Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2025, OF 1512/1 Betreff: Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger freihalten Der Magistrat wird gebeten, die je nach Straßenabschnitt zwischen 1,40 m und 1,60 m schmalen Gehwege in der Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße durch geeignete Maßnahmen für Fußgänger freizuhalten. Hierzu sollen u.a. folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Einrichtung eines Längsparkbereichs auf der westlichen Straßenseite. Hierfür ist an der Kreuzung Lahnstraße/ Krifteler Straße ein neues Schild zu installieren, vor der Einfahrt zum Parkhaus ein Schild auszutauschen. 2. Bestreifung des Abschnittes nach Einrichtung des Längsparkens durch die Verkehrspolizei für mehrere Wochen, um zu überprüfen, ob die Beschilderung ausreichend ist, um ordnungswidriges Parken zu verhindern. 3. Abpollerung des Gehweges entlang der Parkbuchten, bevorzugt mit Installation der Poller auf den Parkflächen, sollten trotz Einrichtung des Längsparkens weiterhin Teile des Gehweges zugestellt werden. Begründung: Anwohner beklagen sich, dass der Gehweg vor allem mit Kinderwägen und Rollstühlen nur eingeschränkt benutzt werden kann, da parkende Autos in den Gehwegbereich hereinragen. So werden Fußgänger gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Er soll daher erhalten bleiben. Anwohner sind zudem verwundert, dass in unmittelbarer Nähe zum Ordnungsamt dieser Zustand nicht durch die Stadt behoben wird. Quelle: eigene Aufnahmen Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.10.2024, OF 1419/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6341 2025 1. Die Vorlage OF 1419/1 wird durch die Annahme der Vorlage . . . . . für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1512/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1419/1 Betreff: Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger freihalten Der Magistrat wird gebeten, die schmalen Gehwege in der Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße durch geeignete Maßnahmen für Fußgänger freizuhalten. Hierzu sollen u.a. folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Abpollerung des Gehweges entlang der Parkbuchten. Sollte dies wider Erwarten nicht möglich sein, soll als Alternative das Längsparken angeordnet werden; 2. Temporäre Einrichtung eines absoluten Halteverbots in dem Straßenabschnitt, der auf Grund des Bauprojekts "Kleyers" nur als Einbahnstraße genutzt werden kann. Der Behindertenparkplatz hinter der Tiefgarageneinfahrt zum Ordnungsamt soll erhalten bleiben. Bis zur Umsetzung der Maßnahmen soll der ruhende Verkehr regelmäßig durch die Verkehrspolizei/ Ordnungsamt bestreift werden. Begründung: Anwohner beklagen sich, dass der Gehweg vor allem mit Kinderwägen und Rollstühlen nur eingeschränkt benutzt werden kann, da parkende Auto in den Gehwegbereich hereinragen. So werden Fußgänger gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Der Behindertenparkplatz behindert keine Fußgänger und wird zudem weiter benötigt. Er soll daher erhalten bleiben. Anwohner sind zudem verwundert, dass in unmittelbarer Nähe zum Ordnungsamt dieser Zustand nicht durch die Stadt behoben wird. Quelle: eigene Aufnahmen Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1415/1 Betreff: Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Rotlichtblitzer an der Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße/Kleyerstraße für den beidseitigen Verkehr aufstellen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sind alternative Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs zu prüfen. Begründung: Viele Kinder laufen auf ihrem Schulweg aus den Neubauten der Weilburger Straße über die Kleyerstraße Richtung Galluswarte und müssen anschließend dort die Mainzer Landstraße überqueren. An dieser Stelle fahren regelmäßig Autos als auch Straßenbahnen bei Rot, während die Kinder loslaufen, da die Ampel für sie Grün zeigt. Aus diesem Grund gab es eine große Diskussion auf der letzten Schulelternbeiratssitzung der Günderrodeschule über die Sicherheit des Schulwegs. Quelle: Apple Karten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1399/1 Betreff: Absperrpfosten an der östlichen Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, je einen kontrastreichen rot-weissen Pfosten an der östlichen Kreuzung Kleyer-/Weilburger Straße anbringen zu lassen, um illegales PKW-Parken zu verhindern, und zwar: 1. In der Kleyerstraße auf Höhe der Hausnummer Kleyerstraße 1 beim südlichen Schnittpunkt von Fußgängerüberweg und Bordstein 2. In der Weilburger Straße auf Höhe der Hausnummer Kleyerstraße 1 wenige Zentimeter nördlich des Schachtdeckels Begründung: Der Gehweg und die unterschiedlichen Schachtdeckel auf dem Gehweg zwischen Kleyerstraße und Weilburger Straße werden regelmäßig illegal zugeparkt. . Fotos: Manuel Denkwitz Luftbild: Geoportal Frankfurt, eigene Eintragungen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1357/1 Betreff: Verkehrssituation Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn'sche Höfe sicherer gestalten Vorgang: OM 2005/22 OBR 1; ST 1816/22; OM 4054/23 OBR 1; ST 409/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch folgende Maßnahmen die Verkehrssicherheit rund um die KiTa Lahn`sche Höfe zu erhöhen: 1. Rund um die KiTa Lahn'sche Höfe soll auf der Rebstöcker Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 angeordnet werden, da hier leider regelmäßig "sehr sportlich" gefahren wird. 2. Im Zuge von Tempo 30 soll der in ST 409 (2024) angesprochene Überweg von der Lahnstraße zur Straßenbahnhaltestelle geprüft und umgesetzt werden, da ja nun aufgrund der reduzierten Geschwindigkeit eine sicherere Gesamtsituation geschaffen ist. Der Überweg wird benötigt, da der Umweg über zwei weitere Kreuzungen für viele Fußgehende zu aufwendig und den Kindern nicht zu erklären ist. 3. Der nach Bauarbeiten kaum erkennbare Fußgängerüberweg Lahnstraße/Krifteler Straße soll in Kürze farblich erneuert werden. In diesem Zuge soll auch das entfernte Schild "Fußgängerüberweg" wieder aufgestellt werden. 4. Die im Jahr 2023 ausgesetzten Geschwindigkeitskontrollen in der Rebstöcker Straße sollen wieder aufgenommen werden. Eine regelmäßige Geschwindigkeitskontrolle soll zukünftig auch in der westlichen Lahnstraße in Nähe der KiTa erfolgen. 5. Der Häuserblock Rebstöcker Straße/Lahnstraße/Krifteler Straße soll möglichst zügig, in Abstimmung mit der Kinderbeauftragten, anhand der dortigen Nutzungsbedürfnisse in den Schulwegeplan aufgenommen werden. Begründung: Der Häuserblock Rebstöcker Straße/Lahnstraße/Krifteler Straße wurde vor Jahren mit Wohngebäuden und einer KiTa bebaut. Er wurde jedoch nicht in den Schulwegeplan einbezogen, obwohl dort zahlreiche Familien mit schulpflichtigen Kindern leben. Der Fußgängerüberweg auf der Lahnstraße über die Krifteler Straße ist in ST 1816 2022 in der Zeichnung 22/0000 Blatt 1 zur Krifteler Straße noch enthalten, seit Fertigstellung von Bauarbeiten jedoch kaum noch erkennbar. Die Anwohnenden fordern die Wiederherstellung des "Zebrastreifens", insbesondere für die Schul- und Kindergartenkinder. Fotos: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2005 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1816 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4054 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 409 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5836 2024 Die Vorlage OF 1357/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1310/1 Betreff: Sitzgelegenheiten an der Kreuzung Frankenallee/Kriegkstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Sitzgelegenheiten an der Kreuzung Frankenallee/Kreigstraße wieder in einen ansehnlichen und einladenden Zustand zu versetzen oder zu erneuern. Begründung: Der Zustand der Sitzgelegenheiten an der Kreuzung Frankenallee/Kriegkstraße ist nicht mehr ansehnlich und lädt auch nicht mehr zum Verweilen ein. Damit diese wieder von den Anwohnern und Spaziergängern genutzt werden, ist eine Instandsetzung notwendig. Quelle: eigene Bilder Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5743 2024 Die Vorlage OF 1310/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1308/1 Betreff: Bäume in der Weilburger Straße 17 weitestgehend erhalten und Ersatzpflanzungen vornehmen Vorgang: V 890/24 OBR 1; ST 837/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Hinweis auf die erteilte Baugenehmigung eines Neubaus mit 23 Wohnungen und 17 PKW-Stellplätzen in der Weilburger Straße 17 und die ST 837 / 2024 folgende Maßnahmen anzuordnen und sicherzustellen: 1. Bestehende Bäume und Grünflächen sind im Zuge der Baumaßnahme weitestgehend zu erhalten und zu schützen. 2. An Stelle von Bäumen, die nicht erhalten werden können, soll die Ersatzpflanzung in mindestens dreifacher Anzahl auf dem betreffenden Grundstück, ersatzweise auf einem benachbarten Grundstück erfolgen. 3. Bäume auf öffentlichem Grund sind zu erhalten und wirksam gegen Beschädigungen durch Baustelleneinwirkungen zu schützen. 4. Bei reiner Wohnnutzung soll auf oberirdische Stellplätze auf dem Grundstück verzichtet werden. An deren Stelle sollen entsiegelte begrünte Flächen entstehen. Begründung: Im Gebiet des Ortsbezirks 1 kommt es immer wieder zur genehmigten Fällung zahlreicher Bestandsbäume. In Zeiten der sommerlichen Erhitzung und den spürbaren Auswirkungen der Klimakrise sollen Neubauvorhaben so geplant und umgesetzt werden, dass auf die bestehende Natur Rücksicht genommen wird und nach Fertigstellung des Neubaus bessere klimatische Bedingungen als zuvor entstehen. Die umliegende Neubebauung hält keine oberirdischen Stellplätze vor. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 890 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 837 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 29 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wir über die Vorlage OF 1308/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5741 2024 Die Vorlage OF 1308/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 3.: GRÜNE, CDU, FDP, Linke, BFF und Die Partei gegen SPD (= Ablehnung) Ziffer 4.: GRÜNE, Linke und Die Partei gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1201/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung Vorgang: E109/22 Grüne/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1832/22; EA 82/22 OBR 1; EA 100/23 OBR 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für die Umgestaltung der Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128, sowie Tevesstraße 99, 73 und 43 in der Friedrich-Ebert-Siedlung werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Ursprünglich sollten mit der E 109/22 die Mittel für Spielplatzbau und -sanierung aufgestockt und ein Spielplatzprioritätenprogramm aufgelegt werden. Bisher ist dies dem OBR 1 noch nicht vorgestellt worden. Sollte dort bereits die Umgestaltung aufgenommen worden sein, so wird gebeten, diese auf oberste Priorität zu setzen und die Mittel dafür zeitnah freizugeben. Die Planung der Spielplätze soll in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten, dem Quartiersmanagement und der Elterninitiative Perspektiven für Kinder im Gallus e.V. aus der Siedlung erfolgen. Begründung: An der Situation hat sich nichts geändert: Die o.g. Spielplätze sind relativ klein und alt und liegen in der Nähe voneinander, mitten in einer Wohnbebauung. Nicht alle Spielgeräte sind mehr benutzbar. Die meisten Spielgeräte richten sich an Kinder ab ca. 3-4 Jahren, Anwohner/-innen wünschen sich aber auch Spielgeräte für Kleinst- und Kleinkinder unter 3 Jahren. Auch für ältere Schulkinder und Jugendliche gibt es wenig interessante Spielgeräte. Um den Anliegen aller Altersgruppen Rechnung zu tragen, wäre es daher sinnvoll, z.B. die Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128 aufeinander abzustimmen und für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten sowie gleichzeitig die Spielplätze Tevesstraße 99, 73 und 43 für Kleinst- und Kleinkinder umzugestalten. Die Kinder und Jugendlichen der Friedrich-Ebert-Siedlung haben angemessene Spiel- und Freizeitmöglichkeiten dringend nötig. Mit der EA 82 aus 2022 wurde dies bereits angeregt und i.R. der E 109 angenommen. Es ist aber nichts passiert. Auch nach der EA 100 aus 2023 passierte wieder nichts. Die Kinder können aber nicht noch länger warten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.03.2022, EA 82 Etatantrag vom 04.05.2022, E 109 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 100 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 82 2024 Die Vorlage OF 1201/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1220/1 Betreff: Fahrradpiktogrammketten Kleyerstraße versetzen, Sicherheit erhöhen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrradpiktogrammketten in der Kleyerstraße gemäß den Musterlösungen für Radverbindungen des Hessisches Verkehrs-Ministeriums so weit in Richtung Fahrbahnmitte versetzen zu lassen, dass mindestens 75cm Abstand zu den seitlich parkenden Fahrzeugen besteht. Das bedeutet praktisch die Markierung der Piktogrammketten auf dem Asphalt im Bereich der Straßenbahnschienen. Begründung: Die bestehenden Piktogrammketten sind in einem sehr geringen Abstand zu den seitlich parkenden Fahrzeugen angeordnet. Bei sich öffnenden Autotüren sind Radfahrende gezwungen, seitlich in Richtung Straßenbahngleise auszuweichen. Das birgt das Risiko von Stürzen, wenn die Fahrradradreifen in die Straßenbahnschienen gelangen. Radpiktogrammketten zwischen den Schienen führen Radfahrende mit sicherem Abstand über die gesamte Länge der Kleyerstraße. Bild: Manuel Denkwitz, Kleyerstraße stadtauswärts Grafik: Musterlösungen für Radverbindungen des Hessisches Verkehrsministeriums Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5399 2024 Die Vorlage OF 1220/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen SPD und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1169/1 Betreff: Bauvorhaben Camberger Straße 21: Zugang zur Baustelle nicht durch das Wohngebiet führen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat möge sicherstellen lassen, dass Zufahrt und Abfahrt zur Baustelle des Bauvorhabens in der Camberger Straße 21 (ehemaliges Autohaus) als auch der offizielle Einlass und Auslass der Bauarbeitenden über die Rampe der Camberger Brücke und nicht durch das Wohngebiet über die Weilburger Straße erfolgen. Begründung: Anwohnende befürchten erheblichen Baustellenverkehr in der Tempo-30-Zone der Weilburger Straße. Ein Befahren der Weilburger Straße mit schweren Baufahrzeugen ist auch aufgrund der kürzlichen Straßenerneuerung unbedingt zu vermeiden. Auch sollen keine Kleinbusse mit Arbeitenden in der Weilburger Straße halten, sondern ebenfalls die Camberger Straße direkt auf das Baustellengelände nutzen. Bisher kam es bereits zur gelegentlichen Nutzung des Zugangs durch das Wohngebiet, weil Zäune zwischen den Grundstücken noch nicht entfernt worden waren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5225 2024 Die Vorlage OF 1169/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1172/1 Betreff: Leerstehendes Haus Weilburger Straße 17 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Die Liegenschaft Weilburger Straße 17 steht seit vielen Jahren leer und hinterlässt einen verwahrlosten Eindruck. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gefragt: Welche Absichten bestehen im Zusammenhang mit diesem Grundstück? Beabsichtigt der Magistrat, die Liegenschaft einer Wohnnutzung zuzuführen? Begründung: Seit geraumer Zeit wird die Immobilie nicht mehr regelmäßig genutzt, besucht und kontrolliert. Der Haupteingang ist seit Jahren durch Sträucher und Bäume zugewachsen, das Grundstück ist vermüllt und im Dachgeschoss steht seit langer Zeit ein Dachfenster offen. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 890 2024 Die Vorlage OF 1172/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 684/9 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; OA 387/23 OBR 6; ST 956/23; OM 4939/24 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, indem er 1. die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in der Anregung OA 387 des Ortsbeirates 6 gebeten, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend vornimmt; 2. alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime in Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt; 4. einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere - auch aus dem OB 9 - nicht mehr annehmen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Stellungnahme ST 956 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen einem und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei circa 750.000 Einwohnende gerade einmal höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt, denn Tierschutzvereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4939 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5162 2024 Die Vorlage OF 684/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP, BFF und fraktionslos
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2024, OF 649/3 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; ST 956/23; OA 387/23 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, indem er 1. die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in der Anregung OA 387 des Ortsbeirates 6 gebeten, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend vornimmt; 2. alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime in Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt; 4. einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen oder haben sie bereits gekündigt. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr annehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind fällig, um die Gebäude instand zu setzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt lässt derzeit zudem Willkür vermuten. Die Stellungnahme ST 956 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge äusserst niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen einem und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei circa 750.000 Einwohnende gerade einmal höchstens 33 Cent pro Einwohner*in. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt, denn Tierschutzvereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 649/3 wird auf Wunsch der FDP bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2023, OF 531/11 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; ST 956/23; OA 387/23 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, 1. indem er die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in dem Antrag OF 842 2023 im Ortsbeirat 6 beantragt, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend anpasst 2. indem er alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime Nied, Fechenheim und Hattersheim 3. indem er die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt 4. indem er einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr annehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind fällig, um die Gebäude instand zu setzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt mutet derzeit zudem willkürlich an. ST 956 2023 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen 1 und 2 Euro je Einwohner*in aus. Wenn man die in ST 956 2023 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei ca. 750.000 Einwohnende gerade höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt. Denn Tierschutz-Vereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 531/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4939 2024 Die Vorlage OF 531/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1035/1 Betreff: Halteverbot in der Weilburger Straße sichtbar machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Weilburger Straße auf Höhe der Hausnummern 14-16 beidseitig der Tiefgagagenausfahrt sogenannte "Zickzacklinien" (Verkehrszeichen 299) vor der Randbegrünung auf dem Fahrbahnbelag markieren zu lassen. Damit soll das bereits bestehende und beschilderte Halteverbot verdeutlicht werden und das Falschparken zurückgedrängt werden. Begründung: Die Falschparkenden versperren mit ihren Fahrzeugen den Tiefgaragen-Nutzer*innen die Sicht auf die Straße und zwingen die Autofahrenden, weit in den Fahrbahnbereich hineinzufahren. Das gefährdet wiederum andere Verkehrs-teilnehmende. An dieser Stelle kam es schon zu diversen Beinahe-Unfällen. Fotos: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4796 2023 Die Vorlage OF 1035/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1037/1 Betreff: Parkhaus Galluswarte ausschildern und in das Parkleitssystem aufnehmen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Parkhaus Galluswarte aus allen Himmelsrichtungen mit den üblichen Wegweisern für Parkhäuser ausschildern zu lassen. Dabei sollen mindestens folgende Orte mit einem Wegweiser versehen werden: 1. Galluswarte in westlicher Fahrtrichtung beim Abzweig zur Kleyerstraße am Wegweiser zum Parkhaus Ordnungsamt 2. Ecke Kleyerstraße / Krifteler Straße am Wegweiser zum Parkhaus Ordnungsamt 3. Weilburger Straße auf Höhe des Ärztehauses in südlicher Fahrtrichtung, damit Besuchende des Ärztehauses zum Parkhaus geleitet werden 4. Kleyerstraße 20 zur Einfahrt in die Parkgarage - beidseitig 5. Ecke Weilburger Straße / Helmut-Walcha-Straße in Richtung Kleyerstraße beidseitig 6. Ecke Helmut-Walcha-Straße / Kleyerstraße Weiterhin soll das Parkhaus - wie fast alle anderen Parkgaragen auch - in die gängigen Apps zur Anzeige von freien Plätzen aufgenommen werden wie z.B. Hit Radio FFH und in das Frankfurter Parkleitsystem integriert werden. Begründung: Verschiedene Institutionen wie das AmkA, das Gallustheater und das Ärztehaus empfehlen Anreisenden per Auto das Parkhaus in der Kleyerstraße 20 mit den Bezeichnungen "Gallus-Warte" oder "Mainzer Landstraße". Leider ist an der Galluswarte nur das weit entfernte "Parkhaus Ordnungsamt" ausgeschildert, und so strandet ein Teil der Parkhaussuchenden in den Wohngebieten. Das Parkhaus Galluswarte wird 24/7 von Apcoa betrieben und weist 460 Parkplätze aus. Es könnte problemlos größere Mengen an Fahrzeugen aufnehmen und damit die umliegenden Wohnviertel deutlich entlasten. Foto: Manuel Denkwitz, einziger Wegweiser zum Parkhaus Galluswarte Link: https://www.apcoa.de/parken/frankfurt/mainzer-landstrasse/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4798 2023 Die Vorlage OF 1037/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. Gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2023, OF 994/1 Betreff: Gedenktafel für Hans Frick in der Lahnstraße - Aktueller Sachstand Vorgang: OIB 156/17 OBR 1; ST 1568/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der ST 1568 versprochene Gedenktafel für Hans Frick in der Lahnstraße anbringen zu lassen. Für den Fall, dass es bei der Umsetzung des Anliegens Schwierigkeiten gibt, möge der Magistrat bitte ausführen, woran die Verzögerung liegt. Begründung: Seit vielen Jahren bemüht sich der Ortsbeirat 1 um eine Gedenktafel für den Schriftsteller Hans Frick an der Lahnstraße 28 und hat sogar 500€ finanzielle Beteiligung zugesichert. Der Magistrat hat das Anliegen ebenso wiederholt begrüßt. Bedauerlicherweise hängt die Gedenktafel aber 14 Monate nach der letzten positiven Auskunft des Magistrats weiterhin nicht am Gebäude. Gründe für die Verzögerung wurde bisher noch nicht benannt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.12.2017, OIB 156 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1568 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4569 2023 Die Vorlage OF 994/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 990/1 Betreff: Klimaresiliente und dichtere Bepflanzung entlang der Kleyerstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entlang der Kleyerstraße von der Sondershausenstraße nach Westen in Richtung Griesheim eine dichtere und klimaresiliente Bepflanzung möglichst aus dem 10.000-Bäume-Programm umsetzen zu lassen. Auch ein Tiny Forest ist vorstellbar. Zudem soll geprüft werden, ob die intensiven künstlerischen Schnittarbeiten in Form von Kugelbüschen dort notwendig sind, oder ob die Büsche naturnaher wachsen dürfen. Begründung: Frankfurt braucht dringend mehr Bäume und klimaresiliente Pflanzen und sollte zur Bepflanzung vor allem derzeit brach liegende Flächen nutzen. Fotos: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4565 2023 Die Vorlage OF 990/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 1021/1 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: OA 387/23 OBR 6 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Tierschutz angemessener Rechnung zu tragen, 1. indem er die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in dem Antrag OF 842 2023 im Ortsbeirat 6 beantragt, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend anpasst. 2. indem er alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime Nied, Fechenheim und Hattersheim. 3. indem er die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen wie in den Vorjahren wieder aufnimmt. 4. indem er einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr annehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind fällig, um die Gebäude instand zu setzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt mutet derzeit zudem willkürlich an. ST 956 2023 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen 1 und 2 Euro je Einwohner*in aus. Wenn man die in ST 956 2023 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei ca. 750.000 Einwohnende gerade höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz gefloßen sind. Die Verwaltung der Stadt Frankfurt hat derzeit offensichtlich keine Kriterien für die Mittelvergabe. Einerseits gibt sie die Rufnummern von Tierschutzorganisation an hilfesuchende Personen heraus, erhält Fundtierlisten von diesen Institutionen, zahlt dann aber trotzdem keine Fundtierpauschale und verweigert die Bearbeitung von Finanzierungsanträgen. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt. Richtiger Tierschutz ist nicht teuer, sondern bewirkt positive Effekte an anderer Stelle. Derzeit müssen die Tierschützer viel sparen und können in ihren Institutionen keine langfristigen Maßnahmen angehen. Das ist ökonomisch nachteiliger, als wenn die Tierheime angemessen ausgestattet werden und nachhaltige Investitionen tätigen können. Derzeit müssen viele Ehrenamtliche mit eigenem Geld einspringen, das sie ansonsten in den Konsum stecken würden. Die Spenden können sie zwar von der Steuer absetzen, aber in Summe schadet das dann wiederum dem Staat, indem er geringere Einahmen hat. Die Vereinsvorstände "verschwenden" viel Zeit mit Fundraising, anstatt sich um "sinnvollere Dinge" zu kümmern. Die derzeitige Situation ist schadhaft und destruktiv, und führt dazu, dass das Ehrenamt kollabiert, der Tierschutz vernachlässigt wird und darüber hinaus auch das Vertrauen in den Rechtsstaat (Die Stadt Frankfurt ist für Tierschutz zuständig!) schwindet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4585 2023 Die Vorlage OF 1021/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2023, OF 963/1 Betreff: Längsparken auf der Südseite der Idsteiner Straße zwischen Hufnagelstraße und Kriegkstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der südlichen Straßenseite der Idsteiner Straße zwischen Hufnagelstraße und Kriegkstraße Längsparken statt dem bestehenden Schrägparken einzurichten, auch wenn dadurch einige PKW-Parkplätze entfallen. Begründung: Im Straßenabschnitt ist es regelmäßig kaum möglich als Fußgängerin oder Fußgänger den Gehweg zu benutzen, da Kraftfahrzeuge beim Parken große Teile des Gehwegs blockieren. Komfortables Passieren etwa mit Kinderwägen ist nicht möglich. Der Straßenabschnitt befindet sich in der Nähe des derzeitigen Standortes der Grundschule im Europaviertel. Vor diesem Hintergrund sollte eine Nutzung des Gehwegs jederzeit gewährleistet werden. Da sich auf der Fahrbahn im Streckenabschnitt Linienbusse treffen können, die in diesem Fall regelmäßig ihre Geschwindigkeit erheblich reduzieren müssen, um gefahrlos aneinander vorbeizufahren, ist eine Änderung der Parkregelung weg vom Schrägparken ebenso von Vorteil. Ein möglicher gänzlicher Wegfall der PKW-Parkplätze im Straßenabschnitt scheint ob der zu erwartenden Geschwindigkeitserhöhung der PKW auf der Straße in diesem Fall keine zielführende Option. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 963/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 873/1 Betreff: Fahrradbügel für das Gallus Theater und den Geschichtsort Adlerwerke Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Eigentümer der Grundstücke entlang des öffentlichen Verbindungsweges zwischen Kleyerstraße und Weilburger Straße entlang des Gallustheaters (Kleyerstraße 15, Flur 207) zuzugehen und diese aufzufordern, eine ausreichende Anzahl Fahrradbügel für die zahlreichen Besuchenden des Gallustheaters und des Geschichtsorts Adlerwerke aufzustellen. Falls die Grundstückseigentümer den dringenden Bedarf nicht decken wollen, wird der Magistrat aufgefordert, in Verhandlungen mit den Grundstücks-eigentümern einzutreten, um die Erlaubnis zu erhalten, auf eigene Kosten Fahrradbügel aufstellen zu dürfen. Es sollen mindestens 30 Fahrraddoppelbügel entlang des Mittelgrünstreifens errichtet werden. Begründung: Täglich besuchen zahlreiche Gäste das Gallustheater und den Geschichtsort Adlerwerke im Gebäudeensemble der ehemaligen Adlerwerke. Im gesamten Umfeld dieser Institutionen sind jedoch keinerlei Radbügel zu finden, obwohl zahlreiche Gäste mit dem Rad zu den Veranstaltungen anreisen. Die Gehwegfläche entlang der Adlerwerke zwischen Kleyer- und Weilburger Straße ist ausreichend breit, um zwischen den Straßenleuchten entlang des Grünstreifens Radbügel montieren zu können. Falls Bedenken wegen des Denkmalschutzes bestehen, verweist der Antragsteller darauf, dass die ehemaligen Adlerwerke einmal Fahrräder hergestellt hatten. Außerdem können Radbügel in Material, Farbe und Form so gewählt werden, dass sie sehr gut zur denkmalgeschützten Fassade passen. Foto: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4055 2023 Die Vorlage OF 873/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 872/1 Betreff: Den Gustavsburgplatz aufwerten und sicherer machen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das derzeit teilweise erlaubte Gehwegparken rund um den Gustavsburgplatz aufzuheben, die Beschilderung vollständig entfernen und die Gehwege durch Poller absichern zu lassen, um auch das illegale Gehwegparken dort wirksam zu unterbinden. Begründung: Rund um den Gustavsburgplatz und die zentrale Straßenbahnhaltestellewirkt legal und illegal geparkt. Die Gehwege sind teilweise nicht benutzbar, in jedem Fall werden Fußgehende gefährdet und Mobilitätseingeschränkte behindert. Der spärliche und gefährdete Baumbestand wird zusätzlich durch parkende Fahrzeuge geschädigt. Und das, obwohl das Gallus seit Jahrzehnten mit Grün unterversorgt ist, auch heute noch in diesem dicht bebauten Gebiet. Für die Anwohner stehen ausreichend Parkplätze in den Tiefgaragen zur Verfügung. Der Gustavsburgplatz sollte nach dem Willen der Bevölkerung, der Initiativen vor Ort und des Ortsbeirates aufgewertet werden. Dazu gehört auch die Verbesserung und Sicherung der Wegebeziehungen. Auch der versprochene Fußgängerüberweg von der Lahnstraße zur Straßenbahnhaltestelle steht noch aus. Foto: Google; Grafik: Andreas Laeuen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4054 2023 Die Vorlage OF 872/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Die Partei gegen CDU und FDP (= Ablehnung); LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 877/1 Betreff: Hundeauslauffläche in der Friedrich-Ebert-Siedlung nun endlich umsetzen und einzäunen Vorgang: OM 3128/18 OBR 1; ST 1523/18 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Grünfläche an der Kleyerstraße neben dem Kleingartengelände (im städtischen Grünflächenkataster als Grünanlage Nr. 930 gekennzeichnet) als Hundeauslauffläche einzurichten. Diese soll, wie am Alleenring, eingezäunt werden. Begründung: Laut ST 1523 von 2018 befürwortet der Magistrat die Einrichtung der Fläche. Die Anwohnerinnen und Anwohner wünschen sich jedoch auch eine Einzäunung, was die Stadt jahrelang kategorisch ablehnte. Nun wurde die Hundeauslauffläche zwischen Spohrstraße und Richard-Wagner-Straße am Alleenring im Nordend doch eingezäunt, was bei Hunden und Halterinnen und Haltern gut ankommt. Was im Nordend möglich ist, sollte auch im Gallus möglich sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3128 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1523 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4057 2023 Die Vorlage OF 877/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2023, OF 847/1 Betreff: VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat schreibt in B125/23, dass der barrierefreie Ausbau von Haltestellen nicht Bestandteil in M192/22 war und dies nicht mehr in die beschlossene M-Vorlage aufgenommen werden könne. Der Magistrat verweist zudem auf den Nahverkehrsplan 2025+ und dessen Anlagen, in denen der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 nach 01.01.2022 begründet und aufgelistet sei. Die Anforderungen des PBefG seien somit erfüllt. Die zugehörige Karte weist den geplanten Ausbau folgender Straßenbahnhaltestellen mit Priorität und voraussichtlichem Fertig-stellungsjahr aus: Güterplatz Priorität A 2024 HBF/Münchener Straße Priorität A 2025ff. Weser-/Münchener Straße Priorität A 2025ff. Rebstöcker Straße Priorität A 2025ff. Schwalbacher Straße Priorität A 2025ff. Galluswarte Priorität B 2024 Speyerer Straße Priorität B 2024 Wickerer Straße Priorität B 2025 ff. Ordnungsamt Priorität B 2025 ff. Platz der Republik Priorität B 2025 ff. Galluspark Priorität C 2025 ff. Kriegkstraße Priorität C 2025 ff. Es ist festzustellen, dass seit 01.01.2022 im Ortsbezirk 1 keine Straßenbahnhaltestellen barrierefrei umgebaut worden sind. Es wurde lediglich die Haltestelle Börneplatz für die T40-Wagen verlängert. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Haltestelle Galluswarte für die T40-Wagen zu verlängern, jedoch nicht vollständig barrierefrei auszubauen. Die oben genannten Ausnahmen werden lediglich pauschal begründet und beziehen sich auf die Fertigstellung der U5 und grundlegende Umbaumaßnahmen, die als komplex beschrieben werden. Der überproportional hohe Anteil von 33% der noch nicht umgebauten Haltestellen der Priorität A und 20% der weiteren Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich im Ortsbezirk 1. Der Magistrat beabsichtigt, 2023/2024 mit der barrierefreien Planung der Haltestelle Rebstöcker Straße zu beginnen. Weitere Umplanungen sind dem Ortsbeirat 1 derzeit nicht bekannt. Wenn die Planungen nicht beschleunigt werden, sind die vom Magistrat benannten Termine nicht mehr zu halten. Es ist weiterhin festzustellen, dass die Haltestellen mit der Priorität A und B einen hohen Fahrgastwechsel aufweisen und somit auch viele Menschen mit Behinderungen dort ein- und aussteigen. Das Fahrpersonal und Fahrgäste müssen helfend eingreifen und die Haltezeit verlängert sich. Das widerspricht der selbstbestimmten Fortbewegung behinderter Menschen und der beabsichtigten Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs. Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Personen und Senior*innen leiden besonders darunter, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bisher im Ortsbezirk 1 in nicht ausreichendem Maße umgesetzt worden ist. Dies vorangestellt, fordert der Ortsbeirat 1 den Magistrat auf, 1. die Anstrengungen zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen, 2. zu prüfen, ob der Umbau beschleunigt werden kann, wenn nicht alle Vorgaben zur vollständigen Barrierefreiheit sofort umgesetzt werden, 3. die Daten der Umbauzeiträume zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben, 4. die Kosten für die Umbaumaßnahmen zu beziffern, 5. der Stadtverordnetenversammlung das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zur Abstimmung vorzulegen, 6. den Ortsbeirat 1 über das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zu informieren. Anlagen: Nahverkehrsplan 2025+, Seiten 113-114 mit Anmerkungen Nahverkehrsplan 2025+, Rechtliche Grundlagen, Seite 141 Nahverkehrsplan 2025+, Anlage Kartenteil Seite 5 Nahverkehrsplan 2025+, Anlage Kartenteil Seite 5 Ausschnitt Ortsbezirk 1 Begründung: Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 125 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 64 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3927 2023 1. Die Vorlage B 125 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 847/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 807/1 Betreff: Beschilderung "Geschichtsort Adlerwerke" Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Straßenverkehrsraum eine Beschilderung für den "Geschichtsort Adlerwerke" vorzunehmen. Mögliche Standorte sind: Unter der Brücke Galluswarte für die Fußgänger und Ankommenden per S-Bahn und Tram Ecke Mainzer Landstraße / Kleyerstraße für beide Fahrtrichtungen Platz der Republik für beide Fahrtrichtungen Am Güterplatz Die Schilder sollten das Logo des Geschichtsorts enthalten und könnten wie abgebildet aussehen. Begründung: Den "Geschichtsort Adlerwerke" gibt es nun seit einem Jahr. Der lange und mühsame Weg für diesen Ort hat sich gelohnt. Immer mehr Menschen kommen zu diesem Ort, um sich zu informieren, um sich zu bilden und zu gedenken. Darunter sind auch viele Schulgruppen, aus Frankfurt und auch von außerhalb. Um die Sichtbarkeit dieser wichtigen Bildungs- und Gedenkstätte zu erhöhen und um die Erreichbarkeit zu erleichtern sollten Hinweisschilder im Verkehrsraum angebracht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3936 2023 Die Vorlage OF 807/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 809/1 Betreff: Längsparken Idsteiner Straße anordnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Idsteiner Straße auf dem Abschnitt zwischen Kriegkstraße und Hufnagelstraße in Richtung stadteinwärts das Parken auf dem Gehweg zu unterbinden, sodass nur noch längs zur Fahrbahn innerhalb des markierten Parkstreifens geparkt werden kann. Das Ende des Parkstreifens soll zur Einmündung Hufnagelstraße hin mit einem Poller sichergestellt und als Sperrfläche markiert werden. Begründung: Der Gehweg auf dem o.g. Abschnitt wird durch das derzeitige Querparken häufig zugeparkt und es finden Behinderungen auf dem Gehweg statt, sodass die Restbreite aktuellen Anforderungen oftmals nicht mehr genügt. Da die gegenwärtige Situation zum illegalen Parken im Einmündungsbereich zur Hufnagelstraße hin einlädt, was die Sicht in den Querverkehr gefährlich behindert, soll dies künftig durch einen rot-weißen Poller unterbunden werden, wie bereits an ähnlichen Stellen im Umkreis im Einsatz (z.B. vor Stephensonstraße gegenüber). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3938 2023 Die Vorlage OF 809/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 801/1 Betreff: Kiosk und Gastronomie am Gustavsburgplatz wiederbeleben Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die seit Langem geschlossene Trinkhalle auf dem Gustavsburgplatz an Interessentinnen und Interessenten zu verpachten, die dazu bereit sind, außer dem Kioskverkauf auch ein außengastronomisches Angebot über einen Sommergarten und ein kulturelles Angebot zu schaffen sowie die vorhandenen Toiletten öffentlich zugänglich zu machen. Begründung: Das Amt für Bau und Immobilien (ABI) ist für die Verpachtung des Kiosks auf dem Gustavsburgplatz zuständig. Amt und Ortsbeirat haben Kenntnis von Interessierten, die nicht nur Zeitschriften, Lebensmittel und Alkohol verkaufen wollen, sondern vor allem ein breites Angebot, einen Sommergarten, kulturelle Aktionen und den Betrieb einer öffentlichen Toi- lette anbieten möchten. Potentielle Betreiber wären bereit, auch eigeninitiativ Reparaturen durchführen zu lassen und für ein ansprechendes Ambiente sowie Sauberkeit im Umfeld zu sorgen. Die Interessierten bekommen derzeit jedoch keine Antworten auf ihre Anfragen, sondern werden vertröstet mit dem Hinweis, es gebe mehrere Interessierte, aber man habe sehr viel zu tun und solle von weiteren Anfragen absehen. Die Angebote wären in vielfacher Hinsicht ein großer Gewinn für das Gallus. In den letzten Jahren sind entlang der Mainzer Landstraße und Lahnstraße zahlreiche neue Wohnungen entstanden und hunderte Personen und Familien zugezogen. Gastronomische Angebote und Plätze mit hoher Aufenthaltsqualität sind jedoch Mangelware. Statt einer herkömmlichen Trinkhalle würden potentielle Betreiber gerne Gastronomie- und Kulturangebote für alle schaffen, Waren des täglichen Bedarfs verkaufen und Toiletten für Kund*innen, Eltern und Kinder des nahegelegenen Spielplatzes wie auch für ÖPNV-Benutzer*innen bereitstellen. In Kürze wird in der Gustavsburgstraße die "Gustav`s Lounge" eingerichtet, die von Jugendlichen gestaltet und bespielt und für alle Anwohnenden nutzbar gemacht wird. Der Ortsbeirat 1 hat das Vorhaben auch finanziell unterstützt sowie weitere Bänke, Fahrradbügel und einen Bücherschrank beigesteuert. Vergleichbare Projekte wie auf dem Wiesenhüttenplatz haben eindrucksvoll bewiesen, dass aus vermüllten Brennpunkten durch eine Aufwertung von Gestaltung und Angebot, privatem Engagement und sozialer KontrolleOrte mit einer hohen Aufenthaltsqualität entstehen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3931 2023 Die Vorlage OF 801/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2023, OF 794/1 Betreff: Haushalt 2023 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung Vorgang: E 109/22 Grüne/SPD/FDP/Volt; Beschl. d.Stv.-V., §1832/22; EA 82/22 OBR 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für die Umgestaltung der Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128, sowie Tevesstraße 99, 73 und 43 in der Friedrich-Ebert-Siedlung werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Ursprünglich sollten mit der E 109/22 die Mittel für Spielplatzbau und -sanierung aufgestockt und ein Spielplatzprioritätenprogramm aufgelegt werden. Bisher ist dies dem OBR 1 noch nicht vorgestellt worden. Sollte dort bereits die Umgestaltung aufgenommen worden sein, so wird gebeten, diese auf oberste Priorität zu setzen und die Mittel dafür zeitnah freizugeben. Die Planung der Spielplätze soll in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten, dem Quartiersmanagement und der Elterninitiative Perspektiven für Kinder im Gallus e.V. aus der Siedlung erfolgen. Begründung: An der Situation hat sich nichts geändert: Die o.g. Spielplätze sind relativ klein und alt und liegen in der Nähe voneinander, mitten in einer Wohnbebauung. Nicht alle Spielgeräte sind mehr benutzbar. Die meisten Spielgeräte richten sich an Kinder ab ca. 3-4 Jahren, Anwohner/innen wünschen sich aber auch Spielgeräte für Kleinst- und Kleinkinder unter 3 Jahren. Auch für ältere Schulkinder und Jugendliche gibt es wenig interessante Spielgeräte. Um den Anliegen aller Altersgruppen Rechnung zu tragen, wäre es daher sinnvoll, z.B. die Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128 aufeinander abzustimmen und für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten sowie gleichzeitig die Spielplätze Tevesstraße 99, 73 und 43 für Kleinst- und Kleinkinder umzugestalten. Die Kinder und Jugendlichen der Friedrich-Ebert-Siedlung haben angemessene Spiel- und Freizeitmöglichkeiten dringend nötig. Mit der EA 82 aus 2022 wurde dies bereits angeregt und i.R. der E 109 angenommen. Die Kinder können aber nicht noch länger warten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.03.2022, EA 82 Etatantrag vom 04.05.2022, E 109 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 100 2023 Die Vorlage OF 794/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2023, OF 747/1 Betreff: Ausländerbehörde im Ortsbezirk 1: Umbenennung in "Service Center Migration" sowie Einrichtung eines "Willkommens-Cafés" Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, die Ausländer-behörde in der Kleyerstraße 86 in "Service Center Migration" umbenennen sowie ein "Willkommens-Café" im Zugangsbereich einrichten zu lassen. Begründung: Die Außendarstellung der Ausländerbehörde, die Funktionsweise und die Behandlung der Kundinnen und Kunden ist seit Jahrzehnten und andauernd eine Katastrophe. Menschen müssen sehr lange auf Termine warten, teilweise auf der Straße, werden vor Ort ohne Termin abgewiesen und von Mitarbeitenden der Verwaltung oder Sicherheitsleuten würdelos behandelt. Statt Menschen aus der EU oder anderen Ländern in Frankfurt willkommen zu heißen, werden sie durch die Bürokratie abgeschreckt und verunsichert. Durch eine Umbenennung wird signalisiert, dass die Verwaltung den Menschen eine Serviceleistung anbietet und die Hemmschwelle oder Angst vor der Behörde gesenkt. Das negativ besetzte Wort "Ausländer" gehört in diesem Zusammenhang der Vergangenheit an. Ein "Willkommens-Café" signalisiert außerdem, dass die Menschen sich dort aufhalten und entspannen dürfen sowie die Zeit bis zu ihrem Termin überbrücken können. Das kommt auch den Mitarbeitenden im Amt zu Gute, da die Kundinnen und Kunden entspannter in die Beratungsgespräche gehen können. Darüber hinaus muss weiterhin und mit mehr Elan daran gearbeitet werden, dass die Verwaltung digitaler, kundenfreundlicher und effizienter wird und mehr Stellen in der Verwaltung geschaffen werden. Antragsteller: GRÜNE fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 747/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, LINKE. und Die Partei gegen GRÜNE (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2023, OF 1143/1 Betreff: Kontrastreiche Poller im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass künftig inmitten von Wegebeziehungen anstatt grauer Poller nur noch StVO-konforme, kontrastreiche, rot-weiße Poller verwendet werden, die auch von Menschen mit schlechterer Sehkraft erkannt werden. Weiterhin sollen an folgenden Stellen entweder die grauen Poller durch kontrastreiche rot-weiße Poller ersetzt werden oder mit deutlichen rot-weißen Aufklebern sichtbarer gemacht werden: - Südlicher Fuß-/Radweg um das Skyline-Plaza, 1 Poller an Geh-/Radweg - Camberger/Mainzer Landstr. unter der Eisenbahnbrücke: 1 Poller auf Gehweg - Mainzer Landstr. 193-197, Einfahrt 195-197: 8 Poller auf Gehweg - Mainzer Landstr. 191-193, Einfahrt 191-193: 3 Poller auf Gehweg - Speicherstraße 42-44, Zufahrt Tiefgarage Nr. 42: 2 Poller auf Gehweg - Speicherstraße 2, Fußgängerüberweg, 6 Poller am Fußgängerüberweg - Weilburger Straße 3-5, Zufahrt Parkplatz Ärztehaus: 4 Poller auf Gehweg - Weilburger Straße 17, Zufahrt Hinterhof: 2 Poller auf Gehweg - Pariser Straße 2-10, zwei Zufahrten, 8 Poller auf Gehweg Begründung: Wenn inmitten eines Weges ein "unsichtbarer" Poller steht, so ist dies sehr gefährlich für die Fußgehenden, insbesondere für Sehbehinderte Menschen. Gemäß §43 (1) S.1 StVO müssen Sperrpfosten rot-weiß gestreift sein. Kontrastreicher rot-weißer Poller (Hafenstraße), Grauer Poller vs. kontrastreicher rot-weißer Poller (Skyline Plaza) - Fotos: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5094 2024 Die Vorlage OF 1143/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2023, OF 717/1 Betreff: Geh- und Schulweg in der Frankenallee freihalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg vor der Frankenallee 104-110 wieder frei benutzbar zu gestalten. Zu diesem Zweck sollen die Baucontainer, die für die Baustelle Frankenallee 98-102 auf dem Gehweg aufgestellt wurden, versetzt werden, zum Beispiel auf die Fahrbahn. Eine temporäre Sperrung der Fahrbahn ist ggf. in Erwägung zu ziehen. Begründung: Auf dem Gelände Frankenallee 98-102 (ehemals Autohaus Gruber) besteht seit längerem eine Baustelle. Der Gehweg auf der Nordseite der Frankenallee wurde deshalb zunächst direkt vor, dann auch im Umfeld der Baustelle gesperrt. Dieser Gehweg ist ein Schulweg. Um trotzdem einen sicheren Schulweg für die Schulkinder zu ermöglichen, wurde zwischenzeitlich vor der Frankenallee 110 ein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet, der zum Grünstreifen in der Mitte der Frankenallee führte. Im Dezember wurden nun auch vor der Frankenallee 104-110 mehrere Baucontainer aufgestellt, was auch den Gehweg vor diesen Häusern unpassierbar und den Eingang zur Hausnummer 104 unmöglich macht - lediglich ein schmaler Zugang zu den Containern selbst ist noch frei. Da die Positionierung der Baucontainer zudem eine Sichtbehinderung darstellte, wurde der seit Sperrung des Gehwegs auf der Nordseite eingerichtete temporäre Fußgängerüberweg entfernt: statt die Sichtbehinderung zu entfernen, wurde der Überweg entfernt. Stattdessen wurde ein temporärer Überweg an der Kreuzung Kriegkstraße/Frankenallee markiert. Die aktuelle Situation führt dazu, dass für direkt Anwohnende und Schulkinder der Gehweg auf der Nordseite der Frankenallee nun mindestens für den Bereich Nr. 94-110 gesperrt/unpassierbar geworden ist. Der Unmut und die Empörung der Anwohnenden über die Einschränkungen des öffentlichen Raums und des Fußverkehrs aufgrund der Baustellenarbeit ist groß, da sie als unverhältnismäßig wahrgenommen werden. Für Anwohnende und Schulkinder, die dennoch am gewohnten, nunmehr entfernten Überweg kreuzen oder z.T. sogar direkt an der Baustelle entlanglaufen, entstehen darüber hinaus zudem gefährliche Situationen. Vor dem Hintergrund der ohnehin geplanten Umgestaltung der Frankenallee und des allgemeinen Wunsches nach Verkehrsberuhigung sollte die Maßgabe sein, bei der Lösung der Konfliktsituation konsequent "von innen nach außen" zu denken, also zuerst die Belange der Fußgänger*innen und erst sekundär die des motorisierten Verkehrs in den Blick zu nehmen. Die Expert*innen des ASE sollten die Situation prüfen, neu bewerten und konsequent von den schwächsten Verkehrsteilnehmenden her denken. Foto: Daniela Mehler-Würzbach Antragsteller: LINKE. Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3415 2023 Die Vorlage OF 717/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die Partei und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Parteien: LINKE., Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2022, OF 606/1 Betreff: Bouleplatz im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob entlang der Frankenallee ein oder zwei Bouleplätze hergestellt werden können. Dazu ist vor allem der Mittelstreifen im Abschnitt zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße sowie der Abschnitt zwischen Kriegkstraße und Schwalbacher Straße zu prüfen. Begründung: Zwischen der Kriegkstraße und Schwalbacher Straße spielen bereits jetzt öfters verschiedene Personengruppen Boule aber kommen sich dabei mit den anderen Nutzern des Mittelstreifens in die Quere, daher wäre eine klare Kennzeichnung für alle wünschenswert. Der kleine Park zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße ist kaum belebt und könnte so eine Attraktion hinzugewinnen. Andere Standorte sind selbstverständlich auch denkbar, da sich Boule immer größerer Beliebtheit erfreut. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2805 2022 Die Vorlage OF 606/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob entlang der Frankenallee ein oder zwei Bouleplätze hergestellt werden können. Dazu ist vor allem im Abschnitt zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße sowie der Abschnitt zwischen Kriegkstraße und Schwalbacher Straße zu prüfen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2022, OF 601/1 Betreff: Radbügel am Ärztehaus an der Galluswarte Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradabstellmöglichkeiten auf dem östlichen Bürgersteig am Ärztehaus Gallus / Weilburger Straße 3 zu schaffen. Dabei soll außerdem geprüft werden, wem die Fläche gehört, auf der bereits eine (nicht mehr adäquate) Fahrradabstellmöglichkeit besteht und ob diese Abstellmöglichkeit durch richtige und sichere Fahrradbügel ersetzt werden kann. Begründung: Es zeigt sich, dass erfreulicherweise immer mehr Menschen, auch im Gallus, das Fahrrad nutzen. Direkt am Ärztehaus sind jedoch keine Abstellmöglichkeiten bzw. nur Verkehrsschilder und ein Fahrradständer altmodischer Art, bei dem nur das Vorderrad gesichert werden kann. Dies stellt keine diebstahlsichere Sicherung von Fahrrädern dar. Die Abstellmöglichkeiten auf der gegenüberliegenden Seite sind meistens auch bereits gut von den dortigen Bewohnern genutzt, sodass weitere Bügel für die Besucher des Ärztehauses sinnvoll sind. Aktuelle Situation vorhandene, nicht geeignete Abstellmöglichkeit Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 601/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3033 2022 Die Vorlage OF 601/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 556/1 Betreff: Unverhältnismäßigen Bahn-Lärm vermeiden/reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Deutschen Bahn zusammen entlang der Weilburger Straße eine Lärmschutzwand zu errichten oder sonstige geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung zu ergreifen. Begründung: Aktuell werden ICE-Züge entlang der Weilburger Straße die ganze Nacht über dauerhaft mit laufendem Motor abgestellt, um diese mit Hilfe der Klimaanlage für den Tag ausreichend herunter zu kühlen. Dies stellt für Anwohnende eine unverhältnismäßige Belastung durch Lärm dar, die weit über die üblichen Geräusche im Schienenverkehr hinausgeht, insbesondere, wenn man bei den warmen Temperaturen nachts mit geöffnetem Fenster schlafen muss, um ein wenig frische Luft zu erhalten. Derzeit ist das Bahn-Gelände lediglich durch einen niedrigen Maschendrahtzaun von den Häusern der Anwohnenden getrennt, was keinen Lärmschutz ermöglicht. Eine Lärmschutzwand könnte zur Besserung der Situation beitragen. Eventuell lassen sich die Züge auch an alternativen Stellplätzen herunterkühlen. Allerdings kann es nicht richtig sein, Züge über Nacht herunterkühlen zu müssen. Weder für die Umwelt, noch für den Energieverbrauch. Daher erscheint schon dieser Umstand fragwürdig und sollte alleine schon deswegen näher untersucht und nachhaltig gelöst werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2619 2022 Die Vorlage OF 556/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); GRÜNE, SPD und 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 552/1 Betreff: Bäume, Begrünung, Radbügel, Bänke, Ladezonen und geordnetes Parken - Koordinierte Planung für die Lahnstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt der Lahnstraße zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße nun endlich folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: 1. Erstellung eines koordinierten Trassenplanes als notwendige Grundlage zur weiteren Planung von Baumstandorten im oben genannten Bereich. 2. Der Trassenplan wird dem Ortsbeirat umgehend nach dessen Erstellung zur Kenntnis gegeben. 3. Koordinierte Planung der Neuordnung der Lahnstraße nach Vorliegen der Trassenplanung zwischen den beteiligten Ämtern und Dezernaten mit folgenden Maßnahmen: 3.1 Pflanzung von Bäumen auf beiden Seiten der Lahnstraße in ausreichenden Abständen zur Verschattung und Kühlung und mit ausreichend großen entsiegelten Fläche zur natürlichen Bewässerung und Versickerung von Regenwasser. 3.2 Entsiegelung weiterer Teilflächen auf beiden Seiten der Lahnstraße und Begrünung mit klimaresilienter Bepflanzung zur Versickerung von Regenwasser und zur sommerlichen Kühlung. 3.3 Aufstellen einer angemessener Anzahl von Radbügeln und Sitzbänken auf beiden Seiten der Lahnstraße für die Anwohnenden und Kund*innen der dortigen Gewerbebetriebe. 3.4 Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Ladezonen zur Andienung und für Kund*innen der ansässigen Gewerbebetriebe. 3.5 Neuordnung der Parkregelung der noch zur Verfügung stehenden PKW-Parkplatzflächen auf beiden Seiten der Lahnstraße unter Berücksichtigung der Mindestgehwegbreiten. Begründung: Der Bereich der Lahnstraße zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße wurde bisher noch nicht saniert. Fußgehende werden durch unerlaubt schräg parkende PKW auf den Gehwegen behindert. Dies schränkt auch den Straßenquerschnitt stark ein, wodurch auch Radfahrende gefährdet werden. Zudem verkehren in diesem Abschnitt viele LKW und Lieferfahrzeuge, die die Gewerbebetriebe andienen. Dazu hat der Ortsbeirat bereits im Januar 2021 die OM 7027 verabschiedet, um die Parksituation vor Ort zu verbessern. Des Weiteren fehlen in diesem Abschnitt Bäume oder begrünte und entsiegelte Teilflächen, um abfließendes Regenwasser aufzunehmen und im Sommer für Kühlung und Schatten zu sorgen. In den angrenzenden Abschnitten der Lahnstraße in Richtung Kleyerstraße und in Richtung Gustavsburgplatz wurden bereits Bäume gepflanzt, was darauf schließen lässt, dass die Leitungstrassen dies zugelassen haben. Dazu hat der Ortsbeirat bereits im Januar 2021 die OM 7026 verabschiedet, um in diesem Abschnitt Bäume pflanzen zu lassen. Dort gibt es außerdem keine Bänke und zu wenige Radbügel für die Anwohnenden und Kund*innen der Gewerbebetriebe. Gemäß der vom Magistrat abgegebenen Stellungnahme ST 950 zu OM 7027 vom April 2021 hat der Magistrat ein neues Stellplatzkonzept erstellt, um den ruhenden Verkehr neu zu regeln. Das kann jedoch nicht umgesetzt werden, solange keine Stellungnahme zur OM 7026 und den Baumstandorten erfolgt ist, da beide Maßnahmen ineinander greifen und koordiniert geplant werden müssen. Gemäß der vom Magistrat abgegebenen Stellungnahme ST 952 zu OM 7026 vom April 2021 befürwortet der Magistrat grundsätzlich die Pflanzung von Bäumen, macht diese jedoch von der Vorlage einer Trassenplanung abhängig. Und gemäß Stellungnahme ST 291 vom April 2022 - also ein Jahr und etliche Anrufe bei den Ämtern später - sei die Trassenplanung bereits in vollem Gange. Wie aus den Ämtern telefonisch zu erfahren war, seien die Aufgaben bereits im April 2022 erledigt worden, man verstehe jedoch nicht, weshalb es dazu keine abschließenden Stellungnahmen gegeben habe. Auch zahlreiche Telefonate mit allen beteiligten Ämtern konnten keinen Fortschritt in der Angelegenheit bringen. Der Ortsbeirat hat zwischenzeitlich auch keine weiteren Stellungnahmen mehr erhalten und daher in seiner Sitzung im Juni 2022 entschieden, den Tagesordnungspunkt zur ST 950/OM7027 nicht mehr zu behandeln. Dieser Antrag ersetzt nun die OM 7026 und 7027 aus 2021. Foto: Grüne im Ortsbezirk 1 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 39 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Vorlage OF 552/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2615 2022 Die Vorlage OF 552/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3.3 folgenden Wortlaut enthält: "Aufstellen einer angemessenen Anzahl von Radbügeln und Sitzbänken sowie für E-Scooter auf beiden Seiten der Lahnstraße für die Anwohnenden und Kundeinnen und Kunden der dortigen Gewerbebetriebe." Zudem werden in der Ziffer 3.4 die Worte "und für Kundinnen und Kunden der ansässigen Gewerbebetriebe" ersatzlos gestrichen. Abstimmung: Ziffer 1., 2., 3.1, 3.2, 3.3, 3.4: Einstimmige Annahme Ziffer 3.5: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.06.2022, OA 207 entstanden aus Vorlage: OF 493/1 vom 07.06.2022 Betreff: Neubauplanung Lidl Gallus Mainzer Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestalten Das Immobilienbüro Rhein-Main der Fa. Lidl Dienstleistung GmbH ist an den Ortsbeirat 1 herangetreten, um in einem Ortstermin am 7. Juni 2022 die Neubeplanung des Grundstücks mit Wohnbebauung, Tiefgaragenstellplätzen und einem neuen Lidl-Supermarkt vorzustellen. Von den teilnehmenden Ortsbeiratsmitgliedern wurde das Vorhaben insgesamt als positiv bewertet, insbesondere die bessere städtebauliche Einfügung, die intensivere Nutzung des Grundstücks, die lediglich eingeschossige Tiefgarage zur Vermeidung einer baumschädlichen Wasserhaltung und die Errichtung von weiterem Wohnraum unter Einbeziehung der ABG Holding. Andere Aspekte wurden kritisch gesehen und kontrovers diskutiert wie z. B. die geplanten Grünflächen und die Intensität der Begrünung, die Lage, Überdachung und Anzahl der Stellplätze, die Lkw-Zufahrt oder die Wahl nachhaltiger Baustoffe. Des Weiteren wurden Anregungen zu Konstruktion und weiteren Nutzungen gemacht. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der weiteren Planung und Genehmigung folgende Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben zukunftssicher und klimagerecht zu machen: 1. Planung der Wohn- und Gewerbeflächen mindestens im Passivhausstandard. Der Standard des sogenannten Aktivhauses, das netto mehr Energie gewinnt als es verbraucht, soll angestrebt werden. 2. Wahl möglichst nachhaltiger und verhältnismäßig leichter Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck bzw. Holz-Modulbau zur schnellen und somit kostengünstigeren Errichtung der Gebäude. 3. Weitgehendes Recycling der beim Abbruch des bestehenden Supermarktes gewonnenen Baustoffe direkt auf dem Grundstück. 4. Reduzierung der notwendigen Stellplätze für Gewerbeflächen und Wohnflächen auf das mögliche Minimum, um Baukosten einzusparen, künftige Mieten so gering wie möglich zu halten und lenkend auf eine nachhaltige Nahmobilität einzuwirken. Ziel sollte das sogenannte autofreie Wohnen sein, zumal das Quartier eine hervorragende Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung aufweist. 5. Anordnung von Abstellflächen für Lastenräder und E-Bikes für Besucherinnen und Besucher der Gewerbeflächen. 6. Errichtung von Rankbegrünungen oder begrünten Pergolen oberhalb der restlichen erdgeschossigen Flächen zur Begrünung, sommerlichen Verschattung und gestalterischen Optimierung. 7. Nutzung von Solarenergie auf den extensiv begrünten Dachflächen der Wohnbebauung zur weitgehenden Deckung des Strombedarfs. Alternativ könnten Solarmodule auch in Fassadenbereichen oder auf leichten Bedachungen vorgesehen werden. 8. Sicherstellung der fußläufigen Verbindung über das Grundstück zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 421 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 57 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2296, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 494/1 Betreff: Zebrastreifen vor Kita Lahn`sche Höfe Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor der Kita "Lahn`sche Höfe" an der Ecke Rebstöcker Straße / Lahnstraße einen weiteren Fußgängerüberweg zur Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz einrichten zu lassen. Begründung: Viele Bewohner*innen der Lahnstraße und Kindergartenkinder der Kita "Lahn`sche Höfe" machen in der Regel keinen Umweg über den existierenden "Zebrastreifen" in Richtung Gustavsburgplatz, sondern queren die Straße direkt an der Ecke Rebstöcker Straße / Lahnstraße. Ein weiterer Fußgängerüberweg macht den Weg der Kitakinder und Bewohner*innen der Lahnstraße sicherer und komfortabler. Anlage: Planung Marie-Pfungst-Platz Grünflächenamt Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2416 2022 Die Vorlage OF 494/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 502/1 Betreff: Der Bücherbus muss wieder ins Gallus kommen! Vorgang: B 203/22; OM 5740/20 OBR 1; ST 116/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 1 bereits, dass der Bücherbus wieder regelmäßig ins Gallus kommen soll, so zuletzt in der OF 1184 aus 2020. In der ST 116 aus 2021 beschreibt der Magistrat, dass ein Halt vor der Julius-Munk-Anlage bzw. dem ehemaligen Galluspark wegen laufender Baumaßnahmen nicht möglich sei, die Haltestelle ständig durch PKW zugeparkt sei und ein Absperren von drei Parkplätzen für den Bücherbus nicht verhältnismäßig sei. In der Vorlage B 203 vom 06.05.2022 schreibt der Magistrat wiederum, dass der Bücherbus die Haltestelle "Im Galluspark" nicht mehr anfahren könne, weil die Haltestelle regelmäßig von falsch parkenden PKW zugeparkt gewesen sei und alternative Haltestellen sich in der Siedlung nicht realisieren ließen. Daher entfalle diese Haltestelle dauerhaft. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen: 1. Festlegung der künftigen Haltestelle für den Bücherbus im Bereich der Parkplätze in der Kleyerstraße vor der Julius-Munk-Anlage /Ecke Schwalbacher Straße in Fahrtrichtung Galluswarte. 2. Beschilderung dieses Bereiches als Bushaltestelle mit entsprechenden Uhrzeiten, an denen diese bedient wird, wodurch 15 m vor und hinter dem Schild das Parken automatisch verboten ist. 3. Zusätzlich dazu die Montage einer geeigneten Absperrvorrichtung im Bereich der Bushaltestelle zur Freihaltung des Haltestellenbereiches wie z. B. umklappbarer Poller oder einer Absperrkette. 4. Montage von 8-10 Fahrradbügeln vor dem Haltebereich des Bücherbusses für fahrradfahrende Besuchende. Begründung: Die Begründung des Magistrats aus der B 203 ist nicht akzeptabel. Nur weil einzelne rücksichtlose Autofahrende die Haltestelle blockieren, sollen hunderte Menschen im Gallus darunter leiden. Es wird vielmehr Zeit, dass der Magistrat dem Falschparken konsequent durch bauliche Maßnahmen begegnet, umwelt-freundliche Mobilität fördert und den Menschen im Gallus den Bücherbus wieder zur Verfügung stellt. Foto: Planauszug Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5740 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2021, ST 116 Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 203 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2422 2022 Die Vorlage OF 502/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter der Ziffer 1. nach den Worten "in Fahrtrichtung Galluswarte" die Worte "oder der Weilburger Straße" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 493/1 Betreff: Neubauplanung Lidl Gallus Mainzer Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestalten Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversdammlung (OA) beschließen: Das Immobilienbüro Rhein-Main der Fa. Lidl Dienstleistung GmbH ist an den Ortsbeirat 1 herangetreten, um in einem Ortstermin am 07.06.2022 die Neubeplanung des Grundstücks mit Wohnbebauung, Tiefgaragenstellplätzen und einem neuen Lidl-Supermarkt vorzustellen. Von den teilnehmenden Ortsbeiratsmitgliedern wurde das Vorhaben insgesamt als positiv bewertet, insbesondere die bessere städtebauliche Einfügung, die intensivere Nutzung des Grundstücks, die lediglich eingeschossige Tiefgarage zur Vermeidung einer baumschädlichen Wasserhaltung und die Errichtung von weiterem Wohnraum unter Einbeziehung der ABG Holding. Andere Aspekte wurden kritisch gesehen und kontrovers diskutiert wie z.B. die geplanten Grünflächen und die Intensität der Begrünung, die Lage, Überdachung und Anzahl der Stellplätze, die LKW-Zufahrt oder die Wahl nachhaltiger Baustoffe. Des Weiteren wurden Anregungen zu Konstruktion und weiteren Nutzungen gemacht. Auch die Äußerungen, man wolle nun schnell bauen, weitere Verzögerungen vermeiden und so gut wie keine Planänderungen mehr vornehmen, stieß auf deutliche Kritik. Dies vorangestellt, wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, im Zuge der weiteren Planung und Genehmigung folgende Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben zukunftssicher und klimagerecht zu machen: 1. Planung der Wohn- und Gewerbeflächen mindestens im Passivhausstandard. Der Standard des sogenannten Aktivhauses, das netto mehr Energie gewinnt als es verbraucht, soll angestrebt werden. 2. Wahl möglichst nachhaltiger und verhältnismäßig leichter Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck bzw. Holz-Modulbau zur schnellen und somit kostengünstigeren Errichtung der Gebäude. 3. Weitgehendes Recycling der beim Abbruch des bestehenden Supermarktes gewonnenen Baustoffe direkt auf dem Grundstück. 4. Reduzierung der notwendigen Stellplätze für Gewerbeflächen und Wohnflächen auf das mögliche Minimum, um Baukosten einzusparen, künftige Mieten so gering wie möglich zu halten und lenkend auf eine nachhaltige Nahmobilität einzuwirken. Ziel sollte das sogenannte autofreie Wohnen sein, zumal das Quartier eine hervorragende Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung aufweist. 5. Anordnung von Abstellflächen für Lastenräder und E-Bikes für Besucher*innen der Gewerbeflächen. 6. Überdachung eines Großteils der erdgeschossigen Parkplatzflächen unter Berücksichtigung der Abstandsflächen zur Nachbarbebauung (Belichtung, Belüftung). 7. Intensive Begrünung der Flachdachflächen über Erdgeschoss im Innenhofbereich zwischen der blockrandständigen Wohnbebauung mit Sträuchern, kleinwüchsigen Bäumen, Wegen und Spielflächen und Nutzbarmachung für die Bewohner*innen analog der umgebenden Bebauung, z.B. Aldi/REWE gegenüber der Mainzer Landstraße. Die entsprechenden Vorgaben und Satzungen der Stadt Frankfurt sind einzuhalten. Konkrete Vorschläge zu konstruktiven Anpassungen des Tragwerks sowie der Nutzung leichter und nachhaltiger Baumaterialien unter Berücksichtigung der maximalen Höhen und Vermeidung tieferen Aushubs und einer Grundwasserhaltung wurden unterbreitet. 8. Errichtung von Rankbegrünungen oder begrünten Pergolen oberhalb der restlichen erdgeschossigen Flächen zur Begrünung, sommerlichen Verschattung und gestalterischen Optimierung. 9. Nutzung von Solarenergie auf den extensiv begrünten Dachflächen der Wohnbebauung zur weitgehenden Deckung des Strombedarfs. Alternativ könnten Solarmodule auch in Fassadenbereichen oder auf leichten Bedachungen vorgesehen werden. 10. Sicherstellung der fußläufigen Verbindung über das Grundstück zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 28 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, über die Vorlage OF 493/1 ziffernweise abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 207 2022 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Den ersten beiden Absätzen sowie den Ziffern 1., 2., 3., 4., 5., 8., 9. und 10. der Vorlage OF 493/1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Dem dritten Absatz wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz ersatzlos gestrichen wird. 4. Die Ziffern 6. und 7. werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. die ersten beiden Absätze sowie die Ziffern 1., 2., 3., 5., 8., 9. und 10.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Ziffer 6. und 7.: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2022, OF 444/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Busverkehr im Gallus optimieren und verknüpfen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob im Zuge der nächsten planmäßigen Überarbeitung des Buslinienkonzeptes die folgenden Anregungen zur Optimierung des Busverkehrs im Gallus und zur Vermeidung teurer Parallelverkehre umgesetzt werden können: 1. Andienung der Ackermannstraße / Friedrich-Ebert-Siedlung mit ein bis zwei Haltestellen 2. Schaffung einer Busverbindung zwischen Schloßborner Straße und Rebstöcker Straße 3. Optimierte Verknüpfung des Gallus mit dem Gutleut 4. Verknüpfung des Straßenbahn- und Busnetzes an mehreren Stellen anstatt nur der Galluswarte 5. Vermeidung des Parallelverkehrs in der Kleyerstraße (Buslinie 52 und Straßenbahnlinie 14) 6. Aufwertung der Buslinie 87 und Änderung der Linienwege der Buslinien 52 und 87 (siehe Anlage Vorschlag Buslinienkonzept Gallus) Begründung: Fehlende Verknüpfungen und bisher nicht erschlossene Viertel erschweren den Umstieg auf den ÖPNV und machen Umwegfahrten erforderlich. Gleichzeitig kann auf teure Parallelverkehre z.B. in der Kleyerstraße verzichtet werden. Intelligente Anpassungen der Linienführung und zusätzliche Umsteigemöglichkeiten führen nicht zwangsläufig zu Mehrkosten, erhöhen aber die Attraktivität für die Fahrgäste. Foto: Vorschlag Buslinienkonzept Gallus, Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 19 Auf Wunsch der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 444/1 ziffernweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2195 2022 Die Vorlage OF 444/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1., 2., 3. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 5. und 6.: GRÜNE, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL BFF und Die PARTEI gegen CDU und SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2022, OF 402/1 Betreff: Gehweg Krifteler Straße für alle passierbar machen - Teil II Vorgang: OM 687/21 OBR 1; ST 47/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkregelung in der Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße von Senkrechtparken und Längsparken zu ändern. Begründung: Oft ragen an dieser Stelle Fahrzeuge, trotz des legalen Parkens, so weit in den Gehweg hinein, dass Menschen mit Kinderwägen, Rollatoren oder Rollstühlen den Gehweg nicht benutzen können und auf die Straße ausweichen müssen. Der Magistrat beschreibt in ST 47/22, dass eine Absicherung des Gehwegs mit Pollern o.ä. wegen zu geringer Gehwegbreite nicht möglich sei. Um die vorschriftsmäßige Gehwegbreite von 2,20m zu gewährleisten, ist eine Anpassung der Parkaufstellung geboten, die der Magistrat in oben genannter Stellungnahme selbst vorgeschlagen hat. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 687 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 47 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 402/1 wurde zurückgezogen.
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 401/1 Betreff: Zugeparkte Gehwege Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße - Längsparken einführen Vorgang: OM 687/21 OBR 1; ST 47/22 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird mit Verweis auf ST 47 vom 10.01.2022 aufgefordert, in dem im Betreff genannten Abschnitt eine Änderung der Parkregelung von Senkrechtparken zu Längsparken vornehmen zu lassen und zu prüfen, in welcher Weise frei werdende Flächen begrünt und mit Bäumen bepflanzt werden können. Begründung: Der Ortsbeirat ist Beschwerden über auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeuge nachgegangen und hat mit OM 687 angeregt, den Gehweg durch Poller o. ä. abzusichern. Der Magistrat antwortete, dass eine bauliche Absicherung zwischen den parkenden Fahrzeugen und dem Gehweg nicht möglich sei, da der Gehweg zu schmal sei. Der Anregung könne daher nicht entsprochen werden. Um den Fußverkehr zu schützen, besteht keine andere Möglichkeit, als das Längsparken einzurichten. Zusätzliche Begrünungsmaßnahmen und das Pflanzen von Bäumen sind in dem dicht bebautem Bereich notwendig, um der sommerlichen Erhitzung entgegen zu wirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 687 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 47 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 401/1 wird zum gemeinsamen Antrag der GRÜNEN und Die PARTEI erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2005 2022 Die Vorlage OF 401/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 400/1 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel für die Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Weilburger Straße an folgenden Stellen eine ausreichende Anzahl von Fahrradbügeln aufstellen zu lassen, um das illegale Parken von PKW und Transporter wirksam zu unterbinden und den Bewohner*innen und Besucher*innen sichere Stellplätze anzubieten: - Weilburger Straße 2 / Ecke Kleyerstraße, gepflasterte Sperrfläche - Weilburger Straße 10-12, PKW-Parkplatz Begründung: Die Bewohner finden kaum Stellplätze für ihre Fahrräder. Währenddessen gibt es öffentliche Parkplätze im Überfluss, sodass diese ständig von Pendler*innen genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 400/1 spiegelstrichweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2004 2022 Die Vorlage OF 400/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Spiegelstrich ergänzt wird: "Weilburger Straße 12-14, vier Fahrradbügel an der Ecke des Gehweges" Abstimmung: Spiegelstrich 1.: Einstimmige Annahme Spiegelstrich 2.: 4 GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) Spiegelstrich 3.: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 428/1 Betreff: Sauberkeit im Ortsbezirk 1: Mängel zeitnah beseitigen! Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass künftig im Ortsbezirk 1 die Mängel im Mängelmelder "FFM- Frankfurt Fragt Mich" zeitnah abgearbeitet werden. Begründung: Die Erfahrung der Menschen zeigt, dass die Abarbeitung der gemeldeten Mängel oft sehr lange dauert. Beispielsweise ist seit 28.2.2021 im Mängelmelder "FFM - Frankfurt Fragt Mich" mit der ID 35212 ein Mangel gemeldet, dass sich eine Plastikplane in einem öffentlichen Baum an der Weilburger Straße 17 verfangen hat. Die Behebung des Mangels wurde vom Grünflächenamt zugesagt, aber nicht durchgeführt. Der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass der Baum von der Plastikplane befreit wird. Link zum gemeldeten Mangel: https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/35212 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2024 2022 Die Vorlage OF 428/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und BFF gegen Die PARTEI (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2022, OF 396/1 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16:03 Verkehrsanlagen Text Mittel für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Römer bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 - Wickerer Str., Rebstöcker Straße (Linie 11, 14, 21) - Schwalbacher Straße (Linie 11, 21) - Ordnungsamt, Galluspark, Kriegkstraße (Linie 14), - Galluswarte, Güterplatz, Platz der Republik, (Linie 11, 14, 21), - Münchener Straße, Weser Straße, Karmeliterkloster (Linie 11 u. 14), werden in den Haushalt die nötigen Planungsmittel sowie die Mittel für die Umsetzung der Baumaßnahmen eingestellt. Begründung: Bei den Straßenbahnlinien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Hauptbahnhof bzw. Römer handelt es sich um eine der am meisten frequentierten Straßenbahnlinien in Frankfurt. Spätestens Ende 2022 ist die Stadt Frankfurt durch die Richtlinien der EU verpflichtet, Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sicher zu stellen, dazu gehört auch der Zugang zum ÖPNV. Anlage 1 Auszug aus dem RMV Nahverkehrsplan 2020: 5.4.3 Ausbau barrierefreier Haltestellen Für die Haltestellen von Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen verfolgt der RMV das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit bis 2022 gemäß der gesetzlichen Vorgabe in § 8 Abs. 3 des PBefG unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und der technischen Möglichkeiten. Dabei gibt es ebenso Haltestellen, für die der barrierefreie Ausbau nicht erforderlich ist. Dies sind insbesondere: - Haltestellen mit sehr geringer Frequentierung (z. B. außerorts), - Haltestellen an Wohnstraßen mit schmalen Gehwegen oder Mischflächen ohne eigene - Wartefläche, bei denen die Herstellung regelkonformer Haltestellen nicht machbar ist, - Haltestellen, deren Bestand nicht langfristig gesichert ist und - Haltestellen, die aufgrund der umliegenden Geländebeschaffenheit nicht barrierefrei erreichbar sind. Unter Berücksichtigung dieser Ausnahmen wird für das RMV-Gebiet bis zum 1. Januar 2022 ein Anteil von insgesamt etwa 64 Prozent barrierefreier oder weitgehend barrierefreier Haltestellen angestrebt. Weitgehend barrierefrei sind zum Beispiel Haltestellen mit Bordsteinhöhen von mindestens 16 Zentimetern und Bodenindikatoren. Darunter fallen unter anderem sämtliche in den vergangenen Jahren durch Hessen Mobil geförderten Haltestellen (nach den Förderregeln bis 2015). Der RMV unterstützt die zuständigen Straßenbaulastträger und lokalen Nahverkehrsorganisationen insbesondere durch die Formulierung übergeordneter Standards. Zudem hat er mit dem Maßnahmenplan "Barrierefreie Haltestellen im Busverkehr" [RMV 2019] praxisrelevante Informationen zusammengestellt und veröffentlicht. T eil 1 gibt politischen Entscheiderinnen und Entscheidern einen strategischen Überblick. Der umfangreiche Planungsleitfaden als Teil 2 richtet sich an die umsetzenden Akteure, umfasst wichtige rechtliche Rahmenbedingungen, Empfehlungen des RMV zur konkreten Umsetzung sowie Aspekte zur Finanzierung. Die Aussagen zur Vorgehensweise lassen sich auch auf Straßenbahn- und U-Bahn-Haltestellen übertragen. Anlage 2 Auszug aus dem barrierefreien RMV Schienennetzplan 2022 Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Etatanregung EA 95 2022 Die Vorlage OF 396/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 352/1 Betreff: Gedenkplatte für Hans Frick in der Lahnstraße - vier Jahre später Vorgang: OIB 156/17 OBR 1; ST 141/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Stand der Anbringung der in der OIB 156 vom 05.12.2017 beantragten Gedenktafel für den Autor Hans Frick am Haus Lahnstraße 28 ist. Begründung: Die Anbringung der Gedenktafel wurde vom Magistrat ausdrücklich befürwortet. Es ist daher schwer nachzuvollziehen, wie es möglich sein kann, dass ein solcher Vorgang mehr als 4 Jahre dauert. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.12.2017, OIB 156 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 141 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1825 2022 Die Vorlage OF 352/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2022, OF 345/1 Betreff: Klare Verkehrsführung an der Galluswarte/Camberger Brücke und Erinnerung an Aufstellbereich für Radverkehr Vorgang: OM 6711/20 OBR 1; ST 145/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsführung an der Ampel im Bereich der Galluswarte und Camberger Brücke an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Camberger Straße eindeutiger zu regeln und die Fahrstreifen entsprechend zu markieren. Von der Camberger Brücke kommend (Bild1): Es soll auf dem rechten Fahrstreifen ein Rechtsabbiegerpfeil, in der Mitte ein Pfeil für ‚Geradeaus' sowie die Worte "Mainzer Landstr." und auf dem linken Fahrstreifen ein Linksabbiegerpfeil sowie die Worte "Kriegkstr./Weilbacher Str." zu sehen sein. Im weiteren Verlauf der Kreuzung über die Tramgleise knickt die Straße dann nach links ab, hier müssen die Bodenmarkierungen sowieso z.T. erneuert und dabei eine durchgängige Linie zwischen dem linken und mittleren Fahrstreifen gezogen werden (siehe Bild 2). Danach werden der mittlere und linke Fahrstreifen zu drei Fahrstreifen - auch dort soll eine durchgezogene Linie zwischen dem dann entstehenden rechten Fahrstreifen und den beiden anderen angebracht werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob ein Verkehrsschild an der Ampel der Camberger Brücke angebracht werden kann, das darauf hinweist bzw. anzeigt, wo man sich einordnen soll, damit man in die gewünschte Straße einbiegen kann. Des Weiteren wird der Magistrat an die ST 145 vom 01.02.2021 erinnert. Hier forderte der Ortsbeirat die Einrichtung eines vorgezogenen Aufstellbereiches für den Radverkehr. Dieser wurde bisher nicht eingerichtet, nur die provisorischen Fahrradmarkierungen. Der Magistrat antwortete weiter: "Damit die Aufstellfläche auf der mittleren und rechten Fahrspur erreichbar ist, muss diese zusammen mit einem Radfahrstreifen beziehungsweise Schutzstreifen auf der rechten Abbiegespur eingerichtet werden. Voraussetzung dafür ist eine Anpassung der Lichtsignalanlagen." Auf diese Umsetzung wartet der Ortsbeirat noch. Der Magistrat wird aufgefordert die nötigen Veränderungen an der Kreuzung bzw. der Lichtsignalanlage umgehend anzugehen, damit dieser Bereich für Radfahrer sicherer wird. Begründung: An besagter Stelle kommt es immer wieder zu Problemen, Staus und ‚Beinahe-Unfällen', da sich Verkehrsteilnehmer absichtlich (um Zeit zu sparen) und unabsichtlich von der Brücke kommend an der Ampel falsch einordnen und dann in der Kurve auf den Tramgleisen versuchen, die Spur zu wechseln. Daher muss schon an der Ampel ersichtlich sein, welche Spur wohin führt und sich aufteilt. Auch muss an dieser Stelle dann einem unvorsichtigen Spurwechsel durch eine durchgezogene Linie entgegengewirkt werden. Bild 1 Bild 2 Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6711 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 145 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1819 2022 Die Vorlage OF 345/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Worte "Kriegkstr./ Weilbacher Str." ersetzt werden durch die Worte "Kleyerstraße/ Weilburger Straße". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2022, OF 376/1 Betreff: Haushalt 2022 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für die Umgestaltung der Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128, sowie Tevesstraße 99, 73 und 43 in der Friedrich-Ebert-Siedlung werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Die Planung der drei Spielplätze soll in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten, dem Quartiersmanagement und der Elterninitiative aus der Siedlung erfolgen. Begründung: Die oben genannten Spielplätze sind relativ klein und alt und liegen in der Nähe voneinander, mitten in einer Wohnbebauung. Nicht alle Spielgeräte sind mehr benutzbar. Die meisten Spielgeräte richten sich an Kinder ab ca. 3-4 Jahren, Anwohner/innen wünschen sich aber auch Spielgeräte für Kleinst- und Kleinkinder unter 3 Jahren. Für ältere Schulkinder und Jugendliche gibt es wenig interessante Spielgeräte. Um den Anliegen aller Altersgruppen Rechnung zu tragen, wäre es daher sinnvoll, die Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128 aufeinander abzustimmen und für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten sowie gleichzeitig die Spielplätze Tevesstraße 99, 73 und 43 für Kleinst- und Kleinkinder umzugestalten. Laut Grünflächenamt stehen für so eine umfangreiche Neugestaltung aller fünf Spielplätze in den kommenden Jahren keine Gelder zur Verfügung. Allein aus den Ortsbeiratsmitteln ist eine solch große und grundlegende Umgestaltung nicht möglich. Die Kinder und Jugendlichen der Friedrich-Ebert-Siedlung haben aber angemessene Spiel- und Freizeitmöglichkeiten dringend nötig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Etatanregung EA 82 2022 Die Vorlage OF 376/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 301/1 Betreff: Verkehrsführung Rebstöcker Straße auf Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, im Hinblick auf die Bebauung des Teves/Avaya-Geländes und die Tatsache, dass man von der Rebstöcker Straße von Süden kommend auf die Mainzer Landstraße nur in Richtung Osten auffahren kann, möge der Magistrat prüfen und berichten: 1. Wie viele Wohnungen sind insgesamt auf dem Teves/Avaya-Gelände geplant bzw. geschätzt möglich? 2. Wie wird sich das Verkehrsaufkommen zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße südlich der Mainzer Landstraße durch die Neubauten nach Abschluss der verschiedenen Bauphasen entwickeln? 3. Gibt es ein aktuelles Verkehrsgutachten zu dem bestehenden sowie zu dem nach Abschluss der verschiedenen Bauphasen jeweils zu erwartenden Verkehrsaufkommen in der Ackermannstraße und der Rebstöcker Straße südlich der Mainzer Landstraße? 4. Falls (3.) nein: Wann soll ein solches Gutachten erstellt werden? 5. Gibt es bereits Pläne, wie der durch die neue Siedlung entstehende Verkehr geleitet werden soll? Falls ja: Wie soll der Verkehr geleitet werden? 6. Bietet es sich an, die Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße umzubauen, so dass nicht nur die Ackermannstraße, sondern auch die Rebstöcker Straße Linksabbieger auf die Mainzer Landstraße aufnehmen kann? 7. Falls (6.) ja: Können bei einem Umbau der Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße auch barrierefreie Straßenbahnhaltestellen "Rebstöcker Straße" erstellt werden, um die Kreuzung nur einmal durch Bauarbeiten zu belasten? Begründung: Durch die sukzessive Bebauung des Teves/Avaya-Geländes in mehreren Bauabschnitten entsteht südlich der Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße eine große Anzahl an neuen Wohnungen. Durch die neuen Wohnungen wird auch der Individualverkehr zwischen Mainzer Landstraße, Ackermannstraße, Kleyerstraße und Rebstöcker Straße absehbar zunehmen. Die Ackermannstraße ist insbesondere zu Berufsverkehrszeiten bereits überlastet und kann kaum noch neue Autos aufnehmen. Von der Rebstöcker Straße aus von Süden kommend kann man derzeit nur Richtung Osten auf die Mainzer Landstraße einbiegen. Durch den Antrag soll erkundet werden, ob der Magistrat sich dieses absehbaren Problems bewusst ist und welche Lösungsansätze bereits angedacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 317 2022 Die Vorlage OF 301/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.12.2021, OF 262/1 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk 1 hier: Behindertenstellplätze in der Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: In der Weilburger Straße Nr. 3 soll auf Höhe des Ärztehauses der zuvor auf Grund von Baumaßnahmen entfallene Behindertenstellplatz wieder eingerichtet werden. So wird für Transportfahrzeuge ausreichend viel Platz zum Ein- und Ausladen angeboten. Dieser zweite Behindertenparkplatz soll auf der östlichen Straßenseite in Verlängerung des zweiten Behindertenparkplatzes angeordnet werden. Dabei soll der erste Behindertenparkplatz verlängert werden, weil er derzeit für Transporter nicht ausreicht, sodass diese quer auf der Fahrbahn stehen müssen. Beide Behindertenparkplätze sollen deutlich markiert werden, sodass Falschparkende stärker abgeschreckt werden. Begründung: Vor dem Ärztehaus müssen immer wieder Krankentransporter und Behindertentransporter in zweiter Reihe halten, weil der einzige Behindertenparkplatz nicht ausreicht oder Falschparkende diesen blockieren. Vor dem Beginn der Baustellen in der Weilburger Straße bestanden zwei Behindertenparkplätze (siehe Screenshot von Google Street View, Oktober 2009). Nach dem Umbau der Straße ist auf der westlichen Seite die Parkbucht für einen Behindertenparkplatz zu klein. Daher kann ein zweiter Behindertenparkplatz nur auf der östlichen Seite eingerichtet werden. Weilburger Straße im Jahr 2009: Auf beiden Straßenseiten befindliche Behindertenparkplätze (www.google.de) Der bestehende Behindertenparkplatz reicht nicht aus. Der vorhandene Platz ist bei Behindertentransporten viel zu eng Fotos: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1358 2022 Die Vorlage OF 262/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Initiative vom 23.11.2021, OI 4 entstanden aus Vorlage: OF 247/1 vom 23.11.2021 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die Benennung der Straßen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße wie folgt vorzunehmen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der unbenannte Quartiersplatz Nr. 8596 wird dem Vorschlag des Stadtvermessungsamtes folgend in "Marie-Pfungst-Platz" benannt. 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 wird in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach-Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&N Firmengründers Harry Fuld und eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verbands der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus: Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie aufgrund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch an verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den ‚Reorganisationen' ab Ende 1936 musste sie aufgrund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktion als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise - neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 3. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als ‚nicht betroffen [NS]' erklärt wurde [...] auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. [...] Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er-Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (Quellen: Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021; "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e. V. für das Jahr 1913" - Archiv der deutschen Frauenbewegung; Hessische Landeszentrale für Politische Bildung und WEIBH e. V.: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C. F. Donner, Bloch & Hirsch, Cellulose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit: vom Ende des 18. Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T&N/Telenorma und das Unternehmen in Urberach - 1937 bis 1996, beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e. V.; http://www.dokuzentrum-tn.de; diverse Werksveröffentlichungen T&N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmenchroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte). 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 wird in "Mathilde-Maier-Straße" benannt. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.07.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründerinnen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e. V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u. a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich-Ebert-Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u. a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972, und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M. 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.). In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann Maier und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt (Quellen: Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021; Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 - online: stolpersteine-frankfurt.de; Initiative Stolpersteine Frankfurt am Main, 15. Dokumentation 2017; zu den Erwerbslosenküchen: A. u. R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart, 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 - Lutz Mohnhaupt, Oktober 2020). 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 wird in "Johanna-Zittel-Straße" benannt. Johanna Zittel, geb. Wertheimer, wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäuser der Friedrich-Ebert-Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittelpunkte/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt (Quellen: Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021; Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohnerinnen- und Bewohnerinterviews betreffend KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten; "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 - Lutz Mohnhaupt, Januar 2021; Arolsen-Archives: Antrag Ausreise; Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963). Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 01.12.2021
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 247/1 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der im Bebauungsplan Nr. 905 festgesetzte Quartiersplatz mit der Nr. 8596 soll in "Marie-PfungstPlatz" benannt werden. Marie Eleonore Pfungst (1862-1943) führte gemeinsam mit ihrer Mutter einen Betrieb und einen Verlag ihres verstorbenen Vaters und Bruders weiter. Mit der von ihr gegründeten Arthur-Pfungst-Stiftung versuchte sie Bildungsarbeit für alle sozialen Schichten zu ermöglichen. Nach erheblichen Eingriffen in ihre Stiftungsarbeit durch die Nationalsozialisten wurde sie im September 1942 ins KZ Theresienstadt deportiert, wo sie wenige Monate später in Folge der Misshandlungen verstarb. (1) 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 soll in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt werden. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&NFirmengründers Harry Fuld und war eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verband der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus : Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie auf Grund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch in verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den "Reorganisationen" ab Ende 1936 musste sie auf Grund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktionen als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise- neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 03. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als "nicht betroffen [NS]" erklärt wurde... auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. ...Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (2) 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 soll in "Mathilde-Maier-Straße" benannt werden. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.7.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG, und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründer*innen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e.V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u.a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich Ebert Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u.a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972; und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.) In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt. (3) 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 soll in "Johanna-Zittel-Straße" benannt werden. Johanna Zittel geb. Wertheimer wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäusern der Friedrich Ebert Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittel-/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt. (4) Anlage: Übersichtsplan mit Darstellung der zu benennenden Straßen (Quellen: Planauszug Stadtvermessungsamt Frankfurt; Eintragungen Antragstellende) Quellenverzeichnis: Aus Entwurf M-Vorlage des Dezernats IV ohne Datum Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e.V. für das Jahr 1913" (Archiv der deutschen Frauenbewegung"); Hessische Landeszenrale für Politische Bildung: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C.F. Donner, Bloch & Hirsch, Celluslose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit vom Ende des 18.Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T & N / Telenorma und das Unternehmen in Urberach (1937 - 1996); Beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e.V., s.: http://www.dokuzentrum-tn.de; Diverse Werksveröffentlichungen T+N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmen-chroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte: Akten Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Quellen (zitiert): Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 (online: stolpersteine-frankfurt.de); Zu den Erwerbslosenküchen: A.u.R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart; 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 (Lutz Mohnhaupt Oktober 2020) Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohner:innen-Interviews betr. KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 (Lutz Mohnhaupt, Januar 2021) Arolsen-Archives: Antrag Ausreise Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963 Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main 62.41 Nr. der unbenannten Straße Benennungsbereich Bezeichnung 8591 Michael-Flürscheim-Straße 8592 Heinrich-Weiss-Straße 8593 Fini-Pfannes-Straße 8596 Marie-Pfungst-Platz (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt a.M., 2021 Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 61 Beschluss: Initiative OI 4 2021 Die Vorlage OF 247/1 wird als Ortsbeiratsinitiative beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 219/1 Betreff: Sicherheit im Ortsbeirat 1 - hier: Gehwegbeleuchtung Schwalbacher Straße sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Gehwegbeleuchtung auf der östlichen Straßenseite in der Schwalbacher Straße zwischen Kleyerstraße und Lahnstraße überprüfen, die Leuchtstärke messen und zwei zusätzliche Leuchten in Höhe der Hausnummern 18 und 24 ergänzen zu lassen, um Fußgehenden sicheres Gehen zu ermöglichen. Begründung: Der genannte Abschnitt wird von vielen Fußgehenden von der Straßenbahnhaltestelle Galluspark in Richtung Lahnstraße genutzt. Da die bestehende Straßenbeleuchtung sich auf der westlichen Straßenseite befindet, von Bäumen und den vielen parkenden Autos verdeckt wird und hauptsächlich die Straße ausleuchtet, liegt der östliche Gehweg im absoluten Dunkeln. Insbesondere Frauen wählen nach Einbruch der Dunkelheit lieber einen besser beleuchteten Umweg, um sicher nach Hause zu kommen. Bild: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1117 2021 Die Vorlage OF 219/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 183/1 Betreff: Sachstand Radwegeführung an der Galluswarte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, was die aktuellen Planungen sind, den Knotenpunkt Galluswarte für Radfahrende sicherer zu gestalten. Begründung: An der Galluswarte gibt es in allen Hauptrichtungen nur unzulängliche Infrastruktur für Radfahrende: 1. Entlang der Mainzer Landstraße wird der Verkehr mittlerweile auf nur noch einem Fahrstreifen mit Radschutzstreifen geführt. Nur im Bereich der Galluswarte existiert kein solcher Schutzstreifen, die Radfahrenden müssen hier im Mischverkehr fahren. 2. Von der Camberger Straße kommend müssen Radfahrende sich kurz vor der Kreuzung in den Mischverkehr einordnen und dafür bergab den Rechtsabbiegestreifen queren. 3. Radfahrende, die aus bzw. in die Kleyerstraße fahren, müssen dafür mehrere Fahrstreifen überqueren, ohne dass dort gesonderte Infrastruktur existiert. Angesichts des steigenden Anteils des Radverkehrs in Frankfurt und der Bedeutung dieses Verkehrsknotenpunkts ist es notwendig, dort den Verkehrsraum neu zu ordnen und sichere und angenehme Infrastruktur für den Radverkehr zu schaffen. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 195 2021 Die Vorlage OF 183/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2021, OF 181/1 Betreff: Packstation in der Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der Deutschen Post in Verbindung zu setzen und zu prüfen, ob bzw. wo im Bereich der Weilburger Straße eine Packstation errichtet werden kann. Begründung: Die Weilburger Straße ist seit dem Neubau vieler Häuser in diesem Bereich sehr stark besiedelt. Bis zur nächsten Packstation ist es jedoch recht weit und die Postfiliale auf der Mainzer Landstraße hat zudem vor Kurzem ihren Standort verlagert, was dazu führt, dass die Anwohnenden noch längere Wege zurücklegen müssen. Hier kann eine Packstation Abhilfe schaffen und kurze Wege sowie ein einfaches Abholen und Abgeben von Sendungen ermöglichen. Auch ist laut Lieferdiensten die Weilburger Straße eine Straße mit hoher Auslastung und einem hohen Paketaufkommen, sodass der Wunsch schon von mehreren Seiten geäußert wurde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 900 2021 Die Vorlage OF 181/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 127/1 Betreff: Parken für Anwohnende - in Frankfurt nur für Besserverdienende? Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, nunmehr endlich das Parken für Anwohnende auch im Gallus in folgenden Bereichen einrichten zu lassen: Wickerer Straße, Erbbaustraße, Rüsselsheimer Straße Weilburger Straße Friedrich-Ebert-Siedlung inkl. Mainzer Landstraße sowie das Parken für Anwohnende in der Parkausweiszone 37/38 (Kölner-/Koblenzer-/Günderrodestraße) zeitlich auf Samstage auszuweiten. Begründung: Seit Jahrzehnten fordert der Ortsbeirat immer wieder, den Anwohnerinnen und Anwohnern das wohnortnahe Parken zu ermöglichen. Der Magistrat verweist immer wieder auf eine Prioritätenliste, deren Abarbeitung aber nicht merklich voranschreitet. Gerade Menschen mit geringeren Einkommen, Arbeitsorten ohne ÖPNV-Anbindung und Schichtarbeitszeiten sind auf einen PKW-Stellplatz angewiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 27 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 127/1 zeilenweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 67 2021 Die Vorlage OF 127/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1. und 4. Zeile: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung) 2. Zeile: GRÜNE, CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE., BFF und Die PARTEI (= Enthaltung) 3. Zeile: GRÜNE, CDU, SPD, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung); LINKE. und Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 130/1 Betreff: Tempo runter vor Kinder- und Jugendeinrichtungen hier: Tempo 30 auf der Kleyerstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die Kleyerstraße soll auf dem Abschnitt zwischen Mainzer Landstraße (Galluswarte) und westlicher Weilburger Straße in beide Richtungen für den Verkehr mit Tempo 30 beschränkt werden. Dazu sollen Schilder und Markierungen auf der Straße auf Tempo 30 sowie spielende Kinder und den Radverkehr hinweisen. Begründung: Die Kleyerstraße verbindet das Gallus mit Griesheim. Schmale Gehwege, auf denen PKW parken, sowie Straßenbahngleise im Straßenraum, die insbesondere bei Nässe gefährlich für Radfahrende sind, verlangen hohe Konzentration und Rücksichtnahme. Der Verkehr ist gerade für schwächere und mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmende gefährlich und unkomfortabel. Daher fährt die Straßenbahn ohnehin regelmäßig bereits nicht schneller als Tempo 30. Vier Kindergärten - davon einer im Bau - befinden sich in dem Bereich der Kleyerstraße: Kindergarten Kleyerstr. 7 (in Bau), Kindergarten Bahnbini Kleyerstr. 25, Awo KiTa Adlerwerke Kleyerstr. 41, Kindergarten Galluspark, Pfarrer-Perabo-Platz 1. Wendet man die übliche Geschwindigkeitsbeschränkung im Umkreis von 300m um die Kitas an, müsste die Straße ohnehin in voller Länge Tempo 30 aufweisen. Weiterhin befinden sich in dem Abschnitt drei größere öffentliche Spielplätze und Bolzplätze, zu denen Kinder an unübersichtlichen Stellen die Straße queren müssen: Spielplatz Galluspark und Spielplatz Kleyerstraße / Golub-Lebedenko-Platz sowie den Bolzplatz Julius-Munk-Anlage. Zudem erzeugt der Parksuchverkehr beim Parkhaus Galluswarte, beim Supermarkt Kleyerstr. 74-78 und bei den Ämtern (Ordnungsamt, Sozialrathaus, Ausländerbehörde) erhebliche Eingriffe in den fließenden Verkehr, wobei PKW und Radfahrende auf den rutschigen Schienen gefährlich abbremsen müssen. Die geringere Geschwindigkeit würde zudem den Verkehr flüssiger machen. Die jüngsten Anträge zur Kleyerstraße (OM 7322 2021, OM 6337 2020) zeigen deutlich, dass das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nicht zufriedenstellend ist und dass hier dringend gehandelt werden muss. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 680 2021 Die Vorlage OF 130/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2021, OF 138/1 Betreff: Gehweg Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße für alle passierbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, damit Autos nicht den Gehweg der Krifteler Straße im Bereich zwischen Lahn- und Kleyerstraße "zuparken". Denkbar wären beispielsweise Poller am Übergang zwischen Gehweg und Parkplätzen. Begründung: Oft ragen an dieser Stelle Fahrzeuge, trotz des legalen Parkens, so weit in den Gehweg hinein, dass Menschen mit Kinderwägen, Rollatoren oder Rollstühlen den Gehweg nicht benutzen können und auf die Straße ausweichen müssen. Ein Ausweichen auf den gegenüberliegenden Gehweg ist zurzeit wegen Bauarbeiten dort auch nicht möglich. Foto: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 687 2021 Die Vorlage OF 138/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Absatz des Antragstenors nach dem Wort "Poller" die Worte "oder Fahrradbügel" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 16/1 Betreff: Quartiersgarage für die Friedrich-Ebert-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wer Eigentümer des Parkhauses in der Kleyerstraße 89 ist und wer die aktuellen Nutzungsrechte des Parkhauses innehat. 2. Ferner ist zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, das Parkhaus - oder wenigstens Teile davon - als Quartiersgarage für die Anwohnerinnen und Anwohner der umliegenden Wohnungen, insbesondere der Friedrich-Ebert-Siedlung, zu nutzen. Hier soll es Anwohnerinnen und Anwohnern ermöglicht werden, zu günstigen Konditionen Dauerparkplätze anzumieten. Begründung: Der Parkdruck in der Friedrich-Ebert-Siedlung und den angrenzenden Straßen ist schon seit vielen Jahren hoch. Durch die Einrichtung der Baustelle für die Bebauung des Geländes Kleyerstraße/Ackermannstraße sind nun noch weitere öffentliche Parkplätze weggefallen. Parallel dazu steht das Parkhaus auf dem Gelände Kleyerstraße 89 leer. Bis zum Frühjahr 2020 wurde das Parkhaus als "Park & Flug" für den Flughafen genutzt. Ob und wann hier wieder ein Bedarf entstehen wird, ist offen. Sicher ist aber, dass sich auch nach dem Bau der Wohnungen Kleyerstraße/Ackermannstraße die Parksituation in diesem Teil des Gallus nicht entspannen wird. Hier wäre es schön, wenn man interessierten Anwohnerinnen und Anwohnern die Möglichkeit eröffnen könnte, kostengünstig Parkplätze anzumieten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 9 2021 Die Vorlage OF 16/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2021, OF 1569/1 Betreff: Kreuzung Kleyerstraße/Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöckerstraße für Fußgänger sicherer zu machen. Dazu soll eine (bedarfsbesteuerte) Lichtsignalanlage/Fußgängerampel an besagter Stelle installiert werden. Sollte eine Ampel an dieser Stelle nicht möglich sein, so wird der Magistrat gebeten den Zebrastreifen sicherer zu machen, indem geeignete Maßnahmen vorgenommen werden. Diese könnten z.B. Warnblinkanlagen, eine viel bessere Ausleuchtung, blauweiße Posten, Aufplasterung des Zebrastreifens, o.ä. sein. Begründung: Der Fußgängerüberweg über die Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöckerstraße wird von vielen Fußgängern rege genutzt. Darunter sind viele Kinder bzw. Familien. (Es befinden sich einige Kitas in der Umgebung). Zudem hat der Verkehr auf der Kleyerstraße in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Straße wird auch als Ausweichroute zur Mainzer Landstraße genutzt. Dadurch wird das Queren für Fußgänger gefährlicher. Eine Gefahrenquelle ist zudem die schlechte Sicht auf Fußgänger für Autofahrer, die aus westlicher Richtung kommen. Wie auf dem Bild zu sehen ist wird durch die Bushaltestelle und einen Mast die Sicht stark beeinträchtigt. Gerade schnell fahrende Autos sehen damit die Fußgänger sehr spät. Aber auch Fußgänger, die auf der nördlichen Seite der Straße stehen, um sie zu queren, werden schlecht und spät von Autofahrern gesehen. Autofahrer, die aus der Rebstöckerstraße in die Kleyerstraße rechts abbiegen stehen praktisch sofort auf dem Zebrastreifen und sehen diesen zu spät. Die schlechte Ausleuchtung des Zebrastreifens ist besonders in den Wintermonaten ein zusätzlicher Grund, warum Fußgänger spät oder gar nicht wahrgenommen werden und sich dadurch sehr unsicher fühlen. Aus der Sicht eines Autofahrers von westlicher Richtung kommend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7322 2021 Die Vorlage OF 1569/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2021, OF 1562/1 Betreff: Zugeparkter Gehweg Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Bereich des Gehweges im Abschnitt Weilburger Straße 17 bis 25 nicht mehr beparkt werden kann. Hierzu sind in geeigneter Weise Poller und Radbügel aufstellen zu lassen. Begründung: Der Bereich wird regelmäßig rücksichtslos zugeparkt, so dass Fußgehende auf die Fahrbahn ausweichen müssen. In dem Abschnitt sind nicht genügend Möglichkeiten vorhanden um Räder anschließen zu können. Daher ist es gerechtfertigt, den Bereich durch Installation von Pollern und Radbügeln vor Falschparkenden zu sichern. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7320 2021 Die Vorlage OF 1562/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2020, OF 1535/1 Betreff: Mülleimer entlang der Weilburger Straße aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entlang der Weilburger Straße Mülleimer aufzustellen. Diese sollten auch eine Vorrichtung für die Entsorgung von Zigarettenstummeln enthalten. Begründung: Entlang der Weilburger Straße existiert kein einziger Mülleimer. Dies führt u.a. dazu, dass in den Büschen und Lüftungsgittern Müll und v.a. Zigarettenstummel entsorgt werden. Dies kann durch die Aufstellung einiger Mülleimer entlang der Straße hoffentlich verhindert werden. Fotos (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7029 2021 Die Vorlage OF 1535/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.12.2020, OF 1533/1 Betreff: Mehr Platz, mehr Sicherheit für die Lahnstraße zwischen der Krifteler Straße und der Schwalbacher Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die Fahrbahnen der Lahnstraße sind in diesem Abschnitt ziemlich breit, trotzdem wird auf dem Gehweg geparkt. Dies hat zur Folge, dass Fußgehende auf die Straße ausweichen müssen. Die vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass: 1. Fahrzeuge im genannten Abschnitt ausschließlich im Straßenbereich und nicht mehr auf dem Gehweg zum Parken abgestellt werden können. 2. Behinderungen durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge regelmäßig geahndet werden. 3. Fahruntüchtige Fahrzeuge umgehend entfernt werden. Begründung: Das grundsätzlich verbotene Parken auf dem Gehweg gefährdet und behindert den Fußverkehr und stellt insbesondere für Kinder eine große Gefahr dar. Dabei spielt es kaum eine Rolle, ob das Gehwegparken durch eine Beschilderung "legalisiert" wurde oder nicht. In den meisten Fällen werden die Fahrzeuge so abgestellt, dass Fußgehende nicht genügend Platz haben. Vielmehr wird mehr darauf geachtet, dass die Fahrbahn durch das teilweise auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeug nicht eingeengt wird. Markierungen - sofern überhaupt vorhanden - werden großzügig ignoriert. In den Verwaltungsvorschriften (VwV) der StVO steht seit der Fassung vom 17. Juli 2009 zum Zeichen 315: "Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann." Nach den gültigen Straßenbau-Richtlinien muss ein solcher Gehweg(rest) mindestens 2,20 Meter breit sein. Diese Gehwegbreite ist im beschriebenem Abschnitt der Lahnstraße so gut wie gar nicht gegeben und offensichtlich waren oder sind der Behörde die einschlägigen Verwaltungsvorschriften zur StVO nicht immer gegenwärtig. Die Rückverlegung des Parkens auf die Straße trägt auch zur Verringerung der gefahrenen Geschwindigkeit bei, was ein weiterer Beitrag zur Sicherheit, der Lärmreduzierung und der Minderung von Luftschadstoffen im Wohnquartier bedeutet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7027 2021 Die Vorlage OF 1533/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.12.2020, OF 1532/1 Betreff: Mehr Grün für die Lahnstraße im Bereich zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass in der Lahnstraße im Abschnitt zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße eine möglichst hohe Anzahl an Bäumen gepflanzt wird. Begründung: Das Gallus ist in Bezug auf Fläche und Bevölkerungszahl mit Grünflächen und Straßenbäumen unterversorgt. Der Stadtteil wuchs in den letzten Jahren stark und wächst auch weiter. Daher muss jede Chance zur Begrünung ergriffen werden. Die Gehewege in diesem Bereich der Lahnstraße bieten sich dazu an, zumal die anderen Abschnitte der Straße bereits mit Bäumen bepflanzt wurden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7026 2021 Die Vorlage OF 1532/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 1405/1 Betreff: Mehr Sicherheit für die Kita-Kinder in der Weilburger Straße 49 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit für die Kinder in der Weilburger Straße 49 durch einen Zebrastreifen oder vergleichbare bzw. flankierende Maßnahmen zu verbessern. Begründung: im Oktober 2018 wurde in der Weilburger Straße 49 die Einrichtung "Krabbelstube Kinderladen Stadthüpfer" (Träger: Sozialpädagogischer Verein zur familienergänzenden Erziehung e. V.) eröffnet. Mittlerweile besuchen 40 Kinder die Einrichtung, im kommenden Jahr werden es 60 sein. Ein sicheres und gefahrloses Überqueren der Straße ist schwierig. Die Fahrzeuge sind dort recht schnell unterwegs und die parkenden Fahrzeuge stehen oft in zweiter Reihe oder auf dem Bürgersteig, was die Einsicht der Fahrbahn erschwert und die Sicherheit der Kinder sowie ihrer Eltern gefährdet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6536 2020 Die Vorlage OF 1405/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und U.B.; Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2020, OF 1401/1 Betreff: Radbügel - An den Flesch-Werken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten rund um den Platz "An den Flesch-Werken" Radbügel installieren zu lassen. Besonders eignet sich dafür der Platz an der Kleyerstraße am Trafohäuschen (grünes Häuschen, siehe Foto 1), da der dortige Platz ungenutzt ist und leider oft wilder Sperrmüll abgelegt wird. Weitere Radbügel sollen auf der nördlichen Seite des Platzes aufgestellt werden. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten alle dort angeketteten Fahrräder zu überprüfen, ob sie noch in Gebrauch sind und alte, kaputte Fahrräder entfernen zu lassen. (Foto 2 und 3) Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist, werden dringend viele Radbügel rund um den Platz benötigt. Derzeit werden die Fahrräder am Geländer befestigt. Teilweise in doppelter Reihe und so, dass Pflanzen beschädigt werden. Einige der Fahrräder scheinen schon eine lange Zeit unbenutzt dort angekettet zu sein. Sie rosten vor sich hin und sind dazu noch ein unschönes Bild. Deshalb wäre es gut, wenn diese so bald wie möglich entfernt werden könnten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6532 2020 Die Vorlage OF 1401/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2020, OF 1402/1 Betreff: Radbügel - Helmut-Walcha-Straße 17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten vor dem Haus Helmut-Wacha-Straße 17 (siehe Foto) fünf Radbügel auf dem Bürgersteig aufstellen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich gibt es keine Radbügel, obwohl diese benötigt werden. Wie das zweite Bild zeigt werden Fahrräder an bzw. in Baumscheiben abgestellt. Der Gehweg vor der Hausnummer 17 ist sehr breit und bietet genug Platz für Radbügel, ohne dass der Fußgängerbereich eingeschränkt wird. . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6533 2020 Die Vorlage OF 1402/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2020, OF 1370/1 Betreff: Spielplätze für die Friedrich-Ebert-Siedlung In der Friedrich-Ebert-Siedlung gibt es keine Spielplätze für Kinder aller Altersstufen. Angeboten werden lediglich phantasielos gestaltete kleine Bereiche zwischen den Häusern mit einem Sandkasten und einer Wippe o.ä. für Kleinkinder im Vorschulalter. Grundschulkinder klettern über Zäune, um auf dem Hof der Ackermannschule zu spielen. Ältere Kinder "hängen ab". Für ein Wohngebiet dieser Größe, in dem zunehmend auch größere Familienwohnungen entstanden sind, ist dieser Zustand nicht hinnehmbar. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat wie folgt aufgefordert: 1. Das Grünflächenamt klärt mit den Grundstückseigentümern im Gebiet (überwiegend die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG), wo Plätze mit Aufenthaltsqualität für Kinder bis zum Alter von 14/16 Jahren angelegt werden können. 2. Das Grünflächenamt und die ABG erarbeiten in Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement Gallus, den Kinderbeauftragten, weiteren in der Siedlung in der Kinder- und Jugendarbeit aktiven Initiativen unter maßgeblicher Beteiligung des Kinderbüros (hier insbesondere des Vereins discorso e.V.) Planungen für einen oder mehrere Spielplätze. 3. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung sollten in die Planung ebenfalls eingebunden werden, um bereits im Vorfeld Konflikte zwischen den Bedürfnissen spielender Kinder und Ruhebedürfnissen erwachsener Anwohnenden zu minimieren. Begründung: Ein Luftbild dieser reinen Wohnsiedlung verdeutlicht die missliche Lage der Kinder und Jugendlichen, deren Bedürfnisse hier stadtgestalterisch nicht berücksichtigt werden. Die Kinder können sich relativ gefahrlos - ohne verkehrsreiche Straßen queren zu müssen - im Carré zwischen Mainzer Landstraße-Kleyerstraße / Ackermann- und Sondershausener Straße bewegen und müssen deshalb dort geeignete Freiräume und anregende Spielgeräte/-anlagen finden. Bisher stehen die einzigen größeren Freiflächen für die Kinder nicht zur freien Verfügung, da sie entweder zu den Grundschulen oder dem Sportverein gehören. (aus Stadtplan der Stadt Frankfurt) Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6334 2020 Die Vorlage OF 1370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2020, OF 1373/1 Betreff: Kreuzung Kleyerstraße/Helmut-Walcha-Straße mittels Verkehrsspiegel sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Kleyerstraße / Helmut-Walcha-Straße einen Verkehrsspiegel etwa auf Höhe der Kleyerstraße 38 zu installieren, damit Verkehrsteilnehmer, die von der Helmut-Walcha-Straße aus die Kleyerstraße fahren wollen, erkennen können, ob auf dieser ein Fahrzeug kommt. Der Spiegel soll dabei vor allem die westliche Seite zeigen (Richtung Kleyerstraße 40/42 usw.), d.h. Fahrzeuge, die von links kommen, da dieser Bereich schlecht einsehbar ist. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner bemängeln zu Recht, dass Autofahrer beim Abbiegen von der Helmut-Walcha-Straße in die Kleyerstraße den dortigen Verkehr sehr schlecht einsehen können, da der Blick durch legal abgestellte Fahrzeuge versperrt ist. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der erste schwerere Unfall passiert. Anlage: Foto (privat) . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6337 2020 Die Vorlage OF 1373/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, 1 LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE, 1 LINKE., Die PARTEI und U.B. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2020, OF 1293/1 Betreff: Neues Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für Radfahrer" im Ortsbezirk einsetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen "Grünpfeil" (VZ 721) [vormal VZ 720 mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr"] an folgenden Kreuzungen aufzustellen, um Rad Fahrenden das Rechtsabbiegen bei "Rot" zu ermöglichen: • Junghofstraße beim Abbiegen auf den Roßmarkt • Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt aus sämtlichen vier Richtungen • Kornmarkt nach Süden beim Abbiegen in die Bethmannstraße • Fahrgasse nach Süden beim Abbiegen in die Berliner Straße • Kreuzung Alte Brücke/Mainkai/Schöne Aussicht/KurtSchumacher-Straße aus sämtlichen vier Richtungen • Schöne Aussicht beim Abbiegen auf die IgnatzBubis-Brücke • Lange Straße beim Abbiegen in die Schöne Aussicht • Untermainbrücke beim Abbiegen auf den Untermainkai • Mainzer Landstraße stadtauswärts beim Abbiegen auf den Güterplatz, in die Heinrichstraße und in die Günderrodestraße • Kleyerstraße beim Abbiegen auf die Mainzer Landstraße • Kreuzung Europaallee/Lissaboner Straße, kommend von der Emser Brücke, beim Abbiegen in die Europaallee • Europaallee stadtauswärts beim Abbiegen in die Lissaboner Straße • Europaallee stadteinwärts beim Abbiegen in die Stephensonstraße • Osloer Straße beim Abbiegen auf den Platz der Einheit Darüber wird der Magistrat aufgefordert, auch alle anderen Ampelkreuzungen mit bereits vorhandenen Radfahrstreifen auf die neue Abbiegeregel zu prüfen. Eine ebensolche Prüfung ist bei jeder Errichtung neuer Radweganlagen unaufgefordert durchzuführen. Begründung: Das mit der STVO-Novelle mit Wirkung ab dem 28.4.2020 neu eingeführte Zeichen zum Rechtsabbiegen für Rad Fahrende ist ein Grünpfeil (VZ 721) mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr". Mit dem neuen Zeichen ist nach § 37 Absatz 2 Nummer 1 Satz 10 das Rechtsabbiegen für Radfahrende unter folgender Maßgabe möglich: "Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Rad Fahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen." Der bisherige Grünpfeil für alle Verkehrsteilnehmer war häufig in der Kritik. Für Autofahrer brachte er im Stadtverkehr meistens keinen Mehrwert, weil man an der folgenden Ampel sowieso wieder halte musste, um auf eine grüne Welle zu warten. Zudem waren die Unfallzahlen höher als bei normalen Abbiegesituationen. Der neue Grünpfeil für Radfahrende ist dagegen eine erhebliche Verbesserung. Er wurde Anfang 2019 in 9 Städten getestet und ist mit der STVO-Novelle nun bundesweit nutzbar. Links: STVO-Novelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl1 20s0814.pdf%27%5D__1588316642745 https://www.fr.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-dies e-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html https://www.fnp.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-die se-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6023 2020 Die Vorlage OF 1293/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem vierten Punkt ein neuer Punkt mit den Worten "Gutleutstraße Richtung Innenstadt in die Zanderstraße" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2020, OF 1291/1 Betreff: Wenn schon Poller - dann richtig Beim Gang durch die Straßen ist festzustellen, dass Poller ihren Zweck häufig nicht mehr erfüllen: - "Fest" einbetonierte Poller werden rausgezogen und liegen dauerhaft irgendwo daneben - Poller, die entfernt werden können, damit z.B. Fahrzeuge des Grünflächenamts o.ä. eine Fläche befahren können, werden aufgeschlossen und entweder ganz entfernt oder nach Bedarf entfernt und wieder eingesetzt Möglich ist dies, weil - Poller nicht wirklich fest und stabil einbetoniert werden - sich die Poller, die mit einem Schließsystem ausgestattet sind, mit einem handelsüblichen Drei- bzw. Vierkantschlüssel problemlos öffnen lassen. Damit erfüllen Poller an vielen Stellen offensichtlich nicht mehr ihre Funktion. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. Abschließbare Poller mit einem sicheren Schließsystem zu versehen und einen Austausch gegen das bisherige (Drei- bzw. Vierkantschlüssel) System vorrangig dort zu ersetzen, wo Poller häufig illegal entfernt werden. 2. Poller generell stärker zu verankern, so dass sie mit normalem Kraftaufwand nicht aus der Verankerung zu ziehen sind. 3. Das Personal, das den ruhenden Verkehr überwacht anzuweisen, eine Prüfung der Abpollerung mit vorzunehmen und Schäden umgehend zu melden. 4. Halter von Fahrzeugen, die in Bereichen stehen, die nur durch illegales Entfernen von Pollern befahren werden können, an Kosten zur Beseitigung des Schadens zu beteiligen. Zu beobachten ist auch, dass herausgezogene Poller an manchen Stellen bereits seit Monaten liegen und die eigentlich abzusperrenden Gehwege als Fahrfläche benutzt werden. Dabei liegen die entfernten Poller deutlich sichtbar am Straßen- bzw. Wegrand. Es ist nicht nachvollziehbar, warum städtisches Personal bei Überwachung des ruhenden Verkehrs dies nicht bemerkt und den Schaden meldet. Begründung: einige besonders unschöne Beispiele: - Gehweg Europaallee ca. 133: Abschließbarer Poller ist dauerhaft nicht mehr abgeschlossen; Fahrzeuge ziehen den Poller, fahren auf den Gehweg, stecken den Poller wieder in die Halterung; der Gehweg wird befahren und auf dem Tel-Aviv-Platz geparkt (vor Pizzeria Carmino) - Gehweg Europaallee 73: Poller sind dauerhaft entfernt, liegen am Gehwegrand. Der Gehweg wird als Parkplatz benutzt. - Gehweg Mainzer Landstraße / Ecke Kriegkstraße: Poller sind dauerhaft entfernt und liegen am Gehwegrand, da sie die Lieferfahrzeuge des ansässigen Fastfood-Restaurants stören. I.d.R. stehen hier 2 Fahrzeuge hinter einander (1 Parkplatz auf dem Grundstück). Für zu Fuß Gehende ist hier meist kein Durchkommen und es muss (auch mit Kinderwagen!) auf die Mainzer Landstraße ausgewichen werden. - Fußweg "Kameruner Rosengärtchen" / Ecke Schneidhainer: Poller locker in Halterung gesteckt, vor allem abends und nachts wird der Weg als Parkplatz genutzt - Grünstreifen Frankenallee vor Hotel Franken: Immer wieder wird der Poller, der die Straße vom Grünstreifen trennt entfernt; im Grünstreifen der Frankenallee sind dann Lieferfahrzeuge abgestellt (insbesondere zu Messezeiten). (Fotos privat) . Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6021 2020 Die Vorlage OF 1291/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2020, OF 1236/1 Betreff: Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der AWO-Kreisverband Frankfurt steht unter dem Verdacht, die Stadt Frankfurt am Main unterschiedlichen Bereichen der Kooperation getäuscht zu haben, um in der Summe hohe unrechtmäßige Zahlungen zu erlangen. In der 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main berichtete die Dezernentin für Soziales, Senioren, Jugend und Recht darüber, im Dezember 2019 das Dezernat für Integration und Bildung sowie den Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main über den Verdacht einer substantiellen Schädigung der Stadt Frankfurt durch den AWO-Kreisverband Frankfurt informiert zu haben. Die AWO betreibt in Frankfurt am Main derzeit 18 Kindertagesstätten, davon haben 4 Einrichtungen ihre Standorte im Bezirk des Ortsbeirates 1. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wurden die Abrechnungen der AWO-Kita Adlerwerke, Kleyerstraße überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? 2. Wurden die Abrechnungen der AWO-Kita Europagarten, Hattersheimer Straße überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? 3. Wurden die Abrechnungen der AWO-Lahn'sche Höfe, Rebstöcker Straße überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? 4. Wurden die Abrechnungen der AWO-Kita Gutleutviertel, Gutleutstraße 32 überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1598 2020 Die Vorlage OF 1236/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Die PARTEI gegen U.B. (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2020, OF 1189/1 Betreff: Illegaler Sperrmüll in der Lahnstraße Seit Jahren kommt es in der Lahnstraße vor Haus Nummer 42 zu illegalen Sperrmüllablagerungen. Anzeigen von Anliegenden führen leider häufig nicht zu einer zeitnahen Beseitigung, was meist weiteren Müll anzieht. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Sperrmüll zeitnah entsorgen zu lassen den Bereich regelmäßig zu kontrollieren und neue Ablagerungen zeitnah beseitigen zu lassen den Betreibern der nahegelegen Gastronomie einen Ansprechpartner der Verwaltung zu benennen der eine zeitnahe Entsorgung neuer Ablagerungen veranlassen kann Zu prüfen und zu Berichten durch welche ggf. auch baulichen, Maßnahmen (z.B. Bäume, Hecke oder Stadtmöbelirrung) eine nachhaltige Verbesserung der Situation geschaffen werden kann. Begründung: Der für die illegale Sperrmüllentsorgung genutzte Platz grenzt unmittelbar an die benachbarte Aussengastronomie. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es nicht ausreichend ist den Sperrmüll hier im üblichen Turnus zu Entsorgen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5744 2020 Die Vorlage OF 1189/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2020, OF 1188/1 Betreff: Anwohnerparken in der Weilburger Straße endlich ermöglichen Vorgang: B 265/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Weilburger Straße, Hausnummern 21 - 49, beidseitig eine Bewohnerparkzone einzurichten. Sollte das Gebiet zu klein sein, wird der Magistrat gebeten, ein ausreichend großes Gebiet vorzuschlagen. Außerdem sollte seitens der Stadt mit der Deutschen Bahn und der EVG Kontakt aufgenommen werden, damit deren Mitarbeiter mit ihren Fahrzeugen nicht öffentlichen Parkraum blockieren, sondern im vorhandenen Parkhaus geparkt werden. Die Ausführungen im Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265 sind für Anwohner und Ortsbeiräte nicht zufriedenstellend, weswegen der Magistrat aufgefordert wird, hier im Sinne der Bürger tätig zu werden. Auch ist die Argumentation, dass nicht genügend Personal zur Überwachung des Bewohnerparkens vorhanden ist nicht nachvollziehbar, da zurzeit Anwohner in der Weilburger Straße regelmäßig, v.a. in den Nachmittagsstunden, kontrolliert und sanktioniert werden, da die regulären Parkplätze (noch) von auswärtigen Fahrzeugen blockiert werden. Im Anhang findet sich eine entsprechende Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes 36.21.11, Städtische Verkehrspolizei. Begründung: Die Bewohner der Weilburger Straße im o.g. Bereich haben das Problem, dass die Parkplätze tagsüber v.a. von den Mitarbeitern der Deutschen Bahn und der EVG blockiert werden, obwohl diesen ein Mitarbeiterparkhaus zur Verfügung steht. Generell herrscht in diesem Gebiet, wie fast im gesamten Gallus, ein hoher Parkdruck. Anlage 1 (ca. 60 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5743 2020 Die Vorlage OF 1188/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "beidseitig" durch das Wort "einseitig" ersetzt wird. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP, Die PARTEI und U.B. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2019, OF 1043/1 Betreff: Freiflächen für Kinder und Jugendliche im Bereich um die Lahnstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob und wo im südlichem Gallus im Quartier zwischen der Mainzer Landstraße, Kleyerstraße und Rebstöcker Straße - eine Spielstraße für Kinder und Jugendliche - Indoor Spiel- und Sportmöglichkeiten im Winter geschaffen bzw. eingerichtet werden können. Begründung: In diesem extrem kompakt bebauten Bereich herrscht ein gravierender Mangel an Grün- und Freiflächen. Darunter leiden insbesondere Kinder- und Jugendliche, die auf der Suche nach solchen Plätzen auch private Flächen in Anspruch nehmen und von dort regelmäßig vertrieben werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5146 2019 Die Vorlage OF 1043/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2019, OF 1022/1 Betreff: Einrichtung von Bewohnerparken endlich wieder möglich? Vorgang: B 265/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Mainzer Landstraße zwischen der Ackermannstraße und der Sondershausenstraße zumindest auf der Seite der ungeraden Hausnummern eine Bewohnerparkzone einzurichten. Sollte das Gebiet zu klein sein, wird der Magistrat gebeten, ein ausreichend großes Gebiet vorzuschlagen. Außerdem sollte seitens der Stadt mit der Firma Audi bzw. der dortigen Niederlassung Kontakt aufgenommen werden, damit deren Fahrzeuge nicht öffentlichen Parkraum blockieren, sondern auf dem Firmengeländer geparkt werden. Die Ausführungen im Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265 sind für Anwohner und Ortsbeiräte nicht zufriedenstellend, weswegen der Magistrat aufgefordert wird, hier im Sinne der Bürger tätig zu werden. Sollte der Magistrat auf dem Standpunkt stehen bleiben, weiter keine neuen Bewohnerparkzonen einrichten zu wollen, soll alternativ eine Quartiersgarage, dann für die gesamte Friedrich-Ebert-Siedlung, eingerichtet werden. Begründung: Die Bewohner der Mainzer Landstraße im o.g. Bereich haben das Problem, dass die Parkplätze tagsüber von den Mitarbeitern des Audi-Autohauses trotz vorhandenem Parkhaus auf dem Firmengelände blockiert werden. Nach Feierabend werden dann die Parkplätze von den Besuchern der Shisha-Bar an der Ecke Mainzer Landstraße / Wickerer Straße genutzt. Generell herrscht in diesem Gebiet, wie fast im gesamten Gallus, ein hoher Parkdruck. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 62 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4947 2019 Die Vorlage OF 1022/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "ungeraden Hausnummern" die Worte ",zwischen der Mainzer Landstraße und der Kleyerstraße sowie zwischen der Sondershausenstraße und der Ackermannstraße" eingefügt werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL und U.B. gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2019, OF 903/1 Betreff: Tafel zum Gedenken an Adam Golub und Georgij Lebedenko Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, an der Hausfront der Liegenschaft Lahnstraße 32 eine Infotafel mit folgendem Inhalt anbringen zu lassen: "Am 14.3.1945 - wenige Tage vor Kriegsende - flohen der 19jährige Adam Golub und der 21jährige Georgij Lebedenko aus dem KZ Adlerwerke. Adam Golub versteckte sich im Keller dieses Gebäudes. Die SS-Wachmannschaften begannen sofort mit der Suche, an der sich auch Nachbarn beteiligten. Die Geflohenen wurden von der SS noch am gleichen Tag auf offener Straße vor den Häusern an der Ecke Lahnstraße/Kriegkstraße erschossen und zur Abschreckung stundenlang liegen gelassen. Die Stadt Frankfurt erinnert seit 1997 mit dem Golub-Lebedenko-Platz an die beiden erschossenen Zwangsarbeiter." Begründung: Der Ortsbeirat folgt damit dem Wunsch der Hausgemeinschaft Lahnstraße 32. Durch die Anbringung der Tafel wird die Namensgebung des Platzes anschaulich erklärt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.02.2019, OF 851/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 07.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4576 2019 1. Die Vorlage OF 851/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 903/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 903/1 wird als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und U.B.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2019, OF 870/1 Betreff: Tiefgaragenstellplätze der ABG in der Friedrich-Ebert-Siedlung Bewohnerinnen und Bewohner der Friedrich-Ebert-Siedlung wenden sich immer wieder an Mitglieder des Ortsbeirats mit Klagen darüber, dass es zu wenig Stellplätze für Pkw in den Straßen der Siedlung gibt. Die Vermietung der Wohnungen in der Siedlung erfolgt überwiegend durch die ABG. Zusammen mit den Neubauten in der Cordierstraße hat die ABG Tiefgaragen errichtet, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner Parkplätze anmieten können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, von der ABG folgende Fragen beantworten zu lassen: 1. Wie viele Parkplätze werden von der ABG in der Friedrich-Ebert-Siedlung vermietet? 2. Wie viele Parkplätze sind davon tatsächlich an Mieter_innen der ABG vermietet? 3. Wie hoch sind die monatlichen Mietkosten für einen Pkw-Stellplatz? 4. Können die Parkplätze auch gemietet werden, wenn nicht gleichzeitig ein Wohnungsmietvertrag mit der ABG besteht (z.B. Mieter der Vonovia-Liegenschaften / der Erbbau-Siedlung oder Einpendler)? Begründung: Aufgrund der Wünsche einiger Anwohnerinnen und Anwohner, die an Begehungen des Stadtteilbüros teilgenommen haben, hat der Ortsbeirat u.a. gefordert, Schrägparkplätze einzurichten; Schrägparker fahren meist weit auf den Gehweg auf und zwingen an vielen Stellen zu Fuß Gehende auf die Straße. Auch in der Friedrich-Ebert-Siedlung ist der Straßenraum als Parkplatz gestaltet; die Gehwege sind häufig schmal, Lücken, die Straße zu queren, oft kaum vorhanden und an vielen Stellen ist insbesondere für Kinder der Verkehr nicht einsehbar. Die Erfahrung zeigt leider (z.B. "Tiefgarage am Europagarten"), dass immer wieder Forderungen an die Politik herangetragen werden, kostenlose Parkplätze auf der Straße und wenn möglich direkt vor dem eigenen Hauseingang zur Verfügung zu stellen, während Quartiersgaragen leer stehen, weil man sich die Miete für einen Stellplatz sparen möchte. Vor diesem Hintergrund ist es interessant zu erfahren, wie hoch die Auslastung der Quartiersgaragen der ABG durch Mieter_innen sind oder ob auch hier hohe Leerstände vorhanden sind, während die Straßen des Quartiers von Pkws zugestellt sind. Beobachtungen der Antragsteller zeigen, dass z.B. nach 18 h der nördliche Gehweg in der Cordierstraße, der nicht zum Parken zugelassen ist, illegal so beparkt wird, dass zu Fuß Gehende auf die Straße ausweichen müssen. An vielen Stellen ist dadurch der Straßenraum so verengt, dass im Notfall Rettungsfahrzeuge die Straße nicht durchfahren können. Gleichzeitig sind "um die Ecke" auf der Sondershausener Straße i.d.R. nur ca. 50% der abmarkierten Stellplätze belegt und diese überwiegend an den Einmündungen von Cordier-, Teves- und Steuernagelstraße. Auf der Sondershausener Straße zwischen Cordierstraße und Kleyerstraße befinden sich keine Hauseingänge. Es drängt sich der Eindruck auf, dass sogar ein Fußweg zum Parkplatz von 100 m als nicht akzeptabel und die Situation damit als "unzumutbarer Parkdruck" erlebt wird. Neben den Anwohnerinnen und Anwohnern, die mehr Stellplätze für Pkw in der Siedlung fordern, gibt es auch zahlreiche in der Siedlung lebende Menschen - mit oder ohne Pkw - die sich mehr Platz auf den Gehwegen, bessere Querungsmöglichkeiten, mehr Übersicht über den Straßenraum wünschen. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 19.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1199 2019 Die Vorlage OF 870/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 851/1 Betreff: Tafel zum Gedenken an Adam Golub und Georgi Lebedenko Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, an der Hausfront der Liegenschaft Lahnstraße 32 eine Gedenktafel mit folgendem Inhalt anbringen zu lassen: "Im Keller dieses Hauses haben Adam Golub (*1925) und Georgi Lebedenko (*1923), ukrainische Zwangsarbeiter des KZ Außenlager "Katzbach" in den Adlerwerken, sich 1945 bei einem Fluchtversuch versteckt. Sie wurden denunziert, einer von ihnen wurde vor dem Haus erschossen und zur Abschreckung stundenlang liegengelassen. Der andere wurde abgeführt." Begründung: Der Ortsbeirat folgt damit dem Wunsch der Hausgemeinschaft Lahnstraße 32. Durch die Anbringung der Tafel wird die Namensgebung des Platzes anschaulich erklärt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.04.2019, OF 903/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 19.02.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 851/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 19.03.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 851/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 07.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4576 2019 1. Die Vorlage OF 851/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 903/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 903/1 wird als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und U.B.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2019, OF 853/1 Betreff: Herstellung eines Gehweges auf der westlichen Seite des Gustavsburgplatzes zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, den Gehweg auf der Rebstöcker Straße westlich des Gustavsburgplatzes zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße durch Asphaltierung oder Gehwegplatten fußgängerfreundlich zu sanieren. Begründung: Derzeit befindet sich der Gehweg in einem ziemlich naturbelassenen Zustand. Da die Endhaltestelle der Tram-Linie 14 in diesen Teil der Rebstöcker Straße verlegt wurde, benutzen vermehrt Menschen diesen Gehweg, der sehr schlecht befestigt ist und bei Regen oder Schnee zu einem schlammigen Pfad wird. Zu Zeiten, als er nur als Weg entlang der Grünfläche des Gustavsburgplatzes diente, war er ausreichend befestigt. Aufgrund vermehrter Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger muss hier Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 19.02.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4317 2019 Die Vorlage OF 853/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2025, OF 1512/1 Betreff: Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger freihalten Der Magistrat wird gebeten, die je nach Straßenabschnitt zwischen 1,40 m und 1,60 m schmalen Gehwege in der Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße durch geeignete Maßnahmen für Fußgänger freizuhalten. Hierzu sollen u.a. folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Einrichtung eines Längsparkbereichs auf der westlichen Straßenseite. Hierfür ist an der Kreuzung Lahnstraße/ Krifteler Straße ein neues Schild zu installieren, vor der Einfahrt zum Parkhaus ein Schild auszutauschen. 2. Bestreifung des Abschnittes nach Einrichtung des Längsparkens durch die Verkehrspolizei für mehrere Wochen, um zu überprüfen, ob die Beschilderung ausreichend ist, um ordnungswidriges Parken zu verhindern. 3. Abpollerung des Gehweges entlang der Parkbuchten, bevorzugt mit Installation der Poller auf den Parkflächen, sollten trotz Einrichtung des Längsparkens weiterhin Teile des Gehweges zugestellt werden. Begründung: Anwohner beklagen sich, dass der Gehweg vor allem mit Kinderwägen und Rollstühlen nur eingeschränkt benutzt werden kann, da parkende Autos in den Gehwegbereich hereinragen. So werden Fußgänger gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Er soll daher erhalten bleiben. Anwohner sind zudem verwundert, dass in unmittelbarer Nähe zum Ordnungsamt dieser Zustand nicht durch die Stadt behoben wird. Quelle: eigene Aufnahmen Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.10.2024, OF 1419/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6341 2025 1. Die Vorlage OF 1419/1 wird durch die Annahme der Vorlage . . . . . für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1512/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1419/1 Betreff: Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger freihalten Der Magistrat wird gebeten, die schmalen Gehwege in der Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße durch geeignete Maßnahmen für Fußgänger freizuhalten. Hierzu sollen u.a. folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Abpollerung des Gehweges entlang der Parkbuchten. Sollte dies wider Erwarten nicht möglich sein, soll als Alternative das Längsparken angeordnet werden; 2. Temporäre Einrichtung eines absoluten Halteverbots in dem Straßenabschnitt, der auf Grund des Bauprojekts "Kleyers" nur als Einbahnstraße genutzt werden kann. Der Behindertenparkplatz hinter der Tiefgarageneinfahrt zum Ordnungsamt soll erhalten bleiben. Bis zur Umsetzung der Maßnahmen soll der ruhende Verkehr regelmäßig durch die Verkehrspolizei/ Ordnungsamt bestreift werden. Begründung: Anwohner beklagen sich, dass der Gehweg vor allem mit Kinderwägen und Rollstühlen nur eingeschränkt benutzt werden kann, da parkende Auto in den Gehwegbereich hereinragen. So werden Fußgänger gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Der Behindertenparkplatz behindert keine Fußgänger und wird zudem weiter benötigt. Er soll daher erhalten bleiben. Anwohner sind zudem verwundert, dass in unmittelbarer Nähe zum Ordnungsamt dieser Zustand nicht durch die Stadt behoben wird. Quelle: eigene Aufnahmen Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1415/1 Betreff: Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Rotlichtblitzer an der Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße/Kleyerstraße für den beidseitigen Verkehr aufstellen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sind alternative Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs zu prüfen. Begründung: Viele Kinder laufen auf ihrem Schulweg aus den Neubauten der Weilburger Straße über die Kleyerstraße Richtung Galluswarte und müssen anschließend dort die Mainzer Landstraße überqueren. An dieser Stelle fahren regelmäßig Autos als auch Straßenbahnen bei Rot, während die Kinder loslaufen, da die Ampel für sie Grün zeigt. Aus diesem Grund gab es eine große Diskussion auf der letzten Schulelternbeiratssitzung der Günderrodeschule über die Sicherheit des Schulwegs. Quelle: Apple Karten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1399/1 Betreff: Absperrpfosten an der östlichen Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, je einen kontrastreichen rot-weissen Pfosten an der östlichen Kreuzung Kleyer-/Weilburger Straße anbringen zu lassen, um illegales PKW-Parken zu verhindern, und zwar: 1. In der Kleyerstraße auf Höhe der Hausnummer Kleyerstraße 1 beim südlichen Schnittpunkt von Fußgängerüberweg und Bordstein 2. In der Weilburger Straße auf Höhe der Hausnummer Kleyerstraße 1 wenige Zentimeter nördlich des Schachtdeckels Begründung: Der Gehweg und die unterschiedlichen Schachtdeckel auf dem Gehweg zwischen Kleyerstraße und Weilburger Straße werden regelmäßig illegal zugeparkt. . Fotos: Manuel Denkwitz Luftbild: Geoportal Frankfurt, eigene Eintragungen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1357/1 Betreff: Verkehrssituation Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn'sche Höfe sicherer gestalten Vorgang: OM 2005/22 OBR 1; ST 1816/22; OM 4054/23 OBR 1; ST 409/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch folgende Maßnahmen die Verkehrssicherheit rund um die KiTa Lahn`sche Höfe zu erhöhen: 1. Rund um die KiTa Lahn'sche Höfe soll auf der Rebstöcker Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 angeordnet werden, da hier leider regelmäßig "sehr sportlich" gefahren wird. 2. Im Zuge von Tempo 30 soll der in ST 409 (2024) angesprochene Überweg von der Lahnstraße zur Straßenbahnhaltestelle geprüft und umgesetzt werden, da ja nun aufgrund der reduzierten Geschwindigkeit eine sicherere Gesamtsituation geschaffen ist. Der Überweg wird benötigt, da der Umweg über zwei weitere Kreuzungen für viele Fußgehende zu aufwendig und den Kindern nicht zu erklären ist. 3. Der nach Bauarbeiten kaum erkennbare Fußgängerüberweg Lahnstraße/Krifteler Straße soll in Kürze farblich erneuert werden. In diesem Zuge soll auch das entfernte Schild "Fußgängerüberweg" wieder aufgestellt werden. 4. Die im Jahr 2023 ausgesetzten Geschwindigkeitskontrollen in der Rebstöcker Straße sollen wieder aufgenommen werden. Eine regelmäßige Geschwindigkeitskontrolle soll zukünftig auch in der westlichen Lahnstraße in Nähe der KiTa erfolgen. 5. Der Häuserblock Rebstöcker Straße/Lahnstraße/Krifteler Straße soll möglichst zügig, in Abstimmung mit der Kinderbeauftragten, anhand der dortigen Nutzungsbedürfnisse in den Schulwegeplan aufgenommen werden. Begründung: Der Häuserblock Rebstöcker Straße/Lahnstraße/Krifteler Straße wurde vor Jahren mit Wohngebäuden und einer KiTa bebaut. Er wurde jedoch nicht in den Schulwegeplan einbezogen, obwohl dort zahlreiche Familien mit schulpflichtigen Kindern leben. Der Fußgängerüberweg auf der Lahnstraße über die Krifteler Straße ist in ST 1816 2022 in der Zeichnung 22/0000 Blatt 1 zur Krifteler Straße noch enthalten, seit Fertigstellung von Bauarbeiten jedoch kaum noch erkennbar. Die Anwohnenden fordern die Wiederherstellung des "Zebrastreifens", insbesondere für die Schul- und Kindergartenkinder. Fotos: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2005 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1816 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4054 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 409 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5836 2024 Die Vorlage OF 1357/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1310/1 Betreff: Sitzgelegenheiten an der Kreuzung Frankenallee/Kriegkstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Sitzgelegenheiten an der Kreuzung Frankenallee/Kreigstraße wieder in einen ansehnlichen und einladenden Zustand zu versetzen oder zu erneuern. Begründung: Der Zustand der Sitzgelegenheiten an der Kreuzung Frankenallee/Kriegkstraße ist nicht mehr ansehnlich und lädt auch nicht mehr zum Verweilen ein. Damit diese wieder von den Anwohnern und Spaziergängern genutzt werden, ist eine Instandsetzung notwendig. Quelle: eigene Bilder Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5743 2024 Die Vorlage OF 1310/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1308/1 Betreff: Bäume in der Weilburger Straße 17 weitestgehend erhalten und Ersatzpflanzungen vornehmen Vorgang: V 890/24 OBR 1; ST 837/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Hinweis auf die erteilte Baugenehmigung eines Neubaus mit 23 Wohnungen und 17 PKW-Stellplätzen in der Weilburger Straße 17 und die ST 837 / 2024 folgende Maßnahmen anzuordnen und sicherzustellen: 1. Bestehende Bäume und Grünflächen sind im Zuge der Baumaßnahme weitestgehend zu erhalten und zu schützen. 2. An Stelle von Bäumen, die nicht erhalten werden können, soll die Ersatzpflanzung in mindestens dreifacher Anzahl auf dem betreffenden Grundstück, ersatzweise auf einem benachbarten Grundstück erfolgen. 3. Bäume auf öffentlichem Grund sind zu erhalten und wirksam gegen Beschädigungen durch Baustelleneinwirkungen zu schützen. 4. Bei reiner Wohnnutzung soll auf oberirdische Stellplätze auf dem Grundstück verzichtet werden. An deren Stelle sollen entsiegelte begrünte Flächen entstehen. Begründung: Im Gebiet des Ortsbezirks 1 kommt es immer wieder zur genehmigten Fällung zahlreicher Bestandsbäume. In Zeiten der sommerlichen Erhitzung und den spürbaren Auswirkungen der Klimakrise sollen Neubauvorhaben so geplant und umgesetzt werden, dass auf die bestehende Natur Rücksicht genommen wird und nach Fertigstellung des Neubaus bessere klimatische Bedingungen als zuvor entstehen. Die umliegende Neubebauung hält keine oberirdischen Stellplätze vor. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 890 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 837 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 29 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wir über die Vorlage OF 1308/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5741 2024 Die Vorlage OF 1308/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 3.: GRÜNE, CDU, FDP, Linke, BFF und Die Partei gegen SPD (= Ablehnung) Ziffer 4.: GRÜNE, Linke und Die Partei gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1201/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung Vorgang: E109/22 Grüne/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1832/22; EA 82/22 OBR 1; EA 100/23 OBR 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für die Umgestaltung der Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128, sowie Tevesstraße 99, 73 und 43 in der Friedrich-Ebert-Siedlung werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Ursprünglich sollten mit der E 109/22 die Mittel für Spielplatzbau und -sanierung aufgestockt und ein Spielplatzprioritätenprogramm aufgelegt werden. Bisher ist dies dem OBR 1 noch nicht vorgestellt worden. Sollte dort bereits die Umgestaltung aufgenommen worden sein, so wird gebeten, diese auf oberste Priorität zu setzen und die Mittel dafür zeitnah freizugeben. Die Planung der Spielplätze soll in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten, dem Quartiersmanagement und der Elterninitiative Perspektiven für Kinder im Gallus e.V. aus der Siedlung erfolgen. Begründung: An der Situation hat sich nichts geändert: Die o.g. Spielplätze sind relativ klein und alt und liegen in der Nähe voneinander, mitten in einer Wohnbebauung. Nicht alle Spielgeräte sind mehr benutzbar. Die meisten Spielgeräte richten sich an Kinder ab ca. 3-4 Jahren, Anwohner/-innen wünschen sich aber auch Spielgeräte für Kleinst- und Kleinkinder unter 3 Jahren. Auch für ältere Schulkinder und Jugendliche gibt es wenig interessante Spielgeräte. Um den Anliegen aller Altersgruppen Rechnung zu tragen, wäre es daher sinnvoll, z.B. die Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128 aufeinander abzustimmen und für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten sowie gleichzeitig die Spielplätze Tevesstraße 99, 73 und 43 für Kleinst- und Kleinkinder umzugestalten. Die Kinder und Jugendlichen der Friedrich-Ebert-Siedlung haben angemessene Spiel- und Freizeitmöglichkeiten dringend nötig. Mit der EA 82 aus 2022 wurde dies bereits angeregt und i.R. der E 109 angenommen. Es ist aber nichts passiert. Auch nach der EA 100 aus 2023 passierte wieder nichts. Die Kinder können aber nicht noch länger warten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.03.2022, EA 82 Etatantrag vom 04.05.2022, E 109 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 100 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 82 2024 Die Vorlage OF 1201/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1220/1 Betreff: Fahrradpiktogrammketten Kleyerstraße versetzen, Sicherheit erhöhen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrradpiktogrammketten in der Kleyerstraße gemäß den Musterlösungen für Radverbindungen des Hessisches Verkehrs-Ministeriums so weit in Richtung Fahrbahnmitte versetzen zu lassen, dass mindestens 75cm Abstand zu den seitlich parkenden Fahrzeugen besteht. Das bedeutet praktisch die Markierung der Piktogrammketten auf dem Asphalt im Bereich der Straßenbahnschienen. Begründung: Die bestehenden Piktogrammketten sind in einem sehr geringen Abstand zu den seitlich parkenden Fahrzeugen angeordnet. Bei sich öffnenden Autotüren sind Radfahrende gezwungen, seitlich in Richtung Straßenbahngleise auszuweichen. Das birgt das Risiko von Stürzen, wenn die Fahrradradreifen in die Straßenbahnschienen gelangen. Radpiktogrammketten zwischen den Schienen führen Radfahrende mit sicherem Abstand über die gesamte Länge der Kleyerstraße. Bild: Manuel Denkwitz, Kleyerstraße stadtauswärts Grafik: Musterlösungen für Radverbindungen des Hessisches Verkehrsministeriums Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5399 2024 Die Vorlage OF 1220/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen SPD und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1169/1 Betreff: Bauvorhaben Camberger Straße 21: Zugang zur Baustelle nicht durch das Wohngebiet führen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat möge sicherstellen lassen, dass Zufahrt und Abfahrt zur Baustelle des Bauvorhabens in der Camberger Straße 21 (ehemaliges Autohaus) als auch der offizielle Einlass und Auslass der Bauarbeitenden über die Rampe der Camberger Brücke und nicht durch das Wohngebiet über die Weilburger Straße erfolgen. Begründung: Anwohnende befürchten erheblichen Baustellenverkehr in der Tempo-30-Zone der Weilburger Straße. Ein Befahren der Weilburger Straße mit schweren Baufahrzeugen ist auch aufgrund der kürzlichen Straßenerneuerung unbedingt zu vermeiden. Auch sollen keine Kleinbusse mit Arbeitenden in der Weilburger Straße halten, sondern ebenfalls die Camberger Straße direkt auf das Baustellengelände nutzen. Bisher kam es bereits zur gelegentlichen Nutzung des Zugangs durch das Wohngebiet, weil Zäune zwischen den Grundstücken noch nicht entfernt worden waren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5225 2024 Die Vorlage OF 1169/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1172/1 Betreff: Leerstehendes Haus Weilburger Straße 17 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Die Liegenschaft Weilburger Straße 17 steht seit vielen Jahren leer und hinterlässt einen verwahrlosten Eindruck. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gefragt: Welche Absichten bestehen im Zusammenhang mit diesem Grundstück? Beabsichtigt der Magistrat, die Liegenschaft einer Wohnnutzung zuzuführen? Begründung: Seit geraumer Zeit wird die Immobilie nicht mehr regelmäßig genutzt, besucht und kontrolliert. Der Haupteingang ist seit Jahren durch Sträucher und Bäume zugewachsen, das Grundstück ist vermüllt und im Dachgeschoss steht seit langer Zeit ein Dachfenster offen. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 890 2024 Die Vorlage OF 1172/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 684/9 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; OA 387/23 OBR 6; ST 956/23; OM 4939/24 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, indem er 1. die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in der Anregung OA 387 des Ortsbeirates 6 gebeten, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend vornimmt; 2. alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime in Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt; 4. einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere - auch aus dem OB 9 - nicht mehr annehmen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Stellungnahme ST 956 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen einem und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei circa 750.000 Einwohnende gerade einmal höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt, denn Tierschutzvereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4939 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5162 2024 Die Vorlage OF 684/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP, BFF und fraktionslos
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2024, OF 649/3 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; ST 956/23; OA 387/23 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, indem er 1. die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in der Anregung OA 387 des Ortsbeirates 6 gebeten, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend vornimmt; 2. alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime in Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt; 4. einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen oder haben sie bereits gekündigt. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr annehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind fällig, um die Gebäude instand zu setzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt lässt derzeit zudem Willkür vermuten. Die Stellungnahme ST 956 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge äusserst niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen einem und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei circa 750.000 Einwohnende gerade einmal höchstens 33 Cent pro Einwohner*in. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt, denn Tierschutzvereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 649/3 wird auf Wunsch der FDP bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2023, OF 531/11 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; ST 956/23; OA 387/23 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, 1. indem er die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in dem Antrag OF 842 2023 im Ortsbeirat 6 beantragt, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend anpasst 2. indem er alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime Nied, Fechenheim und Hattersheim 3. indem er die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt 4. indem er einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr annehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind fällig, um die Gebäude instand zu setzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt mutet derzeit zudem willkürlich an. ST 956 2023 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen 1 und 2 Euro je Einwohner*in aus. Wenn man die in ST 956 2023 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei ca. 750.000 Einwohnende gerade höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt. Denn Tierschutz-Vereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 531/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4939 2024 Die Vorlage OF 531/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1035/1 Betreff: Halteverbot in der Weilburger Straße sichtbar machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Weilburger Straße auf Höhe der Hausnummern 14-16 beidseitig der Tiefgagagenausfahrt sogenannte "Zickzacklinien" (Verkehrszeichen 299) vor der Randbegrünung auf dem Fahrbahnbelag markieren zu lassen. Damit soll das bereits bestehende und beschilderte Halteverbot verdeutlicht werden und das Falschparken zurückgedrängt werden. Begründung: Die Falschparkenden versperren mit ihren Fahrzeugen den Tiefgaragen-Nutzer*innen die Sicht auf die Straße und zwingen die Autofahrenden, weit in den Fahrbahnbereich hineinzufahren. Das gefährdet wiederum andere Verkehrs-teilnehmende. An dieser Stelle kam es schon zu diversen Beinahe-Unfällen. Fotos: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4796 2023 Die Vorlage OF 1035/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1037/1 Betreff: Parkhaus Galluswarte ausschildern und in das Parkleitssystem aufnehmen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Parkhaus Galluswarte aus allen Himmelsrichtungen mit den üblichen Wegweisern für Parkhäuser ausschildern zu lassen. Dabei sollen mindestens folgende Orte mit einem Wegweiser versehen werden: 1. Galluswarte in westlicher Fahrtrichtung beim Abzweig zur Kleyerstraße am Wegweiser zum Parkhaus Ordnungsamt 2. Ecke Kleyerstraße / Krifteler Straße am Wegweiser zum Parkhaus Ordnungsamt 3. Weilburger Straße auf Höhe des Ärztehauses in südlicher Fahrtrichtung, damit Besuchende des Ärztehauses zum Parkhaus geleitet werden 4. Kleyerstraße 20 zur Einfahrt in die Parkgarage - beidseitig 5. Ecke Weilburger Straße / Helmut-Walcha-Straße in Richtung Kleyerstraße beidseitig 6. Ecke Helmut-Walcha-Straße / Kleyerstraße Weiterhin soll das Parkhaus - wie fast alle anderen Parkgaragen auch - in die gängigen Apps zur Anzeige von freien Plätzen aufgenommen werden wie z.B. Hit Radio FFH und in das Frankfurter Parkleitsystem integriert werden. Begründung: Verschiedene Institutionen wie das AmkA, das Gallustheater und das Ärztehaus empfehlen Anreisenden per Auto das Parkhaus in der Kleyerstraße 20 mit den Bezeichnungen "Gallus-Warte" oder "Mainzer Landstraße". Leider ist an der Galluswarte nur das weit entfernte "Parkhaus Ordnungsamt" ausgeschildert, und so strandet ein Teil der Parkhaussuchenden in den Wohngebieten. Das Parkhaus Galluswarte wird 24/7 von Apcoa betrieben und weist 460 Parkplätze aus. Es könnte problemlos größere Mengen an Fahrzeugen aufnehmen und damit die umliegenden Wohnviertel deutlich entlasten. Foto: Manuel Denkwitz, einziger Wegweiser zum Parkhaus Galluswarte Link: https://www.apcoa.de/parken/frankfurt/mainzer-landstrasse/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4798 2023 Die Vorlage OF 1037/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. Gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2023, OF 994/1 Betreff: Gedenktafel für Hans Frick in der Lahnstraße - Aktueller Sachstand Vorgang: OIB 156/17 OBR 1; ST 1568/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der ST 1568 versprochene Gedenktafel für Hans Frick in der Lahnstraße anbringen zu lassen. Für den Fall, dass es bei der Umsetzung des Anliegens Schwierigkeiten gibt, möge der Magistrat bitte ausführen, woran die Verzögerung liegt. Begründung: Seit vielen Jahren bemüht sich der Ortsbeirat 1 um eine Gedenktafel für den Schriftsteller Hans Frick an der Lahnstraße 28 und hat sogar 500€ finanzielle Beteiligung zugesichert. Der Magistrat hat das Anliegen ebenso wiederholt begrüßt. Bedauerlicherweise hängt die Gedenktafel aber 14 Monate nach der letzten positiven Auskunft des Magistrats weiterhin nicht am Gebäude. Gründe für die Verzögerung wurde bisher noch nicht benannt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.12.2017, OIB 156 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1568 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4569 2023 Die Vorlage OF 994/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 990/1 Betreff: Klimaresiliente und dichtere Bepflanzung entlang der Kleyerstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entlang der Kleyerstraße von der Sondershausenstraße nach Westen in Richtung Griesheim eine dichtere und klimaresiliente Bepflanzung möglichst aus dem 10.000-Bäume-Programm umsetzen zu lassen. Auch ein Tiny Forest ist vorstellbar. Zudem soll geprüft werden, ob die intensiven künstlerischen Schnittarbeiten in Form von Kugelbüschen dort notwendig sind, oder ob die Büsche naturnaher wachsen dürfen. Begründung: Frankfurt braucht dringend mehr Bäume und klimaresiliente Pflanzen und sollte zur Bepflanzung vor allem derzeit brach liegende Flächen nutzen. Fotos: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4565 2023 Die Vorlage OF 990/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 1021/1 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: OA 387/23 OBR 6 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Tierschutz angemessener Rechnung zu tragen, 1. indem er die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in dem Antrag OF 842 2023 im Ortsbeirat 6 beantragt, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend anpasst. 2. indem er alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime Nied, Fechenheim und Hattersheim. 3. indem er die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen wie in den Vorjahren wieder aufnimmt. 4. indem er einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr annehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind fällig, um die Gebäude instand zu setzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt mutet derzeit zudem willkürlich an. ST 956 2023 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen 1 und 2 Euro je Einwohner*in aus. Wenn man die in ST 956 2023 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei ca. 750.000 Einwohnende gerade höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz gefloßen sind. Die Verwaltung der Stadt Frankfurt hat derzeit offensichtlich keine Kriterien für die Mittelvergabe. Einerseits gibt sie die Rufnummern von Tierschutzorganisation an hilfesuchende Personen heraus, erhält Fundtierlisten von diesen Institutionen, zahlt dann aber trotzdem keine Fundtierpauschale und verweigert die Bearbeitung von Finanzierungsanträgen. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt. Richtiger Tierschutz ist nicht teuer, sondern bewirkt positive Effekte an anderer Stelle. Derzeit müssen die Tierschützer viel sparen und können in ihren Institutionen keine langfristigen Maßnahmen angehen. Das ist ökonomisch nachteiliger, als wenn die Tierheime angemessen ausgestattet werden und nachhaltige Investitionen tätigen können. Derzeit müssen viele Ehrenamtliche mit eigenem Geld einspringen, das sie ansonsten in den Konsum stecken würden. Die Spenden können sie zwar von der Steuer absetzen, aber in Summe schadet das dann wiederum dem Staat, indem er geringere Einahmen hat. Die Vereinsvorstände "verschwenden" viel Zeit mit Fundraising, anstatt sich um "sinnvollere Dinge" zu kümmern. Die derzeitige Situation ist schadhaft und destruktiv, und führt dazu, dass das Ehrenamt kollabiert, der Tierschutz vernachlässigt wird und darüber hinaus auch das Vertrauen in den Rechtsstaat (Die Stadt Frankfurt ist für Tierschutz zuständig!) schwindet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4585 2023 Die Vorlage OF 1021/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2023, OF 963/1 Betreff: Längsparken auf der Südseite der Idsteiner Straße zwischen Hufnagelstraße und Kriegkstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der südlichen Straßenseite der Idsteiner Straße zwischen Hufnagelstraße und Kriegkstraße Längsparken statt dem bestehenden Schrägparken einzurichten, auch wenn dadurch einige PKW-Parkplätze entfallen. Begründung: Im Straßenabschnitt ist es regelmäßig kaum möglich als Fußgängerin oder Fußgänger den Gehweg zu benutzen, da Kraftfahrzeuge beim Parken große Teile des Gehwegs blockieren. Komfortables Passieren etwa mit Kinderwägen ist nicht möglich. Der Straßenabschnitt befindet sich in der Nähe des derzeitigen Standortes der Grundschule im Europaviertel. Vor diesem Hintergrund sollte eine Nutzung des Gehwegs jederzeit gewährleistet werden. Da sich auf der Fahrbahn im Streckenabschnitt Linienbusse treffen können, die in diesem Fall regelmäßig ihre Geschwindigkeit erheblich reduzieren müssen, um gefahrlos aneinander vorbeizufahren, ist eine Änderung der Parkregelung weg vom Schrägparken ebenso von Vorteil. Ein möglicher gänzlicher Wegfall der PKW-Parkplätze im Straßenabschnitt scheint ob der zu erwartenden Geschwindigkeitserhöhung der PKW auf der Straße in diesem Fall keine zielführende Option. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 963/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 873/1 Betreff: Fahrradbügel für das Gallus Theater und den Geschichtsort Adlerwerke Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Eigentümer der Grundstücke entlang des öffentlichen Verbindungsweges zwischen Kleyerstraße und Weilburger Straße entlang des Gallustheaters (Kleyerstraße 15, Flur 207) zuzugehen und diese aufzufordern, eine ausreichende Anzahl Fahrradbügel für die zahlreichen Besuchenden des Gallustheaters und des Geschichtsorts Adlerwerke aufzustellen. Falls die Grundstückseigentümer den dringenden Bedarf nicht decken wollen, wird der Magistrat aufgefordert, in Verhandlungen mit den Grundstücks-eigentümern einzutreten, um die Erlaubnis zu erhalten, auf eigene Kosten Fahrradbügel aufstellen zu dürfen. Es sollen mindestens 30 Fahrraddoppelbügel entlang des Mittelgrünstreifens errichtet werden. Begründung: Täglich besuchen zahlreiche Gäste das Gallustheater und den Geschichtsort Adlerwerke im Gebäudeensemble der ehemaligen Adlerwerke. Im gesamten Umfeld dieser Institutionen sind jedoch keinerlei Radbügel zu finden, obwohl zahlreiche Gäste mit dem Rad zu den Veranstaltungen anreisen. Die Gehwegfläche entlang der Adlerwerke zwischen Kleyer- und Weilburger Straße ist ausreichend breit, um zwischen den Straßenleuchten entlang des Grünstreifens Radbügel montieren zu können. Falls Bedenken wegen des Denkmalschutzes bestehen, verweist der Antragsteller darauf, dass die ehemaligen Adlerwerke einmal Fahrräder hergestellt hatten. Außerdem können Radbügel in Material, Farbe und Form so gewählt werden, dass sie sehr gut zur denkmalgeschützten Fassade passen. Foto: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4055 2023 Die Vorlage OF 873/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 872/1 Betreff: Den Gustavsburgplatz aufwerten und sicherer machen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das derzeit teilweise erlaubte Gehwegparken rund um den Gustavsburgplatz aufzuheben, die Beschilderung vollständig entfernen und die Gehwege durch Poller absichern zu lassen, um auch das illegale Gehwegparken dort wirksam zu unterbinden. Begründung: Rund um den Gustavsburgplatz und die zentrale Straßenbahnhaltestellewirkt legal und illegal geparkt. Die Gehwege sind teilweise nicht benutzbar, in jedem Fall werden Fußgehende gefährdet und Mobilitätseingeschränkte behindert. Der spärliche und gefährdete Baumbestand wird zusätzlich durch parkende Fahrzeuge geschädigt. Und das, obwohl das Gallus seit Jahrzehnten mit Grün unterversorgt ist, auch heute noch in diesem dicht bebauten Gebiet. Für die Anwohner stehen ausreichend Parkplätze in den Tiefgaragen zur Verfügung. Der Gustavsburgplatz sollte nach dem Willen der Bevölkerung, der Initiativen vor Ort und des Ortsbeirates aufgewertet werden. Dazu gehört auch die Verbesserung und Sicherung der Wegebeziehungen. Auch der versprochene Fußgängerüberweg von der Lahnstraße zur Straßenbahnhaltestelle steht noch aus. Foto: Google; Grafik: Andreas Laeuen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4054 2023 Die Vorlage OF 872/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Die Partei gegen CDU und FDP (= Ablehnung); LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 877/1 Betreff: Hundeauslauffläche in der Friedrich-Ebert-Siedlung nun endlich umsetzen und einzäunen Vorgang: OM 3128/18 OBR 1; ST 1523/18 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Grünfläche an der Kleyerstraße neben dem Kleingartengelände (im städtischen Grünflächenkataster als Grünanlage Nr. 930 gekennzeichnet) als Hundeauslauffläche einzurichten. Diese soll, wie am Alleenring, eingezäunt werden. Begründung: Laut ST 1523 von 2018 befürwortet der Magistrat die Einrichtung der Fläche. Die Anwohnerinnen und Anwohner wünschen sich jedoch auch eine Einzäunung, was die Stadt jahrelang kategorisch ablehnte. Nun wurde die Hundeauslauffläche zwischen Spohrstraße und Richard-Wagner-Straße am Alleenring im Nordend doch eingezäunt, was bei Hunden und Halterinnen und Haltern gut ankommt. Was im Nordend möglich ist, sollte auch im Gallus möglich sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3128 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1523 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4057 2023 Die Vorlage OF 877/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2023, OF 847/1 Betreff: VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat schreibt in B125/23, dass der barrierefreie Ausbau von Haltestellen nicht Bestandteil in M192/22 war und dies nicht mehr in die beschlossene M-Vorlage aufgenommen werden könne. Der Magistrat verweist zudem auf den Nahverkehrsplan 2025+ und dessen Anlagen, in denen der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 nach 01.01.2022 begründet und aufgelistet sei. Die Anforderungen des PBefG seien somit erfüllt. Die zugehörige Karte weist den geplanten Ausbau folgender Straßenbahnhaltestellen mit Priorität und voraussichtlichem Fertig-stellungsjahr aus: Güterplatz Priorität A 2024 HBF/Münchener Straße Priorität A 2025ff. Weser-/Münchener Straße Priorität A 2025ff. Rebstöcker Straße Priorität A 2025ff. Schwalbacher Straße Priorität A 2025ff. Galluswarte Priorität B 2024 Speyerer Straße Priorität B 2024 Wickerer Straße Priorität B 2025 ff. Ordnungsamt Priorität B 2025 ff. Platz der Republik Priorität B 2025 ff. Galluspark Priorität C 2025 ff. Kriegkstraße Priorität C 2025 ff. Es ist festzustellen, dass seit 01.01.2022 im Ortsbezirk 1 keine Straßenbahnhaltestellen barrierefrei umgebaut worden sind. Es wurde lediglich die Haltestelle Börneplatz für die T40-Wagen verlängert. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Haltestelle Galluswarte für die T40-Wagen zu verlängern, jedoch nicht vollständig barrierefrei auszubauen. Die oben genannten Ausnahmen werden lediglich pauschal begründet und beziehen sich auf die Fertigstellung der U5 und grundlegende Umbaumaßnahmen, die als komplex beschrieben werden. Der überproportional hohe Anteil von 33% der noch nicht umgebauten Haltestellen der Priorität A und 20% der weiteren Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich im Ortsbezirk 1. Der Magistrat beabsichtigt, 2023/2024 mit der barrierefreien Planung der Haltestelle Rebstöcker Straße zu beginnen. Weitere Umplanungen sind dem Ortsbeirat 1 derzeit nicht bekannt. Wenn die Planungen nicht beschleunigt werden, sind die vom Magistrat benannten Termine nicht mehr zu halten. Es ist weiterhin festzustellen, dass die Haltestellen mit der Priorität A und B einen hohen Fahrgastwechsel aufweisen und somit auch viele Menschen mit Behinderungen dort ein- und aussteigen. Das Fahrpersonal und Fahrgäste müssen helfend eingreifen und die Haltezeit verlängert sich. Das widerspricht der selbstbestimmten Fortbewegung behinderter Menschen und der beabsichtigten Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs. Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Personen und Senior*innen leiden besonders darunter, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bisher im Ortsbezirk 1 in nicht ausreichendem Maße umgesetzt worden ist. Dies vorangestellt, fordert der Ortsbeirat 1 den Magistrat auf, 1. die Anstrengungen zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen, 2. zu prüfen, ob der Umbau beschleunigt werden kann, wenn nicht alle Vorgaben zur vollständigen Barrierefreiheit sofort umgesetzt werden, 3. die Daten der Umbauzeiträume zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben, 4. die Kosten für die Umbaumaßnahmen zu beziffern, 5. der Stadtverordnetenversammlung das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zur Abstimmung vorzulegen, 6. den Ortsbeirat 1 über das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zu informieren. Anlagen: Nahverkehrsplan 2025+, Seiten 113-114 mit Anmerkungen Nahverkehrsplan 2025+, Rechtliche Grundlagen, Seite 141 Nahverkehrsplan 2025+, Anlage Kartenteil Seite 5 Nahverkehrsplan 2025+, Anlage Kartenteil Seite 5 Ausschnitt Ortsbezirk 1 Begründung: Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 125 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 64 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3927 2023 1. Die Vorlage B 125 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 847/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 807/1 Betreff: Beschilderung "Geschichtsort Adlerwerke" Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Straßenverkehrsraum eine Beschilderung für den "Geschichtsort Adlerwerke" vorzunehmen. Mögliche Standorte sind: Unter der Brücke Galluswarte für die Fußgänger und Ankommenden per S-Bahn und Tram Ecke Mainzer Landstraße / Kleyerstraße für beide Fahrtrichtungen Platz der Republik für beide Fahrtrichtungen Am Güterplatz Die Schilder sollten das Logo des Geschichtsorts enthalten und könnten wie abgebildet aussehen. Begründung: Den "Geschichtsort Adlerwerke" gibt es nun seit einem Jahr. Der lange und mühsame Weg für diesen Ort hat sich gelohnt. Immer mehr Menschen kommen zu diesem Ort, um sich zu informieren, um sich zu bilden und zu gedenken. Darunter sind auch viele Schulgruppen, aus Frankfurt und auch von außerhalb. Um die Sichtbarkeit dieser wichtigen Bildungs- und Gedenkstätte zu erhöhen und um die Erreichbarkeit zu erleichtern sollten Hinweisschilder im Verkehrsraum angebracht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3936 2023 Die Vorlage OF 807/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 809/1 Betreff: Längsparken Idsteiner Straße anordnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Idsteiner Straße auf dem Abschnitt zwischen Kriegkstraße und Hufnagelstraße in Richtung stadteinwärts das Parken auf dem Gehweg zu unterbinden, sodass nur noch längs zur Fahrbahn innerhalb des markierten Parkstreifens geparkt werden kann. Das Ende des Parkstreifens soll zur Einmündung Hufnagelstraße hin mit einem Poller sichergestellt und als Sperrfläche markiert werden. Begründung: Der Gehweg auf dem o.g. Abschnitt wird durch das derzeitige Querparken häufig zugeparkt und es finden Behinderungen auf dem Gehweg statt, sodass die Restbreite aktuellen Anforderungen oftmals nicht mehr genügt. Da die gegenwärtige Situation zum illegalen Parken im Einmündungsbereich zur Hufnagelstraße hin einlädt, was die Sicht in den Querverkehr gefährlich behindert, soll dies künftig durch einen rot-weißen Poller unterbunden werden, wie bereits an ähnlichen Stellen im Umkreis im Einsatz (z.B. vor Stephensonstraße gegenüber). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3938 2023 Die Vorlage OF 809/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 801/1 Betreff: Kiosk und Gastronomie am Gustavsburgplatz wiederbeleben Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die seit Langem geschlossene Trinkhalle auf dem Gustavsburgplatz an Interessentinnen und Interessenten zu verpachten, die dazu bereit sind, außer dem Kioskverkauf auch ein außengastronomisches Angebot über einen Sommergarten und ein kulturelles Angebot zu schaffen sowie die vorhandenen Toiletten öffentlich zugänglich zu machen. Begründung: Das Amt für Bau und Immobilien (ABI) ist für die Verpachtung des Kiosks auf dem Gustavsburgplatz zuständig. Amt und Ortsbeirat haben Kenntnis von Interessierten, die nicht nur Zeitschriften, Lebensmittel und Alkohol verkaufen wollen, sondern vor allem ein breites Angebot, einen Sommergarten, kulturelle Aktionen und den Betrieb einer öffentlichen Toi- lette anbieten möchten. Potentielle Betreiber wären bereit, auch eigeninitiativ Reparaturen durchführen zu lassen und für ein ansprechendes Ambiente sowie Sauberkeit im Umfeld zu sorgen. Die Interessierten bekommen derzeit jedoch keine Antworten auf ihre Anfragen, sondern werden vertröstet mit dem Hinweis, es gebe mehrere Interessierte, aber man habe sehr viel zu tun und solle von weiteren Anfragen absehen. Die Angebote wären in vielfacher Hinsicht ein großer Gewinn für das Gallus. In den letzten Jahren sind entlang der Mainzer Landstraße und Lahnstraße zahlreiche neue Wohnungen entstanden und hunderte Personen und Familien zugezogen. Gastronomische Angebote und Plätze mit hoher Aufenthaltsqualität sind jedoch Mangelware. Statt einer herkömmlichen Trinkhalle würden potentielle Betreiber gerne Gastronomie- und Kulturangebote für alle schaffen, Waren des täglichen Bedarfs verkaufen und Toiletten für Kund*innen, Eltern und Kinder des nahegelegenen Spielplatzes wie auch für ÖPNV-Benutzer*innen bereitstellen. In Kürze wird in der Gustavsburgstraße die "Gustav`s Lounge" eingerichtet, die von Jugendlichen gestaltet und bespielt und für alle Anwohnenden nutzbar gemacht wird. Der Ortsbeirat 1 hat das Vorhaben auch finanziell unterstützt sowie weitere Bänke, Fahrradbügel und einen Bücherschrank beigesteuert. Vergleichbare Projekte wie auf dem Wiesenhüttenplatz haben eindrucksvoll bewiesen, dass aus vermüllten Brennpunkten durch eine Aufwertung von Gestaltung und Angebot, privatem Engagement und sozialer KontrolleOrte mit einer hohen Aufenthaltsqualität entstehen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3931 2023 Die Vorlage OF 801/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2023, OF 794/1 Betreff: Haushalt 2023 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung Vorgang: E 109/22 Grüne/SPD/FDP/Volt; Beschl. d.Stv.-V., §1832/22; EA 82/22 OBR 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für die Umgestaltung der Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128, sowie Tevesstraße 99, 73 und 43 in der Friedrich-Ebert-Siedlung werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Ursprünglich sollten mit der E 109/22 die Mittel für Spielplatzbau und -sanierung aufgestockt und ein Spielplatzprioritätenprogramm aufgelegt werden. Bisher ist dies dem OBR 1 noch nicht vorgestellt worden. Sollte dort bereits die Umgestaltung aufgenommen worden sein, so wird gebeten, diese auf oberste Priorität zu setzen und die Mittel dafür zeitnah freizugeben. Die Planung der Spielplätze soll in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten, dem Quartiersmanagement und der Elterninitiative Perspektiven für Kinder im Gallus e.V. aus der Siedlung erfolgen. Begründung: An der Situation hat sich nichts geändert: Die o.g. Spielplätze sind relativ klein und alt und liegen in der Nähe voneinander, mitten in einer Wohnbebauung. Nicht alle Spielgeräte sind mehr benutzbar. Die meisten Spielgeräte richten sich an Kinder ab ca. 3-4 Jahren, Anwohner/innen wünschen sich aber auch Spielgeräte für Kleinst- und Kleinkinder unter 3 Jahren. Auch für ältere Schulkinder und Jugendliche gibt es wenig interessante Spielgeräte. Um den Anliegen aller Altersgruppen Rechnung zu tragen, wäre es daher sinnvoll, z.B. die Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128 aufeinander abzustimmen und für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten sowie gleichzeitig die Spielplätze Tevesstraße 99, 73 und 43 für Kleinst- und Kleinkinder umzugestalten. Die Kinder und Jugendlichen der Friedrich-Ebert-Siedlung haben angemessene Spiel- und Freizeitmöglichkeiten dringend nötig. Mit der EA 82 aus 2022 wurde dies bereits angeregt und i.R. der E 109 angenommen. Die Kinder können aber nicht noch länger warten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.03.2022, EA 82 Etatantrag vom 04.05.2022, E 109 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 100 2023 Die Vorlage OF 794/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2023, OF 747/1 Betreff: Ausländerbehörde im Ortsbezirk 1: Umbenennung in "Service Center Migration" sowie Einrichtung eines "Willkommens-Cafés" Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, die Ausländer-behörde in der Kleyerstraße 86 in "Service Center Migration" umbenennen sowie ein "Willkommens-Café" im Zugangsbereich einrichten zu lassen. Begründung: Die Außendarstellung der Ausländerbehörde, die Funktionsweise und die Behandlung der Kundinnen und Kunden ist seit Jahrzehnten und andauernd eine Katastrophe. Menschen müssen sehr lange auf Termine warten, teilweise auf der Straße, werden vor Ort ohne Termin abgewiesen und von Mitarbeitenden der Verwaltung oder Sicherheitsleuten würdelos behandelt. Statt Menschen aus der EU oder anderen Ländern in Frankfurt willkommen zu heißen, werden sie durch die Bürokratie abgeschreckt und verunsichert. Durch eine Umbenennung wird signalisiert, dass die Verwaltung den Menschen eine Serviceleistung anbietet und die Hemmschwelle oder Angst vor der Behörde gesenkt. Das negativ besetzte Wort "Ausländer" gehört in diesem Zusammenhang der Vergangenheit an. Ein "Willkommens-Café" signalisiert außerdem, dass die Menschen sich dort aufhalten und entspannen dürfen sowie die Zeit bis zu ihrem Termin überbrücken können. Das kommt auch den Mitarbeitenden im Amt zu Gute, da die Kundinnen und Kunden entspannter in die Beratungsgespräche gehen können. Darüber hinaus muss weiterhin und mit mehr Elan daran gearbeitet werden, dass die Verwaltung digitaler, kundenfreundlicher und effizienter wird und mehr Stellen in der Verwaltung geschaffen werden. Antragsteller: GRÜNE fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 747/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, LINKE. und Die Partei gegen GRÜNE (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2023, OF 1143/1 Betreff: Kontrastreiche Poller im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass künftig inmitten von Wegebeziehungen anstatt grauer Poller nur noch StVO-konforme, kontrastreiche, rot-weiße Poller verwendet werden, die auch von Menschen mit schlechterer Sehkraft erkannt werden. Weiterhin sollen an folgenden Stellen entweder die grauen Poller durch kontrastreiche rot-weiße Poller ersetzt werden oder mit deutlichen rot-weißen Aufklebern sichtbarer gemacht werden: - Südlicher Fuß-/Radweg um das Skyline-Plaza, 1 Poller an Geh-/Radweg - Camberger/Mainzer Landstr. unter der Eisenbahnbrücke: 1 Poller auf Gehweg - Mainzer Landstr. 193-197, Einfahrt 195-197: 8 Poller auf Gehweg - Mainzer Landstr. 191-193, Einfahrt 191-193: 3 Poller auf Gehweg - Speicherstraße 42-44, Zufahrt Tiefgarage Nr. 42: 2 Poller auf Gehweg - Speicherstraße 2, Fußgängerüberweg, 6 Poller am Fußgängerüberweg - Weilburger Straße 3-5, Zufahrt Parkplatz Ärztehaus: 4 Poller auf Gehweg - Weilburger Straße 17, Zufahrt Hinterhof: 2 Poller auf Gehweg - Pariser Straße 2-10, zwei Zufahrten, 8 Poller auf Gehweg Begründung: Wenn inmitten eines Weges ein "unsichtbarer" Poller steht, so ist dies sehr gefährlich für die Fußgehenden, insbesondere für Sehbehinderte Menschen. Gemäß §43 (1) S.1 StVO müssen Sperrpfosten rot-weiß gestreift sein. Kontrastreicher rot-weißer Poller (Hafenstraße), Grauer Poller vs. kontrastreicher rot-weißer Poller (Skyline Plaza) - Fotos: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5094 2024 Die Vorlage OF 1143/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2023, OF 717/1 Betreff: Geh- und Schulweg in der Frankenallee freihalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg vor der Frankenallee 104-110 wieder frei benutzbar zu gestalten. Zu diesem Zweck sollen die Baucontainer, die für die Baustelle Frankenallee 98-102 auf dem Gehweg aufgestellt wurden, versetzt werden, zum Beispiel auf die Fahrbahn. Eine temporäre Sperrung der Fahrbahn ist ggf. in Erwägung zu ziehen. Begründung: Auf dem Gelände Frankenallee 98-102 (ehemals Autohaus Gruber) besteht seit längerem eine Baustelle. Der Gehweg auf der Nordseite der Frankenallee wurde deshalb zunächst direkt vor, dann auch im Umfeld der Baustelle gesperrt. Dieser Gehweg ist ein Schulweg. Um trotzdem einen sicheren Schulweg für die Schulkinder zu ermöglichen, wurde zwischenzeitlich vor der Frankenallee 110 ein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet, der zum Grünstreifen in der Mitte der Frankenallee führte. Im Dezember wurden nun auch vor der Frankenallee 104-110 mehrere Baucontainer aufgestellt, was auch den Gehweg vor diesen Häusern unpassierbar und den Eingang zur Hausnummer 104 unmöglich macht - lediglich ein schmaler Zugang zu den Containern selbst ist noch frei. Da die Positionierung der Baucontainer zudem eine Sichtbehinderung darstellte, wurde der seit Sperrung des Gehwegs auf der Nordseite eingerichtete temporäre Fußgängerüberweg entfernt: statt die Sichtbehinderung zu entfernen, wurde der Überweg entfernt. Stattdessen wurde ein temporärer Überweg an der Kreuzung Kriegkstraße/Frankenallee markiert. Die aktuelle Situation führt dazu, dass für direkt Anwohnende und Schulkinder der Gehweg auf der Nordseite der Frankenallee nun mindestens für den Bereich Nr. 94-110 gesperrt/unpassierbar geworden ist. Der Unmut und die Empörung der Anwohnenden über die Einschränkungen des öffentlichen Raums und des Fußverkehrs aufgrund der Baustellenarbeit ist groß, da sie als unverhältnismäßig wahrgenommen werden. Für Anwohnende und Schulkinder, die dennoch am gewohnten, nunmehr entfernten Überweg kreuzen oder z.T. sogar direkt an der Baustelle entlanglaufen, entstehen darüber hinaus zudem gefährliche Situationen. Vor dem Hintergrund der ohnehin geplanten Umgestaltung der Frankenallee und des allgemeinen Wunsches nach Verkehrsberuhigung sollte die Maßgabe sein, bei der Lösung der Konfliktsituation konsequent "von innen nach außen" zu denken, also zuerst die Belange der Fußgänger*innen und erst sekundär die des motorisierten Verkehrs in den Blick zu nehmen. Die Expert*innen des ASE sollten die Situation prüfen, neu bewerten und konsequent von den schwächsten Verkehrsteilnehmenden her denken. Foto: Daniela Mehler-Würzbach Antragsteller: LINKE. Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3415 2023 Die Vorlage OF 717/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die Partei und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Parteien: LINKE., Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2022, OF 606/1 Betreff: Bouleplatz im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob entlang der Frankenallee ein oder zwei Bouleplätze hergestellt werden können. Dazu ist vor allem der Mittelstreifen im Abschnitt zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße sowie der Abschnitt zwischen Kriegkstraße und Schwalbacher Straße zu prüfen. Begründung: Zwischen der Kriegkstraße und Schwalbacher Straße spielen bereits jetzt öfters verschiedene Personengruppen Boule aber kommen sich dabei mit den anderen Nutzern des Mittelstreifens in die Quere, daher wäre eine klare Kennzeichnung für alle wünschenswert. Der kleine Park zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße ist kaum belebt und könnte so eine Attraktion hinzugewinnen. Andere Standorte sind selbstverständlich auch denkbar, da sich Boule immer größerer Beliebtheit erfreut. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2805 2022 Die Vorlage OF 606/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob entlang der Frankenallee ein oder zwei Bouleplätze hergestellt werden können. Dazu ist vor allem im Abschnitt zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße sowie der Abschnitt zwischen Kriegkstraße und Schwalbacher Straße zu prüfen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2022, OF 601/1 Betreff: Radbügel am Ärztehaus an der Galluswarte Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradabstellmöglichkeiten auf dem östlichen Bürgersteig am Ärztehaus Gallus / Weilburger Straße 3 zu schaffen. Dabei soll außerdem geprüft werden, wem die Fläche gehört, auf der bereits eine (nicht mehr adäquate) Fahrradabstellmöglichkeit besteht und ob diese Abstellmöglichkeit durch richtige und sichere Fahrradbügel ersetzt werden kann. Begründung: Es zeigt sich, dass erfreulicherweise immer mehr Menschen, auch im Gallus, das Fahrrad nutzen. Direkt am Ärztehaus sind jedoch keine Abstellmöglichkeiten bzw. nur Verkehrsschilder und ein Fahrradständer altmodischer Art, bei dem nur das Vorderrad gesichert werden kann. Dies stellt keine diebstahlsichere Sicherung von Fahrrädern dar. Die Abstellmöglichkeiten auf der gegenüberliegenden Seite sind meistens auch bereits gut von den dortigen Bewohnern genutzt, sodass weitere Bügel für die Besucher des Ärztehauses sinnvoll sind. Aktuelle Situation vorhandene, nicht geeignete Abstellmöglichkeit Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 601/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3033 2022 Die Vorlage OF 601/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 556/1 Betreff: Unverhältnismäßigen Bahn-Lärm vermeiden/reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Deutschen Bahn zusammen entlang der Weilburger Straße eine Lärmschutzwand zu errichten oder sonstige geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung zu ergreifen. Begründung: Aktuell werden ICE-Züge entlang der Weilburger Straße die ganze Nacht über dauerhaft mit laufendem Motor abgestellt, um diese mit Hilfe der Klimaanlage für den Tag ausreichend herunter zu kühlen. Dies stellt für Anwohnende eine unverhältnismäßige Belastung durch Lärm dar, die weit über die üblichen Geräusche im Schienenverkehr hinausgeht, insbesondere, wenn man bei den warmen Temperaturen nachts mit geöffnetem Fenster schlafen muss, um ein wenig frische Luft zu erhalten. Derzeit ist das Bahn-Gelände lediglich durch einen niedrigen Maschendrahtzaun von den Häusern der Anwohnenden getrennt, was keinen Lärmschutz ermöglicht. Eine Lärmschutzwand könnte zur Besserung der Situation beitragen. Eventuell lassen sich die Züge auch an alternativen Stellplätzen herunterkühlen. Allerdings kann es nicht richtig sein, Züge über Nacht herunterkühlen zu müssen. Weder für die Umwelt, noch für den Energieverbrauch. Daher erscheint schon dieser Umstand fragwürdig und sollte alleine schon deswegen näher untersucht und nachhaltig gelöst werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2619 2022 Die Vorlage OF 556/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); GRÜNE, SPD und 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 552/1 Betreff: Bäume, Begrünung, Radbügel, Bänke, Ladezonen und geordnetes Parken - Koordinierte Planung für die Lahnstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt der Lahnstraße zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße nun endlich folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: 1. Erstellung eines koordinierten Trassenplanes als notwendige Grundlage zur weiteren Planung von Baumstandorten im oben genannten Bereich. 2. Der Trassenplan wird dem Ortsbeirat umgehend nach dessen Erstellung zur Kenntnis gegeben. 3. Koordinierte Planung der Neuordnung der Lahnstraße nach Vorliegen der Trassenplanung zwischen den beteiligten Ämtern und Dezernaten mit folgenden Maßnahmen: 3.1 Pflanzung von Bäumen auf beiden Seiten der Lahnstraße in ausreichenden Abständen zur Verschattung und Kühlung und mit ausreichend großen entsiegelten Fläche zur natürlichen Bewässerung und Versickerung von Regenwasser. 3.2 Entsiegelung weiterer Teilflächen auf beiden Seiten der Lahnstraße und Begrünung mit klimaresilienter Bepflanzung zur Versickerung von Regenwasser und zur sommerlichen Kühlung. 3.3 Aufstellen einer angemessener Anzahl von Radbügeln und Sitzbänken auf beiden Seiten der Lahnstraße für die Anwohnenden und Kund*innen der dortigen Gewerbebetriebe. 3.4 Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Ladezonen zur Andienung und für Kund*innen der ansässigen Gewerbebetriebe. 3.5 Neuordnung der Parkregelung der noch zur Verfügung stehenden PKW-Parkplatzflächen auf beiden Seiten der Lahnstraße unter Berücksichtigung der Mindestgehwegbreiten. Begründung: Der Bereich der Lahnstraße zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße wurde bisher noch nicht saniert. Fußgehende werden durch unerlaubt schräg parkende PKW auf den Gehwegen behindert. Dies schränkt auch den Straßenquerschnitt stark ein, wodurch auch Radfahrende gefährdet werden. Zudem verkehren in diesem Abschnitt viele LKW und Lieferfahrzeuge, die die Gewerbebetriebe andienen. Dazu hat der Ortsbeirat bereits im Januar 2021 die OM 7027 verabschiedet, um die Parksituation vor Ort zu verbessern. Des Weiteren fehlen in diesem Abschnitt Bäume oder begrünte und entsiegelte Teilflächen, um abfließendes Regenwasser aufzunehmen und im Sommer für Kühlung und Schatten zu sorgen. In den angrenzenden Abschnitten der Lahnstraße in Richtung Kleyerstraße und in Richtung Gustavsburgplatz wurden bereits Bäume gepflanzt, was darauf schließen lässt, dass die Leitungstrassen dies zugelassen haben. Dazu hat der Ortsbeirat bereits im Januar 2021 die OM 7026 verabschiedet, um in diesem Abschnitt Bäume pflanzen zu lassen. Dort gibt es außerdem keine Bänke und zu wenige Radbügel für die Anwohnenden und Kund*innen der Gewerbebetriebe. Gemäß der vom Magistrat abgegebenen Stellungnahme ST 950 zu OM 7027 vom April 2021 hat der Magistrat ein neues Stellplatzkonzept erstellt, um den ruhenden Verkehr neu zu regeln. Das kann jedoch nicht umgesetzt werden, solange keine Stellungnahme zur OM 7026 und den Baumstandorten erfolgt ist, da beide Maßnahmen ineinander greifen und koordiniert geplant werden müssen. Gemäß der vom Magistrat abgegebenen Stellungnahme ST 952 zu OM 7026 vom April 2021 befürwortet der Magistrat grundsätzlich die Pflanzung von Bäumen, macht diese jedoch von der Vorlage einer Trassenplanung abhängig. Und gemäß Stellungnahme ST 291 vom April 2022 - also ein Jahr und etliche Anrufe bei den Ämtern später - sei die Trassenplanung bereits in vollem Gange. Wie aus den Ämtern telefonisch zu erfahren war, seien die Aufgaben bereits im April 2022 erledigt worden, man verstehe jedoch nicht, weshalb es dazu keine abschließenden Stellungnahmen gegeben habe. Auch zahlreiche Telefonate mit allen beteiligten Ämtern konnten keinen Fortschritt in der Angelegenheit bringen. Der Ortsbeirat hat zwischenzeitlich auch keine weiteren Stellungnahmen mehr erhalten und daher in seiner Sitzung im Juni 2022 entschieden, den Tagesordnungspunkt zur ST 950/OM7027 nicht mehr zu behandeln. Dieser Antrag ersetzt nun die OM 7026 und 7027 aus 2021. Foto: Grüne im Ortsbezirk 1 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 39 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Vorlage OF 552/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2615 2022 Die Vorlage OF 552/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3.3 folgenden Wortlaut enthält: "Aufstellen einer angemessenen Anzahl von Radbügeln und Sitzbänken sowie für E-Scooter auf beiden Seiten der Lahnstraße für die Anwohnenden und Kundeinnen und Kunden der dortigen Gewerbebetriebe." Zudem werden in der Ziffer 3.4 die Worte "und für Kundinnen und Kunden der ansässigen Gewerbebetriebe" ersatzlos gestrichen. Abstimmung: Ziffer 1., 2., 3.1, 3.2, 3.3, 3.4: Einstimmige Annahme Ziffer 3.5: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.06.2022, OA 207 entstanden aus Vorlage: OF 493/1 vom 07.06.2022 Betreff: Neubauplanung Lidl Gallus Mainzer Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestalten Das Immobilienbüro Rhein-Main der Fa. Lidl Dienstleistung GmbH ist an den Ortsbeirat 1 herangetreten, um in einem Ortstermin am 7. Juni 2022 die Neubeplanung des Grundstücks mit Wohnbebauung, Tiefgaragenstellplätzen und einem neuen Lidl-Supermarkt vorzustellen. Von den teilnehmenden Ortsbeiratsmitgliedern wurde das Vorhaben insgesamt als positiv bewertet, insbesondere die bessere städtebauliche Einfügung, die intensivere Nutzung des Grundstücks, die lediglich eingeschossige Tiefgarage zur Vermeidung einer baumschädlichen Wasserhaltung und die Errichtung von weiterem Wohnraum unter Einbeziehung der ABG Holding. Andere Aspekte wurden kritisch gesehen und kontrovers diskutiert wie z. B. die geplanten Grünflächen und die Intensität der Begrünung, die Lage, Überdachung und Anzahl der Stellplätze, die Lkw-Zufahrt oder die Wahl nachhaltiger Baustoffe. Des Weiteren wurden Anregungen zu Konstruktion und weiteren Nutzungen gemacht. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der weiteren Planung und Genehmigung folgende Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben zukunftssicher und klimagerecht zu machen: 1. Planung der Wohn- und Gewerbeflächen mindestens im Passivhausstandard. Der Standard des sogenannten Aktivhauses, das netto mehr Energie gewinnt als es verbraucht, soll angestrebt werden. 2. Wahl möglichst nachhaltiger und verhältnismäßig leichter Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck bzw. Holz-Modulbau zur schnellen und somit kostengünstigeren Errichtung der Gebäude. 3. Weitgehendes Recycling der beim Abbruch des bestehenden Supermarktes gewonnenen Baustoffe direkt auf dem Grundstück. 4. Reduzierung der notwendigen Stellplätze für Gewerbeflächen und Wohnflächen auf das mögliche Minimum, um Baukosten einzusparen, künftige Mieten so gering wie möglich zu halten und lenkend auf eine nachhaltige Nahmobilität einzuwirken. Ziel sollte das sogenannte autofreie Wohnen sein, zumal das Quartier eine hervorragende Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung aufweist. 5. Anordnung von Abstellflächen für Lastenräder und E-Bikes für Besucherinnen und Besucher der Gewerbeflächen. 6. Errichtung von Rankbegrünungen oder begrünten Pergolen oberhalb der restlichen erdgeschossigen Flächen zur Begrünung, sommerlichen Verschattung und gestalterischen Optimierung. 7. Nutzung von Solarenergie auf den extensiv begrünten Dachflächen der Wohnbebauung zur weitgehenden Deckung des Strombedarfs. Alternativ könnten Solarmodule auch in Fassadenbereichen oder auf leichten Bedachungen vorgesehen werden. 8. Sicherstellung der fußläufigen Verbindung über das Grundstück zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 421 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 57 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2296, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 494/1 Betreff: Zebrastreifen vor Kita Lahn`sche Höfe Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor der Kita "Lahn`sche Höfe" an der Ecke Rebstöcker Straße / Lahnstraße einen weiteren Fußgängerüberweg zur Straßenbahnhaltestelle Gustavsburgplatz einrichten zu lassen. Begründung: Viele Bewohner*innen der Lahnstraße und Kindergartenkinder der Kita "Lahn`sche Höfe" machen in der Regel keinen Umweg über den existierenden "Zebrastreifen" in Richtung Gustavsburgplatz, sondern queren die Straße direkt an der Ecke Rebstöcker Straße / Lahnstraße. Ein weiterer Fußgängerüberweg macht den Weg der Kitakinder und Bewohner*innen der Lahnstraße sicherer und komfortabler. Anlage: Planung Marie-Pfungst-Platz Grünflächenamt Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2416 2022 Die Vorlage OF 494/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 502/1 Betreff: Der Bücherbus muss wieder ins Gallus kommen! Vorgang: B 203/22; OM 5740/20 OBR 1; ST 116/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 1 bereits, dass der Bücherbus wieder regelmäßig ins Gallus kommen soll, so zuletzt in der OF 1184 aus 2020. In der ST 116 aus 2021 beschreibt der Magistrat, dass ein Halt vor der Julius-Munk-Anlage bzw. dem ehemaligen Galluspark wegen laufender Baumaßnahmen nicht möglich sei, die Haltestelle ständig durch PKW zugeparkt sei und ein Absperren von drei Parkplätzen für den Bücherbus nicht verhältnismäßig sei. In der Vorlage B 203 vom 06.05.2022 schreibt der Magistrat wiederum, dass der Bücherbus die Haltestelle "Im Galluspark" nicht mehr anfahren könne, weil die Haltestelle regelmäßig von falsch parkenden PKW zugeparkt gewesen sei und alternative Haltestellen sich in der Siedlung nicht realisieren ließen. Daher entfalle diese Haltestelle dauerhaft. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen: 1. Festlegung der künftigen Haltestelle für den Bücherbus im Bereich der Parkplätze in der Kleyerstraße vor der Julius-Munk-Anlage /Ecke Schwalbacher Straße in Fahrtrichtung Galluswarte. 2. Beschilderung dieses Bereiches als Bushaltestelle mit entsprechenden Uhrzeiten, an denen diese bedient wird, wodurch 15 m vor und hinter dem Schild das Parken automatisch verboten ist. 3. Zusätzlich dazu die Montage einer geeigneten Absperrvorrichtung im Bereich der Bushaltestelle zur Freihaltung des Haltestellenbereiches wie z. B. umklappbarer Poller oder einer Absperrkette. 4. Montage von 8-10 Fahrradbügeln vor dem Haltebereich des Bücherbusses für fahrradfahrende Besuchende. Begründung: Die Begründung des Magistrats aus der B 203 ist nicht akzeptabel. Nur weil einzelne rücksichtlose Autofahrende die Haltestelle blockieren, sollen hunderte Menschen im Gallus darunter leiden. Es wird vielmehr Zeit, dass der Magistrat dem Falschparken konsequent durch bauliche Maßnahmen begegnet, umwelt-freundliche Mobilität fördert und den Menschen im Gallus den Bücherbus wieder zur Verfügung stellt. Foto: Planauszug Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5740 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2021, ST 116 Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 203 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2422 2022 Die Vorlage OF 502/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter der Ziffer 1. nach den Worten "in Fahrtrichtung Galluswarte" die Worte "oder der Weilburger Straße" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 493/1 Betreff: Neubauplanung Lidl Gallus Mainzer Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestalten Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversdammlung (OA) beschließen: Das Immobilienbüro Rhein-Main der Fa. Lidl Dienstleistung GmbH ist an den Ortsbeirat 1 herangetreten, um in einem Ortstermin am 07.06.2022 die Neubeplanung des Grundstücks mit Wohnbebauung, Tiefgaragenstellplätzen und einem neuen Lidl-Supermarkt vorzustellen. Von den teilnehmenden Ortsbeiratsmitgliedern wurde das Vorhaben insgesamt als positiv bewertet, insbesondere die bessere städtebauliche Einfügung, die intensivere Nutzung des Grundstücks, die lediglich eingeschossige Tiefgarage zur Vermeidung einer baumschädlichen Wasserhaltung und die Errichtung von weiterem Wohnraum unter Einbeziehung der ABG Holding. Andere Aspekte wurden kritisch gesehen und kontrovers diskutiert wie z.B. die geplanten Grünflächen und die Intensität der Begrünung, die Lage, Überdachung und Anzahl der Stellplätze, die LKW-Zufahrt oder die Wahl nachhaltiger Baustoffe. Des Weiteren wurden Anregungen zu Konstruktion und weiteren Nutzungen gemacht. Auch die Äußerungen, man wolle nun schnell bauen, weitere Verzögerungen vermeiden und so gut wie keine Planänderungen mehr vornehmen, stieß auf deutliche Kritik. Dies vorangestellt, wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, im Zuge der weiteren Planung und Genehmigung folgende Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben zukunftssicher und klimagerecht zu machen: 1. Planung der Wohn- und Gewerbeflächen mindestens im Passivhausstandard. Der Standard des sogenannten Aktivhauses, das netto mehr Energie gewinnt als es verbraucht, soll angestrebt werden. 2. Wahl möglichst nachhaltiger und verhältnismäßig leichter Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck bzw. Holz-Modulbau zur schnellen und somit kostengünstigeren Errichtung der Gebäude. 3. Weitgehendes Recycling der beim Abbruch des bestehenden Supermarktes gewonnenen Baustoffe direkt auf dem Grundstück. 4. Reduzierung der notwendigen Stellplätze für Gewerbeflächen und Wohnflächen auf das mögliche Minimum, um Baukosten einzusparen, künftige Mieten so gering wie möglich zu halten und lenkend auf eine nachhaltige Nahmobilität einzuwirken. Ziel sollte das sogenannte autofreie Wohnen sein, zumal das Quartier eine hervorragende Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung aufweist. 5. Anordnung von Abstellflächen für Lastenräder und E-Bikes für Besucher*innen der Gewerbeflächen. 6. Überdachung eines Großteils der erdgeschossigen Parkplatzflächen unter Berücksichtigung der Abstandsflächen zur Nachbarbebauung (Belichtung, Belüftung). 7. Intensive Begrünung der Flachdachflächen über Erdgeschoss im Innenhofbereich zwischen der blockrandständigen Wohnbebauung mit Sträuchern, kleinwüchsigen Bäumen, Wegen und Spielflächen und Nutzbarmachung für die Bewohner*innen analog der umgebenden Bebauung, z.B. Aldi/REWE gegenüber der Mainzer Landstraße. Die entsprechenden Vorgaben und Satzungen der Stadt Frankfurt sind einzuhalten. Konkrete Vorschläge zu konstruktiven Anpassungen des Tragwerks sowie der Nutzung leichter und nachhaltiger Baumaterialien unter Berücksichtigung der maximalen Höhen und Vermeidung tieferen Aushubs und einer Grundwasserhaltung wurden unterbreitet. 8. Errichtung von Rankbegrünungen oder begrünten Pergolen oberhalb der restlichen erdgeschossigen Flächen zur Begrünung, sommerlichen Verschattung und gestalterischen Optimierung. 9. Nutzung von Solarenergie auf den extensiv begrünten Dachflächen der Wohnbebauung zur weitgehenden Deckung des Strombedarfs. Alternativ könnten Solarmodule auch in Fassadenbereichen oder auf leichten Bedachungen vorgesehen werden. 10. Sicherstellung der fußläufigen Verbindung über das Grundstück zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 28 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, über die Vorlage OF 493/1 ziffernweise abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 207 2022 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Den ersten beiden Absätzen sowie den Ziffern 1., 2., 3., 4., 5., 8., 9. und 10. der Vorlage OF 493/1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Dem dritten Absatz wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz ersatzlos gestrichen wird. 4. Die Ziffern 6. und 7. werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. die ersten beiden Absätze sowie die Ziffern 1., 2., 3., 5., 8., 9. und 10.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Ziffer 6. und 7.: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2022, OF 444/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Busverkehr im Gallus optimieren und verknüpfen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob im Zuge der nächsten planmäßigen Überarbeitung des Buslinienkonzeptes die folgenden Anregungen zur Optimierung des Busverkehrs im Gallus und zur Vermeidung teurer Parallelverkehre umgesetzt werden können: 1. Andienung der Ackermannstraße / Friedrich-Ebert-Siedlung mit ein bis zwei Haltestellen 2. Schaffung einer Busverbindung zwischen Schloßborner Straße und Rebstöcker Straße 3. Optimierte Verknüpfung des Gallus mit dem Gutleut 4. Verknüpfung des Straßenbahn- und Busnetzes an mehreren Stellen anstatt nur der Galluswarte 5. Vermeidung des Parallelverkehrs in der Kleyerstraße (Buslinie 52 und Straßenbahnlinie 14) 6. Aufwertung der Buslinie 87 und Änderung der Linienwege der Buslinien 52 und 87 (siehe Anlage Vorschlag Buslinienkonzept Gallus) Begründung: Fehlende Verknüpfungen und bisher nicht erschlossene Viertel erschweren den Umstieg auf den ÖPNV und machen Umwegfahrten erforderlich. Gleichzeitig kann auf teure Parallelverkehre z.B. in der Kleyerstraße verzichtet werden. Intelligente Anpassungen der Linienführung und zusätzliche Umsteigemöglichkeiten führen nicht zwangsläufig zu Mehrkosten, erhöhen aber die Attraktivität für die Fahrgäste. Foto: Vorschlag Buslinienkonzept Gallus, Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 19 Auf Wunsch der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 444/1 ziffernweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2195 2022 Die Vorlage OF 444/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1., 2., 3. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 5. und 6.: GRÜNE, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL BFF und Die PARTEI gegen CDU und SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2022, OF 402/1 Betreff: Gehweg Krifteler Straße für alle passierbar machen - Teil II Vorgang: OM 687/21 OBR 1; ST 47/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkregelung in der Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße von Senkrechtparken und Längsparken zu ändern. Begründung: Oft ragen an dieser Stelle Fahrzeuge, trotz des legalen Parkens, so weit in den Gehweg hinein, dass Menschen mit Kinderwägen, Rollatoren oder Rollstühlen den Gehweg nicht benutzen können und auf die Straße ausweichen müssen. Der Magistrat beschreibt in ST 47/22, dass eine Absicherung des Gehwegs mit Pollern o.ä. wegen zu geringer Gehwegbreite nicht möglich sei. Um die vorschriftsmäßige Gehwegbreite von 2,20m zu gewährleisten, ist eine Anpassung der Parkaufstellung geboten, die der Magistrat in oben genannter Stellungnahme selbst vorgeschlagen hat. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 687 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 47 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 402/1 wurde zurückgezogen.
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 401/1 Betreff: Zugeparkte Gehwege Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße - Längsparken einführen Vorgang: OM 687/21 OBR 1; ST 47/22 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird mit Verweis auf ST 47 vom 10.01.2022 aufgefordert, in dem im Betreff genannten Abschnitt eine Änderung der Parkregelung von Senkrechtparken zu Längsparken vornehmen zu lassen und zu prüfen, in welcher Weise frei werdende Flächen begrünt und mit Bäumen bepflanzt werden können. Begründung: Der Ortsbeirat ist Beschwerden über auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeuge nachgegangen und hat mit OM 687 angeregt, den Gehweg durch Poller o. ä. abzusichern. Der Magistrat antwortete, dass eine bauliche Absicherung zwischen den parkenden Fahrzeugen und dem Gehweg nicht möglich sei, da der Gehweg zu schmal sei. Der Anregung könne daher nicht entsprochen werden. Um den Fußverkehr zu schützen, besteht keine andere Möglichkeit, als das Längsparken einzurichten. Zusätzliche Begrünungsmaßnahmen und das Pflanzen von Bäumen sind in dem dicht bebautem Bereich notwendig, um der sommerlichen Erhitzung entgegen zu wirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 687 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 47 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 401/1 wird zum gemeinsamen Antrag der GRÜNEN und Die PARTEI erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2005 2022 Die Vorlage OF 401/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 400/1 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel für die Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Weilburger Straße an folgenden Stellen eine ausreichende Anzahl von Fahrradbügeln aufstellen zu lassen, um das illegale Parken von PKW und Transporter wirksam zu unterbinden und den Bewohner*innen und Besucher*innen sichere Stellplätze anzubieten: - Weilburger Straße 2 / Ecke Kleyerstraße, gepflasterte Sperrfläche - Weilburger Straße 10-12, PKW-Parkplatz Begründung: Die Bewohner finden kaum Stellplätze für ihre Fahrräder. Währenddessen gibt es öffentliche Parkplätze im Überfluss, sodass diese ständig von Pendler*innen genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 400/1 spiegelstrichweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2004 2022 Die Vorlage OF 400/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Spiegelstrich ergänzt wird: "Weilburger Straße 12-14, vier Fahrradbügel an der Ecke des Gehweges" Abstimmung: Spiegelstrich 1.: Einstimmige Annahme Spiegelstrich 2.: 4 GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) Spiegelstrich 3.: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 428/1 Betreff: Sauberkeit im Ortsbezirk 1: Mängel zeitnah beseitigen! Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass künftig im Ortsbezirk 1 die Mängel im Mängelmelder "FFM- Frankfurt Fragt Mich" zeitnah abgearbeitet werden. Begründung: Die Erfahrung der Menschen zeigt, dass die Abarbeitung der gemeldeten Mängel oft sehr lange dauert. Beispielsweise ist seit 28.2.2021 im Mängelmelder "FFM - Frankfurt Fragt Mich" mit der ID 35212 ein Mangel gemeldet, dass sich eine Plastikplane in einem öffentlichen Baum an der Weilburger Straße 17 verfangen hat. Die Behebung des Mangels wurde vom Grünflächenamt zugesagt, aber nicht durchgeführt. Der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass der Baum von der Plastikplane befreit wird. Link zum gemeldeten Mangel: https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/35212 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2024 2022 Die Vorlage OF 428/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und BFF gegen Die PARTEI (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2022, OF 396/1 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16:03 Verkehrsanlagen Text Mittel für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Römer bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 - Wickerer Str., Rebstöcker Straße (Linie 11, 14, 21) - Schwalbacher Straße (Linie 11, 21) - Ordnungsamt, Galluspark, Kriegkstraße (Linie 14), - Galluswarte, Güterplatz, Platz der Republik, (Linie 11, 14, 21), - Münchener Straße, Weser Straße, Karmeliterkloster (Linie 11 u. 14), werden in den Haushalt die nötigen Planungsmittel sowie die Mittel für die Umsetzung der Baumaßnahmen eingestellt. Begründung: Bei den Straßenbahnlinien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Hauptbahnhof bzw. Römer handelt es sich um eine der am meisten frequentierten Straßenbahnlinien in Frankfurt. Spätestens Ende 2022 ist die Stadt Frankfurt durch die Richtlinien der EU verpflichtet, Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sicher zu stellen, dazu gehört auch der Zugang zum ÖPNV. Anlage 1 Auszug aus dem RMV Nahverkehrsplan 2020: 5.4.3 Ausbau barrierefreier Haltestellen Für die Haltestellen von Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen verfolgt der RMV das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit bis 2022 gemäß der gesetzlichen Vorgabe in § 8 Abs. 3 des PBefG unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und der technischen Möglichkeiten. Dabei gibt es ebenso Haltestellen, für die der barrierefreie Ausbau nicht erforderlich ist. Dies sind insbesondere: - Haltestellen mit sehr geringer Frequentierung (z. B. außerorts), - Haltestellen an Wohnstraßen mit schmalen Gehwegen oder Mischflächen ohne eigene - Wartefläche, bei denen die Herstellung regelkonformer Haltestellen nicht machbar ist, - Haltestellen, deren Bestand nicht langfristig gesichert ist und - Haltestellen, die aufgrund der umliegenden Geländebeschaffenheit nicht barrierefrei erreichbar sind. Unter Berücksichtigung dieser Ausnahmen wird für das RMV-Gebiet bis zum 1. Januar 2022 ein Anteil von insgesamt etwa 64 Prozent barrierefreier oder weitgehend barrierefreier Haltestellen angestrebt. Weitgehend barrierefrei sind zum Beispiel Haltestellen mit Bordsteinhöhen von mindestens 16 Zentimetern und Bodenindikatoren. Darunter fallen unter anderem sämtliche in den vergangenen Jahren durch Hessen Mobil geförderten Haltestellen (nach den Förderregeln bis 2015). Der RMV unterstützt die zuständigen Straßenbaulastträger und lokalen Nahverkehrsorganisationen insbesondere durch die Formulierung übergeordneter Standards. Zudem hat er mit dem Maßnahmenplan "Barrierefreie Haltestellen im Busverkehr" [RMV 2019] praxisrelevante Informationen zusammengestellt und veröffentlicht. T eil 1 gibt politischen Entscheiderinnen und Entscheidern einen strategischen Überblick. Der umfangreiche Planungsleitfaden als Teil 2 richtet sich an die umsetzenden Akteure, umfasst wichtige rechtliche Rahmenbedingungen, Empfehlungen des RMV zur konkreten Umsetzung sowie Aspekte zur Finanzierung. Die Aussagen zur Vorgehensweise lassen sich auch auf Straßenbahn- und U-Bahn-Haltestellen übertragen. Anlage 2 Auszug aus dem barrierefreien RMV Schienennetzplan 2022 Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Etatanregung EA 95 2022 Die Vorlage OF 396/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 352/1 Betreff: Gedenkplatte für Hans Frick in der Lahnstraße - vier Jahre später Vorgang: OIB 156/17 OBR 1; ST 141/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Stand der Anbringung der in der OIB 156 vom 05.12.2017 beantragten Gedenktafel für den Autor Hans Frick am Haus Lahnstraße 28 ist. Begründung: Die Anbringung der Gedenktafel wurde vom Magistrat ausdrücklich befürwortet. Es ist daher schwer nachzuvollziehen, wie es möglich sein kann, dass ein solcher Vorgang mehr als 4 Jahre dauert. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.12.2017, OIB 156 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 141 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1825 2022 Die Vorlage OF 352/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2022, OF 345/1 Betreff: Klare Verkehrsführung an der Galluswarte/Camberger Brücke und Erinnerung an Aufstellbereich für Radverkehr Vorgang: OM 6711/20 OBR 1; ST 145/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsführung an der Ampel im Bereich der Galluswarte und Camberger Brücke an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Camberger Straße eindeutiger zu regeln und die Fahrstreifen entsprechend zu markieren. Von der Camberger Brücke kommend (Bild1): Es soll auf dem rechten Fahrstreifen ein Rechtsabbiegerpfeil, in der Mitte ein Pfeil für ‚Geradeaus' sowie die Worte "Mainzer Landstr." und auf dem linken Fahrstreifen ein Linksabbiegerpfeil sowie die Worte "Kriegkstr./Weilbacher Str." zu sehen sein. Im weiteren Verlauf der Kreuzung über die Tramgleise knickt die Straße dann nach links ab, hier müssen die Bodenmarkierungen sowieso z.T. erneuert und dabei eine durchgängige Linie zwischen dem linken und mittleren Fahrstreifen gezogen werden (siehe Bild 2). Danach werden der mittlere und linke Fahrstreifen zu drei Fahrstreifen - auch dort soll eine durchgezogene Linie zwischen dem dann entstehenden rechten Fahrstreifen und den beiden anderen angebracht werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob ein Verkehrsschild an der Ampel der Camberger Brücke angebracht werden kann, das darauf hinweist bzw. anzeigt, wo man sich einordnen soll, damit man in die gewünschte Straße einbiegen kann. Des Weiteren wird der Magistrat an die ST 145 vom 01.02.2021 erinnert. Hier forderte der Ortsbeirat die Einrichtung eines vorgezogenen Aufstellbereiches für den Radverkehr. Dieser wurde bisher nicht eingerichtet, nur die provisorischen Fahrradmarkierungen. Der Magistrat antwortete weiter: "Damit die Aufstellfläche auf der mittleren und rechten Fahrspur erreichbar ist, muss diese zusammen mit einem Radfahrstreifen beziehungsweise Schutzstreifen auf der rechten Abbiegespur eingerichtet werden. Voraussetzung dafür ist eine Anpassung der Lichtsignalanlagen." Auf diese Umsetzung wartet der Ortsbeirat noch. Der Magistrat wird aufgefordert die nötigen Veränderungen an der Kreuzung bzw. der Lichtsignalanlage umgehend anzugehen, damit dieser Bereich für Radfahrer sicherer wird. Begründung: An besagter Stelle kommt es immer wieder zu Problemen, Staus und ‚Beinahe-Unfällen', da sich Verkehrsteilnehmer absichtlich (um Zeit zu sparen) und unabsichtlich von der Brücke kommend an der Ampel falsch einordnen und dann in der Kurve auf den Tramgleisen versuchen, die Spur zu wechseln. Daher muss schon an der Ampel ersichtlich sein, welche Spur wohin führt und sich aufteilt. Auch muss an dieser Stelle dann einem unvorsichtigen Spurwechsel durch eine durchgezogene Linie entgegengewirkt werden. Bild 1 Bild 2 Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6711 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 145 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1819 2022 Die Vorlage OF 345/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Worte "Kriegkstr./ Weilbacher Str." ersetzt werden durch die Worte "Kleyerstraße/ Weilburger Straße". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2022, OF 376/1 Betreff: Haushalt 2022 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für die Umgestaltung der Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128, sowie Tevesstraße 99, 73 und 43 in der Friedrich-Ebert-Siedlung werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Die Planung der drei Spielplätze soll in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten, dem Quartiersmanagement und der Elterninitiative aus der Siedlung erfolgen. Begründung: Die oben genannten Spielplätze sind relativ klein und alt und liegen in der Nähe voneinander, mitten in einer Wohnbebauung. Nicht alle Spielgeräte sind mehr benutzbar. Die meisten Spielgeräte richten sich an Kinder ab ca. 3-4 Jahren, Anwohner/innen wünschen sich aber auch Spielgeräte für Kleinst- und Kleinkinder unter 3 Jahren. Für ältere Schulkinder und Jugendliche gibt es wenig interessante Spielgeräte. Um den Anliegen aller Altersgruppen Rechnung zu tragen, wäre es daher sinnvoll, die Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128 aufeinander abzustimmen und für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten sowie gleichzeitig die Spielplätze Tevesstraße 99, 73 und 43 für Kleinst- und Kleinkinder umzugestalten. Laut Grünflächenamt stehen für so eine umfangreiche Neugestaltung aller fünf Spielplätze in den kommenden Jahren keine Gelder zur Verfügung. Allein aus den Ortsbeiratsmitteln ist eine solch große und grundlegende Umgestaltung nicht möglich. Die Kinder und Jugendlichen der Friedrich-Ebert-Siedlung haben aber angemessene Spiel- und Freizeitmöglichkeiten dringend nötig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Etatanregung EA 82 2022 Die Vorlage OF 376/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 301/1 Betreff: Verkehrsführung Rebstöcker Straße auf Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, im Hinblick auf die Bebauung des Teves/Avaya-Geländes und die Tatsache, dass man von der Rebstöcker Straße von Süden kommend auf die Mainzer Landstraße nur in Richtung Osten auffahren kann, möge der Magistrat prüfen und berichten: 1. Wie viele Wohnungen sind insgesamt auf dem Teves/Avaya-Gelände geplant bzw. geschätzt möglich? 2. Wie wird sich das Verkehrsaufkommen zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße südlich der Mainzer Landstraße durch die Neubauten nach Abschluss der verschiedenen Bauphasen entwickeln? 3. Gibt es ein aktuelles Verkehrsgutachten zu dem bestehenden sowie zu dem nach Abschluss der verschiedenen Bauphasen jeweils zu erwartenden Verkehrsaufkommen in der Ackermannstraße und der Rebstöcker Straße südlich der Mainzer Landstraße? 4. Falls (3.) nein: Wann soll ein solches Gutachten erstellt werden? 5. Gibt es bereits Pläne, wie der durch die neue Siedlung entstehende Verkehr geleitet werden soll? Falls ja: Wie soll der Verkehr geleitet werden? 6. Bietet es sich an, die Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße umzubauen, so dass nicht nur die Ackermannstraße, sondern auch die Rebstöcker Straße Linksabbieger auf die Mainzer Landstraße aufnehmen kann? 7. Falls (6.) ja: Können bei einem Umbau der Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße auch barrierefreie Straßenbahnhaltestellen "Rebstöcker Straße" erstellt werden, um die Kreuzung nur einmal durch Bauarbeiten zu belasten? Begründung: Durch die sukzessive Bebauung des Teves/Avaya-Geländes in mehreren Bauabschnitten entsteht südlich der Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße eine große Anzahl an neuen Wohnungen. Durch die neuen Wohnungen wird auch der Individualverkehr zwischen Mainzer Landstraße, Ackermannstraße, Kleyerstraße und Rebstöcker Straße absehbar zunehmen. Die Ackermannstraße ist insbesondere zu Berufsverkehrszeiten bereits überlastet und kann kaum noch neue Autos aufnehmen. Von der Rebstöcker Straße aus von Süden kommend kann man derzeit nur Richtung Osten auf die Mainzer Landstraße einbiegen. Durch den Antrag soll erkundet werden, ob der Magistrat sich dieses absehbaren Problems bewusst ist und welche Lösungsansätze bereits angedacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 317 2022 Die Vorlage OF 301/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.12.2021, OF 262/1 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk 1 hier: Behindertenstellplätze in der Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: In der Weilburger Straße Nr. 3 soll auf Höhe des Ärztehauses der zuvor auf Grund von Baumaßnahmen entfallene Behindertenstellplatz wieder eingerichtet werden. So wird für Transportfahrzeuge ausreichend viel Platz zum Ein- und Ausladen angeboten. Dieser zweite Behindertenparkplatz soll auf der östlichen Straßenseite in Verlängerung des zweiten Behindertenparkplatzes angeordnet werden. Dabei soll der erste Behindertenparkplatz verlängert werden, weil er derzeit für Transporter nicht ausreicht, sodass diese quer auf der Fahrbahn stehen müssen. Beide Behindertenparkplätze sollen deutlich markiert werden, sodass Falschparkende stärker abgeschreckt werden. Begründung: Vor dem Ärztehaus müssen immer wieder Krankentransporter und Behindertentransporter in zweiter Reihe halten, weil der einzige Behindertenparkplatz nicht ausreicht oder Falschparkende diesen blockieren. Vor dem Beginn der Baustellen in der Weilburger Straße bestanden zwei Behindertenparkplätze (siehe Screenshot von Google Street View, Oktober 2009). Nach dem Umbau der Straße ist auf der westlichen Seite die Parkbucht für einen Behindertenparkplatz zu klein. Daher kann ein zweiter Behindertenparkplatz nur auf der östlichen Seite eingerichtet werden. Weilburger Straße im Jahr 2009: Auf beiden Straßenseiten befindliche Behindertenparkplätze (www.google.de) Der bestehende Behindertenparkplatz reicht nicht aus. Der vorhandene Platz ist bei Behindertentransporten viel zu eng Fotos: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1358 2022 Die Vorlage OF 262/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Initiative vom 23.11.2021, OI 4 entstanden aus Vorlage: OF 247/1 vom 23.11.2021 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die Benennung der Straßen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße wie folgt vorzunehmen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der unbenannte Quartiersplatz Nr. 8596 wird dem Vorschlag des Stadtvermessungsamtes folgend in "Marie-Pfungst-Platz" benannt. 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 wird in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach-Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&N Firmengründers Harry Fuld und eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verbands der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus: Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie aufgrund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch an verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den ‚Reorganisationen' ab Ende 1936 musste sie aufgrund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktion als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise - neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 3. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als ‚nicht betroffen [NS]' erklärt wurde [...] auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. [...] Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er-Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (Quellen: Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021; "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e. V. für das Jahr 1913" - Archiv der deutschen Frauenbewegung; Hessische Landeszentrale für Politische Bildung und WEIBH e. V.: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C. F. Donner, Bloch & Hirsch, Cellulose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit: vom Ende des 18. Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T&N/Telenorma und das Unternehmen in Urberach - 1937 bis 1996, beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e. V.; http://www.dokuzentrum-tn.de; diverse Werksveröffentlichungen T&N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmenchroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte). 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 wird in "Mathilde-Maier-Straße" benannt. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.07.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründerinnen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e. V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u. a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich-Ebert-Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u. a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972, und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M. 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.). In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann Maier und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt (Quellen: Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021; Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 - online: stolpersteine-frankfurt.de; Initiative Stolpersteine Frankfurt am Main, 15. Dokumentation 2017; zu den Erwerbslosenküchen: A. u. R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart, 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 - Lutz Mohnhaupt, Oktober 2020). 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 wird in "Johanna-Zittel-Straße" benannt. Johanna Zittel, geb. Wertheimer, wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäuser der Friedrich-Ebert-Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittelpunkte/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt (Quellen: Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021; Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohnerinnen- und Bewohnerinterviews betreffend KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten; "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 - Lutz Mohnhaupt, Januar 2021; Arolsen-Archives: Antrag Ausreise; Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963). Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 01.12.2021
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 247/1 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der im Bebauungsplan Nr. 905 festgesetzte Quartiersplatz mit der Nr. 8596 soll in "Marie-PfungstPlatz" benannt werden. Marie Eleonore Pfungst (1862-1943) führte gemeinsam mit ihrer Mutter einen Betrieb und einen Verlag ihres verstorbenen Vaters und Bruders weiter. Mit der von ihr gegründeten Arthur-Pfungst-Stiftung versuchte sie Bildungsarbeit für alle sozialen Schichten zu ermöglichen. Nach erheblichen Eingriffen in ihre Stiftungsarbeit durch die Nationalsozialisten wurde sie im September 1942 ins KZ Theresienstadt deportiert, wo sie wenige Monate später in Folge der Misshandlungen verstarb. (1) 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 soll in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt werden. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&NFirmengründers Harry Fuld und war eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verband der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus : Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie auf Grund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch in verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den "Reorganisationen" ab Ende 1936 musste sie auf Grund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktionen als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise- neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 03. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als "nicht betroffen [NS]" erklärt wurde... auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. ...Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (2) 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 soll in "Mathilde-Maier-Straße" benannt werden. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.7.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG, und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründer*innen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e.V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u.a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich Ebert Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u.a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972; und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.) In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt. (3) 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 soll in "Johanna-Zittel-Straße" benannt werden. Johanna Zittel geb. Wertheimer wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäusern der Friedrich Ebert Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittel-/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt. (4) Anlage: Übersichtsplan mit Darstellung der zu benennenden Straßen (Quellen: Planauszug Stadtvermessungsamt Frankfurt; Eintragungen Antragstellende) Quellenverzeichnis: Aus Entwurf M-Vorlage des Dezernats IV ohne Datum Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e.V. für das Jahr 1913" (Archiv der deutschen Frauenbewegung"); Hessische Landeszenrale für Politische Bildung: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C.F. Donner, Bloch & Hirsch, Celluslose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit vom Ende des 18.Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T & N / Telenorma und das Unternehmen in Urberach (1937 - 1996); Beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e.V., s.: http://www.dokuzentrum-tn.de; Diverse Werksveröffentlichungen T+N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmen-chroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte: Akten Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Quellen (zitiert): Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 (online: stolpersteine-frankfurt.de); Zu den Erwerbslosenküchen: A.u.R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart; 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 (Lutz Mohnhaupt Oktober 2020) Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohner:innen-Interviews betr. KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 (Lutz Mohnhaupt, Januar 2021) Arolsen-Archives: Antrag Ausreise Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963 Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main 62.41 Nr. der unbenannten Straße Benennungsbereich Bezeichnung 8591 Michael-Flürscheim-Straße 8592 Heinrich-Weiss-Straße 8593 Fini-Pfannes-Straße 8596 Marie-Pfungst-Platz (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt a.M., 2021 Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 61 Beschluss: Initiative OI 4 2021 Die Vorlage OF 247/1 wird als Ortsbeiratsinitiative beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 219/1 Betreff: Sicherheit im Ortsbeirat 1 - hier: Gehwegbeleuchtung Schwalbacher Straße sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Gehwegbeleuchtung auf der östlichen Straßenseite in der Schwalbacher Straße zwischen Kleyerstraße und Lahnstraße überprüfen, die Leuchtstärke messen und zwei zusätzliche Leuchten in Höhe der Hausnummern 18 und 24 ergänzen zu lassen, um Fußgehenden sicheres Gehen zu ermöglichen. Begründung: Der genannte Abschnitt wird von vielen Fußgehenden von der Straßenbahnhaltestelle Galluspark in Richtung Lahnstraße genutzt. Da die bestehende Straßenbeleuchtung sich auf der westlichen Straßenseite befindet, von Bäumen und den vielen parkenden Autos verdeckt wird und hauptsächlich die Straße ausleuchtet, liegt der östliche Gehweg im absoluten Dunkeln. Insbesondere Frauen wählen nach Einbruch der Dunkelheit lieber einen besser beleuchteten Umweg, um sicher nach Hause zu kommen. Bild: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1117 2021 Die Vorlage OF 219/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 183/1 Betreff: Sachstand Radwegeführung an der Galluswarte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, was die aktuellen Planungen sind, den Knotenpunkt Galluswarte für Radfahrende sicherer zu gestalten. Begründung: An der Galluswarte gibt es in allen Hauptrichtungen nur unzulängliche Infrastruktur für Radfahrende: 1. Entlang der Mainzer Landstraße wird der Verkehr mittlerweile auf nur noch einem Fahrstreifen mit Radschutzstreifen geführt. Nur im Bereich der Galluswarte existiert kein solcher Schutzstreifen, die Radfahrenden müssen hier im Mischverkehr fahren. 2. Von der Camberger Straße kommend müssen Radfahrende sich kurz vor der Kreuzung in den Mischverkehr einordnen und dafür bergab den Rechtsabbiegestreifen queren. 3. Radfahrende, die aus bzw. in die Kleyerstraße fahren, müssen dafür mehrere Fahrstreifen überqueren, ohne dass dort gesonderte Infrastruktur existiert. Angesichts des steigenden Anteils des Radverkehrs in Frankfurt und der Bedeutung dieses Verkehrsknotenpunkts ist es notwendig, dort den Verkehrsraum neu zu ordnen und sichere und angenehme Infrastruktur für den Radverkehr zu schaffen. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 195 2021 Die Vorlage OF 183/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2021, OF 181/1 Betreff: Packstation in der Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der Deutschen Post in Verbindung zu setzen und zu prüfen, ob bzw. wo im Bereich der Weilburger Straße eine Packstation errichtet werden kann. Begründung: Die Weilburger Straße ist seit dem Neubau vieler Häuser in diesem Bereich sehr stark besiedelt. Bis zur nächsten Packstation ist es jedoch recht weit und die Postfiliale auf der Mainzer Landstraße hat zudem vor Kurzem ihren Standort verlagert, was dazu führt, dass die Anwohnenden noch längere Wege zurücklegen müssen. Hier kann eine Packstation Abhilfe schaffen und kurze Wege sowie ein einfaches Abholen und Abgeben von Sendungen ermöglichen. Auch ist laut Lieferdiensten die Weilburger Straße eine Straße mit hoher Auslastung und einem hohen Paketaufkommen, sodass der Wunsch schon von mehreren Seiten geäußert wurde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 900 2021 Die Vorlage OF 181/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 127/1 Betreff: Parken für Anwohnende - in Frankfurt nur für Besserverdienende? Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, nunmehr endlich das Parken für Anwohnende auch im Gallus in folgenden Bereichen einrichten zu lassen: Wickerer Straße, Erbbaustraße, Rüsselsheimer Straße Weilburger Straße Friedrich-Ebert-Siedlung inkl. Mainzer Landstraße sowie das Parken für Anwohnende in der Parkausweiszone 37/38 (Kölner-/Koblenzer-/Günderrodestraße) zeitlich auf Samstage auszuweiten. Begründung: Seit Jahrzehnten fordert der Ortsbeirat immer wieder, den Anwohnerinnen und Anwohnern das wohnortnahe Parken zu ermöglichen. Der Magistrat verweist immer wieder auf eine Prioritätenliste, deren Abarbeitung aber nicht merklich voranschreitet. Gerade Menschen mit geringeren Einkommen, Arbeitsorten ohne ÖPNV-Anbindung und Schichtarbeitszeiten sind auf einen PKW-Stellplatz angewiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 27 Auf Wunsch der LINKE.-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 127/1 zeilenweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 67 2021 Die Vorlage OF 127/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1. und 4. Zeile: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung) 2. Zeile: GRÜNE, CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE., BFF und Die PARTEI (= Enthaltung) 3. Zeile: GRÜNE, CDU, SPD, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung); LINKE. und Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 130/1 Betreff: Tempo runter vor Kinder- und Jugendeinrichtungen hier: Tempo 30 auf der Kleyerstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die Kleyerstraße soll auf dem Abschnitt zwischen Mainzer Landstraße (Galluswarte) und westlicher Weilburger Straße in beide Richtungen für den Verkehr mit Tempo 30 beschränkt werden. Dazu sollen Schilder und Markierungen auf der Straße auf Tempo 30 sowie spielende Kinder und den Radverkehr hinweisen. Begründung: Die Kleyerstraße verbindet das Gallus mit Griesheim. Schmale Gehwege, auf denen PKW parken, sowie Straßenbahngleise im Straßenraum, die insbesondere bei Nässe gefährlich für Radfahrende sind, verlangen hohe Konzentration und Rücksichtnahme. Der Verkehr ist gerade für schwächere und mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmende gefährlich und unkomfortabel. Daher fährt die Straßenbahn ohnehin regelmäßig bereits nicht schneller als Tempo 30. Vier Kindergärten - davon einer im Bau - befinden sich in dem Bereich der Kleyerstraße: Kindergarten Kleyerstr. 7 (in Bau), Kindergarten Bahnbini Kleyerstr. 25, Awo KiTa Adlerwerke Kleyerstr. 41, Kindergarten Galluspark, Pfarrer-Perabo-Platz 1. Wendet man die übliche Geschwindigkeitsbeschränkung im Umkreis von 300m um die Kitas an, müsste die Straße ohnehin in voller Länge Tempo 30 aufweisen. Weiterhin befinden sich in dem Abschnitt drei größere öffentliche Spielplätze und Bolzplätze, zu denen Kinder an unübersichtlichen Stellen die Straße queren müssen: Spielplatz Galluspark und Spielplatz Kleyerstraße / Golub-Lebedenko-Platz sowie den Bolzplatz Julius-Munk-Anlage. Zudem erzeugt der Parksuchverkehr beim Parkhaus Galluswarte, beim Supermarkt Kleyerstr. 74-78 und bei den Ämtern (Ordnungsamt, Sozialrathaus, Ausländerbehörde) erhebliche Eingriffe in den fließenden Verkehr, wobei PKW und Radfahrende auf den rutschigen Schienen gefährlich abbremsen müssen. Die geringere Geschwindigkeit würde zudem den Verkehr flüssiger machen. Die jüngsten Anträge zur Kleyerstraße (OM 7322 2021, OM 6337 2020) zeigen deutlich, dass das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nicht zufriedenstellend ist und dass hier dringend gehandelt werden muss. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 680 2021 Die Vorlage OF 130/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2021, OF 138/1 Betreff: Gehweg Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße für alle passierbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, damit Autos nicht den Gehweg der Krifteler Straße im Bereich zwischen Lahn- und Kleyerstraße "zuparken". Denkbar wären beispielsweise Poller am Übergang zwischen Gehweg und Parkplätzen. Begründung: Oft ragen an dieser Stelle Fahrzeuge, trotz des legalen Parkens, so weit in den Gehweg hinein, dass Menschen mit Kinderwägen, Rollatoren oder Rollstühlen den Gehweg nicht benutzen können und auf die Straße ausweichen müssen. Ein Ausweichen auf den gegenüberliegenden Gehweg ist zurzeit wegen Bauarbeiten dort auch nicht möglich. Foto: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 687 2021 Die Vorlage OF 138/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Absatz des Antragstenors nach dem Wort "Poller" die Worte "oder Fahrradbügel" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 16/1 Betreff: Quartiersgarage für die Friedrich-Ebert-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wer Eigentümer des Parkhauses in der Kleyerstraße 89 ist und wer die aktuellen Nutzungsrechte des Parkhauses innehat. 2. Ferner ist zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, das Parkhaus - oder wenigstens Teile davon - als Quartiersgarage für die Anwohnerinnen und Anwohner der umliegenden Wohnungen, insbesondere der Friedrich-Ebert-Siedlung, zu nutzen. Hier soll es Anwohnerinnen und Anwohnern ermöglicht werden, zu günstigen Konditionen Dauerparkplätze anzumieten. Begründung: Der Parkdruck in der Friedrich-Ebert-Siedlung und den angrenzenden Straßen ist schon seit vielen Jahren hoch. Durch die Einrichtung der Baustelle für die Bebauung des Geländes Kleyerstraße/Ackermannstraße sind nun noch weitere öffentliche Parkplätze weggefallen. Parallel dazu steht das Parkhaus auf dem Gelände Kleyerstraße 89 leer. Bis zum Frühjahr 2020 wurde das Parkhaus als "Park & Flug" für den Flughafen genutzt. Ob und wann hier wieder ein Bedarf entstehen wird, ist offen. Sicher ist aber, dass sich auch nach dem Bau der Wohnungen Kleyerstraße/Ackermannstraße die Parksituation in diesem Teil des Gallus nicht entspannen wird. Hier wäre es schön, wenn man interessierten Anwohnerinnen und Anwohnern die Möglichkeit eröffnen könnte, kostengünstig Parkplätze anzumieten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 9 2021 Die Vorlage OF 16/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2021, OF 1569/1 Betreff: Kreuzung Kleyerstraße/Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöckerstraße für Fußgänger sicherer zu machen. Dazu soll eine (bedarfsbesteuerte) Lichtsignalanlage/Fußgängerampel an besagter Stelle installiert werden. Sollte eine Ampel an dieser Stelle nicht möglich sein, so wird der Magistrat gebeten den Zebrastreifen sicherer zu machen, indem geeignete Maßnahmen vorgenommen werden. Diese könnten z.B. Warnblinkanlagen, eine viel bessere Ausleuchtung, blauweiße Posten, Aufplasterung des Zebrastreifens, o.ä. sein. Begründung: Der Fußgängerüberweg über die Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöckerstraße wird von vielen Fußgängern rege genutzt. Darunter sind viele Kinder bzw. Familien. (Es befinden sich einige Kitas in der Umgebung). Zudem hat der Verkehr auf der Kleyerstraße in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Straße wird auch als Ausweichroute zur Mainzer Landstraße genutzt. Dadurch wird das Queren für Fußgänger gefährlicher. Eine Gefahrenquelle ist zudem die schlechte Sicht auf Fußgänger für Autofahrer, die aus westlicher Richtung kommen. Wie auf dem Bild zu sehen ist wird durch die Bushaltestelle und einen Mast die Sicht stark beeinträchtigt. Gerade schnell fahrende Autos sehen damit die Fußgänger sehr spät. Aber auch Fußgänger, die auf der nördlichen Seite der Straße stehen, um sie zu queren, werden schlecht und spät von Autofahrern gesehen. Autofahrer, die aus der Rebstöckerstraße in die Kleyerstraße rechts abbiegen stehen praktisch sofort auf dem Zebrastreifen und sehen diesen zu spät. Die schlechte Ausleuchtung des Zebrastreifens ist besonders in den Wintermonaten ein zusätzlicher Grund, warum Fußgänger spät oder gar nicht wahrgenommen werden und sich dadurch sehr unsicher fühlen. Aus der Sicht eines Autofahrers von westlicher Richtung kommend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7322 2021 Die Vorlage OF 1569/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2021, OF 1562/1 Betreff: Zugeparkter Gehweg Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Bereich des Gehweges im Abschnitt Weilburger Straße 17 bis 25 nicht mehr beparkt werden kann. Hierzu sind in geeigneter Weise Poller und Radbügel aufstellen zu lassen. Begründung: Der Bereich wird regelmäßig rücksichtslos zugeparkt, so dass Fußgehende auf die Fahrbahn ausweichen müssen. In dem Abschnitt sind nicht genügend Möglichkeiten vorhanden um Räder anschließen zu können. Daher ist es gerechtfertigt, den Bereich durch Installation von Pollern und Radbügeln vor Falschparkenden zu sichern. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7320 2021 Die Vorlage OF 1562/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2020, OF 1535/1 Betreff: Mülleimer entlang der Weilburger Straße aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entlang der Weilburger Straße Mülleimer aufzustellen. Diese sollten auch eine Vorrichtung für die Entsorgung von Zigarettenstummeln enthalten. Begründung: Entlang der Weilburger Straße existiert kein einziger Mülleimer. Dies führt u.a. dazu, dass in den Büschen und Lüftungsgittern Müll und v.a. Zigarettenstummel entsorgt werden. Dies kann durch die Aufstellung einiger Mülleimer entlang der Straße hoffentlich verhindert werden. Fotos (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7029 2021 Die Vorlage OF 1535/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.12.2020, OF 1533/1 Betreff: Mehr Platz, mehr Sicherheit für die Lahnstraße zwischen der Krifteler Straße und der Schwalbacher Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die Fahrbahnen der Lahnstraße sind in diesem Abschnitt ziemlich breit, trotzdem wird auf dem Gehweg geparkt. Dies hat zur Folge, dass Fußgehende auf die Straße ausweichen müssen. Die vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass: 1. Fahrzeuge im genannten Abschnitt ausschließlich im Straßenbereich und nicht mehr auf dem Gehweg zum Parken abgestellt werden können. 2. Behinderungen durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge regelmäßig geahndet werden. 3. Fahruntüchtige Fahrzeuge umgehend entfernt werden. Begründung: Das grundsätzlich verbotene Parken auf dem Gehweg gefährdet und behindert den Fußverkehr und stellt insbesondere für Kinder eine große Gefahr dar. Dabei spielt es kaum eine Rolle, ob das Gehwegparken durch eine Beschilderung "legalisiert" wurde oder nicht. In den meisten Fällen werden die Fahrzeuge so abgestellt, dass Fußgehende nicht genügend Platz haben. Vielmehr wird mehr darauf geachtet, dass die Fahrbahn durch das teilweise auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeug nicht eingeengt wird. Markierungen - sofern überhaupt vorhanden - werden großzügig ignoriert. In den Verwaltungsvorschriften (VwV) der StVO steht seit der Fassung vom 17. Juli 2009 zum Zeichen 315: "Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann." Nach den gültigen Straßenbau-Richtlinien muss ein solcher Gehweg(rest) mindestens 2,20 Meter breit sein. Diese Gehwegbreite ist im beschriebenem Abschnitt der Lahnstraße so gut wie gar nicht gegeben und offensichtlich waren oder sind der Behörde die einschlägigen Verwaltungsvorschriften zur StVO nicht immer gegenwärtig. Die Rückverlegung des Parkens auf die Straße trägt auch zur Verringerung der gefahrenen Geschwindigkeit bei, was ein weiterer Beitrag zur Sicherheit, der Lärmreduzierung und der Minderung von Luftschadstoffen im Wohnquartier bedeutet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7027 2021 Die Vorlage OF 1533/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.12.2020, OF 1532/1 Betreff: Mehr Grün für die Lahnstraße im Bereich zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass in der Lahnstraße im Abschnitt zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße eine möglichst hohe Anzahl an Bäumen gepflanzt wird. Begründung: Das Gallus ist in Bezug auf Fläche und Bevölkerungszahl mit Grünflächen und Straßenbäumen unterversorgt. Der Stadtteil wuchs in den letzten Jahren stark und wächst auch weiter. Daher muss jede Chance zur Begrünung ergriffen werden. Die Gehewege in diesem Bereich der Lahnstraße bieten sich dazu an, zumal die anderen Abschnitte der Straße bereits mit Bäumen bepflanzt wurden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7026 2021 Die Vorlage OF 1532/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 1405/1 Betreff: Mehr Sicherheit für die Kita-Kinder in der Weilburger Straße 49 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit für die Kinder in der Weilburger Straße 49 durch einen Zebrastreifen oder vergleichbare bzw. flankierende Maßnahmen zu verbessern. Begründung: im Oktober 2018 wurde in der Weilburger Straße 49 die Einrichtung "Krabbelstube Kinderladen Stadthüpfer" (Träger: Sozialpädagogischer Verein zur familienergänzenden Erziehung e. V.) eröffnet. Mittlerweile besuchen 40 Kinder die Einrichtung, im kommenden Jahr werden es 60 sein. Ein sicheres und gefahrloses Überqueren der Straße ist schwierig. Die Fahrzeuge sind dort recht schnell unterwegs und die parkenden Fahrzeuge stehen oft in zweiter Reihe oder auf dem Bürgersteig, was die Einsicht der Fahrbahn erschwert und die Sicherheit der Kinder sowie ihrer Eltern gefährdet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6536 2020 Die Vorlage OF 1405/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und U.B.; Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2020, OF 1401/1 Betreff: Radbügel - An den Flesch-Werken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten rund um den Platz "An den Flesch-Werken" Radbügel installieren zu lassen. Besonders eignet sich dafür der Platz an der Kleyerstraße am Trafohäuschen (grünes Häuschen, siehe Foto 1), da der dortige Platz ungenutzt ist und leider oft wilder Sperrmüll abgelegt wird. Weitere Radbügel sollen auf der nördlichen Seite des Platzes aufgestellt werden. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten alle dort angeketteten Fahrräder zu überprüfen, ob sie noch in Gebrauch sind und alte, kaputte Fahrräder entfernen zu lassen. (Foto 2 und 3) Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist, werden dringend viele Radbügel rund um den Platz benötigt. Derzeit werden die Fahrräder am Geländer befestigt. Teilweise in doppelter Reihe und so, dass Pflanzen beschädigt werden. Einige der Fahrräder scheinen schon eine lange Zeit unbenutzt dort angekettet zu sein. Sie rosten vor sich hin und sind dazu noch ein unschönes Bild. Deshalb wäre es gut, wenn diese so bald wie möglich entfernt werden könnten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6532 2020 Die Vorlage OF 1401/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2020, OF 1402/1 Betreff: Radbügel - Helmut-Walcha-Straße 17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten vor dem Haus Helmut-Wacha-Straße 17 (siehe Foto) fünf Radbügel auf dem Bürgersteig aufstellen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich gibt es keine Radbügel, obwohl diese benötigt werden. Wie das zweite Bild zeigt werden Fahrräder an bzw. in Baumscheiben abgestellt. Der Gehweg vor der Hausnummer 17 ist sehr breit und bietet genug Platz für Radbügel, ohne dass der Fußgängerbereich eingeschränkt wird. . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6533 2020 Die Vorlage OF 1402/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2020, OF 1370/1 Betreff: Spielplätze für die Friedrich-Ebert-Siedlung In der Friedrich-Ebert-Siedlung gibt es keine Spielplätze für Kinder aller Altersstufen. Angeboten werden lediglich phantasielos gestaltete kleine Bereiche zwischen den Häusern mit einem Sandkasten und einer Wippe o.ä. für Kleinkinder im Vorschulalter. Grundschulkinder klettern über Zäune, um auf dem Hof der Ackermannschule zu spielen. Ältere Kinder "hängen ab". Für ein Wohngebiet dieser Größe, in dem zunehmend auch größere Familienwohnungen entstanden sind, ist dieser Zustand nicht hinnehmbar. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat wie folgt aufgefordert: 1. Das Grünflächenamt klärt mit den Grundstückseigentümern im Gebiet (überwiegend die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG), wo Plätze mit Aufenthaltsqualität für Kinder bis zum Alter von 14/16 Jahren angelegt werden können. 2. Das Grünflächenamt und die ABG erarbeiten in Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement Gallus, den Kinderbeauftragten, weiteren in der Siedlung in der Kinder- und Jugendarbeit aktiven Initiativen unter maßgeblicher Beteiligung des Kinderbüros (hier insbesondere des Vereins discorso e.V.) Planungen für einen oder mehrere Spielplätze. 3. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung sollten in die Planung ebenfalls eingebunden werden, um bereits im Vorfeld Konflikte zwischen den Bedürfnissen spielender Kinder und Ruhebedürfnissen erwachsener Anwohnenden zu minimieren. Begründung: Ein Luftbild dieser reinen Wohnsiedlung verdeutlicht die missliche Lage der Kinder und Jugendlichen, deren Bedürfnisse hier stadtgestalterisch nicht berücksichtigt werden. Die Kinder können sich relativ gefahrlos - ohne verkehrsreiche Straßen queren zu müssen - im Carré zwischen Mainzer Landstraße-Kleyerstraße / Ackermann- und Sondershausener Straße bewegen und müssen deshalb dort geeignete Freiräume und anregende Spielgeräte/-anlagen finden. Bisher stehen die einzigen größeren Freiflächen für die Kinder nicht zur freien Verfügung, da sie entweder zu den Grundschulen oder dem Sportverein gehören. (aus Stadtplan der Stadt Frankfurt) Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6334 2020 Die Vorlage OF 1370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2020, OF 1373/1 Betreff: Kreuzung Kleyerstraße/Helmut-Walcha-Straße mittels Verkehrsspiegel sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Kleyerstraße / Helmut-Walcha-Straße einen Verkehrsspiegel etwa auf Höhe der Kleyerstraße 38 zu installieren, damit Verkehrsteilnehmer, die von der Helmut-Walcha-Straße aus die Kleyerstraße fahren wollen, erkennen können, ob auf dieser ein Fahrzeug kommt. Der Spiegel soll dabei vor allem die westliche Seite zeigen (Richtung Kleyerstraße 40/42 usw.), d.h. Fahrzeuge, die von links kommen, da dieser Bereich schlecht einsehbar ist. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner bemängeln zu Recht, dass Autofahrer beim Abbiegen von der Helmut-Walcha-Straße in die Kleyerstraße den dortigen Verkehr sehr schlecht einsehen können, da der Blick durch legal abgestellte Fahrzeuge versperrt ist. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der erste schwerere Unfall passiert. Anlage: Foto (privat) . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6337 2020 Die Vorlage OF 1373/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, 1 LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE, 1 LINKE., Die PARTEI und U.B. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2020, OF 1293/1 Betreff: Neues Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für Radfahrer" im Ortsbezirk einsetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen "Grünpfeil" (VZ 721) [vormal VZ 720 mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr"] an folgenden Kreuzungen aufzustellen, um Rad Fahrenden das Rechtsabbiegen bei "Rot" zu ermöglichen: • Junghofstraße beim Abbiegen auf den Roßmarkt • Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt aus sämtlichen vier Richtungen • Kornmarkt nach Süden beim Abbiegen in die Bethmannstraße • Fahrgasse nach Süden beim Abbiegen in die Berliner Straße • Kreuzung Alte Brücke/Mainkai/Schöne Aussicht/KurtSchumacher-Straße aus sämtlichen vier Richtungen • Schöne Aussicht beim Abbiegen auf die IgnatzBubis-Brücke • Lange Straße beim Abbiegen in die Schöne Aussicht • Untermainbrücke beim Abbiegen auf den Untermainkai • Mainzer Landstraße stadtauswärts beim Abbiegen auf den Güterplatz, in die Heinrichstraße und in die Günderrodestraße • Kleyerstraße beim Abbiegen auf die Mainzer Landstraße • Kreuzung Europaallee/Lissaboner Straße, kommend von der Emser Brücke, beim Abbiegen in die Europaallee • Europaallee stadtauswärts beim Abbiegen in die Lissaboner Straße • Europaallee stadteinwärts beim Abbiegen in die Stephensonstraße • Osloer Straße beim Abbiegen auf den Platz der Einheit Darüber wird der Magistrat aufgefordert, auch alle anderen Ampelkreuzungen mit bereits vorhandenen Radfahrstreifen auf die neue Abbiegeregel zu prüfen. Eine ebensolche Prüfung ist bei jeder Errichtung neuer Radweganlagen unaufgefordert durchzuführen. Begründung: Das mit der STVO-Novelle mit Wirkung ab dem 28.4.2020 neu eingeführte Zeichen zum Rechtsabbiegen für Rad Fahrende ist ein Grünpfeil (VZ 721) mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr". Mit dem neuen Zeichen ist nach § 37 Absatz 2 Nummer 1 Satz 10 das Rechtsabbiegen für Radfahrende unter folgender Maßgabe möglich: "Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Rad Fahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen." Der bisherige Grünpfeil für alle Verkehrsteilnehmer war häufig in der Kritik. Für Autofahrer brachte er im Stadtverkehr meistens keinen Mehrwert, weil man an der folgenden Ampel sowieso wieder halte musste, um auf eine grüne Welle zu warten. Zudem waren die Unfallzahlen höher als bei normalen Abbiegesituationen. Der neue Grünpfeil für Radfahrende ist dagegen eine erhebliche Verbesserung. Er wurde Anfang 2019 in 9 Städten getestet und ist mit der STVO-Novelle nun bundesweit nutzbar. Links: STVO-Novelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl1 20s0814.pdf%27%5D__1588316642745 https://www.fr.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-dies e-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html https://www.fnp.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-die se-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6023 2020 Die Vorlage OF 1293/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem vierten Punkt ein neuer Punkt mit den Worten "Gutleutstraße Richtung Innenstadt in die Zanderstraße" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2020, OF 1291/1 Betreff: Wenn schon Poller - dann richtig Beim Gang durch die Straßen ist festzustellen, dass Poller ihren Zweck häufig nicht mehr erfüllen: - "Fest" einbetonierte Poller werden rausgezogen und liegen dauerhaft irgendwo daneben - Poller, die entfernt werden können, damit z.B. Fahrzeuge des Grünflächenamts o.ä. eine Fläche befahren können, werden aufgeschlossen und entweder ganz entfernt oder nach Bedarf entfernt und wieder eingesetzt Möglich ist dies, weil - Poller nicht wirklich fest und stabil einbetoniert werden - sich die Poller, die mit einem Schließsystem ausgestattet sind, mit einem handelsüblichen Drei- bzw. Vierkantschlüssel problemlos öffnen lassen. Damit erfüllen Poller an vielen Stellen offensichtlich nicht mehr ihre Funktion. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. Abschließbare Poller mit einem sicheren Schließsystem zu versehen und einen Austausch gegen das bisherige (Drei- bzw. Vierkantschlüssel) System vorrangig dort zu ersetzen, wo Poller häufig illegal entfernt werden. 2. Poller generell stärker zu verankern, so dass sie mit normalem Kraftaufwand nicht aus der Verankerung zu ziehen sind. 3. Das Personal, das den ruhenden Verkehr überwacht anzuweisen, eine Prüfung der Abpollerung mit vorzunehmen und Schäden umgehend zu melden. 4. Halter von Fahrzeugen, die in Bereichen stehen, die nur durch illegales Entfernen von Pollern befahren werden können, an Kosten zur Beseitigung des Schadens zu beteiligen. Zu beobachten ist auch, dass herausgezogene Poller an manchen Stellen bereits seit Monaten liegen und die eigentlich abzusperrenden Gehwege als Fahrfläche benutzt werden. Dabei liegen die entfernten Poller deutlich sichtbar am Straßen- bzw. Wegrand. Es ist nicht nachvollziehbar, warum städtisches Personal bei Überwachung des ruhenden Verkehrs dies nicht bemerkt und den Schaden meldet. Begründung: einige besonders unschöne Beispiele: - Gehweg Europaallee ca. 133: Abschließbarer Poller ist dauerhaft nicht mehr abgeschlossen; Fahrzeuge ziehen den Poller, fahren auf den Gehweg, stecken den Poller wieder in die Halterung; der Gehweg wird befahren und auf dem Tel-Aviv-Platz geparkt (vor Pizzeria Carmino) - Gehweg Europaallee 73: Poller sind dauerhaft entfernt, liegen am Gehwegrand. Der Gehweg wird als Parkplatz benutzt. - Gehweg Mainzer Landstraße / Ecke Kriegkstraße: Poller sind dauerhaft entfernt und liegen am Gehwegrand, da sie die Lieferfahrzeuge des ansässigen Fastfood-Restaurants stören. I.d.R. stehen hier 2 Fahrzeuge hinter einander (1 Parkplatz auf dem Grundstück). Für zu Fuß Gehende ist hier meist kein Durchkommen und es muss (auch mit Kinderwagen!) auf die Mainzer Landstraße ausgewichen werden. - Fußweg "Kameruner Rosengärtchen" / Ecke Schneidhainer: Poller locker in Halterung gesteckt, vor allem abends und nachts wird der Weg als Parkplatz genutzt - Grünstreifen Frankenallee vor Hotel Franken: Immer wieder wird der Poller, der die Straße vom Grünstreifen trennt entfernt; im Grünstreifen der Frankenallee sind dann Lieferfahrzeuge abgestellt (insbesondere zu Messezeiten). (Fotos privat) . Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6021 2020 Die Vorlage OF 1291/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2020, OF 1236/1 Betreff: Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der AWO-Kreisverband Frankfurt steht unter dem Verdacht, die Stadt Frankfurt am Main unterschiedlichen Bereichen der Kooperation getäuscht zu haben, um in der Summe hohe unrechtmäßige Zahlungen zu erlangen. In der 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main berichtete die Dezernentin für Soziales, Senioren, Jugend und Recht darüber, im Dezember 2019 das Dezernat für Integration und Bildung sowie den Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main über den Verdacht einer substantiellen Schädigung der Stadt Frankfurt durch den AWO-Kreisverband Frankfurt informiert zu haben. Die AWO betreibt in Frankfurt am Main derzeit 18 Kindertagesstätten, davon haben 4 Einrichtungen ihre Standorte im Bezirk des Ortsbeirates 1. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wurden die Abrechnungen der AWO-Kita Adlerwerke, Kleyerstraße überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? 2. Wurden die Abrechnungen der AWO-Kita Europagarten, Hattersheimer Straße überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? 3. Wurden die Abrechnungen der AWO-Lahn'sche Höfe, Rebstöcker Straße überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? 4. Wurden die Abrechnungen der AWO-Kita Gutleutviertel, Gutleutstraße 32 überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1598 2020 Die Vorlage OF 1236/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Die PARTEI gegen U.B. (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2020, OF 1189/1 Betreff: Illegaler Sperrmüll in der Lahnstraße Seit Jahren kommt es in der Lahnstraße vor Haus Nummer 42 zu illegalen Sperrmüllablagerungen. Anzeigen von Anliegenden führen leider häufig nicht zu einer zeitnahen Beseitigung, was meist weiteren Müll anzieht. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Sperrmüll zeitnah entsorgen zu lassen den Bereich regelmäßig zu kontrollieren und neue Ablagerungen zeitnah beseitigen zu lassen den Betreibern der nahegelegen Gastronomie einen Ansprechpartner der Verwaltung zu benennen der eine zeitnahe Entsorgung neuer Ablagerungen veranlassen kann Zu prüfen und zu Berichten durch welche ggf. auch baulichen, Maßnahmen (z.B. Bäume, Hecke oder Stadtmöbelirrung) eine nachhaltige Verbesserung der Situation geschaffen werden kann. Begründung: Der für die illegale Sperrmüllentsorgung genutzte Platz grenzt unmittelbar an die benachbarte Aussengastronomie. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es nicht ausreichend ist den Sperrmüll hier im üblichen Turnus zu Entsorgen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5744 2020 Die Vorlage OF 1189/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2020, OF 1188/1 Betreff: Anwohnerparken in der Weilburger Straße endlich ermöglichen Vorgang: B 265/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Weilburger Straße, Hausnummern 21 - 49, beidseitig eine Bewohnerparkzone einzurichten. Sollte das Gebiet zu klein sein, wird der Magistrat gebeten, ein ausreichend großes Gebiet vorzuschlagen. Außerdem sollte seitens der Stadt mit der Deutschen Bahn und der EVG Kontakt aufgenommen werden, damit deren Mitarbeiter mit ihren Fahrzeugen nicht öffentlichen Parkraum blockieren, sondern im vorhandenen Parkhaus geparkt werden. Die Ausführungen im Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265 sind für Anwohner und Ortsbeiräte nicht zufriedenstellend, weswegen der Magistrat aufgefordert wird, hier im Sinne der Bürger tätig zu werden. Auch ist die Argumentation, dass nicht genügend Personal zur Überwachung des Bewohnerparkens vorhanden ist nicht nachvollziehbar, da zurzeit Anwohner in der Weilburger Straße regelmäßig, v.a. in den Nachmittagsstunden, kontrolliert und sanktioniert werden, da die regulären Parkplätze (noch) von auswärtigen Fahrzeugen blockiert werden. Im Anhang findet sich eine entsprechende Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes 36.21.11, Städtische Verkehrspolizei. Begründung: Die Bewohner der Weilburger Straße im o.g. Bereich haben das Problem, dass die Parkplätze tagsüber v.a. von den Mitarbeitern der Deutschen Bahn und der EVG blockiert werden, obwohl diesen ein Mitarbeiterparkhaus zur Verfügung steht. Generell herrscht in diesem Gebiet, wie fast im gesamten Gallus, ein hoher Parkdruck. Anlage 1 (ca. 60 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5743 2020 Die Vorlage OF 1188/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "beidseitig" durch das Wort "einseitig" ersetzt wird. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP, Die PARTEI und U.B. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2019, OF 1043/1 Betreff: Freiflächen für Kinder und Jugendliche im Bereich um die Lahnstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob und wo im südlichem Gallus im Quartier zwischen der Mainzer Landstraße, Kleyerstraße und Rebstöcker Straße - eine Spielstraße für Kinder und Jugendliche - Indoor Spiel- und Sportmöglichkeiten im Winter geschaffen bzw. eingerichtet werden können. Begründung: In diesem extrem kompakt bebauten Bereich herrscht ein gravierender Mangel an Grün- und Freiflächen. Darunter leiden insbesondere Kinder- und Jugendliche, die auf der Suche nach solchen Plätzen auch private Flächen in Anspruch nehmen und von dort regelmäßig vertrieben werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5146 2019 Die Vorlage OF 1043/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2019, OF 1022/1 Betreff: Einrichtung von Bewohnerparken endlich wieder möglich? Vorgang: B 265/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Mainzer Landstraße zwischen der Ackermannstraße und der Sondershausenstraße zumindest auf der Seite der ungeraden Hausnummern eine Bewohnerparkzone einzurichten. Sollte das Gebiet zu klein sein, wird der Magistrat gebeten, ein ausreichend großes Gebiet vorzuschlagen. Außerdem sollte seitens der Stadt mit der Firma Audi bzw. der dortigen Niederlassung Kontakt aufgenommen werden, damit deren Fahrzeuge nicht öffentlichen Parkraum blockieren, sondern auf dem Firmengeländer geparkt werden. Die Ausführungen im Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265 sind für Anwohner und Ortsbeiräte nicht zufriedenstellend, weswegen der Magistrat aufgefordert wird, hier im Sinne der Bürger tätig zu werden. Sollte der Magistrat auf dem Standpunkt stehen bleiben, weiter keine neuen Bewohnerparkzonen einrichten zu wollen, soll alternativ eine Quartiersgarage, dann für die gesamte Friedrich-Ebert-Siedlung, eingerichtet werden. Begründung: Die Bewohner der Mainzer Landstraße im o.g. Bereich haben das Problem, dass die Parkplätze tagsüber von den Mitarbeitern des Audi-Autohauses trotz vorhandenem Parkhaus auf dem Firmengelände blockiert werden. Nach Feierabend werden dann die Parkplätze von den Besuchern der Shisha-Bar an der Ecke Mainzer Landstraße / Wickerer Straße genutzt. Generell herrscht in diesem Gebiet, wie fast im gesamten Gallus, ein hoher Parkdruck. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 62 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4947 2019 Die Vorlage OF 1022/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "ungeraden Hausnummern" die Worte ",zwischen der Mainzer Landstraße und der Kleyerstraße sowie zwischen der Sondershausenstraße und der Ackermannstraße" eingefügt werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL und U.B. gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2019, OF 903/1 Betreff: Tafel zum Gedenken an Adam Golub und Georgij Lebedenko Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, an der Hausfront der Liegenschaft Lahnstraße 32 eine Infotafel mit folgendem Inhalt anbringen zu lassen: "Am 14.3.1945 - wenige Tage vor Kriegsende - flohen der 19jährige Adam Golub und der 21jährige Georgij Lebedenko aus dem KZ Adlerwerke. Adam Golub versteckte sich im Keller dieses Gebäudes. Die SS-Wachmannschaften begannen sofort mit der Suche, an der sich auch Nachbarn beteiligten. Die Geflohenen wurden von der SS noch am gleichen Tag auf offener Straße vor den Häusern an der Ecke Lahnstraße/Kriegkstraße erschossen und zur Abschreckung stundenlang liegen gelassen. Die Stadt Frankfurt erinnert seit 1997 mit dem Golub-Lebedenko-Platz an die beiden erschossenen Zwangsarbeiter." Begründung: Der Ortsbeirat folgt damit dem Wunsch der Hausgemeinschaft Lahnstraße 32. Durch die Anbringung der Tafel wird die Namensgebung des Platzes anschaulich erklärt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.02.2019, OF 851/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 07.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4576 2019 1. Die Vorlage OF 851/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 903/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 903/1 wird als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und U.B.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2019, OF 870/1 Betreff: Tiefgaragenstellplätze der ABG in der Friedrich-Ebert-Siedlung Bewohnerinnen und Bewohner der Friedrich-Ebert-Siedlung wenden sich immer wieder an Mitglieder des Ortsbeirats mit Klagen darüber, dass es zu wenig Stellplätze für Pkw in den Straßen der Siedlung gibt. Die Vermietung der Wohnungen in der Siedlung erfolgt überwiegend durch die ABG. Zusammen mit den Neubauten in der Cordierstraße hat die ABG Tiefgaragen errichtet, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner Parkplätze anmieten können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, von der ABG folgende Fragen beantworten zu lassen: 1. Wie viele Parkplätze werden von der ABG in der Friedrich-Ebert-Siedlung vermietet? 2. Wie viele Parkplätze sind davon tatsächlich an Mieter_innen der ABG vermietet? 3. Wie hoch sind die monatlichen Mietkosten für einen Pkw-Stellplatz? 4. Können die Parkplätze auch gemietet werden, wenn nicht gleichzeitig ein Wohnungsmietvertrag mit der ABG besteht (z.B. Mieter der Vonovia-Liegenschaften / der Erbbau-Siedlung oder Einpendler)? Begründung: Aufgrund der Wünsche einiger Anwohnerinnen und Anwohner, die an Begehungen des Stadtteilbüros teilgenommen haben, hat der Ortsbeirat u.a. gefordert, Schrägparkplätze einzurichten; Schrägparker fahren meist weit auf den Gehweg auf und zwingen an vielen Stellen zu Fuß Gehende auf die Straße. Auch in der Friedrich-Ebert-Siedlung ist der Straßenraum als Parkplatz gestaltet; die Gehwege sind häufig schmal, Lücken, die Straße zu queren, oft kaum vorhanden und an vielen Stellen ist insbesondere für Kinder der Verkehr nicht einsehbar. Die Erfahrung zeigt leider (z.B. "Tiefgarage am Europagarten"), dass immer wieder Forderungen an die Politik herangetragen werden, kostenlose Parkplätze auf der Straße und wenn möglich direkt vor dem eigenen Hauseingang zur Verfügung zu stellen, während Quartiersgaragen leer stehen, weil man sich die Miete für einen Stellplatz sparen möchte. Vor diesem Hintergrund ist es interessant zu erfahren, wie hoch die Auslastung der Quartiersgaragen der ABG durch Mieter_innen sind oder ob auch hier hohe Leerstände vorhanden sind, während die Straßen des Quartiers von Pkws zugestellt sind. Beobachtungen der Antragsteller zeigen, dass z.B. nach 18 h der nördliche Gehweg in der Cordierstraße, der nicht zum Parken zugelassen ist, illegal so beparkt wird, dass zu Fuß Gehende auf die Straße ausweichen müssen. An vielen Stellen ist dadurch der Straßenraum so verengt, dass im Notfall Rettungsfahrzeuge die Straße nicht durchfahren können. Gleichzeitig sind "um die Ecke" auf der Sondershausener Straße i.d.R. nur ca. 50% der abmarkierten Stellplätze belegt und diese überwiegend an den Einmündungen von Cordier-, Teves- und Steuernagelstraße. Auf der Sondershausener Straße zwischen Cordierstraße und Kleyerstraße befinden sich keine Hauseingänge. Es drängt sich der Eindruck auf, dass sogar ein Fußweg zum Parkplatz von 100 m als nicht akzeptabel und die Situation damit als "unzumutbarer Parkdruck" erlebt wird. Neben den Anwohnerinnen und Anwohnern, die mehr Stellplätze für Pkw in der Siedlung fordern, gibt es auch zahlreiche in der Siedlung lebende Menschen - mit oder ohne Pkw - die sich mehr Platz auf den Gehwegen, bessere Querungsmöglichkeiten, mehr Übersicht über den Straßenraum wünschen. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 19.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1199 2019 Die Vorlage OF 870/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 851/1 Betreff: Tafel zum Gedenken an Adam Golub und Georgi Lebedenko Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, an der Hausfront der Liegenschaft Lahnstraße 32 eine Gedenktafel mit folgendem Inhalt anbringen zu lassen: "Im Keller dieses Hauses haben Adam Golub (*1925) und Georgi Lebedenko (*1923), ukrainische Zwangsarbeiter des KZ Außenlager "Katzbach" in den Adlerwerken, sich 1945 bei einem Fluchtversuch versteckt. Sie wurden denunziert, einer von ihnen wurde vor dem Haus erschossen und zur Abschreckung stundenlang liegengelassen. Der andere wurde abgeführt." Begründung: Der Ortsbeirat folgt damit dem Wunsch der Hausgemeinschaft Lahnstraße 32. Durch die Anbringung der Tafel wird die Namensgebung des Platzes anschaulich erklärt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.04.2019, OF 903/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 19.02.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 851/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 19.03.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 851/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 07.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4576 2019 1. Die Vorlage OF 851/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 903/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 903/1 wird als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und U.B.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2019, OF 853/1 Betreff: Herstellung eines Gehweges auf der westlichen Seite des Gustavsburgplatzes zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, den Gehweg auf der Rebstöcker Straße westlich des Gustavsburgplatzes zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße durch Asphaltierung oder Gehwegplatten fußgängerfreundlich zu sanieren. Begründung: Derzeit befindet sich der Gehweg in einem ziemlich naturbelassenen Zustand. Da die Endhaltestelle der Tram-Linie 14 in diesen Teil der Rebstöcker Straße verlegt wurde, benutzen vermehrt Menschen diesen Gehweg, der sehr schlecht befestigt ist und bei Regen oder Schnee zu einem schlammigen Pfad wird. Zu Zeiten, als er nur als Weg entlang der Grünfläche des Gustavsburgplatzes diente, war er ausreichend befestigt. Aufgrund vermehrter Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger muss hier Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 19.02.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4317 2019 Die Vorlage OF 853/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Auf der Helmut-Walcha-Straße ausfahrt Richtung Kleyerstraße fehlt ein Spiegel. Autofahrer können bei der Auffahrt auf die Kleyerstraße nicht sehe ob ein Auto von Links kommt, weil die Parkplätze auf der Linken Seite die Sicht verdecken.
Auf der Helmut-Walcha-Straße ausfahrt Richtung Kleyerstraße fehlt ein Spiegel. Autofahrer können bei der Auffahrt auf die Kleyerstraße nicht sehe ob ein Auto von Links kommt, weil die Parkplätze auf der Linken Seite die Sicht verdecken.
Ich kenne keinen einzigen Brunnen im Gallusviertel, was ich sehr schade finde. Die Wikipedia Liste mit den 145 Brunnen in Frankfurt listet auch keinen einzigen im Gallus auf. Brunnen spenden kalte Luft und Entspannung. Die Frankenallee ist ja quasi das Erholungsgebiet im Gallus. Sie wurde auch bereits sehr schön hergerichtet. An der Ecke Frankenallee/Kriegkstraße hat sich mit 2 Cafés, einer Trinkhalle und einem Bäcker schon ein Treffpunkt im Gallus entwickelt. Ein Brunnen auf dem Platz mit Zebrastreifen zwischen den Parkstreifen würde diese Ecke weiter aufwerten.
Ich schlage vor, an der Kreuzung Frankenallee/Kriegkstraße zwei Zebrastreifen über die Frankenallee (östlich der Kriegstraße) einzurichten. Diese fehlen aktuell zur gefahrlosen Überquerung der Kriegkstraße. Alternativ wäre auch ein weiterer Zebrastreifen über die Kriegkstraße, zentral auf der Kreuzung, denkbar.
In der Weilburger Straße stehen Nacht für Nacht ca. 30 Fahrzeuge im absoluten Halteverbot, in Feuerwehreinfahrten oder auf Gehwegen. Mir geht es weniger darum, jeden einzelnen Falschparker zu erfassen. Aber zumindest solche Hotspots, auf denen täglich diverse Falschparker stehen und kaum kontrolliert werden, würde ich gern hierüber melden. Die Stadtpolizei müsste dann das Gebiet stärker kontrollieren oder direkt nach Meldung jemanden schicken.
Dort kreuzen neben der Brücke täglich eine Vielzahl Fahrradfahrer_innen die Kleyerstraße (direkt an Espenstraße, siehe Bild). Es ist schwierig die Straße zu kreuzen, daher wünsche ich mir dort einen Zebrastreifen und eine Querungsmöglichkeit für Radfahrer_innen.
Das Gallus ist bekanntermaßen nicht der grünste Stadtteil. Aber es bieten sich Plätze zur Umgestaltung an. Der Golub-Lebedenko-Platz ist wunderbar an der Ecke Lahnstraße/Kriegstraße gelegen. Aktuell ist er hässlich eingezäunt und mit einem verwahrlosten Spielplatz versehen.
Das Gallus ist bekanntermaßen nicht der grünste Stadtteil. Aber es bieten sich Plätze zur Umgestaltung an. Der Golub-Lebedenko-Platz ist wunderbar an der Ecke Lahnstraße/Kriegstraße gelegen. Aktuell ist er hässlich eingezäunt und mit einem verwahrlosten Spielplatz versehen.
Auf der Helmut-Walcha-Straße ausfahrt Richtung Kleyerstraße fehlt ein Spiegel. Autofahrer können bei der Auffahrt auf die Kleyerstraße nicht sehe ob ein Auto von Links kommt, weil die Parkplätze auf der Linken Seite die Sicht verdecken.
Auf der Helmut-Walcha-Straße ausfahrt Richtung Kleyerstraße fehlt ein Spiegel. Autofahrer können bei der Auffahrt auf die Kleyerstraße nicht sehe ob ein Auto von Links kommt, weil die Parkplätze auf der Linken Seite die Sicht verdecken.
Ich kenne keinen einzigen Brunnen im Gallusviertel, was ich sehr schade finde. Die Wikipedia Liste mit den 145 Brunnen in Frankfurt listet auch keinen einzigen im Gallus auf. Brunnen spenden kalte Luft und Entspannung. Die Frankenallee ist ja quasi das Erholungsgebiet im Gallus. Sie wurde auch bereits sehr schön hergerichtet. An der Ecke Frankenallee/Kriegkstraße hat sich mit 2 Cafés, einer Trinkhalle und einem Bäcker schon ein Treffpunkt im Gallus entwickelt. Ein Brunnen auf dem Platz mit Zebrastreifen zwischen den Parkstreifen würde diese Ecke weiter aufwerten.
Ich schlage vor, an der Kreuzung Frankenallee/Kriegkstraße zwei Zebrastreifen über die Frankenallee (östlich der Kriegstraße) einzurichten. Diese fehlen aktuell zur gefahrlosen Überquerung der Kriegkstraße. Alternativ wäre auch ein weiterer Zebrastreifen über die Kriegkstraße, zentral auf der Kreuzung, denkbar.
In der Weilburger Straße stehen Nacht für Nacht ca. 30 Fahrzeuge im absoluten Halteverbot, in Feuerwehreinfahrten oder auf Gehwegen. Mir geht es weniger darum, jeden einzelnen Falschparker zu erfassen. Aber zumindest solche Hotspots, auf denen täglich diverse Falschparker stehen und kaum kontrolliert werden, würde ich gern hierüber melden. Die Stadtpolizei müsste dann das Gebiet stärker kontrollieren oder direkt nach Meldung jemanden schicken.
Dort kreuzen neben der Brücke täglich eine Vielzahl Fahrradfahrer_innen die Kleyerstraße (direkt an Espenstraße, siehe Bild). Es ist schwierig die Straße zu kreuzen, daher wünsche ich mir dort einen Zebrastreifen und eine Querungsmöglichkeit für Radfahrer_innen.
Das Gallus ist bekanntermaßen nicht der grünste Stadtteil. Aber es bieten sich Plätze zur Umgestaltung an. Der Golub-Lebedenko-Platz ist wunderbar an der Ecke Lahnstraße/Kriegstraße gelegen. Aktuell ist er hässlich eingezäunt und mit einem verwahrlosten Spielplatz versehen.
Das Gallus ist bekanntermaßen nicht der grünste Stadtteil. Aber es bieten sich Plätze zur Umgestaltung an. Der Golub-Lebedenko-Platz ist wunderbar an der Ecke Lahnstraße/Kriegstraße gelegen. Aktuell ist er hässlich eingezäunt und mit einem verwahrlosten Spielplatz versehen.