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Meine Nachbarschaft: Hofgartenweg

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Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 11

Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11 Vorlage OF 705/11 2025

23.02.2025 | Aktualisiert am: 23.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2025, OF 705/11 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt beschreibt, dass es bereits heute eine breite Datenbasis zu KFZ- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgte Verkehrsüberwachungen zu informieren Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Deshalb möge der Magistrat dafür Sorge tragen, dass sich Bürgerinnen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt Fechenheim, Baumert-straße, Konstanzerstraße, Adam-Opel Str. Karl-Benz Str., Hanauer Landstraße u.a.), 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyer Straße u.a.) und 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläcker Straße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u.a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringlich notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht einfach Informationen über Verkehrsmengen von KFZ und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet informiert. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden - nur, es wird nicht genutzt. Hier sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen KFZ geoportal.frankfurt.de) die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke z.B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

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Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 10

Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße

05.11.2024 | Aktualisiert am: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2024, OF 924/10 Betreff: Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte umgehend in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, durch entsprechende Straßenmarkierungen eine eigenständige Ein- und Ausfädelspur auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts von und zur Hofhausstraße einzurichten. Begründung: Die Maßnahme kann helfen, ein jahrelanges Problem endlich zu lösen. Sie nutzt sehr vielen Verkehrsteilnehmern, unter anderem aus dem Frankfurter Bogen kommend. Die Maßnahme ist sehr effektiv, erhöht die Verkehrssicherheit und ist zudem auch sehr kostengünstig. Einschränkungen auf der Friedberger Landstraße sind nicht zu erwarten, da ja auch am "Alten Zollhaus" eine einspurige Straßenführung sehr gut funktioniert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.10.2024, OF 902/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 19 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6052 2024 Anregung an den Magistrat OM 6053 2024 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. Die Vorlage OF 902/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 924/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung Linke zu 2. CDU und SPD gegen GRÜNE (= Ablehnung); Linke, FDP und AfD (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10

Gefahr erkannt, Unfall gebannt! Die Einfahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sichern

21.10.2024 | Aktualisiert am: 23.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 902/10 Betreff: Gefahr erkannt, Unfall gebannt! Die Einfahrt Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zuständigen Ämter anzuweisen die Einmündung von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße (Richtung Stadtmitte) so zu sichern, dass alle Verkehrsbeteiligten in diesem Bereich sicher fahren können. Beispiel; Faustskizze in der Anlage Begründung: Die verstärkte Zunahme des Autoverkehrs in diesem Bereich zeigt recht deutlich, wie gefährlich ein Einbiegen auf die Friedberger Landstraße ist. Auch ist in diesem Zusammenhang der Radverkehr zu berücksichtigen. Anlage 1 (ca. 86 KB) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Verbesserung der Verkehrssicherheit im Abschnitt der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstraße und Heinz-Herbert-Karry-Straße (Fokus: Geschwindigkeit)

27.09.2024 | Aktualisiert am: 16.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2024, OF 660/11 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit im Abschnitt der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstraße und Heinz-Herbert-Karry-Straße (Fokus: Geschwindigkeit) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in der Wilhelmshöher Straße (insbesondere im Abschnitt zwischen Atzelbergstraße und Heinz-Herbert-Karry-Straße) folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu ergreifen: Anbringen von Tempo 30 Piktogrammen auf der Fahrbahn Aufstellen zusätzlicher Tempo 30 Schilder Einrichtung eines Geschwindigkeitsdisplays (z. B. im oberen Bereich zwischen Hufelandhaus und Kreuzung Heinz-Herbert-Karry-Straße), um Fahrzeugführende auf die gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen Regelmäßige Umsetzung von Geschwindigkeitskontrollen Begründung: Nach über 3 Jahren Bauzeit wurde der obere Teil der Wilhelmshöher Straße wieder eröffnet. Anwohnende beklagen sich über die erhöhte Geschwindigkeit von PKWs und LKWs, wodurch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmenden gefährdet wird. Dies ist für die Anwohnenden kritisch, aber ganz besonders auch für die Kinder der anliegenden Kindertagesstätten (Maria Rosenkranz, Hufelandhaus). Durch oben genannte Maßnahmen soll dafür gesorgt werden, dass es zu keinen Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt und die Verkehrssicherheit für alle erhöht wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Wilhelmshöher Straße an der Kreuzung Atzelbergstraße (Fokus: Fußgängerüberweg)

27.09.2024 | Aktualisiert am: 16.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2024, OF 659/11 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Wilhelmshöher Straße an der Kreuzung Atzelbergstraße (Fokus: Fußgängerüberweg) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert an der Kreuzung Wilhelmshöherstraße - Atzelbergstraße in alle Richtungen Fußängerüberwege umzusetzen, damit eine sichere Querung dieser Kreuzung in alle Richtungen möglich ist. Begründung: Nach über 3 Jahren Bauzeit wurde der obere Teil der Wilhelmshöher Straße wieder eröffnet. Aktuell gibt es zwar eine Fußgängerampel auf einer Seite der Kreuzung, für Ziele auf der anderen Seite der Kreuzung (z. B. Maria Rosenkranz) muss man entweder einen Umweg gehen oder die Straße ohne Überweg oder Ampel queren. Dadurch kommt es aktuell immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern. Gäbe es in alle Richtungen Fußgängerüberwege, würde der fließende Verkehr eingebremst und eine Querung wäre leichter möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10

Sinkkästen in Unterführungen überprüfen, reinigen und ggf. Reparaturarbeiten durchführen

27.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2024, OF 891/10 Betreff: Sinkkästen in Unterführungen überprüfen, reinigen und ggf. Reparaturarbeiten durchführen Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist die Überschwemmungssituation nach Niederschlägen in den Unterführungen im Ortsgebiet 10 zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Beseitigung einzuleiten. Begründung: Bei mehreren Unterführungen im Ortsgebiet 10, ist festzustellen das selbst im Normalregenfall, sich in kürzeste Zeit sehr viel Regenwasser ansammelt, dass bis 1,5m Höhe erreichen kann. Autofahrer sowie Fußgänger, müssen umdrehen und neue Wege suchen. Es gibt ja auch noch kein Warnsystem oder ein Hinweisschild, welches die Betroffenen informiert, dass diese Strecke nicht mehr nutzbar ist. Beispiele hier wären ZB. Huswertstraße Richtung Am Dachsberg, unter der Autobahn oder Unterführung Hofhausstraße Richtung Bad Vilbel. Daher möchten wir um Überprüfung bitten, ob es Ausbesserungen nötig sind, um die Regenwasseransammlungen zu reduzieren. Oder ob es nötig ist die Sinnkästen zu erneuern oder erweitern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 891/10 wurde zurückgezogen.

Sinkkästen Unterführungen Regenwasseransammlungen

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 10

Einmündung der Hofhausstraße in die Friedberger Landstraße sicher gestalten

27.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2024, OF 872/10 Betreff: Einmündung der Hofhausstraße in die Friedberger Landstraße sicher gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zuständigen Ämter anzuweisen und Prüfen und Berichten ob es möglich ist die Einfahrt der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße mit einer Anforderungsampel zur Sicherung des fließenden Verkehrs und der Radfahrer auszustatten. Begründung: Es ist festzustellen, dass die Hofhausstraße seit einiger Zeit immer mehr von Autofahrern genutzt wird. An der Einmündung auf die Friedberger Landstraße ist es nur erschwert möglich den fließenden Verkehr einzusehen, da der Radverkehr ebenfalls diesen Punkt kreuzt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 872/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Einmündung Hofhausstraße Friedberger Landstraße

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens

21.07.2024 | Aktualisiert am: 11.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2024, OF 643/11 Betreff: Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Graben entlang des Auerweges so zu befestigen und auszubauen, dass bei einem Starkregenereignis, deutlich weniger Schlamm und Lehm nach Seckbach fließen kann. Quelle: Beate Brink nach dem Regen am 10.Juli Begründung: Die Starkregenereignisse am 2.Mai und 10.Juli 2024 haben gezeigt, dass der neu angelegte Graben entlang des Auerweges nicht ausreichend befestigt ist. Wie auf dem Foto zu erkennen ist, ist am 10.Juli - einem mäßigen Starkregenereignis - wieder Lehm und Schlamm aus dem Graben seitlich in den Auerweg und in der Verlängerung die Auerfeldstraße entlang geflossen und hat zahlreiche Keller und Souterrain Wohnungen beschädigt. Der Graben muss dringend neu befestigt und mit Maßnahmen versehen werden, dass vor allen der Schlamm und Lehm nicht auf die Straße gelangen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5783 2024 Die Vorlage OF 643/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz der Begründung die Wörter "neu angelegte" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Auerweg Graben Befestigung

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Huthpark - Entwässerung der Wege bei Starkregen prüfen

21.07.2024 | Aktualisiert am: 11.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2024, OF 647/11 Betreff: Huthpark - Entwässerung der Wege bei Starkregen prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Entwässerung der Wege und der Wiese im Huthpark zu prüfen. Bei Starkregen darf das Wasser nicht mehr nach Seckbach fließen und muss innerhalb des Parkes durch entsprechende Maßnahmen gehalten werden. Quelle: Google Begründung: Die Starkregenereignisse am 2.Mai und 10.Juli 2024 haben gezeigt, dass die neu angelegten Wege im Huthpark zu mehr Überschwemmungen südlich des Parks führen. Das Wasser sammelt sich in der Kuhle des Huthparks und auf den Wegen und fließt wie am 10.Juli (mäßigen Starkregenereignis) mit Wassermengen von 20 cm Höhe den Weg nördlich des Hofgartenweges runter nach Seckbach. Die Wassermengen beinhalteten Schlamm und Lehm. Vor der Befestigung der Wege kam das Wasser nicht in dieser Menge nach Seckbach. Die Entwässerung des Huthparkes sollte so angelegt werden, dass die neu angelegten Wege zur Seite entwässern. Es müssen Hindernisse, Gräben, natürliche Retentionen gebaut werden, sodass das Wasser nicht mehr in großen Massen nach Seckbach fließen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5787 2024 Die Vorlage OF 647/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Huthpark Entwässerung Starkregen

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Errichtung einer ELadestation für Pkw auf einem Parkplatz Ecke Im Staffel/Auerfeldstraße

02.05.2024 | Aktualisiert am: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2024, OF 623/11 Betreff: Errichtung einer E-Ladestation für Pkw auf einem Parkplatz Ecke Im Staffel/Auerfeldstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Mainova oder einen privaten Anbieter einzuwirken, eine E- Ladestation für PKW (AC) auf einem Parkplatz Ecke Staffel / Auerfeldstraße zu errichten. Begründung: Um klimafreundliche Mobilität durch die Nutzung von E-Autos zu ermöglichen, bedarf es einer E-Ladesäuleninfrastruktur. Bisher gibt es im Stadtteil Seckbach keine öffentliche AC-Ladesäulen. Es bietet sich daher an, in dem o.g. Bereich eine Ladestation für PKW (AC) zu errichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 623/11 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße

12.03.2024 | Aktualisiert am: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 581/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 28/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt 2024 / 2025 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern und als verkehrsberuhigter Bereich auszuweisen. Im Abschnitt zwischen der Hausnummer 16 und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung und Verkehrsberuhigung einbezogen werden. Außerdem ist die Hofhausstraße, aufgrund des desolaten Zustands, unbedingt zu sanieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 28 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 7 2024 Die Vorlage OF 581/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“, zum Atzelbergplatz herstellen

12.03.2024 | Aktualisiert am: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 578/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle "Atzelberg Ost", zum Atzelbergplatz herstellen Vorgang: EA 8/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die im östlichen Randbereich des Atzelbergplatzes vorhandene Treppenanlage mit integrierten Rampen wird bis zur Atzelbergstraße (gegenüber der Bushaltestelle "Atzelberg-Ost") weitergeführt. Hierfür werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 / 2025 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2026 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die Umgestaltung des Atzelbergplatzes umfasste barrierefreie Zugänge nördlich des Platzes und in Richtung Osten bis zur Hausnummer Atzelbergplatz 15. Ab der Hausnummer 15, in östlicher Richtung, befinden sich Rampen, welche durch ihre Steilheit nicht barrierefrei sind. Hier ist es sinnvoll, ein durchgängiges Konzept im Zuge der Barrierefreiheit zum Atzelbergplatz zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 8 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 4 2024 Die Vorlage OF 578/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Errichtung einer ELadestation für Pkw auf einem Parkplatz hinter dem Supermarkt Lidl zwischen Atzelbergstraße 9 und 13

11.02.2024 | Aktualisiert am: 21.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2024, OF 559/11 Betreff: Errichtung einer E-Ladestation für Pkw auf einem Parkplatz hinter dem Supermarkt Lidl zwischen Atzelbergstraße 9 und 13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Mainova einzuwirken, eine E- Ladestation für PKW (AC) auf einem Parkplatz hinter dem Supermarkt Lidl zwischen Atzelbergstraße 9 und 13 zu errichten. Begründung: Um klimafreundliche Mobilität durch die Nutzung von E-Autos zu ermöglichen, bedarf es einer E-Ladesäuleninfrastruktur. Bisher gibt es im Stadtteil Seckbach keine öffentliche AC-Ladesäulen. Es bietet sich daher an, in dem o.g. Bereich eine Ladestation für PKW (AC) zu errichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

E-Ladestation Pkw Parkplatz

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Fahrradbügel in der Auerfeldstraße - neu

27.12.2023 | Aktualisiert am: 24.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2023, OF 541/11 Betreff: Fahrradbügel in der Auerfeldstraße - neu Vorgang: OM 5/21 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in der Auerfeldstraße auf dem eingezeichneten Bürgersteig vor dem Aufgang zur Auerfeldstraße 8 vier Fahrradbügel aufzustellen. Siehe auch OM 5 202. Quelle: Google Maps vor Auerfeldstraße 8 Begründung: Es gibt in den Häusern Auerfeldstraße 8-52 vermehrt Schulkinder und auch Erwachsene, die Ihre Fahrräder auf der Straße abstellen möchten. Wir wissen von einem Minimum von fünf Familien. Der Platz ist eng und Stellen, an denen Räder angeschlossen werden können ist sehr begrenzt. An zwei der vier Laternenpfählen auf diesem Straßenabschnitt sind Mülltonnen abgestellt, die Laternenpfähle stehen dicht an Hecken oder Mauern. Die Aufgänge zu den Häusern haben Treppen, für eine Schienenlösung (OM5 2021) sind die Aufgänge baulich zu schmal. Die beantragten vier Radbügel, an denen 8 Räder abgestellt werden könnten, würden der Parksituation der Räder helfen und vor allem die Schulkinder unterstützen, mit dem Rad zur Schule zu fahren. Der Radweg in Richtung Marbachweg ist gut ausgebaut. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 5 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4935 2024 Die Vorlage OF 541/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor vor dem Wort "vier" die Worte "bis zu" ergänzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 SPD

Fahrradbügel Auerfeldstraße Parksituation

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10

Hinweisbeschilderung für den Autoverkehr auf den Ortsteil Frankfurt-Preungesheim und den Sportpark Preungesheim

21.11.2023 | Aktualisiert am: 14.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2023, OF 718/10 Betreff: Hinweisbeschilderung für den Autoverkehr auf den Ortsteil Frankfurt-Preungesheim und den Sportpark Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wieweit eine Beschilderung für den Autoverkehr auf den Ortsteil F.-Preungesheim und den Sportpark Preungesheim ausgehend von der Friedberger Landstraße (L521) aus beiden Richtungen über die Zufahrt Hofhausstraße in die Goldpepping Straße möglich ist. - Die ortsunkundigen Besucher des Sportparks werden dadurch direkt an ihr Ziel geleitet und müssen nicht mehr über den Ortskern Preungesheim fahren. - Das Gleiche gilt auch für die Besucher des Frankfurter Bogens. Begründung: Eine solche Beschilderung würde die Durchfahrt durch den Ortskern Preungesheim entlasten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4871 2023 Die Vorlage OF 718/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

Hinweisbeschilderung Autoverkehr Ortsteil

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Fahrradbügel in der Auerfeldstraße

15.09.2023 | Aktualisiert am: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2023, OF 508/11 Betreff: Fahrradbügel in der Auerfeldstraße Vorgang: OM 5/21 OBR 11; ST 1465/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in der Auerfeldstraße auf dem eingezeichneten Parkplatz vier Fahrradbügel aufzustellen. Des weiteren sollen drei weitere Fahrradbügel vor dem Aufgang zur Auerfeldstraße 8 installiert werden. Siehe auch OM 5 202. Quelle: Google Maps vor Auerfeldstraße 32 Quelle: Google Maps vor Auerfeldstraße 8 Begründung: Es gibt in den Häusern Auerfeldstraße 8-52 vermehrt Kinder und auch Erwachsene, die Ihre Fahrräder auf der Straße abstellen möchten. Wir wissen von einem Minimum von fünf Familien. Der Platz ist eng und Stellen, an denen Räder angeschlossen werden können ist sehr begrenzt. An zwei der vier Laternenpfählen auf diesem Straßenabschnitt sind Mülltonnen abgestellt, die Laternenpfähle stehen dicht an Hecken oder Mauern. Die Aufgänge zu den Häusern haben Treppen, für eine Schienenlösung (OM5 2021) sind die Aufgänge baulich zu schmal. Sechs Radbügel, an denen 12 Räder abgestellt werden könnten, würden der Parksituation der Räder helfen und vor allem die Schulkinder unterstützen, mit dem Rad zur Schule zu fahren. Der Radweg in Richtung Marbachweg ist gut ausgebaut. Dafür würde ein Autoparkplatz entfallen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 5 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1465 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 508/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 508/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)

Fahrradbügel Auerfeldstraße Parking Situation

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 11

Gezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach

11.09.2023 | Aktualisiert am: 31.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.09.2023, OA 384 entstanden aus Vorlage: OF 497/11 vom 26.08.2023 Betreff: Gezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach Vorgang: EA 7/23 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Bürgerschaft und dem Ortsbeirat Probleme in Alt-Seckbach zu identifizieren und dann anhand der gemeinsamen städtebaulichen Analyse eine Konzeption für Alt-Seckbach zu erstellen, die Garant für den Erhalt der Infrastruktur eines lebendigen und zukunftsträchtigen Stadtteils ist. Begründung: Dem Stadtteil Alt-Seckbach droht in seinem historischen Kern um das alte Rathaus herum ein deutlicher Niedergang. Viele Häuser entlang der Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße leiden unter dem viel zu intensiven (Berufs-)Verkehrsaufkommen in diesen engen Straßen. Investitionen unterbleiben und machen das Wohnen und damit das Betreiben von Läden/Geschäften immer unattraktiver. Der Betrieb von gemeinschaftsstiftenden Strukturen wie dem alten Rathaus oder von Gaststätten leidet oder unterbleibt ganz. Folgendes ist schon heute zu besichtigen: 1. Das alte Seckbacher Rathaus ist in seiner gegenwärtigen Form und Ausstattung für Feiern, Veranstaltungen oder andere Nutzungen nicht (mehr) attraktiv. Die ABG kümmert sich nur unwillig um das Haus. Die Front zur Hofhausstraße ist dringend renovierungsbedürftig und der frühere Blumenschmuck ist wohl auch der Kostenschere zum Opfer gefallen. Hier ist ein neues Nutzungskonzept in Zusammenarbeit zwischen Vereinen, Ortsbeirat, ABG und Stadtverwaltung zu erarbeiten, das dazu beiträgt, für das Stadtteilleben einen attraktiven Beitrag zu leisten. 2. Der dem alten Seckbacher Rathaus gegenüberliegende kleine Platz ist vollgestellt mit riesigen Verteilerkästen, ist in der Regel ungepflegt und wird vernachlässigt. Jedenfalls ist er kein Ort, an dem sich Seckbacher gerne zu einem Plausch treffen. Dieser Platz müsste aufgewertet und z. B. mit einem kleinen Brunnen etc. ausgestattet werden. 3. Die gegenüberliegende Gastwirtschaft mit Innenhof "Zum Schwanen" steht seit Monaten leer und ein neuer Pächter/Betreiber ist offenbar kaum zu finden. Das Gleiche gilt für das danebenliegende Haus der früheren Frankfurter Sparkasse, die dieses vor ca. einem Jahr verlassen hat und das seitdem leer steht, ohne dass in Seckbach wenigstens noch ein Geldautomat installiert worden wäre. 4. Die Verkaufsstelle/das Restaurant/Café in der ehemaligen Bäckerei "Schaan" steht leer, ohne dass eine neue Nutzung in Aussicht steht. Die Liste der Probleme ließe sich lange fortsetzen, wobei sich die Problemursachen bei den einzelnen Objekten regelmäßig wiederholen: fehlende Parkplätze/zu hohes Verkehrsaufkommen/zu niedrige Mieten/fehlende Investitionen. Wenn jetzt nicht gehandelt wird, wird die Lage immer schwieriger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 7 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 7 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 384 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3904, 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 17.10.2023

Stadtteilförderung Problemeidentifikation StädtebaulicheAnalyse

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Gezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach

26.08.2023 | Aktualisiert am: 20.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2023, OF 497/11 Betreff: Gezielte Stadtteilförderung für Alt-Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bürgerschaft, Ortsbeirat und Magistrat identifizieren gemeinsam Probleme in Alt-Seckbach. Der Magistrat erstellt anhand der gemeinsamen städtebaulichen Analyse dann eine Konzeption für Alt-Seckbach, die Garant für den Erhalt der Infrastruktur eines lebendigen und zukunftsträchtigen Stadtteils ist. Begründung: Dem Stadtteil Alt-Seckbach droht in seinem historischen Kern um das Alte Rathaus herum ein deutlicher Niedergang. Viele Häuser entlang der Wilhelmshöher Landstraße / Hofhausstraße leiden unter dem viel zu intensiven (Berufs-)Verkehrsaufkommen in diesen engen Straßen. Investitionen unterbleiben und machen das Wohnen und damit das Betreiben von Läden / Geschäften immer unattraktiver. Der Betrieb von gemeinschaftsstiftenden Strukturen wie dem Alten Rathaus oder von Gaststätten leidet oder unterbleibt ganz. Das alles ist schon heute zu besichtigen: 1. Das Alte Seckbacher Rathaus ist in seiner gegenwärtigen Form und Ausstattung für Feiern, Veranstaltungen oder andere Nutzungen nicht (mehr) attraktiv. Die ABG kümmert sich nur unwillig um das Haus. Die Front zur Hofhausstraße ist dringend renovierungsbedürftig, und der frühere Blumenschmuck ist wohl auch der Kostenschere zum Opfer gefallen. Hier ist ein neues Nutzungskonzept in Zusammenarbeit zwischen Vereinen, Ortsbeirat, ABG und Stadtverwaltung zu erarbeiten, das dazu beiträgt, für das Stadtteilleben einen attraktiven Beitrag zu leisten. 2. Der dem Alten Seckbacher Rathaus gegenüberliegende kleine Platz ist vollgestellt mit riesigen Verteilerkästen, ist i.d.R. ungepflegt und vernachlässigt. Jedenfalls kein Ort, an dem sich Seckbacher gerne zu einem Plausch treffen. Dieser Platz müsste aufgewertet werden, z.B. mit einem kleinen Brunnen ausgestattet werden, etc. 3. Die gegenüberliegende Gastwirtschaft mit Innenhof "Zum Schwanen" steht seit Monaten leer und ein neuer Pächter / Betreiber ist offenbar kaum zu finden. Das gleiche gilt für das daneben liegende Haus der früheren Frankfurter Sparkasse, das diese vor ca. einem Jahr verlassen hat und das seitdem leer steht, ohne dass in Seckbach wenigstens noch ein Geldautomat installiert worden wäre. 4. Die Verkaufsstelle / Restaurant / Café in der ehemaldigen Schaan Bäckerei steht leer, ohne dass eine neue Nutzung in Aussicht steht. Die Liste der Probleme ließe sich lange fortsetzen, wobei sich die Problemursachen bei den einzelnen Objekten regelmäßig wiederholen: fehlende Parkplätze / zu hohes Verkehrsaufkommen / zu niedrige Mieten / fehlende Investitionen. Wenn jetzt nicht gehandelt wird, wird die Lage immer schwieriger. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 384 2023 Die Vorlage OF 497/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Vorgang die EA 7/23 OBR 11 zugefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Stadtteilförderung Infrastruktur Gemeinschaftsstiftende Strukturen

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Einrichten von Elektroladesäulen

26.08.2023 | Aktualisiert am: 20.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2023, OF 492/11 Betreff: Einrichten von Elektroladesäulen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in ausgewählten Bereichen im Ortsbeirat 11 Elektroladesäulen einzurichten, um Elektromobilität in den Stadtteilen zu fördern. Begründung: 1. Förderung der Elektromobilität: Elektrofahrzeuge sind die Zukunft der Mobilität und tragen erheblich zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei. Durch die Einrichtung von Elektroladesäulen zeigt die Stadt Frankfurt ihre Unterstützung für eine nachhaltige und umweltbewusste Fortbewegung. 2. Bürger- und Besucherzufriedenheit: Viele Einwohner sind bereits auf Elektrofahrzeuge umgestiegen oder denken über eine Anschaffung nach. Durch das Bereitstellen einer Elektroladesäule, bietet die Stadt Frankfurt den Bürgerinnen und Bürgern sowie Besucherinnen und Besuchern der Stadtteile, einen zusätzlichen Service. Die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge in der Nähe des Wohnortes oder des Arbeitsplatzes aufzuladen, ist ein großer Anreiz auf eine umweltfreundlichere Mobilität umzusteigen. 3. Imageverbesserung: Durch die Einrichtung von Elektroladesäulen positionieren sich die Stadtteile als modern und zukunftsorientiert. Dies kann zu einer positiveren Wahrnehmung und einem verbesserten Image in der Öffentlichkeit führen. 4. Beitrag zur lokalen Infrastruktur: Eine Elektroladesäule in den Stadtteilen ist ein Beitrag zur Ausweitung der lokalen Ladeinfrastruktur. Dies ist besonders wichtig, bei der Bewältigung von Alltags- und Lieferfahrten mit Elektrofahrzeugen, was den Umstieg auf eine umweltfreundliche Mobilität attraktiver macht. Zusammenfassend lässt sich ableiten, dass die Einrichtung von Elektroladesäulen viele Vorteile für die Stadtteile bringt. Von der Förderung der Elektromobilität über die Bewohner- und Besucherzufriedenheit bis hin zur Steigerung des Images - all diese Aspekte tragen zur langfristigen Nachhaltigkeit und positiven Entwicklung des Stadtteils bei. Mögliche Orte in Fechenheim: - Parkplatz Sedanstraße - Parkplatz (Pfortenstraße-Ankergasse) - Alt Fechenheim 114 vor dem Kindezentrum alt Fechenheim - Konstanzer Straße an dem Schwimmbad (zwischen Am Saalenbusch und Bodenseestraße) Mögliche Orte in Seckbach: - Atzelbergstraße Eingang zum Atzelbergplatz Mögliche Orte im Riederwald: - Entlang der Schäfflestraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 492/11 wurde zurückgezogen.

Elektroladesäulen Elektromobilität Lokale Infrastruktur

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Anbringung Fahrbahnmarkierung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße

19.05.2023 | Aktualisiert am: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2023, OF 458/11 Betreff: Anbringung Fahrbahnmarkierung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrbahnmarkierungen auf der Wilhelmshöher Straße und der Hofhausstraße wieder anzubringen, da derzeit insbesondere in Kreuzungsbereichen die Autofahrer keine hinreichenden Orientierungspunkte haben. Begründung: Der Zustand der Straßen Wilhelmshöher Straße und Hofhausstraße ist denkbar schlecht. Zudem fehlen mittlerweile fast völlig die gebotenen Fahrbahnmarkierungen, um den Autoverkehr insbesondere in den Kreuzungsbereichen ausreichend zu lenken. Es besteht hier Unfallgefahr. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3994 2023 Die Vorlage OF 458/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und teilweise Umgestaltung der Hofhausstraße

24.04.2023 | Aktualisiert am: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2023, OF 449/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und teilweise Umgestaltung der Hofhausstraße Vorgang: EA 13/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Sanierung der Hofhausstraße, von der Kreuzung Wilhelmshöher Straße bis Nußgartenstraße, inkl. der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße, werden in den Haushalt 2023 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die Hofhausstraße ist auf der Strecke Nußgartenstraße bis Wilhelmshöher Straße völlig marode und dringend sanierungsbedürftig. Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 28 2023 Die Vorlage OF 449/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße

03.04.2023 | Aktualisiert am: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2023, OF 405/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 13/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt 2023 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Außerdem ist die Hofhausstraße, aufgrund des desolaten Zustands, unbedingt zu sanieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 13 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 405/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 449/11 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“, zum Atzelbergplatz herstellen

03.04.2023 | Aktualisiert am: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2023, OF 403/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle "Atzelberg Ost", zum Atzelbergplatz herstellen Vorgang: EA 7/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die im östlichen Randbereich des Atzelbergplatzes vorhandene Treppenanlage mit integrierten Rampen wird bis zur Atzelbergstraße (gegenüber der Bushaltestelle "Atzelberg-Ost") weitergeführt. Hierfür werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die Umgestaltung des Atzelbergplatzes umfasste barrierefreie Zugänge nördlich des Platzes und in Richtung Osten bis zur Hausnummer Atzelbergplatz 15. Ab der Hausnummer 15, in östlicher Richtung, befinden sich Rampen, welche durch ihre Steilheit nicht barrierefrei sind. Hier ist es sinnvoll, ein durchgängiges Konzept im Zuge der Barrierefreiheit zum Atzelbergplatz zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 7 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 8 2023 Die Vorlage OF 403/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Wegekonzept Huthpark

26.02.2023 | Aktualisiert am: 22.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2023, OF 383/11 Betreff: Wegekonzept Huthpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat ersucht, folgende Frage zu beantworten: 1. Der Weg im Huthpark parallel zur Auerfeldstraße ist auffällig breit saniert worden, sodass zwei Autos parallel passieren können. Was ist der Hintergrund und wieso hat man nicht versucht dem Park möglichst viel unversiegelte Fläche zu erhalten? 2. Der Weg hinter der Schranke zum Probst-Goebels-Weg ist durch den Bauverkehr sehr matschig und unpässlich zu gehen? Wird dieser Weg oder parallel dazu temporär so repariert, dass er wieder für Fußgänger*innen begangen werden kann? 3. Gesamtes Wegekonzept: Wann ist mit einem Ende der Sanierung zu rechnen? Begründung: Die Sanierung der Wege, welche wir sehr begrüßen, wurden im Park an drei Seiten angefangen und durch die Witterung im Winter unterbrochen. Die Begehung des Parks ist derzeit schwierig. Der Sinn des sehr breit sanierten Wegs parallel zur Auerfeldstraße erschließt sich uns nicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 625 2023 Die Vorlage OF 383/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz der Ziffer 2 des Tenors das Wort "unpässlich" durch das Wort "unpassierbar" ersetzt wird und die anschließenden zwei Wörter gestrichen werden sowie dass das Wort "für" durch das Wort "von" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2023 Grundsanierung Hofhausstraße in die Wege leiten

21.01.2023 | Aktualisiert am: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2023, OF 404/11 Betreff: Haushalt 2023 Grundsanierung Hofhausstraße in die Wege leiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Grundsanierung der Hofhausstraße von der Kreuzung Wilhelmshöher Straße bis Nußgartenstraße jetzt unverzüglich in die Wege zu leiten, d.h. die entsprechende Planung zu veranlassen und die nötigen Finanzmittel in den Haushalt 2023 einzustellen. Begründung: Die Hofhausstraße ist auf der Strecke Nußgartenstraße bis Wilhelmshöher Straße völlig marode. Trotz stark erhöhtem Verkehrsaufkommen in den letzten 10 Jahren ist in die Straßenerhaltung nicht investiert worden. Streckenweise ähnelt die Straße mehr DDR-Straßen in Ost-Brandenburg nach der Wiedervereinigung, als Verkehrsstraßen einer westlichen Großstadt mit hohem Verkehrsaufkommen. Diese systematische Vernachlässigung Seckbachs durch das städtische Verkehrsdezernat im Laufe der letzten 12 Jahre muss ein Ende haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 404/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 449/11 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Verbesserung der Sicherheit am Fußgängerüberweg Atzelbergstraße/Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“

30.12.2022 | Aktualisiert am: 25.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2022, OF 365/11 Betreff: Verbesserung der Sicherheit am Fußgängerüberweg Atzelbergstraße/Höhe Bushaltestelle "Atzelberg Ost" Vorgang: OM 2186/22 OBR 11; ST 2089/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat ergreift wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Fußgängerüberweges auf Höhe der Bushaltestelle Atzelberg Ost. Erste Maßnahmen sind gemäß ST2089 erfolgt, entfalten aber noch keine ausreichende Wirkung. Begründung: Der oben genannte Fußgängerüberweg wird von vielen Kindern und Familien auf dem Weg zur Schule, zum Kindergarten oder zum Spielplatz genutzt. Seit der Einrichtung der Baustelle auf der Wilhelmshöher Straße gibt es bei dem oben genannten Fußgängerüberweg eine mobile Ampelanlage. Mehrfach täglich wird jedoch in beide Richtungen das Rotsignal durch Autofahrer missachtet, wodurch es immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen für Fußgänger kommt, die den Überweg bei Grün überqueren wollen. Problematisch sind dabei insbesondere zwei Situationen: Autos, die aus Richtung Wilhelmshöher Straße kommend den Bus an der Haltestelle Atzelberg-Ost überholen, dabei ihr Rotsignal übersehen und zügig über den Überweg fahren. Gleichzeitig können die Fußgänger bei Grün die Straße nicht einsehen, da der Bus die Sicht versperrt. Autos, die von oben kommend mit höherer Geschwindigkeit um die Kurve fahren und dann von der Ampelanlage überrascht werden und nicht mehr rechtzeitig bremsen können. Hier kam es mehrfach zu Auffahrunfällen mit haltenden Autos bzw. Beinaheunfällen mit Fußgängern, die bei Grün den Überweg queren. Zudem ist bei der linken Ampel das gelbe Licht seit Wochen defekt, was ein zusätzliches Sicherheitsrisiko darstellt. Nach einem früheren Antrag (vgl. OM 2186, ST 2089) wurde bereits die durchgezogene Mittelmarkierung verlängert. Trotzdem wird der Bus weiterhin überholt und die Gesamtsituation hat sich nicht gebessert. Auch die Schulelternbeiräte der Zentgrafenschule weisen auf die gefährliche Situation an dem Überweg hin, der Teil des ausgewiesenen Schulwegs ist. Daher sollen nun weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit endlich wirksam zu verbessern (z. B. Hinweisschilder, Verkehrskontrollen, Warnblinkanlage, Warnblinker des haltenden Busses, Verlängerung der durchgezogenen Linie auf der Fahrbahn, komplettes Überholverbot in der Atzelbergstraße etc.). Gerne stehen wir auch für eine Ortsbegehung - idealerweise zu besonders kritischen Zeiten (z. B. Schul-/ Kita-Beginn) - zur Verfügung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2022, OM 2186 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2089 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3344 2023 Die Vorlage OF 365/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10

Standort des Tempo-30-Zonen-Verkehrsschildes in der Goldpeppingstraße in Preungesheim

16.12.2022 | Aktualisiert am: 11.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2022, OF 492/10 Betreff: Standort des Tempo-30-Zonen-Verkehrsschildes in der Goldpeppingstraße in Preungesheim Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob der Standort des Tempo-30-Zonen-Verkehrsschilds in der Goldeppingstraße in Preungesheim um ca. 450 Meter vom Spielplatz Alkmenestraße bis hinter die Zufahrt zum Sportpark Preungesheim (Richtung Hofhausstraße) verlegt werden kann. Begründung: Das Tempo-30-Zonen-Verkehrsschild befindet sich z.Zt. etwa 20 Meter hinter der Alkmenestraße in mittiger Höhe des Spielplatzes Goldeppingstraße, unmittelbar vor der Sportanlage Preungesheim. Dann gilt für ca. 900 Meter eine Tempobeschränkung auf 50 km/h. Ab der Bundesautobahn A 661 gilt dann bis zur Hofhausstaße eine Tempobeschränkung von 30 km/h, die auch gerechtfertigt ist, mangels nicht vorhandenen Fuß- und Radweges. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 10.01.2023, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 492/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 492/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 492/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, 1 FDP und AfD (= Annahme); LINKE. und 1 FDP (= Enthaltung)

Partei: AfD

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Antrag Ortsbeirat 11

Überwachung des ruhenden Verkehrs im Grundschulbezirk Seckbach (Nr. 66/Zentgrafenschule) zur Verbesserung der Schulwegsicherheit

17.11.2022 | Aktualisiert am: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2022, OF 350/11 Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs im Grundschulbezirk Seckbach (Nr. 66/Zentgrafenschule) zur Verbesserung der Schulwegsicherheit Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Schwerpunkte sollen dort Straßen sein, die gemäß Schulwegeplan als der empfohlene Schulweg für Kinder ausgewiesen sind und deren Sicherheit durch Fahrzeuge eingeschränkt wird, die den Platz beengen bzw. die Sicht rauben. Besonders zu achten ist dabei auf Missachtung des Parkverbots, Parken auf Gehwegabsenkungen, Parken auf dafür nicht zugelassenen Flächen wie Fußwege / in verkehrsberuhigten Bereichen oder im Ampelbereich. Schwerpunktmäßig sollen die Kontrollen morgens und nachmittags (Unterrichtsstart und -ende) erfolgen: - Arolser Straße - Atzelbergstraße - Auerfeldstraße - Zentgrafenstraße - An der Marienkirche - Alt Seckbach und Hintergasse - Heinz-Herbert-Karry-Straße - Wilhelmshöher Straße - Im Trieb - Zeuläckerstraße - Hochstädter Straße Begründung: Die empfohlenen Fußwege im Schulwegeplan sollen es Kindern ermöglichen sicher zur Schule zu gelangen. In Seckbach sind viele Fußwege (z. B. Wilhelmshöher Straße) ohnehin sehr schmal. Hinzu kommt, dass in vielen Straßen parkende Autos den Platz für die Kinder auf den Fußwegen reduzieren oder die Sicht deutlich beeinträchtigen. Die Strafgebühren bei Park-Verstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, allerdings findet in Seckbach praktisch keine Überwachung von Regelverstößen statt. Dies ist ein Sicherheitsrisiko für Schulkinder. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen erfolgen und dies v.a. wochentags zu besonders kritischen Uhrzeiten (Unterrichtsstart und -ende). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3213 2022 Die Vorlage OF 350/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Auskunftsersuchen zum Artikel der Frankfurter Neue Presse (FNP) vom 26.07.2022: „Hochhaus-Sanierung sorgt für Unmut: Kochen auf dem Flur, Toilette nebenan“

03.08.2022 | Aktualisiert am: 16.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2022, OF 309/11 Betreff: Auskunftsersuchen zum Artikel der Frankfurter Neue Presse (FNP) vom 26.07.2022: "Hochhaus-Sanierung sorgt für Unmut: Kochen auf dem Flur, Toilette nebenan" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Sind dem Magistrat die, im Artikel der FNP vom 26.07.2022 geschilderten, Zustände im Zuge der laufenden Sanierung in der Atzelbergstraße 62 bekannt und wie bewertet er diese? 2. Was unternimmt die Stadt Frankfurt / Main, falls die geschilderten Zustände zutreffen, um in Zukunft sicherzustellen, dass die stadteigene ABG Sanierung so durchführt, dass die Mieterinnen und Mieter nicht über Gebühr belastet werden? Begründung: Sollten die, in dem betreffenden Presseartikel geschilderten Zustände der Wahrheit entsprechen, so entspricht dies nicht dem Verständnis des OBR 11, wie eine städtische Gesellschaft mit ihren Mietern/innen umgehen sollte. Referenz: https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-sanierung-hochh aus-kochen-auf-dem-flur-toilette-nebenan-91687511.html Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 457 2022 Die Vorlage OF 309/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Halbseitiges Gehwegparken in der Straße (Sackgasse) „An der Marienkirche“ einrichten

28.07.2022 | Aktualisiert am: 16.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2022, OF 304/11 Betreff: Halbseitiges Gehwegparken in der Straße (Sackgasse) "An der Marienkirche" einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Straße (Sackgasse) "An der Marienkirche" halbseitiges Gehwegparken einzurichten. Begründung: Bis vor wenigen Wochen wurde vorzugsweise von den Anwohnern/innen der Zentgrafenstraße halbseitig auf dem Gehweg der Sackgasse "An der Marienkirche" geparkt. Das halbseitige Gehwegparken ist in diesem Bereich allerdings nicht ausgeschildert. Dementsprechend bekamen die dort Parkenden Strafmandate. Dies wiederum führte dazu, dass jetzt die Fahrzeuge komplett auf der Straße geparkt werden und nun das Wegfahren von den Privatparkplätzen der evangelischen Gemeinde extrem behindert wird. Am 26.07.2022 fand ein Ortstermin unter Beteiligung des Straßenverkehrsamts, des Pfarramts Ev. Mariengemeinde und des Ortsbeirats statt. Es wurde festgestellt, dass aufgrund der Gehwegbreite im vorderen Bereich der Straße das halbseitige Gehwegparken problemlos eingerichtet werden kann. Den Fußgängern verbleiben, die rechtlich vorgegebenen, 2.20 Meter. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 304/11 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und CDU (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Verbesserung der Sicherheit am Fußgängerüberweg Atzelbergstraße/Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“

07.05.2022 | Aktualisiert am: 10.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2022, OF 283/11 Betreff: Verbesserung der Sicherheit am Fußgängerüberweg Atzelbergstraße/Höhe Bushaltestelle "Atzelberg Ost" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat ergreift Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Fußgängerüberweges auf Höhe der Bushaltestelle Atzelberg Ost. Begründung: Der oben genannte Fußgängerüberweg wird von vielen Kindern und Familien auf dem Weg zur Schule, zum Kindergarten oder zum Spielplatz genutzt. Seit der Einrichtung der Baustelle auf der Wilhelmshöher Straße gibt es bei dem oben genannten Fußgängerüberweg eine mobile Ampelanlage. Mehrfach täglich wird jedoch das Rotsignal durch Autofahrer missachtet, wodurch es immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen für Fußgänger kommt, die den Überweg bei Grün überqueren wollen. Problematisch sind dabei insbesondere zwei Situationen: - Autos, die aus Richtung Wilhelmshöher Straße kommend den Bus an der Haltestelle Atzelberg-Ost überholen, dabei ihr Rotsignal übersehen und zügig über den Überweg fahren. Gleichzeitig können die Fußgänger bei Grün die Straße nicht einsehen, da der Bus die Sicht versperrt. - Autos, die von oben kommend mit höherer Geschwindigkeit um die Kurve fahren und dann von der Ampelanlage überrascht werden und nicht mehr rechtzeitig bremsen können. Hier kam es mehrfach auch schon zu Auffahrunfällen mit haltenden Autos. Diese Situation ist äußerst gefährlich und es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit zu verbessern (z. B. Hinweisschilder, Verkehrskontrollen, Warnblinker des haltenden Busses und durchgezogene Linie auf der Fahrbahn etc.). (Foto: Martina Weber) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 23.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2186 2022 Die Vorlage OF 283/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 10

Gefahrenstelle Goldpeppingstraße/Hofhausstraße

03.05.2022 | Aktualisiert am: 06.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.05.2022, OA 187 entstanden aus Vorlage: OF 294/10 vom 18.04.2022 Betreff: Gefahrenstelle Goldpeppingstraße/Hofhausstraße Vorgang: OM 1005/21 OBR 10; ST 628/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er die Gefahrenlage für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Goldpeppingstraße bzw. Hofhausstraße Richtung Friedberger Landstraße beseitigen will. Unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel der Stadt wird um eine Evaluation der Handlungsoptionen gebeten. Begründung: Trotz der Antwort des Magistrats in der Stellungnahme vom 04.03.2022, ST 628, bleibt die gefährliche Lage für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bestehen. Ohne Eingriff in diesem Bereich sind Unfälle, eventuell sogar mit Personenschäden, nicht auszuschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1005 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 628 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2581 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 11.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 157 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 187 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1807, 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 30.05.2022 Aktenzeichen: 66 2

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 10

Gefahrenstelle Goldpeppingstraße/Hofhausstraße

18.04.2022 | Aktualisiert am: 16.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2022, OF 294/10 Betreff: Gefahrenstelle Goldpeppingstraße/Hofhausstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er die Gefahrenlage auf der Goldpeppingstraße bzw. Hofhausstraße Richtung Friedberger Landstraße beseitigen will. Unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel der Stadt bitten wir um eine Evaluation der Handlungsoptionen. Begründung: Trotz der Antwort des Magistrats in der ST 628 bleibt die gefährliche Lage für Verkehrsteilnehmer*innen bestehen. Ohne Eingriff in diesem Bereich sind Unfälle, eventuell sogar mit Personenschäden, nicht auszuschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 187 2022 Die Vorlage OF 294/10 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Gefahrenlage" die Worte "für Fußgängerinnen und Fußgänger" eingefügt werden, beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 11

Die traffiQ wird aufgefordert, den Stadtverordnetenbeschluss vom 17.06.2021, § 145, bis spätestens 01.07.2022 umzusetzen Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 26

14.03.2022 | Aktualisiert am: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2022, OA 158 entstanden aus Vorlage: OF 236/11 vom 20.02.2022 Betreff: Die traffiQ wird aufgefordert, den Stadtverordnetenbeschluss vom 17.06.2021, § 145, bis spätestens 01.07.2022 umzusetzen Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 26 Vorgang: OA 23/21 OBR 11; Beschl. d. Stv.-V., § 145/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 26, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat sich zwecks Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 17.06.2021, § 145, mit der traffiQ in Verbindung setzt. Dabei ist vor allen Dingen auf die Umsetzung der folgenden Forderung zu drängen: "Die Linie 38 ist wieder als echte Ringbuslinie, mit einer einzigen Endhaltestelle am Panoramabad Bornheim, zu betreiben. Wartezeiten bzw. Pausen an der Haltestelle Atzelberg-West sind zu unterlassen und der Ausstiegs- und Einstiegsstandort sollten identisch sein. Es sollte nur noch ein Stopp des Busses, entweder an der Atzelbergstraße 30 oder im Wendekreisel, stattfinden." Die Einführung der daraus resultierenden Fahrplanänderung muss spätestens ab dem 01.07.2022 erfolgen. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb sich die traffiQ über den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung hinwegsetzt. Bedingt durch die vom 15. März 2021 bis voraussichtlich 1. Quartal 2024 andauernden Baumaßnahmen zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße verkehrt der Bus der Linie 38 nur noch bis Atzelberg-West. Die Haltestellen liegen aktuell an der Atzelbergstraße 30 (Ausstieg) und im Wendekreisel (Einstieg) vor dem Atzelbergplatz. Zwischen der Ausstiegs- und der Einstiegsstelle machen viele Busfahrer einen zusätzlichen Pausenstopp (und das mit laufendem Motor), um die überschüssige Zeit abzusitzen. Dadurch bedingt kommt es zu dreimaligem Anhalten und dreimaligem Anfahren. Dies verursacht unnötig starke Belastungen der dortigen Anwohnerinnen und Anwohner. Die Abgase werden direkt auf die Balkone und Terrassen geblasen. Derzeit stehen des Öfteren mehrere Busse der Linie 38 gleichzeitig vor bzw. im Wendekreisel, wobei ein Bus Fahrgäste aufnimmt und der andere Bus/die anderen Busse ohne Fahrgäste dem ersten Bus hinterherfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 26 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 07.06.2021, OA 23 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2018 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 16.03.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 26 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 158 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 26 = Enthaltung, OA 158 = Annahme) 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 26 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 158 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 47 Beschluss: 1. Der Vorlage M 26 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 158 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1513, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 92 11

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Keine Gebühren für nicht erbrachte Leistungen! Aussetzung der Straßenreinigungsgebühren während der Bauarbeiten zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße

21.02.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2022, OF 235/11 Betreff: Keine Gebühren für nicht erbrachte Leistungen! Aussetzung der Straßenreinigungsgebühren während der Bauarbeiten zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenreinigungsgebühren während der Bauarbeiten zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße - aufgrund nicht stattfindender Straßenreinigung - auszusetzen. Bereits bezahlte Straßenreinigungsgebühren sind rückzuerstatten. Begründung: Am 15. März 2021 begannen die Bauarbeiten zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße. Derzeit befinden sich die Bauarbeiten, des ersten Bauabschnitts, in der zweiten Bauphase und betreffen für ca. 17 Monate eine Straßenabschnittslänge von 200m. Von den Bauphasen 1 bis 4 sind insgesamt 530m betroffen (Atzelbergstraße bis Haus 20a). Die Dauer der Bauarbeiten für den gesamten ersten Bauabschnitt ist für mindestens 36 Monate geplant. Danach soll der zweite Bauabschnitt (Atzelbergstraße bis Seckbacher Bitzweg) der Wilhelmshöher Straße grundhaft saniert werden. Da die Straße aufgrund der Bauarbeiten - in den betroffenen Abschnitten - nicht mehr gereinigt werden kann, haben etliche Anwohner/innen des zurzeit betroffenen Straßenabschnitts eine Aussetzung der Straßenreinigungsgebühren beantragt. Diese Anträge wurden allerdings durch das Umweltamt (79.5 Abfallwirtschaft und Straßenreinigung) abgelehnt. Der daraufhin erfolgte Widerspruch wurde vom Rechtsamt zurückgewiesen. Selbst wenn die Ablehnung der Anträge rechtens sein sollte, so widerspricht es doch dem gesunden Menschenverstand, für eine nicht erbrachte Dienstleistung zahlen zu müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1775 2022 Die Vorlage OF 235/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Einbauten und Schaukästen bei der Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße berücksichtigen

20.02.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2022, OF 234/11 Betreff: Einbauten und Schaukästen bei der Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der Grundsanierung Wilhelmshöher Straße berücksichtigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen in die noch ausstehende Entwurfs- und Ausführungsplanung zum 2. Bauabschnitt der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße aufzunehmen: 1. Einbauten wie Verteilerkästen, Strom- und Trafohäuschen sind mindestens auf dem Platz an der Ecke Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße (gegenüber Haus-Nr. 152) und dem Platz zwischen Draisbornstraße und Lohrgasse (vor Hausnummer 167), sowie auf dem Gehweg zwischen den Hausnummern 171 und 173 (Haltestelle Draisbornstraße) versenkbar auszuführen. 2. Platz Ecke Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße (gegenüber Haus-Nr. 152): Als Ersatz für die an den Hauswänden angebrachten Schaukästen sind für die Akteure (Vereine, Parteien, etc.) des Stadtteils freistehende Schaukästen aufzustellen und den Akteuren kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Begründung: Auf den sehr schmalen Gehwegen und kleinen Plätzen an der Wilhelmshöher Straße befinden sich etliche Einbauten wie Verteilerkästen, Strom- und Trafohäuschen, welche die engen Bewegungsräume weiter einschränken. Die beantragten, freistehenden Schaukästen wiederum tragen zur ansehnlichen und übersichtlicheren Gestaltung des im Antragstext aufgeführten Platzes bei. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1774 2022 Die Vorlage OF 234/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Die traffiQ wird aufgefordert, den Stadtverordnetenbeschluss vom 17.06.2021; § 145 bis spätestens 01.07.2022 umzusetzen

20.02.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2022, OF 236/11 Betreff: Die traffiQ wird aufgefordert, den Stadtverordnetenbeschluss vom 17.06.2021; § 145 bis spätestens 01.07.2022 umzusetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich zwecks Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 17.06.2021, § 145 mit der traffiQ in Verbindung zu setzen. Dabei ist vor allen Dingen auf die Umsetzung der Forderung: "Die Linie 38 ist wieder als echte Ringbuslinie, mit einer einzigen Endhaltestelle am Panoramabad Bornheim, zu betreiben. Wartezeiten bzw. Pausen an der Haltestelle Atzelberg-West sind zu unterlassen und der Ausstiegs- und Einstiegsstandort sollten identisch sein. Es sollte nur noch ein Stopp des Busses, entweder an der Atzelbergstraße 30 oder im Wendekreisel, stattfinden" zu drängen. Die Einführung der daraus resultierenden Fahrplanänderung muss spätestens ab dem 01.07.2022 erfolgen. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb sich die traffiQ über den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung hinwegsetzt. Bedingt durch die, vom 15. März 2021 bis voraussichtlich 1. Quartal 2024 andauernden Baumaßnahmen zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, verkehrt der Bus 38 nur noch bis Atzelberg-West. Die Haltestellen liegen aktuell an der Atzelbergstraße 30 (Ausstieg) und im Wendekreisel (Einstieg) vor dem Atzelbergplatz. Zwischen der Ausstiegs- und der Einstiegsstelle machen viele Busfahrer einen zusätzlichen Pausenstopp (und das mit laufendem Motor), um die überschüssige Zeit abzusitzen. Dadurch bedingt kommt es zu dreimaligem Anhalten und dreimaligem Anfahren. Dies verursacht, unnötig starke Belastungen der dortigen Anwohner/innen. Die Abgase werden direkt auf die Balkone und Terrassen geblasen. Derzeit stehen des Öfteren mehr als ein 38er Busse gleichzeitig vor bzw. im Wendekreisel, wobei ein Bus Fahrgäste aufnimmt und der/die anderen Busse ohne Fahrgäste dem ersten Bus hinterherfahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 26 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 158 2022 Die Vorlage OF 236/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2022 Produktbereich 16 Naheverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße

16.02.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2022, OF 203/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Naheverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt 2022 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2022 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2023 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Außerdem ist die Hofhausstraße, aufgrund des desolaten Zustands, unbedingt zu sanieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 13 2022 Die Vorlage OF 203/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2022 Produktbereich 13 Stadtplanung Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“ zum Atzelbergplatz herstellen

16.02.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2022, OF 197/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 13 Stadtplanung Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle "Atzelberg Ost" zum Atzelbergplatz herstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die im östlichen Randbereich des Atzelbergplatzes vorhandene Treppenanlage mit integrierten Rampen wird bis zur Atzelbergstraße (gegenüber der Bushaltestelle "Atzelberg-Ost") weitergeführt. Hierfür werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2022 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2023 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die Umgestaltung des Atzelbergplatzes umfasste barrierefreie Zugänge nördlich des Platzes und in Richtung Osten bis zur Hausnummer Atzelbergplatz 15. Ab der Hausnummer 15, in östlicher Richtung, befinden sich Rampen, welche durch ihre Steilheit nicht barrierefrei sind. Hier ist es sinnvoll, ein durchgängiges Konzept im Zuge der Barrierefreiheit zum Atzelbergplatz zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 7 2022 Die Vorlage OF 197/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Ausführung der Grunderneuerung in der Wilhelmshöher Straße - 2. Bauabschnitt

15.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 145/11 Betreff: Ausführung der Grunderneuerung in der Wilhelmshöher Straße - 2. Bauabschnitt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Vorlage M 20 von 2016 (letzte Aktualisierung 2020) und eine zügige Erneuerung der Wilhelmshöher Straße. Bei der Ausführung der Grunderneuerung nach M20 soll auf folgende Belange besonders Rücksicht genommen werden: 1. der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere Kindern, 2. dem kühlenden Einfluss einer an den Klimawandel angepassten Bauausführung. Die Punkte 1 und 2 sind frühzeitig bei den Vorplanungen, z.B. für die genaue Lage der Grundleitungen, zu berücksichtigen, so dass eine verzögernde Wirkung auf die Bauausführung nicht zu erwarten ist. Konkret bedeutet das: 1. Sichere Gehwege an der Kreuzung Wilhelmshöher / Hofhausstraße Der Gehweg südl. der Wilhelmshöher vor der Hausnummer 150 bis 154 ist durchgehend und in einer Breite von mindestens 1,60 cm auszuführen. 2. Sicherer Schulweg nördlich der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstr. und Im Trieb (Wilhelmshöher Nr. 97 - 119) Der Gehweg auf der nördlich gelegenen Seite der Wilhelmshöher Str. ist zwischen der Hausnummer 97 und 119 durchgehend in einer Breite von 1,60 cm auszuführen. 3. Verbesserte Schulwegsicherheit an der Einmündung der Draisbornstraße An der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bergen erfolgt eine Verlegung der Strom- und Netzkästen und an der Bushaltestelle Draisbornstrasse in Richtung Bornheim eine Verbreiterung des Gehweges auf 1,60 cm. Zudem wird z.B. durch einen Zebrastreifen oder einer Fußgängerampel die sichere Überquerung der Straße zwischen der Wilhelmshöher Str. 168 und 169 (Fleischerei Völp) gewährleistet. 4. Abkühlung des Straßenraums durch Bäume und hellen Flüsterasphalt An den Einmündungen "Im Trieb" und "Lohrgasse" sind je 2 hitzeresistente Straßenbäume zu pflanzen, auf der Höhe der Wilhelmshöher Str. 97 ein Baum. Bäume an weiteren Stellen sind ausdrücklich erwünscht. Diese können im Sommer die Häuser und die Kreuzungsbereiche beschatten und abkühlen. Die Grundleitungen sind so einzuplanen, dass diese Pflanzungen mit geringem Aufwand möglich sind. Der neue Straßenbelag im gesamten Bauabschnitt 2 sollte zudem als heller Belag und "Flüsterasphalt" ausgeführt werden, um sommerliche Aufheizung und Lärm zu reduzieren. Begründung: zu 1: Die Breite des geplanten neuen Gehwegs vor der Wilhelmshöher Str. 150 und 152 (Sparkasse) beträgt 1,15 - 1,25 cm. Wenn Kinder und Fußgänger*innen an der Ampel warten, können Passanten nicht vorbeigehen oder vom Gebäudeeingang auf den Gehweg treten. Es besteht also das Risiko, dass hier Kinder / Fußgänger*innen zu nah an der Fahrbahn stehen oder diese während des fließenden Verkehrs betreten. Im Bauabschnitt 2 wird auf der anderen Seite vom Dalles-Plätzchen etwas Gehweg weggenommen, um eine bessere Schleppkurve für LKWs zu realisieren. Entsprechend kann der Gehweg vor den Hausnummer 150 bis 152 durchgehend verbreitert werden. Der Zuwachs an Sicherheit für Kinder und Fußgänger*innen zieht keine Einschränkung der Straßenbreite nach sich. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 2: Die meisten Menschen im Stadtteil wohnen nördlich der Wilhelmshöher, die nördliche Gehwegseite wird daher häufig als fußläufige Verbindung zwischen Atzelberg und dem Dorfkern genutzt. Hierfür muss ein durchgehend sicherer Fußweg vorhanden sein. Die aktuelle Planung sieht zwischen Hausnummer 97 und 119 nur eine Breite von 1,15 bis 1,27m vor. Damit ist die Sicherheit deutlich eingeschränkt und eine Verbreiterung zugunsten der Sicherheit ist geboten. Da sich Busse vor und nach dieser Wegstrecke vernünftig begegnen können, sollte der Fußweg für Kinder und Fußgänger*innen hier um 35 cm zu Lasten der Straße verbreitert werden. Diese ist dann mit 5,00 m immer noch ausreichend breit für Begegnungsverkehr. Quelle: M20 Lageplan 2 und eigene Ergänzungen zu 3: Der Platz an beiden Bushaltestellen ist sehr eng. Wartende können nicht passiert werden, ohne dass die Straße betreten werden muss. Auf der nördlichen Seite schafft eine Verlegung der Elektro-Kästen zusätzlichen Platz, auf der südlichen Seite müsste der Bürgersteig um 25 cm erweitert werden, um einen geregelten Ausstieg, genügend Warteplatz bzw. Platz zum Passieren bereit zu stellen. Die Straße wäre mit ca. 5,00 m ausreichend breit für Begegnungsverkehr. An der Kreuzung Leonardsgasse / Draisbornstraße ist die Überquerung der Straße trotz der vorhandenen Spiegel für Kinder lebensgefährlich. Die zukünftige Rampenlösung würde den Verkehr zwar verlangsamen, eine Überquerung morgens im Berufsverkehr bliebe aber trotzdem sehr gefährlich. Die sichere Querung, insbesondere für Kinder und Senior*innen, sollte durch einen Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel gesichert werden. Quelle: M20 Lageplan 3 und eigene Ergänzungen zu 4: Bäume reduzieren nach neuesten Untersuchungen die Aufheizung der Stadt viermal stärker als normale Grünflächen. An den Einmündungen, die nach Süden offen sind (Trieb, Leonardsgasse) können 2 - 3 Straßenbäume die Aufheizung der Häuser und des Straßenraum deutlich reduzieren. Als "optisches Bremssignal" signalisieren sie zudem dem Durchgangsverkehr Vorsicht und Achtsamkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger, so dass zusätzlich der Sicherheitsaspekt erhöht werden kann. Vor der Hausnummer 97 schätzen Autofahrer*innen häufig die Straßenbreite falsch ein. Es kommt zu Ausweichmanövern auf den Bürgersteig. Ein Baum an dieser Stelle würde nicht nur gegen die Aufheizung Seckbachs wirken, sondern auch die problematische Stelle sicher kennzeichnen und dazu führen, dass der Kraftverkehr sein Tempo verlangsamt und den Gegenverkehr berücksichtigt. Ebenso würde der Einbau eines heller "Flüsterasphalt" vom Seckbacher Bitzweg bis zur Altebornstraße dem Autoverkehr optisch signalisieren, dass hier ein enger Dorfkern durchfahren wird. Zudem würde dieser Straßenbelag die Aufheizung und den Lärm entlang der Wilhelmshöher Straße reduzieren. zu 1 - 4: Eine Verzögerung der Baumaßnahmen oder nennenswerte Mehrkosten sind durch die unter 1-4 genannten Ausführungen von Baumaßnahmen nicht zu erwarten. Zudem sollte zukünftig darauf geachtet werden, dass die Busse 20 cm schmäler sind, um den Abstand vom Bus zu den Gehwegen nicht nur an dieser Stelle der Stadt zu vergrößern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 145/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und LINKE.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Überwachung des ruhenden Verkehrs

12.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 158/11 Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im OBZ 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: Alt Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstr. und Kleestr.), Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen), Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung), Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen) Seckbach: Im Trieb Riederwald: Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV Sportplatz Begründung: Den Fußgänger*innen wird zunehmend weniger Raum auf Ihren Wegen zugestanden. In vielen Straßenzügen wird schon heute rechtmäßig auf dem Gehweg geparkt. In der Praxis bleibt da oft kein ausreichender Platz für Rollator, Rollstuhl und Kinderwagen. Und diese Praxis weitet sich auf andere Straßen ohne ausgewiesene Parkfläche auf dem Bürgersteig aus. Zusätzlich wird von einer großen Zahl von Radfahrer*innen - teilweise aus eigenem Sicherheitsbedürfnis - der Fußweg als Radweg genutzt. Dieser Umstand führt zu einer weiteren Verschärfung auf Gehwegen. Das Verbot auf Radwegen zu halten oder gar zu parken wird ignoriert und eine Unterbindung dieses Zustandes findet nur in unzureichendem Maße statt. Die Strafgebühren bei Verstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, was aber leider bisher zu keiner Intensivierung der Überwachung der Regeln geführt hat. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen erfolgen. Beispiele Alt Fechenheim 17:30 Foto: Thomas Dorn selbst Alt Fechenheim 11:30 Foto: Thomas Dorn selbst Burgelehen 15:00 Foto: Thomas Dorn selbst Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1306 2022 Die Vorlage OF 158/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: Alt-Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstraße und Kleestraße), Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen), Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung), Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen) Wächtersbacher Straße Seckbach: Im Trieb, Hofhausstraße (halbseitiges Parken trotz Markierung und Platz auf der Straße) Auerfeldstraße (vor dem Huthpark), An der Marienkirche (vor dem Kindergarten - Autos stehen komplett auf dem Gehweg) Riederwald: Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV-Sportplatz Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße

06.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.12.2021, OF 146/11 Betreff: Änderungen zum 2. Bauabschnitt - zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - der Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Änderungen in die finale Planung zum 2. Bauabschnitt, zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg, aufzunehmen: 1. Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs an der Einmündung der Leonhardsgasse in die Wilhelmshöher Straße 2. Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Wilhelmshöher Straße in Höhe Hausnummer 168 3. Die Verwendung eines klimafreundlichen, hellen Asphalts Begründung: Zur sicheren Querung der Straßen durch Fußgänger/innen, auch wegen der Erreichbarkeit der beiden Bushaltestellen Draisbornstraße, sind die beantragten Fußgängerüberwege notwendig und zweckmäßig. Zumal es nicht nachzuvollziehen ist, dass der aktuell vorhandene Fußgängerüberweg in der Leonhardsgasse ersatzlos entfallen soll. Klimafreundlicher Asphalt nimmt den Regen auf und hat eine bis zu 8 Grad Celsius geringere Wärmeabstrahlung als herkömmlicher Asphalt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1300 2022 Die Vorlage OF 146/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10

Gehweg auf der Goldpeppingstraße/Hofhausstraße

18.10.2021 | Aktualisiert am: 16.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 139/10 Betreff: Gehweg auf der Goldpeppingstraße/Hofhausstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Gehweg auf der Goldpeppingstraße Richtung Friedberger Landstraße ausgebaut werden kann. Hierbei ist der Ortsbeirat 11 miteinzubeziehen. Begründung: Viele Einwohner*innen nutzen die Goldpeppingstraße bzw. in der Fortsetzung Hofhausstrasse (s. Skizze), um aus Preungesheim zu Fuß auf die Friedberger Landstraße nach Seckbach zu kommen. Dabei sind sie oft mit Kindern oder Hunden unterwegs. Allerdings endet der Fußgängerweg bereits nach der A661 Überführung. Der restliche Weg bis zur Friedberger Landstraße erweist sich als gefährlich. Ohne einen Gehweg, der Fußgänger*innen vom Autoverkehr trennt, ist die Unfallgefahr in diesem Verkehrsbereich zu hoch. (Bild mit eigener Markierung basiert auf Google Maps vom 12.10.2021) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1005 2021 Die Vorlage OF 139/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Fahrradwege - 6 - Optimierung der Wegführung für Radfahrerinnen und Radfahrer an der Bushaltestelle Atzelberg Ost

19.06.2021 | Aktualisiert am: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2021, OF 69/11 Betreff: Fahrradwege - 6 - Optimierung der Wegführung für Radfahrerinnen und Radfahrer an der Bushaltestelle Atzelberg Ost Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat optimiert die Wegführung für Radfahrer*innen an der Bushaltestelle Atzelberg Ost durch eine zusätzliche Absenkung der Gehwegkante) und verbessert damit die Sicherheit für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen. Begründung: Begründung: Laut einem Fahrradwegweiser führt ein Radweg entlang des Atzelbergspielplatzes und mündet dann auf den Gehweg entlang der Atzelbergstraße (auf Höhe der Bushaltestelle Atzelberg Ost). Da der Gehweg nur unmittelbar vor der Haltestelle im Bereich des Fußgängerüberwegs abgesenkt ist, kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrer*innen, Wartenden an der Haltestelle, Fußgänger*innen (insbesondere auch Eltern mit Kinderwägen und Kindern auf dem Weg zur Kita). Eine zusätzliche Absenkung der Gehwegkante vor der Einmündung zum Radweg würde die Situation entzerren und die Sicherheit verbessern, da Radfahrer*innen dort auf die Atzelbergstraße bzw. in den Radweg einfahren könnten. Quelle: M. Weber Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 69/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 804 2021 Die Vorlage OF 69/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antrag hinter dem Wort "Gehwegkante" wie folgt ergänzt wird: "hinter der Bushaltestelle in Fahrtrichtung" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 11

Anpassung des Fahrbetriebs der Buslinien 38 und 40 während der Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58

07.06.2021 | Aktualisiert am: 28.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 23 entstanden aus Vorlage: OF 26/11 vom 21.05.2021 Betreff: Anpassung des Fahrbetriebs der Buslinien 38 und 40 während der Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass noch zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 für die Dauer der Bauarbeiten, abhängig vom Fahrgastaufkommen, der Fahrbetrieb der Buslinie 38 an die Gegebenheiten angepasst und auf der Buslinie 40 der Takt zumindest in den Hauptverkehrszeiten verdichtet wird. Der Magistrat wird ferner gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, die u. a. Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: 1. Es wird das Fahrgastaufkommen auf den Buslinien 38 und M43 an den drei Haltestellen "Atzelberg Ost", "Atzelberg Mitte" und "Atzelberg West" nach Aufhebung der coronabedingten Maßnahmen (voraussichtlich im Herbst 2021) ermittelt. 2. Falls das Fahrgastaufkommen es zulässt, sollte der Fahrbetrieb frühmorgens später beginnen und spätabends früher enden. Identische Abfahrtszeiten der 38er- und M43er- Busse sollten vermieden werden. Falls erforderlich, sollte die Buslinie M43 mindestens teilweise bis zum Panoramabad Bornheim geführt werden. 3. Statt der großen Standardbusse ist der Einsatz kleinerer Busse auf der Buslinie 38 zu prüfen. 4. Der Fahrplan der Buslinie 38 ist an die verkürzte Fahrstrecke anzupassen (Haltestellen "Hufeland-Haus", "Altebornstraße", "Atzelberg Ost" und "Atzelberg Mitte" entfallen). 5. Die Buslinie 38 ist wieder als echte Ringbuslinie, mit einer einzigen Endhaltestelle am Panoramabad Bornheim, zu betreiben. Wartezeiten bzw. Pausen an der Haltestelle "Atzelberg West" sind zu unterlassen und der Ausstiegs- und Einstiegsstandort sollten identisch sein. Es sollte nur noch ein Stopp des Busses, entweder an der Atzelbergstraße 30 oder im Wendekreisel, stattfinden. 6. Bei der Buslinie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße galten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. Begründung: Bedingt durch die vom 15. März 2021 bis voraussichtlich zum 1. Quartal 2024 andauernden Baumaßnahmen zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße verkehrt die Buslinie 38 nur noch bis zur Haltestelle "Atzelberg West". Die Haltestellen liegen aktuell an der Atzelbergstraße 30 (Ausstieg) und im Wendekreisel (Einstieg) vor dem Atzelbergplatz. Zwischen der Ausstiegs- und der Einstiegsstelle machen viele Busfahrer einen zusätzlichen Pausenstopp (und das mit laufendem Motor), um die überschüssige Zeit abzusitzen. Dadurch bedingt kommt es zum dreimaligen Stoppen und dreimaligen Anfahren. Dies verursacht unnötig starke Belastungen der dortigen Anwohnerinnen und Anwohner. Die Abgase werden direkt auf die Balkone und Terrassen geblasen. Derzeit stehen des Öfteren bis zu drei 38er-Busse gleichzeitig vor bzw. im Wendekreisel, wobei ein Bus Fahrgäste aufnimmt und die anderen zwei ohne Fahrgäste dem ersten Bus hinterherfahren. Seit dem 10. Mai 2021 wird die Buslinie M43 über den Atzelberg und die dort vorhandenen drei Haltestellen geführt. Der Metrobus M43 fährt im 24-Stunden-Betrieb; zu den Hauptverkehrszeiten im 4 bzw. 5 Minutentakt, in den Normalverkehrszeiten alle acht bis zehn Minuten und in den Schwachverkehrszeiten überwiegend im Abstand von 15 Minuten. Laut Magistratsvortrag M 58 soll die Buslinie M43 zum Fahrplanwechsel (ab 12.12.2021) in der morgendlichen Verkehrsspitze zusätzlich auf einen 3,75 Minutentakt verdichtet werden. Die Buslinie 40 wiederum bietet direktere und schnellere Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Buslinie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle "Enkheim" und "Bergen Ost" (via Vilbeler Landstraße), werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr die Buslinie M43 durch Seckbach nutzen. Somit kann erwartet werden, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Metrobus M43 zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste an der Haltestelle "Atzelberg West" aufnehmen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2021, OA 78 Anregung vom 14.03.2022, OA 158 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 09.06.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 58 = Annahme, OA 18 und OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (M 58 = Ablehnung, OA 18 = Enthaltung, OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER (M 58, OA 18 und OA 23 = Annahme) Gartenpartei (M 58 = Enthaltung, OA 18 und OA 23 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und FREIE WÄHLER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 145, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 92 11

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Anpassung des Fahrbetriebs der Buslinien 38 und 40 während der Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße

21.05.2021 | Aktualisiert am: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 26/11 Betreff: Anpassung des Fahrbetriebs der Buslinien 38 und 40 während der Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 unter der Maßgabe zu, dass die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen noch zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 berücksichtigt werden. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, die u. a. Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: 1. Ermittlung des Fahrgastaufkommens auf den Buslinien 38 und M43 an den drei Haltestellen Atzelberg-Ost, -Mitte und -West nach Aufhebung der Corona-bedingten Maßnahmen (voraussichtlich im Herbst 2021). 2. Falls das Fahrgastaufkommen es zulässt, sollte der Fahrbetrieb frühmorgens später beginnen und spätabends früher enden. Identische Abfahrtszeiten der 38er und der M43er Busse sollten vermieden werden. Falls erforderlich sollte der Bus M43 mindestens teilweise bis zum Panoramabad Bornheim geführt werden. 3. Statt der großen Standardbusse ist der Einsatz kleinerer Busse auf der Linie 38 zu prüfen. 4. Der Fahrplan der Linie 38 ist an die verkürzte Fahrstrecke anzupassen (Hufe-land-Haus, Altebornstraße, Atzelberg-Ost u. Atzelberg-Mitte entfallen). 5. Die Linie 38 ist wieder als echte Ringbuslinie, mit einer einzigen Endhaltestelle am Panoramabad Bornheim, zu betreiben. Wartezeiten bzw. Pausen an der Haltestelle Atzelberg-West sind zu unterlassen und der Ausstiegs- und Einstiegsstandort sollten identisch sein. Es sollte nur noch ein Stopp des Busses, entweder an der Atzelbergstraße 30 oder im Wendekreisel, stattfinden. 6. Bei der Linie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße galten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. Begründung: Bedingt durch die, vom 15. März 2021 bis voraussichtlich 1. Quartal 2024 andauernden Baumaßnahmen zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, verkehrt der Bus 38 nur noch bis Atzelberg-West. Die Haltestellen liegen aktuell an der Atzelbergstraße 30 (Ausstieg) und im Wendekreisel (Einstieg) vor dem Atzelbergplatz. Zwischen der Ausstiegs- und der Einstiegsstelle machen viele Busfahrer einen zusätzlichen Pausenstopp (und das mit laufendem Motor), um die überschüssige Zeit abzusitzen. Dadurch bedingt kommt es zum dreimaligen Stoppen und dreimaligen Anfahren. Dies verursacht, unnötig starke Belastungen der dortigen Anwohner/innen. Die Abgase werden direkt auf die Balkone und Terrassen geblasen. Derzeit stehen des Öfteren bis zu drei 38er Busse gleichzeitig vor bzw. im Wendekreisel, wobei ein Bus Fahrgäste aufnimmt und die anderen zwei ohne Fahrgäste dem ersten Bus hinterherfahren. Seit dem 10. Mai 2021 wird der Metrobus M43 über den Atzelberg und die dort vorhandenen drei Haltestellen geführt. Der Metrobus fährt im 24-Stunden-Betrieb; zu den Hauptverkehrszeiten im 4 bzw. 5-Minutentakt, in den Normalverkehrszeiten alle 8-10 Minuten und in den Schwachverkehrszeiten überwiegend im Abstand von 15 Minuten. Laut Magistratsvortrag M 58 soll die Metrobuslinie M43 zum Fahrplanwechsel (ab 12.12.2021) in der morgendlichen Verkehrsspitze zusätzlich auf einen 3,75-Minutentakt verdichtet werden. Die Linie 40 wiederum bietet direktere und schnellere Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Linie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle in Enkheim und Bergen-Ost (via Vilbeler Landstraße) werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr den Bus M43 durch Seckbach nutzen. Somit kann erwartet werden, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Metrobus M43 zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste an der Haltestelle Atzelberg-West aufnehmen kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 23 2021 Die Vorlage OF 26/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Verkehrsführung Ecke Wilhelmshöher Straße/Heinz-Herbert-Karry-Straße korrigieren

21.05.2021 | Aktualisiert am: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 25/11 Betreff: Verkehrsführung Ecke Wilhelmshöher Straße/Heinz-Herbert-Karry-Straße korrigieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wieder das Abbiegen der Verkehrsteilnehmer in Richtung Innenstadt, an der Einmündung der Wilhelmshöher Straße in die Heinz-Herbert-Karry-Straße, zu ermöglichen. Diese Möglichkeit ist ergänzend zum eingerichteten Rechtsabbiegegebot zu installieren. Zwecks Realisierung des zusätzlichen Linksabbiegegebots ist die Umsetzung folgender Maßnahmen möglich: 1. Die, die Sicht behindernden Materialien und Baufahrzeuge sind im Baufeld so zu platzieren, dass eine Sichtbehinderung nicht mehr gegeben ist. 2. Die Anbringung eines Verkehrsspiegels. 3. Die Aufstellung einer Behelfsampel. Begründung: Die Verkehrsführung wurde aktuell folgendermaßen eingerichtet: Wenn man aus der Wilhelmshöher Straße in die Heinz-Herbert-Karry-Straße - Richtung Innenstadt - einbiegen möchte, ist dies nicht möglich. Man darf nur noch in Richtung Arolser Straße abbiegen. Das bedeutet, dass Verkehrsteilnehmer, die Richtung Innenstadt fahren wollen, bis zum Wendekreisel am Ende der Arolser Straße, oder auf den Parkplatz des Supermarkts LIDL fahren müssen, um dort zu drehen. Das ist keinem Verkehrsteilnehmer einsichtig und auch nicht zuzumuten. Aufgrund der mangelnden Einsichtigkeit, hält sich niemand an das Rechtsabbiegegebot. Vom Straßenverkehrsamt wurde das Rechtsabbiegegebot aus der Wilhelmshöher Straße in die Heinz-Herbert-Karry-Straße aufgrund der eingeschränkten Sichtverhältnisse angeordnet. Lt. Amt bestehe die Gefahr, dass bei Ausfahrt aus der Wilhelmshöher Straße aufgrund der Steigung sowie des rechts im Blickfeld befindlichen Baufeldes mit darin abgestellten Baufahrzeugen aus der Atzelbergstraße kommende Kraftfahrzeuge nicht wahrgenommen werden und es zum Zusammenstoß kommen kann. Die Anordnung erfolge aus Gründen der Verkehrssicherheit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 25/11 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Fahrradschienen an den vier Treppenaufgängen an der Auerfeldstraße - leichterer Zugang zu den Häusern

18.04.2021 | Aktualisiert am: 21.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2021, OF 1/11 Betreff: Fahrradschienen an den vier Treppenaufgängen an der Auerfeldstraße - leichterer Zugang zu den Häusern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten in der Auerfeldstraße an den 4 Treppenaufgängen zu den Häusern mit den Hausnummern 8-18; 20-30; 32-42; 44-54. jeweils eine rutschfeste Fahrradschiene rechts anbringen zu lassen. Begründung: Die Zugänge zu den Reihenhäusern erfolgt ausschließlich jeweils über die Treppenaufgänge (6+7 Treppenstufen). Fahrräder könnten über die Schienen hochgeschoben werden und müssten nicht mehr getragen werden. Das wäre für Kinder und ältere Anwohner eine enorme Erleichterung. Die Treppen sind städtischer Grund. Die Treppenbreite insgesamt ist zu schmal für eine Doppelschiene. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5 2021 Die Vorlage OF 1/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße sind zusätzliche Parkplätze in der Wilhelmshöher Straße auszuweisen

17.04.2021 | Aktualisiert am: 21.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 3/11 Betreff: Während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße sind zusätzliche Parkplätze in der Wilhelmshöher Straße auszuweisen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, jeweils östlich und westlich der aktiv betriebenen Bauphasen 2 - 4 zusätzliche Parkplätze auszuweisen. Die Anzahl der Parkplätze ist somit jeweils in den, nicht durch Bauarbeiten betroffenen Straßenabschnitten, zu erhöhen. Begründung: Bedingt durch die Bauarbeiten und die Umleitung des Durchgangsverkehrs fallen sehr viele Parkplätze in der Wilhelmshöher Straße und in der Atzelbergstraße weg. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 3/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Für die Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße ist, abhängig vom Fahrgastaufkommen, die Einstellung des Fahrbetriebs der Buslinie 38, mindestens aber die Reduzierung des Fahrbetriebs zu prüfen

17.04.2021 | Aktualisiert am: 21.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 2/11 Betreff: Für die Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße ist, abhängig vom Fahrgastaufkommen, die Einstellung des Fahrbetriebs der Buslinie 38, mindestens aber die Reduzierung des Fahrbetriebs zu prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF und/oder der traffiQ in Verbindung zu setzen um, während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, die u. a. Maßnahmen zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen: 1. Ermittlung des Fahrgastaufkommens auf den Buslinien 38 und M43 an den drei Haltestellen Atzelberg-Ost, -Mitte und -West noch im Mai 2021. 2. Falls das Fahrgastaufkommen es zulässt, ist der Fahrbetrieb der Buslinie 38 komplett einzustellen. Die Endhaltestelle des M43er Busses ist dann an die Haltestelle Panoramabad Bornheim zu verlegen. 3. Falls Pkt. 2 aufgrund des Fahrgastaufkommens nicht möglich sein sollte, ist der Fahrbetrieb auf die Zeiten zu begrenzen, in denen die Buslinie M43 die zusätzlich ab der Haltestelle Atzelberg-Ost zusteigenden Fahrgäste nicht mehr aufnehmen kann. Statt der großen Standardbusse sollten möglichst kleinere Busse zum Einsatz kommen. Der Fahrplan des 38er Busses ist an die verkürzte Fahrstrecke anzupassen. Wartezeiten bzw. Pausen an der Haltestelle Atzelberg-West sind zu unterlassen und der Ausstiegs- und Einstiegsstandort sollte identisch sein. Somit würde nur noch ein Stopp des Busses entweder an der Atzelbergstraße 30 oder im Wendekreisel stattfinden. Der geänderte Fahrplan ist hierbei nicht erst zum nächsten planmäßigen Fahrplanwechsel, sondern unmittelbar nach dem Entscheid zur Änderung umzustellen. Begründung: Seit Beginn der Baumaßnahmen zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße (seit 15. März 2021 bis voraussichtlich 1. Quartal 2024) verkehrt die Buslinie 38 nur noch bis Atzelberg-West. Die Endhaltestellen liegen aktuell an der Atzelbergstraße 30 (Ausstieg) und im Wendekreisel (Einstieg) vor dem Atzelbergplatz. Dies verursacht eine starke Belastung der direkten Anwohner/innen. Die Abgase werden direkt auf die Balkone und Terrassen geblasen. Es stellt sich die Frage, ob es unbedingt erforderlich ist, den Bus bis zu diesem Wendekreisel fahren zu lassen, da voraussichtlich ab dem 10. Mai 2021 die Buslinie M43 über den Atzelberg geführt wird und ebenfalls die Haltestelle Atzelberg-West (allerdings an der Straße und nicht im Wendekreisel) anfährt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 2/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Wie begründet der Magistrat seine Zweifel?

11.01.2021 | Aktualisiert am: 17.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2021, OF 809/11 Betreff: Wie begründet der Magistrat seine Zweifel? Vorgang: V 1688/20 OBR 11; ST 1845/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die in der ST 1845 vom 12.10.2020 geäußerten Zweifel zu begründen. "Der Magistrat bezweifelt, dass wegen der Einführung des neuen Bewohnerparkgebietes 40 in Bornheim der Parkdruck im Ortskern von Seckbach erheblich zugenommen hat. Zumal von dort aus die für Pendler attraktiven Stadtbahnstationen nur über Busse zu erreichen sind." Begründung: Der Ortsbeirat kann die oben genannte Stellungnahme nicht verstehen und bittet um konkrete Beantwortung der Fragen 1-5 aus V 1688 2020. Fortführend bittet der Magistrat um Beantwortung der weiteren Fragen: 6. Auf welcher Basis gründen die Zweifel des Magistrats gegenüber den Beobachtungen der Anwohner*innen? 7. Ist dem Magistrat der Fahrplan der Buslinie M43 während des Berufsverkehrs bekannt? 8. In welchem Radius um die für Pendler attraktiven Stadtbahnstationen befinden sich kostenfreie Parkplätze für Pendler? 9. Hält der Magistrat es für möglich, das die Parkplätze in der Atzelberg- und Zentgrafenstraße für Pendler, die die Stadtbahnstation fußläufig erreichen wollen, attraktiv sind? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.06.2020, V 1688 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1845 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7196 2021 Die Vorlage OF 809/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Vermüllung und wilden Sperrmüll in der Atzelbergstraße verhindern

02.01.2021 | Aktualisiert am: 17.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2021, OF 806/11 Betreff: Vermüllung und wilden Sperrmüll in der Atzelbergstraße verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, härtere und konsequentere Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung und illegale Entsorgung von Hausmüll, Sperrmüll, gewerblichem Müll etc. in der Atzelbergstraße - insbesondere vor den Häusern Atzelbergstraße 48-50 und 62, sowie gegenüber Haus-Nummer 35 - zu ergreifen. Folgende Maßnahmen sollen geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden: 1. Wirksame Überwachung der vorgenannten Plätze. Tägliche Kontrolle durch die Stadtpolizei. 2. Verpflichtung der Wohnungsbaugesellschaften, das Lagern von Sperrmüll auf dem eigenen Gelände außerhalb der Abholfristen nachhaltig zu unterbinden. 3. Deutliche Erhöhung der Bußgelder für illegale Müllentsorgung. Begründung: Die wilde Ablagerung von Sperr- und sonstigem Müll an mehreren Stellen auf dem Atzelberg ist seit vielen Jahren ein unhaltbarer Zustand. Dies gilt auch für die Liegenschaften der Wohnungsbaugesellschaften. Durch Anwohner/innen wird beobachtet, dass die Vermüllung, auch bedingt durch die Corona-Pandemie, stetig zunimmt. Weiterhin wird beobachtet, dass der Müll auch durch Personen, die nicht vor Ort wohnen, illegal abgelegt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7193 2021 Die Vorlage OF 806/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Markierung von Parkflächen in der Atzelbergstraße

16.11.2020 | Aktualisiert am: 08.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 792/11 Betreff: Markierung von Parkflächen in der Atzelbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Atzelbergstraße die seitlichen Schrägparkplätze durch das Anbringen von Markierungsstreifen zu optimieren. Konkret sind das die Parkflächen vor Hausnummer 9 bis Höhe Lidl, Hausnummer 33 / gegenüber 62, gegenüber 35 - 37 und vor Hausnummer 92-94. Begründung: Im oben genannten Bereich existieren keine Parkmarkierungen. Dadurch fehlt den Autofahrern beim Parken eine Orientierung, wie die Parkfläche optimal genutzt werden kann. Durch falsches Nutzen der Fläche geht eine Vielzahl an Parkplätzen verloren, die in der Atzelbergstraße dringend benötigt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6964 2020 Die Vorlage OF 792/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Fußweg von der Hofhausstraße zum Seckbacher Kreuzweg

07.09.2020 | Aktualisiert am: 30.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2020, OF 771/11 Betreff: Fußweg von der Hofhausstraße zum Seckbacher Kreuzweg Vorgang: EA 282/18; ST 1021/19; EA 59/20; ST 1333/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wurde die oben genannte Wegeverbindung vor Erstellung der genannten Stellungnahmen durch das zuständige Fachamt persönlich in Augenschein genommen? 2. Genügt die Wegeverbindung den Ansprüchen an einen Fußweg? 3. Welche Maßnahmen wurden durch den Magistrat vorgenommen um die Bürger*innen auf diese Wegeverbindung als Alternative zum nicht vorhandenen Fußweg entlang der Nußgartenstraße hinzuweisen? 4. Wieso wurde bei der Sanierung der Straße "am Lohrberg" der Zugang zu diesem Fußweg nicht Barrierefrei gestaltet? 5. Plant der Magistrat diese Wegeverbindung zu einem Fußweg auszubauen? 6. Welche Alternativen sieht der Magistrat für Fußgängergruppen / Mobilitätseingeschränkte Personen / Bürger*innen mit Kinderwagen? Begründung: Der in den genannten Stellungnahmen genannte Fußweg ist Teil des "Quellenwanderweges". Im Frankfurter Sprachgebrauch gleicht der Weg eher einem Trampelpfad. Die maximale Breite beträgt ca. 40 cm. Der Zugang zu genanntem Fußweg wird von Süden kommend durch eine hohe Borsteinkante und von Norden kommend durch eine steile, unwegsame Rampe eingeschränkt. Eine Nutzung für Bürger*innen mit Kinderwagen oder durch mobilitätseingeschränkte Mitbürger*innen ist nicht möglich. So bleibt nur das Ausweichen auf die Nußgartenstraße, die durch eine hohe Belastung durch Autoverkehr keine sichere Alternative darstellt. Fotos: J. Bomba Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 282 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1021 Etatanregung vom 20.01.2020, EA 59 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1333 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1769 2020 Die Vorlage OF 771/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Halbseitiges oder versetztes Parken in der Atzelbergstraße

22.06.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2020, OF 743/11 Betreff: Halbseitiges oder versetztes Parken in der Atzelbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Atzelbergstraße zwischen Wilhelmshöher Str. und Atzelbergstr. 127 die Möglichkeit des halbseitigen Parkens auf dem Gehweg, entweder einseitig oder versetzt, zu prüfen und einzurichten. Die Maßnahme soll ab August umgesetzt werden und ist vorerst bis zum Abschluß der Umleitung während der Sanierung der Wilhelmshöher Straße Bauabschnitt 1 (Altebomstraße - Heinz-Herbert-Karry-Straße) zu begrenzen. Begründung: Im oben genannten Bereich sind der Bürgersteig und die Fahrbahn breit genug um ein halbseitiges Parken auf dem Gehweg zu ermöglichen. Durch die Sperrung der Wilhelmshöher Straße entsteht ein hoher Parkdruck. Das Einrichten von Parkplätzen hilft den Druck zu reduzieren. Des Weiteren wird die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs reduziert. Dies führt zu einer zusätzlichen Verbesserung im genannten Bereich. Während der Umleitung über Altebomstraße / Zeuläcker Straße zeigte sich, das die Verkehrsteilnehmer breite Straßen ohne parkende Autos gerne zum Testen der Beschleunigung ihrer Fahrzeuge nutzen. Dadurch entsteht eine erhöhte Unfallgefahr. Aufgrund der ab August anstehenden Sanierung des Parkhauses Atzelbergstr. / Arolser Str. ist die Maßnahme schnellstmöglich umzusetzen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.05.2020, OF 738/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6239 2020 1. Die Vorlage OF 738/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 743/11 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 743/11 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Erneuerung der Markierung der Schrägparkflächen in der Atzelbergstraße

07.06.2020 | Aktualisiert am: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2020, OF 734/11 Betreff: Erneuerung der Markierung der Schrägparkflächen in der Atzelbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Atzelbergstraße die seitlichen Schrägparkplätze durch Erneuerung der Markierungen zu optimieren. Konkret sind das die Parkflächen vor Hausnummer 9 bis Höhe Lidl, Hausnummer 33 / gegenüber 62, gegenüber 35 - 37 und vor Hausnummer 92-94. Begründung: Im oben genannten Bereich sind die Parkmarkierungen fast vollständig verblichen. Die Autofahrer benötigen dringend eine Orientierung zur richtigen Nutzung dieser Parkflächen. Durch falsches Nutzen der Fläche geht eine Vielzahl an Parkplätzen verloren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 734/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 734/11 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Baumaßnahme Wilhelmshöher Straße/Verkehrsumleitung Atzelbergstraße

06.06.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2020, OF 733/11 Betreff: Baumaßnahme Wilhelmshöher Straße/Verkehrsumleitung Atzelbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Ist die Atzelbergstraße baulich hergerichtet, um bis zu 12.000 Fahrzeuge am Tag aufzunehmen? 2. Welche Maßnahmen müssen bis Baubeginn noch vorgenommen werden? 3. Ist die neu entstehende Verkehrssituation in der Atzelbergstraße mit der Schulwegkommission abgestimmt? 4. Entspricht der Fußgängerüberweg an der Bushaltestelle Atzelberg Ost den Vorgaben für eine Verkehrsstraße mit täglich bis zu 12.000 Autos? Hierbei ist insbesondere die Lage direkt an der Kurve zu berücksichtigen, oder muss für die Zeit der Umleitung eine Lichtsignalanlage errichtet werden? Begründung: Durch die grundhafte Sanierung der Wilhelmshöher Straße ergibt sich für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten eine neue verkehrliche Situation in der Atzelbergstraße. Im Interesse aller sollten vorbereitende Maßnahmen im Vorfeld der Sanierung erledigt bzw. bedacht werden. Insbesondere die Schulwegsicherung sollte ausreichend vorbereitet sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1687 2020 Die Vorlage OF 733/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Halbseitiges oder versetztes Parken in der Atzelbergstraße

25.05.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2020, OF 738/11 Betreff: Halbseitiges oder versetztes Parken in der Atzelbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Atzelbergstraße zwischen Wilhelmshöher Str. und Atzelbergstr. 127 halbseitiges Parken auf dem Gehweg entweder einseitig oder versetzt einzurichten. Die Maßnahme ist vorerst für die Zeit der Umleitung während der Sperrung der Wilhelmshöher Straße zu begrenzen. Begründung: Im oben genannten Bereich sind der Bürgersteig und die Fahrbahn breit genug um ein halbseitiges Parken auf dem Gehweg zu ermöglichen. Durch die Sperrung der Wilhelmshöher Straße entsteht ein hoher Parkdruck. Das Einrichten von Parkplätzen hilft den Druck zu reduzieren. Des Weiteren wird die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs reduziert. Dies führt zu einer zusätzlichen Verbesserung im genannten Bereich. Während der Umleitung über Altebornstraße / Zeuläcker Straße zeigte sich, das die Verkehrsteilnehmer breite Straßen ohne parkende Autos gerne zum Testen der Beschleunigung ihrer Fahrzeuge nutzen. Dadurch entsteht eine erhöhte Unfallgefahr. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.06.2020, OF 743/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6239 2020 1. Die Vorlage OF 738/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 743/11 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 743/11 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Warum nimmt der Parkdruck im Ortskern Seckbach zu?

06.05.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2020, OF 737/11 Betreff: Warum nimmt der Parkdruck im Ortskern Seckbach zu? Vorgang: OM 4449/19 OBR 11; ST 1450/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Warum hat der Parkdruck in der Atzelbergstraße seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung an der Seckbacher Landstraße zugenommen? 2. Warum hat der Parkdruck in der Zentgrafenstraße seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung an der Seckbacher Landstraße zugenommen? 3. Sieht der Magistrat einen direkten Zusammenhang zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung an der Seckbacher Landstraße? 4. Wenn Ja, welche Maßnahmen ergreift der Magistrat um eine Verbesserung der Parksituation im Stadtteil Seckbach zu verbessern? 5. Wenn Nein, wie erklärt sich der Magistrat die Zunahme an parkenden Autos mit Kennzeichen aus dem östlichen Umland Frankfurts? Begründung: Seit Einführung der Parkraumbewirtschaftung an der Seckbacher Landstraße beschweren sich die Anwohner der genannten Straßen, dass der Parkdruck erheblich zugenommen hat. In der OM 4449 hat der Ortsbeirat auf die Gefahr hingewiesen, dass die sonst an der Seckbacher Landstraße parkenden Pendler auf die kostenfreien Flächen im Ortsbezirk 11 ausweichen. Der Magistrat wurde aufgefordert, entsprechende Überwachungsmaßnahmen vorzunehmen. Da offensichtlich das vom Ortsbeirat prognostizierte Szenario eingetreten ist erwartet der Ortsbeirat vom Magistrat Lösungen. Das Verdrängen des Autoverkehrs aus dem Innenstadtbereich kann nicht unendlich zu Lasten der Stadtrandbezirke gehen. Der Magistrat ist aufgefordert Probleme nicht nur zu verdrängen sondern endlich Lösungen zu präsentieren! Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4449 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1450 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1688 2020 Die Vorlage OF 737/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Baumaßnahme Wilhelmshöher Straße/Verkehrsumleitung Atzelbergstraße

02.03.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2020, OF 725/11 Betreff: Baumaßnahme Wilhelmshöher Straße/Verkehrsumleitung Atzelbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Ist die Atzelbergstraße baulich hergerichtet, um bis zu 12.000 Fahrzeuge am Tag aufzunehmen? 2. Welche Maßnahmen müssen bis Baubeginn noch vorgenommen werden? 3. Welche Maßnahmen werden getroffen um Parkplätze für die Bewohner der Atzelbergstraße während Bauabschnitt 1 zu schaffen? 4. Ist die neu entstehende Verkehrssituation in der Atzelbergstraße mit der Schulwegkommission besprochen? Begründung: Durch die grundhafte Sanierung der Wilhelmshöher Straße ergibt sich für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten eine neue verkehrliche Situation in der Atzelbergstraße. Im Interesse aller sollten vorbereitende Maßnahmen im Vorfeld der Sanierung erledigt bzw. bedacht werden. Insbesondere die Schulwegsicherung sollte ausreichend vorbereitet sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 725/11 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen

25.02.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 713/11 Betreff: Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, geeignete bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um das illegale Be- und Durchfahren des Huthparks zu verhindern. Die Einhaltung des Fahrverbots im Park ist zu Überwachen und konsequent zu ahnden. An folgenden Zug ängen zum Huthpark bzw. zum Propst-Göbels-Weg sind die herausnehmbaren Pfosten durch abschließbare zu ersetzen: 1. Atzelbergstraße 45-47 2. Ecke Im Staffel / Propst-Goebels-Weg Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Schranke am nordöstlichen Zugang zum Huthpark (Auerweg) konsequent geschlossen bleibt. Am Rand des westlichen Parkwegs, entlang der BG-Unfallklinik (BGU), ist das Befahren der Wiese z. B. durch Findlinge oder durch einen Zaun, zu verhindern. Begründung: Der Huthpark und der Propst-Göbels-Weg werden in der letzten Zeit zunehmend illegal Befahren. Die Strecke durch den Huthpark wird dabei von Auto- und Motorradfahrern u. a. als Abkürzung zwischen Seckbach und der Friedberger Landstraße (in beide Richtungen) befahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.02.2020, OF 727/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6230 2020 1. Die Vorlage OF 713/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 727/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen

25.02.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 727/11 Betreff: Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, geeignete bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um das illegale Be- und Durchfahren des Huthparks zu verhindern. Die Einhaltung des Fahrverbots im Park ist zu Überwachen und konsequent zu ahnden. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Schranke am nordöstlichen Zugang zum Huthpark (Auerweg) konsequent geschlossen bleibt. Am Rand des westlichen Parkwegs, entlang der BG-Unfallklinik (BGU), ist das Befahren der Wiese z. B. durch Findlinge oder durch einen Zaun, zu verhindern. Begründung: Der Huthpark und der Propst-Göbels-Weg werden in der letzten Zeit zunehmend illegal Befahren. Die Strecke durch den Huthpark wird dabei von Auto- und Motorradfahrern u. a. als Abkürzung zwischen Seckbach und der Friedberger Landstraße (in beide Richtungen) befahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.02.2020, OF 713/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6230 2020 1. Die Vorlage OF 713/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 727/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Grünphase der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße für den stadtauswärts fahrenden Verkehr verlängern

21.02.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2020, OF 715/11 Betreff: Grünphase der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße für den stadtauswärts fahrenden Verkehr verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die Grünphase der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße / Hofhausstraße, für die auf der Wilhelmshöher Straße stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge, zu verlängern. Begründung: Die auf der Wilhelmshöher Straße stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge müssen beim Abbiegen in die Hofhausstraße den stadteinwärts fahrenden Gegenverkehr passieren lassen. Aufgrund der kurzen Grünphase, können oft nur drei Fahrzeuge die Grünphase nutzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6232 2020 Die Vorlage OF 715/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10

Parkplatz im Bereich der Hofhausstraße/Friedberger Landstraße/B 521

26.01.2020 | Aktualisiert am: 18.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2020, OF 921/10 Betreff: Parkplatz im Bereich der Hofhausstraße/Friedberger Landstraße/B 521 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Stellen aufzufordern, den Müll im Bereich des Parkplatzes und der Grünfläche an der Hofhausstraße / Friedberger Landstraße (B 521) zu beseitigen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in Zukunft solche Ablagerungen zu verhindern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5725 2020 Die Vorlage OF 921/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 11

Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen

24.01.2020 | Aktualisiert am: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2020, OF 706/11 Betreff: Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen Vorgang: M 144/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert: 1. Die Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße derart zu organisieren, dass die derzeit veranschlagten 30 Monate, deutlich unterschritten werden. Dies könnte, neben weiteren Planänderungen, z. B. durch Verlängerung der geplanten Baugruben (z. Zt. sind nur 50m Längen geplant) realisiert werden. 2. Die 4-wöchige komplette Sperrung infolge der Baumaßnahmen an der Kreuzung Wilhelmshöher Str. / Altebornstr. / Atzelbergstr. ist durch die Planung geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Mindestens der 43er Bus sollte durchgängig über die Atzelbergstraße fahren können. Begründung: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Grundsanierung eines Teils der Wilhelmshöher Straße. Die Verkehrsbelastung in Seckbach, an der Wilhelmshöher Straße, ist schon seit Jahrzehnten ein großes Problem für die Anwohner/innen. Als Hauptursache ist der Pendlerverkehr zu nennen. Gerade der Lastwagenverkehr verursacht immer wieder Schäden an der Bausubstanz im historischen Ortskern. Für Fußgängerinnen und Fußgänger bieten die Gehwege keine ausreichende Sicherheit. Bereits in den 1960er Jahren wurden an den Magistrat Forderungen nach einer Grundsanierung der Straße erhoben und in den Folgejahren immer wieder vorgetragen. Im Jahr 2001 wurde dann die Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Straße Am Kappelgarten und der Henry und Emma-Budge-Stiftung grundhaft saniert. Seitdem sind in diesem Abschnitt die Erschütterungen der Häuser nicht mehr feststellbar und die Anwohner/innen mit dem Zustand zufrieden. Der stadteinwärts liegende Abschnitt der Straße blieb bis heute leider unberücksichtigt. Da die Baumaßnahmen für die Seckbacher/innen und darüber hinaus auch für die Bürger/innen der angrenzenden Stadtteile eine große Belastung darstellen, ist die Bauzeit deutlich zu verkürzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5791 2020 Die Vorlage OF 706/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Aufzählung im Tenor folgende Ziffer hinzugefügt wird: "3. Falls Ziffer 2. nicht realisierbar sein sollte, für den Bus der Linie 43 eine Ringbuslinie, beginnend in der Leonhardsgasse, über Gwinnerstraße - Borsigallee - Vilbeler Landstraße - Bergen Ost und zurück über die Wilhelmshöher Straße in die Leonhardsgasse einzurichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11

18.01.2020 | Aktualisiert am: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2020, OF 700/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen um weitere Passivsammler für NOx Messungen im Ortsbezirk 11 zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch, sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße / Ecke Cassellastraße, Wilhelmshöher Straße / Ecke Hofhausstraße zu installieren. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im allgemeinen und der NOx Werte im besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung Luftqualitäts-verbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. In der Wilhelmshöher Straße bietet sich durch eine anstehende Sperrung der Straße durch Baumaßnahmen zudem Messungen innerhalb eines vorher/nachher-Szenarios mit und ohne motorisierten Verkehr an. Hier kann durch die Erfassung der Meßdaten eine Verifizierung errechneter Belastungswerte stattfinden. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 93 2020 Die Vorlage OF 700/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße

28.12.2019 | Aktualisiert am: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2019, OF 661/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße Vorgang: EA 282/18 OBR 11; ST 1021/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau eines Gehwegs auf der östlichen Seite der Nußgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nußgartenstraße/Seckbacher Kreuzweg, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nußgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlanggeführt. Aufgrund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgängerinnen und Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Der Hinweis auf den Quellenwanderweg, in der Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1021, kommt einem Aprilscherz gleich. Wer die Örtlichkeit kennt, weiß, dass dieser Weg keine Alternative darstellt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 282 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1021 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 59 2020 Die Vorlage OF 661/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., 1 GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße

28.12.2019 | Aktualisiert am: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2019, OF 663/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 283/18 OBR 11; ST 1024/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Außerdem ist die Hofhausstraße, aufgrund des desolaten Zustands, unbedingt zu sanieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 283 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1024 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 61 2020 Die Vorlage OF 663/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 11

Sicherheit in Frankfurts Kitas

02.12.2019 | Aktualisiert am: 25.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.12.2019, OA 511 entstanden aus Vorlage: OF 633/11 vom 10.11.2019 Betreff: Sicherheit in Frankfurts Kitas Nach dem tragischen Todesfall eines kleinen Jungen in der Kita KiZ 94, Atzelbergstraße 54, besteht dringender Handlungsbedarf für alle Frankfurter Kitas, um weitere gleich gelagerte Unfälle zu verhindern. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Auskunft über 1. die Sicherheitsstandards der städtischen Kitas zu geben; 2. die standardmäßigen und ggf. geplanten notwendigen präventiven Unfallvorkehrungen in den städtischen Kitas zu geben; 3. die verwaltungsseitigen Kontrollen nach vollendeten Sanierungen städtischer Kitas zu geben. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, diese Informationen allen Beteiligten (Eltern und Kitas) proaktiv zur Verfügung zu stellen. Begründung: Vorbehaltlich der polizeilichen Ermittlungen zum Todesfall des kleinen Jungen vom 29.10.2019 in der Kita KiZ 94 in Seckbach, stellt sich allgemein die Frage, wie es um die Sicherheit in den städtischen Kitas bestellt ist und wie die Kontrolle durch den Magistrat erfolgt. So unglaublich die Vermutung auch klingt, dass ein Kleinkind in eine Steckdose in einer Kita gegriffen haben könnte, desto wichtiger ist es jetzt, dass die Staatsanwaltschaft den Unfall lückenlos aufklärt und die notwendigen präventiven Maßnahmen vonseiten der Stadt ergriffen werden, um in Zukunft für alle Kinder in allen Kitas das höchste Maß an Sicherheit zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 11.12.2019 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung der KAV am 13.01.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage OA 511 wird zugestimmt. 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 20.01.2020, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 511 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen BFF (= Vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 60 Beschluss: Der Vorlage OA 511 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Vereinfachtes Verfahren) 59. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.02.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage OA 511 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 5223, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 40 4

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Sicherheit in Frankfurts Kitas

10.11.2019 | Aktualisiert am: 09.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 633/11 Betreff: Sicherheit in Frankfurts Kitas Nach dem tragischen Todesfall eines kleinen Jungens in der Kita Kiz94, Atzelbergstraße 54, besteht dringender Handlungsbedarf für alle Frankfurter Kitas, um weitere gleichgelagerte Unfälle zu verhindern. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Auskunft über die Sicherheitsstandards der städtischen Kitas zu geben die standardmäßigen und ggf. geplanten notwendigen, präventiven Unfallvorkehrungen in den städtischen Kitas zu geben die magistratsseitige Kontrolle nach vollendeten Sanierungen in städtischen Kitas zu geben. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, diese Informationen allen Beteiligten (Eltern und Kitas) proaktiv zur Verfügung zu stellen. Begründung: Vorbehaltlich der polizeilichen Ermittlungen zum Todesfall des kleinen Jungens vom 29.10.2019 in der Kita Kiz94 in Seckbach, stellt sich allgemein die Frage, wie es um die Sicherheit in den städtischen Kitas bestellt ist und wie die Kontrolle durch den Magistrat erfolgt. So unglaublich die Vermutung auch klingt, dass ein Kleinkind in eine Steckdose in einer Kita gegriffen haben könnte, desto wichtiger ist es jetzt, dass die Staatsanwaltschaft den Unfall lückenlos aufklärt und die notwendigen präventiven Maßnahmen von Seiten der Stadt ergriffen werden, um in Zukunft für alle Kinder in allen Kitas das höchste Maß an Sicherheit zu haben. Antragsteller: SPD CDU LINKE. GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 02.12.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 511 2019 Die Vorlage OF 633/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, LINKE., GRÜNE, FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Geländer und Abfallbehälter für den Atzelbergplatz

14.10.2019 | Aktualisiert am: 06.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 621/11 Betreff: Geländer und Abfallbehälter für den Atzelbergplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Atzelbergplatz 1. Ein Geländer an der Treppe vor dem Haus Atzelbergstraße 66 anzubringen 2. Mindestens vier zusätzliche Abfallbehälter auf dem Atzelbergplatz zu installieren. Die Standorte sollten in den Bereichen der Sitzgelegenheiten in Höhe der Schaukästen sowie am Platzrand vor dem Gebäude Atzelbergplatz 9-11 liegen. Begründung: Bei der Neugestaltung des Atzelbergplatzes wurde offensichtlich das Erfordernis eines Geländers, an der im Antragstext beschriebenen Stelle, nicht gesehen. Ein Geländer an diesem Treppenabschnitt ist allerdings gerade für ältere Personen unbedingt erforderlich. Die Anzahl der auf dem Platz befindlichen Abfallbehälter ist nicht ausreichend. Die vorhandenen Abfallbehälter sind überwiegend bereits lange vor ihrer Leerung voll. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5317 2019 Die Vorlage OF 621/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11

13.10.2019 | Aktualisiert am: 06.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2019, OF 618/11 Betreff: Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert entsprechend den Grundprinzipien der europäischen Richtlinie zur Luftqualitätsüberwachung weitere Passivsammler für NOx Messungen im Ortsbezirk 11 zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch, sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße / Ecke Cassellastraße, Wilhelmshöher Straße / Ecke Hofhausstraße zu installieren. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im allgemeinen und der NOx Werte im besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung Luftqualitäts-verbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5316 2019 Die Vorlage OF 618/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor folgender Satz angefügt wird: "Die genauen Aufstellungsorte sind vorab mit dem Ortsbeirat abzustimmen." Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 3

Straßenbahnlinie 18 nach Bad Vilbel verlängern

09.01.2019 | Aktualisiert am: 24.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2019, OF 607/3 Betreff: Straßenbahnlinie 18 nach Bad Vilbel verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Planungen für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 nach Bad Vilbel umgehend zu veranlassen und für die baldige Umsetzung Sorge zu tragen. Es erscheint hierbei sinnvoll, einen Abzweig an der Autobahnauffahrt der A661 nach Bad Homburg / Höhe Bodenweg vorzunehmen. Die Verlängerung sollte mindestens den S-Bahn-Bahnhof Bad Vilbel Süd erreichen und an geeigneter Stelle eine Haltestelle für eine große Park-and-Ride-Parkfläche für Pendler beinhalten. Diese könne sich zum Beispiel nahe der Hofhausstraße befinden. Für die Planung und Umsetzung auf dem Stadtgebiet von Bad Vilbel ist frühzeitig mit dem dortigen Magistrat Kontakt aufzunehmen. Begründung: Permanente Staus zwischen Bad Vilbel und dem Frankfurter Nibelungenplatz in beide Richtungen zeigen auf, dass es ein leistungsfähiges Verkehrsmittel auf dieser Strecke benötigt. Für Pendler, die über die A661 anreisen und nach Frankfurt wollen, gibt es kein Angebot auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen, da sie ihr Fahrzeug nicht abstellen können. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2019, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 607/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 21.02.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 607/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 607/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4686 2019 Die Vorlage OF 607/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße

12.11.2018 | Aktualisiert am: 19.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 471/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 53/18 OBR 11; ST 1343/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 53 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1343 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 283 2018 Die Vorlage OF 471/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“, zum Atzelbergplatz herstellen

12.11.2018 | Aktualisiert am: 19.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 462/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle "Atzelberg Ost", zum Atzelbergplatz herstellen Vorgang: EA 50/18 OBR 11; ST 1319/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die im östlichen Randbereich des Atzelbergplatzes vorhandene Treppenanlage mit integrierten Rampen bis zur Atzelbergstraße (gegenüber der Bushaltestelle "Atzelberg-Ost") wird weitergeführt. Hierfür werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Die Umgestaltung des Atzelbergplatzes umfasste barrierefreie Zugänge nördlich des Platzes und in Richtung Osten bis zur Hausnummer Atzelbergplatz 15. Ab der Hausnummer 15, in östlicher Richtung, befinden sich Rampen, welche durch ihre Steilheit nicht barrierefrei sind. Hier ist es sinnvoll, ein durchgängiges Konzept im Zuge der Barrierefreiheit zum Atzelbergplatz zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 50 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1319 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 275 2018 Die Vorlage OF 462/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße

12.11.2018 | Aktualisiert am: 19.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 470/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße Vorgang: EA 76/17 OBR 11; ST 1712/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau eines Gehwegs auf der östlichen Seite der Nußgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nußgartenstraße/Kreuzweg, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nußgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlanggeführt. Auf Grund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgängerinnen und Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 13.03.2017, EA 76 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1712 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 282 2018 Die Vorlage OF 470/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP und gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10

Eilanfrage - Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10

03.09.2018 | Aktualisiert am: 10.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2018, OF 596/10 Betreff: Eilanfrage - Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10 Der Magistrat hat in einer Pressemitteilung am 29. August 2018 angekündigt, dass er einen durchgehenden Nord-Süd-Radweg über die Friedberger Landstraße, vom Nibelungenplatz bis zur Battonnstraße schaffen will. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass ein dringender Handlungsbedarf zur Schließung von Lücken, auch angesichts der beschlossenen Baugebiete sowie des stetigen Wachstums von Frankfurt gegeben ist. Der Ortsbeirat 10 begrüßt ausdrücklich jegliche Verbesserung bezüglich der Sicherheit und Attraktivitätssteigerung für den Radverkehr, wie z.B. im Ortsbezirk 10 auf der Gießener Straße geschehen. Nur so ist insbesondere für den Nahbereichsindividualverkehr ein Umstieg beispielsweise von Schulkindern und Berufspendler*innen auf dieses umweltschonende Verkehrsmittel attraktiver. Sicherlich wird dies in der Folge auch im Nahbereich zu einer leichten Reduktion an Kraftfahr-zeugnutzungen führen sowie den ÖPNV gerade in Spitzenzeiten etwas entlasten. Es steht ebenso außer Frage, dass zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs auch die Wegnahme von Raum der Kraftfahrzeuge erforderlich ist. Dennoch leiden unsere Stadtteile aufgrund der Rückstauungen auf der Friedberger Landstraße bereits jetzt schon, insbesondere in den Hauptverkehrszeiten unter deutlichen Ausweich-verkehren aus dem nördlichen und östlichen Frankfurter Umland. In besonderem Maße sind die Bürgerinnen und Bürger in den Wohngebieten in Bonames, Berkersheim und Preungesheim davon betroffen. Der Ortsbeirat bezweifelt jedoch, dass die Wegnahme jeweils einer Fahrspur, auf einer Länge von über 1.700 Metern dazu führen wird, dass wegen der daraus resultierenden Stau- und Wegezeitverlängerung signifikant weniger Kraftfahrzeuge des Umlandes den Innenstadtbereich frequentieren werden. Der Ortsbeirat ist allerdings davon überzeugt, dass die Ausweichverkehre über die Stadteile des Ortsbezirks 10 dann noch deutlicher zunehmen werden! Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gemäß § 4, Abs. 10 Nr. 4 GO OBR gebeten zu prüfen und zu berichten mit welchen Maßnahmen er die zu erwartend steigenden Ausweichverkehre über den Harheimer Weg / Am Wendelsgarten den Heiligenstockweg / Am Dachsberg die Hofhausstraße / Goldpeppingstraße die Sigmund-Freud-Straße die Homburger Landstraße / Berkersheimer Weg eindämmen und somit die Bürger*innen vor einer Steigerung von Gefahrenpotentialen sowie auch vor den steigenden Immissionen unterschiedlichster Art bewahren wird. In diesem Zusammenhang wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit welchen Maßnahmen der Magistrat die vorgenannten Bereiche, in denen ebenfalls gravierende Lücken in den Radwegverbindungen bestehen, die Sicherheit verbessert und somit auch für eine weitere Attraktivitätssteigerung beiträgt. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die zu erwartend deutlichen Zeitverluste der Linie 18 kompensiert werden. Die Linie 18 müsste sich beispielsweise stadteinwärts, auf einer Länge von rund 560 Meter den einspurig verbleibenden Straßenraum mit Linienbussen sowie den Pendlern teilen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3720 2018 Die Vorlage OF 596/10 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Absatz des Vorwortes der letzte Halbsatz entfällt und die Aufzählung im Tenor um folgenden Punkt ergänzt wird: "6. Gießener Straße". Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Ampelanlage im Kreuzungsbereich Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße geschwindigkeitsabhängig steuern

29.07.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2018, OF 389/11 Betreff: Ampelanlage im Kreuzungsbereich Wilhelmshöher Straße/Altebornstraße/Atzelbergstraße geschwindigkeitsabhängig steuern Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampelanlage an oben genannter Kreuzung technisch so aufzurüsten, dass bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (30 KM/H) eine automatische Rotschaltung erfolgt. Begründung: Die Wilhelmshöher Straße wird außerhalb des Berufsverkehrs häufig als Rennstrecke genutzt. Insbesondere in den Abendstunden erfolgen häufig Geschwindigkeitsüberschreitungen. Aufgrund der schmalen Bürgersteige ist das Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für das Sicherheitsgefühl der Bürger unverzichtbar. Durch die zuständigen Ämter und Behörden erfolgt eine Geschwindigkeitsüberwachung selten und in den Tagesrandstunden nie. Im Rahmen der technischen Umrüstung ist eine Ausweitung der Betriebszeit der Ampelanlage bis min. 23 Uhr wünschenswert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3513 2018 Die Vorlage OF 389/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 10

Verkehrsmaßnahmen im Ortsbezirk 10

22.07.2018 | Aktualisiert am: 10.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2018, OF 575/10 Betreff: Verkehrsmaßnahmen im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, Welche aktuellen Planungen und Projekte im Bereich des ÖPNV sowie des Individualverkehrs im Ortsbezirk 10 vorliegen; inklusive der Frage, mit welcher Priorität diese jeweils vorangetrieben werden und welche Schwierigkeiten zu berücksichtigen sind, wie der aktuelle Sachstand hinsichtlich des (Bau-)Beginns sowie der Inbetriebnahme für die folgenden Maßnahmen lautet: a) Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße zwischen Hofhausstraße und der Auffahrt zur A 661, b) Verkehrsentlastung Bonames, c) Verkehrsentlastung Berkersheim, d) Bau des 3. und 4. Gleises nach Bad Vilbel im Bereich Frankfurter Berg und Berkersheim, P&R-Plätze zur Entlastung des Ortsbezirks 10. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 07.08.2018, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 575/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3714 2018 Die Vorlage OF 575/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Punkt 2. des Tenors der Punkt "e) Verkehrsentlastung Frankfurter Bogen" hinzugefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Zentgrafenstraße 1-9a: Einrichtung einer Sackgasse

16.05.2018 | Aktualisiert am: 18.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2018, OF 381/11 Betreff: Zentgrafenstraße 1-9a: Einrichtung einer Sackgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Sackgasse in der Zentgrafenstraße 1-9a einzurichten. Das Verkehrszeichen 357-50 (Sackgasse, Fußgänger und Radfahrer frei) ist an der Einmündung Hofhausstraße aufzustellen. Begründung: Die Zentgrafenstraße 1-9a (Abschnitt zwischen Hofhausstraße und Ellerstraße) ist ein verkehrsberuhigter Bereich (Z. 325.1). Dennoch wird er laut Anwohnern immer wieder als Umfahrung genutzt, um schneller in den oberen Teil der Zentgrafenstraße zu kommen. Dabei wird weder auf die Einhaltung der richtigen Geschwindigkeit (zwischen 4-7 km/h) noch auf den Vorrang von Fußgängern geachtet. Um die Anwohner besser schützen zu können und um der Gültigkeit des verkehrsberuhigten Bereichs auch tatsächlich Geltung zu verschaffen, ist es unabdingbar, einen einzelnen Poller vor der HN 9 zu installieren, der die weitere Durchfahrt unterbindet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 381/11 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Ideen

Idee - FFM.de
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fehlender Fußgängerüberweg Atzelbergstraße/Arolser Straße

04.07.2021

Beschreibung: Durch die Sanierung der Wilhelmshöher Straße und der damit verbundenen Umleitung des Verkehrs über den Atzelberg gibt es hier ein sehr hohes Verkehrsaufkommen und die Überquerung der Fahrbahn in Richtung Lidl und der Schule für Anwohner und auch Schüler ist manchmal nur schwer möglich. Es fehlt an dieser Stelle dringend ein Fußgängerüberweg!

Unterstützer: 21

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

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