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Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 2

Tilly-Edinger-Platz umgestalten Vorlage OF 1111/2 2025

08.03.2025 | Aktualisiert am: 08.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2025, OF 1111/2 Betreff: Tilly-Edinger-Platz umgestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Auf dem Tilly-Edinger-Platz einige Kleinkind-Spielgeräte aufzustellen und die umfassende Bepflanzung aufzulockern. Dabei sollte der Zaun möglichst erhalten bleiben. Die Planungsergebnisse sollen zu gegebener Zeit dem Ortsbeirat vorgestellt werden Begründung: Als das Adorno Denkmal noch stand, war die Platzgestaltung mit dem grauen Belag auf das Denkmal abgestimmt. Nach dem Umzug des Denkmals erscheint der Platz jetzt wie eine Einöde ohne Grün. Die Büsche wirken wie eine umlaufende Wand und verwehren den Blick auf den Platz, was manche unliebsame Personen anzieht, die dann auch noch ihre Notdurft in den Büschen verrichten. Da es in der Gegend nicht gerade ein Überangebot an Spielplätzen gibt, sollten einige Kleinkind-Spielgeräte aufgebaut werden. Gerade auch im Hinblick auf die geplante Wohnbebauung an der Gräfstraße auf dem Uni-Campus. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

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Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2

Schaukasten U-BahnStation „Leipziger Straße“ - Nutzungsvergabe

01.02.2025 | Aktualisiert am: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2025, OF 1080/2 Betreff: Schaukasten U-Bahn-Station "Leipziger Straße" - Nutzungsvergabe Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, warum der Schaukasten an der U-Bahn Leipziger Straße, Ausgang Markgrafenstraße (nicht am Aufzug, sondern Richtung Juliusstr.) laut Auskunft des Amts für Straßenbau Abt. "Gestattung" dem Institut für Selbstorganisation e.V. zur Nutzung überlassen wurde und ob auch anderen Vereinen und Initiativen in Bockenheim ermöglicht werden könnte, diesen zu nutzen. Begründung: Aus der Bürgerschaft erreichte die Antragstellerin die Anfrage zur Überlassung der Nutzung des Schaukastens nach Auflösung des Vereinsrings Bockenheims durch eine Initiative aus Bockenheim. Die Antragstellerin hat seitens der Ämter die Auskunft erhalten, dass grundsätzlich keinen einzelnen Vereinen oder Initiativen Schaukästen zur Verfügung gestellt würden. Im vorliegenden Fall handele es sich um die Übernahme des Schaukastens nach der Auflösung des Vereinsrings. Der Ortsbeirat sieht Informationsbedarf, damit gewährleistet ist, dass die Nutzungsvergabe fair und transparent erfolgt. Eine Teilnutzung durch mehrere Vereine wäre denkbar. Zuletzt wurde u.a. das Café Rabe beworben. Die Einrichtung dieses Cafés in der Jordanstraße war nicht zuletzt wegen der vorangegangen Hausbesetzung nicht ganz unumstritten. Bild vom bestückten Schaukasten (Foto: Antragstellerin) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Kulturcampus Bockenheim vor der Realisierung - Die HfMDK ist zentraler Baustein des Kulturcampus

31.01.2025 | Aktualisiert am: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2025, OF 1076/2 Betreff: Kulturcampus Bockenheim vor der Realisierung - Die HfMDK ist zentraler Baustein des Kulturcampus Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat - nach abgeschlossener Prüfung der für die HfMDK eingereichten Bauvoranfrage - über den aktuellen Stand des Ansiedlungsvorhabens der Hochschule auf dem Kulturcampus zu informieren. Gebeten wird zugleich darum, die Studie (ABG/ Speer 2024) zu Umbau und Umnutzung des Juridicums dem Ortsbeirat baldmöglichst zur Kenntnis und zur Diskussion zu geben. Der Ortsbeirat lädt hierfür zu einer öffentlichen Vorstellung in die Bürgerfragestunde ein. Die Ansiedelung der HfMDK wird seitens des Ortsbeirates als zentraler Baustein für die finale Realisierung des Kulturcampus betrachtet: Der Campus Bockenheim muss Hochschulcampus bleiben! Der Magistrat und die hessische Landesregierung werden daher eindringlich gebeten, die Ansiedlung dieser Frankfurter Hochschule am Kulturcampus auch unter angepassten Bedingungen zu ermöglichen und eine Abwanderung der Hochschule zu verhindern. Der Ortsbeirat bekräftigt seine Unterstützung der bereits seit vielen Jahren vorhandenen zivilgesellschaftlichen Zwischennutzungen auf den Arealen südlich und nördlich der Bockenheimer Landstraße. Zudem begrüßt der Ortsbeirat, die vom Magistrat ergriffenen Maßnahmen zur Einrichtung des Schirn-Interims in der Dondorf`schen Druckerei sowie zur Zwischennutzung der ehemaligen Kunstbibliothek, die ohne das Engagement zahlreicher zivilgesellschaftlicher Initiativen noch vor kurzer Zeit nicht vorstellbar waren. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Vermüllung um Altkleidercontainer verhindern

26.01.2025 | Aktualisiert am: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 1079/2 Betreff: Vermüllung um Altkleidercontainer verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, welche wirksamen Maßnahmen ergriffen werden können, um die zunehmende Vermüllung rund um die Altkleidercontainer in der Solmsstraße (ggü. des Zugangs zum Westbahnhof) und in der Robert-Mayer-Straße/Ecke Hamburger Allee zu verhindern. 2. die Maßnahmen bei positiver Prüfung umzusetzen. Begründung: Die Vermüllung rund um die genannten Altkleidercontainer hat in den vergangenen Monaten zugenommen (siehe Foto anbei). Alte Kleider verteilen sich rund um die Behälter, schränken die Barrierefreiheit für Passant*innen sowie die Aufenthaltsqualität ein. Die Container erscheinen regelmäßig überfüllt, was auf zu seltene Leerungen schließen lässt. Außerdem kann regelmäßig beobachtet werden, dass Kleidungsstücke aus den Containern entnommen werden. Hier wäre eine bessere Sicherung der Behälter wünschenswert. (Quelle: Container Robert-Mayer-Straße | eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle „Westend“ der UBahnLinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuwiesen

06.01.2025 | Aktualisiert am: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 1053/2 Betreff: Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle "Westend" der U-Bahn-Linien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuwiesen Vorgang: OM 2079/22 OBR 2; ST 2063/22; OA 443/24 OBR 2; OM 6233/24 OBR 2; ST 2160/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Die ST2160 vom 16.12.2024 ist zurückzuweisen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Seite des U- Bahn-Aufzugs zur Haltestelle Westend aus Richtung Alte Oper Poller vor der Aufstellungsfläche zu installieren, die üblicherweise zum Schutz vor Lkws und Anschlägen dienen. 3. Die Entscheidung, auf der östlichen Seite mit Bezug auf den Planstellungsbeschluss zum Verzicht auf Poller nur einfache Poller aufzustellen (s. ST 2060 vom 09.09.2022 sowie ST 2160 vom 16.12.202), hält der Ortsbeirat für nicht nachvollziehbar. Begründung: Der Unfall in Niederkassel, bei dem 2023 ein fünfzehnjähriger Jugendlicher an einer Bushaltestelle durch einen Pkw tödlich verletzt wurde, der tödliche Unfall in Passau, bei dem eine Mutter und ihre elfjährige Tochter durch einen ausweichenden Lkw ums Leben kamen sowie Fußgänger verletzt wurden sowie mehrere Unfälle in Hessen, bei denen Fußgänger durch Kraftfahrzeuge auf Gehwegen zum Teil schwer verletzt wurden - der letzte in Fuldabrück am 23.12.2024, bei dem eine Familie mit einem Baby im Kinderwagen auf einem Gehweg von einem Auto erfasst wurde und Vater und Kind schwer verletzt wurden - sind der Beweis für die Notwendigkeit von zusätzlichen Schutzeinrichtungen für den Aufzug in der Bockenheimer Landstraße. Es ist unerklärlich, wieso vor dem Aufzug aus Richtung Bockenheim terrorsichere Poller aufgestellt wurden, aber auf der gegenüberliegenden Seite aus Richtung Alte Oper, an der Fußgänger üblicherweise warten, nur normale Poller installiert wurden. Wie sicher normale Poller Fußgänger vor Kraftfahrzeugen schützen, zeigt die OF 1032/2 Vom 13.11.2024 (Poller in der Grempstraße.) wo die Poller vor dem Parkhaus in der Grempstraße umgefahren wurden. Ausserdem ist aufgrund der Insel für den Aufzug aus Richtung Alte Oper ein Lenkmanöver nach rechts notwendig. Wenn das Einlenken nach rechts aus Unachtsamkeit vergessen wird, landet das Kraftfahrzeug direkt auf der Aufzugsinsel im Aufstellbereich für die Fußgänger. Zählen Menschenleben so wenig? Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2079 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2063 Anregung vom 19.02.2024, OA 443 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6233 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2160 Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: Linke

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Antrag Ortsbeirat 2

Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof

06.01.2025 | Aktualisiert am: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 1057/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Die Buslinie 39 wird zum nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2025 bis zum Westbahnhof verlängert. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße-Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifenns,(Siehe Zeichnung) - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof verlängert werden. Sie soll folgernde Haltestellen erhalten: Sportinstitut - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof-Kurfürstenplatz - Adalbert-/ Schlpßstraße - Westbahnhof Die Ampelschaltung an der Kreuzung Rödelheimer Straße - Häusergasse -Schloßstrasse muss angepasst werden. Begründung: Entgegen den Aussagen der ST 824/2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39vom Markus- Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt, und zur Station Ginnheimer Straße/Sophienstraße will, steigt an der Haltestelle Ginnheim Mitte um, fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markuskrankenheus, eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab Markuskrankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Zeichnung Kreuzung Rödelheimer Straße, Häusergasse, Schlossstraße Quelle: Geoportal Frankfurt mit eigenen Markierungen Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: Linke

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Antrag Ortsbeirat 2

Planung zur Bockenheimer Landstraße so nicht akzeptabel

27.11.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2024, OF 1049/2 Betreff: Planung zur Bockenheimer Landstraße so nicht akzeptabel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Planung aus M 150/2024 zurückzuweisen und die Planung zur Umgestaltung der Bockenheimer Landstraße grundlegend zu überarbeiten. 1. Die Reduzierung auf eine Fahrspur je Richtung für den motorisierten Verkehr ist nicht hinzunehmen. 2. In der Planung sind neben dem MIV, dem Fahrrad und den Fußgängern auch der Linienverkehr und ausreichend Rettungswege zu berücksichtigen. Begründung: Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der erforderlichen Arbeiten am Netz (Strom und Fernwärme, siehe unter Trassenarbeiten in der M 150/2024) Baumaßnahmen an der Bockenheimer Landstraße unumgänglich sind. Auch stimmt der Ortsbeirat zu, dass der derzeitige Radweg erhebliche Unebenheiten aufweist und daher den Radverkehrsfluss erheblich hemmt. Eine Sanierung ist daher angezeigt. Unter Berücksichtigung der Verbreiterung des Radwegs auf einem wie bisher im Vergleich zur Fahrspur erhöhten Niveau stellt der Wegfall einer Fahrspur im Notfall eine echte Gefahr dar, da keine Möglichkeit bestünde, eine Rettungsgasse zu bilden. Der Linienverkehr ist für Anwohner unverzichtbar, sowohl die Buslinie 50 als auch die Linie M 36 sind wichtige ÖPNV-Anbindungen, die nicht aufgegeben werden können. Um zu gewährleisten, dass diese nicht noch unzuverlässiger werden, ist der Verkehrsfluss auf der Bockenheimer Landstraße auch für ÖPNV-Nutzer von großem Interesse. Schließlich ist anzunehmen, dass die Verkehrsaufkommen in den Seitenstraßen der Bockenheimer Landstraße zunehmen. Ähnliche Entwicklungen gibt es etwa in der Fürstenberger Straße seit dem Umbau des Grüneburgwegs oder auch im Nordend seit dem Umbau des Oeder Wegs. Hier bedarf es eines Gesamtkonzepts und eine Abbildung der Veränderung im Vergleich zur Beschlusslage von 2019. Aufrecht zu erhalten ist ausdrücklich der Baumbestand und die Begrünung der Straße. Auch sollen Aufenthaltsorte wie der Odina-Bott Platz erhalten bleiben. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 150 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6239 2024 1. Der Vorlage M 150 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1057 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage OF 1042/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 1048/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 1049/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. 4 GRÜNE, CDU und SPD gegen 2 GRÜNE, FDP und Linke (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme)

Parteien: CDU, FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Mit dem Rad zum Westbahnhof

22.11.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2024, OF 1045/2 Betreff: Mit dem Rad zum Westbahnhof Vorgang: V 775/23 OBR 2; ST 414/24 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. möglichst zeitnah die neue verkehrliche Lösung für die Kreuzung Robert-Mayer Str./Hamburger Allee/ Nauheimer Str./ Emser Brücke/Voltastr. sowie die Anbindung des Westbahnhofs für den Radverkehr in einem Arbeitsgespräch mit Vertreter*innen der Fraktionen im Ortsbeirat 2 zu erörtern. 2. Diese Planungen sodann öffentlich im Ortsbeirat 2 vorzustellen. Begründung: Nach zahlreichen Anträgen aus dem Ortsbeirat 2 (siehe dazu zuletzt ST 414 vom 19.02.2024 nach OF 761/2 vom 23.09.2023) soll nach Auskunft der Ämter nunmehr eine Lösung absehbar sein. Damit diese dann auch zeitnah umgesetzt werden kann, bittet der Ortsbeirat 2 um Vereinbarung eines Termins zur Vorstellung in der Bürgerfragestunde. Dass die Robert-Mayer-Straße zur Fahrradstraße umgebaut wurde, ohne dass man den Weg legalerweise zum Westbahnhof fortsetzen kann bzw. Richtung City West weiterfahren kann, entspricht nicht den Erwartungen an ein sinnvolles Radwegenetz. Es besteht daher Grund zur zeitnahen Umsetzung der lange ersehnten Verbindung. Da diese Planungen eine sehr komplexe Verkehrssituation betreffen, wird vor der öffentlichen Präsentation ein Arbeitsgespräch mit dem Ortsbeirat vorgeschlagen. Bei komplexen Planungsvorhaben hat sich das schon einige Male bewährt, so z.B. bei der Vorplanung zur U5-Verlängerung zum Römerhof oder der Gestaltung des Sally-Ride-Platzes. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.10.2024, OF 1012/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.10.2023, V 775 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 414 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6226 2024 1. Die Vorlage OF 1012/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1045/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1045/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Die vier leer stehenden Läden im Erdgeschoss der neuen Mensa in der Bockenheimer Landstraße im UniCampus Bockenheim für soziale Zwecke zur Verfügung stellen

15.11.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2024, OF 1038/2 Betreff: Die vier leer stehenden Läden im Erdgeschoss der neuen Mensa in der Bockenheimer Landstraße im Uni-Campus Bockenheim für soziale Zwecke zur Verfügung stellen Der Ortsb eirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistrat soll Verhandlungen mit der Universität aufnehmen mit dem Ziel, dass die vier leerstehenden Läden im Erdgeschoss der Neuen Mensa,Bockenheimer Landstraße für soziale Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Die ehemalige Kita in der Neuen Mensa sollte für den Verein Roinja, der seit langer Zeit und dringend geeignete Räume benötigt, zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Seit Jahren stehen die Läden im Erdgeschoss der Neuen Mensa im Uni-Campus Bockenheim, Bockenheimer Landstrasse leer. Der einzige Laden der aktuell genutzt wird ist das KFZ Referat. Andererseits fehlen gerade in Bockenheim Flächen für soziale Zwecke. So sucht der Verein Roinja, der Beratungsarbeit für Geflüchtete anbietet, dringend Flächen für seine Beratungsarbeit. Da die Mütter mit ihren Kindern kommen, wäre die ehemalige Kita in der Neuen Mensa ein idealer Ort für den Verein, da dort noch die Einrichtung der ehemaligen Kita vorhanden ist. Eine Nutzung der leerstehenden Läden als Abstellort für alte Möbel der Universität entspricht nicht der sozialen Verantwortung der Universität! Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 47 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1072 2024 Die Vorlage OF 1038/2 wird mit geändertem Antragstenor in der folgenden Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die vier leerstehenden Läden im Erdgeschoss der neuen Mensa in der Bockenheimer Landstraße für soziale Zwecke zur Verfügung gestellt werden können und ob die ehemalige Kita in der neuen Mensa für den Verein Bachtale Romnja, der seit langer Zeit und dringend geeignete Räume benötigt, zur Verfügung gestellt werden kann." Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD und Linke gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD und 1 FDP

Partei: Linke

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Antrag Ortsbeirat 2

Reinigungsintervalle bei großflächigen Heckenflächen erhöhen

13.11.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2024, OF 1027/2 Betreff: Reinigungsintervalle bei großflächigen Heckenflächen erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der FES und dem Grünflächenamt Lösungen zu suchen und zu finden, um größere Heckenflächen, wie jene zwischen Hamburger Allee, Emser Brücke und Robert-Mayer-Straße nicht nur zu schneiden, sondern häufiger zu reinigen und besser zu pflegen. Begründung: Am 18. Oktober 2024 hat die FES aus der Heckenanlage Hamburger Allee/ Robert-Mayer-Straße ca. 10 Kubikmeter Flaschen und sonstigen Müll (Schätzung von Mitarbeitenden der FES) herausgeholt, die dort offenbar im Laufe längerer Zeit deponiert worden waren (obwohl direkt neben der Anlage sechs Flaschencontainer aufgestellt sind). Die FES war dort mit zwei Transportwagen und ca. 6 Mitarbeitenden im Einsatz. (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6240 2024 Die Vorlage OF 1027/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Leerstand und Verfall in der Gräfstraße 78 - Ehemalige Universitätsbibliothek

13.11.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2024, OF 1031/2 Betreff: Leerstand und Verfall in der Gräfstraße 78 - Ehemalige Universitätsbibliothek Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Befindet sich das Gründerzeitgebäude Gräfstraße 78 nach wie vor im Besitz der Universität / des Landes Hessen? Wie wird der Zustand des Gebäudes nach bereits jahrelangem Leerstand beurteilt? Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, bzw. wird es im Rahmen der Kulturcampus-Planung erhalten bleiben? Steht der Magistrat mit der Universität / dem Land Hessen dahingehend in Kontakt, den Zustand des Gebäudes wieder zu verbessern, eine Sanierung einzuleiten und das Gebäude neu zu nutzen? Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat in Abstimmung mit dem Eigentümer, das Gebäude zu öffnen und eine Zwischennutzung zu ermöglichen, z.B. für Studierendenwohnen? Welche Maßnahmen werden ergriffen (bzw. dem Eigentümer aufgegeben), den Vorgarten zur Gräfstraße entsprechend der Vorgartensatzung von Sperrmüll zu reinigen und anzulegen? Begründung: Das leerstehende Gebäude Gräfstraße 78 ist zwar Teil der Kulturcampus-Planung, es liegt jedoch am äußersten Rand des Planungsgebietes zwischen dem Restaurant Extrablatt und neben dem neu gestalteten ehemaligen Philosophikum (Lageplan, Ziffer 3: https://www.uni-frankfurt.de/38093742/Lageplan___Campus_Bockenheim.pdf). Das Gebäude ist historisch und optisch ein wichtiger Teil der Gräfstraße in Bockenheim und soll das nach Meinung des Ortsbeirats auch bleiben. Sein langjähriger Leerstand und der damit verbundene zunehmende Verfall (verbunden mit Vermüllung) ist nicht hinzunehmen. Der Magistrat wird gebeten, auf die Universität (bzw. den Eigentümer) zuzugehen und sich schnellstmöglich für eine Sanierung und Nachnutzung einzusetzen. Der Antrag wird vom Verein "Freunde Bockenheims" mit angeregt und unterstützt. Anlage (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1074 2024 Die Vorlage OF 1031/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Weitere Radbügel für die Kiesstraße

13.11.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2024, OF 1030/2 Betreff: Weitere Radbügel für die Kiesstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Kiesstraße auf Höhe der Häuser Nr. 41 bis 37, in Abstimmung mit den dort ansässigen gastronomischen Betrieben (z.B. Café Crumble) weitere Radbügel zu installieren. Hierfür sollten ein bis zwei PKW-Stellplätze entfallen. Begründung: Die wenigen Fahrradständer an der Ecke Kiesstraße / Adalbertstraße sind regelmäßig übervoll. Auf dem schmalen Gehweg entlang der beschriebenen Hausnummern sind Fahrräder nicht abzustellen. Eine Erweiterung des Angebotes insbesondere für die Kundschaft der Gastronomie scheint daher erforderlich. (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6232 2024 Die Vorlage OF 1030/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz wie folgt geändert wird: "Hierfür sollte ein Pkw-Stellplatz entfallen." Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten

12.11.2024 | Aktualisiert am: 25.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 1463/1 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen für eine sichere und zeitgemäße Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke zu gewährleisten. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit bereits bewährten, temporären Elementen gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich erst eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte / Mainzer Landstraße entstand und dessen Anbindung auch durch die inzwischen fahrradfreundliche Nebenstraße Robert-Mayer-Straße verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen auf der Brücke sind aber zu schmal, nicht durchgängig und nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel ist ein qualitativ hochwertiger und sicherer Lückenschluss für den Radverkehr, damit die Nord-Süd-Verbindung ihren vollen Nutzen entfalten kann und ein sicheres Befahren auch für Kinder möglich ist. Sowohl während der EUROBIKE-Messen als auch während einer Baustelle im Mai 2022 wurde die Emser Brücke zur Einbahnstraße oder komplett für den Kraftverkehr gesperrt. Beschwerden gab es im Ortsbeirat 1 deswegen keine, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Auswirkungen auf den PKW-Verkehr gering sein werden. Fotos: Frankfurter Neue Presse . . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Einrichten eines Tagestreffpunktes für Obdachlose mit niedrigschwelligem Beratungsangebot

29.10.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2024, OF 1023/2 Betreff: Einrichten eines Tagestreffpunktes für Obdachlose mit niedrigschwelligem Beratungsangebot Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Im Ortsbezirk 2 einen Tagestreffpunkt für Obdachlose mit niederschwelligen Beratungsangebot, aufsuchender Sozialarbeit und der Möglichkeit zum Duschen und zum Wäsche waschen einzurichten Begründung: Seit der Auflösung der Einrichtung für Obdachlose in der Kiesstrasse fehlt es im Ortsbezirk 2 an Aufenthaltsmöglichkeiten für Obdachlose. Nach der Verdrängung dieser Gruppe vom ehemaligen Uni-Campus Bockenheim durch das Sicherheitspersonal blieb die Grünanlage zwischen der Adalbertstraße und der Jordanstraße als letzter Treffpunkt, in dem kein Konsumzwang besteht. Eine weiterte Verdrängung dieser Gruppe lösat nicht die Probleme, sondern verlagert sie bloss Durch ein niederschwelliges Beratungsangebot mit aufsuchender Sozialarbeit soll dafür Sorge getragen werden, dass Obdachlose vor Ort die Hilfe, die ihnen zusteht, aber aus Scham oder anderen Gründen nicht in Anspruch genommen wird, wahrnehmen können. Eine Möglichkeit zum Duschen oder Wäsche waschen ist ebenfalls notwendig. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.10.2024, OF 1006/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 17 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 1023/2 um eine Runde zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6041 2024 1. Die Vorlage OF 1006/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. 2. 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1023/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. 4 GRÜNE, 3 CDU, SPD und FDP gegen 1 GRÜNE, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Beratung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1023/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: Linke

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Antrag Ortsbeirat 2

Radverkehrsführung Bockenheimer Landstraße: Bei Bau und Sanierung der Bockenheimer Landstraße als Radverkehrsstraße ein Pilotprojekt für klimafreundlichen Asphalt einsetzen

21.10.2024 | Aktualisiert am: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1042/2 Betreff: Radverkehrsführung Bockenheimer Landstraße: Bei Bau und Sanierung der Bockenheimer Landstraße als Radverkehrsstraße ein Pilotprojekt für klimafreundlichen Asphalt einsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Beim Bau und der Sanierung der Bockenheimer Landstraße als Radverkerhrsanlage zwischen Bockenheimer Anlage und Senckenberganlage soll die Verwendung klimafreundlichen Asphalts als Pilotprojekt eingesetzt werden. Begründung: Das Westend zählt laut Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt zu den besonders überhitzten Stadtteilen der Stadt Frankfurt. Das Westend gehörte in den Hitzesommern 2021 bis 2023 zu den heißesten Orten in Deutschland. Um eine klimatische Entlastung zu erreichen, ist es notwendig bei der Sanierung und dem Umbau der Bockenheimer Landstraße als fahrradfreundliche Straße ein Pilotprojekt zum Einsatz des speziellen klimafreundlichen Asphalts " KlimaPhalt" zu planen und zum Einsatz zu bringen. Der klimafreundliche Asphalt hat folgende Vorteile: Er reflektiert die UV-Strahlen, ist wasserdurchlässig, er speichert das Wasser und erzeugt Verdunstungskälte. Durch das Versickern des Regenwassers und die Speicheung des Wassers wird die Kanalisation entlastet. Zusätzlich wird beim Bau der Asphaltdecke ein Vlies als Filter für Mikroplastik eingesetzt, so dass dieses nicht in die Kanalisation und schließlich in die Flüsse gelangen kann. Zu den Vorteilen des KlimaPhalt zwei Links: Flächenversiegelung: Spezieller Asphalt für mehr Grundwasser und besseres Stadtklima | MDR.DE ttps://www.klimaphalt.de Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 150 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6239 2024 1. Der Vorlage M 150 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1057 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage OF 1042/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 1048/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 1049/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. 4 GRÜNE, CDU und SPD gegen 2 GRÜNE, FDP und Linke (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: Linke

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Antrag Ortsbeirat 2

Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein Nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können

21.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1010/2 Betreff: Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein Nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Auf der Schloßstraße - zwischen Schönhof und Adalbertstraße - durch Neukonzeption eines nachhaltigen und innovativen Beleuchtungskonzept für die Gehwege, Fußgängern ein sicheres Begehen der Fußwege zu ermöglichen. Begründung: In der Schloßstraße sind zwischen dem Schönhof und der Adalbertstraße nur jeweils eine Lampe über den Straßenbahngleisen aufgehängt. Dies sind trotz doppelter Straßenbreite gleich viel Lampen wie in der nur halb so breiten Großen Seestraße. Dies führt dazu, dass die Gehwege nur unzureichend beleuchtet sind, dadurch steigt die Gefahr für Unfälle. Auf der ebenso breiten und im Fahrweg baulich ähnlichen Breitenbachbrücke befinden sich zwei Lampen über der Fahrbahn. Es ist dringend notwendig, dass die Schloßstraße zwischen dem Schönhof und der Adalberstraße für Fußgänger und Radfahrer sicher ausgeleuchtet wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: Linke

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Antrag Ortsbeirat 2

Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen

19.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2024, OF 1006/2 Betreff: Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1.1. ob derzeit mittels Sozialarbeit Kontakt zu den Gruppen besteht, die in der Grünanlage "Kinderspielplatz Adalbertstraße" (auch "Jordanischer Park" genannt) im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße (im Folgenden "Grünanlage") täglich Alkohol in der Grünanlage konsumieren. 1.2. ob und wie in der Grünanlage ein noch zu verfügendes Alkohol- und Rauchverbot bzw. die Sanktion etwaiger Zuwiderhandlungen gegen ein solches Verbot von Seiten der Stadt Frankfurt effektiv durchgesetzt werden kann. Der Ortsbeirat regt insoweit ein Konzept der Stadt Frankfurt an, in dem sowohl die Durchsetzung der Ordnungsmaßnahmen in der Grünanlage als auch Maßnahmen für ein Quartiersmanagement vorgesehen werden sollten, die den Alkohol- und Raucherwarenkonsum nach Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gegenüber AnwohnerInnen sowie Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schülerhorten und Spielplätzen aktiv steuert bzw. aktiv für mehr Rücksichtnahme im gesamten Stadtteilquartier im Umfeld der Jordanstraße geworben wird. 2. der Magistrat wird zudem gebeten, 2.1. bei positiver Prüfung von Ziffer 1.2., ein allgemeines Alkohol- und Rauchverbot für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße über den Kinderspielplatz hinaus für die gesamte Grünanlage zu verfügen. Das Alkohol- und Rauchverbot ist nebst konkreten Sanktionsandrohungen im Falle der Zuwiderhandlung nach der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main durch mehrere Schilder in der Grünanlage gut sichtbar bekannt zu machen. 2.2. die Öffnungszeit für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße für einen Zeitraum von zunächst zwölf Monaten auf 18 Uhr zu beschränken und auch diese Maßnahme gut sichtbar in der Grünanlage bekannt zu machen. 3. Der Magistrat wird gebeten die gesamte Sache als Eilfall nach § 4 (10) S.4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu behandeln. Begründung: Die Grünanlage "Kinderspielplatz Adalbertstraße" (auch "Jordanischer Park" genannt) zwischen Adalbert- und Jordanstraße ist ein öffentlicher Weg durch einen mit Einzelbungalows bebauten Innenhof einer Seniorenwohnanlage mit Sitzgelegenheiten unmittelbar an einem Kinderspielplatz und eines Schülerladens bzw. -horts für Grundschulkinder ("Spielraum im Stadtteil"). Insoweit ein gelungenes Beispiel für eine stadtplanerische Öffnung des Innenhofes einer Wohnbebauung (ABG) für Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie für weitere öffentliche Zwecke (ebenda Kindereinrichtungen). Leider wird seit geraumer Zeit an den Sitzgelegenheiten des öffentlichen Weges regelmäßig und schon ungefähr ab der Mittagszeit bis zur Schließung der Grünanlage (d.h. quasi täglich) umfänglich Alkohol- und Raucherwaren von NutzerInnen der Grünanlage konsumiert, was leider ebenso regelmäßig zu Störungen der Umgebung führt, wie Lärmbelästigungen durch lautstarke Unterhaltungen oder Musik, rauschbedingte Eskalationen untereinander aber auch gegenüber Dritten sowie erhöhten Müllaufkommen und sogenanntem Wildpinkeln/Notdurft in der Grünanlage. Dies alles findet in unmittelbarer Nähe zu dem Kinderspielplatz sowie dem Schülerladen statt, was den jüngsten und schutzbedürftigsten NutzerInnen der Grünanlage nicht länger zugemutet werden sollte. Nicht zuletzt finden die genannten Verhaltensweisen auch in einem Innenhof einer Wohnanlage für SeniorInnen statt, die sich als AnwohnerInnen nachvollziehbar massiv belästigt und teilweise durch das Verhalten einzelner Personen bedroht fühlen und von Beleidigungen berichten. Die genannten Verhaltensweisen sind durch die Aussagen insbesondere von AnwohnerInnen, die eine Unterschriftensammlung hierzu in der Anwohnerschaft durchgeführt haben, sowie der Elternschaft von Kindern, die den Spielplatz oder den Schülerladen besuchen, sowie durch die häufigen Einsatze des 13. Polizeireviers belegbar. Das beschriebene -leider auch sehr regelmäßig feststellbare- Verhalten verstößt aus Sicht des Ortsbeirates gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und ist insbesondere in dieser Grünanlage aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den AnwohnerInnen der Seniorenwohnanlage und der Kindereinrichtungen nicht länger tolerierbar. Klargestellt sei, dass der Ortsbeirat nicht die Öffentlichkeit oder auch nur einzelne NutzerInnen sondern lediglich ein bestimmtes Verhalten aufgrund der Umstände in dieser konkreten Grünanlage unterbinden möchte. Mit einem Alkohol- und Rauchverbot würden die Regelungen, die auf dem Kinderspielplatz sowieso gelten, auf die gesamte Grünanlage ausgeweitet werden. Neben einem Alkoholverbot sollte auch ein Rauchverbot angeordnet werden, da offensichtlich neben Zigaretten regelmäßig auch Marihuana konsumiert wird, was nach Meinung des Ortsbeirates an diesem Ort schon aus den genannten Gründen des Kinderschutzes nicht gestattet sein sollte. Zumal die Grünanlagensatzung vorsieht, Regelungen wie angeregt z.B. für die Grünanlage zu treffen, "Sofern [...] insbesondere gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, verstoßen wird [...] Einschränkungen der Benutzung der jeweiligen Grünanlage vorzunehmen." Die zunächst temporäre Beschränkung der Öffnungszeit auf 18 Uhr (momentan 20 Uhr) für ein Jahr wird insbesondere die schwerer zu kontrollierenden Abendstunden im Sinne der Anwohnerschaft befrieden. Schließlich sind die angeregten Maßnahmen umzusetzen. Nicht hinreichend wäre es aus Sicht des Ortsbeirates, die Umsetzung allein der (Landes-)Polizei bzw. dem 13. Polizeirevier "überlassen" zu wollen. Zumal es sich bei etwaigen Zuwiderhandlungen um Ordnungswidrigkeiten in einer Grünanlage handeln wird, ist die Stadt Frankfurt als Ordnungsbehörde angesprochen und sollte der Umsetzung konzeptionell, ggf. durch regelmäßige Kontrollen durch MitarbeiterInnen des Ordnungsamts (Stadtpolizei), begegnen. Hierbei sollte über die Grünanlage hinaus im Stadtteilquartier für "das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme" insbesondere beim öffentlichen Konsum von Alkohol- und Raucherwaren geworben werden. Dies Verständnis für die Sicht des jeweils anderen könnte z.B. durch Flyer oder Plakate (ggf. im Umfeld von Kneipen und Kiosken) erhöht werden. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei: Bitte die Freunde Bockenheims e. V., den Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945 sowie das Frankfurter Archiv der Revolte zum Zuge kommen lassen

19.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2024, OF 1007/2 Betreff: Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei: Bitte die Freunde Bockenheims e. V., den Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945 sowie das Frankfurter Archiv der Revolte zum Zuge kommen lassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass bei Zwischennutzung der Dondorf Druckerei durch die Schirn neben Kunstprojekten auch Projekte zur Geschichte der Dondorf-Druckerei, zur Geschichte des Ortsbeiratsbezirks sowie zur Geschichte des Widerstands gegen die NS-Diktatur im Bockenheimer Stadtteil berücksichtigt werden. Der Ortsbeirat würde es sehr begrüßen, wenn namentlich die "Freunde Bockenheims", der "Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945" sowie das "Frankfurter Archiv der Revolte" jeweils Räumlichkeiten als Archiv bzw. Lagerraum sowie für öffentliche Ausstellungen für die Zeit der Zwischennutzung in der Dondorf Druckerei zur Verfügung gestellt bekommen. Begründung: Fraglos haben sich viele Menschen im Ortsbeiratsbezirk, Vereine und Initiativen auch aufgrund der wechselhaften Geschichte der Dondorf Druckerei so vehement für den Erhalt des Gebäudes eingesetzt. Daher sollten bei der Zwischennutzung auch Projekte zur Geschichte der Dondorf-Druckerei sowie der Stadtteile Bockenheim und Westend Berücksichtigung finden. Neben den "Freunden Bockenheims", für die Geschichte Bockenheims und der Dondorf Druckerei (siehe zu den einzelnen Vereinen jeweils unten), sollte auch zur weiteren Zeitgeschichte der Frankfurter Stadtteile Westend und Bockenheims das "Frankfurter Archiv der Revolte" Berücksichtigung finden. Ein weiterer historischer Schwerpunkt sollte zum Widerstand gegen die NS-Diktatur in den Stadtteilen Bockenheim/Westend durch den "Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945" gesetzt werden. Zumal der Union-Druckerei, der seinerzeitigen Eigentümerin die Dondorf-Druckerei nebst Inventar (druckte ebenda die 1933 verbotene SPD-Zeitung "Volksstimme") nach der sogenannten Machtergreifung 1933 von den Nazis "geklaut" und sodann für Nazi-Propagandazwecke missbraucht wurde. Die Freunde Bockenheims entstanden 1979/1980 nach einem Volkshochschulkurs mit dem Thema "Näher betrachtet: Bockenheim - erlebte Geschichte". Die Erfahrung, jüngere und jüngste Geschichte selbst zu erleben, hielt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammen. Man sammelte Objekte, Fotos, Dokumente, Zeitungsausschnitte. Bereits 1980 erschien das erste Buch "Bockenheim zwischen gestern und morgen" (Auflage: 2.300 Exemplare). Es folgten viele weitere Publikationen mit Bockenheim-Bezug, u.a. auch zur Dondorf-Druckerei. Die Freunde Bockenheims organisieren neben Stadtteilführungen und Ausstellungen regelmäßig Veranstaltungen. Die Freunde Bockenheims beschäftigen sich 20 Jahren mit der Geschichte der Dondorf-Druckerei. Im Jahr 2009 konnte daher in der Ausstellungshalle der Dondorf-Druckerei die Ausstellung "Die wechselvolle Geschichte eines Industriedenkmals - Alte Druckerei Dondorf" stattfinden, dokumentiert in einer Publikation (3. Auflage 2023). Im Gebäude der Dondorf-Druckerei wäre für die Freunde Bockenheims naheliegend der Ort für Ausstellungen zur Stadtteilgeschichte, für das Archiv mit Arbeitsmöglichkeiten auch für die Nutzer des Archivs bei Forschungen (u.a. Schulklassen, Studierende). Der Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945 wurde 1967 von ehemaligen Verfolgten, Widerstandskämpfern und Kämpferinnen gegen den Nationalsozialismus und Wissenschaftler:innen in Frankfurt im Westend gegründet. Die Aufgabe, die sich der Studienkreis macht, sind die Erforschung, Dokumentation und Vermittlung der Geschichte des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus. Mit seinem "Dokumentationsarchiv des deutschen Widerstandes" und der dazugehörigen Präsenzbibliothek im Stadtteil Westend ist der Studienkreis eine wichtige Wissensquelle für die Themen Widerstand und Verfolgung in der NS-Zeit. In einer mehrmals im Jahr veröffentlichten Zeitschrift stellt der Studienkreis wissenschaftliche Forschungsbeiträge zu seinem Aufgabenfeld vor. Ausstellungen des Studienkreises Widerstand zur NS-Geschichte werden im ganzen Bundesgebiet ausgeliehen und mit Veranstaltungen begleitet. Zuletzt "Früher Widerstand gegen den Nationalsozialismus" im Juli 2024 in der Paulskirche. Der Studienkreis möchte das Projekt "Rettungswiderstand" um den "Bockenheimer Kreis" in der Dondorf-Fabrik platzieren und mit Veranstaltungen für den Stadtteil Angebote machen. Der "Bockenheimer Kreis" bezeichnet u.a. den Arzt Dr. Fritz Kahl in der Blanchardstraße, seine Frau Margarete Kahl sowie Pfarrer Welke, die in der NS-Zeit Verfolgte unterstützt und gerettet haben. Das Frankfurter Archiv der Revolte entstand seit 2017 aus einer Zusammenarbeit zu Sicherung und Dokumentation von Dokumenten zu den "Revoltejahren" vor und nach 1968. Aufgaben des Archivs: Sammlung, Wahrung und Vermittlung zeitgeschichtlichen Erbes, das sich mit dem sogenannten langen roten Jahrzehnt verbindet. Seit Frühjahr 2020 verfügt der Verein über einen Archivraum in der ehemaligen Akademie der Arbeit in der Mertonstraße 30 und kann dort Fotos und Dokumente aufbewahren und ausbereiten. Im Jahr 2020 fand die erste große Ausstellung des Frankfurter Archivs der Revolte, gemeinsam mit Partnern (u.a. Offenes Haus der Kulturen, Institut für Selbstorganisation e.V.) und mit einem umfangreichen Begleitprogramm (mit vielen Partnern) mit dem Titel "Dieses Haus ist besetzt! Frankfurter Häuserkampf 1970-1974" statt (über 1000 Besucher:innen). Das Archiv sucht nach Ausstellungsflächen, die Themen aus dem Archivbestand sowohl in einer (kleineren) Dauer-Ausstellung präsentieren können als auch abwechselnd Themenfelder zeigen können, die allesamt Bezug zu den Stadtteilen des Ortsbeirats sowie zu der universitären Geschichte der Dondorf-Druckerei aufweisen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten

16.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2024, OF 1014/2 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen für eine sichere Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke zu gewährleisten. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit den bereits bewährten, temporären Trennelementen, der Umwandlung von Fahrstreifen oder einer Einbahnstraßenregelung gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstanden ist, deren Anbindung durch die inzwischen fahrradfreundliche Robert-Mayer-Straße ebenfalls verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen entlang der gesamten Brücke sind an mehreren Stellen nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel sollte es sein, einen qualitativ hochwertigen und sicheren Lückenschluss für den Radverkehr zu gewährleisten, damit die Verbindungen ihren vollen Nutzen entfalten können und ein sicheres Befahren, beispielsweise auch für Kinder, möglich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Fahrradparkplätze für die Jungstraße 2.0

14.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1016/2 Betreff: Fahrradparkplätze für die Jungstraße 2.0 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im vorderen Bereich der Jungstraße, Richtung Robert-Mayer-Straße, mindestens 16 zusätzliche Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Anregung von Anwohnenden. Die auf Grundlage der OM 3297 installierten Fahrradständer erfreuen sich großer Beliebtheit. Es besteht ein Bedarf an zusätzlichen Fahrradparkplätzen, damit alle Anwohnenden ihre Räder in Hausnähe sicher abstellen können. Vor allem im vorderen Bereich der Jungstraße, bei den Hausnummern 3, 4, 16 und 32 (Robert-Mayer-Straße, Bereich Jungstraße), fehlen noch jeweils vier Fahrradbügel pro Hausnummer. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Situation der Bäume in der westlichen Gräfstraße verbessern

14.10.2024 | Aktualisiert am: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1015/2 Betreff: Situation der Bäume in der westlichen Gräfstraße verbessern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Möglichkeiten gibt es, die Baumscheiben entlang der westlichen Gräfstraße (Hausnummern 71 - 83) in den Straßenraum hinein zu erweitern und damit den vorhandenen Bäumen mehr Raum zu geben? 2. Können entlang dieses Straßenverlaufs ggf. weitere Bäume gepflanzt werden? 3. Unabhängig von der Erweiterungsmöglichkeit der Baumscheiben wird darum gebeten, die vorhandenen bzw. erweiterten Baumscheiben besser zu pflegen und ergänzend neu zu begrünen. Begründung: Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Erhitzung insbesondere der city-nahen Stadtteile wie Bockenheim ist der Erhalt jedes groß gewachsenen Straßenbaumes dringlich und unbedingt erforderlich. Daher sollte versucht werden, die Situation der Bäume in der Gräfstraße durch Erweiterung der Baumscheiben zu verbessern. Vielerorts in Bockenheim werden die vorhandenen Baumscheiben vernachlässigt und nicht gepflegt, so auch in der Gräfstraße. Die ökologischen und klimarelevanten Potentiale der Baumscheiben werden nicht genutzt. Der Boden ist hochverdichtet und stark ausgetrocknet, zudem häufig vermüllt. Es wird daher um eine attraktivere und artenschutzgerechte Begrünung der vorhandenen Baumscheiben gebeten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE

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Initiative Ortsbeirat 2

Neuer Mitscherlichplatz

09.09.2024 | Aktualisiert am: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Initiative vom 09.09.2024, OI 70 entstanden aus Vorlage: OF 991/2 vom 25.08.2024 Betreff: Neuer Mitscherlichplatz Vorgang: OM 5879/24 OBR 2 Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, 1. die aktuelle Namensgebung des Mitscherlichplatzes rückgängig zu machen; 2. den Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße in "Mitscherlichplatz" zu benennen. Die Entwicklungen um den aktuellen Mitscherlichplatz bedauert der Ortsbeirat zutiefst. Der Kiosk wurde seitens der Stadt - entgegen dem ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates - dem Investor des Hochhauses 160 Park View Grüneburgweg/Ecke Fürstenberger Straße überlassen. Die Fläche des Mitscherlichplatzes liegt nur noch zu einem Drittel auf öffentlichem Grund. Die übrigen zwei Drittel liegen auf privater Fläche des Investors, weshalb die Stadt die gesamthafte Gestaltung des Platzes ebenfalls aufgegeben und dem Investor überlassen hat. Schließlich wurde bekannt, dass dieser den sich in seinem privaten Eigentum befindlichen Teil des aktuellen Mitscherlichplatzes als Hotelauffahrt nutzen und entsprechend gestalten will. Eine konstruktive Kommunikation der Mitscherlich-Initiative, deren Engagement maßgeblich für die Benennung des Ortes nach dem Ehepaar Mitscherlich war, mit dem Investor ist schon lange nicht mehr möglich. Entsprechend gab es keine Einflussmöglichkeiten mehr, die Platzgestaltung auf eine dem Andenken an die Personen und das Werk des Ehepaares Mitscherlich angemessene Entwicklung hin zu lenken. Die Entwicklung des Platzes und seines Umfeldes läuft dem zuwider, wofür die Mitscherlichs insbesondere im Hinblick auf die Stadtentwicklung standen. Die Einschätzung, dass an dieser Stelle kein würdiges Gedenken an diese großen Persönlichkeiten mehr möglich ist, teilt der Ortsbeirat mit der Mitscherlich-Initiative. Alternativ wurde ein Ort für eben dieses Andenken gesucht, an dem die Mitscherlichs und ihr Schaffen einer interessierten Öffentlichkeit in einem gebührenden Rahmen präsentiert werden kann. Hierfür wurden mehrere Plätze im Umfeld des Sigmund-Freud-Institutes, dessen erster Direktor Alexander Mitscherlich war, gesucht. Der Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße eignet sich hierfür, weil er stark belebt ist und insbesondere viele Fußgänger*innen ihn überqueren. Er bietet auch Platz für Infotafeln oder alternative noch zu planende Informationselemente. Interessant könnte hier auch sein, dass der Platz zwar durch die Bäume ein fast geschlossenes Kronendach hat, aber seitlich von allen Richtungen her beinahe durchgehend freie Sichtachsen bietet und somit Informationselemente auch von W eitem gut sichtbar wären. Derzeit ist die Aufenthaltsqualität des Platzes noch ausbaufähig. Hierfür müsste in einem weiteren Schritt eine Platzgestaltung erarbeitet werden, die diesen optisch aufwertet, Sitz-/Verweilmöglichkeiten schafft und dabei auf den Platz angepasste Informationselemente zu den Mitscherlichs berücksichtigt. Die Mitscherlich-Initiative sowie der Sohn des Ehepaares Mitscherlich stehen hinter diesem Vorschlag und möchten sich in die Gestaltung des Platzes und insbesondere der Informationselemente konstruktiv mit einbringen. (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt mit eigener Bearbeitung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5879 Versandpaket: 18.09.2024

Mitscherlichplatz Namensgebung Gestaltung

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2

Neuer Mitscherlichplatz

25.08.2024 | Aktualisiert am: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 975/2 Betreff: Neuer Mitscherlichplatz Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte den aktuellen Mitscherlichplatz zu entwidmen, 2. gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte den Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße (siehe Abbildung) in "Mitscherlichplatz" zu benennen 3. Die Bushaltestelle der Linie 50 "Schubertstraße" zum nächsten Fahrplanwechsel in "Mitscherlichplatz" umzubenennen. Begründung: Die Entwicklungen um den aktuellen Mitscherlichplatz bedauert der Ortsbeirat zutiefst. Der Kiosk wurde seitens der Stadt - entgegen dem ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates - dem Investor des Hochhauses Park View Grüneburgweg / Fürstenberger Straße überlassen. Die Fläche des Mitscherlichplatzes liegt nur noch zu 1/3 auf öffentlichem Grund. Die übrigen 2/3 liegen auf privater Fläche des Investors, weshalb die Stadt die gesamthafte Gestaltung des Platzes ebenfalls aufgegeben und dem Investor überlassen hat. Schließlich wurde bekannt, dass dieser den in seinem privaten Eigentum befindlichen Teil des aktuellen Mitscherlichplatzes als Hotelauffahrt nutzen und entsprechend gestalten will. Eine konstruktive Kommunikation der Mitscherlich-Initiative, deren Engagement maßgeblich für die Benennung des Ortes nach dem Ehepaar Mitscherlich war, mit dem Investor ist schon lange nicht mehr möglich. Entsprechend gab es keine Einflussmöglichkeiten mehr, die Platzgestaltung auf eine dem Andenken an die Personen und das Werk des Ehepaares Mitscherlich angemessene Entwicklung hin zu lenken. Im Gegenteil läuft die Entwicklung des Platzes und seines Umfeldes dem zuwider, wofür die Mitscherlichs insbesondere im Hinblick auf die Stadtentwicklung standen. Die Einschätzung, dass hier kein würdiges Gedenken an diese großen Persönlichkeiten mehr möglich ist, teilt der Ortsbeirat mit der Mitscherlich-Initiative. Alternativ wurde ein Ort für eben dieses Andenken gesucht, an dem die Mitscherlichs und ihr Schaffen einer interessierten Öffentlichkeit in einem gebührenden Rahmen präsentiert werden kann. Hierfür wurden mehrere Plätze im Umfeld des Sigmund-Freud-Institutes, dessen erster Direktor Alexander Mitscherlich war, gesucht. Der Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße eignet sich hierfür, weil er stark belebt ist und insbesondere viele Fußgänger*innen ihn überqueren. Er bietet auch Platz für Infotafeln oder alternative noch zu planende Informationselemente. Interessant könnte hier auch sein, dass der Platz zwar durch die Bäume ein fast geschlossenes Kronendach hat, aber seitlich von allen Richtungen her beinahe durchgehend freie Sichtachsen bietet und somit Informationselemente auch von weitem gut sichtbar wären. Derzeit ist die Aufenthaltsqualität des Platzes noch ausbaufähig. Hierfür müsste in einem weiteren Schritt eine Platzgestaltung erarbeitet werden, die diesen optisch aufwertet, Sitz-/Verweilmöglichkeiten schafft und dabei auf den Platz angepasste Informationselemente zu den Mitscherlichs berücksichtigt. Die Mitscherlich-Initiative sowie der Sohn des Ehepaares Mitscherlich stehen hinter diesem Vorschlag und möchte sich in die Gestaltung des Platzes und insbesondere der Informationselemente konstruktiv einbringen. (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt, eigene Bearbeitung der Antragstellenden) Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.08.2024, OF 991/2 Antrag vom 06.09.2024, OF 992/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 13 Die SPD- und die FDP-Fraktion stellen den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 991/2 um eine Runde zurückzustellen. Beschluss: Initiative OI 70 2024 Anregung an den Magistrat OM 5879 2024 1. Die Vorlage OF 975/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 991/2 und OF 992/2 für erledigt erklärt. 2. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 991/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 992/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 1. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Zurückstellung) 2. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Linke (= Ablehnung)

Mitscherlichplatz Bushaltestelle Gestaltung

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Neuer Mitscherlichplatz

25.08.2024 | Aktualisiert am: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 991/2 Betreff: Neuer Mitscherlichplatz Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte den aktuellen Mitscherlichplatz zu entwidmen, den Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße (siehe Abbildung) in "Mitscherlichplatz" zu benennen. Begründung: Die Entwicklungen um den aktuellen Mitscherlichplatz bedauert der Ortsbeirat zutiefst. Der Kiosk wurde seitens der Stadt - entgegen dem ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates - dem Investor des Hochhauses Park View Grüneburgweg / Fürstenberger Straße überlassen. Die Fläche des Mitscherlichplatzes liegt nur noch zu 1/3 auf öffentlichem Grund. Die übrigen 2/3 liegen auf privater Fläche des Investors, weshalb die Stadt die gesamthafte Gestaltung des Platzes ebenfalls aufgegeben und dem Investor überlassen hat. Schließlich wurde bekannt, dass dieser den in seinem privaten Eigentum befindlichen Teil des aktuellen Mitscherlichplatzes als Hotelauffahrt nutzen und entsprechend gestalten will. Eine konstruktive Kommunikation der Mitscherlich-Initiative, deren Engagement maßgeblich für die Benennung des Ortes nach dem Ehepaar Mitscherlich war, mit dem Investor ist schon lange nicht mehr möglich. Entsprechend gab es keine Einflussmöglichkeiten mehr, die Platzgestaltung auf eine dem Andenken an die Personen und das Werk des Ehepaares Mitscherlich angemessene Entwicklung hin zu lenken. Im Gegenteil läuft die Entwicklung des Platzes und seines Umfeldes dem zuwider, wofür die Mitscherlichs insbesondere im Hinblick auf die Stadtentwicklung standen. Die Einschätzung, dass hier kein würdiges Gedenken an diese großen Persönlichkeiten mehr möglich ist, teilt der Ortsbeirat mit der Mitscherlich-Initiative. Alternativ wurde ein Ort für eben dieses Andenken gesucht, an dem die Mitscherlichs und ihr Schaffen einer interessierten Öffentlichkeit in einem gebührenden Rahmen präsentiert werden kann. Hierfür wurden mehrere Plätze im Umfeld des Sigmund-Freud-Institutes, dessen erster Direktor Alexander Mitscherlich war, gesucht. Der Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße eignet sich hierfür, weil er stark belebt ist und insbesondere viele Fußgänger*innen ihn überqueren. Er bietet auch Platz für Infotafeln oder alternative noch zu planende Informationselemente. Interessant könnte hier auch sein, dass der Platz zwar durch die Bäume ein fast geschlossenes Kronendach hat, aber seitlich von allen Richtungen her beinahe durchgehend freie Sichtachsen bietet und somit Informationselemente auch von weitem gut sichtbar wären. Derzeit ist die Aufenthaltsqualität des Platzes noch ausbaufähig. Hierfür müsste in einem weiteren Schritt eine Platzgestaltung erarbeitet werden, die diesen optisch aufwertet, Sitz-/Verweilmöglichkeiten schafft und dabei auf den Platz angepasste Informationselemente zu den Mitscherlichs berücksichtigt. Die Mitscherlich-Initiative sowie der Sohn des Ehepaares Mitscherlich stehen hinter diesem Vorschlag und möchte sich in die Gestaltung des Platzes und insbesondere der Informationselemente konstruktiv einbringen. Anlage: (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt, eigene Bearbeitung der Antragstellenden) Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.08.2024, OF 975/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 13 Die SPD- und die FDP-Fraktion stellen den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 991/2 um eine Runde zurückzustellen. Beschluss: Initiative OI 70 2024 Anregung an den Magistrat OM 5879 2024 1. Die Vorlage OF 975/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 991/2 und OF 992/2 für erledigt erklärt. 2. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 991/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 992/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 1. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Zurückstellung) 2. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Linke (= Ablehnung)

Platzumbenennung Stadtentwicklung Gedenken

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Effizienteres Management der Straßensperrungen im Straßenraum des südlichen Westends

25.08.2024 | Aktualisiert am: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 987/2 Betreff: Effizienteres Management der Straßensperrungen im Straßenraum des südlichen Westends Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit den zahlreichen Baustellen und Strassensperrungen im Westend für die einzelnen gesperrten Abschnitte folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Was sind jeweils die Gründe und Dauer der genehmigten Sperrung? 2. Was sind die Gründe für den zweijährigen Baustillstand auf der Bockenheimer Landstrasse und eine siebenjährige Sperrung auf der Feuerbachstrasse? 3. Wie kann für die Anwohner, die teilweise für Anwohnerparken zahlen, dennoch ausreichend Parkraum zur Verfügung gestellt werden bzw. können für die Dauer der Sperrungen die Gebühren für Anwohnerparken ausgesetzt werden? 4. Koordinieren Bauamt und Amt für Strassenbau und Entwicklung die Sperrungen? 5. Wie könnte ein Konzept für effizientere Steuerung von Strassensperrungen aussehen? Bei den Sperrungen handelt es sich um folgende Strassen, die abschnittsweise sogar beidseitig gesperrt sind: - Lindenstrasse zwischen Guiolettstrasse und Kettenhofweg - Guiolettstrasse von Lindenstrasse bis Feuerbachstrasse - Lessingstrasse zwischen Guiolettstrasse und Kettenhofweg - Feuerbachstrasse zwischen Guiolettstrasse und Kettenhofweg (Sperrung seit 7 Jahren) - Guiolettstrasse zwischen Feuerbachstrasse und Ulmenstrasse - Sperrung Abbiegerspur Bockenheimer Landstraße kurz vor der Oper (hier wurde seit Errichten der Sperrung vor 2 Jahren NICHT gearbeitet) Begründung: Um die Lessing-Strasse im Südlichen Westend haben die Anwohner seit kurzem mit einer massiven Flut von Bauarbeiten und damit einhergehende Straßensperrungen zu kämpfen (siehe Fotos unten). Sicherlich 80% (!) der Parkplätze sind aufgrund von Bauaktivitäten weggefallen - zusätzlich zu den Parkplätzen, die vor einem Jahr bereits auf dem Kettenhofweg im Rahmen der Umgestaltung zur fahrradfreundlichen Nebenstraße weggefallen sind. Einerseits wird an vielen Baustellen sechs Tage die Woche von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends gearbeitet - es ist einfach immer laut. Auch klagen die Anwohner über ständigen Baustellendreck. Die Sperrungen führen auch für Fußgänger zu massiven Einschränkungen. Zudem gibt es auch Sperrungen zu Baustellen, an denen seit Jahren nicht mehr gearbeitet wurde. Nachstehende Karte verdeutlicht die Situation. Nachfragen und Beschwerden von Bürgern, die in ihrer Nachbarschaft mittlerweile wegen der zahllosen Sperrungen weder für Fußgänger noch für Autos Platz finden -und dies teilweise über Jahre. Sperrungen von Parkplätzen aufgrund von Baustellen / Hausrenovierungen Fotos der Sperrungen: Quelle: Fotos eines Anwohners Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1018 2024 Die Vorlage OF 987/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Straßensperrungen Management Anwohnerparken

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Zusätzliche Umleitung während der Baumaßnahme und der Sperrung des Reuterwegs

24.08.2024 | Aktualisiert am: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 989/2 Betreff: Zusätzliche Umleitung während der Baumaßnahme und der Sperrung des Reuterwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, während der weiteren Bauabschnitte der Sperrung des Reuterwegs auf Höhe des Bremer Platzes (Kreuzung Bremer Straße/ Fürstenbergerstraße) eine Umleitung für von der Miquelallee kommenden Verkehr einzurichten. Für den Verkehr, der die Sperrung des Reuterwegs nicht wahrgenommen hat, soll zur Entlastung der Wohnstraßen im nördlichen Westend eine Umleitung über Fürstenbergerstraße und Liebigstraße in Richtung Bockenheimer Landstraße erfolgen. Begründung: Trotz der bisher erfolgenden Umleitung auf der Eschersheimer Landstraße fließt ein Teil des Verkehrs in Unkenntnis der Sperrung des Reuterwegs weiterhin über die Bremer Straße in die Wohnstraßen des nördlichen Westends. Eine weitere Umleitung ab dem Bremer Platz über die Fürstenbergerstraße und den Kreisel in die breitere Liebigstraße würde den Verkehrsdruck aus den engeren Wohnstraßen nehmen. Zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung, denen seit der Einrichtung der Baustellen eine deutliche Zunahme des Verkehrs in den Wohnstraßen aufgefallen ist, geben dem Ortsbeirat 2 Anlass, die vorgeschlagene Erweiterung der Umleitung zu empfehlen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5885 2024 Die Vorlage OF 989/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Umleitung Baumaßnahme Verkehrsdruck

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Straßenverkehrsgefährdung für Kleinkinder im Westend

27.06.2024 | Aktualisiert am: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2024, OF 973/2 Betreff: Straßenverkehrsgefährdung für Kleinkinder im Westend Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Städtische Verkehrspolizei soll schnelltsmöglich in der Kronberger Straße, die als Umleitungsstraße dient, während der morgendtlichen Rushhour Geschwindigkeitskontrollen und auch danach ausführen. Begründung: Anwohner der Kronberger Straße, die allmorgendlich zur Rushhour ihre Kleinkinder zu Fuß zur Kita bringen, berichten über zu schnell fahrende Fahrzeuge auf der Kronberger Straße die in einer Tempo 30 Zone liegt und als Umleitungsstrecke dient. Aufgrund von Baumaßnahmen auf dem Reuterweg wird der Stadteinwärts fahrende Verkehr in die Kronberger Straße geleitet und über die Umleitungsbeschilderung in die Liebigstraße in Richtung Bockenheimer Landstraße geführt. Manche Fahrzeuglenker nutzen auch andere Straßen, wie z.B. Oberlindau oder Myliusstraße, um auf die Bockenheimer Landstraße zu gelangen. Hierbei wird von den Fahrzeuglenkern gerne die Tempo 30 Zonen Regelung ignoriert um schnell weiter zu kommen. Um die zu Fuß gehenden Eltern mit ihren Kleinkindern zu schützen sind schnellstmöglich Geschwindigkeitskontrollen im Berufsverkehr und auch danach durchzuführen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5689 2024 Die Vorlage OF 973/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Straßenverkehrsgefährdung Kleinkinder Westend

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Wegweiser ins Nirgendwo entfernen

12.05.2024 | Aktualisiert am: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 919/2 Betreff: Wegweiser ins Nirgendwo entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die immer noch auf den Saalbau Bockenheim verweisenden Hinweisschilder zu entfernen. Das betrifft mindestens folgende Standorte: 1. Adalbertstraße, vor Haus Nr. 28. 2. Schloßstraße, vor der Einfahrt zum Kurfürstenplatz.Kurfürstenstraße, vor Haus Nr. 29, kurz vor der Einmündung in die Große Seestraße. 3. Kurfürstenstraße, vor Haus Nr. 29, kurz vor der Einmündung in die Große Seestraße 4. Kurfürstenstraße, vor Haus Nr. 30, an der Einfahrt aus der Großen Seestraße, unter dem Straßenschild. (alle Fotos vom Antragsteller) Begründung: Der Saalbau Bockenheim existiert seit vielen Jahren nicht mehr. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5488 2024 Die Vorlage OF 919/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 4 GRÜNE (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 2

Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße

10.05.2024 | Aktualisiert am: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2024, OF 912/2 Betreff: Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße Vorgang: OM 821/21 OBR 2; ST 172/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg an der Rechtsabbiegerspur aus Richtung Gräfstraße in die Sophienstraße adäquat zu sichern. Begründung: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat nach Ablehnung (ST 172/2 aus 2022) des in der OM 821/2 aus 2021 geäußerten Vorschlags zur Aufstellung eines entsprechenden Verkehrszeichens zur Sicherung des genannten Übergangs, den Überweg anderweitig durch adäquate Maßnahmen zu sichern. Das Problem, dass Autofahrer Fußgänger nicht im Abbiegevorgang wahrnehmen, besteht fort, sodass ein Handeln hier angezeigt scheint. Sollte das Anbringen des entsprechenden Verkehrszeichens nach wie vor nicht zulässig sein, bittet der Ortsbeirat um eine anderweitige Sicherung des Übergangs. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 821 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 172 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5498 2024 Die Vorlage OF 912/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Regentonnen für „Green it up“-Flächen in Bockenheim

06.05.2024 | Aktualisiert am: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2024, OF 922/2 Betreff: Regentonnen für "Green it up"-Flächen in Bockenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für eine nachhaltige Bewässerung der neu entsiegelten "Green it up"-Flächen in der Kiesstraße und Jordanstraße öffentlich zugängliche Regentonnen bereitzustellen, deren Aufstellung an geeigneter Stelle im öffentlichen Raum zu gestatten bzw. mit den anliegenden Eigentümer*innen geeignete private Stellflächen für Regentonnen zu identifizieren. Begründung: Ende April wurden im Rahmen der Initiative "Green it up" erfolgreich vier Stellplätze in der Jordan- bzw. Kiesstraße im Sinne des Klimaschutzes und der Aufenthaltsqualität entsiegelt und mit großem ehrenamtlichem Engagement der Anwohnenden bepflanzt. Auch die Pflege und Bewässerung wird ehrenamtlich von den Anwohnenden übernommen, vor allem koordiniert von der Nachbarschaftsinitiative "Bockenheim außer Haus". Die Initiative hat die Bereitstellung von öffentlich zugänglichen Regentonnen angeregt und auch die Bereitschaft der Eigentümer*innen für die Nutzung von privaten Flächen zu diesem Zweck erfragt. Die Regentonnen sollen einen Beitrag leisten weniger kostbares Leitungswasser für die Bewässerung der Flächen zu verschwenden. Außerdem müsste das Gießwasser nicht länger über weite Strecken zu den Pflanzen transportiert werden. Von den Regentonnen würden auch Anwohnende profitieren, die sich um Mikrobeete beworben haben. Für ein Urban Gardening-Projekt in Frankfurt-Höchst wurden öffentlich zugängliche Regentonnen bereits realisiert. Dieses Modellprojekt kann als Blaupause für die Bereitstellung von Regentonnen für die Bewässerung der "Green it up"-Flächen dienen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5489 2024 Die Vorlage OF 922/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Wegweiser zum WC in der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte

20.02.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2024, OF 853/2 Betreff: Wegweiser zum WC in der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte auf allen Ebenen Wegweiser zu den Toilettenanlegen auf der B Ebene anzubringen. Begründung: Öffentliche Toiletten sind in Frankfurt selten und wo diese existieren, fehlt im Umfeld oft ein Wegweiser zu den WC-Standorten. In der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte existiert in der B-Ebene eine öffentliche Toilette, wenn auch leider nicht barrierefrei zugänglich. Wer an dieser sehr frequentierten U-Bahn-Station auf den Bahnsteigebenen B, C und D einen Hinweis auf die in der B-Ebene gelegenen Toiletten sucht, braucht schon ein kriminalistisches Gespür und viel Zeit. In der östlich gelegenen B-Ebene mit Zugängen von der Bockenheimer Landstraße, Zeppelinallee und Senckenberganlage, befinden sich hingegen entsprechende Hinweisschilder. Quelle: Lageplan der VGF B-Ebene Ost Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Toilettenanlagen Wegweiser Barrierefreiheit

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 2

Die tödlichen Unfälle in Passau und in Niederkassel sind Anlass, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Aufzugs und der Umgebung der UBahn in der Bockenheimer Landstraße zu schaffen

19.02.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2024, OA 443 entstanden aus Vorlage: OF 820/2 vom 04.01.2024 Betreff: Die tödlichen Unfälle in Passau und in Niederkassel sind Anlass, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Aufzugs und der Umgebung der U-Bahn in der Bockenheimer Landstraße zu schaffen Vorgang: OM 2079/22 OBR 2; ST 2063/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf der Seite des U-Bahn-Aufzugs in der Bockenheimer Landstraße in Richtung Alte Oper Poller vor der Aufstellungsfläche aufzustellen, die üblicherweise zum Schutz vor Lkws und Anschlägen benutzt werden. Dass auf der östlichen Seite nur einfache Poller aufgestellt wurden, weil im Planfeststellungsbeschluss Poller überhaupt nicht vorgesehen waren (siehe Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2063), hält der Ortsbeirat ausdrücklich nicht für eine ausreichende Begründung, keine sicheren Poller aufzustellen. Begründung: Der Unfall in Niederkassel, bei dem ein fünfzehnjähriger Jugendlicher an einer Bushaltestelle durch einen Pkw tödlich verletzt wurde und der tödliche Unfall in Passau, bei dem eine Mutter und ihre elfjährige Tochter durch einen ausweichenden Lkw ums Leben kamen sowie Fußgänger verletzt wurden, sind der Beweis für die Notwendigkeit von zusätzlichen Schutzeinrichtungen im Fall des Aufzugs in der Bockenheimer Landstraße. Es ist unerklärlich, wieso vor dem Aufzug in Richtung Bockenheim terrorsichere Poller aufgestellt wurden, aber auf der gegenüberliegenden Seite in Richtung Alte Oper, an der Fußgänger üblicherweise warten, nur normale Poller aufgestellt wurden. Diese bieten keinen Schutz vor schnell fahrenden Pkws, geschweige denn vor Bussen und Lkws. Zählen Menschenleben so wenig? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2079 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2063 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 28.02.2024

Sicherheitsmaßnahmen Aufzugschutz Poller

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2

Kofinanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der Griechischen Gemeinde

01.02.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2024, OF 845/2 Betreff: Kofinanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der Griechischen Gemeinde Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur 50%igen Co-Finanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der griechischen Gemeinde stellt der OBR 2 aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. bis zu 4.000,- EUR bereit. Zur Abstimmung des genauen Aufstellungsortes wird ein gemeinsamer Termin mit Vertretern der griechischen Gemeinde, des Magistrats und des OBR 2 vorgeschlagen. Der Magistrat wird gebeten, hierzu auf den Ortsvorsteher OBR 2 zuzukommen, der gerne die weitere Termin-Koordination übernimmt. Begründung: Anregung und Anfrage der griechischen Gemeinde. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 287 2024 Die Vorlage OF 845/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wortlaut "eines Bücherschranks" der Wortlaut "in der Adalbertstraße/Ecke Homburger Landstraße" eingefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und BFF

Bücherschrank Kofinanzierung Griechische Gemeinde

Parteien: GRÜNE, CDU

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Initiative Ortsbeirat 2

Unterstützung „Kulturcampus Open Air“

22.01.2024 | Aktualisiert am: 31.01.2024

S A C H S T A N D : Initiative vom 22.01.2024, OI 46 entstanden aus Vorlage: OF 812/2 vom 06.01.2024 Betreff: Unterstützung "Kulturcampus Open Air" Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), das nichtkommerzielle Stadtteilfest "Κulturcampus Open Air" mit einem Betrag in Höhe von 3.000 Euro aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu bezuschussen. Die Mittel sollen zweckgebunden an den Verein VCD Hessen e. V. überwiesen werden. An den Erfolg des "Kulturcampus Open Air" im vergangenen Jahr mit 5.000 Besucherinnen und Besuchern und einem Line-up von 15 Liveacts auf drei Bühnen möchten die Veranstalterinnen und Veranstalter mit nun noch optimierterem Konzept dieses Jahr anknüpfen. Das Bündnis aus Initiativen setzt sich damit weiterhin für eine sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Kulturcampus ein. Die erste Ausgabe dieses nichtkommerziellen Straßenfests im Juni 2023 nahm einige der Themen bereits auf: So wurde die das Gelände durchquerende Bockenheimer Landstraße einen Tag lang vom Autoverkehr befreit und für Livemusik, Theater, Spaß und Kultur geöffnet, um zu zeigen, wie ein Kulturcampus ohne Durchgangsverkehr aussehen könnte. Auf einem Markt der Möglichkeiten informierten Initiativen über ihre Aktivitäten, es gab Führungen zu den Möglichkeiten des Erhalts von zum Abriss vorgesehenen Bestandsgebäuden, dem Thema Graue Energie und nachhaltige Energieversorgung und der neue Nachbarschaftsgarten auf dem Gelände wurde eingeweiht. Der größte Essensstand und das Catering kamen von der solidarischen, veganen und ökologischen AdA-Kantine. Ziel dieses Mal ist es auch, mit dem nichtkommerziellen Straßenfest eine Vision aufzuzeigen, wie der ehemalige Unicampus weiterhin als öffentliche Versammlungs- und Veranstaltungsfläche genutzt und zugleich zu einem Reallabor für nachhaltige Stadtentwicklung werden könnte. Der Kulturcampus blickt auf eine über zehnjährige Geschichte zivilgesellschaftlichen Engagements für nachhaltige Stadtentwicklung zurück und die Chance, dass die Planungen in eine Richtung gelenkt werden, die den heutigen Anforderungen an eine klimatisch angepasste Stadtentwicklung auf diesem Gebiet entspricht, sollte auf allen Ebenen weiter verfolgt werden. Die Initiatorinnen und Initiatoren legen neben ökologischer Nachhaltigkeit (z. B. nachhaltige Stromanbieter, Recyclingbecher und Pfandsystem, veganes und ökologisches Essen aus z. T. geretteten Lebensmitteln) in ihren Planungen besonderen Wert auf Teilhabe und eine ganzheitliche Barrierefreiheit (neben Barrierefreiheit für Menschen mit Gehbehinderung z. B. Bühnen mit Übersetzung für im Hören beeinträchtige Personen, Musik von und für Menschen mit Flucht- bzw. Migrationsgeschichte) sowie die Stärkung demokratischer Strukturen. Im Hinblick auf den langen Weg, den die Entwicklung des Kulturcampus bereits hinter sich hat, die veränderten gesellschaftlichen und klimatischen Bedingungen sowie die an vielen Orten wenig visionär erscheinende Frankfurter Stadtentwicklung hält es der Ortsbeirat für umso wichtiger, solches bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen. Die bereitgestellten Mittel fließen in das Gesamtbudget der Veranstaltung ein, welches mit etwa 45.000 Euro kalkuliert wird. Der VCD ist dieses Jahr Anmelder der geplanten Straßensperrung und der Nutzung des öffentlichen Raums. In dieser Funktion agiert er auch als Vertragspartner gegenüber den Behörden und Firmen für die Straßenbeschilderung, die Busumleitung und die Terrorabwehr. Allein die Kosten für die Straßensperrung belaufen sich auf rund 3. 000 Euro (1.500 Euro Beschilderung, 1.500 Euro Busumleitung). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 31.01.2024

Kulturcampus Stadtteilfest nachhaltige Stadtentwicklung

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2

Unterstützung „Kulturcampus Open Air“

06.01.2024 | Aktualisiert am: 14.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2024, OF 812/2 Betreff: Unterstützung "Kulturcampus Open Air" Vorgang: E 92/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), das nichtkommerzielle Stadtteilfest "Κulturcampus Open Air" mit einem Betrag in Höhe von 3.000 Euro aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu bezuschussen. Die Mittel sollen zweckgebunden an den Verein VCD Hessen e. V. überwiesen werden. Begründung: An den Erfolg des "Kulturcampus Open Air" im vergangenen Jahr mit 5000 Besucher*innen und einem Line-up von 15 Live Acts auf drei Bühnen möchten die Veranstalter*innen mit nun noch optimiertem Konzept dieses Jahr anknüpfen. Das Bündnis aus Initiativen setzt sich damit weiterhin für eine sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Kulturcampus ein. Die erste Ausgabe dieses nichtkommerziellen Straßenfests im Juni 2023 nahm einige der Themen bereits auf: So wurde die das Gelände durchquerende Bockenheimer Landstraße einen Tag lang vom Autoverkehr befreit und für Livemusik, Theater, Spaß und Kultur geöffnet, um zu zeigen, wie ein Kulturcampus ohne Durchgangsverkehr aussehen könnte. Auf einem Markt der Möglichkeiten informierten Initiativen über ihre Aktivitäten, es gab Führungen zu den Möglichkeiten des Erhalts von zum Abriss vorgesehenen Bestandsgebäuden, dem Thema Graue Energie und nachhaltige Energieversorgung, und der neue Nachbarschaftsgarten auf dem Gelände wurde eingeweiht. Der größte Essensstand und das Catering kamen von der solidarischen, veganen und ökologischen ada_kantine. Ziel ist es auch dieses mal, mit dem nichtkommerziellen Straßenfest eine Vision aufzuzeigen, wie der ehemalige Unicampus weiterhin als öffentliche Versammlungs- und Veranstaltungsfläche genutzt und zugleich zu einem Reallabor für nachhaltige Stadtentwicklung werden könnte. Der Kulturcampus blickt auf eine über zehnjährige Geschichte zivilgesellschaftlichen Engagements für nachhaltige Stadtentwicklung zurück, und die Chance, dass die Planungen in eine Richtung gelenkt werden, die den heutigen Anforderungen an eine klimatisch angepasste Stadtentwicklung auf diesem Gebiet entspricht sollte auf allen Ebenen weiter verfolgt werden. Die Initiator*innen legen neben ökologischer Nachhaltigkeit (z.B. nachhaltige Stromanbieter, Recycling Becher und Pfandsystem, veganes und ökologisches Essen aus z.T. geretteten Lebensmitteln) in ihren Planungen besonderen Wert auf Teilhabe und eine "ganzheitliche Barrierefreiheit" (neben Barrierefreiheit für Menschen mit Gehbehinderung z.B. Bühnen mit Übersetzung für im Hören beeinträchtige Personen, Musik von und für Menschen mit Flucht- bzw. Migrationsgeschichte), sowie die Stärkung demokratischer Strukturen. Im Hinblick auf den langen Weg, den die Entwicklung des Kulturcampus bereits hinter sich hat, die veränderten gesellschaftlichen und klimatischen Bedingungen sowie die an vielen Orten wenig visionär erscheinende Frankfurter Stadtentwicklung halten wir es für umso wichtiger, solches bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen. Die durch den Ortsbeirat bereitgestellten Mittel fließen in das Gesamtbudget der Veranstaltung ein, welches mit etwa 45 000,- Euro kalkuliert wird. Der VCD ist dieses Jahr Anmelder der geplanten Straßensperrung und der Nutzung des öffentlichen Raums. In dieser Funktion agiert er auch als Vertragspartner gegenüber den Behörden und Firmen für die Straßenbeschilderung, die Busumleitung und die Terrorabwehr. Allein die Kosten für die Straßensperrung belaufen sich auf rund 3000,- Euro (1500,- Beschilderung, 1500,- Busumleitung). Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Initiative OI 46 2024 Die Vorlage OF 812/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Wortlaut "durch den Ortsbeirat" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 1 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)

Stadtteilfest Kulturcampus Veranstaltungsfläche

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Die tödlichen Unfälle in Passau und in Niederkassel sind Anlass, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Aufzugs und der Umgebung der UBahn in der Bockenheimer Landstraße zu schaffen

04.01.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 820/2 Betreff: Die tödlichen Unfälle in Passau und in Niederkassel sind Anlass, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Aufzugs und der Umgebung der U-Bahn in der Bockenheimer Landstraße zu schaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Auf der Seite des U-Bahn Aufzugs in der Bockenheimer Landstraße in Richtung Alte Oper werden Poller vor der Aufstellungsfläche aufgestellt, die üblicherweise zum Schutz vor LKS und Anschlägen benutzt werden. Begründung: Der Unfall in Niederkassel, bei dem ein 15jähriger Jugendlicher an einer Bushaltestelle durch einen PKW tödlich verletzt wurde und der tödliche Unfall in Passau, bei dem eine Mutter und ihre 11jährige Tochter durch einen ausweichenden LKW ums Leben kamen und Fußgänger verletzt wurden, sind der Beweis für die Notwendigkeit von zusätzlichen Schutzeinrichtungen im Fall des Aufzugs in der Bockenheimer Landstraße. Es ist unerklärlich, wieso vor dem Aufzug in Richtung Bockenheim terrorsichere Poller aufgestellt wurden, aber auf der gegenüberliegenden Seite in Richtung Alte Oper, an der Fussgänger üblicherweise warten, nur normale Poller aufgestellt wurden. Diese bieten keinen Schutz vor schnell fahrenden PKW`s, gewschweige vor Bussen und LKWs. Zählen Menschenleben so wenig? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 820/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 443 2024 Die Vorlage OF 820/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an das Ende des Antragstenors folgender Absatz eingefügt wird: "Dass auf der östlichen Seite nur einfache Poller aufgestellt wurden, weil im Planfeststellungsbeschluss Poller überhaupt nicht vorgesehen waren (siehe Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2063), hält der Ortsbeirat ausdrücklich nicht für eine ausreichende Begründung, keine sicheren Poller aufzustellen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 SPD und bei Abwesenheit 1 SPD

Unfälle Sicherheitsmaßnahmen Poller

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Große Seestraße: Tempo 30 und spielende Kinder

29.12.2023 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2023, OF 825/2 Betreff: Große Seestraße: Tempo 30 und spielende Kinder Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Großen Seestraße: auf Höhe der Hausnr. 61 in westlicher Richtung, durch ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag, zu schnell fahrende Fahrzeuge, die z.B von der Adalbertstraße / Landgrafenstraße einfahren, auf die geltende Tempo-30-Regelung aufmerksam zu machen. auf Höhe der Hausnr. 29 in südlicher Richtung, durch ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag, zu schnell fahrende Fahrzeuge auf die geltende Tempo-30-Regelung aufmerksam zu machen. vor der Krabbelstube Moses / Musikzentrum (Hausnr. 32-34) ein Schild "Spielende Kinder" in beiden Fahrtrichtungen anzubringen. Die hier beheimatete Krabbelstube und das Musikzentrum, das auch Kurse zur frühkindlichen Erziehung anbietet, benötigen für die Kinder einen besonderen Schutz. im Bereich des Ausgangs des Kurfürstenplatzes, ein Schild "Spielende Kinder" in beiden Fahrtrichtungen anzubringen. Der auf dem Kurfürstenplatz gelegene Kinderspielplatz wird von vielen Kindern der Umgebung genutzt, die besonderen Schutz benötigen. eine mobile Geschwindigkeitsanzeige, für mindestens zwei Monate, vor der Hausnr. 32-34 zu installieren, da in diesem Bereich die Tempo-30-Regelung häufig missachtet wird. die Stadtpolizei beauftragt wird, in diesem Bereich weitere Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Anwohnende der Großen Seestraße berichten über zu schnell fahrende Fahrzeuge in der Tempo-30-Zone in beiden Fahrtrichtungen. Hierzu wurde von Anwohnenden auch schon die Stadtpolizei angesprochen, die Geschwindigkeitsübertretungen geprüft hat, aber gegenüber den Anwohnenden keine Auskunft zu Übertretungen geben konnte. Zwei besonders heikle Einrichtungen befinden sich in der Großen Seestraße, zum einen die vom Diakonischen Werk Frankfurt/Offenbach betriebene Krabbelstube Moses und das Musikzentrum, das Kurse der frühkindlichen Erziehung unterhält. Der nahe gelegene Kinderspielplatz auf dem Kurfürstenplatz wird von vielen Kindern aus dem Umfeld besucht, die auch die Große Seestraße überqueren müssen, daher ist es unsere Pflicht diesen Kindern einen bestmöglichen Schutz bei der Querung der Straße zu ermöglichen. In der Anlage 1 zur StVO ist das Verkehrszeichen 136 mit "Kinder" bezeichnet. Das Zeichen ist ein Gefahrenzeichen gemäß § 40 StVO und warnt Verkehrsteilnehmende davor, dass mit Kindern zu rechnen ist und daher besondere Vorsicht angesagt ist. Oftmals ist das Verkehrsschild 136 vor Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen zu finden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 825/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5136 2024 Die Vorlage OF 825/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und bei Abwesenheit 1 SPD

Tempo-30 spielende Kinder Verkehrssicherheit

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Erhalt historischer Gebäude - Keine Erpressung durch Straftaten

20.12.2023 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.12.2023, OF 829/2 Betreff: Erhalt historischer Gebäude - Keine Erpressung durch Straftaten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, 1. bei der Entscheidung über den weiteren Umgang mit Liegenschaften, die derzeit ungenutzt sind, nicht diejenigen bezüglich einer weiteren Nutzung zu bevorzugen, die sich zuvor widerrechtlich Zugang zu den Gebäuden verschafft haben und diese besetzt haben; 2. keine öffentlichen Gebäude einzelnen Initiativen, sondern wenn dann tatsächlich der Allgemeinheit, zur Verfügung zu stellen und 3. dafür Sorge zu tragen, dass innerhalb von sechs Monaten nach Erwerb eines Gebäudes, Ablauf eines Mietverhältnisses oder eines anderen Umstands, der zum Leerstand eines öffentlichen Gebäudes führt, für dieses Gebäude eine Planung zur weiteren Nutzung und Umsetzung des entsprechenden Vorhabens erarbeitet wird. Über diese Planung ist u.a. der Ortsbeirat zu informieren, dies schließt die Information über Verzögerungen und die Gründe ein. Ist die Stadt Frankfurt nicht Eigentümerin einer leerstehenden Liegenschaft, sondern das Land Hessen, so geht der Magistrat regelmäßig auf das Land Hessen zu und holt die entsprechenden Informationen ein, auch darüber ist der Ortsbeirat zu informieren. Begründung: In jüngster Zeit kam es im Ortsbezirk 2 zu zwei Hausbesetzungen, die in der Öffentlichkeit berechtigter Weise für viel Aufsehen sorgten. Im Fall der Jordanstraße 3 hat der Magistrat, für den Ortsbeirat 2 aus nicht nachvollziehbaren Gründen, die Frist für eine Räumung verstreichen lassen. Im Fall der Dondorf Druckerei dauerte der Polizeieinsatz mehrere Tage an. Diese Ereignisse sind vermeidbar. Es fehlt hier an einer zügigen Planung und der Information des Ortsbeirats und der Öffentlichkeit. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 829/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 829/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung)

Erhalt historischer Gebäude Erpressung durch Straftaten Leerstand öffentlicher Gebäude

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Immobilie in Jordanstraße 3 (ehemals Pielok) schnellstmöglich dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung stellen

04.12.2023 | Aktualisiert am: 18.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2023, OF 807/2 Betreff: Immobilie in Jordanstraße 3 (ehemals Pielok) schnellstmöglich dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung stellen Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. bis Ende Januar 2024 an den Ortsbeirat 2 zu berichten, weshalb der Magistrat keine Schritte unternommen hat, um die Immobilie in der Jordanstraße 3 (ehemals Pielok) seit der Ausübung des Vorkaufsrechts in 2017 zu sanieren und dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen; 2. bis Ende Januar 2024 dem Ortsbeirat 2 den Zeitplan mitzuteilen, um diese Immobilie zu sanieren; und 3. die Besetzung durch die Initiative zeitnah zu beenden, um insbesondere auch etwaige Haftungsansprüche gegen die Stadt aus der Nutzung der in schlechtem Zustand befindlichen Immobilie zu vermeiden. Begründung: Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass die Immobilie zunächst zu sanieren ist. Hierfür ist die eigenmächtige Besetzung durch eine Initiative seit dem letzten Wochenende im November 2023 hinderlich. Der Magistrat wird gebeten, diese zeitnah zu beenden, auch da die eigenmächtige Besetzung fremden Eigentums das Vertrauen in unsere Rechtsordnung und staatliche Strukturen schwächt und um etwaige Haftungsansprüche in dem sanierungsbedürftigen Haus von vornherein zu vermeiden (Ziff. 3). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 807/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Immobilie Sanierung Wohnungsmarkt

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Jordanstraße 3 (ehemals Pielok) - Besetzung einstweilig dulden und Zwischennutzung für „Café Rabe“ ermöglichen

27.11.2023 | Aktualisiert am: 18.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2023, OF 806/2 Betreff: Jordanstraße 3 (ehemals Pielok) - Besetzung einstweilig dulden und Zwischennutzung für "Café Rabe" ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. der Magistrat wird gebeten, die derzeitige Besetzung des Hauses in der Jordanstraße 3 in Bockenheim im Eigentum der Stadt Frankfurt einstweilig zu dulden und schnellstmöglich eine Prüfung durchzuführen und eine Instandsetzung der Räumlichkeit im Erdgeschoß nach sicherheitstechnischen Mindestanforderungen sowie Energie- und Wasseranschluss (wieder-)herzustellen, um damit eine einstweilige Nutzung durch die derzeitigen BesetzerInnen der Jordanstraße 3 in Bockenheim zu ermöglichen. 2. Sodann wird der Magistrat gebeten, wohlwollend Gespräche mit den derzeitigen BesetzerInnen über eine mittelfristige Zwischennutzung des Erdgeschosses der Jordanstraße 3 in Bockenheim auf Grundlage einer Nutzungsvereinbarung zu führen. - In Frage kommt -ggf. durch eine gemeinnützige Vereinsgründung der derzeitigen BesetzerInnen- eine Nutzung des Erdgeschosses als nichtkommerzieller Raum im Stadtteil für verschiedene Zwecke der sozialen Begegnung im Bockenheimer Stadtteil, z.B. als Cafe für Alle (Cafe Rabe), für Kindergruppen oder für Stadtteilgruppen. - Die Kosten für die derzeitigen BesetzerInnen sollen sich b.a.w. -aufgrund des derzeit mangelhaften Sanierungsstands der Immobilie insgesamt- grundsätzlich auf eine Kostenumlage für Energie- und Wasserverbrauch beschränken. - Wünschenswert wäre überdies, wenn die weiteren Stockwerke mit entsprechenden Zwischennutzungsvereinbarungen für Wohnzwecke genutzt werden könnten. Diese Anregungen werden mit Bitte um eilige Behandlung durch den Magistrat nach der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte für Frankfurt beschlossen. 3. Der Magistrat wird ansonsten gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er die Nutzung der Jordanstraße 3 in Bockenheim in Hinblick auf die für dieses Quartier geltende Milieuschutzsatzung, die seinerzeit die rechtliche Grundlage für Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts durch die Stadt Frankfurt war, langfristig sicherstellen möchte. Vorrangig wünscht der Ortsbeirat eine gemeinwohlorientierte Nutzung der Jordanstraße 3 in städtischer bzw. komunalnaher Trägerschaft. Gleichwohl bittet der Ortsbeirat für den Fall, die Jordanstraße 3 wird reprivatisiert, folgendes zu beachten: - Eine Reprivatisierung sollte durch Vergabe von Erbbaurechten nicht vor einer mittleren Frist (3 bis 5 Jahren) durchgeführt werden, um im Rahmen einer sinnvollen Zwischennutzung der Jordanstraße 3 den inneren Zweck der für Bockenheim geltenden Milieuschutzsatzung an dieser Stelle zu verwirklichen. - Bei der Vergabe von Erbbaurechten regt der Ortsbeirat zum gegebenen Zeitpunkt eine Konzeptvergabe an. Wobei in den jeweiligen Konzepten das Erdgeschoss zur gemeinnützigen Nutzung durch die Allgemeinheit allen offenstehen sollen und die weiteren Stockwerke Wohnzwecken zu günstigen Mietpreisen ("bezahlbarer Wohnraum") dienen sollen. Begründung: Die Jordanstraße 3 in Bockenheim, das Haus der ehemaligen Gaststätte Pielok, wurde von der Stadt Frankfurt 2017 über ein Vorkaufsrecht erworben - damals mit dem Ziel, es als Wohnhaus wieder nutzbar zu machen. Passiert ist seit 2017 leider nichts und das Haus steht in großen Teilen leer und verwahrloste zunehmend. Dieser Umgang mit einer nun im Besitz der Kommune befindlichen Immobilie war und ist angesichts der Wohnungsknappheit und steigenden Mieten im Stadtteil ein Ärgernis ersten Ranges. In diesem Zusammenhang ist die Besetzung des Erdgeschosses der Jordanstraße 3 in Bockenheim seit dem 25.11.2023 durch die jungen Menschen zunächst eine Chance für einen Neuanfang für die Stadt Frankfurt im Sinne eines fairen Umgangs mit der von der Stadt für Bockenheim selbst beschlossenen Milieuschutzsatzung. Die jungen Menschen, die die Initiative ergriffen haben und die Jordanstraße 3 in Bockenheim besetzt haben sind den Antragstellern sowie vielen anderen Mitgliedern des Ortsbeirates aus anderen Engagements im Stadtteil positiv bekannt. Sie sind bereit dem Ortsbeirat am Abend der Ortsbeiratssitzung zu berichten und zu gegebener Zeit ihr Zwischennutzungskonzept vorzustellen. Diese jungen Menschen haben das Vertrauen des Ortsbeirats sowie die Chance eine Zwischennutzung Jordanstraße 3 in Bockenheim zu entwickeln verdient! Ein erstes gutes Zeichen für einen konstruktiven Dialog mit der Stadt Frankfurt im beschriebenen Sinne war das sofortige Gespräch nach Besetzung zwischen den derzeitigen BesetzerInnen und der zuständigen Baudezernentin Sylvia Weber am 26.11.2023 in der Jordanstraße 3. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4887 2023 Die Vorlage OF 806/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Besetzung Zwischennutzung Milieuschutzsatzung

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Überblick über die von der Stadt via Vorkaufsrecht erworbenen Immobilien

19.11.2023 | Aktualisiert am: 18.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2023, OF 779/2 Betreff: Überblick über die von der Stadt via Vorkaufsrecht erworbenen Immobilien Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Immobilien wurden seitens der Stadt durch Nutzung des Vorkaufsrechts bislang im Ortsbezirk 2 erworben (Bitte auch Angabe des Erwerbsdatums); 2. Durch wen werden diese Objekte aktuell verwaltet; 3. Kurze Darstellung und Beschreibung der jeweiligen Objekte unter Angabe der Flächen für Wohnen und ggf. auch gewerbliche Nutzungen (z.B. Ladenlokal im EG); 4. Wie ist die aktuelle Belegung bzw. Vermietungssituation in den einzelnen Objekten; 5. Welche Sanierungsmaßnahmen (z.B. zur energetischen Sanierung) wurden seit Erwerb durch die Stadt in den Objekten vorgenommen; 6. Hat es seit Erwerb der Objekte durch die Stadt Mieterhöhungen gegeben und wie hoch ist die jeweilige aktuelle Miete/Quadratmeter in den Objekten (ggf. auch Durchschnittswerte). 7. Gibt es seitens der Stadt bereits weiterführende Überlegungen zur Nutzung und Verwaltung der Objekte (z.B. durch Übertragung der Immobilienverwaltung auf die KEG). Begründung: Presseberichterstattung zum schlechten Zustand der von der Stadt erworbenen Immobilie in der Jordanstraße. Das Instrument des Vorkaufsrechts kann ein Instrument zur Dämpfung des Anstiegs von Mieten sein, dazu gehört dann aber auch ein aktives Gebäudemanagement durch die Stadt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4884 2023 Die Vorlage OF 779/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Immobilien Vorkaufsrecht Verwaltung

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Städtischen Wohnraum sanieren - preiswerte Mietwohnungen erhalten!

16.11.2023 | Aktualisiert am: 18.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2023, OF 780/2 Betreff: Städtischen Wohnraum sanieren - preiswerte Mietwohnungen erhalten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, wie genau er sich die Zukunft der im Rahmen des kommunalen Vorkaufsrechts erworbenen Gebäude im Gebiet der Milieuschutzsatzung vorstellt - hierbei interessiert insbesondere die Zukunft des Gebäudes Jordanstraße 3 (ehemals Pielok); 2. darzulegen, wie er insbesondere dafür sorgen will, dass in diesen Gebäuden, aber auch in anderen Gebäuden im Eigentum der Stadt, bezahlbarer Mietwohnraum gesichert wird; 3. darzulegen, wie er dafür eintritt, dass die im Vorkaufsrecht erworbenen Gebäude nicht erneut nach kurzer Haltefrist den ursprünglichen Kaufinteressierten angeboten werden müssen (die offenbar nicht zum Abschluss einer Abwendungsvereinbarung bereit waren); 4. darzulegen, welche der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften für eine Sanierung und (eventuelle) Übernahme der Gebäude herangezogen werden können; 5. darzulegen, ob die extra für die Vermittlung von verkaufsbedrohten Beständen gegründete GIMA Frankfurt (Genossenschaftliche Immobilienagentur) einbezogen werden kann, um z.B. das Haus Jordanstraße 3 in den Bestand der Träger der GIMA zu überführen, 6. falls 5. nicht möglich ist - ob und wann mit der Gründung einer städtischen Liegenschafts-Verwaltungsgesellschaft für Wohnraum im Bestand zu rechnen ist. Begründung: Der FAZ-Artikel "Stadt Frankfurt will leerstehende Wohnungen loswerden" vom 30. Oktober 2023 weist darauf hin, dass die Stadt Frankfurt nicht in die von ihr im Vorkaufsrecht erworbenen Immobilien investiert und dass die Absicht besteht, diese Immobilien nach spätestens fünf Jahren wieder dem freien Markt anzubieten (obwohl eine solche Haltefrist im Baugesetzbuch nicht erwähnt wird). Die im Erhaltungssatzungsgebiet (Milieuschutz) im Vorkaufsrecht erworbenen Häuser sind jedoch mit der Absicht erworben worden, in hochpreisigen innenstadtnahen Stadtteilen preiswerten Wohnraum zu erhalten. Das größte Problem sind die in den städtischen Wohnungen (ca. 1.000) zu verzeichnenden (u.a.) sanierungsbedingten Leerstände, die angesichts der Frankfurter Wohnungsnot dringend auch kurzfristig für Zwischenvermietungen (u.a. im Rahmen des Projekts HousingFirst) gegen Obdachlosigkeit instandgesetzt und freigegeben werden sollten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 16 Auf Wusch der ÖkoLinX-ARL wird über die Vorlage OF 780/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4885 2023 Die Vorlage OF 780/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 4.: GRÜNE, 2 CDU, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffern 5. und 6.: GRÜNE, SPD, 1 LINKE. und BFF gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)

Wohnraum Wohnungen Sanierung

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems

26.09.2023 | Aktualisiert am: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2023, OF 749/2 Betreff: Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bezugnehmend zur Vorstellung des ASE vom 05.07.2023 zum Umbau der Robert-Mayer-Straße in ein Einbahnstraßensystem, nehmen wir wie folgt Stellung: 1. Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer und Schloßstraße: Wir unterstützen den Vorschlag (Variante 1) des ASE in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in West-Ost Richtung einzurichten. 2. Robert-Mayer-Straße zwischen Schloßstraße und Gräfstraße: Wir unterstützen den Vorschlag (Variante 12) des ASE in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in Ost-West Richtung einzurichten. Begründung: In Anbetracht der vielen Varianten müssen Kompromisse gemacht warden. Nach Prüfung aller Varianten stellt sich die Variante 12, sie beinhaltet auch die Variante 1, als bevorzugte Lösung dar. Anlage: Quelle: Präsentation des ASE vom 05.07.2023 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 749/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4715 2023 Die Vorlage OF 749/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); CDU und 1 FDP (= Enthaltung)

Fahrradstraße Einbahnstraßensystem Robert-Mayer-Straße

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Homburger Straße als Einbahnstraße einrichten

26.09.2023 | Aktualisiert am: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2023, OF 765/2 Betreff: Homburger Straße als Einbahnstraße einrichten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Homburger Straße, zwischen Jordanstraße und Adalbertstraße, als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Adalbertstraße einzurichten. Begründung: Anwohnende aus dem südlichen Teil der Homburger Straße beschweren sich über einen ständig wachsenden Durchgangsverkehr in Richtung Schloßstraße. Die kopfsteingepflasterte Straße ist demnach keine Nebenstraße mehr, sondern hat sich in eine regelrechte lärmbelastete Durchgangsstraße gewandelt. Das ist im Besonderen an dem Weg zu erkennen, den Autofahrende Richtung Schloßstraße nehmen. Obwohl sie laut Verkehrszeichen nur nach Norden fahren dürften, biegen sie in Richtung Hamburger Allee ab, was durch ihr Linksabbiegen oft zu gefährlichen Situationen führt. Die Umwidmung der Homburger Straße zwischen Jordan- und Adalbertsraße in eine Einbahnstraße, die nur noch in Richtung Adalbertstraße zu befahren ist, kann einen großen Beitrag zur Veringerung des Durchgangsverkehrs in der südlichen Homburger Straße bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 765/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 765/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 764/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Einbahnstraße Durchgangsverkehr Verkehrssicherheit

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße

21.09.2023 | Aktualisiert am: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2023, OF 764/2 Betreff: Einbahnstraßenregelung für die Homburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1.ob die Homburger Straße zwischen der Jordanstraße und der Adalbertstraße nicht für den motorisierte Autoverkehr unter Duldung des Zweirichtungsradverkehrs eine Einbahnstraße in Richtung Adalbertstraße werden könnte, so dass die Einfahrt nur aus der Jordanstraße kommend möglich ist; 2. ob die Homburger Straße als Anliegerstraße eingestuft werden könnte. Begründung: Die Homburger Straße ist eine verhältnismäßig schmale, kopfsteingepflasterte Wohnstraße. Autofahrer nutzen die Homburger Straße als Abkürzung, wenn sie aus Richtung Adalbertstraße kommend in Richtung Gallus, Messe oder A648 fahren möchten. Eventuell leiten auch Navigationssysteme Autofahrer durch die Homburger Straße. Das Abbiegen nach links in die Schlossstraße ist widerrechtlich. Manche Autofahrer setzen sich über das Verbot hinweg, andere machen einen U-Turn auf der Schlossstraße. Das Quartier an der Jordanstraße ist als ruhiges Wohn- und Ausgehviertel schützenswert, Durchgangsverkehre sollten aus dem Viertel herausgehalten werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Kiesstraße in jeweils entgegengesetzter Richtung Einbahnstraße ist, sodass alle Adressen weiterhin auch für den motorisierten Verkehr erreichbar blieben. Das Anliegen, die Homburger Straße zu beruhigen, wurde verschiedentlich an die Antragstellerin herangetragen. Die Alternative der Einstufung als Anliegerstraße könnte zwar dazu führen, dass Routenplaner die Straße nicht als Router empfehlen, andererseits bestünde die Zufahrt unter Außerachtlassen des Schildes "Anlieger frei" weiterhin. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 764/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 39 Die Vorlage OF 764/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4721 2023 Die Vorlage OF 764/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, in der Homburger Straße zwischen der Jordanstraße und der Adalbertstraße für den motorisierten Autoverkehr, unter Duldung des Zweirichtungsradverkehrs, eine Einbahnstraße in Richtung Adalbertstraße einzurichten, sodass die Einfahrt nur aus der Jordanstraße kommend möglich ist. Weiterhin wird in der Begründung der Wortlaut "Richtung Adalbertstraße" mit dem Wortlaut "/Große Seestraße" ergänzt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Einbahnstraßenregelung Homburger Straße Anliegerstraße

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 1

Radwegeführung Opernplatz – Goethestraße sichern

19.09.2023 | Aktualisiert am: 20.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 1011/1 Betreff: Radwegeführung Opernplatz - Goethestraße sichern Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Haltelinie vor der LSA Neue Mainzer Straße / Goethestraße dauerhaft vor die Goethestraße zurückverlegen und neu markieren zu lassen. Außerdem sollen Markierungen zur Radwegeführungen auf der Fahrbahn und über den benachbarten Opernplatz in Richtung Taunusanlage inkl. Fahrrad-Logo ergänzt werden, um die Verkehrsführung für den PKW- und Radverkehr sicher und eindeutig zu machen. Begründung: Ortskundige und ortsfremde Radfahrende, die von der Bockenheimer Landstraße oder Taunusanlage aus den Opernplatz überqueren und in Richtung Goethestraße weiterfahren wollen, haben es schwer, den richtigen Weg zu finden. Auf dem Opernplatz markieren lediglich zwei Pflasterstreifen einen Radweg, der jedoch weder mit Fahrradlogos noch mit entsprechenden Schildern markiert ist. Viele Radfahrende erkennen die Markierungen nicht und überqueren den Opernplatz kreuz und quer. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Neue Mainzer Straße, Hochstraße, Fressgass und Goethestraße wurde baustellenbedingt so angepasst, dass die Haltelinie für PKW hinter die Goethestraße verlegt wurde. Markierungen für den querenden Radverkehr gibt es nicht. Bei Rot wartende PKW blockieren nun die Zufahrt für Radfahrende in die Fahrradstraße Goethestraße in beide Richtungen. Das führt des Öfteren zu Beinaheunfällen. Bilder: Google Maps Streetview Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4579 2023 Die Vorlage OF 1011/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Antragtenors ersatzlosgestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Radwegeführung Haltelinie Markierungen

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend

31.08.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 712/2 Betreff: Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend Vorgang: EA 131/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. unter Hinweis auf die Etatanregung 131 vom 21.03.2022, an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine sog. Müllgarage aufzustellen: a) Ecke Jordanstraße 8 / Kiesstraße 28 b) Rohmerplatz, vor Greifstraße Nr. 12 c) Ecke Leipziger Str. / Markgrafenstraße, seitlich vor U-Bahn Eingang d) Ecke Leipziger Str. / Am Weingarten, seitlich vor U-Bahn Eingang e) Leipziger Str., Platz vor Oxfam f) Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz g) Kirchplatz / Ecke Grempstraße, seitlich vor U-Bahn Eingang h) Rothschildpark, Umgebung Opernturm i) Grüneburgpark, Platz unterhalb Rothschild-Denkmal j) Grüneburgpark, angrenzende Wiese Rothschild-Denkmal k) Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb Park-Café 2. an folgenden Standorten zusätzliche krähensichere Abfallbehälter zu installieren: a) Bockenheimer Warte, Verdichtung mit kleineren Abfalleimern b) Ecke Homburger Straße / Robert-Mayer-Str. 40, kleiner Abfalleimer zwischen Holzbänken c) Odina-Bott-Platz, zwischen Bänken, nahe U-Bahn Ausgang Richtung Freiherr-vom-Stein-Str. d) Feldbergstraße / Freiherr-vom-Stein-Str., vor Bäckerei e) Freiherr-vom-Stein-Str. / Ecke Feldbergstr. f) Kreuzung Grüneburgweg / Oberlindau, vor ehemaliger Filiale der Deutschen Bank g) Grüneburgweg, Höhe ARAL-Tankstelle, Umgebung Glascontainer 3. alle Bestandsbehälter auf dem Kurfürstenplatz, die noch nicht krähensicher sind, mit einem Krähenschutz zu versehen. 4. zu prüfen und zu berichten, ob dem Ortsbeirat 2 nach Umsetzung der genannten Maßnahmen noch Restmittel aus der Etatanregung 131 zur Verfügung stehen und falls ja, in welcher Höhe. Begründung: Die genannten Standorte wurden im Rahmen von Ortsbegehungen am 27.06.2023 und am 29.06.2023 im Austausch mit einem Vertreter der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ermittelt. Die Protokolle, inkl. Fotos zu den Standorten, können auf Anfrage von den Antragstellenden zur Verfügung gestellt werden. Der FES liegen diese bereits vor. Zur Finanzierung zusätzlicher Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt zusätzlich 54.000 Euro eingestellt (EA 131). Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Die Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4508 2023 Die Vorlage OF 712/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP, 1 LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und 1 LINKE. (= Ablehnung)

Abfallbehälter Ortsbezirk Entsorgungsinfrastruktur

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Senckenberganlage - Tempo 30 gewährleisten

31.08.2023 | Aktualisiert am: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 721/2 Betreff: Senckenberganlage - Tempo 30 gewährleisten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wirksame Maßnahmen, z.B. in Form eines mobilen Blitzers oder verstärkter Verkehrskontrollen, zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass Tempo 30 in der entsprechenden Zone auf der Senckenberganlage eingehalten wird. Begründung: Erfreulicherweise wurde auf der Senckenberganlage, im Bereich der Bildungseinrichtungen (IBMS, Kindertagesstätte) mittlerweile zum Schutz der Kinder eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Beobachtungen und Beschwerden von Bürger*innen deuten allerdings darauf hin, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung vielfach augenscheinlich nicht eingehalten wird. Es sind deshalb zusätzliche Maßnahmen nötig, um Tempo 30 und die Verkehrssicherheit der Kinder in diesem Bereich zu gewährleisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 721/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 721/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4706 2023 Die Vorlage OF 721/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Senckenberganlage Tempo 30 Verkehrssicherheit

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Mobile Geschwindigkeitsanzeige für die Kiesstraße

31.08.2023 | Aktualisiert am: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 737/2 Betreff: Mobile Geschwindigkeitsanzeige für die Kiesstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. an geeigneter Stelle in der Kiesstraße eine temporäre mobile Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen, um zu schnell fahrende Fahrzeuge auf Tempo 30 hinzuweisen. Die Geschwindigkeitsanzeige sollte für mindestens drei Monate aufgestellt werden. 2. auf der Fahrbahn der Kiesstraße Tempo-30-Piktogramme aufzubringen. Begründung: Anwohnende berichten von regelmäßigen Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Kiesstraße. Die Maßnahmen dienen der Verbesserung der Verkehrssicherheit und vor allem auch dem Schutz der zahlreichen Kinder, die in der Kiesstraße und Umgebung wohnen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage OF 737/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 737/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4711 2023 Die Vorlage OF 737/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wortlaut "in der Kiesstraße" der Wortlaut "im Bereich zwischen Jordanstraße und Robert-Mayer-Straße, abwechselnd in beide Richtungen" eingefügt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Geschwindigkeitsanzeige Kiesstraße Verkehrssicherheit

Partei: GRÜNE

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Initiative Ortsbeirat 2

Den Platz vor der Universitätsbibliothek in Freimannplatz benennen

12.06.2023 | Aktualisiert am: 06.12.2023

S A C H S T A N D : Initiative vom 12.06.2023, OI 18 entstanden aus Vorlage: OF 687/2 vom 26.05.2023 Betreff: Den Platz vor der Universitätsbibliothek in Freimannplatz benennen Vorgang: OM 4071/23 OBR 2 1. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Platz vor der Universitätsbibliothek in "Freimannplatz" zu benennen. Die Adresse des Gebäudes der Universitätsbibliothek J. C. Senckenberg (jetzt Bockenheimer Landstraße 134 bis 138) soll künftig "Freimannplatz" lauten. 2. Analog zum Mitscherlichplatz sollen am Straßenschild zwei separate Zusatzschilder zu Therese bzw. Prof. Dr. Freimann angebracht werden (siehe Foto). Mit der Benennung möchte der Ortsbeirat 2 u. a. an Therese und Prof. Dr. Aron Freimann erinnern und dazu beitragen, Fragmente ihres Lebens und Wirkens für unsere Stadt und die Wissenschaft sichtbar zu machen. Zu Therese und Prof. Dr. Aron Freimann: Therese Freimann, geborene Horovitz (1882 bis 1965), war u. a. im Jüdischen Frauenbund aktiv. Weiterhin pflegte sie engen Kontakt mit der Frauenrechtlerin und Begründerin des Jüdischen Frauenbundes Bertha Pappenheim, deren Heim in Neu-Isenburg sie unterstützte. Frau Freimanns besonderes Interesse galt der Kinder- und Jugendfürsorge, für deren Umsetzung sie sich einsetzte. 1920 wurde sie in den Beirat des Israelitischen Krankenhauses berufen und war damit die erste Frau, welcher in der Israelitischen Gemeinde ein offizielles Verwaltungsamt übertragen wurde. Sie führte dieses bis zur Emigration im Jahr 1939 aus. Nach der Auswanderung in die USA war sie in verschiedenen Wohlfahrtsorganisationen tätig und organisierte nach Kriegsende die Sendung von Carepaketen nach Frankfurt am Main. Prof. Dr. Aron Freimann (1871 bis 1948) wirkte seit 1898 an der Frankfurter Stadtbibliothek - der heutigen Universitätsbibliothek - als Bibliothekar. Mit Unterstützung zahlreicher Spenden jüdischer Mäzene baute er hier die Hebraica- und Judaica-Sammlung zur größten des europäischen Kontinents und zu einer der bedeutendsten Sammlungen weltweit aus. Im Zuge der Einführung des "Arierparagrafen" - welcher dazu diente, Juden aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu "entfernen" - wurde Freimann von der Stadt bzw. Universität Frankfurt nach 35-jähriger Dienstzeit sofort seines Amtes enthoben und durfte die Bibliothek nicht mehr betreten. Der Paragraf - Teil des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums - wurde durch Adolf Hitler zum 7. April 1933 erlassen. Der damalige Frankfurter Oberbürgermeister Friedrich Krebs verfügte bereits am 28. März, dass zum Stichtag 30. März 1933 alle jüdischen Beamten und Angestellten der Stadt zu entfernen sind. Herr Freimann war zudem in der Gemeindepolitik der hiesigen Jüdischen Gemeinde aktiv. Er war Synagogenvorsteher der Börneplatzsynagoge und seit 1918 als Vertreter der Konservativen Fraktion im Vorstand der Israelitischen Gemeinde, seit 1928 als stellvertretender Vorstandsvorsitzender. 1937 wurde er als Vertreter der Gemeindeorthodoxie in den Präsidialausschuss der Reichsvertretung der Deutschen Juden gewählt. Vom 6. März 1939 bis zu seiner Emigration hatte Freimann das Amt des Vorsitzenden der von den Nazis zwangsvereinigten Jüdischen Gemeinde inne und war somit der letzte Vorsitzende der jahrhundertealten Frankfurter Jüdischen Gemeinde. Gemeinsam mit seiner Frau emigrierte Prof. Dr. Aron Freimann im April 1939 über England in die Vereinigten Staaten. In New York arbeitete er in der New York Public Library sowie als Dozent und wurde als Bibliograf und Gelehrter auch im amerikanischen Wissenschaftsbetrieb anerkannt. Das Jahr 2023 markiert: - 90 Jahre Machtergreifung durch die Nationalsozialisten/Entlassung von Prof. Dr. Aron Freimann; - 90 Jahre Bücherverbrennung; - 85 Jahre Reichsprogromnacht; - 75. Todesjahr von Prof. Dr. Aron Freimann; - 75 Jahre Wiederbegründung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main. Der Ortsbeirat hat den Vorstand des Gemeinderats der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main im Vorfeld zum Vorhaben kontaktiert. Das Gremium hat über den Vorschlag beraten und unterstützt ihn vollumfänglich. Die Benennung des "Freimannplatzes " soll im Rahmen der Jüdischen Kulturtage 2023 (22. Oktober bis 7. November) erfolgen. Foto: Zusatzschilder Mitscherlichplatz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.06.2023, OM 4071 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 326 Bericht des Magistrats vom 04.12.2023, B 451 Versandpaket: 21.06.2023

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 2

Den Platz vor der Universitätsbibliothek in Freimannplatz benennen

26.05.2023 | Aktualisiert am: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2023, OF 687/2 Betreff: Den Platz vor der Universitätsbibliothek in Freimannplatz benennen Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. den Platz vor der Universitätsbibliothek in ‚Freimannplatz' zu benennen. Die Adresse des Gebäudes der Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg (jetzt Bockenheimer Landstraße 134-138) soll künftig ‚Freimannplatz' lauten. 2. Analog zum Mitscherlichplatz sollen am Straßenschild zwei separate Zusatzschilder zu Therese, bzw. Prof. Dr. Freimann angebracht werden (Foto 1). Begründung: Mit der Benennung möchte der Ortsbeirat 2 u.a. an Therese und Prof. Dr. Aron Freimann erinnern und dazu beitragen, Fragmente ihres Lebens und Wirkens für unsere Stadt und die Wissenschaft sichtbar zu machen, Zu Therese und Prof. Dr. Aron Freimann: Therese Horovitz (1882-1965) war u.a. im Jüdischen Frauenbund aktiv. Weiterhin pflegte sie engen Kontakt mit der Frauenrechtlerin und Begründerin des Jüdischen Frauenbundes Bertha Pappenheim, deren Heim in Neu-Isenburg sie unterstützte. Frau Freimanns besonderes Interesse galt der Kinder- und Jugendfürsorge, für deren Umsetzung sie sich einsetzte. 1920 wurde sie in den Beirat des Israelitischen Krankenhauses berufen und war damit die erste Frau, welcher in der Israelitischen Gemeinde ein offizielles Verwaltungsamt übertragen wurde. Sie führte dieses bis zur Emigration 1939 aus. Nach der Auswanderung in die USA war sie in verschiedenen Wohlfahrtsorganisationen tätig und organisierte nach Kriegsende die Sendung von Care-Paketen nach Frankfurt/ Main. Prof. Dr. Aron Freimann (1871-1948) wirkte seit 1898 an der Frankfurter Stadtbibliothek - der heutigen Universitätsbibliothek - als Bibliothekar. Mit Unterstützung zahlreicher Spenden jüdischer Mäzene baute er hier die Hebraica- und Judaica-Sammlung zur größten des europäischen Kontinents und zu einer der bedeutendsten Sammlungen weltweit aus. Im Zuge der Einführung des ‚Arierparagraphen' - welcher dazu diente, Juden aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu ‚entfernen' - wurde Freimann von der Stadt, bzw. Universität Frankfurt nach 35-jähriger Dienstzeit sofort seines Amtes enthoben und durfte die Bibliothek nicht mehr betreten. Der Paragraph - Teil des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums - wurde durch Adolf Hitler zum 7. April 1933 erlassen. Der damalige Frankfurter Oberbürgermeister Friedrich Krebs verfügte bereits am 28. März, dass zum Stichtag 30. März 1933 alle jüdischen Beamten und Angestellten der Stadt zu entfernen sind. Herr Freimann war zudem in der Gemeindepolitik der hiesigen Jüdischen Gemeinde aktiv. Er war Synagogenvorsteher der Börneplatzsynagoge und seit 1918 als Vertreter der Konservativen Fraktion im Vorstand der Israelitischen Gemeinde, seit 1928 als stellv. Vorstandsvorsitzender. 1937 wurde er als Vertreter der Gemeindeorthodoxie in den Präsidialausschuss der Reichsvertretung der Deutschen Juden gewählt. Vom 6. März 1939 bis zu seiner Emigration hatte Freimann das Amt des Vorsitzenden der von den Nazis zwangsvereinigten Jüdischen Gemeinde inne und war somit der letzte Vorsitzende der jahrhundertealten Frankfurter Jüdischen Gemeinde. Gemeinsam mit seiner Frau emigrierte A.F. im April 1939 über England in die Vereinigten Staaten. In New York arbeitete er in der New York Public Library sowie als Dozent und wurde als Bibliograph und Gelehrter auch im amerikanischen Wissenschaftsbetrieb anerkannt. Das Jahr 2023 markiert: - 90 Jahre Machtergreifung durch die Nationalsozialisten/ Entlassung von Prof. Dr. Freimann - 90 Jahre Bücherverbrennung - 85 Jahre Reichsprogromnacht - 75. Todesjahr von Prof. Dr. Aron Freimann - 75 Jahre Wiederbegründung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main Die Antragsteller haben den Vorstand des Gemeinderats der Jüdischen Gemeinde Frankfurt/ Main im Vorfeld zum Vorhaben kontaktiert. Das Gremium hat über den Vorschlag beraten und unterstützt ihn vollumfänglich. Die Benennung des ‚Freimannplatz' soll im Rahmen der Jüdischen Kulturtage 2023 (22.10.-7.11.) erfolgen. Foto 1; Zusatzschilder Mitscherlichplatz Foto: Suzanne Turré Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Initiative OI 18 2023 Die Vorlage OF 687/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL; 4 GRÜNE (= Enthaltung)

Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Bitte größere Mülleimer an der Ecke Kiesstraße/Jordanstraße installieren

26.05.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2023, OF 685/2 Betreff: Bitte größere Mülleimer an der Ecke Kiesstraße/Jordanstraße installieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Kies-/Jordanstraße größere Mülleimer (Müllgarage, siehe Foto 2) zu installieren und durch eine entsprechend erhöhte Frequenz der Mülleimerleerung die Sauberkeit des Straßenbildes zu verbessern. Begründung: Die beiden regulären Mülltonnen quillen derart über, dass der gesamte Müll sich über der Kreuzung verteilt (siehe Fotos). Das ist keine haltbare Situation. Und da sich der Müll immer um die beiden Eimer sammelt, die zwar vorhanden, aber schlicht zu klein sind, ist davon auszugehen, dass größere zweckdienlicher wären. Des weiteren sollte die Frequenz der Leerung an dieser Stelle überprüft werden. AnwohnerInnen aus der Nachbarschaft machten uns auf die Situation aufmerksam. Anlage: Fotos (Völker) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 685/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 685/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 685/2 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Gestaltung Freimannplatz

26.05.2023 | Aktualisiert am: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2023, OF 688/2 Betreff: Gestaltung Freimannplatz Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie und mit welchen Mitteln das Erscheinungsbild der vorgesehenen Fläche Freimannplatz angemessen aufgewertet werden und die Aufstellung, etwa von Gedenktafeln für das Ehepaar, eines offenen Bücherschrankes für das lebendige Gedenken an Prof. Dr. Aron Freimann sowie einer weiteren, vom Ortsbeirat 2 noch näher festzulegenden Form des lebendigen Gedenkens, die Therese Freimanns sozialarbeiterischen Errungenschaften in der Stadt gerecht werden kann. Hierzu wird um enge Kooperation mit der Jüdischen Gemeinde und dem Ortsbeirat 2 gebeten. Es soll zusätzlich geprüft werden, wie die B-Ebene des U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" im Bereich des Aufgangs Senckenberganlage/Zeppelinallee (Ausgang Freimannplatz) mit in die Gestaltung miteinbezogen werden kann. Begründung: Erschließt sich aus dem Hauptantrag. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4071 2023 Die Vorlage OF 688/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie und mit welchen Mitteln das Erscheinungsbild der vorgesehenen Fläche Freimannplatz angemessen aufgewertet werden und die Aufstellung etwa von Gedenktafeln für das Ehepaar, eines offenen Bücherschrankes für das lebendige Gedenken an Prof. Dr. Aron Freimann sowie einer weiteren, vom Ortsbeirat 2 noch näher festzulegenden Form des lebendigen Gedenkens, an die sozialarbeiterischen Errungenschaften Therese Freimanns in der Stadt gerecht werden kann. Hierzu wird um enge Kooperation mit der Jüdischen Gemeinde und dem Ortsbeirat 2 gebeten. Es soll zusätzlich geprüft werden, wie die B-Ebene der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" im Bereich des Aufgangs Senckenberganlage/Zeppelinallee (Ausgang Freimannplatz) in die Gestaltung miteinbezogen werden kann." Abstimmung: 3 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL; 2 GRÜNE (= Enthaltung)

Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend - Teil 2

16.05.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 670/2 Betreff: Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend - Teil 2 Vorgang: OM 3431/23 OBR 2; ST 1033/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Litfaßsäulen an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 mit Frankfurter Hauben zu versehen: - Adalbertstraße/Schloßstraße (Ecke Alvarium) - Bettinaplatz/Mendelssohnstraße Der Ortsbeirat 2 stellt hierfür jeweils bis zu 1.000 EUR aus seinem Budget zur Verfügung. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, die übrigen 15 Ortsbeiräte von der Möglichkeit zu unterrichten, Frankfurter Hauben nach vorheriger Prüfung aus den Ortsbeiratsbudgets zu finanzieren Begründung: Durch die Frankfurter Haube (Dachbegrünung) werden Litfaßsäulen zu kleinen Biotopen und Klimaoasen mitten in der Stadt weiterentwickelt. Eine hitzeresistente und robuste Begrünung der ansonsten ungenutzten Dachfläche von Litfaßsäulen verbessert das Klima in versiegelten Gebieten, bietet Insekten und Bienen Raum und Nahrung und speichert Regenwasser. In einem Pilotprojekt hat die Stadt bislang sechs Litfaßsäulen in der Innenstadt mit einer Frankfurter Haube (Dachbegrünung) bestückt. Das Zwischenfazit fällt positiv aus, sodass ein Roll-out der Frankfurter Haube in Bockenheim und Westend gestartet werden sollte. Die genannten Standorte hat der Magistrat bei vorheriger Prüfung in der ST 1033 als geeignet eingestuft. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3431 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1033 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 670/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 670/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 670/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU, SPD, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen

24.04.2023 | Aktualisiert am: 26.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2023, OF 667/2 Betreff: Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: der Magistrat wird gebeten, nach dem Vorfall vom 30. März, unverzüglich die folgenden Maßnahmen für die Schloßstraße auf den Weg zu bringen, um die dortige Gefahrensituation zu beseitigen: 1. Der ruhende Verkehr soll auf beiden Seiten der Schloßstraße (bis auf Lieferzonen), zu Gunsten eines baulich getrennten und durchgängig rot markierten Radweges aufgegeben werden. 2. Um den Wegfall dieser Parkplätze zu kompensieren, sollen Parkplätze auf der Breitenbachbrücke geschaffen werden . Nach Einschätzungen von städtischer Seite können zwischen 110 bis 140 Parkplätze eingerichtet werden. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, auf den Betreiber des Parkplatzes am Westbahnhof (Contipark, 90 Stellplätze) sowie auf die Ansprechperson des ABG- Parkhauses in der Schloßstraße zuzugehen. Der Magistrat möge diese bitten, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen der Schloßstraße anzubieten. 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen in den Seitenstraßen der Schloßstraße auf den Stellplätzen, welche der Schloßstraße am nächsten sind, ausreichend Behindertenparkplätze geschaffen werden. Es handelt sich um folgende Seitenstraßen: Rödelheimer Straße (beidseitig der Schloßstraße), Hersfelder Straße, Friesengasse, Kaufunger Straße, Mühlgasse, Ederstraße, Kurfürstenplatz, Kurfürstenstraße und Adalbertstraße. Der Magistrat wird gebeten, den Bedarf und die geeigneten Stellen zu ermitteln und die Umsetzung zu veranlassen. 5. Diese Maßnahmen sollen bis zu dem geplanten Umbau (2025) der Schloßstr bestehen bleiben, bis dann der Großteil der hier weggefallenen Parkplätze wieder eingerichtet werden kann. Begründung: Nach dem Vorfall vom 30. März, bei dem ein Fahrradfahrer von einem Autofahrer absichtlich überfahren wurde, ist es an der Zeit die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu verbessern. Dies mag vielleicht ein Einzelfall gewesen sein, aber insgesamt hat sich die Situation der Fahrradfahrenden nicht wesentlich verbessert, sie werden nach wie vor von Pkw Nutzer:innen massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Fahrradfahrenden durch Pkw Nutzer:innen und dadurch zu gefährlichen Situationen. Wie von Bekannten Fahrradfahrenden zu hören ist, wird die Schloßstraße deshalb gemieden. Die in Punkt 1.) dieses Antrags vorgeschlagene Maßnahme kann nach Einschätzung der Stadt binnen eines Jahres umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um die Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr". Diese Variante wurde dem Magistrat und dem Ortsbeirat in der Vergangenheit bereits vorgestellt und war zu der Zeit auch die vom Magistrat präferierte Variante. Zu Punkt 2.) Nach Einschätzungen der städtischen Seite können auf der Breitenbachbrücke, Parkplätze geschaffen werden. Auf der Breitenbachbrücke können, nach Einschätzung der Stadt, etwa in dem Umfang neue Parkplätze entstehen, wie durch die in Punkt 1.) vorgeschlagene Maßnahme entfallen würden (etwa 140 Stück, mindestens jedoch 110 Stück). Zu Punkt 3.) Am Westbahnhof betreibt die Contipark einen zahlungspflichtigen Parkplatz, welcher über 90 Stellplätze verfügt. Dort können Monatsparkkarten für 65€/Monat erworben werden. Die Auslastung des Parkplatzes wird von der Contipark nicht ermittelt. Stichprobenhafte Zählungen einzelner Ortsbeiratsmitglieder ergaben eine Auslastung von zwischen 10 und 20 Stellplätzen (d.h. 70 bis 80 freie Stellplätze). Um diese nahegelegene Ausweichparkmöglichkeit für Anwohner*innen noch attraktiver zu machen, soll die Contipark gebeten werden, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen anzubieten. Dieselbe Bitte soll auch an die Ansprechpartner des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße gerichtet werden, welches nach Aussage einer Anwohnerin ebenfalls nur sehr schwach ausgelastet ist. Zu Punkt 4.) Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen wie beschrieben Behindertenparkplätze in sämtlichen Seitenstraßen der Schloßstraße geschaffen werden. Da die Schloßstraße über viele Seitenstraßen verfügt, hat diese Maßnahme das Potenzial, die Wegstrecke für mobilitätseingeschränkte Personen von ihrer Wohnung bis zu ihrem PKW sogar zu verkürzen: Mit der Maßnahme stehen verlässlich freie Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen an vielen Stellen der Schloßstraße zur Verfügung. Ohne die Maßnahme ist es realistisch betrachtet aktuell nicht gesichert, dass mobilitätseingeschränkte Personen tatsächlich immer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung finden. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.06.2023, OF 696/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 667/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 667/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 696/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 19 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 667/2 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4337 2023 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 667/2 wird in der vorgelegten Fassung angenommen. 2. Die Vorlage OF 696/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu b) 5 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. 5 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, SPD und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße

21.03.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2023, OF 654/2 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße aus der Gräfstraße/Carlo-Schmid Platz kommend gen Bockenheimer Warte fußgängerfreundlicher zu gestalten. Das Verweilen auf der Verkehrsinsel in der Mitte der Straße sollte die Ausnahme und nicht die Regel sein. Begründung: Die Ampelphasen sind programmiert, dass regelmäßig nur eine Straßenhälfte für Fußgänger zu queren ist und diese gezwungen sind, in der Mitte zu warten. Da das Warten auf der Verkehrsinsel unangenehm erscheint und häufig tatsächlich kein Fahrzeugverkehr aus Richtung Bockenheimer Landstraße in die Kreuzung einfährt, erscheint es möglich, ohne den Verkehrsfluss erheblich zu behindern, diese Ampel fußgänger- und radfahrerfreundlich zu schalten. Schließlich ist es ärgerlich, wenn aufgrund regelkonformen Wartens, ohne dass Fahrzeuge passieren, Busse und Straßenbahnen nicht zu erreichen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 654/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 654/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 654/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4495 2023 Die Vorlage OF 654/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an das Ende des Antragstenors folgender Satz angefügt wird: "Ein Hinausschieben bis zu einer eventuellen Realisierung des Kulturcampus ist nicht akzeptabel. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und SPD (= Ablehnung)

Parteien: CDU, FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof

06.03.2023 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Er Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: "Universitätssportzentrum", "Sophienstraße", "Kirchplatz", "Schönhof", "Kurfürstenplatz", "Adalbert-/Schloßstraße", "Westbahnhof". Sie sollte in Fahrtrichtung Westbahnhof folgenden Verlauf haben: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof. Sie sollte in Fahrtrichtung Markus-Krankenhaus folgenden Verlauf haben: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schloßstraße abbiegen. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um, fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße (6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Endhaltestelle Ginnheim: 3 Haltestellen 1er Umstieg in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskrankenhaus (Endstation), 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße: 2 Haltestellen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof, (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markuskrankenheus, eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab Markuskrankenheus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht wehr angefahren wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Nachfrage zur Straßenbeleuchtung im Südlichen Westend

02.03.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2023, OF 626/2 Betreff: Nachfrage zur Straßenbeleuchtung im Südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben, wie lange die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich der Wohngebiete und Nebenstrassen, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstr, Mainzer Landstr. und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, im Rahmen der Energiesparmaßnahmen noch "gedimmt" bleibt. Wünschenswert wäre eine Rückkehr zur normalen Leuchtstärke. Falls dies nicht geplant ist, möge der Magistrat die Gründe dafür aufführen. Begründung: Beleuchtung wegen der Energiekrise im vergangenen Winter. Inzwischen hat sich die Lage am Energiemarkt entspannt. Aufgrund des längeren Tageslichtes in den Frühlings- und Sommermonaten kann die Strassenbeleuchtung ohnehin später eingeschaltet werden. Daher könnte man bei gleichem Energieverbrauch während der dunklen Abend- und Nachtstunden die Beleuchtungsintensität wieder erhöhen. Die gedimmten Laternen geben sehr wenig Licht, das Durchlaufen nach Einbuch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl und hellere Strassen wirken auch präventiv gegen etwaige Drogendealer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 626/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Knotenpunkt Siesmayerstraße/Ecke Bockenheimer Landstraße

28.02.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 630/2 Betreff: Knotenpunkt Siesmayerstraße/Ecke Bockenheimer Landstraße Vorgang: OM 1688/17 OBR 2; ST 419/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Siesmayerstraße, zwischen Bockenheimer Landstraße und Siesmayerstraße Hausnummer 15, die Parkplätze zugunsten eines rot markierten Fahrradstreifens umzuwidmen. Die rote Markierung ist bis zum Schwenk auf den Bürgersteig fortzuführen. 2. zwischen Bockenheimer Landstraße und Grüneburgweg, in nördlicher und südlicher Richtung, sollten Fahrradpiktogramme aufgebracht werden. Begründung: Die Siesmayerstraße ist am Knotenpunkt zur Bockenheimer Landstraße von Kfz und Radfahrenden stark belastet. Insbesondere die aus Richtung Grüneburgweg kommenden Fahrradfahrenden nutzen aus Sicherheitsgründen auch den Gehweg, um an den häufig auftretenden Fahrzeugschlangen vor der Ampel zum Abbieger auf der Bockenheimer Landstraße zu gelangen. Auch Fahrradfahrende, die die Straße benutzen, werden ohne ausreichenden Abstand überholt und auch geschnitten. Radfahrende bewegen sich oft in der gefährlichen Dooring-Zone neben den parkenden Fahrzeugen. Bei einer Verkehrszählung im Jahr 2017 wurden die Verkehrsströme von Rad und Kfz auch am Knotenpunkt Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße gemessen. In der ST 419 2018 kann der hohe Anteil von Radfahrenden erkannt werden, der inzwischen sicherlich noch zugenommen hat. Aus diesen Gründen sind Radfahrende schützenswerter als parkende Fahrzeuge. Anlage: Auszug aus der ST 419 2018 Einfädelung zur Bockenheimer Landstr. Richtung Bockenheimer Landstr. Richtung Grüneburgweg (Quelle: Eigene Aufnehmen des Antragstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3720 2023 Die Vorlage OF 630/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Projektunterstützung „Green it up“ in Bockenheim

06.02.2023 | Aktualisiert am: 23.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2023, OF 602/2 Betreff: Projektunterstützung "Green it up" in Bockenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Ortsbeirat stellt zur Realisierung des "Green it up"-Projektvorschlags der Initiative Bockenheim außer Haus einen Betrag i.H.v. bis zu 7.000,- EUR unter nachfolgend genannten Maßgaben zur Verfügung: Die anteilige Finanzierung durch den OBR 2 erfolgt nur, wenn die Stadt Frankfurt in Form eines sog. "Klimabonus" mind. 50% der Gesamtkosten übernimmt. 2. Der OBR 2 spricht sich dafür aus, dass die Umsetzung der Maßnahme insbesondere in der Kiesstraße sowie ggf. auch in der Jordanstraße erfolgt. 3. Der OBR 2 setzt voraus, dass vor Umsetzung der Maßnahme mit den jeweiligen Anwohnern gesprochen und deren Einverständnis eingeholt wurde. Standorte, deren Nachbarschaft eine Umsetzung nicht wünschen, werden nicht realisiert. Begründung: "Green it up" beabsichtigt gemeinsam mit örtlichen Projektgruppen und weiteren interessierten Bürgerinnen und Bürgern in stark verdichten Quartieren Frankfurts Flächen zu entsiegeln und zu begrünen. Aus Bockenheim hat sich die Initiative Bockenheim außer Haus um eine Förderung beworben. Die "Green it up"-Jury entscheidet am 08.03.2023, welche Gruppen eine Co-Förderung erhalten. Darüber hinaus stellt "Green it up" als Projektträger einen Antrag auf einen "Klimabonus" der Stadt Frankfurt, durch den 50% Gesamtkosten mitfinanziert werden sollen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 201 2023 Die Vorlage OF 602/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei Ziffer 1. die Worte "in Form eines sog. Klimabonus" gestrichen werden und es bei Ziffer 2. "im Quartier Jordanstraße/Kiesstraße" lauten soll. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL

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Antrag Ortsbeirat 2

Gegen Falschparker in der Leipziger Straße/Ecke Clemensstraße vorgehen

29.01.2023 | Aktualisiert am: 23.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2023, OF 587/2 Betreff: Gegen Falschparker in der Leipziger Straße/Ecke Clemensstraße vorgehen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, gegen die massiven Park- bzw. Halteverbotsverstößen von PKW-Fahrerinnen und -Fahrern mit geeigneten Mitteln vorzugehen, die sich in den vergangenen Monaten in den Abendstunden vor allem an Freitag- und Samstagabenden im Bereich der Einmündung Clemensstraße von der Leipziger Straße aus häufen (siehe Foto Anlage). Die geeigneten Maßnahmen könnten sein: 1. Regelmäßige und verstärkte Kontrollen der Stadtpolizei in den Abendstunden vor allem an Freitag- und Samstagabenden im Bereich der Einmündung Clemensstraße von der Leipziger Straße aus oder 2. Poller bzw. andere Speeren, die nur von berechtigten Nutzer*innen geöffnet werden können, um so Park- bzw. Halteverbotsverstöße zu unterbinden. Begründung: Leider sind Situationen wie auf dem Foto an Freitag- und Samstagabenden im Bereich der Einmündung Clemensstraße von der Leipziger Straße keine Seltenheit. Fußgänger*innen und Radfahrer*innen wird der Weg erheblich erschwert. Besonders ärgerlich bzw. traurig, da der Zugang zum Parkhaus an der Adalbertstraße nur gut 30 Meter von der fotografierten Stelle entfernt ist. Foto (Völker) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 17 Es erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3550 2023 Die Vorlage OF 587/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1.: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Kassenautomaten im Parkhaus Ladengalerie Bockenheimer Warte wieder intakt setzen

29.01.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2023, OF 588/2 Betreff: Kassenautomaten im Parkhaus Ladengalerie Bockenheimer Warte wieder intakt setzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. warum die Kassenautomaten im Parkhaus an Ladengalerie Bockenheimer Warte (Zufahrt Adalbertstraße) in letzter Zeit immer defekt sind bzw. nur mit Münzgeld bezahlt werden kann? Liegt Vandalismus vor und/ oder gibt es ein Wartungsproblem? 2. welche Maßnahmen werden vom Betreiber vorgeschlagen um die möglichst störungsfreie Nutzung der Kassenautomaten im Parkhaus an Ladengalerie Bockenheimer Warte sicherzustellen? 3. bei der Gelegenheit: Wie hoch war die Auslastung der von der Öffentlichkeit nutzbaren Parkhäuser rund um die Leipziger Straße in 2022 im Vergleich zu den Vorjahren. Begründung: Bedauerlicherweise sind die Kassenautomaten in der im Parkhaus an Ladengalerie Bockenheimer Warte defekt bzw. man kann lediglich mit Münzgeld zahlen, was bei Beträgen um die zehn Euro nicht jeder einfach zur Hand hat. Dies kommt wohl in letzter Zeit häufiger vor. Gut funktionierende Parkhäuser sind für eine beliebte Einkaufsstraße, wie die Leipziger Straße, dringend notwendig. Soweit im Übrigen die Schranke zur Ausfahrt dauerhaft bei defekten Kassenautomaten geöffnet ist, wäre es in der Situation wünschenswert, dies den Nutzer*innen am teilweise defekten Kassenautomaten mitzuteilen, um deren Ärger an der Situation abzumildern. Insgesamt ist aber selbstverständlich für funktionierende Kassenautomaten zu sorgen und diese vor Vandalismus ggf. zu schützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 588/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 588/2 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof

29.01.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt [zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Zwischen Markuskrankenhaus und Westbahnhof sollen folgende Haltestellen angefahren werden: Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Universitätssportzentrum - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße, in der Gegenrichtung über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Universitätssportzentrum - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße. Im Zuge der Streckenanpassung ist zu prüfen, ob von der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße ( 6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Ginnheim : 3 haltestellen 1er UMSTIEG in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskranbkenhaus ( Endstation.) 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße 2 Haltestellen. Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um Fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen.] Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 590/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Stand der Planung - Ehemaliges Institut für vergleichende Irrelevanz (IvI), Kettenhofweg 130/Ecke Senckenberganlage

02.01.2023 | Aktualisiert am: 02.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2023, OF 559/2 Betreff: Stand der Planung - Ehemaliges Institut für vergleichende Irrelevanz (IvI), Kettenhofweg 130/Ecke Senckenberganlage Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Planung für das ehemalige "Institut für vergleichende Irrelevanz" (früher "Englisches Seminar und Amerika-Institut" der J.W. Goethe-Universität) im Kettenhofweg 130? 2. Wie stellen sich aktuell die Eigentumsverhältnisse dar? 3. In welchem baulichen Zustand befindet sich das Gebäude? 4. Wie wird dem Denkmalschutz entsprochen? 5. Besteht nach wie vor die Absicht des Eigentümers, das Gebäude in ein Hotel umzubauen (FR 3.11.20)? 6. Wenn ja - welche Zeitplanung besteht? 7. Gibt es Bauvoranfragen, bzw. wurde ggf. bereits eine Baugenehmigung erteilt? 8. Gibt es Möglichkeiten einer erneuten Zwischennutzung? Begründung: Das funktionalistische Gebäude des früheren "Instituts für vergleichende Irrelevanz", das von Ferdinand Kramer erbaut wurde und unter Denkmalschutz steht, steht im Jahr 2023 nunmehr (erneut) seit 10 Jahren leer. Das ehemalige Institutsgebäude des "Englischen Seminars und Amerika-Instituts" war zwischen 2003 und 2013 von Studierenden besetzt worden, wurde im Sinne einer alternativen Universität genutzt und von der Universität in dieser Funktion geduldet. Es fanden zeitweise regelmäßig Vorträge von in- und ausländischen Wissenschaftler*innen im Institut statt - bis es das Land Hessen an den Immobilieneigentümer Franconofurt AG verkaufte. Am 22. April 2013 wurden die Besetzung und die bisherige Nutzung durch eine polizeiliche Räumung beendet. Seitdem verfällt das Gebäude zusehens. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3427 2023 Die Vorlage OF 559/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe und Gastronomie in Bockenheim und anderen Stadtteilen

02.01.2023 | Aktualisiert am: 02.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2023, OF 568/2 Betreff: Strategie zum Schutz von Stadtteilgewerbe und Gastronomie in Bockenheim und anderen Stadtteilen Vorgang: V 390/22 OBR 2; ST 1931/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. Welche Möglichkeiten werden gesehen - analog des zwischenzeitlich erfolgreich umgesetzten Masterplans Industrie - eine strategische Initiative zum erweiterten Schutz und der Weiterentwicklung des Stadtteilgewerbes/der Stadtteil-Gastronomie in Frankfurt zu entwickeln und umzusetzen? 2. Welche Möglichkeit wird dabei für die Entwicklung einer Gewerbestrategie speziell für Bockenheim sowie einer Kampagne für mehr Gewerbeschutz vor Verdrängung durch steigende Mieten im Stadtteil Bockenheim gesehen? 3. Wird die Möglichkeit gesehen, in Bockenheim eine Bestandsaufnahme von Kleingewerbe- und Gastronomie-Nutzungen zu machen und so die Bedeutung der "Bockenheimer Mischung" breit zu kommunizieren, um mehr Bewusstsein und Wertschätzung durch Hauseigentümer*innen und Bevölkerung zu erreichen? 4. Wie wird seitens des Magistrats die Unterstützung für eine umfassende Strategie "Stadtteilgewerbe" durch Gewerbevereine, IHK, Handwerkskammer etc. gewertet? 5. Wie werden in diesem Zusammenhang die Erfolge der "Runden Tische" in verschiedenen Stadtteilen (u.a. Bockenheim) gewertet? 6.Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Nutzungsmischungen im Bestand der Stadtteile durch die verfügbaren planungs- und bauordnungsrechtlichen Instrumente zu sichern? 7. Welche Möglichkeiten werden gesehen, bei Geschäftsaufgaben gewerbliche Nachnutzungen im Bestand zu sichern und keine Genehmigung für die Umwandlung von gewerblich genutzten Erdgeschossflächen in Wohnraum zu erteilen? 8. Wird der Magistrat aktiv hinsichtlich einer Änderung der Hessischen Bauordnung (HBO), die für die Umwandlung von Erdgeschoss-Gewerbe in Wohnen derzeit weder eine Begründung noch den Nachweis verlangt, dass gewerbliche Nutzer gesucht wurden (ST 1931 vom 29.8.22)? 9. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat für eine Verbesserung der Beratungsstrukturen und der aufsuchenden Gewerbeberatung im Rahmen der Wirtschaftsförderung Frankfurt, u.a. durch bessere Personalausstattung und den Einsatz von "Stadtteil-Kümmerern"? 10.Welche Möglichkeiten werden gesehen, ggf. durch eine Förderinitiative kleingewerbliche und gastronomische Strukturen im Stadtteilzusammenhang zu unterstützen? 11. Welche Möglichkeiten werden gesehen, Anbieter*innen von Immobilien, insbesondere von Erdgeschossflächen, und potentielle kleingewerbliche Nutzer*innen einfacher zu vernetzen, z.B. durch digitale Angebote - ergänzend zu den erfolgreichen Aktivitäten der Agentur RADAR für kreative Räume/ Nutzungen? 12. Welche Aktivitäten ergreift der Magistrat, um in eigenen Immobilien (z.B. Jordanstraße 3 - Bockenheim /ehemals Gaststätte Pielok) gewerbliche bzw. gastronomische Nachmieter*innen zu angemessenen Mieten zu finden? 13. Ergreift der Magistrat die Initiative, über das Land Hessen und den Deutschen Städtetag auf Bundesebene das Gewerbemietrecht deutlich zu verbessern (inkl. verbindliche Gewerbemietspiegel, verbesserter Kündigungsschutz und Mietsteigerungsobergrenzen)? 14. Ergreift der Magistrat zusammen mit anderen Großstädten sowie über das Land Hessen die Initiative, auf Bundesebene das Instrument der Erhaltungsatzung/ Milieuschutzsatzung im BauGB (§172) so weiterzuentwickeln, dass es auch auf wohnortnahe kleingewerbliche, gastronomische und sozial-kulturelle Strukturen ausgeweitet werden kann? Begründung: Anlässlich des Anstiegs der Immobilienpreise und Mieten in Großstädten wie Frankfurt wird vorrangig über das Wohnungsmietrecht diskutiert, die Situation der kleingewerblichen und gastronomischen Mieter wird jedoch kaum berücksichtigt. Fachleute halten das deutsche Gewerbemietrecht europaweit für eines der mieterunfreundlichsten, da es kleine Gewerbebetriebe und Gastronomie, aber auch soziale und kulturelle Betriebe nicht als schutzwürdig ansieht. Inhabergeführte Läden in den Stadtteilen (Gewerbe, Handwerk, Gastronomie, Kultur- und Sozialeinrichtungen) werden nicht geschützt, sondern verdrängt. So wie das Gewerbemietrecht derzeit unzureichend geeignet ist, diese Entwicklung zu bremsen, sind auch die geltenden Erhaltungs-/Milieuschutzsatzungen nicht darauf ausgelegt, die Mieten-Entwicklung in den Stadtteilen und die Entstehung unerwünschter Monostrukturen (z.B. Gastronomie-Ketten, Handy-Läden, Shisha-Bars) aufzuhalten. Qualität und Vielfalt in der Versorgung der Stadtteile werden zerstört, weil keine Steuerung erfolgt und der Markt dies allein nicht regelt. Das Beispiel des Traditionslokals Heck Meck in Bockenheim hat deutlich gemacht, dass gewachsene kleingewerbliche Strukturen und inhabergeführte Gastronomie angesichts der Spekulation mit Immobilienwertsteigerungen massiv gefährdet sind. Insbesondere in randstädtischen Stadtteilen, aber auch in einigen innerstädtischen Stadtteilen ist das Gewerbe- und Gastronomieangebot schon so ausgedünnt, dass jede weitere Schließung für die Versorgung der Quartiere fatal ist und verhindert werden sollte. Die reduzierte Versorgung trägt zudem dazu bei, dass wieder mehr Verkehr entsteht, weil entferntere Ziele angesteuert werden müssen. Einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) von 2019 entsprechend, verschwinden immer mehr Betriebe des Bäcker-, Fleischer-, Schuster- oder Schneiderhandwerks aus innenstadtnahen Quartieren, weil sie sich die Mieten der Geschäftsräume nicht mehr leisten können. Der Magistrat muss die Möglichkeiten, die er hat, um der schleichenden Entmischung in den gewachsenen Stadtteilen entgegenzuwirken, offensiv nutzen. Es gilt, eine eigene Strategie mit Maßnahmen für den besseren Schutz des Stadtteilgewerbes zu entwickeln, zu kommunizieren und umzusetzen. Einige Empfehlungen für eine derartige Strategie finden sich bereits im "Räumlich-funktionalen Entwicklungskonzept Gewerbe Frankfurt am Main" von 2015. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.05.2022, V 390 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1931 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 23 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 568/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3432 2023 Die Vorlage OF 568/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1., 9. und 11.: GRÜNE, CDU, SPD, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) Ziffern 2., 3., 6., 7., 8., 10., 13. und 14.: GRÜNE, SPD, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) Ziffern 4., 5. und 12.: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Solaranlagen und Begrünung auf privaten Dächern in Erhaltungssatzungsgebieten: Stadteigene Immobilie Jordanstraße 3 als Vorbild

10.11.2022 | Aktualisiert am: 20.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2022, OF 541/2 Betreff: Solaranlagen und Begrünung auf privaten Dächern in Erhaltungssatzungsgebieten: Stadteigene Immobilie Jordanstraße 3 als Vorbild Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. für die Immobilie Jordanstraße 3 ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept für eine Photovoltaikanlage und Dachbegrünung zu erarbeiten und dieses als vorbildliches Beispiel für eine solche klimaangepasste Sanierung zu bewerben. Hierfür ist auch die Kombination von Dachbegrünung und Dach-PV-Anlagen in Betracht zu ziehen. 2. dieses Konzept im Rahmen der Sanierung der Liegenschaft zur Umsetzung zu bringen. Der Magistrat wird gebeten für die Sanierung alles Weitere zeitnah und zügig zu veranlassen. Es dient zur Kenntnis, dass die Installierung von Dachbegrünung und Solaranlagen aus Sicht des Ortsbeirates nicht notwendigerweise in das Sanierungskonzept eingearbeitet werden muss, da es hier um das Vorbild für eine Nachrüstung mit Solaranlage gehen soll. Sollte inzwischen ein fertiges Sanierungskonzept vorliegen, soll dieses umgesetzt werden und das Konzept für Dachbegrünung und Solaranlage diesem nachträglich hinzugefügt werden. Begründung: Der Ausbau von Solarenergie muss dringend vorangetrieben werden. Dazu sind neben städtischen Dächern ganz vorwiegend die Dächer privater Wohnhäuser und hier auch kleiner Vermieter*innen entscheidend. Diese sind allerdings nicht immer in der Lage ein statisch und wirtschaftlich tragfähiges Konzept für ihre Immobilie zu erarbeiten oder sind grundsätzlich verunsichert, ob dies überhaupt möglich ist. Hier hat die Stadt mit ihrer eigenen Wohnimmobilie Jordanstraße 3, die - würde sie saniert - ein ganz typisches Wohnhaus ist, die Möglichkeit ein positives Beispiel genau hierfür zu entwickeln und damit den Solarausbau auch auf privaten Dächern voranzubringen. Die Vorbildwirkung bestätigt der Magistrat in seiner ST 9. Gemäß des Hessischen Solarkatasters[1] ließe sich auf der Südseite des Daches z.B. eine PV-Anlage mit einer Leistung von bis zu 15,4 kWp installieren, die damit etwa 14.000 kWh pro Jahr erzeugen könnte. Auch eine Dachbegrünung könnte hier möglich sein. Die Neigung des Daches beträgt etwa 27°[1]. Es gibt verschiedene Angaben, bis zu welcher Dachneigung sich eine Begrünung mit angemessenem Aufwand realisieren lässt. Die Spanne reicht von bis zu 30°[2] bis hin zu 45°[3]. Zwar ergäbe sich durch die Neigung ein größerer Aufwand, z.B. wegen nötiger Vorrichtungen gegen das Abrutschen des Substrates, als bei anderen Dächern. Gleichwohl könnte die Stadt hierbei umso mehr zeigen, dass die Kombination aus Dachbegrünung und Photovoltaik auch auf solchen Dächern möglich ist, und damit auf Dächern mit geringerer Neigung erst recht. [1] www.gpm-webgis-12.de/geoapp/frames/index_ext2.php?gui_id=hessen_sod_03 [2] https://www.dachbegruenung-ratgeber.de/planungsgrundlagen-dachbegruenung [3] https://www.baunetzwissen.de/geneigtes-dach/fachwissen/dachdeckungen/dachbegruen ung-158487 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3309 2022 Die Vorlage OF 541/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Radschnellweg Vordertaunus im Miteinander aller Verkehrsteilnehmer

08.11.2022 | Aktualisiert am: 02.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2022, OF 526/2 Betreff: Radschnellweg Vordertaunus im Miteinander aller Verkehrsteilnehmer Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat bei der Gestaltung des Radschnellwegs Vordertaunus im Ortsbezirk 2 folgende Parameter beachtet: 1. Der Radschnellweg wird so ausgestaltet, dass der Verkehrsfluss des motorisierten Verkehrs auf den Hauptverbindungsstraßen zwischen den Stadtteilen Praunheim, Rödelheim, Hausen, Bockenheim, Westend und Innenstadt auch in den Stoßzeiten erhalten bleibt, insbesondere auch im Bereich Breitenbachbrücke/ Schloßstr./ Rödelheimer Str. sowie an den Kreuzungen Schloßstr./ Adalbertstr., Robert-Mayer-Str./ Senckenberganlage/ Kettenhofweg, Westendstr./ Mendelssohnstr. und Mainzer Landstr./ Westendstr. 2. Die an den Radschnellweg angrenzenden Gebiete sollen auch nach der Umgestaltung mit allen Verkehrsmitteln inklusive KFZ und dem ÖPNV erreichbar bleiben und insbesondere Fußgänger, Familien mit Kinderwagen, Menschen mit Rollator und Rollstuhlfahrer sollen sich dort auch zukünftig sicher fortbewegen können. 3. Die bestehenden Parkplätze entlang des Radschnellwegs sollen so weit wie möglich erhalten bleiben. 4. Im Bereich von Einzelhandel und Geschäften insbesondere im Kettenhofweg und Schloßstr., in Abstimmung mit den Gewerbetreibenden, ist eine substanzielle Zahl an Kurzzeitparkplätze und Ladeflächen vorzusehen. 5. Der Radschnellweg ist mit entsprechender Beleuchtung auszustatten. 6. Der Ortsbeirat 2, die Ortsbeiräte 1, 5 und 7, die Gewerbetreibenden sowie die allgemeine Öffentlichkeit sind frühzeitig zum konkreten Umsetzungsvorschlag des Radschnellwegs zu informieren und anzuhören. Begründung: Der Radschnellweg Vordertaunus ist eine Bereicherung für Bewohner des Ortsbeirats 2, Frankfurt am Main und der Umlandgemeinden. Dabei kommt es zu einer beträchtlichen Neuverteilung des Straßenraums. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, dass diese Umgestaltung im Geiste eines gleichberechtigten Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer erfolgt. Dabei sollen insbesondere auch die Interessen von Fußgängern, Anwohnern, KFZ-Verkehr, Gewerbetreibenden und Lieferverkehr berücksichtigt und bei der weiteren Planung die Gewerbevereine, der Seniorenbeirat, die Sozialbezirksvorsteher und Kinderbeauftragte im Ortsbezirk 2 sowie die Industrie- und Handelskammer einbezogen werden. Der Radschnellweg verläuft in großen Teilen auf wichtigen Hauptstraßen, die die Stadtteile Praunheim, Rödelheim, Hausen, Bockenheim, Westend, Innenstadt und Sachsenhausen miteinander verbinden. Der Ortsbeirat 2 erkennt an, dass viele Menschen im Ortsbezirk auf das Auto angewiesen sind, um beispielsweise ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, Einkäufe für die Familie zu erledigen oder um sich fortbewegen zu können (z.B. ältere Menschen oder Personen mit Bewegungseinschränkungen). Die konkrete Strecke soll daher so verlaufen, dass der Verkehrsfluss auch des motorisierten Verkehrs im Ortsbezirk insbesondere in den in Ziff. 1 genannten Bereichen und Kreuzungen erhalten bleibt. Dies ist für eine sinnvolle Verkehrsplanung in einer modernen Großstadt unabdingbar und trägt zudem dazu bei, den Ausstoß von umweltschädlichem CO2 aufgrund von Verkehrsstockungen und Staus zu reduzieren. Dabei ist außerdem darauf zu achten, Nutzungskonflikte an der Schloßstr. auch nach deren Umbau sowie der geplanten Inbetriebnahme der Tram Linie 13 ab ca. 2025, zwischen KFZ, ÖPNV und Radfahrern zu vermeiden. An Stellen mit angrenzendem Einzelhandel, wie z.B. im Kettenhofweg und in der Schloßstr., sollen, in Absprache mit den Gewerbetreibenden, Kurzzeit-Parkplätze und Ladeflächen in substanzieller Zahl vorgesehen werden. Dabei sollen die jüngsten Erfahrungen im Kettenhofweg, aber auch im Grüneburgweg und Oederweg infolge der diversen Umgestaltungen im Jahr 2022 einfließen. Des Weiteren sollen an der gesamten Strecke, die überwiegend durchs Wohngebiet führt, die KFZ-Parkplätze angesichts des ohnehin bestehenden Parkdrucks im Westend und Bockenheim so weit wie möglich erhalten bleiben (Ziff. 2-4). Der Radschnellweg ist mit entsprechender Beleuchtung auszustatten (Ziff. 5). Dabei wird der Magistrat gebeten, den konkreten Gestaltungsvorschlag des Radschnellwegs in Informationsveranstaltungen der allgemeinen Öffentlichkeit und den Gewerbetreibenden vorzustellen und den Ortsbeirat 2 sowie die Ortsbeiräte 1, 5 und 7 frühzeitig anzuhören (Ziff. 6). Durch die o.g. Parameter soll die Akzeptanz der Bevölkerung des Radschnellwegs weiter gestärkt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 27 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 526/2 zurückzustellen bis aktuelle Planungen zu diesem Thema vorliegen. Beschluss: Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt und somit wird die Vorlage OF 526/2 zurückgestellt, bis aktuelle Planungen zu diesem Thema vorliegen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 526/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3424 2023 1. Die Ziffern 1. bis 5. der Vorlage OF 526/2 werden abgelehnt. 2. Die Ziffer 6. der Vorlage OF 526/2 wird angenommen. Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 4.: 3 GRÜNE, 2 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 5.: 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) zu 2. 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 2 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Architekturwettbewerb zum Kulturcampus soll u. a. die Möglichkeit zum Erhalt des Gebäudes des Juridicums eröffnen

05.11.2022 | Aktualisiert am: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2022, OF 522/2 Betreff: Architekturwettbewerb zum Kulturcampus soll u. a. die Möglichkeit zum Erhalt des Gebäudes des Juridicums eröffnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass bei der Auslobung des gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus mit dem Land Hessen ausdrücklich die Möglichkeit des Erhalts des Juridicums vorgesehen wird. Sicherzustellen, dass zur Auslobung des gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus ausdrücklich der 2012 veröffentlichte Konsensplan als Ergebnis der BürgerInnenbeteiligung sowie der rechtskräftige, daraus abgeleitete Bebauungsplans Nr. 569 Maßgabe sein muss. Dieser definiert das Baufeld südlich der Bockenheimer Landstraße als Mischgebiet, d.h. mindestens 30 % der Bebauung sind als Wohnbebauung zu entwerfen, das Zentrum der Künste ist in jedem Fall zu berücksichtigen, Sonderbauten (z.B. die Hochschule - HfMDK) dürften nicht mehr als die Hälfte ausmachen. Neben dem architektonischen Gesamteindruck sollen u.a. auch die voraussichtlichen Kosten der Umsetzung Bewertungsmaßstab sein. Sicherzustellen, dass im weiteren Verlauf des gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus und vor Entscheidung für einen von mehreren Gestaltungsvorschlägen der Öffentlichkeit im Rahmen einer Sondersitzung des Ortsbeirats eine engere Auswahl von Entwürfen mit jeweils den voraussichtlichen Kosten der Umsetzung vorgestellt werden. Mindestens einer der Gestaltungsvorschläge sollte den Erhalt des Gebäudes des Juridicums vorsehen. Festzustellen, dass die HfMDK entgegen dem Konsensplan nicht auf dem Baufeld der heutigen Universitätsbibliothek, sondern zur Realisierung gemeinsam mit dem Frankfurt LAB und einer Wohnbebauung sowie Gewerbe auf dem südlichen Baufeld vorgesehen und gewollt ist. Schließlich sollen Stadt Frankfurt und Land Hessen - nach rund 12 Jahren Wartezeit für die Öffentlichkeit - nun möglichst zügig den Architektenwettbewerb für dieses für den Kulturcampus zentrale Baufeld endlich starten. Begründung: Ein Umbau des Juridicums im Zuge des Bauvorhabens könnte die Chance bieten, den Erhalt sogenannter grauer Energie zu sichern und die über dem definierten Maximum des jetzigen Bebauungsplans liegende Höhe des Gebäudes durch Bestandschutz zur weiteren Nutzung jeweils zu sichern, was der Ortsbeirat grundsätzlich begrüßen würde. Daher sollte der Architekturwettbewerb ausdrücklich den Erhalt des Gebäudes des Juridicums als Möglichkeit im Wettbewerb an die BewerberInnen adressieren. Den Erhalt des Gebäudes des Juridicums als zwingende Voraussetzung im Architekturwettbewerb einzufordern, wäre jedoch aus verschiedenen Gründen falsch, da dies die Möglichkeiten der Anordnungen der verschiedenen Baukörper im Wettbewerb drastisch einschränken und schon mehrere Vorentscheidungen hinsichtlich der architektonischen Gestaltung treffen würde. Hinzu tritt, dass durch eine möglichst breite Palette von Gestaltungsentwürfen auch die anfallenden Kosten der Umsetzung fairer durch die Öffentlichkeit und die öffentlichen Träger bewertet werden können. Klar muss allen Beteiligten auch sein: Der unbeliebte Kostenfaktor wird nicht nur bei Umsetzung des Gestaltungsentwurfes ein wichtiger Faktor sein, sondern auch die spätere Nutzung (z.B. für studentisches Wohnen) erheblich beeinflussen. Dies gilt insbesondere auch für den im Kern guten Gedanken, das insoweit funktionale Gebäude des Juridicums zu erhalten. Daher ist eine offene Formulierung der Ausschreibung, die den Erhalt ebenso wie den Abriss ermöglicht, die beste Grundlage dafür, dass der Wettbewerb zur für den Stadtteil besten Lösung führt, ohne dass die ArchitektInnenschaft durch Denkverbote in ihrer Kreativität beschränkt werden. Im 2012 als Ergebnis der BürgerInnenbeteiligung veröffentlichten Konsensplan ist die Nutzung des südlichen Baufelds folgendermaßen festgelegt: "Kulturschwerpunkt (Institutionen des Kulturforums e.V., z.B. LAB), mögliche Erweiterung HfMDK, (kulturaffines) Gewerbe, Wohnen". Der geplante Hochschulbau ist nur durch die Kompromissbereitschaft des Magistrats vom komplexen Baufeld der UB auf dieses Baufeld gewechselt, eine zu dominante Ausnutzung des Raumes durch die HfMDK steht dem Konsensplan aber entgegen. Die Kernvorhaben für dieses Baufeld müssen nach wie vor die Errichtung des Frankfurt LAB und Schaffung von Wohnraum sein. Das Baufeld ist als Mischgebiet definiert, d.h. mindestens 30 % der Bebauung ist als Wohnbebauung zu errichten, Sonderbauten (d.h. die Hochschule) dürften nicht mehr als die Hälfte ausmachen. Das Zentrum der Künste bzw. das Frankfurt LAB sind für dieses Baufeld im Bebauungsplan ebenso wie das Wohnen ausdrücklich vorgesehen. Auf diese Festlegungen muss die Stadt Frankfurt bestehen! Insbesondere nachdem der Magistrat zunächst ja eine Zweiteilung des Zentrums der Künste angeboten hat, so dass auf dem südlichen Baufeld nur noch das Frankfurt LAB errichtet würde und dass in Gesprächen mit den NutzerInnen das Raumprogramm des Frankfurt LAB soweit reduziert werden konnte, dass es nunmehr weniger als 15 % des Baufeldes einnimmt. Für das Projekt "Kulturcampus" ist es nach 12 Jahren Wartezeit erforderlich, dass der Startschuss für das so wichtige südliche Baufeld bald fällt. Die Hochschule - HfMDK, die Institutionen des geplanten Zentrums der Künste sowie die Bockenheimer Bevölkerung wartet seit 12 Jahren darauf! Dies spricht im Übrigen auch klar -mindestens zu diesem Zeitpunkt- gegen eine gesonderte Machbarkeitsstudie oder gesonderten Wettbewerb für das Gebäude des Juridicums. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.10.2022, OF 502/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 502/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 522/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. GRÜNE, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)

Parteien: CDU, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Spekulative Leerstände im östlichen Westend benennen und beheben

15.10.2022 | Aktualisiert am: 20.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2022, OF 515/2 Betreff: Spekulative Leerstände im östlichen Westend benennen und beheben Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Erkenntnisse hat der Magistrat darüber, dass im östlichen Westend (Karree Taunusanlage, Bockenheimer Landstraße, Kettenhofweg, Niedenau und Guiollettstraße) Wohn- und Bürogebäude im Eigentum der Allianz (oder Tochterfirmen) zum Teil seit mehr als 10 Jahren leerstehen? 2. Welche Kenntnisse hat der Magistrat über die Absichten der Eigentümer*innen, die Gebäude zu sanieren und sinnvollen (Nach-)Nutzungen zuzuführen? 3. Welche Erkenntnisse hat der Magistrat über Verkaufsabsichten? 4. Welche Maßnahmen wurden seitens des Magistrats und der Verwaltung bereits ergriffen, um die Eigentümer*innen entsprechend zu beraten bzw. ihnen zu verdeutlichen, dass diese langjährigen Leerstände unerwünscht sind? 5. Für welche Liegenschaften liegen dem Magistrat Bauvoranfragen bzw. Bauanträge oder Abrissanträge vor? Begründung: Durch die monopolisierten Eigentümerstrukturen und das Verhalten der Eigentümer*innen im genannten Karree Taunusanlage, Bockenheimer Landstraße, Kettenhofweg, Niedenau und Guiollettstraße ist das östliche Westend zu einem weitgehend "toten" Quartier geworden. Auch ein Investor Allianz Real Estate hat sich in Bezug auf Stadtentwicklung transparent und verantwortlich zu verhalten und insbesondere Wohnraum wieder seiner Nutzung zuzuführen. Bei den Liegenschaften, um die es insbesondere geht, handelt es sich um - Guiollettstraße 18-24; Büros - Leerstand seit ca. 12 Jahren; - Kettenhofweg 3-7; Büros und Wohnen - Leerstand seit mindestens 10 Jahren; - Kettenhofweg 1; Gewerbe/Büros - Leerstand seit Januar 2022; - Taunusanlage 21; Gewerbe/ Büros - Leerstand seit Mitte 2021/Januar 2022 ; - Taunusanlage 20; ehem. Kameha-Suite/Kulturdenkmal; Leerstand seit 2021; - Kettenhofweg 23; unbebaut, aber nutzbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 515/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 571 2022 Die Vorlage OF 515/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Kulturcampus - Raum für Kultur und Wohnen

13.10.2022 | Aktualisiert am: 20.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2022, OF 503/2 Betreff: Kulturcampus - Raum für Kultur und Wohnen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche der bisher angedachten Frankfurter Kultureinrichtungen weiterhin planen, auf den Kulturcampus umzuziehen und diesen Umzug weiterhin befürworten; 2. welchen Raum die jeweiligen Einrichtungen an ihrer derzeitigen Stätte einnehmen; 3. welcher Raumbedarf für die jeweiligen Einrichtungen am Kulturcampus angemeldet wird; 4. ob inzwischen bekannt ist, wie die viel erwähnte Synergie zwischen den Kultureinrichtungen untereinander und mit der Hochschule konkret ausgestaltet werden soll und inwieweit hierdurch tatsächlich der Raumbedarf dieser Einrichtungen gesenkt werden kann; 5. ob hierbei sichergestellt ist, dass das Frankfurt LAB mit der Hochschule einen großen Saal gemeinsam nutzen wird; 6. wie der im Bebauungsplan festgesetzte Mindestanteil Wohnen von 30-40 % im Mischgebiet angesichts der Raumbedarfe der Kultureinrichtungen und der Hochschule realisiert werden soll, a) wenn das Juridicum erhalten bliebe und auch für Wohnungen genutzt würde, b) wenn das Juridicum nicht erhalten bliebe; 7. ob für den Fall, dass die benötigte Fläche für Kultureinrichtungen auf dem Kulturcampus nicht ausreicht, vorgesehen ist, eine oder mehrere dieser Einrichtungen an ihrem bisherigen Standort zu belassen. Begründung: Bisher ist bekannt dass die folgenden Kultureinrichtungen neben der HfMDK auf den Kulturcampus umziehen sollen: - Junge Deutsche Philharmonie - Ensemble Modern - Dresden Frankfurt Dance Company - Frankfurt LAB - Hindemith Institut - Hessische Theaterakademie Es ist immer wieder die Rede von Synergie zwischen den Einrichtungen und der Hochschule. Allerdings fehlt es noch immer an einer genaueren Beschreibung, worin die Synergie nun tatsächlich bestehen könnte. Wenn dieser Begriff nicht nur zu einer Phrase werden soll, ist hier dringend eine Klärung vonnöten. Derzeit scheinen die Raumbedarfe der angedachten Kultur- und Hochschuleinrichtungen den zulässigen Anteil im Mischgebiet des Bebauungsplanes zu übersteigen. Sollte hier keine Einsparung der Raumbedarfe erfolgen, könnten wohl nicht alle geplanten Einrichtungen auf den Kulturcampus umziehen. Gleichzeitig ist im MI-Gebiet ein Mindestanteil von Wohnungen von 30-40 % festgesetzt, der dringend herzustellen ist. Hierbei geht es auch um die Wohnungen im 1. Förderweg, die ursprünglich auch für den nördlichen Teil des Kulturcampus, nördlich der Bockenheimer Landstraße, vorgesehen waren und nun im mittleren Bereich des Bebauungsgebietes realisiert werden sollten. Dass hierbei das Juridicum mit seiner enormen Nutzfläche eine tragende Rolle spielen könnte liegt auf der Hand. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 503/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3292 2022 Die Vorlage OF 503/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

SAALBAU: Bitte wieder näher bei den Menschen

13.10.2022 | Aktualisiert am: 20.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2022, OF 517/2 Betreff: SAALBAU: Bitte wieder näher bei den Menschen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Stockwerk des Juridicums an der Senckenberganlage durch die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH angemietet und derart umgestaltet werden kann, dass dort als Ersatz für die bisher ersatzlos weggefallenen Räumlichkeiten der SAALBAU an der Schwälmer Straße, Tagungs- und Begegnungsmöglichkeiten geschaffen werden können. Ebenso ist zu prüfen, ob dort dann gleichsam Vereine unterkommen können, die derzeit von der Zwischennutzung des ehemaligen Gebäudes der Europäischen Akademie der Arbeit auf dem Campus Bockenheim profitieren. Begründung: Seit der Schließung der SAALBAU an der Schwälmer Straße steht Vereinen und anderen Gruppen nur noch ein extrem eingeschränktes Angebot der SAALBAU in Bockenheim zur Verfügung (nur noch SAALBAU Schönhof, welcher allerdings keine Barrierefreiheit aufweist). Andere Gruppierungen sind als Zwischennutzende in der ehemaligen Akademie der Arbeit untergekommen. Diese Zwischennutzung wird in absehbarer Zeit enden. Das Juridicum wird bald in Teilen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine und für die ada_kantine genutzt werden. Darüber hinaus bietet das Gebäude ausreichend Platz und Möglichkeiten für eine Nutzung durch die SAALBAU. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3301 2022 Die Vorlage OF 517/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Kulturcampus - Juridicum langfristig erhalten und u. a. für studentischen Wohnraumbedarf umbauen

04.10.2022 | Aktualisiert am: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2022, OF 502/2 Betreff: Kulturcampus - Juridicum langfristig erhalten und u. a. für studentischen Wohnraumbedarf umbauen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Auslobungstext für den bevorstehenden Architektenwettbewerb zum Kulturcampus den Erhalt des Gebäudes Juridicum nicht nur als Option vorzugeben, sondern als Stadt klar einzufordern; 2. Einvernehmen innerhalb des Magistrats und insbesondere mit der ABG herzustellen, dass der für eine Zwischennutzung als Unterkunft für Geflüchtete erforderliche Umbau des Gebäudes so erfolgt, dass eine langfristige Nutzung (studentisches Wohnen und Gewerbe) vorbereitet und ermöglicht wird; 3. auf keinen Fall zuzulassen, dass das Gebäude im Laufe der Zwischennutzung Schaden nimmt, der ggf. zur Begründung für einen späteren Abriss herhalten könnte; 4. das Juridicum als Modellprojekt des "Umbauens im Bestand" vorzusehen und eine entsprechende Machbarkeitsstudie, bzw. einen eigenen Wettbewerb vorzusehen; 5. den Ortsbeirat und den Stadtteil baldmöglichst über den Wettbewerb zum Kulturcampus und die damit zusammenhängenden Planungen zu informieren. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt zwar Äußerungen des Magistrats, dass der Abriss des Juridicums (entsprechend B-Plan) im anstehenden Architektenwettbewerb von Land und Stadt nicht mehr vorgegeben werden soll, sondern den Architekten und der Wettbewerbsjury optional überlassen werden soll (FR 1.10.22). Gleichwohl besteht der Ortsbeirat nach einer Phase der Umnutzung und Zwischennutzung des Juridicums (die ebenfalls begrüßt wird) darauf, das Gebäude langfristig zu erhalten und insbesondere für studentischen Wohnraum neu zu nutzen. Der Hintergrund ist klar: Studierende finden immer seltener in Frankfurt Wohnraum; zudem ist der Kulturcampus ein geeigneter Ort für eine Mischung mit studentischem Wohnen. Entsprechende Forderungen zu Erhalt des Gebäudes und Neunutzung u.a. als studentischer Wohnraum hat mittlerweile auch die 4. Stadtteilversammlung am 28.9.22 erhoben. Angesichts der Tatsache, dass die Eigentümerin des Gebäudes, die städtische ABG, vehement für einen Abbruch des Juridicum plädiert (FR 12.7.22), muss damit gerechnet werden, dass ein nur optional vorgegebener Erhalt des Gebäudes nicht ausreicht, sondern dass klare Zielsetzungen für Erhalt und Weiternutzung des Juridicums in den Auslobungstext des Wettbewerbs eingefügt werden müssen. Dieser Erhalt ist insbesondere auch aus Gründen des Klima- und Baumaterialschutzes, des Erhalts "Grauer Energie"(bereits im Gebäude gespeicherte Energie) erforderlich. In Zeiten von Klimakrise und knapper werdenden Rohstoffen ist die Reaktivierung und Neunutzung von Bestandsgebäuden wichtiger denn je. Für innovative Beispiele gibt es bundes- und europaweit zahlreiche Beispiele, wie aktuell die Ausstellung des DAM im Ostend (Nichts Neues - Besser bauen mit Bestand/ bis 15.1.23) aufzeigt. Dass Umbau und Neunutzung des Gebäudes Juridicum mit seinen 17.500 qm BGF aufgrund seiner guten Bausubstanz und Gebäudestruktur möglich sind, zeigt u.a. eine neue Studie des Architektenbüros Schneider/Schumacher (https://www.skylineatlas.de). Gleichermaßen ist es problemlos möglich, sowohl die Baumassen des Gebäudes der HfMDK auf dem Areal südlich der Bockenheimer Landstraße unterzubringen als auch das Juridicum mit entsprechenden Abstandsflächen zur Hochschule zu erhalten. Entsprechende aktuelle Baumassenuntersuchungen weisen darauf hin. Die teilweise Wohnnutzung des Juridicums würde es Stadt und ABG zudem ermöglichen, einen hohen Wohnanteil auf dem Kulturcampus-Areal zu realisieren. Das Gebäude selbst ist aufgrund seiner Höhe zudem ein wichtiger Schallschutz für alle Campus-Nutzungen gegenüber der verkehrsreichen Senckenberganlage. Das Juridicum bietet die einmalige Chance, auch in Frankfurt anhand eines großen und innovativen Umbauprojektes zu zeigen, dass Abriss und Neubau nicht mehr im Vordergrund stehen, sondern dass man die Zeichen der Zeit erkannt hat: die Verlängerung der Lebensdauer von Gebäuden ist die nachhaltigste Lösung, um Energie- und Materialressourcen sowie Deponiefläche und -kosten für Bauschutt einzusparen. Baudezernentin Sylvia Weber selbst forciert ein Umdenken in Richtung Bauen im Bestand. Der Ortsbeirat schließt sich dieser Auffassung vollumfänglich an und begrüßt diese Haltung, die die Dezernentin jüngst in einem Gastbeitrag im Magazin urban shorts dargelegt hat (https://www.urban-shorts.net/2022/09/22/graue-energie-weiternutzen/"). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.11.2022, OF 522/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 502/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 522/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. GRÜNE, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Abdeckung für das Parklet in der Jordanstraße

25.09.2022 | Aktualisiert am: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2022, OF 486/2 Betreff: Abdeckung für das Parklet in der Jordanstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt die Anschaffung und Installation einer Abdeckung für das Parklet in der Jordanstraße aus seinem Budget mit einem Betrag von bis zu 800 EUR. Begründung: Die Abdeckung soll einen Aufenthalt am Parklet nach 22:00 Uhr und damit einhergehende Ruhestörungen verhindern. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 170 2022 Die Vorlage OF 486/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "aus seinem Budget mit einem Betrag von bis zu 800 EUR" durch den Wortlaut "und stellt der Initiative ,Bockenheim außer Haus' hierfür 800 Euro zur Verfügung" ersetzt wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Zugang für den Autoverkehr von der Adalbertstraße auf die Leipziger Straße sperren - Einrichtung einer Sackgasse Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße

15.09.2022 | Aktualisiert am: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2022, OF 479/2 Betreff: Zugang für den Autoverkehr von der Adalbertstraße auf die Leipziger Straße sperren - Einrichtung einer Sackgasse Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine dauerhafte Sperrung des Zugangs für den Autoverkehr von der Adalbertstraße auf die Leipziger Straße umsetzbar ist und die Einrichtung einer Sackgasse (Verkehrszeichen 357 "Sackgasse" mit Zusatzzeichen Nr. 2024 "keine Wendemöglichkeit") für den entsprechenden Straßenabschnitt der Leipziger Straße ab der Kreuzung Landgrafenstraße/ Wildunger Straße veranlasst werden kann, die dann in diesem Bereich grundsätzlich in beide Fahrrichtungen befahrbar wäre, um die Frequenz des Autoverkehrs auf der Leipziger Straße zu Gunsten insbesondere des Fußgänger- und Fahrradverkehrs zu senken. Begründung: Die Leipziger Straße ist eine insbesondere von Fußgängern hochfrequentierte Einkaufsstraße, denen in verschiedenen Abschnitten allerdings nur vergleichsweise schmale Fußgängerwege zur Verfügung stehen. Durch starken Auto- und Fahrradverkehr sind auch Querungsmöglichkeiten der Leipziger Straße für Fußgänger oft schwierig. Während einer Baumaßnahme um den Jahreswechsel 2021/2022 auf Höhe der Ladengalerie war die Leipziger Straße wie beantragt geregelt. In der Folge nahm die Frequenz des Autoverkehrs auf der Leipziger Straße auch im weiteren Verlauf spürbar ab und führte im Übrigen im -nunmehr als Sackgasse geregelten Bereich- keinesfalls zu einem "Verkehrschaos". Die zu prüfende Maßnahme wäre schnell und kostengünstig umsetzbar und würde insbesondere den Anlieger- und Lieferverkehr auf der Leipzigerstraße weiter ermöglichen. In der Folge der Umsetzung der beantragten Maßnahme, die z.B. ein Jahr zur Probe umgesetzt werden kann, könnten weitere Überlegungen, wie die Einrichtung von Lieferzonen und weiteren Umgestaltungen folgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 479/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 479/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen SPD, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk 2 erhöhen: Mehr Müllgaragen für Bockenheim, Kuhwald und Westend

25.08.2022 | Aktualisiert am: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2022, OF 458/2 Betreff: Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk 2 erhöhen: Mehr Müllgaragen für Bockenheim, Kuhwald und Westend Vorgang: EA 131/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine Müllgarage aufzustellen und dadurch zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum beizutragen. Die Müllgaragen sind so zu platzieren, dass die Barrierefreiheit nicht eingeschränkt wird. Wo nicht weiter präzisiert (z.B. "Alter Rebstockpark"), sollte die geeignete Stelle durch die FES identifiziert werden. 1. Jordanischer Park 2. Ecke Adalbertstraße/Homburger Straße, Umgebung Pizzeria Da Cimino 3. Ecke Homburger Straße/Robert-Mayer-Straße 40, Umgebung Reinigung, zwischen den Bänken der kleinen Grünanlage 4. Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb des Park-Café 5. Grüneburgpark, Platz unterhalb des Rothschild-Denkmals 6. Grüneburgpark, an der dem Rothschild-Denkmal angrenzenden Wiese 7. Odina-Bott-Platz, neben dem Eingang zur U-Bahn Station 8. Feldbergstraße/Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße, vor der Bäckerei 9. Rothschildpark, Umgebung Opernturm 10. Grüneburgweg, an der ARAL-Tankstelle, neben den beiden Glascontainern 11. Ecke Grüneburgweg/Oberlindau, vor der ehem. Filiale der Deutschen Bank 12. Westendplatz, rückseitig zum Spielplatz 13. Bushaltestelle Altkönigstraße (M36), Umgebung Erich-Fromm-Platz 14. Leipziger Straße, Höhe Hausnummer 9, neben den Glascontainern 15. Juliusstrasse, vor dem Penny-Supermarkt 16. Rohmerplatz 17. Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz 18. Alter Rebstockpark 19. Neuer Rebstockpark, Umgebung Spielplatz Rebstock West 20. Margarete-und-Fritz-Kahl-Anlage 21. Carlo-Schmid-Platz, Umgebung Rewe-Supermarkt 22. Leipziger Straße/Ecke Markgrafenstraße 23. Leipziger Straße, Umgebung Woolworth-Gebäude 24. Kurfürstenplatz, Umgebung Brunnen 25. Knöterichweg, am Rande des Volkspark Nidda, Umgebung Sitzgruppe mit Bäumen zwischen dem Bolz-/Cricket-Platz und dem geschotterten Bolzplatz im Umfeld der Sportplätze des VFR Bockenheim 26. Kirchplatz, Umfeld U-Bahn Aufgang gegenüber Appelsgasse 27. Ecke Kiesstraße/Jordanstraße 28. Bockenheimer Warte 29. Friedrich-Naumann-Platz, Kuhwaldsiedlung 30. Zeppelinallee Begründung: Zur Finanzierung der Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt 2022 zusätzlich 54.000 EUR eingestellt. Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Veraltete Abfallbehälter, die zu klein und oftmals nicht krähensicher sind, machen eine ordentliche Entsorgung unmöglich. Wilder Müll landet in der Umwelt, in unseren Parks und auf unseren Straßen und provoziert zahlreiche Beschwerden von Bürger*innen. Es braucht deshalb zusätzliche Müllgaragen, die an müllbelasteten Flächen im Ortsbezirk Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.11.2022, OF 521/2 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 458/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 458/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3097 2022 1. Die Vorlage OF 458/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 521/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 521/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Fahrradaufstellfläche Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße

22.08.2022 | Aktualisiert am: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 433/2 Betreff: Fahrradaufstellfläche Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße Vorgang: OM 1046/21 OBR 2; ST 469/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die abgenutzte Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder an der Ampel am Knotenpunkt Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße zu erneuern und auf voller Breite rot einzufärben. 2. zu prüfen und ggf. umzusetzen, ob vor der Aufstellfläche im Bereich der Abbiegespur in die Schloßstraße auf der rechten Fahrspur ein roter Sicherheitsstreifen aufgebracht werden kann. 3. wie in der ST 469 2022 erwähnt, Fahrradpiktogramme mit Sharrows auf der rechten Fahrspur, zwischen Adalbertstraße und Robert-Mayer-Straße, aufzutragen. Begründung: Wie in der OM 1046 2021 angeregt, sollte unter anderem die Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder am Knotenpunkt Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße erneuert werden, was in der Stellungnahme des Magistrat ST 469 2022 aber keine Erwähnung gefunden hat. Im Bereich der Abbiegespur in die Schloßstraße werden Fahrradfahrende, die in Richtung Adalbertstraße fahren, oft übersehen und damit gefährdet. Das aufbringen der Fahrradpiktogramme auf der rechten Fahrspur der Nauheimer Straße wird in der Stellungnahme "geprüft und gegebenenfalls angeordnet". Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1046 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 469 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2742 2022 Die Vorlage OF 433/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 2

Fußgänger an der Bockenheimer Warte schützen

17.06.2022 | Aktualisiert am: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2022, OF 419/2 Betreff: Fußgänger an der Bockenheimer Warte schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radweg an der Bockenheimer Landstraße zwischen Adalbertstr./ Gräfstr. und Zeppelinallee/ Senckenberganlage deutlich sichtbar zu markieren; zu prüfen und an den Ortsbeirat zu berichten, welche anderen Maßnahmen getroffen werden können, um Fußgänger an der Bockenheimer Warte besser vor Konflikten mit Radfahrern und E-Scootern zu schützen. Begründung: An der Bockenheimer Warte befindet sich parallel an der Bockenheimer Landstraße stadteinwärts zwischen Adalbertstr./ Gräfstr. und Zeppelinallee/ Senckenberganlage ein Fahrradweg auf dem Gehweg. Außerdem befindet sich direkt an diesem Fahrradweg die Bushaltestelle und die U-Bahn-Haltestelle Bockenheimer Warte. Fußgänger, z.B. auf dem Weg zur Bushaltestelle oder zur U-Bahnstation, bewegen sich dabei häufig auf dem Fahrradweg, so dass es zu Konflikten zwischen Fahrradfahrern/ E-Scootern und Fußgängern kommt, s. Fotos. Der Magistrat wird gebeten, den Radweg deutlich sichtbar markieren zu lassen als dringliche Maßnahme, bereits jetzt vor dem Umbau der Bockenheimer Landstr., um so Fußgänger besser klar zu machen, dass der Radweg kein Fußgängerweg ist. Außerdem wird der Magistrat gebeten, zu möglichen Maßnahmen, wie Fußgänger an der Bockenheimer Warte besser vor Radfahrern/ E-Scootern geschützt werden können, zu prüfen und an den Ortsbeirat 2 zu berichten, insbesondere ob es möglich ist, dort einen separaten Weg für Fußgänger zu markieren, z.B. zwischen dem Eingang an der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte und Adalbert-Str. Anlage mit Fotos vom 17. Juni 2022 um Mittagszeit Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 419/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2736 2022 Die Vorlage OF 419/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Ziffer 2. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Erneuerung vorhandener Piktogramme

15.05.2022 | Aktualisiert am: 09.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2022, OF 389/2 Betreff: Erneuerung vorhandener Piktogramme Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, noch in dieser Frühlingssaison, ansonsten so bald wie möglich, für eine Erneuerung der Fahrrad-Piktogramme auf der Adalbertstraße zu sorgen. Begründung: Die Fahrrad-Piktogramme sind in die Jahre gekommen, stark abgenutzt und teilweise kaum noch zu erkennen. Sie erlauben den Radfahrenden in südwestlicher Richtung, also von der Schloßstraßenkreuzung kommend in Richtung Bockenheimer Warte, die Benutzung des Autofahrstreifens. Es gibt zwar auch einen Radweg neben dem Fußweg, doch dieser ist holprig und in keinem guten Zustand und lädt zu Kollisionen mit den zu Fuß Gehenden ein und mit den Menschen, die aus abgestellten Autos rechts aussteigen (dooring-zone rechts). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO II, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2260 2022 Die Vorlage OF 389/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Jordanstraße: Bitte Kurzzeitparken vor Hausnummer 17 umsetzen

15.05.2022 | Aktualisiert am: 20.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2022, OF 390/2 Betreff: Jordanstraße: Bitte Kurzzeitparken vor Hausnummer 17 umsetzen Vorgang: V 259/21 OBR 2; ST 799/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, mit Bezug auf die Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 799, wie vorgeschlagen in der Jordanstraße auf Höhe der Hausnummer 17 auf einer Länge von 10 Metern mittels Verkehrszeichen 283 -11/ -21 StVO i.V. mit den Zusatz- "werktags 7 - 19 h" sowie "Lieferverkehr frei" sowie "auf dem Seitenstreifen" entsprechend einzurichten und zu markieren. Begründung: Siehe ST 799 v. 25.03.2022 auf das Auskunftsersuchen des OBR-2, V 259, v. 01.12.2021. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.12.2021, V 259 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 799 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 390/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2435 2022 Die Vorlage OF 390/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Radfahrer auf Gehwegen trotz komfortabler Radwege

15.05.2022 | Aktualisiert am: 20.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2022, OF 391/2 Betreff: Radfahrer auf Gehwegen trotz komfortabler Radwege Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es Pläne für Maßnahmen gibt, Fußgänger vor Radfahrern zu schützen, die trotz komfortabler paralleler Radwege auf den Gehwegen fahren, 2. wenn ja, welche Maßnahmen dabei angedacht sind, und 3. wann in diesem Fall mit der Einleitung und Wirksamwerdung dieser Maßnahmen zu rechnen ist, aber 4. wenn nein, warum es keine derartigen Pläne gibt, und speziell 5. ob der Grund dafür jahrzehntelang geübte Mißachtung der Fußgänger ist. Begründung: Selbst da, wo neue, überbreite, rot gefärbte Radwege angelegt sind, fahren viele Radfahrer parallel auf den Gehwegen und belästigen und gefährden Fußgänger. In der vergangenen Woche beobachtet - auf der Alten Brücke Richtung Sachsenhausen: kein Radfahrer auf dem Radweg, 1 Radfahrer auf dem Gehweg im Slalom um Fußgänger herum, - in der Kurt-Schuhmacherstraße zwischen Rechneigrabenstraße und Battonstraße: 2 Radfahrer auf dem riesigen breiten roten Radweg, 1 Radfahrerin parallel dazu auf dem Gehweg, - an der Konstablerwache neben der Haltestelle auf der Platzseite: 1 Radfahrer im Slalom um Fußgänger neben unbenutztem Radweg. Auch besonders in der Bockenheimer Landstraße fahren zahlreiche Radfahrer auf den Gehwegen trotz vorhandenem Radweg. Und nein, das sind keine wenigen Ausnahmen, sondern es ist die Regel in der gesamten Stadt, daß Radfahrer Gehwege benutzen und daß die Stadt trotzdem seit Jahrzehnten es nicht für nötig hält, etwas dagegen zu tun. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 391/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 391/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD und LINKE. gegen CDU, 1 SPD und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 2

Umgestaltung des Beethovenplatzes

12.05.2022 | Aktualisiert am: 21.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2022, OF 373/2 Betreff: Umgestaltung des Beethovenplatzes Vorgang: OM 2086/22 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Beethovenplatz an seiner Westseite (Richtung Dantestraße) für den Verkehr gesperrt werden kann. Hier soll eine durchgehende Grünfläche hin zur Dantestraße entstehen und unter anderem als Spielplatz genutzt werden (in Ergänzung zu dem Vorschlag in OF 347/2). Begründung: Der Beethovenplatz wird ganz überwiegend von Anwohnern angefahren. Es findet dort kein oder nur sehr geringer Durchgangsverkehr statt. Primär sind dort Parkplätze, die laut Aussage einiger Anwohner sehr unterschiedlich stark genutzt werden. Die Dantestraße ist für die Durchfahrt in Richtung Senckenberganlage gesperrt und das Gebiet ist als 30er Zone ausgewiesen. Es befinden sich am Beethovenplatz selbst neben der Kirche keine Gebäude, sodass bei Sperrung des Straßenabschnitts keine Anwohner an der Zufahrt ihres Grundstücks gehindert würden. Aufgrund der Einbahnstraßenregelung ist die Zufahrt zur nördlichen Seite des Beethovenplatze bereits jetzt von der Bockenheimer Landstraße kommend möglich. Es müsste die Fahrtrichtung in der Dantestraße umgedreht werden, um die geplante Sperrung umfahren zu können. Der an der Stirnseite der Dantestraße installierte Flaschencontainer müsste an einem neuen Standort aufgestellt werden. In Betracht käme dafür eventuell ein Standort neben dem U-Bahn Eingang U4 am Ende der Dantestraße, dies sollte wegen der Erreichbarkeit zur Leerung mit der FES abgestimmt werden. Es würden ca. 6-8 Parkplätze wegfallen. Der Wegfall könnte durch eine Ausweitung des Anwohnerparkens (separater Antrag) kompensiert werden. Quelle: Google Maps Westseite des Beethovenplatzes, Einmündung Dantestr. mit Flaschencontainer. Bild: Antragstellerin Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2086 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 373/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 373/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 373/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 373/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 373/2 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Auskunft zu Straßensperrungen

12.05.2022 | Aktualisiert am: 20.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2022, OF 397/2 Betreff: Auskunft zu Straßensperrungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. ob es neben Mainziel Frankfurt am Main andere Internetseiten oder Hotlines gibt, über die Bürger eine Übersicht zu Straßensperrungen im Ortsbezirk 2 erhalten können; 2. welche Straßensperrungen auf der o.g. Internetseite von Mainziel unter > Verkehr > Sperrungen abgerufen werden können, insbesondere ob darin, neben Sperrungen aufgrund von Baustellen, auch Sperrungen infolge von Sportveranstaltungen und anderen angemeldeten Veranstaltungen eingestellt werden und mit welchem zeitlichen Vorlauf dies erfolgt; 3. ob und, wenn ja, wo und wie die Stadt zu Straßensperrungen bei kurzfristig angekündigten Veranstaltungen, z.B. Demonstrationen, informiert. Begründung: Anregung von Bewohnerinnen und Bewohnern aus dem Westend Der Ortsbezirk ist sehr lebendig und es ist erfreulich, dass dort immer wieder Sportveranstaltungen, wie z.B. das traditionelle Radrennen am 1. Mai oder der JP Morgan Corporate Challenge, stattfinden, und politische Themen, wie z.B. zur Ukraine oder Corona, diskutiert werden. Solche Veranstaltungen finden aktuell nahezu jedes Wochenende statt. Dabei kommt es häufig zu Straßensperrungen, u.a. an der Bockenheimer Landstraße, Eschersheimer Landstraße, Reuterweg und Grüneburgweg. Immer wieder sind Anwohnerinnen und Anwohner hiervon überrascht. Es kommt für sie zu Unannehmlichkeiten, wenn sie z.B. ihr Auto aufgrund von Sperrungen nicht nutzen können, oder nicht klar ist, wie gesperrte Bereiche umfahren werden können. Ziel ist, durch die o.g. Auskunft entsprechende Anfragen von Bewohnerinnen und Bewohnern des Ortsbezirks direkt beantworten zu können und die entsprechenden städtischen Stellen hiervon zu entlasten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 397/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2438 2022 Die Vorlage OF 397/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 2

Barrierefreiheit an der Bockenheimer Warte gewährleisten

12.04.2022 | Aktualisiert am: 16.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2022, OF 343/2 Betreff: Barrierefreiheit an der Bockenheimer Warte gewährleisten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass Bushaltestellen und Zugänge zu Stationen des ÖPNV, auch an der Bockenheimer Warte, barrierefrei zugänglich sind. In diesem Sinne wird der Magistrat gebeten, 1. kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass Aufzüge als Zugang zur U-Bahn-Station Bockenheimer Warte auch donnerstags zu Marktzeiten barrierefrei zugänglich sind. 2. zu prüfen und zu berichten, inwiefern die Vorgaben der Sondernutzungsverordnung für E-Scooter auch in Brennpunktbereichen außerhalb des zunächst angedachten Regelungsbereichs, wie der Bockenheimer Warte, zur Anwendung kommen können. Bei positiver Prüfung wird um eine Umsetzung gebeten. 3. zu prüfen und zu berichten, ob in der Gräfstraße ein PKW-Parkplatz zu einem festen Abstellplatz für E-Scooter umgewidmet werden kann. Bei positiver Prüfung wird um eine Umsetzung dieser Maßnahme gebeten. 4. zu prüfen und zu berichten, ob das unmittelbare Umfeld bzw. die Zugänge zu Bushaltestellen und Eingängen (inkl. Aufzügen) zur Station Bockenheimer Warte als Sperrzone für Leihfahrräder und E-Roller ausgewiesen/markiert werden können. Bei positiver Prüfung wird um eine Umsetzung dieser Maßnahme gebeten. Begründung: Seit Monaten besteht das Problem, dass immer donnerstags zu Zeiten des Wochenmarktes Bockenheim, der Zugang zum Aufzug an der Bockenheimer Warte (siehe Anlage) durch E-Scooter versperrt ist. Um das Problem zu beheben, wurden bereits Gespräche mit Vertreter*innen der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH geführt, die allerdings bislang zu keiner Lösung geführt haben. Der Magistrat hat zuletzt sinnvolle Maßnahmen zur Regulierung von E-Scootern im öffentlichen Raum auf den Weg gebracht. Leider befindet sich die Bockenheimer Warte aktuell außerhalb des zunächst angedachten Regulierungsbereichs. Dabei wäre auch an der stark frequentierten Bockenheimer Warte eine entsprechende Lösung dringend geboten. Zuletzt wurde außerdem beobachtet, dass an der Bushaltestelle am Rande des Carlo-Schmid-Platzes (Bockenheimer Landstraße) regelmäßig Leihfahrräder auf dem Blindenleitsystem abgestellt werden und den Zugang zur Haltestelle sowie zur U-Bahn-Station Bockenheimer Warte vor allem für Menschen mit Einschränkungen erschweren. (Quelle: Der Ersteller der Aufnahme ist der Antragstellerin mit Name und Anschrift bekannt) (Quelle: Die Aufnahme stammt von der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 343/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2083 2022 Die Vorlage OF 343/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1., 2. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Ideen

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16

Pflegedienste sollten auf Lieferflächen halten dürfen

04.07.2024

In der Jordanstraße in Bockenheim treibt ein Abschleppdienst sein Unwesen und schleppt sogar Fahrzeuge von Pflegediensten ab, die kurz bei ihren Pfleglingen reinschauen. Meiner Meinung nach sollten Pfleger im Dienst auch auf den Anliefer-Halteflächen halten dürfen. Meist sind sie nur etwa 30 Minuten im Einsatz. Irgendwie muss eine gute Lösung für Pflegedienste her, die eine wichtige Leistung in unserer Gesellschaft erbringen und nicht noch mit Abschleppen belastet werden sollten.

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9

Verkürzung Wartezeit Fußgängerampel Zeppelinallee Miquelallee B8

18.10.2023

Wenn man als Fußgänger oder Fahrradfahrer von der Senckenberganlage die Zeppelinallee Richtung Norden fährt und der Zeppelinallee nördlich vom Palmengarten weiter folgen will, überquert man die B8 an einer Fußgängerampel (Koordinaten: 50°07'30.1"N 8°39'08.6"E). An dieser Ampel wartet man als Fußgänger oder Fahrradfahrer sehr lange auf eine Grünphase der Ampel. Ich würde mir eine Verkürzung der Wartezeit wünschen.

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88

Mehr Raum für Radverkehr in der Siesmayer !

05.12.2019

Während des morgendlichen Berufsverkehrs fahren in der Siesmayer Straße sehr viele Autos und Fahrräder Richtung Bockenheimer Landstraße. Die Fahrbahn ist durch PKWs mit Rückstau an der Ampel blockiert, Radfahrer*innen kommen auf der Fahrbahn nicht an diesem Rückstau vorbei.

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38

Stadtbus Linie 39: Linienwegsverlängerung Markus Krankenhaus <-> Westbahnhof

06.10.2019

Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schloßstraße -> Adalbertstraße -> zum Westbahnhof.

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18

Straßenbahnring auf der Adickesallee

03.10.2019

Die Adickesallee und Weiterführungen (Habsburgerallee, ...) verfügen über breite Mittelstreifen, welche für störungsfreien Straßenbahnverkehr genutzt werden können. Dadurch würde der oft stark verspätete Busverkehr auf dem Ring obsolet und die neue Straßenbahn könnte an der Wittelsbacher Alle an bestehendes Netz anschließen, mehrere U-Bahnen kreuzen (Umsteigemöglichkeiten) und könnte vorbei am Palmengarten und der Bockenheimer Warte zur Senckenberganlage führen. Die Straßenbahnstrecke würde zu Bemühungen der Stadt beitragen, CO2 zu reduzieren. Weitere Ideen wie Fahrradwege an der Seite der Straßenbahn würden auch zu erhöhter Sicherheit auf den schmalen und alten Fußwegen führen.

Unterstützer: 18

Reaktion der Stadt: Keine Antwort

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Siesmayerstraße Westend

17.06.2019

Die Siesmayerstraße hat keinen Fahrradweg. Da besonders im Berufsverkehr, die Straße zu mit Autos ist, wegen der Ampel vorne Bockenheimer Landstraße, muss man als Fahrradfahrer gezwungenermaßen auf den Gehweg ausweichen. Das hat zur Folge das man sich fast täglich von Fussgängern beschimpfen lassen muss. Da die Fahrbahn sehr eng ist hat man, bei Stau, als Fahrradfahrer keine Möglichkeit irgendwo auszuweichen. Denn vom Palmengarten kommend parken rechter Hand Autos. Die Unfallgefahr ist hier sehr hoch, da die Parkenden oft nicht auf Radfahrer achten und einfach die Autotür öffnen. Der Bus der dort auch noch fährt macht diese Strecke sehr gefährlich. Bitte den Gehweg freigeben für Fahrradfahrer oder eine andere Lösung finden.

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201

Außengastronomie nicht ausufern lassen

30.04.2019

Ich bin ein großer Freund vom Kaffetrinken in der Sonne und genieße die warme Jahreszeit gerne im Freien. Nichtsdestotrotz werden durch Außengastronomie immer mehr Flächen von Fußgängern weggenommen. Ein gutes Beispiel ist die Schweizer Straße, wo man auf dem Bürgersteig wegen irgendwelcher Tische und Stühle nicht mal mehr an einem entgegenkommenden Kinderwagen vorbeikommt, geschweige denn mit einem anderen Kinderwagen. Auf der Adalbertstraße muss man als Fußgänger teilweise auf den Radweg ausweichen, zum Leidwesen der Radfahrer. Auch an anderen stellen der Stadt findet man solche Situationen. Oft kommt es auch durch die Sitzgelegenheiten auf der einen und einem Straßenverkauf auf der anderen (oft bei Bäckereien und Eisdielen) noch zu einer Verschärfung der Situation. Ich weiß nicht nach welchem Verfahren die Konzessionen für den Außenbereich vergeben werden, aber entweder sollte man sich darüber Gedanken machen und dem Fußgänger wieder mehr Platz einräumen oder, wenn eigentlich genug Platzt da sein müsste, sollte man ab und zu mal nachmessen.

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Reaktion der Stadt: Frankfurt am Main wächst. Damit verbunden wachsen auch die Herausforderungen, den öffentlichen Raum für alle gewollten Nutzungsarten sinnvoll zu ordnen. Der Wunsch nach Außengastronomie ist besonders in der wärmeren Jahreszeit groß. Das gilt für die Gastronomiebetriebe und deren Kundschaft gleichermaßen. Die Außengastronomie ist ein Faktor, der unsere Stadt lebendig macht. Gleichwohl gilt es, sehr unterschiedliche Interessen zu vereinbaren, was die Nutzung des öffentlichen Raums betrifft. Dabei achten wir darauf, unterschiedliche Positionen zu berücksichtigen, um eine Lösung zu finden. Bei der Vergabe von Sondernutzungsgenehmigungen für Außengastronomie handelt es sich um eine Ermessens- und Einzelfallentscheidung nach § 16 des Hessischen Straßengesetzes. Danach ist die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs jederzeit zu gewährleisten und darf durch die Sondernutzung, hier in Form der Außengastronomie, nicht beeinträchtigt werden. Beispielsweise ist der Gastronom verpflichtet, darauf zu achten, dass auf Gehwegen genug Platz bleibt (mindestens eine Breite von 1,50 Meter). In der Praxis kommt es aber immer wieder vor, dass zum Beispiele Stühle oder anderes Mobiliar verschoben wird und den zur Verfügung stehenden Raum einschränkt. Die Außengastronomie in Frankfurt am Main wird regelmäßig überprüft, dennoch lassen sich Verstöße nicht immer direkt verhindern. Die Hinweise der Ideenplattform haben wir zum Anlass genommen, die genannten Bereiche (Schweizerstraße und Adalbertstraße) nochmals genauer in Augenschein zu nehmen. Sollten dabei Verstöße gegen Sondernutzungserlaubnisse vorliegen, werden diese selbstverständlich geahndet und die Einhaltung der Genehmigungen nachhaltig überprüft.

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Fahrradaufstellfläche für Linksabbieger (Schloßstraße, Robert-Mayer-Straße)

21.11.2018

Wer die Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße in Richtung Messe mit dem Fahrrad befährt, den benutzungspflichtigen Radfahrstreifen benutzt und links in die Robert-Mayer-Straße abbiegen möchte, muss sich in den fließenden Kfz-Verkehr einordnen und dabei in spitzem Winkel die Straßenbahnschienen überqueren.

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Fahrradaufstellfläche für Linksabbieger (Schloßstraße, Robert-Mayer-Straße)

21.11.2018

Wer die Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße in Richtung Messe mit dem Fahrrad befährt, den benutzungspflichtigen Radfahrstreifen benutzt und links in die Robert-Mayer-Straße abbiegen möchte, muss sich in den fließenden Kfz-Verkehr einordnen und dabei in spitzem Winkel die Straßenbahnschienen überqueren.

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19

Ampelschaltung an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße (Westend)

19.06.2016

Die Bockenheimer Landstraße führt quer durch den Stadtteil Westend und ist besonders zu Stoßzeiten eine stark befahrene Straße. Aber nicht nur Autos, sondern auch Radfahrer und Fußgänger nutzen diese beliebte Strecke. Durch die Schaffung der Buslinie 75, welche zwischen Bockenheimer Warte und Bremer Straße verkehrt, soll ein schneller Transport zwischen dem Universitätscampus Westend und Bockenheim ermöglicht werden. Mit einer voraussichtlichen Zeitkalkulation von zehn Minuten wäre dies zu schaffen. Allerdings kommt es in der Siesmayerstraße meistens, aufgrund der Ampelschaltung, zu Stau. Der Grund liegt dabei, dass die Fußgängerampel auf der Bockenheimer Landstraße vom Steakhouse "The Black Bulls" Richtung Mendelssohnstraße gleichzeitig mit der Ampel der Siesmayerstraße auf "Grün" schaltet. Durch die hohe Fußgängeranzahl können nur wenige Autofahrer die kurze Ampelphase zum Abbiegen nutzen und dadurch wird Stau verursacht. Es ist nicht nur eine Geduldsprobe für Autofahrer und Businsassen, sondern ebenfalls für Busfahrer, die einen Fahrplan einhalten müssen und das Recht auf eine Pause bis zur nächsten Fahrt haben. Mit einer Änderung dieser Ampelschaltung würde allen Betroffenen geholfen werden.

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Linksabbiegen für Fahrradfahrer Schloss-Adalbertstraße erleichtern

28.10.2014

Für Fahrradfahrer ist es nicht einfach und auch nicht ungefährlich, von der Schlossstraße auf die Adalbertstraße abzubiegen, da sie sich auf der mittleren von drei Fahrspuren zwischen den Autos positionieren müssen, wobei die Autos auf ihrer Spur ebenfalls links abbiegen, oder aber auch gerade aus fahren können. Eine mögliche Lösung wäre hier ein extra Abbiegestreifen für Radler, sodass sie vor und nicht zwischen den Autos stehen.

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Ampelanlage Bockenheimer Landstraße/Beethovenstraße bzw. Palmengartenstraße

22.09.2014

Ich möchte darum bitten, die Ampelanlage Bockenheimer Landstraße/Beethovenstraße bzw. Palmengartenstraße so umzustellen, dass die beiden Fußgängeranzeigen zur Querung der Bockenheimer Landstraße immer grünes Licht zeigen, wenn der Fahrverkehr aus Beethoven- und Palmengartenstraße freie Fahrt erhält. Aktuell schaltet die Fußgängerampel nur auf grün, wenn man rechtzeitig vor dem Umschalten der Kfz.-Ampel den gelben Knopf drückt. Diese beiden Fußgängerübergänge werden überwiegend von Kindern und ihren Familien benutzt (auf dem Weg zum/vom Palmengarten oder zum/vom Kinderarzt). Die oft doppelte Wartezeit und auch der gelbe Knopf, um den sich die Kinder zum Drücken rangeln, bedeuten angesichts des sehr zügigen Auto- und Radverkehrs unmittelbar vor den Nasen der Fußgänger besondere Gefahren.

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