Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1052/2 Betreff: Grüneburgweg: Einbahnregelung aufheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die Einbahnstraßen-Regelung auf dem Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Im Trutz aufzuheben und wieder - wie westlich davon - zum Zweirichtungsverkehr zurückzukehren, weil die derzeitige Situation unerträgliche Nachteile und Gefahren generiert. Begründung: Die alltäglichen Verkehrsbedürfnisse der Menschen zwingen sie zu Umwegfahrten, die - mehr Treibstoff verbrauchen, - daher mehr Abgas emittieren, - mehr Verkehrslärm in den Wohnvierteln verursachen, - mehr Passanten in den einstmals ruhigen und sicheren Wohnvierteln gefährden. So müssen Einwohner aus Gärtnerweg und Sachsenlager, die zur Eschersheimer Landstraße wollen, statt auf dem kurzen Weg nun über Grüneburgweg - Körnerstraße - Auf der Körnerwiese - Hansaallee fahren: durch meist reine Wohnstraßen. Weshalb viele doch schnell entgegen der Einbahnregelung den gewohnten kurzen Weg nehmen. Wer aus den anderen Wohnvierteln südlich des Grüneburgwegs zur Eschersheimer Landstraße will, fährt statt über ein kurzes Stück Reuterweg und dann den Grüneburgweg entlang nunmehr die lange Strecke durch Reuterweg - Wolfsgangstraße, letztere ebenfalls reine Wohnstraße, und außerdem Schulstandort. Zudem kann man täglich sehen, daß viele Autofahrer gegen die Einbahnstraße durchfahren, weil die Neuregelung keinem vernünftigen Menschen einsichtig ist. Und viele tun es aus reiner Verzweiflung, weil sie unerwartet mit einer absurden Regelung konfrontiert werden, so wie ich schon zahlreiche - besonders Lieferwagen- und LKW-Fahrer - gesehen habe, die lange am Trutz die Straße blockieren (und, weil abgelenkt, Fußgänger und Radfahrer gefährden), weil sie plötzlich vor einem Sperrschild der neuen Einbahnstraße stehen. Manche fahren dann in den Trutz und besagte weite Wege durch die Wohnviertel. Und manche fahren einfach geradeaus weiter, weil die Straße ja auch im weiteren Abschnitt unverändert breit genug ist und das Ziel Eschersheimer Landstraße schon voraus zu sehen ist. Es ist kein Zeichen politischer Intelligenz, unter dem Vorwand, umweltfreundliche Verkehrssituationen zu schaffen, mehr Umweltschäden zu verursachen. Und nein, Menschen sind keine Reiz-Reaktions-Automaten, denen man nur eine neue Regel aufzwingen muß, damit sie sich so verhalten, wie sich der Planer das vorgestellt hat. Menschen entwickeln Ausweichverhalten, die den ursprünglichen Plan nicht nur in diesem Fall konterkarieren. Auch Verkehrspolitik sollte nach rationalen Kriterien arbeiten, statt nach ideologischen Scheuklappen-Vorgaben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2024, OF 799/3 Betreff: Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Fürstenbergerstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, die Situation für Fußgänger/innen an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße und Fürstenbergerstraße besser zu sichern. Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen: 1. die Grünphase für Fußgänger/innen von 9 Sekunden auf 15 Sekunden zu verlängern; 2. die Grünphase für die Linksabbieger aus der Fürstenbergerstraße erst im Anschluss an die Fußgängerampel zu schalten; 3. einen Gelbblinker für Autos zu installieren, damit klar ist, dass dort Fußgänger/innen queren; 4. eine Fußgängerampel zu installieren, die die Zeit der sicheren Querung herunterzählt, wie in vielen großen Städten zu beobachten ist. Begründung: Die zur Debatte stehende Fußgängerampel ist ein zentraler Punkt für den Schulweg von Kindern mehrerer Schulen (Elisabethenschule, Fürstenbergerschule, Kantschule, Lessing-Gymnasium, Engelbert-Humperdinck-Schule, Holzhausenschule). Die aktuelle Ampelschaltung berücksichtigt diesen Umstand in keiner Weise, tatsächlich ist sie eine höchst gefährliche Kreuzung für Schulkinder. An der Kreuzung der Eschersheimer Landstraße mit der Fürstenbergerstraße ist die Grünphase für Fußgänger, um die Eschersheimer Landstraße zu queren, sehr kurz. Die Zeit von 9 Sekunden reicht selbst für einen Erwachsenen nur aus, um bis in die Mitte der Eschersheimer zu kommen - den Rest der Querung muss dann bei Rot erfolgen. Die übliche Argumentation, dass auch kurze Ampelphasen immer zur sicheren Querung ausreichen, wird in diesem Fall durch die Linksabbieger aus der Fürstenbergerstraße aufgehoben. Da die Grünphase der Autos versetzt beginnt, nehmen die Fahrer/innen hier nur wahr, dass Fußgänger/innen bereits rot haben und drängeln oder schlängeln sich sogar zwischen zwei Blöcken von Fußgänger/innen durch. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 799/3 wird auf Wunsch der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 798/3 Betreff: Ortstermin Kreuzung Holzhausenstraße/Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, gemeinsam mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung einen Ortstermin an der Kreuzung Holzhausenstraße/Eckenheimer Landstraße zu vereinbaren. Die Kreuzung ist insbesondere bei Querung der Eckenheimer Landstraße von Westen nach Osten schwer einsehbar. Querende Verkehrsteilnehmende stehen regelmäßig auf dem Radstreifen. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen mit den aus Norden, mit teilweise hoher Geschwindigkeit kommenden Radfahrenden. Deshalb soll in einem Ortstermin mögliche Lösungen gefunden werden. Insbesondere mit Blick auf die erwartbar steigenden Fahrradfahrenden in diesem Bereich bei Umsetzung der Fahrradfreundlichen Nebenstraße "Nordendstraße" ist die Entschärfung dieser Gefahrenstelle wichtig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 798/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2024, OF 775/3 Betreff: Bewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für ältere Kinder und Jugendliche im Nordend In den letzten Jahren wurden viele Spielplätze im Nordend neu und attraktiver gestaltet. Allerdings sind diese Spielplätze in ihrer Struktur für Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit attraktiv und generell nur für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren zugelassen. Kinder über zwölf Jahre brauchen jedoch auch wohnortnahe Bewegungsräume und geeignete Spielangebote, um sich zu entfalten. Jugendliche wollen ebenfalls wohnortnahe Räume, um sich zu treffen. Leider wurde auch bei neuen Planungen, wie der Erweiterung des Günthersburgparks, diese Gruppe zu wenig bedacht. Bislang weniger genutzte Flächen im Stadtteil sollten deshalb nochmals auf den Prüfstand, ob sie so gestaltet werden können, dass sie insbesondere von Jugendlichen als Treffpunkt genutzt werden können. Zugleich müssen natürlich auch die Interessen der Anlieger berücksichtigt werden. Das gilt für öffentliche Plätze, aber auch für Grünanlagen. Wünschenswert wäre die Beteiligung der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen bei Umgestaltungsmaßnahmen, etwa durch Anfragen bei Schulen, dem Jugendhaus Heideplatz, Kirchengemeinden und sonstigen Institutionen mit Jugendgruppen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, auf den Grünflächen - Klettenbergstraße; - Eysseneckstraße (z. B. unterer Teil zwischen Holzhausen- und Cronstettenstraße und/oder oberer Teil zwischen Cronstettenstraße und Adickesallee); - Hallgartenstraße; - Oeder Weg zwischen Lersner- und Fürstenbergerstraße Bewegungs- und Spielmöglichkeiten für Kinder über zwölf Jahre zu schaffen. Dies könnten u.a. sein: - Tischtennisplatten; - Trampoline (siehe Hafenpark); - sonstige Fitnessgeräte; - ein Riesenschach (soweit Patenschaft für Figuren durch Kiosk oder Ähnliches möglich, z. B. Eysseneckstraße unterer Teil). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 989/2 Betreff: Zusätzliche Umleitung während der Baumaßnahme und der Sperrung des Reuterwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, während der weiteren Bauabschnitte der Sperrung des Reuterwegs auf Höhe des Bremer Platzes (Kreuzung Bremer Straße/ Fürstenbergerstraße) eine Umleitung für von der Miquelallee kommenden Verkehr einzurichten. Für den Verkehr, der die Sperrung des Reuterwegs nicht wahrgenommen hat, soll zur Entlastung der Wohnstraßen im nördlichen Westend eine Umleitung über Fürstenbergerstraße und Liebigstraße in Richtung Bockenheimer Landstraße erfolgen. Begründung: Trotz der bisher erfolgenden Umleitung auf der Eschersheimer Landstraße fließt ein Teil des Verkehrs in Unkenntnis der Sperrung des Reuterwegs weiterhin über die Bremer Straße in die Wohnstraßen des nördlichen Westends. Eine weitere Umleitung ab dem Bremer Platz über die Fürstenbergerstraße und den Kreisel in die breitere Liebigstraße würde den Verkehrsdruck aus den engeren Wohnstraßen nehmen. Zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung, denen seit der Einrichtung der Baustellen eine deutliche Zunahme des Verkehrs in den Wohnstraßen aufgefallen ist, geben dem Ortsbeirat 2 Anlass, die vorgeschlagene Erweiterung der Umleitung zu empfehlen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5885 2024 Die Vorlage OF 989/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2024, OF 732/3 Betreff: Dunkle Löcher im Nordend erleuchten! Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf: die Umrüstung der Gasleuchten zu einer energiesparsamen und dauerhaft hellen Straßen- beleuchtung mit LED-Lampen im Gasleuchten-Design, die das Gaslicht-Farbenspektrum wiedergeben, im Nordend schneller voran zu treiben. Die Egenolffstraße/ Neuhofstraße und Weberstraße sollten als sehr lange dunke Achsen zuerst angegangen werden. Aber auch die Rotlint-, Vogelsbergstraße, Martin-Luther-Straße, u. a. sind dunkel. Begründung: Geht mensch von der Glauburgstraße in die Weberstraße Richtung Neuhofstraße sieht er die Gesichter anderer Menschen oder die Gehwegplatten nicht mehr, er geht in ein dunkles Loch. Dieser besonders düstere Abschnitt geht bis links in die Neuhofstraße. Beide Straßen sind auf etwa der Hälfte ihrer Länge immer wieder über Monate, bis zu einem halben Jahr so dunkel, das die Unfallgefahr zu nimmt. Besonders ältere Menschen gehen im Eckgrundstück Neuhofstraße/ Weberstraße in der Nähe des Metallzaunes um sich festhalten zu können. Dieser Zustand muss schnellstens beendet werden. Reparaturen der alten Leuchten sind selten und bringen nur kurzfristig Erleichterung. Im Gegensatz dazu ist die Holzhausenstraße immer hell erleuchtet und wird schnell repariert. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 73 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 481 2024 Anregung an den Magistrat OM 5721 2024 Anregung an den Magistrat OM 5722 2024 1. Die Vorlage B 73 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 481 zur Kenntnis genommen. 2. Die Vorlage OF 731/3 wird mit der Maßgabe als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass in der Begründung die Wörter "Die Ablehnung" in "das Votum ‚Kenntnis als Zwischenbericht'" geändert werden. 3. Die Vorlage OF 732/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 733/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Partei: ÖkoLinX-ARL
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2024, OF 724/3 Betreff: Kiss-and-drop-Zonen an der Eschersheimer Landstraße und an der Holzhausenstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Elisabethenschule an der Eschersheimer Landstraße und im Bereich der Einmündung der Justianstraße an der Holzhausenstraße "Kiss and drop Zonen eingerichtet werden können. Begründung: Im Quartier zwischen Wolfsgang und Holzhausstraße befinden sich vier Schulstandorte, zwei mit überörtlicher Schülerschaft. Zur Entzerrung der Hol- und Bringsituation sollte es Zonen geben, in denen Schülerinnen und Schüler, gefahrlos für sich und andere Verkehrsteilnehmer, abgesetzt werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.02.2024, OF 669/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 669/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 720/3 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 724/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 959/2 Betreff: Grüneburgweg: Einbahnstraßenregelung aufheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die Einbahnstraßen-Regelung auf dem Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Im Trutz aufzuheben und wieder - wie westlich davon - zum Zweirichtungsverkehr zurückzukehren, weil die derzeitige Situation unerträgliche Nachteile und Gefahren generiert. Begründung: Die alltäglichen Verkehrsbedürfnisse der Menschen zwingen sie zu Umwegfahrten, die mehr Treibstoff verbrauchen, daher mehr Abgas emittieren, mehr Verkehrslärm in den Wohnvierteln verursachen, mehr Passanten in den einstmals ruhigen und sicheren Wohnvierteln gefährden. So müssen Einwohner aus Gärtnerweg und Sachsenlager, die zur Eschersheimer Landstraße wollen, statt auf dem kurzen Weg nun über Grüneburgweg - Körnerstraße - Auf der Körnerwiese - Hansaallee fahren: durch meist reine Wohnstraßen. Weshalb viele doch schnell entgegen der Einbahnregelung den gewohnten kurzen Weg nehmen. Wer aus der Emil-Claar-Straße zur Eschersheimer Landstraße will, fährt statt über ein kurzes Stück Reuterweg und dann den Grüneburgweg entlang nunmehr die lange Strecke durch Reuterweg - Wolfsgangstraße, letztere ebenfalls reine Wohnstraße. Zudem kann man täglich sehen, daß viele Autofahrer gegen die Einbahnstraße durchfahren, weil die Neuregelung keinem vernünftigen Menschen einsichtig ist. Und viele tun es aus reiner Verzweiflung, weil sie unerwartet mit einer absurden Regelung konfrontiert werden, so wie ich schon zahlreiche - besonders Lieferwagen- und LKW-Fahrer - gesehen habe, die lange am Trutz die Straße blockieren (und, weil abgelenkt, Fußgänger und Radfahrer gefährden), weil sie plötzlich vor einem Sperrschild der neuen Einbahnstraße stehen. Manche fahren dann in den Trutz und besagte weite Wege durch die Wohnviertel. Und manche fahren einfach geradeaus weiter, weil die Straße ja auch im weiteren Abschnitt unverändert breit genug ist und das Ziel Eschersheimer Landstraße schon voraus zu sehen ist. Es ist kein Zeichen politischer Intelligenz, unter dem Vorwand, umweltfreundliche Verkehrssituationen zu schaffen, mehr Umweltschäden zu verursachen. Und nein, Menschen sind keine Reiz-Reaktions-Automaten, denen man nur eine neue Regel aufzwingen muß, damit sie sich so verhalten, wie sich der Planer das vorgestellt hat. Menschen entwickeln Ausweichverhalten, die den ursprünglichen Plan nicht nur in diesem Fall konterkarieren. Auch Verkehrspolitik sollte nach rationalen Kriterien arbeiten, statt nach ideologischen Scheuklappen-Vorgaben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 959/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2024, OF 720/3 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit an Schulen im Holzhausenviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Regulierung des Verkehrs durch Elterntaxis im Holzhausenviertel zu ergreifen, um die Verkehrssicherheit und den reibungslosen Ablauf des Schuleingangs und -ausgangs zu gewährleisten. Hierbei sollen zwei spezifische Maßnahmen umgesetzt werden: - Schranke in der Fürstenbergstraße: Eine Schranke soll in der Fürstenbergstraße installiert werden, um das Verkehrschaos durch Elterntaxis der Phormsschule effektiv zu regulieren. Diese Schranke soll werktäglich von 7:30 Uhr bis 9:00 Uhr und von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr aktiv sein. - Schranke an der Kreuzung Hammanstraße/Wolfsgangstraße: Eine weitere Schranke soll an der Kreuzung Hammanstraße/Wolfsgangstraße installiert werden, die werktäglich von 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr geschlossen sein soll. Diese Maßnahme berücksichtigt die ähnlichen Unterrichtsbeginnzeiten der Fürstenbergerschule (07:55 Uhr), der Elisabethenschule (08:10 Uhr) und der Privaten Kant-Schule (08:15 Uhr). Die Verwaltung und Bedienung der Schranken sollen in der Verantwortung der Schulen liegen. Eine Ausnahme für die Durchfahrt soll nur für Anwohner der Straße gelten, um deren Mobilität nicht einzuschränken. Dieses Vorhaben orientiert sich am erfolgreichen Modell der Theobald-Ziegler-Schule in Eckenheim. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Verkehrssicherheit für Schüler und Anwohner im Holzhausenviertel zu verbessern und gleichzeitig den reibungslosen Ablauf des Schulbetriebs sicherzustellen. Begründung: Die zunehmende Zahl von Elterntaxis in den Morgen- und Nachmittagsstunden führt zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und Sicherheitsrisiken. Durch die Installation von Zufahrtsschranken, ähnlich dem bewährten System an der Theobald-Ziegler-Schule, kann der Verkehrsfluss effektiv reguliert und die Sicherheit der Schulkinder signifikant erhöht werden. Antragsteller: FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.02.2024, OF 669/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 669/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 720/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 669/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 720/3 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 724/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Parteien: FDP, Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2024, OF 713/3 Betreff: Umgestaltung Oeder Weg Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Die provisorischen Umgestaltungsmaßnahmen sollen angepasst und verstetigt werden. Oberstes Ziel aller Maßnahmen soll die Reduzierung der Geschwindigkeit aller Fahrzeuge incl. Fahrräder sein und die Erhöhung der Verkehrssicherheit für Alle, die den Oeder Weg nutzen. Gleichzeitig soll der Oeder Weg als Einkaufsstraße, auch für Geschäfte mit überörtlichem Kundenstamm attraktiv bleiben. Eine einseitige Konzentration auf Gastronomie soll verhindert werden. Aufenthaltsflächen sollen die Straße beleben, aber keine Belastung darstellen für die Anwohnenden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten der Magistrat aufzufordern folgende Maßnahmen des provisorisch umgestalteten Oeder Wegs umzusetzen und die aktuelle Gestaltung entsprechend anzupassen: - Die Lieferzonen werden in Liefer- und Kurzzeitparkzonen werktags zwischen 7:00 - 20:00 Uhr umgewandelt. Somit können sie auch von Kunden der Geschäfte genutzt werden. - es werden zusätzliche sichere, barrierefreie Querungsmöglichkeiten im Bereich, Hermannstraße und Fichardstraße eingerichtet. In diesem Zusammenhang sollte geprüft werden, ob die Fahrspuren im Bereich einer oder mehrerer Querungen auf eine Fahrspur verengt werden können - die Kreuzungsbereiche an der Wolfsgangstraße und im Bereich Bornwiesenweg werden z.B. durch zusätzliche Aufpflasterungen des gesamten Kreuzungsbereiches sicherer gestaltet - die Querungsmöglichkeiten im Bereich des Bornwiesenwegs werden verbessert - alle Kreuzungsbereiche werden barrierefrei umgestaltet - Auf den jetzigen Flächen der Begrünungsmaßnahmen mit Pflanzgefäßen wird geprüft, ob dort stattdessen Bäume direkt in die Erde gepflanzt werden können und entsprechend gepflanzt - Die jetzigen Pflanzgefäße werden durch begrünte Beete in der Erde ersetzt. - In geeigneter Beteiligungsform werden die aktuellen Aufenthaltsbereiche in Lage und Gestaltung gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern überprüft und ggfls. angepasst. - die Zufahrtssperren am südlichen und nördlichen Ende des Oeder Wegs werden aufgehoben - die Anlieger frei - Verkehrszeichen werden entfernt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 713/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 713/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 711/3 Betreff: Fahrradreparaturstation am Holzhausenpark Der Ortsbeirat möge beschließen, Auf Anregung der Schüler*innenvertretung der Elisabethenschule wird der Magistrat gebeten, eine Fahrradreparaturstation am Holzhausenpark zu errichten. Die Fläche am südwestlichen Zugang zum Holzhausenpark an der Ecke Hamannstraße/Fürstenbergerstraße bietet sich aus Sicht des OBR als geeigneter Standort an. Begründung: In der Sitzung des OBR 3 am 25.4.2024 stellten Schüler*innenvertreter der Elisabethenschule ihre Idee vor, in direkter Umgebung ihrer Schule eine Fahrradreparaturstation errichten zu lassen. Die Schülervertretung der Elisabethenschule hat sich bereit erklärt, eine Patenschaft für die neue Reparaturstation zu übernehmen. Der OBR ist überzeugt von den vorgebrachten Argumenten, dass nicht nur die zahlreichen Schüler*innen der Elisabethenstraße, die mit dem Rad zur Schule kommen, von einer solchen Reparaturstation profitieren sollen, sondern ebenfalls die Schülerinnen und Schüler der umgebenden Schulen wie Fürstenbergerschule und Kant-Schule. Die Hamannstraße als Teil einer etablierten und frequentierten Radroute von Nord nach Süd bietet sich als Standort an, da auch Pendler und Ausflügler von einer Reparaturstation am Holzhausenpark zur schnellen Behebung von kleineren Pannen profitieren würden. (Beispiel) Quelle: Technische Hochschule Mittelhessen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5578 2024 Die Vorlage OF 711/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2024, OF 932/2 Betreff: Einrichtung einer Arbeitsgruppe "Gewerbe und Verkehr im Grüneburgweg" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Teilhabe und Kommunikation mit den Gewerbetreibenden hinsichtlich der schon erfolgten und noch geplanten Umgestaltungsmaßnahmen "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" im Grüneburgweg spürbar zu verbessern und per sofort eine Arbeitsgruppe "Gewerbe und Verkehr im Grüneburgweg" ins Leben zu rufen. Diese soll sich in kleiner Runde monatlich treffen und aus 2-3 Vertretern der Interessengemeinschaft Grüneburgweg sowie Herrn Hof vom Verkehrsdezernat und einem Vertreter des Amtes für Strassenbau und Entwicklung bestehen. Wichtig ist es, dass die Gruppe mit Entscheidungsträgern seitens Dezernat und Amt besetzt wird, um auf Anregungen direkt reagieren zu können. Begründung: Anregung von Gewerbetreibenden im Grüneburgweg, die die Kommunikation und Teilhabe als unzureichend empfinden. So wurde die Initatiative Grüneburgweg am 21.03. vom Amt für Strassenbau und Erschließung informiert, dass die Umgestaltung des Abschnittes 2 am 25.03. starten würden. Die betroffenen Haushalte am Grüneburgweg wurden einen Tag früher informiert - es gab also einen Vorlauf von ganzen fünf bzw. vier Tagen! Anwohner im mittleren Abschnitt sowie an den direkt angrenzenden Straßen (z.B. Unterlindau oder Wolfsgangstraße) haben diese Informationen offensichtlich nicht erhalten, obwohl diese gleichermaßen von den Sperrungen betroffen sind. Auch Anwohner im Trutz meinten, daß Sie nicht bekommen hätten, obwohl ja der der gesamte Verkehr, der bisher aus dem Grüneburgweg Richtung Innenstadt fuhr, jetzt in den Trutz umgeleitet wurde. Wenn Magistrat und Dezernat Bürger und Anwohner ins Boot holen und Teilhabe wirklich leben möchten, muß sich dringend etwas ändern. Ein erster Schritt wäre zumindest die Bildung einer kleinen, auf das Gewerbe fokussierten Arbeitsgruppe, um die Teilhabe der Betroffenen direkt zu ermöglichen und auf die vielen konstruktiven Vorschläge, die im Verlauf der letzten Jahre über den Ortsbeirat, in Mails, auf Veranstaltungen und in der Presse an den Magistrat und das Dezernat herangetragen wurden, sofort reagieren zu können. Dazu würden monatliche Treffen ausreichen. Die konkreten Vorschläge zur Optimierungen der Maßnahmen könnte ein weiteres Sterben des Einzelhandels im Grüneburgweg vielleicht noch aufhalten. Seit der Umgestaltung haben etwa 10 Einzelhändler ihre Geschäfte dort aufgegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 932/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 879/2 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Im Haushalt 2024/2025 werden Mittel eingestellt, um in der U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" an den Bahnsteigenden stadteinwärts und stadtauswärts zusätzliche Treppen einzurichten, um damit Notausgänge, die an die Oberfläche führen, zu schaffen. Somit wird die Nutzungskapazität den Anforderungen der tatsächlichen Nutzung gemäß gesetzlicher Vorgabe nach § 31 Absatz 5 BOStrab angepasst. Begründung: Die Argumente in der ST 1529 vom 04.07.2022 sind sehr ungenau und widersprüchlich. So wird darauf hingewiesen, dass nach dem Bau der Aufzüge die Station im Rahmen einer technischen Untersuchung abgenommen wurde, inklusive der Unterschreitung der Mindestbreite der Bahnsteige . Dies ist besonders erstaunlich, da durch das Setzen der Aufzüge mitten auf den Bahnsteig die sicherheitsrelevante Breite des Bahnsteigs rapide abgenommen hat. Besonders Interessant ist das Argument, dass die im Jahre 2008 abgenommene Nachrüstung der Station, den Anforderungen der BOStrab §31 Absatz 5 Satz 1, wonach die U-Bahn Stationen dem steigenden Verkehrsaufkommen angepasst werden müssen , vom Magistrat mit der Begründung abgelehnt wurde, es sei im Jahre 2008 alles den Vorschriften entsprechend gewesen. Seit dem Jahr 2008 hat sich die Anzahl der Benutzer der Station Holzhausenstraße vervielfacht. Auch hat die Zahl der Fachbereiche am Uni Campus Westend stark zugenommen. Demnach ist die Station der steigenden Nutzeranzahl anzupassen und mit zusätzlichen Fluchttreppen auszustatten. Eines der Hauptargumente des Magistrats für die Notwendigkeit des Baus der Station Adorno Platz im Campus Westend ist die Überlastung der Station Holzhausenstraße. Wenn die Station Holzhausenstraße überlastet ist, muss sie nachgerüstet werden. So äusserte sich u.A. der amtierende Präsident der Goethe Universität mehrfach,das die Haltestelle Holzhausenstraße völlig überlastet ist. Es ist zu fragen, welche der Aussagen des Magistrats richtig ist. Besonders interessant ist die Aussage in der Stellungnahme, dass zwar laut Hessischer Bauordnung bei Veranstaltungsräumen zwei unabhängige Fluchttreppen notwendig sind, in der BOStrab aber nicht. Weil in der BOStrab keine zusätzlichen Fluchttreppen notwendig sind, so ist zu vermuten, werden sie trotz Bedarf nicht gebaut Sind die Benutzer einer U-Bahn gegenüber den Benutzern eines Veranstaltungsraumes Menschen 2.er Klasse? Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 879/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2024, OF 669/3 Betreff: Installation eines Schlagbaums in der Fürstenbergerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Schlagbaum in der Fürstenbergstraße zu installieren, um das Verkehrschaos durch Elterntaxis der Phormsschule effektiv zu regulieren. Dieser Schlagbaum soll werktäglich von 7:30 Uhr bis 9:00 Uhr und von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr aktiv sein, um die Verkehrssicherheit und den reibungslosen Ablauf des Schuleingangs und -ausgangs zu gewährleisten. Die Verwaltung und Bedienung des Schlagbaums sollen in der Verantwortung der Schule liegen. Eine Ausnahme für die Durchfahrt soll nur für Anwohner der Straße gelten, um deren Mobilität nicht einzuschränken. Dieses Vorhaben orientiert sich am erfolgreichen Modell der Theobald-Ziegler-Schule in Eckenheim. Begründung: Die zunehmende Zahl von Elterntaxis in den Morgen- und Nachmittagsstunden führt zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und Sicherheitsrisiken in der Fürstenbergstraße. Durch die Installation eines Schlagbaums, ähnlich dem bewährten System an der Theobald-Ziegler-Schule, kann der Verkehrsfluss effektiv reguliert und die Sicherheit der Schulkinder signifikant erhöht werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2024, OF 656/3 Betreff: Haltestellenhäuschen für alle Bushaltestellen in der Holzhausenstraße Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird beauftragt Die Bushaltestelle zwischen Eysseneckstraße und Eschersheimer Landstrasse auf der Holzhausenstraße Richtung Universität mit einem kleinem Wartehäuschen auszustatten. Begründung: Wenn Leitungen teilweise im Weg sind, kann dort ein kleineres Wartehäuschen aufgestellt werden. Die Wetterverhältnisse, Starkregen und Stürme, machen es notwendig überall ein Wartehäuschen aufzustellen. Für einen servicefreundlichen ÖPNV sollte das selbstverständlich sein. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3
Partei: ÖkoLinX-ARL
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2024, OF 640/3 Betreff: Kanalbauarbeiten Holzhausenstraße und Humbrachtstraße: Öffnung der Sperren in Cronstettenstraße und Falkensteiner Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Durchfahrtssperre für PKWs an der Cronstettenstraße und Falkensteiner Straße, die nach Entfernung der Poller im Rahmen der Kanalbaumaßnahmen angebracht wurde, zu entfernen. Begründung: Die Durchfahrtsfahrtsbeschränkung führt zu unnötigen Umwegefahrten durch Wohnstraßen und verlängerten Fahrzeiten während der Baumaßnahme. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 640/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme) ; 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 618/3 Betreff: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg Immer wieder kommt es zu Unfällen im Bereich der Eschersheimer Landstraße im o.g. Abschnitt, insbesondere aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. Deshalb hält der Ortsbeirat eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in diesem Bereich für sehr wichtig. Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, Ob eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg möglich ist? Ob zusätzlich die Fussgängerampel an der Fichardstraße mit einem stationären Blitzgerät für Rotlichtverstöße ausgestattet werden kann? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4929 2023 Die Vorlage OF 618/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2023, OF 750/2 Betreff: Fassadenbegrünung Lessing-Gymnasium Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, a) mit welchen Kosten die Fenster der Südfassade am Neubautrakt des Lessing-Gymnasiums (entlang der Fürstenbergerstraße) flächendeckend mit Hitzeschutzfolie ausgestattet werden können, b) mit welchen Kosten die Südfassade am Neubautrakt des Lessing-Gymnasiums (entlang der Fürstenbergerstraße) mit einer flächendeckenden Begrünung in Form eines vorgehängten Seilnetzes mit Pflanztrögen zu realisieren wäre. 2. Der Magistrat wird gebeten die Maßnahmen im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets schnellstmöglich umzusetzen. Sollten die Kosten im diesjährigen Haushalt nicht abzubilden sein, wird um eine frühzeitige Einplanung in den Haushalt 2024 gebeten. Begründung: In den Sommermonaten heizen sich die Klassenräume des Neubautraktes des Lessing-Gymnasiums teilweise auf 35°C und mehr auf, sodass teilweise kein Unterricht stattfinden kann. Bei einem Ortstermin mit Vertreter*innen des Ortsbeirates, der Schule, des Klimareferates, des Amt für Bauen und Immobilien und des Dezernates XI wurden Möglichkeiten diskutiert, um die Raumtemperatur im Sommer absenken zu können. Neben der Instandsetzung der bestehenden Lüftungsanlage schienen dabei Hitzeschutzfolien für die Fenster als kurzfristige und eine Fassadenbegrünung als langfristige Maßnahme zielführende Optionen zu sein. Vorbild für die Fassadenbegrünung wäre das Institutsgebäude der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Georgen (Broschüre "Freiräume und Gebäude klimaangepasst gestalten" S. 41, https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/frankfurt-themen/klima-und-energie/pdf/ klimareferat/broschuere-freiraum-und-klima.ashx). Beim Lessing-Gymnasium wäre demgegenüber jedoch keine Pflanzung in den Boden möglich, da der Hof vor dem Neubau unterkellert ist. Allerdings stellt der Keller keine statische Hürde für Pflanztröge dar, in die dann die Rankpflanzen gesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4646 2023 Die Vorlage OF 750/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2023, OF 563/3 Betreff: Mehr Tischtennisplatten für das Nordend Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten prüfen und zu berichten, ob mehr Tischtennisplatten im Nordend aufgestellt werden können und die Maßnahmen entsprechend durchzuführen. Hierfür eignen sich insbesondere folgende Standorte: - Paul-Hindemith-Anlage - Grünfläche am Oederweg zwischen Wolfsgangstraße und Schwarzburgstraße - Alleenring zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße - Grünfläche auf dem Friedberger Platz - Lutherplatz (als gemeinsame Maßnahme mit dem Antrag vom 26.06.2023, OF 562/3 - Umgestaltung und Begrünung des Martin-Luther-Platzes) - Grünanlage in der Martin-Luther-Straße (zwischen Rohrbach- und Hallgartenstraße) - Grünfläche in der Rotlintstraße zwischen Egenolfstraße und Rohrbachstraße Begründung: Im Nordend wohnen viele sportbegeisterte Menschen. Die Flächen, auf denen sie sich sportlich betätigen können, sind im Nordend jedoch begrenzt. Die dauerhafte Auslastung der Tischtennisplatten zeigt, dass hier der Bedarf sehr hoch ist, und zwar bei Menschen jeden Alters. Man benötigt für diese Art der sportlichen Betätigung keine großen Flächen, zudem stellen sie eine verhältnismäßig günstige und wartungsarme Investition mit hohem Nutzungspotential dar. Demnach ist es wünschenswert, im Nordend wesentlich mehr Tischtennisplatten aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.05.2023, OF 540/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 540/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 563 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 563/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 8 ÖkoLinX-ARL stellt den Änderungsantrag, den 3. Spiegelstrich des Tenors zu streichen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4687 2023 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 563/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der 4. und 5. Spiegelstrich des Tenors gestrichen werden. Abstimmung: zu 1.: 5 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 GRÜNE und LINKE. (= Enthaltung) zu 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2023, OF 567/3 Betreff: Sperren in der Cronstettenstraße beseitigen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die vor 3 Wochen installierten und als Mehrheitsbeschluss im Ortsbeirat 3 zuvor verabschiedeten Pollerreihen in der Cronstettenstraße zu entfernen und wenn es städtischer Wille ist, dass die Poller bleiben, dann so zu installieren, dass Rettungs- und Einsatzkräfte incl. FES die Sperren analog der Sperre in der Holzhausenstraße passieren können. Begründung: Die Kritik der Einsatzkräfte und die Befürchtungen der Anwohnerschaft bzgl. der verlängerten Rettungswegezeiten sollte ernst genommen werden. Die Ausgestaltung der Sperre in Form von 2 Pollerreihen hat viele Ortsbeiratsmitglieder überrascht, die zumindest eine ähnliche Gestaltung wie an der Holzhausenstraße erwartet hatten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 567/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 567/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Initiative vom 15.06.2023, OI 19 entstanden aus Vorlage: OF 525/3 vom 01.06.2023 Betreff: Umbenennung der "Kastanienallee" in Emil-Mangelsdorff-Allee Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die bisherige "Kastanienallee" zwischen Paul-Hindemith-Anlage und Justinianstraße in "Emil-Mangelsdorff-Allee" umzubenennen. Diese Umbenennung soll zum 11. April 2025 erfolgen, dem hundertsten Geburtstag des Musikers. Zu diesem Anlass wird der Magistrat gebeten, eine feierliche Einweihung im Benehmen mit dem Ortsbeirat vor Ort zu organisieren bzw. durchzuführen. 1. Die Bedeutung von Emil Mangelsdorff für die Entwicklung des Jazz in Frankfurt und in Deutschland ist unbestritten. 2. Die bisherige "Kastanienallee" führt auf das Holzhausenschlösschen zu, wo Emil Mangelsdorff viele Jahre das Publikum mit seiner Musik und seiner Persönlichkeit zu bezaubern vermochte. 3. Die "Kastanienallee" hat keine postalischen Adressen und ist somit problemlos umzubenennen. 4. Ein Termin im Jahr 2025 wäre ideal, da dann der einhundertste Geburtstag des Künstlers gefeiert wird. 5. Die Umbenennung der "Kastanienallee" entspricht auch dem Wunsch der Witwe von Emil Mangelsdorff, mit der der Ortsbeirat in Verbindung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.09.2023, B 342 Versandpaket: 21.06.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2023, OF 525/3 Betreff: Umbenennung der "Kastanienallee" in Emil-Mangelsdorff-Weg Der Magistrat wird gemäß § 82 Absatz 4 HGO aufgefordert, die bisherige ‚Kastanienallee' zwischen Paul-Hindemith-Anlage und Justinianstraße in ‚Emil-Mangelsdorff-Weg' umzubenennen. Diese Umbenennung soll zum 11. April 2025 erfolgen, dem hundertsten Geburtstag des Musikers. Zu diesem Anlass soll eine feierliche Einweihung vor Ort stattfinden. Begründung: 1. Die Bedeutung von Emil-Mangelsdorff für die Entwicklung des Jazz in Frankfurt und in Deutschland ist unbestritten. 2. Die bisherige Kastanienallee führt auf das Holzhausenschlösschen zu, wo Emil Mangelsdorff viele Jahre das Publikum mit seiner Musik und seiner Persönlichkeit zu bezaubern vermochte. 3. Die Kastanienallee hat keine postalischen Adressen und ist somit problemlos umzubenennen. 4. Ein Termin im Jahr 2025 wäre ideal, da dann der einhundertste Geburtstag des Künstlers gefeiert wird. 5. Die Umbenennung der Kastanienallee entspricht auch dem Wunsch der Witwe von Emil-Mangelsdorff, mit der der Ortsbeirat in Verbindung steht. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 24 Die Vorlage OF 525 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP erklärt. Beschluss: Initiative OI 19 2023 Die Vorlage OF 525/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Bezeichnung "Emil-Mangelsdorff-Weg" in "Emil-Mangelsdorff-Allee" geändert wird und der zweite Satz des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "Zu diesem Anlass wird der Magistrat gebeten, eine feierliche Einweihung im Benehmen mit dem Ortsbeirat 3 vor Ort zu organisieren bzw. durchzuführen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2023, OF 538/3 Betreff: Schlaglöcher im Nordend beseitigen Vorgang: OM 2527/22 OBR 3; ST 2397/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, die Schlaglöcher in den Straßen des Nordends zu beseitigen, sodass diese sich auch langfristig nicht mehr bilden können. Besonders auffallend sind die Schlaglöcher in der Kepler- und Wolfsgangstraße und in den Querstraßen um die Glauburgstraße. In der OM 2527 wurde schon ein ähnlicher Antrag gestellt mit der Bitte, die Schlaglöcher in der Keplerstraße zu beseitigen. Diese sind nach einem einfachen Nachfüllen wieder entstanden und bilden eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Eine nachhaltige Lösung muss durch den zuständigen Magistrat gefunden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2527 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2397 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 37 Die Vorlage OF 538/3 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und FDP erklärt. Vor der Abstimmung ändern die antragstellenden Fraktionen den zweiten Satz des Tenors zu folgendem Wortlaut: "Besonders auffallend sind die Schlaglöcher in der Keplerstraße, Wolfsgangstraße und im Bäckerweg sowie in den Querstraßen um die Glauburgstraße." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4148 2023 Die Vorlage OF 538/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2023, OF 540/3 Betreff: Mehr Tischtennisplatten für das Nordend Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten prüfen und zu berichten, ob mehr Tischtennisplatten im Nordend aufgestellt werden können und die Maßnahmen entsprechend durchzuführen. Hierfür eignen sich insbesondere folgende Standorte: - Adlerflychtplatz - Grünfläche am Oederweg zwischen Wolfsgangstraße und Schwarzburgstraße - Alleenring zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße - Grünfläche auf dem Friedberger Platz - Günthersburgallee zwischen Alleenring und Rohrbachstraße Lutherplatz - Orsenigopark an der Hallgartenstraße - Grünfläche Rotlintstraße zwischen Egenolfstraße und Rohrbachstraße Begründung: Im Nordend wohnen viele sportbegeisterte Menschen. Die Flächen, auf denen sie sich sportlich betätigen können, sind im Nordend jedoch begrenzt. Die Auslastung der Tischtennisplatten zeigt, dass hier der Bedarf sehr hoch ist, und zwar bei Menschen jeden Alters. Man benötigt für diese Art der sportlichen Betätigung keine großen Flächen, sodass es wünschenswert wäre, im Nordend wesentlich mehr Tischtennisplatten aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.09.2023, OF 563/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 540/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 540/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 540/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 563 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 563/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2023, OF 638/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen Vorgang: OM 1742/22 OBR 3; ST 1529/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1529 ist zurück zu weisen. Es werden Mittel in Höhe 50.000.-€ in den Haushalt 2023 eingestellt, um die U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" an den Bahnsteigenden stadteinwärts und stadtauswärts zusätzliche Treppen einzurichten, um damit Notausgänge, die an die Oberfläche führen, zu schaffen. Somit wird die Nutzungskapazität den Anforderungen der tatsächlichen Nutzung gemäß gesetzlicher Vorgabe nach § 31 Absatz 5 BOStrab angepasst. Begründung: Die ST1529 vom 04.07.2023 ist auch deshalb zurück zu weisen, da sich seit dem Jahr 2008 die Nutzerzahlen des Bahnhofs verdreifacht haben. Seitdem sind auf dem Campus Westend mehrere Fakultäten, und Gebäude, dazu gekommen sind. Wie bereits in der Anregung vom 18.02.2022, OM 1742, dargelegt, ist der Umbau der U-Bahn-Haltestelle dringend erforderlich. Die Anpassung muss langfristig für alle U-Bahn-Haltestellen erfolgen. Im laufenden Jahr soll deshalb mit der Bereitstellung der Mittel für den aufgrund des starken Verkehrsaufkommens dringendsten Umbau begonnen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1742 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1529 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 638/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 SPD und FDP gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2023, OF 657/2 Betreff: Sichere Querung der Modalsperre (Schulweg) und Parkraumüberwachung auf dem Grüneburgweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Querung der Modalsperre an der Ecke Feldbergstraße / Grüneburgweg in Richtung Wolfsgangstraße für Schulkinder (Schulweg u.a. zur Engelbert-Humperdinck-Schule) und Zufußgehende durch z.B. einen Zebrastreifen sicherer zu gestalten. 2. die Parkraumüberwachung des Grüneburgwegs, zwischen Reuterweg und Feldbergstraße, durch das Ordnungsamt und die Fahrradstaffel zu erhöhen. Begründung: Bei einem Treffen mit Anwohnenden des Grüneburgwegs wurde moniert, dass Grundschulkinder auf ihrem Schulweg bei der Querung der Modalsperre Ecke Feldbergstraße und Grüneburgweg unsicher sind die rot markierten Flächen in Richtung Wolfsgangstraße zu queren. Der Bereich ist für Busse und Radfahrende reserviert, aber schützt er auch die querenden Schulkinder oder braucht es doch eine Art Zebrastreifen? Auf dem Grüneburgweg, im Abschnitt Reuterweg bis Feldbergstraße, sind neben der Parkraumbewirtschaftung auch Lieferzonen ausgewiesen, die leider auch viel zu oft illegal durch PKW genutzt werden. Deshalb ist es dringend notwendig illegales Parken durch eine erhöhte Bestreifung durch das Ordnungsamt und durch die Fahrradstaffel einzudämmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 657/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 657/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4336 2023 Die Vorlage OF 657/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und SPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2023, OF 480/3 Betreff: Holzhausenviertel entlasten, Diagonalsperre versetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Diagonalsperre im nördlichen Oeder Weg unter die Kreuzung mit der Holzhausenstraße versetzt werden kann. Beispielsweise a) durch ein mehrfaches Verschwenken der Fahrbahn zwischen Holzhausenstraße und der Einmündung der Glauburgstraße und/oder durch ein Verengen der Fahrbahn, sodass Pkw heruntergebremst werden. b) durch ausfahrbare Poller, die nur von städtischen Fahrzeugen wie Bus oder Müllabfuhr bedient werden können. Begründung: Die Diagonalsperre im nördlichen Oeder Weg hat zu einer Verlagerung des Verkehrs geführt, der nun, statt über Oeder Weg und die breite Holzhausenstraße, durch das angrenzende Holzhausenviertel geleitet wird. Diese Verlagerung ist für die Anwohner in diesem Viertel unhaltbar und stellt wegen des gestiegenen Verkehrs, der Nichteinhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie mehrerer Kinder- und Senioreneinrichtungen eine Gefahrenquelle dar. Statt mit weiteren Sperrungen den Verkehr erneut zu verlagern und die Betroffenen weiter zu gängeln, sollte die Ursache beseitigt werden: die Diagonalsperre in ihrer jetzigen Form. Mit den genannten Änderungsvorschlägen kann das Projekt fahrradfreundliche Nebenstraße erhalten bleiben. Durch das Versetzen der Sperre würde jedoch der Querverkehr entlang der Holzhausenstraße wieder ermöglicht und sowohl Holzhausenviertel als auch die ebenso betroffenen Schwarzburg-/Humboldtstraße entlastet. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.11.2022, OF 424/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 424/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 432/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 433/3 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 434/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 435/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 480/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Vorlage OF 481/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 4 Die Vorlage OF 481/3 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL erklärt. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Buchstaben des Antragstenors der Vorlage OF 432/3 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3791 2023 Anregung an den Magistrat OM 3792 2023 1. Die Vorlage OF 424/3 wird abgelehnt. 2. 1. Die Buchstaben a), b), c) und f) des Antragstenors der Vorlage OF 432/3 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Buchstaben d) und e) des Antragstenors der Vorlage OF 432/3 werden abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 434/3 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 435/3 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 480/3 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 481/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "von West nach Ost" ersatzlos gestrichen werden. 7. Die Vorlage OF 494/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme) zu 2. zu 1. Buchstaben a), b), c) und f): Einstimmige Annahme zu 2. Buchstaben d) und e): GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Volt (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 5. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme); CDU und SPD (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung) zu 7. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2023, OF 474/3 Betreff: Schulbushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule Vorgang: OM 2541/22 OBR 3; ST 2644/22 Der Antrag OM 2541 vom 07.07.2022 wurde mit ST 2644 nur unzureichend beantwortet. Es ist zu beobachten, dass die Haltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule ausschließlich als Busparkplatz, aber nicht als Haltestelle für Busse in einer engen Wohnstraße genutzt wird. Die Gefährdung von Fußgänger/innen und Fahrradfahrer/innen, die durch die Sichtbehinderung entsteht, wurde in der Stellungnahme nicht thematisiert. Desweiteren wurden keine Lösungen für die Schülerinnen und Schüler der Phormsschule angeboten, die auch auf eine Bushaltestelle für ihren Schulbus angewiesen sind, da sich der Ein- und Ausstieg an der öffentlichen Haltestelle als gefährlich und verkehrsbehindernd herausgestellt hat. Daher beschließt der Ortsbeirat, der Magistrat möge 1. die Bushaltestelle gegenüber der Private Kant-Schule auf die ersten sechs Parkplätze auf der Eschersheimer Landstrasse / Ecke Fürstenberger Strasse zur gemeinsamen Nutzung von zwei städtischen Schulen und von drei Privatschulen (Private Kant-Schule, Phorms, Internationale Schule verlegen. 2. Ein Halteverbot für sog. "Elterntaxis" in der Hammanstrasse und Fürstenbergerstrasse von 7:30 - 8:30 Uhr und 15:30 - 16:30 Uhr und 17:00 - 17:30 durchsetzen. Dies soll vor allem der Reduktion des Rangierverkehrs dienen sowie die sichere Zufahrt der Rettungsdienste und Müllwagen ermöglichen. Begründung: Ab dem 06.04.2022 wurde auf einer öffentlichen Fläche eine Schulbushaltestelle für einen großen Schulbus direkt gegenüber der Privaten Kant-Schule eingerichtet. Die Einrichtung dieser Schulbushaltestelle, die exklusiv die Kantschule andient, erfolgte ohne Abstimmung mit dem Ortsbeirat 3, den Kinderbeauftragten, dem Stadtschulamt Schulwegsicherung oder dem Fahrradbüro. Die Standortwahl der Bushaltestelle stellt nicht etwa eine Entschärfung, sondern eine deutliche Erhöhung des Gefahrenpotentials der ohnehin überlasteten Kreuzung dar. Trotz Haltestelle findet noch immer Rangierbetrieb der drei weiteren Busse im Besitz der Privaten Kant-Schule statt. Darüberhinaus wurde den Mobilitätsbedürfnissen aller anderen Schulen in der Gegend nicht Rechnung getragen. Die Bushaltestelle ist zwar als solche markiert und sollte auch von anderen (Schul-) Bussen angedient werden können, was aber dadurch verhindert wird, dass die "Haltestelle" schlicht ein Schulbusparkplatz für den Schulbus der Privaten Kant-Schule ist. Schulen, wie die Phorms Frankfurt City bzw. die Internationale Schule, die bisher 30 bis 40 Kinder auf einem viel zu engen Gehweg vor der Holzhausenstrasse 66 aufnehmen und dabei den öffentlichen Busverkehr der Linie 36 verdrängen, benötigen keine Haltestelle für mittelgrosse, sondern für große Busse. Das Verfahren, einen privaten Busparkplatz im öffentlichen Raum an derart neuralgischer Position ohne Rücksprache zur Verfügung zu stellen, ist enorm fragwürdig. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2541 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2644 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 474/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3800 2023 Die Vorlage OF 474/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2023, OF 466/3 Betreff: Holzhausenstraße: Durchfahrt von Osten nach Westen öffnen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Ziel der Machbarkeit eine Planung vorzulegen , um die Holzhausenstraße, die momentan durch die Diagonalsperre unterbrochen wird, wieder von Osten nach Westen durchgängig befahrbar und von Norden erreichbar zu machen und so die zahlreichen Umfahrungsverkehre durch die Wohn- und Nebenstraßen im Einzugsbereich Oeder Weg mit ihren einher gehenden Belastungen entscheidend zu reduzieren. Ein entsprechender Lösungsvorschlag liegt dem verantwortlichen Amt vor (OF 84/3, 2021, siehe PARLIS). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 466/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 466/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und Volt gegen SPD und FDP (= Annahme); bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2023, OF 596/2 Betreff: Fokussierte Verkehrskontrollen der Busschleuse im Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ordnungsbehörden anzuweisen, bei ihren Verkehrskontrollen im Westend einen verstärkten Fokus auf die Einhaltung der geltenden Durchfahrtsregeln für Pkw an der Busschleuse (Kreuzung Grüneburgweg, Feldberg- und Wolfgangstraße) zu legen. Begründung: In der Bürgerfragestunde vom 23.01.2023 berichteten Bürger*innen wiederholt von Verstößen gegen die im Zuge der Umgestaltung des Grüneburgweges neuaufgestellten Durchfahrtsregeln. Der Antragsteller hat das entsprechende Verhalten ebenfalls mehrfach feststellen können. Der Ortsbeirat erhofft sich von einer verstärkten Kontrolle der genannten Stelle langfristig eine zuverlässigere Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3554 2023 Die Vorlage OF 596/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2023, OF 443/3 Betreff: Elternhaltestellen für die Phorms-Schule Die Phorms Schule, als bilinguale Ganztagsschule, hat einen über den Stadtteil hinausgehenden Einzugsbereich, so dass manche Eltern auf das Auto angewiesen sind, um ihre Kinder in die Schule zu bringen. Der Bereich des Schuleingangs der Phorms Schule in der Fürstenbergerstraße wird dadurch täglich von Elterntaxis zugeparkt, was zu Verkehrskonflikten und Gefahrensituationen für Anwohner und Schüler führt. Um das Wohnviertel verkehrlich zu entlasten, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, Elternhaltestellen für die Schule einzurichten. Eine von der Schule vorgeschlagene Möglichkeit wäre die Holzhausenstraße, nahe dem Haltepunkt des Phorms Busses. Dadurch würden Eltern die Möglichkeit haben, ihre Kinder an diesen Elternhaltestellen abzusetzen, den Rest des Weges legen die Kinder dann selbstständig zurück. Diese Haltestellen sollen temporär (morgens von 7:30 Uhr bis 9:00 Uhr, nachmittags von 15:00 bis 18:00 Uhr) eingerichtet werden und zu den anderen Zeiten weiterhin als Parkflächen dienen. Zusätzlich soll das Halteverbot vor der Phorms Schule durchgesetzt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 443/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 443/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, LINKE. und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2023, OF 434/3 Betreff: Oeder Weg: Belange der von Verkehrsverlagerungen Betroffenen berücksichtigen Vorgang: OM 7206/21 OBR 3; ST 1114/21 Die Umgestaltung des Oeder Wegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße geht 2023 in ihr zweites Jahr. Das Frankfurter Pilotprojekt wurde mit sogenannten provisorischen Maßnahmen umgesetzt, um nach der Pilotphase flexibel auf unerwünschte Veränderungen reagieren zu können. Hierzu wurden im Sommer 2021 und im Herbst 2022 Verkehrsdaten erhoben und eine Begleitstudie der Frankfurter University of Applied Sciences in Auftrag gegeben. Mittlerweile zeigt sich: Die ergriffenen Maßnahmen, um den Oeder Weg zwischen Holzhausenstraße und Anlagenring vom Durchgangsverkehr zu entlasten, zeigen Wirkung, allerdings zu dem Preis, dass sich der Verkehr verlagert hat. So klagen Anwohnerinnen und Anwohner in der Schwarzburgstraße, in der Finkenhofstraße und im Holzhausenviertel über Ausweichverkehr. Insbesondere die Cronstetten- und die Falkensteinerstraße sind zu beliebten Umfahrungen des von Norden kommenden Verkehrs geworden. Korrekturen am Umsetzungskonzept (vgl. ST 1114, 25.5.2021) waren für solche Fälle von Anfang an vorgesehen. Ortsbeirat und Magistrat schulden den Betroffenen Antworten, wann ihre Belange in diesem Umgestaltungsprozess Berücksichtigung finden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten: 1. Welche Maßnahmen auf und um den Oeder Weg sind für das Jahr 2023 noch zu erwarten? 2. Nach Umsetzung welcher Maßnahme oder zu welchem Stichtag betrachtet der Magistrat die provisorische Phase der Umgestaltung als abgeschlossen? Wann erfolgt ein Zwischenfazit, auf Basis dessen die Belange der Betroffenen Berücksichtigung finden können? 3. Wann werden die Ergebnisse der Verkehrszählungen und der UAS-Studie sowie Auskunft zur Methodik der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vorgestellt Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.11.2022, OF 424/3 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7206 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1114 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 424/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 432/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 433/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 434/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 435/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 436/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme) 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 424/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 432/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 433/3 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 434/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 435/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 480/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Vorlage OF 481/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 4 Die Vorlage OF 481/3 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL erklärt. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Buchstaben des Antragstenors der Vorlage OF 432/3 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3791 2023 Anregung an den Magistrat OM 3792 2023 1. Die Vorlage OF 424/3 wird abgelehnt. 2. 1. Die Buchstaben a), b), c) und f) des Antragstenors der Vorlage OF 432/3 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Buchstaben d) und e) des Antragstenors der Vorlage OF 432/3 werden abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 434/3 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 435/3 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 480/3 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 481/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "von West nach Ost" ersatzlos gestrichen werden. 7. Die Vorlage OF 494/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme) zu 2. zu 1. Buchstaben a), b), c) und f): Einstimmige Annahme zu 2. Buchstaben d) und e): GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Volt (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 5. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme); CDU und SPD (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung) zu 7. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2023, OF 435/3 Betreff: Aufhebung der Diagonalsperre im Oeder Weg Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die Diagonalsperre im Oeder Weg auf Höhe der Holzhausenstraße wieder aufzuheben. Begründung: Die Berichte von Verkehrsmehrbelastungen in den Nebenstraßen nehmen immer mehr zu und weitere Straßensperrungen verlagern das Problem lediglich. Das langfristige Ziel muss der Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs sein, der attraktive Alternativen für die Mobiliät in der Stadt bietet. Die Verteilung des motorisierten Verkehrs von Grundnetz- und Quartiererschließungsstraßen in Nebenstraßen kann nicht das Ziel des Frankfurter Verkehrskonzeptes sein. Die Diagonalsperre wurde im letzten April als Test eingeführt. Die Anwohnenden der Nebenstraßen fordern nun ein Ende des Tests um die Verkehrssituation im gesamten Wohnquartier wieder zu beruhigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.11.2022, OF 424/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 424/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 432/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 433/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 434/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 435/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 436/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme) 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 424/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 432/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 433/3 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 434/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 435/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 480/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Vorlage OF 481/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 4 Die Vorlage OF 481/3 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL erklärt. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Buchstaben des Antragstenors der Vorlage OF 432/3 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3791 2023 Anregung an den Magistrat OM 3792 2023 1. Die Vorlage OF 424/3 wird abgelehnt. 2. 1. Die Buchstaben a), b), c) und f) des Antragstenors der Vorlage OF 432/3 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Buchstaben d) und e) des Antragstenors der Vorlage OF 432/3 werden abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 434/3 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 435/3 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 480/3 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 481/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "von West nach Ost" ersatzlos gestrichen werden. 7. Die Vorlage OF 494/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme) zu 2. zu 1. Buchstaben a), b), c) und f): Einstimmige Annahme zu 2. Buchstaben d) und e): GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Volt (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 5. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme); CDU und SPD (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung) zu 7. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2022, OF 547/2 Betreff: Schulkinder in der Hansaallee vor Rasern schützen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zugunsten der Verkehrssicherheit von Schulkindern und Erwachsenen auf der südlich und nördlich verlaufenden Hansaallee (Tempo 30) zwischen Vogtstraße und Fürstenbergerstraße die folgenden Maßnahmen zur Einhaltung von Tempo 30 umzusetzen: 1. Regelmäßige Radarkontrollen, insbesondere zu Schulbeginn und Schulende der umliegenden Schulen. 2. Eine Teil-Aufpflasterung (z.B. Berliner Kissen, Plateau-Aufpflasterung, etc.) ist auf Höhe von Hausnr. 27, auf der südlich verlaufenden Hansaallee, vor dem ersten Zebrastreifen zur Geschwindigkeitsreduzierung anzubringen, um Querende nicht zu gefährden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Bus-Linienverkehr (Achsenbreite) nicht behindert wird. 3. Tempo-30-Piktogramme im genannten Bereich aufzubringen. 4. Im Bereich des Lessing-Gymnasiums ein Schild mit Hinweis auf die Schule anzubringen. 5. Erneuerung der verblichenen Zebrastreifen, sowie aller sonstigen Straßenmarkierungen, um den Schulweg der vielen Kinder, die die umliegenden Schulen besuchen, abzusichern. 6. Die aus nördlicher Richtung kommende Fahrradspur, ab der Bremer Straße bis zur Kreuzung Fürstenbergerstraße, rot zu markieren. Die Spur endet derzeit auf Höhe der Holzhausenstraße. 7. Das Linksabbiegen in die Vogtstraße durch Straßenmarkierung deutlicher kennzeichnen. Begründung: Eltern von Schulkindern berichten über deutlich zu schnell fahrende Fahrzeuge aus Richtung Norden, die auch regelmäßig Zebrastreifen missachten und sowohl Schulkinder als auch Erwachsene gefährden, die die Zebrastreifen überqueren wollen. Die Eltern berichten, dass oft nur jedes 3. oder 4. Auto vor dem Zebrastreifen gehalten hat. Der Antragsteller, der einige Zeit vor Ort mit den Eltern die Verkehrssituation während Schulschluss zwischen 14:30 und 16:00 Uhr in Augenschein nahm, konnte die Beobachtungen der Eltern vollumfänglich wahrnehmen. Da sich in der näheren Umgebung sechs Schulen (Holzhausenschule [ausgelagert], Elisabethenschule, Elisabethenschule Außenstelle, Lessing-Gymnasium Fürstenbergerschule, Engelbert-Humperdinck-Schule) befinden, sind bei Schulbeginn und Schulschluss hunderte Schulkinder in diesem Bereich unterwegs. Anlage: (Quelle: Bilder des Antragstellers) Beispiel Plateau Aufpflasterung Beispiel Berliner Kissen Aufpflasterung Höhe Vogtstraße 4 Fahrradspur Bremer Str. - Hansaallee Ende Fahrradspur Hansaallee Fahrradfahrer zwischen Fahrzeugen ohne Abstand Verblichene Markierungen Anlage 1 (ca. 129 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 39 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 547/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3310 2022 Die Vorlage OF 547/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 3. bis 7.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2022, OF 548/2 Betreff: Kreuzungsbereich Hansaallee/Fürstenbergerstraße entschärfen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zugunsten der Verkehrssicherheit von Schulkindern zu Fuß und mit dem Fahrrad sowie dem Fahrradverkehr im Allgemeinen, die Kreuzung Hansaallee / Fürstenbergerstraße aufgrund des hohen Aufkommens des motorisierten Verkehrs neu zu gestalten. Die Kreuzung ist laut dem Schulwegplan Kreuzungspunkt sehr vieler Wegebeziehungen der sechs in der Nähe befindlichen Schulen. Da die Kreuzung vier Zu- und Abfahrten vorhält, entstehen bei hohen Verkehrsaufkommen, bei der Rechst-vor-links-Regelung in einer Tempo-30-Zone, unüberschaubare Situationen, die manche Verkehrsteilnehmende überfordern, bzw. andere Verkehrsteilnehmende gefährden. Bei dieser Gemengelage gibt es keine einfache Lösung, daher soll eine Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, sowie Schulleiter*innen der umliegenden Schulen, Anwohnenden und dem Ortsbeirat, nach Lösungsmöglichkeiten suchen. Zur Terminfindung sollen die Ämter auf den Ortsvorsteher zugehen. Ergebnisse der Ortsbegehung sollen dem Ortsbeirat zeitnah vorgestellt werden. Begründung: Bei einem Treffen mit mehreren Eltern von Schulkindern konnte nach Schulschluss besichtigt werden, was es heißt als Schulkind die Kreuzung per pedes oder mit dem Rad zu queren. Eine Querung war oftmals nicht auf direktem Wege, sondern nur im "Zickzack" möglich, da manche Fahrzeugführende oft nicht mit den Vorfahrtsregeln zurecht kamen, bzw. das Recht des Stärkeren in Anspruch nahmen. Gerade der Zulauf von Fahrzeugen aus der von Norden kommenden Hansaallee trägt besonders zu dem erhöhten Verkehrsaufkommen bei, da die Hansaallee in südlicher Richtung gerne als Abkürzung genutzt wird, um z.B. die Eschersheimer Landstraße in Richtung Nordend zu überqueren. Luftaufnahme 2020 Anlage 1 (ca. 129 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3311 2022 Die Vorlage OF 548/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2022, OF 549/2 Betreff: Bereich Zebrastreifen Fürstenbergerstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße und Hansaallee Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zugunsten der Verkehrssicherheit von Schulkindern und Erwachsenen auf der Fürstenbergerstraße, Richtung Eschersheimer Landstraße und vor der Kreuzung auf der Hansaallee, die folgenden Maßnahmen zur Einhaltung der Abstandsregel 5 Meter vor einem Zebrastreifen (Schulweg), umzusetzen: 1. Auf der Fürstenbergerstraße, Ecke Hansaallee in Richtung Eschersheimer Landstraße, vor dem Zebrastreifen (Schulweg) entsprechend der STVO, den 5 Meter Abstand zu gewährleisten. Hierzu sind vor dem Zebrastreifen die schraffierten Flächen entsprechend zu erweitern und durch Poller oder besser noch durch Fahrradbügel vor einem illegalen Parken zu schützen. 2. Auf der von Süden kommenden Hansaallee, vor der Kreuzung Fürstenbergerstraße, vor dem Zebrastreifen (Schulweg) entsprechend der STVO, den 5 Meter Abstand zu gewährleisten. Hierzu sind vor dem Zebrastreifen die schraffierten Flächen entsprechend zu erweitern und durch Poller oder besser noch durch Fahrradbügel vor einem illegalen Parken zu schützen. 3. Die schon ziemlich verblichenen Straßenmarkierungen (schraffierte Flächen und Haltelinien) in den genannten Bereichen zu erneuern. Begründung: Mehrere Eltern von Schulkindern berichten von Problemen ihrer Kinder bei der Überquerung der beiden genannten Zebrastreifen, bedingt durch den geringen Abstand zwischen parkenden Fahrzeugen auf den davor liegenden schraffierten Flächen. Diese schraffierten Flächen werden extrem häufig von parkenden Fahrzeugen zugeparkt und versperren die Sicht auf den Zebrastreifen (Schulweg) und gefährden dadurch die Schulkinder auf dem (Rück-) Weg zu ihrer Schule. Entsprechende Vorfälle waren bei einer Besichtigung vom Antragsteller zu beobachten. Der von der STVO geforderte Abstand von 5 Metern zwischen Fahrzeugen und dem Zebrastreifen wird derzeit nicht eingehalten. Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahmen des Antragstellers) Blick Hansaallee Richtung Eschersheimer Landstr. Blick Hansaallee Blick Hansaallee / Fürstenbergerstr. Anlage 1 (ca. 129 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3312 2022 Die Vorlage OF 549/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2022, OF 372/3 Betreff: Nördliche Humboldtstraße entlasten Nicht erst seit Einrichtung der Baustelle in der unteren Glauburgstraße und der dadurch bedingten Umleitung vom Oeder Weg zur Holzhausenstraße durch die untere Schwarzburgstraße, hat sich eine reger Kfz-Durchgangs- und Abkürzungsverkehr durch die obere Humboldtstraße gebildet, mit dem Ziel vom Oeder Weg auf die Eckenheimer Landstraße stadtauswärts zu fahren. Die Humboldtstraße als dicht bebaute und enge Einbahnstraße ist für den Durchgangs- und Abkürzungsverkehr ungeeignet. Außerdem besteht aufgrund des erhöhten Kfz-Aufkommens und durch den regen Radverkehr in südliche Richtung Unfallgefahr. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Situation in der oberen Humboldtstraße (ab der Kreuzung Glauburgstraße bis zur Kreuzung Holzhausenstraße) kurzfristig verbessert werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2967 2022 Die Vorlage OF 372/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "kurzfristig" durch den Wortlaut "nach dem Ende der Baustelle in der Glauburgstraße" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2022, OF 360/3 Betreff: Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der Koselstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen Nr. 136, ‚Achtung Kinder' überdimensional der Koselstraße auf Höhe der Hausnummern Koselstraße 15 (Krabbelstube Caramba) und Koselstraße 19 (Krabbelstube Sandflöhe) in beiden Fahrtrichtungen auf der Fahrbahn aufzubringen. Begründung: In der Koselstraße befinden einige Kindereinrichtungen. Auch Kinder aus dem Kindergarten Sankt Bernhard nutzen die Koselstraße um zu ihrem Kindergarten in der Eisernen Hand zu kommen. Gleichzeitig ist der fahrende Verkehr primär auf die Ampelschaltung konzentriert und daher häufig zu schnell unterwegs. Hier würde die Aufmerksamkeit für Kinder erhöht werden, wenn sich überdimensionale Hinweiszeichen auf der Fahrbahn befänden. Ein solches Zeichen befindet schon in der Wolfsgangstraße vor einer Kindereinrichtung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2777 2022 Die Vorlage OF 360/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 436/2 Betreff: Die Stellungnahme vom 04.07.2022, St 1529, zur Nachrüstung der Station "Holzhausenstraße" mit zusätzlichen Fluchttreppen wird zurückgewiesen Vorgang: OM 1742/22 OBR 3; ST 1529/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Die Stellungnahme des Magistrats ST 1529 vom 04.07.2022 zur Nachrüstung der Station Holzhausenstraße mit zusätzlichen Fluchttreppen wird zurückgewiesen 2.U-Bahn Station Holzhausenstraße wird, wie in der OM 1742 vom 18.02.2022 gefordert, mit zusätzlichen Fluchttreppen nachgerüstet Begründung: Die Argumente in der ST 1529 vom 04.07.2022 sind sehr ungenau und widersprüchlich. So wird darauf hingewiesen, dass nach dem Bau der Aufzüge die Station im Rahmen einer technischen Untersuchung abgenommen wurde, inklusive der Unterschreitung der Mindestbreite der Bahnsteige . Dies ist besonders erstaunlich, da durch das Setzen der Aufzüge mitten auf den Bahnsteig die sicherheitsrelevante Breite des Bahnsteigs rapide abgenommen hat. Besonders Interessant ist das Argument, dass die im Jahre 2008 abgenommene Nachrüstung der Station, den Anforderungen der BOStrab §31 Absatz 5 Satz 1, wonach die U-Bahn Stationen dem steigenden Verkehrsaufkommen angepasst werden müssen , vom Magistrat abgelehnt wurde. Seit dem Jahr 2008 hat sich die Anzahl der Benutzer der Station Holzhausenstraße vervielfacht. Demnach ist die Staion der steigenden Nutzeranzahl anzupassen und mit zusätzlichen Fluchttreppen auszustatten. Eines der Hauptargumente des Magistrats für die Notwendigkeit des Baus der Station Adorno Platz im Campus Westen ist die Überlastung der Station Holzhausenstraße. Wenn die Station Holzhausenstraße überlastet ist, muss sie nachgerüstet werden. Es ist zu fragen, welche der Aussagen des Magistrats richtig ist. Besonders interessant ist die Aussage in der Stellungnahme, dass zwar laut Hessischer Bauordnung bei Veranstaltungsräumen zwei unabhängige Fluchttreppen notwendig sind, in der BOStrab aber nicht. Weil in der BOStrab keine zusätzlichen Fluchttreppen notwendig sind, so ist zu vermuten, werden sie trotz Bedarf nicht gebaut.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 451/2 Betreff: Alle Westend-Bewohner haben ein Recht auf Beachtung ihrer Interessen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle Einwohner des Westends, die von den Auswirkungen der Umbauten des Grüneburgwegs betroffen sind, detailliert über die Pläne und ihre Folgen zu informieren; und zwar mindestens in den folgenden Wohnstraßen: Im Sachsenlager, Im Trutz Frankfurt, Leerbachstraße, Emil-Claar-Straße, Elsheimerstraße, Gärtnerweg, Fellnerstraße, Körnerstraße, Gervinusstraße, Auf der Körnerwiese, Böhmerstraße, Wolfsgangstraße, August-Siebert-Straße, Fürstenbergerstraße, Vogtstraße, Hansaallee, Reuterweg, Parkstraße, Telemannstraße, Oberlindau, Unterlindau, Liebigstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrichstraße, Altkönigstraße, Feldbergstraße, Rossertstraße, Siesmayerstraße, Myliusstraße, Wiesenau, Kleine Wiesenau, Eppsteiner Straße, Kronberger Straße, Staufenstraße, Wöhlerstraße. Dabei ist besonders hinzuweisen auf nachstehend gelistete zu erwartende Folgen: erhöhten Verkehrslärm, erhöhte Schadstoffbelastung, erhöhte Gefährdung durch verstärkten Straßenverkehr, verstärkte Gehwegbenutzung durch Radfahrer und Rollerfahrer, verringerten Wohnwert bei gleichbleibender Mietbelastung, Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten, Wegfall von Dienstleistungsangeboten, Wegfall von Restaurants und Cafés. Begründung: Alle genannten Folgen sind offensichtlich, wenn die Planungen für den Grüneburgweg einschließlich der Diagonalsperre unverändert beibehalten werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 450/2 Betreff: Belastung der Westend-Bewohner Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie hoch die Belastung der Einwohner des Westends sein wird, die von den Auswirkungen der Umbauten des Grüneburgwegs betroffen sind, durch erhöhten Verkehrslärm, erhöhte Schadstoffbelastung, erhöhte Gefährdung durch verstärkten Straßenverkehr, verstärkte Gehwegbenutzung durch Radfahrer und Rollerfahrer, verringerten Wohnwert bei gleichbleibender Mietbelastung, Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten, Wegfall von Dienstleistungsangeboten, Wegfall von Restaurants und Cafés. Dabei sind nicht nur die Bewohner des Grüneburgwegs betroffen, sondern auch die der folgenden Wohnstraßen: Im Sachsenlager, Im Trutz Frankfurt, Leerbachstraße, Emil-Claar-Straße, Elsheimerstraße, Gärtnerweg, Fellnerstraße, Körnerstraße, Gervinusstraße, Auf der Körnerwiese, Böhmerstraße, Wolfsgangstraße, August-Siebert-Straße, Fürstenbergerstraße, Vogtstraße, Hansaallee, Reuterweg, Parkstraße, Telemannstraße, Oberlindau, Unterlindau, Liebigstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrichstraße, Altkönigstraße, Feldbergstraße, Rossertstraße, Siesmayerstraße, Myliusstraße, Wiesenau, Kleine Wiesenau, Eppsteiner Straße, Kronberger Straße, Staufenstraße, Wöhlerstraße. Begründung: Alle genannten Folgen sind offensichtlich, wenn die Planungen für den Grüneburgweg einschließlich der Diagonalsperre unverändert beibehalten werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 355/3 Betreff: Änderungen auf der Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten auf der Wolfsgangstraße a) Folgende neu geschaffenen Fahrradabstellmöglichkeiten wieder zu entfernen: - Im Bereich der Einmündung am Oeder Weg auf der südlichen Seite vor der Werbesäule - Auf den Parkflächen in Höhe Hausnummern 10/12 - Im Bereich der Hauseinfahrten Hausnummern 7 b) Die Haltelinien an der Kreuzung mit der Justinianstraße wieder einzuzeichnen. Begründung: Die Anzahl der neugeschaffenen Fahrradständer im der Wolfsgangstraße im Rahmen der Neumarkierung entspricht nicht dem Bedarf in dieser Straße in der viele Liegenschaften Fahrradabstellmöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück haben und überwiegend Wohnnutzung vorhanden ist. Durch den Wegfall der Haltelinien im Bereich der Kreuzung mit der Justinianstraße ist die ehemalige Gefahrenstelle wieder entstanden die der Ortsbeirat vor Jahren mit den beantragten Haltelinien entschärft hatte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 338/3 Betreff: Wolfsgangstraße - Platz auf dem Bürgersteig Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wegen einer im Wege stehenden Litfaßsäule auf dem südlichen Bürgersteig der Wolfsgangstraße nahe dem Oeder Weg die Bürgersteigkante hinter der Litfaßsäule zur südlich gelegenen Parkanlage so zu verschieben, wie es die eingezeichnete Linie zeigt. Dies schafft Platz für die Fußgänger und ist wesentlich preiswerter als die Versetzung der Litfaßsäule. Die kleine Ecke der Parkanlage wird hier ohnehin niedergetrampelt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 338/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 338/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und Volt (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2022, OF 337/3 Betreff: Umsetzung Litfaßsäule in der Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die Litfaßsäule auf der Wolfsgangstraße im Einmündungsbereich zum Oeder Weg zu versetzen und damit die Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende zu verbessern. Begründung: Die Litfaßsäule ist auf dem Bürgersteig so platziert, dass Fußgänger nicht aneinander vorbei gehen können. Aktuell ist rechts und links der Säule jeweils 1m Platz, weil die Säule genau mitten im Bürgersteig platziert wurde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 337/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 337/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2022, OF 271/3 Betreff: Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße Höhe Querstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts auf Höhe der Querstraße eine Linksabbiegespur eingerichtet werden kann. Begründung: Das Parkhaus in der Querstraße stellt nach dem Wegfall zahlreicher Parkplatzflächen entlang des Oeder Wegs die einzige Möglichkeit dar, mit dem Auto in die Nähe des Oeder Wegs zu gelangen. Zwar wurde die Einbahnstraßenregelung in der Querstraße zugunsten einer besseren Erreichbarkeit des Parkhauses von der Eschersheimer Landstraße aufgehoben, doch wer von Norden oder außerhalb kommt, muss nun, nach Errichtung der Diagonalsperre im Norden des Oeder Wegs, große Umwege in Kauf nehmen, um das Parkhaus überhaupt erreichen zu können. Wer von außerhalb kommt, muss entweder die Friedberger oder die Eckenheimer Landstraße bis zum Ende und dann über den Anlagenring fahren oder die gesamte Eschersheimer Landstraße bis zum Eschenheimer Turm nutzen, um über Bleichstraße und Petersstraße großzügig zu wenden. Auch ein Einbiegen in eine nördlich der Querstraße parallel verlaufende Straße - etwa die Holzhausenstraße - ist von Norden kommend nicht möglich, da Linksabbiegen nirgends vorgesehen ist. Diese Situation hat für den Oeder Weg entweder zur Folge, dass den Geschäften auf dem Oeder Weg Kunden verloren gehen, die auf eine Anfahrt mit dem Auto angewiesen sind, oder dass dieser Verkehr das Verkehrsaufkommen im Anlagenring sowie in der Eckenheimer Landstraße und den Straßen zwischen Oeder Weg und Eckenheimer Landstraße erhöht. Eine Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße würde Autofahrenden einen schnellen Zugang zu den Geschäften im Oeder Weg gewähren und Ausweichverkehr sowie unnötigen Schadstoffausstoß durch großräumige Umfahrungen vermeiden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 271/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 271/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2022, OF 348/2 Betreff: Nächtliche Beleuchtung in der Wolfgangsstraße Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung in der Wolfgangsstrasse zu verbessern. Begründung: Klagen von Anwohnern. Die nächtliche Beleuchtung in der Strasse ist unzureichend. Die Umrüstung der Gaslaternen auf LED-Beleuchtung wird noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Bis dahin ist von Seiten der Stadt dafür Sorge zu tragen, dass die noch existierenden Laternen angemessen und regelmäßig gewartet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2087 2022 Die Vorlage OF 348/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Betreff als auch im Antragstenor die Straße durch die Wolfsgangstraße ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2022, OF 264/3 Betreff: Keine Verkehrsverlagerung in die Nachbarstraßen: Fahrradfreundlicher Oeder Weg soll ein Gewinn für alle werden! Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten bei der Planung zur Umgestaltung des Oeder Wegs in eine Fahrradfreundliche Nebenstraße: - Auf die Sperrung des Oeder Wegs aus Richtung Norden zunächst zu verzichten. Weitere Sperrungen sollen erst in einem weiteren Schritt geprüft werden, wenn die weiteren Umgestaltungsmaßnahmen umgesetzt wurden und zu keiner spürbaren Verlangsamung des Verkehrs geführt haben. - Bei der Umgestaltung von Parkflächen sollen nur die Flächen freigeräumt werden, die künftig auch von Gastronomen oder Einzelhändlern genutzt werden. Begründung: Die Sperrung am südlichen Ende am Eschenheimer Tor hat bereits zu massiven Verkehrsverlagerungen in die Finkenhofstraße geführt, einer kleinen Seitenstraße. Die Verdrängung ist in noch stärkerem Ausmaß im Rahmen der geplanten Diagonalsperre am nördlichen Ende, an der Holzhausenstraße zu erwarten. Hier wird der Verkehr zusätzlich in west-östlicher Richtung und umgekehrt gekappt. Dies wird zu Auswirkungen im gesamten Bereich westlich und östlich der Eckenheimer Landstraße und auf der Eckenheimer Landstraße führen. Deshalb schlägt das Gremium diesen Kompromiss vor um den Befürchtungen von ausbleibenden Kunden und der Zunahme des Parksuchverkehrs in den angrenzenden Straßen Rechnung zu tragen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 36 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage M 36 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 264/3 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 265/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2022, OF 265/3 Betreff: Fahrradfreundliche Nebenstraßen - Umgestaltung Oeder Weg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Zustimmung des Vortrags des Magistrats, M 36, erfolgt unter der Maßgabe, dass an der Kreuzung Oeder Weg/Holzhausenstraße nicht der in dem Vortrag M 36 genannte Diagonalfilter realisiert wird, sondern eine andere Lösung, die ebenfalls die Durchfahrt des KfZ-Verkehrs von Norden in den Oeder Weg verhindert, dabei aber die Holzhausenstraße zumindest in Ost-West-Richtung, idealerweise in beide Richtungen, für den KfZ-Verkehr durchgängig belässt (siehe OM 7206/2021 und OF 84/3/2021). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 36 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage M 36 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 264/3 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 265/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2022, OF 226/3 Betreff: Haushalt 2022 Ausbau der U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" Vorgang: OM 1742/22 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Mittel eingeplant, die die Anpassung der U-Bahn-Haltestelle Holzhausenstraße an die gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen erlauben. Begründung: Wie bereits in der OM 1742 vom 18.2.22 dargelegt, ist der Umbau der Station dringend erforderlich. Betroffen von den genannten Sicherheitsmängeln sind im Frankfurter Nordend mehrere Stationen: an der A-Strecke alle Stationen zwischen Miquel-Adickes-Allee und Eschersheimer Tor, an der B-Strecke die Stationen Merianplatz und Höhenstraße. Die Anpassung muss langfristig für alle Stationen erfolgen. Im laufenden Jahr soll deshalb mit der Bereitstellung der Mittel für den aufgrund des starken Verkehraufkommens dringendsten Umbau begonnen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1742 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 221 2022 Die Vorlage OF 226/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2022, OF 266/2 Betreff: Lessing-Gymnasium - Radweg Hansaallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der Radweg (für Schüler) auf der Hansaallee ab Ecke Holzhausenstraße bis zum Lessing-Gymnasium sicherer gestaltet werden kann (siehe nachfolgende Fotos). Begründung: Bitte von Eltern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1621 2022 Die Vorlage OF 266/2 wird als Anregung an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor vor den Worten "für Schüler" das Wort "insbesondere" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2022, OF 173/3 Betreff: Neugestaltung der Außenanlage neben der Epiphaniaskirche Der Ortsbeirat begrüßt die Planungen der Petersgemeinde für die Umgestaltung der Außenanlagen im Kreuzungsbereich Oeder Weg und Holzhausenstraße im Zuge des geplanten Neubaus ihres Gemeindehauses im Oeder Weg. Er wertet den Freiraum mit Sitz- und Begegnungsmöglichkeiten und klimagerechter Begrünung auf und ergänzt hervorragend die fußgänger- und fahrradfreundliche Umgestaltung des Oeder Wegs. Ca. 30% der umzugestaltenden Außenfläche gehören der Stadt Frankfurt, der Rest dem Evangelischen Regionalverband Frankfurt und Offenbach. Dies vorausgeschickt, möge der OBR 3 beschließen: Der Magistrat wird gebeten: - Die für die Umgestaltung notwendige neue Vereinbarung über die Nutzung städtischer und privater Flächen mit der Petersgemeinde abzuschließen - Zu prüfen und zu berichten, ob der Magistrat sich an den Kosten für die Umgestaltung gemäß dem Eigentumsanteil der Stadt (ca. 30%) beteiligt. Die Kostenschätzung des städtischen Anteils beläuft sich im Moment auf ca. 78.000 Euro. - Die notwendige Zahl von Schrägparkplätzen vor dem Gemeindehaus in Längsparkplätze umzuwandeln, um die Erreichbarkeit des neuen Gemeindehauses für die Feuerwehr sicherzustellen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 173/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1746 2022 Die Vorlage OF 173/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2021, OF 153/3 Betreff: Ortstermin an der U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße"/"Uni Campus Westend" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin vereinbart einen Ortstermin an der U-Bahn-Haltestelle Holzhausenstraße/Uni-Campus Westend gemeinsam mit Vertretern aus dem Ortsbeirat 2, um zusammen mit Vertretern des Magistrats zu prüfen, ob die Sicherheit an der Haltestelle zu den Stoßzeiten weiterhin besteht. Begründung: Die U-Bahn-Haltestelle Holzhausenstraße/Uni-Campus Westend wird täglich von zahlreichen Studierenden benutzt. Zu Stoßzeiten ist die Haltestelle regelmäßig überfüllt, da es - stand jetzt - die einzige U-Bahn-Anbindung ist, die zum Uni-Campus Westend führt. Als kleine U-Bahn-Haltestelle, kann es für Studierende und allgemein für Benutzer der U-Bahn-Linien auf den Bahnsteigen aber auch an den Ausgängen gefährlich werden. Es soll daher geprüft werden, welche Maßnahmen getroffen werden können, um weiterhin eine Sicherheit zu gewährleisten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 153/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 153/3 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2021, OF 137/3 Betreff: Schulbusse und Elterntaxis um die Private Kant-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation vor der Privaten Kant-Schule in der Hammanstraße zugunsten von Anwohner/innen, Parkbesucher/innen und Schülerinnen und Schülern benachbarter Schulen entschieden beruhigt und verbessert werden kann. Daher wird ein Ortstermin bzw. eine Schulwegebegehung angeregt. Neben einem Kleinbus, der häufig in dem kurzen Stück der Hammanstraße zwischen Wolfsgangstraße und Fürstenberger Straße auf den wenigen Anwohnerparkplätzen parkt, fehlt für weitere von der Schule eingesetzte große Reisebusse ein Parkplatz in dem dicht bebauten Wohnviertel. Regelmäßig werden deshalb ca. 15 m lange Großraumbusse vor der Feuerwehreinfahrt für die Elisabethen- / Fürstenberger Schule und dem Eingang zum Holzhausenpark abgestellt und verursachen in der engen Kurve von Hammanstraße und Fürstenbergerstraße durch die Breite und Länge der Busse Gefahrensituationen für sämtliche Verkehrsteilnehmer/innen, insbesondere aber für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen. Darüberhinaus betreibt die Schule bis zu vier Schulbusse, die täglich in dem engen Gelände rangiert und abgestellt werden. Zu morgendlichen Stoßzeiten sind auch Schülerinnen und Schüler der benachbarten Elisabethenschule bzw. Fürstenbergerschule unterwegs und es gehen Grundschüler/innen zu Fuß zur Engelbert-Humperdinck-Schule. Elterntaxis rangieren auf engstem Raum, parken auf den Gehwegen und blockieren zum Teil den Verkehr, um die Kinder bis zur Schultür zu begleiten. Insgesamt werden zu viele Fahrzeuge auf zu kleinem Raum bewegt. Zusätzlich zu den Schulbussen, die dort Gehwege und Zufahrten blockieren, entsteht so eine nicht länger zu tolerierende Verkehrssituation, die dringend zugunsten der anderen Verkehrsteilnehmer/innen verbessert werden muss. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.08.2021, OF 97/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1275 2021 1. Die Vorlage OF 97/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 137/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 137/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2021, OF 144/3 Betreff: Zusätzliche Beleuchtung des Spielplatzes im Holzhausenpark Der Magistrat wird gebeten, zwei zusätzliche LEDs rund um den Spielplatz im Holzhauspark zu errichten und eine Umrüstung der Straßenbeleuchtung in der Holzhausenstraße sowie in der Justinianstraße auf LED vorzuziehen. Begründung: Auf Anregung der Kinder- & Jugendbeauftragten im Nordend soll die Beleuchtung rund um den Spielplatz im Holzhausenpark erweitern werden, damit in der dunklen Jahreszeit die dortigen Angebote auch bis in den späten Nachmittag hinein genutzt werden können. Die aktuellen Beleuchtungsverhältnisse lassen eine sichere Nutzung der Spiel- und Freizeitangebote dort in dem genannten Zeitraum nicht zu. Zur Förderung einer bewegungsreichen Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen sollte das Spielplatzangebot, auf die Tageszeit gesehen, eine möglichst lange Nutzungsdauer bieten. Darüber hinaus haben berufstätige Eltern wochentags oft erst am späten Nachmittag die Möglichkeit Spielplätze mit ihren Kindern aufzusuchen. Neben einer Erweiterung der Beleuchtungseinrichtungen auf dem Spielplatz, würde auch eine LED-Straßenbeleuchtung auf den direkt anliegenden Straßen (Holzhausenstraße und Justinianstraße) zu mehr Sicherheit für die Parkbesucher beitragen. (Quelle: Lorenz Gempper, Google Maps) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 39 Die Vorlage OF 144/3 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1285 2021 Die Vorlage OF 144/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "in der Holzhausenstraße sowie" ersatzlos gestrichen sowie in der Begründung der Wortlaut "auf den direkt anliegenden Straßen (Holzhausenstraße und Justinianstraße)" durch den Wortlaut "auf der direkt anliegenden Straße (Justinianstraße)" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 216/2 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Der Ortsbeirat möge die folgenden Punkte in Ergänzung zu OF 174/2 beschließen: A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten: 1. Den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/ Einzelhandel und b) die Auswirkung der geplanten Modalfilter (Diagonalsperre Im Trutz, Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße) auf die Verkehrsmengen im Grüneburgweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind. 2. Vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyer-Aktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Grüneburgwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyer-Aktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Grüneburgwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Grüneburgwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyer-Aktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyer-Aktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen. 3. Zur Erprobungsphase einen runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Grüneburgwegs Vertretern des Magistrats und des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird gebeten: 1. Die Umsetzung der Erprobungsphase zur fahrradfreundlichen Nebenstraße auf dem Grüneburgweg soll abschnittsweise und zeitlich gestaffelt erfolgen. Hierzu soll unterschieden werden a.) in einen westlichen Abschnitt zwischen Siesmayerstraße und Mitscherlichplatz, b.) in einen mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg und c.) in einen östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße. Der Magistrat wird hierbei gebeten, die geplanten provisorischen Maßnahmen im Grüneburgweg zur Umwandlung in eine fahrradfreundliche Nebenstraße zunächst für den mittleren Abschnitt, sodann für den östlichen Abschnitt umzusetzen und erst dann den westlichen Abschnitt probeweise umzusetzen. Als Gesamtkomplex sollten alle Abschnitte gemeinsam möglichst ein Jahr in der Erprobungsphase sein. 2. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für PKW-fahrende Kund*innen lokaler Geschäfte vorzuhalten. 3. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. 4. Zwecks Fußgänger*innen-freundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden, insbesondere am Knotenpunkt Reuterweg (Bereich Hausnr. 71, Blatt 4), um schnelles Rechtsabbiegen abzubremsen. 5. Um breite fußgängerfreundliche Gehwege zu schaffen, sollen die Parkplätze zwischen Hausnr. 99-105 (Blatt 2) vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt werden. 6. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass die Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße nur mit Installation eines Verkehrsschildes ihre Funktion erfüllen werden und schlägt daher - sofern möglich - die Einrichtung einer Busschranke statt einer Busschleuse vor. 7. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 8. Der Ortsbeirat bittet, den Grüneburgweg als Fahrradstraße auszuschildern. 9. Die Dooring-Zone sollte an keiner Stelle schmaler als 75cm abmarkiert werden. Im Zweifelsfall soll lieber der Fahrbereich schmaler markiert werden, als die Dooring-Zone zu verringern. 10. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Beispiel für die Kreuzung Grüneburgweg / Freiherr-vom-Stein-Straße). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge des Grüneburgwegs durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der PKW-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Grüneburgwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen "runden Tisch" in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung: Zu B) 1): Die benannten Teilabschnitte des Grüneburgwegs unterscheiden sich aus Sicht des Ortsbeirates durch ihre jeweils derzeitige verkehrliche Struktur. Der Ortsbeirat hält daher eine zeitlich sukzessive Umsetzung der Probephase nach Abschnitten für sinnvoll, um schon hierdurch eine frühere Akzeptanz für das Verkehrspilotprojekt zu erzielen. Zu B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Corona-Pandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nicht-konsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege, sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Zu B 10): Quelle: Radentscheid Frankfurt Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den "Qualitätsstandards und Musterlösungen" für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 150/3 Betreff: Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen Fahrradbügel zu installieren, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Kreuzung Elkenbachstraße / Herbartstraße 2. Kreuzung Elkenbachstraße / Herderstraße 3. Kreuzung Elkenbachstraße / Baumweg 4. Kreuzung Elkenbachstraße / Mauerweg 5. Burgstraße (Einmündung zwischen den Hausnummern 11 und 15) 6. Kreuzung Günthersburgallee / Vogelsbergstraße (Sperrfläche vor Hausnummer 28) 7. Kreuzung Schwarzburgstr. / Spohrstraße 8. Kreuzung Schwarzburgstraße / Humboldtstraße 9. Kreuzung Holzhausenstraße / Humboldtstraße 10. Kreuzung Keplerstraße / Humboldtstraße Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit von Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller, halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrer*innen eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Räder bieten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1287 2021 Die Vorlage OF 150/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "Vor der Umsetzung sind die Pläne dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben." Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2021, OF 214/2 Betreff: Umgestaltung des Grüneburgwegs als Fahrradstraße mit Kfz- und Lieferverkehr Vorgang: OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21; V 119/21 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Den Grüneburgweg mit folgenden Maßnahmen umzugestalten: a) Im westlichen Abschnitt zwischen Siesmayer Str. und Mitscherlichplatz (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ- Parkplätze, den Grüneburgweg vom Mitscherlichplatz in Richtung Siesmayer Str. in Ost-West-Richtung als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs[1] auszugestalten und insbesondere auch in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen, und (iii) von der Siesmayer Str. die Feldbergstr. und Liebigstr. bis zum Grüneburgweg in West-Ost-Richtung soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs auszugestalten und insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen. b) Im mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, und (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze, unter Einrichtung von einigen Fahrradabstellplätzen, um den Fußgängerverkehr nicht durch abgestellte Fahrräder zu beeinträchtigen, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs in beide Richtungen auszugestalten und insbesondere auch in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen. c) Im östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstr. (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) soweit möglich unter Erhalt der dortigen KFZ-Parkplätze, unter Einrichtung von einigen Fahrradabstellplätzen, um den Fußgängerverkehr nicht durch abgestellte Fahrräder zu beeinträchtigen, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs in beide Richtungen auszugestalten und insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlich sichtbar zu kennzeichnen, (iii) jeweils eine Blitzanlage in beide Richtungen zu installieren, (iv) später ggf. Bodenschwellen einzubauen, und (v) im Bereich von Geschäften tagsüber Anlieferzonen und Kurzzeitparkplätze, die abends Anwohnern als Parkplätze zur Verfügung stehen, einzufügen. 2. Eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchzuführen. 3. Mit Blick auf die im Oederweg getroffenen Maßnahmen zu prüfen und an den Ortsbeirat 2 zu berichten, was genau Gegenstand der Verkehrsuntersuchungen zu den im Oederweg getroffenen Maßnahmen ist (vgl. OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21 sowie V 119), wer damit beauftragt wurde, welche Methoden dabei eingesetzt werden, welche Daten wie häufig und zu welchen Zeitpunkten erhoben werden, und wie lange diese wissenschaftliche Begleitung erfolgt, und welche Kriterien angelegt werden, um den Erfolg der Maßnahmen zu prüfen. 4. Die zum Grüneburgweg getroffenen Maßnahmen während ihrer provisorischen Umsetzung begleitend mindestens quartalsweise zu evaluieren. Diese Evaluation sollte insbesondere Untersuchungen des Verkehrs und des Umsatzes der Gewerbetreibenden beinhalten. Dabei bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Evaluierungskriterien vor Beginn der provisorischen Umsetzung der Maßnahmen festzulegen und diese dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Eine sinnvolle Verkehrsplanung hat die Interessen aller Verkehrsteilnehmer im Grüneburgweg (u.a. Anwohner, Radfahrer, Menschen im fortgeschrittenen Alter, Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Gewerbetreibende, Arbeitnehmer, Lieferverkehr, Autoverkehr) zu berücksichtigen. Insbesondere sollte dem in den letzten Jahren zugenommenen Radverkehr ein größerer Stellenwert beigemessen werden. Ziel dieses Kompromissvorschlags ist, die vielfältigen Interessen unter Berücksichtigung der Wortbeiträge von Teilnehmern der Informationsveranstaltung am 1. September 2021 und der Sitzung des Ortsbeirats 2 am 3. November 2021 und der Realitäten des Westends in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Diesem Zweck dient die Ausgestaltung des Grüneburgwegs (s. Ziff. 1.b. und c.) bzw. der Parallelstraße zum Grüneburgweg (s. Ziff. 1.a.) als Fahrradstraße mit Zulassung des KFZ-Verkehrs und Lieferverkehrs. Dadurch wird der Radverkehr im Sinne des sog. Radentscheids stark aufgewertet. Insbesondere können Fahrradfahrer nebeneinander fahren, es wird eine 30km/h- Zone eingerichtet und der Radverkehr ist deutlich stärker geschützt. Außerdem ermöglicht dieser Vorschlag, dass durch Anordnung von Zusatzzeichen weiterhin der KFZ-Verkehr und der Lieferverkehr zugunsten der Gewerbetreibenden im Grüneburgweg zulässig ist. Dies kommt insbesondere den Anwohnern im und rund um den Grüneburgweg, den Gewerbetreibenden sowie den Arbeitnehmern der dortigen Geschäfte zu Gute, da so ein Großteil der ohnehin schon knappen Parkplätze erhalten bleibt. Aufgrund des Charakters der Straße als Fahrradstraße können in Kreuzungsbereichen und an Engstellen vereinzelt KFZ-Parkplätze zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs im mittleren und östlichen Abschnitt entfallen. Hierbei gilt es aber insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass bestehende Park- und Halteverbotszonen und auch die auszuweisenden Lieferzonen eingehalten werden. Schließlich ist auch sicherzustellen, dass genügend Platz für den ruhenden Fahrradverkehr besteht, damit dieser den Fußgängerverkehr nicht behindert. Gleichzeitig sollten keine weiteren Parkplätze, neben den Parkplätzen in Ziffer 2-4 dieses Antrags, zugunsten von Gastronomieangeboten ohne vorherige Anhörung von Anwohnern und Gewerbetrei-benden vor Ort wegfallen. Zusätzlich ist es sinnvoll, Autofahrer zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern durch Bodenschwellen und "Blitzgeräte" zu einer reduzierten Geschwindigkeit anzuhalten, die dem Grüneburgweg als Wohn- und Geschäftsstraße gerecht wird (s. Ziff. 1.c.). Des Weiteren ermöglicht dieser Vorschlag, ohne eine Diagonalsperre am "Im Trutz" auszukommen, die zu einer Umleitung des motorisierten Verkehrs mitten ins Wohngebiet führen würde. . Insbesondere bestehen erhebliche Zweifel dahingehend, dass die Anlieferung des Rewe-Marktes am Grüneburgweg, die von der Seite, der Straße "Im Trutz", her erfolgt, bei Einrichtung der Diagonalsperre weiterhin möglich bleibt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Lastwagen in den Kreuzungsbereich zurückstoßen, um in die Liefereinfahrt rückwärts einzufahren. Durch eine solche Diagonalsperre würden die Anwohner dieser Wohngebiete - insbesondere in den Parallel- und Seitenstraßen zum Grüneburgweg, wie auch u.a. der Wolfsgangsstraße, die deutlich schmäler als der Grüneburgweg ist - einseitig und unverhältnismäßig mit Verkehr belastet. Es ist insbesondere vor dem Hintergrund der aufkommenden Diskussion rund um den Oeder Weg (Stichwort: "Anwohner Finkenhofstraße", siehe u.a. Presseberichte zur Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021) zu vermeiden, den Verkehr nicht zu reduzieren, sondern nur zu verschieben. Zudem gab es nach der Unfallstatistik[2] im Grüneburgweg im Jahr 2020 keine schweren Unfällen, an denen ein Fahrradfahrer beteiligt war. Auch die Zahl der "leichten" Unfälle liegt im einstelligen Bereich. Insofern beinhaltet das in Ziff. 1 dargestellte Konzept einen angemessenen Interessensausgleich aller Verkehrsteilnehmer, einschließlich Radfahrer. Dieser Vorschlag berücksichtigt die in den Informationsveranstaltungen und der Ortsbeirats-Sitzung am 3. November 2021 gegenüber allen Fraktionen vorgetragenen Rückmeldungen und Kritikpunkte von insbesondere Anwohnern, Gewebetreibenden, ADFC, Radfahrern und Fußgängern und erhöht dadurch die Akzeptanz bei den Betroffenen im Grüneburgweg. Die Maßnahmen in Ziff. 1 führen damit insgesamt zu einer zeitgemäßen Neuverteilung des Verkehrsraums zwischen Anwohnern, Fußgängern, Radfahrern, Autoverkehr, Gewerbetreibenden und Lieferverkehr. Gleichzeitig dienen sie dazu, den Grüneburgweg als pulsierendes Zentrum im Herzen des Westends und sein attraktives einmaliges Flair weiter zu stärken. Damit wird den veränderten Bedürfnissen insbesondere mit Blick auf den Radverkehr, die Anwohner und die Gewerbetreibenden zum Erhalt eines urbanen Lebensgefühls Rechnung getragen. Die vorgeschlagenen Markierungen auf der Straße für Radfahrer sowie das Aufstellen der Blitzanlagen und die Kennzeichnung von Lieferzonen und Kurzzeitparkplätzen (Ziff. 1) sollten bitte kurzfristig provisorisch umgesetzt werden. Für etwaige künftige weitere Planungen sollte eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchgeführt werden, s. Ziff. 2. Zudem erscheint die wissenschaftliche Begleitung der Maßnahmen im Oederweg durch Verkehrsuntersuchungen wichtig, um aus ihr Schlussfolgerungen auch fürs Westend ziehen zu können. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat entsprechend an ihn zu berichten, s. Ziff. 3. Um den Erfolg der provisorischen Umsetzung der Maßnahmen nach der Probephase bestimmen zu können, ist es wichtig, dass die Evaluierungskriterien vor Beginn ihrer Umsetzung festgelegt sind. Da das Gebiet um den Grüneburgweg einen Mischcharakter aus Wohngebiet und Gewerbebetriebe aufweist, sollten wesentliche Kriterien für den Erfolg der Maßnahme insbesondere die Entwicklung des Verkehrs an zentralen Stellen in den angrenzenden Wohngebieten in allen drei Abschnitten sowie die Entwicklung des Umsatzes der Gewerbetreibenden in allen drei Abschnitten sein. Die Evaluierung sollte dabei mind. quartalsweise erfolgen. Dabei bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dem Ortsbeirat die festgelegten Evaluierungskriterien nach ihrer Festlegung mitzuteilen, s. Ziff. 4. Antragsteller: CDU FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 127/3 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen Der Magistrat wird beauftragt: In der U-Bahn-Haltestelle Holzhausenstraße werden an den Bahnsteig-Enden stadteinwärts und stadtauswärts zusätzliche Treppen eingerichtet, um damit Notausgänge, die an die Oberfläche führen, zu schaffen. Somit wird die Nutzungskapazität den Anforderungen der tatsächlichen Nutzung gemäß gesetzlicher Vorgabe nach § 31, Abs.5 BoStrab angepasst. Begründung: In § 31, Abs. 5 der BoStrab (Betriebsordnung Straßenbahn) wird die notwendige Größe der Haltestellen festgelegt: "Die Breite der Bahnsteige muss nach dem Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung der Stärke und Verflechtung der Fahrgastströme bemessen sein. Längs der Bahnsteigkante muss eine nutzbare Breite von mindestens 2,0 m, bei Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen von mindestens 1,5 m vorhanden sein. Die Querneigung des Bahnsteigs soll so ausgeführt werden, dass sie mit 2 von Hundert zur Bahnsteigkante hin ansteigt." Seit Jahren wird vom Magistrat erklärt, dass die in den 60er Jahren gebaute Haltestelle Holzhausenstraße nicht mehr der Belastung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen der Fahrgäste entspricht. Laut § 31, Abs. 5, Satz 1 BoStrab besteht die Pflicht die Breite der Bahnsteige dem erhöhten Verkehrsaufkommen anzupassen. Da das in diesem Fall baulich nicht möglich ist, muss die Kapazität der Haltestelle zumindest durch den Bau zusätzlicher Fluchttreppen an den beiden Bahnsteigenden erhöht und damit eine zusätzliche Möglichkeit für die Fahrgäste geschaffen werden, die Haltestelle zu verlassen. Ein zusätzlicher Ausbau der Fluchttreppen ist auch aufgrund von Abs.5, Satz 2 notwendig, wonach die nutzbare Breite von zwei Metern nicht unterschritten werden darf. Die nutzbare Breite des Bahnsteigs stadtauswärts unterschreitet nach dem Einbau der Aufzüge die notwendige Breite. Sie beträgt nur 1,80 m, stadteinwärts wird die notwendige Breite gerade einmal um 10 cm überschritten. Sie beträgt 2,10 m. In einer U-Bahn-Station mit einem hohen Aufkommen von Fahrgästen ist es dringend notwendig, alle für die Sicherheit der Fahrgäste notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise wurden in Berlin nach dem Brand im Jahre 2009 in der Station Oper 40 Stationen mit ähnlichem Baustandard für insgesamt über 1 Milliarde Euro nachgerüstet. Auch in Frankfurt ist zur Sicherheit der Fahrgäste eine Nachrüstung der Station Holzhausenstraße durch zusätzliche Fluchttreppen dringend notwendig, insbesondere, da die Hessische Bauordnung für Veranstaltungsräume zwei unabhängig nach aussen führende Fluchtwege erforderlich macht. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 127/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 127/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 127/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1742 2022 Die Vorlage OF 127/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 104/3 Betreff: Ein Verkehrskonzept für das westliche Nordend Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 3 ein Konzept vorzuschlagen, wie der Verkehr im Dreieck Eschersheimer Landstraße, Holzhausenstraße, Eckenheimer Landstraße neu geregelt werden kann, wenn die derzeit provisorische Umwandlung des Oeder Wegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße dauerhaft bestehen bleiben soll. Dabei sollen die Interessen der Anwohner, der Gewerbetreibenden sowie aller Verkehrsteilnehmer ausreichend berücksichtigt und miteinander abgewogen werden. Insbesondere ist zu klären: wie der PKW- und Lieferverkehr mit Ziel Oeder Weg künftig sinnvoll geführt werden kann, um Ausweichverkehr wie über die Finkenhofstraße oder durch das Holzhausenviertel zu vermeiden. wie der Fuß- und der Radverkehr sowie das Car-Sharing im Viertel gestärkt werden können, um Anreize zu setzen, auf ein eigenes Auto zu verzichten - ist beispielsweise eine Fahrradstraße in West-Ost-Richtung möglich, die den Oeder Weg kreuzt? wo Anwohner und Gewerbetreibende, die auf ein Auto angewiesen sind, ausreichend Parkmöglichkeiten vorfinden können. Ist bspw. eine Quartiersgarage denkbar, die sich über Kunden auf dem Oeder Weg und/oder über Unternehmen entlang der Eschersheimer Landstraße gegenfinanzieren lässt und die idealerweise von einer der Hauptstraßen erreichbar wäre? Könnten weitere Parkflächen damit kompensiert und oberirdisch weiterer Raum für andere Verkehrsteilnehmer zur Verfügung gestellt werden? Ein solches Gesamtverkehrskonzept muss vorliegen, bevor die Testphase des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße abgeschlossen ist. Begründung: Die Umwandlung des Oeder Wegs zu einer fahrradfreundlichen Nebenstraße führt schon jetzt zu Ausweichbewegungen des von Süden kommenden Verkehrs, der nun vor allem über die Finkenhofstraße fließt, die erste Abzweigung von der Eschersheimer Landstraße. Die enge Straße ist dem Verkehrsaufkommen nicht gewachsen ebenso wie der sich anschließende Bornwiesenweg, sodass sich der Verkehr zum Ärger der Anwohner zurückstaut. Es ist anzunehmen, dass sich diese Situation bei der jetzigen Verkehrsführung noch verschlimmert, wenn die Heinestraße, wie von einigen Anwohnern und Teilen des Ortsbeirats gewünscht, zum Bornwiesenweg hin in eine Sackgasse umgewandelt wird. Mit der Diagonalsperre im Norden sind weitere Ausweichbewegungen ähnlich zur Finkenhofstraße zu befürchten. Eingriffe in den Straßenverkehr führen immer zu Verkehrsverlagerungen. Um zu vermeiden, dass sich der Ortsbeirat permanent mit den Konsequenzen weiterer kleinteiliger Änderungen befassen muss, welche die Komplikationen, die sie bekämpfen wollen, nur verlagern und verstärken, ist ein Gesamtverkehrskonzept für den gesamten genannten Bereich notwendig. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1034 2021 Die Vorlage OF 104/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der letzte Absatz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 175/2 Betreff: Umgestaltung des Grüneburgwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße Vorgang: OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21; V 119/21 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Den Grüneburgweg mit folgenden Maßnahmen umzugestalten: a) Im westlichen Abschnitt zwischen Siesmayer Str. und Mitscherlichplatz (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) unter weitestgehendem Erhalt der dortigen Parkplätze vom Mitscherlichplatz in Richtung Siesmayer Str. in Ost-West-Richtung das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen, insbesondere auch in den Kreuzungsbereichen, und (iii) von der Siesmayer Str. auf der Feldbergstr. und Liebigstr. bis zum Grüneburgweg in West-Ost-Richtung unter weitestgehendem Erhalt der dortigen Parkplätze das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen, insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen. b) Im mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, und (ii) unter weitestgehendem Erhalt der dortigen Parkplätze das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße in beide Richtungen deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen, insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen. c) Im östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstr. (i) die aktuelle Straßenführung beizubehalten, (ii) unter weitestgehendem Erhalt der dortigen Parkplätze das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße in beide Richtungen deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen, insbesondere in den Knotenpunkten in den Kreuzungsbereichen, (iii) jeweils eine Blitzanlage in beide Richtungen zu installieren, (iv) später ggf. Bodenschwellen einzubauen, und (v) im Bereich von Geschäften tagsüber Anlieferzonen und Kurzzeitparkplätze, die abends Anwohnern als Parkplätze zur Verfügung stehen, einzufügen. 2. Eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchzuführen. 3. Das Konzept zur Umgestaltung des Grüneburgwegs, das dem Ortsbeirat in der öffentlichen Informationsveranstaltung am 1. September 2021 vorgestellt wurde (sog. Planung), nicht weiter zu verfolgen. 4. Mit Blick auf die im Oederweg getroffenen Maßnahmen zu prüfen und an den Ortsbeirat 2 zu berichten, was genau Gegenstand der Verkehrsuntersuchungen zu den im Oederweg getroffenen Maßnahmen ist (vgl. OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21 sowie V 119), wer damit beauftragt wurde, welche Methoden dabei eingesetzt werden, welche Daten wie häufig und zu welchen Zeitpunkten erhoben werden, und wie lange diese wissenschaftliche Begleitung erfolgt, und welche Kriterien angelegt werden, um den Erfolg der Maßnahmen zu prüfen. Begründung: Eine vernünftige Verkehrsplanung hat die Interessen aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Insbesondere sollten Maßnahmen getroffen werden, die den in den letzten Jahren zugenommenen Radverkehr stärker berücksichtigt. Daher ist es wichtig, zum Schutz der Fahrradfahrer das Radfahren durch entsprechende Markierungen auf der Straße in beide Richtungen auf dem Grüneburgweg (s. Ziff. 1.b. und c.) bzw. in der Parallelstraße zum Grüneburgweg (s. Ziff. 1.a.) deutlicher und besser zu kennzeichnen und dadurch sichtbarer zu machen. Zusätzlich ist es sinnvoll, Autofahrer zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern durch Bodenschwellen und "Blitzgeräte" zu einer reduzierten Geschwindigkeit anzuhalten, die dem Grüneburgweg als Wohn- und Geschäftsstraße gerecht wird. Die Maßnahmen in Ziff. 1 werten den Radverkehr auf und führen insgesamt zu einer zeitgemäßen Neuverteilung des Verkehrsraums zwischen Anwohnern, Fußgängern, Radfahrern, Autoverkehr, Gewerbetreibenden und Lieferverkehr. Gleichzeitig dienen sie dazu, den Grüneburgweg als pulsierendes Zentrum im Herzen des Westends und sein attraktives einmaliges Flair weiter zu stärken. Damit wird sowohl den veränderten Bedürfnissen insbesondere mit Blick auf den Radverkehr als auch den Interessen von Gewerbetreibenden zum Erhalt eines urbanen Lebensgefühls Rechnung getragen. Die bestehende Planung birgt hingegen das Risiko, dass sie die vorhandene Struktur mit Wohnbebauung, Kiosk, Gastronomie, Nahversorgung und Geschäften beschädigt. Die Planung des Straßenverkehrsamts zum Grüneburgweg, die dem Ortsbeirat 2 am 1. September 2021 vorgestellt wurde, war eine sehr gute Grundlage, um den obigen Vorschlag zu erarbeiten. Nach weiteren Gesprächen mit Anwohnern und Geschäftsinhabern vor Ort erscheint es sinnvoll, daraus jedoch nur einzelne Elemente zu übernehmen, wie z.B. die Einrichtung von Lieferzonen und Kurzzeitparkplätzen tagsüber. Im Übrigen sollte die Planung nicht weiter verfolgt werden, da sie der Realität im Westend aus folgenden Gründen nicht gerecht wird: Die vorgeschlagene Diagonalsperre am "Im Trutz" führt zu einer Umleitung des motorisierten Verkehrs mitten ins Wohngebiet. Durch eine solche Maßnahme werden die Anwohner dieser Wohngebiete einseitig und unverhältnismäßig belastet. Bei Umsetzung der Planung ist zu erwarten, dass der Verkehr in den Parallel- und Seitenstraßen, wie auch u.a. der Wolfsgangsstraße, die deutlich schmäler als der Grüneburgweg ist, zunehmen wird. Durch eine solche Neuverteilung des Straßenraums würden wiederum die Anwohner der Seiten- und Nebenstraßen einseitig belastet. Die Parkplätze sind bereits heute für Anwohner, Gewerbetreibende und Kunden von Gewerbetreibenden im und rund um den Grüneburgweg knapp. Insofern erscheint die Planung, die zu einem beträchtlichen Verlust von Parkplätzen führt, nicht sinnvoll. Nach der Unfallstatistik[1] gab es im Grüneburgweg im Jahr 2020 keine schweren Unfällen, an denen ein Fahrradfahrer beteiligt war. Auch die Zahl der "leichten" Unfälle liegt im einstelligen Bereich. Insofern beinhaltet das in Ziff. 1 dargestellte Konzept einen angemessenen Interessensausgleich aller Verkehrsteilnehmer, einschließlich Radfahrer. Die vorgeschlagenen Markierungen auf der Straße für Radfahrer sowie das Aufstellen der Blitzanlagen und die Kennzeichnung von Lieferzonen und Kurzzeitparkplätze (Ziff. 1) sollten bitte kurzfristig umgesetzt werden. Für etwaige künftige weitere Planungen sollte eine Befragung von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Grüneburgweg und dem angrenzenden Wohngebiet zu der Notwendigkeit der Umgestaltung des Grüneburgwegs und den Bedürfnissen und Wünschen der Anwohner und Gewerbetreibenden durchgeführt werden, s. Ziff. 3. Zudem erscheint die wissenschaftliche Begleitung der Maßnahmen im Oederweg durch Verkehrsuntersuchungen wichtig, um aus ihr Schlussfolgerungen auch fürs Westend ziehen zu können. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat entsprechend an ihn zu berichten, s. Ziff. 4. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 174/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7205 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1153 Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 119 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 174/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 175/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 204/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 7 Der Vertreter der BFF stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 216/2 unter Buchstabe B) des Antragstenors die Worte "Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." und in der Begründung die Worte "In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen." anzufügen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion und des Vertreters der BFF wird über Buchstabe A) sowie die einzelnen Ziffern von Buchstabe B) des Antragstenors und über die Begründung der Vorlage OF 216/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2021 Anregung an den Magistrat OM 1266 2021 1. Die Vorlage OF 174/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 175/2 wurde zurückgezogen. 3. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnungspunkte I/7.1 bis I/7.5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 204/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 205/2 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OF 206/2 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OF 212/2 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage OF 213/2 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 214/2 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage OF 215/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. a) Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 216/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Buchstabe A) Ziffer 3. die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" ersetzt, unter Buchstabe B) der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 8. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. a) GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) b) GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 9. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 10. a) Annahme bei Enthaltung 5 GRÜNE b) Buchstabe A) Annahme bei Enthaltung 3 CDU, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: GRÜNE, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffern 6. und 7.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 8.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 9.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 3 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2021, OF 145/3 Betreff: Beleuchtung auf dem Spielplatz im Holzhausenpark Der Holzhausenpark wird von vielen Kindern und Jugendlichen genutzt. Gerade in den Herbst- und Wintermonaten in denen es früh dunkel und die Spielzeit damit extrem kurz. 2 weitere Leuchten würden den Bereich der Tischtennisplatten etwas besser beleuchten und ein echter Gewinn für die Kinder und Jugendlichen sein. Eine Verbesserung der Beleuchtungssituation auf der Holzhausenstraße wäre ein weiterer Punkt für die Aufenthaltsqualität in den späten Nachmittag- und frühen Abendstunden. Dazu gibt es eine Initiative der Kinderbeauftragten im Ortsbeirat 3. Dies vorausgeschickt möge der OBR 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten ob - die Beleuchtungssituation auf der Holzhausenstraße insbes. im Bereich Holzhausenpark durch den Einsatz anderer Leuchtmittel verbessert werden kann - im Bereich des Spielplatzes 2 weitere Leuchten installiert werden können. Planskizze s.u. Quelle: Lorenz Gempper, Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 145/3 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.09.2021, OA 79 entstanden aus Vorlage: OF 153/2 vom 27.08.2021 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" durch den zusätzlichen Bau von zwei Treppenaufgängen an den jeweiligen Bahnsteigenden den Anforderungen von § 31 Abs. 5 BOStrab auf Anpassung an die Nutzungskapazität entsprechen Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.01.2022 und 13.06.2022 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in der U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" an den Bahnsteigenden stadteinwärts und stadtauswärts an den jeweiligen Bahnsteigen zusätzliche Treppen einzurichten, um damit Notausgänge, die an die Oberfläche führen, zu schaffen. Begründung: In § 31 Abs. 5 der BOStrab (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung) wird die notwendige Größe der Haltestellen festgelegt: "Die Breite der Bahnsteige muss nach dem Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung der Stärke und Verflechtung der Fahrgastströme bemessen sein. Längs der Bahnsteigkante muss eine nutzbare Breite von mindestens 2,0 m, bei Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen von mindestens 1,5 m vorhanden sein. Die Querneigung des Bahnsteigs soll so ausgeführt werden, dass sie mit 2 von Hundert zur Bahnsteigkante hin ansteigt." Seit Jahren wird vom Magistrat erklärt, dass die in den 60er-Jahren gebaute Haltestelle "Holzhausenstraße" nicht mehr der Belastung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen der Fahrgäste entspricht. Laut § 31 Abs. 5 S. 1 BOStrab besteht die Pflicht, die Breite der Bahnsteige dem erhöhten Verkehrsaufkommen anzupassen. Da das in diesem Fall baulich nicht möglich ist, muss die Kapazität der Haltestelle zumindest durch den Bau zusätzlicher Fluchttreppen an den beiden Bahnsteigenden erhöht und damit eine zusätzliche Möglichkeit für die Fahrgäste geschaffen werden, die Haltestelle zu verlassen. Ein zusätzlicher Ausbau der Fluchttreppen ist auch aufgrund von Abs. 5 S. 2 notwendig, wonach die nutzbare Breite von zwei Metern nicht unterschritten werden darf. Die nutzbare Breite des Bahnsteigs stadtauswärts unterschreitet nach dem Einbau der Aufzüge die notwendige Breite. Sie beträgt nur 1,80 Meter, stadteinwärts wird die notwendige Breite gerade einmal um zehn Zentimeter überschritten. Sie beträgt 2,10 Meter. In einer U-Bahn-Station mit einem hohen Aufkommen von Fahrgästen ist es dringend notwendig, alle für die Sicherheit der Fahrgäste notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise wurden in Berlin nach dem Brand im Jahre 2000 in der Station "Deutsche Oper" 40 Stationen mit ähnlichem Baustandard für insgesamt über eine Milliarde Euro nachgerüstet. Auch in Frankfurt ist zur Sicherheit der Fahrgäste eine Nachrüstung der Station "Holzhausenstraße" durch zusätzliche Fluchttreppen dringend notwendig, insbesondere da die Hessische Bauordnung für Veranstaltungsräume zwei unabhängig nach außen führende Fluchtwege erforderlich macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 340 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 22.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 79 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); FRAKTION (= Enthaltung) 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 79 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 340 vom 09.09.2022) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 757, 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.11.2021 § 1446, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 92 13
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 153/2 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" durch den zusätzlichen Bau von zwei Treppenaufgängen an den jeweiligen Bahnsteigenden den Anforderungen von § 31 Abs. 5 BOStrab auf Anpassung an die Nutzungskapazität entsprechen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt In der U-Bahn Haltestelle Holzhausenstraße werden an den Bahnsteig-enden stadteinwärts und stadtauswärts an den jeweiligen Bahnsteigen zusätzliche Treppen eingerichtet, um damit Notausgänge, die an die Oberfläche führen, zu schaffen Begründung: In § 31 Abs. 5 der Bo Strab ( Betriebsordnung Straßenbahn) wird die notwendige Größe der Haltestellen festgelegt: "Die Breite der Bahnsteige muss nach dem Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung der Stärke und Verflechtung der Fahrgastströme bemessen sein. Längs der Bahnsteigkante muss eine nutzbare Breite von mindestens 2,0 m, bei Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen von mindestens 1,5 m vorhanden sein. Die Querneigung des Bahnsteigs soll so ausgeführt werden, dass sie mit 2 von Hundert zur Bahnsteigkante hin ansteigt". Seit Jahren wird vom Magistrat erklärt, dass die in den 60er Jahren gebaute Haltestelle Holzhausenstraße nicht mehr der Belastung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen der Fahrgäste entspricht.Laur §31 Abs.5, Satz 1 Bo Strab besteht die Pflicht die Breite der Bahnsteige dem erhöhten Verkehrsaufkommen anzupassen. Da das in diesem Fall baulich nicht möglich ist, muss die Kapazität der Haltestelle zumindest durch den Bau zusätzlicher Fluchttreppen an den beiden Bahnsteigenden erhöht und damit eine zusätzliche Möglichkeit für die Fahrgäste geschaffen werden, die Haltestelle zu verlassen. Ein zusätzlicher Ausbau der Fluchttreppen ist auch aufgrund von Abs.5, Satz 2 notwendig, wonach die nutzbare Breite von 2 Metern nicht unterschritten werden darf. Die nutzbare Breite des Bahnsteigs stadtauswärts unterschreitet nach dem Einbau der Aufzüge die notwendige Breite. Sie beträgt nur 1,80 m, stadteinwärts wird die notwendige Breite gerade einmal um 10 cm überschritten. Sie beträgt 2,10 m . In einer U-Bahn Station mit einem hohen Aufkommen von Fahrgästen ist es dringend notwendig, alle für die Sicherheit der Fahrgäste notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise wurden in Berlin nach dem Brand im Jahre 2009 in der Station Oper40 Stationen mit ähnlichem Baustandard für insgesamt über 1 Milliarde Euro nachgerüstet. Auch in Frankfurt ist zur Sicherheit der Fahrgäste eine Nachrüstung der Station Holzhausenstraße durch zusätzliche Fluchttreppen dringend notwendig, insbesondere, da die Hessische Bauordnung für Veranstaltungsräume zwei unabhängig nach aussen führende Fluchtwege erforderlich macht. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung OA 79 2021 Die Vorlage OF 153/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); SPD und FDP (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 84/3 Betreff: Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg, geänderte Lösung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße die Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg wie folgt zu gestalten: Von der Holzhausenstraße westlich des Kreuzungsbereichs bis in den Oeder Weg südlich des Kreuzungsbereichs wird zwischen den beiden gegenläufigen Fahrspuren eine trennende Barriere installiert (siehe Skizze). Diese Barriere verhindert, dass der Durchgangsverkehr von Norden in den Oeder Weg einfahren kann. Sie ermöglicht jedoch folgende Fahrbeziehungen: - Durchgängige Befahrbarkeit der gesamten Holzhausenstraße in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge von Süden aus dem Oeder Weg in alle Richtungen - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf dem Oeder Weg von Norden nur in westlicher Richtung in die Holzhausenstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf der Holzhausenstraße von Westen nur in südlicher Richtung in den Oeder Weg. Begründung: Die vorgeschlagene Verkehrsführung bietet verschiedene Vorteile: Da sich die durchgängige Befahrbarkeit der Holzhausenstraße in beiden Richtungen nicht darstellen lässt, ist es wichtig, dass aber auf jeden Fall die Durchgängigkeit in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße erhalten bleibt. Zwischen Anlagenring und Hauptportal des Hauptfriedhofs ist dies die einzige legale Linksabbiegemöglichkeit aus der Eckenheimer Landstraße, die ohne Umwege durch Wohngebiete direkt nach Westen führt. Diese direkte Verbindung bis zur Eschersheimer Landstraße und darüber hinaus ist auch für viele Fahrzeuge aus der Nordendstraße und den östlich davon gelegenen Quartieren wichtig. Die vorgeschlagene Verkehrsführung hat außerdem den Vorteil, dass alle Fahrzeuge aus Richtung Norden, die nach Westen zur Eschersheimer Landstraße wollen, dies ohne Umwege direkt über den Oeder Weg und den Rechtsabbieger in die Holzhausenstraße tun können. Sie belasten damit nicht die Eckenheimer Landstraße mit dem engen Zugang an der Einmündung des Oeder Wegs und die folgenden Seitenstraßen wie Schwarzburgstraße, Glauburgstraße und Keplerstraße. Die von Süden den Oeder Weg heraufkommenden Fahrzeuge können an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße in alle Richtungen weiterfahren. Die Einschränkungen für den von Westen kommenden Verkehr, der an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße nach rechts in den Oeder Weg abbiegen muss, sind hinnehmbar, da es für diese Fahrzeuge alternative West-Ost-Routen gibt und diese Richtung nicht die Bedeutung der entgegengesetzten Fahrtrichtung hat. Für den Busverkehr ergeben sich keine Änderungen zur jetzigen Wegeführung, die Abbiegeradien entsprechen den jetzigen Maßen. Schließlich ist die vorgeschlagene Lösung sehr preiswert, kann also auch ohne große Kosten im Betrieb erprobt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 77/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 84/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 89/3 Betreff: Keine Diagonalsperre im nördlichen Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Einrichtung einer Diagonalsperre am nördlichen Oeder Weg zwischen Eckenheimer Landstraße und Holzhausenstraße zu verzichten. Stattdessen soll der Magistrat prüfen und berichten, inwiefern sich das Projekt fahrradfreundliche Nebenstraße auch mit der Installation von Bodenschwellen und Fahrbahnverschwenkungen umsetzen lässt, die den motorisierten Verkehr auf Fahrradgeschwindigkeit herunterbremsen. Begründung: Der Oeder Weg ist eine von wenigen verbliebenen Einkaufsstraßen in Frankfurt, noch dazu eine mit sehr wenig Leerstand, trotz Coronapandemie und einem zunehmenden Trend zum Onlineshopping. Das ist der Arbeit der ansässigen Gewerbetreibenden zu verdanken, die sich über Jahre einen treuen Kundenstamm aufgebaut haben, der weit über das Nordend hinausreicht. Mit der Diagonalsperre fürchten die Gewerbetreibenden von diesen Kunden abgeschnitten zu werden. Ein entsprechender Brief, gezeichnet von 22 Gewerbetreibenden des Oeder Wegs, mit der Bitte, auf die Diagonalsperre im Norden ebenso zu verzichten wie auf die Schranke im Süden und den Wegfall von 79 Parkplätzen, ging der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat Mitte Juli zu. Schranke und Parkplatzrückbau sind inzwischen umgesetzt. Die Gewerbetreibenden fürchten, sich nicht mehr auf dem Oeder Weg halten zu können. Ein Verlust an Attraktivität dieser Stadtteil-Einkaufsstraße steht ebenso zu befürchten wie ein Verlust an Arbeitsplätzen. Der Wegfall von Geschäften - und damit auch von Kunden - kann zudem einen Dominoeffekt auslösen und die Existenznot anderer Gewerbetreibender, insbesondere der Gastronomie, verschärfen. Im Gegensatz zur kritisierten Diagonalsperre sind Bodenschwellen und Verschwenkungen einfach und provisorisch einzurichten. Sie erlauben es, Fahrzeugen von Norden weiterhin in den Oeder Weg ein- und die Geschäfte anzufahren und machen den Oeder Weg durch die Drosselung auf Fahrradgeschwindigkeit sowohl fahrradfreundlich als auch unattraktiv für den Durchfahrtsverkehr. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 89/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2021, OF 101/3 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Finkenhofstraße Abschnitt zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Finkenhofstraße zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße zum Verkehrsberuhigten Bereich zu erklären. Die wenigen bislang vorhandenen Parkflächen sollten eigens gekennzeichnet und zu den bisherigen Zeiten für Bewohner mit dem Parkausweis Nr. 20 vorbehalten werden. Begründung: Dieser von Wohnhäusern gesäumte Straßenabschnitt führt als schmale Einbahnstraße von der Eschersheimer Landstraße in Richtung Oeder Weg. Er wird von Kraftfahrzeugen und Fußgänger:innen sowie Radfahrenden genutzt, die oft in beide Richtungen unterwegs sind. Zwar mißt die Breite der Fahrbahn 4,10 Meter. Die nutzbare Breite jedoch liegt wegen der wenigen ausgewiesenen Bewohnerparkplätze auf der nördlichen Seite im Durchschnitt bei 2,65 Metern. Der nördliche Gehweg erreicht Schmalstellen zwischen 55 und 65 Zentimetern. Der südliche Gehweg weist wegen Pollern und neu aufgestellten Parkomaten an mehreren Stellen weniger als 85 Zentimeter Breite auf. Die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge ist erschwert, die Müllabfuhr (Wagenbreite mindestens 2,50) kann häufig nur durch Ausweichen auf den Gehweg passieren. Für Fußgänger:innen mit Gehhilfen oder Kinderwagen, mit vielleicht zweitem Kind oder Einkaufstaschen bleibt ebenso oft nur der Gang über die Fahrbahn, insbesondere dann, wenn mitten auf dem Gehweg anonym aufgestellte E-Bikes parken. Mit der geplanten - und bereits eingeleiteten - Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs ist eine direkte Zufahrt von Süden zum Oeder Weg in naher Zukunft nicht mehr möglich, sondern muß über die Eschersheimer Landstraße erfolgen. Die nächsten Zufahrten zum Oeder Weg sind bislang die Finkenhofstraße, gefolgt von der Heine- und der ca 600 Meter entfernten Wolfsgangstraße. Es ist damit zu rechnen, daß Autofahrer:innen mit der Finkenhofstraße die nächstmögliche Verbindung zum Oeder Weg nutzen, zumal auch Pläne vorliegen, die Heinestraße in eine Sackgasse umzuwandeln. Damit würde sich die ohnehin problematische Verkehrssituation für die Finkenhofstraße verschärfen. Die Umwandlung in eine reine Spielstraße spricht gegen die Interessen der Bewohner:innen, die auf einen PKW aus beruflichen, familiären oder physischen Gründen angewiesen sind. Ein schwellenloser, verkehrsberuhigter Bereich mit vorgeschriebenem Schritttempo ist geboten, um quartiersfremden Durchgangsverkehr abzuhalten und mehr Sicherheit für Bewohner:innen und Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 101/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1033 2021 Die Vorlage OF 101/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 97/3 Betreff: Haltepunkt für Schulbusse Die Private Kant-Schule, Hammanstraße 9, betreibt eine weitere Außenstelle der Schule in Maintal. Kinder werden deshalb täglich ab ca. 7:30 Uhr bis 8:15 Uhr von den Eltern in Privatautos vor die Schule in Frankfurt gefahren und von dort in Bussen nach Maintal transportiert. Der Rücktransport der Schüler vor die Private Kant-Schule findet täglich zwischen 15:00 bis 17:00 Uhr statt. Neben einem Kleinbus, der häufig in dem kurzen Stück der Hammanstraße zwischen Wolfsgangstraße und Fürstenberger Straße auf den wenigen Anwohnerparkplätzen parkt, fehlt für weitere von der Schule eingesetzte große Reisebusse ein Parkplatz in dem dicht bebauten Wohnviertel. Regelmäßig werden deshalb ca. 15 m lange Großraumbusse vor der Feuerwehreinfahrt für die Elisabethen- / Fürstenberger Schule und dem Eingang zum Holzhausenpark abgestellt und verursachen in der engen Kurve von Hammanstraße und Fürstenbergerstraße durch die Breite und Länge der Busse Gefahrensituationen für sämtliche Verkehrsteilnehmer, insbesondere aber für Fußgänger und Radfahrer (siehe beiliegende Fotos). Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob z.B. 50 m weiter in der Fürstenberger Straße ein gemeinsam nutzbarer Busparkplatz für die Private Kant-Schule, die Elisabethen- und Fürstenbergerschule eingerichtet werden kann. Die aktuelle Situation stellt eine nicht hinnehmbare Gefahrenquelle dar, die entschärft werden muss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.11.2021, OF 137/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 97/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 97/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1275 2021 1. Die Vorlage OF 97/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 137/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 137/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2021, OF 88/3 Betreff: Umgestaltung Oeder Weg zügig vorantreiben Vorgang: M 47/19; NR 895/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die provisorische Umgestaltung des Oeder Wegs gemäß der Beschlussvorlage M47 "Bürgerbegehren Radentscheid Frankfurt am Main" und des Antrags Nr. 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" zügig voran zu treiben und den nördlichen provisorischen Modalfilter mit einem Diagonalfilter Ecke Holzhausenstraße/Oeder Weg wie vom Amt für Straßenbau & Erschließung vorgeschlagen umzusetzen. Begründung: Der Erfolg des fahrrad- und flanierfreundlichen Oeder Wegs hängt im hohen Maße davon ab, wie viel motorisierter Durchgangsverkehr dort weiterhin fährt. Das heißt, Autoverkehr, der nicht direkt den Oeder Weg oder angrenzende Straßen ansteuert, sondern auf dem Weg in die Innenstadt ist, sollte nicht über eine Quartiersstraße fahren. Diese sollte für die dort einkaufenden, essenden, radfahrenden oder dem gezielt dort hinfahrenden Autoverkehr vorbehalten sein. Wenn der Durchgangsverkehr nicht mehr über den Oeder Weg fährt, erhöht sich die Aufenthaltsqualität, sowie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen. Dennoch bleiben alle Geschäfte mit dem Auto erreichbar. Der Diagonalfilter ist die ideale Lösung um den motorisierten Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg zu nehmen. Die Variante "Schranke am nördlichen Beginn des Oeder Wegs" würde verkehrlich vermutlich nicht den gewünschten Effekt herbeiführen. Vielmehr würde der Durchgangsverkehr über kurz oder lang, durch einen kurzen Schlenker über die Eckenheimer Landstraße, diese Schranke umfahren, wodurch der Nutzen der Gesamtmaßnahme sich deutlich reduzieren würde. Der Diagonalfilter wäre ein grünes Tor in den fahrradfreundlichen Oeder Weg, eine Schranke würde bildlich eine andere Sprache sprechen. Die Mehrwerte des Diagonalfilters sind neben dem Effekt, den motorisierten Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg zu nehmen, folgende: Erhöhung der Aufenthaltsqualität, weniger Lärm- und Schadstoffemissionen, neues Grün und neue sichere und bequemere Querung der Kreuzung für zu Fußgehende. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 724 2021 Die Vorlage OF 88/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, LINKE., Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Betreff: Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße die Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg so zu gestalten, dass - die Holzhausenstraße in beiden Fahrtrichtungen zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße durchgehend befahrbar bleibt, - der Oeder Weg zwischen Eckenheimer Landstraße und Holzhausenstraße in beiden Richtungen befahrbar bleibt, - an der Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg, von Norden kommend, ausschließlich nach rechts in Richtung Westen abgebogen werden kann. Die Geradeausfahrt aus Norden in den Oeder Weg wird durch eine quergestellte Pollerreihe (oder ein anderes bauliches Element) verhindert, die schmal zwischen den beiden Fahrtrichtungen der Holzhausenstraße steht. Diese ist in der Breite so bemessen, dass der von Norden kommende Verkehr zwar an der Durchfahrt in den unteren Oeder Weg gehindert wird, aber der von Süden den Oeder Weg hinaufkommende Bus sie beim Linksabbiegen in die Holzhausenstraße ohne Probleme passieren kann. - durch die genannte Pollerreihe (oder ein anderes Element) auch das Linksabbiegen aus der östlichen Holzhausenstraße in den Oeder Weg verhindert wird, - das Rechtsabbiegen aus der westlichen Holzhausenstraße in den Oeder Weg, insbesondere für den Bus, problemlos möglich ist. Für diese Verkehrsführung wird eine Pilotphase von einem halben Jahr anberaumt. Erst wenn sich diese Verkehrsführung nicht bewähren sollte, werden andere Lösungen für die Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Oeder Weg aus Richtung Norden erprobt. Begründung: Gegenüber einer Einbahnstraßenregelung Richtung Norden im Oeder Weg zwischen Holzhausenstraße und Eckenheimer Landstraße ist die oben vorgeschlagene Lösung wirksamer und anwohnerfreundlicher, dabei ebenfalls einfach, auch zur Probe, durchführbar. Bei der Einbahnstraßenregelung müsste der gesamte Verkehr von Norden um den engen Bereich am oberen Ende des Oeder Wegs auf die Eckenheimer Landstraße herumgeführt werden, was zur erhöhten Belastung der Anwohner in diesem Bereich sowie zur vermehrten Staubildung führt. Nach dieser Umfahrung würde dann der Verkehrsanteil, der nach Westen will, in die Holzhausenstraße einbiegen - ein unnötiger Umweg gegenüber der Lösung im Antrag. Auf dem gleichen Wege würde aber auch der Durchgangsverkehr aus Richtung Norden in den Oeder Weg gelangen, da man von der Holzhausenstraße problemlos nach links in den Oeder Weg abbiegen könnte. Auch ein Linksabbiegeverbot würde da nur wenig helfen. Damit wäre das eigentliche Ziel, den von Norden kommenden Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg herauszuhalten, konterkariert. Das Argument, dass es bei der im Antrag vorgeschlagenen Lösung für den Bus zu schwierig sei, von Süden nach links in die Holzhausenstraße abzubiegen, kann im Übrigen nicht nachzogen werden, da es nachweislich in Frankfurt für Busse wesentlich schwierigere Abbiege- und Wendesituationen gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.06.2021, OF 62/3 Nebenvorlage: Antrag vom 27.08.2021, OF 84/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 62/3 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 77/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 77/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 84/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 61/3 Betreff: Nachfrage zur Datengrundlage der Umgestaltungsmaßnahmen auf dem Oeder Weg Vorgang: OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21 In der Stellungnahme ST 1153 vom 25.5.2021 sichert der Magistrat dem Ortsbeirat 3 zu, die zunächst provisorischen Umgestaltungsmaßnahmen des Oeder Wegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße mit Verkehrsuntersuchungen zu begleiten. Die Verkehrsuntersuchungen sollen dem Zweck dienen, mögliche Verlagerungen des Kfz-Verkehrs zu erkennen, sodass das Umsetzungskonzept gegebenenfalls korrigiert werden könne. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten: 1. ob bereits Verkehrsdaten für den Oeder Weg und die angrenzenden Wohngebiete zwischen Eschersheimer und Eckenheimer Landstraße vorliegen, welche als "Status- Quo-Daten" dienen können, um sie nach der Umgestaltung mit den neuen Verkehrsdaten abgleichen zu können. 2. falls diese Daten noch nicht vorliegen: Ob und wann der Magistrat diese Verkehrsdaten erheben wird. 3. Welche Parameter der Magistrat in die Untersuchung einbeziehen wird. 4. Welche Veränderungen dieser Parameter er im Zuge der Umgestaltung erwartet und wie er die erwarteten Veränderungen bewertet. Begründung: Die Umgestaltungsmaßnahmen entlang des Oeder Wegs geschehen zunächst provisorisch, um auf Veränderungen und Verlagerungen des Kfz-Verkehrs reagieren zu können. Erwartbare Veränderungen des Kfz-Verkehrs können ein erhöhtes Verkehrsaufkommen sein - beispielsweise im Holzhausenviertel, insbesondere in der Holzhausenstraße, die im Norden zur Hauptzufahrtsstraße in den Oeder Weg werden wird, aber auch auf der Eckenheimer Landstraße, auf die der von Norden kommende Verkehr umgeleitet wird - sowie eine Zunahme des Parksuchverkehrs. Um den hiervon Betroffenen die Sorge vor den Veränderungen zu nehmen und möglichst viele von den positiven Seiten der angestrebten Umgestaltung zu überzeugen, ist eine offene Kommunikation darüber, welche Auswirkungen die Umgestaltung mit sich bringen wird, ebenso wichtig, wie eine Festlegung, welche Nebeneffekte seitens der Stadt unerwünscht wären. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7205 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1153 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 119 2021 Die Vorlage OF 61/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 45/3 Betreff: Aufstellen einer weiteren Parkbank im Bereich der Paul-Hindemith-Anlage und Kastanienallee Der Ortsbeirat möge beschließen, im Bereich der Paul-Hindemith-Anlage zwischen Wolfsgangstraße und Fürstenbergerstraße eine weitere Parkbank in der dafür vorgesehenen "Einbuchtung" wieder aufzustellen. Die Anlage lädt zum Verweilen ein. An der entsprechenden Stelle (siehe Foto) ist eine "Einbuchtung" vorhanden, an der ursprünglich eine Parkbank stand. Diese sollte dort wieder - wie vorgesehen - aufgestellt werden. In der Kastanienallee sollten ebenfalls zusätzliche Bänke aufgestellt werden. An allen Standorten sollten Bänke möglichst mit Armlehnen in der Mitte und an den Rändern aufgestellt werden. Diese Armlehnen ermöglichen es gerade älteren oder mobilitätseingeschränkten Personen besser wieder aufzustehen. Bänke mit Seitenlehnen stehen auf der Berger Straße vor dem Basic und in der Friedberger Anlage im Bereich des Eingangs an der Palmstraße. Quelle: Google Earth Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 279 2021 Die Vorlage OF 45/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 44/3 Betreff: Behindertenübergang im Kreuzungsbereich Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Behindertenübergang an der Ecke Wolfsgangstraße/ Oederweg (östlich der PaulHindemith-Anlage) durch eine Markierung kenntlich zu machen. Im Kreuzungsbereich Wolfsgangstraße/ Oederweg (östlich der Paul-Hindemith-Anlage; siehe Foto unten) ist der Gehweg abgesenkt, sodass ein barrierefreies Überqueren der Straße möglich ist. Allerdings ist diese Stelle sehr oft zugeparkt, sodass ein Überqueren nicht möglich ist. Deshalb ist es notwendig, den Bereich des abgesenkten Gehweges zu markieren und so zu gewährleisten, dass ein barrierefreies Überqueren möglich ist. Quelle: Google Earth Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 44/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 572 2021 Die Vorlage OF 44/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2021, OF 46/2 Betreff: Stellplätze Campus Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit der Goethe-Universität zu prüfen und zu berichten, ob die bestehenden und größtenteils ungenutzten PKW-Stellplätze im Fritz-Neumark-Weg des Campus Westend (Einfahrt Fürstenbergestraße) zumindest teilweise zur Anmietung angeboten werden können. Begründung: Stellplatzbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 40 2021 Die Vorlage OF 46/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Worte "Der Ortsbeirat regt an, dass der Erlös aus der Vermietung in die Überdachung der Fahrradabstellplätze am PEG-Gebäude investiert wird." ergänzt wird. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2021, OF 22/3 Betreff: Fußgängerüberweg vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Ortstermin am nordwestlichen Ausgang des Holzhausenparkes an der Holzhausenstraße zu vereinbaren. Die aktuell häufig praktizierte ungesicherte Querung der Holzhausenstrasse vom nordwestlichen Ausgang des Holzhausenparks zum Kiosk auf dem Mittelstreifen der Eysseneckstrasse und zurück ist gefährlich. Es gibt mehrere Möglichkeiten zur Entschärfung der Gefahrenstelle. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.04.2021, OF 5/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 16 Die Vorlage OF 5/3 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 93 2021 1. Die Vorlage OF 5/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 22/3 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 7/3 Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot für die Cronstettenstraße und Berger Straße Vorgang: OM 6664/20 OBR 3; ST 348/21 Der OBR 3 - Nordend hat in der OM 6664 angeregt in der unteren Berger Straße und der Cronstettenstraße eine LKW-Durchfahrtsverbot für LKW über 3,5 t zu erlassen. Der Ortsbeirat 3 - Nordend, möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, - Warum in der Holzhausenstraße ein Durchfahrtsverbot für LKW angeordnet werden konnte, die Initiative des Ortsbeirates zu einer analogen Regelung in der Cronstettenstraße und Berger Straße nun allerdings abgelehnt wurde? - Ob die Möglichkeit besteht das Durchfahrtsverbotsschild mit dem Zusatz "Andienungsverkehr frei" zu ergänzen und somit den Hinweis des Dezernates VI aufzugreifen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6664 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 348 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 14 2021 Die Vorlage OF 7/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Volt
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 5/3 Betreff: Fußgängerüberweg vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Übergang vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße eine direkte, sichere Querung für Fußgänger*innen herzustellen und hierfür einen Ortstermin anzuberaumen. Begründung: Der begrünte Mittelstreifen der Eysseneckstraße setzt die Grünfläche des Holzhausenparks optisch fort. Das gegenüber des Eingangs zum Holzhausenpark befindliche Wasserhäuschen dient auch vielen großen und vor allem kleinen Parkbesucher*innen zur Versorgung mit Süßigkeiten und Erfrischungen. Vom Park ist das Wasserhäuschen durch die stark befahrene Holzhausenstraße getrennt. Ein direkter sicherer Überweg existiert an dieser Stelle nicht. Die bestehende Verkehrsführung sieht vor, dass Fußgänger*innen vom Park kommend zunächst die Hammastraße, dann die Holzhausenstraße am bestehenden Überweg links von der Eysseneckstraße und schließlich die Esseneckstraße von der linken Seite zum Mittelstreifen überqueren müssen. Dies entspricht nicht der Lebensrealität. Viele Fußgänger*innen nutzen ungeachtet der Überwege den direkten Weg. Die Holzhausenstraße ist als eine der Hauptachsen zwischen Eschersheimer Landstraße und Oeder Weg stark vom Individualverkehr befahren; auch die Buslinie 36 verkehrt auf dieser Strecke. Die in diesem Bereich einmündenden Querstraßen (Eysseneckstraße, Hammastraße und Klettenbergstraße) erschweren die Übersichtlichkeit für Fußgänger*innen. Zwar ist der Bereich unmittelbar vor dem Eingang zum Park für parkende Fahrzeuge gesperrt, die vor und hinter der Markierung abgestellten Fahrzeuge führen jedoch zu einer erheblichen Einschränkung der Sichtverhältnisse - nicht nur für die querenden Fußgänger*innen, sondern auch für Rad- und Autofahrer*innen auf der Holzhausenstraße. Ein sicherer Überweg wäre daher dringend geboten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.05.2021, OF 22/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 16 Die Vorlage OF 5/3 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 93 2021 1. Die Vorlage OF 5/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 22/3 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 6/3 Betreff: Umbau der U-Bahn-Station "Holzhausenstraße" Vorgang: V 1572/20 OBR 2; ST 1889/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die U-Bahn -Station Holzhausenstraße wird mit zusätzlichen Aufgängen von den Bahnsteigen ausgestattet und für ein hohes Fahrgastaufkommen umgerüstet. Begründung: Die U-Bahn-Station Holzhausenstraße als Zubringer zur Universität ist durch extrem hohes Fahrgastaufkommen überlastet. Der Ausbau des Campus Westend verschärft das hinlänglich bekannte Problem, das dringend einer Lösung bedarf. Selbst bei einer Entlastung der A-Strecke durch den Bau des Lückenschlusses der U 4 ist eine Abnahme der Anzahl der Nutzer:innen nicht zu erwarten. In seiner Stellungnahme ST 1889 vom 19.10.2020 betont der Magistrat, dass mit einer Umbauzeit von sechs bis acht Jahren zu rechnen sei. Angesichts der zu erwartenden Bauzeit des Lückenschlusses bis Mitte der 2030er Jahre und des weiter steigenden Fahrgastaufkommens beim ÖPNV insgesamt, ist der Ausbau der Station schnellst möglich anzugehen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1572 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1889 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 6/3 wird trotz der Maßgabe, dass im Antragstenor vor dem Wortlaut "Die U-Bahn-Station" der Wortlaut "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob" eingefügt wird und der Antragstenor um den Satz "Des Weiteren soll der Bau eines Aufzugs bis zum Bahnsteig reichend auf der stadteinwärtigen Seite geprüft werden." ergänzt wird, abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit Zusatz); GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2021, OF 1057/3 Betreff: Der Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt den vom Verkehrsdezernat vorgelegten Planungsentwurf zur Ausgestaltung des Oederwegs als fahrradfreundliche Nebenstraße und bittet den Magistrat, diesen Entwurf unter folgenden Maßgaben weiterzuverfolgen: 1. Der Oederweg bleibt für Anwohnerverkehr, Lieferverkehr, Busse und Zweiräder ohne Einschränkungen befahrbar. Ziel der Maßnahmen ist allein die Reduzierung des Durchgangsverkehrs aus Nord- und Südrichtung, eine Verkehrsberuhigung und die Vermeidung von unnötigem Parksuchverkehr. 2. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme Oederweg erfolgt in einzelnen Teilschritten, die bezüglich Kommunikation und Beteiligung aller Betroffenen, insbesondere auch der Gewerbetreibenden, zu jeder Zeit umfassend begleitet werden. 3. Alle Teilschritte werden sowohl vor Beginn der Maßnahme als auch während und nach deren Durchführung ausführlich durch Verkehrsmessungen und Befragungen aller Betroffenen begleitet. 4. Für die Erprobung der Teilschritte wird ausreichend Zeit angesetzt, um im Hinblick auf die Verkehrsmessungen und einzelnen Gestaltungsmaßnahmen zu validen Ergebnissen zu kommen. Die Ergebnisse werden umgehend transparent gemacht und diskutiert, erst anschließend beginnen ggf. nächste Teilschritte. 5. Als erster Teilschritt bietet sich die probeweise Sperrung der südlichen Einfahrt vom Eschenheimer Turm in den Oederweg sowie die Durchführung von gestalterischen Maßnahmen im unteren Teil des Oederwegs bis zur Querstraße an. 6. Die Diagonalsperre auf der Kreuzung Oederweg/Holzhausenstraße wird nicht realisiert. Stattdessen wird durch eine geeignete Verkehrsführung auf der Kreuzung sichergestellt, dass die Befahrbarkeit der Holzhausenstraße in Ost-West-Richtung auf ihrer gesamten Länge erhalten bleibt, aber gleichzeitig die Einfahrt von Norden in den Oederweg für den Durchgangsverkehr verhindert wird. Hierfür gibt es einfache technisch durchführbare Lösungen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7206 2021 Die Vorlage OF 1057/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2021, OF 1047/3 Betreff: Oeder Weg - Umgestaltung und Straßensperrungen nicht übers Knie brechen Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die vorliegende Umgestaltung des Oeder Wegs zunächst zurückzustellen. Begründung: Es hat sich gezeigt, dass insbesondere die Punkte der geplanten Diagonalsperre an der Holzhausenstraße und die geplante Durchfahrtsbeschränkung am Anlagenring sehr kontrovers diskutiert werden. Gerade auch der Austausch mit den Gewerbetreibenden über die geplante Umgestaltung braucht Zeit. Die Veränderung der Verkehrsströme und die Auswirkungen auf die Anliegerstraßen muss berücksichtigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 1047/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2021, OF 1022/3 Betreff: Einzelhandel im Oeder Weg erhalten - keine reine Fahrradstraße Der Oeder Weg ist eine unverwechselbare Einkaufsstraße im Nordend und funktioniert trotz der Nähe zur Innenstadt. Die Anfahrtmöglichkeit mit dem Auto ist für viele Gewerbetreibende ein wichtiger Standortfaktor für den Oeder Weg. Gerade auch für Geschäfte deren Kunden nicht nur aus dem direkten Einzugsbereich kommen. Natürlich ist die aktuelle Situation auch für die Geschäftsleute auf dem Oeder Weg sehr schwierig. Gerade jetzt sollte die Politik versuchen sie mit allen möglichen Maßnahmen zu unterstützen. Der Ortsbeirat 3 - Nordend begrüßt deshalb Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Aufenthaltsqualität auf dem Oeder Weg wie zum Beispiel: - Begrünungsmaßnahmen - zusätzliche Bänke - zusätzliche Fahrradständer - breitere Fußgängerwege durch Verlagerung von Sommergärten - sicherere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger - Verlangsamung des Verkehrs auf der Straße Abgelehnt werden - die Sperrung des Oeder Wegs am Anlagenring und an der Holzhausenstraße, - die Umwandlung des Oeder Wegs in eine reine Fahrradstraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1022/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 1022/3 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2021, OF 1021/3 Betreff: Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Oeder Wegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und den Verkehrsversuch zur Umsetzung zu bringen. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Versuchszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Die Funktion des Oeder Weges als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden. Ebenso die Fußgängerfreundlichkeit in allen Bereichen, in denen Platz für Außengastronomie geschaffen wird. Die Anordnung von Parkplätzen sollen eine Parkraumbewirtschaftung für Anwohnende und Bereiche für Ladezonen und Kurzeitparkmöglichkeiten berücksichtigen. Die Zufahrt zum Parkhaus in der Querstraße soll von der Eschersheimer Landstraße aus allen Richtungen gut möglich sein. Dazu ist eine Linksabbiegerspur auf der Eschersheimer Landstraße von Norden kommend einzurichten. Somit sollen sich a) auch die Gewerbetreibenden wiederfinden und b) eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen: Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktem Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Versuchs auf die Anwohner und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die Planungen, die eine Zufahrtsregelung am unteren Ende des Oeder Weges und an der Holzhausenstraße vorsehen, gefallen dem Ortsbeirat. Der Durchfahrtsverkehr würde damit reduziert werden, mehr Platz für Radfahrende und Fußgänger geschaffen und die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohner vor Ort sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Oeder Weg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnern und Gewerbetreibenden führt. Nur auf der Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und mit den Ergebnissen lässt sich der Erfolg des Versuchs auf Fakten basierend bewerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.09.2020, OF 937/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 937/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1021/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7205 2021 1. Die Vorlage OF 937/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1021/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1021/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz im dritten Absatz beginnend mit "Dazu ist eine Linksabbiegespur . ." ersatzlos gestrichen wird und im ersten Satz der Begründung die Worte "gefallen dem Ortsbeirat" durch die Worte "werden vom Ortsbeirat begrüßt" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1279/2 Betreff: Nachrüstung aller U-Bahn-Stationen, die nur über einen Aufgang in der Mitte der Bahnsteige verfügen - hier: U-Bahn-Station "Holzhausenstraße" Vorgang: V 1572/20 OBR 2; ST 1889/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Die U-Bahn -Station Holzhausenstraße wird wie alle anderen U-Bahn-Stationen, die nur über einen Treppenaufgang in der Mitte der Bahnsteige verfügen, zusätzlich mit Aufgängen an den Enden der Bahnsteige ausgestattet. Begründung: In Frankfurt gibt es mehrere U-Bahn-Stationen - unter anderem die stark überlastete Station Holzhausenstraße - bei denen sich Treppenaufgänge lediglich in der Mitte der Bahnsteige befinden, was im Falle eines Unglücks oder eines Brandes zu gefährlichen Situationen führen kann. Wenn die Rettung der Fahrgäste nur über einen in der Mitte des Bahnsteigs befindlichen Aufgang stattfinden kann, besteht eine nicht vertretbare Gefährdung. Entgegen der Einschätzung des Magistrats ist es dringend geboten, die jeweiligen Bahnsteige mit zusätzlichen Treppenaufgängen an den Bahnsteigenden nachzurüsten, um zusätzliche Fluchtwege zu schaffen. In der Station Holzhausenstraße kann dadurch ein schnellerer Zu- und Abgang vom Bahnsteig auf die Straße gewährleistet werden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Stadt Berlin, wo nach einem Brand in der U-Bahn-Station Deutsche Oper seit dem Jahr 2000 alle 40 U-Bahn-Stationen, die lediglich über Aufgänge in der Mitte der Bahnsteige verfügten, mit weiteren Aufgängen ausgestattet werden. Das Programm hat einen Umfang von mehr als einer Mrd. €. Limk: https://www.tagesspiegel.de/berlin/bvg-investiert-milliarden-40-berliner-u-bahnh oefe-bekommen-zweiten-ausgang/26568338.html Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1572 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2020, ST 1889 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1279/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Piraten gegen LINKE. und BFF (= Annahme)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1264/2 Betreff: Ausbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 unterstützt die vom Magistrat in Abstimmung mit dem Radentscheid Frankfurt erarbeiteten und dem OBR 2 vorgestellten Überlegungen und Maßnahmen zum Ausbau der Radverkehrswege im Ortsbezirk 2. Dies vorausgesetzt wird der Magistrat gebeten, folgende Punkte (ggf. gemeinsam mit den Vertretern des Radentscheids) zu prüfen und zu berichten: 1. Änderung des Verlaufs der geplanten Fahrradstraße Grüneburweg Ab dem "Kreisel Mitscherlichplatz" wird die Fahrradstraße entlang der Fürstenbergerstraße und der Hansaallee zur Eschersheimer Landstraße geführt. Die angedachten Umbaumaßnahmen auf dem Grüneburgweg im Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Eschersheimer Landstraße entfallen. 2. Zeitliche Taktung der Maßnahmen Der Umbau der Bockenheimer Landstraße erfolgt nach Einrichtung der Fahrradstraßen Kettenhofweg und Grüneburgweg (ggf. inkl. Ziffer 1), um so sicherzustellen, dass der mögliche Umgehungsverkehr der Baustelle Bockenheimer Landstraße aus den Wohngebieten des nördlichen und südlichen Westend herausgehalten wird. Begründung: Verbesserung der Planung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 1264/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 1004/3 Betreff: Schnelleres Fußgänger-Grün Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Fußgängerampel über die Eckenheimer Landstraße an der Einmündung Nordendstraße/Holzhausenstraße die Umschaltung auf Grün nach Anforderung durch Fußgänger genauso schnell zu schalten, wie dies bei der völlig analogen Ampel über die Eckenheimer Landstraße an der Einmündung Koselstraße/Hermannstraße der Fall ist. Begründung: Die Fußgängerampel über die Eckenheimer Landstraße auf Höhe der Einmündung Nordendstraße/Holzhausenstraße ist dafür bekannt, dass es sehr lange dauert, bis sie für die Fußgänger auf Grün umschaltet. Und das, obwohl sie eine reine Fußgänger-Anforderungsampel ist. Das hat zur Folge, dass viele Passanten die Eckenheimer Landstraße dort überqueren, ohne die Ampel zu drücken, oder dass sie sie bei Rot überqueren, insbesondere wenn sie die U-Bahn an der Haltestelle noch erreichen wollen. Das ist angesichts der ohnehin komplizierten Fahrbeziehungen an dieser Kreuzung sehr gefährlich. Die Situation bei der Ampel über die Eckenheimer Landstraße auf Höhe der Einmündung Koselstraße/Hermannstraße ist bezüglich Fahrbeziehungen und Ampelstandort völlig analog, inklusive der angrenzenden U-Bahn-Haltestelle und der auch dort bestehenden Vorrangschaltung für ankommende U-Bahnen. Diese Ampel schaltet bei Fußgänger-Anforderung sehr schnell um, was dazu führt, dass sie von allen querenden Fußgängern genutzt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6987 2020 Die Vorlage OF 1004/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2020, OF 1008/3 Betreff: Kreuzung Wolfsgangstraße/Bornwiesenweg Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die Verkehrsführung an der Wolfsgangstraße/Bornwiesenweg deutlich zu kennzeichnen. Begründung: Es herrscht immer wieder bei vielen Verkehrsteilnehmern Verunsicherung an der o.g. Kreuzung. Einige nehmen sie aufgrund der Gestaltung als Kreisverkehr wahr. Tatsächlich handelt es sich allerdings um eine normale Kreuzung mit rechts-vor-links-Regelung. Dies führt immer wieder zu Beinaheunfällen auf dieser Kreuzung, die gerade morgens von vielen Schülerinnen und Schülern passiert wird. Eine eindeutige Beschilderung mit Richtungspfeilen wäre sicherlich ein Beitrag um die Sicherheit zu erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7158 2021 Die Vorlage OF 1008/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2020, OF 1002/3 Betreff: Parkmarkierungen Annastraße/Lichtensteinstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert folgende Änderungen in der Parkmarkierung vorzunehmen, Annastraße 7 Zickzacklinie auf die Länge der Einfahrt reduzieren. Kreuzungsbereich Annastraße/Lichtenstein Str. Sicherung der Fußgängerüberquerung gegen Falschparken, bspw. durch Verlängerung der Zickzacklinie. Zusätzlich sollten kenntlich gemacht werden, bis wohin die Autos im Kreuzungsbereich parken dürfen, etwa durch eine entsprechende Parkmarkierung. Begründung: Vor einigen Jahren wurde das Haus Anna Str. 7 saniert. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Einfahrt gegen eine feste Mauer ersetzt und somit geschlossen. Die Bewohner verfügen über eine separate Zufahrt zu deren Tiefgarage. Kurz zuvor wurde die Anna Str. selbst neu asphaltiert und die Parkbereiche markiert. So eben auch die Einfahrt, die es aber heute nicht mehr gibt. Dennoch halten einige Verkehrs- und Stadtpolizisten die Straßenmarkierung für vorrangig, obwohl es gar keine Einfahrt mehr gibt. Im Kreuzungsbereich der Annastraße mit der Lichtsteinstraße wurde ein Fußgängerquerungsmöglichkeit geschaffen, die allerdings kaum gesehen wird insbes. nachts und deshalb häufig zugeparkt ist. Hier wäre es am einfachsten die Zickzacklinie einfach weiterzuführen. Der Kreuzungsbereich ist sehr langgezogen, deshalb wäre es hier sinnvoll deutlich zu machen bis wohin die Autos legal abgestellt werden dürfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 1002/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7157 2021 Die Vorlage OF 1002/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor im zweiten Absatz die Worte "Annastraße 7 - Zickzacklinie auf der Länge der Einfahrt reduzieren" durch die Worte "Im Bereich der Annastraße 7 sind die Parkwinkel-Markierungen vor der ehemaligen, heute nicht mehr genutzten Einfahrt zu entfernen." ersetzt werden; im dritten Absatz im Anschluss an die Worte ". ., bspw. durch Verlängerung der Zickzacklinie" die Worte "bis auf Höhe des `Einfahrt verboten ́-Schildes" ergänzt werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2020, OF 984/3 Betreff: Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße Vorgang: OA 407/19 OBR 3; Beschl. d. StV.-V., § 4270/19; V 1591/20 OBR 3; ST 986/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den vom Ortsbeirat vor eineinhalb Jahren gestellten Antrag, dem die Stadtverordnetenversammlung im Juni 2019 vollumfänglich zugestimmt hat, endlich umzusetzen. Am 15.05.20 erklärte der Magistrat, er arbeite mit Hochdruck an dem Verkehrszeichenplan zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Eckenheimer Landstraße. Die verkehrsrechtliche Anordnung werde noch im selben Monat auf den Weg gebracht. Mittlerweile sind weitere fünf Monate ins Land gegangen, ohne dass erkennbar etwas passiert wäre. Deshalb erwartet der Ortsbeirat vom Magistrat eine verbindliche Aussage darüber, bis wann die Geschwindigkeitsreduzierung endlich umgesetzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.05.2019, OA 407 Auskunftsersuchen vom 20.02.2020, V 1591 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 986 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 984/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 984/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7155 2021 Die Vorlage OF 984/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1192/2 Betreff: Fahrradbügel umsetzen Abbau in der Oberlindau gegenüber der Einmündung Friedrichstraße und Montage Bremer Platz 1/Ecke Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der Oberlindau auf der linken Seite (Abbildung 1) stehenden Sperrpfosten und Fahrradbügel zu entfernen und dort ca. 2-3 Parkplätze einzurichten. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, die Fahrradbügel auf der Fläche Bremer Platz 1 / Ecke Wolfsgangstraße (siehe Abbildung unten) zu installieren, da die Bewohner dort Fahrradstellplätze wünschen und die Fläche oft illegal mit Sperrmüll zugestellt wird. Begründung: Bitte von Bürgern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 21 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die beiden Absätze des Antragstenors der Vorlage OF 1192/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6755 2020 Die Vorlage OF 1192/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: erster Absatz: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und Piraten (= Enthaltung) zweiter Absatz: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2020, OF 937/3 Betreff: Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die den Fraktionen vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Oeder Wegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen baldmöglichst im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Nordend, möglichst im Umfeld des Oeder Weges, vorzustellen. Die Planungen sollen weitergeführt werden und die Umsetzbarkeit durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Die Funktion des Oeder Weges als Einkaufsstraße soll bei allen Planung besonders bedacht werden. Ebenso die Fußgängerfreundlichkeit in allen Bereichen in denen Platz für Außengastronomie geschaffen wird. Die Anordnung von Parkplätzen sollen eine Parkraumbewirtschaftung für Anwohnende und Bereiche für Ladezonen berücksichtigen. Begründung: Die Planungen, die eine Zufahrtsregelung am unteren Ende des Oeder Weges und an der Holzhausenstraße vorsehen, gefallen dem Ortsbeirat. Der Durchfahrtsverkehr würde damit reduziert werden, mehr Platz für Radfahrende und Fußgänger geschaffen und die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.01.2021, OF 1021/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 937/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 937/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 937/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 937/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1021/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7205 2021 1. Die Vorlage OF 937/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1021/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1021/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz im dritten Absatz beginnend mit "Dazu ist eine Linksabbiegespur . ." ersatzlos gestrichen wird und im ersten Satz der Begründung die Worte "gefallen dem Ortsbeirat" durch die Worte "werden vom Ortsbeirat begrüßt" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2020, OF 927/3 Betreff: Fahrradbügel in der Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor den Häusern Wolfsgangstraße 49 - 61 auf dem überbreiten Bürgersteig eine größere Anzahl von Fahrradbügeln zu montieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6438 2020 Die Vorlage OF 927/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 1107/2 Betreff: Kiosk Cinelli`s (H)Eis & More am Kreisel Grüneburgweg/Ecke Fürstenbergerstraße - Weitere Planung Mitscherlichplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Welche rechtlichen Verpflichtungen bestehen für den Investor des Bauvorhabens "160 Park View" im Grüneburgweg zum weiteren Betrieb / zur Verpachtung des am Kreisel befindlichen Kiosk und zu dessen Gebäudeunterhalt? Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Umgestaltung des Mitscherlichplatzes mit Blick auf die nahende Fertigstellung des Bauvorhabens "160 Park View"? Begründung: Das Cinelli`s wird im Westend gut angenommen und ist ein beliebter Treffpunkt im Quartier. Der Pächter und Betreiber befindet sich derzeit in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Investor des genannten Bauvorhabens, der angabegemäß den Kiosk von der Stadt erworben hat. Es ist unklar, wie es mit dem Betrieb des Kiosks weitergeht, zumal dort auch ein Hotel mit eigenen gastronomischen Angeboten geplant ist. Mit der nahenden Fertigstellung des genannten Bauvorhabens sollte dann auch die Umgestaltung des Mitscherlichplatzes in Angriff genommen werden. Idealerweise fügen sich dann der Vorplatz des neuen Hotels, der ggf. zu renovierende Kiosk und der Mitscherlichplatz zu einem harmonischen Ensemble. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1699 2020 Die Vorlage OF 1107/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Die Eschersheimer Landstraße ist eine sehr stark befahrene Straße und wird an den Kreuzungen Wolfsgangstraße, Fürstenbergerstraße und Hansaallee täglich von unzähligen Schulkindern überquert. Durch die viel zu kurzen Grünphasen der Fußgängerampeln kommt es auf dieser vielbefahrenen Straße regelmäßig zu gefährlichen Situationen für Fußgänger. Ich fordere hiermit die Grünphasen für die Fußgängerampeln deutlich zu verlängern, um Schulkindern und auch älteren Mitmenschen ein sicheres Überqueren der Eschersheimer Landstraße zu ermöglichen!
Unterstützer: 304
Reaktion der Stadt: Die Anregung, längere Grünzeiten zu schalten, bezieht sich konkret auf die Kreuzungen Fürstenbergstraße, Wolfgangstraße und Hansaallee entlang der Eschersheimer Landstraße. Längere Grünzeiten werden dabei für die Fußgängerfurten über die Eschersheimer Landstraße gefordert. Die Grünzeiten bestimmen sich nach den bundesweit einheitlichen Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RILSA). Die Grünzeiten für zu Fuß Gehende sind so bemessen, dass mindestens die Hälfte der Fahrbahn bei Grün überschritten werden kann. Nach Grünende läuft die sogenannte Schutzzeit. Diese gewährleistet, dass die Fahrbahn auch beim Betreten zur letzten Grünsekunde noch vollständig und sicher gequert werden kann. Nach RILSA kann dabei mit einer Räumgeschwindigkeit von 1,5 m/s gerechnet werden – in Frankfurt wird nur eine Räumgeschwindigkeit von 1,2 m/s angesetzt. Die Grün- und Schutzzeiten in Frankfurt, auch an den angesprochenen signalisierten Kreuzungen, sind großzügiger bemessen als gesetzlich vorgeschrieben und daher fußgängerfreundlicher als anderswo. Zu bedenken ist, dass auch eine längere Grünzeit nicht davor schützt, dass während des Querens das Signal auf Rot schaltet. Um dies zu vermeiden, wäre eine Regelung notwendig, die das Queren nur in dem Augenblick erlaubt, wenn das Rotlicht auf Grün umschaltet. Eine solche Regelung liegt sicher nicht im Interesse der zu Fuß Gehenden.
Weiter lesen auf FFM.DEDie Eschersheimer Landstraße ist eine sehr stark befahrene Straße und wird an den Kreuzungen Wolfsgangstraße, Fürstenbergerstraße und Hansaallee täglich von unzähligen Schulkindern überquert. Durch die viel zu kurzen Grünphasen der Fußgängerampeln kommt es auf dieser vielbefahrenen Straße regelmäßig zu gefährlichen Situationen für Fußgänger. Ich fordere hiermit die Grünphasen für die Fußgängerampeln deutlich zu verlängern, um Schulkindern und auch älteren Mitmenschen ein sicheres Überqueren der Eschersheimer Landstraße zu ermöglichen!
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Reaktion der Stadt: Die Anregung, längere Grünzeiten zu schalten, bezieht sich konkret auf die Kreuzungen Fürstenbergstraße, Wolfgangstraße und Hansaallee entlang der Eschersheimer Landstraße. Längere Grünzeiten werden dabei für die Fußgängerfurten über die Eschersheimer Landstraße gefordert. Die Grünzeiten bestimmen sich nach den bundesweit einheitlichen Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RILSA). Die Grünzeiten für zu Fuß Gehende sind so bemessen, dass mindestens die Hälfte der Fahrbahn bei Grün überschritten werden kann. Nach Grünende läuft die sogenannte Schutzzeit. Diese gewährleistet, dass die Fahrbahn auch beim Betreten zur letzten Grünsekunde noch vollständig und sicher gequert werden kann. Nach RILSA kann dabei mit einer Räumgeschwindigkeit von 1,5 m/s gerechnet werden – in Frankfurt wird nur eine Räumgeschwindigkeit von 1,2 m/s angesetzt. Die Grün- und Schutzzeiten in Frankfurt, auch an den angesprochenen signalisierten Kreuzungen, sind großzügiger bemessen als gesetzlich vorgeschrieben und daher fußgängerfreundlicher als anderswo. Zu bedenken ist, dass auch eine längere Grünzeit nicht davor schützt, dass während des Querens das Signal auf Rot schaltet. Um dies zu vermeiden, wäre eine Regelung notwendig, die das Queren nur in dem Augenblick erlaubt, wenn das Rotlicht auf Grün umschaltet. Eine solche Regelung liegt sicher nicht im Interesse der zu Fuß Gehenden.
Weiter lesen auf FFM.DEImmer dasselbe! Fast zu jeder Tageszeit strömen schier hunderte Studenten von der U-Bahnstation der Holzhausenstraße quer über die Hansaallee. Autos müssen hilflos warten und produzieren so unabsichtlich Staus auf der Bremer Kreuzung. Dabei wissen manche Studenten*innen oft selbst nicht, ob sie den roten Streifen wie einen Zebrastreifen behandeln sollen oder nicht. Ebenso wenig wissen Autofahrer, ob sie fahren sollen oder nicht, die meisten fahren nur nicht, weil sie keinen überfahren wollen. Die Fahrradfahrer machen die Situation nicht einfacher. Zwar wurden von Seiten der Stadt schon Versuche unternommen dieses Problem zu lösen - jedoch ohne Erfolg. Wir, selbst Studenten, wollen nun neu auf die Problematik aufmerksam machen. Eventuell könnte ein richtiger Zebrastreifen oder eine Fußgängerampel, welche mit der Kreuzung synchronisiert ist, helfen. Ein etwas futuristischer und aufwändiger Ansatz wäre es, einen barrierefreien Fußgängerüberweg über die Kreuzung zu errichten. Die Überlastung der Holzhausenstraße könnte auch durch eine U-Bahn Station direkt am Campus Westend verringert werden. Hierzu gibt es auch schon eine Petition. Hauptsächlich geht es uns aber darum, eine Lösung für einen geregelten Verkehr und mehr Sicherheit zu finden.
U-Bahn-Verbindung für Studenten von der Holzhausenstraße (U1 U2 U3 U8) Fußgängertunnel mit Roll-steigen zwischen U-Bahn-Station Holzhausenstraße zum Unigelände Untertunnelung unterhalb der Straßenverbindungen. Effekt: Einsparung vom U-Bahn Anschluss im sechsstelligen Millionenbetrag und schnelle Lösung der Transport Verbindung zum Unigelände Studenten bitte unterstützt den Vorschlag
Der Radweg an der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Anlage und Cronstetten Straße verläuft auf dem Gehweg. Regelmäßig wird der Radweg an den Ampeln von wartenden Fußgängern blockiert. Insbesondere an der U-Bahnstation Holzhausenstraße kommt es immer wieder zu gefährlichen Begegnungen mit Personen, die die Station betreten oder verlassen und dabei den Radweg kreuzen müssen. Der Radweg auf Gehwegniveau verleitet auch etliche Radfahrer diesen regelmäßig entgegen der Fahrtrichtung zu nutzen, was sowohl ein zügiges vorankommen unmöglich macht, als auch ein erhöhtes Unfallrisiko ist. Daher sollte aus dem Radweg ein Gehweg, der für Radfahrer frei ist werden. Wer sich dort sicherer fühlt kann in weiter nutzen und wer gut vorwärts kommen will darf auf der Straße fahren.
Seit dem ich auf der Goethe Universität studiere, führt der tägliche Weg von der U-Bahn-Station "Holzhausenstraße" in Richtung des UNI Campus Westend. Aber auf diesem Weg liegt die Gefahr: Der "Fußgängerüberweg" an der Hansaallee, Ecke Holzhausenstraße. Obwohl dieser Schachbrett gemusterte Überweg Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger zu einem gemeinschaftlichen Schachbrettspiel einladen könnte, besteht das Ritual, aus hupenden und wild gestikulierenden Autofahrern (es gibt aber auch nette Autofahrer), über die Zahl der Studierenden verwunderten Radfahrern und gleichgültigen Studenten. Ein Chaos, das bei Autofahrern (die oftmals mit überhöhter Geschwindigkeit scharf abbremsen müssen) eher zu Verwirrung als Aufmerksamkeit führt. An dieser Stelle sollte man sich überlegen nicht doch noch einen Zebrastreifen auf den Asphalt zu pinseln, da die Ampel an der Ecke Bremer Straße fast niemand nutzt. Außerdem begehen die Studenten, wenn sie den Schachbrett-Überweg benutzen ein Ordnungswidrigkeit, und was wenn es zu einem Unfall kommen sollte?