Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 256/16 Betreff: Wirtschaftswege im Naturschutzgebiet "Berger Hang" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1) möglichst zeitnah die Instandsetzung der Wirtschaftswege "Am Hinkelrain", "Wilhelm-Koch-Weg" und "Mittelweg" im Naturschutzgebiet "Berger Hang" in Bergen-Enkheim zu veranlassen und diese wieder passierbar zu machen, da der aufgeweichte Untergrund an zahlreichen Stellen von tiefen Furchen durchzogen ist und die Wege dort kam noch passierbar sind (Fotos 1 -3, jeweils nur beispielhaft) 2.) die Entfernung eines umgestürzten Baumes im "Wilhelm-Koch-Weg" zu veranlassen, der diesen bereits seit mehreren Monaten komplett blockiert (Foto 4) 3.) zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, ob - und falls ja, von welchen Fahrzeugen bzw. von welchem Personenkreis - der Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" befahren werden darf, da der Magistrat in seiner ST 288 vom 27.01.2023 ausführt, dass dieser Bereich nicht befahren werden dürfe und daher eine Schotterung auf der gesamten Wegelänge nicht erforderlich sei. Diese Aussage des Magistrats steht jedoch im Widerspruch zu dem dort angebrachten Vorschriftzeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art), welches durch Zusatzzeichen 1024-17 "Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, frei" eingeschränkt ist (Foto 5). Zudem zeigen die tiefen Fahrspuren und auch eine durch Rasengitter und Pflasterplatten befestigte Zufahrt zu einem privaten Grundstück (Foto 6), dass die Anlieger diesen Weg auch mit ihren Kfz nutzen 4.) die Verkehrszeichen an der Zufahrt zum Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" vom Fritz-Schubert-Ring aus gegebenenfalls neu anzuordnen. Begründung: Nach der Winterperiode 2023/24 und den ergiebigen Niederschlägen der letzten Monate sind die Wirtschafts-wege "Am Hinkelrain", "Wilhelm-Koch-Weg" und "Mittelweg" im Naturschutzgebiet "Berger Hang" in Bergen-Enkheim nur noch schwer passierbar, da der stark aufgeweichte Untergrund von tiefen Furchen durchzogen ist. Im "Wilhelm-Koch-Weg" blockiert zudem seit mehreren Monaten ein umgestürzter Baum den gesamten Weg. Das Problem der Durchnässung und des schlechten Zustands der Wirtschaftswege im Naturschutzgebiet "Berger Hang" ist nicht neu, zuletzt hatte der Ortsbeirat mit der OM 1860 vom 22.03.2022 darum gebeten, den Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" wieder in Stand zu setzen. Dem ist der Magistrat gemäß seiner ST 288 vom 27.01.2023 im Sommer letzten Jahres auch nachgekommen, jedoch hat er den Weg "Am Hinkelrain" nur partiell mit Schotter ausgebessert. Der Hinweis des Magistrats in seiner Stellungnahme, dass dieser Bereich nicht befahren werden dürfe und daher eine Schotterung auf der gesamten Wegelänge nicht erforderlich sei, steht jedoch nicht nur im Widerspruch zu den dort vorzufindenden Verkehrszeichen, sondern offensichtlich auch im Gegensatz zur gelebten Realität. So berichten Spaziergänger, die dort regelmäßig im Matsch stehen und sich mit unpassierbaren Wegen konfrontiert sehen, davon, dass diese Wege mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art, teils auch mit Anhänger, befahren werden, um Material in die dort befindlichen Gärten zu transportieren. Daher erscheint es dringend geboten, dass der Magistrat jetzt nicht wieder nur eine partielle Ausbesserung an den derzeit betroffenen Wegstücken veranlasst, sondern die Gesamtsituation einer grundlegenden Prüfung unterzieht und geeignete Maßnahmen einleitet, die der Zerstörung der Wirtschaftswege dauerhaft entgegenwirken, damit Spaziergänger diese zukünftig bei jedem Wetter mit ungetrübter Freude nutzen können. Foto 1: Ludwig-Emmel-Weg, Foto 2: Wilhelm-Koch-Weg, (c) Dorothe Bogner (c) Dorothe Bogner Foto 3: Mittelweg, (c) Dorothe Bogner Foto 4: Wilhelm-Koch-Weg, (c) Dorothe Bogner Foto 5: Verkehrszeichen Ludwig-Emmel-Weg, Foto 6: Zufahrt privates Grundstück am (c) Dorothe Bogner Ludwig-Emmel-Weg, (c) Dorothe Bogner Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 256/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 255/16 Betreff: Ortsbeiratsmittel für die Neubeschilderung der Wege in das Naturschutzgebiet "Berger Hang" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat die Neubeschilderung der vom Fritz-Schubert-Ring in das Naturschutzgebiet "Berger Hang" abgehenden Wege - Am Hinkelrain - Wilhelm-Koch-Weg - Mittelweg zu veranlassen. Die Beschilderung soll so gestaltet sein, dass sie mit dem Charakter des Naturschutzgebiets sowie der dort befindlichen Streuobstwiesen harmoniert, aber zugleich gut lesbar, von beiden Seiten sichtbar und möglichst witterungsbeständig ausgeführt ist. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget bis maximal insgesamt 3.000 EUR zu finanzieren. Begründung: Die derzeit am Fritz-Schubert-Ring vorzufindende Beschilderung der in das Naturschutzgebiet "Berger Hang" führenden Wege "Wilhelm-Koch-Weg" und "Mittelweg" ist stark verwittert und vermoost (Fotos 1 + 2). Zudem sind die Schilder nur aus Richtung Enkheim kommend beschriftet, die Rückseite (von Bergen kommend) ist jeweils unbeschriftet. Die Beschilderung des Weges "Am Hinkelrain" weicht in der Ausführung von den vorgenannten Schildern komplett und ist ebenfalls stark verwittert (Foto 3). Das Naturschutzgebiet "Berger Hang" mit seinem kostbaren Kulturgut der Streuobstwiesen hat eine herausragende Bedeutung für den Stadtteil Bergen-Enkheim und ist auch ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Menschen in unserer Stadt. Die derzeit vorzufindende Beschilderung der Wege am Fritz-Schubert-Ring, die in das Naturschutzgebiet führen, ist weder ästhetisch ansprechend noch wird sie dessen Bedeutung gerecht. Im Sinne der Verschönerung unseres Stadtteils ist daher die Erneuerung der Schilder in ansprechender Gestaltung eine sinnvolle Maßnahme, die dementsprechend mit Mitteln aus dem Budget des Ortsbeirats finanziert werden kann. Eine leichtere Auffindbarkeit der Wege und damit eine bessere Orientierung für Spaziergänger und Erholungssuchende sind weitere positive Effekte, die aus deren Umsetzung resultieren. Fotos 1 bis 3 (c) Dorothe Bogner Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 255/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 3 CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen 2 CDU und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2021, OF 180/3 Betreff: Klimabewusste Umgestaltung des Humboldtplätzchens Der Magistrat wird gebeten, einen Entwurf zur Umgestaltung des Humboldtplätzchens, zwischen Humboldtstraße und Mittelweg, vorzulegen, der eine klimabewusste Nutzung und eine Neuordnung des Platzes vorsieht. Neben einer umfangreicheren Begrünung des Platzes sollen die Aufenthaltsqualität und die Querungsmöglichkeiten verbessert werden. Weiterhin möchte der Magistrat die Anregungen der Anwohner*innen bei der Planung berücksichtigen. Begründung: Das sogenannte Humboldtplätzchen ist die Fläche, bei der die Humboldtstraße auf den Mittelweg trifft. Aktuell sind unterschiedliche Nutzungsformen dort untergebracht, in unterschiedlicher Qualität. Die Nutzungsformen sollen grundsätzlich erhalten bleiben, aber klimaangepasster und nutzerfreundlicher gestaltet werden. Die vorhandene Bepflanzung mit Bäumen zeigt sich in einem schlechten Zustand. Maßnahmen zu einer Aufwertung des Standortes im Sinne des Grüns wären hier zu prüfen, wie beispielsweise einer zusätzlichen Entsiegelung. Dies würde eine zusätzliche Aufnahme von Niederschlagswasser ermöglichen. Auch eine Erweiterung der Bepflanzung, über die vorhandenen Bäume hinaus, wäre wünschenswert. Ein Ersatz der schlecht anwachsenden Bäume ist zu prüfen. Insbesondere bietet sich eine Begrenzung des Platzes durch Hecken an, statt der bisherigen einfassenden Parkplatzflächen für Autos und Motorräder. Die Nutzung als Parkfläche geschieht zum Teil ordnungsgemäß über die ausgewiesenen PKW- und Motorrad-Parkplätze, zum Teil aber auch widerrechtlich durch parkende Zweiräder (motorisiert, wie unmotorisiert). Hier wäre eine Umgestaltung hinsichtlich der Mobilitätsnachfrage vor Ort denkbar. Anstatt der PKW-Parkflächen, könnten Abstellflächen für motorisierte Zweiräder sowie Fahrräder geschaffen werden. Da für diese Nutzungsform weniger Fläche notwendig ist, stünden dem Platz mehr Fläche für andere Nutzungsarten zur Verfügung, zum Beispiel eine Abgrenzung des Platzes zu den Parkplatzflächen durch eine Hecke. Eine Nutzung als Begegnungsfläche besteht durch die bereits heute vorhandenen Bänke. Dieses Angebot könnte erweitert werden, zum Beispiel durch Urban Gardening Hochbeete auf entsiegeltem Grund. Eine Querung des Platzes über den Mittelweg ist in direkter Form nicht gegeben. Zu Fuß gehende und Radfahrende müssen sich in einer Schleife über den Platz bewegen. Der vorhandene Radweg entlang der Humboldtstraße in westlicher Randlage des Platzes führt gelegentlich zu Konflikten zwischen den Radfahrenden und spielenden Kindern oder querenden Fußgängern. Hier könnte eine bessere Abgrenzung des Radfahrstreifens oder Markierungen bzw. Schilder mit der Aufforderung zum langsam Fahren eingeplant werden. Bei der Umgestaltung sollen die Bedürfnisse und Ideen an Anwohner*innen aufgenommen und berücksichtigt werden. Diese sollen von einer verbesserten Aufenthaltsqualität auf dem Humboldtplätzchen profitieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 180/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1751 2022 Die Vorlage OF 180/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff um den Wortlaut "und Bezug zur Stellungnahme ST 350" und der Antragstenor um die Sätze "Der Entwurf soll mit den Plänen zur fußgänger- und fahrradfreundlichen Umgestaltung des Mittelwegs (siehe Anregung vom 24.09.2020, OM 6668, und Stellungnahme vom 12.02.2021, ST 350) vereinbart werden. Dazu wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat 3 zu informieren, wann der Aufstellungsbeschluss gemäß Stellungnahme ST 350 umgesetzt wird. Die Umsetzung des Aufstellungsbeschlusses gemäß Stellungnahme ST 350 soll unabhängig von dieser Anregung und möglichst zeitnah erfolgen." ergänzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 164/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: - Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, insbesondere der Kreativwirtschaft - Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung - Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen). 2. Fordert den Magistrat auf, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gebiet zu veranlassen. 3. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße mit in das Plangebiet aufgenommen werden - beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird. - Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb der Wohngebiete Vatterstraße und Gelastrasse soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. - Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. - Das Gebiet grenzt im Süden direkt an ein FFH Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. - Die Gebäude sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich errichtet werden. - Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes für MK beinhalten. - Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossene werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östliche Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der Stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem noch Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einer Entsiegelung kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Pufferzonen, spezifische Begrünungs- und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH Gebiet schützen. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 211/2 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge die folgenden Punkte in Ergänzung zu OF 172/2 beschließen: A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten: 1. Den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/ Einzelhandel und b) die Auswirkung des geplanten Modalfilters an der Arndtstraße auf die Verkehrsmengen im Kettenhofweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind. 2. Vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyer-Aktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Kettenhofwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyer-Aktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Kettenhofwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Kettenhofwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyer-Aktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyer-Aktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen. 3. Zur Erprobungsphase einen runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Kettenhofwegs Vertretern des Magistrats und des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird gebeten: 1. Bei Umsetzung der Erprobungsphase soll auf die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Kettenhofweg Ecke Schumannstraße und Kettenhofweg Ecke Beethovenstraße verzichtet und bei der bisherigen Einbahnstraßenregelung verblieben werden. Soweit der Magistrat im westlichen Abschnitt alternative Planungsvorschläge hat, um den PKW-Durchgangsverkehr zu begrenzen, hört der Ortsbeirat diese gerne. 2. Zwischen Schumannstraße und Beethovenstraße sollen, ungefähr in der Mitte dieses Abschnitts, zwei Kurzzeitparkplätze auf der südlichen Straßenseite des Kettenhofwegs entstehen. Auch an den Ecken des Kettenhofwegs zur Schumannstraße und zur Beethovenstraße sollen Kurzzeitparkplätze entstehen. Die Kurzzeitparkplätze können für Kund*innen und Anlieferungen genutzt werden und sollen außerhalb der Geschäftszeiten zum Anwohnerparken freigegeben werden. 3. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für PKW-fahrende Kund*innen lokaler Geschäfte vorzuhalten. 4. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. 5. Zwecks Fußgänger*innen-freundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden. 6. Die PKW-Stellplätze auf Höhe des Tilly-Edinger-Platzes sollen zu Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum umgestaltet werden ("Parklets"/"Sommergärten"). 7. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage als Einbahnstraße auszuweisen. Der Magistrat möge diesen Vorschlag prüfen und - sofern er ihn als machbar erachtet - umsetzen (Begründung s.u.). 8. Im Kettenhofweg sollen PKW-Parkplätze sofern möglich an keiner Stelle beidseitig, sondern optimalerweise nur in Fahrtrichtung rechts eingerichtet werden. 9. Als Filter zur Reduzierung des PKW-Durchgangsverkehrs (nicht Quell- und Zielverkehr) soll die vorgeschlagene "Längssperre" an der Arndtstraße umgesetzt werden. 10. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 11. Der Kettenhofweg/die Robert-Mayer-Straße soll als Fahrradstraße ausgeschildert werden. 12. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Schema). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 13. Sofern es auf Basis der Erfahrungen im Oeder Weg notwendig und zielführend erscheint, sollen in der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg andere Markierungskonzepte für die Dooring-Zone genutzt werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der PKW-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Kettenhofwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen "runden Tisch" in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung: Punkt 1): Die von der Planung vorgesehene Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Schumann- und Beethovenstraße sollte den Durchgangsverkehr (insb. zwischen 8 und 9 Uhr) auf der Fahrradfreundlichen Nebenstraße verhindern, was u.a. ein Planungsziel von M47 ist. Leider muss der Ortsbeirat in der Abwägung hier zu Lasten der Planung berücksichtigen, dass diese Maßnahme den Zielverkehr, der eigentlich sein Ziel im südlichen Bereich vom Kettenhofweg aus gesehen ansteuert, über die Umfahrung über den Beethovenplatz (d.h. zunächst in nördlicher Richtung) leitet. Der Ortsbeirat bittet daher, b.a.w. auf diese Maßnahme zu verzichten. Der Ortsbeirat hofft, dass dieser Verzicht auf diese Planungsmaßnahme - mindestens in den betroffenen Quartieren - die Akzeptanz dem Verkehrspilotprojekt gegenüber insgesamt erhöht. Punkt 6): Auf diese Weise kann der Tilly-Edinger-Platz vergrößert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. So können die dort ansässigen Restaurants mit der Grünfläche des Tilly-Edinger-Platzes "verbunden" werden und es kann ein attraktiver Quartiersplatz entstehen. Punkt 7): Die Planung sieht nach Verständnis des Ortsbeirats keine Änderungen bezüglich des beidseitigen Parkens in der Robert-Mayer-Straße, d.h. zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage, vor. Die Fahrbahn ist auf diesem Abschnitt so schmal, dass einander entgegenkommende PKW häufig nicht aneinander vorbeifahren können und es daher zu PKW-Staus kommt, hinter denen die Radfahrenden warten müssen. Diese aktuelle Situation widerspricht der Grundidee einer "Fahrradfreundlichen Nebenstraße". Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit für Radfahrende und PKW verbessern. Punkt 12): Schema zur Markierung im Kreuzungsbereich: Quelle: https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/planen-und-bauen/schneller-radfahr en/musterloesungen-und-qualitaetsstandards/ Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den "Qualitätsstandards und Musterlösungen" für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Punkt B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Corona-Pandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nicht-konsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege, sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2021, OF 158/3 Betreff: Barrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg Die Umgestaltung des Oeder Wegs sollte auch für zu Fuß Gehende und insbesondere auch mobilitätseingeschränkte Personen ein Gewinn sein. Leider sind die bisherigen Maßnahmen nicht dazu genutzt worden auch hier Verbesserungen zu erzielen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, den Magistrat aufzufordern, - bei allen künftigen Straßenumgestaltungsmaßnahmen im Nordend wird die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft von Beginn der Planung an beteiligt - Umgestaltungsmaßnahmen werden am "Arbeitsplan Barrierefreiheit" ausgerichtet. Folgende Nachbesserungen sollten kurzfristig auf dem Oeder Weg umgesetzt werden: - Einmündung Stalburgstr./Lersnerstr.: Bordsteinabsenkungen und Doppelquerungen Kreuzung Adlerflychtstr./Sömmerringstr.: alle 4 Übergänge gemäß Arbeitsplan "Barrierefreiheit" nachgerüstet werden, der derzeitige Zustand ist gefährlich! Hermannstr.: Poller im Weg, keine Bodenindikatoren, keine Kreuzungsmöglichkeit über den Oeder Weg Einmündung Oberweg: keine Doppelquerung, Poller innerhalb des Zebrastreifens Einmündung Finkenhofstr.: Straßenschild mitten im Übergangsbereich muss versetzt werden. Querungsmöglichkeit im Rahmen des Platzneugestaltung einplanen Bushalt Bornwiesenweg: Poller im Bereich des Zebrastreifens. Mittelinsel ohne jegliche Bodenindikatoren Einmündung Bornwiesenweg: Poller im Weg Verbesserung der Querungsmöglichkeit Einmündung Mittelweg: Poller im Weg. Verbesserung Querungsmöglichkeit Oeder Weg unterhalb Mittelweg: E-Ladesäule mit 2 Stellplätzen - sehr schmal, keine Behindertenparkplätze macht Ladevorgang unmöglich Kreuzung Jahnstr./Querstraße: Übergänge gemäß Arbeitsplan "Barrierearbeitsplan" gestalten Unterhalb dieser Kreuzung gibt es eine Fußgängerampel mit Mittelinsel - ohne jegliche Bodenindikatoren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OF 158/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1472 2022 Die Vorlage OF 158/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Behindertenarbeitsgemeinschaft" um den Wortlaut "und den Behindertenbeauftragten" ergänzt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass das Wort "aufgefordert" durch den Wortlaut "gebeten, zu prüfen und zu berichten" ersetzt wird)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2021, OF 141/3 Betreff: Einrichtung eines Behindertenparkplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor der podologischen Praxis Podologikum Rheinmain in der Sternstraße 36 einen Behindertenparkplatz einzurichten. Begründung: Die Praxis wird von vielen behinderten und in ihrer Gehfähigkeit stark eingeschränkten Menschen besucht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1282 2021 Die Vorlage OF 141/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Behindertenparkplatz" um den Wortlaut "in den Praxiszeiten von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 104/3 Betreff: Ein Verkehrskonzept für das westliche Nordend Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 3 ein Konzept vorzuschlagen, wie der Verkehr im Dreieck Eschersheimer Landstraße, Holzhausenstraße, Eckenheimer Landstraße neu geregelt werden kann, wenn die derzeit provisorische Umwandlung des Oeder Wegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße dauerhaft bestehen bleiben soll. Dabei sollen die Interessen der Anwohner, der Gewerbetreibenden sowie aller Verkehrsteilnehmer ausreichend berücksichtigt und miteinander abgewogen werden. Insbesondere ist zu klären: wie der PKW- und Lieferverkehr mit Ziel Oeder Weg künftig sinnvoll geführt werden kann, um Ausweichverkehr wie über die Finkenhofstraße oder durch das Holzhausenviertel zu vermeiden. wie der Fuß- und der Radverkehr sowie das Car-Sharing im Viertel gestärkt werden können, um Anreize zu setzen, auf ein eigenes Auto zu verzichten - ist beispielsweise eine Fahrradstraße in West-Ost-Richtung möglich, die den Oeder Weg kreuzt? wo Anwohner und Gewerbetreibende, die auf ein Auto angewiesen sind, ausreichend Parkmöglichkeiten vorfinden können. Ist bspw. eine Quartiersgarage denkbar, die sich über Kunden auf dem Oeder Weg und/oder über Unternehmen entlang der Eschersheimer Landstraße gegenfinanzieren lässt und die idealerweise von einer der Hauptstraßen erreichbar wäre? Könnten weitere Parkflächen damit kompensiert und oberirdisch weiterer Raum für andere Verkehrsteilnehmer zur Verfügung gestellt werden? Ein solches Gesamtverkehrskonzept muss vorliegen, bevor die Testphase des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße abgeschlossen ist. Begründung: Die Umwandlung des Oeder Wegs zu einer fahrradfreundlichen Nebenstraße führt schon jetzt zu Ausweichbewegungen des von Süden kommenden Verkehrs, der nun vor allem über die Finkenhofstraße fließt, die erste Abzweigung von der Eschersheimer Landstraße. Die enge Straße ist dem Verkehrsaufkommen nicht gewachsen ebenso wie der sich anschließende Bornwiesenweg, sodass sich der Verkehr zum Ärger der Anwohner zurückstaut. Es ist anzunehmen, dass sich diese Situation bei der jetzigen Verkehrsführung noch verschlimmert, wenn die Heinestraße, wie von einigen Anwohnern und Teilen des Ortsbeirats gewünscht, zum Bornwiesenweg hin in eine Sackgasse umgewandelt wird. Mit der Diagonalsperre im Norden sind weitere Ausweichbewegungen ähnlich zur Finkenhofstraße zu befürchten. Eingriffe in den Straßenverkehr führen immer zu Verkehrsverlagerungen. Um zu vermeiden, dass sich der Ortsbeirat permanent mit den Konsequenzen weiterer kleinteiliger Änderungen befassen muss, welche die Komplikationen, die sie bekämpfen wollen, nur verlagern und verstärken, ist ein Gesamtverkehrskonzept für den gesamten genannten Bereich notwendig. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1034 2021 Die Vorlage OF 104/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der letzte Absatz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 106/3 Betreff: Sandweg als "Frankfurter Fahrradstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der Gruppe Radentscheid eine Planung zur Umgestaltung des Sandwegs in eine "Frankfurter Fahrradstraße" aufzunehmen und diese mit dem Ortsbeiräten 3 und 4 abzustimmen. Begründung: Die Gruppe Radentscheid befindet auf Nachfrage aus dem Ortsbeirat, dass der Sandweg in seiner Grundanlage ein Paradebeispiel für eine "Frankfurter Fahrradstraße" ist und dass beim Sandweg Handlungsbedarf für sicheres Radfahren besteht. Die Initiative hat für Nebenstraßen mit der "Frankfurter Fahrradstraße" quasi ein Baukastensystem entwickelt, welches auf viele Straßen anwendbar ist, wie aktuell auch im Oeder Weg und in insgesamt 11 Straßen. Bei der "Frankfurter Fahrradstraße" soll nicht nur die Sicherheit für die Radfahrenden erhöht werden, sondern auch die für den Fußverkehr und die Aufenthaltsqualität allgemein gesteigert werden. Ein paar Grundprinzipien sind: Da es Tempo 30 Zonen sind, findet Mischverkehr statt. Der Querschnitt der Fahrbahn ist so definiert, dass Autos nicht Radfahrende überholen. Der ruhende Verkehr wird ggf. reduziert, der Sicherheitsabstand zur Dooring Zone muss immer gewährleistet sein. Platz für Lieferverkehr wird mitgedacht, damit er nicht in zweiter Reihe parkt. Platz für mehr Grün wird mitgedacht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 106/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1276 2021 Die Vorlage OF 106/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Radentscheid" um den Wortlaut "und Anliegern der Straße" ergänzt wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 185/2 Betreff: Fahrradparkplätze an Straßenecken für Fußgänger durchlässig machen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß Fußgänger und besonders Menschen mit Kinderwagen, im Rollstuhl oder mit Geh- oder Sehbehinderung an Straßenecken im Verlauf ihres Bürgersteigs unbehindert Querstraßen überqueren können, ohne durch vollgestellte Fahrradparkplätze, wie sie immer häufiger an Straßenecken angelegt werden, zu weiten Umwegen gezwungen zu werden. Begründung: Fahrradparkplätze, die sich um Straßenecken herumziehen - wie z.B. an der Kreuzung Unterlindau / Friedrichstraße - sind meist so vollgestellt, daß Fußgänger keinen Weg hindurch finden. Selbst wenn nur leere Poller oder Fahrradbügel montiert sind, passen Kinderwagen und Rollstühle nicht hindurch. Um den Fahrradparkplatz herumzugehen, ist häufig nicht möglich, weil gleich im Anschluß PKW dicht an dicht parken, so daß allenfalls ein schlanker, gesunder Fußgänger sich dazwischen durchzwängen kann; für Rollstühle und Kinderwagen sind meist weite Umwege nötig. Für sehbehinderte und blinde Menschen sind diese Fahrradparkplätze zudem gefährliche Stolperfallen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 185/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Annahme); 3 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2021, OF 126/3 Betreff: Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1818/19; OM 6986/20 OBR 3 Erneut wird der Magistrat aufgefordert, unverzüglich für mehr Sicherheit für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen bei der Überquerung der Kreuzung Eckenheimer Landstraße mit Scheffelstraße und Eschenheimer Anlage zu sorgen. Begründung: Durch die Verkehrsberuhigung des Oederwegs kommt es erwartungsgemäß zu größerem Verkehrsaufkommen in anderen Strassen, so auch in der Eckenheimer Landstraße und dem Anlagenring. Die Kreuzung am Ende der Eckenheimer Landstraße mit der Scheffelstraße und der Eschenheimer Anlage ist schon lange eine Gefahrenquelle. Mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen sind die Gefahren noch gestiegen, es ist besonders brisant, dass die gestiegene Zahl der Autos mit dem Schulbeginn in Hessen zusammengefallen ist. Viele Grundschülerinnen und Grundschüler aus dem Nordend müssen diese Kreuzung überqueren, um in die Liebfrauenschule zu kommen. Dieser Ortsbeirat hat nun schon zweimal den Magistrat gebeten, eine für Fußgängerinnen und Fußgänger sichere Überquerung zu ermöglichen sowie die vollkommen unübersichtliche Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich zu verbessern. Beide Anregungen sind bisher entweder unbeantwortet geblieben oder unbefriedigend beantwortet worden, was angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Kreuzung um einen Schulweg handelt, bei dem von Grundschülerinnen und Grundschülern eine vierspurige Straße zu überqueren ist, erstaunt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6986 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 126/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1280 2021 Die Vorlage OF 126/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2021, OF 105/3 Betreff: Erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Finkenhofstraße durch die Sperrung im südlichen Oeder Weg Die Anwohnerinnen in der Finkenhofstraße berichten über ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in ihrer Straße seitdem die südliche Einfahrt in den Oeder Weg aus Richtung Innenstadt gesperrt wurde. Der Bürgersteig ist in dieser Straße sehr schmal, deshalb müssen Maßnahmen zum Schutz der Fußgänger und zur Sicherung des Gehwegs gegen das Befahren getroffen werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - Ob der südliche Gehweg der Finkenhofstraße mit einer durchgängigen Pollerreihe gesichert werden kann? - Alternativ dazu, ob die Parkanordnung in der Straße wechselweise auf der südlichen und der nördlichen Seite angeordnet werden kann? - Wie der Zebrastreifen an der Einmündung der Eschersheimer Landstraße besser gesichert werden kann? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 105/3 wird zurückgestellt, bis ein Termin zur Schulwegsicherung stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3115 2022 Die Vorlage OF 105/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 84/3 Betreff: Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg, geänderte Lösung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße die Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg wie folgt zu gestalten: Von der Holzhausenstraße westlich des Kreuzungsbereichs bis in den Oeder Weg südlich des Kreuzungsbereichs wird zwischen den beiden gegenläufigen Fahrspuren eine trennende Barriere installiert (siehe Skizze). Diese Barriere verhindert, dass der Durchgangsverkehr von Norden in den Oeder Weg einfahren kann. Sie ermöglicht jedoch folgende Fahrbeziehungen: - Durchgängige Befahrbarkeit der gesamten Holzhausenstraße in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge von Süden aus dem Oeder Weg in alle Richtungen - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf dem Oeder Weg von Norden nur in westlicher Richtung in die Holzhausenstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf der Holzhausenstraße von Westen nur in südlicher Richtung in den Oeder Weg. Begründung: Die vorgeschlagene Verkehrsführung bietet verschiedene Vorteile: Da sich die durchgängige Befahrbarkeit der Holzhausenstraße in beiden Richtungen nicht darstellen lässt, ist es wichtig, dass aber auf jeden Fall die Durchgängigkeit in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße erhalten bleibt. Zwischen Anlagenring und Hauptportal des Hauptfriedhofs ist dies die einzige legale Linksabbiegemöglichkeit aus der Eckenheimer Landstraße, die ohne Umwege durch Wohngebiete direkt nach Westen führt. Diese direkte Verbindung bis zur Eschersheimer Landstraße und darüber hinaus ist auch für viele Fahrzeuge aus der Nordendstraße und den östlich davon gelegenen Quartieren wichtig. Die vorgeschlagene Verkehrsführung hat außerdem den Vorteil, dass alle Fahrzeuge aus Richtung Norden, die nach Westen zur Eschersheimer Landstraße wollen, dies ohne Umwege direkt über den Oeder Weg und den Rechtsabbieger in die Holzhausenstraße tun können. Sie belasten damit nicht die Eckenheimer Landstraße mit dem engen Zugang an der Einmündung des Oeder Wegs und die folgenden Seitenstraßen wie Schwarzburgstraße, Glauburgstraße und Keplerstraße. Die von Süden den Oeder Weg heraufkommenden Fahrzeuge können an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße in alle Richtungen weiterfahren. Die Einschränkungen für den von Westen kommenden Verkehr, der an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße nach rechts in den Oeder Weg abbiegen muss, sind hinnehmbar, da es für diese Fahrzeuge alternative West-Ost-Routen gibt und diese Richtung nicht die Bedeutung der entgegengesetzten Fahrtrichtung hat. Für den Busverkehr ergeben sich keine Änderungen zur jetzigen Wegeführung, die Abbiegeradien entsprechen den jetzigen Maßen. Schließlich ist die vorgeschlagene Lösung sehr preiswert, kann also auch ohne große Kosten im Betrieb erprobt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 77/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 84/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 89/3 Betreff: Keine Diagonalsperre im nördlichen Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Einrichtung einer Diagonalsperre am nördlichen Oeder Weg zwischen Eckenheimer Landstraße und Holzhausenstraße zu verzichten. Stattdessen soll der Magistrat prüfen und berichten, inwiefern sich das Projekt fahrradfreundliche Nebenstraße auch mit der Installation von Bodenschwellen und Fahrbahnverschwenkungen umsetzen lässt, die den motorisierten Verkehr auf Fahrradgeschwindigkeit herunterbremsen. Begründung: Der Oeder Weg ist eine von wenigen verbliebenen Einkaufsstraßen in Frankfurt, noch dazu eine mit sehr wenig Leerstand, trotz Coronapandemie und einem zunehmenden Trend zum Onlineshopping. Das ist der Arbeit der ansässigen Gewerbetreibenden zu verdanken, die sich über Jahre einen treuen Kundenstamm aufgebaut haben, der weit über das Nordend hinausreicht. Mit der Diagonalsperre fürchten die Gewerbetreibenden von diesen Kunden abgeschnitten zu werden. Ein entsprechender Brief, gezeichnet von 22 Gewerbetreibenden des Oeder Wegs, mit der Bitte, auf die Diagonalsperre im Norden ebenso zu verzichten wie auf die Schranke im Süden und den Wegfall von 79 Parkplätzen, ging der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat Mitte Juli zu. Schranke und Parkplatzrückbau sind inzwischen umgesetzt. Die Gewerbetreibenden fürchten, sich nicht mehr auf dem Oeder Weg halten zu können. Ein Verlust an Attraktivität dieser Stadtteil-Einkaufsstraße steht ebenso zu befürchten wie ein Verlust an Arbeitsplätzen. Der Wegfall von Geschäften - und damit auch von Kunden - kann zudem einen Dominoeffekt auslösen und die Existenznot anderer Gewerbetreibender, insbesondere der Gastronomie, verschärfen. Im Gegensatz zur kritisierten Diagonalsperre sind Bodenschwellen und Verschwenkungen einfach und provisorisch einzurichten. Sie erlauben es, Fahrzeugen von Norden weiterhin in den Oeder Weg ein- und die Geschäfte anzufahren und machen den Oeder Weg durch die Drosselung auf Fahrradgeschwindigkeit sowohl fahrradfreundlich als auch unattraktiv für den Durchfahrtsverkehr. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 89/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2021, OF 101/3 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Finkenhofstraße Abschnitt zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Finkenhofstraße zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße zum Verkehrsberuhigten Bereich zu erklären. Die wenigen bislang vorhandenen Parkflächen sollten eigens gekennzeichnet und zu den bisherigen Zeiten für Bewohner mit dem Parkausweis Nr. 20 vorbehalten werden. Begründung: Dieser von Wohnhäusern gesäumte Straßenabschnitt führt als schmale Einbahnstraße von der Eschersheimer Landstraße in Richtung Oeder Weg. Er wird von Kraftfahrzeugen und Fußgänger:innen sowie Radfahrenden genutzt, die oft in beide Richtungen unterwegs sind. Zwar mißt die Breite der Fahrbahn 4,10 Meter. Die nutzbare Breite jedoch liegt wegen der wenigen ausgewiesenen Bewohnerparkplätze auf der nördlichen Seite im Durchschnitt bei 2,65 Metern. Der nördliche Gehweg erreicht Schmalstellen zwischen 55 und 65 Zentimetern. Der südliche Gehweg weist wegen Pollern und neu aufgestellten Parkomaten an mehreren Stellen weniger als 85 Zentimeter Breite auf. Die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge ist erschwert, die Müllabfuhr (Wagenbreite mindestens 2,50) kann häufig nur durch Ausweichen auf den Gehweg passieren. Für Fußgänger:innen mit Gehhilfen oder Kinderwagen, mit vielleicht zweitem Kind oder Einkaufstaschen bleibt ebenso oft nur der Gang über die Fahrbahn, insbesondere dann, wenn mitten auf dem Gehweg anonym aufgestellte E-Bikes parken. Mit der geplanten - und bereits eingeleiteten - Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs ist eine direkte Zufahrt von Süden zum Oeder Weg in naher Zukunft nicht mehr möglich, sondern muß über die Eschersheimer Landstraße erfolgen. Die nächsten Zufahrten zum Oeder Weg sind bislang die Finkenhofstraße, gefolgt von der Heine- und der ca 600 Meter entfernten Wolfsgangstraße. Es ist damit zu rechnen, daß Autofahrer:innen mit der Finkenhofstraße die nächstmögliche Verbindung zum Oeder Weg nutzen, zumal auch Pläne vorliegen, die Heinestraße in eine Sackgasse umzuwandeln. Damit würde sich die ohnehin problematische Verkehrssituation für die Finkenhofstraße verschärfen. Die Umwandlung in eine reine Spielstraße spricht gegen die Interessen der Bewohner:innen, die auf einen PKW aus beruflichen, familiären oder physischen Gründen angewiesen sind. Ein schwellenloser, verkehrsberuhigter Bereich mit vorgeschriebenem Schritttempo ist geboten, um quartiersfremden Durchgangsverkehr abzuhalten und mehr Sicherheit für Bewohner:innen und Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 101/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1033 2021 Die Vorlage OF 101/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2021, OF 88/3 Betreff: Umgestaltung Oeder Weg zügig vorantreiben Vorgang: M 47/19; NR 895/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die provisorische Umgestaltung des Oeder Wegs gemäß der Beschlussvorlage M47 "Bürgerbegehren Radentscheid Frankfurt am Main" und des Antrags Nr. 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" zügig voran zu treiben und den nördlichen provisorischen Modalfilter mit einem Diagonalfilter Ecke Holzhausenstraße/Oeder Weg wie vom Amt für Straßenbau & Erschließung vorgeschlagen umzusetzen. Begründung: Der Erfolg des fahrrad- und flanierfreundlichen Oeder Wegs hängt im hohen Maße davon ab, wie viel motorisierter Durchgangsverkehr dort weiterhin fährt. Das heißt, Autoverkehr, der nicht direkt den Oeder Weg oder angrenzende Straßen ansteuert, sondern auf dem Weg in die Innenstadt ist, sollte nicht über eine Quartiersstraße fahren. Diese sollte für die dort einkaufenden, essenden, radfahrenden oder dem gezielt dort hinfahrenden Autoverkehr vorbehalten sein. Wenn der Durchgangsverkehr nicht mehr über den Oeder Weg fährt, erhöht sich die Aufenthaltsqualität, sowie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen. Dennoch bleiben alle Geschäfte mit dem Auto erreichbar. Der Diagonalfilter ist die ideale Lösung um den motorisierten Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg zu nehmen. Die Variante "Schranke am nördlichen Beginn des Oeder Wegs" würde verkehrlich vermutlich nicht den gewünschten Effekt herbeiführen. Vielmehr würde der Durchgangsverkehr über kurz oder lang, durch einen kurzen Schlenker über die Eckenheimer Landstraße, diese Schranke umfahren, wodurch der Nutzen der Gesamtmaßnahme sich deutlich reduzieren würde. Der Diagonalfilter wäre ein grünes Tor in den fahrradfreundlichen Oeder Weg, eine Schranke würde bildlich eine andere Sprache sprechen. Die Mehrwerte des Diagonalfilters sind neben dem Effekt, den motorisierten Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg zu nehmen, folgende: Erhöhung der Aufenthaltsqualität, weniger Lärm- und Schadstoffemissionen, neues Grün und neue sichere und bequemere Querung der Kreuzung für zu Fußgehende. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 724 2021 Die Vorlage OF 88/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, LINKE., Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Betreff: Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße die Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg so zu gestalten, dass - die Holzhausenstraße in beiden Fahrtrichtungen zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße durchgehend befahrbar bleibt, - der Oeder Weg zwischen Eckenheimer Landstraße und Holzhausenstraße in beiden Richtungen befahrbar bleibt, - an der Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg, von Norden kommend, ausschließlich nach rechts in Richtung Westen abgebogen werden kann. Die Geradeausfahrt aus Norden in den Oeder Weg wird durch eine quergestellte Pollerreihe (oder ein anderes bauliches Element) verhindert, die schmal zwischen den beiden Fahrtrichtungen der Holzhausenstraße steht. Diese ist in der Breite so bemessen, dass der von Norden kommende Verkehr zwar an der Durchfahrt in den unteren Oeder Weg gehindert wird, aber der von Süden den Oeder Weg hinaufkommende Bus sie beim Linksabbiegen in die Holzhausenstraße ohne Probleme passieren kann. - durch die genannte Pollerreihe (oder ein anderes Element) auch das Linksabbiegen aus der östlichen Holzhausenstraße in den Oeder Weg verhindert wird, - das Rechtsabbiegen aus der westlichen Holzhausenstraße in den Oeder Weg, insbesondere für den Bus, problemlos möglich ist. Für diese Verkehrsführung wird eine Pilotphase von einem halben Jahr anberaumt. Erst wenn sich diese Verkehrsführung nicht bewähren sollte, werden andere Lösungen für die Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Oeder Weg aus Richtung Norden erprobt. Begründung: Gegenüber einer Einbahnstraßenregelung Richtung Norden im Oeder Weg zwischen Holzhausenstraße und Eckenheimer Landstraße ist die oben vorgeschlagene Lösung wirksamer und anwohnerfreundlicher, dabei ebenfalls einfach, auch zur Probe, durchführbar. Bei der Einbahnstraßenregelung müsste der gesamte Verkehr von Norden um den engen Bereich am oberen Ende des Oeder Wegs auf die Eckenheimer Landstraße herumgeführt werden, was zur erhöhten Belastung der Anwohner in diesem Bereich sowie zur vermehrten Staubildung führt. Nach dieser Umfahrung würde dann der Verkehrsanteil, der nach Westen will, in die Holzhausenstraße einbiegen - ein unnötiger Umweg gegenüber der Lösung im Antrag. Auf dem gleichen Wege würde aber auch der Durchgangsverkehr aus Richtung Norden in den Oeder Weg gelangen, da man von der Holzhausenstraße problemlos nach links in den Oeder Weg abbiegen könnte. Auch ein Linksabbiegeverbot würde da nur wenig helfen. Damit wäre das eigentliche Ziel, den von Norden kommenden Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg herauszuhalten, konterkariert. Das Argument, dass es bei der im Antrag vorgeschlagenen Lösung für den Bus zu schwierig sei, von Süden nach links in die Holzhausenstraße abzubiegen, kann im Übrigen nicht nachzogen werden, da es nachweislich in Frankfurt für Busse wesentlich schwierigere Abbiege- und Wendesituationen gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.06.2021, OF 62/3 Nebenvorlage: Antrag vom 27.08.2021, OF 84/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 62/3 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 77/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 77/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 84/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.07.2021, OF 45/16 Betreff: Schilder für das Landschaftsschutzgebiet Berger-Bischofsheimer Hang Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat sich bei den zuständigen Behörden (Untere Naturschutzbehörde) dafür einsetzt, dass dem MainÄppelHaus Lohrberg und dem Obst- und Gartenbauverein Bergen-Enkheim so schnell wie möglich die Erlaubnis gegeben wird, das Schild, wie es am Eingang des Wagenweges zu finden ist, auch an den Wegeingängen des Mittelwegs und des Riedwegs aufzustellen. Begründung: Vor allem im Zuge von Corona ist der Berger-Bischofsheimer Hang von Erholungssuchenden stärker frequentiert worden. Manche Menschen sind jedoch neu und wissen nicht, was es mit diesem Landschaftsschutzgebiet auf sich hat. Das bestehende Schild klärt die Besucher*innen auf freundliche Art und Weise auf, damit alle dieses Gebiet noch lange gemeinsam harmonisch nutzen können. Der Mittelweg und der Riedweg sind neben dem Wagenweg die stark frequentiertesten Eingänge zum Landschaftsschutzgebiet und Schilder erscheinend auch dort sinnvoll. Das MainÄppelHaus hat zugesagt, sich um die Aufstellung und Pflege des Schildes zu kümmern. Das bestehende Schild am Eingang des Wagenweges (eigene Aufnahme) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 536 2021 Die Vorlage OF 45/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 61/3 Betreff: Nachfrage zur Datengrundlage der Umgestaltungsmaßnahmen auf dem Oeder Weg Vorgang: OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21 In der Stellungnahme ST 1153 vom 25.5.2021 sichert der Magistrat dem Ortsbeirat 3 zu, die zunächst provisorischen Umgestaltungsmaßnahmen des Oeder Wegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße mit Verkehrsuntersuchungen zu begleiten. Die Verkehrsuntersuchungen sollen dem Zweck dienen, mögliche Verlagerungen des Kfz-Verkehrs zu erkennen, sodass das Umsetzungskonzept gegebenenfalls korrigiert werden könne. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten: 1. ob bereits Verkehrsdaten für den Oeder Weg und die angrenzenden Wohngebiete zwischen Eschersheimer und Eckenheimer Landstraße vorliegen, welche als "Status- Quo-Daten" dienen können, um sie nach der Umgestaltung mit den neuen Verkehrsdaten abgleichen zu können. 2. falls diese Daten noch nicht vorliegen: Ob und wann der Magistrat diese Verkehrsdaten erheben wird. 3. Welche Parameter der Magistrat in die Untersuchung einbeziehen wird. 4. Welche Veränderungen dieser Parameter er im Zuge der Umgestaltung erwartet und wie er die erwarteten Veränderungen bewertet. Begründung: Die Umgestaltungsmaßnahmen entlang des Oeder Wegs geschehen zunächst provisorisch, um auf Veränderungen und Verlagerungen des Kfz-Verkehrs reagieren zu können. Erwartbare Veränderungen des Kfz-Verkehrs können ein erhöhtes Verkehrsaufkommen sein - beispielsweise im Holzhausenviertel, insbesondere in der Holzhausenstraße, die im Norden zur Hauptzufahrtsstraße in den Oeder Weg werden wird, aber auch auf der Eckenheimer Landstraße, auf die der von Norden kommende Verkehr umgeleitet wird - sowie eine Zunahme des Parksuchverkehrs. Um den hiervon Betroffenen die Sorge vor den Veränderungen zu nehmen und möglichst viele von den positiven Seiten der angestrebten Umgestaltung zu überzeugen, ist eine offene Kommunikation darüber, welche Auswirkungen die Umgestaltung mit sich bringen wird, ebenso wichtig, wie eine Festlegung, welche Nebeneffekte seitens der Stadt unerwünscht wären. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7205 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1153 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 119 2021 Die Vorlage OF 61/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 63/3 Betreff: Hochbeete für den Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob im Rahmen der Umgestaltung des Oeder Wegs Hochbeete für Urban Gardening aufgestellt werden können. Begründung: Anwohnende im Bereich Oeder Weg 70 wünschen sich Hochbeete für das Urban Gardening, da die angrenzenden Häuser keine Gärten oder Grünflächen haben. Sie stellen sich als Pat:innen zur Verfügung. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 63/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 63/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 63/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1270 2021 Die Vorlage OF 63/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Hochbeete" durch den Wortlaut "entsiegelte Flächen" sowie das Wort "aufgestellt" durch das Wort "erstellt" ersetzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 62/3 Betreff: Fahrradfreundlicher Oeder Weg soll ein Gewinn für alle werden! Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten bei der Planung zur Umgestaltung des Oeder Wegs in eine Fahrradfreundliche Nebenstraße: - Auf die Sperrung des Oeder Wegs aus Richtung Norden zunächst zu verzichten. Weitere Sperrungen sollen erst in einem weiteren Schritt geprüft werden, wenn die weiteren Umgestaltungsmaßnahmen umgesetzt wurden und zu keiner spürbaren Verlangsamung des Verkehrs geführt haben. - Bei der Umgestaltung von Parkflächen sollen nur die Flächen freigeräumt werden, die künftig auch von Gastronomen oder Einzelhändlern genutzt werden. Begründung: Bei der letzten Präsentation der Pläne zur Umgestaltung des Oeder Weges waren leider lediglich ADFC und Radentscheid und nicht die Einzelhändler eingeladen. Der Ortsbeirat 3 möchte die Interessen der Geschäftsleute auf dem Oeder Weg aber auf jeden Fall in der Planung berücksichtigen. Ebenfalls hat die Anwohnerschaft der Seitenstraßen die nachvollziehbare Befürchtung, dass ein Entfall von über 70 Parkplätzen auf dem Oeder Weg bis Glauburgstraße eine Zunahme des Parksuchverkehrs in den Seitenstraßen zur Folge hätte. Deshalb schlägt das Gremium diesen Kompromiss vor um den Befürchtungen von ausbleibenden Kunden und der Zunahme des Parksuchverkehrs in den angrenzenden Straßen Rechnung zu tragen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 62/3 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 77/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2021, OF 25/16 Betreff: Versetzen des "Durchfahrt-Verboten-Schildes" am Feldwegeanschluss Fritz-Schubert-Ring/Mittelweg Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten nachdem das Freischneiden des Schildes auf dem "kleinen Dienstweg" seit Jahren nicht klappt, das völlig eingewachsene Schild gegenüber auf die Nordseite des Weges zu versetzen, da der Weg von Spaziergängern in großer Zahl als Parkplatz genutzt wird, weil man das Schild nicht sehen kann. Die Hecke auf der Nordseite wird regelmäßig geschnitten, so daß auch keine Ausreden mehr gelten. Offensichtlich können die Gärtner, wie auch die Polizei das Schild nicht finden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 530 2021 Die Vorlage OF 25/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 36/3 Betreff: Datenbasierte Verkehrspolitik für das Nordend Vorgang: B 56/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu erheben, 1. wie viele PKW im Nordend (Stand 2021) zugelassen sind. 2. wie sich die Zahl der zugelassenen PKW im Nordend im Zeitraum der letzten 5 Jahre verändert hat. 3. wie viele PKW davon ein E-Nummernschild haben. 4. wie viele Elektro-Ladesäulen und Wasserstofftanksäulen für Brennstoffzellenautos im Stadtgebiet existieren, wie sich diese auf das Stadtgebiet verteilen und wer sie zur Verfügung stellt. 5. wie viele Bewohnerparkausweise (Stand 2021) im Nordend ausgestellt / gültig waren. 6. wie viele Gewerbeparkausweise (Stand 2021) im Nordend ausgestellt / gültig waren. 7. wie sich die Zahl der Bewohner- und Gewerbeparkausweise im Zeitraum der letzten 5 Jahre verändert hat. 8. ob und wie viele Parkflächen es gibt, die Car-Sharing-Anbietern vorbehalten sind. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, zu erheben oder zumindest nachvollziehbar zu schätzen, 9. wie viele ausgewiesene PKW-Parkflächen es im Nordend gibt. 10. wie viele Straßenkilometer darüber hinaus als Parkflächen im Nordend genutzt werden können. 11. wie viele dieser Straßenkilometer ausschließlich Besitzer:innen von Bewohnerparkausweisen vorbehalten sind, sofern diese nicht deckungsgleich sind mit den 2.753 Bewohnerparkplätzen, welche in B 56 vom 8.2.2021 ausgewiesen wurden. 12. wie viele Parkplätze und Parkhäuser es im Nordend gibt, wie viele Parkplätze diese anbieten und wie deren durchschnittliche Auslastung ist. Begründung: Der öffentliche Straßenraum in Frankfurt ist begrenzt. Insbesondere in den Innenstadtlagen, die sich durch eine hohe Verdichtung auszeichnen, kommt es deshalb immer wieder zu Konflikten in Politik und Stadtgesellschaft darüber, wie dieser begrenzte Straßenraum gerecht auf alle Verkehrsteilnehmenden zu verteilen sei. Klar ist: Um unsere Stadt vor Staus zu schützen, müssen attraktive Angebote geschaffen werden, um Menschen dazu zu bewegen, Verkehrsmittel jenseits des eigenen PKWs zu nutzen. Solche Anreize Fußgängerinfrastruktur liegen. Klar ist für uns aber auch, dass jeder Mensch stets selbstbestimmt dasjenige Verkehrsmittel wählen können soll, das ihm in der jeweiligen Situation am praktischsten erscheint. Dazu muss er die benötigte Infrastruktur aber auch vorfinden können. So zentral die Frage der individuellen Mobilität für die Stadtgesellschaft ist und so weitreichend die Entscheidungen sind, welche die Kommunalpolitik regelmäßig auf diesem Gebiet trifft, so befremdlich ist es, dass die Stadt Frankfurt in zentralen Fragen nicht die nötigen Daten bereitstellen kann, um faktenbasierte und an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientierte Entscheidungen treffen zu können. Aus dem Bericht des Magistrats B 56 vom 8.2.2021 geht hervor, dass die Stadt - keine Statistik über die Anzahl der Parkplätze für PKW im öffentlichen Straßenraum führt. - zwar weiß, wie viele PKW in Frankfurt zugelassen sind (359.895), jedoch nicht, wie sich diese PKW auf die einzelnen Stadtteile verteilen. Die Stadt kann nicht einmal die Anzahl der bewirtschafteten Parkplätze im Stadtgebiet benennen, obwohl die Parkraumbewirtschaftung zu ihren Einnahmen beiträgt und die Kenntnis solcher Daten eine deutlich treffsicherere Verkehrs- und Parkraumplanung ermöglichen würde. Die Zahl der PKW in Frankfurt ist seit 2007 kontinuierlich gestiegen. Allein im Zeitraum 2019-2020 sind laut Statistischem Jahrbuch Frankfurt fast 20.000 PKW hinzugekommen. Mit 340.180 zugelassenen PKW 2019 gegenüber 765.315 Einwohner:innen besitzt fast jede:r zweite Frankfurter:in einen PKW. Für das Nordend mit seinen 54.000 Einwohner:innen kennt der Magistrat nur 2.753 für Bewohner:innen reservierte Stellplätze. Unklar bleibt hier, wie sich diese Zahl genau zusammensetzt und ob Parkflächen am Straßenrand hier bereits einbezogen wurden. Dennoch werden im Stadtgebiet zunehmend Parkflächen umgewidmet, ohne dass beispielsweise durch neue Quartiersgaragen Ausgleich geschaffen wird. Allein im Oeder Weg sollen im Rahmen der Umgestaltung zur fahrradfreundlichen Nebenstraße über 70 Parkflächen wegfallen. Politik muss sich an den Bedürfnissen der Bürger:innen ausrichten und darf nicht auf Bauchentscheidungen beruhen. Dafür braucht es Daten und Fakten. Der Magistrat wird aufgefordert, diese zu erheben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.02.2021, B 56 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 36/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 118 2021 Die Vorlage OF 36/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die letzten vier Absätze ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 44/3 Betreff: Behindertenübergang im Kreuzungsbereich Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Behindertenübergang an der Ecke Wolfsgangstraße/ Oederweg (östlich der PaulHindemith-Anlage) durch eine Markierung kenntlich zu machen. Im Kreuzungsbereich Wolfsgangstraße/ Oederweg (östlich der Paul-Hindemith-Anlage; siehe Foto unten) ist der Gehweg abgesenkt, sodass ein barrierefreies Überqueren der Straße möglich ist. Allerdings ist diese Stelle sehr oft zugeparkt, sodass ein Überqueren nicht möglich ist. Deshalb ist es notwendig, den Bereich des abgesenkten Gehweges zu markieren und so zu gewährleisten, dass ein barrierefreies Überqueren möglich ist. Quelle: Google Earth Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 44/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 572 2021 Die Vorlage OF 44/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 48/3 Betreff: Fragen zur Neuplanung des Clementinen Kinderkrankenhauses Im Spätsommer 2020 wurden Anwohnern und den Mitgliedern des Ortsbeirats 3 die Pläne für den Neubau des Clementine Kinderkrankenhaus entlang der Richard-Wagner-Straße vorgestellt. Die Baumaßnahme sollte im Frühjahr 2021 beginnen. Das Bauprojekt umfasst die Errichtung eines Neubaus sowie den Umbau des Bestandsgebäudes an der Ecke Weberstraße/ Richard-Wagner-Straße (ehemalige Palliativstation Marienkrankenhaus). Im Rahmen der Entwurfsplanung und den damit einhergehenden Prüfungen wurden nun Baumängel in besagtem Eckgebäude Richard-Wagner-Straße/ Weberstraße entdeckt. Diese fallen so schwerwiegend aus, dass eine Sanierung nicht möglich ist. Es besteht die Notwendigkeit, das Gebäude abzureißen. Dies wurde den Anwohnern und dem Ortsbeirat vor einigen Wochen mitgeteilt. Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge vor diesem Hintergrund beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, a) Wird seitens der Stadtplanung nach Abriss des Bestandsgebäudes inkl. dort vorhandener Parkplätze auf die ausreichende, mindestens im bestehenden Umfang stattfindende Schaffung von unterirdischen Parkmöglichkeiten für Mitarbeiter, Patienten und Besucher geachtet? b) Wird bei der nun vergrößerten Baustelle nochmals das Thema "Baustellenlogistik" überprüft? Es gab und gibt berechtigte Zweifel an der geplante Führung des abfließenden Baustellenverkehrs über die Weberstraße und oder die Richard-Wagner-Straße in die Eckenheimer Landstraße. c) Verfolgt die Stadtplanung bzw. das Amt für Straßenbau und Erschließung mit Bezug auf das Ziel "Fahrradstadt Frankfurt" einen wünschenswerten Umgestaltungsplan des Straßenraums für die Richard-Wagner-Straße? d) Plant das Amt für Straßenbau und Erschließung bereits die nach den jahrzehntelangen Baumaßnahmen notwendige Grundsanierung von Straßen und Bürgersteigen der Richard-Wagner-Straße im Abschnitt Nibelungenallee bis Eckenheimer Landstraße? e) Plant das das Amt für Straßenbau und Erschließung im Abschnitt Nibelungenallee bis Weberstraße der Richard-Wagner-Straße die Einrichtung von Gehwegnasen, Fahrradständern sowie eine Fortführung der für das Mikroklima im dicht bebautem Nordend wichtigen Baumreihen aus dem unteren Abschnitt der Richard-Wagner-Straße sowie geeignete Maßnahmen den mit dem Krankenhausstandort verbundenen Autoverkehr zu verlangsamen? f) Wird seitens der baugenehmigenden Stadtplanung darauf geachtet, dass die Planung des Neubaus des Clementine Kinderhospitals klimafreundliche Dach- und Fassadenbegrünungen berücksichtigt. Begründung: Die Richard-Wagner-Straße gleicht im Abschnitt zwischen den Kreuzungsbereichen mit der Brahmsstraße im Nordosten und der Eckenheimer Landstraße im Südwesten einer Dauerbaustelle. Bürgersteige wurden auf der nördlichen Straßenseite teilweise nur notdürftig wieder hergestellt und sind durch die Baustelleneinrichtung von der Einmündung der Brahmsstraße bis zur Einmündung der Weberstraße auf der südlichen Seite komplett gesperrt. Es ist zum Einen erforderlich für die sicherlich nun länger andauernde Baustellenphase eine vernünftige Zwischenlösung zu finden und anschließend die Richard-Wagner-Straße weiterzuentwickeln auch im Sinne einer Verbindung des Radverkehrs an die Eckenheimer Landstraße und den Oeder Weg als Verbindung in die Innenstadt. Gleichzeitig sollte die erforderliche Umplanung dazu genutzt werden, um nun das Gesamtgebäude auch vor dem Hintergrund von Klimaaspekten neu zu überdenken. Dach- und Fassadenbegrünungen kühlen Gebäude im Sommer und tragen zu einem angenehmen Mikroklima in der Umgebung bei. Da sich die bebaute Städte bzw. Stadtquartiere schneller aufheizen, sollte dies bei großen privaten wie öffentlichen Bauprojekten beachtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 281 2021 Die Vorlage OF 48/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 5/3 Betreff: Fußgängerüberweg vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Übergang vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße eine direkte, sichere Querung für Fußgänger*innen herzustellen und hierfür einen Ortstermin anzuberaumen. Begründung: Der begrünte Mittelstreifen der Eysseneckstraße setzt die Grünfläche des Holzhausenparks optisch fort. Das gegenüber des Eingangs zum Holzhausenpark befindliche Wasserhäuschen dient auch vielen großen und vor allem kleinen Parkbesucher*innen zur Versorgung mit Süßigkeiten und Erfrischungen. Vom Park ist das Wasserhäuschen durch die stark befahrene Holzhausenstraße getrennt. Ein direkter sicherer Überweg existiert an dieser Stelle nicht. Die bestehende Verkehrsführung sieht vor, dass Fußgänger*innen vom Park kommend zunächst die Hammastraße, dann die Holzhausenstraße am bestehenden Überweg links von der Eysseneckstraße und schließlich die Esseneckstraße von der linken Seite zum Mittelstreifen überqueren müssen. Dies entspricht nicht der Lebensrealität. Viele Fußgänger*innen nutzen ungeachtet der Überwege den direkten Weg. Die Holzhausenstraße ist als eine der Hauptachsen zwischen Eschersheimer Landstraße und Oeder Weg stark vom Individualverkehr befahren; auch die Buslinie 36 verkehrt auf dieser Strecke. Die in diesem Bereich einmündenden Querstraßen (Eysseneckstraße, Hammastraße und Klettenbergstraße) erschweren die Übersichtlichkeit für Fußgänger*innen. Zwar ist der Bereich unmittelbar vor dem Eingang zum Park für parkende Fahrzeuge gesperrt, die vor und hinter der Markierung abgestellten Fahrzeuge führen jedoch zu einer erheblichen Einschränkung der Sichtverhältnisse - nicht nur für die querenden Fußgänger*innen, sondern auch für Rad- und Autofahrer*innen auf der Holzhausenstraße. Ein sicherer Überweg wäre daher dringend geboten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.05.2021, OF 22/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 16 Die Vorlage OF 5/3 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 93 2021 1. Die Vorlage OF 5/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 22/3 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 3/3 Betreff: Barrierefreiheit von Gehwegen und Radfahrstreifen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird dringend aufgefordert, auf die Barrierefreiheit der Gehwege und Fahrradstreifen zu achten. Dies gilt insbesondere bei der Umsetzung von Maßnahmen der eigenen Ämter. Gehwege und Radfahrstreifen dürfen nicht blockiert werden und müssen in ihren Mindestbreiten erhalten werden. Im Bedarfsfall (Aufstellung von Geräten, Einrichtung von Baustellen) müssen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen, oder es müssen Umleitungen eingerichtet werden. Im Rahmen der Vorbereitungen zur Parkraumbewirtschaftung ist im Nordend vor der Liegenschaft Mittelweg 11 auf einem ohnehin sehr engen Gehweg eine der Parkuhren installiert worden. Zurzeit wird diese Stelle zusätzlich wegen der gegenüberliegenden Baustelle durch Absperrbaken beengt. Nach der Aufstellung der Parkuhr verbleibt nun eine Durchgangsbreite von deutlich weniger als einem Meter. Auch nach Entfernung der Absperrbaken ist der Gehweg noch zu eng. Der Fußgängerweg im Oederweg, kurz vor der Einmündung der Cronstettenstraße, ist für Fußgänger zurzeit komplett gesperrt, ohne irgendeine Umleitung. Es handelt sich nicht nur um einen Schulweg, sondern ist der Weg zu den Krabbelstuben und Kindergärten in der Cronstettenstraße und wird daher von Familien mit kleinen Kindern stark genutzt. Da eine Ausweichmöglichkeit fehlt (gegenüber verlaufen die Bahnschienen, es gibt keinen Bürgersteig), sind die Eltern gezwungen, mit Kindern auf den Fahrradweg auszuweichen. Hier muss schnellstens eine Lösung gefunden werden, die auch den schwächsten Verkehrsteilnehmer/innen gerecht wird. Es erstaunt, dass darauf hingewiesen werden muss. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 91 2021 Die Vorlage OF 3/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2021, OF 9/3 Betreff: Parkraumbewirtschaftung im Nordend Die Parkraumbewirtschaftung im Nordend wird bereits umgesetzt. Leider gab es hierzu im Vorfeld keinerlei Information für die Anwohnerschaft und den Ortsbeirat. Deshalb erreichen den Ortsbeirat vermehrt Anfragen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Nach welchen Kriterien werden die Parkscheinautomaten aufgestellt? Wurde die erforderliche Barrierefreiheit berücksichtigt? Wurden die Arbeiten an eine Fremdfirma vergeben? 2. In der Presse war zu lesen, dass der Oeder Weg erst im Zuge der geplanten Umgestaltung in das neue Parkkonzept integriert wird. Was bedeutet das für die dortige Parkregelung in der Zwischenzeit? 3. Gibt es für die Einkaufsstraßen im Nordend eine Brötchentaste? Damit kann die ersten 15 Minuten kostenlos geparkt werden. Wichtig um Kunden zu halten, die nur eine Bestellung abholen / Paket abgeben wollen. 4. Ist für die ansässigen Geschäfte/Gewerbetreibenden vorgesehen, dass sie mittels eines Gerätes die Parkgebühr für ihre Kunden in der ersten Stunde um 50% reduzieren können, von 2€ auf 1€? 5. Wie wird die Bewohnerschaft über die geänderte Parkregelung informiert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 9/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 6 Auf Wunsch von GRÜNEN, CDU und LINKEN. wird über die Vorlage OF 9/3 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 271 2021 1. Die Ziffern 1., 2. und 5. der Vorlage OF 9/3 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 3. der Vorlage OF 9/3 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 3. Die Ziffer 4. der Vorlage OF 9/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Ortsvorsteherin wird auf Vorschlag der SPD-Fraktion gebeten, dass in einer der kommenden Ortsbeiratssitzungen die Brötchentaste in Bornheim vorgestellt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE und LINKE. gegen CDU, 2 SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme);1 SPD (= Enthaltung) zu 3. 2 GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 5 GRÜNE, 1 SPD und LINKE. (= Ablehnung) zu 4. Annahme bei Enthaltung CDU und 1 FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2021, OF 1057/3 Betreff: Der Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt den vom Verkehrsdezernat vorgelegten Planungsentwurf zur Ausgestaltung des Oederwegs als fahrradfreundliche Nebenstraße und bittet den Magistrat, diesen Entwurf unter folgenden Maßgaben weiterzuverfolgen: 1. Der Oederweg bleibt für Anwohnerverkehr, Lieferverkehr, Busse und Zweiräder ohne Einschränkungen befahrbar. Ziel der Maßnahmen ist allein die Reduzierung des Durchgangsverkehrs aus Nord- und Südrichtung, eine Verkehrsberuhigung und die Vermeidung von unnötigem Parksuchverkehr. 2. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme Oederweg erfolgt in einzelnen Teilschritten, die bezüglich Kommunikation und Beteiligung aller Betroffenen, insbesondere auch der Gewerbetreibenden, zu jeder Zeit umfassend begleitet werden. 3. Alle Teilschritte werden sowohl vor Beginn der Maßnahme als auch während und nach deren Durchführung ausführlich durch Verkehrsmessungen und Befragungen aller Betroffenen begleitet. 4. Für die Erprobung der Teilschritte wird ausreichend Zeit angesetzt, um im Hinblick auf die Verkehrsmessungen und einzelnen Gestaltungsmaßnahmen zu validen Ergebnissen zu kommen. Die Ergebnisse werden umgehend transparent gemacht und diskutiert, erst anschließend beginnen ggf. nächste Teilschritte. 5. Als erster Teilschritt bietet sich die probeweise Sperrung der südlichen Einfahrt vom Eschenheimer Turm in den Oederweg sowie die Durchführung von gestalterischen Maßnahmen im unteren Teil des Oederwegs bis zur Querstraße an. 6. Die Diagonalsperre auf der Kreuzung Oederweg/Holzhausenstraße wird nicht realisiert. Stattdessen wird durch eine geeignete Verkehrsführung auf der Kreuzung sichergestellt, dass die Befahrbarkeit der Holzhausenstraße in Ost-West-Richtung auf ihrer gesamten Länge erhalten bleibt, aber gleichzeitig die Einfahrt von Norden in den Oederweg für den Durchgangsverkehr verhindert wird. Hierfür gibt es einfache technisch durchführbare Lösungen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7206 2021 Die Vorlage OF 1057/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2021, OF 1059/3 Betreff: Lastenfahrradparkplätze Vorgang: OM 6668/20 OBR 3; ST 350/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten im Mittelweg zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Humboldtstraße einen Lastenfahrradparkplatz einzurichten. Diese Maßnahme soll möglichst mit der Umsetzung der Anregungen aus der Vorlage OM 6668 erfolgen. Begründung: Mit einem Schreiben zum Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder" bittet der Magistrat die Ortsbeiräte um Mithilfe, mögliche Standorte identifizieren zu können. Im angesprochenen Abschnitt des Mittelweges sind zwei bis 3 Lastenfahrräder bekannt, die auf dem Bürgersteig abgestellt werden. Es wird gebeten, hierfür einen Platz für drei solcher Räder, wie vorgeschlagen, einzurichten und dafür einen PKW-Stellplatz umzubauen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 350 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7207 2021 Die Vorlage OF 1059/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2021, OF 1047/3 Betreff: Oeder Weg - Umgestaltung und Straßensperrungen nicht übers Knie brechen Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die vorliegende Umgestaltung des Oeder Wegs zunächst zurückzustellen. Begründung: Es hat sich gezeigt, dass insbesondere die Punkte der geplanten Diagonalsperre an der Holzhausenstraße und die geplante Durchfahrtsbeschränkung am Anlagenring sehr kontrovers diskutiert werden. Gerade auch der Austausch mit den Gewerbetreibenden über die geplante Umgestaltung braucht Zeit. Die Veränderung der Verkehrsströme und die Auswirkungen auf die Anliegerstraßen muss berücksichtigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 1047/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2021, OF 309/13 Betreff: Benennung der Straßen im Baugebiet südlich am Riedsteg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, die Straßen im ausgewiesenen Baugebiet "Südlich am Riedsteg" wie folgt zu benennen: - die erste Straße welche parallel in südöstlicher Richtung zur Straße am Riedsteg liegt und gleichzeitig die Straße "Am Mittelpfad" kreuzt soll mit "Am Mittelpfad" benannt werden, um die nordöstliche Querung fortzuführen. - die von dort aus nächste Parallelstraße in südöstlicher Richtung bitten wir "Zum kleinen Ried" zu benennen. - die von dort aus nächste Parallelstraße in südöstlicher Richtung bitten wir "Zum Schwalbenberg" zu benennen. - die von dort aus nächste Parallelstraße in südöstlicher Richtung bitten wir als Ringstraße um das neue Baugebiet zu führen und "Zur Erlenbachaue" zu benennen. Somit Würde diese Straße ebenfalls eine Querstraße zu den drei oben genannten darstellen und in die Straße "Am Riedsteg" bzw. "Alt Erlenbach" münden. Bei der Benennung der Straßennamen wurde sich an den Richtlinien aus dem "Leitfaden zur Straßenbenennen" der Stadt Frankfurt orientiert. Des Weiteren wurde sich am Buch des Nieder- Erlenbacher Geschichtsvereins "Die Flurnamen der Gemarkung Nieder- Erlenbach" von 2003 orientiert, im Sinne der Herstellung eines Ortsbezugs. Zur besseren Orientierung bitte den Kartenanhang beachten. Begründung: Im ausgewiesenen Baugebiet "Südlich am Riedsteg" wird es 4 bzw. 5 neue Straßenzüge geben. Diese sind zu benennen. Der Ortsbreirat hatte sich darauf verständigt die Straßennamen Personen und Sachneutral zu benennen, sowie einen Bezug zu Nieder- Erlenbach herzustellen. Aus diesem Grund wurde sich am natürlichen Umfeld des geplanten Baugebiets sowie historischen Flurstücken orientiert. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 13 am 23.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 35 2021 Die Vorlage OF 309/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2021, OF 1043/3 Betreff: Erhalt des kleinen Anbaus im Mittelweg 1 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, trotz anderslautender Anordnung im Sinne der Vorgartensatzung, dem Erhalt des kleinen Anbaus am Haus des Mittelwegs 1 zuzustimmen. Er wird im Moment von einem Hausmeisterservice genutzt. Der vorläufige Erhalt wird auf fünf Jahre begrenzt. Begründung: Der kleine Anbau am Haus des Mittelwegs 1 soll im Sinne der Vorgartensatzung zurückgebaut werden, um die Fläche dort zu entsiegeln. Im Moment wird der Anbau, der früher ein Obst- und Gemüseladen war, von einem Hausmeisterservice als Büro genutzt. Der Hausmeisterservice befindet sich gerade im Umbruch, ein Generationenwechsel soll erfolgen. Daher wäre es wichtig für den Erhalt des kleinen Betriebes, dass durch den Erhalt des zentralen Büros eine gewisse Kontinuität entsteht. Der Abriss und die folgende Entsiegelung der Fläche hätte zur Folge, dass an dieser Stelle der einzige Vorgarten auf der linken Seite der Eckenheimer Landstraße (stadtauswärts) gegenüber der Haltestelle Musterschule entsteht. Die Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses sind nicht davon überzeugt, dass ein Vorgarten an dieser Stelle wirklich zielführend ist, wie man schon an anderen kleinen Grünflächen entlang der Eckenheimer Landstraße beobachten kann - sie werden zugemüllt, sind beliebte Anlaufstationen für Wildpinkler, gerade in unmittelbarer Nähe der U-Bahn Haltestelle. Ein zeitlich befristeter Erhalt des kleinen Anbaus würde einem kleinen, im Nordend verwurzelten Betrieb eine mittelfristige Planungssicherheit ermöglichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.01.2021, OF 1028/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7145 2021 1. Die Vorlage OF 1028/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1043/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1043/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Antragstenors vor den Worten "fünf Jahre" das Wort "maximal" eingefügt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2021, OF 1045/3 Betreff: Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Verkauf des Wohnhauses im Oeder Weg 106 an die Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH (WPS) durch Ausübung des Vorkaufsrechts zu verhindern. Begründung: In den beiden letzten Jahren wurden die zahlreichen Entmietungspraktiken der WPS in den Frankfurter Tageszeitungen FAZ, FNP und FR immer wieder thematisiert. Im Nordend waren Mieterinnen und Mieter in von der WPS erworbenen Wohnhäusern u. a. in der Eckenheimer und Bornheimer Landstr., in der Spohrstr. Und in der Leimenrode betroffen. Jetzt sind es die Mieterinnen und Mieter im Oeder Weg 106. Das Wohnhaus im nordöstlichen Oeder Weg liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Milieuschutz Nr. 50 - Nordend Mitte. Vielleicht ein Glück, weil der Milieuschutz auf der gegenüberliegenden Seite nicht mehr gilt. Es liegt jetzt am Magistrat, dem Geschäftsmodell der WPS Einhalt zu gebieten und dazu alle verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7142 2021 Die Vorlage OF 1045/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2021, OF 1028/3 Betreff: Erhalt des kleinen Anbaus im Mittelweg 1 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, trotz anderslautender Anordnung im Sinne der Vorgartensatzung, dem Erhalt des kleinen Anbaus am Haus des Mittelwegs 1 zuzustimmen. Er wird im Moment von einem Hausmeisterservice genutzt. Begründung: Der kleine Anbau am Haus des Mittelwegs 1 soll im Sinne der Vorgartensatzung zurückgebaut werden, um die Fläche dort zu entsiegeln. Im Moment wird der Anbau, der früher ein Obst- und Gemüseladen war, von einem Hausmeisterservice als Büro genutzt. Der Hausmeisterservice befindet sich gerade im Umbruch, ein Generationenwechsel soll erfolgen. Daher wäre es wichtig für den Erhalt des kleinen Betriebes, dass durch den Erhalt des zentralen Büros eine gewisse Kontinuität entsteht. Der Abriss und die folgende Entsiegelung der Fläche hätte zur Folge, dass an dieser Stelle der einzige Vorgarten auf der linken Seite der Eckenheimer Landstraße (stadtauswärts) gegenüber der Haltestelle Musterschule entsteht. Die Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses sind nicht davon überzeugt, dass ein Vorgarten an dieser Stelle wirklich zielführend ist, wie man schon an anderen kleinen Grünflächen entlang der Eckenheimer Landstraße beobachten kann - sie werden zugemüllt, sind beliebte Anlaufstationen für Wildpinkler, gerade in unmittelbarer Nähe der U-Bahn Haltestelle. Der neue Besitzer des Hauses Mittelweg 1 hat angeboten, als Ausgleich für die wegfallende Entsiegelung einige Maßnahmen zu ergreifen wie z.B. die Begrünung des Daches, Bepflanzung mit Rosenranken, Pflanzen zweier neuer Bäume und eine substantielle Erweiterung der Entsieglung des angrenzenden Garagenhofes durch Erweiterung des vorhandenen Beetes in beide Richtungen. Die Pläne liegen bereits vor. Außerdem bietet er an, den Raum des Anbaus mittelfristig gemeinnützigen Einrichtungen als Treffpunkt zur Verfügung zu stellen, nachdem der Hausmeisterservice einen anderen geeigneten Raum gefunden hat. Der Erhalt des kleinen Anbaus wäre also in jeder Hinsicht ein Gewinn für das Viertel, zum einen ermöglicht er einem kleinen, im Nordend verwurzelten Betrieb kurzfristige Planungssicherheit, zum anderen könnte so mittelfristig ein dringend benötigter Raum für kleine gemeinnützige Initiativen und Vereine gewonnen werden. Zudem wird der Idee der Entsiegelung und Begrünung mit den angebotenen Ausgleichsmaßnahmen mehr entsprochen als mit der Schaffung einer zugemüllten Rasenfläche. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.01.2021, OF 1043/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7145 2021 1. Die Vorlage OF 1028/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1043/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1043/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Antragstenors vor den Worten "fünf Jahre" das Wort "maximal" eingefügt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2021, OF 1021/3 Betreff: Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Oeder Wegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und den Verkehrsversuch zur Umsetzung zu bringen. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Versuchszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Die Funktion des Oeder Weges als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden. Ebenso die Fußgängerfreundlichkeit in allen Bereichen, in denen Platz für Außengastronomie geschaffen wird. Die Anordnung von Parkplätzen sollen eine Parkraumbewirtschaftung für Anwohnende und Bereiche für Ladezonen und Kurzeitparkmöglichkeiten berücksichtigen. Die Zufahrt zum Parkhaus in der Querstraße soll von der Eschersheimer Landstraße aus allen Richtungen gut möglich sein. Dazu ist eine Linksabbiegerspur auf der Eschersheimer Landstraße von Norden kommend einzurichten. Somit sollen sich a) auch die Gewerbetreibenden wiederfinden und b) eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen: Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktem Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Versuchs auf die Anwohner und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die Planungen, die eine Zufahrtsregelung am unteren Ende des Oeder Weges und an der Holzhausenstraße vorsehen, gefallen dem Ortsbeirat. Der Durchfahrtsverkehr würde damit reduziert werden, mehr Platz für Radfahrende und Fußgänger geschaffen und die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohner vor Ort sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Oeder Weg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnern und Gewerbetreibenden führt. Nur auf der Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und mit den Ergebnissen lässt sich der Erfolg des Versuchs auf Fakten basierend bewerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.09.2020, OF 937/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 937/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1021/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7205 2021 1. Die Vorlage OF 937/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1021/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1021/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz im dritten Absatz beginnend mit "Dazu ist eine Linksabbiegespur . ." ersatzlos gestrichen wird und im ersten Satz der Begründung die Worte "gefallen dem Ortsbeirat" durch die Worte "werden vom Ortsbeirat begrüßt" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2021, OF 1022/3 Betreff: Einzelhandel im Oeder Weg erhalten - keine reine Fahrradstraße Der Oeder Weg ist eine unverwechselbare Einkaufsstraße im Nordend und funktioniert trotz der Nähe zur Innenstadt. Die Anfahrtmöglichkeit mit dem Auto ist für viele Gewerbetreibende ein wichtiger Standortfaktor für den Oeder Weg. Gerade auch für Geschäfte deren Kunden nicht nur aus dem direkten Einzugsbereich kommen. Natürlich ist die aktuelle Situation auch für die Geschäftsleute auf dem Oeder Weg sehr schwierig. Gerade jetzt sollte die Politik versuchen sie mit allen möglichen Maßnahmen zu unterstützen. Der Ortsbeirat 3 - Nordend begrüßt deshalb Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Aufenthaltsqualität auf dem Oeder Weg wie zum Beispiel: - Begrünungsmaßnahmen - zusätzliche Bänke - zusätzliche Fahrradständer - breitere Fußgängerwege durch Verlagerung von Sommergärten - sicherere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger - Verlangsamung des Verkehrs auf der Straße Abgelehnt werden - die Sperrung des Oeder Wegs am Anlagenring und an der Holzhausenstraße, - die Umwandlung des Oeder Wegs in eine reine Fahrradstraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1022/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 1022/3 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1263/2 Betreff: Fahrradfreundlicher Grüneburgweg - Anliegerinnen bzw. Anlieger von Beginn an einbinden Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Planungsprozess zur Umgestaltung des Grüneburgwegs zur Fahrradfreundlichen Nebenstraße die aktuellen Planungsstände sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt (www.radfahren-ffm.de) als auch vor Ort durch eine Ausstellung/Schautafeln zu veröffentlichen und die Bürger*innen zu ermutigen sich im Gestaltungsprozess einzubringen, wie es auch schon beim Oeder Weg geschehen ist. Begründung: Die Umgestaltung des Grüneburgwegs wird nicht einhellig von Geschäftstreibenden und Anwohner*innen befürwortet. Es gibt vielfältige Bedenken. Diese gilt es zu hören, zu diskutieren und zu berücksichtigen für weitere Planungsschritte. Gerade ein solches Projekt sollte von einer breiten Mehrheit der Menschen vor Ort getragen werden. Eine Frühzeitige Einbindung ist daher ein wichtiges Element der Planung. Hierfür müssen als erstes die aktuellen Planungsstände an die Öffentlichkeit gebracht werden. Da der Ortsbeirat aufgrund der Kontaktbeschränkungen nicht mehr die Reichweite erzielt wie vor einem Jahr, müssen andere und weitere Wege gegangen werden. Das Beispiel der online- und Vor-Ort-Veröffentlichung der Pläne beim Oeder Weg ist ein gutes Beispiel, an dem sich auch die Planungen für den Grüneburgweg orientieren sollten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1263/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1272/2 Betreff: Wer schützt die Fußgänger? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Absicht besteht, Fußgänger vor Rad- und Rollerverkehr auf den Gehwegen zu schützen; und 2. wenn ja, wie dies geschehen soll; und 3. wenn nein, warum die gesetzlichen Vorschriften durch die Stadt ignoriert werden. Begründung: In den letzten Jahren hat der Rad- und seit deren Genehmigung auch der E-Roller-Verkehr auf allen Geh-wegen in der Stadt extrem zugenommen. Kontrollen sind extrem selten und dank Verzicht auf Bußgeldsanktionen auch wenig nachhaltig. Vielfach fahren mehrere Radfahrer in beiden Richtungen rechts und links an erschreckten Fußgängern auf dem Gehweg vorbei. Sie fahren zum Teil bis in Ladeneingänge hinein oder S-Bahnsteige entlang. Und sie fahren natürlich rücksichtslos an Hauseingängen vorbei, aus denen jeden Moment ein Mensch heraustreten könnte. Radfahrer schlängeln sich zwischen Fußgängern hindurch, die bei grüner Fußgängerampel Straßen überqueren, sie fahren im Slalom um Fußgänger auf Zebrastreifen oder in Fußgängerzonen (zum Teil in extrem hoher Geschwindigkeit), Sie fahren von einer Straße quer über das Gehwegeck in die nächste Querstraße - nur Zentimeter vor zurückspringenden Fußgängern vorbei. Auch wenn parallel zum Gehweg Radwege angelegt sind, fahren viele Radfahrer auf den Gehwegen. Spazierengehen in Grünanlagen ist praktisch unmöglich geworden, weil zahlreiche Radfahrer die Grünanlagen (und dabei nicht nur die Wege, sondern auch Rasenflächen) als Rennstrecken benutzen. Auch E-Roller erfreuen sich an Slalomfahrten um Fußgänger in Fußgängerzonen herum. Die Fußgänger sind am Ende ihrer Leidensfähigkeit. Wenn die Stadt nicht endlich nachhaltig durchgreift, werden sie sich selbst zur Wehr setzen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1272/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und Piraten gegen CDU, LINKE. und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 1003/3 Betreff: Sicherheit für querenden Radverkehr Eckenheimer Landstraße/Anlagenring (Scheffeleck) Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1818/19 Im Januar 2019 wurde bereits eine Umgestaltung des Fahrradweges in der Eckenheimer Landstraße beantragt: Für den aus der Eckenheimer Landstraße stadteinwärts fahrenden Radverkehr, der die Eschenheimer Anlage überquert, um in den Anlagenring zu fahren soll die vorgesehene Querung der Eckenheimer Landstraße farblich gekennzeichnet werden. Die Antwort des Magistrates war, dass eine farbliche Markierung des Fahrradweges quer über die Eckenheimer Landstraße zum Geleit auf die Verkehrsinsel den Fahrradverkehr "von der weiterhin notwendigen Aufmerksamkeit". Zugleich sei "nicht sichergestellt, dass der in unmittelbar räumlicher Nähe befindliche Kfz-Verkehr mit dieser Richtungsänderung rechnet". Deshalb wurde der Antrag abgelehnt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum davon ausgegangen wird, dass ein roter Fahrradweg Fahrradfahrer/innen dazu verleitet, nicht aufmerksam zu sein, vor allem, da sie mit der aktuellen Planung des Fahrradweges dazu gezwungen sind, in den laufenden Verkehr zu fahren und diesen zu durchqueren. Diese unerwartete Richtungsänderung ist in "unmittelbar räumlicher Nähe befindlichen Kfz-Verkehr" häufig sehr überraschend, weil Autofahrer/innen oft nicht wissen und auch nicht darauf aufmerksam gemacht werden, dass der offizielle Radweg quer durch den fließenden Verkehr läuft. Häufig folgen - so auch "Fahrradweg Option 2" in der Antwort des Magistrats - unsichere oder ortunkundige Fahrradfahrer/innen dem Straßenverlauf, um so dann von der Eckenheimer Landstraße über die Eschenheimer Anlage in den Anlagenring zu kommen. Allerdings kann die Eschenheimer Anlage nur gequert werden, wenn die Ampel grün wird, was aber für die Autofahrer/innen heißt, dass sie rechts abbiegen in die Eschenheimer Anlage. Es kommt also täglich zu Situationen, in denen Fahrradfahrer/innen in den fließenden Verkehr fahren, ohne dass die Autofahrer/innen damit rechnen. Dies vorausgestellt wird der Magistrat erneut gebeten, den Radweg auf der Eckenheimer Landstraße und da insbesondere die Querung durch den fließenden Verkehr auf die in der Mitte der Straße liegende Verkehrsinsel rot zu markieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6986 2020 Die Vorlage OF 1003/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2020, OF 937/3 Betreff: Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die den Fraktionen vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Oeder Wegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen baldmöglichst im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Nordend, möglichst im Umfeld des Oeder Weges, vorzustellen. Die Planungen sollen weitergeführt werden und die Umsetzbarkeit durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Die Funktion des Oeder Weges als Einkaufsstraße soll bei allen Planung besonders bedacht werden. Ebenso die Fußgängerfreundlichkeit in allen Bereichen in denen Platz für Außengastronomie geschaffen wird. Die Anordnung von Parkplätzen sollen eine Parkraumbewirtschaftung für Anwohnende und Bereiche für Ladezonen berücksichtigen. Begründung: Die Planungen, die eine Zufahrtsregelung am unteren Ende des Oeder Weges und an der Holzhausenstraße vorsehen, gefallen dem Ortsbeirat. Der Durchfahrtsverkehr würde damit reduziert werden, mehr Platz für Radfahrende und Fußgänger geschaffen und die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.01.2021, OF 1021/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 937/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 937/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 937/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 937/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1021/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7205 2021 1. Die Vorlage OF 937/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1021/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1021/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz im dritten Absatz beginnend mit "Dazu ist eine Linksabbiegespur . ." ersatzlos gestrichen wird und im ersten Satz der Begründung die Worte "gefallen dem Ortsbeirat" durch die Worte "werden vom Ortsbeirat begrüßt" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2020, OF 940/3 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, über das Amt für Wohnungswesen in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, 1. dass in den Mietspiegel 2022 Straßen(abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Karten-Übersicht erkennbar markiert werden, 2. dass für Wohnungen in Straßen(abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 bzw. 0,96 € / m2 (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildalle, die Höhenstr., die Eschersheimer Landstr., die Friedberger Landstr., die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage": die Eschersheimer Landstr. zwischen Heinestr. und Holzhausenstr. (die Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstr., Friedberger Landstr., Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100% aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7211 2021 Die Vorlage OF 940/3 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2020, OF 912/3 Betreff: Aufwertung der Glauburgstraße: Verbesserte Aufenthaltsqualität und größere Verkehrssicherheit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat ein Konzept zu entwickeln, wie Schritt für Schritt die Schrägparkplätze für PKW auf der Glauburgstraße zwischen Friedberger Landstraße und Oeder Weg in Parallelparkplätze umgewandelt werden können. Folgende Ziele sollen dabei verfolgt werden: - Höhere Aufenthaltsqualität für zu Fuß Gehende auf den dann breiteren Bürgersteigen. - Mehr Platz für Geschäftsauslagen, Bummeln, Außengastronomie und Kultur (Stärkung der Glauburgstraße als Einzelhandels- und Freizeit-Standort). - Größere Sicherheit für Radfahrende durch das Parallelparken angesichts der im Ostteil der Glauburgstraße verlegten Straßenbahnschienen. Folgende Vorgaben sollen zudem gelten: - Die Durchführung aller Einzelschritte soll insgesamt nicht länger als ein Jahr dauern. - Die 50:50-Regelung beim Bewohnerparken muss grundsätzlich gewahrt bleiben. - Die erste Maßnahme soll wegen der dort vorhandenen Gefährdung der Radfahrenden die Umwandlung des Schrägparkens in Parallelparken auf der Nordseite der Glauburgstraße zwischen Friedberger Landstraße und Spohrstraße sein. Die weiteren Abschnitte sollen ab der Lenaustraße nach Westen bis zum Oeder Weg folgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 912/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 12 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 912/3 dahin gehend ab, dass der Antragstenor um den nachfolgenden Wortlaut ergänzt wird: "Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob über die Glauburgstraße ein Fußgängerüberweg markiert werden kann; - ob die noch vorhandenen Flächen zwischen den Schienen asphaltiert und vom Kopfsteinpflaster befreit werden können." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die o. g. Ergänzung der Vorlage OF 912/3 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6666 2020 Die Vorlage OF 912/3 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ergänzung durch antragstellende Fraktion: Annahme bei Enthaltung FDP Rest der Vorlage: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2020, OF 930/3 Betreff: Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten Vorgang: OM 1388/17; ST 1046/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, den Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich zu gestalten. Folgende erste Maßnahmen werden vorgeschlagen: Auf der Sperrfläche Ecke Mittelweg/Klitscherstraße werden Fahrradständer installiert, auch um Autos daran zu hindern, im Fußgängerüberweg zu parken. Zur Verkehrsberuhigung wird außerdem die Parkanordnung geändert, indem zwei Autoparkplätze im Mittelweg nach der Einfahrt auf die rechte Straßenseite verlegt und in Fahrradparkplätze umgewandelt werden. Desweiteren wird geprüft, ob nicht ein Autoparkplatz auf dem kleinen Plätzchen, das den Mittelweg trennt, mit Fahrradständern ersetzt werden kann. Begründung: Der Mittelweg als wichtige Verbindung zwischen Eckenheimer Landstraße und Oederweg ist eine enge Straße, in der es trotz hohen Bedarfes keine Fahrradständer gibt, und die zudem noch aufgrund der Innenstadtnähe von Schleichverkehr "Fremdparkern" stark belastet ist. Die Folge ist, dass Fahrräder kaum sicher abgestellt werden können und jeder verfügbare Platz (Straßenschilder, Drängelgitter) genutzt wird, um Fahrräder abzuschließen. Der sehr enge Bürgersteig wird damit für Fußgänger noch weiter zugestellt, was zusätzlich zu den zugeparkten Kreuzungen den Mittelweg für Fußgänger und gerade auch für Kinder sehr unübersichtlich macht. Die kleine Straße muß dringend umgestaltet werden, um dem Bedarf an Fahrradparkplätzen zu entsprechen und auch der Straße als Verbindung für Fußgänger von der Eckenheimer Landstraße zum Oederweg gerecht zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1388 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1046 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 930/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6668 2020 Die Vorlage OF 930/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2020, OF 1348/1 Betreff: Öffnung des Opernplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Betretungsverbot ab Mitternacht sowie die Räumung um 01:00 Uhr des Opernplatzes am Wochenende aufzuheben. Zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung am Opernplatz sind stattdessen die folgenden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Landespolizei umzusetzen: 1. Aufrechterhaltung einer sichtbaren Polizeipräsenz und weiterhin regelmäßige Bestreifung des Opernplatzes durch uniformierte Polizeikräfte; 2. verstärkte Alkoholkontrollen von Kraftfahrzeugführern in der unmittelbaren räumlichen Umgebung des Opernplatzes; 3. konsequentes und schnelles Einschreiten bei Gewalttaten und 4. erforderlichenfalls eine Begrenzung der Anzahl von auf dem Opernplatz aufhältigen Personen in Verbindung mit entsprechenden Zugangskontrollen. Begründung: Durch die derzeitig geltenden Betretungs- und Aufenthaltsverbote werden die vielen Menschen in unserer Stadt, die friedlich auf dem Opernplatz feiern wollen, für die Gewaltexzesse einiger Weniger bestraft. Damit schießt der Magistrat über das Ziel hinaus. Es bestehen bessere, weniger einschneidende Möglichkeiten der Sicherstellung von Ordnung auf dem Opernplatz. Die Öffnung des Opernplatzes für unsere Bürger in Verbindung mit angemessenen Maßnahmen zum Schutz sowohl der Feiernden als auch der Einsatzkräfte stellt insoweit einen guten Mittelweg dar, der weder Randalen Tür und Tor öffnet noch junge Menschen unter Generalverdacht stellt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1348/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und U.B. gegen GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und Die PARTEI (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2020, OF 1251/1 Betreff: Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, in folgenden Straßen einen ausreichend breiten, durchgehenden, sicheren, farbig markierten und baulich abgetrennten Radweg auf einer (wo räumlich möglich) der heutigen Fahrspuren des MIV (motorisierter Individualverkehr) anlegen zu lassen: • Untermainbrücke • Neue Mainzer Straße • Hochstraße • Bleichstraße • Seilerstraße • Lange Straße • Ignatz-Bubis-Brücke • Flößerbrücke • Obermainanlage • Friedberger Anlagen • Eschenheimer Anlage • Bockenheimer Anlage • Taunusanlage • Gallusanlage • Untermainanlage Bezüglich der Ignatz-Bubis-Brücke, der Flößerbrücke und der Untermainbrücke wird der Magistrat beauftragt, sich mit dem zuständigem Ortsbeirat ins Benehmen zu setzen. Sollte dieser dem Vorhaben nicht zustimmen, ist das Anliegen des Ortsbeirats 1 auf den übrigen Straßen umsetzen zu lassen mit der Option auf eine Verlängerung zu einem späterem Zeitpunkt. Der Radweg im Abschnitt Flößerbrücke Richtung Untermainanlage ist auf der in Fahrtrichtung linken Straßenseite zu realisieren. Begründung: Die beschriebenen Routen gehören zu den am schnellsten befahrenen Strecken der Frankfurter Innenstadt. Durch eine angemessene Aufteilung der Verkehrsflächen kann dem gestiegenen Anteil des Radverkehrs Rechnung getragen werden. Durchweg stehen dem MIV auf der beschriebenen Strecke mindestens 2 Fahrspuren zur Verfügung, meistens sind es jedoch drei in der Hochstraße beispielsweise sogar bis zu fünf. Die Straßen sind (auch) bewohnt und Radwege (zumal sichere) kaum vorhanden. Das gefahrene Tempo, der Gestank und der Lärm auf dem City- und Anlagenringring ist immens und Geschwindigkeitskontrollen finden kaum statt, nicht mal im Bereich der Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kitas, Schulen, Jugendhäuser). Sichere, breite und benutzbare Radwege tragen dazu bei, dass die raren Grünanlagen der Innenstadt nicht stärker vom Radverkehr genutzt werden. Gerade ältere Menschen beklagen sich über schnelle Radlerinnen und Radler in Grünanlagen. Attraktiv ausgebaute Radwege bieten die Chance, einen guten Teil des Radverkehrs von den Grünflächen des Anlagenrings auf den Straßenbereich zu locken und damit die Aufenthaltsqualität in diesem wichtigen und einzigartigem Naherholungsbereich zu verbessern. Um von der Grünfläche aus einen größeren Abstand zum Autoverkehr zu gewinnen, soll der Radweg auf der Strecke Flößerbrücke bis Untermainanlage auf der linken Straßenseite geführt werden. Die Einrichtung von sicheren und gut benutzbaren Radwegen ist eine einfache, schnelle und preiswerte Methode um Unfälle, Lärm und Abgase in der Stadt zu reduzieren. Ein breiter Radweg mit baulicher Abgrenzung zur Fahrbahn des MIV begrenzt die gefahrene Geschwindigkeit. Sie bietet viele Vorteile für Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch für die Menschen, die sich tagsüber zum Arbeiten oder Einkaufen in der Stadt aufhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 556 2020 Die Vorlage OF 1251/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, Die PARTEI und U.B. gegen SPD und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2020, OF 784/3 Betreff: Lose Platten im Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst die gefährlichen losen Gehwegplatten im Bereich Oeder Weg 56-58 zu beseitigen und durch einen gefahrlos begehbaren stabilen Belag zu ersetzen. Begründung: Die Platten sind nicht mehr fest verankert, sondern wackeln, stehen hoch und sind besonders in der Dunkelheit gefährlich für Passanten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5656 2020 Die Vorlage OF 784/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2020, OF 783/3 Betreff: Hochbeete für den Oeder Weg Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob aus dem Programm "Frankfurt frischt auf" 2 weitere Hochbeete im Bereich der Einmünung "Bornwiesenweg" in ähnlicher Art wie die vorhanden finanziert und aufgestellt werden können. Die Patenschaft für die bestehenden hat die Initiative "KuNo - Kunst im Nordend" übernommen, sie würde auch die neuen Hochbeete pflegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 783/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5852 2020 Die Vorlage OF 783/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2020, OF 769/3 Betreff: Haushalt 2020/2021 Erhalt und Wiederherstellung von Klein- und Kleinstgrünanlagen Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, Mittel für den Erhalt, die Wiederherstellung und die Pflege für Klein- und Kleinstgrünanlagen bereitzustellen. Begründung: Angesichts der klimatischen Verhältnisse, aber auch ob ihrer Bedeutung im dicht besiedelten Nordend, sind auch die kleinen und kleinsten Grünflächen wie beispielsweise die Paul-Hindemith-Anlage und der Adlerflychtplatz im Oeder Weg von Belang. Um den Erhalt der Flächen zu gewährleisten und ggf. ihr Potential aufzuwerten, sollten ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 134 2020 Die Vorlage OF 769/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 800/3 Betreff: Parkplatzsuchverkehr mit moderner Technik verringern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, in Nordend eine digitale Parkraumerfassung zu installieren, mit der der Parkplatzsuchverkehr reduziert werden soll. Der Parkraum, der erfasst werden soll, umfasst als Pilotprojekt die Berger Straße und die Oeder Weg. Zur Erfassung sollen auf dem Boden Sensoren angebracht werden, die den Zustand des Parkplatzes - belegt oder frei - an eine Anwendung melden, die diese Informationen als Open Data zur Verfügung stellt. So können diese Informationen in Navigationssystemen verwendet werden und nach Nordend einfahrenden Autofahrern anzeigen, wie viele Parkplätze insgesamt belegt sind und in welchem Bereich noch die Chance besteht, einen Parkplatz zu finden. Nordend soll dabei wegen des hohen Parkdrucks und der Situation der Einkaufsstraße als Pilotraum gelten, um herauszufinden, ob durch digitale Maßnahmen der Parkplatzsuchverkehr signifikant verringert werden kann. Begründung: Parkplatzsuchverkehr ist für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer ein Ärgernis. Die vorgeschlagenen Maßnahmen orientieren sich technisch an bestehenden Systemen auf Supermarktplätzen. Sie sollen für Autofahrer eine Entscheidungshilfe sein, ob sie in ein Viertel oder in eine Straße zum Parkplatzsuchen überhaupt hineinfahren oder direkt Alternativen erwägen. Natürlich kann die Parkplatzanzeige nur eine Momentaufnahme sein, aber erfahrene Autofahrer wissen die Information, ob in einer Straße nur ein oder zehn Parkplätze frei sind, einzuschätzen. So arbeiten ja auch Parkleitsysteme. Es soll aus Kostengründen auf stationäre Anzeigen verzichtet werden und die Bereitstellung als Open Data ermöglicht es allen - kommerziell oder privat - entsprechende sinnvolle Anwendungen für Smartphones oder andere Endgeräte zu entwickeln. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 800/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 800/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6091 2020 Die Vorlage OF 800/3 wird als Auftrag an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Betreff: Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen Vorgang: OA 344/18 OBR 3; OA 345/18 OBR 3; OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19; B 427/19 Der Ortsbeirat hat Stadtverordnetenversammlung bzw. Magistrat in mehreren Anträgen gebeten, für Gebiete, die nicht in die Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend aufgenommen wurden, die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen erneut zu prüfen. Die Antworten des Magistrats (siehe oben) können nicht überzeugen: "Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung". Der erste Satz des Zitats kann sich nur auf Gebiete beziehen, für die die Erhaltungssatzung gilt, denn nur in diesen Gebieten kann die Wirkung der Erhaltungssatzung auf Basis aktualisierter Daten und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks überprüft werden. Nicht dagegen in Stadtbezirken oder Teilbezirken, die nicht zum Satzungsgebiet gehören. Wenn signifikante Anhaltspunkte gegeben sind, die eine Ergänzung des Satzungsgebietes bzw. die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen geboten sein lassen, um "unerwünschten Veränderungsdruck durch übermäßige Aufwertungsprozesse zu dämpfen... (und) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB" beizutragen, ist es zwingend geboten, die erforderliche "umfassende Untersuchung" ohne Zeitverzug zu veranlassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Verdrängungsdruck die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schon so weit verändert hat, dass es kein schützenswertes Milieu mehr gibt (siehe dazu Artikel in der FAZ vom 19.12.19 "Häuserkampf mit Aktenbergen": https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/so-setzt-sich-frankfurt-fuer-den-milieusc hutz-der-viertel-ein-16543078.html). Der Ortsbeirat hat in seinen Anträgen darauf hingewiesen, dass die Begründungen für den Ausschluss bestimmter Gebiete aus den Erhaltungssatzungen teilweise nicht nachvollziehbar und zum Teil auch nachweislich unzutreffend sind. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat zu beauftragen, in den folgenden Stadtbezirken und Teilbereichen von Stadtbezirken unverzüglich mit den umfassenden Untersuchungen zu beginnen und die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen: - Teilbereich des Stadtbezirks 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstr.) Diesem Teilbereich wird in der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotential bescheinigt - was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (Spekulationsverkäufe in der Lersnerstr., etc) - Stadtbezirk 202 Die hier neu errichtete School of Finance & Management hat in den letzten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem Stadtbezirk verschärft - Teilbereich des Stadtbezirks 212 (Nordendstr. bis Rat-Beil-Str.) Das ganz überwiegend hochpreisige Wohnungsneubauprojekt Marie wird den Aufwertungsdruck in diesem Teilbereich mit hoher Wahrscheinlichkeit erhöhen - Teilbereich des Stadtbezirks 222 (Hallgarten- bis Münzenbergerstr., Hartmann-Ibach- bis Wetteraustr.) Nachbarschaft zur Frankfurt University of Applied Sciences, vor allem aber zum Neubauquartier Günthersburghöfe wird den Aufwertungsdruck spürbar erhöhen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2018, OA 344 Anregung vom 29.11.2018, OA 345 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4038 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2019, ST 667 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 775/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 535 2020 Die Vorlage OF 775/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen 2 CDU und FDP (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 771/3 Betreff: Änderung der Sperrung auf der Eysseneckstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu, prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Eysseneckstraße die derzeitige Sperrung in Höhe Kleebergstraße nach Süden bis zur Einmündung der Stettenstraße verlagert werden kann. Somit könnte der nördliche Teil der Eysseneckstrasse von der Innenstadt/Westend wie auch vom Oeder Weg aus via Melem- und Neuhaußstraße und damit weit geringerem Umweg erreicht werden. Begründung: Im letzten Jahr war die Eysseneckstraße baustellenbedingt durchgängig befahrbar. Dies führte erstaunlicherweise zu keinem nennenswerten zusätzlichem Verkehrsaufkommen. Gleichzeitig waren die Liegenschaften in der nördlichen Eysseneckstraße wesentlich einfacher zu erreichen. Die vorgeschlagene Verschiebung der Sperrung würde das Ziel der Unterbindung von Schleichverkehr durch die Eysseneckstraße erreichen und gleichzeitig die Belastungen für die umliegenden Wohnstraßen durch Umwegefahrten verringern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.10.2019, OF 758/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 758/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 771/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5840 2020 1. Die Vorlage OF 758/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 771/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 771/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 782/3 Betreff: Zusätzliche Fahrradbügel im Oeder Weg vor dem REWE-Markt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Oeder Weg vor dem REWE-Markt weitere acht bis zehn Fahrradbügel zu installieren und dafür zwei bis drei Längsparkplatz aufzugeben. Begründung: Die Kunden von REWE kommen ganz überwiegend zu Fuß oder mit dem Rad. Weil die vor und gegenüber dem REWE-Markt aufgestellten acht Fahrradbügel nicht ausreichen, ist der Fußweg auf Höhe des REWE-Markts an Werktagen regelmäßig von abgestellten Rädern vollgestellt. Die gegenüber dem Kinocenter Metropolis auf Höhe der Bushaltestelle vorgesehenen Fahrradabstellplätze werden von REWE-Kunden vermutlich kaum genutzt, weil ihnen die Entfernung zu groß ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 782/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5851 2020 Die Vorlage OF 782/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, im Oeder Weg vor dem REWE-Markt weitere acht bis zehn Fahrradbügel zu installieren. Dafür können zwei Längsparkplätze aufgegeben werden." Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 780/3 Betreff: Aufstellung von Fahrradbügeln in der Sömmerringstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Sömmeringstraße vor dem Haus-Nr. 27 acht bis zehn Fahrradbügel zu installieren. Dafür müssen zwei bis drei Längsparkplätze aufgegeben werden. Begründung: Die Sömmeringstraße verbindet den Oeder Weg mit dem Bornwiesenweg. Auf der gesamten Länge der Sömmeringstr. (ca. 300 m) ist auf beiden Straßenseiten Längsparken (auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung link bzw. rechts) vorgesehen. Hingegen gibt es keine Abstellplätze für Fahrräder. Das hat zur Folge, dass Fahrräder in großer Anzahl auf den ohnehin schmalen Gehwegen (auf denen auch noch mit halbem PKW geparkt werden darf) abgestellt und vorzugsweise an den Vorgartenzäunen angeschlossen werden. Die gesamte Hausgemeinschaft Sömmeringstr. 27 hat kein Auto. Deshalb wird vorgeschlagen, die Fahrradbügel vor der Haus-Nr. 27 zu installieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 780/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5842 2020 Die Vorlage OF 780/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors "Dafür sollen zwei Längsparkplätze aufgegeben werden." lautet und die beiden letzten Sätze der Begründung ersatzlos entfallen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., 1 FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen 3 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2019, OF 1177/1 Betreff: Situation für Fahrradfahrer am Eschenheimer Tor verbessern Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die komplexe Kreuzungssituation im Bereich des Eschersheimer Tors so umgestaltet werden kann, dass sie für Fahrradfahrer so gefahrlos wie möglich passiert werden kann. Insbesondere soll geprüft werden, ob die Fahrradwege durchgehend geführt werden können, und ob eine vorgezogene Grünphase für Radfahrer eingerichtet werden kann. Begründung: Die Führung des Radverkehrs und des motorisierten Verkehrs in dem Bereich resultiert in erheblichen Gefährdungen für Fahrradfahrer, die etwa von der Eschersheimer Landstraße oder dem Oeder Weg in den Kreuzungsbereich einfahren, um in Richtung Hauptwache weiterzufahren. Die komplexe Verkehrsführung des motorisierten Verkehrs führt dazu, dass Autofahrer sich so auf den richtigen Fahrstreifen konzentrieren müssen, dass die Aufmerksamkeit für Radfahrer auf der Strecke bleibt. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1525 2020 Die Vorlage OF 1177/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2019, OF 1091/1 Betreff: Bürgergarten - Sanierungsarbeiten durchführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Bürgergarten in der Eschenheimer Anlage (gegenüber dem Kino Metropolis) Sanierungsarbeiten am Mauerwerk und am Medusenbrunnen durchführen zu lassen. Wie auf den Bildern zu sehen ist, müssen einzelne Mauersteine ersetzt werden; Pflanzen, die im Mauerwerk wachsen und dieses beschädigen sollten entfernt werden; der Medusenbrunnen bedarf ebenso einer Sanierung und Instandsetzung. Begründung: Der Bürgergarten ist ein wahres Schmuckstück im Anlagenring und findet oft viel zu wenig Beachtung. Rund um den Eschenheimer Turm ist viel Verkehr und der Bürgergarten mit seinen Pflanzen, Wegen und Brunnen bietet eine Oase der Ruhe und Erholung in unmittelbarer Nähe. Daher sollte dieser Bürgergarten in seiner Pracht erhalten bleiben. Dazu sind im hinteren Bereich rund um den Medusenbrunnen Sanierungsarbeiten notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5359 2019 Die Vorlage OF 1091/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.09.2019, OA 465 entstanden aus Vorlage: OF 1011/1 vom 29.07.2019 Betreff: Mehr Platz und Lebensqualität für alle - vernünftige Platzverteilung in der Weißadlergasse Vorgang: OM 4827/19 OBR 1 Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.01.2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Vielfalt des gastronomischen Angebots in der Weißadlergasse mit seinem Sitzplatzangebot im Innenraum und in den Außenbereichen zu erhalten und seine Ausweitung im Außenbereich wie folgt zu fördern: 1. Die Fahrbahn soll für den Autoverkehr auf das notwendige Maß reduziert und der Gastronomie sollen - dort wo gewünscht - Sommergartenflächen auf der ehemaligen Fahrbahn angeboten werden. 2. Wegen der unmittelbaren Nähe des Parkhauses entfallen - dort wo die Gastronomie Sommergartenflächen nutzt - die Parkplätze und ihre teure Bewirtschaftung. 3. Frei werdende Überwachungskräfte werden in den bislang ungenügend überwachten Bewohnerparkbereichen des Ortsbezirks eingesetzt. 4. Gehwegflächen sind weitgehend großzügig frei zu halten und werden nur in Ausnahmefällen für Sommergärten vergeben. 5. In der gesamten Weißadlergasse wird Tempo 30 eingerichtet. 6. In der Straße sind ausreichend Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern zu schaffen. Begründung: Zu Ziffer 1.: Die Fahrbahn ist für eine Straße mit hoher Aufenthaltsqualität und touristischer Attraktivität deutlich zu breit. Zwei Fahrzeuge können nicht nebeneinander fahren. Die Straße wird - wegen ihrer Breite - öfters nicht als Einbahnstraße erkannt. Jedoch verleitet die Straße zum zu schnellen Fahren, insbesondere nachts. Eine Reduzierung der Fahrbahnbreite ist zur Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sowie aus Klima- und Umweltschutzgründen geboten. Beispiele dafür, wie Sommergärten in Straßen eingerichtet werden können, gibt es viele. Kriterien für Sicherheit und Gestaltung sind vorhanden, eingespielt und müssen eingehalten werden. Da die Sommergärten gerne von der Bevölkerung angenommen werden, ist es auch gerechtfertigt, öffentlichen Raum dafür freizugeben. Beispiele von im Straßenraum eingerichteten Sommergärten im Oeder Weg: Fotos: Andreas Laeuen Zu Ziffer 2.: Im Rahmen einer Begehung Anfang Juli mit Vertreterinnen und Vertretern nahezu aller Gastronomiebetriebe wurde einhellig der Wunsch geäußert, die Parkmöglichkeiten in der Straße - wegen des nahen Parkhauses - zugunsten von Sommergärten aufzugeben. Diese Parkplätze werden - wegen der Bewirtschaftung - nicht von Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt. Die allermeisten Gastronomiebetriebe der Straße sind inhaberin-/inhabergeführt. Sie bestehen seit mindestens sieben Jahren und sind untereinander gut vernetzt. Zu Ziffer 3.: Regelmäßig erreichen den Ortsbeirat Klagen über eine unzureichende Überwachung der Parkplakettengebiete mit ihren für die Bewohnerinnen und Bewohner reservierten Parkplätzen. Frei werdende Kräfte können - zur Zufriedenheit der Anwohnerinnen und Anwohner - in den Wohngebieten im Ortsbezirk eingesetzt werden. Die Innenstadt ist mit Parkhäusern hervorragend ausgestattet. Zu Ziffer 4.: Den Ortsbeirat haben ebenfalls Klagen über schlecht passierbare Gehwege in der Weißadlergasse erreicht. Darauf hat der Ortsbeirat bereits mit der Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4827, reagiert. Eine regelmäßige und strengere Überwachung der Gastronomie oder sogar Zurücknahmen von Genehmigungen sind auf Dauer nicht leistbar und führen zu langwierigen Klagen vor den Verwaltungsgerichten. Eine solche für alle Beteiligten unschöne Situation ist zu vermeiden. Daher sollte - gemäß dem Beschluss des Ortsbeirats - in diesem Jahr die Begehbarkeit der Fußwege sichergestellt und im nächsten Jahr eine Verlagerung der Sommergärten auf den Fahrbahnrand angestrebt werden. Zu Ziffer 5.: Tempo 30 dient der Sicherheit in dieser sehr belebten Straße. Zu Ziffer 6.: Die Ausstattung mit Anschließmöglichkeiten für Fahrräder ist in diesem Bereich ungenügend. Ein hoher Anteil der Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen in der Straße kommt mit dem Fahrrad. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4827 Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 187 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 465 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4728, 34. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.10.2019 Aktenzeichen: 66 5
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2019, OF 724/3 Betreff: Fahrradständer Schleidenstraße/Unterweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Fahrradständer an der Ecke Schleidenstraße/Unterweg einzurichten. Die besonders große Fläche soll dazu genutzt werden, auch Fahrradständer für Lastenfahrräder einzurichten. Begründung: An der Abzweigung Schleidenstraße / Unterweg befindet sich ein schraffierter Verkehrsbereich. Im Moment wird die steigende Zahl an Fahrrädern und Lastenfahrrädern in dem Bereich an einen privaten Gartenzaun angeschlossen. Auf der schraffierten Verkehrsfläche kann man Fahrradständer montieren und somit weiteren Abstellraum für Fahrräder schaffen. Angesichts der Größe der Fläche sollten Abstellplätze für Lastenfahrräder unbedingt in die Planung mit aufgenommen werden. Die Zahl der Lastenfahrräder steigt rapide, was durchaus zu begrüßen ist, allerdings fehlen sowieso schon Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, von Lastenfahrräder ganz zu schweigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO II, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5205 2019 Die Vorlage OF 724/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 1011/1 Betreff: Mehr Platz und Lebensqualität für alle - vernünftige Platzverteilung in der Weißadlergasse Vorgang: OM 4827/19 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Vielfalt des gastronomischen Angebots in der Weißadlergasse mit seinem Sitzplatzangebot im Innenraum und in den Außenbereichen zu erhalten und seine Ausweitung im Außenbereich zu fördern. 1. Zu diesem Zweck soll die Fahrbahn für den Autoverkehr auf das notwendige Maß reduziert und der Gastronomie - dort wo gewünscht - Sommergartenflächen auf der Fahrbahn angeboten werden. 2. Wegen der unmittelbaren Nähe des Parkhauses entfallen - dort wo die Gastronomie Sommergartenflächen anmietet - die Parkplätze und ihre teure Bewirtschaftung. 3. Frei werdende Überwachungskräfte werden in den bislang ungenügend überwachten Anwohnerparkbereichen des Ortsbezirks eingesetzt. 4. Gehwegflächen sind weitgehend großzügig frei zu halten und werden nur in Ausnahmefällen für Sommergärten vergeben. 5. In der gesamten Weißadlergasse wird Tempo-30 eingerichtet. 6. In der Straße sind ausreichend Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern (zusätzlich 45 Bügel) zu schaffen. Begründung: 1. Die Fahrbahn ist für eine Straße mit hoher Aufenthaltsqualität und touristischer Attraktivität deutlich zu breit. Zwei Fahrzeuge können nicht nebeneinander fahren. Die Straße wird - wegen ihrer Breite öfters nicht als Einbahnstraße erkannt. Jedoch verleitet die Straße zum zu schnellen Fahren, insbesondere Nachts. Eine Reduzierung der Fahrbahnbreite ist zur Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, sowie aus Klima- und Umweltschutzgründen geboten. Beispiele dafür, wie Sommergärten in Straßen eingerichtet werden können gibt es viele. Kriterien für Sicherheit und Gestaltung sind vorhanden, eingespielt und müssen eingehalten werden. Da die Sommergärten gerne von der Bevölkerung angenommen werden, ist es auch gerechtfertigt, öffentlichen Raum dafür frei zu geben. Beispiele von im Straßenraum eingerichteten Sommergärten im Oeder Weg: Fotos: Andreas Laeuen 2. Im Rahmen einer Begehung Anfang Juli mit Vertreterinnen und Vertretern nahezu aller Gastronomiebetriebe wurde einhellig der Wunsch geäußert, die Parkmöglichkeiten in der Straße - wegen des nahen Parkhauses - zugunsten von Sommergärten aufzugeben. Diese Parkplätze werden - wegen der Bewirtschaftung - nicht von Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt. Die allermeisten Gastronomiebetriebe der Straße sind Inhaber(in)geführt. Sie bestehen seit mindestens 7 Jahren und sind untereinander gut vernetzt. 3. Regelmäßig erreichen den Ortsbeirat Klagen über unzureichende Überwachungen der Parkplakettengebiete mit ihren für die Bewohnerinnen und Bewohner reservierten Parkplätzen. Frei werdende Kräfte können - zur Zufriedenheit der Anwohnerinnen und Anwohner - in unseren Wohngebieten eingesetzt werden. Die Innenstadt ist mit Parkhäusern hervorragend ausgestattet. 4. Den Ortsbeirat haben ebenfalls Klagen erreicht über schlecht passierbare Gehwege in der Weißadlergasse. Darauf hat der Ortsbeirat bereits mit Magistratsanregung OM 4827 reagiert. Eine regelmäßige und strengere Überwachung der Gastronomie oder sogar Zurücknahmen von Genehmigungen ist auf Dauer nicht leistbar und führt zu langwierigen Klagen vor den Verwaltungsgerichten. Eine solche für alle Beteiligten unschöne Situation ist zu vermeiden. Daher sollte - gemäß dem Beschluss des Ortsbeirats - in diesem Jahr die Begehbarkeit der Fußwege sicher gestellt und im nächsten Jahr eine Verlagerung der Sommergärten auf den Fahrbahnrand angestrebt werden. 5. Tempo-30 dient der Sicherheit in dieser sehr belebten Straße. 6. Die Ausstattung mit Anschließmöglichkeiten für Fahrrädern ist in diesem Bereich ungenügend. Ein hoher Anteil der Besucherinnen und Besuchern von Einrichtungen in der Straße kommt mit dem Fahrrad. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4827 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1011/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und U.B. gegen 1 GRÜNE und Die PARTEI (= Ablehnung der Zurückstellung) bei Enthaltung 1 GRÜNE 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 465 2019 Die Vorlage OF 1011/1 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor unter Ziffer 1. vor den Worten "auf der Fahrbahn" das Wort "ehemaligen" eingefügt wird und unter Ziffer 6. die Worte "(zusätzlich 45 Bügel)" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2019, OF 650/3 Betreff: Sanierung der Straßendecke in der Querstraße und Händelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen verbindlichen und aktuellen Zeitplan für die Sanierung der Straßendecken in der Querstraße und in der Händelstraße mitzuteilen. In der Querstraße ist wohl ein Termin in diesem Jahr nach den Sommerferien vorgesehen. In einer aktuellen Fragestunde wurde angemerkt, dass es besser wäre, die Maßnahme während der Ferienzeit durchzuführen. Kommt es u. U. zu weiteren Verzögerungen? Der Magistrat wird ferner gebeten zu prüfen, ob in der Querstraße zeitgleich mit der Erneuerung der Fahrbahn ein Radfahrstreifen markiert werden kann. Begründung: Die Erneuerung der Asphaltdecken in den beiden Straßen ist lange anhängig. Beide Maßnahmen wurden wegen größerer Baustellen zurückgestellt, waren aber auch schon für die Jahre 2015 und 2016 geplant. Die Situation für Fahrradfahrer im unteren Oeder Weg (stadteinwärts) ist nicht unproblematisch. Hier könnte eine Ableitung über die Querstraße mit Anbindung an die Fahrradwege in der Eschersheimer Landstraße von Vorteil sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2019, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4499 2019 Die Vorlage OF 650/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 1203/5 Betreff: Abbiegemöglichkeiten vom und auf den Mainuferradweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sichere Abbiegemöglichkeiten zwischen Mainuferradweg und folgenden Querstraßen zu schaffen: Große Rittergasse, Schifferstraße, Dürerstraße und Rembrandtstraße. Der Bordstein ist dort abzusenken. Altenativ ist durch Piktogramme auf der Fahrbahn kenntlich zu machen, dass auf- und abfahrende Radfahrer die Fahrbahn nutzen. Begründung: Derzeit wird Radfahrenden aus Sachsenhausen nur an wenigen Stellen die Möglichkeit eingeräumt, auf den Mainuferradweg aufzufahren. An den anderen Punkten ist es nur möglich, wenn zumindest von oder bis zur nächsten Ampel auf der Fahrbahn gefahren wird. Radfahrende dürfen den Radweg frühzeitig verlassen, um sich zum Abbiegen einzuordnen oder sie fahren bis zur nächsten Absenkung auf der Fahrbahn. Vielen Autofahrern ist diese Regelung nicht bekannt und rechnen daher nicht mit Radverkehr auf der Fahrbahn. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4438 2019 Die Vorlage OF 1203/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2019, OA 360 entstanden aus Vorlage: OF 861/1 vom 03.02.2019 Betreff: Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine geschützte und eigens für Radfahrende ausgewiesene Fahrradstraße zur West-Ost-Durchquerung des Ortsbezirks 1 einzurichten und zwar nach Möglichkeit in folgender Weise: a) Südlich der Mainzer Landstraße auf Höhe der Günderrodestraße ist ein Durchstich von der Kreuzung Galluswarte/Mainzer Landstraße zur Adam-Riese-Straße einzurichten. b) Der Radweg ist in beiden Richtungen entlang der Adam-Riese-Straße auch auf Höhe von Speyerer Straße bis Heinrichstraße bis zur Hafenstraße zu führen. c) Im Bereich Hafenstraße ist eine gut nutzbare Überquerungsmöglichkeit vorzusehen. d) Im Abschnitt Niddastraße, Rudolfstraße, Poststraße bis zum Hauptbahnhof (Bahnhofsvorplatz) ist ein sicherer Radweg in beide Richtungen anlegen zu lassen. e) Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes soll eine friktionslose Radverkehrsführung mit eigener Doppelspur hin zur Kaiserstraße führen, wo man sich heute nur halblegal durchquälen kann. f) In der Kaiserstraße bis zum Roßmarkt und von dort über die Katharinenpforte sind Radwege in beide Richtungen neu anzulegen bzw. zu ergänzen. g) Die bereits bestehende Fahrradstraße über Bleidenstraße, Liebfrauenberg und Töngesgasse ist besser zu kennzeichnen und vom störenden Kopfsteinpflaster zu befreien. h) Im Bereich der östlichen Töngesgasse sind Radwege in beiden Richtungen anlegen zu lassen. i) Die Route ist dann durch die Straße An der Staufenmauer zur Kurt-Schumacher-Straße zu führen. j) In der Kurt-Schumacher-Straße ist auf dem vorhandenen Parkstreifen ein Radweg gegen die Fahrtrichtung bis zur Fußgängerquerung auf Höhe der Albusstraße einzurichten. Der Radverkehr quert dort parallel mit dem Fußverkehr zur Albusstraße. k) Von dort ist die Fahrradstraße über die Breite Gasse in die Zeil und weiter mit einem guten Übergang über die Seilerstraße hinein in die Friedberger Anlage zu führen, von wo aus Radfahrende Sandweg, Berger Straße, Zoo etc. ansteuern können. Begründung: Ziel ist es, Radfahrenden, die aus dem westlichen Teil des Ortsbezirks 1 in die Innenstadt oder den östlichen Teil des Ortsbezirks fahren möchten, die mit Abgasen verseuchte Mainzer Landstraße auf ihrem Weg zu ersparen und außerdem ein ruhiges, sicheres "Flaniergefühl" für Radfahrende zu ermöglichen (siehe Fahrradstraßen in den Niederlanden). Heute ist die Fahrt entweder nur entlang der großen, abgasbelasteten Straßen oder als kleinteiliger, dauernd unterbrochener Spießrutenlauf von großer Querstraße zu großer Querstraße ohne eigenen Raum und meist ohne eigene Verkehrsregelung für Radfahrende möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3819, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.03.2019 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2019, OF 623/3 Betreff: Radentscheid-Projekte im Nordend Die Frankfurter Regierungsparteien haben Vertreter des Radentscheids zu Gesprächen eingeladen. In mehreren Runden, die bis März andauern, werden einvernehmliche Lösungen gesucht um einen Bürgerentscheid abzuwenden und maßgebliche Forderungen der Initiative direkt vom Magistrat umsetzen zu lassen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, in diesen Gesprächen folgende Fahrrad-Projekte im Nordend mit einzubringen und für deren Umsetzung verbindliche Zusagen zu geben: -Einrichtung durchgehender Fahrradspuren auf der gesamten Friedberger Landstraße. -Einrichtung einer Fahrradspur entlang des gesamten Anlagenrings, entweder als von Fußgängerwegen getrennte Spur in den Grünanlagen oder als abgetrennter Bereich auf der mehrspurigen Ringstraße. Zu dieser Radroute soll es gute Querungsmöglichkeiten und Anbindungen an allen Anschlussstellen im Nordend geben (Eschenheimer Anlage/Friedberger Anlage, Anschluss Sandweg, Palmstraße, Fichtestraße, Berger Straße, Friedberger Landstraße, Mercatorstraße, Scheffelstraße, Eckenheimer Landstraße, Unterweg, Sternstraße, Blumenstraße, Oeder Weg und Eschersheimer Landstraße). Die Finanzierung dieser Projekte kann aus Mitteln der Stellplatzablöse erfolgen. Die Verwendung dieser Mittel für Fahrradprojekte erfolgte in den vergangenen Jahren nur in bescheidenem Umfang. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 21.02.2019, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 623/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 623/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4681 2019 Die Vorlage OF 623/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Absatz des Tenors nach den Worten "Zusagen zu geben" die Worte "und verschiedene Gestaltungsvarianten zu entwickeln" ergänzt werden und der erste Satz des zweiten Spiegelstrichs wie folgt lautet: "Einrichtung einer Fahrspur entlang des gesamten Anlagenrings, sowohl als von Fußgängerwegen getrennte Spur in den Grünanlagen als auch abgetrennter Bereich auf der mehrspurigen Ringstraße (wo machbar, zusammen mit einer Busspur)". Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 861/1 Betreff: Einrichtung einer Fahrradstraße zur west-östlichen Querung des Ortsbezirks 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine geschützte und eigens für Radfahrende ausgewiesene Fahrradstraße zur West-Ost-Durchquerung des Ortsbezirks 1 einzurichten und zwar nach Möglichkeit in folgender Weise: a) Südlich der Mainzer Landstraße, Höhe Günderrodestraße ist ein Durchstich von der Galluswarte/Mainzer Landstraße zur Adam-Riese-Straße einzurichten. b) Den Radweg ist in beiden Richtungen entlang der Adam-Riese-Straße - auch auf Höhe Speyrer bis Heinrichstraße - bis zur Hafenstraße zu führen. c) Im Bereich Hafenstraße ist eine gute Überquerungsmöglichkeit vorzusehen. d) Im Abschnitt Niddastraße, Rudolfstraße, Poststraße bis zum Hauptbahnhof (Bahnhofsvorplatz) ist ein sicherer Radweg in beide Richtungen anlegen zu lassen. e) Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes soll eine friktionslose Radverkehrsführung mit eigener Doppelspur hin zur Kaiserstraße führen, wo man sich heute nur halblegal durchquälen kann. f) In der Kaiserstraße bis zum Roßmarkt und von dort über Katharinenpforte sind Radwege in beide Richtungen neu anzulegen bzw. zu ergänzen. g) Die bereits bestehende Fahrradstraße Bleidenstraße-Liebfrauenberg-Töngesgasse ist besser zu kennzeichnen und vom störenden Kopfsteinpflaster zu befreien. h) Im Bereich der östlichen Töngesgasse sind Radwege in beiden Richtungen anlegen zu lassen. i) Die Route ist dann durch die Straße "An der Staufenmauer" zur Kurt-Schumacher-Straße führen zu lassen. j) In der Kurt-Schumacher-Straße ist auf dem vorhandenen Parkstreifen ein Radweg gegen die Fahrtrichtung bis zur Fußgängerquerung Höhe Albusstraße einzurichten. Der Radverkehr quert dort parallel mit dem Fußverkehr zur Albusstraße. k) Von dort ist die Fahrradstraße über die Breite Gasse in die Zeil und weiter mit einem guten Übergang über die Seilerstraße hinein in die Friedberger Anlage zu führen, von wo aus Fahrradfahrende Sandweg, Berger Straße, Zoo etc. ansteuern können. Begründung: Ziel ist es, Fahrradfahrenden die aus dem westlichen Teil des Ortsbezirks 1 in die Innenstadt oder den östlichen Teil des Ortsbezirks fahren möchten, die mit Abgasen verseuchte Mainzer Landstraße auf ihrem Weg zu ersparen und außerdem ein ruhiges, sicheres "Flaniergefühl" für Radfahrende zu ermöglichen (s. Fahrradstraßen in den Niederlanden). Heute ist die Fahrt entweder nur entlang der großen, abgasbelasteten Straßen oder als kleinteiliger, dauernd unterbrochener Spießrutenlauf von großer Querstraße zu großer Querstraße ohne eigenen Raum und meist ohne eigene Verkehrsregelung für Radfahrende möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 19.02.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung OA 360 2019 Die Vorlage OF 861/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen SPD und CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2019, OF 624/3 Betreff: Sicherheit für querenden Radverkehr am Scheffeleck Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für den aus der Eckenheimer Ldstr. stadteinwärts fahrenden Radverkehr, der die Eschenheimer Anlage überquert, um in den Anlagenring zu fahren, den Fahrradweg umzugestalten: Die vorgesehene Querung der Eckenheimer Landstraße soll farblich gekennzeichnet werden vom Fahradweg quer über die Straße auf die Verkehrsinsel. Begründung: Die vorgesehene Querung der Eckenheimer Landstraße ist ohne deutlich sichtbare Spur für alle Verkehrsteilnehmer ein gefährliches Unterfangen und führt jeden Tag zu Beinaheunfällen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 21.02.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 624/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 624/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 624/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 13.06.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4735 2019 Die Vorlage OF 624/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.11.2018, OA 345 entstanden aus Vorlage: OF 581/3 vom 15.11.2018 Betreff: Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50 Vorgang: M 170/18 Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2019 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte in folgender Weise zu ergänzen: 1. Das Dreieck Nordendstraße/Richard-Wagner-Straße/Weberstraße wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt; 2. das Gebiet Fichardstraße/Eschersheimer Landstraße/Fürstenbergerstraße/Oeder Weg wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt; 3. es werden alle Bemühungen unternommen, die von vielen Bürgern geäußerte Einschätzung zu überprüfen und zu belegen, dass aufgrund des vorhandenen Aufwertungspotenzials, Aufwertungsdrucks und Verdrängungsgeschehens die Voraussetzungen für eine rechtssichere Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend Mitte durch die beiden genannten Gebiete gegeben ist. Dazu sollen ausführliche Begehungen, die detaillierte Betrachtung aller Planungs- und Sozialdaten und eine enge Einbindung von Ortsbeirat, Sozialbezirksvorstehern und weiteren ortskundigen Personen und Bewohnern stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung vom 20.02.2020, OA 535 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 345 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 345 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 345 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 345 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 345 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3786, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4187, 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.06.2019 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.11.2018, OA 344 entstanden aus Vorlage: OF 579/3 vom 15.11.2018 Betreff: Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen Vorgang: M 224/14; M 170/18; M 171/18; M 175/18 Die Stadtverordnetenversammlung hat den Aufstellungsbeschluss für das Nordend im Jahr 2015 gefasst, um die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung zu verhindern. Seitdem hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt und der Aufwertungsdruck im Nordend weiter verschärft. Das könnte zu einer Neubewertung des Milieuschutzes in den Teilbereichen des Nordends führen, die in den räumlich enger gefassten Satzungsbeschlüssen vom 08.11.2018 außen vor geblieben sind. Im Einzelnen betrifft dies folgende Teilbereiche (Tb): a) Tb des Stadtbezirks (StB) 201, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße; b) Tb des StB 203, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße: Holzhausenviertel; c) Tb des StB 212, Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße; d) Tb des StB 222, Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. für die Teilbereiche des 2015 räumlich umfassenderen Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung Milieuschutz für das Gebiet Nordend III (entsprechend der Vorlage M 224, Erhaltungssatzung Nr. 50), die nicht in die aktuellen Satzungsbeschlüsse (M 170, M 171 und M 175) aufgenommen wurden, die erneute Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen; 2. für den Stadtbezirk 202 die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung zu prüfen; 3. dafür Sorge zu tragen, dass bei der Vergabe der einzuholenden Gutachten auch auf hinreichende Ortskenntnisse der Bewerber geachtet wird und dass die Ortskenntnisse der zuständigen Stadt- und Sozialbezirksvorsteherinnen und -vorsteher erhoben und in die Gutachten einbezogen werden. Begründung: Zu 2.: Der Stadtbezirk 202 (nördlich Adickesallee) war nicht Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses aus dem Jahr 2015. Die hier in den letzten Jahren neu errichtete Frankfurt School of Finance & Management hat mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem StB deutlich verschärft. Deshalb sollte untersucht werden, inwieweit aufgrund der veränderten Situation auch für diesen StB eine Milieuschutzsatzung aufgestellt werden kann. Zu 3.: In der Begründung zur Erhaltungssatzung Nr. 50 finden sich teilweise nicht nachvollziehbare Bewertungen, die vermutlich auch auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind. Als Beispiel sei der westliche Teilbereich des StB 201 genannt. Diesem Quartier wird nach den Ergebnissen der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt - was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (jüngste Beispiele sind die Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße). Auch die in diesem Gebiet behauptete Bebauung mit Einfamilienhäusern und Stadtvillen trifft nicht zu. Zu dieser Bewertung kommt es, weil dieser Teilbereich des StB 201 unzulässigerweise zu dem nördlich gelegenen Holzhausenviertel (zum Stadtbezirk 203 gehörend) subsumiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 224 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 175 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung vom 20.02.2020, OA 535 Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 472 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung der KAV am 14.01.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird zugestimmt. 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 344 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 77 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 344 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 344 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 3785, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4396, 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.08.2019 Aktenzeichen: 60 10
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 579/3 Betreff: Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen Vorgang: M 224/14; M 170/18; M 171/18; M 175/18 Die Stadtverordnetenversammlung hat den Aufstellungsbeschluss für das Nordend im Jahr 2015 gefasst, um die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung zu verhindern. Seitdem hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt und der Aufwertungsdruck im Nordend weiter verschärft. Das könnte zu einer Neubewertung des Milieuschutzes in den Teilbereichen des Nordends führen, die in den räumlich enger gefassten Satzungsbeschlüssen vom 08.11.2018 außen vor geblieben sind. Im Einzelnen betrifft dies folgende Teilbereiche (Tb): - Tb des Stadtbezirks (StB) 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstr.) - Tb des StB 203 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstr.: Holzhausenviertel) - Tb des StB 212 (Nordendstr. bis Rat-Beil-Str.) - Tb des StB 222 (Hallgarten- bis Münzenberger-; Hartmann-Ibach- bis Wetteraustr.) Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, 1. für die Teilbereiche des 2015 räumlich umfassenderen Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung Milieuschutz für das Gebiet Nordend III (entsprechend der M 224/2014, Erhaltungssatzung Nr. 50), die nicht in die aktuellen Satzungsbeschlüsse (M 170, M 171 und M 175/2018) aufgenommen wurden, die erneute Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen 2. für den Stadtbezirk 202 die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung zu prüfen 3. dass bei der Vergabe der einzuholenden Gutachten auch auf hinreichende Ortskenntnisse der Bewerber geachtet wird und dass die Vor-Ort-Kenntnisse der zuständigen Stadt- und Sozialbezirksvorsteher/innen erhoben und in die Gutachten einbezogen werden. Begründung: Zu 2. Der Stadtbezirk 202 (nördlich Adickesallee) war nicht Bestandteil des 2015er Aufstellungsbeschlusses. Die hier in den letzten Jahren neu errichtete Frankfurt School of Finance & Management hat mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem StB deutlich verschärft. Deshalb sollte untersucht werden, inwieweit aufgrund der veränderten Situation auch für diesen StB eine Milieuschutzsatzung aufgestellt werden kann. Zu 3. In der Begründung zur Erhaltungssatzung Nr. 50 finden sich teilweise nicht nachvollziehbare Bewertungen, die vermutlich auch auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind. Als Beispiel sei der westliche Teilbereich des StB 201 genannt. Diesem Quartier wird nach den Ergebnissen der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotential bescheinigt - was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (jüngste Beispiele sind die Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße). Auch die in diesem Gebiet behauptete Bebauung mit Einfamilienhäusern und Stadtvillen trifft nicht zu. Zu dieser Bewertung kommt es, weil dieser Teilbereich des StB 201 unzulässigerweise dem nördlich gelegenen Holzhausenviertel (zum Stadtbezirk 203 gehörend) subsumiert wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 224 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung OA 344 2018 Die Vorlage OF 579/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 581/3 Betreff: Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50 Vorgang: M 170/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Milieuschutzsatzung Nordend Mitte in folgender Weise zu ergänzen: - Das Dreieck Nordendstraße / Richard-Wagner-Straße / Weberstraße wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt - Das Gebiet Fichardstraße / Eschersheimer Landstraße / Fürstenbergerstraße / Oeder Weg wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt. - Es werden alle Bemühungen unternommen, die von vielen Bürgern geäußerte Einschätzung zu überprüfen und zu belegen, dass aufgrund des vorhandenen Aufwertungspotentials, Aufwertungsdrucks und Verdrängungsgeschehens die Voraussetzungen für eine rechtssichere Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend Mitte durch die beiden genannten Gebiete gegeben ist. Dazu sollen ausführliche Begehungen, die detaillierte Betrachtung aller Planungs- und Sozialdaten und eine enge Einbindung von Ortsbeirat, Sozialbezirksvorstehern und weiteren ortskundigen Personen und Bewohnern stattfinden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung OA 345 2018 Die Vorlage OF 581/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2018, OF 820/1 Betreff: Parksituation in der Krögerstraße Vorgang: OM 2027/17 OBR 1; ST 2209/17 Der Magistrat wird aufgefordert, die Beparkung der Krögerstraße auf beiden Seiten der Einfahrt zum Hof der Liegenschaft Krögerstraße 2 durch eine Abpollerung dieser Bereiche (im nachfolgenden Lichtbild durch schwarzen Volkswagen und weißen Mini beparkt) zu verhindern. Diese Abpollerung soll, falls möglich, durch Fahrradbügel erfolgen. Begründung: Die vorbezeichneten Bereiche werden fast durchgehend so beparkt, dass Verkehrsteilnehmer erhebliche Schwierigkeiten haben, die Hofeinfahrt zu nutzen. Die vom Magistrat in seiner Stellungnahme ST 2209 vom 10. November 2017, die auf die Ortsbeiratsanregung OM 2027 vom 22. August 2017 erging, in Bezug genommenen Kontrollen sind offenkundig nicht ausreichend, um den unerträglichen Zustand zu verbessern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2027 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2209 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4175 2019 Die Vorlage OF 820/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 889/6 Betreff: Sindlingen: Sinnvolle, wohnungsnahe Zuordnung der Wählerinnen und Wähler zu den Wahllokalen 601-01/Meisterschule und 601-02/kath. Gemeindehaus bereits zur Europawahl 2019 dringend erforderlich Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, eine sinnvolle, wohnungsnahe Zuordnung der Wählerinnen und Wähler zu den beiden in Sindlingen-Süd verbliebenen Stimmbezirken 601-01 und 601-02 zu veranlassen. 2. Die Änderung ist im Hinblick auf die kommende Europawahl unverzüglich vorzunehmen. 3. Die Korrektur ist mir dem Ortsbeirat abzustimmen. 4 Die Korrekturen sind auf den Wahlbenachrichtigungen kenntlich zu machen. Begründung: Die Zahl der Stimmbezirke in Sindlingen-Süd ist zur Landtagswahl 2018 von früher drei auf jetzt zwei Bezirke verändert worden. Viele Wählerinnen und Wähler sahen sich unsinnigen Zuordnungen gegenüber. So mussten die Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenanlage in der Huthmacherstraße an ihrem bisherigen Wahllokal im katholischen Gemeindezentrum vorbeigehen, um quer durch Sindlingen-Süd zu dem ihnen neu zugeordneten Wahllokal in der Meisterschule zu gelangen. Wählerinnen und Wähler aus der Herrmann-Brill-Straße waren wiederum gezwungen, an ihrem bisherigen Wahllokal im katholischen Gemeindezentrum vorbeizulaufen, um zum neuen Wahllokal in der Meisterschule zu gelangen. Unterwegs begegneten sich dann Wählerinnen und Wähler der beiden unsinnig zugeordneten Bereiche. Am Wahltag war auch zu erkennen, dass viele Wahlberechtigte die neuen Zuordnungen nicht erkannt hatten. Allein am weggefallenen Wahllokal in der Gustavsallee erschienen schätzungsweise mehr als 100 Bürgerinnen und Bürger. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4081 2018 Die Vorlage OF 889/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2018, OF 216/16 Betreff: Freischneiden des Durchfahrt-Verboten-Schildes am Feldwegeanschluss Mittelweg, gegenüber der Hausnummer 47 am Fritz-Schubert-Ring Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, das "Durchfahrt Verboten-Verkehrsschild am Feldwegeanschluss Mittelweg am Fritz-Schubert endlich freizuschneiden, nachdem es nach dem Laubabfall wieder zu sehen ist. Begründung: Im Sommer, als das Schild durch einen am Wegrand stehenden Zwetschgenbaum total zugewachsen und nicht zu sehen war, wurden mehrmals von der Polizei an hinter dem Schild parkende Kraftfahrzeuge "Knöllchen" verteilt. Leider wurde unserer Bitte in der "Aktuellen Viertelstunde", den Baum zu beschneiden nicht nachgekommen. Vielleicht haben die Arbeiter der Straßenverkehrsamtes das Schild auch nicht finden können. Es wäre deshalb bürgerfreundlich, wenn das Schild während der Wintermonate für die nächste Saison freigeschnitten würde. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 27.11.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 216/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2018, OF 699/2 Betreff: Probleme bei der Evakuierung am 29.10.2018 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, mit welchen Maßnahmen will der Magistrat in Hinblick auf die Probleme bei der Evakuierung am 29.10.2018 sicherstellen, dass bei zukünftigen Evakuierungen, die Bürger*Innen rechtzeitig und umfänglich informiert werden. Dabei soll der Magistrat auch auf folgende Punkte eingehen: - Warum wurde hauptsächlich lediglich über Twitter Informiert? - Warum wurden die Bürger*innen, die nicht im Internet aktiv Unterwegs sind, erst so spät informiert? - Warum wurden die möglichen Sammelstellen erst so spät bekannt gegeben? - Warum waren in Radiosendern wie z.B. "Antenne Frankfurt" selbst um 18 Uhr noch keine Infos im Verkehrsfunk? - Warum wurden die anliegende Geschäfte und Arztpraxen nicht eigenständig informiert? - Warum waren die Kapazitäten auf der Infoline nicht ausreichend, so dass die Bürger*innen nicht durchgekommen sind? - Warum war z.B. dem 13. Polizeirevier um 17:30 Uhr die Evakuierung nicht bekannt? - Warum musste in diesem Fall die Fliegerbombe so schnell entschärft werden? Begründung: Im Nachgang der Evakuierung, gab es von den Bürger*Innen zahlreiche Beschwerden über die mangelhafte bis nicht vorhandene Informationsvermittlung zur Evakuierung. Da künftig jedoch mit weiteren Evakuierungen zur rechnen ist, müssen diese besser organisiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3958 2018 Die Vorlage OF 699/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2018, OF 526/3 Betreff: Baumaßnahme Fürstenbergerstraße 2 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu beantworten, wie sich der Baufortschritt an der Liegenschaft Fürstenbergerstraße 2 (Ecke Oeder Weg, Paul-Hindemith-Anlage) darstellt. Seit Monaten ist an der begonnen Baustelle keine Aktivität mehr zu beobachten. Gibt es Auflagen das Gebäude zu erhalten? Können wenigstens die für die Baustelle abgesperrten Parkplätze wieder frei gegeben werden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 13.09.2018, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 997 2018 Die Vorlage OF 526/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2018, OF 505/3 Betreff: Verkehrsführung am Metropolis Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung im Anlagenring vor dem Metropolis in folgender Weise zu gestalten: Vom Hessendenkmal bis zur Einmündung in den Oeder Weg wird auf der rechten (nördlichen) Seite des Anlagenrings eine kombinierte Bus- und Radspur eingerichtet. In geeigneter Entfernung vor der Einmündung in den Oeder Weg wird diese Bus- und Radspur auch für alle anderen Fahrzeuge freigegeben, die aus dem Anlagenring in den Oeder Weg abbiegen wollen. Nach der Einmündung in den Oeder Weg wird die Radspur auf der rechten Seite des Anlagenrings weiter geradeaus geführt bis zur Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße. Ab der Höhe der Einmündung in den Oeder Weg wird die nächste links neben der Radspur liegende Fahrspur als Rechtsabbieger in die Eschersheimer Landstraße ausgewiesen und ebenfalls bis zur Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße links neben der Radspur geführt. Vor der Ausweisung als Rechtsabbieger kann diese Spur schon als kombinierte Geradeaus- und Rechtsabbiegespur vorbereitet werden. Die Radspur erhält an der Kreuzung vor der Eschersheimer Landstraße eine Aufstellfläche, die sich auch vor die Rechtsabbiegespur für die Fahrzeuge erstreckt, so dass die Radfahrer geradeaus und nach rechts weiter fahren können. Alle anderen Fahrzeugspuren links neben der Rechtsabbiegespur in die Eschersheimer Landstraße bleiben wie bisher, d.h. links daneben die Geradeausspur, daneben die kombinierte Geradeaus- und Linksabbiegespur, daneben der Linksabbieger Richtung Eschenheimer Tor. Begründung: Auf diese Weise wird der Bus 36 beschleunigt, die Radfahrer werden sicher geführt und die Rechtsabbiegeverkehre in den Oeder Weg und die Eschersheimer Landstraße werden entflochten und damit die Staugefahr reduziert. Die Situation, dass Fahrzeuge beim Rechtsabbiegen auf rechts von ihnen fahrende Radfahrer achten müssen, gibt es überall in der Stadt. Sie ist hier unkritisch, weil die Radfahrer gut sichtbar direkt neben den Fahrzeugen fahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 16.08.2018, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 505/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 13.09.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 505/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3812 2018 Anregung an den Magistrat OM 3937 2018 Die Vorlage OF 505/3 wird als Auftrag an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2018, OF 514/3 Betreff: Trinkwasserspender im Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, an zentralen Plätzen im Stadtteil Trinkwasserspender einzurichten. Der Ortsbeirat schlägt vor, u.a. den Friedberger-, Merian-, Luisenplatz und den Platz vor dem Haupteingang Günthersburgpark. Begründung: Die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen haben wieder einmal gezeigt, dass Trinkwasserspender auch in unserem Stadtteil dringend gebraucht werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 16.08.2018, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3571 2018 Die Vorlage OF 514/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Trinkwasserbrunnen im Stadtteil Der Magistrat wird aufgefordert, an zentralen Plätzen im Stadtteil Trinkwasserbrunnen einzurichten. Der Ortsbeirat schlägt u. a. den Friedberger Platz, den Merianplatz, den Luisenplatz, die südwestliche Ecke an der Eckenheimer Landstraße/Ecke Glauburgstraße, die südliche Seite des Platzes am Eiscafé im Oeder Weg und den Platz vor dem Haupteingang des Günthersburgparks vor. Begründung: Die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen haben wieder einmal gezeigt, dass Trinkwasserbrunnen auch in unserem Stadtteil dringend gebraucht werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2018, OF 504/3 Betreff: Parkraummanagement im Nordend Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit es analog den Regelungen z.B. in Hanau möglich ist, in ausgewählten Straßen im direkten Einzugsgebiet vom Oeder Weg, Glauburgstraße, Friedberger Landstraße und Berger Straße das Parken nur mit Parkschein bei freiem Parken für Bewohner mit Ausweis zu gestatten. Begründung: Im Gegensatz zu anderen Städten des Rhein-Main-Gebiets (beispielsweise Hanau) gibt es im Nordend keine Kombination von Bewohnerparken und freiem Parken mit zu bezahlendem Parkschein. Durch diese Maßnahme kann der Parkdruck für Anwohner gemildert werden und zugleich bestünde zeitlich befristete Parkmöglichkeit für Nicht-Anwohner. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 16.08.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 504/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 13.09.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3653 2018 Die Vorlage OF 504/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2018, OF 718/6 Betreff: Griesheim: Einmündungen in die Waldschulstraße gegen parkende Autos sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Einmündungen (Platanenstraße, Ahornstraße und Kastanienstraße) in die Waldschulstraße z.B. mit Fahrradbügeln so zu sichern, dass dort keine PKW parken können. Begründung: Aufgrund der Verengung des Straßenquerschnittes an den Einmündungen der Querstraßen, werden diese nur untergeordnet wahrgenommen. Dort werden zunehmend, regelwidrig Fahrzeuge abgestellt. Durch die so entstehenden Engstellen kommt es zu Verkehrsproblemen. Größere Fahrzeuge, sowie Rettungsdienste und die Müllabfuhr können diese Engstellen schlecht oder gar nicht passieren. Für Fußgänger entstehen unübersichtliche Verkehrssituationen. Fahrradbügel scheinen an dieser Stelle besonders geeignet, da hier auch Fahrradabstellmöglichkeiten fehlen. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 05.06.2018, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3226 2018 Die Vorlage OF 718/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, REP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2018, OF 619/1 Betreff: Spielplatzinitiative "Roter Platz" mit Mitteln des Ortsbeirats unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Des Ortsbeirats unterstützt aus seinem Budget die Spielplatzinitiative "Roter Platz" bei der Anschaffung eines dringend benötigten Containers. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren; der Auftrag an den Magistrat gilt bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Spielplatzinitiative "Roter Platz" besteht aus Kinder- & Familienzentrum Innenstadt (Diakonisches Werk Frankfurt e.V.), Kinderzentrum Bleichstraße (Kita Frankfurt), Kita Liebfrauen (Caritasverband Frankfurt e.V.) und ESB Liebfrauen (Caritasverband Frankfurt e.V.). Diese Initiative möchte einen Container in der Eschenheimer Anlage aufstellen, um Familien das Ausleihen von Spielgeräten und Biertischgarnituren, sowie allen Einrichtungen das Lagern von Gerätschaften für die Gartenarbeit zu ermöglichen. Seit Jahrzehnten ist die Initiative im Stadtteil engagiert und belebt die Eschenheimer Anlage mit den vielfältigsten Aktionen und Festen für alle, auch dafür ist ein Container vor Ort hilfreich. Der Gestattungsvertrag vom Grünflächenamt wird von der Geschäftsstelle des Diakonischen Werkes für Frankfurt gegengezeichnet. Die Kosten für den Container belaufen sich auf ca. 1500,00 €. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 220 2018 Die Vorlage OF 619/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2018, OF 592/1 Betreff: Ersatzhaltestelle "Rebstöcker Straße" kennzeichnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Rebstöcker Straße die Ersatzhaltestelle sichtbar zu kennzeichnen, an der die Straßenbahnen abfahren, wenn die Hauptstrecke auf der Mainzer Landstraße z.B. wegen eines Unfalls gesperrt ist und über die Kleyerstraße umfahren wird. Da die Strecke ab Dezember sowieso durch die Linie 14 genutzt werden soll, ist es sinnvoll, die bereits jetzt als Ersatz- und später sicherlich als regulär genutzte Haltestelle dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen. Wünschenswert wäre hierbei natürlich auch eine zeitnahe barrierefreie Gestaltung. Außerdem sollte für diesen, leider doch öfters auftretenden Fall ein Hinweis an der eigentlichen Haltestelle "Rebstöcker Straße" auf die in der Querstraße liegende Ersatzhaltestelle angebracht werden. Begründung: Regelmäßig ergeben sich leider auf der Mainzer Landstraße Unfälle, welche eine Sperrung derselben zur Folge haben. Glücklicherweise können die Straßenbahnen der Linie 11 und 21 im Falle eines Unfalls zwischen der Galluswarte und der Haltestelle "Rebstöcker Straße" die Mainzer Landstraße über die alte Strecke in der Kleyerstraße umfahren. Dabei halten die Bahnen jedoch an einer anderen Stelle und bedienen nicht die reguläre Haltestelle "Rebstöcker Straße" oder pendeln zurück. Fahrgäste, die an der regulären Haltestelle stehen, wissen aber meist nicht, dass dies der Fall ist oder sind unsicher, an welcher Stelle sie in die Bahn steigen sollen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 08.05.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3121 2018 Die Vorlage OF 592/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2018, OF 584/1 Betreff: Abfalleimer entlang der Gehwege Mainzer Landstraße stadtein- und stadtauswärts vom Platz der Republik bis Schmidtstraße Wer zu Fuß von der Innenstadt ins Gallus geht, stellt fest, dass die Gehwege von Kleinabfällen verunreinigt sind. Die Vorstellung, dass Menschen ihre Einwegbecher, benutzten Taschentücher, Verpackungsmüll, Essensreste u.ä. einpacken und zuhause ordnungsgemäß entsorgen, hat leider mit der gelebten Realität in unserer Stadt wenig zu tun. Da zumindest ein Teil der Bevölkerung willens ist, Abfall in dafür vorgesehene Behälter zu entsorgen, wenn einer am Gehweg aufgestellt ist, sollte die Stadt die Möglichkeit dazu bieten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. auf der ganzen Strecke eine angemessene Anzahl von Müllbehältern aufstellen zu lassen; 2. die Behälter - wo möglich und sinnvoll und noch nicht geschehen - im Bereich der Einmündungen von Querstraßen oder in der Nähe von Fußgängerampeln anbringen zu lassen, da sich so vielleicht auch noch die Müllmenge im öffentlichen Raum der Seitenstraßen reduzieren lassen könnte. Begründung: Das Problem "Abfall im öffentlichen Raum" ist Dauerthema in der Stadt. Es werden bereits in vielen Bereichen Abfalleimer aufgestellt. Die Gehwege der Mainzer Landstraße würden sich hier auch anbieten. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 08.05.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3113 2018 Die Vorlage OF 584/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2018, OF 460/3 Betreff: Straßenschäden beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten in zwei Straßen im Nordend Straßenschäden (Löcher in der Asphaltdecke) zu beseitigen. Es handelt sich um folgende Stellen: Mittelweg, vor der Hausnummer 4 Oeder Weg, vor der Hausnummer 34 (Immobilienbüro) direkt hinter der Haltelinie an der Ampel Begründung: Die Stellen sind bei Dunkelheit, insbesondere für Fahrradfahrer, schwer zu erkennen und stellen eine Gefahr dar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO II, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3068 2018 Die Vorlage OF 460/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgende Stellen angefügt werden: Elkenbachstraße (Merianstraße/Herdeerstraße) und Herderstraße vor der Elkenbachstraße Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2018, OF 425/3 Betreff: Straßen beleuchten - Angsträume verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat um Auskunft zu bitten, inwieweit er einen Zusammenhang sieht zwischen der dunklen Straßenbeleuchtung in vielen Straßen des Nordens und dem Übergriff auf eine Bewohnerin des Mittelwegs vor Ihrem Hauseingang. Ist der Magistrat bereit, auch zur Vermeidung der Entstehung von Angsträumen endlich zügiger für eine ausreichende Straßenbeleuchtung im gesamten Stadtteil zu sorgen und auch die Umrüstung von Gasleuchten auf LED-Lampen vorzunehmen? Begründung: Zeitungsberichten zufolge ist in der Nacht zum 13. Februar eine Frau im Mittelweg vor ihrer Haustür sexuell attackiert worden. Der Mittelweg gehört auch zu den Straßen im Nordend, die keine ausreichende Straßenbeleuchtung aufweisen. Die vorgesehene Um- und Ausrüstung mit LED-Lampen zieht sich jetzt schon über Gebühr hin. Gerade eine gute Beleuchtung bedeutet auch einen Schutz nächtlicher Fußgängerinnen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 317 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage B 317 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 396/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 424/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 425/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Die Vorlage B 317 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 396/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 424/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 425/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 442/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 14 Auf Wunsch der CDU wird bei der Vorlage OF 442/3 Ziffernweise getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 250 2018 Anregung an den Magistrat OM 3059 2018 1. Die Vorlage B 317 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 396/3 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 424/3 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 425/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. 1. Die Ziffer 1: der Vorlage OF 442/3 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. 2. Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OF 442/3 werden mit der Maßgabe als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass in der Ziffer 3. das Wort "Vogelsbergstraße" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Kenntnis) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu 1.: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP zu 2.: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Protokollerklärung der GRÜNEN: Die Fraktion der GRÜNEN im Ortsbeirat 3 lehnt den Bericht B 317 ab, da in der Umsetzungsliste nur drei Standorte im Nordend aufgeführt sind. Davon sind bei zwei Standorten lediglich die Planungen abgeschlossen und nur bei einem Standort ist auch die Umsetzung erfolgt. Insgesamt erfolgt nach Meinung des der Fraktion der GRÜNEN die Umrüstung zu langsam und mit zu wenigen Straßenzügen im Nordend. 22. Sitzung des OBR 3 am 17.05.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 879 2018 Die Vorlage OF 425/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz des Tenors sowie der erste Satz der Begründung gestrichen werden und der Tenor wie folgt beginnt: "Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob er bereit ist, . ." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2018, OF 395/3 Betreff: Fahrspuränderungen auf dem Anlagenring vor dem Metropolis Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob folgende Änderungen der Verkehrsführung möglich sind: - die Einrichtung einer kombinierten Bus- und Fahrradspur von der Einmündung Eckenheimer Landstraße bis zur Einmündung Oeder Weg, die im letzten Teil für in den Oeder Weg einbiegende Kraftfahrzeuge freigegeben wird - die Möglichkeit der Weiterfahrt für Fahrradfahrer geradeaus über die Eschersheimer Landstraße hinaus mit entsprechenden Markierungen auf der Fahrbahn - die zweite Spur von rechts als kombinierte Geradeausspur und Abbiegespur in die Eschersheimer Landstraße einzurichten. Die linken Spuren werden als Geradeaus- und Linksabbiegespuren belassen. Begründung: Die Behinderung des Busses 36 beim Abbiegen in den Oeder Weg wird durch den Rückstau der Abbieger in die Eschersheimer hervorgerufen. Die Verlagerung dieses Abbiegeverkehrs in die Spur links daneben entschärft die Situation. Die Benutzung und Weiterführung der Spur für Fahrradfahrer macht für diese die Situation übersichtlicher und subjektiv sicherer als eine Führung zwischen den Autospuren. Abbieger in den Oeder Weg und in die Eschersheimer müssen natürlich die geradeausfahrenden Radfahrer beachten. Eine farbliche Markierung der Spur wäre dafür sehr hilfreich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.11.2017, OF 348/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 348/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 395/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 348/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 395/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 348/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 395/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, bezüglich der Verkehrsführung am Eschenheimer Turm einen Ortstermin zu organisieren. b) Die Vorlage OF 348/3 wird bis nach dem Ortstermin zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 395/3 wird bis nach dem Ortstermin zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 14.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 348/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 395/3 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2018, OF 394/3 Betreff: Parksituation Holzhausenstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge beschließen, ein absolutes Park- und Halteverbot auf der nördlichen Fahrbahn der Holzhausenstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Oederweg wiedereinzurichten. Begründung: Nach den Bauarbeiten an den Hochbahnsteigen der U5 ist das vorübergehende Parkrecht auf der rechten Fahrbahnseite von der Eckenheimer Landstraße zum Oederweg in der Holzhausenstraße einfach bestehen geblieben. Dadurch wird die rechte Fahrbahn bis kurz vor die Ampelkreuzung zugeparkt und es entsteht eine gefährliche Situation, weil die Autofahrer bis weit über den Mittelstreifen ausweichen müssen, um sich in die Wartschlange vor der Ampel einzureihen und damit den entgegenkommenden Autos im Weg stehen. Für Fahrradfahrer ist der Zustand völlig unmöglich, weil sie nicht zwischen den parkenden und den wartenden Autos durchkommen und entweder auf den Bürgersteig ausweichen müssen oder aber auf die Gegenfahrbahn in den entgegenkommenden Verkehr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 394/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 394/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 394/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3065 2018 Die Vorlage OF 394/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 384/3 Betreff: Haushalt 2018 Erhalt und Wiederherstellung von Klein- und Kleinstgrünanlagen Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, Mittel für den Erhalt, die Wiederherstellung und die Pflege für Klein- und Kleinstgrünanlagen bereitzustellen. Begründung: Im dicht bebauten Nordend werden auch die kleinen und kleinsten Grünflächen wie beispielsweise die Paul-Hindemith-Anlage und der Adlerflychtplatz im Oeder Weg oder die Grünfläche Jahnstraße Ecke Sternstraße dringend benötigt. Ihre Pflege wird zum Teil stark vernachlässigt. Damit der Erhalt nicht am fehlenden Geld scheitert, sollten ausreichend Mittel bereit gestellt werde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO II, TOP 5 Beschluss: Etatanregung EA 110 2018 Die Vorlage OF 384/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 256/16 Betreff: Wirtschaftswege im Naturschutzgebiet "Berger Hang" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1) möglichst zeitnah die Instandsetzung der Wirtschaftswege "Am Hinkelrain", "Wilhelm-Koch-Weg" und "Mittelweg" im Naturschutzgebiet "Berger Hang" in Bergen-Enkheim zu veranlassen und diese wieder passierbar zu machen, da der aufgeweichte Untergrund an zahlreichen Stellen von tiefen Furchen durchzogen ist und die Wege dort kam noch passierbar sind (Fotos 1 -3, jeweils nur beispielhaft) 2.) die Entfernung eines umgestürzten Baumes im "Wilhelm-Koch-Weg" zu veranlassen, der diesen bereits seit mehreren Monaten komplett blockiert (Foto 4) 3.) zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, ob - und falls ja, von welchen Fahrzeugen bzw. von welchem Personenkreis - der Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" befahren werden darf, da der Magistrat in seiner ST 288 vom 27.01.2023 ausführt, dass dieser Bereich nicht befahren werden dürfe und daher eine Schotterung auf der gesamten Wegelänge nicht erforderlich sei. Diese Aussage des Magistrats steht jedoch im Widerspruch zu dem dort angebrachten Vorschriftzeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art), welches durch Zusatzzeichen 1024-17 "Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, frei" eingeschränkt ist (Foto 5). Zudem zeigen die tiefen Fahrspuren und auch eine durch Rasengitter und Pflasterplatten befestigte Zufahrt zu einem privaten Grundstück (Foto 6), dass die Anlieger diesen Weg auch mit ihren Kfz nutzen 4.) die Verkehrszeichen an der Zufahrt zum Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" vom Fritz-Schubert-Ring aus gegebenenfalls neu anzuordnen. Begründung: Nach der Winterperiode 2023/24 und den ergiebigen Niederschlägen der letzten Monate sind die Wirtschafts-wege "Am Hinkelrain", "Wilhelm-Koch-Weg" und "Mittelweg" im Naturschutzgebiet "Berger Hang" in Bergen-Enkheim nur noch schwer passierbar, da der stark aufgeweichte Untergrund von tiefen Furchen durchzogen ist. Im "Wilhelm-Koch-Weg" blockiert zudem seit mehreren Monaten ein umgestürzter Baum den gesamten Weg. Das Problem der Durchnässung und des schlechten Zustands der Wirtschaftswege im Naturschutzgebiet "Berger Hang" ist nicht neu, zuletzt hatte der Ortsbeirat mit der OM 1860 vom 22.03.2022 darum gebeten, den Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" wieder in Stand zu setzen. Dem ist der Magistrat gemäß seiner ST 288 vom 27.01.2023 im Sommer letzten Jahres auch nachgekommen, jedoch hat er den Weg "Am Hinkelrain" nur partiell mit Schotter ausgebessert. Der Hinweis des Magistrats in seiner Stellungnahme, dass dieser Bereich nicht befahren werden dürfe und daher eine Schotterung auf der gesamten Wegelänge nicht erforderlich sei, steht jedoch nicht nur im Widerspruch zu den dort vorzufindenden Verkehrszeichen, sondern offensichtlich auch im Gegensatz zur gelebten Realität. So berichten Spaziergänger, die dort regelmäßig im Matsch stehen und sich mit unpassierbaren Wegen konfrontiert sehen, davon, dass diese Wege mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art, teils auch mit Anhänger, befahren werden, um Material in die dort befindlichen Gärten zu transportieren. Daher erscheint es dringend geboten, dass der Magistrat jetzt nicht wieder nur eine partielle Ausbesserung an den derzeit betroffenen Wegstücken veranlasst, sondern die Gesamtsituation einer grundlegenden Prüfung unterzieht und geeignete Maßnahmen einleitet, die der Zerstörung der Wirtschaftswege dauerhaft entgegenwirken, damit Spaziergänger diese zukünftig bei jedem Wetter mit ungetrübter Freude nutzen können. Foto 1: Ludwig-Emmel-Weg, Foto 2: Wilhelm-Koch-Weg, (c) Dorothe Bogner (c) Dorothe Bogner Foto 3: Mittelweg, (c) Dorothe Bogner Foto 4: Wilhelm-Koch-Weg, (c) Dorothe Bogner Foto 5: Verkehrszeichen Ludwig-Emmel-Weg, Foto 6: Zufahrt privates Grundstück am (c) Dorothe Bogner Ludwig-Emmel-Weg, (c) Dorothe Bogner Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 256/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 255/16 Betreff: Ortsbeiratsmittel für die Neubeschilderung der Wege in das Naturschutzgebiet "Berger Hang" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat die Neubeschilderung der vom Fritz-Schubert-Ring in das Naturschutzgebiet "Berger Hang" abgehenden Wege - Am Hinkelrain - Wilhelm-Koch-Weg - Mittelweg zu veranlassen. Die Beschilderung soll so gestaltet sein, dass sie mit dem Charakter des Naturschutzgebiets sowie der dort befindlichen Streuobstwiesen harmoniert, aber zugleich gut lesbar, von beiden Seiten sichtbar und möglichst witterungsbeständig ausgeführt ist. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget bis maximal insgesamt 3.000 EUR zu finanzieren. Begründung: Die derzeit am Fritz-Schubert-Ring vorzufindende Beschilderung der in das Naturschutzgebiet "Berger Hang" führenden Wege "Wilhelm-Koch-Weg" und "Mittelweg" ist stark verwittert und vermoost (Fotos 1 + 2). Zudem sind die Schilder nur aus Richtung Enkheim kommend beschriftet, die Rückseite (von Bergen kommend) ist jeweils unbeschriftet. Die Beschilderung des Weges "Am Hinkelrain" weicht in der Ausführung von den vorgenannten Schildern komplett und ist ebenfalls stark verwittert (Foto 3). Das Naturschutzgebiet "Berger Hang" mit seinem kostbaren Kulturgut der Streuobstwiesen hat eine herausragende Bedeutung für den Stadtteil Bergen-Enkheim und ist auch ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Menschen in unserer Stadt. Die derzeit vorzufindende Beschilderung der Wege am Fritz-Schubert-Ring, die in das Naturschutzgebiet führen, ist weder ästhetisch ansprechend noch wird sie dessen Bedeutung gerecht. Im Sinne der Verschönerung unseres Stadtteils ist daher die Erneuerung der Schilder in ansprechender Gestaltung eine sinnvolle Maßnahme, die dementsprechend mit Mitteln aus dem Budget des Ortsbeirats finanziert werden kann. Eine leichtere Auffindbarkeit der Wege und damit eine bessere Orientierung für Spaziergänger und Erholungssuchende sind weitere positive Effekte, die aus deren Umsetzung resultieren. Fotos 1 bis 3 (c) Dorothe Bogner Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 255/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 3 CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen 2 CDU und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2021, OF 180/3 Betreff: Klimabewusste Umgestaltung des Humboldtplätzchens Der Magistrat wird gebeten, einen Entwurf zur Umgestaltung des Humboldtplätzchens, zwischen Humboldtstraße und Mittelweg, vorzulegen, der eine klimabewusste Nutzung und eine Neuordnung des Platzes vorsieht. Neben einer umfangreicheren Begrünung des Platzes sollen die Aufenthaltsqualität und die Querungsmöglichkeiten verbessert werden. Weiterhin möchte der Magistrat die Anregungen der Anwohner*innen bei der Planung berücksichtigen. Begründung: Das sogenannte Humboldtplätzchen ist die Fläche, bei der die Humboldtstraße auf den Mittelweg trifft. Aktuell sind unterschiedliche Nutzungsformen dort untergebracht, in unterschiedlicher Qualität. Die Nutzungsformen sollen grundsätzlich erhalten bleiben, aber klimaangepasster und nutzerfreundlicher gestaltet werden. Die vorhandene Bepflanzung mit Bäumen zeigt sich in einem schlechten Zustand. Maßnahmen zu einer Aufwertung des Standortes im Sinne des Grüns wären hier zu prüfen, wie beispielsweise einer zusätzlichen Entsiegelung. Dies würde eine zusätzliche Aufnahme von Niederschlagswasser ermöglichen. Auch eine Erweiterung der Bepflanzung, über die vorhandenen Bäume hinaus, wäre wünschenswert. Ein Ersatz der schlecht anwachsenden Bäume ist zu prüfen. Insbesondere bietet sich eine Begrenzung des Platzes durch Hecken an, statt der bisherigen einfassenden Parkplatzflächen für Autos und Motorräder. Die Nutzung als Parkfläche geschieht zum Teil ordnungsgemäß über die ausgewiesenen PKW- und Motorrad-Parkplätze, zum Teil aber auch widerrechtlich durch parkende Zweiräder (motorisiert, wie unmotorisiert). Hier wäre eine Umgestaltung hinsichtlich der Mobilitätsnachfrage vor Ort denkbar. Anstatt der PKW-Parkflächen, könnten Abstellflächen für motorisierte Zweiräder sowie Fahrräder geschaffen werden. Da für diese Nutzungsform weniger Fläche notwendig ist, stünden dem Platz mehr Fläche für andere Nutzungsarten zur Verfügung, zum Beispiel eine Abgrenzung des Platzes zu den Parkplatzflächen durch eine Hecke. Eine Nutzung als Begegnungsfläche besteht durch die bereits heute vorhandenen Bänke. Dieses Angebot könnte erweitert werden, zum Beispiel durch Urban Gardening Hochbeete auf entsiegeltem Grund. Eine Querung des Platzes über den Mittelweg ist in direkter Form nicht gegeben. Zu Fuß gehende und Radfahrende müssen sich in einer Schleife über den Platz bewegen. Der vorhandene Radweg entlang der Humboldtstraße in westlicher Randlage des Platzes führt gelegentlich zu Konflikten zwischen den Radfahrenden und spielenden Kindern oder querenden Fußgängern. Hier könnte eine bessere Abgrenzung des Radfahrstreifens oder Markierungen bzw. Schilder mit der Aufforderung zum langsam Fahren eingeplant werden. Bei der Umgestaltung sollen die Bedürfnisse und Ideen an Anwohner*innen aufgenommen und berücksichtigt werden. Diese sollen von einer verbesserten Aufenthaltsqualität auf dem Humboldtplätzchen profitieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 180/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1751 2022 Die Vorlage OF 180/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff um den Wortlaut "und Bezug zur Stellungnahme ST 350" und der Antragstenor um die Sätze "Der Entwurf soll mit den Plänen zur fußgänger- und fahrradfreundlichen Umgestaltung des Mittelwegs (siehe Anregung vom 24.09.2020, OM 6668, und Stellungnahme vom 12.02.2021, ST 350) vereinbart werden. Dazu wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat 3 zu informieren, wann der Aufstellungsbeschluss gemäß Stellungnahme ST 350 umgesetzt wird. Die Umsetzung des Aufstellungsbeschlusses gemäß Stellungnahme ST 350 soll unabhängig von dieser Anregung und möglichst zeitnah erfolgen." ergänzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 164/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: - Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, insbesondere der Kreativwirtschaft - Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung - Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen). 2. Fordert den Magistrat auf, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gebiet zu veranlassen. 3. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße mit in das Plangebiet aufgenommen werden - beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird. - Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb der Wohngebiete Vatterstraße und Gelastrasse soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. - Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. - Das Gebiet grenzt im Süden direkt an ein FFH Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. - Die Gebäude sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich errichtet werden. - Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes für MK beinhalten. - Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossene werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östliche Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der Stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem noch Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einer Entsiegelung kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Pufferzonen, spezifische Begrünungs- und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH Gebiet schützen. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 211/2 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge die folgenden Punkte in Ergänzung zu OF 172/2 beschließen: A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten: 1. Den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/ Einzelhandel und b) die Auswirkung des geplanten Modalfilters an der Arndtstraße auf die Verkehrsmengen im Kettenhofweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind. 2. Vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyer-Aktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Kettenhofwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyer-Aktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Kettenhofwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Kettenhofwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyer-Aktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyer-Aktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen. 3. Zur Erprobungsphase einen runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Kettenhofwegs Vertretern des Magistrats und des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird gebeten: 1. Bei Umsetzung der Erprobungsphase soll auf die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Kettenhofweg Ecke Schumannstraße und Kettenhofweg Ecke Beethovenstraße verzichtet und bei der bisherigen Einbahnstraßenregelung verblieben werden. Soweit der Magistrat im westlichen Abschnitt alternative Planungsvorschläge hat, um den PKW-Durchgangsverkehr zu begrenzen, hört der Ortsbeirat diese gerne. 2. Zwischen Schumannstraße und Beethovenstraße sollen, ungefähr in der Mitte dieses Abschnitts, zwei Kurzzeitparkplätze auf der südlichen Straßenseite des Kettenhofwegs entstehen. Auch an den Ecken des Kettenhofwegs zur Schumannstraße und zur Beethovenstraße sollen Kurzzeitparkplätze entstehen. Die Kurzzeitparkplätze können für Kund*innen und Anlieferungen genutzt werden und sollen außerhalb der Geschäftszeiten zum Anwohnerparken freigegeben werden. 3. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für PKW-fahrende Kund*innen lokaler Geschäfte vorzuhalten. 4. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. 5. Zwecks Fußgänger*innen-freundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden. 6. Die PKW-Stellplätze auf Höhe des Tilly-Edinger-Platzes sollen zu Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum umgestaltet werden ("Parklets"/"Sommergärten"). 7. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage als Einbahnstraße auszuweisen. Der Magistrat möge diesen Vorschlag prüfen und - sofern er ihn als machbar erachtet - umsetzen (Begründung s.u.). 8. Im Kettenhofweg sollen PKW-Parkplätze sofern möglich an keiner Stelle beidseitig, sondern optimalerweise nur in Fahrtrichtung rechts eingerichtet werden. 9. Als Filter zur Reduzierung des PKW-Durchgangsverkehrs (nicht Quell- und Zielverkehr) soll die vorgeschlagene "Längssperre" an der Arndtstraße umgesetzt werden. 10. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 11. Der Kettenhofweg/die Robert-Mayer-Straße soll als Fahrradstraße ausgeschildert werden. 12. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Schema). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 13. Sofern es auf Basis der Erfahrungen im Oeder Weg notwendig und zielführend erscheint, sollen in der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg andere Markierungskonzepte für die Dooring-Zone genutzt werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der PKW-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Kettenhofwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen "runden Tisch" in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung: Punkt 1): Die von der Planung vorgesehene Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Schumann- und Beethovenstraße sollte den Durchgangsverkehr (insb. zwischen 8 und 9 Uhr) auf der Fahrradfreundlichen Nebenstraße verhindern, was u.a. ein Planungsziel von M47 ist. Leider muss der Ortsbeirat in der Abwägung hier zu Lasten der Planung berücksichtigen, dass diese Maßnahme den Zielverkehr, der eigentlich sein Ziel im südlichen Bereich vom Kettenhofweg aus gesehen ansteuert, über die Umfahrung über den Beethovenplatz (d.h. zunächst in nördlicher Richtung) leitet. Der Ortsbeirat bittet daher, b.a.w. auf diese Maßnahme zu verzichten. Der Ortsbeirat hofft, dass dieser Verzicht auf diese Planungsmaßnahme - mindestens in den betroffenen Quartieren - die Akzeptanz dem Verkehrspilotprojekt gegenüber insgesamt erhöht. Punkt 6): Auf diese Weise kann der Tilly-Edinger-Platz vergrößert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. So können die dort ansässigen Restaurants mit der Grünfläche des Tilly-Edinger-Platzes "verbunden" werden und es kann ein attraktiver Quartiersplatz entstehen. Punkt 7): Die Planung sieht nach Verständnis des Ortsbeirats keine Änderungen bezüglich des beidseitigen Parkens in der Robert-Mayer-Straße, d.h. zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage, vor. Die Fahrbahn ist auf diesem Abschnitt so schmal, dass einander entgegenkommende PKW häufig nicht aneinander vorbeifahren können und es daher zu PKW-Staus kommt, hinter denen die Radfahrenden warten müssen. Diese aktuelle Situation widerspricht der Grundidee einer "Fahrradfreundlichen Nebenstraße". Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit für Radfahrende und PKW verbessern. Punkt 12): Schema zur Markierung im Kreuzungsbereich: Quelle: https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/planen-und-bauen/schneller-radfahr en/musterloesungen-und-qualitaetsstandards/ Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den "Qualitätsstandards und Musterlösungen" für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Punkt B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Corona-Pandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nicht-konsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege, sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.10.2021, OF 172/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 6 Die CDU-Fraktion stellt den 1. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) des Antragstenors nach Ziffer 2. eine neue Ziffer mit den Worten "Die Information gemäß Ziffer 2. mit einer Befragung der Bewohner und Gewerbetreibenden zu deren Wünschen und Bedürfnissen mit Blick auf die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verbinden. Die Ergebnisse der Befragung sollen der Öffentlichkeit und dem Ortsbeirat vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen vorgestellt werden." einzufügen. Die CDU-Fraktion stellt den 2. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 unter Buchstabe A) Ziffer 3. des Antragstenors die Worte "des Ortsbeirats" durch die Worte "Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats" zu ersetzen. Die CDU-Fraktion stellt den 3. Änderungsantrag, in der Vorlage OF 211/2 Buchstabe B) Ziffer 9. des Antragstenors wie folgt zu fassen: "Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene ‚Längssperre' an der Arndtstraße umgesetzt werden." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die einzelnen Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 211/2 sowie über die Begründung getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1225 2021 Anregung an den Magistrat OM 1227 2021 1. Die Vorlage OF 172/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 173/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 209/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 210/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. a) Der 1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. b) Dem 2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. c) Dem 3. Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. d) Die Vorlage OF 211/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Buchstabe B) des Antragstenors der Ziffer 3. die Worte "Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten." angefügt und unter Ziffer 11. nach dem Wort "Fahrradstraße" die Worte "mit Zusatzzeichen ‚Kfz-Verkehr frei'" eingefügt werden. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2021, OF 158/3 Betreff: Barrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg Die Umgestaltung des Oeder Wegs sollte auch für zu Fuß Gehende und insbesondere auch mobilitätseingeschränkte Personen ein Gewinn sein. Leider sind die bisherigen Maßnahmen nicht dazu genutzt worden auch hier Verbesserungen zu erzielen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, den Magistrat aufzufordern, - bei allen künftigen Straßenumgestaltungsmaßnahmen im Nordend wird die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft von Beginn der Planung an beteiligt - Umgestaltungsmaßnahmen werden am "Arbeitsplan Barrierefreiheit" ausgerichtet. Folgende Nachbesserungen sollten kurzfristig auf dem Oeder Weg umgesetzt werden: - Einmündung Stalburgstr./Lersnerstr.: Bordsteinabsenkungen und Doppelquerungen Kreuzung Adlerflychtstr./Sömmerringstr.: alle 4 Übergänge gemäß Arbeitsplan "Barrierefreiheit" nachgerüstet werden, der derzeitige Zustand ist gefährlich! Hermannstr.: Poller im Weg, keine Bodenindikatoren, keine Kreuzungsmöglichkeit über den Oeder Weg Einmündung Oberweg: keine Doppelquerung, Poller innerhalb des Zebrastreifens Einmündung Finkenhofstr.: Straßenschild mitten im Übergangsbereich muss versetzt werden. Querungsmöglichkeit im Rahmen des Platzneugestaltung einplanen Bushalt Bornwiesenweg: Poller im Bereich des Zebrastreifens. Mittelinsel ohne jegliche Bodenindikatoren Einmündung Bornwiesenweg: Poller im Weg Verbesserung der Querungsmöglichkeit Einmündung Mittelweg: Poller im Weg. Verbesserung Querungsmöglichkeit Oeder Weg unterhalb Mittelweg: E-Ladesäule mit 2 Stellplätzen - sehr schmal, keine Behindertenparkplätze macht Ladevorgang unmöglich Kreuzung Jahnstr./Querstraße: Übergänge gemäß Arbeitsplan "Barrierearbeitsplan" gestalten Unterhalb dieser Kreuzung gibt es eine Fußgängerampel mit Mittelinsel - ohne jegliche Bodenindikatoren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OF 158/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1472 2022 Die Vorlage OF 158/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Behindertenarbeitsgemeinschaft" um den Wortlaut "und den Behindertenbeauftragten" ergänzt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass das Wort "aufgefordert" durch den Wortlaut "gebeten, zu prüfen und zu berichten" ersetzt wird)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2021, OF 141/3 Betreff: Einrichtung eines Behindertenparkplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor der podologischen Praxis Podologikum Rheinmain in der Sternstraße 36 einen Behindertenparkplatz einzurichten. Begründung: Die Praxis wird von vielen behinderten und in ihrer Gehfähigkeit stark eingeschränkten Menschen besucht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1282 2021 Die Vorlage OF 141/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Behindertenparkplatz" um den Wortlaut "in den Praxiszeiten von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 104/3 Betreff: Ein Verkehrskonzept für das westliche Nordend Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 3 ein Konzept vorzuschlagen, wie der Verkehr im Dreieck Eschersheimer Landstraße, Holzhausenstraße, Eckenheimer Landstraße neu geregelt werden kann, wenn die derzeit provisorische Umwandlung des Oeder Wegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße dauerhaft bestehen bleiben soll. Dabei sollen die Interessen der Anwohner, der Gewerbetreibenden sowie aller Verkehrsteilnehmer ausreichend berücksichtigt und miteinander abgewogen werden. Insbesondere ist zu klären: wie der PKW- und Lieferverkehr mit Ziel Oeder Weg künftig sinnvoll geführt werden kann, um Ausweichverkehr wie über die Finkenhofstraße oder durch das Holzhausenviertel zu vermeiden. wie der Fuß- und der Radverkehr sowie das Car-Sharing im Viertel gestärkt werden können, um Anreize zu setzen, auf ein eigenes Auto zu verzichten - ist beispielsweise eine Fahrradstraße in West-Ost-Richtung möglich, die den Oeder Weg kreuzt? wo Anwohner und Gewerbetreibende, die auf ein Auto angewiesen sind, ausreichend Parkmöglichkeiten vorfinden können. Ist bspw. eine Quartiersgarage denkbar, die sich über Kunden auf dem Oeder Weg und/oder über Unternehmen entlang der Eschersheimer Landstraße gegenfinanzieren lässt und die idealerweise von einer der Hauptstraßen erreichbar wäre? Könnten weitere Parkflächen damit kompensiert und oberirdisch weiterer Raum für andere Verkehrsteilnehmer zur Verfügung gestellt werden? Ein solches Gesamtverkehrskonzept muss vorliegen, bevor die Testphase des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße abgeschlossen ist. Begründung: Die Umwandlung des Oeder Wegs zu einer fahrradfreundlichen Nebenstraße führt schon jetzt zu Ausweichbewegungen des von Süden kommenden Verkehrs, der nun vor allem über die Finkenhofstraße fließt, die erste Abzweigung von der Eschersheimer Landstraße. Die enge Straße ist dem Verkehrsaufkommen nicht gewachsen ebenso wie der sich anschließende Bornwiesenweg, sodass sich der Verkehr zum Ärger der Anwohner zurückstaut. Es ist anzunehmen, dass sich diese Situation bei der jetzigen Verkehrsführung noch verschlimmert, wenn die Heinestraße, wie von einigen Anwohnern und Teilen des Ortsbeirats gewünscht, zum Bornwiesenweg hin in eine Sackgasse umgewandelt wird. Mit der Diagonalsperre im Norden sind weitere Ausweichbewegungen ähnlich zur Finkenhofstraße zu befürchten. Eingriffe in den Straßenverkehr führen immer zu Verkehrsverlagerungen. Um zu vermeiden, dass sich der Ortsbeirat permanent mit den Konsequenzen weiterer kleinteiliger Änderungen befassen muss, welche die Komplikationen, die sie bekämpfen wollen, nur verlagern und verstärken, ist ein Gesamtverkehrskonzept für den gesamten genannten Bereich notwendig. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1034 2021 Die Vorlage OF 104/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der letzte Absatz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 106/3 Betreff: Sandweg als "Frankfurter Fahrradstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der Gruppe Radentscheid eine Planung zur Umgestaltung des Sandwegs in eine "Frankfurter Fahrradstraße" aufzunehmen und diese mit dem Ortsbeiräten 3 und 4 abzustimmen. Begründung: Die Gruppe Radentscheid befindet auf Nachfrage aus dem Ortsbeirat, dass der Sandweg in seiner Grundanlage ein Paradebeispiel für eine "Frankfurter Fahrradstraße" ist und dass beim Sandweg Handlungsbedarf für sicheres Radfahren besteht. Die Initiative hat für Nebenstraßen mit der "Frankfurter Fahrradstraße" quasi ein Baukastensystem entwickelt, welches auf viele Straßen anwendbar ist, wie aktuell auch im Oeder Weg und in insgesamt 11 Straßen. Bei der "Frankfurter Fahrradstraße" soll nicht nur die Sicherheit für die Radfahrenden erhöht werden, sondern auch die für den Fußverkehr und die Aufenthaltsqualität allgemein gesteigert werden. Ein paar Grundprinzipien sind: Da es Tempo 30 Zonen sind, findet Mischverkehr statt. Der Querschnitt der Fahrbahn ist so definiert, dass Autos nicht Radfahrende überholen. Der ruhende Verkehr wird ggf. reduziert, der Sicherheitsabstand zur Dooring Zone muss immer gewährleistet sein. Platz für Lieferverkehr wird mitgedacht, damit er nicht in zweiter Reihe parkt. Platz für mehr Grün wird mitgedacht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 106/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1276 2021 Die Vorlage OF 106/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Radentscheid" um den Wortlaut "und Anliegern der Straße" ergänzt wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 185/2 Betreff: Fahrradparkplätze an Straßenecken für Fußgänger durchlässig machen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß Fußgänger und besonders Menschen mit Kinderwagen, im Rollstuhl oder mit Geh- oder Sehbehinderung an Straßenecken im Verlauf ihres Bürgersteigs unbehindert Querstraßen überqueren können, ohne durch vollgestellte Fahrradparkplätze, wie sie immer häufiger an Straßenecken angelegt werden, zu weiten Umwegen gezwungen zu werden. Begründung: Fahrradparkplätze, die sich um Straßenecken herumziehen - wie z.B. an der Kreuzung Unterlindau / Friedrichstraße - sind meist so vollgestellt, daß Fußgänger keinen Weg hindurch finden. Selbst wenn nur leere Poller oder Fahrradbügel montiert sind, passen Kinderwagen und Rollstühle nicht hindurch. Um den Fahrradparkplatz herumzugehen, ist häufig nicht möglich, weil gleich im Anschluß PKW dicht an dicht parken, so daß allenfalls ein schlanker, gesunder Fußgänger sich dazwischen durchzwängen kann; für Rollstühle und Kinderwagen sind meist weite Umwege nötig. Für sehbehinderte und blinde Menschen sind diese Fahrradparkplätze zudem gefährliche Stolperfallen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 185/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Annahme); 3 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2021, OF 126/3 Betreff: Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1818/19; OM 6986/20 OBR 3 Erneut wird der Magistrat aufgefordert, unverzüglich für mehr Sicherheit für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen bei der Überquerung der Kreuzung Eckenheimer Landstraße mit Scheffelstraße und Eschenheimer Anlage zu sorgen. Begründung: Durch die Verkehrsberuhigung des Oederwegs kommt es erwartungsgemäß zu größerem Verkehrsaufkommen in anderen Strassen, so auch in der Eckenheimer Landstraße und dem Anlagenring. Die Kreuzung am Ende der Eckenheimer Landstraße mit der Scheffelstraße und der Eschenheimer Anlage ist schon lange eine Gefahrenquelle. Mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen sind die Gefahren noch gestiegen, es ist besonders brisant, dass die gestiegene Zahl der Autos mit dem Schulbeginn in Hessen zusammengefallen ist. Viele Grundschülerinnen und Grundschüler aus dem Nordend müssen diese Kreuzung überqueren, um in die Liebfrauenschule zu kommen. Dieser Ortsbeirat hat nun schon zweimal den Magistrat gebeten, eine für Fußgängerinnen und Fußgänger sichere Überquerung zu ermöglichen sowie die vollkommen unübersichtliche Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich zu verbessern. Beide Anregungen sind bisher entweder unbeantwortet geblieben oder unbefriedigend beantwortet worden, was angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Kreuzung um einen Schulweg handelt, bei dem von Grundschülerinnen und Grundschülern eine vierspurige Straße zu überqueren ist, erstaunt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6986 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 126/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1280 2021 Die Vorlage OF 126/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2021, OF 105/3 Betreff: Erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Finkenhofstraße durch die Sperrung im südlichen Oeder Weg Die Anwohnerinnen in der Finkenhofstraße berichten über ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in ihrer Straße seitdem die südliche Einfahrt in den Oeder Weg aus Richtung Innenstadt gesperrt wurde. Der Bürgersteig ist in dieser Straße sehr schmal, deshalb müssen Maßnahmen zum Schutz der Fußgänger und zur Sicherung des Gehwegs gegen das Befahren getroffen werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - Ob der südliche Gehweg der Finkenhofstraße mit einer durchgängigen Pollerreihe gesichert werden kann? - Alternativ dazu, ob die Parkanordnung in der Straße wechselweise auf der südlichen und der nördlichen Seite angeordnet werden kann? - Wie der Zebrastreifen an der Einmündung der Eschersheimer Landstraße besser gesichert werden kann? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 105/3 wird zurückgestellt, bis ein Termin zur Schulwegsicherung stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3115 2022 Die Vorlage OF 105/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 84/3 Betreff: Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg, geänderte Lösung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße die Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg wie folgt zu gestalten: Von der Holzhausenstraße westlich des Kreuzungsbereichs bis in den Oeder Weg südlich des Kreuzungsbereichs wird zwischen den beiden gegenläufigen Fahrspuren eine trennende Barriere installiert (siehe Skizze). Diese Barriere verhindert, dass der Durchgangsverkehr von Norden in den Oeder Weg einfahren kann. Sie ermöglicht jedoch folgende Fahrbeziehungen: - Durchgängige Befahrbarkeit der gesamten Holzhausenstraße in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge von Süden aus dem Oeder Weg in alle Richtungen - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf dem Oeder Weg von Norden nur in westlicher Richtung in die Holzhausenstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf der Holzhausenstraße von Westen nur in südlicher Richtung in den Oeder Weg. Begründung: Die vorgeschlagene Verkehrsführung bietet verschiedene Vorteile: Da sich die durchgängige Befahrbarkeit der Holzhausenstraße in beiden Richtungen nicht darstellen lässt, ist es wichtig, dass aber auf jeden Fall die Durchgängigkeit in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße erhalten bleibt. Zwischen Anlagenring und Hauptportal des Hauptfriedhofs ist dies die einzige legale Linksabbiegemöglichkeit aus der Eckenheimer Landstraße, die ohne Umwege durch Wohngebiete direkt nach Westen führt. Diese direkte Verbindung bis zur Eschersheimer Landstraße und darüber hinaus ist auch für viele Fahrzeuge aus der Nordendstraße und den östlich davon gelegenen Quartieren wichtig. Die vorgeschlagene Verkehrsführung hat außerdem den Vorteil, dass alle Fahrzeuge aus Richtung Norden, die nach Westen zur Eschersheimer Landstraße wollen, dies ohne Umwege direkt über den Oeder Weg und den Rechtsabbieger in die Holzhausenstraße tun können. Sie belasten damit nicht die Eckenheimer Landstraße mit dem engen Zugang an der Einmündung des Oeder Wegs und die folgenden Seitenstraßen wie Schwarzburgstraße, Glauburgstraße und Keplerstraße. Die von Süden den Oeder Weg heraufkommenden Fahrzeuge können an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße in alle Richtungen weiterfahren. Die Einschränkungen für den von Westen kommenden Verkehr, der an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße nach rechts in den Oeder Weg abbiegen muss, sind hinnehmbar, da es für diese Fahrzeuge alternative West-Ost-Routen gibt und diese Richtung nicht die Bedeutung der entgegengesetzten Fahrtrichtung hat. Für den Busverkehr ergeben sich keine Änderungen zur jetzigen Wegeführung, die Abbiegeradien entsprechen den jetzigen Maßen. Schließlich ist die vorgeschlagene Lösung sehr preiswert, kann also auch ohne große Kosten im Betrieb erprobt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 77/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 84/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 89/3 Betreff: Keine Diagonalsperre im nördlichen Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Einrichtung einer Diagonalsperre am nördlichen Oeder Weg zwischen Eckenheimer Landstraße und Holzhausenstraße zu verzichten. Stattdessen soll der Magistrat prüfen und berichten, inwiefern sich das Projekt fahrradfreundliche Nebenstraße auch mit der Installation von Bodenschwellen und Fahrbahnverschwenkungen umsetzen lässt, die den motorisierten Verkehr auf Fahrradgeschwindigkeit herunterbremsen. Begründung: Der Oeder Weg ist eine von wenigen verbliebenen Einkaufsstraßen in Frankfurt, noch dazu eine mit sehr wenig Leerstand, trotz Coronapandemie und einem zunehmenden Trend zum Onlineshopping. Das ist der Arbeit der ansässigen Gewerbetreibenden zu verdanken, die sich über Jahre einen treuen Kundenstamm aufgebaut haben, der weit über das Nordend hinausreicht. Mit der Diagonalsperre fürchten die Gewerbetreibenden von diesen Kunden abgeschnitten zu werden. Ein entsprechender Brief, gezeichnet von 22 Gewerbetreibenden des Oeder Wegs, mit der Bitte, auf die Diagonalsperre im Norden ebenso zu verzichten wie auf die Schranke im Süden und den Wegfall von 79 Parkplätzen, ging der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat Mitte Juli zu. Schranke und Parkplatzrückbau sind inzwischen umgesetzt. Die Gewerbetreibenden fürchten, sich nicht mehr auf dem Oeder Weg halten zu können. Ein Verlust an Attraktivität dieser Stadtteil-Einkaufsstraße steht ebenso zu befürchten wie ein Verlust an Arbeitsplätzen. Der Wegfall von Geschäften - und damit auch von Kunden - kann zudem einen Dominoeffekt auslösen und die Existenznot anderer Gewerbetreibender, insbesondere der Gastronomie, verschärfen. Im Gegensatz zur kritisierten Diagonalsperre sind Bodenschwellen und Verschwenkungen einfach und provisorisch einzurichten. Sie erlauben es, Fahrzeugen von Norden weiterhin in den Oeder Weg ein- und die Geschäfte anzufahren und machen den Oeder Weg durch die Drosselung auf Fahrradgeschwindigkeit sowohl fahrradfreundlich als auch unattraktiv für den Durchfahrtsverkehr. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 89/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2021, OF 101/3 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Finkenhofstraße Abschnitt zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Finkenhofstraße zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße zum Verkehrsberuhigten Bereich zu erklären. Die wenigen bislang vorhandenen Parkflächen sollten eigens gekennzeichnet und zu den bisherigen Zeiten für Bewohner mit dem Parkausweis Nr. 20 vorbehalten werden. Begründung: Dieser von Wohnhäusern gesäumte Straßenabschnitt führt als schmale Einbahnstraße von der Eschersheimer Landstraße in Richtung Oeder Weg. Er wird von Kraftfahrzeugen und Fußgänger:innen sowie Radfahrenden genutzt, die oft in beide Richtungen unterwegs sind. Zwar mißt die Breite der Fahrbahn 4,10 Meter. Die nutzbare Breite jedoch liegt wegen der wenigen ausgewiesenen Bewohnerparkplätze auf der nördlichen Seite im Durchschnitt bei 2,65 Metern. Der nördliche Gehweg erreicht Schmalstellen zwischen 55 und 65 Zentimetern. Der südliche Gehweg weist wegen Pollern und neu aufgestellten Parkomaten an mehreren Stellen weniger als 85 Zentimeter Breite auf. Die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge ist erschwert, die Müllabfuhr (Wagenbreite mindestens 2,50) kann häufig nur durch Ausweichen auf den Gehweg passieren. Für Fußgänger:innen mit Gehhilfen oder Kinderwagen, mit vielleicht zweitem Kind oder Einkaufstaschen bleibt ebenso oft nur der Gang über die Fahrbahn, insbesondere dann, wenn mitten auf dem Gehweg anonym aufgestellte E-Bikes parken. Mit der geplanten - und bereits eingeleiteten - Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs ist eine direkte Zufahrt von Süden zum Oeder Weg in naher Zukunft nicht mehr möglich, sondern muß über die Eschersheimer Landstraße erfolgen. Die nächsten Zufahrten zum Oeder Weg sind bislang die Finkenhofstraße, gefolgt von der Heine- und der ca 600 Meter entfernten Wolfsgangstraße. Es ist damit zu rechnen, daß Autofahrer:innen mit der Finkenhofstraße die nächstmögliche Verbindung zum Oeder Weg nutzen, zumal auch Pläne vorliegen, die Heinestraße in eine Sackgasse umzuwandeln. Damit würde sich die ohnehin problematische Verkehrssituation für die Finkenhofstraße verschärfen. Die Umwandlung in eine reine Spielstraße spricht gegen die Interessen der Bewohner:innen, die auf einen PKW aus beruflichen, familiären oder physischen Gründen angewiesen sind. Ein schwellenloser, verkehrsberuhigter Bereich mit vorgeschriebenem Schritttempo ist geboten, um quartiersfremden Durchgangsverkehr abzuhalten und mehr Sicherheit für Bewohner:innen und Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 101/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1033 2021 Die Vorlage OF 101/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2021, OF 88/3 Betreff: Umgestaltung Oeder Weg zügig vorantreiben Vorgang: M 47/19; NR 895/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die provisorische Umgestaltung des Oeder Wegs gemäß der Beschlussvorlage M47 "Bürgerbegehren Radentscheid Frankfurt am Main" und des Antrags Nr. 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" zügig voran zu treiben und den nördlichen provisorischen Modalfilter mit einem Diagonalfilter Ecke Holzhausenstraße/Oeder Weg wie vom Amt für Straßenbau & Erschließung vorgeschlagen umzusetzen. Begründung: Der Erfolg des fahrrad- und flanierfreundlichen Oeder Wegs hängt im hohen Maße davon ab, wie viel motorisierter Durchgangsverkehr dort weiterhin fährt. Das heißt, Autoverkehr, der nicht direkt den Oeder Weg oder angrenzende Straßen ansteuert, sondern auf dem Weg in die Innenstadt ist, sollte nicht über eine Quartiersstraße fahren. Diese sollte für die dort einkaufenden, essenden, radfahrenden oder dem gezielt dort hinfahrenden Autoverkehr vorbehalten sein. Wenn der Durchgangsverkehr nicht mehr über den Oeder Weg fährt, erhöht sich die Aufenthaltsqualität, sowie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen. Dennoch bleiben alle Geschäfte mit dem Auto erreichbar. Der Diagonalfilter ist die ideale Lösung um den motorisierten Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg zu nehmen. Die Variante "Schranke am nördlichen Beginn des Oeder Wegs" würde verkehrlich vermutlich nicht den gewünschten Effekt herbeiführen. Vielmehr würde der Durchgangsverkehr über kurz oder lang, durch einen kurzen Schlenker über die Eckenheimer Landstraße, diese Schranke umfahren, wodurch der Nutzen der Gesamtmaßnahme sich deutlich reduzieren würde. Der Diagonalfilter wäre ein grünes Tor in den fahrradfreundlichen Oeder Weg, eine Schranke würde bildlich eine andere Sprache sprechen. Die Mehrwerte des Diagonalfilters sind neben dem Effekt, den motorisierten Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg zu nehmen, folgende: Erhöhung der Aufenthaltsqualität, weniger Lärm- und Schadstoffemissionen, neues Grün und neue sichere und bequemere Querung der Kreuzung für zu Fußgehende. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 724 2021 Die Vorlage OF 88/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, LINKE., Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Betreff: Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße die Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg so zu gestalten, dass - die Holzhausenstraße in beiden Fahrtrichtungen zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße durchgehend befahrbar bleibt, - der Oeder Weg zwischen Eckenheimer Landstraße und Holzhausenstraße in beiden Richtungen befahrbar bleibt, - an der Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg, von Norden kommend, ausschließlich nach rechts in Richtung Westen abgebogen werden kann. Die Geradeausfahrt aus Norden in den Oeder Weg wird durch eine quergestellte Pollerreihe (oder ein anderes bauliches Element) verhindert, die schmal zwischen den beiden Fahrtrichtungen der Holzhausenstraße steht. Diese ist in der Breite so bemessen, dass der von Norden kommende Verkehr zwar an der Durchfahrt in den unteren Oeder Weg gehindert wird, aber der von Süden den Oeder Weg hinaufkommende Bus sie beim Linksabbiegen in die Holzhausenstraße ohne Probleme passieren kann. - durch die genannte Pollerreihe (oder ein anderes Element) auch das Linksabbiegen aus der östlichen Holzhausenstraße in den Oeder Weg verhindert wird, - das Rechtsabbiegen aus der westlichen Holzhausenstraße in den Oeder Weg, insbesondere für den Bus, problemlos möglich ist. Für diese Verkehrsführung wird eine Pilotphase von einem halben Jahr anberaumt. Erst wenn sich diese Verkehrsführung nicht bewähren sollte, werden andere Lösungen für die Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Oeder Weg aus Richtung Norden erprobt. Begründung: Gegenüber einer Einbahnstraßenregelung Richtung Norden im Oeder Weg zwischen Holzhausenstraße und Eckenheimer Landstraße ist die oben vorgeschlagene Lösung wirksamer und anwohnerfreundlicher, dabei ebenfalls einfach, auch zur Probe, durchführbar. Bei der Einbahnstraßenregelung müsste der gesamte Verkehr von Norden um den engen Bereich am oberen Ende des Oeder Wegs auf die Eckenheimer Landstraße herumgeführt werden, was zur erhöhten Belastung der Anwohner in diesem Bereich sowie zur vermehrten Staubildung führt. Nach dieser Umfahrung würde dann der Verkehrsanteil, der nach Westen will, in die Holzhausenstraße einbiegen - ein unnötiger Umweg gegenüber der Lösung im Antrag. Auf dem gleichen Wege würde aber auch der Durchgangsverkehr aus Richtung Norden in den Oeder Weg gelangen, da man von der Holzhausenstraße problemlos nach links in den Oeder Weg abbiegen könnte. Auch ein Linksabbiegeverbot würde da nur wenig helfen. Damit wäre das eigentliche Ziel, den von Norden kommenden Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg herauszuhalten, konterkariert. Das Argument, dass es bei der im Antrag vorgeschlagenen Lösung für den Bus zu schwierig sei, von Süden nach links in die Holzhausenstraße abzubiegen, kann im Übrigen nicht nachzogen werden, da es nachweislich in Frankfurt für Busse wesentlich schwierigere Abbiege- und Wendesituationen gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.06.2021, OF 62/3 Nebenvorlage: Antrag vom 27.08.2021, OF 84/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 62/3 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 77/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 77/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 84/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.07.2021, OF 45/16 Betreff: Schilder für das Landschaftsschutzgebiet Berger-Bischofsheimer Hang Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat sich bei den zuständigen Behörden (Untere Naturschutzbehörde) dafür einsetzt, dass dem MainÄppelHaus Lohrberg und dem Obst- und Gartenbauverein Bergen-Enkheim so schnell wie möglich die Erlaubnis gegeben wird, das Schild, wie es am Eingang des Wagenweges zu finden ist, auch an den Wegeingängen des Mittelwegs und des Riedwegs aufzustellen. Begründung: Vor allem im Zuge von Corona ist der Berger-Bischofsheimer Hang von Erholungssuchenden stärker frequentiert worden. Manche Menschen sind jedoch neu und wissen nicht, was es mit diesem Landschaftsschutzgebiet auf sich hat. Das bestehende Schild klärt die Besucher*innen auf freundliche Art und Weise auf, damit alle dieses Gebiet noch lange gemeinsam harmonisch nutzen können. Der Mittelweg und der Riedweg sind neben dem Wagenweg die stark frequentiertesten Eingänge zum Landschaftsschutzgebiet und Schilder erscheinend auch dort sinnvoll. Das MainÄppelHaus hat zugesagt, sich um die Aufstellung und Pflege des Schildes zu kümmern. Das bestehende Schild am Eingang des Wagenweges (eigene Aufnahme) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 536 2021 Die Vorlage OF 45/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 61/3 Betreff: Nachfrage zur Datengrundlage der Umgestaltungsmaßnahmen auf dem Oeder Weg Vorgang: OM 7205/21 OBR 3; ST 1153/21 In der Stellungnahme ST 1153 vom 25.5.2021 sichert der Magistrat dem Ortsbeirat 3 zu, die zunächst provisorischen Umgestaltungsmaßnahmen des Oeder Wegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße mit Verkehrsuntersuchungen zu begleiten. Die Verkehrsuntersuchungen sollen dem Zweck dienen, mögliche Verlagerungen des Kfz-Verkehrs zu erkennen, sodass das Umsetzungskonzept gegebenenfalls korrigiert werden könne. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten: 1. ob bereits Verkehrsdaten für den Oeder Weg und die angrenzenden Wohngebiete zwischen Eschersheimer und Eckenheimer Landstraße vorliegen, welche als "Status- Quo-Daten" dienen können, um sie nach der Umgestaltung mit den neuen Verkehrsdaten abgleichen zu können. 2. falls diese Daten noch nicht vorliegen: Ob und wann der Magistrat diese Verkehrsdaten erheben wird. 3. Welche Parameter der Magistrat in die Untersuchung einbeziehen wird. 4. Welche Veränderungen dieser Parameter er im Zuge der Umgestaltung erwartet und wie er die erwarteten Veränderungen bewertet. Begründung: Die Umgestaltungsmaßnahmen entlang des Oeder Wegs geschehen zunächst provisorisch, um auf Veränderungen und Verlagerungen des Kfz-Verkehrs reagieren zu können. Erwartbare Veränderungen des Kfz-Verkehrs können ein erhöhtes Verkehrsaufkommen sein - beispielsweise im Holzhausenviertel, insbesondere in der Holzhausenstraße, die im Norden zur Hauptzufahrtsstraße in den Oeder Weg werden wird, aber auch auf der Eckenheimer Landstraße, auf die der von Norden kommende Verkehr umgeleitet wird - sowie eine Zunahme des Parksuchverkehrs. Um den hiervon Betroffenen die Sorge vor den Veränderungen zu nehmen und möglichst viele von den positiven Seiten der angestrebten Umgestaltung zu überzeugen, ist eine offene Kommunikation darüber, welche Auswirkungen die Umgestaltung mit sich bringen wird, ebenso wichtig, wie eine Festlegung, welche Nebeneffekte seitens der Stadt unerwünscht wären. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7205 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1153 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 119 2021 Die Vorlage OF 61/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 63/3 Betreff: Hochbeete für den Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob im Rahmen der Umgestaltung des Oeder Wegs Hochbeete für Urban Gardening aufgestellt werden können. Begründung: Anwohnende im Bereich Oeder Weg 70 wünschen sich Hochbeete für das Urban Gardening, da die angrenzenden Häuser keine Gärten oder Grünflächen haben. Sie stellen sich als Pat:innen zur Verfügung. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 63/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 63/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 63/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1270 2021 Die Vorlage OF 63/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Hochbeete" durch den Wortlaut "entsiegelte Flächen" sowie das Wort "aufgestellt" durch das Wort "erstellt" ersetzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 62/3 Betreff: Fahrradfreundlicher Oeder Weg soll ein Gewinn für alle werden! Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten bei der Planung zur Umgestaltung des Oeder Wegs in eine Fahrradfreundliche Nebenstraße: - Auf die Sperrung des Oeder Wegs aus Richtung Norden zunächst zu verzichten. Weitere Sperrungen sollen erst in einem weiteren Schritt geprüft werden, wenn die weiteren Umgestaltungsmaßnahmen umgesetzt wurden und zu keiner spürbaren Verlangsamung des Verkehrs geführt haben. - Bei der Umgestaltung von Parkflächen sollen nur die Flächen freigeräumt werden, die künftig auch von Gastronomen oder Einzelhändlern genutzt werden. Begründung: Bei der letzten Präsentation der Pläne zur Umgestaltung des Oeder Weges waren leider lediglich ADFC und Radentscheid und nicht die Einzelhändler eingeladen. Der Ortsbeirat 3 möchte die Interessen der Geschäftsleute auf dem Oeder Weg aber auf jeden Fall in der Planung berücksichtigen. Ebenfalls hat die Anwohnerschaft der Seitenstraßen die nachvollziehbare Befürchtung, dass ein Entfall von über 70 Parkplätzen auf dem Oeder Weg bis Glauburgstraße eine Zunahme des Parksuchverkehrs in den Seitenstraßen zur Folge hätte. Deshalb schlägt das Gremium diesen Kompromiss vor um den Befürchtungen von ausbleibenden Kunden und der Zunahme des Parksuchverkehrs in den angrenzenden Straßen Rechnung zu tragen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 62/3 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 77/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2021, OF 25/16 Betreff: Versetzen des "Durchfahrt-Verboten-Schildes" am Feldwegeanschluss Fritz-Schubert-Ring/Mittelweg Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten nachdem das Freischneiden des Schildes auf dem "kleinen Dienstweg" seit Jahren nicht klappt, das völlig eingewachsene Schild gegenüber auf die Nordseite des Weges zu versetzen, da der Weg von Spaziergängern in großer Zahl als Parkplatz genutzt wird, weil man das Schild nicht sehen kann. Die Hecke auf der Nordseite wird regelmäßig geschnitten, so daß auch keine Ausreden mehr gelten. Offensichtlich können die Gärtner, wie auch die Polizei das Schild nicht finden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 530 2021 Die Vorlage OF 25/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 36/3 Betreff: Datenbasierte Verkehrspolitik für das Nordend Vorgang: B 56/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu erheben, 1. wie viele PKW im Nordend (Stand 2021) zugelassen sind. 2. wie sich die Zahl der zugelassenen PKW im Nordend im Zeitraum der letzten 5 Jahre verändert hat. 3. wie viele PKW davon ein E-Nummernschild haben. 4. wie viele Elektro-Ladesäulen und Wasserstofftanksäulen für Brennstoffzellenautos im Stadtgebiet existieren, wie sich diese auf das Stadtgebiet verteilen und wer sie zur Verfügung stellt. 5. wie viele Bewohnerparkausweise (Stand 2021) im Nordend ausgestellt / gültig waren. 6. wie viele Gewerbeparkausweise (Stand 2021) im Nordend ausgestellt / gültig waren. 7. wie sich die Zahl der Bewohner- und Gewerbeparkausweise im Zeitraum der letzten 5 Jahre verändert hat. 8. ob und wie viele Parkflächen es gibt, die Car-Sharing-Anbietern vorbehalten sind. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, zu erheben oder zumindest nachvollziehbar zu schätzen, 9. wie viele ausgewiesene PKW-Parkflächen es im Nordend gibt. 10. wie viele Straßenkilometer darüber hinaus als Parkflächen im Nordend genutzt werden können. 11. wie viele dieser Straßenkilometer ausschließlich Besitzer:innen von Bewohnerparkausweisen vorbehalten sind, sofern diese nicht deckungsgleich sind mit den 2.753 Bewohnerparkplätzen, welche in B 56 vom 8.2.2021 ausgewiesen wurden. 12. wie viele Parkplätze und Parkhäuser es im Nordend gibt, wie viele Parkplätze diese anbieten und wie deren durchschnittliche Auslastung ist. Begründung: Der öffentliche Straßenraum in Frankfurt ist begrenzt. Insbesondere in den Innenstadtlagen, die sich durch eine hohe Verdichtung auszeichnen, kommt es deshalb immer wieder zu Konflikten in Politik und Stadtgesellschaft darüber, wie dieser begrenzte Straßenraum gerecht auf alle Verkehrsteilnehmenden zu verteilen sei. Klar ist: Um unsere Stadt vor Staus zu schützen, müssen attraktive Angebote geschaffen werden, um Menschen dazu zu bewegen, Verkehrsmittel jenseits des eigenen PKWs zu nutzen. Solche Anreize Fußgängerinfrastruktur liegen. Klar ist für uns aber auch, dass jeder Mensch stets selbstbestimmt dasjenige Verkehrsmittel wählen können soll, das ihm in der jeweiligen Situation am praktischsten erscheint. Dazu muss er die benötigte Infrastruktur aber auch vorfinden können. So zentral die Frage der individuellen Mobilität für die Stadtgesellschaft ist und so weitreichend die Entscheidungen sind, welche die Kommunalpolitik regelmäßig auf diesem Gebiet trifft, so befremdlich ist es, dass die Stadt Frankfurt in zentralen Fragen nicht die nötigen Daten bereitstellen kann, um faktenbasierte und an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientierte Entscheidungen treffen zu können. Aus dem Bericht des Magistrats B 56 vom 8.2.2021 geht hervor, dass die Stadt - keine Statistik über die Anzahl der Parkplätze für PKW im öffentlichen Straßenraum führt. - zwar weiß, wie viele PKW in Frankfurt zugelassen sind (359.895), jedoch nicht, wie sich diese PKW auf die einzelnen Stadtteile verteilen. Die Stadt kann nicht einmal die Anzahl der bewirtschafteten Parkplätze im Stadtgebiet benennen, obwohl die Parkraumbewirtschaftung zu ihren Einnahmen beiträgt und die Kenntnis solcher Daten eine deutlich treffsicherere Verkehrs- und Parkraumplanung ermöglichen würde. Die Zahl der PKW in Frankfurt ist seit 2007 kontinuierlich gestiegen. Allein im Zeitraum 2019-2020 sind laut Statistischem Jahrbuch Frankfurt fast 20.000 PKW hinzugekommen. Mit 340.180 zugelassenen PKW 2019 gegenüber 765.315 Einwohner:innen besitzt fast jede:r zweite Frankfurter:in einen PKW. Für das Nordend mit seinen 54.000 Einwohner:innen kennt der Magistrat nur 2.753 für Bewohner:innen reservierte Stellplätze. Unklar bleibt hier, wie sich diese Zahl genau zusammensetzt und ob Parkflächen am Straßenrand hier bereits einbezogen wurden. Dennoch werden im Stadtgebiet zunehmend Parkflächen umgewidmet, ohne dass beispielsweise durch neue Quartiersgaragen Ausgleich geschaffen wird. Allein im Oeder Weg sollen im Rahmen der Umgestaltung zur fahrradfreundlichen Nebenstraße über 70 Parkflächen wegfallen. Politik muss sich an den Bedürfnissen der Bürger:innen ausrichten und darf nicht auf Bauchentscheidungen beruhen. Dafür braucht es Daten und Fakten. Der Magistrat wird aufgefordert, diese zu erheben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.02.2021, B 56 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 36/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 118 2021 Die Vorlage OF 36/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die letzten vier Absätze ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2021, OF 44/3 Betreff: Behindertenübergang im Kreuzungsbereich Oeder Weg/Ecke Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Behindertenübergang an der Ecke Wolfsgangstraße/ Oederweg (östlich der PaulHindemith-Anlage) durch eine Markierung kenntlich zu machen. Im Kreuzungsbereich Wolfsgangstraße/ Oederweg (östlich der Paul-Hindemith-Anlage; siehe Foto unten) ist der Gehweg abgesenkt, sodass ein barrierefreies Überqueren der Straße möglich ist. Allerdings ist diese Stelle sehr oft zugeparkt, sodass ein Überqueren nicht möglich ist. Deshalb ist es notwendig, den Bereich des abgesenkten Gehweges zu markieren und so zu gewährleisten, dass ein barrierefreies Überqueren möglich ist. Quelle: Google Earth Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 44/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 572 2021 Die Vorlage OF 44/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 48/3 Betreff: Fragen zur Neuplanung des Clementinen Kinderkrankenhauses Im Spätsommer 2020 wurden Anwohnern und den Mitgliedern des Ortsbeirats 3 die Pläne für den Neubau des Clementine Kinderkrankenhaus entlang der Richard-Wagner-Straße vorgestellt. Die Baumaßnahme sollte im Frühjahr 2021 beginnen. Das Bauprojekt umfasst die Errichtung eines Neubaus sowie den Umbau des Bestandsgebäudes an der Ecke Weberstraße/ Richard-Wagner-Straße (ehemalige Palliativstation Marienkrankenhaus). Im Rahmen der Entwurfsplanung und den damit einhergehenden Prüfungen wurden nun Baumängel in besagtem Eckgebäude Richard-Wagner-Straße/ Weberstraße entdeckt. Diese fallen so schwerwiegend aus, dass eine Sanierung nicht möglich ist. Es besteht die Notwendigkeit, das Gebäude abzureißen. Dies wurde den Anwohnern und dem Ortsbeirat vor einigen Wochen mitgeteilt. Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge vor diesem Hintergrund beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, a) Wird seitens der Stadtplanung nach Abriss des Bestandsgebäudes inkl. dort vorhandener Parkplätze auf die ausreichende, mindestens im bestehenden Umfang stattfindende Schaffung von unterirdischen Parkmöglichkeiten für Mitarbeiter, Patienten und Besucher geachtet? b) Wird bei der nun vergrößerten Baustelle nochmals das Thema "Baustellenlogistik" überprüft? Es gab und gibt berechtigte Zweifel an der geplante Führung des abfließenden Baustellenverkehrs über die Weberstraße und oder die Richard-Wagner-Straße in die Eckenheimer Landstraße. c) Verfolgt die Stadtplanung bzw. das Amt für Straßenbau und Erschließung mit Bezug auf das Ziel "Fahrradstadt Frankfurt" einen wünschenswerten Umgestaltungsplan des Straßenraums für die Richard-Wagner-Straße? d) Plant das Amt für Straßenbau und Erschließung bereits die nach den jahrzehntelangen Baumaßnahmen notwendige Grundsanierung von Straßen und Bürgersteigen der Richard-Wagner-Straße im Abschnitt Nibelungenallee bis Eckenheimer Landstraße? e) Plant das das Amt für Straßenbau und Erschließung im Abschnitt Nibelungenallee bis Weberstraße der Richard-Wagner-Straße die Einrichtung von Gehwegnasen, Fahrradständern sowie eine Fortführung der für das Mikroklima im dicht bebautem Nordend wichtigen Baumreihen aus dem unteren Abschnitt der Richard-Wagner-Straße sowie geeignete Maßnahmen den mit dem Krankenhausstandort verbundenen Autoverkehr zu verlangsamen? f) Wird seitens der baugenehmigenden Stadtplanung darauf geachtet, dass die Planung des Neubaus des Clementine Kinderhospitals klimafreundliche Dach- und Fassadenbegrünungen berücksichtigt. Begründung: Die Richard-Wagner-Straße gleicht im Abschnitt zwischen den Kreuzungsbereichen mit der Brahmsstraße im Nordosten und der Eckenheimer Landstraße im Südwesten einer Dauerbaustelle. Bürgersteige wurden auf der nördlichen Straßenseite teilweise nur notdürftig wieder hergestellt und sind durch die Baustelleneinrichtung von der Einmündung der Brahmsstraße bis zur Einmündung der Weberstraße auf der südlichen Seite komplett gesperrt. Es ist zum Einen erforderlich für die sicherlich nun länger andauernde Baustellenphase eine vernünftige Zwischenlösung zu finden und anschließend die Richard-Wagner-Straße weiterzuentwickeln auch im Sinne einer Verbindung des Radverkehrs an die Eckenheimer Landstraße und den Oeder Weg als Verbindung in die Innenstadt. Gleichzeitig sollte die erforderliche Umplanung dazu genutzt werden, um nun das Gesamtgebäude auch vor dem Hintergrund von Klimaaspekten neu zu überdenken. Dach- und Fassadenbegrünungen kühlen Gebäude im Sommer und tragen zu einem angenehmen Mikroklima in der Umgebung bei. Da sich die bebaute Städte bzw. Stadtquartiere schneller aufheizen, sollte dies bei großen privaten wie öffentlichen Bauprojekten beachtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 281 2021 Die Vorlage OF 48/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 5/3 Betreff: Fußgängerüberweg vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Übergang vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße eine direkte, sichere Querung für Fußgänger*innen herzustellen und hierfür einen Ortstermin anzuberaumen. Begründung: Der begrünte Mittelstreifen der Eysseneckstraße setzt die Grünfläche des Holzhausenparks optisch fort. Das gegenüber des Eingangs zum Holzhausenpark befindliche Wasserhäuschen dient auch vielen großen und vor allem kleinen Parkbesucher*innen zur Versorgung mit Süßigkeiten und Erfrischungen. Vom Park ist das Wasserhäuschen durch die stark befahrene Holzhausenstraße getrennt. Ein direkter sicherer Überweg existiert an dieser Stelle nicht. Die bestehende Verkehrsführung sieht vor, dass Fußgänger*innen vom Park kommend zunächst die Hammastraße, dann die Holzhausenstraße am bestehenden Überweg links von der Eysseneckstraße und schließlich die Esseneckstraße von der linken Seite zum Mittelstreifen überqueren müssen. Dies entspricht nicht der Lebensrealität. Viele Fußgänger*innen nutzen ungeachtet der Überwege den direkten Weg. Die Holzhausenstraße ist als eine der Hauptachsen zwischen Eschersheimer Landstraße und Oeder Weg stark vom Individualverkehr befahren; auch die Buslinie 36 verkehrt auf dieser Strecke. Die in diesem Bereich einmündenden Querstraßen (Eysseneckstraße, Hammastraße und Klettenbergstraße) erschweren die Übersichtlichkeit für Fußgänger*innen. Zwar ist der Bereich unmittelbar vor dem Eingang zum Park für parkende Fahrzeuge gesperrt, die vor und hinter der Markierung abgestellten Fahrzeuge führen jedoch zu einer erheblichen Einschränkung der Sichtverhältnisse - nicht nur für die querenden Fußgänger*innen, sondern auch für Rad- und Autofahrer*innen auf der Holzhausenstraße. Ein sicherer Überweg wäre daher dringend geboten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.05.2021, OF 22/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 16 Die Vorlage OF 5/3 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 93 2021 1. Die Vorlage OF 5/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 22/3 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 3/3 Betreff: Barrierefreiheit von Gehwegen und Radfahrstreifen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird dringend aufgefordert, auf die Barrierefreiheit der Gehwege und Fahrradstreifen zu achten. Dies gilt insbesondere bei der Umsetzung von Maßnahmen der eigenen Ämter. Gehwege und Radfahrstreifen dürfen nicht blockiert werden und müssen in ihren Mindestbreiten erhalten werden. Im Bedarfsfall (Aufstellung von Geräten, Einrichtung von Baustellen) müssen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen, oder es müssen Umleitungen eingerichtet werden. Im Rahmen der Vorbereitungen zur Parkraumbewirtschaftung ist im Nordend vor der Liegenschaft Mittelweg 11 auf einem ohnehin sehr engen Gehweg eine der Parkuhren installiert worden. Zurzeit wird diese Stelle zusätzlich wegen der gegenüberliegenden Baustelle durch Absperrbaken beengt. Nach der Aufstellung der Parkuhr verbleibt nun eine Durchgangsbreite von deutlich weniger als einem Meter. Auch nach Entfernung der Absperrbaken ist der Gehweg noch zu eng. Der Fußgängerweg im Oederweg, kurz vor der Einmündung der Cronstettenstraße, ist für Fußgänger zurzeit komplett gesperrt, ohne irgendeine Umleitung. Es handelt sich nicht nur um einen Schulweg, sondern ist der Weg zu den Krabbelstuben und Kindergärten in der Cronstettenstraße und wird daher von Familien mit kleinen Kindern stark genutzt. Da eine Ausweichmöglichkeit fehlt (gegenüber verlaufen die Bahnschienen, es gibt keinen Bürgersteig), sind die Eltern gezwungen, mit Kindern auf den Fahrradweg auszuweichen. Hier muss schnellstens eine Lösung gefunden werden, die auch den schwächsten Verkehrsteilnehmer/innen gerecht wird. Es erstaunt, dass darauf hingewiesen werden muss. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 91 2021 Die Vorlage OF 3/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2021, OF 9/3 Betreff: Parkraumbewirtschaftung im Nordend Die Parkraumbewirtschaftung im Nordend wird bereits umgesetzt. Leider gab es hierzu im Vorfeld keinerlei Information für die Anwohnerschaft und den Ortsbeirat. Deshalb erreichen den Ortsbeirat vermehrt Anfragen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Nach welchen Kriterien werden die Parkscheinautomaten aufgestellt? Wurde die erforderliche Barrierefreiheit berücksichtigt? Wurden die Arbeiten an eine Fremdfirma vergeben? 2. In der Presse war zu lesen, dass der Oeder Weg erst im Zuge der geplanten Umgestaltung in das neue Parkkonzept integriert wird. Was bedeutet das für die dortige Parkregelung in der Zwischenzeit? 3. Gibt es für die Einkaufsstraßen im Nordend eine Brötchentaste? Damit kann die ersten 15 Minuten kostenlos geparkt werden. Wichtig um Kunden zu halten, die nur eine Bestellung abholen / Paket abgeben wollen. 4. Ist für die ansässigen Geschäfte/Gewerbetreibenden vorgesehen, dass sie mittels eines Gerätes die Parkgebühr für ihre Kunden in der ersten Stunde um 50% reduzieren können, von 2€ auf 1€? 5. Wie wird die Bewohnerschaft über die geänderte Parkregelung informiert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 9/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 6 Auf Wunsch von GRÜNEN, CDU und LINKEN. wird über die Vorlage OF 9/3 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 271 2021 1. Die Ziffern 1., 2. und 5. der Vorlage OF 9/3 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 3. der Vorlage OF 9/3 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 3. Die Ziffer 4. der Vorlage OF 9/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Ortsvorsteherin wird auf Vorschlag der SPD-Fraktion gebeten, dass in einer der kommenden Ortsbeiratssitzungen die Brötchentaste in Bornheim vorgestellt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE und LINKE. gegen CDU, 2 SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme);1 SPD (= Enthaltung) zu 3. 2 GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 5 GRÜNE, 1 SPD und LINKE. (= Ablehnung) zu 4. Annahme bei Enthaltung CDU und 1 FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2021, OF 1057/3 Betreff: Der Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt den vom Verkehrsdezernat vorgelegten Planungsentwurf zur Ausgestaltung des Oederwegs als fahrradfreundliche Nebenstraße und bittet den Magistrat, diesen Entwurf unter folgenden Maßgaben weiterzuverfolgen: 1. Der Oederweg bleibt für Anwohnerverkehr, Lieferverkehr, Busse und Zweiräder ohne Einschränkungen befahrbar. Ziel der Maßnahmen ist allein die Reduzierung des Durchgangsverkehrs aus Nord- und Südrichtung, eine Verkehrsberuhigung und die Vermeidung von unnötigem Parksuchverkehr. 2. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme Oederweg erfolgt in einzelnen Teilschritten, die bezüglich Kommunikation und Beteiligung aller Betroffenen, insbesondere auch der Gewerbetreibenden, zu jeder Zeit umfassend begleitet werden. 3. Alle Teilschritte werden sowohl vor Beginn der Maßnahme als auch während und nach deren Durchführung ausführlich durch Verkehrsmessungen und Befragungen aller Betroffenen begleitet. 4. Für die Erprobung der Teilschritte wird ausreichend Zeit angesetzt, um im Hinblick auf die Verkehrsmessungen und einzelnen Gestaltungsmaßnahmen zu validen Ergebnissen zu kommen. Die Ergebnisse werden umgehend transparent gemacht und diskutiert, erst anschließend beginnen ggf. nächste Teilschritte. 5. Als erster Teilschritt bietet sich die probeweise Sperrung der südlichen Einfahrt vom Eschenheimer Turm in den Oederweg sowie die Durchführung von gestalterischen Maßnahmen im unteren Teil des Oederwegs bis zur Querstraße an. 6. Die Diagonalsperre auf der Kreuzung Oederweg/Holzhausenstraße wird nicht realisiert. Stattdessen wird durch eine geeignete Verkehrsführung auf der Kreuzung sichergestellt, dass die Befahrbarkeit der Holzhausenstraße in Ost-West-Richtung auf ihrer gesamten Länge erhalten bleibt, aber gleichzeitig die Einfahrt von Norden in den Oederweg für den Durchgangsverkehr verhindert wird. Hierfür gibt es einfache technisch durchführbare Lösungen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7206 2021 Die Vorlage OF 1057/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2021, OF 1059/3 Betreff: Lastenfahrradparkplätze Vorgang: OM 6668/20 OBR 3; ST 350/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten im Mittelweg zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Humboldtstraße einen Lastenfahrradparkplatz einzurichten. Diese Maßnahme soll möglichst mit der Umsetzung der Anregungen aus der Vorlage OM 6668 erfolgen. Begründung: Mit einem Schreiben zum Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder" bittet der Magistrat die Ortsbeiräte um Mithilfe, mögliche Standorte identifizieren zu können. Im angesprochenen Abschnitt des Mittelweges sind zwei bis 3 Lastenfahrräder bekannt, die auf dem Bürgersteig abgestellt werden. Es wird gebeten, hierfür einen Platz für drei solcher Räder, wie vorgeschlagen, einzurichten und dafür einen PKW-Stellplatz umzubauen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 350 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7207 2021 Die Vorlage OF 1059/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2021, OF 1047/3 Betreff: Oeder Weg - Umgestaltung und Straßensperrungen nicht übers Knie brechen Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die vorliegende Umgestaltung des Oeder Wegs zunächst zurückzustellen. Begründung: Es hat sich gezeigt, dass insbesondere die Punkte der geplanten Diagonalsperre an der Holzhausenstraße und die geplante Durchfahrtsbeschränkung am Anlagenring sehr kontrovers diskutiert werden. Gerade auch der Austausch mit den Gewerbetreibenden über die geplante Umgestaltung braucht Zeit. Die Veränderung der Verkehrsströme und die Auswirkungen auf die Anliegerstraßen muss berücksichtigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 1047/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2021, OF 309/13 Betreff: Benennung der Straßen im Baugebiet südlich am Riedsteg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, die Straßen im ausgewiesenen Baugebiet "Südlich am Riedsteg" wie folgt zu benennen: - die erste Straße welche parallel in südöstlicher Richtung zur Straße am Riedsteg liegt und gleichzeitig die Straße "Am Mittelpfad" kreuzt soll mit "Am Mittelpfad" benannt werden, um die nordöstliche Querung fortzuführen. - die von dort aus nächste Parallelstraße in südöstlicher Richtung bitten wir "Zum kleinen Ried" zu benennen. - die von dort aus nächste Parallelstraße in südöstlicher Richtung bitten wir "Zum Schwalbenberg" zu benennen. - die von dort aus nächste Parallelstraße in südöstlicher Richtung bitten wir als Ringstraße um das neue Baugebiet zu führen und "Zur Erlenbachaue" zu benennen. Somit Würde diese Straße ebenfalls eine Querstraße zu den drei oben genannten darstellen und in die Straße "Am Riedsteg" bzw. "Alt Erlenbach" münden. Bei der Benennung der Straßennamen wurde sich an den Richtlinien aus dem "Leitfaden zur Straßenbenennen" der Stadt Frankfurt orientiert. Des Weiteren wurde sich am Buch des Nieder- Erlenbacher Geschichtsvereins "Die Flurnamen der Gemarkung Nieder- Erlenbach" von 2003 orientiert, im Sinne der Herstellung eines Ortsbezugs. Zur besseren Orientierung bitte den Kartenanhang beachten. Begründung: Im ausgewiesenen Baugebiet "Südlich am Riedsteg" wird es 4 bzw. 5 neue Straßenzüge geben. Diese sind zu benennen. Der Ortsbreirat hatte sich darauf verständigt die Straßennamen Personen und Sachneutral zu benennen, sowie einen Bezug zu Nieder- Erlenbach herzustellen. Aus diesem Grund wurde sich am natürlichen Umfeld des geplanten Baugebiets sowie historischen Flurstücken orientiert. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 13 am 23.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 35 2021 Die Vorlage OF 309/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2021, OF 1043/3 Betreff: Erhalt des kleinen Anbaus im Mittelweg 1 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, trotz anderslautender Anordnung im Sinne der Vorgartensatzung, dem Erhalt des kleinen Anbaus am Haus des Mittelwegs 1 zuzustimmen. Er wird im Moment von einem Hausmeisterservice genutzt. Der vorläufige Erhalt wird auf fünf Jahre begrenzt. Begründung: Der kleine Anbau am Haus des Mittelwegs 1 soll im Sinne der Vorgartensatzung zurückgebaut werden, um die Fläche dort zu entsiegeln. Im Moment wird der Anbau, der früher ein Obst- und Gemüseladen war, von einem Hausmeisterservice als Büro genutzt. Der Hausmeisterservice befindet sich gerade im Umbruch, ein Generationenwechsel soll erfolgen. Daher wäre es wichtig für den Erhalt des kleinen Betriebes, dass durch den Erhalt des zentralen Büros eine gewisse Kontinuität entsteht. Der Abriss und die folgende Entsiegelung der Fläche hätte zur Folge, dass an dieser Stelle der einzige Vorgarten auf der linken Seite der Eckenheimer Landstraße (stadtauswärts) gegenüber der Haltestelle Musterschule entsteht. Die Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses sind nicht davon überzeugt, dass ein Vorgarten an dieser Stelle wirklich zielführend ist, wie man schon an anderen kleinen Grünflächen entlang der Eckenheimer Landstraße beobachten kann - sie werden zugemüllt, sind beliebte Anlaufstationen für Wildpinkler, gerade in unmittelbarer Nähe der U-Bahn Haltestelle. Ein zeitlich befristeter Erhalt des kleinen Anbaus würde einem kleinen, im Nordend verwurzelten Betrieb eine mittelfristige Planungssicherheit ermöglichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.01.2021, OF 1028/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7145 2021 1. Die Vorlage OF 1028/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1043/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1043/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Antragstenors vor den Worten "fünf Jahre" das Wort "maximal" eingefügt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2021, OF 1045/3 Betreff: Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Verkauf des Wohnhauses im Oeder Weg 106 an die Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH (WPS) durch Ausübung des Vorkaufsrechts zu verhindern. Begründung: In den beiden letzten Jahren wurden die zahlreichen Entmietungspraktiken der WPS in den Frankfurter Tageszeitungen FAZ, FNP und FR immer wieder thematisiert. Im Nordend waren Mieterinnen und Mieter in von der WPS erworbenen Wohnhäusern u. a. in der Eckenheimer und Bornheimer Landstr., in der Spohrstr. Und in der Leimenrode betroffen. Jetzt sind es die Mieterinnen und Mieter im Oeder Weg 106. Das Wohnhaus im nordöstlichen Oeder Weg liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Milieuschutz Nr. 50 - Nordend Mitte. Vielleicht ein Glück, weil der Milieuschutz auf der gegenüberliegenden Seite nicht mehr gilt. Es liegt jetzt am Magistrat, dem Geschäftsmodell der WPS Einhalt zu gebieten und dazu alle verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7142 2021 Die Vorlage OF 1045/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2021, OF 1028/3 Betreff: Erhalt des kleinen Anbaus im Mittelweg 1 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, trotz anderslautender Anordnung im Sinne der Vorgartensatzung, dem Erhalt des kleinen Anbaus am Haus des Mittelwegs 1 zuzustimmen. Er wird im Moment von einem Hausmeisterservice genutzt. Begründung: Der kleine Anbau am Haus des Mittelwegs 1 soll im Sinne der Vorgartensatzung zurückgebaut werden, um die Fläche dort zu entsiegeln. Im Moment wird der Anbau, der früher ein Obst- und Gemüseladen war, von einem Hausmeisterservice als Büro genutzt. Der Hausmeisterservice befindet sich gerade im Umbruch, ein Generationenwechsel soll erfolgen. Daher wäre es wichtig für den Erhalt des kleinen Betriebes, dass durch den Erhalt des zentralen Büros eine gewisse Kontinuität entsteht. Der Abriss und die folgende Entsiegelung der Fläche hätte zur Folge, dass an dieser Stelle der einzige Vorgarten auf der linken Seite der Eckenheimer Landstraße (stadtauswärts) gegenüber der Haltestelle Musterschule entsteht. Die Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses sind nicht davon überzeugt, dass ein Vorgarten an dieser Stelle wirklich zielführend ist, wie man schon an anderen kleinen Grünflächen entlang der Eckenheimer Landstraße beobachten kann - sie werden zugemüllt, sind beliebte Anlaufstationen für Wildpinkler, gerade in unmittelbarer Nähe der U-Bahn Haltestelle. Der neue Besitzer des Hauses Mittelweg 1 hat angeboten, als Ausgleich für die wegfallende Entsiegelung einige Maßnahmen zu ergreifen wie z.B. die Begrünung des Daches, Bepflanzung mit Rosenranken, Pflanzen zweier neuer Bäume und eine substantielle Erweiterung der Entsieglung des angrenzenden Garagenhofes durch Erweiterung des vorhandenen Beetes in beide Richtungen. Die Pläne liegen bereits vor. Außerdem bietet er an, den Raum des Anbaus mittelfristig gemeinnützigen Einrichtungen als Treffpunkt zur Verfügung zu stellen, nachdem der Hausmeisterservice einen anderen geeigneten Raum gefunden hat. Der Erhalt des kleinen Anbaus wäre also in jeder Hinsicht ein Gewinn für das Viertel, zum einen ermöglicht er einem kleinen, im Nordend verwurzelten Betrieb kurzfristige Planungssicherheit, zum anderen könnte so mittelfristig ein dringend benötigter Raum für kleine gemeinnützige Initiativen und Vereine gewonnen werden. Zudem wird der Idee der Entsiegelung und Begrünung mit den angebotenen Ausgleichsmaßnahmen mehr entsprochen als mit der Schaffung einer zugemüllten Rasenfläche. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.01.2021, OF 1043/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7145 2021 1. Die Vorlage OF 1028/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1043/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1043/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Antragstenors vor den Worten "fünf Jahre" das Wort "maximal" eingefügt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2021, OF 1021/3 Betreff: Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Oeder Wegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und den Verkehrsversuch zur Umsetzung zu bringen. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Versuchszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Die Funktion des Oeder Weges als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden. Ebenso die Fußgängerfreundlichkeit in allen Bereichen, in denen Platz für Außengastronomie geschaffen wird. Die Anordnung von Parkplätzen sollen eine Parkraumbewirtschaftung für Anwohnende und Bereiche für Ladezonen und Kurzeitparkmöglichkeiten berücksichtigen. Die Zufahrt zum Parkhaus in der Querstraße soll von der Eschersheimer Landstraße aus allen Richtungen gut möglich sein. Dazu ist eine Linksabbiegerspur auf der Eschersheimer Landstraße von Norden kommend einzurichten. Somit sollen sich a) auch die Gewerbetreibenden wiederfinden und b) eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen: Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktem Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Versuchs auf die Anwohner und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die Planungen, die eine Zufahrtsregelung am unteren Ende des Oeder Weges und an der Holzhausenstraße vorsehen, gefallen dem Ortsbeirat. Der Durchfahrtsverkehr würde damit reduziert werden, mehr Platz für Radfahrende und Fußgänger geschaffen und die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohner vor Ort sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Oeder Weg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnern und Gewerbetreibenden führt. Nur auf der Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und mit den Ergebnissen lässt sich der Erfolg des Versuchs auf Fakten basierend bewerten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.09.2020, OF 937/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 937/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1021/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7205 2021 1. Die Vorlage OF 937/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1021/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1021/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz im dritten Absatz beginnend mit "Dazu ist eine Linksabbiegespur . ." ersatzlos gestrichen wird und im ersten Satz der Begründung die Worte "gefallen dem Ortsbeirat" durch die Worte "werden vom Ortsbeirat begrüßt" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2021, OF 1022/3 Betreff: Einzelhandel im Oeder Weg erhalten - keine reine Fahrradstraße Der Oeder Weg ist eine unverwechselbare Einkaufsstraße im Nordend und funktioniert trotz der Nähe zur Innenstadt. Die Anfahrtmöglichkeit mit dem Auto ist für viele Gewerbetreibende ein wichtiger Standortfaktor für den Oeder Weg. Gerade auch für Geschäfte deren Kunden nicht nur aus dem direkten Einzugsbereich kommen. Natürlich ist die aktuelle Situation auch für die Geschäftsleute auf dem Oeder Weg sehr schwierig. Gerade jetzt sollte die Politik versuchen sie mit allen möglichen Maßnahmen zu unterstützen. Der Ortsbeirat 3 - Nordend begrüßt deshalb Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Aufenthaltsqualität auf dem Oeder Weg wie zum Beispiel: - Begrünungsmaßnahmen - zusätzliche Bänke - zusätzliche Fahrradständer - breitere Fußgängerwege durch Verlagerung von Sommergärten - sicherere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger - Verlangsamung des Verkehrs auf der Straße Abgelehnt werden - die Sperrung des Oeder Wegs am Anlagenring und an der Holzhausenstraße, - die Umwandlung des Oeder Wegs in eine reine Fahrradstraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1022/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 1022/3 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2020, OF 1263/2 Betreff: Fahrradfreundlicher Grüneburgweg - Anliegerinnen bzw. Anlieger von Beginn an einbinden Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Planungsprozess zur Umgestaltung des Grüneburgwegs zur Fahrradfreundlichen Nebenstraße die aktuellen Planungsstände sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt (www.radfahren-ffm.de) als auch vor Ort durch eine Ausstellung/Schautafeln zu veröffentlichen und die Bürger*innen zu ermutigen sich im Gestaltungsprozess einzubringen, wie es auch schon beim Oeder Weg geschehen ist. Begründung: Die Umgestaltung des Grüneburgwegs wird nicht einhellig von Geschäftstreibenden und Anwohner*innen befürwortet. Es gibt vielfältige Bedenken. Diese gilt es zu hören, zu diskutieren und zu berücksichtigen für weitere Planungsschritte. Gerade ein solches Projekt sollte von einer breiten Mehrheit der Menschen vor Ort getragen werden. Eine Frühzeitige Einbindung ist daher ein wichtiges Element der Planung. Hierfür müssen als erstes die aktuellen Planungsstände an die Öffentlichkeit gebracht werden. Da der Ortsbeirat aufgrund der Kontaktbeschränkungen nicht mehr die Reichweite erzielt wie vor einem Jahr, müssen andere und weitere Wege gegangen werden. Das Beispiel der online- und Vor-Ort-Veröffentlichung der Pläne beim Oeder Weg ist ein gutes Beispiel, an dem sich auch die Planungen für den Grüneburgweg orientieren sollten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1263/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1272/2 Betreff: Wer schützt die Fußgänger? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Absicht besteht, Fußgänger vor Rad- und Rollerverkehr auf den Gehwegen zu schützen; und 2. wenn ja, wie dies geschehen soll; und 3. wenn nein, warum die gesetzlichen Vorschriften durch die Stadt ignoriert werden. Begründung: In den letzten Jahren hat der Rad- und seit deren Genehmigung auch der E-Roller-Verkehr auf allen Geh-wegen in der Stadt extrem zugenommen. Kontrollen sind extrem selten und dank Verzicht auf Bußgeldsanktionen auch wenig nachhaltig. Vielfach fahren mehrere Radfahrer in beiden Richtungen rechts und links an erschreckten Fußgängern auf dem Gehweg vorbei. Sie fahren zum Teil bis in Ladeneingänge hinein oder S-Bahnsteige entlang. Und sie fahren natürlich rücksichtslos an Hauseingängen vorbei, aus denen jeden Moment ein Mensch heraustreten könnte. Radfahrer schlängeln sich zwischen Fußgängern hindurch, die bei grüner Fußgängerampel Straßen überqueren, sie fahren im Slalom um Fußgänger auf Zebrastreifen oder in Fußgängerzonen (zum Teil in extrem hoher Geschwindigkeit), Sie fahren von einer Straße quer über das Gehwegeck in die nächste Querstraße - nur Zentimeter vor zurückspringenden Fußgängern vorbei. Auch wenn parallel zum Gehweg Radwege angelegt sind, fahren viele Radfahrer auf den Gehwegen. Spazierengehen in Grünanlagen ist praktisch unmöglich geworden, weil zahlreiche Radfahrer die Grünanlagen (und dabei nicht nur die Wege, sondern auch Rasenflächen) als Rennstrecken benutzen. Auch E-Roller erfreuen sich an Slalomfahrten um Fußgänger in Fußgängerzonen herum. Die Fußgänger sind am Ende ihrer Leidensfähigkeit. Wenn die Stadt nicht endlich nachhaltig durchgreift, werden sie sich selbst zur Wehr setzen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1272/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und Piraten gegen CDU, LINKE. und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 1003/3 Betreff: Sicherheit für querenden Radverkehr Eckenheimer Landstraße/Anlagenring (Scheffeleck) Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1818/19 Im Januar 2019 wurde bereits eine Umgestaltung des Fahrradweges in der Eckenheimer Landstraße beantragt: Für den aus der Eckenheimer Landstraße stadteinwärts fahrenden Radverkehr, der die Eschenheimer Anlage überquert, um in den Anlagenring zu fahren soll die vorgesehene Querung der Eckenheimer Landstraße farblich gekennzeichnet werden. Die Antwort des Magistrates war, dass eine farbliche Markierung des Fahrradweges quer über die Eckenheimer Landstraße zum Geleit auf die Verkehrsinsel den Fahrradverkehr "von der weiterhin notwendigen Aufmerksamkeit". Zugleich sei "nicht sichergestellt, dass der in unmittelbar räumlicher Nähe befindliche Kfz-Verkehr mit dieser Richtungsänderung rechnet". Deshalb wurde der Antrag abgelehnt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum davon ausgegangen wird, dass ein roter Fahrradweg Fahrradfahrer/innen dazu verleitet, nicht aufmerksam zu sein, vor allem, da sie mit der aktuellen Planung des Fahrradweges dazu gezwungen sind, in den laufenden Verkehr zu fahren und diesen zu durchqueren. Diese unerwartete Richtungsänderung ist in "unmittelbar räumlicher Nähe befindlichen Kfz-Verkehr" häufig sehr überraschend, weil Autofahrer/innen oft nicht wissen und auch nicht darauf aufmerksam gemacht werden, dass der offizielle Radweg quer durch den fließenden Verkehr läuft. Häufig folgen - so auch "Fahrradweg Option 2" in der Antwort des Magistrats - unsichere oder ortunkundige Fahrradfahrer/innen dem Straßenverlauf, um so dann von der Eckenheimer Landstraße über die Eschenheimer Anlage in den Anlagenring zu kommen. Allerdings kann die Eschenheimer Anlage nur gequert werden, wenn die Ampel grün wird, was aber für die Autofahrer/innen heißt, dass sie rechts abbiegen in die Eschenheimer Anlage. Es kommt also täglich zu Situationen, in denen Fahrradfahrer/innen in den fließenden Verkehr fahren, ohne dass die Autofahrer/innen damit rechnen. Dies vorausgestellt wird der Magistrat erneut gebeten, den Radweg auf der Eckenheimer Landstraße und da insbesondere die Querung durch den fließenden Verkehr auf die in der Mitte der Straße liegende Verkehrsinsel rot zu markieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6986 2020 Die Vorlage OF 1003/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2020, OF 937/3 Betreff: Oeder Weg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat begrüßt die den Fraktionen vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Oeder Wegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen baldmöglichst im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Nordend, möglichst im Umfeld des Oeder Weges, vorzustellen. Die Planungen sollen weitergeführt werden und die Umsetzbarkeit durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Die Funktion des Oeder Weges als Einkaufsstraße soll bei allen Planung besonders bedacht werden. Ebenso die Fußgängerfreundlichkeit in allen Bereichen in denen Platz für Außengastronomie geschaffen wird. Die Anordnung von Parkplätzen sollen eine Parkraumbewirtschaftung für Anwohnende und Bereiche für Ladezonen berücksichtigen. Begründung: Die Planungen, die eine Zufahrtsregelung am unteren Ende des Oeder Weges und an der Holzhausenstraße vorsehen, gefallen dem Ortsbeirat. Der Durchfahrtsverkehr würde damit reduziert werden, mehr Platz für Radfahrende und Fußgänger geschaffen und die Aufenthaltsqualität gesteigert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.01.2021, OF 1021/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 937/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 937/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 937/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 937/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1021/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7205 2021 1. Die Vorlage OF 937/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1021/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1021/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz im dritten Absatz beginnend mit "Dazu ist eine Linksabbiegespur . ." ersatzlos gestrichen wird und im ersten Satz der Begründung die Worte "gefallen dem Ortsbeirat" durch die Worte "werden vom Ortsbeirat begrüßt" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2020, OF 940/3 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, über das Amt für Wohnungswesen in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, 1. dass in den Mietspiegel 2022 Straßen(abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Karten-Übersicht erkennbar markiert werden, 2. dass für Wohnungen in Straßen(abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 bzw. 0,96 € / m2 (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildalle, die Höhenstr., die Eschersheimer Landstr., die Friedberger Landstr., die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage": die Eschersheimer Landstr. zwischen Heinestr. und Holzhausenstr. (die Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstr., Friedberger Landstr., Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100% aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7211 2021 Die Vorlage OF 940/3 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2020, OF 912/3 Betreff: Aufwertung der Glauburgstraße: Verbesserte Aufenthaltsqualität und größere Verkehrssicherheit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat ein Konzept zu entwickeln, wie Schritt für Schritt die Schrägparkplätze für PKW auf der Glauburgstraße zwischen Friedberger Landstraße und Oeder Weg in Parallelparkplätze umgewandelt werden können. Folgende Ziele sollen dabei verfolgt werden: - Höhere Aufenthaltsqualität für zu Fuß Gehende auf den dann breiteren Bürgersteigen. - Mehr Platz für Geschäftsauslagen, Bummeln, Außengastronomie und Kultur (Stärkung der Glauburgstraße als Einzelhandels- und Freizeit-Standort). - Größere Sicherheit für Radfahrende durch das Parallelparken angesichts der im Ostteil der Glauburgstraße verlegten Straßenbahnschienen. Folgende Vorgaben sollen zudem gelten: - Die Durchführung aller Einzelschritte soll insgesamt nicht länger als ein Jahr dauern. - Die 50:50-Regelung beim Bewohnerparken muss grundsätzlich gewahrt bleiben. - Die erste Maßnahme soll wegen der dort vorhandenen Gefährdung der Radfahrenden die Umwandlung des Schrägparkens in Parallelparken auf der Nordseite der Glauburgstraße zwischen Friedberger Landstraße und Spohrstraße sein. Die weiteren Abschnitte sollen ab der Lenaustraße nach Westen bis zum Oeder Weg folgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 912/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 12 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 912/3 dahin gehend ab, dass der Antragstenor um den nachfolgenden Wortlaut ergänzt wird: "Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob über die Glauburgstraße ein Fußgängerüberweg markiert werden kann; - ob die noch vorhandenen Flächen zwischen den Schienen asphaltiert und vom Kopfsteinpflaster befreit werden können." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die o. g. Ergänzung der Vorlage OF 912/3 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6666 2020 Die Vorlage OF 912/3 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ergänzung durch antragstellende Fraktion: Annahme bei Enthaltung FDP Rest der Vorlage: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2020, OF 930/3 Betreff: Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten Vorgang: OM 1388/17; ST 1046/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, den Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich zu gestalten. Folgende erste Maßnahmen werden vorgeschlagen: Auf der Sperrfläche Ecke Mittelweg/Klitscherstraße werden Fahrradständer installiert, auch um Autos daran zu hindern, im Fußgängerüberweg zu parken. Zur Verkehrsberuhigung wird außerdem die Parkanordnung geändert, indem zwei Autoparkplätze im Mittelweg nach der Einfahrt auf die rechte Straßenseite verlegt und in Fahrradparkplätze umgewandelt werden. Desweiteren wird geprüft, ob nicht ein Autoparkplatz auf dem kleinen Plätzchen, das den Mittelweg trennt, mit Fahrradständern ersetzt werden kann. Begründung: Der Mittelweg als wichtige Verbindung zwischen Eckenheimer Landstraße und Oederweg ist eine enge Straße, in der es trotz hohen Bedarfes keine Fahrradständer gibt, und die zudem noch aufgrund der Innenstadtnähe von Schleichverkehr "Fremdparkern" stark belastet ist. Die Folge ist, dass Fahrräder kaum sicher abgestellt werden können und jeder verfügbare Platz (Straßenschilder, Drängelgitter) genutzt wird, um Fahrräder abzuschließen. Der sehr enge Bürgersteig wird damit für Fußgänger noch weiter zugestellt, was zusätzlich zu den zugeparkten Kreuzungen den Mittelweg für Fußgänger und gerade auch für Kinder sehr unübersichtlich macht. Die kleine Straße muß dringend umgestaltet werden, um dem Bedarf an Fahrradparkplätzen zu entsprechen und auch der Straße als Verbindung für Fußgänger von der Eckenheimer Landstraße zum Oederweg gerecht zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1388 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1046 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 930/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6668 2020 Die Vorlage OF 930/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2020, OF 1348/1 Betreff: Öffnung des Opernplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Betretungsverbot ab Mitternacht sowie die Räumung um 01:00 Uhr des Opernplatzes am Wochenende aufzuheben. Zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung am Opernplatz sind stattdessen die folgenden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Landespolizei umzusetzen: 1. Aufrechterhaltung einer sichtbaren Polizeipräsenz und weiterhin regelmäßige Bestreifung des Opernplatzes durch uniformierte Polizeikräfte; 2. verstärkte Alkoholkontrollen von Kraftfahrzeugführern in der unmittelbaren räumlichen Umgebung des Opernplatzes; 3. konsequentes und schnelles Einschreiten bei Gewalttaten und 4. erforderlichenfalls eine Begrenzung der Anzahl von auf dem Opernplatz aufhältigen Personen in Verbindung mit entsprechenden Zugangskontrollen. Begründung: Durch die derzeitig geltenden Betretungs- und Aufenthaltsverbote werden die vielen Menschen in unserer Stadt, die friedlich auf dem Opernplatz feiern wollen, für die Gewaltexzesse einiger Weniger bestraft. Damit schießt der Magistrat über das Ziel hinaus. Es bestehen bessere, weniger einschneidende Möglichkeiten der Sicherstellung von Ordnung auf dem Opernplatz. Die Öffnung des Opernplatzes für unsere Bürger in Verbindung mit angemessenen Maßnahmen zum Schutz sowohl der Feiernden als auch der Einsatzkräfte stellt insoweit einen guten Mittelweg dar, der weder Randalen Tür und Tor öffnet noch junge Menschen unter Generalverdacht stellt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1348/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und U.B. gegen GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und Die PARTEI (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2020, OF 1251/1 Betreff: Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 bis 3 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, in folgenden Straßen einen ausreichend breiten, durchgehenden, sicheren, farbig markierten und baulich abgetrennten Radweg auf einer (wo räumlich möglich) der heutigen Fahrspuren des MIV (motorisierter Individualverkehr) anlegen zu lassen: • Untermainbrücke • Neue Mainzer Straße • Hochstraße • Bleichstraße • Seilerstraße • Lange Straße • Ignatz-Bubis-Brücke • Flößerbrücke • Obermainanlage • Friedberger Anlagen • Eschenheimer Anlage • Bockenheimer Anlage • Taunusanlage • Gallusanlage • Untermainanlage Bezüglich der Ignatz-Bubis-Brücke, der Flößerbrücke und der Untermainbrücke wird der Magistrat beauftragt, sich mit dem zuständigem Ortsbeirat ins Benehmen zu setzen. Sollte dieser dem Vorhaben nicht zustimmen, ist das Anliegen des Ortsbeirats 1 auf den übrigen Straßen umsetzen zu lassen mit der Option auf eine Verlängerung zu einem späterem Zeitpunkt. Der Radweg im Abschnitt Flößerbrücke Richtung Untermainanlage ist auf der in Fahrtrichtung linken Straßenseite zu realisieren. Begründung: Die beschriebenen Routen gehören zu den am schnellsten befahrenen Strecken der Frankfurter Innenstadt. Durch eine angemessene Aufteilung der Verkehrsflächen kann dem gestiegenen Anteil des Radverkehrs Rechnung getragen werden. Durchweg stehen dem MIV auf der beschriebenen Strecke mindestens 2 Fahrspuren zur Verfügung, meistens sind es jedoch drei in der Hochstraße beispielsweise sogar bis zu fünf. Die Straßen sind (auch) bewohnt und Radwege (zumal sichere) kaum vorhanden. Das gefahrene Tempo, der Gestank und der Lärm auf dem City- und Anlagenringring ist immens und Geschwindigkeitskontrollen finden kaum statt, nicht mal im Bereich der Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kitas, Schulen, Jugendhäuser). Sichere, breite und benutzbare Radwege tragen dazu bei, dass die raren Grünanlagen der Innenstadt nicht stärker vom Radverkehr genutzt werden. Gerade ältere Menschen beklagen sich über schnelle Radlerinnen und Radler in Grünanlagen. Attraktiv ausgebaute Radwege bieten die Chance, einen guten Teil des Radverkehrs von den Grünflächen des Anlagenrings auf den Straßenbereich zu locken und damit die Aufenthaltsqualität in diesem wichtigen und einzigartigem Naherholungsbereich zu verbessern. Um von der Grünfläche aus einen größeren Abstand zum Autoverkehr zu gewinnen, soll der Radweg auf der Strecke Flößerbrücke bis Untermainanlage auf der linken Straßenseite geführt werden. Die Einrichtung von sicheren und gut benutzbaren Radwegen ist eine einfache, schnelle und preiswerte Methode um Unfälle, Lärm und Abgase in der Stadt zu reduzieren. Ein breiter Radweg mit baulicher Abgrenzung zur Fahrbahn des MIV begrenzt die gefahrene Geschwindigkeit. Sie bietet viele Vorteile für Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch für die Menschen, die sich tagsüber zum Arbeiten oder Einkaufen in der Stadt aufhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 556 2020 Die Vorlage OF 1251/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, Die PARTEI und U.B. gegen SPD und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2020, OF 784/3 Betreff: Lose Platten im Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst die gefährlichen losen Gehwegplatten im Bereich Oeder Weg 56-58 zu beseitigen und durch einen gefahrlos begehbaren stabilen Belag zu ersetzen. Begründung: Die Platten sind nicht mehr fest verankert, sondern wackeln, stehen hoch und sind besonders in der Dunkelheit gefährlich für Passanten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5656 2020 Die Vorlage OF 784/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2020, OF 783/3 Betreff: Hochbeete für den Oeder Weg Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob aus dem Programm "Frankfurt frischt auf" 2 weitere Hochbeete im Bereich der Einmünung "Bornwiesenweg" in ähnlicher Art wie die vorhanden finanziert und aufgestellt werden können. Die Patenschaft für die bestehenden hat die Initiative "KuNo - Kunst im Nordend" übernommen, sie würde auch die neuen Hochbeete pflegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 783/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5852 2020 Die Vorlage OF 783/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2020, OF 769/3 Betreff: Haushalt 2020/2021 Erhalt und Wiederherstellung von Klein- und Kleinstgrünanlagen Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, Mittel für den Erhalt, die Wiederherstellung und die Pflege für Klein- und Kleinstgrünanlagen bereitzustellen. Begründung: Angesichts der klimatischen Verhältnisse, aber auch ob ihrer Bedeutung im dicht besiedelten Nordend, sind auch die kleinen und kleinsten Grünflächen wie beispielsweise die Paul-Hindemith-Anlage und der Adlerflychtplatz im Oeder Weg von Belang. Um den Erhalt der Flächen zu gewährleisten und ggf. ihr Potential aufzuwerten, sollten ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 134 2020 Die Vorlage OF 769/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 800/3 Betreff: Parkplatzsuchverkehr mit moderner Technik verringern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, in Nordend eine digitale Parkraumerfassung zu installieren, mit der der Parkplatzsuchverkehr reduziert werden soll. Der Parkraum, der erfasst werden soll, umfasst als Pilotprojekt die Berger Straße und die Oeder Weg. Zur Erfassung sollen auf dem Boden Sensoren angebracht werden, die den Zustand des Parkplatzes - belegt oder frei - an eine Anwendung melden, die diese Informationen als Open Data zur Verfügung stellt. So können diese Informationen in Navigationssystemen verwendet werden und nach Nordend einfahrenden Autofahrern anzeigen, wie viele Parkplätze insgesamt belegt sind und in welchem Bereich noch die Chance besteht, einen Parkplatz zu finden. Nordend soll dabei wegen des hohen Parkdrucks und der Situation der Einkaufsstraße als Pilotraum gelten, um herauszufinden, ob durch digitale Maßnahmen der Parkplatzsuchverkehr signifikant verringert werden kann. Begründung: Parkplatzsuchverkehr ist für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer ein Ärgernis. Die vorgeschlagenen Maßnahmen orientieren sich technisch an bestehenden Systemen auf Supermarktplätzen. Sie sollen für Autofahrer eine Entscheidungshilfe sein, ob sie in ein Viertel oder in eine Straße zum Parkplatzsuchen überhaupt hineinfahren oder direkt Alternativen erwägen. Natürlich kann die Parkplatzanzeige nur eine Momentaufnahme sein, aber erfahrene Autofahrer wissen die Information, ob in einer Straße nur ein oder zehn Parkplätze frei sind, einzuschätzen. So arbeiten ja auch Parkleitsysteme. Es soll aus Kostengründen auf stationäre Anzeigen verzichtet werden und die Bereitstellung als Open Data ermöglicht es allen - kommerziell oder privat - entsprechende sinnvolle Anwendungen für Smartphones oder andere Endgeräte zu entwickeln. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 800/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 800/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6091 2020 Die Vorlage OF 800/3 wird als Auftrag an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Betreff: Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen Vorgang: OA 344/18 OBR 3; OA 345/18 OBR 3; OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19; B 427/19 Der Ortsbeirat hat Stadtverordnetenversammlung bzw. Magistrat in mehreren Anträgen gebeten, für Gebiete, die nicht in die Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend aufgenommen wurden, die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen erneut zu prüfen. Die Antworten des Magistrats (siehe oben) können nicht überzeugen: "Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung". Der erste Satz des Zitats kann sich nur auf Gebiete beziehen, für die die Erhaltungssatzung gilt, denn nur in diesen Gebieten kann die Wirkung der Erhaltungssatzung auf Basis aktualisierter Daten und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks überprüft werden. Nicht dagegen in Stadtbezirken oder Teilbezirken, die nicht zum Satzungsgebiet gehören. Wenn signifikante Anhaltspunkte gegeben sind, die eine Ergänzung des Satzungsgebietes bzw. die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen geboten sein lassen, um "unerwünschten Veränderungsdruck durch übermäßige Aufwertungsprozesse zu dämpfen... (und) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB" beizutragen, ist es zwingend geboten, die erforderliche "umfassende Untersuchung" ohne Zeitverzug zu veranlassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Verdrängungsdruck die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schon so weit verändert hat, dass es kein schützenswertes Milieu mehr gibt (siehe dazu Artikel in der FAZ vom 19.12.19 "Häuserkampf mit Aktenbergen": https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/so-setzt-sich-frankfurt-fuer-den-milieusc hutz-der-viertel-ein-16543078.html). Der Ortsbeirat hat in seinen Anträgen darauf hingewiesen, dass die Begründungen für den Ausschluss bestimmter Gebiete aus den Erhaltungssatzungen teilweise nicht nachvollziehbar und zum Teil auch nachweislich unzutreffend sind. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat zu beauftragen, in den folgenden Stadtbezirken und Teilbereichen von Stadtbezirken unverzüglich mit den umfassenden Untersuchungen zu beginnen und die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen: - Teilbereich des Stadtbezirks 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstr.) Diesem Teilbereich wird in der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotential bescheinigt - was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (Spekulationsverkäufe in der Lersnerstr., etc) - Stadtbezirk 202 Die hier neu errichtete School of Finance & Management hat in den letzten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem Stadtbezirk verschärft - Teilbereich des Stadtbezirks 212 (Nordendstr. bis Rat-Beil-Str.) Das ganz überwiegend hochpreisige Wohnungsneubauprojekt Marie wird den Aufwertungsdruck in diesem Teilbereich mit hoher Wahrscheinlichkeit erhöhen - Teilbereich des Stadtbezirks 222 (Hallgarten- bis Münzenbergerstr., Hartmann-Ibach- bis Wetteraustr.) Nachbarschaft zur Frankfurt University of Applied Sciences, vor allem aber zum Neubauquartier Günthersburghöfe wird den Aufwertungsdruck spürbar erhöhen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2018, OA 344 Anregung vom 29.11.2018, OA 345 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4038 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2019, ST 667 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 775/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 535 2020 Die Vorlage OF 775/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen 2 CDU und FDP (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 771/3 Betreff: Änderung der Sperrung auf der Eysseneckstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu, prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Eysseneckstraße die derzeitige Sperrung in Höhe Kleebergstraße nach Süden bis zur Einmündung der Stettenstraße verlagert werden kann. Somit könnte der nördliche Teil der Eysseneckstrasse von der Innenstadt/Westend wie auch vom Oeder Weg aus via Melem- und Neuhaußstraße und damit weit geringerem Umweg erreicht werden. Begründung: Im letzten Jahr war die Eysseneckstraße baustellenbedingt durchgängig befahrbar. Dies führte erstaunlicherweise zu keinem nennenswerten zusätzlichem Verkehrsaufkommen. Gleichzeitig waren die Liegenschaften in der nördlichen Eysseneckstraße wesentlich einfacher zu erreichen. Die vorgeschlagene Verschiebung der Sperrung würde das Ziel der Unterbindung von Schleichverkehr durch die Eysseneckstraße erreichen und gleichzeitig die Belastungen für die umliegenden Wohnstraßen durch Umwegefahrten verringern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.10.2019, OF 758/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 758/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 771/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5840 2020 1. Die Vorlage OF 758/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 771/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 771/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 782/3 Betreff: Zusätzliche Fahrradbügel im Oeder Weg vor dem REWE-Markt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Oeder Weg vor dem REWE-Markt weitere acht bis zehn Fahrradbügel zu installieren und dafür zwei bis drei Längsparkplatz aufzugeben. Begründung: Die Kunden von REWE kommen ganz überwiegend zu Fuß oder mit dem Rad. Weil die vor und gegenüber dem REWE-Markt aufgestellten acht Fahrradbügel nicht ausreichen, ist der Fußweg auf Höhe des REWE-Markts an Werktagen regelmäßig von abgestellten Rädern vollgestellt. Die gegenüber dem Kinocenter Metropolis auf Höhe der Bushaltestelle vorgesehenen Fahrradabstellplätze werden von REWE-Kunden vermutlich kaum genutzt, weil ihnen die Entfernung zu groß ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 782/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5851 2020 Die Vorlage OF 782/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, im Oeder Weg vor dem REWE-Markt weitere acht bis zehn Fahrradbügel zu installieren. Dafür können zwei Längsparkplätze aufgegeben werden." Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 780/3 Betreff: Aufstellung von Fahrradbügeln in der Sömmerringstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Sömmeringstraße vor dem Haus-Nr. 27 acht bis zehn Fahrradbügel zu installieren. Dafür müssen zwei bis drei Längsparkplätze aufgegeben werden. Begründung: Die Sömmeringstraße verbindet den Oeder Weg mit dem Bornwiesenweg. Auf der gesamten Länge der Sömmeringstr. (ca. 300 m) ist auf beiden Straßenseiten Längsparken (auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung link bzw. rechts) vorgesehen. Hingegen gibt es keine Abstellplätze für Fahrräder. Das hat zur Folge, dass Fahrräder in großer Anzahl auf den ohnehin schmalen Gehwegen (auf denen auch noch mit halbem PKW geparkt werden darf) abgestellt und vorzugsweise an den Vorgartenzäunen angeschlossen werden. Die gesamte Hausgemeinschaft Sömmeringstr. 27 hat kein Auto. Deshalb wird vorgeschlagen, die Fahrradbügel vor der Haus-Nr. 27 zu installieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 780/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5842 2020 Die Vorlage OF 780/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors "Dafür sollen zwei Längsparkplätze aufgegeben werden." lautet und die beiden letzten Sätze der Begründung ersatzlos entfallen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., 1 FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen 3 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2019, OF 1177/1 Betreff: Situation für Fahrradfahrer am Eschenheimer Tor verbessern Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die komplexe Kreuzungssituation im Bereich des Eschersheimer Tors so umgestaltet werden kann, dass sie für Fahrradfahrer so gefahrlos wie möglich passiert werden kann. Insbesondere soll geprüft werden, ob die Fahrradwege durchgehend geführt werden können, und ob eine vorgezogene Grünphase für Radfahrer eingerichtet werden kann. Begründung: Die Führung des Radverkehrs und des motorisierten Verkehrs in dem Bereich resultiert in erheblichen Gefährdungen für Fahrradfahrer, die etwa von der Eschersheimer Landstraße oder dem Oeder Weg in den Kreuzungsbereich einfahren, um in Richtung Hauptwache weiterzufahren. Die komplexe Verkehrsführung des motorisierten Verkehrs führt dazu, dass Autofahrer sich so auf den richtigen Fahrstreifen konzentrieren müssen, dass die Aufmerksamkeit für Radfahrer auf der Strecke bleibt. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1525 2020 Die Vorlage OF 1177/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2019, OF 1091/1 Betreff: Bürgergarten - Sanierungsarbeiten durchführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Bürgergarten in der Eschenheimer Anlage (gegenüber dem Kino Metropolis) Sanierungsarbeiten am Mauerwerk und am Medusenbrunnen durchführen zu lassen. Wie auf den Bildern zu sehen ist, müssen einzelne Mauersteine ersetzt werden; Pflanzen, die im Mauerwerk wachsen und dieses beschädigen sollten entfernt werden; der Medusenbrunnen bedarf ebenso einer Sanierung und Instandsetzung. Begründung: Der Bürgergarten ist ein wahres Schmuckstück im Anlagenring und findet oft viel zu wenig Beachtung. Rund um den Eschenheimer Turm ist viel Verkehr und der Bürgergarten mit seinen Pflanzen, Wegen und Brunnen bietet eine Oase der Ruhe und Erholung in unmittelbarer Nähe. Daher sollte dieser Bürgergarten in seiner Pracht erhalten bleiben. Dazu sind im hinteren Bereich rund um den Medusenbrunnen Sanierungsarbeiten notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5359 2019 Die Vorlage OF 1091/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.09.2019, OA 465 entstanden aus Vorlage: OF 1011/1 vom 29.07.2019 Betreff: Mehr Platz und Lebensqualität für alle - vernünftige Platzverteilung in der Weißadlergasse Vorgang: OM 4827/19 OBR 1 Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.01.2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Vielfalt des gastronomischen Angebots in der Weißadlergasse mit seinem Sitzplatzangebot im Innenraum und in den Außenbereichen zu erhalten und seine Ausweitung im Außenbereich wie folgt zu fördern: 1. Die Fahrbahn soll für den Autoverkehr auf das notwendige Maß reduziert und der Gastronomie sollen - dort wo gewünscht - Sommergartenflächen auf der ehemaligen Fahrbahn angeboten werden. 2. Wegen der unmittelbaren Nähe des Parkhauses entfallen - dort wo die Gastronomie Sommergartenflächen nutzt - die Parkplätze und ihre teure Bewirtschaftung. 3. Frei werdende Überwachungskräfte werden in den bislang ungenügend überwachten Bewohnerparkbereichen des Ortsbezirks eingesetzt. 4. Gehwegflächen sind weitgehend großzügig frei zu halten und werden nur in Ausnahmefällen für Sommergärten vergeben. 5. In der gesamten Weißadlergasse wird Tempo 30 eingerichtet. 6. In der Straße sind ausreichend Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern zu schaffen. Begründung: Zu Ziffer 1.: Die Fahrbahn ist für eine Straße mit hoher Aufenthaltsqualität und touristischer Attraktivität deutlich zu breit. Zwei Fahrzeuge können nicht nebeneinander fahren. Die Straße wird - wegen ihrer Breite - öfters nicht als Einbahnstraße erkannt. Jedoch verleitet die Straße zum zu schnellen Fahren, insbesondere nachts. Eine Reduzierung der Fahrbahnbreite ist zur Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sowie aus Klima- und Umweltschutzgründen geboten. Beispiele dafür, wie Sommergärten in Straßen eingerichtet werden können, gibt es viele. Kriterien für Sicherheit und Gestaltung sind vorhanden, eingespielt und müssen eingehalten werden. Da die Sommergärten gerne von der Bevölkerung angenommen werden, ist es auch gerechtfertigt, öffentlichen Raum dafür freizugeben. Beispiele von im Straßenraum eingerichteten Sommergärten im Oeder Weg: Fotos: Andreas Laeuen Zu Ziffer 2.: Im Rahmen einer Begehung Anfang Juli mit Vertreterinnen und Vertretern nahezu aller Gastronomiebetriebe wurde einhellig der Wunsch geäußert, die Parkmöglichkeiten in der Straße - wegen des nahen Parkhauses - zugunsten von Sommergärten aufzugeben. Diese Parkplätze werden - wegen der Bewirtschaftung - nicht von Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt. Die allermeisten Gastronomiebetriebe der Straße sind inhaberin-/inhabergeführt. Sie bestehen seit mindestens sieben Jahren und sind untereinander gut vernetzt. Zu Ziffer 3.: Regelmäßig erreichen den Ortsbeirat Klagen über eine unzureichende Überwachung der Parkplakettengebiete mit ihren für die Bewohnerinnen und Bewohner reservierten Parkplätzen. Frei werdende Kräfte können - zur Zufriedenheit der Anwohnerinnen und Anwohner - in den Wohngebieten im Ortsbezirk eingesetzt werden. Die Innenstadt ist mit Parkhäusern hervorragend ausgestattet. Zu Ziffer 4.: Den Ortsbeirat haben ebenfalls Klagen über schlecht passierbare Gehwege in der Weißadlergasse erreicht. Darauf hat der Ortsbeirat bereits mit der Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4827, reagiert. Eine regelmäßige und strengere Überwachung der Gastronomie oder sogar Zurücknahmen von Genehmigungen sind auf Dauer nicht leistbar und führen zu langwierigen Klagen vor den Verwaltungsgerichten. Eine solche für alle Beteiligten unschöne Situation ist zu vermeiden. Daher sollte - gemäß dem Beschluss des Ortsbeirats - in diesem Jahr die Begehbarkeit der Fußwege sichergestellt und im nächsten Jahr eine Verlagerung der Sommergärten auf den Fahrbahnrand angestrebt werden. Zu Ziffer 5.: Tempo 30 dient der Sicherheit in dieser sehr belebten Straße. Zu Ziffer 6.: Die Ausstattung mit Anschließmöglichkeiten für Fahrräder ist in diesem Bereich ungenügend. Ein hoher Anteil der Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen in der Straße kommt mit dem Fahrrad. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4827 Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 187 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 465 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4728, 34. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.10.2019 Aktenzeichen: 66 5
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2019, OF 724/3 Betreff: Fahrradständer Schleidenstraße/Unterweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Fahrradständer an der Ecke Schleidenstraße/Unterweg einzurichten. Die besonders große Fläche soll dazu genutzt werden, auch Fahrradständer für Lastenfahrräder einzurichten. Begründung: An der Abzweigung Schleidenstraße / Unterweg befindet sich ein schraffierter Verkehrsbereich. Im Moment wird die steigende Zahl an Fahrrädern und Lastenfahrrädern in dem Bereich an einen privaten Gartenzaun angeschlossen. Auf der schraffierten Verkehrsfläche kann man Fahrradständer montieren und somit weiteren Abstellraum für Fahrräder schaffen. Angesichts der Größe der Fläche sollten Abstellplätze für Lastenfahrräder unbedingt in die Planung mit aufgenommen werden. Die Zahl der Lastenfahrräder steigt rapide, was durchaus zu begrüßen ist, allerdings fehlen sowieso schon Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, von Lastenfahrräder ganz zu schweigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO II, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5205 2019 Die Vorlage OF 724/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2019, OF 1011/1 Betreff: Mehr Platz und Lebensqualität für alle - vernünftige Platzverteilung in der Weißadlergasse Vorgang: OM 4827/19 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Vielfalt des gastronomischen Angebots in der Weißadlergasse mit seinem Sitzplatzangebot im Innenraum und in den Außenbereichen zu erhalten und seine Ausweitung im Außenbereich zu fördern. 1. Zu diesem Zweck soll die Fahrbahn für den Autoverkehr auf das notwendige Maß reduziert und der Gastronomie - dort wo gewünscht - Sommergartenflächen auf der Fahrbahn angeboten werden. 2. Wegen der unmittelbaren Nähe des Parkhauses entfallen - dort wo die Gastronomie Sommergartenflächen anmietet - die Parkplätze und ihre teure Bewirtschaftung. 3. Frei werdende Überwachungskräfte werden in den bislang ungenügend überwachten Anwohnerparkbereichen des Ortsbezirks eingesetzt. 4. Gehwegflächen sind weitgehend großzügig frei zu halten und werden nur in Ausnahmefällen für Sommergärten vergeben. 5. In der gesamten Weißadlergasse wird Tempo-30 eingerichtet. 6. In der Straße sind ausreichend Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern (zusätzlich 45 Bügel) zu schaffen. Begründung: 1. Die Fahrbahn ist für eine Straße mit hoher Aufenthaltsqualität und touristischer Attraktivität deutlich zu breit. Zwei Fahrzeuge können nicht nebeneinander fahren. Die Straße wird - wegen ihrer Breite öfters nicht als Einbahnstraße erkannt. Jedoch verleitet die Straße zum zu schnellen Fahren, insbesondere Nachts. Eine Reduzierung der Fahrbahnbreite ist zur Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, sowie aus Klima- und Umweltschutzgründen geboten. Beispiele dafür, wie Sommergärten in Straßen eingerichtet werden können gibt es viele. Kriterien für Sicherheit und Gestaltung sind vorhanden, eingespielt und müssen eingehalten werden. Da die Sommergärten gerne von der Bevölkerung angenommen werden, ist es auch gerechtfertigt, öffentlichen Raum dafür frei zu geben. Beispiele von im Straßenraum eingerichteten Sommergärten im Oeder Weg: Fotos: Andreas Laeuen 2. Im Rahmen einer Begehung Anfang Juli mit Vertreterinnen und Vertretern nahezu aller Gastronomiebetriebe wurde einhellig der Wunsch geäußert, die Parkmöglichkeiten in der Straße - wegen des nahen Parkhauses - zugunsten von Sommergärten aufzugeben. Diese Parkplätze werden - wegen der Bewirtschaftung - nicht von Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt. Die allermeisten Gastronomiebetriebe der Straße sind Inhaber(in)geführt. Sie bestehen seit mindestens 7 Jahren und sind untereinander gut vernetzt. 3. Regelmäßig erreichen den Ortsbeirat Klagen über unzureichende Überwachungen der Parkplakettengebiete mit ihren für die Bewohnerinnen und Bewohner reservierten Parkplätzen. Frei werdende Kräfte können - zur Zufriedenheit der Anwohnerinnen und Anwohner - in unseren Wohngebieten eingesetzt werden. Die Innenstadt ist mit Parkhäusern hervorragend ausgestattet. 4. Den Ortsbeirat haben ebenfalls Klagen erreicht über schlecht passierbare Gehwege in der Weißadlergasse. Darauf hat der Ortsbeirat bereits mit Magistratsanregung OM 4827 reagiert. Eine regelmäßige und strengere Überwachung der Gastronomie oder sogar Zurücknahmen von Genehmigungen ist auf Dauer nicht leistbar und führt zu langwierigen Klagen vor den Verwaltungsgerichten. Eine solche für alle Beteiligten unschöne Situation ist zu vermeiden. Daher sollte - gemäß dem Beschluss des Ortsbeirats - in diesem Jahr die Begehbarkeit der Fußwege sicher gestellt und im nächsten Jahr eine Verlagerung der Sommergärten auf den Fahrbahnrand angestrebt werden. 5. Tempo-30 dient der Sicherheit in dieser sehr belebten Straße. 6. Die Ausstattung mit Anschließmöglichkeiten für Fahrrädern ist in diesem Bereich ungenügend. Ein hoher Anteil der Besucherinnen und Besuchern von Einrichtungen in der Straße kommt mit dem Fahrrad. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4827 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1011/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und U.B. gegen 1 GRÜNE und Die PARTEI (= Ablehnung der Zurückstellung) bei Enthaltung 1 GRÜNE 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 465 2019 Die Vorlage OF 1011/1 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor unter Ziffer 1. vor den Worten "auf der Fahrbahn" das Wort "ehemaligen" eingefügt wird und unter Ziffer 6. die Worte "(zusätzlich 45 Bügel)" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2019, OF 650/3 Betreff: Sanierung der Straßendecke in der Querstraße und Händelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen verbindlichen und aktuellen Zeitplan für die Sanierung der Straßendecken in der Querstraße und in der Händelstraße mitzuteilen. In der Querstraße ist wohl ein Termin in diesem Jahr nach den Sommerferien vorgesehen. In einer aktuellen Fragestunde wurde angemerkt, dass es besser wäre, die Maßnahme während der Ferienzeit durchzuführen. Kommt es u. U. zu weiteren Verzögerungen? Der Magistrat wird ferner gebeten zu prüfen, ob in der Querstraße zeitgleich mit der Erneuerung der Fahrbahn ein Radfahrstreifen markiert werden kann. Begründung: Die Erneuerung der Asphaltdecken in den beiden Straßen ist lange anhängig. Beide Maßnahmen wurden wegen größerer Baustellen zurückgestellt, waren aber auch schon für die Jahre 2015 und 2016 geplant. Die Situation für Fahrradfahrer im unteren Oeder Weg (stadteinwärts) ist nicht unproblematisch. Hier könnte eine Ableitung über die Querstraße mit Anbindung an die Fahrradwege in der Eschersheimer Landstraße von Vorteil sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2019, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4499 2019 Die Vorlage OF 650/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 1203/5 Betreff: Abbiegemöglichkeiten vom und auf den Mainuferradweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sichere Abbiegemöglichkeiten zwischen Mainuferradweg und folgenden Querstraßen zu schaffen: Große Rittergasse, Schifferstraße, Dürerstraße und Rembrandtstraße. Der Bordstein ist dort abzusenken. Altenativ ist durch Piktogramme auf der Fahrbahn kenntlich zu machen, dass auf- und abfahrende Radfahrer die Fahrbahn nutzen. Begründung: Derzeit wird Radfahrenden aus Sachsenhausen nur an wenigen Stellen die Möglichkeit eingeräumt, auf den Mainuferradweg aufzufahren. An den anderen Punkten ist es nur möglich, wenn zumindest von oder bis zur nächsten Ampel auf der Fahrbahn gefahren wird. Radfahrende dürfen den Radweg frühzeitig verlassen, um sich zum Abbiegen einzuordnen oder sie fahren bis zur nächsten Absenkung auf der Fahrbahn. Vielen Autofahrern ist diese Regelung nicht bekannt und rechnen daher nicht mit Radverkehr auf der Fahrbahn. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4438 2019 Die Vorlage OF 1203/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2019, OA 360 entstanden aus Vorlage: OF 861/1 vom 03.02.2019 Betreff: Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine geschützte und eigens für Radfahrende ausgewiesene Fahrradstraße zur West-Ost-Durchquerung des Ortsbezirks 1 einzurichten und zwar nach Möglichkeit in folgender Weise: a) Südlich der Mainzer Landstraße auf Höhe der Günderrodestraße ist ein Durchstich von der Kreuzung Galluswarte/Mainzer Landstraße zur Adam-Riese-Straße einzurichten. b) Der Radweg ist in beiden Richtungen entlang der Adam-Riese-Straße auch auf Höhe von Speyerer Straße bis Heinrichstraße bis zur Hafenstraße zu führen. c) Im Bereich Hafenstraße ist eine gut nutzbare Überquerungsmöglichkeit vorzusehen. d) Im Abschnitt Niddastraße, Rudolfstraße, Poststraße bis zum Hauptbahnhof (Bahnhofsvorplatz) ist ein sicherer Radweg in beide Richtungen anlegen zu lassen. e) Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes soll eine friktionslose Radverkehrsführung mit eigener Doppelspur hin zur Kaiserstraße führen, wo man sich heute nur halblegal durchquälen kann. f) In der Kaiserstraße bis zum Roßmarkt und von dort über die Katharinenpforte sind Radwege in beide Richtungen neu anzulegen bzw. zu ergänzen. g) Die bereits bestehende Fahrradstraße über Bleidenstraße, Liebfrauenberg und Töngesgasse ist besser zu kennzeichnen und vom störenden Kopfsteinpflaster zu befreien. h) Im Bereich der östlichen Töngesgasse sind Radwege in beiden Richtungen anlegen zu lassen. i) Die Route ist dann durch die Straße An der Staufenmauer zur Kurt-Schumacher-Straße zu führen. j) In der Kurt-Schumacher-Straße ist auf dem vorhandenen Parkstreifen ein Radweg gegen die Fahrtrichtung bis zur Fußgängerquerung auf Höhe der Albusstraße einzurichten. Der Radverkehr quert dort parallel mit dem Fußverkehr zur Albusstraße. k) Von dort ist die Fahrradstraße über die Breite Gasse in die Zeil und weiter mit einem guten Übergang über die Seilerstraße hinein in die Friedberger Anlage zu führen, von wo aus Radfahrende Sandweg, Berger Straße, Zoo etc. ansteuern können. Begründung: Ziel ist es, Radfahrenden, die aus dem westlichen Teil des Ortsbezirks 1 in die Innenstadt oder den östlichen Teil des Ortsbezirks fahren möchten, die mit Abgasen verseuchte Mainzer Landstraße auf ihrem Weg zu ersparen und außerdem ein ruhiges, sicheres "Flaniergefühl" für Radfahrende zu ermöglichen (siehe Fahrradstraßen in den Niederlanden). Heute ist die Fahrt entweder nur entlang der großen, abgasbelasteten Straßen oder als kleinteiliger, dauernd unterbrochener Spießrutenlauf von großer Querstraße zu großer Querstraße ohne eigenen Raum und meist ohne eigene Verkehrsregelung für Radfahrende möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3819, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.03.2019 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2019, OF 623/3 Betreff: Radentscheid-Projekte im Nordend Die Frankfurter Regierungsparteien haben Vertreter des Radentscheids zu Gesprächen eingeladen. In mehreren Runden, die bis März andauern, werden einvernehmliche Lösungen gesucht um einen Bürgerentscheid abzuwenden und maßgebliche Forderungen der Initiative direkt vom Magistrat umsetzen zu lassen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, in diesen Gesprächen folgende Fahrrad-Projekte im Nordend mit einzubringen und für deren Umsetzung verbindliche Zusagen zu geben: -Einrichtung durchgehender Fahrradspuren auf der gesamten Friedberger Landstraße. -Einrichtung einer Fahrradspur entlang des gesamten Anlagenrings, entweder als von Fußgängerwegen getrennte Spur in den Grünanlagen oder als abgetrennter Bereich auf der mehrspurigen Ringstraße. Zu dieser Radroute soll es gute Querungsmöglichkeiten und Anbindungen an allen Anschlussstellen im Nordend geben (Eschenheimer Anlage/Friedberger Anlage, Anschluss Sandweg, Palmstraße, Fichtestraße, Berger Straße, Friedberger Landstraße, Mercatorstraße, Scheffelstraße, Eckenheimer Landstraße, Unterweg, Sternstraße, Blumenstraße, Oeder Weg und Eschersheimer Landstraße). Die Finanzierung dieser Projekte kann aus Mitteln der Stellplatzablöse erfolgen. Die Verwendung dieser Mittel für Fahrradprojekte erfolgte in den vergangenen Jahren nur in bescheidenem Umfang. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 21.02.2019, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 623/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 623/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4681 2019 Die Vorlage OF 623/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Absatz des Tenors nach den Worten "Zusagen zu geben" die Worte "und verschiedene Gestaltungsvarianten zu entwickeln" ergänzt werden und der erste Satz des zweiten Spiegelstrichs wie folgt lautet: "Einrichtung einer Fahrspur entlang des gesamten Anlagenrings, sowohl als von Fußgängerwegen getrennte Spur in den Grünanlagen als auch abgetrennter Bereich auf der mehrspurigen Ringstraße (wo machbar, zusammen mit einer Busspur)". Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 861/1 Betreff: Einrichtung einer Fahrradstraße zur west-östlichen Querung des Ortsbezirks 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine geschützte und eigens für Radfahrende ausgewiesene Fahrradstraße zur West-Ost-Durchquerung des Ortsbezirks 1 einzurichten und zwar nach Möglichkeit in folgender Weise: a) Südlich der Mainzer Landstraße, Höhe Günderrodestraße ist ein Durchstich von der Galluswarte/Mainzer Landstraße zur Adam-Riese-Straße einzurichten. b) Den Radweg ist in beiden Richtungen entlang der Adam-Riese-Straße - auch auf Höhe Speyrer bis Heinrichstraße - bis zur Hafenstraße zu führen. c) Im Bereich Hafenstraße ist eine gute Überquerungsmöglichkeit vorzusehen. d) Im Abschnitt Niddastraße, Rudolfstraße, Poststraße bis zum Hauptbahnhof (Bahnhofsvorplatz) ist ein sicherer Radweg in beide Richtungen anlegen zu lassen. e) Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes soll eine friktionslose Radverkehrsführung mit eigener Doppelspur hin zur Kaiserstraße führen, wo man sich heute nur halblegal durchquälen kann. f) In der Kaiserstraße bis zum Roßmarkt und von dort über Katharinenpforte sind Radwege in beide Richtungen neu anzulegen bzw. zu ergänzen. g) Die bereits bestehende Fahrradstraße Bleidenstraße-Liebfrauenberg-Töngesgasse ist besser zu kennzeichnen und vom störenden Kopfsteinpflaster zu befreien. h) Im Bereich der östlichen Töngesgasse sind Radwege in beiden Richtungen anlegen zu lassen. i) Die Route ist dann durch die Straße "An der Staufenmauer" zur Kurt-Schumacher-Straße führen zu lassen. j) In der Kurt-Schumacher-Straße ist auf dem vorhandenen Parkstreifen ein Radweg gegen die Fahrtrichtung bis zur Fußgängerquerung Höhe Albusstraße einzurichten. Der Radverkehr quert dort parallel mit dem Fußverkehr zur Albusstraße. k) Von dort ist die Fahrradstraße über die Breite Gasse in die Zeil und weiter mit einem guten Übergang über die Seilerstraße hinein in die Friedberger Anlage zu führen, von wo aus Fahrradfahrende Sandweg, Berger Straße, Zoo etc. ansteuern können. Begründung: Ziel ist es, Fahrradfahrenden die aus dem westlichen Teil des Ortsbezirks 1 in die Innenstadt oder den östlichen Teil des Ortsbezirks fahren möchten, die mit Abgasen verseuchte Mainzer Landstraße auf ihrem Weg zu ersparen und außerdem ein ruhiges, sicheres "Flaniergefühl" für Radfahrende zu ermöglichen (s. Fahrradstraßen in den Niederlanden). Heute ist die Fahrt entweder nur entlang der großen, abgasbelasteten Straßen oder als kleinteiliger, dauernd unterbrochener Spießrutenlauf von großer Querstraße zu großer Querstraße ohne eigenen Raum und meist ohne eigene Verkehrsregelung für Radfahrende möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 19.02.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung OA 360 2019 Die Vorlage OF 861/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen SPD und CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2019, OF 624/3 Betreff: Sicherheit für querenden Radverkehr am Scheffeleck Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für den aus der Eckenheimer Ldstr. stadteinwärts fahrenden Radverkehr, der die Eschenheimer Anlage überquert, um in den Anlagenring zu fahren, den Fahrradweg umzugestalten: Die vorgesehene Querung der Eckenheimer Landstraße soll farblich gekennzeichnet werden vom Fahradweg quer über die Straße auf die Verkehrsinsel. Begründung: Die vorgesehene Querung der Eckenheimer Landstraße ist ohne deutlich sichtbare Spur für alle Verkehrsteilnehmer ein gefährliches Unterfangen und führt jeden Tag zu Beinaheunfällen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 21.02.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 624/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 624/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 624/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 13.06.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4735 2019 Die Vorlage OF 624/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.11.2018, OA 345 entstanden aus Vorlage: OF 581/3 vom 15.11.2018 Betreff: Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50 Vorgang: M 170/18 Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2019 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Milieuschutzsatzung Nordend-Mitte in folgender Weise zu ergänzen: 1. Das Dreieck Nordendstraße/Richard-Wagner-Straße/Weberstraße wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt; 2. das Gebiet Fichardstraße/Eschersheimer Landstraße/Fürstenbergerstraße/Oeder Weg wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt; 3. es werden alle Bemühungen unternommen, die von vielen Bürgern geäußerte Einschätzung zu überprüfen und zu belegen, dass aufgrund des vorhandenen Aufwertungspotenzials, Aufwertungsdrucks und Verdrängungsgeschehens die Voraussetzungen für eine rechtssichere Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend Mitte durch die beiden genannten Gebiete gegeben ist. Dazu sollen ausführliche Begehungen, die detaillierte Betrachtung aller Planungs- und Sozialdaten und eine enge Einbindung von Ortsbeirat, Sozialbezirksvorstehern und weiteren ortskundigen Personen und Bewohnern stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung vom 20.02.2020, OA 535 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 345 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 345 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 345 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 345 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= vereinfachtes Verfahren) 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 345 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3786, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4187, 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.06.2019 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.11.2018, OA 344 entstanden aus Vorlage: OF 579/3 vom 15.11.2018 Betreff: Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen Vorgang: M 224/14; M 170/18; M 171/18; M 175/18 Die Stadtverordnetenversammlung hat den Aufstellungsbeschluss für das Nordend im Jahr 2015 gefasst, um die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung zu verhindern. Seitdem hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt und der Aufwertungsdruck im Nordend weiter verschärft. Das könnte zu einer Neubewertung des Milieuschutzes in den Teilbereichen des Nordends führen, die in den räumlich enger gefassten Satzungsbeschlüssen vom 08.11.2018 außen vor geblieben sind. Im Einzelnen betrifft dies folgende Teilbereiche (Tb): a) Tb des Stadtbezirks (StB) 201, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße; b) Tb des StB 203, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße: Holzhausenviertel; c) Tb des StB 212, Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße; d) Tb des StB 222, Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. für die Teilbereiche des 2015 räumlich umfassenderen Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung Milieuschutz für das Gebiet Nordend III (entsprechend der Vorlage M 224, Erhaltungssatzung Nr. 50), die nicht in die aktuellen Satzungsbeschlüsse (M 170, M 171 und M 175) aufgenommen wurden, die erneute Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen; 2. für den Stadtbezirk 202 die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung zu prüfen; 3. dafür Sorge zu tragen, dass bei der Vergabe der einzuholenden Gutachten auch auf hinreichende Ortskenntnisse der Bewerber geachtet wird und dass die Ortskenntnisse der zuständigen Stadt- und Sozialbezirksvorsteherinnen und -vorsteher erhoben und in die Gutachten einbezogen werden. Begründung: Zu 2.: Der Stadtbezirk 202 (nördlich Adickesallee) war nicht Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses aus dem Jahr 2015. Die hier in den letzten Jahren neu errichtete Frankfurt School of Finance & Management hat mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem StB deutlich verschärft. Deshalb sollte untersucht werden, inwieweit aufgrund der veränderten Situation auch für diesen StB eine Milieuschutzsatzung aufgestellt werden kann. Zu 3.: In der Begründung zur Erhaltungssatzung Nr. 50 finden sich teilweise nicht nachvollziehbare Bewertungen, die vermutlich auch auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind. Als Beispiel sei der westliche Teilbereich des StB 201 genannt. Diesem Quartier wird nach den Ergebnissen der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt - was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (jüngste Beispiele sind die Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße). Auch die in diesem Gebiet behauptete Bebauung mit Einfamilienhäusern und Stadtvillen trifft nicht zu. Zu dieser Bewertung kommt es, weil dieser Teilbereich des StB 201 unzulässigerweise zu dem nördlich gelegenen Holzhausenviertel (zum Stadtbezirk 203 gehörend) subsumiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 224 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 175 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung vom 20.02.2020, OA 535 Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 472 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung der KAV am 14.01.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird zugestimmt. 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 344 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 77 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 344 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 344 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 3785, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4396, 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.08.2019 Aktenzeichen: 60 10
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 579/3 Betreff: Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen Vorgang: M 224/14; M 170/18; M 171/18; M 175/18 Die Stadtverordnetenversammlung hat den Aufstellungsbeschluss für das Nordend im Jahr 2015 gefasst, um die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung zu verhindern. Seitdem hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt und der Aufwertungsdruck im Nordend weiter verschärft. Das könnte zu einer Neubewertung des Milieuschutzes in den Teilbereichen des Nordends führen, die in den räumlich enger gefassten Satzungsbeschlüssen vom 08.11.2018 außen vor geblieben sind. Im Einzelnen betrifft dies folgende Teilbereiche (Tb): - Tb des Stadtbezirks (StB) 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstr.) - Tb des StB 203 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstr.: Holzhausenviertel) - Tb des StB 212 (Nordendstr. bis Rat-Beil-Str.) - Tb des StB 222 (Hallgarten- bis Münzenberger-; Hartmann-Ibach- bis Wetteraustr.) Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, 1. für die Teilbereiche des 2015 räumlich umfassenderen Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung Milieuschutz für das Gebiet Nordend III (entsprechend der M 224/2014, Erhaltungssatzung Nr. 50), die nicht in die aktuellen Satzungsbeschlüsse (M 170, M 171 und M 175/2018) aufgenommen wurden, die erneute Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen 2. für den Stadtbezirk 202 die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung zu prüfen 3. dass bei der Vergabe der einzuholenden Gutachten auch auf hinreichende Ortskenntnisse der Bewerber geachtet wird und dass die Vor-Ort-Kenntnisse der zuständigen Stadt- und Sozialbezirksvorsteher/innen erhoben und in die Gutachten einbezogen werden. Begründung: Zu 2. Der Stadtbezirk 202 (nördlich Adickesallee) war nicht Bestandteil des 2015er Aufstellungsbeschlusses. Die hier in den letzten Jahren neu errichtete Frankfurt School of Finance & Management hat mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem StB deutlich verschärft. Deshalb sollte untersucht werden, inwieweit aufgrund der veränderten Situation auch für diesen StB eine Milieuschutzsatzung aufgestellt werden kann. Zu 3. In der Begründung zur Erhaltungssatzung Nr. 50 finden sich teilweise nicht nachvollziehbare Bewertungen, die vermutlich auch auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind. Als Beispiel sei der westliche Teilbereich des StB 201 genannt. Diesem Quartier wird nach den Ergebnissen der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotential bescheinigt - was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (jüngste Beispiele sind die Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße). Auch die in diesem Gebiet behauptete Bebauung mit Einfamilienhäusern und Stadtvillen trifft nicht zu. Zu dieser Bewertung kommt es, weil dieser Teilbereich des StB 201 unzulässigerweise dem nördlich gelegenen Holzhausenviertel (zum Stadtbezirk 203 gehörend) subsumiert wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 224 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung OA 344 2018 Die Vorlage OF 579/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 581/3 Betreff: Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend Mitte Erhaltungssatzung Nr. 50 Vorgang: M 170/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Milieuschutzsatzung Nordend Mitte in folgender Weise zu ergänzen: - Das Dreieck Nordendstraße / Richard-Wagner-Straße / Weberstraße wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt - Das Gebiet Fichardstraße / Eschersheimer Landstraße / Fürstenbergerstraße / Oeder Weg wird ebenfalls unter Milieuschutz gestellt. - Es werden alle Bemühungen unternommen, die von vielen Bürgern geäußerte Einschätzung zu überprüfen und zu belegen, dass aufgrund des vorhandenen Aufwertungspotentials, Aufwertungsdrucks und Verdrängungsgeschehens die Voraussetzungen für eine rechtssichere Ergänzung der Milieuschutzsatzung Nordend Mitte durch die beiden genannten Gebiete gegeben ist. Dazu sollen ausführliche Begehungen, die detaillierte Betrachtung aller Planungs- und Sozialdaten und eine enge Einbindung von Ortsbeirat, Sozialbezirksvorstehern und weiteren ortskundigen Personen und Bewohnern stattfinden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung OA 345 2018 Die Vorlage OF 581/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2018, OF 820/1 Betreff: Parksituation in der Krögerstraße Vorgang: OM 2027/17 OBR 1; ST 2209/17 Der Magistrat wird aufgefordert, die Beparkung der Krögerstraße auf beiden Seiten der Einfahrt zum Hof der Liegenschaft Krögerstraße 2 durch eine Abpollerung dieser Bereiche (im nachfolgenden Lichtbild durch schwarzen Volkswagen und weißen Mini beparkt) zu verhindern. Diese Abpollerung soll, falls möglich, durch Fahrradbügel erfolgen. Begründung: Die vorbezeichneten Bereiche werden fast durchgehend so beparkt, dass Verkehrsteilnehmer erhebliche Schwierigkeiten haben, die Hofeinfahrt zu nutzen. Die vom Magistrat in seiner Stellungnahme ST 2209 vom 10. November 2017, die auf die Ortsbeiratsanregung OM 2027 vom 22. August 2017 erging, in Bezug genommenen Kontrollen sind offenkundig nicht ausreichend, um den unerträglichen Zustand zu verbessern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2027 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2209 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4175 2019 Die Vorlage OF 820/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 889/6 Betreff: Sindlingen: Sinnvolle, wohnungsnahe Zuordnung der Wählerinnen und Wähler zu den Wahllokalen 601-01/Meisterschule und 601-02/kath. Gemeindehaus bereits zur Europawahl 2019 dringend erforderlich Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, eine sinnvolle, wohnungsnahe Zuordnung der Wählerinnen und Wähler zu den beiden in Sindlingen-Süd verbliebenen Stimmbezirken 601-01 und 601-02 zu veranlassen. 2. Die Änderung ist im Hinblick auf die kommende Europawahl unverzüglich vorzunehmen. 3. Die Korrektur ist mir dem Ortsbeirat abzustimmen. 4 Die Korrekturen sind auf den Wahlbenachrichtigungen kenntlich zu machen. Begründung: Die Zahl der Stimmbezirke in Sindlingen-Süd ist zur Landtagswahl 2018 von früher drei auf jetzt zwei Bezirke verändert worden. Viele Wählerinnen und Wähler sahen sich unsinnigen Zuordnungen gegenüber. So mussten die Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenanlage in der Huthmacherstraße an ihrem bisherigen Wahllokal im katholischen Gemeindezentrum vorbeigehen, um quer durch Sindlingen-Süd zu dem ihnen neu zugeordneten Wahllokal in der Meisterschule zu gelangen. Wählerinnen und Wähler aus der Herrmann-Brill-Straße waren wiederum gezwungen, an ihrem bisherigen Wahllokal im katholischen Gemeindezentrum vorbeizulaufen, um zum neuen Wahllokal in der Meisterschule zu gelangen. Unterwegs begegneten sich dann Wählerinnen und Wähler der beiden unsinnig zugeordneten Bereiche. Am Wahltag war auch zu erkennen, dass viele Wahlberechtigte die neuen Zuordnungen nicht erkannt hatten. Allein am weggefallenen Wahllokal in der Gustavsallee erschienen schätzungsweise mehr als 100 Bürgerinnen und Bürger. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4081 2018 Die Vorlage OF 889/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2018, OF 216/16 Betreff: Freischneiden des Durchfahrt-Verboten-Schildes am Feldwegeanschluss Mittelweg, gegenüber der Hausnummer 47 am Fritz-Schubert-Ring Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, das "Durchfahrt Verboten-Verkehrsschild am Feldwegeanschluss Mittelweg am Fritz-Schubert endlich freizuschneiden, nachdem es nach dem Laubabfall wieder zu sehen ist. Begründung: Im Sommer, als das Schild durch einen am Wegrand stehenden Zwetschgenbaum total zugewachsen und nicht zu sehen war, wurden mehrmals von der Polizei an hinter dem Schild parkende Kraftfahrzeuge "Knöllchen" verteilt. Leider wurde unserer Bitte in der "Aktuellen Viertelstunde", den Baum zu beschneiden nicht nachgekommen. Vielleicht haben die Arbeiter der Straßenverkehrsamtes das Schild auch nicht finden können. Es wäre deshalb bürgerfreundlich, wenn das Schild während der Wintermonate für die nächste Saison freigeschnitten würde. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 16 am 27.11.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 216/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2018, OF 699/2 Betreff: Probleme bei der Evakuierung am 29.10.2018 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, mit welchen Maßnahmen will der Magistrat in Hinblick auf die Probleme bei der Evakuierung am 29.10.2018 sicherstellen, dass bei zukünftigen Evakuierungen, die Bürger*Innen rechtzeitig und umfänglich informiert werden. Dabei soll der Magistrat auch auf folgende Punkte eingehen: - Warum wurde hauptsächlich lediglich über Twitter Informiert? - Warum wurden die Bürger*innen, die nicht im Internet aktiv Unterwegs sind, erst so spät informiert? - Warum wurden die möglichen Sammelstellen erst so spät bekannt gegeben? - Warum waren in Radiosendern wie z.B. "Antenne Frankfurt" selbst um 18 Uhr noch keine Infos im Verkehrsfunk? - Warum wurden die anliegende Geschäfte und Arztpraxen nicht eigenständig informiert? - Warum waren die Kapazitäten auf der Infoline nicht ausreichend, so dass die Bürger*innen nicht durchgekommen sind? - Warum war z.B. dem 13. Polizeirevier um 17:30 Uhr die Evakuierung nicht bekannt? - Warum musste in diesem Fall die Fliegerbombe so schnell entschärft werden? Begründung: Im Nachgang der Evakuierung, gab es von den Bürger*Innen zahlreiche Beschwerden über die mangelhafte bis nicht vorhandene Informationsvermittlung zur Evakuierung. Da künftig jedoch mit weiteren Evakuierungen zur rechnen ist, müssen diese besser organisiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3958 2018 Die Vorlage OF 699/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2018, OF 526/3 Betreff: Baumaßnahme Fürstenbergerstraße 2 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu beantworten, wie sich der Baufortschritt an der Liegenschaft Fürstenbergerstraße 2 (Ecke Oeder Weg, Paul-Hindemith-Anlage) darstellt. Seit Monaten ist an der begonnen Baustelle keine Aktivität mehr zu beobachten. Gibt es Auflagen das Gebäude zu erhalten? Können wenigstens die für die Baustelle abgesperrten Parkplätze wieder frei gegeben werden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3 am 13.09.2018, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 997 2018 Die Vorlage OF 526/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2018, OF 505/3 Betreff: Verkehrsführung am Metropolis Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung im Anlagenring vor dem Metropolis in folgender Weise zu gestalten: Vom Hessendenkmal bis zur Einmündung in den Oeder Weg wird auf der rechten (nördlichen) Seite des Anlagenrings eine kombinierte Bus- und Radspur eingerichtet. In geeigneter Entfernung vor der Einmündung in den Oeder Weg wird diese Bus- und Radspur auch für alle anderen Fahrzeuge freigegeben, die aus dem Anlagenring in den Oeder Weg abbiegen wollen. Nach der Einmündung in den Oeder Weg wird die Radspur auf der rechten Seite des Anlagenrings weiter geradeaus geführt bis zur Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße. Ab der Höhe der Einmündung in den Oeder Weg wird die nächste links neben der Radspur liegende Fahrspur als Rechtsabbieger in die Eschersheimer Landstraße ausgewiesen und ebenfalls bis zur Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße links neben der Radspur geführt. Vor der Ausweisung als Rechtsabbieger kann diese Spur schon als kombinierte Geradeaus- und Rechtsabbiegespur vorbereitet werden. Die Radspur erhält an der Kreuzung vor der Eschersheimer Landstraße eine Aufstellfläche, die sich auch vor die Rechtsabbiegespur für die Fahrzeuge erstreckt, so dass die Radfahrer geradeaus und nach rechts weiter fahren können. Alle anderen Fahrzeugspuren links neben der Rechtsabbiegespur in die Eschersheimer Landstraße bleiben wie bisher, d.h. links daneben die Geradeausspur, daneben die kombinierte Geradeaus- und Linksabbiegespur, daneben der Linksabbieger Richtung Eschenheimer Tor. Begründung: Auf diese Weise wird der Bus 36 beschleunigt, die Radfahrer werden sicher geführt und die Rechtsabbiegeverkehre in den Oeder Weg und die Eschersheimer Landstraße werden entflochten und damit die Staugefahr reduziert. Die Situation, dass Fahrzeuge beim Rechtsabbiegen auf rechts von ihnen fahrende Radfahrer achten müssen, gibt es überall in der Stadt. Sie ist hier unkritisch, weil die Radfahrer gut sichtbar direkt neben den Fahrzeugen fahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 16.08.2018, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 505/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 13.09.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 505/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3812 2018 Anregung an den Magistrat OM 3937 2018 Die Vorlage OF 505/3 wird als Auftrag an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2018, OF 514/3 Betreff: Trinkwasserspender im Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, an zentralen Plätzen im Stadtteil Trinkwasserspender einzurichten. Der Ortsbeirat schlägt vor, u.a. den Friedberger-, Merian-, Luisenplatz und den Platz vor dem Haupteingang Günthersburgpark. Begründung: Die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen haben wieder einmal gezeigt, dass Trinkwasserspender auch in unserem Stadtteil dringend gebraucht werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 16.08.2018, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3571 2018 Die Vorlage OF 514/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Trinkwasserbrunnen im Stadtteil Der Magistrat wird aufgefordert, an zentralen Plätzen im Stadtteil Trinkwasserbrunnen einzurichten. Der Ortsbeirat schlägt u. a. den Friedberger Platz, den Merianplatz, den Luisenplatz, die südwestliche Ecke an der Eckenheimer Landstraße/Ecke Glauburgstraße, die südliche Seite des Platzes am Eiscafé im Oeder Weg und den Platz vor dem Haupteingang des Günthersburgparks vor. Begründung: Die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen haben wieder einmal gezeigt, dass Trinkwasserbrunnen auch in unserem Stadtteil dringend gebraucht werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2018, OF 504/3 Betreff: Parkraummanagement im Nordend Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit es analog den Regelungen z.B. in Hanau möglich ist, in ausgewählten Straßen im direkten Einzugsgebiet vom Oeder Weg, Glauburgstraße, Friedberger Landstraße und Berger Straße das Parken nur mit Parkschein bei freiem Parken für Bewohner mit Ausweis zu gestatten. Begründung: Im Gegensatz zu anderen Städten des Rhein-Main-Gebiets (beispielsweise Hanau) gibt es im Nordend keine Kombination von Bewohnerparken und freiem Parken mit zu bezahlendem Parkschein. Durch diese Maßnahme kann der Parkdruck für Anwohner gemildert werden und zugleich bestünde zeitlich befristete Parkmöglichkeit für Nicht-Anwohner. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 16.08.2018, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 504/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 13.09.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3653 2018 Die Vorlage OF 504/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2018, OF 718/6 Betreff: Griesheim: Einmündungen in die Waldschulstraße gegen parkende Autos sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Einmündungen (Platanenstraße, Ahornstraße und Kastanienstraße) in die Waldschulstraße z.B. mit Fahrradbügeln so zu sichern, dass dort keine PKW parken können. Begründung: Aufgrund der Verengung des Straßenquerschnittes an den Einmündungen der Querstraßen, werden diese nur untergeordnet wahrgenommen. Dort werden zunehmend, regelwidrig Fahrzeuge abgestellt. Durch die so entstehenden Engstellen kommt es zu Verkehrsproblemen. Größere Fahrzeuge, sowie Rettungsdienste und die Müllabfuhr können diese Engstellen schlecht oder gar nicht passieren. Für Fußgänger entstehen unübersichtliche Verkehrssituationen. Fahrradbügel scheinen an dieser Stelle besonders geeignet, da hier auch Fahrradabstellmöglichkeiten fehlen. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 05.06.2018, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3226 2018 Die Vorlage OF 718/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, REP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2018, OF 619/1 Betreff: Spielplatzinitiative "Roter Platz" mit Mitteln des Ortsbeirats unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Des Ortsbeirats unterstützt aus seinem Budget die Spielplatzinitiative "Roter Platz" bei der Anschaffung eines dringend benötigten Containers. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren; der Auftrag an den Magistrat gilt bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Spielplatzinitiative "Roter Platz" besteht aus Kinder- & Familienzentrum Innenstadt (Diakonisches Werk Frankfurt e.V.), Kinderzentrum Bleichstraße (Kita Frankfurt), Kita Liebfrauen (Caritasverband Frankfurt e.V.) und ESB Liebfrauen (Caritasverband Frankfurt e.V.). Diese Initiative möchte einen Container in der Eschenheimer Anlage aufstellen, um Familien das Ausleihen von Spielgeräten und Biertischgarnituren, sowie allen Einrichtungen das Lagern von Gerätschaften für die Gartenarbeit zu ermöglichen. Seit Jahrzehnten ist die Initiative im Stadtteil engagiert und belebt die Eschenheimer Anlage mit den vielfältigsten Aktionen und Festen für alle, auch dafür ist ein Container vor Ort hilfreich. Der Gestattungsvertrag vom Grünflächenamt wird von der Geschäftsstelle des Diakonischen Werkes für Frankfurt gegengezeichnet. Die Kosten für den Container belaufen sich auf ca. 1500,00 €. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 220 2018 Die Vorlage OF 619/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2018, OF 592/1 Betreff: Ersatzhaltestelle "Rebstöcker Straße" kennzeichnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Rebstöcker Straße die Ersatzhaltestelle sichtbar zu kennzeichnen, an der die Straßenbahnen abfahren, wenn die Hauptstrecke auf der Mainzer Landstraße z.B. wegen eines Unfalls gesperrt ist und über die Kleyerstraße umfahren wird. Da die Strecke ab Dezember sowieso durch die Linie 14 genutzt werden soll, ist es sinnvoll, die bereits jetzt als Ersatz- und später sicherlich als regulär genutzte Haltestelle dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen. Wünschenswert wäre hierbei natürlich auch eine zeitnahe barrierefreie Gestaltung. Außerdem sollte für diesen, leider doch öfters auftretenden Fall ein Hinweis an der eigentlichen Haltestelle "Rebstöcker Straße" auf die in der Querstraße liegende Ersatzhaltestelle angebracht werden. Begründung: Regelmäßig ergeben sich leider auf der Mainzer Landstraße Unfälle, welche eine Sperrung derselben zur Folge haben. Glücklicherweise können die Straßenbahnen der Linie 11 und 21 im Falle eines Unfalls zwischen der Galluswarte und der Haltestelle "Rebstöcker Straße" die Mainzer Landstraße über die alte Strecke in der Kleyerstraße umfahren. Dabei halten die Bahnen jedoch an einer anderen Stelle und bedienen nicht die reguläre Haltestelle "Rebstöcker Straße" oder pendeln zurück. Fahrgäste, die an der regulären Haltestelle stehen, wissen aber meist nicht, dass dies der Fall ist oder sind unsicher, an welcher Stelle sie in die Bahn steigen sollen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 08.05.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3121 2018 Die Vorlage OF 592/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2018, OF 584/1 Betreff: Abfalleimer entlang der Gehwege Mainzer Landstraße stadtein- und stadtauswärts vom Platz der Republik bis Schmidtstraße Wer zu Fuß von der Innenstadt ins Gallus geht, stellt fest, dass die Gehwege von Kleinabfällen verunreinigt sind. Die Vorstellung, dass Menschen ihre Einwegbecher, benutzten Taschentücher, Verpackungsmüll, Essensreste u.ä. einpacken und zuhause ordnungsgemäß entsorgen, hat leider mit der gelebten Realität in unserer Stadt wenig zu tun. Da zumindest ein Teil der Bevölkerung willens ist, Abfall in dafür vorgesehene Behälter zu entsorgen, wenn einer am Gehweg aufgestellt ist, sollte die Stadt die Möglichkeit dazu bieten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. auf der ganzen Strecke eine angemessene Anzahl von Müllbehältern aufstellen zu lassen; 2. die Behälter - wo möglich und sinnvoll und noch nicht geschehen - im Bereich der Einmündungen von Querstraßen oder in der Nähe von Fußgängerampeln anbringen zu lassen, da sich so vielleicht auch noch die Müllmenge im öffentlichen Raum der Seitenstraßen reduzieren lassen könnte. Begründung: Das Problem "Abfall im öffentlichen Raum" ist Dauerthema in der Stadt. Es werden bereits in vielen Bereichen Abfalleimer aufgestellt. Die Gehwege der Mainzer Landstraße würden sich hier auch anbieten. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 08.05.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3113 2018 Die Vorlage OF 584/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2018, OF 460/3 Betreff: Straßenschäden beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten in zwei Straßen im Nordend Straßenschäden (Löcher in der Asphaltdecke) zu beseitigen. Es handelt sich um folgende Stellen: Mittelweg, vor der Hausnummer 4 Oeder Weg, vor der Hausnummer 34 (Immobilienbüro) direkt hinter der Haltelinie an der Ampel Begründung: Die Stellen sind bei Dunkelheit, insbesondere für Fahrradfahrer, schwer zu erkennen und stellen eine Gefahr dar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO II, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3068 2018 Die Vorlage OF 460/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgende Stellen angefügt werden: Elkenbachstraße (Merianstraße/Herdeerstraße) und Herderstraße vor der Elkenbachstraße Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2018, OF 425/3 Betreff: Straßen beleuchten - Angsträume verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat um Auskunft zu bitten, inwieweit er einen Zusammenhang sieht zwischen der dunklen Straßenbeleuchtung in vielen Straßen des Nordens und dem Übergriff auf eine Bewohnerin des Mittelwegs vor Ihrem Hauseingang. Ist der Magistrat bereit, auch zur Vermeidung der Entstehung von Angsträumen endlich zügiger für eine ausreichende Straßenbeleuchtung im gesamten Stadtteil zu sorgen und auch die Umrüstung von Gasleuchten auf LED-Lampen vorzunehmen? Begründung: Zeitungsberichten zufolge ist in der Nacht zum 13. Februar eine Frau im Mittelweg vor ihrer Haustür sexuell attackiert worden. Der Mittelweg gehört auch zu den Straßen im Nordend, die keine ausreichende Straßenbeleuchtung aufweisen. Die vorgesehene Um- und Ausrüstung mit LED-Lampen zieht sich jetzt schon über Gebühr hin. Gerade eine gute Beleuchtung bedeutet auch einen Schutz nächtlicher Fußgängerinnen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 317 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage B 317 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 396/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 424/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 425/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Die Vorlage B 317 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 396/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 424/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 425/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 442/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 14 Auf Wunsch der CDU wird bei der Vorlage OF 442/3 Ziffernweise getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 250 2018 Anregung an den Magistrat OM 3059 2018 1. Die Vorlage B 317 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 396/3 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 424/3 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 425/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. 1. Die Ziffer 1: der Vorlage OF 442/3 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. 2. Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage OF 442/3 werden mit der Maßgabe als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass in der Ziffer 3. das Wort "Vogelsbergstraße" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Kenntnis) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. zu 1.: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP zu 2.: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Protokollerklärung der GRÜNEN: Die Fraktion der GRÜNEN im Ortsbeirat 3 lehnt den Bericht B 317 ab, da in der Umsetzungsliste nur drei Standorte im Nordend aufgeführt sind. Davon sind bei zwei Standorten lediglich die Planungen abgeschlossen und nur bei einem Standort ist auch die Umsetzung erfolgt. Insgesamt erfolgt nach Meinung des der Fraktion der GRÜNEN die Umrüstung zu langsam und mit zu wenigen Straßenzügen im Nordend. 22. Sitzung des OBR 3 am 17.05.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 879 2018 Die Vorlage OF 425/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz des Tenors sowie der erste Satz der Begründung gestrichen werden und der Tenor wie folgt beginnt: "Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob er bereit ist, . ." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2018, OF 395/3 Betreff: Fahrspuränderungen auf dem Anlagenring vor dem Metropolis Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob folgende Änderungen der Verkehrsführung möglich sind: - die Einrichtung einer kombinierten Bus- und Fahrradspur von der Einmündung Eckenheimer Landstraße bis zur Einmündung Oeder Weg, die im letzten Teil für in den Oeder Weg einbiegende Kraftfahrzeuge freigegeben wird - die Möglichkeit der Weiterfahrt für Fahrradfahrer geradeaus über die Eschersheimer Landstraße hinaus mit entsprechenden Markierungen auf der Fahrbahn - die zweite Spur von rechts als kombinierte Geradeausspur und Abbiegespur in die Eschersheimer Landstraße einzurichten. Die linken Spuren werden als Geradeaus- und Linksabbiegespuren belassen. Begründung: Die Behinderung des Busses 36 beim Abbiegen in den Oeder Weg wird durch den Rückstau der Abbieger in die Eschersheimer hervorgerufen. Die Verlagerung dieses Abbiegeverkehrs in die Spur links daneben entschärft die Situation. Die Benutzung und Weiterführung der Spur für Fahrradfahrer macht für diese die Situation übersichtlicher und subjektiv sicherer als eine Führung zwischen den Autospuren. Abbieger in den Oeder Weg und in die Eschersheimer müssen natürlich die geradeausfahrenden Radfahrer beachten. Eine farbliche Markierung der Spur wäre dafür sehr hilfreich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.11.2017, OF 348/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 348/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 395/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 348/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 395/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 348/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 395/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, bezüglich der Verkehrsführung am Eschenheimer Turm einen Ortstermin zu organisieren. b) Die Vorlage OF 348/3 wird bis nach dem Ortstermin zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 395/3 wird bis nach dem Ortstermin zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 14.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 348/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 395/3 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2018, OF 394/3 Betreff: Parksituation Holzhausenstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge beschließen, ein absolutes Park- und Halteverbot auf der nördlichen Fahrbahn der Holzhausenstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Oederweg wiedereinzurichten. Begründung: Nach den Bauarbeiten an den Hochbahnsteigen der U5 ist das vorübergehende Parkrecht auf der rechten Fahrbahnseite von der Eckenheimer Landstraße zum Oederweg in der Holzhausenstraße einfach bestehen geblieben. Dadurch wird die rechte Fahrbahn bis kurz vor die Ampelkreuzung zugeparkt und es entsteht eine gefährliche Situation, weil die Autofahrer bis weit über den Mittelstreifen ausweichen müssen, um sich in die Wartschlange vor der Ampel einzureihen und damit den entgegenkommenden Autos im Weg stehen. Für Fahrradfahrer ist der Zustand völlig unmöglich, weil sie nicht zwischen den parkenden und den wartenden Autos durchkommen und entweder auf den Bürgersteig ausweichen müssen oder aber auf die Gegenfahrbahn in den entgegenkommenden Verkehr. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 394/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 394/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 394/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3065 2018 Die Vorlage OF 394/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 384/3 Betreff: Haushalt 2018 Erhalt und Wiederherstellung von Klein- und Kleinstgrünanlagen Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, Mittel für den Erhalt, die Wiederherstellung und die Pflege für Klein- und Kleinstgrünanlagen bereitzustellen. Begründung: Im dicht bebauten Nordend werden auch die kleinen und kleinsten Grünflächen wie beispielsweise die Paul-Hindemith-Anlage und der Adlerflychtplatz im Oeder Weg oder die Grünfläche Jahnstraße Ecke Sternstraße dringend benötigt. Ihre Pflege wird zum Teil stark vernachlässigt. Damit der Erhalt nicht am fehlenden Geld scheitert, sollten ausreichend Mittel bereit gestellt werde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2018, TO II, TOP 5 Beschluss: Etatanregung EA 110 2018 Die Vorlage OF 384/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Liebe alle, fast täglich und vor allem an jedem Tag an einem Wochenende ist der Oeder Weg mit leeren Pizzakartons übersäht und fliegen überall rum, denn diese passen nicht in die üblichen Mülltonnen am Straßenrand. Auch unser schöne Holzhausenpark wird davon in Mitleidenschaft gezogen. In Bayern und BaWü gibt es spezielle, große Mülltonnen ausschließlich für Pizzakartons. Die bekannten Pizzarias wie SuperBros und Cono Cimino stellen keine eigenen Mülltonnen am Laden zur Verfügung. Ganz klar zu erkennen ist, dass die Pizzen von den beiden Lokalen gekauft werden. Ich als langjähriger Anwohner des Oeder Wegs würde mich sehr über die Umsetzung der Idee freuen, denn jeder von uns möchte es doch eigentlich schön und sauber vor der Haustür oder in der eigenen Stadt. Vielen Dank!
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Weiter lesen auf FFM.DEHallo, schon seit ich 2023 hergezogen bin ist der Oeder Weg eine Fahrradstraße. Wenn ich kurz suche "seit wann" spuckt mir Google "Im April 2022 [..] Der gesamte Oeder Weg gilt nun als „Fahrradstraße“" aus. Damit sind wir also jetzt im 4. Jahr. Die Kreuzung könnte man in verschiedenen Bereichen angehen, ich splitte das mal auf. *Vergangenheit* Immer wenn ich da mal nachts vorbeigelaufen bin, war 1) es so hell wie in einem Filmstudio. Für eine Kreuzung ok und sinnvoll, inzwischen könnte man das bestimmt runterregulieren (Sani fährt ja immer noch durch, also "gut beleuchtet" wird weiterhin Sinn machen) 2) munteres Geblinke der Ampelanlage festzustellen - immerhin überhängt mit Schützen Ich glaube wir sind uns alle einig, dass diese Kreuzung keine Rückkehr zur alten Norm erfahren wird. Ampeln abbauen und woanders einsetzen? *Zukunft* Die Durchfahrt ist für Freund&Helfer mehr als wichtig, daher würde ich hier gar nicht überdrehten Unfug vorschlagen wollen. Die Durchfahrtsfähigkeit muss in jedem Fall erhalten bleiben. 1) Sitzkonzept vom Oeder Weg erweitern 2) Ggfs. ein paar Radabstellplätze ansetzen (ein genereller Mobilitätspunkt empfiehlt sich eher ggnü. des tegut, also Eckenheimer 127. Da ist ja auch die aktuelle CAB Station und die Bahn.) 3) Ggfs. Straßenbereich einkürzen (Spuren sind dort SEHR breit, wahrscheinlich einfach ein Bonus der alten Kreuzung und keine aktive Designentscheidung) 4) Ggfs. Option für Verkaufsstand (vllt sogar 1 Nordwest, 1 Südost) einplanen. Als Beispiel mal das Aroma (Adlerflychtplatz 1) oder Max & Moritz (Glauburg 41) hergenommen, es gibt ja einiges was als "Größenordnung mobile Bude" funktioniert. Gerne auch Direktverkauf von nem Spargelbauer oder sowas, kann ja auch rotieren, mal größer mal kleiner sein. Somit würden auch gleich Leute für die Plätze (1) angelockt - auch wenn sich die Pizzeria & Trattoria Da Monica (Oeder Weg 140) garantiert auch über die Option von nicht weit entfernten Zusatzplätzen 2 go freut 😜 Das war es schon. Wenig zu investieren (Abbau Ampel sehe ich als alte Schulden, das wird das teuerste sein), trotzdem eine nette Aufwertung und bietet Wachstumspotential für das Eck. Wenn das zu etwas mehr Fußvolk führt freut sich der naheliegende tegut bestimmt auch drüber. Gut angebunden wäre das Eck durch die nahegelegene U-Bahn-Station ja ohnehin schon. Gruß Oliver
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Weiter lesen auf FFM.DEHallo, im Rahmen der Verkehrsumgestaltung des Oeder Weg als Fahrradstraße ist der Verkehr deutlich zurückgegangen. Ich kenne es von früher nicht, aber ich kann mir sehr gut vorstellen, warum die Ampel dort Sinn gemacht hat. Inzwischen macht sie definitiv keinen Sinn mehr. Sie hat auch Schaltzeiten des Todes ohne jegliche Bedarfserkennung. Als Fußgänger wartet man 3? Minuten (fühlt sich jedenfalls an wie 5), wenn man eine Phase verpasst hat. Als Autofahrer genauso 😆 Deswegen wird hier auch annndauernd von vielen Beteiligten die Phase einfach ignoriert (nicht nur Taxen, auch einige Normalfahrer... letztere natürlich eher in den Randzeiten. Radfahrer sowieso und Fußgänger natürlich auch). Es ist schlicht zu lächerlich, an einer leeren Stelle minutenlang rumzustehen. Dafür ist Lebenszeit zu schade, ich kann das problemlos nachvollziehen. Anyway. Das ist ja einfach ein Symptom einer (inzwischen) komplett sinnbefreiten Ampel aus der Vergangenheit. Wenn es günstig umzusetzen ist die Schaltzeiten zu halbieren? wäre das eine einfache Abhilfe bis zur Lösung (von Glauburg kommend ist schon recht kurz, da wird man nicht viel machen können... Rest eher, auch Fußgänger... mehr Frequenz hilft hier insgesamt absolut!). Lösungsoptionen: 1) Rechts vor Links Theoretisch ist das machbar, die Fahrradstraße ist ja auch nur ne 30er Zone. Das muss man einigen Bonzen hier noch beibringen die auch gerne mal mit 60-70km/h mit dem Porsche SUV durchnudeln. Aber das könnt ihr ja gerne mal separat erblitzen (aktuell findet das durch die Baustelle Keplerstraße nicht mehr statt, vorher war es aber durchgängig zu beobachten!) Ich finde Option 2 aber viel attraktiver... 2) Kreisel Ich sehe direkt "Kosten!!!" und "riesige Umbaumaßnahmen, die Jahre dauern" in den Köpfen aufploppen. Nein, so einen meine ich nicht 😁 Ich habe mal ein Beispiel rausgesucht und angehängt. So n simplen, flachen. Erstens zwingt das potentielle Raser an dieser Stelle runterzubremsen. Ja, bei so einem flachen Kreisel "nur bedingt", aber es ist eine weitere Hemmschwelle und die Raserquote ist ja auch nicht bei 40%. Für die Masse planen, nicht für die Ausreißer. Zweitens stört das potentielle Überlängenfahrzeuge wie Bus und LKW und Müllabfuhr etc. dann nicht die Bohne. So Hubbelteile nerven da schon sehr. Drittens ist das mega kostengünstig und schnell umsetzbar. Kreiselfläche definieren, Kreiselsteine definieren, verbauen (keine 2 Jahre Baustelle). Leitmarkierungen ummalen. Richtfest. Viertens - der Notfallverkehr wird hierdurch sogar auch noch ein wenig bevorteilt. Rechtlich hat er ja sowieso immer Vorrang, das meine ich nicht. Aber wenn die Leute aus der Glauburg grün haben, guckt ein nicht unbeachtlicher Anteil der Verkehrsteilnehmer halt erfahrungsgemäß nicht mehr groß... und viele fahren ja eh "taub" durch die Gegend. Bei nem Kreisel schauen die Leute normalerweise intuitiv auch mal nach rechts, wenn sie einfahren wollen... weil sie ja nach rechts einfahren 😉 ---- Ergebnis: Fußgänger haben somit automatisch 24/7 Vorrang vor allem. Es beruhigt den Verkehr, gleichzeitig wird sinnloses "Rumstehen und Abgas in die Luft ballern" aufgehoben. Die aktuell heftige Rotlichtverstoßziffer von Radfahrern und Scootern die gen Süden fahren (again: keiner hat Bock an dieser nutzlosen Stelle 3 Minuten für nichts zu warten, das ist einfach die gelebte Realität) wird vermutlich zu 97% behoben. Ein paar Bekloppte gibt es immer, aber wenn man "normalerweise gar nicht" und somit "vielleicht nur mal kurz, wenn halt wirklich wer kommt" halten muss, dann haben Leute auch die Motivation dafür. Und im Nachhinein gewinnt man wieder ein wenig Ampelanlagen zur Umnutzung und spart an Wartung. Gruß Oliver
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Weiter lesen auf FFM.DEZu Ehren des großen Freiheits-Denkers und Kritikers des totalitären Regimes in Russland schlage ich vor, den unteren Teil des Oeder Wegs in Alexei Nawalny Straße umzubenennen. Ich denke, über die Hintergründe muss man nicht viel erzählen. Ich fände es aber schon sehr lustig, wenn die russische Botschaft in Frankfurt den Namen des Mannes auf alle ihre Briefköpfe drucken muss, den sie eigenhändig inhaftiert und schlussendlich auch umgebracht haben.
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Weiter lesen auf FFM.DENach Marschprotesten des Kinderladens "Die Park Löwen" (festgehalten von der FN Presse, Dank des engagierten Kinderbeauftragten) bzgl. des gefährlichen Überquerens des Parkwegs, -ihres Schulwegs-, wurde endlich nach über einem Jahr nun im Juli mit weißen Farb Symbolen auf der Straße auf die Parkausgänge aufmerksam gemacht. ("Es gab Lieferschwierigkeiten") Ich war jüngst auf dem Rödelheimer 11.Polizeirevier um Anzeige gegen Unbekannt zu machen, da meine Katze im Parkweg überfahren wurde (dritte Katze dieses Jahr hier) und der Fahrer schnell weiterfuhr: man unterrichtete mich, dass eine Katze im Straßenrecht wie ein Karton behandelt wird, nämlich gar nicht. Außer es gäbe Sachschäden am Auto. Die Kinder haben Angst den Parkweg zu überqueren, zudem die Autoraser immer mehr zunehmen, auch im Füldchen, eine Querstraße hierzu. Als ich vorschlug mal einen Blitzer zu installieren, sagte mir der diensthabende Polizist, dass feststehende Blitzer nur an großen Straßen ständen und die "Laser Pistolen" hier im Parkweg nicht anwendbar wären. Dies ist eine äußerst interessante Information, denn dass bedeutet das der Einhaltung und Sicherung der "30er Zone" gar nicht nachgekommen werden kann! Dies nun bedeutet das man dann eben zum nächstmöglichen Mittel greifen muss um schlimmere Unfälle zu vermeiden in dieser 30er Zone, welche sogar eigentlich eine 20er Zone sein müsste, da eine Kindertagesstätte, ein Spielplatz,ein Park, ein Schwimmbad und ein Fußballstadion direkt an dieser Straße, -welche übrigens ein Schulweg ist-, fast nebeneinander liegen. Und was wäre da wohl das nächstmögliche, sogar kostengünstige, Mittel? Einfache Aufpflasterungen , bei denen auch die E-Biker/- Scooter, Fahrradfahrer etc. vorsichtiger, langsamer, aber gut daran vorbeifahren können. Beispielfoto von Nied , am Spielplatz neben der S-Bahn Fußgängerbrücke, (Kindergarten ist da übrigens auch schräg gegenüber) oder Robert-Mayer Straße in Bockenheim, auch beides 30 er Zonen. (Und das sogar ohne Park, Schwimmbad oder Stadion nebendran : es geht also schon auch in ruhigeren Bereichen!)
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Berger Straße mit ihren unzähligen Geschäften und Restaurants ist ein Highlight in Frankfurt. Leider wird wertvoller Platz von parkenden Autos eingenommen. Daher schlage ich vor, die Berger Straße von Bethmannpark bis zu mindestens Höhenstraße autofrei zu gestalten, wie aktuell der Oeder Weg. Parkplätze abschaffen, stattdessen begrünen, Außenfläche für Gastronomie schaffen, Sitzbänke aufstellen und Fahrradständer anbringen. Auto frei nur noch für Lieferanten zum Be-und Entladen. Die Berger Straße nur noch als Fahrradstraße gestalten. Dies würde die ganze Straße deutlich aufwerten. Aktuell ist es auch nahezu lebensgefährlich sich als Fahrradfahrer entgegen die Fahrtrichtung (was erlaubt ist) auf der Berger Straße zwischen Unmengen an parkenden und fahrenden Autos vorbei zu bewegen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Bergerstraße ist eine Einbahnstraße, während für Fahrräder beide Richtungen erlaubt sind. Der Platz reicht nicht aus, die schräg geparkten Autos verschwenden regelrecht zwei Drittel des Platzes (Merianplatz-Höhenstraße). Mit der Umgestaltung zu einer Fahrradstraße (ähnlich wie die Goethestraße und Oeder Weg), in der die schrägen Parkplätze durch Fahrradwege ersetzt werden wird ganz nach dem Prinzip der induzierten Nachfrage das Radverkehr und die Lebensqualität nachhaltig gesteigert. Ich weiß, dass diese Idee bereits mehrmals hier veröffentlich wurde. Das sollte allerdings nur noch mehr Grund dazu sein, endlich etwas dafür zu tun.
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Weiter lesen auf FFM.DEDen Sandweg kann man als Fahrradfahrer auch bergab befahren. Problem ist hierbei das es leicht zu Unfällen kommen kann, da Autos aus den Querstraßen nicht auf Fahrradfahrer achten die entgegen der Einbahnstraße fahren. Das könnte mit Stopp-Schildern deutlicher gemacht werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEAls langjähriger Anwohner kann ich es täglich beobachten, wie der Bereich in der Frankenallee auf Höhe der Galluswarte für ortsfremde Menschen zum (Langzeit-) Parken genutzt wird. Dies ist an sich kein Problem - allerdings führt das Ausmaß an manchen Tagen zu chaotischen Zuständen (und dies führt dann zu vielen Parkverstößen), sodass man schon gezielt beobachtet, welche Fahrzeuge dort parken. Vor Corona waren wahrscheinlich auch Messebesucher hier, jetzt gehe ich davon aus, dass die Nähe zur Sbahn Haltestelle das Parken für Externe attraktiv macht - es scheint mir, dass manche Fahrzeuge über mehrere Tage kostenfrei abgestellt werden um dann z.B. zum Flughafen zu pendeln. Auch konnte ich schon Reisebusse sowie Camper + ähnliche Fahrzeuge (in denen Menschen nächtigen) beobachten. Meine Idee wäre es das Bewohnerparken, das es teilweise bereits im östlichen Teil der Frankenallee gibt, auch nach Westen (und in die Querstraßen) auszubreiten. In der Frankenallee gibt es teilweise drei Parkspuren auf selber Höhe, was sie als "Parkplatz" sehr attraktiv macht. Für die Anwohner natürlich ärgerlich - zumindest einen Teil als Anwohnerparken zu haben, wäre schön.
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Weiter lesen auf FFM.DEFahrradfahren in Frankfurt funktioniert, aber nur dann wenn man sich wie alle andere Kfz usw. an die Verkehrsregeln hält. Fahrradfahrer haben nichts auf dem Bürgersteig zu suchen, auch eine Mutter mit Kind nicht, sondern nur das Kind. Fahrradfahrer müssen vom Fahrrad steigen wenn sie den Zebrastreifen nutzen wollen, ach ja, genauso wie ein Kfz usw., muss auch ein Fahrrad vor dem Zebrastreifen halten, wenn ein Fußgänger drüber läuft. Toll wäre auch, wenn ein Jogger nicht über die Straße rennt wie ein Wildes Tier in der Dunkelheit. Fahre ich mit dem Auto durch die Stadt, bin ich täglich gezwungen anonymen Fahrradterroristen auszuweichen, da ihnen weder das Rot der Ampel was sagt und STOP nur als Option gesehen wird und das Rechtsfahrgebot gilt schon mal gar nicht. Fahre ich mit dem Fahrrad durch die Stadt, ändert sich das Bild nur geringfügig. Ich fahre Fahrrad, das ist die geringfügige Änderung. Der Grüneburgweg ist eine Katastrophe, genauso der Oeder Weg. Auto-und Transporterfahrer rasen mit überhöhter Geschwindigkeit durch das Westend. Den Fahrradfahrern ist gefühlt sowieso alles egal und Licht in der Nacht ist nur etwas für Romantiker zu Hause. Wo ist die Verkehrsüberwachung? Seit mehreren Jahren ist eine gefühlte Anarchie auf den Straßen zu spüren. Ist schon mal jemandem an den Wochenenden aufgefallen wie blubbernde aufgemotzte Kfz und SUW abends über die Eschersheimer Landstraße in Richtung Eschenheimer Turm donnern? Wer hat es gesehen? Die Polizei nicht.
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Weiter lesen auf FFM.DEWie wäre es mit einem schönen Platz im Oederweg nr 40 ..es gibt hier eh nur 4 Parkplätze welche eh von Dauer Parker belegt sind ., wirklich störend ist das diese immer wieder bis in den halben Bürgersteig ragen ., was für Kinderwagen und Rollstuhlfahrer stets ein Nadelöhr darstellt .. wie wäre es hier eine kleine Oase mit schönen Sitzmöbeln zu schaffen ich denke da wäre der Finanzielle Aufwand nicht so groß... Grüße aus dem Oeder Weg Robert klein (Johann Schuhe)
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf. Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.
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Weiter lesen auf FFM.DEMehr und hellere Beleuchtung z.B. für die Friedberger und Eschenheimer Anlage, sodass man auch im Dunkeln die Wege nutzen kann.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Radweg an der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Anlage und Cronstetten Straße verläuft auf dem Gehweg. Regelmäßig wird der Radweg an den Ampeln von wartenden Fußgängern blockiert. Insbesondere an der U-Bahnstation Holzhausenstraße kommt es immer wieder zu gefährlichen Begegnungen mit Personen, die die Station betreten oder verlassen und dabei den Radweg kreuzen müssen. Der Radweg auf Gehwegniveau verleitet auch etliche Radfahrer diesen regelmäßig entgegen der Fahrtrichtung zu nutzen, was sowohl ein zügiges vorankommen unmöglich macht, als auch ein erhöhtes Unfallrisiko ist. Daher sollte aus dem Radweg ein Gehweg, der für Radfahrer frei ist werden. Wer sich dort sicherer fühlt kann in weiter nutzen und wer gut vorwärts kommen will darf auf der Straße fahren.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch plädiere für eine Geschwindigkeitsbegrenzung an der Gerbermühlenstraße in Richtung Innenstadt ab der Querstraße "Zum Schlegelhof". Wir wohnen in der Querstraße "Zum Apothekerhof". Nachts kann man mittlerweile nicht mehr das Fenster offen lassen, da speziell bei wenig Verkehr, einige Autofahrer die Straße gefühlt als Rennstrecke nutzen. Aus diesem Grund würde ich eine Begrenzung bzw einen festen Blitzer begrüßen sodass dem Lärm etwas Einhalt geboten wird.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Oeder Weg wird aufgrund der Straßenführung (Abbiegerkurve zur Eckenheimer Landstraße südlich der Cronstettenstraße) sehr stark als Durchgangsstraße stadteinwärts genutzt, obwohl es eigentlich keine Hauptzubringerstraße (Zone 30) ist. Ich schlage vor, den Oeder Weg zur Einbahnstraße zu machen. Der gewonnene Platz sollte dann für Fahrradwege und im südlichen Bereich für mehr Parkplätze genutzt werden, um die Geschäfte besser frequentieren zu können. Der südliche Oeder Weg hat sich in den letzten Jahren so toll entwickelt und den vielen kleinen Läden wäre es sicher sehr zuträglich, wenn es mehr Parkmöglichkeiten geben würde, um für noch mehr Kunden erreichbar zu sein. Ich kenne viele, die gerne häufiger im Oeder Weg einkaufen würden, es aufgrund der schlechten Parkplatzsituation aber nicht tun. Auch den vielen Fahrradfahrern/ Kinderwagen auf dem Oeder Weg würde eine entspanntere Verkehrsführung sicher auch guttun. Insgesamt würde die Straße dadurch sicher an Flair gewinnen.
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Weiter lesen auf FFM.DEZur Zeit wird die U-Bahnlinie U5 an der Deutschen Nationalbibliothek barrierefrei ausgebaut. Dadurch ist die Zufahrt zum Oeder Weg von der Kreuzung Eckenheimer Landstrasse/Adickesallee gesperrt. Diese Sperrung sollte auch nach den Bauarbeiten beibehalten werden. Gerade Fahrradfahrer hätten dann die Möglichkeit ungehindert den Oeder Weg zu erreichen.
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Weiter lesen auf FFM.DELiebe alle, fast täglich und vor allem an jedem Tag an einem Wochenende ist der Oeder Weg mit leeren Pizzakartons übersäht und fliegen überall rum, denn diese passen nicht in die üblichen Mülltonnen am Straßenrand. Auch unser schöne Holzhausenpark wird davon in Mitleidenschaft gezogen. In Bayern und BaWü gibt es spezielle, große Mülltonnen ausschließlich für Pizzakartons. Die bekannten Pizzarias wie SuperBros und Cono Cimino stellen keine eigenen Mülltonnen am Laden zur Verfügung. Ganz klar zu erkennen ist, dass die Pizzen von den beiden Lokalen gekauft werden. Ich als langjähriger Anwohner des Oeder Wegs würde mich sehr über die Umsetzung der Idee freuen, denn jeder von uns möchte es doch eigentlich schön und sauber vor der Haustür oder in der eigenen Stadt. Vielen Dank!
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Weiter lesen auf FFM.DEHallo, schon seit ich 2023 hergezogen bin ist der Oeder Weg eine Fahrradstraße. Wenn ich kurz suche "seit wann" spuckt mir Google "Im April 2022 [..] Der gesamte Oeder Weg gilt nun als „Fahrradstraße“" aus. Damit sind wir also jetzt im 4. Jahr. Die Kreuzung könnte man in verschiedenen Bereichen angehen, ich splitte das mal auf. *Vergangenheit* Immer wenn ich da mal nachts vorbeigelaufen bin, war 1) es so hell wie in einem Filmstudio. Für eine Kreuzung ok und sinnvoll, inzwischen könnte man das bestimmt runterregulieren (Sani fährt ja immer noch durch, also "gut beleuchtet" wird weiterhin Sinn machen) 2) munteres Geblinke der Ampelanlage festzustellen - immerhin überhängt mit Schützen Ich glaube wir sind uns alle einig, dass diese Kreuzung keine Rückkehr zur alten Norm erfahren wird. Ampeln abbauen und woanders einsetzen? *Zukunft* Die Durchfahrt ist für Freund&Helfer mehr als wichtig, daher würde ich hier gar nicht überdrehten Unfug vorschlagen wollen. Die Durchfahrtsfähigkeit muss in jedem Fall erhalten bleiben. 1) Sitzkonzept vom Oeder Weg erweitern 2) Ggfs. ein paar Radabstellplätze ansetzen (ein genereller Mobilitätspunkt empfiehlt sich eher ggnü. des tegut, also Eckenheimer 127. Da ist ja auch die aktuelle CAB Station und die Bahn.) 3) Ggfs. Straßenbereich einkürzen (Spuren sind dort SEHR breit, wahrscheinlich einfach ein Bonus der alten Kreuzung und keine aktive Designentscheidung) 4) Ggfs. Option für Verkaufsstand (vllt sogar 1 Nordwest, 1 Südost) einplanen. Als Beispiel mal das Aroma (Adlerflychtplatz 1) oder Max & Moritz (Glauburg 41) hergenommen, es gibt ja einiges was als "Größenordnung mobile Bude" funktioniert. Gerne auch Direktverkauf von nem Spargelbauer oder sowas, kann ja auch rotieren, mal größer mal kleiner sein. Somit würden auch gleich Leute für die Plätze (1) angelockt - auch wenn sich die Pizzeria & Trattoria Da Monica (Oeder Weg 140) garantiert auch über die Option von nicht weit entfernten Zusatzplätzen 2 go freut 😜 Das war es schon. Wenig zu investieren (Abbau Ampel sehe ich als alte Schulden, das wird das teuerste sein), trotzdem eine nette Aufwertung und bietet Wachstumspotential für das Eck. Wenn das zu etwas mehr Fußvolk führt freut sich der naheliegende tegut bestimmt auch drüber. Gut angebunden wäre das Eck durch die nahegelegene U-Bahn-Station ja ohnehin schon. Gruß Oliver
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Weiter lesen auf FFM.DEHallo, im Rahmen der Verkehrsumgestaltung des Oeder Weg als Fahrradstraße ist der Verkehr deutlich zurückgegangen. Ich kenne es von früher nicht, aber ich kann mir sehr gut vorstellen, warum die Ampel dort Sinn gemacht hat. Inzwischen macht sie definitiv keinen Sinn mehr. Sie hat auch Schaltzeiten des Todes ohne jegliche Bedarfserkennung. Als Fußgänger wartet man 3? Minuten (fühlt sich jedenfalls an wie 5), wenn man eine Phase verpasst hat. Als Autofahrer genauso 😆 Deswegen wird hier auch annndauernd von vielen Beteiligten die Phase einfach ignoriert (nicht nur Taxen, auch einige Normalfahrer... letztere natürlich eher in den Randzeiten. Radfahrer sowieso und Fußgänger natürlich auch). Es ist schlicht zu lächerlich, an einer leeren Stelle minutenlang rumzustehen. Dafür ist Lebenszeit zu schade, ich kann das problemlos nachvollziehen. Anyway. Das ist ja einfach ein Symptom einer (inzwischen) komplett sinnbefreiten Ampel aus der Vergangenheit. Wenn es günstig umzusetzen ist die Schaltzeiten zu halbieren? wäre das eine einfache Abhilfe bis zur Lösung (von Glauburg kommend ist schon recht kurz, da wird man nicht viel machen können... Rest eher, auch Fußgänger... mehr Frequenz hilft hier insgesamt absolut!). Lösungsoptionen: 1) Rechts vor Links Theoretisch ist das machbar, die Fahrradstraße ist ja auch nur ne 30er Zone. Das muss man einigen Bonzen hier noch beibringen die auch gerne mal mit 60-70km/h mit dem Porsche SUV durchnudeln. Aber das könnt ihr ja gerne mal separat erblitzen (aktuell findet das durch die Baustelle Keplerstraße nicht mehr statt, vorher war es aber durchgängig zu beobachten!) Ich finde Option 2 aber viel attraktiver... 2) Kreisel Ich sehe direkt "Kosten!!!" und "riesige Umbaumaßnahmen, die Jahre dauern" in den Köpfen aufploppen. Nein, so einen meine ich nicht 😁 Ich habe mal ein Beispiel rausgesucht und angehängt. So n simplen, flachen. Erstens zwingt das potentielle Raser an dieser Stelle runterzubremsen. Ja, bei so einem flachen Kreisel "nur bedingt", aber es ist eine weitere Hemmschwelle und die Raserquote ist ja auch nicht bei 40%. Für die Masse planen, nicht für die Ausreißer. Zweitens stört das potentielle Überlängenfahrzeuge wie Bus und LKW und Müllabfuhr etc. dann nicht die Bohne. So Hubbelteile nerven da schon sehr. Drittens ist das mega kostengünstig und schnell umsetzbar. Kreiselfläche definieren, Kreiselsteine definieren, verbauen (keine 2 Jahre Baustelle). Leitmarkierungen ummalen. Richtfest. Viertens - der Notfallverkehr wird hierdurch sogar auch noch ein wenig bevorteilt. Rechtlich hat er ja sowieso immer Vorrang, das meine ich nicht. Aber wenn die Leute aus der Glauburg grün haben, guckt ein nicht unbeachtlicher Anteil der Verkehrsteilnehmer halt erfahrungsgemäß nicht mehr groß... und viele fahren ja eh "taub" durch die Gegend. Bei nem Kreisel schauen die Leute normalerweise intuitiv auch mal nach rechts, wenn sie einfahren wollen... weil sie ja nach rechts einfahren 😉 ---- Ergebnis: Fußgänger haben somit automatisch 24/7 Vorrang vor allem. Es beruhigt den Verkehr, gleichzeitig wird sinnloses "Rumstehen und Abgas in die Luft ballern" aufgehoben. Die aktuell heftige Rotlichtverstoßziffer von Radfahrern und Scootern die gen Süden fahren (again: keiner hat Bock an dieser nutzlosen Stelle 3 Minuten für nichts zu warten, das ist einfach die gelebte Realität) wird vermutlich zu 97% behoben. Ein paar Bekloppte gibt es immer, aber wenn man "normalerweise gar nicht" und somit "vielleicht nur mal kurz, wenn halt wirklich wer kommt" halten muss, dann haben Leute auch die Motivation dafür. Und im Nachhinein gewinnt man wieder ein wenig Ampelanlagen zur Umnutzung und spart an Wartung. Gruß Oliver
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Weiter lesen auf FFM.DEZu Ehren des großen Freiheits-Denkers und Kritikers des totalitären Regimes in Russland schlage ich vor, den unteren Teil des Oeder Wegs in Alexei Nawalny Straße umzubenennen. Ich denke, über die Hintergründe muss man nicht viel erzählen. Ich fände es aber schon sehr lustig, wenn die russische Botschaft in Frankfurt den Namen des Mannes auf alle ihre Briefköpfe drucken muss, den sie eigenhändig inhaftiert und schlussendlich auch umgebracht haben.
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Weiter lesen auf FFM.DENach Marschprotesten des Kinderladens "Die Park Löwen" (festgehalten von der FN Presse, Dank des engagierten Kinderbeauftragten) bzgl. des gefährlichen Überquerens des Parkwegs, -ihres Schulwegs-, wurde endlich nach über einem Jahr nun im Juli mit weißen Farb Symbolen auf der Straße auf die Parkausgänge aufmerksam gemacht. ("Es gab Lieferschwierigkeiten") Ich war jüngst auf dem Rödelheimer 11.Polizeirevier um Anzeige gegen Unbekannt zu machen, da meine Katze im Parkweg überfahren wurde (dritte Katze dieses Jahr hier) und der Fahrer schnell weiterfuhr: man unterrichtete mich, dass eine Katze im Straßenrecht wie ein Karton behandelt wird, nämlich gar nicht. Außer es gäbe Sachschäden am Auto. Die Kinder haben Angst den Parkweg zu überqueren, zudem die Autoraser immer mehr zunehmen, auch im Füldchen, eine Querstraße hierzu. Als ich vorschlug mal einen Blitzer zu installieren, sagte mir der diensthabende Polizist, dass feststehende Blitzer nur an großen Straßen ständen und die "Laser Pistolen" hier im Parkweg nicht anwendbar wären. Dies ist eine äußerst interessante Information, denn dass bedeutet das der Einhaltung und Sicherung der "30er Zone" gar nicht nachgekommen werden kann! Dies nun bedeutet das man dann eben zum nächstmöglichen Mittel greifen muss um schlimmere Unfälle zu vermeiden in dieser 30er Zone, welche sogar eigentlich eine 20er Zone sein müsste, da eine Kindertagesstätte, ein Spielplatz,ein Park, ein Schwimmbad und ein Fußballstadion direkt an dieser Straße, -welche übrigens ein Schulweg ist-, fast nebeneinander liegen. Und was wäre da wohl das nächstmögliche, sogar kostengünstige, Mittel? Einfache Aufpflasterungen , bei denen auch die E-Biker/- Scooter, Fahrradfahrer etc. vorsichtiger, langsamer, aber gut daran vorbeifahren können. Beispielfoto von Nied , am Spielplatz neben der S-Bahn Fußgängerbrücke, (Kindergarten ist da übrigens auch schräg gegenüber) oder Robert-Mayer Straße in Bockenheim, auch beides 30 er Zonen. (Und das sogar ohne Park, Schwimmbad oder Stadion nebendran : es geht also schon auch in ruhigeren Bereichen!)
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Berger Straße mit ihren unzähligen Geschäften und Restaurants ist ein Highlight in Frankfurt. Leider wird wertvoller Platz von parkenden Autos eingenommen. Daher schlage ich vor, die Berger Straße von Bethmannpark bis zu mindestens Höhenstraße autofrei zu gestalten, wie aktuell der Oeder Weg. Parkplätze abschaffen, stattdessen begrünen, Außenfläche für Gastronomie schaffen, Sitzbänke aufstellen und Fahrradständer anbringen. Auto frei nur noch für Lieferanten zum Be-und Entladen. Die Berger Straße nur noch als Fahrradstraße gestalten. Dies würde die ganze Straße deutlich aufwerten. Aktuell ist es auch nahezu lebensgefährlich sich als Fahrradfahrer entgegen die Fahrtrichtung (was erlaubt ist) auf der Berger Straße zwischen Unmengen an parkenden und fahrenden Autos vorbei zu bewegen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Bergerstraße ist eine Einbahnstraße, während für Fahrräder beide Richtungen erlaubt sind. Der Platz reicht nicht aus, die schräg geparkten Autos verschwenden regelrecht zwei Drittel des Platzes (Merianplatz-Höhenstraße). Mit der Umgestaltung zu einer Fahrradstraße (ähnlich wie die Goethestraße und Oeder Weg), in der die schrägen Parkplätze durch Fahrradwege ersetzt werden wird ganz nach dem Prinzip der induzierten Nachfrage das Radverkehr und die Lebensqualität nachhaltig gesteigert. Ich weiß, dass diese Idee bereits mehrmals hier veröffentlich wurde. Das sollte allerdings nur noch mehr Grund dazu sein, endlich etwas dafür zu tun.
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Weiter lesen auf FFM.DEDen Sandweg kann man als Fahrradfahrer auch bergab befahren. Problem ist hierbei das es leicht zu Unfällen kommen kann, da Autos aus den Querstraßen nicht auf Fahrradfahrer achten die entgegen der Einbahnstraße fahren. Das könnte mit Stopp-Schildern deutlicher gemacht werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEAls langjähriger Anwohner kann ich es täglich beobachten, wie der Bereich in der Frankenallee auf Höhe der Galluswarte für ortsfremde Menschen zum (Langzeit-) Parken genutzt wird. Dies ist an sich kein Problem - allerdings führt das Ausmaß an manchen Tagen zu chaotischen Zuständen (und dies führt dann zu vielen Parkverstößen), sodass man schon gezielt beobachtet, welche Fahrzeuge dort parken. Vor Corona waren wahrscheinlich auch Messebesucher hier, jetzt gehe ich davon aus, dass die Nähe zur Sbahn Haltestelle das Parken für Externe attraktiv macht - es scheint mir, dass manche Fahrzeuge über mehrere Tage kostenfrei abgestellt werden um dann z.B. zum Flughafen zu pendeln. Auch konnte ich schon Reisebusse sowie Camper + ähnliche Fahrzeuge (in denen Menschen nächtigen) beobachten. Meine Idee wäre es das Bewohnerparken, das es teilweise bereits im östlichen Teil der Frankenallee gibt, auch nach Westen (und in die Querstraßen) auszubreiten. In der Frankenallee gibt es teilweise drei Parkspuren auf selber Höhe, was sie als "Parkplatz" sehr attraktiv macht. Für die Anwohner natürlich ärgerlich - zumindest einen Teil als Anwohnerparken zu haben, wäre schön.
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Weiter lesen auf FFM.DEFahrradfahren in Frankfurt funktioniert, aber nur dann wenn man sich wie alle andere Kfz usw. an die Verkehrsregeln hält. Fahrradfahrer haben nichts auf dem Bürgersteig zu suchen, auch eine Mutter mit Kind nicht, sondern nur das Kind. Fahrradfahrer müssen vom Fahrrad steigen wenn sie den Zebrastreifen nutzen wollen, ach ja, genauso wie ein Kfz usw., muss auch ein Fahrrad vor dem Zebrastreifen halten, wenn ein Fußgänger drüber läuft. Toll wäre auch, wenn ein Jogger nicht über die Straße rennt wie ein Wildes Tier in der Dunkelheit. Fahre ich mit dem Auto durch die Stadt, bin ich täglich gezwungen anonymen Fahrradterroristen auszuweichen, da ihnen weder das Rot der Ampel was sagt und STOP nur als Option gesehen wird und das Rechtsfahrgebot gilt schon mal gar nicht. Fahre ich mit dem Fahrrad durch die Stadt, ändert sich das Bild nur geringfügig. Ich fahre Fahrrad, das ist die geringfügige Änderung. Der Grüneburgweg ist eine Katastrophe, genauso der Oeder Weg. Auto-und Transporterfahrer rasen mit überhöhter Geschwindigkeit durch das Westend. Den Fahrradfahrern ist gefühlt sowieso alles egal und Licht in der Nacht ist nur etwas für Romantiker zu Hause. Wo ist die Verkehrsüberwachung? Seit mehreren Jahren ist eine gefühlte Anarchie auf den Straßen zu spüren. Ist schon mal jemandem an den Wochenenden aufgefallen wie blubbernde aufgemotzte Kfz und SUW abends über die Eschersheimer Landstraße in Richtung Eschenheimer Turm donnern? Wer hat es gesehen? Die Polizei nicht.
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Weiter lesen auf FFM.DEWie wäre es mit einem schönen Platz im Oederweg nr 40 ..es gibt hier eh nur 4 Parkplätze welche eh von Dauer Parker belegt sind ., wirklich störend ist das diese immer wieder bis in den halben Bürgersteig ragen ., was für Kinderwagen und Rollstuhlfahrer stets ein Nadelöhr darstellt .. wie wäre es hier eine kleine Oase mit schönen Sitzmöbeln zu schaffen ich denke da wäre der Finanzielle Aufwand nicht so groß... Grüße aus dem Oeder Weg Robert klein (Johann Schuhe)
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf. Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.
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Weiter lesen auf FFM.DEMehr und hellere Beleuchtung z.B. für die Friedberger und Eschenheimer Anlage, sodass man auch im Dunkeln die Wege nutzen kann.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Radweg an der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Anlage und Cronstetten Straße verläuft auf dem Gehweg. Regelmäßig wird der Radweg an den Ampeln von wartenden Fußgängern blockiert. Insbesondere an der U-Bahnstation Holzhausenstraße kommt es immer wieder zu gefährlichen Begegnungen mit Personen, die die Station betreten oder verlassen und dabei den Radweg kreuzen müssen. Der Radweg auf Gehwegniveau verleitet auch etliche Radfahrer diesen regelmäßig entgegen der Fahrtrichtung zu nutzen, was sowohl ein zügiges vorankommen unmöglich macht, als auch ein erhöhtes Unfallrisiko ist. Daher sollte aus dem Radweg ein Gehweg, der für Radfahrer frei ist werden. Wer sich dort sicherer fühlt kann in weiter nutzen und wer gut vorwärts kommen will darf auf der Straße fahren.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch plädiere für eine Geschwindigkeitsbegrenzung an der Gerbermühlenstraße in Richtung Innenstadt ab der Querstraße "Zum Schlegelhof". Wir wohnen in der Querstraße "Zum Apothekerhof". Nachts kann man mittlerweile nicht mehr das Fenster offen lassen, da speziell bei wenig Verkehr, einige Autofahrer die Straße gefühlt als Rennstrecke nutzen. Aus diesem Grund würde ich eine Begrenzung bzw einen festen Blitzer begrüßen sodass dem Lärm etwas Einhalt geboten wird.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Oeder Weg wird aufgrund der Straßenführung (Abbiegerkurve zur Eckenheimer Landstraße südlich der Cronstettenstraße) sehr stark als Durchgangsstraße stadteinwärts genutzt, obwohl es eigentlich keine Hauptzubringerstraße (Zone 30) ist. Ich schlage vor, den Oeder Weg zur Einbahnstraße zu machen. Der gewonnene Platz sollte dann für Fahrradwege und im südlichen Bereich für mehr Parkplätze genutzt werden, um die Geschäfte besser frequentieren zu können. Der südliche Oeder Weg hat sich in den letzten Jahren so toll entwickelt und den vielen kleinen Läden wäre es sicher sehr zuträglich, wenn es mehr Parkmöglichkeiten geben würde, um für noch mehr Kunden erreichbar zu sein. Ich kenne viele, die gerne häufiger im Oeder Weg einkaufen würden, es aufgrund der schlechten Parkplatzsituation aber nicht tun. Auch den vielen Fahrradfahrern/ Kinderwagen auf dem Oeder Weg würde eine entspanntere Verkehrsführung sicher auch guttun. Insgesamt würde die Straße dadurch sicher an Flair gewinnen.
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Weiter lesen auf FFM.DEZur Zeit wird die U-Bahnlinie U5 an der Deutschen Nationalbibliothek barrierefrei ausgebaut. Dadurch ist die Zufahrt zum Oeder Weg von der Kreuzung Eckenheimer Landstrasse/Adickesallee gesperrt. Diese Sperrung sollte auch nach den Bauarbeiten beibehalten werden. Gerade Fahrradfahrer hätten dann die Möglichkeit ungehindert den Oeder Weg zu erreichen.
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