Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 306/6 Betreff: Schwanheim: Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen Grillverboten Vorgang: OM 4799/19 OBR 6; OM 30/21 OBR 6; ST 1440/21; ST 1441/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Auskunft über die Grillplätze zu geben, die in den letzten 20 Jahren im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main geschlossen wurden und die Gründe, die jeweils zu einer Schließung geführt haben; 2. darzulegen, warum das zuständige Dezernat auf entsprechende Anfrage des Ortsbeirates 6 angegeben hat, dass es ein nächtliches Grillverbot nie gegeben habe, obwohl diese Aussage falsch ist und das Dezernat dies auch wissen müsste; 3. sofort wieder ein nächtliches Grillverbot einzuführen; 4. ein Konzept zu entwickeln, von dem unter anderem zu erwarten ist, dass a) von Grillplätzen künftig geringere Gefahren für die Umwelt ausgehen; b) bessere hygienische Verhältnisse erreicht werden (unterbinden der Verkotung der Umgebung von Grillplätzen und des Herumliegens rohen Fleisches) und c) von Benutzer*innen weniger Störungen für Mitbenutzer*innen und die Nachbarschaft ausgehen. Begründung: Zu Ziffer 1 Grillplätze sind ein wichtiges Freizeitangebot an die Bürger*innen in Frankfurt. Sie geben den Menschen sehr niederschwellig die Möglichkeit des Austausches und bieten Raum für Treffen mit der Familie, Freunden und Arbeitskolleg*innen. In den letzten Jahren sind viele Grillplätze geschlossen worden, weil es zu Konflikten mit den Anwohner*innen, zu teilweise tätlichen Auseinandersetzungen unter den Nutzer*innen der Grillplätze, einer extrem starken Vermüllung und Verkotung und zu Beeinträchtigungen der Belange des Flur- und Naturschutzes (insbesondere Brandgefahr) gekommen ist. In der Folge sind in den letzten Jahren Grillplätze in einer nicht mehr genau zu beziffernden Zahl geschlossen worden, sodass zuletzt lediglich der Grillplatz am Lohrberg, in Schwanheim und der Grillplatz in Heddernheim übrig geblieben sind, wobei der Grillplatz in Heddernheim auch dieses Jahr geschlossen wurde. Die Stadt Frankfurt hat in den letzten Monaten zwar fünf neue Grillplätze ausgewiesen. Ob aber davon eine Entlastung der etablierten Grillplätze ausgeht und damit künftig die beschriebenen Konflikte und Schwierigkeiten ausbleiben, muss angesichts des Umstandes, dass es nach wie vor kein Nutzungskonzept gibt, bezweifelt werden. Für eine Beurteilung der mit der Nutzung von Grillplätzen einhergehenden Belastungen ist es daher sinnvoll, sich eine Übersicht über die in der Vergangenheit geschlossenen Grillplätze zu verschaffen. Diese Informationen sind erforderlich, um überprüfen zu können, ob für die noch betriebenen und neu eingerichteten Grillplätze nicht mit den gleichen Störungen zu rechnen ist bzw. welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um solche Störungen zu vermeiden. Zur Ziffer 2 Der Ortsbeirat 6 hat sich mit der Anregung vom 04.05.2021 (OM 30) an den Magistrat insbesondere mit der Frage gewandt, "warum das Verbot der Nutzung des Grillplatzes bis spätestens nach 22:00 Uhr aufgehoben worden [sei], obwohl es immer wieder zu Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen von den Anwohnern in der Nachbarschaft des Grillplatzes gekommen ist". Hierauf hat der zuständige Magistrat wie folgt Stellung genommen (ST1441): "Bislang sind auf allen städtischen Grillplätzen keine konkreten Nutzungszeiten vorgegeben. Daher kann nicht von einer Aufhebung des Nutzungsverbotes des Grillplatzes nach 22:00 Uhr gesprochen werden." Diese Aussage ist falsch. In den vergangenen Jahren wurde auf der Homepage der Stadt Frankfurt auf das nächtliche Nutzungsverbot in Bezug auf Grillplätze hingewiesen. Dieser Hinweis fehlt inzwischen. Ferner befand sich noch im Frühjahr 2021 ein entsprechendes Hinweisschild neben dem Grillplatz in Schwanheim (siehe das als Anlage beigefügte Foto aus dem Frühjahr 2021). Der Ortsbeirates 6 hatte darauf hingewiesen, dass nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Mannheim (VGH Mannheim, Urteil vom 11.04.1994 - 1 S 1081/93, in: NVwZ 1994, 920) die Anwohner bei nächtlichen Ruhestörungen nicht nachweisen müssen, dass die von einem Grillplatz ausgehenden Immissionen die Grenzwerte der TA-Lärm überschreiten, wenn die Stadt nicht sicherstellt, dass der Betrieb eines Grillplatzes nach der von der Stadt festgelegten Uhrzeit eingestellt wird. Nach Eingang dieses Hinweises hat der Magistrat die Schilder und den Hinweis auf der Homepage der Stadt entfernt. An dieser Stelle ist anzumerken, dass sich der mit dem Ausspruch eines Nutzungsverbotes verfolgte Zweck nicht dadurch erreichen lässt, dass das Verbot nicht durchgesetzt und wegen mangelnder Durchsetzung aufgehoben wird. Stattdessen werden die Anwohner*innen, vor dem von einem Grillplatz ausgehenden nächtlichem Lärm noch schutzloser gestellt. Das Aufheben des nächtlichen Grillverbotes ist eine nicht am Wohl der Anrainer*innen von Grillplätzen orientierte Politik. Das Verleugnen der Aufhebung eines solchen Verbotes untergräbt die parlamentarische Kontrolle des Verwaltungshandelns und ist nicht hinnehmbar. Zu dieser Frage besteht dringender Aufklärungsbedarf. Zu Ziffer 3 Die Begründung zu Ziffer 3 ergibt sich aus dem oben Gesagtem. Die Anordnung eines nächtlichen Grillverbotes ist erforderlich, um das rechtliche Instrumentarium zu haben, Anrainer*innen vor nächtlichen Ruhestörungen zu schützen. Zu bedenken ist dabei, dass die neu eingerichteten Grillplätze sich sehr nahe an der bestehenden Wohnbebauung befinden, sodass nächtliche Ruhestörungen zu erwarten sind. Siehe hierzu die als Anlage beigefügte Kartenübersicht. Zu Ziffer 4 Es ist nicht ausreichend neue Grillplätze zu schaffen. Vielmehr muss für die Nutzung der Grillplätze Konzepte erarbeitet werden, die die von Grillplätzen ausgehenden Gefahren und Beeinträchtigungen auf ein mögliches Minimum reduzieren. Sonst ist absehbar, dass sich die Entwicklung der Vergangenheit wiederholt und die neue eingerichteten Grillplätze wieder geschlossen werden müssen, so wie in der Vergangenheit. Probleme lassen sich nicht lösen, indem Untätigkeit perpetuiert wird. In der Stellungnahme ST1440 vom 17.08.2021 geht der Magistrat auf den Vorschlag des Ortsbeirates 6 ein, für die Zurverfügungstellung der Grillplätze das sogenannte "Kelsterbacher Modell" anzuwenden. Das Kelsterbacher Modell bezeichnet ein Verfahren, bei dem die Nutzer*innen die Nutzung eines Grillplatzes zuvor bei der Gemeinde beantragen müssen. Die Einhaltung dieser Regelung wird vor Ort von einem Parkwächter überwacht. Das zuständige Dezernat hält dieses Modell nicht auf Frankfurt übertragbar. Hierzu wird ausgeführt, dass das Angebot in Kelsterbach stark limitiert sei und daher schnell an seine Kapazitätsgrenzen stoße und zudem hierfür ein Parkwächter erforderlich sei. Hierzu ist anzumerken, dass auch die Frankfurter Grillplätze sehr schnell an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, sodass auch für die Frankfurter Grillplätze ein System einzuführen ist, das eine Überfrequentierung der Grillplätze verhindert. Insofern besteht zu der Situation in Kelsterbach bezüglich bestehender Kapazitätsengpässe kein Unterschied. Auch und gerade nach der Eröffnung neuer Grillplätze ist durch eine Limitierung des Zugangs durch ein Reservierungssystem sicherzustellen, dass die Grillplätze gleichmäßig ausgelastet werden. Angesichts der extremen Überbeanspruchung bestimmter Grillplätze (Schwanheim und Lohrberg) ist nicht zu erwarten, dass durch die Einrichtung neuer Grillplätze jegliches Regelungsbedürfnis entfällt. Das gilt vor allem, wenn in Betracht gezogen wird, dass ein Teil der neu eingerichteten Grillplätze sich in der Nähe von Wohnbebauung befinden. Auch muss die Einführung von Parkwächtern in Erwägung gezogen werden. Grillplätze sind ein wichtiges soziales Angebot, das sich die Stadt auch etwas (nicht viel im Vergleich zu Kulturangeboten die sich typischerweise an Besserverdienende richten) kosten lassen muss. Jedenfalls kann das zuständige Dezernat die Entwicklung eines Konzeptes nicht einer Ideensammlung anlässlich eines Ortstermins überlassen, wie er es in seiner Stellungnahme ST1440 nahelegt. Bei der Entwicklung des Konzeptes ist das Ordnungsamt mit einzubeziehen, weil immer auch die Durchsetzbarkeit der Konzeption geprüft werden muss. Bilddokumentation Aufnahme stammt aus dem Frühjahr 2021 (Antragsteller) Standorte der neuen Grillplätze in der Nähe von Wohnbebauung Grillplatz Cäcilia-Lauth-Spielplatz (Stadtvermessungsamt Frankfurt vom 5.12.21, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Grillplatz Lenzenbergstraße (Stadtvermessungsamt Frankfurt, vom 5.12.21, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4799 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1440 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 42 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 306/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 123 2022 Die Vorlage OF 306/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1., 2. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und fraktionslos (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 209/6 Betreff: Zeilsheim: Parken im Pferdskopfweg Vorgang: OM 138/21 OBR 6; ST 1566/21 Die Parksituation im Pferdskopfweg ist weiterhin von falsch parkenden Autos geprägt. Dabei werden die Autos auf dem Gehweg abgestellt (s. Foto) oder beidseitig auf der Fahrbahn, so dass z.B. Rettungsfahrzeuge in ihrer Durchfahrt behindert werden. Die Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1566 verweist auf eine klare Rechtsituation (kein Gehweg-parken möglich, nur einseitiges Parken zulässig). Diese sollte vor Ort durch geeignete Maß-nahmen kenntlich gemacht werden. Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Sperrflächen zu markieren 2. sollte der Magistrat den unter 1. gemachten Vorschlag nicht für sinnvoll halten, wird der Magistrat gebeten, doch einen Ortstermin vor Ort einzuberufen. Begründung: So, wie es jetzt ist, kann die Situation aus Gründen der Gefahrenabwehr nicht bleiben, es müssen Lösungen gefunden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 138 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1566 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 886 2021 Die Vorlage OF 209/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2021, OF 158/6 Betreff: Zeilsheim: Städtische Pflege der Parkanlage (Hesselbergweg/Lenzenbergstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die oben genannte Parkanlage wieder regelmäßig gepflegt wird. Begründung: In der oben genannten Parkanlage wurden seit Monaten die entsprechenden Bäume nicht zurückgeschnitten, sodass diese die angelegten Weganlagen versperren. Des Weiteren sind die Weg-/Rasenkanten durch Gras-/Unkrautbewuchs zugewachsen, was gerade im Hinblick auf ältere Menschen ein hohes Sicherheitsrisiko (Stolpergefahr) darstellt. Zusätzlich sind laut Aussagen der Anwohnerschaft in dem Bewuchs an einigen Stellen Dornen vorhanden, die dazu führen, dass des Öfteren Reifen von Rollatoren und Rollstühlen älterer Menschen beschädigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 663 2021 Die Vorlage OF 158/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2021, OF 38/6 Betreff: Zeilsheim: Ortstermin Pferdskopfweg, um Parksituation zu klären Im Pferdskopfweg zwischen Adolf-Reichwein-Schule und Rhombergstraße wird regelwidrig seit vielen Jahren auf den Gehwegen geparkt. In der letzten Zeit wurde dieses Verhalten jedoch häufiger mit Strafzetteln geahndet. Eine Legalisierung der aktuellen Situation durch Beschilderung scheint aufgrund der mangelnden Breite der Gehwege nicht möglich. Durch beidseitiges Parken auf der Fahrbahn würde die Fahrbahn verrengt. Um Rechtssicherheit zu erreichen, baten Anwohner*innen um eine Lösung durch Beschilderung und/oder Markierungen u.ä. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin im Pferdskopfsweg in Zeilsheim anzusetzen, um mit Ämtern und Anwohner*innen eine Lösung für die Parksituation zu finden. Begründung: Da zu ergreifende Maßnahmen Einschnitte in die bisherige Nutzung des Straßenraums nach sich ziehen, sollten vorher möglichst viele unterschiedliche Meinungen eingeholt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 138 2021 Die Vorlage OF 38/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2020, OF 1343/6 Betreff: Zeilsheim: Kreuzungen in Zeilsheim für den Fußverkehr verbessern Die Zebrastreifen im Frankenthaler Weg/Kreuzung West-Höchster-Straße sind so angelegt, dass sie eine umwegfreie Querung nicht zulassen. Der Zebrastreifen (auf Höhe Hausnr. 42) ist soweit in die Straße nach hinten zurückversetzt, dass ihn Autofahrende erst sehen, wenn diese schon von der West-Höchster-Straße kommend in die Straße eingebogen sind. Ein Fußgängersperrgitter verschwenkt die Fußgehenden von der West-Höchster-Straße viele Meter zum Zebrastreifen. An der südlichen Seite verengt sich besonders bei nicht frisch geschnittener Hecke der Bürgersteig so, dass man kaum noch aneinander vorbeilaufen kann. Dies ist nicht die einzige derart angelegt Kreuzung. In Zeilsheim finden sich ähnliche Situationen beispielsweise an der Kreuzung Pfaffenwiese/Hahnbergweg. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Sperrgitter abzubauen und den verschränkte Zebrastreifen, der sich auf Höhe Hausnr. 42 befindet, direkt an die Kreuzung zu verlegen, damit eine direkte, einsehbare Querung möglich ist. Mit weiteren Zeilsheimer Kreuzungen mit Sperrgittern und verschränkten Zebrastreifen soll ebenso verfahren werden. Begründung: In den gültigen Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen wird der Einsatz von abgerückten Fußgängerüberwegen und Sperrgittern in der Regel verneint, da sie den Fußverkehr aus dem Sichtfeld holen. Dies deckt sich mit Beobachtungen am Zebrastreifen, dem sich Autos von der West-Höchster-Straße kommend häufig mit recht hoher Geschwindigkeit nähern. Die Sperrgitter nehmen den geradeaus gehenden Fußgehenden den Vorrang und zwingen sie zu Umwegen. An dieser Stelle besteht eine besondere Dringlichkeit zum Umbau, weil durch den schmalen Gehweg zusätzlich eine Engstelle des Bürgersteigs beseitigt werden könnte. Durch die unmittelbare Nähe zur Käthe-Kollwitz-Schule wird die Kreuzung zudem von vielen Schulkindern genutzt. Durch diese Dringlichkeit sollte allerdings der Umbau weiterer Kreuzungen in Zeilsheim nicht vernachlässigt werden. . Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.10.2020, OF 1373/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6782 2020 1. Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1373/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2019, OF 1133/6 Betreff: Zeilsheim: Ampelanlage im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße umrüsten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Annabergstraße/ Lenzenbergstraße befindliche Ampelanlage so umzurüsten, dass diese im Nachtbetrieb nicht abgeschaltet wird, sondern generell "Rot" zeigt und nur bei Überfahren von Kontaktschleifen auf Grün umschaltet. Begründung: Nach allgemeiner Wahrnehmung der Bürger wird auf der Pfaffenwiese insbesondere nachts mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Der temporäre Einsatz eines sog. "Blitzanhängers" hat daran leider wenig geändert. Der Umbau der Lichtzeichenanlage sollte zur Beruhigung der Situation beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5255 2019 Die Vorlage OF 1133/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 1005/6 Betreff: Zeilsheim: Pförtnerampel in der Pfaffenwiese soll Raser bremsen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob die im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Annabergstraße/ Lenzenbergstraße befindliche Ampelanlage so umgerüstet werden kann, dass diese im Nachtbetrieb für den Verkehr generell "Rot" zeigt und nur für sich nähernde Kraftfahrzeuge mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit auf "Grün" schaltet. Begründung: Nach allgemeiner Wahrnehmung der Bürger wird auf der Pfaffenwiese besonders in den Nachstunden mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Der temporäre Einsatz eines sog. "Blitzanhängers" hat daran leider wenig geändert. Der Umbau der Lichtzeichenanlage zu einer "Pförtnerampel" mit entsprechenden Sensoren und die Verwendung einer intelligenten Schaltung sollten zur Beruhigung der Situation beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1246 2019 Die Vorlage OF 1005/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2018, OF 866/6 Betreff: Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzen Vorgang: OM 2352/17 OBR 6; ST 1471/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. die Geschwindigkeitskontrollen durch den Blitzanhänger (Enforcement-Trailer) auf der Oeserstraße in Nied und der Pfaffenwiese in Zeilsheim wieder in stärkerer Intensität aufzunehmen. Wünschenswert wäre, etwa alle drei Monate Messungen durchzuführen. 2. Der Magistrat wird außerdem gebeten darzulegen, ob es zutrifft, dass zwischen dem 21.2.2018 und dem Datum, an dem die ST 1471 erstellt wurde, überhaupt keine Messungen mit dem Enforcement-Trailer im Ortsbezirk 6 durchgeführt wurden. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 1471 berichtet der Magistrat über den Einsatz des Blitzanhängers im Frankfurter Westen. Dabei wurden erhebliche Tempoüberschreitungen an beiden o.g. Standorten festgestellt. Den fragwürdigen "Rekord" stellte eine Messung in der Oeserstraße auf, bei der ein Fahrzeug auf einer Tempo 40 Strecke mit 159 Km/h geblitzt wurde. Betrachtet man die in der ST 1471 angegebenen Standzeiten des Blitzanhängers, muss man sich allerdings wundern, wieso in der Oeserstraße seit 21.2.2018 nicht mehr gemessen wurde, in der Pfaffenwiese nicht mehr seit 5.12.2017. (Stand der ST ist der 6.8.2018) Rasen in Wohngebieten darf nicht geduldet werden, Menschenleben stehen auf dem Spiel, aber auch der Nachtschlaf der Bevölkerung verdient es, geschützt zu werden. Legt man dann noch zugrunde, dass in der ST 1471 dargelegt wurde, dass bis zum Datum des Berichts noch keine weitere Messstelle im Ortsbezirk 6 genehmigt worden war und bei der einzigen anderen Messstelle in Sossenheim die Software versagte und kein geeigneter Standort gefunden werden konnte, kommt man zu dem unerfreulichen Schluss, dass zwischen dem 21.2.2018 und Anfang August im gesamten Ortsbezirk 6 überhaupt nicht mehr gemessen wurde. Dies wäre aufgrund der Größe des Ortsbezirks - ca. 20% der Frankfurter Bevölkerung - nicht akzeptabel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1471 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4070 2018 Die Vorlage OF 866/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 811/6 Betreff: Verkehrssicherheit im Straßenverlauf Lenzenbergstraße/Rombergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, als Maßnahme gegen Falschparker in den Kurven der Lenzenbergstraße bzw. der Rombergstraße Bügel oder Poller aufzustellen, um zu verhindern, dass die Sicht weiter durch illegal parkende Fahrzeuge verkehrsgefährdend eingeschränkt wird. Begründung: Auf den Bürgersteigen in den Kurven der Lenzenbergstraße und der Rombergstraße werden Fahrzeuge entgegen der Straßenverkehrsordnung so abgestellt, dass die Sicht in der Kurve extrem eingeschränkt ist. Dem Antragsteller wurden gefährliche Situationen geschildert, die daraus entstanden. An der Ecke Rombergstraße entsteht besondere Gefahr durch die Sichtbehinderung auf die Verlängerung eines Fußgängerweges. Teilweise wird außerdem der Gehweg in der Kurve so zugeparkt, dass mit Kinderwagen kaum ein Vorbeikommen möglich ist. Da das Ordnungsamt bekanntermaßen personell nicht in der Lage ist, solche Stellen dauerhaft zu kontrollieren und gleichzeitig durch eine kleine bauliche Maßnahme, das Setzen einiger Bügel oder Poller, das Problem mit sehr wenig Aufwand zu beseitigen sein sollte, erscheint dies als schnellste und beste Lösung. Anbei Fotos, die die Problematik verdeutlichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3787 2018 Die Vorlage OF 811/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2018, OF 588/6 Betreff: Zeilsheim: Piktogramme für Radwege Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf folgenden Fahrradwegen Piktogramme aufzubringen, um Radfahrern die erlaubte Nutzung anzuzeigen: a) Westhöchster Straße in Richtung Sindlingen b) Pfaffenwiese in beiden Richtungen Begründung: Die Erfahrungen nach dem Wegfall der Nutzungspflicht für die oben genannten Radwege zeigen eine erhöhte Verunsicherung und Irritation seitens der Radfahrer, ob der bisher genutzte separate Fahrstreifen überhaupt noch befahren werden darf. Durch das Aufbringen von Piktogrammen sollte hier unbedingt Abhilfe geschaffen werden, um den Radfahrern, die nicht auf der belebten Fahrbahn fahren wollen, mehr Sicherheit zu geben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 20.02.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2760 2018 Die Vorlage OF 588/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, sowohl auf den nachfolgend genannten Fahrradwegen als auch auf den parallel verlaufenden Fahrbahnen Piktogramme aufzubringen, um Radfahrern die erlaubte Nutzung anzuzeigen: a) West-Höchster Straße in Richtung Sindlingen; b) Pfaffenwiese in beiden Richtungen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2017, OF 492/6 Betreff: Zeilsheim: Fußgängerwege vor den Schulen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor den Schuleingängen der Adolf-Reichwein-Schule (Lenzenbergstraße) und der Käthe-KollwitzSchule (Frankenthaler Weg) den Fußgängerweg großflächig mit einem Absperrgitter zu versehen, der das Auffahren von PKWs auf den Fußgängerweg direkt vor dem Schuleingang verhindert und somit die Kinder schützt. Begründung: Die Probleme mit den Eltern-Taxis nehmen mittlerweile Ausmaße an, denen nicht mehr durch freundliche Bitten und Ansprachen geholfen werden können. Täglich überfahren PKWs die Fußgängerwege an den Schuleingängen um dort zu Halten oder anderen Verkehrsteilnehmern auszuweichen. Dabei wird keine Rücksicht auf die Schüler genommen. Dies kann leider nur noch durch bauliche Maßnahmen unterbunden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2353 2017 Die Vorlage OF 492/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2017, OF 491/6 Betreff: Zeilsheim: Ergebnisse der Verkehrsüberwachung durch den Blitzanhänger Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung in der Pfaffenwiese dem Ortsbeirat vorzustellen. Dabei sollte aufgeschlüsselt werden, wie viele Fahrzeuge und mit welcher Geschwindigkeit diese gemessen wurden. Begründung: Auf der Pfaffenwiese wurde im Oktober 2017 an 2 Standorten der neue Überwachungsanhänger der Stadtpolizei aufgestellt, der über mehrere Tage den Verkehr überwacht hat. Dies wurde positiv von der Bevölkerung aufgenommen und intensiv in den sozialen Medien diskutiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2352 2017 Die Vorlage OF 491/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "Zeilsheim" durch "Ortsbezirk 6" ersetzt wird und der erste Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung für alle Standorte im Ortsbezirk 6 (aktuell in der Pfaffenwiese und in der Oeserstraße) vorzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 465/6 Betreff: Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege in der Pfaffenwiese aufheben! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Pfaffenwiese in Zeilsheim aufzuheben und schnellen RadfahrerInnen damit die Nutzung der Straße zu ermöglichen. Die Bordstein-Radwege sollen jedoch weiter für RadfahrerInnen nutzbar bleiben, die diese Wege bevorzugen. Begründung: Unter Fachleuten gilt es inzwischen als Tatsache, dass Bordstein-Radwege zwar ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, für die sie benutzenden RadfahrerInnen aber in vielen Fällen tatsächlich gefährlicher sind als die Mitbenutzung der Straße. Die Radwege entlang der Pfaffenwiese sind durch die Nähe zu zwischen den Bäumen parkenden Autos besonders problematisch. Für schnell fahrende RadfahrerInnen sind die Radwege entlang der Pfaffenwiese heute schon nur unter Einschränkungen nutzbar. Man kann einfach nicht so schnell darauf fahren, wie man eigentlich könnte. Zukünftig ist durch die technische Entwicklung mit der zunehmenden Verwendung elektrisch angetriebener Fahrräder mit einer deutlichen Zunahme schneller FahrradfahrerInnen zu rechnen. Von diesen würde ein großer Teil lieber auf der Straße fahren als auf dem Bordstein-Radweg. Dies lässt die derzeitige Beschilderung aber nicht zu. Gleichzeitig muss aber auch den RadfahrerInnen Rechnung getragen werden, die in langsamen Tempo weiter auf dem Bordstein-Radweg fahren wollen. Dies ist rechtlich kein Problem, muss nur entsprechend ausgeschildert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2017, TO I, TOP 10 Im Zuge der Beratung der Vorlage OF 465/6 verweist Herr Bauschmann von der CDU-Fraktion auf digitale Abbildungen der Pfaffenwiese, die einerseits den Straßenquerschnitt gemäß Position der CDU-Fraktion (vgl. OF 446/6) und andererseits den Straßenquerschnitt gemäß Position der GRÜNE-Fraktion (vgl. OF 465/6) darstellen. Die Abbildungen sind als Anlage am Ende der Niederschrift beigefügt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2081 2017 1. Die Vorlage OF 465/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die in der 14. Sitzung des Ortsbeirates 6 am 15.08.2017 unter Tagesordnungspunkt 24. (OF 446/6) und Tagesordnungspunkt 25. (OF 447/6) beschlossene Durchführung eines Ortstermins in der Pfaffenwiese im Abschnitt zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg hat sich aufgrund der Beschlussfassung zur Vorlage OF 465/6 erledigt, deren Organisation wird nicht weiter verfolgt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP und bei Abwesenheit BFF zu 2. Einstimmige Annahme Sonstige Voten/Protokollerklärung: Herr Schlimme von der GRÜNE-Fraktion gibt im Zuge der Beratung der Vorlage OF 465/6 folgende Protokollerklärung ab: "Der Behauptung von Herrn Bauschmann, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Pfaffenwiese sei bereits im Jahr 2008 aufgehoben worden, widerspreche ich, da ich derartige Schilder noch am 28.08.2017 gesehen habe." Herr Bauschmann von der CDU-Fraktion gibt daraufhin folgende Protokollerklärung ab: "Laut Google Street View sind die Schilder an den genannten Stellen voraussichtlich seit 2008 nicht mehr vorhanden."
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 446/6 Betreff: Zeilsheim: Sanierung der Pfaffenwiese mit Umbau der Radwege Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Pfaffenwiese zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg zu sanieren. (Ausgenommen davon die Kreuzung Lenzenbergstraße/Annabergstraße, die 2015 erneuert wurde) Entsprechende Planungen und finanzielle Mittel sollten in den kommenden Haushalt eingestellt werden, damit die Sanierung entsprechend der Ressourcen bis 2019 erfolgen kann. Bei dieser Sanierung sollen folgende Besonderheiten berücksichtigt werden: - Abbau der hochgesetzten Radwege. - Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn. - Umbau der Bushaltestellen zu barrierefreie Bushaltestellen. Begründung: Nach der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (§3, Absatz 2, Satz 7) hat der Ortsbeirat das Vorschlagsrecht bei der Instandsetzung von öffentlichen Geh- und Fahrradwegen, sowie von Straßenoberflächen. Die Straße Pfaffenwiese ist zuletzt durch den Austausch von Versorgungsleitungen zwischen der Jahrhunderthalle und Kellerskopfweg in einen Asphaltflickenteppich verwandelt worden. Die Radwege (ohne Benutzungspflicht) sind durch die Wurzelaufbrüche der Kastanien kaum noch gefährdungsfrei nutzbar. Diese Radwege zurückzubauen und die freigewonnene Fläche zur Hälfte der Fahrbahn und zur anderen Hälfte dem Grünstreifen/den Kastanien zu Gute kommen lassen, ist eine denkbare Lösung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 446/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern in der Pfaffenwiese im Abschnitt zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 446/6 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 447/6 Betreff: Zeilsheim: Umbau der Haltestellen "Lenzenbergstraße" zurückstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den für 2018 geplanten Umbau der Bushaltestellen Lenzenbergstraße zurückzustellen, bis die Straße "Pfaffenwiese" saniert wurde und der Radweg umgebaut wurde. (vgl. OF 446/6 / 17) Begründung: Die Planungen für die beiden Bushaltestellen Lenzenbergstraße in der Pfaffenwiese sehen vor, dass vor und hinter der Haltestellen der Radverkehr auf die Straße umgeleitet wird. Die langfristigen Planungen sehen allerdings vor, den gesamten Radverkehr auf die Pfaffenwiese zu verlegen. Dazu müssten aber bei der nächsten Sanierung der Straße der Radweg zurückgebaut werden. Die Haltestellen jetzt umzubauen, würden die Planungen für den Rückbau behindern bzw. unmöglich machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 447/6 wird so lange zurückgestellt, bis der Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern in der Pfaffenwiese im Abschnitt zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg stattgefunden hat (vgl. OF 446/6, TOP 24.). Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 447/6 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2017, OF 422/6 Betreff: Zeilsheim: Bürgersteig in der Lenzenbergstraße verbreitern Vorgang: OM 2221/13 OBR 6; ST 1459/13; ST 426/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Sachstand zur Anfrage mitzuteilen und die notwendige Verbreiterung des Weges ohne weitere Verzögerung vorzunehmen. Begründung: Genaue Örtlichkeit: Lenzenbergstraße zwischen Bechtenwaldstraße und Hohe Kanzel Fahrtrichtung Adolf-Reichwein-Schule, rechter Bürgersteig Bereits vor mehr als 8 Jahren hat der Regionalrat Zeilsheim auf Initiative der Anwohner gemeinsam mit der Nassauischen Heimstätte und dem Straßenverkehrsamt bei einer Ortsbegehung die Verbreiterung des Bürgersteigs zulasten der Grünfläche im Grundbesitz der NH vorgeschlagen. Die NH zeigte sich damals - und ist es sicherlich auch heute noch - damit einverstanden. In Abwägung der Prioritäten zwischen Rettungszufahrt zur Schule, Quartierbusverkehr, Parkplatzsituation und Gehweg-Situation wurde damals der Kompromiss geschlossen, zunächst das halbseitige Parken zu erlauben und danach den Bürgersteig zu verbreitern. Auf die Ausführung des 2. Schritts wartet der Ortsbeirat jedoch noch immer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2221 Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1459 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 426 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 13.06.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1743 2017 Die Vorlage OF 422/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2017, OF 378/6 Betreff: Zeilsheim: Fahren gegen die Einbahnstraße unter Begehung eines Rotlichtverstoßes an der Baustelle in der Pfaffenwiese Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, damit das verkehrswidrige und hochgefährliche Verhalten vieler Autofahrerinnen an der Baustelle an der Pfaffenwiese in Zeilsheim schnellstens abgestellt wird. Begründung: Seit etwa einer Woche ist die Pfaffenwiese am Ortseingang Zeilsheim auf einer Strecke von mehreren hundert Metern in einer Richtung gesperrt, weil die eine Straßenhälfte durch Bauarbeiten blockiert ist. Derzeit besteht Einbahnstraßenregelung in Richtung Zeilsheim. In der anderen Richtung muss auf eine Umleitungsstrecke ausgewichen werden. Um den Bussen der VGF diese Umleitung zu ersparen, wurde jedoch eine Ampel eingerichtet, die den Autoverkehr Richtung Zeilsheim zurück hält, wenn die Busse von Zeilsheim Richtung Unterliederbach grün erhalten. Da die Kapazität der halbierten Fahrbahn aber zu gering ist, ist die zweite Ampel eine reine Busampel (weißer Querstrich bedeutet rot, senkrecht bedeutet grün). Diese Ampel springt auch nur an, wenn ein Bus sie anfunkt. Inzwischen fahren aber auch viele AutofahrerInnen an diese Busampel heran und fahren dann widerrechtlich bei weißem Querstrich in den Baustellenbereich hinein. Dabei ist es aufgrund einer Kurve nicht möglich, die Strecke komplett bis zur anderen Ampel einzusehen, und diese ist auf grün geschaltet, wenn bei der Busampel Querstrich zu sehen ist. Das heißt, die Fahrzeuge fahren ohne zu wissen, ob sie auf der Strecke Gegenverkehr haben werden, gegen eine ausdrückliche Einbahnstraßenregelung und unter prinzipieller Begehung eines Rotlichtverstoßes durch den Baustellenbereich. Seitens des 17. Polizeireviers erfuhr der Antragsteller, dass man nicht ständig einen Funkwagen vor Ort platzieren könnte. Dies ist verständlich, aber zivile Kontrollen wären sowieso viel effektiver. Irgend etwas muss jedenfalls geschehen, bevor es zum ersten schweren Unfall kommt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1525 2017 Die Vorlage OF 378/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Herr Bauschmann von der CDU-Fraktion gibt als Begründung für seine Ablehnung zu Tagesordnungspunkt 33. folgende Protokollerklärung ab: "Der Magistrat hat es nicht für nötig gehalten, diese Baumaßnahme und die daraus resultierenden Einschränkungen, die gravierende Einschnitte in das Stadtteilleben haben, im Vorfeld mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Dies häuft sich mittlerweile und scheint systematisch für die Arbeit des Magistrats zu sein. Die Ortsbeiräte verfügen über hohe Ortskunde und können Probleme vorhersagen, die bei Baustellen dieser Größenordnung vermutlich auftreten. Drei Tage vor Baubeginn wurde über die örtliche Presse die 4-monatige Sperrung der Hauptverkehrsstraße des Stadtteils veröffentlicht. Zum Vergleich: Bei der Baumaßnahme in der Straße Alt-Zeilsheim haben die betroffenen Ämter und Mandatsträger Hand-in-Hand über Monate sämtliche Möglichkeiten genutzt, um die Bürger zu informieren, zu beteiligen und mitzunehmen. Wenn der Magistrat der Meinung ist, auf diese Art der Zusammenarbeit zu verzichten, so soll er mit sämtlichen Problemen auch alleine fertig werden."
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 305/6 Betreff: Zeilsheim: Radwegmarkierung Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Markierung des Radweges der Pfaffenwiese, von der Jahrhunderthalle kommend und in Richtung Ortsmitte fahrend, an der Kreuzung Lenzenbergstraße zu verbessern um zu verhindern, dass Fahrradnutzer auf dem Bürgersteig vor der Hausnummer Pfaffenwiese 103 fahren. Begründung: Aktuell endet der markierte Radweg vor der Lichtsignalanlage / Höhe Gemeindezentrum und beginnt nach dem Drogeriemarkt/Bäckerei mit dem abgesetzten Radweg wieder neu. Das Zwischenstück vor der Hausnummer Pfaffenwiese 103 ist nicht extra markiert. Die Markierung der Fußgängerampel Lenzenbergstraße suggeriert jedoch dem Radfahrenden, dass sein Radweg auf dem Bürgersteig fortgeführt wird. Dies führt oft zu Problemen, wenn der Fahrradfahrer unmittelbar vor dem Drogeriemarkt auf Fußgänger trifft, die gerade das Geschäft in Richtung Lichtsignalanlage verlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1241 2017 Die Vorlage OF 305/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2016, OF 223/6 Betreff: Zeilsheim: Umwandlung der Gehwegfläche im Stichweg Neu-Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Stichweg Neu-Zeilsheim 9 den nicht genutzten und auch nie nutzbaren Gehweg aufzuheben. Stattdessen sollen die 4 vorhandenen Längsparkplätze zu Schrägparkplätzen geändert werden um somit die Raumaufteilung besser nutzen zu können. Zusätzlich soll geprüft werden, ob unter Zuhilfenahme umliegender, städtischer Flächen 1-2 weitere Parkplätze geschaffen werden können. Als 3. Maßnahme soll das Parken in der Kurve und somit die Feuerwehrzufahrt zu den Wohnblöcken Pfortengartenweg wirksam gesichert werden. Die Umsetzung der Maßnahme soll gemäß §3 Absatz 2, Ziffer 7 der Geschäftsordnung für Ortsbeiräte im Zuge einer Instandsetzungsmaßnahme der rechten Gehwegfläche stattfinden. Begründung: Der Stichweg in der Straße Neu-Zeilsheim zwischen Pfaffenwiese und Pfortengartenweg ist eine kleine Anliegerstraße und Zufahrt zu einem Garagenhof. Auf der rechten Fahrbahnseite gibt es 4 Parkplätze, die an einem Bürgersteig längs angeordnet sind. Dieser Bürgersteig dort hat keinerlei Funktion, da die Wegeverbindungen allesamt in Richtung der Parkanlage verlaufen. Die Aufhebung des Gehweges hat keinerlei Nachteile. Die Umwandlung in Schrägparkplätze allerdings Vorteile, da so eine Dreckecke von großem Unkrautwuchs und wilden Sperrmüllablagerungen, sowie Drogendealer-Verstecken befreit werden könnte. Der Parkdruck ist wie in allen Siedlungsteilen Frankfurts sehr hoch. Die Prüfung, ob weitere Parkplätze geschaffen werden können, sollte daher obligatorisch sein. Ein Muss ist aber der Schutz der Feuerwehrzufahrt, die Abends durch in der Kurve parkende Fahrzeuge nicht gewährleistet ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 752 2016 Die Vorlage OF 223/6 wird mit der Maßgabe als Anregung an den Magistrat beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Absatz beginnend mit "Die Umsetzung der Maßnahme . ." ersatzlos gestrichen wird und im zweiten Satz des ersten Absatzes der Begründung die Worte "Auf der rechten Fahrbahnseite" durch die Worte "Direkt vor dem Garagenhof" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2016, OF 222/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrsuntersuchung in der Pfaffenwiese Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, als Grundlage für evtl. weitere Maßnahmen eine genaue Auswertung der Verkehre auf der Pfaffenwiese vorzunehmen. Dazu sollen über einen geeigneten Zeitraum von mindestens 3x24 Stunden an mindestens 2 mittleren Werktagen und einem Samstag, außerhalb der Schulferien oder Wochen mit Feiertagen Verkehrszählungen (Menge und gefahrene Geschwindigkeit in beide Verkehrsrichtungen) erfolgen. Der Standort der Verkehrszählung sollte vorzugsweise zwischen Frankenthaler Weg und Annabergstraße liegen. Der Auswertung sollen die Berichte der bisherigen Ergebnisse von Geschwindigkeitsüberwachungen der Jahre 2015 und 2016 beigefügt werden. Ebenso eine Stellungnahme der Verkehrsunfallkommission über alle gemeldeten Unfälle der letzten 4 Jahre. Begründung: Lärm und Geschwindigkeit sind auf fast allen Straßen in Frankfurt ein Dauerthema und unzählige Anträge und Stellungnahmen zu diesem Themengebiet zeigen, dass die Ortsbeiräte die Anregungen und Sorgen der Anwohner ernst nehmen. Eine Auswertung - wie hier gefordert - soll Grundlage sein, das subjektive Empfinden auf eine fakten- und ergebnisorientierte Basis zu stellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 751 2016 Die Vorlage OF 222/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 133/6 Betreff: Grünfläche Katzenstirn/Pfaffenwiese wieder in einen akzeptablen Pflegezustand versetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, mit der Rhein-Main Wohnen GmbH, Pfaffenwiese 300, Kontakt aufzunehmen und darauf zu dringen, dass diese die Grünfläche Katzenstirn/Pfaffenwiese 52 in Zeilsheim in einem akzeptablen Pflegezustand versetzen, in dem auch die angebrachten Bronzetafeln wieder zur Geltung kommen. Begründung: An der Einmündung Katzenstirn in die Pfaffenwiese befinden sich zwei kleine Grünflächen, die sich in einem deutlich unterschiedlichen Pflegezustand befinden (s. anliegende Fotos). Die Grünfläche, auf dem sich früher Toilettenhäuschen und die alte Bushaltestelle befanden, ist mit einer Rasenfläche versehen, die trotz des wachstumsfördernden Regens in diesem Sommer vom Grünflächenamt gut gepflegt wurde. Ein anderes Bild bietet die Fläche auf der anderen Seite der Katzenstirn. Sie befindet sich in einem überwucherten, ungepflegten Zustand. Auch die dort auf die "Märchensiedlung" verweisenden Bronzetafeln gehen unter. Nach Hinweisen aus der Bürgerschaft bat die Fraktion der Grünen das Grünflächenamt, die an der Hausnummer. 52 gelegene Fläche ebenfalls in einen ansehnlichen Zustand zu versetzen. Dieser Bitte konnte das Grünflächenamt jedoch nicht nachkommen, da sich die Fläche im Besitz der Rhein-Main-Wohnen GmbH befindet. Diese hat sich in der Vergangenheit als schwieriger Ansprechpartner in Grundstücksangelegenheiten erwiesen. Da eine so deutliche Vernachlässigung eines solch prominent an Pfaffenwiese und Bushaltestelle gelegene Fläche unakzeptabel ist - Stimmen aus der Bürgerschaft sprechen von "Verwahrlosung" - soll der Magistrat gebeten werden, mit dem Besitzer eine nicht nur kurzfristige Lösung der Pflege dieser Fläche zu erreichen. (Foto von Ende Juni 2016) (Foto vom August 2016) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 432 2016 Die Vorlage OF 133/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2016, OF 131/6 Betreff: Zeilsheim: Parkplatz des Lebensmittelmarktes in der Bechtenwaldstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die städtische Verkehrsfläche in der Bechtenwaldstraße, die allgemein als Parkplatz des Lebensmittelmarktes genutzt wird, zu sanieren und anschließend die Parkflächen bereits vorausschauend mit den zur Verfügung stehenden Mitteln so anzulegen, wie dies in der Vorplanung "Vorplatz Stadthalle Zeilsheim" vorgestellt wurde. Begründung: Der Parkplatz ist durch viele Unebenheiten, Schlaglöcher und Vertiefungen kein Aushängeschild für den Mittelpunkt Zeilsheims. Das Amt für Straßenbau und Erschließung leistet im Rahmen seiner Möglichkeiten stets schnelle Abhilfe, jedoch ist eine grundhafte Erneuerung geboten. Ein fehlendes Parkraummanagement führt dazu noch zu chaotischen Abläufen auf der Verkehrsfläche und gefährdet die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer. Ein gesicherter Fußweg ist derzeit nicht vorhanden. Kinder müssen zwischen den Autos durchlaufen um bspw. zur Stadthalle Zeilsheim zu gelangen. Die Nutzung der Fläche als Parkplatz ist notwendig und soll nur mit Augenmaß verändert werden. Die Sicherheit aller Nutzer des Platzes ist ebenso wichtig wie die Zukunft des Lebensmittelmarktes, der auf Parkplätze angewiesen ist. Die Vorstellung der Konzeptstudie Vorplatz Stadthalle Zeilsheim in der 22. Sitzung des OBR6 am 18.06.2013 hat eindrucksvoll die Möglichkeiten gezeigt, die für eine Veränderung der gesamten Platzgestaltung stehen können. Aus dieser Konzeptstudie heraus kann bspw. die Parkplatzfläche als Vorleistung schon jetzt entstehen und der Magistrat soll die Planungen diesbezüglich beginnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 431 2016 Die Vorlage OF 131/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2016, OF 96/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrssituation in der Taunusblick-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen geeignet sind, die Verkehrssituation in den Straßen Rombergstraße, Lenzenbergstraße und Bechtenwaldstraße, sowie dem Pfortengartenweg für alle Verkehrsteilnehmer (PKW, Busse/LKW, Radfahrer, Fußgänger) zu verbessern. Hierbei sollen die Besonderheiten der Parkraumsituation gerade in den Abend- und Nachtstunden gebührend berücksichtigt werden und Möglichkeiten aufgezeigt werden, den Parkraum so zu gestalten, dass verbotswidriges Parken nicht die anderen Verkehrsteilnehmer behindert. Begründung: Wie in jeder Frankfurter Siedlung ist der zunehmende Anteil an PKWs zu einem Problem geworden. Der öffentliche Raum ist für die Menge an Autos nicht ausreichend. Private Stellflächen sind in der Siedlung kaum vorhanden. Folglich parken die Autos gerade in den Abend- und Nachtstunden sämtliche Flächen zu, auf denen das Auto Platz findet. Als Ergebnis müssen Fußgänger oftmals auf die Straße ausweichen, der verbliebene Straßenraum bringt Radfahrer in Bedrängnis und größere Fahrzeuge (Busse/LKWs) haben kaum Chancen, die Straße gefahrlos zu passieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 71 2016 Die Vorlage OF 96/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2016, OF 70/6 Betreff: Zeilsheim: Busverkehr während der Bauphase in der Straße Alt-Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Belastungen durch den Busverkehr während der Bauphase im Zuge des Verkehrskonzeptes AltZeilsheim (längerfristige Sperrung der Durchgangsstraße Alt-Zeilsheim vom Kolberger Weg bis Welschgrabenstraße) zu verringern, in dem die Busse folgende Strecken fahren: Bus 54 - Endhaltestelle Hofheimer Straße / Starthaltestelle Neu Zeilsheim. Der Bus fährt von Höchst kommend die reguläre Strecke bis zur Haltestelle Hofheimer Straße. In der Pfaffenwiese Höhe Hausnummer 15/17 hat der Bus eine Wartezone und beginnt seine Fahrt mit der Haltestelle Neu Zeilsheim in Richtung Griesheim. Bus 53 - Geänderte Wegstrecke Der Bus fährt von Höchst kommend nach der Haltestelle Stadthalle Zeilsheim den Frankenthaler Weg bis zur Westhöchster Straße und von dort weiter zum Bahnhof Zeilsheim. Falls erforderlich kann in der Nähe der Schule eine temporäre Haltestelle eingerichtet werden. In Fahrtrichtung Höchst nimmt der Bus den Weg über den Kolberger Weg und nutzt die vorhandene Infrastruktur. Begründung: Eine Straßenvollsperrung von Alt-Zeilsheim wg. eines Wasserrohrbruchs im April 2016 hat die Schwächen der Umleitung der Busse durch Neu-Zeilsheim mehr als deutlich aufgezeigt. 3 Tage konnte erfolgreich getestet werden, wie schlecht die Lösung einer Fortführung der Streckenverläufe mit Umleitung, trotz Sperrung ist. Die Ortskundigkeit der Ortsbeiräte, sowie die Bürgernähe und somit verbunden mit vielen Detailinformationen sollte bei der Auswahl der Umleitungsstrecke herangezogen werden. Die Auslastung der Busse zeigt, dass mehrheitlich ein voller Buseinsatz nur zwischen den Haltestellen Höchst Bahnhof und Stadthalle Zeilsheim erforderlich ist. Alle weiteren Haltestellen können ohne Probleme mit einem verringerten Leistungsangebot auskommen, ohne dass es zu Kapazitätsengpässen kommt. Die Ein- und Aussteigezahlen würden dies belegen und eine Umleitung durch die Baumaßnahme Alt-Zeilsheim bedeutet auch Einschnitte in Kauf zu nehmen. Mit dem Vorschlag des Ortsbeirates wird dem Rechnung getragen und gleichzeitig wird eine signifikante Entlastung der von der Umleitung neu betroffenen Abschnitte spürbar. Keine Strecke wird doppelt gefahren und bis auf die Haltestelle Kirche Zeilsheim werden alle Haltestellen bedient. Da die Haltestelle Kirche Zeilsheim mitten in der Baustelle liegt, ist hier eine Einbindung unmöglich. Der Nahverkehrsnutzer hat zu jederzeit die Gelegenheit die S-Bahnhaltepunkte Zeilsheim, Farbwerke und Höchst Bahnhof zu erreichen. Der Verlust der direkten Fahrbeziehung nach Sindlingen ist im Anbetracht der niedrigen Fahrgastzahlen zu verkraften. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 113 2016 Die Vorlage OF 70/6 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass a) der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, die Belastungen durch den Busverkehr während der Bauphase im Zuge der Umsetzung des Verkehrskonzeptes für die Straße Alt-Zeilsheim (längerfristige Sperrung der Durchgangsstraße Alt-Zeilsheim vom Kolberger Weg bis zur Welschgrabenstraße) zu verringern. Dabei könnten die Busse folgende Strecken fahren: - Bus 53 - Endhaltestelle `Hofheimer Straße ́/Starthaltestelle `Neu Zeilsheim ́: Der Bus fährt von Höchst kommend die reguläre Strecke bis zur Haltestelle `Hofheimer Straße ́. In der Pfaffenwiese in Höhe der Hausnummern 15/17 hat der Bus eine Wartezone und beginnt seine Fahrt mit der Haltestelle `Neu-Zeilsheim ́ in Richtung Höchst. - Bus 54 - Geänderte Wegstrecke: Der Bus fährt von Höchst kommend nach der Haltestelle `Stadthalle Zeilsheim ́ den Frankenthaler Weg bis zur West-Höchster Straße und von dort weiter nach Sindlingen. Falls erforderlich, kann in der Nähe der Schule eine temporäre Haltestelle eingerichtet werden. In Fahrtrichtung Höchst nimmt der Bus den Weg über den Kolberger Weg und nutzt die vorhandene Infrastruktur." b) der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2016, OF 1581/6 Betreff: Briefkasten in der Taunusblick-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert sich mit den zuständigen Stellen der Deutschen Post in Verbindung zu setzen, um zu erreichen, dass in der Taunusblicksiedlung in Zeilsheim an geeigneter möglichst zentraler Stelle ein Briefkasten angebracht wird. Begründung: In der Taunusblicksiedlung im nördlichen Zeilsheim leben ca. 4000 Menschen, etwa 1/3 der Einwohner des gesamten Stadtteils. In der gesamten Siedlung gibt es jedoch keinen einzigen Briefkasten, während sich insg. im Stadtteil 6 Stück befinden. Diese befinden sich auf der Pfaffenwiese und im südlichen Teil des Stadtteils. Für viele Bewohner der Taunusblicksiedlung beträgt die Entfernung bis zu 1 Kilometer (z.B. zum Briefkasten an der Pfaffenwiese bei der Drogerie Rossmann), was für ältere und gehbehinderte Menschen einfach zu weit ist. Auch die Deutsche Post ist - spätestens seit ihrer Privatisierung - dem Servicegedanken verpflichtet. Und zum guten Service bei der Post gehört eine Verteilung der Briefkästen, die der besseren Erreichbarkeit für die der Mehrzahl der Kunden gerecht wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 6 am 16.02.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5010 2016 Die Vorlage OF 1581/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 1533/6 Betreff: Zeilsheim: Standortveränderung der Fahrbibliothek Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Haltestelle der Fahrbibliothek (Bücherbus) von der Straße Neu-Zeilsheim an einen besseren Standort im Stadtteil zu verlegen. Begründung: Die Fahrbibliothek hält derzeit mitten in der Zeilsheimer Kolonie an einer nur für diesen Zweck eingerichteten Haltezone. Der Ortsbeirat 6 schlägt vor, auch im Interesse an einer Steigerung der Nutzungsfrequenz, die Haltestelle näher an den Ortsmittelpunkt zu verlegen. Im Kolberger Weg bietet die Bedarfshaltestelle an der Kreuzung Pfaffenwiese einen sicherlich geeigneten Haltepunkt. Diese ist barrierefrei ausgebaut und durch die Straßenbreite ist der dort haltende Bus kein Verkehrshindernis. Die Wegebeziehungen zur Taunusblicksiedlung und der deutliche höhere Anteil an Passanten durch den nahegelegenen Einkaufsmarkt bieten ein zusätzliches Potential, das durch den in unmittelbarer Nähe stehenden Bücherschrank ergänzt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4767 2015 Die Vorlage OF 1533/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2015, OF 1508/6 Betreff: Zeilsheim: Ampelsteuerung Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Ampelsteuerung der Kreuzung Pfaffenwiese / Lenzenbergstraße / Annabergstraße zu optimieren, so dass entsprechend der Verkehrsbelastung die Grünphasen für Autos und Fußgänger flexibler geschaltet sind. Durch die Umstellung sollen die Rückstaus der Fahrzeuge gerade in den Hauptverkehrszeiten reduziert werden. Begründung: Der neugebaute Kreuzungsbereich mit dem erlaubten Abbiegen in die Lenzenbergstraße wurde allseits begrüßt. Durch den Neubau der Ampelanlage sind jedoch die Grünphasen unflexibel geschaltet und sorgen so für einen erheblichen Rückstau in den Hauptverkehrszeiten. Dies soll durch eine Optimierung der Ampelphasen verbessert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4652 2015 Die Vorlage OF 1508/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2015, OF 1470/6 Betreff: Flohmarkt an der Jahrhunderthalle - Verkehrschaos/Parkchaos eindämmen Während des Flohmarkts an der Jahrhunderthalle kommt es regelmäßig zum Verkehrschaos durch falsch geparkte Fahrzeuge, zum Teil auch auf den Geh- und Radwegen sowohl in der Silostraße als auch der Pfaffenwiese. Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen wie z.B. Kontrollen das Verkehrschaos einzudämmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4575 2015 Die Vorlage OF 1470/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2015, OF 1476/6 Betreff: Zeilsheim: Sportanlage Lenzenbergstraße - Kassenhaus versetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Kassenhaus auf der Sportanlage Lenzenbergstraße wie auf dem Foto markiert zu versetzen. Begründung: Das Kassenhaus auf der Sportanlage Lenzenbergstraße wurde im Zuge der Umgestaltung mitten auf die Grüne Wiese gesetzt, so dass eine Nutzung sehr umständlich ist. Der Verein bittet daher, dass das Kassenhäuschen wie auf dem Foto markiert an den gepflasterten Weg gesetzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4578 2015 Die Vorlage OF 1476/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2015, OF 1407/6 Betreff: Lachgraben in Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, -z.B. über die Stabsstelle "Sauberes Frankfurt" mit dem Zeilsheimer Kleingartenverein Lenzenbergstraße 118a in Verbindung zu treten und im Rahmen einer konstruktiven Stadtteilentwicklung eine Bachpatenschaft für den Lachgraben (Pfingstborngraben) und das angrenzende Gelände zwischen dem Kleingartenverein und dem Lachgraben zu entwickeln. - den Verein diesbezüglich zu unterstützen, eine jährliche Grund-Reinigung des Geländes in Kooperation mit dem Quartiersmanagement zu organisieren und die erforderlichen Materialien und Werkzeuge zur Verfügung zu stellen. -dies mit einem Fest zu verbinden, bei dem zum Thema Müll sensibilisiert wird -gegebenenfalls an den bei der Begehung identifizierten kritischen Punkten Müllbehälter aufzustellen -auf den Landschaftspfleger einzuwirken, den Weg südostlich der Kindertagesstätte St. Stefan, der durch das Befahren mit LKWs zu Säuberungsarbeiten sehr mitgenommen wurde, wieder plan herzustellen, damit er auch von älteren Menschen, die mit Rollatoren unterwegs sind, genutzt werden kann. Begründung: Bei der Begehung mit der Stabsstelle Sauberes Frankfurt, dem Quartiersmanagement Zeilsheim, der Polizei und einigen Bürgern wurde auf einige Missstände am östlichen Stadtteilrand und der Siedlung Taunusblick/Rombergstraße hingewiesen, die das Wohlbefinden einiger Zeilsheimer und das Zusammenleben unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen beeinträchtigen. Gemeinsame Aktionen fördern das Kennenlernen und Verständnis für verschiedene Bedürfnisse. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4319 2015 Die Vorlage OF 1407/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 1330/6 Betreff: Zeilsheim: Asphaltierung der Wege im Park Pfortengartenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Mittel zur Asphaltierung der Wege in der Grünanlage Pfortengartenweg bereitzustellen und diese Maßnahme im Jahr 2015 auch umzusetzen. Begründung: Der Pfortengartenweg in der Siedlung Taunusblick liegt umschlossen von einer schönen Grünanlage. Unglücklicherweise sind zahlreiche Wege dort nicht befestigt und witterungsbedingt eine Schlammgrube. Die Verbindungswege dienen der Stadtteilerschließung bspw. zu den Einkaufsmöglichkeiten in der Pfaffenwiese/Bechtenwaldstraße, sowie den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4044 2015 Die Vorlage OF 1330/6 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Zeilsheim: Sanierung der Hauptachse im Park Pfortengartenweg Der Magistrat wird gebeten, Mittel zur Sanierung der Hauptachse (Asphaltierung oder Befestigung mittels wassergebundener Decke) von der Straße Neu-Zeilsheim bis zur Kita in der Grünanlage Pfortengartenweg bereitzustellen und diese Maßnahme im Jahr 2015 auch umzusetzen. Begründung: Der Pfortengartenweg ist in der Siedlung Taunusblick von einer schönen Grünanlage umschlossen. Unglücklicherweise ist die o. g. Hauptachse nicht befestigt und gleicht witterungsbedingt einer Schlammgrube. Der Verbindungsweg dient der Stadtteilerschließung, beispielsweise zu den Einkaufsmöglichkeiten in der Pfaffenwiese/Bechtenwaldstraße sowie zu den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2015, OF 1246/6 Betreff: Zeilsheim: Beleuchtung vor der Bezirksturnhalle Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, eine Fußwegbeleuchtung von der Grundstücksgrenze bis zum Eingang der Bezirksturnhalle Lenzenbergstraße zu installieren. 1 - 2 Lampen an geeigneter Stelle des Weges würden hier Abhilfe schaffen und für Sicherheit sorgen, da im Verlauf des Weges eine Stufe liegt. Begründung: Nach der Renovierung der Umkleidegebäude der Bezirkssportanlage Lenzenbergstraße wurde auch auf dem Gelände ein neues Wege-Beleuchtungskonzept installiert. Jedoch wurde der Weg zum Eingang der Bezirksturnhalle übersehen. Der Weg, sowie die Fahrradparkplätze liegen vollkommen im Dunkeln, da die vorhandenen Gebäude und der Baumbestand jede Laterne verdecken. Zusätzlich erschwert eine Abstufung für eine Unfallgefahr, da die Stufe leicht übersehen werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 10.02.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3865 2015 Die Vorlage OF 1246/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2014, OF 1217/6 Betreff: Zeilsheim: ÖPNV-Anbindung der Bielefelder Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und zu welchen Kosten eine Anbindung der Seniorenwohnanlage in der Bielefelder Straße 138 mit dem Quartierbus der Linie 57 möglich wäre. Begründung: Die Bewohner der Seniorenwohnanlage, sowie sicherlich auch viele Anwohner der umliegenden Wohnimmobilien sind auf den ÖPNV angewiesen. Die nächste Bushaltestelle ist jedoch wegen der eingeschränkten Mobilität und der daraus verbundenen weiten Entfernung nicht zu erreichen. Die Bushaltestelle Rabenkopfweg ist nur erreichbar über Wege, die private Grundstücke überschreiten und 280 Meter entfernt. Daher ist die nächste öffentlich-offiziell erreichbare Haltestelle die Bushaltestelle Lenzenbergstraße in 384 Metern Entfernung. Von den Bewohnern wird angeregt, den Quartierbus 57 temporär (bspw. alle 2 Stunden) in die Bielefelder Straße fahren zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1217 2015 Die Vorlage OF 1217/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.12.2014, OF 1211/6 Betreff: Zeilsheim: Kleinfeld-Kunstrasenplatz Bezirkssportanlage Lenzenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Gummiplatz auf der Bezirkssportanlage Lenzenbergstraße durch einen KleinfeldKunstrasenplatz zu ersetzen: - entweder in der gleichen Größe wie das bestehende Feld hat oder - zu einem normgerechten Kleinfeld für Jugendfußball umgewandelt. Begründung: Die Bezirkssportanlage Lenzenbergstraße wird derzeit vom SV Zeilsheim mit 13 Mannschaften und 29 Trainingseinheiten genutzt und die Turngemeinde Zeilsheim trainiert dort mit 4 Leichtathletikgruppen. Der Gummiplatz ist in Teilen bereits sanierungsbedürftig und der große Zulauf von Kindern und Jugendlichen zeigen, dass eine Erweiterung der Trainingsflächen mittelfristig notwendig ist. Allerdings ist ein gemeinsames Training von Fußball und Leichtathletik kaum möglich, da die Gefahr von Querschlägern oder das unachtsame Queren über die Tartanbahn die Leichtathleten in Bedrängnis bringt. Die Vorstände vom SV Zeilsheim und TG Zeilsheim haben ein gemeinsames Konzept erarbeitet, wie der Sport- und Trainingsbetrieb in Zukunft sichergestellt werden kann. Zentraler Bestandteil ist ein weiteres Trainingsfeld, welches der Ortsbeirat gerne bis zum 100-jährigen Jubiläum des SV realisiert sehen würde. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.10.2014, OF 1152/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3753 2015 1. Die Vorlage OF 1152/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1211/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1211/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2014, OF 1216/6 Betreff: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Vorgang: ST 655/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kreuzung Pfaffenwiese / Annabergstraße / Lenzenbergstraße endlich umzubauen, wie im Mai 2013 vorgestellt und im ST 655 für 2014 zugesagt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 655 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1216/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2014, OF 1188/6 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung Vorgang: ST 524/14; ST 1205/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Kellerskopfweg und der Jahrhunderthalle das verkehrswidrige Parken zwischen den Kastanien beidseitig und auf voller Länge durch das weitere Aufstellen von Steinhindernissen zu verhindern. Begründung: Der Ortsbeirat dankt dem Amt 66 für die gute Ausführung der in der ST 1205/2014 ausgewiesenen Länge und das Setzen der formschönen Steinhindernisse. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass die Länge nicht ausreicht. Um die Ausführung zeitnah zu ermöglichen unterstützt der Ortsbeirat die Maßnahme mit 1.000 Euro aus seinem Budget als Maßnahme zur Instandsetzung von öffentlichen Geh- und Fahrradwegen, da diese Maßnahme die weitere Zerstörung durch verbotswidriges Parken eben dieser Wege verhindert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 524 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1205 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 283 2014 Die Vorlage OF 1188/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Begründung als zweiter Absatz im Antragstenor angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2014, OF 1197/6 Betreff: Höchst: Verkehrsschilder im Bereich der Jahrhunderthalle Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung im Umfeld der Jahrhunderthalle zu optimieren und insbesondere den Weg von den Parkplätzen zur Autobahn so zu verdeutlichen, dass die Besucher nicht durch den Stadtteil Zeilsheim zur Anschlussstelle 14 (Zeilsheim/Hofheim Nord) fahren. Dabei soll auch gemeinsam mit dem Betreiber geprüft werden, ob eine beleuchtete Schilderbrücke an der Parkplatzausfahrt A installiert werden kann, da hier das größte Potential zur Verbesserung besteht. Begründung: Die erfolgreiche Auslastung der Jahrhunderthalle führt leider zu massiven Verkehrserhöhungen unter denen vor allem die Anlieger der Pfaffenwiese leiden müssen. Der Verkehr nach Veranstaltungsende ist komplett sich selbst überlassen. Die vorhandene Beschilderung ist unzureichend und die meisten Autofahrer verlassen sich in dem Fall auf ihr Navigationssystem. Bei der Parkplatzausfahrt A ist nur eine kleine Verkehrstafel auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorhanden, dass nur der Verkehrsteilnehmer sehen kann, der unmittelbar schon an der Pfaffenwiese steht und sich somit in die falsche Spur eingeordnet hat. Die Beschilderung im Kreuzungsbereich Silostraße ist zusätzlich widersprüchlich. Ziel muss es sein, dass Autofahrer auch mit Navigationssystemen nicht durch Zeilsheim geführt werden. Der Verkehrsfluss über die Silostraße (Richtung Frankfurt) oder Farbenstraße (Richtung Wiesbaden) ist für den Ortsbeirat wünschenswert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3684 2014 Die Vorlage OF 1197/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. im Betreff das Wort "Verkehrsschilder" durch das Wort "Verkehrsführung" ersetzt wird; 2. im Antragstenor der nachfolgende Satz als dritter Absatz ergänzt wird: "In einem zweiten Schritt soll gemeinsam mit Hessen Mobil geprüft werden, wie die Zufahrt zur Jahrhunderthalle im Bereich der BAB 66 und der B 40a ebenfalls optimiert werden kann." 3. der letzte Satz der Begründung beginnend mit "Der Verkehrsfluss über . . " dem Antragstenor als vierter Absatz angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2014, OF 1152/6 Betreff: Haushalt 2015/2016 Sportanlage Lenzenbergstraße hier: Kleinfeld-Kunstrasenplatz errichten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Für den kommenden Haushalt Mittel für den Bau eines Kleinfeldkunstrasenfeldes auf der Sportanlage Lenzenbergstraße bereit zustellen 2. Falls die Mittel nicht zur Verfügung stehen, die Planungen soweit voranzutreiben, dass im nächsten Haushalt die Mittel bereitgestellt werden können. Begründung: Die Sportanlage Lenzenbergstraße hat nur eine Kunstrasenfläche, welche für Training und Spiel genutzt werden kann. Der Gummiplatz ist für Training und Wettkampf nicht geeignet und in Teilen bereits sanierungsbedürftig. Da sich der Sportverein über großen Zulauf von Kindern und Jugendlichen erfreut, ist es dringend erforderlich, die bestehenden Trainingsflächen zu erweitern. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat die Gelder bereit zu stellen, um den Gummiplatz durch einen wettkampffähigen Kleinfeldkunstrasen zu ersetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.12.2014, OF 1211/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1152/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1152/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3753 2015 1. Die Vorlage OF 1152/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1211/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1211/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2014, OF 1128/6 Betreff: Zeilsheim: LSA in der Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bereits jetzt - vor Umsetzung der geänderten Verkehrsführung und entsprechend auch danach - die Betriebszeiten der Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr auszudehnen. Begründung: Die Verkehrsströme nehmen in den Abendstunden selten ab und die Pfaffenwiese weist im Bereich der Kreuzung Annabergstraße/Lenzenbergstraße keine geeignete Querungshilfe auf, wenn die Lichtsignalanlage Abends außer Betrieb genommen wird. Um die Verkehrssicherheit der Fußgänger zu erhöhen, soll die Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr in Betrieb bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3523 2014 Die Vorlage OF 1128/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2014, OF 1105/6 Betreff: Zeilsheim: Bezirksturnhalle Lenzenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Rahmen eines Ortstermins die Probleme bei der Nutzung/Wartung der Bezirksturnhalle in der Lenzenbergstraße zu erörtern und Lösungen vorzustellen, die es dem Vertragspartner TG Zeilsheim ermöglicht, die Halle in einem einwandfreien Zustand zu nutzen bzw. an Kita/Schulen und anderen Vereinen weiter zu vermieten. Begründung: Die Bezirksturnhalle Lenzenbergstraße ist, wie viele Sportanlagen und Hallen vertraglich in die Obhut der örtlichen Vereine übergeben worden. Durch das ehrenamtliche Engagement der Vereine bei der Pflege/Unterhaltung und Nutzungsvergabe spart die Stadt viel Geld. Verantwortlich für die bauliche Unterhaltung und Reparatur bleibt aber die Stadt. Hier zeigen sich die Grenzen des Engagements der Vereine. Meldungen über Schäden oder Bedarfsmeldungen werden nur unzureichend bearbeitet. Beispielhaft sei für den Ortstermin genannt: - Wasserschaden im Elektroraum. Die Regenfallrohre sind derart verstopft gewesen, dass das Wasser über die Abluftrohre in den Elektroraum gelaufen ist. - Leuchtmittel-Ersatz. Seit mehr als 7 Wochen ist die Toilette nicht mehr beleuchtet, da es an Ersatz fehlt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3403 2014 Die Vorlage OF 1105/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2014, OF 1106/6 Betreff: Zugeparkter Gehweg in der Rombergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu ermitteln, ob die Absperrung der Fläche vor dem Kiosk in der Romberstraße rechtmäßig ist oder an dieser Stelle der öffentliche Gehweg unzulässig abgesperrt wurde. Gegebenenfalls ist die Absperrung zu entfernen, damit die Benutzung des Gehwegs für Fußgänger*innen und Rollstuhlfahrer*innen möglich ist. Falls die Absperrung legal ist, soll durch geeignete Maßnahmen, z.B. Abpollerungen, eine durchgehende Benutzung des Gehwegs ermöglicht werden. Begründung: Wie auf dem beiliegenden Foto zu sehen ist, wird immer wieder auf dem Gehweg geparkt und so vor allem mobilitätseingeschränkte Benutzer*innen des Gehwegs behindert. Anlage 1 (ca. 199 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3404 2014 Die Vorlage OF 1106/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Initiative vom 08.07.2014, OI 49 entstanden aus Vorlage: OF 1064/6 vom 22.06.2014 Betreff: Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, die Annabergstraße für den Schwerlastverkehr mit einem Gewicht von über 7,5 Tonnen mit Verkehrszeichen 262 sowie dem Zusatzzeichen "Kraftomnibus frei" zu sperren, um das unnötige Befahren der Wohnsiedlung einerseits zu verhindern und damit den Lkw-Schleichverkehr zum Gewerbegebiet Ballsporthalle andererseits zu vermeiden. Die Annabergstraße wird als Ausweichstrecke des Schwerlastverkehrs genutzt, da die Brückenlast der Pfaffenwiese im Bereich der Jahrhunderthalle nur 24 Tonnen und in der Hofheimer Straße nur 30 Tonnen beträgt. Ein 40-Tonner hat in einer reinen Wohnsiedlung, wie sie die Annabergstraße darstellt, nichts zu suchen. Da die Annabergstraße zudem weder eine Kreis- noch Landesstraße ist und in einer Tempo-30-Zone liegt, fällt diese Entscheidung über diese Verkehrsführungsmaßnahme gemä ß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in den Aufgabenbereich des Ortsbeirates. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 66 Versandpaket: 16.07.2014 Aktenzeichen: 61 13
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2014, OF 1065/6 Betreff: Zeilsheim: Versetztes Parken in der Straße Hohe Kanzel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die im September vom ASE geplante Erneuerung der Fahrbahn in der Straße Hohe Kanzel dazu zu nutzen, anschließend versetztes Parken mit entsprechenden Fahrbahnmarkierungen einzuführen. Begründung: Bei einem Ortstermin im September 2009 zwischen dem Regionalrat Zeilsheim, dem Amt 36 und Amt 66 wurde seinerzeit sich positiv dazu geäußert, versetztes Parken als Mittel zur Entzerrung des Begegnungsverkehrs einzuführen. Die Umsetzung ist jedoch nicht mehr erfolgt. Die Straße ist ca. 170m lang und bietet derzeit keine Ausweichmöglichkeit für den Begegnungsverkehr. Dies führt zu brenzligen Situationen bei Veranstaltungen auf den Sport- und Tennisplätzen, da hier teilweise mehrere Fahrzeuge gleichzeitig rückwärts auf die Lenzenbergstraße fahren und den Fuß- und Radverkehr nicht beachten. Das versetzte Parken würde in der Mitte der Straße eine geeignete Möglichkeit zum Ausweichen bieten. Der Verlust von ein paar Parkplätzen ist für die Anwohner sicherlich unangenehm, der Sicherheitsgewinn der Grundschüler auf dem Bürgersteig der Adolf-Reichwein-Schule, der immer wieder als Ausweichstelle befahren wurde und die Sicherheit beim Fahren, insbesondere auch durch die Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit überwiegt jedoch. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3279 2014 Die Vorlage OF 1065/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2014, OF 1064/6 Betreff: Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Annabergstraße für den Schwerlastverkehr >7,5 Tonnen mit Verkehrszeichen 262, ergänzt mit Vz 104-14 (Kraftomnibus frei) zu sperren, um das unnötige Befahren der Wohnsiedlung einerseits zu verhindern und andererseits den LKW-Schleichverkehr zum Gewerbegebiet Ballsporthalle zu vermeiden. Begründung: Die Annabergstraße wird als Ausweichstrecke für Schwerlastverkehre genutzt, da die Brückenlast der Pfaffenwiese bei der Jahrhunderthalle nur 24t, sowie die Brückenlast der Hofheimer Straße 30t beträgt. Ein 40-Tonner hat in einer reinen Wohnsiedlung, wie es die Annabergstraße ist, nichts zu suchen. Da die Annabergstraße zu dem weder eine Kreis- noch Landesstraße ist, fällt diese Beschlussempfehlung als Verkehrsführungsmaßnahme gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte §3 Absatz 2, Punkt 6 in die Aufgaben des Ortsbeirates. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Initiative OI 49 2014 Die Vorlage OF 1064/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD und REP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2014, OF 1032/6 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung Vorgang: ST 524/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das verbotene Parken von Kraftfahrzeugen zwischen den Kastanien der Pfaffenwiese zwischen Kellerskopfweg und Silostraße zu verhindern, in dem weitere Steinhindernisse aufgestellt werden. Begründung: Viele Besucher der Jahrhunderthalle sparen sich die Parkgebühren und stellen ihr Auto verbotswidrig zwischen die Kastanien. Die Verkehrsüberwachung kann nicht bei jeder Veranstaltung das Falschparken ahnden. Vielen auswärtigen Besuchern entgeht vor allem bei den abendlichen Veranstaltungen dass ihr vermeintlicher Parkplatz ein Fuß- und Radweg ist, der stellenweise dann schwer zu nutzen ist. Bereits jetzt stehen zwischen vereinzelten Bäumen Steinhindernisse. Diese sollen jetzt auf der gesamten Strecke zwischen Silostraße und Kellerskopfweg das Parken verhindern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 542 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 03.06.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3175 2014 Die Vorlage OF 1032/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2014, OF 951/6 Betreff: Zeilsheim: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Vorgang: OM 986/12 OBR 6; ST 942/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der 21. Sitzung vom Ortsbeirat, durch die Vertreter des Amtes 36 vorgestellten und einstimmig zugestimmten Pläne zur neuen Verkehrsführung zeitnah zu Ende zu bringen. Bei der Vorstellung war eine Ausführung im Sommer 2013 versprochen und entsprechend kommuniziert worden. Aufgetretene Hindernisse bspw. durch eine Erneuerung der kompletten Lichtsignalanlage sollen durch den Magistrat mit entsprechender Priorität bearbeitet werden, damit die gewünschte Verkehrsführung noch im Jahr 2014 verwirklicht werden kann. Begründung: Das Abbiegen von der Pfaffenwiese in die Lenzenbergstraße für Fahrzeuge aus Richtung Annabergstraße/oder Frankenthaler Weg kommend ist derzeit, mit Ausnahme für den Linienverkehr, nicht erlaubt. Seit der Vorstellung vom Amt 36, der eine veränderte Fahrbahnmarkierung und eine Anpassung der Ampelsteuerung vorsah, hat sich ein erheblicher Zeitverzug ergeben, der den Ortsbeiratsmitgliedern nicht kommuniziert wurde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 986 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 942 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2951 2014 Die Vorlage OF 951/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2014, OF 924/6 Betreff: Zeilsheim: Kontrolle der Kastanienbäume in der Pfaffenwiese Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle Kastanien in der Straße Pfaffenwiese einer umfangreichen Kontrolle und einer intensiven Baumpflege zu unterziehen, um das Gefährdungspotential so gering wie möglich zu halten. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, anhand der Unterlagen die bisher durchgeführten Pflegemaßnahmen dem Ortsbeirat darzustellen und insbesondere bisher entstandene und registrierte Schäden an den Kastanien (Astbruch/Entwurzelungen) zu beziffern. Dabei sollen auch die, wenn vorhanden, entsprechenden Einsatzberichte der Feuerwehr, die bei Unwetterlagen im Einsatz waren, mit herangezogen werden. Begründung: Bei zahlreichen Unwetterlagen, auch mit geringerem Schadenausmaßes, entstehen gerade an den Kastanien in der Pfaffenwiese erhebliche Schäden bspw. durch große abgebrochene Äste bis hin zu kompletten Entwurzelungen. In einem dem Magistrat bekannten Fall (Baum 256) wurde dabei das Eigentum einer Anliegerin erheblich beschädigt und es besteht noch keine Einigkeit über die Schadensbegleichung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2886 2014 Die Vorlage OF 924/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat und die Begründung ersatzlos gestrichen wird: "Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Welche Ergebnisse wurden bei den jährlichen Begutachtungen der Kastanienbäume in der Pfaffenwiese bisher festgestellt? 2. Welche Pflegemaßnahmen wurden in den letzten Jahren durchgeführt? Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, anhand der Unterlagen die bisher durchgeführten Pflegemaßnahmen dem Ortsbeirat darzustellen und insbesondere bisher entstandene und registrierte Schäden an den Kastanien (Astbruch, Entwurzelungen) zu beziffern. Sofern vorhanden, sollen dabei auch die entsprechenden Einsatzberichte der Feuerwehr, die bei Unwetterlagen im Einsatz war, mit herangezogen werden." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung REP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2013, OF 862/6 Betreff: Zeilsheim: Müllbehälter beim Glascontainer Bechtenwaldstraße/Lenzenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Standort der Glascontainer in der Bechtenwaldstraße, gegenüber der Bechtenwald-Apotheke, einen Abfallsammelbehälter an dem vorhandenen Laternenmast zu montieren. Begründung: In der Bechtenwaldstraße klagen viele Anwohner zu recht über zunehmende Verwahrlosung und mangelnde Sauberkeit. Der Standort der Glascontainer ist für die Anwohner notwendig, doch fehlt es an einem geeigneten Behälter, der Kleinmüll aufnehmen kann. An der Apotheke gegenüber ist ein solcher Abfallsammelbehälter montiert. Dieser wird aber nicht von den Bürgern benutzt, die mit Plastiktüten ihre Glasflaschen entsorgen und dann die Tüte in das Gebüsch werfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2683 2013 Die Vorlage OF 862/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2013, OF 797/6 Betreff: Zeilsheim: Nachbarschaftstreff für die Taunusblick-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die bereits erfolgten Gespräche zur Einrichtung des Nachbarschaftstreffs im ehemaligen Supermarkt in der Rombergstraße 71a zusammen zu führen und sich dafür einsetzen, dass alle erforderlichen Maßnahmen und finanziellen Mittel (derzeit geplant ca. 400.000 Euro) für einen Kauf/eine Anmietung, sowie für die notwendige Instandsetzung/Sanierung der Räume in naher Zukunft erfolgreich zu einem Abschluss kommen. Ziel ist es, die Liegenschaft Rombergstraße 71a als Nachbarschaftstreff für die Taunusblicksiedlung zu etablieren, um somit dem in der Nachsorge befindlichen Frankfurter Programm "Aktive Nachbarschaft" die notwendige Zukunftssicherheit zu gewährleisten. Begründung: Der ehemalige Lebensmittelmarkt in der Rombergstraße steht seit mehreren Jahren leer. Die Verpächter, der Pallottiner-Orden in Friedberg/BY, ist dem Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft sehr großzügig gegenüber und stellt die Räumlichkeiten für Projekte des Quartiersmanagement (bspw. die Luminale 2012) zur Verfügung. Der guten Arbeit des Quartiersmanagements ist es zu verdanken, dass die Lebensverhältnisse in der Taunusblicksiedlung sich verbessert haben. Die gute soziale Struktur durch zahlreiche Projekte ist ein Erfolg, der auch dank des guten Einvernehmens mit den Pallottinern zustande gekommen ist. Dadurch ist bereits heute bekannt, welche Vorteile sich durch den Kauf/Umbau zum Nachbarschaftstreff ergeben. Alle Gespräche mit dem Pallottiner-Orden, der Nassauischen Heimstätte, dem Internationalen Bund - als Träger des Quartiersmanagements, dem Amt 51.12 und dem Sozialdezernat sind bislang positiv verlaufen. Es fehlt nur noch der erklärte politische Willen und die Initialzündung zum Startschuss. Der Quartiersmanager hat sich mit der Bitte um zusätzliche Unterstützung und Vermittlung an den Ortsbeirat gewandt. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.08.2013, OF 787/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2377 2013 1. Die Vorlage OF 787/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 797/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 797/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen; http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte über LDEN/L Night über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat diese Straßenabschnitte zu ermitteln und es ist dort Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster-Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstr., Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder weil sie eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, d.h. sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z.B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstr. von der Birminghamstr. stadtauswärts sowie von der Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstr. von der Schmalkaldener Str. bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Höchster Farben-Straße. Auf den Straßen lt. Punkt 2 soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und wo dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Schwanheimer Uferstraße. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2013, OF 787/6 Betreff: Umbau des ehemaligen Supermarkts in der Rombergstraße 71a zu einem Nachbarschaftstreff Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, sich intensiv im Dialog mit den Beteiligten dafür einzusetzen, dass der Umbau des ehemaligen Supermarkts in der Rombergstr. 71a zu einem Nachbarschaftstreff mit Jugendtreffpunkt erfolgen kann. Der Ortsbeirat bietet an, dabei als Mittler unterstützend mitzuwirken. Begründung: Das o.g. Gebäude in der Zeilsheimer Taunusblick-Siedlung steht leer. Der Eigentümer des Grundstücks ist die Nassauische Heimstätte. Der Pallotiner-Orden mit Sitz in Augsburg hat das Gebäude derzeit in Erbpacht gemietet. Die Fachstelle für das Frankfurter Programm "Aktive Nachbarschaft" im Jugend- und Sozialamt ist federführend in den Gesprächen für die Stadt Frankfurt. Der Internationale Bund als Träger des gegenwärtigen Projekts "Aktive Nachbarschaft" in der Taunusblick-Siedlung ist seit geraumer Zeit in Gesprächen mit der Stadt, dem Pallotiner-Orden und der Nassauischen Heimstätte mit dem Ziel, in dem leer stehenden Gebäude einen Nachbarschaftstreff mit Jugendtreffpunkt einzurichten. Nach anfänglich gutem Verlauf sind diese Gespräche mittlerweile jedoch ins Stocken geraten. Es geht dabei u.a. um Art und Höhe des finanziellen Beitrags, den jeder der Beteiligten beisteuert (aktuell geht man von ca. 400.000,- € aus). Der Quartiersmanager der Siedlung, Herr Müller, hat sich deshalb an den Ortsbeirat gewandt, mit der Bitte um Unterstützung. Die Einrichtung eines Nachbarschaftstreffs mit Jugendtreffpunkt an dieser Stelle ist eine wichtiger Bestandteil zur weiteren erfolgreichen Fortführung des Projekts "Aktive Nachbarschaft" in der Taunusblick-Siedlung. Deshalb erklärt der Ortsbeirat ausdrücklich seine Unterstützung für dieses Projekt und er fordert die Beteiligten auf, möglichst bald zu einer Lösung zu gelangen. Der Ortsbeirat bietet dazu gerne seine Vermittlung an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.08.2013, OF 797/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2377 2013 1. Die Vorlage OF 787/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 797/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 797/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf allen innerörtlichen Straßenabschnitten im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie Hessen http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werte über LDEN/LNight über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu ist seitens des Magistrats eine gründliche Auswertung der o.a. Kartierungen vorzunehmen, die entsprechenden Straßen sind zu ermitteln und Tempo 30 auf diesen Straßen ist als Minderungsmaßnahme beim RP einzufordern. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/Westhöchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main .html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Aufgrund des bestehende Straßennetzes sowie der aktuellen Straßen- und Verkehrsführung kann sich durch eine Tempo-30-Anordnung der Verkehr aus den aufgeführten Straßen weder nachteilig verändern, noch in andere Straßenabschnitte verlagern. Eine Benachteiligung von Anliegern anderer Straßen ist somit ausgeschlossen. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 31 Unterbrechung der Beratung aufgrund interner Beratungen der SPD-Fraktion von 18.35 Uhr bis 18.45 Uhr. Beschluss: Die Vorlage OF 750/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2013, OF 717/6 Betreff: Zeilsheim: Bürgersteig in der Lenzenbergstraße verbreitern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Nassauischen Heimstätte eine Verbreiterung des Bürgersteigs in der Lenzenbergstraße zwischen Bechtenwaldstraße und Hohe Kanzel vorzunehmen, damit neben dem halbseitigen Parken ein ausreichend breiter Raum für die Fußgänger und Schulkinder, insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Mitbürger und Eltern mit Kinderwagen, zur Verfügung steht. Begründung: Bereits vor mehr als 5 Jahren hat der Regionalrat Zeilsheim auf Initiative der Anwohner gemeinsam mit der Nassauischen Heimstätte und dem Straßenverkehrsamt bei einer Ortsbegehung die Verbreiterung des Bürgersteigs zulasten der Grünfläche im Grundbesitz der NH vorgeschlagen. Die NH zeigte sich damals - und ist es sicherlich auch heute noch - damit einverstanden. In Abwägung der Prioritäten zwischen Rettungszufahrt zur Schule, Quartierbusverkehr, Parkplatzsituation und Gehweg-Situation wurde der Kompromiss geschlossen, zunächst das halbseitige Parken zu erlauben und danach den Bürgersteig zu verbreitern. Auf die Ausführung des 2. Schritts möchte der Ortsbeirat nun hinweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2221 2013 Die Vorlage OF 717/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2013, OF 716/6 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese vor der Jahrhunderthalle Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Betreiber der Jahrhunderthalle ein geeignetes Konzept zu entwerfen, das Parken zwischen den Kastanien der Pfaffenwiese bei Veranstaltungen möglichst zu verhindern. Derzeit ist bei Großveranstaltungen und Flohmärkten eine Benutzung der Fuß- und Radwege - bei zwischen den Bäumen unsachgemäß geparkten Fahrzeugen - kaum mehr möglich. Zusätzlich soll dem Betreiber der Jahrhunderthalle deutlich gemacht werden, dass er alles daran setzen muss, einen Rückstau auf der Pfaffenwiese zu verhindern und grundsätzlich erst am geparkten Auto die Parkplatzgebühr kassieren soll. Begründung: Die erfolgreiche Auslastung der Jahrhunderthalle führt zusammen mit der erhobenen Parkgebühr von 5 Euro zu immer mehr Wildparkern in der Pfaffenwiese. Hier werden zwischen den schönen Kastanien die Kraftfahrzeuge für die Besuchsdauer abgestellt. Auswärtigen Gästen ist der Umstand nicht bewusst, dass durch das unsachgemäße Abstellen der Fahrzeuge die Nutzung des Fuß- und/oder Radweges verhindert wird. Das Aufstellen größerer Steinhindernisse sollte als letztes Mittel angewandt werden, wenn geeignete Konzepte zwischen der Stadt und Jahrhunderthalle nicht möglich sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2220 2013 Die Vorlage OF 716/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 4 SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und REP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2013, OF 693/6 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern Vorgang: ST 261/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nun Maßnahmen zu ergreifen, den Schwerlastverkehr (insbesondere Fahrzeuge mit einem Gewicht >24t) zum Industriepark Höchst oder dem Silogebiet an der Durchfahrt durch Zeilsheim zu hindern. Dabei sollten vor allem auf der BAB A66 und B40a bereits wirksame Hinweise auf die Probleme bei der Ortsdurchfahrt (Brückenlasten und Engstelle Michaelskapelle) vorhanden sein. Die Verkehrssicherheit in Zeilsheim muss dabei gleichberechtigt zur in der ST 261/2012 erwähnten Verkehrssicherheit auf der A66 behandelt werden. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben sowie Lachgraben und die Engstelle an der Michaelskapelle (Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese) kaum möglich. Ein Schwerlastkraftwagen, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die BAB A66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine Möglichkeit als seine verbotene Weiterfahrt fortzusetzen. Wenn er mit erlaubten 30 Tonnen in Zeilsheim eingefahren ist, kann er jedoch bei einem Fahrtziel Jahrhunderthalle die Pfaffenwiese nicht überqueren, da die Überfahrt vom Lachgraben nur bis 24 Tonnen zugelassen ist. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Zudem werden sehr häufig die Straßeneinrichtungen im Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese beschädigt, so dass dem Magistrat alleine aus Kostengründen eine Lösung helfen könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2108 2013 Die Vorlage OF 693/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und FREIE WÄHLER
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2013, OF 658/6 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zielgerichtete Kontrollen des Schwerlastverkehrs im Stadtteil Zeilsheim durchzuführen. Drei Kontrollpunkte sollten dabei im Fokus liegen: 1. Einfahrt nach Zeilsheim, Hofheimer Straße. Kontrolle des Gesamtgewichtes <30 Tonnen. 2. Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Alt-Zeilsheim. Fahrerflucht bei Beschädigungen der Straßeneinrichtungen (Poller, Laternen, Schilder) 3. Einfahrt nach Zeilsheim, Jahrhunderthalle. Kontrolle des Gesamtgewichtes <24 Tonnen. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben und Lachgraben und die Engstelle an der Michaelskapelle kaum möglich. Die Brücke über den Lachgraben ist nur bis 24 Tonnen zugelassen, die über den Welschgraben für bis zu 30 Tonnen. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Ein schwerer LKW, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die BAB A66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine Möglichkeit als seine verbotene Weiterfahrt fortzusetzen. Bislang sind dem Ortsbeirat keine Kontrollen im Stadtteil bekannt, die einen Verstoß geahndet haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 12.03.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2027 2013 Die Vorlage OF 658/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.01.2013, OA 305 entstanden aus Vorlage: OF 593/6 vom 18.12.2012 Betreff: Zeilsheim: Kita-Neubau in der Blauländchenstraße zügig beginnen Vorgang: V 352/12 OBR 6; ST 1007/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, alle erforderlichen Mittel und Wege für einen zügigen Baubeginn einer Kinderbetreuungseinrichtung bereitzustellen und evtl. Hindernisse schleunigst zu beseitigen. Der eingerichtete Arbeitskreis für Kita-Plätze in Zeilsheim ist zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass neben der Nutzung des Zentrums Blauländchenstraße eine schnelle Lösung derzeit nur durch einen Neubau für bis zu sechs Gruppen auf dem oberen Teil des Geländes des Abenteuerspielplatzes erreicht werden kann. Die eingestellten Haushaltsmittel für den Neubau "Klosterhofstraße" können transferiert werden, da dieser Standort nicht realisierbar ist. Begründung: Bereits in der Vorlage V 352 hat der Ortsbeirat auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, den Abenteuerspielplatz mit Ausnahme des Bolzplatzes zu nutzen. Nun ist der Arbeitskreis unabhängig davon zu dem gleichen Ergebnis gelangt, dass sich nur dieser Standort hervorragend eignet, zügig einen größeren Neubau umzusetzen. Möglich wäre derzeit nur ein kleinerer Neubau auf dem Gelände des Zentrums Blauländchenstraße (nur bis zu vier Gruppen wegen des Baumbestandes). Weitere Alternativen könnten in der West-Höchster Straße (fehlender Bebauungsplan) und dem Kirchengebäude in der Rombergstraße 63 (ganzheitliches Konzept erforderlich) verwirklicht werden. Da sich an der Situation der Kinderzahlen in Zeilsheim kaum etwas geändert hat, ist allerdings eine zukunftsorientiere Lösung geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 352 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Antrag vom 24.04.2013, OF 718/6 Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 228 Anregung vom 16.05.2013, OA 380 Bericht des Magistrats vom 18.11.2013, B 532 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 30.01.2013 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 18.02.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 305 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.03.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage OA 305 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2762, 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 18.02.2013 Aktenzeichen: 40 4
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.12.2012, OF 594/6 Betreff: Bücherschrank für Zeilsheim Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, aus dem Ortsbeiratsbudget werden maximal 6.000 Euro für die Aufstellung eines Bücherschranks in Zeilsheim, möglichst vor der Stadthalle, zur Verfügung gestellt. Begründung: In Zeilsheim gibt es keine Stadtteilbücherei. Der Bücherbus fährt nur alle 2 Wochen durch den Stadtteil. In der Bäckerei Brügel, Pfaffenwiese 97 gibt es zwar ein Bücherangebot zum Ausleihen, doch für manche besteht hier eine Hemmschwelle, wenn sie nichts kaufen können. Ein Bücherschrank an einer zentralen Stelle wie vor der Stadthalle bietet ein niedrig schwelliges, leicht erreichbares Angebot Bücher zu tauschen und auszuleihen. Herr Siegmar Paschold, Bechtenwaldstraße 105, hat sich bereit erklärt, die Patenschaft für einen Bücherschrank in Zeilsheim zu übernehmen, so dass ein gepflegter Zustand gewährleistet ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 143 2013 Die Vorlage OF 594/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "vor der Stadthalle" die Worte "oder alternativ im Einmündungsbereich Pfaffenwiese Ecke Bechtenwaldstraße" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.12.2012, OF 592/6 Betreff: Zeilsheim: Konzeptänderung der Linie 57 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit der Traffiq zu erörtern, ob es möglich ist, durch eine Verlegung der Endhaltestelle der Buslinie 57 (Pausenhaltestelle derzeit in der Siedlung Taunusblick) eine Verbesserung der Anbindung an die örtlichen Umsteigepunkte zu erreichen. Dabei käme als mögliche Alternative Endhaltestelle die am Industriepark Höchst, Tor West, in Betracht. Begründung: Derzeit fährt der Quartierbus erfolgreich Bewohner der Taunusblick- und Märchensiedlung zu den wichtigen Umsteigepunkten Bahnhöfe Zeilsheim und Sindlingen. Allerdings ist die Endhaltestelle in der Taunusblicksiedlung. Da die Lenzenbergstraße und Rombergstraße als Einbahnstraßen angeordnet sind, können Passagiere, die bspw. im Umfeld der Haltestelle Pferdskopfweg wohnen, nicht zu den Bahnhöfen fahren, denn die Endhaltestelle des Busses ist in der Siedlung Taunusblick. Würde der Bus die Siedlung komplett durchfahren, könnten alle Bewohner an allen Haltestellen ein- und aussteigen. Die Haltestelle für die notwendigen Pausen könnte am Tor West entstehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1850 2013 Die Vorlage OF 592/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.12.2012, OF 593/6 Betreff: Zeilsheim: Kita-Neubau in der Blauländchenstraße zügig beginnen Vorgang: V 352/12 OBR 6; ST 1007/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat zu beauftragen, alle erforderlichen Mittel und Wege für einen zügigen Baubeginn einer Kinderbetreuungseinrichtung bereitzustellen und evtl. Hindernisse schleunigst zu beseitigen. Die eingerichtete Taskforce für Kita-Plätze in Zeilsheim ist zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass eine schnelle Lösung neben der Nutzung des Zentrums Blauländchenstraße derzeit nur ein Neubau für bis zu 6 Gruppen auf dem oberen Teil vom Gelände des Abenteuerspielplatzes ist. Die eingestellten Haushaltsmittel für den Neubau "Klosterhofstraße" sollen transferiert werden, da dieser Standort nicht realisierbar ist. Begründung: Bereits in der V352/2012 hat der Ortsbeirat auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, den Abenteuerspielplatz mit Ausnahme des Bolzplatzes zu nutzen. Nun ist die Taskforce unabhängig zu dem gleichen Ergebnis gelangt, dass sich nur dieser Standort hervorragend eignet, zügig einen größeren Neubau umzusetzen. Alternativen wären derzeit nur ein kleinerer Neubau auf dem Gelände des Zentrums Blauländchenstraße (nur bis 4 Gruppen wegen des Baumbestandes), Westhöchster Straße (fehlender Bebauungsplan) und Kirche Rombergstraße 63 (ganzheitliches Konzept erforderlich). Da sich an der Situation der Kinderzahlen in Zeilsheim kaum etwas geändert hat, ist eine zukunftsorientiere Lösung geboten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 352 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 305 2013 Die Vorlage OF 593/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2012, OF 556/6 Betreff: Bolzplätze im Stadtpark Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Bolzplätze im Stadtpark Zeilsheim (Ausgang Rombergstraße) zu modernisieren z.B. durch Umwandlung in einen Gummiplatz oder Kunstrasen. Begründung: Die Bolzplätze im Stadtpark Zeilsheim sind durch ihre Beschaffenheit nur in wenigen Monaten im Jahr bespielbar. Für die in der angrenzenden Siedlung lebenden Kinder und Jugendliche ist der Bolzplatz ein beliebter und wichtiger Aufenthaltsort. Einige Jugendliche haben sich mit der Bitte an den Ortsbeirat gewandt, die Plätze so herzurichten, dass diese über das ganze Jahr genutzt werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 27.11.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1732 2012 Die Vorlage OF 556/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die letzten beiden Worte "oder Kunstrasen" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2012, OF 539/6 Betreff: Zeilsheim: Lebensmittelversorger in der Pfaffenwiese 103 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Wirtschaftsförderung zu beauftragen, gemeinsam mit den Eigentümern der Liegenschaft Pfaffenwiese 103 einen geeigneten Lebensmittelnahversorger zu finden, der die Versorgung der Zeilsheimer Bevölkerung in diesem Teil Zeilsheims sicherstellen kann. Sollten alle Bemühungen zur Findung eines Unternehmens scheitern, möge geprüft werden, ob diese Liegenschaft mit ihren ca. 700m2 für die Einrichtung eines Smart-Marktes geeignet ist. Die ST 1050/2012 erwähnt eine Mindestfläche von 300m2 . Begründung: In Zeilsheim bestehen derzeit nur 2 Einkaufsmöglichkeiten, die für die westliche Taunusblicksiedlung, die Siedlung Friedenau, sowie die nördlichen Teil der Annabergstraße lebende Bevölkerung kaum fußläufig erreichbar ist. Dieser Teil von Zeilsheim kann hervorragend in einen Lebensmittelmarkt an zentraler Stelle, Pfaffenwiese 103, einkaufen. Der Wegfall der bisherigen Mieter Tegut und zuvor Tengelmann haben eine große Lücke in der Versorgung der Zeilsheimer entstehen lassen. Die Wirtschaftsförderung ist ein guter Partner, zügig hier ein geeignetes Unternehmen zu finden. Die Einrichtung eines Smart-Marktes sollte nur als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen werden, da die Einstiegs-Investionskosten unabhängig lokaler Verhältnisse rund 250.000 Euro (B577/2010) betragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.07.2012, OF 461/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 7 Die CDU stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Antrag OF 539/6 im nichtöffentlichen Teil zu behandeln. Die Aussprache über den Geschäftsordnungsantrag erfolgt nach Tagesordnungspunkt 49. in nichtöffentlicher Sitzung. Die Vorlage OF 461/6 wird zum gemeinsamen Antrag der SPD, der CDU, der GRÜNEN, der LINKE., der FREIEN WÄHLER und der REP. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1616 2012 1. 1. Der Geschäftsordnungsantrag der CDU wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 461/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Antragstenor beginnend mit "Dies könnte . ." durch den nachfolgenden Satz ersetzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, die Wirtschaftsförderung zu beauftragen, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes voranzutreiben." 2. Die Vorlage OF 539/6 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. 1. SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Behandlung im nichtöffentlichen Teil) bei Enthaltung LINKE. und REP 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2012, OF 517/6 Betreff: Grünanlage Kranentrank Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Vorschläge zu erarbeiten wie man die Grünanlage im Kranentrank aufwerten kann (z.B. durch eine zur Pfaffenwiese offene Gestaltung mit Aufenthaltsqualität) 2. die erarbeiteten Vorschläge dem Ortsbeirat 6 vorzustellen. Begründung: Die Grünanlage im Kranentrank ist in der Mitte Zeilsheims gelegen, aber weder als Grünanlage noch als Platz mit Aufenthaltsqualität zu erkennen. Da die Anlage zentral gelegen ist, bietet es sich an, diese neu zu gestalten und den Bürgern eine zusätzliche Möglichkeit zum Verweilen zu ermöglichen. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, Vorschläge zu erarbeiten, um den Stadtteil Zeilsheim weiter aufzuwerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1623 2012 Die Vorlage OF 517/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2012, OF 516/6 Betreff: Zeilsheim: Platzgestaltung Bechtenwaldstraße/Stadthalle Zeilsheim Vorgang: OM 878/12 OBR 6; ST 801/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Pläne des Stadtplanungsamt zur Gestaltung des Platzes vor der Stadthalle Zeilsheim bis zur Einmündung Pfaffenwiese nach der Vorstellung für die Ortsbeiratsmitglieder, nun den Bürgern vorzustellen. Begründung: Am 20.06.2012 fand in der Stadthalle Zeilsheim die Vorstellung des Stadtplanungsamtes zur Platzgestaltung statt. Die anwesenden Ortsbeiratsmitglieder fanden die Ideen sehr ausgewogen und sagten ihre Unterstützung zu. Da der Platz vor der Stadthalle auch eine wichtige Funktion für die Zeilsheimer Vereinswelt hat, ist dem Ortsbeirat daran gelegen, die Pläne und vorgestellten Varianten der baulichen Gestaltung nicht ohne die Mitwirkung der Vereine verwirklichen zu lassen. Selbstverständlich sind dazu auch die Bürger und vor allem Anwohner einzubeziehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 878 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 801 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1622 2012 Die Vorlage OF 516/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2012, OF 515/6 Betreff: Zeilsheim: Fahrradbügel Rabenkopfweg 2 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten vor der Pizzeria zwischen dem öffentlichen Geh- und Radweg in der Pfaffenwiese / Ecke Rabenkopfweg Fahrradbügel in Verlängerung der Kastanienbäume bis zur Straßeneinmündung zu installieren. Begründung: Die Besucher der Gaststätte hätten somit eine öffentliche Abstellmöglichkeit für ihr Fahrrad und das illegale Parken von PKWs auf der Fläche vor dem Eingang würde verhindert. Derzeit stehen dort öfters Autos und behindern erheblich die Sicht der aus dem Rabenkopfweg ausfahrenden Fahrzeuge auf die Pfaffenwiese. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1621 2012 Die Vorlage OF 515/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2012, OF 461/6 Betreff: Smart-Markt in Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass in der Nähe des Seniorenwohnheims in der Bielefelder Straße ein Smart-Markt eingerichtet wird, der Produkte des täglichen Bedarfs, insbesondere Drogerie-Produkte, anbietet. Dies könnte z. B. im ehemaligen Schlecker auf der Pfaffenwiese sein, der leicht auch für mobilitätseingeschränkte Menschen zu erreichen ist. Begründung: Die Bewohner und Bewohnerinnen aus dem Seniorenwohnheim in der Bielefelder Straße haben durch die Schließung des Teeguts und davor des Schleckers nahegelegene Einkaufsmöglichkeiten eingebüßt. Der Aldi ist nur schwer zu erreichen, vor allem wenn man auf einen Rollator o.ä. angewiesen oder nicht gut zu Fuß ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.10.2012, OF 539/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 21.08.2012, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 461/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 6 am 25.09.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 461/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 7 Die CDU stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Antrag OF 539/6 im nichtöffentlichen Teil zu behandeln. Die Aussprache über den Geschäftsordnungsantrag erfolgt nach Tagesordnungspunkt 49. in nichtöffentlicher Sitzung. Die Vorlage OF 461/6 wird zum gemeinsamen Antrag der SPD, der CDU, der GRÜNEN, der LINKE., der FREIEN WÄHLER und der REP. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1616 2012 1. 1. Der Geschäftsordnungsantrag der CDU wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 461/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Antragstenor beginnend mit "Dies könnte . ." durch den nachfolgenden Satz ersetzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, die Wirtschaftsförderung zu beauftragen, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes voranzutreiben." 2. Die Vorlage OF 539/6 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. 1. SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Behandlung im nichtöffentlichen Teil) bei Enthaltung LINKE. und REP 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2012, OF 436/6 Betreff: Zeilsheim: Kita im Lebensmittelmarkt Pfaffenwiese 103 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: ob er die Liegenschaft in der Pfaffenwiese 103 für die Einrichtung einer Kindertagesstätte und/oder Krabbelstube geeignet hält, wie viele Plätze dort geschaffen werden könnten, welche finanziellen Mittel für einen Umbau für den Vermieter und den Träger zur Verfügung stehen, welche Alternativen es in Zeilsheim gibt, die im Rahmen des Sofortprogrammes den Bedarf an Kita-Plätzen decken kann, wie im Umkehrschluss - bei Kita-Eignung, die Nahversorgung der Bevölkerung in den angrenzenden Siedlungen gesichert werden kann. Begründung: Zum 07. Juli 2012 hat die tegut Gesellschaft angekündigt, den Lebensmittelmarkt in Zeilsheim zu schließen. Die Vermieter der Liegenschaft haben dem Antragssteller schon signalisiert, einer Kita den Vorzug zu geben, wenn alle Rahmenparameter stimmen. Dazu wurden auch schon mit potentiellen Trägern und dem Schulamt entsprechende Gespräche geführt. Erhebliche Umbaumaßnahmen sind vor Eröffnung einer Kita-Einrichtung jedoch erforderlich. Damit von Seiten des Vermieters und des zukünftigen Betreibers die Maßnahmen schnell vertraglich fixiert werden können, sollte von Seiten des Magistrates über eine finanzielle Unterstützung ggf. über den Rahmen des Sofortprogrammes hinaus, nachgedacht werden. Den Eltern, die auf freie Plätze warten, ist nicht geholfen, wenn Bund, Land und Kommunen auf Förderprogramme uvm. verweisen, die praktische Umsetzung aber im Stadtteil Zeilsheim scheitert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 55 Die Vorlage OF 436/6 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, der SPD, der GRÜNE und der REP. Beschluss: Auskunftsersuchen V 412 2012 Die Vorlage OF 436/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2012, OF 437/6 Betreff: Räume des Tegut-Marktes für Betreuungsplätze in Zeilsheim nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Räume, des Tegut-Markts, Pfaffenwiese 103, zum Umbau für eine Kinderbetreuungseinrichtung geeignet sind und unverzüglich mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen. Begründung: Leider muss der Tegut-Markt, wie in der Presse zu lesen war, zum 7. Juli schließen. Die extrem schwierige Betreuungssituation für Kinder in Zeilsheim ist bekannt, ebenso die Schwierigkeit, geeignete Räumlichkeiten zu finden. Die 760 m2 große Räumlichkeit könnte hier für Entlastung sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage OF 437/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2012, OF 415/6 Betreff: Zeilsheim: Wegekreuz in der Pfaffenwiese instand setzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die im September beginnenden Bauarbeiten in der Pfaffenwiese auch dazu zu nutzen, das neben der Hausnummer 21 vorhandene Wegekreuz instand zu setzen. Der Ortsbeirat beteiligt sich an der Maßnahme der Instandsetzung mit bis zu 5.000 Euro aus den Mitteln seines Budgets. Begründung: Das historische Wegekreuz an der Pfaffenwiese ist in keinem guten Zustand und Bedarf einer dringenden Reparatur. Im September sollen die Bürgersteige der Pfaffenwiese neu gepflastert werden. Diesen Anlass soll die Stadt Frankfurt nutzen, auch das Kreuz instand zu setzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 415/6 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und REP gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2012, OF 388/6 Betreff: Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Bechtenwaldstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, mit den Wohnungsbaugesellschaften der Häuser Bechtenwaldstraße 19 - 85 in Kontakt zu treten, um nachhaltig die Probleme mit wilden Sperrmüllablagerungen zu beheben. Dabei soll auch die Errichtung von "Sperrmüllkäfigen" geprüft werden, um illegalen Ablagerungen entgegen zu wirken. Weiterhin sollten die Anwohner über die Regelungen der Sperrmüllabfuhr nochmal informiert werden. Begründung: Die Wohnblockbebauung in der Bechtenwaldstraße hat ein Problem mit wilden Sperrmüllablagerungen. Zwischen den Blöcken entstehen fast täglich auf der Wiese, sowie auf den Gehsteigen unabhängig von den Abholzeiten der FES Sperrmüllhalden. Der Stadtbezirksvorsteher ist regelmäßig vor Ort und organisiert Sonderabfuhren. Die positive Erfahrung mit Sperrmüllkäfigen in der Taunusblick-Siedlung könnte auch in der Bechtenwaldstraße für ein besseres Wohnumfeld sorgen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1204 2012 Die Vorlage OF 388/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2012, OF 298/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße erstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, ein neues Verkehrskonzept für die zukünftige Nutzung der Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße zu erstellen. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass derzeit - das Abbiegen von der Pfaffenwiese Fahrtrichtung Höchst in die Lenzenbergstraße offiziell nur für den Bus-Linienverkehr freigegeben ist. - der altbekannte Umweg über den Parkplatz des Lebensmittelmarktes auf Anordnung des Ordnungsamtes geschlossen wurde. - die Ausfahrt vom Lebensmittelmarkt in Fahrtrichtung Höchst kaum möglich ist. Das neue Verkehrskonzept des Magistrates soll alle Verkehrsströme inkl. Fuß- und Radwege umfassen und eine nachhaltige Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmer sein. Begründung: Durch die Sperrung der Ausfahrt Lenzenbergstraße des Parkplatzes am Lebensmittelmarkt ist eine neue Situation entstanden, die für große Unzufriedenheit aller Verkehrsteilnehmer führt. Das Verbot des Abbiegens in die Lenzenbergstraße von Alt-Zeilsheim kommend, wird immer häufiger missachtet und ist nun auch die einzige Möglichkeit ohne weiträumige Umwege in die Taunusblicksiedlung zu fahren. Die Ausfahrt aus dem Lebensmittelmarktes auf die Kreuzung in Richtung Höchst blockiert bei Rotphasen Fuß- und Radwege und behindert zeitgleich die Einfahrt auf den Parkplatz. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 20.03.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 986 2012 Die Vorlage OF 298/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2012, OF 253/6 Betreff: Zeilsheim: Sanierung Parkplatz Bechtenwaldstraße Vorgang: B 152/11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz Bechtenwaldstraße zeitnah zu sanieren, da dort eine große Gefahrenstelle durch einen abgesackten und unterspülten Regenwasser-Sinkkasten entstanden ist. In den Planungen zur Sanierung soll berücksichtigt werden, dass - die Baumaßnahme nicht einer Aufnahme in das Programm "Schöneres Frankfurt" im Wege steht. - die Erfordernisse der Fußgänger, Radfahrer und Nutzer des Parkplatzes Geltung finden. - die Fläche als Stadtteil-Veranstaltungsfläche dienen kann. - die Baumaßnahme in enger Abstimmung mit den angrenzenden Gewerbebetrieben erfolgt. Begründung: Auf dem Parkplatz Bechtenwaldstraße ist ein Regenwasser-Sinkkasten abgesackt und der Bereich großflächig unterspült. Eine kurzfristige Behebung des Schadens durch das Amt 66 ist nicht mehr möglich. Eine Reparatur ist nur in Form einer großflächigen Sanierung möglich. Derzeit besteht ein erhebliches Sturzrisiko für Fußgänger, da die um den Sinkkasten verlegten Steinplatten lose und zerbrochen sind. Der Platz vor der Stadthalle Zeilsheim soll in einem Gestaltungskonzept so umgestaltet werden, dass eine sinnvolle und attraktive Nutzung ermöglicht wird. Dieses Konzept (B 152 / 2011) dient dann zur Entscheidungsfindung zur Aufnahme in das Programm "Schöneres Frankfurt". Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.03.2011, B 152 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 878 2012 Die Vorlage OF 253/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2011, OF 236/6 Betreff: Sanierung Silostraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese zeitnah Grund zu sanieren, bzw. die notwendigen Mittel in den nächsten Haushalt einzustellen, damit die Sanierung zeitnah erfolgen kann. Begründung: Der Abschnitt der Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese ist in einem sehr schlechten Zustand. Da die Höchster Farbenstraße nun in absehbarer Zeit nicht saniert werden soll, wäre es sinnvoll die Sanierung der Silostraße vorzuziehen, um den Zustand der Straße zu verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 779 2012 Die Vorlage OF 236/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2011, OF 185/6 Betreff: Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, die Stadtverordnetetnversammlung wolle beschließen, die Geschwindigkeit auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim ab Kreuzung Neu-Zeilsheim bis Ortsausgang auf Tempo 30 zu begrenzen. Begründung: Die Pfaffenwiese in Zeilsheim verleitet die Autofahrer durch die gerade Linienführung zum Fahren mit erhöhten Geschwindigkeiten. Eine Tempobeschränkung auf 30 km/h führt, neben dem positiven Effekt der Lärmminderung, zu einer Reduktion der Unfallgefahr im Straßenverkehr. Gerade die Pfaffenwiese wird von vielen Schulkindern, nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen Bushaltestellen, überquert. Eine Tempobeschränkung auf 30 km/h macht vor allem den Verkehr für Kinder sicherer. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 611 2011 Die Vorlage OF 185/6 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU, REP und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 306/6 Betreff: Schwanheim: Entwicklung eines Konzepts für den Betrieb von Grillplätzen im Frankfurter Westen; Wiederfestsetzung von nächtlichen Grillverboten Vorgang: OM 4799/19 OBR 6; OM 30/21 OBR 6; ST 1440/21; ST 1441/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Auskunft über die Grillplätze zu geben, die in den letzten 20 Jahren im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main geschlossen wurden und die Gründe, die jeweils zu einer Schließung geführt haben; 2. darzulegen, warum das zuständige Dezernat auf entsprechende Anfrage des Ortsbeirates 6 angegeben hat, dass es ein nächtliches Grillverbot nie gegeben habe, obwohl diese Aussage falsch ist und das Dezernat dies auch wissen müsste; 3. sofort wieder ein nächtliches Grillverbot einzuführen; 4. ein Konzept zu entwickeln, von dem unter anderem zu erwarten ist, dass a) von Grillplätzen künftig geringere Gefahren für die Umwelt ausgehen; b) bessere hygienische Verhältnisse erreicht werden (unterbinden der Verkotung der Umgebung von Grillplätzen und des Herumliegens rohen Fleisches) und c) von Benutzer*innen weniger Störungen für Mitbenutzer*innen und die Nachbarschaft ausgehen. Begründung: Zu Ziffer 1 Grillplätze sind ein wichtiges Freizeitangebot an die Bürger*innen in Frankfurt. Sie geben den Menschen sehr niederschwellig die Möglichkeit des Austausches und bieten Raum für Treffen mit der Familie, Freunden und Arbeitskolleg*innen. In den letzten Jahren sind viele Grillplätze geschlossen worden, weil es zu Konflikten mit den Anwohner*innen, zu teilweise tätlichen Auseinandersetzungen unter den Nutzer*innen der Grillplätze, einer extrem starken Vermüllung und Verkotung und zu Beeinträchtigungen der Belange des Flur- und Naturschutzes (insbesondere Brandgefahr) gekommen ist. In der Folge sind in den letzten Jahren Grillplätze in einer nicht mehr genau zu beziffernden Zahl geschlossen worden, sodass zuletzt lediglich der Grillplatz am Lohrberg, in Schwanheim und der Grillplatz in Heddernheim übrig geblieben sind, wobei der Grillplatz in Heddernheim auch dieses Jahr geschlossen wurde. Die Stadt Frankfurt hat in den letzten Monaten zwar fünf neue Grillplätze ausgewiesen. Ob aber davon eine Entlastung der etablierten Grillplätze ausgeht und damit künftig die beschriebenen Konflikte und Schwierigkeiten ausbleiben, muss angesichts des Umstandes, dass es nach wie vor kein Nutzungskonzept gibt, bezweifelt werden. Für eine Beurteilung der mit der Nutzung von Grillplätzen einhergehenden Belastungen ist es daher sinnvoll, sich eine Übersicht über die in der Vergangenheit geschlossenen Grillplätze zu verschaffen. Diese Informationen sind erforderlich, um überprüfen zu können, ob für die noch betriebenen und neu eingerichteten Grillplätze nicht mit den gleichen Störungen zu rechnen ist bzw. welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um solche Störungen zu vermeiden. Zur Ziffer 2 Der Ortsbeirat 6 hat sich mit der Anregung vom 04.05.2021 (OM 30) an den Magistrat insbesondere mit der Frage gewandt, "warum das Verbot der Nutzung des Grillplatzes bis spätestens nach 22:00 Uhr aufgehoben worden [sei], obwohl es immer wieder zu Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen von den Anwohnern in der Nachbarschaft des Grillplatzes gekommen ist". Hierauf hat der zuständige Magistrat wie folgt Stellung genommen (ST1441): "Bislang sind auf allen städtischen Grillplätzen keine konkreten Nutzungszeiten vorgegeben. Daher kann nicht von einer Aufhebung des Nutzungsverbotes des Grillplatzes nach 22:00 Uhr gesprochen werden." Diese Aussage ist falsch. In den vergangenen Jahren wurde auf der Homepage der Stadt Frankfurt auf das nächtliche Nutzungsverbot in Bezug auf Grillplätze hingewiesen. Dieser Hinweis fehlt inzwischen. Ferner befand sich noch im Frühjahr 2021 ein entsprechendes Hinweisschild neben dem Grillplatz in Schwanheim (siehe das als Anlage beigefügte Foto aus dem Frühjahr 2021). Der Ortsbeirates 6 hatte darauf hingewiesen, dass nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Mannheim (VGH Mannheim, Urteil vom 11.04.1994 - 1 S 1081/93, in: NVwZ 1994, 920) die Anwohner bei nächtlichen Ruhestörungen nicht nachweisen müssen, dass die von einem Grillplatz ausgehenden Immissionen die Grenzwerte der TA-Lärm überschreiten, wenn die Stadt nicht sicherstellt, dass der Betrieb eines Grillplatzes nach der von der Stadt festgelegten Uhrzeit eingestellt wird. Nach Eingang dieses Hinweises hat der Magistrat die Schilder und den Hinweis auf der Homepage der Stadt entfernt. An dieser Stelle ist anzumerken, dass sich der mit dem Ausspruch eines Nutzungsverbotes verfolgte Zweck nicht dadurch erreichen lässt, dass das Verbot nicht durchgesetzt und wegen mangelnder Durchsetzung aufgehoben wird. Stattdessen werden die Anwohner*innen, vor dem von einem Grillplatz ausgehenden nächtlichem Lärm noch schutzloser gestellt. Das Aufheben des nächtlichen Grillverbotes ist eine nicht am Wohl der Anrainer*innen von Grillplätzen orientierte Politik. Das Verleugnen der Aufhebung eines solchen Verbotes untergräbt die parlamentarische Kontrolle des Verwaltungshandelns und ist nicht hinnehmbar. Zu dieser Frage besteht dringender Aufklärungsbedarf. Zu Ziffer 3 Die Begründung zu Ziffer 3 ergibt sich aus dem oben Gesagtem. Die Anordnung eines nächtlichen Grillverbotes ist erforderlich, um das rechtliche Instrumentarium zu haben, Anrainer*innen vor nächtlichen Ruhestörungen zu schützen. Zu bedenken ist dabei, dass die neu eingerichteten Grillplätze sich sehr nahe an der bestehenden Wohnbebauung befinden, sodass nächtliche Ruhestörungen zu erwarten sind. Siehe hierzu die als Anlage beigefügte Kartenübersicht. Zu Ziffer 4 Es ist nicht ausreichend neue Grillplätze zu schaffen. Vielmehr muss für die Nutzung der Grillplätze Konzepte erarbeitet werden, die die von Grillplätzen ausgehenden Gefahren und Beeinträchtigungen auf ein mögliches Minimum reduzieren. Sonst ist absehbar, dass sich die Entwicklung der Vergangenheit wiederholt und die neue eingerichteten Grillplätze wieder geschlossen werden müssen, so wie in der Vergangenheit. Probleme lassen sich nicht lösen, indem Untätigkeit perpetuiert wird. In der Stellungnahme ST1440 vom 17.08.2021 geht der Magistrat auf den Vorschlag des Ortsbeirates 6 ein, für die Zurverfügungstellung der Grillplätze das sogenannte "Kelsterbacher Modell" anzuwenden. Das Kelsterbacher Modell bezeichnet ein Verfahren, bei dem die Nutzer*innen die Nutzung eines Grillplatzes zuvor bei der Gemeinde beantragen müssen. Die Einhaltung dieser Regelung wird vor Ort von einem Parkwächter überwacht. Das zuständige Dezernat hält dieses Modell nicht auf Frankfurt übertragbar. Hierzu wird ausgeführt, dass das Angebot in Kelsterbach stark limitiert sei und daher schnell an seine Kapazitätsgrenzen stoße und zudem hierfür ein Parkwächter erforderlich sei. Hierzu ist anzumerken, dass auch die Frankfurter Grillplätze sehr schnell an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, sodass auch für die Frankfurter Grillplätze ein System einzuführen ist, das eine Überfrequentierung der Grillplätze verhindert. Insofern besteht zu der Situation in Kelsterbach bezüglich bestehender Kapazitätsengpässe kein Unterschied. Auch und gerade nach der Eröffnung neuer Grillplätze ist durch eine Limitierung des Zugangs durch ein Reservierungssystem sicherzustellen, dass die Grillplätze gleichmäßig ausgelastet werden. Angesichts der extremen Überbeanspruchung bestimmter Grillplätze (Schwanheim und Lohrberg) ist nicht zu erwarten, dass durch die Einrichtung neuer Grillplätze jegliches Regelungsbedürfnis entfällt. Das gilt vor allem, wenn in Betracht gezogen wird, dass ein Teil der neu eingerichteten Grillplätze sich in der Nähe von Wohnbebauung befinden. Auch muss die Einführung von Parkwächtern in Erwägung gezogen werden. Grillplätze sind ein wichtiges soziales Angebot, das sich die Stadt auch etwas (nicht viel im Vergleich zu Kulturangeboten die sich typischerweise an Besserverdienende richten) kosten lassen muss. Jedenfalls kann das zuständige Dezernat die Entwicklung eines Konzeptes nicht einer Ideensammlung anlässlich eines Ortstermins überlassen, wie er es in seiner Stellungnahme ST1440 nahelegt. Bei der Entwicklung des Konzeptes ist das Ordnungsamt mit einzubeziehen, weil immer auch die Durchsetzbarkeit der Konzeption geprüft werden muss. Bilddokumentation Aufnahme stammt aus dem Frühjahr 2021 (Antragsteller) Standorte der neuen Grillplätze in der Nähe von Wohnbebauung Grillplatz Cäcilia-Lauth-Spielplatz (Stadtvermessungsamt Frankfurt vom 5.12.21, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Grillplatz Lenzenbergstraße (Stadtvermessungsamt Frankfurt, vom 5.12.21, https://geoportal.frankfurt.de/karte/) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4799 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 30 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1440 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1441 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 42 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 306/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 123 2022 Die Vorlage OF 306/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1., 2. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und fraktionslos (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 209/6 Betreff: Zeilsheim: Parken im Pferdskopfweg Vorgang: OM 138/21 OBR 6; ST 1566/21 Die Parksituation im Pferdskopfweg ist weiterhin von falsch parkenden Autos geprägt. Dabei werden die Autos auf dem Gehweg abgestellt (s. Foto) oder beidseitig auf der Fahrbahn, so dass z.B. Rettungsfahrzeuge in ihrer Durchfahrt behindert werden. Die Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1566 verweist auf eine klare Rechtsituation (kein Gehweg-parken möglich, nur einseitiges Parken zulässig). Diese sollte vor Ort durch geeignete Maß-nahmen kenntlich gemacht werden. Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Sperrflächen zu markieren 2. sollte der Magistrat den unter 1. gemachten Vorschlag nicht für sinnvoll halten, wird der Magistrat gebeten, doch einen Ortstermin vor Ort einzuberufen. Begründung: So, wie es jetzt ist, kann die Situation aus Gründen der Gefahrenabwehr nicht bleiben, es müssen Lösungen gefunden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 138 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1566 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 886 2021 Die Vorlage OF 209/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2021, OF 158/6 Betreff: Zeilsheim: Städtische Pflege der Parkanlage (Hesselbergweg/Lenzenbergstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die oben genannte Parkanlage wieder regelmäßig gepflegt wird. Begründung: In der oben genannten Parkanlage wurden seit Monaten die entsprechenden Bäume nicht zurückgeschnitten, sodass diese die angelegten Weganlagen versperren. Des Weiteren sind die Weg-/Rasenkanten durch Gras-/Unkrautbewuchs zugewachsen, was gerade im Hinblick auf ältere Menschen ein hohes Sicherheitsrisiko (Stolpergefahr) darstellt. Zusätzlich sind laut Aussagen der Anwohnerschaft in dem Bewuchs an einigen Stellen Dornen vorhanden, die dazu führen, dass des Öfteren Reifen von Rollatoren und Rollstühlen älterer Menschen beschädigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 663 2021 Die Vorlage OF 158/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2021, OF 38/6 Betreff: Zeilsheim: Ortstermin Pferdskopfweg, um Parksituation zu klären Im Pferdskopfweg zwischen Adolf-Reichwein-Schule und Rhombergstraße wird regelwidrig seit vielen Jahren auf den Gehwegen geparkt. In der letzten Zeit wurde dieses Verhalten jedoch häufiger mit Strafzetteln geahndet. Eine Legalisierung der aktuellen Situation durch Beschilderung scheint aufgrund der mangelnden Breite der Gehwege nicht möglich. Durch beidseitiges Parken auf der Fahrbahn würde die Fahrbahn verrengt. Um Rechtssicherheit zu erreichen, baten Anwohner*innen um eine Lösung durch Beschilderung und/oder Markierungen u.ä. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin im Pferdskopfsweg in Zeilsheim anzusetzen, um mit Ämtern und Anwohner*innen eine Lösung für die Parksituation zu finden. Begründung: Da zu ergreifende Maßnahmen Einschnitte in die bisherige Nutzung des Straßenraums nach sich ziehen, sollten vorher möglichst viele unterschiedliche Meinungen eingeholt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 138 2021 Die Vorlage OF 38/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2020, OF 1343/6 Betreff: Zeilsheim: Kreuzungen in Zeilsheim für den Fußverkehr verbessern Die Zebrastreifen im Frankenthaler Weg/Kreuzung West-Höchster-Straße sind so angelegt, dass sie eine umwegfreie Querung nicht zulassen. Der Zebrastreifen (auf Höhe Hausnr. 42) ist soweit in die Straße nach hinten zurückversetzt, dass ihn Autofahrende erst sehen, wenn diese schon von der West-Höchster-Straße kommend in die Straße eingebogen sind. Ein Fußgängersperrgitter verschwenkt die Fußgehenden von der West-Höchster-Straße viele Meter zum Zebrastreifen. An der südlichen Seite verengt sich besonders bei nicht frisch geschnittener Hecke der Bürgersteig so, dass man kaum noch aneinander vorbeilaufen kann. Dies ist nicht die einzige derart angelegt Kreuzung. In Zeilsheim finden sich ähnliche Situationen beispielsweise an der Kreuzung Pfaffenwiese/Hahnbergweg. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Sperrgitter abzubauen und den verschränkte Zebrastreifen, der sich auf Höhe Hausnr. 42 befindet, direkt an die Kreuzung zu verlegen, damit eine direkte, einsehbare Querung möglich ist. Mit weiteren Zeilsheimer Kreuzungen mit Sperrgittern und verschränkten Zebrastreifen soll ebenso verfahren werden. Begründung: In den gültigen Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen wird der Einsatz von abgerückten Fußgängerüberwegen und Sperrgittern in der Regel verneint, da sie den Fußverkehr aus dem Sichtfeld holen. Dies deckt sich mit Beobachtungen am Zebrastreifen, dem sich Autos von der West-Höchster-Straße kommend häufig mit recht hoher Geschwindigkeit nähern. Die Sperrgitter nehmen den geradeaus gehenden Fußgehenden den Vorrang und zwingen sie zu Umwegen. An dieser Stelle besteht eine besondere Dringlichkeit zum Umbau, weil durch den schmalen Gehweg zusätzlich eine Engstelle des Bürgersteigs beseitigt werden könnte. Durch die unmittelbare Nähe zur Käthe-Kollwitz-Schule wird die Kreuzung zudem von vielen Schulkindern genutzt. Durch diese Dringlichkeit sollte allerdings der Umbau weiterer Kreuzungen in Zeilsheim nicht vernachlässigt werden. . Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.10.2020, OF 1373/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6782 2020 1. Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1373/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1343/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2019, OF 1133/6 Betreff: Zeilsheim: Ampelanlage im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße umrüsten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Annabergstraße/ Lenzenbergstraße befindliche Ampelanlage so umzurüsten, dass diese im Nachtbetrieb nicht abgeschaltet wird, sondern generell "Rot" zeigt und nur bei Überfahren von Kontaktschleifen auf Grün umschaltet. Begründung: Nach allgemeiner Wahrnehmung der Bürger wird auf der Pfaffenwiese insbesondere nachts mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Der temporäre Einsatz eines sog. "Blitzanhängers" hat daran leider wenig geändert. Der Umbau der Lichtzeichenanlage sollte zur Beruhigung der Situation beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5255 2019 Die Vorlage OF 1133/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 1005/6 Betreff: Zeilsheim: Pförtnerampel in der Pfaffenwiese soll Raser bremsen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob die im Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Annabergstraße/ Lenzenbergstraße befindliche Ampelanlage so umgerüstet werden kann, dass diese im Nachtbetrieb für den Verkehr generell "Rot" zeigt und nur für sich nähernde Kraftfahrzeuge mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit auf "Grün" schaltet. Begründung: Nach allgemeiner Wahrnehmung der Bürger wird auf der Pfaffenwiese besonders in den Nachstunden mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Der temporäre Einsatz eines sog. "Blitzanhängers" hat daran leider wenig geändert. Der Umbau der Lichtzeichenanlage zu einer "Pförtnerampel" mit entsprechenden Sensoren und die Verwendung einer intelligenten Schaltung sollten zur Beruhigung der Situation beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 07.05.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1246 2019 Die Vorlage OF 1005/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2018, OF 866/6 Betreff: Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzen Vorgang: OM 2352/17 OBR 6; ST 1471/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. die Geschwindigkeitskontrollen durch den Blitzanhänger (Enforcement-Trailer) auf der Oeserstraße in Nied und der Pfaffenwiese in Zeilsheim wieder in stärkerer Intensität aufzunehmen. Wünschenswert wäre, etwa alle drei Monate Messungen durchzuführen. 2. Der Magistrat wird außerdem gebeten darzulegen, ob es zutrifft, dass zwischen dem 21.2.2018 und dem Datum, an dem die ST 1471 erstellt wurde, überhaupt keine Messungen mit dem Enforcement-Trailer im Ortsbezirk 6 durchgeführt wurden. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 1471 berichtet der Magistrat über den Einsatz des Blitzanhängers im Frankfurter Westen. Dabei wurden erhebliche Tempoüberschreitungen an beiden o.g. Standorten festgestellt. Den fragwürdigen "Rekord" stellte eine Messung in der Oeserstraße auf, bei der ein Fahrzeug auf einer Tempo 40 Strecke mit 159 Km/h geblitzt wurde. Betrachtet man die in der ST 1471 angegebenen Standzeiten des Blitzanhängers, muss man sich allerdings wundern, wieso in der Oeserstraße seit 21.2.2018 nicht mehr gemessen wurde, in der Pfaffenwiese nicht mehr seit 5.12.2017. (Stand der ST ist der 6.8.2018) Rasen in Wohngebieten darf nicht geduldet werden, Menschenleben stehen auf dem Spiel, aber auch der Nachtschlaf der Bevölkerung verdient es, geschützt zu werden. Legt man dann noch zugrunde, dass in der ST 1471 dargelegt wurde, dass bis zum Datum des Berichts noch keine weitere Messstelle im Ortsbezirk 6 genehmigt worden war und bei der einzigen anderen Messstelle in Sossenheim die Software versagte und kein geeigneter Standort gefunden werden konnte, kommt man zu dem unerfreulichen Schluss, dass zwischen dem 21.2.2018 und Anfang August im gesamten Ortsbezirk 6 überhaupt nicht mehr gemessen wurde. Dies wäre aufgrund der Größe des Ortsbezirks - ca. 20% der Frankfurter Bevölkerung - nicht akzeptabel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2352 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1471 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4070 2018 Die Vorlage OF 866/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 811/6 Betreff: Verkehrssicherheit im Straßenverlauf Lenzenbergstraße/Rombergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, als Maßnahme gegen Falschparker in den Kurven der Lenzenbergstraße bzw. der Rombergstraße Bügel oder Poller aufzustellen, um zu verhindern, dass die Sicht weiter durch illegal parkende Fahrzeuge verkehrsgefährdend eingeschränkt wird. Begründung: Auf den Bürgersteigen in den Kurven der Lenzenbergstraße und der Rombergstraße werden Fahrzeuge entgegen der Straßenverkehrsordnung so abgestellt, dass die Sicht in der Kurve extrem eingeschränkt ist. Dem Antragsteller wurden gefährliche Situationen geschildert, die daraus entstanden. An der Ecke Rombergstraße entsteht besondere Gefahr durch die Sichtbehinderung auf die Verlängerung eines Fußgängerweges. Teilweise wird außerdem der Gehweg in der Kurve so zugeparkt, dass mit Kinderwagen kaum ein Vorbeikommen möglich ist. Da das Ordnungsamt bekanntermaßen personell nicht in der Lage ist, solche Stellen dauerhaft zu kontrollieren und gleichzeitig durch eine kleine bauliche Maßnahme, das Setzen einiger Bügel oder Poller, das Problem mit sehr wenig Aufwand zu beseitigen sein sollte, erscheint dies als schnellste und beste Lösung. Anbei Fotos, die die Problematik verdeutlichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3787 2018 Die Vorlage OF 811/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2018, OF 588/6 Betreff: Zeilsheim: Piktogramme für Radwege Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf folgenden Fahrradwegen Piktogramme aufzubringen, um Radfahrern die erlaubte Nutzung anzuzeigen: a) Westhöchster Straße in Richtung Sindlingen b) Pfaffenwiese in beiden Richtungen Begründung: Die Erfahrungen nach dem Wegfall der Nutzungspflicht für die oben genannten Radwege zeigen eine erhöhte Verunsicherung und Irritation seitens der Radfahrer, ob der bisher genutzte separate Fahrstreifen überhaupt noch befahren werden darf. Durch das Aufbringen von Piktogrammen sollte hier unbedingt Abhilfe geschaffen werden, um den Radfahrern, die nicht auf der belebten Fahrbahn fahren wollen, mehr Sicherheit zu geben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 20.02.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2760 2018 Die Vorlage OF 588/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, sowohl auf den nachfolgend genannten Fahrradwegen als auch auf den parallel verlaufenden Fahrbahnen Piktogramme aufzubringen, um Radfahrern die erlaubte Nutzung anzuzeigen: a) West-Höchster Straße in Richtung Sindlingen; b) Pfaffenwiese in beiden Richtungen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2017, OF 492/6 Betreff: Zeilsheim: Fußgängerwege vor den Schulen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor den Schuleingängen der Adolf-Reichwein-Schule (Lenzenbergstraße) und der Käthe-KollwitzSchule (Frankenthaler Weg) den Fußgängerweg großflächig mit einem Absperrgitter zu versehen, der das Auffahren von PKWs auf den Fußgängerweg direkt vor dem Schuleingang verhindert und somit die Kinder schützt. Begründung: Die Probleme mit den Eltern-Taxis nehmen mittlerweile Ausmaße an, denen nicht mehr durch freundliche Bitten und Ansprachen geholfen werden können. Täglich überfahren PKWs die Fußgängerwege an den Schuleingängen um dort zu Halten oder anderen Verkehrsteilnehmern auszuweichen. Dabei wird keine Rücksicht auf die Schüler genommen. Dies kann leider nur noch durch bauliche Maßnahmen unterbunden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2353 2017 Die Vorlage OF 492/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2017, OF 491/6 Betreff: Zeilsheim: Ergebnisse der Verkehrsüberwachung durch den Blitzanhänger Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung in der Pfaffenwiese dem Ortsbeirat vorzustellen. Dabei sollte aufgeschlüsselt werden, wie viele Fahrzeuge und mit welcher Geschwindigkeit diese gemessen wurden. Begründung: Auf der Pfaffenwiese wurde im Oktober 2017 an 2 Standorten der neue Überwachungsanhänger der Stadtpolizei aufgestellt, der über mehrere Tage den Verkehr überwacht hat. Dies wurde positiv von der Bevölkerung aufgenommen und intensiv in den sozialen Medien diskutiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2352 2017 Die Vorlage OF 491/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "Zeilsheim" durch "Ortsbezirk 6" ersetzt wird und der erste Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung für alle Standorte im Ortsbezirk 6 (aktuell in der Pfaffenwiese und in der Oeserstraße) vorzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 465/6 Betreff: Zeilsheim: Benutzungspflicht für die Radwege in der Pfaffenwiese aufheben! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Pfaffenwiese in Zeilsheim aufzuheben und schnellen RadfahrerInnen damit die Nutzung der Straße zu ermöglichen. Die Bordstein-Radwege sollen jedoch weiter für RadfahrerInnen nutzbar bleiben, die diese Wege bevorzugen. Begründung: Unter Fachleuten gilt es inzwischen als Tatsache, dass Bordstein-Radwege zwar ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, für die sie benutzenden RadfahrerInnen aber in vielen Fällen tatsächlich gefährlicher sind als die Mitbenutzung der Straße. Die Radwege entlang der Pfaffenwiese sind durch die Nähe zu zwischen den Bäumen parkenden Autos besonders problematisch. Für schnell fahrende RadfahrerInnen sind die Radwege entlang der Pfaffenwiese heute schon nur unter Einschränkungen nutzbar. Man kann einfach nicht so schnell darauf fahren, wie man eigentlich könnte. Zukünftig ist durch die technische Entwicklung mit der zunehmenden Verwendung elektrisch angetriebener Fahrräder mit einer deutlichen Zunahme schneller FahrradfahrerInnen zu rechnen. Von diesen würde ein großer Teil lieber auf der Straße fahren als auf dem Bordstein-Radweg. Dies lässt die derzeitige Beschilderung aber nicht zu. Gleichzeitig muss aber auch den RadfahrerInnen Rechnung getragen werden, die in langsamen Tempo weiter auf dem Bordstein-Radweg fahren wollen. Dies ist rechtlich kein Problem, muss nur entsprechend ausgeschildert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2017, TO I, TOP 10 Im Zuge der Beratung der Vorlage OF 465/6 verweist Herr Bauschmann von der CDU-Fraktion auf digitale Abbildungen der Pfaffenwiese, die einerseits den Straßenquerschnitt gemäß Position der CDU-Fraktion (vgl. OF 446/6) und andererseits den Straßenquerschnitt gemäß Position der GRÜNE-Fraktion (vgl. OF 465/6) darstellen. Die Abbildungen sind als Anlage am Ende der Niederschrift beigefügt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2081 2017 1. Die Vorlage OF 465/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die in der 14. Sitzung des Ortsbeirates 6 am 15.08.2017 unter Tagesordnungspunkt 24. (OF 446/6) und Tagesordnungspunkt 25. (OF 447/6) beschlossene Durchführung eines Ortstermins in der Pfaffenwiese im Abschnitt zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg hat sich aufgrund der Beschlussfassung zur Vorlage OF 465/6 erledigt, deren Organisation wird nicht weiter verfolgt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP und bei Abwesenheit BFF zu 2. Einstimmige Annahme Sonstige Voten/Protokollerklärung: Herr Schlimme von der GRÜNE-Fraktion gibt im Zuge der Beratung der Vorlage OF 465/6 folgende Protokollerklärung ab: "Der Behauptung von Herrn Bauschmann, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Pfaffenwiese sei bereits im Jahr 2008 aufgehoben worden, widerspreche ich, da ich derartige Schilder noch am 28.08.2017 gesehen habe." Herr Bauschmann von der CDU-Fraktion gibt daraufhin folgende Protokollerklärung ab: "Laut Google Street View sind die Schilder an den genannten Stellen voraussichtlich seit 2008 nicht mehr vorhanden."
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 446/6 Betreff: Zeilsheim: Sanierung der Pfaffenwiese mit Umbau der Radwege Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Pfaffenwiese zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg zu sanieren. (Ausgenommen davon die Kreuzung Lenzenbergstraße/Annabergstraße, die 2015 erneuert wurde) Entsprechende Planungen und finanzielle Mittel sollten in den kommenden Haushalt eingestellt werden, damit die Sanierung entsprechend der Ressourcen bis 2019 erfolgen kann. Bei dieser Sanierung sollen folgende Besonderheiten berücksichtigt werden: - Abbau der hochgesetzten Radwege. - Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn. - Umbau der Bushaltestellen zu barrierefreie Bushaltestellen. Begründung: Nach der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (§3, Absatz 2, Satz 7) hat der Ortsbeirat das Vorschlagsrecht bei der Instandsetzung von öffentlichen Geh- und Fahrradwegen, sowie von Straßenoberflächen. Die Straße Pfaffenwiese ist zuletzt durch den Austausch von Versorgungsleitungen zwischen der Jahrhunderthalle und Kellerskopfweg in einen Asphaltflickenteppich verwandelt worden. Die Radwege (ohne Benutzungspflicht) sind durch die Wurzelaufbrüche der Kastanien kaum noch gefährdungsfrei nutzbar. Diese Radwege zurückzubauen und die freigewonnene Fläche zur Hälfte der Fahrbahn und zur anderen Hälfte dem Grünstreifen/den Kastanien zu Gute kommen lassen, ist eine denkbare Lösung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 446/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern in der Pfaffenwiese im Abschnitt zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 446/6 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2017, OF 447/6 Betreff: Zeilsheim: Umbau der Haltestellen "Lenzenbergstraße" zurückstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den für 2018 geplanten Umbau der Bushaltestellen Lenzenbergstraße zurückzustellen, bis die Straße "Pfaffenwiese" saniert wurde und der Radweg umgebaut wurde. (vgl. OF 446/6 / 17) Begründung: Die Planungen für die beiden Bushaltestellen Lenzenbergstraße in der Pfaffenwiese sehen vor, dass vor und hinter der Haltestellen der Radverkehr auf die Straße umgeleitet wird. Die langfristigen Planungen sehen allerdings vor, den gesamten Radverkehr auf die Pfaffenwiese zu verlegen. Dazu müssten aber bei der nächsten Sanierung der Straße der Radweg zurückgebaut werden. Die Haltestellen jetzt umzubauen, würden die Planungen für den Rückbau behindern bzw. unmöglich machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 447/6 wird so lange zurückgestellt, bis der Ortstermin mit den zuständigen Fachämtern in der Pfaffenwiese im Abschnitt zwischen Jahrhunderthalle und Kolberger Weg stattgefunden hat (vgl. OF 446/6, TOP 24.). Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 447/6 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2017, OF 422/6 Betreff: Zeilsheim: Bürgersteig in der Lenzenbergstraße verbreitern Vorgang: OM 2221/13 OBR 6; ST 1459/13; ST 426/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Sachstand zur Anfrage mitzuteilen und die notwendige Verbreiterung des Weges ohne weitere Verzögerung vorzunehmen. Begründung: Genaue Örtlichkeit: Lenzenbergstraße zwischen Bechtenwaldstraße und Hohe Kanzel Fahrtrichtung Adolf-Reichwein-Schule, rechter Bürgersteig Bereits vor mehr als 8 Jahren hat der Regionalrat Zeilsheim auf Initiative der Anwohner gemeinsam mit der Nassauischen Heimstätte und dem Straßenverkehrsamt bei einer Ortsbegehung die Verbreiterung des Bürgersteigs zulasten der Grünfläche im Grundbesitz der NH vorgeschlagen. Die NH zeigte sich damals - und ist es sicherlich auch heute noch - damit einverstanden. In Abwägung der Prioritäten zwischen Rettungszufahrt zur Schule, Quartierbusverkehr, Parkplatzsituation und Gehweg-Situation wurde damals der Kompromiss geschlossen, zunächst das halbseitige Parken zu erlauben und danach den Bürgersteig zu verbreitern. Auf die Ausführung des 2. Schritts wartet der Ortsbeirat jedoch noch immer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2221 Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1459 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 426 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 13.06.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1743 2017 Die Vorlage OF 422/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2017, OF 378/6 Betreff: Zeilsheim: Fahren gegen die Einbahnstraße unter Begehung eines Rotlichtverstoßes an der Baustelle in der Pfaffenwiese Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, damit das verkehrswidrige und hochgefährliche Verhalten vieler Autofahrerinnen an der Baustelle an der Pfaffenwiese in Zeilsheim schnellstens abgestellt wird. Begründung: Seit etwa einer Woche ist die Pfaffenwiese am Ortseingang Zeilsheim auf einer Strecke von mehreren hundert Metern in einer Richtung gesperrt, weil die eine Straßenhälfte durch Bauarbeiten blockiert ist. Derzeit besteht Einbahnstraßenregelung in Richtung Zeilsheim. In der anderen Richtung muss auf eine Umleitungsstrecke ausgewichen werden. Um den Bussen der VGF diese Umleitung zu ersparen, wurde jedoch eine Ampel eingerichtet, die den Autoverkehr Richtung Zeilsheim zurück hält, wenn die Busse von Zeilsheim Richtung Unterliederbach grün erhalten. Da die Kapazität der halbierten Fahrbahn aber zu gering ist, ist die zweite Ampel eine reine Busampel (weißer Querstrich bedeutet rot, senkrecht bedeutet grün). Diese Ampel springt auch nur an, wenn ein Bus sie anfunkt. Inzwischen fahren aber auch viele AutofahrerInnen an diese Busampel heran und fahren dann widerrechtlich bei weißem Querstrich in den Baustellenbereich hinein. Dabei ist es aufgrund einer Kurve nicht möglich, die Strecke komplett bis zur anderen Ampel einzusehen, und diese ist auf grün geschaltet, wenn bei der Busampel Querstrich zu sehen ist. Das heißt, die Fahrzeuge fahren ohne zu wissen, ob sie auf der Strecke Gegenverkehr haben werden, gegen eine ausdrückliche Einbahnstraßenregelung und unter prinzipieller Begehung eines Rotlichtverstoßes durch den Baustellenbereich. Seitens des 17. Polizeireviers erfuhr der Antragsteller, dass man nicht ständig einen Funkwagen vor Ort platzieren könnte. Dies ist verständlich, aber zivile Kontrollen wären sowieso viel effektiver. Irgend etwas muss jedenfalls geschehen, bevor es zum ersten schweren Unfall kommt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1525 2017 Die Vorlage OF 378/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Herr Bauschmann von der CDU-Fraktion gibt als Begründung für seine Ablehnung zu Tagesordnungspunkt 33. folgende Protokollerklärung ab: "Der Magistrat hat es nicht für nötig gehalten, diese Baumaßnahme und die daraus resultierenden Einschränkungen, die gravierende Einschnitte in das Stadtteilleben haben, im Vorfeld mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Dies häuft sich mittlerweile und scheint systematisch für die Arbeit des Magistrats zu sein. Die Ortsbeiräte verfügen über hohe Ortskunde und können Probleme vorhersagen, die bei Baustellen dieser Größenordnung vermutlich auftreten. Drei Tage vor Baubeginn wurde über die örtliche Presse die 4-monatige Sperrung der Hauptverkehrsstraße des Stadtteils veröffentlicht. Zum Vergleich: Bei der Baumaßnahme in der Straße Alt-Zeilsheim haben die betroffenen Ämter und Mandatsträger Hand-in-Hand über Monate sämtliche Möglichkeiten genutzt, um die Bürger zu informieren, zu beteiligen und mitzunehmen. Wenn der Magistrat der Meinung ist, auf diese Art der Zusammenarbeit zu verzichten, so soll er mit sämtlichen Problemen auch alleine fertig werden."
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 305/6 Betreff: Zeilsheim: Radwegmarkierung Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Markierung des Radweges der Pfaffenwiese, von der Jahrhunderthalle kommend und in Richtung Ortsmitte fahrend, an der Kreuzung Lenzenbergstraße zu verbessern um zu verhindern, dass Fahrradnutzer auf dem Bürgersteig vor der Hausnummer Pfaffenwiese 103 fahren. Begründung: Aktuell endet der markierte Radweg vor der Lichtsignalanlage / Höhe Gemeindezentrum und beginnt nach dem Drogeriemarkt/Bäckerei mit dem abgesetzten Radweg wieder neu. Das Zwischenstück vor der Hausnummer Pfaffenwiese 103 ist nicht extra markiert. Die Markierung der Fußgängerampel Lenzenbergstraße suggeriert jedoch dem Radfahrenden, dass sein Radweg auf dem Bürgersteig fortgeführt wird. Dies führt oft zu Problemen, wenn der Fahrradfahrer unmittelbar vor dem Drogeriemarkt auf Fußgänger trifft, die gerade das Geschäft in Richtung Lichtsignalanlage verlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1241 2017 Die Vorlage OF 305/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2016, OF 223/6 Betreff: Zeilsheim: Umwandlung der Gehwegfläche im Stichweg Neu-Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Stichweg Neu-Zeilsheim 9 den nicht genutzten und auch nie nutzbaren Gehweg aufzuheben. Stattdessen sollen die 4 vorhandenen Längsparkplätze zu Schrägparkplätzen geändert werden um somit die Raumaufteilung besser nutzen zu können. Zusätzlich soll geprüft werden, ob unter Zuhilfenahme umliegender, städtischer Flächen 1-2 weitere Parkplätze geschaffen werden können. Als 3. Maßnahme soll das Parken in der Kurve und somit die Feuerwehrzufahrt zu den Wohnblöcken Pfortengartenweg wirksam gesichert werden. Die Umsetzung der Maßnahme soll gemäß §3 Absatz 2, Ziffer 7 der Geschäftsordnung für Ortsbeiräte im Zuge einer Instandsetzungsmaßnahme der rechten Gehwegfläche stattfinden. Begründung: Der Stichweg in der Straße Neu-Zeilsheim zwischen Pfaffenwiese und Pfortengartenweg ist eine kleine Anliegerstraße und Zufahrt zu einem Garagenhof. Auf der rechten Fahrbahnseite gibt es 4 Parkplätze, die an einem Bürgersteig längs angeordnet sind. Dieser Bürgersteig dort hat keinerlei Funktion, da die Wegeverbindungen allesamt in Richtung der Parkanlage verlaufen. Die Aufhebung des Gehweges hat keinerlei Nachteile. Die Umwandlung in Schrägparkplätze allerdings Vorteile, da so eine Dreckecke von großem Unkrautwuchs und wilden Sperrmüllablagerungen, sowie Drogendealer-Verstecken befreit werden könnte. Der Parkdruck ist wie in allen Siedlungsteilen Frankfurts sehr hoch. Die Prüfung, ob weitere Parkplätze geschaffen werden können, sollte daher obligatorisch sein. Ein Muss ist aber der Schutz der Feuerwehrzufahrt, die Abends durch in der Kurve parkende Fahrzeuge nicht gewährleistet ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 752 2016 Die Vorlage OF 223/6 wird mit der Maßgabe als Anregung an den Magistrat beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Absatz beginnend mit "Die Umsetzung der Maßnahme . ." ersatzlos gestrichen wird und im zweiten Satz des ersten Absatzes der Begründung die Worte "Auf der rechten Fahrbahnseite" durch die Worte "Direkt vor dem Garagenhof" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2016, OF 222/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrsuntersuchung in der Pfaffenwiese Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, als Grundlage für evtl. weitere Maßnahmen eine genaue Auswertung der Verkehre auf der Pfaffenwiese vorzunehmen. Dazu sollen über einen geeigneten Zeitraum von mindestens 3x24 Stunden an mindestens 2 mittleren Werktagen und einem Samstag, außerhalb der Schulferien oder Wochen mit Feiertagen Verkehrszählungen (Menge und gefahrene Geschwindigkeit in beide Verkehrsrichtungen) erfolgen. Der Standort der Verkehrszählung sollte vorzugsweise zwischen Frankenthaler Weg und Annabergstraße liegen. Der Auswertung sollen die Berichte der bisherigen Ergebnisse von Geschwindigkeitsüberwachungen der Jahre 2015 und 2016 beigefügt werden. Ebenso eine Stellungnahme der Verkehrsunfallkommission über alle gemeldeten Unfälle der letzten 4 Jahre. Begründung: Lärm und Geschwindigkeit sind auf fast allen Straßen in Frankfurt ein Dauerthema und unzählige Anträge und Stellungnahmen zu diesem Themengebiet zeigen, dass die Ortsbeiräte die Anregungen und Sorgen der Anwohner ernst nehmen. Eine Auswertung - wie hier gefordert - soll Grundlage sein, das subjektive Empfinden auf eine fakten- und ergebnisorientierte Basis zu stellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 751 2016 Die Vorlage OF 222/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 133/6 Betreff: Grünfläche Katzenstirn/Pfaffenwiese wieder in einen akzeptablen Pflegezustand versetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, mit der Rhein-Main Wohnen GmbH, Pfaffenwiese 300, Kontakt aufzunehmen und darauf zu dringen, dass diese die Grünfläche Katzenstirn/Pfaffenwiese 52 in Zeilsheim in einem akzeptablen Pflegezustand versetzen, in dem auch die angebrachten Bronzetafeln wieder zur Geltung kommen. Begründung: An der Einmündung Katzenstirn in die Pfaffenwiese befinden sich zwei kleine Grünflächen, die sich in einem deutlich unterschiedlichen Pflegezustand befinden (s. anliegende Fotos). Die Grünfläche, auf dem sich früher Toilettenhäuschen und die alte Bushaltestelle befanden, ist mit einer Rasenfläche versehen, die trotz des wachstumsfördernden Regens in diesem Sommer vom Grünflächenamt gut gepflegt wurde. Ein anderes Bild bietet die Fläche auf der anderen Seite der Katzenstirn. Sie befindet sich in einem überwucherten, ungepflegten Zustand. Auch die dort auf die "Märchensiedlung" verweisenden Bronzetafeln gehen unter. Nach Hinweisen aus der Bürgerschaft bat die Fraktion der Grünen das Grünflächenamt, die an der Hausnummer. 52 gelegene Fläche ebenfalls in einen ansehnlichen Zustand zu versetzen. Dieser Bitte konnte das Grünflächenamt jedoch nicht nachkommen, da sich die Fläche im Besitz der Rhein-Main-Wohnen GmbH befindet. Diese hat sich in der Vergangenheit als schwieriger Ansprechpartner in Grundstücksangelegenheiten erwiesen. Da eine so deutliche Vernachlässigung eines solch prominent an Pfaffenwiese und Bushaltestelle gelegene Fläche unakzeptabel ist - Stimmen aus der Bürgerschaft sprechen von "Verwahrlosung" - soll der Magistrat gebeten werden, mit dem Besitzer eine nicht nur kurzfristige Lösung der Pflege dieser Fläche zu erreichen. (Foto von Ende Juni 2016) (Foto vom August 2016) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 432 2016 Die Vorlage OF 133/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2016, OF 131/6 Betreff: Zeilsheim: Parkplatz des Lebensmittelmarktes in der Bechtenwaldstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die städtische Verkehrsfläche in der Bechtenwaldstraße, die allgemein als Parkplatz des Lebensmittelmarktes genutzt wird, zu sanieren und anschließend die Parkflächen bereits vorausschauend mit den zur Verfügung stehenden Mitteln so anzulegen, wie dies in der Vorplanung "Vorplatz Stadthalle Zeilsheim" vorgestellt wurde. Begründung: Der Parkplatz ist durch viele Unebenheiten, Schlaglöcher und Vertiefungen kein Aushängeschild für den Mittelpunkt Zeilsheims. Das Amt für Straßenbau und Erschließung leistet im Rahmen seiner Möglichkeiten stets schnelle Abhilfe, jedoch ist eine grundhafte Erneuerung geboten. Ein fehlendes Parkraummanagement führt dazu noch zu chaotischen Abläufen auf der Verkehrsfläche und gefährdet die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer. Ein gesicherter Fußweg ist derzeit nicht vorhanden. Kinder müssen zwischen den Autos durchlaufen um bspw. zur Stadthalle Zeilsheim zu gelangen. Die Nutzung der Fläche als Parkplatz ist notwendig und soll nur mit Augenmaß verändert werden. Die Sicherheit aller Nutzer des Platzes ist ebenso wichtig wie die Zukunft des Lebensmittelmarktes, der auf Parkplätze angewiesen ist. Die Vorstellung der Konzeptstudie Vorplatz Stadthalle Zeilsheim in der 22. Sitzung des OBR6 am 18.06.2013 hat eindrucksvoll die Möglichkeiten gezeigt, die für eine Veränderung der gesamten Platzgestaltung stehen können. Aus dieser Konzeptstudie heraus kann bspw. die Parkplatzfläche als Vorleistung schon jetzt entstehen und der Magistrat soll die Planungen diesbezüglich beginnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 431 2016 Die Vorlage OF 131/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2016, OF 96/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrssituation in der Taunusblick-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen geeignet sind, die Verkehrssituation in den Straßen Rombergstraße, Lenzenbergstraße und Bechtenwaldstraße, sowie dem Pfortengartenweg für alle Verkehrsteilnehmer (PKW, Busse/LKW, Radfahrer, Fußgänger) zu verbessern. Hierbei sollen die Besonderheiten der Parkraumsituation gerade in den Abend- und Nachtstunden gebührend berücksichtigt werden und Möglichkeiten aufgezeigt werden, den Parkraum so zu gestalten, dass verbotswidriges Parken nicht die anderen Verkehrsteilnehmer behindert. Begründung: Wie in jeder Frankfurter Siedlung ist der zunehmende Anteil an PKWs zu einem Problem geworden. Der öffentliche Raum ist für die Menge an Autos nicht ausreichend. Private Stellflächen sind in der Siedlung kaum vorhanden. Folglich parken die Autos gerade in den Abend- und Nachtstunden sämtliche Flächen zu, auf denen das Auto Platz findet. Als Ergebnis müssen Fußgänger oftmals auf die Straße ausweichen, der verbliebene Straßenraum bringt Radfahrer in Bedrängnis und größere Fahrzeuge (Busse/LKWs) haben kaum Chancen, die Straße gefahrlos zu passieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 71 2016 Die Vorlage OF 96/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2016, OF 70/6 Betreff: Zeilsheim: Busverkehr während der Bauphase in der Straße Alt-Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Belastungen durch den Busverkehr während der Bauphase im Zuge des Verkehrskonzeptes AltZeilsheim (längerfristige Sperrung der Durchgangsstraße Alt-Zeilsheim vom Kolberger Weg bis Welschgrabenstraße) zu verringern, in dem die Busse folgende Strecken fahren: Bus 54 - Endhaltestelle Hofheimer Straße / Starthaltestelle Neu Zeilsheim. Der Bus fährt von Höchst kommend die reguläre Strecke bis zur Haltestelle Hofheimer Straße. In der Pfaffenwiese Höhe Hausnummer 15/17 hat der Bus eine Wartezone und beginnt seine Fahrt mit der Haltestelle Neu Zeilsheim in Richtung Griesheim. Bus 53 - Geänderte Wegstrecke Der Bus fährt von Höchst kommend nach der Haltestelle Stadthalle Zeilsheim den Frankenthaler Weg bis zur Westhöchster Straße und von dort weiter zum Bahnhof Zeilsheim. Falls erforderlich kann in der Nähe der Schule eine temporäre Haltestelle eingerichtet werden. In Fahrtrichtung Höchst nimmt der Bus den Weg über den Kolberger Weg und nutzt die vorhandene Infrastruktur. Begründung: Eine Straßenvollsperrung von Alt-Zeilsheim wg. eines Wasserrohrbruchs im April 2016 hat die Schwächen der Umleitung der Busse durch Neu-Zeilsheim mehr als deutlich aufgezeigt. 3 Tage konnte erfolgreich getestet werden, wie schlecht die Lösung einer Fortführung der Streckenverläufe mit Umleitung, trotz Sperrung ist. Die Ortskundigkeit der Ortsbeiräte, sowie die Bürgernähe und somit verbunden mit vielen Detailinformationen sollte bei der Auswahl der Umleitungsstrecke herangezogen werden. Die Auslastung der Busse zeigt, dass mehrheitlich ein voller Buseinsatz nur zwischen den Haltestellen Höchst Bahnhof und Stadthalle Zeilsheim erforderlich ist. Alle weiteren Haltestellen können ohne Probleme mit einem verringerten Leistungsangebot auskommen, ohne dass es zu Kapazitätsengpässen kommt. Die Ein- und Aussteigezahlen würden dies belegen und eine Umleitung durch die Baumaßnahme Alt-Zeilsheim bedeutet auch Einschnitte in Kauf zu nehmen. Mit dem Vorschlag des Ortsbeirates wird dem Rechnung getragen und gleichzeitig wird eine signifikante Entlastung der von der Umleitung neu betroffenen Abschnitte spürbar. Keine Strecke wird doppelt gefahren und bis auf die Haltestelle Kirche Zeilsheim werden alle Haltestellen bedient. Da die Haltestelle Kirche Zeilsheim mitten in der Baustelle liegt, ist hier eine Einbindung unmöglich. Der Nahverkehrsnutzer hat zu jederzeit die Gelegenheit die S-Bahnhaltepunkte Zeilsheim, Farbwerke und Höchst Bahnhof zu erreichen. Der Verlust der direkten Fahrbeziehung nach Sindlingen ist im Anbetracht der niedrigen Fahrgastzahlen zu verkraften. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 113 2016 Die Vorlage OF 70/6 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass a) der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, die Belastungen durch den Busverkehr während der Bauphase im Zuge der Umsetzung des Verkehrskonzeptes für die Straße Alt-Zeilsheim (längerfristige Sperrung der Durchgangsstraße Alt-Zeilsheim vom Kolberger Weg bis zur Welschgrabenstraße) zu verringern. Dabei könnten die Busse folgende Strecken fahren: - Bus 53 - Endhaltestelle `Hofheimer Straße ́/Starthaltestelle `Neu Zeilsheim ́: Der Bus fährt von Höchst kommend die reguläre Strecke bis zur Haltestelle `Hofheimer Straße ́. In der Pfaffenwiese in Höhe der Hausnummern 15/17 hat der Bus eine Wartezone und beginnt seine Fahrt mit der Haltestelle `Neu-Zeilsheim ́ in Richtung Höchst. - Bus 54 - Geänderte Wegstrecke: Der Bus fährt von Höchst kommend nach der Haltestelle `Stadthalle Zeilsheim ́ den Frankenthaler Weg bis zur West-Höchster Straße und von dort weiter nach Sindlingen. Falls erforderlich, kann in der Nähe der Schule eine temporäre Haltestelle eingerichtet werden. In Fahrtrichtung Höchst nimmt der Bus den Weg über den Kolberger Weg und nutzt die vorhandene Infrastruktur." b) der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2016, OF 1581/6 Betreff: Briefkasten in der Taunusblick-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert sich mit den zuständigen Stellen der Deutschen Post in Verbindung zu setzen, um zu erreichen, dass in der Taunusblicksiedlung in Zeilsheim an geeigneter möglichst zentraler Stelle ein Briefkasten angebracht wird. Begründung: In der Taunusblicksiedlung im nördlichen Zeilsheim leben ca. 4000 Menschen, etwa 1/3 der Einwohner des gesamten Stadtteils. In der gesamten Siedlung gibt es jedoch keinen einzigen Briefkasten, während sich insg. im Stadtteil 6 Stück befinden. Diese befinden sich auf der Pfaffenwiese und im südlichen Teil des Stadtteils. Für viele Bewohner der Taunusblicksiedlung beträgt die Entfernung bis zu 1 Kilometer (z.B. zum Briefkasten an der Pfaffenwiese bei der Drogerie Rossmann), was für ältere und gehbehinderte Menschen einfach zu weit ist. Auch die Deutsche Post ist - spätestens seit ihrer Privatisierung - dem Servicegedanken verpflichtet. Und zum guten Service bei der Post gehört eine Verteilung der Briefkästen, die der besseren Erreichbarkeit für die der Mehrzahl der Kunden gerecht wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 6 am 16.02.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5010 2016 Die Vorlage OF 1581/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 1533/6 Betreff: Zeilsheim: Standortveränderung der Fahrbibliothek Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Haltestelle der Fahrbibliothek (Bücherbus) von der Straße Neu-Zeilsheim an einen besseren Standort im Stadtteil zu verlegen. Begründung: Die Fahrbibliothek hält derzeit mitten in der Zeilsheimer Kolonie an einer nur für diesen Zweck eingerichteten Haltezone. Der Ortsbeirat 6 schlägt vor, auch im Interesse an einer Steigerung der Nutzungsfrequenz, die Haltestelle näher an den Ortsmittelpunkt zu verlegen. Im Kolberger Weg bietet die Bedarfshaltestelle an der Kreuzung Pfaffenwiese einen sicherlich geeigneten Haltepunkt. Diese ist barrierefrei ausgebaut und durch die Straßenbreite ist der dort haltende Bus kein Verkehrshindernis. Die Wegebeziehungen zur Taunusblicksiedlung und der deutliche höhere Anteil an Passanten durch den nahegelegenen Einkaufsmarkt bieten ein zusätzliches Potential, das durch den in unmittelbarer Nähe stehenden Bücherschrank ergänzt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4767 2015 Die Vorlage OF 1533/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2015, OF 1508/6 Betreff: Zeilsheim: Ampelsteuerung Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Ampelsteuerung der Kreuzung Pfaffenwiese / Lenzenbergstraße / Annabergstraße zu optimieren, so dass entsprechend der Verkehrsbelastung die Grünphasen für Autos und Fußgänger flexibler geschaltet sind. Durch die Umstellung sollen die Rückstaus der Fahrzeuge gerade in den Hauptverkehrszeiten reduziert werden. Begründung: Der neugebaute Kreuzungsbereich mit dem erlaubten Abbiegen in die Lenzenbergstraße wurde allseits begrüßt. Durch den Neubau der Ampelanlage sind jedoch die Grünphasen unflexibel geschaltet und sorgen so für einen erheblichen Rückstau in den Hauptverkehrszeiten. Dies soll durch eine Optimierung der Ampelphasen verbessert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4652 2015 Die Vorlage OF 1508/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2015, OF 1470/6 Betreff: Flohmarkt an der Jahrhunderthalle - Verkehrschaos/Parkchaos eindämmen Während des Flohmarkts an der Jahrhunderthalle kommt es regelmäßig zum Verkehrschaos durch falsch geparkte Fahrzeuge, zum Teil auch auf den Geh- und Radwegen sowohl in der Silostraße als auch der Pfaffenwiese. Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen wie z.B. Kontrollen das Verkehrschaos einzudämmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4575 2015 Die Vorlage OF 1470/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2015, OF 1476/6 Betreff: Zeilsheim: Sportanlage Lenzenbergstraße - Kassenhaus versetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Kassenhaus auf der Sportanlage Lenzenbergstraße wie auf dem Foto markiert zu versetzen. Begründung: Das Kassenhaus auf der Sportanlage Lenzenbergstraße wurde im Zuge der Umgestaltung mitten auf die Grüne Wiese gesetzt, so dass eine Nutzung sehr umständlich ist. Der Verein bittet daher, dass das Kassenhäuschen wie auf dem Foto markiert an den gepflasterten Weg gesetzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4578 2015 Die Vorlage OF 1476/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2015, OF 1407/6 Betreff: Lachgraben in Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, -z.B. über die Stabsstelle "Sauberes Frankfurt" mit dem Zeilsheimer Kleingartenverein Lenzenbergstraße 118a in Verbindung zu treten und im Rahmen einer konstruktiven Stadtteilentwicklung eine Bachpatenschaft für den Lachgraben (Pfingstborngraben) und das angrenzende Gelände zwischen dem Kleingartenverein und dem Lachgraben zu entwickeln. - den Verein diesbezüglich zu unterstützen, eine jährliche Grund-Reinigung des Geländes in Kooperation mit dem Quartiersmanagement zu organisieren und die erforderlichen Materialien und Werkzeuge zur Verfügung zu stellen. -dies mit einem Fest zu verbinden, bei dem zum Thema Müll sensibilisiert wird -gegebenenfalls an den bei der Begehung identifizierten kritischen Punkten Müllbehälter aufzustellen -auf den Landschaftspfleger einzuwirken, den Weg südostlich der Kindertagesstätte St. Stefan, der durch das Befahren mit LKWs zu Säuberungsarbeiten sehr mitgenommen wurde, wieder plan herzustellen, damit er auch von älteren Menschen, die mit Rollatoren unterwegs sind, genutzt werden kann. Begründung: Bei der Begehung mit der Stabsstelle Sauberes Frankfurt, dem Quartiersmanagement Zeilsheim, der Polizei und einigen Bürgern wurde auf einige Missstände am östlichen Stadtteilrand und der Siedlung Taunusblick/Rombergstraße hingewiesen, die das Wohlbefinden einiger Zeilsheimer und das Zusammenleben unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen beeinträchtigen. Gemeinsame Aktionen fördern das Kennenlernen und Verständnis für verschiedene Bedürfnisse. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4319 2015 Die Vorlage OF 1407/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 1330/6 Betreff: Zeilsheim: Asphaltierung der Wege im Park Pfortengartenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Mittel zur Asphaltierung der Wege in der Grünanlage Pfortengartenweg bereitzustellen und diese Maßnahme im Jahr 2015 auch umzusetzen. Begründung: Der Pfortengartenweg in der Siedlung Taunusblick liegt umschlossen von einer schönen Grünanlage. Unglücklicherweise sind zahlreiche Wege dort nicht befestigt und witterungsbedingt eine Schlammgrube. Die Verbindungswege dienen der Stadtteilerschließung bspw. zu den Einkaufsmöglichkeiten in der Pfaffenwiese/Bechtenwaldstraße, sowie den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4044 2015 Die Vorlage OF 1330/6 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Zeilsheim: Sanierung der Hauptachse im Park Pfortengartenweg Der Magistrat wird gebeten, Mittel zur Sanierung der Hauptachse (Asphaltierung oder Befestigung mittels wassergebundener Decke) von der Straße Neu-Zeilsheim bis zur Kita in der Grünanlage Pfortengartenweg bereitzustellen und diese Maßnahme im Jahr 2015 auch umzusetzen. Begründung: Der Pfortengartenweg ist in der Siedlung Taunusblick von einer schönen Grünanlage umschlossen. Unglücklicherweise ist die o. g. Hauptachse nicht befestigt und gleicht witterungsbedingt einer Schlammgrube. Der Verbindungsweg dient der Stadtteilerschließung, beispielsweise zu den Einkaufsmöglichkeiten in der Pfaffenwiese/Bechtenwaldstraße sowie zu den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2015, OF 1246/6 Betreff: Zeilsheim: Beleuchtung vor der Bezirksturnhalle Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, eine Fußwegbeleuchtung von der Grundstücksgrenze bis zum Eingang der Bezirksturnhalle Lenzenbergstraße zu installieren. 1 - 2 Lampen an geeigneter Stelle des Weges würden hier Abhilfe schaffen und für Sicherheit sorgen, da im Verlauf des Weges eine Stufe liegt. Begründung: Nach der Renovierung der Umkleidegebäude der Bezirkssportanlage Lenzenbergstraße wurde auch auf dem Gelände ein neues Wege-Beleuchtungskonzept installiert. Jedoch wurde der Weg zum Eingang der Bezirksturnhalle übersehen. Der Weg, sowie die Fahrradparkplätze liegen vollkommen im Dunkeln, da die vorhandenen Gebäude und der Baumbestand jede Laterne verdecken. Zusätzlich erschwert eine Abstufung für eine Unfallgefahr, da die Stufe leicht übersehen werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 10.02.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3865 2015 Die Vorlage OF 1246/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2014, OF 1217/6 Betreff: Zeilsheim: ÖPNV-Anbindung der Bielefelder Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und zu welchen Kosten eine Anbindung der Seniorenwohnanlage in der Bielefelder Straße 138 mit dem Quartierbus der Linie 57 möglich wäre. Begründung: Die Bewohner der Seniorenwohnanlage, sowie sicherlich auch viele Anwohner der umliegenden Wohnimmobilien sind auf den ÖPNV angewiesen. Die nächste Bushaltestelle ist jedoch wegen der eingeschränkten Mobilität und der daraus verbundenen weiten Entfernung nicht zu erreichen. Die Bushaltestelle Rabenkopfweg ist nur erreichbar über Wege, die private Grundstücke überschreiten und 280 Meter entfernt. Daher ist die nächste öffentlich-offiziell erreichbare Haltestelle die Bushaltestelle Lenzenbergstraße in 384 Metern Entfernung. Von den Bewohnern wird angeregt, den Quartierbus 57 temporär (bspw. alle 2 Stunden) in die Bielefelder Straße fahren zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1217 2015 Die Vorlage OF 1217/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.12.2014, OF 1211/6 Betreff: Zeilsheim: Kleinfeld-Kunstrasenplatz Bezirkssportanlage Lenzenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Gummiplatz auf der Bezirkssportanlage Lenzenbergstraße durch einen KleinfeldKunstrasenplatz zu ersetzen: - entweder in der gleichen Größe wie das bestehende Feld hat oder - zu einem normgerechten Kleinfeld für Jugendfußball umgewandelt. Begründung: Die Bezirkssportanlage Lenzenbergstraße wird derzeit vom SV Zeilsheim mit 13 Mannschaften und 29 Trainingseinheiten genutzt und die Turngemeinde Zeilsheim trainiert dort mit 4 Leichtathletikgruppen. Der Gummiplatz ist in Teilen bereits sanierungsbedürftig und der große Zulauf von Kindern und Jugendlichen zeigen, dass eine Erweiterung der Trainingsflächen mittelfristig notwendig ist. Allerdings ist ein gemeinsames Training von Fußball und Leichtathletik kaum möglich, da die Gefahr von Querschlägern oder das unachtsame Queren über die Tartanbahn die Leichtathleten in Bedrängnis bringt. Die Vorstände vom SV Zeilsheim und TG Zeilsheim haben ein gemeinsames Konzept erarbeitet, wie der Sport- und Trainingsbetrieb in Zukunft sichergestellt werden kann. Zentraler Bestandteil ist ein weiteres Trainingsfeld, welches der Ortsbeirat gerne bis zum 100-jährigen Jubiläum des SV realisiert sehen würde. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.10.2014, OF 1152/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3753 2015 1. Die Vorlage OF 1152/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1211/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1211/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2014, OF 1216/6 Betreff: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Vorgang: ST 655/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kreuzung Pfaffenwiese / Annabergstraße / Lenzenbergstraße endlich umzubauen, wie im Mai 2013 vorgestellt und im ST 655 für 2014 zugesagt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 655 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1216/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2014, OF 1188/6 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung Vorgang: ST 524/14; ST 1205/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Kellerskopfweg und der Jahrhunderthalle das verkehrswidrige Parken zwischen den Kastanien beidseitig und auf voller Länge durch das weitere Aufstellen von Steinhindernissen zu verhindern. Begründung: Der Ortsbeirat dankt dem Amt 66 für die gute Ausführung der in der ST 1205/2014 ausgewiesenen Länge und das Setzen der formschönen Steinhindernisse. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass die Länge nicht ausreicht. Um die Ausführung zeitnah zu ermöglichen unterstützt der Ortsbeirat die Maßnahme mit 1.000 Euro aus seinem Budget als Maßnahme zur Instandsetzung von öffentlichen Geh- und Fahrradwegen, da diese Maßnahme die weitere Zerstörung durch verbotswidriges Parken eben dieser Wege verhindert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 524 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1205 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 283 2014 Die Vorlage OF 1188/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Begründung als zweiter Absatz im Antragstenor angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2014, OF 1197/6 Betreff: Höchst: Verkehrsschilder im Bereich der Jahrhunderthalle Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung im Umfeld der Jahrhunderthalle zu optimieren und insbesondere den Weg von den Parkplätzen zur Autobahn so zu verdeutlichen, dass die Besucher nicht durch den Stadtteil Zeilsheim zur Anschlussstelle 14 (Zeilsheim/Hofheim Nord) fahren. Dabei soll auch gemeinsam mit dem Betreiber geprüft werden, ob eine beleuchtete Schilderbrücke an der Parkplatzausfahrt A installiert werden kann, da hier das größte Potential zur Verbesserung besteht. Begründung: Die erfolgreiche Auslastung der Jahrhunderthalle führt leider zu massiven Verkehrserhöhungen unter denen vor allem die Anlieger der Pfaffenwiese leiden müssen. Der Verkehr nach Veranstaltungsende ist komplett sich selbst überlassen. Die vorhandene Beschilderung ist unzureichend und die meisten Autofahrer verlassen sich in dem Fall auf ihr Navigationssystem. Bei der Parkplatzausfahrt A ist nur eine kleine Verkehrstafel auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorhanden, dass nur der Verkehrsteilnehmer sehen kann, der unmittelbar schon an der Pfaffenwiese steht und sich somit in die falsche Spur eingeordnet hat. Die Beschilderung im Kreuzungsbereich Silostraße ist zusätzlich widersprüchlich. Ziel muss es sein, dass Autofahrer auch mit Navigationssystemen nicht durch Zeilsheim geführt werden. Der Verkehrsfluss über die Silostraße (Richtung Frankfurt) oder Farbenstraße (Richtung Wiesbaden) ist für den Ortsbeirat wünschenswert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3684 2014 Die Vorlage OF 1197/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. im Betreff das Wort "Verkehrsschilder" durch das Wort "Verkehrsführung" ersetzt wird; 2. im Antragstenor der nachfolgende Satz als dritter Absatz ergänzt wird: "In einem zweiten Schritt soll gemeinsam mit Hessen Mobil geprüft werden, wie die Zufahrt zur Jahrhunderthalle im Bereich der BAB 66 und der B 40a ebenfalls optimiert werden kann." 3. der letzte Satz der Begründung beginnend mit "Der Verkehrsfluss über . . " dem Antragstenor als vierter Absatz angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2014, OF 1152/6 Betreff: Haushalt 2015/2016 Sportanlage Lenzenbergstraße hier: Kleinfeld-Kunstrasenplatz errichten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Für den kommenden Haushalt Mittel für den Bau eines Kleinfeldkunstrasenfeldes auf der Sportanlage Lenzenbergstraße bereit zustellen 2. Falls die Mittel nicht zur Verfügung stehen, die Planungen soweit voranzutreiben, dass im nächsten Haushalt die Mittel bereitgestellt werden können. Begründung: Die Sportanlage Lenzenbergstraße hat nur eine Kunstrasenfläche, welche für Training und Spiel genutzt werden kann. Der Gummiplatz ist für Training und Wettkampf nicht geeignet und in Teilen bereits sanierungsbedürftig. Da sich der Sportverein über großen Zulauf von Kindern und Jugendlichen erfreut, ist es dringend erforderlich, die bestehenden Trainingsflächen zu erweitern. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat die Gelder bereit zu stellen, um den Gummiplatz durch einen wettkampffähigen Kleinfeldkunstrasen zu ersetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.12.2014, OF 1211/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1152/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1152/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3753 2015 1. Die Vorlage OF 1152/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1211/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1211/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2014, OF 1128/6 Betreff: Zeilsheim: LSA in der Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bereits jetzt - vor Umsetzung der geänderten Verkehrsführung und entsprechend auch danach - die Betriebszeiten der Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr auszudehnen. Begründung: Die Verkehrsströme nehmen in den Abendstunden selten ab und die Pfaffenwiese weist im Bereich der Kreuzung Annabergstraße/Lenzenbergstraße keine geeignete Querungshilfe auf, wenn die Lichtsignalanlage Abends außer Betrieb genommen wird. Um die Verkehrssicherheit der Fußgänger zu erhöhen, soll die Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr in Betrieb bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3523 2014 Die Vorlage OF 1128/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2014, OF 1105/6 Betreff: Zeilsheim: Bezirksturnhalle Lenzenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Rahmen eines Ortstermins die Probleme bei der Nutzung/Wartung der Bezirksturnhalle in der Lenzenbergstraße zu erörtern und Lösungen vorzustellen, die es dem Vertragspartner TG Zeilsheim ermöglicht, die Halle in einem einwandfreien Zustand zu nutzen bzw. an Kita/Schulen und anderen Vereinen weiter zu vermieten. Begründung: Die Bezirksturnhalle Lenzenbergstraße ist, wie viele Sportanlagen und Hallen vertraglich in die Obhut der örtlichen Vereine übergeben worden. Durch das ehrenamtliche Engagement der Vereine bei der Pflege/Unterhaltung und Nutzungsvergabe spart die Stadt viel Geld. Verantwortlich für die bauliche Unterhaltung und Reparatur bleibt aber die Stadt. Hier zeigen sich die Grenzen des Engagements der Vereine. Meldungen über Schäden oder Bedarfsmeldungen werden nur unzureichend bearbeitet. Beispielhaft sei für den Ortstermin genannt: - Wasserschaden im Elektroraum. Die Regenfallrohre sind derart verstopft gewesen, dass das Wasser über die Abluftrohre in den Elektroraum gelaufen ist. - Leuchtmittel-Ersatz. Seit mehr als 7 Wochen ist die Toilette nicht mehr beleuchtet, da es an Ersatz fehlt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3403 2014 Die Vorlage OF 1105/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2014, OF 1106/6 Betreff: Zugeparkter Gehweg in der Rombergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu ermitteln, ob die Absperrung der Fläche vor dem Kiosk in der Romberstraße rechtmäßig ist oder an dieser Stelle der öffentliche Gehweg unzulässig abgesperrt wurde. Gegebenenfalls ist die Absperrung zu entfernen, damit die Benutzung des Gehwegs für Fußgänger*innen und Rollstuhlfahrer*innen möglich ist. Falls die Absperrung legal ist, soll durch geeignete Maßnahmen, z.B. Abpollerungen, eine durchgehende Benutzung des Gehwegs ermöglicht werden. Begründung: Wie auf dem beiliegenden Foto zu sehen ist, wird immer wieder auf dem Gehweg geparkt und so vor allem mobilitätseingeschränkte Benutzer*innen des Gehwegs behindert. Anlage 1 (ca. 199 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3404 2014 Die Vorlage OF 1106/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Initiative vom 08.07.2014, OI 49 entstanden aus Vorlage: OF 1064/6 vom 22.06.2014 Betreff: Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, die Annabergstraße für den Schwerlastverkehr mit einem Gewicht von über 7,5 Tonnen mit Verkehrszeichen 262 sowie dem Zusatzzeichen "Kraftomnibus frei" zu sperren, um das unnötige Befahren der Wohnsiedlung einerseits zu verhindern und damit den Lkw-Schleichverkehr zum Gewerbegebiet Ballsporthalle andererseits zu vermeiden. Die Annabergstraße wird als Ausweichstrecke des Schwerlastverkehrs genutzt, da die Brückenlast der Pfaffenwiese im Bereich der Jahrhunderthalle nur 24 Tonnen und in der Hofheimer Straße nur 30 Tonnen beträgt. Ein 40-Tonner hat in einer reinen Wohnsiedlung, wie sie die Annabergstraße darstellt, nichts zu suchen. Da die Annabergstraße zudem weder eine Kreis- noch Landesstraße ist und in einer Tempo-30-Zone liegt, fällt diese Entscheidung über diese Verkehrsführungsmaßnahme gemä ß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in den Aufgabenbereich des Ortsbeirates. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 66 Versandpaket: 16.07.2014 Aktenzeichen: 61 13
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2014, OF 1065/6 Betreff: Zeilsheim: Versetztes Parken in der Straße Hohe Kanzel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die im September vom ASE geplante Erneuerung der Fahrbahn in der Straße Hohe Kanzel dazu zu nutzen, anschließend versetztes Parken mit entsprechenden Fahrbahnmarkierungen einzuführen. Begründung: Bei einem Ortstermin im September 2009 zwischen dem Regionalrat Zeilsheim, dem Amt 36 und Amt 66 wurde seinerzeit sich positiv dazu geäußert, versetztes Parken als Mittel zur Entzerrung des Begegnungsverkehrs einzuführen. Die Umsetzung ist jedoch nicht mehr erfolgt. Die Straße ist ca. 170m lang und bietet derzeit keine Ausweichmöglichkeit für den Begegnungsverkehr. Dies führt zu brenzligen Situationen bei Veranstaltungen auf den Sport- und Tennisplätzen, da hier teilweise mehrere Fahrzeuge gleichzeitig rückwärts auf die Lenzenbergstraße fahren und den Fuß- und Radverkehr nicht beachten. Das versetzte Parken würde in der Mitte der Straße eine geeignete Möglichkeit zum Ausweichen bieten. Der Verlust von ein paar Parkplätzen ist für die Anwohner sicherlich unangenehm, der Sicherheitsgewinn der Grundschüler auf dem Bürgersteig der Adolf-Reichwein-Schule, der immer wieder als Ausweichstelle befahren wurde und die Sicherheit beim Fahren, insbesondere auch durch die Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit überwiegt jedoch. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3279 2014 Die Vorlage OF 1065/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2014, OF 1064/6 Betreff: Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Annabergstraße für den Schwerlastverkehr >7,5 Tonnen mit Verkehrszeichen 262, ergänzt mit Vz 104-14 (Kraftomnibus frei) zu sperren, um das unnötige Befahren der Wohnsiedlung einerseits zu verhindern und andererseits den LKW-Schleichverkehr zum Gewerbegebiet Ballsporthalle zu vermeiden. Begründung: Die Annabergstraße wird als Ausweichstrecke für Schwerlastverkehre genutzt, da die Brückenlast der Pfaffenwiese bei der Jahrhunderthalle nur 24t, sowie die Brückenlast der Hofheimer Straße 30t beträgt. Ein 40-Tonner hat in einer reinen Wohnsiedlung, wie es die Annabergstraße ist, nichts zu suchen. Da die Annabergstraße zu dem weder eine Kreis- noch Landesstraße ist, fällt diese Beschlussempfehlung als Verkehrsführungsmaßnahme gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte §3 Absatz 2, Punkt 6 in die Aufgaben des Ortsbeirates. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Initiative OI 49 2014 Die Vorlage OF 1064/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD und REP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2014, OF 1032/6 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung Vorgang: ST 524/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das verbotene Parken von Kraftfahrzeugen zwischen den Kastanien der Pfaffenwiese zwischen Kellerskopfweg und Silostraße zu verhindern, in dem weitere Steinhindernisse aufgestellt werden. Begründung: Viele Besucher der Jahrhunderthalle sparen sich die Parkgebühren und stellen ihr Auto verbotswidrig zwischen die Kastanien. Die Verkehrsüberwachung kann nicht bei jeder Veranstaltung das Falschparken ahnden. Vielen auswärtigen Besuchern entgeht vor allem bei den abendlichen Veranstaltungen dass ihr vermeintlicher Parkplatz ein Fuß- und Radweg ist, der stellenweise dann schwer zu nutzen ist. Bereits jetzt stehen zwischen vereinzelten Bäumen Steinhindernisse. Diese sollen jetzt auf der gesamten Strecke zwischen Silostraße und Kellerskopfweg das Parken verhindern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 542 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 03.06.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3175 2014 Die Vorlage OF 1032/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2014, OF 951/6 Betreff: Zeilsheim: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Vorgang: OM 986/12 OBR 6; ST 942/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der 21. Sitzung vom Ortsbeirat, durch die Vertreter des Amtes 36 vorgestellten und einstimmig zugestimmten Pläne zur neuen Verkehrsführung zeitnah zu Ende zu bringen. Bei der Vorstellung war eine Ausführung im Sommer 2013 versprochen und entsprechend kommuniziert worden. Aufgetretene Hindernisse bspw. durch eine Erneuerung der kompletten Lichtsignalanlage sollen durch den Magistrat mit entsprechender Priorität bearbeitet werden, damit die gewünschte Verkehrsführung noch im Jahr 2014 verwirklicht werden kann. Begründung: Das Abbiegen von der Pfaffenwiese in die Lenzenbergstraße für Fahrzeuge aus Richtung Annabergstraße/oder Frankenthaler Weg kommend ist derzeit, mit Ausnahme für den Linienverkehr, nicht erlaubt. Seit der Vorstellung vom Amt 36, der eine veränderte Fahrbahnmarkierung und eine Anpassung der Ampelsteuerung vorsah, hat sich ein erheblicher Zeitverzug ergeben, der den Ortsbeiratsmitgliedern nicht kommuniziert wurde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 986 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 942 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2951 2014 Die Vorlage OF 951/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2014, OF 924/6 Betreff: Zeilsheim: Kontrolle der Kastanienbäume in der Pfaffenwiese Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle Kastanien in der Straße Pfaffenwiese einer umfangreichen Kontrolle und einer intensiven Baumpflege zu unterziehen, um das Gefährdungspotential so gering wie möglich zu halten. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, anhand der Unterlagen die bisher durchgeführten Pflegemaßnahmen dem Ortsbeirat darzustellen und insbesondere bisher entstandene und registrierte Schäden an den Kastanien (Astbruch/Entwurzelungen) zu beziffern. Dabei sollen auch die, wenn vorhanden, entsprechenden Einsatzberichte der Feuerwehr, die bei Unwetterlagen im Einsatz waren, mit herangezogen werden. Begründung: Bei zahlreichen Unwetterlagen, auch mit geringerem Schadenausmaßes, entstehen gerade an den Kastanien in der Pfaffenwiese erhebliche Schäden bspw. durch große abgebrochene Äste bis hin zu kompletten Entwurzelungen. In einem dem Magistrat bekannten Fall (Baum 256) wurde dabei das Eigentum einer Anliegerin erheblich beschädigt und es besteht noch keine Einigkeit über die Schadensbegleichung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2886 2014 Die Vorlage OF 924/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat und die Begründung ersatzlos gestrichen wird: "Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Welche Ergebnisse wurden bei den jährlichen Begutachtungen der Kastanienbäume in der Pfaffenwiese bisher festgestellt? 2. Welche Pflegemaßnahmen wurden in den letzten Jahren durchgeführt? Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, anhand der Unterlagen die bisher durchgeführten Pflegemaßnahmen dem Ortsbeirat darzustellen und insbesondere bisher entstandene und registrierte Schäden an den Kastanien (Astbruch, Entwurzelungen) zu beziffern. Sofern vorhanden, sollen dabei auch die entsprechenden Einsatzberichte der Feuerwehr, die bei Unwetterlagen im Einsatz war, mit herangezogen werden." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung REP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2013, OF 862/6 Betreff: Zeilsheim: Müllbehälter beim Glascontainer Bechtenwaldstraße/Lenzenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Standort der Glascontainer in der Bechtenwaldstraße, gegenüber der Bechtenwald-Apotheke, einen Abfallsammelbehälter an dem vorhandenen Laternenmast zu montieren. Begründung: In der Bechtenwaldstraße klagen viele Anwohner zu recht über zunehmende Verwahrlosung und mangelnde Sauberkeit. Der Standort der Glascontainer ist für die Anwohner notwendig, doch fehlt es an einem geeigneten Behälter, der Kleinmüll aufnehmen kann. An der Apotheke gegenüber ist ein solcher Abfallsammelbehälter montiert. Dieser wird aber nicht von den Bürgern benutzt, die mit Plastiktüten ihre Glasflaschen entsorgen und dann die Tüte in das Gebüsch werfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2683 2013 Die Vorlage OF 862/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2013, OF 797/6 Betreff: Zeilsheim: Nachbarschaftstreff für die Taunusblick-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die bereits erfolgten Gespräche zur Einrichtung des Nachbarschaftstreffs im ehemaligen Supermarkt in der Rombergstraße 71a zusammen zu führen und sich dafür einsetzen, dass alle erforderlichen Maßnahmen und finanziellen Mittel (derzeit geplant ca. 400.000 Euro) für einen Kauf/eine Anmietung, sowie für die notwendige Instandsetzung/Sanierung der Räume in naher Zukunft erfolgreich zu einem Abschluss kommen. Ziel ist es, die Liegenschaft Rombergstraße 71a als Nachbarschaftstreff für die Taunusblicksiedlung zu etablieren, um somit dem in der Nachsorge befindlichen Frankfurter Programm "Aktive Nachbarschaft" die notwendige Zukunftssicherheit zu gewährleisten. Begründung: Der ehemalige Lebensmittelmarkt in der Rombergstraße steht seit mehreren Jahren leer. Die Verpächter, der Pallottiner-Orden in Friedberg/BY, ist dem Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft sehr großzügig gegenüber und stellt die Räumlichkeiten für Projekte des Quartiersmanagement (bspw. die Luminale 2012) zur Verfügung. Der guten Arbeit des Quartiersmanagements ist es zu verdanken, dass die Lebensverhältnisse in der Taunusblicksiedlung sich verbessert haben. Die gute soziale Struktur durch zahlreiche Projekte ist ein Erfolg, der auch dank des guten Einvernehmens mit den Pallottinern zustande gekommen ist. Dadurch ist bereits heute bekannt, welche Vorteile sich durch den Kauf/Umbau zum Nachbarschaftstreff ergeben. Alle Gespräche mit dem Pallottiner-Orden, der Nassauischen Heimstätte, dem Internationalen Bund - als Träger des Quartiersmanagements, dem Amt 51.12 und dem Sozialdezernat sind bislang positiv verlaufen. Es fehlt nur noch der erklärte politische Willen und die Initialzündung zum Startschuss. Der Quartiersmanager hat sich mit der Bitte um zusätzliche Unterstützung und Vermittlung an den Ortsbeirat gewandt. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.08.2013, OF 787/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2377 2013 1. Die Vorlage OF 787/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 797/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 797/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen; http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte über LDEN/L Night über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat diese Straßenabschnitte zu ermitteln und es ist dort Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster-Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstr., Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder weil sie eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, d.h. sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z.B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstr. von der Birminghamstr. stadtauswärts sowie von der Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstr. von der Schmalkaldener Str. bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Höchster Farben-Straße. Auf den Straßen lt. Punkt 2 soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und wo dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Schwanheimer Uferstraße. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2013, OF 787/6 Betreff: Umbau des ehemaligen Supermarkts in der Rombergstraße 71a zu einem Nachbarschaftstreff Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, sich intensiv im Dialog mit den Beteiligten dafür einzusetzen, dass der Umbau des ehemaligen Supermarkts in der Rombergstr. 71a zu einem Nachbarschaftstreff mit Jugendtreffpunkt erfolgen kann. Der Ortsbeirat bietet an, dabei als Mittler unterstützend mitzuwirken. Begründung: Das o.g. Gebäude in der Zeilsheimer Taunusblick-Siedlung steht leer. Der Eigentümer des Grundstücks ist die Nassauische Heimstätte. Der Pallotiner-Orden mit Sitz in Augsburg hat das Gebäude derzeit in Erbpacht gemietet. Die Fachstelle für das Frankfurter Programm "Aktive Nachbarschaft" im Jugend- und Sozialamt ist federführend in den Gesprächen für die Stadt Frankfurt. Der Internationale Bund als Träger des gegenwärtigen Projekts "Aktive Nachbarschaft" in der Taunusblick-Siedlung ist seit geraumer Zeit in Gesprächen mit der Stadt, dem Pallotiner-Orden und der Nassauischen Heimstätte mit dem Ziel, in dem leer stehenden Gebäude einen Nachbarschaftstreff mit Jugendtreffpunkt einzurichten. Nach anfänglich gutem Verlauf sind diese Gespräche mittlerweile jedoch ins Stocken geraten. Es geht dabei u.a. um Art und Höhe des finanziellen Beitrags, den jeder der Beteiligten beisteuert (aktuell geht man von ca. 400.000,- € aus). Der Quartiersmanager der Siedlung, Herr Müller, hat sich deshalb an den Ortsbeirat gewandt, mit der Bitte um Unterstützung. Die Einrichtung eines Nachbarschaftstreffs mit Jugendtreffpunkt an dieser Stelle ist eine wichtiger Bestandteil zur weiteren erfolgreichen Fortführung des Projekts "Aktive Nachbarschaft" in der Taunusblick-Siedlung. Deshalb erklärt der Ortsbeirat ausdrücklich seine Unterstützung für dieses Projekt und er fordert die Beteiligten auf, möglichst bald zu einer Lösung zu gelangen. Der Ortsbeirat bietet dazu gerne seine Vermittlung an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.08.2013, OF 797/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2377 2013 1. Die Vorlage OF 787/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 797/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 797/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf allen innerörtlichen Straßenabschnitten im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie Hessen http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werte über LDEN/LNight über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu ist seitens des Magistrats eine gründliche Auswertung der o.a. Kartierungen vorzunehmen, die entsprechenden Straßen sind zu ermitteln und Tempo 30 auf diesen Straßen ist als Minderungsmaßnahme beim RP einzufordern. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/Westhöchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main .html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Aufgrund des bestehende Straßennetzes sowie der aktuellen Straßen- und Verkehrsführung kann sich durch eine Tempo-30-Anordnung der Verkehr aus den aufgeführten Straßen weder nachteilig verändern, noch in andere Straßenabschnitte verlagern. Eine Benachteiligung von Anliegern anderer Straßen ist somit ausgeschlossen. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 31 Unterbrechung der Beratung aufgrund interner Beratungen der SPD-Fraktion von 18.35 Uhr bis 18.45 Uhr. Beschluss: Die Vorlage OF 750/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2013, OF 717/6 Betreff: Zeilsheim: Bürgersteig in der Lenzenbergstraße verbreitern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Nassauischen Heimstätte eine Verbreiterung des Bürgersteigs in der Lenzenbergstraße zwischen Bechtenwaldstraße und Hohe Kanzel vorzunehmen, damit neben dem halbseitigen Parken ein ausreichend breiter Raum für die Fußgänger und Schulkinder, insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Mitbürger und Eltern mit Kinderwagen, zur Verfügung steht. Begründung: Bereits vor mehr als 5 Jahren hat der Regionalrat Zeilsheim auf Initiative der Anwohner gemeinsam mit der Nassauischen Heimstätte und dem Straßenverkehrsamt bei einer Ortsbegehung die Verbreiterung des Bürgersteigs zulasten der Grünfläche im Grundbesitz der NH vorgeschlagen. Die NH zeigte sich damals - und ist es sicherlich auch heute noch - damit einverstanden. In Abwägung der Prioritäten zwischen Rettungszufahrt zur Schule, Quartierbusverkehr, Parkplatzsituation und Gehweg-Situation wurde der Kompromiss geschlossen, zunächst das halbseitige Parken zu erlauben und danach den Bürgersteig zu verbreitern. Auf die Ausführung des 2. Schritts möchte der Ortsbeirat nun hinweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2221 2013 Die Vorlage OF 717/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2013, OF 716/6 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese vor der Jahrhunderthalle Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Betreiber der Jahrhunderthalle ein geeignetes Konzept zu entwerfen, das Parken zwischen den Kastanien der Pfaffenwiese bei Veranstaltungen möglichst zu verhindern. Derzeit ist bei Großveranstaltungen und Flohmärkten eine Benutzung der Fuß- und Radwege - bei zwischen den Bäumen unsachgemäß geparkten Fahrzeugen - kaum mehr möglich. Zusätzlich soll dem Betreiber der Jahrhunderthalle deutlich gemacht werden, dass er alles daran setzen muss, einen Rückstau auf der Pfaffenwiese zu verhindern und grundsätzlich erst am geparkten Auto die Parkplatzgebühr kassieren soll. Begründung: Die erfolgreiche Auslastung der Jahrhunderthalle führt zusammen mit der erhobenen Parkgebühr von 5 Euro zu immer mehr Wildparkern in der Pfaffenwiese. Hier werden zwischen den schönen Kastanien die Kraftfahrzeuge für die Besuchsdauer abgestellt. Auswärtigen Gästen ist der Umstand nicht bewusst, dass durch das unsachgemäße Abstellen der Fahrzeuge die Nutzung des Fuß- und/oder Radweges verhindert wird. Das Aufstellen größerer Steinhindernisse sollte als letztes Mittel angewandt werden, wenn geeignete Konzepte zwischen der Stadt und Jahrhunderthalle nicht möglich sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2220 2013 Die Vorlage OF 716/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 4 SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 SPD und REP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2013, OF 693/6 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern Vorgang: ST 261/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nun Maßnahmen zu ergreifen, den Schwerlastverkehr (insbesondere Fahrzeuge mit einem Gewicht >24t) zum Industriepark Höchst oder dem Silogebiet an der Durchfahrt durch Zeilsheim zu hindern. Dabei sollten vor allem auf der BAB A66 und B40a bereits wirksame Hinweise auf die Probleme bei der Ortsdurchfahrt (Brückenlasten und Engstelle Michaelskapelle) vorhanden sein. Die Verkehrssicherheit in Zeilsheim muss dabei gleichberechtigt zur in der ST 261/2012 erwähnten Verkehrssicherheit auf der A66 behandelt werden. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben sowie Lachgraben und die Engstelle an der Michaelskapelle (Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese) kaum möglich. Ein Schwerlastkraftwagen, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die BAB A66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine Möglichkeit als seine verbotene Weiterfahrt fortzusetzen. Wenn er mit erlaubten 30 Tonnen in Zeilsheim eingefahren ist, kann er jedoch bei einem Fahrtziel Jahrhunderthalle die Pfaffenwiese nicht überqueren, da die Überfahrt vom Lachgraben nur bis 24 Tonnen zugelassen ist. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Zudem werden sehr häufig die Straßeneinrichtungen im Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese beschädigt, so dass dem Magistrat alleine aus Kostengründen eine Lösung helfen könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2108 2013 Die Vorlage OF 693/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und FREIE WÄHLER
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2013, OF 658/6 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zielgerichtete Kontrollen des Schwerlastverkehrs im Stadtteil Zeilsheim durchzuführen. Drei Kontrollpunkte sollten dabei im Fokus liegen: 1. Einfahrt nach Zeilsheim, Hofheimer Straße. Kontrolle des Gesamtgewichtes <30 Tonnen. 2. Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Alt-Zeilsheim. Fahrerflucht bei Beschädigungen der Straßeneinrichtungen (Poller, Laternen, Schilder) 3. Einfahrt nach Zeilsheim, Jahrhunderthalle. Kontrolle des Gesamtgewichtes <24 Tonnen. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben und Lachgraben und die Engstelle an der Michaelskapelle kaum möglich. Die Brücke über den Lachgraben ist nur bis 24 Tonnen zugelassen, die über den Welschgraben für bis zu 30 Tonnen. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Ein schwerer LKW, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die BAB A66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine Möglichkeit als seine verbotene Weiterfahrt fortzusetzen. Bislang sind dem Ortsbeirat keine Kontrollen im Stadtteil bekannt, die einen Verstoß geahndet haben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 12.03.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2027 2013 Die Vorlage OF 658/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.01.2013, OA 305 entstanden aus Vorlage: OF 593/6 vom 18.12.2012 Betreff: Zeilsheim: Kita-Neubau in der Blauländchenstraße zügig beginnen Vorgang: V 352/12 OBR 6; ST 1007/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, alle erforderlichen Mittel und Wege für einen zügigen Baubeginn einer Kinderbetreuungseinrichtung bereitzustellen und evtl. Hindernisse schleunigst zu beseitigen. Der eingerichtete Arbeitskreis für Kita-Plätze in Zeilsheim ist zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass neben der Nutzung des Zentrums Blauländchenstraße eine schnelle Lösung derzeit nur durch einen Neubau für bis zu sechs Gruppen auf dem oberen Teil des Geländes des Abenteuerspielplatzes erreicht werden kann. Die eingestellten Haushaltsmittel für den Neubau "Klosterhofstraße" können transferiert werden, da dieser Standort nicht realisierbar ist. Begründung: Bereits in der Vorlage V 352 hat der Ortsbeirat auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, den Abenteuerspielplatz mit Ausnahme des Bolzplatzes zu nutzen. Nun ist der Arbeitskreis unabhängig davon zu dem gleichen Ergebnis gelangt, dass sich nur dieser Standort hervorragend eignet, zügig einen größeren Neubau umzusetzen. Möglich wäre derzeit nur ein kleinerer Neubau auf dem Gelände des Zentrums Blauländchenstraße (nur bis zu vier Gruppen wegen des Baumbestandes). Weitere Alternativen könnten in der West-Höchster Straße (fehlender Bebauungsplan) und dem Kirchengebäude in der Rombergstraße 63 (ganzheitliches Konzept erforderlich) verwirklicht werden. Da sich an der Situation der Kinderzahlen in Zeilsheim kaum etwas geändert hat, ist allerdings eine zukunftsorientiere Lösung geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 352 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Antrag vom 24.04.2013, OF 718/6 Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 228 Anregung vom 16.05.2013, OA 380 Bericht des Magistrats vom 18.11.2013, B 532 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 30.01.2013 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 18.02.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 305 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.03.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage OA 305 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2762, 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 18.02.2013 Aktenzeichen: 40 4
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.12.2012, OF 594/6 Betreff: Bücherschrank für Zeilsheim Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, aus dem Ortsbeiratsbudget werden maximal 6.000 Euro für die Aufstellung eines Bücherschranks in Zeilsheim, möglichst vor der Stadthalle, zur Verfügung gestellt. Begründung: In Zeilsheim gibt es keine Stadtteilbücherei. Der Bücherbus fährt nur alle 2 Wochen durch den Stadtteil. In der Bäckerei Brügel, Pfaffenwiese 97 gibt es zwar ein Bücherangebot zum Ausleihen, doch für manche besteht hier eine Hemmschwelle, wenn sie nichts kaufen können. Ein Bücherschrank an einer zentralen Stelle wie vor der Stadthalle bietet ein niedrig schwelliges, leicht erreichbares Angebot Bücher zu tauschen und auszuleihen. Herr Siegmar Paschold, Bechtenwaldstraße 105, hat sich bereit erklärt, die Patenschaft für einen Bücherschrank in Zeilsheim zu übernehmen, so dass ein gepflegter Zustand gewährleistet ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 143 2013 Die Vorlage OF 594/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "vor der Stadthalle" die Worte "oder alternativ im Einmündungsbereich Pfaffenwiese Ecke Bechtenwaldstraße" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.12.2012, OF 592/6 Betreff: Zeilsheim: Konzeptänderung der Linie 57 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit der Traffiq zu erörtern, ob es möglich ist, durch eine Verlegung der Endhaltestelle der Buslinie 57 (Pausenhaltestelle derzeit in der Siedlung Taunusblick) eine Verbesserung der Anbindung an die örtlichen Umsteigepunkte zu erreichen. Dabei käme als mögliche Alternative Endhaltestelle die am Industriepark Höchst, Tor West, in Betracht. Begründung: Derzeit fährt der Quartierbus erfolgreich Bewohner der Taunusblick- und Märchensiedlung zu den wichtigen Umsteigepunkten Bahnhöfe Zeilsheim und Sindlingen. Allerdings ist die Endhaltestelle in der Taunusblicksiedlung. Da die Lenzenbergstraße und Rombergstraße als Einbahnstraßen angeordnet sind, können Passagiere, die bspw. im Umfeld der Haltestelle Pferdskopfweg wohnen, nicht zu den Bahnhöfen fahren, denn die Endhaltestelle des Busses ist in der Siedlung Taunusblick. Würde der Bus die Siedlung komplett durchfahren, könnten alle Bewohner an allen Haltestellen ein- und aussteigen. Die Haltestelle für die notwendigen Pausen könnte am Tor West entstehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1850 2013 Die Vorlage OF 592/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.12.2012, OF 593/6 Betreff: Zeilsheim: Kita-Neubau in der Blauländchenstraße zügig beginnen Vorgang: V 352/12 OBR 6; ST 1007/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat zu beauftragen, alle erforderlichen Mittel und Wege für einen zügigen Baubeginn einer Kinderbetreuungseinrichtung bereitzustellen und evtl. Hindernisse schleunigst zu beseitigen. Die eingerichtete Taskforce für Kita-Plätze in Zeilsheim ist zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass eine schnelle Lösung neben der Nutzung des Zentrums Blauländchenstraße derzeit nur ein Neubau für bis zu 6 Gruppen auf dem oberen Teil vom Gelände des Abenteuerspielplatzes ist. Die eingestellten Haushaltsmittel für den Neubau "Klosterhofstraße" sollen transferiert werden, da dieser Standort nicht realisierbar ist. Begründung: Bereits in der V352/2012 hat der Ortsbeirat auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, den Abenteuerspielplatz mit Ausnahme des Bolzplatzes zu nutzen. Nun ist die Taskforce unabhängig zu dem gleichen Ergebnis gelangt, dass sich nur dieser Standort hervorragend eignet, zügig einen größeren Neubau umzusetzen. Alternativen wären derzeit nur ein kleinerer Neubau auf dem Gelände des Zentrums Blauländchenstraße (nur bis 4 Gruppen wegen des Baumbestandes), Westhöchster Straße (fehlender Bebauungsplan) und Kirche Rombergstraße 63 (ganzheitliches Konzept erforderlich). Da sich an der Situation der Kinderzahlen in Zeilsheim kaum etwas geändert hat, ist eine zukunftsorientiere Lösung geboten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 352 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 305 2013 Die Vorlage OF 593/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, FREIE WÄHLER und REP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2012, OF 556/6 Betreff: Bolzplätze im Stadtpark Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Bolzplätze im Stadtpark Zeilsheim (Ausgang Rombergstraße) zu modernisieren z.B. durch Umwandlung in einen Gummiplatz oder Kunstrasen. Begründung: Die Bolzplätze im Stadtpark Zeilsheim sind durch ihre Beschaffenheit nur in wenigen Monaten im Jahr bespielbar. Für die in der angrenzenden Siedlung lebenden Kinder und Jugendliche ist der Bolzplatz ein beliebter und wichtiger Aufenthaltsort. Einige Jugendliche haben sich mit der Bitte an den Ortsbeirat gewandt, die Plätze so herzurichten, dass diese über das ganze Jahr genutzt werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 27.11.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1732 2012 Die Vorlage OF 556/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die letzten beiden Worte "oder Kunstrasen" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2012, OF 539/6 Betreff: Zeilsheim: Lebensmittelversorger in der Pfaffenwiese 103 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Wirtschaftsförderung zu beauftragen, gemeinsam mit den Eigentümern der Liegenschaft Pfaffenwiese 103 einen geeigneten Lebensmittelnahversorger zu finden, der die Versorgung der Zeilsheimer Bevölkerung in diesem Teil Zeilsheims sicherstellen kann. Sollten alle Bemühungen zur Findung eines Unternehmens scheitern, möge geprüft werden, ob diese Liegenschaft mit ihren ca. 700m2 für die Einrichtung eines Smart-Marktes geeignet ist. Die ST 1050/2012 erwähnt eine Mindestfläche von 300m2 . Begründung: In Zeilsheim bestehen derzeit nur 2 Einkaufsmöglichkeiten, die für die westliche Taunusblicksiedlung, die Siedlung Friedenau, sowie die nördlichen Teil der Annabergstraße lebende Bevölkerung kaum fußläufig erreichbar ist. Dieser Teil von Zeilsheim kann hervorragend in einen Lebensmittelmarkt an zentraler Stelle, Pfaffenwiese 103, einkaufen. Der Wegfall der bisherigen Mieter Tegut und zuvor Tengelmann haben eine große Lücke in der Versorgung der Zeilsheimer entstehen lassen. Die Wirtschaftsförderung ist ein guter Partner, zügig hier ein geeignetes Unternehmen zu finden. Die Einrichtung eines Smart-Marktes sollte nur als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen werden, da die Einstiegs-Investionskosten unabhängig lokaler Verhältnisse rund 250.000 Euro (B577/2010) betragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.07.2012, OF 461/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 7 Die CDU stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Antrag OF 539/6 im nichtöffentlichen Teil zu behandeln. Die Aussprache über den Geschäftsordnungsantrag erfolgt nach Tagesordnungspunkt 49. in nichtöffentlicher Sitzung. Die Vorlage OF 461/6 wird zum gemeinsamen Antrag der SPD, der CDU, der GRÜNEN, der LINKE., der FREIEN WÄHLER und der REP. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1616 2012 1. 1. Der Geschäftsordnungsantrag der CDU wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 461/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Antragstenor beginnend mit "Dies könnte . ." durch den nachfolgenden Satz ersetzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, die Wirtschaftsförderung zu beauftragen, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes voranzutreiben." 2. Die Vorlage OF 539/6 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. 1. SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Behandlung im nichtöffentlichen Teil) bei Enthaltung LINKE. und REP 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2012, OF 517/6 Betreff: Grünanlage Kranentrank Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Vorschläge zu erarbeiten wie man die Grünanlage im Kranentrank aufwerten kann (z.B. durch eine zur Pfaffenwiese offene Gestaltung mit Aufenthaltsqualität) 2. die erarbeiteten Vorschläge dem Ortsbeirat 6 vorzustellen. Begründung: Die Grünanlage im Kranentrank ist in der Mitte Zeilsheims gelegen, aber weder als Grünanlage noch als Platz mit Aufenthaltsqualität zu erkennen. Da die Anlage zentral gelegen ist, bietet es sich an, diese neu zu gestalten und den Bürgern eine zusätzliche Möglichkeit zum Verweilen zu ermöglichen. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, Vorschläge zu erarbeiten, um den Stadtteil Zeilsheim weiter aufzuwerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1623 2012 Die Vorlage OF 517/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2012, OF 516/6 Betreff: Zeilsheim: Platzgestaltung Bechtenwaldstraße/Stadthalle Zeilsheim Vorgang: OM 878/12 OBR 6; ST 801/12 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Pläne des Stadtplanungsamt zur Gestaltung des Platzes vor der Stadthalle Zeilsheim bis zur Einmündung Pfaffenwiese nach der Vorstellung für die Ortsbeiratsmitglieder, nun den Bürgern vorzustellen. Begründung: Am 20.06.2012 fand in der Stadthalle Zeilsheim die Vorstellung des Stadtplanungsamtes zur Platzgestaltung statt. Die anwesenden Ortsbeiratsmitglieder fanden die Ideen sehr ausgewogen und sagten ihre Unterstützung zu. Da der Platz vor der Stadthalle auch eine wichtige Funktion für die Zeilsheimer Vereinswelt hat, ist dem Ortsbeirat daran gelegen, die Pläne und vorgestellten Varianten der baulichen Gestaltung nicht ohne die Mitwirkung der Vereine verwirklichen zu lassen. Selbstverständlich sind dazu auch die Bürger und vor allem Anwohner einzubeziehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 878 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 801 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1622 2012 Die Vorlage OF 516/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2012, OF 515/6 Betreff: Zeilsheim: Fahrradbügel Rabenkopfweg 2 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten vor der Pizzeria zwischen dem öffentlichen Geh- und Radweg in der Pfaffenwiese / Ecke Rabenkopfweg Fahrradbügel in Verlängerung der Kastanienbäume bis zur Straßeneinmündung zu installieren. Begründung: Die Besucher der Gaststätte hätten somit eine öffentliche Abstellmöglichkeit für ihr Fahrrad und das illegale Parken von PKWs auf der Fläche vor dem Eingang würde verhindert. Derzeit stehen dort öfters Autos und behindern erheblich die Sicht der aus dem Rabenkopfweg ausfahrenden Fahrzeuge auf die Pfaffenwiese. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1621 2012 Die Vorlage OF 515/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2012, OF 461/6 Betreff: Smart-Markt in Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass in der Nähe des Seniorenwohnheims in der Bielefelder Straße ein Smart-Markt eingerichtet wird, der Produkte des täglichen Bedarfs, insbesondere Drogerie-Produkte, anbietet. Dies könnte z. B. im ehemaligen Schlecker auf der Pfaffenwiese sein, der leicht auch für mobilitätseingeschränkte Menschen zu erreichen ist. Begründung: Die Bewohner und Bewohnerinnen aus dem Seniorenwohnheim in der Bielefelder Straße haben durch die Schließung des Teeguts und davor des Schleckers nahegelegene Einkaufsmöglichkeiten eingebüßt. Der Aldi ist nur schwer zu erreichen, vor allem wenn man auf einen Rollator o.ä. angewiesen oder nicht gut zu Fuß ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.10.2012, OF 539/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 21.08.2012, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 461/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 6 am 25.09.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 461/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 7 Die CDU stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Antrag OF 539/6 im nichtöffentlichen Teil zu behandeln. Die Aussprache über den Geschäftsordnungsantrag erfolgt nach Tagesordnungspunkt 49. in nichtöffentlicher Sitzung. Die Vorlage OF 461/6 wird zum gemeinsamen Antrag der SPD, der CDU, der GRÜNEN, der LINKE., der FREIEN WÄHLER und der REP. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1616 2012 1. 1. Der Geschäftsordnungsantrag der CDU wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 461/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Antragstenor beginnend mit "Dies könnte . ." durch den nachfolgenden Satz ersetzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, die Wirtschaftsförderung zu beauftragen, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes voranzutreiben." 2. Die Vorlage OF 539/6 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. 1. SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Behandlung im nichtöffentlichen Teil) bei Enthaltung LINKE. und REP 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2012, OF 436/6 Betreff: Zeilsheim: Kita im Lebensmittelmarkt Pfaffenwiese 103 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: ob er die Liegenschaft in der Pfaffenwiese 103 für die Einrichtung einer Kindertagesstätte und/oder Krabbelstube geeignet hält, wie viele Plätze dort geschaffen werden könnten, welche finanziellen Mittel für einen Umbau für den Vermieter und den Träger zur Verfügung stehen, welche Alternativen es in Zeilsheim gibt, die im Rahmen des Sofortprogrammes den Bedarf an Kita-Plätzen decken kann, wie im Umkehrschluss - bei Kita-Eignung, die Nahversorgung der Bevölkerung in den angrenzenden Siedlungen gesichert werden kann. Begründung: Zum 07. Juli 2012 hat die tegut Gesellschaft angekündigt, den Lebensmittelmarkt in Zeilsheim zu schließen. Die Vermieter der Liegenschaft haben dem Antragssteller schon signalisiert, einer Kita den Vorzug zu geben, wenn alle Rahmenparameter stimmen. Dazu wurden auch schon mit potentiellen Trägern und dem Schulamt entsprechende Gespräche geführt. Erhebliche Umbaumaßnahmen sind vor Eröffnung einer Kita-Einrichtung jedoch erforderlich. Damit von Seiten des Vermieters und des zukünftigen Betreibers die Maßnahmen schnell vertraglich fixiert werden können, sollte von Seiten des Magistrates über eine finanzielle Unterstützung ggf. über den Rahmen des Sofortprogrammes hinaus, nachgedacht werden. Den Eltern, die auf freie Plätze warten, ist nicht geholfen, wenn Bund, Land und Kommunen auf Förderprogramme uvm. verweisen, die praktische Umsetzung aber im Stadtteil Zeilsheim scheitert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 55 Die Vorlage OF 436/6 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, der SPD, der GRÜNE und der REP. Beschluss: Auskunftsersuchen V 412 2012 Die Vorlage OF 436/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2012, OF 437/6 Betreff: Räume des Tegut-Marktes für Betreuungsplätze in Zeilsheim nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Räume, des Tegut-Markts, Pfaffenwiese 103, zum Umbau für eine Kinderbetreuungseinrichtung geeignet sind und unverzüglich mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen. Begründung: Leider muss der Tegut-Markt, wie in der Presse zu lesen war, zum 7. Juli schließen. Die extrem schwierige Betreuungssituation für Kinder in Zeilsheim ist bekannt, ebenso die Schwierigkeit, geeignete Räumlichkeiten zu finden. Die 760 m2 große Räumlichkeit könnte hier für Entlastung sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage OF 437/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2012, OF 415/6 Betreff: Zeilsheim: Wegekreuz in der Pfaffenwiese instand setzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die im September beginnenden Bauarbeiten in der Pfaffenwiese auch dazu zu nutzen, das neben der Hausnummer 21 vorhandene Wegekreuz instand zu setzen. Der Ortsbeirat beteiligt sich an der Maßnahme der Instandsetzung mit bis zu 5.000 Euro aus den Mitteln seines Budgets. Begründung: Das historische Wegekreuz an der Pfaffenwiese ist in keinem guten Zustand und Bedarf einer dringenden Reparatur. Im September sollen die Bürgersteige der Pfaffenwiese neu gepflastert werden. Diesen Anlass soll die Stadt Frankfurt nutzen, auch das Kreuz instand zu setzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 415/6 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und REP gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2012, OF 388/6 Betreff: Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Bechtenwaldstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, mit den Wohnungsbaugesellschaften der Häuser Bechtenwaldstraße 19 - 85 in Kontakt zu treten, um nachhaltig die Probleme mit wilden Sperrmüllablagerungen zu beheben. Dabei soll auch die Errichtung von "Sperrmüllkäfigen" geprüft werden, um illegalen Ablagerungen entgegen zu wirken. Weiterhin sollten die Anwohner über die Regelungen der Sperrmüllabfuhr nochmal informiert werden. Begründung: Die Wohnblockbebauung in der Bechtenwaldstraße hat ein Problem mit wilden Sperrmüllablagerungen. Zwischen den Blöcken entstehen fast täglich auf der Wiese, sowie auf den Gehsteigen unabhängig von den Abholzeiten der FES Sperrmüllhalden. Der Stadtbezirksvorsteher ist regelmäßig vor Ort und organisiert Sonderabfuhren. Die positive Erfahrung mit Sperrmüllkäfigen in der Taunusblick-Siedlung könnte auch in der Bechtenwaldstraße für ein besseres Wohnumfeld sorgen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1204 2012 Die Vorlage OF 388/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2012, OF 298/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße erstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, ein neues Verkehrskonzept für die zukünftige Nutzung der Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße zu erstellen. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass derzeit - das Abbiegen von der Pfaffenwiese Fahrtrichtung Höchst in die Lenzenbergstraße offiziell nur für den Bus-Linienverkehr freigegeben ist. - der altbekannte Umweg über den Parkplatz des Lebensmittelmarktes auf Anordnung des Ordnungsamtes geschlossen wurde. - die Ausfahrt vom Lebensmittelmarkt in Fahrtrichtung Höchst kaum möglich ist. Das neue Verkehrskonzept des Magistrates soll alle Verkehrsströme inkl. Fuß- und Radwege umfassen und eine nachhaltige Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmer sein. Begründung: Durch die Sperrung der Ausfahrt Lenzenbergstraße des Parkplatzes am Lebensmittelmarkt ist eine neue Situation entstanden, die für große Unzufriedenheit aller Verkehrsteilnehmer führt. Das Verbot des Abbiegens in die Lenzenbergstraße von Alt-Zeilsheim kommend, wird immer häufiger missachtet und ist nun auch die einzige Möglichkeit ohne weiträumige Umwege in die Taunusblicksiedlung zu fahren. Die Ausfahrt aus dem Lebensmittelmarktes auf die Kreuzung in Richtung Höchst blockiert bei Rotphasen Fuß- und Radwege und behindert zeitgleich die Einfahrt auf den Parkplatz. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 20.03.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 986 2012 Die Vorlage OF 298/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2012, OF 253/6 Betreff: Zeilsheim: Sanierung Parkplatz Bechtenwaldstraße Vorgang: B 152/11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz Bechtenwaldstraße zeitnah zu sanieren, da dort eine große Gefahrenstelle durch einen abgesackten und unterspülten Regenwasser-Sinkkasten entstanden ist. In den Planungen zur Sanierung soll berücksichtigt werden, dass - die Baumaßnahme nicht einer Aufnahme in das Programm "Schöneres Frankfurt" im Wege steht. - die Erfordernisse der Fußgänger, Radfahrer und Nutzer des Parkplatzes Geltung finden. - die Fläche als Stadtteil-Veranstaltungsfläche dienen kann. - die Baumaßnahme in enger Abstimmung mit den angrenzenden Gewerbebetrieben erfolgt. Begründung: Auf dem Parkplatz Bechtenwaldstraße ist ein Regenwasser-Sinkkasten abgesackt und der Bereich großflächig unterspült. Eine kurzfristige Behebung des Schadens durch das Amt 66 ist nicht mehr möglich. Eine Reparatur ist nur in Form einer großflächigen Sanierung möglich. Derzeit besteht ein erhebliches Sturzrisiko für Fußgänger, da die um den Sinkkasten verlegten Steinplatten lose und zerbrochen sind. Der Platz vor der Stadthalle Zeilsheim soll in einem Gestaltungskonzept so umgestaltet werden, dass eine sinnvolle und attraktive Nutzung ermöglicht wird. Dieses Konzept (B 152 / 2011) dient dann zur Entscheidungsfindung zur Aufnahme in das Programm "Schöneres Frankfurt". Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.03.2011, B 152 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 878 2012 Die Vorlage OF 253/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2011, OF 236/6 Betreff: Sanierung Silostraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese zeitnah Grund zu sanieren, bzw. die notwendigen Mittel in den nächsten Haushalt einzustellen, damit die Sanierung zeitnah erfolgen kann. Begründung: Der Abschnitt der Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese ist in einem sehr schlechten Zustand. Da die Höchster Farbenstraße nun in absehbarer Zeit nicht saniert werden soll, wäre es sinnvoll die Sanierung der Silostraße vorzuziehen, um den Zustand der Straße zu verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 779 2012 Die Vorlage OF 236/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2011, OF 185/6 Betreff: Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, die Stadtverordnetetnversammlung wolle beschließen, die Geschwindigkeit auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim ab Kreuzung Neu-Zeilsheim bis Ortsausgang auf Tempo 30 zu begrenzen. Begründung: Die Pfaffenwiese in Zeilsheim verleitet die Autofahrer durch die gerade Linienführung zum Fahren mit erhöhten Geschwindigkeiten. Eine Tempobeschränkung auf 30 km/h führt, neben dem positiven Effekt der Lärmminderung, zu einer Reduktion der Unfallgefahr im Straßenverkehr. Gerade die Pfaffenwiese wird von vielen Schulkindern, nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen Bushaltestellen, überquert. Eine Tempobeschränkung auf 30 km/h macht vor allem den Verkehr für Kinder sicherer. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 611 2011 Die Vorlage OF 185/6 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU, REP und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Die Pfaffenwiese in Zeilsheim wird tagein, tagaus als Viertelmeilenstrecke, Rennstrecke und Poserstrecke genutzt. Aufheulende Motoren, schnelles Beschleunigen und weit mehr als die erlaubten 50 bzw. 30 km/h wird gefahren. Für die Anwohner eine Zumutung sowohl Gefahr, da Zebrastreifen, Ampeln, Kinder & Co. einfach ignoriert werden. Das Problem ist hinlänglich und seit Jahren bekannt, aber wie so vieles in den westlichen Vororten bleibt das Thema auf der Strecke und nix passiert. Tempo 30 einzuführen, dann aber nicht konsequent durchzusetzen, hilft leider überhaupt nicht. Dazu kommt das Problem, dass an der Bechtenwaldstrasse, Höhe Rewe und Tipico, jeden Abend ein Hotspot dieser Typen stattfindet, alles quer zugeparkt wird und uns Anwohnern an die Gärten und Häuser gepinkelt, überall Müll hinterlassen wird und man sich kaum traut, diese Gruppen anzusprechen. Hier muss dringend etwas passieren! Die Anwohner der Pfaffenwiese haben ein Recht darauf in ihrem Wohngebiet sicher die Straße queren zu können und nicht von Rasern und Posern belästigt zu werden. Feste Blitzer, Bodenschweller, Videoüberwachung… Es gibt Möglichkeiten!
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Pfaffenwiese wird im Bereich zwischen Rewe und Roßmann täglich (insbesondere abends und nachts, aber auch tagsüber) als Hobbyrennstrecke missbraucht. Inzwischen gilt auf diesem Stück zwar Tempo 30 statt 50, wenn es aber keiner durchsetzt/kontrolliert bringt diese Herabsenkung der Höchstgeschwindigkeit überhaupt nichts. Vor einer Woche gab es eine Kontrolle, die fand allerdings im Bereich Pfaffenwiese/Neu-Zeilsheim statt, nicht aber auf dem für Autoposer und illegale Rennen bekannten Stück. Alternativ zu festen Blitzern würden sich hier verkehrsberuhigungende Maßnahmen wie die bekannten Bremsschwellen anbieten um endlich diese unmöglichen Zustände in den Griff zu bekommen. Die Pfaffenwiese könnte in dem Zug auch gleich mal neu geteert werden, das hätte sie nämlich auch nötig, was man sich aber wohl spart um die Strecke nicht noch attraktiver für besagtes Klientel zu machen.
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Weiter lesen auf FFM.DEFestinstallierte Blitzer Pfaffenwiese Die Pfaffenwiese wird gerne als „Rennstrecke“ genutzt. Besonders in den frühen Abendstunden rasen junge Männer mit ihren Autos auf der Strecke zwischen Neu-Zeilsheim und der Jahrhunderthalle die Straße rauf und runter, lassen die Reifen quietschen und gefährden Kinder, Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Ich bitte daher um Prüfung zur Einführung festinstallierter Blitzer oder besser noch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Pfaffenwiese.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Pfaffenwiese wird gerne als „Rennstrecke“ genutzt. Besonders in den frühen Abendstunden rasen junge Männer mit ihren Autos auf der Strecke zwischen Neu-Zeilsheim und der Jahrhunderthalle die Straße rauf und runter, lassen die Reifen quietschen und gefährden Kinder, Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Ich bitte daher um Prüfung zur Einführung festinstallierter Blitzer oder Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Pfaffenwiese.
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Weiter lesen auf FFM.DEAls Abkürzung zwischen Pfaffenwiese und West Höchster Straße genutzt, leidet die denkmalgeschützte Zeilsheimer Kolonie unter sehr schnell fahrenden Autos. Spielende Kinder, aber auch ältere Anwohner werden durch die teils aggressive Fahrweise gefährdet. Darüber hinaus parken Gäste der umliegenden Restaurants, Spielhallen und Supermarktes regelmäßig die Einfahrten, Sperrflächen und Parkplätze in der Kolonie zu. Ich bitte um Prüfung der Zeilsheimer Kolonie zur verkehrsberuhigten Zone mit entsprechenden Aufbauten sowie Einführung von Parkverboten oder Anwohnerparken in der Kolonie.
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Weiter lesen auf FFM.DEHeute Morgen um 7:59 Uhr waren Mitarbeiter Pfaffenwiese Ecke Pflugspfad am Sauber machen was sehr lobenswert ist. Frage mich jetzt nur warum der Müll der dort liegt nicht mitgenommen wird wen Sie schon Vorort sind. Und es müsste keine andere Kolone hin um ihn abzuholen
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Weiter lesen auf FFM.DEWir brauchen unbedingt mehr Parkplätze in Zeilsheim vor allem in der Rombergstraße! Es geht so nicht mehr weiter, ein Fahrzeug nach dem anderen wird abgeschleppt obwohl die Einwohner Nix dafür können. Überfüllte Straßen alles ist zu geparkt und das Kilometer lang, die Autos Drehen runden suchen Parkplätze vergebens, verlieren Zeit und Nerven was uns nur noch übrig bleibt auf dem geh weg zu parken, oder Feuerwehr Zufahrten zu zu parken. Sinnlos durch die gegen zu fahren und zu hoffen das Man mit sehr sehr viel Glück ein Parkplatz findet kommt der Umwelt auch nicht zu Gunsten was ja gerade so groß thematisiert wird. Deswegen bitten wir Zeilsheim um Hilfe danke
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Weiter lesen auf FFM.DEDurch 2 Gaststätten in der Pfaffenwiese und dem Flohmarkt an der Jahrhunderthalle sind für Anwohner oder Besucher in der Siedlung Friedenau oft keine Parkplätze vorhanden. Strassen sollten Strassenschilder Nuŕ für Anlieger bekommen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Pfaffenwiese in Zeilsheim wird tagein, tagaus als Viertelmeilenstrecke, Rennstrecke und Poserstrecke genutzt. Aufheulende Motoren, schnelles Beschleunigen und weit mehr als die erlaubten 50 bzw. 30 km/h wird gefahren. Für die Anwohner eine Zumutung sowohl Gefahr, da Zebrastreifen, Ampeln, Kinder & Co. einfach ignoriert werden. Das Problem ist hinlänglich und seit Jahren bekannt, aber wie so vieles in den westlichen Vororten bleibt das Thema auf der Strecke und nix passiert. Tempo 30 einzuführen, dann aber nicht konsequent durchzusetzen, hilft leider überhaupt nicht. Dazu kommt das Problem, dass an der Bechtenwaldstrasse, Höhe Rewe und Tipico, jeden Abend ein Hotspot dieser Typen stattfindet, alles quer zugeparkt wird und uns Anwohnern an die Gärten und Häuser gepinkelt, überall Müll hinterlassen wird und man sich kaum traut, diese Gruppen anzusprechen. Hier muss dringend etwas passieren! Die Anwohner der Pfaffenwiese haben ein Recht darauf in ihrem Wohngebiet sicher die Straße queren zu können und nicht von Rasern und Posern belästigt zu werden. Feste Blitzer, Bodenschweller, Videoüberwachung… Es gibt Möglichkeiten!
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