Gaslaternen-Umrüstung – Mut zur Revision!
Bisheriger Verlauf
Vortrag des Magistrats
Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Bau-/Finanzierungsvorlage
Details im PARLIS M_69_2014Vortrag des Magistrats
Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Bau-/Finanzierungsvorlage
Details im PARLIS M_69_2014S A C H S T A N D :
Betreff: Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision! Vorgang: M 69/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, 1. Der Magistrat berichtet, welche Gaslaternen im Ortsbezirk 8 gemäß Beschluss § 4832 (M 69 / 2014) bislang entfernt / umgerüstet wurden. 2. Der Magistrat berichtet, gegliedert nach Straßen, wann die Gaslaternen im Ortsbezirk 8 zuletzt gewartet wurden. 3. Der Beschluss § 4832 (M 69 / 2014) wird einer Revision unterzogen mit dem Ziel, stadtweit historisch wertvolle "Gaslicht-Viertel" in Betrieb zu halten und damit das Lichtspektrum und die das Stadtbild prägende Originalität der Gaslaternen besonders in historischen und älteren Stadtvierteln dauerhaft als erhaltenswert für die Stadt Frankfurt am Main einzustufen. 4. Der Magistrat wird daraus folgend beauftragt, im Gebiet des Ortsbezirks 8 bestehende Gaslaternen in Betrieb zu halten a) im Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim, der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst. Das sind die folgenden Straßen: Brühlstraße 6 bis Ende und 11 bis Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Mark-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Mark-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße, Cohausenstraße bis Habelstraße. Als beispielhaft für den Siedlungsbau der frühen 30er Jahre wird auch die Georg-Wolff-Straße als typisch für eine Wohnstrasse mit Gaslicht bewertet. Der dortige Gaslaternen-Bestand bleibt ebenfalls in Betrieb. b) im denkmalgeschützten Teil von Niederursel, dem alten Ortskern. Das sind die folgenden Straßen: Kirchgartenstraße, Schüttgrabenstraße, Erbsengasse, Hennegasse und Alt-Niederursel.