Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 414/8 Betreff: Gegen das Vergessen - Verschiedene Verbesserungen für die Gedenkstätte Arbeitserziehungslager Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat begrüßt das Vorgehen des Magistrats, die Anregung des Ortsbeirates umzusetzen und eine umfassende Studie zur Geschichte des Arbeitserziehungslagers (AEL) und seiner Außenkommandos zu fördern. In diesem Zusammenhang sollen weitere Verbesserungen für das Areal der Gedenkstätte umgesetzt werden, die über die künstlerische Gestaltung hinausgehen und für Vorbeigehende und Nachbarschaft mehr Informationen anbieten. Zudem sollen im Sinne einer Archäologie der NS-Zwangslager zusätzliche Erkenntnisse über die Funktion des heute noch erhaltenen Zellen- oder Tunnelbauwerks auf dem Gelände der Gedenkstätte gewonnen werden. Nach einer in der ursprünglichen ersten wissenschaftlichen Einordnung von Petra Meyer abgedruckten Lagerskizze handelt es sich entweder um einer Arrestzelle oder möglicherweise um einen Tunnel, der auf direktem Wege, ohne den "freien" Bereich der Straße nutzen zu müssen, zu anderen bewachten Einrichtungen des Lagerkomplexes im Umfeld der damaligen VDM-Werke wie einer "Entlausungsstelle", dem großen Luftschutz-Hochbunker für Werksangehörige oder zu der "Bordellbaracke" führte. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, 1. im Sinne einer Archäologie der NS-Zwangslager die genaue Funktion des heute noch erhaltenen zellenähnlichen Baus oder Tunnelbaus, der an der Gedenkstätte und unterhalb der Ludwig-Reinheimer-Straße liegt, feststellen zu lassen; 2. nach Abschluss der wissenschaftlichen Forschungen unter Benutzung der zur Verfügung stehenden Quellen auf dem Areal der Gedenkstätte Hinweistafeln anzubringen, die mit einer Karte die Lage des AEL in der Topographie der verschiedenen NS-Zwangslager im Bereich Zeilweg beschreiben sowie den Standort im heutigen Gebiet Zeilweg/Oberschelder Weg. Auf der Tafel sollen außerdem wesentliche "Einrichtungen" des Lagers wie Wachturm, Häftlingsbaracken, Sanitärgebäude, Appellplatz, Hundezwinger usw. in Form eines Grundrisses gezeigt werden; 3. nach Abschluss der wissenschaftlichen Forschungen an der Umzäunung oberhalb der Gedenkstätte an der Ludwig-Reinheimer-Straße eine für Passanten gut lesbare Infotafel anzubringen nach dem Vorbild der 2023 in Wetzlar angebrachten Gedenktafel zum Lager der Firma Leitz auf der Lahninsel (s. Foto in der Anlage); zur Mitfinanzierung der unter Ziffern 2 und 3 genannten Maßnahmen sind Sponsoren zu suchen, die Gelegenheit erhalten sollen, auf den Tafeln erwähnt zu werden. Hier sind vor allen Unternehmen und Institutionen ggf. mit ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern anzufragen, die zwischen 1942 und 1945 von den Arbeitskräften des AEL Heddernheim und seiner Außenkommandos profitiert haben; 4. bis zur nächsten Gedenkfeier 2025 die Holzaufsätze der vorhandenen Sitzbänke an der Gedenkstätte zu erneuern, die in diesem Frühjahr in besonderer Weise den anhaltenden Regenfällen ausgesetzt waren und erhebliche Beschädigungen aufweisen; 5. dem Ortsbeirat über die in Ziffer 1 der ST 2034 v. 6.10.23 erwähnten Bauberatungsgespräche mit der neuen Eigentümerin des angrenzenden Baugrundstücks hinsichtlich der Gestaltung der Grundstücksgrenze zur Gedenkstätte zu berichten und den Ortsbeirat rechtzeitig einzubinden. Anlage zu Ziffer 3 (Foto: Klenner) Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5420 2024 Die Vorlage OF 414/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2024, OF 401/8 Betreff: Überflutungsflächen am Urselbach dauerhaft vor Bebauung schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Grünflächen am Max-Kirchner-Weg, den Bolzplatz mit der dahinterliegenden Bewaldung, sowie die oberhalb des Urselbachs liegenden Wiesen dauerhaft vor einer Bebauung zu schützen, siehe Kartenausschnitt 1. Begründung: Im Zuge des Klimawandels nimmt die Hochwassergefahr des Urselbachs stetig zu. Es ist leider nur eine Frage der Zeit, dass es zu einer Überschwemmung der anliegenden Wohngebiete kommt. Das o.g. Gebiet wurde 2022 vom Regierungspräsidium amtlich als Überschwemmungsgebiet des Urselbachs ausgewiesen, siehe Kartenausschnitt 2. Jedoch sind im Bebauungsplan B537 nichtexistierende Straßen und Wege eingezeichnet, die auf eine potentielle Bebauung hinweisen. Neben dem Hochwasserschutz dient das Gebiet mit seinem Bolzplatz der Naherholung. Auch trägt es erheblich zur Abkühlung während der immer heißer werdenden Sommer bei. Das Gebiet soll grundsätzlich nicht bebaut werden. Darstellung 1: Planauskunftssystem der Stadt Frankfurt Darstellung 2: geoportal.hessen.de Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2023, OF 359/8 Betreff: Gehweg bei Eis und Schnee sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Grünstreifen entlang des Buber-Neumann-Wegs zum Zeilweg mit einem (Holz-)Zaun zu versehen, der auch zum Festhalten bei Eis und Schnee geeignet ist. Begründung: Der Gehweg ist in dem gekennzeichneten Abschnitt bei Eis und Schnee für ältere, gehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen sehr gefährlich, da er abschüssig ist und es keine Möglichkeit zum Festzuhalten gibt. Der Räumdienst ist in der Regel nicht in der Lage zeitnah zu streuen. Ein entsprechend hoher Zaun schützt den Grünstreifen und gibt Halt bei Glatteis. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4701 2023 Die Vorlage OF 359/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor folgende Fassung erhält: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wie der Gehweg am Buber-Neumann-Weg in Richtung Zeilweg bei Eis und Schnee mit Festhaltemöglichkeiten für zu Fuß Gehende zu sichern ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2023, OF 337/8 Betreff: Zugang zum Bolzplatz Max-Kirschner-Weg erleichtern Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Wohnheim für Geflüchtete der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. im Oberschelder Weg 22 und dem Max-Kirschner-Weg eine gut sichtbare Verbindung herzustellen, die es den Kindern aus dem Wohnheim erleichtert, den Bolzplatz im Max-Kirschner-Weg zum Spielen zu erreichen. Begründung: Zur Verbesserung der Spielmöglichkeiten soll den Kindern aus dem Wohnheim ein leichterer Zugang zu dem direkt benachbarten, aber derzeit nur durch einen Umweg über die Wendeschleife der Heddernheimer Landstraße erreichbaren Fußballspielplatz am Urselbach ermöglicht werden. Da das zwischen Oberschelder Weg 22 und Max-Kirschner-Weg gelegene Grundstück nach Informationen des Ortsbeirates städtisch (Amt für Bau und Immobilien) ist, kann hier leicht Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4533 2023 Die Vorlage OF 337/8 wird auf Vorschlag der GRÜNEN mit Maßgabe beschlossen, dass folgender Satz an den Tenor angefügt wird: "Im Rahmen dieser Maßnahme sollen keine Baumfällungen oder Versiegelungen stattfinden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 333/8 Betreff: Platzbedarf besser decken - Lebensmitteldiscounter mit Kita in der Heddernheimer Landstraße 130 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Neubauprojekt des Lebensmitteldiscounters in der Heddernheimer Landstraße 130 zu unterstützen und insbesondere das Konzept einer Kindertagesstätte für 60 Kinder, möglichst von 0-6,5 Jahren, im 2. OG zusammen mit der Bauherrschaft zielorientiert zu verfolgen und für eine verbesserte Bedarfsdeckung in Niederursel und Heddernheim zu sorgen. Begründung: Nach Informationen des Ortsbeirates plant der seit vielen Jahren in der Heddernheimer Landstraße 130 ansässige Lebensmitteldiscounter, das Bestandsgebäude abzureißen und an dessen Stelle einen nach neuesten energetischen Standards modernisierten Supermarkt auf zwei Ebenen zu errichten. Wie bei dem Lebensmittelmarkt in Alt-Niederursel soll auch hier eine Kindertagesstätte im Dachgeschoß mitgebaut werden. Nach den zuletzt vorliegenden Magistratsberichten besteht für den Ortsbezirk 8 zum einen ein beständig deutlicher Bedarf an zusätzlichen Krippenplätzen. Im Bezirk der Heinrich-Kromer-Schule / Niederursel für den Standort Heddernheimer Landstraße 130 beträgt die Versorgungsquote lediglich 45% während der Magistrat für die Einlösung des Rechtsanspruchs eine Quote von 53% für erforderlich hält (vgl. ST 2306/22, B 172/23). Zum anderen gibt es weiterhin eine Bedarfslage für Kindergartenkinder. Der ideal zwischen den beiden Stadtteilen Niederursel und Heddernheim gelegene Standort kann auch Lücken im Bezirk der Robert-Schuhmann-Schule mit abdecken. Der Ortsbeirat unterstützt die Zielsetzung der Bauherrschaft und begrüßt, wenn an dieser Stelle weitere Plätze für die Betreuung von Kindern (0-6,5 Jahre) entstehen, zumal in der Heddernheimer Nachbarschaft einige Neubauprojekte mit zusätzlichen Einwohnern vorhanden bzw. zu erwarten sind (u.a. Sandelmühle mit 207 Wohnungen, ABG Oberschelder Weg mit 26 Wohneinheiten, "Gatehouse Appartments" Oberschelder Weg mit 69 Wohneinheiten). Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4531 2023 Die Vorlage OF 333/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2023, OF 298/8 Betreff: Haushalt 2023 Etat-Antrag zu "Wirtschaftsunterlagen der Gesellschaften" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um das Fernwärmenetz zu erweitern, werden die Ausgaben der Mainova AG für Sachanlagen für 2024 und 2025 um zusätzliche 4 Mill Euro erhöht. Es soll auch die Wohnsiedlung Walter-Abschlag-Weg, Franziska-Kessel-Str., Buber-Neumann-Weg angeschlossen werden. Das Müllheizkraftwerk liegt nur wenige Meter entfernt, die Anschlussleitungen könnten entlang des nicht bebauten Max-Kirchner-Wegs verlegt werden. Begründung: Nach Beschluss des Bundes gibt es für die Erneuerung oder den Neueinbau von Heizungen ab 2024 nicht mehr die Möglichkeit, fossile Energie zu verwenden. Von daher ist es geboten, mindestens den Stadtteil, der unmittelbar neben dem Fernwärme-erzeugenden Müllheizkraftwerk liegt, schnellstmöglich mit der benötigten Infrastruktur (Rohrverlegung) zu versorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.04.2023, OF 278/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 109 2023 1. Die Vorlage OF 278/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um das Fernwärmenetz im Ortsbezirk 8 zu erweitern, werden die Ausgaben der Mainova AG für Sachanlagen für 2024 und 2025 um einen Betrag von 4 Mill Euro erhöht. Der Anschluss erfolgt vom Müllheizkraftwerk. Die Verlegung soll so erfolgen, dass alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Möglichkeit erhalten, für neue Heizungen ab 2024 die Fernwärmeerzeugung des in direkter Nachbarschaft gelegenen MHKW in Anspruch zu nehmen."; 2. die Begründung den folgenden Wortlaut erhält: "Nach Beschluss des Bundes gibt es für die Erneuerung oder den Neueinbau von Heizungen ab 2024 nicht mehr die Möglichkeit, fossile Energie zu verwenden. Von daher ist es geboten, mindestens den Ortsbezirk 8 schnellstmöglich mit der benötigten Infrastruktur (Rohrverlegung) zu versorgen." 2. Die Vorlage OF 298/8 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2023, OF 284/8 Betreff: Leerstehende Gärten für Kinder zugänglich machen Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und zu berichten, ob die leerstehenden Gärten am Max-Kirschner-Weg als Kinderspielwiese mit geeigneten Spielgeräten ertüchtigt werden können. Foto vom 15.04.2023 Begründung: Die Gärten werden langsam aber sicher von Brombeerhecken überwuchert. Da sich der Boden aufgrund des Wasserspiegel für eine Wohnbebauung nicht eignet und der Grundbesitz der Stadt Frankfurt gehört, bietet sich hier eine kinderfreundliche Lösung an. Auch das benachbarte Flüchtlingsheim, das viele Familien mit Kindern beherbergt, könnte von einer Nutzung enorm profitieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3971 2023 Die Vorlage OF 284/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Wortlaut angefügt wird: "Er wird ferner gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie langfristig der komplette Bereich des Überschwemmungsgebietes zu einer Parkanlage mit vielen Bäumen, einem Bolzplatz, einem Kinderspielplatz, einem Barfußpfad und vielen Sitzbänken entwickelt werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2023, OF 288/8 Betreff: Fußgänger:innenfreundliche Umgestaltung des Bahnübergang Zeilweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: a) Zwischen Buber-Neumann-Weg und der Haltestelle Zeilweg einen Zebrastreifen zu markieren. b) Am Bahnübergang Zeilweg auch auf der westlichen Seite zwischen Buber-Neumann-Weg und dem Fußweg zum Hundertwasser-Kindergarten eine Querung für zu Fuß gehende zu schaffen. Begründung: Zu a) Ein Zebrastreifen gibt den zur Haltestelle eilenden Fußgänger:innen mehr Sicherheit und verlangsamt den Autoverkehr im Zeilweg. Zu b) Die Gleise der Stadtbahn verhindern eine direkte Wegeverbindung zwischen der Siedlung rund um den Buber-Neumann-Weg und dem Weg zum Hundertwasser-Kindergarten, bzw. der Merton-Passage. Auch warten viele Fahrgäste der aus der Stadt kommenden Bahn auf der rechten Seite auf das Öffnen der Schranke, um schneller in den Buber-Neumann-Weg zu gelangen. eigene Darstellung, Bildgrundlage: google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3974 2023 Die Vorlage OF 288/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2023, OF 263/8 Betreff: Erwerb und Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-Straße Hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die seit einem Jahr geforderte Stellungnahme zu der Vorlage OA 152 innerhalb von 4 Wochen abzugeben; 2. zu prüfen und zu berichten, welches Bauprojekt auf dem Grundstück von St. Matthias der kath. Pfarrei St. Katharina von Siena Thomas-Mann-Straße 2-4 geplant ist. Insbesondere ist zu berichten, falls ein Verkauf des gesamten Grundstücks Flur 15 Flurstück 40/217 mit den aufstehenden Gebäuden an einen Wohnungsbauentwickler geplant sein sollte, a) welche zukünftige Nutzung von dem neuen Eigentümer vorgesehen ist? b) falls Wohnungen gebaut werden: Welche Art von Wohnungen sind geplant mit welcher Geschossflächenzahl? Sind Wohnungen für Geflüchtete vorgesehen? Ggf. sind es sog. EVU-Wohnungen zum bereits eigenverantwortlichen Gebrauch als Zwischenstationen zwischen Übergangswohnheim und eigener Wohnung? c) wie wird - auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des letzten Segregationsmonitorings 2021 - die soziale Stabilität im Bereich Thomas-Mann-Straße/Gerhart-Hauptmann-Ring eingeschätzt, mit der sich ggf. eine weitere Wohnheim-Einrichtung für Geflüchtete in diesem Bezirk begründet? d) werden bereits Gespräche mit möglichen Trägern für eine Wohneinrichtung geführt und wenn ja, welche sind das? Bleibt die Kirche mit sozialen Angeboten auf dem Grundstück 40/217 präsent? e) welche sozial begleitende Infrastruktur mit geschaffen wird (Kita- und Grundschulplätze, Beratungsstellen)? f) aus welchen Gründen die Stadt mit dem Gelände des Gemeindehauses nicht eine Erweiterung der Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortkapazitäten anstrebt? g) welche öffentlich nutzbaren Ersatzräumlichkeiten nach einem Wegfall des für die Kirchengemeinde selbst, für Vereine und Familienfeiern in der Nordweststadt bisher nutzbaren Gemeindehauses geplant sind? h) welche konkreten Nutzungen hier nach den Vorgaben des Bebauungsplanes überhaupt möglich sind, auch auf dem Wege der Befreiung? i) ob die Gebäude des Kirchenzentrums (Pfarrheim, Pfarrbüro usw.) auf Flurstück 40/217 abgängig sind und aus dem Ensembleschutz ohne weiteres entlassen werden können? j) wie auf diesem Grundstück die maximalen Geschoßhöhen im Falle eines Neubaus sind, wenn Gebäude auf dem Wege der Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes nach § 31 (2) des Baugesetzbuchs errichtet werden? In welcher Höhe kann mit Rücksicht auf das denkmalgeschützte Kirchengebäude gebaut werden? k) welche Nutzung für das denkmalgeschützte Kirchengebäude selbst vorgesehen ist? l) ob der Magistrat vor dem Hintergrund des vom Stadtplanungsamt durchgeführten Städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Weiterentwicklung der Nordweststadt aus den Jahren 2010/11 eine Änderung des Bebauungsplanes erwogen hat, um z.B. der Kirche eine Veräußerung des Gemeindegrundstücks für Mietwohnungen und Eigentum zu ermöglichen, zum Beispiel in Kooperation mit dem Gemeinnützigen Siedlungswerk oder einer der in der Nordweststadt verbreiteten genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften? Unter welchen Voraussetzungen kann der Bebauungsplan geändert werden und welchen Zeitraum benötigt dieser Vorgang? m) ist zuvor die Option, hier ein Musterprojekt für in der Nordweststadt dringend benötigtes barrierefreies und / oder generationenübergreifendes Wohnen mit stadtteiloffenen Angeboten der Seniorentagespflege zu realisieren, geprüft worden? 3. als Pilotprojekt auch für andere Stadtteile mit ähnlichen Grundstücksdiskussionen einen runden Tisch "Nordweststadt Neu Denken" unter Verantwortung des Sozialdezernates einzuberufen und alle Eigentümer im Bereich Kleines Zentrum sowie den möglichen Bauträger kontinuierlich zu gemeinsamen Gesprächen einzuladen, um kurz- und langfristige Perspektiven für das Areal und sein Umfeld zu finden und umzusetzen. Dazu sollen auch Vertreter des Vereins Brücke 71 e.V., das Quartiersmanagement und Ortsbeiratsmitglieder eingeladen werden. Begründung: Seit Jahren fordert der Ortsbeirat die notwendige Neuordnung des Areals "Kleines Zentrum" mit attraktiven Wohnungen, Geschäften, sozialen Nutzungen und Freiflächen. Mit dem Neubau des Lebensmittelmarktes gab es immerhin einen ersten Schritt zu einer Aufwertung. Die seit Jahren diskutierte Schließung des Kirchortes St. Matthias scheint nun als nächstes anzustehen: Dem Vernehmen nach hat eine große Wohnungsbaugesellschaft dem Bistum Limburg den Kauf des kompletten Kirchengrundstücks mit Kirchengebäude (mit Ausnahme des Kindergartengrundstücks) angeboten, um das frühere Pfarrzentrum durch Wohnungen für Geflüchtete zu ersetzen. Da es vergleichbare Wohnungen bereits in der Nähe gibt (etwa Gerhart-Hauptmann-Ring, Alt-Niederursel, dazu die Unterkünfte am Oberschelder Weg, in der Dillenburger Straße sowie im Hotel am Walter-Möller-Platz) und auch die Wohnungen über dem Lebensmittelmarkt im Kleinen Zentrum hauptsächlich Ein-Zimmer-Wohnungen sind, scheint es sich bei diesem Vorhaben um eine Notlösung u.a. aufgrund der Zweckbestimmungen des Bebauungsplanes NW 103 c zu handeln. Die bestehenden sozialen Einrichtungen mit ihren Beratungsangeboten können zusätzliche Bedarfe nicht abdecken. Dabei verlöre die Nordweststadt einen wichtigen (kirchlichen) Stadtteiltreffpunkt, besonders für ältere Menschen. Zugleich fehlen in der Nordweststadt weiterhin gesicherte neue Kita-Plätze, viele neue Einrichtungen sind noch "in Prüfung" (ST 2306 v. 30.09.2022), weshalb es unverständlich wäre, die Gemeinbedarfsfläche nicht auf eine solche Nutzung hin ebenfalls zu prüfen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, für detaillierte Informationen zu sorgen, diese mit Multiplikatoren zukünftig aktiv zu teilen und das Ziel einer das soziale Zusammenleben stärkenden Neuordnung des Zentrums-Areals endlich mit allem Nachdruck anzugehen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3600 2023 Die Vorlage OF 263/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 226/8 Betreff: Bauprojekt "Gatehouse Apartments": Grundstücksbegrenzung zum Areal der Gedenkstätte Arbeitserziehungslager am Oberschelder Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Realisierung des Wohnbauprojekts "Gatehouse Apartments" auf dem Grundstück der früheren Tennisanlage Oberschelder Weg 1. das Areal der Gedenkstätte Arbeitserziehungslager durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Hierzu ist vor allem die Grundstücksgrenze abzusichern, mit dem Eigentümer des Baugrundstücks eine geeignete Grenzbepflanzung oder einen Zaun zu besprechen und sicherzustellen, dass in unmittelbarer Nähe der Gedenkstätte während der Bauphase keine Dixi-WCs aufgestellt werden; 2. dem Ortsbeirat die Planungen zur Kenntnis zu geben und insbesondere darzulegen, wo die Gebäude platziert werden und welche Zufahrten an welcher Stelle in der Ludwig-Reinheimer-Straße und am Oberschelder Weg liegen. Begründung: Das Grundstück des voraussichtlich 2025 fertigen Bauvorhabens mit 69 Wohneinheiten und einer Tiefgarage grenzt zukünftig an die Gedenkstätte, die deshalb während der Bauphase vernünftig geschützt werden sollte. Im Hinblick auf die entstehende Nachbarschaft sollte die Stadt mit dem Eigentümer der zukünftigen Wohnanlage über eine praktische und/oder mit viel Grün gestaltete Begrenzung verhandeln und diese umsetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3268 2022 Die Vorlage OF 226/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2022, OF 172/8 Betreff: "Dorfplatz" an der Elisabeth-Winterhalter-Straße/Ecke Theodor-Neubürger-Straße erneuern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem "Dorfplatz" an der Ecke Elisabeth-Winterhalter-Straße / Theodor-Neubürger-Straße die fehlenden Bänke zu ersetzen, die Abflüsse zu reparieren und die Beete um den Dorfplatz zu pflegen. Begründung: Der Dorfplatz wird von den Anwohnern und insbesondere von Familien mit kleinen Kindern zum Spielen gerne genutzt. Die Beete um den Dorfplatz sind in einem ungepflegten Zustand und mit Unkraut zugewuchert. Die Bäume wurde kürzlich geschnitten, aber das Schnittgut wurde leider nicht entsorgt. Darüber hinaus wurden 4 Sitzbänke entsorgt, aber nicht ersetzt. Das Wasser kann nicht abfließen, so dass sich im Winter eine Eisfläche bildet. Anlage: 2 Fotos Fotos: Dr. Oliver Schulte Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2266 2022 Die Vorlage OF 172/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2022, OF 151/8 Betreff: Fußwegbeleuchtung Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen: Den Fußgängerweg vom Ende des Neumühlenweges (Spinnenspielplatz) zur Louis-Pasteur-Straße mit einer Beleuchtung zu versehen (Läuft parallel zur U-Bahn). Begründung: Insbesondere ältere oder schlecht sehende Mitbürgerinnen und Mitbürger könnend den Fußgängerweg schlecht nutzen, da in den Abendstunden so gut wie keine Orientierung möglich ist. Dieser Verbindungsweg zwischen Niederursel und dem Mertonviertel wird häufig genutzt, da die Wegstrecke für den oben beschriebenen Personenkreis kürzer als der Weg über die angrenzenden zugegebenermaßen gut beleuchteten Straßen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1901 2022 Die Vorlage OF 151/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "Louis-Pasteur-Straße mit einer" das Wort "bedarfsgesteuerten" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2022, OF 131/8 Betreff: Arbeitserziehungslager Heddernheim (AEL) Gedenken und fachwissenschaftliche Aufarbeitung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Antrag OF 108/8 wird mit folgenden Maßgaben beschlossen: 1. Eine Gedenkveranstaltung mit Kranzniederlegung findet am 23. März eines Jahres statt; der Beschluss ist aus budgetrechtlichen Gründen jährlich zu erneuern. 2. Mit der Vorbereitung und Durchführung der Gedenkveranstaltung wird die Ortsvorsteherin beauftragt. Ein angemessener Rahmen ist zu setzen. 3. Der Magistrat wird gebeten, durch eine Historikerin / einen Historiker die Geschichte des Arbeitserziehungslagers Heddernheim sowie seiner Außenkommandos und Außenlager fachwissenschaftlich aufarbeiten zu lassen und in Buchform zu publizieren. Dabei sind möglichst auch genauere Erkenntnisse zu dem Außenlager des "SS Sonderlagers Hinzert" festzustellen, das nach mehrfachen Angaben in der Fachliteratur im März 1945 auf dem Gelände des angeblich geräumten AEL Heddernheim eingerichtet worden sein soll. 4. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die Erstellung der Studie und/oder ihren Druck ein Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget möglich ist. In diesem Fall ist der Ortsbeirat bereit, bis zu 10.000,- Euro aus seinem Budget zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die Findung eines passenden Gedenktermins, der nach der abgeschlossenen baulichen Aufwertung der Gedenkstätte an das massenhafte Leid der Häftlinge an diesem schrecklichen Ort des nationalsozialistischen Terrors regelmäßig erinnert, steht vor der Schwierigkeit einer noch immer fehlenden systematischen wissenschaftlichen Gesamtdarstellung. Die ereignisgeschichtlichen Zusammenhänge in den Wochen vor der Ankunft der US-Army am 29. März 1945 in Heddernheim sind aufgrund der schmalen Quellenbasis (Lagerbuch, Lagerkartei und Akten der Frankfurter Gestapo sind vor Kriegsende verbrannt worden) schwer zu rekonstruieren. Sicher erscheint durch eine in den Arolsen Archives erhaltene Polizeiakte, dass das AEL am 22. März 1945, also zwei Tage vor dem Räumungsbefehl von Gauleiter Sprenger, alle Lager in der Stadt zu evakuieren, noch als Einrichtung der Frankfurter Polizei in Betrieb war. Das bisher im Zusammenhang mit der Flucht eines Großteils der Frankfurter Gestapo zwischen dem 15. und dem 18. März benutzte Datum des 18. März 1945 für das Ende des AEL Heddernheim ist damit hinfällig. Der am 22. März versuchte "Abtransport" von vier ausländischen Zwangsarbeitern aus dem AEL Heddernheim in das Polizeigefängnis Würzburg beziehungsweise in die KZs Mauthausen und Dachau scheiterte - vermutlich wegen der zahlreichen Bombardements auf Frankfurt zwischen dem 21. und 23. März 1945. Ausgeführt wurde hingegen der Befehl des Frankfurter Gestapo-Chefs Reinhard Breder vom 23. März 1945, die verbliebenen ca. 150 Häftlinge im AEL in den Raum Alzey/Vogelsbergkreis zu "evakuieren". Auf dem Weg dorthin bei Lindscheid ließ der Kommandant des AEL Heddernheim, SS-Untersturmführer Hans Tauber, am 25. März einen italienischen Häftling exekutieren. Das Landgericht Frankfurt verurteilte Tauber 1951 wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren. Aus der Prozessakte geht hervor, dass die "Wachleute" des AEL am 24. und 25. März im Lager Heddernheim noch Dienst taten. Am 26. März kam es im Außenlager Hirzenhain (Wetterau) des AEL noch zu einem SS-Massaker. Unter den 87 Opfern waren 44 weibliche Häftlinge, die zuvor in der Nacht vom 23. auf den 24. März aus dem Frankfurter Polizeigefängnis Klapperfeld verschleppt worden waren. In der Prozessakte Tauber findet sich ein Hinweis, dass die etwa 150 Häftlinge, die schließlich am 29. März bei Ulrichstein im Vogelsberg freikamen, vom AEL "zum Teil aus bereits geöffneten Gefängnissen übernommen worden waren." Wolfgang Benz/Barbara Distel, Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager, Bd. 5: Hinzert, Auschwitz, Neuengamme, München: Beck 2007, S. 45, macht die Angabe, dass auf dem Gelände des "geräumten" AEL Heddernheim die Richtung Osten evakuierten Häftlinge des SS-Sonderlagers Hinzert bei Trier untergebracht waren. In diesem Dokumentationsband heißt es konkret, dass die Häftlinge des AEL Heddernheim durch die Häftlinge des Sonderlagers "ersetzt" wurden. Allerdings lassen Benz/Distel eine genaue Quellenangabe vermissen. Die "Festlegung" eines Gedenktages ist demnach keinesfalls einfach, wenn das Ende des Gestapo-Lagers der Maßstab sein soll. Vieles spricht dafür, den 23. März hierfür zu wählen, weil mit dem Abmarsch der Häftlinge die unmenschliche Gewalt in Frankfurt-Heddernheim wahrscheinlich ein Ende hatte. Aber nicht nur im Hinblick auf ein würdiges jährliches Gedenken, auch als Beitrag zur Vervollständigung der Geschichte Frankfurts im Nationalsozialismus wäre eine professionelle wissenschaftliche Aufarbeitung der Geschichte des AEL Heddernheim, seiner Außenlager und Arbeitskommandos (ca. zwölf im ganzen Rhein-Main- Gebiet) wünschenswert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.02.2022, OF 108/8 Nebenvorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1693 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1693 2022 1. Die Vorlage OF 108/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 131/8 für erledigt erklärt. 2. 1. Die Vorlage OF 131/8 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und GRÜNE mit der Maßgabe beschlossen, dass a) die Ziffer 1. des Tenors wie folgt lautet: "1. In Beachtung der besonderen Bedeutung dieses Gedenkortes für Heddernheim im Ortsbezirk 8 der Stadt Frankfurt am Main wird jedes Jahr am 23. März (beginnend im Jahr 2022) an der Gedenkstätte am Oberschelder Weg ein Kranz zum Gedenken der Opfer niedergelegt."; b) Ziffer 2. wie folgt ergänzt wird: "Die Kosten für den Kranz und das Rahmenprogramm werden vom Ortsbeirat aus seinen verfügbaren Öffentlichkeitsmitteln getragen. Der Beschluss ist aus budgetrechtlichen Gründen jährlich zu erneuern."; c) der zweite Satz unter Ziffer 4. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 108/8 Betreff: Neue Tradition zum 23. März: Kranzniederlegung an der Gedenkstätte des sogenannten Arbeits- und Erziehungslagers in Heddernheim In Beachtung der besonderen Bedeutung dieses Gedenkortes für Heddernheim im Ortsbezirk 8 der Stadt Frankfurt am Main Wolle der Ortsbeirat 8 beschließen: Jedes Jahr am 23. März (beginnend im Jahr 2022) wird an der Gedenkstätte am Oberschelder Weg von Mitgliedern und im Namen des Ortsbeirates 8 ein Kranz zum Gedenken der Opfer niedergelegt. (Wir freuen uns auf weitere Teilnehmende aus der Frankfurter Bürgerschaft - besonders der unmittelbaren Nachbarschaft.) Der festgelegte Termin ist vom Frankfurter Institut für Stadtgeschichte (Herr Dr. Bauer) eingehend geprüft worden. Es ist der Tag, an dem der Befehl erteilt wurde, die verbliebenden Häftlinge in den Vogelsberg zu "evakuieren" Die Kosten für den Kranz werden vom Ortsbeirat übernommen. Begründung: Angemerkt werden sollte noch, dass die Errichtung dieses Gedenkortes auf Anregung des Ortsbeirates 8 im Jahr 1986 geschah. Auch die Neugestaltung im Jahr 2018 war wiederum eine Initiative des Ortsbeirates - mit erheblichen Mitteln aus seinem Budget. Uns allen ist die Erinnerung an die Verbrechen in unserer unmittelbaren Nachbarschaft sehr wertvoll. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.02.2022, OF 131/8 Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1693 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1693 2022 1. Die Vorlage OF 108/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 131/8 für erledigt erklärt. 2. 1. Die Vorlage OF 131/8 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und GRÜNE mit der Maßgabe beschlossen, dass a) die Ziffer 1. des Tenors wie folgt lautet: "1. In Beachtung der besonderen Bedeutung dieses Gedenkortes für Heddernheim im Ortsbezirk 8 der Stadt Frankfurt am Main wird jedes Jahr am 23. März (beginnend im Jahr 2022) an der Gedenkstätte am Oberschelder Weg ein Kranz zum Gedenken der Opfer niedergelegt."; b) Ziffer 2. wie folgt ergänzt wird: "Die Kosten für den Kranz und das Rahmenprogramm werden vom Ortsbeirat aus seinen verfügbaren Öffentlichkeitsmitteln getragen. Der Beschluss ist aus budgetrechtlichen Gründen jährlich zu erneuern."; c) der zweite Satz unter Ziffer 4. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2022, OF 129/8 Betreff: Mülleimer für den Oberschelder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Mülleimer im Oberschelder Weg aufzustellen zu lassen. Begründung: Der Oberschelder Weg hat in den letzten Jahren einen großen Zuwachs an Haushalten, Unternehmen und kulturellen Angeboten erlebt. Die Straße wird immer stärker frequentiert und der Müll auf dem Boden hat sich deutlich vermehrt. Dies liegt vor allem daran, dass es in der Straße keine öffentlichen Mülleimer gibt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass a) der Antragsteller die Vorlage zurückgezogen hat und b) sich der zuständige Stadtbezirksvorsteher bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2022, OF 118/8 Betreff: Ehemalige Tennishalle Nordwest Oberschelder Weg 8 Das Gelände der ehemaligen Tennishalle Nordwest Oberschelder Weg 8 ist komplett leergeräumt, die Gebäude sind abgerissen und die Fläche wird für eine Bebauung vorbereitet. Da in Heddernheim Bedarf für vielfältige Nutzungen besteht (Wohnen, Kita, Quartiersgarage) und das Gelände laut Bebauungsplan Mischgebiet ist, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche bauliche Nutzung wird dort realisiert und durch wen? 2. Sind gewerbliche Nutzungen darunter und wenn nein, warum nicht? 3. Sind diese Flächen für eine Nutzung als Quartiersgarage gemäß B 145/20 in Frage gekommen und entsprechend geprüft worden? 4. Falls dort Wohnbebauung realisiert wird: mit welcher Geschosshöhe und mit wie vielen Stellplätzen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 118/8 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 331 2022 Die Vorlage OF 118/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1., 2. und 4.: Einstimmige Annahme zu Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
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