Radfahren in beide Fahrtrichtungen der Kantapfelstraße zwischen Goldpeppingstraße und Gretapfelstraße zulassen
Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en):BFF
S A C H S T A N D :
Antrag vom 30.01.2017, OF 231/10 Betreff: Radfahren in beide Fahrtrichtungen der Kantapfelstraße zwischen Goldpeppingstraße und Gretapfelstraße zulassen Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, Radfahren in beide Fahrtrichtungen der Kantapfelstraße zwischen Goldpeppingstraße und Gretapfelstraße zuzulassen. Für die Umsetzung dieser Maßnahme genügt das Anbringen eines Verkehrszeichens "Radfahrer frei", sowie gegebenenfalls Bodenmarkierungen.
Begründung:
Radfahrende, die von der K820 kommend über die Goldpeppingstraße in Richtung Gravensteiner Platz fahren möchten, werden an der Abbiegung der Goldpeppingstraße gezwungen, dem Straßenverlauf nach rechts zu folgen, da die Kantapfelstraße in diesem Bereich als Einbahnstraße gekennzeichnet ist. Dies bedeutet einen ziemlichen Umweg für Radfahrende. Die Breite der Kantapfelstraße ist hier aber mehr als ausreichend für das beidseitige Befahren durch Radfahrende. Der Verkehr durch Kraftfahrzeuge ist in diesem Areal selten und die Verkehrslage für Radfahrende klar und übersichtlich. Somit stellt eine Freigabe für Radfahrende keine Gefahr dar und verkürzt die Radstrecke zum Gravensteiner Platz, der von der Abbiegung der Goldpeppingstraße aus bereits zu sehen ist, erheblich. An der genannten Abbiegung der Goldpeppingstraße ist ein Ausweichen des Radverkehrs auf den Fuß- und Radweg auf der anderen Seite der Straßenbahnschiene nicht mehr möglich, weshalb hier bereits jetzt schon verbotswidrig in beiden Richtungen der Kantapfelstraße gefahren wird. Durch die genannte Maßnahme ist der Gravensteiner Platz für Radfahrer einfacher und schneller zu erreichen. Zudem werden Ordnungswidrigkeiten durch verbotswidriges Befahren einer Einbahnstraße durch Radfahrer vermieden. Zur Illustration ein Bild vom Bereich der Abbiegung der Goldpeppingstraße/Ecke Kantapfelstraße: Quelle: Google MapsBeratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
9. Sitzung des OBR 10 am 14.02.2017, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1257 2017 Die Vorlage OF 231/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme