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Antrag Ortsbeirat 10

Gefahr erkannt, Unfall gebannt! Die Einfahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sichern

21.10.2024 | Aktualisiert am: 23.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 902/10 Betreff: Gefahr erkannt, Unfall gebannt! Die Einfahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zuständigen Ämter anzuweisen die Einmündung von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße (Richtung Stadtmitte) so zu sichern, dass alle Verkehrsbeteiligten in diesem Bereich sicher fahren können. Beispiel; Faustskizze in der Anlage Begründung: Die verstärkte Zunahme des Autoverkehrs in diesem Bereich zeigt recht deutlich, wie gefährlich ein Einbiegen auf die Friedberger Landstraße ist. Auch ist in diesem Zusammenhang der Radverkehr zu berücksichtigen. Anlage 1 (ca. 86 KB) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 10

Einmündung der Hofhausstraße in die Friedberger Landstraße sicher gestalten

27.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2024, OF 872/10 Betreff: Einmündung der Hofhausstraße in die Friedberger Landstraße sicher gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zuständigen Ämter anzuweisen und Prüfen und Berichten ob es möglich ist die Einfahrt der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße mit einer Anforderungsampel zur Sicherung des fließenden Verkehrs und der Radfahrer auszustatten. Begründung: Es ist festzustellen, dass die Hofhausstraße seit einiger Zeit immer mehr von Autofahrern genutzt wird. An der Einmündung auf die Friedberger Landstraße ist es nur erschwert möglich den fließenden Verkehr einzusehen, da der Radverkehr ebenfalls diesen Punkt kreuzt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 872/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Einmündung Hofhausstraße Friedberger Landstraße

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 10

Sinkkästen in Unterführungen überprüfen, reinigen und ggf. Reparaturarbeiten durchführen

27.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2024, OF 891/10 Betreff: Sinkkästen in Unterführungen überprüfen, reinigen und ggf. Reparaturarbeiten durchführen Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist die Überschwemmungssituation nach Niederschlägen in den Unterführungen im Ortsgebiet 10 zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Beseitigung einzuleiten. Begründung: Bei mehreren Unterführungen im Ortsgebiet 10, ist festzustellen das selbst im Normalregenfall, sich in kürzeste Zeit sehr viel Regenwasser ansammelt, dass bis 1,5m Höhe erreichen kann. Autofahrer sowie Fußgänger, müssen umdrehen und neue Wege suchen. Es gibt ja auch noch kein Warnsystem oder ein Hinweisschild, welches die Betroffenen informiert, dass diese Strecke nicht mehr nutzbar ist. Beispiele hier wären ZB. Huswertstraße Richtung Am Dachsberg, unter der Autobahn oder Unterführung Hofhausstraße Richtung Bad Vilbel. Daher möchten wir um Überprüfung bitten, ob es Ausbesserungen nötig sind, um die Regenwasseransammlungen zu reduzieren. Oder ob es nötig ist die Sinnkästen zu erneuern oder erweitern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 891/10 wurde zurückgezogen.

Sinkkästen Unterführungen Regenwasseransammlungen

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 10

30er-Piktogramme in der Tempo30Zone im Frankfurter Bogen

21.05.2024 | Aktualisiert am: 17.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 820/10 Betreff: 30er-Piktogramme in der Tempo-30-Zone im Frankfurter Bogen Die sehr weitläufige 30er-Zone im Frankfurter Bogen umfasst eine Fläche von 72 ha. Die hauptsächlichen Ein- und Ausfahrmöglichkeiten bestehen über Goldpeppingstraße, Huswerthstraße und Weilbrunnstraße. Dort wurden die Verkehrszeichen 274 aufgestellt. Die jeweils zurückzulegenden Strecken von Begin bis Verlassen der 30er-Zone: - Von Goldpeppingstraße bis Huswerthstraße rund 1.450 Meter - Von Goldpeppingstraße bis Weilbrunnstraße rund 1.300 Meter - Von Weilbrunnstraße bis Huswerthstraße rund 790 Meter Es ist in allen Bereichen dieser Zone häufig festzustellen, dass sich Fahrzeugführer*innen mutmaßlich nicht an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit halten. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung kann die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch die Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird basierend auf der VwV zur StVO gebeten, ergänzend zu den bestehenden Piktogrammen entsprechende 30-Piktogramme aufzubringen. In beide Fahrtrichtungen wenigstens auf - Renettenstraße, Höhe Nr. 12 - Gundelandstraße, Höhe Nr. 11 - An den Drei Hohen, Höhe Nr. 15 / 36 - Herrenapfelstraße, Höhe Nr. 13b - Kantapfelstraße, Höhe Nr. 10 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5561 2024 Die Vorlage OF 820/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10

Pflege der Bäume in Teilen des Ortsbezirks 10 dringend verbessern

21.05.2024 | Aktualisiert am: 17.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 835/10 Betreff: Pflege der Bäume in Teilen des Ortsbezirks 10 dringend verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit seinem für diesen Bereich zuständigen Grünflächenamt den Bestand der Bäume an den Straßen -Am Dachsberg- und -Kantapfelstraße- auf den Gesundheitszustand zu überprüfen und gegebenen Falls für eine Ersatzbepflanzung zu sorgen. Begründung: Die Pflege der Bäume wird seit Jahren in vielen Teilen unseres Ortsbezirkes vernachlässigt. Diese wird besonders deutlich im Bestand an den oben genannten Straßen. Dass die Trockenperioden in der Vergangenheit häufig die Ursache für die Schädigungen waren, darf das zuständige Amt nicht daran hindern den Pflegeeinsatz zu erhöhen oder auch für eine klimagerechte Neubepflanzung zu sorgen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO II, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5565 2024 Die Vorlage OF 835/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße

12.03.2024 | Aktualisiert am: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 581/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 28/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt 2024 / 2025 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern und als verkehrsberuhigter Bereich auszuweisen. Im Abschnitt zwischen der Hausnummer 16 und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung und Verkehrsberuhigung einbezogen werden. Außerdem ist die Hofhausstraße, aufgrund des desolaten Zustands, unbedingt zu sanieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 28 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 7 2024 Die Vorlage OF 581/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10

Hinweisbeschilderung für den Autoverkehr auf den Ortsteil Frankfurt-Preungesheim und den Sportpark Preungesheim

21.11.2023 | Aktualisiert am: 14.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2023, OF 718/10 Betreff: Hinweisbeschilderung für den Autoverkehr auf den Ortsteil Frankfurt-Preungesheim und den Sportpark Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wieweit eine Beschilderung für den Autoverkehr auf den Ortsteil F.-Preungesheim und den Sportpark Preungesheim ausgehend von der Friedberger Landstraße (L521) aus beiden Richtungen über die Zufahrt Hofhausstraße in die Goldpepping Straße möglich ist. - Die ortsunkundigen Besucher des Sportparks werden dadurch direkt an ihr Ziel geleitet und müssen nicht mehr über den Ortskern Preungesheim fahren. - Das Gleiche gilt auch für die Besucher des Frankfurter Bogens. Begründung: Eine solche Beschilderung würde die Durchfahrt durch den Ortskern Preungesheim entlasten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4871 2023 Die Vorlage OF 718/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

Hinweisbeschilderung Autoverkehr Ortsteil

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 10

Rattenpopulation im Frankfurter Bogen regulieren

21.11.2023 | Aktualisiert am: 14.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2023, OF 716/10 Betreff: Rattenpopulation im Frankfurter Bogen regulieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob Maßnahmen geplant oder durchführt werden bezüglich der steigende Rattenpopulation rund um Gravensteiner Platz. Weiterhin würden wir gerne zeitnah folgende Info bekommen: 1. Wann war die letzte Zählung der Ratten im Frankfurter Bogen? 2. Gibt es aktuelle Erkenntnisse der Rattenpopulation? Begründung: Mehrere Anwohner aus dem Frankfurter Bogen im Preungesheim, berichten über steigende Präsenz von Ratten. Diese werden immer dreister auf der Suche nach Nahrung. Auf dem Weg vom Straßenbahn 18, Stationen Alkmenestraße und Gravensteiner Platz nach Hause, haben immer mehr Anwohner Angst. Jugendliche die im Park sich auf die Bänke setzen, ziehen mittlerweile automatisch die Füße hoch auf die Bank. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4869 2023 Die Vorlage OF 716/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Rattenpopulation Frankfurter Bogen Maßnahmen

Partei: FDP

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Anregung Ortsbeirat 11

Gezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach

11.09.2023 | Aktualisiert am: 31.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2023, OA 384 entstanden aus Vorlage: OF 497/11 vom 26.08.2023 Betreff: Gezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach Vorgang: EA 7/23 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Bürgerschaft und dem Ortsbeirat Probleme in Alt-Seckbach zu identifizieren und dann anhand der gemeinsamen städtebaulichen Analyse eine Konzeption für Alt-Seckbach zu erstellen, die Garant für den Erhalt der Infrastruktur eines lebendigen und zukunftsträchtigen Stadtteils ist. Begründung: Dem Stadtteil Alt-Seckbach droht in seinem historischen Kern um das alte Rathaus herum ein deutlicher Niedergang. Viele Häuser entlang der Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße leiden unter dem viel zu intensiven (Berufs-)Verkehrsaufkommen in diesen engen Straßen. Investitionen unterbleiben und machen das Wohnen und damit das Betreiben von Läden/Geschäften immer unattraktiver. Der Betrieb von gemeinschaftsstiftenden Strukturen wie dem alten Rathaus oder von Gaststätten leidet oder unterbleibt ganz. Folgendes ist schon heute zu besichtigen: 1. Das alte Seckbacher Rathaus ist in seiner gegenwärtigen Form und Ausstattung für Feiern, Veranstaltungen oder andere Nutzungen nicht (mehr) attraktiv. Die ABG kümmert sich nur unwillig um das Haus. Die Front zur Hofhausstraße ist dringend renovierungsbedürftig und der frühere Blumenschmuck ist wohl auch der Kostenschere zum Opfer gefallen. Hier ist ein neues Nutzungskonzept in Zusammenarbeit zwischen Vereinen, Ortsbeirat, ABG und Stadtverwaltung zu erarbeiten, das dazu beiträgt, für das Stadtteilleben einen attraktiven Beitrag zu leisten. 2. Der dem alten Seckbacher Rathaus gegenüberliegende kleine Platz ist vollgestellt mit riesigen Verteilerkästen, ist in der Regel ungepflegt und wird vernachlässigt. Jedenfalls ist er kein Ort, an dem sich Seckbacher gerne zu einem Plausch treffen. Dieser Platz müsste aufgewertet und z. B. mit einem kleinen Brunnen etc. ausgestattet werden. 3. Die gegenüberliegende Gastwirtschaft mit Innenhof "Zum Schwanen" steht seit Monaten leer und ein neuer Pächter/Betreiber ist offenbar kaum zu finden. Das Gleiche gilt für das danebenliegende Haus der früheren Frankfurter Sparkasse, die dieses vor ca. einem Jahr verlassen hat und das seitdem leer steht, ohne dass in Seckbach wenigstens noch ein Geldautomat installiert worden wäre. 4. Die Verkaufsstelle/das Restaurant/Café in der ehemaligen Bäckerei "Schaan" steht leer, ohne dass eine neue Nutzung in Aussicht steht. Die Liste der Probleme ließe sich lange fortsetzen, wobei sich die Problemursachen bei den einzelnen Objekten regelmäßig wiederholen: fehlende Parkplätze/zu hohes Verkehrsaufkommen/zu niedrige Mieten/fehlende Investitionen. Wenn jetzt nicht gehandelt wird, wird die Lage immer schwieriger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 7 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 7 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 384 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3904, 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 17.10.2023

Stadtteilförderung Problemeidentifikation StädtebaulicheAnalyse

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Gezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach

26.08.2023 | Aktualisiert am: 20.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2023, OF 497/11 Betreff: Gezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bürgerschaft, Ortsbeirat und Magistrat identifizieren gemeinsam Probleme in Alt-Seckbach. Der Magistrat erstellt anhand der gemeinsamen städtebaulichen Analyse dann eine Konzeption für Alt-Seckbach, die Garant für den Erhalt der Infrastruktur eines lebendigen und zukunftsträchtigen Stadtteils ist. Begründung: Dem Stadtteil Alt-Seckbach droht in seinem historischen Kern um das Alte Rathaus herum ein deutlicher Niedergang. Viele Häuser entlang der Wilhelmshöher Landstraße / Hofhausstraße leiden unter dem viel zu intensiven (Berufs-)Verkehrsaufkommen in diesen engen Straßen. Investitionen unterbleiben und machen das Wohnen und damit das Betreiben von Läden / Geschäften immer unattraktiver. Der Betrieb von gemeinschaftsstiftenden Strukturen wie dem Alten Rathaus oder von Gaststätten leidet oder unterbleibt ganz. Das alles ist schon heute zu besichtigen: 1. Das Alte Seckbacher Rathaus ist in seiner gegenwärtigen Form und Ausstattung für Feiern, Veranstaltungen oder andere Nutzungen nicht (mehr) attraktiv. Die ABG kümmert sich nur unwillig um das Haus. Die Front zur Hofhausstraße ist dringend renovierungsbedürftig, und der frühere Blumenschmuck ist wohl auch der Kostenschere zum Opfer gefallen. Hier ist ein neues Nutzungskonzept in Zusammenarbeit zwischen Vereinen, Ortsbeirat, ABG und Stadtverwaltung zu erarbeiten, das dazu beiträgt, für das Stadtteilleben einen attraktiven Beitrag zu leisten. 2. Der dem Alten Seckbacher Rathaus gegenüberliegende kleine Platz ist vollgestellt mit riesigen Verteilerkästen, ist i.d.R. ungepflegt und vernachlässigt. Jedenfalls kein Ort, an dem sich Seckbacher gerne zu einem Plausch treffen. Dieser Platz müsste aufgewertet werden, z.B. mit einem kleinen Brunnen ausgestattet werden, etc. 3. Die gegenüberliegende Gastwirtschaft mit Innenhof "Zum Schwanen" steht seit Monaten leer und ein neuer Pächter / Betreiber ist offenbar kaum zu finden. Das gleiche gilt für das daneben liegende Haus der früheren Frankfurter Sparkasse, das diese vor ca. einem Jahr verlassen hat und das seitdem leer steht, ohne dass in Seckbach wenigstens noch ein Geldautomat installiert worden wäre. 4. Die Verkaufsstelle / Restaurant / Café in der ehemaldigen Schaan Bäckerei steht leer, ohne dass eine neue Nutzung in Aussicht steht. Die Liste der Probleme ließe sich lange fortsetzen, wobei sich die Problemursachen bei den einzelnen Objekten regelmäßig wiederholen: fehlende Parkplätze / zu hohes Verkehrsaufkommen / zu niedrige Mieten / fehlende Investitionen. Wenn jetzt nicht gehandelt wird, wird die Lage immer schwieriger. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 384 2023 Die Vorlage OF 497/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Vorgang die EA 7/23 OBR 11 zugefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Stadtteilförderung Infrastruktur Gemeinschaftsstiftende Strukturen

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Anbringung Fahrbahnmarkierung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße

19.05.2023 | Aktualisiert am: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2023, OF 458/11 Betreff: Anbringung Fahrbahnmarkierung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrbahnmarkierungen auf der Wilhelmshöher Straße und der Hofhausstraße wieder anzubringen, da derzeit insbesondere in Kreuzungsbereichen die Autofahrer keine hinreichenden Orientierungspunkte haben. Begründung: Der Zustand der Straßen Wilhelmshöher Straße und Hofhausstraße ist denkbar schlecht. Zudem fehlen mittlerweile fast völlig die gebotenen Fahrbahnmarkierungen, um den Autoverkehr insbesondere in den Kreuzungsbereichen ausreichend zu lenken. Es besteht hier Unfallgefahr. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3994 2023 Die Vorlage OF 458/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und teilweise Umgestaltung der Hofhausstraße

24.04.2023 | Aktualisiert am: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2023, OF 449/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und teilweise Umgestaltung der Hofhausstraße Vorgang: EA 13/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Sanierung der Hofhausstraße, von der Kreuzung Wilhelmshöher Straße bis Nußgartenstraße, inkl. der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße, werden in den Haushalt 2023 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die Hofhausstraße ist auf der Strecke Nußgartenstraße bis Wilhelmshöher Straße völlig marode und dringend sanierungsbedürftig. Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 28 2023 Die Vorlage OF 449/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße

03.04.2023 | Aktualisiert am: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2023, OF 405/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 13/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt 2023 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Außerdem ist die Hofhausstraße, aufgrund des desolaten Zustands, unbedingt zu sanieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 13 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 405/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 449/11 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2023 Grundsanierung Hofhausstraße in die Wege leiten

21.01.2023 | Aktualisiert am: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2023, OF 404/11 Betreff: Haushalt 2023 Grundsanierung Hofhausstraße in die Wege leiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Grundsanierung der Hofhausstraße von der Kreuzung Wilhelmshöher Straße bis Nußgartenstraße jetzt unverzüglich in die Wege zu leiten, d.h. die entsprechende Planung zu veranlassen und die nötigen Finanzmittel in den Haushalt 2023 einzustellen. Begründung: Die Hofhausstraße ist auf der Strecke Nußgartenstraße bis Wilhelmshöher Straße völlig marode. Trotz stark erhöhtem Verkehrsaufkommen in den letzten 10 Jahren ist in die Straßenerhaltung nicht investiert worden. Streckenweise ähnelt die Straße mehr DDR-Straßen in Ost-Brandenburg nach der Wiedervereinigung, als Verkehrsstraßen einer westlichen Großstadt mit hohem Verkehrsaufkommen. Diese systematische Vernachlässigung Seckbachs durch das städtische Verkehrsdezernat im Laufe der letzten 12 Jahre muss ein Ende haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 404/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 449/11 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10

Standort des Tempo-30-Zonen-Verkehrsschildes in der Goldpeppingstraße in Preungesheim

16.12.2022 | Aktualisiert am: 11.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2022, OF 492/10 Betreff: Standort des Tempo-30-Zonen-Verkehrsschildes in der Goldpeppingstraße in Preungesheim Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob der Standort des Tempo-30-Zonen-Verkehrsschilds in der Goldeppingstraße in Preungesheim um ca. 450 Meter vom Spielplatz Alkmenestraße bis hinter die Zufahrt zum Sportpark Preungesheim (Richtung Hofhausstraße) verlegt werden kann. Begründung: Das Tempo-30-Zonen-Verkehrsschild befindet sich z.Zt. etwa 20 Meter hinter der Alkmenestraße in mittiger Höhe des Spielplatzes Goldeppingstraße, unmittelbar vor der Sportanlage Preungesheim. Dann gilt für ca. 900 Meter eine Tempobeschränkung auf 50 km/h. Ab der Bundesautobahn A 661 gilt dann bis zur Hofhausstaße eine Tempobeschränkung von 30 km/h, die auch gerechtfertigt ist, mangels nicht vorhandenen Fuß- und Radweges. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 10.01.2023, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 492/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 492/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 492/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, 1 FDP und AfD (= Annahme); LINKE. und 1 FDP (= Enthaltung)

Partei: AfD

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Anregung Ortsbeirat 10

Gefahrenstelle Goldpeppingstraße/Hofhausstraße

03.05.2022 | Aktualisiert am: 06.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.05.2022, OA 187 entstanden aus Vorlage: OF 294/10 vom 18.04.2022 Betreff: Gefahrenstelle Goldpeppingstraße/Hofhausstraße Vorgang: OM 1005/21 OBR 10; ST 628/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er die Gefahrenlage für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Goldpeppingstraße bzw. Hofhausstraße Richtung Friedberger Landstraße beseitigen will. Unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel der Stadt wird um eine Evaluation der Handlungsoptionen gebeten. Begründung: Trotz der Antwort des Magistrats in der Stellungnahme vom 04.03.2022, ST 628, bleibt die gefährliche Lage für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bestehen. Ohne Eingriff in diesem Bereich sind Unfälle, eventuell sogar mit Personenschäden, nicht auszuschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1005 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 628 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2581 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 11.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 157 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 187 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1807, 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 30.05.2022 Aktenzeichen: 66 2

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 10

Gefahrenstelle Goldpeppingstraße/Hofhausstraße

18.04.2022 | Aktualisiert am: 16.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2022, OF 294/10 Betreff: Gefahrenstelle Goldpeppingstraße/Hofhausstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er die Gefahrenlage auf der Goldpeppingstraße bzw. Hofhausstraße Richtung Friedberger Landstraße beseitigen will. Unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel der Stadt bitten wir um eine Evaluation der Handlungsoptionen. Begründung: Trotz der Antwort des Magistrats in der ST 628 bleibt die gefährliche Lage für Verkehrsteilnehmer*innen bestehen. Ohne Eingriff in diesem Bereich sind Unfälle, eventuell sogar mit Personenschäden, nicht auszuschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 187 2022 Die Vorlage OF 294/10 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Gefahrenlage" die Worte "für Fußgängerinnen und Fußgänger" eingefügt werden, beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10

Vorstellung der Baumaßnahmen Im Hilgenfeld, Frankfurter Berg und Ebereschenweg, Frankfurter Berg und Goldpeppingstraße/Kantapfelstraße, Preungesheim

07.03.2022 | Aktualisiert am: 06.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 278/10 Betreff: Vorstellung der Baumaßnahmen Im Hilgenfeld, Frankfurter Berg und Ebereschenweg, Frankfurter Berg und Goldpeppingstraße/Kantapfelstraße, Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Da der ursprüngliche Beschluss des Ortsbeirates bisher leider noch nicht realisiert wurde, wird die Ortsvorsteherin gebeten, für eine der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates einen Vertreter der ABG einzuladen, um die Baumaßnahmen der ABG im Hilgenfeld, Frankfurter Berg, zu erläutern. Gleichzeitig sollte auch über die beiden anderen aktuellen ABG-Baumaßnahmen im Ebereschenweg, Frankfurter Berg und Goldeppingweg/Kantapfelstraße in Preungesheim ein aktualisierter Bericht (z.B. Baufortschritt, Fertigstellung, Parksituation, Belegung) gegeben werden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte in seiner Sitzung am 03. Mai 2021 einstimmig beschlossen, die ABG zu einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen einzuladen, um die Baumaßnahmen im Hilgenfeld zu erläutern. Es gab zwar zwischenzeitlich einmal ein Schreiben der Stadt an die Ortsbeiratsmitglieder, mit einer Ankündigung, dass dies im September 2021 oder einer der darauffolgenden Sitzungen erfolgen soll; dies ist aber bisher leider noch immer nicht erfolgt. Damit der ursprüngliche FDP-Antrag bezüglich Hilgenfeld, Frankfurter Berg, nicht in der Versenkung verschwindet, wiederholen wir ihn inhaltlich. Für die beiden anderen ABG-Baumaßnahmen (Ebereschenweg und Goldeppingstraße/ Kantapfelstraße) nehme ich wegen der Park- und ABG-Belegungspraxis, insbesondere im Bereich der Bizonalen Siedlung, eine erhebliche Beunruhigung in der Bevölkerung wahr. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 278/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, LINKE. gegen FDP und AfD (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: AfD

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Antrag Ortsbeirat 11

Einbauten und Schaukästen bei der Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße berücksichtigen

20.02.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2022, OF 234/11 Betreff: Einbauten und Schaukästen bei der Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße berücksichtigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen in die noch ausstehende Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße aufzunehmen: 1. Einbauten wie Verteilerkästen, Strom- und Trafohäuschen sind mindestens auf dem Platz an der Ecke Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße (gegenüber Haus-Nr. 152) und dem Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse (vor Hausnummer 167), sowie auf dem Gehweg zwischen den Hausnummern 171 und 173 (Haltestelle Draisbornstraße) versenkbar auszuführen. 2. Platz Ecke Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße (gegenüber Haus-Nr. 152): Als Ersatz für die an den Hauswänden angebrachten Schaukästen sind für die Akteure (Vereine, Parteien, etc.) des Stadtteils freistehende Schaukästen aufzustellen und den Akteuren kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Begründung: Auf den sehr schmalen Gehwegen und kleinen Plätzen an der Wilhelmshöher Straße befinden sich etliche Einbauten wie Verteilerkästen, Strom- und Trafohäuschen, welche die engen Bewegungsräume weiter einschränken. Die beantragten, freistehenden Schaukästen wiederum tragen zur ansehnlichen und übersichtlicheren Gestaltung des im Antragstext aufgeführten Platzes bei. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1774 2022 Die Vorlage OF 234/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2022 Produktbereich 16 Naheverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße

16.02.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2022, OF 203/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Naheverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt 2022 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2022 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2023 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Außerdem ist die Hofhausstraße, aufgrund des desolaten Zustands, unbedingt zu sanieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 13 2022 Die Vorlage OF 203/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10

Baumpflege der Streuobstwiesen in der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer und rechts und links an der Linie 18 zwischen den Haltestellen „Alkmenestraße“ und „Walter-Kolb-Siedlung“

04.01.2022 | Aktualisiert am: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2022, OF 192/10 Betreff: Baumpflege der Streuobstwiesen in der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer und rechts und links an der Linie 18 zwischen den Haltestellen "Alkmenestraße" und "Walter-Kolb-Siedlung" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert das zuständige Amt anzuweisen, die Streuobstwiesenbäume in der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer und rechts und links an der Linie 18 zwischen der Haltestelle Alkmene Straße und Walter-Kolb-Siedlung einen längst fälligen Baumschnitt zu unterziehen. Begründung: Die beiden genannten Flächen haben in den letzten Jahren keinen notwendigen Baumschnitt erhalten. Um den Erhalt der Bäume zu gewährleisten, ist dieser unbedingt nötig. Das Frühjahr naht und jetzt ist die Zeit dieses zu tun. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1452 2022 Die Vorlage OF 192/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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