Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2024, OF 287/15 Betreff: Sichtbehinderung durch Altkleidercontainer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass der Altkleidercontainer einer Privatfirma, am Straßenrand des "Ben-Gurion-Rings" vor der Ladenzeile/Ärztehaus Haus Nr: 52 (TEDI-Markt) entfernt wird. Begründung: An dieser Stelle macht der "Ben-Gurion-Ring" einen Knick und es befindet sich auf der Innenseite eine Einfahrt zu Kunden-/Arztparkplätzen. Der Container steht sichtbehindernd für den Straßenverkehr, sowie für ausfahrende Parkplatzbenutzer direkt am Fahrbahnrand. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 287/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2024, OF 280/15 Betreff: Auskunft über die Einstellung der im Wahlkampf versprochenen Mittel in den Haushalt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Auskunft darüber zu geben, ob die vom Oberbürgermeister Mike Josef im Wahlkampf zur Oberbürgermeisterwahl zusätzlich versprochenen eine Milliarde Euro als zusätzliche Investition in Schulen und Kitas in den nächsten sechs Jahren, jedenfalls teilweise, in den Haushalt 2024 eingestellt wurden. Begründung: Mike Josef hat das Thema Schulen in seinem Wahlkampf zu einem seiner Topthemen gemacht. Der Oberbürgermeister hatte angekündigt, dass die Stadt in den nächsten sechs Jahren eine Milliarde Euro zusätzlich in Schulen und Kitas investieren werde. Jetzt ist es an der Zeit, diesem Versprechen auch Taten folgen zu lassen. Die Michael-Grzimek-Schule platzt aus allen Nähten und ist haltlos überbelegt. Schwere Mängel am Schulgebäude runden den desolaten Zustand ab. Die Neubauten des Gymnasiums Nord wie auch der neuen Grundschule im Stadtteil lassen auf sich warten, da immer noch nicht alle Grundstücke erworben werden konnten. Die Prüfung eines weiteren Schulstandorts für eine Grundschule am Ben-Gurion-Ring wird scheinbar nicht weiterverfolgt, obwohl diese dringend benötigt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 280/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 832 2024 Die Vorlage OF 280/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2021, OF 79/15 Betreff: Jahresbericht Masterplan Industrie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der B 352 unter der Voraussetzung zu, dass sämtliche Planungen, die das angedachte Gewerbegebiet auf Nieder-Eschbacher Gemarkung im Bereich Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee betreffen, umgehend eingestellt werden. Begründung: Nicht nur der Ortsbeirat, sondern auch die Mehrzahl der Nieder-Eschbacher Bevölkerung hält ein Gewerbegebiet an dieser Stelle nicht für angebracht (s. a. OA 15/21, OA 594/20, OA 596/20,OA 619/20, OF 308/15 20) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 352 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 33 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion den Tenor wie folgt: "1. Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage B 352/21 unter Hinweis auf OA 91 zur Kenntnis. 2. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage B 352/21 wird unter der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass sämtliche Planungen, die das angedachte Gewerbegebiet auf Nieder-Eschbacher Gemarkung im Bereich Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee betreffen, umgehend eingestellt werden." Die Vorlage OF 79/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung OA 91 2021 1. Die Vorlage B 352 dient unter Hinweis auf OA 91 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 79/15 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2021, OF 72/15 Betreff: Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel an der Berner Straße / Ecke Homburger Landstraße für Fußgänger zu verlängern. Wir halten 6 bis 8 Sekunden zusätzlich hier für angemessen, so wird der Auto-, Bus- und Fahrradverkehr nicht nennenswert eingeschränkt. Begründung: Für gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer und sogar für Kinder ist die aktuelle knappe Zeitschaltung eine Herausforderung, um sicher auf die andere Straßenseite zu kommen. Die Sicherheit sollte hier Vorrang haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 928 2021 Die Vorlage OF 72/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2021, OF 61/15 Betreff: Abgemeldete Fahrzeuge von öffentlichen Parkplätzen entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der öffentliche Parkraum im Bereich der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring und im Bereich des Gewerbegebiets (Bernerstraße/ Genferstraße) wird regelmäßig auf abgemeldete Fahrzeuge hin überprüft. Die Fahrzeuge werden nach Ablauf der entsprechenden Frist entfernt. Begründung: Bewohner und Bewohnerinnen aus der Siedlung Ben-Gurion-Ring und Gewerbetreibende beschweren sich zunehmend darüber, dass immer mehr abgemeldete Fahrzeuge in den oben genannten Bereichen abgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 610 2021 Die Vorlage OF 61/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 48/15 Betreff: Weitere Spielgeräte für den Seespielplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf dem "Seespielplatz" in der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring neben der Seilbahn und neben der Reifenschaukel weitere, abwechslungsreiche Spielgeräte aufgestellt werden können. Ferner wird der Magistrat auch gebeten zu prüfen und zu berichten, ob für den Sandkasten sowie für die dazugehörigen Bänke ein Sonnenschutz in Form von Sonnenschirmen oder Sonnensegel installiert werden kann. Begründung: Der Seespielplatz am Weiher in der Wohnanlage ist gerade in den Sommermonaten sehr gut besucht und wird von immer mehr Kindern regelmäßig besucht. Die Kinder und die Eltern wünschen sich, dass das Spielplatz-Angebot dementsprechend auch erweitert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 423 2021 Die Vorlage OF 48/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. 2. Hilfsweise erkennt der Magistrat als Schulträger die Notwendigkeit der Beförderung als soziale Hilfe oder aufgrund der besonders unzumutbaren Bedingungen des Schulwegs im Sinne des §161 Abs. 7 HSchG an und gewährt den betroffenen Schülerinnen und Schülern weiterhin Fahrtkostenerstattungen als freiwillige Leistungen. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmal verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2021, OF 34/15 Betreff: Schülerfahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: In den vergangen Tagen sind den Schülerinnen und Schülern aus der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide hinsichtlich der Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG zugestellt worden. Darin heißt es, dass eine Gefährlichkeit des Schulwegs nicht mehr besteht. Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund um Beantwortung nachstehender Fragen gebeten: 1. Warum ist der Schulweg aus Sicht des Magistrats nicht mehr gefährlich nach §161 HSchG? 2. Worin bestand die Gefährlichkeit des Schulwegs nach §161 HSchG in der Vergangenheit? 3. Welche Maßnahmen haben diese Gefährlichkeit nach §161 HSchG behoben? 4. Seit wann wurde den Schülerinnen und Schülern aus der Wohnsiedlung Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt? 5.a Wann hat die in den Bescheiden bezeichnete Begehung des Schulwegs stattgefunden? 5.b Wer hat an der Begehung teilgenommen? 5.c Welcher Weg wurde genommen? 6.a Wie viele Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk sind von Ablehnungsbescheiden betroffen? 6.b Welche Schulen besuchen diese Schülerinnen und Schüler? 7. Wurden die betreffenden Schulen, der Ortsbeirat, der Ortsvorsteher, die Kinderbeauftragte, der Schutzmann vor Ort einbezogen? 8. Geht der Magistrat davon aus, dass der Bring- und Abholverkehr in Nieder-Eschbach durch diese Maßnahme zunehmen wird? Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmal verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 23/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Die Vorlage OF 34/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 289 2021 1. Die Vorlage OF 23/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 34/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 23/15 Betreff: Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schüler der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, die den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule in den vergangenen Tagen und Wochen zugegangenen Ablehnungsbescheide zur Übernahme der Fahrtkosten zurückzunehmen und den Beförderungszuschuss zu gewähren. 2. Zeitnah Auskunft darüber zu erteilen, warum der Schulweg aus Sicht des Fachamtes nicht mehr gefährlich nach § 161 Hessisches Schulgesetz ist. 3. Wann hat die in den Bescheiden bezeichnete Schulwegbegehung stattgefunden und wer hat an dieser teilgenommen und welcher Weg wurde genommen? Begründung: In den vergangenen Tagen und Wochen sind den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule Ablehnungsbescheide zugestellt worden. Ihnen ist zu entnehmen, dass ein Anspruch auf Schülerfahrtkosten gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz nicht mehr bestehe, da der Weg nicht mehr gefährlich nach dem Gesetz sei. Insbesondere sei durch Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße, festgestellt worden, dass keine Gefährlichkeit mehr bestehe. Die Entscheidung des Fachamtes, ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. An der "Gefährlichkeit" des Schulwegs für die Kinder aus diesem Bereich hat sich nichts geändert. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg zu Fuß unzumutbar. Die Homburger Landstraße ist, insbesondere in den Stoßzeiten, hochfrequentiert. Die stetigen Bemühungen auf diesem Straßenabschnitt Tempo 30 einzuführen wurden bislang von der Stadt abschlägig beschieden. Hinzu kommt, dass die Schulen schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Kinder zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Dies gefährdet wiederum diejenigen, die den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Der Verkehr vor der Schule ist morgens ohnehin schon katastrophal. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.05.2021, OF 34/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Die Vorlage OF 34/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 289 2021 1. Die Vorlage OF 23/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 34/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grizmek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, als der Fußweg für nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssten die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbeschiede übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schön länger die erhöhte Geschwindigkeit mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2021, OF 38/10 Betreff: Vorstellung der genauen Planungen für einen Schulstandort am Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass die zuständige Dezernentin baldmöglichst die genauen Planungen für einen Schulstandort am Ben-Gurion-Ring im Ortsbeirat 10 vorstellt. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen entsprechenden Termin zu vereinbaren und zu organisieren. Begründung: Es ist immer undurchsichtiger, was genau am Ben-Gurion-Ring als Schule geplant wird. Es war von einer Berufsschule, einer integrierten Gesamtschule, einem Ausweichquartier für eine Schule jeglicher Couleur und einer Grundschule die Rede. Genaues ist allerdings nicht zu erfahren. Da der Standort Ben-Gurion-Ring mit einer besonderen Sorgfalt zu betreuen ist, ist eine solch unklare Informationslage für ein in jedem Fall besonders bedeutendes Projekt für den Ortsbeirat 10 als den zuständigen Ortsbeirat nicht zumutbar. Denn der Ortsbeirat 10 ist gerne bereit, seine Erfahrungen zu den besonderen Anforderungen dieses Standorts in die erforderliche Diskussion einzubringen. Auch sollten die vielfältigen Überlegungen der Anwohner im Ortsbeirat als geeignetem Forum geäußert werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 177 2021 Die Vorlage OF 38/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 27/15 Betreff: Haltestelle für die Fahrbibliothek im Bereich der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring eine Haltestelle für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek einzurichten und ferner aktive Öffentlichkeitsarbeit für das Angebot zu organisieren. Als Standort wird der Platz gegenüber der Ladenzeile am Ärztehaus angeregt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 291 2021 Die Vorlage OF 27/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 28/15 Betreff: Müllsituation der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: In Zusammenarbeit mit der Wohnungsbaugesellschaft und der FES soll der Magistrat dafür sorgen, dass in der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring kleinere umzäunte Müllplätze eingerichtet werden, die nur den Mietern der jeweiligen Häuser zugänglich sind. Als Blaupause soll das Konzept der Wohnsiedlung Heinrich Lübke in Praunheim dienen. Begründung: Bewohner beobachten seit langem, dass immer häufiger Fremde ihr Müll in der Siedlung entsorgen. Dies führt dazu, dass die Müllcontainer häufig überfüllt sind und sich der Müll durch den Wind in der Siedlung verteilt. Siehe Fotos in der Anlage. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 292 2021 Die Vorlage OF 28/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 26/15 Betreff: Bolzplatz am Bügel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welchen Standorten am Bügel - insbesondere im Bereich der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring - ein neuer Bolzplatz errichtet werden kann und ob dieser aus den allgemeinen städtischen Haushaltsmitteln finanziert werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 290 2021 Die Vorlage OF 26/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Zusätzlich wird der Ortsvorsteher gebeten, den Quartiersmanager einzuladen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2021, OF 3/12 Betreff: Ausweichquartier IGS Kalbach-Riedberg Vorgang: M 37/21 Der Magistrat wird dringend gebeten, der IGS zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 geeignete Raumflächen zur Verfügung zu stellen, um den Zeitverzug bei der Errichtung des Neubaus zu kompensieren. Sofern nicht schon eine andere Fläche zur Verfügung steht, soll hierbei geprüft werden, ob hierfür Teilflächen der genau zu solchen Zwecken angemieteten Liegenschaft Ben-Gurion-Ring 158-164 genutzt werden können. Begründung: Aktuell gibt es offenbar noch keine Lösung zur Unterbringung eines weiteren Jahrgangs in der bereits vollständig belegten provisorischen IGS Kalbach-Riedberg. Die Liegenschaft Ben-Gurion-Ring 158-164 soll explizit dazu dienen, als Ausweichquartier für weiterführende Schulen zu dienen (siehe M 37/2021). Auch wenn eine vollständige Herrichtung für diesen Zweck bereits zum Sommer womöglich nicht möglich ist, so ist zumindest eine provisorische Nutzung von Teilflächen für ein halbes Jahr vielleicht machbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 37 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 119 2021 Die Vorlage OF 3/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "soll" die Worte "in Abstimmung mit der Schulleitung" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 6/15 Betreff: Sicheres Queren der Berner-Straße für Passanten an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unabhängig von der in seiner ST 1880 vom 19.10.2020 angekündigten Prüfung der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an oben bezeichneter Stelle und der Durchführung der hierfür notwendigen Verkehrszählung, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, die Fußgängern und auch Rollstuhlfahrern ein sicheres Queren ermöglichen. Dies könnte z.B. durch Einrichtung einer Querungshilfe, das Setzen von Pfosten und der Durchsetzung des bereits bestehenden Halteverbots in diesem Bereich erfolgen. Begründung: sind kaum als solche erkennbar und auf der einen Straßenseite trotz generelles Halteverbots zu 99% zugeparkt. Die Stelle wird oft von in der Nähe wohnenden Menschen mit Behinderungen (Rollstuhl und Rollatoren), aber auch von Müttern mit Kinderwagen, benutzt. In unmittelbarer Nähe befinden sich eine Seniorenwohnanlage und eine Siedlung mit hohem Kinderanteil. Gegenüber befindet sich ein beliebtes Mittagstisch-Restaurant, dass gerne von älteren Bewohner genutzt wird. Als Zufahrt zum Industriegebiet ist die Berner Straße stark von großen Lieferfahrzeugen und Linienbussen frequentiert. Die Einmündung ist generell unübersichtlich. In der ST 1880 vom 19.10.2020 wird auf eine mögliche Verkehrszählung verwiesen. Wir sind der Meinung, dass eine solche nicht abgewartet werden sollte und jeder Passant, unabhängig von deren Frequenz, das Recht auf eine benutzbare und sichere Querungsmöglichkeit hat. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 6/15 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen 6 CDU, BFF und FDP (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 7/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Antrag vom 23.09.2020, Nr. 1278/20 (Zustimmung des OBR 15 vom 23.10.2020), mit der Maßgabe, eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße zu bewirken, zu beschließen: Begründung: Die Vorlage Nr. 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht B 28 vom 22.01.2021 sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufenden Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat ins Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürger*innen. Im Bereich des Fußgängerwegs ("Zebrastreifen") in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgänger*innen. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bußhaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bringen. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 13 2021 1. Die Vorlage B 28 wird unter Hinweis auf OA 13 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 7/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 2/15 Betreff: Einrichtung eines weiteren Corona-Testzentrums in zentraler Lage in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass zeitnah ein weiteres Corona-Testzentrum in zentraler Lage in Nieder-Eschbach eröffnet wird. Begründung: Ausweislich der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration gibt es bislang lediglich eine Teststation in Nieder-Eschbach. Diese wird dankenswerterweise von der Apotheke am Bügel organisiert und befindet sich in der Berner Straße 69. Dies reicht nicht aus! Ab dem 19. April 2021 werden Schülerinnen und Schüler verpflichtend im Präsenzunterricht zwei Mal die Woche getestet. Für diejenigen, die den Test nicht in der Schule machen wollen, besteht die Möglichkeit der Vorlage eines aktuellen, nicht länger als 72 Stunden alten, negativen Corona-Tests. Davon werden viele Familien mit Grundschulkindern Gebrauch machen. Insbesondere auch deshalb, weil den Schulen keinerlei Unterstützung durch geschultes Personal bei der Testung zur Verfügung steht. Hierfür werden weitere Testkapazitäten benötigt. Hinzu kommt, dass bereits jetzt abzusehen ist, dass zukünftig der Besuch von Ladengeschäften, des Frisörs, von Kino oder Theater usw. nur noch mit der Vorlage eines aktuellen, nicht länger als 72 Stunden alten, negativen Corona-Tests erfolgen kann. Auf der Homepage der Stadt Frankfurt heißt es hierzu: "Laut Testverordnung, die am 09. März 2021 in ihrer aktuellen Fassung veröffentlicht wurde, haben alle Bürger_innen Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest einmal pro Woche. Ab dem 15. April 2021 dürfen die Teststellen auch an Sonn- und Feiertagen Testungen auf eine Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 durchführen. Die Tests können von niedergelassenen Ärzt_innen, den Testzentren der kassenärztlichen Vereinigung Hessen und im Auftrag des Gesundheitsamtes auch von Zahnärzt_innen, Apotheken und Hilfsorganisationen durchgeführt werden. Die Stadt Frankfurt am Main setzt eine Musterverfügung des Landes Hessen in eine Frankfurter Verfügung um, so dass in Kürze jeder/m Bürger_in ein Testangebot gemacht werden kann." Es ist deshalb dringend erforderlich, zeitnah eine weiteres Corona-Testzentrum in zentraler Lage zu errichten, damit die Testkapazitäten auch in Zukunft ausreichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 125 2021 Die Vorlage OF 2/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den folgenden Satz ergänzt wird: "Es sollte auch eine mobile oder Containerlösung in Betracht gezogen werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2021, OF 8/15 Betreff: Rücknahme und Einstellung der Vorprüfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der Züricher Straße; Erhalt der Freiflächen durch endgültige Aufnahme in den Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der am 04.03.2021 kurz vor der Kommunalwahl 2021 gefasste Beschluss zur NR 1368 und M 151 der Stadtverordnetenversammlung betreffend des in Auftrag gegebene Prüfungsauftrags für eine umfassende Vorprüfung zum angedachten neuen Gewerbegebiet Züricher Straße in Nieder-Eschbach wird zurückgenommen. Die Vorprüfung ist umgehend ersatzlos einzustellen. Die dortigen Freiflächen sind stattdessen entsprechend der in der OA 620 des OBR 15 beschlossenen Vorgaben zur M 154 komplett in den Grüngürtel einzubinden und dauerhaft vor einer Bebauung zu sichern. Diese Flächensicherung zum Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen und dem Naherholungsraum mit den dort bereits vorhandenen und durchgeführten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen ist im gesamten Areal zwischen Züricher Straße, Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße dementsprechend unverzüglich einzuleiten. Das für den gesamten Stadtbereich betreffende Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (M 151) wird unter Herausnahme bzw. Streichung aller Passagen betreffend eines angedachten Gewerbegebiets Züricher Straße (u.a. auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag für ein neuen Gewerbegebietsstandort Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach), ohne diesen Standort, abgeändert und entsprechend so weiter fortgeführt. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Erhalt dieser Freiflächen ist aus zahlreichen nachvollziehbaren Gründen, die bereits umfassend dargelegt wurden, zwingend geboten. Die kurz vor der Kommunalwahl als Auftrag durchgepeitschte Beschlussfassung vom 04. März 2021 der NR 1368 zur M 151 mit der ein umfassender Prüfauftrag für das geplante Gewerbegebiet einhergeht ist zurückzunehmen. Die Forderung zur Einstellung der Vorprüfung für dieses Gewerbegebiet erhält eine breite Unterstützung in der Bevölkerung im Frankfurter Norden. Das klare Ergebnis der Kommunalwahl mit einem sehr hohen Zuspruch für die Zielsetzung der CDU Nieder-Eschbach, welche sich nachhaltig gegen die Ansiedlung eines weiteren Gewerbegebietes an der Züricher Straße eingesetzt, kann als klares Votum zum Erhalt der dortigen Freiflächen gewertet werde. Mit der geforderten vorzeitigen Einstellung der Vorprüfung und der gleichzeitig konkreten Aufforderung zur Aufnahme des Areals in den Grüngürtel zwecks dauerhafter Sicherung der Freiflächen wird eindeutig dem Wählerwillen entsprochen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung OA 15 2021 1. Die Vorlage NR 1368 wird unter Hinweis auf OA 15 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 8/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Satz Nummer 5 entfällt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2021, OF 318/15 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der NR 1368 wird unter Einbeziehung und Vorbehalt nachfolgend vorzunehmenden Änderungen zugestimmt: 1. Der Vorlage M 151 mit dem für den gesamten Stadtbereich betreffenden Gewerbeflächenentwicklungsprogramm wird weiterhin unter Hinweis auf die OA 619 vom 23.10.2020 lediglich unter der Maßgabe zugestimmt, dass die auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach ersatzlos gestrichen wird. 2. Zur NR 1368: Da diese landwirtschaftlich genutzten Freiflächen und auch in ihrer wichtigen Funktion als klimatechnisch wichtiges Naherholungsareal grundsätzlich nicht bebaut und stattdessen komplett in den Grüngürtel verankert bleiben sollen, erübrigt sich die in der NR 1368 vom 14.01.2021 nun als Ergänzung aufgeführten neu vorgeschlagenen Punkte XIII und XIV zum Beschlussvorschlag der M 151, welche eine Vorprüfung vorsehen, bereits im Vorfeld. Diese Passagen werden vom Ortsbeirat 15 daher weiter abgelehnt und sind ersatzlos zu streichen. Die sonstigen Änderungsvorschläge in der NR 1368 bleiben hiervon unberührt. 3. Der Magistrat wird im Übrigen dahingehend nochmals aufgefordert, diesbezüglich jegliche Überlegungen, Planungen oder vorbereitende Prüfungen hinsichtlich einer angedachten Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes im Bereich der Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee/Homburger Landstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Auch dem jetzt in der NR 1368 zur M 151 geforderten Prüfauftrag ist daher hinsichtlich einer möglichen Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets als nicht zielführend zu bezeichnen und herauszunehmen. Jegliche Überlegungen sind einzustellen. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu bereits ergangenen Anträge des Ortsbeirats OA 458 vom 13.09.2019 sowie die OA ́s 594, 595, und 596 vom 21.08.2020 wird weiter voll inhaltlich verwiesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 318/15 wird bis zur Sitzung am 07.05.2021 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, 1 SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2020, OF 679/12 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vorgang: M 93/18; OM 3392/18 OBR 12; ST 1846/18; OM 4510/19 OBR 12; ST 1392/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass trotz der geplanten Änderungen der Streckenführungen der Buslinien 28 und 29 ab Dezember 2021, eine Andienung aller Schulstandorte und somit auch des Gymnasiums Riedberg über die Haltestelle Annette-Kolb-Weg mit einer verkürzten Streckenführung weiter zur Haltestelle Riedberg (endgültiger Standort der IGS Kalbach-Riedberg) gewährleistet bleibt. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die Buslinie 28 soll laut Planungsansatz über Tempelhof - Kalbach - Rathaus Kalbach - Hans-Leistikow-Straße - Uni Campus Riedberg - Riedberg - Am Bonifatiusbrunnen - Sandelmühle - Zeilweg - Nordwestzentrum über den heutigen Linienweg der Linie 29 verlängert werden. Mit der ST 1392 teilt der Magistrat zwar mit, dass es, genau wie heute, je drei Schülerfahrten der Linie 28 zu Schulbeginn und zum Schulschluss zwischen Harheim, Kalbach, Annette-Kolb-Weg und der U-Bahnstation Riedberg geben wird, allerdings finden sich weder in der Entwurfsfassung des Nahverkehrsplans noch in den dazugehörigen Anlagebänden Angaben, wie dem Rechnung getragen werden soll. Der Ortsbeirat 12 weist aufgrund der hohen Zahl an Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus zu den Schulen im Stadtteil Kalbach-Riedberg fahren, nochmals auf die hohe Bedeutung der direkten und schnellen Erreichbarkeit aller Schulstandorte hin. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3392 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1848 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4510 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1392 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung OA 642 2020 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 642 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 679/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 665/12 Betreff: Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße zu berichten, ob Kalbach als Standort in Betracht kommt. Begründung: Für alle Beteiligten ist es notwendig zu wissen, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetreib in Nachbarschaft zu zwei produzieren Industriebetrieben zu betreiben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1864 2020 Die Vorlage OF 665/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße oder eine andere Schule zu berichten, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetrieb in Nachbarschaft zu zwei produzierenden Industriebetrieben zu betreiben." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 1093/10 Betreff: Bauverkehr im südlichen Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, warum es im südlichen Ben-Gurion-Ring vermehrt zu Bauverkehr kommt, wenn die Baumaßnahmen eigentlich nur im nördlichen Teil stattfinden und ob dies abgestellt werden kann. Begründung: Nach Aussagen von Anwohnern kommt es im südlichen Ben-Gurion-Ring vermehrt zu Bauverkehr, was schwer nachvollziehbar erscheint, weil hier keine Baustellen sind. Vor diesem Hintergrund ist zu klären, ob die damit verbundenen Beeinträchtigungen für die Bewohner vermieden werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1845 2020 Die Vorlage OF 1093/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 1092/10 Betreff: Raumbedarf für die geplante integrierte Gesamtschule im Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die geplante integrierte Gesamtschule am Ben-Gurion-Ring einen besonderen Raumbedarf, gerade an Freiflächen und in der Umgebung, hat und ob vor diesem Hintergrund die geplante Umnutzung eines Bürogebäudes möglich ist. Begründung: Die geplante und ja bereits laufende integrierte Gesamtschule soll ein besonderes Konzept aufweisen, das den Schülern besonders viel Frei- und Bewegungsräume anbieten soll. Hierfür scheint ein ehemaliges Bürogebäude mit sehr begrenzten Freiflächen auf den ersten Blick wenig geeignet. Vor diesem Hintergrund ist Aufklärung geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1842 2020 Die Vorlage OF 1092/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der Halbsatz "und ob vor diesem Hintergrund die geplante Umnutzung eines Bürogebäudes möglich ist" und in der Begründung der zweite sowie dritte Satz entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2020, OF 309/15 Betreff: GrünGürtelPark Nieder-Eschbach Rahmenplan; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach; Auftrag zur Aufnahme der Freiflächen in den Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 154 wird ausdrücklich unter Vorgabe zugestimmt, dass der unter IV. stehende Beschlussvorschlag mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach herausgenommen und ersatzlos gestrichen wird. Da diese landwirtschaftlich genutzten Freiflächen und auch in ihrer wichtigen Funktion als klimatechnisch wichtiges Naherholungsareal grundsätzlich nicht bebaut werden sollen, ist stattdessen das unbebaute Areal komplett in den Grüngürtel einzubeziehen um diese langfristig vor einer Bebauung zu sichern. Eine Prüfung (auch von Teilflächen in diesem Gebiet) erübrigen sich somit bereits im Vorfeld. Der Magistrat wird im Übrigen dahingehend aufgefordert, diesbezüglich jegliche Überlegungen, Planungen oder vorbereitende Prüfungen hinsichtlich einer angedachten Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes im Bereich der Züricher Straße / Anna-Lindh-Allee /Homburger-Landstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße soll seine Funktion als unbebauter Naherholungsraum, Frischluftschneise bei einer Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung des wertvollen Ackerbodens dauerhaft gesichert werden und in keinem Fall (auch eventuell teilweise) einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Der Prüfauftrag hinsichtlich einer möglichen Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets ist zurückzunehmen. Jegliche Überlegungen sind einzustellen. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu bereits ergangenen Anträge des Ortsbeirats OA 458 vom 13.09.2019 sowie die OA ́s 594, 595, und 596 vom 21.08.2020 wird voll inhaltlich verwiesen. Stattdessen sind die kompletten Flächen dem GrünGürtelPark zuzuordnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 620 2020 1. Die Vorlage M 154 wird unter Hinweis auf OA 596 und OA 620 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 309/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen 1 BFF und FDP (= Ablehnung); 1 BFF (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 BFF und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Die GRÜNE-Fraktion gibt folgende Erklärung zu Protokoll: "Seit Beginn der 1990er Jahre wird von uns der dauerhafte Erhalt der Freiflächen westlich und südlich des Ortskerns von Nieder-Eschbach gefordert und immer wieder angemahnt, mit steigender Zustimmung des Ortsbeirates und der Bevölkerung. Der Erhalt gegenüber weiterer Bebauung aller Art soll entweder durch eine Erweiterung des Frankfurter Grüngürtels oder als eigenständiger GrünGürtelPark erfolgen. Gerade in Zeiten des Klimawandels ist der Erhalt der Freiflächen als Kaltluftentstehung und Kaltluftschneise (aus dem Vordertaunus heraus) von immenser Bedeutung. Die fand so auch Einfluss in den Klimaplanatlas. Zuletzt wurde dies durch die Aufnahme des Erhalts der gesamten Freiflächen westlich und südliche des Ortskerns in die Koalitionsvereinbarung der aktuellen Römer-Koalition festgeschrieben, ohne dies mit weiterer Bebauung zu verknüpfen. Ein Versprechen an die Bewohner Nieder-Eschbach sowie Frankfurts, welches nun mit dem Inhalt der M-Vorlage gebrochen wird. Der Versuch, die Zustimmung zu einem weiteren großflächigen Gewerbegebiet (wie am Martinzehnten) durch die Verquickung mit der Umsetzung des Restgebietes als GrünGürtelPark zu erreichen, weisen wir als politisch unethisch zurück und fordern die Sicherung der Gesamtfläche entsprechen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag noch in dieser Legislaturperiode."
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2020, OF 308/15 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 151 mit dem für den gesamten Stadtbereich betreffenden Gewerbeflächenentwicklungsprogramm wird lediglich unter der Maßgabe zugestimmt, dass die auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach ersatzlos gestrichen wird. Da diese landwirtschaftlich genutzten Freiflächen und auch in ihrer wichtigen Funktion als klimatechnisch wichtiges Naherholungsareal grundsätzlich nicht bebaut und stattdessen komplett in den Grüngürtel verankert werden sollen, erübrigt dies eine Prüfung im Vorfeld. Der Magistrat wird im Übrigen dahingehend aufgefordert, diesbezüglich jegliche Überlegungen, Planungen oder vorbereitende Prüfungen hinsichtlich einer angedachten Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes im Bereich der Züricher Straße / Anna-Lindh-Allee /Homburger-Landstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Prüfauftrag hinsichtlich einer möglichen Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets ist zurückzunehmen. Jegliche Überlegungen sind einzustellen. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu bereits ergangenen Anträge des Ortsbeirats OA 458 vom 13.09.2019 sowie die OA ́s 594, 595, und 596 vom 21.08.2020 wird voll inhaltlich verwiesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 619 2020 1. Die Vorlage M 151 wird unter Hinweis auf OA 619 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 308/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 306/15 Betreff: Erneuerung Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob und wann die "Berner Straße" auf dem Streckenabschnitt zwischen Kreisverkehr (Genfer Straße / Züricher Straße), Hausnummer 38 und Ende (Einmündung in den "Ben-Gurion-Ring"), Hausnummer 119 wieder in einen akzeptablen Zustand versetzt wird (siehe Planskizze). Begründung: Die Fahrbahn im genannten Abschnitt ist großflächig uneben, Sinkkästen sind z.T. abgesackt, Schlaglöcher vorhanden und erinnert eher an einen Flickenteppich als an eine Straße in Mitteleuropa. Da dort mehrere Einkaufsmärkte vorhanden sind, wird sie auch von zahlreichen Fahrradfahrern benutzt, für die der schlechte Straßenzustand eine besonders hohe Gefährdung darstellt. Planskizze: Sanierungsbedürftiger Streckenabschnitt Berner Straße (Quelle https://geoinfo.frankfurt.de/mapbender/applicattion/stadtplan) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6743 2020 Die Vorlage OF 306/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2020, OF 1067/10 Betreff: Erwerb von Belegungsrechten Vorgang: M 126/19; Beschl. d. Stv.-V. § 4824/19; M 125/20; Beschl. d. Stv.-V. § 6451/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, Auskunft darüber zu erteilen, wie viel öffentlich geförderte Wohneinheiten mit Mietpreisbindung und Belegungsrechten es im Ben-Gurion-Ring gibt und ob die Stadt Frankfurt den Erwerb von 450 Belegungsrechten für ausreichend hält. Darüber hinaus möge der Magistrat Auskunft erteilen, ab wann es aufgrund der Tatsache, dass pro Jahr nur die Hälfte der auslaufenden Belegungsrechte verlängert werden, im Ben-Gurion-Ring kein öffentlich geförderter Wohnraum mehr zur Verfügung steht. Begründung: Auf Grundlage der M 125 hat sich der Magistrat zum Ziel gesetzt, mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 7.11.2019 (M 126), die Hälfte der auslaufenden Bindungen pro Jahr zu verlängern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 126 Vortrag des Magistrats vom 21.08.2020, M 125 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1804 2020 Die Vorlage OF 1067/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Ablehnung); SPD und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2020, OF 304/15 Betreff: Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob die seinerzeit nach positiver Prüfung und erfolgreicher Voruntersuchung angedachte Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße zur Anbindung der neuen für die notwendige Außenerschließung des geplanten Neubaugebietes B-Plan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Erschließungsstraße auch im neuen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 923 weiterverfolgt und entsprechend der Voruntersuchung umgesetzt werden soll. Begründung: Im Rahmen der Planung des damaligen für den kompletten Bereich erstellten B-Planes Nr. 516 wurde zwecks Anbindung der neu geplanten Randerschließungsstraße (Ortsrandstraße für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg)" die Möglichkeit des Baus eines Verkehrskreisels im bestehenden Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße untersucht, welche mit einer positiven Voruntersuchung schloss und in die weitere Planung zum B-Plan Nr. 516 einfloss. Wie bekannt ist, wurde zwischenzeitlich der ursprüngliche Geltungsbereich des B-Plan Nr. 516 durch die Abtrennung des westlichen Bereichs mit Erstellung des B-Planes Nr. 923 reduziert. Der Kreuzungsbereich liegt nun im Geltungsbereich des neuen B-Plan Nr. 923, so dass anhand der im Rahmen der bisher vorgelegten Informationen aus der derzeit laufenden öffentlichen Bürgerbeteiligung ergänzend angefragt wird, ob die seinerzeitige Planung eines Verkehrskreisels auch so im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 Einzug gefunden hat bzw. so vorgesehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird darum gebeten, die Gründe für einen Verzicht auf die Planung eines Verkehrskreisels in diesem Bereich darzulegen und mitzuteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6742 2020 Die Vorlage OF 304/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2020, OF 302/15 Betreff: Leerstand im Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher und Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. in dem Nieder-Eschbacher Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher und Berner Straße den Leerstand sowie die unbebauten Grundstücke zu erfassen und die Ergebnisse unter Wahrung des Datenschutzes z. B. im Rahmen eines nichtöffentlichen Teils dem Ortsbeirat vorzulegen und 2. Gespräche mit den Eigentümern der leerstehenden Gewerbeflächen zu führen, um für in Frage kommende Gewerbetreibende eine Ansiedelung zu erreichen. Begründung: Im Zuge des Prüfverfahrens für ein neues Gewerbegebiet auf der Gemarkung Nieder-Eschbach gegenüber Ikea wurde bekannt, dass Gewerbebetriebe über die IHK den Wirtschaftsdezernenten baten, weitere Flächen für kleinere Gewerbetreibende auszuweisen. Da jedoch allgemein bekannt ist, dass das o. g. Gewerbegebiet u. a. einen Leerstand aufweist, ist dieser erst zu erfassen und wieder dem Markt zuzuführen bevor eine weitere Flächenversiegelung erfolgt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6740 2020 Die Vorlage OF 302/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 287/15 Betreff: Geplantes Gewerbegebiet im Bereich Züricher Straße/Anna - Lindh - Allee .der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die bereits früher gegen den erheblichen Protest des Ortsbeirates und der Nieder-Eschbacher Bevölkerung auf diesem Gebiet geplante Ansiedlung einer Brauerei und heute wiederum ins Spiel gebrachte Ansiedlung von Gewerbe, nicht weiter zu verfolgen. Begründung: Auf diesem Gebiet sollte bereits vor Jahren die Henninger Brauerei angesiedelt werden. Bereits früher hat der Ortsbeirat und die Nieder-Eschbacher Bevölkerung gegen diese Planung erheblichen Protest kundgetan. Auch damals wurde der Ortsbeirat und die Nieder-Eschbacher Bürger im Vorfeld nicht informiert. Durch die ständigen neuen Vorschläge für neue Baugebiete, wird auf die massiven Verkehrsprobleme in Nieder-Eschbach keine Rücksicht genommen. Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben, warum die früheren Planungen von Gewerbeansiedlungen im Bereich zwischen Nieder-Erlenbach und Bad Vilbel, direkt an der B3a nicht in die Suche nach neuen Gewerbegebieten einbezogen wurde. Dieses Gebiet ist sehr groß und belastet die Anwohner, auch während der Bauphase nicht. Durch die B3a ist dieses Gebiet sehr gut verkehrlich angeschlossen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 594 2020 Die Vorlage OF 287/15 wird als interfraktionelle Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2020, OF 288/15 Betreff: Geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Nieder-Eschbach rechts der Züricher Straße; Fragen zum Sachstand, Erhalt der Freiflächen im Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: In der FAZ - Ausgabe vom 30.07.2020 wird berichtet, dass innerhalb des Magistrats eine Einigung zur Schaffung eines weiteren Gewerbegebiets im Frankfurter Norden erzielt worden sei. Im Rahmen eines "Deals" sollen dafür im Gegenzug unbebaute Freiflächen durch Integration in den Grüngürtel dauerhaft gesichert werden. In dem Artikel wird berichtet, dass sich der Ortsbeirat dafür seit langem eingesetzt habe. Dies ist missverständlich. Zur Klarstellung ist daher hier deutlich festzuhalten, dass sich der Ortsbeirat stets für den Erhalt der Freiflächen stark gemacht hat, jedoch eine Erweiterung des Gewerbegebiets in dem Areal rechts von der Züricher Straße, insbesondere auch wegen der unklaren Frage zum Umfang der Erweiterung, immer kritisch gesehen hat (siehe auch die Initiative zur Herausnahme dieses Areals in der ISTEK-Planung 2030). Es wird darauf hingewiesen, dass sich an der kritischen Haltung des Ortsbeirats nichts geändert hat. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert, umgehend und umfassend zum aktuellen Sachstand seiner Planungen für ein neues Gewerbegebiet in Form einer Erweiterung des Nieder-Eschbacher Gewerbegebiets rechts der Züricher Straße (gegenüber Parkhaus IKEA-Möbelmarkt) zu berichten, welche konkreten Pläne bestehen. Von besonderem Interesse ist dabei die Beantwortung folgender Fragen: Welcher Geltungsbereich umfasst flächenmäßig das geplante Gewerbegebiet, bzw. welche bisher unbebauten Flächen sind hierzu vorgesehen? Welche Flächen in dem Areal Züricher Straße / Anna-Lindh-Allee / Homburger Landstraße bleiben dauerhaft als landwirtschaftlich und als bestehende Ausgleichsflächen sowie als weiterhin unbebaute groß angelegte Abstandsfläche zur vorhandenen Wohnbebauung "Westlich der Homburger Landstraße" erhalten bzw. wie werden diese dann entsprechend vor einer Bebauung gesichert? Wird für dieses neue Gewerbegebiet ein Bebauungsplanverfahren betrieben und mit welchem Zeithorizont zur Umsetzung der Maßnahme rechnet der Magistrat? Entlang der Züricher Straße wurden in den letzten Jahren als Ausgleich zum Bau der Anna-Lindh-Allee sowie zum Ausgleich für Baugebiete im Frankfurter Norden landwirtschaftlich aufgewertete Ausgleichsflächen ausgewiesen und angebaut. Inwieweit ist hier bereits ein Ersatz angedacht? Welche Flächen (Ortslage, Gebiet) von Nieder-Eschbach sind für die Eingliederung in den Grüngürtel vorgesehen? Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, durch den zuständigen Dezernenten zeitnah hierüber in der Ortsbeiratssitzung zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat sich seit Jahren für die Sicherung der Freiflächen rund um Nieder-Eschbach eingesetzt. Dazu gehören auch die Flächen, in der jetzt ein Gewerbegebiet angedacht ist. Eine Bebauung des Areals zwischen Züricher-Straße und Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße wird nach wie vor als kritisch angesehen, insbesondere stellt sich jetzt aber eine wesentliche Frage zur geplanten Größe des geplanten Erweiterungsgebietes und welche Flächen überhaupt in diesem Areal vorgesehen sind. Einer kompletten Bebauung dieses Areals wird vor diesem Hintergrund grundsätzlich nicht zugestimmt. Wir würden uns wünschen, das der Ortsbeirat bei einem solchen "Deal" vorher eingebunden wird. . Quelle: Foto privat -Michael Stauder Erstellt nach Aushang der Stadtplanung Frankfurt zur Wohnbauplanung im Ortsbezirk 15 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 595 2020 Die Vorlage OF 288/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2020, OF 286/15 Betreff: Benennung eines neuen Wohnwegs im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 894 Ben-Gurion-Ring in "Werner-Waniek-Weg" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der geplante neue Wohnweg zwischen dem Ben-Gurion-Ring und der neuen inneren Erschließungsstraße "An der alten Ziegelei" im Bereich des B-Planes Nr. 894 entsprechend dem beigefügten Lageplan (Anlage) in oranger Farbe unterlegten Weg als "Werner-Waniek-Weg" ausgewiesen wird und ihn entsprechend zu benennen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 schlägt vor, den vor einigen Jahren verstorbenen Werner Waniek, der Begründer der Bürgerinitiative am Bügel und langjährig engagierten Streiter für die Interessen der Menschen im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring zur allseitigen Erinnerung an sein Engagement mit einer Straßen- bzw. Wegebenennung innerhalb des Wohngebiets Ben-Gurion-Ring zu ehren. Herr Waniek hat sich viele Jahre dafür eingesetzt, dass das lange als sozialer Brennpunkt aufgrund zahlreicher in die Jahre gekommener Wohnhochhäuser mit seinen vielen Bewohnern unterschiedlichster Kulturen und sozialem Stand sowie lange Zeit als wenig attraktives Umfeld stigmatisierte Viertel / Milieu in der öffentlichen Wahrnehmung einen besseren Ruf erhält. Mit seinen Unterstützern in der Bürgerinitiative hatte er auch seinen Anteil daran, dass sich ein besseres Verständnis zwischen den Bewohnern des Bügels untereinander entwickelte und sich die Außendarstellung des Ben-Gurions-Rings deutlich zum Positiven verbesserte. Das Engagement der Bürgerinitiative Am Bügel, welche eine deutliche Handschrift von Werner Waniek getragen hat, die auch noch bis heute nachwirkt, wurde seinerzeit dann auch von der Stadt Frankfurt am Main mit der Verleihung der Bürgermedaille an die Initiative gewürdigt. Vor diesem Hintergrund schlägt der Ortsbeirat nun im Nachhinein eine gesonderte direkte Ehrung von Werner Waniek in Form einer Wegebenennung im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring als eine angemessene Anerkennung für dessen langjährigen ehrenamtlichen Einsatz vor. Anlage 1 (ca. 507 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 286/15 wird bis zur Sitzung am 23.10.2020 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 286/15 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 279/15 Betreff: Schilderwald im Ortsbezirk lichten I Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrszeichen an der Kreuzung "Berner Straße / Homburger Landstraße" mit der Vorschrift "Durchfahrt verboten, Anlieger frei", die dort in Fahrtrichtung Bonames an dem Ampelmast befestigt sind, ersatzlos entfernen zu lassen und damit einer grundsätzlichen Empfehlung des RP Darmstadt zur Lichtung des Schilderwaldes nachzukommen. Begründung: Die Beschilderung hat ihren einstigen Zweck mittlerweile verloren. Man hatte seinerzeit zur Inbetriebnahme der A661 zwischen der Behelfsausfahrt "Alt-Eschersheim" und dem "Bad Homburger Kreuz" den Durchgangsverkehr Richtung Innenstadt um "Bonames" herum über die "Berner Straße" auf die Autobahn lenken wollen. Diese Schilder werden seit Jahrzehnten wissentlich missachtet oder, weil ungünstig angebracht, übersehen. Wer "Bonames" als Ziel hat, fährt keinen kilometerlangen Umweg. Ausserdem fließt der überregionale Verkehr mittlerweile über die "Anna-Lindh-Allee" (Umgehungsstraße entlang der Autobahn) zur A 661. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6215 2020 Die Vorlage OF 279/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und BFF gegen 6 CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 271/15 Betreff: Verbesserung des ÖPNV-Angebots; Unterstützung zur Einrichtung einer neuen Buslinie Nieder-Eschbach (Gewerbegebiet) über HG-Ober-Erlenbach nach Friedrichsdorf Bahnhof Die Städte Bad Homburg v.d. Höhe und Friedrichsdorf planen eine neue Busverbindung, welche von Friedrichsdorf Bahnhof über Seulberg und Ober-Erlenbach nach Nieder-Eschbach geführt werden soll. Diese Strecke wird als Lokaltangente Ost bezeichnet und stellt für alle hier beteiligten Städte, also auch für Frankfurt am Main, eine deutliche Bereicherung des Liniennetzes im ÖPNV, insbesondere für den Frankfurter Norden, dar. Der Ortsbeirat 15 (Nieder-Eschbach) begrüßt als sinnvolle Verbesserung des Angebots im ÖPNV die Verwirklichung des Projektes zur Einrichtung einer neuen Buslinie zwischen dem Gewerbegebiet Frankfurt - Nieder-Eschbach und Friedrichsdorf Bf im Hochtaunuskreis, welche möglichst schon zum Ende des Jahres 2020 zur Verfügung stehen soll. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die noch ausstehende kostenmäßige Beteiligung seitens der Stadt Frankfurt am Main an dieser neuen Buslinie in die Wege zu leiten um somit gemeinsam mit den Städten Bad Homburg v. d. Höhe und Friedrichsdorf/Ts diese neue Strecke und Buslinie zu finanzieren. Die Umsetzung dieses Angebots ist vollumfänglich zu unterstützen. 2. Als Endhaltepunkt ist in Nieder-Eschbach innerhalb des Gewerbegebiets die bereits vorhandene Station der Linie 29 in der Berner Straße (Höhe Rückseite Hornbach/Rückseite IKEA) vorzusehen. Begründung: Die neue Buslinie stellt eine deutliche Verbesserung des Angebots im ÖPNV für den Frankfurter Norden dar. So wäre hiermit erstens eine direkte Verbindung Nieder-Eschbachs mit dem an der Gemarkung angrenzenden Bad Homburger Nachbarstadtteil Ober-Erlenbach ein Gewinn und zweitens wird damit ein weiterer Baustein hinsichtlich möglicher Alternativen zum Individualverkehr (Pendler aus dem Hochtaunuskreis) mit dieser neuen Strecke geschaffen. Insoweit dient diese "Lokaltangente Ost" auch einem sinnvollen Lückenschluss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 15 am 13.03.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 547 2020 Die Vorlage OF 271/15 wird als gemeinsamer Antrag der CDU, SPD und GRÜNEN mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 2. mit folgenden Satz ergänzt wird: "Als Zwischenstation sollte die U-Bahn-Station ́Nieder-Eschbach ́ vorgesehen werden." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 262/15 Betreff: Radweg Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Berner Straße ab Kreisel Züricher Straße in Richtung Homburger Landstraße auf der Fahrbahn die Errichtung eines rot markierten Radweges zu veranlassen. Begründung: In der Berner Straße, zwischen Homburger Landstraße und Kreisel Züricher Straße, existiert in entsprechender Richtung ein Radweg. Allerdings existiert in die entgegengesetzte Richtung kein Radweg. Ein solcher Radweg ist jedoch dringend notwendig! Die Strecke wird auch von Radfahrern genutzt, welche sich jedoch mangels Radweges und hohem Kfz-Verkehrsaufkommen zunehmend unsicher und gefährdet fühlen. Ein Radweg würde die Situation erheblich entschärfen. Hilfsweise ist der bestehende Radweg in Richtung Kreisel Züricher Straße auszubauen bzw. mit dem Fußweg zu kombinieren, sodass ein Befahren in beide Richtungen möglich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5758 2020 Die Vorlage OF 262/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 254/15 Betreff: Haushalt 2020/21 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab.Tagespfl. 20.04 Jugend- u. Erwachsenenbildung Erhöhung der Zuwendungen an die freien Träger von Sozialeinrichtungen in Nieder-Eschbach Seit einigen Jahren (2014/2015??) wurden die städtischen Zuwendungen an die freien Träger von Sozialeinrichtungen nicht mehr oder nur gering erhöht. Gleichzeitig mussten diese aber die stetigen tariflichen Erhöhungen der Personalvergütungen aus diesen Zuwendungen tragen. Dies wirkt(e) sich im Personalbereich der betriebenen Einrichtungen aus, besonders bei den sozialen Einrichtungen im Bereich des Wohngebietes am Ben-Gurion-Ring (wie Kinderhaus, Jugendhaus, ev. Familienzentrum Regenbogen, Jobscouts und weitere). So musste dort Personal abgezogen oder umgeschichtet und/oder Öffnungszeiten reduziert werden. Da diese Einrichtungen aber einen wichtigen Beitrag zur sozialen Stabilität des Wohnbereiches bieten und somit verlässlich sein müssen, müssen die betreibenden freien Träger baldigst wieder in die Lage versetzt werden, den für ihre Arbeit notwendigen Personalumfang wieder herzustellen. Durch die angedachte Erhöhung der Zuwendungen um zwei bis drei Prozent im Haushalt 2020/21 wird die aktuellen Situation zwar nicht weiter verschlechtert, aber auch eine Verbesserung wird nicht erreicht. Die vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen, die Zuwendungen an die freien Träger sozialer Einrichtungen für deren Einrichtungen in Nieder-Eschbach werden im Haushalt 2020/21 jährlich um circa fünf Prozent erhöht in den folgenden Haushalten weiter derart erhöht, dass die Personalkosten neben der jährlichen tariflichen Erhöhung bis 2024 wieder die bis 2014/15(?) übliche Abdeckung erreicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 12 2020 Die Vorlage OF 254/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2019, OF 238/15 Betreff: Lichtzeichenanlage an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring bedarfsgerecht erneuern! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Erneuerung der Lichtzeichenanlage (Fußgängerüberweg nördlich der Einmündung Berner-Strasse in den Ben-Gurion-Ring) ein Blinklicht in Richtung Berner-Straße bei "KfZ-Verkehr rot / Fußgänger grün" zu installieren. Begründung: Der nicht vorfahrtberechtigte linksabbiegende Verkehr aus der Berner Straße kann das Rotlicht derzeit kaum erkennen, zwei sind gar nicht, eines nur etwa zu einem Viertel sichtbar. Nicht selten deuten die Fahrzeugführer das Anhalten auf der Vorfahrtstrasse als Signal zum Losfahren und überfahren das nicht oder zu spät erkannte Rotlicht. Da die Lichtzeichenanlage ohnehin behindertengerecht ausgeführt werden soll, erscheint diese Maßnahme im Zuge der geplanten Erneuerung unerlässlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5306 2019 Die Vorlage OF 238/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor vor dem Wort "Blinklicht" das Wort "gelbes" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2019, OF 239/15 Betreff: Markierung eines Fußgängerüberwegs über die Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der oben bezeichneten Stelle ein sicherer Überweg für Fußgänger, z. B. ein Zebrastreifen, eingerichtet werden kann. Begründung: An genannter Einmündung sind Fußgänger stetig "auf der Flucht". Die abgesenkten Bürgersteige sind kaum als solche erkennbar und auf der einen Seite trotz des dort geltenden generellen Halteverbotes in der Regel zugeparkt. Als Zufahrt zum Industriegebiet ist die Berner Straße stark von größeren Lieferfahrzeugen frequentiert und die Einmündung generell unübersichtlich. Der gewünschte Fußgängerweg wäre als logische Fortsetzung zu der bereits vorhandenen Lichtzeichenanlage zu sehen und würde den Zugang zu einem beliebten Mittagstisch-Restaurant, dass auch gerne von älteren Bewohnern der angrenzenden Siedlung genutzt wird, für Fußgänger sicherer machen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 239/15 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE gegen 1 CDU und BFF (= Zustimmung); 3 CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2019, OF 240/15 Betreff: Fußgängerüberweg über die Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring einen sicheren Fußgängerüberweg zu schaffen. Begründung: Die Einmündung wird von Bewohnern des Wohngebietes Ben-Gurion-Ring regelmäßig überquer nach Nutzung der Fußgänger-Ampel über den Ben-Gurion-Ring, um das Gewerbegebiet Kalbach zu erreichen u.a. zu den Firmen Sunflower und McDonalds aber auch anderen. Darunter befinden sich auch Rollstuhlfahrer. An der Berner Straße sind zwar beiderseits die Bordsteine abgesenkt (ein Überbleibsel der nicht vollständig ausgeführten umfassenden Ampel-Planung von 1992/93), auf der Südseite wird dies jedoch ständig derart zugeparkt, dass Fußgänger sich immer zwischen den Auto durchwinden müssen. Geparkt wird über einen Bereich von 20-30 Meter bis über die Einmündung hinaus. Rollstuhlfahrer haben bei zugeparkter Absenkung über den Ben-Gurion-Ring bis zur nächsten Einfahrt zu fahren, um dort die Absenkung nutzen zu können. Auf dem Foto ist ein Teil der Absenkung auf der südlichen Seite frei. Dies ist aber nicht die Regel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5307 2019 Die Vorlage OF 240/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 BFF und FREIE WÄHLER
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2019, OF 232/15 Betreff: Ausbau des Breitbandnetzes in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Breitbandnetzes in NiederEschbach (Ortskern, Wohngebiet Am Bügel und Ben-Gurion-Ring, Autobahnmeisterei, Siedlung An der Steinern Straße) bekannt und auch bereits geplant sind. 2. Der Herr Ortsvorsteher wird gebeten, einen Vertreter der Telekom in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen einzuladen, damit die Einwohner über die Ausbaupläne informiert werden. Begründung: Stellenweise ist die Netzqualität und damit die Datenübertragungsrate in NiederEschbach deutlich verbesserungswürdig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5100 2019 Die Vorlage OF 232/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der in Klammern stehende Wortlaut des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2019, OF 223/15 Betreff: Behindertengerechte Aufrüstung der Fußgängerampel Ben-Burion-Ring Einmündung Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Lichtsignalanlage (Fußgängerampel) über den Ben-Gurion-Ring in Höhe der Einmündung Berner Straße behindertengerecht aufzurüsten (Klick für Sehbehinderte, weiße Bodenplatten mit Rillen und Noppen). Begründung: Die genannte Lichtsignalanlage (wohl aus 1993) steht aus Altersgründen unmittelbar vor der Umrüstung auf neue Technologie. Dabei ist aber keine behindertengerechte Aufrüstung vorgesehen. Gleichzeitig haben nun Sehbehinderte und Blinde, die diese Lichtsignalanlage (täglich arbeitsbedingt) nutzen oder nutzen möchten, darauf hingewießen, dass die Nutzung wegen des fehlenden Klick-Signals sehr gefährlich ist. Auch die weißen Bodenplatten sind für sie sehr wichtig. Der KFZ-Verkehr ist tagüber sehr stark. Die Umrüstung ist vorläufig bis zur Entscheidung des Ortsbeirates zurückgestellt, soll aber noch zeitnah dieses Jahr durchgeführt werden. Im Umfeld der Lichtsignalanlage befindet sich auf der Ostseite das Wohngebiet Ben-GurionRing mit der Seniorenanlage BGR 20 Auf der anderen Seite liegen Ziele wie Sunflower und Sanitätshaus, sowie die Einkaufmärkte Aldi und Lidl, eventuell weiters wichtige Anlaufstellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 16.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4930 2019 Die Vorlage OF 223/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2019, OF 744/10 Betreff: Künftige IGS Nord im südlichen Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die künftige IGS Nord im südlichen Ben-Gurion-Ring aufgrund fehlender Freiflächen in Bonames solche im Bereich des künftigen Gymnasiums für den Norden rechtzeitig mit eingeplant werden können. Eine entsprechende, auch gemeinsame Nutzung durch die IGS Nord und das Gymnasium, sollen die Versorgung für den Schulsport sicherstellen. Begründung: Die IGS Nord soll eine neue Heimat im südlichen Ben-Gurion-Ring finden. Dort sollen Büroflächen entsprechend für den Schulzweck umgebaut werden. Geeignete Freiflächen für den Schulsport gibt es vor Ort jedoch leider nicht, so dass im weiteren Umfeld sich das künftige Gelände des Gymnasiums für den Norden anbietet. Entsprechende Klärung und Planung ist umgehend erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4564 2019 Die Vorlage OF 744/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor im ersten Satz nach "Freiflächen" um die Worte "insbesondere für den Sport (ungedeckt)" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 716/10 Betreff: Künftige Integrierte Gesamtschule im südlichen Ben-Gurion-Ring in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, bezüglich der künftigen Integrierten Gesamschule im südlichen Ben-Gurion-Ring in Bonames zeitnah: die Pläne den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 zur Verfügung zu stellen; die Planungen zeitnah im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 öffentlich vorstellen zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4384 2019 Die Vorlage OF 716/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2018, OF 184/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich Auf der Steinern Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu folgenden Punkten zu berichten: 1. Wird der geplante Kreisel Homburger Land-Straße Berner Straße gleichzeitig mit der Erstellung der Teil-Ortsrandstraße gebaut? Wenn ja, bitte dem Ortsbeirat bald möglich einen Plan des Kreisel vorlegen. 2. Wie wird die neue Anbindung der Heinrich-Berbalk-Straße im Norden an die neue Ortsrandstraße aussehen (die Beschreibung im Aufstellungsbeschluss ist nicht aussagekräftig, im Strukturkonzept ist er nicht abgebildet)? 3. Wie wird ein Lärmschutz im nördlichen Bereich der Heinrich-Berbalk-Straße vom Knick bis zur Kreuzung Homburger Landstraße Berner Straße aussehen? 4. Ist die Heinrich-Berbalk-Straße im südlichen Teil auf Grund ihrer Breite und Randbebauung bez. Randmauern geeignet weiteren Verkehr aufzunehmen. 5. Ist die neue (gebogene) Straße zwischen der Kita- und der Grundschulfläche sinnvoll, ein Angleichen der Kitafläche an die Grundschulfläche erscheint sinnvoller (mit verschieben der Straße an die vorhandene Garagenfläche 6. Werden die Einmündungen der neuen Straße in die Ortsrandstraße Ampel gesteuert sein? 7. Für wann ist der Bau bez. die Fertigstellung der geplanten Grundschule vorgesehen? 8. Für wie viele Züge wird die geplante Grundschule ausgelegt? 9. Erhält die geplante Grundschule eine eigene Sportfläche und Sporthalle? 10. Wird das geplante Gymnasium eine Sportfläche und eine Sporthalle erhalten? 11. Ist ein Schulschwimmbad für die Schulen im Frankfurter Norden vorgesehen? 12. Wie werden die im Bereich des B-Plans zur Zeit vorhandenen Kleingärten ausgeglichen beziehungsweise ersetzt? 13. Sind die beplanten Schul- und Kita-Flächen bereits in öffentlichem Besitz? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 332 2018 Auskunftsersuchen V 1055 2018 1. Der Vorlage M 211 wird unter dem Hinweis auf die hierzu beschlossenen Vorlagen OA 332 und V 1055 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 184/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 185/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung um folgenden Satz ergänzt wird: "Der Ortsbeirat bemängelt die Vorgehensweise des Planungsdezernenten, der ohne Information an die Ortsbeiräte in der M-Vorlage wesentliche Eckdaten des Bebauungsplans Nr. 516 des gefundenen Konsenses abändert." Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2018, OA 316 entstanden aus Vorlage: OF 348/8 vom 09.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: OA 170/12 OBR 8; OA 713/16 OBR 8; B 240/16; OA 140/17 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 07.08.2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte zu überarbeiten: 1. Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140, enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen sind zu berücksichtigen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Anregung des Ortsbeirates 8 vom 20.04.2017, OA 140, verwiesen und an die Anregungen des Ortsbeirates 8 vom 22.03.2012, OA 170, und vom 21.01.2016, OA 713, erinnert. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und entspricht entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung, von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240, zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungspläne Nr. 889 - Sandelmühle, Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang und Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 Quadratmeter sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Heerstraße bestens versorgt. Allenfalls könnte ein kleiner Laden, der Anwohner (z. B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, zugelassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 170 Anregung vom 21.01.2016, OA 713 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 20.04.2017, OA 140 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 665 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3401, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2018, OF 362/12 Betreff: Transparenz über neue weiterführende Schulen in der Bildungsregion Nord Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ab welchen Schuljahren, mit wie vielen Zügen und ggf. mit welchem fachlichen Profil die folgenden avisierten weiterführenden Schulen zur Verfügung stehen werden: - Gymnasium im Mertonviertel - Integrierte Gesamtschule im Ben-Gurion-Ring Begründung: Die genannten Schulprojekte sind bislang nicht genauer terminiert, stellen aber für Kinder und Jugendliche aus Kalbach-Riedberg und den anderen Stadtteilen der Bildungsregion Nord eine dringend benötigte Erweiterung des weiterführenden Schulangebots im Norden dar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1035 2018 Die Vorlage OF 362/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2018, OF 174/15 Betreff: Neue Integrierte Gesamtschule (IGS) im Ben-Gurion Ring In dem Artikel "Frankfurt bekommt acht neue Schulen" der Frankfurter Rundschau (FR) vom 28.9.2018 steht u.a.: ". . Zwei Schulen will Weber (Einfügung: die Bildungsdezenentin) gleich im nächsten Jahr eröffnen: eine dritte Grundschule auf dem Riedberg und eine IGS im Norden im Ben-Gurion-Ring. Vier leerstehende Bürogebäude würden dort zu einer Gesamtschule umgebaut, der Mietvertrag sei kurz vor dem Abschluss. Cafeteria und Turnhalle sollen dem Stadtteil geföffnet werden, so beteiligt man sich aktiv an Stadtentwicklung, sagt Weber. . ." Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrag wird gebeten, dem Ortsbeirat über die Planung einer IGS im Ben-Gurion-Ring zu berichten: Wo genau sollt die Schule entstehen? Welche Größenordnung soll die Schule haben (zB Schülerzahl) Wo soll die Turnhalle errichtet werden? Über welchen Zeitraum ist der Mietvertrag laufen? Welche laufenden Kosten entstehen? Welche einmaligen Kosten (Umbau, Turnhalle ect) entstehen. Welchen Einfluß wird die Schule auf den Verkehr im Ben-Gurion-Ring haben? Kann die Schule tatsächlich noch (zu Schuljahresbeginn) 2019 eröffnet werden. Wie soll die Öffnung der Schule in den Stadtteil aussehen. Ist die Maßnahme mit dem Beirat der "Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring" abgesprochen. (mit welchem Ergebnis?) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1036 2018 Die Vorlage OF 174/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Fragen 2. um das Wort Zügigkeit in der Klammer ergänzt wird, 4. das Wort "ist" durch das Wort "wird" ersetzt wird, 10. Die Frage "Ist die Maßnahme mit dem Beirat der Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring abgesprochen?" durch die Frage "Ist gegebenenfalls eine Oberstufe geplant?" ersetzt wird und dass der Antrag mit folgendem Wortlaut abgeschlossen wird: "Der Ortsbeirat missbilligt die Vorgehensweise des Dezernates, die Planung über die Zeitung publik zu machen und den Ortsbeirat nicht frühzeitig in Kenntnis zu setzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 348/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordneten folgendes zu beschließen: Der Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 7. August 2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte überarbeitet werden: 1. Die für den Bebauungsplan genannten der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20. April 2017 (OA 140) sollen bezüglich der weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 qm Bruttogeschossfläche, mit drei Vorsprüngen an der Straßenfront und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Statt einem allgemeinen Wohngebiet (WA) wird ein reines Wohngebiet (WR) vorgesehen, in dem allenfalls eine Ausnahme für einen Läden mit maximal 80qm zugelassen wird. 5. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Ortsbeiratsanregung 2017 140 verwiesen und die Ortsbeiratsanregungen OA 2012 170 und OA 2016 713 in Erinnerung verwiesen. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und - ent-spricht, entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf - auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Magistratsbericht B 2016 240 zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungpläne Nr. 889 (Sandelmühle), 803 Ä6 (Riedberg-Niederurseler Hang) und 894 (Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 qm sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Herrstraße bestens versorgt. [Allenfalls ein kleiner Laden, der Anwohner (z.B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, könnte zugelassen werden.] Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 316 2018 a) Die Vorlage OF 348/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. Der Vorlage folgende Fassung erhält: "Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140 enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 qm Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen." b) Ziffer 2, 3 und 5 werden in der vorgelgten Fassung beschlossen c) Ziffer 4. Der Vorlage wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu a) und b) Einstimmige Annahme zu c) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER (= Zustimmung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2018, OF 172/15 Betreff: Aufstellung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Garagenausfahrt F im Ben-Gurion-Ring; ggf. Versetzung des vorhandenen Verkehrsspiegels vom Ben-Gurion-Ring (Höhe Hausnummer 62 gegenüberliegende Seite in der Nähe des Gerüstbauerablageplatzes) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Rahmen der nächsten Verkehrsbegehung mit Straßenverkehrsamt und dem Amt für Straßenbau und Erschließung die Aufstellung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Garagenausfahrt F im Ben-Gurion-Ring prüfen und im Zustimmungsfalle durchführen zu lassen. Begründung: Als die Garagen geplant und gebaut wurden gab es keine Parkplätze auf der Fahrbahn an dieser Stelle auf beiden Seiten. Der Bereich war früher in einer Tempo 30 Zone eingebunden, insbesondere wegen der kurvenreichen Lage. Inzwischen hat sich die Situation stark verändert. Das Tempolimit wurde vor einigen Jahren aufgehoben und die Fahrzeuge parken auf beiden Seiten, sodass bei einer Ausfahrt aus der Garagenausfahrt es erschwert wurde, die Verkehrssituation des fließendenden Verkehres in diesem Bereich zu erfassen,. Durch die Veränderung der Situation wäre aus Sicherheitsgründen eine Aufstellung eines Verkehrsspiegels an dieser Stelle dringend nötig. Hinweis: Ggf. ist vorstellbar, dass der vorhandene Verkehrsspiegel im Ben-Gurion-Ring in Höhe der Hausnummer 62 auf der gegenüberliegenden Seite in Höhe des Gerüstbauerablageplatzes entfernt wird, der Spiegel wird nicht mehr benötigt, weil die ehemalige Ausfahrt der BfG Bank nicht mehr existiert und der Spiegel an dieser Stelle obsolet geworden ist. Hier könnten die Kosten für die Anschaffung eingespart werden. Lediglich die Veränderung bzw. die Verlegung wäre hier durch die öffentliche Hand zu tragen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE BFF FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 172/15 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2018, OF 171/15 Betreff: Entwicklung eines neuen Verkehrskonzeptes für den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Ringstraße "Ben-Gurion-Ring" ein neues aktualisiertes Verkehrskonzept erstellen zu lassen. Die geplante große Wohnbaumaßnahme im Areal des Geltungsbereiches zum Bebauungsplanverfahren Nr. 894 "nördlich des Ben-Gurion-Rings" ist im Verkehrskonzept einzubeziehen und zu berücksichtigen. Das neue Verkehrskonzept ist nach Erstellung den Ortsbeiräten 10 und 15 (Nieder-Eschbach) zur Beratung vorzustellen. Begründung: Das bisher vorhandene alte Verkehrskonzept für den Ben-Gurion-Ring stammt aus Anfang der 70er Jahren (ca. 1973 ff.) und wurde seither bis heute nicht an die veränderten Bedingungen angepasst. Heute ist die Straße den täglichen Anforderungen kaum noch gewachsen. Parkraum ist knapp und unzureichend vorhanden. Es müssen teilweise Abschleppdienste beauftragt werden um widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge zu entfernen. Die Lage könnte sich weiter verschärfen, wenn das neue Baugebiet nördlich des Ben-Gurion-Rings mit mehr als 300 Wohnungen erstellt wird. In dem geplanten Baugebiet sind mindestens 300 Wohneinheiten vorgesehen, wobei 30% öffentlich gefördert werden sollen. Die Förderung würde auf mind. 100 Wohnungen zutreffen. Nach Aussagen der Planer sollen Tiefgaragenplätze entstehen. Pro Tiefgaragenplatz muss mit Baukosten von ca. 25.000 EUR gerechnet werden. Es stellt sich daher die Frage, ob sich die zukünftigen Bewohner (insbesondere von den geförderten Sozialwohnungen) dort eine Garage leisten können. Weiterhin muss Besuchsverkehr und Lieferverkehr und deren Abstellmöglichkeiten der Fahrzeuge in das neue Baugebiet eingeplant werden. Es fehlen weiterhin: Fahrradwege, Kurzzeitparkplätze generell, jedoch besonders vor dem Ladenzentrum. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind so gut wie nicht vorhanden oder sind ungünstig aufgestellt. Carsharing Modelle und Lademöglichkeiten für E-Mobiliät fehlen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE BFF FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3840 2018 Die Vorlage OF 171/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 165/15 Betreff: Fehlbelegungsabgaben in Nieder-Eschbach und im Wohngebiet Am Bügel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Erhebung von Fehlbelegungsabgaben für öffentlich geförderten Wohnraum wurde zum 01.07.2016 in Hessen wieder eingeführt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, in welcher Größenordnung sich nach Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe im Land Hessen die gesamten Einnahmen der Fehlbelegungsabgabe im gesamten Stadtteil Nieder-Eschbach in 2016 (anteilig), 2017 und 2018 bewegt haben und voraussichtlich in 2019 bewegen werden. Hierzu weitere konkrete Fragen: Wie hoch ist der Anteil der betroffenen Mieter, die die Fehlbelegungsabgabe zahlen müssen? Wie viele davon zahlen prozentual die gestaffelte höchste Abgabe? Ab welchem Einkommen ist unter Berücksichtigung der bestehenden Miete, Wohnungsgröße, und der Nebenkosten die Fehlbelegungsabgabe zu entrichten? Wie hoch ist der Anteil an bestehenden Sozialwohnungen bzw. öffentlich geförderter Wohnraum in Nieder-Eschbach? Wie viele Sozialwohnungen in Nieder-Eschbach sind in den letzten drei Jahren aus der Zweckbindung herausgefallen und wurden diese durch neuen gefördertem Wohnraum an anderer Stelle zahlenmäßig ersetzt?. Außerdem wird gebeten mitzuteilen, ob und inwieweit diese Einnahmen und in welcher Höhe dann konkret bereits in Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus im Ortsbezirk 15 bisher wieder Verwendung gefunden haben bzw. in neuen Maßnahmen einfließen werden? Begründung: Einige betroffene Mieter haben Fehlbelegungsbescheide vorgelegt, die in der Gesamtschau auch für den neutralen Betrachter eine zu hohe Forderung und Belastung für diejenigen Mieter feststellen lassen, weil die Fehlbelegungsabgabe zusammen mit der Miete und den enorm hohen Nebenkosten dann im Ergebnis zu Beträgen über den vergleichbarer Mieten in besseren Wohnlagen führt. Ungeachtet der Folgen durch die Erhebung von Fehlbelegungsabgaben in sozial problembehafteten Gebieten in Hessen wie hier z.B. das Wohngebiet "Am Bügel / Ben-Gurion-Ring" wäre es aber auch wichtig zu wissen, inwieweit Mieter und in welcher Höhe tatsächlich auch betroffen sind und ob diese Einnahmen in Nieder-Eschbach in den letzten Jahren auch Verwendung gefunden haben. Insbesondere im Wohngebiet "Am Bügel" leben laut Sozialbericht/Sozialraumanalyse viele Hartz IV- Empfänger/sozial Schwache, die keine Fehlbelegungsabgabe entrichten müssen. Hinsichtlich der Ausgewogenheit der Bevölkerung im Ben-Gurion-Ring sind aber über Jahre hinweg jene Mieter, die mit der Abgabe zusätzlich belastet werden, dahingehend eine wichtige Mietergruppe, weil diese sehr stark für einen sozialen Ausgleich bzw. die gewünschte positive Sozialmischung beitragen. Die Fehlbelegungsabgabe könnte daher hier auf Dauer konterkarierend wirken. Dies gilt anhand konkreter Zahlen zu beleuchten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 15 am 14.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 993 2018 Die Vorlage OF 165/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff der Satzteil "und im Wohngebiet Am Bügel", im zweiten Satz der Begründung der Satzteil "wie hier z. B. das Wohngebiet ́Am Bügel / Ben-Gurion-Ring ́" sowie der dritte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen werden. Im vierten Satz der Begründung werden die Worte "im Ben-Gurion-Ring" durch die Worte "in Nieder-Eschbach" ersetzt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2018, OF 259/12 Betreff: Radwegeverbindung Bonames - Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit seinem Radfahrbüro in Abstimmung mit dem ADFC kurze verkehrssichere Radwege von Kalbach nach Bonames zu entwickeln, die u. a. vom Kalbacher Rathaus zum Wendelsgarten oder vom Ben-Gurion-Ring (Bonameser Teil) Richtung Kalbach Rathaus führen. Begründung: Die Straßen zwischen Kalbach und Bonames sind durch Kraftfahrzeuge heute derart belastet, dass dies kein sicheres Radfahren gestattet. Um jedoch weiteren motorisierten Verkehr auf das Rad zu verlagern, müssen auch die geeigneten Infrastrukturmaßnahmen geschaffen werden. Bisher existieren hier keine diesbezüglichen Wegeverbindungen für den Radverkehr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 12 am 26.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 259/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2018, OF 144/15 Betreff: Luminale 2018 Ben-Gurion-Ring Die Luminale-Organisation 2018 (18.-23. März) hat beschlossen dass sie auch randstädtische Gebiete in die Luminale einbeziehen möchte als Brücke zwischen dem Stadtkern Frankfurt am Main und seinen Stadtteilen. Dies aufgreifend hat der Beirats zur "Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring" beschlossen an der kommenden Luminale 2018 teilzunehmen. Dies soll einerseits den inneren Zusammenhalt der Bewohner stärken, andererseits den äußeren Blick auf das Wohngebiet deutlich verbessern. Bereits am 30.11.2017 wurde seitens der Firma raumbasis, die auch an der Gestaltung der Luminale in der Innenstadt beteiligt ist, eine Vorstellung eines Lichtkonzeptes für den Bügel vorgestellt und einige Ideen aufgebracht. Die Entwicklung eines Konzeptes ist in Arbeit. Die Finanzierung kann wahrscheinlich aus dem Budget der "Sozialen Stadt" (mit-)finanziert werden. Es sollen allerdings zur Erzeugung eines Mehrwerts (wie im Konzept der "Sozialen Stadt" vorgesehen) ein Mehrwert erzeugt/generiert werden, in dem bei Akteure und im Gewerbe im Bereich des Bügels um Mitfinanzierung geworben wird (so auch bei den beiden beteiligten Ortsbeiräte). Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Beirat der "Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring" werden zur Durchführung der Teilnahme an der Luminale der Stadt Frankfurt 2018 werden aus dem Budget des Ortsbeirates 15 750,- Euro zu Verfügung gestellt. Antragsteller: CDU GRÜNE BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 13 Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 167 2018 Die Vorlage OF 144/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP; FREIE WÄHLER (=Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2017, OF 122/15 Betreff: Keine Hunde auf dem neuen Spielplatz am Ben-Gurion-Ring Immer wieder berichten Eltern über freilaufende Hunde und Hundekot auf dem neuen Spielplatz am Ben-Gurion-Ring. Offensichtlich hat es sich noch nicht herumgesprochen, dass Hunde auf Spielplatzflächen grundsätzlich nicht erlaubt sind. Gerade in der Anfangszeit sind verstärkte Kontrollen angebracht. Zudem könnte die Ausweisung einer speziellen Freilauffläche für Hunde das Problem minimieren. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat a) den Spielplatz am Ben-Gurion-Ring regelmäßig durch die Stadtpolizei kontrollieren zu lassen und b) zu prüfen ob im Umfeld des Spielplatzes eine Freilauffläche für Hunde eingerichtet werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2131 2017 Die Vorlage OF 122/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um Buchstabe c) mit nachfolgendem Wortlaut ergänzt wird: ". . den Spielplatzbereich für Kleinkinder vollständig einzuzäunen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2017, OF 323/10 Betreff: U-Bahn-Übergang in Bonames sicherer gestalten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen umgehend gebeten, den bisher unbeschrankten U-Bahnübergang westlich der Station "Bonames-Mitte" sicherer gestalten zu lassen, nachdem hier wiederholt Passanten schwer verletzt wurden. Begründung: Die Örtlichkeit wird als direkter Fußweg zum Ben-Gurion-Ring rege genutzt. Bereits vor circa vier Jahren kam es an gleicher Stelle zu einem Unfall mit Personenschaden. Die bisherigen Maßnahmen reichen leider nicht aus. Aufgrund des letzten U-Bahnunfalls vom 24.05.2017 werden zusätzliche Halbschranken im Bereich des ungesicherten Fußgängerüberwegs gefordert. Zusätzlich wären Hinweisschilder über die Höhe des Bußgeldes bei Missachtung wünschenswert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.06.2017, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 323/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2002 2017 Die Vorlage OF 323/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Initiative vom 19.05.2017, OI 10 entstanden aus Vorlage: OF 77/15 vom 21.02.2017 Betreff: Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring: Benennung einer Straße Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die im Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring ausgewiesene neue L-förmige Straße in "An der Alten Ziegelei" zu benennen. Im östlichen Teil des Bebauungsplans befand sich bis in die Siebzigerjahre eine der beiden Ziegeleien im Bereich der Siedlung Ben-Gurion-Ring. Der angegebene Straßenname bietet sich als historischer Hinweis auf diese Ziegelei an. Der Name wird auch von der GWH als Bauherrin der neuen Wohngebäude unterstützt. Anlage 1 (ca. 472 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 24.05.2017 Aktenzeichen: 62 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2017, OF 76/15 Betreff: Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach Vorgang: ST 1560/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stellungnahme des Magistrates wird zurückgewiesen, sie ist weder hilfreich noch zielführend und widerspricht der geübten Praxis im weiteren Verlauf der Homburger Landstraße. Der Magistrat wird wiederum gebeten, die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern (wie bereits während Ortsbegehung im Jahr 2016 besprochen). Begründung: In der ST 1560 / 2016 wird darauf hingewiesen, dass der erwähnte Abschnitt der Homburger Landstaße als Landesstraße klassifiziert ist (L 3008). Dies ist de Jure richtig, genauso wie der weitere Verlauf durch Bonames Richtung Frankfurter Berg sowie der alten AS Bonames. Diese Klassifizierung erfolgte bereits vor mehreren Dekaden, als heute vorhandenen und genutzen Straßen und Anschlüsse wie die Anna-Lindt-Allee und die AS Nieder-Eschbach bei weitem noch nicht vorhanden waren. Der erwähnte Abschnitt hat heute lediglich den Character einer normalen Ortsstraße. Dies gilt auch für den weiteren Verlauf der Homburger Landstraße ab der Einmündung Berner Straße bis Bonames sowie durch Bonames hindurch. Hier ist bereits heute, trotz Klassifizierung, eine Tempo-30-Zone ausgewiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.04.2017, OF 96/15 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1560 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 76/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1458 2017 1. Die Vorlage OF 76/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 96/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2017, OF 77/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring: Benennung einer Straße Initiativantrag des Ortsbeirates gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 GOOBR Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die neue im Bebauungsplan 894 Ben-Gurion-Ring ausgewiesene neue L-förmige Straße "An der Alten Ziegelei" zu benennen Begründung: Im östlichen Teil des Bebauungsplans befand sich bis in die 1970ziger Jahre eine der beiden Ziegeleien im Bereich der Siedlung Ben-Gurion-Ring. Der angegebene Straßenname bietet sich als historischer Hinweis auf diese Ziegelei an. Der Name wird auch von der GWH als Bauherr der neuen Wohngebäude unterstützt. Anlage 1 (ca. 472 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 77/15 wird bis zur Sitzung am 19.05.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 10 2017 Die Vorlage OF 77/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2017, OF 211/10 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in Bonames Nach einer im Dezember 2016 erfolgten Begehung des Stadtteils Bonames mit einem Vertreter des ADFC möge der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. ob mehr Fahrrad-Bügel im weiten Bereich der U-Bahnstation "Bonames Mitte" und am P&R-Platz "Kalbach" sowie im Bereich der Gaststätte "Zum Einhorn" eingerichtet werden können, 2. ob auf dem ansteigenden Teil der Homburger Landstraße in Richtung der Siedlung am Bürgel ein einseitiger Schutzstreifen für Fahrradfahrer errichtet werden kann, 3. ob die Beschilderung für Fahrradfahrer Richtung Niddatal dahingehend verbessert werden kann, dass diese nicht gegen die Einbahnstraße "Alt Bonames", sondern den ruhigeren Bereich der Homburger Landstraße befahren sollen, 4. ob zeitnah Piktogramme in den Straßen des alten Ortskerns von Bonames (Homburger Landstraße, Alt Bonames, und Burghof) veranlasst werden können, 5. ob die Beschilderung zum alten Flugplatz im Unteren Kalbacher Weg verbessert werden kann, 6. ob der Gefahrenbereich an der Ecke Unterer Kalbacher Weg / Burghof durch Änderung der Vorfahrtsregelung ("rechts vor links") entschärft werden kann, 7. ob das Fahrradfahren parallel zum P&R-Platz (verlängerte Radwegeverbindung zw. Ben-Gurion-Ring und dem alten Flugplatz) verbessert werden kann. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1114 2017 Die Vorlage OF 211/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2016, OF 62/15 Betreff: Radweg Homburger Landstraße zwischen der Kreuzung Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße und Kreisel Deuil-La-Barre-Straße (Gemarkung Nieder-Eschbach)! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen, ob auf diesem Abschnitt eine Abmarkierung von der Fahrbahn für Radfahrer in nördlicher Richtung möglich ist. Begründung: Auf diesem Abschnitt besteht z.Z. auf der "Westseite" ein kombinierter Fuß-/Radweg für beide Richtungen. Für die Richtung "Süden" ist das für Radler in Ordnung, für die nördliche Fahrtrichtung müssen sie aber am Anfang und Ende des Abschnitts die Fahrbahn queren. Da dies umständlich und gefährlich ist, fahren die meisten Radfahrer einfach auf der Straße weiter. Da auf diesem Streckenabschnitt der Kraftverkehr, verleitet durch die breiten Fahrspuren, meist zu schnell unterwegs ist, würde eine Reduzierung der Fahrbahnbreite in Verbindung mit der Schaffung einer Radspur u.E. einen doppelten Gewinn für die Verkehrssicherheit darstellen. Bei einer späteren Installation eines Verkehrskreisels an der oben beschriebenen Kreuzung wäre die neue Fahrbahnaufteilung ohne Aufwand adaptierbar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 25.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 932 2016 Die Vorlage OF 62/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, 1 SPD und BFF gegen 1 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 3 SPD, GRÜNE und FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2016, OF 55/15 Betreff: Weitere Studentenwohnungen im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring Mit der Aufgabe des SEB-Geländes innerhalb des nordöstlichen Bereichs des Ben-Gurion-Rings bietet sich die Möglichkeit, die bestehenden angrenzenden Wohngebiete zu ergänzen mit dem Ziel, neuen Wohnraum zu schaffen. Für dieses Gebiet wurde der Bebauungsplan Nr. 894 am 28.01.2016 als Satzung beschlossen. Der B-Plan umfasst in seiner festgelegten Planung ein durchgrüntes Wohngebiet mit ca. 300 Wohneinheiten und unterschiedlichen Wohnformen, das sowohl zur Aufwertung des gesamten Gebietes als auch zur Belebung der südlich gelegenen Ladenzeile führen wird. Im Rahmen des Planverfahrens wurde geprüft, ob und in welchem Umfang soziale Einrichtungen oder Wohnformen für bestimmte Bevölkerungsgruppen verwirklicht werden können. Konkret ist inzwischen die Planung einer Kindertagesstätte als erdgeschossige Einrichtung integriert in der geplanten Wohnbebauung. In den letzten Jahren ist nun ein steigender Bedarf an bezahlbaren Studentenwohnungen zu verzeichnen. Angrenzend an das Plangebiet besteht bereits ein Studentenwohnheim, das bereits sehr ausgelastet ist. Plätze in Studentenwohnheimen sind weiter gesucht. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit den örtlichen Investoren, Wohnungsbaugesellschaften bzw. Bauherren mit dem Ziel der Bereitstellung weiterer Studentenwohnungen im Bereich des B-Planes Nr. 894 "Ben-Gurion-Ring" , ggf. auch im Mix in der Wohnform Mehrgenerationenwohnen, in Verhandlungen zu treten und zu unterstützen. So empfiehlt es sich bspw. weitere Studentenwohnungen in der geplanten angrenzenden Blockrandbebauung in Anlehnung an das vorhandene fünfstöckige Studentenwohnheim zur Verfügung zu stellen. Im Synergieeffekt könnte der Betreiber des Studentenwohnheims diese angrenzenden neuen Wohnungen für Studenten mit verwalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 850 2016 Die Vorlage OF 55/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2016, OF 54/15 Betreff: Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Fortsetzung der Planung Vorgang: EA 248/13 OBR 15; ST 1214/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob zwischenzeitlich die in der ST 1214 vom 12.09.2014 angekündigte Prüfung hinsichtlich der Einstellung von Haushaltsmitteln für die weitere Planung sowie zum Bau eines Kreisverkehrsplatzes Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten im Haushalt 2017/2018 durchgeführt und abgeschlossen wurde. Falls dies bejaht wird, mit welchem Ergebnis endete die Prüfung, z. B. Aufnahme der Maßnahme im aktuellen Verwaltungsentwurf für den Haushalt 2017/2018, etc.? Darüber hinaus wird um Mitteilung der ermittelten Gesamtbau- und Planungskosten für diese Um- und Ausbaumaßnahme der vorhandenen Kreuzung in einen Verkehrskreisel gebeten. Begründung: Der Ortsbeirat bekräftigt seinen Willen, diese sinnvolle Maßnahme in den kommenden Jahren umsetzen zu wollen und regt die Wiederaufnahme der vertiefenden Planung und der Bereitstellung von Mitteln für einen zeitnahen Umbau erneut an. Seit 2014 hat sich der städtische Haushalt unter Federführung von Stadtkämmerer Uwe Becker kontinuierlich und wesentlich verbessert. Es könnten daher wieder Mittel für investive Maßnahmen zusätzlich bereitgestellt werden. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 12.09.2014 (ST 1214) zuletzt wie folgt berichtet: "Der Magistrat bittet um Verständnis dafür, dass die Aufnahme investiver Planungen angesichts der Lage des städtischen Haushalts grundsätzlich auf das unabdingbar notwendige Maß zu reduzieren ist. Obschon der Magistrat durchaus erkennt, dass die fachlichen Vorplanungen für die Einrichtung eines Kreisverkehrplatzes Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring verkehrlich sinnvoll ist, hält er diese Maßnahme gegenwärtig nicht für so wesentlich und unabweisbar, dass diese nicht zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden kann. Insoweit wird der Magistrat zu gegebener Zeit prüfen, ob für die weiterführende Planung und Bau zum Haushalt 2017 und 2018 Mittel angemeldet werden können." Abb.: Mini-Kreisverkehr Ben-Gurion-Ring/ Am Martinszehnten (ohne Maßstabsangabe) Die Vorplanung zur Umgestaltung des Knotenpunkts Ben-Gurion-Ring/ Am Martinszehnten in einen Mini-Kreisverkehr (s. Abbildung) Abb.: Mini-Kreisverkehr Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten (ohne Maßstabsangabe) Vor diesem Hintergrund, besonders im Vorfeld für die kommenden Haushaltsberatungen zum Haushalt 2017 und 2018 und Aufstellung des Investitionsprogramms, benötigt der Ortsbeirat diese aktuellen Informationen über dieses Projekt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 27.09.2013, EA 248 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1214 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 241 2016 Die Vorlage OF 54/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2016, OF 46/15 Betreff: Spiel- und Bolzplatz Gladiolenstraße attraktiver gestalten und aufwerten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine konzeptionelle Planung hinsichtlich einer attraktiveren Gestaltung mit Spielgeräten für Kinder von 6 bis 14 Jahren erstellen zu lassen und diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Ziel des Konzeptes soll eine Aufwertung und altersgerechte Gestaltung mit attraktiven Spielanlagen des vorhandenen Spiel- und Bolzplatzes an der Gladiolenstraße unweit der bebauten Fläche der KITA Gladiolenstraße sein. Nach Verabschiedung des Konzeptes sind ausreichend Mittel zur Umsetzung aus dem laufenden Haushalt bereit zu stellen. Begründung: Der Spielplatz Gladiolenstraße schreit aufgrund mangelnder Spielanlagen nach einer umfassenden Aufwertung und soll auch für Kinder im Alter von 6-14 nutzbar und attraktiver sein. Es gibt dort kaum altersgerechte Spielgeräte. Für diese Altersgruppe gibt es zudem wenige wohnortnahe Spielplätze, die zum Verweilen einladen. Der Ortsbeirat hat mit der Erstellung von Gestaltungskonzepten mit späterer Ausführung zuletzt für den Spielplatz am See innerhalb der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring sehr gute Erfahrungen gemacht. Dies soll jetzt auch für diesen Standort durchgeführt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2016, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 46/6 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 678 2016 Die Vorlage OF 46/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor hinter den Worten "bis 14 Jahren" die Worte "unter Beteiligung der Kinderbeauftragten" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2016, OF 120/10 Betreff: Quartier-Grundschule im Ben-Gurion-Ring Der Ben-Gurion-Ring soll durch das Förderprogramm "Soziale Stadt", zusammen mit den dort lebenden Bürger*innen verbessert werden. Um das Quartier aufzuwerten wurde deshalb von Bürger*innen die Anregung einer Grundschule, mit gegebenenfalls verhältnismäßig geringem Aufwand im Objekt Ben-Gurion-Ring 158-162 vorgetragen. Beispielsweise als Dependance zur August-Jaspert-Schule. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Quartier-Grundschule im Ben-Gurion-Ring umsetzbar ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 156 2016 Die Vorlage OF 120/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff sowie im Antragstenor das Wort "Quartier-Grundschule" durch das Wort "Grundschule" ersetzt wird sowie dass der letzte Halbsatz des zweiten Absatzes nachfolgenden Wortlaut aufweist: "beispielsweise als Dépendance in Teiljahrgängen der August-Jaspert-Schule" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2016, OF 39/15 Betreff: Sicherung von Ziegelsteinen der Alten Ziegelei Am Bügel und einer Betonsäule aus dem ehemaligen Bankgebäude Auf dem Gelände des Bebauungsplans B894 Ben-Gurion-Ring sind teile der alten dort ansässigen Ziegelei freigelegt worden, Teile der sogenannten Fuchslöcher, die unter Boden für den Abgasabzug dienten. Diese kleinen "Tunnel" bestehen aus alten Ziegelsteinen, die den ehemaligen Zweck noch gut erkennen lassen. Teile der Ziegelsteine sind zur Zeit für sogenannte Gabione neben einer Schautafel mit Informationen zur den ehemaligen Ziegeleien am Bügelweiher vorgesehen. Teile der Fuchslöcher sind jedoch so gut erhalten (besonders der Rundbogen), dass auch diese durchaus gesichert und als Dokument der Ziegelei auf öffentlichen Gelände präsentiert werden kann. Die GWH, zur Zeit Eigentümer des Geländes, steht der Entnahme positiv gegenüber, sofern dies deren Bauplanung nicht beeinflusst. Daher ist ein rasche Vorgehen notwendig. Beim Abriss des ehemaligen Bankgebäudes auf dem gleichen Gelände wurde eine der Stützsäulen aus Beton in einer Ecke des Geländes gesichert (cirka 2 Meter, Duchmesser etwas 40-50 Zentimeter). Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Teil eines Fuchslochs (ein bis zwei Meter) derart zu sichern, dass er später an anderer Stelle wieder aufgebaut werden kann. Dabei ist auf die jeweilige Lage der Steine zu achten. eine Zwischenlagerung der Steine auf öffentlichen Gelände zu ermöglichen, sofern dies nicht auf dem geländer der GWH erfolgen kann. eine Präsentation des gesichteren Teils des Fuchslochs zu erarbeit und dem Ortsbeirat vorzustellen. Kosten für die Präsentation zu ermitteln und dem Ortsbeirat mitzuteilen. einen Bereich am Bügelweiher für die Lagerung der Betonsäule vorzusehen, um diese dort als eine Art "Sitz- und Spielgelegenheit" zu präsentieren, inklusive einer kleinen Hinweisstele. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 09.09.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 568 2016 Die Vorlage OF 39/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2016, OF 10/15 Betreff: Beseitigung eines durch einen Unfall verursachten Schadens Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, den durch einen Unfall verursachten Schaden an der Lärmschutzwand (Züricher Straße, in der Kurve) beseitigen zu lassen und damit den ursprünglichen Zustand der Wand wieder herzustellen. Begründung: Bereits vor geraumer Zeit wurde die genannte Lärmschutzwand in der Züricher Straße durch einen Pkw bei einem Unfall zerstört. Es ist an der Zeit, den Schaden zu beheben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 10/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2016, OF 305/15 Betreff: Spielplatz Am Weiher/Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des Spielplatzes Ben-Gurion-Ring am Weiher (Am Bügel) entsprechend der Vorstellung im Ortstermin am 13. Januar 2016 vorzunehmen das bisher nicht gepflasterte Teilstück des Weges durch den Spielplatz so zu verbessern, dass es auch bei Regenwetter matsch- und pfützenfrei passierbar bleibt. Der Ortsbeirat stellt aus seinem Budget für die Maßnahme zu 1 4.000,- Euro für die Maßnahme zu 2 4.000,- Euro bereit. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2016, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 305/15 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP und Herr Drephal erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 409 2016 Die Vorlage OF 305/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "1. Die von den Vertretern des Grünflächenamtes vorgestellte Planung für die Neugestaltung des Spielplatzes Am Weiher/Ben-Gurion-Ring dient zur Kenntnis. 2. Der Neugestaltung des Spielplatzes wird in der vorgestellten Form zugestimmt. 3. Die Anschaffung der Spielgeräte unterstützt der Ortsbeirat aus seinem Ortsbeiratsbudget mit bis zu 4.000 Euro. 4. Die Verbesserung des Gehweges durch den Spielplatz unterstützt der Ortsbeirat aus seinem Ortsbeiratsbudget mit bis zu 4.000 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Herr Krebs
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2015, OF 298/15 Betreff: Verwendung der Fördergelder "Soziale Stadt" für die Siedlung Am Bügel/Ben-Gurion-Ring Mit Förderbescheid des Landes Hessen in Höhe von 269.000 Euro im Rahmen des Programms Soziale Stadt sowie ergänzender Begleitförderung durch die Stadt und dem Bund in Höhe von 181.000 Euro, zusammen 450.000 Euro wurden zur Stabilisierung des Wohnumfeldes und zur städtebaulichen, wirtschaftlichen und sozialen Aufwertung für die in Bonames und überwiegend in Nieder-Eschbach befindliche Wohnsiedlung Am Bügel / Ben-Gurion-Ring bereit gestellt. Der Ortsbeirat begrüßt diese finanzielle Unterstützung mit der dann laufende und neue Maßnahmen zur Verbesserung des Images des Bügels finanziert werden können. Sie dient auch einer besseren Verständigung und das Zusammenleben der Menschen aus zahlreichen Nationen vor Ort. Die Fördermittel sollten daher zielgerichtet unter Beteiligung der Menschen vor Ort eingesetzt werden, da diese vorhandene Defizite oder mögliche Maßnahmenprojekte als erfahrene Betroffene vor Ort benennen können. Neben der Wohnungsbaugesellschaft GWH und dem vor kurzem eingerichteten Stadtteilbüro mit einem Quartiersmanagement sind vor Ort auch die Bürgerinitiative Am Bügel sowie die für das Gebiet zuständigen Mitglieder der Ortsbeiräte 10 und 15 sehr aktiv. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, hinsichtlich der Verwendung der Fördermittel in Höhe von 450.000 Euro auch die Ortsbeiräte 10 und 15 sowie den Vorstand der Bürgerinitiative Am Bügel begleitend zu informieren und hinsichtlich vorgeschlagener Maßnahmen zu beteiligen. Der Magistrat wird zudem aufgefordert, beginnend Ende 2016 alle zwei Jahre über den Sachstand zu berichten, welche Maßnahmen und Einzelprojekte durchgeführt bzw. finanziert wurden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 15 am 27.11.2015, TO I, TOP 6 Die Vorlage OF 298/15 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP und Herrn Drephal erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4754 2015 Die Vorlage OF 298/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Herr Krebs
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2015, OF 294/15 Betreff: Vorstellung der Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 die Planung zum Baugebiet Am Eschbachtal / Harheimer Weg zeitnah in einer eigenen Sitzung vorzustellen. Begründung: Die Probleme in den betroffenen Stadtteilen sind unterschiedlich, so dass in einer "eigenen" Sitzung vertieft auf Fragen aus Nieder-Eschbacher Sicht eingegangen werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 15 am 06.11.2015, TO I, TOP 6 Die Vorlage OF 294/15 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, BFF und Herrn Drephal erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4709 2015 Die Vorlage OF 294/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 die Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg sowie die verkehrlichen Auswirkungen - insbesondere in der Berner Straße - zeitnah in einer eigenen Sitzung vorzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2015, OF 1511/6 Betreff: Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" Die Bundesmittel zur städtebaulichen Aufwertung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Stadtgebietn mit komplexen Problemlagen (sog. Bund-Länder-Programm Soziale Stadt) wurden durch die schwarz-rote Bundesregierung seit 2014 deutlich erhöht. Und wie der Magistrat zudem mitgeteilt hat, ist auch das Land bereit, Mittel für solche Projekte zur Verfügung zu stellen, was auch nötig ist, da die o.g. Bundesmittel nur fließen, wenn auch das Land sich beteiligt (und zwar mit 30% der für das Projekt jeweils erforderlichen Kosten). Dies eröffnet auch für Frankfurt die Chance sich mit Projekten um diese Fördermittel erfolgreich zu bewerben. Die Stadtverordneten haben vor einem Jahr bereits beschlossen, dass der Magistrat geeignete Stadtteile bzw. Quartiere vorschlagen soll. Aus Sicht des Ortsbeirats 6 ist zu begrüßen, dass dabei auch Quartiere in Griesheim und Nied genannt worden sind. Für Quartiere in beiden Stadtteilen besteht für städtebauliche Förderung Bedarf, der in der Vergangenheit durch den Magistrat auch bereits anerkannt wurde (z.B. im Rahmen der Prüfung zur möglichen Berücksichtigung für das städtische Programm der Aktiven Nachbarschaft). Das gilt im übrigen auch noch für das Quartier Henriette-Fürth-Straße in Schwanheim-Goldstein. In Nied und Schwanheim-Goldstein ist die Aufnahme in dieses städtische Förderprogramm bisher nur deswegen nicht erfolgt, weil die Mittel der Stadt es nicht zuließen. Die Chance nun zusätzliche Fördermittel von Bund und Land erhalten zu können, um diesen Quartieren zu helfen oder auch anderen im Ortsbezirk 6 wie auch in Frankfurt, muss nun beim Schopf gepackt werden. Inzwischen hat der Magistrat mitgeteilt, dass er selbst für den Bereich Ben-Gurion-Ring einen Antrag auf Aufnahme in das Bund-Länder-Programm stellen will und dass er parallel Kriterien entwickelt, anhand derer sich eine Rangfolge von Quartieren oder Stadtteilen ergibt, für die weitere Anträge gestellt werden sollen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten mitzuteilen: 1. Ob für Quartiere im Ortsbezrik 6, z.B. in Nied, Griesheim, Schwanheim-Goldstein, vorgesehen ist, Förderanträge zu stellen; wenn ja für welche Quartiere und wann? 2. Ob es schon eine Rangfolge von Projekten für das Förderprogramm gibt, und wenn ja, wie diese aussieht? 3. Die Kriterien, anhand derer sich eine Rangfolge von Quartieren oder Stadtteilen für die Beantragung für das Förderprogramm ergibt bzw. wann diese Kriterien fertig gestellt sind. 4. Wie wird überhaupt ausgewählt, für welches Quartier ein Förderantrag gestellt wird? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1481 2015 Die Vorlage OF 1511/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2015, OA 663 entstanden aus Vorlage: OF 286/15 vom 02.09.2015 Betreff: Keine Fehlbelegungsabgabe im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring/Am Bügel erheben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich im Hessischen Städtetag und beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass für problematische Wohnsiedlungen wie beispielsweise dem Ben-Gurion-Ring/Am Bügel eine Befreiung von der zukünftigen, vom Land Hessen wiedereingeführten Fehlbelegungsabgabe eingeführt oder entsprechend bereits im Vorfeld beantragt wird. Die Fehlbelegungsabgabe trifft hier Mieter der unteren bis mittleren Einkommensgrenze. Diese Personen sind aber eminent wichtig im Hinblick auf eine positive ausgleichende Mischung der dortigen Bevölkerungsstruktur. Es steht zu befürchten, dass mit der Einführung der Fehlbelegungsabgabe ein steigender Wegzug dieser für eine gesunde Bevölkerungsstruktur benötigten Mietergruppe einhergeht und diese durch weitere sozial- und bindungsschwache Mieter ersetzt werden und der Bügel und sein Umfeld damit an Attraktivität verliert. Begründung: Im Juni 2011 wurde die Fehlbelegungsabgabe von der damaligen Landesregierung abgeschafft. CDU und GRÜNE in der Landesregierung beabsichtigen aktuell, noch in diesem Jahr zugunsten des sozialen Wohnungsbaus die Fehlbelegungsabgabe wieder einzuführen. Grundsätzlich ist gegen eine maßvolle Einführung der Abgabe in Hessen nichts einzuwenden, wenn diese in attraktiven Wohnlagen und Gebäuden erhoben wird. Jedoch in Siedlungen mit vielfältigen Problemlagen und einem hohen Anteil von Sozialwohnungen kann diese Abgabe konterkarierend wirken. Der Ortsbeirat hat sich daher in der Vergangenheit stets gegen die Fehlbelegungsabgabe im Bereich des Ben-Gurion-Ringes bzw. im Wohngebiet Am Bügel eingesetzt, damit das Bevölkerungsniveau nicht kippt. Es ist durch Wegfall der Abgabe in 2011 und durch stetige gute Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative Am Bügel und der Wohnungsbaugesellschaft GWH dann auch gelungen, das Wohnumfeld zu verbessern. Mit der Aufnahme des Areals in das Projekt "Soziale Stadt" ist ein richtiger Weg beschritten. Die vom Ortsbeirat geforderte zukünftige Befreiung von der Fehlbelegungsabgabe wäre ein wichtiger Baustein zum Erhalt bzw. Aufwertung der Siedlungsstruktur und seiner Bevölkerung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 288 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 23.09.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2015, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 663 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.11.2015, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 663 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) REP (= Annahme) Stv. Krebs (= Enthaltung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.11.2015, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OA 663 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Krebs (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6542, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.11.2015 Aktenzeichen: 64 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2015, OA 662 entstanden aus Vorlage: OF 285/15 vom 26.08.2015 Betreff: Erfahrungsbericht zum Freiwilligen Polizeidienst im Ortsbezirk Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie viele engagierte Bürgerinnen und Bürger derzeit in Frankfurt am Main am bestehenden Freiwilligen Polizeidienst aktiv mitwirken bzw. um ergänzende Mitteilung, welcher Teil an Personen davon ihren Dienst im Ortsbezirk 15 (Nieder-Eschbach) absolviert haben sowie die Anzahl und Umfang der Einsätze der letzten drei Jahre. 2. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Erfahrungen und konkrete Maßnahmen durch den unterstützenden Einsatz sowie hinsichtlich der Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes gemacht wurden. Welche Aufgaben und Kompetenzen wurden dabei bisher von ihnen wahrgenommen bzw. wie breit ist das Spektrum des aktuellen Aufgabenfeldes der freiwilligen Polizeikräfte? Begründung: Viele Kommunen haben mit der Einführung eines Freiwilligen Polizeidienstes gute Erfahrungen gemacht. In Frankfurt am Main wurde der Freiwillige Polizeidienst im Jahre 2007 eingeführt. Im Sinne einer Förderung des subjektiven öffentlichen Sicherheitsgefühls für die Bürgerinnen und Bürger hat der Ortsbeirat - unter Federführung der CDU - seinerzeit diese sinnvolle polizeiliche Ergänzung auch im Ortsbezirk 15 begrüßt. Der Einsatzbereich des Freiwilligen Polizeidienstes im Ortsbezirk 15 umfasste die Kontrolle des öffentlichen Raums, so zum Beispiel das Umfeld an ÖPNV-Stationen, an Schulen bzw. auf den Schulwegen, öffentlichen Grünflächen und der Kinderspiel- und Bolzplätzen (zum Beispiel innerhalb des Ben-Gurion-Ringes). Die Präsenz erkennbarer fußläufiger Sicherheitskräfte, sowohl der hauptamtlichen als auch freiwilligen Sicherheitskräfte, wurde in den vergangenen Jahren positiv von der Bevölkerung aufgenommen. Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es immer wieder in Teilen des Ortsbezirks 15 zu Akten des Vandalismus oder zu Verschandelungen durch Graffiti kommt. Dies geschah zuletzt aktuell wieder an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" sowie an sonstigen öffentlichen und privaten Anlagen sowie Einrichtungen im nahen Umfeld. Eine noch stärkere Präsenz von zusätzlichen Ordnungskräften könnte dafür sorgen, dass sich potenzielle Täter nicht mehr so leicht unbehelligt fühlen können. Ein Gleiches gilt für die immer wieder zu beobachtende wilde Ablagerung von Sperrmüll. Die Präsenz von zusätzlichen Kräften des Freiwilligen Polizeidienstes, wenn auch lediglich temporär, kann daher - als Entlastung der hauptamtliche Kräfte - nur ein Gewinn sein. Ungeachtet dessen bleibt festzustellen, dass das für den Ortsbezirk 15 zuständige 15. Polizeirevier am Frankfurter Berg auch nach der geplanten Zusammenführung mit dem 14. Revier zumindest in der heutigen Personalstärke erhalten bleibt bzw. entsprechend der Erfordernisse (durch die bauliche Entwicklung im Frankfurter Norden) weiter ausgebaut wird. Der Freiwillige Polizeidienst ersetzt ausdrücklich nicht die Kernaufgaben und Tätigkeiten der bestehenden Polizeireviere, sondern bleibt weiterhin eine zusätzliche Unterstützung im Rahmen der Prävention und Förderung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. In letzter Zeit ist aufgrund von Mitteilungen aus der Bevölkerung festzustellen, dass in Nieder-Eschbach kaum noch Personen des Freiwilligen Polizeidienstes gesichtet wurden. Vor diesem Hintergrund ist von Interesse, wie oft die Mitarbeiter des Freiwilligen Polizeidienstes im Ortsbezirk 15 eingesetzt waren, welche Aufgaben wahrgenommen wurden und wie sich die zukünftige Einsatzplanung darstellt. Anhand des angeregten Erfahrungsberichtes zum Freiwilligen Polizeidienst in Frankfurt können dann möglicherweise weitere Maßnahmen zur Förderung des Freiwilligen Polizeidienstes, zum Beispiel im Erfolgsfalle durch eine zukünftig weitere Personalaufstockung für das Stadtgebiet, die Beschränkung bzw. Intensivierung hinsichtlich besonders erfolgreich praktizierter Einsatzbereiche und -gebiete, Überarbeitung und Fortentwicklung der Einsatzmöglichkeiten und Tätigkeiten des Freiwilligen Polizeidienstes sowie die Zusammenarbeit mit den bestehenden Sicherheitskräften, insbesondere der hauptamtlichen Schutzpolizei, abgeleitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 547 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 23.09.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 16.11.2015, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 662 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung unter Hinweis auf B 263/13) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Krebs (= Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.11.2015, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OA 662 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Krebs (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung unter Hinweis auf B 263/13) Beschlussausfertigung(en): § 6541, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.11.2015 Aktenzeichen: 32
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2015, OF 286/15 Betreff: Keine Fehlbelegungsabgabe im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring/Am Bügel erheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich im Hessischen Städtetag und beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass für problematische Wohnsiedlungen wie beispielsweise der Ben-Gurion-Ring/Am Bügel eine Befreiung von der zukünftigen vom Land wiedereingeführten Fehlbelegungsabgabe eingeführt oder entsprechend bereits im Vorfeld beantragt wird. Die Fehlbelegungsabgabe trifft hier Mieter der unteren bis mittleren Einkommen. Diese Personen sind aber eminent wichtig im Hinblick auf eine positive ausgleichende Mischung der dortigen Bevölkerungsstruktur. Es steht zu befürchten, dass mit der Einführung der Fehlbelegungsabgabe ein steigender Wegzug dieser für eine gesunde Bevölkerungsstruktur benötigte Mietergruppe einhergeht und diese durch weitere sozial- und bindungsschwache Mieter/innen ersetzt werden, und der Bügel und sein Umfeld damit an Attraktivität verliert. Begründung: Im Juni 2011 wurde die Fehlbelegungsabgabe von der damaligen Landesregierung abgeschafft. CDU und Grüne im Land beabsichtigen aktuell, noch in diesem Jahr zu Gunsten des sozialen Wohnungsbaus die Fehlbelegungsabgabe wieder einzuführen. Grundsätzlich ist gegen eine maßvolle Einführung der Abgabe in Hessen nichts einzuwenden, wenn diese in attraktiven Wohnlagen und Gebäuden erhoben werden. Jedoch in Siedlungen mit vielfältigen Problemlagen und einem hohem Anteil von Sozialwohnungen kann diese Abgabe konterkarierend wirken. Der Ortsbeirat hat sich daher in der Vergangenheit stets gegen die Fehlbelegungsabgabe im Bereich des Ben-Gurion-Ringes bzw. Wohngebiet Am Bügel eingesetzt, damit das Bevölkerungsniveau hier nicht kippt. Dies ist durch Wegfall der Abgabe in 2011 und durch stetige gute Zusammenarbeit mit der BI Am Bügel und der Wohnungsbaugesellschaften GWH dann auch gelungen, das Wohnumfeld zu verbessern. Mit der Aufnahme des Areals in das Projekt "Soziale Stadt" ist ein richtiger Weg beschritten, um u.a. das Image der "Golan-Höhen", wie im Volksmund der Bügel genannt wird, aufzubessern. Die vom Ortsbeirat geforderte zukünftige Befreiung von der Fehlbelegungsabgabe wäre ein wichtiger Baustein zum Erhalt bzw. Aufwertung der Siedlungsstruktur und seiner Bevölkerung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 663 2015 Die Vorlage OF 286/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2015, OF 285/15 Betreff: Erfahrungsbericht zum Freiwilligen Polizeidienst im Ortsbezirk Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie viele engagierte Bürgerinnen und Bürger derzeit in Frankfurt am Main am bestehenden Freiwilligen Polizeidienst aktiv mitwirken bzw. um ergänzende Mitteilung, welcher Teil davon an Personen davon ihren Dienst im Ortsbezirk 15 (Nieder-Eschbach) absolviert haben sowie die Anzahl und Umfang der Einsätze der letzten drei Jahre. II. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, welche Erfahrungen und konkrete Maßnahmen durch den unterstützenden Einsatz sowie hinsichtlich der Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes gemacht wurden. Welche Aufgaben und Kompetenzen wurden dabei bisher von diesen wahrgenommen bzw. wie breit ist das Spektrum des aktuellen Aufgabenfeldes der freiwilligen Polizeikräfte? Begründung: Viele Kommunen haben mit der Einführung eines freiwilligen Polizeidienstes gute Erfahrungen gemacht. In Frankfurt am Main wurde der freiwillige Polizeidienst im Jahre 2007 eingeführt. Im Sinne einer Förderung des subjektiven öffentlichen Sicherheitsgefühls für die Bürger hat der Ortsbeirat unter Federführung der CDU seinerzeit diese sinnvolle polizeiliche Ergänzung auch im Ortsbezirk 15 begrüßt. Der Einsatzbereich des freiwilligen Polizeidienstes im Ortsbezirk 15 umfasste die Kontrolle des öffentlichen Raums, so zum Beispiel das Umfeld an ÖPNV -Stationen, an Schulen bzw. auf den Schulwegen sowie die öffentlichen Grünflächen, der Kinderspiel- und Bolzplätzen (z. B. innerhalb des Ben-Gurion-Ringes). Die Präsenz erkennbarer fußläufiger Sicherheitskräfte sowohl der hauptamtlichen als auch freiwilligen Sicherheitskräfte wurde in den vergangenen Jahren positiv von der Bevölkerung aufgenommen. Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es immer wieder in Teilen des Ortsbezirks 15 zu Akten des Vandalismus oder zu Verschandelungen durch Graffiti kommt. Dies geschah zuletzt aktuell wieder an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach sowie an sonstigen öffentlichen und privaten Anlagen und Einrichtungen im nahen Umfeld. Eine noch stärkere Präsenz von zusätzlichen Ordnungskräften könnte dafür sorgen, dass sich potentielle Täter nicht mehr so leicht unbehelligt fühlen können. Ein Gleiches gilt für die immer wieder zu beobachtende wilde Ablagerung von Sperrmüll. Die Präsenz von zusätzlichen Kräften des freiwilligen Polizeidienstes, wenn auch lediglich temporär, kann daher - als Entlastung der hauptamtliche Kräfte- nur ein Gewinn sein. Ungeachtet dessen bleibt festzustellen, dass das für den Ortsbezirk Nieder-Eschbach zuständige 15. Polizeirevier am Frankfurter Berg, auch nach der geplanten Zusammenführung mit dem 14. Revier mit Umzug ins Mertonviertel, zu mindestens in der heutigen Personalstärke erhalten bleibt bzw. entsprechend der Erfordernisse (durch die bauliche Entwicklung im Frankfurter Norden) weiter ausgebaut wird. Der Freiwillige Polizeidienst ersetzt ausdrücklich nicht die Kernaufgaben und Tätigkeiten der bestehenden Polizeireviere sondern bleibt weiterhin zusätzliche Unterstützung im Rahmen der Prävention und Förderung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. In letzter Zeit ist aufgrund von Mitteilungen aus der Bevölkerung festzustellen, dass in Nieder-Eschbach kaum noch Personen des Freiwilligen Polizeidienstes gesichtet wurden. Vor diesem Hintergrund ist von Interesse, wie oft die Mitarbeiter des Freiwilligen Polizeidienstes im Ortsbezirk 15 eingesetzt waren, welche Aufgaben wahrgenommen wurden und wie sich die zukünftige Einsatzplanung darstellt. Anhand des angeregten Erfahrungsberichtes zum "Freiwilligen Polizeidienst in Frankfurt" können dann möglicherweise weitere Maßnahmen zur Förderung des freiwilligen Polizeidienstes, z. B. im Erfolgsfalle durch eine zukünftig weitere Personalaufstockung für das Stadtgebiet, die Beschränkung bzw. Intensivierung hinsichtlich besonders erfolgreich praktizierter Einsatzbereiche- und gebiete, Überarbeitung und Fortentwicklung der Einsatzmöglichkeiten und Tätigkeiten des Freiwilligen Polizeidienstes sowie die Zusammenarbeit mit den bestehenden Sicherheitskräften, insbesondere der hauptamtlichen Schutzpolizei, abgeleitet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 662 2015 Die Vorlage OF 285/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.07.2015, OA 655 entstanden aus Vorlage: OF 284/15 vom 16.06.2015 Betreff: Bauplanung im Frankfurter Norden Vorgang: M 146/14 Der Ortsbeirat erkennt an, dass es zurzeit einen erhöhten Druck auf die Stadt Frankfurt gibt, neuen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Der Druck ergibt sich teilweise aus internen Gründen (innere Fluktuation, Suche nach kostengünstigem Wohnraum) und externen Gründen (Zuzug). Der Ortsbeirat steht dem Bereitstellen von neuem Wohnraum - auch im Frankfurter Norden - positiv gegenüber, sofern er sich ökologisch und sozial verträglich gestaltet. Dabei ist allerdings der Fokus nicht nur auf das Erstellen von neuem Wohnraum für eine zukünftige Bevölkerung zu setzen, sondern auch die Wohnqualität im bestehenden Stadtteil für die vorhandenen Anwohner zu erhalten und möglichst weiter zu verbessern. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen geschehen: - Verdichtung in bereits vorhandenen Siedlungsbereichen; - vereinfachte Umwandlung von Gewerberaum in Wohnraum (hierzu ist die Änderung der HBO sowie diverser Planungsgesetzgebungen vorzunehmen); - Umwandlung von Grün- und Freiflächen (durch Bebauungspläne). Allerdings sieht der Ortsbeirat auch, dass das Bereitstellen von neuem Wohnraum wiederum den Zuzug von außen weiter verstärken wird. Frankfurt kann aber auf Dauer dem Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum auf seinem mit circa 240 Quadratkilometer kleinen Stadtgebiet nicht alleine begegnen. Das Erstellen von neuem Wohnraum - auch außerhalb von Frankfurt - inklusive der notwendigen Verkehrsinfrastruktur ist somit im Endeffekt unumgänglich. Hierzu sind die direkt an Frankfurt grenzenden Gemeinden deutlich stärker einzubinden. Im Frankfurter Norden sind im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) bereits verschiedene Flächen als Wohnbaufläche ausgewiesen, teilweise bereits seit über 30 Jahren. Diese Flächen schmiegen sich an vorhandene Siedlungsstrukturen an und erweitern diese. Sie befinden sich außerhalb von Landschaftsschutz und regionalen Grünzügen, vorhandene Frischluftschneisen sind ebenfalls beachtet. Im Frankfurter Norden werden zurzeit zwei verschiedene Projekte zur Bereitstellung von Wohnraum diskutiert. Dies ist zu einem ein neuer Stadtteil zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach und Harheim. Allerdings sind zurzeit keine konkreten Angaben zur Dichte, genauen Lage, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen und zur notwendigen neuen Verkehrsanbindung vorhanden. Dieser Stadtteil hätte den Vorteil, dass sich die potenzielle Wohnbevölkerung außerhalb bereits vorhandener sozialer Strukturen neu findet und sich somit in vorhandenen Strukturen relativ wenige Verwerfungen ergeben. Allerdings ist dieser Bereich als landwirtschaftliches Gebiet ausgewiesen und liegt - zu Recht - teilweise im Landschaftsschutzbereich II (strenge Schutzbestimmung) sowie im regionalen Grünzug. Auch sind hier bereits viele Ausgleichsflächen anderer Bauprojekte ausgewiesen. Zusätzlich wäre die Bereitstellung von neuen beziehungsweise der Ausbau von vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen unumgänglich, was zurzeit wegen der dazu notwendigen sehr hohen Kosten kaum realisierbar ist. Der Aus- oder Neubau von Straßen würde zusätzlich die vorhandene Siedlungsstruktur belasten. Eine Anbindung an das bestehende Schienennetz wäre aufgrund langer Planungszeiten, langer Strecken und ebenfalls hoher Kosten nur langfristig zu erwarten. Dieser Stadtteil würde ein zurzeit zusammenhängendes und somit gut nutzbares landwirtschaftliches Gebiet zerstören. Verbleibende Reste zwischen dem neuen und den alten Stadtteilen beziehungsweise den neuen Verkehrstrassen würden landwirtschaftlich nicht mehr gut nutzbar sein. Damit würde der weiteren Verdrängung der Landwirtschaft Vorschub geleistet. Der Ortsbeirat lehnt diese Bebauungsplanung einer Trabantenstadt auf wertvollem landwirtschaftlichen Boden daher u. a. aus ökologischen und infrastrukturellen Gründen ab. Das andere angesprochene Projekt ist die Siedlungserweiterung Bonames-Ost durch den Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg. Hier sind die Bedingungen anderes (wie oben bereits beschrieben): - Außerhalb von Landschaftsschutz und regionalem Grünzug; - ebenfalls außerhalb des bereits seit Langem projektierten Stadtpark Nieder-Eschbach; - bessere (wenn auch nicht gute) Anbindung an vorhandene Verkehrsinfrastruktur. Außerdem gab es bereits eine in einem längeren Prozess mit der vorhandenen Bevölkerung abgestimmte Planung. Diese wurde allerdings zugunsten einer deutlich höheren Dichte verworfen. Damit ergaben sich erneut heftige Verwerfungen mit der betroffenen Bevölkerung und den betroffenen Ortsbeiräten, die politisch für diese Bevölkerung stehen. Der Ortsbeirat steht dem Bauprojekt durchaus positiv gegenüber, sofern bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dazu sind folgende Fragen zu klären: Bezüglich der Vorlage M 146 - Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel: - Wie wurden die Kriterien der angegebenen Magistratsvorlage bei der Planung des Baugebietes berücksichtigt? - Inwieweit verträgt sich die Planung der weiteren Baugebiete mit den Zielen der Frankfurter Anpassungsstrategie? - Welche negativen Auswirkungen sind auf Kalt- und Frischluftschneisen zu erwarten und wie kann diesen begegnet werden? Bezüglich sozialer Auswirkungen auf die Bevölkerung: In Bonames wohnen zurzeit etwa 6.000 bis 7.000 Menschen und man verspürt noch immer die sozialen Auswirkungen des Wohngebietes Am Bügel mit zurzeit circa 5.000, demnächst etwa 6.000 Bewohnern (Dies ist nicht ausschließlich auf die dortige Baustruktur und Wohnungsbelegpolitik zurückzuführen.). Wie wirkt sich eine Steigerung der Bevölkerung um 3.000 Menschen (wie im existierenden Bebauungsplan vorgesehen) beziehungsweise um 5.000 Menschen (wie im aktuellen städtebaulichen Entwurf vorgesehen) auf die vorhandene Bevölkerung aus? Der Ortsbeirat hält einen Zuwachs von höchstens 3.000 bis 3.500 Einwohnern (respektive circa 1.500 Wohneinheiten) für maximal verkraftbar. Bezüglich sozialer Infrastruktureinrichtungen im Kinder- und Jugendbereich: Wie wird den sozialen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen? Aus Sicht des Ortsbeirates sind u. a. zwingend notwendig: - Krabbelstuben, Kindergarten, Kita, Schule, Spielplätze; - Bolzplatz mit mindestens zwei Spielfeldern und eventuell einer Rollschuhbahn; - Flächen, auf denen sich Jugendliche und junge Erwachsene treffen können, ohne dass dies störend auf den Rest der Bevölkerung wirkt. Bezüglich sozialer Infrastruktureinrichtungen im Behinderten- und Seniorenbereich: Wie wird den Wohnbedürfnissen von Behinderten und Senioren Rechnung getragen werden? Aus Sicht des Ortsbeirates sind u. a. zwingend notwendig: - Eine Altenpflegeeinrichtung mit angeschlossener Tagesbetreuung; - einen Bereich für noch aktive Menschen mit und ohne Behinderungen beziehungsweise noch aktiven Senioren, bei denen eine zunehmende Betreuung abzusehen ist. Vorstellbar sind hierzu circa 100 Wohneinheiten inklusive einer zentralen Einrichtung für eine Low-Level-Betreuung. In dem Bereich sind ebenso viele weitere Wohneinheiten auszuweisen, sodass durch eine Durchmischung eine Art Mehrgenerationenbereich entsteht. Er sollte neben der restlichen Bebauung, aber keinesfalls vollständig getrennt davon ausgewiesen werden (Dies entspricht dem in der Bevölkerung bereits öfters geäußerten Wunsch, im Alter eine bedarfsgerechte Wohnung im Umkreis des bisherigen Wohnorts zu finden.). Bezüglich Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung: Welche Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung sind notwendig? Der Ortsbeirat hält es für angebracht, dass mehrere öffentliche Bereiche als Treffpunkt der Bevölkerung (wünschenswert mit mindestens zwei Restaurationseinrichtungen) sowie mietbare Räume für private Freizeitgestaltung vorgesehen werden. Auch sind mehrere Ladenlokale zur Versorgung vorzusehen. Bezüglich öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV) und Individualverkehr (IV): Welche zusätzlichen Verkehrsbelastungen im ÖPNV und IV sind zu erwarten? Dem ÖPNV wird durch eine neue U-Bahn-Station Rechnung getragen. Jedoch ist die vorhandene Linie U 2 als einzige direkte Verbindung in die Stadtmitte in der Hauptverkehrszeit bereits heute (Taktdichte, Anzahl der Wagen pro Zug) auf der Strecke zwischen Willy-Brandt-Platz und Bonames (20 bis 25 Minuten Fahrzeit) mit mindestens ebenso vielen stehenden wie sitzenden Fahrgästen ausgelastet. Die Linie U 9 bietet hinsichtlich Wagenzahl und Taktdichte noch Kapazitäten. Sie ist aber in der Hauptverkehrszeit deutlich weniger attraktiv, da die Verlängerung ab der bisherigen Endstation Ginnheim Richtung Innenstadt/Hauptbahnhof fehlt. - Welche deutlichen Verbesserungen sind hier (noch) möglich? - Kann eine neue Bushaltestelle im Bereich der neuen U-Bahn-Haltestelle sich positiv auf die Nutzung des Busses auswirken? Der Ortsbeirat erachtet dies als sinnvoll, da sich die Busfahrzeiten aus Richtung Harheim zur einer U-Bahn-Station um 5 Minuten verkürzen. - Welche neuen Verkehrsbeziehungen und -belastungen im IV sind auf der Randstraße, im weiteren Verlauf auf der Berner Straße und nicht zuletzt innerhalb Bonames zu erwarten? - Welche aktuellen Kordonzahlen und welche neuen Prognosen liegen vor? - Wie kann einer unverhältnismäßigen Attraktivitätssteigerung der Verkehrsverbindung zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach von außerhalb entgegengewirkt werden? - Wie kann der steigenden Verkehrsbelastung in der Berner Straße begegnet werden? Die geplante Ortsrandstraße dient planerisch der Anbindung des Baugebiets an das überörtliche Straßennetz und hat keine beziehungsweise nur eine untergeordnete regionale Bedeutung. Trotzdem ist zu befürchten, dass sie verstärkt auch von Verkehr von außerhalb Frankfurts in Richtung der Autobahnen 661 und 5 genutzt wird. Der Ortsbeirat hält einen plangleichen Übergang der U-Bahn-Strecke für deutlich attraktivitätsmindernd. Dies ist auch hinsichtlich der Bau- und Unterhaltskosten deutlich kostengünstiger. Bezüglich Fahrradrouten: Wie wird das Baugebiet an bestehende Fahrradrouten angeschlossen? Der Ortsbeirat hält beidseitige Fahrradwege an der Ortsrandstraße für unverzichtbar. Sie sollen (nach Möglichkeit ohne Ortsdurchfahrten) an das bestehende oder geplante Radwegesystem im Nidda- und Eschbachtal angeschlossen werden. Bezüglich der inneren Erschließung: Kann die innere Erschließung des Baugebietes so angepasst werden, dass sich eine Verminderung des Schleichverkehrs durch Bonames ergibt? Das Baugebiet wird zurzeit durch zwei Einmündungen an die Randstraße angeschlossen. Nach Meinung des Ortsbeirates sind diese folgendermaßen umzukonzeptionieren: - Die nördliche Einmündung ist als Hauptzufahrt mittels eines Kreisels zu gestalten, mit der Möglichkeit einer Verbindung zum Harheim Weg in Bonames; - die südliche Einmündung sowie die innere Gestaltung der Anwohnerstraßen ist so zu gestalten, dass die Durchfahrt nach Bonames erschwert wird (Dies ist auch im Sinne einer Busanbindung an die U-Bahn-Station.). Bezüglich Grünflächen- und Freiraumgestaltung: - Welche Grünflächen zur Freizeitnutzung sind innerhalb und außerhalb des Baugebietes vorgesehen? - Wie kann der bisher lediglich geplante Grüngürtelpark Nieder-Eschbach diese Aufgabe erfüllen? Der Ortsbeirat hält den Grüngürtelpark als Bereich für die heutige und besonders zukünftige Sicherung von Freiflächen zur Freizeitgestaltung für absolut notwendig, sowohl für das neue wie auch für die bereits vorhandenen Baugebiete. Er stellt auch eine wichtige Grünverbindung zwischen dem Grüngürtel an der Nidda und dem Regionalpark Vordertaunus dar. Aktuell können hier auch im Baugebiet wegfallende Kleingärten entlang des Eschbachs neu ausgewiesen werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Wohnbauplanung im Frankfurter Norden an den vorgenannten Ausführungen auszurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449 Anregung vom 29.04.2016, OA 2 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 08.07.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 655 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.09.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 655 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6255, 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.09.2015 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2015, OF 284/15 Betreff: Bauplanung im Frankfurter Norden Vorgang: M 146/14 Der Ortsbeirat erkennt an, dass es zur Zeit einen erhöhten Druck auf die Stadt Frankfurt gibt, neuen Wohnraum zu Verfügung zu stellen. Der Druck ergibt sich teilweise aus internen Gründen (innere Fluktuation, Suche nach kostengünstigem Wohnraum) und externen Gründen (Zuzug). Wir stehen dem Bereitstellen von neuem Wohnraum -auch im Frankfurter Norden- positiv gegenüber, sofern er sich ökologisch und sozial verträglich gestaltet. Dabei ist allerdings der Fokus nicht nur auf das Erstellen von neuem Wohnraum für eine zukünftige Bevölkerung zu setzen, sondern auch die Wohnqualität im bestehenden Stadtteil für die vorhandenen Anwohner zu erhalten und möglichst weiter zu verbessern. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen geschehen: - Verdichtung in bereits vorhandenen Siedlungsbereichen - Vereinfachte Umwandlung von Gewerberaum in Wohnraum (hierzu ist die Änderung der HBO sowie diverser Planungsgesetzgebungen vorzunehmen) - Umwandlung von Grün- und Freiflächen (durch Bebauungspläne) Allerdings sehen wir auch, dass das Bereitstellen von neuem Wohnraum wiederum den Zuzug von außen weiter verstärken wird. Frankfurt kann aber auf Dauer dem Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum auf seinem -mit zirka 240 qkm "kleinen"- Stadtgebiet nicht alleine begegnen. Das Erstellen von neuem Wohnraum -auch außerhalb von Frankfurt- inklusive der notwendigen Verkehrsinfrastruktur ist somit im Endeffekt unumgänglich. Hierzu sind die direkt an Frankfurt grenzenden Gemeinden deutlich stärker einzubinden. Im Frankfurter Norden sind im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) zur Zeit bereits verschiedenen Flächen als Wohnbaufläche ausgewiesen, teilweise bereits seit über 30 Jahren. Diese Flächen schmiegen sich an vorhandenen Siedlungsstrukturen an und erweitern diese. Sie befinden sich außerhalb von Landschaftsschutz und Regionalen Grünzügen, vorhandene Frischluftschneisen sind ebenfalls beachtet. Im Frankfurter Norden werden zur Zeit zwei verschiedene Projekte zur Bereitstellung von Wohnraum diskutiert. Dies ist zu einem ein "neuer Stadtteil" zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach und Harheim. Allerdings sind zur Zeit keine konkreten Angaben zur Dichte, genauen Lage, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen und zur notwendigen neuen Verkehrsanbindung vorhanden. Dieser Stadtteil hätte den Vorteil, dass sich die potentielle Wohnbevölkerung außerhalb bereits vorhandener sozialer Strukturen neu findet und sich somit in vorhandenen Strukturen relativ wenige Verwerfungen ergeben. Allerdings ist dieser Bereich als Landwirtschaftliches Gebiet ausgewiesen und liegt- zu Recht - - teilweise im Landschaftsschutzbereich II (strenge Schutzbestimmung) sowie - im Regionalen Grünzug. Auch sind hier bereits viele Ausgleichsflächen anderer Bauprojekte ausgewiesen. Zusätzlich wäre die Bereitstellung von neuen beziehungsweise der Ausbau von vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen unumgänglich, was zur Zeit ob der dazu notwendigen sehr hohen Kosten kaum realisierbar ist. Der Aus- oder Neubau von Straßen würde zusätzlich die vorhandene Siedlungsstruktur belasten. Eine Anbindung an das bestehende Schienennetz wäre auf Grund langer Planungszeiten, langer Strecken und ebenfalls hoher Kosten nur langfristig zu erwarten. Dieser Stadtteil würde ein zur Zeit zusammenhängendes und somit gut nutzbares landwirtschaftliches Gebiet zerstören. Verbleibende Reste zwischen dem neuen und den alten Stadtteilen beziehungsweise den neuen Verkehrstrassen würden landwirtschaftlich nicht mehr gut nutzbar sein. Damit würde der weiteren Verdrängung der Landwirtschaft Vorschub geleistet. Wir lehnen diese Bebauungsplanung einer Trabantenstadt auf wertvollem landwirtschaftlichen Boden daher u.a. aus ökologischen und infratrukturellen Gründen ab. Das andere oben angesprochene Projekt ist die Siedlungserweiterung Bonames-Ost durch den Bebauungsplan "Am Eschbachtal/Harheimer Weg". Hier sind die Bedingungen anderes (wie oben bereits beschrieben): - außerhalb von Landschaftsschutz und Regionalem Grünzug - ebenfalls außerhalb des bereist seit langen projektierten Stadtpark Nieder-Eschbach. - bessere (wenn auch nicht gute) Anbindung an vorhandene Verkehrsinfrastruktur. Außerdem gab es bereits eine in einem längeren Prozess mit der vorhandenen Bevölkerung abgestimmten Planung. Diese wurde allerdings zu Gunsten einer deutlich höheren Dichte verworfen. Damit ergaben sich erneut heftige Verwerfungen mit der betroffenen Bevölkerung (und den betroffenen Ortsbeiräten, die politisch für diese Bevölkerung stehen). Wir stehen dem Bauprojekt durchaus positiv gegenüber, sofern bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dazu sind folgende Fragen zu klären M 146 Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel - Wie wurden die Kriterien der angegebenen M-Vorlage bei der Planung des Baugebietes berücksichtigt? - In wie weit verträgt sich die Planung des (beziehungsweise) weiterer Baugebiete mit den Zielen der Frankfurter Anpassungsstrategie? - Welche negativen Auswirkungen sind auf Kalt- und Frischluftschneisen zu erwarten und wie kann diesen begegnet werden? Soziale Auswirkungen auf die Bevölkerung - In Bonames wohnen zur Zeit etwa 6000 bis 7000 Menschen und verspürt noch immer die sozialen Auswirkungen des Wohngebietes Am Bügel mit zur Zeit zirka 5000, demnächst etwa 6000 Einwohnern. (Dies ist nicht ausschließlich auf die dortige Baustruktur und Wohnungsbelegpolitik zurückzuführen.) Wie wirkt sich eine Steigerung der Bevölkerung - um 3000 Menschen (wie im existierenden Bebauungsplan vorgesehen) beziehungsweise - um 5000 Menschen (wie im aktuellen städtebaulichen Entwurf vorgesehen) auf die vorhanden Bevölkerung aus? Wir halten einen Zuwachs von höchsten 3000 bis 3500 Einwohnern (respektive zirka 1500 Wohneinheiten) als maximal verkraftbar. Soziale Infrastruktureinrichtungen im Kinder- und Jugendbereich - Wie wird den sozialen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen? Aus unserer Sicht sind u.a. zwingend notwendig . - Krabbelstuben, Kindergarten, Kita, Schule, Spielplätze, - Bolzplatz mit mindestens 2 Spielfeldern ev. eine Rollschuhbahn - Flächen, in denen sich Jugendliche und junge Erwachsene treffen können, ohne dass dies störend auf den Rest der Bevölkerung wirkt. Soziale Infrastruktureinrichtungen im Behinderten- und Seniorenbereich - Wie wird den Wohn-Bedürfnissen von Behinderten und Senioren Rechnung getragen werden? - Aus unserer Sicht sind u.a. zwingend notwendig - eine Altenpflegeeinrichtung mit angeschlossener Tagesbetreuung - einen Bereich für noch aktive Menschen mit und ohne Behinderungen beziehungsweise noch aktiven Senioren, bei denen eine zunehmende Betreuung abzusehen ist, Vorstellbar sind hierzu zirka 100 Wohneinheiten inklusive einer zentralen Einrichtung für eine low-level-Betreuung. In dem Bereich sind ebenso viele weitere Wohneinheiten auszuweisen, so dass durch eine Durchmischung eine Art Mehr-Generationen-Bereich entsteht. Er sollte neben der restlichen Bebauung, aber keinesfalls vollständig getrennt davon ausgewiesen werden. (Dies entspricht dem in der Bevölkerung bereits öfters geäußerten Wunsch im Alter eine bedarfsgerechte Wohnung im Umkreis des bisherigen Wohnorts zu finden.). Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung - Welche Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung sind notwendig? - Wir halten für angebracht - mehrere öffentliche Bereiche als Treffpunkt der Bevölkerung, (wünschenswert mit mindestens 2 Restaurationseinrichtungen) - mietbare Räume für private Freizeitgestaltung. Auch sind mehrere Ladenlokale zur Versorgung vorzusehen Öffentlicher und Individualverkehr (ÖPNV, IV) - Welche zusätzlichen Verkehrsbelastungen im ÖPNV und IV sind zu erwarten? . Dem ÖPNV wird durch eine neue U-Bahn-Station Rechnung getragen. Jedoch ist die vorhandene Linie U2 als einzige direkte Verbindung in die Stadtmitte in der Hauptverkehrszeit bereits heute ausgelastet (Taktdichte, Anzahl der Wagen pro Zug), auf der Strecke zwischen Willy-Brandt-Platz und Bonames (20 bis 25 Minuten Fahrzeit) mit mindestens ebenso vielen Stehenden wie sitzenden Fahrgästen belegt. Die Linie U9 bietet hinsichtlich Wagenzahl und Taktdichte zwar noch Kapazitäten, sie ist aber in der Hauptverkehrszeit deutlich weniger attraktiv, da die Verlängerung ab der bisherigen Endstation Ginnheim Richtung Innenstadt/Hauptbahnhof fehlt. Welche deutlichen Verbesserungen sind hier (noch) möglich? - Kann eine neue Bushaltestelle im Bereich der neuen U-Bahn-Haltestelle sich positiv auf die Nutzung des Busses auswirken? Wir erachten dies als sinnvoll, da sich die Busfahrzeiten aus/in Richtung Harheim zur einer U-Bahn-Station um 5 Minuten verkürzt. - Welche neuen Verkehrsbeziehungen und -belastungen im IV sind auf der Randstraße, im weiteren Verlauf auf der Berner Straße und nicht zuletzt innerhalb Bonames zu erwarten? - Welche aktuellen (Kordon-)Zahlen und welche (neuen) Prognosen liegen vor? - Wie kann einer unverhältnismäßigen Attraktivitätssteigerung der Verkehrsverbindung zur ASS Nieder-Eschbach von außerhalb entgegengewirkt werden? - Wie kann der steigenden Verkehrsbelastung in der Berner Straße begegnet werden? - Die geplante Ortsrandstraße dient planerisch der Anbindung des Baugebiets an das überörtliche Straßennetz und hat keine beziehungsweise nur eine untergeordnete regionale Bedeutung. Trotzdem ist zu befürchten, dass sie verstärkt auch von Verkehr von außerhalb Frankfurts in Richtung der Autobahnen A661 und A5 genutzt wird. - Wir halten einen plangleichen Übergang der U.Bahn-Strecke für deutlich attraktivitätsmindernd. Dies ist auch hinsichtlich der Bau- und Unterhaltskosten deutlich kostengünstiger. Fahrradrouten - Wie wird das Baugebiet an bestehende Fahrradrouten angeschlossen? Wir halten beidseitige Fahrradwege an der Ortsrandstraße für unverzichtbar. Sie sollen (nach Möglichkeit ohne Ortsdurchfahrten) an das bestehende oder geplante Radwegesystem im Nidda- und Eschbachtal angeschlossen werden. Innere Erschließung - Kann die innere Erschließung des Baugebietes so angepasst werden, dass sich eine Verminderung des Schleichverkehrs durch Bonames ergibt? Das Baugebiet wird zur Zeit durch zwei Einmündungen an die Randstraße angeschlossen. Nach unserer Meinung sind diese folgendermaßen umzukonzeptionieren: - Die nördliche Einmündung ist als Hauptzufahrt mittels eines Kreisels zu gestalten, mit der Möglichkeit einer Verbindung zum Harheim Weg in Bonames - Die südliche Einmündung sowie die innere Gestaltung der Anwohnerstraßen ist so zu gestalten, dass die Durchfahrt nach Bonames erschwert ist. (Dies ist auch im Sinne einer Busanbindung an die U-Bahn-Station) Grünflächen- und Freiraumgestaltung - Welche Grünflächen zur Freizeitnutzung sind innerhalb und außerhalb des Baugebietes vorgesehen? - Wie kann der bisher lediglich geplante GrünGürtelPark Nieder-Eschbach diese Aufgabe erfüllen? Wir halten den GrünGürtelPark als Bereich für die heutige und besonders zukünftige Sicherung von Freiflächen zur Freizeitgestaltung für absolut notwendig, sowohl für das neue wie auch für die bereits vorhandenen Baugebiet. Er stellt auch eine wichtige Grünverbindung zwischen dem GrünGürtel an der Nidda und dem Regionalpark Vordertaunus dar. Aktuell können hier auch im Baugebiet wegfallende Kleingärten entlang des Eschbachs neu ausgewiesen werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Wohnbauplanung im Frankfurter Norden an den obigen Ausführungen auszurichten. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 15 am 03.07.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 655 2015 Die Vorlage OF 284/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, BFF und Herr Drephal gegen 2 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 SPD
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2015, OF 280/15 Betreff: Aufrüstung der Straßenbeleuchtung an Fußgängerüberwegen im Ben-Gurion-Ring Der Magistrat wird gebeten folgende Fußgängerüberwege mit einer Straßenbeleuchtung auszustatten, die eine bessere Sichtbarkeit des jeweiligen Fußgängerüberweges gewährleistet. (Natriumdampfleuchten, LED-Leuchten sofern sie den gleichen Effekt erzielen) 1. Ben-Gurion-Ring Höhe Hausnummer 90 vor der Kurve mit dem Abzweig des Fußweges Richtung U-Bahnstation Bonames 2. Ben-Gurion-Ring Höhe Hausnummer 174 unterhalb der Bushaltestelle Seniorenwohnanlage Begründung: An beiden Stellen werden die Fußgängerüberwege zur Zeit von "normalen" Straßenleuchten ausgeleuchtet. Gerade in der "dunklen Jahreszeit" hat sich wieder gezeigt, dass dies sehr ungenügend ist, die Überwege beziehungsweise sie nutzende Passanten nur schlecht erkennbar sind. Im Falle des Überweges zu 1) ist zu prüfen, ob er eventuell auf Bonameser Gemarkung liegt. Gegebenenfalls ist dann auch der Ortsbeirat 10 zu informieren beziehungsweise mit einzubeziehen. Der Überweg wird aber hauptsächlich von Bewohnern der Nieder-Eschbacher Seite des Ben-Gurion-Rings genutzt. 1 2 Kartengrundlagen: openstreetmap.org Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 29.05.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4228 2015 Die Vorlage OF 280/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2015, OF 272/15 Betreff: Spielmobileinsatz im Ortsbezirk 15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zwei Spielmobileinsätze in den Sommermonaten im Stadtteil Nieder-Eschbach in Auftrag zu geben und durch das Kinderbüro organisieren zu lassen. Das Spielmobil soll mit seinem Angebot entweder in der Grünanlage Bieberpark (Am Lehenweg) oder im Pausenhof der Michael-Grzimek-Schule sowie im Ben-Gurion-Ring (Park) eingesetzt werden. Die Einsatztermine sind mit der Kinder- und Jugendbeauftragten, der Schulleitung sowie der Bürgerinitiative Am Bügel abzustimmen. Die Finanzierung der Spielmobileinsätze erfolgt mit einem Höchstbetrag von brutto 1.500,00 über das Ortsbeiratsbudget. Begründung: Das Spielmobil hat ein attraktives und abwechslungsreiches Spieleangebot und stellt daher ein Event für die Kinder in Nieder-Eschbach dar. Insbesondere in den Sommermonaten und in der Ferienzeit wäre dies auch für die Daheimgebliebenen eine willkommene Abwechslung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 24.04.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 328 2015 Die Vorlage OF 272/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Sommermonaten" die Worte "oder alternativ in den Herbstferien" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2015, OA 591 entstanden aus Vorlage: OF 253/15 vom 31.12.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 219 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich des angegebenen Bebauungsplans Nr. 894 eine bauliche und freie Fläche vorzusehen, in der ein Zusammentreffen unterschiedlicher Bewohnergruppen des Bügels zu verschiedenen Anlässen und Ereignissen möglich ist. Dabei sind die diesbezüglichen Ergebnisse der empirica-Studie der GWH zu beachten. Begründung: Die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen hat 2011 eine umfassende Studie zur Wohn- und Lebenssituation im Wohngebiet Am Bügel vorgelegt. Unter anderem wird darin auf den Mangel beziehungsweise das Fehlen von sozialen Treffmöglichkeiten für die Bewohner hingewiesen. Die Studie beinhaltet noch nicht die geplante Schließung des Sozialrathauses sowie die Erweiterung der Wohnbebauung durch den Bebauungsplan Nr. 894. Hier bietet aber gerade der Bebauungsplan Nr. 894 die Gelegenheit, die angesprochenen Mängel zu beseitigen. Anlage Anlage 1 (ca. 38 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 219 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 684 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 21.01.2015 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2015, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 591 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 591) zu 2. LINKE.; CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 219 = Annahme mit der Maßgabe, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 894 ausschließlich frei finanzierter Wohnraum vorgesehen wird und öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau im Sinne des Wohnraumfördergesetzes nicht berücksichtigt werden soll) FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (M 219 = Annahme) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2015, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 591 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 591) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 894 ausschließlich frei finanzierter Wohnraum vorgesehen wird und öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau im Sinne des Wohnraumfördergesetzes nicht berücksichtigt werden soll.) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (M 219 = Annahme im Rahmen OA 591, OA 591 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 591 = Annahme) NPD (M 219 und OA 591 = Ablehnung) REP (M 219 und OA 591 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2015, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 591 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme im Rahmen OA 591) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 894 ausschließlich frei finanzierter Wohnraum vorgesehen wird und öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau im Sinne des Wohnraumfördergesetzes nicht berücksichtigt werden soll.) und NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten und REP (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und NPD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 591 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5545, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2014, OF 253/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert im Bereich des angegebenen Bebauungsplans einen Bereich (bauliche und Freiflächen) vorzusehen, in der ein Zusammentreffen unterschiedlicher Bewohnergruppen des Bügels zu verschiedenen Anlässen und Ereignissen möglich sind. Dabei sind die diesbezüglichen Ergebnisse der Empirica-Studie der GWH zu beachten. Begründung: Die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen hat 2011 eine umfassende Studie zur Wohn- und Lebenssituation im Wohngebiet Am Bügel vorgelegt. Unter anderem wird darin auf den Mangel bez. das Fehlen von sozialen Treffmöglichkeiten für die Bewohner hingewiesen. Die Studie beinhaltet noch nicht die geplante Schließung des Sozialrathauses sowie die Erweiterung der Wohnbebauung durch den BPlan 894. Hier bietet aber gerade der BPlan 894 die Gelegenheit, die angesprochenen Mängel zu beseitigen. Anlage 1 (ca. 38 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 219 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 591 2015 1. Der Vorlage M 219 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 253/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2014, OF 250/15 Betreff: Besserer Hinweis auf die scharfe Rechtskurve in der Züricher Straße (nahe IKEA Parkhaus) hier: Anbringung einer großen Richtungstafel in Kurven (StVO Anlage 4, Zeichen 625) an der Lärmschutzwand zur Kleingartenanlage Am 2. Weihnachtsfeiertag in der Nacht auf Samstag, dem 27.12.2014 ereignete sich in der Züricher Straße in der Kurve zwischen Kreisel und dem Einrichtungshaus Ikea ein folgenschwerer Verkehrsunfall, der zum Tod des 21 Jahre alten Frankfurter Fahrzeugführers führte. So ist nach letzten Stand der polizeilichen Ermittlungen der Fahrzeugführer aus Richtung der Anschlussstelle der BAB 661 auf der Züricher Straße vor der scharfen Rechtskurve ungebremst geradeaus von der Fahrbahn abgekommen, durchbrach Elemente der Sicht/Lärmschutzwand, überschlug sich, so dass der VW Golf erst nach weiteren 15 Metern auf dem Fahrzeugdach liegen blieb. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass in der Züricher Straße im Kurvenbereich der scharfen Rechtskurve (von der Abfahrt der AS 661 kommend) gut sichtbar eine große rotweiße Richtungstafel für Kurven (Zeichen 625 rechtsweißend) an der Lärmschutz/Sichtschutzwand zur Kleingartenanlage angebracht wird. (Zeichen 625 STVO) Begründung: In den Abendstunden oder bei schlechter Sicht durch Regen/Schnee wird diese enge Rechtskurve von weiter Entfernung auf der geraden Strecke der Züricher Straße nicht als solche wahrgenommen. Mit dem Zeichen 625 wird, ähnlich wie bei Autobahnabfahrten, frühzeitig und gut sichtbar das Abbiegen in einer Kurve erkennbar gemacht. Ungeachtet der noch nicht abschließend geklärten Umstände dieses tragischen Unfalls könnte mit der ergänzenden Anbringung eines solchen Warn- Richtungswegweisers die Unfallgefahr an dieser Stelle reduziert werden. Wir versprechen uns mit dieser Maßnahme eine bessere Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3763 2015 Die Vorlage OF 250/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Züricher Straße im Kurvenbereich der scharfen Rechtskurve (von der Abfahrt der BAB 661 kommend) gut sichtbar eine große rot-weiße Richtungstafel für Kurven (StVO Anlage 4, Zeichen 625) an der Lärm- und Sichtschutzwand zur Kleingartenanlage angebracht wird. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, vor der Rechtskurve ein Hinweisschild auf die kommende Ampel (StVO Anlage 1, Zeichen 131) mit entsprechendem Richtungspfeil (Zusatzzeichen nach § 39 StVO, Zeichen 1000-21) aufzustellen. Begründung: In den Abendstunden und bei schlechter Sicht durch Regen oder Schnee wird diese enge Rechtskurve von weiter Entfernung auf der geraden Strecke der Züricher Straße nicht als solche wahrgenommen. Mit dem Verkehrszeichen Nr. 625 wird, ähnlich wie bei Autobahnabfahrten, frühzeitig und gut sichtbar das Abbiegen in einer Kurve erkennbar gemacht. Der Ortsbeirat verspricht sich mit dieser Maßnahme eine bessere Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.09.2014, OA 555 entstanden aus Vorlage: OF 232/15 vom 29.08.2014 Betreff: Unterstützung zur Schaffung einer Barrierefreiheit und der Einrichtung eines geschlechtergetrennten Toilettenbereichs im Begegnungs- und Servicezentrum Nieder-Eschbach leisten Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158, Haushalt 2015/2016 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2015 - 2018. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014, § 5379, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der vorhandenen Mittel das vom Frankfurter Verband betriebene Begegnungs- und Servicezentrum im Ben-Gurion-Ring Nr. 20 für notwendige bauliche Maßnahmen zwecks Erzielung einer Barrierefreiheit finanziell zu fördern. Folgende bauliche Maßnahmen sind zu unterstützen: 1. Die schwere Brandschutztür am Eingang ist mit einer automatischen Öffnung zu versehen; 2. Schaffung einer Barrierefreiheit am Eingang; 3. Einbau einer weiteren Toilette (für Damen und behindertengerecht). Die Kostenvoranschläge für die Gesamtmaßnahme liegen bei 40.000 Euro. Diese notwendigen Mittel sind nach Prüfung der Kosten noch in 2014 bis zu dieser Höhe als Zuschuss bereitzustellen. Begründung: Das Begegnungs- und Servicezentrum des Frankfurter Verbandes in Nieder-Eschbach ist inzwischen in den Stadtteilen Nieder-Eschbach und Bonames ein beliebter Treffpunkt für viele Menschen jeglicher Herkunft und Alters geworden. Insbesondere ältere Senioren, mit oder ohne körperliche Einschränkung, schätzen das vielfältige Angebot des Begegnungs- und Servicezentrums. Diverse jahreszeitliche Feste, Projekte wie "Restaurant im Viertel" oder "Liedercafé" und zahlreiche Informationsveranstaltungen bieten den Bewohnerinnen und Bewohnern der Siedlung Am Bügel/Ben-Gurion-Ring zudem die Möglichkeit, ortsnah und kostengünstig am Stadtteilleben teilzunehmen. Das Begegnungs- und Servicezentrum möchte vor diesem Hintergrund erreichen, dass auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Behinderungen, insbesondere Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, der Besuch des Zentrums im Haus Ben-Gurion-Ring Nr. 20 erleichtert wird. So ist derzeit keine Barrierefreiheit im Eingangsbereich gegeben. Die schwere Brandschutztür lässt sich manuell für Menschen mit Einschränkungen nur äußerst schwierig öffnen. Eine automatische Öffnung, wie z. B. in Krankenhäusern vorhanden, würde hier sicher helfen. Im Begegnungs- und Servicezentrum ist bisher nur eine Toilette vorhanden, die von Besucherinnen und Besuchern aufgesucht werden muss. Es besteht hier der Bedarf einer weiteren Toilette, damit eine geschlechtergetrennte Nutzung ermöglicht wird. Diese neue weitere Toilette sollte dann auch barrierefrei und behindertengerecht installiert werden. Dem Frankfurter Verband liegen Kostenvoranschläge in einer Gesamthöhe von 40.000 Euro vor. Die von der Stadt geleisteten finanziellen Zuschüsse für die offenen Seniorendienste, u. a. auch für die Begegnungsstätte, wurden in diesem Jahr erheblich gekürzt, sodass dem Frankfurter Verband keine Gelder für die notwendigen Baumaßnahmen zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund sollten die Mittel für die baulichen Maßnahmen als einmaliger Zuschuss aus dem laufenden Haushalt, ggf. durch interne Umschichtung von Haushaltsmitteln im Sozialdezernat, zweckgebunden bereitgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 418 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 24.09.2014 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 13.11.2014, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.11.2014, TO II, TOP 38 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 11.12.2014, TO I, TOP 43 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 555 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) RÖMER (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5311, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2014 Aktenzeichen: 51
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2014, OF 234/15 Betreff: Ortsbegehung Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat wird gebeten zu beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten folgende Punkte bei der nächsten Ortsbegehung in Nieder-Eschbach anzusprechen: a) Abmarkierung einer Sperrfläche vor dem Haus Am Sprudel 3. b) Anbringen einer strichlierten Haltelinie auf der nach Norden führenden Fahrbahn der Berner Straße an der Einmündung der von Osten kommenden nördlichen Fahrbahn der Genfer Straße (nicht Kreisel) im Bereich der Ecke des Parkplatzes. zu a) zu b) Begründung: a) von Norden (oben) aus der Stichstraße kommende Fahrzeuge haben größere Schwierigkeiten rechts auf die Brücke zur Glochengasse hin abzubiegen, wenn im angegebenen Bereich weitere Fahrzeuge abgestellt sind b) An der genannten Einmündung hat der von Osten kommende Verkehr der Genfer Straße Vorfahrt vor dem von Süden kommenden Verkehr der Berner Straße (Rechst vor Links). Durch bis auf die Nase des Parkplatzes abgestellten Fahrzeuge, auch Lieferwagen (siehe Bild) ist die Einmündung der Genfer Straße bez. auf der Genfer Straße kommenden Fahrzeuge für Fahrer auf der Berner Straße oft schlecht bis gar nicht erkennbar. Eine strichlierte Haltelinie weist besser auf die Einmündung hin. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 19.09.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 234/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2014, OF 232/15 Betreff: Unterstützung zur Schaffung einer Barrierefreiheit und der Einrichtung eines geschlechtergetrennten Toilettenbereichs im Begegnungs- und Servicezentrums Nieder-Eschbach leisten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der vorhandenen Mittel das vom Frankfurter Verband betriebene Begegnungs-und Servicezentrum im Ben-Gurion-Ring 20 für notwendige bauliche Maßnahmen zwecks Erzielung einer Barrierefreiheit finanziell zu fördern. Folgende bauliche Maßnahmen sind zu unterstützen: - Die schwere Brandschutztür am Eingang mit einer automatischen Öffnung versehen - Schaffung einer Barrierefreiheit am Eingang - Einbau einer weiteren Toilette (für Damen und behindertengerecht) Der Kostenanschlag für die Gesamtmaßnahme liegt bei 40.000 Euro. Diese notwendigen Mittel sind nach Prüfung der Kosten noch in 2014 bis zu dieser Höhe als Zuschuss bereitzustellen. Begründung: Das Begegnungszentrum Nieder-Eschbach des Frankfurter Verbandes in Nieder-Eschbach ist inzwischen in den Stadtteilen Nieder-Eschbach und Bonames ein beliebter Treffpunkt für viele Menschen jeglicher Herkunft und Alters geworden. Insbesondere ältere Senioren, mit oder ohne körperliche Einschränkung schätzen das vielfältige Angebot des Begegnungszentrums. Diverse jahreszeitliche Feste, Projekte wie "Restaurant im Viertel" oder "Liedercafé" und zahlreiche Info-Veranstaltungen bieten den Bewohner/innen der Siedlung Am Bügel / Ben-Gurion-Ring zudem die Möglichkeit ortsnah und kostengünstig am Stadtteilleben teilzunehmen. Das Begegnungszentrum möchte vor diesem Hintergrund erreichen, dass auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Behinderungen, insbesondere den Rollstuhlfahrer/innen der Besuch des Zentrums im Haus Ben-Gurion-Ring 20 erleichtert wird. So ist derzeit keine Barrierefreiheit im Eingangsbereich gegeben. Die schwere Brandschutztür lässt sich manuell für Menschen mit Einschränkungen äußerst schwierig öffnen. Eine automatische Öffnung, wie z.B. in Krankenhäusern vorhanden, würde hier sicher helfen. Im Begegnungszentrum ist bisher nur eine Toilette vorhanden, die von Besucherinnen und Besucher aufgesucht werden muss. Es besteht hier der Bedarf einer weiteren Toilette damit eine geschlechtergetrennte Nutzung ermöglicht wird. Diese neue weitere Toilette sollte dann auch barrierefrei und behindertengerecht installiert werden. Dem Frankfurter Verband liegen Kostenanschläge in Gesamthöhe von 40.000 Euro vor. Die von der Stadt geleisteten finanziellen Zuschüsse für die offenen Seniorendienste, u.a. auch für die Begegnungsstätte, wurden in diesem Jahr erheblich gekürzt, so dass dem Frankfurter Verband keine Gelder für die notwendigen Baumaßnahmen zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund sollten diese Mittel für die baulichen Maßnahmen als einmaliger Zuschuss aus dem laufenden Haushalt, ggf. durch interne Umschichtung von Haushaltsmitteln im Sozialdezernat, zweckgebunden bereitgestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 19.09.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 555 2014 Die Vorlage OF 232/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2014, OF 215/15 Betreff: Bessere Ausleuchtung des Zebrastreifenübergangs im Ben-Gurion-Ring/Einmündung Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass in der Straße "Ben-Gurion-Ring" an der Einmündung zur Berner Straße am vorhandenen Zebrastreifen der Übergang durch Aufstellung einer Straßenleuchte mit gelben Licht besser ausgeleuchtet wird. Begründung: Es ist gerade in den Abendstunden dieser Übergang ein unbeleuchteter dunkler Abschnitt. Eine bessere Ausleuchtung erhöht die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3016 2014 Die Vorlage OF 215/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2014, OF 214/15 Betreff: Einrichtung von dezentralen Entsorgungsinseln für Elektroschrott-Tonnen in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat bzw. die beauftragte FES werden gebeten, zum Sammeln von wiederverwertbaren Kleinelektrogeräten in Nieder-Eschbach dezentrale Ensorgungsinseln zu schaffen und diese mit Elektroschrott-Sammeltonnen auszustatten. Als geeignete Standorte für die Sammeltonnen/-behälter werden die gut zu erreichenden Bereiche bei den vorhandenen Verbrauchermärkten vorgeschlagen: - Alt-Nieder-Eschbach - Ben-Gurion-Ring - Berner Straße Begründung: Neben der Möglichkeit der Abgabe von Klein- Elektrogeräten im Wertstoff-Hof Nord der FES bedarf es weiterer Angebote für den Bürger im Frankfurter Norden, Kleinelektro-Schrott-Abfall wie bspw. alte Handys, Fön, Mixer, Elektrorasierer, etc. für die Wiederverwertung zu ensorgen. Diese Geräte sind begehrtes Recyclinggut und gehören nicht in die häusliche Restmülltonne. Auf sogenannte dezentrale Entsorgungsinseln sollen daher spezielle Sammelbehälter aufgestellt werden, in denen diese Kleingeräte entsorgt werden können. Als geeignete Örtlichkeiten für derartige Sammelbehälter werden in Nieder-Eschbach die Standorte der Discounter und Verbrauchermärkte vorgeschlagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3015 2014 Die Vorlage OF 214/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Herr Meier
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2024, OF 287/15 Betreff: Sichtbehinderung durch Altkleidercontainer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass der Altkleidercontainer einer Privatfirma, am Straßenrand des "Ben-Gurion-Rings" vor der Ladenzeile/Ärztehaus Haus Nr: 52 (TEDI-Markt) entfernt wird. Begründung: An dieser Stelle macht der "Ben-Gurion-Ring" einen Knick und es befindet sich auf der Innenseite eine Einfahrt zu Kunden-/Arztparkplätzen. Der Container steht sichtbehindernd für den Straßenverkehr, sowie für ausfahrende Parkplatzbenutzer direkt am Fahrbahnrand. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 287/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2024, OF 280/15 Betreff: Auskunft über die Einstellung der im Wahlkampf versprochenen Mittel in den Haushalt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Auskunft darüber zu geben, ob die vom Oberbürgermeister Mike Josef im Wahlkampf zur Oberbürgermeisterwahl zusätzlich versprochenen eine Milliarde Euro als zusätzliche Investition in Schulen und Kitas in den nächsten sechs Jahren, jedenfalls teilweise, in den Haushalt 2024 eingestellt wurden. Begründung: Mike Josef hat das Thema Schulen in seinem Wahlkampf zu einem seiner Topthemen gemacht. Der Oberbürgermeister hatte angekündigt, dass die Stadt in den nächsten sechs Jahren eine Milliarde Euro zusätzlich in Schulen und Kitas investieren werde. Jetzt ist es an der Zeit, diesem Versprechen auch Taten folgen zu lassen. Die Michael-Grzimek-Schule platzt aus allen Nähten und ist haltlos überbelegt. Schwere Mängel am Schulgebäude runden den desolaten Zustand ab. Die Neubauten des Gymnasiums Nord wie auch der neuen Grundschule im Stadtteil lassen auf sich warten, da immer noch nicht alle Grundstücke erworben werden konnten. Die Prüfung eines weiteren Schulstandorts für eine Grundschule am Ben-Gurion-Ring wird scheinbar nicht weiterverfolgt, obwohl diese dringend benötigt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 280/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 832 2024 Die Vorlage OF 280/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2021, OF 79/15 Betreff: Jahresbericht Masterplan Industrie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der B 352 unter der Voraussetzung zu, dass sämtliche Planungen, die das angedachte Gewerbegebiet auf Nieder-Eschbacher Gemarkung im Bereich Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee betreffen, umgehend eingestellt werden. Begründung: Nicht nur der Ortsbeirat, sondern auch die Mehrzahl der Nieder-Eschbacher Bevölkerung hält ein Gewerbegebiet an dieser Stelle nicht für angebracht (s. a. OA 15/21, OA 594/20, OA 596/20,OA 619/20, OF 308/15 20) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 352 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 33 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion den Tenor wie folgt: "1. Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage B 352/21 unter Hinweis auf OA 91 zur Kenntnis. 2. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage B 352/21 wird unter der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass sämtliche Planungen, die das angedachte Gewerbegebiet auf Nieder-Eschbacher Gemarkung im Bereich Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee betreffen, umgehend eingestellt werden." Die Vorlage OF 79/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung OA 91 2021 1. Die Vorlage B 352 dient unter Hinweis auf OA 91 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 79/15 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2021, OF 72/15 Betreff: Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel an der Berner Straße / Ecke Homburger Landstraße für Fußgänger zu verlängern. Wir halten 6 bis 8 Sekunden zusätzlich hier für angemessen, so wird der Auto-, Bus- und Fahrradverkehr nicht nennenswert eingeschränkt. Begründung: Für gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer und sogar für Kinder ist die aktuelle knappe Zeitschaltung eine Herausforderung, um sicher auf die andere Straßenseite zu kommen. Die Sicherheit sollte hier Vorrang haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 928 2021 Die Vorlage OF 72/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2021, OF 61/15 Betreff: Abgemeldete Fahrzeuge von öffentlichen Parkplätzen entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der öffentliche Parkraum im Bereich der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring und im Bereich des Gewerbegebiets (Bernerstraße/ Genferstraße) wird regelmäßig auf abgemeldete Fahrzeuge hin überprüft. Die Fahrzeuge werden nach Ablauf der entsprechenden Frist entfernt. Begründung: Bewohner und Bewohnerinnen aus der Siedlung Ben-Gurion-Ring und Gewerbetreibende beschweren sich zunehmend darüber, dass immer mehr abgemeldete Fahrzeuge in den oben genannten Bereichen abgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 610 2021 Die Vorlage OF 61/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 48/15 Betreff: Weitere Spielgeräte für den Seespielplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf dem "Seespielplatz" in der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring neben der Seilbahn und neben der Reifenschaukel weitere, abwechslungsreiche Spielgeräte aufgestellt werden können. Ferner wird der Magistrat auch gebeten zu prüfen und zu berichten, ob für den Sandkasten sowie für die dazugehörigen Bänke ein Sonnenschutz in Form von Sonnenschirmen oder Sonnensegel installiert werden kann. Begründung: Der Seespielplatz am Weiher in der Wohnanlage ist gerade in den Sommermonaten sehr gut besucht und wird von immer mehr Kindern regelmäßig besucht. Die Kinder und die Eltern wünschen sich, dass das Spielplatz-Angebot dementsprechend auch erweitert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 423 2021 Die Vorlage OF 48/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. 2. Hilfsweise erkennt der Magistrat als Schulträger die Notwendigkeit der Beförderung als soziale Hilfe oder aufgrund der besonders unzumutbaren Bedingungen des Schulwegs im Sinne des §161 Abs. 7 HSchG an und gewährt den betroffenen Schülerinnen und Schülern weiterhin Fahrtkostenerstattungen als freiwillige Leistungen. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmal verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2021, OF 34/15 Betreff: Schülerfahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: In den vergangen Tagen sind den Schülerinnen und Schülern aus der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide hinsichtlich der Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG zugestellt worden. Darin heißt es, dass eine Gefährlichkeit des Schulwegs nicht mehr besteht. Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund um Beantwortung nachstehender Fragen gebeten: 1. Warum ist der Schulweg aus Sicht des Magistrats nicht mehr gefährlich nach §161 HSchG? 2. Worin bestand die Gefährlichkeit des Schulwegs nach §161 HSchG in der Vergangenheit? 3. Welche Maßnahmen haben diese Gefährlichkeit nach §161 HSchG behoben? 4. Seit wann wurde den Schülerinnen und Schülern aus der Wohnsiedlung Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt? 5.a Wann hat die in den Bescheiden bezeichnete Begehung des Schulwegs stattgefunden? 5.b Wer hat an der Begehung teilgenommen? 5.c Welcher Weg wurde genommen? 6.a Wie viele Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk sind von Ablehnungsbescheiden betroffen? 6.b Welche Schulen besuchen diese Schülerinnen und Schüler? 7. Wurden die betreffenden Schulen, der Ortsbeirat, der Ortsvorsteher, die Kinderbeauftragte, der Schutzmann vor Ort einbezogen? 8. Geht der Magistrat davon aus, dass der Bring- und Abholverkehr in Nieder-Eschbach durch diese Maßnahme zunehmen wird? Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmal verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 23/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Die Vorlage OF 34/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 289 2021 1. Die Vorlage OF 23/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 34/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 23/15 Betreff: Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schüler der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, die den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule in den vergangenen Tagen und Wochen zugegangenen Ablehnungsbescheide zur Übernahme der Fahrtkosten zurückzunehmen und den Beförderungszuschuss zu gewähren. 2. Zeitnah Auskunft darüber zu erteilen, warum der Schulweg aus Sicht des Fachamtes nicht mehr gefährlich nach § 161 Hessisches Schulgesetz ist. 3. Wann hat die in den Bescheiden bezeichnete Schulwegbegehung stattgefunden und wer hat an dieser teilgenommen und welcher Weg wurde genommen? Begründung: In den vergangenen Tagen und Wochen sind den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule Ablehnungsbescheide zugestellt worden. Ihnen ist zu entnehmen, dass ein Anspruch auf Schülerfahrtkosten gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz nicht mehr bestehe, da der Weg nicht mehr gefährlich nach dem Gesetz sei. Insbesondere sei durch Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße, festgestellt worden, dass keine Gefährlichkeit mehr bestehe. Die Entscheidung des Fachamtes, ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. An der "Gefährlichkeit" des Schulwegs für die Kinder aus diesem Bereich hat sich nichts geändert. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg zu Fuß unzumutbar. Die Homburger Landstraße ist, insbesondere in den Stoßzeiten, hochfrequentiert. Die stetigen Bemühungen auf diesem Straßenabschnitt Tempo 30 einzuführen wurden bislang von der Stadt abschlägig beschieden. Hinzu kommt, dass die Schulen schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Kinder zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Dies gefährdet wiederum diejenigen, die den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Der Verkehr vor der Schule ist morgens ohnehin schon katastrophal. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.05.2021, OF 34/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Die Vorlage OF 34/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 289 2021 1. Die Vorlage OF 23/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 34/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grizmek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, als der Fußweg für nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssten die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbeschiede übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schön länger die erhöhte Geschwindigkeit mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2021, OF 38/10 Betreff: Vorstellung der genauen Planungen für einen Schulstandort am Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass die zuständige Dezernentin baldmöglichst die genauen Planungen für einen Schulstandort am Ben-Gurion-Ring im Ortsbeirat 10 vorstellt. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen entsprechenden Termin zu vereinbaren und zu organisieren. Begründung: Es ist immer undurchsichtiger, was genau am Ben-Gurion-Ring als Schule geplant wird. Es war von einer Berufsschule, einer integrierten Gesamtschule, einem Ausweichquartier für eine Schule jeglicher Couleur und einer Grundschule die Rede. Genaues ist allerdings nicht zu erfahren. Da der Standort Ben-Gurion-Ring mit einer besonderen Sorgfalt zu betreuen ist, ist eine solch unklare Informationslage für ein in jedem Fall besonders bedeutendes Projekt für den Ortsbeirat 10 als den zuständigen Ortsbeirat nicht zumutbar. Denn der Ortsbeirat 10 ist gerne bereit, seine Erfahrungen zu den besonderen Anforderungen dieses Standorts in die erforderliche Diskussion einzubringen. Auch sollten die vielfältigen Überlegungen der Anwohner im Ortsbeirat als geeignetem Forum geäußert werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 177 2021 Die Vorlage OF 38/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 27/15 Betreff: Haltestelle für die Fahrbibliothek im Bereich der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring eine Haltestelle für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek einzurichten und ferner aktive Öffentlichkeitsarbeit für das Angebot zu organisieren. Als Standort wird der Platz gegenüber der Ladenzeile am Ärztehaus angeregt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 291 2021 Die Vorlage OF 27/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 28/15 Betreff: Müllsituation der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: In Zusammenarbeit mit der Wohnungsbaugesellschaft und der FES soll der Magistrat dafür sorgen, dass in der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring kleinere umzäunte Müllplätze eingerichtet werden, die nur den Mietern der jeweiligen Häuser zugänglich sind. Als Blaupause soll das Konzept der Wohnsiedlung Heinrich Lübke in Praunheim dienen. Begründung: Bewohner beobachten seit langem, dass immer häufiger Fremde ihr Müll in der Siedlung entsorgen. Dies führt dazu, dass die Müllcontainer häufig überfüllt sind und sich der Müll durch den Wind in der Siedlung verteilt. Siehe Fotos in der Anlage. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 292 2021 Die Vorlage OF 28/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 26/15 Betreff: Bolzplatz am Bügel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welchen Standorten am Bügel - insbesondere im Bereich der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring - ein neuer Bolzplatz errichtet werden kann und ob dieser aus den allgemeinen städtischen Haushaltsmitteln finanziert werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 290 2021 Die Vorlage OF 26/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Zusätzlich wird der Ortsvorsteher gebeten, den Quartiersmanager einzuladen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2021, OF 3/12 Betreff: Ausweichquartier IGS Kalbach-Riedberg Vorgang: M 37/21 Der Magistrat wird dringend gebeten, der IGS zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 geeignete Raumflächen zur Verfügung zu stellen, um den Zeitverzug bei der Errichtung des Neubaus zu kompensieren. Sofern nicht schon eine andere Fläche zur Verfügung steht, soll hierbei geprüft werden, ob hierfür Teilflächen der genau zu solchen Zwecken angemieteten Liegenschaft Ben-Gurion-Ring 158-164 genutzt werden können. Begründung: Aktuell gibt es offenbar noch keine Lösung zur Unterbringung eines weiteren Jahrgangs in der bereits vollständig belegten provisorischen IGS Kalbach-Riedberg. Die Liegenschaft Ben-Gurion-Ring 158-164 soll explizit dazu dienen, als Ausweichquartier für weiterführende Schulen zu dienen (siehe M 37/2021). Auch wenn eine vollständige Herrichtung für diesen Zweck bereits zum Sommer womöglich nicht möglich ist, so ist zumindest eine provisorische Nutzung von Teilflächen für ein halbes Jahr vielleicht machbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 37 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 119 2021 Die Vorlage OF 3/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "soll" die Worte "in Abstimmung mit der Schulleitung" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 6/15 Betreff: Sicheres Queren der Berner-Straße für Passanten an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unabhängig von der in seiner ST 1880 vom 19.10.2020 angekündigten Prüfung der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an oben bezeichneter Stelle und der Durchführung der hierfür notwendigen Verkehrszählung, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, die Fußgängern und auch Rollstuhlfahrern ein sicheres Queren ermöglichen. Dies könnte z.B. durch Einrichtung einer Querungshilfe, das Setzen von Pfosten und der Durchsetzung des bereits bestehenden Halteverbots in diesem Bereich erfolgen. Begründung: sind kaum als solche erkennbar und auf der einen Straßenseite trotz generelles Halteverbots zu 99% zugeparkt. Die Stelle wird oft von in der Nähe wohnenden Menschen mit Behinderungen (Rollstuhl und Rollatoren), aber auch von Müttern mit Kinderwagen, benutzt. In unmittelbarer Nähe befinden sich eine Seniorenwohnanlage und eine Siedlung mit hohem Kinderanteil. Gegenüber befindet sich ein beliebtes Mittagstisch-Restaurant, dass gerne von älteren Bewohner genutzt wird. Als Zufahrt zum Industriegebiet ist die Berner Straße stark von großen Lieferfahrzeugen und Linienbussen frequentiert. Die Einmündung ist generell unübersichtlich. In der ST 1880 vom 19.10.2020 wird auf eine mögliche Verkehrszählung verwiesen. Wir sind der Meinung, dass eine solche nicht abgewartet werden sollte und jeder Passant, unabhängig von deren Frequenz, das Recht auf eine benutzbare und sichere Querungsmöglichkeit hat. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 6/15 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen 6 CDU, BFF und FDP (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 7/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Antrag vom 23.09.2020, Nr. 1278/20 (Zustimmung des OBR 15 vom 23.10.2020), mit der Maßgabe, eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße zu bewirken, zu beschließen: Begründung: Die Vorlage Nr. 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht B 28 vom 22.01.2021 sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufenden Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat ins Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürger*innen. Im Bereich des Fußgängerwegs ("Zebrastreifen") in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgänger*innen. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bußhaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bringen. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 13 2021 1. Die Vorlage B 28 wird unter Hinweis auf OA 13 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 7/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 2/15 Betreff: Einrichtung eines weiteren Corona-Testzentrums in zentraler Lage in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass zeitnah ein weiteres Corona-Testzentrum in zentraler Lage in Nieder-Eschbach eröffnet wird. Begründung: Ausweislich der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration gibt es bislang lediglich eine Teststation in Nieder-Eschbach. Diese wird dankenswerterweise von der Apotheke am Bügel organisiert und befindet sich in der Berner Straße 69. Dies reicht nicht aus! Ab dem 19. April 2021 werden Schülerinnen und Schüler verpflichtend im Präsenzunterricht zwei Mal die Woche getestet. Für diejenigen, die den Test nicht in der Schule machen wollen, besteht die Möglichkeit der Vorlage eines aktuellen, nicht länger als 72 Stunden alten, negativen Corona-Tests. Davon werden viele Familien mit Grundschulkindern Gebrauch machen. Insbesondere auch deshalb, weil den Schulen keinerlei Unterstützung durch geschultes Personal bei der Testung zur Verfügung steht. Hierfür werden weitere Testkapazitäten benötigt. Hinzu kommt, dass bereits jetzt abzusehen ist, dass zukünftig der Besuch von Ladengeschäften, des Frisörs, von Kino oder Theater usw. nur noch mit der Vorlage eines aktuellen, nicht länger als 72 Stunden alten, negativen Corona-Tests erfolgen kann. Auf der Homepage der Stadt Frankfurt heißt es hierzu: "Laut Testverordnung, die am 09. März 2021 in ihrer aktuellen Fassung veröffentlicht wurde, haben alle Bürger_innen Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest einmal pro Woche. Ab dem 15. April 2021 dürfen die Teststellen auch an Sonn- und Feiertagen Testungen auf eine Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 durchführen. Die Tests können von niedergelassenen Ärzt_innen, den Testzentren der kassenärztlichen Vereinigung Hessen und im Auftrag des Gesundheitsamtes auch von Zahnärzt_innen, Apotheken und Hilfsorganisationen durchgeführt werden. Die Stadt Frankfurt am Main setzt eine Musterverfügung des Landes Hessen in eine Frankfurter Verfügung um, so dass in Kürze jeder/m Bürger_in ein Testangebot gemacht werden kann." Es ist deshalb dringend erforderlich, zeitnah eine weiteres Corona-Testzentrum in zentraler Lage zu errichten, damit die Testkapazitäten auch in Zukunft ausreichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 125 2021 Die Vorlage OF 2/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den folgenden Satz ergänzt wird: "Es sollte auch eine mobile oder Containerlösung in Betracht gezogen werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2021, OF 8/15 Betreff: Rücknahme und Einstellung der Vorprüfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der Züricher Straße; Erhalt der Freiflächen durch endgültige Aufnahme in den Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der am 04.03.2021 kurz vor der Kommunalwahl 2021 gefasste Beschluss zur NR 1368 und M 151 der Stadtverordnetenversammlung betreffend des in Auftrag gegebene Prüfungsauftrags für eine umfassende Vorprüfung zum angedachten neuen Gewerbegebiet Züricher Straße in Nieder-Eschbach wird zurückgenommen. Die Vorprüfung ist umgehend ersatzlos einzustellen. Die dortigen Freiflächen sind stattdessen entsprechend der in der OA 620 des OBR 15 beschlossenen Vorgaben zur M 154 komplett in den Grüngürtel einzubinden und dauerhaft vor einer Bebauung zu sichern. Diese Flächensicherung zum Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen und dem Naherholungsraum mit den dort bereits vorhandenen und durchgeführten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen ist im gesamten Areal zwischen Züricher Straße, Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße dementsprechend unverzüglich einzuleiten. Das für den gesamten Stadtbereich betreffende Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (M 151) wird unter Herausnahme bzw. Streichung aller Passagen betreffend eines angedachten Gewerbegebiets Züricher Straße (u.a. auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag für ein neuen Gewerbegebietsstandort Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach), ohne diesen Standort, abgeändert und entsprechend so weiter fortgeführt. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Erhalt dieser Freiflächen ist aus zahlreichen nachvollziehbaren Gründen, die bereits umfassend dargelegt wurden, zwingend geboten. Die kurz vor der Kommunalwahl als Auftrag durchgepeitschte Beschlussfassung vom 04. März 2021 der NR 1368 zur M 151 mit der ein umfassender Prüfauftrag für das geplante Gewerbegebiet einhergeht ist zurückzunehmen. Die Forderung zur Einstellung der Vorprüfung für dieses Gewerbegebiet erhält eine breite Unterstützung in der Bevölkerung im Frankfurter Norden. Das klare Ergebnis der Kommunalwahl mit einem sehr hohen Zuspruch für die Zielsetzung der CDU Nieder-Eschbach, welche sich nachhaltig gegen die Ansiedlung eines weiteren Gewerbegebietes an der Züricher Straße eingesetzt, kann als klares Votum zum Erhalt der dortigen Freiflächen gewertet werde. Mit der geforderten vorzeitigen Einstellung der Vorprüfung und der gleichzeitig konkreten Aufforderung zur Aufnahme des Areals in den Grüngürtel zwecks dauerhafter Sicherung der Freiflächen wird eindeutig dem Wählerwillen entsprochen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung OA 15 2021 1. Die Vorlage NR 1368 wird unter Hinweis auf OA 15 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 8/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Satz Nummer 5 entfällt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2021, OF 318/15 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der NR 1368 wird unter Einbeziehung und Vorbehalt nachfolgend vorzunehmenden Änderungen zugestimmt: 1. Der Vorlage M 151 mit dem für den gesamten Stadtbereich betreffenden Gewerbeflächenentwicklungsprogramm wird weiterhin unter Hinweis auf die OA 619 vom 23.10.2020 lediglich unter der Maßgabe zugestimmt, dass die auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach ersatzlos gestrichen wird. 2. Zur NR 1368: Da diese landwirtschaftlich genutzten Freiflächen und auch in ihrer wichtigen Funktion als klimatechnisch wichtiges Naherholungsareal grundsätzlich nicht bebaut und stattdessen komplett in den Grüngürtel verankert bleiben sollen, erübrigt sich die in der NR 1368 vom 14.01.2021 nun als Ergänzung aufgeführten neu vorgeschlagenen Punkte XIII und XIV zum Beschlussvorschlag der M 151, welche eine Vorprüfung vorsehen, bereits im Vorfeld. Diese Passagen werden vom Ortsbeirat 15 daher weiter abgelehnt und sind ersatzlos zu streichen. Die sonstigen Änderungsvorschläge in der NR 1368 bleiben hiervon unberührt. 3. Der Magistrat wird im Übrigen dahingehend nochmals aufgefordert, diesbezüglich jegliche Überlegungen, Planungen oder vorbereitende Prüfungen hinsichtlich einer angedachten Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes im Bereich der Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee/Homburger Landstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Auch dem jetzt in der NR 1368 zur M 151 geforderten Prüfauftrag ist daher hinsichtlich einer möglichen Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets als nicht zielführend zu bezeichnen und herauszunehmen. Jegliche Überlegungen sind einzustellen. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu bereits ergangenen Anträge des Ortsbeirats OA 458 vom 13.09.2019 sowie die OA ́s 594, 595, und 596 vom 21.08.2020 wird weiter voll inhaltlich verwiesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 318/15 wird bis zur Sitzung am 07.05.2021 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, 1 SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2020, OF 679/12 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vorgang: M 93/18; OM 3392/18 OBR 12; ST 1846/18; OM 4510/19 OBR 12; ST 1392/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass trotz der geplanten Änderungen der Streckenführungen der Buslinien 28 und 29 ab Dezember 2021, eine Andienung aller Schulstandorte und somit auch des Gymnasiums Riedberg über die Haltestelle Annette-Kolb-Weg mit einer verkürzten Streckenführung weiter zur Haltestelle Riedberg (endgültiger Standort der IGS Kalbach-Riedberg) gewährleistet bleibt. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die Buslinie 28 soll laut Planungsansatz über Tempelhof - Kalbach - Rathaus Kalbach - Hans-Leistikow-Straße - Uni Campus Riedberg - Riedberg - Am Bonifatiusbrunnen - Sandelmühle - Zeilweg - Nordwestzentrum über den heutigen Linienweg der Linie 29 verlängert werden. Mit der ST 1392 teilt der Magistrat zwar mit, dass es, genau wie heute, je drei Schülerfahrten der Linie 28 zu Schulbeginn und zum Schulschluss zwischen Harheim, Kalbach, Annette-Kolb-Weg und der U-Bahnstation Riedberg geben wird, allerdings finden sich weder in der Entwurfsfassung des Nahverkehrsplans noch in den dazugehörigen Anlagebänden Angaben, wie dem Rechnung getragen werden soll. Der Ortsbeirat 12 weist aufgrund der hohen Zahl an Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus zu den Schulen im Stadtteil Kalbach-Riedberg fahren, nochmals auf die hohe Bedeutung der direkten und schnellen Erreichbarkeit aller Schulstandorte hin. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3392 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1848 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4510 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1392 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung OA 642 2020 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 642 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 679/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 665/12 Betreff: Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße zu berichten, ob Kalbach als Standort in Betracht kommt. Begründung: Für alle Beteiligten ist es notwendig zu wissen, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetreib in Nachbarschaft zu zwei produzieren Industriebetrieben zu betreiben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1864 2020 Die Vorlage OF 665/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße oder eine andere Schule zu berichten, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetrieb in Nachbarschaft zu zwei produzierenden Industriebetrieben zu betreiben." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 1093/10 Betreff: Bauverkehr im südlichen Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, warum es im südlichen Ben-Gurion-Ring vermehrt zu Bauverkehr kommt, wenn die Baumaßnahmen eigentlich nur im nördlichen Teil stattfinden und ob dies abgestellt werden kann. Begründung: Nach Aussagen von Anwohnern kommt es im südlichen Ben-Gurion-Ring vermehrt zu Bauverkehr, was schwer nachvollziehbar erscheint, weil hier keine Baustellen sind. Vor diesem Hintergrund ist zu klären, ob die damit verbundenen Beeinträchtigungen für die Bewohner vermieden werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1845 2020 Die Vorlage OF 1093/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 1092/10 Betreff: Raumbedarf für die geplante integrierte Gesamtschule im Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die geplante integrierte Gesamtschule am Ben-Gurion-Ring einen besonderen Raumbedarf, gerade an Freiflächen und in der Umgebung, hat und ob vor diesem Hintergrund die geplante Umnutzung eines Bürogebäudes möglich ist. Begründung: Die geplante und ja bereits laufende integrierte Gesamtschule soll ein besonderes Konzept aufweisen, das den Schülern besonders viel Frei- und Bewegungsräume anbieten soll. Hierfür scheint ein ehemaliges Bürogebäude mit sehr begrenzten Freiflächen auf den ersten Blick wenig geeignet. Vor diesem Hintergrund ist Aufklärung geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1842 2020 Die Vorlage OF 1092/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der Halbsatz "und ob vor diesem Hintergrund die geplante Umnutzung eines Bürogebäudes möglich ist" und in der Begründung der zweite sowie dritte Satz entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2020, OF 309/15 Betreff: GrünGürtelPark Nieder-Eschbach Rahmenplan; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach; Auftrag zur Aufnahme der Freiflächen in den Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 154 wird ausdrücklich unter Vorgabe zugestimmt, dass der unter IV. stehende Beschlussvorschlag mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach herausgenommen und ersatzlos gestrichen wird. Da diese landwirtschaftlich genutzten Freiflächen und auch in ihrer wichtigen Funktion als klimatechnisch wichtiges Naherholungsareal grundsätzlich nicht bebaut werden sollen, ist stattdessen das unbebaute Areal komplett in den Grüngürtel einzubeziehen um diese langfristig vor einer Bebauung zu sichern. Eine Prüfung (auch von Teilflächen in diesem Gebiet) erübrigen sich somit bereits im Vorfeld. Der Magistrat wird im Übrigen dahingehend aufgefordert, diesbezüglich jegliche Überlegungen, Planungen oder vorbereitende Prüfungen hinsichtlich einer angedachten Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes im Bereich der Züricher Straße / Anna-Lindh-Allee /Homburger-Landstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße soll seine Funktion als unbebauter Naherholungsraum, Frischluftschneise bei einer Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung des wertvollen Ackerbodens dauerhaft gesichert werden und in keinem Fall (auch eventuell teilweise) einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Der Prüfauftrag hinsichtlich einer möglichen Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets ist zurückzunehmen. Jegliche Überlegungen sind einzustellen. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu bereits ergangenen Anträge des Ortsbeirats OA 458 vom 13.09.2019 sowie die OA ́s 594, 595, und 596 vom 21.08.2020 wird voll inhaltlich verwiesen. Stattdessen sind die kompletten Flächen dem GrünGürtelPark zuzuordnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 620 2020 1. Die Vorlage M 154 wird unter Hinweis auf OA 596 und OA 620 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 309/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen 1 BFF und FDP (= Ablehnung); 1 BFF (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 BFF und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Die GRÜNE-Fraktion gibt folgende Erklärung zu Protokoll: "Seit Beginn der 1990er Jahre wird von uns der dauerhafte Erhalt der Freiflächen westlich und südlich des Ortskerns von Nieder-Eschbach gefordert und immer wieder angemahnt, mit steigender Zustimmung des Ortsbeirates und der Bevölkerung. Der Erhalt gegenüber weiterer Bebauung aller Art soll entweder durch eine Erweiterung des Frankfurter Grüngürtels oder als eigenständiger GrünGürtelPark erfolgen. Gerade in Zeiten des Klimawandels ist der Erhalt der Freiflächen als Kaltluftentstehung und Kaltluftschneise (aus dem Vordertaunus heraus) von immenser Bedeutung. Die fand so auch Einfluss in den Klimaplanatlas. Zuletzt wurde dies durch die Aufnahme des Erhalts der gesamten Freiflächen westlich und südliche des Ortskerns in die Koalitionsvereinbarung der aktuellen Römer-Koalition festgeschrieben, ohne dies mit weiterer Bebauung zu verknüpfen. Ein Versprechen an die Bewohner Nieder-Eschbach sowie Frankfurts, welches nun mit dem Inhalt der M-Vorlage gebrochen wird. Der Versuch, die Zustimmung zu einem weiteren großflächigen Gewerbegebiet (wie am Martinzehnten) durch die Verquickung mit der Umsetzung des Restgebietes als GrünGürtelPark zu erreichen, weisen wir als politisch unethisch zurück und fordern die Sicherung der Gesamtfläche entsprechen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag noch in dieser Legislaturperiode."
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2020, OF 308/15 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 151 mit dem für den gesamten Stadtbereich betreffenden Gewerbeflächenentwicklungsprogramm wird lediglich unter der Maßgabe zugestimmt, dass die auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach ersatzlos gestrichen wird. Da diese landwirtschaftlich genutzten Freiflächen und auch in ihrer wichtigen Funktion als klimatechnisch wichtiges Naherholungsareal grundsätzlich nicht bebaut und stattdessen komplett in den Grüngürtel verankert werden sollen, erübrigt dies eine Prüfung im Vorfeld. Der Magistrat wird im Übrigen dahingehend aufgefordert, diesbezüglich jegliche Überlegungen, Planungen oder vorbereitende Prüfungen hinsichtlich einer angedachten Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes im Bereich der Züricher Straße / Anna-Lindh-Allee /Homburger-Landstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Prüfauftrag hinsichtlich einer möglichen Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets ist zurückzunehmen. Jegliche Überlegungen sind einzustellen. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu bereits ergangenen Anträge des Ortsbeirats OA 458 vom 13.09.2019 sowie die OA ́s 594, 595, und 596 vom 21.08.2020 wird voll inhaltlich verwiesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 619 2020 1. Die Vorlage M 151 wird unter Hinweis auf OA 619 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 308/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 306/15 Betreff: Erneuerung Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob und wann die "Berner Straße" auf dem Streckenabschnitt zwischen Kreisverkehr (Genfer Straße / Züricher Straße), Hausnummer 38 und Ende (Einmündung in den "Ben-Gurion-Ring"), Hausnummer 119 wieder in einen akzeptablen Zustand versetzt wird (siehe Planskizze). Begründung: Die Fahrbahn im genannten Abschnitt ist großflächig uneben, Sinkkästen sind z.T. abgesackt, Schlaglöcher vorhanden und erinnert eher an einen Flickenteppich als an eine Straße in Mitteleuropa. Da dort mehrere Einkaufsmärkte vorhanden sind, wird sie auch von zahlreichen Fahrradfahrern benutzt, für die der schlechte Straßenzustand eine besonders hohe Gefährdung darstellt. Planskizze: Sanierungsbedürftiger Streckenabschnitt Berner Straße (Quelle https://geoinfo.frankfurt.de/mapbender/applicattion/stadtplan) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6743 2020 Die Vorlage OF 306/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2020, OF 1067/10 Betreff: Erwerb von Belegungsrechten Vorgang: M 126/19; Beschl. d. Stv.-V. § 4824/19; M 125/20; Beschl. d. Stv.-V. § 6451/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, Auskunft darüber zu erteilen, wie viel öffentlich geförderte Wohneinheiten mit Mietpreisbindung und Belegungsrechten es im Ben-Gurion-Ring gibt und ob die Stadt Frankfurt den Erwerb von 450 Belegungsrechten für ausreichend hält. Darüber hinaus möge der Magistrat Auskunft erteilen, ab wann es aufgrund der Tatsache, dass pro Jahr nur die Hälfte der auslaufenden Belegungsrechte verlängert werden, im Ben-Gurion-Ring kein öffentlich geförderter Wohnraum mehr zur Verfügung steht. Begründung: Auf Grundlage der M 125 hat sich der Magistrat zum Ziel gesetzt, mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 7.11.2019 (M 126), die Hälfte der auslaufenden Bindungen pro Jahr zu verlängern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 126 Vortrag des Magistrats vom 21.08.2020, M 125 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1804 2020 Die Vorlage OF 1067/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Ablehnung); SPD und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2020, OF 304/15 Betreff: Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob die seinerzeit nach positiver Prüfung und erfolgreicher Voruntersuchung angedachte Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße zur Anbindung der neuen für die notwendige Außenerschließung des geplanten Neubaugebietes B-Plan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Erschließungsstraße auch im neuen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 923 weiterverfolgt und entsprechend der Voruntersuchung umgesetzt werden soll. Begründung: Im Rahmen der Planung des damaligen für den kompletten Bereich erstellten B-Planes Nr. 516 wurde zwecks Anbindung der neu geplanten Randerschließungsstraße (Ortsrandstraße für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg)" die Möglichkeit des Baus eines Verkehrskreisels im bestehenden Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße untersucht, welche mit einer positiven Voruntersuchung schloss und in die weitere Planung zum B-Plan Nr. 516 einfloss. Wie bekannt ist, wurde zwischenzeitlich der ursprüngliche Geltungsbereich des B-Plan Nr. 516 durch die Abtrennung des westlichen Bereichs mit Erstellung des B-Planes Nr. 923 reduziert. Der Kreuzungsbereich liegt nun im Geltungsbereich des neuen B-Plan Nr. 923, so dass anhand der im Rahmen der bisher vorgelegten Informationen aus der derzeit laufenden öffentlichen Bürgerbeteiligung ergänzend angefragt wird, ob die seinerzeitige Planung eines Verkehrskreisels auch so im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 Einzug gefunden hat bzw. so vorgesehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird darum gebeten, die Gründe für einen Verzicht auf die Planung eines Verkehrskreisels in diesem Bereich darzulegen und mitzuteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6742 2020 Die Vorlage OF 304/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2020, OF 302/15 Betreff: Leerstand im Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher und Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. in dem Nieder-Eschbacher Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher und Berner Straße den Leerstand sowie die unbebauten Grundstücke zu erfassen und die Ergebnisse unter Wahrung des Datenschutzes z. B. im Rahmen eines nichtöffentlichen Teils dem Ortsbeirat vorzulegen und 2. Gespräche mit den Eigentümern der leerstehenden Gewerbeflächen zu führen, um für in Frage kommende Gewerbetreibende eine Ansiedelung zu erreichen. Begründung: Im Zuge des Prüfverfahrens für ein neues Gewerbegebiet auf der Gemarkung Nieder-Eschbach gegenüber Ikea wurde bekannt, dass Gewerbebetriebe über die IHK den Wirtschaftsdezernenten baten, weitere Flächen für kleinere Gewerbetreibende auszuweisen. Da jedoch allgemein bekannt ist, dass das o. g. Gewerbegebiet u. a. einen Leerstand aufweist, ist dieser erst zu erfassen und wieder dem Markt zuzuführen bevor eine weitere Flächenversiegelung erfolgt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6740 2020 Die Vorlage OF 302/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 287/15 Betreff: Geplantes Gewerbegebiet im Bereich Züricher Straße/Anna - Lindh - Allee .der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die bereits früher gegen den erheblichen Protest des Ortsbeirates und der Nieder-Eschbacher Bevölkerung auf diesem Gebiet geplante Ansiedlung einer Brauerei und heute wiederum ins Spiel gebrachte Ansiedlung von Gewerbe, nicht weiter zu verfolgen. Begründung: Auf diesem Gebiet sollte bereits vor Jahren die Henninger Brauerei angesiedelt werden. Bereits früher hat der Ortsbeirat und die Nieder-Eschbacher Bevölkerung gegen diese Planung erheblichen Protest kundgetan. Auch damals wurde der Ortsbeirat und die Nieder-Eschbacher Bürger im Vorfeld nicht informiert. Durch die ständigen neuen Vorschläge für neue Baugebiete, wird auf die massiven Verkehrsprobleme in Nieder-Eschbach keine Rücksicht genommen. Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben, warum die früheren Planungen von Gewerbeansiedlungen im Bereich zwischen Nieder-Erlenbach und Bad Vilbel, direkt an der B3a nicht in die Suche nach neuen Gewerbegebieten einbezogen wurde. Dieses Gebiet ist sehr groß und belastet die Anwohner, auch während der Bauphase nicht. Durch die B3a ist dieses Gebiet sehr gut verkehrlich angeschlossen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 594 2020 Die Vorlage OF 287/15 wird als interfraktionelle Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2020, OF 288/15 Betreff: Geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Nieder-Eschbach rechts der Züricher Straße; Fragen zum Sachstand, Erhalt der Freiflächen im Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: In der FAZ - Ausgabe vom 30.07.2020 wird berichtet, dass innerhalb des Magistrats eine Einigung zur Schaffung eines weiteren Gewerbegebiets im Frankfurter Norden erzielt worden sei. Im Rahmen eines "Deals" sollen dafür im Gegenzug unbebaute Freiflächen durch Integration in den Grüngürtel dauerhaft gesichert werden. In dem Artikel wird berichtet, dass sich der Ortsbeirat dafür seit langem eingesetzt habe. Dies ist missverständlich. Zur Klarstellung ist daher hier deutlich festzuhalten, dass sich der Ortsbeirat stets für den Erhalt der Freiflächen stark gemacht hat, jedoch eine Erweiterung des Gewerbegebiets in dem Areal rechts von der Züricher Straße, insbesondere auch wegen der unklaren Frage zum Umfang der Erweiterung, immer kritisch gesehen hat (siehe auch die Initiative zur Herausnahme dieses Areals in der ISTEK-Planung 2030). Es wird darauf hingewiesen, dass sich an der kritischen Haltung des Ortsbeirats nichts geändert hat. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert, umgehend und umfassend zum aktuellen Sachstand seiner Planungen für ein neues Gewerbegebiet in Form einer Erweiterung des Nieder-Eschbacher Gewerbegebiets rechts der Züricher Straße (gegenüber Parkhaus IKEA-Möbelmarkt) zu berichten, welche konkreten Pläne bestehen. Von besonderem Interesse ist dabei die Beantwortung folgender Fragen: Welcher Geltungsbereich umfasst flächenmäßig das geplante Gewerbegebiet, bzw. welche bisher unbebauten Flächen sind hierzu vorgesehen? Welche Flächen in dem Areal Züricher Straße / Anna-Lindh-Allee / Homburger Landstraße bleiben dauerhaft als landwirtschaftlich und als bestehende Ausgleichsflächen sowie als weiterhin unbebaute groß angelegte Abstandsfläche zur vorhandenen Wohnbebauung "Westlich der Homburger Landstraße" erhalten bzw. wie werden diese dann entsprechend vor einer Bebauung gesichert? Wird für dieses neue Gewerbegebiet ein Bebauungsplanverfahren betrieben und mit welchem Zeithorizont zur Umsetzung der Maßnahme rechnet der Magistrat? Entlang der Züricher Straße wurden in den letzten Jahren als Ausgleich zum Bau der Anna-Lindh-Allee sowie zum Ausgleich für Baugebiete im Frankfurter Norden landwirtschaftlich aufgewertete Ausgleichsflächen ausgewiesen und angebaut. Inwieweit ist hier bereits ein Ersatz angedacht? Welche Flächen (Ortslage, Gebiet) von Nieder-Eschbach sind für die Eingliederung in den Grüngürtel vorgesehen? Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, durch den zuständigen Dezernenten zeitnah hierüber in der Ortsbeiratssitzung zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat sich seit Jahren für die Sicherung der Freiflächen rund um Nieder-Eschbach eingesetzt. Dazu gehören auch die Flächen, in der jetzt ein Gewerbegebiet angedacht ist. Eine Bebauung des Areals zwischen Züricher-Straße und Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße wird nach wie vor als kritisch angesehen, insbesondere stellt sich jetzt aber eine wesentliche Frage zur geplanten Größe des geplanten Erweiterungsgebietes und welche Flächen überhaupt in diesem Areal vorgesehen sind. Einer kompletten Bebauung dieses Areals wird vor diesem Hintergrund grundsätzlich nicht zugestimmt. Wir würden uns wünschen, das der Ortsbeirat bei einem solchen "Deal" vorher eingebunden wird. . Quelle: Foto privat -Michael Stauder Erstellt nach Aushang der Stadtplanung Frankfurt zur Wohnbauplanung im Ortsbezirk 15 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 595 2020 Die Vorlage OF 288/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2020, OF 286/15 Betreff: Benennung eines neuen Wohnwegs im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 894 Ben-Gurion-Ring in "Werner-Waniek-Weg" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der geplante neue Wohnweg zwischen dem Ben-Gurion-Ring und der neuen inneren Erschließungsstraße "An der alten Ziegelei" im Bereich des B-Planes Nr. 894 entsprechend dem beigefügten Lageplan (Anlage) in oranger Farbe unterlegten Weg als "Werner-Waniek-Weg" ausgewiesen wird und ihn entsprechend zu benennen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 schlägt vor, den vor einigen Jahren verstorbenen Werner Waniek, der Begründer der Bürgerinitiative am Bügel und langjährig engagierten Streiter für die Interessen der Menschen im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring zur allseitigen Erinnerung an sein Engagement mit einer Straßen- bzw. Wegebenennung innerhalb des Wohngebiets Ben-Gurion-Ring zu ehren. Herr Waniek hat sich viele Jahre dafür eingesetzt, dass das lange als sozialer Brennpunkt aufgrund zahlreicher in die Jahre gekommener Wohnhochhäuser mit seinen vielen Bewohnern unterschiedlichster Kulturen und sozialem Stand sowie lange Zeit als wenig attraktives Umfeld stigmatisierte Viertel / Milieu in der öffentlichen Wahrnehmung einen besseren Ruf erhält. Mit seinen Unterstützern in der Bürgerinitiative hatte er auch seinen Anteil daran, dass sich ein besseres Verständnis zwischen den Bewohnern des Bügels untereinander entwickelte und sich die Außendarstellung des Ben-Gurions-Rings deutlich zum Positiven verbesserte. Das Engagement der Bürgerinitiative Am Bügel, welche eine deutliche Handschrift von Werner Waniek getragen hat, die auch noch bis heute nachwirkt, wurde seinerzeit dann auch von der Stadt Frankfurt am Main mit der Verleihung der Bürgermedaille an die Initiative gewürdigt. Vor diesem Hintergrund schlägt der Ortsbeirat nun im Nachhinein eine gesonderte direkte Ehrung von Werner Waniek in Form einer Wegebenennung im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring als eine angemessene Anerkennung für dessen langjährigen ehrenamtlichen Einsatz vor. Anlage 1 (ca. 507 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 286/15 wird bis zur Sitzung am 23.10.2020 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 286/15 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 279/15 Betreff: Schilderwald im Ortsbezirk lichten I Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrszeichen an der Kreuzung "Berner Straße / Homburger Landstraße" mit der Vorschrift "Durchfahrt verboten, Anlieger frei", die dort in Fahrtrichtung Bonames an dem Ampelmast befestigt sind, ersatzlos entfernen zu lassen und damit einer grundsätzlichen Empfehlung des RP Darmstadt zur Lichtung des Schilderwaldes nachzukommen. Begründung: Die Beschilderung hat ihren einstigen Zweck mittlerweile verloren. Man hatte seinerzeit zur Inbetriebnahme der A661 zwischen der Behelfsausfahrt "Alt-Eschersheim" und dem "Bad Homburger Kreuz" den Durchgangsverkehr Richtung Innenstadt um "Bonames" herum über die "Berner Straße" auf die Autobahn lenken wollen. Diese Schilder werden seit Jahrzehnten wissentlich missachtet oder, weil ungünstig angebracht, übersehen. Wer "Bonames" als Ziel hat, fährt keinen kilometerlangen Umweg. Ausserdem fließt der überregionale Verkehr mittlerweile über die "Anna-Lindh-Allee" (Umgehungsstraße entlang der Autobahn) zur A 661. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6215 2020 Die Vorlage OF 279/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und BFF gegen 6 CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 271/15 Betreff: Verbesserung des ÖPNV-Angebots; Unterstützung zur Einrichtung einer neuen Buslinie Nieder-Eschbach (Gewerbegebiet) über HG-Ober-Erlenbach nach Friedrichsdorf Bahnhof Die Städte Bad Homburg v.d. Höhe und Friedrichsdorf planen eine neue Busverbindung, welche von Friedrichsdorf Bahnhof über Seulberg und Ober-Erlenbach nach Nieder-Eschbach geführt werden soll. Diese Strecke wird als Lokaltangente Ost bezeichnet und stellt für alle hier beteiligten Städte, also auch für Frankfurt am Main, eine deutliche Bereicherung des Liniennetzes im ÖPNV, insbesondere für den Frankfurter Norden, dar. Der Ortsbeirat 15 (Nieder-Eschbach) begrüßt als sinnvolle Verbesserung des Angebots im ÖPNV die Verwirklichung des Projektes zur Einrichtung einer neuen Buslinie zwischen dem Gewerbegebiet Frankfurt - Nieder-Eschbach und Friedrichsdorf Bf im Hochtaunuskreis, welche möglichst schon zum Ende des Jahres 2020 zur Verfügung stehen soll. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die noch ausstehende kostenmäßige Beteiligung seitens der Stadt Frankfurt am Main an dieser neuen Buslinie in die Wege zu leiten um somit gemeinsam mit den Städten Bad Homburg v. d. Höhe und Friedrichsdorf/Ts diese neue Strecke und Buslinie zu finanzieren. Die Umsetzung dieses Angebots ist vollumfänglich zu unterstützen. 2. Als Endhaltepunkt ist in Nieder-Eschbach innerhalb des Gewerbegebiets die bereits vorhandene Station der Linie 29 in der Berner Straße (Höhe Rückseite Hornbach/Rückseite IKEA) vorzusehen. Begründung: Die neue Buslinie stellt eine deutliche Verbesserung des Angebots im ÖPNV für den Frankfurter Norden dar. So wäre hiermit erstens eine direkte Verbindung Nieder-Eschbachs mit dem an der Gemarkung angrenzenden Bad Homburger Nachbarstadtteil Ober-Erlenbach ein Gewinn und zweitens wird damit ein weiterer Baustein hinsichtlich möglicher Alternativen zum Individualverkehr (Pendler aus dem Hochtaunuskreis) mit dieser neuen Strecke geschaffen. Insoweit dient diese "Lokaltangente Ost" auch einem sinnvollen Lückenschluss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 15 am 13.03.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 547 2020 Die Vorlage OF 271/15 wird als gemeinsamer Antrag der CDU, SPD und GRÜNEN mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 2. mit folgenden Satz ergänzt wird: "Als Zwischenstation sollte die U-Bahn-Station ́Nieder-Eschbach ́ vorgesehen werden." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 262/15 Betreff: Radweg Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Berner Straße ab Kreisel Züricher Straße in Richtung Homburger Landstraße auf der Fahrbahn die Errichtung eines rot markierten Radweges zu veranlassen. Begründung: In der Berner Straße, zwischen Homburger Landstraße und Kreisel Züricher Straße, existiert in entsprechender Richtung ein Radweg. Allerdings existiert in die entgegengesetzte Richtung kein Radweg. Ein solcher Radweg ist jedoch dringend notwendig! Die Strecke wird auch von Radfahrern genutzt, welche sich jedoch mangels Radweges und hohem Kfz-Verkehrsaufkommen zunehmend unsicher und gefährdet fühlen. Ein Radweg würde die Situation erheblich entschärfen. Hilfsweise ist der bestehende Radweg in Richtung Kreisel Züricher Straße auszubauen bzw. mit dem Fußweg zu kombinieren, sodass ein Befahren in beide Richtungen möglich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5758 2020 Die Vorlage OF 262/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 254/15 Betreff: Haushalt 2020/21 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab.Tagespfl. 20.04 Jugend- u. Erwachsenenbildung Erhöhung der Zuwendungen an die freien Träger von Sozialeinrichtungen in Nieder-Eschbach Seit einigen Jahren (2014/2015??) wurden die städtischen Zuwendungen an die freien Träger von Sozialeinrichtungen nicht mehr oder nur gering erhöht. Gleichzeitig mussten diese aber die stetigen tariflichen Erhöhungen der Personalvergütungen aus diesen Zuwendungen tragen. Dies wirkt(e) sich im Personalbereich der betriebenen Einrichtungen aus, besonders bei den sozialen Einrichtungen im Bereich des Wohngebietes am Ben-Gurion-Ring (wie Kinderhaus, Jugendhaus, ev. Familienzentrum Regenbogen, Jobscouts und weitere). So musste dort Personal abgezogen oder umgeschichtet und/oder Öffnungszeiten reduziert werden. Da diese Einrichtungen aber einen wichtigen Beitrag zur sozialen Stabilität des Wohnbereiches bieten und somit verlässlich sein müssen, müssen die betreibenden freien Träger baldigst wieder in die Lage versetzt werden, den für ihre Arbeit notwendigen Personalumfang wieder herzustellen. Durch die angedachte Erhöhung der Zuwendungen um zwei bis drei Prozent im Haushalt 2020/21 wird die aktuellen Situation zwar nicht weiter verschlechtert, aber auch eine Verbesserung wird nicht erreicht. Die vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen, die Zuwendungen an die freien Träger sozialer Einrichtungen für deren Einrichtungen in Nieder-Eschbach werden im Haushalt 2020/21 jährlich um circa fünf Prozent erhöht in den folgenden Haushalten weiter derart erhöht, dass die Personalkosten neben der jährlichen tariflichen Erhöhung bis 2024 wieder die bis 2014/15(?) übliche Abdeckung erreicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 12 2020 Die Vorlage OF 254/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2019, OF 238/15 Betreff: Lichtzeichenanlage an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring bedarfsgerecht erneuern! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Erneuerung der Lichtzeichenanlage (Fußgängerüberweg nördlich der Einmündung Berner-Strasse in den Ben-Gurion-Ring) ein Blinklicht in Richtung Berner-Straße bei "KfZ-Verkehr rot / Fußgänger grün" zu installieren. Begründung: Der nicht vorfahrtberechtigte linksabbiegende Verkehr aus der Berner Straße kann das Rotlicht derzeit kaum erkennen, zwei sind gar nicht, eines nur etwa zu einem Viertel sichtbar. Nicht selten deuten die Fahrzeugführer das Anhalten auf der Vorfahrtstrasse als Signal zum Losfahren und überfahren das nicht oder zu spät erkannte Rotlicht. Da die Lichtzeichenanlage ohnehin behindertengerecht ausgeführt werden soll, erscheint diese Maßnahme im Zuge der geplanten Erneuerung unerlässlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5306 2019 Die Vorlage OF 238/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor vor dem Wort "Blinklicht" das Wort "gelbes" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2019, OF 239/15 Betreff: Markierung eines Fußgängerüberwegs über die Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der oben bezeichneten Stelle ein sicherer Überweg für Fußgänger, z. B. ein Zebrastreifen, eingerichtet werden kann. Begründung: An genannter Einmündung sind Fußgänger stetig "auf der Flucht". Die abgesenkten Bürgersteige sind kaum als solche erkennbar und auf der einen Seite trotz des dort geltenden generellen Halteverbotes in der Regel zugeparkt. Als Zufahrt zum Industriegebiet ist die Berner Straße stark von größeren Lieferfahrzeugen frequentiert und die Einmündung generell unübersichtlich. Der gewünschte Fußgängerweg wäre als logische Fortsetzung zu der bereits vorhandenen Lichtzeichenanlage zu sehen und würde den Zugang zu einem beliebten Mittagstisch-Restaurant, dass auch gerne von älteren Bewohnern der angrenzenden Siedlung genutzt wird, für Fußgänger sicherer machen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 239/15 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE gegen 1 CDU und BFF (= Zustimmung); 3 CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2019, OF 240/15 Betreff: Fußgängerüberweg über die Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Berner Straße in den Ben-Gurion-Ring einen sicheren Fußgängerüberweg zu schaffen. Begründung: Die Einmündung wird von Bewohnern des Wohngebietes Ben-Gurion-Ring regelmäßig überquer nach Nutzung der Fußgänger-Ampel über den Ben-Gurion-Ring, um das Gewerbegebiet Kalbach zu erreichen u.a. zu den Firmen Sunflower und McDonalds aber auch anderen. Darunter befinden sich auch Rollstuhlfahrer. An der Berner Straße sind zwar beiderseits die Bordsteine abgesenkt (ein Überbleibsel der nicht vollständig ausgeführten umfassenden Ampel-Planung von 1992/93), auf der Südseite wird dies jedoch ständig derart zugeparkt, dass Fußgänger sich immer zwischen den Auto durchwinden müssen. Geparkt wird über einen Bereich von 20-30 Meter bis über die Einmündung hinaus. Rollstuhlfahrer haben bei zugeparkter Absenkung über den Ben-Gurion-Ring bis zur nächsten Einfahrt zu fahren, um dort die Absenkung nutzen zu können. Auf dem Foto ist ein Teil der Absenkung auf der südlichen Seite frei. Dies ist aber nicht die Regel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5307 2019 Die Vorlage OF 240/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 BFF und FREIE WÄHLER
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2019, OF 232/15 Betreff: Ausbau des Breitbandnetzes in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Breitbandnetzes in NiederEschbach (Ortskern, Wohngebiet Am Bügel und Ben-Gurion-Ring, Autobahnmeisterei, Siedlung An der Steinern Straße) bekannt und auch bereits geplant sind. 2. Der Herr Ortsvorsteher wird gebeten, einen Vertreter der Telekom in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen einzuladen, damit die Einwohner über die Ausbaupläne informiert werden. Begründung: Stellenweise ist die Netzqualität und damit die Datenübertragungsrate in NiederEschbach deutlich verbesserungswürdig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5100 2019 Die Vorlage OF 232/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der in Klammern stehende Wortlaut des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2019, OF 223/15 Betreff: Behindertengerechte Aufrüstung der Fußgängerampel Ben-Burion-Ring Einmündung Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Lichtsignalanlage (Fußgängerampel) über den Ben-Gurion-Ring in Höhe der Einmündung Berner Straße behindertengerecht aufzurüsten (Klick für Sehbehinderte, weiße Bodenplatten mit Rillen und Noppen). Begründung: Die genannte Lichtsignalanlage (wohl aus 1993) steht aus Altersgründen unmittelbar vor der Umrüstung auf neue Technologie. Dabei ist aber keine behindertengerechte Aufrüstung vorgesehen. Gleichzeitig haben nun Sehbehinderte und Blinde, die diese Lichtsignalanlage (täglich arbeitsbedingt) nutzen oder nutzen möchten, darauf hingewießen, dass die Nutzung wegen des fehlenden Klick-Signals sehr gefährlich ist. Auch die weißen Bodenplatten sind für sie sehr wichtig. Der KFZ-Verkehr ist tagüber sehr stark. Die Umrüstung ist vorläufig bis zur Entscheidung des Ortsbeirates zurückgestellt, soll aber noch zeitnah dieses Jahr durchgeführt werden. Im Umfeld der Lichtsignalanlage befindet sich auf der Ostseite das Wohngebiet Ben-GurionRing mit der Seniorenanlage BGR 20 Auf der anderen Seite liegen Ziele wie Sunflower und Sanitätshaus, sowie die Einkaufmärkte Aldi und Lidl, eventuell weiters wichtige Anlaufstellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 16.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4930 2019 Die Vorlage OF 223/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2019, OF 744/10 Betreff: Künftige IGS Nord im südlichen Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die künftige IGS Nord im südlichen Ben-Gurion-Ring aufgrund fehlender Freiflächen in Bonames solche im Bereich des künftigen Gymnasiums für den Norden rechtzeitig mit eingeplant werden können. Eine entsprechende, auch gemeinsame Nutzung durch die IGS Nord und das Gymnasium, sollen die Versorgung für den Schulsport sicherstellen. Begründung: Die IGS Nord soll eine neue Heimat im südlichen Ben-Gurion-Ring finden. Dort sollen Büroflächen entsprechend für den Schulzweck umgebaut werden. Geeignete Freiflächen für den Schulsport gibt es vor Ort jedoch leider nicht, so dass im weiteren Umfeld sich das künftige Gelände des Gymnasiums für den Norden anbietet. Entsprechende Klärung und Planung ist umgehend erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4564 2019 Die Vorlage OF 744/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor im ersten Satz nach "Freiflächen" um die Worte "insbesondere für den Sport (ungedeckt)" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 716/10 Betreff: Künftige Integrierte Gesamtschule im südlichen Ben-Gurion-Ring in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, bezüglich der künftigen Integrierten Gesamschule im südlichen Ben-Gurion-Ring in Bonames zeitnah: die Pläne den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 zur Verfügung zu stellen; die Planungen zeitnah im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 öffentlich vorstellen zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4384 2019 Die Vorlage OF 716/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2018, OF 184/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich Auf der Steinern Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu folgenden Punkten zu berichten: 1. Wird der geplante Kreisel Homburger Land-Straße Berner Straße gleichzeitig mit der Erstellung der Teil-Ortsrandstraße gebaut? Wenn ja, bitte dem Ortsbeirat bald möglich einen Plan des Kreisel vorlegen. 2. Wie wird die neue Anbindung der Heinrich-Berbalk-Straße im Norden an die neue Ortsrandstraße aussehen (die Beschreibung im Aufstellungsbeschluss ist nicht aussagekräftig, im Strukturkonzept ist er nicht abgebildet)? 3. Wie wird ein Lärmschutz im nördlichen Bereich der Heinrich-Berbalk-Straße vom Knick bis zur Kreuzung Homburger Landstraße Berner Straße aussehen? 4. Ist die Heinrich-Berbalk-Straße im südlichen Teil auf Grund ihrer Breite und Randbebauung bez. Randmauern geeignet weiteren Verkehr aufzunehmen. 5. Ist die neue (gebogene) Straße zwischen der Kita- und der Grundschulfläche sinnvoll, ein Angleichen der Kitafläche an die Grundschulfläche erscheint sinnvoller (mit verschieben der Straße an die vorhandene Garagenfläche 6. Werden die Einmündungen der neuen Straße in die Ortsrandstraße Ampel gesteuert sein? 7. Für wann ist der Bau bez. die Fertigstellung der geplanten Grundschule vorgesehen? 8. Für wie viele Züge wird die geplante Grundschule ausgelegt? 9. Erhält die geplante Grundschule eine eigene Sportfläche und Sporthalle? 10. Wird das geplante Gymnasium eine Sportfläche und eine Sporthalle erhalten? 11. Ist ein Schulschwimmbad für die Schulen im Frankfurter Norden vorgesehen? 12. Wie werden die im Bereich des B-Plans zur Zeit vorhandenen Kleingärten ausgeglichen beziehungsweise ersetzt? 13. Sind die beplanten Schul- und Kita-Flächen bereits in öffentlichem Besitz? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 332 2018 Auskunftsersuchen V 1055 2018 1. Der Vorlage M 211 wird unter dem Hinweis auf die hierzu beschlossenen Vorlagen OA 332 und V 1055 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 184/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 185/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung um folgenden Satz ergänzt wird: "Der Ortsbeirat bemängelt die Vorgehensweise des Planungsdezernenten, der ohne Information an die Ortsbeiräte in der M-Vorlage wesentliche Eckdaten des Bebauungsplans Nr. 516 des gefundenen Konsenses abändert." Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2018, OA 316 entstanden aus Vorlage: OF 348/8 vom 09.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: OA 170/12 OBR 8; OA 713/16 OBR 8; B 240/16; OA 140/17 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 07.08.2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte zu überarbeiten: 1. Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140, enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen sind zu berücksichtigen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Anregung des Ortsbeirates 8 vom 20.04.2017, OA 140, verwiesen und an die Anregungen des Ortsbeirates 8 vom 22.03.2012, OA 170, und vom 21.01.2016, OA 713, erinnert. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und entspricht entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung, von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240, zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungspläne Nr. 889 - Sandelmühle, Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang und Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 Quadratmeter sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Heerstraße bestens versorgt. Allenfalls könnte ein kleiner Laden, der Anwohner (z. B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, zugelassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 170 Anregung vom 21.01.2016, OA 713 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 20.04.2017, OA 140 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 665 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3401, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2018, OF 362/12 Betreff: Transparenz über neue weiterführende Schulen in der Bildungsregion Nord Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ab welchen Schuljahren, mit wie vielen Zügen und ggf. mit welchem fachlichen Profil die folgenden avisierten weiterführenden Schulen zur Verfügung stehen werden: - Gymnasium im Mertonviertel - Integrierte Gesamtschule im Ben-Gurion-Ring Begründung: Die genannten Schulprojekte sind bislang nicht genauer terminiert, stellen aber für Kinder und Jugendliche aus Kalbach-Riedberg und den anderen Stadtteilen der Bildungsregion Nord eine dringend benötigte Erweiterung des weiterführenden Schulangebots im Norden dar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1035 2018 Die Vorlage OF 362/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2018, OF 174/15 Betreff: Neue Integrierte Gesamtschule (IGS) im Ben-Gurion Ring In dem Artikel "Frankfurt bekommt acht neue Schulen" der Frankfurter Rundschau (FR) vom 28.9.2018 steht u.a.: ". . Zwei Schulen will Weber (Einfügung: die Bildungsdezenentin) gleich im nächsten Jahr eröffnen: eine dritte Grundschule auf dem Riedberg und eine IGS im Norden im Ben-Gurion-Ring. Vier leerstehende Bürogebäude würden dort zu einer Gesamtschule umgebaut, der Mietvertrag sei kurz vor dem Abschluss. Cafeteria und Turnhalle sollen dem Stadtteil geföffnet werden, so beteiligt man sich aktiv an Stadtentwicklung, sagt Weber. . ." Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrag wird gebeten, dem Ortsbeirat über die Planung einer IGS im Ben-Gurion-Ring zu berichten: Wo genau sollt die Schule entstehen? Welche Größenordnung soll die Schule haben (zB Schülerzahl) Wo soll die Turnhalle errichtet werden? Über welchen Zeitraum ist der Mietvertrag laufen? Welche laufenden Kosten entstehen? Welche einmaligen Kosten (Umbau, Turnhalle ect) entstehen. Welchen Einfluß wird die Schule auf den Verkehr im Ben-Gurion-Ring haben? Kann die Schule tatsächlich noch (zu Schuljahresbeginn) 2019 eröffnet werden. Wie soll die Öffnung der Schule in den Stadtteil aussehen. Ist die Maßnahme mit dem Beirat der "Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring" abgesprochen. (mit welchem Ergebnis?) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1036 2018 Die Vorlage OF 174/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Fragen 2. um das Wort Zügigkeit in der Klammer ergänzt wird, 4. das Wort "ist" durch das Wort "wird" ersetzt wird, 10. Die Frage "Ist die Maßnahme mit dem Beirat der Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring abgesprochen?" durch die Frage "Ist gegebenenfalls eine Oberstufe geplant?" ersetzt wird und dass der Antrag mit folgendem Wortlaut abgeschlossen wird: "Der Ortsbeirat missbilligt die Vorgehensweise des Dezernates, die Planung über die Zeitung publik zu machen und den Ortsbeirat nicht frühzeitig in Kenntnis zu setzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 348/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordneten folgendes zu beschließen: Der Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 7. August 2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte überarbeitet werden: 1. Die für den Bebauungsplan genannten der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20. April 2017 (OA 140) sollen bezüglich der weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 qm Bruttogeschossfläche, mit drei Vorsprüngen an der Straßenfront und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Statt einem allgemeinen Wohngebiet (WA) wird ein reines Wohngebiet (WR) vorgesehen, in dem allenfalls eine Ausnahme für einen Läden mit maximal 80qm zugelassen wird. 5. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Ortsbeiratsanregung 2017 140 verwiesen und die Ortsbeiratsanregungen OA 2012 170 und OA 2016 713 in Erinnerung verwiesen. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und - ent-spricht, entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf - auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Magistratsbericht B 2016 240 zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungpläne Nr. 889 (Sandelmühle), 803 Ä6 (Riedberg-Niederurseler Hang) und 894 (Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 qm sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Herrstraße bestens versorgt. [Allenfalls ein kleiner Laden, der Anwohner (z.B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, könnte zugelassen werden.] Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 25.10.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 316 2018 a) Die Vorlage OF 348/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. Der Vorlage folgende Fassung erhält: "Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140 enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 qm Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen." b) Ziffer 2, 3 und 5 werden in der vorgelgten Fassung beschlossen c) Ziffer 4. Der Vorlage wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu a) und b) Einstimmige Annahme zu c) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER (= Zustimmung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2018, OF 172/15 Betreff: Aufstellung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Garagenausfahrt F im Ben-Gurion-Ring; ggf. Versetzung des vorhandenen Verkehrsspiegels vom Ben-Gurion-Ring (Höhe Hausnummer 62 gegenüberliegende Seite in der Nähe des Gerüstbauerablageplatzes) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Rahmen der nächsten Verkehrsbegehung mit Straßenverkehrsamt und dem Amt für Straßenbau und Erschließung die Aufstellung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Garagenausfahrt F im Ben-Gurion-Ring prüfen und im Zustimmungsfalle durchführen zu lassen. Begründung: Als die Garagen geplant und gebaut wurden gab es keine Parkplätze auf der Fahrbahn an dieser Stelle auf beiden Seiten. Der Bereich war früher in einer Tempo 30 Zone eingebunden, insbesondere wegen der kurvenreichen Lage. Inzwischen hat sich die Situation stark verändert. Das Tempolimit wurde vor einigen Jahren aufgehoben und die Fahrzeuge parken auf beiden Seiten, sodass bei einer Ausfahrt aus der Garagenausfahrt es erschwert wurde, die Verkehrssituation des fließendenden Verkehres in diesem Bereich zu erfassen,. Durch die Veränderung der Situation wäre aus Sicherheitsgründen eine Aufstellung eines Verkehrsspiegels an dieser Stelle dringend nötig. Hinweis: Ggf. ist vorstellbar, dass der vorhandene Verkehrsspiegel im Ben-Gurion-Ring in Höhe der Hausnummer 62 auf der gegenüberliegenden Seite in Höhe des Gerüstbauerablageplatzes entfernt wird, der Spiegel wird nicht mehr benötigt, weil die ehemalige Ausfahrt der BfG Bank nicht mehr existiert und der Spiegel an dieser Stelle obsolet geworden ist. Hier könnten die Kosten für die Anschaffung eingespart werden. Lediglich die Veränderung bzw. die Verlegung wäre hier durch die öffentliche Hand zu tragen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE BFF FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 172/15 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2018, OF 171/15 Betreff: Entwicklung eines neuen Verkehrskonzeptes für den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Ringstraße "Ben-Gurion-Ring" ein neues aktualisiertes Verkehrskonzept erstellen zu lassen. Die geplante große Wohnbaumaßnahme im Areal des Geltungsbereiches zum Bebauungsplanverfahren Nr. 894 "nördlich des Ben-Gurion-Rings" ist im Verkehrskonzept einzubeziehen und zu berücksichtigen. Das neue Verkehrskonzept ist nach Erstellung den Ortsbeiräten 10 und 15 (Nieder-Eschbach) zur Beratung vorzustellen. Begründung: Das bisher vorhandene alte Verkehrskonzept für den Ben-Gurion-Ring stammt aus Anfang der 70er Jahren (ca. 1973 ff.) und wurde seither bis heute nicht an die veränderten Bedingungen angepasst. Heute ist die Straße den täglichen Anforderungen kaum noch gewachsen. Parkraum ist knapp und unzureichend vorhanden. Es müssen teilweise Abschleppdienste beauftragt werden um widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge zu entfernen. Die Lage könnte sich weiter verschärfen, wenn das neue Baugebiet nördlich des Ben-Gurion-Rings mit mehr als 300 Wohnungen erstellt wird. In dem geplanten Baugebiet sind mindestens 300 Wohneinheiten vorgesehen, wobei 30% öffentlich gefördert werden sollen. Die Förderung würde auf mind. 100 Wohnungen zutreffen. Nach Aussagen der Planer sollen Tiefgaragenplätze entstehen. Pro Tiefgaragenplatz muss mit Baukosten von ca. 25.000 EUR gerechnet werden. Es stellt sich daher die Frage, ob sich die zukünftigen Bewohner (insbesondere von den geförderten Sozialwohnungen) dort eine Garage leisten können. Weiterhin muss Besuchsverkehr und Lieferverkehr und deren Abstellmöglichkeiten der Fahrzeuge in das neue Baugebiet eingeplant werden. Es fehlen weiterhin: Fahrradwege, Kurzzeitparkplätze generell, jedoch besonders vor dem Ladenzentrum. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind so gut wie nicht vorhanden oder sind ungünstig aufgestellt. Carsharing Modelle und Lademöglichkeiten für E-Mobiliät fehlen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE BFF FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3840 2018 Die Vorlage OF 171/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 165/15 Betreff: Fehlbelegungsabgaben in Nieder-Eschbach und im Wohngebiet Am Bügel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Erhebung von Fehlbelegungsabgaben für öffentlich geförderten Wohnraum wurde zum 01.07.2016 in Hessen wieder eingeführt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, in welcher Größenordnung sich nach Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe im Land Hessen die gesamten Einnahmen der Fehlbelegungsabgabe im gesamten Stadtteil Nieder-Eschbach in 2016 (anteilig), 2017 und 2018 bewegt haben und voraussichtlich in 2019 bewegen werden. Hierzu weitere konkrete Fragen: Wie hoch ist der Anteil der betroffenen Mieter, die die Fehlbelegungsabgabe zahlen müssen? Wie viele davon zahlen prozentual die gestaffelte höchste Abgabe? Ab welchem Einkommen ist unter Berücksichtigung der bestehenden Miete, Wohnungsgröße, und der Nebenkosten die Fehlbelegungsabgabe zu entrichten? Wie hoch ist der Anteil an bestehenden Sozialwohnungen bzw. öffentlich geförderter Wohnraum in Nieder-Eschbach? Wie viele Sozialwohnungen in Nieder-Eschbach sind in den letzten drei Jahren aus der Zweckbindung herausgefallen und wurden diese durch neuen gefördertem Wohnraum an anderer Stelle zahlenmäßig ersetzt?. Außerdem wird gebeten mitzuteilen, ob und inwieweit diese Einnahmen und in welcher Höhe dann konkret bereits in Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus im Ortsbezirk 15 bisher wieder Verwendung gefunden haben bzw. in neuen Maßnahmen einfließen werden? Begründung: Einige betroffene Mieter haben Fehlbelegungsbescheide vorgelegt, die in der Gesamtschau auch für den neutralen Betrachter eine zu hohe Forderung und Belastung für diejenigen Mieter feststellen lassen, weil die Fehlbelegungsabgabe zusammen mit der Miete und den enorm hohen Nebenkosten dann im Ergebnis zu Beträgen über den vergleichbarer Mieten in besseren Wohnlagen führt. Ungeachtet der Folgen durch die Erhebung von Fehlbelegungsabgaben in sozial problembehafteten Gebieten in Hessen wie hier z.B. das Wohngebiet "Am Bügel / Ben-Gurion-Ring" wäre es aber auch wichtig zu wissen, inwieweit Mieter und in welcher Höhe tatsächlich auch betroffen sind und ob diese Einnahmen in Nieder-Eschbach in den letzten Jahren auch Verwendung gefunden haben. Insbesondere im Wohngebiet "Am Bügel" leben laut Sozialbericht/Sozialraumanalyse viele Hartz IV- Empfänger/sozial Schwache, die keine Fehlbelegungsabgabe entrichten müssen. Hinsichtlich der Ausgewogenheit der Bevölkerung im Ben-Gurion-Ring sind aber über Jahre hinweg jene Mieter, die mit der Abgabe zusätzlich belastet werden, dahingehend eine wichtige Mietergruppe, weil diese sehr stark für einen sozialen Ausgleich bzw. die gewünschte positive Sozialmischung beitragen. Die Fehlbelegungsabgabe könnte daher hier auf Dauer konterkarierend wirken. Dies gilt anhand konkreter Zahlen zu beleuchten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 15 am 14.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 993 2018 Die Vorlage OF 165/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff der Satzteil "und im Wohngebiet Am Bügel", im zweiten Satz der Begründung der Satzteil "wie hier z. B. das Wohngebiet ́Am Bügel / Ben-Gurion-Ring ́" sowie der dritte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen werden. Im vierten Satz der Begründung werden die Worte "im Ben-Gurion-Ring" durch die Worte "in Nieder-Eschbach" ersetzt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2018, OF 259/12 Betreff: Radwegeverbindung Bonames - Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit seinem Radfahrbüro in Abstimmung mit dem ADFC kurze verkehrssichere Radwege von Kalbach nach Bonames zu entwickeln, die u. a. vom Kalbacher Rathaus zum Wendelsgarten oder vom Ben-Gurion-Ring (Bonameser Teil) Richtung Kalbach Rathaus führen. Begründung: Die Straßen zwischen Kalbach und Bonames sind durch Kraftfahrzeuge heute derart belastet, dass dies kein sicheres Radfahren gestattet. Um jedoch weiteren motorisierten Verkehr auf das Rad zu verlagern, müssen auch die geeigneten Infrastrukturmaßnahmen geschaffen werden. Bisher existieren hier keine diesbezüglichen Wegeverbindungen für den Radverkehr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 12 am 26.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 259/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2018, OF 144/15 Betreff: Luminale 2018 Ben-Gurion-Ring Die Luminale-Organisation 2018 (18.-23. März) hat beschlossen dass sie auch randstädtische Gebiete in die Luminale einbeziehen möchte als Brücke zwischen dem Stadtkern Frankfurt am Main und seinen Stadtteilen. Dies aufgreifend hat der Beirats zur "Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring" beschlossen an der kommenden Luminale 2018 teilzunehmen. Dies soll einerseits den inneren Zusammenhalt der Bewohner stärken, andererseits den äußeren Blick auf das Wohngebiet deutlich verbessern. Bereits am 30.11.2017 wurde seitens der Firma raumbasis, die auch an der Gestaltung der Luminale in der Innenstadt beteiligt ist, eine Vorstellung eines Lichtkonzeptes für den Bügel vorgestellt und einige Ideen aufgebracht. Die Entwicklung eines Konzeptes ist in Arbeit. Die Finanzierung kann wahrscheinlich aus dem Budget der "Sozialen Stadt" (mit-)finanziert werden. Es sollen allerdings zur Erzeugung eines Mehrwerts (wie im Konzept der "Sozialen Stadt" vorgesehen) ein Mehrwert erzeugt/generiert werden, in dem bei Akteure und im Gewerbe im Bereich des Bügels um Mitfinanzierung geworben wird (so auch bei den beiden beteiligten Ortsbeiräte). Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Beirat der "Sozialen Stadt Ben-Gurion-Ring" werden zur Durchführung der Teilnahme an der Luminale der Stadt Frankfurt 2018 werden aus dem Budget des Ortsbeirates 15 750,- Euro zu Verfügung gestellt. Antragsteller: CDU GRÜNE BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 13 Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 167 2018 Die Vorlage OF 144/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP; FREIE WÄHLER (=Enthaltung)
Parteien: CDU, GRÜNE, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2017, OF 122/15 Betreff: Keine Hunde auf dem neuen Spielplatz am Ben-Gurion-Ring Immer wieder berichten Eltern über freilaufende Hunde und Hundekot auf dem neuen Spielplatz am Ben-Gurion-Ring. Offensichtlich hat es sich noch nicht herumgesprochen, dass Hunde auf Spielplatzflächen grundsätzlich nicht erlaubt sind. Gerade in der Anfangszeit sind verstärkte Kontrollen angebracht. Zudem könnte die Ausweisung einer speziellen Freilauffläche für Hunde das Problem minimieren. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat a) den Spielplatz am Ben-Gurion-Ring regelmäßig durch die Stadtpolizei kontrollieren zu lassen und b) zu prüfen ob im Umfeld des Spielplatzes eine Freilauffläche für Hunde eingerichtet werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2131 2017 Die Vorlage OF 122/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um Buchstabe c) mit nachfolgendem Wortlaut ergänzt wird: ". . den Spielplatzbereich für Kleinkinder vollständig einzuzäunen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2017, OF 323/10 Betreff: U-Bahn-Übergang in Bonames sicherer gestalten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen umgehend gebeten, den bisher unbeschrankten U-Bahnübergang westlich der Station "Bonames-Mitte" sicherer gestalten zu lassen, nachdem hier wiederholt Passanten schwer verletzt wurden. Begründung: Die Örtlichkeit wird als direkter Fußweg zum Ben-Gurion-Ring rege genutzt. Bereits vor circa vier Jahren kam es an gleicher Stelle zu einem Unfall mit Personenschaden. Die bisherigen Maßnahmen reichen leider nicht aus. Aufgrund des letzten U-Bahnunfalls vom 24.05.2017 werden zusätzliche Halbschranken im Bereich des ungesicherten Fußgängerüberwegs gefordert. Zusätzlich wären Hinweisschilder über die Höhe des Bußgeldes bei Missachtung wünschenswert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.06.2017, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 323/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2002 2017 Die Vorlage OF 323/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Initiative vom 19.05.2017, OI 10 entstanden aus Vorlage: OF 77/15 vom 21.02.2017 Betreff: Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring: Benennung einer Straße Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die im Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring ausgewiesene neue L-förmige Straße in "An der Alten Ziegelei" zu benennen. Im östlichen Teil des Bebauungsplans befand sich bis in die Siebzigerjahre eine der beiden Ziegeleien im Bereich der Siedlung Ben-Gurion-Ring. Der angegebene Straßenname bietet sich als historischer Hinweis auf diese Ziegelei an. Der Name wird auch von der GWH als Bauherrin der neuen Wohngebäude unterstützt. Anlage 1 (ca. 472 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 24.05.2017 Aktenzeichen: 62 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2017, OF 76/15 Betreff: Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach Vorgang: ST 1560/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stellungnahme des Magistrates wird zurückgewiesen, sie ist weder hilfreich noch zielführend und widerspricht der geübten Praxis im weiteren Verlauf der Homburger Landstraße. Der Magistrat wird wiederum gebeten, die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern (wie bereits während Ortsbegehung im Jahr 2016 besprochen). Begründung: In der ST 1560 / 2016 wird darauf hingewiesen, dass der erwähnte Abschnitt der Homburger Landstaße als Landesstraße klassifiziert ist (L 3008). Dies ist de Jure richtig, genauso wie der weitere Verlauf durch Bonames Richtung Frankfurter Berg sowie der alten AS Bonames. Diese Klassifizierung erfolgte bereits vor mehreren Dekaden, als heute vorhandenen und genutzen Straßen und Anschlüsse wie die Anna-Lindt-Allee und die AS Nieder-Eschbach bei weitem noch nicht vorhanden waren. Der erwähnte Abschnitt hat heute lediglich den Character einer normalen Ortsstraße. Dies gilt auch für den weiteren Verlauf der Homburger Landstraße ab der Einmündung Berner Straße bis Bonames sowie durch Bonames hindurch. Hier ist bereits heute, trotz Klassifizierung, eine Tempo-30-Zone ausgewiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.04.2017, OF 96/15 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1560 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 76/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1458 2017 1. Die Vorlage OF 76/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 96/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2017, OF 77/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring: Benennung einer Straße Initiativantrag des Ortsbeirates gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 GOOBR Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die neue im Bebauungsplan 894 Ben-Gurion-Ring ausgewiesene neue L-förmige Straße "An der Alten Ziegelei" zu benennen Begründung: Im östlichen Teil des Bebauungsplans befand sich bis in die 1970ziger Jahre eine der beiden Ziegeleien im Bereich der Siedlung Ben-Gurion-Ring. Der angegebene Straßenname bietet sich als historischer Hinweis auf diese Ziegelei an. Der Name wird auch von der GWH als Bauherr der neuen Wohngebäude unterstützt. Anlage 1 (ca. 472 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 77/15 wird bis zur Sitzung am 19.05.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 10 2017 Die Vorlage OF 77/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2017, OF 211/10 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in Bonames Nach einer im Dezember 2016 erfolgten Begehung des Stadtteils Bonames mit einem Vertreter des ADFC möge der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. ob mehr Fahrrad-Bügel im weiten Bereich der U-Bahnstation "Bonames Mitte" und am P&R-Platz "Kalbach" sowie im Bereich der Gaststätte "Zum Einhorn" eingerichtet werden können, 2. ob auf dem ansteigenden Teil der Homburger Landstraße in Richtung der Siedlung am Bürgel ein einseitiger Schutzstreifen für Fahrradfahrer errichtet werden kann, 3. ob die Beschilderung für Fahrradfahrer Richtung Niddatal dahingehend verbessert werden kann, dass diese nicht gegen die Einbahnstraße "Alt Bonames", sondern den ruhigeren Bereich der Homburger Landstraße befahren sollen, 4. ob zeitnah Piktogramme in den Straßen des alten Ortskerns von Bonames (Homburger Landstraße, Alt Bonames, und Burghof) veranlasst werden können, 5. ob die Beschilderung zum alten Flugplatz im Unteren Kalbacher Weg verbessert werden kann, 6. ob der Gefahrenbereich an der Ecke Unterer Kalbacher Weg / Burghof durch Änderung der Vorfahrtsregelung ("rechts vor links") entschärft werden kann, 7. ob das Fahrradfahren parallel zum P&R-Platz (verlängerte Radwegeverbindung zw. Ben-Gurion-Ring und dem alten Flugplatz) verbessert werden kann. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1114 2017 Die Vorlage OF 211/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2016, OF 62/15 Betreff: Radweg Homburger Landstraße zwischen der Kreuzung Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße und Kreisel Deuil-La-Barre-Straße (Gemarkung Nieder-Eschbach)! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen, ob auf diesem Abschnitt eine Abmarkierung von der Fahrbahn für Radfahrer in nördlicher Richtung möglich ist. Begründung: Auf diesem Abschnitt besteht z.Z. auf der "Westseite" ein kombinierter Fuß-/Radweg für beide Richtungen. Für die Richtung "Süden" ist das für Radler in Ordnung, für die nördliche Fahrtrichtung müssen sie aber am Anfang und Ende des Abschnitts die Fahrbahn queren. Da dies umständlich und gefährlich ist, fahren die meisten Radfahrer einfach auf der Straße weiter. Da auf diesem Streckenabschnitt der Kraftverkehr, verleitet durch die breiten Fahrspuren, meist zu schnell unterwegs ist, würde eine Reduzierung der Fahrbahnbreite in Verbindung mit der Schaffung einer Radspur u.E. einen doppelten Gewinn für die Verkehrssicherheit darstellen. Bei einer späteren Installation eines Verkehrskreisels an der oben beschriebenen Kreuzung wäre die neue Fahrbahnaufteilung ohne Aufwand adaptierbar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 25.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 932 2016 Die Vorlage OF 62/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, 1 SPD und BFF gegen 1 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 3 SPD, GRÜNE und FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2016, OF 55/15 Betreff: Weitere Studentenwohnungen im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring Mit der Aufgabe des SEB-Geländes innerhalb des nordöstlichen Bereichs des Ben-Gurion-Rings bietet sich die Möglichkeit, die bestehenden angrenzenden Wohngebiete zu ergänzen mit dem Ziel, neuen Wohnraum zu schaffen. Für dieses Gebiet wurde der Bebauungsplan Nr. 894 am 28.01.2016 als Satzung beschlossen. Der B-Plan umfasst in seiner festgelegten Planung ein durchgrüntes Wohngebiet mit ca. 300 Wohneinheiten und unterschiedlichen Wohnformen, das sowohl zur Aufwertung des gesamten Gebietes als auch zur Belebung der südlich gelegenen Ladenzeile führen wird. Im Rahmen des Planverfahrens wurde geprüft, ob und in welchem Umfang soziale Einrichtungen oder Wohnformen für bestimmte Bevölkerungsgruppen verwirklicht werden können. Konkret ist inzwischen die Planung einer Kindertagesstätte als erdgeschossige Einrichtung integriert in der geplanten Wohnbebauung. In den letzten Jahren ist nun ein steigender Bedarf an bezahlbaren Studentenwohnungen zu verzeichnen. Angrenzend an das Plangebiet besteht bereits ein Studentenwohnheim, das bereits sehr ausgelastet ist. Plätze in Studentenwohnheimen sind weiter gesucht. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit den örtlichen Investoren, Wohnungsbaugesellschaften bzw. Bauherren mit dem Ziel der Bereitstellung weiterer Studentenwohnungen im Bereich des B-Planes Nr. 894 "Ben-Gurion-Ring" , ggf. auch im Mix in der Wohnform Mehrgenerationenwohnen, in Verhandlungen zu treten und zu unterstützen. So empfiehlt es sich bspw. weitere Studentenwohnungen in der geplanten angrenzenden Blockrandbebauung in Anlehnung an das vorhandene fünfstöckige Studentenwohnheim zur Verfügung zu stellen. Im Synergieeffekt könnte der Betreiber des Studentenwohnheims diese angrenzenden neuen Wohnungen für Studenten mit verwalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 850 2016 Die Vorlage OF 55/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2016, OF 54/15 Betreff: Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Fortsetzung der Planung Vorgang: EA 248/13 OBR 15; ST 1214/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob zwischenzeitlich die in der ST 1214 vom 12.09.2014 angekündigte Prüfung hinsichtlich der Einstellung von Haushaltsmitteln für die weitere Planung sowie zum Bau eines Kreisverkehrsplatzes Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten im Haushalt 2017/2018 durchgeführt und abgeschlossen wurde. Falls dies bejaht wird, mit welchem Ergebnis endete die Prüfung, z. B. Aufnahme der Maßnahme im aktuellen Verwaltungsentwurf für den Haushalt 2017/2018, etc.? Darüber hinaus wird um Mitteilung der ermittelten Gesamtbau- und Planungskosten für diese Um- und Ausbaumaßnahme der vorhandenen Kreuzung in einen Verkehrskreisel gebeten. Begründung: Der Ortsbeirat bekräftigt seinen Willen, diese sinnvolle Maßnahme in den kommenden Jahren umsetzen zu wollen und regt die Wiederaufnahme der vertiefenden Planung und der Bereitstellung von Mitteln für einen zeitnahen Umbau erneut an. Seit 2014 hat sich der städtische Haushalt unter Federführung von Stadtkämmerer Uwe Becker kontinuierlich und wesentlich verbessert. Es könnten daher wieder Mittel für investive Maßnahmen zusätzlich bereitgestellt werden. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 12.09.2014 (ST 1214) zuletzt wie folgt berichtet: "Der Magistrat bittet um Verständnis dafür, dass die Aufnahme investiver Planungen angesichts der Lage des städtischen Haushalts grundsätzlich auf das unabdingbar notwendige Maß zu reduzieren ist. Obschon der Magistrat durchaus erkennt, dass die fachlichen Vorplanungen für die Einrichtung eines Kreisverkehrplatzes Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring verkehrlich sinnvoll ist, hält er diese Maßnahme gegenwärtig nicht für so wesentlich und unabweisbar, dass diese nicht zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden kann. Insoweit wird der Magistrat zu gegebener Zeit prüfen, ob für die weiterführende Planung und Bau zum Haushalt 2017 und 2018 Mittel angemeldet werden können." Abb.: Mini-Kreisverkehr Ben-Gurion-Ring/ Am Martinszehnten (ohne Maßstabsangabe) Die Vorplanung zur Umgestaltung des Knotenpunkts Ben-Gurion-Ring/ Am Martinszehnten in einen Mini-Kreisverkehr (s. Abbildung) Abb.: Mini-Kreisverkehr Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten (ohne Maßstabsangabe) Vor diesem Hintergrund, besonders im Vorfeld für die kommenden Haushaltsberatungen zum Haushalt 2017 und 2018 und Aufstellung des Investitionsprogramms, benötigt der Ortsbeirat diese aktuellen Informationen über dieses Projekt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 27.09.2013, EA 248 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1214 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 241 2016 Die Vorlage OF 54/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2016, OF 46/15 Betreff: Spiel- und Bolzplatz Gladiolenstraße attraktiver gestalten und aufwerten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine konzeptionelle Planung hinsichtlich einer attraktiveren Gestaltung mit Spielgeräten für Kinder von 6 bis 14 Jahren erstellen zu lassen und diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Ziel des Konzeptes soll eine Aufwertung und altersgerechte Gestaltung mit attraktiven Spielanlagen des vorhandenen Spiel- und Bolzplatzes an der Gladiolenstraße unweit der bebauten Fläche der KITA Gladiolenstraße sein. Nach Verabschiedung des Konzeptes sind ausreichend Mittel zur Umsetzung aus dem laufenden Haushalt bereit zu stellen. Begründung: Der Spielplatz Gladiolenstraße schreit aufgrund mangelnder Spielanlagen nach einer umfassenden Aufwertung und soll auch für Kinder im Alter von 6-14 nutzbar und attraktiver sein. Es gibt dort kaum altersgerechte Spielgeräte. Für diese Altersgruppe gibt es zudem wenige wohnortnahe Spielplätze, die zum Verweilen einladen. Der Ortsbeirat hat mit der Erstellung von Gestaltungskonzepten mit späterer Ausführung zuletzt für den Spielplatz am See innerhalb der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring sehr gute Erfahrungen gemacht. Dies soll jetzt auch für diesen Standort durchgeführt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2016, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 46/6 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 678 2016 Die Vorlage OF 46/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor hinter den Worten "bis 14 Jahren" die Worte "unter Beteiligung der Kinderbeauftragten" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2016, OF 120/10 Betreff: Quartier-Grundschule im Ben-Gurion-Ring Der Ben-Gurion-Ring soll durch das Förderprogramm "Soziale Stadt", zusammen mit den dort lebenden Bürger*innen verbessert werden. Um das Quartier aufzuwerten wurde deshalb von Bürger*innen die Anregung einer Grundschule, mit gegebenenfalls verhältnismäßig geringem Aufwand im Objekt Ben-Gurion-Ring 158-162 vorgetragen. Beispielsweise als Dependance zur August-Jaspert-Schule. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Quartier-Grundschule im Ben-Gurion-Ring umsetzbar ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 156 2016 Die Vorlage OF 120/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff sowie im Antragstenor das Wort "Quartier-Grundschule" durch das Wort "Grundschule" ersetzt wird sowie dass der letzte Halbsatz des zweiten Absatzes nachfolgenden Wortlaut aufweist: "beispielsweise als Dépendance in Teiljahrgängen der August-Jaspert-Schule" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2016, OF 39/15 Betreff: Sicherung von Ziegelsteinen der Alten Ziegelei Am Bügel und einer Betonsäule aus dem ehemaligen Bankgebäude Auf dem Gelände des Bebauungsplans B894 Ben-Gurion-Ring sind teile der alten dort ansässigen Ziegelei freigelegt worden, Teile der sogenannten Fuchslöcher, die unter Boden für den Abgasabzug dienten. Diese kleinen "Tunnel" bestehen aus alten Ziegelsteinen, die den ehemaligen Zweck noch gut erkennen lassen. Teile der Ziegelsteine sind zur Zeit für sogenannte Gabione neben einer Schautafel mit Informationen zur den ehemaligen Ziegeleien am Bügelweiher vorgesehen. Teile der Fuchslöcher sind jedoch so gut erhalten (besonders der Rundbogen), dass auch diese durchaus gesichert und als Dokument der Ziegelei auf öffentlichen Gelände präsentiert werden kann. Die GWH, zur Zeit Eigentümer des Geländes, steht der Entnahme positiv gegenüber, sofern dies deren Bauplanung nicht beeinflusst. Daher ist ein rasche Vorgehen notwendig. Beim Abriss des ehemaligen Bankgebäudes auf dem gleichen Gelände wurde eine der Stützsäulen aus Beton in einer Ecke des Geländes gesichert (cirka 2 Meter, Duchmesser etwas 40-50 Zentimeter). Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Teil eines Fuchslochs (ein bis zwei Meter) derart zu sichern, dass er später an anderer Stelle wieder aufgebaut werden kann. Dabei ist auf die jeweilige Lage der Steine zu achten. eine Zwischenlagerung der Steine auf öffentlichen Gelände zu ermöglichen, sofern dies nicht auf dem geländer der GWH erfolgen kann. eine Präsentation des gesichteren Teils des Fuchslochs zu erarbeit und dem Ortsbeirat vorzustellen. Kosten für die Präsentation zu ermitteln und dem Ortsbeirat mitzuteilen. einen Bereich am Bügelweiher für die Lagerung der Betonsäule vorzusehen, um diese dort als eine Art "Sitz- und Spielgelegenheit" zu präsentieren, inklusive einer kleinen Hinweisstele. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 09.09.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 568 2016 Die Vorlage OF 39/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2016, OF 10/15 Betreff: Beseitigung eines durch einen Unfall verursachten Schadens Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, den durch einen Unfall verursachten Schaden an der Lärmschutzwand (Züricher Straße, in der Kurve) beseitigen zu lassen und damit den ursprünglichen Zustand der Wand wieder herzustellen. Begründung: Bereits vor geraumer Zeit wurde die genannte Lärmschutzwand in der Züricher Straße durch einen Pkw bei einem Unfall zerstört. Es ist an der Zeit, den Schaden zu beheben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 10/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2016, OF 305/15 Betreff: Spielplatz Am Weiher/Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des Spielplatzes Ben-Gurion-Ring am Weiher (Am Bügel) entsprechend der Vorstellung im Ortstermin am 13. Januar 2016 vorzunehmen das bisher nicht gepflasterte Teilstück des Weges durch den Spielplatz so zu verbessern, dass es auch bei Regenwetter matsch- und pfützenfrei passierbar bleibt. Der Ortsbeirat stellt aus seinem Budget für die Maßnahme zu 1 4.000,- Euro für die Maßnahme zu 2 4.000,- Euro bereit. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2016, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 305/15 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP und Herr Drephal erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 409 2016 Die Vorlage OF 305/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "1. Die von den Vertretern des Grünflächenamtes vorgestellte Planung für die Neugestaltung des Spielplatzes Am Weiher/Ben-Gurion-Ring dient zur Kenntnis. 2. Der Neugestaltung des Spielplatzes wird in der vorgestellten Form zugestimmt. 3. Die Anschaffung der Spielgeräte unterstützt der Ortsbeirat aus seinem Ortsbeiratsbudget mit bis zu 4.000 Euro. 4. Die Verbesserung des Gehweges durch den Spielplatz unterstützt der Ortsbeirat aus seinem Ortsbeiratsbudget mit bis zu 4.000 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Herr Krebs
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2015, OF 298/15 Betreff: Verwendung der Fördergelder "Soziale Stadt" für die Siedlung Am Bügel/Ben-Gurion-Ring Mit Förderbescheid des Landes Hessen in Höhe von 269.000 Euro im Rahmen des Programms Soziale Stadt sowie ergänzender Begleitförderung durch die Stadt und dem Bund in Höhe von 181.000 Euro, zusammen 450.000 Euro wurden zur Stabilisierung des Wohnumfeldes und zur städtebaulichen, wirtschaftlichen und sozialen Aufwertung für die in Bonames und überwiegend in Nieder-Eschbach befindliche Wohnsiedlung Am Bügel / Ben-Gurion-Ring bereit gestellt. Der Ortsbeirat begrüßt diese finanzielle Unterstützung mit der dann laufende und neue Maßnahmen zur Verbesserung des Images des Bügels finanziert werden können. Sie dient auch einer besseren Verständigung und das Zusammenleben der Menschen aus zahlreichen Nationen vor Ort. Die Fördermittel sollten daher zielgerichtet unter Beteiligung der Menschen vor Ort eingesetzt werden, da diese vorhandene Defizite oder mögliche Maßnahmenprojekte als erfahrene Betroffene vor Ort benennen können. Neben der Wohnungsbaugesellschaft GWH und dem vor kurzem eingerichteten Stadtteilbüro mit einem Quartiersmanagement sind vor Ort auch die Bürgerinitiative Am Bügel sowie die für das Gebiet zuständigen Mitglieder der Ortsbeiräte 10 und 15 sehr aktiv. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, hinsichtlich der Verwendung der Fördermittel in Höhe von 450.000 Euro auch die Ortsbeiräte 10 und 15 sowie den Vorstand der Bürgerinitiative Am Bügel begleitend zu informieren und hinsichtlich vorgeschlagener Maßnahmen zu beteiligen. Der Magistrat wird zudem aufgefordert, beginnend Ende 2016 alle zwei Jahre über den Sachstand zu berichten, welche Maßnahmen und Einzelprojekte durchgeführt bzw. finanziert wurden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 15 am 27.11.2015, TO I, TOP 6 Die Vorlage OF 298/15 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP und Herrn Drephal erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4754 2015 Die Vorlage OF 298/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Herr Krebs
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2015, OF 294/15 Betreff: Vorstellung der Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 die Planung zum Baugebiet Am Eschbachtal / Harheimer Weg zeitnah in einer eigenen Sitzung vorzustellen. Begründung: Die Probleme in den betroffenen Stadtteilen sind unterschiedlich, so dass in einer "eigenen" Sitzung vertieft auf Fragen aus Nieder-Eschbacher Sicht eingegangen werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 15 am 06.11.2015, TO I, TOP 6 Die Vorlage OF 294/15 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, BFF und Herrn Drephal erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4709 2015 Die Vorlage OF 294/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 die Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg sowie die verkehrlichen Auswirkungen - insbesondere in der Berner Straße - zeitnah in einer eigenen Sitzung vorzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2015, OF 1511/6 Betreff: Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" Die Bundesmittel zur städtebaulichen Aufwertung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Stadtgebietn mit komplexen Problemlagen (sog. Bund-Länder-Programm Soziale Stadt) wurden durch die schwarz-rote Bundesregierung seit 2014 deutlich erhöht. Und wie der Magistrat zudem mitgeteilt hat, ist auch das Land bereit, Mittel für solche Projekte zur Verfügung zu stellen, was auch nötig ist, da die o.g. Bundesmittel nur fließen, wenn auch das Land sich beteiligt (und zwar mit 30% der für das Projekt jeweils erforderlichen Kosten). Dies eröffnet auch für Frankfurt die Chance sich mit Projekten um diese Fördermittel erfolgreich zu bewerben. Die Stadtverordneten haben vor einem Jahr bereits beschlossen, dass der Magistrat geeignete Stadtteile bzw. Quartiere vorschlagen soll. Aus Sicht des Ortsbeirats 6 ist zu begrüßen, dass dabei auch Quartiere in Griesheim und Nied genannt worden sind. Für Quartiere in beiden Stadtteilen besteht für städtebauliche Förderung Bedarf, der in der Vergangenheit durch den Magistrat auch bereits anerkannt wurde (z.B. im Rahmen der Prüfung zur möglichen Berücksichtigung für das städtische Programm der Aktiven Nachbarschaft). Das gilt im übrigen auch noch für das Quartier Henriette-Fürth-Straße in Schwanheim-Goldstein. In Nied und Schwanheim-Goldstein ist die Aufnahme in dieses städtische Förderprogramm bisher nur deswegen nicht erfolgt, weil die Mittel der Stadt es nicht zuließen. Die Chance nun zusätzliche Fördermittel von Bund und Land erhalten zu können, um diesen Quartieren zu helfen oder auch anderen im Ortsbezirk 6 wie auch in Frankfurt, muss nun beim Schopf gepackt werden. Inzwischen hat der Magistrat mitgeteilt, dass er selbst für den Bereich Ben-Gurion-Ring einen Antrag auf Aufnahme in das Bund-Länder-Programm stellen will und dass er parallel Kriterien entwickelt, anhand derer sich eine Rangfolge von Quartieren oder Stadtteilen ergibt, für die weitere Anträge gestellt werden sollen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten mitzuteilen: 1. Ob für Quartiere im Ortsbezrik 6, z.B. in Nied, Griesheim, Schwanheim-Goldstein, vorgesehen ist, Förderanträge zu stellen; wenn ja für welche Quartiere und wann? 2. Ob es schon eine Rangfolge von Projekten für das Förderprogramm gibt, und wenn ja, wie diese aussieht? 3. Die Kriterien, anhand derer sich eine Rangfolge von Quartieren oder Stadtteilen für die Beantragung für das Förderprogramm ergibt bzw. wann diese Kriterien fertig gestellt sind. 4. Wie wird überhaupt ausgewählt, für welches Quartier ein Förderantrag gestellt wird? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1481 2015 Die Vorlage OF 1511/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2015, OA 663 entstanden aus Vorlage: OF 286/15 vom 02.09.2015 Betreff: Keine Fehlbelegungsabgabe im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring/Am Bügel erheben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich im Hessischen Städtetag und beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass für problematische Wohnsiedlungen wie beispielsweise dem Ben-Gurion-Ring/Am Bügel eine Befreiung von der zukünftigen, vom Land Hessen wiedereingeführten Fehlbelegungsabgabe eingeführt oder entsprechend bereits im Vorfeld beantragt wird. Die Fehlbelegungsabgabe trifft hier Mieter der unteren bis mittleren Einkommensgrenze. Diese Personen sind aber eminent wichtig im Hinblick auf eine positive ausgleichende Mischung der dortigen Bevölkerungsstruktur. Es steht zu befürchten, dass mit der Einführung der Fehlbelegungsabgabe ein steigender Wegzug dieser für eine gesunde Bevölkerungsstruktur benötigten Mietergruppe einhergeht und diese durch weitere sozial- und bindungsschwache Mieter ersetzt werden und der Bügel und sein Umfeld damit an Attraktivität verliert. Begründung: Im Juni 2011 wurde die Fehlbelegungsabgabe von der damaligen Landesregierung abgeschafft. CDU und GRÜNE in der Landesregierung beabsichtigen aktuell, noch in diesem Jahr zugunsten des sozialen Wohnungsbaus die Fehlbelegungsabgabe wieder einzuführen. Grundsätzlich ist gegen eine maßvolle Einführung der Abgabe in Hessen nichts einzuwenden, wenn diese in attraktiven Wohnlagen und Gebäuden erhoben wird. Jedoch in Siedlungen mit vielfältigen Problemlagen und einem hohen Anteil von Sozialwohnungen kann diese Abgabe konterkarierend wirken. Der Ortsbeirat hat sich daher in der Vergangenheit stets gegen die Fehlbelegungsabgabe im Bereich des Ben-Gurion-Ringes bzw. im Wohngebiet Am Bügel eingesetzt, damit das Bevölkerungsniveau nicht kippt. Es ist durch Wegfall der Abgabe in 2011 und durch stetige gute Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative Am Bügel und der Wohnungsbaugesellschaft GWH dann auch gelungen, das Wohnumfeld zu verbessern. Mit der Aufnahme des Areals in das Projekt "Soziale Stadt" ist ein richtiger Weg beschritten. Die vom Ortsbeirat geforderte zukünftige Befreiung von der Fehlbelegungsabgabe wäre ein wichtiger Baustein zum Erhalt bzw. Aufwertung der Siedlungsstruktur und seiner Bevölkerung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 288 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 23.09.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2015, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 663 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.11.2015, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 663 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) REP (= Annahme) Stv. Krebs (= Enthaltung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.11.2015, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OA 663 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung); Stv. Krebs (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6542, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.11.2015 Aktenzeichen: 64 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2015, OA 662 entstanden aus Vorlage: OF 285/15 vom 26.08.2015 Betreff: Erfahrungsbericht zum Freiwilligen Polizeidienst im Ortsbezirk Nieder-Eschbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie viele engagierte Bürgerinnen und Bürger derzeit in Frankfurt am Main am bestehenden Freiwilligen Polizeidienst aktiv mitwirken bzw. um ergänzende Mitteilung, welcher Teil an Personen davon ihren Dienst im Ortsbezirk 15 (Nieder-Eschbach) absolviert haben sowie die Anzahl und Umfang der Einsätze der letzten drei Jahre. 2. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Erfahrungen und konkrete Maßnahmen durch den unterstützenden Einsatz sowie hinsichtlich der Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes gemacht wurden. Welche Aufgaben und Kompetenzen wurden dabei bisher von ihnen wahrgenommen bzw. wie breit ist das Spektrum des aktuellen Aufgabenfeldes der freiwilligen Polizeikräfte? Begründung: Viele Kommunen haben mit der Einführung eines Freiwilligen Polizeidienstes gute Erfahrungen gemacht. In Frankfurt am Main wurde der Freiwillige Polizeidienst im Jahre 2007 eingeführt. Im Sinne einer Förderung des subjektiven öffentlichen Sicherheitsgefühls für die Bürgerinnen und Bürger hat der Ortsbeirat - unter Federführung der CDU - seinerzeit diese sinnvolle polizeiliche Ergänzung auch im Ortsbezirk 15 begrüßt. Der Einsatzbereich des Freiwilligen Polizeidienstes im Ortsbezirk 15 umfasste die Kontrolle des öffentlichen Raums, so zum Beispiel das Umfeld an ÖPNV-Stationen, an Schulen bzw. auf den Schulwegen, öffentlichen Grünflächen und der Kinderspiel- und Bolzplätzen (zum Beispiel innerhalb des Ben-Gurion-Ringes). Die Präsenz erkennbarer fußläufiger Sicherheitskräfte, sowohl der hauptamtlichen als auch freiwilligen Sicherheitskräfte, wurde in den vergangenen Jahren positiv von der Bevölkerung aufgenommen. Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es immer wieder in Teilen des Ortsbezirks 15 zu Akten des Vandalismus oder zu Verschandelungen durch Graffiti kommt. Dies geschah zuletzt aktuell wieder an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" sowie an sonstigen öffentlichen und privaten Anlagen sowie Einrichtungen im nahen Umfeld. Eine noch stärkere Präsenz von zusätzlichen Ordnungskräften könnte dafür sorgen, dass sich potenzielle Täter nicht mehr so leicht unbehelligt fühlen können. Ein Gleiches gilt für die immer wieder zu beobachtende wilde Ablagerung von Sperrmüll. Die Präsenz von zusätzlichen Kräften des Freiwilligen Polizeidienstes, wenn auch lediglich temporär, kann daher - als Entlastung der hauptamtliche Kräfte - nur ein Gewinn sein. Ungeachtet dessen bleibt festzustellen, dass das für den Ortsbezirk 15 zuständige 15. Polizeirevier am Frankfurter Berg auch nach der geplanten Zusammenführung mit dem 14. Revier zumindest in der heutigen Personalstärke erhalten bleibt bzw. entsprechend der Erfordernisse (durch die bauliche Entwicklung im Frankfurter Norden) weiter ausgebaut wird. Der Freiwillige Polizeidienst ersetzt ausdrücklich nicht die Kernaufgaben und Tätigkeiten der bestehenden Polizeireviere, sondern bleibt weiterhin eine zusätzliche Unterstützung im Rahmen der Prävention und Förderung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. In letzter Zeit ist aufgrund von Mitteilungen aus der Bevölkerung festzustellen, dass in Nieder-Eschbach kaum noch Personen des Freiwilligen Polizeidienstes gesichtet wurden. Vor diesem Hintergrund ist von Interesse, wie oft die Mitarbeiter des Freiwilligen Polizeidienstes im Ortsbezirk 15 eingesetzt waren, welche Aufgaben wahrgenommen wurden und wie sich die zukünftige Einsatzplanung darstellt. Anhand des angeregten Erfahrungsberichtes zum Freiwilligen Polizeidienst in Frankfurt können dann möglicherweise weitere Maßnahmen zur Förderung des Freiwilligen Polizeidienstes, zum Beispiel im Erfolgsfalle durch eine zukünftig weitere Personalaufstockung für das Stadtgebiet, die Beschränkung bzw. Intensivierung hinsichtlich besonders erfolgreich praktizierter Einsatzbereiche und -gebiete, Überarbeitung und Fortentwicklung der Einsatzmöglichkeiten und Tätigkeiten des Freiwilligen Polizeidienstes sowie die Zusammenarbeit mit den bestehenden Sicherheitskräften, insbesondere der hauptamtlichen Schutzpolizei, abgeleitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST 547 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 23.09.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 16.11.2015, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 662 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung unter Hinweis auf B 263/13) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Krebs (= Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.11.2015, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OA 662 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Krebs (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung unter Hinweis auf B 263/13) Beschlussausfertigung(en): § 6541, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.11.2015 Aktenzeichen: 32
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2015, OF 286/15 Betreff: Keine Fehlbelegungsabgabe im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring/Am Bügel erheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich im Hessischen Städtetag und beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass für problematische Wohnsiedlungen wie beispielsweise der Ben-Gurion-Ring/Am Bügel eine Befreiung von der zukünftigen vom Land wiedereingeführten Fehlbelegungsabgabe eingeführt oder entsprechend bereits im Vorfeld beantragt wird. Die Fehlbelegungsabgabe trifft hier Mieter der unteren bis mittleren Einkommen. Diese Personen sind aber eminent wichtig im Hinblick auf eine positive ausgleichende Mischung der dortigen Bevölkerungsstruktur. Es steht zu befürchten, dass mit der Einführung der Fehlbelegungsabgabe ein steigender Wegzug dieser für eine gesunde Bevölkerungsstruktur benötigte Mietergruppe einhergeht und diese durch weitere sozial- und bindungsschwache Mieter/innen ersetzt werden, und der Bügel und sein Umfeld damit an Attraktivität verliert. Begründung: Im Juni 2011 wurde die Fehlbelegungsabgabe von der damaligen Landesregierung abgeschafft. CDU und Grüne im Land beabsichtigen aktuell, noch in diesem Jahr zu Gunsten des sozialen Wohnungsbaus die Fehlbelegungsabgabe wieder einzuführen. Grundsätzlich ist gegen eine maßvolle Einführung der Abgabe in Hessen nichts einzuwenden, wenn diese in attraktiven Wohnlagen und Gebäuden erhoben werden. Jedoch in Siedlungen mit vielfältigen Problemlagen und einem hohem Anteil von Sozialwohnungen kann diese Abgabe konterkarierend wirken. Der Ortsbeirat hat sich daher in der Vergangenheit stets gegen die Fehlbelegungsabgabe im Bereich des Ben-Gurion-Ringes bzw. Wohngebiet Am Bügel eingesetzt, damit das Bevölkerungsniveau hier nicht kippt. Dies ist durch Wegfall der Abgabe in 2011 und durch stetige gute Zusammenarbeit mit der BI Am Bügel und der Wohnungsbaugesellschaften GWH dann auch gelungen, das Wohnumfeld zu verbessern. Mit der Aufnahme des Areals in das Projekt "Soziale Stadt" ist ein richtiger Weg beschritten, um u.a. das Image der "Golan-Höhen", wie im Volksmund der Bügel genannt wird, aufzubessern. Die vom Ortsbeirat geforderte zukünftige Befreiung von der Fehlbelegungsabgabe wäre ein wichtiger Baustein zum Erhalt bzw. Aufwertung der Siedlungsstruktur und seiner Bevölkerung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 663 2015 Die Vorlage OF 286/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2015, OF 285/15 Betreff: Erfahrungsbericht zum Freiwilligen Polizeidienst im Ortsbezirk Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie viele engagierte Bürgerinnen und Bürger derzeit in Frankfurt am Main am bestehenden Freiwilligen Polizeidienst aktiv mitwirken bzw. um ergänzende Mitteilung, welcher Teil davon an Personen davon ihren Dienst im Ortsbezirk 15 (Nieder-Eschbach) absolviert haben sowie die Anzahl und Umfang der Einsätze der letzten drei Jahre. II. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, welche Erfahrungen und konkrete Maßnahmen durch den unterstützenden Einsatz sowie hinsichtlich der Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes gemacht wurden. Welche Aufgaben und Kompetenzen wurden dabei bisher von diesen wahrgenommen bzw. wie breit ist das Spektrum des aktuellen Aufgabenfeldes der freiwilligen Polizeikräfte? Begründung: Viele Kommunen haben mit der Einführung eines freiwilligen Polizeidienstes gute Erfahrungen gemacht. In Frankfurt am Main wurde der freiwillige Polizeidienst im Jahre 2007 eingeführt. Im Sinne einer Förderung des subjektiven öffentlichen Sicherheitsgefühls für die Bürger hat der Ortsbeirat unter Federführung der CDU seinerzeit diese sinnvolle polizeiliche Ergänzung auch im Ortsbezirk 15 begrüßt. Der Einsatzbereich des freiwilligen Polizeidienstes im Ortsbezirk 15 umfasste die Kontrolle des öffentlichen Raums, so zum Beispiel das Umfeld an ÖPNV -Stationen, an Schulen bzw. auf den Schulwegen sowie die öffentlichen Grünflächen, der Kinderspiel- und Bolzplätzen (z. B. innerhalb des Ben-Gurion-Ringes). Die Präsenz erkennbarer fußläufiger Sicherheitskräfte sowohl der hauptamtlichen als auch freiwilligen Sicherheitskräfte wurde in den vergangenen Jahren positiv von der Bevölkerung aufgenommen. Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es immer wieder in Teilen des Ortsbezirks 15 zu Akten des Vandalismus oder zu Verschandelungen durch Graffiti kommt. Dies geschah zuletzt aktuell wieder an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach sowie an sonstigen öffentlichen und privaten Anlagen und Einrichtungen im nahen Umfeld. Eine noch stärkere Präsenz von zusätzlichen Ordnungskräften könnte dafür sorgen, dass sich potentielle Täter nicht mehr so leicht unbehelligt fühlen können. Ein Gleiches gilt für die immer wieder zu beobachtende wilde Ablagerung von Sperrmüll. Die Präsenz von zusätzlichen Kräften des freiwilligen Polizeidienstes, wenn auch lediglich temporär, kann daher - als Entlastung der hauptamtliche Kräfte- nur ein Gewinn sein. Ungeachtet dessen bleibt festzustellen, dass das für den Ortsbezirk Nieder-Eschbach zuständige 15. Polizeirevier am Frankfurter Berg, auch nach der geplanten Zusammenführung mit dem 14. Revier mit Umzug ins Mertonviertel, zu mindestens in der heutigen Personalstärke erhalten bleibt bzw. entsprechend der Erfordernisse (durch die bauliche Entwicklung im Frankfurter Norden) weiter ausgebaut wird. Der Freiwillige Polizeidienst ersetzt ausdrücklich nicht die Kernaufgaben und Tätigkeiten der bestehenden Polizeireviere sondern bleibt weiterhin zusätzliche Unterstützung im Rahmen der Prävention und Förderung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. In letzter Zeit ist aufgrund von Mitteilungen aus der Bevölkerung festzustellen, dass in Nieder-Eschbach kaum noch Personen des Freiwilligen Polizeidienstes gesichtet wurden. Vor diesem Hintergrund ist von Interesse, wie oft die Mitarbeiter des Freiwilligen Polizeidienstes im Ortsbezirk 15 eingesetzt waren, welche Aufgaben wahrgenommen wurden und wie sich die zukünftige Einsatzplanung darstellt. Anhand des angeregten Erfahrungsberichtes zum "Freiwilligen Polizeidienst in Frankfurt" können dann möglicherweise weitere Maßnahmen zur Förderung des freiwilligen Polizeidienstes, z. B. im Erfolgsfalle durch eine zukünftig weitere Personalaufstockung für das Stadtgebiet, die Beschränkung bzw. Intensivierung hinsichtlich besonders erfolgreich praktizierter Einsatzbereiche- und gebiete, Überarbeitung und Fortentwicklung der Einsatzmöglichkeiten und Tätigkeiten des Freiwilligen Polizeidienstes sowie die Zusammenarbeit mit den bestehenden Sicherheitskräften, insbesondere der hauptamtlichen Schutzpolizei, abgeleitet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 15 am 18.09.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 662 2015 Die Vorlage OF 285/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.07.2015, OA 655 entstanden aus Vorlage: OF 284/15 vom 16.06.2015 Betreff: Bauplanung im Frankfurter Norden Vorgang: M 146/14 Der Ortsbeirat erkennt an, dass es zurzeit einen erhöhten Druck auf die Stadt Frankfurt gibt, neuen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Der Druck ergibt sich teilweise aus internen Gründen (innere Fluktuation, Suche nach kostengünstigem Wohnraum) und externen Gründen (Zuzug). Der Ortsbeirat steht dem Bereitstellen von neuem Wohnraum - auch im Frankfurter Norden - positiv gegenüber, sofern er sich ökologisch und sozial verträglich gestaltet. Dabei ist allerdings der Fokus nicht nur auf das Erstellen von neuem Wohnraum für eine zukünftige Bevölkerung zu setzen, sondern auch die Wohnqualität im bestehenden Stadtteil für die vorhandenen Anwohner zu erhalten und möglichst weiter zu verbessern. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen geschehen: - Verdichtung in bereits vorhandenen Siedlungsbereichen; - vereinfachte Umwandlung von Gewerberaum in Wohnraum (hierzu ist die Änderung der HBO sowie diverser Planungsgesetzgebungen vorzunehmen); - Umwandlung von Grün- und Freiflächen (durch Bebauungspläne). Allerdings sieht der Ortsbeirat auch, dass das Bereitstellen von neuem Wohnraum wiederum den Zuzug von außen weiter verstärken wird. Frankfurt kann aber auf Dauer dem Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum auf seinem mit circa 240 Quadratkilometer kleinen Stadtgebiet nicht alleine begegnen. Das Erstellen von neuem Wohnraum - auch außerhalb von Frankfurt - inklusive der notwendigen Verkehrsinfrastruktur ist somit im Endeffekt unumgänglich. Hierzu sind die direkt an Frankfurt grenzenden Gemeinden deutlich stärker einzubinden. Im Frankfurter Norden sind im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) bereits verschiedene Flächen als Wohnbaufläche ausgewiesen, teilweise bereits seit über 30 Jahren. Diese Flächen schmiegen sich an vorhandene Siedlungsstrukturen an und erweitern diese. Sie befinden sich außerhalb von Landschaftsschutz und regionalen Grünzügen, vorhandene Frischluftschneisen sind ebenfalls beachtet. Im Frankfurter Norden werden zurzeit zwei verschiedene Projekte zur Bereitstellung von Wohnraum diskutiert. Dies ist zu einem ein neuer Stadtteil zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach und Harheim. Allerdings sind zurzeit keine konkreten Angaben zur Dichte, genauen Lage, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen und zur notwendigen neuen Verkehrsanbindung vorhanden. Dieser Stadtteil hätte den Vorteil, dass sich die potenzielle Wohnbevölkerung außerhalb bereits vorhandener sozialer Strukturen neu findet und sich somit in vorhandenen Strukturen relativ wenige Verwerfungen ergeben. Allerdings ist dieser Bereich als landwirtschaftliches Gebiet ausgewiesen und liegt - zu Recht - teilweise im Landschaftsschutzbereich II (strenge Schutzbestimmung) sowie im regionalen Grünzug. Auch sind hier bereits viele Ausgleichsflächen anderer Bauprojekte ausgewiesen. Zusätzlich wäre die Bereitstellung von neuen beziehungsweise der Ausbau von vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen unumgänglich, was zurzeit wegen der dazu notwendigen sehr hohen Kosten kaum realisierbar ist. Der Aus- oder Neubau von Straßen würde zusätzlich die vorhandene Siedlungsstruktur belasten. Eine Anbindung an das bestehende Schienennetz wäre aufgrund langer Planungszeiten, langer Strecken und ebenfalls hoher Kosten nur langfristig zu erwarten. Dieser Stadtteil würde ein zurzeit zusammenhängendes und somit gut nutzbares landwirtschaftliches Gebiet zerstören. Verbleibende Reste zwischen dem neuen und den alten Stadtteilen beziehungsweise den neuen Verkehrstrassen würden landwirtschaftlich nicht mehr gut nutzbar sein. Damit würde der weiteren Verdrängung der Landwirtschaft Vorschub geleistet. Der Ortsbeirat lehnt diese Bebauungsplanung einer Trabantenstadt auf wertvollem landwirtschaftlichen Boden daher u. a. aus ökologischen und infrastrukturellen Gründen ab. Das andere angesprochene Projekt ist die Siedlungserweiterung Bonames-Ost durch den Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg. Hier sind die Bedingungen anderes (wie oben bereits beschrieben): - Außerhalb von Landschaftsschutz und regionalem Grünzug; - ebenfalls außerhalb des bereits seit Langem projektierten Stadtpark Nieder-Eschbach; - bessere (wenn auch nicht gute) Anbindung an vorhandene Verkehrsinfrastruktur. Außerdem gab es bereits eine in einem längeren Prozess mit der vorhandenen Bevölkerung abgestimmte Planung. Diese wurde allerdings zugunsten einer deutlich höheren Dichte verworfen. Damit ergaben sich erneut heftige Verwerfungen mit der betroffenen Bevölkerung und den betroffenen Ortsbeiräten, die politisch für diese Bevölkerung stehen. Der Ortsbeirat steht dem Bauprojekt durchaus positiv gegenüber, sofern bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dazu sind folgende Fragen zu klären: Bezüglich der Vorlage M 146 - Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel: - Wie wurden die Kriterien der angegebenen Magistratsvorlage bei der Planung des Baugebietes berücksichtigt? - Inwieweit verträgt sich die Planung der weiteren Baugebiete mit den Zielen der Frankfurter Anpassungsstrategie? - Welche negativen Auswirkungen sind auf Kalt- und Frischluftschneisen zu erwarten und wie kann diesen begegnet werden? Bezüglich sozialer Auswirkungen auf die Bevölkerung: In Bonames wohnen zurzeit etwa 6.000 bis 7.000 Menschen und man verspürt noch immer die sozialen Auswirkungen des Wohngebietes Am Bügel mit zurzeit circa 5.000, demnächst etwa 6.000 Bewohnern (Dies ist nicht ausschließlich auf die dortige Baustruktur und Wohnungsbelegpolitik zurückzuführen.). Wie wirkt sich eine Steigerung der Bevölkerung um 3.000 Menschen (wie im existierenden Bebauungsplan vorgesehen) beziehungsweise um 5.000 Menschen (wie im aktuellen städtebaulichen Entwurf vorgesehen) auf die vorhandene Bevölkerung aus? Der Ortsbeirat hält einen Zuwachs von höchstens 3.000 bis 3.500 Einwohnern (respektive circa 1.500 Wohneinheiten) für maximal verkraftbar. Bezüglich sozialer Infrastruktureinrichtungen im Kinder- und Jugendbereich: Wie wird den sozialen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen? Aus Sicht des Ortsbeirates sind u. a. zwingend notwendig: - Krabbelstuben, Kindergarten, Kita, Schule, Spielplätze; - Bolzplatz mit mindestens zwei Spielfeldern und eventuell einer Rollschuhbahn; - Flächen, auf denen sich Jugendliche und junge Erwachsene treffen können, ohne dass dies störend auf den Rest der Bevölkerung wirkt. Bezüglich sozialer Infrastruktureinrichtungen im Behinderten- und Seniorenbereich: Wie wird den Wohnbedürfnissen von Behinderten und Senioren Rechnung getragen werden? Aus Sicht des Ortsbeirates sind u. a. zwingend notwendig: - Eine Altenpflegeeinrichtung mit angeschlossener Tagesbetreuung; - einen Bereich für noch aktive Menschen mit und ohne Behinderungen beziehungsweise noch aktiven Senioren, bei denen eine zunehmende Betreuung abzusehen ist. Vorstellbar sind hierzu circa 100 Wohneinheiten inklusive einer zentralen Einrichtung für eine Low-Level-Betreuung. In dem Bereich sind ebenso viele weitere Wohneinheiten auszuweisen, sodass durch eine Durchmischung eine Art Mehrgenerationenbereich entsteht. Er sollte neben der restlichen Bebauung, aber keinesfalls vollständig getrennt davon ausgewiesen werden (Dies entspricht dem in der Bevölkerung bereits öfters geäußerten Wunsch, im Alter eine bedarfsgerechte Wohnung im Umkreis des bisherigen Wohnorts zu finden.). Bezüglich Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung: Welche Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung sind notwendig? Der Ortsbeirat hält es für angebracht, dass mehrere öffentliche Bereiche als Treffpunkt der Bevölkerung (wünschenswert mit mindestens zwei Restaurationseinrichtungen) sowie mietbare Räume für private Freizeitgestaltung vorgesehen werden. Auch sind mehrere Ladenlokale zur Versorgung vorzusehen. Bezüglich öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV) und Individualverkehr (IV): Welche zusätzlichen Verkehrsbelastungen im ÖPNV und IV sind zu erwarten? Dem ÖPNV wird durch eine neue U-Bahn-Station Rechnung getragen. Jedoch ist die vorhandene Linie U 2 als einzige direkte Verbindung in die Stadtmitte in der Hauptverkehrszeit bereits heute (Taktdichte, Anzahl der Wagen pro Zug) auf der Strecke zwischen Willy-Brandt-Platz und Bonames (20 bis 25 Minuten Fahrzeit) mit mindestens ebenso vielen stehenden wie sitzenden Fahrgästen ausgelastet. Die Linie U 9 bietet hinsichtlich Wagenzahl und Taktdichte noch Kapazitäten. Sie ist aber in der Hauptverkehrszeit deutlich weniger attraktiv, da die Verlängerung ab der bisherigen Endstation Ginnheim Richtung Innenstadt/Hauptbahnhof fehlt. - Welche deutlichen Verbesserungen sind hier (noch) möglich? - Kann eine neue Bushaltestelle im Bereich der neuen U-Bahn-Haltestelle sich positiv auf die Nutzung des Busses auswirken? Der Ortsbeirat erachtet dies als sinnvoll, da sich die Busfahrzeiten aus Richtung Harheim zur einer U-Bahn-Station um 5 Minuten verkürzen. - Welche neuen Verkehrsbeziehungen und -belastungen im IV sind auf der Randstraße, im weiteren Verlauf auf der Berner Straße und nicht zuletzt innerhalb Bonames zu erwarten? - Welche aktuellen Kordonzahlen und welche neuen Prognosen liegen vor? - Wie kann einer unverhältnismäßigen Attraktivitätssteigerung der Verkehrsverbindung zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach von außerhalb entgegengewirkt werden? - Wie kann der steigenden Verkehrsbelastung in der Berner Straße begegnet werden? Die geplante Ortsrandstraße dient planerisch der Anbindung des Baugebiets an das überörtliche Straßennetz und hat keine beziehungsweise nur eine untergeordnete regionale Bedeutung. Trotzdem ist zu befürchten, dass sie verstärkt auch von Verkehr von außerhalb Frankfurts in Richtung der Autobahnen 661 und 5 genutzt wird. Der Ortsbeirat hält einen plangleichen Übergang der U-Bahn-Strecke für deutlich attraktivitätsmindernd. Dies ist auch hinsichtlich der Bau- und Unterhaltskosten deutlich kostengünstiger. Bezüglich Fahrradrouten: Wie wird das Baugebiet an bestehende Fahrradrouten angeschlossen? Der Ortsbeirat hält beidseitige Fahrradwege an der Ortsrandstraße für unverzichtbar. Sie sollen (nach Möglichkeit ohne Ortsdurchfahrten) an das bestehende oder geplante Radwegesystem im Nidda- und Eschbachtal angeschlossen werden. Bezüglich der inneren Erschließung: Kann die innere Erschließung des Baugebietes so angepasst werden, dass sich eine Verminderung des Schleichverkehrs durch Bonames ergibt? Das Baugebiet wird zurzeit durch zwei Einmündungen an die Randstraße angeschlossen. Nach Meinung des Ortsbeirates sind diese folgendermaßen umzukonzeptionieren: - Die nördliche Einmündung ist als Hauptzufahrt mittels eines Kreisels zu gestalten, mit der Möglichkeit einer Verbindung zum Harheim Weg in Bonames; - die südliche Einmündung sowie die innere Gestaltung der Anwohnerstraßen ist so zu gestalten, dass die Durchfahrt nach Bonames erschwert wird (Dies ist auch im Sinne einer Busanbindung an die U-Bahn-Station.). Bezüglich Grünflächen- und Freiraumgestaltung: - Welche Grünflächen zur Freizeitnutzung sind innerhalb und außerhalb des Baugebietes vorgesehen? - Wie kann der bisher lediglich geplante Grüngürtelpark Nieder-Eschbach diese Aufgabe erfüllen? Der Ortsbeirat hält den Grüngürtelpark als Bereich für die heutige und besonders zukünftige Sicherung von Freiflächen zur Freizeitgestaltung für absolut notwendig, sowohl für das neue wie auch für die bereits vorhandenen Baugebiete. Er stellt auch eine wichtige Grünverbindung zwischen dem Grüngürtel an der Nidda und dem Regionalpark Vordertaunus dar. Aktuell können hier auch im Baugebiet wegfallende Kleingärten entlang des Eschbachs neu ausgewiesen werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Wohnbauplanung im Frankfurter Norden an den vorgenannten Ausführungen auszurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449 Anregung vom 29.04.2016, OA 2 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 08.07.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 655 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.09.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 655 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6255, 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.09.2015 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2015, OF 284/15 Betreff: Bauplanung im Frankfurter Norden Vorgang: M 146/14 Der Ortsbeirat erkennt an, dass es zur Zeit einen erhöhten Druck auf die Stadt Frankfurt gibt, neuen Wohnraum zu Verfügung zu stellen. Der Druck ergibt sich teilweise aus internen Gründen (innere Fluktuation, Suche nach kostengünstigem Wohnraum) und externen Gründen (Zuzug). Wir stehen dem Bereitstellen von neuem Wohnraum -auch im Frankfurter Norden- positiv gegenüber, sofern er sich ökologisch und sozial verträglich gestaltet. Dabei ist allerdings der Fokus nicht nur auf das Erstellen von neuem Wohnraum für eine zukünftige Bevölkerung zu setzen, sondern auch die Wohnqualität im bestehenden Stadtteil für die vorhandenen Anwohner zu erhalten und möglichst weiter zu verbessern. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen geschehen: - Verdichtung in bereits vorhandenen Siedlungsbereichen - Vereinfachte Umwandlung von Gewerberaum in Wohnraum (hierzu ist die Änderung der HBO sowie diverser Planungsgesetzgebungen vorzunehmen) - Umwandlung von Grün- und Freiflächen (durch Bebauungspläne) Allerdings sehen wir auch, dass das Bereitstellen von neuem Wohnraum wiederum den Zuzug von außen weiter verstärken wird. Frankfurt kann aber auf Dauer dem Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum auf seinem -mit zirka 240 qkm "kleinen"- Stadtgebiet nicht alleine begegnen. Das Erstellen von neuem Wohnraum -auch außerhalb von Frankfurt- inklusive der notwendigen Verkehrsinfrastruktur ist somit im Endeffekt unumgänglich. Hierzu sind die direkt an Frankfurt grenzenden Gemeinden deutlich stärker einzubinden. Im Frankfurter Norden sind im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) zur Zeit bereits verschiedenen Flächen als Wohnbaufläche ausgewiesen, teilweise bereits seit über 30 Jahren. Diese Flächen schmiegen sich an vorhandenen Siedlungsstrukturen an und erweitern diese. Sie befinden sich außerhalb von Landschaftsschutz und Regionalen Grünzügen, vorhandene Frischluftschneisen sind ebenfalls beachtet. Im Frankfurter Norden werden zur Zeit zwei verschiedene Projekte zur Bereitstellung von Wohnraum diskutiert. Dies ist zu einem ein "neuer Stadtteil" zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach und Harheim. Allerdings sind zur Zeit keine konkreten Angaben zur Dichte, genauen Lage, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen und zur notwendigen neuen Verkehrsanbindung vorhanden. Dieser Stadtteil hätte den Vorteil, dass sich die potentielle Wohnbevölkerung außerhalb bereits vorhandener sozialer Strukturen neu findet und sich somit in vorhandenen Strukturen relativ wenige Verwerfungen ergeben. Allerdings ist dieser Bereich als Landwirtschaftliches Gebiet ausgewiesen und liegt- zu Recht - - teilweise im Landschaftsschutzbereich II (strenge Schutzbestimmung) sowie - im Regionalen Grünzug. Auch sind hier bereits viele Ausgleichsflächen anderer Bauprojekte ausgewiesen. Zusätzlich wäre die Bereitstellung von neuen beziehungsweise der Ausbau von vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen unumgänglich, was zur Zeit ob der dazu notwendigen sehr hohen Kosten kaum realisierbar ist. Der Aus- oder Neubau von Straßen würde zusätzlich die vorhandene Siedlungsstruktur belasten. Eine Anbindung an das bestehende Schienennetz wäre auf Grund langer Planungszeiten, langer Strecken und ebenfalls hoher Kosten nur langfristig zu erwarten. Dieser Stadtteil würde ein zur Zeit zusammenhängendes und somit gut nutzbares landwirtschaftliches Gebiet zerstören. Verbleibende Reste zwischen dem neuen und den alten Stadtteilen beziehungsweise den neuen Verkehrstrassen würden landwirtschaftlich nicht mehr gut nutzbar sein. Damit würde der weiteren Verdrängung der Landwirtschaft Vorschub geleistet. Wir lehnen diese Bebauungsplanung einer Trabantenstadt auf wertvollem landwirtschaftlichen Boden daher u.a. aus ökologischen und infratrukturellen Gründen ab. Das andere oben angesprochene Projekt ist die Siedlungserweiterung Bonames-Ost durch den Bebauungsplan "Am Eschbachtal/Harheimer Weg". Hier sind die Bedingungen anderes (wie oben bereits beschrieben): - außerhalb von Landschaftsschutz und Regionalem Grünzug - ebenfalls außerhalb des bereist seit langen projektierten Stadtpark Nieder-Eschbach. - bessere (wenn auch nicht gute) Anbindung an vorhandene Verkehrsinfrastruktur. Außerdem gab es bereits eine in einem längeren Prozess mit der vorhandenen Bevölkerung abgestimmten Planung. Diese wurde allerdings zu Gunsten einer deutlich höheren Dichte verworfen. Damit ergaben sich erneut heftige Verwerfungen mit der betroffenen Bevölkerung (und den betroffenen Ortsbeiräten, die politisch für diese Bevölkerung stehen). Wir stehen dem Bauprojekt durchaus positiv gegenüber, sofern bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dazu sind folgende Fragen zu klären M 146 Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel - Wie wurden die Kriterien der angegebenen M-Vorlage bei der Planung des Baugebietes berücksichtigt? - In wie weit verträgt sich die Planung des (beziehungsweise) weiterer Baugebiete mit den Zielen der Frankfurter Anpassungsstrategie? - Welche negativen Auswirkungen sind auf Kalt- und Frischluftschneisen zu erwarten und wie kann diesen begegnet werden? Soziale Auswirkungen auf die Bevölkerung - In Bonames wohnen zur Zeit etwa 6000 bis 7000 Menschen und verspürt noch immer die sozialen Auswirkungen des Wohngebietes Am Bügel mit zur Zeit zirka 5000, demnächst etwa 6000 Einwohnern. (Dies ist nicht ausschließlich auf die dortige Baustruktur und Wohnungsbelegpolitik zurückzuführen.) Wie wirkt sich eine Steigerung der Bevölkerung - um 3000 Menschen (wie im existierenden Bebauungsplan vorgesehen) beziehungsweise - um 5000 Menschen (wie im aktuellen städtebaulichen Entwurf vorgesehen) auf die vorhanden Bevölkerung aus? Wir halten einen Zuwachs von höchsten 3000 bis 3500 Einwohnern (respektive zirka 1500 Wohneinheiten) als maximal verkraftbar. Soziale Infrastruktureinrichtungen im Kinder- und Jugendbereich - Wie wird den sozialen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen? Aus unserer Sicht sind u.a. zwingend notwendig . - Krabbelstuben, Kindergarten, Kita, Schule, Spielplätze, - Bolzplatz mit mindestens 2 Spielfeldern ev. eine Rollschuhbahn - Flächen, in denen sich Jugendliche und junge Erwachsene treffen können, ohne dass dies störend auf den Rest der Bevölkerung wirkt. Soziale Infrastruktureinrichtungen im Behinderten- und Seniorenbereich - Wie wird den Wohn-Bedürfnissen von Behinderten und Senioren Rechnung getragen werden? - Aus unserer Sicht sind u.a. zwingend notwendig - eine Altenpflegeeinrichtung mit angeschlossener Tagesbetreuung - einen Bereich für noch aktive Menschen mit und ohne Behinderungen beziehungsweise noch aktiven Senioren, bei denen eine zunehmende Betreuung abzusehen ist, Vorstellbar sind hierzu zirka 100 Wohneinheiten inklusive einer zentralen Einrichtung für eine low-level-Betreuung. In dem Bereich sind ebenso viele weitere Wohneinheiten auszuweisen, so dass durch eine Durchmischung eine Art Mehr-Generationen-Bereich entsteht. Er sollte neben der restlichen Bebauung, aber keinesfalls vollständig getrennt davon ausgewiesen werden. (Dies entspricht dem in der Bevölkerung bereits öfters geäußerten Wunsch im Alter eine bedarfsgerechte Wohnung im Umkreis des bisherigen Wohnorts zu finden.). Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung - Welche Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung sind notwendig? - Wir halten für angebracht - mehrere öffentliche Bereiche als Treffpunkt der Bevölkerung, (wünschenswert mit mindestens 2 Restaurationseinrichtungen) - mietbare Räume für private Freizeitgestaltung. Auch sind mehrere Ladenlokale zur Versorgung vorzusehen Öffentlicher und Individualverkehr (ÖPNV, IV) - Welche zusätzlichen Verkehrsbelastungen im ÖPNV und IV sind zu erwarten? . Dem ÖPNV wird durch eine neue U-Bahn-Station Rechnung getragen. Jedoch ist die vorhandene Linie U2 als einzige direkte Verbindung in die Stadtmitte in der Hauptverkehrszeit bereits heute ausgelastet (Taktdichte, Anzahl der Wagen pro Zug), auf der Strecke zwischen Willy-Brandt-Platz und Bonames (20 bis 25 Minuten Fahrzeit) mit mindestens ebenso vielen Stehenden wie sitzenden Fahrgästen belegt. Die Linie U9 bietet hinsichtlich Wagenzahl und Taktdichte zwar noch Kapazitäten, sie ist aber in der Hauptverkehrszeit deutlich weniger attraktiv, da die Verlängerung ab der bisherigen Endstation Ginnheim Richtung Innenstadt/Hauptbahnhof fehlt. Welche deutlichen Verbesserungen sind hier (noch) möglich? - Kann eine neue Bushaltestelle im Bereich der neuen U-Bahn-Haltestelle sich positiv auf die Nutzung des Busses auswirken? Wir erachten dies als sinnvoll, da sich die Busfahrzeiten aus/in Richtung Harheim zur einer U-Bahn-Station um 5 Minuten verkürzt. - Welche neuen Verkehrsbeziehungen und -belastungen im IV sind auf der Randstraße, im weiteren Verlauf auf der Berner Straße und nicht zuletzt innerhalb Bonames zu erwarten? - Welche aktuellen (Kordon-)Zahlen und welche (neuen) Prognosen liegen vor? - Wie kann einer unverhältnismäßigen Attraktivitätssteigerung der Verkehrsverbindung zur ASS Nieder-Eschbach von außerhalb entgegengewirkt werden? - Wie kann der steigenden Verkehrsbelastung in der Berner Straße begegnet werden? - Die geplante Ortsrandstraße dient planerisch der Anbindung des Baugebiets an das überörtliche Straßennetz und hat keine beziehungsweise nur eine untergeordnete regionale Bedeutung. Trotzdem ist zu befürchten, dass sie verstärkt auch von Verkehr von außerhalb Frankfurts in Richtung der Autobahnen A661 und A5 genutzt wird. - Wir halten einen plangleichen Übergang der U.Bahn-Strecke für deutlich attraktivitätsmindernd. Dies ist auch hinsichtlich der Bau- und Unterhaltskosten deutlich kostengünstiger. Fahrradrouten - Wie wird das Baugebiet an bestehende Fahrradrouten angeschlossen? Wir halten beidseitige Fahrradwege an der Ortsrandstraße für unverzichtbar. Sie sollen (nach Möglichkeit ohne Ortsdurchfahrten) an das bestehende oder geplante Radwegesystem im Nidda- und Eschbachtal angeschlossen werden. Innere Erschließung - Kann die innere Erschließung des Baugebietes so angepasst werden, dass sich eine Verminderung des Schleichverkehrs durch Bonames ergibt? Das Baugebiet wird zur Zeit durch zwei Einmündungen an die Randstraße angeschlossen. Nach unserer Meinung sind diese folgendermaßen umzukonzeptionieren: - Die nördliche Einmündung ist als Hauptzufahrt mittels eines Kreisels zu gestalten, mit der Möglichkeit einer Verbindung zum Harheim Weg in Bonames - Die südliche Einmündung sowie die innere Gestaltung der Anwohnerstraßen ist so zu gestalten, dass die Durchfahrt nach Bonames erschwert ist. (Dies ist auch im Sinne einer Busanbindung an die U-Bahn-Station) Grünflächen- und Freiraumgestaltung - Welche Grünflächen zur Freizeitnutzung sind innerhalb und außerhalb des Baugebietes vorgesehen? - Wie kann der bisher lediglich geplante GrünGürtelPark Nieder-Eschbach diese Aufgabe erfüllen? Wir halten den GrünGürtelPark als Bereich für die heutige und besonders zukünftige Sicherung von Freiflächen zur Freizeitgestaltung für absolut notwendig, sowohl für das neue wie auch für die bereits vorhandenen Baugebiet. Er stellt auch eine wichtige Grünverbindung zwischen dem GrünGürtel an der Nidda und dem Regionalpark Vordertaunus dar. Aktuell können hier auch im Baugebiet wegfallende Kleingärten entlang des Eschbachs neu ausgewiesen werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Wohnbauplanung im Frankfurter Norden an den obigen Ausführungen auszurichten. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 15 am 03.07.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 655 2015 Die Vorlage OF 284/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, BFF und Herr Drephal gegen 2 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 SPD
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2015, OF 280/15 Betreff: Aufrüstung der Straßenbeleuchtung an Fußgängerüberwegen im Ben-Gurion-Ring Der Magistrat wird gebeten folgende Fußgängerüberwege mit einer Straßenbeleuchtung auszustatten, die eine bessere Sichtbarkeit des jeweiligen Fußgängerüberweges gewährleistet. (Natriumdampfleuchten, LED-Leuchten sofern sie den gleichen Effekt erzielen) 1. Ben-Gurion-Ring Höhe Hausnummer 90 vor der Kurve mit dem Abzweig des Fußweges Richtung U-Bahnstation Bonames 2. Ben-Gurion-Ring Höhe Hausnummer 174 unterhalb der Bushaltestelle Seniorenwohnanlage Begründung: An beiden Stellen werden die Fußgängerüberwege zur Zeit von "normalen" Straßenleuchten ausgeleuchtet. Gerade in der "dunklen Jahreszeit" hat sich wieder gezeigt, dass dies sehr ungenügend ist, die Überwege beziehungsweise sie nutzende Passanten nur schlecht erkennbar sind. Im Falle des Überweges zu 1) ist zu prüfen, ob er eventuell auf Bonameser Gemarkung liegt. Gegebenenfalls ist dann auch der Ortsbeirat 10 zu informieren beziehungsweise mit einzubeziehen. Der Überweg wird aber hauptsächlich von Bewohnern der Nieder-Eschbacher Seite des Ben-Gurion-Rings genutzt. 1 2 Kartengrundlagen: openstreetmap.org Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 29.05.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4228 2015 Die Vorlage OF 280/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2015, OF 272/15 Betreff: Spielmobileinsatz im Ortsbezirk 15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zwei Spielmobileinsätze in den Sommermonaten im Stadtteil Nieder-Eschbach in Auftrag zu geben und durch das Kinderbüro organisieren zu lassen. Das Spielmobil soll mit seinem Angebot entweder in der Grünanlage Bieberpark (Am Lehenweg) oder im Pausenhof der Michael-Grzimek-Schule sowie im Ben-Gurion-Ring (Park) eingesetzt werden. Die Einsatztermine sind mit der Kinder- und Jugendbeauftragten, der Schulleitung sowie der Bürgerinitiative Am Bügel abzustimmen. Die Finanzierung der Spielmobileinsätze erfolgt mit einem Höchstbetrag von brutto 1.500,00 über das Ortsbeiratsbudget. Begründung: Das Spielmobil hat ein attraktives und abwechslungsreiches Spieleangebot und stellt daher ein Event für die Kinder in Nieder-Eschbach dar. Insbesondere in den Sommermonaten und in der Ferienzeit wäre dies auch für die Daheimgebliebenen eine willkommene Abwechslung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 24.04.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 328 2015 Die Vorlage OF 272/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Sommermonaten" die Worte "oder alternativ in den Herbstferien" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2015, OA 591 entstanden aus Vorlage: OF 253/15 vom 31.12.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 219 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich des angegebenen Bebauungsplans Nr. 894 eine bauliche und freie Fläche vorzusehen, in der ein Zusammentreffen unterschiedlicher Bewohnergruppen des Bügels zu verschiedenen Anlässen und Ereignissen möglich ist. Dabei sind die diesbezüglichen Ergebnisse der empirica-Studie der GWH zu beachten. Begründung: Die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen hat 2011 eine umfassende Studie zur Wohn- und Lebenssituation im Wohngebiet Am Bügel vorgelegt. Unter anderem wird darin auf den Mangel beziehungsweise das Fehlen von sozialen Treffmöglichkeiten für die Bewohner hingewiesen. Die Studie beinhaltet noch nicht die geplante Schließung des Sozialrathauses sowie die Erweiterung der Wohnbebauung durch den Bebauungsplan Nr. 894. Hier bietet aber gerade der Bebauungsplan Nr. 894 die Gelegenheit, die angesprochenen Mängel zu beseitigen. Anlage Anlage 1 (ca. 38 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 219 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 684 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 21.01.2015 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2015, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 591 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 591) zu 2. LINKE.; CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 219 = Annahme mit der Maßgabe, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 894 ausschließlich frei finanzierter Wohnraum vorgesehen wird und öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau im Sinne des Wohnraumfördergesetzes nicht berücksichtigt werden soll) FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (M 219 = Annahme) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2015, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 591 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 591) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 894 ausschließlich frei finanzierter Wohnraum vorgesehen wird und öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau im Sinne des Wohnraumfördergesetzes nicht berücksichtigt werden soll.) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (M 219 = Annahme im Rahmen OA 591, OA 591 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 591 = Annahme) NPD (M 219 und OA 591 = Ablehnung) REP (M 219 und OA 591 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2015, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 591 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme im Rahmen OA 591) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 894 ausschließlich frei finanzierter Wohnraum vorgesehen wird und öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau im Sinne des Wohnraumfördergesetzes nicht berücksichtigt werden soll.) und NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten und REP (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und NPD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 591 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5545, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2014, OF 253/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert im Bereich des angegebenen Bebauungsplans einen Bereich (bauliche und Freiflächen) vorzusehen, in der ein Zusammentreffen unterschiedlicher Bewohnergruppen des Bügels zu verschiedenen Anlässen und Ereignissen möglich sind. Dabei sind die diesbezüglichen Ergebnisse der Empirica-Studie der GWH zu beachten. Begründung: Die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen hat 2011 eine umfassende Studie zur Wohn- und Lebenssituation im Wohngebiet Am Bügel vorgelegt. Unter anderem wird darin auf den Mangel bez. das Fehlen von sozialen Treffmöglichkeiten für die Bewohner hingewiesen. Die Studie beinhaltet noch nicht die geplante Schließung des Sozialrathauses sowie die Erweiterung der Wohnbebauung durch den BPlan 894. Hier bietet aber gerade der BPlan 894 die Gelegenheit, die angesprochenen Mängel zu beseitigen. Anlage 1 (ca. 38 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 219 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 591 2015 1. Der Vorlage M 219 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 253/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2014, OF 250/15 Betreff: Besserer Hinweis auf die scharfe Rechtskurve in der Züricher Straße (nahe IKEA Parkhaus) hier: Anbringung einer großen Richtungstafel in Kurven (StVO Anlage 4, Zeichen 625) an der Lärmschutzwand zur Kleingartenanlage Am 2. Weihnachtsfeiertag in der Nacht auf Samstag, dem 27.12.2014 ereignete sich in der Züricher Straße in der Kurve zwischen Kreisel und dem Einrichtungshaus Ikea ein folgenschwerer Verkehrsunfall, der zum Tod des 21 Jahre alten Frankfurter Fahrzeugführers führte. So ist nach letzten Stand der polizeilichen Ermittlungen der Fahrzeugführer aus Richtung der Anschlussstelle der BAB 661 auf der Züricher Straße vor der scharfen Rechtskurve ungebremst geradeaus von der Fahrbahn abgekommen, durchbrach Elemente der Sicht/Lärmschutzwand, überschlug sich, so dass der VW Golf erst nach weiteren 15 Metern auf dem Fahrzeugdach liegen blieb. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass in der Züricher Straße im Kurvenbereich der scharfen Rechtskurve (von der Abfahrt der AS 661 kommend) gut sichtbar eine große rotweiße Richtungstafel für Kurven (Zeichen 625 rechtsweißend) an der Lärmschutz/Sichtschutzwand zur Kleingartenanlage angebracht wird. (Zeichen 625 STVO) Begründung: In den Abendstunden oder bei schlechter Sicht durch Regen/Schnee wird diese enge Rechtskurve von weiter Entfernung auf der geraden Strecke der Züricher Straße nicht als solche wahrgenommen. Mit dem Zeichen 625 wird, ähnlich wie bei Autobahnabfahrten, frühzeitig und gut sichtbar das Abbiegen in einer Kurve erkennbar gemacht. Ungeachtet der noch nicht abschließend geklärten Umstände dieses tragischen Unfalls könnte mit der ergänzenden Anbringung eines solchen Warn- Richtungswegweisers die Unfallgefahr an dieser Stelle reduziert werden. Wir versprechen uns mit dieser Maßnahme eine bessere Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3763 2015 Die Vorlage OF 250/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Züricher Straße im Kurvenbereich der scharfen Rechtskurve (von der Abfahrt der BAB 661 kommend) gut sichtbar eine große rot-weiße Richtungstafel für Kurven (StVO Anlage 4, Zeichen 625) an der Lärm- und Sichtschutzwand zur Kleingartenanlage angebracht wird. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, vor der Rechtskurve ein Hinweisschild auf die kommende Ampel (StVO Anlage 1, Zeichen 131) mit entsprechendem Richtungspfeil (Zusatzzeichen nach § 39 StVO, Zeichen 1000-21) aufzustellen. Begründung: In den Abendstunden und bei schlechter Sicht durch Regen oder Schnee wird diese enge Rechtskurve von weiter Entfernung auf der geraden Strecke der Züricher Straße nicht als solche wahrgenommen. Mit dem Verkehrszeichen Nr. 625 wird, ähnlich wie bei Autobahnabfahrten, frühzeitig und gut sichtbar das Abbiegen in einer Kurve erkennbar gemacht. Der Ortsbeirat verspricht sich mit dieser Maßnahme eine bessere Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.09.2014, OA 555 entstanden aus Vorlage: OF 232/15 vom 29.08.2014 Betreff: Unterstützung zur Schaffung einer Barrierefreiheit und der Einrichtung eines geschlechtergetrennten Toilettenbereichs im Begegnungs- und Servicezentrum Nieder-Eschbach leisten Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158, Haushalt 2015/2016 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2015 - 2018. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014, § 5379, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der vorhandenen Mittel das vom Frankfurter Verband betriebene Begegnungs- und Servicezentrum im Ben-Gurion-Ring Nr. 20 für notwendige bauliche Maßnahmen zwecks Erzielung einer Barrierefreiheit finanziell zu fördern. Folgende bauliche Maßnahmen sind zu unterstützen: 1. Die schwere Brandschutztür am Eingang ist mit einer automatischen Öffnung zu versehen; 2. Schaffung einer Barrierefreiheit am Eingang; 3. Einbau einer weiteren Toilette (für Damen und behindertengerecht). Die Kostenvoranschläge für die Gesamtmaßnahme liegen bei 40.000 Euro. Diese notwendigen Mittel sind nach Prüfung der Kosten noch in 2014 bis zu dieser Höhe als Zuschuss bereitzustellen. Begründung: Das Begegnungs- und Servicezentrum des Frankfurter Verbandes in Nieder-Eschbach ist inzwischen in den Stadtteilen Nieder-Eschbach und Bonames ein beliebter Treffpunkt für viele Menschen jeglicher Herkunft und Alters geworden. Insbesondere ältere Senioren, mit oder ohne körperliche Einschränkung, schätzen das vielfältige Angebot des Begegnungs- und Servicezentrums. Diverse jahreszeitliche Feste, Projekte wie "Restaurant im Viertel" oder "Liedercafé" und zahlreiche Informationsveranstaltungen bieten den Bewohnerinnen und Bewohnern der Siedlung Am Bügel/Ben-Gurion-Ring zudem die Möglichkeit, ortsnah und kostengünstig am Stadtteilleben teilzunehmen. Das Begegnungs- und Servicezentrum möchte vor diesem Hintergrund erreichen, dass auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Behinderungen, insbesondere Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, der Besuch des Zentrums im Haus Ben-Gurion-Ring Nr. 20 erleichtert wird. So ist derzeit keine Barrierefreiheit im Eingangsbereich gegeben. Die schwere Brandschutztür lässt sich manuell für Menschen mit Einschränkungen nur äußerst schwierig öffnen. Eine automatische Öffnung, wie z. B. in Krankenhäusern vorhanden, würde hier sicher helfen. Im Begegnungs- und Servicezentrum ist bisher nur eine Toilette vorhanden, die von Besucherinnen und Besuchern aufgesucht werden muss. Es besteht hier der Bedarf einer weiteren Toilette, damit eine geschlechtergetrennte Nutzung ermöglicht wird. Diese neue weitere Toilette sollte dann auch barrierefrei und behindertengerecht installiert werden. Dem Frankfurter Verband liegen Kostenvoranschläge in einer Gesamthöhe von 40.000 Euro vor. Die von der Stadt geleisteten finanziellen Zuschüsse für die offenen Seniorendienste, u. a. auch für die Begegnungsstätte, wurden in diesem Jahr erheblich gekürzt, sodass dem Frankfurter Verband keine Gelder für die notwendigen Baumaßnahmen zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund sollten die Mittel für die baulichen Maßnahmen als einmaliger Zuschuss aus dem laufenden Haushalt, ggf. durch interne Umschichtung von Haushaltsmitteln im Sozialdezernat, zweckgebunden bereitgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 418 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 24.09.2014 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 13.11.2014, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.11.2014, TO II, TOP 38 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 11.12.2014, TO I, TOP 43 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 555 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) RÖMER (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5311, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2014 Aktenzeichen: 51
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2014, OF 234/15 Betreff: Ortsbegehung Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat wird gebeten zu beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten folgende Punkte bei der nächsten Ortsbegehung in Nieder-Eschbach anzusprechen: a) Abmarkierung einer Sperrfläche vor dem Haus Am Sprudel 3. b) Anbringen einer strichlierten Haltelinie auf der nach Norden führenden Fahrbahn der Berner Straße an der Einmündung der von Osten kommenden nördlichen Fahrbahn der Genfer Straße (nicht Kreisel) im Bereich der Ecke des Parkplatzes. zu a) zu b) Begründung: a) von Norden (oben) aus der Stichstraße kommende Fahrzeuge haben größere Schwierigkeiten rechts auf die Brücke zur Glochengasse hin abzubiegen, wenn im angegebenen Bereich weitere Fahrzeuge abgestellt sind b) An der genannten Einmündung hat der von Osten kommende Verkehr der Genfer Straße Vorfahrt vor dem von Süden kommenden Verkehr der Berner Straße (Rechst vor Links). Durch bis auf die Nase des Parkplatzes abgestellten Fahrzeuge, auch Lieferwagen (siehe Bild) ist die Einmündung der Genfer Straße bez. auf der Genfer Straße kommenden Fahrzeuge für Fahrer auf der Berner Straße oft schlecht bis gar nicht erkennbar. Eine strichlierte Haltelinie weist besser auf die Einmündung hin. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 19.09.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 234/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2014, OF 232/15 Betreff: Unterstützung zur Schaffung einer Barrierefreiheit und der Einrichtung eines geschlechtergetrennten Toilettenbereichs im Begegnungs- und Servicezentrums Nieder-Eschbach leisten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der vorhandenen Mittel das vom Frankfurter Verband betriebene Begegnungs-und Servicezentrum im Ben-Gurion-Ring 20 für notwendige bauliche Maßnahmen zwecks Erzielung einer Barrierefreiheit finanziell zu fördern. Folgende bauliche Maßnahmen sind zu unterstützen: - Die schwere Brandschutztür am Eingang mit einer automatischen Öffnung versehen - Schaffung einer Barrierefreiheit am Eingang - Einbau einer weiteren Toilette (für Damen und behindertengerecht) Der Kostenanschlag für die Gesamtmaßnahme liegt bei 40.000 Euro. Diese notwendigen Mittel sind nach Prüfung der Kosten noch in 2014 bis zu dieser Höhe als Zuschuss bereitzustellen. Begründung: Das Begegnungszentrum Nieder-Eschbach des Frankfurter Verbandes in Nieder-Eschbach ist inzwischen in den Stadtteilen Nieder-Eschbach und Bonames ein beliebter Treffpunkt für viele Menschen jeglicher Herkunft und Alters geworden. Insbesondere ältere Senioren, mit oder ohne körperliche Einschränkung schätzen das vielfältige Angebot des Begegnungszentrums. Diverse jahreszeitliche Feste, Projekte wie "Restaurant im Viertel" oder "Liedercafé" und zahlreiche Info-Veranstaltungen bieten den Bewohner/innen der Siedlung Am Bügel / Ben-Gurion-Ring zudem die Möglichkeit ortsnah und kostengünstig am Stadtteilleben teilzunehmen. Das Begegnungszentrum möchte vor diesem Hintergrund erreichen, dass auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Behinderungen, insbesondere den Rollstuhlfahrer/innen der Besuch des Zentrums im Haus Ben-Gurion-Ring 20 erleichtert wird. So ist derzeit keine Barrierefreiheit im Eingangsbereich gegeben. Die schwere Brandschutztür lässt sich manuell für Menschen mit Einschränkungen äußerst schwierig öffnen. Eine automatische Öffnung, wie z.B. in Krankenhäusern vorhanden, würde hier sicher helfen. Im Begegnungszentrum ist bisher nur eine Toilette vorhanden, die von Besucherinnen und Besucher aufgesucht werden muss. Es besteht hier der Bedarf einer weiteren Toilette damit eine geschlechtergetrennte Nutzung ermöglicht wird. Diese neue weitere Toilette sollte dann auch barrierefrei und behindertengerecht installiert werden. Dem Frankfurter Verband liegen Kostenanschläge in Gesamthöhe von 40.000 Euro vor. Die von der Stadt geleisteten finanziellen Zuschüsse für die offenen Seniorendienste, u.a. auch für die Begegnungsstätte, wurden in diesem Jahr erheblich gekürzt, so dass dem Frankfurter Verband keine Gelder für die notwendigen Baumaßnahmen zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund sollten diese Mittel für die baulichen Maßnahmen als einmaliger Zuschuss aus dem laufenden Haushalt, ggf. durch interne Umschichtung von Haushaltsmitteln im Sozialdezernat, zweckgebunden bereitgestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 19.09.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 555 2014 Die Vorlage OF 232/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2014, OF 215/15 Betreff: Bessere Ausleuchtung des Zebrastreifenübergangs im Ben-Gurion-Ring/Einmündung Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass in der Straße "Ben-Gurion-Ring" an der Einmündung zur Berner Straße am vorhandenen Zebrastreifen der Übergang durch Aufstellung einer Straßenleuchte mit gelben Licht besser ausgeleuchtet wird. Begründung: Es ist gerade in den Abendstunden dieser Übergang ein unbeleuchteter dunkler Abschnitt. Eine bessere Ausleuchtung erhöht die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3016 2014 Die Vorlage OF 215/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2014, OF 214/15 Betreff: Einrichtung von dezentralen Entsorgungsinseln für Elektroschrott-Tonnen in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat bzw. die beauftragte FES werden gebeten, zum Sammeln von wiederverwertbaren Kleinelektrogeräten in Nieder-Eschbach dezentrale Ensorgungsinseln zu schaffen und diese mit Elektroschrott-Sammeltonnen auszustatten. Als geeignete Standorte für die Sammeltonnen/-behälter werden die gut zu erreichenden Bereiche bei den vorhandenen Verbrauchermärkten vorgeschlagen: - Alt-Nieder-Eschbach - Ben-Gurion-Ring - Berner Straße Begründung: Neben der Möglichkeit der Abgabe von Klein- Elektrogeräten im Wertstoff-Hof Nord der FES bedarf es weiterer Angebote für den Bürger im Frankfurter Norden, Kleinelektro-Schrott-Abfall wie bspw. alte Handys, Fön, Mixer, Elektrorasierer, etc. für die Wiederverwertung zu ensorgen. Diese Geräte sind begehrtes Recyclinggut und gehören nicht in die häusliche Restmülltonne. Auf sogenannte dezentrale Entsorgungsinseln sollen daher spezielle Sammelbehälter aufgestellt werden, in denen diese Kleingeräte entsorgt werden können. Als geeignete Örtlichkeiten für derartige Sammelbehälter werden in Nieder-Eschbach die Standorte der Discounter und Verbrauchermärkte vorgeschlagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3015 2014 Die Vorlage OF 214/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Herr Meier
Partei: CDU
Auf dem Weg Züricher Straße Richtung Berner Straße zwischen der Zufahrt und der Ausfahrt von IKEA wäre eine Ampelsignalisierung (z.B. ein gelb blinkendes Signallicht) vor der Kurve eine gute Lösung, damit scharfe Bremsmanöver vermieden werden können.
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Weiter lesen auf FFM.DEAuf dem Weg Züricher Straße Richtung Berner Straße zwischen der Zufahrt und der Ausfahrt von IKEA wäre eine Ampelsignalisierung (z.B. ein gelb blinkendes Signallicht) vor der Kurve eine gute Lösung, damit scharfe Bremsmanöver vermieden werden können.
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Weiter lesen auf FFM.DEEs fehlt dem städtischen Haushalt am nötigen Geld, um den jetzt schon bestehenden Bedarf an Schulen und Kitas zu decken. Selbst dort, wo die städtischen Bebauungspläne soziale und Bildungseinrichtungen vorsehen, verdienen zwar die Investoren, die Bürger aber gehen leer aus. Die Stadt bricht ihre Versprechungen, Schulen und Kitas zu bauen. Bestandsschulen platzen aus allen Nähten - ganz abgesehen vom dem desolaten Zustand, in dem sie sich teilweise befinden, weil es der Stadt nicht gelingt, den Sanierungsstau aufzulösen. Die Stadtplaner scheint das nicht zu interessieren; sie planen unbeeindruckt weiter, wollen auf Biegen und Brechen, dass die Stadt weiter wächst. Die Antwort auf die Frage, wo die Kinder der Neu-Bürger zur Schule gehen sollen, bleiben sie uns schuldig. Wo ist die Grundschule am Bügel / Ben-Gurion-Ring, die so dringend gebraucht wird und im Zuge der Hochhausbebauung versprochen wurde? In Bonames-Ost will die Stadt mindestens 1500 Wohneinheiten bauen - wie dort eine Grundschule oder vier Kitas finanziert werden sollen, ist nicht geklärt. Das Planerversprechen wird zur Utopie - die Gelackmeierten sind die Bürger. Das kann und darf so nicht weitergehen - deshalb: erst Schulen und Kitas bauen, dann neue Baugebiete planen!
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Weiter lesen auf FFM.DEEs fehlt dem städtischen Haushalt am nötigen Geld, um den jetzt schon bestehenden Bedarf an Schulen und Kitas zu decken. Selbst dort, wo die städtischen Bebauungspläne soziale und Bildungseinrichtungen vorsehen, verdienen zwar die Investoren, die Bürger aber gehen leer aus. Die Stadt bricht ihre Versprechungen, Schulen und Kitas zu bauen. Bestandsschulen platzen aus allen Nähten - ganz abgesehen vom dem desolaten Zustand, in dem sie sich teilweise befinden, weil es der Stadt nicht gelingt, den Sanierungsstau aufzulösen. Die Stadtplaner scheint das nicht zu interessieren; sie planen unbeeindruckt weiter, wollen auf Biegen und Brechen, dass die Stadt weiter wächst. Die Antwort auf die Frage, wo die Kinder der Neu-Bürger zur Schule gehen sollen, bleiben sie uns schuldig. Wo ist die Grundschule am Bügel / Ben-Gurion-Ring, die so dringend gebraucht wird und im Zuge der Hochhausbebauung versprochen wurde? In Bonames-Ost will die Stadt mindestens 1500 Wohneinheiten bauen - wie dort eine Grundschule oder vier Kitas finanziert werden sollen, ist nicht geklärt. Das Planerversprechen wird zur Utopie - die Gelackmeierten sind die Bürger. Das kann und darf so nicht weitergehen - deshalb: erst Schulen und Kitas bauen, dann neue Baugebiete planen!
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