Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2023, OF 204/16 Betreff: Einfahrt zum Firmengelände ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten. Unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, die der Firma PNO Nutzfahrzeuge in der Voltenseestraße 4 es ermöglicht mit den doch sehr großen und langen Fahrzeugen problemlos und unfallfrei auf und aus dem Firmengelände zu fahren. Begründung: Seit einer Straßenbaumaßnahme im Jahr 2022 wurden die Markierungsstreifen gegenüber der Einfahrt Voltenseestraße 4 (links neben der Parkplatzeinfahrt KIKI Gelände) nicht mehr aufgemalt, was zur Folge hat, dass immer mehr Menschen unberechtigterweise dieses Stück als Parkplatz nutzen. Dadurch wird das ein und ausfahren der Fahrzeuge auf das Firmengelände der Firma PNO erschwert und auch gefährdet. Ein Schreiben an das zuständige Straßenverkehrsamt am 13.01.2023 blieb bisher erfolglos. Da jetzt noch weitere Baumaßnahmen in der Straße geplant sind wird die Situation noch komplizierter. Es kann nicht angehen, dass die Stadt Frankfurt Monate lang nicht reagiert und so Mensch und Material (es wurden schon Fahrzeuge beschädigt) gefährdet, nur weil einfache Markierungen fehlen. Hier muss die Stadt unverzüglich ihrer Verkehrssicherheit nachkommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4519 2023 Die Vorlage OF 204/16 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2023, OF 185/16 Betreff: Buchskulptur "Hohe Straße" Vorgang: OM 3235/22 OBR 16; ST 215/23 Bei der Buchskulptur an der Hohen Straße handelt es sich um eine von insgesamt 18 Stationen entlang der Regionalparkroute Hohe Straße (Via Regia), die vom Regionalpark Hohe Straße e.V. (deren Mitglied auch die Stadt Frankfurt ist) gepflegt werden. In der ST 215 hat der Magistrat mitgeteilt, dass er die Unterhaltung der Skulptur aufgrund fehlender Kapazitäten schon vor einigen Jahren aufgegeben musste. Es wurde vorgeschlagen, die unansehnlich gewordene Skulptur abzubauen. Dies kommt für den Ortsbeirat 16 überhaupt nicht in Frage, stellt die Buchskulptur doch ein Alleinstellungsmerkmal Bergen-Enkheims dar. Der Ortsbeirat 16 ist deshalb dabei, ein Konzept für die Erhaltung oder für eine Neuanschaffung einer solchen Buchskulptur zu erarbeiten. Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sieht sich der Magistrat in der Lage, den Ortsbeirat bei der Gestaltung, Herstellung und Finanzierung einer neuen, dem Stadtschreiberpreis gerecht werdenden, Buchskulptur zu unterstützen? 2. Kann der Magistrat beim Regionalpark Hohe Straße e.V. (deren Mitglied auch die Stadt Frankfurt ist) nachfragen, ob diese bereit ist, den Ortsbeirat bei der Unterhaltung oder Neuanschaffung zu unterstützen? 3. Alternativstandorte für eine sanierte oder neue Skulptur wären der Kreisverkehrsplatz Victor-Slotosch-Straße/Vilbeler Landstraße oder vor der Schelmenburg. - Sind diese Standorte aus Sicht des Magistrats möglich und - welche Genehmigungen müssten wo eingeholt werden? Begründung: Der jährlich verliehene Literaturpreis "Stadtschreiber von Bergen" gehört zu den angesehensten Stadtschreiberpreisen im deutschsprachigen Raum (FR, 21.06.2013), mit dem das Werk und das Wirken der Preisträger*innen dauerhaft gewürdigt werden soll. Die vorhandene Buchskulptur steht somit als ein sichtbares Zeichen für die Besonderheit Bergen-Enkheims und auch die Stadt Frankfurt kann sich rühmen, einen solchen Stadtschreiberpreis zu beherbergen. Die Skulptur ausgerechnet im Jubiläumsjahr des Stadtschreiberpreises abzubauen, wäre kein gutes Zeichen, im Gegenteil ist das 50. Jubiläum Grund und Anlass, die Buchskulptur wieder in einen würdigen Zustand zu versetzen oder eine neue Skulptur an einem hervorstechenden Platz zu präsentieren. Der Ortsbeirat 16 ist deshalb dabei, ein Konzept für die Erhaltung oder für eine Neuanschaffung einer solchen Buchskulptur zu erarbeiten, sieht sich aber nicht in der Lage, die Kosten für eine neue Skulptur allein zu tragen und bittet hier um Unterstützung der Stadt Frankfurt. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3235 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 215 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 691 2023 Die Vorlage OF 185/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) Herr Lehmann war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2022, OF 136/16 Betreff: Verkehrssicherer Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße auch für Fußgänger! Der Ortsbeirat möge beschließen, in Ergänzung zu der vom Ortsbeirat 16 am 05.07.2022 verabschiedeten OM 2485/2022 wird der Magistrat gebeten, die am Kreisel Vilbeler Landstraße / Victor-Slotosch-Straße befindlichen Zebrastreifen zusätzlich mit dem amtlichen Richtzeichen 350 sowie den blau-weißen Manschetten der Schulwegsicherung auszustatten, um auch die Verkehrssicherheit für Fußgänger in diesem Bereich zu erhöhen. Begründung: Am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße / Victor-Slotosch-Straße Bereich kommt es nicht nur immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Autofahrern und Radfahrern, sondern auch zwischen Autofahrern und Fußgängern. Die bisher ausschließlich mit der Bodenmarkierung 293 ausgewiesenen Fußgängerüberwege können von Autofahrern leicht übersehen werden, wobei es hier in der Vergangenheit bereits zu Unfällen kam. Aus diesem Grund erscheint es angebracht, mit der zusätzlichen Anbringung des amtlichen Richtzeichens 350 sowie den blau-weißen Manschetten der Schulwegsicherung die Verkehrssicherheit für Fußgänger an dieser Stelle deutlich zu erhöhen, auch wenn das durch die StVO nicht zwingend vorgeschrieben ist. Die Stadt Bad Vilbel hat dies in vorbildlicher Weise am Kreisverkehr Frankfurter Straße / Kasseler Straße umgesetzt (siehe Antragsrückseite, Fotos 1 + 2). Foto 1 + 2 ((c) Dorothe Bogner): Kreisverkehr Frankfurter Straße / Kasseler Straße, Bad Vilbel Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2900 2022 Die Vorlage OF 136/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, FDP, LINKE und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2022, OF 132/16 Betreff: Zusätzlicher Mülleimer am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Bank am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße-Victor-Slotosch-Straße-Barbarossastraße zusätzlich einen weiteren Mülleimer anzubringen. Begründung: Am o. g. Kreisverkehr ist ca. 5 bis 6 m von der Sitzbank entfernt ein Mülleimer angebracht. Leider ist dieser kurze Weg für manche Personen nicht gangbar, so dass sie ihren Müll direkt neben der Bank auf dem Boden entsorgen. Dementsprechend schmutzig und ungepflegt sieht es an manchen Tagen aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2703 2022 Die Vorlage OF 132/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Zusätzlicher Mülleimer am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Bank am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße-Barbarossastraße einen zusätzlichen Mülleimer aufzustellen; 2. wieder einen Mülleimer auf dem Neuen Weg, etwa in Höhe der Hausnummer 55, am Verkehrszeichen VZ 274-40 (Tempo 40) anzubringen. Begründung: zu 1.: Am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße-Barbarossastraße ist ca. fünf bis sechs Meter von der Sitzbank entfernt ein Mülleimer angebracht. Leider ist dieser kurze Weg für manche Personen nicht gangbar, sodass sie ihren Müll direkt neben der Bank auf dem Boden entsorgen. Dementsprechend schmutzig und ungepflegt sieht es an manchen Tagen aus. zu 2.: An diesem Verkehrszeichen gab es bereits einen Mülleimer, der abgebrannt und deswegen abmontiert aber nie ersetzt wurde." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2022, OF 118/16 Betreff: Markierung des Fahrradwegs um den Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg rund um den Kreisel zusätzlich rot zu markieren. Begründung: In diesem Bereich kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Autofahrern. Trotz der Markierungen mit Fahrradsymbolen werden Radfahrer häufig von Autofahrern übersehen. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll den Radweg mit einer roten Markierung hervorzuheben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2485 2022 Die Vorlage OF 118/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg rund um den Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße rot zu markieren. Zusätzlich soll der vorhandene Fahrradweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Borsigallee/Triebstraße und Taschnerstraße in beiden Fahrtrichtungen rot markiert werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2022, OF 288/11 Betreff: Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Abzweig Seckbach Der Ortsbeirat 11 möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 fordert den Magistrat auf: In Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Abzweig Seckbach einzurichten. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Dies ist eine Änderung (Abzweig Seckbach anstatt Marktstraße) zur Vorlage OF263/11. Begründung: Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrer*innen häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrer*innen bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Sie benötigen dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Der Straßenabschnitt liegt auf der Gemarkung der Ortsbeiräte 11 und 16. Der OBR 16 hat der entsprechenden OF 106/16 (Radweg bis zur Marktstraße) zugestimmt. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 23.05.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2189 2022 Die Vorlage OF 288/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2022, OF 106/16 Betreff: Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße Der Ortsbeirat wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, in Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße einzurichten. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Begründung: Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrer*innen häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrer*innen bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Zu ihrer Sicherheit benötigen sie dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Der Straßenabschnitt liegt auf der Gemarkung der Ortsbeiräte 11 und 16, weswegen ein gleicher Antrag auch im OBR 11 besprochen wird. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1955 2022 Die Vorlage OF 106/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße einzurichten, um so eine innerörtliche Radwegverbindung von Bergen nach Enkheim und umgekehrt zu schaffen. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2022, OF 263/11 Betreff: Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße Der Ortsbeirat 11 möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 fordert den Magistrat auf: In Abstimmung mit Hessen Mobil einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Marktstraße einzurichten. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Begründung: Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrer*innen häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrer*innen bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Sie benötigen dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Der Straßenabschnitt liegt auf der Gemarkung der Ortsbeiräte 11 und 16. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 263/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD und 3 CDU gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 96/16 Betreff: Friedhof der Einkaufswagen Am Hessen-Center Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er der Problematik der wild abgestellten oder in der Natur entsorgten Einkaufswagen wirkungsvoll zu begegnen gedenkt, z. B. durch eine Kennzeichnungspflicht der Einkaufswagen und eine entsprechend hoch angesetzte Gebühr für deren Beseitigung durch die Stadt Frankfurt. Im Stadtteil Bergen-Enkheim mit seiner hohen Dichte von Lebensmittel-, Super- und Discountmärkten im Bereich der Victor-Slotosch-Straße und rund um das Hessen-Center tritt dieses Problem in der letzten Zeit verstärkt auf. Der Friedhof der Einkaufswagen in der Straße "Am Hessencenter" hat in den sozialen Medien bereits traurige Berühmtheit erlangt (siehe Foto). Begründung: Immer mehr Zeitgenossen missbrauchen die Einkaufswagen der örtlichen Märkte, um damit ihre Einkäufe oder sonstige Dinge zu transportierten und stellen die Einkaufswagen dann wild auf der Straße ab oder entsorgen sie in der Landschaft. Auf einer Grünfläche in der Straße "Am Hessen-Center" befinden sich mittlerweile 16 Einkaufswagen unterschiedlichster Herkunft, die dort offensichtlich von den Bewohnern der gegenüber befindlichen Siedlung abgestellt werden. Foto: Friedhof der Einkaufswagen "Am Hessen-Center" Da es sich hierbei um ein privates Grundstück handelt, wird die FES nicht tätig. Eine Entsorgung der Einkaufswagen durch den Grundstückseigentümer ist ebenfalls nicht ohne weiteres möglich, da es sich um fremdes Eigentum (der jeweiligen Supermärkte) handelt. Zudem sind nicht alle Einkaufswagen eindeutig gekennzeichnet, so dass deren Herkunft zum Teil unklar ist. Für die Märkte wiederum ist es unwirtschaftlich, die Einkaufswagen einzusammeln, zumal diese häufig gegen Diebstahl versichert sind und deren Verlust somit ohnehin erstattet wird. Auf technische Sicherungssysteme wie Wegfahrsperren wird von Seiten der Marktbetreiber aus Kostengründen zudem gerne verzichtet. Der Magistrat wird daher gebeten, dem Ortsbeirat zu berichten, wie er mit der zunehmenden Problematik wild abgestellter bzw. entsorgter Einkaufswagen umzugehen gedenkt und welche Möglichkeiten er für praktikabel erachtet, um die Bereitschaft der Supermarkt- und Discountmarktbetreiber zu erhöhen, die Rückgabe ihrer Einkaufswagen besser zu überwachen. Denkbar wären z. B. eine Kennzeichnungspflicht der Einkaufswagen und eine entsprechend hoch angesetzte Gebühr für deren Beseitigung durch die Stadt Frankfurt, wie dies bereits bei wild aufgehängten oder nicht innerhalb der Frist wieder abgehängten Plakaten der Fall ist. Eine härtere Gangart der Stadt Frankfurt gegenüber den Marktbetreibern scheint in dieser Frage in jedem Fall geboten, zumal das Problem nicht nur in Bergen-Enkheim, sondern im gesamten Stadtgebiet besteht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 96/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und GRÜNE gegen FDP, LINKE und BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 67/16 Betreff: Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße- Borsigallee-Leuchte-Triebstraße zur Vermeidung von CO2 Ausstoß, Entlastung der Barbarossastraße und der Triebstraße, unnötiger Umwege, Verringerung von Lärm und langen Standzeiten zu beschließen und umsetzen. Begründung: Der Verkehr auf der Vilbeler Landstraße wird fast auf der gesamten Strecke durch Ampelanlagen geregelt. Hier kommt es zu längeren Standzeiten und Staus. Im Bereich der ampelfreien Kreuzung mit der Victor-Slotosch-Straße und Barbarossastraße fließt der Verkehr hingegen recht zügig ab. Ampelanlagen bedeuten durch größere Wartezeiten mit höherem Benzinverbrauch eine unnötige große Umweltbelastung. Zudem fallen bei Ampelanlagen zusätzlich zu den Investitionskosten Folgekosten durch regelmäßige Wartung an. Eine Kreiselanlage an dieser Stelle würde die Einfahrt von der Borsigallee in die Leuchte ermöglichen und weitere Umwege ersparen, zumal seit Juni 2021 die Bebauung des Baugebietes Leuchte/Barbarossastraße begonnen hat. Es ist den Anwohnern der Barbarossastraße nicht zu vermitteln, warum Baulastwagen sich durch die Straße quälen, während die Leuchte auf solche Maße ausgelegt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 67/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1381 2022 Die Vorlage OF 67/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 99/12 Betreff: Lärmvermeidung durch Tempo 100 auf der A 5 und A 661 Der Ortsbeirat bittet die Ortsvorsteherin gemäß der ST 1163 vom 25.05.2021 an die zuständige Außenstelle Frankfurt/Gelnhausen der Autobahn GmbH (Autobahn GmbH, Außenstelle Frankfurt/Gelnhausen, Röntgenstraße 7-9, 60388 Frankfurt) einen Brief mit folgendem Inhalt zu schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, als Ortsvorsteherin des Frankfurter Ortsbezirks Kalbach-Riedberg wende ich mich an Sie aufgrund von Beschwerden über den Lärm der Autobahnen A 661 und A 5 im Bereich unseres Ortsbezirks. Auf der A 661 ist auf fast der gesamten Strecke durch das Stadtgebiet von Frankfurt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h oder weniger ausgewiesen, sicherlich überwiegend aus Lärmschutzgründen. Als die A 661 gebaut wurde, existierte das Neubaugebiet Riedberg noch nicht und eine Geschwindigkeitsbegrenzung wurde wohl daher nicht ausgewiesen. Nun leben im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg aber mittlerweile über 22.000 Menschen. In Teilen wurden an der Anschlussstelle Heddernheim Lärmschutzwälle errichtet, zwischen Riedberg und Kalbach allerdings fehlen diese. Noch gravierender ist die Situation an der A 5 zwischen dem Bad Homburger Kreuz und der Überführung der L 3019. Dort ist seit Jahren ein Lärmschutzwall planfestgestellt, wird aber mit Verweis auf noch laufende Studien nicht errichtet. Ich möchte Sie daher bitten, mindestens bis zum Schließen der Lücken in den Lärmschutzwällen in diesen Bereichen zur Lärmverringerung eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h auszuweisen. Insbesondere auf der A 661 scheint dies zusätzlich angesichts des dort sehr kurvigen Verlaufs und der dichten Abfolge von Auf- und Abfahrten geboten zu sein. Mit freundlichen Grüßen ... Begründung: Die ST 1163 vom 25.05.2021 informiert über die geänderten Zuständigkeiten für räumliche Geschwindigkeitsbegrenzungen und regt an, sich mit der Forderung aus OF 674/12 direkt an die Autobahn GmbH zu wenden. Der Fokus verschiebt sich in Richtung Schutz vor Lärm und Abgasen, da die durch die Stadt Frankfurt eingeholte Stellungnahme der Autobahn GmbH nahelegt, dass eine reine Fokussierung auf die Verkehrssicherheit erst dann Erfolg hätte, wenn es vermehrt zu Unfällen kommt. Offenbar ist Unfallprävention bislang keine relevante Größe in diesem Thema. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 99/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 794/11 Betreff: Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit Hessen Mobil die Umgestaltung der Vilbeler Landstraße voran zu treiben. Die Neugestaltung soll sich an dem bestehenden Abschnitt zwischen Borsigallee und Taschnerstraße / Voltenseestraße orientieren und logisch daran anschließen. Begründung: Durch eine Neugestaltung des genannten Abschnitts bieten sich große gestalterische Möglichkeiten. Die Fahrspuren werden auf 2 reduziert. An den Fahrbahnrändern können die bestehenden Fahrradwege, die bereits im neugestalteten Bereich existieren, fortgeführt werden. Als Fahrbahnteiler bieten sich Grünflächen für Insekten o.ä. an. An geeigneter Stelle wird durch einrichten von Abbiegemöglichkeiten das Abbiegen ermöglicht. Insbesondere für die Verkehrssicherheit bieten sich hier erhebliche Potenziale, da das Überholen mit erhöhter Geschwindigkeit unterbunden wird. Zusätzlich kann die Fahrradverbindung nach Seckbach und Bergen auf eigenen Fahrstreifen gestärkt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6966 2020 Die Vorlage OF 794/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach "Der Magistrat wird" die Worte "in Absprache mit dem Ortsbeirat 16" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2020, OF 342/16 Betreff: Querungshilfe in der Victor-Slotoschstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Anbetracht des ständig steigenden Verkehrs in der Victor-Slotosch-Straße zwischen der Wohnbebauung "An der Alten Gießerei"/Victor-Slotosch-Straße Nr. 5 e-f und den Firmen Schluckspecht/dm Drogerie-markt/Denn's Bioladen eine Querungshilfe anzubringen, um für die Bewohner ein weniger gefahrloses Queren der viel befahrenen Victor- Slotosch-Straße zu ermöglichen. Es gibt ja auch die Möglichkeit eine solche Querungshilfe auf die vorhandene Sraße aufzukleben oder evtl. einen Zebrastreifen aufzumalen, um bis zur ungewissen Grundsanierung mehr Sicherheit für die Bevölkerung in dieser stark befahrenen Straße zu schaffen Begründung: Für die Bewohner des großen Wohngebietes zwischen der Borsigallee und der Victor-Slotoschstraße, die ihre Einkäufe fußläufig erledigen wollen- was ja durchaus erwünscht ist - gibt es zwei Zebrastreifen, einen direkt am Kreisel Vilbeler-Landstraße und einen zwischen REWE und ALDI, das heißt, die Fußgänger aus diesem Gebiet müssen mit z.B. Getränkekisten erst die halbe Straße zurück oder vor laufen, um die oben genannten Geschäfte zu erreichen, oder mit dem Auto fahren. Wer die hoch frequentierte Straße dazwischen queren will, lebt gefährlich. Karambolagen gab es schon des öfteren. Da die schon vor etlichen Jahren angekündigte Grundsanierung der Straße immer noch nicht mal geplant ist, würde eine Querungshilfe für die Wohnbevölkerung um die "Alte Gießerei" die Situation deutlich sicherer machen und helfen Unfälle zu verhindern und auch den Ver- kehr zu verlangsamen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 342/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen BFF und FDP (= Annahme), bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2020, OF 321/16 Betreff: Schutzstreifen für Fahrradfahrer in der Victor-Slotosch-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der gesamten Länge der Viktor-Slotosch-Straße, einseitig auf der nördlichen Seite, einen Schutzstreifen für Fahrradfahrer einzurichten. Begründung: Da immer mehr Kunden der großen Supermärkte, hauptsächlich ab dem Kreisel Vilbeler-Landstr. mit dem Fahrrad zum Einkaufen fahren, und der Radweg am Kreisel nach ein paar Meter in der Victor-Slotosch-Str. endet, würde ein durchgehender Schutzstreifen den Radfahrern im Verkehr einen sicheren Raum zum Fahren zu schaffen. Sogenannte Schutzstreifen sind Flächen für Radfahrer, die auf der Fahrbahn eingerichtet sind. Sie sind durch eine unterbrochene weiße Linie gekennzeichnet und oft ebenfalls mit dem Fahrradpiktogramm markiert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 16 am 23.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6244 2020 Die Vorlage OF 321/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE. und FDP gegen WBE (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2019, OF 295/16 Betreff: Verlegung der Endhaltestelle der Buslinie 42 von der Victor-Slotosch-Straße in die Röntgenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat soll veranlassen, die Endhaltestelle der Buslinie 42 in die Röntgenstraße zu verlegen. Begründung: Zurzeit ist die Endhaltestelle der Buslinie 42 in der Victor-Slotosch-Straße direkt an der Straßeneinmündung zur Röntgenstraße vor dem Discounter Lidl Parkplatz. Für Fahrzeugführer die aus der Röntgenstraße in die Victor-Slotosch-Str nach Westen abbiegen wollen, können hier den Gegenverkehr der von Osten kommt nicht einsehen. Ebenso geht es den Fahrzeugen die den Lidl-Parkplatz verlassen wollen und in die Victor-Slotosch-Str in Richtung Westen einfahren wollen. Bei beiden geschilderten Situationen, obwohl hier Tempo 30 gilt, kommt es immer wieder zur Verkehrsgefährdung. Durch die Verlegung der Haltestelle mit wenig Aufwand, könnte hier sehr viel für die Verkehrssicherheit getan werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5627 2020 Die Vorlage OF 295/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen WBE (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2019, OF 259/16 Betreff: Halteverbotsschild Voltenseestraße 5 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten. Das Halteverbot Schild links vor Zaun KIK Voltenseestraße 5 in ein nach beiden Seiten geltendes Verbotsschild umzuwandeln. Begründung: Da die Firma PNO Nutzfahrzeuge (LKW Reparaturwerkstatt) in der Voltenseestraße 4 sehr große Trucks und Lastwagen repariert, ist ein und Ausfahren bei abgestellten Fahrzeugen auf der gegenüberliegenden Straßenseite nicht mehr möglich. verursacht Stau und behindert den Tagesablauf der Firma. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 20.08.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4943 2019 Die Vorlage OF 259/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2019, OF 242/16 Betreff: Umwidmung der Altstadtgasse "Am Königshof" in Bergen, der Zweite Nachdem die schmale Altstadtgasse "Am Königshof" durch das Regierungspräsidium Darmstadt ohne Hinzuziehung des Ortsbeirates zu einer inner- und überörtlichen Durchgangsstraße um- gewidmet wurde, wolle der Ortsbeirat 16 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Erlaubnis zum Fahren gegen die Einbahnstraße für Radfahrer in der Gasse "Am Königshof" aufzuheben und die entsprechenden Fahrbahnmarkierungen zu entfernen sowie den von der Straße "Im Sperber" kommenden Radverkehr mittels entsprechender Beschilderung auf das erlaubte Fahren gegen die Einbahnstraße in Richtung Marktstraße durch die Conrad-Weil-Gasse zu leiten und/oder auf die allgemein geltende Fahrtrichtung über den "Sperber" und die "Röhrborngasse" hinzuweisen. Begründung: Die enge und im Verlauf zur Marktstraße hin ansteigende Gasse "Am Königshof" mit starkem Durchgangsverkehr über den gesamten Tagesverlauf hinweg (Schleich- und Pendlerverkehr aus dem Umland zur U-Bahnstation Enkheim, sowie Verkehr mit den Zielen Riedbad, Schule am Hang, Schule am Ried, Sportplatz sowie Anliegerverkehr zum Hessencenter und dem Unterzentrum an der "Victor-Slotosch-Straße", ist für das Radfahren gegen die Einbahnstraße denkbar ungeeignet. Radfahrer kommen aufgrund der Steigung dem KfZ-Verkehr im Zick-Zack-Kurs entgegen und können häufig nicht ausweichen. Hinzu kommt, dass die westliche Ecke Marktstrasse/Am Königshof zumeist bis an die Bordsteinkante zugeparkt ist, so dass Radfahrer durch vom Westen kommende Autofahrer erst beim Einbiegen in die Straße wahrgenommen werden können. Diese äußerst gefährliche Gemengelage sollte schnellstens unterbunden werden, zumal es zwei zumutbare, weniger gefährliche Streckenalternativen für Radfahrer gibt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 242/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 1 CDU, SPD und GRÜNE gegen 2 CDU, BFF, LINKE. und FDP (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 245/16 Betreff: Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) Der Magistrat wird gebeten, Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Hch. Bingemer-Weg/Röhrborngasse zum Zwecke der Schulwegsicherung der Schule am Hang herstellen zu lassen. Begründung: Bisher ist der Schulweg, für Schüler*innen welche südlich des Heinrich-Bingemer Weg wohnhaft sind ohne sicheren Überweg zur Schule gegeben. Vorsorglich fügen wir hinzu, wir wissen, FGÜ in Tempo 30-Zonen sind in der Regel entbehrlich." Ungeachtet dessen können Zebrastreifen mit entsprechender Begründung, z.B. bei wichtigen Fußwegverbindungen, Kindergarten- oder Schulwegen und publikumsintensiven Institutionen, unabhängig von den Einsatzgrenzen eingerichtet werden (R-FGÜ, 2.3). "Gesicherte Überquerungsstellen (z.B. Fußgängerüberwege) können die Fortbewegung schwächerer Verkehrsteilnehmender unterstützen und sollten nicht generell ausgeschlossen werden, zumal sie von Fahrzeugführern gut erkannt und akzeptiert werden." Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4668 2019 Die Vorlage OF 245/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Absatz angefügt wird: "Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch in der Röntgenstraße, beim Familienmarkt in Höhe Hausnummer 10, einen Fußgängerüberweg einzurichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 236/16 Betreff: Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5-7 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in der viel befahrenen Victor-Slotosch-Straße, einem Unterzentrum mit inzwischen sehr vielen Supermärkten, Getränkehändlern und weiteren Einzelhandelsgeschäften, ab dem Kreisel Vilbeler Landstraße bis zur Röntgenstraße eine Tempo-30-Zone einzurichten und die Fußgänger, insbesondere aus dem großen Wohngebiet zwischen Vilbeler Landstraße und Bessemer Straße und die Kunden der Geschäfte und Angestellten der anliegenden Gewerbebetriebe, entweder durch eine Querungshilfe oder durch einen zweiten Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 + 7 abcd besser zu schützen. Da diese Strecke, mit einem KFZ-Kilometerzähler gemessen ca. 400 m lang ist, wäre ein leicht aufzubringender Zebrastreifen sicher kostengünstiger, weil nach Aussage des Straßenbauamtes eine Querungshilfe erst gebaut werden kann, wenn die Straße grundsaniert wird, da eine Querungshilfe eine Gründung im Straßenuntergrund voraussetzt. Begründung: Da, auch bedingt durch die Bauarbeiten am Hessencenter, die Victor- Slotosch-Straße den ganzen Tag über stark befahren und nach wie vor auch zu schnell gefahren wird, ist das Queren dieser zudem einseitig dicht beparkten Straße mit vielen Ausfahrten gefährlich und mühsam. Zudem wurde in der Victor-Slotosch-Straße nur ein Zebrastreifen zwischen Aldi und Rewe/Lidl angelegt. Zwischen diesem Zebrastreifen und der Vilbeler Landstraße gibt es aber inzwischen eine Reihe von Getränkehändlern, den dm-Drogeriemarkt, Denn's Bio-Supermarkt, einen asiatischen Supermarkt NRS und auch eine Reihe weiterer Wohnblöcke auf der Nordseite der Victor-Slotosch-Straße. Niemand aus der großen Wohnsiedlung wird erst bis zum Übergang bei Rewe gehen, dann wieder zurücklaufen, damit er in den genannten Geschäften einzukaufen kann. Die Bewohner der nördlich gelegenen neuen Wohnbebauung, die zur U-Bahn oder ins Hessencenter wollen, nehmen den kürzesten Weg zur Volkshausstraße und der ist über die Victor-Slotosch-Straße. Wenn die Leute zu Fuß einkaufen wollen und die U-Bahn nutzen sollen, sollte der Magistrat daher bemüht sein, die Fußgänger in der Victor-Slotosch-Straße besser zu schützen. Bis zur ungewissen Sanierung der Victor-Slotoschstraße wäre deshalb ein Zebrastreifen sicherlich die preiswerteste Lösung. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 26.03.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 236/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und LINKE. gegen BFF und FDP (= Annahme) bei Enthaltung SPD und GRÜNE
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 225/16 Betreff: Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 - 7 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in der viel befahrenen Victor-Slotosch-Straße, einem Unterzentrum mit inzwischen sehr vielen Supermärkten, Getränkehändlern und weiteren Einzelhandelsgeschäften, ab dem Kreisel Vilbeler Landstraße bis zur Röntgenstraße eine Tempo-30-Zone einzurichten und die Fußgänger, insbesondere aus dem großen Wohngebiet zwischen Vilbeler Landstraße und Bessemer Straße, durch einen zweiten Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 + 7 abcd besser zu schützen. Begründung: In der Victor-Slotosch-Straße wird nach wie vor zu schnell gefahren und das Queren dieser zudem einseitig dicht beparkten Straße mit vielen Ausfahrten ist gefährlich und mühsam. Zudem wurde in der Victor-Slotosch-Straße nur ein Zebrastreifen zwischen Aldi und Rewe/Lidl angelegt. Zwischen diesem Zebrastreifen und der Vilbeler Landstraße gibt es aber inzwischen eine Reihe von Getränkehändlern, den dm-Drogeriemarkt, Denn's Bio-Supermarkt, einen asiatischen Supermarkt NRS und auch eine Reihe weiterer Wohnblöcke auf der Nordseite. Niemand aus der großen Wohnsiedlung wird erst bis zum Übergang bei Rewe gehen, dann wieder zurücklaufen, damit er in den genannten Geschäften einzukaufen kann. Die Bewohner der nördlich gelegenen Wohnbebauung , die zur U-Bahn oder ins Hessencenter wollen, nehmen den kürzesten Weg zur Volkshausstraße und der ist über die Victor-Slotosch-Straße. Wenn die Leute zu Fuß einkaufen wollen und die U-Bahn nutzen sollen, sollte der Magistrat daher bemüht sein, die Fußgänger in der Victor-Slotosch-Straße besser zu schützen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 19.02.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 225/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2018, OF 204/16 Betreff: Kleinere Busse für die Buslinie 42 Bergen Ost - Hessen-Center Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dass bei der nächsten Ausschreibung der Linie 42 von Bergen Ost / Hessencenter, den Konzessionär zu verpflichten, in den Schwachverkehrszeiten kleinere Busse einzusetzen. Begründung: Die Linie 42 garantiert für Bergen-Enkheim die unverzichtbare Anbindung an die U-Bahn-Linien U 4 und U 7 und die Einkaufszentren Hessencenter und Victor-Slotosch-Straße. Allerdings fährt diese Buslinie sehr oft fast oder ganz leer ihre Runden. Da offensichtlich ein Mischbetrieb möglich ist, wünscht der Ortsbeirat dieses Angebot auch für die Bergen-Enkheimer Fahrgäste und Anlieger. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 11.09.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3631 2018 Die Vorlage OF 204/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, SPD und GRÜNE gegen CDU, LINKE. und FDP (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2018, OF 343/11 Betreff: Bund und Land Hessen auffordern: Keine Schrittgeschwindigkeit und unter 30 km/h auf der A 661 bei Anbindung der A 66 durch den Riederwaldtunnel, sondern mindestens 60 km/h Funktionsfähige Autobahnanschlussstelle an der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zu den aktuellen Planungen im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel ( Verkehrsuntersuchung ) (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) und fordert eine Neuplanung und Maßnahmen um auf der A661 mindestens eine Fahrgeschwindigkeit wie heute zu erreichen. Planungen mit einer Geschwindigkeit von Schrittgeschwindigkeit und unter 30km/h sind für eine Autobahn in der heutigen Zeit inakzeptabel. Die Stadt Frankfurt weist die jetzigen Planungen für die Anschlussstelle Borsigallee zurück und fordert eine Planung die leistungsfähig und gleichberechtigt ist und den Verkehr bewältigen kann. Begründung: A.: Keine Schrittgeschwindigkeit und unter 30km/h auf der A661 Durch den Anschluss der A66 an die A661 in der jetzt vorgeschlagenen Art und Weise ist von massiven Beeinträchtigungen im Straßenverkehr auszugehen. Die Fahrgeschwindigkeiten auf der A661 sollen laut Hessen Mobil und Planfeststellung (Verkehrsprognose im PFB) in den Verkehrsspitzen täglich auf unter 30km/h herunter gehen mit Stockungen. Das ist nicht der Geschwindigkeitsbereich, wie auf einer Autobahn vorgesehen ist. Vor allem nicht dann, wenn diese Autobahn neu und bereits mit solchen Werten geplant wird. Verschärfend kommt dazu, die Autobahn A661 wird bereits mit einem einen zusätzlichen dritten Fahrstreifen geplant, sonst ginge dort gar nichts mehr. - Die jetzigen Planungen bringen zukünftig erhebliche Defizite für die Frankfurter Bürger und die Unternehmer, welche auf eine funktionierende A661 angewiesen sind. Negative wirtschaftliche Effekte werden sich einstellen. - Eine versprochene Entlastung des Erlenbruchs wird nicht erreicht werden. Die Stausituation im Erlenbruch wird zu den Verkehrsspitzen weiter bestehen, lediglich die Randzeiten des Staus werden sich in der Lage etwas verändern. Dafür wird die gesamte Borsigallee in beiden Richtungen zur Stauzone. - Durch den Anschluß der A66 an die A661 entsteht nun eine neue Stausituation im Bereich der Borsigallee. Dort wird es lange Wartezeiten im gesamten Bereich geben und der Bereich zwischen dem Hessen-Center und Bergen-Enkheim wird beidseitig ebenfalls zum Stillstand kommen. Dort sind laut Planung fast 800 Fahrzeuge in der Stunde alleine in Richtung Bergen-Enkheim, vom Hessen-Center aus, abzufertigen. Hessen Mobil: Die Auswertung der Verkehrsströme bei realisierter A66 zeigt auf, welche lokale und regionale Bedeutung dieser Lückenschluss hat. Die lokale Bedeutung zeigt sich darin, dass ein Viertel des Verkehrs durch den Riederwaldtunnel die AS F-Borsigallee nutzt, d.h. 28.100 Kfz/24h von 108.900 Kfz/24h (Plan 15) [1] S.32 Festgestellte Funktionsbeeinträchtigungen der A661 durch den Riederwaldtunnel mit A66 - Kein Stop and Go auf der Autobahn A661 Verkehrssituation auf der A661 im Planfall 1a In den Simulationen für die Morgenspitze sind auf der Hauptfahrbahn der A661 in Richtung Norden regelmäßig auftretende Stockungen im Verkehrsablauf feststellbar. Das hohe Verkehrsaufkommen bewirkt zwischen den Anschlussstellen F-Ost und Friedberger Landstraße einen dichten, temporär gebundenen Verkehrszustand (vgl. Abbildung 14). Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber die Tatsache, dass keine ausgeprägte Rückstaubildung auftritt und der Verkehrsablauf im Riederwaldtunnel hierdurch nicht beeinflusst ist.[2] Quelle: Hessen Mobil Das bedeutet, es gibt auf A661 laufenden Stau mit Stillstand; dieser Rückstau wird nicht so gravierend sein, dass der Verkehr im Riederwaldtunnel zum Stehen kommt. Hessen Mobil geht von Schrittgeschwindigkeit bis 30km/h mit einzelnen Phasen des kompletten Stillstands aus. Mit dem Anschluss der A66 bedeutet es, dass dichtester Verkehrsfluss auf der Autobahn bis mindestens zur Friedberger Warte in Richtung Norden stattfinden wird. Die Fahrgeschwindigkeiten werden kleiner 30km/h betragen, insofern keine Störungen (z.B. durch Unfälle) auftreten. Was erwartet man von einer neu gebauten Autobahn ? Mit Sicherheit keine 30km/h in der Spitze. Der Anschluss des Riederwaldtunnels an die A661 wird mit seinen massiven negativen Auswirkungen die Verkehrssituation nicht verbessern, sondern für sehr viele Menschen, verschlechtern. Insbesondere für die Menschen und Unternehmen in den nördlichen und den südlichen von Frankfurt gelegenen Gemeinden. Dies gilt ebenfalls für Frankfurter Unternehmen und Menschen die sich nach Norden und Süden orientieren und deren allgemeinen Unternehmungen und Fahrten dorthin führen. Von den wirtschaftlichen Beeinträchtigungen ganz zu schweigen. Es gilt abzuwägen zwischen einem Ist-Zustand heute und dem Gewinn für die Stadt in Zukunft. Dabei ist nicht nur auf die Menschen im Riederwald, Seckbach, Fechenheim und Bergen-Enkheim abzuzielen, sondern alle Frankfurter Bürger und deren Interessen sind zu berücksichtigen. Die Nord-Süd Autobahnverbindung ist sehr wichtig und hat einen eindeutig höheren Stellenwert als die Entlastung des Erlenbruchs. Das bedeutet nicht, das die Entlastung des Erlenbruchs nicht wichtig sei. Vergleicht man beide Stausituationen und deren Wirkungen und stellt eine Abwägung der höheren Prioritätswürdigkeit auf, so wird man feststellen, alleine die schiere Masse an Betroffenen, wird die Problematik des Staus auf der A661 vorrangig erscheinen lassen. Fazit: Entweder ist das Gesamtkonzept komplett neu zu überdenken oder die Planung muss dahingehend geändert werden, dass es nur akzeptale Einschränkungen für den Verkehr auf der A661 geben wird Quellle: Hessen Mobil Hessen Mobil: Grund hierfür ist einerseits die große Anzahl an Spurwechselvorgängen zwischen den beiden Knoten sowie die Tatsache, dass auf der Hauptfahrbahn der A661 hinter den Ausfahrtrampen der AS F-Ost lediglich zwei Fahrstreifen zur Verfügung stehen (Belastung in der Morgenspitze ca. 4.000 Kfz/h). Die Kombination dieser beiden Effekte führt zur Rückstaubildung, welcher sich in der Morgenspitze über die Rampen des AD Erlenbruch bis in den Riederwaldtunnel ausbreitet. Quelle: Hessen Mobil Quellle: Hessen Mobil Warum wurde dieser Rückstau nicht in der Karte (Abb.14 ) festgehalten ? Hessen Mobil: In den Simulationen für die Morgenspitze sind auf der Hauptfahrbahn der A661 in Richtung Norden regelmäßig auftretende Stockungen im Verkehrsablauf feststellbar. Das hohe Verkehrsaufkommen bewirkt zwischen den Anschlussstellen F-Ost und Friedberger Landstraße einen dichten, temporär gebundenen Verkehrszustand (vgl. Abbildung 14). Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber die Tatsache, dass keine ausgeprägte Rückstaubildung auftritt und der Verkehrs-ablauf im Riederwaldtunnel hierdurch nicht beeinflusst ist. [3] Quelle: Hessen Mobil Was ist: temporär gebundener Verkehrszustand Das bedeutet, es gibt auf der A661 laufenden Stau mit Stillstand; dieser Rückstau wird nicht so gravierend sein, dass der Verkehr im Riederwaldtunnel zum Stehen kommt. Der Tunnel bekommt eine Ampelanlage am Eingang. Es kann von Schrittgeschwindigkeit bis 30km/h, mit einzelnen Phasen des Stillstands ausgegangen werden. Sind bereits Maßnahmen erfolgt um das Schrittgeschwindigskeitsproblem zu beseitigen ? Der Stau kommt durch die zusätzliche Zuführung von Verkehr auf eine bereits verkehrstechnisch ausgelastete A661. Das lässt sich bereits heute zu den Hauptverkehrszeiten mit überwiegend dichtem Verkehr erkennen. Regelmäßig werden Staus im Radio gemeldet auf der A661. Bereits bei kleinen Störungen, wie z.B. leichtem Niederschlag, gehen die Fahrgeschwindigkeiten herunter und der Verkehr wird zähflüssig. Hessen Mobil hat bereits zwei Maßnahmen in die Planung mit eingearbeitet, weil sonst der Verkehr komplett zum erliegen gekommen wäre. Trotzdem werden ohne Störungen im Verkehrsfluss zu den Hauptverkehrszeiten nur Geschwindigkeiten in der Spitze von kleiner 30km/h erreicht. Die geplante Umgehung der planfestgestellten Genehmigung (4-spurige A661) um die Leistungsfähigkeit zu erhöhen: Die Maßnahmen: Zwischen der Friedberger Warte und dem AD-Erlenbruch wird ein zusätzlicher dritter Fahrstreifen gebaut. Da dieser zusätzliche Fahrstreifen für Hessen Mobil nicht genehmigungsfähig ist, da die Autobahn nur 4-spurig planfestgestellt ist, hilft man sich mit einer Bezeichnung als "Verflechtungsstreifen" der mehrere Kilometer lang ist. Der Standstreifen im Bereich Ratswegbrücke wird zusätzlich zu einer dauerhaften Fahrbahn gemacht. Vor der Einmündung der Einfahrtrampe AS F-Ost in Richtung Süden wird der linke Fahrstreifen der Hauptfahrbahn eingezogen. Quelle: Hessen Mobil S.28 Verflechtungsstreifen Daher wird in einem zweiten Schritt als weitere Maßnahme die Umnutzung des Standstreifens im Bereich Ratswegbrücke untersucht. Vor der Einmündung der Einfahrtrampe AS F-Ost in Richtung Süden wird der linke Fahrstreifen der Hauptfahrbahn eingezogen (Abbildung 7). Im Ergebnis ist eine dritte durchgehende Fahrspur über mehrere Kilometer geplant um die Leistungsfähigkeit der A661 zu steigern. Fazit: Im Ergebnis wird mit dieser Maßnahme immer noch nur eine dauerhafte Stausituation zu den Hauptverkehrszeiten erreicht. Die Autobahn darf mit solch einer Planung nicht in Betrieb gehen. Die Planung ist zu überarbeiten um Mindestgeschwindigkeiten für Autobahnen von 60km/h zu erreichen. Wie wäre die Situation im Jahr 2025 ohne den Anschluss der A66 und den Riederwaldtunnel ? Zur Hauptverkehrszeit am Abend und Morgen ohne Riederwaldtunnel [4] . Ergebnis: Der Verkehr fließt mit 100-120 km/h im Jahr 2025 Ergebnis: Der Verkehr fließt ohne Riederwaldtunnel mit 100-120 km/h im Jahr 2025 Der orangrote Streifen im Norden ist die unveränderte schlechte Abfahrt an der Friedberger Landstraße in die Stadt von Norden kommend, welche für Aufstauungen verantwortlich ist. Eine Neuplanung für diesen Anschluß ist im PFB enthalten, der eine Auflösung dieser Staustelle gewährleisten kann. Bewertung Die Autobahn A66 soll mit dem Riederwaldtunnel nur Zielverkehr nach Frankfurt bringen und hat "keine überregionale Bedeutung" (so Hessen Mobil). Ganz anders verhält es sich mit der A661; durch ihre Wichtigkeit für den überregionalen Verkehr ist der A661 mehr Bedeutung zuzuschreiben. Der Zweck von Autobahnen ist grundsätzlich eine überregionale Vernetzung herzustellen. Eine massive negative Beeinträchtigung des überregionalen Verkehrs durch die Anbindung einer Straße ohne überregionale Bedeutung sollte gut abgewogen werden. Wenn dies nur zum Zwecke der Verbesserung einer lokalen Situation dient ist das Projekt kritisch zu überprüfen. Zumal wenn diese Anbindung nicht ohne erheblichen Finanzaufwand und starke Beeinträchtigung der Bevölkerung und Natur erfolgen kann. Die Leistungsfähigkeit der A661 mit überregionaler Bedeutung darf durch die A66 nicht eingeschränkt werden. Die A66 hat nur regionale Bedeutung im Zubringerverkehr für die Stadt Frankfurt, so Hessen Mobil. Daher sind andere Lösungen zu finden, wie entweder die Leistungsfähigkeit auf der A661 weiter erhöht wird oder die Verkehrsführung der A66 weiter in die Stadt am Autobahnende geändert wird. Das Ergebnis der Planung muss nachgearbeitet werden oder das Gesamtprojekt muss komplett überdacht werden auf seine Sinnhaftigkeit. Verkehrsknotenpunkt Borsigallee Die Anschlussstelle Borsigallee wird massiv an Verkehr zunehmen. Man geht davon aus, dass dort ein Viertel des Verkehrs, welcher durch den Riederwaldtunnel fährt, diese Auf und Abfahrt wählen wird. ( 28.000 Kfz/Tag ) Hessen Mobil: Die Auswertung der Verkehrsströme bei realisierter A66 zeigt auf, welche lokale und regionale Bedeutung dieser Lückenschluss hat. Die lokale Bedeutung zeigt sich darin, dass ein Viertel des Verkehrs durch den Riederwaldtunnel die AS F- Borsigallee nutzt, d.h. 28.100 Kfz/24h von 108.900 Kfz/24h (Plan 15). Die AS Maintal-Bischofsheim wird hingegen weniger genutzt. Hier erscheint die Nutzung der Hanauer Landstraße attraktiver. [5] Die jetzigen Planungen für die Anschlusstelle Borsigallee sind unzureichend. Die Anforderungen nach HBS sind im Gutachten z.T. als nicht leistungsfähig eingestuft worden. Ein nur in Teilen flüssiger Verkehrsablauf ist nicht ausreichend. Der Grund für die Umsetzung des Projektes war, unter anderem, den "in Teilen flüssigen Verkehrsablauf" im Erlenbruch zu beenden. Dies wird mit dem vorliegenden Konzept nicht erreicht werden. Durch die neue Planung wird zusätzlich zum Erlenbruch nun der benachbarte, vorher flüssige unbeeinträchtigte Bereich Borsigallee, ein gestörter und schlecht fließender Verkehrsbereich. Hessen Mobil: Obgleich der Knotenpunkt mit der untersuchten ÖV-Priorisierung nach den Kriterien des HBS in der Morgenspitze als nicht leistungsfähig eingestuft wird, ist die verkehrliche Funktionsfähigkeit aus gutachterlicher Sicht gewährleistet. Die Simulationen zeigen in weiten Teilen einen von nachhaltigen Störungen unbeeinflussten, flüssigen Verkehrsablauf. Ohne Berücksichtigung der Fußgängerschleuse wird in der Morgenspitze für sämtliche Abbiege-ströme mindestens Qualitätsstufe D erreicht. Somit ist der Knoten nach den Kriterien des HBS 2015 leistungsfähig (Abbildung 27). [6] Die Kreuzung Kruppstraße / Borsigallee ist ein wichtiger Verkehrspunkt, auch für Fahrradfahrer und Fußgänger. Dort gibt es eine Haltestelle mit zwei U-Bahnlinien, div. Einzelhandel, den Hessen-Center, ein Park&Ride Parkhaus, McDonalds etc. Diesen Bereich "ohne Schleusung" für Fußgänger und Radfahrer zu planen ist unakzeptabel. Gerade in den Bereichen von Haltestellen gilt für Fußgänger ein höherer Schutzbedarf. Menschen queren erfahrungsgemäß schnell und unaufmerksam die Straßen. An solchen Stellen sind großzügigere Zeiten für die Querung festzulegen, sowie Möglichkeiten der Schleusung für Fahrradfahrer, ohne Behinderungen zwischen den einzelnen Abschnitten. Besonders Fußgänger neigen bei langer Wartezeit rote Ampeln zu missachten. Diese Kreuzung wird mit 28.000 Fahrzeugen zu den verkehrsstärksten Kreuzungen Frankfurts gehören. Grundsätzlich müssen bei diesen Planungen Verbesserungen durchgesetzt werden. Es wird bei der Planung übersehen, dass es um eine gleichwertige Beurteilung der einzelnen Verkehrsteilnehmer geht. Dies ist nicht mehr die Autobahn, sondern bereits städtischer Raum. Hessen Mobil spricht nur über Verlustzeiten für den Autofahrer an Kreuzungen und nicht über die Fahrradfahrer und Fußgänger. Die Fahrradfahrer sind nicht erwähnt in der Planung oder Simulation. Die Kreuzungszeiten für die Radfahrer und Fußgänger sind auf das Minimum gesetzt worden. Nur anhand einer visuellen Kontrolle eines Simulationsfilms, dessen Parameter weder im Planfeststellungsbeschluss hinterlegt, noch wissenschaftlich belegt sind, wird die Einstufung in "verkehrlich machbar" genannt. Bei der eben genannten Simulation handelt es sich um kein offiziell anerkanntes oder zugelassenes Instrument zur Bemessung von Verkehrsströmen, allerdings darf es herangezogen werden. Zu beachten ist allerdings: Die Parameter lassen sich in millionenfacher Art verstellen und einstellen. Fahrer und Fußgängertypen können individuell nach Art und Bedarf eingestellt werden, so der Verband der Verkehrsuntersucher zu dieser Simulation. Das bedeutet, die Parameter können entweder in die eine Richtung gedreht werden oder in eine andere Richtung. Der Anteil der Rennfahrer kann verändert werden bei den Kraftfahrzeugen und das Alter der Fußgänger kann zu 100% auf 20-25 Jahre gesetzt werden. Alle diese Werte beeinflussen das Ergebnis erheblich. Mit einer sachgerechten Planung würden solche Probleme nicht entstehen. Es wäre dann nicht notwendig gewesen auf eine Simulation zurückgreifen zu müssen, um die Leistungsfähigkeit in der untersten Stufe genehmigungsfähig zu machen. Jetzt müssen die Radfahrer und Fußgänger zum queren hintereinander an drei Stellen an den roten Ampeln jeweils minutenlang warten. Hessen Mobil: In der Abendspitze sind im Fall mit Fußgängerschleuse alle Ströme mit Ausnahme des Geradeausstroms aus dem westlichen Arm der Borsigallee mit Qualitätsstufe D oder besser bewertet (vgl. Abbildung 28). Der genannte Geradeausstrom liegt mit einer Verlustzeit von 71 Sekunden nur geringfügig über der Grenze zu Qualitätsstufe D. Analog zur Morgenspitze kann aber auch hier konstatiert werden, dass sämtliche Verkehrsströme in der Mikrosimulation leistungsfähig abgewickelt werden und somit diese Variante verkehrlich machbar ist. [7] Es ist zu beachten das die Leistungsstufe D bereits durch häufigen Rückstau und lange Wartezeiten definiert ist. Die Leistungsfähigkeit ist bei D fast nicht mehr gegeben. Um im Wortlaut des Gutachtens zu bleiben: In sechs Fällen hat die Kreuzung die schlechteste Bedienungsfähigkeit D, die nur geringfügig über der Grenze zu Qualitätsstufe E liegt, die keine Leistungsfähigkeit der Kreuzung konstatiert. Hier müssen bei einer kompletten Neuplanung bessere Ergebnisse erzielt werden. In dem vorliegenden Fall erreichen bei ungeschleustem Verkehr nicht ein Knotenpunkt, sondern gleich sechs Knotenpunkte (50%) nur die Stufe D. In der anderen geschleußten Version sind die Ergebnisse noch wesentlich schlechter. Es möchte zusätzlich angemerkt werden, das die Verkehrsberechnung im Punkt, Borsigallee in Richtung Nord abbiegend in die Kruppstraße und umgekehrt höher liegen wird als 10Kfz/h. Durch diese fehlerhafte Prognose der Fahrzeugzahlen verfälscht sich das Gesamtergebnis der Leistungsfähigkeit. In der Kruppstraße und der abzweigenden Victor-Slotosch-Straße liegen mehrere Einzelhandelsgeschäfte und Nahversorger. Dort befinden sich viele Betriebe und Nahversorgung ( Aldi, Lidl, Rewe, Bäckerei, Drogeriekette etc. ) Fazit: Es sollte eine Abwägung erfolgen, ob die zukünftigen Belastungen und Ergebnisse sich noch in einem sinnvollen Rahmen bewegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 237 2018 Die Vorlage OF 343/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2018, OF 158/16 Betreff: Gebiet Am Weimerhaus/Voltenseestraße nicht mehr als FFH-Gebiet ausweisen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der oberen Naturschutzbehörde (RP) zu verlangen und durchzusetzen, dass das Gebiet Am WeimerhausA/oltenseestraße in Frankfurt am Main/Bergen-Enkheim als FFH-Gebiet aufgehoben und die entsprechende Meldung/Mitteilung an die Europäischen Union widerrufen bzw. zurückgenommen wird. Soweit der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main selbst gegenüber der oberen Naturschutzbehörde oder der Europäischen Union Mitteilungen und Erklärungen abgegeben hat, die zur Festlegung des vorbezeichneten Gebietes als FFH-Gebiet geführt haben könnten, nimmt der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main diese Erklärungen zurück, bzw. widerruft diese. Begründung: Die schon über Jahrzehnte (mehr als 70 Jahre) gewachsene Struktur der Wiesen und Gärten Am WeimerhausA/oltenseestraße und die damit verbundene Lebensqualität der Pächter der Gärten und der Bürger in Bergen-Enkheim ist zu erhalten, wird aber aktuell durch die Bestimmung dieses Gebietes als FFH-Gebiet und die daraus resultierenden Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde gegenüber einzelnen Eigentümern gefährdet, wenn nicht gar zerstört. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 158/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 158/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 16 am 10.04.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2967 2018 Die Vorlage OF 158/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2017, OF 149/16 Betreff: Grundstückstausch für die Liegenschaft Bessemerstraße 7 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten seitens der Stadt Frankfurt bestehen, um in Zusammenarbeit mit dem "Islamischen Informations- und Serviceleistungen (I.I.S.) e. V." einen Grundstückstausch für die von diesem erst kürzlich erworbene Liegenschaft Bessemerstraße 7 herbeizuführen. In eine solche Untersuchung soll auch das kürzlich von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschlossene interkommunale Gewerbegebiet am Roten Graben zwischen Ffm.-Fechenheim und Maintal im Hinblick darauf einbezogen werden, inwieweit dort dem Moscheeverein ein geeignetes Tauschgrundstück angeboten werden kann, das sowohl über die gewünschte bebaubare Fläche sowie Parkmöglichkeiten für etwa 200 PkW verfügt. Soweit der Magistrat über andere entsprechend große Grundstücke mit ausreichend darstellbaren Parkplätzen verfügt, sollen auch diese einer Prüfung unterzogen werden. Begründung: Nachdem der I.I.S. e. V. laut eigenen Aussagen mit jeweils durchschnittlich 450 Be-suchern zu den regelmäßigen Freitagsgebeten und während des Fastenmonats Ramadan sowie den weiteren islamischen Feiertagen rechnet, wird die schmale Bessemer- straße mitsamt der umliegenden Wohnbebauung voraussichtlich an mindestens 80 Tagen im Jahr mit Großveranstaltungen erheblich belastet. Hinzu kommt noch die regelmäßige, tägliche Besucherfrequenz aufgrund von Seminaren, sonstigen Veranstaltungen sowie den üblichen kulturellen Aktivitäten einer Moscheegemeinde. Weder ist das vom I.I.S. e. V. erworbene Grundstück mit seiner Größe von etwa 2.000 Quadratmetern für den vom Moscheeverein angestrebten Nutzungsumfang geeignet, noch kann die beengte Bessemerstraße den Verkehrsfluss der Besucherinnen und Besucher aufnehmen (An-und Abfahrt mit dem PkW). Auch stehen keine ausreichenden Park-möglichkeiten im ohnehin bereits stark frequentierten Viertel zwischen Hessencenter, Borsigallee und dem Autobahnende A66 sowie dem Unterzentrum Victor-Slotosch-Straße zur Verfügung. Und dies trotz des bewirtschafteten Parkraums der umliegenden Lebensmittel- und Discountmärkte sowie des Hessencenters. Unabhängig von der Verkehrsproblematik ist die Beeinträchtigung der direkt angrenzenden, hoch verdichteten Wohnbebauung (Bücher-Areal) durch die aus dem Moscheebetrieb resultierende Lämbelastung (alleine im Fastenmonat Ramadan 30 Tage am Stück nach Sonnenuntergang , im Juni ab ca. 21:30 Uhr) nicht verhältnismäßig und kann den umliegenden Anwohnern daher unmöglich zugemutet werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 28.11.2017, TO I, TOP 13 Die Vorlage wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2463 2017 Die Vorlage OF 149/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 142/16 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot zwischen REWE und Bessemerstraße in der Victor-Slotosch-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten das eingeschränkte Halteverbot zwischen REWE und Bessemerstraße auf die Werktage von Montag bis Samstag zu beschränken und an Sonntagen vor dem dort befindlichen Wohnhaus das Parken zu erlauben. Begründung: Es gibt keinen Grund, warum Besucher der Bewohner dieses Hauses auch sonntags einen entfernten Parkplatz suchen sollten, wenn die Parkplätze direkt vorm Haus leer bleiben, weil kein Publikumsverkehr stattfindet. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 16 am 24.10.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 142/16 unter Einbeziehung der Marktstraße tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2017, OF 135/16 Betreff: Einrichtung zweier Stationen für Elektrolastenräder Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, je eine Station für den Verleih Elektrolastenräder in Bergen und in Enkheim einzurichten. Begründung: Durch die gute Anbindung im ÖPNV ist es mittlerweile nicht mehr nötig, sich ein Auto anzuschaffen. Dennoch kommt es vor, dass schwere und unhandliche Dinge wie z. B. Gartenzubehör, Pakete, Getränkekisten usw. zu transportieren sind. Um dies für den Bergen-Enkheimer Bürger oder Bürgerin einfacher zu machen, bitten wir um die Einrichtung zweier Stationen. Das Ausleihverfahren sollte ähnlich dem Call-and-Bike System funktionieren. Evtl. sollte hierzu der große Fahrradmarkt in der Borsigallee mit ins Boot geholt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 12.09.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2109 2017 Die Vorlage OF 135/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Der Magistrat gebeten wird zu prüfen und zu berichten, . . folgende drei Standorte vorgeschlagen werden: - Schelmenburgplatz - Volkshaus Enkheim - Einkaufsmärkte Victor-Slotosch-Straße Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2017, OF 122/16 Betreff: Kurzzeitparken statt Halteverboten in der Carl-Zeiss-Straße und der Edisonstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten 1. auf der Ostseite der Edison-Straße von Haus Nr. 16 bis zur Victor-Slotosch-Straße Kurzzeitparken von 2 Stunden anstatt Eingeschränktes Halteverbot auszuweisen, und 2. in der Carl-Zeiss-Straße auf der Südseite von der Edisonstraße bis vor Haus Nr. 3 anstatt absolutem Halteverbot ebenfalls Kurzzeitparken für 2 Stunden auszuweisen und zu prüfen, ob dies evtl. auch vor dem Eckhaus Röntgenstraße/Carl-Zeiss-Straße möglich ist. Begründung: In der Carl-Zeiss-Straße 4 befindet sich eine Orthopädie-Praxis und gegenüber in Haus Nr. 3 Ein Reha- und Therapiezentrum. Beide Praxen behandeln Patienten, die oft gehbehindert oder frisch operiert sind. Im Eckhaus Carl-Zeiss-Straße befindet sich zudem noch eine gut frequentierte Zahnarztpraxis. In der Carl-Zeiss-Straße gibt es aber keine frei verfügbaren oder Kurzzeitparkplätze, obwohl im Absoluten Halteverbot selten Fahrzeuge stehen und auch niemand behindert wird. Die Röntgenstraße steht voller Dauerparker und auch die Westseite der noch gut erreichbaren Edisonstraße ist für Freies Parken ausgezeichnet und dauerbelegt. Die einzige Parkmöglichkeit auf der Ostseite der Edisonstraße ist ab dem Haus Nr. 16 mit eingeschränktem Parkverbot belegt, obwohl meistens leer, wird dies auch gerne mit Strafzetteln dekoriert. Wer bei Lidl länger als 1 Stunde auf den Parkplatz fährt, riskiert 30 Euro Bußgeld. Es ist nicht ersichtlich, warum es im Umfeld dieser Praxen, die ja Kranke und Behinderte behandeln nur 1! Behindertenparkplatz gibt und sonst keine Kurzzeit-Parkmöglichkeit in zumutbarem Umkreis für Patienten vorhanden ist. Der Magistrat wird gebeten das zu ändern Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 15.08.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1928 2017 Die Vorlage OF 122/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung an Punkt 2. der Vorlage angefügt wird. Abstimmung: WBE, CDU, 1 SPD, BFF, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 4 SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2016, OF 68/16 Betreff: Anbringen eines Verkehrsspiegels Ausfahrt Bessemerstraße/Victor-Slotosch-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Ausfahrt Bessemerstraße in die Victor-Slotosch-Straße ein Verkehrsspiegel angebracht wird. Begründung: Bei der Ausfahrt aus der Bessemerstrasse in die Victor-Slotosch-Strasse Richtung Vilbeler Landstrasse kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, da der von links kommende Verkehr durch das zu dichte Parken an der Ausfahrt nicht rechtzeitig eingesehen werden kann. Ein Verkehrsspiegel wie an allen anderen Ausfahrten auf die Victor-Slotosch-Strasse verspricht Abhilfe. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 01.11.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 68/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE und CDU gegen SPD, GRÜNE, BFF, LINKE. und FDP (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2016, OF 60/16 Betreff: Uneingeschränktes Halteverbot ( Zeichen 286 bzw. 290.1 StVO) vor der Liegenschaft Voltenseestraße 20 - 28 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in der Voltenseestrasse vor Hausnummer 26 -28 ein uneingeschränktes Halteverbot nach Zeichen 286 STVO bzw. 290.1 ausweisen zu lassen, entsprechend zu beschildern und zu kontrollieren. Begründung: Ständig behindern dauerparkende Kraftfahrzeuge unmittelbar vor und an den Einfahrten zu den Betrieben den Zuliefer- und Kundenverkehr für die dort ansässigen Betriebe. Durch das gesetzeswidrige Parken zum Teil bis 1 m und mehr in die Einfahrten, siehe beigefügte Bilder, können Zulieferer und Kunden kaum mehr anfahren. Somit wird der Standort der ansässigen Betriebe gefährdet. Wenden im sogenannten Wendehammer ist zudem kaum mehr möglich. . . . Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 04.10.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 648 2016 Die Vorlage OF 60/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "uneingeschränktes" durch das Wort "eingeschränktes" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2016, OF 55/16 Betreff: Gesamtverkehrsplan für Frankfurt am Main-Bergen-Enkheim in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 16 überarbeiten Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird beauftragt, um dem seit 40 Jahren, seit der Eingemeindung, immer nur in kleinen Abschnitten geänderten, veränderten und jetzt nur noch bedingt sinnvollen Verkehrs- wegeplan Rechnung zu tragen, in Zusammenarbeit mit dem OBR 16 einen Ge- samtverkehrswegeplan zu erstellen, der der veränderten Verkehrssituation Rechnung trägt. Dabei sind auch grenzüberschreitende ÖPNV-Tarife mit einzubeziehen und Parkplätze an den Bushaltestellen im Umland. Diese Planungen sind den Bürgern in einer Bürgerversammlung vorzustellen und ggf. zu diskutieren. Begründung: Durch die Verdichtung im alten Baubestand und die Neubaugebiete Rosenträger, An der alten Gießerei, Hinter den Obergärten und demnächst Leuchte hat sich das Verkehrsaufkommen in Bergen-Enkheim vervielfacht. Dazu kommt Besucherverkehr zum Schwimmbad, Stadthalle und den Ämtern, der Kunden- und Andienverkehr zum Hessencenter, dem Unterzentrum Victor-Slotosch-Straße und natürlich die vielen Pendler, die Bergen-Enkheim durchfahren oder als Parkplatz beim Umsteigen in den dann erheblich billigeren ÖPNV nutzen. Das alles muß sinnvoll neu geordnet werden, um Bergen-Enkheim als gesuchten Stadtteil zum Leben und Wohnen attraktiv, aber einigermaßen ruhig und lebenswert zu erhalten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 04.10.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 55/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 01.11.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 55/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 55/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2016, OF 56/16 Betreff: Geschwindigkeitsmessanlagen an die Grundnetzstraßen am Hang Der Ortsbeirat wolle beschließen, Begründung: Der Fritz-Schubert hat sich zur viel genutzten innerörtlichen Verbindungsstraße zum Schwimmbad, den Schulen, dem Hessencenter, der U-Bahn und dem Unterzentrum Victor-Slotosch-Straße entwickelt. Dazu kommt jede Menge Schleichverkehr, weil die noch länger anhaltende Sperrungen am Rathaus, am Landgraben und an der Brücke am Sperber/Fritz-Schubert-Ring zu einer Umverteilung des Verkehrs auf der Marktstraße geführt haben. Wenn die Ampel an der Ostseite des Rathauses rot zeigt, kürzen sehr viele Fahrer die Wartezeit ab und fahren über Am Königshof und Im Sperber auf den abschüssigen, aus einer großen Kurve bestehenden Fritz-Schubert-Ring, wo sie dann die "verlorene Zeit" mit zu hoher Geschwindigkeit wieder hereinzuholen versuchen. Um die gestressten Fahrer zu disziplinieren, müssen die Fahrzeuglenker durch Blitzer und Geschwindigkeitsanzeiger zur Einhaltung der zugelassenen Geschwindigkeit kostenpflichtig "überzeugt" werden. Der Neue Weg ist eine schmale, steile, teilweise einseitig beparkte, im oberen Teil kurvige Hangstraße, die unvernünftige Fahrer, aber auch die Busse, immer wieder zum zu schnellen Fahren animiert. Das muß im Interesse der Anlieger, der Schulkinder und Passanten dauerhaft unterbunden werden. Und damit das klappt, sollte das richtig Geld kosten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 04.10.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 56/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 01.11.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 56/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und LINKE. gegen WBE, GRÜNE, BFF und FDP (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2016, OF 53/16 Betreff: 1. Gesamtverkehrsplan für Frankfurt am Main-Bergen-Enkheim in Zusammenarbeit mit dem OBR 16 überarbeiten 2. Geschwindigkeitsmessanlagen an die Grundnetzstraßen am Hang Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird beauftragt, um dem seit 40 Jahren, seit der Eingemeindung, immer nur in kleinen Abschnitten geänderten, veränderten und jetzt nur noch bedingt sinnvollen Verkehrs- wegeplan Rechnung zu tragen, in Zusammenarbeit mit dem OBR 16 einen Ge- samtverkehrswegeplan zu erstellen, der der veränderten Verkehrssituation Rechnung trägt. Dabei sind auch grenzüberschreitende ÖPNV-Tarife mit einzubeziehen und Parkplätze an den Bushaltestellen im Umland. Diese Planungen sind den Bürgern in einer Bürgerversammung vorzustellen und ggf. zu diskutieren. bis zur Umsetzung eines neuen Gesamtverkehrsplanes schnellstmöglich die Grundnetzstraßen insbesondere die Hangstraßen mit stationären Geschwindigkeitsmeßanzeigen auszustatten und in unregelmäßigen Abständen mit Blitzern zu kontrollieren. Begründung: Zu 1. Durch die Verdichtung im alten Baubestand und die Neubaugebiete Rosenträger, An der alten Gießerei, Hinter den Obergärten und demnächst Leuchte hat sich das Verkehrsaufkommen in Bergen-Enkheim vervielfacht. Dazu kommt Besucherverkehr zum Schwimmbad, Stadthalle und den Ämtern, der Kunden- und Andienverkehr zum Hessencenter, dem Unterzentrum Victor-Slotosch-Straße und natürlich die vielen Pendler, die Bergen-Enkheim durchfahren oder als Parkplatz beim Umsteigen in den dann erheblich billigeren ÖPNV nutzen. Das alles muß sinnvoll neu geordnet werden, um Bergen-Enkheim als gesuchten Stadtteil zum Leben und Wohnen attraktiv, aber einigermaßen ruhig und lebenswert zu erhalten. Zu 2. Um die durch Sperrungen am Rathaus, am Landgraben und an der Brücke am Sperber/Fritz-Schubert-Ring noch zusätzlich gestreßten Fahrer zu disziplinieren, sollten die "Schleicher" durch Blitzer und Geschwindigkeitsanzeiger zur Einhaltung der zugelassenen Geschwindigkeit "überzeugt" werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 30.08.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 53/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 04.10.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 53/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 54/16 Betreff: Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße von der Voltenseestraße bis zum Kreisel Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Einrichtung einer von der Firma Nord Micro gesponsorten Geschwindigkeitsmeßanlage in Höhe des Firmengeländes in der stark befahrenen und frequentierten Victor-Slotoschstraße ab der Voltenseestraße bis zum Kreisel Vilbeler Landstraße Tempo 30 auszuweisen. Begründung: Im Unterzentrum an der Voltenseestraße mit seinen vielen Supermärkten, Firmen und dem großen Wohngebiet "An der alten Gießerei" queren inzwischen auch viele Fußgänger die viel befahrene Straße. Es wird hier oft zu schnell gefahren, weil die ausgewiesene Tempo-30-Zone viel zu kurz ist. Im Wohngebiet wohnen inzwischen viele Senioren, aber auch viele Kinder müssen im Laufe eines Tages die lange, gerade, zum Rasen einladende Straße queren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 30.08.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 54/16 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: WBE, SPD, und LINKE. gegen CDU, GRÜNE, BFF und FDP (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 53/11 Betreff: Befestigung eines Fußwegs im Seckbacher Ried Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, einen im Seckbacher Ried vorhandenen Fußweg so zu befestigen bzw. auszubauen, dass er zu jeder Jahreszeit und bei jeder Witterung begehbar bleibt. Der betreffende Fußweg befindet sich in Verlängerung des Wallfahrtswegs, im Abschnitt zwischen den Wegen "In der Sauren Wiese" und "Voltenseeweg". Begründung: Die Fußwegeverbindung durch das Seckbacher Ried, zwischen der Wilhelmshöher Straße und der Kruppstraße, wurde in den letzten Jahren in zunehmendem Maße durch Fußgänger/innen angenommen. Im nördlichen Einzugsbereich des Fußwegs liegen u. a. das Henry und Emma Budge-Heim sowie die Buchhändlerschule. Im südlichen Bereich wiederum liegen die Seckbacher und Enkheimer Gewerbegebiete mit den Einkaufsmöglichkeiten in der Victor-Slotosch-Straße und dem Hessen-Center. Der Fußweg wird immer wieder überflutet und ist dadurch nicht mehr begehbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 519 2016 Die Vorlage OF 53/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2016, OF 32/16 Betreff: Geschwindigkeitsanzeigeanlage auf der Victor-Slotosch-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, auf beiden Seiten der Victor-Slotosch-Straße, in Höhe der Hausnummer 20, eine Geschwindigkeitsanzeigeanlage, ähnlich der auf der Vilbeler Landstraße, einzurichten. Die Kosten hierfür werden von der Firma Nord Micro übernommen. Die Maßnahme ist mit dem Leiter der Verwaltungsstelle abzustimmen. Begründung: Das Gelände der Firma Nord Micro befindet sich auf beiden Seiten der Victor-Slotosch-Straße, so dass diese von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern täglich mehrfach überquert werden muss. An der genannten Stelle wird oft mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren. Eine Geschwindigkeitsanzeigeanlage kann hier Abhilfe schaffen und würde in diesem Falle den Steuerzahler nicht belasten. Antragsteller: WBE CDU SPD GRÜNE BFF LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 30.08.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 458 2016 Die Vorlage OF 32/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2016, OF 352/16 Betreff: Große runde Warnblinklampen vor allen Fußgängerüberwegen des Kreisels Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße/Barbarossastraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor allen Fußgängerüberwegen im Kreisel Vilbeler-Landstraße/Victor- Slotoschstrasse/Barbarossastrasse große gelbe Warnblinklampen für den Autoverkehr und evtl eine Anzeige zur Geschwindigkeitsbegrenzung anzubringen, damit die Fahrer mehr auf die Fußgänger achten. Begründung: Nachdem kurz vor Weihnachten eine Frau auf dem Zebrastreifen zur Barbarossastraße überfahren und sehr schwer verletzt wurde - ein Groß- einsatz der Feuerwehr mußte die Angefahrene mit schwerem Gerät unter dem Wagen auf dem Zebrastreifen zur Barbarossastrasse bergen, muß hier etwas geschehen, denn sehr viele Autolenker fahren mit viel zu hoher Geschwindigkeit in den Kreisel und oft auch wieder heraus. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 16 am 16.02.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 352/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und WBE gegen SPD und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2015, OF 349/16 Betreff: Müllabfuhr in der Victor-Slotosch-Straße, Hausnummern 5b bis 5d Der Ortsbeirat wolle beschließen Der Magistrat wird gebeten mit der FES zeitnah zu klären, wie die regelmäßige Leerung der in abgezäunten, aber zur Straße hin offenen Mülltonnenplätzen abgestellten Tonnen mit einer Absenkung des Bürgersteiges verläßlich erfolgen kann, damit nicht überquellende Mülltonnen die Straße verunzieren, weil wegen parkender Fahrzeuge die Müllabfuhr den Müll nicht mitnimmt. Evtl. sollte in der Breite der Absenkung ein zeitliches Parkverbot in Form einer Zackenlinie aufgebracht werden. Begründung: Es kommt immer wieder vor, daß die Müllabfuhr die Mülltonnen nicht mitnimmt, da sie nicht an die Tonnenplätze heranfahren kann, um den Müll mit der Hebevorrichtung aufzunehmen, weil parkende PKW vor den Tonnenplätzen stehen und die Müllmänner sich weigern, die Tonnen auf die Straße zu holen. Das kann so nicht bleiben! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 16 am 12.01.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 349/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 345/16 Betreff: Förderung des Wohnens im Bereich zwischen Victor-Slotosch-Straße, Vilbeler Landstraße, Borsigallee und Röntgenstraße Prolog: Wohnraum in Frankfurt am Main ist knapp und teuer. Nachdem -entgegen zurückliegender Prognosen- Frankfurt stark wächst, werden selbst vor Jahren nicht weiterverfolgte Neubaugebiete teils gegen erhebliche Widerstände wieder ins Gleis gesetzt. Wohnen ist als eines der wichtigsten Themen längst zurückgekehrt auf die politische Agenda. Auch in Bergen-Enkheim ist nach dem Bezug des Neubaugebietes Leuchte kein weiteres Areal mehr vorhanden, das in der Fläche beplant werden könnte, um dem Wohndruck zu begegnen. Gewerbeflächen stellen das Rückgrat dar für den Wohlstand Frankfurts, damit auch der Region, Hessens und der Republik. Doch unser Gewerbegebiet in Enkheim hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark gewandelt und auch einen anderen Weg genommen als das direkt anschließende Areal in Seckbach und Fechenheim-Nord. Wir teilen die Schwierigkeit, dass produzierendes Gewerbe verschwunden ist und viele Areale zwischen Kümmernutzung und Leerstand schwanken. Jedoch hat sich auf dem Gelände der ehemaligen Eisengießerei Slotosch das Wohnen einen festen Platz erobert, nebenan sind auf den Flächen Discountermärkte empor gewachsen, Getränkemärkte, Reinigung und Fitnessstudios. Neben einer Kinderbetreuungseinrichtung in der Bessemerstraße sprechen auch die hervorragende Erschließung mit U-Bahn und Bus, die fußläufige Erreichbarkeit Enkheims wie des Hessencenters, sowie die gut mit dem Wohnen zu vereinbarende verbliebene gewerbliche Nutzung dafür, dem Wohnen hier eine verstärkte Rolle zukommen zu lassen. Antrag: Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, seine Vorplanungen fortsetzend - In einem Teil-Areal des Gewerbegebietes Enkheim, das begrenzt werden soll von der Vilbeler Landstraße, Victor-Slotosch-Str., der Borsigallee und der Roentgenstraße, Möglichkeiten zu eröffnen, unkompliziert leerstehenden Gewerberaum zu Wohnzwecken umzuwidmen, sei es durch Abriss und Neubau, sei es durch Umwandlung des angejahrten Gewerberaumes in Wohnungen, wo dies möglich erscheint und gewünscht wird. Ansässiges Gewerbe im genannten Areal bleibt selbstverständlich davon unberührt und es bleibt auch ungehindert möglich, weiterhin Gewerbebetriebe auf den geeigneten Flächen anzusiedeln. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 345/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 341/16 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.11.2015, OA 685 entstanden aus Vorlage: OF 339/16 vom 06.10.2015 Betreff: Parksituation in Enkheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für das Gebiet um die U-Bahn-Station "Enkheim" ein tragfähiges Konzept zur Beordnung der Parksituation zu erstellen und dem Ortsbeirat in öffentlicher Sitzung vorzustellen. Das Untersuchungsgebiet soll durch die Philipp-Puth-Straße/Rangenbergstraße/ Barbarossastraße/Victor-Slotosch-Straße/Röntgenstraße/ Borsigallee/ Am Hessen-Center abgegrenzt werden. Begründung: Berufspendler sind für die Stadt, auch als Steuerzahler, und für die örtliche Wirtschaft wichtig. Die Nutzung der U-Bahn-Linien U 4 und U 7 hat erfreulicherweise deutlich zugenommen. Aber die Parksituation ist deshalb in dem genannten Bereich durch die zunehmende Anzahl der Pendler aus dem Umland unerträglich geworden. Allein die Parkflächen auf der Leuchte sind täglich durch Dauerparker ständig belegt. Dies gilt auch für die im genannten Gebiet liegenden Straßen wie beispielsweise Am Waldacker, Hahnenkammstraße oder Volkshausstraße. Anwohner in Enkheim haben dadurch für ihre Fahrzeuge kaum noch Parkmöglichkeiten. Der Grund hierfür liegt sicher auch darin, dass das Parkhaus Borsigallee nicht mehr zur Entlastung der gesamten Parksituation in Enkheim beiträgt, da es in Gänze durch Dauermieter belegt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2016, B 60 Bericht des Magistrats vom 22.08.2016, B 207 Bericht des Magistrats vom 03.02.2017, B 29 Bericht des Magistrats vom 17.07.2017, B 223 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 11.11.2015 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.12.2015, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 685 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE. und BFF; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und RÖMER (= Annahme) 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 685 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme) Stv. Ochs (= Enthaltung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 685 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP, AGP und Stv. Krebs (= Annahme); Stv. Ochs (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6661, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2015, OF 332/16 Betreff: Erweiterte 30 Km-Geschwindigkeitsbegrenzung Victor-Slotosch-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, nachdem in der vergangenen Woche ein PKW - offensichtlich wegen überhöhter Geschwindigkeit - vor dem Wohnblock Victor-Slotoschstraße 5 drei abgestellte PKW aufeinander geschoben und erheblich beschädigt hat, die 30-km-Geschwindigkeitsbegrenzung auf beide Straßenseiten zwischen der Aus- bzw. Einfahrt Kreisel Vilbeler-Landstraße und Roentgenstraße zu erweitern. Begründung: Da flotte "FahrerInnen" nach der Ausfahrt bzw der Einfahrt in den Kreisel Vilbeler Landstraße vor bzw. nach dem Tempo-30-Gebot zwischen ALDI und der Roentgenstraße gerne auf der geraden Straße nochmal auf's Gas treten und der Bremsweg meistens unterschätzt wird, sollte das Tempo-30-Gebot in der Victor-Slotosch-Straße erweitert werden, um kreuzende Fußgänger aber auch geparkte Fahrzeuge vor Rasern zu schützen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4557 2015 Die Vorlage OF 332/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der erste Halbsatz(Der Ortsbeirat. .beschädigt hat) und die Begründung gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2015, OF 331/16 Betreff: Grunderneuerung der Victor-Slotosch-Straße zwischen Vilbeler Landstraße und Röntgenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Victor-Slotosch-Straße zwischen Vilbeler Landstraße und Röntgenstraße schnellstmöglich grundhaft zu erneuern und Im Rahmen dieser Arbeiten die bereits zugesagte Querungshilfe baulich umzusetzen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sollte diese entweder mit einem Fußgängerüberweg versehen oder die besondere Verkehrssituation durch einen andersfarbigen Asphalt verdeutlicht werden. Antragsteller: CDU WBE BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 331/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen WBE und BFF (= Annahme)
Parteien: CDU, WBE, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.06.2015, OF 326/16 Betreff: Anbindung des Neubaugebietes Leuchte nach Fertigstellung an die Buslinie 42 Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der IX. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die VGF muss in der Variante 2 in Richtung U AI U7 folgende Haltestellen neu einrichten bzw.weiterhin bedienen: Leuchte/Barbarossastraße (Riedschule) -neu- Leuchte/Rangenbergstraße (Haltestelle vorhanden) Barbarossastraße/Riedschule (Haltestelle vorhanden) Rangenbergstraße/Riedschule (Haltestelle vorhanden) Riedstraße -alt- Triebstraße/Florianweg -alt- Triebstraße/Barbarossastraße -alt- Weiterführung zur U 4/ U 7 wie bisher Weiterhin sollte bei einer Neuausrichtung der Linienführung das Sozialrathaus in der Voltenseestraße mit berüc ksichtigt werden. Begründung: Der Ortsbeirat hat kein Verständnis dafür, dass der alte Ortskern von Enkheim nicht mehr von der Buslinie 42 bedient werden soll. Die Argumentation: Die Buslinie 551 kann dies übernehmen wäre eine wesentliche Verschlechterung im ÖPN. Die Buslinie 551 bedient die Triebstraße von Montag bis Freitag nur alle 30 Minuten in der Zeit von 05.25 Uhr bis 21.55 Uhr. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen nur alle 60 Minuten. Es kann also nicht sein, dass das Neubaugebiet bevorzugt bedient wird und der alte Ortskern von Enkheim vernachlässigt wird. Zum Sozialrathaus in der Voltenseestraße, die Besucher kommen aus Fechenheim, Seckbach und Riederwald, sollte auch eine akzeptable Lösung gefunden werden. Die Besucher sind in der Regel ältere Personen und alleinerziehende Mütter mit Kleinkinder. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.12.2013, OF 215/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 16 am 30.06.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 16 am 08.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 03.11.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 16 am 12.01.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 16 am 16.02.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 215/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 312/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 313/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 326/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2015, OF 314/16 Betreff: Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und Bessemerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die mit der ST 571 zugesagte Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße nicht erst bei einer zukünftigen grundhaften Erneuerung der Victor-Slotosch-Straße einzurichten, sondern sofort. Begründung: ST 571 Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 16 am 19.05.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4196 2015 Die Vorlage OF 314/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Gegebenenfalls ist die Querungshilfe auf die Fahrbahn aufzuschrauben. Zudem sollte die vorhandene 30 km/h-Beschränkung beidseitig bis zum Kreisel ausgedehnt werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.04.2015, OA 624 entstanden aus Vorlage: OF 306/16 vom 12.04.2015 Betreff: Einrichtung einer Parkscheibenregelung in der Victor-Slotosch-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der südlichen Seite der Victor-Slotosch-Straße, ab Bessemerstraße in Fahrtrichtung bis zur Grenze des Ortsbezirkes Bergen-Enkheim, eine Parkscheibenregelung von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr mit zwei Stunden Parkzeit einzurichten. Begründung: Wegen der Endstation der Linien U 4 und U 7 entsteht ein immer größer werdender Pendlerparkdruck in den umliegenden Straßen. Die in der Victor-Slotosch-Straße ansässigen Gewerbetreibenden und Firmen klagen über das sehr große Parkproblem, da täglich von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Pendlerfahrzeuge alles zuparken und die Kunden der Gewerbetreibenden und Firmen sich somit anders orientieren müssen. Auch muss berücksichtigt werden, dass die hier ansässigen Gewerbetreibenden und Firmen Gewerbesteuerzahler der Stadt Frankfurt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 317 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 06.05.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.06.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 624 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) 46. Sitzung des OBR 16 am 12.01.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5963, 40. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.06.2015 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2015, OF 311/16 Betreff: Querungshilfe/Fußgängerübergang in der Victor-Slotosch-Straße 5e/5f Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, die mit der ST 571 angekündigte Querungshilfe nicht erst bei der grundhaften Erneuerung der Victor-Slotoschstraße einzurichten, sondern über die stark befahrene Straße zwischen den Häusern 5 e und 5 f der großen Wohnanlage "An der alten Gießerei" schnellstmöglich eine(n) Querungshilfe/Fußgängerüberweg mit Mittelinsel und Zebrastreifen zu den neuen Ladengeschäften dm-Drogerie-Markt und Takko und den neuen Wohnhäusern daneben analog dem Fußgängerübergang zwischen dem Aldi- und dem Rewemarkt, anzulegen. Die 30 km-Zone ist dementsprechend auch Richtung Osten vorzuverlegen. Begründung: Das Unterzentrum an der Victor-Slotosch-Straße wird sehr stark frequentiert und die Straße ist bis in den späten Abend sehr stark befahren. Mit den beiden neuen Einzelhandelsgeschäften dm-Drogeriemarkt und Takko-Bekleidungsmarkt, die auch von den direkten Anliegern des gegen-überliegenden Wohngebietes zu Fuß aufgesucht werden, hat sich der Querungsverkehr über die gefährliche, auf Seiten der Wohnbebauung zugeparkte, Straße stark erhöht. Der Magistrat wird deshalb gebeten, schnellstmöglich einen Zebrastreifen mit Mittelinsel anzulegen, da niemand erst über die Bessemerstraße bis zum Rewe laufen wird, um dann auf der anderen Straßenseite zurückzugehen, andererseits jetzt Fußgänger zwischen den parkenden Autos sehr schlecht zu sehen sind. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 16 am 19.05.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2015, OF 306/16 Betreff: Einrichtung einer Parkscheibenregelung in der Victor-Slotosch-Straße ab Bessemerstraße bis zur Grenze des Ortsbezirkes Bergen-Enkheim von 08:00 - 17:00 Uhr mit zwei Stunden Parkzeit Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass in der Victor-Slotosch-Straße ab Bessemerstraße in Fahrtrichtung bis zur Grenze des Ortsbezirkes Bergen-Enkheim auf der linken Seite eine Parkscheibenregelung von 08.00 - 17.00 Uhr mit 2 Stunden Parkzeit eingerichtet wird. Begründung: Wegen der Endstation der Linien U 4 / U 7 entsteht ein immer größer werdender Pendlerparkdruck in den umliegenden Straßen. Die in der Victor-Slotosch-Straße ansässigen Gewerbetreibenden und Firmen klagen über das sehr große Parkproblem. Da täglich von 08.00 - 17.00 Uhr die Pendlerfahrzeuge alles zuparken und die Kunden der Gewerbetreibenden und Firmen sich somit anders orientieren müssen, da keine Parkplätze mehr vorhanden sind. Auch muss berücksichtigt werden, dass die hier ansässigen Gewerbetreibenden und Firmen Gewerbesteuerzahler der Stadt Frankfurt sind. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 16 am 28.04.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 624 2015 Die Vorlage OF 306/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und WBE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2014, OA 549 entstanden aus Vorlage: OF 258/16 vom 17.08.2014 Betreff: Einrichtung einer Querungshilfe zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Victor-Slotosch-Straße im Bereich zwischen der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße eine Querungshilfe anzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1515 Antrag vom 12.04.2015, OF 302/16 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 571 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 17.09.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.10.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 549 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5134, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.10.2014 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2014, OF 220/16 Betreff: Fußgängerübergang in der Victor-Slotosch-Straße 5e/5f Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, über die stark befahrene Victor-Slotoschstraße zwischen den Häusern 5 e und 5 f der großen Wohnanlage "An der alten Gießerei" einen Fußgängerüberweg mit Mittelinsel und Zebrastreifen zu den neuen Ladengeschäften dm-Drogerie-Markt und Takko, analog dem Fußgängerübergang zwischen dem Aldi- und dem Rewemarkt, anzulegen. Die 30 km-Zone ist dementsprechend auch Richtung Osten vorzuverlegen. Begründung: Das Unterzentrum an der Victor-Slotosch-Straße wird stark frequentiert und die Straße ist bis in den späten Abend sehr stark befahren. Mit den beiden neuen Einzelhandelsgeschäften dm-Drogeriemarkt und Takko-Bekleidungsmarkt, die auch von den direkten Anliegern des gegen-überliegenden Wohngebietes zu Fuß aufgesucht werden, hat sich der Querungsverkehr über die gefährliche, auf Seiten der Wohnbebauung zugeparkte, Straße stark erhöht. Der Magistrat wird deshalb gebeten, schnellstmöglich einen Zebrastreifen mit Mittelinsel anzulegen, da niemand erst über die Bessemerstraße bis zum Rewe laufen wird, um dann auf der anderen Straßenseite zurückzugehen, andererseits jetzt Fußgänger zwischen den parkenden Autos sehr schlecht zu sehen sind. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 11.02.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 220/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und WBE gegen GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2013, OF 177/16 Betreff: Nichts hält so lange, wie ein Provisorium - umfassende Verkehrsleitplanung für Bergen-Enkheim vor Beginn der Bauarbeiten im Neubaugebiet "Leuchte" Präambel: Das kurz vor der Bebauung stehende Neubaugebiet "Leuchte" wurde bereits in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts geplant. Die unzureichende verkehrliche Erschließung dieses Neubaugebietes wurde bereits in den 70er Jahren mit dem damals baurechtlich sehr anfechtbaren Lückenschluß zwischen dem Ende der Leuchte an der Justizsiedlung und dem Fritz-Schubert-Ring zur Erschließung, des zur Zeit der Fertigstellung ebenfalls noch gar nicht baurechtlich genehmigten Schwimmbades gelegt. Der Lückenschluß nach Bergen wurde durch die Hangbrücke zwischen Fritz-Schubertring und "Im Sperber" bei der Erschließung des Baugebietes "Pfingstborn II" Anfang der 70er Jahre vollzogen, obwohl die "innerörtliche Verbindungsstraße" in der sehr schmalen Einbahnstraßen-Altstadtgasse "Röhrborngasse" mitten auf der Marktstraße, kurz vor dem Engpaß am Berger Rathaus endet. Im Laufe der Jahre hat sich diese, nach dem damaligen Romero-Plan vorläufige, heutige "Grundnetzstraßenverbindung" zu einem sehr viel genutzten Schleichweg entwickelt, der nur über die Röhrborngasse nach Norden abfließen kann. Das kann mit dem zu erwartenden Anliegerverkehr aus dem Neubaugebiet "Leuchte" und der geplanten Öffnung der Leuchte in die Borsigallee so nicht bleiben. Anbei zwei Fotos aus der Röhrborngasse. Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt für Bergen-Enkheim vor Beginn der Bauarbeiten zum Neubaugebiet "Leuchte" in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 16 ein schlüssiges Verkehrskonzept für die Verkehrsleitplanung in Bergen-Enkheim zu erstellen, mit dem der Durchgangsverkehrs aus den Wohngebieten ferngehalten wird und insbesondere das Nadelöhr "Röhrborngasse" entlastet wird. Dabei ist auch zu klären, inwieweit die seit Jahrzehnten geplante Umgehungsstraße "Westumgehung Bergen-Enkheim/Ostumfahrung Seckbach" die Verkehrssituation im Frankfurter Osten auch unter Einbeziehung des zu erwartenden zusätzlichen Verkehrs mit dem Lückenschluß der A66/A661 entlasten könnte. Begründung: In Bergen-Enkheim beruht die Verkehrsleitung zum größten Teil auf Planungen aus den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts. Es gibt ein Netz von Einbahnstraße, das zum Teil nicht mehr sinnvoll ist und eher mehr Verkehr generiert als verhindert. Es wurden große, zum Teil regelrecht abgeschottete Neubaugebiete, wie "Am Rosenträger" und "Hinter den Obergärten" erschlossen und bebaut, die den Anliegerverkehr vervielfacht haben, aber über den älteren Stadtkern erschlossen werden. Dazu kommen das "Hessencenter" und das Unterzentrum an der Victor-Slotosch-Straße, das am Ortsende "gefangene" Schwimmbad und die Riedschule, die alle sehr viel Verkehr generieren. Aller innerörtlicher Verkehr nach Norden wird über den steilen Neuen Weg, die noch steilere Röhrborngasse und die Leuchte/FritzSchubert-Ring/Röhrborngasse abgewickelt. Dazu kommt der beständig zunehmende Schleichverkehr aus der Vilbeler Landstraße, um den Bogen um Bergen-Enkheim Richtung Norden abzukürzen und die vielen Ampeln zu umgehen. Es muss deshalb eine Lösung gefunden werden, um das wie in einem Sack durch das Naturschutzgebiet gefangene Enkheim vom Schleichverkehr zu entlasten, damit der Anliegerverkehr sinnvoll und lärmschonend abgewickelt und der Schleichverkehr aus Bergen- Enkheim ferngehalten werden kann. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 177/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE, SPD und Fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2013, OF 165/16 Betreff: Kleinere Busse für die Rund-Buslinie 42 - Bergen Ost - Hessencenter Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der nächsten Ausschreibung des Linienbündels, das die Buslinie 42 einschließt, den Konzessionär zu verpflichten, in den Schwachverkehrszeiten kleinere Busse einzusetzen, wie dies im Frankfurter Norden offenbar durchaus möglich ist (beigefügte Presseerklärung von traffiQ einschließlich Foto der eingesetzten Bustypen). Begründung: Da wir in den letzten Jahren beim Wunsch nach kleineren Bussen immer mit der Begründung abgeschmettert wurden, dass wir angeblich entweder zu früh oder zu spät tätig geworden sind, bitten wir nunmehr, unseren dringlichen Wunsch nach kleineren Bussen so auf Wiedervorlage zu legen, dass auch Bergen-Enkheim von dem offensichtlich vorhandenen Angebot profitieren kann. Die Rundbuslinie 42 garantiert für Bergen-Enkheim die unverzichtbare Anbindung an die U-Bahnlinien 4 und 7 und die Einkaufszentren Hessencenter und Victor-Slotosch-Straße. Allerdings fährt diese Buslinie in den Morgen- und Abendstunden und an Feiertagen sehr oft fast oder ganz leer ihre Runden. Gerade in den kleinen Altstadtstraßen wird das als Belastung empfunden und auch die Fußgänger fühlen sich auf den schmalen Bürgersteigen von den riesigen Bussen bedrängt. Da offensichtlich ein Mischbetrieb möglich ist, möchten wir dieses Angebot auch für die Bergen-Enkheimer Fahrgäste und Anlieger haben. Anlage 1 (ca. 12 KB) Anlage 2 (ca. 110 KB) Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.12.2012, OF 156/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 16 am 05.03.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2008 2013 1. Die Vorlage OF 156/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 165/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, WBE, SPD, FREIE WÄHLER und Fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2012, OF 156/16 Betreff: Kleinere Busse für die Rund-Buslinie 42 - Bergen Ost - Hessencenter Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass bei der nächsten Ausschreibung der Buslinie 42 ebenfalls auch kleinere Busse je nach Bedarf eingesetzt werden können, wie dies im Frankfurter Norden offenbar durchaus möglich ist (beigefügte Presseerklärung von traffiQ einschließlich Foto der eingesetzten Bustypen). Da wir in den letzten Jahren immer mit der Begründung abgeschmettert wurden, dass wir angeblich entweder zu früh oder zu spät tätig geworden sind, bitten wir nunmehr, unseren dringlichen Wunsch nach kleineren Bussen so auf Wiedervorlage zu legen, dass auch Bergen-Enkheim von dem offensichtlich vorhandenen Angebot profitieren kann. Begründung: Die Rundbuslinie 42 garantiert für Bergen-Enkheim die unverzichtbare Anbindung an die U-Bahnlinien 4 und 7 und die Einkaufszentren Hessencenter und Victor-Slotosch-Straße. Allerdings fährt diese Buslinie in den Morgen- und Abendstunden und an Feiertagen sehr oft fast oder ganz leer ihre Runden. Gerade in den kleinen Altstadtstraßen wird das als Belastung empfunden und auch die Fußgänger fühlen sich auf den schmalen Bürgersteigen von den riesigen Bussen bedrängt. Da offensichtlich ein Mischbetrieb möglich ist, möchten wir dieses Angebot auch für die Bergen-Enkheimer Fahrgäste und Anlieger haben. Anlage 1 (ca. 12 KB) Anlage 2 (ca. 110 KB) Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.02.2013, OF 165/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 16.01.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 156/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 05.03.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2008 2013 1. Die Vorlage OF 156/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 165/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, WBE, SPD, FREIE WÄHLER und Fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2012, OF 157/16 Betreff: Straßenbeleuchtung in der Volkshaus- und Bessemerstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in der Volkshaus- und Bessemerstraße alle alten (runden) Straßenlaternen gegen moderne, ausreichend helle Peitschenleuchten schnellstmöglich auszutauschen, da die alten Laternen den Straßenraum in keinster Weise mehr ausreichend beleuchten, die Sturzgefahr wegen mangelnder Ausleuchtung erhöhen und die Unsicherheit für Passanten in diesen nachts relativ wenig bevölkertem Mischgebiet zwischen Borsigallee und Victor-Slotosch-Straße mit dem großen Wohngebiet an der Alten Gießerei erhöhen. Begründung: Volkshaus- und Bessemerstraße sind beide fußläufige Erschließungsstraßen von den U-Bahnhaltestellen in das neue, große Wohngebiet um die "Alte Gießerei" zwischen Borsigallee und Victor-Slotosch-Straße. In beiden Straßen sind zum Teil noch die alten, wenig effizienten, runden Laternen aus den 70iger Jahren installiert. Zum Teil wurden aber auch schon neue Peitschenleuchten gesetzt. Die alten Laternen sind keinesfalls mehr für die Beleuchtung ausreichend, zumal viele Menschen sich zunehmend unsicherer fühlen und jetzt sehr viel mehr Menschen die Straßen auch bei Dunkelheit von der U-Bahn zu ihren Wohnungen nehmen müssen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 16.01.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1821 2013 Die Vorlage OF 157/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2012, OF 172/12 Betreff: Kreisverkehr Altenhöferallee/Riedbergallee Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Neuplanung des Kreisverkehres an der Altenhöferallee Ecke Riedbergallee an dem Kreisverkehr in der Vilbeler Landstraße an der Einmündung der Victor-Slotosch-Straße zu orientieren. Insbesondere sollte der Radweg von der Fahrbahn durch kleinere Verkehrsinseln getrennt werden. Der Ortsbeirat bittet außerdem darum, frühzeitig über die Planung informiert zu werden, insbesondere vor dem Hintergrund der Anregung an den Magistrat vom 25.05.2012, OM 1231. Falls möglich, sollte der Umbau vor dem Riedbergzentrum und des Kreisels in einem Gesamtkonzept umgesetzt werden. Begründung: Durch die Trennung des Radwegs von der Fahrbahn wird die Verkehrssicherheit deutlich erhöht. Radfahrer im Kreisel sind geschützt und abbiegende Fahrzeuge können die Radfahrer viel besser sehen, weil der Tote Winkel minimiert wird. Auch die Erfahrungen in anderen Städten zeigen, dass sich diese Form des Kreisverkehres positiv auf die Unfallzahlen auswirkt und die gefahrene Geschwindigkeit deutlich reduziert wird (siehe auch: http://www.rostock-heute.de/kreisverkehr-luetten-klein/37152). Der Umbau des Kreisels betrifft auch die Altenhöferallee vor dem Riedbergzentrum, weshalb es sinnvoll erscheint, hier eine Gesamtplanung für einen Umbau zu erstellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 02.11.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1688 2012 Die Vorlage OF 172/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2012, OF 138/16 Betreff: Durchgehend ab dem Kreisel Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird aufgefordert, den Bereich, der in der Victor-Slotosch-Straße mit Tempo 30 zu befahren ist, auch auf das Stück von der Vilbeler Landstraße bis zur Einmündung Bessemerstraße auszudehnen und ein entsprechendes Schild anzubringen. Begründung: Maßgeblich wegen der zahlreichen Einfahrten und Verkehrsüberwege im Bereich der Discountermärkte wurde vor einiger Zeit Tempo 30 in der V.-Slotosch Straße eingeführt. Nun, nachdem der Kreisel fertig gestellt ist, fällt auf, dass die ersten rund 100 Meter der Straße nicht entsprechend ausgeschildert sind, wiewohl hier die meisten Menschen wohnen. Dies sollte unbürokratisch noch nachgeholt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 25.09.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1604 2012 Die Vorlage OF 138/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2012, OF 132/16 Betreff: Schleichverkehr durch Enkheim durch Stau vor dem Kreisel Vilbeler Landstraße/Barbarossastraße/Victor-Slotosch-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die morgendlichen, sich von Süden her aufbauenden und bis hinter die Ampelanlage Philipp-Puthstraße reichenden Staus so kanalisiert, aufgestellt und geleitet werden können, dass nicht schon an der Philipp-Puth-Straße clevere Fahrer, die die Stausituation von der Autobahnbrücke kommend gut übersehen können, Schleichwege über die Philipp-Puthstraße, Auerbacher Straße, Leuchte und dann quer durch Enkheim suchen, um den Stau zu umgehen. Im übrigen werden auch die anderen, nach Osten abbiegenden Wohnstraßen zur Umgehung des Staus durch Enkheim benutzt, während die mögliche Aufstellfläche vor dem Kreisel durch kaum benutzte aufwendige Fahrradwegmarkierungen eingeschränkt wird. Begründung: Der Kreisel ist für viele Autofahrer noch gewöhnungsbedürftig. Es kann aber nicht sein, dass dass der hohe Verkehrsdurchfluß auf der Vilbeler Landstraße jetzt vor dem Kreisel aufgestaut wird und sich Schleichwege durch die Wohnviertel von Enkheim sucht. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.09.2012, OF 143/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 25.09.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 132/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 143/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 16 am 30.10.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 132/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 143/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, WBE, SPD und Fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (=Ablehnung)
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2012, OF 128/16 Betreff: Pflanzung großkroniger Laubbäume auf den neu entstandenen Mittelinseln der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird aufgefordert, auf den neu entstandenen Mittelinseln auf der Vilbeler Landstraße zwischen Triebstraße und Voltenseestraße die Pflanzung je eines großkronigen Laubbaumes vorzunehmen, so fern deren Wuchs nicht mit bestehenden Bäumen auf privatem Grund kollidieren würde oder sie die Sicht (etwa vor Ampeln) eingeschränkt würde. Begründung: Auf alten Postkartenansichten der Straße vor dem autogerechten mehrspurigen Ausbau ist der Bereich der Vilbeler Landstraße im Verlauf in Enkheim noch als baumbestandene Allee zu sehen, mit Baumreihen links und rechts der Straße. Wenngleich sich das so nicht mehr realisieren lässt, verspricht doch die Pflanzung großkroniger Bäume auf den Mittelinseln einen etwa vergleichbaren Charakter herbei-zuführen und wäre krönender Abschluss der umfangreichen Umbauarbeiten, an die der Ortsbeirat große Hoffnungen zur Verbesserung der Lebensqualität an der Straße setzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 21.08.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1436 2012 Die Vorlage OF 128/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: SPD
Die Fußgängerampel Ecke Borsigallee - Edisonstraße ist für Fußgänger grün, die geradeausfahrenden Radfahrer (und die Autos) müssen bei Rot halten, wobei nur die links abbiegenden PKW zur Autobahn hin warten müssen. So geht es für PKW in Richtung Innenstadt über Am Erlenbruch an fast jeder Ampel, wo ohnehin immer Stau herrscht. Stadtgemachte Staus sind die Folge