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Route der Buslinie 69 in der Straße Hinter den Ulmen pünktlich ermöglichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2025, OF 977/9 Betreff: Route der Buslinie 69 in der Straße Hinter den Ulmen pünktlich ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Linie 69 verbindet die verschiedenen Teile von Eschersheim. Leider werden in der Straße "Hinter den Ulmen" öfters die Parkmarkierungen ignoriert. Der Magistrat wird gebeten, durch entsprechende zusätzliche Markierungen und/oder Schilder dafür zu sorgen, dass die Busse jederzeit problemlos durch die Straße fahren können und so auch den Fahrplan einhalten können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6837 2025 Die Vorlage OF 977/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsbudget
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.03.2025, OA 540 entstanden aus Vorlage: OF 966/9 vom 01.03.2025 Betreff: Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsbudget Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Auszahlung von beschlossenen Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget (OIB) innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung zu gewährleisten; Ausnahmen von dieser Frist sind nur in begründeten Fällen zulässig und müssen mit den betroffenen Empfänger*innen der Mittel sowie dem zuständigen Ortsbeirat abgestimmt werden. In diesen Fällen ist ein verbindlicher Zeitplan für die Auszahlung zu kommunizieren; 2. ausstehende, durch Ortsbeiratsinitiativen-Budget beauftragte Auszahlungen, die nicht binnen der Drei-Monats-Frist vorgenommen wurden, regelmäßig in einem Bericht an die Stadtverordnetenversammlung aufzulisten. Dieser Bericht soll auch Hinweise enthalten, welche Informationen oder Regelungen die Antragstellenden vorab einholen oder leisten könnten, damit Auszahlungen schneller durch die Verwaltung bearbeitet werden können. Begründung: Die gegenwärtige Praxis bei der Auszahlung von Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget führt regelmäßig zu erheblichen Verzögerungen, die die Umsetzung wichtiger lokaler Projekte in den Ortsbezirken behindern oder finanzielle Risiken auf Vereine, Initiativen und Ehrenamtliche verlagern. Während § 4 Abs. 11 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR) vorsieht, dass der Magistrat Beschlüsse des Ortsbeirats "unverzüglich auszuführen" hat, fehlt eine konkrete Frist für die Auszahlung von OIB-Mitteln. Diese Regelungslücke führt in der Praxis zu Verzögerungen, die die effektive Arbeit der Ortsbeiräte erschweren. Es wird anerkannt, dass in einigen Fällen die Verwendung der Ortsbeiratsbudgetmittel nicht unmittelbar möglich ist, sondern erst offene Fragen zu klären sind - zum Beispiel über den genauen Standort für einen Bücherschrank. Dies sind nicht die Fälle, die dieser Anregung zugrunde liegen. Der Ortsbeirat 9 erhält die Rückmeldung, dass die von ihm beschlossenen Mittel teils mit erheblicher Verzögerung ausgezahlt werden. Dadurch müssen Kosten privat vorgestreckt werden, um wichtige Projekte im Ortsbezirk zu ermöglichen. Das stellt eine unzumutbare Belastung dar. Die mit dieser Anregung vorgeschlagene Drei-Monats-Frist orientiert sich an der in § 4 Abs. 10 GOOBR festgelegten Berichtsfrist für Anregungen des Ortsbeirats und stellt einen angemessenen Zeitraum dar, um sowohl den Verwaltungsabläufen als auch den Bedürfnissen der lokalen Akteure gerecht zu werden. Diese Frist konkretisiert den unbestimmten Rechtsbegriff "unverzüglich" in angemessener Weise und gewährleistet die in § 82 HGO vorgesehene Rolle der Ortsbeiräte als Instrument der kommunalen Selbstverwaltung und Bürgerbeteiligung. Klare Fristen und ein transparentes Verfahren bei unvermeidlichen Verzögerungen würden die Planungssicherheit für lokale Initiativen deutlich verbessern und die Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte stärken. Die vorgesehene Informationspflicht bei unvermeidbaren Verzögerungen entspricht zudem dem Transparenzgedanken der kommunalen Selbstverwaltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 540 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage OA 540 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6143, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025
Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an Haltestellen
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.03.2025, OA 541 entstanden aus Vorlage: OF 967/9 vom 04.03.2025 Betreff: Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an Haltestellen Vorgang: F 2602/24 Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.07.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung eines Rauchverbots im Fünf-Meter-Umkreis um die Eingangsbereiche der öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt am Main zu prüfen; 2. bei einem positiven Prüfergebnis ein solches Verbot auf Basis einer geeigneten Rechtsgrundlage umzusetzen, indem entsprechende Beschlussvorlagen erarbeitet und vorgelegt werden; 3. die bereits heute verpflichtende Ausweisung des bestehenden Rauchverbots in den Innenräumen gemäß des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes in den Eingangsbereichen aller öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt zu überprüfen und bei deren Fehlen zeitnah anzubringen; 4. alle Aschenbecher, die bisher im Umkreis von fünf Metern um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude stehen, entsprechend zu versetzen; 5. auf die VGF einzuwirken, damit deutlich sichtbare Hinweise auf das bestehende und bei Nichtbeachtung mit einer Vertragsstrafe von 15 Euro belegbare Rauchverbot nach § 3 Absatz 2 Ziffer 7 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV an allen Haltestellen angebracht werden; 6. ü ber den Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen ein Jahr nach Beschluss zu berichten. Begründung: Die Europäische Kommission hat im Jahr 2024 den EU-Mitgliedstaaten empfohlen, Rauchverbote auf bestimmte Außenbereiche auszudehnen. Der Europäische Rat hat diese Empfehlung angenommen. Sie zielt unter anderem auf Nichtraucherzonen für Spielplätze, Schwimmbäder, öffentliche Gebäude sowie Bus- und Tramstationen ab. Andere europäische Städte und Länder setzen bereits entsprechende Regelungen um - so hat etwa Mailand zum 1. Januar 2025 ein weitreichenderes Rauchverbot im öffentlichen Raum eingeführt und auch in Belgien sind seit diesem Jahr strikte Gesetze zum Schutz von Nichtraucher*innen gültig, die das Rauchen z. B. im Zehn-Meter-Radius um öffentliche Gebäude, auf Sportplätzen und in Zoos verbieten. Rauchverbote vor Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude sind bereits weltweit in vielen Ländern und Städten etabliert. Während das Hessische Nichtraucherschutzgesetz das Rauchen innerhalb öffentlicher Gebäude und auf Spielplätzen bereits verbietet, gibt es für die Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude in Hessen und auch in Frankfurt noch keine Regelung. Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz verlangt jedoch bereits heute eine Hinweispflicht im Eingangsbereich, deren konsequente Umsetzung in Frankfurt noch nicht erkennbar ist: "§ 1 (1) Das Rauchen einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern ist verboten in Gebäuden und sonstigen umschlossenen Räumen 1. von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen sowie von öffentlichen Einrichtungen des Landes, der Gemeinden und Landkreise und von sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform, sowie des Hessischen Landtags, ... § 3 (1) Auf das Rauchverbot ist im Eingangsbereich der in § 1 Abs. 1 und 2 genannten Einrichtungen gut sichtbar hinzuweisen." Wissenschaftliche Erkenntnisse weisen für den direkten Bereich um Rauchende im Außenbereich jedoch auf eine ähnlich hohe Belastung durch Passivrauch wie in Innenräumen hin. Da es in Frankfurt bislang nicht untersagt wird, halten sich Rauchende direkt vor den Eingängen öffentlicher Gebäude auf - oft sogar durch eingangsnah aufgestellte Aschenbecher dazu angeregt. Dadurch werden andere Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte beim Betreten und Verlassen der Gebäude dem schädlichen und störenden Passivrauch ausgesetzt. Die vorgeschlagene Regelung eines Rauchverbots im Umkreis von fünf Metern um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Ausbreitung von Tabakrauch im Freien. Studien belegen, dass schädliche Feinstaubkonzentrationen in dieser Entfernung noch deutlich messbar sind und erst in größerer Distanz auf unbedenkliche Werte absinken. Die Fünf-Meter-Zone entspricht dem internationalen Durchschnitt für rauchfreie Eingangsbereiche. Dieser Abstandswert bietet einen wirksamen Gesundheitsschutz, ohne übermäßig restriktiv zu sein. Der Magistrat sollte dazu prüfen, welche rechtlichen Mittel (wie etwa eine kommunale Satzung, straßenrechtliche Regelungen oder Hausrecht) am besten geeignet sind, um Rauchverbote im Fünf-Meter-Umkreis um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude rechtssicher umzusetzen. Unabhängig davon wäre das Versetzen von bestehenden Aschenbechern eine einfache und effektive Maßnahme. Ein weiteres, ähnliches Problem besteht an den ÖPNV-Haltestellen in ganz Frankfurt, wobei dies an den stark frequentierten und beengten Stationen der A-Linie besonders deutlich wird. Während an Bahnhöfen der Deutschen Bahn der Nichtraucherschutz im Vergleich konsequent umgesetzt wird, fehlt es an den ÖPNV-Stationen im Stadtgebiet an klaren Hinweisen und Regelungen. Obwohl das Rauchverbot in den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV bereits festgehalten ist, wird dies in der Praxis kaum kommuniziert und durchgesetzt, wie auch die Antwort des Magistrats auf die Frage F 2602 vom 04.07.2024 bestätigt. § 3 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV lautet: "§ 3 Verhalten der Fahrgäste (1) Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen, -einrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen. (2) Insbesondere ist es den Fahrgästen nicht gestattet: ... 7. in den Verkehrsmitteln gem. § 1 (1) sowie auf den Bahnsteigen, auch elektrische Zigaretten, zu rauchen, ..." Für viele Fahrgäste, insbesondere Familien mit Kindern, ältere Menschen und Personen mit Atemwegserkrankungen, stellt dies eine erhebliche Belastung dar. Auch die Attraktivität des ÖPNV leidet darunter. Eine konsequente Beschilderung würde die Situation für alle Fahrgäste verbessern und einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz im öffentlichen Nahverkehr leisten. Die vorgeschlagene Regelung trägt zum Gesundheitsschutz im öffentlichen Raum bei. Sie entspricht der aktuellen EU-Empfehlung und würde Frankfurt zu einer gesünderen, saubereren Stadt für alle Bürgerinnen und Bürger machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 04.07.2024, F 2602 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und Linke (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 541 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 6054, 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 05.05.2025 § 6552, 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 15.09.2025
Kita Rote Eule erhalten- Betreuungsplätze im Dornbusch sichern!
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2025, OF 973/9 Betreff: Kita Rote Eule erhalten- Betreuungsplätze im Dornbusch sichern! Kürzlich erfuhr der Ortsbeirat von der bevorstehenden Schließung der Kindertagesstätte. Begründet wurde dies damit, dass das Gebäude in einem baulich schlechten Zustand sei und die Stadt nicht bereit sei die hohen Kosten zu tragen, bzw. den Träger entsprechend zu unterstützen. Der Träger hat daraufhin den Betreuungsvertrag mit der Stadt gekündigt. Mittlerweile wurde den ersten Familien bereits zum gekündigt. Dadurch würden 20 Hortplätze und 20Kindergartenplätze verloren gehen. Auch wenn die Kita sich im Nordend befindet , wird sie von vielen Kindern aus dem Dornbusch genutzt. Die Schließung hätte also unmittelbare Auswirkung auf das Platzangebot in Kindertagestätten im Ortsbezirk 9. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Mit der Elternvertretung der Roten Eule in den Dialog zu treten, um Informationsbedarf zu klären und Lösungen zu finden. 2. Mit dem Träger erneut in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, die Kindertagestätte zu erhalten. Dafür sind laut Träger konkret Zeitzusagen nötig bis wann welche bauliche Maßnahmen /Sanierungsmaßnahmen durch das ABI geleistet werden. 3. den Standort der Roten Eule kurzfristig in den Zustand zu versetzen, der einen Weiterbetrieb ermöglicht (z.B. durch Sanierung, Aufstellen von Containern, etc.), bzw. alternativ die Bereitstellung eines anderen Gebäudes/ Geländes zum Aufbau der Roten Eule zu prüfen 4. Sollten die Gespräche mit dem Träger keine positiven Ergebnisse erzielen dann sich für den Erhalt der Traditionseinrichtung Rote Eule und der damit verbundenen Arbeits- und Betreuungsplätze einzusetzen, und darauf hinzuwirken, dass die Stadt Frankfurt langfristig den Weiterbetrieb der Roten Eule unter städtischer Trägerschaft übernimmt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 35 Die Vorlage OF 973/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6690 2025 Die Vorlage OF 973/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLandwehrgraben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6673 entstanden aus Vorlage: OF 938/9 vom 05.02.2025 Betreff: Landwehrgraben Der Landwehrgraben (Weg über dem kanalisierten Landwehrgraben) verläuft vom Victor-Gollancz-Weg bis zur Gärtnerei Werner mit der postalischen Adresse Ziegenhainer Straße 18a. Es gilt Durchfahrt verboten, er ist jedoch für Radfahrer freigegeben. Der Landwehrgraben wurde einheitlich mit den Verkehrsschildern 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" und dem Zusatzzeichen 1022-10 "Radfahrer frei" ausgeschildert. Der Weg ist sehr dunkel und birgt deshalb Gefahren des Stolperns und Stürzens. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Landwehrgraben - dort wo es zurzeit keine Beleuchtung gibt - mit einer adaptiven und ökologisch verträglichen Beleuchtung ausgestattet werden kann. Zusatzzeichen 1022-10 (Quelle: Bilder StVO) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1270
Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6674 entstanden aus Vorlage: OF 951/9 vom 01.03.2025 Betreff: Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Sportanlage Bertramswiese, an der Straße Bertramswiese, die vorhandenen Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken auf den Grünflächen zu erneuern und zu verstärken. Im Einzelnen soll/sollen 1. die fehlenden Holzpflöcke entlang der Straße zur Sportanlage erneuert und gegebenenfalls durch zusätzliche Pfosten ergänzt werden; 2. die bestehenden Holzpflöcke gefestigt und ggf. erneuert werden; 3. das durch Befahren verdichtete Erdreich an den betroffenen Stellen aufgelockert werden, um wieder ein gesundes Pflanzenwachstum zu ermöglichen; 4. eine angemessene Begrünung der sanierten Flächen vorgenommen werden. Die Flächen auf der Seite des Hessischen Rundfunks (hr) liegen im Ortsbezirk 3 und sind daher nicht Teil dieser Anregung. Um einen weiteren Antrag zu vermeiden und da, soweit der Ortsbeirat informiert ist, eine Vereinbarung mit dem hr vorliegt, diese Flächen zu pflegen, wäre der Ortsbeirat dankbar, wenn parallel eine entsprechende Absprache mit dem hr erfolgen würde. Die hier einst angebrachten Elemente, die das Falschparken verhindern sollten, sind stark beschädigt und fehlen an vielen Stellen. Begründung: Mit der baldigen Fertigstellung der neuen Sportanlage Bertramswiese wird die Nutzungsfrequenz des Geländes voraussichtlich deutlich zunehmen. Immer wieder ist zu beobachten, dass Fahrzeuge teilweise auf den Grünflächen neben der Straße geparkt werden, was zu einer Verdichtung des Bodens und Schäden an der Vegetation führt. Die vorhandenen Holzpflöcke sind teilweise beschädigt oder fehlen ganz, sodass sie ihre Schutzfunktion nicht mehr erfüllen können. Eine rechtzeitige Erneuerung der Schutzmaßnahmen vor der vollständigen Inbetriebnahme der Sportanlage ist daher geboten, um die Grünflächen im Ortsbezirk 9 zu schützen und einen geordneten Betrieb der Sportanlage zu gewährleisten. Gleichzeitig sollten die bereits geschädigten Bodenflächen saniert werden, um wieder eine intakte Grünfläche herzustellen. Eine vermehrte Kontrolle durch die Stadtpolizei würde der Ortsbeirat nicht für eine angemessene Antwort auf seine Bitte halten, da die Einsatzzeiten der Verkehrspolizei nur werktags stattfinden, während das Falschparken vor allem an den Wochenenden stattfindet. Beispielbilder: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1271
Wohnmobile auf dem Parkplatz Bertramswiese
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6675 entstanden aus Vorlage: OF 952/9 vom 05.03.2025 Betreff: Wohnmobile auf dem Parkplatz Bertramswiese Trotz der Beschilderung des Parkplatzes Bertramswiese mit dem Zusatzzeichen 1010-58 (nur zugelassene Pkw mit einem Gesamtgewicht bis max. 3,5 Tonnen) werden dort regelmäßig Wohnmobile abgestellt. Dies stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dar, da das Zusatzzeichen 1010-58 explizit das Parken auf Personenkraftwagen beschränkt und Wohnmobile somit dort nicht geparkt werden dürfen. Das widerrechtliche Dauerparken von Wohnmobilen auf dieser Fläche führt zu einer Verringerung der verfügbaren Parkplätze für Pkw und beeinträchtigt die Verkehrssituation vor Ort. Der Magistrat wird gebeten, durch verstärkte Kontrollen des Parkplatzes Bertramswiese das ordnungswidrige Abstellen von Wohnmobilen zu unterbinden und die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1127
Grünfläche Bundenweg/Zum-Jungen-Straße: Situation verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6676 entstanden aus Vorlage: OF 953/9 vom 28.02.2025 Betreff: Grünfläche Bundenweg/Zum-Jungen-Straße: Situation verbessern Vorgang: OM 1681/22 OBR 9; ST 1214/22; ST 2647/22; ST 1224/23; ST 46/24 Nachdem durch Anregung vom 17.02.2022, OM 1681, die Fläche zwischen den Bäumen nicht länger als Parkplatz genutzt werden kann, sollte nun der nächste Entwicklungsschritt zu einer echten Grünfläche gegangen werden. Deswegen wird der Magistrat gebeten, im nächsten Haushalt entsprechende Mittel zur Gestaltung dieser Grünfläche einzustellen. Wichtig ist bei der Neuanlage auch, dass der durch parkende Autos stark verdichtete Boden derart gelockert wird, dass die großen Bäume die bestmögliche Überlebenschance haben. Neben der Bepflanzung sind zudem Holzsitzmöbel sinnvoll, damit die Anwohner zusätzlich von der neu gestalteten Fläche profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1681 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1214 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2647 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1224 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 46 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1273
Maßnahmen gegen Gehwegparken an der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6677 entstanden aus Vorlage: OF 954/9 vom 01.03.2025 Betreff: Maßnahmen gegen Gehwegparken an der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen gegen das Gehwegparken an der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße zu ergreifen und als mögliche Maßnahme auch eine Teilentsiegelung und Begrünung im Randbereich des Gehwegs zu prüfen. Begründung: An der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße kommt es permanent und insbesondere in den Abendstunden zu widerrechtlichem Parken auf dem Gehweg, wodurch die Sichtbeziehungen, die Barrierefreiheit und die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger erheblich eingeschränkt werden. Die Gehwege werden durch das Falschparken missbraucht und verlieren ihre Funktion als sichere Verkehrsfläche für Menschen zu Fuß. Besonders betroffen sind Personen mit eingeschränkter Mobilität, ältere Menschen sowie Eltern mit Kinderwagen. Der Ortsbeirat regt an, durch bauliche Maßnahmen oder andere geeignete Vorrichtungen ein Befahren und Beparken der Gehwege zu verhindern. Gleichzeitig sollte die Gelegenheit genutzt werden, im Rahmen einer klimaangepassten Stadtgestaltung eine Teilentsiegelung der Flächen zu prüfen. Durch die Schaffung von kleineren Grünflächen könnte nicht nur das unbefugte Parken verhindert, sondern gleichzeitig ein Beitrag zur lokalen Klimaanpassung im Ortsbezirk 9 geleistet werden. "Eine verstärkte Kontrolle durch die Stadtpolizei könnte als begleitende Maßnahme dienen, bis bauliche Lösungen realisiert sind", wäre als einzige Antwort des Magistrats aber eine Enttäuschung, da die Verkehrspolizei besonders in den Abendstunden und in der Nacht keine Kontrollen durchführt und daher nicht von einer effektiven Lösung des Problems auszugehen ist. Der Ortsbeirat hat die Situation vor Antragstellung langfristig beobachtet und bittet den Magistrat daher um sein Vertrauen. Bild: Geoportal - Betroffene Fläche ist in rot eingezeichnet, Falschparker sind ebenfalls auf den Luftaufnahmen im Geoportal sichtbar Beispielbild: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1121
Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6678 entstanden aus Vorlage: OF 955/9 vom 01.03.2025 Betreff: Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen Der Magistrat wird gebeten, in den Kreuzungsbereichen (Fünf-Meter-Radius) der Kaiser-Sigmund-Straße mit der Schlickstraße, Brommstraße, dem Bundenweg und der Wanebachstraße Markierungen und Vorkehrungen gegen Falschparken vorzunehmen - mit Priorität in dieser Reihenfolge. Dafür könnten sich kurzfristig die Markierung von Sperrflächen, ggf. mit einzelnen Pollern und Radbügeln an den Seiten eignen, sogenannte provisorische Gehwegnasen. Begründung: Der § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Halten und Parken regelt eindeutig: "(3) Das Parken ist unzulässig 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] 5. vor Bordsteinabsenkungen." An den im Tenor genannten Stellen kommt es zu regelmäßigem Eckparken, gerade im Bereich der Gehwegabsenkungen. Dies behindert und gefährdet den Fußverkehr und schränkt auch die Einsichtmöglichkeiten für den Pkw- und Radverkehr stark ein. Anwohnende berichten, dass auch regelmäßige Anrufe bei der Stadtpolizei keine Besserung herbeigeführt haben. Die gesetzlich gewollte Ordnung des Straßenverkehrs kann auf diesem Wege also nicht herbeigeführt werden. Daher sollte ein durch Markierungen und bauliche Maßnahmen herbeigeführter Schutz der schwächeren Verkehrsteilehmenden hergestellt werden, so wie es an vielen anderen Stellen im Dornbusch und der ganzen Stadt bereits getan wurde. Das seit Jahren bestehende Problem ist gut dokumentiert. Es folgen dazu einige Bilder sowie Beispiele für wirksame Umgestaltungen an anderen Stellen, die als Vorbild herangezogen werden könnten. Bilder zeigen beispielhafte Situationen an den genannten Kreuzungen (Quelle: Privat) Beispielbilder zeigen mögliche Lösungen (Nördlicher Marbachweg - Quelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1122
Prüfung der Umwandlung der Mierendorffstraße in eine Einbahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6679 entstanden aus Vorlage: OF 956/9 vom 05.03.2025 Betreff: Prüfung der Umwandlung der Mierendorffstraße in eine Einbahnstraße Im Rahmen eines Ortstermins zur Schulwegsicherung wurde die Verkehrssituation in der Mierendorffstraße im Abschnitt zwischen der Carl-Goerdeler-Straße und der Fritz-Tarnow-Straße eingehend erörtert. Dabei wurde festgestellt, dass die derzeitige Verkehrsführung insbesondere für Schüler*innen, die mit dem Fahrrad zur Wöhlerschule fahren, ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellt - insbesondere im Bereich des Haupteingangs der Schule. Als Lösungsmöglichkeit wurde vorgeschlagen, die Mierendorffstraße in diesem Abschnitt in eine Einbahnstraße in Südrichtung umzuwandeln. Durch diese Maßnahme könnte die Verkehrssicherheit für die Rad fahrenden Schüler*innen deutlich verbessert werden. Gleichzeitig müsste geprüft werden, inwiefern eine Anpassung der Fahrtrichtung in den umliegenden Straßen erforderlich wäre, um eine sinnvolle Verkehrsführung zu gewährleisten. Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen und zu berichten, die Mierendorffstraße im genannten Abschnitt in eine Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Süden umzuwandeln, sowie eine entsprechende verkehrsplanerische Bewertung der Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz vorzulegen . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1130
Plateau Kreuzung Eichendorffstraße/JeanPaulStraße/RicardaHuchStraße/ WalterWeisbeckerWeg/MarieBittdorfAnlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6680 entstanden aus Vorlage: OF 957/9 vom 05.03.2025 Betreff: Plateau Kreuzung Eichendorffstraße/Jean-Paul-Straße/Ricarda-Huch-Straße/ Walter-Weisbecker-Weg/Marie-Bittdorf-Anlage Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Eichendorffstraße/Jean-Paul-Straße/ Ricarda-Huch-Straße/Walter-Weisbecker-Weg/Marie-Bittor f-Anlage eine Anhebung des Straßenniveaus auf das Niveau des Bürgersteigs vorzunehmen. Dadurch soll in diesem Bereich ein Plateau entstehen, das sich zwischen den Häusern in der Ricarda-Huch-Straße 2 bzw. 1 und dem Kinderhaus in der Eichendorffstraße erstreckt. Dieses Plateau dient als integrierte Verbindungsmaßnahme im Grünen Ypsilon und soll insbesondere die Sicherheit bei der Straßenüberquerung erhöhen sowie eine Verkehrsberuhigung zwischen der Marie-Bittorf-Anlage/Walter-Weisbecker-Weg und der Jean-Paul-Straße mit dem angrenzenden Grünbereich bewirken. Zudem bietet die Maßnahme Vorteile für mobilitätseingeschränkte Personen, die auf Geh- oder Fahrhilfen angewiesen sind. Die vorhandenen Grünflächen im betroffenen Gestaltungsbereich bleiben unberührt. Eine mögliche Verbesserung oder Erweiterung des Grünraums wird vom Ortsbeirat ausdrücklich begrüßt. Bei dem Ortstermin am 3. Februar 2025 wurde die Maßnahme von den beteiligten Ämtern als umsetzbar eingestuft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 981
Gestaltung der Fläche vor der Lärmschutzwand im Birkholzweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6681 entstanden aus Vorlage: OF 958/9 vom 02.03.2025 Betreff: Gestaltung der Fläche vor der Lärmschutzwand im Birkholzweg Anwohner*innen des Birkholzwegs wünschen sich auf einer bisherigen Grasfläche vor der Lärmschutzwand entweder Bäume oder zumindest eine ansprechendere Gestaltung. Bisher ist diese Fläche eine Wiese, die durch Schlammecken und Autos vor der hohen Lärmschutzwand gekennzeichnet ist. Die Anwohner*innen würden die Pkw freiwillig an einem anderen Ort parken, wenn diese Fläche gestaltet wäre. Der Magistrat wird gebeten, an der Strecke zwischen Birkholzweg 1a und 4 entweder mehrere Bäume zu pflanzen oder, wenn dies nicht möglich sein sollte, eine Hecke anzupflanzen. Wenn dieses Gelände zum Eigentum der Deutschen Bahn gehören sollte, wird der Magistrat gebeten, sich mit der Deutschen Bahn dahin gehend zu verständigen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1470 Beratung im Ortsbeirat: 9
Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter an der S-BahnStation „Eschersheim“ und UBahnStation „Weißer Stein“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6682 entstanden aus Vorlage: OF 959/9 vom 05.03.2025 Betreff: Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter an der S-Bahn-Station "Eschersheim" und U-Bahn-Station "Weißer Stein" Der zunehmende Gebrauch von E-Scootern führt bekanntlich dazu, dass diese oft willkürlich und ungeordnet abgestellt werden, wodurch es zu erheblichen und teils gefährlichen Beeinträchtigungen für alle Fußgänger*innen kommt. Hiervon ist besonders die direkte Umgebung von S- und U-Bahn-Stationen betroffen. Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich an strategisch sinnvollen Stellen gekennzeichnete und ausgeschilderte Abstellflächen für E-Scooter an den Haltestellen zu schaffen, die nicht nur das Stadtbild verbessern, sondern auch die Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Raum gewährleisten würden. Für die S-Bahn-Station "Eschersheim" schlägt der Ortsbeirat vor, eine Fläche am Ende der Thielenstraße direkt neben der neuen Fahrradrampe zur Maybachbrücke als Abstellfläche einzurichten. Es wird um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 986
Verbesserung der Sauberkeit an der S-BahnStation „Eschersheim“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6683 entstanden aus Vorlage: OF 960/9 vom 05.03.2025 Betreff: Verbesserung der Sauberkeit an der S-Bahn-Station "Eschersheim" An der S-Bahn-Station "Eschersheim" kommt es durch Taubenkot zu einer erheblichen Verschmutzung. Besonders unter der Brücke, wo sich Tauben auf dem Stahlkorsett niederlassen, ist der Bahnsteig extrem verunreinigt. Dies führt dazu, dass große Flächen des Bahnsteigs, einschließlich montierter Sitzgelegenheiten, nicht nutzbar sind und die Aufenthaltsqualität für Fahrgäste erheblich beeinträchtigt wird. Der Magistrat wird gebeten, zielführende Maßnahmen gegen die Ansiedlung der Tauben unter der Brücke zu ergreifen, um hygienische Bedingungen und die Sicherheit von Fahrgästen zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1444 Beratung im Ortsbeirat: 9
Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6684 entstanden aus Vorlage: OF 961/9 vom 28.02.2025 Betreff: Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Übergänge der westlichen Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße derart zu beleuchten, dass querende Fußgänger und Fahrradfahrer deutlich besser gesehen werden. Bislang liegen einige Übergänge zu sehr im Dunkeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1274
Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6685 entstanden aus Vorlage: OF 962/9 vom 01.03.2025 Betreff: Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen Vorgang: OM 5715/24 OBR 9; OM 5847/24 OBR 9; ST 1779/24; ST 152/25 Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung zur Nutzung der Liegenschaft Hügelstraße 181 die vom Magistrat bereits in Prüfung befindlichen Optionen zur Nutzung für Geflüchtete, Kita oder schulische Zwecke weiterzuverfolgen. Der Ortsbeirat begrüßt diese Überlegungen ausdrücklich. Da nach der Schließung der Post eine Reihe von weniger mobilen Bürgerinnen und Bürgern die fehlende Möglichkeit wohnortnaher Post- und Postbankdienstleistungen beklagen, wird der Magistrat darum gebeten, auf Ersatzangebote hinzuwirken. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die in der Stellungnahme vom 24.01.2025, ST 152, dargelegten Überlegungen, die Fläche für soziale Zwecke wie die Unterbringung von Geflüchteten, Kita oder schulische Nutzungen zu verwenden. Diese Nutzungsarten entsprechen der planungsrechtlichen Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche und adressieren wichtige Bedarfe im Ortsbezirk 9. Gleichzeitig war die ehemalige Postfiliale in der Hügelstraße 181 ein zentraler Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil, insbesondere für die Abgabe und Abholung von Paketen. Obwohl laut Stellungnahme vom 21.10.2024, ST 1779, alternative Einrichtungen in der Umgebung bestehen, würde die Integration eines Paketservices in das künftige Nutzungskonzept des Gebäudes die Angebotsstruktur im unmittelbaren Umfeld sinnvoll ergänzen und die Kontinuität der gewohnten Infrastruktur sicherstellen. Eine kombinierte Nutzung, die sowohl soziale Einrichtungen als auch praktische Alltagsdienstleistungen umfasst, würde den Standort zu einem multifunktionalen Zentrum im Quartier machen und dessen Bedeutung für die lokale Versorgung stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5715 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5847 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1779 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verbindungsweg zum Spielplatz vor den Häusern der Sudermannstraße 8 bis 18
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6686 entstanden aus Vorlage: OF 963/9 vom 05.03.2025 Betreff: Verbindungsweg zum Spielplatz vor den Häusern der Sudermannstraße 8 bis 18 Vorgang: OM 2119/22 OBR 9; ST 1899/22; ST 675/23 Der Magistrat wird gebeten, das mit Anregung vom 05.05.2022, OM 2119, übermittelte Anliegen des Ortsbeirates in Bezug auf die Nutzung des Spielplatzes erneut zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, für die regelmäßige Wartung des Spielplatzes auf Höhe der Häuser 8 bis 18 der Sudermannstraße einen Zugang über die Raimundstraße 56a/58b herzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2119 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1899 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 675 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1272
25 Jahre Kinderzirkus Zarakali e. V.: Strukturelle Sicherheit für wichtige Einrichtung im Ortsbezirk 9 herstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6687 entstanden aus Vorlage: OF 964/9 vom 01.03.2025 Betreff: 25 Jahre Kinderzirkus Zarakali e. V.: Strukturelle Sicherheit für wichtige Einrichtung im Ortsbezirk 9 herstellen Vorgang: OM 3861/23 OBR 9; ST 1611/23; B 372/24 Der Magistrat wird gebeten, 1. die institutionelle Förderung des Kinderzirkus Zarakali als "sonstiges offenes Angebot" der Kinder- und Jugendhilfe aufzustocken oder andere Fördermöglichkeiten zu eruieren, um dort zusätzliche pädagogische Fachkraftstellen zu ermöglichen und das vielfältige Sport-, Bewegungs- und Kulturangebot für Kinder und Jugendliche in Ginnheim und darüber hinaus langfristig zu sichern; 2. erneut in Gespräche mit dem Kinderzirkus Zarakali zu gehen, um zu prüfen und zu berichten, wie eine Förderung aus Mitteln der Sportförderung ermöglicht werden kann. Der Widerspruch zwischen der Stellungnahme ST 1611, die keine Sportförderung in Aussicht stellt, und der Verleihung des Frankfurter Sportpreises 2023 "Sport kennt keine Grenzen" an den Kinderzirkus Zarakali lässt eine erneute Prüfung möglicher Fördermodelle auch außerhalb der regulären Vereinsförderung aussichtsreich erscheinen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob und wie die seit Jahren gewünschte Umstellung der Beheizung der Anlage von Öl auf einen Anschluss an die Fernwärme zeitnah realisiert werden kann und inwiefern dabei Fördermittel der Stadt infrage kommen. Begründung: Der mehrfach ausgezeichnete Kinderzirkus Zarakali (u. a. Frankfurter Sportpreis 2023 "Sport kennt keine Grenzen") feiert in diesem Jahr sein 25-jähriges Bestehen. Seit 2002 an der Platenstraße in Ginnheim beheimatet, bietet der Zirkus in 18 festen Trainingsgruppen sowie einem offenen Training vielfältige Bewegungs- und Kulturangebote für Kinder und Jugendliche. Besonders hervorzuheben ist der inklusive Ansatz mit speziellen Gruppen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Der Kinderzirkus Zarakali leistet mit seinem Konzept des solidarischen Miteinanders einen wichtigen Beitrag zur sozialen Integration im Stadtteil. Gleichzeitig übernimmt er eine wichtige Funktion in der Bewegungsförderung durch klassische Zirkusdisziplinen wie Einrad, Jonglage, Akrobatik und Trampolin sowie ausgefallene Bewegungsangebote wie Zaubertanzen. Aktuell werden nur zwei volle Stellen (aufgeteilt auf vier halbe Stellen) sowie eine FSJ-Stelle und eine Anerkennungsstelle finanziert. Diese wertvolle Arbeit gilt es, durch eine aufgestockte institutionelle Förderung zu sichern. Dabei sollte auch der offensichtliche Widerspruch aufgelöst werden, dass der Zirkus einerseits mit dem städtischen Sportpreis ausgezeichnet wurde, andererseits aber mangels Vereinsstatus keine reguläre Sportförderung erhalten kann. Gleichzeitig sollte die seit Jahren angestrebte Umstellung auf Fernwärme vorangetrieben werden, um den Betrieb klimafreundlich und kostengünstiger gestalten zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3861 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1611 Bericht des Magistrats vom 07.10.2024, B 372 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1377 Beratung im Ortsbeirat: 9
Grünflächenversorgung im Ortsbezirk 9 auswerten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6688 entstanden aus Vorlage: OF 965/9 vom 01.03.2025 Betreff: Grünflächenversorgung im Ortsbezirk 9 auswerten Im Koalitionsvertrag der Römer-Koalition heißt es: "Unser Versprechen: Von jeder Frankfurter Wohnung soll ein Park, begrünter Platz, Wiese oder Wald künftig maximal 500 Meter entfernt sein." Der Ortsbeirat begrüßt dieses Ziel und würde sich gerne einen Überblick verschaffen, in welchen Bereichen des Ortsbezirks 9 eine Grünflächenunterversorgung besteht. Expert*innen legen zur optimalen Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden einen Mindestabstand von 300 Metern zur nächsten Grünfläche nahe. Das Leitbild 3-30-300 besagt konkret: "Mindestens 3 Bäume in Sichtweite von jedem Haus. Jede Nachbarschaft sollte zu 30 Prozent mit Baumkronen (oder Vegetation) bedeckt sein. Niemand sollte mehr als 300 Meter von einem größeren Park oder einer Grünfläche entfernt wohnen." Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, eine Karte zu erstellen und möglichst auch über das Geoportal zu veröffentlichen, die als "Heatmap" den Abstand zu öffentlichen Grünflächen zeigt und dabei deutlich hervorhebt, wenn der Abstand mehr als 300 Meter oder 500 Meter beträgt. Alternative und aus Sicht des Magistrats besser geeignete Darstellungsformen, die zum Beispiel statt des Abstands auch die Wegezeit berücksichtigen oder Aussagen im Sinne des 3-30-300-Leitbilds vermitteln, könnten ebenfalls gerne gewählt werden. Sofern dem Magistrat bereits andere Erkenntnisse zu dieser Thematik vorliegen, wird er gebeten, dem Ortsbeirat diese entsprechend zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1082
Informationsschilder bei langfristigen Baumaßnahmen an Spielplätzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6689 entstanden aus Vorlage: OF 968/9 vom 01.03.2025 Betreff: Informationsschilder bei langfristigen Baumaßnahmen an Spielplätzen Der Magistrat wird gebeten, bei mittel- und langfristigen Baumaßnahmen an Spielplätzen immer auch gut sichtbare Informationsschilder vorzusehen. Diese Schilder könnten folgende Informationen enthalten: - Art und Zweck der Baumaßnahme; - voraussichtliche Gesamtdauer der Bauarbeiten; - zu erwartender Fertigstellungstermin; - Hinweise auf mögliche Gründe für Verzögerungen wie z. B. Witterung; - verantwortliche Stelle mit Kontaktmöglichkeit. Die Schilder sollten in einfacher, auch für Kinder verständlicher Sprache gestaltet sein und an prominenter Stelle im Umfeld des Spielplatzes platziert werden. Begründung: Langfristige Baumaßnahmen an Spielplätzen führen häufig zu Irritationen und Unzufriedenheit bei Kindern und Eltern, insbesondere wenn keine ausreichenden Informationen über Zweck und Dauer der Arbeiten vorliegen. Für Kinder sind Spielplätze besonders wichtige Orte, deren zeitweise Sperrung nur schwer zu verstehen ist, wenn kein Zeithorizont für die Wiederfreigabe erkennbar ist. Eine Kinderbeauftragte hat darauf hingewiesen, dass die fehlende Information über die Dauer von Baumaßnahmen bei Kindern und Eltern zu Frustration führt, da sie keine Perspektive haben, wann beliebte Spielplätze wieder nutzbar sein werden. Die vorgeschlagene Maßnahme ist mit geringem Verwaltungsaufwand umzusetzen, da bei Baumaßnahmen ohnehin eine Planung mit Zeitrahmen existiert, die lediglich in bürgerfreundlicher Form kommuniziert werden muss. Der Nutzen für die Familien im Ortsbezirk und das damit einhergehende verbesserte Verständnis für das Handeln des Magistrats steht daher in einem guten Verhältnis zum geringen erforderlichen Aufwand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1043 Aktenzeichen: 67-2
Kita Rote Eule erhalten - Betreuungsplätze für den Dornbusch sichern!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6690 entstanden aus Vorlage: OF 973/9 vom 20.03.2025 Betreff: Kita Rote Eule erhalten - Betreuungsplätze für den Dornbusch sichern! Kürzlich erfuhr der Ortsbeirat von der bevorstehenden Schließung der Kindertagesstätte. Begründet wurde dies damit, dass das Gebäude in einem baulich schlechten Zustand sei und die Stadt nicht bereit sei, die hohen Kosten zu tragen bzw. den Träger entsprechend zu unterstützen. Der Träger hat daraufhin den Betreuungsvertrag mit der Stadt gekündigt. Mittlerweile wurde den ersten Familien bereits gekündigt. Dadurch würden 20 Hortplätze und 20 Kindergartenplätze verloren gehen. Auch wenn die Kita sich im Nordend befindet, wird sie von vielen Kindern aus dem Dornbusch genutzt. Die Schließung hätte also unmittelbare Auswirkung auf das Platzangebot in Kindertagestätten im Ortsbezirk 9. Der Magistrat wird gebeten, 1. mit der Elternvertretung der Roten Eule in den Dialog zu treten, um Informationsbedarf zu klären und Lösungen zu finden; 2. mit dem Träger erneut in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, die Kindertagestätte zu erhalten. Dafür sind laut Träger konkret Zeitzusagen nötig bis wann welche baulichen Maßnahmen/Sanierungsmaßnahmen durch das ABI geleistet werden; 3. den Standort der Roten Eule kurzfristig in den Zustand zu versetzen, der einen Weiterbetrieb ermöglicht (z. B. durch Sanierung, Aufstellen von Containern etc.), bzw. alternativ die Bereitstellung eines anderen Gebäudes/Geländes zum Aufbau der Roten Eule zu prüfen; 4. sofern die Gespräche mit dem Träger keine positiven Ergebnisse erzielen, sich für den Erhalt der Traditionseinrichtung Rote Eule und der damit verbundenen Arbeits- und Betreuungsplätze einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass die Stadt Frankfurt langfristig den Weiterbetrieb der Roten Eule unter städtischer Trägerschaft übernimmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 832 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1
Fragenkatalog zum Besuch der Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2025, OF 969/9 Betreff: Fragenkatalog zum Besuch der Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen In der Ortsbeiratssitzung vom 20.2. 2025 wurde angekündigt, dass die Dezernentin ihren lang geforderten Besuch im Ortsbeirat in der Maisitzung wahrmacht und zum Thema Kindertagesstättenentwicklungsplanung berichten wird. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten dem Dezernat folgenden Fragenkatalog vor dem Termin zukommen zu lassen: 1. Wie ist der Versorgungsgrad an Betreuungsplätzen jeweils nach Stadtteil und Altersgruppe? 2. Gibt es innerhalb der Stadtteile signifikante Unterschiede je nach Schulbezirk in der Versorgung mit Plätzen für Grundschulkinder? 3. Welchen Einfluss haben die Schließung der Kita " Im Mellsig" auf die Betreuunsgssituation und wie ist angedacht die erwartbare Lücke zu ersetzen? 4. Gibt es Planungen für Erweiterungen von Einrichtungen oder neue Gründungen? 5. Wann ist mit der Eröffnung der Kita im ehemaligen Drosselbart zu rechnen? Wie viele Plätze für welches Alter werden dort entstehen? 6. Welche Schulen im Orstbezirk befinden sich im "Pakt für den Ganztag" oder im Ganztagsmodul III und gibt es weitere Schulen, die sich in diese Richtung weiter entwickeln werden- wenn ja welche werden folgen? 7. Welche Möglichkeit sieht der Magistrat für eine regelmäßigere kurzfristigere Information an den Ortsbeirat zu Entwicklungen in diesem Bereich? 8. Sind im Kindertagestättenentwicklungsplan die erwartbaren Mehrbedarfe durch Baugebiete bereits eingerechnet? Wenn nein - warum nicht? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 969/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Auflistung im Tenor der folgende Punkt angefügt wird: "9. Kita in der Eckernförder Straße - Die Kita in der Eckernförder Straße soll in zu errichtende Pavillons ausgelagert werden. Das jetzige Gebäude soll neu errichtet werden. Laut Planungsunterlagen ist die Fertigstellung Ende 2025 geplant. Es wird um eine neue Terminplanung gebeten." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWohnmobile auf dem Parkplatz Bertramswiese
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 952/9 Betreff: Wohnmobile auf dem Parkplatz Bertramswiese Trotz der Beschilderung des Parkplatzes Bertramswiese mit dem Zusatzzeichen 1010-58 (nur zugelassene PKW mit einem Gesamtgewicht bis max. 3,5 t) werden dort regelmäßig Wohnmobile abgestellt. Dies stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) dar, da das Zusatzzeichen 1010-58 explizit das Parken auf Personenkraftwagen beschränkt und Wohnmobile somit dort nicht parken dürfen Das widerrechtliche Dauerparken von Wohnmobilen auf dieser Fläche führt zu einer Verringerung der verfügbaren Parkplätze für PKW und beeinträchtigt die Verkehrssituation vor Ort. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass durch verstärkte Kontrollen des Parkplatzes Bertramswiese durch die zuständigen Behörden das ordnungswidrige Abstellen von Wohnmobilen unterbunden wird und die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln gesichert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6675 2025 Die Vorlage OF 952/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenPrüfung der Umwandlung der Mierendorffstraße in eine Einbahnstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 956/9 Betreff: Prüfung der Umwandlung der Mierendorffstraße in eine Einbahnstraße Im Rahmen eines Ortstermins zur Schulwegsicherung wurde die Verkehrssituation in der Mierendorfstraße im Abschnitt zwischen der Carl-Goerdeler-Straße und der Fritz-Tarnow-Straße eingehend erörtert. Dabei wurde festgestellt, dass die derzeitige Verkehrsführung insbesondere für Schüler*innen, die mit dem Fahrrad zur Wöhlerschule fahren, ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellt - insbesondere im Bereich des Haupteingangs der Schule. Als Lösungsmöglichkeit wurde vorgeschlagen, die Mierendorfstraße in diesem Abschnitt in eine Einbahnstraße in Nordrichtung umzuwandeln. Durch diese Maßnahme könnte die Verkehrssicherheit für die Rad fahrenden Schüler*innen deutlich verbessert werden. Gleichzeitig müsste geprüft werden, inwiefern eine Anpassung der Fahrtrichtung in den umliegenden Straßen erforderlich wäre, um eine sinnvolle Verkehrsführung zu gewährleisten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, die Mierendorfstraße im genannten Abschnitt in eine Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Norden umzuwandeln, sowie eine entsprechende verkehrsplanerische Bewertung der Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6679 2025 Die Vorlage OF 956/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im 2. Absatz des Tenors die Richtungsangabe "Nordrichtung" durch "Südrichtung" ersetzt wird. Abstimmung: GRÜNE, 4 CDU, SPD und Linke gegen 1 CDU, FDP und fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenPlateau Kreuzung Eichendorffstraße/JeanPaulStraße/RicardaHuchStraße/ WalterWeisbeckerWeg/MarieBittdorfAnlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 957/9 Betreff: Plateau Kreuzung Eichendorffstraße/Jean-Paul-Straße/Ricarda-Huch-Straße/ Walter-Weisbecker-Weg/Marie-Bittdorf-Anlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Eichendorffstraße / Jean-Paul-Straße / Ricarda-Huch-Straße / Walter-Weisbecker-Weg / Marie-Bittorf-Anlage eine Anhebung des Straßenniveaus auf das Niveau des Bürgersteigs vorzunehmen. Dadurch soll in diesem Bereich ein Plateau entstehen, das sich zwischen den Häusern in der Ricarda-Huch-Straße 2 bzw. 1 und dem Kinderhaus in der Eichendorffstraße erstreckt. Dieses Plateau dient als integrierte Verbindungsmaßnahme im "Grünen Ypsilon" und soll insbesondere die Sicherheit bei der Straßenüberquerung erhöhen sowie eine Verkehrsberuhigung zwischen der Marie-Bittorf-Anlage / Walter-Weisbecker-Weg und der Jean-Paul-Straße mit dem angrenzenden Grünbereich bewirken. Zudem bietet die Maßnahme Vorteile für mobilitätseingeschränkte Personen, die auf Geh- oder Fahrhilfen angewiesen sind. Die vorhandenen Grünflächen im betroffenen Gestaltungsbereich bleiben unberührt. Eine mögliche Verbesserung oder Erweiterung des Grünraums wird vom Ortsbeirat ausdrücklich begrüßt. Bei dem Ortstermin am 3. Februar 2025 wurde die Maßnahme von den beteiligten Ämtern als umsetzbar eingestuft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 21 Die Vorlage OF 957 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und Linke erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6680 2025 Die Vorlage OF 957/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: SPD
Weiter lesenEinrichtung von Abstellflächen für E-Scooter an der S-BahnStation „Eschersheim“ und UBahnStation „Weißer Stein“
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 959/9 Betreff: Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter an der S-Bahn-Station "Eschersheim" und U-Bahn-Station "Weißer Stein" Der zunehmende Gebrauch von E-Scootern führt bekanntlich dazu, dass diese oft willkürlich und ungeordnet abgestellt werden, wodurch es zu erheblichen und teils gefährlichen Beeinträchtigungen für alle Fußgänger*innen kommt. Hierbei ist besonders die direkte Umgebung von S- und U-Bahnstationen betroffen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich an strategisch sinnvollen Stellen gekennzeichnete und ausgeschilderte Abstellflächen für E-Scooter an den Haltestellen zu schaffen, die nicht nur das Stadtbild verbessern würden, sondern auch die Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Raum gewährleisten. Für die S- Bahnstation Eschersheim schlagen wir vor, eine Fläche am Ende der Thielenstraße direkt neben der neuen Fahrradrampe zur Maybachbrücke als Abstellfläche einzurichten. Wir bitten um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6682 2025 Die Vorlage OF 959/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerbesserung der Sauberkeit an der S-BahnStation „Eschersheim“
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 960/9 Betreff: Verbesserung der Sauberkeit an der S-Bahn-Station "Eschersheim" An der S-Bahnstation Eschersheim kommt es durch Taubenkot zu einer erheblichen Verschmutzung. Besonders unter der Brücke, wo sich Tauben auf dem Stahlkorsett niederlassen, ist der Bahnsteig extrem verunreinigt. Dies führt dazu, dass große Flächen des Bahnsteigs, einschließlich montierter Sitzgelegenheiten, nicht nutzbar sind und die Aufenthaltsqualität für Fahrgäste erheblich beeinträchtigt wird. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass zielführende Maßnahmen zur Ansiedlung der Tauben unter der Brücke ergriffen werden, um hygienische Bedingungen und die Sicherheit von Fahrgästen zu gewährleisten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 24 Vor der Beschlussfassung ändert die antragstellende Fraktion den Tenor wie folgt: "Der Magistrat wird gebeten, zielführende Maßnahmen gegen eine Ansiedlung der Tauben unter der Brücke zu ergreifen, um hygienische Bedingungen und die Sicherheit von Fahrgästen zu gewährleisten." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6683 2025 Die Vorlage OF 960/9 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen 1 CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenVerbindungsweg zum Spielplatz vor den Häusern der Sudermannstraße 8 bis 18
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 963/9 Betreff: Verbindungsweg zum Spielplatz vor den Häusern der Sudermannstraße 8 bis 18 Vorgang: OM 2119/22 OBR 9; ST 1899/22; ST 675/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Anliegen des Ortsbeirates vom 5.5.2022/OM 2119 in Bezug auf die Nutzung des Spielplatzes erneut zu überprüfen und zu berichten, ob es möglich wäre, für die regelmäßige Wartung des Spielplatzes auf Höhe der Häuser 8-18 der Sudermannstraße einen Zugang über die Raimundstraße 56a/58b herzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2119 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1899 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 675 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6686 2025 Die Vorlage OF 963/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP
Partei: SPD
Weiter lesenAnfrage zum aktuellen Planungsstand des Umbaus des Platzes Am Weißen Stein
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 970/9 Betreff: Anfrage zum aktuellen Planungsstand des Umbaus des Platzes Am Weißen Stein Vor einem Jahr wurde bei einem Ortstermin die überarbeitete Machbarkeitsstudie zum Umbau des Platzes Am Weißen Stein zu einem Verkehrsknotenpunkt dem Ortsbeirat vorgestellt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine aktuelle Auskunft zum Planungsstand mitzuteilen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1147 2025 Die Vorlage OF 970/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSchutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an Haltestellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 967/9 Betreff: Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an Haltestellen Vorgang: F 2602/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung eines Rauchverbots im 5-Meter-Umkreis um die Eingangsbereiche der öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt am Main zu prüfen, 2. bei einem positiven Prüfergebnis ein solches Verbot auf Basis einer geeigneten Rechtsgrundlage umzusetzen, indem entsprechende Beschlussvorlagen erarbeitet und vorlegt werden, 3. Die bereits heute verpflichtende Ausweisung des bestehenden Rauchverbots in den Innenräumen gemäß des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes in den Eingangsbereichen aller öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt zu überprüfen und bei deren Fehlen zeitnah anzubringen, 4. alle Aschenbecher, die bisher im Umkreis von 5 Metern um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude stehen entsprechend zu versetzen, 5. Auf die VGF einzuwirken, damit deutlich sichtbare Hinweise auf das bestehende und bei Nichtbeachtung mit einer Vertragsstrafe von 15 Euro belegbare Rauchverbot nach § 3 Absatz 2 Ziffer 7 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV an allen Haltestellen angebracht werden, 6. Über den Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen ein Jahr nach Beschluss zu berichten. Begründung: Die Europäische Kommission hat im Jahr 2024 den EU-Mitgliedstaaten empfohlen, Rauchverbote auf bestimmte Außenbereiche auszudehnen. Der Europäische Rat hat diese Empfehlung angenommen. Sie zielt unter anderem auf Nichtraucherzonen für Spielplätze, Schwimmbäder, öffentliche Gebäude sowie Bus- und. Tramstationen ab. Andere europäische Städte und Länder setzen bereits entsprechende Regelungen um - so hat etwa Mailand zum 1. Januar 2025 ein weitreichenderes Rauchverbot im öffentlichen Raum eingeführt und auch in Belgien sind seit diesem Jahr strikte Gesetze zum Schutz von Nichtraucher*innen gültig, die das Rauchen z.B. im 10m-Radius um öffentliche Gebäude, auf Sportplätzen und Zoos verbieten. Rauchverbote vor Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude sind bereits weltweit in vielen Ländern und Städten etabliert. Während das Hessische Nichtraucherschutzgesetz das Rauchen innerhalb öffentlicher Gebäude und auf Spielplätzen bereits verbietet, gibt es für die Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude in Hessen und auch für Frankfurt noch keine Regelung. Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz verlangt jedoch bereits heute eine Hinweispflicht im Eingangsbereich, deren konsequente Umsetzung in Frankfurt noch nicht erkennbar ist: (1) Das Rauchen einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern ist verboten in Gebäuden und sonstigen umschlossenen Räumen 1. von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen sowie von öffentlichen Einrichtungen des Landes, der Gemeinden und Landkreise und von sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform, sowie des Hessischen Landtags, (1) Auf das Rauchverbot ist im Eingangsbereich der in § 1 Abs. 1 und 2 genannten Einrichtungen gut sichtbar hinzuweisen. Wissenschaftliche Erkenntnisse weisen für den direkten Bereich um Rauchende im Außenbereich jedoch auf eine ähnlich hohe Belastung durch Passivrauch wie in Innenräumen hin. Da es in Frankfurt bislang nicht untersagt wird, halten sich Rauchende direkt vor den Eingängen öffentlicher Gebäude auf - oft sogar durch Eingangsnah aufgestellte Aschenbecher dazu angeregt. Dadurch werden andere Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte beim Betreten und Verlassen der Gebäude dem schädlichen und störenden Passivrauch ausgesetzt. Die vorgeschlagene Regelung eines Rauchverbots im Umkreis von 5 Metern um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Ausbreitung von Tabakrauch im Freien. Studien belegen, dass schädliche Feinstaubkonzentrationen in dieser Entfernung noch deutlich messbar sind und erst in größerer Distanz auf unbedenkliche Werte absinken. Die 5-Meter-Zone entspricht dem internationalen Durchschnitt für Rauchfreie Eingangsbereiche. Dieser Abstandswert bietet einen wirksamen Gesundheitsschutz, ohne übermäßig restriktiv zu sein. Der Magistrat sollte dazu prüfen, welche rechtlichen Mittel (wie etwa eine kommunale Satzung, straßenrechtliche Regelungen oder Hausrecht) am besten geeignet sind, um Rauchverbote im 5-Meter-Umkreis um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude rechtssicher umzusetzen. Unabhängig davon wäre das Versetzen von bestehenden Aschenbechern eine einfache und effektive Maßnahmen. Ein weiteres, ähnliches Problem besteht an den ÖPNV-Haltestellen in ganz Frankfurt, wobei dies an den stark frequentierten und beengten Stationen der A-Linie besonders deutlich wird. Während an Bahnhöfen der Deutschen Bahn der Nichtraucherschutz im Vergleich konsequent umgesetzt wird, fehlt es an den ÖPNV-Stationen im Stadtgebiet an klaren Hinweisen und Regelungen. Obwohl das Rauchverbot in den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV bereits festgehalten ist, wird dies in der Praxis kaum kommuniziert und durchgesetzt, wie auch die Antwort des Magistrats auf die Anfrage F 2602 vom 04.07.2024 bestätigt. § 3 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV lautet: § 3 Verhalten der Fahrgäste (1) Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen, -einrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen. (2) Insbesondere ist es den Fahrgästen nicht gestattet: in den Verkehrsmitteln gem. § 1 (1) sowie auf den Bahnsteigen, auch elektrische Zigaretten, zu rauchen Für viele Fahrgäste, insbesondere Familien mit Kindern, ältere Menschen und Personen mit Atemwegserkrankungen, stellt dies eine erhebliche Belastung dar. Auch die Attraktivität des ÖPNV leidet darunter. Eine konsequente Beschilderung würde die Situation für alle Fahrgäste verbessern und einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz im öffentlichen Nahverkehr leisten. Die vorgeschlagene Regelung trägt zum Gesundheitsschutz im öffentlichen Raum bei. Sie entspricht der aktuellen EU-Empfehlung und würde Frankfurt zu einer gesünderen, saubereren Stadt für alle Bürgerinnen und Bürger machen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 04.07.2024, F 2602 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung OA 541 2025 Die Vorlage OF 967/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGestaltung der Fläche vor der Lärmschutzwand im Birkholzweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2025, OF 958/9 Betreff: Gestaltung der Fläche vor der Lärmschutzwand im Birkholzweg Anwohner*innen des Birkholzwegs wünschen sich auf einer bisherigen Grasfläche vor der Lärmschutzwand entweder Bäume oder zumindest eine ansprechendere Gestaltung. Bisher ist diese Fläche eine Wiese, die durch Schlammecken und Autos vor der hohen Lärmschutzwand gekennzeichnet ist. Die Anwohner*innen würden die PKW freiwillig an einem andern Ort parken, wenn diese Fläche gestaltet wäre. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten: An der Strecke zwischen Birkholzweg 1a und 4 entweder mehrere Bäume zu pflanzen oder wenn dies nicht möglich sein sollte, eine Hecke anzupflanzen. Wenn dieses Gelände ebenfalls zum Eigentum der Bahn gehören sollte, wird der Magistrat gebeten, sich mit der Bahn dahingehend zu verständigen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6681 2025 Die Vorlage OF 958/9 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNachfrage zur Stellungnahme ST 2114 bezüglich der Lichtsignalanlage Nußzeil/Im Wörth
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2025, OF 971/9 Betreff: Nachfrage zur Stellungnahme ST 2114 bezüglich der Lichtsignalanlage Nußzeil/Im Wörth Vorgang: OM 2296/22 OBR 9; ST 2114/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit Beschluss vom 16.09.2022 (ST 2114) führte der Magistrat aus, dass die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Nußzeil/Im Wörth verkehrstechnisch entbehrlich sei, jedoch einer Freigabe des Radverkehrs gegen die Einbahnstraße zwischen Zehnmorgenstraße und Im Wörth entgegenstehe. Bei einem Ortstermin am 25.04.2023 wurden mögliche Lösungen zur Verbesserung der Situation für alle Verkehrsteilnehmenden besprochen. In diesem Zusammenhang möge der Ortsbeirat beschließen: Wir fragen den Magistrat 1. Pilotprojekt zur Stilllegung der Lichtsignalanlage: Wurde die Möglichkeit einer probeweisen Stilllegung der Lichtsignalanlage, wie vorgeschlagen, geprüft? Falls ja, welche Ergebnisse haben sich daraus ergeben? Falls nicht, aus welchen Gründen wurde von einer Stilllegung abgesehen? 2. Einrichtung provisorischer Fußgängerüberwege: Ist geplant, während einer möglichen Stilllegungsphase provisorische Fußgängerüberwege anstelle der Ampelüberwege einzurichten? Falls ja, wie wird die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger gewährleistet? 3. Freigabe des Radverkehrs gegen die Einbahnstraße: Welche weiteren Maßnahmen sind erforderlich, um die Freigabe des Radverkehrs in der Nußzeil gegen die Einbahnstraße zu ermöglichen? Gibt es bereits einen Zeitplan für eine mögliche Umsetzung? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2296 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2114 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1146 2025 Die Vorlage OF 971/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 951/9 Betreff: Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Sportanlage Bertramswiese, an der Straße Bertramswiese, die vorhandenen Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken auf den Grünflächen zu erneuern und zu verstärken. Im Einzelnen sollen: - Die fehlenden Holzpflöcke entlang der Straße zur Sportanlage erneuert und gegebenenfalls durch zusätzliche Pfosten ergänzt werden - Die bestehenden Holzpflöcke gefestigt und ggf. erneuert werden - Das durch Befahren verdichtete Erdreich an den betroffenen Stellen aufgelockert werden, um wieder ein gesundes Pflanzenwachstum zu ermöglichen - Eine angemessene Begrünung der sanierten Flächen vorgenommen werden Die Flächen auf der Seite des hessischen Rundfunks liegen im Ortsbezirk 3 und sind daher nicht Teil dieses Antrags. Um einen weiteren Antrag zu vermeiden und da hier, soweit der OBR informiert ist, eine Vereinbarung mit dem hr vorliegt, diese Flächen zu pflegen, wäre der OBR dankbar, wenn parallel eine entsprechende Absprache mit dem HR erfolgen würde. Die hier einst angebrachten Elemente, die das Falschparken verhindern sollen, sind stark beschädigt und fehlen an vielen Stellen. Begründung: Mit der baldigen Fertigstellung der neuen Sportanlage Bertramswiese wird die Nutzungsfrequenz des Geländes voraussichtlich deutlich zunehmen. Immer wieder ist zu beobachten, dass Fahrzeuge teilweise auf den Grünflächen neben der Straße parken, was zu einer Verdichtung des Bodens und Schäden an der Vegetation führt. Die vorhandenen Holzpflöcke sind teilweise beschädigt oder fehlen ganz, sodass sie ihre Schutzfunktion nicht mehr erfüllen können. Eine rechtzeitige Erneuerung der Schutzmaßnahmen vor der vollständigen Inbetriebnahme der Sportanlage ist daher geboten, um die Grünflächen im Ortsbezirk 9 zu schützen und einen geordneten Betrieb der Sportanlage zu gewährleisten. Gleichzeitig sollten die bereits geschädigten Bodenflächen saniert werden, um wieder eine intakte Grünfläche herzustellen. Eine "vermehrte Kontrolle" durch die Stadtpolizei würde der Ortsbeirat nicht für eine angemessene Antwort auf seine Bitte halten, da die Einsatzzeiten der Verkehrspolizei nur Werktags stattfinden, während das Falschparken vor allem an den Wochenenden stattfindet. Beispielbilder: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6674 2025 Die Vorlage OF 951/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMaßnahmen gegen Gehwegparken an der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 954/9 Betreff: Maßnahmen gegen Gehwegparken an der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen gegen das Gehwegparken an der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße zu ergreifen und als mögliche Maßnahme auch eine Teilentsiegelung und Begrünung im Randbereich des Gehwegs zu prüfen. Begründung: An der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße kommt es permanent und insbesondere in den Abendstunden zum widerrechtlichen Parken auf dem Gehweg, wodurch die Sichtbeziehungen. Barrierefreiheit und die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger erheblich eingeschränkt werden. Die Gehwege werden durch das Falschparken missbraucht und verlieren ihre Funktion als sichere Verkehrsfläche für Menschen zu Fuß. Besonders betroffen sind Personen mit eingeschränkter Mobilität, ältere Menschen sowie Eltern mit Kinderwagen. Der Ortsbeirat regt an, durch bauliche Maßnahmen oder andere geeignete Vorrichtungen ein Befahren und Beparken der Gehwege zu verhindern. Gleichzeitig sollte die Gelegenheit genutzt werden, im Rahmen einer klimaangepassten Stadtgestaltung eine Teilentsiegelung der Flächen zu prüfen. Durch die Schaffung von kleineren Grünflächen könnte nicht nur das unbefugte Parken verhindert, sondern gleichzeitig ein Beitrag zur lokalen Klimaanpassung im Ortsbezirk 9 geleistet werden. Eine verstärkte Kontrolle durch die Stadtpolizei könnte als begleitende Maßnahme dienen, bis bauliche Lösungen realisiert sind, wäre als einzige Antwort des Magistrats aber eine Enttäuschung, da die Verkehrspolizei besonders in den Abendstunden und in der Nacht keine Kontrollen durchführt und daher nicht von einer effektiven Lösung des Problems auszugehen ist. Der Ortsbeirat hat die Situation vor Antragstellung langfristig beobachtet und bittet den Magistrat daher um sein Vertrauen. Bild: Geoportal - Betroffene Fläche ist in Rot eingezeichnet, Falschparker sind ebenfalls auf den Luftaufnahmen im Geoportal sichtbar Beispielbild: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6677 2025 Die Vorlage OF 954/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 955/9 Betreff: Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: in den Kreuzungsbereichen (5m-Radius) der Kaiser-Sigmund Straße mit der Schlickstr., Brommstr, dem Bundenweg und der Wanebachstr. Markierungen und Vorkehrungen gegen Falschparken vorzunehmen - mit Priorität in dieser Reihenfolge. Dafür könnten sich kurzfristig die Markierung von Sperrflächen, ggf. mit einzelnen Pollern und Radbügeln an den Seiten eignen, sogenannte provisorische Gehwegnasen. Begründung: Der § 12 "Halten und Parken" der StVO regelt eindeutig: (3) Das Parken ist unzulässig 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, sowie 5. vor Bordsteinabsenkungen. An den im Antrag genannten Stellen kommt es zu regelmäßigem "Eckparken", grade im Bereich der Gehwegabsenkungen. Dies behindert und gefährdet den Fußverkehr, und schränkt auch die Einsichtsmöglichkeiten für den PKW- und Radverkehr stark ein. Anwohnende berichten, dass auch regelmäßige Anrufe bei der Stadtpolizei keine Besserung herbeigeführt haben. Die gesetzlich gewollte Ordnung des Straßenverkehrs kann auf diesem Wege also nicht herbeigeführt werden. Daher sollte ein durch Markierungen und bauliche Maßnahmen herbeigeführter Schutz der schwächeren Verkehrsteilehmenden hergestellt werden, so wie es an vielen anderen Stellen im Dornbusch und der ganzen Stadt bereits getan wurde. Das seit Jahren bestehende Problem ist gut dokumentiert. Es folgen dazu einige Bildersowie Beispiele für wirksame Umgestaltungen an anderen Stellen, die als Vorbild herangezogen werden könnten. Bilder zeigen Beispielhafte Situationen an den genannten Kreuzungen (Quelle: Privat) Beispielbilder zeigen mögliche Lösungen (Nördlicher Marbachweg) (Quelle Privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6678 2025 Die Vorlage OF 955/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenÖffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 962/9 Betreff: Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen Vorgang: OM 5715/24 OBR 9; OM 5847/24 OBR 9; ST 1779/24; ST 152/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung zur Nutzung der Liegenschaft Hügelstraße 181 die vom Magistrat bereits in Prüfung befindlichen Optionen zur Nutzung für Geflüchtete, Kita oder schulische Zwecke weiterzuverfolgen. Der Ortsbeirat begrüßt diese Überlegungen ausdrücklich. Darüber hinaus soll bei allen Planungsvarianten im Austausch mit der Deutschen Post geprüft werden, ob im Erdgeschoss auch ein Bereich für die Abgabe und Abholung von Paketen (DHL-Servicepunkt o.ä.) integriert werden kann, um die wichtige Anlaufstelle für Postdienstleistungen im Quartier zu erhalten. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die in ST 152/25 dargelegten Überlegungen, die Fläche für soziale Zwecke wie die Unterbringung von Geflüchteten, Kita oder schulische Nutzungen zu verwenden. Diese Nutzungsarten entsprechen der planungsrechtlichen Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche und adressieren wichtige Bedarfe im Ortsbezirk 9. Gleichzeitig war die ehemalige Postfiliale in der Hügelstraße 181 ein zentraler Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil, insbesondere für die Abgabe und Abholung von Paketen. Obwohl laut ST 1779/24 alternative Einrichtungen in der Umgebung bestehen, würde die Integration eines Paketservices in das künftige Nutzungskonzept des Gebäudes die Angebotsstruktur im unmittelbaren Umfeld sinnvoll ergänzen und die Kontinuität der gewohnten Infrastruktur sicherstellen. Eine kombinierte Nutzung, die sowohl soziale Einrichtungen als auch praktische Alltagsdienstleistungen umfasst, würde den Standort zu einem multifunktionalen Zentrum im Quartier machen und dessen Bedeutung für die lokale Versorgung stärken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5715 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5847 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1779 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6685 2025 Die Vorlage OF 962/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors gestrichen wird und der folgende Wortlaut angefügt wird: "Da nach der Schließung der Post eine Reihe von weniger mobilen Bürgerinnen und Bürgern die fehlende Möglichkeit wohnortnaher Post- und Postbankdienstleistungen beklagen, wird der Magistrat darum gebeten, auf Ersatzangebote hinzuwirken." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: GRÜNE
Weiter lesen25 Jahre Kinderzirkus Zarakali e. V.: Strukturelle Sicherheit für wichtige Einrichtung im Ortsbezirk 9 herstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 964/9 Betreff: 25 Jahre Kinderzirkus Zarakali e. V.: Strukturelle Sicherheit für wichtige Einrichtung im Ortsbezirk 9 herstellen Vorgang: OM 3861/23 OBR 9; ST 1611/23; B 372/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. die institutionelle Förderung des Kinder- und Jugendzirkus Zarakali als "sonstiges offenes Angebot" der Kinder- und Jugendhilfe aufzustocken oder andere Fördermöglichkeiten zu eruieren, um dort zusätzliche pädagogische Fachkraftstellen zu ermöglichen und das vielfältige Sport-, Bewegungs- und Kulturangebot für Kinder und Jugendliche in Ginnheim und darüber hinaus langfristig zu sichern, 2. erneut in Gespräche mit dem Kinderzirkus zu gehen und zu prüfen und zu berichten, wie eine Förderung aus Mitteln der Sportförderung ermöglicht werden kann. Der Widerspruch zwischen der Stellungnahme ST 1611/2023, die keine Sportförderung in Aussicht stellt, und der Verleihung des Frankfurter Sportpreises 2023 "Sport kennt keine Grenzen" an Zarakali lässt eine erneute Prüfung möglicher Fördermodelle auch außerhalb der regulären Vereinsförderung aussichtsreich erscheinen, 3. zu prüfen und zu berichten, ob und wie die seit Jahren gewünschte Umstellung der Beheizung der Anlage von Öl auf einen Anschluss an die Fernwärme zeitnah realisiert werden kann und inwiefern dabei Fördermittel der Stadt in Frage kommen. Begründung: Der mehrfach ausgezeichnete Kinderzirkus Zarakali (u.a. Frankfurter Sportpreis 2023 "Sport kennt keine Grenzen") feiert in diesem Jahr sein 25-jähriges Bestehen. Seit 2002 an der Platenstraße in Ginnheim beheimatet, bietet der Zirkus in 18 festen Trainingsgruppen sowie einem offenen Training vielfältige Bewegungs- und Kulturangebote für Kinder und Jugendliche. Besonders hervorzuheben ist der inklusive Ansatz mit speziellen Gruppen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Der Zirkus Zarakali leistet mit seinem Konzept des "solidarischen Miteinanders" einen wichtigen Beitrag zur sozialen Integration im Stadtteil. Gleichzeitig übernimmt er eine wichtige Funktion in der Bewegungsförderung durch klassische Zirkusdisziplinen wie Einrad, Jonglage, Akrobatik und Trampolin sowie ausgefallene Bewegungsangebote wie Zaubertanzen. Aktuell werden nur zwei volle Stellen (aufgeteilt auf vier halbe Stellen) sowie eine FSJ-Stelle und eine Anerkennungsstelle finanziert. Diese wertvolle Arbeit gilt es durch eine aufgestockte institutionelle Förderung zu sichern. Dabei sollte auch der offensichtliche Widerspruch aufgelöst werden, dass der Zirkus einerseits mit dem städtischen Sportpreis ausgezeichnet wurde, andererseits aber mangels Vereinsstatus keine reguläre Sportförderung erhalten kann. Gleichzeitig sollte die seit Jahren angestrebte Umstellung auf Fernwärme vorangetrieben werden, um den Betrieb klimafreundlich und kostengünstiger gestalten zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3861 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1611 Bericht des Magistrats vom 07.10.2024, B 372 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6687 2025 Die Vorlage OF 964/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGrünflächenversorgung im Ortsbezirk 9 auswerten
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 965/9 Betreff: Grünflächenversorgung im Ortsbezirk 9 auswerten Im Koalitionsvertrag der Römer-Koalition heißt es: "Unser Versprechen: Von jeder Frankfurter Wohnung soll ein Park, begrünter Platz, Wiese oder Wald künftig maximal 500 Meter entfernt sein." Der Ortsbeirat begrüßt dieses Ziel und würde sich gerne einen Überblick verschaffen, in welchen Bereichen des Ortsbezirks 9 eine Grünflächenunterversorgung besteht. Expert*innen legen zur optimalen Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden einen Mindestabstand von 300m zur nächsten Grünfläche nahe. Das Leitbild 3-30-300 besagt konkret: "Mindestens 3 Bäume in Sichtweite von jedem Haus. Jede Nachbarschaft sollte zu 30 Prozent mit Baumkronen (oder Vegetation) bedeckt sein. Niemand sollte mehr als 300 Meter von einem größeren Park oder einer Grünfläche entfernt wohnen." Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten eine Karte zu erstellen und möglichst auch über das Geoportal zu veröffentlichen, die als "Heatmap" den Abstand zu öffentlichen Grünflächen zeigt und dabei deutlich hervorhebt, wenn der Abstand mehr als 300 oder 500m beträgt. Alternative und aus Sicht des Magistrats besser geeignete Darstellungsformen, die zum Beispiel statt des Abstands auch die Wegezeit berücksichtigen oder Aussagen im Sinne des 3-30-300-Leitbilds vermitteln, könnten ebenfalls gerne gewählt werden. Sofern dem Magistrat bereits andere Erkenntnisse zu dieser Thematik vorliegen, wird er gebeten, dem Ortsbeirat diese entsprechend zu berichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6688 2025 Die Vorlage OF 965/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und 1 FDP gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsinitiativen-Budget
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 966/9 Betreff: Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsinitiativen-Budget Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, 1. der Magistrat wird beauftragt, die Auszahlung von beschlossenen Mitteln aus den Ortsbeiratsinitiative-Budgets (OIB) innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung zu gewährleisten. Ausnahmen von dieser Frist sind nur in begründeten Fällen zulässig und müssen mit den betroffenen Empfänger*innen der Mittel sowie dem zuständigen Ortsbeirat abgestimmt werden. In diesen Fällen ist ein verbindlicher Zeitplan für die Auszahlung zu kommunizieren. 2. Ausstehende, durch OIB-Anträge beauftragte Auszahlungen, die nicht binnen der 3-Monats Frist vorgenommen wurden, sind regelmäßig in einem Bericht an die Stadtverordnetenversammlung aufzulisten. Dieser Bericht soll auch Hinweise enthalten, welche Informationen oder Regelungen die Antragstellenden vorab einholen oder leisten könnten, damit Auszahlungen schneller durch die Verwaltung bearbeitet werden können. Begründung: Die gegenwärtige Praxis bei der Auszahlung von OIB-Mitteln führt regelmäßig zu erheblichen Verzögerungen, die die Umsetzung wichtiger lokaler Projekte in den Ortsbezirken behindern oder finanzielle Risiken auf Vereine, Initiativen und Ehrenamtliche verlagern. Während §4 Abs. 11 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR) vorsieht, dass der Magistrat Beschlüsse des Ortsbeirats "unverzüglich auszuführen" hat, fehlt eine konkrete Frist für die Auszahlung von OIB-Mitteln. Diese Regelungslücke führt in der Praxis zu Verzögerungen, die die effektive Arbeit der Ortsbeiräte erschweren. Es wird anerkannt, dass in einigen Fällen die Verwendung der OIB-Mittel nicht unmittelbar möglich ist, sondern erst offene Fragen zu klären sind - zum Beispiel über den genauen Standort für einen Bücherschrank. Dies sind nicht die Fälle, die diesem Antrag zugrunde liegen. Ein konkretes Beispiel aus dem Ortsbezirk 9 betrifft die Kinderbeauftragten, die nach Beschluss der finanziellen Beteiligung des OBR am hiesigen Kinderfest regelmäßig weit über ein halbes Jahr auf die Auszahlung der Mittel warten müssen. Um das geplante Fest überhaupt durchführen zu können, waren sie gezwungen, die Kosten persönlich vorzustrecken. Dies stellt eine unzumutbare Belastung dar und gefährdet die Durchführung wichtiger Initiativen in den Stadtteilen. Die mit diesem Antrag vorgeschlagene Drei-Monats-Frist orientiert sich an der in §4 Abs. 10 GOOBR festgelegten Berichtsfrist für Anregungen des Ortsbeirats und stellt einen angemessenen Zeitraum dar, um sowohl den Verwaltungsabläufen als auch den Bedürfnissen der lokalen Akteure gerecht zu werden. Diese Frist konkretisiert den unbestimmten Rechtsbegriff "unverzüglich" in angemessener Weise und gewährleistet die in §82 HGO vorgesehene Rolle der Ortsbeiräte als Instrument der kommunalen Selbstverwaltung und Bürgerbeteiligung. Klare Fristen und ein transparentes Verfahren bei unvermeidlichen Verzögerungen würden die Planungssicherheit für lokale Initiativen deutlich verbessern und die Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte stärken. Die vorgesehene Informationspflicht bei unvermeidbaren Verzögerungen entspricht zudem dem Transparenzgedanken der kommunalen Selbstverwaltung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung OA 540 2025 Die Vorlage OF 966/9 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der vierte Absatz der Begründung gestrichen und der folgende Wortlaut eingefügt wird: "Der Ortsbeirat 9 erhält die Rückmeldung, dass die von ihm beschlossenen Mittel teils mit erheblicher Verzögerung ausgezahlt werden. Dadurch müssen Kosten privat vorgestreckt werden, um wichtige Projekte im Ortsbezirk zu ermöglichen. Das stellt eine unzumutbare Belastung dar. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenInformationsschilder bei langfristigen Baumaßnahmen an Spielplätzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 968/9 Betreff: Informationsschilder bei langfristigen Baumaßnahmen an Spielplätzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten bei mittel- und langfristigen Baumaßnahmen an Spielplätzen immer auch gut sichtbare Informationsschilder vorzusehen. Diese Schilder könnten folgende Informationen enthalten: - Art und Zweck der Baumaßnahme - Voraussichtliche Gesamtdauer der Bauarbeiten - Zu erwartender Fertigstellungstermin - Hinweise auf mögliche Gründe für Verzögerungen wie z.B. Witterung - Verantwortliche Stelle mit Kontaktmöglichkeit Die Schilder sollten in einfacher, auch für Kinder verständlicher Sprache gestaltet sein und an prominenter Stelle im Umfeld des Spielplatzes platziert werden. Begründung: Langfristige Baumaßnahmen an Spielplätzen führen häufig zu Irritationen und Unzufriedenheit bei Kindern und Eltern, insbesondere wenn keine ausreichenden Informationen über Zweck und Dauer der Arbeiten vorliegen. Für Kinder sind Spielplätze besonders wichtige Orte deren zeitweise Sperrung nur schwer zu verstehen ist, wenn kein Zeithorizont für die Wiederfreigabe erkennbar ist. Eine Kinderbeauftragte hat darauf hingewiesen, dass die fehlende Information über die Dauer von Baumaßnahmen bei Kindern und Eltern zu Frustration führt, da sie keine Perspektive haben, wann beliebte Spielplätze wieder nutzbar sein werden. Die vorgeschlagene Maßnahme ist mit geringem Verwaltungsaufwand umzusetzen, da bei Baumaßnahmen ohnehin eine Planung mit Zeitrahmen existiert, die lediglich in bürgerfreundlicher Form kommuniziert werden muss. Der Nutzen für die Familien im Ortsbezirk und das damit einhergehende verbesserte Verständnis für das Handeln des Magistrats steht daher in einem guten Verhältnis zum geringen erforderlichen Aufwand. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6689 2025 Die Vorlage OF 968/9 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGrünfläche Bundenweg/Zum-Jungen-Straße: Situation verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2025, OF 953/9 Betreff: Grünfläche Bundenweg/Zum-Jungen-Straße: Situation verbessern Vorgang: OM 1681/22 OBR 9; ST 1214/22; ST 2647/22; ST 1224/23; ST 46/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Nachdem durch Antrag OF 172/9 aus dem Dezember 2021 die Fläche zwischen den Bäumen nicht länger als Parkplatz genutzt werden kann, sollte nun der nächste Entwicklungsschritt zu einer echten Grünfläche gegangen werden. Deswegen wird der Magistrat gebeten, im nächsten Haushalt entsprechende Mittel zur Gestaltung dieser Grünfläche einzustellen. Wichtig ist bei der Neuanlage auch, dass der durch parkende Autos stark verdichtete Boden derart gelockert wird, dass die großen Bäume die bestmögliche Überlebenschance haben. Neben der Bepflanzung sind zudem Holzsitzmöbel sinnvoll, damit die Anwohner zusätzlich von der neu gestalteten Fläche profitieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1681 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1214 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2647 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1224 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 46 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6676 2025 Die Vorlage OF 953/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP und fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2025, OF 961/9 Betreff: Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Übergänge in der westlichen Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße derart zu beleuchten, dass querende Fußgänger und Fahrradfahrer deutlich besser gesehen werden. Bislang liegen einige zu sehr im Dunkeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6684 2025 Die Vorlage OF 961/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStreusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2025, OA 533 entstanden aus Vorlage: OF 946/9 vom 04.02.2025 Betreff: Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen Vorgang: F 1313/23 Vor dem Hintergrund jüngster großflächiger Streusalzanwendung im Ortsbezirk 9 möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. nach dem Beispiel der Stadt Wiesbaden den Einsatz von Streusalz vollständig für private Grundstücke in der Straßenreinigungssatzung auszuschließen; 2. dazu eine entsprechende breit angelegte Informationskampagne nach Wiesbadener Vorbild durchzuführen; 3. ein Pilotprojekt für einen vollständig salzfreien Winterdienst durch die FES durchzuführen, bei dem u. A. - der Einsatz von Granulat statt Feuchtsalz getestet wird; - die tatsächlichen Mehrkosten und der logistische Aufwand dokumentiert werden; - die Auswirkungen auf die CO2-Bilanz erfasst werden. Begründung: Die aktuelle Frankfurter Regelung erlaubt Streusalz "nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen". Wie der Magistrat in Beantwortung der Frage F 1313 selbst einräumt, ist die Entscheidung "vor Ort meistens allerdings nur sehr schwer rechtssicher zu treffen", welche Menge dieses Maß überschreitet. Die Erfahrung zeigt: Sobald Streusalz grundsätzlich erlaubt ist, lässt sich dessen Einsatz praktisch nicht mehr effektiv regulieren. Die massive Verwendung von Streusalz vor dem Bertramshof im Januar 2025 ist dafür ein aktuelles Beispiel aus dem Ortsbezirk 9. Die Stadt Wiesbaden geht seit 1992 einen anderen, konsequenteren Weg: Die Anwendung von Streusalz auf privaten Grundstücken ist gänzlich ausgeschlossen. Diese kategorische Regelung schafft Rechtssicherheit und ist - im Gegensatz zu Mengenbegrenzungen - einfach zu kontrollieren: Wurde Salz verwendet oder nicht? Die verfügbaren Alternativen wie Sand, Splitt, Ton- oder Lavagranulat sind umweltverträglich und haben sich in vielen Städten bereits bewährt. Sie sind in der Anschaffung oft günstiger als Streusalz und können nach dem Winter sogar aufgenommen und wiederverwendet werden. Die ELW (Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden) zeigt, dass auch das nachträgliche Entfernen des Granulats praktikabel ist - in der Saison 2018/19 wurden dort 630 Tonnen Granulat eingesetzt und wieder aufgenommen. Dies ist auch aus ökologischer Sicht dringend geboten: Streusalz verhindert die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser durch Pflanzen, zerstört die für Bäume lebenswichtige Symbiose mit Bodenpilzen, belastet das Grundwasser und schädigt die Bodenstruktur nachhaltig. Die zunehmende Bedeutung von Bäumen und insbesondere älteren Bäumen mit ihrer großen Kronenabdeckung sollte vor dem Hintergrund der dringend notwendigen Klimaanpassung stärker berücksichtigt werden. Die bekannten, von der FES vorgebrachten Bedenken bezüglich des Verzichts auf Feuchtsalz (höhere Kosten, längere Umlaufzeiten, schlechtere CO2-Bilanz) sollten in einem Pilotprojekt überprüft werden. Die jahrzehntelangen Erfahrungen aus Wiesbaden belegen bereits, dass - ein klares Verbot mit definierten Bußgeldern Rechtssicherheit schafft; - auch städtische Liegenschaften und Aufgaben erfolgreich auf alternative Streumittel umgestellt werden können; - eine gute Kommunikationsstrategie (wie die Wiesbadener Kundenzeitschrift "Orange") bei der Umsetzung eines Verbots hilft; - vor einem solchen Hintergrund Verstöße effektiv kontrolliert und geahndet werden können. Wenn unsere Nachbarstadt seit über 30 Jahren erfolgreich ohne privates Streusalz auskommt, sollte Frankfurt diesem Beispiel folgen können. Dieses Bild aus dem Januar 2025 zeigt keinen Schnee, sondern privat gestreutes Salz (Quelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 26.01.2023, F 1313 Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 178 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 533 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 533 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5857, 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 20.03.2025
Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2025, OF 948/9 Betreff: Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim Aus der Bevölkerung haben uns verschiedene Hinweise erreicht, dass nach dem Ausbau der S6-Strecke in Eschersheim Angsträume entstanden sind. Gründe hierfür sind eine unzureichende Beleuchtung und fehlende soziale Kontrolle. Diese Faktoren führen dazu, dass sich Bürger unwohl fühlen und die Benutzung dieser Räume bei Dunkelheit meiden. Dieses ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Mobilität im Stadtteil. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der objektiven Sicherheit und des subjektiven Sicherheitsgefühls, die Beleuchtungssituation entlang der S6 im Bereich rund um die Fußgängerbrücke am Ende der Eschersheimer Landstraße bis zur Maybachstraße, am Zaunweg und am Verbindungsweg zwischen dem ehemaligen Drosselbart (Eschersheimer Landstraße 605/607) und der Nußzeil entlang der Bahnlinie, sowie rund um die Unterführung am Eschersheimer Friedhof zu verbessern. Außerdem soll geprüft werden, wie aktuell noch bestehende bauliche Mängel auf den Wegen (Löcher und Gräben) zeitnah beseitigt werden können. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.02.2025, OF 933/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 948 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6566 2025 1. Die Vorlage OF 933/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 948 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 948/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenTrainingsstangen für den Spielplatz am Wasserturm
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6561 entstanden aus Vorlage: OF 927/9 vom 02.02.2025 Betreff: Trainingsstangen für den Spielplatz am Wasserturm Der Magistrat wird gebeten, am Spielplatz am Wasserturm Trainingsstangen für Erwachsene aufzubauen. Dabei sollte die Trainingsstange "Klimmzüge" eine Höhe von 2,30 Meter und die beiden Trainingsstangen "Dips" eine Höhe von 1,60 Meter aufweisen. Die beiden Trainingsgeräte lassen sich raum- und kostensparend zu einem Element kombinieren. Begründung: Immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner um den Wasserturm herum gehen spazieren oder joggen und wollen sich auch an Trainingsstangen sportlich betätigen. Diese kleine Maßnahme erhöht hier zusätzlich die Aufenthaltsqualität. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 831 Aktenzeichen: 67-2
Neusortierung der Parkplätze am Ginnheimer Wäldchen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6562 entstanden aus Vorlage: OF 901/9 vom 12.01.2025 Betreff: Neusortierung der Parkplätze am Ginnheimer Wäldchen Durch die in Querrichtung geparkten Autos auf der Straße Am Ginnheimer Wäldchen zwischen der neuen S-Bahn-Station und dem Ginnheimer Wirtshaus ist nur wenig Platz für die Fußgänger übrig. Eine Person mit Kinderwagen kommt dort nicht mehr durch. Deshalb wird der Magistrat gebeten, die Situation dahin gehend neu zu sortieren, dass durch Längsparken der Platz für die Fußgänger großzügiger wird. Begründung: Dies ist insbesondere deshalb von entscheidender Bedeutung, da der Fußverkehr an dieser Stelle durch die bessere ÖPNV-Anbindung zunehmen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1304 Beratung im Ortsbeirat: 9
Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6563 entstanden aus Vorlage: OF 928/9 vom 06.02.2025 Betreff: Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren Wie zu beobachten ist, sind viele Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Kunden der Geschäfte auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Spenerstraße und Marbachweg. Sie parken ihre Fahrräder am Rande des Gehweges, was den Bereich zusätzlich verschmälert. Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradständer in diesem Bereich auf den beiden schon schraffierten Flächen hinter und vor den Parkplätzen zu installieren. Dabei sollen keine Parkplätze entfallen. Auch im erweiterten Bereich des Fußgängerweges Nähe Marbachweg sollte der Platz entsprechend genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 983 Beratung im Ortsbeirat: 9
Teilweise baurechtswidriger Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6564 entstanden aus Vorlage: OF 930/9 vom 05.02.2025 Betreff: Teilweise baurechtswidriger Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Im Zusammenhang mit dem weitgehend fertiggestellten Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 wird der Magistrat gebeten, zu den folgenden Ziffern zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde trotz deutlicher Abweichung von der erteilten Baugenehmigung und trotz Ablehnung eines entsprechenden Änderungsantrages des Bauantragstellers durch die Bauaufsicht der Neubau tatsächlich in der Mitte des Jahres 2024 ab dem zweiten Obergeschoss ohne das allein genehmigte und sich in die Umgebung einfügende Mansarddach ohne vorliegende Baugenehmigung ab dem zweiten Obergeschoss errichtet? 2. Warum hat die Bauaufsicht zugelassen, dass praktisch unter ihren Augen der Neubau ab dem zweiten Obergeschoss in der realisierten Form ohne formell vorliegende und sogar abgelehnte Baugenehmigung errichtet wurde? 3. Warum hat die Bauaufsicht zugelassen, dass der tatsächlich errichtete Neubau - in der realisierten und sich mit dem Baukörper nicht in die bauliche Umgebung einfügenden Version - errichtet werden konnte? Begründung: 1. Entgegen den Anträgen des Ortsbeirats 9 wurden die Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 abgerissen und durch einen anders strukturierten Neubau überwiegend in Sichtbetonbauweise ersetzt. 2. Baurechtlich derzeit bestandskräftig genehmigt ist allein ein Neubau mit einem definierten Mansarddach-Aufbau, welcher sich im Wesentlichen in die Umgebung einfügen würde. Die Umgebung wird geprägt dadurch, dass sich das Baugrundstück in einer Siedlung mit ursprünglich 27 Gebäuden befindet, die 1927 auf Grundlage einer übergreifenden Gesamtplanung als Lehrersiedlung errichtet wurde. Die Gestaltung des Neubaus fügt sich nicht in diese Umgebung ein. Das sieht auch das Rechtsamt der Stadt Frankfurt so (Zeichen 30.4 Bau/Kk-Mechtildstraße 38-40). Zu der Gesamtplanung der Siedlung gehörten auch die auf dem Baugrundstück abgerissenen Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17. Bauherr im Jahr 1927 war seinerzeit der Frankfurter Lehrerverein. Dieser Verein wurde in der Zeit zwischen 1933 und 1936 auf Betreiben der Nationalsozialisten aufgelöst. Mit der Planung der Wohnsiedlung des Frankfurter Lehrervereins war der Architekt Ludwig Bernoully, einer der bedeutendsten Frankfurter Architekten, betraut. Er gehörte zum Kreis des Neuen Bauens um den damaligen Baudezernenten Ernst May. 3. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019, ST 2359, hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, dass er das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll einstufe und u. a. in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung sehe. Insoweit ist seither nichts geschehen. Das Hessische Landesamt für Denkmalpflege hat die Denkmaleigenschaft des Ensemble Lehrersiedlung nach Angabe nur deshalb verneint, weil es in den fast hundert Jahren des Bestehens der Lehrersiedlung zu Veränderungen gekommen sei. Als erhaltenswert wurden insbesondere die überwiegend noch vorhandenen Tonnenwalmdächer in sog. Zollinger-Bauweise bezeichnet. Maßnahmen des Denkmalamtes der Stadt zur sachdienlichen Beratung der Hausbesitzer in Sachen Denkmalschutz sind seit Jahrzehnten nicht erfolgt. 4. Unter den Augen der Bauaufsicht wurde seit 2024 formell der baurechtswidrige Teil des Neubaus unter anderem ab dem zweiten Obergeschoss errichtet. Hier stellt sich die Frage, warum ein ohne vorliegende Baugenehmigung errichteter Gebäudeteil (umgangssprachlich auch Schwarzbau genannt) von der Bauaufsicht zugelassen und ermöglicht wurde. Bildteil Neubau Stand 11/ 2024 Vor dem Abbruch Altbau Stand 2019 Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 871
RE: Verkehrssicherheit in der Kirschwaldstraße gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6565 entstanden aus Vorlage: OF 931/9 vom 04.02.2025 Betreff: RE: Verkehrssicherheit in der Kirschwaldstraße gewährleisten Vorgang: OM 5848/24 OBR 9; ST 160/25 Der Magistrat wird gebeten, seine dem Ortsbeirat 9 in der Stellungnahme ST 160 dargelegte Position zu überdenken und eine Lösung im Sinne der Verkehrssicherheit für die Kirschwaldstraße zu erarbeiten und umzusetzen. Eine nachhaltige bauliche Lösung ist im Sinne der Verkehrssicherheit unerlässlich. Begründung: Die Aussage des Magistrats, die Städtische Verkehrspolizei kontrolliere die Situation "im Rahmen der Streife", ist weder zielführend noch zeugt sie von Vertrauen oder Respekt gegenüber der Arbeit und Ortskenntnis des Ortsbeirats. Die Situation ist dem Ortsbeirat bestens bekannt und führt vor allem im Sommer zu großen Beeinträchtigungen. Die Argumentation, dass Elemente, die das Falschparken verhindern könnten, die Situation verschlechtern würden, ist nicht nachvollziehbar. Vielmehr führt das aktuelle halb auf der Grünfläche und halb auf der Straße erfolgende illegale Parken zu einer größeren Verengung der Fahrbahn. Auf die völlig durchfurchten und zerstörten Grünflächen wird nicht ausgewichen. Durch bauliche Maßnahmen würde hingegen eine klare, verlässliche Situation geschaffen, auf der die Wege in ihrer vollen Breite frei bleiben könnten, sodass sich Fuß-, Rad- und Pkw-Verkehr begegnen und gut ausweichen können. Um Missverständnissen vorzubeugen, wurde der vom Ortsbeirat konkret gemeinte Teilbereich der Kirschwaldstraße in diesem Bild (Quelle: Geoportal, inklusive zahlreicher falsch parkender Pkw) rot eingezeichnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5848 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 160 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 984 Antrag vom 18.08.2025, OF 1059/9 Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7321 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32-1