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Meine Nachbarschaft: Marie-Luise-Kaschnitz-Straße

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Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Barrierefreier Umbau Bushaltestelle „Weißkirchener Weg“

10.11.2021 | Aktualisiert am: 21.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 75/8 Betreff: Barrierefreier Umbau Bushaltestelle "Weißkirchener Weg" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, - wann ein barrierefreier Umbau der Bushaltestelle "Weißkirchener Weg" erfolgt - und sofern dieser nicht zeitnah umgesetzt wird, ob ggf. kurzfristig Maßnahmen zur besseren Nutzbarkeit für Menschen mit Beeinträchtigungen erfolgen können. Begründung: Die Bushaltestelle "Weißkirchener Weg" (Linien 71, M72, M73) liegt in einer langgezogenen Kurve. Hierdurch bedingt kann der Bus nicht immer die Bordsteinkante optimal anfahren kann, weswegen es immer wieder dazu führt, dass die Rollator-/Rollstuhlrampe nicht sicher ausgelegt werden kann, bzw. nur teilweise aufliegt. Auf diese Rampe angewiesenen Anwohner weisen immer wieder darauf hin, dass sie dann erst mit dem nächsten Bus weiterfahren können, sofern dieser enger an den Bordstein fährt. Bild: Stadt Frankfurt - planAS Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 257 2021 Die Vorlage OF 75/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Gerhart-Hauptmann-Ring besser an das Nordwestzentrum (NWZ) anbinden: Taktzeiten der Ringbuslinie 71 nachbessern

10.11.2021 | Aktualisiert am: 21.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 73/8 Betreff: Gerhart-Hauptmann-Ring besser an das Nordwestzentrum (NWZ) anbinden: Taktzeiten der Ringbuslinie 71 nachbessern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Verdichtung der Taktzeiten der Bus-Linie 71 an Samstagen von 30 auf 20 Minuten zu prüfen; 2. einen früheren Betriebsbeginn der Linie 71 an Samstagen zu prüfen; 3. über neue Fahrgastzählungen zu prüfen, ob die Linie 71 auch an Sonn- und Feiertagen verkehren kann. Begründung: Der gesamte Gerhart-Hauptmann-Ring muss über den ÖPNV besser an das Nordwestzentrum (NWZ) angebunden werden. Für viele ältere Menschen aus diesem Wohngebiet ist der direkte Bus zum NWZ ein wichtiger "Link" zur Teilnahme an den Angeboten im NWZ. Vor allem samstags ist ein Halbstundentakt des 71ers daher unzureichend. Für an Samstagen Berufstätige ist der Betriebsbeginn erst um 09.13 sehr spät. Eine Ausdehnung der Fahrten zumindest in der ersten Tageshälfte wäre wünschenswert. Auch sonntags gibt es in der Nordweststadt wohnhafte Berufstätige zum Beispiel in Schichtbetrieben, für die eine schnelle Verbindung zum Umsteigepunkt NWZ wichtig wäre. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1240 2021 Die Vorlage OF 73/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Geschwindigkeitsreduzierung im Weißkirchener Weg

19.10.2021 | Aktualisiert am: 03.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2021, OF 64/8 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung im Weißkirchener Weg Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Wir bitte den Magistrat zu veranlassen, im Bereich des Weißkirchener Wegs (bis Weißkirchener Weg 69 (freiwillige Feuerwehr Niederursel) das einseitige Parken durch versetztes Parken auszutauschen. Begründung: Durch den Umbau des "ehemaligen Tankstellendreiecks" im Bereich Praunheimer Weg, Niederurseler Landstraße, Weißkirchener Weg fließt der Durchgangsverkehr nicht mehr durch den Praunheimer Weg in Richtung Nordwestkrankenhaus, sondern durch den Weißkirchener Weg und den Gerhart-Hauptmann-Ring ab. Die Straße ist mit dem Vekehrszeichen Tempo 30 Zone (Zeichen 247.1) gekennzeichnet. Trotzdem kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, da die Bauart der Straße dies zulässt und aufgrund der Buslinien die Vorfahrtsregel rechts vor links außer Kraft gesetzt wurde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1027 2021 Die Vorlage OF 64/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "bis Weißkirchner Weg 69 (freiwillige Feuerwehr Niederursel)" durch die Worte "Ecke Schüttgrabenstraße" ersetzt und in der Begründung nach den Worten "Weißkirchner Weg fließt" die Worte "ein Teil des" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Überschwemmung des Dorfwiesenwegs

18.10.2021 | Aktualisiert am: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 99/8 Betreff: Überschwemmung des Dorfwiesenwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die geringe Fahrbahnerhöhung in der Höhe Dorfwiesenweg/Obermühlgasse/Am Urselbach so abgetragen werden kann, dass ein Ablauf des sich im Dorfwiesenweg sammelnden Hochwassers, in Richtung Mühlgraben und Spielsgasse in den Mühlgraben ermöglicht wird. Begründung: Bedingt durch viele Regenfälle kam es im Bereich Dorfwiesenweg 1 - 3 häufig zu Überschwemmungen. Der Dorfwiesenweg hat an dieser Stelle seinen tiefsten Punkt. Das Wasser entsteht größtenteils durch Abfluss von überschüssigem Regenwasser aus Niederursel, dem Dorfwiesenweg sowie dem Überlaufen des Urselbaches an einer Fußgängerbrücke in der Nähe der Autobahn A5 (inclusive teilweise der Auffangbecken für Brückenabwasser unter der BAB 5). Die Anwohner müssen daher immer zu entsprechenden Schutzmaßnahmen greifen. Im Verlauf des Dorfwiesenweges, in etwa am Werner von Ursel Platz, ist die Straße leicht erhöht. Wenn diese Erhöhung (geschätzt ca. 30 cm) an das Straßenniveau des Dorfwiesenwegs angepasst wird, kann das Wasser weiter in Richtung der Straße Am Urselbach ablaufen. Dadurch wird die am Mühlgraben liegende Wiese überschwemmt und könnte den Niederschlag in den Mühlgraben abgeben, der wenig später in den Urselbach mündet. Die Straße muss dabei so gestaltet werden, dass sich keine Probleme für die Liegenschaften Am Urselbach ergeben. Dies könnte durch eine entsprechende Ausgestaltung der Straße erreicht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1467 2022 Die Vorlage OF 99/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Hochwasserschutz in Alt-Niederursel

16.10.2021 | Aktualisiert am: 03.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 59/8 Betreff: Hochwasserschutz in Alt-Niederursel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Hochwasserschutz für die betroffenen Straßen in Alt-Niederursel verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: 1. Zwischen dem Klärwerk Oberursel und Alt-Niederursel befindet sich eine kleine Brücke über den Urselbach. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, verfangen sich an dieser Brücke Äste, Zweige und Unrat. In der Folge tritt der Urselbach an dieser Stelle über die Ufer und das Wasser fließt den Dorfwiesenweg hinunter und sammelt sich an der niedrigsten Stelle zwischen den Hausnummern 1 bis 6. Hier wäre zu prüfen, ob der Durchfluss durch weitere Rohre oder Umgehungen verbessert werden kann. Dabei wäre auch ein Umbau der Brücke zu prüfen. 2. Im weiteren Verlauf des Urselbaches in Richtung Alt-Niederursel zweigt der Mühlgraben vom Urselbach ab. Die Abzweigung zum Mühlgraben ist jedoch verschlossen und wurde mit zwei Fahrradschlössern abgeschlossen. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, kann der Mühlgraben den Urselbach nicht entlasten. In der Folge tritt der Urselbach in der Spielsgasse zwischen den Häusern 14 bis 22 über die Ufer. Hier wäre die Entfernung der Schlösser zu prüfen und sichergestellt werden, dass die Abzweigung des Mühlgrabens dauerhaft geöffnet bleibt. Darüber hinaus muss der Mühlgraben dauerhaft gepflegt und gereinigt werden. 3. In der Spielsgasse befindet sich eine Anlage der Mainova (siehe Bild 3). Ist diese Anlage hinreichend gegen Hochwasser geschützt? 4. Im weiteren Verlauf des Urselbaches zweigen die Gräben zur ehemaligen Tabakmühle ab. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, könnten diese Gräben den Durchlauf des Urselbaches beschleunigen und vermeiden, dass die Spielsgasse und auch der Dorfwiesenweg überschwemmt werden. Allerdings sind die Abzweigungen der Gräben regelmäßig mit Ästen und Unrat verschmutzt (siehe Bild 4), so dass das Wasser auch hier nicht ablaufen kann. Beim letzten Hochwasserereignis ist der 5. Urselbach auch an den Abzweigungen über die Ufer getreten. Hier ist zu prüfen, wie die Abzweigungen in die Gräben frei von Schmutz gehalten werden können. Begründung: Letztmalig am 22. August 2021 wurden in Alt-Niederursel die Spielsgasse zwischen den Hausnummern 14 und 22 (siehe Bild 1) und der Dorfwiesenweg zwischen den Hausnummern 1 und 6 (siehe Bild 2) ca. kniehoch vom Urselbach überschwemmt. Beide Straßen waren für Fußgänger, Fahrradfahrer und KFZ unpassierbar. In der Folge müssen KFZ, die aus der Richtung Kreuzerhohl und Krautgartenweg kommen und, die Seibertsgasse nutzen und gegen die Einbahnstraße fahren. Darüber hinaus wurden Gärten, Höfe und wohl auch Keller überschwemmt. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bilder: Antragsteller Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 217 2021 Die Vorlage OF 59/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass die beiden ersten Absätze der Vorlage OF 60/8 als Ziffern 6. und 7. dem Tenor angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Grundwasserströme im Bereich der Obermühle Niederursel

21.06.2021 | Aktualisiert am: 26.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 33/8 Betreff: Grundwasserströme im Bereich der Obermühle Niederursel Beim vergangenen Starkregenereignis an Fronleichnam 2021 kam es im Bereich Dorfwiesenweg zu Wassereinbrüchen in Wohnkellern. Anwohner beklagen und vermuten, dass Keller dort Wasser ziehen, seit das große Bauprojekt "Obermühle" realisiert wird. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Hält es der Magistrat für möglich, dass sich durch den Neubau die Grundwasserströme verändert haben und dass deswegen Wasser in die Kellerbereiche am Dorfwiesenweg eindringen? 2. Wurde die Auswirkung dieses riesigen Wohngebäudes auf einer Fläche unmittelbar am Hochwassergebiet des Urelbachs auf die Grundwasserströme und die damit mögliche Gefahr für die umliegenden Gebäude im Rahmen der Baugenehmigung untersucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 3. Im Bachbett des Mühlgraben sind Risse entstanden die das Auslaufen des Wassers ermöglichen und somit in die Außen- und Innenwand der Mühle dringen. Wurde eine Überprüfung im Zusammenhang mit dem Neubau durchgeführt? Der Abstand zwischen Mühlgraben und dem Neubau unterschreitet 10m. 4. Wem obliegen die Wasserrechte und somit auch die Verantwortung für den Mühlgraben und das Wehr? 5. Es liegen Wohnungen deutlich unter dem Mühlgraben. Auf welcher Basis wurde dies genehmigt da bei heftigem Überlauf eine erhebliche Gefährdungssituation für die dort lebenden Anwohner möglich erscheint? Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 113 2021 Die Vorlage OF 33/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Abpollern Freifläche Thomas-Mann-Straße Einmündung Gerhart-Hauptmann-Ring

23.04.2021 | Aktualisiert am: 23.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 21/8 Betreff: Abpollern Freifläche Thomas-Mann-Straße Einmündung Gerhart-Hauptmann-Ring Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: An der Einmündung der Thomas-Mann-Straße in den Gerhart-Hauptmann-Ring wurde die rechte Seite der Einmündung mit Pflastersteinen befestigt. Dies hat zur Folge, dass diese Fläche wird intensiv als Parkfläche genutzt wird. Somit ist ein Einsehen in den Vorfahrt berechtigten Gerhart-Hauptmann-Ring massiv erschwert bzw. unmöglich gemacht. Daher möge der Ortsbeirat beschließen die oben genannte Fläche abzupollern um ein Parken zu verhindern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 260 2021 Die Vorlage OF 21/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz das Wort "abzupollern" durch die Worte "zum Beispiel durch Blumenkübel oder Bäume zu sichern" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrssituation in der Thomas-Mann-Straße (Tempo 30-Zone)

08.02.2021 | Aktualisiert am: 09.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 628/8 Betreff: Verkehrssituation in der Thomas-Mann-Straße (Tempo 30-Zone) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in der Thomas-Mann-Straße verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: Im Abschnitt zwischen Fußgängerbrücke und Hausnummer 19 das bisherige Parken auf dem Seitenstreifen entsprechend der Parkraumordnung im übrigen Straßenabschnitt zwischen Hausnummer 53 bis 59 auf die Straße zu verlegen und damit eine Verengung der Fahrbahn in Höhe des Discounter-Marktes zu erwirken. Im Kreuzungsbereich zur Stichstraße Hausnummer 1-11 die Ecken mit Sperrflächen zu versehen und diese mit Bügelfahrradständern zu bebauen. Begründung: Im Einmündungsbereich Thomas-Mann-Straße/Praunheimer Weg wird speziell im Bereich Höhe Stichstraße Thomas-Mann-Straße 1-11 und vor dem Discounter zu schnell gefahren. Die Breite der Straße lädt in diesem Abschnitt dazu ein. Es kommt nach Anwohnerbeobachtung häufig zu gefahrvollen Situationen, denn in diesem Bereich der Thomas-Mann-Straße halten sich viele Fußgänger auf (Discounter, Kindergarten, Arche, weitere soziale Einrichtungen, Arztpraxen usw.). Vor allem Fahrzeuge aus dem Praunheimer Weg, die aus Fahrtrichtung Süden in die Thomas-Mann-Straße einbiegen, bringen sehr viel "Schwung" mit. Zugleich wird aus Fahrtrichtung Gerhart-Hauptmann-Ring gerne Gas gegeben, wenn die relativ enge Straße vor dem Discounter plötzlich breiter wird. Die zugeparkten "Ecken" an der Stichstraße 1-11 verschlechtern in dem o.g. Bereich noch einmal die Einsehbarkeit der Hauptstraße. Durch Sperrflächen mit Radbügeln könnte sich das verbessern, zudem Radabstellplätze vor dem Discounter nicht ausreichend vorhanden sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 36 2021 Die Vorlage OF 628/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Drängel-Gitter Höhe Praunheimer Weg (vor Erich-Kästner-Schule)

08.02.2021 | Aktualisiert am: 09.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 630/8 Betreff: Drängel-Gitter Höhe Praunheimer Weg (vor Erich-Kästner-Schule) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zwischen Praunheimer Weg 99 (etwa Höhe Blumenbeet/Straßenbegleitgrün/Halteverbotsschild) und der Fußgängerbrücke entlang des Fußgängerwegs Drängelgitter anzubringen. Begründung: Die dortige Wegführung lädt sehr stark dazu ein, die Straße illegal zu überqueren. Eltern, die ihre Kinder aus Richtung der Häuser im Bereich Praunheimer Weg 91/Gerhart-Hauptmann-Ring 133 zur Schule bringen, meiden den etwas längeren Weg über die extra dafür vorgesehene Brücke. Zudem wollen viele Personen - oftmals im Eiltempo - die Bushaltestelle vor der Schule erreichen. In Kombination mit dem Busverkehr, dem Radverkehr, dem normalen Fahrzeugaufkommen und den "Elterntaxis" zu bestimmten Tageszeiten ist die Situation aus Sicht des Ortsbeirates gefahrvoll und könnte durch Drängelgitter etwas entschärft werden, die das Fußgängeraufkommen aus Richtung Westen besser steuern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7327 2021 Die Vorlage OF 630/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP undFREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Anlage eines Zebrastreifens im Weißkirchner Weg

06.01.2021 | Aktualisiert am: 18.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 623/8 Betreff: Anlage eines Zebrastreifens im Weißkirchner Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, durch welche Verkehrsführungsmaßnahmen und/oder bauliche Querungshilfen die Fußgängerquerung des Weißkirchner Weges in Höhe Schüttgrabenstraße (zwischen Weißkirchner Weg 59 und Gerhart-Hauptmann-Ring 1, innerhalb der Tempo-30-Zone) besser gesichert werden kann und ob - abweichend von der Regel - zur Durchsetzung der Fußgängersicherheit hier ein Zebrastreifen angelegt werden kann. Begründung: Auf dieser Höhe des Weißkirchner Weges queren sehr viele Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße, um aus der ganzen nördlichen Nordweststadt (Fußweg aus Richtung Gerhart-Hauptmann-Ring 7-9) durch die Schüttgrabenstraße und die Spielsgasse zur U-Bahn-Station Niederursel zu gelangen. Der Weißkirchner Weg ist in diesem Abschnitt stark befahren, da es sich um die Zubringerstraße zum großen Wohngebiet Gerhart-Hauptmann-Ring handelt. Teilweise wird - gemessen an der Tempo 30-Zone - viel zu schnell gefahren. Der Übergang ist insofern zwar klar gekennzeichnet, da kurz hinter der Hausnummer 59 ein absolutes Halteverbot eingerichtet ist, das auch aus Brandschutzgründen für die Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 1-3 erforderlich ist. Dieses Halteverbot wird vor allem in den Abendstunden und nachts generell, tagsüber häufig mißachtet. Oftmals stehen dort auch Kleinlaster. Das hat zur Folge, dass die Sichtverhältnisse für Fußgänger aus Richtung Nordweststadt sehr schlecht sind. Nur durch "Rausrecken" des Kopfes aus den Reihen geparkter Fahrzeuge ist ein Blick auf die Fahrbahn möglich. Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat, diese Situation zu verbessern, z. B. durch einen Zebrastreifen, der auch in einer Tempo-30-Zone aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich ist. Sollten die hierzu nötigen Querungszahlen oder die Kraftfahrzeugstärke nicht gegeben sein, würde der Ortsbeirat auch andere bauliche Querungshilfen begrüßen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1924 2021 Die Vorlage OF 623/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen

09.11.2020 | Aktualisiert am: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 613/8 Betreff: Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen: 1. In Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften soll den entsprechenden Hausanschriften in der Nordweststadt ein festgelegter, umzäunter oder ummauerter Sperrmüllplatz zugewiesen werden, der ausschließlich für den Sperrmüll benutzt wird und den Mietern bekanntgegeben wird. 2. Die Wohnungsbaugesellschaften sollen gebeten werden, zur Sauberhaltung ihrer Grundstücke eigene "Müll-Sheriffs" - das können z.B. Ein-Euro-Jobber sein - einzusetzen, die für Sauberkeit auf den Flächen sorgen und wilden Sperrmüll, dessen Verursacher nicht festgestellt werden kann, zu diesen Sperrmüllabholplätzen in nächster Nähe bringen. 3. Die Nordweststadt mit den Straßen Weißkirchener Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Thomas-Mann-Straße, Praunheimer Weg, Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Heilmannstraße, Ernst-Kahn-Straße und In der Römerstadt wird 2021 zu einem abfallpolizeilichen Ermittlungsschwerpunkt. Es sollen vermehrt Sperrmüllsünder ermittelt und entsprechende Bußgelder verhängt werden. 4. Die zum 01.07.2020 erhöhten Bußgelder für illegale Sperrmüllentsorgung und für nicht termingerecht rausgestellten Sperrmüll werden bis zu dem nach Kreislaufwirtschaftsgesetz maximal zulässigen Betrag erhöht. Begründung: Wild lagernder Abfall ist in der Nordweststadt zunehmend ein Problem. Immer wieder taucht in den Straßenräumen unangemeldeter oder zu früh abgelegter Sperrmüll auf, behindert die Verkehrswege und sorgt für Umweltverschmutzung. Die Stadtpolizei hat hierzu bereits Ermittlungsschwerpunkte gebildet, zum Beispiel in der Stichstraße Gerhart-Hauptmann-Ring 71-89, wo es in letzter Zeit zu erheblichen Beschwerden gekommen ist. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Sperrmüll früher "loswerden" wollen, diesen entweder schon viel zu früh auf die nur beschränkt vorhandenen Abfuhrplätze oder einfach auf die Straße, auf die Gehwege oder auf die Grünflächen stellen, die gerade "passen", werden ihr Verhalten entweder nur durch harte Bußgelder oder gar nicht ändern. Daher werden die Eigentümer der größeren Siedlungsbauten, das sind im Schwerpunkt die Wohnungsbaugesellschaften, nicht umhin kommen, mehr Verantwortung zu übernehmen und das Sperrmüllproblem mit eigenen Investitionen besser in den Griff zu bekommen. Feste und umfriedete Sperrmüllplätze, die systematisch in der ganzen Nordweststadt eingerichtet werden, können dafür sorgen, dass die Verwahrlosungen zurückgehen und der aus Unwissenheit oder Dreistigkeit zum Beispiel drei Wochen zu früh abgelegte Sperrmüll nicht im Weg herumliegt. Um "wilden" Sperrmüll auf den Grundstücken der Stadt und der Wohnungsbaugesellschaften könnten sich im öffentlichen Interesse zur Unterstützung der Stadtpolizei, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und der FES Hilfskräfte kümmern, zum Beispiel im Rahmen der Reinigungsarbeiten, die als Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandstentschädigung nach § 16d SGB II gelten ("Ein-Euro-Jobber"). Die Bußgelderhöhung zum 01.07.2020 ist zwar zu begrüßen, aber die Stadt sollte den gesamten gesetzlichen Ermessensspielraum nutzen, vor allem, wenn es um umweltschädlichen Sperrmüll wie zum Beispiel Kühlschränke geht. Bei Sperrmüll über 1 Kubikmeter und 100 kg wären das 1.500,- EUR. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 641 2020 Die Vorlage OF 613/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1. und 4.: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu Ziffern 2. und 3.: SPD und CDU gegen GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Friedhof Niederursel - hier: Instandsetzung der alten Friedhofsmauer

06.10.2020 | Aktualisiert am: 10.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2020, OF 594/8 Betreff: Friedhof Niederursel - hier: Instandsetzung der alten Friedhofsmauer Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf dem seit seiner Einweihung 1851 mehrfach erweiterten Friedhof Niederursel oberhalb des Weißkirchener Wegs ist noch die alte Umfassungsmauer erhalten, für die, wie zu lesen ist, Steine von der Hohen Mark verwendet wurden. Die Mauer ist in einem sehr schlechten Zustand. Putz ist abgefallen, tiefe Risse sind da. Die Nutzer der an der Mauer gelegenen Grabstätten sind von der Friedhofsverwaltung angeschrieben worden, die Mauer solle deswegen entfernt werden. Dem Ortsbeirat sind die Finanzierungsprobleme für die Stadtteilfriedhöfe etwa aufgrund weiter rückläufiger Zahlen an Erdbestattungen sehr bewusst. Allerdings ist er der Auffassung, dass diese Friedhofsmauer erhalten werden sollte, denn sie markiert nicht nur die historische Umfassung des alten Friedhofs, dessen Anlage auf einem Acker der Grafen zu Solms-Rödelheim zu einem heftigen Streit zwischen der Frankfurter und der Rödelheimer Dorfhälfte führte. Die Mauer bildet auch eine Führung zur Architektur der alten Friedhofskapelle. Entlang der Mauer befinden sich außerdem Gräber alter Niederurseler Familien. Die an der Mauer angebrachten Grabplatten können aufgrund ihrer Größe nicht in jedem Fall einfach auf die Gräber gelegt werden. Die alte Mauer und diese Familien-Grabstätten sind Teil der Friedhofskultur. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten: 1. ob und zu welchen Kosten eine Instandsetzung der alten Friedhofsmauer möglich ist; 2. ob es ggf. möglich ist, zur Entlastung des Etats der Friedhofsverwaltung eine Kostenbeteiligung über das Ortsbeiratsbudget zu regeln; 3. in welchem baulichen Zustand sich die alte Friedhofskapelle befindet, ob sie unter Denkmalschutz steht und in welcher Regelmäßigkeit sie zu welchen Kosten unterhalten wird; 4. ob die geplante Niederlegung der Mauer eine Einzelmaßnahme ist oder ob geplant ist, auf allen Stadtteilfriedhöfen bauliche Anlagen (Mauern, alte Brunnen etc.) zu entfernen, deren Unterhaltung nicht mehr finanzierbar erscheint. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 22.10.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1783 2020 Die Vorlage OF 594/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34

01.09.2020 | Aktualisiert am: 09.10.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 575/8 Betreff: Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34 Vorgang: hierzu: ST 2055 v. 12.11.2018 und ST 599 v. 22.3.2019 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Seit Jahren weist der Ortsbeirat auf die problematischen Zustände auf den Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34 hin. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Was hat der Magistrat in der Zwischenzeit unternommen und welchen neuen Sachstand kann er zu beiden Liegenschaften mitteilen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1757 2020 Die Vorlage OF 575/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Illegalen Autoverkehr zwischen Niederursel und der Krebsmühle verhindern

22.07.2020 | Aktualisiert am: 03.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2020, OF 562/8 Betreff: Illegalen Autoverkehr zwischen Niederursel und der Krebsmühle verhindern Es ist immer wieder und in den letzten Monaten verstärkt zu beobachten, dass Autofahrer aus dem Bereich Nordweststadt/Niederursel den Umweg über das Nordwestzentrum scheuen, um auf die Rosa-Luxemburg-Straße aufzufahren. Stattdessen werden die Rad- und Spazierwege zwischen Niederursel und der Krebsmühle genutzt. Im besonderen ist der Weg zwischen dem Niederurseler Friedhof bis oberhalb der Krebsmühle (Verlängerung Weißkirchener Weg) betroffen. Er ist für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben und entsprechend breit und asphaltiert. Dies lädt offensichtlich zum illegalen befahren (aus beiden Richtungen) ein. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass das befahren dieses und der anderen Wege verhindert wird. . Dies könnte auf der Verlängerung des Weißirchener Wegs, der besonders frequentiert ist, mit einer Schranke z. B. in Höhe des Friedhofs erreicht werden. Die Landwirte, die den Weg nutzen, erhalten einen Schlüssel, denn es ist eine überschaubare Anzahl. Außerdem sollten schnellstens und regelmäßig auf allen betroffenen Wegen (z.B. auch dem Dorfwiesenweg) Polizeikontrollen erfolgen. Begründung: Ergibt sich aus dem Antrag. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6368 2020 Die Vorlage OF 562/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrshindernis E-Roller in Alt-Niederursel

02.06.2020 | Aktualisiert am: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2020, OF 551/8 Betreff: Verkehrshindernis E-Roller in Alt-Niederursel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die E-Roller-Verleiher wie z.B. Tier aufzufordern, dafür zu sorgen, dass diese Elektrokleinstfahrzeuge nicht auf den engen Fußgängerwegen im alten Ortskern von Niederursel abgestellt werden und 2. zu prüfen, ob eine Nutzung von E-Rollern im Verkehrsraum von Alt-Niederursel untersagt werden kann, und zwar in folgenden Straßen: Alt-Niederursel, Seibertsgasse, Spielsgasse, Schüttgrabenstraße, Kleine Schüttgrabenstraße, Obermühlgasse, Dorfwiesenweg, Hennegasse, Erbsengasse und Kirchgartenstraße. Begründung: Zwischenzeitlich sind E-Scooter-Verleihsysteme auch im Frankfurter Nordwesten aktiv und die Fahrzeuge können auch in diesen Stadtteilen fahren. Leider halten sich viele Kunden oder die Verleiher selbst, die die Fahrzeuge zu Werbezwecken abstellen, nicht an die Verkehrsregeln. Insbesondere stehen oftmals sogar zwei Fahrzeuge nebeneinander auf einem der sehr engen Gehwege in Straßen wie Alt-Niederursel, Spielsgasse oder Schüttgrabenstraße. Dort ist ohnehin wenig Raum für Fußgänger, und die abgestellten Fahrzeuge zwingen Passanten auf die Fahrbahn. Für Mütter und Väter mit Kinderwagen ist das besonders unpraktisch und ggf. gefährlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 18.06.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6211 2020 a) Ziffer 1 der Vorlage OF 551/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage, wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) Einstimmige Annahme zu b) SPD, GRÜNE, 1 LINKE., BFF, FREIE WÄHLER gegen CDU und 1 LINKE.(= Annahme)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Ein Fahrradweg für den Gerhart-Hauptmann-Ring

01.10.2019 | Aktualisiert am: 05.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2019, OF 483/8 Betreff: Ein Fahrradweg für den Gerhart-Hauptmann-Ring Ursprünglich wurde für den G.-Hauptmann-Ring (von Niederursel in Richtung Praunheimer Weg) auf der linken Seite ein Fahrradweg angelegt, der mittlerweile schon lange nicht mehr benutzt werden darf. Der Ring liegt in einer T30-Zone, wird aber von drei Buslinien befahren. Dazu kommt, dass sich Autofahrer nur selten an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Obwohl es in T30-Zonen üblich ist, gegenläufigen Radverkehr zu gestatten, ist dies im G.-Hauptmann-Ring aufgrund der Enge der Straße und des Busverkehrs nicht möglich. Dies vorausgeschickt möge der OBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass der vorhandene Radweg saniert und entsprechend der gegebenen Möglichkeiten (z.B. Einbeziehung des Grünstreifens, ggfs. Erweiterung Richtung Straße) so verbreitert wird, dass gegenläufiges befahren möglich ist. Der rechte Bürgersteig würde somit ausschließlich den Fußgängern vorbehalten bleiben. Begründung: Im Rahmen der z.Z. in Frankfurt stattfindenden Bemühungen, Radverkehr zu verbessern ist die "Reaktivierung" des Radweges zwischen Niederursel und dem Praunheimer Weg erforderlich. Dafür spricht auch, dass Radfahrer, die auf dem G.-H.-Ring in Fahrtrichtung unterwegs sind, wegen der Enge der Straße, nicht vom Bus überholt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 17.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5211 2019 Die Vorlage OF 483/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Geschwindigkeitskontrollen im Weißkirchener Weg

27.08.2019 | Aktualisiert am: 20.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2019, OF 467/8 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen im Weißkirchener Weg Der Weißkirchener Weg befindet sich in einer T30 Zone. Es ist allerdings mittlerweile üblich, dass die dort vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten, bzw. mit deutlich erhöhtem Tempo gefahren wird. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass auf dem Weißkirchener Weg zwischen der Einfahrt zum Rewe-Markt und dem Abzweig Schüttgrabenstraße sporadisch Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Außerdem würde die Installation einer mobilen Messstation dazu beitragen, die Geschwindigkeit zu verringern. Begründung: Ergibt sich aus dem Antrag. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5071 2019 Die Vorlage OF 467/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Sanierung des Bürgersteigs in der Erbsengasse

30.07.2019 | Aktualisiert am: 20.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 454/8 Betreff: Sanierung des Bürgersteigs in der Erbsengasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass der Bürgersteig im Bereich der Erbsengasse, von der Hausnummer 25 bis zur Einfahrt zur Tiefgarage saniert wird, da sich dort 1. etliche Stolperfallen - Aufwerfungen und fehlende Pflastersteine - befinden und 2. der Bürgersteig vor der Hausnummer 25 zur Straße hin abgesackt ist. Begründung: Ergibt sich aus dem Antrag. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 454/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5068 2019 Die Vorlage OF 454/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstext nach den Wort "Tiefgarage" die Worte "im Sinne des Rahmenplans Niederursel" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Unterirdische Altglasentsorgung im Bereich der Kreuzung Weißkirchener Weg/Schüttgraben und Gerhart-Hauptmann-Ring

28.05.2019 | Aktualisiert am: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 443/8 Betreff: Unterirdische Altglasentsorgung im Bereich der Kreuzung Weißkirchener Weg/Schüttgraben und Gerhart-Hauptmann-Ring Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Im Rahmenplan Niederursel vom 06. 02. 2012 ist als Handlungsfeld 5 der Bereich der Kreuzung Weißkirchener Weg/Schüttgraben und Gerhart-Hauptmann-Ring ausgewiesen. Dort befand sich bis zur Errichtung eines Bücherschranks ein Altglascontainer, der bisher nicht ersetzt wurde. Es bietet sich daher an, bei der Umsetzung des Handlungsfeld 5 vom Rahmenplan Niederursel in diesem Kreuzungsbereich eine unterirdische Altglasentsorgung zu planen und zu bauen. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat zu veranlassen, dass im Kreuzungsbereich Weißkirchener Weg/Schüttgraben und Gerhart-Hauptmann-Ring der Altglascontainer, der sich bis zur Aufstellung eines Bücherschranks dort befand, durch eine unterirdische Altglasentsorgung ersetzt wird. Dies könnte auch im Zusammenhang mit der Umsetzung des Handlungsfelds 5 des Rahmenplans Niederursel realisiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4727 2019 Die Vorlage OF 443/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "könnte auch" durch das Wort "soll" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Leerstände in Niederursel - was kann für mehr Wohnraum unternommen werden?

27.05.2019 | Aktualisiert am: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2019, OF 447/8 Betreff: Leerstände in Niederursel - was kann für mehr Wohnraum unternommen werden? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Anwohner weisen Ortsbeiratsmitglieder darauf hin, dass in Niederursel (alter Ortskern und Bereich Niederurseler Landstraße) aktuell (Stand 09.05.2019) sehr viele Wohnungen/Liegenschaften offensichtlich leerstehen. Briefkästen sind zugeklebt oder vermüllt, die Namensschilder an den Klingeln sind zugeklebt oder entfernt, die Fenterläden teilweise zu, die Häuser/Wohneinheiten wirken unbew ohnt oder stehen, wie in einem Fall, voll mit Elektroschrott. Dies gilt für folgende Liegenschaften: Kirchgartenstraße 5, Alt-Niederursel 8-10, Alt-Niederursel 18, Marie-Luise-Kaschnitz-Straße 40, Weißkirchener Weg 34, 38 und 56, Niederurseler Landstraße 30, 82, 146 und 148. Viele Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main suchen angesichts der bekannten aktuellen Lage auf dem Wohnungsmarkt eine Drei- bis Vierzimmerwohnung. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Hat der Magistrat Kenntnis von diesen Leerständen? 2. Liegen dem Magistrat Bauanträge für Umnutzungen/Umbauten bei diesen Liegenschaften vor oder gab es Bauberatungen? 3. Bietet der Magistrat bei ihm bekannten Leerständen den Eigentümern Beratung an, z.B. durch die Bauämter oder den Stadtteilarchitekten? 4. Welche weiteren Möglichkeiten sieht der Magistrat, ohne Androhung von Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit Eigentümer zum Vermieten oder Verkaufen ihrer Liegenschaften zu bewegen? 5. Die Hofreite Alt-Niederursel 18 hat 1978 für ihren damaligen Umbau eine besondere Würdigung durch die Stadt erhalten (Plakette am Hoftor). Hat der Magistrat Kenntnis davon, welche Planungen die Eigentümer für diese im alten Ortskern so typische Liegenschaft haben? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1306 2019 Die Vorlage OF 447/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Die Tiefgaragen der Nordweststadt fit machen für Elektromobilität

27.05.2019 | Aktualisiert am: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2019, OF 445/8 Betreff: Die Tiefgaragen der Nordweststadt fit machen für Elektromobilität Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen 1. wie viele Stellplätze in den Tiefgaragen der Nordweststadt stehen aktuell insgesamt zur Verfügung (inklusive der Stellplätze in aktuell nicht betriebenen Tiefgaragen). 2. wie viele Stellplätze wurden über die letzten 5 Jahre im Jahresmittelvermietet und wie viele im Jahresmittel waren nicht vergeben (inklusive geschlossener TGs). 3. ob angedacht ist einzelne TG für Elektromobilität zu nächst für einige Stellplätze zu ertüchtigen und proaktiv zu bewerben, sowie bei steigendem Bedarf auch weitere Plätze zügig zur Verfügung stellen. 4. aus welchen Gründen steht die Tiefgarage 25a im Gerhart-Hauptmann-Ring für eine Benutzung nicht zur Verfügung und welche Maßnahmen werden geplant, um diese Parkplätze für den ruhenden Verkehr in der Nordweststadt wieder verfügbar zu machen? 5. Was unternimmt der Magistrat gegen das illegale, dauerhafte Parken auf dem Fußweg neben der Tiefgaragenzufahrt 25a? Begründung: Entgegen den meisten anderen Stadtteilen verfügt die Nordweststadt von Beginn an flächendeckend über viele frei anmietbare Tiefgaragenplätze. Diese bieten gegenüber anderen Quartieren einen großen Vorteil um Elektromobilität auch in reinen Wohngebieten zu forcieren, wie dies im Strategiepapier "Elektromobilität im Jahr 2025 in Frankfurt am Main", 05/2011). Dort wird folgerichtig festgestellt, dass in derart verdichteten Gebieten Lademöglichkeiten nicht im öffentlichen Raum bereit gestellt werden können. Quartiersgaragen werden hierbei als wichtiges Element bewertet, auch dort Elektromobilität attraktiv zu machen. Hierüber verfügt die Nordweststadt vielzählig. Der Ortsbeirat kann sich daher vorstellen zunächst in einzelnen Tiefgaragen durch die Vorhaltung ausreichend starker Stromverkabelungen, an die Mieter eigene für den Privatgebrauch vorgesehene Ladestationen anzuschließen lassen können, die Attraktivität von Tiefgaragen und Wohnquartier zu steigern. Der verbrauchte Strom soll hierbei privat abgerechnet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1305 2019 Die Vorlage OF 445/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 4., Ziffer 5 und in der Begründung das Wort "folgerichtig" gestrichen werden. Abstimmung: zu Absatz 1 und 2: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung) zu Absatz 3:: SPD, CDU, GRÜNE, 1 LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Straßenbegleitgrün im Gerhart-Hauptmann-Ring (Hauptstraße, ungerade Hausnummern) anders gestalten und Lkw-Parken unterbinden

27.05.2019 | Aktualisiert am: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2019, OF 448/8 Betreff: Straßenbegleitgrün im Gerhart-Hauptmann-Ring (Hauptstraße, ungerade Hausnummern) anders gestalten und Lkw-Parken unterbinden Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das Straßenbegleitgrün im Gerhart-Hauptmann-Ring (GHR) entlang der Hauptstraße (Seite der ungeraden Hausnummern) an den Stellen, die komplett abgefahren sind, wieder instandgesetzt oder zweckdienlich umgestaltet werden kann, damit insbesondere das verbotswidrige Parken von Lkw auf diesen Grünstreifen unterbunden wird. Begründung: Das beigefügte Foto dokumentiert den ruinierten Zustand der Flächen, die Lkw-Fahrer zudem dazu weiter einladen, ihre Fahrzeuge dort zu parken. Über diesen Zustand beklagen sich Anwohnerinnen und Anwohner des GHR. Foto: Katja Klenner Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4730 2019 Die Vorlage OF 448/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Bücherschrank am Kultur- und Sozialzentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398

08.05.2019 | Aktualisiert am: 14.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2019, OF 440/8 Betreff: Bücherschrank am Kultur- und Sozialzentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Konversionsgrundstücks-entwicklungsgesellschaft (KEG), dem Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe, dem Quartiersmanagement und dem Verein Vokus 398 e.V. einen Bücherschrank auf dem Grundstück des neuen Kultur- und Sozialzentrums im Gerhart-Hauptmann-Ring 398 aufzustellen. Die Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert mit einer Obergrenze von 8.000 Euro. Begründung: Die Bücherschränke erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Im Kernbereich der Nordweststadt gibt es einen solchen "Tauschturm" noch nicht. Als Standort bietet sich besonders das neue Kultur- und Sozialzentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring 398 an, da dort nicht nur der große Saal für Konzerte, Theater, Kino, Gottesdienste oder Vereinstreffen geplant ist, sondern in den kleineren Räumen auch ein Café, ein Kindergarten sowie Beratungsangebote entstehen. Das Gebäude wird somit zu einem regen Stadtteiltreffpunkt und ist ideal als Standort für einen Bücherschrank geeignet, zum Beispiel auf der zum Wendehammer hin dem Gebäude vorgelagerten Grünfläche. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 296 2019 Die Vorlage OF 440/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Altkleidercontainer im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 77/79

23.04.2019 | Aktualisiert am: 14.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 430/8 Betreff: Altkleidercontainer im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 77/79 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der auf städtischem Grund stehende Altkleidercontainer im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 77/79 ersatzlos entfernt wird. Begründung: Bei dem Altkleidercontainer handelt es sich um eine kommerzielle Sammelvorrichtung, die in der Nachbarschaft immer wieder Anlass zu Beschwerden gibt. Eine Leerung scheint nur unregelmäßig zu erfolgen, denn der Container ist immer voll und viele Altkleidersäcke werden dann einfach vor das Behältnis gestellt. Die Folge ist eine ständig wachsende Verwahrlosung im Bereich des Wendehammers. Auf dem Kleidercontainer ist keine Rufnummer angegeben, die für Hinweise an den Eigentümer dienlich sein könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4598 2019 Die Vorlage OF 430/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 8 | PARLIS

Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-Straße

21.03.2019 | Aktualisiert am: 18.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.03.2019, OA 377 entstanden aus Vorlage: OF 417/8 vom 05.03.2019 Betreff: Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Hinblick auf eine mögliche Aufgabe oder Teilaufgabe des Kirchortes St. Matthias, Thomas-Mann-Straße 2-4, 1. das Bistum Limburg um förmliche Auskunft zu bitten, welche Planungen es zur Zukunft des Gemeindezentrums mit den dort bestehenden pastoralen und karitativen Angeboten hegt; 2. zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund der planungsrechtlichen Sicherung der betreffenden Grundstücke als "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf - kath. Kirchenzentrum" (Bebauungsplan NW 103c Nr.1 v. 26.06.1965) - Verpflichtungen für die katholische Kirche abzuleiten sind, an dieser Stelle der Nordweststadt mit einem Gemeindezentrum inklusive Kirchbau und Kindergarten vertreten zu sein. Falls vor dem Bau von St. Matthias dazu Verträge zwischen der Stadt und der katholischen Kirche geschlossen wurden, so sind die Inhalte dieser Verträge in dem Magistratsbericht aufzuführen; 3. darüber Auskunft zu erteilen, ob sich der Denkmalschutz des Kirchengebäudes nur auf einzelne bauliche Aspekte (z. B. die in den Beton eingeprägten Bildwerke von Hans Mettel) oder auf das gesamte Gotteshaus, das dazugehörige Gemeindezentrum sowie auch - in raumordnender Hinsicht - auf das städtebauliche Umfeld des Sakralbaus erstreckt; 4. gegenüber dem Bistum Limburg anzuregen, im Falle der pfarrstrukturell möglicherweise unvermeidbaren Aufgabe des Kirchortes eine anderweitige zweckgemäße, stadtkirchlich profilierte Nutzung der kirchlichen Gebäude - beistpielsweise durch eine muttersprachliche katholische Kirchengemeinde, eine caritativ tätige Ordensgemeinschaft oder Betreutes Wohnen mit Gemeinschaftseinrichtungen im Kirchengebäude - in Betracht zu ziehen, die es ermöglicht, die Kirchbauten ebenso nachhaltig wie wirtschaftlich zu unterhalten. Begründung: Am 9. Dezember 2018 titelte die Frankfurter Rundschau "Warten auf die Abrissbirne" und berichtete über eine mögliche Aufgabe von St. Matthias als einer der sieben Kirchorte der neuen Großpfarrei St. Katharina von Siena. Viele Gemeindemitglieder, aber auch die nicht-katholischen Bürgerinnen und Bürger in der Nordweststadt sind verunsichert, dachte man doch, die bereits sehr emotionale Diskussion von 2006 um den notwendigen Erhalt des Kirchenstandortes habe im Bistum Limburg zu einem tragfähig finanzierten Konzept für diese Gemeindebauten geführt. St. Matthias leistet seit dem Bau der Nordweststadt wichtige Gemeinwesenaufgaben und dient den katholischen Christen in der westlichen Nordweststadt als Versammlungszentrum. Eine mögliche bauliche Arrondierung der Nordweststadt kann zudem neue Bezugspunkte für Seelsorge- und caritative Arbeit bringen. Eine Preisgabe dieser für den sozialen Zusammenhalt wichtigen Gebäude, auch und ganz besonders der 2006 unter Denkmalschutz gestellten Kirche, führt zu problematischen Effekten im Stadtteil. Schon der Wegfall der früheren Deutschen Evangelisch-Reformierten Gemeinde vor gut 20 Jahren hat im Gerhart-Hauptmann-Ring einen erheblichen Mangel an Versammlungsräumen offengelegt, der erst jetzt durch den Umbau des Bestandsgebäudes in ein Sozial- und Kulturzentrum kompensiert wird. Wenn nun St. Matthias wegbricht, beginnt diese Diskussion von Neuem. Im gültigen Bebauungsplan ist nicht nur der Gemeinbedarf für diese Flächen festgeschrieben, sondern auch eine konkrete Nutzung als "Kirchengrundstück". Daraus ist abzuleiten, dass es die Absicht der damaligen Stadtplanung war, für den neu gebauten Stadtteil tragfähige Strukturen der Gemeinwesenarbeit zu schaffen, und zwar mit der Gewähr der Dauer, wofür als Partner bevorzugt die beiden körperschaftlich verfassten Großkirchen infrage kamen. Ihnen war und ist zuzutrauen, einen stabilen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben in einem großen Stadtquartier zu leisten. Aus diesem für die städtebauliche Grundstruktur der Nordweststadt wichtigen Grund sollte sich die Stadt Frankfurt am Main bei kirchlicherseits etwa bestehenden Abriss-, Verkaufs- und Neubauplänen und/oder im Falle der Erarbeitung von Umnutzungskonzepten auch mit möglichen Dritten frühzeitig einschalten und das Gespräch suchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1676 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 26 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 415 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.05.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 377 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3984, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.05.2019 Aktenzeichen: 23 20

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“ Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76

19.03.2019 | Aktualisiert am: 28.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2019, OF 353/7 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlungen einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von 7,3 Hektar angekauft hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe durch die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“

18.03.2019 | Aktualisiert am: 28.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw. optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen angedachten Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Wettbüros dienen nicht dem sozialen Frieden - wie geht es weiter mit dem Kiosk „Palaver“?

05.03.2019 | Aktualisiert am: 28.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2019, OF 419/8 Betreff: Wettbüros dienen nicht dem sozialen Frieden - wie geht es weiter mit dem Kiosk "Palaver"? Vorgang: V 943/18 OBR 8; ST 2136/18 In der Stellungnahme ST 2136 v. 16.11.2018 teilt der Magistrat mit, das Kiosk "Palaver" im Gerhart-Hauptmann-Ring 139 werde "in leicht veränderter Form" weiterbetrieben. In der Liegenschaft würden durch den neuen Betreiber nunmehr zwei voneinander unabhängige Betriebe geführt: zum einen ein Kiosk mit Wettannahmestelle, zum anderen eine Schankwirtschaft mit Wirtschaftsgarten sowie Abgabe alkoholischer Getränke zum Verzehr vor Ort. Für beide Betriebe lägen dem Ordnungsamt bereits Gewerbeanmeldungen vor. Zwischenzeitlich verdichten sich durch entsprechende Werbesymbole am Gebäude, dass der Betrieb einer Annahmestelle für Sportwetten tatsächlich vorgesehen ist. Seitdem das Land Hessen durch Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Sportwetten-Anbietern aus Europa nicht mehr das Geschäft verbieten kann, nehmen Wettbüros von Anbietern wie z.B. Tipwin Limited aus Malta auch in Frankfurt am Main zu. Beliebt sind Online-Wetten auf Fußball oder Boxen, aber auch Nischensportarten sind im Kommen. Experten in der Fachkommission Städtebaurecht des Deutschen Städtetags gehen aufgrund von Studien der Glücksspielsucht-Forschung davon aus, dass in Deutschland bis zu 290.000 Erwachsene ein "pathologisches" Spielverhalten haben. Bei bis zu 347.000 Erwachsenen soll das Spielverhalten zumindest problematisch sein. Einbezogen sind hier ausdrücklich auch die Sportwetten. Aufgrund der derzeitigen Rechtslage ist sowohl ein wirksamer Spielerschutz, eine ausreichende Suchtprävention oder auch ein systematischer Kampf gegen Geldwäsche im Zusammenhang mit Wettbüros nicht möglich. Es ist daher zu begrüßen, dass die neue Landesregierung Regelungen im Hinblick auf ein europarechtskonformes und an strengen Qualitätskriterien ausgerichtetes Glücksspielrecht erreichen will. In einem Stadtteil wie der Nordweststadt, in dem Einpersonenhaushalte insbesondere bei den 25 bis 45jährigen zunehmen und der Anteil der Wohnbevölkerung, der existenzsichernde Mindestleistungen bezieht, steigt, sind Wettbüros, die ggf. zur Schuldenfalle werden und mitunter zwielichtige Personen anziehen, keine Einrichtungen zur Verbesserung des sozialen Gefüges. Der Gerhart-Hauptmann-Ring ist zudem nach Bebauungsplan NW 83a Nr. 1 reines Wohngebiet ("WR"). Die Frankfurter Bauaufsicht behandelt Wettbüros planungsrechtlich als Vergnügungsstätten. In reinen Wohngebieten sind nach Kenntnis des Ortsbeirates Vergnügungsstätten, also auch Spielhallen und Wettbüros, unzulässig. Zudem wirken sie sich auch schädlich auf das Stadtbild aus ("Trading down Effekt"). Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Handelt es sich bei dem angemeldeten Gewerbe um ein Wettbüro oder eine Wettannahmestelle? In Bayern und Baden-Württemberg werden Wettannahmestellen als Gewerbetriebe von Wettbüros als Vergnügungsstätten unterschieden. Welche Rechtspraxis wird in Hessen geübt? Falls der Betrieb eines Wettbüros oder einer Wettannahmestelle im Gerhart-Hauptmann-Ring zulässig ist, liegen für das bisherige Kiosk Gerhart-Hauptmann-Ring 139 gültige Baugenehmigungen als Wettbüro bzw. Wettannahmestelle vor? Liegt zumindest eine baurechtliche Genehmigung für eine Nutzungsänderung vor? Wem gehören Grundstück und Aufbauten? Ist es zutreffend, dass sich das Grundstück im Besitz der Stadt Frankfurt am Main befindet und das Gebäude an eine Privatperson veräußert wurde, die ihrerseits jetzt das Kiosk vermietet? Kann der Magistrat, wenn der Betrieb eines Wettbüros oder einer Wettannahmestelle im reinen Wohngebiet nicht zulässig ist, den Betrieb bzw. die Eröffnung einer solchen Servicestelle untersagen bzw. hat er dies in dem aktuellen Fall bereits getan? Wieviele gewerblich angemeldete und zulässige Wettbüros bzw. Wettannahmestellen gibt es im Ortsbezirk 8 und unter welcher Adresse sind diese zu finden? Zu welchem Ergebnis sind die Verhandlungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Radeberger Brauerei gekommen über die Höhe der Pachtzinsen für die einzelnen Grundstücke im Ortsbezirk 8, auf denen Wasserhäuschen im Besitz des Unternehmens sind? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.03.2019, OF 421/8 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.08.2018, V 943 Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2136 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1206 2019 Anregung an den Magistrat OM 4421 2019 1. Die Vorlage OF 419/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 421/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-Straße

05.03.2019 | Aktualisiert am: 28.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2019, OF 417/8 Betreff: Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, im Hinblick auf eine mögliche Aufgabe oder Teilaufgabe des Kirchortes St. Matthias Thomas-Mann-Straße 2-4 1. das Bistum Limburg um förmliche Auskunft zu bitten, welche Planungen es hegt zur Zukunft des Gemeindezentrums mit den dort bestehenden pastoralen und caritativen Angeboten; 2. zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund der planungsrechtlichen Sicherung der betreffenden Grundstücke als "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf - kath. Kirchenzentrum" (Bebauungsplan NW 103c Nr.1 v. 26.06.1965) Verpflichtungen für die katholische Kirche abzuleiten sind, an dieser Stelle der Nordweststadt mit einem Gemeindezentrum inklusive Kirchbau und Kindergarten vertreten zu sein. Falls vor dem Bau von St. Matthias dazu Verträge zwischen der Stadt und der katholischen Kirche geschlossen wurden, so sind die Inhalte dieser Verträge in dem Magistratsbericht aufzuführen; 3. darüber Auskunft zu erteilen, ob sich der Denkmalschutz des Kirchengebäudes nur auf einzelne bauliche Aspekte (z.B. die in den Beton eingeprägten Bildwerke von Hans Mettel) oder auf das gesamte Gotteshaus, das dazugehörige Gemeindezentrum sowie auch - in raumordnender Hinsicht - auf das städtebauliche Umfeld des Sakralbaus erstreckt; 4. gegenüber dem Bistum Limburg anzuregen, im Falle der pfarrstrukturell möglicherweise unvermeidbaren Aufgabe des Kirchortes eine anderweitige zweckgemäße, stadtkirchlich profilierte Nutzung der kirchlichen Gebäude - bspw. durch eine muttersprachliche katholische Kirchengemeinde, eine caritativ tätige Ordensgemeinschaft oder Betreutes Wohnen mit Gemeinschaftseinrichtungen im Kirchengebäude - in Betracht zu ziehen, die es ermöglicht, die Kirchbauten ebenso nachhaltig wie wirtschaftlich zu unterhalten. Begründung: Am 9. Dezember 2018 titelte die Frankfurter Rundschau "Warten auf die Abrissbirne" und berichtete über eine mögliche Aufgabe von St. Matthias als einer der sieben Kirchorte der neuen Groß-Pfarrei St. Katharina von Siena. Viele Gemeindemitglieder, aber auch die nicht-katholischen Bürgerinnen und Bürger in der Nordweststadt sind verunsichert, dachte man doch, die bereits sehr emotionale Diskussion von 2006 um den notwendigen Erhalt des Kirchenstandortes habe im Bistum Limburg zu einem tragfähig finanzierten Konzept für diese Gemeindebauten geführt. St. Matthias leistet seit dem Bau der Nordweststadt wichtige Gemeinwesenaufgaben und dient den katholischen Christen in der westlichen Nordweststadt als Versammlungszentrum. Eine mögliche bauliche Arrondierung der Nordweststadt kann zudem neue Bezugspunkte für Seelsorge- und caritative Arbeit bringen. Eine Preisgabe dieser für den sozialen Zusammenhalt wichtigen Gebäude, auch und ganz besonders der 2006 unter Denkmalschutz gestellten Kirche, führt zu problematischen Effekten im Stadtteil. Schon der Wegfall der früheren Deutschen Evangelisch-Reformierten Gemeinde vor gut 20 Jahren hat im Gerhart-Hauptmann-Ring einen erheblichen Mangel an Versammlungsräumen offengelegt, der erst jetzt durch den Umbau des Bestandsgebäudes in ein Sozial- und Kulturzentrum kompensiert wird. Wenn nun St. Matthias wegbricht, beginnt diese Diskussion von neuem. Im gültigen Bebauungsplan ist nicht nur der Gemeinbedarf für diese Flächen festgeschrieben, sondern auch eine konkrete Nutzung als "Kirchengrundstück". Daraus ist abzuleiten, dass es die Absicht der damaligen Stadtplanung war, für den neu gebauten Stadtteil tragfähige Strukturen der Gemeinwesenarbeit zu schaffen, und zwar mit der Gewähr der Dauer, wofür als Partner bevorzugt die beiden körperschaftlich verfassten Großkirchen in Frage kamen. Ihnen war und ist zuzutrauen, einen stabilen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben in einem großen Stadtquartier zu leisten. Aus diesem für die städtebauliche Grundstruktur der Nordweststadt wichtigen Grund sollte sich die Stadt Frankfurt am Main bei kirchlicherseits etwa bestehenden Abriß-, Verkaufs- und Neubauplänen und /oder im Falle der Erarbeitung von Umnutzungskonzepten auch mit möglichen Dritten frühzeitig einschalten und das Gespräch suchen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 377 2019 Die Vorlage OF 417/8 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Beschilderung „Spielende Kinder“

04.03.2019 | Aktualisiert am: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 428/8 Betreff: Beschilderung "Spielende Kinder" Der Ortsbeirat möge beschließen: Beschilderung der nachgenannten Straßen mit den Gefahrzeichen 136 nach Anlage 1 zu § 40 StVO (Spielende Kinder) an folgenden Plätzen zu beantragen: - Dorfwiesenweg kurz nach Werner-von-Ursel Platz in Richtung Sportplatz - Dorfwiesenweg in Höhe Sportplatzeinfahrt in Richtung Niederursel - Dorfwiesenweg kurz nach der Einfahrt vom Friedhof aus - Alt Niederursel kurz nach der Einmündung Obermühlgasse Richtung "der Hof" Begründung: In den angrenzenden Liegenschaften sind Kindereinrichtungen die häufig Aktivitäten im Umfeld durchführen. Da die Straßensituation in den genannten Bereichen sehr unübersichtlich ist ist die Beschilderung notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 428/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4725 2019 Die Vorlage OF 428/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor folgender Spiegelstrich angefügt wird: "- Am Übergang über den Urselbach zum Dorfwiesenweg." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Sachbeschädigungen am Werner-von-Ursel-Platz

23.01.2019 | Aktualisiert am: 27.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2019, OF 401/8 Betreff: Sachbeschädigungen am Werner-von-Ursel-Platz Am Werner-von-Ursel-Platz sind seit kurzer Zeit die zur Obermühlgasse und zum Dorfwiesenweg verlegten Rohrgeländer und Steineinfassungen stark beschädigt. Der Platz wirkt dadurch ungepflegt und etwas verkommen. Es ist denkbar, dass der Baustellenverkehr zur Obermühle hierfür ursächlich ist. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, 1.dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob die Sachbeschädigung vom Verursacher angezeigt wurde; 2. darauf hinzuwirken, dass nach Beendigung des Baustellenverkehrs im Zusammenhang mit dem Projekt "Obermühle" eine ordentliche Instandsetzung erfolgt unter Kostenbeteiligung des Verursachers; 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Maßnahme "Neugestaltung des Werner-von Ursel-Platzes" aus dem Rahmenplan Niederursel aus wirtschaftlichen Gründen vorgezogen werden sollte, um keine doppelten Kosten für Instandsetzung und Neugestaltung veranschlagen zu müssen; 4. dem Ortsbeirat einen aktuellen Sachstandsbericht über die zwischenzeitlich fortgeschrittenen Planungen zur Umsetzung des Rahmenplans Niederursel zu geben (ST 1734 v. 08.09.2017). Foto: Antragsteller Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4329 2019 Die Vorlage OF 401/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Stilvolle Außensanierung des Hauses Gerhart-Hauptmann-Ring 15 - ein Beispiel für andere Wohnungsbaugesellschaften in der Nordweststadt

09.01.2019 | Aktualisiert am: 01.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2019, OF 387/8 Betreff: Stilvolle Außensanierung des Hauses Gerhart-Hauptmann-Ring 15 - ein Beispiel für andere Wohnungsbaugesellschaften in der Nordweststadt Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Ortsbeirat begrüßt die von der Wohnbaugenossenschaft in Frankfurt am Main eG durchgeführte energetische Sanierung des Mehrfamilienwohnhauses Gerhart-Hauptmann-Ring 15 mit der imposanten Neugestaltung der zur Straße gerichteten Fassade durch ein haushohes Porträtbild des Dichters und Schriftstellers Gerhart-Hauptmann. 2. Der Magistrat wird gebeten, die in der Nordweststadt mit Mehrfamilienhäusern ansässigen öffentlichen und privaten Wohnungsbaugesellschaften sowie die Wohnungsbaugenossenschaften auf dieses Projekt hinzuweisen und damit eine Anregung zu geben, durch nicht nur konventionell qualitätvolle, sondern auch ideenreiche Sanierungsmaßnahmen zugleich das Wohnumfeld entschieden aufzuwerten. Begründung: Das Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 15 mit 34 Wohnungen im Besitz der Wohnbaugenossenschaft in Frankfurt am Main eG ist von August bis Dezember 2018 energetisch saniert worden: neue Fenster, neue Eingangs-, Wohnungs- und Kellertüren, Sanierung des Flachdachs, Wärmedämmverbundsystem an der Fassade und Dämmung der Kellerdecke. Ein Großteil der Kosten soll durch gesenkte Heizungskosten abgedeckt werden, die Mieterhöhungen fallen dadurch mit voraussichtlich 13,50 je Wohnung pro Monat moderat aus. Hinzu kommt ein neuer, am Farbleitplan der Nordweststadt durchaus orientierter Fassadenanstrich, der auf der Nordseite zur Straße hin durch ein imposantes, mit Werkzitaten ergänztes Bildnis des Dichters und Schriftstellers Gerhart Hauptmann (1862-1946) verziert ist und an diesem markanten Entrée zum Gerhart-Hauptmann-Ring einen Blickfang darstellt, der als ein Beitrag zur Identität der Nordweststadt gesehen werden kann. Andere Bauträger können durch das Beispiel ermutigt werden, ihren Mieterinnen und Mietern ein attraktives Umfeld zu bieten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4186 2019 Die Vorlage OF 387/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Elektronische Anzeige der Abfahrtszeiten von Bussen im Ortsbezirk 8

08.11.2018 | Aktualisiert am: 12.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 370/8 Betreff: Elektronische Anzeige der Abfahrtszeiten von Bussen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF in Verbindung zu setzen, um flächendeckend im Ortsbezirk 8 elektronische Anzeigetafeln für die Abfahrtszeiten der Busse zu installieren. Höchste Priorität haben hierbei die Stationen Nordwestzentrum, Heddernheim und Römerstadt. Begründung: In Anbetracht drohender Fahrverbote im Sinne des Umweltschutzes und einer stetig steigenden Nahverdichtung im Ortsbezirk nutzen immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner den öffentlichen Nahverkehr. Da die Buslinien eine Versorgung des Nahverkehrs in der Fläche darstellen, werden auch diese rege genutzt. Dieses muss einem angemessenem Stellenwert beigemessen werden und würde eine Service- und Qualitätsverbesserung für die Fahrgäste/Kunden darstellen. Die herkömmlichen Aushangfahrpläne in Papierform stellen keine ausreichende Information zur Verfügung, insbesondere wenn es zu Verzögerungen und Verspätungen im Verkehrsablauf kommt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4034 2018 Die Vorlage OF 370/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Station "Gerhart-Hauptmann-Ring" zu den Stationen mit höchster Priorität zugefügt wird. Abstimmung: zur Busstation Nordwestzentrum: Annahme bei Enthaltung BFF zur Busstation Heddernheim: SPD, CDU, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE(= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und BFF zur Busstation Römerstadt: Annahme bei Enthaltung BFF zur Busstation Gerhart-Hauptmann-Ring: Annahme bei Enthaltung 1 SPD und BFF zum Rest der Vorlage: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Neubau einer Brücke über den Urselbach Durchlässigkeit bei Hochwasser

28.08.2018 | Aktualisiert am: 19.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 329/8 Betreff: Neubau einer Brücke über den Urselbach Durchlässigkeit bei Hochwasser Der Ortsbeirat möge beschließen: Beim letzten Hochwasser des Urselbachs am 7. und 9. Juli 2018 wurde deutlich, dass die Brücke über den Urselbach vor der Autobahnbrücke A 5 zu niedrig gebaut ist. Bei Hochwasser führt das dazu, dass der Urselbach auch wegen mitgeführter Äste etc. so über das Ufer tritt, dass das Wasser über den Dorfwiesenweg durch Niederursel und teilweise in die Keller der Anwohner fließt. Ein Neubau mit einer Höherlegung der Brücke würde Abhilfe schaffen. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat, die Brücke über den Urselbach vor der Autobahnbrücke A5 mit einem Neubau höher zu legen, damit das Wasser bei Hochwasser ungehindert durchfließen kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3643 2018 Die Vorlage OF 329/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Magistrat und Prüfung und Berichterstattung gebeten wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8

06.08.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2018, OF 325/8 Betreff: Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Wasserhäuschen, auch als Trinkhallen oder "Büdchen" bekannt, gibt es in Frankfurt am Main seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie dienten ursprünglich zum Verkauf von Mineralwasser an Arbeiter und waren nicht an die offiziellen Ladenöffnungszeiten gebunden. Die heutigen Trinkhallen haben ihre Angebotspalette erweitert: neben alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken gibt es Süßigkeiten, Zeitungen, Kaffee, Tabakprodukte und manchmal auch sonntags frische Backwaren. Die Stadt Frankfurt am Main wirbt auf ihrer Homepage mit den Wasserhäuschen. Dort ist zu lesen, sie gehörten traditionell zum Frankfurter Stadtbild und seien heute für Einheimische "mehr als nur reine Kioske". Tatsächlich tragen die "Büdchen" nicht nur zur Nahversorgung bei, sondern als Treffpunkte ermöglichen sie es, Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft die Sorgen und Freuden des Lebens zu teilen. Heute gibt es noch über 200 solcher Wasserhäuschen im ganzen Stadtgebiet. Die Büdchen-Kultur ist auch im Ortsbezirk 8 vertreten. "Büdchen" wie das "Windige Eck" in Heddernheim genießen längst Kultstatus. Gleichwohl sind diese Verkaufsstellen und Treffpunkte im Ortsbezirk auf dem Rückzug. Das gilt insbesondere für die Nordweststadt, wo die Trinkhallen in unmittelbarer Nachbarschaft der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 77 und Bernadottestraße 1 mittlerweile geschlossen und teilweise auch abgerissen sind. Kürzlich war in der Zeitung zu lesen, dass die Betreiberin des Kiosks "Palaver" am Ausgang des Gerhart-Hauptmann-Rings verkauft hat und die Trinkhalle umgebaut werden soll. Gegen diesen Trend hat sich in den zurückliegenden fünf Jahren die traditionsreiche "Heinrich's Trinkhalle" in der Niederurseler Landstraße, direkt an der Bushaltestelle Heinrich-Kromer-Schule, zu einem beliebten Stadtteil-Treffpunkt entwickelt, der für die Nahversorgung Niederursels und für die Kommunikation der Nachbarn untereinander eine wichtige Funktion ausübt. Dennoch soll dem Betreiber kürzlich mitgeteilt worden sein, die Genehmigung für den Wirtschaftsgarten solle nicht verlängert werden. Außerdem sei die Schank- und Speisewirtschafterlaubnis für den Gastraum im Inneren des Kiosks "unrichtig", mithin also nichtig. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich über die Medien und auch beim Ortsbeirat darüber beklagt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen: welchen Stellenwert er der "Büdchen"-Kultur im Ortsbezirk zumisst; welche Wasserhäuschen/Trinkhallen/Büdchen im Ortsbezirk 8 derzeit noch existieren, welche Öffnungszeiten sie haben und welche ordnungs- und baurechtlichen Auflagen bestehen; welche Informationen dem Magistrat vorliegen hinsichtlich eines Weiterbetriebs des Kiosks "Palaver" im Gerhart-Hauptmann-Ring 139; 4. welche Lösungsmöglichkeiten er herbeiführt, um die ordnungs- und baurechtliche Betriebserlaubnis für den Wirtschaftsgarten und den Gastraum von "Heinrich's Trinkhalle" in der Niederurseler Landstraße 54 zu verlängern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 943 2018 Die Vorlage OF 325/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 und Erhalt der Schankerlaubnis für ‚Heinrich Kiosk'" lautet; die Frage unter Ziffer 1. entfällt und das Wort "herbeiführt" durch das Wort "sieht" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Probleme mit der Sperrmüllabfuhr

24.07.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2018, OF 312/8 Betreff: Probleme mit der Sperrmüllabfuhr Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass 1. die Sperrmüllablagerungen in Teilen der Nordweststadt und in der Römerstadt unabhängig von den festen Terminen der Siedlungsabfuhr zeitnah nach der Meldung (unter anderem über das Portal Mängelmelder) beseitigt werden, 2. bei der jeweiligen Sperrmüllabfuhr die gesamten Ablagerungen beseitigt werden und 3. die Stadtpolizei eingeschalten wird, um zu ermitteln, wer für die wilden Sperrmüllablagerungen außerhalb der festen Termine der Siedlungsabfuhr bzw. ohne Terminvereinbarung für die Sperrmüllabfuhr verantwortlich ist. Begründung: Nachdem Bewohner der südlichen Nordweststadt und der Römerstadt auf wilde Sperrmüllablagerungen hingewiesen haben, wurde vom Antragsteller der benannte Bereich mehrmals in Augenschein genommen. Insbesondere von wilden Sperrmüllablagerungen betroffen sind die Bereiche: a) der Wendehammer In der Römerstadt 124 / Haupteingang der Römerstadtschule, b) der Wendehammer In der Römerstadt 154, c) der Wendehammer Bernadottestraße 49 / Im Weimel 14, d) Ernst-Kahn-Straße 9 und e) Hadrianstraße 20. In der Nähe der Ablagerungen zu a), b) und c) befindet sich jeweils ein Kinderspielplatz. Bei den Ablagerungen handelt es sich oftmals auch um Möbelteilen mit zum Teil hervorstehenden Nägeln und Schrauben sowie mit Glasteilen. Somit besteht für die Kinder eine Verletzungsgefahr. Ferner wachsen die Kinder mit dem Eindruck auf, dass es normal ist, wenn über längere Zeit Abfall und Unrat im Bereich ihres Spielplatzes und vor ihrer Schule herumliegt. Mehrmals wurde bei der Meldung der Abfallberge darauf hingewiesen, dass die jeweilige Abfuhr mit dem festgelegten Siedlungsabfuhrtermin erfolgen werde. In der ST 1382 vom 07.08.2017 (Absatz 2) wird dargestellt, dass nach der Meldung von wilden Sperrmüllablagerungen (auch im Bereich von Siedlungsabfuhr) ein Abfuhrtermin disponiert wird. Entsprechend ist die Bitte unter Punkt 1. zu verstehen. Bei den Beobachtungen wurde immer wieder festgestellt, dass offensichtlich nicht alle Teile der Ablagerungen entfernt wurden. Somit kann auch der Eindruck entstehen, dass die Abfuhr noch nicht abgeschlossen ist und man noch Sperrmüll dazu legen kann. Deshalb die Bitte, dass bei der Abfuhr alle Teile (z.B. auch Elektroschrott und Farbeimer) mitgenommen werden. Ferner ist offensichtlich, dass die genannten Problembereiche insbesondere in der Zeit der Dämmerung und bei Nacht von den in der Nähe wohnenden Personen zum Teil schlecht einsehbar sind. Somit ist auch denkbar, dass die Ablagerungen durch Personen erfolgen, die nicht in der Nähe wohnen. Auch aus diesem Grund und entsprechend Absatz 3 der ST 1382 wird um die Einschaltung der Stadtpolizei gebeten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3453 2018 Die Vorlage OF 312/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 1. die Worte "In Teilen" und im ersten Satz der Begründung das Wort "südlichen" gestrichen werden und bei der Aufzählung folgende Orte angefügt werden: "f) Gerhart-Hauptmann-Ring 314, g) Gerhart-Hauptmann-Ring 100". Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 8

09.07.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2018, OF 315/8 Betreff: Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: In Frankfurt am Main besteht hohe Nachfrage nach Wohnraum und Gewerbeflächen. Zugleich ist in den Stadtteilen zu beobachten, dass Wohngebäude nicht vermietet/nicht bewohnt sind und gewerbliche Flächen leer stehen. Einige Beispiele sind die Wohnhäuser Hessestraße / Ecke Dillenburger Straße (ehemalige Diskothek "Ebos"), Habelstraße 23 oder Weißkirchener Weg 34 sowie das Lurgi-Haus in der Lurgiallee 5, in dem nach Presseangaben rund 60.000 Quadratmeter Bürofläche leer stehen. Der Magistrat hat zu letzterem vorgeschlagen, dieses große Gebäude abzureißen und ein Wohnquartier zu errichten (Bebauungsplan Nr. 922 Nördlich Lurgiallee). Dies voraus geschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Verfügt der Magistrat über ein Leerstandskataster und - daraus abgeleitet - ein Leerstandsmanagement, um auf Eigentümer beratend zuzugehen mit dem Ziel, neuen Wohnraum oder nützliche Gewerbeflächen zu schaffen 2. Welche Initiativen hat der Magistrat in den vergangenen Jahren bei welchen einzelnen Liegenschaften im Ortsbezirk ergriffen und mit welchem Erfolg? 3. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat außerdem aktuell und mit welchem Erfolg, um Bestandsflächen im Ortsbezirk 8 für zusätzlichen und vor allem preiswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen? 4. Welchen aktuellen Sachstand zum Vorhaben gemäß M 263/2017 kann der Magistrat mitteilen, seitdem das Lurgi-Haus im vergangenen Dezember 2017 zwangsversteigert und dem Vernehmen nach von dem Immobilienunternehmen Aroundtown erworben wurde? Bleibt der Magistrat bei seiner Absicht, das Gelände zu einem Wohngebiet umzuwidmen oder wird das Areal weiterhin im Schwerpunkt für gewerbliche Zwecke zu nutzen sein? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 940 2018 Die Vorlage OF 315/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Altgerätehandel im Weißkirchener Weg 34

09.07.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2018, OF 313/8 Betreff: Altgerätehandel im Weißkirchener Weg 34 Vorgang: B 262/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Magistratsbericht B 262 vom 14.08.2017 wird zum Altgerätehandel auf der Liegenschaft Weißkirchener Weg 34 ausgeführt: "Aufgrund erheblicher Ablagerungen von Weißgeräten auf dem Gehweg Weißkirchener Weg 34' wurden zu Beginn des Jahres umfangreiche Ermittlungen durch die Dienstgruppe ,Umwelt- und Naturschutz, Abfallrecht' des Ordnungsamtes durchgeführt, die letztendlich zur Entfernung der Geräte geführt haben. Der Betrieb wurde aufgefordert, keine Weißgeräte mehr auf den Gehweg abzustellen. Dadurch konnte eine weitgehende Befriedung der Situation im öffentlichen Raum erreicht werden. Die Stadtpolizei kontrolliert regelmäßig. Unabhängig davon ist beim Regierungspräsidium Darmstadt bezüglich des Altgerätehandels auch noch ein Verfahren zur Beseitigung der Elektrogeräte und der Altlasten anhängig". Die Liegenschaft als solche stellt weiterhin einen Schandfleck dar und beeinträchtigt das Ortsbild im südlichen Teil des Denkmalschutzgebietes von Niederursel erheblich. Das Haus Weißkirchener Weg 34 steht einer gestalterischen Neuordnung des Kreuzungsbereichs Gerhart-Hauptmann-Ring/Weißkirchener Weg/Schüttgrabenstraße (Rahmenplan Niederursel) im Weg. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Ist das Verfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt bezüglich des Altgerätehandels zwischenzeitlich abgeschlossen und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2. Welche weiteren Sachverhalte sind aktuell zu dieser Problemliegenschaft mitzuteilen? 3. Versucht der Magistrat, den Eigentümer der Liegenschaft zu beraten, seinen Grund und Boden anderweitig zu nutzen und bestenfalls dem Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 939 2018 Die Vorlage OF 313/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch im Ortsbezirk 8 umsetzen

09.07.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2018, OF 316/8 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch im Ortsbezirk 8 umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke aufzustellen: 1. Zwei Sitzbänke entlang des Max-Kirschner-Weges; 2. eine Sitzbank vor der Turnhalle Habelstraße 11; 3. eine Sitzbank an der oberen Hälfte der Hundewiese am "Bubeloch" an der Nidda; 4. eine Sitzbank auf dem schmalen Weg zwischen Campingplatz "City Camp Sandelmühle" und Alexander-Riese-Weg; 5. eine Sitzbank im Knick der Straße An der Sandelmühle gegenüber Haus Nr. 34; 6. eine Sitzbank unter den Bäumen zwischen Gerhart-Hauptmann-Ring 80 und 96; 7. eine Sitzbank auf der Wiese hinter dem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 60 und neben Haus Nr. 62; 8. eine Sitzbank auf der Wiese vor den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 56-60; 9. eine Sitzbank entlang des Spazierweges zwischen Oberurseler Weg (Wendehammer) und der Krebsmühle; 10. eine Sitzbank an dem Verbindungsweg zwischen Hundertwasser-Kindergarten entlang der Stadtbahngleise bis zur Station "Zeilweg"; 11. zusätzliche Sitzgelegenheiten in der U-Bahnstation "Nordwestzentrum" in beide Fahrtrichtungen. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs selbständig zurückzulegen. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3455 2018 Die Vorlage OF 316/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Maßnahmen gegen Falschparker im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 1-15

26.04.2018 | Aktualisiert am: 24.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 281/8 Betreff: Maßnahmen gegen Falschparker im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 1-15 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen gegen Falschparker zu ergreifen, um die Zufahrt zur Tiefgarage 20 und zum Müllkäfig der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 7-9 sowie die Feuerwehrzufahrt besser sicherzustellen. Insbesondere sollen im Wendehammer - auch in den Abendstunden und nachts - verstärkt Kontrollen der Verkehrspolizei stattfinden und zusätzlich kennzeichnende Markierungen oder Poller auf der Fahrbahn des Wendehammers in Höhe des Müllkäfigs und der Tiefgaragenzufahrten geprüft und geeignetenfalls aufgebracht werden. Begründung: Wie in so vielen Wendehämmern der Nordweststadt werden die Kreisel verbotswidrig und gewohnheitsmäßig ganztägig beparkt. In dieser Stichstraße kommt es sehr häufig vor, dass die FES die Tonnen aus dem Müllkäfig der Häuser 7-9 nicht entsorgen kann, weil der Fußweg davor zugeparkt ist. Die Tiefgaragenaus- und -zufahrten sind häufig sehr knapp beparkt. Im Interesse der Bürger, die sich an die Regeln halten, ersucht der Ortsbeirat um Abhilfe. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 17.05.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3178 2018 Die Vorlage OF 281/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung LINKE. und Enthaltung BFF

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Personennahverkehr - Verbesserte Taktung Buslinie 71

03.04.2018 | Aktualisiert am: 30.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2018, OF 268/8 Betreff: Personennahverkehr - Verbesserte Taktung Buslinie 71 2013 wurde mit der M 96 die Taktung der Buslinie 71 geändert. Dabei wurde die Taktung montags bis freitags in der Nebenverkehrszeit zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr und samstags in der Zeit von 10:00 bis 20:00 Uhr von 20 Minuten auf 30 Minuten geändert. Abends verkehrt der Bus 71 montags bis freitags ab 20:30 nicht mehr. Sonntags fährt der Bus 71 überhaupt nicht. Nach Feststellung der Antragsteller ist das Fahrgastaufkommen derzeit bei den Buslinien 71, 72 und 73 in der Zeit Werkstags von 11:00 bis 13:00 Uhr wegen der Nutzung durch gehbehinderte Fahrgäste mit Rollstuhl oder Rollatoren sowie Fahrgästen mit Kinderwagen sehr groß, so dass die Busse häufig überfüllt sind. Es kommt auch vor, dass dann nicht alle Fahrgäste mitfahren können. Derzeit verkehrt der Bus 71 in dieser Zeit alle 30 Minuten. Zukünftig sollte die Buslinie 71 in dieser Zeit alle 20 Minuten verkehren. Hinzukommt, dass Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Antragstellern bemängeln, dass die Buslinie 71 abends nur bis 20:00 Uhr und sonntags überhaupt nicht verkehrt. Das hat zur Folge, dass vor allem die Bewohner/innen des Weißkirchener Wegs und des Gerhart-Hauptmann-Rings dann am Schulzentrum in die entgegengesetzte Richtung umsteigen müssen, wenn sie ins Nordwestzentrum und darüber hinaus mit dem ÖPNV fahren wollen. Diese vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat sich bei der VGF dafür einzusetzen, dass die Buslinie 71 1. an Werktagen in der Zeit von 11:00 bis 13:00 Uhr statt bisher alle 30 Minuten zukünftig alle 20 Minuten verkehrt, damit vor allem für Fahrgäste mit Rollstuhl oder Rollatoren sowie für Fahrgäste mit Kinderwagen die Mitfahrmöglichkeiten verbessert werden, 2. Montag bis Freitagabend wie Samstagabend bis 22:30 Uhr und sonntags von 10:00 bis 22:30 Uhr verkehrt, damit vor allem die Bewohner/innen des Weißkirchner Wegs und des Gerhart-Hauptmann-Rings in dieser Zeit nicht am Schulzentrum in die entgegengesetzte Richtung umsteigen müssen und damit auch eine verkürzte Fahrtzeit haben, wenn sie ins Nordwestzentrum und darüber hinaus mit dem ÖPNV fahren wollen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3050 2018 Die Vorlage OF 268/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Entmoosung - jetzt! Straßenschilder im Ortsbezirk 8 für die Verkehrssicherheit säubern

02.04.2018 | Aktualisiert am: 30.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2018, OF 273/8 Betreff: Entmoosung - jetzt! Straßenschilder im Ortsbezirk 8 für die Verkehrssicherheit säubern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in diesem Jahr noch die Straßenschilder im Ortsbezirk 8 systematisch zu kontrollieren und ggf. entmoosen/säubern zu lassen, und zwar Verkehrszeichen an Grundnetzstraßen zuerst. Begründung: Zahlreiche Verkehrszeichen, bspw. entlang des Gerhart-Hauptmann-Rings oder im Umfeld des Martin-Luther-King-Parks, sind kaum noch erkennbar, da sie von Moos oder Schmutz, zum Teil durch Wettereinflüsse, überzogen sind. Der Ortsbeirat würde eine systematische Reinigung der betroffenen Schilder begrüßen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3054 2018 Die Vorlage OF 273/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstext nach den Worten "noch die Straßenschilder" die Worte "Verkehrsspiegel und Lichtzeichenanlagen" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Beratung zur Baustellenzufahrt Bauprojekt Hofgut Obermühle

20.02.2018 | Aktualisiert am: 14.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2018, OF 266/8 Betreff: Beratung zur Baustellenzufahrt Bauprojekt Hofgut Obermühle Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Sitzung des Ortsbeirats am 15. Februar hat der Bauträger den Ortsbeirat über das Bauprojekt "Hofgut Obermühle" informiert. Dabei wurde auch das Problem Zufahrtsmöglichkeiten für Baufahrzeuge abgesprochen. Seitens des Bauträgers wurden zwei Zufahrtsmöglichkeiten vorgestellt: Zufahrt über die Krebsmühle und den Dorfwiesenweg sowie über den Weißkirchener Weg bzw. Alt-Niederursel und die Spielsgasse. Seitens der Straßenverkehrsamtes wurde dem Bauträger mitgeteilt, dass der Ortsbeirat über die Auswahl der Zufahrtsmöglichkeiten befragt werden soll. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat, beim Amt für Straßenverkehr zu veranlassen, dass das Amt in der nächsten Sitzung des Ortsbeirats dazu fachkundige Informationen gibt, da diese der Ortsbeirat 8 für seine Entscheidung benötigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 08.03.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2825 2018 Die Vorlage OF 266/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Kunstrasenplatz für den SV 1919 Niederursel e. V.

01.02.2018 | Aktualisiert am: 01.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2018, OF 258/8 Betreff: Kunstrasenplatz für den SV 1919 Niederursel e. V. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt das in den Haushalt 2018 eingestellte Sonderbauprogramm Kunstrasenplätze mit einem Gesamtmittelbedarf von 26,5 Mio. EUR bis 2021. Es ist erfreulich, dass der Magistrat bereits begonnen hat, dieses Programm in die Tat umzusetzen (Sportanlagen Harheim, Pfortenstraße, Hahnstraße und Unterliederbach). Im Ortsbezirk 8 fehlt noch immer ein Kunstrasenplatz auf der Sportanlage des SV 1919 Niederursel e.V. (SVN). Mit ST 7 vom 09.01.2017 teilte der Magistrat zuletzt mit, dass die umweltschutz- und wasserrechtlichen Aspekte zur Realisierung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage am Dorfwiesenweg weiterhin geprüft würden und eine mögliche Lösung der Hochwasserproblematik durch einen Umbau des größtenteils außerhalb des Urselbach-Überschwemmungsbereiches befindlichen Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz erzielt werden könnte, und zwar unter gleichzeitiger Aufgabe des Tennenplatzes in seiner heutigen Form. Weiterhin teilt der Magistrat mit, eine abschließende Bewertung könne erst "zu einem späteren Zeitpunkt und bei höherer Planungsreife" im Zusammenhang mit dem Kunstrasen-Sonderprogramm erfolgen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche konkreten Planungsschritte wurden seit Januar 2017 unternommen bzw. gibt es im Zusammenhang mit dem Sonderbauprogramm einen neuen Sachstand? 2. Wann wird der Kunstrasenplatz auf der Sportanlage des SVN voraussichtlich realisiert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 750 2018 Die Vorlage OF 258/8 wird als gemeinsamer Antrag von SPD und CDU in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 7 | PARLIS

Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen

23.01.2018 | Aktualisiert am: 13.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.01.2018, OA 220 entstanden aus Vorlage: OF 228/7 vom 14.11.2017 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass schnellstmöglich mit der Bauplanung und dem anschließenden Bau der Ortsumfahrung Praunheim begonnen wird. Begründung: Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass die Heerstraße eine zusätzliche Belastung durch Baustellenfahrzeuge in großer Zahl - z. B. durch die Erweiterung der Nordweststadt im Bereich des Gerhart-Hauptmann-Ringes, durch Bebauung des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße sowie durch den Bau der Regionaltangente West bis zum Nordwestzentrum - nicht verkraften kann. Vor dem Bezug neuer Wohnquartiere sollen sowohl das nötige Straßennetz als auch die Infrastruktur des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs gebaut sein. Da einerseits zeitnah Wohnraum benötigt wird und andererseits der Baustellenverkehr für die Schaffung der Infrastruktur nicht über die Heerstraße abgewickelt werden kann, wird dringend die Ortsumfahrung Praunheim benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 08.03.2018, OA 231 Antrag vom 18.02.2018, OF 263/8 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.08.2018, B 254 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 31.01.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: a) Die Vorlage OA 220 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.02.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 220 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des OBR 8 am 08.03.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 231 2018 1. Der Vorlage OA 220 wird unter Hinweis auf OA 231 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 263/8 wird als gemeinsamer Antrag von SPD und CDU mit der Maßgabe beschlossen, dass Vorlage folgende Fassung erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage OA 220 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ortsumfahrung Praunheim nicht am Praunheimer Weg endet, sondern, wie ursprünglich geplant, in einem Tunnel bis zum Nordwestzentrum durchgebaut wird." Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. SPD, CDU, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.03.2018, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 220 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 231 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2018, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 231 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 220 und OA 231 = Prüfung und Berichterstattung) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 231 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2515, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 Aktenzeichen: 61 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrsspiegel für die Liegenschaften Weißkirchener Weg 22, 22a, 24 und 24a

09.01.2018 | Aktualisiert am: 01.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2018, OF 245/8 Betreff: Verkehrsspiegel für die Liegenschaften Weißkirchener Weg 22, 22a, 24 und 24a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber der Zufahrt zu den Liegenschaften Weißkirchener Weg 22, 22a, 24 und 24a einen Verkehrsspiegel anzubringen. Begründung: Die vor einigen Jahren neu gebauten Häuser sind über eine rechtwinklige Zufahrt an den Weißkirchener Weg angebunden, der bei Ausfahrt nur sehr schlecht einsehbar ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 245/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 245/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Entfernung der Beschilderung „Radfahrer frei" an der Straße „Am Urselbach"

09.01.2018 | Aktualisiert am: 30.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2018, OF 242/8 Betreff: Entfernung der Beschilderung "Radfahrer frei" an der Straße "Am Urselbach" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Straße "Am Urselbach" sämtliche Zusatzschilder "Radfahrer frei" zu entfernen und den Durchgang zur Spielsgasse entlang des Urselbachs ausschließlich für Fußgänger freizugeben. Folgende Schilder wären dabei zu entfernen: Verkehrszeichen VZ 1022-10 an der Ecke Seibertsgasse/Am Urselbach, Verkehrszeichen VZ 1022-10 in der Straße Am Urselbach am Beginn des Fußweges Richtung Spielsgasse und VZ 357-50 ("Durchlässige Sackgasse" für Radler und Fußgänger) an der Ecke Obermühlgasse / Dorfwiesenweg / Am Urselbach. Das zuletzt genannte Schild wäre durch VZ 357-51 ("Durchlässige Sackgasse" für Fußgänger) zu ersetzen. Begründung: Die sicher zunächst gut gemeinte Idee, Fußwege auch für Radfahrer freizugeben, setzt voraus, dass Radfahrer die Regeln beachten und nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Auf die Fußgänger ist gemäß StVO in diesem Fall besondere Rücksicht zu nehmen. Nach Auskunft von vielen Bürgern, die an einer Begehung im alten Ortskern von Niederursel teilgenommen haben, verhalten sich sehr viele Radler, die den Fußweg "Am Urselbach" benutzen, rücksichtslos gegenüber Fußgängern. Sie fahren mit überhöhter Geschwindigkeit aus Richtung Dorfwiesenweg auf den Fußweg zu und/oder "schießen" plötzlich und unter Gefährdung des Straßenverkehrs auf den Gehweg Spielgasse bzw. weiter auf die Straße selbst. Bisweilen wird die Beschilderung auch als Einladung für Motorrollerfahrer missverstanden was auf diesem engen und wegen der Knickkurve schlecht einsehbaren Fußweg zu weiteren Konfliktsituationen mit Fußgängern führt. Der Ortsbeirat empfiehlt deshalb, die Zusatzbeschilderung aus Sicherheitsgründen zu entfernen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2688 2018 Die Vorlage OF 242/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP, FREIE WÄHLER und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Grundstückseinfriedung mittels Sperrmüll am Spazierweg unterhalb der A 5

09.01.2018 | Aktualisiert am: 01.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2018, OF 244/8 Betreff: Grundstückseinfriedung mittels Sperrmüll am Spazierweg unterhalb der A 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Stadtauswärts in der Verlängerung des Weißkirchener Weges Richtung Oberursel an einem Hang, der nördlich direkt an das Brückenbauwerk der A5 (Urselbachtalbrücke) angrenzt, befindet sich ein Grundstück, das seit kurzem mit Sperrmüllteilen völlig verbarrikadiert wurde. Spaziergänger haben den Ortsbeirat auf diesen Schandfleck hingewiesen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, diese Umzäunung schnellstmöglich zu kontrollieren und auf eine Entfernung der eher ortsunüblichen Einfriedung hinzuwirken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 244/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2720 2018 Die Vorlage OF 244/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Zusätzliche Papierkörbe entlang des Dorfwiesenweges

14.11.2017 | Aktualisiert am: 04.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 223/8 Betreff: Zusätzliche Papierkörbe entlang des Dorfwiesenweges Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang des Dorfwiesenweges zwischen Werner-von-Ursel-Platz, Sportanlage des SV 1919 Niederursel (SVN) und im weiteren Verlauf der Spazierwege zum Urselbach in Höhe der A5 eine ausreichende Anzahl von krähenvogelsicheren Papierkörben anzubringen. Begründung: Ab Werner-von-Ursel-Platz gibt es keine Papierkörbe mehr bis zur Stadtgrenze. Auch bedingt durch den Sportverein und seine Veranstaltungen, die privaten Nutzer des Vereinsheims des SVN und für Spaziergänger fehlen Papierkörbe in ausreichender Zahl. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2474 2017 Die Vorlage OF 223/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstext nach den Worten "Der Magistrat wird gebeten" die Worte "unter Verweis unter anderem auf die Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen

14.11.2017 | Aktualisiert am: 31.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 228/7 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern dafür zu sorgen, dass schnellstmöglich mit der Bauplanung und anschließendem Bau der Ortsumfahrung Praunheim begonnen wird. Begründung: Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass die Heerstraße eine zusätzliche Belastung durch Baustellenfahrzeuge in großer Zahl - z. B. durch die Erweiterung der Nordweststadt im Bereich des Gerhart-Hauptmann-Ringes, durch Bebauung des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße sowie den Bau der RTW bis zum Nordwestzentrum - nicht verkraften kann. Vor dem Bezug neuer Wohnquartiere sollen sowohl das nötige Straßennetz als auch die Infrastruktur des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs gebaut sein. Da einerseits zeitnah Wohnraum benötigt wird und andererseits der Baustellenverkehr für die Schaffung der Infrastruktur nicht über die Heerstraße abgewickelt werden kann, wird dringend die Ortsumfahrung Praunheim benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 228/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 23.01.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung OA 220 2018 Die Vorlage OF 228/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, REP und fraktionslos gegen FARBECHTE (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Tempo 30 im alten Ortskern von Niederursel besser durchsetzen

14.11.2017 | Aktualisiert am: 04.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 227/8 Betreff: Tempo 30 im alten Ortskern von Niederursel besser durchsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Tempo 30-Regelung im Gebiet Alt-Niederursel besser durchzusetzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die der Ortsbeirat wie folgt vorschlägt: ein größeres Tempo 30-Zonen-Schild an den folgenden Eingangsstraßen in die Zone: Ecke Praunheimer Weg/Weißkirchener Weg (für die Richtung Alt-Niederursel), Weißkirchener Weg (für die Richtung Schüttgrabenstraße, Hennegasse etc.) unmittelbar vor dem Neubau des Wohnhauses an der Zufahrt zum REWE-Supermarkt und - u.a. auch aufgrund von zu schnell fahrenden Fahrradfahrern - Oberurseler Weg/Ecke Spielsgasse; zusätzliche Tempo 30-Piktogramme auf den breiteren Straßenzügen, dort wo sie fehlen, zum Beispiel Alt-Niederursel, Seibertsgasse, Krautgartenweg; Anbringung eines Gefahrenzeichens "Fußgängerüberweg" (VZ 145-12/22) am Oberurseler Weg kurz vor der Einmündung in den Kreuzungsbereich Krautgartenweg/Kreuzerhohl/Spielsgasse. Prüfung von versetztem Parken in der Seibertsgasse; das kleine Spielstraßenschild an der Ecke Alt-Niederursel/Kirchgartenstraße auch als Piktogramm auf der Straße anzubringen; eine "Auframpung" des Weißkirchener Wegs in Höhe Hennegasse zur Verlangsamung des Verkehrs und zur besseren Ordnung des Abbiegeverkehrs in die und aus der Hennegasse; zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen. Begründung: Bei einer Ortsbegehung haben sich viele Anwohner aus dem Gebiet Alt-Niederursel über überhöhte Geschwindigkeiten von Pkw und Kleintransportern beklagt. Tatsächlich ist die Tempo 30-Zone zwar korrekt beschildert, aber die Schilder im Eingangsbereich der Zone sind oft zu klein oder werden etwa im Bereich der komplizierten Kreuzung Weißkirchener Weg/Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße leicht übersehen. Der Ortsbeirat schlägt ergänzende Maßnahmen vor, um die Sicherheit auf den verkehrsberuhigten Straßen im alten Ortskern von Niederursel zu erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2476 2017 Die Vorlage OF 227/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass beim 3. Spiegelstrich die Worte "Anbringen eines" durch die Worte "Reinigung des" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 8 | PARLIS

Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176

02.11.2017 | Aktualisiert am: 07.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2017, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 12.10.2017 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotenzial für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können, da die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragrafen 35 BauGB in Einklang zu bringen wäre. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, beispielsweise für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrats sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S. 4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A 5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst die Ankündigung des Magistrats sei, zuerst die Infrastruktur und dann die Wohnungen schaffen zu wollen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren Tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rushhour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße/In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A 5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim

17.10.2017 | Aktualisiert am: 09.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2017, OF 204/8 Betreff: Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim Der Ortsbeirat möge beschließen: In der M 176 zur vorbereitenden Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim wird der Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme u. a. durch den Praunheimer Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Schüttgrabenstraße, Spielsgasse, Oberurseler Weg, Rosa-Luxemburg-Straße begrenzt. Dem Ortsbeirat 8 sind die Folgen für die dortigen Grundstückseigentümer sowie die Finanzierung einer Ortsumfahrung Praunheim bis zum Erich-Ollenhauer-Ring sowie des zusätzlichen Lärmschutzes an der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich Heddernheim unklar. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Auswirkungen hat die in der M 176 vorgesehene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für die Grundstückseigentümer im Bereich Praunheimer Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Schüttgrabenstraße, Spielsgasse, Oberurseler Weg, Rosa-Luxemburg-Straße? 2. Können die Kosten für die Ortsumfahrung Praunheim mit einem Tunnel bis zum Erich-Ollenhauer-Ring sowie für zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen auf der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich Heddernheim aus den Erträgen aus dem Verkauf von Grundstücken aus der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden, auch wenn der Bereich Praunheimer Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Schüttgrabenstraße, Spielsgasse, Oberurseler Weg, Rosa-Luxemburg-Straße aus der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme herausgenommen wird? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten!

12.10.2017 | Aktualisiert am: 09.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2017, OF 205/8 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten zügig eine maßvolle Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Südwesten zu planen und zu realisieren: a) eine Ausweitung des räumlichen Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes B906 (Westlich Nordweststadt, M 18 v. 17.01.2014) auf das Gebiet zwischen Friedhof Niederursel und dem Flurstück "Am Holzweg"; b) eine bauliche Erweiterung der Flachbausiedlung "Paul-Kornfeld-Weg" (Bebauungsplan B124) nach Süden und Südwesten in überwiegend zweigeschossiger Bauweise mit Erschließung über eine neue Anwohnerstraße, die mit dem Praunheimer Weg verbunden wird. Diese Erweiterungen sollen auf der Basis einer konventionellen zweistufigen Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) zügig geplant und realisiert werden. Sie sollen entsprechend den Prinzipien der Frankfurter Bauleitplanung eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Weiterentwicklung der Nordweststadt sicherstellen, ohne die infrastrukturelle Leistungsfähigkeit der bestehenden Stadtteile im Frankfurter Nordwesten zu überfordern. Durch weitgehenden Erhalt von Stadtrand-Naherholungsflächen, von ausreichenden Flächen für die Landwirtschaft und von Freizeitanlagen (Kleingartenverein Nordweststadt, Sportanlage der TSG Nordwest) sowie der zwischen Steinbach und Frankfurt gelegenen Flächen für die Kaltluftproduktion sollen sie dem Wohl der Allgemeinheit dienen und eine sozial gerecht verteilte Bodennutzung gewährleisten sowie zu einer menschenwürdigen Umwelt beitragen. Um einen harmonischen Übergang zwischen der Nordweststadt als Siedlungsbau der 60er Jahre und den beiden modernen Quartieren sicherzustellen, ist zu prüfen, den 2015 beendeten Städtebaulichen Ideenwettbewerb "Neue Ideen für die Nordweststadt" noch einmal aufzugreifen und mit Blick auf die Siedlungserweiterung nach Westen und Südwesten zu aktualisieren. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die RosaLuxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem GerhartHauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des GerhartHauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Sicht der Stadtteile Niederursel und Nordweststadt bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. dem Gerhart-Hauptmann-Ring, dem Weißkirchener Weg und Alt-Niederursel. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Deshalb hat der Ortsbeirat auch 2014 der Aufstellung eines B-Plans für das Areal westlich der Nordweststadt zugestimmt (M 18 v. 17.01.2014). Er schlägt mit dieser Anregung auch vor, die Fläche "Am Holzweg" und eine deutliche Vergrößerung der Einfamilienhaussiedlung des Paul-Kornfeld-Weges mit einzubeziehen und dadurch weiteren Bau von Wohnungen in vielfältigen Eigentumsformen (freifinanzierte Mietwohnungen, Sozialwohnungen nach 1. und 2. Förderweg, Wohnbaugenossenschaften, Eigentumswohnungen und Eigenheime) zu ermöglichen. Beide Erweiterungen müssten aber städtebaulich auf die typische "Nordweststadt-Bebauung" ausgerichtet sein, d.h. ein Mix aus Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäusern, mit viel Grün, Fußwegen mit Brücken, Tiefgaragen und wenigen Straßen. Hinzu kommen ein tragfähiges Verkehrskonzept wie vom Ortsbeirat bereits 2014 gefordert (OA 492 v. 27.03.2014) sowie Investitionen in den längst überfälligen Autobahnlärmschutz. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Keine Betonburg am Stadtrand – für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten!

09.10.2017 | Aktualisiert am: 02.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 201/7 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten und auf der Basis eines konventionellen Bebauungsplanverfahrens zügig eine maßvolle Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei am Steinbach (Steinbacher Hohl 150) zu verwirklichen. Eine Nutzung von Flurstücken, die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B696 (Gewerbegebiet nördlich Heerstraße, Teilbereich 2, M 22 v. 13.01.2012) zu Wohnbauzwecken ist dabei nicht vorzusehen. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen und von Teilen des Gewerbegebietes Heerstraße nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die in dem Untersuchungsgebiet tätigen Bauern gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirats schützenswert ist. Zugleich zielt die Voruntersuchung darauf ab, bereits gesicherte Gewerbeflächen nördlich der Heerstraße für Wohnzwecke nutzbar zu machen. Gewerbeflächen sind in Frankfurt knapp und werden speziell in Praunheim benötigt. Der Ortsbeirat lehnt eine Aufweichung des Beschlusses zum Bebauungsplan B696 aus diesem Grund ab. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auch auf dem Gebiet des Ortsbezirks 7 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Praunheimer Sicht bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. der Steinbacher Hohl, Oberhöchstädter Weg, Haingrabenstraße und Alt-Praunheim. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Die Entwicklung des früheren Ziegeleigeländes und des großen Grundstücks zwischen dem Steinbach und den Behelfsheimen an der Steinbacher Hohl ist deshalb aus Sicht des Ortsbeirats voranzutreiben. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 201/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 202/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Zufahrt und Parksituation Mosaikschule Gerhart-Hauptmann-Ring 240a

01.08.2017 | Aktualisiert am: 23.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 182/8 Betreff: Zufahrt und Parksituation Mosaikschule Gerhart-Hauptmann-Ring 240a Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Im Gerhart-Hauptmann-Ring 240a Mosaikschule wird in erheblichem Umfang illegal geparkt. Dies hat zur Folge, dass An-und Abfahrt der Schulbusse der behinderten Kinder teilweise in massiven Maß gestört ist. Viele Kinder werden auch von Ihren Eltern gebracht und haben nur sehr eingeschränkt die Möglichkeit mit einem Rollstuhl die vorgesehenen Wege zu benutzen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten wie die Parksituation an dieser Stelle entschärft werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1942 2017 Die Vorlage OF 182/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Anbringung von umlegbaren Parkpfosten

01.08.2017 | Aktualisiert am: 23.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 181/8 Betreff: Anbringung von umlegbaren Parkpfosten Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: vor den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 23-25 wird in erheblichem Umfang illegal geparkt. Somit sind die Flucht- und Rettungswege oft nicht nutzbar und die Rasenflächen werden in erheblichem Maß dauerhaft geschädigt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten die in der Nordweststadt üblichen Parkpfosten zu installieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1941 2017 Die Vorlage OF 181/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Erneuerung des großen Spielplatzes mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27

18.05.2017 | Aktualisiert am: 29.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2017, OF 168/8 Betreff: Erneuerung des großen Spielplatzes mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 (3) GOOBR beauftragt, gemeinsam mit den Kinderbeauftragten des Ortsbeirates den großen Spielplatz mit Vorhergehender TrefferBoulebahnNächster Treffer südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27, gelegen im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring zwischen den Häusern 77 und 57, umfassend zu erneuern und als Mehrgenerationenanlage zu entwickeln. Im Einzelnen schlägt der Ortsbeirat folgende Maßnahmen/Ergänzungen vor: - Wegnahme einer Tischtennisplatte - Sanierung der Vorhergehender TrefferBoulebahn - Klettergerüst / Niedrigseilgarten - Rutschen für große und kleine Kinder - Drehkreisel - Schaukeln für Babys und größere Kinder Hängematten - Vergrößerung des Sandkastens Kleines Labyrinth Balancier- und Turngeräte Wippen - Anlage eines Schachfeldes und/oder einzelner Schachtische (Figuren- und Schlüsseldienst kann über das Quartiersmanagement organisiert werden) In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat zu informieren, wer Eigentümer der früheren Trinkhalle vordem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 77 ist und welche Planungen bestehen, das Gebäude zu nutzen oder abzureißen. Der Ortsbeirat schlägt vor, das Dach für Zwecke der Stadtimkerei zu nutzen. Ein Kontakt kann über den Ortsbeirat hergestellt werden. , Begründung: Dieser große Spielplatz ist leider wenig attraktiv und muss erneuert werden. Die Tischtennisplatten sind noch in Ordnung. Der Sandkasten ist modernisierungsbedürftig. Es entstünde ein attraktiver Stadtteilspielplatz, der in diesem Teil der Nordweststadt einfach fehlt. Er bietet sich ideal als ergänzendes Bewegungsangebot für das Kinderzentrum GHR 27, den Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde (Kita "Sternenhimmel") und die mit Kindern arbeitenden Einrichtungen im Kleinen Einkaufszentrum Thomas-Mann-Straße an. Letztere verfügen über keine Außenflächen für Spielangebote. Däs nördlich des Spielplatzes gelegene, früher als Trinkhalle genutzte, Gebäude steht seit geraumer Zeit leer. Die Anwohner fragen sich, was mit dem Gebäude geschehen soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.04.2017, OF 143/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 9 2017 1. Die Vorlage OF 143/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF168/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 168/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Spiegelstrich entfällt und folgender Spiegelstrich an vorletzter Stelle in die Aufzählung eingefügt wird: "- Im Bedarfsfall: Wegnahme einer Tischtennisplatte" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Initiative Ortsbeirat 8 | PARLIS

Erneuerung des großen Spielplatzes mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27

18.05.2017 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Initiative vom 18.05.2017, OI 9 entstanden aus Vorlage: OF 168/8 vom 18.05.2017 Betreff: Erneuerung des großen Spielplatzes mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27 Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, gemeinsam mit den Kinderbeauftragten des Ortsbezirkes den großen Spielplatz mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27, gelegen im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring zwischen den Häusern 77 und 57, umfassend zu erneuern und als Mehrgenerationenanlage zu entwickeln. Im Einzelnen schlägt der Ortsbeirat folgende Maßnahmen/Ergänzungen vor: - Sanierung der Boulebahn; - Klettergerüst/Niedrigseilgarten; - Rutschen für große und kleine Kinder; - Drehkreisel; - Schaukeln für Babys und größere Kinder; - Hängematten; - Vergrößerung des Sandkastens; - kleines Labyrinth; - Balancier- und Turngeräte; - Wippen; - im Bedarfsfall Wegnahme einer Tischtennisplatte; - Anlage eines Schachfeldes und/oder einzelner Schachtische (Figuren- und Schlüsseldienst kann über das Quartiersmanagement organisiert werden). In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat zu informieren, wer Eigentümer der früheren Trinkhalle vor dem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 77 ist und welche Planungen bestehen, das Gebäude zu nutzen oder abzureißen. Der Ortsbeirat schlägt vor, das Dach für Zwecke der Stadtimkerei zu nutzen. Ein Kontakt kann über den Ortsbeirat hergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.10.2017, B 347 Versandpaket: 24.05.2017 Aktenzeichen: 67 2

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrsprobleme am Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde

05.04.2017 | Aktualisiert am: 26.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2017, OF 147/8 Betreff: Verkehrsprobleme am Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Am Beginn des Fußgängerüberwegs zu den Häusern Thomas-Mann-Straße 12-18 sowie am Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 79 jeweils eine Feuerwehrschranke mit kombinierter Schließanlage anzubringen. Die aktuell angebrachte Schranke am Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 79 ist zu ersetzen; 2. zum Schutz der Grünanlagen im Umfeld der Häuser Thomas-Mann-Straße 12-18 und Gerhart-Hauptmann-Ring 79-81a zusätzliche Findlinge auszulegen; 3. die Treppenanlage an der Thomas-Mann-Straße vor dem Haus Nr. 10 zu renovieren (z.B. Beläge erneuern, Schienen entfernen und Handläufe versetzen) und die Grünfläche rund um die Brückenanlage zu lichten und besser sauber zu halten. 4. Die Rampe zwischen dem Kindergarten und dem Kleinen Einkaufszentrum umzugestalten und besser barrierefrei zu machen (z.B. durch einen geschwungen angelegten Weg). Begründung: Ergibt sich aus der o.g. Beschlussvorlage und aus dem Verlauf sowie den festgestellten Ergebnissen des Ortstermins des Ortsbeirates mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, des Amtes für Straßenbau und Erschließung, des Grünflächenamtes, der Ev. Kirchengemeinde und des Eigentümerbeirates der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 79-81a. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1432 2017 Die Vorlage OF 147/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und REP

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, FDP

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Erneuerung des großen Spielplatzes mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27

04.04.2017 | Aktualisiert am: 29.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 143/8 Betreff: Erneuerung des großen Spielplatzes mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 (3) GOOBR beauftragt, gemeinsam mit den Kinderbeauftragten des Ortsbeirates den großen Spielplatz mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27, gelegen im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring zwischen den Häusern 77 und 57, umfassend zu erneuern. Im Einzelnen schlägt der Ortsbeirat folgende Maßnahmen/Ergänzungen vor: - Wegnahme einer Tischtennisplatte - Sanierung der Boulebahn - Klettergerüst - Rutschen für große und kleine Kinder - Drehkreisel - Schaukeln für Babys und größere Kinder - Hängematten - Vergrößerung des Sandkastens mit Wasserzuleitung (z.B. für Burgenbau) - Kleines Labyrinth In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat zu informieren, wer Eigentümer der früheren Trinkhalle vor dem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 77 ist und welche Planungen bestehen, das Gebäude zu nutzen oder abzureißen. Begründung: Dieser große Spielplatz ist leider wenig attraktiv und muss erneuert werden. Die Tischtennisplatten sind noch in Ordnung. Der Sandkasten ist modernisierungsbedürftig. Es entstünde ein attraktiver Stadtteilspielplatz, der in diesem Teil der Nordweststadt einfach fehlt. Er bietet sich ideal als ergänzendes Bewegungsangebot für das Kinderzentrum GHR 27, den Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde (Kita "Sternenhimmel") und die mit Kindern arbeitenden Einrichtungen im Kleinen Einkaufszentrum Thomas-Mann-Straße an. Letztere verfügen über keine Außenflächen für Spielangebote. Das nördlich des Spielplatzes gelegene, früher als Trinkhalle genutzte, Gebäude steht seit geraumer Zeit leer. Die Anwohner fragen sich, was mit dem Gebäude geschehen soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.05.2017, OF 168/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 143/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 9 2017 1. Die Vorlage OF 143/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF168/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 168/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Spiegelstrich entfällt und folgender Spiegelstrich an vorletzter Stelle in die Aufzählung eingefügt wird: "- Im Bedarfsfall: Wegnahme einer Tischtennisplatte" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34

10.03.2017 | Aktualisiert am: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2017, OA 133 entstanden aus Vorlage: OF 138/12 vom 24.02.2017 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Vorgang: OM 717/16 OBR 12; ST 43/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen lassen zu können, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung einer Anregung des Ortsbeirats 12 mit Stellungnahme vom 09.01.2017, ST 43, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllt. Infolge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 717 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43 Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 133 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1353, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 8 | PARLIS

Teilhabechancen von Flüchtlingen im Ortsbezirk 8 verbessern

09.03.2017 | Aktualisiert am: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.03.2017, OA 131 entstanden aus Vorlage: OF 117/8 vom 18.02.2017 Betreff: Teilhabechancen von Flüchtlingen im Ortsbezirk 8 verbessern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie 1. Flüchtlingen, die in Unterkünften im Ortsbezirk 8 (z. B. Gerhart-Hauptmann-Ring 398c) leben und die noch keinen Platz in einem Deutschkurs erhalten haben, die Nutzung des RMV, soweit noch nicht vorhanden, ermöglicht werden kann; 2. mehr Plätze in Deutschkursen, speziell für geflüchtete Frauen, angeboten und die Möglichkeiten der Kinderbetreuung für die Kurszeiten verbessert werden können; 3. durch die Bereitstellung bzw. Vermittlung von gebrauchsfähigen, verkehrssicheren Fahrrädern (Fundbüro, Werkstatt Frankfurt) vor allem die Nahmobilität für mehr Flüchtlinge verbessert werden kann. Begründung: Im Ortsbezirk 8 leben in verschiedenen Liegenschaften zahlreiche Flüchtlinge über einen oft sehr langen Zeitraum. Die beantragten Maßnahmen sollen für diesen Personenkreis die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Ortsbezirk, speziell deren Mobilität, verbessern. Die Teilhabe an Angeboten der Bildung und des kulturellen Lebens im Ortsbezirk ist für die dort lebenden Flüchtlinge ein wichtiger Baustein, ihre Integrationsbemühungen zu unterstützen. Außerdem werden die Bemühungen der ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe tätigen Mitbürger damit ebenfalls unterstützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1470 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 147 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.04.2017, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 131 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OA 131 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1352, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 51

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34

24.02.2017 | Aktualisiert am: 15.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2017, OF 138/12 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen zu lassen, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. Es ist zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung eines Beschlusses des Ortsbeirats 12, ST 43 vom 9.1.2017, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und Instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllte. In Folge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 133 2017 Die Vorlage OF 138/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Teilhabechancen von Flüchtlingen im Ortsbezirk 8 verbessern

18.02.2017 | Aktualisiert am: 24.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2017, OF 117/8 Betreff: Teilhabechancen von Flüchtlingen im Ortsbezirk 8 verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, - Flüchtlingen, die in Unterkünften im Ortsbezirk 8 (z.B. Gerhart-Hauptmann-Ring 398c) leben und die noch keinen Platz in einem Deutschkurs erhalten haben, die Nutzung des RMV zu ermöglichen. - mehr Plätze in Deutschkursen, speziell für geflüchtete Frauen anzubieten. Damit einhergehend, die Möglichkeiten der Kinderbetreuung für die Kurszeiten zu verbessern. - durch die Bereitstellung bzw. Vermittlung von gebrauchsfähigen, verkehrssicheren Fahrrädern, vor allem die Nahmobilität für mehr Flüchtlinge zu verbessern. Begründung: In unserem Ortsbezirk leben in verschiedenen Liegenschaften zahlreiche Flüchtlinge über einen oft sehr langen Zeitraum. Die beantragten Maßnahmen sollen für diesen Personenkreis die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Ortsbezirk, speziell deren Mobilität, verbessern. Die Teilhabe an Angeboten der Bildung und des kulturellen Lebens im Ortsbezirk, ist für die hier lebenden Flüchtlinge ein wichtiger Baustein, ihre Integrationsbemühungen zu unterstützen. Außerdem werden die Bemühungen der ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe tätigen Mitbürger damit ebenfalls unterstützt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 09.03.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 131 2017 Die Vorlage OF 117/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die der Magistrat gebeten wird zu prüfen und zu berichten, nach den Worten "Nutzung des RMV" die Worte "soweit nicht schon vorhanden" und nach den Worten "verkehrssicheren Fahrrädern" in Klammern die Worte "Fundbüro, Werkstatt Frankfurt" eingefügt werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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Anregung Ortsbeirat 8 | PARLIS

Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision!

01.12.2016 | Aktualisiert am: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.12.2016, OA 99 entstanden aus Vorlage: OF 83/8 vom 15.11.2016 Betreff: Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision! Vorgang: M 69/14; Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Gaslaternen im Ortsbezirk 8 gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), bislang entfernt oder umgerüstet wurden. 2. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, gegliedert nach Straßen, wann die Gaslaternen im Ortsbezirk 8 zuletzt gewartet wurden. 3. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), wird einer Revision unterzogen mit dem Ziel, stadtweit historisch wertvolle "Gaslicht-Viertel" in Betrieb zu halten und damit das Lichtspektrum und die das Stadtbild prägende Originalität der Gaslaternen besonders in historischen und älteren Stadtvierteln dauerhaft als erhaltenswert für die Stadt Frankfurt am Main einzustufen. 4. Der Magistrat wird daraus folgend beauftragt, im Gebiet des Ortsbezirks 8 bestehende Gaslaternen in Betrieb zu halten: a) im Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim, der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst. Das sind die folgenden Straßen: Brühlstraße 6 bis Ende und 11 bis Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Mark-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Mark-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße, Cohausenstraße bis Habelstraße. Als beispielhaft für den Siedlungsbau der frühen 30er- Jahre wird auch die Georg-Wolff-Straße als typisch für eine Wohnstraße mit Gaslicht bewertet. Der dortige Gaslaternen-Bestand bleibt ebenfalls in Betrieb. b) im denkmalgeschützten Teil von Niederursel, dem alten Ortskern. Das sind die folgenden Straßen: Kirchgartenstraße, Schüttgrabenstraße, Erbsengasse, Hennegasse und Alt-Niederursel. Begründung: Mit großem Aufwand hat der Magistrat 2014 ein Programm zum Austausch und zur Umrüstung von sämtlichen Gaslaternen im Gebiet der Stadt Frankfurt auf den Weg gebracht - gegen den Widerstand vieler Bürgerinnen und Bürger, die das besondere Licht sowie speziell die sehr schönen Aufsatzleuchten unter den Gaslaternen schätzen und für ihre Wohnviertel erhalten wollen. Bis 2025 soll das Programm zur Umrüstung von insgesamt 5.500 Gaslaternen abgeschlossen sein. Bislang ist in den Jahren 2015 und 2016 jedoch nur ein Bruchteil der Haushaltsmittel für das Umrüstprogramm ausgegeben worden, die Umsetzung geht Medienberichten zufolge nur schleppend voran. So sind nach Angaben des Straßenbauamts bisher nur 334 Leuchten in 33 Straßen ersetzt worden, darunter auch Leuchten im Zeilweg in Heddernheim. Die Bürgerinnen und Bürger fragen sich mittlerweile, ob die Maßnahme tatsächlich so dringlich ist, wie immer mitgeteilt wurde, stets begründet mit einer angeblich mangelhaften Standfestigkeit der Masten, zu hohem Wartungsaufwand und angeblich schlechter Verfügbarkeit thoriumfreier Glühstrümpfe. Da mittlerweile bekannt ist, dass auch thoriumfreie Glühstrümpfe lieferbar sind, unternimmt der Ortsbeirat noch einmal den Versuch, einen Bestandsschutz der im Ortsbezirk 8 vorhandenen historischen Gasbeleuchtung zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 822 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 07.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2017, TO II, TOP 42 Beschluss: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 981, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2017 Aktenzeichen: 91 52

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Zugang Gerhart-Hauptmann-Ring 71/73 durch Geländer sichern

16.11.2016 | Aktualisiert am: 09.12.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2016, OF 79/8 Betreff: Zugang Gerhart-Hauptmann-Ring 71/73 durch Geländer sichern Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Anwohner des Gerhart-Hauptmann-Rings bemängeln, dass der steile Zugang (Zufahrt) zu den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 71 und 73 nicht durch ein Treppengeländer gesichert ist. Menschen mit Gehbehinderungen haben Probleme diesen steilen Zugang, der gleichzeitig Auffahrt ist,zu begehen. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat zu veranlassen, dass an dem Zugang/an der Auffahrt zu den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 71-73 ein Geländer angebracht wird, damit der steile Zugang von Anwohnern mit Gehbehinderungen ohne Probleme genutzt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 01.12.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1035 2016 Die Vorlage OF 79/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Gehbehinderung" durch das Wort "Mobilitätseinschränkungen" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Gaslaternen-Umrüstung – Mut zur Revision!

15.11.2016 | Aktualisiert am: 09.12.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2016, OF 83/8 Betreff: Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision! Vorgang: M 69/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, 1. Der Magistrat berichtet, welche Gaslaternen im Ortsbezirk 8 gemäß Beschluss § 4832 (M 69 / 2014) bislang entfernt / umgerüstet wurden. 2. Der Magistrat berichtet, gegliedert nach Straßen, wann die Gaslaternen im Ortsbezirk 8 zuletzt gewartet wurden. 3. Der Beschluss § 4832 (M 69 / 2014) wird einer Revision unterzogen mit dem Ziel, stadtweit historisch wertvolle "Gaslicht-Viertel" in Betrieb zu halten und damit das Lichtspektrum und die das Stadtbild prägende Originalität der Gaslaternen besonders in historischen und älteren Stadtvierteln dauerhaft als erhaltenswert für die Stadt Frankfurt am Main einzustufen. 4. Der Magistrat wird daraus folgend beauftragt, im Gebiet des Ortsbezirks 8 bestehende Gaslaternen in Betrieb zu halten a) im Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim, der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst. Das sind die folgenden Straßen: Brühlstraße 6 bis Ende und 11 bis Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Mark-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Mark-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße, Cohausenstraße bis Habelstraße. Als beispielhaft für den Siedlungsbau der frühen 30er Jahre wird auch die Georg-Wolff-Straße als typisch für eine Wohnstrasse mit Gaslicht bewertet. Der dortige Gaslaternen-Bestand bleibt ebenfalls in Betrieb. b) im denkmalgeschützten Teil von Niederursel, dem alten Ortskern. Das sind die folgenden Straßen: Kirchgartenstraße, Schüttgrabenstraße, Erbsengasse, Hennegasse und Alt-Niederursel. Begründung: Mit großem Aufwand hat der Magistrat 2014 ein Programm zum Austausch und zur Umrüstung von sämtlichen Gaslaternen im Gebiet der Stadt Frankfurt auf den Weg gebracht - gegen den Widerstand vieler Bürgerinnen und Bürger, die das besondere Licht sowie speziell die sehr schönen Aufsatzleuchten unter den Gaslaternen schätzen und für ihre Wohnviertel erhalten wollen. Bis 2025 soll das Programm zur Umrüstung von insgesamt 5500 Gaslaternen abgeschlossen sein. Bislang ist in den Jahren 2015 und 2016 jedoch nur ein Bruchteil der Haushaltsmittel für das Umrüstprogramm ausgegeben worden, die Umsetzung geht Medienberichten zufolge nur schleppend voran. So sind nach Angaben des Straßenbauamts bisher nur 334 Leuchten in 33 Straßen ersetzt worden, darunter auch Leuchten im Zeilweg in Heddernheim. Die Bürgerinnen und Bürger fragen sich mittlerweile, ob die Maßnahme tatsächlich so dringlich ist, wie immer mitgeteilt wurde, stets begründet mit einer angeblich mangelhaften Standfestigkeit der Masten, zu hohem Wartungsaufwand und angeblich schlechter Verfügbarkeit thoriumfreier Glühstrümpfe. Da mittlerweile bekannt ist, dass auch thoriumfreie Glühstrümpfe lieferbar sind, unternimmt der Ortsbeirat noch einmal den Versuch, einen Bestandsschutz der im Ortsbezirk 8 vorhandenen historischen Gasbeleuchtung zu erreichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 01.12.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 99 2016 Die Vorlage OF 83/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (=Ablehnung) bei Enthaltung BFF, REP und FREIE WÄHLER

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Beseitigung der unzumutbaren Zustände beim Altgerätehandel im Weißkirchner Weg 34

15.11.2016 | Aktualisiert am: 09.12.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2016, OF 81/8 Betreff: Beseitigung der unzumutbaren Zustände beim Altgerätehandel im Weißkirchner Weg 34 Vorgang: ST 580/05; ST 905/06 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die vor über elf Jahren verfasste Stellungnahme ST 580 umgehend umgesetzt, bzw. das Verwaltungsverfahren vollstreckt wird. Dies wurde unter anderem dem Ortsbeirat auf die OF 581/8 mit der o.g. ST 580 geantwortet. Da in den folgenden 1 1/2 Jahren keine Änderung eintrat, wurde der OBR mit der OF 13/8 vom 24.5.2006 noch einmal aktiv und erhielt daraufhin als Antwort die ST905 in der es ebenfalls um die Vollstreckung ging. Trotz einiger, erfolgten Maßnahmen ist der dort herrschende Zustand unverändert! Wie auf den beigefügten aktuellen Bildern (vom 12.11.16) zu sehen ist, werden die Altgeräte auch auf dem Bürgersteig gelagert. Zeitweise wurde in den letzten Wochen auch der Straßenbereich einbezogen. Neben der seit Jahren bestehenden optischen Beeinträchtigung für die Nachbarn können gefährliche Situationen für Fußgänger entstehen, da in den verbliebenen, schmalen Bereich, Zubehörteile ragen. Da die Geräte außerdem nicht gesichert sind, kann damit Unfug (auch durch Kinder) betrieben werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2005, ST 580 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2006, ST 905 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 01.12.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1037 2016 Die Vorlage OF 81/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten drei Sätze durch folgenden Text ersetzt werden: "Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche gewerbeaufsichtliche, bauaufsichtliche und umweltrechtliche Verfahren gegen den Eigentümer der Liegenschaft Weißkirchener Weg 34 seit 2005 geführt wurden, zu welchen Ergebnissen diese Verfahren geführt haben und welche Maßnahmen aktuell gegen den Betreiber des Altgerätehandels unternommen werden. Begründung: Der Ortsbeirat verweist auf die Stellungnahmen des Magistrats ST 580/05, ST 905/06, ST 206/14, ST 278/15 und ST 433/16." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrsprobleme am Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde

08.11.2016 | Aktualisiert am: 09.12.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2016, OF 86/8 Betreff: Verkehrsprobleme am Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Seit Eröffnung des neuen Kindergartengebäudes der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde, Thomas-Mann-Straße 10, hat sich ein für die Anwohner mittlerweile unzumutbarer Hol- und Bringverkehr entwickelt. Eltern aus dem Stadtteil, die ihre Jüngsten nicht zu Fuß, sondern mit Pkw zum Kindergarten fahren und so auch wieder abholen, nutzen die Fußwege zu den Adressen Thomas-Mann-Straße 12-18 und Gerhart-Hauptmann-Ring (GHR) 79-81 a, um die Kindertagesstätte vom rückwärtigen Gebäudeteil aus direkt zu erreichen. Dabei wird auf den Wiesen, den Randbeeten und vor Hauseingängen geparkt und gewendet - zusätzlich zur Lärmbelästigung für die Anwohner auch eine nicht ungefährliche Lage, denn es sind eindeutig Fußwege, die hier entgegen der Straßenverkehrsordnung befahren werden. Besonders spielende Kinder und gehbehinderte Senioren sind betroffen. Hinzu kommen ihrerseits einige wenige Anwohner, die ihre Pkw vor das Haus GHR 79-81a fahren und dort auch länger parken. Die Anwohner, die auf die Einhaltung der Regeln achten wollen, haben mit Hilfe des Grünflächenamtes, im Falls des Hauses 79-81a sogar auf eigene Rechnung, versucht, die Lage mit dem Auslegen von Felsgestein am Wiesenrand zu verbessern - ohne nennenswerten Erfolg. Die Schranke im Wendehammer GHR 71ff ist hilfreich, jedoch fehlt das Schloss bereits seit dem Sommer diesen Jahres. Insgesamt ist das auf den Fußwegen festzustellende Pkw-Aufkommen zu den Hol- und Bringzeiten der Kita für die Anwohner nicht hinnehmbar. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: 1. einen Ortstermin der zuständigen Ämter mit dem Ortsbeirat und der verantwortlichen Leitung der Kindertagesstätte anzuberaumen, um Möglichkeiten einer Besserung der lage zu erörtern und auf den Weg zu bringen. Dabei ist der Eigentümerbeirat des der Kindertagesstätte gegenüberliegenden Hauses GHR 79-81 a zuzuladen 2. bei diesem Ortstermin folgende Vorschläge zu prüfen: a) Einrichtung einer Kurzparkzone an der Thomas-Mann-Straße vor Haus Nr. 10, dem offiziellen Weg und kürzesten Weg von der Straße zur Kindertagesstätte; b) Anbringen einer Schranke am Beginn des Fußgängerweges (gesiegelte Feuerwehrzufahrt) vor dem Haus Thomas-Mann-Straße 18; c) Wiederanbringung des Schlosses an der Schranke vor dem Haus GHR 79; d) weitere Maßnahmen zur Sicherung der Wiese hinter der Kindertagesstätte (Steine, Baumstämme usw.); e) Zusammenarbeit mit der Kita-Leitung mit dem Ziel, die Information der Eltern zu intensivieren, um die Zahl der "Eltern-Taxis" merklich zu reduzieren. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 01.12.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 86/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

„Kfz-Barriere“ in der Thomas-Mann-Straße wieder entfernen

17.10.2016 | Aktualisiert am: 28.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2016, OF 70/8 Betreff: "Kfz-Barriere" in der Thomas-Mann-Straße wieder entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Damit an der Bushaltestelle "Thomas-Mann-Straße" im Gerhart-Hauptmann-Ring der städtische Linienbus wieder von Kraftfahrzeugen (Kfz) und insbesondere von Rettungswagen und Taxis überholt werden kann, wird der Magistrat gebeten, die übergroße Fußgängerfläche gegenüber der Haltestelle umzubauen. Begründung: Die vor ca. zwei Jahren ohne Abstimmung mit dem Ortsbeirat gebaute überdimensionierte Fußgängerfläche verhindert für alle nachfolgenden Kfz ein Überholen des an der Haltestelle wartenden Busses. Steigen sehr viele Fahrgäste zu, halten zwei Busse der Linien 71, 72 oder 73 hintereinander, werden mehrere Fahrscheine im Bus gelöst oder kommt es zu anderen Verzögerungen bei der Weiterfahrt, bildet sich nicht selten ein Rückstau hinter den Omnibussen, der zu großen Zeitverlusten führt, da zum Beispiel jeder zweite Pkw in der Zwischenzeit bereits in die Thomas-Mann-Straße hätte abbiegen können. Ein Durchkommen für Rettungswagen ist an dieser Stelle, ist es erst einmal zum Rückstau gekommen, ebenfalls nicht möglich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 03.11.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 846 2016 Die Vorlage OF 70/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FREIE WÄHLER

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Sperrmüll Gerhart-Hauptmann-Ring 200/202

22.06.2016 | Aktualisiert am: 14.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2016, OF 21/8 Betreff: Sperrmüll Gerhart-Hauptmann-Ring 200/202 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Beim Gebäude Gerhart-Hauptmann-Ring 200/202 kommt es immer wieder zu Sperrmüllablagerungen, die teileweise auch nicht von den Bewohnern stammen - siehe das Bild unten. Bei anderen Gebäuden in der Nordweststadt mit ähnlichen Problemen konnten durch Bau einer eingezäunten Abfallanlage Abhilfe geschaffen werden. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu veranlassen, dass die Stabstelle sauberes Frankfurt in Zusammenarbeit mit der FES den Hauseigentümer vom Gerhart-Hauptmann-Ring 200/202 veranlass t, eine eingezäunte Abfallanlage zu errichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass a) der Antragsteller die Vorlage zurückgezogen hat und b) sich der zuständige Stadtbezirksvorsteher bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Weißkirchener Weg

04.01.2016 | Aktualisiert am: 27.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2016, OF 665/8 Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Weißkirchener Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ergänzend zu den Anregungen in der Vorlage OM 4705 v. 05.11.2015 in der Straße Weißkirchener Weg (Stichstraße zwischen den Häusern 1 und 47) einen Fußgängerüberweg einzurichten. Quelle: amtliche Stadtkarten Frankfurt am Main Begründung: Aus der Bürgerschaft wurde zurecht darauf hingewiesen, dass die betreffende Straße von vielen Kindern auf dem Weg von und zur Schule überquert wird. In den betreffenden Schulwegplänen wurde die gegenüberliegende Straßenseite als Schulweg ausgewiesen. Ein Fußgängerüberweg, der den sicheren Wechsel der Straßenseite ermöglichen würde, existiert für die Kinder der ungeraden Hausnummern des Weißkirchener Wegs nicht. Da ein solcher auch nicht praxisnah ist, wird ein Fußgängerüberweg an der beschriebenen Stelle für geeignet und sinnvoll erachtet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4941 2016 Die Vorlage OF 665/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Bautätigkeit an der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße hier: Zielsetzungen des Rahmenplans Niederursel einbeziehen

18.11.2015 | Aktualisiert am: 09.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2015, OF 655/8 Betreff: Bautätigkeit an der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße hier: Zielsetzungen des Rahmenplans Niederursel einbeziehen Auf dem Grundstück Weißkirchener Weg 30 ist ein Bauschild angebracht, das den Abriss des Wohngebäudes nebst kleiner Scheune ankündigt. Da auf dem Grundstück möglicherweise ein Neubau geplant ist, stellt sich die Frage, wie sich eine neue (Wohn-)Bebauung mit der direkt benachbarten, total heruntergekommenen Liegenschaft Weißkirchener Weg 34 (Altgerätehandel) vertragen wird. Seit Jahren stellt dieses früher u.a. als Reinigung genutzte Ladengeschäft einen unansehnlichen Schandfleck für das Niederurseler Stadtbild dar. Dem Ortsbeirat erscheint es deshalb sinnvoll, die zukünftigen städtebaulichen Gestaltungsmaßnahmen gemäß Rahmenplan Niederursel im Bereich der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße, schon jetzt, anlässlich des Neubaus auf dem Grundstück Nr. 30, in den Blick zu nehmen und eine in das Ortsbild passende Bebauung entlang der Kreuzung anzustreben, die sich mit der im Rahmenplan festgelegten Zielsetzung einer Aufwertung und Verschönerung von Niederursel verträgt und die insbesondere den Erhaltungszielen der Erhaltungssatzung Niederursel im Hinblick auf die städtebauliche Eigenart des Stadtteils verpflichtet ist . Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche baulichen Änderungen auf dem Grundstück Weißkirchener Weg 30 geplant sind; 2. dem Ortsbeirat einen ggf. neuen Sachstand zu seiner Stellungnahme 278 v. 20.02.2015 mitzuteilen; 3. dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob der Magistrat auf dem Grundstück Weißkirchener Weg 34 aufgrund der früheren Nutzungen Altlasten erwartet; 4. zu prüfen und zu berichten, ob er das Grundstück Weißkirchener Weg 34 durch Kauf, zum Beispiel über die Konversionsentwicklungsgesellschaft mbH (KEG), für eine Wohnbebauung kurz- oder mittelfristig verfügbar machen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 8 am 03.12.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4806 2015 Die Vorlage OF 655/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verdeutlichung der Verkehrsberuhigung im Weißkirchener Weg

21.10.2015 | Aktualisiert am: 11.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2015, OF 643/8 Betreff: Verdeutlichung der Verkehrsberuhigung im Weißkirchener Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung am Weißkirchener Weg 1 mit der Stichstraße Weißkirchener Weg 1-9 zusätzliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen anzuordnen. Das Tempo-30-Schild ist zu klein und nach Möglichkeit in größerer Form zu erneuern. Es ist zu prüfen, ob der Kreuzungsbereich durch Markierungen besser als Beginn einer großen T30-Zone (Einfahrt in die T30-Zone Gerhart-Hauptmann-Ring) gekennzeichnet werden kann und zusätzliche Vorkehrungen, etwa eine Geschwindigkeitsanzeige, getroffen werden können, um die zunehmende Raserei in den Griff zu bekommen. Begründung: Durch den großzügigen "Schwung" der Kreuzung Weißkirchener -/Praunheimer Weg und die kerzengerade Führung des Weißkirchener Weges fühlen sich nach Einschätzung des Ortsbeirates viele Verkehrsteilnehmer mit Kraftfahrzeugen zu schnellem Fahren animiert. Nach Auskunft von Anwohnern wird im Weißkirchener Weg sehr gerast. Eine mobiler Blitzer des Straßenverkehrsamtes ist zwar sehr häufig im Einsatz, allerdings sollten die Beschilderungen/straßenräumlichen Anordnungen am Beginn der T30-Zone verbessert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 05.11.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4705 2015 Die Vorlage OF 643/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Brückensanierung Weg zwischen Oberurseler Weg und Dorfwiesenweg

20.10.2015 | Aktualisiert am: 11.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2015, OF 647/8 Betreff: Brückensanierung Weg zwischen Oberurseler Weg und Dorfwiesenweg Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Die beiden kleinen Holzstege auf dem Verbindungsweg zwischen Oberurseler Weg zum Dorfwiesen Weg, die Teil des Mühlenwanderwegs sind marode marode und wurden zum Teil notdürftig ausgebessert, wie auf den Fotos zu sehen ist. Sie sollten daher im Interesse der Sicherheit des Verbindungswegs und des Mühlenwander-wegs möglichst bald saniert werden. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat, dafür zu sorgen, dass die beiden Holzstege zwischen Oberurseler Weg und Dorfwiesen Weg im Interesse der Sicherheit des Verbindungswegs und des Mühlenwanderwegs möglichst bald saniert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 05.11.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4706 2015 Die Vorlage OF 647/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstext das Wort "marode" einmal gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Plan Nordweststadt mit Hausnummern

25.08.2015 | Aktualisiert am: 15.09.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2015, OF 628/8 Betreff: Plan Nordweststadt mit Hausnummern Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Von Bewohnern der Nordweststadt wurde bemängelt, dass den Haushalten kein Plan der Nordweststadt mit Hausnummern vorliegt, damit man sich besser zurechtfinden kann. Es ist ja bekannt, dass die Nummerierung vor allem im Hammarskjöldring und Gerhart-Hauptmann-Ring unübersichtlich ist. Daher haben Bewohner der Nordweststadt den Ortsbeirat gebeten, dass die Stadt allen Haushalten einen Plan der Nordweststadt mit Hausnummern zur Verfügung gestellt wird. Falls es einen solchen Plan gibt oder ein solcher Plan erstellt wird, ist es sinnvoll, dass dieser Plan auch in den Dienststellen der Stadt ausliegt. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu veranlassen, dass alle Haushalte in der Nordweststadt einen Plan von der Nordweststadt mit den Hausnummern erhalten und Exemplare dieser Plan auch in den Dienststellen der Stadt ausgelegt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 10.09.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4497 2015 Die Vorlage OF 628/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Herr Caspar gegen GRÜNE, LINKE. und Herr Hofacker (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Präzisierung des Halteverbots in der Hennegasse

23.04.2015 | Aktualisiert am: 04.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2015, OF 594/8 Betreff: Präzisierung des Halteverbots in der Hennegasse Vorgang: OM 2634/13 OBR 8; ST 1782/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abänderung der entsprochenen Anregung OM 2634 v. 31.10.2013 (ST 1782 v. 20.12.2013) das absolute Halteverbot zwischen Hausnummer 2 und 2 a nicht einzurichten und stattdessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Flächen Parkplätze abzumarkieren wie bei dem Ortstermin der Verwaltung mit Anliegern am 02.07.2014 vereinbart. Begründung: Bei dem seinerzeitigen Beschluss des Ortsbeirates war nicht absehbar, dass in der Hennegasse ein Neubau entsteht. Bei einem Ortstermin der Verwaltung mit Anliegern wurde die Problematik des wilden und verkehrsbehindernden Parkens thematisiert und als Lösung eine genaue Markierung des tatsächlich nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehenden Parkraums vorgeschlagen. Die neuen Familien ziehen im Mai ein (Hennegasse 2 a) und sind auf eine ungehinderte Zufahrt auf die Parkplätze des Grundstücks am Haus angewiesen. Da eine Überwachung des ruhenden Verkehrs nur sehr sporadisch erfolgt, stehen die Chancen einer Beordnung des ruhenden Verkehrs besser, wenn die zwischen Blumengeschäft und Hausnummer 2 a zur Verfügung stehende Fläche mit ca. drei ordentlichen Parkplätzen gekennzeichnet wird. Von dieser Lösung haben alle Beteiligten etwas: Die Besucher der Anwohner und der Einrichtungen des Hofs ebenso wie die Kunden des Blumengeschäfts und die Bewohner des neuen Wohnhauses. Für die restlichen Flächen der Hennegasse, die in OM 2634 angesprochen sind, soll ein absolutes Halteverbot umgesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2013, OM 2634 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1782 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4098 2015 Die Vorlage OF 594/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 8 | PARLIS

Sicherer Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Erich-Kästner-Schule

23.04.2015 | Aktualisiert am: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.04.2015, OA 620 entstanden aus Vorlage: OF 578/8 vom 08.04.2015 Betreff: Sicherer Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Erich-Kästner-Schule Vorgang: OM 3290/14 OBR 8; ST 237/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. wie es bei den Ortsterminen mit Mitgliedern des Ortsbeirates und Elternvertretern am 12.06.2014 und 06.02.2015 vorgeschlagen wurde, den amtlichen Schulweg der Erich-Kästner-Schule entlang des Praunheimer Weges und dann über das Gelände der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) zu führen und am Ende des Grundstücks der ESF den Weg mit einem weiteren Tor fortzuführen sowie in der kleinen Stichstraße mit einem Zebrastreifen abzusichern; 2. zur versicherungsrechtlichen Klarstellung eine Änderung der bestehenden Vereinbarung über die Grundstücksüberlassung herbeizuführen. Begründung: Der Auffassung des Stadtschulamtes, sicherer sei es, den amtlichen Schulweg aus Richtung Heilmannstraße/Oberfeldstraße in Höhe der ESF über die dortige Fußgängerampel zu führen, dann entlang der Westseite des Praunheimer Weges hoch zur Kreuzung Gerhart-Hauptmann-Ring/Praunheimer Weg, an der die Kinder erneut einen Zebrastreifen und eine Ampel passieren müssen, um wieder auf die zur Schule führende Ostseite des Praunheimer Weges zu gelangen, ist aus Sicht des Ortsbeirates zu widersprechen. Dadurch entsteht eine ca. fünf Minuten längere Wegstrecke. Die zusätzlichen Querungen erhöhen die Unfallgefahr. Ferner würde die ohnehin zu den Schulanfangszeiten strapazierte Ampel vor der ESF aufgrund zusätzlicher Rotzeiten noch weniger Verkehr von diesem insbesondere am Morgen verkehrsmäßig überlasteten Bereich des Praunheimer Weges abfließen lassen. Die Kinder würden den Umweg nicht annehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2014, OM 3290 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 237 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 29.04.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 01.06.2015, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 620 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.06.2015, TO II, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage OA 620 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6049, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2015 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt

08.04.2015 | Aktualisiert am: 04.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2015, OF 579/8 Betreff: Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt Am 12.06.2014 und am 06.02.2015 fanden Ortstermine u. a. vor der Europäischen Schule Frankfurt statt. Im Wesentlichen ging es hierbei um die komplexe Problematik des Schulweges von und zur Erich-Kästner-Schule / Ernst-Reuter-Schulen, sowie der kritischen Bedingungen der Zufahrt zur ESF. An den Terminen beteiligten sich Vertreter der beiden Schulen, Lehrer, Elternbeiräte, Vertreter der städtischen Ämter, sowie Mitglieder des Ortsbeirats. Insgesamt wurden in diesem Rahmen verschiedene gute Vorschläge erarbeitet, welche auch der Ortsbeirat als geeignet erscheinen, die Schul-Wegebeziehungen rund um die ESF zu verbessern. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten eine Linksabbiegerspur auf dem Praunheimer Weg als Zufahrt auf den Parkplatz der Europäischen Schule Frankfurt einzurichten. Die Maßnahme soll bezwecken den Rückstau des Individualverkehrs und die zeitliche Beeinträchtigung des ÖPNV abzubauen und die Verkehrssicherheit im Bereich des Schulweges zu erhöhen. Begründung: Im Rahmen der verschiedenen Ortstermine zur Thematik der vorgenannten Schulwege hat sich unter anderem aufgezeigt, dass aufgrund einer fehlenden Fahrspur für Linksabbieger der Verkehr vor der ESF gerade in den Stoßzeiten erheblich beeinträchtigt wird. Häufig stauen sich Fahrzeuge bis zur Einmündung des Gerhart-Hauptmann-Rings auf den Praunheimer Weg. Hiervon beeinträchtigt werden auch die Busse der Linien 72 und 73. Entsprechend groß ist der Druck für Linksabbieger möglichst jede kleine Lücke im Gegenverkehr zu nutzen, um zügig auf das Gelände der ESF zu gelangen und somit die Straße freizugeben. Dies geht unweigerlich zu Lasten einer bedächtigen Fahrweise. Die Einrichtung einer solchen Spur ist überdies mit geringen Mitteln möglich, da der Praunheimer Weg in diesem Bereich zweispurig ausgebaut ist, wovon eine "ehemalige" Fahrspur als Parkzone genutzt wird. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4090 2015 Die Vorlage OF 579/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Sicherer Schulweg für die Erich-Kästner-Schüler

08.04.2015 | Aktualisiert am: 04.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2015, OF 578/8 Betreff: Sicherer Schulweg für die Erich-Kästner-Schüler Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, 1. wie es bei den Ämter-Ortsterminen mit Ortsbeiräten und Elternvertretern am 12.6.2014 und am 06.02.2015 vorgeschlagen wurde, den amtlichen Schulweg der Erich-Kästner-Schule entlang des Praunheimer Weges und dann über das Gelände der Europäischen Schule (ESF) zu führen und am Ende des Grundstücks der ESF den Weg mit einem weiteren Tor fortzuführen sowie in der kleinen Stichstraße mit einem Zebrastreifen abzusichern. 2. zur versicherungsrechtlichen Klarstellung eine Änderung der bestehenden Vereinbarung über die Grundstücksüberlassung herbeizuführen. Begründung: Der Auffassung des Stadtschulamtes, sicherer sei es, den amtlichen Schulweg aus Richtung Heilmann-/Oberfeldstraße in Höhe der ESF über die dortige Fußgängerampel zu führen, dann entlang der Westseite des Praunheimer Weges hoch zur Kreuzung Gerhart-Hauptmann-Ring/Praunheimer Weg, an der die Kinder erneut einen Zebrastreifen und eine Ampel passieren müssen, um wieder auf die zur Schule führende Ostseite des Praunheimer Weges zu gelangen, ist aus Sicht des Ortsbeirates zu widersprechen. Dadurch entsteht eine ca. 5 Minuten längere Wegstrecke, die zusätzlichen Querungen erhöhen die Unfallgefahr und die ohnehin zu den Schulanfangszeiten strapazierte Ampel vor der ESF würde aufgrund zusätzlicher Rotzeiten noch weniger Verkehr von diesem insbesondere am Morgen verkehrsmäßig überlasteten Bereich des Praunheimer Weges abfließen lassen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 620 2015 Die Vorlage OF 578/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Satz "Die Kinder würden den Umweg nicht annehmen." an die Begründung angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Barrierefreier Umbau Bushaltestelle „Weißkirchener Weg“

10.11.2021 | Aktualisiert am: 21.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 75/8 Betreff: Barrierefreier Umbau Bushaltestelle "Weißkirchener Weg" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, - wann ein barrierefreier Umbau der Bushaltestelle "Weißkirchener Weg" erfolgt - und sofern dieser nicht zeitnah umgesetzt wird, ob ggf. kurzfristig Maßnahmen zur besseren Nutzbarkeit für Menschen mit Beeinträchtigungen erfolgen können. Begründung: Die Bushaltestelle "Weißkirchener Weg" (Linien 71, M72, M73) liegt in einer langgezogenen Kurve. Hierdurch bedingt kann der Bus nicht immer die Bordsteinkante optimal anfahren kann, weswegen es immer wieder dazu führt, dass die Rollator-/Rollstuhlrampe nicht sicher ausgelegt werden kann, bzw. nur teilweise aufliegt. Auf diese Rampe angewiesenen Anwohner weisen immer wieder darauf hin, dass sie dann erst mit dem nächsten Bus weiterfahren können, sofern dieser enger an den Bordstein fährt. Bild: Stadt Frankfurt - planAS Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 257 2021 Die Vorlage OF 75/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Gerhart-Hauptmann-Ring besser an das Nordwestzentrum (NWZ) anbinden: Taktzeiten der Ringbuslinie 71 nachbessern

10.11.2021 | Aktualisiert am: 21.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 73/8 Betreff: Gerhart-Hauptmann-Ring besser an das Nordwestzentrum (NWZ) anbinden: Taktzeiten der Ringbuslinie 71 nachbessern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Verdichtung der Taktzeiten der Bus-Linie 71 an Samstagen von 30 auf 20 Minuten zu prüfen; 2. einen früheren Betriebsbeginn der Linie 71 an Samstagen zu prüfen; 3. über neue Fahrgastzählungen zu prüfen, ob die Linie 71 auch an Sonn- und Feiertagen verkehren kann. Begründung: Der gesamte Gerhart-Hauptmann-Ring muss über den ÖPNV besser an das Nordwestzentrum (NWZ) angebunden werden. Für viele ältere Menschen aus diesem Wohngebiet ist der direkte Bus zum NWZ ein wichtiger "Link" zur Teilnahme an den Angeboten im NWZ. Vor allem samstags ist ein Halbstundentakt des 71ers daher unzureichend. Für an Samstagen Berufstätige ist der Betriebsbeginn erst um 09.13 sehr spät. Eine Ausdehnung der Fahrten zumindest in der ersten Tageshälfte wäre wünschenswert. Auch sonntags gibt es in der Nordweststadt wohnhafte Berufstätige zum Beispiel in Schichtbetrieben, für die eine schnelle Verbindung zum Umsteigepunkt NWZ wichtig wäre. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1240 2021 Die Vorlage OF 73/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Geschwindigkeitsreduzierung im Weißkirchener Weg

19.10.2021 | Aktualisiert am: 03.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2021, OF 64/8 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung im Weißkirchener Weg Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Wir bitte den Magistrat zu veranlassen, im Bereich des Weißkirchener Wegs (bis Weißkirchener Weg 69 (freiwillige Feuerwehr Niederursel) das einseitige Parken durch versetztes Parken auszutauschen. Begründung: Durch den Umbau des "ehemaligen Tankstellendreiecks" im Bereich Praunheimer Weg, Niederurseler Landstraße, Weißkirchener Weg fließt der Durchgangsverkehr nicht mehr durch den Praunheimer Weg in Richtung Nordwestkrankenhaus, sondern durch den Weißkirchener Weg und den Gerhart-Hauptmann-Ring ab. Die Straße ist mit dem Vekehrszeichen Tempo 30 Zone (Zeichen 247.1) gekennzeichnet. Trotzdem kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, da die Bauart der Straße dies zulässt und aufgrund der Buslinien die Vorfahrtsregel rechts vor links außer Kraft gesetzt wurde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1027 2021 Die Vorlage OF 64/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "bis Weißkirchner Weg 69 (freiwillige Feuerwehr Niederursel)" durch die Worte "Ecke Schüttgrabenstraße" ersetzt und in der Begründung nach den Worten "Weißkirchner Weg fließt" die Worte "ein Teil des" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Überschwemmung des Dorfwiesenwegs

18.10.2021 | Aktualisiert am: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 99/8 Betreff: Überschwemmung des Dorfwiesenwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die geringe Fahrbahnerhöhung in der Höhe Dorfwiesenweg/Obermühlgasse/Am Urselbach so abgetragen werden kann, dass ein Ablauf des sich im Dorfwiesenweg sammelnden Hochwassers, in Richtung Mühlgraben und Spielsgasse in den Mühlgraben ermöglicht wird. Begründung: Bedingt durch viele Regenfälle kam es im Bereich Dorfwiesenweg 1 - 3 häufig zu Überschwemmungen. Der Dorfwiesenweg hat an dieser Stelle seinen tiefsten Punkt. Das Wasser entsteht größtenteils durch Abfluss von überschüssigem Regenwasser aus Niederursel, dem Dorfwiesenweg sowie dem Überlaufen des Urselbaches an einer Fußgängerbrücke in der Nähe der Autobahn A5 (inclusive teilweise der Auffangbecken für Brückenabwasser unter der BAB 5). Die Anwohner müssen daher immer zu entsprechenden Schutzmaßnahmen greifen. Im Verlauf des Dorfwiesenweges, in etwa am Werner von Ursel Platz, ist die Straße leicht erhöht. Wenn diese Erhöhung (geschätzt ca. 30 cm) an das Straßenniveau des Dorfwiesenwegs angepasst wird, kann das Wasser weiter in Richtung der Straße Am Urselbach ablaufen. Dadurch wird die am Mühlgraben liegende Wiese überschwemmt und könnte den Niederschlag in den Mühlgraben abgeben, der wenig später in den Urselbach mündet. Die Straße muss dabei so gestaltet werden, dass sich keine Probleme für die Liegenschaften Am Urselbach ergeben. Dies könnte durch eine entsprechende Ausgestaltung der Straße erreicht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1467 2022 Die Vorlage OF 99/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Hochwasserschutz in Alt-Niederursel

16.10.2021 | Aktualisiert am: 03.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 59/8 Betreff: Hochwasserschutz in Alt-Niederursel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Hochwasserschutz für die betroffenen Straßen in Alt-Niederursel verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: 1. Zwischen dem Klärwerk Oberursel und Alt-Niederursel befindet sich eine kleine Brücke über den Urselbach. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, verfangen sich an dieser Brücke Äste, Zweige und Unrat. In der Folge tritt der Urselbach an dieser Stelle über die Ufer und das Wasser fließt den Dorfwiesenweg hinunter und sammelt sich an der niedrigsten Stelle zwischen den Hausnummern 1 bis 6. Hier wäre zu prüfen, ob der Durchfluss durch weitere Rohre oder Umgehungen verbessert werden kann. Dabei wäre auch ein Umbau der Brücke zu prüfen. 2. Im weiteren Verlauf des Urselbaches in Richtung Alt-Niederursel zweigt der Mühlgraben vom Urselbach ab. Die Abzweigung zum Mühlgraben ist jedoch verschlossen und wurde mit zwei Fahrradschlössern abgeschlossen. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, kann der Mühlgraben den Urselbach nicht entlasten. In der Folge tritt der Urselbach in der Spielsgasse zwischen den Häusern 14 bis 22 über die Ufer. Hier wäre die Entfernung der Schlösser zu prüfen und sichergestellt werden, dass die Abzweigung des Mühlgrabens dauerhaft geöffnet bleibt. Darüber hinaus muss der Mühlgraben dauerhaft gepflegt und gereinigt werden. 3. In der Spielsgasse befindet sich eine Anlage der Mainova (siehe Bild 3). Ist diese Anlage hinreichend gegen Hochwasser geschützt? 4. Im weiteren Verlauf des Urselbaches zweigen die Gräben zur ehemaligen Tabakmühle ab. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, könnten diese Gräben den Durchlauf des Urselbaches beschleunigen und vermeiden, dass die Spielsgasse und auch der Dorfwiesenweg überschwemmt werden. Allerdings sind die Abzweigungen der Gräben regelmäßig mit Ästen und Unrat verschmutzt (siehe Bild 4), so dass das Wasser auch hier nicht ablaufen kann. Beim letzten Hochwasserereignis ist der 5. Urselbach auch an den Abzweigungen über die Ufer getreten. Hier ist zu prüfen, wie die Abzweigungen in die Gräben frei von Schmutz gehalten werden können. Begründung: Letztmalig am 22. August 2021 wurden in Alt-Niederursel die Spielsgasse zwischen den Hausnummern 14 und 22 (siehe Bild 1) und der Dorfwiesenweg zwischen den Hausnummern 1 und 6 (siehe Bild 2) ca. kniehoch vom Urselbach überschwemmt. Beide Straßen waren für Fußgänger, Fahrradfahrer und KFZ unpassierbar. In der Folge müssen KFZ, die aus der Richtung Kreuzerhohl und Krautgartenweg kommen und, die Seibertsgasse nutzen und gegen die Einbahnstraße fahren. Darüber hinaus wurden Gärten, Höfe und wohl auch Keller überschwemmt. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bilder: Antragsteller Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 217 2021 Die Vorlage OF 59/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass die beiden ersten Absätze der Vorlage OF 60/8 als Ziffern 6. und 7. dem Tenor angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Grundwasserströme im Bereich der Obermühle Niederursel

21.06.2021 | Aktualisiert am: 26.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 33/8 Betreff: Grundwasserströme im Bereich der Obermühle Niederursel Beim vergangenen Starkregenereignis an Fronleichnam 2021 kam es im Bereich Dorfwiesenweg zu Wassereinbrüchen in Wohnkellern. Anwohner beklagen und vermuten, dass Keller dort Wasser ziehen, seit das große Bauprojekt "Obermühle" realisiert wird. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Hält es der Magistrat für möglich, dass sich durch den Neubau die Grundwasserströme verändert haben und dass deswegen Wasser in die Kellerbereiche am Dorfwiesenweg eindringen? 2. Wurde die Auswirkung dieses riesigen Wohngebäudes auf einer Fläche unmittelbar am Hochwassergebiet des Urelbachs auf die Grundwasserströme und die damit mögliche Gefahr für die umliegenden Gebäude im Rahmen der Baugenehmigung untersucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 3. Im Bachbett des Mühlgraben sind Risse entstanden die das Auslaufen des Wassers ermöglichen und somit in die Außen- und Innenwand der Mühle dringen. Wurde eine Überprüfung im Zusammenhang mit dem Neubau durchgeführt? Der Abstand zwischen Mühlgraben und dem Neubau unterschreitet 10m. 4. Wem obliegen die Wasserrechte und somit auch die Verantwortung für den Mühlgraben und das Wehr? 5. Es liegen Wohnungen deutlich unter dem Mühlgraben. Auf welcher Basis wurde dies genehmigt da bei heftigem Überlauf eine erhebliche Gefährdungssituation für die dort lebenden Anwohner möglich erscheint? Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 113 2021 Die Vorlage OF 33/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Abpollern Freifläche Thomas-Mann-Straße Einmündung Gerhart-Hauptmann-Ring

23.04.2021 | Aktualisiert am: 23.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 21/8 Betreff: Abpollern Freifläche Thomas-Mann-Straße Einmündung Gerhart-Hauptmann-Ring Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: An der Einmündung der Thomas-Mann-Straße in den Gerhart-Hauptmann-Ring wurde die rechte Seite der Einmündung mit Pflastersteinen befestigt. Dies hat zur Folge, dass diese Fläche wird intensiv als Parkfläche genutzt wird. Somit ist ein Einsehen in den Vorfahrt berechtigten Gerhart-Hauptmann-Ring massiv erschwert bzw. unmöglich gemacht. Daher möge der Ortsbeirat beschließen die oben genannte Fläche abzupollern um ein Parken zu verhindern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 260 2021 Die Vorlage OF 21/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz das Wort "abzupollern" durch die Worte "zum Beispiel durch Blumenkübel oder Bäume zu sichern" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrssituation in der Thomas-Mann-Straße (Tempo 30-Zone)

08.02.2021 | Aktualisiert am: 09.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 628/8 Betreff: Verkehrssituation in der Thomas-Mann-Straße (Tempo 30-Zone) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in der Thomas-Mann-Straße verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: Im Abschnitt zwischen Fußgängerbrücke und Hausnummer 19 das bisherige Parken auf dem Seitenstreifen entsprechend der Parkraumordnung im übrigen Straßenabschnitt zwischen Hausnummer 53 bis 59 auf die Straße zu verlegen und damit eine Verengung der Fahrbahn in Höhe des Discounter-Marktes zu erwirken. Im Kreuzungsbereich zur Stichstraße Hausnummer 1-11 die Ecken mit Sperrflächen zu versehen und diese mit Bügelfahrradständern zu bebauen. Begründung: Im Einmündungsbereich Thomas-Mann-Straße/Praunheimer Weg wird speziell im Bereich Höhe Stichstraße Thomas-Mann-Straße 1-11 und vor dem Discounter zu schnell gefahren. Die Breite der Straße lädt in diesem Abschnitt dazu ein. Es kommt nach Anwohnerbeobachtung häufig zu gefahrvollen Situationen, denn in diesem Bereich der Thomas-Mann-Straße halten sich viele Fußgänger auf (Discounter, Kindergarten, Arche, weitere soziale Einrichtungen, Arztpraxen usw.). Vor allem Fahrzeuge aus dem Praunheimer Weg, die aus Fahrtrichtung Süden in die Thomas-Mann-Straße einbiegen, bringen sehr viel "Schwung" mit. Zugleich wird aus Fahrtrichtung Gerhart-Hauptmann-Ring gerne Gas gegeben, wenn die relativ enge Straße vor dem Discounter plötzlich breiter wird. Die zugeparkten "Ecken" an der Stichstraße 1-11 verschlechtern in dem o.g. Bereich noch einmal die Einsehbarkeit der Hauptstraße. Durch Sperrflächen mit Radbügeln könnte sich das verbessern, zudem Radabstellplätze vor dem Discounter nicht ausreichend vorhanden sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 36 2021 Die Vorlage OF 628/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Drängel-Gitter Höhe Praunheimer Weg (vor Erich-Kästner-Schule)

08.02.2021 | Aktualisiert am: 09.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 630/8 Betreff: Drängel-Gitter Höhe Praunheimer Weg (vor Erich-Kästner-Schule) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zwischen Praunheimer Weg 99 (etwa Höhe Blumenbeet/Straßenbegleitgrün/Halteverbotsschild) und der Fußgängerbrücke entlang des Fußgängerwegs Drängelgitter anzubringen. Begründung: Die dortige Wegführung lädt sehr stark dazu ein, die Straße illegal zu überqueren. Eltern, die ihre Kinder aus Richtung der Häuser im Bereich Praunheimer Weg 91/Gerhart-Hauptmann-Ring 133 zur Schule bringen, meiden den etwas längeren Weg über die extra dafür vorgesehene Brücke. Zudem wollen viele Personen - oftmals im Eiltempo - die Bushaltestelle vor der Schule erreichen. In Kombination mit dem Busverkehr, dem Radverkehr, dem normalen Fahrzeugaufkommen und den "Elterntaxis" zu bestimmten Tageszeiten ist die Situation aus Sicht des Ortsbeirates gefahrvoll und könnte durch Drängelgitter etwas entschärft werden, die das Fußgängeraufkommen aus Richtung Westen besser steuern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 25.02.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7327 2021 Die Vorlage OF 630/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP undFREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Anlage eines Zebrastreifens im Weißkirchner Weg

06.01.2021 | Aktualisiert am: 18.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2021, OF 623/8 Betreff: Anlage eines Zebrastreifens im Weißkirchner Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, durch welche Verkehrsführungsmaßnahmen und/oder bauliche Querungshilfen die Fußgängerquerung des Weißkirchner Weges in Höhe Schüttgrabenstraße (zwischen Weißkirchner Weg 59 und Gerhart-Hauptmann-Ring 1, innerhalb der Tempo-30-Zone) besser gesichert werden kann und ob - abweichend von der Regel - zur Durchsetzung der Fußgängersicherheit hier ein Zebrastreifen angelegt werden kann. Begründung: Auf dieser Höhe des Weißkirchner Weges queren sehr viele Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße, um aus der ganzen nördlichen Nordweststadt (Fußweg aus Richtung Gerhart-Hauptmann-Ring 7-9) durch die Schüttgrabenstraße und die Spielsgasse zur U-Bahn-Station Niederursel zu gelangen. Der Weißkirchner Weg ist in diesem Abschnitt stark befahren, da es sich um die Zubringerstraße zum großen Wohngebiet Gerhart-Hauptmann-Ring handelt. Teilweise wird - gemessen an der Tempo 30-Zone - viel zu schnell gefahren. Der Übergang ist insofern zwar klar gekennzeichnet, da kurz hinter der Hausnummer 59 ein absolutes Halteverbot eingerichtet ist, das auch aus Brandschutzgründen für die Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 1-3 erforderlich ist. Dieses Halteverbot wird vor allem in den Abendstunden und nachts generell, tagsüber häufig mißachtet. Oftmals stehen dort auch Kleinlaster. Das hat zur Folge, dass die Sichtverhältnisse für Fußgänger aus Richtung Nordweststadt sehr schlecht sind. Nur durch "Rausrecken" des Kopfes aus den Reihen geparkter Fahrzeuge ist ein Blick auf die Fahrbahn möglich. Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat, diese Situation zu verbessern, z. B. durch einen Zebrastreifen, der auch in einer Tempo-30-Zone aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich ist. Sollten die hierzu nötigen Querungszahlen oder die Kraftfahrzeugstärke nicht gegeben sein, würde der Ortsbeirat auch andere bauliche Querungshilfen begrüßen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1924 2021 Die Vorlage OF 623/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen

09.11.2020 | Aktualisiert am: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 613/8 Betreff: Wilden Sperrmüll in der Nordweststadt besser in den Griff bekommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen: 1. In Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften soll den entsprechenden Hausanschriften in der Nordweststadt ein festgelegter, umzäunter oder ummauerter Sperrmüllplatz zugewiesen werden, der ausschließlich für den Sperrmüll benutzt wird und den Mietern bekanntgegeben wird. 2. Die Wohnungsbaugesellschaften sollen gebeten werden, zur Sauberhaltung ihrer Grundstücke eigene "Müll-Sheriffs" - das können z.B. Ein-Euro-Jobber sein - einzusetzen, die für Sauberkeit auf den Flächen sorgen und wilden Sperrmüll, dessen Verursacher nicht festgestellt werden kann, zu diesen Sperrmüllabholplätzen in nächster Nähe bringen. 3. Die Nordweststadt mit den Straßen Weißkirchener Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Thomas-Mann-Straße, Praunheimer Weg, Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Heilmannstraße, Ernst-Kahn-Straße und In der Römerstadt wird 2021 zu einem abfallpolizeilichen Ermittlungsschwerpunkt. Es sollen vermehrt Sperrmüllsünder ermittelt und entsprechende Bußgelder verhängt werden. 4. Die zum 01.07.2020 erhöhten Bußgelder für illegale Sperrmüllentsorgung und für nicht termingerecht rausgestellten Sperrmüll werden bis zu dem nach Kreislaufwirtschaftsgesetz maximal zulässigen Betrag erhöht. Begründung: Wild lagernder Abfall ist in der Nordweststadt zunehmend ein Problem. Immer wieder taucht in den Straßenräumen unangemeldeter oder zu früh abgelegter Sperrmüll auf, behindert die Verkehrswege und sorgt für Umweltverschmutzung. Die Stadtpolizei hat hierzu bereits Ermittlungsschwerpunkte gebildet, zum Beispiel in der Stichstraße Gerhart-Hauptmann-Ring 71-89, wo es in letzter Zeit zu erheblichen Beschwerden gekommen ist. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Sperrmüll früher "loswerden" wollen, diesen entweder schon viel zu früh auf die nur beschränkt vorhandenen Abfuhrplätze oder einfach auf die Straße, auf die Gehwege oder auf die Grünflächen stellen, die gerade "passen", werden ihr Verhalten entweder nur durch harte Bußgelder oder gar nicht ändern. Daher werden die Eigentümer der größeren Siedlungsbauten, das sind im Schwerpunkt die Wohnungsbaugesellschaften, nicht umhin kommen, mehr Verantwortung zu übernehmen und das Sperrmüllproblem mit eigenen Investitionen besser in den Griff zu bekommen. Feste und umfriedete Sperrmüllplätze, die systematisch in der ganzen Nordweststadt eingerichtet werden, können dafür sorgen, dass die Verwahrlosungen zurückgehen und der aus Unwissenheit oder Dreistigkeit zum Beispiel drei Wochen zu früh abgelegte Sperrmüll nicht im Weg herumliegt. Um "wilden" Sperrmüll auf den Grundstücken der Stadt und der Wohnungsbaugesellschaften könnten sich im öffentlichen Interesse zur Unterstützung der Stadtpolizei, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und der FES Hilfskräfte kümmern, zum Beispiel im Rahmen der Reinigungsarbeiten, die als Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandstentschädigung nach § 16d SGB II gelten ("Ein-Euro-Jobber"). Die Bußgelderhöhung zum 01.07.2020 ist zwar zu begrüßen, aber die Stadt sollte den gesamten gesetzlichen Ermessensspielraum nutzen, vor allem, wenn es um umweltschädlichen Sperrmüll wie zum Beispiel Kühlschränke geht. Bei Sperrmüll über 1 Kubikmeter und 100 kg wären das 1.500,- EUR. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 641 2020 Die Vorlage OF 613/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1. und 4.: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu Ziffern 2. und 3.: SPD und CDU gegen GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Friedhof Niederursel - hier: Instandsetzung der alten Friedhofsmauer

06.10.2020 | Aktualisiert am: 10.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2020, OF 594/8 Betreff: Friedhof Niederursel - hier: Instandsetzung der alten Friedhofsmauer Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf dem seit seiner Einweihung 1851 mehrfach erweiterten Friedhof Niederursel oberhalb des Weißkirchener Wegs ist noch die alte Umfassungsmauer erhalten, für die, wie zu lesen ist, Steine von der Hohen Mark verwendet wurden. Die Mauer ist in einem sehr schlechten Zustand. Putz ist abgefallen, tiefe Risse sind da. Die Nutzer der an der Mauer gelegenen Grabstätten sind von der Friedhofsverwaltung angeschrieben worden, die Mauer solle deswegen entfernt werden. Dem Ortsbeirat sind die Finanzierungsprobleme für die Stadtteilfriedhöfe etwa aufgrund weiter rückläufiger Zahlen an Erdbestattungen sehr bewusst. Allerdings ist er der Auffassung, dass diese Friedhofsmauer erhalten werden sollte, denn sie markiert nicht nur die historische Umfassung des alten Friedhofs, dessen Anlage auf einem Acker der Grafen zu Solms-Rödelheim zu einem heftigen Streit zwischen der Frankfurter und der Rödelheimer Dorfhälfte führte. Die Mauer bildet auch eine Führung zur Architektur der alten Friedhofskapelle. Entlang der Mauer befinden sich außerdem Gräber alter Niederurseler Familien. Die an der Mauer angebrachten Grabplatten können aufgrund ihrer Größe nicht in jedem Fall einfach auf die Gräber gelegt werden. Die alte Mauer und diese Familien-Grabstätten sind Teil der Friedhofskultur. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten: 1. ob und zu welchen Kosten eine Instandsetzung der alten Friedhofsmauer möglich ist; 2. ob es ggf. möglich ist, zur Entlastung des Etats der Friedhofsverwaltung eine Kostenbeteiligung über das Ortsbeiratsbudget zu regeln; 3. in welchem baulichen Zustand sich die alte Friedhofskapelle befindet, ob sie unter Denkmalschutz steht und in welcher Regelmäßigkeit sie zu welchen Kosten unterhalten wird; 4. ob die geplante Niederlegung der Mauer eine Einzelmaßnahme ist oder ob geplant ist, auf allen Stadtteilfriedhöfen bauliche Anlagen (Mauern, alte Brunnen etc.) zu entfernen, deren Unterhaltung nicht mehr finanzierbar erscheint. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 22.10.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1783 2020 Die Vorlage OF 594/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34

01.09.2020 | Aktualisiert am: 09.10.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 575/8 Betreff: Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34 Vorgang: hierzu: ST 2055 v. 12.11.2018 und ST 599 v. 22.3.2019 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Seit Jahren weist der Ortsbeirat auf die problematischen Zustände auf den Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34 hin. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Was hat der Magistrat in der Zwischenzeit unternommen und welchen neuen Sachstand kann er zu beiden Liegenschaften mitteilen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1757 2020 Die Vorlage OF 575/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Illegalen Autoverkehr zwischen Niederursel und der Krebsmühle verhindern

22.07.2020 | Aktualisiert am: 03.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2020, OF 562/8 Betreff: Illegalen Autoverkehr zwischen Niederursel und der Krebsmühle verhindern Es ist immer wieder und in den letzten Monaten verstärkt zu beobachten, dass Autofahrer aus dem Bereich Nordweststadt/Niederursel den Umweg über das Nordwestzentrum scheuen, um auf die Rosa-Luxemburg-Straße aufzufahren. Stattdessen werden die Rad- und Spazierwege zwischen Niederursel und der Krebsmühle genutzt. Im besonderen ist der Weg zwischen dem Niederurseler Friedhof bis oberhalb der Krebsmühle (Verlängerung Weißkirchener Weg) betroffen. Er ist für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben und entsprechend breit und asphaltiert. Dies lädt offensichtlich zum illegalen befahren (aus beiden Richtungen) ein. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass das befahren dieses und der anderen Wege verhindert wird. . Dies könnte auf der Verlängerung des Weißirchener Wegs, der besonders frequentiert ist, mit einer Schranke z. B. in Höhe des Friedhofs erreicht werden. Die Landwirte, die den Weg nutzen, erhalten einen Schlüssel, denn es ist eine überschaubare Anzahl. Außerdem sollten schnellstens und regelmäßig auf allen betroffenen Wegen (z.B. auch dem Dorfwiesenweg) Polizeikontrollen erfolgen. Begründung: Ergibt sich aus dem Antrag. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6368 2020 Die Vorlage OF 562/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrshindernis E-Roller in Alt-Niederursel

02.06.2020 | Aktualisiert am: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2020, OF 551/8 Betreff: Verkehrshindernis E-Roller in Alt-Niederursel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die E-Roller-Verleiher wie z.B. Tier aufzufordern, dafür zu sorgen, dass diese Elektrokleinstfahrzeuge nicht auf den engen Fußgängerwegen im alten Ortskern von Niederursel abgestellt werden und 2. zu prüfen, ob eine Nutzung von E-Rollern im Verkehrsraum von Alt-Niederursel untersagt werden kann, und zwar in folgenden Straßen: Alt-Niederursel, Seibertsgasse, Spielsgasse, Schüttgrabenstraße, Kleine Schüttgrabenstraße, Obermühlgasse, Dorfwiesenweg, Hennegasse, Erbsengasse und Kirchgartenstraße. Begründung: Zwischenzeitlich sind E-Scooter-Verleihsysteme auch im Frankfurter Nordwesten aktiv und die Fahrzeuge können auch in diesen Stadtteilen fahren. Leider halten sich viele Kunden oder die Verleiher selbst, die die Fahrzeuge zu Werbezwecken abstellen, nicht an die Verkehrsregeln. Insbesondere stehen oftmals sogar zwei Fahrzeuge nebeneinander auf einem der sehr engen Gehwege in Straßen wie Alt-Niederursel, Spielsgasse oder Schüttgrabenstraße. Dort ist ohnehin wenig Raum für Fußgänger, und die abgestellten Fahrzeuge zwingen Passanten auf die Fahrbahn. Für Mütter und Väter mit Kinderwagen ist das besonders unpraktisch und ggf. gefährlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 18.06.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6211 2020 a) Ziffer 1 der Vorlage OF 551/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage, wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) Einstimmige Annahme zu b) SPD, GRÜNE, 1 LINKE., BFF, FREIE WÄHLER gegen CDU und 1 LINKE.(= Annahme)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Ein Fahrradweg für den Gerhart-Hauptmann-Ring

01.10.2019 | Aktualisiert am: 05.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2019, OF 483/8 Betreff: Ein Fahrradweg für den Gerhart-Hauptmann-Ring Ursprünglich wurde für den G.-Hauptmann-Ring (von Niederursel in Richtung Praunheimer Weg) auf der linken Seite ein Fahrradweg angelegt, der mittlerweile schon lange nicht mehr benutzt werden darf. Der Ring liegt in einer T30-Zone, wird aber von drei Buslinien befahren. Dazu kommt, dass sich Autofahrer nur selten an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Obwohl es in T30-Zonen üblich ist, gegenläufigen Radverkehr zu gestatten, ist dies im G.-Hauptmann-Ring aufgrund der Enge der Straße und des Busverkehrs nicht möglich. Dies vorausgeschickt möge der OBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass der vorhandene Radweg saniert und entsprechend der gegebenen Möglichkeiten (z.B. Einbeziehung des Grünstreifens, ggfs. Erweiterung Richtung Straße) so verbreitert wird, dass gegenläufiges befahren möglich ist. Der rechte Bürgersteig würde somit ausschließlich den Fußgängern vorbehalten bleiben. Begründung: Im Rahmen der z.Z. in Frankfurt stattfindenden Bemühungen, Radverkehr zu verbessern ist die "Reaktivierung" des Radweges zwischen Niederursel und dem Praunheimer Weg erforderlich. Dafür spricht auch, dass Radfahrer, die auf dem G.-H.-Ring in Fahrtrichtung unterwegs sind, wegen der Enge der Straße, nicht vom Bus überholt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 17.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5211 2019 Die Vorlage OF 483/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Geschwindigkeitskontrollen im Weißkirchener Weg

27.08.2019 | Aktualisiert am: 20.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2019, OF 467/8 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen im Weißkirchener Weg Der Weißkirchener Weg befindet sich in einer T30 Zone. Es ist allerdings mittlerweile üblich, dass die dort vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten, bzw. mit deutlich erhöhtem Tempo gefahren wird. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass auf dem Weißkirchener Weg zwischen der Einfahrt zum Rewe-Markt und dem Abzweig Schüttgrabenstraße sporadisch Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Außerdem würde die Installation einer mobilen Messstation dazu beitragen, die Geschwindigkeit zu verringern. Begründung: Ergibt sich aus dem Antrag. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5071 2019 Die Vorlage OF 467/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Sanierung des Bürgersteigs in der Erbsengasse

30.07.2019 | Aktualisiert am: 20.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 454/8 Betreff: Sanierung des Bürgersteigs in der Erbsengasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass der Bürgersteig im Bereich der Erbsengasse, von der Hausnummer 25 bis zur Einfahrt zur Tiefgarage saniert wird, da sich dort 1. etliche Stolperfallen - Aufwerfungen und fehlende Pflastersteine - befinden und 2. der Bürgersteig vor der Hausnummer 25 zur Straße hin abgesackt ist. Begründung: Ergibt sich aus dem Antrag. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 454/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5068 2019 Die Vorlage OF 454/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstext nach den Wort "Tiefgarage" die Worte "im Sinne des Rahmenplans Niederursel" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Unterirdische Altglasentsorgung im Bereich der Kreuzung Weißkirchener Weg/Schüttgraben und Gerhart-Hauptmann-Ring

28.05.2019 | Aktualisiert am: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 443/8 Betreff: Unterirdische Altglasentsorgung im Bereich der Kreuzung Weißkirchener Weg/Schüttgraben und Gerhart-Hauptmann-Ring Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Im Rahmenplan Niederursel vom 06. 02. 2012 ist als Handlungsfeld 5 der Bereich der Kreuzung Weißkirchener Weg/Schüttgraben und Gerhart-Hauptmann-Ring ausgewiesen. Dort befand sich bis zur Errichtung eines Bücherschranks ein Altglascontainer, der bisher nicht ersetzt wurde. Es bietet sich daher an, bei der Umsetzung des Handlungsfeld 5 vom Rahmenplan Niederursel in diesem Kreuzungsbereich eine unterirdische Altglasentsorgung zu planen und zu bauen. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat zu veranlassen, dass im Kreuzungsbereich Weißkirchener Weg/Schüttgraben und Gerhart-Hauptmann-Ring der Altglascontainer, der sich bis zur Aufstellung eines Bücherschranks dort befand, durch eine unterirdische Altglasentsorgung ersetzt wird. Dies könnte auch im Zusammenhang mit der Umsetzung des Handlungsfelds 5 des Rahmenplans Niederursel realisiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4727 2019 Die Vorlage OF 443/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "könnte auch" durch das Wort "soll" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Leerstände in Niederursel - was kann für mehr Wohnraum unternommen werden?

27.05.2019 | Aktualisiert am: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2019, OF 447/8 Betreff: Leerstände in Niederursel - was kann für mehr Wohnraum unternommen werden? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Anwohner weisen Ortsbeiratsmitglieder darauf hin, dass in Niederursel (alter Ortskern und Bereich Niederurseler Landstraße) aktuell (Stand 09.05.2019) sehr viele Wohnungen/Liegenschaften offensichtlich leerstehen. Briefkästen sind zugeklebt oder vermüllt, die Namensschilder an den Klingeln sind zugeklebt oder entfernt, die Fenterläden teilweise zu, die Häuser/Wohneinheiten wirken unbew ohnt oder stehen, wie in einem Fall, voll mit Elektroschrott. Dies gilt für folgende Liegenschaften: Kirchgartenstraße 5, Alt-Niederursel 8-10, Alt-Niederursel 18, Marie-Luise-Kaschnitz-Straße 40, Weißkirchener Weg 34, 38 und 56, Niederurseler Landstraße 30, 82, 146 und 148. Viele Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main suchen angesichts der bekannten aktuellen Lage auf dem Wohnungsmarkt eine Drei- bis Vierzimmerwohnung. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Hat der Magistrat Kenntnis von diesen Leerständen? 2. Liegen dem Magistrat Bauanträge für Umnutzungen/Umbauten bei diesen Liegenschaften vor oder gab es Bauberatungen? 3. Bietet der Magistrat bei ihm bekannten Leerständen den Eigentümern Beratung an, z.B. durch die Bauämter oder den Stadtteilarchitekten? 4. Welche weiteren Möglichkeiten sieht der Magistrat, ohne Androhung von Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit Eigentümer zum Vermieten oder Verkaufen ihrer Liegenschaften zu bewegen? 5. Die Hofreite Alt-Niederursel 18 hat 1978 für ihren damaligen Umbau eine besondere Würdigung durch die Stadt erhalten (Plakette am Hoftor). Hat der Magistrat Kenntnis davon, welche Planungen die Eigentümer für diese im alten Ortskern so typische Liegenschaft haben? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1306 2019 Die Vorlage OF 447/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Die Tiefgaragen der Nordweststadt fit machen für Elektromobilität

27.05.2019 | Aktualisiert am: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2019, OF 445/8 Betreff: Die Tiefgaragen der Nordweststadt fit machen für Elektromobilität Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen 1. wie viele Stellplätze in den Tiefgaragen der Nordweststadt stehen aktuell insgesamt zur Verfügung (inklusive der Stellplätze in aktuell nicht betriebenen Tiefgaragen). 2. wie viele Stellplätze wurden über die letzten 5 Jahre im Jahresmittelvermietet und wie viele im Jahresmittel waren nicht vergeben (inklusive geschlossener TGs). 3. ob angedacht ist einzelne TG für Elektromobilität zu nächst für einige Stellplätze zu ertüchtigen und proaktiv zu bewerben, sowie bei steigendem Bedarf auch weitere Plätze zügig zur Verfügung stellen. 4. aus welchen Gründen steht die Tiefgarage 25a im Gerhart-Hauptmann-Ring für eine Benutzung nicht zur Verfügung und welche Maßnahmen werden geplant, um diese Parkplätze für den ruhenden Verkehr in der Nordweststadt wieder verfügbar zu machen? 5. Was unternimmt der Magistrat gegen das illegale, dauerhafte Parken auf dem Fußweg neben der Tiefgaragenzufahrt 25a? Begründung: Entgegen den meisten anderen Stadtteilen verfügt die Nordweststadt von Beginn an flächendeckend über viele frei anmietbare Tiefgaragenplätze. Diese bieten gegenüber anderen Quartieren einen großen Vorteil um Elektromobilität auch in reinen Wohngebieten zu forcieren, wie dies im Strategiepapier "Elektromobilität im Jahr 2025 in Frankfurt am Main", 05/2011). Dort wird folgerichtig festgestellt, dass in derart verdichteten Gebieten Lademöglichkeiten nicht im öffentlichen Raum bereit gestellt werden können. Quartiersgaragen werden hierbei als wichtiges Element bewertet, auch dort Elektromobilität attraktiv zu machen. Hierüber verfügt die Nordweststadt vielzählig. Der Ortsbeirat kann sich daher vorstellen zunächst in einzelnen Tiefgaragen durch die Vorhaltung ausreichend starker Stromverkabelungen, an die Mieter eigene für den Privatgebrauch vorgesehene Ladestationen anzuschließen lassen können, die Attraktivität von Tiefgaragen und Wohnquartier zu steigern. Der verbrauchte Strom soll hierbei privat abgerechnet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1305 2019 Die Vorlage OF 445/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 4., Ziffer 5 und in der Begründung das Wort "folgerichtig" gestrichen werden. Abstimmung: zu Absatz 1 und 2: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung) zu Absatz 3:: SPD, CDU, GRÜNE, 1 LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 LINKE. und BFF (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Straßenbegleitgrün im Gerhart-Hauptmann-Ring (Hauptstraße, ungerade Hausnummern) anders gestalten und Lkw-Parken unterbinden

27.05.2019 | Aktualisiert am: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2019, OF 448/8 Betreff: Straßenbegleitgrün im Gerhart-Hauptmann-Ring (Hauptstraße, ungerade Hausnummern) anders gestalten und Lkw-Parken unterbinden Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das Straßenbegleitgrün im Gerhart-Hauptmann-Ring (GHR) entlang der Hauptstraße (Seite der ungeraden Hausnummern) an den Stellen, die komplett abgefahren sind, wieder instandgesetzt oder zweckdienlich umgestaltet werden kann, damit insbesondere das verbotswidrige Parken von Lkw auf diesen Grünstreifen unterbunden wird. Begründung: Das beigefügte Foto dokumentiert den ruinierten Zustand der Flächen, die Lkw-Fahrer zudem dazu weiter einladen, ihre Fahrzeuge dort zu parken. Über diesen Zustand beklagen sich Anwohnerinnen und Anwohner des GHR. Foto: Katja Klenner Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4730 2019 Die Vorlage OF 448/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Bücherschrank am Kultur- und Sozialzentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398

08.05.2019 | Aktualisiert am: 14.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2019, OF 440/8 Betreff: Bücherschrank am Kultur- und Sozialzentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 398 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Konversionsgrundstücks-entwicklungsgesellschaft (KEG), dem Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe, dem Quartiersmanagement und dem Verein Vokus 398 e.V. einen Bücherschrank auf dem Grundstück des neuen Kultur- und Sozialzentrums im Gerhart-Hauptmann-Ring 398 aufzustellen. Die Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert mit einer Obergrenze von 8.000 Euro. Begründung: Die Bücherschränke erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Im Kernbereich der Nordweststadt gibt es einen solchen "Tauschturm" noch nicht. Als Standort bietet sich besonders das neue Kultur- und Sozialzentrum im Gerhart-Hauptmann-Ring 398 an, da dort nicht nur der große Saal für Konzerte, Theater, Kino, Gottesdienste oder Vereinstreffen geplant ist, sondern in den kleineren Räumen auch ein Café, ein Kindergarten sowie Beratungsangebote entstehen. Das Gebäude wird somit zu einem regen Stadtteiltreffpunkt und ist ideal als Standort für einen Bücherschrank geeignet, zum Beispiel auf der zum Wendehammer hin dem Gebäude vorgelagerten Grünfläche. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 296 2019 Die Vorlage OF 440/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Altkleidercontainer im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 77/79

23.04.2019 | Aktualisiert am: 14.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 430/8 Betreff: Altkleidercontainer im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 77/79 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der auf städtischem Grund stehende Altkleidercontainer im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 77/79 ersatzlos entfernt wird. Begründung: Bei dem Altkleidercontainer handelt es sich um eine kommerzielle Sammelvorrichtung, die in der Nachbarschaft immer wieder Anlass zu Beschwerden gibt. Eine Leerung scheint nur unregelmäßig zu erfolgen, denn der Container ist immer voll und viele Altkleidersäcke werden dann einfach vor das Behältnis gestellt. Die Folge ist eine ständig wachsende Verwahrlosung im Bereich des Wendehammers. Auf dem Kleidercontainer ist keine Rufnummer angegeben, die für Hinweise an den Eigentümer dienlich sein könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4598 2019 Die Vorlage OF 430/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 8 | PARLIS

Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-Straße

21.03.2019 | Aktualisiert am: 18.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.03.2019, OA 377 entstanden aus Vorlage: OF 417/8 vom 05.03.2019 Betreff: Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Hinblick auf eine mögliche Aufgabe oder Teilaufgabe des Kirchortes St. Matthias, Thomas-Mann-Straße 2-4, 1. das Bistum Limburg um förmliche Auskunft zu bitten, welche Planungen es zur Zukunft des Gemeindezentrums mit den dort bestehenden pastoralen und karitativen Angeboten hegt; 2. zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund der planungsrechtlichen Sicherung der betreffenden Grundstücke als "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf - kath. Kirchenzentrum" (Bebauungsplan NW 103c Nr.1 v. 26.06.1965) - Verpflichtungen für die katholische Kirche abzuleiten sind, an dieser Stelle der Nordweststadt mit einem Gemeindezentrum inklusive Kirchbau und Kindergarten vertreten zu sein. Falls vor dem Bau von St. Matthias dazu Verträge zwischen der Stadt und der katholischen Kirche geschlossen wurden, so sind die Inhalte dieser Verträge in dem Magistratsbericht aufzuführen; 3. darüber Auskunft zu erteilen, ob sich der Denkmalschutz des Kirchengebäudes nur auf einzelne bauliche Aspekte (z. B. die in den Beton eingeprägten Bildwerke von Hans Mettel) oder auf das gesamte Gotteshaus, das dazugehörige Gemeindezentrum sowie auch - in raumordnender Hinsicht - auf das städtebauliche Umfeld des Sakralbaus erstreckt; 4. gegenüber dem Bistum Limburg anzuregen, im Falle der pfarrstrukturell möglicherweise unvermeidbaren Aufgabe des Kirchortes eine anderweitige zweckgemäße, stadtkirchlich profilierte Nutzung der kirchlichen Gebäude - beistpielsweise durch eine muttersprachliche katholische Kirchengemeinde, eine caritativ tätige Ordensgemeinschaft oder Betreutes Wohnen mit Gemeinschaftseinrichtungen im Kirchengebäude - in Betracht zu ziehen, die es ermöglicht, die Kirchbauten ebenso nachhaltig wie wirtschaftlich zu unterhalten. Begründung: Am 9. Dezember 2018 titelte die Frankfurter Rundschau "Warten auf die Abrissbirne" und berichtete über eine mögliche Aufgabe von St. Matthias als einer der sieben Kirchorte der neuen Großpfarrei St. Katharina von Siena. Viele Gemeindemitglieder, aber auch die nicht-katholischen Bürgerinnen und Bürger in der Nordweststadt sind verunsichert, dachte man doch, die bereits sehr emotionale Diskussion von 2006 um den notwendigen Erhalt des Kirchenstandortes habe im Bistum Limburg zu einem tragfähig finanzierten Konzept für diese Gemeindebauten geführt. St. Matthias leistet seit dem Bau der Nordweststadt wichtige Gemeinwesenaufgaben und dient den katholischen Christen in der westlichen Nordweststadt als Versammlungszentrum. Eine mögliche bauliche Arrondierung der Nordweststadt kann zudem neue Bezugspunkte für Seelsorge- und caritative Arbeit bringen. Eine Preisgabe dieser für den sozialen Zusammenhalt wichtigen Gebäude, auch und ganz besonders der 2006 unter Denkmalschutz gestellten Kirche, führt zu problematischen Effekten im Stadtteil. Schon der Wegfall der früheren Deutschen Evangelisch-Reformierten Gemeinde vor gut 20 Jahren hat im Gerhart-Hauptmann-Ring einen erheblichen Mangel an Versammlungsräumen offengelegt, der erst jetzt durch den Umbau des Bestandsgebäudes in ein Sozial- und Kulturzentrum kompensiert wird. Wenn nun St. Matthias wegbricht, beginnt diese Diskussion von Neuem. Im gültigen Bebauungsplan ist nicht nur der Gemeinbedarf für diese Flächen festgeschrieben, sondern auch eine konkrete Nutzung als "Kirchengrundstück". Daraus ist abzuleiten, dass es die Absicht der damaligen Stadtplanung war, für den neu gebauten Stadtteil tragfähige Strukturen der Gemeinwesenarbeit zu schaffen, und zwar mit der Gewähr der Dauer, wofür als Partner bevorzugt die beiden körperschaftlich verfassten Großkirchen infrage kamen. Ihnen war und ist zuzutrauen, einen stabilen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben in einem großen Stadtquartier zu leisten. Aus diesem für die städtebauliche Grundstruktur der Nordweststadt wichtigen Grund sollte sich die Stadt Frankfurt am Main bei kirchlicherseits etwa bestehenden Abriss-, Verkaufs- und Neubauplänen und/oder im Falle der Erarbeitung von Umnutzungskonzepten auch mit möglichen Dritten frühzeitig einschalten und das Gespräch suchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1676 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 26 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 415 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.05.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 377 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3984, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.05.2019 Aktenzeichen: 23 20

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“ Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76

19.03.2019 | Aktualisiert am: 28.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2019, OF 353/7 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlungen einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von 7,3 Hektar angekauft hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe durch die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 353/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung Frau Lämmer

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung „Stadterweiterung Nord-West“

18.03.2019 | Aktualisiert am: 28.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 422/8 Betreff: Berichtswesen und aktuelle Fragen zur Voruntersuchung "Stadterweiterung Nord-West" Mit fast einem halben Jahr Verspätung hat der Magistrat den ersten der gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich zu erstattenden Zwischenberichte zu den laufenden Gutachten bzw. deren Kosten betreffend die Voruntersuchung zu dem möglichen neuen Stadtteil an der A5 vorgelegt. Daraus geht hervor, dass in den elf Monaten zwischen dem Stadtverordnetenbeschluss über die Voruntersuchung (Dezember 2017) und der als Anlage zur B 76 vorgelegten ersten Kostentabelle (Stand: November 2018) lediglich 44.000,- Euro für Gutachten (Anfangswerte, Landschaftsplanung, Verkehr, Artenschutz) und 6.000,- Euro für einen vergeblichen Förderprogramm-Antrag "Nachhaltiges Wohnumfeld" verausgabt wurden. Hieraus ergeben sich weitere Fragen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen ist der Bericht so spät vorgelegt worden? Bedeutet die Verzögerung, dass die Voruntersuchung deutlich länger als die bisher geplanten zwei Jahre dauern wird? 2. Bisher verpflichtet sind nach dem Bericht rund 150.000,- Euro. Mit welchen Gesamtkosten für Gutachten, Consilium und Ideenwettbewerb rechnet der Magistrat? 3. Aus welchen Gründen sind die Kosten für das nur zweimal jährlich tagende Consilium so hoch angesetzt? 4. Im gültigen Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 sind die zu untersuchenden Freiflächen als "Vorrangebiet Regionaler Grünzug", "Vorranggebiet Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen. Weshalb wurde vom Magistrat der Antrag zu dem Förderprogramm "Nachhaltiges Wohnumfeld" (B 76 Ziffer 4, S. 5f) eingereicht, wenn eine wesentliche Antragsvoraussetzung, nämlich die Übereinstimmung des geplanten Baugebiets mit den Zielen des aktuell gültigen Regionalen Flächennutzungsplanes, gar nicht gegeben ist? 5. Zum 31.03.2019 müsste nach dem Beschluss zur NR 463 bereits der nächste Zwischenbericht vorgelegt werden. Kann der Magistrat bereits eine aktualisierte Kostenübersicht vorlegen? 6. Machbarkeitsstudie Verkehr (B 76 Ziffer 3, S. 5): An welchen "maßgeblichen, für die Erschließung in Betracht kommenden Knotenpunkten und Straßenquerschnitten" wurden die erwähnten, offensichtlich bereits im Vorfeld der jetzt beauftragten Studie gemachten Verkehrserhebungen konkret durchgeführt? Sind dabei auch die Rosa-Luxemburg-Straße, der Weißkirchner Weg, der Gerhart-Hauptmann-Ring, der Praunheimer Weg, die Haingrabenstraße, die Steinbacher Hohl, die Heerstraße und die Ludwig-Landmann-Straße in den Blick genommen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Warum ist die landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse (B 76 Ziffer 3, S. 5) bei den Prioritäten der Gutachtenvergabe offensichtlich weit hinten angesiedelt? 8. Wann konkret plant der Magistrat, ein Zielabweichungsverfahren (B 76 Ziffer 7, S.6) zu führen und vor welchen Behörden, dem Ministerium für Landesentwicklung und/oder dem Regierungspräsidium Darmstadt bzw. vor der Regionalversammlung Südhessen)? Kann und sollte ein solches Verfahren überhaupt geführt werden bevor die als "ergebnisoffen" bezeichnete Voruntersuchung abgeschlossen ist bzw. die Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsbeschluss über eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme oder wenigstens einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst hat? 9. Derzeit wird in den Fachbehörden der Regionalplanung bereits an dem neuen Entwurf für den Regionalen Flächennutzungsplan gearbeitet, der 2023 beschlossen werden soll. Vor der Erstellung des Planentwurfs, der im Sommer 2020 vorliegen soll, reichen die kommunalen Fachbehörden und die Planungsträger Verkehr erste Grundlagen und Konzepte beim Regierungspräsidium Darmstadt und beim Planungsverband ein. Zudem führen die regionalen Planungsbehörden die sogenannten "Gemeindegespräche" zu deren Entwicklungsabsichten. Welche Vorschläge bringt die Stadt Frankfurt derzeit für das Gebiet der Stadterweiterung Nord-West in diesen fortlaufenden Prozess ein und nimmt sie dabei Rücksicht auf die Ergebnisoffenheit der aktuell noch laufenden Voruntersuchung? 10. Der Presse war zu entnehmen, dass die ABG Frankfurt Holding GmbH bereits vereinzelte Grundstücke im Umfang von insgesamt 7,3 Hektar angekauft bzw. optioniert hat - gibt es in dem Voruntersuchungsgebiet weitere Grundstücksankäufe und -optionen durch/für die Stadt Frankfurt am Main und/oder Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand, an denen die Stadt Anteilseigner ist? Plant etwa die Nassauische Heimstätte ebenfalls Grundstücksankäufe, die der Bevorratung in diesem Gebiet dienen? 11. "Josefstadt" - Hat der Magistrat tatsächlich die Absicht, diesen angedachten Stadtteil nach dem derzeitigen Planungsdezernenten zu benennen oder hat er bereits versucht, in Gesprächen mit den Medien, die regelmäßig diesen Begriff unwidersprochen anwenden, endlich darauf hinzuwirken, diese mit der Wiener Josefstadt identische Bezeichnung zur Beschreibung des Projekts nicht mehr zu verwenden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 76 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1207 2019 1. Die Vorlage B 76 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 422/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 11 der Vorlage gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Wettbüros dienen nicht dem sozialen Frieden - wie geht es weiter mit dem Kiosk „Palaver“?

05.03.2019 | Aktualisiert am: 28.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2019, OF 419/8 Betreff: Wettbüros dienen nicht dem sozialen Frieden - wie geht es weiter mit dem Kiosk "Palaver"? Vorgang: V 943/18 OBR 8; ST 2136/18 In der Stellungnahme ST 2136 v. 16.11.2018 teilt der Magistrat mit, das Kiosk "Palaver" im Gerhart-Hauptmann-Ring 139 werde "in leicht veränderter Form" weiterbetrieben. In der Liegenschaft würden durch den neuen Betreiber nunmehr zwei voneinander unabhängige Betriebe geführt: zum einen ein Kiosk mit Wettannahmestelle, zum anderen eine Schankwirtschaft mit Wirtschaftsgarten sowie Abgabe alkoholischer Getränke zum Verzehr vor Ort. Für beide Betriebe lägen dem Ordnungsamt bereits Gewerbeanmeldungen vor. Zwischenzeitlich verdichten sich durch entsprechende Werbesymbole am Gebäude, dass der Betrieb einer Annahmestelle für Sportwetten tatsächlich vorgesehen ist. Seitdem das Land Hessen durch Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Sportwetten-Anbietern aus Europa nicht mehr das Geschäft verbieten kann, nehmen Wettbüros von Anbietern wie z.B. Tipwin Limited aus Malta auch in Frankfurt am Main zu. Beliebt sind Online-Wetten auf Fußball oder Boxen, aber auch Nischensportarten sind im Kommen. Experten in der Fachkommission Städtebaurecht des Deutschen Städtetags gehen aufgrund von Studien der Glücksspielsucht-Forschung davon aus, dass in Deutschland bis zu 290.000 Erwachsene ein "pathologisches" Spielverhalten haben. Bei bis zu 347.000 Erwachsenen soll das Spielverhalten zumindest problematisch sein. Einbezogen sind hier ausdrücklich auch die Sportwetten. Aufgrund der derzeitigen Rechtslage ist sowohl ein wirksamer Spielerschutz, eine ausreichende Suchtprävention oder auch ein systematischer Kampf gegen Geldwäsche im Zusammenhang mit Wettbüros nicht möglich. Es ist daher zu begrüßen, dass die neue Landesregierung Regelungen im Hinblick auf ein europarechtskonformes und an strengen Qualitätskriterien ausgerichtetes Glücksspielrecht erreichen will. In einem Stadtteil wie der Nordweststadt, in dem Einpersonenhaushalte insbesondere bei den 25 bis 45jährigen zunehmen und der Anteil der Wohnbevölkerung, der existenzsichernde Mindestleistungen bezieht, steigt, sind Wettbüros, die ggf. zur Schuldenfalle werden und mitunter zwielichtige Personen anziehen, keine Einrichtungen zur Verbesserung des sozialen Gefüges. Der Gerhart-Hauptmann-Ring ist zudem nach Bebauungsplan NW 83a Nr. 1 reines Wohngebiet ("WR"). Die Frankfurter Bauaufsicht behandelt Wettbüros planungsrechtlich als Vergnügungsstätten. In reinen Wohngebieten sind nach Kenntnis des Ortsbeirates Vergnügungsstätten, also auch Spielhallen und Wettbüros, unzulässig. Zudem wirken sie sich auch schädlich auf das Stadtbild aus ("Trading down Effekt"). Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Handelt es sich bei dem angemeldeten Gewerbe um ein Wettbüro oder eine Wettannahmestelle? In Bayern und Baden-Württemberg werden Wettannahmestellen als Gewerbetriebe von Wettbüros als Vergnügungsstätten unterschieden. Welche Rechtspraxis wird in Hessen geübt? Falls der Betrieb eines Wettbüros oder einer Wettannahmestelle im Gerhart-Hauptmann-Ring zulässig ist, liegen für das bisherige Kiosk Gerhart-Hauptmann-Ring 139 gültige Baugenehmigungen als Wettbüro bzw. Wettannahmestelle vor? Liegt zumindest eine baurechtliche Genehmigung für eine Nutzungsänderung vor? Wem gehören Grundstück und Aufbauten? Ist es zutreffend, dass sich das Grundstück im Besitz der Stadt Frankfurt am Main befindet und das Gebäude an eine Privatperson veräußert wurde, die ihrerseits jetzt das Kiosk vermietet? Kann der Magistrat, wenn der Betrieb eines Wettbüros oder einer Wettannahmestelle im reinen Wohngebiet nicht zulässig ist, den Betrieb bzw. die Eröffnung einer solchen Servicestelle untersagen bzw. hat er dies in dem aktuellen Fall bereits getan? Wieviele gewerblich angemeldete und zulässige Wettbüros bzw. Wettannahmestellen gibt es im Ortsbezirk 8 und unter welcher Adresse sind diese zu finden? Zu welchem Ergebnis sind die Verhandlungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Radeberger Brauerei gekommen über die Höhe der Pachtzinsen für die einzelnen Grundstücke im Ortsbezirk 8, auf denen Wasserhäuschen im Besitz des Unternehmens sind? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.03.2019, OF 421/8 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.08.2018, V 943 Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2136 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1206 2019 Anregung an den Magistrat OM 4421 2019 1. Die Vorlage OF 419/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 421/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-Straße

05.03.2019 | Aktualisiert am: 28.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2019, OF 417/8 Betreff: Zukunft des Kirchengrundstücks von St. Matthias in der Thomas-Mann-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, im Hinblick auf eine mögliche Aufgabe oder Teilaufgabe des Kirchortes St. Matthias Thomas-Mann-Straße 2-4 1. das Bistum Limburg um förmliche Auskunft zu bitten, welche Planungen es hegt zur Zukunft des Gemeindezentrums mit den dort bestehenden pastoralen und caritativen Angeboten; 2. zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund der planungsrechtlichen Sicherung der betreffenden Grundstücke als "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf - kath. Kirchenzentrum" (Bebauungsplan NW 103c Nr.1 v. 26.06.1965) Verpflichtungen für die katholische Kirche abzuleiten sind, an dieser Stelle der Nordweststadt mit einem Gemeindezentrum inklusive Kirchbau und Kindergarten vertreten zu sein. Falls vor dem Bau von St. Matthias dazu Verträge zwischen der Stadt und der katholischen Kirche geschlossen wurden, so sind die Inhalte dieser Verträge in dem Magistratsbericht aufzuführen; 3. darüber Auskunft zu erteilen, ob sich der Denkmalschutz des Kirchengebäudes nur auf einzelne bauliche Aspekte (z.B. die in den Beton eingeprägten Bildwerke von Hans Mettel) oder auf das gesamte Gotteshaus, das dazugehörige Gemeindezentrum sowie auch - in raumordnender Hinsicht - auf das städtebauliche Umfeld des Sakralbaus erstreckt; 4. gegenüber dem Bistum Limburg anzuregen, im Falle der pfarrstrukturell möglicherweise unvermeidbaren Aufgabe des Kirchortes eine anderweitige zweckgemäße, stadtkirchlich profilierte Nutzung der kirchlichen Gebäude - bspw. durch eine muttersprachliche katholische Kirchengemeinde, eine caritativ tätige Ordensgemeinschaft oder Betreutes Wohnen mit Gemeinschaftseinrichtungen im Kirchengebäude - in Betracht zu ziehen, die es ermöglicht, die Kirchbauten ebenso nachhaltig wie wirtschaftlich zu unterhalten. Begründung: Am 9. Dezember 2018 titelte die Frankfurter Rundschau "Warten auf die Abrissbirne" und berichtete über eine mögliche Aufgabe von St. Matthias als einer der sieben Kirchorte der neuen Groß-Pfarrei St. Katharina von Siena. Viele Gemeindemitglieder, aber auch die nicht-katholischen Bürgerinnen und Bürger in der Nordweststadt sind verunsichert, dachte man doch, die bereits sehr emotionale Diskussion von 2006 um den notwendigen Erhalt des Kirchenstandortes habe im Bistum Limburg zu einem tragfähig finanzierten Konzept für diese Gemeindebauten geführt. St. Matthias leistet seit dem Bau der Nordweststadt wichtige Gemeinwesenaufgaben und dient den katholischen Christen in der westlichen Nordweststadt als Versammlungszentrum. Eine mögliche bauliche Arrondierung der Nordweststadt kann zudem neue Bezugspunkte für Seelsorge- und caritative Arbeit bringen. Eine Preisgabe dieser für den sozialen Zusammenhalt wichtigen Gebäude, auch und ganz besonders der 2006 unter Denkmalschutz gestellten Kirche, führt zu problematischen Effekten im Stadtteil. Schon der Wegfall der früheren Deutschen Evangelisch-Reformierten Gemeinde vor gut 20 Jahren hat im Gerhart-Hauptmann-Ring einen erheblichen Mangel an Versammlungsräumen offengelegt, der erst jetzt durch den Umbau des Bestandsgebäudes in ein Sozial- und Kulturzentrum kompensiert wird. Wenn nun St. Matthias wegbricht, beginnt diese Diskussion von neuem. Im gültigen Bebauungsplan ist nicht nur der Gemeinbedarf für diese Flächen festgeschrieben, sondern auch eine konkrete Nutzung als "Kirchengrundstück". Daraus ist abzuleiten, dass es die Absicht der damaligen Stadtplanung war, für den neu gebauten Stadtteil tragfähige Strukturen der Gemeinwesenarbeit zu schaffen, und zwar mit der Gewähr der Dauer, wofür als Partner bevorzugt die beiden körperschaftlich verfassten Großkirchen in Frage kamen. Ihnen war und ist zuzutrauen, einen stabilen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben in einem großen Stadtquartier zu leisten. Aus diesem für die städtebauliche Grundstruktur der Nordweststadt wichtigen Grund sollte sich die Stadt Frankfurt am Main bei kirchlicherseits etwa bestehenden Abriß-, Verkaufs- und Neubauplänen und /oder im Falle der Erarbeitung von Umnutzungskonzepten auch mit möglichen Dritten frühzeitig einschalten und das Gespräch suchen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 377 2019 Die Vorlage OF 417/8 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Beschilderung „Spielende Kinder“

04.03.2019 | Aktualisiert am: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 428/8 Betreff: Beschilderung "Spielende Kinder" Der Ortsbeirat möge beschließen: Beschilderung der nachgenannten Straßen mit den Gefahrzeichen 136 nach Anlage 1 zu § 40 StVO (Spielende Kinder) an folgenden Plätzen zu beantragen: - Dorfwiesenweg kurz nach Werner-von-Ursel Platz in Richtung Sportplatz - Dorfwiesenweg in Höhe Sportplatzeinfahrt in Richtung Niederursel - Dorfwiesenweg kurz nach der Einfahrt vom Friedhof aus - Alt Niederursel kurz nach der Einmündung Obermühlgasse Richtung "der Hof" Begründung: In den angrenzenden Liegenschaften sind Kindereinrichtungen die häufig Aktivitäten im Umfeld durchführen. Da die Straßensituation in den genannten Bereichen sehr unübersichtlich ist ist die Beschilderung notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 428/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4725 2019 Die Vorlage OF 428/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor folgender Spiegelstrich angefügt wird: "- Am Übergang über den Urselbach zum Dorfwiesenweg." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Sachbeschädigungen am Werner-von-Ursel-Platz

23.01.2019 | Aktualisiert am: 27.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2019, OF 401/8 Betreff: Sachbeschädigungen am Werner-von-Ursel-Platz Am Werner-von-Ursel-Platz sind seit kurzer Zeit die zur Obermühlgasse und zum Dorfwiesenweg verlegten Rohrgeländer und Steineinfassungen stark beschädigt. Der Platz wirkt dadurch ungepflegt und etwas verkommen. Es ist denkbar, dass der Baustellenverkehr zur Obermühle hierfür ursächlich ist. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, 1.dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob die Sachbeschädigung vom Verursacher angezeigt wurde; 2. darauf hinzuwirken, dass nach Beendigung des Baustellenverkehrs im Zusammenhang mit dem Projekt "Obermühle" eine ordentliche Instandsetzung erfolgt unter Kostenbeteiligung des Verursachers; 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Maßnahme "Neugestaltung des Werner-von Ursel-Platzes" aus dem Rahmenplan Niederursel aus wirtschaftlichen Gründen vorgezogen werden sollte, um keine doppelten Kosten für Instandsetzung und Neugestaltung veranschlagen zu müssen; 4. dem Ortsbeirat einen aktuellen Sachstandsbericht über die zwischenzeitlich fortgeschrittenen Planungen zur Umsetzung des Rahmenplans Niederursel zu geben (ST 1734 v. 08.09.2017). Foto: Antragsteller Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4329 2019 Die Vorlage OF 401/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Stilvolle Außensanierung des Hauses Gerhart-Hauptmann-Ring 15 - ein Beispiel für andere Wohnungsbaugesellschaften in der Nordweststadt

09.01.2019 | Aktualisiert am: 01.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2019, OF 387/8 Betreff: Stilvolle Außensanierung des Hauses Gerhart-Hauptmann-Ring 15 - ein Beispiel für andere Wohnungsbaugesellschaften in der Nordweststadt Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Ortsbeirat begrüßt die von der Wohnbaugenossenschaft in Frankfurt am Main eG durchgeführte energetische Sanierung des Mehrfamilienwohnhauses Gerhart-Hauptmann-Ring 15 mit der imposanten Neugestaltung der zur Straße gerichteten Fassade durch ein haushohes Porträtbild des Dichters und Schriftstellers Gerhart-Hauptmann. 2. Der Magistrat wird gebeten, die in der Nordweststadt mit Mehrfamilienhäusern ansässigen öffentlichen und privaten Wohnungsbaugesellschaften sowie die Wohnungsbaugenossenschaften auf dieses Projekt hinzuweisen und damit eine Anregung zu geben, durch nicht nur konventionell qualitätvolle, sondern auch ideenreiche Sanierungsmaßnahmen zugleich das Wohnumfeld entschieden aufzuwerten. Begründung: Das Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 15 mit 34 Wohnungen im Besitz der Wohnbaugenossenschaft in Frankfurt am Main eG ist von August bis Dezember 2018 energetisch saniert worden: neue Fenster, neue Eingangs-, Wohnungs- und Kellertüren, Sanierung des Flachdachs, Wärmedämmverbundsystem an der Fassade und Dämmung der Kellerdecke. Ein Großteil der Kosten soll durch gesenkte Heizungskosten abgedeckt werden, die Mieterhöhungen fallen dadurch mit voraussichtlich 13,50 je Wohnung pro Monat moderat aus. Hinzu kommt ein neuer, am Farbleitplan der Nordweststadt durchaus orientierter Fassadenanstrich, der auf der Nordseite zur Straße hin durch ein imposantes, mit Werkzitaten ergänztes Bildnis des Dichters und Schriftstellers Gerhart Hauptmann (1862-1946) verziert ist und an diesem markanten Entrée zum Gerhart-Hauptmann-Ring einen Blickfang darstellt, der als ein Beitrag zur Identität der Nordweststadt gesehen werden kann. Andere Bauträger können durch das Beispiel ermutigt werden, ihren Mieterinnen und Mietern ein attraktives Umfeld zu bieten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4186 2019 Die Vorlage OF 387/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Elektronische Anzeige der Abfahrtszeiten von Bussen im Ortsbezirk 8

08.11.2018 | Aktualisiert am: 12.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 370/8 Betreff: Elektronische Anzeige der Abfahrtszeiten von Bussen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF in Verbindung zu setzen, um flächendeckend im Ortsbezirk 8 elektronische Anzeigetafeln für die Abfahrtszeiten der Busse zu installieren. Höchste Priorität haben hierbei die Stationen Nordwestzentrum, Heddernheim und Römerstadt. Begründung: In Anbetracht drohender Fahrverbote im Sinne des Umweltschutzes und einer stetig steigenden Nahverdichtung im Ortsbezirk nutzen immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner den öffentlichen Nahverkehr. Da die Buslinien eine Versorgung des Nahverkehrs in der Fläche darstellen, werden auch diese rege genutzt. Dieses muss einem angemessenem Stellenwert beigemessen werden und würde eine Service- und Qualitätsverbesserung für die Fahrgäste/Kunden darstellen. Die herkömmlichen Aushangfahrpläne in Papierform stellen keine ausreichende Information zur Verfügung, insbesondere wenn es zu Verzögerungen und Verspätungen im Verkehrsablauf kommt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4034 2018 Die Vorlage OF 370/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Station "Gerhart-Hauptmann-Ring" zu den Stationen mit höchster Priorität zugefügt wird. Abstimmung: zur Busstation Nordwestzentrum: Annahme bei Enthaltung BFF zur Busstation Heddernheim: SPD, CDU, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE(= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und BFF zur Busstation Römerstadt: Annahme bei Enthaltung BFF zur Busstation Gerhart-Hauptmann-Ring: Annahme bei Enthaltung 1 SPD und BFF zum Rest der Vorlage: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Neubau einer Brücke über den Urselbach Durchlässigkeit bei Hochwasser

28.08.2018 | Aktualisiert am: 19.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 329/8 Betreff: Neubau einer Brücke über den Urselbach Durchlässigkeit bei Hochwasser Der Ortsbeirat möge beschließen: Beim letzten Hochwasser des Urselbachs am 7. und 9. Juli 2018 wurde deutlich, dass die Brücke über den Urselbach vor der Autobahnbrücke A 5 zu niedrig gebaut ist. Bei Hochwasser führt das dazu, dass der Urselbach auch wegen mitgeführter Äste etc. so über das Ufer tritt, dass das Wasser über den Dorfwiesenweg durch Niederursel und teilweise in die Keller der Anwohner fließt. Ein Neubau mit einer Höherlegung der Brücke würde Abhilfe schaffen. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat, die Brücke über den Urselbach vor der Autobahnbrücke A5 mit einem Neubau höher zu legen, damit das Wasser bei Hochwasser ungehindert durchfließen kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3643 2018 Die Vorlage OF 329/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Magistrat und Prüfung und Berichterstattung gebeten wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8

06.08.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2018, OF 325/8 Betreff: Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Wasserhäuschen, auch als Trinkhallen oder "Büdchen" bekannt, gibt es in Frankfurt am Main seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Sie dienten ursprünglich zum Verkauf von Mineralwasser an Arbeiter und waren nicht an die offiziellen Ladenöffnungszeiten gebunden. Die heutigen Trinkhallen haben ihre Angebotspalette erweitert: neben alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken gibt es Süßigkeiten, Zeitungen, Kaffee, Tabakprodukte und manchmal auch sonntags frische Backwaren. Die Stadt Frankfurt am Main wirbt auf ihrer Homepage mit den Wasserhäuschen. Dort ist zu lesen, sie gehörten traditionell zum Frankfurter Stadtbild und seien heute für Einheimische "mehr als nur reine Kioske". Tatsächlich tragen die "Büdchen" nicht nur zur Nahversorgung bei, sondern als Treffpunkte ermöglichen sie es, Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft die Sorgen und Freuden des Lebens zu teilen. Heute gibt es noch über 200 solcher Wasserhäuschen im ganzen Stadtgebiet. Die Büdchen-Kultur ist auch im Ortsbezirk 8 vertreten. "Büdchen" wie das "Windige Eck" in Heddernheim genießen längst Kultstatus. Gleichwohl sind diese Verkaufsstellen und Treffpunkte im Ortsbezirk auf dem Rückzug. Das gilt insbesondere für die Nordweststadt, wo die Trinkhallen in unmittelbarer Nachbarschaft der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 77 und Bernadottestraße 1 mittlerweile geschlossen und teilweise auch abgerissen sind. Kürzlich war in der Zeitung zu lesen, dass die Betreiberin des Kiosks "Palaver" am Ausgang des Gerhart-Hauptmann-Rings verkauft hat und die Trinkhalle umgebaut werden soll. Gegen diesen Trend hat sich in den zurückliegenden fünf Jahren die traditionsreiche "Heinrich's Trinkhalle" in der Niederurseler Landstraße, direkt an der Bushaltestelle Heinrich-Kromer-Schule, zu einem beliebten Stadtteil-Treffpunkt entwickelt, der für die Nahversorgung Niederursels und für die Kommunikation der Nachbarn untereinander eine wichtige Funktion ausübt. Dennoch soll dem Betreiber kürzlich mitgeteilt worden sein, die Genehmigung für den Wirtschaftsgarten solle nicht verlängert werden. Außerdem sei die Schank- und Speisewirtschafterlaubnis für den Gastraum im Inneren des Kiosks "unrichtig", mithin also nichtig. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich über die Medien und auch beim Ortsbeirat darüber beklagt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen: welchen Stellenwert er der "Büdchen"-Kultur im Ortsbezirk zumisst; welche Wasserhäuschen/Trinkhallen/Büdchen im Ortsbezirk 8 derzeit noch existieren, welche Öffnungszeiten sie haben und welche ordnungs- und baurechtlichen Auflagen bestehen; welche Informationen dem Magistrat vorliegen hinsichtlich eines Weiterbetriebs des Kiosks "Palaver" im Gerhart-Hauptmann-Ring 139; 4. welche Lösungsmöglichkeiten er herbeiführt, um die ordnungs- und baurechtliche Betriebserlaubnis für den Wirtschaftsgarten und den Gastraum von "Heinrich's Trinkhalle" in der Niederurseler Landstraße 54 zu verlängern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 943 2018 Die Vorlage OF 325/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "Wasserhäuschen-Kultur im Ortsbezirk 8 und Erhalt der Schankerlaubnis für ‚Heinrich Kiosk'" lautet; die Frage unter Ziffer 1. entfällt und das Wort "herbeiführt" durch das Wort "sieht" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Probleme mit der Sperrmüllabfuhr

24.07.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2018, OF 312/8 Betreff: Probleme mit der Sperrmüllabfuhr Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass 1. die Sperrmüllablagerungen in Teilen der Nordweststadt und in der Römerstadt unabhängig von den festen Terminen der Siedlungsabfuhr zeitnah nach der Meldung (unter anderem über das Portal Mängelmelder) beseitigt werden, 2. bei der jeweiligen Sperrmüllabfuhr die gesamten Ablagerungen beseitigt werden und 3. die Stadtpolizei eingeschalten wird, um zu ermitteln, wer für die wilden Sperrmüllablagerungen außerhalb der festen Termine der Siedlungsabfuhr bzw. ohne Terminvereinbarung für die Sperrmüllabfuhr verantwortlich ist. Begründung: Nachdem Bewohner der südlichen Nordweststadt und der Römerstadt auf wilde Sperrmüllablagerungen hingewiesen haben, wurde vom Antragsteller der benannte Bereich mehrmals in Augenschein genommen. Insbesondere von wilden Sperrmüllablagerungen betroffen sind die Bereiche: a) der Wendehammer In der Römerstadt 124 / Haupteingang der Römerstadtschule, b) der Wendehammer In der Römerstadt 154, c) der Wendehammer Bernadottestraße 49 / Im Weimel 14, d) Ernst-Kahn-Straße 9 und e) Hadrianstraße 20. In der Nähe der Ablagerungen zu a), b) und c) befindet sich jeweils ein Kinderspielplatz. Bei den Ablagerungen handelt es sich oftmals auch um Möbelteilen mit zum Teil hervorstehenden Nägeln und Schrauben sowie mit Glasteilen. Somit besteht für die Kinder eine Verletzungsgefahr. Ferner wachsen die Kinder mit dem Eindruck auf, dass es normal ist, wenn über längere Zeit Abfall und Unrat im Bereich ihres Spielplatzes und vor ihrer Schule herumliegt. Mehrmals wurde bei der Meldung der Abfallberge darauf hingewiesen, dass die jeweilige Abfuhr mit dem festgelegten Siedlungsabfuhrtermin erfolgen werde. In der ST 1382 vom 07.08.2017 (Absatz 2) wird dargestellt, dass nach der Meldung von wilden Sperrmüllablagerungen (auch im Bereich von Siedlungsabfuhr) ein Abfuhrtermin disponiert wird. Entsprechend ist die Bitte unter Punkt 1. zu verstehen. Bei den Beobachtungen wurde immer wieder festgestellt, dass offensichtlich nicht alle Teile der Ablagerungen entfernt wurden. Somit kann auch der Eindruck entstehen, dass die Abfuhr noch nicht abgeschlossen ist und man noch Sperrmüll dazu legen kann. Deshalb die Bitte, dass bei der Abfuhr alle Teile (z.B. auch Elektroschrott und Farbeimer) mitgenommen werden. Ferner ist offensichtlich, dass die genannten Problembereiche insbesondere in der Zeit der Dämmerung und bei Nacht von den in der Nähe wohnenden Personen zum Teil schlecht einsehbar sind. Somit ist auch denkbar, dass die Ablagerungen durch Personen erfolgen, die nicht in der Nähe wohnen. Auch aus diesem Grund und entsprechend Absatz 3 der ST 1382 wird um die Einschaltung der Stadtpolizei gebeten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3453 2018 Die Vorlage OF 312/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 1. die Worte "In Teilen" und im ersten Satz der Begründung das Wort "südlichen" gestrichen werden und bei der Aufzählung folgende Orte angefügt werden: "f) Gerhart-Hauptmann-Ring 314, g) Gerhart-Hauptmann-Ring 100". Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 8

09.07.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2018, OF 315/8 Betreff: Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: In Frankfurt am Main besteht hohe Nachfrage nach Wohnraum und Gewerbeflächen. Zugleich ist in den Stadtteilen zu beobachten, dass Wohngebäude nicht vermietet/nicht bewohnt sind und gewerbliche Flächen leer stehen. Einige Beispiele sind die Wohnhäuser Hessestraße / Ecke Dillenburger Straße (ehemalige Diskothek "Ebos"), Habelstraße 23 oder Weißkirchener Weg 34 sowie das Lurgi-Haus in der Lurgiallee 5, in dem nach Presseangaben rund 60.000 Quadratmeter Bürofläche leer stehen. Der Magistrat hat zu letzterem vorgeschlagen, dieses große Gebäude abzureißen und ein Wohnquartier zu errichten (Bebauungsplan Nr. 922 Nördlich Lurgiallee). Dies voraus geschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Verfügt der Magistrat über ein Leerstandskataster und - daraus abgeleitet - ein Leerstandsmanagement, um auf Eigentümer beratend zuzugehen mit dem Ziel, neuen Wohnraum oder nützliche Gewerbeflächen zu schaffen 2. Welche Initiativen hat der Magistrat in den vergangenen Jahren bei welchen einzelnen Liegenschaften im Ortsbezirk ergriffen und mit welchem Erfolg? 3. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat außerdem aktuell und mit welchem Erfolg, um Bestandsflächen im Ortsbezirk 8 für zusätzlichen und vor allem preiswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen? 4. Welchen aktuellen Sachstand zum Vorhaben gemäß M 263/2017 kann der Magistrat mitteilen, seitdem das Lurgi-Haus im vergangenen Dezember 2017 zwangsversteigert und dem Vernehmen nach von dem Immobilienunternehmen Aroundtown erworben wurde? Bleibt der Magistrat bei seiner Absicht, das Gelände zu einem Wohngebiet umzuwidmen oder wird das Areal weiterhin im Schwerpunkt für gewerbliche Zwecke zu nutzen sein? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 940 2018 Die Vorlage OF 315/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Altgerätehandel im Weißkirchener Weg 34

09.07.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2018, OF 313/8 Betreff: Altgerätehandel im Weißkirchener Weg 34 Vorgang: B 262/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Magistratsbericht B 262 vom 14.08.2017 wird zum Altgerätehandel auf der Liegenschaft Weißkirchener Weg 34 ausgeführt: "Aufgrund erheblicher Ablagerungen von Weißgeräten auf dem Gehweg Weißkirchener Weg 34' wurden zu Beginn des Jahres umfangreiche Ermittlungen durch die Dienstgruppe ,Umwelt- und Naturschutz, Abfallrecht' des Ordnungsamtes durchgeführt, die letztendlich zur Entfernung der Geräte geführt haben. Der Betrieb wurde aufgefordert, keine Weißgeräte mehr auf den Gehweg abzustellen. Dadurch konnte eine weitgehende Befriedung der Situation im öffentlichen Raum erreicht werden. Die Stadtpolizei kontrolliert regelmäßig. Unabhängig davon ist beim Regierungspräsidium Darmstadt bezüglich des Altgerätehandels auch noch ein Verfahren zur Beseitigung der Elektrogeräte und der Altlasten anhängig". Die Liegenschaft als solche stellt weiterhin einen Schandfleck dar und beeinträchtigt das Ortsbild im südlichen Teil des Denkmalschutzgebietes von Niederursel erheblich. Das Haus Weißkirchener Weg 34 steht einer gestalterischen Neuordnung des Kreuzungsbereichs Gerhart-Hauptmann-Ring/Weißkirchener Weg/Schüttgrabenstraße (Rahmenplan Niederursel) im Weg. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Ist das Verfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt bezüglich des Altgerätehandels zwischenzeitlich abgeschlossen und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2. Welche weiteren Sachverhalte sind aktuell zu dieser Problemliegenschaft mitzuteilen? 3. Versucht der Magistrat, den Eigentümer der Liegenschaft zu beraten, seinen Grund und Boden anderweitig zu nutzen und bestenfalls dem Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 939 2018 Die Vorlage OF 313/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch im Ortsbezirk 8 umsetzen

09.07.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2018, OF 316/8 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch im Ortsbezirk 8 umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke aufzustellen: 1. Zwei Sitzbänke entlang des Max-Kirschner-Weges; 2. eine Sitzbank vor der Turnhalle Habelstraße 11; 3. eine Sitzbank an der oberen Hälfte der Hundewiese am "Bubeloch" an der Nidda; 4. eine Sitzbank auf dem schmalen Weg zwischen Campingplatz "City Camp Sandelmühle" und Alexander-Riese-Weg; 5. eine Sitzbank im Knick der Straße An der Sandelmühle gegenüber Haus Nr. 34; 6. eine Sitzbank unter den Bäumen zwischen Gerhart-Hauptmann-Ring 80 und 96; 7. eine Sitzbank auf der Wiese hinter dem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 60 und neben Haus Nr. 62; 8. eine Sitzbank auf der Wiese vor den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 56-60; 9. eine Sitzbank entlang des Spazierweges zwischen Oberurseler Weg (Wendehammer) und der Krebsmühle; 10. eine Sitzbank an dem Verbindungsweg zwischen Hundertwasser-Kindergarten entlang der Stadtbahngleise bis zur Station "Zeilweg"; 11. zusätzliche Sitzgelegenheiten in der U-Bahnstation "Nordwestzentrum" in beide Fahrtrichtungen. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs selbständig zurückzulegen. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3455 2018 Die Vorlage OF 316/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Maßnahmen gegen Falschparker im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 1-15

26.04.2018 | Aktualisiert am: 24.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 281/8 Betreff: Maßnahmen gegen Falschparker im Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 1-15 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen gegen Falschparker zu ergreifen, um die Zufahrt zur Tiefgarage 20 und zum Müllkäfig der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 7-9 sowie die Feuerwehrzufahrt besser sicherzustellen. Insbesondere sollen im Wendehammer - auch in den Abendstunden und nachts - verstärkt Kontrollen der Verkehrspolizei stattfinden und zusätzlich kennzeichnende Markierungen oder Poller auf der Fahrbahn des Wendehammers in Höhe des Müllkäfigs und der Tiefgaragenzufahrten geprüft und geeignetenfalls aufgebracht werden. Begründung: Wie in so vielen Wendehämmern der Nordweststadt werden die Kreisel verbotswidrig und gewohnheitsmäßig ganztägig beparkt. In dieser Stichstraße kommt es sehr häufig vor, dass die FES die Tonnen aus dem Müllkäfig der Häuser 7-9 nicht entsorgen kann, weil der Fußweg davor zugeparkt ist. Die Tiefgaragenaus- und -zufahrten sind häufig sehr knapp beparkt. Im Interesse der Bürger, die sich an die Regeln halten, ersucht der Ortsbeirat um Abhilfe. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 17.05.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3178 2018 Die Vorlage OF 281/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung LINKE. und Enthaltung BFF

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Personennahverkehr - Verbesserte Taktung Buslinie 71

03.04.2018 | Aktualisiert am: 30.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2018, OF 268/8 Betreff: Personennahverkehr - Verbesserte Taktung Buslinie 71 2013 wurde mit der M 96 die Taktung der Buslinie 71 geändert. Dabei wurde die Taktung montags bis freitags in der Nebenverkehrszeit zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr und samstags in der Zeit von 10:00 bis 20:00 Uhr von 20 Minuten auf 30 Minuten geändert. Abends verkehrt der Bus 71 montags bis freitags ab 20:30 nicht mehr. Sonntags fährt der Bus 71 überhaupt nicht. Nach Feststellung der Antragsteller ist das Fahrgastaufkommen derzeit bei den Buslinien 71, 72 und 73 in der Zeit Werkstags von 11:00 bis 13:00 Uhr wegen der Nutzung durch gehbehinderte Fahrgäste mit Rollstuhl oder Rollatoren sowie Fahrgästen mit Kinderwagen sehr groß, so dass die Busse häufig überfüllt sind. Es kommt auch vor, dass dann nicht alle Fahrgäste mitfahren können. Derzeit verkehrt der Bus 71 in dieser Zeit alle 30 Minuten. Zukünftig sollte die Buslinie 71 in dieser Zeit alle 20 Minuten verkehren. Hinzukommt, dass Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Antragstellern bemängeln, dass die Buslinie 71 abends nur bis 20:00 Uhr und sonntags überhaupt nicht verkehrt. Das hat zur Folge, dass vor allem die Bewohner/innen des Weißkirchener Wegs und des Gerhart-Hauptmann-Rings dann am Schulzentrum in die entgegengesetzte Richtung umsteigen müssen, wenn sie ins Nordwestzentrum und darüber hinaus mit dem ÖPNV fahren wollen. Diese vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat sich bei der VGF dafür einzusetzen, dass die Buslinie 71 1. an Werktagen in der Zeit von 11:00 bis 13:00 Uhr statt bisher alle 30 Minuten zukünftig alle 20 Minuten verkehrt, damit vor allem für Fahrgäste mit Rollstuhl oder Rollatoren sowie für Fahrgäste mit Kinderwagen die Mitfahrmöglichkeiten verbessert werden, 2. Montag bis Freitagabend wie Samstagabend bis 22:30 Uhr und sonntags von 10:00 bis 22:30 Uhr verkehrt, damit vor allem die Bewohner/innen des Weißkirchner Wegs und des Gerhart-Hauptmann-Rings in dieser Zeit nicht am Schulzentrum in die entgegengesetzte Richtung umsteigen müssen und damit auch eine verkürzte Fahrtzeit haben, wenn sie ins Nordwestzentrum und darüber hinaus mit dem ÖPNV fahren wollen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3050 2018 Die Vorlage OF 268/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Entmoosung - jetzt! Straßenschilder im Ortsbezirk 8 für die Verkehrssicherheit säubern

02.04.2018 | Aktualisiert am: 30.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2018, OF 273/8 Betreff: Entmoosung - jetzt! Straßenschilder im Ortsbezirk 8 für die Verkehrssicherheit säubern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in diesem Jahr noch die Straßenschilder im Ortsbezirk 8 systematisch zu kontrollieren und ggf. entmoosen/säubern zu lassen, und zwar Verkehrszeichen an Grundnetzstraßen zuerst. Begründung: Zahlreiche Verkehrszeichen, bspw. entlang des Gerhart-Hauptmann-Rings oder im Umfeld des Martin-Luther-King-Parks, sind kaum noch erkennbar, da sie von Moos oder Schmutz, zum Teil durch Wettereinflüsse, überzogen sind. Der Ortsbeirat würde eine systematische Reinigung der betroffenen Schilder begrüßen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3054 2018 Die Vorlage OF 273/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstext nach den Worten "noch die Straßenschilder" die Worte "Verkehrsspiegel und Lichtzeichenanlagen" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Beratung zur Baustellenzufahrt Bauprojekt Hofgut Obermühle

20.02.2018 | Aktualisiert am: 14.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2018, OF 266/8 Betreff: Beratung zur Baustellenzufahrt Bauprojekt Hofgut Obermühle Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Sitzung des Ortsbeirats am 15. Februar hat der Bauträger den Ortsbeirat über das Bauprojekt "Hofgut Obermühle" informiert. Dabei wurde auch das Problem Zufahrtsmöglichkeiten für Baufahrzeuge abgesprochen. Seitens des Bauträgers wurden zwei Zufahrtsmöglichkeiten vorgestellt: Zufahrt über die Krebsmühle und den Dorfwiesenweg sowie über den Weißkirchener Weg bzw. Alt-Niederursel und die Spielsgasse. Seitens der Straßenverkehrsamtes wurde dem Bauträger mitgeteilt, dass der Ortsbeirat über die Auswahl der Zufahrtsmöglichkeiten befragt werden soll. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat, beim Amt für Straßenverkehr zu veranlassen, dass das Amt in der nächsten Sitzung des Ortsbeirats dazu fachkundige Informationen gibt, da diese der Ortsbeirat 8 für seine Entscheidung benötigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 08.03.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2825 2018 Die Vorlage OF 266/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Kunstrasenplatz für den SV 1919 Niederursel e. V.

01.02.2018 | Aktualisiert am: 01.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2018, OF 258/8 Betreff: Kunstrasenplatz für den SV 1919 Niederursel e. V. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt das in den Haushalt 2018 eingestellte Sonderbauprogramm Kunstrasenplätze mit einem Gesamtmittelbedarf von 26,5 Mio. EUR bis 2021. Es ist erfreulich, dass der Magistrat bereits begonnen hat, dieses Programm in die Tat umzusetzen (Sportanlagen Harheim, Pfortenstraße, Hahnstraße und Unterliederbach). Im Ortsbezirk 8 fehlt noch immer ein Kunstrasenplatz auf der Sportanlage des SV 1919 Niederursel e.V. (SVN). Mit ST 7 vom 09.01.2017 teilte der Magistrat zuletzt mit, dass die umweltschutz- und wasserrechtlichen Aspekte zur Realisierung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage am Dorfwiesenweg weiterhin geprüft würden und eine mögliche Lösung der Hochwasserproblematik durch einen Umbau des größtenteils außerhalb des Urselbach-Überschwemmungsbereiches befindlichen Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz erzielt werden könnte, und zwar unter gleichzeitiger Aufgabe des Tennenplatzes in seiner heutigen Form. Weiterhin teilt der Magistrat mit, eine abschließende Bewertung könne erst "zu einem späteren Zeitpunkt und bei höherer Planungsreife" im Zusammenhang mit dem Kunstrasen-Sonderprogramm erfolgen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche konkreten Planungsschritte wurden seit Januar 2017 unternommen bzw. gibt es im Zusammenhang mit dem Sonderbauprogramm einen neuen Sachstand? 2. Wann wird der Kunstrasenplatz auf der Sportanlage des SVN voraussichtlich realisiert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 750 2018 Die Vorlage OF 258/8 wird als gemeinsamer Antrag von SPD und CDU in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 7 | PARLIS

Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen

23.01.2018 | Aktualisiert am: 13.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.01.2018, OA 220 entstanden aus Vorlage: OF 228/7 vom 14.11.2017 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass schnellstmöglich mit der Bauplanung und dem anschließenden Bau der Ortsumfahrung Praunheim begonnen wird. Begründung: Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass die Heerstraße eine zusätzliche Belastung durch Baustellenfahrzeuge in großer Zahl - z. B. durch die Erweiterung der Nordweststadt im Bereich des Gerhart-Hauptmann-Ringes, durch Bebauung des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße sowie durch den Bau der Regionaltangente West bis zum Nordwestzentrum - nicht verkraften kann. Vor dem Bezug neuer Wohnquartiere sollen sowohl das nötige Straßennetz als auch die Infrastruktur des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs gebaut sein. Da einerseits zeitnah Wohnraum benötigt wird und andererseits der Baustellenverkehr für die Schaffung der Infrastruktur nicht über die Heerstraße abgewickelt werden kann, wird dringend die Ortsumfahrung Praunheim benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 08.03.2018, OA 231 Antrag vom 18.02.2018, OF 263/8 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.08.2018, B 254 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 31.01.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: a) Die Vorlage OA 220 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.02.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 220 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des OBR 8 am 08.03.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 231 2018 1. Der Vorlage OA 220 wird unter Hinweis auf OA 231 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 263/8 wird als gemeinsamer Antrag von SPD und CDU mit der Maßgabe beschlossen, dass Vorlage folgende Fassung erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage OA 220 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ortsumfahrung Praunheim nicht am Praunheimer Weg endet, sondern, wie ursprünglich geplant, in einem Tunnel bis zum Nordwestzentrum durchgebaut wird." Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. SPD, CDU, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.03.2018, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 220 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 231 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2018, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage OA 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 231 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 220 und OA 231 = Prüfung und Berichterstattung) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage OA 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 231 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2515, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 Aktenzeichen: 61 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrsspiegel für die Liegenschaften Weißkirchener Weg 22, 22a, 24 und 24a

09.01.2018 | Aktualisiert am: 01.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2018, OF 245/8 Betreff: Verkehrsspiegel für die Liegenschaften Weißkirchener Weg 22, 22a, 24 und 24a Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gegenüber der Zufahrt zu den Liegenschaften Weißkirchener Weg 22, 22a, 24 und 24a einen Verkehrsspiegel anzubringen. Begründung: Die vor einigen Jahren neu gebauten Häuser sind über eine rechtwinklige Zufahrt an den Weißkirchener Weg angebunden, der bei Ausfahrt nur sehr schlecht einsehbar ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 245/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 245/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Entfernung der Beschilderung „Radfahrer frei" an der Straße „Am Urselbach"

09.01.2018 | Aktualisiert am: 30.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2018, OF 242/8 Betreff: Entfernung der Beschilderung "Radfahrer frei" an der Straße "Am Urselbach" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Straße "Am Urselbach" sämtliche Zusatzschilder "Radfahrer frei" zu entfernen und den Durchgang zur Spielsgasse entlang des Urselbachs ausschließlich für Fußgänger freizugeben. Folgende Schilder wären dabei zu entfernen: Verkehrszeichen VZ 1022-10 an der Ecke Seibertsgasse/Am Urselbach, Verkehrszeichen VZ 1022-10 in der Straße Am Urselbach am Beginn des Fußweges Richtung Spielsgasse und VZ 357-50 ("Durchlässige Sackgasse" für Radler und Fußgänger) an der Ecke Obermühlgasse / Dorfwiesenweg / Am Urselbach. Das zuletzt genannte Schild wäre durch VZ 357-51 ("Durchlässige Sackgasse" für Fußgänger) zu ersetzen. Begründung: Die sicher zunächst gut gemeinte Idee, Fußwege auch für Radfahrer freizugeben, setzt voraus, dass Radfahrer die Regeln beachten und nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Auf die Fußgänger ist gemäß StVO in diesem Fall besondere Rücksicht zu nehmen. Nach Auskunft von vielen Bürgern, die an einer Begehung im alten Ortskern von Niederursel teilgenommen haben, verhalten sich sehr viele Radler, die den Fußweg "Am Urselbach" benutzen, rücksichtslos gegenüber Fußgängern. Sie fahren mit überhöhter Geschwindigkeit aus Richtung Dorfwiesenweg auf den Fußweg zu und/oder "schießen" plötzlich und unter Gefährdung des Straßenverkehrs auf den Gehweg Spielgasse bzw. weiter auf die Straße selbst. Bisweilen wird die Beschilderung auch als Einladung für Motorrollerfahrer missverstanden was auf diesem engen und wegen der Knickkurve schlecht einsehbaren Fußweg zu weiteren Konfliktsituationen mit Fußgängern führt. Der Ortsbeirat empfiehlt deshalb, die Zusatzbeschilderung aus Sicherheitsgründen zu entfernen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2688 2018 Die Vorlage OF 242/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP, FREIE WÄHLER und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Grundstückseinfriedung mittels Sperrmüll am Spazierweg unterhalb der A 5

09.01.2018 | Aktualisiert am: 01.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2018, OF 244/8 Betreff: Grundstückseinfriedung mittels Sperrmüll am Spazierweg unterhalb der A 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Stadtauswärts in der Verlängerung des Weißkirchener Weges Richtung Oberursel an einem Hang, der nördlich direkt an das Brückenbauwerk der A5 (Urselbachtalbrücke) angrenzt, befindet sich ein Grundstück, das seit kurzem mit Sperrmüllteilen völlig verbarrikadiert wurde. Spaziergänger haben den Ortsbeirat auf diesen Schandfleck hingewiesen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, diese Umzäunung schnellstmöglich zu kontrollieren und auf eine Entfernung der eher ortsunüblichen Einfriedung hinzuwirken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 244/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2720 2018 Die Vorlage OF 244/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Zusätzliche Papierkörbe entlang des Dorfwiesenweges

14.11.2017 | Aktualisiert am: 04.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 223/8 Betreff: Zusätzliche Papierkörbe entlang des Dorfwiesenweges Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang des Dorfwiesenweges zwischen Werner-von-Ursel-Platz, Sportanlage des SV 1919 Niederursel (SVN) und im weiteren Verlauf der Spazierwege zum Urselbach in Höhe der A5 eine ausreichende Anzahl von krähenvogelsicheren Papierkörben anzubringen. Begründung: Ab Werner-von-Ursel-Platz gibt es keine Papierkörbe mehr bis zur Stadtgrenze. Auch bedingt durch den Sportverein und seine Veranstaltungen, die privaten Nutzer des Vereinsheims des SVN und für Spaziergänger fehlen Papierkörbe in ausreichender Zahl. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2474 2017 Die Vorlage OF 223/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstext nach den Worten "Der Magistrat wird gebeten" die Worte "unter Verweis unter anderem auf die Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen

14.11.2017 | Aktualisiert am: 31.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 228/7 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern dafür zu sorgen, dass schnellstmöglich mit der Bauplanung und anschließendem Bau der Ortsumfahrung Praunheim begonnen wird. Begründung: Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass die Heerstraße eine zusätzliche Belastung durch Baustellenfahrzeuge in großer Zahl - z. B. durch die Erweiterung der Nordweststadt im Bereich des Gerhart-Hauptmann-Ringes, durch Bebauung des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße sowie den Bau der RTW bis zum Nordwestzentrum - nicht verkraften kann. Vor dem Bezug neuer Wohnquartiere sollen sowohl das nötige Straßennetz als auch die Infrastruktur des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs gebaut sein. Da einerseits zeitnah Wohnraum benötigt wird und andererseits der Baustellenverkehr für die Schaffung der Infrastruktur nicht über die Heerstraße abgewickelt werden kann, wird dringend die Ortsumfahrung Praunheim benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 228/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 23.01.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung OA 220 2018 Die Vorlage OF 228/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, REP und fraktionslos gegen FARBECHTE (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Tempo 30 im alten Ortskern von Niederursel besser durchsetzen

14.11.2017 | Aktualisiert am: 04.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 227/8 Betreff: Tempo 30 im alten Ortskern von Niederursel besser durchsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Tempo 30-Regelung im Gebiet Alt-Niederursel besser durchzusetzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die der Ortsbeirat wie folgt vorschlägt: ein größeres Tempo 30-Zonen-Schild an den folgenden Eingangsstraßen in die Zone: Ecke Praunheimer Weg/Weißkirchener Weg (für die Richtung Alt-Niederursel), Weißkirchener Weg (für die Richtung Schüttgrabenstraße, Hennegasse etc.) unmittelbar vor dem Neubau des Wohnhauses an der Zufahrt zum REWE-Supermarkt und - u.a. auch aufgrund von zu schnell fahrenden Fahrradfahrern - Oberurseler Weg/Ecke Spielsgasse; zusätzliche Tempo 30-Piktogramme auf den breiteren Straßenzügen, dort wo sie fehlen, zum Beispiel Alt-Niederursel, Seibertsgasse, Krautgartenweg; Anbringung eines Gefahrenzeichens "Fußgängerüberweg" (VZ 145-12/22) am Oberurseler Weg kurz vor der Einmündung in den Kreuzungsbereich Krautgartenweg/Kreuzerhohl/Spielsgasse. Prüfung von versetztem Parken in der Seibertsgasse; das kleine Spielstraßenschild an der Ecke Alt-Niederursel/Kirchgartenstraße auch als Piktogramm auf der Straße anzubringen; eine "Auframpung" des Weißkirchener Wegs in Höhe Hennegasse zur Verlangsamung des Verkehrs und zur besseren Ordnung des Abbiegeverkehrs in die und aus der Hennegasse; zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen. Begründung: Bei einer Ortsbegehung haben sich viele Anwohner aus dem Gebiet Alt-Niederursel über überhöhte Geschwindigkeiten von Pkw und Kleintransportern beklagt. Tatsächlich ist die Tempo 30-Zone zwar korrekt beschildert, aber die Schilder im Eingangsbereich der Zone sind oft zu klein oder werden etwa im Bereich der komplizierten Kreuzung Weißkirchener Weg/Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße leicht übersehen. Der Ortsbeirat schlägt ergänzende Maßnahmen vor, um die Sicherheit auf den verkehrsberuhigten Straßen im alten Ortskern von Niederursel zu erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2476 2017 Die Vorlage OF 227/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass beim 3. Spiegelstrich die Worte "Anbringen eines" durch die Worte "Reinigung des" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 8 | PARLIS

Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176

02.11.2017 | Aktualisiert am: 07.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2017, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 12.10.2017 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotenzial für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können, da die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragrafen 35 BauGB in Einklang zu bringen wäre. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, beispielsweise für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrats sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S. 4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A 5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst die Ankündigung des Magistrats sei, zuerst die Infrastruktur und dann die Wohnungen schaffen zu wollen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren Tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rushhour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße/In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A 5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim

17.10.2017 | Aktualisiert am: 09.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2017, OF 204/8 Betreff: Vorbereitende Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim Der Ortsbeirat möge beschließen: In der M 176 zur vorbereitenden Untersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in der Gemarkung Niederursel und Praunheim wird der Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme u. a. durch den Praunheimer Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Schüttgrabenstraße, Spielsgasse, Oberurseler Weg, Rosa-Luxemburg-Straße begrenzt. Dem Ortsbeirat 8 sind die Folgen für die dortigen Grundstückseigentümer sowie die Finanzierung einer Ortsumfahrung Praunheim bis zum Erich-Ollenhauer-Ring sowie des zusätzlichen Lärmschutzes an der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich Heddernheim unklar. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Auswirkungen hat die in der M 176 vorgesehene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für die Grundstückseigentümer im Bereich Praunheimer Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Schüttgrabenstraße, Spielsgasse, Oberurseler Weg, Rosa-Luxemburg-Straße? 2. Können die Kosten für die Ortsumfahrung Praunheim mit einem Tunnel bis zum Erich-Ollenhauer-Ring sowie für zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen auf der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich Heddernheim aus den Erträgen aus dem Verkauf von Grundstücken aus der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme finanziert werden, auch wenn der Bereich Praunheimer Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, Schüttgrabenstraße, Spielsgasse, Oberurseler Weg, Rosa-Luxemburg-Straße aus der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme herausgenommen wird? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten!

12.10.2017 | Aktualisiert am: 09.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2017, OF 205/8 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten zügig eine maßvolle Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Südwesten zu planen und zu realisieren: a) eine Ausweitung des räumlichen Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes B906 (Westlich Nordweststadt, M 18 v. 17.01.2014) auf das Gebiet zwischen Friedhof Niederursel und dem Flurstück "Am Holzweg"; b) eine bauliche Erweiterung der Flachbausiedlung "Paul-Kornfeld-Weg" (Bebauungsplan B124) nach Süden und Südwesten in überwiegend zweigeschossiger Bauweise mit Erschließung über eine neue Anwohnerstraße, die mit dem Praunheimer Weg verbunden wird. Diese Erweiterungen sollen auf der Basis einer konventionellen zweistufigen Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) zügig geplant und realisiert werden. Sie sollen entsprechend den Prinzipien der Frankfurter Bauleitplanung eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Weiterentwicklung der Nordweststadt sicherstellen, ohne die infrastrukturelle Leistungsfähigkeit der bestehenden Stadtteile im Frankfurter Nordwesten zu überfordern. Durch weitgehenden Erhalt von Stadtrand-Naherholungsflächen, von ausreichenden Flächen für die Landwirtschaft und von Freizeitanlagen (Kleingartenverein Nordweststadt, Sportanlage der TSG Nordwest) sowie der zwischen Steinbach und Frankfurt gelegenen Flächen für die Kaltluftproduktion sollen sie dem Wohl der Allgemeinheit dienen und eine sozial gerecht verteilte Bodennutzung gewährleisten sowie zu einer menschenwürdigen Umwelt beitragen. Um einen harmonischen Übergang zwischen der Nordweststadt als Siedlungsbau der 60er Jahre und den beiden modernen Quartieren sicherzustellen, ist zu prüfen, den 2015 beendeten Städtebaulichen Ideenwettbewerb "Neue Ideen für die Nordweststadt" noch einmal aufzugreifen und mit Blick auf die Siedlungserweiterung nach Westen und Südwesten zu aktualisieren. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die RosaLuxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem GerhartHauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des GerhartHauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Sicht der Stadtteile Niederursel und Nordweststadt bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. dem Gerhart-Hauptmann-Ring, dem Weißkirchener Weg und Alt-Niederursel. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Deshalb hat der Ortsbeirat auch 2014 der Aufstellung eines B-Plans für das Areal westlich der Nordweststadt zugestimmt (M 18 v. 17.01.2014). Er schlägt mit dieser Anregung auch vor, die Fläche "Am Holzweg" und eine deutliche Vergrößerung der Einfamilienhaussiedlung des Paul-Kornfeld-Weges mit einzubeziehen und dadurch weiteren Bau von Wohnungen in vielfältigen Eigentumsformen (freifinanzierte Mietwohnungen, Sozialwohnungen nach 1. und 2. Förderweg, Wohnbaugenossenschaften, Eigentumswohnungen und Eigenheime) zu ermöglichen. Beide Erweiterungen müssten aber städtebaulich auf die typische "Nordweststadt-Bebauung" ausgerichtet sein, d.h. ein Mix aus Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäusern, mit viel Grün, Fußwegen mit Brücken, Tiefgaragen und wenigen Straßen. Hinzu kommen ein tragfähiges Verkehrskonzept wie vom Ortsbeirat bereits 2014 gefordert (OA 492 v. 27.03.2014) sowie Investitionen in den längst überfälligen Autobahnlärmschutz. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 195 2017 Auskunftsersuchen V 619 2017 1. a) Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Vorlage M 176 ebenfalls abzulehnen. 2. Die Vorlage OF 177/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 189/8 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 191/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 204/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 2. der Vorlage wird abgelehnt. 6. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Ziffer 3. der Vorlage OF 205/8 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF gegen SPD (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu a) SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung) zu b) SPD, 2 GRÜNE und LINKE. gegen, CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7 | PARLIS

Keine Betonburg am Stadtrand – für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten!

09.10.2017 | Aktualisiert am: 02.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 201/7 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten und auf der Basis eines konventionellen Bebauungsplanverfahrens zügig eine maßvolle Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei am Steinbach (Steinbacher Hohl 150) zu verwirklichen. Eine Nutzung von Flurstücken, die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B696 (Gewerbegebiet nördlich Heerstraße, Teilbereich 2, M 22 v. 13.01.2012) zu Wohnbauzwecken ist dabei nicht vorzusehen. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen und von Teilen des Gewerbegebietes Heerstraße nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die in dem Untersuchungsgebiet tätigen Bauern gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirats schützenswert ist. Zugleich zielt die Voruntersuchung darauf ab, bereits gesicherte Gewerbeflächen nördlich der Heerstraße für Wohnzwecke nutzbar zu machen. Gewerbeflächen sind in Frankfurt knapp und werden speziell in Praunheim benötigt. Der Ortsbeirat lehnt eine Aufweichung des Beschlusses zum Bebauungsplan B696 aus diesem Grund ab. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auch auf dem Gebiet des Ortsbezirks 7 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Praunheimer Sicht bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. der Steinbacher Hohl, Oberhöchstädter Weg, Haingrabenstraße und Alt-Praunheim. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Die Entwicklung des früheren Ziegeleigeländes und des großen Grundstücks zwischen dem Steinbach und den Behelfsheimen an der Steinbacher Hohl ist deshalb aus Sicht des Ortsbeirats voranzutreiben. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 201/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 202/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Zufahrt und Parksituation Mosaikschule Gerhart-Hauptmann-Ring 240a

01.08.2017 | Aktualisiert am: 23.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 182/8 Betreff: Zufahrt und Parksituation Mosaikschule Gerhart-Hauptmann-Ring 240a Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Im Gerhart-Hauptmann-Ring 240a Mosaikschule wird in erheblichem Umfang illegal geparkt. Dies hat zur Folge, dass An-und Abfahrt der Schulbusse der behinderten Kinder teilweise in massiven Maß gestört ist. Viele Kinder werden auch von Ihren Eltern gebracht und haben nur sehr eingeschränkt die Möglichkeit mit einem Rollstuhl die vorgesehenen Wege zu benutzen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten wie die Parksituation an dieser Stelle entschärft werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1942 2017 Die Vorlage OF 182/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Anbringung von umlegbaren Parkpfosten

01.08.2017 | Aktualisiert am: 23.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 181/8 Betreff: Anbringung von umlegbaren Parkpfosten Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: vor den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 23-25 wird in erheblichem Umfang illegal geparkt. Somit sind die Flucht- und Rettungswege oft nicht nutzbar und die Rasenflächen werden in erheblichem Maß dauerhaft geschädigt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten die in der Nordweststadt üblichen Parkpfosten zu installieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1941 2017 Die Vorlage OF 181/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Erneuerung des großen Spielplatzes mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27

18.05.2017 | Aktualisiert am: 29.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2017, OF 168/8 Betreff: Erneuerung des großen Spielplatzes mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 (3) GOOBR beauftragt, gemeinsam mit den Kinderbeauftragten des Ortsbeirates den großen Spielplatz mit Vorhergehender TrefferBoulebahnNächster Treffer südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27, gelegen im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring zwischen den Häusern 77 und 57, umfassend zu erneuern und als Mehrgenerationenanlage zu entwickeln. Im Einzelnen schlägt der Ortsbeirat folgende Maßnahmen/Ergänzungen vor: - Wegnahme einer Tischtennisplatte - Sanierung der Vorhergehender TrefferBoulebahn - Klettergerüst / Niedrigseilgarten - Rutschen für große und kleine Kinder - Drehkreisel - Schaukeln für Babys und größere Kinder Hängematten - Vergrößerung des Sandkastens Kleines Labyrinth Balancier- und Turngeräte Wippen - Anlage eines Schachfeldes und/oder einzelner Schachtische (Figuren- und Schlüsseldienst kann über das Quartiersmanagement organisiert werden) In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat zu informieren, wer Eigentümer der früheren Trinkhalle vordem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 77 ist und welche Planungen bestehen, das Gebäude zu nutzen oder abzureißen. Der Ortsbeirat schlägt vor, das Dach für Zwecke der Stadtimkerei zu nutzen. Ein Kontakt kann über den Ortsbeirat hergestellt werden. , Begründung: Dieser große Spielplatz ist leider wenig attraktiv und muss erneuert werden. Die Tischtennisplatten sind noch in Ordnung. Der Sandkasten ist modernisierungsbedürftig. Es entstünde ein attraktiver Stadtteilspielplatz, der in diesem Teil der Nordweststadt einfach fehlt. Er bietet sich ideal als ergänzendes Bewegungsangebot für das Kinderzentrum GHR 27, den Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde (Kita "Sternenhimmel") und die mit Kindern arbeitenden Einrichtungen im Kleinen Einkaufszentrum Thomas-Mann-Straße an. Letztere verfügen über keine Außenflächen für Spielangebote. Däs nördlich des Spielplatzes gelegene, früher als Trinkhalle genutzte, Gebäude steht seit geraumer Zeit leer. Die Anwohner fragen sich, was mit dem Gebäude geschehen soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.04.2017, OF 143/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 9 2017 1. Die Vorlage OF 143/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF168/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 168/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Spiegelstrich entfällt und folgender Spiegelstrich an vorletzter Stelle in die Aufzählung eingefügt wird: "- Im Bedarfsfall: Wegnahme einer Tischtennisplatte" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Initiative Ortsbeirat 8 | PARLIS

Erneuerung des großen Spielplatzes mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27

18.05.2017 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Initiative vom 18.05.2017, OI 9 entstanden aus Vorlage: OF 168/8 vom 18.05.2017 Betreff: Erneuerung des großen Spielplatzes mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27 Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, gemeinsam mit den Kinderbeauftragten des Ortsbezirkes den großen Spielplatz mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27, gelegen im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring zwischen den Häusern 77 und 57, umfassend zu erneuern und als Mehrgenerationenanlage zu entwickeln. Im Einzelnen schlägt der Ortsbeirat folgende Maßnahmen/Ergänzungen vor: - Sanierung der Boulebahn; - Klettergerüst/Niedrigseilgarten; - Rutschen für große und kleine Kinder; - Drehkreisel; - Schaukeln für Babys und größere Kinder; - Hängematten; - Vergrößerung des Sandkastens; - kleines Labyrinth; - Balancier- und Turngeräte; - Wippen; - im Bedarfsfall Wegnahme einer Tischtennisplatte; - Anlage eines Schachfeldes und/oder einzelner Schachtische (Figuren- und Schlüsseldienst kann über das Quartiersmanagement organisiert werden). In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat zu informieren, wer Eigentümer der früheren Trinkhalle vor dem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 77 ist und welche Planungen bestehen, das Gebäude zu nutzen oder abzureißen. Der Ortsbeirat schlägt vor, das Dach für Zwecke der Stadtimkerei zu nutzen. Ein Kontakt kann über den Ortsbeirat hergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.10.2017, B 347 Versandpaket: 24.05.2017 Aktenzeichen: 67 2

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrsprobleme am Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde

05.04.2017 | Aktualisiert am: 26.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2017, OF 147/8 Betreff: Verkehrsprobleme am Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Am Beginn des Fußgängerüberwegs zu den Häusern Thomas-Mann-Straße 12-18 sowie am Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 79 jeweils eine Feuerwehrschranke mit kombinierter Schließanlage anzubringen. Die aktuell angebrachte Schranke am Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 79 ist zu ersetzen; 2. zum Schutz der Grünanlagen im Umfeld der Häuser Thomas-Mann-Straße 12-18 und Gerhart-Hauptmann-Ring 79-81a zusätzliche Findlinge auszulegen; 3. die Treppenanlage an der Thomas-Mann-Straße vor dem Haus Nr. 10 zu renovieren (z.B. Beläge erneuern, Schienen entfernen und Handläufe versetzen) und die Grünfläche rund um die Brückenanlage zu lichten und besser sauber zu halten. 4. Die Rampe zwischen dem Kindergarten und dem Kleinen Einkaufszentrum umzugestalten und besser barrierefrei zu machen (z.B. durch einen geschwungen angelegten Weg). Begründung: Ergibt sich aus der o.g. Beschlussvorlage und aus dem Verlauf sowie den festgestellten Ergebnissen des Ortstermins des Ortsbeirates mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, des Amtes für Straßenbau und Erschließung, des Grünflächenamtes, der Ev. Kirchengemeinde und des Eigentümerbeirates der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 79-81a. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1432 2017 Die Vorlage OF 147/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und REP

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, FDP

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Erneuerung des großen Spielplatzes mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27

04.04.2017 | Aktualisiert am: 29.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 143/8 Betreff: Erneuerung des großen Spielplatzes mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 (3) GOOBR beauftragt, gemeinsam mit den Kinderbeauftragten des Ortsbeirates den großen Spielplatz mit Boulebahn südlich des Kinderzentrums Gerhart-Hauptmann-Ring 27, gelegen im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring zwischen den Häusern 77 und 57, umfassend zu erneuern. Im Einzelnen schlägt der Ortsbeirat folgende Maßnahmen/Ergänzungen vor: - Wegnahme einer Tischtennisplatte - Sanierung der Boulebahn - Klettergerüst - Rutschen für große und kleine Kinder - Drehkreisel - Schaukeln für Babys und größere Kinder - Hängematten - Vergrößerung des Sandkastens mit Wasserzuleitung (z.B. für Burgenbau) - Kleines Labyrinth In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat zu informieren, wer Eigentümer der früheren Trinkhalle vor dem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 77 ist und welche Planungen bestehen, das Gebäude zu nutzen oder abzureißen. Begründung: Dieser große Spielplatz ist leider wenig attraktiv und muss erneuert werden. Die Tischtennisplatten sind noch in Ordnung. Der Sandkasten ist modernisierungsbedürftig. Es entstünde ein attraktiver Stadtteilspielplatz, der in diesem Teil der Nordweststadt einfach fehlt. Er bietet sich ideal als ergänzendes Bewegungsangebot für das Kinderzentrum GHR 27, den Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde (Kita "Sternenhimmel") und die mit Kindern arbeitenden Einrichtungen im Kleinen Einkaufszentrum Thomas-Mann-Straße an. Letztere verfügen über keine Außenflächen für Spielangebote. Das nördlich des Spielplatzes gelegene, früher als Trinkhalle genutzte, Gebäude steht seit geraumer Zeit leer. Die Anwohner fragen sich, was mit dem Gebäude geschehen soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.05.2017, OF 168/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 143/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 9 2017 1. Die Vorlage OF 143/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF168/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 168/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Spiegelstrich entfällt und folgender Spiegelstrich an vorletzter Stelle in die Aufzählung eingefügt wird: "- Im Bedarfsfall: Wegnahme einer Tischtennisplatte" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34

10.03.2017 | Aktualisiert am: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2017, OA 133 entstanden aus Vorlage: OF 138/12 vom 24.02.2017 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Vorgang: OM 717/16 OBR 12; ST 43/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen lassen zu können, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung einer Anregung des Ortsbeirats 12 mit Stellungnahme vom 09.01.2017, ST 43, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllt. Infolge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 717 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43 Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 133 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1353, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 8 | PARLIS

Teilhabechancen von Flüchtlingen im Ortsbezirk 8 verbessern

09.03.2017 | Aktualisiert am: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.03.2017, OA 131 entstanden aus Vorlage: OF 117/8 vom 18.02.2017 Betreff: Teilhabechancen von Flüchtlingen im Ortsbezirk 8 verbessern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie 1. Flüchtlingen, die in Unterkünften im Ortsbezirk 8 (z. B. Gerhart-Hauptmann-Ring 398c) leben und die noch keinen Platz in einem Deutschkurs erhalten haben, die Nutzung des RMV, soweit noch nicht vorhanden, ermöglicht werden kann; 2. mehr Plätze in Deutschkursen, speziell für geflüchtete Frauen, angeboten und die Möglichkeiten der Kinderbetreuung für die Kurszeiten verbessert werden können; 3. durch die Bereitstellung bzw. Vermittlung von gebrauchsfähigen, verkehrssicheren Fahrrädern (Fundbüro, Werkstatt Frankfurt) vor allem die Nahmobilität für mehr Flüchtlinge verbessert werden kann. Begründung: Im Ortsbezirk 8 leben in verschiedenen Liegenschaften zahlreiche Flüchtlinge über einen oft sehr langen Zeitraum. Die beantragten Maßnahmen sollen für diesen Personenkreis die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Ortsbezirk, speziell deren Mobilität, verbessern. Die Teilhabe an Angeboten der Bildung und des kulturellen Lebens im Ortsbezirk ist für die dort lebenden Flüchtlinge ein wichtiger Baustein, ihre Integrationsbemühungen zu unterstützen. Außerdem werden die Bemühungen der ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe tätigen Mitbürger damit ebenfalls unterstützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1470 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 147 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.04.2017, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 131 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OA 131 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1352, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 51

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34

24.02.2017 | Aktualisiert am: 15.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2017, OF 138/12 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen zu lassen, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. Es ist zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung eines Beschlusses des Ortsbeirats 12, ST 43 vom 9.1.2017, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und Instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllte. In Folge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 133 2017 Die Vorlage OF 138/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Teilhabechancen von Flüchtlingen im Ortsbezirk 8 verbessern

18.02.2017 | Aktualisiert am: 24.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2017, OF 117/8 Betreff: Teilhabechancen von Flüchtlingen im Ortsbezirk 8 verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, - Flüchtlingen, die in Unterkünften im Ortsbezirk 8 (z.B. Gerhart-Hauptmann-Ring 398c) leben und die noch keinen Platz in einem Deutschkurs erhalten haben, die Nutzung des RMV zu ermöglichen. - mehr Plätze in Deutschkursen, speziell für geflüchtete Frauen anzubieten. Damit einhergehend, die Möglichkeiten der Kinderbetreuung für die Kurszeiten zu verbessern. - durch die Bereitstellung bzw. Vermittlung von gebrauchsfähigen, verkehrssicheren Fahrrädern, vor allem die Nahmobilität für mehr Flüchtlinge zu verbessern. Begründung: In unserem Ortsbezirk leben in verschiedenen Liegenschaften zahlreiche Flüchtlinge über einen oft sehr langen Zeitraum. Die beantragten Maßnahmen sollen für diesen Personenkreis die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Ortsbezirk, speziell deren Mobilität, verbessern. Die Teilhabe an Angeboten der Bildung und des kulturellen Lebens im Ortsbezirk, ist für die hier lebenden Flüchtlinge ein wichtiger Baustein, ihre Integrationsbemühungen zu unterstützen. Außerdem werden die Bemühungen der ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe tätigen Mitbürger damit ebenfalls unterstützt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 09.03.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 131 2017 Die Vorlage OF 117/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die der Magistrat gebeten wird zu prüfen und zu berichten, nach den Worten "Nutzung des RMV" die Worte "soweit nicht schon vorhanden" und nach den Worten "verkehrssicheren Fahrrädern" in Klammern die Worte "Fundbüro, Werkstatt Frankfurt" eingefügt werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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Anregung Ortsbeirat 8 | PARLIS

Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision!

01.12.2016 | Aktualisiert am: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.12.2016, OA 99 entstanden aus Vorlage: OF 83/8 vom 15.11.2016 Betreff: Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision! Vorgang: M 69/14; Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Gaslaternen im Ortsbezirk 8 gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), bislang entfernt oder umgerüstet wurden. 2. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, gegliedert nach Straßen, wann die Gaslaternen im Ortsbezirk 8 zuletzt gewartet wurden. 3. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), wird einer Revision unterzogen mit dem Ziel, stadtweit historisch wertvolle "Gaslicht-Viertel" in Betrieb zu halten und damit das Lichtspektrum und die das Stadtbild prägende Originalität der Gaslaternen besonders in historischen und älteren Stadtvierteln dauerhaft als erhaltenswert für die Stadt Frankfurt am Main einzustufen. 4. Der Magistrat wird daraus folgend beauftragt, im Gebiet des Ortsbezirks 8 bestehende Gaslaternen in Betrieb zu halten: a) im Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim, der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst. Das sind die folgenden Straßen: Brühlstraße 6 bis Ende und 11 bis Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Mark-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Mark-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße, Cohausenstraße bis Habelstraße. Als beispielhaft für den Siedlungsbau der frühen 30er- Jahre wird auch die Georg-Wolff-Straße als typisch für eine Wohnstraße mit Gaslicht bewertet. Der dortige Gaslaternen-Bestand bleibt ebenfalls in Betrieb. b) im denkmalgeschützten Teil von Niederursel, dem alten Ortskern. Das sind die folgenden Straßen: Kirchgartenstraße, Schüttgrabenstraße, Erbsengasse, Hennegasse und Alt-Niederursel. Begründung: Mit großem Aufwand hat der Magistrat 2014 ein Programm zum Austausch und zur Umrüstung von sämtlichen Gaslaternen im Gebiet der Stadt Frankfurt auf den Weg gebracht - gegen den Widerstand vieler Bürgerinnen und Bürger, die das besondere Licht sowie speziell die sehr schönen Aufsatzleuchten unter den Gaslaternen schätzen und für ihre Wohnviertel erhalten wollen. Bis 2025 soll das Programm zur Umrüstung von insgesamt 5.500 Gaslaternen abgeschlossen sein. Bislang ist in den Jahren 2015 und 2016 jedoch nur ein Bruchteil der Haushaltsmittel für das Umrüstprogramm ausgegeben worden, die Umsetzung geht Medienberichten zufolge nur schleppend voran. So sind nach Angaben des Straßenbauamts bisher nur 334 Leuchten in 33 Straßen ersetzt worden, darunter auch Leuchten im Zeilweg in Heddernheim. Die Bürgerinnen und Bürger fragen sich mittlerweile, ob die Maßnahme tatsächlich so dringlich ist, wie immer mitgeteilt wurde, stets begründet mit einer angeblich mangelhaften Standfestigkeit der Masten, zu hohem Wartungsaufwand und angeblich schlechter Verfügbarkeit thoriumfreier Glühstrümpfe. Da mittlerweile bekannt ist, dass auch thoriumfreie Glühstrümpfe lieferbar sind, unternimmt der Ortsbeirat noch einmal den Versuch, einen Bestandsschutz der im Ortsbezirk 8 vorhandenen historischen Gasbeleuchtung zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 822 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 07.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2017, TO II, TOP 42 Beschluss: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 981, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2017 Aktenzeichen: 91 52

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Zugang Gerhart-Hauptmann-Ring 71/73 durch Geländer sichern

16.11.2016 | Aktualisiert am: 09.12.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2016, OF 79/8 Betreff: Zugang Gerhart-Hauptmann-Ring 71/73 durch Geländer sichern Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Anwohner des Gerhart-Hauptmann-Rings bemängeln, dass der steile Zugang (Zufahrt) zu den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 71 und 73 nicht durch ein Treppengeländer gesichert ist. Menschen mit Gehbehinderungen haben Probleme diesen steilen Zugang, der gleichzeitig Auffahrt ist,zu begehen. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat zu veranlassen, dass an dem Zugang/an der Auffahrt zu den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 71-73 ein Geländer angebracht wird, damit der steile Zugang von Anwohnern mit Gehbehinderungen ohne Probleme genutzt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 01.12.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1035 2016 Die Vorlage OF 79/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Gehbehinderung" durch das Wort "Mobilitätseinschränkungen" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Gaslaternen-Umrüstung – Mut zur Revision!

15.11.2016 | Aktualisiert am: 09.12.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2016, OF 83/8 Betreff: Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision! Vorgang: M 69/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, 1. Der Magistrat berichtet, welche Gaslaternen im Ortsbezirk 8 gemäß Beschluss § 4832 (M 69 / 2014) bislang entfernt / umgerüstet wurden. 2. Der Magistrat berichtet, gegliedert nach Straßen, wann die Gaslaternen im Ortsbezirk 8 zuletzt gewartet wurden. 3. Der Beschluss § 4832 (M 69 / 2014) wird einer Revision unterzogen mit dem Ziel, stadtweit historisch wertvolle "Gaslicht-Viertel" in Betrieb zu halten und damit das Lichtspektrum und die das Stadtbild prägende Originalität der Gaslaternen besonders in historischen und älteren Stadtvierteln dauerhaft als erhaltenswert für die Stadt Frankfurt am Main einzustufen. 4. Der Magistrat wird daraus folgend beauftragt, im Gebiet des Ortsbezirks 8 bestehende Gaslaternen in Betrieb zu halten a) im Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim, der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst. Das sind die folgenden Straßen: Brühlstraße 6 bis Ende und 11 bis Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Mark-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Mark-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße, Cohausenstraße bis Habelstraße. Als beispielhaft für den Siedlungsbau der frühen 30er Jahre wird auch die Georg-Wolff-Straße als typisch für eine Wohnstrasse mit Gaslicht bewertet. Der dortige Gaslaternen-Bestand bleibt ebenfalls in Betrieb. b) im denkmalgeschützten Teil von Niederursel, dem alten Ortskern. Das sind die folgenden Straßen: Kirchgartenstraße, Schüttgrabenstraße, Erbsengasse, Hennegasse und Alt-Niederursel. Begründung: Mit großem Aufwand hat der Magistrat 2014 ein Programm zum Austausch und zur Umrüstung von sämtlichen Gaslaternen im Gebiet der Stadt Frankfurt auf den Weg gebracht - gegen den Widerstand vieler Bürgerinnen und Bürger, die das besondere Licht sowie speziell die sehr schönen Aufsatzleuchten unter den Gaslaternen schätzen und für ihre Wohnviertel erhalten wollen. Bis 2025 soll das Programm zur Umrüstung von insgesamt 5500 Gaslaternen abgeschlossen sein. Bislang ist in den Jahren 2015 und 2016 jedoch nur ein Bruchteil der Haushaltsmittel für das Umrüstprogramm ausgegeben worden, die Umsetzung geht Medienberichten zufolge nur schleppend voran. So sind nach Angaben des Straßenbauamts bisher nur 334 Leuchten in 33 Straßen ersetzt worden, darunter auch Leuchten im Zeilweg in Heddernheim. Die Bürgerinnen und Bürger fragen sich mittlerweile, ob die Maßnahme tatsächlich so dringlich ist, wie immer mitgeteilt wurde, stets begründet mit einer angeblich mangelhaften Standfestigkeit der Masten, zu hohem Wartungsaufwand und angeblich schlechter Verfügbarkeit thoriumfreier Glühstrümpfe. Da mittlerweile bekannt ist, dass auch thoriumfreie Glühstrümpfe lieferbar sind, unternimmt der Ortsbeirat noch einmal den Versuch, einen Bestandsschutz der im Ortsbezirk 8 vorhandenen historischen Gasbeleuchtung zu erreichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 01.12.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 99 2016 Die Vorlage OF 83/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (=Ablehnung) bei Enthaltung BFF, REP und FREIE WÄHLER

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Beseitigung der unzumutbaren Zustände beim Altgerätehandel im Weißkirchner Weg 34

15.11.2016 | Aktualisiert am: 09.12.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2016, OF 81/8 Betreff: Beseitigung der unzumutbaren Zustände beim Altgerätehandel im Weißkirchner Weg 34 Vorgang: ST 580/05; ST 905/06 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die vor über elf Jahren verfasste Stellungnahme ST 580 umgehend umgesetzt, bzw. das Verwaltungsverfahren vollstreckt wird. Dies wurde unter anderem dem Ortsbeirat auf die OF 581/8 mit der o.g. ST 580 geantwortet. Da in den folgenden 1 1/2 Jahren keine Änderung eintrat, wurde der OBR mit der OF 13/8 vom 24.5.2006 noch einmal aktiv und erhielt daraufhin als Antwort die ST905 in der es ebenfalls um die Vollstreckung ging. Trotz einiger, erfolgten Maßnahmen ist der dort herrschende Zustand unverändert! Wie auf den beigefügten aktuellen Bildern (vom 12.11.16) zu sehen ist, werden die Altgeräte auch auf dem Bürgersteig gelagert. Zeitweise wurde in den letzten Wochen auch der Straßenbereich einbezogen. Neben der seit Jahren bestehenden optischen Beeinträchtigung für die Nachbarn können gefährliche Situationen für Fußgänger entstehen, da in den verbliebenen, schmalen Bereich, Zubehörteile ragen. Da die Geräte außerdem nicht gesichert sind, kann damit Unfug (auch durch Kinder) betrieben werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2005, ST 580 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2006, ST 905 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 01.12.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1037 2016 Die Vorlage OF 81/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten drei Sätze durch folgenden Text ersetzt werden: "Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche gewerbeaufsichtliche, bauaufsichtliche und umweltrechtliche Verfahren gegen den Eigentümer der Liegenschaft Weißkirchener Weg 34 seit 2005 geführt wurden, zu welchen Ergebnissen diese Verfahren geführt haben und welche Maßnahmen aktuell gegen den Betreiber des Altgerätehandels unternommen werden. Begründung: Der Ortsbeirat verweist auf die Stellungnahmen des Magistrats ST 580/05, ST 905/06, ST 206/14, ST 278/15 und ST 433/16." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verkehrsprobleme am Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde

08.11.2016 | Aktualisiert am: 09.12.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2016, OF 86/8 Betreff: Verkehrsprobleme am Kindergarten der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Seit Eröffnung des neuen Kindergartengebäudes der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde, Thomas-Mann-Straße 10, hat sich ein für die Anwohner mittlerweile unzumutbarer Hol- und Bringverkehr entwickelt. Eltern aus dem Stadtteil, die ihre Jüngsten nicht zu Fuß, sondern mit Pkw zum Kindergarten fahren und so auch wieder abholen, nutzen die Fußwege zu den Adressen Thomas-Mann-Straße 12-18 und Gerhart-Hauptmann-Ring (GHR) 79-81 a, um die Kindertagesstätte vom rückwärtigen Gebäudeteil aus direkt zu erreichen. Dabei wird auf den Wiesen, den Randbeeten und vor Hauseingängen geparkt und gewendet - zusätzlich zur Lärmbelästigung für die Anwohner auch eine nicht ungefährliche Lage, denn es sind eindeutig Fußwege, die hier entgegen der Straßenverkehrsordnung befahren werden. Besonders spielende Kinder und gehbehinderte Senioren sind betroffen. Hinzu kommen ihrerseits einige wenige Anwohner, die ihre Pkw vor das Haus GHR 79-81a fahren und dort auch länger parken. Die Anwohner, die auf die Einhaltung der Regeln achten wollen, haben mit Hilfe des Grünflächenamtes, im Falls des Hauses 79-81a sogar auf eigene Rechnung, versucht, die Lage mit dem Auslegen von Felsgestein am Wiesenrand zu verbessern - ohne nennenswerten Erfolg. Die Schranke im Wendehammer GHR 71ff ist hilfreich, jedoch fehlt das Schloss bereits seit dem Sommer diesen Jahres. Insgesamt ist das auf den Fußwegen festzustellende Pkw-Aufkommen zu den Hol- und Bringzeiten der Kita für die Anwohner nicht hinnehmbar. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: 1. einen Ortstermin der zuständigen Ämter mit dem Ortsbeirat und der verantwortlichen Leitung der Kindertagesstätte anzuberaumen, um Möglichkeiten einer Besserung der lage zu erörtern und auf den Weg zu bringen. Dabei ist der Eigentümerbeirat des der Kindertagesstätte gegenüberliegenden Hauses GHR 79-81 a zuzuladen 2. bei diesem Ortstermin folgende Vorschläge zu prüfen: a) Einrichtung einer Kurzparkzone an der Thomas-Mann-Straße vor Haus Nr. 10, dem offiziellen Weg und kürzesten Weg von der Straße zur Kindertagesstätte; b) Anbringen einer Schranke am Beginn des Fußgängerweges (gesiegelte Feuerwehrzufahrt) vor dem Haus Thomas-Mann-Straße 18; c) Wiederanbringung des Schlosses an der Schranke vor dem Haus GHR 79; d) weitere Maßnahmen zur Sicherung der Wiese hinter der Kindertagesstätte (Steine, Baumstämme usw.); e) Zusammenarbeit mit der Kita-Leitung mit dem Ziel, die Information der Eltern zu intensivieren, um die Zahl der "Eltern-Taxis" merklich zu reduzieren. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 01.12.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 86/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

„Kfz-Barriere“ in der Thomas-Mann-Straße wieder entfernen

17.10.2016 | Aktualisiert am: 28.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2016, OF 70/8 Betreff: "Kfz-Barriere" in der Thomas-Mann-Straße wieder entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Damit an der Bushaltestelle "Thomas-Mann-Straße" im Gerhart-Hauptmann-Ring der städtische Linienbus wieder von Kraftfahrzeugen (Kfz) und insbesondere von Rettungswagen und Taxis überholt werden kann, wird der Magistrat gebeten, die übergroße Fußgängerfläche gegenüber der Haltestelle umzubauen. Begründung: Die vor ca. zwei Jahren ohne Abstimmung mit dem Ortsbeirat gebaute überdimensionierte Fußgängerfläche verhindert für alle nachfolgenden Kfz ein Überholen des an der Haltestelle wartenden Busses. Steigen sehr viele Fahrgäste zu, halten zwei Busse der Linien 71, 72 oder 73 hintereinander, werden mehrere Fahrscheine im Bus gelöst oder kommt es zu anderen Verzögerungen bei der Weiterfahrt, bildet sich nicht selten ein Rückstau hinter den Omnibussen, der zu großen Zeitverlusten führt, da zum Beispiel jeder zweite Pkw in der Zwischenzeit bereits in die Thomas-Mann-Straße hätte abbiegen können. Ein Durchkommen für Rettungswagen ist an dieser Stelle, ist es erst einmal zum Rückstau gekommen, ebenfalls nicht möglich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 03.11.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 846 2016 Die Vorlage OF 70/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FREIE WÄHLER

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Sperrmüll Gerhart-Hauptmann-Ring 200/202

22.06.2016 | Aktualisiert am: 14.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2016, OF 21/8 Betreff: Sperrmüll Gerhart-Hauptmann-Ring 200/202 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Beim Gebäude Gerhart-Hauptmann-Ring 200/202 kommt es immer wieder zu Sperrmüllablagerungen, die teileweise auch nicht von den Bewohnern stammen - siehe das Bild unten. Bei anderen Gebäuden in der Nordweststadt mit ähnlichen Problemen konnten durch Bau einer eingezäunten Abfallanlage Abhilfe geschaffen werden. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu veranlassen, dass die Stabstelle sauberes Frankfurt in Zusammenarbeit mit der FES den Hauseigentümer vom Gerhart-Hauptmann-Ring 200/202 veranlass t, eine eingezäunte Abfallanlage zu errichten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass a) der Antragsteller die Vorlage zurückgezogen hat und b) sich der zuständige Stadtbezirksvorsteher bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Weißkirchener Weg

04.01.2016 | Aktualisiert am: 27.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2016, OF 665/8 Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Weißkirchener Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ergänzend zu den Anregungen in der Vorlage OM 4705 v. 05.11.2015 in der Straße Weißkirchener Weg (Stichstraße zwischen den Häusern 1 und 47) einen Fußgängerüberweg einzurichten. Quelle: amtliche Stadtkarten Frankfurt am Main Begründung: Aus der Bürgerschaft wurde zurecht darauf hingewiesen, dass die betreffende Straße von vielen Kindern auf dem Weg von und zur Schule überquert wird. In den betreffenden Schulwegplänen wurde die gegenüberliegende Straßenseite als Schulweg ausgewiesen. Ein Fußgängerüberweg, der den sicheren Wechsel der Straßenseite ermöglichen würde, existiert für die Kinder der ungeraden Hausnummern des Weißkirchener Wegs nicht. Da ein solcher auch nicht praxisnah ist, wird ein Fußgängerüberweg an der beschriebenen Stelle für geeignet und sinnvoll erachtet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4941 2016 Die Vorlage OF 665/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Bautätigkeit an der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße hier: Zielsetzungen des Rahmenplans Niederursel einbeziehen

18.11.2015 | Aktualisiert am: 09.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2015, OF 655/8 Betreff: Bautätigkeit an der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße hier: Zielsetzungen des Rahmenplans Niederursel einbeziehen Auf dem Grundstück Weißkirchener Weg 30 ist ein Bauschild angebracht, das den Abriss des Wohngebäudes nebst kleiner Scheune ankündigt. Da auf dem Grundstück möglicherweise ein Neubau geplant ist, stellt sich die Frage, wie sich eine neue (Wohn-)Bebauung mit der direkt benachbarten, total heruntergekommenen Liegenschaft Weißkirchener Weg 34 (Altgerätehandel) vertragen wird. Seit Jahren stellt dieses früher u.a. als Reinigung genutzte Ladengeschäft einen unansehnlichen Schandfleck für das Niederurseler Stadtbild dar. Dem Ortsbeirat erscheint es deshalb sinnvoll, die zukünftigen städtebaulichen Gestaltungsmaßnahmen gemäß Rahmenplan Niederursel im Bereich der Kreuzung Weißkirchener Weg/Gerhart-Hauptmann-Ring/Schüttgrabenstraße, schon jetzt, anlässlich des Neubaus auf dem Grundstück Nr. 30, in den Blick zu nehmen und eine in das Ortsbild passende Bebauung entlang der Kreuzung anzustreben, die sich mit der im Rahmenplan festgelegten Zielsetzung einer Aufwertung und Verschönerung von Niederursel verträgt und die insbesondere den Erhaltungszielen der Erhaltungssatzung Niederursel im Hinblick auf die städtebauliche Eigenart des Stadtteils verpflichtet ist . Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche baulichen Änderungen auf dem Grundstück Weißkirchener Weg 30 geplant sind; 2. dem Ortsbeirat einen ggf. neuen Sachstand zu seiner Stellungnahme 278 v. 20.02.2015 mitzuteilen; 3. dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob der Magistrat auf dem Grundstück Weißkirchener Weg 34 aufgrund der früheren Nutzungen Altlasten erwartet; 4. zu prüfen und zu berichten, ob er das Grundstück Weißkirchener Weg 34 durch Kauf, zum Beispiel über die Konversionsentwicklungsgesellschaft mbH (KEG), für eine Wohnbebauung kurz- oder mittelfristig verfügbar machen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 8 am 03.12.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4806 2015 Die Vorlage OF 655/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Verdeutlichung der Verkehrsberuhigung im Weißkirchener Weg

21.10.2015 | Aktualisiert am: 11.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2015, OF 643/8 Betreff: Verdeutlichung der Verkehrsberuhigung im Weißkirchener Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung am Weißkirchener Weg 1 mit der Stichstraße Weißkirchener Weg 1-9 zusätzliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen anzuordnen. Das Tempo-30-Schild ist zu klein und nach Möglichkeit in größerer Form zu erneuern. Es ist zu prüfen, ob der Kreuzungsbereich durch Markierungen besser als Beginn einer großen T30-Zone (Einfahrt in die T30-Zone Gerhart-Hauptmann-Ring) gekennzeichnet werden kann und zusätzliche Vorkehrungen, etwa eine Geschwindigkeitsanzeige, getroffen werden können, um die zunehmende Raserei in den Griff zu bekommen. Begründung: Durch den großzügigen "Schwung" der Kreuzung Weißkirchener -/Praunheimer Weg und die kerzengerade Führung des Weißkirchener Weges fühlen sich nach Einschätzung des Ortsbeirates viele Verkehrsteilnehmer mit Kraftfahrzeugen zu schnellem Fahren animiert. Nach Auskunft von Anwohnern wird im Weißkirchener Weg sehr gerast. Eine mobiler Blitzer des Straßenverkehrsamtes ist zwar sehr häufig im Einsatz, allerdings sollten die Beschilderungen/straßenräumlichen Anordnungen am Beginn der T30-Zone verbessert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 05.11.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4705 2015 Die Vorlage OF 643/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Brückensanierung Weg zwischen Oberurseler Weg und Dorfwiesenweg

20.10.2015 | Aktualisiert am: 11.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2015, OF 647/8 Betreff: Brückensanierung Weg zwischen Oberurseler Weg und Dorfwiesenweg Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Die beiden kleinen Holzstege auf dem Verbindungsweg zwischen Oberurseler Weg zum Dorfwiesen Weg, die Teil des Mühlenwanderwegs sind marode marode und wurden zum Teil notdürftig ausgebessert, wie auf den Fotos zu sehen ist. Sie sollten daher im Interesse der Sicherheit des Verbindungswegs und des Mühlenwander-wegs möglichst bald saniert werden. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat, dafür zu sorgen, dass die beiden Holzstege zwischen Oberurseler Weg und Dorfwiesen Weg im Interesse der Sicherheit des Verbindungswegs und des Mühlenwanderwegs möglichst bald saniert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 05.11.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4706 2015 Die Vorlage OF 647/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstext das Wort "marode" einmal gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Plan Nordweststadt mit Hausnummern

25.08.2015 | Aktualisiert am: 15.09.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2015, OF 628/8 Betreff: Plan Nordweststadt mit Hausnummern Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Von Bewohnern der Nordweststadt wurde bemängelt, dass den Haushalten kein Plan der Nordweststadt mit Hausnummern vorliegt, damit man sich besser zurechtfinden kann. Es ist ja bekannt, dass die Nummerierung vor allem im Hammarskjöldring und Gerhart-Hauptmann-Ring unübersichtlich ist. Daher haben Bewohner der Nordweststadt den Ortsbeirat gebeten, dass die Stadt allen Haushalten einen Plan der Nordweststadt mit Hausnummern zur Verfügung gestellt wird. Falls es einen solchen Plan gibt oder ein solcher Plan erstellt wird, ist es sinnvoll, dass dieser Plan auch in den Dienststellen der Stadt ausliegt. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu veranlassen, dass alle Haushalte in der Nordweststadt einen Plan von der Nordweststadt mit den Hausnummern erhalten und Exemplare dieser Plan auch in den Dienststellen der Stadt ausgelegt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 10.09.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4497 2015 Die Vorlage OF 628/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Herr Caspar gegen GRÜNE, LINKE. und Herr Hofacker (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Präzisierung des Halteverbots in der Hennegasse

23.04.2015 | Aktualisiert am: 04.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2015, OF 594/8 Betreff: Präzisierung des Halteverbots in der Hennegasse Vorgang: OM 2634/13 OBR 8; ST 1782/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abänderung der entsprochenen Anregung OM 2634 v. 31.10.2013 (ST 1782 v. 20.12.2013) das absolute Halteverbot zwischen Hausnummer 2 und 2 a nicht einzurichten und stattdessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Flächen Parkplätze abzumarkieren wie bei dem Ortstermin der Verwaltung mit Anliegern am 02.07.2014 vereinbart. Begründung: Bei dem seinerzeitigen Beschluss des Ortsbeirates war nicht absehbar, dass in der Hennegasse ein Neubau entsteht. Bei einem Ortstermin der Verwaltung mit Anliegern wurde die Problematik des wilden und verkehrsbehindernden Parkens thematisiert und als Lösung eine genaue Markierung des tatsächlich nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehenden Parkraums vorgeschlagen. Die neuen Familien ziehen im Mai ein (Hennegasse 2 a) und sind auf eine ungehinderte Zufahrt auf die Parkplätze des Grundstücks am Haus angewiesen. Da eine Überwachung des ruhenden Verkehrs nur sehr sporadisch erfolgt, stehen die Chancen einer Beordnung des ruhenden Verkehrs besser, wenn die zwischen Blumengeschäft und Hausnummer 2 a zur Verfügung stehende Fläche mit ca. drei ordentlichen Parkplätzen gekennzeichnet wird. Von dieser Lösung haben alle Beteiligten etwas: Die Besucher der Anwohner und der Einrichtungen des Hofs ebenso wie die Kunden des Blumengeschäfts und die Bewohner des neuen Wohnhauses. Für die restlichen Flächen der Hennegasse, die in OM 2634 angesprochen sind, soll ein absolutes Halteverbot umgesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2013, OM 2634 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1782 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4098 2015 Die Vorlage OF 594/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 8 | PARLIS

Sicherer Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Erich-Kästner-Schule

23.04.2015 | Aktualisiert am: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.04.2015, OA 620 entstanden aus Vorlage: OF 578/8 vom 08.04.2015 Betreff: Sicherer Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Erich-Kästner-Schule Vorgang: OM 3290/14 OBR 8; ST 237/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. wie es bei den Ortsterminen mit Mitgliedern des Ortsbeirates und Elternvertretern am 12.06.2014 und 06.02.2015 vorgeschlagen wurde, den amtlichen Schulweg der Erich-Kästner-Schule entlang des Praunheimer Weges und dann über das Gelände der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) zu führen und am Ende des Grundstücks der ESF den Weg mit einem weiteren Tor fortzuführen sowie in der kleinen Stichstraße mit einem Zebrastreifen abzusichern; 2. zur versicherungsrechtlichen Klarstellung eine Änderung der bestehenden Vereinbarung über die Grundstücksüberlassung herbeizuführen. Begründung: Der Auffassung des Stadtschulamtes, sicherer sei es, den amtlichen Schulweg aus Richtung Heilmannstraße/Oberfeldstraße in Höhe der ESF über die dortige Fußgängerampel zu führen, dann entlang der Westseite des Praunheimer Weges hoch zur Kreuzung Gerhart-Hauptmann-Ring/Praunheimer Weg, an der die Kinder erneut einen Zebrastreifen und eine Ampel passieren müssen, um wieder auf die zur Schule führende Ostseite des Praunheimer Weges zu gelangen, ist aus Sicht des Ortsbeirates zu widersprechen. Dadurch entsteht eine ca. fünf Minuten längere Wegstrecke. Die zusätzlichen Querungen erhöhen die Unfallgefahr. Ferner würde die ohnehin zu den Schulanfangszeiten strapazierte Ampel vor der ESF aufgrund zusätzlicher Rotzeiten noch weniger Verkehr von diesem insbesondere am Morgen verkehrsmäßig überlasteten Bereich des Praunheimer Weges abfließen lassen. Die Kinder würden den Umweg nicht annehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2014, OM 3290 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 237 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 29.04.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 01.06.2015, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 620 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.06.2015, TO II, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage OA 620 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6049, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2015 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt

08.04.2015 | Aktualisiert am: 04.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2015, OF 579/8 Betreff: Einrichtung einer Linksabbiegerspur zur Europäischen Schule Frankfurt Am 12.06.2014 und am 06.02.2015 fanden Ortstermine u. a. vor der Europäischen Schule Frankfurt statt. Im Wesentlichen ging es hierbei um die komplexe Problematik des Schulweges von und zur Erich-Kästner-Schule / Ernst-Reuter-Schulen, sowie der kritischen Bedingungen der Zufahrt zur ESF. An den Terminen beteiligten sich Vertreter der beiden Schulen, Lehrer, Elternbeiräte, Vertreter der städtischen Ämter, sowie Mitglieder des Ortsbeirats. Insgesamt wurden in diesem Rahmen verschiedene gute Vorschläge erarbeitet, welche auch der Ortsbeirat als geeignet erscheinen, die Schul-Wegebeziehungen rund um die ESF zu verbessern. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten eine Linksabbiegerspur auf dem Praunheimer Weg als Zufahrt auf den Parkplatz der Europäischen Schule Frankfurt einzurichten. Die Maßnahme soll bezwecken den Rückstau des Individualverkehrs und die zeitliche Beeinträchtigung des ÖPNV abzubauen und die Verkehrssicherheit im Bereich des Schulweges zu erhöhen. Begründung: Im Rahmen der verschiedenen Ortstermine zur Thematik der vorgenannten Schulwege hat sich unter anderem aufgezeigt, dass aufgrund einer fehlenden Fahrspur für Linksabbieger der Verkehr vor der ESF gerade in den Stoßzeiten erheblich beeinträchtigt wird. Häufig stauen sich Fahrzeuge bis zur Einmündung des Gerhart-Hauptmann-Rings auf den Praunheimer Weg. Hiervon beeinträchtigt werden auch die Busse der Linien 72 und 73. Entsprechend groß ist der Druck für Linksabbieger möglichst jede kleine Lücke im Gegenverkehr zu nutzen, um zügig auf das Gelände der ESF zu gelangen und somit die Straße freizugeben. Dies geht unweigerlich zu Lasten einer bedächtigen Fahrweise. Die Einrichtung einer solchen Spur ist überdies mit geringen Mitteln möglich, da der Praunheimer Weg in diesem Bereich zweispurig ausgebaut ist, wovon eine "ehemalige" Fahrspur als Parkzone genutzt wird. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4090 2015 Die Vorlage OF 579/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 8 | PARLIS

Sicherer Schulweg für die Erich-Kästner-Schüler

08.04.2015 | Aktualisiert am: 04.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2015, OF 578/8 Betreff: Sicherer Schulweg für die Erich-Kästner-Schüler Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, 1. wie es bei den Ämter-Ortsterminen mit Ortsbeiräten und Elternvertretern am 12.6.2014 und am 06.02.2015 vorgeschlagen wurde, den amtlichen Schulweg der Erich-Kästner-Schule entlang des Praunheimer Weges und dann über das Gelände der Europäischen Schule (ESF) zu führen und am Ende des Grundstücks der ESF den Weg mit einem weiteren Tor fortzuführen sowie in der kleinen Stichstraße mit einem Zebrastreifen abzusichern. 2. zur versicherungsrechtlichen Klarstellung eine Änderung der bestehenden Vereinbarung über die Grundstücksüberlassung herbeizuführen. Begründung: Der Auffassung des Stadtschulamtes, sicherer sei es, den amtlichen Schulweg aus Richtung Heilmann-/Oberfeldstraße in Höhe der ESF über die dortige Fußgängerampel zu führen, dann entlang der Westseite des Praunheimer Weges hoch zur Kreuzung Gerhart-Hauptmann-Ring/Praunheimer Weg, an der die Kinder erneut einen Zebrastreifen und eine Ampel passieren müssen, um wieder auf die zur Schule führende Ostseite des Praunheimer Weges zu gelangen, ist aus Sicht des Ortsbeirates zu widersprechen. Dadurch entsteht eine ca. 5 Minuten längere Wegstrecke, die zusätzlichen Querungen erhöhen die Unfallgefahr und die ohnehin zu den Schulanfangszeiten strapazierte Ampel vor der ESF würde aufgrund zusätzlicher Rotzeiten noch weniger Verkehr von diesem insbesondere am Morgen verkehrsmäßig überlasteten Bereich des Praunheimer Weges abfließen lassen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 620 2015 Die Vorlage OF 578/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Satz "Die Kinder würden den Umweg nicht annehmen." an die Begründung angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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Ideen

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1

Abfallbehälter

23.08.2023

zwischen Dorfwiesenweg und Autobahnbrücke und Friedhof in Richtung Autobahnbrücke gibt es einen Abfallbehälter, aber mehrere Parkbänke. Lt. Aussage der FES ist das ausreichend. Es wäre schön, wenn das mal überprüft wird

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6

Zebrastreifen Ghr

12.11.2019

Ich sehe jedes mal an der Haltestelle Gerhart-Hauptmann-Ring/ Praunheimer Weg , das die Leute über die Straße laufen weil sie den Bus erreichen wollen und die Autofahrer rasen tun deswegen wünsche ich mir das es einen Zebrastreifen gibt .

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Abfallbehälter

23.08.2023

zwischen Dorfwiesenweg und Autobahnbrücke und Friedhof in Richtung Autobahnbrücke gibt es einen Abfallbehälter, aber mehrere Parkbänke. Lt. Aussage der FES ist das ausreichend. Es wäre schön, wenn das mal überprüft wird

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Zebrastreifen Ghr

12.11.2019

Ich sehe jedes mal an der Haltestelle Gerhart-Hauptmann-Ring/ Praunheimer Weg , das die Leute über die Straße laufen weil sie den Bus erreichen wollen und die Autofahrer rasen tun deswegen wünsche ich mir das es einen Zebrastreifen gibt .

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