Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2025, OF 705/11 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt beschreibt, dass es bereits heute eine breite Datenbasis zu KFZ- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgte Verkehrsüberwachungen zu informieren Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Deshalb möge der Magistrat dafür Sorge tragen, dass sich Bürgerinnen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt Fechenheim, Baumert-straße, Konstanzerstraße, Adam-Opel Str. Karl-Benz Str., Hanauer Landstraße u.a.), 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyer Straße u.a.) und 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläcker Straße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u.a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringlich notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht einfach Informationen über Verkehrsmengen von KFZ und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet informiert. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden - nur, es wird nicht genutzt. Hier sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen KFZ geoportal.frankfurt.de) die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke z.B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 959/10 Betreff: Stolperfallen auf dem Fußgängerweg Goldpeppingstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die durch Wurzelwerk entstandenen Stolperfallen auf dem Fußgängerweg in der Goldpeppingstraße, entlang dem Sportpark zu beseitigen. Begründung: Der östliche Fußweg der Goldpeppingstraße wird zur Straße hin gesäumt von Beeten, in die jeweils ein Baum gesetzt wurde. Alles wächst wunderbar. Jedoch haben sich im Laufe der Jahre aufgrund des Wurzelwachstums starke Wölbungen im Fußweg gebildet und sich zu gefährlichen Stolperfallen entwickelt. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6315 2025 Die Vorlage OF 959/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 942/10 Betreff: Veränderung des Standortes eines Altkleider- und zweier Papiercon-tainer im Bereich der Kantapfelstraße 8, Preungesheim (Frankfurter Bogen) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der derzeitige Standort eines Altkleider- und zweier Papiercontainer im Bereich der Kantapfelstraße 10, Preungesheim (Frankfurter Bogen) an einen anderen, geeigneteren Standort (z.B. Goldeppingstraße bzw. am Kreuzungsbereich Renettenstraße/Am Borsdorf) verlegt werden kann, da in diesen beiden Bereichen bisher häufig und regelmäßig im Fußgängerbereich verkehrswidrig geparkt wird. Begründung: Nach dem zögerlichen Bezug der ABG-Wohnungen im Jahre 2024 im Bereich Gretapfelstraße, Kantapfelstraße, Goldeppingstraße und Renettenstraße, Preungesheim (Frankfurter Bogen) herrschen auch in diesem Bereich des Frankfurter Bogens inzwischen chaotische Parkverhältnisse. Zumindest ohne größeren Kostenaufwand könnten durch die Verlegung des einen Altkleider- und der beiden Papiercontainer, die zwei Parkplätze, die sowieso zum legalen Parken vorgesehen waren, wieder benutzbar gemacht werden. Die beiden neuen Standorte für den Altkleider- und die beiden Papiercontainer im Bereich Goldeppingstraße bzw. am Kreuzungsbereich Rennettenstraße/Am Borsdorf sind geeignetere Standorte und würden das bisher weitgehend geduldete verkehrswidrige Parken reduzieren. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 942/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen AfD und fraktionslos (= Annahme)
Partei: AfD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2024, OF 924/10 Betreff: Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte umgehend in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, durch entsprechende Straßenmarkierungen eine eigenständige Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße einzurichten. Begründung: Die Maßnahme kann helfen, ein jahrelanges Problem endlich zu lösen. Sie nutzt sehr vielen Verkehrsteilnehmern, unter anderem aus dem Frankfurter Bogen kommend. Die Maßnahme ist sehr effektiv, erhöht die Verkehrssicherheit und ist zudem auch sehr kostengünstig. Einschränkungen auf der Friedberger Landstraße sind nicht zu erwarten, da ja auch am "Alten Zollhaus" eine einspurige Straßenführung sehr gut funktioniert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.10.2024, OF 902/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 19 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6052 2024 Anregung an den Magistrat OM 6053 2024 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. Die Vorlage OF 902/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 924/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung Linke zu 2. CDU und SPD gegen GRÜNE (= Ablehnung); Linke, FDP und AfD (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 902/10 Betreff: Gefahr erkannt, Unfall gebannt! Die Einfahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zuständigen Ämter anzuweisen die Einmündung von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße (Richtung Stadtmitte) so zu sichern, dass alle Verkehrsbeteiligten in diesem Bereich sicher fahren können. Beispiel; Faustskizze in der Anlage Begründung: Die verstärkte Zunahme des Autoverkehrs in diesem Bereich zeigt recht deutlich, wie gefährlich ein Einbiegen auf die Friedberger Landstraße ist. Auch ist in diesem Zusammenhang der Radverkehr zu berücksichtigen. Anlage 1 (ca. 86 KB) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2024, OF 872/10 Betreff: Einmündung der Hofhausstraße in die Friedberger Landstraße sicher gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zuständigen Ämter anzuweisen und Prüfen und Berichten ob es möglich ist die Einfahrt der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße mit einer Anforderungsampel zur Sicherung des fließenden Verkehrs und der Radfahrer auszustatten. Begründung: Es ist festzustellen, dass die Hofhausstraße seit einiger Zeit immer mehr von Autofahrern genutzt wird. An der Einmündung auf die Friedberger Landstraße ist es nur erschwert möglich den fließenden Verkehr einzusehen, da der Radverkehr ebenfalls diesen Punkt kreuzt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 872/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2024, OF 891/10 Betreff: Sinkkästen in Unterführungen überprüfen, reinigen und ggf. Reparaturarbeiten durchführen Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist die Überschwemmungssituation nach Niederschlägen in den Unterführungen im Ortsgebiet 10 zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Beseitigung einzuleiten. Begründung: Bei mehreren Unterführungen im Ortsgebiet 10, ist festzustellen das selbst im Normalregenfall, sich in kürzeste Zeit sehr viel Regenwasser ansammelt, dass bis 1,5m Höhe erreichen kann. Autofahrer sowie Fußgänger, müssen umdrehen und neue Wege suchen. Es gibt ja auch noch kein Warnsystem oder ein Hinweisschild, welches die Betroffenen informiert, dass diese Strecke nicht mehr nutzbar ist. Beispiele hier wären ZB. Huswertstraße Richtung Am Dachsberg, unter der Autobahn oder Unterführung Hofhausstraße Richtung Bad Vilbel. Daher möchten wir um Überprüfung bitten, ob es Ausbesserungen nötig sind, um die Regenwasseransammlungen zu reduzieren. Oder ob es nötig ist die Sinnkästen zu erneuern oder erweitern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 891/10 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 835/10 Betreff: Pflege der Bäume in Teilen des Ortsbezirks 10 dringend verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit seinem für diesen Bereich zuständigen Grünflächenamt den Bestand der Bäume an den Straßen -Am Dachsberg- und -Kantapfelstraße- auf den Gesundheitszustand zu überprüfen und gegebenen Falls für eine Ersatzbepflanzung zu sorgen. Begründung: Die Pflege der Bäume wird seit Jahren in vielen Teilen unseres Ortsbezirkes vernachlässigt. Diese wird besonders deutlich im Bestand an den oben genannten Straßen. Dass die Trockenperioden in der Vergangenheit häufig die Ursache für die Schädigungen waren, darf das zuständige Amt nicht daran hindern den Pflegeeinsatz zu erhöhen oder auch für eine klimagerechte Neubepflanzung zu sorgen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO II, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5565 2024 Die Vorlage OF 835/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 820/10 Betreff: 30er-Piktogramme in der Tempo-30-Zone im Frankfurter Bogen Die sehr weitläufige 30er-Zone im Frankfurter Bogen umfasst eine Fläche von 72 ha. Die hauptsächlichen Ein- und Ausfahrmöglichkeiten bestehen über Goldpeppingstraße, Huswerthstraße und Weilbrunnstraße. Dort wurden die Verkehrszeichen 274 aufgestellt. Die jeweils zurückzulegenden Strecken von Begin bis Verlassen der 30er-Zone: - Von Goldpeppingstraße bis Huswerthstraße rund 1.450 Meter - Von Goldpeppingstraße bis Weilbrunnstraße rund 1.300 Meter - Von Weilbrunnstraße bis Huswerthstraße rund 790 Meter Es ist in allen Bereichen dieser Zone häufig festzustellen, dass sich Fahrzeugführer*innen mutmaßlich nicht an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit halten. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung kann die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch die Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird basierend auf der VwV zur StVO gebeten, ergänzend zu den bestehenden Piktogrammen entsprechende 30-Piktogramme aufzubringen. In beide Fahrtrichtungen wenigstens auf - Renettenstraße, Höhe Nr. 12 - Gundelandstraße, Höhe Nr. 11 - An den Drei Hohen, Höhe Nr. 15 / 36 - Herrenapfelstraße, Höhe Nr. 13b - Kantapfelstraße, Höhe Nr. 10 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5561 2024 Die Vorlage OF 820/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 581/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 28/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt 2024 / 2025 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern und als verkehrsberuhigter Bereich auszuweisen. Im Abschnitt zwischen der Hausnummer 16 und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung und Verkehrsberuhigung einbezogen werden. Außerdem ist die Hofhausstraße, aufgrund des desolaten Zustands, unbedingt zu sanieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 28 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 7 2024 Die Vorlage OF 581/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2023, OF 718/10 Betreff: Hinweisbeschilderung für den Autoverkehr auf den Ortsteil Frankfurt-Preungesheim und den Sportpark Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wieweit eine Beschilderung für den Autoverkehr auf den Ortsteil F.-Preungesheim und den Sportpark Preungesheim ausgehend von der Friedberger Landstraße (L521) aus beiden Richtungen über die Zufahrt Hofhausstraße in die Goldpepping Straße möglich ist. - Die ortsunkundigen Besucher des Sportparks werden dadurch direkt an ihr Ziel geleitet und müssen nicht mehr über den Ortskern Preungesheim fahren. - Das Gleiche gilt auch für die Besucher des Frankfurter Bogens. Begründung: Eine solche Beschilderung würde die Durchfahrt durch den Ortskern Preungesheim entlasten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4871 2023 Die Vorlage OF 718/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2023, OF 716/10 Betreff: Rattenpopulation im Frankfurter Bogen regulieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob Maßnahmen geplant oder durchführt werden bezüglich der steigende Rattenpopulation rund um Gravensteiner Platz. Weiterhin würden wir gerne zeitnah folgende Info bekommen: 1. Wann war die letzte Zählung der Ratten im Frankfurter Bogen? 2. Gibt es aktuelle Erkenntnisse der Rattenpopulation? Begründung: Mehrere Anwohner aus dem Frankfurter Bogen im Preungesheim, berichten über steigende Präsenz von Ratten. Diese werden immer dreister auf der Suche nach Nahrung. Auf dem Weg vom Straßenbahn 18, Stationen Alkmenestraße und Gravensteiner Platz nach Hause, haben immer mehr Anwohner Angst. Jugendliche die im Park sich auf die Bänke setzen, ziehen mittlerweile automatisch die Füße hoch auf die Bank. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4869 2023 Die Vorlage OF 716/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2023, OA 384 entstanden aus Vorlage: OF 497/11 vom 26.08.2023 Betreff: Gezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach Vorgang: EA 7/23 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Bürgerschaft und dem Ortsbeirat Probleme in Alt-Seckbach zu identifizieren und dann anhand der gemeinsamen städtebaulichen Analyse eine Konzeption für Alt-Seckbach zu erstellen, die Garant für den Erhalt der Infrastruktur eines lebendigen und zukunftsträchtigen Stadtteils ist. Begründung: Dem Stadtteil Alt-Seckbach droht in seinem historischen Kern um das alte Rathaus herum ein deutlicher Niedergang. Viele Häuser entlang der Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße leiden unter dem viel zu intensiven (Berufs-)Verkehrsaufkommen in diesen engen Straßen. Investitionen unterbleiben und machen das Wohnen und damit das Betreiben von Läden/Geschäften immer unattraktiver. Der Betrieb von gemeinschaftsstiftenden Strukturen wie dem alten Rathaus oder von Gaststätten leidet oder unterbleibt ganz. Folgendes ist schon heute zu besichtigen: 1. Das alte Seckbacher Rathaus ist in seiner gegenwärtigen Form und Ausstattung für Feiern, Veranstaltungen oder andere Nutzungen nicht (mehr) attraktiv. Die ABG kümmert sich nur unwillig um das Haus. Die Front zur Hofhausstraße ist dringend renovierungsbedürftig und der frühere Blumenschmuck ist wohl auch der Kostenschere zum Opfer gefallen. Hier ist ein neues Nutzungskonzept in Zusammenarbeit zwischen Vereinen, Ortsbeirat, ABG und Stadtverwaltung zu erarbeiten, das dazu beiträgt, für das Stadtteilleben einen attraktiven Beitrag zu leisten. 2. Der dem alten Seckbacher Rathaus gegenüberliegende kleine Platz ist vollgestellt mit riesigen Verteilerkästen, ist in der Regel ungepflegt und wird vernachlässigt. Jedenfalls ist er kein Ort, an dem sich Seckbacher gerne zu einem Plausch treffen. Dieser Platz müsste aufgewertet und z. B. mit einem kleinen Brunnen etc. ausgestattet werden. 3. Die gegenüberliegende Gastwirtschaft mit Innenhof "Zum Schwanen" steht seit Monaten leer und ein neuer Pächter/Betreiber ist offenbar kaum zu finden. Das Gleiche gilt für das danebenliegende Haus der früheren Frankfurter Sparkasse, die dieses vor ca. einem Jahr verlassen hat und das seitdem leer steht, ohne dass in Seckbach wenigstens noch ein Geldautomat installiert worden wäre. 4. Die Verkaufsstelle/das Restaurant/Café in der ehemaligen Bäckerei "Schaan" steht leer, ohne dass eine neue Nutzung in Aussicht steht. Die Liste der Probleme ließe sich lange fortsetzen, wobei sich die Problemursachen bei den einzelnen Objekten regelmäßig wiederholen: fehlende Parkplätze/zu hohes Verkehrsaufkommen/zu niedrige Mieten/fehlende Investitionen. Wenn jetzt nicht gehandelt wird, wird die Lage immer schwieriger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 7 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 7 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 384 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3904, 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 17.10.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2023, OF 497/11 Betreff: Gezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bürgerschaft, Ortsbeirat und Magistrat identifizieren gemeinsam Probleme in Alt-Seckbach. Der Magistrat erstellt anhand der gemeinsamen städtebaulichen Analyse dann eine Konzeption für Alt-Seckbach, die Garant für den Erhalt der Infrastruktur eines lebendigen und zukunftsträchtigen Stadtteils ist. Begründung: Dem Stadtteil Alt-Seckbach droht in seinem historischen Kern um das Alte Rathaus herum ein deutlicher Niedergang. Viele Häuser entlang der Wilhelmshöher Landstraße / Hofhausstraße leiden unter dem viel zu intensiven (Berufs-)Verkehrsaufkommen in diesen engen Straßen. Investitionen unterbleiben und machen das Wohnen und damit das Betreiben von Läden / Geschäften immer unattraktiver. Der Betrieb von gemeinschaftsstiftenden Strukturen wie dem Alten Rathaus oder von Gaststätten leidet oder unterbleibt ganz. Das alles ist schon heute zu besichtigen: 1. Das Alte Seckbacher Rathaus ist in seiner gegenwärtigen Form und Ausstattung für Feiern, Veranstaltungen oder andere Nutzungen nicht (mehr) attraktiv. Die ABG kümmert sich nur unwillig um das Haus. Die Front zur Hofhausstraße ist dringend renovierungsbedürftig, und der frühere Blumenschmuck ist wohl auch der Kostenschere zum Opfer gefallen. Hier ist ein neues Nutzungskonzept in Zusammenarbeit zwischen Vereinen, Ortsbeirat, ABG und Stadtverwaltung zu erarbeiten, das dazu beiträgt, für das Stadtteilleben einen attraktiven Beitrag zu leisten. 2. Der dem Alten Seckbacher Rathaus gegenüberliegende kleine Platz ist vollgestellt mit riesigen Verteilerkästen, ist i.d.R. ungepflegt und vernachlässigt. Jedenfalls kein Ort, an dem sich Seckbacher gerne zu einem Plausch treffen. Dieser Platz müsste aufgewertet werden, z.B. mit einem kleinen Brunnen ausgestattet werden, etc. 3. Die gegenüberliegende Gastwirtschaft mit Innenhof "Zum Schwanen" steht seit Monaten leer und ein neuer Pächter / Betreiber ist offenbar kaum zu finden. Das gleiche gilt für das daneben liegende Haus der früheren Frankfurter Sparkasse, das diese vor ca. einem Jahr verlassen hat und das seitdem leer steht, ohne dass in Seckbach wenigstens noch ein Geldautomat installiert worden wäre. 4. Die Verkaufsstelle / Restaurant / Café in der ehemaldigen Schaan Bäckerei steht leer, ohne dass eine neue Nutzung in Aussicht steht. Die Liste der Probleme ließe sich lange fortsetzen, wobei sich die Problemursachen bei den einzelnen Objekten regelmäßig wiederholen: fehlende Parkplätze / zu hohes Verkehrsaufkommen / zu niedrige Mieten / fehlende Investitionen. Wenn jetzt nicht gehandelt wird, wird die Lage immer schwieriger. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 384 2023 Die Vorlage OF 497/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Vorgang die EA 7/23 OBR 11 zugefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2023, OF 458/11 Betreff: Anbringung Fahrbahnmarkierung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrbahnmarkierungen auf der Wilhelmshöher Straße und der Hofhausstraße wieder anzubringen, da derzeit insbesondere in Kreuzungsbereichen die Autofahrer keine hinreichenden Orientierungspunkte haben. Begründung: Der Zustand der Straßen Wilhelmshöher Straße und Hofhausstraße ist denkbar schlecht. Zudem fehlen mittlerweile fast völlig die gebotenen Fahrbahnmarkierungen, um den Autoverkehr insbesondere in den Kreuzungsbereichen ausreichend zu lenken. Es besteht hier Unfallgefahr. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3994 2023 Die Vorlage OF 458/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2023, OF 449/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und teilweise Umgestaltung der Hofhausstraße Vorgang: EA 13/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Sanierung der Hofhausstraße, von der Kreuzung Wilhelmshöher Straße bis Nußgartenstraße, inkl. der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße, werden in den Haushalt 2023 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die Hofhausstraße ist auf der Strecke Nußgartenstraße bis Wilhelmshöher Straße völlig marode und dringend sanierungsbedürftig. Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 28 2023 Die Vorlage OF 449/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2023, OF 405/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 13/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt 2023 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Außerdem ist die Hofhausstraße, aufgrund des desolaten Zustands, unbedingt zu sanieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 13 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 405/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 449/11 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2023, OF 404/11 Betreff: Haushalt 2023 Grundsanierung Hofhausstraße in die Wege leiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Grundsanierung der Hofhausstraße von der Kreuzung Wilhelmshöher Straße bis Nußgartenstraße jetzt unverzüglich in die Wege zu leiten, d.h. die entsprechende Planung zu veranlassen und die nötigen Finanzmittel in den Haushalt 2023 einzustellen. Begründung: Die Hofhausstraße ist auf der Strecke Nußgartenstraße bis Wilhelmshöher Straße völlig marode. Trotz stark erhöhtem Verkehrsaufkommen in den letzten 10 Jahren ist in die Straßenerhaltung nicht investiert worden. Streckenweise ähnelt die Straße mehr DDR-Straßen in Ost-Brandenburg nach der Wiedervereinigung, als Verkehrsstraßen einer westlichen Großstadt mit hohem Verkehrsaufkommen. Diese systematische Vernachlässigung Seckbachs durch das städtische Verkehrsdezernat im Laufe der letzten 12 Jahre muss ein Ende haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 404/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 449/11 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2022, OF 492/10 Betreff: Standort des Tempo-30-Zonen-Verkehrsschildes in der Goldpeppingstraße in Preungesheim Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob der Standort des Tempo-30-Zonen-Verkehrsschilds in der Goldeppingstraße in Preungesheim um ca. 450 Meter vom Spielplatz Alkmenestraße bis hinter die Zufahrt zum Sportpark Preungesheim (Richtung Hofhausstraße) verlegt werden kann. Begründung: Das Tempo-30-Zonen-Verkehrsschild befindet sich z.Zt. etwa 20 Meter hinter der Alkmenestraße in mittiger Höhe des Spielplatzes Goldeppingstraße, unmittelbar vor der Sportanlage Preungesheim. Dann gilt für ca. 900 Meter eine Tempobeschränkung auf 50 km/h. Ab der Bundesautobahn A 661 gilt dann bis zur Hofhausstaße eine Tempobeschränkung von 30 km/h, die auch gerechtfertigt ist, mangels nicht vorhandenen Fuß- und Radweges. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 10.01.2023, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 492/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 492/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 492/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, 1 FDP und AfD (= Annahme); LINKE. und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: AfD
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.05.2022, OA 187 entstanden aus Vorlage: OF 294/10 vom 18.04.2022 Betreff: Gefahrenstelle Goldpeppingstraße/Hofhausstraße Vorgang: OM 1005/21 OBR 10; ST 628/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er die Gefahrenlage für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Goldpeppingstraße bzw. Hofhausstraße Richtung Friedberger Landstraße beseitigen will. Unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel der Stadt wird um eine Evaluation der Handlungsoptionen gebeten. Begründung: Trotz der Antwort des Magistrats in der Stellungnahme vom 04.03.2022, ST 628, bleibt die gefährliche Lage für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bestehen. Ohne Eingriff in diesem Bereich sind Unfälle, eventuell sogar mit Personenschäden, nicht auszuschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1005 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 628 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2581 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 11.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 157 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 187 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1807, 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 30.05.2022 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2022, OF 294/10 Betreff: Gefahrenstelle Goldpeppingstraße/Hofhausstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er die Gefahrenlage auf der Goldpeppingstraße bzw. Hofhausstraße Richtung Friedberger Landstraße beseitigen will. Unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel der Stadt bitten wir um eine Evaluation der Handlungsoptionen. Begründung: Trotz der Antwort des Magistrats in der ST 628 bleibt die gefährliche Lage für Verkehrsteilnehmer*innen bestehen. Ohne Eingriff in diesem Bereich sind Unfälle, eventuell sogar mit Personenschäden, nicht auszuschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 187 2022 Die Vorlage OF 294/10 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Gefahrenlage" die Worte "für Fußgängerinnen und Fußgänger" eingefügt werden, beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 278/10 Betreff: Vorstellung der Baumaßnahmen Im Hilgenfeld, Frankfurter Berg und Ebereschenweg, Frankfurter Berg und Goldpeppingstraße/Kantapfelstraße, Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Da der ursprüngliche Beschluss des Ortsbeirates bisher leider noch nicht realisiert wurde, wird die Ortsvorsteherin gebeten, für eine der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates einen Vertreter der ABG einzuladen, um die Baumaßnahmen der ABG im Hilgenfeld, Frankfurter Berg, zu erläutern. Gleichzeitig sollte auch über die beiden anderen aktuellen ABG-Baumaßnahmen im Ebereschenweg, Frankfurter Berg und Goldeppingweg/Kantapfelstraße in Preungesheim ein aktualisierter Bericht (z.B. Baufortschritt, Fertigstellung, Parksituation, Belegung) gegeben werden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte in seiner Sitzung am 03. Mai 2021 einstimmig beschlossen, die ABG zu einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen einzuladen, um die Baumaßnahmen im Hilgenfeld zu erläutern. Es gab zwar zwischenzeitlich einmal ein Schreiben der Stadt an die Ortsbeiratsmitglieder, mit einer Ankündigung, dass dies im September 2021 oder einer der darauffolgenden Sitzungen erfolgen soll; dies ist aber bisher leider noch immer nicht erfolgt. Damit der ursprüngliche FDP-Antrag bezüglich Hilgenfeld, Frankfurter Berg, nicht in der Versenkung verschwindet, wiederholen wir ihn inhaltlich. Für die beiden anderen ABG-Baumaßnahmen (Ebereschenweg und Goldeppingstraße/ Kantapfelstraße) nehme ich wegen der Park- und ABG-Belegungspraxis, insbesondere im Bereich der Bizonalen Siedlung, eine erhebliche Beunruhigung in der Bevölkerung wahr. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 278/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, LINKE. gegen FDP und AfD (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: AfD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2022, OF 234/11 Betreff: Einbauten und Schaukästen bei der Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße berücksichtigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen in die noch ausstehende Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße aufzunehmen: 1. Einbauten wie Verteilerkästen, Strom- und Trafohäuschen sind mindestens auf dem Platz an der Ecke Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße (gegenüber Haus-Nr. 152) und dem Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse (vor Hausnummer 167), sowie auf dem Gehweg zwischen den Hausnummern 171 und 173 (Haltestelle Draisbornstraße) versenkbar auszuführen. 2. Platz Ecke Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße (gegenüber Haus-Nr. 152): Als Ersatz für die an den Hauswänden angebrachten Schaukästen sind für die Akteure (Vereine, Parteien, etc.) des Stadtteils freistehende Schaukästen aufzustellen und den Akteuren kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Begründung: Auf den sehr schmalen Gehwegen und kleinen Plätzen an der Wilhelmshöher Straße befinden sich etliche Einbauten wie Verteilerkästen, Strom- und Trafohäuschen, welche die engen Bewegungsräume weiter einschränken. Die beantragten, freistehenden Schaukästen wiederum tragen zur ansehnlichen und übersichtlicheren Gestaltung des im Antragstext aufgeführten Platzes bei. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1774 2022 Die Vorlage OF 234/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2022, OF 203/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Naheverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt 2022 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2022 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2023 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Außerdem ist die Hofhausstraße, aufgrund des desolaten Zustands, unbedingt zu sanieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 13 2022 Die Vorlage OF 203/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2022, OF 192/10 Betreff: Baumpflege der Streuobstwiesen in der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer und rechts und links an der Linie 18 zwischen den Haltestellen "Alkmenestraße" und "Walter-Kolb-Siedlung" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert das zuständige Amt anzuweisen, die Streuobstwiesenbäume in der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer und rechts und links an der Linie 18 zwischen der Haltestelle Alkmene Straße und Walter-Kolb-Siedlung einen längst fälligen Baumschnitt zu unterziehen. Begründung: Die beiden genannten Flächen haben in den letzten Jahren keinen notwendigen Baumschnitt erhalten. Um den Erhalt der Bäume zu gewährleisten, ist dieser unbedingt nötig. Das Frühjahr naht und jetzt ist die Zeit dieses zu tun. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1452 2022 Die Vorlage OF 192/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 145/11 Betreff: Ausführung der Grunderneuerung in der Wilhelmshöher Straße - 2. Bauabschnitt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Vorlage M 20 von 2016 (letzte Aktualisierung 2020) und eine zügige Erneuerung der Wilhelmshöher Straße. Bei der Ausführung der Grunderneuerung nach M20 soll auf folgende Belange besonders Rücksicht genommen werden: 1. der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere Kindern, 2. dem kühlenden Einfluss einer an den Klimawandel angepassten Bauausführung. Die Punkte 1 und 2 sind frühzeitig bei den Vorplanungen, z.B. für die genaue Lage der Grundleitungen, zu berücksichtigen, so dass eine verzögernde Wirkung auf die Bauausführung nicht zu erwarten ist. Konkret bedeutet das: 1. Sichere Gehwege an der Kreuzung Wilhelmshöher / Hofhausstraße Der Gehweg südl. der Wilhelmshöher vor der Hausnummer 150 bis 154 ist durchgehend und in einer Breite von mindestens 1,60 cm auszuführen. 2. Sicherer Schulweg nördlich der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstr. und Im Trieb (Wilhelmshöher Nr. 97 - 119) Der Gehweg auf der nördlich gelegenen Seite der Wilhelmshöher Str. ist zwischen der Hausnummer 97 und 119 durchgehend in einer Breite von 1,60 cm auszuführen. 3. Verbesserte Schulwegsicherheit an der Einmündung der Draisbornstraße An der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bergen erfolgt eine Verlegung der Strom- und Netzkästen und an der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bornheim eine Verbreiterung des Gehweges auf 1,60 cm. Zudem wird z.B. durch einen Zebrastreifen oder einer Fußgängerampel die sichere Überquerung der Straße zwischen der Wilhelmshöher Str. 168 und 169 (Fleischerei Völp) gewährleistet. 4. Abkühlung des Straßenraums durch Bäume und hellen Flüsterasphalt An den Einmündungen "Im Trieb" und "Lohrgasse" sind je 2 hitzeresistente Straßenbäume zu pflanzen, auf der Höhe der Wilhelmshöher Str. 97 ein Baum. Bäume an weiteren Stellen sind ausdrücklich erwünscht. Diese können im Sommer die Häuser und die Kreuzungsbereiche beschatten und abkühlen. Die Grundleitungen sind so einzuplanen, dass diese Pflanzungen mit geringem Aufwand möglich sind. Der neue Straßenbelag im gesamten Bauabschnitt 2 sollte zudem als heller Belag und "Flüsterasphalt" ausgeführt werden, um sommerliche Aufheizung und Lärm zu reduzieren. Begründung: zu 1: Die Breite des geplanten neuen Gehwegs vor der Wilhelmshöher Str. 150 und 152 (Sparkasse) beträgt 1,15 - 1,25 cm. Wenn Kinder und Fußgänger*innen an der Ampel warten, können Passanten nicht vorbeigehen oder vom Gebäudeeingang auf den Gehweg treten. Es besteht also das Risiko, dass hier Kinder / Fußgänger*innen zu nah an der Fahrbahn stehen oder diese während des fließenden Verkehrs betreten. Im Bauabschnitt 2 wird auf der anderen Seite vom Dalles-Plätzchen etwas Gehweg weggenommen, um eine bessere Schleppkurve für LKWs zu realisieren. Entsprechend kann der Gehweg vor den Hausnummer 150 bis 152 durchgehend verbreitert werden. Der Zuwachs an Sicherheit für Kinder und Fußgänger*innen zieht keine Einschränkung der Straßenbreite nach sich. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 2: Die meisten Menschen im Stadtteil wohnen nördlich der Wilhelmshöher, die nördliche Gehwegseite wird daher häufig als fußläufige Verbindung zwischen Atzelberg und dem Dorfkern genutzt. Hierfür muss ein durchgehend sicherer Fußweg vorhanden sein. Die aktuelle Planung sieht zwischen Hausnummer 97 und 119 nur eine Breite von 1,15 bis 1,27m vor. Damit ist die Sicherheit deutlich eingeschränkt und eine Verbreiterung zugunsten der Sicherheit ist geboten. Da sich Busse vor und nach dieser Wegstrecke vernünftig begegnen können, sollte der Fußweg für Kinder und Fußgänger*innen hier um 35 cm zu Lasten der Straße verbreitert werden. Diese ist dann mit 5,00 m immer noch ausreichend breit für Begegnungsverkehr. Quelle: M20 Lageplan 2 und eigene Ergänzungen zu 3: Der Platz an beiden Bushaltestellen ist sehr eng. Wartende können nicht passiert werden, ohne dass die Straße betreten werden muss. Auf der nördlichen Seite schafft eine Verlegung der Elektro-Kästen zusätzlichen Platz, auf der südlichen Seite müsste der Bürgersteig um 25 cm erweitert werden, um einen geregelten Ausstieg, genügend Warteplatz bzw. Platz zum Passieren bereit zu stellen. Die Straße wäre mit ca. 5,00 m ausreichend breit für Begegnungsverkehr. An der Kreuzung Leonardsgasse / Draisbornstraße ist die Überquerung der Straße trotz der vorhandenen Spiegel für Kinder lebensgefährlich. Die zukünftige Rampenlösung würde den Verkehr zwar verlangsamen, eine Überquerung morgens im Berufsverkehr bliebe aber trotzdem sehr gefährlich. Die sichere Querung, insbesondere für Kinder und Senior*innen, sollte durch einen Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel gesichert werden. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 4: Bäume reduzieren nach neuesten Untersuchungen die Aufheizung der Stadt viermal stärker als normale Grünflächen. An den Einmündungen, die nach Süden offen sind (Trieb, Leonardsgasse) können 2 - 3 Straßenbäume die Aufheizung der Häuser und des Straßenraum deutlich reduzieren. Als "optisches Bremssignal" signalisieren sie zudem dem Durchgangsverkehr Vorsicht und Achtsamkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger, so dass zusätzlich der Sicherheitsaspekt erhöht werden kann. Vor der Hausnummer 97 schätzen Autofahrer*innen häufig die Straßenbreite falsch ein. Es kommt zu Ausweichmanövern auf den Bürgersteig. Ein Baum an dieser Stelle würde nicht nur gegen die Aufheizung Seckbachs wirken, sondern auch die problematische Stelle sicher kennzeichnen und dazu führen, dass der Kraftverkehr sein Tempo verlangsamt und den Gegenverkehr berücksichtigt. Ebenso würde der Einbau eines heller "Flüsterasphalt" vom Seckbacher Bitzweg bis zur Altebornstraße dem Autoverkehr optisch signalisieren, dass hier ein enger Dorfkern durchfahren wird. Zudem würde dieser Straßenbelag die Aufheizung und den Lärm entlang der Wilhelmshöher Straße reduzieren. zu 1 - 4: Eine Verzögerung der Baumaßnahmen oder nennenswerte Mehrkosten sind durch die unter 1-4 genannten Ausführungen von Baumaßnahmen nicht zu erwarten. Zudem sollte zukünftig darauf geachtet werden, dass die Busse 20 cm schmäler sind, um den Abstand vom Bus zu den Gehwegen nicht nur an dieser Stelle der Stadt zu vergrößern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 145/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 158/11 Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im OBZ 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: Alt Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstr. und Kleestr.), Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen), Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung), Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen) Seckbach: Im Trieb Riederwald: Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV Sportplatz Begründung: Den Fußgänger*innen wird zunehmend weniger Raum auf Ihren Wegen zugestanden. In vielen Straßenzügen wird schon heute rechtmäßig auf dem Gehweg geparkt. In der Praxis bleibt da oft kein ausreichender Platz für Rollator, Rollstuhl und Kinderwagen. Und diese Praxis weitet sich auf andere Straßen ohne ausgewiesene Parkfläche auf dem Bürgersteig aus. Zusätzlich wird von einer großen Zahl von Radfahrer*innen - teilweise aus eigenem Sicherheitsbedürfnis - der Fußweg als Radweg genutzt. Dieser Umstand führt zu einer weiteren Verschärfung auf Gehwegen. Das Verbot auf Radwegen zu halten oder gar zu parken wird ignoriert und eine Unterbindung dieses Zustandes findet nur in unzureichendem Maße statt. Die Strafgebühren bei Verstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, was aber leider bisher zu keiner Intensivierung der Überwachung der Regeln geführt hat. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen erfolgen. Beispiele Alt Fechenheim 17:30 Foto: Thomas Dorn selbst Alt Fechenheim 11:30 Foto: Thomas Dorn selbst Burgelehen 15:00 Foto: Thomas Dorn selbst Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1306 2022 Die Vorlage OF 158/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: Alt-Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstraße und Kleestraße), Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen), Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung), Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen) Wächtersbacher Straße Seckbach: Im Trieb, Hofhausstraße (halbseitiges Parken trotz Markierung und Platz auf der Straße) Auerfeldstraße (vor dem Huthpark), An der Marienkirche (vor dem Kindergarten - Autos stehen komplett auf dem Gehweg) Riederwald: Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV-Sportplatz Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 139/10 Betreff: Gehweg auf der Goldpeppingstraße/Hofhausstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Gehweg auf der Goldpeppingstraße Richtung Friedberger Landstraße ausgebaut werden kann. Hierbei ist der Ortsbeirat 11 miteinzubeziehen. Begründung: Viele Einwohner*innen nutzen die Goldpeppingstraße bzw. in der Fortsetzung Hofhausstrasse (s. Skizze), um aus Preungesheim zu Fuß auf die Friedberger Landstraße nach Seckbach zu kommen. Dabei sind sie oft mit Kindern oder Hunden unterwegs. Allerdings endet der Fußgängerweg bereits nach der A661 Überführung. Der restliche Weg bis zur Friedberger Landstraße erweist sich als gefährlich. Ohne einen Gehweg, der Fußgänger*innen vom Autoverkehr trennt, ist die Unfallgefahr in diesem Verkehrsbereich zu hoch. (Bild mit eigener Markierung basiert auf Google Maps vom 12.10.2021) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1005 2021 Die Vorlage OF 139/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2021, OF 99/10 Betreff: Vandalismus an der Haltestelle Walter-Kolb-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie an der Haltestelle Walter-Kolb-Siedlung dem zunehmenden Vandalismus Einhalt geboten werden kann. Begründung: Der zunehmende Vandalismus an den Gerätschaften der Haltestelle muss ausgebremst und die Verursacher besser ermittelt werden. Leider kam es wiederholt zu Zerstörungen von Haltestellen-Einrichtungen wie Beschmierungen, das Zerschlagen der Glaselemente und das Herausreißen von Mülleimern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 99/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 996 2021 Die Vorlage OF 99/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie an den Haltestellen ‚Walter-Kolb-Siedlung' und ‚Alkmenestraße' dem zunehmenden Vandalismus Einhalt geboten werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 57/10 Betreff: Zweiter Zebrastreifen Alkmenestraße zur Bezirksportanlage Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am südlichen Ende der Haltestelle Alkmenestrasse, in Verlängerung dieses Gleisübergangs, einen zweiten Zebrastreifen anzubringen. Begründung: Alle Nutzer, insbesondere die Kinder und Jugendlichen die mit der Linie 18 zu der Bezirks-sportanlage Frankfurter Bogen fahren um am Fußballtraining (Mo-Fr 16-20 Uhr) teilzunehmen benutzen immer den hinteren Teil der Straßenbahn um auszusteigen und überqueren dort die Straße. Beim Ausgang am vorderen Teil der Straßenbahn gibt es zwar einen Zebrastreifen aber dieser ist zu umständlich und ist mit Umweg verbunden. Die Situation ist vergleichbar mit der Haltestelle Sigmund-Freud-Straße. Bei seiner Vorstellung der neuen U 5-Haltestellen wurde der damalige Verkehrsdezernent bereits frühzeitig vom OBR 10 darauf hingewiesen, dass dort die Nutzer immer die kürzeren Wege in Anspruch nehmen, ohne auf die Gefahren zu achten, auch ohne Ampel. Das Verkehrsdezernat gab später die ablehnende Haltung auf. Eine 2. Ampel wurde zum Schutz der Nutzer doch nachinstalliert. Genauso verhält es sich an der Haltestelle Alkmenestraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 513 2021 Die Vorlage OF 57/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2021, OF 33/10 Betreff: Anwohnerparken im südlichen Bereich des Frankfurter Bogens in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann das stadtweite vorgesehene Anwohnerparken im Bereich der verdichteten Bebauung im südlichen Bereich des Frankfurter Bogens in Preungesheim (etwa im Bereich zwischen Kantapfelstraße/Goldeppingstraße/Renettenstraße/Gundelandstraße und Huswertstraße) zeitnah und schnellstmöglich eingeführt wird. Begründung: Die Stellplatzsituation wird sich durch die neue Baumaßnahme der AGB/Wohnheim GmbH (die voraussichtlich 2022 abgeschlossen sein wird) und durch das Parken von aus anderen Stadtteilen verdrängten Pendlern (z.B. aus Bornheim) und durch das Parken aus anderen benachbarten Preungesheimer Wohngebieten (z.B. Jaspertstraße) im Bereich der Straßenbahnlinie 18 (Alkmenestraße und Gravensteiner Platz) weiter erheblich verschlechtern. Aus diesem Grunde ist die Ausweisung von Anwohnerparkzonen dringend und kurzfristig geboten. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 33/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 1 SPD, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme); 3 SPD (= Enthaltung)
Partei: AfD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2021, OF 32/10 Betreff: Vorstellung der Baumaßnahme der ABG Frankfurt/Wohnheim Frankfurt zwischen Goldpeppingstraße/Kantapfelstraße/Gretapfelstraße und Renettenstraße im Frankfurter Bogen in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Ortsvorsteherin möge die AGB Frankfurt bzw. die Wohnheim GmbH bitten, einen Vertreter in die Sitzung des Ortsbeirates zu entsenden, um die Baumaßnahme der AGB bzw. der Wohnheim GmbH näher zu erläutern. Begründung: Da es eine der letzten größeren Baumaßnahmen im Frankfurter Bogen ist, halte ich es für erforderlich, sie im Ortsbeirat näher zu erläutern. Die Baumaßnahme (Erdarbeiten) hat in den letzten Wochen, ursprünglich war der Beginn in 2019 vorgesehen, begonnen. Laut Bauschein-Nr. B-2020-1052-3 und B-2020-1053-3 sollen insgesamt 139 Wohnungen und 70 Pkw-Tiefgaragenstellplätze errichtet werden. Insbesondere sollen folgende Fragen beantwortet werden und zwar - bis wann wird die Baumaßnahme voraussichtlich abgeschlossen sein, werden die Vorschriften des Bebauungsplanes eingehalten (Bebauung mit Erdgeschoß, 3 Stockwerken und zusätzlich mit Penthouse/Loft), - da nur 70 Tiefgaragenstellplätze (statt der nach der Stellplatzsatzung erforderlichen ca. 110 Stellplätze geschaffen werden, wie erfolgt der Ausgleich der fehlenden ca. 40 Stellplätze (z.B. durch Fahrradstellplätze oder Ablösezahlungen etc.) - welche Art von Wohnungen sind vorgesehen (Anzahl der Miet- bzw. Eigentumswohnungen), - wer und durch wenn erfolgt der Verkauf bzw. die Belegung (wie hoch ist der Anteil der sozial geförderten Wohnungen und erfolgt bei den Mietwohnungen, insbesondere eine Belegung aus sozialen Gründen, für die Personen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkte decken können, - erfolgt die Beheizung und die Warmwasserversorgung durch Fernwärme, - wie hoch wird das voraussichtliche Mietniveau pro Quadratmeter bei den Wohnung mit den unterschiedlichen Belegungsarten sein und ggfls. wie hoch wird der Quadratmeterpreis bei den Eigentumswohnungen sein. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 32/10 wurde zurückgezogen.
Partei: AfD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2020, OF 771/11 Betreff: Fußweg von der Hofhausstraße zum Seckbacher Kreuzweg Vorgang: EA 282/18; ST 1021/19; EA 59/20; ST 1333/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wurde die oben genannte Wegeverbindung vor Erstellung der genannten Stellungnahmen durch das zuständige Fachamt persönlich in Augenschein genommen? 2. Genügt die Wegeverbindung den Ansprüchen an einen Fußweg? 3. Welche Maßnahmen wurden durch den Magistrat vorgenommen um die Bürger*innen auf diese Wegeverbindung als Alternative zum nicht vorhandenen Fußweg entlang der Nußgartenstraße hinzuweisen? 4. Wieso wurde bei der Sanierung der Straße "am Lohrberg" der Zugang zu diesem Fußweg nicht Barrierefrei gestaltet? 5. Plant der Magistrat diese Wegeverbindung zu einem Fußweg auszubauen? 6. Welche Alternativen sieht der Magistrat für Fußgängergruppen / Mobilitätseingeschränkte Personen / Bürger*innen mit Kinderwagen? Begründung: Der in den genannten Stellungnahmen genannte Fußweg ist Teil des "Quellenwanderweges". Im Frankfurter Sprachgebrauch gleicht der Weg eher einem Trampelpfad. Die maximale Breite beträgt ca. 40 cm. Der Zugang zu genanntem Fußweg wird von Süden kommend durch eine hohe Borsteinkante und von Norden kommend durch eine steile, unwegsame Rampe eingeschränkt. Eine Nutzung für Bürger*innen mit Kinderwagen oder durch mobilitätseingeschränkte Mitbürger*innen ist nicht möglich. So bleibt nur das Ausweichen auf die Nußgartenstraße, die durch eine hohe Belastung durch Autoverkehr keine sichere Alternative darstellt. Fotos: J. Bomba Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 282 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1021 Etatanregung vom 20.01.2020, EA 59 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1333 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1769 2020 Die Vorlage OF 771/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2020, OF 949/10 Betreff: Verbot des Parkens für Lkw in den Parkbuchten an der Goldpeppingstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man ein Parkverbotsschild für LKW an den Parkbuchten in der Goldpeppingstraße anbringen kann. Begründung: Die Breite der LKW übersteigt die Breite der Parkbuchten, so dass sie mit den Reifen teilweise auf der Grünfläche stehen müssen, damit die Fahrzeuge nicht in die Fahrbahn ragen. Damit werden die gerade neu erstellen Parkbuchten gleich wieder beschädigt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5867 2020 Die Vorlage OF 949/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, ein Parkverbotsschild für Lkw an den Parkbuchten in der Goldpeppingstraße anzubringen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2020, OF 715/11 Betreff: Grünphase der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße für den stadtauswärts fahrenden Verkehr verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die Grünphase der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße / Hofhausstraße, für die auf der Wilhelmshöher Straße stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge, zu verlängern. Begründung: Die auf der Wilhelmshöher Straße stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge müssen beim Abbiegen in die Hofhausstraße den stadteinwärts fahrenden Gegenverkehr passieren lassen. Aufgrund der kurzen Grünphase, können oft nur drei Fahrzeuge die Grünphase nutzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6232 2020 Die Vorlage OF 715/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2020, OF 921/10 Betreff: Parkplatz im Bereich der Hofhausstraße/Friedberger Landstraße/B 521 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Stellen aufzufordern, den Müll im Bereich des Parkplatzes und der Grünfläche an der Hofhausstraße / Friedberger Landstraße (B 521) zu beseitigen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in Zukunft solche Ablagerungen zu verhindern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5725 2020 Die Vorlage OF 921/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2020, OF 700/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen um weitere Passivsammler für NOx Messungen im Ortsbezirk 11 zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch, sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße / Ecke Cassellastraße, Wilhelmshöher Straße / Ecke Hofhausstraße zu installieren. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im allgemeinen und der NOx Werte im besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung Luftqualitäts-verbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. In der Wilhelmshöher Straße bietet sich durch eine anstehende Sperrung der Straße durch Baumaßnahmen zudem Messungen innerhalb eines vorher/nachher-Szenarios mit und ohne motorisierten Verkehr an. Hier kann durch die Erfassung der Meßdaten eine Verifizierung errechneter Belastungswerte stattfinden. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 93 2020 Die Vorlage OF 700/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2019, OF 663/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 283/18 OBR 11; ST 1024/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Außerdem ist die Hofhausstraße, aufgrund des desolaten Zustands, unbedingt zu sanieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 283 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1024 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 61 2020 Die Vorlage OF 663/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2019, OF 661/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße Vorgang: EA 282/18 OBR 11; ST 1021/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau eines Gehwegs auf der östlichen Seite der Nußgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nußgartenstraße/Seckbacher Kreuzweg, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nußgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlanggeführt. Aufgrund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgängerinnen und Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Der Hinweis auf den Quellenwanderweg, in der Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1021, kommt einem Aprilscherz gleich. Wer die Örtlichkeit kennt, weiß, dass dieser Weg keine Alternative darstellt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 282 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1021 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 59 2020 Die Vorlage OF 661/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., 1 GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2019, OF 618/11 Betreff: Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert entsprechend den Grundprinzipien der europäischen Richtlinie zur Luftqualitätsüberwachung weitere Passivsammler für NOx Messungen im Ortsbezirk 11 zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch, sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße / Ecke Cassellastraße, Wilhelmshöher Straße / Ecke Hofhausstraße zu installieren. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im allgemeinen und der NOx Werte im besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung Luftqualitäts-verbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5316 2019 Die Vorlage OF 618/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor folgender Satz angefügt wird: "Die genauen Aufstellungsorte sind vorab mit dem Ortsbeirat abzustimmen." Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2019, OF 728/10 Betreff: Beim Ausbau des Kletterseilgartens die gleichen Lampen wie am Wirtschaftsweg verwenden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, beim Bau des Spielplatzes Kletterseilgarten zwischen dem Sportpark und der Ecke Goldpepping- und Alkmenestraße die gleiche Lampenart wie auf dem Wirtschaftsweg zu verwenden. Begründung: Da die Beleuchtung gewissermaßen im Hinterhof der Anwohner*innen liegen wird und ebenso durch die freie Natur viele Insekten vorhanden sind, sollte die Beleuchtung so wenig störend wie möglich und dabei so hell wie nötig sein. Die Beleuchtung am Wirtschaftsweg erfüllt all diese Voraussetzungen und sollte deshalb auch dort Verwendung finden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4376 2019 Die Vorlage OF 728/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen 1 SPD, CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2019, OF 698/10 Betreff: Die Wegeführung der Straße Am Lausberg vollenden. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Ämter anzuweisen zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der angekündigten Endarbeiten im Frühjahr 2019 im Frankfurter Bogen nicht nur die Randbefestigungen an den betreffenden Flächen und Straßen, sondern auch die endgültige Wegeführung für die Straße Am Lausberg im Bereich der Bezirkssportanlage fertiggestellt wird. Begründung: Die Fertigstellung dieser Wegeführung ist ein wichtiges Gestaltungselement für die Außenansicht der Bezirkssportanlage, besonders für die Anlieger in der Alkmenestraße. Auch werden mit der Fertigstellung die Begehbarkeit und die Erreichbarkeit der Bezirkssportanlage optimiert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 698/10 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2019, OF 607/3 Betreff: Straßenbahnlinie 18 nach Bad Vilbel verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Planungen für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 nach Bad Vilbel umgehend zu veranlassen und für die baldige Umsetzung Sorge zu tragen. Es erscheint hierbei sinnvoll, einen Abzweig an der Autobahnauffahrt der A661 nach Bad Homburg / Höhe Bodenweg vorzunehmen. Die Verlängerung sollte mindestens den S-Bahn-Bahnhof Bad Vilbel Süd erreichen und an geeigneter Stelle eine Haltestelle für eine große Park-and-Ride-Parkfläche für Pendler beinhalten. Diese könne sich zum Beispiel nahe der Hofhausstraße befinden. Für die Planung und Umsetzung auf dem Stadtgebiet von Bad Vilbel ist frühzeitig mit dem dortigen Magistrat Kontakt aufzunehmen. Begründung: Permanente Staus zwischen Bad Vilbel und dem Frankfurter Nibelungenplatz in beide Richtungen zeigen auf, dass es ein leistungsfähiges Verkehrsmittel auf dieser Strecke benötigt. Für Pendler, die über die A661 anreisen und nach Frankfurt wollen, gibt es kein Angebot auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen, da sie ihr Fahrzeug nicht abstellen können. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2019, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 607/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 21.02.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 607/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 607/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4686 2019 Die Vorlage OF 607/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 471/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 53/18 OBR 11; ST 1343/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 53 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1343 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 283 2018 Die Vorlage OF 471/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 470/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße Vorgang: EA 76/17 OBR 11; ST 1712/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau eines Gehwegs auf der östlichen Seite der Nußgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nußgartenstraße/Kreuzweg, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nußgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlanggeführt. Auf Grund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgängerinnen und Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 13.03.2017, EA 76 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1712 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 282 2018 Die Vorlage OF 470/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP und gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2018, OF 596/10 Betreff: Eilanfrage - Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10 Der Magistrat hat in einer Pressemitteilung am 29. August 2018 angekündigt, dass er einen durchgehenden Nord-Süd-Radweg über die Friedberger Landstraße, vom Nibelungenplatz bis zur Battonnstraße schaffen will. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass ein dringender Handlungsbedarf zur Schließung von Lücken, auch angesichts der beschlossenen Baugebiete sowie des stetigen Wachstums von Frankfurt gegeben ist. Der Ortsbeirat 10 begrüßt ausdrücklich jegliche Verbesserung bezüglich der Sicherheit und Attraktivitätssteigerung für den Radverkehr, wie z.B. im Ortsbezirk 10 auf der Gießener Straße geschehen. Nur so ist insbesondere für den Nahbereichsindividualverkehr ein Umstieg beispielsweise von Schulkindern und Berufspendler*innen auf dieses umweltschonende Verkehrsmittel attraktiver. Sicherlich wird dies in der Folge auch im Nahbereich zu einer leichten Reduktion an Kraftfahr-zeugnutzungen führen sowie den ÖPNV gerade in Spitzenzeiten etwas entlasten. Es steht ebenso außer Frage, dass zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs auch die Wegnahme von Raum der Kraftfahrzeuge erforderlich ist. Dennoch leiden unsere Stadtteile aufgrund der Rückstauungen auf der Friedberger Landstraße bereits jetzt schon, insbesondere in den Hauptverkehrszeiten unter deutlichen Ausweich-verkehren aus dem nördlichen und östlichen Frankfurter Umland. In besonderem Maße sind die Bürgerinnen und Bürger in den Wohngebieten in Bonames, Berkersheim und Preungesheim davon betroffen. Der Ortsbeirat bezweifelt jedoch, dass die Wegnahme jeweils einer Fahrspur, auf einer Länge von über 1.700 Metern dazu führen wird, dass wegen der daraus resultierenden Stau- und Wegezeitverlängerung signifikant weniger Kraftfahrzeuge des Umlandes den Innenstadtbereich frequentieren werden. Der Ortsbeirat ist allerdings davon überzeugt, dass die Ausweichverkehre über die Stadteile des Ortsbezirks 10 dann noch deutlicher zunehmen werden! Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gemäß § 4, Abs. 10 Nr. 4 GO OBR gebeten zu prüfen und zu berichten mit welchen Maßnahmen er die zu erwartend steigenden Ausweichverkehre über den Harheimer Weg / Am Wendelsgarten den Heiligenstockweg / Am Dachsberg die Hofhausstraße / Goldpeppingstraße die Sigmund-Freud-Straße die Homburger Landstraße / Berkersheimer Weg eindämmen und somit die Bürger*innen vor einer Steigerung von Gefahrenpotentialen sowie auch vor den steigenden Immissionen unterschiedlichster Art bewahren wird. In diesem Zusammenhang wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit welchen Maßnahmen der Magistrat die vorgenannten Bereiche, in denen ebenfalls gravierende Lücken in den Radwegverbindungen bestehen, die Sicherheit verbessert und somit auch für eine weitere Attraktivitätssteigerung beiträgt. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die zu erwartend deutlichen Zeitverluste der Linie 18 kompensiert werden. Die Linie 18 müsste sich beispielsweise stadteinwärts, auf einer Länge von rund 560 Meter den einspurig verbleibenden Straßenraum mit Linienbussen sowie den Pendlern teilen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3720 2018 Die Vorlage OF 596/10 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Absatz des Vorwortes der letzte Halbsatz entfällt und die Aufzählung im Tenor um folgenden Punkt ergänzt wird: "6. Gießener Straße". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2018, OF 575/10 Betreff: Verkehrsmaßnahmen im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, Welche aktuellen Planungen und Projekte im Bereich des ÖPNV sowie des Individualverkehrs im Ortsbezirk 10 vorliegen; inklusive der Frage, mit welcher Priorität diese jeweils vorangetrieben werden und welche Schwierigkeiten zu berücksichtigen sind, wie der aktuelle Sachstand hinsichtlich des (Bau-)Beginns sowie der Inbetriebnahme für die folgenden Maßnahmen lautet: a) Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße zwischen Hofhausstraße und der Auffahrt zur A 661, b) Verkehrsentlastung Bonames, c) Verkehrsentlastung Berkersheim, d) Bau des 3. und 4. Gleises nach Bad Vilbel im Bereich Frankfurter Berg und Berkersheim, P&R-Plätze zur Entlastung des Ortsbezirks 10. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 07.08.2018, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 575/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3714 2018 Die Vorlage OF 575/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Punkt 2. des Tenors der Punkt "e) Verkehrsentlastung Frankfurter Bogen" hinzugefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2018, OF 381/11 Betreff: Zentgrafenstraße 1-9a: Einrichtung einer Sackgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Sackgasse in der Zentgrafenstraße 1-9a einzurichten. Das Verkehrszeichen 357-50 (Sackgasse, Fußgänger und Radfahrer frei) ist an der Einmündung Hofhausstraße aufzustellen. Begründung: Die Zentgrafenstraße 1-9a (Abschnitt zwischen Hofhausstraße und Ellerstraße) ist ein verkehrsberuhigter Bereich (Z. 325.1). Dennoch wird er laut Anwohnern immer wieder als Umfahrung genutzt, um schneller in den oberen Teil der Zentgrafenstraße zu kommen. Dabei wird weder auf die Einhaltung der richtigen Geschwindigkeit (zwischen 4-7 km/h) noch auf den Vorrang von Fußgängern geachtet. Um die Anwohner besser schützen zu können und um der Gültigkeit des verkehrsberuhigten Bereichs auch tatsächlich Geltung zu verschaffen, ist es unabdingbar, einen einzelnen Poller vor der HN 9 zu installieren, der die weitere Durchfahrt unterbindet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 381/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.04.2018, OA 249 entstanden aus Vorlage: OF 491/10 vom 31.03.2018 Betreff: Ausstehende Abbiegespur auf der B 521 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen - insbesondere Hessen Mobil - um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die seit Jahren erhoffte Abbiegespur auf der B 521 zwischen Hofhausstraße und der Auffahrt auf die A 661 umgehend realisiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1692 Anregung vom 23.10.2018, OA 319 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 249 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.05.2018, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 249 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OA 249 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2752, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2018, OF 491/10 Betreff: Ausstehende Abbiegespur auf der B 521 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen - insbesondere Hessen Mobil - um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die seit Jahren erhoffte Abbiegespur auf der B521 zwischen Hofhausstraße und der Auffahrt auf die A661 umgehend realisiert werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 17.04.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 249 2018 Die Vorlage OF 491/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2017, OF 284/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: ST 1661/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden für Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße die notwendigen Mittel eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1661 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 53 2018 Die Vorlage OF 284/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2017, OF 383/10 Betreff: Haltestelle "Alkmenestraße" um den Zusatz "Sportpark Preungesheim" erweitern Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, die Haltestelle Alkmenestraße um den Zusatz "Sportpark Preungesheim" erweitern zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 10 am 07.11.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2375 2017 Die Vorlage OF 383/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2017, OF 349/10 Betreff: Pflegekonzept der Streuobstwiesen in Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten und aufgefordert, das zuständige Amt anzuweisen zum Pflegekonzept der Streuobstwiesen im Bereich des Ortsbeirates10 dem Ortsbeirat folgende Fragen zu beantworten: - Wann werden die abgestorbenen Bäume auf den Flächen Am Borsdorfer und Rechts und Links der Linie 18 zwischen Haltestelle Alkmenestraße und Walter-Kolb-Str. entfernt? - Werden diese Bäume wieder ersetzt? - Welche Maßnahmen werden seitens des Grünflächenamtes ergriffen, um den unkontrollierten Pflückaktionen und den damit einhergehenden massiven Beschädigungen der Bäume entgegenzuwirken? - Welche Apfelsorten sind in der Streuobstwiesen/Parkanlage -Am Borsdorfer- gepflanzt worden und wo stehen diese Bäume? - Besteht ein generelles Pflegekonzept für diese Flächen? - Wenn ja, wie sieht dieses aus? Begründung: Die bestehenden Streuobstwiesen im Ortsbezirk 10 sind ein wichtiger Identitätsfaktor für das ganze Quartier. Wir stellen verstärkt fest, dass die Pflege dieser Kulturflächen nicht aktiv verfolgt wird. Die Kirschbäume werden seit 2 Jahren regelmäßig wild geerntet, was zu regelmäßigem Abriss der Äste führt. Auch unsere telefonischen Mitteilungen haben trotz Zusage zu keiner Lösung geführt. Da die Fruchtfolge der anderen jungen Obstbäume jetzt verstärkt beginnt, ist bei diesen mit solchen Schädigungen ebenfalls zu rechnen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO II, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 545 2017 Die Vorlage OF 349/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2017, OF 307/10 Betreff: Zugang zum Sportpark Preungesheim von der Goldpeppingstraße aus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu veranlassen, dass der Zugang zum Sportpark Preungesheim (von der Goldpeppingstraße aus) mit verschiedenen Maßnahmen erleichtert wird: 1. Ein Zebrastreifen über die Goldpeppingstraße soll angelegt werden, und zwar von der Haltestelle der Straßenbahnlinie 18 in Höhe der Treppe, die (von der Goldpeppingstraße aus) zum Sportpark Preungesheim führt. 2. Am Fuße dieser Treppe sollen in ausreichender Anzahl Fahrrad-Stellplätze eingerichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.06.2017, TO I, TOP 24 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über einen Änderungsvorschlag der Fraktion der GRÜNEN auf Ergänzung der Vorlage OF 307/10 um den Wortlaut "dass auf Autoparkplätzen Fahrradstellplätze eingerichtet werden", abgestimmt. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 307/10 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1755 2017 a) Der Änderungsvorschlag der Fraktion der GRÜNEN wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 307/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu a) SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ergänzung der Vorlage) zu b) Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2017, OF 308/10 Betreff: Anbindung des Sportparks Preungsheim weiter verbessern hier: Fortführung eines Radweges sowie Einrichtung eines Fußgängerüberweges Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der bestehende Feldweg in Richtung des Sportparks weitergeführt werden kann, bestenfalls asphaltiert und als Radweg genutzt werden kann (siehe angefügte Lichtbilder), 2. ob im Querungsbereich der Goldpeppingstraße/Zufahrt Sportpark ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) eingerichtet werden kann. Begründung: Der aktuell bestehende Rad-/Fußgängerweg parallel zum Gleis der Straßenbahnlinie 18 verläuft nach Querung der Gleisanlage in nördlicher Richtung linksseitig der Goldpeppingstraße. Im Bereich des Übergangs der Gleisanlage mündet ein geschotterter Feldweg, der in nordöstlicher Richtung verläuft und auf die Goldpeppingstraße, dortiger Einfahrtsbereich zum Parkplatz des Sportparks Preungesheim, mündet. Der betreffende Feldweg bietet für Radfahrer die direkte und verkehrsfreie Anbindung an den Sportpark Preungesheim. Die Beschaffenheit des Weges birgt - insbesondere bei auftretendem Regen - Gefahren für seine Nutzer, so dass eine Asphaltierung angeraten ist. Mit der Asphaltierung des Weges ist ein erhöhter Querungsverkehr der Goldpeppingstraße in Höhe des Zufahrtsbereichs des Sportparks Preungesheim zu erwarten. Aus diesem Grund wird die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) im beschriebenen Querungsbereich angeregt. Anlage 1 (ca. 521 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.06.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1756 2017 Die Vorlage OF 308/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2017, OF 197/11 Betreff: Problemloses Einfahren von FES- und Rettungsfahrzeugen in die Hintergasse (Seckbach) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein problemloses Einfahren von FES- und Rettungsfahrzeugen in die Hintergasse durch geeignete Maßnahmen zu ermöglichen. Zwecks Festlegung von Maßnahmen ist ein gemeinsamer Ortstermin des Straßenverkehrsamtes mit der FES und der Feuerwehr durchzuführen. Begründung: Durch die Parkmöglichkeit an der Ecke Hintergasse/Hofhausstraße wird die Einfahrt in die Hintergasse für FES- und Rettungsfahrzeuge stark eingeschränkt, ja sogar unmöglich gemacht. Aufgrund dessen kommt es immer wieder zu Anfragen durch FES-Mitarbeiter an die Bewohner des Hauses Hofhausstraße 14, zwecks Entfernung des parkenden Autos. Eventuell könnte das Parken eines Fahrzeugs in diesem Bereich durch das Setzen eines Pollers unterbunden werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1493 2017 Die Vorlage OF 197/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 144/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Nachrüstung von Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an den Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34 Vorgang: OM 1070/17 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für die Nachrüstung von Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an den Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34 in den Haushalt einzustellen. Begründung: Blinde und sehbehinderte Menschen kommen nur schwer ohne akustische Signale aus. Sie sind gefährdet und auf die Mithilfe ihrer Mitmenschen angewiesen. Auch sehbehinderte Menschen müssen Wege als Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel bewältigen können. Aufgrund der in Seckbach zahlreich vorhandenen Senioreneinrichtungen ist von einem beträchtlichen Bevölkerungsanteil von Blinden und Sehbehinderten auszugehen. In Seckbach ist bisher lediglich die Lichtsignalanlage vor dem Seniorenheim "Henry und Emma Budge-Stiftung" mit einer Zusatzeinrichtung ausgerüstet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM 1070 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 79 2017 Die Vorlage OF 144/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 141/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nussgartenstraße Vorgang: ST 1495/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Gehweg auf der östlichen Seite der Nussgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nussgartenstraße / Kreuzweg, einzurichten. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau des Gehwegs, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nussgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlang geführt. Auf Grund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1495 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 76 2017 Die Vorlage OF 141/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 140/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 49/12 OBR 11; ST 1493/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße in den Haushalt einzustellen. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 75 2017 Die Vorlage OF 140/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2017, OF 231/10 Betreff: Radfahren in beide Fahrtrichtungen der Kantapfelstraße zwischen Goldpeppingstraße und Gretapfelstraße zulassen Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, Radfahren in beide Fahrtrichtungen der Kantapfelstraße zwischen Goldpeppingstraße und Gretapfelstraße zuzulassen. Für die Umsetzung dieser Maßnahme genügt das Anbringen eines Verkehrszeichens "Radfahrer frei", sowie gegebenenfalls Bodenmarkierungen. Begründung: Radfahrende, die von der K820 kommend über die Goldpeppingstraße in Richtung Gravensteiner Platz fahren möchten, werden an der Abbiegung der Goldpeppingstraße gezwungen, dem Straßenverlauf nach rechts zu folgen, da die Kantapfelstraße in diesem Bereich als Einbahnstraße gekennzeichnet ist. Dies bedeutet einen ziemlichen Umweg für Radfahrende. Die Breite der Kantapfelstraße ist hier aber mehr als ausreichend für das beidseitige Befahren durch Radfahrende. Der Verkehr durch Kraftfahrzeuge ist in diesem Areal selten und die Verkehrslage für Radfahrende klar und übersichtlich. Somit stellt eine Freigabe für Radfahrende keine Gefahr dar und verkürzt die Radstrecke zum Gravensteiner Platz, der von der Abbiegung der Goldpeppingstraße aus bereits zu sehen ist, erheblich. An der genannten Abbiegung der Goldpeppingstraße ist ein Ausweichen des Radverkehrs auf den Fuß- und Radweg auf der anderen Seite der Straßenbahnschiene nicht mehr möglich, weshalb hier bereits jetzt schon verbotswidrig in beiden Richtungen der Kantapfelstraße gefahren wird. Durch die genannte Maßnahme ist der Gravensteiner Platz für Radfahrer einfacher und schneller zu erreichen. Zudem werden Ordnungswidrigkeiten durch verbotswidriges Befahren einer Einbahnstraße durch Radfahrer vermieden. Zur Illustration ein Bild vom Bereich der Abbiegung der Goldpeppingstraße/Ecke Kantapfelstraße: Quelle: Google Maps Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 14.02.2017, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1257 2017 Die Vorlage OF 231/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.12.2016, OF 204/10 Betreff: Beendigung des Schleichverkehrs über den Heiligenstockweg Vorgang: OM 4778/15 OBR 10; V 153/16 OBR 10; ST 1089/16; ST 1644/16; ST 1727/16 Der Magistrat hat mit den Stellungnahmen ST 1089 vom 22.08.2016 und ST 1644 vom 5.12.2016 den Beschluss des Ortsbeirates vom 1.12.2015 (OM 4778) zur Durchführung einer weiteren Testphase mit einer Pförtnerampel am Heiligenstockweg und die damit verknüpften Forderungen nach Verfolgung von Rotlichtverstößen und Verkehrszählungen am Heiligenstockweg und an der Hofhausstraße mit der Begründung zurückgewiesen, dass ein Einführungserlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 23.11.2015 zu den Einsatzkriterien für die "Richtlinien für Signalanlagen (RiLSA)" dies verbietet. Mit der ST 1727 vom 9.12.2016 teilt der Magistrat darüber hinaus auf die entsprechende Anfrage des Ortsbeirats vom 19.09.2016 (OF 116/10) mit, dass dieser Erlass keine Ausnahmen zulässt. 1. Dies vorausgeschickt bitten wir den Magistrat um die Zurverfügungstellung dieses Erlasses. 2. Weiterhin bitten wir den Magistrat um Prüfung und Bericht zur Frage, welche der bisher vor Ort diskutierten Maßnahmen zur Beendigung des Schleichverkehrs am Heiligenstockweg er für realistisch hält. a) Eine zeitweilige morgendliche und abendliche Sperrung in der Hauptberufsverkehrszeit? b) Eine wechselnde Einbahnstraßenregelung jeweils gegen den Verkehrsstrom, und zwar zeitweilig morgens und abends? c) Eine 12- stündige Einbahnstraßenregelung von 0 Uhr bis 12 Uhr in Richtung Bad Vilbel und von 12 Uhr bis Mitternacht in Richtung Frankfurt? (Analog zur Regelung am Bischofsweg in Sachsenhausen) d) Einen Rückbau des Heiligenstockweges zum landwirtschaftlichen Verkehrsweg unter Berücksichtigung eines reibungslosen Radfahrerverkehrs. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4778 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089 Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 153 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1644 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1727 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1108 2017 Die Vorlage OF 204/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2016, OF 105/11 Betreff: Umrüstung der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Str. / Hofhausstraße sowie vor dem Seniorenheim "Hufeland-Haus", Höhe Wilhelmshöher Str. 34, jeweils mit einer Zusatzeinrichtung für Blinde und Sehbehinderte auszurüsten. Begründung: Blinde und sehbehinderte Menschen kommen nur schwer ohne akustische Signale aus. Sie sind gefährdet und auf die Mithilfe ihrer Mitmenschen angewiesen. Auch sehbehinderte Menschen müssen Wege als Fußgänger und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel bewältigen können. Aufgrund der in Seckbach zahlreich vorhandenen Senioreneinrichtungen ist von einem beträchtlichen Bevölkerungsanteil von Blinden und Sehbehinderten auszugehen. In Seckbach ist bisher lediglich die Lichtsignalanlage vor dem Seniorenheim "Henry und Emma Budge-Stiftung" mit einer Zusatzeinrichtung ausgerüstet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 09.01.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1070 2017 Die Vorlage OF 105/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2016, OF 190/10 Betreff: Qualität der Internetversorgung im Ortsbezirk 10 Der Bericht B 270 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat folgende Auskünfte erteilt: 1. Welche Bereiche des Ortsbezirks 10 mit welcher Internetqualität versorgt sind, gestaffelt nach folgenden Stufen: 100 MBit und besser, 50 MBit/s bis 99 MBit/s, 17 MBit/s bis 49 MBit/s, 1 MBit/s bis 16 MBit/s? 2. Wie viele Haushalte respektive Gewerbeeinheiten innerhalb der genannten Stufen sich durchschnittlich einen Internetanschluss teilen? 3. Was der Magistrat insbesondere rund um die Kantapfelstraße in Preungesheim und Am Hohlacker in Berkersheim für eine bessere Versorgung unternimmt? Wann mit einer besseren Versorgung in diesem Bereich zu rechnen ist, in dem im Ortsbezirk 10 eine besonders schlechte Versorgung mit Breitband vorliegt? Begründung: Die Qualität des Wohn- oder Gewerbestandorts wird zunehmend von der Möglichkeit des schnellen und ungehinderten Internetzugangs beeinflusst. Die Bundesregierung hat deshalb 2015 ein Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau aufgelegt, dessen Ziel es ist, bis 2018 in ganz Deutschland schnelles Internet mit mindestens 50 MBit/s einzurichten. Mit dem Förderprogramm soll "der Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten unterstützt werden, in denen in den kommenden drei Jahren kein privatwirtschaftlicher Netzausbau zu erwarten ist." Angesichts der Bedeutung für die Ansiedlung von Gewerbe soll sichergestellt werden, dass auch an jedem Platz im Ortsbezirk 10 dieser Standard mindestens erreicht, wenn nicht übertroffen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.10.2016, B 270 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 263 2016 1. Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 190/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2016, OF 165/10 Betreff: Straßenspiegel vor den Tiefgaragenausfahrten in der Gundelandstraße und Goldpeppingstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die zuständigen Ämter anweisen, Straßenspiegel vor den Tiefgaragenausfahrten in der Gundelandstraße und der Goldpeppingstraße aufzustellen. Begründung: Die Ausfahrt aus den anliegenden Tiefgaragen ist mit einem hohen Risiko verbunden, da parkende Auto rechts und links der Ausfahrten die Einsicht auf die Fahrbahn stark behindern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 01.11.2016, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 165/10 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2016, OF 77/11 Betreff: Änderung der Vorfahrtsregelung Ecke Hofhausstraße/Nußgartenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die derzeit bestehende Rechts-vor-Links-Regelung im Bereich Hofhausstraße / Nußgartenstraße dahingehend zu ändern, dass zukünftig der Verkehr auf der Hofhausstraße Vorfahrt hat (Verkehrzeichen 301 Vorfahrt) und der von der Nußgartenstraße kommende Verkehr die Vorfahrt gewähren muss (Verkehrszeichen 205 Vorfahrt gewähren). Diese Regelung inklusive aller dazu erforderlicher Maßnahmen (Fahrbahnmarkierungen etc.) soll möglichst zeitnah um-gesetzt werden. Begründung: Derzeit bilden sich auf der Hofhausstraße regelmäßig erhebliche Staus in beide Fahrtrichtungen, da die Straße durch beidseitig parkende Fahrzeuge beengt ist und die auf der Hofhausstraße aus Richtung Wilhelmshöher Straße kommenden Fahrzeuge dem aus der Nußgartenstraße kommenden Verkehr Vorfahrt gewähren müssen (rechts vor links). Daraus resultiert, dass auch der aus der Nußgartenstraße kommende Verkehr in der Hofhausstraße nicht abfließen kann, da die dort vorfahrtgewährenden Fahrzeuge aufgrund der parkenden Fahrzeuge auch die Gegenfahrbahn nutzen und die verbleibende Fahrbahnbreite für den Gegenverkehr somit nicht mehr ausreichend ist. Diese Situation wird durch eine Vorfahrtsregelung für die Hofhausstraße an dieser Stelle erheblich verbessert. Ein angenehmer Nebeneffekt der wie vorgeschlagen geänderten Vorfahrtsregelung wird darüber hinaus sein, dass die Nußgartenstraße als Schleichweg für aus Bad Vilbel nach Frankfurt kommende Autofahrer deutlich weniger attraktiv ist, weil diese aufgrund der zu gewährenden Vorfahrt für die Hofhausstraße längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssten und statt dessen wieder den "korrekten" Weg nach Frankfurt wählen. Demzufolge wird mit dieser Maßnahme auch die Funktion der Nußgarten-straße als Anliegerstraße wieder hergestellt bzw. zumindest deutlich gestärkt. Quelle: Stadt Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 77/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 1 CDU, 1 GRÜNE und FDP gegen 1 CDU und BFF (= Annahme) bei Enthaltung 4 CDU, 1 GRÜNE und LINKE.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2016, OF 134/10 Betreff: Erreichbarkeit der Bezirkssportanlage mit dem ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Bürger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie mobilitätseingeschränkte Bürger mit den öffentlichen Verkehrsmitteln die Bezirkssportanlage in Preungesheim erreichen können. Begründung: Nach dem derzeitigen Stand der Wegeführung ist nicht zu erkennen, wie mobilitätseingeschränkte Bürger unserer Stadt die Bezirkssportanlage im Frankfurter Bogen mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können. Beispiel: Treppe im Bereich der Haltestelle "Alkmenestraße". Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 159 2016 Die Vorlage OF 134/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2016, OF 117/10 Betreff: Durchgangsverkehr in Berkersheim und im Frankfurter Bogen Vorgang: OM 58/16 OBR 10; ST 1089/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen zur Verringerung des Durchgangsverkehrs im Heiligenstockweg und in der Hofhausstraße ergriffen werden können, nachdem laut ST 1089 nach seiner Auffassung die Einrichtung von Pförtnerampeln rechtlich nicht zulässig ist. Begründung: Die seit Jahren bekannten Probleme mit dem Durchgangsverkehr bestehen in Berkersheim und im Frankfurter Bogen unverändert fort. Die vom Magistrat selbst vorgeschlagene Lösung durch Pförtnerampeln soll nun nicht mehr möglich sein. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sind aber unbedingt erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 58 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 154 2016 Die Vorlage OF 117/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2016, OF 30/10 Betreff: Wegeverbindung Karl-Kirchner-Siedlung / Frankfurter Bogen Vorgang: V 858/13 OBR 10; ST 32/14; ST 1190/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die geplante zusätzliche Wegeverbindung zwischen der Karl-Kirchner-Siedlung und dem Frankfurter Bogen vor 2017 geschaffen wird. Begründung: Es wurde zwar das kleine verwilderte Areal, zukünftige Oberstufe Carlo-Mierendorff-Schule, gerodet und dabei die noch vorhandene alte Straße entsorgt, aber noch keine neue Wegeverbindung entlang des neugesetzten Zaunes der ABG Holding neben dem Hochhaus Jaspertstraße 85 generiert. Die Bewohner/innen haben schon einen neuen Trampelpfad angelegt, der neben der Kindertagesstätte Alkmenestraße verläuft und recht unfallträchtig ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2013, V 858 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 32 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1190 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 23 2016 Die Vorlage OF 30/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2016, OF 921/10 Betreff: Nachpflanzung zwischen Alkmenestraße und Walter-Kolb-Siedlung entlang der Straßenbahnlinie 18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass zur nächsten Pflanzzeit an folgenden Stellen zwischen Alkmenestraße und Walter-Kolb-Siedlung entlang der U18 die fehlenden Bäume nachgepflanzt werden: 1) Auf dem Teilstück beidseitig der Gleise wurden vier Reihen Bäume neu gepflanzt, jedoch nicht konsequent: Auf der Seite zur Autobahn hin, sind die Reihen nicht parallel zu den Gleisen. Folglich wurde die vierte Baumreihe, nahe den Gleisen, nur angefangen. Hier sollte die Reihe leicht konisch zu den anderen Reihen weitergeführt werden. Was von der Bepflanzungsdichte her gesehen unproblematisch ist. Gleiches gilt für die Baumreihe parallel zur Autobahn. 2) Auf der abgewandten Seite von der Autobahn wird um die Nachpflanzung von Bäumen parallel zum querenden Feldweg gebeten. 2a) Verhindern des missbräuchlichen Nutzens der Wiese zwischen den Bäumen vor dem Gefängnis durch eine naturnahe Sperrung. Die Wiese wird von den Schrebergarten-Besitzern regelmäßig mit ihren Autos durchfahren und als Abkürzung missbrauchst, wodurch die Wiese und das in ihr befindliche Ökotop beeinträchtigt wird. 3) Nach dem querenden Feldweg in Richtung Alkmenestraße, wurden parallel zu den Gleisen, und der K820/ Kantapfelstraße, entlang des Fahrrad-/Fußgängerweg Richtung Frankfurter Bogen ebenfalls Bäume gepflanzt, jedoch nicht kontinuierlich fortführend. Hier sollten parallel fortführend Bäume bis zur Station Alkmenestraße gepflanzt werden. Auf diesem Teilstück wird außerdem um das Nachpflanzen eines Baumes an der Ecke vor dem Fahrrad-/Fußgängerweg und dem querenden Feldweg zur besseren Erkennung des Hanges. 4) Pflanzung eines Schattenspendenden Baum am Ende der Haltestelle Alkmenestraße und Walter-Kolb-Siedlung beidseitig. . Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 10 am 19.01.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 921/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 921/10 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE und SPD gegen CDU, LINKE. und FDP (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2015, OF 917/10 Betreff: Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg Vorgang: OM 3923/15 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Testversuch mit der Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg unverzüglich mit folgenden Merkmalen wiederholt wird: 1. Mit einer sogenannten 10-Sekunden-Grünphase und 120-Sekunden-Rotphase 2. Mit Ermittlungen wegen Rotlichtverstößen. 3. Mit einer sechsmonatigen Versuchsdauer. 4. Mit einer durchgehenden Verkehrszählung auf der Straße "Am Kalten Berg" - jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Beginn - während - jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Ende des Versuches. 5. Mit einer durchgehenden Verkehrszählung auf der "Hofhausstraße" im Frankfurter Bogen - jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Beginn - während - jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Ende des Versuches. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.11.2015, OF 895/10 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3923 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 01.12.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4778 2015 1. Die Vorlage OF 895/10 wird durch die Annahme der Vorlage OF 917/10 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 917/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2015, OF 880/10 Betreff: Gleisbeschilderung am Gravensteiner-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die VGF aufzufordern, an der Endhaltestelle der Linie 18 "Gravensteiner Platz" die Beschilderung der Gleise (Gleisnummerierung) so vorzunehmen, dass diese von beiden Seiten deutlich sichtbar ist. Ebenso sollen auch am südlichen Zugang geeignete Gleisnummerierungen angebracht werden. Begründung: Es existieren derzeit nur zwei kleine Schilder (ca. DIN A 5 entsprechend) unterhalb des Bahnsteigdachs am nördlichen Zugang der Bahnsteige, die von der Seite bzw. den seitlichen Zugängen aus nur schlecht sichtbar sind. Wenn man von Süden (aus Richtung Alkmenestraße) die Haltestelle betritt, sind die überhaupt Gleisnummern nicht sichtbar, da sie nur in Richtung Gravensteiner Platz weisen. An der Informationsanzeige wird angegeben von welchem Gleis die nächste Bahn abfährt. Wenn gleichzeitig zwei Bahnen an der Haltestelle stehen, besteigen insbesondere eilige Fahrgäste oftmals nicht die Bahn, welche kurz vor der Abfahrt steht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 03.11.2015, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4661 2015 Die Vorlage OF 880/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2015, OF 854/10 Betreff: Zebrastreifen an der Einfahrt zur neuen Sportanlage am Frankfurter Bogen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass ein Zebrastreifen an der Einfahrt zur neuen Sportanlage am Frankfurter Bogen als Verbindung zum Feldweg auf der Seite der Walter-Kolb-Siedlung auf die Straße aufgetragen wird. Begründung: Die K820 (Goldpeppingstraße) ist eine von drei Zufahrtsstraßen zum Frankfurter Bogen und entsprechend hoch frequentiert. Die regelmäßige Nicht-Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen und die Kurve machen die Straße für den querenden Fußgänger und Radfahrer sehr unübersichtlich und gefährlich. Hinzukommt, dass sich durch die Sportanlage die Anzahl der querenden Personen noch erhöhen wird. Ein Zebrastreifen hätte demnach zwei Funktionen: Die Ermöglichung der sicheren Straßenquerung von Personen die aus Richtung des Feldweges kommen und eine Entschleunigung der zum Frankfurter Bogen fahrenden Autos. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 08.09.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 854/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 29.09.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4550 2015 Die Vorlage OF 854/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, LINKE., FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2015, OF 845/10 Betreff: Durchgangsverkehr im Frankfurter Bogen vermeiden Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu veranlassen, dass 1. analog der Situation in Berkersheim auch für den Frankfurter Bogen ein Konzept erarbeitet und getestet wird, welches zum Ziel hat, im täglichen Berufsverkehr sowohl die Anzahl der Fahrzeuge als auch deren Tempo zu begrenzen, 2. die bisher noch fehlende Abbiegespur zur A661 auf der Friedberger Landstraße schnellstmöglich realisiert wird, 3. über geeignete Maßnahmen die bereits bestehenden Rechts-vor-Links-Regelungen im Frankfurter Bogen besser durchgesetzt werden, 4. der Fußgängerüberweg in der Alkmenestraße zeitnah gegen zu schnelles Überfahren gesichert wird, 5. der Ortsbeirat 10 umfassend über die neuesten Verkehrszählungen sowie den aktuellen Stand der Planungen der Punkte 1 bis 4 im Rahmen einer seiner Sitzungen informiert wird. Begründung: Die entsprechende Verkehrsbelastung ist zumindest gefühlt in den letzten Wochen nennenswert gestiegen. Angemessene Maßnahmen sind herbei zu führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 08.09.2015, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4415 2015 Die Vorlage OF 845/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2015, OF 798/10 Betreff: Lärmschutzvorrichtung oberhalb der Walter-Kolb-Siedlung in Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie eine möglichst kostengünstige aber wirkungsvolle Lärmschutzvorrichtung zwischen der Fußgängerbrücke über der A661 am Ende des Marbachwegs und der Brücke der K820 / Goldpeppingstraße möglichst zeitnah errichtet werden kann. Begründung: Das Teilstück der A661 oberhalb der Walter-Kolb-Siedlung in Preungesheim, ist seit Jahren stark durch den Lärm der Autobahn beeinträchtig. Dennoch ist dieses Autobahnteilstück das einzige in Preungesheim, in dem es keinerlei Lärmschutzvorrichtungen gibt, obwohl aufgrund der Topographie und Bebauungsart die Lärmbelästigung äußerst hoch ist und der Lärm ungehindert weit nach Preungesheim hineinschallt. Die Autobahn bedingt so einen ständigen hohen Lärmpegel, der sich bei ungünstiger Windrichtung noch einmal beträchtlich erhöht und ausdehnt. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1362 2015 Die Vorlage OF 798/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.04.2015, OA 622 entstanden aus Vorlage: OF 320/11 vom 30.03.2015 Betreff: Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OM 4615/10 OBR 11; ST 182/11; EA 49/12 OBR 11; ST 1493/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planung und die bauliche Umsetzung der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße folgende Punkte aufzunehmen: 1. Gestaltung der unteren Hofhausstraße gemäß Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49; 2. geschwindigkeitsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen in Höhe Zentgrafenschule und Seckbacher Bitzweg. Begründung: Zu 1. Vor einigen Jahren wurde durch Vertreterinnen und Vertreter der Stadt die mündliche Zusage gemacht, dass die Umgestaltung der unteren Hofhausstraße im Zusammenhang mit der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße umgesetzt werden würde. In der Bürgerinformationsveranstaltung des Magistrats am 20. März 2015 wurde nun allerdings der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass dies nicht der Fall sei. Zu 2. Die beantragten geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerungen sollen bewirken, dass Autofahrerinnen und Autofahrer das vorgeschriebene Tempo von 30 km/h einhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4615 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 182 Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1331 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 327 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.05.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.06.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 622 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5961, 40. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.06.2015 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 321/11 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach-Mitte Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, kontinuierliche Geschwindigkeitsmessungen in der Wilhelmshöher Straße, im Abschnitt zwischen Zentgrafenschule und den Seitenstraßen Hofhausstraße / Am Schießrain, durchzuführen. Begründung: In der Wilhelmshöher Straße wird, vorzugsweise in den verkehrsärmeren Tages- und Nachtzeiten, die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h des Öfteren gravierend überschritten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 27.04.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4112 2015 Die Vorlage OF 321/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 320/11 Betreff: Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OM 4615/10 OBR 11; ST 182/11; EA 49/12 OBR 11; ST 1493/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planung und die bauliche Umsetzung der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße, folgende Punkte aufzunehmen: 1. Die Gestaltung der unteren Hofhausstraße gemäß Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 2. Geschwindigkeitsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen in Höhe Zentgrafenschule und Seckbacher Bitzweg Begründung: Zu 1. Vor einigen Jahren wurde durch Mitarbeiter des Straßenverkehrsamts die mündliche Zusage gemacht, dass die Umgestaltung der unteren Hofhausstraße im Zusammenhang mit der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße umgesetzt werden würde. In der Bürgerinformationsveranstaltung des Magistrats am 20. März 2015 wurde nun allerdings der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass dies nicht der Fall sei. Zu 2. Die beantragten geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerungen sollen bewirken, dass Autofahrerinnen und Autofahrer das vorgeschriebene Tempo von 30 km/h einhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4615 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 182 Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 27.04.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 622 2015 Die Vorlage OF 320/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2015, OF 310/11 Betreff: Markierung der Mittellinie in der Hofhausstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, in der S-Kurve der Hofhausstraße (Höhe Hintergasse / Zentgrafenstraße) eine Mittellinie auf der Straße aufzubringen. Aufgrund der hier vorhandenen erhöhten Unfallgefahr ist ausnahmsweise von den Richtlinien innerhalb Tempo 30 Zonen abzuweichen. Begründung: Obwohl die Straße im besagten Bereich breit genug für zwei Autos ist, schneiden die meisten bergauf fahrenden Autofahrer die Kurve so stark an, sodass sie dadurch auf die andere Straßenseite geraten und somit den Gegenverkehr gefährden. Da der Kurvenbereich für Autofahrer schlecht einsehbar ist, ergibt sich hier eine erhöhte Unfallgefahrgefahr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 16.03.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3987 2015 Die Vorlage OF 310/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, 1 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2015, OF 750/10 Betreff: Verkehrsbelastung durch Schleichverkehr in Berkersheim und Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den nicht mehr verantwortbaren Schleichverkehr über den Heiligenstockweg und Hofhausstraße/Goldpeppingstraße/ Gundelandstraße eine spürbare und langfristige Lösung zu finden, die beiden Stadtteilen Schutz vor Schleichfahrer/innen - insbesondere den morgendlichen Verkehr betreffend - bietet. Hier ist darauf zu achten, dass nur gleichzeitige Maßnahmen in beiden Stadtteilen Sinn ergeben würden. Begründung: Einzelne Maßnahmen belasten den jeweils anderen Stadtteil, z. B. auch Bereiche wie den Straßenverkehr an der Liesel-Oestreicher-Schule vorbei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 750/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3922 2015 Die Vorlage OF 750/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2015, OF 756/10 Betreff: Weitere Planungen bezüglich der Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die Anschlussstelle der Bundesautobahn 661 Vorgang: ST 115/15 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, über die weiteren Planungen bezüglich einer Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die Anschlussstelle an die A 661 zu berichten. Von besonderem Interesse ist hierbei der voraussichtliche Zeitplan. Begründung: Mit Stellungnahme vom 23. Januar 2015 (ST 115) hatte der Magistrat mitgeteilt, dass er den Bau einer durchgehenden Abbiegespur an der Friedberger Landstraße von der Hofhausstraße bis zur Anschlussstelle an die A 661 weiterverfolgt. Diese Abbiegespur ist dringend erforderlich, um Rückstaus zu vermeiden. Der Ortsbeirat 10 bittet daher um entsprechende Auskünfte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 115 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1254 2015 Die Vorlage OF 756/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2015, OF 758/10 Betreff: Errichtung von Unterflurglascontainern im Bereich des Einkaufszentrum am Gravensteiner-Platz in Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern die nachfolgenden Maßnahmen in Abstimmung mit dem Ortsbeirat zu veranlassen: 1. Aufstellung von Glascontainern in der Kantapfelstraße im Frankfurter Bogen. Die Kantapfelstraße dient als vorläufiger Ersatzstandort für die entfernten Glascontainer vom Gravensteiner Platz. 2. Errichtung von Unterflurglascontainern im Rahmen des diesjährigen oder dem nachfolgenden Programm "Schöneres Frankfurt" in unmittelbarer Nähe des zum jetzigen Zeitpunkt im Bau befindlichen Einkaufszentrums, am Gravensteiner Platz. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zum jetzigen Zeitpunkt durch Synergieeffekte die Baukosten für die Unterflurbaumaßnahme möglicherweise geringer ausfallen können und daher eine diesjährige Errichtung zu bevorzugen ist. Begründung: In Stadtteilen Frankfurts wurden im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" Unterflurglascontainer errichtet, die das Erscheinungsbild der Umgebung verbessern und die Lärmbelästigung der Anwohner/innen erheblich reduzieren. Bei den Unterflurglascontainern sind lediglich die Einwurfschächte zu sehen und die eigentlichen Sammelcontainer sind unterirdisch angeordnet. Die vorgenannten Qualitätsverbesserungen möchte der Ortsbeirat auch für den Aufstellort im Bereich des Einkaufszentrums erreichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3860 2015 Die Vorlage OF 758/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2015, OF 731/10 Betreff: Aktuelle Verkehrsstatistiken für Berkersheim und Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aktuelle Verkehrsstatistiken für die Straßen "Am Dachsberg", "Heiligenstockweg", "Hofhausstraße" (in Richtung Preungesheim) sowie die Friedberger Landstraße (im stadteinwärts gelegenen Bereich auf Höhe der BG-Unfallklinik) vorzulegen. Begründung: Der Ortsbezirk 10 wird durch Durchgangsverkehr vermehrt belastet. Entlastende Maßnahmen sind dringend erforderlich. Der Ortsbeirat 10 bittet zur Vorbereitung weiterer Anregungen um die entsprechenden Statistiken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3777 2015 Die Vorlage OF 731/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2015, OF 732/10 Betreff: Verkehrsermittlungen als Grundlage um die Verkehrsbelastungen in den Stadtteilen besser zu verteilen und Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat ermittelt durch Verkehrszählung, Kennzeichenerfassung und Verkehrsbefragungen, die Belastungen folgender Straßen : - Sigmund-Freund-Str. - Heiligenstockweg - Hofhausstraße - Harheimer Weg Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse sollen im Ortsbeirat 10 vorgestellt werden und als Grundlage für Entlastungsstrategien genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3778 2015 Die Vorlage OF 732/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor hinter dem Wort "ermittelt" das Wort "zeitnah", hinter dem Wort "Verkehrsbefragungen" der Halbsatz "über einen zusammenhängenden Zeitraum von sieben Tagen" sowie hinter den Worten "Harheimer Weg" die Worte "Am Dachsberg" eingefügt werden Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung)
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2014, OF 650/10 Betreff: Ausfahrt der Tiefgarage in der Kantapfelstraße regeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an der Ausfahrt der Tiefgarage der Häuser Kantapfelstraße 18 bis 24 (Apfel-Carré) das Verkehrsschild 209-10 ("vorgeschriebene Fahrtrichtung - links") angebracht wird, welches die Fahrer dazu anhält, das Parkdeck links in Richtung Jessenapfelstraße und Goldpeppingstraße zu verlassen. Begründung: Immer wieder lässt sich beobachten, dass Bewohner der Häuser Kantapfelstraße 18-24 die Tiefagarage verkehrswidrig über den Gravensteiner Platz und die Weilbrunnstraße verlassen und damit Fußgänger und Radfahrer in der Fußgängerzone gefährden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 09.09.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3379 2014 Die Vorlage OF 650/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
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