Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2025, OF 683/11 Betreff: Fuß- und Radweg Teufelsbruch Vorgang: OM 5195/24 OBR 11; ST 1275/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Gespräch mit der Autobahn GmbH zu suchen, um während der Bauzeit des Riederwaldtunnels doch noch eine Fuß- und Radwegeverbindung durch den Teufelsbruch von der Wächtersbacher Straße (Höhe Poco Einrichtungshaus) zum Kinderzentrum Lauterbacher Straße zu ermöglichen. Begründung: Das Gelände gehört zum Baufeld des Riederwaldtunnels, ist aber relativ breit, so dass es möglich sein sollte, am Rande einen öffentlichen Weg einzurichten. Die Autobahn GmbH hat laut Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1275 freundlicherweise zugesagt, im Zuge der weiteren Bautätigkeiten zu prüfen, "ob innerhalb des Bau-feldes ... zumindest zeitweise eine abgesicherte Trasse für Fußgänger und Radfahrer eingerichtet werden kann". Die Verbindung ist für die Bürgerinnen und Bürger von hohem Wert, da sie einen langen Umweg durch bebautes Gebiet vermeidet, um zur Kita und in das Naherholungsgebiet des Fechenheimer Waldes zu kommen. Die Bauzeit wird mindestens zehn Jahre dauern, ein provisorischer Weg lohnt sich also. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5195 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1275 Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2024, OF 585/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und O ̈PNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Erneuerung und bedarfsgerechte Gestaltung der Straßenoberfläche an der Birsteiner Straße - Lauterbacher Straße mit bürgersteigsgleichen Querungsmöglichkeiten am Kindergarten, der Seniorenwohnanlage und dem Fußweg zur Bushaltestelle, dem Nahversorgungszentrum, sowie eines Mini-Kreisels hinter dem Schuleingang Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es mögen die benötigten Mittel in den Haushalt eingestellt werden um die Birsteiner und Lauterbacher Straße zu sanieren, einen Mini-Kreisel und an den jeweiligen Eckpunkten drei barrierefreie Querungsmöglichkeiten einzurichten. Begründung: Die Straßen sind in einem sehr schlechten Zustand. Die Sanierung wurde wegen des Neubaus eines Schulgebäudes bereits verschoben. Es gibt es in diesem Bereich nicht ausreichende Absenkungen an Bürgersteigen um ein barrierefreies Queren zu ermöglichen. Die zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit in der Lauterbacher Straße bisherigen lauten Bodenschweller können durch die konstruktive Änderung komplett entfallen. An den Kreuzungspunkten entstehen dadurch für Kinder, Behinderte und ältere Menschen sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeiten. Das bisherige Zuparken der Straßenecken würde minimiert und die Fahrgeschwindigkeit durch das lebendige Viertel mindestens gleichwertig reduziert werden. Diese Querungen befänden sich dann jeweils vor den nötigen Einrichtungen. In der Schäfflestraße haben diese Art der Querungen einen sehr positiven Effekt und eine große Akzeptanz in der Bürgerschaft gefunden. Der Kreisel an der Kreuzung dient der Entlastung des Wohngebietes und der Sicherheit der Kinder. Bisher fahren viele Eltern an dieser Stelle in die Birsteiner Straße ein, um dann rückwärts in die Einbahnstraße Lauterbacher Straße zu fahren, um dann wieder schnell ohne Umwege aus der Straße herauszufahren oder entlang des gesamten Abschnitts mit hoher Geschwindigkeit zu "rasen". Das birgt heute Gefahren, weil genau dort viele Kinder die Straßen unkontrolliert und chaotisch queren, da hier Kindergarten, Hort une Schule sind. Es ist sinnvoll, den Verkehr bereits am Schuleingang wenden zu lassen, um diese geordnet aus der Sackgasse herausfahren zu lassen. Copyright: apple.com Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 11 2024 Die Vorlage OF 585/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 570/11 Betreff: Reparatur der öffentlichen Bücherschränke Birsteiner Straße und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bezugnehmend auf die OM2565 und ST1193 - mitzuteilen, ob das Ausschreibungsverfahren zur Reparatur der schlecht ausgeführten Bücherschränke inzwischen beendet ist. - mitzuteilen, welche Maßnahmen ergriffen werden um den Einkauf weiterer 9.000€ teurer, aber minderwertiger Bücherschränke zu vermeiden. - mitzuteilen, ob der Produzent auf die Fehler bei seinem Produkt hingewiesen worden ist und ob er selber eine Nachbesserung anstrebt. - die Bücherschrankpaten in Frankfurt anzuschreiben oder selbst zu kontrollieren, ob weitere der 9.000€ Bücherschränke nach ein paar Jahren bereits solche Zersetzungserscheinungen aufweisen. - um Anfragen bezüglich der Bücherschränke korrekt weiterzuleiten, die E-Mail Adresse des Paten oder der Patin an der Glasscheibe klein anzubringen. Begründung: Die öffentlichen Bücherschränke sind für sehr hohe Preise angeschafft worden. Der hohe Preis wurde im Nachgang mit den besonderen Eigenschaften dieser Bücherschränke begründet. Es wurde bei der Anschaffung für den hohen Anschaffungspreis die "Wettterfestigkeit" des Schrankes durch den Magistrat besonders hervorgehoben. Diese Schränken wurden mit Mitteln der Bürger angeschafft. Schaut man sich den Zustand der Schränke heute an, kann man nur feststellen: die Schränke lösen sich langsam auf und zeigen Zeichen starker Korrosion. (Bsp. Bücherschrank Birsteiner Straße nach drei Jahren) Die Aussage, es wurde Cor-Ten Stahl verwendet, erklärt zwar das Problem. Das ist ein Stahl, der absichtlich durch die Zugabe von anderen Metallen einen optischen Rosteffekt entwickelt. Diesen Stahl allerdings über zu lackieren, zeugt von einer nicht fachgerechten Ausführung. Der Bücherschrank hätte mit einem anderen Verfahren versiegelt werden müssen. Die Schäden sind zu beseitigen und eine angemessene Optik herzustellen. Fotos: Stephan Zilcher Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.10.2023, OA 398 entstanden aus Vorlage: OF 433/11 vom 12.02.2023 Betreff: Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Birsteiner Straße im gesamten Verlauf zur Fahrradstraße mit dem Zusatzschild "Einfahrt mit Kraftwagen/Motorrädern erlaubt" nach dem Bonner Modell umzuwandeln; 2. das alternierende Parken in der Birsteiner Straße aufzulösen und ne u zu regeln. Begründung: Die Radroute von Frankfurt nach Osten in Richtung Maintal, Hanau etc. führt vom Ostpark über den Fahrradweg bis zur Wächtersbacher Straße und endet dort unerwartet und gefährlich für alle Verkehrsteilnehmer am Kaufland-Gelände. Danach müssen sich auf der Wächtersbacher Straße die Fahrradfahrer den Fahrstreifen mit den Kraftfahrzeugen teilen. Die Erforderlichkeit (§ 45 Absatz 9 Satz 3 StVO) ist zwingend gegeben, da auf der Wächtersbacher Straße Schwerverkehr des Industriegebietes verkehrt. In der Wächtersbacher Straße befinden sich Kindergärten und Schulen sowie Einkaufsmöglichkeiten. Laut Aussage des Magistrats besteht eine Unmöglichkeit einer Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen auf der Wächtersbacher Straße, da es sich dort um eine Teststrecke für einen Asphaltbelag handeln würde. Auf der Birsteiner Straße wurde bei Messungen festgestellt, dass mehr als ein Drittel der Kraftfahrzeuge zu schnell fährt und bereits im "ahndungsfähigen" Bereich ist. Eine hohe Gefährdungslage für Fahrradfahrer besteht sowohl in der Wächtersbacher Straße als auch in der Birsteiner Straße. Vom Radfahrbüro wird den Fahrradfahrern gegenwärtig empfohlen, über den in der Wächtersbacher Straße bestehenden breiten Gehweg am Zebrastreifen beim Kaufland auf die parallel verlaufende Birsteiner Straße zu wechseln und dort mit dem Fahrrad weiterzufahren. Im östlichen Teil ist die Birsteiner Straße breit ausgebaut und bietet ideale Bedingungen zur Einrichtung einer sicheren Fahrradstraße mit Kraftfahrzeugverkehr. Seit Jahren gibt es von Anwohnern des Wohnviertels Beschwerden über den Verkehr, bei dem Autofahrer durch das Wohnviertel abkürzen, um den Linienbus und die langsameren Fahrradfahrer auf der Wächtersbacher Straße zu umfahren. Selbst der Linienbus weicht regelmäßig aus, um die Fahrradfahrer (auch Schüler und Jugendliche auf dem Schulweg) auf der Wächtersbacher Straße zu überholen. Der Magistrat hat die "Anlieger frei"-Kennzeichnung im Bereich Birsteiner Straße abbauen lassen, weil sie rechtswidrig sei. Dadurch hat sich die Lage in dem Gebiet erheblich verschärft. Es kommt regelmäßig zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer. Durch die Radroute/Fahrradstraße werden mehrere Ziele erreicht: Durch die Nutzung der Birsteiner Straße behindern weniger Fahrradfahrer den Kraftfahrzeugverkehr auf der Wächtersbacher Straße. Dadurch wird in der Birsteiner Straße dieser Abschnitt für Fahrradfahrer sicherer und es wird eine seit Langem geforderte Beruhigung und Entschleunigung eintreten. Viele Schüler, Eltern mit ihren Kindern und sonstige Radfahrer fahren mit dem Fahrrad zu zwei im Gebiet liegenden Schulen und Kindergärten. Es ist ebenfalls eine Hauptroute für Fahrradfahrer aus Maintal, Bischofsheim, Fechenheim-Nord nördlich der Hanauer Landstraße und Fechenheim-Süd zu deren Arbeitsstellen. Fremder Kraftfahrzeugverkehr wird weitgehend ausgeschlossen und ersetzt dadurch die vormals bestehenden Vorteile des "Anlieger frei"-Bereichs oder verbessert dies für die Bewohner des Wohngebiets und die Fahrradfahrer. Gleichzeitig kann das alternierende Parken in diesem Bereich aufgelöst und geringfügig Parkraum geschaffen werden. Der Parkdruck im Stadtteil ist hoch und Wünsche nach Bewohnerparken wurden bereits mehrfach geäußert. Die Verkehrszusammensetzung wird mit der Erweiterung der Radroute Ost zur dominierenden Verkehrsart in der Birsteiner Straße werden. Fahrradfahrer dürfen in der Fahrradstraße nebeneinander fahren (z. B. Fahrradverkehr zur Schule) und Kraftfahrzeuge haben Fahrradfahrern auf der Straße Vorrang zu gewähren, dies gilt nicht an den normalen Kreuzungen. Die Straße sollte in der Widmung für den Gemeingebrauch ausgelegt sein und so festgelegt werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen beträgt 30 km/h. Die erforderliche Breite für eine Fahrradstraße von mehr als fünf Metern ist bereits heute in diesem Bereich mit geparkten Fahrzeugen gegeben. In der Unfallforschung wurde, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., festgestellt, dass Fahrradstraßen sicher sind. Es ist zudem notwendig, dass diese Fahrradstraße in das Radwegenetz der Stadt Frankfurt integriert wird. Der Fahrradverkehr muss attraktiver und sicherer werden. Der Erfolg wird sein, dass eine gesündere, sportlichere Bevölkerung, eine bessere, leisere Umwelt und ein wesentlich attraktiveres Frankfurt für alle Bürger geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 96 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 18.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.12.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 398 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4052, 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.12.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.07.2023, OA 375 entstanden aus Vorlage: OF 478/11 vom 15.06.2023 Betreff: Verkehrswende im Frankfurter Osten: Durchgangsverkehr aus den Stadtteilen entfernen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das gewichtigste Argument für den Bau des Riederwaldtunnels ist seit Jahrzehnten, dass es nach dessen Bau zu einer deutlichen Verkehrsentlastung im Ortsbezirk 11 kommen würde. Um dies zu erreichen, muss schon jetzt ein Verkehrskonzept entwickelt werden, das ermöglicht, die Straßen Am Erlenbruch, Wächtersbacher Straße und den Stadtteilkern von Seckbach vom Durchgangsverkehr zu befreien. Dazu muss der Lkw-Verkehr für die Gewerbegebiete und der Pendlerverkehr auf die Autobahn und durch den Tunnel geleitet werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, entsprechende Planungen zu veranlassen. Begründung: Da Verkehrsplanungen sehr viel Zeit benötigen, muss schon jetzt eine Planung für die Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner erarbeitet werden. Die Neugestaltungen der Straßen und die Verkehrsführung müssen so geplant werden, dass der motorisierte Verkehr den Tunnel nutzt und an der Oberfläche kein Durchgangsverkehr mehr notwendig ist. Der Ortsbeirat sollte in die Planungen miteinbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 238 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 18.09.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 375 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3707, 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 18.09.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2023, OF 478/11 Betreff: Verkehrswende im Frankfurter Osten: Durchgangsverkehr aus den Stadtteilen entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das gewichtigste Argument für den Bau des Riederwaldtunnels ist seit Jahrzehnten, dass es nach dessen Bau zu einer deutlichen Verkehrsentlastung im Stadtteil Riederwald und in Seckbach kommen würde. Um dies zu erreichen muss schon jetzt ein Verkehrskonzept entwickelt werden, das ermöglicht die Straße "Am Erlenbruch" und den Ortskern von Seckbach vom Durchgangsverkehr zu befreien und diese Routen nach Abschluss des Tunnelbaus in Anliegerstraßen umzuwandeln. Dazu muss der LKW Verkehr für die Gewerbegebiete und der Pendlerverkehr auf die Autobahn und durch den Tunnel geleitet werden. Der Magistrat wird gebeten entsprechende Planungen zu veranlassen. Begründung: Da Verkehrsplanungen sehr viel Zeit benötigen muss schon jetzt eine Planung für die Entlastung der Anwohner*innen erarbeitet werden. Die Neugestaltungen der Straßen im Riederwald und in Seckbach und die Verkehrsführung müssen so geplant werden, dass der motorisierte Verkehr den Tunnel nutzt und an der Oberfläche kein Durchgangsverkehr mehr notwendig ist. Der Ortsbeirat sollte in die Planungen mit einbezogen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 375 2023 Die Vorlage OF 478/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors die Wörter "im Stadtteil Riederwald und in Seckbach" durch die Worte "im Ortsbezirk 11" ersetzt werden sowie dass im ersten Halbsatz des zweiten Satzes im Tenor die Wächtersbacher Straße hinzugefügt und der zweite Halbsatz gestrichen wird. Zudem werden in der Begründung die Worte "im Riederwald und in Seckbach" gestrichen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2023, OF 400/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Orber Platz entsiegeln und begrünen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung des asphaltierten "Orber Platzes" (Orber Strasse 5, Cassella Straße) in eine reine Grünfläche mit neuen großkronigen Bäumen und Bänken im Parkcharakter werden in den zu beschließenden Haushalt eingestellt. Dazu gehören: Entsiegelung der gesamten Asphaltfläche zwischen Cassellastraße und Steinauer Straße. Auf der Ostseite des Parks sollte eine Reihe Querparkplätze mit einer E-Ladesäule entstehen um dort noch ein Besucherparken zu ermöglichen. Die Reste der Altgleisanlage sind zu entfernen und die Fläche noch in diesen Bereich zu integrieren. Begründung: Die obige Fläche wird seit Jahren hauptsächlich als Abstellfläche für Altfahrzeuge verwendet. Sie dient keinem richtigen Zweck, außer dem illegalen Abkürzen durch eine "Anlieger Frei" Straße. Die LKW-Einfahrt ist dort ohnehin verboten. Es wäre dringend angebracht im Rahmen des Programms der Flächenentsiegelung hier ein Exempel zu statuieren und einen nutzlosen städtischen "Ödraum" zu begrünen. Anliegend sind dort ein Wohngebiet, eine Schule, sowie drei Kindergärten. Es würde den Bürgern mehr Ruhe und ein wesentlich schöneres Umfeld bringen und dem Frankfurter Stadtklima sehr helfen. Bild: Stephan Zilcher Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 5 2023 Die Vorlage OF 400/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.03.2023, OA 331 entstanden aus Vorlage: OF 389/11 vom 16.02.2023 Betreff: Standortprüfung für ein potenzielles Gymnasium oder gymnasiale Oberstufe in Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, frühzeitig potenzielle Standorte für ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe in Fechenheim zu prüfen. Vorrangig soll die Prüfung folgende Gebiete umfassen: 1. Fechenheim, Bezirk 51 492, Flur 18, Flurstück 16/120; 2. die brachliegenden Gewerbeflächen entlang der Orber Straße; 3. das Gelände Wächtersbacher Straße, das aktuell noch von der Firma Wilhelm Brandenburg GmbH & Co OHG genutzt wird (eine Produktionsverlagerung ist in Planung); 4. ehemalige Willmannschule in Fechenheim. Darüber hinaus werden geeignete Vorschläge seitens des Magistrates für potenzielle Flächen für die Errichtung eines Gymnasiums oder einer gymnasialen Oberstufe in Fechenheim ebenfalls begrüßt. Begründung: Es fehlt vor allem im östlichsten Stadtteil Frankfurts ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe. Ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe in Fechenheim würde den Stadtteil deutlich attraktiver machen und städtisch aufwerten. Es sollte daher frühzeitig nach möglichen Standorten gesucht werden, um eine solche Bebauung zu ermöglichen. Folgende Standorte sollten geprüft werden: Das Flurstück 16/120 gehört zum Bebauungsplan Nr. 873 Ferdinand-Porsche-Straße und wird aktuell als Containerlagerplatz der FES genutzt. Es grenzt im Norden unmittelbar an den Bebauungsplan Nr. 698 Nördlich Dieburger Straße. Durch den Bebauungsplan Nr. 698 werden 250 Wohneinheiten und eine Kita entstehen. Eine Grundschule ist in unmittelbarer Nähe bereits vorhanden. Östlich davon wird der neue Fechenheimer Grünzug mit Wiese und Park inkl. Freizeit- und Sportmöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche geplant. Entlang des Grünzugs liegt zudem noch ein frei gehaltenes Gelände für eine Straßenbahntrasse, die die Nordmainische S-Bahn über die Ernst-Heinkel-Straße mit dem Wohngebiet Dieburger Straße und einem zukünftigen Gymnasium oder einer gymnasialen Oberstufe verbinden könnte. Die Sportanlagen der Spvvg. Fechenheim 03 liegen ebenfalls in fußläufig erreichbarer Nähe. Bezüglich einer möglichen Umwidmung von gewerblichen Brachflächen hat es die Freie Christliche Schule vorgemacht und das ehemalige Fabrikgelände der Firma Max Weishaupt GmbH so umgebaut, dass darin die private Schule Platz findet. Solche Flächen könnten in der Orber Straße und zukünftig auf dem derzeitigen Gelände der Firma Wilhelm Brandenburg eruiert und langfristig erschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 17 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3999 Antrag vom 21.12.2023, OF 536/11 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4932 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.04.2023, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 331 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2023, TO II, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage OA 331 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 3286, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023 Aktenzeichen: 40 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2023, OF 409/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sicherung des Fußgängerüberwegs Wächtersbacher Straße 75 Einrichtung von Querparkplätzen und Entsiegelung der Pflasterflächen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Entsiegelung der Pflasterflächen mit Grünflächen und Bäumen und neuen Querparkplätzen auf der nördlichen Seite des Fußgängerüberwegs am Supermarkt, Wächtersbacher Straße 75, die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 einzustellen. Begründung: Bei Ortsbegehungen wurde an diesem Ort eine latente Gefahrenstelle für Fußgänger identifiziert. Durch die Einrichtung von Querparkplätzen östlich des Zebrastreifens und die Entfernung von zwei Längs-Parkplätzen könnte der Parkdruck für die Anwohner in diesem Bereich entlastet werden und Sicherheit am Zebrastreifen wesentlich verbessert werden. Die unnötig großen Pflasterflächen östlich und westlich bieten sich dabei an, entsiegelt zu werden und diese Bereiche mit Bäumen und Grün zu bepflanzen. Der Gesamteindruck am neuen Mittelpunkt des Ortsteils würde dadurch ebenfalls erheblich verbessert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 12 2023 Die Vorlage OF 409/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2023, OF 421/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Straßenlaternen für die Grünanlage Lauterbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den durch das Wohngebiet führenden unbeleuchteten Weg, zu einem sicheren Fußweg auszubauen. Für die Herstellung der Laternenbeleuchtung sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 einzustellen. Begründung: Zwischen den Wohnblöcken der Lauterbacher Straße / Birsteiner Straße befindet sich eine kleine Grünanlage. Die Zugänge und die gesamte Grünfläche sind nachts dunkel, eine Beleuchtung ist nicht vorhanden. Die Bewohnerinnen und Bewohner finden diese Dunkelheit dort sehr unangenehm. Die Anwohnerinnen und Anwohner fühlen sich in der Grünanlage bei Dunkelheit nicht sicher. Drei Laternen wären bereits ausreichend um den Weg durch die Grünanlage ausreichend auszuleuchten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 22 2023 Die Vorlage OF 421/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2023, OF 433/11 Betreff: Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: - Die Birsteiner Straße wird ab der Bebraer Straße bis zur Salmünsterer Straße zur Fahrradstraße mit Zusatzschild "Einfahrt für Kraftwagen/Motorräder" nach dem Bonner Model gewandelt. - Das alternierende Parken in der Birsteiner Straße wird aufgelöst und neu geregelt. Begründung: Die Radroute von Frankfurt in den Osten nach Osten in Richtung Maintal, Hanau etc. führt vom Ostpark über den Fahrradweg bis zur Wächtersbacher Straße und endet dort unerwartet und gefährlich für alle Verkehrsteilnehmer, am Kaufland- Gelände. Danach müssen sich auf der Wächtersbacher Straße die Fahrradfahrer und die Kraftfahrzeuge den Fahrstreifen teilen. Die Erforderlichkeit (§ 45 Absatz 9 Satz 3 StVO) ist zwingend gegeben, da auf der Wächtersbacher Straße Schwerverkehr des Industriegebietes verkehrt. In der Wächtersbacher Straße befinden sich Kindergärten und Schulen sowie Einkaufsmöglichkeiten. Laut Aussage des Magistrats besteht eine Unmöglichkeit einer Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen auf der Wächtersbacher Straße, weil es sich dort um eine Teststrecke für einen Asphaltbelag handeln würde. Auf der Birsteiner Straße wurde bei Messungen festgestellt, dass mehr als ein Drittel der Kraftfahrzeuge viel zu schnell fahren und bereits im "ahndungsfähigem" Bereich seien. Eine hohe Gefährdungslage für Fahrradfahrer besteht sowohl in der Wächtersbacher Straße als auch in der Birsteiner Straße. Empfohlen wird den Fahrradfahrern gegenwärtig vom Radfahrbüro Frankfurt, über den in der Wächtersbacher Straße bestehenden breiten Gehweg an dem Zebrastreifen Kaufland auf die parallel verlaufende Birsteiner Straße zu wechseln und dort mit dem Fahrrad weiterzufahren. Im östlichen Teil ist die Birsteiner Straße breit ausgebaut und bietet ideale Bedingungen zur Einrichtung einer sicheren Fahrradstraße mit Kraftfahrzeugverkehr. Seit Jahren gibt es Beschwerden von Anwohner des Wohnviertels über den Verkehr, der durch das Wohnviertel abkürzt, um den Linienbus und die langsameren Fahrradfahrer auf der Wächtersbacher Straße zu umfahren. Selbst der Linienbus weicht regelmäßig aus, um die Fahrradfahrer (auch Schüler und Jugendliche auf dem Schulweg) auf der Wächtersbacher Straße zu überholen. Der Magistrat hat die "Anlieger frei" Kennzeichnung im Bereich Birsteiner Straße abbauen lassen, weil sie rechtswidrig sei. Dadurch hat sich die Lage in dem Gebiet erheblich verschärft. Es kommt regelmäßig zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer. Durch die Radroute/Fahrradstraße werden mehrere Ziele erreicht: Durch die Nutzung der Birsteiner Straße behindern weniger Fahrradfahrer auf der Wächtersbacher Straße den Kraftfahrzeugverkehr. Dadurch wird in der Birsteiner Straße dieser Abschnitt für Fahrradfahrer sicherer und es wird eine, seit langem geforderte Beruhigung und Entschleunigung, eintreten. Viele Schüler, Eltern mit ihren Kindern, sonstige Radfahrer, fahren mit dem Fahrrad zu zwei im Gebiet gelegenen Schulen, Kindergärten und es ist ebenfalls eine Hauptroute für Fahrradfahrer aus Maintal /Bischoffsheim/Fechenheim-Nord nördlich der Hanauer Landstraße/ Fechenheim-Süd, zu deren Arbeitsstellen. Fremder Kraftfahrzeugverkehr wird weitgehend ausgeschlossen und ersetzt dadurch die vormals bestehenden Vorteile des "Anlieger frei" oder verbessert dies für die Bewohner des Wohngebiets und die Fahrradfahrer. Gleichzeitig kann das alternierende Parken in diesem Bereich aufgelöst und geringfügig Parkraum geschaffen werden. Der Parkdruck im Stadtteil ist hoch und sogar Wünsche nach Anwohnerparken wurden bereits mehrfach geäußert. Die Verkehrszusammensetzung wird mit der Erweiterung der Radroute Ost zur dominierenden Verkehrsart in der Birsteiner Straße werden. Fahrradfahrer dürfen in der Fahrradstraße nebeneinander fahren (Fahrradverkehr zur Schule z.B.) und Kraftfahrzeuge haben Fahrrädern auf der Straße Vorrang zu gewähren, dies gilt nicht an den normalen Kreuzungen. Die Straße sollte in der Widmung für den Gemeingebrauch ausgelegt sein und so festgelegt werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen beträgt 30 km/h. Die erforderliche Breite für eine Fahrradstraße von mehr als 5 Metern ist bereits heute in diesem Bereich mit parkenden Fahrzeugen gegeben. In der Unfallforschung wurde festgestellt: Fahrradstraßen sind sicher, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Es ist zudem notwendig das diese Fahrradstraße in das Radwegenetz der Stadt Frankfurt integriert wird. Der Fahrradverkehr muss attraktiver und sicherer werden. Der Erfolg wird sein, wir schaffen eine gesündere, sportlichere Bevölkerung, eine bessere, leisere Umwelt und ein wesentlich attraktiveres Frankfurt für alle Bürger. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 433/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 433/11 wird bis zur Sitzung am 11.09.2023 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 433/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 398 2023 Die Vorlage OF 433/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor beim ersten Spiegelstrich die Worte "ab der Bebraer Straße bis zur Salmünsterer Straße" durch die Worte "im gesamten Verlauf" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2023, OF 432/11 Betreff: Entfernung der Litfaßsäule auf dem Fuß- und Radweg zwischen Wächtersbacher Straße und der Birsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge: - die mitten auf dem Fußweg schlecht platzierte Litfaßsäule für ein gemeinschaftliche Nutzung des Weges ohne Sichthindernisse und Engstellen für Fahrräder und Fußgänger beseitigen oder umsetzen. - Eine Umsetzung der Litfaßsäule ist mit dem Ortsbeirat zu besprechen. Begründung: Radfahrer teilen sich bereits mit den Fußgängern den Fußweg zwischen Wächtersbacher Straße und Birsteiner Straße. Durch die Litfaßsäule kommt es zu einer erheblichen Verengung des Weges. Die Litfaßsäule versperrt den Weg an der Fahrbahnabsenkung und verengt den gemeinsamen Fuß- und Radweg um die Hälfte der Breite. Die Fahrbahnabsenkung für die Radfahrer befindet sich genau vor der Litfaßsäule. Das führt dazu das Radfahrer um die Säule Schlangenlinie fahren und erst im letzten Moment von Kindern des rechts dahinter liegenden großen Spielplatzes und den anderen Fußgängern wahrgenommen werden können. Diese Sichtbehinderung auf entgegenkommende Fahrräder, Fußgänger und spielende Kinder birgt Gefahren. Nur 60 Meter weiter, am Ende des Weges steht bereits eine zweite große Litfaßsäule. Eine Säule langt dort an dem Weg völlig aus. Der Radverkehr hat in diesem Bereich, bedingt durch die neue Nahversorgung und den gut befahrbaren Radweg, in den letzten Jahren stark zugenommen. Dazugekommen ist der neue Spielplatz mit einem größeren Angebot. Diese Radwegverbindung ist ab dem Kauflandgelände sicherer und wesentlicher angenehmer für Radfahrer in der Tempo 30 Zone entlang der Birsteiner Straße. Der Hauptfahrradweg entlang der Wächtersbacher Straße endet dort am Zebrastreifen. Ab dem Kauflandgelände auf der Wächtersbacher Straße nach Osten teilen sich nun LKW, PKWs, Motorräder, Busse und Fahrräder die schmale Fahrbahn, daher biegen die meisten Fahrradfahrer über diesen Weg ab, in die parallel verlaufende Straße. Daher hat sich an diesem Weg nun erheblich mehr Fahrradverkehr eingestellt. Foto: Privat. - Stark frequentierter gemeinsamer "Fuß und Radweg" mit sichtbehindernder Litfaßsäule im Wohngebiet - Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 432/11 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und LINKE. gegen SPD und CDU (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2023, OF 434/11 Betreff: Schluss mit Abschleppungen zulasten der Bürger durch die ABG Bodenmarkierungen im Bereich Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Im Bereich der Birsteiner Straße 111-117, an den Eingängen zu den Häusern/Mülltonnenplätzen Sperrflächen für die FES und die nötigen Absenkungen am Bordstein anzubringen. (Bild 1) 2. Im Bereich der Birsteiner Straße 103-109, keine Sperrflächen und Absenkungen anzubringen, allerdings zwei Parkwinkel an der Parkplatzeinfahrt. (Bild 2) 3. Im Bereich der Birsteiner Straße zwischen 101 und 87, an der Absenkung der Mülltonnen eine kleine Sperrfläche für die Mülltonnenabfahrt anzubringen. (Bild 3) 4. Im Bereich der Birsteiner Straße zwischen 79 und 87, vor dem Eingangsweg keine Sperrflächen und Absenkungen anzubringen, sondern zwei Parkwinkel an der linken Parkplatzeinfahrt. Die vorhandene Parkmarkierung ist nach links zu versetzen. (Bild 4) 5. Im Bereich der Birsteiner Straße zwischen 73 und 79, vor dem Eingangsweg keine Sperrflächen und Absenkungen anzubringen, sondern die vorhandene Absenkung zu nutzen und mit Sperrfläche zu versehen. Die Pfosten und der Zebrastreifen sind zu entfernen. Zwei Parkwinkel an der linken Parkplatzeinfahrt sind anzubringen. Die vorhandenen Sperrflächen sind zu entfernen. (Bild 5) 6. Im Bereich des Eingangs zur Birsteiner Straße 73, ist eine Absenkung für Mülltonnen und eine kleine Sperrflächen für die Mülltonnenabfahrt anzubringen. Alternativ ist der Bereich mit Parkwinkeln als Parkraum zu kennzeichnen. Mülltonnen könnten über die linke Absenkung des Parkplatzes geführt werden. (Bild 6) 7. Im Bereich der Birsteiner Straße 67 und 73, sind die angebrachten zu großzügigen bogenartigen Sperrflächen links und rechts der Einfahrt zu entfernen und mit normalen Parkwinkeln wieder dem Parkraum zur Verfügung zu stellen. (Bild 6) 8. Im Bereich des Eingangs zur Birsteiner Straße 67 kann eine Absenkung für Mülltonnen und eine kleine Sperrflächen für die Mülltonnenabfahrt angebracht werden. bringen. Besser wäre es den Bereich mit Parkwinkeln als Parkraum zu kennzeichnen. Mülltonnen könnten über die linke Absenkung des Parkplatzes der Nummer 65 geführt werden. (Bild 8) 9. Im Bereich Lauterbacher Straße sind an den Stichstraßen (# 6-18) Parkwinkelmarkierungen anzubringen um das Parken auf den Ecken zu vermeiden und die Einfahrt und Sicht an den Kreuzungen nicht zu behindern. 10. Im Bereich Lauterbacher Straße 4 ein Warnzeichen "Kreuzung" für die Stichstrassen anzubringen. (Verkehrszeichen 102) 11. Vor der Schule in der Birsteiner Straße ist ein neuer Zebrastreifen einzuplanen, da sich der Eingang zur Schule sich mit der Fertigstellung des Gebäudes verändert. 12. Die Kosten für die Bordsteinabsenkungen und Fahrbahnmarkierungen in der Birsteiner Straßen sind der ABG Frankfurt Holding GmbH in Rechnung zu stellen. Begründung: Es fanden in dem Bereich Birsteiner Straße massive Abschleppungen von Fahrzeugen statt. In Auftrag gegeben wurden diese Abschleppungen von der ABG Frankfurt Holding GmbH, Geschäftsführer Herrn Juncker. Die Abschleppungen dauern bis heute an. Es sind bereits in einer dreistelligen Anzahl Fahrzeuge von Bewohnern, Lehrern, Eltern und Besuchern abgeschleppt worden. Dies muss ein Ende finden. Es gab zur Situation bereits eine schriftliche Aussage vom Magistrat, die rechtswidrigen Abschleppungen im Zusammenhang mit diesen Schildern seien legal. Dies kann aber schon nicht richtig sein und würde bedeuten, der Magistrat gäbe seine Herrschaft über die Beschilderung des Straßenraums in private Hände. Es gibt zwar am Zaun einen entsprechenden Hinweis der ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG), doch am Boden sind keinerlei Absenkungen oder entsprechende Markierungen. (Bild 7) Im Bereich der Birsteiner Straße, Liegenschaften der ABG, wurde Müll oft nicht abgeholt. Die Mülltonnen konnten von der FES nicht vom Müllplatz ohne Umweg zwischen den parkenden Autos zum Müllwagen geschoben werden. Es fehlen die nötigen Fahrbahnmarkierungen oder entsprechend abgesenkte Bordsteine an den oben benannten Müllplätzen. Manche Fahrbahnmarkierungen sind sogar falsch angebracht oder sehr verwittert und nicht mehr sichtbar. Die ABG hat die Stellplätze der Mülltonnen und den Zaun verändert, auf Grund dessen diese Probleme erst entstanden sind. Für parkende Autofahrer ist nicht ersichtlich wo ein "Spalt" für die Durchfahrt der Abfalltonnen eingehalten werden soll oder muss. Die ABG hat dafür eigene selbstgemachte Parkverbotsschilder am Zaun angebracht. (Bild 7) Einige dieser Schilder sind schon von verärgerten Bürgern/Bewohnern der ABG abgerissen oder beschädigt worden. Auf der Basis dieser Schilder lässt die ABG auf Kosten der Bürger/Bewohner der ABG seit Monaten Autos abschleppen. Sogar das Auto des Postboten DHL wurde abgeschleppt. Es wäre sehr hilfreich, nun endlich Markierungen oder notwendige Bordsteinabsenkungen anzubringen, damit klar wird, wie geparkt werden darf. Ein Ortstermin zur Klärung könnte sehr sinnvoll sein. Erläuterungen Birsteiner Straße Bei den Einfahrten handelt es sich um Einfahrten zu privaten reinen PKW-Parkplätzen der ABG. Der öffentliche Parkraum wird dort eingeschränkt zu Gunsten des Grundstückseigentümers ABG. Es gibt keinen ersichtlichen Grund in einem Gebiet mit erhöhtem Parkdruck an breiten PKW-Einfahrten, die Ausfahrt links und rechts, mit großen zusätzlichen Sperrflächen zu versehen. Auch ist die gesamten Birsteiner Straße eine Tempo 30 Zone. Weiter wird dies durch das noch ausstehende beschildern mit "Nur PKW parken" im Gebiet, unterstrichen. Der alte Zebrastreifen entfällt und sollte durch einen neuen Zebrastreifen mit passendenSperrflächen ersetzt werden; die Lage des neuen Zebrastreifen sollte gegenüber vom dem neuen Schuleingang der Konrad-Hänisch-Schule angebracht werden. Erläuterungen Lauterbacher Straße Die Ecken an den Stichstraßen der Lauterbacher Straße werden regelmäßig zugeparkt oder die Abstände von den Fluchtlinien werden nicht eingehalten. Dies führt zu Unfällen und Behinderungen. Kinder werden nicht rechtzeitig gesehen und die Übergänge für gehbehinderte Menschen aus dem Seniorenheim sind versperrt. Ein Abbiegen an den Kreuzungen wird ebenfalls erschwert. Rettungsdienste, Lieferanten und LKW der Müllabfuhr kommen nicht mehr in die Stichstraßen. LKW's mit Lieferungen sowie Müllabfuhr usw. müssen, um in die abgehenden Straßen gelangen zu können meist rückwärts über den gegenüberliegenden Gehweg fahren. Dies stellt eine Gefahr für Fußgänger und weiter Verkehrsteilnehmer dar. Gehwegschäden sind eine weitere Folge. Wegen den zugeparkten Ecken gab es im Dezember abermals einen Unfall. Die Stichstraßen sind keine Einmündungen oder durch einen gemeinsamen abgesenkten Fußweg getrennt, sondern haben umlaufende Bürgersteige. Deswegen gilt dort rechts vor links. Dies wird. oft von Verkehrsteilnehmern nicht berücksichtigt, weil es Sichtbehinderungen gibt. Ein Warnzeichen 102 "Kreuzung" ist hilfreich um Unfälle zu vermeiden. Anlage: 8 Fotos (Privat) Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bild 5 Bild 6 Bild 7 Bild 8 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3820 2023 Die Vorlage OF 434/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.12.2022, OF 366/11 Betreff: Lebensgefährliche Baustelle Am Erlenbruch - Borsigallee - Wächtersbacher Straße entschärfen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, schnellstmöglich die Verkehrsführung für FahrradfahrerInnen und FußgängerInnen an der Baustelle Erlenbruch - Borsigallee - Wächtersbacher zu entschärfen. Dabei ist zu gewährleisten, das FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen gefahrlos die Straßen in beiden Richtungen queren können. Insbesondere soll ein sicherer Weg für FahrradfahrerInnen erstellt werden, die vom Erlenbruch kommend in die Borsigallee einbiegen, genauso wie für FahrradfahrerInnen, die von der Borsigallee in die Wächtersbacher Straße fahren. Zur besseren Übersicht sind Wegweiser für FahrradfahrerInnen und FußgängerInnen zu erstellen und an den Kreuzungen anzubringen. Der Ortsbeirat ist über jegliche Verkehrsänderungen an dieser Kreuzung zu informieren. Begründung: Die angesprochene Baustelle ist nun bereits seit Jahren ein ständiges Ärgernis und wird dies nach den vorgestellten Planungen auch noch für einige Jahre so bleiben. Die zuletzt planmäßig durchgeführten Verkehrsänderungen haben jedoch zu ganz neuen Gefährdungslagen geführt. Wer zum Beispiel von der Lahmeyerstraße oder dem Erlenbruch aus in die Borsigallee einbiegen will, endet fast zwangsläufig im fließenden Verkehr des Erlenbruchs. Dies ist allerdings ein lebensgefährliches Unterfangen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3345 2023 Die Vorlage OF 366/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2022, OF 348/11 Betreff: Carsharing-Parkplätze in den Stadtteilen einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Um die Energiewende voranzutreiben, die Fahrzeugdichte in Frankfurt zu verringern und einen Beitrag zur umweltgerechten Stadt zu leisten, an folgenden Punkten Car-Sharing Stationen einzurichten: Fechenheim: Wächtersbacher Straße / Kaufland Supermarkt Am Linneplatz - Südseite am Spielplatz Baumertstraße Parkplatz / Kleedreieck Am Friedhof Orber Straße/Cassellastraße Riederwald: Schäfflestraße geg. d. kath. Kirche Alle Car-Sharing Angebote sollen zukunftssicher mit elektrischen Ladesäulen ausgerüstet werden und es soll ein besonderer Wert auf eine elektrische Flotte bei der Fahrzeugauswahl gelegt werden. Begründung: Die Mobilität wird sich besonders in den Ballungsräumen entscheidend verändern. Nicht nur werden ab 2035 keine Verbrenner Fahrzeuge mehr verkauft, sondern bereits Jahre vorher wird der Verkauf dieser Fahrzeuge, wegen Ihrer geringen Attraktivität und den kommenden Restriktionen und Fahrverboten im städtischen Raum schon sehr stark zurückgehen. Die jetzigen Nutzer von Car-Sharing Angeboten zeichnen sich bereits heute durch ein hohes Umweltbewusstsein aus und tendieren eher zu regenerativen Angeboten, als zu Angeboten mit fossilen Energieträgern. Daher sollte der E-Mobilität ein besonders hoher Stellenwert zugerechnet werden. Die oben angeführten Parkflächen für Car-Sharing Fahrzeuge sind zentral und erreichbar in den Wohnquartieren gelegen und optisch sichtbar, damit diese eine hohe Akzeptanz finden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3211 2022 Die Vorlage OF 348/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Standorte "Am Linneplatz - Südseite am Spielplatz", "Kleedreieck" und "Am Friedhof" gestrichen und die Standorte "Starkenburger Straße vor dem Jugendzentrum", "Lassallestraße" und "Leonhardgasse an der Bushaltestelle der Buslinie 44" ergänzt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 CDU und LINKE. gegen 2 CDU, BFF und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.10.2022, OA 257 entstanden aus Vorlage: OF 330/11 vom 05.08.2022 Betreff: Unterführung fahrradtauglich umgestalten Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ein- und Ausfahrten der Unterführung Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße so umzugestalten, dass Fahrradfahrer diese befahren können. Besondere Beachtung soll auf die Radschnellwegverbindung auf der Südseite gelegt werden, damit durch den fahrradtauglichen Tunnel die zweimalige Ampelphase für Radfahrer und die Wartezeiten für Autofahrer verhindert werden können. Begründung: Es wird Richtung Norden auf der Hanauer Landstraße eine Unterführung zur Wächtersbacher Straße entstehen, durch die noch mehr Fahrradverkehr an der Kreuzung entstehen wird. Es handelt sich hierbei um eine zusätzlich bestehende Radschnellwegverbindung. Die Unterführung Ernst-Heinkel-Straße/Hugo-Junkers-Straße liegt brach und könnte für die Nutzung von Fahrradfahrern sehr komfortabel sein. Der Unterführung fehlt die nötige Akzeptanz in der Bevölkerung, weil die Wege durch die Rampen sehr lang sind und Fahrradfahrer immer absteigen müssen. Die langen Wege zu Fuß machen diese Unterführung sehr unattraktiv. Es wird kein kompletter Umbau verlangt. Nötig sind jeweils Fahrstreifen für Radfahrer in alle Richtungen. Das hätte nebenbei zur Folge, dass zum Beispiel Radfahrer Richtung Maintal nicht an zwei Ampeln stehen müssen, Autofahrer könnten länger "flüssiger" fahren. Diese Idee stammt von Fahrrad-Guerrilla-Gruppen aus dem Stadtteil, die mit ein paar Sack Zement dies selbst in Eigeninitiative übernehmen wollten. Quelle: GoogleMaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 80 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 257 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2470, 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 07.11.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2022, OF 306/11 Betreff: Schaukasten für die Akteure des Stadtteils Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Glasscheibe des Schaukastens in der Grünanlage Wächtersbacher Straße zu reparieren und dann den Schaukasten an den östlichen Rand am Fußweg zum Kaufland zu stellen. Die Pflege des Schaukastens ist der Stadtbezirksvorsteherin aufzugeben. Begründung: Die Glasscheibe des Schaukastens in Fechenheim-Nord ist jetzt seit fast zwei Jahren zerstört. Ein großes Graffiti ist in den Kasten gesprüht worden. Der Kasten ist völlig leer. Der Rahmen wird laufend aufgestellt, was zu weiteren Beschädigungen/Vandalismus führen kann. Der Schaukasten ist nicht das erste Mal zerstört worden. Der Aufstellungsort ist nicht optimal, um allen Bürgern eine Einsicht zu gewähren. Der Schaukasten steht "versteckt" mitten in der Grünanlage am Kleinkinder-Spielplatz. Dort kommen nur die Bürger vorbei, die mit ihren Kindern zum Spielplatz gehen. Bürger ohne Kinder frequentieren den Ort kaum. Orte an denen Vandalismus zu erkennen ist, senken die Hemmschwelle um Vandalismus zu begehen. In der Folge kommt es zu Zerstörungen. Unabhängig davon sieht der Bereich ohne den Schaukasten besser aus, da dieser dort einen eher störenden Charakter hat, da er kaputt ist und auch bei einer eventuellen Reparatur wieder damit gerechnet werden muss, dass er abermals zerstört wird. Der neue Standort ist ein sehr häufig belaufener und per Rad genutzter Weg aller Bürger. Der Schaukasten würde für wesentlich mehr Kontaktpunkte mit den Bürgern sorgen. Die Stadt wird gebeten, die Glasscheibe zu erneuern und den Schaukasten an dem neuen Ort (siehe Bild) aufzubauen. Die Kirchen im Stadtteil teilten mit, sie seien an dieser Stelle in Fechenheim-Nord ebenfalls an einem Schaukasten interessiert. Es wäre gut, wenn dies mit dem Kirchenvorstand koordiniert werden könnte. Die Pflege des Schaukastens obliegt dann der Stadtbezirksvor-steherin. Dadurch würde sich der bisherige Antrag auf einen Schaukasten in Fechenheim-Nord erledigen und die Investitionskosten in Höhe von ca. 600€ für einen neuen Kasten könnten gespart werden. Copyright: Apple Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 306/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 306/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 306/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2022, OF 305/11 Betreff: Reparatur des öffentlichen Bücherschranks Birsteiner Straße und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, - die öffentlichen Bücherschränke in der Birsteiner Straße und am Atzelbergplatz zu reklamieren und diese in einen einwandfreien, neuwertigen Zustand versetzen zu lassen. - alle öffentlichen Bücherschränke in Frankfurt auf Fertigungsmängel zu überprüfen. Begründung: Die öffentlichen Bücherschränke sind für sehr hohe Preise angeschafft worden. Der hohe Preis wurde im Nachgang mit den besonderen Eigenschaften begründet. Es wurde bei der Anschaffung für den hohen Anschaffungspreis, die "Wettterfestigkeit" des Schrankes besonders hervorgehoben. Schaut man sich den Zustand der Schränke heute an, kann man nur feststellen, die Schränke lösen sich langsam auf und zeigen, besonders im unteren Bereich des Schrankes, bereits starke Korrosion. Der Schrank Birsteiner Straße wurde erst Ende 2018 aufgestellt und erfreut sich bei den Bürgern allgemein großer Beliebtheit. Der Bereich wird im Winter nicht mit Salz bestreut und es scheint, als seien diese Beschädigungen in der Fertigung auf eine mangelhafte Ausführung und bei der Auswahl des Materials und dessen Güte entstanden. Bei Kosten um die 9000€, für einen wetterfesten schmalen Schrank mit zwei Glastüren sollte so etwas nicht passieren. Der Schrank ist nicht verzinkt oder grundiert worden. Quelle: privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2545 2022 Die Vorlage OF 305/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2022, OF 265/11 Betreff: Ausweisung der Parkflächen im Stadtteil Fechenheim-Nord mit Zeichen Z1048-10 "Parken nur für PKW" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge folgende Straßen mit Zeichen Z1048-10 "Parken nur für PKW" zusätzlich ausstatten. Birsteiner Straße - Lauterbacher Straße - Steinauer Straße - Meerholzer Straße - Fuldaer Straße - Parkplatz des Heinrich-Kraft-Park Begründung: Es besteht seit geraumer Zeit erhöhter Parkdruck durch das angrenzende Industriegebiet. Zusätzlich sind Parkmöglichkeiten im Wohngebiet weggefallen. Vor zwei Jahren wurde der Schutz vor dem Industriegebiet, der aus "Anlieger Frei" Schildern bestand, in einer "Hau-Ruck Aktion", ohne Alternativen entfernt. Seitdem spitzt sich die Situation im Wohnquartier zu. Viele LKW, Wohnwagen, Lieferwagen und ganz besonders Anhänger, meist mit PKW's darauf, aber auch mit Baumaschinen, werden überall im Wohngebiet geparkt. Bürger finden keine Parkplätze mehr für ihre eigenen PKW. Wohnmobile haben dauerhafte Winterabstellplätze in den genannten Straßen und große Anhänger mit Baumaschinen oder PKW's darauf finden großzügige freie Flächen vor den Sportanlagen in der Birsteiner Straße. Diese Parkplätze fehlen für die Trainings in der Woche und den Wochenenden unseren Sportlern. Der Bücherbus findet seinen Parkplatz regelmäßig durch LKW's, blockiert vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1965 2022 Die Vorlage OF 265/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass zusätzlich noch das Schild "bis 2,8 Tonnen" angebracht wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 229/11 Betreff: Haushalt 2022 Kostenfreies WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel einzustellen um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes 11 ein kostenfreies WLan-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, Kita-Vorplatz Alt Fechenheim, auf dem Burglehen und am ehemaligen kleinen Einkaufszentrum der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Informationen und Angebote der Kommunen (Informationen für die Stadtteile), des ÖPNVs (Verspätungen, Ausfall etc.) werden ausführlich nur noch im Internet bereitgestellt. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenfreien Internetzugangs per WLan an. Auch in Frankfurt ist dies mittlerweile an vielen Orten auch in kommunalen Einrichtungen möglich. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls an diesen Möglichkeiten teilhaben können, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos zu nutzen. In anderen Stadtteilen Frankfurts übernehmen diese Funktionen oft Stadtteilbüchereien und ähnliche Einrichtungen. Diese sind aber z.B. in Fechenheim überhaupt nicht existent. Mit Hinweis auf die geringe Kaufkraft im Ortsbezirk 11, die Verteilung öffentlicher Hotspots in Frankfurt (Quelle Internetseite der Stadt Frankfurt / digitales Frankfurt) regen wir deshalb unter dem Gesichtspunkt gleicher Möglichkeiten die Einrichtung öffentlicher Hotspots durch die Stadt Frankfurt an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 45 2022 Die Vorlage OF 229/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2022, OF 220/11 Betreff: Haushalt 2022/2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Straßenlaternen für die Grünanlage Lauterbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den durch die Grünanlage Lauterbacher Straße führenden unbeleuchteten Fußweg mit drei Straßenlaternen zu versehen und dafür die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Zwischen den Wohnblöcken der Lauterbacher Straße / Birsteiner Straße befindet sich eine kleine Grünanlage. Die Zugänge und die gesamte Grünfläche sind nachts dunkel, eine Beleuchtung ist nicht vorhanden. Die Bewohnerinnen und Bewohner finden diese Dunkelheit dort sehr unangenehm. Die Anwohnerinnen und Anwohner fühlen sich in der Grünanlage bei Dunkelheit nicht sicher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 32 2022 Die Vorlage OF 220/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2022, OF 205/11 Betreff: Haushalt 2022 Sicherung des Fußgängerüberwegs Wächtersbacher Straße 75 Einrichtung von Querparkplätzen und Entsieglung der Pflasterflächen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf der nördlichen Seite des Fußgängerüberwegs an der Wächtersbacher Straße 75 für die Entsiegelung der Pflasterflächen, der Gestaltung mit Grünflächen und Errichtung von Querparkplätzen die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Bei Ortsbegehungen wurde besonders für Fußgänger eine latente Gefahrenstelle identifiziert. Durch die Einrichtung von Querparkplätzen östlich und die Entfernung von zwei Längs-Parkplätzen vor dem Zebrastreifen wird der Parkdruck für die Anwohner in diesem Bereich entlastet und der sehr stark genutzte Zebrastreifen wesentlich sicherer werden. Die unnötig großen Pflasterflächen östlich und westlich bieten sich dabei an, entsiegelt zu werden und diese Bereiche mit Bäumen und Grün zu bepflanzen. Der Gesamteindruck am Mittelpunkt des Ortsteils würde dadurch ebenso erheblich verbessert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 15 2022 Die Vorlage OF 205/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 151/11 Betreff: Ausweisung und Fortführung des Radwegs Wächtersbacher Straße mithilfe eines Radfahrstreifens ab dem Kauflandgelände in Richtung Osten Der Ortsbeirat möge beschließen: - Der Magistrat möge einen Radfahrstreifen auf der Wächtersbacher Straße ab dem Kauflandgelände in Richtung Osten ausweisen. - zusätzlich sollte parallel über die Birsteiner Straße eine sichere Wegeführung für Fahrradfahrer in westlicher Richtung, sichergestellt werden. - Entfernung der Litfaßsäule auf dem Fußweg zwischen Kaufland und der Birsteiner Straße für ein gemeinschaftliche Nutzung des Weges ohne Sichthindernisse und Engstellen von Fahrrädern und Fußgängern. Begründung: Radfahrer teilen sich die Wächtersbacher Straße mit dem Kraftfahrzeugverkehr ab dem Kauflandgelände stadtauswärts. Dies bedeutet durch die Geschwindigkeitsunterschiede der Verkehrsteilnehmer und der oft unterschrittenen Mindestabstände zu Fahrradfahrern von 1,5 Metern, eine erhöhte Unfallgefahr. Es ist grundsätzlich sinnvoller die beiden unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer voneinander zu trennen. Wo dies nicht möglich ist, sollten entsprechende Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmer eingerichtet werden oder die Verkehrsströme durch attraktive Angebote verlagert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1303 2022 Die Vorlage OF 151/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 158/11 Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im OBZ 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: Alt Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstr. und Kleestr.), Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen), Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung), Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen) Seckbach: Im Trieb Riederwald: Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV Sportplatz Begründung: Den Fußgänger*innen wird zunehmend weniger Raum auf Ihren Wegen zugestanden. In vielen Straßenzügen wird schon heute rechtmäßig auf dem Gehweg geparkt. In der Praxis bleibt da oft kein ausreichender Platz für Rollator, Rollstuhl und Kinderwagen. Und diese Praxis weitet sich auf andere Straßen ohne ausgewiesene Parkfläche auf dem Bürgersteig aus. Zusätzlich wird von einer großen Zahl von Radfahrer*innen - teilweise aus eigenem Sicherheitsbedürfnis - der Fußweg als Radweg genutzt. Dieser Umstand führt zu einer weiteren Verschärfung auf Gehwegen. Das Verbot auf Radwegen zu halten oder gar zu parken wird ignoriert und eine Unterbindung dieses Zustandes findet nur in unzureichendem Maße statt. Die Strafgebühren bei Verstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, was aber leider bisher zu keiner Intensivierung der Überwachung der Regeln geführt hat. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen erfolgen. Beispiele Alt Fechenheim 17:30 Foto: Thomas Dorn selbst Alt Fechenheim 11:30 Foto: Thomas Dorn selbst Burgelehen 15:00 Foto: Thomas Dorn selbst Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1306 2022 Die Vorlage OF 158/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: Alt-Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstraße und Kleestraße), Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen), Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung), Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen) Wächtersbacher Straße Seckbach: Im Trieb, Hofhausstraße (halbseitiges Parken trotz Markierung und Platz auf der Straße) Auerfeldstraße (vor dem Huthpark), An der Marienkirche (vor dem Kindergarten - Autos stehen komplett auf dem Gehweg) Riederwald: Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV-Sportplatz Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 93/11 Betreff: Bodenmarkierungen im Bereich Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, - im Bereich der Bebraer Straße an der Querungshilfe Bodenmarkierungen: "Achtung Kinder" aufzubringen. - Im Bereich der Birsteiner Straße 79-103, südlich, an den Eingängen zu den Häusern/Mülltonnenplätzen kleine schmale Sperrflächen auf die Straße aufzubringen. Begründung: Im Bereich der Birsteiner Straße, bei den Liegenschaften der ABG, wird der Müll oft nicht abgeholt. Grund sind dort die dicht an dicht parkenden Fahrzeuge. Die Mülltonnen können von der FES nicht vom Müllplatz zwischen den parkenden Autos zum Müllwagen geschoben werden. Es ist nicht ersichtlich wo der "Spalt" für die Durchfuhr der Tonnen eingehalten werden muss. Es gibt zwar am Zaun einen entsprechenden Hinweis, doch am Boden keine Absenkung oder Markierung. Es wäre sehr hilfreich, dort eine entsprechende Markierung anzubringen, damit klar wird, wer dort nicht zu Abholzeiten parken darf. Viele Kinder überqueren in diesem Bereich die Straße zur Schule, Spielplatz usw. Nicht unbedingt immer an der Querungshilfe, daher ist es wichtig Fahrzeugführer auf diese Gefahrenquelle hinzuweisen und Kinder zu schützen. Der Kindergarten befindet sich westlich der Bebraer Straße und die Kinder der Schule in der Wächtersbacher Straße kreuzen zur Schule dort von der Bushaltestelle Heinrich-Kraft-Park kommend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 93/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 840 2021 Die Vorlage OF 93/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 94/11 Betreff: Nur Pkw parken in der Birsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den gesamten Straßenverlauf der Birsteiner Straße nur PKW parken einzurichten. Begründung: Im Bereich der Birsteiner Straße sind nun die Folgen des übereilten, mit dem Ortsbeirat unabgesprochenen Abbau der "Anlieger Frei" Zeichen für das Wohngebiet Fechenheim-Nord, zu spüren. Das angrenzende Industriegebietes macht sich im Wohngebiet wieder bemerkbar. Aber gerade aus diesem Grund hatte man damals die "Anlieger Frei"-Zeichen angebracht, um den Parkverkehr des Industriegebiets aus dem Wohngebiet zu verbannen. Inzwischen hat die Sportanlage in der Birsteiner Straße nur noch einen reduzierten Bereich an Parkplätzen für Sportler, Besucher und Bewohner. LKW's, Anhänger, Baumaschinen auf Anhängern, Wohnmobile und große Lieferwagen sowie abgemeldete PKW von Unternehmen, werden dort über Tage abgestellt. Besonders an den Wochenenden, Abenden unter der Woche und an Feiertagen werden diese Parkplätze für Sportveranstaltungen gebraucht. Wegen Corona ist dies in diesem Jahr nicht so ins Gewicht gefallen. Doch vor Corona und seit den Lockerungen zu Corona ist dies wieder sehr zu merken, es gibt dort immer weniger Parkplätze für Sportler, Besucher und Bewohner, die sich darüber beschweren. Beschränkte Ausnahmen zum Parken, z.B. für den Anlieferverkehr sollten berücksichtigt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 94/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 841 2021 Die Vorlage OF 94/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.07.2021, OA 40 entstanden aus Vorlage: OF 29/11 vom 20.04.2021 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder und Fußgänger Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefahren am Zebrastreifen Wächtersbacher Straße/Kaufland für Kinder und ältere Menschen zu beseitigen, wie bei der Ortsbegehung 2018 vereinbart. Begründung: Seit Jahren ist der Zebrastreifen am Kauflandgelände durch die zu spät einsehbare Wartefläche der Fußgänger und der nach rechts verschwenkten Fahrbahn ganz besonders für Kinder eine Gefahrenstelle. Es kamen bereits vielfache Hinweise an die Behörde aus der Bevölkerung und von der Bürgerinitiative zu diesem Umstand. Das Straßenverkehrsamt erachtet den Übergang als sicher und führte aus, es seien bisher keinerlei Unfälle mit Fußgängern aufgenommen worden. Es bestände keinerlei Veranlassung für Änderungen. Folgende Problemlage ergibt sich dort: - Der Anhalteweg ist nicht ausreichend; - der vorgeschriebene Sichtbezug auf den Warteraum entsprechend der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) an Zebrastreifen wird nicht eingehalten (Mindestentfernungen für Erkennbarkeit und Sicht vor Fußgängerüberwegen). Für die Sicherheit überquerender Fußgänger ist entscheidend, dass Zebrastreifen frühzeitig zu erkennen sind und zwischen Personen auf den Warteflächen und den Fahrzeugführern eine ausreichende Sichtweite besteht. Diese Sichtweiten werden in diesem Fall nicht eingehalten. Fußgänger sind im Straßenverkehr besonders schutzbedürftig, da sie keine "Knautschzone" haben. Der eingeschränkte Sichtwinkel auf den Zebrastreifen lässt den Blick auf Kinder erst frühestens 25 Meter vor dem Übergang zu (siehe Grafik 1). Grund dafür sind die bis fünf Meter vor dem Zebrastreifen parkenden Fahrzeuge. Grafik 1 Copyright: Apple Maps Der normale Bremsweg bei 50 km/h wird mit 25 Meter festgesetzt. (Quelle: Bussgeldkatalog.org) Bremsweg + Reaktionsweg = Anhalteweg Somit wäre die Summe für den Anhaltweg bei Tempo 50 km/h nicht ausreichend. Da bei einer Reaktionszeit von nur einer Sekunde bereits 14 Meter zurückgelegt werden. 25 Meter Bremsweg + 14 Meter Reaktionsweg = 39 Meter Anhalteweg Von einem etwaigen Puffer für etwas zu schnell fahrende Fahrzeuge ist noch gar nicht die Rede. Der Anhalteweg bei Tempo 50 ist bei Sichtkontakt bereits länger als der Weg bis zum Zebrastreifen. Der Autofahrer hat quasi keine Chance, wenn das Kind nicht selbst auf sich achtet. Erschwerend kommt hinzu, dass konstruktiv die Sichtweite auf die Wartezone des Zebrastreifens auf nur 25 Meter beschränkt ist. Entsprechend der Tabelle 2 verlangt ein Zebrastreifen entsprechend der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) eine Sichtweite von 50 Metern auf den Warteraum am Zebrastreifen. Dies ist an diesem Zebrastreifen nicht gegeben. Es handelt sich offensichtlich um eine Unbedachtheit in der Planung der Querungsstelle. Nur acht Meter hinter dem Zebrastreifen beginnt ein mehrere Hundert Quadratmeter großer Spielplatz mit einem neuen Spielgelände und zusätzlichem Bolzplatz mit Fitnessgeräten. Der Zebrastreifen wird ebenfalls von vielen Schülern genutzt, die an der Bushaltestelle aussteigen, um dort zur Haupt- und Realschule zu gehen. Der Zebrastreifen wird so oft genutzt, dass es eigentlich schon angebracht wäre, eine Lichtzeichensignalanlage an diesem Ort aufzustellen. Den ganzen Tag überqueren dort Menschen die Straße. Dort ist die am meisten frequentierte Bushaltestelle im Ortsteil und Frankfurts größter Supermarkt "Kaufland". Der Supermarkt ist mit seinen zusätzlichen Geschäften der Nahversorger in Fechenheim für alle Dinge des Lebens mit den zusätzlichen Angeboten wie Post, Metzger, Friseur und Bäckerei. Ein sehr großer Teil der Kunden und besonders viele Kinder queren die Straße an diesem Zebrastreifen. Warum will der Ortsbeirat solche Änderungen: Besonders schutzbedürftig: Kinder und ältere Menschen. "Aus dem Straßenseitenraum können Kinder wegen ihrer Körpergröße nicht über parkende Kraftfahrzeuge hinwegblicken, und sie können keine Möglichkeiten zum Überqueren erkennen. Auch für Kfz-Führer sind sie kaum erkennbar. Zebrastreifen mit guten Sichtbeziehungen zwischen Kindern und Fahrzeugführer verringern die Gefahr, dass Kinder für Fahrzeugführerinnen und -führer überraschend auf die Fahrbahn treten. Bis zu einem Drittel der Kinder im Grundschulalter zeigt bei Überquerungen außerhalb von Überquerungsanlagen ein unsicheres bis riskantes Verhalten. Kindliches Fehlverhalten ist mit 50 Prozent die Hauptursache für Fußgänger- und Radfahrerunfälle im Kindesalter. Bei Unfällen von Kindern als Fußgänger sind das plötzliche Überqueren der Fahrbahn, ohne auf den Verkehr zu achten (47 Prozent), und das plötzliche Hervortreten hinter Sichthindernissen (25 Prozent) die häufigsten Fehlverhaltensweisen. An Ampeln, Zebrastreifen und sonstigen Kreuzungen machen die Kinder seltener Fehler (6 Prozent)." Quelle: "Fußgängerüberwege" Leitfaden zur Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen, Ministerium für Verkehr B.-W. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2021, TO II, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage OA 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 668, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 37/11 Betreff: Fahrradwege - 01 - Linksabbiegespur Borsigallee in Richtung Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat beschließt: der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Linksabiegemöglichkeit für RadfahrerInnen zu gewährleisten, die von der Borsigallee kommend, auf die Wächtersbacher Straße einbiegen wollen. Begründung: Während der Baumaßnahmen, deren Dauer auf mehrere Monate, bzw. Jahre ausgelegt ist, wurde der Fahrradweg gekappt. Dadurch entsteht eine sehr gefährliche Situation. Die Einrichtung eines Fahrradstreifens für die auf die Wächtersbacher Straße einbiegenden RadfahrerInnen ist also eine notwendige Maßnahme zur Sicherung der Verkehrssicherheit. Quelle: C. Zielonka /Google Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 37/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 498 2021 Die Vorlage OF 37/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2021, OF 46/11 Betreff: Neuer Schaukasten für die Akteure des Stadtteils Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten einen Schaukasten für die Mikroinitiativen aus dem Stadtteil, das Quartiersmanagment, die Kirchen, das Jugendzentrum, dem Schutzmann vor Ort. Initiativen aus dem Stadtteil aufzustellen. Standort soll der Gehweg von der Birsteiner Straße zur Wächtersbacher Straße, links am Rand der Grünanlage und zum Zebrastreifen am Kaufland Gelände hin, werden. Copyright: Apple Maps Begründung: Es fehlt im Stadtteil Fechenheim-Nord eine einfache Möglichkeit Informationen an lokalen Bewohner weiterzugeben. Der letzte genutzte Schaukasten stand gegenüber vom öffentlichen Bücherschrank. Der alte Schaukasten wurde durch den Bau des neuen Hauses an dieser Stelle vor einem Jahr entfernt. Eine Wiederverwendung des alten Schaukasten aus den 80er Jahren war unwirtschaftlich. Die meisten Informationen erreichen die Menschen jetzt nur noch über mündliche Weitergabe. Es gibt keinen Schaukasten mehr für alle Akteure des Stadtteils, der zudem zentral gelegen und von den Menschen gelesen wird. Es ist für die allgemeine Kommunikation, die Akteure des Stadtteils und für die Mikroinitiativen wichtig, Informationen in die Stadtteile zu tragen. Die Verwaltung des Schaukastens würden die Stadtbezirksvorsteherin und das Quartiersmanagment übernehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 46/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 46/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 799 2021 Die Vorlage OF 46/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.05.2021, OA 9 entstanden aus Vorlage: OF 13/11 vom 19.04.2021 Betreff: Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen mobilen Lärmblitzer anzuschaffen, um der immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Lärmbelästigungen Herr zu werden. Begründung: Besonders in der wärmeren Zeit und ganz besonders in der Nacht, hört man über Kilometer fortwährend ein Dröhnen durch die östlichen Frankfurter Stadtteile von Fahrzeugen mit Abgasanlagen, die so keinerlei Zulassung haben können. - Besonders gerne wird die Autobahn A 66 von McDonald ́s in Enkheim bis nach Maintal genutzt. Das ist inzwischen eine Test- und Rennstrecke für Autoposer geworden. - Auf der Wächtersbacher Straße werden hemmungslos die besonderen Motorräder vorgeführt, insbesondere in der Nähe des Kaufland/Harley-Davidson-Geländes. - Auf der Hanauer Landstraße finden nachts vom Ratswegkreisel bis zur Mainkur lautstarke Wettfahrten statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 339 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 244 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 9 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OA 9 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und IBF gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 409, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 32 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 29/11 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder und Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen um die Gefahren am Zebrastreifen Wächtersbacher Straße/Kaufland für Kinder und ältere Menschen zu beseitigen. Begründung: Seit Jahren ist der Zebrastreifen am Kauflandgelände ganz besonders für Kinder eine Gefahrenstelle. Durch die zu spät einsehbare Wartefläche der Fußgänger und nach rechts verschwenkter Fahrbahn ganz besonders für Kinder eine Gefahrenstelle. Es kamen bereits vielfache Hinweise an die Behörde aus der Bevölkerung und von der Bürgerinitiative zu diesem Umstand. Das Straßenverkehrsamt erachtet den Übergang als sicher und führte aus, es seien bisher keinerlei Unfälle mit Fußgängern aufgenommen worden. Es bestände keinerlei Veranlassung für Änderungen. Folgende Problemlage ergibt sich dort: - Der Anhalteweg ist nicht ausreichend - Der vorgeschriebene Sichtbezug auf den Warteraum entsprechend R-FGÜ 2001 an Zebrastreifen wird nicht eingehalten. (Mindestentfernungen für Erkennbarkeit und Sicht vor FGÜ) Für die Sicherheit überquerender Fußgänger ist entscheidend, dass Zebrastreifen frühzeitig zu erkennen sind und zwischen Personen auf den Warteflächen und den Fahrzeugführern eine ausreichende Sichtweite besteht. Diese Sichtweiten werden in diesem Fall nicht eingehalten. Fußgänger sind im Straßenverkehr besonders schutzbedürftig, da sie keine "Knautschzone" haben. Der eingeschränkte Sichtwinkel auf den Zebrastreifen lässt den Blick auf Kinder erst frühestens 25 Meter vor dem Übergang zu (siehe Grafik 1). Grund dafür sind die bis fünf Meter vor dem Zebrastreifen parkenden Fahrzeuge. Grafik 1 Copyright: Apple Maps Der normale Bremsweg bei 50km/h wird mit 25m festgesetzt. (Quelle: Bussgeldkatalog.org) Bremsweg + Reaktionsweg = Anhalteweg Somit wäre die Summe für den Anhaltweg bei Tempo 50km/h nicht ausreichend. Da bei einer Reaktionszeit von nur einer Sekunde bereits 14m zurückgelegt werden. 25m Bremsweg + 14m Reaktionsweg = 39m Anhalteweg Von einem etwaigen Puffer für etwas zu schnell fahrende Fahrzeuge ist noch gar nicht die Rede. Der Anhalteweg bei Tempo 50 ist bei Sichtkontakt bereits länger als der Weg bis zum Zebrastreifen. Der Autofahrer hat quasi keine Chance, wenn das Kind nicht selber auf sich achtet. Erschwerend kommt hinzu, dass konstruktiv die Sichtweite auf die Wartezone des Zebrastreifens auf nur 25m beschränkt ist. Entsprechend der Tabelle 2 verlangt ein Zebrastreifen entsprechend Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) eine Sichtweite von 50m auf den Warteraum am Zebrastreifen. Dies ist an diesem Zebrastreifen nicht gegeben. Es handelt sich offensichtlich um eine Unbedachtheit in der Planung der Querungsstelle. Nur 8 Meter hinter dem Zebrastreifen beginnt ein mehrere hundert Quadratmeter großer Spielplatz mit einem neuem Spielgelände und zusätzlichem Bolzplatz mit Fitnessgeräten. Der Zebrastreifen wird ebenfalls von vielen Schülern genutzt die an der Bushaltestelle aussteigen um zur Haupt und Realschule dort zu gehen. Der Zebrastreifen wird so oft genutzt, dass es eigentlich schon angebracht wäre eine Lichtzeichensignalanlage an diesem Ort aufzustellen. Den ganzen Tag überqueren dort Menschen die Straße. Dort ist die am meisten frequentierte Bushaltestelle im Ortsteil und Frankfurts größter Supermarkt "Kaufland". Der Supermarkt mit seinen zusätzlichen Geschäften der Nahversorger in Fechenheim für alle Dinge des Lebens mit den zusätzlichen Angeboten wie Post, Metzger, Friseur und Bäckerei. Ein sehr großer Teil der Kunden und besonders viele Kinder queren die Straße an diesem Zebrastreifen. Warum wollen wir solche Änderungen: BESONDERS SCHUTZBEDÜRFTIG: KINDER UND ÄLTERE MENSCHEN Aus dem Straßenseitenraum können Kinder wegen ihrer Körpergröße nicht über parkende Kraftfahrzeuge hinwegblicken, und sie können keine Möglichkeiten zum Überqueren erkennen. Auch für Kfz-Führer sind sie kaum erkennbar. Zebrastreifen mit guten Sichtbeziehungen zwischen Kindern und Fahrzeugführer verringern die Gefahr, dass Kinder für FahrzeugführerInnen überraschend auf die Fahrbahn treten. Bis zu einem Drittel der Kinder im Grundschulalter zeigt bei Überquerungen außerhalb von Überquerungsanlagen ein unsicheres bis riskantes Verhalten. Kindliches Fehlverhalten ist mit 50 % die Hauptursache für Fußgänger- und Radfahrerunfälle im Kindesalter. Bei Unfällen von Kindern als Fußgänger sind das plötzliche Überqueren der Fahrbahn, ohne auf den Verkehr zu achten (47 %), und das plötzliche Hervortreten hinter Sichthindernissen (25 %) die häufigsten Fehlverhaltensweisen. An Ampeln, Zebrastreifen und sonstigen Kreuzungen machen die Kinder seltener Fehler (6 %). Quelle: "Fußgängerüberwege" Leitfaden zur Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen, Ministerium für Verkehr B.-W. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 29/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 40 2021 Die Vorlage OF 29/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor nach dem Wort "beseitigen" um den folgenden Wortlaut ergänzt wird: "wie bei der Ortsbegehung 2018 mit dem Fachamt vereinbart." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 13/11 Betreff: Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat soll einen mobilen Lärm-Blitzer anschaffen um dre immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Abgasanlagen her zu werden. Begründung: Besonders in der wärmeren Zeit und ganz besonders in der Nacht, hört man über Kilometer fortwährend ein Dröhnen durch die östlichen Frankfurter Stadtteile von Fahrzeugen mit Abgasanlagen, die so keinerlei Zulassung haben können. Selbst die Spezialtruppe KART des Polizeipräsidiums kann die immer weiter steigende Anzahl von illegal modifizierten Motorrädern und Sportwagen nicht mehr erfolgreich reduzieren. - Besonders gerne genutzt werden die Autobahn A66 von McDonalds in Enkheim bis nach Maintal. Das ist inzwischen eine Test und Rennstrecke geworden für Autoposer. - Auf der Wächtersbacher Straße werden hemmungslos die besonderen Motorräder vorgeführt, insbesondere in der Nähe des Kaufland / Harley Davidson Geländes. - Auf der Hanauer Landstraße finden nachts vom Ratswegkreisel bis zur Mainkur lautstarke Wettfahrten statt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 9 2021 Die Vorlage OF 13/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: Der Magistrat wird gebeten, einen mobilen Lärmblitzer anzuschaffen, um der immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Lärmbelästigungen Herr zu werden. Des Weiteren wird aus der Begründung der zweite Absatz gestrichen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 7/11 Betreff: Bremsschwelle in der Einfahrt der Tempo-30-Zone in der Birsteiner Straße 1 bis 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Abs.3 S.2 Ziffer 6 GO der Ortsbeiräte auf: eine Bremsschwelle in Höhe der Birsteiner Str. 1-3, bei der Einfahrt in die 30er-Zone anzubringen. Begründung: Das Straßenverkehrsamt hatte in einer Hau-Ruck Aktion, ohne Anhörung des Ortsbeirats, angeordnet, alle "Anlieger Frei" Kennzeichnungen für die gesamte 30er-Zone zu entfernen. Die Folge ist erheblich mehr und besonders zu schneller zusätzlicher Verkehr in der Birsteiner Straße. Die Straße wird benutzt um schneller voranzukommen und um den Linienbus zu umfahren. Bevor die Beschränkungen aufgehoben wurden, waren bei einer dauerhaften Messung durch das Ordnungsamt, bereits über ein Drittel der Fahrzeuge zu schnell und im ahndungsfähigen Bereich für Ordnungswidrigkeitsanzeigen (inkl. Toleranzgrenze). Passiert ist bis heute nichts. Das Abhängen der "Anlieger Frei" Beschilderung führte zu weiteren massiven Problemen und großen Unmut bei den Bürgern. Alternativen für die Bürger wurden nicht aufgezeigt. Weder, wie dem zusätzlichen Schleichverkehr durch das Wohngebiet zu begegnen sei, noch wie dem plötzlichen nächtlichen LKW-Verkehr und den sonstigen aus dem Industriegebiet kommenden Fremd-Parkern "Herr zu werden" ist. Dem Wunsch des Ortsbeirats, einen gemeinsamen Termin zur Besprechung, der dort seit Jahren brach liegenden Straßenverkehrsthemen zu erhalten, sind abgewiesen worden. Dies mit dem Grund, es bestünde dafür keinerlei Notwendigkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 9 2021 Die Vorlage OF 7/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 5/11 Betreff: Verlegung der Fußgängerquerung in der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße näher an die Einmündung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge den Fußgängerübergang in der Cassellastrasse in Richtung Norden direkt an die Wächtersbacher versetzen. Begründung: An dieser vernachlässigten Kreuzung befinden sich drei Kindergärten und eine Schule. Das Straßenverkehrsamt hatte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, anstelle der durch den Ortsbeirat vorgeschlagenen Änderungen, ein gelbes Blinklicht installieren lassen. Diese Maßnahme war bisher nicht ausreichend um die notwendige Verkehrssicherheit herzustellen. Dies hat nicht bisher wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beigetragen. Gründe dafür sind: - Kinder und Erwachsene laufen noch immer meistens den kürzesten Weg an der Kreuzung und nicht zum versetzten Fußgängerüberweg. - Es fehlt ein direkter Übergang auf der westlichen Seite der Ampelanlage und man versucht abzukürzen. - Autofahrer die auf der Wächtersbacher Straße in Richtung Westen abbiegend in die Cassellastraße unterwegs sind überfahren oft die rote Ampel, weil die wartenden Fahrzeuge in der Cassellastraße nicht zu sehen sind. Es entsteht für die Fahrer der Eindruck, die "Bahn sei frei". Bei "Grün" müssen dann die von der Cassellastraße linksabbiegenden Fahrzeuge oft stark bremsen um die späten Rot-Abbieger nicht aus deren Bahn zu schieben. - Durch den weit zurückgesetzten Fußgängerüberweg und das "Grün" erwarten abbiegende Autos und LKW keinen Fußgänger mehr Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7 2021 Die Vorlage OF 5/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 6/11 Betreff: Zusätzliche Fußgängerquerung mit Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Cassellastraße/Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge zur Sicherheit der Kinder und Bürger die Ampelanlage Wächtersbacher- / Cassellastraße für Fußgänger auf der Westseite mit einer weiteren Lichtzeichenanlage und einer Bodenmarkierung für einen Übergang auf der Wächtersbacher Straße unverzüglich erweitern. Folgende Varianten stehen zur Wahl: - Das Ampelsignal mit Versorgungsleitung von dem auf dem selbigen Bürgersteig stehenden zweiten Mast herüberführen zu dem neu aufzustellenden Ampelmast. (siehe Bild) - Kontakt mit dem das Forschungsprojekt "Flüsterasphalt im innerstädtischen Bereich" begleitenden Organisation aufnehmen und ihm diesen Wortlaut vom Ortsbeirat weiterleiten und bitten diese Änderung umzusetzen zu dürfen: "Sehr geehrte Damen und Herren, bei dem Forschungsobjekt Flüsterasphalt im innerstädtischen Bereich haben sich im Quartier Fechenheim-Nord erhebliche infrastrukturelle Veränderungen ergeben. In einem Teilbereich haben sich dort eine große mehrzügige Schule und drei Kindergärten ange-siedelt. Alle Einrichtungen befinden sich in unmittelbarer Nähe der Kreuzung Wächtersbacher Straße / Cassellastraße. Dort sind anstelle der nötigen drei Ampel-querungen damals nur zwei Ampelquerungen gebaut worden. Das führt dazu, das viele Kinder an dem Ort der fehlenden dritten Querung heute "wild" die Straße queren. Das Straßenverkehrsamt teilte mit, eine Änderung sei nicht möglich, da es sich hier um ein gefördertes Forschungsprojekt handeln würde. Wir würden es sehr begrüßen, wen Sie intern prüfen könnten, ob es möglich wäre in diesem Bereich den Asphalt aufzutrennen und eine Steuer und Stromleitung zu legen oder alternativ diese Leitung unter dem Asphalt durchzuschießen um eine tägliche Gefährdung von hunderten Kindern zu vermeiden ? Vielen Dank Begründung: n dieser vernachlässigten Kreuzung befinden sich drei Kindergärten und eine Schule. Das Straßenverkehrsamt hatte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, anstelle der durch den Ortsbeirat vorgeschlagenen Änderungen, bisher nur ein gelbes Blinklicht installieren lassen. Diese Maßnahme war bisher nicht ausreichend um die notwendige Verkehrssicherheit herzustellen. Die Fußgängerquerung an der Westseite der Kreuzung ist zur Zeit nur über den Umweg auf die gegenüberliegende Straßenseite an der Cassellastraße möglich. Die Hauptverkehrsbeziehung besteht für die meisten Bürger zur Westseite hin. Die Fahrgeschwindigkeit auf der Wächtersbacher ist hoch. Der Hauptausgang des Kindergartens ist auf der Westseite der Cassellastraße zur Wächtersbacher Straße hin. Sehr viele Bürger und Kinder nutzen den direkten Weg auf die andere Straßenseite. Copyright: google.com Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8 2021 Die Vorlage OF 6/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2021, OF 8/11 Betreff: Bedarfsgerechte Gestaltung bei der Erneuerung der Straßenoberfläche an der Birsteiner Straße und Lauterbacher Straße mit bürgersteiggleichen Querungsmöglichkeiten am Kindergarten, an der Seniorenwohnanlage und an dem Fußweg zur Bushaltestelle und zum Nahversorgungszentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 und 7 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, entsprechend der angehängten Grafik bei der Erneuerung der Straßendecke in der Birsteiner und Lauterbacher Straße, drei bürgersteiggleiche Querungsmöglichkeiten (ähnlich derer in der Schäfflestraße) und einen Minikreisel mit einem Durchmesser von 18m in die Durchführungsplanung mit aufzunehmen. Begründung: Bisher gibt es keine oder nur an den falschen Orten in diesem Bereich Absenkungen an Bürgersteigen. Die bisherigen Bodenschweller zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit in der Lauterbacher Straße können dadurch komplett entfallen. An den Kreuzungspunkten entstehen dadurch für Kinder, behinderte und ältere Menschen sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeiten. Das bisherige Zuparken der Strassenecken würde dadurch minimiert und die Fahrgeschwindigkeit durch das mit vielen jungen Familien bewohnte Gebiet gleichwertig wie mit den alten Schwellern reduziert. Der Kreisel an der Kreuzung dient der Entlastung des Wohngebietes und der Sicherheit der Kinder. Bisher fahren viele Eltern an dieser Stelle in die Birsteiner Straße um zum wenden rückwärts in die Einbahnstraße Lauterbacher Straße einzufahren um wieder schnell ohne Umwege falsch herum aus der Einbahnstraße herauszufahren. Das birgt viele Gefahren, weil genau dort ebenfalls viele Kinder die Straße zu den Stoßzeiten unkontrolliert chaotisch queren und generell rückwärtsfahrende Eltern in Eile eine große Gefahr für solche darstellen. Daher wäre es sehr sinnvoll, den Verkehr bereits im Vorfeld die Möglichkeit zu geben, geordnet aus der Sackgasse herauszufahren. Copyright: apple.com Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 10 2021 Die Vorlage OF 8/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.10.2020, OA 621 entstanden aus Vorlage: OF 786/11 vom 19.10.2020 Betreff: Bestehenden Umweltlärm bei der Erstellung von Bebauungsplänen berücksichtigen Aufmerksamkeitszonen einer Einzelfallprüfung unterziehen Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.05.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 151 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: 1. Bei Zielsetzung, Punkt 6, ist zusätzlich Folgendes einzufügen: Belange von emittierenden Betrieben, die auf Industrie- und Gewerbegebiete angewiesen sind, ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie der städtischen Liegenschaftspolitik Priorität einzuräumen und die emittierenden Betrieben sind auf deren Verträglichkeit hinsichtlich des bereits bestehenden Umweltlärms in den Wohngebieten und eventuellen Mischgebieten zu überprüfen. 2. Aufmerksamkeitszonen Aufmerksamkeitszonen mit geringen pauschalen Entfernungserfordernissen sind komplett zu streichen oder es sind an diese die Erfordernisse einer individuellen Betrachtung durch die Behörden zu knüpfen, um Umweltlärmgrenzwerte in den Stadtteilen im Rahmen zu halten. Begründung: Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm ist eine Grundlage für das städtebauliche Entwicklungskonzept und damit bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Zu 1.: Ein wesentlicher Aspekt fehlt bei diesem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm. Bei den Standorten für emittierende und stark emittierende Industrie und Gewerbe wird immer nur auf den Einzelfall abgestellt. Eine Gesamtbetrachtung des Umweltlärms bei der Genehmigung eines Betriebes findet nicht statt. Jeder Betrieb wird nur auf seine eigene individuelle Geräuschentwicklung hin genehmigt. Jeder Betrieb darf dabei den vollen zulässigen Rahmen ausschöpfen. Das sind bei der Industrie z. B. maximal 72 dB Lärm im 24-Stunden-Betrieb, Tag und Nacht. Sind mehrere Betriebe aktiv, können diese zu Überschreitungen der Grenzwerte beim Umweltlärm führen, da die Lärmwerte der Lärmquellen sich addieren. Besonders rasch tritt dies ein, wenn die Schutzzonen nicht eingehalten werden können und auf Aufmerksamkeitszonen reduziert wird. Der Umweltlärm ist die Summe aller Geräuschquellen, die auf die Bewohner eines Stadtteils einwirken. Das sind z. B. Autobahnlärm, Baulärm, Straßenlärm, Fluglärm und Gewerbelärm etc. Diese Gesamtlärmbelastung geht nicht in die Bewertung und Prüfung von Autobahnprojekten, Gewerbezulassungen oder Genehmigung von Industrieanlagen ein. Es wird immer nur der einzelne Emittent bewertet. Eine Summenbetrachtung erfolgt nicht. Die Prüfung des Umweltlärms wird im Nachgang nur korrigiert durch die amtlichen und schwerfälligen Lärmminderungspläne. Dies ist völlig getrennt von der ehemaligen und juristisch fast nicht mehr revidierbaren Genehmigung eines Betriebes. Das bedeutet: Nachdem Betriebe einmal genehmigt worden sind, muss mit anderen einfachen Mitteln versucht werden, die Lärmgrenzen beim Umweltlärm zu reduzieren. Das wird dann versucht, indem man kleine Erdwälle aufschüttet oder innerörtliche Straßen mit Flüsterasphalt belegt (Wächtersbacher Straße). Gleichzeitig gehen in der Stadt Gebiete verloren, die als reine und allgemeine Wohngebiete ausgewiesen sind. Deren Grenzwerte sind gesetzlich nachts z. B. mit 35 und 40 dB festgesetzt. Diese können schon heute nicht mehr eingehalten werden. Fechenheim-Nord hat bereits heute eine Umweltlärmbelastung nachts von 45 dB anstelle des für ein reines Wohngebiet amtlich zulässigen Höchstwertes von 35 dB. Die zahllosen Umweltlärmquellen in der Summe sollten bei den Entscheidungen über Genehmigungen von Betrieben und Baumaßnahmen zwingend herangezogen werden. Bereits heute machen die Lärmquellen von der U-Bahn, Autobahnverkehr, Fluglärm und Gewerbelärm mit Dauerrauschen von Klimaanlagen der Rechenzentren, Hessen-Center oder dem Fleischereibetrieb der Firma Brandenburger einen erheblichen Teil des Umweltlärms in den Stadtteilen Riederwald und Fechenheim aus. Die Folge wäre, dass die Stadt Frankfurt sonst damit beginnen muss, bestehende Wohngebiete zu streichen und diese als Mischgebiete umzuqualifizieren. Das kann aber nicht das Ziel sein, und das ist von den Bürgern der Stadtteile nicht gewünscht. Es macht die allgemeine Situation nur noch schwieriger, dass bereits die heute gültigen Lärmabstandsgrenzen im Ortsbezirk zwischen Wohngebieten und Gewerbeflächen nicht eingehalten werden können. Dies ist bedingt durch die historisch entstandenen Quartiere. Daher sollte mit der Prüfung der individuellen Lärmemissionen eines neuen Gewerbes ebenfalls geprüft werden, ob mit den zusätzlichen Emissionen der Umweltlärm weiter ansteigen wird über ein Maß, dass die Verträglichkeit von "Gewerbe mit Wohngebieten" und eventuellen Mischgebieten einschränken würde. Das nachträgliche Erstellen von zweitklassigen Lärmminderungsplänen, um den Umweltlärm in den Griff zu bekommen, bringt die Belastungen in der Regel nicht mehr auf das alte Niveau. Bei den Lärmminderungsplänen werden Maßnahmen vorgenommen, wie zum Beispiel Flüsterasphalt auf Straßen, Durchgangsöffnungen zum Wohngebiet im Erlenbruch, die zugemauert werden sollen, Fahrverbot von Lkw zu Nachtzeiten oder Erdwälle aufschütten. Das sind alles nur Ersatzmaßnahmen, die das Übel nicht beseitigen, sondern nur mildernd wirken. Besonders wenn wir von weiteren nachhaltigen Gewerbegebieten sprechen und genau diese entwickeln möchten, sollte der Gedanke des Umweltschutzes an erster Stelle stehen. Reduzierung von Umweltlärm ist aktiver Umweltschutz. Zu 2.: Aufmerksamkeitszonen mit geringen pauschalen Entfernungserfordernissen zu besetzen, ist nicht ausreichend für einen Schutz der Bevölkerung in Wohngebieten und eventuellen Mischgebieten. Eine individuelle Betrachtung ist in jedem Einzelfall zwingend erforderlich, wenn schon die allgemeinen gesetzlichen Schutzabstände nicht eingehalten werden können. Eine Entfernung von nur 500 Meter von einem Industriegebiet bedeutet bei einem Waldgebiet nur eine Lärmreduzierung von weniger als 5 dB. Nur 100 Meter von einem emittierenden Gewerbebetrieb kann ebenfalls zu gering sein. Bei einer Wohnung, die sich nicht auf Erdgeschossniveau befindet, gelangt der Schall fast ungemindert bis zum Bürger. 24 Stunden dürften dann bis zu einem 72 dB Dauerlärmpegel dort sogar nachts emittiert werden. Eine solche pauschale Genehmigung würde jedem Mieter z. B. nur den Weg einer sehr finanzaufwendigen individuellen Klage als Abwehrmittel lassen. Einer städtischen Intervention wären erneut die Hände gebunden. Bereits heute teilt das Umweltamt bei Lärmbeschwerden regelmäßig mit, die Betriebe seien so genehmigt und dem Amt seien die Hände gebunden. Diese Regelung der standardisierten Aufmerksamkeitszonen macht es dem Amt sehr einfach bei der Bewertung. Es kann nicht Ziel sein, die Wohngebiete völlig aufzugeben und den Umweltlärm (die allgemeine bereits heute bestehende Lärmbelastung) völlig außer Acht zu lassen. Frankfurt muss eine lebenswerte Stadt bleiben und die soziale Struktur muss erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.06.2021, B 254 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.10.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 27.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 43. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 01.12.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 52 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328/20) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE; BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Ablehnung, NR 1328 = Annahme) LINKE. (M 151, NR 1368 und OA 619 = Annahme im Rahmen NR 1310, NR 1310, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung) FDP (M 151 = Annahme im Rahmen NR 1368, NR 1310, NR 1328 und OA 619 = Ablehnung, NR 1368, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (M 151, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz, NR 1310, NR 1328 und NR 1368 = Ablehnung) FRANKFURTER (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz, NR 1328 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 151, NR 1310, NR 1328, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Ablehnung) 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Enthaltung) 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.02.2021, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20), FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 151, NR 1310 und NR 1368 = Ablehnung, NR 1328 und OA 630 = Annahme, OA 619 = Annahme im Rahmen NR 1328, OA 621 = Enthaltung) FRAKTION (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung) FRANKFURTER (M151, NR 1310, NR 1368, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung, OA 619 (= Prüfung und Berichterstattung) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310), BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7012, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7283, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2020, OF 786/11 Betreff: Bestehenden Umweltlärm bei der Erstellung von Bebauungsplänen berücksichtigen Aufmerksamkeitszonen einer Einzelfallprüfung unterziehen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Zum Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (M151 v.25.09.2020) A: Bei Zielsetzung, Punkt 6, zusätzlich mit einzufügen: Belange von emittierenden Betrieben, die auf Industrie- und Gewerbegebiete angewiesen sind, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie der städtischen Liegenschaftspolitik Priorität einzuräumen und die emittierenden Betrieben auf deren Verträglichkeit hinsichtlich des bereits bestehenden "Umweltlärms" in den Wohngebieten zu überprüfen. B.: Aufmerksamkeitszonen Aufmerksamkeitszonen mit geringen pauschalen Entfernungserfordernissen sind komplett zu streichen oder es sind an diese die Erfordernisse einer individuellen Betrachtung durch die Behörden zu knüpfen um Umweltlärmgrenzwerte in den Stadtteilen im Rahmen zu halten. Begründung: Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm ist eine Grundlage für das städtebauliche Entwicklungskonzept und ist damit bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Zu A.: Ein wesentlicher Aspekt fehlt bei diesem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm. Bei den Standorten für emittierende und stark emittierende Industrie und Gewerbe wird immer nur auf den Einzelfall abgestellt. Eine Gesamtbetrachtung des Umweltlärms bei der Genehmigung eines Betriebes findet nicht statt. Jeder Betrieb wird nur auf seine eigene individuelle Geräuschentwicklung hin genehmigt. Jeder Betrieb darf dabei den vollen zulässigen Rahmen ausschöpfen. Das sind bei der Industrie z.B. maximal 72dB Lärm im 24h Betrieb, Tag und Nacht. Sind mehrere Betriebe aktiv kann es zu Überschreitungen der Grenzwerte beim Umweltlärm führen, da die Lärmwerte der Lärmquellen sich addieren. Besonders rasch tritt dies ein, wenn die Schutzzonen nicht eingehalten werden können und auf Aufmerksamkeitszonen reduziert wird. Der Umweltlärm ist die Summe aller Geräuschquellen die auf die Bewohner eines Stadtteils einwirken. Das sind z.B. Autobahnlärm, Baulärm, Straßenlärm, Fluglärm und Gewerbelärm etc. Diese Gesamtlärmbelastung geht nicht in die Bewertung und Prüfung von Autobahnprojekten, Gewerbezulassungen oder Genehmigung von Industrieanlagen ein. Es wird immer nur der einzelne Emittent bewertet. Eine Summenbetrachtung erfolgt nicht. Die Prüfung des Umweltlärm wird im Nachgang nur korrigiert durch die amtlichen und schwerfälligen Lärmminderungspläne. Dies ist völlig getrennt von der ehemaligen und juristisch fast nicht mehr revidierbaren Genehmigung eines Betriebes. Das bedeutet: Nachdem Betriebe einmal genehmigt worden sind, muss mit anderen einfachen Mitteln versucht werden, die Lärmgrenzen beim Umweltlärm zu reduzieren. Das wird dann versucht in dem man kleine Erdwälle aufschüttet oder innerörtliche Straßen mit Flüsterasphalt belegt (Wächtersbacher Straße). Gleichzeitig verlieren wir in der Stadt Gebiete, die als reine und allgemeine Wohngebiete ausgewiesen sind. Deren Grenzwerte sind gesetzlich nachts z.B. mit 35 und 40dB festgesetzt. Diese können schon heute nicht mehr eingehalten werden. Fechenheim-Nord hat bereits heute eine Umweltlärmbelastung nachts von 45dB, anstelle des für ein reines Wohngebiet amtlich zulässigen Höchstwertes von 35dB. Die zahllosen Umweltlärmquellen in der Summe sollten bei den Entscheidungen über Genehmigungen von Betrieben und Baumaßnahmen zwingend herangezogen werden. Bereits heute machen die Lärmquellen von der U-Bahn, Autobahnverkehr, Fluglärm und Gewerbelärm mit Dauerrauschen von Klimaanlagen der Rechenzentren, Hessen-Center oder dem Fleischereibetrieb der Firma Brandenburger einen erheblichen Teil des Umweltlärmes in den Stadtteilen Riederwald und Fechenheim aus. Die Folge wäre, dass die Stadt Frankfurt sonst damit beginnen muss, bestehende Wohngebiete zu streichen und diese als Mischgebiete umzuqualifizieren. Das kann aber nicht das Ziel sein und das ist von den Bürgern der Stadtteile nicht gewünscht. Es macht die allgemeine Situation nur noch schwieriger, dass bereits die heute gültigen Lärmabstandsgrenzen im Ortsbezirk zwischen Wohngebieten und Gewerbeflächen nicht eingehalten werden können. Dies ist bedingt durch die historisch entstandenen Quartiere. Daher sollte mit der Prüfung der individuellen Lärmemissionen eines neuen Gewerbes ebenfalls geprüft werden, ob mit den zusätzlichen Emissionen der Umweltlärm weiter ansteigen wird über ein Maß, dass die Verträglichkeit von "Gewerbe mit Wohngebieten" einschränken würde. Das nachträgliche Erstellen von zweitklassigen Lärmminderungsplänen um den Umweltlärm in den Griff zu bekommen, bringt die Belastungen in der Regel nicht mehr auf das alte Niveau. Bei den Lärmminderungsplänen werden Maßnahmen vorgenommen, wie zum Beispiel Flüsterasphalt auf Straßen, Durchgangsöffnungen zum Wohngebiet im Erlenbruch, die zugemauert werden sollen, Fahrverbot von LKW zu Nachtzeiten oder Erdwälle aufschütten. Das sind alles nur Ersatzmaßnahmen, die das Übel nicht beseitigen, sondern nur mildernd wirken. Besonders wenn wir von weiteren nachhaltigen Gewerbegebieten sprechen und genau diese entwickeln möchten, sollte der Gedanke des Umweltschutzes an erster Stelle stehen. Reduzierung von Umweltlärm ist aktiver Umweltschutz. Zu B.: Aufmerksamkeitszonen Aufmerksamkeitszonen mit geringen pauschalen Entfernungserfordernissen zu besetzen ist nicht ausreichend für einen Schutz der Bevölkerung in Wohngebieten. Eine individuelle Betrachtung ist in jedem Einzelfall zwingend erforderlich, wenn schon die allgemeinen gesetzlichen Schutzabstände nicht eingehalten werden können. Eine Entfernung von nur 500m von einem Industriegebiet bedeutet bei einem Waldgebiet nur eine Lärmreduzierung von weniger als 5dB. Nur 100m von einem emittierenden Gewerbebetrieb kann ebenfalls zu gering sein. Bei einer Wohnung die sich nicht auf Erdgeschoßniveau befindet, gelangt der Schall fast ungemindert bis zum Bürger. 24 Stunden dürften dann bis zu einem 72 dB Dauerlärmpegel dort sogar nachts emittiert werden. Eine solche pauschale Genehmigung würde jedem Mieter z.B. nur den Weg einer sehr finanzaufwendigen individuellen Klage als Abwehrmittel lassen. Einer städtischen Intervention wären erneut die Hände gebunden. Bereits heute teilt das Umweltamt bei Lärmbeschwerden regelmäßig mit, die Betriebe seien so genehmigt und dem Amt seien die Hände gebunden. Diese Regelung der standardisierten Aufmerksamkeitszonen macht es dem Amt sehr einfach bei der Bewertung. Es kann nicht Ziel sein die Wohngebiete völlig aufzugeben und den Umweltlärm ( die allgemeine bereits heute bestehende Lärmbelastung) völlig außer Acht zu lassen. Frankfurt muss eine lebenswerte Stadt bleiben und die soziale Struktur muss erhalten bleiben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 621 2020 1. Der Vorlage M 151 wird unter Hinweis auf OA 621 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 786/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) unter A im Tenor nach dem Wort "Wohngebieten" die Worte "und eventuellen Mischgebieten", b) in der Begründung zu A im zehnten Absatz nach den Worten "Gewerbe mit Wohngebieten" die Worte "und eventuellen Mischgebieten" und c) in der Begründung zu B im ersten Absatz nach dem Wort "Wohngebieten" die Worte "und eventuellen Mischgebieten" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. SPD, LINKE., 1 BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); CDU und 1 BFF (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und 1 BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2020, OF 775/11 Betreff: Sanierung des Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat möge schließen: Wir bitten den Magistrat mitzuteilen wann mit den, dem Ortsbeirat vorgestellten, Sanierungsmaßnahmen auf dem Spielplatz in der Wächtersbacherstraße und dem Bolzplatz in der Birsteiner Straße begonnen wird und wann der Abschluss der Arbeiten zu erwarten ist? Begründung: Dem Ortsbeirat wurde ein Sanierungskonzept im April 2019 vorgestellt und er Beginn der Arbeiten für Ende des Jahres 2019 angekündigt. Wann wird die Maßnahme endlich umgesetzt? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 775/11 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 745/11 Betreff: Parkplätze beim Kleingärtnerverein Riederwald 1913 e.V. - Abteilung Teufelsbruch in der Birsteiner Straße in öffentlichen Parkraum umwidmen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat: die am Ende der Birsteiner Straße befindlichen Parkplätze am Kleingartengelände Riederwald, Anlage Teufelsbruch zu öffentlichen Parkraum umzuwidmen. Begründung: Seit Jahren besteht immer mehr Parkplatzdruck im Stadtviertel Fechenheim-Nord. Immer wieder kommt von Anwohnern der Wunsch Anwohnerparken einzuführen. Die Bewohner des Wohnviertels beparken täglich die Bürgersteige und Sperrflächen, weil es nicht genügend Parkraum gibt. Der Bürgersteig vor der Schule wird vollflächig zugeparkt. Der Parkplatz am Kleingartengelände ist in der kälteren Jahreszeit völlig ungenutzt, nur in den Sommermonaten tagsüber und an den Wochenenden im Sommer ist der Parkplatz ausgelastet. In der Nacht ist der Parkplatz in der Regel ungenutzt. Der höchste Parkdruck im Wohnviertel besteht abends und nachts. Eine gemeinschaftliche Nutzung würde diese Situation erheblich entschärfen. Viele Bewohner des Wohnviertels haben in der Kleingartenanlage Parzellen gepachtet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6401 2020 Die Vorlage OF 745/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor der folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die am Ende der Birsteiner Straße befindlichen Parkplätze am Kleingartengelände Riederwald - Anlage Teufelsbruch zu öffentlichem Parkraum umgewidmet werden können." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 746/11 Betreff: Fußgängerüberweg Wächtersbacher Straße/Kaufland Präventive Maßnahmen zur Unfallvermeidung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat: unverzüglich präventive Maßnahmen zu ergreifen um eine Gefährdung am Zebrastreifen Wächtersbacher Straße / Kaufland für Fußgänger zu vermeiden. Bezugnehmend zur ST1218 aus der EA60 vom 20.01.2020 Begründung: Seit Jahren besteht eine erhöhte Gefährdung für Bürger am Zebrastreifen Wächtersbacher Straße / Kaufland. Bei Ortsbesichtigungen mit den Fachabteilungen wurde der Umstand der "verschwenkten" Fahrbahn am Zebrastreifen und der zu späten Sichtbarkeit von Fußgängern, die von Norden kommend den Zebrastreifen kreuzen wollen, festgehalten. Sehr viele Bürger, obwohl diese nur Laien sind und keine Spezialisten, bemängeln zu Recht die mangelhafte Planung des Zebrastreifens. Der Zebrastreifen ist der mit Abstand am häufigsten benutzte Zebrastreifen im Stadtteil. Vorort wurde den Teilnehmern des Ortstermins "eindrucksvoll" die Gefährlichkeit des Übergangs vorgeführt. Eine durchgeführte Sicherheitsanalyse nur mit der Anzahl der in der Vergangenheit angefahren oder getöteten Menschen durchzuführen ist nicht fachgerecht. Dies kann nicht die Grundlage für eine Eintrittswahrscheinlichkeit sein. Dies würde zum Beispiel übertragen bedeuten, man würde am Great Barrier Reef in Australien zwischen den Haien schwimmen gehen und sagt nachher, nur weil man nicht aufgefressen worden ist: "Es besteht keine Gefahr, alles ist sicher". Bei einer Risikoanalyse ist eine Eintrittswahrscheinlichkeit unter Beachtung der "verschwenkten" Fahrbahn und der Reaktionszeit des Fahrers zu ermitteln, unter Berücksichtigung der täglichen Querungen, und z.B. der körperlichen Größe des querenden Personenkreises (Kinder, Schüler etc.), Höhe der abgestellten parkenden Fahrzeuge und vielen weiteren Faktoren. Dies ist abzugleichen mit dem eventuellem Schadenspotenzial und dadurch ist das Risiko zu bestimmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6402 2020 Die Vorlage OF 746/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 748/11 Betreff: Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: · Die Birsteiner Straße wird ab der Bebraer Straße bis zur Salmünsterer Straße zur Fahrradstraße mit Zusatzschild Einfahrt für Kraftwagen/Motorräder nach dem Bonner Model gewandelt. · Das alternierende Parken in der Birsteiner Straße wird aufgelöst. Begründung: Die Radroute von Frankfurt in den Osten nach Osten in Richtung Maintal, Hanau etc. führt vom Ostpark über den Fahrradweg bis zur Wächtersbacher Straße und endet dort plötzlich am Kaufland- Gelände. Danach müssen sich auf der Wächtersbacher Straße die Fahrradfahrer und die Kraftfahrzeuge den Fahrstreifen teilen. Die Erforderlichkeit (§ 45 Absatz 9 Satz 3 StVO) ist zwingend gegeben, da auf der Wächtersbacher Straße Schwerverkehr des Industriegebietes verkehrt. In der Wächtersbacher Straße befinden sich Kindergärten und Schulen. Laut Aussage des Magistrats besteht eine Unmöglichkeit einer Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen auf der Wächtersbacher Straße, weil es sich dort um eine Teststrecke für eine Asphaltbelag handeln würde. Auf der Birsteiner Straße wurde bei Messungen festgestellt, das mehr als ein Drittel der Kraftfahrzeuge viel zu schnell fahren und bereits im ahndungsfähigem Bereich seien. Eine hohe Gefährdungslage für Fahrradfahrer besteht sowohl in der Wächtersbacher Straße als auch in der Birsteiner Straße. Empfohlen wird den Fahrradfahrern gegenwärtig vom Radfahrbüro Frankfurt, über den in der Wächtersbacher Straße bestehenden breiten Gehweg an dem Zebrastreifen Kaufland auf die parallel verlaufende Birsteiner Straße zu wechseln und dort mit dem Fahrrad weiterzufahren. Im östlichen Teil ist die Birsteiner Straße breit ausgebaut und bietet ideale Bedingungen zur Einrichtunge einer sicheren Fahrradstraße mit Kraftfahrzeugverkehr. Seit Jahren gibt es Beschwerden von Anwohner des Wohnviertels über den Verkehr, der durch das Wohnviertel abkürzt, um den Linienbus und die langsameren Fahrradfahrer auf der Wächtersbacher Straße zu umfahren. Sogar der Linienbus weicht öfters aus um die Fahrradfahrer zu überholen. Der Magistrat hat die "Anlieger Frei" Kennzeichnung im Bereich Birsteiner Straße abbauen lassen, weil sie rechtswidrig sei. Dadurch hat sich die Lage in dem Gebiet erheblich verschärft. Durch die Radroute/Fahrradstraße werden mehrere Ziele erreicht: Durch die Nutzung der Birsteiner Straße behindern weniger Fahrradfahrer auf der Wächtersbacher Straße den Kraftfahrzeugverkehr. Dadurch wird der Abschnitt für Fahrradfahrer sicherer und in der Birsteiner Straße wird eine seit langem geforderte und merkliche Beruhigung und Entschleunigung eintreten. Viele Schüler kommen zu zwei dort gelegenen Schulen mit dem Fahrrad. Fremder Kraftfahrzeugverkehr wird weitgehend ausgeschlossen und ersetzt dadurch die vormals bestehenden Vorteile des "Anlieger Frei" für die Bewohner des Wohngebiets. Gleichzeitig kann das alternierende Parken in diesem Bereich aufgelöst und Parkraum geschaffen werden. Der Parkdruck im Stadtteil ist hoch und Wünsche nach Anwohnerparken wurden bereits mehrfach geäußert. Die Verkehrszusammensetzung wird mit dieser Erweiterung der Radroute Ost zur dominierenden Verkehrsart in der Birsteiner Straße werden. Fahrradfahrer dürfen in der Fahrradstraße nebeneinander fahren (Fahrradverkehr zur Schule z.B.) und Kraftfahrzeuge haben Fahrrädern auf der Straße Vorrang zu gewähren, dies gilt nicht an den normalen Kreuzungen. Die Straße sollte in der Widmung für den Gemeingebrauch ausgelegt sein und so festgelegt werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen beträgt 30 km/h. Die erforderliche Breite für eine Fahrradstraße von mehr als 5 Metern ist bereits heute in diesem Bereich mit parkenden Fahrzeugen gegeben. In der Unfallforschung wurde festgestellt: Fahrradstraßen sind sicher, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Es ist notwendig das diese Fahrradstraße in das Radwegenetz der Stadt Frankfurt integriert wird. Der Fahrradverkehr muss attraktiver und sicherer werden. Der Erfolg wird sein, wir schaffen eine gesündere und sportlichere Bevölkerung, eine bessere und leisere Umwelt und ein wesentlich attraktiveres Frankfurt für alle Bürger. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 748/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD und 1 LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.06.2020, OA 585 entstanden aus Vorlage: OF 744/11 vom 21.06.2020 Betreff: Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B 161 nur eine "Fußgänger- und Radfahreranbindung" mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-Station am Kleeacker Vorgang: OA 101/16; B 161/17; B 26/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. einen nur streifenartigen Fußgänger- und Radfahrerweg zur S-Bahn-Station am Kleingartengelände Kleeacker zu erstellen, der den Großteil der Kleingärten bestehen lässt; 2. die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn nicht zu verbauen, sondern die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit der U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden ins S-Bahn-Netz zu erhalten; 3. entsprechend des Berichtes vom 19.05.2017, B 161, am Plan für eine reine Fußgänger- und Radfahreranbindung zur S-Bahn-Station am Kleeacker festzuhalten. Begründung: Zu 1.: Der größtmögliche Teil der Kleingartenanlage sollte erhalten bleiben, um den Menschen weiterhin grüne Freiräume in der Stadt zu gewähren. Durch den Autobahnbau im Osten Frankfurts sind erhebliche Teile der Kleingartenanlagen von Frankfurter Bürgern zerstört worden und es sollen noch weitere folgen. Es sollte daher mit Augenmaß an den Zuschnitt des Weges am Kleingarten Kleeacker gedacht werden. Zu 2.: Immer wieder wird der Wunsch laut, eine westliche Tangente an Fechenheim durch den Grüngürtel anzubinden. Dafür gibt es mehrere Planungsoptionen. Würde der Kleeacker ungünstig verbaut, bestünde keine Möglichkeit mehr, die S-Bahn-Station "Fechenheim-Nord" mit der U 4 und U 7 an die Gwinnerstraße (ein Kilometer zu Fuß) anzubinden. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn wäre verbaut und damit ebenfalls die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit einer U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden Frankfurts ins S-Bahn-Netz. Es gelten weiterhin die Ausführungen aus der Anregung des Ortsbeirates 11 vom 18.11.2016, OA 101. Zu 3.: a) Gewerbetreibende wünschen eine bessere Verkehrsführung ohne Staus und Beschränkungen aus dem Industriegebiet. Gewerbetreibende aus dem Gebiet klagen über die langen Standzeiten im Stau bei den Zu- und Abfahrten aus dem Gebiet. Die Wächtersbacher Straße ist bereits heute schon völlig überlastet. b) In der Verwaltungsklage Kaufland/Stadt Frankfurt schreibt die Stadt Frankfurt selbst: Für das beantragte Vorhaben (Kaufland Supermarkt) sei zudem die gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen, da es sich um eine Einrichtung mit weit über das Plangebiet hinausreichendem Versorgungsanspruch handele. Der Nachweis, dass die Kapazität des vorhandenen Straßennetzes für den vorhabenbezogenen Erschließungsbedarf ausreiche, sei nicht erbracht worden. Ein derartiger Nachweis sei jedoch notwendig, da das Vorhaben das vorgesehene Maß an Erschließungsverkehr überschreite. VGH Hessen, Urteil vom 13.01.2011 - Az.: 3 A 1987/09 c) Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil. d) Für die geplante Straße muss eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr den Vorgaben des Bebauungsplan B 849 des Stadtplanungsamtes Frankfurt. e) Das Stadtplanungsamt hat für Fechenheim-Nord die Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt am Main vorangetrieben. Es wäre wünschenswert, die Grünflächen dort zu erhalten. f) Es muss so viel wie möglich vom Kleeacker als Grünfläche im nachhaltigen Gewerbegebiet geschützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.12.2016, OA 101 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 161 Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Bericht des Magistrats vom 27.11.2020, B 631 Antrag vom 30.05.2023, OF 470/11 Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 677 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 01.07.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.08.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 585 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren), FDP (= Votum im Verkehrsausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 585 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6128, 40. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 25.08.2020 Aktenzeichen: 67 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 680/11 Betreff: Produktbereich Produktgruppe Kostenfreies WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel einzustellen um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes 11 ein kostenfreies WLAN-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, Kita-Vorplatz Alt Fechenheim, auf dem Burglehen und am ehemaligen kleinen Einkaufszentrum der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Informationen und Angebote der Kommunen (Informationen für die Stadtteile), des ÖPNV (Verspätungen, Ausfall etc.) werden ausführlich nur noch im Internet bereitgestellt. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenfreien Internetzugangs per WLAN an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. In anderen Stadtteilen Frankfurts übernehmen diese Funktionen oft Stadtteilbüchereien und ähnliche Einrichtungen. Diese sind aber z.B. in Fechenheim nicht existent. Mit Hinweis auf die geringe Kaufkraft im Ortsbezirk 11, die Verteilung öffentlicher Hotspots in Frankfurt (Quelle Internetseite der Stadt Frankfurt / digitales Frankfurt) regen wir deshalb unter dem Gesichtspunkt gleicher Möglichkeiten die Einrichtung öffentlich er Hotspots durch die Stadt Frankfurt an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 77 2020 Die Vorlage OF 680/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE. und GRÜNE gegen CDU und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2019, OF 679/11 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Vier Straßenlaternen im Bereich der Grün und Wegeflächen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5-29 und Birsteiner Straße 88-100 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird gebeten, den unbeleuchteten durch das Wohngebiet führenden Weg, zu einem sicheren Fußweg auszubauen. Für die Herstellung der Beleuchtung und die Planung, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Zwischen den obigen Liegenschaften Häusern gehören die Fußwege und die Grünflächen der Stadt Frankfurt am Main. Dort entlang führen Zugangswege zu den Häusern der anliegenden Liegenschaften. Diese Durchgänge und die gesamte Grünfläche sind abends und nachts sehr dunkel, eine Beleuchtung ist nicht vorhanden. Die Bewohnerinnen und Bewohner finden diese Dunkelheit dort sehr unangenehm. Des Weiteren fühlen sich die Anwohnerinnen und Anwohner nicht sicher in der Dunkelheit. Mit drei bis vier Laternen wäre den Bürgern dort sehr geholfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 76 2020 Die Vorlage OF 679/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2019, OF 662/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Zebrastreifen Wächtersbacher Straße/Kaufland Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für den Umbau des gefährlichen Fußgängerüberwegs Wächtersbacher Straße/Kaufland werden die nötigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt. Dieser Umbau soll mit Abstand vor der Fußgängerkreuzung anstelle der jetzt vorhandenen Längsparkplätze mit Querparkplätzen und hinter dem Überweg mit einer Bepflanzung o.a. geeinigten Maßnahme bebaut werden, die ein Parken auf dem Bürgersteig dauerhaft verhindert. Sollten die notwendigen Mittel wider Erwarten, nicht in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Seit Jahren ist der sehr stark frequentierte Überweg an der Wächtersbacher Straße ein Gefahren-schwerpunkt im Stadtteil. Ortsbesichtigungen haben bereits stattgefunden und es wurde mit den Ämtern wahrgenommen, wie von LKW und PKW über den Zebrastreifen auf den Bürgersteig zum Parken aufgefahren wird und der Bürgersteig vollflächig als Fahrbahn für Busse und PKW als Parkplatz verwendet wird. Zweitens ist das Queren dort für Fußgänger durch die Verschränkung der Fahrbahn 8 Meter vor dem Zebrastreifen nach rechts sehr gefährlich. Ein Fahrzeug kann bei einer Geschwindigkeit von 50km/h nicht mehr vollständig sicher abbremsen. Ein Fußgänger der unachtsam ist oder die Geschwindigkeit des herannahenden Fahrzeugs unterschätzt oder nur den ankommenden Verkehr nicht wahrnimmt, bringt sich in erhebliche Gefahr. Durch die parkenden Fahrzeuge bis kurz vor dem Zebrastreifen sind kleinere Menschen und Kinder für den ankommenden fahrenden Verkehr überhaupt nicht zu sehen. Dieser Fußgängerübergang ist Hauptquerungspunkt für Schulkinder und Menschen aus dem Wohngebiet zum größten Supermarkt Frankfurts und diversen anderen Nahversorgern, sowie zur dortigen Bushaltestelle. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 60 2020 Die Vorlage OF 662/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2019, OF 632/11 Betreff: Neugestaltung Bereich Cassellastraße/Orber Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, 1. die im Ortstermin am 15.10.2019 besprochenen Punkte umzusetzen: Im Bereich Orber Straße 1-5 sind, so möglich beidseitig, sonst mindestens auf einer Straßenseite, Längsparkmarkierungen und mit Parkwinkeln entsprechend zu kennzeichnen. 2. Die Zufahrt in die Orber Straße von der Cassellastr. Richtung Steinauer Straße ist durch bauliche Maßnahmen für den Autoverkehr zu sperren. Der Fußweg im Kreuzungsbereich ist fortzuführen und der vorhandene Fußgängerüberweg entfällt. 3. Im Platzbereich zwischen Orber Straße 1 und Cassellastraße sind auf der nördlichen und südlichen Seite Querparkplätze mit entsprechender Markierung einzurichten. 4. So möglich ist im Platzbereich zwischen Orber Straße 1 und Cassellastraße die Asphaltfläche mittig zu entsiegeln und durch einen Grünsteifen mit Baumbewuchs / Büschen zu ersetzt. 5. Nördlich der Kreuzung Cassellastraße / Orber Straße wird ein Fußgängerüberweg im Bereich der vorhandenen Blindenleitlinien eingerichtet. 6. Vor der Freien Christlichen Schule werden links und rechts des Schulhofeingangs so genannte Drängelgitter installiert um das auf die Straße rennen von Kindern, beim verlassen des Schulgeländes zu verhindern. Die Platzierung ist mit der FCSF abzusprechen. 7. Im Fahrbahnbereich der Freien Christlichen Schule in der Orber Straße wird "Tempo 30" eingerichtet. Ebenfalls werden entsprechende Schilder, sowie auf der Fahrbahn ein Piktogramm "Achtung spielende Kinder" aufgebracht. 8. In der Wächtersbacher Straße wird von der Salmünsterer bis zur Steinauer Straße "Tempo 30" eingerichtet. Ebenfalls werden entsprechende Schilder, sowie auf der Fahrbahn ein Piktogramm "Achtung spielende Kinder" aufgebracht. 9. Der geteerte Bereich südlich der Orber Straße, gegenüber der freien Christlichen Schule, wird für das Beparken freigegeben. Zusätzlich wird ein eingeschränktes Parkverbot von 07:00 -09:00 Uhr und 12:30 -15:00 Uhr eingerichtet. Begründung: Die oben genannten Punkte stellen das Ergebnis des Ortstermins dar und wurden mit den anwesenden Vertretern von Ämtern, Anwohnern und Ortsbeirat besprochen. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5323 2019 Die Vorlage OF 632/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2019, OF 617/11 Betreff: Schilder/Hindernisse im Verkehrsraum von Fahrradwegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die ausgewiesenen Fahrradwege im Ortsbezirk 11 dahingehend zu überprüfen, dass keine Schilder in den Verkehrs-/Fahrraum der Radwege ragen oder aufgestellt sind, die die Sicherheit von Fahrradfahrer*innen gefährden (z.B. Baustellenschilder in der Wächtersbacher Straße und Friesstraße, Verkehrsschilder Güterbahnverkehrs in der Adam Opel Straße). Aufgestellte Schilder oder andere Hindernisse, die in den Verkehrsraum der Radwege ragen sind zu entfernen oder so anzubringen bzw. aufzustellen, dass sie keine Gefahrenquelle darstellen. Begründung: Vielerorts sind Verkehrsschilder oder Baustellenschilder aufgestellt, die in gefährlicher Weise in den Fahrraum der Radwege ragen oder gar dort direkt verankert sind, obwohl dies nicht zwingend notwendig oder gar obsolet (z.B. Baustellenwarnhinweise für Autofahrer für Baustellen die nicht mehr existieren) ist, Die Schilder sind gerade in stark befahrenen Straßen, in denen der Radweg unmittelbar neben der Straße verläuft eine große Gefahrenquelle. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5315 2019 Die Vorlage OF 617/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2019, OF 583/11 Betreff: Status von Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge mitteilen, wieviele Seniorenwohnungen in Fechenheim bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften seit 31.12.2010 weggefallen sind und wieviele neue Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Fechenheim entstanden sind. Der Magistrat möge mitteilen, ob ihm bekannt ist, dass bei der Wohnheim GmbH in der Wohnanlage Birsteiner Straße 67-117 Wohnungen nur noch an Bürger unter 60 Jahren vermietet wird. Der Magistrat möge mitteilen, wo die in der B154 beschriebenen Liegenschaften mit 175 Ein-Zimmer-Wohnungen zur Versorgung wohnungsloser Menschen mit eingeschränkter Wohnfähigkeit sein werden. Begründung: Nach Auskunft der Wohnheim und des Magistrats (B144/19) sind seit dem 1.1.2011 alle Wohnungen in der Lauterbacher Straße 4 freifinanzierte Wohnungen, die ohne Einschränkungen auch an andere Menschen vermietet werden und keine Seniorenwohnungen mehr. Die selbe Problematik ergibt sich in der Wohnanlage "Roter Graben, Fechenheim". Dort wurde ebenfalls die Bindung "Seniorenwohnungen" aufgehoben und die Rentner werden dort systematisch verdrängt. Mit den steigenden Mieten ist es immer schwieriger für ältere Menschen bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu finden. Diese Wohnungen nun für Senioren verschwinden zu lassen ist keine geeignete Lösung, wenn wir keinen neuen Wohnraum zur Verfügung stellen. Bei Vermietungsanfragen für Wohnungen in der Birsteiner Straße in Fechenheim wurde mehrfach von Bürgern berichtet, dass das Alter der Mieter abgefragt wurde und mitgeteilt wurde, an Personen ab 60 Jahren würden diese Wohnungen nicht vermietet. Senioren sind durch die besonderen Kündigungsmodalitäten für Vermieter unattraktiv als neue Mieter. Auf dem Markt gibt es ohnehin keinen günstigen Wohnraum. Dies macht es für Senioren in Frankfurt fast unmöglich günstigen adäquaten Wohnraum zu finden. Wer stellt älteren Menschen noch günstigen, adäquaten Wohnraum mit guter Infrastruktur zur Verfügung, wenn er gleichzeitig weiß, diese Verträge möglicherweise schwierig oder gar nicht aufzulösen sind? In der B154/19 wird beschrieben, das eine Sanierung der Meersburger Straße 1 im Jahr 2020 ansteht. Es seien zwei weitere Liegenschaften mit 175 Ein-Zimmer-Wohnungen gefunden worden für diese Menschen. In der Erläuterung der B154/19 wird darauf hingewiesen, dass eine Unterbringung in einem normalen Wohnumfeld nicht möglich sei. Die Verhaltensauffälligkeiten lassen sich nicht beseitigen. Aus dem Bericht 154/19: "Viele Bewohner/innen der beiden Häuser in der Bolongarostraße und der Meersburger Straße zeigen Verhaltensauffälligkeiten, . . das Leben in einem normalen Wohnumfeld aber unmöglich machen. Die vorhandene Betreuung kann diese Verhaltensauffälligkeiten, die zum Beispiel in übermäßigen Verschmutzungen von Wohnungen, Allgemeinbereichen und Außenanlagen, im häufigen Auftreten von Schadinsekten, in Geruchsbelästigungen durch mangelnde Körperhygiene, in wildem Urinieren, in Vandalismus und in Ruhestörungen zutage treten, abmildern, aber nicht gänzlich beseitigen. Diese Liegenschaften bieten deshalb kein geeignetes Umfeld. . .- mit gravierenden Auswirkungen auf das nachbarschaftliche Miteinander vorprogrammiert." Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung OA 434 2019 Die Vorlage OF 583/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 430 entstanden aus Vorlage: OF 566/11 vom 26.05.2019 Betreff: Änderung der Lichtsignalanlage Wächtersbacher Straße und Cassellastraße Zusätzliche Querungsmöglichkeit mit Signal auf der Westseite der Kreuzung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Wächtersbacher Straße/Cassellastraße die Lichtsignalanlage so anzupassen, dass nur Fußgänger eine eigene Grünphase haben und der restliche Verkehr eine Rotphase hat. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, an der Seite der Schule und der beiden Kindergärten den fehlenden dritten Übergang zu erstellen, damit die Kinder dort sicher kreuzen können. Begründung: Es wurde in der Vergangenheit immer wieder über die Gefährlichkeit der Kreuzung informiert und es wurden bereits in der Vergangenheit Anträge gestellt, den Bereich zu entschärfen. In ein paar Monaten wird zusätzlich an dieser Kreuzung die Kita 75 ihr neues Zuhause haben. Der dritte Kindergarten an der Kreuzung soll nächstes Jahr von der FCSF eröffnet werden. Damit werden sich direkt an dieser Kreuzung drei Kindergärten und eine Schule befinden. Die einzige Maßnahme, die ergriffen wurde, war, ein gelbes Blinklicht anzubringen. Diese Maßnahme ist nicht ausreichend gewesen. Ein Kind ist nun bereits angefahren und verletzt worden, andere Kinder kommen dort immer wieder in sehr gefährliche Situationen. Grund hierbei ist, dass die Kinder grundsätzlich beim Abbiegen nicht beachtet werden. Durch die hohe Anzahl der dort querenden Kinder und den hohen industriellen Verkehr ist es besonders wichtig, aktiv für einen höheren Schutz der Kinder zu sorgen. Die einstmalige Sparlösung mit nur zwei Kreuzungsmöglichkeiten muss auf drei Kreuzungsmöglichkeiten erweitert werden. Während der Grünphase dürfen wegen der großen Anzahl von Kindern und Fußgängern nur diese Grün haben und für alle anderen Verkehrsteilnehmer muss eine Rotphase gelten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2120 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 84 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 430 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4349, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 432 entstanden aus Vorlage: OF 575/11 vom 23.05.2019 Betreff: Einrichtung eines Verkehrskreisels: Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Kilianstädter Straße, Bebraer Straße durch einen Verkehrskreisel zu verbinden. Begründung: Auf die Ampelanlage könnte völlig verzichtet werden. An der Kreuzung Kilianstädter Straße, Bebraer Straße, Vilbeler Landstraße herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen. Der Verkehr würde flüssiger laufen und es gäbe weniger Verkehrsunfälle. Durch die dort herrschende Ampelschaltung kommt es regelmäßig zu Unfällen. Es sind Menschen nicht unerheblich verletzt worden und erhebliche Sachschäden sind entstanden. Um den gesamten Bereich sicherer zu machen und zu entspannen, ist es sinnvoll, die drei Straßen durch einen Verkehrskreisel zu verbinden. Der Verkehrskreisel sollte so konzipiert werden, dass von Maintal aus kommend zwei Spuren befahren werden können, wobei die rechte Spur nur für rechts abbiegenden Verkehr sein sollte. Dem von Enkheim kommenden Verkehr sollte weiter zwei Spuren zur Verfügung stehen, damit von dort flüssig rechts in die Bebraer Straße eingefahren werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 71 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 85 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 432 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AFD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4350, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 434 entstanden aus Vorlage: OF 583/11 vom 17.06.2019 Betreff: Status von Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften Vorgang: B 144/19; B 154/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, 1. wie viele Seniorenwohnungen in Fechenheim bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften seit dem 31.12.2010 weggefallen und wie viele neue Seniorenwohnungen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Fechenheim entstanden sind; 2. ob ihm bekannt ist, dass bei der Wohnheim GmbH in der Wohnanlage Birsteiner Straße 67-117 Wohnungen nur noch an Bürger unter 60 Jahren vermietet werden; 3. wo die im Bericht B 154 beschriebenen Liegenschaften mit 175 Einzimmerwohnungen zur Versorgung wohnungsloser Menschen mit eingeschränkter Wohnfähigkeit sein werden. Begründung: Nach Auskunft der Wohnheim GmbH und des Magistratsberichtes B 144 sind seit dem 01.01.2011 alle Wohnungen in der Lauterbacher Straße 4 freifinanzierte Wohnungen, die ohne Einschränkungen auch an andere Menschen vermietet werden, und keine Seniorenwohnungen mehr. Dieselbe Problematik ergibt sich in der Wohnanlage "Am Roten Graben" in Fechenheim. Dort wurde ebenfalls die Bindung "Seniorenwohnungen" aufgehoben und die Rentner werden dort systematisch verdrängt. Mit den steigenden Mieten ist es für ältere Menschen immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt zu finden. Diese Wohnungen nun für Senioren verschwinden zu lassen, ist keine geeignete Lösung, wenn die Wohnungsbaugesellschaften keinen neuen Wohnraum zur Verfügung stellen. Bei Vermietungsanfragen für Wohnungen in der Birsteiner Straße in Fechenheim wurde mehrfach von Bürgern berichtet, dass das Alter der Mieter abgefragt und mitgeteilt wurde, an Personen ab 60 Jahren würden diese Wohnungen nicht vermietet. Senioren sind durch die besonderen Kündigungsmodalitäten für Vermieter unattraktiv als neue Mieter. Auf dem Markt gibt es ohnehin keinen günstigen Wohnraum. Dies macht es für Senioren in Frankfurt fast unmöglich, günstigen und adäquaten Wohnraum zu finden. Wer stellt älteren Menschen noch günstigen, adäquaten Wohnraum mit guter Infrastruktur zur Verfügung, wenn er gleichzeitig weiß, dass diese Verträge möglicherweise schwierig oder gar nicht aufzulösen sind? Im Bericht B 154 wird beschrieben, dass eine Sanierung der Meersburger Straße 1 im Jahr 2020 ansteht. Es seien zwei weitere Liegenschaften mit 175 Einzimmerwohnungen gefunden worden. In der Erläuterung des Berichts B 154 wird darauf hingewiesen, dass eine Unterbringung in einem normalen Wohnumfeld nicht möglich sei. Die Verhaltensauffälligkeiten lassen sich nicht beseitigen. Aus dem Bericht B 154: "Viele Bewohner/innen der beiden Häuser in der Bolongarostraße und der Meersburger Straße zeigen Verhaltensauffälligkeiten, [. .] die das Leben in einem normalen Wohnumfeld aber unmöglich machen. Die vorhandene Betreuung kann diese Verhaltensauffälligkeiten, die zum Beispiel in übermäßigen Verschmutzungen von Wohnungen, Allgemeinbereichen und Außenanlagen, im häufigen Auftreten von Schadinsekten, in Geruchsbelästigungen durch mangelnde Körperhygiene, in wildem Urinieren, in Vandalismus und in Ruhestörungen zutage treten, abmildern, aber nicht gänzlich beseitigen. Diese Liegenschaften bieten deshalb kein geeignetes Umfeld [...] - mit gravierenden Auswirkungen auf das nachbarschaftliche Miteinander vorprogrammiert." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 144 Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 154 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 439 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 434 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.08.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 434 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4355, 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 Aktenzeichen: 64 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 433 entstanden aus Vorlage: OF 577/11 vom 23.05.2019 Betreff: Markierung zur Kenntlichmachung von Parkverbot Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Wendehammer in der Birsteiner Straße durch Quermarkierung darauf hinweisen zu lassen, dass dort "Parken verboten" besteht. Begründung: Der Wendehammer am Ende der Birsteiner Straße wird täglich von Fahrzeugen beparkt. Das Schild mit "Parken verboten" wird in diesem Bereich nicht ernst genommen. Durch parkende Autos und Kleinlastwagen können Rettungsfahrzeuge und "gestrandete" Lkws schwer bis gar nicht wenden. Durch Quermarkierung des gesamten Wendhammers soll kenntlich gemacht werden, dass dort das Parken untersagt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2118 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 86 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 433 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4351, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2019, OF 566/11 Betreff: Änderung der Verkehrszeichensignalanlage Wächtersbacher Straße und Cassellastraße Zusätzliche Querungsmöglichkeit mit Signal auf der Westseite der Kreuzung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen: Der Magistrat wird gebeten an der Kreuzung Wächtersbacher Straße / Cassellastrasse die Lichtsignalanlage so umzustellen, damit nur Fußgänger eine eigene Grünphase haben und der restliche Verkehr stehen bleibt. Der Magistrat wird gebeten an der Seite der Schule und der beiden Kindergärten, den fehlenden Übergang zu erstellen, damit die Kinder dort sicher kreuzen können. Begründung: Es wurde in der Vergangenheit immer wieder über die Gefährlichkeit der Kreuzung informiert und es wurden bereits in der Vergangenheit bereits Anträge gestellt, den Bereich zu entschärfen. In ein paar Monaten wird zusätzlich an dieser Kreuzung die Kita 75 ihr neues Zuhause haben. Der dritte Kindergarten an der Kreuzung soll nächstes Jahr von der FCSF eröffnet werden. Damit werden sich direkt an dieser Kreuzung drei Kindergärten und eine Schule befinden. Die einzige Maßnahme die ergriffen wurde war, ein gelbes Blinklicht anzubringen. Diese Maßnahme ist nicht ausreichend gewesen. Ein Kind sei nun bereits angefahren und verletzt worden, andere Kinder kommen dort immer wieder in sehr gefährliche Situationen. Grund sei, die Kinder werden grundsätzlich beim Abbiegen nicht beachtet. Durch die hohe Anzahl der dort querenden Kinder und den hohen industriellen Verkehr, ist es besonders wichtig aktiv für einen höheren Schutz der Kinder zu sorgen. Die einstmalige Sparlösung mit nur zwei Kreuzungsmöglichkeiten muss auf drei Kreuzungsmöglichkeiten erweitert werden. Während der Grünphase dürfen wegen der großen Anzahl von Kindern und Fußgängern nur diese grün haben und für alle anderen Verkehrsteilnehmer muss eine Rotphase gelten. Antragsteller: SPD CDU LINKE. GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 430 2019 Die Vorlage OF 566/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, LINKE., GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 575/11 Betreff: Einrichtung eines Kreisels: Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Die Vilbeler Landstraße, Kilianstädter Straße und Bebraer Straße durch einen Kreisel zu verbinden. Begründung: Auf die Ampelanlage könnte völlig verzichtet werden. An der Kreuzung Kilianstädter Straße, Bebraer Straße und Vilbeler Landstraße herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen. Der Verkehr würde flüssiger laufen und es gäbe weniger Verkehrsunfälle. Durch die dort herrschende Ampelschaltung kommt es regelmäßig zu Unfällen. Es sind Menschen nicht unerheblich verletzt worden und erhebliche Sachschäden sind entstanden. Um den gesamten Bereich sicherer zu machen und entspannen ist es sinnvoll die 3 Straßen durch einen Kreisel zu verbinden. Der Kreisel sollte so konzipiert werden, dass von Maintal aus kommend 2 Spuren befahren werden können, wobei die rechte Spur nur für rechts abbiegenden Verkehr sein sollte. Der von Enkheim kommende Verkehr sollten weiter 2 Spuren zur Verfügung stehen, damit von dort flüssig rechts in die Bebraer Straße eingefahren werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 432 2019 Die Vorlage OF 575/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 573/11 Betreff: Zusätzliche Altglascontainer in der Wächtersbacher Straße 74 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten neben dem Kaufland Supermarkt, in der Wächtersbacher Straße 74, auf dem Gelände der Netzdienste Rhein-Main GmbH zwei weitere Altglascontainer aufzustellen und die Beiden illegal aufgestellten Altkleidercontainer zu entfernen. Begründung: In der Wächtersbacher Straße 74 befindet sich Frankfurts größter Supermarkt. Dort werden viele Altglasflaschen in die Container eingeworfen. Es zeigt sich, dass eine angeregte höhere Frequenz der Leerungen nicht ausreichend ist. An dieser Stelle ist Platz für zwei weitere Altglascontainer. Die illegal wild aufgestellten Kleidercontainer verursachen dauerhaften Reinigungsaufwand zu Lasten der Stadt Frankfurt. Die Container werden teils mit Müll und Bauschutt befüllt und dieser wird von den Betreibern der Altkleidercontainer am Ort einfach liegen gelassen. Zusätzlich kommt es kommt zu Leerungen der Altkleidercontainer durch Dritte, die ungeeignete Textilien überall auf dem Platz verstreuen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4765 2019 Die Vorlage OF 573/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 577/11 Betreff: Markierung zur Kenntlichmachung von Parkverbot Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Wendehammer in der Birsteiner Straße soll durch Markierung aufzeigen, dass dort "Parken verboten" ist. Begründung: Der Wendehammer am Ende der Birsteiner Straße wird täglich von Fahrzeugen beparkt. Das Schild mit "Parken verboten" wird in diesem Bereich nicht ernst genommen. Durch parkende Autos und Kleinlastwagen können Rettungsfahrzeuge, und "gestrandete" LKW schwer bis gar nicht wenden. Durch Quermarkierung des gesamten Wendhammer soll kenntlich gemacht werden, dass dort das Parken untersagt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 433 2019 Die Vorlage OF 577/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 569/11 Betreff: Anbringung von Park- und Straßenmarkierungen in der Orber Straße und Steinauer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten Parkmarkierungen im Bereich Orber Straße 1-5 und in der Steinauer Straße anzubringen und den Platzbereich zwischen Orberstraße 1 und Cassellastraße neu aufzuteilen. Im Bereich Orber Straße 1-5 sind Längsparkmarkierungen anzubringen. Im Bereich Steinauer Straße bis Nummer 4 sind östlich Längsparkmarkierungen anzubringen. Im Platzbereich zwischen Orberstraße 1 und Cassellastraße ist eine Insel mit Umfahrung zu gestalten. Begründung: Im Bereich Orber Straße 1-5 wird wegen fehlender Parkmarkierungen Quer und Längs geparkt. Dies führt in der Folge zu Verengungen die Anlieferungen der hinteren Flächen mit größeren Fahrzeugen nicht mehr zulassen. Einheitliches Längsparken wäre die gewünschte Variante der anwohnenden Bürger. Im Bereich Steinauer Straße bis zur Nummer 4 wird, obwohl dies zulässig ist, rechts nicht geparkt. Die Anwohner haben das Gefühl, dort sei "Parken verboten". Bereits zwei Parkwinkel könnten hier helfen die Parkraumsituation zu verbessern und die Geschwindigkeit in der eigentlichen "Anlieger frei"- Straße etwas zu reduzieren. Der fahrende Verkehr auf dem "Orber Platz" ist oft irritiert, weil es auf dem breiten Platz keine Markierungen gibt. Die Folge ist freies "querbeet" Fahren und damit verbundenem Kurvenschneiden in die Steinauer Straße. Eine eindeutige Straßenführung wäre sinnvoll. . Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4763 2019 Die Vorlage OF 569/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, LINKE., 1 GRÜNE und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 578/11 Betreff: Rote Fahrradwegmarkierung an der Ein- und Ausfahrt vom Supermarkt Kaufland Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge eine rote, gut sichtbare Farbe bei der Ausfahrt von dem Supermarktgelände Kaufland in der Wächtersbacher Straße 74 aufbringen lassen. Begründung: Die Ein- und Ausfahrt zu dem größten Supermarkt in Frankfurt in der Wächtersbacher Straße 74 führt über einen Gehweg und Radweg. Es ist sehr wichtig, dass die aus- und einfahrenden Autos registrieren, dass hier Fußgänger und Radfahrer auf dem zu überfahrenden Gehweg/Radweg sein können und Vorrang haben. Vor allen Dingen die Radroute 12 wird dort gekreuzt. Dort fahren sehr viele schnelle Fahrradfahrer die erst spät in den für den Autofahrer sichtbaren Bereich kommen. Die Ein- und Ausfahrenden Autos/LKW übersehen diese Fahrradfahrer regelmäßig. Grund dafür ist der schräg abfallende Bürgersteig. Damit diese vor dem Ein- und Ausfahren deutlich darauf aufmerksam gemacht werden, soll eine rote, gut sichtbare und im dunkeln reflektierende Farbe dort aufgetragen werden, um so auf die Fußgänger und Radfahrer aufmerksam zu machen und diese zu schützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 578/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 578/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 578/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 578/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2018, OF 450/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und Überwachung Aufstockung des Personals für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs und Errichtung einer Außenstelle des Ordnungsamtes im Frankfurter Osten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für verstärkte Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 werden die notwendigen Mittel für zusätzliche Mitarbeiter und Errichtung einer Außenstelle des Ordnungsamtes in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die Bürger des Ortsbezirk 11 werden bereits angewiesen in Eigenregie Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen, da die Kapazitäten des Ordnungsamts nicht ausreichen. Es sei z.B. unwirtschaftlich extra ein Fahrzeug in die äußeren Bereiche der Stadt zu senden, da nicht ausreichend Fahrzeuge und Mitarbeiter zur Verfügung stehen. An Wochenenden gäbe es nur 2 Fahrzeuge die für Veranstaltungen in der Stadt Frankfurt eingesetzt werden müssen. Es ist unabdingbar mehr Ordnungskräfte im Ortsbezirk 11 einzusetzen, da die Bürger das Gefühl haben, dass in Frankfurt jeder machen kann, was er will. Bei einer Verkehrsuntersuchung in der Birsteiner Straße wurde festgestellt, dass mehr als 1/3 aller Fahrzeuge die Geschwindigkeit so weit überschritten hatten, dass sie sich im ahndungsfähigen Bereich oder im Bereich des Führerscheinentzugs befanden. Die Stadtpolizei ist offensichtlich momentan personell zu schwach besetzt, um in den östlichen Stadtteilen für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 450/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 503/11 Betreff: Haushalt 2019 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Mittel in den Haushalt eingestellt, um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes ein kostenloses WLAN-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, auf dem Kita-Vorplatz Alt-Fechenheim, auf dem Burglehen und am kleinen Einkaufszentrum in der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Informationen und Angebote der Kommunen, des ÖPNVs (Verspätungen, Ausfall etc.) werden ausführlich nur noch im Internet bereitgestellt. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenlosen Internetzugangs per WLAN an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 312 2018 Die Vorlage OF 503/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 478/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung des öffentlichen Nahverkehrs Einrichtung eines Quartierbusses/Shuttlebusses im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2019 werden ausreichend Mittel zur Einführung eines Quartierbusses / Kleinbusses im Riederwald zur Verfügung gestellt. Die Route und die Fahrzeiten orientieren sich am Bedarf und werden mit dem Ortsbeirat abgestimmt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Zum einen wird sich der Fußweg von der Siedlung Riederwald zur U-Bahn Haltestelle Schäfflestraße enorm verlängern, sobald die Station, wegen dem Autobahnbau, in Richtung Pestalozzischule verlegt wird; zum anderen gibt es auch andere wichtige Ziele die für die Riederwälder Bevölkerung schlecht zu erreichen sind. Dazu zählen z.B. der Supermarkt Kaufland in der Wächtersbacher Straße oder die Märkte in der Victor Slotosch Straße, sowie die nächste erreichbare Station um zur Sparkassenfiliale in Fechenheim zu gelangen. Mit einem Kleinbus kann die Möglichkeit geschaffen werden einzelne Ziele direkt zu erreichen oder zumindest zur nächsten Station befördert zu werden. Im Riederwald gibt es eine große Anzahl Senioren, die auf ein solches Angebot hoffen. Im Stadtteil gibt es kaum noch Angebote um notwendige Besorgungen zu erledigen. Auch könnte der Einsatz eines Busses ein Anreiz sein, das Auto stehen zu lassen. Denkbar sind im Riederwald Haltepunkte in der Harkortstraße, Raiffeisenstraße und Schäfflestraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 290 2018 Die Vorlage OF 478/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung an den Tenor angehängt und um den Halbsatz ". .und eine Anbindung an die U-Bahn-Stationen" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2018, OF 495/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Planung und Bau von Straßenlaternen im Bereich der parkähnlichen Anlage, zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5-29 und der Birsteiner Straße 88-100. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um den unbeleuchteten durch das Wohngebiet führenden Weg, zu einem sicheren Fußweg auszubauen, werden für die Herstellung der Beleuchtung und die Planung die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Zwischen den obigen Liegenschaften Häusern gehören die Fußwege und die Grünflächen der Stadt Frankfurt am Main. Diese Durchgänge und die gesamte Grünfläche sind dunkel, eine Beleuchtung ist nicht vorhanden. Die Bewohnerinnen und Bewohner finden diese Dunkelheit dort sehr unangenehm. Des Weiteren fühlen sich die Anwohnerinnen und Anwohner nicht sicher in der Dunkelheit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 304 2018 Die Vorlage OF 495/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2018, OF 448/11 Betreff: Planung einer Wendemöglichkeit an der Kreuzung Birsteiner Straße/Lauterbacher Straße Errichtung von Kurzzeitparkplätzen für die Konrad-Haenisch-Schule auf dem Grundstück Birsteiner Straße 65, ehemaliger Edeka Supermarkt. Der Ortsbeirat möge beschließen: - Der Magistrat wird gebeten eine Planung für eine Wendemöglichkeit an der Kreuzung Birsteinerstr. / Lauterbacherstr. zu erstellen, die bei Fertigstellung der neuen Gebäude der Konrad-Hänisch-Schule genutzt werden kann. - Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie der erhöhte Parkraumbedarf der Schule gedeckt werden kann und soll dazu das schlecht genutzte städtische Grundstück der Birsteiner Str. 65 in die Planungen mit einzubeziehen. - Die neue Feuerwehreinfahrt ist so groß zu gestalten, dass keine Parkplätze auf der gegenüberliegenden Seite verloren gehen. Begründung: Seit Jahren gibt es an der Konrad-Hänisch-Schule nicht ausreichend Parkplätze an der Schule um "Elterntaxis", Besuchern, Handwerkern und Schulbussen Parkraum zur Verfügung zu stellen. Täglich parken "Elterntaxis", Handwerker, Besucher, städtische Fahrzeuge etc. auf dem Bürger- steig der Lauterbacher Straße oder stellen sich in die Parkverbotszone der Feuerwehreinfahrt. Der freie verbleibende Bereich für Kinder auf dem Bürgersteig beträgt in der Regel nur ca. 50cm. Die auf dem Gehweg laufenden Kinder werden von den dort ein- und ausparkenden Fahrzeugen oft überhaupt nicht wahrgenommen. Dieser Umstand muss spätestens mit der Vergrößerung der Schule und der damit verbundenen Verlegung des Haupteingangs der Schule in die Birsteiner Straße, endgültig beendet werden. Es sind Kurzzeit Parkmöglichkeiten in der Nähe des neuen Haupteingangs für die Schule einzurichten. Es ist notwendig eine Wendemöglichkeit zu schaffen, damit in die Sackgasse Birsteiner Straße einfahrende Fahrzeuge bereits unkompliziert und nur "vorwärts fahrend" an der Schule wenden können. Eine Umleitung des Verkehrs durch das Quartier erhöht die Gefahren für die Kinder. Kinder queren die Straße zwischen den Spielplätzen und Wohnhäusern. Die Fahrspur ist sehr eng und beidseitig beparkt. Angemessen wäre Schrittgeschwindigkeit, doch die Regel sind Geschwindigkeiten über 30km/h. Bereits ein Einparkmanöver auf der 300m langen Strecke führt sofort zu Verzögerungen und bereits in der Vergangenheit gab es immer wieder Beschwerden die den Ortsbeirat erreicht haben, weil alleine die Müllabfuhr wöchentlich mehrmals den gesamten Bereich mit nur einem Fahrzeug längere Zeit lahmlegt. Bei der neu zu gestaltenden Feuerwehrzufahrt für die Konrad-Hänisch-Schule ist zu berücksichtigen, dass das Tor zur Einfahrt für diese ausreichend groß gestaltet wird, damit auf der gegenüberliegenden Seite keine weiteren Parkmöglichkeiten entfallen müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4052 2018 Die Vorlage OF 448/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2018, OA 323 entstanden aus Vorlage: OF 422/11 vom 13.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg Vorgang: M 121/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, von weiteren Planungen des Gebietes am Wilhelmsbader Weg als Gewerbegebiet abzusehen. Von einem potenziellen Verkauf von städtischen Flächen an die Stadt Maintal ist ebenfalls abzusehen. Die Aufstellung eines Bebauungsplans als Gewerbegebiet wird zum derzeitigen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt. Begründung: Der Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt weist die Fläche ausdrücklich als Entstehungsgebiet für Frisch- und Kaltluft aus. Die Stadtteile Fechenheim und Riederwald gehören bereits zu den Überwärmungsgebieten 1 und 2. Die Stadt Maintal favorisiert in ihrer Aufstellung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Maintal-Süd die Verlängerung der Gutenbergstraße mit Anschluss an den Wilhelmsbader Weg südlich der A 66. Dies hat zur Folge, dass der Wilhelmsbader Weg zu einer der wichtigsten Verkehrsadern für das geplante Gewerbegebiet wird, was auch einen negativen Einfluss auf die bereits jetzt schon überlastete Wächtersbacher Straße, Kilianstädter Straße, Hanauer Landstraße sowie die Omega-Brücke und die daran angrenzenden Wohn- und Naherholungsgebiete nach sich zieht. Die Bedeutung des Gebietes als Frischluftentstehungsgebiet und Luftleitbahn wird im öffentlichen Interesse höher bewertet, als ein mögliches Gewerbegebiet, dessen Nutzungskonzept noch nicht existiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 121 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 704 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 07.11.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 323 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 04.12.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 323 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3404, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2018, OF 419/11 Betreff: Erstellung eines Entwicklungskonzepts für eine gemischte, parkähnliche Gestaltung des Platzes an der Orber Straße, ab Cassellastraße, östlicher Teil der Orber Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten ein Entwicklungskonzept für den Bereich/Platz ab der Cassella Straße / östlicher Teil der Orber Straße zu entwickeln. Faktoren die dabei u.a. zu berücksichtigen sind: - Verkehrsverbesserung Steinauer Straße, Cassellastraße - Kurzzeitparkraum nur für PKW - Parkähnliche Struktur mit Parkplätzen und Erholungszonen mit Bänken und Bäumen auf dem Platz für Anwohner, Schüler und Beschäftigte - vorhandene alte Gleisanlagen evtl. in die Planung integrieren - Ladestationen für e-Autos ( Nachhaltiges Gewerbegebiet ) - neue Einbahnstraßenregelung prüfen - Öffentliche Teilhabe der Anwohner, Kitas, Schulen und Gewerbetreibenden Begründung: Der Platz ist ein wichtiger Schnittpunkt im Zentrum des Stadtteils. Der Platz ist in einem sehr unansehnlichen und schlechtem Zustand. Im Moment werden dort viele Schrottfahrzeuge und alte Anhänger und Unrat abgestellt bzw. abgeladen. Vor einem Monat brannten 5 Fahrzeuge ab. Durch langzeitig alte abgestellte Anhänger wachsen bereits Bäume durch. Mit der Ansiedlung der neuen Schule und dem Neubau der anliegenden Reihenhäuser sowie der großen Wohnanlage Orber Straße 1-5 ist es an der Zeit endlich die Optik des Platzes zu verändern. Bürger wünschen sich einen grünen Platz, einen optimaleren und geordneten PKW Parkraum, der ohne Anhänger und nur für zeitlich beschränktes stundenweises bzw. tägliches Parken ist. Für die Angestellten im Gewerbegebiet und Besucher der Schule fehlt eine grüne Oase mit Sitzmöglichkeiten für Pausen- und Erholungszeiten. Die Verkehrsregelung wird in dem Bereich überhaupt nicht eingehalten und die "Anlieger frei" Schilder in der Steinauer Straße werden von hunderten Fahrern täglich absichtlich missachtet. Das teilweise dazu gehörende angrenzende Gebiet gehört zum Förderprogramm Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord / Seckbach. Von daher wäre es sinnvoll dort zukunftsorientierte Planungen für Elektromobilität zu prüfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 419/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen entsprechenden Ortstermin zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 419/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 419/11 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 419/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 419/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2018, OF 418/11 Betreff: Verkehrslenkende Maßnahmen - Wächtersbacher Straße Vorgang: ST 1392/16; OM 323/16 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Wächtersbacher Straße, östlich des Zebrastreifen am Kaufland Gelände: Den jetzigen Bürgersteig etwas zu verkleinern und dort Querparken nur für PKW einzurichten. Hinter den neuen Querparklätzen den Fahrradstreifen bereits beginnen zu lassen und früher auf den Gehsteig zu leiten. Den Bereich für das Querparken früher vor dem Zebrastreifen enden zu lassen und die am nächsten zum Zebrastreifen befindlichen zwei Parkplätze bereits zur Fahrradspur zu machen. Geeignete Maßnahmen zu ergreifen um das Parken auf dem Gehwegs zu verhindern Begründung: Der Zebrastreifen ist stark frequentiert und davon sind ein hoher Anteil Kinder. Die auf der Nordseite wartenden Fußgänger können durch die rechts parkenden Autos und die dort nach rechts verschwenkte Fahrbahn nur sehr spät von den Fahrzeugführern gesehen werden. Die Gefährdung für Fußgänger ist an dieser Stelle sehr hoch. Auf dem Bürgersteig besteht zusätzlich hohes Verkehrsaufkommen durch PKW und LKW die dort Parkplätze suchen. In der kurzen Zeit des Ortstermins sind vier Fahrzeuge auf dem Bürgersteig entlang zum wilden Parken auf dem Gehweg um die Teilnehmer herumgefahren. In der Stellungnahme 1392 zur OM323/16 wurde bereits vom Magistrat angeregt zwei Parkplätze zu entfernen um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Beim Ortstermin wurde die Lösung im obigen Antrag an dieser Stelle als annehmbarer Ersatz für eine Bedarfsampelanlage angesehen. Damit wird einerseits die Problematik des Parkdrucks entspannt, die Verkehrssicherheit sehr erhöht und ebenfalls das Problem der fahrenden LKW und PKW auf dem Bürgersteig und das Auffahren der Kraftfahrzeuge bei dem Zebrastreifen gelöst. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 323 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1392 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3841 2018 Die Vorlage OF 418/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2018, OF 420/11 Betreff: Verkehrssicheres Gestalten der Kauflandzufahrt (Wächtersbacher Straße 75) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Zufahrt der Wächtersbacher Straße 75 verkehrssicherer zu gestalten und zwar durch: - Wegfall einer Parkbucht rechts zwischen Zufahrt und Bushaltestelle - bessere Positionierung des Spiegels gegenüber der Einfahrt Begründung: Durch die Fa. Kaufland findet ein starker Verkehr an der Zufahrt Wächtersbacher Str. 75 und auf der Wächtersbacher Str. allgemein statt. Es kam in der Vergangenheit zu mindestens einem schwerwiegenden Unfall an dieser Zufahrt. Zwar besteht die Zufahrt Wächtersbacher Str. 75 aus drei Fahrstreifen (je ein Links- und ein Rechtsabbieger in Richtung Wächtersbacher und einem Fahrstreifen in Richtung Fa. Harley-Davidson) und ist breit ausgestaltet. Aber durch das Parken an der eingezeichneten Parkbucht rechts der Zufahrt auf der Wächtersbacher Str., wird die Sicht der Verkehrsteilnehmer derart beeinträchtigt, dass es ohne ein Eintasten auf die Wächtersbacher Str. nicht möglich ist, auf diese überhaupt einzufahren. Das führt zu gefährlichen Situationen, die durch den Wegfall der rechten Parkbucht und einer vorteilhaften und besseren Positionierung des Spiegels gegenüber der Zufahrt behoben werden könnten. Aus der Zufahrt kommend rechts in Richtung Klassikstadt befindet sich die Bushaltestelle "Lauterbacher Straße". Zwischen Zufahrt und Bushaltestelle befindet sich eine Parkbucht. Durch Wegfall wäre der Blick auf die Wächtersbacher Str. in Richtung Klassikstadt frei und ein Einfahren gefahrlos möglich. Durch die bessere Positionierung des Spiegels würde der Blick auf den vom Riederwald kommenden Verkehr ebenfalls frei und erheblich verbessert sein. Siehe beiliegendes Bild. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3842 2018 Die Vorlage OF 420/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2018, OF 386/11 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" aufgefordert, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke aufzustellen: · Mainufer Fechenheim, Ende Starkenburger Straße, rechts zur Carl-Ulrich-Brücke · vor der Trauerhalle Fechenheim, Einbiegler Weg vor der Tür zur Trauerhalle · Wächtersbacher Straße an geeigneter Stelle laut Beschluss · gegenüber vom Fechenheimer Schwimmbad, Konstanzer Straße · Anlegestelle Primusline in Fechenheim · Fechenheim direkt am Mainufer an geeigneter Stelle laut Beschluss · Ende der Steinauer Straße am Eingang zum Wald · Fechenheim Nord an geeigneter Stelle laut Beschluss · Riederwald an geeigneter Stelle laut Beschluss · alte Straßenbahnstrecke nach Bergen zwischen Bitzweg und Wilhelmshöherstraße · vor dem Eingangstor der Pestalozzischule bei den Fahrradständern (mind. 2 Bänke) · Gustav-Behringer-Straße an geeigneter Stelle laut Beschluss · Am Sausee an geeigneter Stelle laut Beschluss Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke -ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11 weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3512 2018 Die Vorlage OF 386/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor die Worte ". . sowie ausreichend Abfallbehälter. ." hinzugefügt und die Aufzählung um den Punkt " Galerie Seckbach, an geeigneter Stelle" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 377/11 Betreff: Poller auf dem Gehweg Wächtersbacher Straße, zwischen Hausnummer 89 und 101 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gehweg Wächtersbacher Straße zwischen HN 89 und 101 Poller aufzustellen. Begründung: Der Verkehr auf der Wächtersbacher Straße staut sich regelmäßig in Fahrtrichtung Riederwald. Ungeduldige PKW Fahrer nutzen vermehrt den breiten Geh- und Radweg mit seinen diversen Einfahrten zum lokalen Gewerbe, um den Stau großzügig zu umfahren, indem sie links in eine Einfahrt abbiegen, über den Geh- und Radweg in Richtung Fa. Wilhelm Brandenburg vorziehen, um dann aus einer der dortigen Einfahrten wieder links auf die Wächtersbacher Straße einzubiegen. Dies ist nicht nur verboten, es gefährdet auch in hohem Maße Fußgänger und Fahrradfahrer auf dem Geh- und Radweg. Durch das Aufstellen beispielsweises eines Pollers an einigen Einfahrten oder eben an jeder Einfahrt, nimmt man dem verbotsmäßigen Befahren die Grundlage. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3320 2018 Die Vorlage OF 377/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2018, OF 378/11 Betreff: Fußgängerüberwege an der Orber Straße/Cassellastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Fußgängerüberwege an der Orber Straße / Cassellastraße einzurichten, um die Schulwegsicherung im Schuljahr 2018/2019 sicherzustellen. Begründung: Die Freie Christliche Schule zieht noch in diesem Jahr von der Jakobsbrunnenstraße in ihren Neubau auf das Gelände der Klassikstadt, sodass das nächste Schuljahr in dem neuen Gebäude begonnen wird. Der Haupteingang der Schule wird über die Zufahrt der Klassikstadt in der Orber Straße 4a zu erreichen sein. Dies wird auch die postalische Anschrift werden. Momentan ist an der Kreuzung bereits ein Fußgängerüberweg über die Orber Straße rechtseitig in Richtung Wächtersbacher Straße angelegt. Es sollte mindestens noch ein weiterer Fußgängerüberweg über die Cassellastraße angelegt werden, um den Schülern das gefahrlose Überqueren der Cassellastraße zu ermöglichen. Wünschenswerterweise könnte die gesamte Kreuzung mit Fußgängerüberwegen ausgestaltet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3321 2018 Die Vorlage OF 378/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2018, OF 357/11 Betreff: Kleinbus/Shuttlebus von Riederwald Mitte zur U-Bahn-Station Schäfflestraße einrichten, nachdem die Gleise für den Bau des Riederwaldtunnels verlegt wurden und ggf. weitere Haltepunkte einplanen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen ob zwischen Riederwald Mitte und U-Bahnstation Schäfflestraße ein Kleinbus / Shuttlebus eingesetzt werden kann um Passagiere zu befördern, sobald die Gleise in Richtung Pestalozzischule verlegt wurden. Es könnte ausreichen die Taktung von 7 bis 19 Uhr zu planen. Denkbar sind Haltepunkte in der Harkortstraße, Raiffeisenstraße / Schäfflestraße und ggf. ein weiterer Halt in der Schäfflestraße / Friedrich List Straße. Ggf. könnten auch weitere Stationen eingeplant werden, die für die Riederwälder Bevölkerung schlecht zu erreichen sind, z.B. den Supermarkt Kaufland auf der Wächtersbacher Straße oder die Märkte in der Victor Slotosch Straße. Die Prüfung sollte zeitnah geschehen, damit die Maßnahme rechtzeitig geplant werden kann. Der Ortsbeirat sollte in die Planung der Haltestellen einbezogen werden. Begründung: Die Haltestelle Schäfflestraße wird sobald die Gleise verlegt wurde, nur mit einem deutlich längeren Fußmarsch zu erreichen sein. Dies stellt insbesondere für Senioren, Gehbehinderte und Familien mit Kleinkindern ein Problem dar. Ein weiteres Problem ist das es nur einen Discounter im Riederwald am Waldrand gibt, dieser ist z.B. von der Seniorenwohnanlage sehr weit entfernt. Nachdem der Rewe im Hessen Center geschlossen hat, wäre es wünschenswert wenn die BürgerInnen noch eine andere Alternative hätten. Der Supermarkt Kaufland und die Märkte in der Victor Slotosch Straße sind jedoch fußläufig zu weit weg und mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur sehr umständlich zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3159 2018 Die Vorlage OF 357/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2018, OF 366/11 Betreff: Weg zwischen Riederwald Riederbruch und Orber Straße entlang der Bahnlinie kurzfristig durch eine neue Fahrbahndecke als sichere Fahrradstrecke von und nach Frankfurt etablieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, den bestehenden Weg zwischen südlichem Ende des Riederbruchs und der Orberstraße, Gegenstand der ST1866 vom 18.09.2017, durch eine neue Asphaltdecke kurzfristig zu ertüchtigen als alternative Radstrecke aus dem Osten Frankfurts und des Umlands in die Frankfurter Innenstadt zu etablieren. In der Fortsetzung nach Osten ist die Einrichtung von Fahrradstreifen in der Orber Straße zeitnah zu realisieren. Begründung: nach wie vor stellt die Hanauer Landstraße zwischen östlicher Frankfurter Stadtgrenze und Riederhöfe / Ostpark die einzige ernstzunehmende Radverbindung zwischen Frankfurter Osten / östlichem Frankfurter Umland und Frankfurter Innenstadt dar. Der bestehende Radweg entlang der Hanauer Landstraße ist auf Grund der Bedeutung der Hanauer Landstraße für den motorisierten Verkehr für Radfahrer*innen aus lufthygienischer, sicherheitstechnischer Sicht ein nur schwer zumutbarer Weg. Auch die Strecke entlang der Wächtersbacher Straße und dem Erlenbruch ist auf Jahre hinaus auf Grund der Bausituation durch den Riederwaldtunnel keine wirkliche Alternative, So scheint es zwingend notwendig, will man mit einer Förderung des Radverkehrs ernst machen, andere Alternativen schnell einzurichten und anzubieten. Das bestehende tägliche Verkehrschaos im Frankfurter Osten und die lufthygienische Situation zwingt dazu. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3163 2018 Die Vorlage OF 366/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2018, OF 353/11 Betreff: Sparkassenfiliale im Riederwald erhalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über seine Aufsichtsratsmitglieder in der Frankfurter Sparkasse 1822, oder durch Gespräche mit deren Träger, der Landesbank Hessen Thüringen, drauf hinzuwirken, dass es nicht zu weiteren Filialschließungen im Frankfurter Osten kommt. Presseberichten zu Folge soll die Filiale in der Schäfflestraße im Riederwald im Sommer 2018 geschlossen werden. Dies muss verhindert werden. Begründung: Viele ältere Bürger*innen sind auf den persönlichen Kontakt und Unterstützung in ihrer Bankfiliale angewiesen. Ein Geldautomat kann dies nicht ersetzen. Als die Filiale in der Wächtersbacher Straße, in Fechenheim, geschlossen wurde hat der Magistrat damals Verständnis geäußert: (ST647/2003) "An diesem Standort verbleiben sowohl ein Geldausgabeautomat als auch ein Kontoauszugsdrucker, sodass die Kunden weder von der Bargeld- noch von der Informationsversorgung abgeschnitten werden. Die nächste Geschäftsstelle der Frankfurter Sparkasse im Riederwald Schaefflestraße 24 befindet sich etwa in 1.000 Meter Entfernung." Genau diese Geschäftsstelle steht nun zur Disposition. Mit großen Finanzmitteln versucht der Magistrat dem Einzelhandelssterben in den Stadtteilen entgegen zu wirken. Zurzeit wird die Schäfflestraße im Riederwald durch umfangreiche Erneuerungen aufgewertet. Dazu muss aber auch der Erhalt von Bank- und Postdiensten gehören. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3157 2018 Die Vorlage OF 353/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE. und GRÜNE gegen CDU und BFF (= Ablehnung); bei Enthaltung FDP
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2018, OF 352/11 Betreff: Sparkassenfiliale Frankfurt Riederwald - Schließung verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich für den Erhalt der Sparkassenfiliale im Riederwald einzusetzen, die im Juli / August 2018 geschlossen werden soll. Der Magistrat möge die Frankfurter Sparkasse daran erinnern, dass sie als Anstalt des öffentlichen Rechts den damit verbundenen Gemeinnützigkeitsauftrag im Rahmen der Daseinsvorsorge zu erfüllen hat. Die Sparkasse, Tochter der Landesbank Hessen Thüringen, wirbt auf ihrer Homepage damit, dass ihre Stärke in der persönlichen Beratung liegt und sie hierfür über das dichteste Netz von Filialen und Beratungscentern zu verfügt. Der Magistrat möge darauf drängen, dass dieses Versprechen eingehalten wird. Begründung: Auszug der Frankfurter Sparkasse: www.frankfurter-sparkasse.de - Unternehmensportrait: Marktführerin im Privatkundengeschäft im Rhein-Main-Gebiet. Die Frankfurter Sparkasse bietet als Teil des Konzerns der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen und mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe sämtliche Finanzdienstleistungen für Privat-, Gewerbe- und Firmenkunden. Die persönliche Beratung ist der wichtigste Grund für 40 Prozent aller Frankfurter, ihre Bankgeschäfte mit der Frankfurter Sparkasse zu tätigen. Hierfür verfügt sie in der gesamten Region über das dichteste Netz von Filialen und Beratungscentern. Online-Banking und Online-Beratung ergänzen das Serviceangebot im Internet. Darüber hinaus übernimmt die Frankfurter Sparkasse seit jeher gesellschaftliche Verantwortung. Gemeinsam mit der Stiftung der Frankfurter Sparkasse fördert und gestaltet sie das Leben der Bürger und die Zukunft der Region. Die Filiale ist nachdem die Filiale in der Wächtersbacher Straße geschlossen wurde nicht nur für Riederwälder Kunden, sondern auch für Fechenheim-Nord Anlaufstelle. Es gibt dort nicht mal mehr einen Geldautomaten. Lediglich im Supermarkt Kaufland gibt es einen Automaten der ING-Diba Bank, was bedeutet, dass die Abhebung mit Fremd-nutzungsgebühren verbunden ist. Die Schließung bedeutet also nicht nur einen herben Verlust für den Stadtteil Riederwald. Die lokale Versorgung mit einem dichten Filialnetz ist für die Bürgerinnen und Bürger von elementarer Bedeutung, insbesondere für Seniorinnen und Senioren. So ist oftmals zu beobachten, dass diese aufgrund des fortgeschrittenen Alters nicht mehr in der Lage sind den Geldautomaten zu benutzen. Auch bei sonstigen Bankgeschäften wird die Hilfe der bemühten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt. Für diesen Personenkreis ist es entscheidend, dass sich in den Stadtteilen selbst Filialen befinden. Eine lange Anfahrt in andere Stadtteile ist oftmals (insbesondere unter Beachtung der körperlichen Konstitution) nicht möglich. Ähnliches trifft auf die Mitbürgerinnen und Mitbürger zu, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Auch für diese Personen ist der persönliche Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Grundvoraussetzung für die Abwicklung ihrer Bankgeschäfte. Die Schließung von Filialen in den Stadtteilen führt dazu, dass dieser Personenkreis von der alltäglichen Erledigung ihrer Bankgeschäfte ausgeschlossen wird. Ein SB Automat hilft in diesen Fällen nicht. Die Frankfurter Sparkasse nimmt als Anstalt des öffentlichen Rechts wichtige Gemeinnützigkeitsaufgaben wahr. Nach § 2 VI 2 Hessisches Sparkassengesetz ist die Erzielung von Gewinnen nicht der Hauptzweck des Geschäftsbetriebs der hessischen Sparkassen. Insofern soll sich die Frankfurter Sparkasse auf ihren Auftrag zurückbesinnen. Zwar ist es verständlich, dass gerade in den sozial schwächeren Stadtteilen ein gewinnorientiertes Betreiben von Filialen mangels investitionskräftigem Kundenstamm schwierig ist. Dies ist allerdings durch gewinnbringende Filialen im Sinne der Daseinsvorsorge auszugleichen. Eine Schließung von Filialen in den sozial schwächeren Stadtteilen trifft gerade diejenigen, die für die aktuelle betriebswirtschaftliche Lage der Sparkasse am wenigsten die Verantwortung zu tragen haben. In ST 572 hat der Magistrat eine Stellungnahme der Sparkasse bezüglich der erfolgten Schließung in Kalbach veröffentlicht. Vorsorglich möchten wir der dortigen Argumentation entgegentreten, falls dies auch für den Riederwald angeführt wird. Die Sparkasse verweist dort darauf, dass die Filiale nicht den heutigen Diskretionsanforderungen entsprechen würde und daher eine unrentable Sanierung notwendig sei. Die Bürgerinnen und Bürger werden liebend gerne auf eine Sanierung verzichten, wenn dafür die Filiale im Stadtteil erhalten bleibt. Kunden der Sparkasse Riederwald wurde von MitarbeiterInnen die Filiale in Alt-Fechenheim als Ersatz angeboten. Diese Filiale ist vom Riederwald aus extrem schlecht zu erreichen. Eine direkte ÖPNV-Verbindung besteht nicht. Gerade Seniorinnen und Senioren ist es nicht zuzumuten das sie weite Gehstrecken über die Lahmeyerbrücke auf die Hanauer Landstraße bis zur Straßenbahnlinie 11 bewältigen, oder bis zur Lahmeyerstraße gehen, um mit der Buslinie 44 nach Fechenheim zu fahren. Daher ist die Filiale in Fechenheim kein Ersatz. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Riederwälder Filiale wurde als Schließungsgrund auch die "häufigen Überfälle der letzten Jahre" genannt. Wir weisen diesen Schließungsgrund ausdrücklich zurück. Das Überfallrisiko und der im letzten Jahr erfolgte Überfall rechtfertigt keine Filialschließung. Wäre dies ein tragfähiger Grund, so müssten nach dieser Argumentation alle Filialen schließen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3156 2018 Die Vorlage OF 352/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE. und GRÜNE gegen CDU und BFF (= Ablehnung); bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2018, OF 361/11 Betreff: Verkehrssicheres Gestalten der Zufahrt Kaufland (Wächtersbacher Straße 75) - Wegfall von zwei Parkbuchten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Zufahrt der Wächtersbacher Str. 75 durch geeignete Maßnahmen (Wegfall von zwei Parkbuchten rechts und links der Zufahrt) verkehrssicherer zu gestalten. Begründung: Durch die Fa. Kaufland findet ein starker Verkehr an der Zufahrt Wächtersbacher Str. 75 und auf der Wächtersbacher Str. allgemein statt. Es kam in der Vergangenheit zu mindestens einem schwerwiegenden Unfall an dieser Zufahrt. Zwar besteht die Zufahrt Wächtersbacher Str. 75 aus drei Fahrstreifen (je ein Links- und ein Rechtsabbieger in Richtung Wächtersbacher und einem Fahrstreifen in Richtung Fa. Harley-Davidson) und ist breit ausgestaltet. Aber durch das Parken an den eingezeichneten Parkbuchten rechts und links der Zufahrt auf der Wächtersbacher Str., wird die Sicht der Verkehrsteilnehmer derart beeinträchtigt, dass es ohne ein Eintasten auf die Wächtersbacher Str. nicht möglich ist, auf diese überhaupt einzufahren. Das führt zu gefährlichen Situationen, die durch den Wegfall der beiden rechts und links befindlichen Parkbuchten behoben werden könnten. Aus der Zufahrt kommend rechts in Richtung Klassikstadt befindet sich die Bushaltestelle "Lauterbacher Straße". Zwischen Zufahrt und Bushaltestelle befindet sich eine Parkbucht. Durch Wegfall wäre der Blick auf die Wächtersbacher Str. in Richtung Klassikstadt frei und ein Einfahren gefahrlos möglich. Durch den Wegfall der linksseitigen ersten Parkbucht in Fahrtrichtung Riederwald würde der Blick auf den von dort kommenden Verkehr ebenfalls frei sein. Siehe beiliegende Bilder. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: a) Die Vorlage OF 361/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Der stellv. Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern zu vereinbaren. Abstimmung: Zu a) und b) Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 361/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 361/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 17.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 361/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 361/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.01.2018, OF 322/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Planung und Bau von Straßenlaternen im Bereich der parkähnlichen Anlage, zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5-29 und der Birsteiner Straße 88-100 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den unbeleuchteten durch das Wohngebiet führenden Weg, zu einem sicheren Fußweg auszubauen. Für die Herstellung der Beleuchtung und die Planung, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Zwischen den obigen Liegenschaften Häusern gehören die Fußwege und die Grünflächen der Stadt Frankfurt am Main. Diese Durchgänge und die gesamte Grünfläche sind dunkel, eine Beleuchtung ist nicht vorhanden. Die Bewohnerinnen und Bewohner finden diese Dunkelheit dort sehr unangenehm. Des Weiteren fühlen sich die Anwohnerinnen und Anwohner nicht sicher in der Dunkelheit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 84 2018 Die Vorlage OF 322/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.01.2018, OF 320/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.9 Grün- und Freiflächen Sanierung und Neugestaltung des Spielplatzes Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert für den Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen um dort die dringend anstehende Grundsanierung komplett durchzuführen. Begründung: Der Spielplatz besteht aus einem ungeordneten Rasenbereich und Sandbereich im Osten. Dieser Bereich wird zur Zeit von Hunden nebst Hundebesitzern, Erwachsenen, Jugendlichen, Kleinkindern und den umliegenden Kindergärten gemeinsam genutzt. Das Gebiet hat eine verdichtete Bebauung und eine hohe Bevölkerungsdichte. In der unmittelbaren Nähe befinden sich zwei Kindertagesstätten und ein Hort, welche den Spielplatz früher umfangreich nutzten. Der Spielplatz steht bereits seit längerem für eine Grundsanierung an und in diesem Rahmen sollten die Vorschläge der beteiligten Gremien unter Beachtung der OM1508 realisiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 82 2018 Die Vorlage OF 320/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.01.2018, OF 321/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Bolzplatzes Birsteiner Straße mit einem "Gummispielbelag" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 ausreichend Mittel einzustellen um eine Sanierung und Umgestaltung des Bolzplatzes im Bereich Birsteiner Straße mit einem "Gummiboden" zu ermöglichen. Begründung: Der Bolzplatz in der Birsteiner Straße wird von vielen Kindern genutzt und ist den Bürgern daher sehr wichtig. Der Bolzplatz ist ein Zentrum der Kommunikation nicht nur für Kinder, sondern ebenfalls für die Eltern der Kinder. Der Platz ist belagsbedingt oft wegen Feuchtigkeit nicht zu nutzen oder völlig uneben. Für die spielenden Kinder wäre der Spielplatz öfter zu nutzen. Nach Regenfällen ist der Platz mit dem jetzigen Belag oft tagelang nicht zu nutzen. Eine Einzäunung und Verbesserung des Bodenbelags ist dringend angebracht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 83 2018 Die Vorlage OF 321/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD und LINKE. gegen GRÜNE, BFF und FDP (= Ablehnung); bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 304/11 Betreff: Haushalt 2018 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel einzustellen um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes 11 ein kostenloses WLan-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, Kita-Vorplatz Alt Fechenheim, auf dem Burglehen und am kleinen Einkaufszentrum der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenlosen Internetzugangs per WLan an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 304/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., BFF und 1 FDP gegen SPD, GRÜNE und 1 FDP (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2017, OF 263/11 Betreff: Ausbau der Lichtsignalanlage Wächtersbacher Straße/Cassellastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage am Überweg Cassellastraße, Einmündung Wächtersbacher Str. mit einer Erweiterung auszustatten, damit eine Gefährdung von Fußgängern vermieden wird. Es sollen zwei Warnleuchten, blinkendes Gelblicht, jeweils an den Masten der Lichtsignalanlage am Überweg Cassellastraße an der Einmündung in die Wächtersbacher Straße angebracht werden. Begründung: An dieser Einmündung befindet sich die Kindertagesstätte St. Hildegard in der Cassellastr. 2. Der Überweg in der Cassellastr. wird vor allem von Eltern mit ihren Kindern genutzt. Die Lichtsignalanlage ist so geschaltet, dass bei einer Grünphase für die Wächtersbacher Str. die Fußgängerampel in der Cassellastr. ebenfalls Grünlicht zeigt. Die Fußgängerampel in der Cassellastr. ist für Verkehrsteilnehmer, die aus der Wächtersbacher Str. in die Cassellastr. einbiegen, nur sehr schlecht zu erkennen. Anwohner berichten, dass es trotz Grünlicht für die Fußgänger auf dem Überweg in der Cassellastr. immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, da der abbiegende Verkehr von der Wächtersbacher Str. die Fußgänger auf dem Überweg in der Cassellastr. nur spät oder überhaupt nicht wahrnimmt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 04.12.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2490 2017 Die Vorlage OF 263/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.11.2017, OA 198 entstanden aus Vorlage: OF 249/11 vom 19.10.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Bereich der Bebraer Straße/Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße erneut, unter Beantwortung, Beachtung und Bewertung der nachstehend aufgeführten Punkte, zu prüfen: Im Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316, sind drei Argumente angeführt, die zu einer negativen Entscheidung der Anregung führen könnten: Erstes Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Aufgrund (...) des hohen Schwerlastverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs ist die Einrichtung einer Tempo-30 Zone nicht möglich." Der Straßenabschnitt, auf dem zukünftig eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeregt wird, hat keinen erhöhten Schwerlastverkehr. Schwerlastverkehr fährt dort zurzeit noch in einem akzeptablen und normal üblichen Rahmen. Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr morgens ist dort jeglicher Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen komplett verboten. 1. Würde bei erhöhtem Schwerlastverkehr ein weiterer Grund vorliegen, um neue Maßnahmen zu ergreifen? 2. Wäre damit nicht die Verkehrssicherheit in diesem Bereich unverzüglich zu erhöhen? 3. Bereits im Jahr 2003 gab es seitens des Magistrats Planungen, den Bereich, inklusive der Wächtersbacher Straße und der Bebraer Straße, in eine großflächige Tempo-30-Zone umzuwandeln. Eine Umsetzung war damals noch als rechtlich möglich eingeschätzt worden. Welche Vorschriften lassen dies heute nicht mehr möglich erscheinen? 4. Warum ist auf den typgleichen Verkehrswegen mit Personennahverkehr im selben Stadtteil eine Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich und im Gegensatz dazu auf der Wächtersbacher Straße nicht (z. B. Dieburger Straße, Starkenburger Straße, Straße Alt-Fechenheim)? In der Straße Alt-Fechenheim, vom Ortskern in Richtung zum Cassella-Industriegelände, ist die letzte Reduzierung auf Tempo 30 im Jahr 2016 umgesetzt worden. 5. Was war im Jahr 2016 der Unterschied in der Betrachtung der Einrichtung von Tempo 30 zur Wächtersbacher Straße und Alt-Fechenheim? 6. Gab es hier unfallbedingte Zahlen oder handelte es sich um eine Unfallhäufungsstelle, die von der Unfallkommission behandelt wurde? Zweites Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Unfallzahlen aufgrund überschrittener Geschwindigkeiten liegen nicht vor." In dem Bereich darf zurzeit Tempo 50 gefahren werden. Es hat im Jahr 2017 mindestens zwei Unfälle mit Schwerverletzten auf der Wächtersbacher Straße gegeben. 7. Wenn es keine Unfälle aufgrund überschrittener Geschwindigkeit von 50 km/h gab, ist es dann richtig, dass die bereits erlaubten 50 km/h in diesem Bereich als zu hoch einzustufen sind und eine geringere Geschwindigkeit durchaus Sinn macht? Die dem Ortsbeirat bekannten schweren Unfälle im Jahr 2017 sind alle bei einer Geschwindigkeit unter 50 km/h erfolgt. Es war trockenes Wetter und helllichten Tag. 8. Wären diese Unfälle auch passiert, wenn die Fahrzeuge nur 30 km/h gefahren wären? Die Aufzählung der schützenswerten Bereiche sind nachfolgend festgehalten. Dazu kommt noch Frankfurts größter Supermarkt, der für viele kreuzende Fußgänger sorgt und das Straßenbild dort merklich verändert hat. Die Struktur des Stadtteils hat sich in den Jahren 2016 und 2017 drastisch verändert. Weitere Projekte sind geplant. Es gibt ein städtisches Planungsprojekt, das Industriegebiet zu revitalisieren und dort mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Der kreuzende Fußgängerverkehr hat hier erheblich zugenommen und wird in der Zukunft noch weiter ansteigen, da dort zusätzlich eine S-Bahn-Station geplant ist. 9. Wie viele Tote oder Schwerverletzte reichen aus, um eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit rechtfertigen zu können? Drittes Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Auch schützenswerte Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten oder Altenheime finden sich auf dem genannten Abschnitt nicht." Am Ende des Bereichs sind die Praunheimer Werkstätten (Behindertenwerkstatt) direkt an der Wächtersbacher Straße gelegen. Ein weiterer großer kultureller Veranstaltungsort ist die "Klassikstadt". Sie liegt direkt an der Wächtersbacher Straße mit Veranstaltungen wie dem Streetfood Festival und vielen anderen, nicht nur automobilzentrierten Veranstaltungen. Eine besonders an den Wochenenden immer wieder für chaotische Verkehrsverhältnis sorgende Lokalität. Ein schwerer Unfall mit einem Fahrradfahrer ereignete sich 2017, während eine solche Veranstaltung stattfand. Es befinden sich direkt an der Straße weitere besonders schützenswerte Anlieger: - Eine Schule - Gymnasium, Realschule und Grundschule (FCSF) - Ein Kinderhort mit Kindergarten (Eröffnung 2018) - Eine Kindertagesstätte (St. Hildegard, Caritas) - Zwei Sporthallen, die von Kindern genutzt werden (Fabriksporthalle und FCSF) Weniger als 100 Meter davon in den Seitenstraßen gelegen: - Eine Haupt-, Real- und Grundschule (KHS) - Ein Kindergarten mit Hort (Sonnenschein) Fuldaer Straße Weniger als 150 Meter davon in der Seitenstraße gelegen: - Kindertagesstätte 75 - Lauterbacher Straße Der größte Supermarkt Frankfurts, mit sehr großem kreuzenden Verkehr von Radfahrern und Fußgängern, befindet sich in dem Bereich. Die Schüler und Kindergartenkinder müssen auf weiten Strecken des Bereichs auf die gegenüberliegende Seite der Wächtersbacher Straße kreuzen, um von/zu den Kindergärten und Schulen, unter anderem zu den Bushaltestellen oder der beidseitigen Wohnbebauung zu gelangen. 10. Sind diese schützenswerte Orte bei der Prüfung übersehen oder nicht bekannt gewesen? Zur notwendigen Verbesserungen der Kreuzungsmöglichkeiten gab es in letzter Zeit bereits fünf Anträge für diesen Bereich. Diese Kreuzungsmöglichkeiten waren zum Teil explizit für die Schüler und Kindergartenkinder vor ihren eigenen Einrichtungen an der Wächtersbacher Straße vorgesehen. Keine ist bisher umgesetzt worden. 11. Besteht aufgrund der geschilderten Sachlage Hoffnung, diese vorhergehenden Anträge nun erneut zu prüfen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen? Begründung: Bereits heute ergeben sich in dem Bereich Wächtersbacher Straße täglich sehr gefährliche Situationen. Im Jahr 2017 hat es bei Unfällen auf der Wächtersbacher Straße bisher mindestens vier Schwerverletzte gegeben. Schnelles Überholen von Bussen und das Umfahren von Querungshilfen auf der Gegenfahrbahn (Verkehrsinseln mit Zebrastreifen) sind mittlerweile an der Tagesordnung. Mit den Beschränkungen im südlichen Fechenheim hat man sehr gute Erfahrungen gemacht und sie haben zu einer merklichen Verbesserung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer geführt. Weshalb auf den typgleichen Verkehrswegen Dieburger Straße und Starkenburger Straße im selben Stadtteil eine solche Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich ist und auf der Wächtersbacher Straße nicht möglich sein soll, ist den Bürgern nicht zu vermitteln. Es gibt bereits in der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 274 aus gutem Grund folgende Öffnungsklausel: "Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden." Wenn Kinder und Erwachsene von Querungsstellen, die beleuchtet und gut markiert sind, von Fahrzeugen "weggefegt" werden, ist davon auszugehen, dass hier Fahrzeuge zu schnell fahren. So mehrfach in 2017 geschehen. Wenn man Schwerverletzte oder tödlich verunglückte Kinder und Erwachsene nur zählt, bis man Sicherungsmaßnahmen durchführt, ist dies sehr bedauerlich. Auf und an der Wächtersbacher Straße ist es gefährlich. Wie viele schwerverletzte Menschen mit an ihre Unfälle erinnernden bleibenden Schäden oder sogar Toten bedarf es, um Maßnahmen zu ergreifen? Man sollte präventiv arbeiten und solche Unfälle bereits im Vorfeld vermeiden. Jeder Unfall mit verletzten Menschen ist einer zu viel. Alle Unfälle dieses Jahr hätten schon nicht passieren sollen und wären vermeidbar gewesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 163 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 15.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.02.2018, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 316 = Zurückweisung, OA 198 = Annahme) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2402, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2017, OF 253/11 Betreff: Einrichtung einer Sperrfläche in der Bebraer Straße zwischen Hausnummer 11 und 13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Eine Sperrfläche hinter der Garagenausfahrt (in Richtung Wächterbacher Straße) der Häuser 11 u. 13 einzurichten. Begründung: Die Bewohner der Häuser 11 u. 13 beschweren sich, dass das Ausfahren aus der Tiefgarage nur sehr schwer möglich ist, da die Sicht auf den fließenden Verkehr oft durch parkende Autos versperrt wird. Die Einrichtung einer Sperrfläche würde hier Besserung verschaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 06.11.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2347 2017 Die Vorlage OF 253/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit auf der Bebraer Straße einführen und die vorhandene Querungshilfe mit einem Zebrastreifen versehen. Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 2620 vom 26.04.2018. Die Bebraer Straße ist Teil des Schulwegeplans und die Schulkinder brauchen eine sichere Möglichkeit, die Bebraer Straße zu überqueren. Aktuell besteht diese Möglichkeit nicht. Zudem verleitet die gerade Verkehsführung zu überhöhten Geschwindigkeiten seitens der Autofahrer, was eine zusätzliche Gefahrenquelle darstellt.
Fechenheim ist, verglichen mit anderen ähnlich großen und ähnlich weit entfernten Stadtteilen Frankfurts, relativ dürftig ans ÖPNV-Netz angeschlossen. Die 11 benötigt bis in die Stadt 25- 30min. Wenn man zur Zeil oder Fressgass will, dann braucht man noch etwas länger. Die 12 erschließt Fechenheim (wohlwollend ausgedrückt) peripher. Mit dem Auto benötigt man für diese Strecke ca 16min (ohne Parkplatzsuche). Es gibt also kaum einen Anreiz, die Straßenbahn zu benutzen. Soweit ich gelesen habe, wurde ursprünglich ein Anschluss Fechenheims ans U-Bahn-Netz geplant (U6 weiter vom Ostbahnhof wie die 11). Allerdings ergäben sich daraus kaum Vorteile im Vergleich zur Tram. Mein Vorschlag ist, die U4/7 ab Haltestelle Schäfflestraße über die Wächtersbacher Straße und die Casellastraße auf die Hanauer Landstraße zu führen. Hier könnten die Schienen der Tram nach Fechenheim genutzt werden. Der an der nordmainischen S-Bahn geplante Halt an der Casellastraße kann über diese Linienführung an die U-Bahn angeschlossen werden. Fechenheim bekäme dadurch eine direkte Anbindung an den Innenstadttunnel. Ich denke, dass sich dadurch die Fahrtzeit in die Innenstadt mit ÖPNV deutlich verkürzen würde.