containern, etc.), bzw. alternativ die Bereitstellung eines anderen Gebäudes/ Geländes zum Aufbau der Roten Eule zu prüfen 4. Sollten die Gespräche mit dem Träger keine positiven Ergebnisse erzielen dann sich für den Erhalt der Traditionseinrichtung Rote Eule und der damit verbundenen Arbeits- und Betreuungsplätze einzusetzen, und darauf hinzuwirken, dass die Stadt Frankfurt langfristig den Weiterbetrieb der Roten Eule unter städtischer Trägerschaft übernimmt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 35 Die Vorlage OF 973/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6690 2025 Die Vorlage OF 973/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Landwehrgraben

20.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6673 entstanden aus Vorlage: OF 938/9 vom 05.02.2025 Betreff: Landwehrgraben Der Landwehrgraben (Weg über dem kanalisierten Landwehrgraben) verläuft vom Victor-Gollancz-Weg bis zur Gärtnerei Werner mit der postalischen Adresse Ziegenhainer Straße 18a. Es gilt Durchfahrt verboten, er ist jedoch für Radfahrer freigegeben. Der Landwehrgraben wurde einheitlich mit den Verkehrsschildern 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" und dem Zusatzzeichen 1022-10 "Radfahrer frei" ausgeschildert. Der Weg ist sehr dunkel und birgt deshalb Gefahren des Stolperns und Stürzens. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Landwehrgraben - dort wo es zurzeit keine Beleuchtung gibt - mit einer adaptiven und ökologisch verträglichen Beleuchtung ausgestattet werden kann. Zusatzzeichen 1022-10 (Quelle: Bilder StVO) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1270

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese

20.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6674 entstanden aus Vorlage: OF 951/9 vom 01.03.2025 Betreff: Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Sportanlage Bertramswiese, an der Straße Bertramswiese, die vorhandenen Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken auf den Grünflächen zu erneuern und zu verstärken. Im Einzelnen soll/sollen 1. die fehlenden Holzpflöcke entlang der Straße zur Sportanlage erneuert und gegebenenfalls durch zusätzliche Pfosten ergänzt werden; 2. die bestehenden Holzpflöcke gefestigt und ggf. erneuert werden; 3. das durch Befahren verdichtete Erdreich an den betroffenen Stellen aufgelockert werden, um wieder ein gesundes Pflanzenwachstum zu ermöglichen; 4. eine angemessene Begrünung der sanierten Flächen vorgenommen werden. Die Flächen auf der Seite des Hessischen Rundfunks (hr) liegen im Ortsbezirk 3 und sind daher nicht Teil dieser Anregung. Um einen weiteren Antrag zu vermeiden und da, soweit der Ortsbeirat informiert ist, eine Vereinbarung mit dem hr vorliegt, diese Flächen zu pflegen, wäre der Ortsbeirat dankbar, wenn parallel eine entsprechende Absprache mit dem hr erfolgen würde. Die hier einst angebrachten Elemente, die das Falschparken verhindern sollten, sind stark beschädigt und fehlen an vielen Stellen. Begründung: Mit der baldigen Fertigstellung der neuen Sportanlage Bertramswiese wird die Nutzungsfrequenz des Geländes voraussichtlich deutlich zunehmen. Immer wieder ist zu beobachten, dass Fahrzeuge teilweise auf den Grünflächen neben der Straße geparkt werden, was zu einer Verdichtung des Bodens und Schäden an der Vegetation führt. Die vorhandenen Holzpflöcke sind teilweise beschädigt oder fehlen ganz, sodass sie ihre Schutzfunktion nicht mehr erfüllen können. Eine rechtzeitige Erneuerung der Schutzmaßnahmen vor der vollständigen Inbetriebnahme der Sportanlage ist daher geboten, um die Grünflächen im Ortsbezirk 9 zu schützen und einen geordneten Betrieb der Sportanlage zu gewährleisten. Gleichzeitig sollten die bereits geschädigten Bodenflächen saniert werden, um wieder eine intakte Grünfläche herzustellen. Eine vermehrte Kontrolle durch die Stadtpolizei würde der Ortsbeirat nicht für eine angemessene Antwort auf seine Bitte halten, da die Einsatzzeiten der Verkehrspolizei nur werktags stattfinden, während das Falschparken vor allem an den Wochenenden stattfindet. Beispielbilder: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1271

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Wohnmobile auf dem Parkplatz Bertramswiese

20.03.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6675 entstanden aus Vorlage: OF 952/9 vom 05.03.2025 Betreff: Wohnmobile auf dem Parkplatz Bertramswiese Trotz der Beschilderung des Parkplatzes Bertramswiese mit dem Zusatzzeichen 1010-58 (nur zugelassene Pkw mit einem Gesamtgewicht bis max. 3,5 Tonnen) werden dort regelmäßig Wohnmobile abgestellt. Dies stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dar, da das Zusatzzeichen 1010-58 explizit das Parken auf Personenkraftwagen beschränkt und Wohnmobile somit dort nicht geparkt werden dürfen. Das widerrechtliche Dauerparken von Wohnmobilen auf dieser Fläche führt zu einer Verringerung der verfügbaren Parkplätze für Pkw und beeinträchtigt die Verkehrssituation vor Ort. Der Magistrat wird gebeten, durch verstärkte Kontrollen des Parkplatzes Bertramswiese das ordnungswidrige Abstellen von Wohnmobilen zu unterbinden und die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1127

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Grünfläche Bundenweg/Zum-Jungen-Straße: Situation verbessern

20.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6676 entstanden aus Vorlage: OF 953/9 vom 28.02.2025 Betreff: Grünfläche Bundenweg/Zum-Jungen-Straße: Situation verbessern Vorgang: OM 1681/22 OBR 9; ST 1214/22; ST 2647/22; ST 1224/23; ST 46/24 Nachdem durch Anregung vom 17.02.2022, OM 1681, die Fläche zwischen den Bäumen nicht länger als Parkplatz genutzt werden kann, sollte nun der nächste Entwicklungsschritt zu einer echten Grünfläche gegangen werden. Deswegen wird der Magistrat gebeten, im nächsten Haushalt entsprechende Mittel zur Gestaltung dieser Grünfläche einzustellen. Wichtig ist bei der Neuanlage auch, dass der durch parkende Autos stark verdichtete Boden derart gelockert wird, dass die großen Bäume die bestmögliche Überlebenschance haben. Neben der Bepflanzung sind zudem Holzsitzmöbel sinnvoll, damit die Anwohner zusätzlich von der neu gestalteten Fläche profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1681 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1214 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2647 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1224 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 46 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1273

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Maßnahmen gegen Gehwegparken an der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße

20.03.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6677 entstanden aus Vorlage: OF 954/9 vom 01.03.2025 Betreff: Maßnahmen gegen Gehwegparken an der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen gegen das Gehwegparken an der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße zu ergreifen und als mögliche Maßnahme auch eine Teilentsiegelung und Begrünung im Randbereich des Gehwegs zu prüfen. Begründung: An der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße kommt es permanent und insbesondere in den Abendstunden zu widerrechtlichem Parken auf dem Gehweg, wodurch die Sichtbeziehungen, die Barrierefreiheit und die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger erheblich eingeschränkt werden. Die Gehwege werden durch das Falschparken missbraucht und verlieren ihre Funktion als sichere Verkehrsfläche für Menschen zu Fuß. Besonders betroffen sind Personen mit eingeschränkter Mobilität, ältere Menschen sowie Eltern mit Kinderwagen. Der Ortsbeirat regt an, durch bauliche Maßnahmen oder andere geeignete Vorrichtungen ein Befahren und Beparken der Gehwege zu verhindern. Gleichzeitig sollte die Gelegenheit genutzt werden, im Rahmen einer klimaangepassten Stadtgestaltung eine Teilentsiegelung der Flächen zu prüfen. Durch die Schaffung von kleineren Grünflächen könnte nicht nur das unbefugte Parken verhindert, sondern gleichzeitig ein Beitrag zur lokalen Klimaanpassung im Ortsbezirk 9 geleistet werden. "Eine verstärkte Kontrolle durch die Stadtpolizei könnte als begleitende Maßnahme dienen, bis bauliche Lösungen realisiert sind", wäre als einzige Antwort des Magistrats aber eine Enttäuschung, da die Verkehrspolizei besonders in den Abendstunden und in der Nacht keine Kontrollen durchführt und daher nicht von einer effektiven Lösung des Problems auszugehen ist. Der Ortsbeirat hat die Situation vor Antragstellung langfristig beobachtet und bittet den Magistrat daher um sein Vertrauen. Bild: Geoportal - Betroffene Fläche ist in rot eingezeichnet, Falschparker sind ebenfalls auf den Luftaufnahmen im Geoportal sichtbar Beispielbild: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1121

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen

20.03.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6678 entstanden aus Vorlage: OF 955/9 vom 01.03.2025 Betreff: Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen Der Magistrat wird gebeten, in den Kreuzungsbereichen (Fünf-Meter-Radius) der Kaiser-Sigmund-Straße mit der Schlickstraße, Brommstraße, dem Bundenweg und der Wanebachstraße Markierungen und Vorkehrungen gegen Falschparken vorzunehmen - mit Priorität in dieser Reihenfolge. Dafür könnten sich kurzfristig die Markierung von Sperrflächen, ggf. mit einzelnen Pollern und Radbügeln an den Seiten eignen, sogenannte provisorische Gehwegnasen. Begründung: Der § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Halten und Parken regelt eindeutig: "(3) Das Parken ist unzulässig 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] 5. vor Bordsteinabsenkungen." An den im Tenor genannten Stellen kommt es zu regelmäßigem Eckparken, gerade im Bereich der Gehwegabsenkungen. Dies behindert und gefährdet den Fußverkehr und schränkt auch die Einsichtmöglichkeiten für den Pkw- und Radverkehr stark ein. Anwohnende berichten, dass auch regelmäßige Anrufe bei der Stadtpolizei keine Besserung herbeigeführt haben. Die gesetzlich gewollte Ordnung des Straßenverkehrs kann auf diesem Wege also nicht herbeigeführt werden. Daher sollte ein durch Markierungen und bauliche Maßnahmen herbeigeführter Schutz der schwächeren Verkehrsteilehmenden hergestellt werden, so wie es an vielen anderen Stellen im Dornbusch und der ganzen Stadt bereits getan wurde. Das seit Jahren bestehende Problem ist gut dokumentiert. Es folgen dazu einige Bilder sowie Beispiele für wirksame Umgestaltungen an anderen Stellen, die als Vorbild herangezogen werden könnten. Bilder zeigen beispielhafte Situationen an den genannten Kreuzungen (Quelle: Privat) Beispielbilder zeigen mögliche Lösungen (Nördlicher Marbachweg - Quelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1122

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Prüfung der Umwandlung der Mierendorffstraße in eine Einbahnstraße

20.03.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6679 entstanden aus Vorlage: OF 956/9 vom 05.03.2025 Betreff: Prüfung der Umwandlung der Mierendorffstraße in eine Einbahnstraße Im Rahmen eines Ortstermins zur Schulwegsicherung wurde die Verkehrssituation in der Mierendorffstraße im Abschnitt zwischen der Carl-Goerdeler-Straße und der Fritz-Tarnow-Straße eingehend erörtert. Dabei wurde festgestellt, dass die derzeitige Verkehrsführung insbesondere für Schüler*innen, die mit dem Fahrrad zur Wöhlerschule fahren, ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellt - insbesondere im Bereich des Haupteingangs der Schule. Als Lösungsmöglichkeit wurde vorgeschlagen, die Mierendorffstraße in diesem Abschnitt in eine Einbahnstraße in Südrichtung umzuwandeln. Durch diese Maßnahme könnte die Verkehrssicherheit für die Rad fahrenden Schüler*innen deutlich verbessert werden. Gleichzeitig müsste geprüft werden, inwiefern eine Anpassung der Fahrtrichtung in den umliegenden Straßen erforderlich wäre, um eine sinnvolle Verkehrsführung zu gewährleisten. Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen und zu berichten, die Mierendorffstraße im genannten Abschnitt in eine Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Süden umzuwandeln, sowie eine entsprechende verkehrsplanerische Bewertung der Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz vorzulegen . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1130

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Plateau Kreuzung Eichendorffstraße/JeanPaulStraße/RicardaHuchStraße/ WalterWeisbeckerWeg/MarieBittdorfAnlage

20.03.2025 · Aktualisiert: 07.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6680 entstanden aus Vorlage: OF 957/9 vom 05.03.2025 Betreff: Plateau Kreuzung Eichendorffstraße/Jean-Paul-Straße/Ricarda-Huch-Straße/ Walter-Weisbecker-Weg/Marie-Bittdorf-Anlage Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Eichendorffstraße/Jean-Paul-Straße/ Ricarda-Huch-Straße/Walter-Weisbecker-Weg/Marie-Bittor f-Anlage eine Anhebung des Straßenniveaus auf das Niveau des Bürgersteigs vorzunehmen. Dadurch soll in diesem Bereich ein Plateau entstehen, das sich zwischen den Häusern in der Ricarda-Huch-Straße 2 bzw. 1 und dem Kinderhaus in der Eichendorffstraße erstreckt. Dieses Plateau dient als integrierte Verbindungsmaßnahme im Grünen Ypsilon und soll insbesondere die Sicherheit bei der Straßenüberquerung erhöhen sowie eine Verkehrsberuhigung zwischen der Marie-Bittorf-Anlage/Walter-Weisbecker-Weg und der Jean-Paul-Straße mit dem angrenzenden Grünbereich bewirken. Zudem bietet die Maßnahme Vorteile für mobilitätseingeschränkte Personen, die auf Geh- oder Fahrhilfen angewiesen sind. Die vorhandenen Grünflächen im betroffenen Gestaltungsbereich bleiben unberührt. Eine mögliche Verbesserung oder Erweiterung des Grünraums wird vom Ortsbeirat ausdrücklich begrüßt. Bei dem Ortstermin am 3. Februar 2025 wurde die Maßnahme von den beteiligten Ämtern als umsetzbar eingestuft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 981

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Gestaltung der Fläche vor der Lärmschutzwand im Birkholzweg

20.03.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6681 entstanden aus Vorlage: OF 958/9 vom 02.03.2025 Betreff: Gestaltung der Fläche vor der Lärmschutzwand im Birkholzweg Anwohner*innen des Birkholzwegs wünschen sich auf einer bisherigen Grasfläche vor der Lärmschutzwand entweder Bäume oder zumindest eine ansprechendere Gestaltung. Bisher ist diese Fläche eine Wiese, die durch Schlammecken und Autos vor der hohen Lärmschutzwand gekennzeichnet ist. Die Anwohner*innen würden die Pkw freiwillig an einem anderen Ort parken, wenn diese Fläche gestaltet wäre. Der Magistrat wird gebeten, an der Strecke zwischen Birkholzweg 1a und 4 entweder mehrere Bäume zu pflanzen oder, wenn dies nicht möglich sein sollte, eine Hecke anzupflanzen. Wenn dieses Gelände zum Eigentum der Deutschen Bahn gehören sollte, wird der Magistrat gebeten, sich mit der Deutschen Bahn dahin gehend zu verständigen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1470 Beratung im Ortsbeirat: 9

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter an der S-BahnStation „Eschersheim“ und UBahnStation „Weißer Stein“

20.03.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6682 entstanden aus Vorlage: OF 959/9 vom 05.03.2025 Betreff: Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter an der S-Bahn-Station "Eschersheim" und U-Bahn-Station "Weißer Stein" Der zunehmende Gebrauch von E-Scootern führt bekanntlich dazu, dass diese oft willkürlich und ungeordnet abgestellt werden, wodurch es zu erheblichen und teils gefährlichen Beeinträchtigungen für alle Fußgänger*innen kommt. Hiervon ist besonders die direkte Umgebung von S- und U-Bahn-Stationen betroffen. Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich an strategisch sinnvollen Stellen gekennzeichnete und ausgeschilderte Abstellflächen für E-Scooter an den Haltestellen zu schaffen, die nicht nur das Stadtbild verbessern, sondern auch die Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Raum gewährleisten würden. Für die S-Bahn-Station "Eschersheim" schlägt der Ortsbeirat vor, eine Fläche am Ende der Thielenstraße direkt neben der neuen Fahrradrampe zur Maybachbrücke als Abstellfläche einzurichten. Es wird um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 986 Aktenzeichen: 92-10

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Verbesserung der Sauberkeit an der S-BahnStation „Eschersheim“

20.03.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6683 entstanden aus Vorlage: OF 960/9 vom 05.03.2025 Betreff: Verbesserung der Sauberkeit an der S-Bahn-Station "Eschersheim" An der S-Bahn-Station "Eschersheim" kommt es durch Taubenkot zu einer erheblichen Verschmutzung. Besonders unter der Brücke, wo sich Tauben auf dem Stahlkorsett niederlassen, ist der Bahnsteig extrem verunreinigt. Dies führt dazu, dass große Flächen des Bahnsteigs, einschließlich montierter Sitzgelegenheiten, nicht nutzbar sind und die Aufenthaltsqualität für Fahrgäste erheblich beeinträchtigt wird. Der Magistrat wird gebeten, zielführende Maßnahmen gegen die Ansiedlung der Tauben unter der Brücke zu ergreifen, um hygienische Bedingungen und die Sicherheit von Fahrgästen zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1444 Beratung im Ortsbeirat: 9

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen

20.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6684 entstanden aus Vorlage: OF 961/9 vom 28.02.2025 Betreff: Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Übergänge der westlichen Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße derart zu beleuchten, dass querende Fußgänger und Fahrradfahrer deutlich besser gesehen werden. Bislang liegen einige Übergänge zu sehr im Dunkeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1274

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen

20.03.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6685 entstanden aus Vorlage: OF 962/9 vom 01.03.2025 Betreff: Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen Vorgang: OM 5715/24 OBR 9; OM 5847/24 OBR 9; ST 1779/24; ST 152/25 Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung zur Nutzung der Liegenschaft Hügelstraße 181 die vom Magistrat bereits in Prüfung befindlichen Optionen zur Nutzung für Geflüchtete, Kita oder schulische Zwecke weiterzuverfolgen. Der Ortsbeirat begrüßt diese Überlegungen ausdrücklich. Da nach der Schließung der Post eine Reihe von weniger mobilen Bürgerinnen und Bürgern die fehlende Möglichkeit wohnortnaher Post- und Postbankdienstleistungen beklagen, wird der Magistrat darum gebeten, auf Ersatzangebote hinzuwirken. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die in der Stellungnahme vom 24.01.2025, ST 152, dargelegten Überlegungen, die Fläche für soziale Zwecke wie die Unterbringung von Geflüchteten, Kita oder schulische Nutzungen zu verwenden. Diese Nutzungsarten entsprechen der planungsrechtlichen Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche und adressieren wichtige Bedarfe im Ortsbezirk 9. Gleichzeitig war die ehemalige Postfiliale in der Hügelstraße 181 ein zentraler Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil, insbesondere für die Abgabe und Abholung von Paketen. Obwohl laut Stellungnahme vom 21.10.2024, ST 1779, alternative Einrichtungen in der Umgebung bestehen, würde die Integration eines Paketservices in das künftige Nutzungskonzept des Gebäudes die Angebotsstruktur im unmittelbaren Umfeld sinnvoll ergänzen und die Kontinuität der gewohnten Infrastruktur sicherstellen. Eine kombinierte Nutzung, die sowohl soziale Einrichtungen als auch praktische Alltagsdienstleistungen umfasst, würde den Standort zu einem multifunktionalen Zentrum im Quartier machen und dessen Bedeutung für die lokale Versorgung stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5715 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5847 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1779 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Verbindungsweg zum Spielplatz vor den Häusern der Sudermannstraße 8 bis 18

20.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6686 entstanden aus Vorlage: OF 963/9 vom 05.03.2025 Betreff: Verbindungsweg zum Spielplatz vor den Häusern der Sudermannstraße 8 bis 18 Vorgang: OM 2119/22 OBR 9; ST 1899/22; ST 675/23 Der Magistrat wird gebeten, das mit Anregung vom 05.05.2022, OM 2119, übermittelte Anliegen des Ortsbeirates in Bezug auf die Nutzung des Spielplatzes erneut zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, für die regelmäßige Wartung des Spielplatzes auf Höhe der Häuser 8 bis 18 der Sudermannstraße einen Zugang über die Raimundstraße 56a/58b herzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2119 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1899 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 675 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1272

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

25 Jahre Kinderzirkus Zarakali e. V.: Strukturelle Sicherheit für wichtige Einrichtung im Ortsbezirk 9 herstellen

20.03.2025 · Aktualisiert: 19.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6687 entstanden aus Vorlage: OF 964/9 vom 01.03.2025 Betreff: 25 Jahre Kinderzirkus Zarakali e. V.: Strukturelle Sicherheit für wichtige Einrichtung im Ortsbezirk 9 herstellen Vorgang: OM 3861/23 OBR 9; ST 1611/23; B 372/24 Der Magistrat wird gebeten, 1. die institutionelle Förderung des Kinderzirkus Zarakali als "sonstiges offenes Angebot" der Kinder- und Jugendhilfe aufzustocken oder andere Fördermöglichkeiten zu eruieren, um dort zusätzliche pädagogische Fachkraftstellen zu ermöglichen und das vielfältige Sport-, Bewegungs- und Kulturangebot für Kinder und Jugendliche in Ginnheim und darüber hinaus langfristig zu sichern; 2. erneut in Gespräche mit dem Kinderzirkus Zarakali zu gehen, um zu prüfen und zu berichten, wie eine Förderung aus Mitteln der Sportförderung ermöglicht werden kann. Der Widerspruch zwischen der Stellungnahme ST 1611, die keine Sportförderung in Aussicht stellt, und der Verleihung des Frankfurter Sportpreises 2023 "Sport kennt keine Grenzen" an den Kinderzirkus Zarakali lässt eine erneute Prüfung möglicher Fördermodelle auch außerhalb der regulären Vereinsförderung aussichtsreich erscheinen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob und wie die seit Jahren gewünschte Umstellung der Beheizung der Anlage von Öl auf einen Anschluss an die Fernwärme zeitnah realisiert werden kann und inwiefern dabei Fördermittel der Stadt infrage kommen. Begründung: Der mehrfach ausgezeichnete Kinderzirkus Zarakali (u. a. Frankfurter Sportpreis 2023 "Sport kennt keine Grenzen") feiert in diesem Jahr sein 25-jähriges Bestehen. Seit 2002 an der Platenstraße in Ginnheim beheimatet, bietet der Zirkus in 18 festen Trainingsgruppen sowie einem offenen Training vielfältige Bewegungs- und Kulturangebote für Kinder und Jugendliche. Besonders hervorzuheben ist der inklusive Ansatz mit speziellen Gruppen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Der Kinderzirkus Zarakali leistet mit seinem Konzept des solidarischen Miteinanders einen wichtigen Beitrag zur sozialen Integration im Stadtteil. Gleichzeitig übernimmt er eine wichtige Funktion in der Bewegungsförderung durch klassische Zirkusdisziplinen wie Einrad, Jonglage, Akrobatik und Trampolin sowie ausgefallene Bewegungsangebote wie Zaubertanzen. Aktuell werden nur zwei volle Stellen (aufgeteilt auf vier halbe Stellen) sowie eine FSJ-Stelle und eine Anerkennungsstelle finanziert. Diese wertvolle Arbeit gilt es, durch eine aufgestockte institutionelle Förderung zu sichern. Dabei sollte auch der offensichtliche Widerspruch aufgelöst werden, dass der Zirkus einerseits mit dem städtischen Sportpreis ausgezeichnet wurde, andererseits aber mangels Vereinsstatus keine reguläre Sportförderung erhalten kann. Gleichzeitig sollte die seit Jahren angestrebte Umstellung auf Fernwärme vorangetrieben werden, um den Betrieb klimafreundlich und kostengünstiger gestalten zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3861 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1611 Bericht des Magistrats vom 07.10.2024, B 372 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1377 Beratung im Ortsbeirat: 9

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Grünflächenversorgung im Ortsbezirk 9 auswerten

20.03.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6688 entstanden aus Vorlage: OF 965/9 vom 01.03.2025 Betreff: Grünflächenversorgung im Ortsbezirk 9 auswerten Im Koalitionsvertrag der Römer-Koalition heißt es: "Unser Versprechen: Von jeder Frankfurter Wohnung soll ein Park, begrünter Platz, Wiese oder Wald künftig maximal 500 Meter entfernt sein." Der Ortsbeirat begrüßt dieses Ziel und würde sich gerne einen Überblick verschaffen, in welchen Bereichen des Ortsbezirks 9 eine Grünflächenunterversorgung besteht. Expert*innen legen zur optimalen Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden einen Mindestabstand von 300 Metern zur nächsten Grünfläche nahe. Das Leitbild 3-30-300 besagt konkret: "Mindestens 3 Bäume in Sichtweite von jedem Haus. Jede Nachbarschaft sollte zu 30 Prozent mit Baumkronen (oder Vegetation) bedeckt sein. Niemand sollte mehr als 300 Meter von einem größeren Park oder einer Grünfläche entfernt wohnen." Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, eine Karte zu erstellen und möglichst auch über das Geoportal zu veröffentlichen, die als "Heatmap" den Abstand zu öffentlichen Grünflächen zeigt und dabei deutlich hervorhebt, wenn der Abstand mehr als 300 Meter oder 500 Meter beträgt. Alternative und aus Sicht des Magistrats besser geeignete Darstellungsformen, die zum Beispiel statt des Abstands auch die Wegezeit berücksichtigen oder Aussagen im Sinne des 3-30-300-Leitbilds vermitteln, könnten ebenfalls gerne gewählt werden. Sofern dem Magistrat bereits andere Erkenntnisse zu dieser Thematik vorliegen, wird er gebeten, dem Ortsbeirat diese entsprechend zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1082

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Informationsschilder bei langfristigen Baumaßnahmen an Spielplätzen

20.03.2025 · Aktualisiert: 06.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6689 entstanden aus Vorlage: OF 968/9 vom 01.03.2025 Betreff: Informationsschilder bei langfristigen Baumaßnahmen an Spielplätzen Der Magistrat wird gebeten, bei mittel- und langfristigen Baumaßnahmen an Spielplätzen immer auch gut sichtbare Informationsschilder vorzusehen. Diese Schilder könnten folgende Informationen enthalten: - Art und Zweck der Baumaßnahme; - voraussichtliche Gesamtdauer der Bauarbeiten; - zu erwartender Fertigstellungstermin; - Hinweise auf mögliche Gründe für Verzögerungen wie z. B. Witterung; - verantwortliche Stelle mit Kontaktmöglichkeit. Die Schilder sollten in einfacher, auch für Kinder verständlicher Sprache gestaltet sein und an prominenter Stelle im Umfeld des Spielplatzes platziert werden. Begründung: Langfristige Baumaßnahmen an Spielplätzen führen häufig zu Irritationen und Unzufriedenheit bei Kindern und Eltern, insbesondere wenn keine ausreichenden Informationen über Zweck und Dauer der Arbeiten vorliegen. Für Kinder sind Spielplätze besonders wichtige Orte, deren zeitweise Sperrung nur schwer zu verstehen ist, wenn kein Zeithorizont für die Wiederfreigabe erkennbar ist. Eine Kinderbeauftragte hat darauf hingewiesen, dass die fehlende Information über die Dauer von Baumaßnahmen bei Kindern und Eltern zu Frustration führt, da sie keine Perspektive haben, wann beliebte Spielplätze wieder nutzbar sein werden. Die vorgeschlagene Maßnahme ist mit geringem Verwaltungsaufwand umzusetzen, da bei Baumaßnahmen ohnehin eine Planung mit Zeitrahmen existiert, die lediglich in bürgerfreundlicher Form kommuniziert werden muss. Der Nutzen für die Familien im Ortsbezirk und das damit einhergehende verbesserte Verständnis für das Handeln des Magistrats steht daher in einem guten Verhältnis zum geringen erforderlichen Aufwand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1043 Aktenzeichen: 67-2

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Kita Rote Eule erhalten - Betreuungsplätze für den Dornbusch sichern!

20.03.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6690 entstanden aus Vorlage: OF 973/9 vom 20.03.2025 Betreff: Kita Rote Eule erhalten - Betreuungsplätze für den Dornbusch sichern! Kürzlich erfuhr der Ortsbeirat von der bevorstehenden Schließung der Kindertagesstätte. Begründet wurde dies damit, dass das Gebäude in einem baulich schlechten Zustand sei und die Stadt nicht bereit sei, die hohen Kosten zu tragen bzw. den Träger entsprechend zu unterstützen. Der Träger hat daraufhin den Betreuungsvertrag mit der Stadt gekündigt. Mittlerweile wurde den ersten Familien bereits gekündigt. Dadurch würden 20 Hortplätze und 20 Kindergartenplätze verloren gehen. Auch wenn die Kita sich im Nordend befindet, wird sie von vielen Kindern aus dem Dornbusch genutzt. Die Schließung hätte also unmittelbare Auswirkung auf das Platzangebot in Kindertagestätten im Ortsbezirk 9. Der Magistrat wird gebeten, 1. mit der Elternvertretung der Roten Eule in den Dialog zu treten, um Informationsbedarf zu klären und Lösungen zu finden; 2. mit dem Träger erneut in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, die Kindertagestätte zu erhalten. Dafür sind laut Träger konkret Zeitzusagen nötig bis wann welche baulichen Maßnahmen/Sanierungsmaßnahmen durch das ABI geleistet werden; 3. den Standort der Roten Eule kurzfristig in den Zustand zu versetzen, der einen Weiterbetrieb ermöglicht (z. B. durch Sanierung, Aufstellen von Containern etc.), bzw. alternativ die Bereitstellung eines anderen Gebäudes/Geländes zum Aufbau der Roten Eule zu prüfen; 4. sofern die Gespräche mit dem Träger keine positiven Ergebnisse erzielen, sich für den Erhalt der Traditionseinrichtung Rote Eule und der damit verbundenen Arbeits- und Betreuungsplätze einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass die Stadt Frankfurt langfristig den Weiterbetrieb der Roten Eule unter städtischer Trägerschaft übernimmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 832 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1

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