Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2021, OF 137/3 Betreff: Schulbusse und Elterntaxis um die Private Kant-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation vor der Privaten Kant-Schule in der Hammanstraße zugunsten von Anwohner/innen, Parkbesucher/innen und Schülerinnen und Schülern benachbarter Schulen entschieden beruhigt und verbessert werden kann. Daher wird ein Ortstermin bzw. eine Schulwegebegehung angeregt. Neben einem Kleinbus, der häufig in dem kurzen Stück der Hammanstraße zwischen Wolfsgangstraße und Fürstenberger Straße auf den wenigen Anwohnerparkplätzen parkt, fehlt für weitere von der Schule eingesetzte große Reisebusse ein Parkplatz in dem dicht bebauten Wohnviertel. Regelmäßig werden deshalb ca. 15 m lange Großraumbusse vor der Feuerwehreinfahrt für die Elisabethen- / Fürstenberger Schule und dem Eingang zum Holzhausenpark abgestellt und verursachen in der engen Kurve von Hammanstraße und Fürstenbergerstraße durch die Breite und Länge der Busse Gefahrensituationen für sämtliche Verkehrsteilnehmer/innen, insbesondere aber für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen. Darüberhinaus betreibt die Schule bis zu vier Schulbusse, die täglich in dem engen Gelände rangiert und abgestellt werden. Zu morgendlichen Stoßzeiten sind auch Schülerinnen und Schüler der benachbarten Elisabethenschule bzw. Fürstenbergerschule unterwegs und es gehen Grundschüler/innen zu Fuß zur Engelbert-Humperdinck-Schule. Elterntaxis rangieren auf engstem Raum, parken auf den Gehwegen und blockieren zum Teil den Verkehr, um die Kinder bis zur Schultür zu begleiten. Insgesamt werden zu viele Fahrzeuge auf zu kleinem Raum bewegt. Zusätzlich zu den Schulbussen, die dort Gehwege und Zufahrten blockieren, entsteht so eine nicht länger zu tolerierende Verkehrssituation, die dringend zugunsten der anderen Verkehrsteilnehmer/innen verbessert werden muss. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.08.2021, OF 97/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1275 2021 1. Die Vorlage OF 97/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 137/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 137/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 215/2 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Grüneburgwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Die Funktion des Grüneburgwegs als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt, auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden, erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit, lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fußgehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Grüneburgweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Grüneburgweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 216/2 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Der Ortsbeirat möge die folgenden Punkte in Ergänzung zu OF 174/2 beschließen: A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten: 1. Den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/ Einzelhandel und b) die Auswirkung der geplanten Modalfilter (Diagonalsperre Im Trutz, Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße) auf die Verkehrsmengen im Grüneburgweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind. 2. Vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyer-Aktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Grüneburgwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyer-Aktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Grüneburgwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Grüneburgwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyer-Aktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyer-Aktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen. 3. Zur Erprobungsphase einen runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Grüneburgwegs Vertretern des Magistrats und des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird gebeten: 1. Die Umsetzung der Erprobungsphase zur fahrradfreundlichen Nebenstraße auf dem Grüneburgweg soll abschnittsweise und zeitlich gestaffelt erfolgen. Hierzu soll unterschieden werden a.) in einen westlichen Abschnitt zwischen Siesmayerstraße und Mitscherlichplatz, b.) in einen mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg und c.) in einen östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße. Der Magistrat wird hierbei gebeten, die geplanten provisorischen Maßnahmen im Grüneburgweg zur Umwandlung in eine fahrradfreundliche Nebenstraße zunächst für den mittleren Abschnitt, sodann für den östlichen Abschnitt umzusetzen und erst dann den westlichen Abschnitt probeweise umzusetzen. Als Gesamtkomplex sollten alle Abschnitte gemeinsam möglichst ein Jahr in der Erprobungsphase sein. 2. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für PKW-fahrende Kund*innen lokaler Geschäfte vorzuhalten. 3. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. 4. Zwecks Fußgänger*innen-freundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden, insbesondere am Knotenpunkt Reuterweg (Bereich Hausnr. 71, Blatt 4), um schnelles Rechtsabbiegen abzubremsen. 5. Um breite fußgängerfreundliche Gehwege zu schaffen, sollen die Parkplätze zwischen Hausnr. 99-105 (Blatt 2) vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt werden. 6. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass die Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße nur mit Installation eines Verkehrsschildes ihre Funktion erfüllen werden und schlägt daher - sofern möglich - die Einrichtung einer Busschranke statt einer Busschleuse vor. 7. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 8. Der Ortsbeirat bittet, den Grüneburgweg als Fahrradstraße auszuschildern. 9. Die Dooring-Zone sollte an keiner Stelle schmaler als 75cm abmarkiert werden. Im Zweifelsfall soll lieber der Fahrbereich schmaler markiert werden, als die Dooring-Zone zu verringern. 10. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Beispiel für die Kreuzung Grüneburgweg / Freiherr-vom-Stein-Straße). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge des Grüneburgwegs durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der PKW-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Grüneburgwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen "runden Tisch" in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung: Zu B) 1): Die benannten Teilabschnitte des Grüneburgwegs unterscheiden sich aus Sicht des Ortsbeirates durch ihre jeweils derzeitige verkehrliche Struktur. Der Ortsbeirat hält daher eine zeitlich sukzessive Umsetzung der Probephase nach Abschnitten für sinnvoll, um schon hierdurch eine frühere Akzeptanz für das Verkehrspilotprojekt zu erzielen. Zu B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Corona-Pandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nicht-konsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege, sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Zu B 10): Quelle: Radentscheid Frankfurt Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den "Qualitätsstandards und Musterlösungen" für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2021, OF 214/2 Betreff: Umgestaltung des Grüneburgwegs als Fahrradstraße mit Kfz- und Lieferverkehr Vorgang: OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21; V 119/21 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Den Grüneburgweg mit folgenden Maßnahmen umzugestalten: a) Im westlichen Abschnitt zwischen Siesmayer Str. und Mitscherlichplatz (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ- Parkplätze, den Grüneburgweg vom Mitscherlichplatz in Richtung Siesmayer Str. in Ost-West-Richtung als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs[1] auszugestalten und insbesondere auch in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen, und (iii) von der Siesmayer Str. die Feldbergstr. und Liebigstr. bis zum Grüneburgweg in West-Ost-Richtung soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs auszugestalten und insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen. b) Im mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, und (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze, unter Einrichtung von einigen Fahrradabstellplätzen, um den Fußgängerverkehr nicht durch abgestellte Fahrräder zu beeinträchtigen, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs in beide Richtungen auszugestalten und insbesondere auch in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen. c) Im östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstr. (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze, unter Einrichtung von einigen Fahrradabstellplätzen, um den Fußgängerverkehr nicht durch abgestellte Fahrräder zu beeinträchtigen, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs in beide Richtungen auszugestalten und insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen, (iii) jeweils eine Blitzanlage in beide Richtungen zu installieren, (iv) später ggf. Bodenschwellen einzubauen, und (v) im Bereich von Geschäften tagsüber Anlieferzonen und Kurzzeitparkplätze, die abends Anwohnern als Parkplätze zur Verfügung stehen, einzufügen. 2. Eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchzuführen. 3. Mit Blick auf die im Oederweg getroffenen Maßnahmen zu prüfen und an den Ortsbeirat 2 zu berichten, was genau Gegenstand der Verkehrsuntersuchungen zu den im Oederweg getroffenen Maßnahmen ist (vgl. OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21 sowie V 119), wer damit beauftragt wurde, welche Methoden dabei eingesetzt werden, welche Daten wie häufig und zu welchen Zeitpunkten erhoben werden, und wie lange diese wissenschaftliche Begleitung erfolgt, und welche Kriterien angelegt werden, um den Erfolg der Maßnahmen zu prüfen. 4. Die zum Grüneburgweg getroffenen Maßnahmen während ihrer provisorischen Umsetzung begleitend mindestens quartalsweise zu evaluieren. Diese Evaluation sollte insbesondere Untersuchungen des Verkehrs und des Umsatzes der Gewerbetreibenden beinhalten. Dabei bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Evaluierungskriterien vor Beginn der provisorischen Umsetzung der Maßnahmen festzulegen und diese dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Eine sinnvolle Verkehrsplanung hat die Interessen aller Verkehrsteilnehmer im Grüneburgweg (u.a. Anwohner, Radfahrer, Menschen im fortgeschrittenen Alter, Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Gewerbetreibende, Arbeitnehmer, Lieferverkehr, Autoverkehr) zu berücksichtigen. Insbesondere sollte dem in den letzten Jahren zugenommenen Radverkehr ein größerer Stellenwert beigemessen werden. Ziel dieses Kompromissvorschlags ist, die vielfältigen Interessen unter Berücksichtigung der Wortbeiträge von Teilnehmern der Informationsveranstaltung am 1. September 2021 und der Sitzung des Ortsbeirats 2 am 3. November 2021 und der Realitäten des Westends in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Diesem Zweck dient die Ausgestaltung des Grüneburgwegs (s. Ziff. 1.b. und c.) bzw. der Parallelstraße zum Grüneburgweg (s. Ziff. 1.a.) als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs. Dadurch wird der Radverkehr im Sinne des sog. Radentscheids stark aufgewertet. Insbesondere können Fahrradfahrer nebeneinander fahren, es wird eine 30km/h- Zone eingerichtet und der Radverkehr ist deutlich stärker geschützt. Außerdem ermöglicht dieser Vorschlag, dass durch Anordnung von Zusatzzeichen weiterhin der KFZ-Verkehr und der Lieferverkehr zugunsten der Gewerbetreibenden im Grüneburgweg zulässig ist. Dies kommt insbesondere den Anwohnern im und rund um den Grüneburgweg, den Gewerbetreibenden sowie den Arbeitnehmern der dortigen Geschäfte zu Gute, da so ein Großteil der ohnehin schon knappen Parkplätze erhalten bleibt. Aufgrund des Charakters der Straße als Fahrradstraße können in Kreuzungsbereichen und an Engstellen vereinzelt KFZ-Parkplätze zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs im mittleren und östlichen Abschnitt entfallen. Hierbei gilt es aber insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass bestehende Park- und Halteverbotszonen und auch die auszuweisenden Lieferzonen eingehalten werden. Schließlich ist auch sicherzustellen, dass genügend Platz für den ruhenden Fahrradverkehr besteht, damit dieser den Fußgängerverkehr nicht behindert. Gleichzeitig sollten keine weiteren Parkplätze, neben den Parkplätzen in Ziffer 2-4 dieses Antrags, zugunsten von Gastronomieangeboten ohne vorherige Anhörung von Anwohnern und Gewerbetrei-benden vor Ort wegfallen. Zusätzlich ist es sinnvoll, Autofahrer zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern durch Bodenschwellen und "Blitzgeräte" zu einer reduzierten Geschwindigkeit anzuhalten, die dem Grüneburgweg als Wohn- und Geschäftsstraße gerecht wird (s. Ziff. 1.c.). Des Weiteren ermöglicht dieser Vorschlag, ohne eine Diagonalsperre am "Im Trutz" auszukommen, die zu einer Umleitung des motorisierten Verkehrs mitten ins Wohngebiet führen würde. . Insbesondere bestehen erhebliche Zweifel dahingehend, dass die Anlieferung des Rewe-Marktes am Grüneburgweg, die von der Seite, der Straße "Im Trutz", her erfolgt, bei Einrichtung der Diagonalsperre weiterhin möglich bleibt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Lastwagen in den Kreuzungsbereich zurückstoßen, um in die Liefereinfahrt rückwärts einzufahren. Durch eine solche Diagonalsperre würden die Anwohner dieser Wohngebiete - insbesondere in den Parallel- und Seitenstraßen zum Grüneburgweg, wie auch u.a. der Wolfsgangsstraße, die deutlich schmäler als der Grüneburgweg ist - einseitig und unverhältnismäßig mit Verkehr belastet. Es ist insbesondere vor dem Hintergrund der aufkommenden Diskussion rund um den Oeder Weg (Stichwort: "Anwohner Finkenhofstraße", siehe u.a. Presseberichte zur Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021) zu vermeiden, den Verkehr nicht zu reduzieren, sondern nur zu verschieben. Zudem gab es nach der Unfallstatistik[2] im Grüneburgweg im Jahr 2020 keine schweren Unfällen, an denen ein Fahrradfahrer beteiligt war. Auch die Zahl der "leichten" Unfälle liegt im einstelligen Bereich. Insofern beinhaltet das in Ziff. 1 dargestellte Konzept einen angemessenen Interessensausgleich aller Verkehrsteilnehmer, einschließlich Radfahrer. Dieser Vorschlag berücksichtigt die in den Informationsveranstaltungen und der Ortsbeirats-Sitzung am 3. November 2021 gegenüber allen Fraktionen vorgetragenen Rückmeldungen und Kritikpunkte von insbesondere Anwohnern, Gewebetreibenden, ADFC, Radfahrern und Fußgängern und erhöht dadurch die Akzeptanz bei den Betroffenen im Grüneburgweg. Die Maßnahmen in Ziff. 1 führen damit insgesamt zu einer zeitgemäßen Neuverteilung des Verkehrsraums zwischen Anwohnern, Fußgängern, Radfahrern, Autoverkehr, Gewerbetreibenden und Lieferverkehr. Gleichzeitig dienen sie dazu, den Grüneburgweg als pulsierendes Zentrum im Herzen des Westends und sein attraktives einmaliges Flair weiter zu stärken. Damit wird den veränderten Bedürfnissen insbesondere mit Blick auf den Radverkehr, die Anwohner und die Gewerbetreibenden zum Erhalt eines urbanen Lebensgefühls Rechnung getragen. Die vorgeschlagenen Markierungen auf der Straße für Radfahrer sowie das Aufstellen der Blitzanlagen und die Kennzeichnung von Lieferzonen und Kurzzeitparkplätzen (Ziff. 1) sollten bitte kurzfristig provisorisch umgesetzt werden. Für etwaige künftige weitere Planungen sollte eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchgeführt werden, s. Ziff. 2. Zudem erscheint die wissenschaftliche Begleitung der Maßnahmen im Oederweg durch Verkehrsuntersuchungen wichtig, um aus ihr Schlussfolgerungen auch fürs Westend ziehen zu können. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat entsprechend an ihn zu berichten, s. Ziff. 3. Um den Erfolg der provisorischen Umsetzung der Maßnahmen nach der Probephase bestimmen zu können, ist es wichtig, dass die Evaluierungskriterien vor Beginn ihrer Umsetzung festgelegt sind. Da das Gebiet um den Grüneburgweg einen Mischcharakter aus Wohngebiet und Gewerbebetriebe aufweist, sollten wesentliche Kriterien für den Erfolg der Maßnahme insbesondere die Entwicklung des Verkehrs an zentralen Stellen in den angrenzenden Wohngebieten in allen drei Abschnitten sowie die Entwicklung des Umsatzes der Gewerbetreibenden in allen drei Abschnitten sein. Die Evaluierung sollte dabei mind. quartalsweise erfolgen. Dabei bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dem Ortsbeirat die festgelegten Evaluierungskriterien nach ihrer Festlegung mitzuteilen, s. Ziff. 4. Antragsteller: CDU FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 213/2 Betreff: Keine provisorischen Vorwegnahmen im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die provisorischen Vorwegnahmen der geplanten Neuregelungen im Grüneburgweg zu verzichten, da sie bereits alle Nachteile mit sich brächten, die die Umsetzung der endgültigen Planung vorhersehen läßt. Begründung: Für die Funktionsfähigkeit der Gewerbebetriebe und insbesondere des Einzelhandels macht es keinen Unterschied, ob die negativen Folgen durch provisorische oder endgültige Vorkehrungen verursacht werden. Auch die provisorischen Abmarkierungen, Sperren und Verbote würden genau alle diejenigen Probleme verursachen, die durch die endgültigen Maßnahmen erwartet werden müssen. Und damit bedeutet auch die provisorische Abmarkierung die Zerstörung der Infrastruktur des Viertels. Die betroffenen Gewerbebetriebe verlieren auch durch provisorische Maßnahmen ihre Einnahmen. Die betroffenen Bürger verlieren auch durch provisorische Maßnahmen ihre Einkaufsmöglichkeiten. Die betroffenen Bürger werden auch durch provisorische Maßnahmen mit Abgasen, Lärm und Gefährdung belastet. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 212/2 Betreff: Keine Diagonalsperre im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Diagonalsperre im Grüneburgweg zu verzichten, da sie unannehmbare Nachteile für die Straße und die umliegenden Wohnviertel verursachen würde. Begründung: Sie macht die Belieferung des REWE-Marktes unmöglich, der demzufolge wegziehen muß, was die Nahversorgung des gesamten Wohnviertels entscheidend verschlechtert. Sie lenkt Tausende von PKW in die engen Wohnstraßen, insbesondere in die Straßen Im Trutz, Emil-Claar-Straße, Gärtnerweg, Im Sachsenlager, Auf der Körnerwiese, Körnerstraße, Böhmerstraße, wo die Abgasbelastungen, Straßenlärmemission und Gefährdung von Fußgängern, Radfahrern und Tieren eminent steigen werden. Sie macht LKW-Zufahrten (z.B. für Möbellieferungen, Umzüge, Getränkelieferungen, Paketzustellung) schwieriger und zeitraubender und teilweise wegen der zu engen Kurvenradien sogar unmöglich. Bereits heute hat z.B. die Müllabfuhr an manchen Kurven große Probleme und muß mehrfach hin- und her rangieren oder gar rückwärts in eine Straße hineinfahren. Sie behindert und verzögert Rettungsdienste, was besonders bei Feuerwehr- und Notarzteinsätzen tödliche Folgen haben kann. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 204/2 Betreff: Kein Straßenumbau im Grüneburgweg ohne umfassende Bürgerbeteiligung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. alle von den geplanten Umbauten des Grüneburgwegs betroffenen Bürger der angrenzenden Stadtviertel in voller Detailtiefe über die Planungen und ihre möglichen Folgen zu informieren; 2. in diesen Informationen auch die bereits geäußerten massiven Bedenken der Gewerbetreibenden einzubeziehen, auf deren Dienstleistungen die Bürger bisher vertrauen konnten; 3. dabei insbesondere auch die Folgen für die Infrastuktur der Umgebung durch Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten zu kommunizieren; 4. den PKW-Besitzern zu erläutern, wo sie nach dem Wegfall von Hunderten von Parkplätzen ihre Fahrzeuge abstellen sollen, oder ob sie gezwungen werden sollen, ihre privaten Fahrzeuge aufzugeben; 5. die Einwände und Bedenken der Bürger Stadtteil-flächendeckend zu erfragen und zu berücksichtigen; 6. und sich dem demokratischen Mehrheitsvotum aller Betroffenen zu unterwerfen. Begründung: Die Bürger der Stadtviertel, die vom geplanten Umbau des Grüneburgwegs betroffen wären, sind bisher zum allergrößten Teil überhaupt nicht informiert, und diejenigen, die davon gehört oder gelesen haben, wissen überhaupt nicht, welche gewaltigen Auswirkungen diese Planung auf sie haben kann, denn auch die Presse hat nur sehr eingeschränkt berichtet. Die Vertreter der Stadt, die bisher in Versammlungen des Ortsbeirates die Pläne vorgestellt und erläutert hatten, zeigten sich erschreckend undemokratisch, und nicht bereit, die Bürger ausreichend zu informieren. Das nährt den Verdacht, daß hier ein ideologisches Projekt gegen Bürgerinteressen allein im Interesse einer einseitig orientierten Aktivistengruppe brachial durchgezogen werden soll - was auch naheliegt, wenn man sieht, daß deren Wünsche praktisch identisch umgesetzt werden sollen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 174/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 175/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 204/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 206/2 Betreff: Verkehrssituation und mögliche Folgen des Grüneburgweg-Umbauplans Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die geplanten Veränderungen der Verkehrssituation des Grüneburgwegs (einschließlich der kurzfristig vorgesehenen provisorischen Maßnahmen) zurückzustellen, bis folgende Fragen geklärt sind: 1. Wie ist die reale aktuelle Verkehrssituation im Grüneburgweg und in allen Straßen, die nach einer Realisierung der Planungen mit einer geänderten Verkehrssituation rechnen müssen ? 2. Wie würden sich die Lebensumstände der Bürger im Grüneburgweg und in allen angrenzenden Straßen ändern ? 3. Welche Folgen hätten die Änderungen für die verschiedenen Gewerbebetriebe ? Dabei sind mindestens folgende Daten zu erheben, wobei mit der Erhebung und Analyse der Daten einschlägig qualifizierte Institute zu beauftragen sind, die in keinem Beziehungs-oder Abhängigkeitsverhältnis zur Stadt Frankfurt oder dem "Radentscheid" stehen: a) PKW-, Rad-, Roller- und Fußgängerverkehr über alle Tageszeiten, Wochentage und Jahreszeiten; b) Zahl der Rad- und Rollerfahrer, die auf den Gehwegen fahren; c) Belegungsgründe der Parkplätze (Wohnbevölkerung, Geschäftskunden, Lieferverkehr, kommunale Servicedienste, Notdienste) d) Rückwirkungen auf den weiträumigen Verkehr, der aus dem Grüneburgweg verdrängt wird. e) Lärmmengen und -verteilung f) Abgasmengen und -verteilung g) Gefährdungspotentiale, insbesondere in den von verstärktem Verkehr betroffenen Wohnstraßen. Begründung: Die bisherige Planung hat gezeigt, daß die zugrunde gelegten Daten sehr unvollständig sind und vielfach den Eindruck interessengeleiteter Auswahl erwecken. Ebenso läßt sich der Eindruck nicht vermeiden, daß die Planungen einseitig und weitestgehend identisch auf die Forderungen der Fahrradaktivisten-Bewegung "Radentscheid" abgestimmt sind, und eine demokratische Einbeziehung aller betroffenen Bevölkerungsschichten bisher nicht erfolgte und möglicherweies sogar vermieden werden sollte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 174/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 175/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 204/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 205/2 Betreff: Keine provisorische Vorwegnahme des Straßenumbaus im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die provisorische Abmarkierung und Verkehrsumleitung im Grüneburgweg zu verzichten, da bereits dadurch viele Gewerbebetriebe fortziehen oder das Geschäft aufgeben würden, und die Lärm-, Abgas- und Gefahrenbelastung der umgebenden Wohnviertel sofort einsetzen würde. Begründung: Auch eine nur provisorische Neuordnung im Sinne der vorgelegten Planungen bedeutet für viele Gewerbebetriebe Umsatzeinbußen oder gar die Unmöglichkeit des weiteren Betriebes im Grüneburgweg. Dies vernichtet nicht nur Existenzen, sondern zerstört die gesamte Infrastruktur des umliegenden Stadtviertels. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 174/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 175/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 204/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 178/2 Betreff: Umbau Grüneburgweg: Lärm, Abgase, Gefahren für die Westendbewohner Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Planungen zum Grüneburgweg zu prüfen und zu berichten, 1. wo die aus dem Grüneburgweg planungsgemäß verdrängten PKW parken werde, wenn nicht in den angrenzenden Wohnstraßen, wo sie ihrerseits wieder die Parkplätze der ansässigen Wohnbevölkerung verdrängen, welche auf weit entfernte Parkplätze ausweichen und kilometerweite Fußmärsche bis zu ihren Wohnungen auf sich nehmen muß; 2. wie sich die Luftqualität im Westend verschlechtern wird, wenn der Umleitungsverkehr von einem gesperrten Grüneburgweg lange Wege durch die Wohnviertel nimmt und der wegen Verringerung des Parkplatzangebots stark verlängerte Parkplatzsuchverkehr weitere Abgase und Lärm in die Wohnviertel tragen; 3. welchen Trost er für beruflich engagierte Frauen hat, die vielleicht erst gegen 19 oder 20 Uhr nach Hause kommen, dann nur noch einen Parkplatz weit entfernt von ihrer Wohnung finden und so gezwungen werden, lange Fußwege im Dunkeln zurückzulegen, bei denen niemand für ihre Sicherheit garantieren kann; 4. wie sich das erhöhte Verkehrsaufkommen in den Wohnstraßen rund um den Grüneburgweg auf die Unfall-Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern auswirken wird, und dabei nicht zu vergessen, daß Kinder sich nicht immer vorhersehbar verhalten, daß Gleiches für Haustiere und erst recht für die zahlreichen Wildtiere im Westend - besonders Eichhörnchen, Katzen, Kaninchen, Füchse, Igel - gilt. Begründung: PKW verdampfen nicht einfach rückstandslos, wenn man ihre Parkplätze auflöst. Sie werden nur verdrängt und tragen zur Verschärfung des Parkplatzproblems in den Wohnvierteln bei, und die durch die Sperrenplanung des Grüneburgwegs noch zusätzlich verschärfte Verkehrslage in den Wohnvierteln wird dort unvermeidlich zu mehr Lärm, höheren Abgasemissionen und größerer Gefährdung führen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 178/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 178/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 178/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 175/2 Betreff: Umgestaltung des Grüneburgwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße Vorgang: OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21; V 119/21 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Den Grüneburgweg mit folgenden Maßnahmen umzugestalten: a) Im westlichen Abschnitt zwischen Siesmayer Str. und Mitscherlichplatz (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) unter weitestgehendem Erhalt der dortigen Parkplätze vom Mitscherlichplatz in Richtung Siesmayer Str. in Ost-West-Richtung das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen, insbesondere auch in den Kreuzungsbereichen, und (iii) von der Siesmayer Str. auf der Feldbergstr. und Liebigstr. bis zum Grüneburgweg in West-Ost-Richtung unter weitestgehendem Erhalt der dortigen Parkplätze das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen, insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen. b) Im mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, und (ii) unter weitestgehendem Erhalt der dortigen Parkplätze das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße in beide Richtungen deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen, insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen. c) Im östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstr. (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) unter weitestgehendem Erhalt der dortigen Parkplätze das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße in beide Richtungen deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen, insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen, (iii) jeweils eine Blitzanlage in beide Richtungen zu installieren, (iv) später ggf. Bodenschwellen einzubauen, und (v) im Bereich von Geschäften tagsüber Anlieferzonen und Kurzzeitparkplätze, die abends Anwohnern als Parkplätze zur Verfügung stehen, einzufügen. 2. Eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchzuführen. 3. Das Konzept zur Umgestaltung des Grüneburgwegs, das dem Ortsbeirat in der öffentlichen Informationsveranstaltung am 1. September 2021 vorgestellt wurde (sog. Planung), nicht weiter zu verfolgen. 4. Mit Blick auf die im Oederweg getroffenen Maßnahmen zu prüfen und an den Ortsbeirat 2 zu berichten, was genau Gegenstand der Verkehrsuntersuchungen zu den im Oederweg getroffenen Maßnahmen ist (vgl. OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21 sowie V 119), wer damit beauftragt wurde, welche Methoden dabei eingesetzt werden, welche Daten wie häufig und zu welchen Zeitpunkten erhoben werden, und wie lange diese wissenschaftliche Begleitung erfolgt, und welche Kriterien angelegt werden, um den Erfolg der Maßnahmen zu prüfen. Begründung: Eine vernünftige Verkehrsplanung hat die Interessen aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Insbesondere sollten Maßnahmen getroffen werden, die den in den letzten Jahren zugenommenen Radverkehr stärker berücksichtigt. Daher ist es wichtig, zum Schutz der Fahrradfahrer das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße in beide Richtungen auf dem Grüneburgweg (s. Ziff. 1.b. und c.) bzw. in der Parallelstraße zum Grüneburgweg (s. Ziff. 1.a.) deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen. Zusätzlich ist es sinnvoll, Autofahrer zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern durch Bodenschwellen und "Blitzgeräte" zu einer reduzierten Geschwindigkeit anzuhalten, die dem Grüneburgweg als Wohn- und Geschäftsstraße gerecht wird. Die Maßnahmen in Ziff. 1 werten den Radverkehr auf und führen insgesamt zu einer zeitgemäßen Neuverteilung des Verkehrsraums zwischen Anwohnern, Fußgängern, Radfahrern, Autoverkehr, Gewerbetreibenden und Lieferverkehr. Gleichzeitig dienen sie dazu, den Grüneburgweg als pulsierendes Zentrum im Herzen des Westends und sein attraktives einmaliges Flair weiter zu stärken. Damit wird sowohl den veränderten Bedürfnissen insbesondere mit Blick auf den Radverkehr als auch den Interessen von Gewerbetreibenden zum Erhalt eines urbanen Lebensgefühls Rechnung getragen. Die bestehende Planung birgt hingegen das Risiko, dass sie die vorhandene Struktur mit Wohnbebauung, Kiosk, Gastronomie, Nahversorgung und Geschäften beschädigt. Die Planung des Straßenverkehrsamts zum Grüneburgweg, die dem Ortsbeirat 2 am 1. September 2021 vorgestellt wurde, war eine sehr gute Grundlage, um den obigen Vorschlag zu erarbeiten. Nach weiteren Gesprächen mit Anwohnern und Geschäftsinhabern vor Ort erscheint es sinnvoll, daraus jedoch nur einzelne Elemente zu übernehmen, wie z.B. die Einrichtung von Lieferzonen und Kurzzeitparkplätzen tagsüber. Im Übrigen sollte die Planung nicht weiter verfolgt werden, da sie der Realität im Westend aus folgenden Gründen nicht gerecht wird: Die vorgeschlagene Diagonalsperre am "Im Trutz" führt zu einer Umleitung des motorisierten Verkehrs mitten ins Wohngebiet. Durch eine solche Maßnahme werden die Anwohner dieser Wohngebiete einseitig und unverhältnismäßig belastet. Bei Umsetzung der Planung ist zu erwarten, dass der Verkehr in den Parallel- und Seitenstraßen, wie auch u.a. der Wolfsgangsstraße, die deutlich schmäler als der Grüneburgweg ist, zunehmen wird. Durch eine solche Neuverteilung des Straßenraums würden wiederum die Anwohner der Seiten- und Nebenstraßen einseitig belastet. Die Parkplätze sind bereits heute für Anwohner, Gewerbetreibende und Kunden von Gewerbetreibenden im und rund um den Grüneburgweg knapp. Insofern erscheint die Planung, die zu einem beträchtlichen Verlust von Parkplätzen führt, nicht sinnvoll. Nach der Unfallstatistik[1] gab es im Grüneburgweg im Jahr 2020 keine schweren Unfällen, an denen ein Fahrradfahrer beteiligt war. Auch die Zahl der "leichten" Unfälle liegt im einstelligen Bereich. Insofern beinhaltet das in Ziff. 1 dargestellte Konzept einen angemessenen Interessensausgleich aller Verkehrsteilnehmer, einschließlich Radfahrer. Die vorgeschlagenen Markierungen auf der Straße für Radfahrer sowie das Aufstellen der Blitzanlagen und die Kennzeichnung von Lieferzonen und Kurzzeitparkplätze (Ziff. 1) sollten bitte kurzfristig umgesetzt werden. Für etwaige künftige weitere Planungen sollte eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchgeführt werden, s. Ziff. 3. Zudem erscheint die wissenschaftliche Begleitung der Maßnahmen im Oederweg durch Verkehrsuntersuchungen wichtig, um aus ihr Schlussfolgerungen auch fürs Westend ziehen zu können. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat entsprechend an ihn zu berichten, s. Ziff. 4. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7205 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1153 Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 119 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 174/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 175/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 204/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Grüneburgwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Die Funktion des Grüneburgwegs als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit, lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fuß Gehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Grüneburgweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Grüneburgweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 175/2 Antrag vom 03.11.2021, OF 204/2 Antrag vom 03.11.2021, OF 205/2 Antrag vom 03.11.2021, OF 206/2 Antrag vom 12.11.2021, OF 212/2 Antrag vom 12.11.2021, OF 213/2 Antrag vom 14.11.2021, OF 214/2 Antrag vom 15.11.2021, OF 215/2 Antrag vom 15.11.2021, OF 216/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 174/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 175/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 204/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 176/2 Betreff: Der Grüneburgweg ist keine Nebenstraße! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen, · daß das östliche Drittel des Grüneburgwegs keine Nebenstraße ist, sondern eine notwendige Querspange der Ein- und Ausfallmagistralen Reuterweg/Hansaallee und Eschersheimer Landstraße; · daß das östliche Drittel des Grüneburgwegs keine Nebenstraße ist, sondern eine zentrale Einkaufs- und Arbeitsplatzstraße für den gesamten Stadtbezirk. Begründung: Stadtplanung darf nicht für jeden Bürger offensichtliche Tatsachen ignorieren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 177/2 Betreff: Quartiersgarage im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es im Rahmen der Neuordnung des Grüneburgwegs möglich ist, eine Quartiersgarage unter der Fahrbahn des Grüneburgwegs zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße einzurichten. Dabei kann z.B. die dreistöckige Quartiersgarage unter dem Boulevard St.Germain in Paris (östlich Hausnummer 46 und Kirche St.Nicolas du Chardonnet) dienen, oder jene unter Place Maubert / Rue Lagrange etwas weiter westlich in einem Viertel ähnlicher Infrastruktur wie im östlichen Abschnitt des Grüneburgwegs. Dabei dient zu Kenntnis, daß ersterwähnte Garage unter einer Straße angelegt wurde, die beidseits von großen (haushohen) Baumreihen flankiert ist, ohne daß diese davon beeinträchtigt wären. Begründung: In Zeiten europäischer Einigung sollte das Lernen vom Nachbarn selbstverständlich sein. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 185/2 Betreff: Fahrradparkplätze an Straßenecken für Fußgänger durchlässig machen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß Fußgänger und besonders Menschen mit Kinderwagen, im Rollstuhl oder mit Geh- oder Sehbehinderung an Straßenecken im Verlauf ihres Bürgersteigs unbehindert Querstraßen überqueren können, ohne durch vollgestellte Fahrradparkplätze, wie sie immer häufiger an Straßenecken angelegt werden, zu weiten Umwegen gezwungen zu werden. Begründung: Fahrradparkplätze, die sich um Straßenecken herumziehen - wie z.B. an der Kreuzung Unterlindau / Friedrichstraße - sind meist so vollgestellt, daß Fußgänger keinen Weg hindurch finden. Selbst wenn nur leere Poller oder Fahrradbügel montiert sind, passen Kinderwagen und Rollstühle nicht hindurch. Um den Fahrradparkplatz herumzugehen, ist häufig nicht möglich, weil gleich im Anschluß PKW dicht an dicht parken, so daß allenfalls ein schlanker, gesunder Fußgänger sich dazwischen durchzwängen kann; für Rollstühle und Kinderwagen sind meist weite Umwege nötig. Für sehbehinderte und blinde Menschen sind diese Fahrradparkplätze zudem gefährliche Stolperfallen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 185/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Annahme); 3 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 197/2 Betreff: Wildbiotop erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Neuordnung des Grüneburgwegs darauf zu achten, daß das kleine Wildbiotop an der Ecke Grüneburgweg / Körnerstraße erhalten bleibt. Es wurde von Anwohnern angelegt und erfreut alle Passanten und Anwohner im Jahreslauf mit wechselnder Blütenpracht. Begründung: Grünflächen sind gerade in Zeiten verschärften Klimawandels unverzichtbar und das ökologische Engagement von Bürgern muß gewürdigt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 197/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 197/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 197/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 197/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 197/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2076 2022 Die Vorlage OF 197/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2021, OF 184/2 Betreff: Vorfahrtsregelung auf der Feldbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Feldbergstraße (zwischen Siesmayerstr. und Grüneburgweg) wieder die ‚Rechts vor Links' Regelung einzuführen. Begründung: Wunsch von Anwohnern. Im Zuge der temporären Nutzung der Feldbergstraße durch die Buslinie 36 wurde die o.g. Regelung aufgehoben und Stoppschilder vor den Kreuzungsbereichen der einmündenden Straßen (Myliusstr., Wiesenau, FvS-Straße und Liebigstraße) errichtet. Da die Feldbergstraße durch die Buslinie 36 nicht mehr genutzt wird, ist diese Regelung obsolet. Die aktuelle Verkehrsgeschwindigkeit könnte durch o.g. Maßnahme minimiert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1050 2021 Die Vorlage OF 184/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2021, OF 101/3 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Finkenhofstraße Abschnitt zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Finkenhofstraße zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße zum Verkehrsberuhigten Bereich zu erklären. Die wenigen bislang vorhandenen Parkflächen sollten eigens gekennzeichnet und zu den bisherigen Zeiten für Bewohner mit dem Parkausweis Nr. 20 vorbehalten werden. Begründung: Dieser von Wohnhäusern gesäumte Straßenabschnitt führt als schmale Einbahnstraße von der Eschersheimer Landstraße in Richtung Oeder Weg. Er wird von Kraftfahrzeugen und Fußgänger:innen sowie Radfahrenden genutzt, die oft in beide Richtungen unterwegs sind. Zwar mißt die Breite der Fahrbahn 4,10 Meter. Die nutzbare Breite jedoch liegt wegen der wenigen ausgewiesenen Bewohnerparkplätze auf der nördlichen Seite im Durchschnitt bei 2,65 Metern. Der nördliche Gehweg erreicht Schmalstellen zwischen 55 und 65 Zentimetern. Der südliche Gehweg weist wegen Pollern und neu aufgestellten Parkomaten an mehreren Stellen weniger als 85 Zentimeter Breite auf. Die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge ist erschwert, die Müllabfuhr (Wagenbreite mindestens 2,50) kann häufig nur durch Ausweichen auf den Gehweg passieren. Für Fußgänger:innen mit Gehhilfen oder Kinderwagen, mit vielleicht zweitem Kind oder Einkaufstaschen bleibt ebenso oft nur der Gang über die Fahrbahn, insbesondere dann, wenn mitten auf dem Gehweg anonym aufgestellte E-Bikes parken. Mit der geplanten - und bereits eingeleiteten - Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs ist eine direkte Zufahrt von Süden zum Oeder Weg in naher Zukunft nicht mehr möglich, sondern muß über die Eschersheimer Landstraße erfolgen. Die nächsten Zufahrten zum Oeder Weg sind bislang die Finkenhofstraße, gefolgt von der Heine- und der ca 600 Meter entfernten Wolfsgangstraße. Es ist damit zu rechnen, daß Autofahrer:innen mit der Finkenhofstraße die nächstmögliche Verbindung zum Oeder Weg nutzen, zumal auch Pläne vorliegen, die Heinestraße in eine Sackgasse umzuwandeln. Damit würde sich die ohnehin problematische Verkehrssituation für die Finkenhofstraße verschärfen. Die Umwandlung in eine reine Spielstraße spricht gegen die Interessen der Bewohner:innen, die auf einen PKW aus beruflichen, familiären oder physischen Gründen angewiesen sind. Ein schwellenloser, verkehrsberuhigter Bereich mit vorgeschriebenem Schritttempo ist geboten, um quartiersfremden Durchgangsverkehr abzuhalten und mehr Sicherheit für Bewohner:innen und Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 101/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1033 2021 Die Vorlage OF 101/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 97/3 Betreff: Haltepunkt für Schulbusse Die Private Kant-Schule, Hammanstraße 9, betreibt eine weitere Außenstelle der Schule in Maintal. Kinder werden deshalb täglich ab ca. 7:30 Uhr bis 8:15 Uhr von den Eltern in Privatautos vor die Schule in Frankfurt gefahren und von dort in Bussen nach Maintal transportiert. Der Rücktransport der Schüler vor die Private Kant-Schule findet täglich zwischen 15:00 bis 17:00 Uhr statt. Neben einem Kleinbus, der häufig in dem kurzen Stück der Hammanstraße zwischen Wolfsgangstraße und Fürstenberger Straße auf den wenigen Anwohnerparkplätzen parkt, fehlt für weitere von der Schule eingesetzte große Reisebusse ein Parkplatz in dem dicht bebauten Wohnviertel. Regelmäßig werden deshalb ca. 15 m lange Großraumbusse vor der Feuerwehreinfahrt für die Elisabethen- / Fürstenberger Schule und dem Eingang zum Holzhausenpark abgestellt und verursachen in der engen Kurve von Hammanstraße und Fürstenbergerstraße durch die Breite und Länge der Busse Gefahrensituationen für sämtliche Verkehrsteilnehmer, insbesondere aber für Fußgänger und Radfahrer (siehe beiliegende Fotos). Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob z.B. 50 m weiter in der Fürstenberger Straße ein gemeinsam nutzbarer Busparkplatz für die Private Kant-Schule, die Elisabethen- und Fürstenbergerschule eingerichtet werden kann. Die aktuelle Situation stellt eine nicht hinnehmbare Gefahrenquelle dar, die entschärft werden muss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.11.2021, OF 137/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 97/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 97/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1275 2021 1. Die Vorlage OF 97/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 137/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 137/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 108/2 Betreff: Kiosk Mitscherlichplatz Vorgang: V 1699/20 OBR 2; ST 1693/20 Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den bis zum 31.03.2024 laufenden Mietvertrag für das Grundstück mit dem aufstehenden Kiosk Ecke Kurfürstenstraße/Grüneburgweg (Mitscherlichplatz) nicht zu verlängern und fristgerecht zu kündigen. 2. gemeinsam mit dem derzeitigen Mieter zu prüfen, ob eine vorzeitige, kostenfreie Beendigung des Mietvertrags möglich wäre. 3. das aufstehende Gebäude vom derzeitigen Eigentümer rückzuerwerben. 4. das Gebäude zukünftig wieder durch die Stadt Frankfurt an geeignete Bewerber*innen zu verpachten. Begründung: Nach Ablauf der Mietzeit müsste der derzeitige Mieter den Aufbau entfernen. Daher soll der Magistrat den, aus Sicht des Ortbeirates ohnehin unverständlichen, Verkauf des Gebäudes an einen Investor korrigieren und dafür möglichst nicht mehr finanzielle Mittel aufwenden als der derzeitige Eigentümer für den Abbruch aufwenden müsste. Hiernach tritt die Stadt wieder als Verpächterin auf. Eine würdige Entwicklung des Platzes, der an das Leben und Werk von Margarete und Alexander Mitscherlich erinnert, ist nur zu gewährleisten, wenn die Stadt und die Initiative Mitscherlichplatz die Flächen gemeinsam weiterentwickeln; unter Einbeziehung des Teils der Freifläche, die im Eigentum des Investors des benachbarten Baugrundstückes steht. Das entsprechende Freiflächenkonzept wurde 2017 erarbeitet und von der Bauaufsicht genehmigt. Die Planung und Abstimmung der Grünfläche obliegt ohnehin dem Grünflächenamt und der bestehende Kiosk möge in die Flächengestaltung mit einbezogen werden. Somit liegt auf der Hand, dass dieser auch deshalb wieder in den städtischen Schoß zurückkehren muss, um alle Stellschrauben für eine würdige Gestaltung des Mitscherlichplatzes in einer Hand zu haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.06.2020, V 1699 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1693 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 479 2021 Die Vorlage OF 108/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und BFF (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 94/2 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in der Feldbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, verstärkt Geschwindigkeitskontrollen in der Feldbergstraße, insbesondere auf Höhe Myliusstraße beim Zebrastreifen, durchzuführen. Begründung: Auf der Feldbergstraße kommt es nach Wahrnehmung der Anwohner häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen. Der oben genannte Zebrastreifen wird morgens verstärkt durch Kindergartenkinder genutzt. Daher sollte dieser Punkt besonders kontrolliert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 470 2021 Die Vorlage OF 94/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 45/3 Betreff: Aufstellen einer weiteren Parkbank im Bereich der Paul-Hindemith-Anlage und Kastanienallee Der Ortsbeirat möge beschließen, im Bereich der Paul-Hindemith-Anlage zwischen Wolfsgangstraße und Fürstenbergerstraße eine weitere Parkbank in der dafür vorgesehenen "Einbuchtung" wieder aufzustellen. Die Anlage lädt zum Verweilen ein. An der entsprechenden Stelle (siehe Foto) ist eine "Einbuchtung" vorhanden, an der ursprünglich eine Parkbank stand. Diese sollte dort wieder - wie vorgesehen - aufgestellt werden. In der Kastanienallee sollten ebenfalls zusätzliche Bänke aufgestellt werden. An allen Standorten sollten Bänke möglichst mit Armlehnen in der Mitte und an den Rändern aufgestellt werden. Diese Armlehnen ermöglichen es gerade älteren oder mobilitätseingeschränkten Personen besser wieder aufzustehen. Bänke mit Seitenlehnen stehen auf der Berger Straße vor dem Basic und in der Friedberger Anlage im Bereich des Eingangs an der Palmstraße. Quelle: Google Earth Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 279 2021 Die Vorlage OF 45/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 44/3 Betreff: Behindertenübergang im Kreuzungsbereich Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Behindertenübergang an der Ecke Wolfsgangstraße/ Oederweg (östlich der PaulHindemith-Anlage) durch eine Markierung kenntlich zu machen. Im Kreuzungsbereich Wolfsgangstraße/ Oederweg (östlich der Paul-Hindemith-Anlage; siehe Foto unten) ist der Gehweg abgesenkt, sodass ein barrierefreies Überqueren der Straße möglich ist. Allerdings ist diese Stelle sehr oft zugeparkt, sodass ein Überqueren nicht möglich ist. Deshalb ist es notwendig, den Bereich des abgesenkten Gehweges zu markieren und so zu gewährleisten, dass ein barrierefreies Überqueren möglich ist. Quelle: Google Earth Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 44/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 572 2021 Die Vorlage OF 44/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 47/2 Betreff: Sichere Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg Vorgang: OM 6757/20 OBR 2; ST 596/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten wie das Queren der Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg für zu Fuß Gehende sicherer gestaltet werden kann. Der Magistrat wird beauftragt, an der Ecke vor dem Kosmetiksalon Gehwegnasen einzurichten (Markierung, Poller), um zu schnelles Abbiegen zu verhindern und dem Fußverkehr einen sicheren Raum zu geben. Der Magistrat wird beauftragt, auf dem Abschnitt vor und nach der Kreuzung Tempo 30 einzurichten. Im Anhang befindet sich die Verortung von schützenswerten Einrichtungen mit direktem Zugang zur Straße, sowie schützenswerten Einrichtungen in der unmittelbaren Umgebung. Begründung: Die Gehwege, vor allem an der Ecke vor dem Kosmetiksalon, sind zu schmal und werden dazu noch häufig zugeparkt. Wie schon in OM 6757 dargestellt, wird die Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg von Anwohner*innen beim Queren zu Fuß nicht als sicher empfunden. Dies führen Anwohner*innen auf verkehrswidriges Linksabbiegen - sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts - in den Grüneburgweg, sowie auf häufig erhöhte Geschwindigkeit des MIVs zurück. Da, wie in ST 596 dargestellt, das verkehrswidrige Linksabbiegen nicht baulich verhindert werden kann und die Ergebnisse der Testmessungen der Geschwindigkeit nicht der Wahrnehmung der Anwohnenden entsprechen, bitten wir die obigen Maßnahmen umzusetzen. Text der VwV-StVO(Punkt XI zu Zeichen 274 -Zulässige Höchstgeschwindigkeit): "Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306)." Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6757 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 596 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 47/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 456 2021 Die Vorlage OF 47/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 8/2 Betreff: Fahrradbügel für das Westend II Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der in den Anlage 1 und 2 dokumentierten Fläche an der Kreuzung Staufenstraße/Unterlindau drei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: An den umliegenden Laternen und Straßenschildern werden häufig Fahrräder abgestellt, die teilweise in den angrenzenden Bürgersteig hineinreichen. An der vorgeschlagenen Stelle fließt aufgrund entsprechender Markierungen kein Verkehr, ebenfalls entfällt keine Parkmöglichkeit. Das angrenzende Gewerbe (Kiosk, Café, Bäckerei) der Staufenstraße hat zudem viele Kund*innen, die mit dem Fahrrad unterwegs sind. Abstellmöglichkeiten für diese sind momentan nicht ausreichend vorhanden. Fotos Tim Hoppe Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 129 2021 Die Vorlage OF 8/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Fahrradbügel in der Nähe des Kreuzungsbereiches aufgestellt werden sollen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 20/2 Betreff: Weitere Sitzbänke/Baumelbänke im Grüneburgweg schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Grüneburgpark weitere Sitzgelegenheiten zu schaffen und bei dieser Gelgenheit sogenannte ‚Baumelbänke' (siehe Fotos 1 und 2) zu installieren. Begründung: Der Grüneburgpark und der angrenzende Campus Westend sind als beliebter und rege besuchte Grünflächen fest im Ortsbezirk etabliert. Leider existieren erkennbar zu wenige Bänke, um sich auszuruhen. Bei Neuaufstellungen sollten Baumelbänke angeschafft werden. Das sind Bänke, bei denen die Sitzfläche so hoch eingebaut ist, dass die Füße den Boden nicht berühren, also baumeln können. Sie unterscheiden sich von den herkömmlichen Bänken durch ihre Höhe von 84 cm. Das ‚Baumeln' entlastet Knie- und Sprunggelenke, führt zu einer besseren Durchblutung der Beine und die Gelenksknorpelbildung wird wieder angeregt. Bei Knieschmerzen, deren Ursache häufig Arthrose, Rheuma oder Verschleiß sind, wird durch lockeres Baumeln des Unterschenkels das Knie und Sprunggeenk entlastet. Dieser Effekt wird sonst nur im Bewegungsbad erzielt. Eine ‚Erklärtafel' zu den Vorteilen der Baumelbank sollte auf den Bänken angebracht sein (siehe Foto 3) Fotos: im Uhrzeigersinn (Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 134 2021 Die Vorlage OF 20/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Betreff das Wort "Grüneburgweg" durch das Wort "Grüneburgpark" ersetzt wird und im Antragstenor vor dem Wort "sogenannte" das Wort "zusätzlich" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 7/2 Betreff: Fahrradbügel für das Westend Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der in Anlage 1 dokumentierten Fläche an der Kreuzung Kronberger Straße/Unterlindau zwei weitere Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Die zwei bereits auf dieser Fläche vorhandenen Fahrradbügel werden von den Bürger*innen bereits sehr gut genutzt. Dennoch stehen aufgrund des hohen Bedarfs an Abstellmöglichkeiten weiterhin Fahrräder an den umliegenden Laternen und Straßenschildern, die teilweise in den angrenzenden Bürgersteig hineinreichen. Auf der vorgeschlagenen Stelle befindet sich neben den zwei bereits bestehenden Fahrradbügeln Platz für zwei weitere. (Foto: Tim Hoppe). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 128 2021 Die Vorlage OF 7/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Fahrradbügel in der Nähe des Kreuzungsbereiches aufgestellt werden sollen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 9/2 Betreff: Neue Bäume für die Unterlindau Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im unteren Teilstück der Straße Unterlindau ab der Ecke Staufenstraße/Unterlindau im öffentlichen Raum mindestens drei neue Bäume zu pflanzen. Dafür sind Flächen des öffentlichen Raumes zur Verfügung zu stellen, die bisher für das Parken von PKW genutzt werden. Eine Pflanzung noch in der Pflanzperiode 2021 wäre falls möglich zu begrüßen. Die Auswahl geeigneter Baumarten und deren Anzahl erfolgt durch das zuständige Amt. Beispiel einer Bepflanzung siehe Anlage 1. Begründung: Gerade das Westend ist für seinen alten Baumbestand bekannt und von den Bürger*innen dafür geschätzt. Da der Baumbestand in den Wohnstraßen des Westend Mitte mittlerweile aber häufig auf Privatgrundstücken steht, bedarf es zur langfristigen Planung und zum Erhalt des Baumbestandes auch Bepflanzungen im öffentlichen Raum. Der vorgeschlagene Straßenabschnitt ist zurzeit ohne jeglichen Baumbestand (siehe Anlage 2). Hier bietet sich die Möglichkeit eine Lücke zu füllen. Gerade in Zeiten des Klimawandels trägt ein umfangreicher Baumbestand zur Abkühlung der Stadt in den Sommermonaten bei. Darüber hinaus wird das Stadtklima durch die natürlichen Eigenschaften der Bäume, Sauerstoff zu produzieren und CO2 langfristig zu binden, positiv beeinflusst. Kartenausschnitt: Ecke Staufenstraße/Unterlindau, Beispiel einer Anpflanzung Quelle: geoinfo.frankfurt.de (Foto: Tim Hoppe). Momentaner Zustand der Straße Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 9/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 213 2021 Die Vorlage OF 9/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 5/2 Betreff: Der Grüneburgweg ist keine Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor einer Entscheidung über den fahrradfreundlichen Umbau des Grüneburgwegs - alle durch die derzeit vorliegenden Planungsideen betroffenen Bürger und Unternehmen zwischen Anlagenring und Universitätscampus detailliert und sachlich über diese Vorstellungen zu informieren; - offene und themenstrukturierte Diskussionsveranstaltungen (nach dem Vorbild der Planungswerkstätten) mit allen Betroffenen durchzuführen; - die Vertreter der betroffenen Unternehmen (wie IHK, Handwerkskammer, Einzelhandelsverband) in die Beratungen einzuschließen; - Verkehrswissenschaftler mit der Beurteilung der Verkehrsbedeutung des Grüneburgwegs zu beauftragen; - Fachleute für Urbanistik heranzuziehen, die die Auswirkungen der bisher vorgeschlagenen Planungen auf die Infrastruktur der umgebenden Stadtviertel bewerten. Begründung: Es steht außer Frage, daß für einen sicheren und leistungsfähigen Radverkehr gerade auch wichtige Verbindungen wie der Grüneburgweg betrachtet und auf Verbesserungspotential geprüft werden müssen. Dabei muß aber beachtet werden, daß Radverkehr nur eine Einzelfacette im Funktionsgefüge einer Stadt ist. Weitestgehend vergessen werden bei allen Planungen der letzten Jahrzehnte immer wieder die Fußgänger. Aiuch der Autoverkehr wird nicht wie durch Zauberkraft verschwinden, nur weil Mancher dies sehnlichst wünscht. Die Menschen benötigen nicht nur Verkehr, sondern auch Arbeitsplätze und Einkaufsmöglichkeiten. Und sie haben ein Recht darauf, möglichst von unnötigem Lärm und unnötigen Abgasen durch fehlgeleitete Verkehrsströme verschont zu werden. Zum Einkaufen gehört auch die Möglichkeit der Andienung der Geschäfte, wozu Park- und (besonders für LKW) Rangiermöglichkeiten erforderlich sind. Wer nur "Radverkehr" denkt, ignoriert Kleinkinder, alte, gehbehinderte und blinde Menschen, Menschen mit Kinderwagen, die alle nicht radfahren können. Und er ignoriert Menschen, die aus welchen Gründen auch immer, nicht radfahren wollen, was in einem freiheitlichen Staatswesen das gute Recht jedes Bürgers ist. Jeder muß auf jeden Rücksicht nehmen. Durchsetzung der Interessen einer einzelnen Bevölkerungsgruppe mit Brachialgewalt ist unannehmbar. Und besonders wichtig: Planung muß von der Realität ausgehen: der Grüneburgweg ist keine Nebenstraße! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 5/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 5/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 5/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 5/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2021, OF 1338/2 Betreff: Standorte für Lastenräder Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten an folgenden Stellen gemäß des Schreibens zum Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder" solche Abstellplätze zu installieren: - Grüneburgweg 12, vor dem Rewe-Markt - Bockenheimer Warte - Landgrafenstraße 11, vor dem Hinterausgang des Alnatura - Schlossstraße 43, am Lidl (gerne auch in Kooperation mit dem Markt auf dem Lidl-Parkplatz) - Leonardo-da-Vinci-Alle 8, beim Tegut 2. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob an den geplanten Parkplätzen für Lastenräder auch Ladestationen zum Aufladen der Batterien von E-Lastenrädern installiert werden können und für sinnvoll erachtet werden. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Bezugnahme auf das Schreiben des Magistrats an den Ortsbeirat vom 10.02.2021. Die genannten Standorte befinden sich an Lebensmittelläden, die groß sind, sodass dass Anwohnerinnen auch größere Wege hierfür in Kauf nehmen und dabei direkt "Großeinkäufe" tätigen würden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7245 2021 Die Vorlage OF 1338/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 1303/2 Betreff: Kronberger Straße/Ecke Liebigstraße - Verlegung von Zebrastreifen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen in der Mitte der Kronberger Strasse auf die Ecke Kronberger Strasse/ Ecke Freiherr-vom- SteinStrasse zu verschieben. Dadurch könnten mind. vier Parkplätze bestehen bleiben (siehe Fotos). Der Zerastreifen dient der Schulwegsicherung für Schüler*innen der Bettina- sowie der Elsa-Branström-Schule. Aufgrund erhelblicher Sanierungsarbeiten an einem Bürogebäude an der Ecke Kronberg./ Liebigstrasse (Foto 2), fallen für mind. ein Jahr mehrere Parkplätze weg. Dies wird die bereits sehr angespannte Parksituation im genannten Bereich zusätzlich verschärfen. Zusätzlich wurdem auf der Kronbergerstrasse zwei zusätzliche Zebrastreifen angebracht, dadurch sind noch mehr Parkplätze weggefallen. Begründung: Anregung von Anwohnern Foto 1 Ecke Kronberger/ Freiherr- vom-Stein-Strassse (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Foto 2: Zebrastreifen auf der Kronbergerstrassse (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Foto 3: Liebigstrasse: auf der gesamten Seite fallen Parklätze weg) (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7081 2021 Die Vorlage OF 1303/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 1304/2 Betreff: Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist, und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 1297/2 Betreff: Planungsvarianten beim Ausbau der Radwege in Nebenstraßen grundsätzlich möglich? hier: Varianten zum Grüneburgweg Vorgang: M 47/19; Beschl. d. Stv.-V., § 4424/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Hinblick auf die Beschlussausfertigung vom 29.08.2019, § 4424 zur Vorlage M 47 2019, zu den Vorplanungen der fahrradfreundlichen Nebenstraßen bei den Vorplanungen auch geeignete Parallel- oder Seitenstraßenstraßen der im Beschluss benannten Nebenstraßen in Teilstücken in die Planungs- bzw. in Vorplanungsvarianten einbezogen werden können soweit diese eine durchgängige und gleichwohl sinnvolle Wegebeziehung herstellen oder ob hierfür ein ergänzender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig ist. Begründung: Der benannte Beschluss führt lediglich die Nebenstraßen auf, die vorbeplant werden sollen ohne Planungsvarianten vorzusehen. Ein Beispiel für eine Planungsvariante wäre die Feldbergstraße als Parallelstraße des Grüneburgwegs, der in der Beschlussausfertigung § 4424 zur Vorlage M 47 2019 als Nebenstraße und Radwegausbau benannt wurde. Die parallel zum Grüneburgweg verlaufene Feldbergstraße ist mindestens als Planungsvariante nicht ungeeignet zumindest in einem Teilstück ab dem Grüneburgweg bis zur Siesmayerstraße zu einer fahrradfreundlichen Nebenstraße zu werden, die dann eben über den Grüneburgweg / Feldbergstraße verlaufen würde. Momentan wird die Felsbergstraße nicht in den Vorplanungen berücksichtigt, da sie im benannten Beschluss nicht aufgeführt wird. Ein weiteres Beispiel einer Planungsvariante könnte teilweise durch die Fürstenbergstraße verlaufen. Planungsvarianz ist wichtig um Akzeptanz im Dialog mit den Anlieger*Innen zu schaffen und deren Anregungen aufzunehmen. Die Frage, ob der Beschlusses zu den Nebenstraßen insoweit ergänzungsbedürftig ist wäre daher aus Sicht des Ortsbeirates vor und mit der öffentlichen Vorstellung der Vorplanung zu beantworten. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2021, OF 1296/2 Betreff: Ausbau der Radwege im Ortsbezirk 2 mit einem Stellplatzkonzept für Anwohner begleiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie im Zuge des geplanten Ausbaus von Fahrradstraßen in den innerstädtischen Wohngebieten des OBR 2 für die vom Wegfall hunderter Stellplätze betroffenen Anwohner eine Kompensation geschaffen werden kann. Hierzu wird u.a. geben: 1. Prüfen und Berichten, wie hoch die tatsächliche Ausnutzung der bestehenden Tiefgaragenstellplätze in den einzelnen Büro- und Gewerbeimmobilien im Westend ist und ob und ggf. unter welchen Bedingungen die jeweiligen Eigentümer bereits sind, solche Stellplätze an Anwohner zu vermieten. Im Bereich des Grüneburgwegs wären z.B. die Eigentümer des ParkView 160 und des Westend-Carrées anzufragen; mit Blick auf den Kettenhofweg die Eigentümer der ehemaligen Oberpostdirektion und der Bürogebäude in der Barckstraße und der Ulmenstraße. 2. Prüfen und Berichten, wie sich aus Sicht des Magistrats bzw. der Betreibergesellschaft die Wirtschaftlichkeit der zuletzt errichteten Quartiersgarage im Nordend darstellt und welche Lessons Learnt ggf. daraus abgeleitet wurden. 3. Prüfen und Berichten, ob auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse zu Ziffer 2 die Errichtung von Quartiersgaragen in Leichtbauweise an weiteren Standorten im OBR 2 denkbar ist; mögliche Standorte könnten z.B. die Freifläche in der Juliusstraße (vormals schon als Parkfläche genutzt) oder das Areal der ehemaligen Botanischen Institute in der Siesmayerstraße sein. In diesem Zusammenhang wird weiterhin um Prüfung gebeten, ob solche Quartiersgaragen mit einem entsprechenden Anteil an Carsharing-Stellplätzen, mit E-Ladestationen in allen Parkbuchten, mit einem Solardach und mit Fassadenbegrünung ausgestattet und so zu einem Baustein der Verkehrswende werden können. Begründung: Die Planungen für die Einrichtung der geplanten Fahrradstraßen "Grüneburgweg" und "Kettenhofweg" sehen einen Wegfall von ca. 230 PKW-Stellplätzen vor. Hier sollte der vor Ort betroffenen Wohnbevölkerung ein Angebot gemacht werden, dass den weiterhin bestehenden Bedürfnissen des motorisierten Individualverkehrs insbesondere auch mit Blick auf einen zu erwartenden Hochlauf der E-Mobilität gerecht wird. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1289/2 Betreff: Spielplatz Eppsteiner Straße/Ecke Wiesenau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die Sanierungsarbeiten auf dem Spielplatz abgeschlossen sein werden. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1907 2021 Die Vorlage OF 1289/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1264/2 Betreff: Ausbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 unterstützt die vom Magistrat in Abstimmung mit dem Radentscheid Frankfurt erarbeiteten und dem OBR 2 vorgestellten Überlegungen und Maßnahmen zum Ausbau der Radverkehrswege im Ortsbezirk 2. Dies vorausgesetzt wird der Magistrat gebeten, folgende Punkte (ggf. gemeinsam mit den Vertretern des Radentscheids) zu prüfen und zu berichten: 1. Änderung des Verlaufs der geplanten Fahrradstraße Grüneburweg Ab dem "Kreisel Mitscherlichplatz" wird die Fahrradstraße entlang der Fürstenbergerstraße und der Hansaallee zur Eschersheimer Landstraße geführt. Die angedachten Umbaumaßnahmen auf dem Grüneburgweg im Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Eschersheimer Landstraße entfallen. 2. Zeitliche Taktung der Maßnahmen Der Umbau der Bockenheimer Landstraße erfolgt nach Einrichtung der Fahrradstraßen Kettenhofweg und Grüneburgweg (ggf. inkl. Ziffer 1), um so sicherzustellen, dass der mögliche Umgehungsverkehr der Baustelle Bockenheimer Landstraße aus den Wohngebieten des nördlichen und südlichen Westend herausgehalten wird. Begründung: Verbesserung der Planung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 1264/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1288/2 Betreff: Planungsstand Grundstück Wiesenau/Ecke Friedrichstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Planungsstand für das unbebaute Grundstück in der Wiesenau (Ecke Friedrichstraße) ist. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1906 2021 Die Vorlage OF 1288/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1263/2 Betreff: Fahrradfreundlicher Grüneburgweg - Anliegerinnen bzw. Anlieger von Beginn an einbinden Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Planungsprozess zur Umgestaltung des Grüneburgwegs zur Fahrradfreundlichen Nebenstraße die aktuellen Planungsstände sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt (www.radfahren-ffm.de) als auch vor Ort durch eine Ausstellung/Schautafeln zu veröffentlichen und die Bürger*innen zu ermutigen sich im Gestaltungsprozess einzubringen, wie es auch schon beim Oeder Weg geschehen ist. Begründung: Die Umgestaltung des Grüneburgwegs wird nicht einhellig von Geschäftstreibenden und Anwohner*innen befürwortet. Es gibt vielfältige Bedenken. Diese gilt es zu hören, zu diskutieren und zu berücksichtigen für weitere Planungsschritte. Gerade ein solches Projekt sollte von einer breiten Mehrheit der Menschen vor Ort getragen werden. Eine Frühzeitige Einbindung ist daher ein wichtiges Element der Planung. Hierfür müssen als erstes die aktuellen Planungsstände an die Öffentlichkeit gebracht werden. Da der Ortsbeirat aufgrund der Kontaktbeschränkungen nicht mehr die Reichweite erzielt wie vor einem Jahr, müssen andere und weitere Wege gegangen werden. Das Beispiel der online- und Vor-Ort-Veröffentlichung der Pläne beim Oeder Weg ist ein gutes Beispiel, an dem sich auch die Planungen für den Grüneburgweg orientieren sollten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1263/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 Betreff: Konzepte Umbau Grüneburgweg und Kettenhofweg zu fahrradfreundlichen Nebenstraßen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die dem Ortsbeirat präsentierten Konzepte zum Umbau des Grüneburgwegs und des Kettenhofwegs zu fahrradfreundlichen Nebenstraßen werden in der vorgestellten Form nicht weiterverfolgt. Durch den Umbau der Bockenheimer Landstraße und die dadurch massiv erhöhte Kapazität für den Fahrradverkehr sind zusätzliche Ressourcen für Ost-West-Querungen im Westend nicht erforderlich. Neben den durch das Konzept generierten zusätzlichen KfZ-Verkehren in den Wohngebieten ist der Einzelhandel im Bereich des Grüneburgwegs von den Maßnahmen massiv betroffen und teilweise in seiner Existenz bedroht. Daher fordert der Ortsbeirat einen Runden Tisch mit den Einzelhändlern im Bereich des Grüneburgwegs, um eine für den Handel verträgliche Umgestaltung zu erreichen. Auch im Kettenhofweg fallen sehr viele Parkplätze weg. Daher fordert der Ortsbeirat für beide Projekte öffentliche Anhörungen, damit die betroffenen Bürger ihre Sichtweisen einbringen können. Begründung: Erfolgt mündlich Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.01.2021, OF 1296/2 Antrag vom 18.01.2021, OF 1297/2 Antrag vom 18.01.2021, OF 1304/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1262/2 Betreff: Der Grüneburgweg muss für alle Bürger da sein! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die am 03.11.2020 dem Ortsbeirat vorgestellte Umplanung des Grüneburgwegs in der vorgestellten Form sofort einzustellen; und 2. jegliche weitere Überlegung für den Grüneburgweg zunächst mit den betroffenen Bürgern, Institutionen und Unternehmen des Stadtteils zu besprechen. Begründung: Die vorgestellte Planung ist eine realitätsferne Kopfgeburt, die allein die Wunschvorstellungen der Radentscheid-Aktivisten wiedergibt. Deren Nachteile wären nicht nur vielfältig, sondern für das Leben der Menschen im Grüneburgweg und den angrenzenden Stadtvierteln unerträglich. Allein die größten Nachteile wären: - Im Gegensatz zur Amts-Präsentation ist der Grüneburgweg keine Nebenstraße, sondern die einzige verkehrstüchtige Querspange mit Zweirichtungsverkehr zwischen den Ausfallstraßen Hansaallee / Reuterweg / Mainzer Landstraße und Eschersheimer Landstraße. Der Verkehr müßte bei Realisierung der Planung mehrere Kilometer weite Umwege oder Schleichwege durch die Wohnviertel nehmen - mit ökologisch absurden Folgen: mehr Lärm, mehr Abgase, mehr Lebensgefahr. - Wegfall zahlreicher Parkplätze von Anwohnern, deren Fahrzeuge dann in den umliegenden Quartieren jeden nur erdenklichen Stellplatz belegen werden. Auch die Fahrzeuge des Installationsbetriebes Kletti würden noch stärker als bisher mit dem Parkplatzbedarf der Einwohner konkurrieren. - Nachteile für die Anlieferung zu den zahlreichen Läden und Bürogebäuden; die Anlieferung zum REWE-Markt - und damit zur zentralen Lebensmittelversorgung für einen großen Umkreis - würde unmöglich. - Nach den Zahlen des Straßenverkehrsamtes ist die Zahl der Fahrzeuge, die jeden Tag den Grüneburgweg nutzen (und nicht selten mit mehr als einer Person besetzt sind), weitaus größer als die der Radfahrer; eine solche Straße allein auf die Wünsche der Radfahrer auszurichten, ist daher sowohl sachfremd als auch undemokratisch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1262/2 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1269/2 Betreff: Mehr Licht! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß die Straßenbeleuchtungen in den Straßenzügen - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße - Hedwig-Dransfeld-Straße - Oberlindau so ertüchtigt werden, daß Fußgänger nach Einbruch der Dunkelheit genug sehen können, um evtl. Hindernisse auf dem Gehweg - insbesondere querstehende und querliegende Fahrräder und E-Roller -, aber auch den Bordstein zwischen Gehweg und Straße wahrnehmen zu können. Begründung: In den genannten Straßen leuchten zahlreiche Straßenlaternen derart schwach, daß nach Einbruch der Dunkelheit selbst der Boden der Gehwege nicht mehr zu erkennen ist. Besonders in der Oberlindau lagen auch mehrfach umgekippte E-Roller im Dunkeln quer über dem Gehweg (meist zwischen Friedrichstraße und Hausnummer 79). Die Stolpergefahr auf den Dunkelstrecken der genannten Straßen ist nicht nur für Behinderte, sondern auch für Gesunde sehr hoch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7073 2021 Die Vorlage OF 1269/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2020, OF 1008/3 Betreff: Kreuzung Wolfsgangstraße/Bornwiesenweg Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die Verkehrsführung an der Wolfsgangstraße/Bornwiesenweg deutlich zu kennzeichnen. Begründung: Es herrscht immer wieder bei vielen Verkehrsteilnehmern Verunsicherung an der o.g. Kreuzung. Einige nehmen sie aufgrund der Gestaltung als Kreisverkehr wahr. Tatsächlich handelt es sich allerdings um eine normale Kreuzung mit rechts-vor-links-Regelung. Dies führt immer wieder zu Beinaheunfällen auf dieser Kreuzung, die gerade morgens von vielen Schülerinnen und Schülern passiert wird. Eine eindeutige Beschilderung mit Richtungspfeilen wäre sicherlich ein Beitrag um die Sicherheit zu erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7158 2021 Die Vorlage OF 1008/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2020, OF 1218/2 Betreff: "Wirtschaftstag" und andere Geheimnisse Vorgang: OM 1369/17 OBR 2; ST 1016/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten über den ausweislich von Presseberichten am 21. September 2020 im Ortsbezirk 2 stattgehabten sogenannten "Wirtschaftstag" ausführlich gegenüber dem Ortsbeirat zu berichten. Eigene Wahrnehmungen des Magistrats aber auch folgende Fragen sind hierbei zu berücksichtigen: 1. Wer waren die Teilnehmenden am dem "Wirtschaftstag"? 2. Von wem wurden sie nach welchen Kriterien ausgesucht? 3. Welche Gewerbetreibenden wurden besucht? 4. Wer hat sie nach welchen Kriterien ausgesucht? 5. Wie viele Betriebe sind insgesamt Mitglied im Verein "Bockenheim aktiv e.V."? 6. Was wussten die besuchten Gewerbetriebe zu berichten? Was wurde positiv bewertet, was negativ? Bitte jeden besuchten Betrieb auflisten. 7. Welche Überlegungen zieht der Magistrat aus den Erkenntnissen des "Wirtschaftstags"? Hier wird um eine detaillierte Analyse mit Schlussfolgerungen und geplanten Handlungsansätzen gebeten. 8. In welchem Rhythmus wird der "Wirtschaftstag" im Bereich des OBR 2 wiederholt werden? 9. Ist ein "Wirtschaftstag" in anderen Regionen des Ortsbezirks 2, z.B. Grüneburgweg geplant? 10. Wurde im Rahmen des "Wirtschaftstages" passenderweise auch die Thematik "Rabatte für Parkgebühren in Parkhäusern" (OM 1369 2017, ST 1016 2017) angesprochen? Falls nein, so liegen nach 3jährigen Gesprächen die Ergebnisse ohnehin sicher vor. Begründung: Die Mitglieder des Ortsbeirates erfuhren aus der Presse vom Termin des "Wirtschaftstages". Eine Teilnahme der Mitglieder des Ortsbeirates war somit nicht erwünscht (es genügt hierbei nicht, allein den Ortsvorsteher einzuladen). Eine öffentliche Berichterstattung über den "Wirtschaftstag" fand nicht statt. Dies soll auf dem Wege einer Stellungnahme nun nachgeholt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1369 Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1016 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1797 2020 Die Vorlage OF 1218/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1192/2 Betreff: Fahrradbügel umsetzen Abbau in der Oberlindau gegenüber der Einmündung Friedrichstraße und Montage Bremer Platz 1/Ecke Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der Oberlindau auf der linken Seite (Abbildung 1) stehenden Sperrpfosten und Fahrradbügel zu entfernen und dort ca. 2-3 Parkplätze einzurichten. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, die Fahrradbügel auf der Fläche Bremer Platz 1 / Ecke Wolfsgangstraße (siehe Abbildung unten) zu installieren, da die Bewohner dort Fahrradstellplätze wünschen und die Fläche oft illegal mit Sperrmüll zugestellt wird. Begründung: Bitte von Bürgern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 21 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die beiden Absätze des Antragstenors der Vorlage OF 1192/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6755 2020 Die Vorlage OF 1192/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: erster Absatz: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und Piraten (= Enthaltung) zweiter Absatz: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1196/2 Betreff: Verkehrssicherheit Reuterweg/Ecke Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Kreuzungsbereich Reuterweg / Ecke Grüneburgweg sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts gegen verkehrswidriges Linksabbiegen in den Grüneburgweg zu sichern; 2. auf dem Reuterweg und im genannten Kreuzungsbereich regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, um die wahrgenommene deutlich überhöhte Geschwindigkeit mancher Verkehrsteilnehmer zu kontrollieren. Begründung: Hinweis von Bürgern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6757 2020 Die Vorlage OF 1196/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2020, OF 1169/2 Betreff: Grüneburgweg: Bitte Einbahnstraße für Fahrräder auch gegen die Fahrtrichtung freigeben Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Einbahnstraße im Grüneburgweg von der Siesmayerstraße aus nicht für Fahrräder gegen die Fahrtrichtung freigeben werden kann. 2. wie dieser Teil des Grüneburgwegs im Zuge der Vorplanung zum Radentscheid eingeschätzt wird. Begründung: Diese Quartiersstraße wäre breit genug, um schon jetzt einen Fahrradverkehr gegen die Fahrtrichtung zu ermöglichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1169/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1169/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1169/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1169/2 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 1157/2 Betreff: Fahrradbügel vor dem Haus Liebigstraße Hausnummer 29 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: An der Liebigstr., Höhe HsNr. 29, Ecke Altkönigstr., auf der schraffierten Fläche bis zu 3 Fahrradbügel anzubringen Begründung: Es fehlen an vielen Stellen Fahrradbügel. Bild: (c) Arno Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6641 2020 Die Vorlage OF 1157/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2020, OF 927/3 Betreff: Fahrradbügel in der Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor den Häusern Wolfsgangstraße 49 - 61 auf dem überbreiten Bürgersteig eine größere Anzahl von Fahrradbügeln zu montieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6438 2020 Die Vorlage OF 927/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.07.2020, OF 1110/2 Betreff: Feldbergstraße I: Aufstellen von Pollern im Bereich der Hausnummer 19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dringend gebeten, im Bereich der Feldbergstraße 19 Poller - idealerweise versenkbare Poller (diese können für Rettungsdienste und Feuerwehr oder andere Berechtigte per Funkchip versenkt werden, wenn eine Durchfahrt nötig ist) - aufzustellen. Die Poller können an jeweils beiden Rändern des Radwegs aufgestellt werden (siehe Bilder 1 und 2) Begründung: Hinweis und Bitte von Anwohnern. Im Bereich Feldbergstraße 9-19 kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger und Radfahrer, da Anwohner ihre PKW und Motorräder widerrechtlich auf dem Rad- und Gehweg parken, bzw. auffahren (siehe Bild 3). Bild 1 Bild 2 Bild 3 ‚Auffahrt Fr.-vom-Stein Str. Ansicht Höhe Feldbergstr. 19 Beispiel Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 1110/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.07.2020, OF 1111/2 Betreff: Feldbergstraße II: Aufstellen von Fahrradständern vor der Hausnummer 17 bzw. 19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Feldbergstraße 17, bzw. 19 Fahrradständer aufzustellen. Begründung: Hinweis und Bitte von Anwohnern. Im Bereich Feldbergstraße 9-19 kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger und Radfahrer, da Anwohner ihre PKW und Motorräder widerrechtlich auf dem Rad- und Gehweg parken, bzw. auffahren. Es gibt zwei ‚Zufahrtmöglichkeiten'. Zum einen über den Geh- und Fahrradweg Ecke Freiherr-vom.Stein/ Ecke Feldbergstraße (siehe Antrag OF Feldberstr. I, Aufstellen von Pollern im Bereich der Häuser 9-19) sowie über die Bordsteinkante vor den Häusern 17 und 19 (siehe Foto). Da im genannten Bereich ohnehin Fahrradständer fehlen ist es sinnvoll, hier welche aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage OF 1111/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 1107/2 Betreff: Kiosk Cinelli`s (H)Eis & More am Kreisel Grüneburgweg/Ecke Fürstenbergerstraße - Weitere Planung Mitscherlichplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Welche rechtlichen Verpflichtungen bestehen für den Investor des Bauvorhabens "160 Park View" im Grüneburgweg zum weiteren Betrieb / zur Verpachtung des am Kreisel befindlichen Kiosk und zu dessen Gebäudeunterhalt? Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Umgestaltung des Mitscherlichplatzes mit Blick auf die nahende Fertigstellung des Bauvorhabens "160 Park View"? Begründung: Das Cinelli`s wird im Westend gut angenommen und ist ein beliebter Treffpunkt im Quartier. Der Pächter und Betreiber befindet sich derzeit in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Investor des genannten Bauvorhabens, der angabegemäß den Kiosk von der Stadt erworben hat. Es ist unklar, wie es mit dem Betrieb des Kiosks weitergeht, zumal dort auch ein Hotel mit eigenen gastronomischen Angeboten geplant ist. Mit der nahenden Fertigstellung des genannten Bauvorhabens sollte dann auch die Umgestaltung des Mitscherlichplatzes in Angriff genommen werden. Idealerweise fügen sich dann der Vorplatz des neuen Hotels, der ggf. zu renovierende Kiosk und der Mitscherlichplatz zu einem harmonischen Ensemble. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1699 2020 Die Vorlage OF 1107/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 916/3 Betreff: Friedberger Landstraße 112: Hausgemeinschaft befürchtet nach Eigentümerwechsel Wohnungskündigungen unter Umgehung des Milieuschutzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: - Warum hat es der Magistrat unterlassen, beim Verkauf des Hauses Friedberger Landstr. 112 das Vorkaufsrecht auszuüben und stattdessen mit den Käufern eine Abwendungsvereinbarung geschlossen, wo doch die Absichten der Käufer schon nach einfacher Internetrecherche erkennbar sein mussten, den in diesem Teil des Nordends geltenden Milieuschutz durch dubiose Tricks zu unterlaufen? - War dem Magistrat vor Abschluss der Abwendungsvereinbarung bekannt, dass die beiden Gesellschafter der GbR FL 112, die das Haus gekauft haben, mit der Main Living GmbH (deren Geschäftsführung mal beim einen, mal beim anderen liegt) auf Immobilienankauf in Frankfurts Top-Lagen spezialisiert sind? Wenn ja: mussten da nicht alle Alarmglocken läuten? - dass die Gesellschafter der GbR FL 112 mit der Abwendungsvereinbarung die Möglichkeit bekamen, über die Geltendmachung von Eigenbedarf Mietern des Hauses zu kündigen und damit den Milieuschutz unterlaufen zu können? Wenn ja: warum hat sich der Magistrat in Kenntnis dieses Sachverhalts trotzdem auf eine Abwendungsvereinbarung eingelassen? Warum hat der Magistrat nicht wenigstens darauf bestanden, dass die Abwendungsvereinbarung regelt, dass während der 10-Jahres-Frist, in der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterbleibt auch die Geltendmachung von Eigenbedarf unterbleibt? - Kann man mit solchen Leuten überhaupt Vereinbarungen abschließen, wenn doch klar ist, dass sie - unter Umgehung des mühsam durchzusetzenden Milieuschutzes - regelmäßig zu Lasten Dritter, in diesem Fall der Hausgemeinschaft der Wohnungsmieter, gehen? - Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Wohnungsmieter der Hausgemeinschaft Friedberger Landstr. 112 vor Kündigung zu schützen, die droht, wenn Wohnbedarf von Gesellschaftern der GbR FL 112 oder deren Familienangehörigen (z. B. Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister) oder Haushaltsangerhörigen (Au-Pair, Pflegepersonal o. ä.) geltend gemacht wird? Der Magistrat wird aufgefordert, alle in seiner Macht stehenden rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die Hausgemeinschaft der Wohnungsmieter vor Kündigungen zu schützen. Begründung: Aus dem E-Mail-Schreiben der Hausgemeinschaft: Wir haben erfahren, dass unser Haus (mit fünf Mietparteien + einem Ladengeschäft) in der Friedberger Landstraße 112 im Frankfurter Nordend verkauft werden soll. Bei verschiedenen Mietparteien unseres Hauses hat sich - zunächst nur via Mobiltelefon - ein Herr J. gemeldet und angegeben, das Haus mit einem Freund als Privatpersonen gekauft zu haben. Er stellte sich als "neuer Eigentümer" vor und wolle zwecks Gutachtenerstellung mit einem Bankmitarbeiter Begehungstermine für unsere Wohnungen vereinbaren. Er würde nichts an den Wohnungen und Mietverträgen verändern, alles solle so bleiben wie es ist - waren seine Eingangsworte. Nach unserer Kenntnis ist Herr J. aktuell nicht der Eigentümer, er stellte sich aber fälschlicherweise als solcher dar. Nach unseren Informationen ist die Unterzeichnung des Kaufvertrags mit dem bisherigen Eigentümer erst am 30.6.20 vorgesehen. Darüber hinaus haben unsere Internetrecherche und Auskünfte von Seiten verschiedener Stadtämter besorgniserregende Erkenntnisse geliefert! Wir wissen, dass Herr J. und sein "Freund" Herr N. keine Privatpersonen sind, sondern mit der Mainliving GmbH auf Immobilienankauf in Frankfurts Top-Lagen spezialisiert sind. Im Internet finden sich verschiedene Adressen zum Unternehmen, z.B. Mergenthalerallee 73-75 in Eschborn oder auch die Feldbergstraße 49 in Frankfurt, wobei Herr J. uns gegenüber mit der Adresse ... in Frankfurt aus als "Privatperson" agiert. Auch in der Geschäftsführung sind wechselnde Personen angegeben: Herr N. ist der aktuelle Geschäftsführer der Mainlinving, Herr J. ist "ganz plötzlich" seit dem 27.5.20 (!) nicht mehr in der Geschäftsführung. Diese Käufermerkmale erscheinen uns äußerst fragwürdig. Es gab nach unserem Kenntnisstand bereits Abwendungsvereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt und Herrn J./Herrn N. für diese Immobilie, so dass sich hier nun fast ungehindert eine typische "Masche" von Immobilienspekulanten vollziehen kann: Zwei Personen gründen eine GbR für die Liegenschaft und einer von beiden gibt sich "verdeckt" als Privatperson aus. Die Privatperson kann dann z.B. Eigenbedarf anmelden, oder nach Ablauf einer bestimmten Frist sanieren. Vielleicht ergibt sich nochmal ein interner Weiterverkauf zur Wertsteigerung, und dann kann die Mainliving GmbH nach vollständiger Entmietung und Sanierung gewinnbringend schicke Eigentumswohnungen verkaufen. Diese beiden Herren sind Profis und werden jegliche vertraglichen Schlupflöcher kennen, finden und nutzen, um auf ihren maximalen Gewinn zu spekulieren. Nach unseren Informationen ist es auch nicht das erste Mal, dass J. und N. auf diesem Weg zum Ankauf günstiger Immobilien kommen! Das löbliche und sehr gute Instrument zur Intervention solcher Machenschaften in Form des Vorkaufsrechts durch die Stadt Frankfurt wird jedoch durch zu milde Abwendungsverträge, über die solche Immobilienprofis nur müde lächeln, ad absurdum geführt. Gleichzeitig haben wir nach Auskunft vom Amt für Wohnungswesen keinerlei Anrecht darauf hat, über die Inhalte der Abwendungsvereinbarungen informiert zu werden. Das mag rechtlich so geregelt sein, jedoch schafft es kein Vertrauen und bestärkt uns nicht, vor den möglichen Folgen geschützt zu sein. Der gesamte Prozess entbehrt jeglicher Transparenz unserer Rechte und wir wissen überhaupt nicht, was auf uns zukommt! Wir haben Angst, unsere Wohnungen nicht mehr bezahlen zu können oder noch schlimmer wäre, sie zu verlieren. Wir haben aus den o.g. Gründen große Bedenken bezüglich dieses Verkaufs. Wir haben nicht den Eindruck, dass hier der "Milieuschutz" sinnvoll eingreift, sondern wir als Mieter bedauerlicherweise gängigen Entmietungspraktiken durch Spekulanten schutzlos ausgeliefert sind. Daher fragen wir: - Wurden diese "angeblichen" Privatpersonen von der Stadt Frankfurt im Hinblick auf ihre tatsächlichen gewerblichen Tätigkeiten und vorausgehende Immobilienankäufe überprüft? - Wenn ja, warum werden solche offensichtlichen Vorgehensweisen nicht ganz deutlich durch Auflagen verhindert und erschwert, so dass ein Ankauf für die Investoren uninteressant wird? - Was tut die Stadt Frankfurt in diesem Fall konkret, um das Haus und seine Bewohner vor einer solch offensichtlich missbräuchlichen Ankaufsstrategie zu schützen, um bezahlbare Wohnungen zu erhalten? - Behält die Stadt Frankfurt bei einem Weiterverkauf der Immobilie ihr Vorkaufsrecht zum jetzigen Verkaufspreis? Wir haben erhebliche Zweifel daran, dass der Verkauf der Immobilie an diese beiden Personen wohnungspolitisch und sozial vertretbar ist. Aus unser Sicht ist dieses Vorgehen eine Farce! Wir bitten Sie daher dringend darum, unseren Verdacht auf Umgehung von Milieuschutz zu überprüfen und entsprechend zu intervenieren, bevor ein endgültiger Kaufvertrag zustande kommt. Nur so kann verhindert werden, dass das Milieu des Frankfurter Nordends langfristig nur noch aus finanzkräftigen Menschen in Luxuswohnungen besteht! Wir zitieren in diesem Zusammenhang abschließend den Dezerntenten für Planen und Wohnen: " (. .) der Erhalt von bestehenden und vor allem bezahlbaren Wohnungen ist ein Kernanliegen der Stadt Frankfurt am Main. (. .), werden wir nichts unversucht lassen, Mieterinnen und Mieter besser vor Spekulationen und Entmietungspraktiken zu schützen." - Mike Josef auf https://www.frankfurt-mieterschutz.de In diesem Sinne hoffen wir auf Ihre Unterstützung, dass unser Haus und seine Bewohner*innen durch einen Eigentümerwechsel entsprechenden Schutz erhält und kein Opfer von Immobilienspekulanten wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6431 2020 Die Vorlage OF 916/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2020, OF 1090/2 Betreff: Radweg Fürstenberger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg auf der Fürstenberger Straße zwischen Bremer Straße und Grüneburgweg so in Stand zu setzen, dass der Weg trotz der nahen Bäume möglichst eben ist. An den Bushaltestellen soll durch geeignete Maßnahmen eine bessere Trennung der wartenden Fußgänger vom Radverkehr hergestellt werden. Es geht hier vor allem um die nördliche, dem Uni-Gebäude zugewandte, Straßenseite. Begründung: Der Radweg ist an der Stelle relativ schmal, aber sehr stark befahren. Der Belag ist uneinheitlich und weist Beschädigungen auf. An den Bushaltestellen ist für Radfahrer wie für Fußgänger nur schwer ersichtlich, wo gemeinsame, wo getrennte Bereiche sind. Da die Bushaltestellen zur Universität gehören und bei Vorlesungsbetrieb dort viel Fußgängerverkehr ist, müssten im Sinne der Verkehrssicherheit dort Maßnahmen getroffen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1090/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1090/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1771 2020 Die Vorlage OF 1090/2 wird als Auftrag an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung beschlossen. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 1084/2 Betreff: Größere Papierkörbe für den Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, größere Papierkörbe im Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Telemannstraße aufzustellen, die groß genug sind, die Transportbehältnisse der umliegenden Imbißstellen und Restaurants aufzunehmen. Diese Papierkörbe sollten außerdem mit einem Deckel verschließbar sein, so daß Tiere - hier insbesondere Krähen - nicht darankommen. Begründung: Im bezeichneten Abschnitt des Grüneburgwegs findet sich eine große Zahl an Restaurants und Imbißstellen, die vielfältige Speisen zum Mitnehmen anbieten. Die Kunden dafür kommen zum größten Teil aus den hier zahlreichen Büros, verzehren ihre Einkäufe meist am Wegesrand in der Frühstücks- oder Mittagspause und verstopfen dann die viel zu kleinen Papierkörbe mit den Verpackungsresten. Das Problem wird noch dadurch vergrößert, daß eine bedeutende Zahl an Krähen hier und in der näheren Umgebung lebt und häufig sich an evtl. noch verbliebenen Essenresten bedient und dabei Verpackungsteile in der Umgebung der Papierkörbe verstreut. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6253 2020 Die Vorlage OF 1084/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 1081/2 Betreff: Bitte bei Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen des Ortsbeirates 2 Quartiersgaragen für den Wegfall von Parkraum für Pkw von Anwohnern vorsehen Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der konkreten Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen, deren die Planungs- und Prüfkriterien im Beschluss zur M 47 vom 29.08.2019 zum Radentscheid für den OBR-2 niedergelegt wurden, insbesondere bei Planung für die Achse Robert-Mayer-Straße und Kettenhofweg, dem Grüneburgweg sowie der Moselstraße (Westend) bei Wegfall von Parkraum im Zuge der Planungen die Einrichtung von ortsnahen Quartiersgaragen für die Anwohner in der Planung vorzusehen und die Planungs- und Prüfkriterien insoweit zu ergänzen. Die Ergebnisse auch hierzu sind sodann im Rahmen einer Bürgerfragestunde dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Ein Wegfall von Parkraum im Zuge der Maßnahmen des Radentscheids wird sich in den Wohnquartieren des OBR-2 die sowieso schon prekäre Parkraumsituation für die Anwohner*innen noch weiter verschärfen. Der Magistrat hat diese Situation in seinen Planungen zu berücksichtigen. Hierfür bieten sich Quartiersgaragen an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6250 2020 Die Vorlage OF 1081/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen 1 CDU, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2020, OF 874/3 Betreff: Fahrradbügel an der Kreuzung Wolfsgangstraße/Hammanstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im südöstlichen Kreuzungsbereich der Wolfsgang-/Hamannstraße die dort aufgestellten "Stellvertreter" zu entfernen und durch Fahrradbügel zu ersetzen. Sie erfüllen dieselbe Funktion, das verkehrswidrige Parken vor dem Zebrastreifen zu verhindern, und ermöglichen, dem Mangel an Fahrradstellplätzen in diesem Bereich ein Stück weit abzuhelfen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage OF 874/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 874/3 wird durch die Vorlagen OM 4685/19 und ST 1756/19 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2020, OF 1067/2 Betreff: Anwohnerinnen und Anwohner im Ortsbezirk 2 wollen bei Umsetzung des Fahrradentscheids beteiligt werden Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, 1.) Der Magistrat wird gebeten, den derzeitigen Planungs- und Prüfstand zur konkreten Umsetzung des Fahrradentscheids, d.h. der M 47 vom 29.08.2019 zum Radentscheid für den OBR-2 -insbesondere die Planung für den Grüneburgweg-, zu prüfen und sodann im Rahmen einer Bürgerfragestunde dem Ortsbeirat zu berichten. 2. ) Der Magistrat wird zudem gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit jeweils die Anwohner*innen bei Umsetzung des Fahrradentscheids beteiligt werden. Begründung: Bislang zieht nur eine Kolonne von Stadtplanern durch den Grüneburgweg, um neue Fahrradwege anzulegen. Anwohner berichten, dass sie ganz andere Sorgen haben: In den Rush Hour Zeiten presst sich z.B. der aus Norden kommende Berufsverkehr durch die enge Straße. Dann geht hier nichts mehr. Generell sind die Anwohner*innen z.B. des Grüneburgwegs unzufrieden, da sie bei Umsetzung des Fahrradentscheids bislang nicht beteiligt wurden. Das muss sich ändern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO II, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1632 2020 Die Vorlage OF 1067/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2020, OF 1035/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen die Stadt Frankfurt treffen kann, um 1) die Straßenbeleuchtung in abends nur unzureichend beleuchteten Straßen kurzfristig zu verbessern, beispielsweise in der Konrad-Broßwitz-Straße in Bockenheim oder der Lindenstraße, Oberlindau, Liebigstraße und Friedrichstraße im Westend; 2) welches Beleuchtungskonzept mittel- und langfristig für diese und ähnliche Straßen geplant ist. Ist es beispielsweise möglich, den Umstieg auf LED-Beleuchtung in diesen Straßen vorzuziehen? Begründung: In manchen Straßen des Ortsbezirk ist die Beleuchtung der Straßen abends unzureichend, was eine Gefahr für Fußgänger darstellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1575 2020 Die Vorlage OF 1035/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "beispielsweise in der" die Worte "Appelsgasse und" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 829/3 Betreff: Überprüfung Taktzeiten Fußgängerampelphasen auf der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der Eschersheimer Landstraße insbes. an den Kreuzungen, die im Bereich ausgewiesener Schulwege liegen (Fichardstraße, Lersnerstraße, Wolfsgangstraße, Holzhausenstraße) die Taktzeiten der Fußgängerampeln und die Anforderzeiten hauptsächlich in den Zeiten zwischen 7-8:00 Uhr und 12-14:00 Uhr zu überprüfen und ggfls. zu verbessern. Begründung: Den Ortsbeirat haben einige Beschwerden aus der Bürgerschaft erreicht, die sich über zu kurze Ampelphasen und zu lange Wartezeiten insbesondere in den Morgen- und Mittagsstunden beklagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO II, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5857 2020 Die Vorlage OF 829/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 936/2 Betreff: Straßenschäden reparieren: Unterlindau Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß die Straßenschäden in der Unterlindau zwischen Kreisel Mitscherlichplatz und der Mitte des Abschnitt südlich der Staufenstraße behoben werden. Begründung: Das beginnt bei der Ausfahrt aus dem Kreisel. Danach gibt es in Fahrtrichtung Süden - zwischen halbwegs akzeptablen Streckenabschnitten immer wieder Löcher, Risse oder abgesenkte Kanaldeckel, die wie Schlaglöcher wirken. Nördlich der Bockenheimer Landstraße wurde vor einiger Zeit nach Antrag des Ortsbeirats 2 der Straßenbelag erneuert, aber nur bis zum Ende der Bürobebauung. Im nördlichen Abschnitt bis zur Staufenstraße - dort wo die Menschen wohnen - blieben die Straßenschäden erhalten. Dem Magistrat scheint das Wohlergehen und der Lärmschutz der Bürger unwichtig. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5336 2019 Die Vorlage OF 936/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2019, OF 865/2 Betreff: Schleichverkehr durch die Straße Unterlindau? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und in welchem Maße Schleichverkehr von PKW bzw. LKW durch die Nebenstraßen des Stadtteil Westend feststellbar ist, bei denen die PKW bzw. LKW offenbar Stauungen auf den Hauptstraßen zu umgehen versuchen. Hierbei ist insbesondere der Weg von der Bockenheimer Landstraße durch die Straße "Unterlindau" von Interesse. 2. ob der Magistrat eine signifikante Zunahme eines Schleichverkehrs von PKW bzw. LKW durch die Nebenstraßen des Stadtteils Westend aufgrund der zuletzt angekündigten verkehrlichen Veränderungen auf der Bockenheimer Landstraße (eine PKW-Spur weniger) befürchtet. Hierbei ist insbesondere der Weg von der Bockenheimer Landstraße durch die Straße "Unterlindau" von Interesse. 3. welche Maßnahmen dem Magistrat geeignet erscheinen, einen Schleichverkehr durch die Nebenstraßen des Stadtteils Westend zu unterbinden, falls die Fragen zu Ziffer 1.) bzw. Ziffer 2.) bejaht werden. Begründung: Bürgeranfragen. Insbesondere formuliert in einem Ende Juni veröffentlichtem Leserbrief in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO II, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1393 2019 Die Vorlage OF 865/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.07.2019, OF 862/2 Betreff: Mehr Fahrradbügel für die Feldbergstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Zu prüfen, ob auf der nördlichen Seite Teile der Parkbuchten zu Parkflächen für Fahrradbügel umgewidmet werden können und dies ggf. umsetzen. An folgenden Stellen in der Feldbergstraße die Aufstellung von je 2 - 5 Fahrradbügeln zu prüfen und möglichst zu installieren: vor den Hausnummern: 49 ggf. hinter Bushaltestelle 35 /Wiesenau 29 27 25 23 21 19 17 Auf Sperrfläche Feldbergstr. EckeFreiherr-vom-Stein Str. 15 13 11 9 5 38 Begründung: Die Feldbergstraße verfügt zwar über einige vereinzelte Fahrradbügel, aber wie die Bilder zeigen ist der Bedarf größer. Da auf der nördlichen Seite ganze Parkbuchten für Gastronomie genutzt werden, sollte auch noch Platz für Fahrradbügel sein. Bilder: (c) Arno Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 862/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5117 2019 Die Vorlage OF 862/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Piraten
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2019, OF 854/2 Betreff: Gedenktafel am Geburtshaus von Erich Fromm Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob am Geburtshaus von Erich Fromm in der Liebigstraße 27 eine Gedenktafel angebracht werden kann. Bei positiver Prüfung wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Auszug aus Wikipedia: Erich Fromm (* 23. März 1900 in Frankfurt am Main; † 18. März 1980 in Muralto, Schweiz) war ein deutsch-US-amerikanischer Psychoanalytiker, Philosoph und Sozialpsychologe. Seine Beiträge zur Psychoanalyse, zur Religionspsychologie und zur Gesellschaftskritik haben ihn als einflussreichen Denker des 20. Jahrhunderts etabliert. Viele seiner Bücher wurden zu Bestsellern, insbesondere Die Kunst des Liebens aus dem Jahre 1956 sowie Haben oder Sein von 1976. Seine Gedanken wurden auch außerhalb der Fachwelt breit diskutiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4957 2019 Die Vorlage OF 854/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 828/2 Betreff: Mitscherlichplatz muss klar erkennbar bleiben Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten in Zusammenarbeit mit dem Bauherren des "Parkview 160" Hotels zu erreichen, dass der Eingang zu diesem Hotel, welcher hinter einem Erdwall in Richtung Mitscherlichplatz geplant ist, nicht mit einer derartigen Hotel-Leuchtreklame gekennzeichnet wird, die dann den gesamten öffentlichen Platz ausstrahlt und den Anschein erweckt, als ob der Mitscherlichplatz ein Vorplatz des neuen Hotels sei. Die lichttechnische Kennzeichnung des Hotels kann zur Fürstenberger Straße und zur Wolfsgangstraße hin erfolgen. Begründung: Die Eigenständigkeit und Würde des Mitscherlichplatzes in Gedenken an die Leistungen seiner Namensgeber muss herausgestellt bleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4768 2019 Die Vorlage OF 828/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 833/2 Betreff: Bitte Fahrradampeln auf der Bockenheimer Landstraße installieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Kreuzungen der Bockenheimer Landstraße je in Fahrtrichtung zusätzliche Radverkehrssignale in die Signalsteuerungen der Ampelanlagen auf der Bockenheimer Landstraße zeitnah installiert werden können, um sodann durch jeweils vor dem Autoverkehr geschaltete Grünphasen (mind. drei Sekunden) die Gefährdung von Radfahrer*innen durch rechtsabbiegende PKW oder LKW auf der Bockenheimer Landstraße zu senken: a. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Mendelssohnstraße sowie Siesmayerstraße, b. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Feuerbachstraße sowie Freiher-vom-Stein-Straße, c. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Ulmenstraße sowie Liebigstraße, d. Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung Unterlindau. Begründung: Fragen der Verkehrssicherheit sollten nicht durch Zuwarten auf ein Gesamtkonzept für die Bockenheimer Landstraße verschoben werden sondern immer möglichst aktuell gestellt und beantwortet werden. Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Nun ist für Radfahrer*innen die Situation eines rechtsabbiegenden PKW oder LKW besonders gefahrenträchtig. Durch Fahrradampeln, die den Radfahrer*innen eine vor dem Autoverkehr frühere Grünphase gibt, könnte die Verkehrssicherheit erhöht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 833/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1384 2019 Die Vorlage OF 833/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2019, OF 811/2 Betreff: Barrierefreiheit Freiherr-vom-Stein-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die beidseitigen Bürgersteige der Freiherr-vom-Stein-Straße im Abschnitt Ecke Staufenstr. bis Ecke Eppsteiner Straße gegen Zuparken zu sichern. Begründung: Beschwerde von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4652 2019 Die Vorlage OF 811/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2019, OF 810/2 Betreff: Obdachlosigkeit im Westend - Grüneburgweg, Eschersheimer Landstraße und Rothschildpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. Wie wird die Entwicklung der Obdachlosigkeit und die Situation der Obdachlosen im und am Grüneburgweg und Rothschildpark bewertet? 2. In der ST 552 vom 08.03.2019 wird in ähnlicher Sache ("Obdachlose in der Leipziger Straße") von einer "regelhaften" Betreuung gesprochen; was genau versteht der Magistrat darunter? Und welche Ziele werden mit welchen Methoden von den Sozialarbeitern im Rahmen der "regelhaften" Betreuung verfolgt? 3. Was sieht der Magistrat als größtes Hemmnis für die Bekämpfung der Obdachlosigkeit in Frankfurt an? 4. Welche Maßnahmen sieht der Magistrat als geeignet an, die Obdachlosigkeit unter Migranten zu bekämpfen? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1277 2019 Die Vorlage OF 810/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor unter Ziffer 4. nachfolgenden Wortlaut hat: "Welche Maßnahmen sieht der Magistrat als geeignet an, der Obdachlosigkeit unter Migranten ohne Rechtsanspruch auf Unterbringung in Deutschland zu begegnen?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2019, OF 657/3 Betreff: Fahrradabstellplätze Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Wolfsgangstraße / Hammanstraße an folgenden Stellen Fahrradbügel anzubringen: - Südöstliche Ecke, auf dem schraffierten Feld westlich neben dem Zebrastreifen über die Wolfsgangstraße und um die Kurve herum, - Nordöstliche Ecke, auf dem schraffierten Feld östlich neben dem Zebrastreifen über die Wolfsgangstraße vor dem Längsparkplatz, - Nordöstliche Ecke, am Rande des Bürgersteigs der Hammanstraße, neben dem schraffierten Feld oder direkt auf dem schraffierten Feld. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.11.2018, OF 596/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 596/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 657/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4684 2019 Anregung an den Magistrat OM 4685 2019 1. Die Vorlage OF 596/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 657/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU und LINKE. gegen SPD und FDP (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2019, OF 781/2 Betreff: Schließfächer für Obdachlose Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Frankfurt nach dem aktuellen Vorbild von Paris spezielle Schließfächer für Obdachlose eingerichtet werden können, damit sie nicht gezwungen sind, ihre ganze Habe ständig in der Stadt herumzufahren. Begründung: Viele Obdachlose sind mit viel Gepäck, meist in unzähligen Plastiktüten, häufig mit einem "ausgeliehenen" Einkaufswagen unterwegs und campieren damit teilweise recht platzraubend auf Bürgersteigen. Beispiel: Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Reuterweg. Für die Betroffenen wäre es nicht nur bequemer, sondern vor allem auch sicherer, das meiste ihres zwar gemessen an "normalen" Lebensumständen geringen, für sie aber eminent wichtigen Besitzes einschließen zu können. Die Einrichtung derartiger Schließfächer könnte ein erster und vor allem recht zügig realisierbarer Schritt sein, das Leben der Obdachlosen zu verbessern, ohne daß man darüber eine dauerhaftere Lösung aus den Augen verlieren müßte. Werden derartige Schließfachanlagen modular aufgebaut, dann sind sie später auch leicht weiter zu verwenden, z.B. in einem zukünftigen Obdachlosenwohnheim oder auch als Einkaufszwischenspeicher in der Innenstadt, wenn die Obdachlosen wegen besserer Lösungen die Fächer nicht mehr benötigen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1226 2019 Die Vorlage OF 781/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2018, OF 749/2 Betreff: Fahrradständer Liebigstraße/Staufenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: an der Kreuzung Liebigstraße/Staufenstraße an den drei Standorten Fahrradständer, wie auf den Bildern dargestellt, aufzustellen. Begründung: Im nördlichen Westend werden von der wachsenden Wohnbevölkerung mehr Fahrradständer benötigt, vorhandene Sperrflächen können dadurch Vernünftig genutzt werden. Bild 1 (Platz für Fahrradständer, linke und rechte Straßenecke) Bild 2 (Platz für Fahrradständer, rechte Straßenecke) Bilder: (c) A. Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 18.02.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 749/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und 1 FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 596/3 Betreff: Fahrradstellplätze Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten in der Wolfsgangstraße Ecke Hammanstraße in westlicher Richtung auf der rechten Seite, den Längsparkplatz (Autoparkplatz) vor der Sicherheitsschraffierung für den Zebrastreifen durch eine Stellfläche mit Fahrradbügel zu ersetzen und die Sicherheitszone vor dem Zebrastreifen mit Fahrradbügeln zu bestücken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.03.2019, OF 657/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 596/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2019, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 596/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 21.02.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 596/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 596/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 657/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4684 2019 Anregung an den Magistrat OM 4685 2019 1. Die Vorlage OF 596/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 657/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU und LINKE. gegen SPD und FDP (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 652/2 Betreff: Gilt die Vorgartensatzung auch für die Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Ob die Frankfurter Vorgartensatzung auch für die Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65 gilt und was der Magistrat für die Durchsetzung seiner Satzung zu unternehmen gedenkt. Begründung: Wie auf dem beiliegenden Bild zu erkennen ist, ist die Fläche vor den beiden Gebäuden komplett versiegelt. Auf diesem tristen Areal würde ein gut angelegter Vorgarten für ein besseres Klima sorgen und sich auch ein unversiegelten Platz für die Zweiräder finden. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3855 2018 Die Vorlage OF 652/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 647/2 Betreff: Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2-Gebiet schließen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die mit nur Tempo 30 Schild verbliebenen Straßenabschnitte im Westend-Nord und Westend-Nordost zwischen Siesmayerstraße, Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Anlage, Eschersheimer Landstraße, Bremer Straße, Fürstenbergerstr., mit Ausnahme von Reuterweg und Eschersheimer Landstraße, in eine jeweils geschlossene Tempo 30 Zone umzuwidmen. Auswahl von Straßenabschnitten nur mit Schild 30KM Sicherheitsgeschwindigkeit: 1. Siesmayerstraße (zw. Bockenheimer Landstr. & Grüneburgweg) 2. Fürstenbergerstr. (zw. Reuterweg & Grüneburgweg) 3. Liebigstraße (zw. Grüneburgweg/Fürstenbergerstr. & Feldbergstraße) 4. Grüneburgweg (zw. Eschersheimer Landstr. & Reuterweg) 5. Grüneburgweg (zw. Reuterweg & Fürstenbergerstr.) 6. Noch übersehene Abschnitte. 7. Vorverlegung der T30 Zone auf der Hansaallee vor den Abzweig in die Holzhausenstraße. Begründung: Leider gibt es in den beiden Gebieten noch einige Tempo 30 Zonen Ausnahmen, sie sind zwar meist mit 30 Km Schildern ausgestattet, aber es ist aus meiner Sicht unnötig, solche meist kurzen Abschnitte, aus der T30 Zone auszunehmen. In früheren Stellungnahmen des Magistrats wurden solche Ausnahmen meist mit dem Argument, das sei eine Grundnetzstraße, aus der T30 Zone ausgenommen. Oft wurde auch angemerkt, dass dies Linienbusse behindern würde. Seit mehreren Jahren fahren die Linien 36 und 75 durch das nördliche Westend in den Tempo 30 Zonen, ohne Beeinträchtigung. Für Fahrzeugführer ist es recht verwirrend wenn sich Tempo 30 Zone und Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km abwechseln. Besonders der Grüneburgweg zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße würde durch eine Tempo 30 Zone aufgewertet. Er ist das Einkaufszentrum für das nordöstliche Westend. Die Ausweisung als T30 Zonen würde hier die Verkehrssicherheit und die Wohn und Aufenthaltsqualität verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 15 Die antragstellende Fraktion ergänzt die Vorlage OF 647/2 um die Ziffer "8. Feldbergstraße". Beschluss: Die geänderte Vorlage OF 647/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE, BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 649/2 Betreff: Falschfahrer in einem Streckenabschnitt der Friedrichstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wie die von Anwohner*innen gemeldeten Verkehrsgefährdungen im Streckenabschnitt der Friedrichstrasse (Einbahnstraße) zwischen Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße durch Autofahrer*innen, die diesem Streckenabschnitt häufig entgegen der zugelassenen Fahrtrichtung benutzen, entgegengewirkt werden kann. Begründung: Hinweise von Bewohnern der Friedrichsstraße. Für Sachverhalte dieser Art wäre ein erweiterter Mängelmelder für den Straßenverkehr (siehe Antrag "Mängelmelder für den Straßenverkehr erweitern" sinnvoll). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3866 2018 Die Vorlage OF 649/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2018, OF 628/2 Betreff: Grüneburgweg 12 Vorgang: OM 256/16 OBR 2; ST 1297/16; V 614/17 OBR 2; ST 97/18; ST 1442/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, endlich, ausführlich und abschließend die Fragen aus dem Auskunftsersuchen V 614 2017 zu beantworten. Begründung: Es ist schlicht nicht nachzuvollziehen, weshalb der Magistrat die Fragen unbeantwortet lässt. Nimmt man die OM 256 aus 2016 hinzu, die auch nur inhaltsleer beantwortet wurde, so zieht sich dieser Vorgang nun bereitsüber zwei Jahre hin. Hierfür fehlt dem Ortsbeirat inzwischen jegliches Verständnis. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 256 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1297 Auskunftsersuchen vom 23.10.2017, V 614 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 97 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1442 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3594 2018 Die Vorlage OF 628/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2018, OF 582/2 Betreff: Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Kronberger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Freiherr-vom-Stein-Straße vor der Einbiegung der Kronberger Straße durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Begründung: Hinweis von Bewohnern. Fahrzeuge, die aus der Kronberger Straße in die Freiherr-vom-Stein-Straße einfahren, haben Vorfahrt. Viele Autofahrer, die von der Bockenheimer Landstraße kommend auf der Freiherr-vom-Stein-Straße fahren, rechnen leider nicht damit, dass sie die Vorfahrt zu achten haben. Das führt dazu, dass die Fahrzeuge, die aus der Kronberger kommen, oft durch Hupen auf ihre Vorfahrt aufmerksam machen und sie letztlich erzwingen. Es entstehen oftmals unfallträchtige Bremsmanöver. Das passiert am Tag oft, leider auch in der Nacht. Die Vorfahrtregelung als gegeben genommen kommt der Gedanke, entweder durch ein Verkehrsschild oder durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3342 2018 Die Vorlage OF 582/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Betreff: Verkehrszählung Siesmayerstraße und Grüneburgweg - und nun? Vorgang: OM 1688/17 OBR 2; ST 419/18; OM 992/16 OBR 2; ST 1531/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: Wie beurteilt der Magistrat die Ergebnisse der Verkehrszählung vor dem Hintergrund der in der OM 992 vom 28.11.2016 aufgeworfenen Probleme? Warum führte der Magistrat eine Zählung an der Kreuzung Grüneburgweg/Siesmayerstraße durch und nicht wie vom Ortsbeirat gewünscht am Grüneburgweg nach der August-Siebert-Straße? Ein besonderes Anliegen des Ortsbeirates war die Zählung der Fahrradfahrten auf den Gehwegen (OM 1688). Warum wurden diese nicht gezählt? Woher stammen die in der ST 419 aufgeführten Vergleichszahlen aus dem Jahr 2016, wenn der Magistrat in seiner ST 692 noch betont: "Genauere Kenntnisse über den Umfang eines Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siesmayerstraße liegen nicht vor." Neben der Beantwortung der Fragen bittet der Ortsbeirat um einen möglichst baldigen Termin mit den entsprechenden Fachämtern des Verkehrsdezernats, aber auch mit Vertreter*innen der Stadtplanung. Begründung: So dankbar der Ortsbeirat für die durchgeführte Verkehrszählung ist, so wenig bringen die rohen Zahlen eine Veränderung bei der zu Grunde liegenden Problematik. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 874 2018 1. Die Ziffern 1. bis 4. der Vorlage OF 547/2 werden als Anfrage an den Magistrat beschlossen. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Ziffer 5. der Vorlage OF 547/2 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2018, OF 527/2 Betreff: Baustelleneinrichtung Leerbach-Palais Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Baustelleneinrichtung des Leerbach-Palais mit ihrem undurchsichtigen Bauzaun beeinträchtigt die Sicht für Fahrzeuglenker in der Leerbachstraße. Um die gefährliche Situation zu entschärfen sind mehrere Maßnahmen möglich: - Der Bauzaun wird im Kreuzungsbereich teilweise entfernt oder niedriger gestaltet. - Stopschilder und Haltelinien für Verkehre aus der östlichen Emil-Claar-Straße und der Leerbachstraße im Kreuzungsbereich sind einzurichten. - An der Kreuzung wird ein Spiegel angebracht, der die Einsicht aus der Leerbachstraße in die östliche Emil-Claar-Straße und umgekehrt ermöglicht. Begründung: Für das Bauprojekt Leerbach-Palais wurde ein undurchsichtiger Bauzaun in der Leerbachstraße und in der Emil-Claar-Straße eingerichtet. Fahrzeuge die aus Richtung Grüneburgweg kommen und entweder weiter auf der Leerbachstraße weiterfahren oder nach rechts in die Emil-Claar-Straße abbiegen wollen, können den Verkehr aus der östlichen Emil-Claar-Straße durch den undurchsichtigen Bauzaun nicht einsehen. Dadurch kam es bereits zu gefährlichen Situationen an diesem Kreuzungspunkt. Daher besteht an dieser Stelle dringender Handlungsbedarf den Kreuzungspunkt zu entschärfen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3032 2018 Die Vorlage OF 527/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2018, OF 522/2 Betreff: Fassadengestaltung Friedrichstraße 39 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie er die Fassadengestaltung des Bauvorhabens Friedrichstraße 39 im Hinblick auf das Gesamtensemble dieser Straße mit sehr schöner Bausubstanz aus der Gründerzeit bewertet und wie das Gebäude im Allgemeinen zum Westend passt. Begründung: Viele Bewohner der Friedrichstraße und auch Nachbarn des Objekts haben sich sehr negativ über die Außenansicht geäußert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2835 2018 Die Vorlage OF 522/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2018, OF 505/2 Betreff: Mitscherlich-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Zum Verkauf des Kiosks auf dem Mitscherlichplatz: 1.1 Welche Gründe haben dazu geführt, den Kiosk an den Investor zu veräußern? 1.2 Ist der Verkauf schon durch die Stadtverordnetenversammlung genehmigt worden und ist der dingliche Übergang schon erfolgt? 1.3 Welchen Zuschnitt hat die neue Parzelle (Planausschnitt)? 1.4 Welche Eintragungen zu dem neuen Teilgrundstück bestehen oder sind vorgesehen in der Abt. II des Grundbuches, dsgl. im Baulastenverzeichnis? 1.5 Gibt es weitere vertragliche Vereinbarungen oder Absprachen außerhalb des Kaufvertrages, z. B. zum äußeren Erscheinungsbild oder dem Programm des Kiosks? Wen binden diese ggf.? 1.6 Ist der Magistrat bereit, die Verkaufsaktivitäten für den Kiosk so lange ruhen zu lassen, bis diese Anfrage beantwortet ist, und der Ortsbeirat sich dazu in einer angemessen Frist geäußert hat? 1.7 Wie bewertet der Magistrat die Gefahr, dass das neu gebildete Kleingrundstück zum "Schickanierzwickel" für umliegende Grundstücke, insbesondere für den Mitscherlich-Platz selbst wird? 1.8 Entsteht die Gefahr der Einflussnahme auf Veranstaltungen und die Nutzung des Mitscherlich-Platzes durch die Westendbevölkerung? 1.9 Hat der Magistrat Vorkehrungen für den Fall einer evtl. Weiterveräußerung des Teilgrundstücks getroffen? 2. Zum Weiterbestand der Vereinbarungen mit dem Investors des Wohnhochhauses "Hochhaus am Park - 160 Park View": 2.1 Beabsichtigt der Magistrat, die städtische Restfläche an der Grünanlage an den Investor zu übertragen oder verbleibt sie in eigener Bau-, Pflege-, Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht der Stadt? 2.2 Bei wem wird das Hausrecht für den Mitscherlich-Platz liegen? 2.3 Wird der Kooperationsvertrag mit dem Bauträger zur tatsächlichen Zusammenführung beider Grundstückteile zu einer Gesamtgrünfläche der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt, und werden die Beteiligungsrechte des Ortsbeirates gewahrt? 2.4 Ist gewährleistet, dass die Grünplanung wie in der Besprechung vom 23.03.2017 mit dem Investor besprochen unter Einschluss der Änderungen durch Einziehung der Parkstände am Grüneburgweg realisiert wird? Wird dem Ortsbeirat rechtzeitig Gelegenheit zur Mitsprache gegeben? 2.5 Kann die Initiative Mitscherlichplatz weiterhin damit rechnen, ebenfalls rechtzeitig informiert zu werden, damit sie i.S.d. Ziffer 1.8 des Protokolls der Besprechung vom 23.03.2017 tätig werden kann? 2.6 Kommt das Bauvorhaben nach derzeitigem Stand wie geplant 2019 zum Abschluss? Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 757 2018 Die Vorlage OF 505/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2021, OF 137/3 Betreff: Schulbusse und Elterntaxis um die Private Kant-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation vor der Privaten Kant-Schule in der Hammanstraße zugunsten von Anwohner/innen, Parkbesucher/innen und Schülerinnen und Schülern benachbarter Schulen entschieden beruhigt und verbessert werden kann. Daher wird ein Ortstermin bzw. eine Schulwegebegehung angeregt. Neben einem Kleinbus, der häufig in dem kurzen Stück der Hammanstraße zwischen Wolfsgangstraße und Fürstenberger Straße auf den wenigen Anwohnerparkplätzen parkt, fehlt für weitere von der Schule eingesetzte große Reisebusse ein Parkplatz in dem dicht bebauten Wohnviertel. Regelmäßig werden deshalb ca. 15 m lange Großraumbusse vor der Feuerwehreinfahrt für die Elisabethen- / Fürstenberger Schule und dem Eingang zum Holzhausenpark abgestellt und verursachen in der engen Kurve von Hammanstraße und Fürstenbergerstraße durch die Breite und Länge der Busse Gefahrensituationen für sämtliche Verkehrsteilnehmer/innen, insbesondere aber für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen. Darüberhinaus betreibt die Schule bis zu vier Schulbusse, die täglich in dem engen Gelände rangiert und abgestellt werden. Zu morgendlichen Stoßzeiten sind auch Schülerinnen und Schüler der benachbarten Elisabethenschule bzw. Fürstenbergerschule unterwegs und es gehen Grundschüler/innen zu Fuß zur Engelbert-Humperdinck-Schule. Elterntaxis rangieren auf engstem Raum, parken auf den Gehwegen und blockieren zum Teil den Verkehr, um die Kinder bis zur Schultür zu begleiten. Insgesamt werden zu viele Fahrzeuge auf zu kleinem Raum bewegt. Zusätzlich zu den Schulbussen, die dort Gehwege und Zufahrten blockieren, entsteht so eine nicht länger zu tolerierende Verkehrssituation, die dringend zugunsten der anderen Verkehrsteilnehmer/innen verbessert werden muss. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.08.2021, OF 97/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1275 2021 1. Die Vorlage OF 97/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 137/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 137/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 215/2 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Grüneburgwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Die Funktion des Grüneburgwegs als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt, auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden, erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit, lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fußgehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Grüneburgweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Grüneburgweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 216/2 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Der Ortsbeirat möge die folgenden Punkte in Ergänzung zu OF 174/2 beschließen: A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten: 1. Den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/ Einzelhandel und b) die Auswirkung der geplanten Modalfilter (Diagonalsperre Im Trutz, Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße) auf die Verkehrsmengen im Grüneburgweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind. 2. Vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyer-Aktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Grüneburgwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyer-Aktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Grüneburgwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Grüneburgwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyer-Aktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyer-Aktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen. 3. Zur Erprobungsphase einen runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Grüneburgwegs Vertretern des Magistrats und des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird gebeten: 1. Die Umsetzung der Erprobungsphase zur fahrradfreundlichen Nebenstraße auf dem Grüneburgweg soll abschnittsweise und zeitlich gestaffelt erfolgen. Hierzu soll unterschieden werden a.) in einen westlichen Abschnitt zwischen Siesmayerstraße und Mitscherlichplatz, b.) in einen mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg und c.) in einen östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße. Der Magistrat wird hierbei gebeten, die geplanten provisorischen Maßnahmen im Grüneburgweg zur Umwandlung in eine fahrradfreundliche Nebenstraße zunächst für den mittleren Abschnitt, sodann für den östlichen Abschnitt umzusetzen und erst dann den westlichen Abschnitt probeweise umzusetzen. Als Gesamtkomplex sollten alle Abschnitte gemeinsam möglichst ein Jahr in der Erprobungsphase sein. 2. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für PKW-fahrende Kund*innen lokaler Geschäfte vorzuhalten. 3. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. 4. Zwecks Fußgänger*innen-freundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden, insbesondere am Knotenpunkt Reuterweg (Bereich Hausnr. 71, Blatt 4), um schnelles Rechtsabbiegen abzubremsen. 5. Um breite fußgängerfreundliche Gehwege zu schaffen, sollen die Parkplätze zwischen Hausnr. 99-105 (Blatt 2) vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt werden. 6. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass die Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße nur mit Installation eines Verkehrsschildes ihre Funktion erfüllen werden und schlägt daher - sofern möglich - die Einrichtung einer Busschranke statt einer Busschleuse vor. 7. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 8. Der Ortsbeirat bittet, den Grüneburgweg als Fahrradstraße auszuschildern. 9. Die Dooring-Zone sollte an keiner Stelle schmaler als 75cm abmarkiert werden. Im Zweifelsfall soll lieber der Fahrbereich schmaler markiert werden, als die Dooring-Zone zu verringern. 10. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Beispiel für die Kreuzung Grüneburgweg / Freiherr-vom-Stein-Straße). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge des Grüneburgwegs durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der PKW-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Grüneburgwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen "runden Tisch" in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung: Zu B) 1): Die benannten Teilabschnitte des Grüneburgwegs unterscheiden sich aus Sicht des Ortsbeirates durch ihre jeweils derzeitige verkehrliche Struktur. Der Ortsbeirat hält daher eine zeitlich sukzessive Umsetzung der Probephase nach Abschnitten für sinnvoll, um schon hierdurch eine frühere Akzeptanz für das Verkehrspilotprojekt zu erzielen. Zu B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Corona-Pandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nicht-konsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege, sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Zu B 10): Quelle: Radentscheid Frankfurt Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den "Qualitätsstandards und Musterlösungen" für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2021, OF 214/2 Betreff: Umgestaltung des Grüneburgwegs als Fahrradstraße mit Kfz- und Lieferverkehr Vorgang: OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21; V 119/21 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Den Grüneburgweg mit folgenden Maßnahmen umzugestalten: a) Im westlichen Abschnitt zwischen Siesmayer Str. und Mitscherlichplatz (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ- Parkplätze, den Grüneburgweg vom Mitscherlichplatz in Richtung Siesmayer Str. in Ost-West-Richtung als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs[1] auszugestalten und insbesondere auch in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen, und (iii) von der Siesmayer Str. die Feldbergstr. und Liebigstr. bis zum Grüneburgweg in West-Ost-Richtung soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs auszugestalten und insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen. b) Im mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, und (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze, unter Einrichtung von einigen Fahrradabstellplätzen, um den Fußgängerverkehr nicht durch abgestellte Fahrräder zu beeinträchtigen, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs in beide Richtungen auszugestalten und insbesondere auch in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen. c) Im östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstr. (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze, unter Einrichtung von einigen Fahrradabstellplätzen, um den Fußgängerverkehr nicht durch abgestellte Fahrräder zu beeinträchtigen, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs in beide Richtungen auszugestalten und insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen, (iii) jeweils eine Blitzanlage in beide Richtungen zu installieren, (iv) später ggf. Bodenschwellen einzubauen, und (v) im Bereich von Geschäften tagsüber Anlieferzonen und Kurzzeitparkplätze, die abends Anwohnern als Parkplätze zur Verfügung stehen, einzufügen. 2. Eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchzuführen. 3. Mit Blick auf die im Oederweg getroffenen Maßnahmen zu prüfen und an den Ortsbeirat 2 zu berichten, was genau Gegenstand der Verkehrsuntersuchungen zu den im Oederweg getroffenen Maßnahmen ist (vgl. OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21 sowie V 119), wer damit beauftragt wurde, welche Methoden dabei eingesetzt werden, welche Daten wie häufig und zu welchen Zeitpunkten erhoben werden, und wie lange diese wissenschaftliche Begleitung erfolgt, und welche Kriterien angelegt werden, um den Erfolg der Maßnahmen zu prüfen. 4. Die zum Grüneburgweg getroffenen Maßnahmen während ihrer provisorischen Umsetzung begleitend mindestens quartalsweise zu evaluieren. Diese Evaluation sollte insbesondere Untersuchungen des Verkehrs und des Umsatzes der Gewerbetreibenden beinhalten. Dabei bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Evaluierungskriterien vor Beginn der provisorischen Umsetzung der Maßnahmen festzulegen und diese dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Eine sinnvolle Verkehrsplanung hat die Interessen aller Verkehrsteilnehmer im Grüneburgweg (u.a. Anwohner, Radfahrer, Menschen im fortgeschrittenen Alter, Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Gewerbetreibende, Arbeitnehmer, Lieferverkehr, Autoverkehr) zu berücksichtigen. Insbesondere sollte dem in den letzten Jahren zugenommenen Radverkehr ein größerer Stellenwert beigemessen werden. Ziel dieses Kompromissvorschlags ist, die vielfältigen Interessen unter Berücksichtigung der Wortbeiträge von Teilnehmern der Informationsveranstaltung am 1. September 2021 und der Sitzung des Ortsbeirats 2 am 3. November 2021 und der Realitäten des Westends in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Diesem Zweck dient die Ausgestaltung des Grüneburgwegs (s. Ziff. 1.b. und c.) bzw. der Parallelstraße zum Grüneburgweg (s. Ziff. 1.a.) als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs. Dadurch wird der Radverkehr im Sinne des sog. Radentscheids stark aufgewertet. Insbesondere können Fahrradfahrer nebeneinander fahren, es wird eine 30km/h- Zone eingerichtet und der Radverkehr ist deutlich stärker geschützt. Außerdem ermöglicht dieser Vorschlag, dass durch Anordnung von Zusatzzeichen weiterhin der KFZ-Verkehr und der Lieferverkehr zugunsten der Gewerbetreibenden im Grüneburgweg zulässig ist. Dies kommt insbesondere den Anwohnern im und rund um den Grüneburgweg, den Gewerbetreibenden sowie den Arbeitnehmern der dortigen Geschäfte zu Gute, da so ein Großteil der ohnehin schon knappen Parkplätze erhalten bleibt. Aufgrund des Charakters der Straße als Fahrradstraße können in Kreuzungsbereichen und an Engstellen vereinzelt KFZ-Parkplätze zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs im mittleren und östlichen Abschnitt entfallen. Hierbei gilt es aber insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass bestehende Park- und Halteverbotszonen und auch die auszuweisenden Lieferzonen eingehalten werden. Schließlich ist auch sicherzustellen, dass genügend Platz für den ruhenden Fahrradverkehr besteht, damit dieser den Fußgängerverkehr nicht behindert. Gleichzeitig sollten keine weiteren Parkplätze, neben den Parkplätzen in Ziffer 2-4 dieses Antrags, zugunsten von Gastronomieangeboten ohne vorherige Anhörung von Anwohnern und Gewerbetrei-benden vor Ort wegfallen. Zusätzlich ist es sinnvoll, Autofahrer zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern durch Bodenschwellen und "Blitzgeräte" zu einer reduzierten Geschwindigkeit anzuhalten, die dem Grüneburgweg als Wohn- und Geschäftsstraße gerecht wird (s. Ziff. 1.c.). Des Weiteren ermöglicht dieser Vorschlag, ohne eine Diagonalsperre am "Im Trutz" auszukommen, die zu einer Umleitung des motorisierten Verkehrs mitten ins Wohngebiet führen würde. . Insbesondere bestehen erhebliche Zweifel dahingehend, dass die Anlieferung des Rewe-Marktes am Grüneburgweg, die von der Seite, der Straße "Im Trutz", her erfolgt, bei Einrichtung der Diagonalsperre weiterhin möglich bleibt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Lastwagen in den Kreuzungsbereich zurückstoßen, um in die Liefereinfahrt rückwärts einzufahren. Durch eine solche Diagonalsperre würden die Anwohner dieser Wohngebiete - insbesondere in den Parallel- und Seitenstraßen zum Grüneburgweg, wie auch u.a. der Wolfsgangsstraße, die deutlich schmäler als der Grüneburgweg ist - einseitig und unverhältnismäßig mit Verkehr belastet. Es ist insbesondere vor dem Hintergrund der aufkommenden Diskussion rund um den Oeder Weg (Stichwort: "Anwohner Finkenhofstraße", siehe u.a. Presseberichte zur Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021) zu vermeiden, den Verkehr nicht zu reduzieren, sondern nur zu verschieben. Zudem gab es nach der Unfallstatistik[2] im Grüneburgweg im Jahr 2020 keine schweren Unfällen, an denen ein Fahrradfahrer beteiligt war. Auch die Zahl der "leichten" Unfälle liegt im einstelligen Bereich. Insofern beinhaltet das in Ziff. 1 dargestellte Konzept einen angemessenen Interessensausgleich aller Verkehrsteilnehmer, einschließlich Radfahrer. Dieser Vorschlag berücksichtigt die in den Informationsveranstaltungen und der Ortsbeirats-Sitzung am 3. November 2021 gegenüber allen Fraktionen vorgetragenen Rückmeldungen und Kritikpunkte von insbesondere Anwohnern, Gewebetreibenden, ADFC, Radfahrern und Fußgängern und erhöht dadurch die Akzeptanz bei den Betroffenen im Grüneburgweg. Die Maßnahmen in Ziff. 1 führen damit insgesamt zu einer zeitgemäßen Neuverteilung des Verkehrsraums zwischen Anwohnern, Fußgängern, Radfahrern, Autoverkehr, Gewerbetreibenden und Lieferverkehr. Gleichzeitig dienen sie dazu, den Grüneburgweg als pulsierendes Zentrum im Herzen des Westends und sein attraktives einmaliges Flair weiter zu stärken. Damit wird den veränderten Bedürfnissen insbesondere mit Blick auf den Radverkehr, die Anwohner und die Gewerbetreibenden zum Erhalt eines urbanen Lebensgefühls Rechnung getragen. Die vorgeschlagenen Markierungen auf der Straße für Radfahrer sowie das Aufstellen der Blitzanlagen und die Kennzeichnung von Lieferzonen und Kurzzeitparkplätzen (Ziff. 1) sollten bitte kurzfristig provisorisch umgesetzt werden. Für etwaige künftige weitere Planungen sollte eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchgeführt werden, s. Ziff. 2. Zudem erscheint die wissenschaftliche Begleitung der Maßnahmen im Oederweg durch Verkehrsuntersuchungen wichtig, um aus ihr Schlussfolgerungen auch fürs Westend ziehen zu können. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat entsprechend an ihn zu berichten, s. Ziff. 3. Um den Erfolg der provisorischen Umsetzung der Maßnahmen nach der Probephase bestimmen zu können, ist es wichtig, dass die Evaluierungskriterien vor Beginn ihrer Umsetzung festgelegt sind. Da das Gebiet um den Grüneburgweg einen Mischcharakter aus Wohngebiet und Gewerbebetriebe aufweist, sollten wesentliche Kriterien für den Erfolg der Maßnahme insbesondere die Entwicklung des Verkehrs an zentralen Stellen in den angrenzenden Wohngebieten in allen drei Abschnitten sowie die Entwicklung des Umsatzes der Gewerbetreibenden in allen drei Abschnitten sein. Die Evaluierung sollte dabei mind. quartalsweise erfolgen. Dabei bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dem Ortsbeirat die festgelegten Evaluierungskriterien nach ihrer Festlegung mitzuteilen, s. Ziff. 4. Antragsteller: CDU FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 213/2 Betreff: Keine provisorischen Vorwegnahmen im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die provisorischen Vorwegnahmen der geplanten Neuregelungen im Grüneburgweg zu verzichten, da sie bereits alle Nachteile mit sich brächten, die die Umsetzung der endgültigen Planung vorhersehen läßt. Begründung: Für die Funktionsfähigkeit der Gewerbebetriebe und insbesondere des Einzelhandels macht es keinen Unterschied, ob die negativen Folgen durch provisorische oder endgültige Vorkehrungen verursacht werden. Auch die provisorischen Abmarkierungen, Sperren und Verbote würden genau alle diejenigen Probleme verursachen, die durch die endgültigen Maßnahmen erwartet werden müssen. Und damit bedeutet auch die provisorische Abmarkierung die Zerstörung der Infrastruktur des Viertels. Die betroffenen Gewerbebetriebe verlieren auch durch provisorische Maßnahmen ihre Einnahmen. Die betroffenen Bürger verlieren auch durch provisorische Maßnahmen ihre Einkaufsmöglichkeiten. Die betroffenen Bürger werden auch durch provisorische Maßnahmen mit Abgasen, Lärm und Gefährdung belastet. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 212/2 Betreff: Keine Diagonalsperre im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Diagonalsperre im Grüneburgweg zu verzichten, da sie unannehmbare Nachteile für die Straße und die umliegenden Wohnviertel verursachen würde. Begründung: Sie macht die Belieferung des REWE-Marktes unmöglich, der demzufolge wegziehen muß, was die Nahversorgung des gesamten Wohnviertels entscheidend verschlechtert. Sie lenkt Tausende von PKW in die engen Wohnstraßen, insbesondere in die Straßen Im Trutz, Emil-Claar-Straße, Gärtnerweg, Im Sachsenlager, Auf der Körnerwiese, Körnerstraße, Böhmerstraße, wo die Abgasbelastungen, Straßenlärmemission und Gefährdung von Fußgängern, Radfahrern und Tieren eminent steigen werden. Sie macht LKW-Zufahrten (z.B. für Möbellieferungen, Umzüge, Getränkelieferungen, Paketzustellung) schwieriger und zeitraubender und teilweise wegen der zu engen Kurvenradien sogar unmöglich. Bereits heute hat z.B. die Müllabfuhr an manchen Kurven große Probleme und muß mehrfach hin- und her rangieren oder gar rückwärts in eine Straße hineinfahren. Sie behindert und verzögert Rettungsdienste, was besonders bei Feuerwehr- und Notarzteinsätzen tödliche Folgen haben kann. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 204/2 Betreff: Kein Straßenumbau im Grüneburgweg ohne umfassende Bürgerbeteiligung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. alle von den geplanten Umbauten des Grüneburgwegs betroffenen Bürger der angrenzenden Stadtviertel in voller Detailtiefe über die Planungen und ihre möglichen Folgen zu informieren; 2. in diesen Informationen auch die bereits geäußerten massiven Bedenken der Gewerbetreibenden einzubeziehen, auf deren Dienstleistungen die Bürger bisher vertrauen konnten; 3. dabei insbesondere auch die Folgen für die Infrastuktur der Umgebung durch Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten zu kommunizieren; 4. den PKW-Besitzern zu erläutern, wo sie nach dem Wegfall von Hunderten von Parkplätzen ihre Fahrzeuge abstellen sollen, oder ob sie gezwungen werden sollen, ihre privaten Fahrzeuge aufzugeben; 5. die Einwände und Bedenken der Bürger Stadtteil-flächendeckend zu erfragen und zu berücksichtigen; 6. und sich dem demokratischen Mehrheitsvotum aller Betroffenen zu unterwerfen. Begründung: Die Bürger der Stadtviertel, die vom geplanten Umbau des Grüneburgwegs betroffen wären, sind bisher zum allergrößten Teil überhaupt nicht informiert, und diejenigen, die davon gehört oder gelesen haben, wissen überhaupt nicht, welche gewaltigen Auswirkungen diese Planung auf sie haben kann, denn auch die Presse hat nur sehr eingeschränkt berichtet. Die Vertreter der Stadt, die bisher in Versammlungen des Ortsbeirates die Pläne vorgestellt und erläutert hatten, zeigten sich erschreckend undemokratisch, und nicht bereit, die Bürger ausreichend zu informieren. Das nährt den Verdacht, daß hier ein ideologisches Projekt gegen Bürgerinteressen allein im Interesse einer einseitig orientierten Aktivistengruppe brachial durchgezogen werden soll - was auch naheliegt, wenn man sieht, daß deren Wünsche praktisch identisch umgesetzt werden sollen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 174/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 175/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 204/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 206/2 Betreff: Verkehrssituation und mögliche Folgen des Grüneburgweg-Umbauplans Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die geplanten Veränderungen der Verkehrssituation des Grüneburgwegs (einschließlich der kurzfristig vorgesehenen provisorischen Maßnahmen) zurückzustellen, bis folgende Fragen geklärt sind: 1. Wie ist die reale aktuelle Verkehrssituation im Grüneburgweg und in allen Straßen, die nach einer Realisierung der Planungen mit einer geänderten Verkehrssituation rechnen müssen ? 2. Wie würden sich die Lebensumstände der Bürger im Grüneburgweg und in allen angrenzenden Straßen ändern ? 3. Welche Folgen hätten die Änderungen für die verschiedenen Gewerbebetriebe ? Dabei sind mindestens folgende Daten zu erheben, wobei mit der Erhebung und Analyse der Daten einschlägig qualifizierte Institute zu beauftragen sind, die in keinem Beziehungs-oder Abhängigkeitsverhältnis zur Stadt Frankfurt oder dem "Radentscheid" stehen: a) PKW-, Rad-, Roller- und Fußgängerverkehr über alle Tageszeiten, Wochentage und Jahreszeiten; b) Zahl der Rad- und Rollerfahrer, die auf den Gehwegen fahren; c) Belegungsgründe der Parkplätze (Wohnbevölkerung, Geschäftskunden, Lieferverkehr, kommunale Servicedienste, Notdienste) d) Rückwirkungen auf den weiträumigen Verkehr, der aus dem Grüneburgweg verdrängt wird. e) Lärmmengen und -verteilung f) Abgasmengen und -verteilung g) Gefährdungspotentiale, insbesondere in den von verstärktem Verkehr betroffenen Wohnstraßen. Begründung: Die bisherige Planung hat gezeigt, daß die zugrunde gelegten Daten sehr unvollständig sind und vielfach den Eindruck interessengeleiteter Auswahl erwecken. Ebenso läßt sich der Eindruck nicht vermeiden, daß die Planungen einseitig und weitestgehend identisch auf die Forderungen der Fahrradaktivisten-Bewegung "Radentscheid" abgestimmt sind, und eine demokratische Einbeziehung aller betroffenen Bevölkerungsschichten bisher nicht erfolgte und möglicherweies sogar vermieden werden sollte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 174/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 175/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 204/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 205/2 Betreff: Keine provisorische Vorwegnahme des Straßenumbaus im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die provisorische Abmarkierung und Verkehrsumleitung im Grüneburgweg zu verzichten, da bereits dadurch viele Gewerbebetriebe fortziehen oder das Geschäft aufgeben würden, und die Lärm-, Abgas- und Gefahrenbelastung der umgebenden Wohnviertel sofort einsetzen würde. Begründung: Auch eine nur provisorische Neuordnung im Sinne der vorgelegten Planungen bedeutet für viele Gewerbebetriebe Umsatzeinbußen oder gar die Unmöglichkeit des weiteren Betriebes im Grüneburgweg. Dies vernichtet nicht nur Existenzen, sondern zerstört die gesamte Infrastruktur des umliegenden Stadtviertels. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 174/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 175/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 204/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 178/2 Betreff: Umbau Grüneburgweg: Lärm, Abgase, Gefahren für die Westendbewohner Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Planungen zum Grüneburgweg zu prüfen und zu berichten, 1. wo die aus dem Grüneburgweg planungsgemäß verdrängten PKW parken werde, wenn nicht in den angrenzenden Wohnstraßen, wo sie ihrerseits wieder die Parkplätze der ansässigen Wohnbevölkerung verdrängen, welche auf weit entfernte Parkplätze ausweichen und kilometerweite Fußmärsche bis zu ihren Wohnungen auf sich nehmen muß; 2. wie sich die Luftqualität im Westend verschlechtern wird, wenn der Umleitungsverkehr von einem gesperrten Grüneburgweg lange Wege durch die Wohnviertel nimmt und der wegen Verringerung des Parkplatzangebots stark verlängerte Parkplatzsuchverkehr weitere Abgase und Lärm in die Wohnviertel tragen; 3. welchen Trost er für beruflich engagierte Frauen hat, die vielleicht erst gegen 19 oder 20 Uhr nach Hause kommen, dann nur noch einen Parkplatz weit entfernt von ihrer Wohnung finden und so gezwungen werden, lange Fußwege im Dunkeln zurückzulegen, bei denen niemand für ihre Sicherheit garantieren kann; 4. wie sich das erhöhte Verkehrsaufkommen in den Wohnstraßen rund um den Grüneburgweg auf die Unfall-Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern auswirken wird, und dabei nicht zu vergessen, daß Kinder sich nicht immer vorhersehbar verhalten, daß Gleiches für Haustiere und erst recht für die zahlreichen Wildtiere im Westend - besonders Eichhörnchen, Katzen, Kaninchen, Füchse, Igel - gilt. Begründung: PKW verdampfen nicht einfach rückstandslos, wenn man ihre Parkplätze auflöst. Sie werden nur verdrängt und tragen zur Verschärfung des Parkplatzproblems in den Wohnvierteln bei, und die durch die Sperrenplanung des Grüneburgwegs noch zusätzlich verschärfte Verkehrslage in den Wohnvierteln wird dort unvermeidlich zu mehr Lärm, höheren Abgasemissionen und größerer Gefährdung führen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 178/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 178/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 178/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 175/2 Betreff: Umgestaltung des Grüneburgwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße Vorgang: OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21; V 119/21 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Den Grüneburgweg mit folgenden Maßnahmen umzugestalten: a) Im westlichen Abschnitt zwischen Siesmayer Str. und Mitscherlichplatz (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) unter weitestgehendem Erhalt der dortigen Parkplätze vom Mitscherlichplatz in Richtung Siesmayer Str. in Ost-West-Richtung das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen, insbesondere auch in den Kreuzungsbereichen, und (iii) von der Siesmayer Str. auf der Feldbergstr. und Liebigstr. bis zum Grüneburgweg in West-Ost-Richtung unter weitestgehendem Erhalt der dortigen Parkplätze das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen, insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen. b) Im mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, und (ii) unter weitestgehendem Erhalt der dortigen Parkplätze das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße in beide Richtungen deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen, insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen. c) Im östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstr. (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) unter weitestgehendem Erhalt der dortigen Parkplätze das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße in beide Richtungen deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen, insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen, (iii) jeweils eine Blitzanlage in beide Richtungen zu installieren, (iv) später ggf. Bodenschwellen einzubauen, und (v) im Bereich von Geschäften tagsüber Anlieferzonen und Kurzzeitparkplätze, die abends Anwohnern als Parkplätze zur Verfügung stehen, einzufügen. 2. Eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchzuführen. 3. Das Konzept zur Umgestaltung des Grüneburgwegs, das dem Ortsbeirat in der öffentlichen Informationsveranstaltung am 1. September 2021 vorgestellt wurde (sog. Planung), nicht weiter zu verfolgen. 4. Mit Blick auf die im Oederweg getroffenen Maßnahmen zu prüfen und an den Ortsbeirat 2 zu berichten, was genau Gegenstand der Verkehrsuntersuchungen zu den im Oederweg getroffenen Maßnahmen ist (vgl. OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21 sowie V 119), wer damit beauftragt wurde, welche Methoden dabei eingesetzt werden, welche Daten wie häufig und zu welchen Zeitpunkten erhoben werden, und wie lange diese wissenschaftliche Begleitung erfolgt, und welche Kriterien angelegt werden, um den Erfolg der Maßnahmen zu prüfen. Begründung: Eine vernünftige Verkehrsplanung hat die Interessen aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Insbesondere sollten Maßnahmen getroffen werden, die den in den letzten Jahren zugenommenen Radverkehr stärker berücksichtigt. Daher ist es wichtig, zum Schutz der Fahrradfahrer das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße in beide Richtungen auf dem Grüneburgweg (s. Ziff. 1.b. und c.) bzw. in der Parallelstraße zum Grüneburgweg (s. Ziff. 1.a.) deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen. Zusätzlich ist es sinnvoll, Autofahrer zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern durch Bodenschwellen und "Blitzgeräte" zu einer reduzierten Geschwindigkeit anzuhalten, die dem Grüneburgweg als Wohn- und Geschäftsstraße gerecht wird. Die Maßnahmen in Ziff. 1 werten den Radverkehr auf und führen insgesamt zu einer zeitgemäßen Neuverteilung des Verkehrsraums zwischen Anwohnern, Fußgängern, Radfahrern, Autoverkehr, Gewerbetreibenden und Lieferverkehr. Gleichzeitig dienen sie dazu, den Grüneburgweg als pulsierendes Zentrum im Herzen des Westends und sein attraktives einmaliges Flair weiter zu stärken. Damit wird sowohl den veränderten Bedürfnissen insbesondere mit Blick auf den Radverkehr als auch den Interessen von Gewerbetreibenden zum Erhalt eines urbanen Lebensgefühls Rechnung getragen. Die bestehende Planung birgt hingegen das Risiko, dass sie die vorhandene Struktur mit Wohnbebauung, Kiosk, Gastronomie, Nahversorgung und Geschäften beschädigt. Die Planung des Straßenverkehrsamts zum Grüneburgweg, die dem Ortsbeirat 2 am 1. September 2021 vorgestellt wurde, war eine sehr gute Grundlage, um den obigen Vorschlag zu erarbeiten. Nach weiteren Gesprächen mit Anwohnern und Geschäftsinhabern vor Ort erscheint es sinnvoll, daraus jedoch nur einzelne Elemente zu übernehmen, wie z.B. die Einrichtung von Lieferzonen und Kurzzeitparkplätzen tagsüber. Im Übrigen sollte die Planung nicht weiter verfolgt werden, da sie der Realität im Westend aus folgenden Gründen nicht gerecht wird: Die vorgeschlagene Diagonalsperre am "Im Trutz" führt zu einer Umleitung des motorisierten Verkehrs mitten ins Wohngebiet. Durch eine solche Maßnahme werden die Anwohner dieser Wohngebiete einseitig und unverhältnismäßig belastet. Bei Umsetzung der Planung ist zu erwarten, dass der Verkehr in den Parallel- und Seitenstraßen, wie auch u.a. der Wolfsgangsstraße, die deutlich schmäler als der Grüneburgweg ist, zunehmen wird. Durch eine solche Neuverteilung des Straßenraums würden wiederum die Anwohner der Seiten- und Nebenstraßen einseitig belastet. Die Parkplätze sind bereits heute für Anwohner, Gewerbetreibende und Kunden von Gewerbetreibenden im und rund um den Grüneburgweg knapp. Insofern erscheint die Planung, die zu einem beträchtlichen Verlust von Parkplätzen führt, nicht sinnvoll. Nach der Unfallstatistik[1] gab es im Grüneburgweg im Jahr 2020 keine schweren Unfällen, an denen ein Fahrradfahrer beteiligt war. Auch die Zahl der "leichten" Unfälle liegt im einstelligen Bereich. Insofern beinhaltet das in Ziff. 1 dargestellte Konzept einen angemessenen Interessensausgleich aller Verkehrsteilnehmer, einschließlich Radfahrer. Die vorgeschlagenen Markierungen auf der Straße für Radfahrer sowie das Aufstellen der Blitzanlagen und die Kennzeichnung von Lieferzonen und Kurzzeitparkplätze (Ziff. 1) sollten bitte kurzfristig umgesetzt werden. Für etwaige künftige weitere Planungen sollte eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchgeführt werden, s. Ziff. 3. Zudem erscheint die wissenschaftliche Begleitung der Maßnahmen im Oederweg durch Verkehrsuntersuchungen wichtig, um aus ihr Schlussfolgerungen auch fürs Westend ziehen zu können. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat entsprechend an ihn zu berichten, s. Ziff. 4. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7205 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1153 Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 119 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 174/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 175/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 204/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Grüneburgwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Die Funktion des Grüneburgwegs als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit, lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fuß Gehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Grüneburgweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Grüneburgweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 175/2 Antrag vom 03.11.2021, OF 204/2 Antrag vom 03.11.2021, OF 205/2 Antrag vom 03.11.2021, OF 206/2 Antrag vom 12.11.2021, OF 212/2 Antrag vom 12.11.2021, OF 213/2 Antrag vom 14.11.2021, OF 214/2 Antrag vom 15.11.2021, OF 215/2 Antrag vom 15.11.2021, OF 216/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 174/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 175/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 204/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 176/2 Betreff: Der Grüneburgweg ist keine Nebenstraße! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Kenntnis zu nehmen, · daß das östliche Drittel des Grüneburgwegs keine Nebenstraße ist, sondern eine notwendige Querspange der Ein- und Ausfallmagistralen Reuterweg/Hansaallee und Eschersheimer Landstraße; · daß das östliche Drittel des Grüneburgwegs keine Nebenstraße ist, sondern eine zentrale Einkaufs- und Arbeitsplatzstraße für den gesamten Stadtbezirk. Begründung: Stadtplanung darf nicht für jeden Bürger offensichtliche Tatsachen ignorieren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 177/2 Betreff: Quartiersgarage im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es im Rahmen der Neuordnung des Grüneburgwegs möglich ist, eine Quartiersgarage unter der Fahrbahn des Grüneburgwegs zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße einzurichten. Dabei kann z.B. die dreistöckige Quartiersgarage unter dem Boulevard St.Germain in Paris (östlich Hausnummer 46 und Kirche St.Nicolas du Chardonnet) dienen, oder jene unter Place Maubert / Rue Lagrange etwas weiter westlich in einem Viertel ähnlicher Infrastruktur wie im östlichen Abschnitt des Grüneburgwegs. Dabei dient zu Kenntnis, daß ersterwähnte Garage unter einer Straße angelegt wurde, die beidseits von großen (haushohen) Baumreihen flankiert ist, ohne daß diese davon beeinträchtigt wären. Begründung: In Zeiten europäischer Einigung sollte das Lernen vom Nachbarn selbstverständlich sein. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 177/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 185/2 Betreff: Fahrradparkplätze an Straßenecken für Fußgänger durchlässig machen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß Fußgänger und besonders Menschen mit Kinderwagen, im Rollstuhl oder mit Geh- oder Sehbehinderung an Straßenecken im Verlauf ihres Bürgersteigs unbehindert Querstraßen überqueren können, ohne durch vollgestellte Fahrradparkplätze, wie sie immer häufiger an Straßenecken angelegt werden, zu weiten Umwegen gezwungen zu werden. Begründung: Fahrradparkplätze, die sich um Straßenecken herumziehen - wie z.B. an der Kreuzung Unterlindau / Friedrichstraße - sind meist so vollgestellt, daß Fußgänger keinen Weg hindurch finden. Selbst wenn nur leere Poller oder Fahrradbügel montiert sind, passen Kinderwagen und Rollstühle nicht hindurch. Um den Fahrradparkplatz herumzugehen, ist häufig nicht möglich, weil gleich im Anschluß PKW dicht an dicht parken, so daß allenfalls ein schlanker, gesunder Fußgänger sich dazwischen durchzwängen kann; für Rollstühle und Kinderwagen sind meist weite Umwege nötig. Für sehbehinderte und blinde Menschen sind diese Fahrradparkplätze zudem gefährliche Stolperfallen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 185/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Annahme); 3 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 197/2 Betreff: Wildbiotop erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Neuordnung des Grüneburgwegs darauf zu achten, daß das kleine Wildbiotop an der Ecke Grüneburgweg / Körnerstraße erhalten bleibt. Es wurde von Anwohnern angelegt und erfreut alle Passanten und Anwohner im Jahreslauf mit wechselnder Blütenpracht. Begründung: Grünflächen sind gerade in Zeiten verschärften Klimawandels unverzichtbar und das ökologische Engagement von Bürgern muß gewürdigt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 197/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 197/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 197/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 197/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 197/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2076 2022 Die Vorlage OF 197/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2021, OF 184/2 Betreff: Vorfahrtsregelung auf der Feldbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Feldbergstraße (zwischen Siesmayerstr. und Grüneburgweg) wieder die ‚Rechts vor Links' Regelung einzuführen. Begründung: Wunsch von Anwohnern. Im Zuge der temporären Nutzung der Feldbergstraße durch die Buslinie 36 wurde die o.g. Regelung aufgehoben und Stoppschilder vor den Kreuzungsbereichen der einmündenden Straßen (Myliusstr., Wiesenau, FvS-Straße und Liebigstraße) errichtet. Da die Feldbergstraße durch die Buslinie 36 nicht mehr genutzt wird, ist diese Regelung obsolet. Die aktuelle Verkehrsgeschwindigkeit könnte durch o.g. Maßnahme minimiert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1050 2021 Die Vorlage OF 184/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2021, OF 101/3 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Finkenhofstraße Abschnitt zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Finkenhofstraße zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße zum Verkehrsberuhigten Bereich zu erklären. Die wenigen bislang vorhandenen Parkflächen sollten eigens gekennzeichnet und zu den bisherigen Zeiten für Bewohner mit dem Parkausweis Nr. 20 vorbehalten werden. Begründung: Dieser von Wohnhäusern gesäumte Straßenabschnitt führt als schmale Einbahnstraße von der Eschersheimer Landstraße in Richtung Oeder Weg. Er wird von Kraftfahrzeugen und Fußgänger:innen sowie Radfahrenden genutzt, die oft in beide Richtungen unterwegs sind. Zwar mißt die Breite der Fahrbahn 4,10 Meter. Die nutzbare Breite jedoch liegt wegen der wenigen ausgewiesenen Bewohnerparkplätze auf der nördlichen Seite im Durchschnitt bei 2,65 Metern. Der nördliche Gehweg erreicht Schmalstellen zwischen 55 und 65 Zentimetern. Der südliche Gehweg weist wegen Pollern und neu aufgestellten Parkomaten an mehreren Stellen weniger als 85 Zentimeter Breite auf. Die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge ist erschwert, die Müllabfuhr (Wagenbreite mindestens 2,50) kann häufig nur durch Ausweichen auf den Gehweg passieren. Für Fußgänger:innen mit Gehhilfen oder Kinderwagen, mit vielleicht zweitem Kind oder Einkaufstaschen bleibt ebenso oft nur der Gang über die Fahrbahn, insbesondere dann, wenn mitten auf dem Gehweg anonym aufgestellte E-Bikes parken. Mit der geplanten - und bereits eingeleiteten - Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs ist eine direkte Zufahrt von Süden zum Oeder Weg in naher Zukunft nicht mehr möglich, sondern muß über die Eschersheimer Landstraße erfolgen. Die nächsten Zufahrten zum Oeder Weg sind bislang die Finkenhofstraße, gefolgt von der Heine- und der ca 600 Meter entfernten Wolfsgangstraße. Es ist damit zu rechnen, daß Autofahrer:innen mit der Finkenhofstraße die nächstmögliche Verbindung zum Oeder Weg nutzen, zumal auch Pläne vorliegen, die Heinestraße in eine Sackgasse umzuwandeln. Damit würde sich die ohnehin problematische Verkehrssituation für die Finkenhofstraße verschärfen. Die Umwandlung in eine reine Spielstraße spricht gegen die Interessen der Bewohner:innen, die auf einen PKW aus beruflichen, familiären oder physischen Gründen angewiesen sind. Ein schwellenloser, verkehrsberuhigter Bereich mit vorgeschriebenem Schritttempo ist geboten, um quartiersfremden Durchgangsverkehr abzuhalten und mehr Sicherheit für Bewohner:innen und Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 101/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1033 2021 Die Vorlage OF 101/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 97/3 Betreff: Haltepunkt für Schulbusse Die Private Kant-Schule, Hammanstraße 9, betreibt eine weitere Außenstelle der Schule in Maintal. Kinder werden deshalb täglich ab ca. 7:30 Uhr bis 8:15 Uhr von den Eltern in Privatautos vor die Schule in Frankfurt gefahren und von dort in Bussen nach Maintal transportiert. Der Rücktransport der Schüler vor die Private Kant-Schule findet täglich zwischen 15:00 bis 17:00 Uhr statt. Neben einem Kleinbus, der häufig in dem kurzen Stück der Hammanstraße zwischen Wolfsgangstraße und Fürstenberger Straße auf den wenigen Anwohnerparkplätzen parkt, fehlt für weitere von der Schule eingesetzte große Reisebusse ein Parkplatz in dem dicht bebauten Wohnviertel. Regelmäßig werden deshalb ca. 15 m lange Großraumbusse vor der Feuerwehreinfahrt für die Elisabethen- / Fürstenberger Schule und dem Eingang zum Holzhausenpark abgestellt und verursachen in der engen Kurve von Hammanstraße und Fürstenbergerstraße durch die Breite und Länge der Busse Gefahrensituationen für sämtliche Verkehrsteilnehmer, insbesondere aber für Fußgänger und Radfahrer (siehe beiliegende Fotos). Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob z.B. 50 m weiter in der Fürstenberger Straße ein gemeinsam nutzbarer Busparkplatz für die Private Kant-Schule, die Elisabethen- und Fürstenbergerschule eingerichtet werden kann. Die aktuelle Situation stellt eine nicht hinnehmbare Gefahrenquelle dar, die entschärft werden muss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.11.2021, OF 137/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 97/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 97/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1275 2021 1. Die Vorlage OF 97/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 137/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 137/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 108/2 Betreff: Kiosk Mitscherlichplatz Vorgang: V 1699/20 OBR 2; ST 1693/20 Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den bis zum 31.03.2024 laufenden Mietvertrag für das Grundstück mit dem aufstehenden Kiosk Ecke Kurfürstenstraße/Grüneburgweg (Mitscherlichplatz) nicht zu verlängern und fristgerecht zu kündigen. 2. gemeinsam mit dem derzeitigen Mieter zu prüfen, ob eine vorzeitige, kostenfreie Beendigung des Mietvertrags möglich wäre. 3. das aufstehende Gebäude vom derzeitigen Eigentümer rückzuerwerben. 4. das Gebäude zukünftig wieder durch die Stadt Frankfurt an geeignete Bewerber*innen zu verpachten. Begründung: Nach Ablauf der Mietzeit müsste der derzeitige Mieter den Aufbau entfernen. Daher soll der Magistrat den, aus Sicht des Ortbeirates ohnehin unverständlichen, Verkauf des Gebäudes an einen Investor korrigieren und dafür möglichst nicht mehr finanzielle Mittel aufwenden als der derzeitige Eigentümer für den Abbruch aufwenden müsste. Hiernach tritt die Stadt wieder als Verpächterin auf. Eine würdige Entwicklung des Platzes, der an das Leben und Werk von Margarete und Alexander Mitscherlich erinnert, ist nur zu gewährleisten, wenn die Stadt und die Initiative Mitscherlichplatz die Flächen gemeinsam weiterentwickeln; unter Einbeziehung des Teils der Freifläche, die im Eigentum des Investors des benachbarten Baugrundstückes steht. Das entsprechende Freiflächenkonzept wurde 2017 erarbeitet und von der Bauaufsicht genehmigt. Die Planung und Abstimmung der Grünfläche obliegt ohnehin dem Grünflächenamt und der bestehende Kiosk möge in die Flächengestaltung mit einbezogen werden. Somit liegt auf der Hand, dass dieser auch deshalb wieder in den städtischen Schoß zurückkehren muss, um alle Stellschrauben für eine würdige Gestaltung des Mitscherlichplatzes in einer Hand zu haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.06.2020, V 1699 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1693 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 479 2021 Die Vorlage OF 108/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und BFF (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 94/2 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in der Feldbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, verstärkt Geschwindigkeitskontrollen in der Feldbergstraße, insbesondere auf Höhe Myliusstraße beim Zebrastreifen, durchzuführen. Begründung: Auf der Feldbergstraße kommt es nach Wahrnehmung der Anwohner häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen. Der oben genannte Zebrastreifen wird morgens verstärkt durch Kindergartenkinder genutzt. Daher sollte dieser Punkt besonders kontrolliert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 470 2021 Die Vorlage OF 94/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 45/3 Betreff: Aufstellen einer weiteren Parkbank im Bereich der Paul-Hindemith-Anlage und Kastanienallee Der Ortsbeirat möge beschließen, im Bereich der Paul-Hindemith-Anlage zwischen Wolfsgangstraße und Fürstenbergerstraße eine weitere Parkbank in der dafür vorgesehenen "Einbuchtung" wieder aufzustellen. Die Anlage lädt zum Verweilen ein. An der entsprechenden Stelle (siehe Foto) ist eine "Einbuchtung" vorhanden, an der ursprünglich eine Parkbank stand. Diese sollte dort wieder - wie vorgesehen - aufgestellt werden. In der Kastanienallee sollten ebenfalls zusätzliche Bänke aufgestellt werden. An allen Standorten sollten Bänke möglichst mit Armlehnen in der Mitte und an den Rändern aufgestellt werden. Diese Armlehnen ermöglichen es gerade älteren oder mobilitätseingeschränkten Personen besser wieder aufzustehen. Bänke mit Seitenlehnen stehen auf der Berger Straße vor dem Basic und in der Friedberger Anlage im Bereich des Eingangs an der Palmstraße. Quelle: Google Earth Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 279 2021 Die Vorlage OF 45/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 44/3 Betreff: Behindertenübergang im Kreuzungsbereich Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Behindertenübergang an der Ecke Wolfsgangstraße/ Oederweg (östlich der PaulHindemith-Anlage) durch eine Markierung kenntlich zu machen. Im Kreuzungsbereich Wolfsgangstraße/ Oederweg (östlich der Paul-Hindemith-Anlage; siehe Foto unten) ist der Gehweg abgesenkt, sodass ein barrierefreies Überqueren der Straße möglich ist. Allerdings ist diese Stelle sehr oft zugeparkt, sodass ein Überqueren nicht möglich ist. Deshalb ist es notwendig, den Bereich des abgesenkten Gehweges zu markieren und so zu gewährleisten, dass ein barrierefreies Überqueren möglich ist. Quelle: Google Earth Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 44/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 572 2021 Die Vorlage OF 44/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 47/2 Betreff: Sichere Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg Vorgang: OM 6757/20 OBR 2; ST 596/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten wie das Queren der Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg für zu Fuß Gehende sicherer gestaltet werden kann. Der Magistrat wird beauftragt, an der Ecke vor dem Kosmetiksalon Gehwegnasen einzurichten (Markierung, Poller), um zu schnelles Abbiegen zu verhindern und dem Fußverkehr einen sicheren Raum zu geben. Der Magistrat wird beauftragt, auf dem Abschnitt vor und nach der Kreuzung Tempo 30 einzurichten. Im Anhang befindet sich die Verortung von schützenswerten Einrichtungen mit direktem Zugang zur Straße, sowie schützenswerten Einrichtungen in der unmittelbaren Umgebung. Begründung: Die Gehwege, vor allem an der Ecke vor dem Kosmetiksalon, sind zu schmal und werden dazu noch häufig zugeparkt. Wie schon in OM 6757 dargestellt, wird die Kreuzung Grüneburgweg/Reuterweg von Anwohner*innen beim Queren zu Fuß nicht als sicher empfunden. Dies führen Anwohner*innen auf verkehrswidriges Linksabbiegen - sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts - in den Grüneburgweg, sowie auf häufig erhöhte Geschwindigkeit des MIVs zurück. Da, wie in ST 596 dargestellt, das verkehrswidrige Linksabbiegen nicht baulich verhindert werden kann und die Ergebnisse der Testmessungen der Geschwindigkeit nicht der Wahrnehmung der Anwohnenden entsprechen, bitten wir die obigen Maßnahmen umzusetzen. Text der VwV-StVO(Punkt XI zu Zeichen 274 -Zulässige Höchstgeschwindigkeit): "Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306)." Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6757 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 596 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 47/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 456 2021 Die Vorlage OF 47/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 8/2 Betreff: Fahrradbügel für das Westend II Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der in den Anlage 1 und 2 dokumentierten Fläche an der Kreuzung Staufenstraße/Unterlindau drei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: An den umliegenden Laternen und Straßenschildern werden häufig Fahrräder abgestellt, die teilweise in den angrenzenden Bürgersteig hineinreichen. An der vorgeschlagenen Stelle fließt aufgrund entsprechender Markierungen kein Verkehr, ebenfalls entfällt keine Parkmöglichkeit. Das angrenzende Gewerbe (Kiosk, Café, Bäckerei) der Staufenstraße hat zudem viele Kund*innen, die mit dem Fahrrad unterwegs sind. Abstellmöglichkeiten für diese sind momentan nicht ausreichend vorhanden. Fotos Tim Hoppe Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 129 2021 Die Vorlage OF 8/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Fahrradbügel in der Nähe des Kreuzungsbereiches aufgestellt werden sollen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 20/2 Betreff: Weitere Sitzbänke/Baumelbänke im Grüneburgweg schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Grüneburgpark weitere Sitzgelegenheiten zu schaffen und bei dieser Gelgenheit sogenannte ‚Baumelbänke' (siehe Fotos 1 und 2) zu installieren. Begründung: Der Grüneburgpark und der angrenzende Campus Westend sind als beliebter und rege besuchte Grünflächen fest im Ortsbezirk etabliert. Leider existieren erkennbar zu wenige Bänke, um sich auszuruhen. Bei Neuaufstellungen sollten Baumelbänke angeschafft werden. Das sind Bänke, bei denen die Sitzfläche so hoch eingebaut ist, dass die Füße den Boden nicht berühren, also baumeln können. Sie unterscheiden sich von den herkömmlichen Bänken durch ihre Höhe von 84 cm. Das ‚Baumeln' entlastet Knie- und Sprunggelenke, führt zu einer besseren Durchblutung der Beine und die Gelenksknorpelbildung wird wieder angeregt. Bei Knieschmerzen, deren Ursache häufig Arthrose, Rheuma oder Verschleiß sind, wird durch lockeres Baumeln des Unterschenkels das Knie und Sprunggeenk entlastet. Dieser Effekt wird sonst nur im Bewegungsbad erzielt. Eine ‚Erklärtafel' zu den Vorteilen der Baumelbank sollte auf den Bänken angebracht sein (siehe Foto 3) Fotos: im Uhrzeigersinn (Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 134 2021 Die Vorlage OF 20/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Betreff das Wort "Grüneburgweg" durch das Wort "Grüneburgpark" ersetzt wird und im Antragstenor vor dem Wort "sogenannte" das Wort "zusätzlich" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 7/2 Betreff: Fahrradbügel für das Westend Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der in Anlage 1 dokumentierten Fläche an der Kreuzung Kronberger Straße/Unterlindau zwei weitere Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Die zwei bereits auf dieser Fläche vorhandenen Fahrradbügel werden von den Bürger*innen bereits sehr gut genutzt. Dennoch stehen aufgrund des hohen Bedarfs an Abstellmöglichkeiten weiterhin Fahrräder an den umliegenden Laternen und Straßenschildern, die teilweise in den angrenzenden Bürgersteig hineinreichen. Auf der vorgeschlagenen Stelle befindet sich neben den zwei bereits bestehenden Fahrradbügeln Platz für zwei weitere. (Foto: Tim Hoppe). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 128 2021 Die Vorlage OF 7/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Fahrradbügel in der Nähe des Kreuzungsbereiches aufgestellt werden sollen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 9/2 Betreff: Neue Bäume für die Unterlindau Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im unteren Teilstück der Straße Unterlindau ab der Ecke Staufenstraße/Unterlindau im öffentlichen Raum mindestens drei neue Bäume zu pflanzen. Dafür sind Flächen des öffentlichen Raumes zur Verfügung zu stellen, die bisher für das Parken von PKW genutzt werden. Eine Pflanzung noch in der Pflanzperiode 2021 wäre falls möglich zu begrüßen. Die Auswahl geeigneter Baumarten und deren Anzahl erfolgt durch das zuständige Amt. Beispiel einer Bepflanzung siehe Anlage 1. Begründung: Gerade das Westend ist für seinen alten Baumbestand bekannt und von den Bürger*innen dafür geschätzt. Da der Baumbestand in den Wohnstraßen des Westend Mitte mittlerweile aber häufig auf Privatgrundstücken steht, bedarf es zur langfristigen Planung und zum Erhalt des Baumbestandes auch Bepflanzungen im öffentlichen Raum. Der vorgeschlagene Straßenabschnitt ist zurzeit ohne jeglichen Baumbestand (siehe Anlage 2). Hier bietet sich die Möglichkeit eine Lücke zu füllen. Gerade in Zeiten des Klimawandels trägt ein umfangreicher Baumbestand zur Abkühlung der Stadt in den Sommermonaten bei. Darüber hinaus wird das Stadtklima durch die natürlichen Eigenschaften der Bäume, Sauerstoff zu produzieren und CO2 langfristig zu binden, positiv beeinflusst. Kartenausschnitt: Ecke Staufenstraße/Unterlindau, Beispiel einer Anpflanzung Quelle: geoinfo.frankfurt.de (Foto: Tim Hoppe). Momentaner Zustand der Straße Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 9/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 213 2021 Die Vorlage OF 9/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 5/2 Betreff: Der Grüneburgweg ist keine Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor einer Entscheidung über den fahrradfreundlichen Umbau des Grüneburgwegs - alle durch die derzeit vorliegenden Planungsideen betroffenen Bürger und Unternehmen zwischen Anlagenring und Universitätscampus detailliert und sachlich über diese Vorstellungen zu informieren; - offene und themenstrukturierte Diskussionsveranstaltungen (nach dem Vorbild der Planungswerkstätten) mit allen Betroffenen durchzuführen; - die Vertreter der betroffenen Unternehmen (wie IHK, Handwerkskammer, Einzelhandelsverband) in die Beratungen einzuschließen; - Verkehrswissenschaftler mit der Beurteilung der Verkehrsbedeutung des Grüneburgwegs zu beauftragen; - Fachleute für Urbanistik heranzuziehen, die die Auswirkungen der bisher vorgeschlagenen Planungen auf die Infrastruktur der umgebenden Stadtviertel bewerten. Begründung: Es steht außer Frage, daß für einen sicheren und leistungsfähigen Radverkehr gerade auch wichtige Verbindungen wie der Grüneburgweg betrachtet und auf Verbesserungspotential geprüft werden müssen. Dabei muß aber beachtet werden, daß Radverkehr nur eine Einzelfacette im Funktionsgefüge einer Stadt ist. Weitestgehend vergessen werden bei allen Planungen der letzten Jahrzehnte immer wieder die Fußgänger. Aiuch der Autoverkehr wird nicht wie durch Zauberkraft verschwinden, nur weil Mancher dies sehnlichst wünscht. Die Menschen benötigen nicht nur Verkehr, sondern auch Arbeitsplätze und Einkaufsmöglichkeiten. Und sie haben ein Recht darauf, möglichst von unnötigem Lärm und unnötigen Abgasen durch fehlgeleitete Verkehrsströme verschont zu werden. Zum Einkaufen gehört auch die Möglichkeit der Andienung der Geschäfte, wozu Park- und (besonders für LKW) Rangiermöglichkeiten erforderlich sind. Wer nur "Radverkehr" denkt, ignoriert Kleinkinder, alte, gehbehinderte und blinde Menschen, Menschen mit Kinderwagen, die alle nicht radfahren können. Und er ignoriert Menschen, die aus welchen Gründen auch immer, nicht radfahren wollen, was in einem freiheitlichen Staatswesen das gute Recht jedes Bürgers ist. Jeder muß auf jeden Rücksicht nehmen. Durchsetzung der Interessen einer einzelnen Bevölkerungsgruppe mit Brachialgewalt ist unannehmbar. Und besonders wichtig: Planung muß von der Realität ausgehen: der Grüneburgweg ist keine Nebenstraße! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 5/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 5/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 5/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 5/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2021, OF 1338/2 Betreff: Standorte für Lastenräder Der Ortsbeirat möchte beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten an folgenden Stellen gemäß des Schreibens zum Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder" solche Abstellplätze zu installieren: - Grüneburgweg 12, vor dem Rewe-Markt - Bockenheimer Warte - Landgrafenstraße 11, vor dem Hinterausgang des Alnatura - Schlossstraße 43, am Lidl (gerne auch in Kooperation mit dem Markt auf dem Lidl-Parkplatz) - Leonardo-da-Vinci-Alle 8, beim Tegut 2. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob an den geplanten Parkplätzen für Lastenräder auch Ladestationen zum Aufladen der Batterien von E-Lastenrädern installiert werden können und für sinnvoll erachtet werden. Bei positivem Prüfergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Bezugnahme auf das Schreiben des Magistrats an den Ortsbeirat vom 10.02.2021. Die genannten Standorte befinden sich an Lebensmittelläden, die groß sind, sodass dass Anwohnerinnen auch größere Wege hierfür in Kauf nehmen und dabei direkt "Großeinkäufe" tätigen würden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7245 2021 Die Vorlage OF 1338/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 1303/2 Betreff: Kronberger Straße/Ecke Liebigstraße - Verlegung von Zebrastreifen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen in der Mitte der Kronberger Strasse auf die Ecke Kronberger Strasse/ Ecke Freiherr-vom- SteinStrasse zu verschieben. Dadurch könnten mind. vier Parkplätze bestehen bleiben (siehe Fotos). Der Zerastreifen dient der Schulwegsicherung für Schüler*innen der Bettina- sowie der Elsa-Branström-Schule. Aufgrund erhelblicher Sanierungsarbeiten an einem Bürogebäude an der Ecke Kronberg./ Liebigstrasse (Foto 2), fallen für mind. ein Jahr mehrere Parkplätze weg. Dies wird die bereits sehr angespannte Parksituation im genannten Bereich zusätzlich verschärfen. Zusätzlich wurdem auf der Kronbergerstrasse zwei zusätzliche Zebrastreifen angebracht, dadurch sind noch mehr Parkplätze weggefallen. Begründung: Anregung von Anwohnern Foto 1 Ecke Kronberger/ Freiherr- vom-Stein-Strassse (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Foto 2: Zebrastreifen auf der Kronbergerstrassse (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Foto 3: Liebigstrasse: auf der gesamten Seite fallen Parklätze weg) (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7081 2021 Die Vorlage OF 1303/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 1304/2 Betreff: Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist, und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2021, OF 1297/2 Betreff: Planungsvarianten beim Ausbau der Radwege in Nebenstraßen grundsätzlich möglich? hier: Varianten zum Grüneburgweg Vorgang: M 47/19; Beschl. d. Stv.-V., § 4424/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Hinblick auf die Beschlussausfertigung vom 29.08.2019, § 4424 zur Vorlage M 47 2019, zu den Vorplanungen der fahrradfreundlichen Nebenstraßen bei den Vorplanungen auch geeignete Parallel- oder Seitenstraßenstraßen der im Beschluss benannten Nebenstraßen in Teilstücken in die Planungs- bzw. in Vorplanungsvarianten einbezogen werden können soweit diese eine durchgängige und gleichwohl sinnvolle Wegebeziehung herstellen oder ob hierfür ein ergänzender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig ist. Begründung: Der benannte Beschluss führt lediglich die Nebenstraßen auf, die vorbeplant werden sollen ohne Planungsvarianten vorzusehen. Ein Beispiel für eine Planungsvariante wäre die Feldbergstraße als Parallelstraße des Grüneburgwegs, der in der Beschlussausfertigung § 4424 zur Vorlage M 47 2019 als Nebenstraße und Radwegausbau benannt wurde. Die parallel zum Grüneburgweg verlaufene Feldbergstraße ist mindestens als Planungsvariante nicht ungeeignet zumindest in einem Teilstück ab dem Grüneburgweg bis zur Siesmayerstraße zu einer fahrradfreundlichen Nebenstraße zu werden, die dann eben über den Grüneburgweg / Feldbergstraße verlaufen würde. Momentan wird die Felsbergstraße nicht in den Vorplanungen berücksichtigt, da sie im benannten Beschluss nicht aufgeführt wird. Ein weiteres Beispiel einer Planungsvariante könnte teilweise durch die Fürstenbergstraße verlaufen. Planungsvarianz ist wichtig um Akzeptanz im Dialog mit den Anlieger*Innen zu schaffen und deren Anregungen aufzunehmen. Die Frage, ob der Beschlusses zu den Nebenstraßen insoweit ergänzungsbedürftig ist wäre daher aus Sicht des Ortsbeirates vor und mit der öffentlichen Vorstellung der Vorplanung zu beantworten. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2021, OF 1296/2 Betreff: Ausbau der Radwege im Ortsbezirk 2 mit einem Stellplatzkonzept für Anwohner begleiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie im Zuge des geplanten Ausbaus von Fahrradstraßen in den innerstädtischen Wohngebieten des OBR 2 für die vom Wegfall hunderter Stellplätze betroffenen Anwohner eine Kompensation geschaffen werden kann. Hierzu wird u.a. geben: 1. Prüfen und Berichten, wie hoch die tatsächliche Ausnutzung der bestehenden Tiefgaragenstellplätze in den einzelnen Büro- und Gewerbeimmobilien im Westend ist und ob und ggf. unter welchen Bedingungen die jeweiligen Eigentümer bereits sind, solche Stellplätze an Anwohner zu vermieten. Im Bereich des Grüneburgwegs wären z.B. die Eigentümer des ParkView 160 und des Westend-Carrées anzufragen; mit Blick auf den Kettenhofweg die Eigentümer der ehemaligen Oberpostdirektion und der Bürogebäude in der Barckstraße und der Ulmenstraße. 2. Prüfen und Berichten, wie sich aus Sicht des Magistrats bzw. der Betreibergesellschaft die Wirtschaftlichkeit der zuletzt errichteten Quartiersgarage im Nordend darstellt und welche Lessons Learnt ggf. daraus abgeleitet wurden. 3. Prüfen und Berichten, ob auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse zu Ziffer 2 die Errichtung von Quartiersgaragen in Leichtbauweise an weiteren Standorten im OBR 2 denkbar ist; mögliche Standorte könnten z.B. die Freifläche in der Juliusstraße (vormals schon als Parkfläche genutzt) oder das Areal der ehemaligen Botanischen Institute in der Siesmayerstraße sein. In diesem Zusammenhang wird weiterhin um Prüfung gebeten, ob solche Quartiersgaragen mit einem entsprechenden Anteil an Carsharing-Stellplätzen, mit E-Ladestationen in allen Parkbuchten, mit einem Solardach und mit Fassadenbegrünung ausgestattet und so zu einem Baustein der Verkehrswende werden können. Begründung: Die Planungen für die Einrichtung der geplanten Fahrradstraßen "Grüneburgweg" und "Kettenhofweg" sehen einen Wegfall von ca. 230 PKW-Stellplätzen vor. Hier sollte der vor Ort betroffenen Wohnbevölkerung ein Angebot gemacht werden, dass den weiterhin bestehenden Bedürfnissen des motorisierten Individualverkehrs insbesondere auch mit Blick auf einen zu erwartenden Hochlauf der E-Mobilität gerecht wird. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1289/2 Betreff: Spielplatz Eppsteiner Straße/Ecke Wiesenau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die Sanierungsarbeiten auf dem Spielplatz abgeschlossen sein werden. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1907 2021 Die Vorlage OF 1289/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1264/2 Betreff: Ausbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 unterstützt die vom Magistrat in Abstimmung mit dem Radentscheid Frankfurt erarbeiteten und dem OBR 2 vorgestellten Überlegungen und Maßnahmen zum Ausbau der Radverkehrswege im Ortsbezirk 2. Dies vorausgesetzt wird der Magistrat gebeten, folgende Punkte (ggf. gemeinsam mit den Vertretern des Radentscheids) zu prüfen und zu berichten: 1. Änderung des Verlaufs der geplanten Fahrradstraße Grüneburweg Ab dem "Kreisel Mitscherlichplatz" wird die Fahrradstraße entlang der Fürstenbergerstraße und der Hansaallee zur Eschersheimer Landstraße geführt. Die angedachten Umbaumaßnahmen auf dem Grüneburgweg im Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Eschersheimer Landstraße entfallen. 2. Zeitliche Taktung der Maßnahmen Der Umbau der Bockenheimer Landstraße erfolgt nach Einrichtung der Fahrradstraßen Kettenhofweg und Grüneburgweg (ggf. inkl. Ziffer 1), um so sicherzustellen, dass der mögliche Umgehungsverkehr der Baustelle Bockenheimer Landstraße aus den Wohngebieten des nördlichen und südlichen Westend herausgehalten wird. Begründung: Verbesserung der Planung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 1264/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1288/2 Betreff: Planungsstand Grundstück Wiesenau/Ecke Friedrichstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Planungsstand für das unbebaute Grundstück in der Wiesenau (Ecke Friedrichstraße) ist. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1906 2021 Die Vorlage OF 1288/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1263/2 Betreff: Fahrradfreundlicher Grüneburgweg - Anliegerinnen bzw. Anlieger von Beginn an einbinden Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Planungsprozess zur Umgestaltung des Grüneburgwegs zur Fahrradfreundlichen Nebenstraße die aktuellen Planungsstände sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt (www.radfahren-ffm.de) als auch vor Ort durch eine Ausstellung/Schautafeln zu veröffentlichen und die Bürger*innen zu ermutigen sich im Gestaltungsprozess einzubringen, wie es auch schon beim Oeder Weg geschehen ist. Begründung: Die Umgestaltung des Grüneburgwegs wird nicht einhellig von Geschäftstreibenden und Anwohner*innen befürwortet. Es gibt vielfältige Bedenken. Diese gilt es zu hören, zu diskutieren und zu berücksichtigen für weitere Planungsschritte. Gerade ein solches Projekt sollte von einer breiten Mehrheit der Menschen vor Ort getragen werden. Eine Frühzeitige Einbindung ist daher ein wichtiges Element der Planung. Hierfür müssen als erstes die aktuellen Planungsstände an die Öffentlichkeit gebracht werden. Da der Ortsbeirat aufgrund der Kontaktbeschränkungen nicht mehr die Reichweite erzielt wie vor einem Jahr, müssen andere und weitere Wege gegangen werden. Das Beispiel der online- und Vor-Ort-Veröffentlichung der Pläne beim Oeder Weg ist ein gutes Beispiel, an dem sich auch die Planungen für den Grüneburgweg orientieren sollten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1263/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1261/2 Betreff: Konzepte Umbau Grüneburgweg und Kettenhofweg zu fahrradfreundlichen Nebenstraßen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die dem Ortsbeirat präsentierten Konzepte zum Umbau des Grüneburgwegs und des Kettenhofwegs zu fahrradfreundlichen Nebenstraßen werden in der vorgestellten Form nicht weiterverfolgt. Durch den Umbau der Bockenheimer Landstraße und die dadurch massiv erhöhte Kapazität für den Fahrradverkehr sind zusätzliche Ressourcen für Ost-West-Querungen im Westend nicht erforderlich. Neben den durch das Konzept generierten zusätzlichen KfZ-Verkehren in den Wohngebieten ist der Einzelhandel im Bereich des Grüneburgwegs von den Maßnahmen massiv betroffen und teilweise in seiner Existenz bedroht. Daher fordert der Ortsbeirat einen Runden Tisch mit den Einzelhändlern im Bereich des Grüneburgwegs, um eine für den Handel verträgliche Umgestaltung zu erreichen. Auch im Kettenhofweg fallen sehr viele Parkplätze weg. Daher fordert der Ortsbeirat für beide Projekte öffentliche Anhörungen, damit die betroffenen Bürger ihre Sichtweisen einbringen können. Begründung: Erfolgt mündlich Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.01.2021, OF 1296/2 Antrag vom 18.01.2021, OF 1297/2 Antrag vom 18.01.2021, OF 1304/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1296/2 ziffernweise abgestimmt. Zu der Thematik formuliert der Ortsbeirat die mündliche Vorlage OF 1304/2. Die Vorlage lautet: "Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7071 2021 Auskunftsersuchen V 1899 2021 Auskunftsersuchen V 1900 2021 1. Die Vorlage OF 1261/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1296/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE, 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1262/2 Betreff: Der Grüneburgweg muss für alle Bürger da sein! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die am 03.11.2020 dem Ortsbeirat vorgestellte Umplanung des Grüneburgwegs in der vorgestellten Form sofort einzustellen; und 2. jegliche weitere Überlegung für den Grüneburgweg zunächst mit den betroffenen Bürgern, Institutionen und Unternehmen des Stadtteils zu besprechen. Begründung: Die vorgestellte Planung ist eine realitätsferne Kopfgeburt, die allein die Wunschvorstellungen der Radentscheid-Aktivisten wiedergibt. Deren Nachteile wären nicht nur vielfältig, sondern für das Leben der Menschen im Grüneburgweg und den angrenzenden Stadtvierteln unerträglich. Allein die größten Nachteile wären: - Im Gegensatz zur Amts-Präsentation ist der Grüneburgweg keine Nebenstraße, sondern die einzige verkehrstüchtige Querspange mit Zweirichtungsverkehr zwischen den Ausfallstraßen Hansaallee / Reuterweg / Mainzer Landstraße und Eschersheimer Landstraße. Der Verkehr müßte bei Realisierung der Planung mehrere Kilometer weite Umwege oder Schleichwege durch die Wohnviertel nehmen - mit ökologisch absurden Folgen: mehr Lärm, mehr Abgase, mehr Lebensgefahr. - Wegfall zahlreicher Parkplätze von Anwohnern, deren Fahrzeuge dann in den umliegenden Quartieren jeden nur erdenklichen Stellplatz belegen werden. Auch die Fahrzeuge des Installationsbetriebes Kletti würden noch stärker als bisher mit dem Parkplatzbedarf der Einwohner konkurrieren. - Nachteile für die Anlieferung zu den zahlreichen Läden und Bürogebäuden; die Anlieferung zum REWE-Markt - und damit zur zentralen Lebensmittelversorgung für einen großen Umkreis - würde unmöglich. - Nach den Zahlen des Straßenverkehrsamtes ist die Zahl der Fahrzeuge, die jeden Tag den Grüneburgweg nutzen (und nicht selten mit mehr als einer Person besetzt sind), weitaus größer als die der Radfahrer; eine solche Straße allein auf die Wünsche der Radfahrer auszurichten, ist daher sowohl sachfremd als auch undemokratisch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1262/2 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1269/2 Betreff: Mehr Licht! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß die Straßenbeleuchtungen in den Straßenzügen - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße - Hedwig-Dransfeld-Straße - Oberlindau so ertüchtigt werden, daß Fußgänger nach Einbruch der Dunkelheit genug sehen können, um evtl. Hindernisse auf dem Gehweg - insbesondere querstehende und querliegende Fahrräder und E-Roller -, aber auch den Bordstein zwischen Gehweg und Straße wahrnehmen zu können. Begründung: In den genannten Straßen leuchten zahlreiche Straßenlaternen derart schwach, daß nach Einbruch der Dunkelheit selbst der Boden der Gehwege nicht mehr zu erkennen ist. Besonders in der Oberlindau lagen auch mehrfach umgekippte E-Roller im Dunkeln quer über dem Gehweg (meist zwischen Friedrichstraße und Hausnummer 79). Die Stolpergefahr auf den Dunkelstrecken der genannten Straßen ist nicht nur für Behinderte, sondern auch für Gesunde sehr hoch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7073 2021 Die Vorlage OF 1269/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2020, OF 1008/3 Betreff: Kreuzung Wolfsgangstraße/Bornwiesenweg Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die Verkehrsführung an der Wolfsgangstraße/Bornwiesenweg deutlich zu kennzeichnen. Begründung: Es herrscht immer wieder bei vielen Verkehrsteilnehmern Verunsicherung an der o.g. Kreuzung. Einige nehmen sie aufgrund der Gestaltung als Kreisverkehr wahr. Tatsächlich handelt es sich allerdings um eine normale Kreuzung mit rechts-vor-links-Regelung. Dies führt immer wieder zu Beinaheunfällen auf dieser Kreuzung, die gerade morgens von vielen Schülerinnen und Schülern passiert wird. Eine eindeutige Beschilderung mit Richtungspfeilen wäre sicherlich ein Beitrag um die Sicherheit zu erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7158 2021 Die Vorlage OF 1008/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2020, OF 1218/2 Betreff: "Wirtschaftstag" und andere Geheimnisse Vorgang: OM 1369/17 OBR 2; ST 1016/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten über den ausweislich von Presseberichten am 21. September 2020 im Ortsbezirk 2 stattgehabten sogenannten "Wirtschaftstag" ausführlich gegenüber dem Ortsbeirat zu berichten. Eigene Wahrnehmungen des Magistrats aber auch folgende Fragen sind hierbei zu berücksichtigen: 1. Wer waren die Teilnehmenden am dem "Wirtschaftstag"? 2. Von wem wurden sie nach welchen Kriterien ausgesucht? 3. Welche Gewerbetreibenden wurden besucht? 4. Wer hat sie nach welchen Kriterien ausgesucht? 5. Wie viele Betriebe sind insgesamt Mitglied im Verein "Bockenheim aktiv e.V."? 6. Was wussten die besuchten Gewerbetriebe zu berichten? Was wurde positiv bewertet, was negativ? Bitte jeden besuchten Betrieb auflisten. 7. Welche Überlegungen zieht der Magistrat aus den Erkenntnissen des "Wirtschaftstags"? Hier wird um eine detaillierte Analyse mit Schlussfolgerungen und geplanten Handlungsansätzen gebeten. 8. In welchem Rhythmus wird der "Wirtschaftstag" im Bereich des OBR 2 wiederholt werden? 9. Ist ein "Wirtschaftstag" in anderen Regionen des Ortsbezirks 2, z.B. Grüneburgweg geplant? 10. Wurde im Rahmen des "Wirtschaftstages" passenderweise auch die Thematik "Rabatte für Parkgebühren in Parkhäusern" (OM 1369 2017, ST 1016 2017) angesprochen? Falls nein, so liegen nach 3jährigen Gesprächen die Ergebnisse ohnehin sicher vor. Begründung: Die Mitglieder des Ortsbeirates erfuhren aus der Presse vom Termin des "Wirtschaftstages". Eine Teilnahme der Mitglieder des Ortsbeirates war somit nicht erwünscht (es genügt hierbei nicht, allein den Ortsvorsteher einzuladen). Eine öffentliche Berichterstattung über den "Wirtschaftstag" fand nicht statt. Dies soll auf dem Wege einer Stellungnahme nun nachgeholt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1369 Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1016 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1797 2020 Die Vorlage OF 1218/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1192/2 Betreff: Fahrradbügel umsetzen Abbau in der Oberlindau gegenüber der Einmündung Friedrichstraße und Montage Bremer Platz 1/Ecke Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der Oberlindau auf der linken Seite (Abbildung 1) stehenden Sperrpfosten und Fahrradbügel zu entfernen und dort ca. 2-3 Parkplätze einzurichten. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, die Fahrradbügel auf der Fläche Bremer Platz 1 / Ecke Wolfsgangstraße (siehe Abbildung unten) zu installieren, da die Bewohner dort Fahrradstellplätze wünschen und die Fläche oft illegal mit Sperrmüll zugestellt wird. Begründung: Bitte von Bürgern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 21 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die beiden Absätze des Antragstenors der Vorlage OF 1192/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6755 2020 Die Vorlage OF 1192/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: erster Absatz: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und Piraten (= Enthaltung) zweiter Absatz: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1196/2 Betreff: Verkehrssicherheit Reuterweg/Ecke Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Kreuzungsbereich Reuterweg / Ecke Grüneburgweg sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts gegen verkehrswidriges Linksabbiegen in den Grüneburgweg zu sichern; 2. auf dem Reuterweg und im genannten Kreuzungsbereich regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, um die wahrgenommene deutlich überhöhte Geschwindigkeit mancher Verkehrsteilnehmer zu kontrollieren. Begründung: Hinweis von Bürgern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6757 2020 Die Vorlage OF 1196/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2020, OF 1169/2 Betreff: Grüneburgweg: Bitte Einbahnstraße für Fahrräder auch gegen die Fahrtrichtung freigeben Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Einbahnstraße im Grüneburgweg von der Siesmayerstraße aus nicht für Fahrräder gegen die Fahrtrichtung freigeben werden kann. 2. wie dieser Teil des Grüneburgwegs im Zuge der Vorplanung zum Radentscheid eingeschätzt wird. Begründung: Diese Quartiersstraße wäre breit genug, um schon jetzt einen Fahrradverkehr gegen die Fahrtrichtung zu ermöglichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1169/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1169/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1169/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1169/2 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 1157/2 Betreff: Fahrradbügel vor dem Haus Liebigstraße Hausnummer 29 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: An der Liebigstr., Höhe HsNr. 29, Ecke Altkönigstr., auf der schraffierten Fläche bis zu 3 Fahrradbügel anzubringen Begründung: Es fehlen an vielen Stellen Fahrradbügel. Bild: (c) Arno Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6641 2020 Die Vorlage OF 1157/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 CDU und 2 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2020, OF 927/3 Betreff: Fahrradbügel in der Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor den Häusern Wolfsgangstraße 49 - 61 auf dem überbreiten Bürgersteig eine größere Anzahl von Fahrradbügeln zu montieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6438 2020 Die Vorlage OF 927/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.07.2020, OF 1110/2 Betreff: Feldbergstraße I: Aufstellen von Pollern im Bereich der Hausnummer 19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dringend gebeten, im Bereich der Feldbergstraße 19 Poller - idealerweise versenkbare Poller (diese können für Rettungsdienste und Feuerwehr oder andere Berechtigte per Funkchip versenkt werden, wenn eine Durchfahrt nötig ist) - aufzustellen. Die Poller können an jeweils beiden Rändern des Radwegs aufgestellt werden (siehe Bilder 1 und 2) Begründung: Hinweis und Bitte von Anwohnern. Im Bereich Feldbergstraße 9-19 kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger und Radfahrer, da Anwohner ihre PKW und Motorräder widerrechtlich auf dem Rad- und Gehweg parken, bzw. auffahren (siehe Bild 3). Bild 1 Bild 2 Bild 3 ‚Auffahrt Fr.-vom-Stein Str. Ansicht Höhe Feldbergstr. 19 Beispiel Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OF 1110/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.07.2020, OF 1111/2 Betreff: Feldbergstraße II: Aufstellen von Fahrradständern vor der Hausnummer 17 bzw. 19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Feldbergstraße 17, bzw. 19 Fahrradständer aufzustellen. Begründung: Hinweis und Bitte von Anwohnern. Im Bereich Feldbergstraße 9-19 kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger und Radfahrer, da Anwohner ihre PKW und Motorräder widerrechtlich auf dem Rad- und Gehweg parken, bzw. auffahren. Es gibt zwei ‚Zufahrtmöglichkeiten'. Zum einen über den Geh- und Fahrradweg Ecke Freiherr-vom.Stein/ Ecke Feldbergstraße (siehe Antrag OF Feldberstr. I, Aufstellen von Pollern im Bereich der Häuser 9-19) sowie über die Bordsteinkante vor den Häusern 17 und 19 (siehe Foto). Da im genannten Bereich ohnehin Fahrradständer fehlen ist es sinnvoll, hier welche aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage OF 1111/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 1107/2 Betreff: Kiosk Cinelli`s (H)Eis & More am Kreisel Grüneburgweg/Ecke Fürstenbergerstraße - Weitere Planung Mitscherlichplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Welche rechtlichen Verpflichtungen bestehen für den Investor des Bauvorhabens "160 Park View" im Grüneburgweg zum weiteren Betrieb / zur Verpachtung des am Kreisel befindlichen Kiosk und zu dessen Gebäudeunterhalt? Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Umgestaltung des Mitscherlichplatzes mit Blick auf die nahende Fertigstellung des Bauvorhabens "160 Park View"? Begründung: Das Cinelli`s wird im Westend gut angenommen und ist ein beliebter Treffpunkt im Quartier. Der Pächter und Betreiber befindet sich derzeit in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Investor des genannten Bauvorhabens, der angabegemäß den Kiosk von der Stadt erworben hat. Es ist unklar, wie es mit dem Betrieb des Kiosks weitergeht, zumal dort auch ein Hotel mit eigenen gastronomischen Angeboten geplant ist. Mit der nahenden Fertigstellung des genannten Bauvorhabens sollte dann auch die Umgestaltung des Mitscherlichplatzes in Angriff genommen werden. Idealerweise fügen sich dann der Vorplatz des neuen Hotels, der ggf. zu renovierende Kiosk und der Mitscherlichplatz zu einem harmonischen Ensemble. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1699 2020 Die Vorlage OF 1107/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 916/3 Betreff: Friedberger Landstraße 112: Hausgemeinschaft befürchtet nach Eigentümerwechsel Wohnungskündigungen unter Umgehung des Milieuschutzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: - Warum hat es der Magistrat unterlassen, beim Verkauf des Hauses Friedberger Landstr. 112 das Vorkaufsrecht auszuüben und stattdessen mit den Käufern eine Abwendungsvereinbarung geschlossen, wo doch die Absichten der Käufer schon nach einfacher Internetrecherche erkennbar sein mussten, den in diesem Teil des Nordends geltenden Milieuschutz durch dubiose Tricks zu unterlaufen? - War dem Magistrat vor Abschluss der Abwendungsvereinbarung bekannt, dass die beiden Gesellschafter der GbR FL 112, die das Haus gekauft haben, mit der Main Living GmbH (deren Geschäftsführung mal beim einen, mal beim anderen liegt) auf Immobilienankauf in Frankfurts Top-Lagen spezialisiert sind? Wenn ja: mussten da nicht alle Alarmglocken läuten? - dass die Gesellschafter der GbR FL 112 mit der Abwendungsvereinbarung die Möglichkeit bekamen, über die Geltendmachung von Eigenbedarf Mietern des Hauses zu kündigen und damit den Milieuschutz unterlaufen zu können? Wenn ja: warum hat sich der Magistrat in Kenntnis dieses Sachverhalts trotzdem auf eine Abwendungsvereinbarung eingelassen? Warum hat der Magistrat nicht wenigstens darauf bestanden, dass die Abwendungsvereinbarung regelt, dass während der 10-Jahres-Frist, in der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterbleibt auch die Geltendmachung von Eigenbedarf unterbleibt? - Kann man mit solchen Leuten überhaupt Vereinbarungen abschließen, wenn doch klar ist, dass sie - unter Umgehung des mühsam durchzusetzenden Milieuschutzes - regelmäßig zu Lasten Dritter, in diesem Fall der Hausgemeinschaft der Wohnungsmieter, gehen? - Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Wohnungsmieter der Hausgemeinschaft Friedberger Landstr. 112 vor Kündigung zu schützen, die droht, wenn Wohnbedarf von Gesellschaftern der GbR FL 112 oder deren Familienangehörigen (z. B. Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister) oder Haushaltsangerhörigen (Au-Pair, Pflegepersonal o. ä.) geltend gemacht wird? Der Magistrat wird aufgefordert, alle in seiner Macht stehenden rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die Hausgemeinschaft der Wohnungsmieter vor Kündigungen zu schützen. Begründung: Aus dem E-Mail-Schreiben der Hausgemeinschaft: Wir haben erfahren, dass unser Haus (mit fünf Mietparteien + einem Ladengeschäft) in der Friedberger Landstraße 112 im Frankfurter Nordend verkauft werden soll. Bei verschiedenen Mietparteien unseres Hauses hat sich - zunächst nur via Mobiltelefon - ein Herr J. gemeldet und angegeben, das Haus mit einem Freund als Privatpersonen gekauft zu haben. Er stellte sich als "neuer Eigentümer" vor und wolle zwecks Gutachtenerstellung mit einem Bankmitarbeiter Begehungstermine für unsere Wohnungen vereinbaren. Er würde nichts an den Wohnungen und Mietverträgen verändern, alles solle so bleiben wie es ist - waren seine Eingangsworte. Nach unserer Kenntnis ist Herr J. aktuell nicht der Eigentümer, er stellte sich aber fälschlicherweise als solcher dar. Nach unseren Informationen ist die Unterzeichnung des Kaufvertrags mit dem bisherigen Eigentümer erst am 30.6.20 vorgesehen. Darüber hinaus haben unsere Internetrecherche und Auskünfte von Seiten verschiedener Stadtämter besorgniserregende Erkenntnisse geliefert! Wir wissen, dass Herr J. und sein "Freund" Herr N. keine Privatpersonen sind, sondern mit der Mainliving GmbH auf Immobilienankauf in Frankfurts Top-Lagen spezialisiert sind. Im Internet finden sich verschiedene Adressen zum Unternehmen, z.B. Mergenthalerallee 73-75 in Eschborn oder auch die Feldbergstraße 49 in Frankfurt, wobei Herr J. uns gegenüber mit der Adresse ... in Frankfurt aus als "Privatperson" agiert. Auch in der Geschäftsführung sind wechselnde Personen angegeben: Herr N. ist der aktuelle Geschäftsführer der Mainlinving, Herr J. ist "ganz plötzlich" seit dem 27.5.20 (!) nicht mehr in der Geschäftsführung. Diese Käufermerkmale erscheinen uns äußerst fragwürdig. Es gab nach unserem Kenntnisstand bereits Abwendungsvereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt und Herrn J./Herrn N. für diese Immobilie, so dass sich hier nun fast ungehindert eine typische "Masche" von Immobilienspekulanten vollziehen kann: Zwei Personen gründen eine GbR für die Liegenschaft und einer von beiden gibt sich "verdeckt" als Privatperson aus. Die Privatperson kann dann z.B. Eigenbedarf anmelden, oder nach Ablauf einer bestimmten Frist sanieren. Vielleicht ergibt sich nochmal ein interner Weiterverkauf zur Wertsteigerung, und dann kann die Mainliving GmbH nach vollständiger Entmietung und Sanierung gewinnbringend schicke Eigentumswohnungen verkaufen. Diese beiden Herren sind Profis und werden jegliche vertraglichen Schlupflöcher kennen, finden und nutzen, um auf ihren maximalen Gewinn zu spekulieren. Nach unseren Informationen ist es auch nicht das erste Mal, dass J. und N. auf diesem Weg zum Ankauf günstiger Immobilien kommen! Das löbliche und sehr gute Instrument zur Intervention solcher Machenschaften in Form des Vorkaufsrechts durch die Stadt Frankfurt wird jedoch durch zu milde Abwendungsverträge, über die solche Immobilienprofis nur müde lächeln, ad absurdum geführt. Gleichzeitig haben wir nach Auskunft vom Amt für Wohnungswesen keinerlei Anrecht darauf hat, über die Inhalte der Abwendungsvereinbarungen informiert zu werden. Das mag rechtlich so geregelt sein, jedoch schafft es kein Vertrauen und bestärkt uns nicht, vor den möglichen Folgen geschützt zu sein. Der gesamte Prozess entbehrt jeglicher Transparenz unserer Rechte und wir wissen überhaupt nicht, was auf uns zukommt! Wir haben Angst, unsere Wohnungen nicht mehr bezahlen zu können oder noch schlimmer wäre, sie zu verlieren. Wir haben aus den o.g. Gründen große Bedenken bezüglich dieses Verkaufs. Wir haben nicht den Eindruck, dass hier der "Milieuschutz" sinnvoll eingreift, sondern wir als Mieter bedauerlicherweise gängigen Entmietungspraktiken durch Spekulanten schutzlos ausgeliefert sind. Daher fragen wir: - Wurden diese "angeblichen" Privatpersonen von der Stadt Frankfurt im Hinblick auf ihre tatsächlichen gewerblichen Tätigkeiten und vorausgehende Immobilienankäufe überprüft? - Wenn ja, warum werden solche offensichtlichen Vorgehensweisen nicht ganz deutlich durch Auflagen verhindert und erschwert, so dass ein Ankauf für die Investoren uninteressant wird? - Was tut die Stadt Frankfurt in diesem Fall konkret, um das Haus und seine Bewohner vor einer solch offensichtlich missbräuchlichen Ankaufsstrategie zu schützen, um bezahlbare Wohnungen zu erhalten? - Behält die Stadt Frankfurt bei einem Weiterverkauf der Immobilie ihr Vorkaufsrecht zum jetzigen Verkaufspreis? Wir haben erhebliche Zweifel daran, dass der Verkauf der Immobilie an diese beiden Personen wohnungspolitisch und sozial vertretbar ist. Aus unser Sicht ist dieses Vorgehen eine Farce! Wir bitten Sie daher dringend darum, unseren Verdacht auf Umgehung von Milieuschutz zu überprüfen und entsprechend zu intervenieren, bevor ein endgültiger Kaufvertrag zustande kommt. Nur so kann verhindert werden, dass das Milieu des Frankfurter Nordends langfristig nur noch aus finanzkräftigen Menschen in Luxuswohnungen besteht! Wir zitieren in diesem Zusammenhang abschließend den Dezerntenten für Planen und Wohnen: " (. .) der Erhalt von bestehenden und vor allem bezahlbaren Wohnungen ist ein Kernanliegen der Stadt Frankfurt am Main. (. .), werden wir nichts unversucht lassen, Mieterinnen und Mieter besser vor Spekulationen und Entmietungspraktiken zu schützen." - Mike Josef auf https://www.frankfurt-mieterschutz.de In diesem Sinne hoffen wir auf Ihre Unterstützung, dass unser Haus und seine Bewohner*innen durch einen Eigentümerwechsel entsprechenden Schutz erhält und kein Opfer von Immobilienspekulanten wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6431 2020 Die Vorlage OF 916/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2020, OF 1090/2 Betreff: Radweg Fürstenberger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg auf der Fürstenberger Straße zwischen Bremer Straße und Grüneburgweg so in Stand zu setzen, dass der Weg trotz der nahen Bäume möglichst eben ist. An den Bushaltestellen soll durch geeignete Maßnahmen eine bessere Trennung der wartenden Fußgänger vom Radverkehr hergestellt werden. Es geht hier vor allem um die nördliche, dem Uni-Gebäude zugewandte, Straßenseite. Begründung: Der Radweg ist an der Stelle relativ schmal, aber sehr stark befahren. Der Belag ist uneinheitlich und weist Beschädigungen auf. An den Bushaltestellen ist für Radfahrer wie für Fußgänger nur schwer ersichtlich, wo gemeinsame, wo getrennte Bereiche sind. Da die Bushaltestellen zur Universität gehören und bei Vorlesungsbetrieb dort viel Fußgängerverkehr ist, müssten im Sinne der Verkehrssicherheit dort Maßnahmen getroffen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1090/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1090/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1771 2020 Die Vorlage OF 1090/2 wird als Auftrag an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung beschlossen. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 1084/2 Betreff: Größere Papierkörbe für den Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, größere Papierkörbe im Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Telemannstraße aufzustellen, die groß genug sind, die Transportbehältnisse der umliegenden Imbißstellen und Restaurants aufzunehmen. Diese Papierkörbe sollten außerdem mit einem Deckel verschließbar sein, so daß Tiere - hier insbesondere Krähen - nicht darankommen. Begründung: Im bezeichneten Abschnitt des Grüneburgwegs findet sich eine große Zahl an Restaurants und Imbißstellen, die vielfältige Speisen zum Mitnehmen anbieten. Die Kunden dafür kommen zum größten Teil aus den hier zahlreichen Büros, verzehren ihre Einkäufe meist am Wegesrand in der Frühstücks- oder Mittagspause und verstopfen dann die viel zu kleinen Papierkörbe mit den Verpackungsresten. Das Problem wird noch dadurch vergrößert, daß eine bedeutende Zahl an Krähen hier und in der näheren Umgebung lebt und häufig sich an evtl. noch verbliebenen Essenresten bedient und dabei Verpackungsteile in der Umgebung der Papierkörbe verstreut. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6253 2020 Die Vorlage OF 1084/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 1081/2 Betreff: Bitte bei Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen des Ortsbeirates 2 Quartiersgaragen für den Wegfall von Parkraum für Pkw von Anwohnern vorsehen Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der konkreten Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen, deren die Planungs- und Prüfkriterien im Beschluss zur M 47 vom 29.08.2019 zum Radentscheid für den OBR-2 niedergelegt wurden, insbesondere bei Planung für die Achse Robert-Mayer-Straße und Kettenhofweg, dem Grüneburgweg sowie der Moselstraße (Westend) bei Wegfall von Parkraum im Zuge der Planungen die Einrichtung von ortsnahen Quartiersgaragen für die Anwohner in der Planung vorzusehen und die Planungs- und Prüfkriterien insoweit zu ergänzen. Die Ergebnisse auch hierzu sind sodann im Rahmen einer Bürgerfragestunde dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Ein Wegfall von Parkraum im Zuge der Maßnahmen des Radentscheids wird sich in den Wohnquartieren des OBR-2 die sowieso schon prekäre Parkraumsituation für die Anwohner*innen noch weiter verschärfen. Der Magistrat hat diese Situation in seinen Planungen zu berücksichtigen. Hierfür bieten sich Quartiersgaragen an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6250 2020 Die Vorlage OF 1081/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen 1 CDU, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2020, OF 874/3 Betreff: Fahrradbügel an der Kreuzung Wolfsgangstraße/Hammanstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im südöstlichen Kreuzungsbereich der Wolfsgang-/Hamannstraße die dort aufgestellten "Stellvertreter" zu entfernen und durch Fahrradbügel zu ersetzen. Sie erfüllen dieselbe Funktion, das verkehrswidrige Parken vor dem Zebrastreifen zu verhindern, und ermöglichen, dem Mangel an Fahrradstellplätzen in diesem Bereich ein Stück weit abzuhelfen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage OF 874/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 874/3 wird durch die Vorlagen OM 4685/19 und ST 1756/19 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2020, OF 1067/2 Betreff: Anwohnerinnen und Anwohner im Ortsbezirk 2 wollen bei Umsetzung des Fahrradentscheids beteiligt werden Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, 1.) Der Magistrat wird gebeten, den derzeitigen Planungs- und Prüfstand zur konkreten Umsetzung des Fahrradentscheids, d.h. der M 47 vom 29.08.2019 zum Radentscheid für den OBR-2 -insbesondere die Planung für den Grüneburgweg-, zu prüfen und sodann im Rahmen einer Bürgerfragestunde dem Ortsbeirat zu berichten. 2. ) Der Magistrat wird zudem gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit jeweils die Anwohner*innen bei Umsetzung des Fahrradentscheids beteiligt werden. Begründung: Bislang zieht nur eine Kolonne von Stadtplanern durch den Grüneburgweg, um neue Fahrradwege anzulegen. Anwohner berichten, dass sie ganz andere Sorgen haben: In den Rush Hour Zeiten presst sich z.B. der aus Norden kommende Berufsverkehr durch die enge Straße. Dann geht hier nichts mehr. Generell sind die Anwohner*innen z.B. des Grüneburgwegs unzufrieden, da sie bei Umsetzung des Fahrradentscheids bislang nicht beteiligt wurden. Das muss sich ändern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO II, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1632 2020 Die Vorlage OF 1067/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2020, OF 1035/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen die Stadt Frankfurt treffen kann, um 1) die Straßenbeleuchtung in abends nur unzureichend beleuchteten Straßen kurzfristig zu verbessern, beispielsweise in der Konrad-Broßwitz-Straße in Bockenheim oder der Lindenstraße, Oberlindau, Liebigstraße und Friedrichstraße im Westend; 2) welches Beleuchtungskonzept mittel- und langfristig für diese und ähnliche Straßen geplant ist. Ist es beispielsweise möglich, den Umstieg auf LED-Beleuchtung in diesen Straßen vorzuziehen? Begründung: In manchen Straßen des Ortsbezirk ist die Beleuchtung der Straßen abends unzureichend, was eine Gefahr für Fußgänger darstellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1575 2020 Die Vorlage OF 1035/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "beispielsweise in der" die Worte "Appelsgasse und" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 829/3 Betreff: Überprüfung Taktzeiten Fußgängerampelphasen auf der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der Eschersheimer Landstraße insbes. an den Kreuzungen, die im Bereich ausgewiesener Schulwege liegen (Fichardstraße, Lersnerstraße, Wolfsgangstraße, Holzhausenstraße) die Taktzeiten der Fußgängerampeln und die Anforderzeiten hauptsächlich in den Zeiten zwischen 7-8:00 Uhr und 12-14:00 Uhr zu überprüfen und ggfls. zu verbessern. Begründung: Den Ortsbeirat haben einige Beschwerden aus der Bürgerschaft erreicht, die sich über zu kurze Ampelphasen und zu lange Wartezeiten insbesondere in den Morgen- und Mittagsstunden beklagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO II, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5857 2020 Die Vorlage OF 829/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 936/2 Betreff: Straßenschäden reparieren: Unterlindau Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß die Straßenschäden in der Unterlindau zwischen Kreisel Mitscherlichplatz und der Mitte des Abschnitt südlich der Staufenstraße behoben werden. Begründung: Das beginnt bei der Ausfahrt aus dem Kreisel. Danach gibt es in Fahrtrichtung Süden - zwischen halbwegs akzeptablen Streckenabschnitten immer wieder Löcher, Risse oder abgesenkte Kanaldeckel, die wie Schlaglöcher wirken. Nördlich der Bockenheimer Landstraße wurde vor einiger Zeit nach Antrag des Ortsbeirats 2 der Straßenbelag erneuert, aber nur bis zum Ende der Bürobebauung. Im nördlichen Abschnitt bis zur Staufenstraße - dort wo die Menschen wohnen - blieben die Straßenschäden erhalten. Dem Magistrat scheint das Wohlergehen und der Lärmschutz der Bürger unwichtig. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5336 2019 Die Vorlage OF 936/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2019, OF 865/2 Betreff: Schleichverkehr durch die Straße Unterlindau? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und in welchem Maße Schleichverkehr von PKW bzw. LKW durch die Nebenstraßen des Stadtteil Westend feststellbar ist, bei denen die PKW bzw. LKW offenbar Stauungen auf den Hauptstraßen zu umgehen versuchen. Hierbei ist insbesondere der Weg von der Bockenheimer Landstraße durch die Straße "Unterlindau" von Interesse. 2. ob der Magistrat eine signifikante Zunahme eines Schleichverkehrs von PKW bzw. LKW durch die Nebenstraßen des Stadtteils Westend aufgrund der zuletzt angekündigten verkehrlichen Veränderungen auf der Bockenheimer Landstraße (eine PKW-Spur weniger) befürchtet. Hierbei ist insbesondere der Weg von der Bockenheimer Landstraße durch die Straße "Unterlindau" von Interesse. 3. welche Maßnahmen dem Magistrat geeignet erscheinen, einen Schleichverkehr durch die Nebenstraßen des Stadtteils Westend zu unterbinden, falls die Fragen zu Ziffer 1.) bzw. Ziffer 2.) bejaht werden. Begründung: Bürgeranfragen. Insbesondere formuliert in einem Ende Juni veröffentlichtem Leserbrief in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO II, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1393 2019 Die Vorlage OF 865/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.07.2019, OF 862/2 Betreff: Mehr Fahrradbügel für die Feldbergstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Zu prüfen, ob auf der nördlichen Seite Teile der Parkbuchten zu Parkflächen für Fahrradbügel umgewidmet werden können und dies ggf. umsetzen. An folgenden Stellen in der Feldbergstraße die Aufstellung von je 2 - 5 Fahrradbügeln zu prüfen und möglichst zu installieren: vor den Hausnummern: 49 ggf. hinter Bushaltestelle 35 /Wiesenau 29 27 25 23 21 19 17 Auf Sperrfläche Feldbergstr. EckeFreiherr-vom-Stein Str. 15 13 11 9 5 38 Begründung: Die Feldbergstraße verfügt zwar über einige vereinzelte Fahrradbügel, aber wie die Bilder zeigen ist der Bedarf größer. Da auf der nördlichen Seite ganze Parkbuchten für Gastronomie genutzt werden, sollte auch noch Platz für Fahrradbügel sein. Bilder: (c) Arno Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 862/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5117 2019 Die Vorlage OF 862/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Piraten
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2019, OF 854/2 Betreff: Gedenktafel am Geburtshaus von Erich Fromm Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob am Geburtshaus von Erich Fromm in der Liebigstraße 27 eine Gedenktafel angebracht werden kann. Bei positiver Prüfung wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Auszug aus Wikipedia: Erich Fromm (* 23. März 1900 in Frankfurt am Main; † 18. März 1980 in Muralto, Schweiz) war ein deutsch-US-amerikanischer Psychoanalytiker, Philosoph und Sozialpsychologe. Seine Beiträge zur Psychoanalyse, zur Religionspsychologie und zur Gesellschaftskritik haben ihn als einflussreichen Denker des 20. Jahrhunderts etabliert. Viele seiner Bücher wurden zu Bestsellern, insbesondere Die Kunst des Liebens aus dem Jahre 1956 sowie Haben oder Sein von 1976. Seine Gedanken wurden auch außerhalb der Fachwelt breit diskutiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4957 2019 Die Vorlage OF 854/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 828/2 Betreff: Mitscherlichplatz muss klar erkennbar bleiben Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten in Zusammenarbeit mit dem Bauherren des "Parkview 160" Hotels zu erreichen, dass der Eingang zu diesem Hotel, welcher hinter einem Erdwall in Richtung Mitscherlichplatz geplant ist, nicht mit einer derartigen Hotel-Leuchtreklame gekennzeichnet wird, die dann den gesamten öffentlichen Platz ausstrahlt und den Anschein erweckt, als ob der Mitscherlichplatz ein Vorplatz des neuen Hotels sei. Die lichttechnische Kennzeichnung des Hotels kann zur Fürstenberger Straße und zur Wolfsgangstraße hin erfolgen. Begründung: Die Eigenständigkeit und Würde des Mitscherlichplatzes in Gedenken an die Leistungen seiner Namensgeber muss herausgestellt bleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4768 2019 Die Vorlage OF 828/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 833/2 Betreff: Bitte Fahrradampeln auf der Bockenheimer Landstraße installieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Kreuzungen der Bockenheimer Landstraße je in Fahrtrichtung zusätzliche Radverkehrssignale in die Signalsteuerungen der Ampelanlagen auf der Bockenheimer Landstraße zeitnah installiert werden können, um sodann durch jeweils vor dem Autoverkehr geschaltete Grünphasen (mind. drei Sekunden) die Gefährdung von Radfahrer*innen durch rechtsabbiegende PKW oder LKW auf der Bockenheimer Landstraße zu senken: a. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Mendelssohnstraße sowie Siesmayerstraße, b. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Feuerbachstraße sowie Freiher-vom-Stein-Straße, c. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Ulmenstraße sowie Liebigstraße, d. Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung Unterlindau. Begründung: Fragen der Verkehrssicherheit sollten nicht durch Zuwarten auf ein Gesamtkonzept für die Bockenheimer Landstraße verschoben werden sondern immer möglichst aktuell gestellt und beantwortet werden. Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Nun ist für Radfahrer*innen die Situation eines rechtsabbiegenden PKW oder LKW besonders gefahrenträchtig. Durch Fahrradampeln, die den Radfahrer*innen eine vor dem Autoverkehr frühere Grünphase gibt, könnte die Verkehrssicherheit erhöht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 833/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1384 2019 Die Vorlage OF 833/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2019, OF 811/2 Betreff: Barrierefreiheit Freiherr-vom-Stein-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die beidseitigen Bürgersteige der Freiherr-vom-Stein-Straße im Abschnitt Ecke Staufenstr. bis Ecke Eppsteiner Straße gegen Zuparken zu sichern. Begründung: Beschwerde von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4652 2019 Die Vorlage OF 811/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2019, OF 810/2 Betreff: Obdachlosigkeit im Westend - Grüneburgweg, Eschersheimer Landstraße und Rothschildpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. Wie wird die Entwicklung der Obdachlosigkeit und die Situation der Obdachlosen im und am Grüneburgweg und Rothschildpark bewertet? 2. In der ST 552 vom 08.03.2019 wird in ähnlicher Sache ("Obdachlose in der Leipziger Straße") von einer "regelhaften" Betreuung gesprochen; was genau versteht der Magistrat darunter? Und welche Ziele werden mit welchen Methoden von den Sozialarbeitern im Rahmen der "regelhaften" Betreuung verfolgt? 3. Was sieht der Magistrat als größtes Hemmnis für die Bekämpfung der Obdachlosigkeit in Frankfurt an? 4. Welche Maßnahmen sieht der Magistrat als geeignet an, die Obdachlosigkeit unter Migranten zu bekämpfen? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1277 2019 Die Vorlage OF 810/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor unter Ziffer 4. nachfolgenden Wortlaut hat: "Welche Maßnahmen sieht der Magistrat als geeignet an, der Obdachlosigkeit unter Migranten ohne Rechtsanspruch auf Unterbringung in Deutschland zu begegnen?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2019, OF 657/3 Betreff: Fahrradabstellplätze Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Wolfsgangstraße / Hammanstraße an folgenden Stellen Fahrradbügel anzubringen: - Südöstliche Ecke, auf dem schraffierten Feld westlich neben dem Zebrastreifen über die Wolfsgangstraße und um die Kurve herum, - Nordöstliche Ecke, auf dem schraffierten Feld östlich neben dem Zebrastreifen über die Wolfsgangstraße vor dem Längsparkplatz, - Nordöstliche Ecke, am Rande des Bürgersteigs der Hammanstraße, neben dem schraffierten Feld oder direkt auf dem schraffierten Feld. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.11.2018, OF 596/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 596/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 657/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4684 2019 Anregung an den Magistrat OM 4685 2019 1. Die Vorlage OF 596/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 657/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU und LINKE. gegen SPD und FDP (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2019, OF 781/2 Betreff: Schließfächer für Obdachlose Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Frankfurt nach dem aktuellen Vorbild von Paris spezielle Schließfächer für Obdachlose eingerichtet werden können, damit sie nicht gezwungen sind, ihre ganze Habe ständig in der Stadt herumzufahren. Begründung: Viele Obdachlose sind mit viel Gepäck, meist in unzähligen Plastiktüten, häufig mit einem "ausgeliehenen" Einkaufswagen unterwegs und campieren damit teilweise recht platzraubend auf Bürgersteigen. Beispiel: Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Reuterweg. Für die Betroffenen wäre es nicht nur bequemer, sondern vor allem auch sicherer, das meiste ihres zwar gemessen an "normalen" Lebensumständen geringen, für sie aber eminent wichtigen Besitzes einschließen zu können. Die Einrichtung derartiger Schließfächer könnte ein erster und vor allem recht zügig realisierbarer Schritt sein, das Leben der Obdachlosen zu verbessern, ohne daß man darüber eine dauerhaftere Lösung aus den Augen verlieren müßte. Werden derartige Schließfachanlagen modular aufgebaut, dann sind sie später auch leicht weiter zu verwenden, z.B. in einem zukünftigen Obdachlosenwohnheim oder auch als Einkaufszwischenspeicher in der Innenstadt, wenn die Obdachlosen wegen besserer Lösungen die Fächer nicht mehr benötigen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1226 2019 Die Vorlage OF 781/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2018, OF 749/2 Betreff: Fahrradständer Liebigstraße/Staufenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: an der Kreuzung Liebigstraße/Staufenstraße an den drei Standorten Fahrradständer, wie auf den Bildern dargestellt, aufzustellen. Begründung: Im nördlichen Westend werden von der wachsenden Wohnbevölkerung mehr Fahrradständer benötigt, vorhandene Sperrflächen können dadurch Vernünftig genutzt werden. Bild 1 (Platz für Fahrradständer, linke und rechte Straßenecke) Bild 2 (Platz für Fahrradständer, rechte Straßenecke) Bilder: (c) A. Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 18.02.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 749/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und 1 FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 596/3 Betreff: Fahrradstellplätze Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten in der Wolfsgangstraße Ecke Hammanstraße in westlicher Richtung auf der rechten Seite, den Längsparkplatz (Autoparkplatz) vor der Sicherheitsschraffierung für den Zebrastreifen durch eine Stellfläche mit Fahrradbügel zu ersetzen und die Sicherheitszone vor dem Zebrastreifen mit Fahrradbügeln zu bestücken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.03.2019, OF 657/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 596/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2019, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 596/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 21.02.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 596/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 596/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 657/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4684 2019 Anregung an den Magistrat OM 4685 2019 1. Die Vorlage OF 596/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 657/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU und LINKE. gegen SPD und FDP (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 652/2 Betreff: Gilt die Vorgartensatzung auch für die Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Ob die Frankfurter Vorgartensatzung auch für die Liegenschaften Wolfsgangstraße 63 und 65 gilt und was der Magistrat für die Durchsetzung seiner Satzung zu unternehmen gedenkt. Begründung: Wie auf dem beiliegenden Bild zu erkennen ist, ist die Fläche vor den beiden Gebäuden komplett versiegelt. Auf diesem tristen Areal würde ein gut angelegter Vorgarten für ein besseres Klima sorgen und sich auch ein unversiegelten Platz für die Zweiräder finden. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3855 2018 Die Vorlage OF 652/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 647/2 Betreff: Die weißen Flecken der Tempo-30-Zone im Westend-Nord und Westend-Nordost im Ortsbeirat 2-Gebiet schließen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die mit nur Tempo 30 Schild verbliebenen Straßenabschnitte im Westend-Nord und Westend-Nordost zwischen Siesmayerstraße, Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Anlage, Eschersheimer Landstraße, Bremer Straße, Fürstenbergerstr., mit Ausnahme von Reuterweg und Eschersheimer Landstraße, in eine jeweils geschlossene Tempo 30 Zone umzuwidmen. Auswahl von Straßenabschnitten nur mit Schild 30KM Sicherheitsgeschwindigkeit: 1. Siesmayerstraße (zw. Bockenheimer Landstr. & Grüneburgweg) 2. Fürstenbergerstr. (zw. Reuterweg & Grüneburgweg) 3. Liebigstraße (zw. Grüneburgweg/Fürstenbergerstr. & Feldbergstraße) 4. Grüneburgweg (zw. Eschersheimer Landstr. & Reuterweg) 5. Grüneburgweg (zw. Reuterweg & Fürstenbergerstr.) 6. Noch übersehene Abschnitte. 7. Vorverlegung der T30 Zone auf der Hansaallee vor den Abzweig in die Holzhausenstraße. Begründung: Leider gibt es in den beiden Gebieten noch einige Tempo 30 Zonen Ausnahmen, sie sind zwar meist mit 30 Km Schildern ausgestattet, aber es ist aus meiner Sicht unnötig, solche meist kurzen Abschnitte, aus der T30 Zone auszunehmen. In früheren Stellungnahmen des Magistrats wurden solche Ausnahmen meist mit dem Argument, das sei eine Grundnetzstraße, aus der T30 Zone ausgenommen. Oft wurde auch angemerkt, dass dies Linienbusse behindern würde. Seit mehreren Jahren fahren die Linien 36 und 75 durch das nördliche Westend in den Tempo 30 Zonen, ohne Beeinträchtigung. Für Fahrzeugführer ist es recht verwirrend wenn sich Tempo 30 Zone und Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km abwechseln. Besonders der Grüneburgweg zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße würde durch eine Tempo 30 Zone aufgewertet. Er ist das Einkaufszentrum für das nordöstliche Westend. Die Ausweisung als T30 Zonen würde hier die Verkehrssicherheit und die Wohn und Aufenthaltsqualität verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 15 Die antragstellende Fraktion ergänzt die Vorlage OF 647/2 um die Ziffer "8. Feldbergstraße". Beschluss: Die geänderte Vorlage OF 647/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE, BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 649/2 Betreff: Falschfahrer in einem Streckenabschnitt der Friedrichstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wie die von Anwohner*innen gemeldeten Verkehrsgefährdungen im Streckenabschnitt der Friedrichstrasse (Einbahnstraße) zwischen Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße durch Autofahrer*innen, die diesem Streckenabschnitt häufig entgegen der zugelassenen Fahrtrichtung benutzen, entgegengewirkt werden kann. Begründung: Hinweise von Bewohnern der Friedrichsstraße. Für Sachverhalte dieser Art wäre ein erweiterter Mängelmelder für den Straßenverkehr (siehe Antrag "Mängelmelder für den Straßenverkehr erweitern" sinnvoll). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3866 2018 Die Vorlage OF 649/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2018, OF 628/2 Betreff: Grüneburgweg 12 Vorgang: OM 256/16 OBR 2; ST 1297/16; V 614/17 OBR 2; ST 97/18; ST 1442/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, endlich, ausführlich und abschließend die Fragen aus dem Auskunftsersuchen V 614 2017 zu beantworten. Begründung: Es ist schlicht nicht nachzuvollziehen, weshalb der Magistrat die Fragen unbeantwortet lässt. Nimmt man die OM 256 aus 2016 hinzu, die auch nur inhaltsleer beantwortet wurde, so zieht sich dieser Vorgang nun bereitsüber zwei Jahre hin. Hierfür fehlt dem Ortsbeirat inzwischen jegliches Verständnis. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 256 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1297 Auskunftsersuchen vom 23.10.2017, V 614 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 97 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1442 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3594 2018 Die Vorlage OF 628/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2018, OF 582/2 Betreff: Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Kronberger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Freiherr-vom-Stein-Straße vor der Einbiegung der Kronberger Straße durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Begründung: Hinweis von Bewohnern. Fahrzeuge, die aus der Kronberger Straße in die Freiherr-vom-Stein-Straße einfahren, haben Vorfahrt. Viele Autofahrer, die von der Bockenheimer Landstraße kommend auf der Freiherr-vom-Stein-Straße fahren, rechnen leider nicht damit, dass sie die Vorfahrt zu achten haben. Das führt dazu, dass die Fahrzeuge, die aus der Kronberger kommen, oft durch Hupen auf ihre Vorfahrt aufmerksam machen und sie letztlich erzwingen. Es entstehen oftmals unfallträchtige Bremsmanöver. Das passiert am Tag oft, leider auch in der Nacht. Die Vorfahrtregelung als gegeben genommen kommt der Gedanke, entweder durch ein Verkehrsschild oder durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3342 2018 Die Vorlage OF 582/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Betreff: Verkehrszählung Siesmayerstraße und Grüneburgweg - und nun? Vorgang: OM 1688/17 OBR 2; ST 419/18; OM 992/16 OBR 2; ST 1531/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: Wie beurteilt der Magistrat die Ergebnisse der Verkehrszählung vor dem Hintergrund der in der OM 992 vom 28.11.2016 aufgeworfenen Probleme? Warum führte der Magistrat eine Zählung an der Kreuzung Grüneburgweg/Siesmayerstraße durch und nicht wie vom Ortsbeirat gewünscht am Grüneburgweg nach der August-Siebert-Straße? Ein besonderes Anliegen des Ortsbeirates war die Zählung der Fahrradfahrten auf den Gehwegen (OM 1688). Warum wurden diese nicht gezählt? Woher stammen die in der ST 419 aufgeführten Vergleichszahlen aus dem Jahr 2016, wenn der Magistrat in seiner ST 692 noch betont: "Genauere Kenntnisse über den Umfang eines Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siesmayerstraße liegen nicht vor." Neben der Beantwortung der Fragen bittet der Ortsbeirat um einen möglichst baldigen Termin mit den entsprechenden Fachämtern des Verkehrsdezernats, aber auch mit Vertreter*innen der Stadtplanung. Begründung: So dankbar der Ortsbeirat für die durchgeführte Verkehrszählung ist, so wenig bringen die rohen Zahlen eine Veränderung bei der zu Grunde liegenden Problematik. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 874 2018 1. Die Ziffern 1. bis 4. der Vorlage OF 547/2 werden als Anfrage an den Magistrat beschlossen. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Ziffer 5. der Vorlage OF 547/2 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2018, OF 527/2 Betreff: Baustelleneinrichtung Leerbach-Palais Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Baustelleneinrichtung des Leerbach-Palais mit ihrem undurchsichtigen Bauzaun beeinträchtigt die Sicht für Fahrzeuglenker in der Leerbachstraße. Um die gefährliche Situation zu entschärfen sind mehrere Maßnahmen möglich: - Der Bauzaun wird im Kreuzungsbereich teilweise entfernt oder niedriger gestaltet. - Stopschilder und Haltelinien für Verkehre aus der östlichen Emil-Claar-Straße und der Leerbachstraße im Kreuzungsbereich sind einzurichten. - An der Kreuzung wird ein Spiegel angebracht, der die Einsicht aus der Leerbachstraße in die östliche Emil-Claar-Straße und umgekehrt ermöglicht. Begründung: Für das Bauprojekt Leerbach-Palais wurde ein undurchsichtiger Bauzaun in der Leerbachstraße und in der Emil-Claar-Straße eingerichtet. Fahrzeuge die aus Richtung Grüneburgweg kommen und entweder weiter auf der Leerbachstraße weiterfahren oder nach rechts in die Emil-Claar-Straße abbiegen wollen, können den Verkehr aus der östlichen Emil-Claar-Straße durch den undurchsichtigen Bauzaun nicht einsehen. Dadurch kam es bereits zu gefährlichen Situationen an diesem Kreuzungspunkt. Daher besteht an dieser Stelle dringender Handlungsbedarf den Kreuzungspunkt zu entschärfen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3032 2018 Die Vorlage OF 527/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2018, OF 522/2 Betreff: Fassadengestaltung Friedrichstraße 39 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie er die Fassadengestaltung des Bauvorhabens Friedrichstraße 39 im Hinblick auf das Gesamtensemble dieser Straße mit sehr schöner Bausubstanz aus der Gründerzeit bewertet und wie das Gebäude im Allgemeinen zum Westend passt. Begründung: Viele Bewohner der Friedrichstraße und auch Nachbarn des Objekts haben sich sehr negativ über die Außenansicht geäußert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2835 2018 Die Vorlage OF 522/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2018, OF 505/2 Betreff: Mitscherlich-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Zum Verkauf des Kiosks auf dem Mitscherlichplatz: 1.1 Welche Gründe haben dazu geführt, den Kiosk an den Investor zu veräußern? 1.2 Ist der Verkauf schon durch die Stadtverordnetenversammlung genehmigt worden und ist der dingliche Übergang schon erfolgt? 1.3 Welchen Zuschnitt hat die neue Parzelle (Planausschnitt)? 1.4 Welche Eintragungen zu dem neuen Teilgrundstück bestehen oder sind vorgesehen in der Abt. II des Grundbuches, dsgl. im Baulastenverzeichnis? 1.5 Gibt es weitere vertragliche Vereinbarungen oder Absprachen außerhalb des Kaufvertrages, z. B. zum äußeren Erscheinungsbild oder dem Programm des Kiosks? Wen binden diese ggf.? 1.6 Ist der Magistrat bereit, die Verkaufsaktivitäten für den Kiosk so lange ruhen zu lassen, bis diese Anfrage beantwortet ist, und der Ortsbeirat sich dazu in einer angemessen Frist geäußert hat? 1.7 Wie bewertet der Magistrat die Gefahr, dass das neu gebildete Kleingrundstück zum "Schickanierzwickel" für umliegende Grundstücke, insbesondere für den Mitscherlich-Platz selbst wird? 1.8 Entsteht die Gefahr der Einflussnahme auf Veranstaltungen und die Nutzung des Mitscherlich-Platzes durch die Westendbevölkerung? 1.9 Hat der Magistrat Vorkehrungen für den Fall einer evtl. Weiterveräußerung des Teilgrundstücks getroffen? 2. Zum Weiterbestand der Vereinbarungen mit dem Investors des Wohnhochhauses "Hochhaus am Park - 160 Park View": 2.1 Beabsichtigt der Magistrat, die städtische Restfläche an der Grünanlage an den Investor zu übertragen oder verbleibt sie in eigener Bau-, Pflege-, Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht der Stadt? 2.2 Bei wem wird das Hausrecht für den Mitscherlich-Platz liegen? 2.3 Wird der Kooperationsvertrag mit dem Bauträger zur tatsächlichen Zusammenführung beider Grundstückteile zu einer Gesamtgrünfläche der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt, und werden die Beteiligungsrechte des Ortsbeirates gewahrt? 2.4 Ist gewährleistet, dass die Grünplanung wie in der Besprechung vom 23.03.2017 mit dem Investor besprochen unter Einschluss der Änderungen durch Einziehung der Parkstände am Grüneburgweg realisiert wird? Wird dem Ortsbeirat rechtzeitig Gelegenheit zur Mitsprache gegeben? 2.5 Kann die Initiative Mitscherlichplatz weiterhin damit rechnen, ebenfalls rechtzeitig informiert zu werden, damit sie i.S.d. Ziffer 1.8 des Protokolls der Besprechung vom 23.03.2017 tätig werden kann? 2.6 Kommt das Bauvorhaben nach derzeitigem Stand wie geplant 2019 zum Abschluss? Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 757 2018 Die Vorlage OF 505/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
Hallo, Schrägparken ist kein neues Konzept und findet auch an vielen anderen Orten in Frankfurt schon Anwendung. Ich schlage vor, die Parkplätze der Fürstenbergerstraße linksseitig zu solchen umzudesignen. Ich habe mal anhand Google Maps die Maße angeschaut und per Streetview durchgezählt, wie viele Autos dort so parken können. Ergebnis: Man verdoppelt mal eben die Stellplätze... 🤠 Analog bspw. der Wolfsgangstraße würde ich die Parkplätze anteilig auf den Gehweg legen. Der ist dort SEHR breit, somit ist das überhaupt kein Problem. Insgesamt würde damit - die Anzahl Parkplätze verdoppelt - die Fahrradspur begradigt (von der Eschersheimer kommend hat diese aktuell einen Bogen *in den Gegenverkehr* eingebaut... ungünstig, und umso dümmer je größer das vorderste Auto ist) - die Gefahr "Parkplatzschaden" (Dotzer vorne hinten an andere Autos) deutlich entschärft - die Gefahr "hallo ich bin die sich spontan öffnende Autotür 😘" eliminiert Die Parkplätze in der Wolfsgangstraße sind ebenfalls mit normalem Bordstein, also ginge das ohne Umbaumaßnahmen *rein durch Anpassung der Bodenmarkierungen*!! Könnte also übermorgen erledigt sein und es gibt keine Nachteile für niemand. Ggfs. wird durch "bestehendes Zeugs" keine 100% Verdopplung möglich sein. Vielleicht fällt die Parkplatzschneidung ja genau richtig, aber Murphy ist normalerweise sehr aktiv bei sowas... 😆 - 1 Parksteinschautomat - 1 Laterne (mittig, Richtung Holzhausenpark) - 1 Tempoanzeiger? mit Solardach - 1 Laterne (mittig, Richtung Eschersheimer) Wäre dann immer noch eine Steigerung von 13 auf 22 Parkplätze 👍 Die 3 Parkplätze vorne links (Kreuzung Eschersheimer) habe ich außer Acht gelassen, da ja dort eine Linksabbiegerspur ist (und auch gerne bleiben darf). Gruß Oliver
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Eschersheimer Landstraße ist eine stark befahrene Straße und wird auch mal zu einer 5 bzw. 7-spurigen Straße. Dies ist vor allem Höhe Grüneburgweg bis Miquel-/Adickesallee unerträglich vom Lärmpegel. Entlang der Eschersheimer Landstraße sind fast nur Wohnhäuser und die Anwohner:innen haben weniger Lärm (=weniger Stress). Mögliche 30er Zone: vom Eschenheimer Tor Höhe Cinestar bis zum Dornbusch.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Eingang des Grüneburgparks (Ecke Siesmayerstr. / Grüneburgweg) ist seit einiger Zeit durch einen mobilen Kaffeewagen sehr belebt und ein tolles Entrée in den Park. Leider hat sich ein jedoch Teil der Grünanlage im Eingangsbereich in einen Trampelpfad verwandelt. Dies bedroht einerseits den stattlichen Baum und sieht andererseits extrem ungepflegt aus. Die Idee wäre entlang der Wegbegrenzung einen kleinen Zaun anzubringen und gleichzeitig die Erde für eine passende Bepflanzung oder zumindest als Rasenfläche zu nutzen.
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Weiter lesen auf FFM.DEZum Beispiel in Rotterdam sind einige Straßen „Parkfrei“ deklariert worden und entsprechend sind Tiefgaragen für die Anwohner zu bezahlbaren Preisen gebaut worden. Zwei oder mehrere Tiefgaragen wären nutzbringend für alle Anwohner im und um den Grüneburgweg Westend-Nord und Westend-Süd. Ein weiteres Beispiel die Tiefgaragen in Palma de Mallorca. Da nicht alle den Luxus leben können, in der Innenstadt Frankfurt zu arbeiten und mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren und auch sonst lieber Spritsparend mit dem Flugzeug in den Urlaub fliegen, weil sie kein Auto haben.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Abbiegung Reuterweg stadtauswärts in den Grüneburgweg ist eine unübersichtliche Straßenüberquerung für Autofahrer, sodass es öfters zu kritischen Situationen kommt. Daher wünsche ich mit eine Roteinfärbung der Fahrradstreifen an dieser Stelle. Ich denke, dies ist gut für Autofahrer, damit diese nicht in unangenehme Situationen kommen und bietet mehr Sicherheit für Radfahrer.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Eschersheimer Landstraße ist eine sehr stark befahrene Straße und wird an den Kreuzungen Wolfsgangstraße, Fürstenbergerstraße und Hansaallee täglich von unzähligen Schulkindern überquert. Durch die viel zu kurzen Grünphasen der Fußgängerampeln kommt es auf dieser vielbefahrenen Straße regelmäßig zu gefährlichen Situationen für Fußgänger. Ich fordere hiermit die Grünphasen für die Fußgängerampeln deutlich zu verlängern, um Schulkindern und auch älteren Mitmenschen ein sicheres Überqueren der Eschersheimer Landstraße zu ermöglichen!
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Weiter lesen auf FFM.DEFahrradfahren in Frankfurt funktioniert, aber nur dann wenn man sich wie alle andere Kfz usw. an die Verkehrsregeln hält. Fahrradfahrer haben nichts auf dem Bürgersteig zu suchen, auch eine Mutter mit Kind nicht, sondern nur das Kind. Fahrradfahrer müssen vom Fahrrad steigen wenn sie den Zebrastreifen nutzen wollen, ach ja, genauso wie ein Kfz usw., muss auch ein Fahrrad vor dem Zebrastreifen halten, wenn ein Fußgänger drüber läuft. Toll wäre auch, wenn ein Jogger nicht über die Straße rennt wie ein Wildes Tier in der Dunkelheit. Fahre ich mit dem Auto durch die Stadt, bin ich täglich gezwungen anonymen Fahrradterroristen auszuweichen, da ihnen weder das Rot der Ampel was sagt und STOP nur als Option gesehen wird und das Rechtsfahrgebot gilt schon mal gar nicht. Fahre ich mit dem Fahrrad durch die Stadt, ändert sich das Bild nur geringfügig. Ich fahre Fahrrad, das ist die geringfügige Änderung. Der Grüneburgweg ist eine Katastrophe, genauso der Oeder Weg. Auto-und Transporterfahrer rasen mit überhöhter Geschwindigkeit durch das Westend. Den Fahrradfahrern ist gefühlt sowieso alles egal und Licht in der Nacht ist nur etwas für Romantiker zu Hause. Wo ist die Verkehrsüberwachung? Seit mehreren Jahren ist eine gefühlte Anarchie auf den Straßen zu spüren. Ist schon mal jemandem an den Wochenenden aufgefallen wie blubbernde aufgemotzte Kfz und SUW abends über die Eschersheimer Landstraße in Richtung Eschenheimer Turm donnern? Wer hat es gesehen? Die Polizei nicht.
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Weiter lesen auf FFM.DEHallo, Schrägparken ist kein neues Konzept und findet auch an vielen anderen Orten in Frankfurt schon Anwendung. Ich schlage vor, die Parkplätze der Fürstenbergerstraße linksseitig zu solchen umzudesignen. Ich habe mal anhand Google Maps die Maße angeschaut und per Streetview durchgezählt, wie viele Autos dort so parken können. Ergebnis: Man verdoppelt mal eben die Stellplätze... 🤠 Analog bspw. der Wolfsgangstraße würde ich die Parkplätze anteilig auf den Gehweg legen. Der ist dort SEHR breit, somit ist das überhaupt kein Problem. Insgesamt würde damit - die Anzahl Parkplätze verdoppelt - die Fahrradspur begradigt (von der Eschersheimer kommend hat diese aktuell einen Bogen *in den Gegenverkehr* eingebaut... ungünstig, und umso dümmer je größer das vorderste Auto ist) - die Gefahr "Parkplatzschaden" (Dotzer vorne hinten an andere Autos) deutlich entschärft - die Gefahr "hallo ich bin die sich spontan öffnende Autotür 😘" eliminiert Die Parkplätze in der Wolfsgangstraße sind ebenfalls mit normalem Bordstein, also ginge das ohne Umbaumaßnahmen *rein durch Anpassung der Bodenmarkierungen*!! Könnte also übermorgen erledigt sein und es gibt keine Nachteile für niemand. Ggfs. wird durch "bestehendes Zeugs" keine 100% Verdopplung möglich sein. Vielleicht fällt die Parkplatzschneidung ja genau richtig, aber Murphy ist normalerweise sehr aktiv bei sowas... 😆 - 1 Parksteinschautomat - 1 Laterne (mittig, Richtung Holzhausenpark) - 1 Tempoanzeiger? mit Solardach - 1 Laterne (mittig, Richtung Eschersheimer) Wäre dann immer noch eine Steigerung von 13 auf 22 Parkplätze 👍 Die 3 Parkplätze vorne links (Kreuzung Eschersheimer) habe ich außer Acht gelassen, da ja dort eine Linksabbiegerspur ist (und auch gerne bleiben darf). Gruß Oliver
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Eschersheimer Landstraße ist eine stark befahrene Straße und wird auch mal zu einer 5 bzw. 7-spurigen Straße. Dies ist vor allem Höhe Grüneburgweg bis Miquel-/Adickesallee unerträglich vom Lärmpegel. Entlang der Eschersheimer Landstraße sind fast nur Wohnhäuser und die Anwohner:innen haben weniger Lärm (=weniger Stress). Mögliche 30er Zone: vom Eschenheimer Tor Höhe Cinestar bis zum Dornbusch.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Eingang des Grüneburgparks (Ecke Siesmayerstr. / Grüneburgweg) ist seit einiger Zeit durch einen mobilen Kaffeewagen sehr belebt und ein tolles Entrée in den Park. Leider hat sich ein jedoch Teil der Grünanlage im Eingangsbereich in einen Trampelpfad verwandelt. Dies bedroht einerseits den stattlichen Baum und sieht andererseits extrem ungepflegt aus. Die Idee wäre entlang der Wegbegrenzung einen kleinen Zaun anzubringen und gleichzeitig die Erde für eine passende Bepflanzung oder zumindest als Rasenfläche zu nutzen.
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Weiter lesen auf FFM.DEZum Beispiel in Rotterdam sind einige Straßen „Parkfrei“ deklariert worden und entsprechend sind Tiefgaragen für die Anwohner zu bezahlbaren Preisen gebaut worden. Zwei oder mehrere Tiefgaragen wären nutzbringend für alle Anwohner im und um den Grüneburgweg Westend-Nord und Westend-Süd. Ein weiteres Beispiel die Tiefgaragen in Palma de Mallorca. Da nicht alle den Luxus leben können, in der Innenstadt Frankfurt zu arbeiten und mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren und auch sonst lieber Spritsparend mit dem Flugzeug in den Urlaub fliegen, weil sie kein Auto haben.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Abbiegung Reuterweg stadtauswärts in den Grüneburgweg ist eine unübersichtliche Straßenüberquerung für Autofahrer, sodass es öfters zu kritischen Situationen kommt. Daher wünsche ich mit eine Roteinfärbung der Fahrradstreifen an dieser Stelle. Ich denke, dies ist gut für Autofahrer, damit diese nicht in unangenehme Situationen kommen und bietet mehr Sicherheit für Radfahrer.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Eschersheimer Landstraße ist eine sehr stark befahrene Straße und wird an den Kreuzungen Wolfsgangstraße, Fürstenbergerstraße und Hansaallee täglich von unzähligen Schulkindern überquert. Durch die viel zu kurzen Grünphasen der Fußgängerampeln kommt es auf dieser vielbefahrenen Straße regelmäßig zu gefährlichen Situationen für Fußgänger. Ich fordere hiermit die Grünphasen für die Fußgängerampeln deutlich zu verlängern, um Schulkindern und auch älteren Mitmenschen ein sicheres Überqueren der Eschersheimer Landstraße zu ermöglichen!
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Weiter lesen auf FFM.DEFahrradfahren in Frankfurt funktioniert, aber nur dann wenn man sich wie alle andere Kfz usw. an die Verkehrsregeln hält. Fahrradfahrer haben nichts auf dem Bürgersteig zu suchen, auch eine Mutter mit Kind nicht, sondern nur das Kind. Fahrradfahrer müssen vom Fahrrad steigen wenn sie den Zebrastreifen nutzen wollen, ach ja, genauso wie ein Kfz usw., muss auch ein Fahrrad vor dem Zebrastreifen halten, wenn ein Fußgänger drüber läuft. Toll wäre auch, wenn ein Jogger nicht über die Straße rennt wie ein Wildes Tier in der Dunkelheit. Fahre ich mit dem Auto durch die Stadt, bin ich täglich gezwungen anonymen Fahrradterroristen auszuweichen, da ihnen weder das Rot der Ampel was sagt und STOP nur als Option gesehen wird und das Rechtsfahrgebot gilt schon mal gar nicht. Fahre ich mit dem Fahrrad durch die Stadt, ändert sich das Bild nur geringfügig. Ich fahre Fahrrad, das ist die geringfügige Änderung. Der Grüneburgweg ist eine Katastrophe, genauso der Oeder Weg. Auto-und Transporterfahrer rasen mit überhöhter Geschwindigkeit durch das Westend. Den Fahrradfahrern ist gefühlt sowieso alles egal und Licht in der Nacht ist nur etwas für Romantiker zu Hause. Wo ist die Verkehrsüberwachung? Seit mehreren Jahren ist eine gefühlte Anarchie auf den Straßen zu spüren. Ist schon mal jemandem an den Wochenenden aufgefallen wie blubbernde aufgemotzte Kfz und SUW abends über die Eschersheimer Landstraße in Richtung Eschenheimer Turm donnern? Wer hat es gesehen? Die Polizei nicht.
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