Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2024, OF 1007/2 Betreff: Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei: Bitte die Freunde Bockenheims e. V., den Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945 sowie das Frankfurter Archiv der Revolte zum Zuge kommen lassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass bei Zwischennutzung der Dondorf Druckerei durch die Schirn neben Kunstprojekten auch Projekte zur Geschichte der Dondorf-Druckerei, zur Geschichte des Ortsbeiratsbezirks sowie zur Geschichte des Widerstands gegen die NS-Diktatur im Bockenheimer Stadtteil berücksichtigt werden. Der Ortsbeirat würde es sehr begrüßen, wenn namentlich die "Freunde Bockenheims", der "Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945" sowie das "Frankfurter Archiv der Revolte" jeweils Räumlichkeiten als Archiv bzw. Lagerraum sowie für öffentliche Ausstellungen für die Zeit der Zwischennutzung in der Dondorf Druckerei zur Verfügung gestellt bekommen. Begründung: Fraglos haben sich viele Menschen im Ortsbeiratsbezirk, Vereine und Initiativen auch aufgrund der wechselhaften Geschichte der Dondorf Druckerei so vehement für den Erhalt des Gebäudes eingesetzt. Daher sollten bei der Zwischennutzung auch Projekte zur Geschichte der Dondorf-Druckerei sowie der Stadtteile Bockenheim und Westend Berücksichtigung finden. Neben den "Freunden Bockenheims", für die Geschichte Bockenheims und der Dondorf Druckerei (siehe zu den einzelnen Vereinen jeweils unten), sollte auch zur weiteren Zeitgeschichte der Frankfurter Stadtteile Westend und Bockenheims das "Frankfurter Archiv der Revolte" Berücksichtigung finden. Ein weiterer historischer Schwerpunkt sollte zum Widerstand gegen die NS-Diktatur in den Stadtteilen Bockenheim/Westend durch den "Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945" gesetzt werden. Zumal der Union-Druckerei, der seinerzeitigen Eigentümerin die Dondorf-Druckerei nebst Inventar (druckte ebenda die 1933 verbotene SPD-Zeitung "Volksstimme") nach der sogenannten Machtergreifung 1933 von den Nazis "geklaut" und sodann für Nazi-Propagandazwecke missbraucht wurde. Die Freunde Bockenheims entstanden 1979/1980 nach einem Volkshochschulkurs mit dem Thema "Näher betrachtet: Bockenheim - erlebte Geschichte". Die Erfahrung, jüngere und jüngste Geschichte selbst zu erleben, hielt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammen. Man sammelte Objekte, Fotos, Dokumente, Zeitungsausschnitte. Bereits 1980 erschien das erste Buch "Bockenheim zwischen gestern und morgen" (Auflage: 2.300 Exemplare). Es folgten viele weitere Publikationen mit Bockenheim-Bezug, u.a. auch zur Dondorf-Druckerei. Die Freunde Bockenheims organisieren neben Stadtteilführungen und Ausstellungen regelmäßig Veranstaltungen. Die Freunde Bockenheims beschäftigen sich 20 Jahren mit der Geschichte der Dondorf-Druckerei. Im Jahr 2009 konnte daher in der Ausstellungshalle der Dondorf-Druckerei die Ausstellung "Die wechselvolle Geschichte eines Industriedenkmals - Alte Druckerei Dondorf" stattfinden, dokumentiert in einer Publikation (3. Auflage 2023). Im Gebäude der Dondorf-Druckerei wäre für die Freunde Bockenheims naheliegend der Ort für Ausstellungen zur Stadtteilgeschichte, für das Archiv mit Arbeitsmöglichkeiten auch für die Nutzer des Archivs bei Forschungen (u.a. Schulklassen, Studierende). Der Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945 wurde 1967 von ehemaligen Verfolgten, Widerstandskämpfern und Kämpferinnen gegen den Nationalsozialismus und Wissenschaftler:innen in Frankfurt im Westend gegründet. Die Aufgabe, die sich der Studienkreis macht, sind die Erforschung, Dokumentation und Vermittlung der Geschichte des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus. Mit seinem "Dokumentationsarchiv des deutschen Widerstandes" und der dazugehörigen Präsenzbibliothek im Stadtteil Westend ist der Studienkreis eine wichtige Wissensquelle für die Themen Widerstand und Verfolgung in der NS-Zeit. In einer mehrmals im Jahr veröffentlichten Zeitschrift stellt der Studienkreis wissenschaftliche Forschungsbeiträge zu seinem Aufgabenfeld vor. Ausstellungen des Studienkreises Widerstand zur NS-Geschichte werden im ganzen Bundesgebiet ausgeliehen und mit Veranstaltungen begleitet. Zuletzt "Früher Widerstand gegen den Nationalsozialismus" im Juli 2024 in der Paulskirche. Der Studienkreis möchte das Projekt "Rettungswiderstand" um den "Bockenheimer Kreis" in der Dondorf-Fabrik platzieren und mit Veranstaltungen für den Stadtteil Angebote machen. Der "Bockenheimer Kreis" bezeichnet u.a. den Arzt Dr. Fritz Kahl in der Blanchardstraße, seine Frau Margarete Kahl sowie Pfarrer Welke, die in der NS-Zeit Verfolgte unterstützt und gerettet haben. Das Frankfurter Archiv der Revolte entstand seit 2017 aus einer Zusammenarbeit zu Sicherung und Dokumentation von Dokumenten zu den "Revoltejahren" vor und nach 1968. Aufgaben des Archivs: Sammlung, Wahrung und Vermittlung zeitgeschichtlichen Erbes, das sich mit dem sogenannten langen roten Jahrzehnt verbindet. Seit Frühjahr 2020 verfügt der Verein über einen Archivraum in der ehemaligen Akademie der Arbeit in der Mertonstraße 30 und kann dort Fotos und Dokumente aufbewahren und ausbereiten. Im Jahr 2020 fand die erste große Ausstellung des Frankfurter Archivs der Revolte, gemeinsam mit Partnern (u.a. Offenes Haus der Kulturen, Institut für Selbstorganisation e.V.) und mit einem umfangreichen Begleitprogramm (mit vielen Partnern) mit dem Titel "Dieses Haus ist besetzt! Frankfurter Häuserkampf 1970-1974" statt (über 1000 Besucher:innen). Das Archiv sucht nach Ausstellungsflächen, die Themen aus dem Archivbestand sowohl in einer (kleineren) Dauer-Ausstellung präsentieren können als auch abwechselnd Themenfelder zeigen können, die allesamt Bezug zu den Stadtteilen des Ortsbeirats sowie zu der universitären Geschichte der Dondorf-Druckerei aufweisen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2024, OF 1014/2 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen für eine sichere Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke zu gewährleisten. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit den bereits bewährten, temporären Trennelementen, der Umwandlung von Fahrstreifen oder einer Einbahnstraßenregelung gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstanden ist, deren Anbindung durch die inzwischen fahrradfreundliche Robert-Mayer-Straße ebenfalls verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen entlang der gesamten Brücke sind an mehreren Stellen nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel sollte es sein, einen qualitativ hochwertigen und sicheren Lückenschluss für den Radverkehr zu gewährleisten, damit die Verbindungen ihren vollen Nutzen entfalten können und ein sicheres Befahren, beispielsweise auch für Kinder, möglich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1016/2 Betreff: Fahrradparkplätze für die Jungstraße 2.0 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im vorderen Bereich der Jungstraße, Richtung Robert-Mayer-Straße, mindestens 16 zusätzliche Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Anregung von Anwohnenden. Die auf Grundlage der OM 3297 installierten Fahrradständer erfreuen sich großer Beliebtheit. Es besteht ein Bedarf an zusätzlichen Fahrradparkplätzen, damit alle Anwohnenden ihre Räder in Hausnähe sicher abstellen können. Vor allem im vorderen Bereich der Jungstraße, bei den Hausnummern 3, 4, 16 und 32 (Robert-Mayer-Straße, Bereich Jungstraße), fehlen noch jeweils vier Fahrradbügel pro Hausnummer. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2024, OF 999/2 Betreff: Benennung des Platzes an der Frauenfriedenskirche in Lothar-Zenetti-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen, der bisher unbenannte Sandplatz einschließlich der angrenzenden Wiese vor der Frauenfriedenskirche in Frankfurt-Bockenheim (Zeppelinallee 99) soll den Namen "Lothar-Zenetti-Platz" tragen. Am Straßenschild soll eine Ergänzung mit einer Kurzbiographie montiert werden. Begründung: Zur Person: Lothar Zenetti, geboren am 06. Februar 1926 in Frankfurt-Bockenheim und gestorben am 24. Februar 2019, war ein deutscher römisch-katholischer Theologe, Priester und Schriftsteller, dessen Texte heute in vielen kirchlichen Kontexten sehr bekannt sind. Zenetti wuchs in Frankfurt-Bockenheim auf und war ein Kind der Pfarrei Frauenfrieden. 1943 wurde er als 17jähriger als Luftwaffenhelfer eingezogen. 1945 geriet er in französische Kriegsgefangenschaft. Im sog. Stacheldrahtseminar des Abbé Stock von Chartres wurde er Seminarist (in Ausbildung stehender Kandidat für das katholische Priesteramt). Die dort von ihm an die Lagerwände gemalten eindrucksvollen Kreuzwegstationen sind als Reproduktionen in der Frauenfriedenskirche ausgestellt. 1946 wurde er nach Hause entlassen, machte das Abitur und begann sein Theologiestudium in Sankt Georgen. 1952 wurde er von Bischof Kempf zum Priester geweiht. Nach seiner Kaplanszeit war Lothar Zenetti von 1969 bis 1995 Gemeindepfarrer in St. Wendel in Frankfurt-Sachsenhausen. Er kehrte anschließend nach Frankfurt-Bockenheim und in die Pfarrgemeinden Frauenfrieden und St. Elisabeth zurück und übernahm hier auch im Ruhestand noch viele Dienste. Lothar Zenetti war u. a. Hörfunkbeauftragter für die katholische Kirche beim HR, Journalist und einer der Sprecher des "Wort zum Sonntag" der ARD. Er wurde 1962 zum Stadtjugendpfarrer ernannt und war auch Berater bei der deutschen Bischofssynode. Er schrieb zahlreiche oft humorvolle, hintergründige und auch kritische Geschichten (darunter die Weihnachtsgeschichte in Frankfurter Mundart), Gedichte und zahlreiche Texte für Kirchenlieder, die in katholischen und evangelischen Gesangbüchern ihren Niederschlag gefunden haben - nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und der Schweiz. Viele seiner Gedichte wurden vertont - so z. B. "Was keiner wagt" von Konstantin Wecker. Lothar Zenetti war Jazzliebhaber und stand in engem Kontakt mit Albert Mangelsdorff, mit dem er die Idee für lebendige Gottesdienste mit Jazzmusik entwickelte. 1995 erhielt er den "Stoltze Laternenpreis" für satirisch-literarisches Schaffen im Sinne Friedrich Stoltzes. Lothar Zenetti war zeitlebens eng mit Frankfurt-Bockenheim und der Frauenfriedenskirche verbunden. Zum Rahmen: Adressänderungen für Liegenschaften ergeben sich durch die Benennung nicht. Der Antrag wurde bereits mit den Ämtern sowie dem Institut für Stadtgeschichte vorab abgestimmt. Die Gemeinde bietet an, anlässlich der Platzbenennung ein Gemeindefest auszurichten. Die Antragsteller stehen in Kontakt zum Verwaltungsrat der Gemeinde und bieten an, die Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat und die Terminabstimmung mit den Ämtern zu koordinieren. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Initiative vom 09.09.2024, OI 70 entstanden aus Vorlage: OF 991/2 vom 25.08.2024 Betreff: Neuer Mitscherlichplatz Vorgang: OM 5879/24 OBR 2 Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, 1. die aktuelle Namensgebung des Mitscherlichplatzes rückgängig zu machen; 2. den Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße in "Mitscherlichplatz" zu benennen. Die Entwicklungen um den aktuellen Mitscherlichplatz bedauert der Ortsbeirat zutiefst. Der Kiosk wurde seitens der Stadt - entgegen dem ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates - dem Investor des Hochhauses 160 Park View Grüneburgweg/Ecke Fürstenberger Straße überlassen. Die Fläche des Mitscherlichplatzes liegt nur noch zu einem Drittel auf öffentlichem Grund. Die übrigen zwei Drittel liegen auf privater Fläche des Investors, weshalb die Stadt die gesamthafte Gestaltung des Platzes ebenfalls aufgegeben und dem Investor überlassen hat. Schließlich wurde bekannt, dass dieser den sich in seinem privaten Eigentum befindlichen Teil des aktuellen Mitscherlichplatzes als Hotelauffahrt nutzen und entsprechend gestalten will. Eine konstruktive Kommunikation der Mitscherlich-Initiative, deren Engagement maßgeblich für die Benennung des Ortes nach dem Ehepaar Mitscherlich war, mit dem Investor ist schon lange nicht mehr möglich. Entsprechend gab es keine Einflussmöglichkeiten mehr, die Platzgestaltung auf eine dem Andenken an die Personen und das Werk des Ehepaares Mitscherlich angemessene Entwicklung hin zu lenken. Die Entwicklung des Platzes und seines Umfeldes läuft dem zuwider, wofür die Mitscherlichs insbesondere im Hinblick auf die Stadtentwicklung standen. Die Einschätzung, dass an dieser Stelle kein würdiges Gedenken an diese großen Persönlichkeiten mehr möglich ist, teilt der Ortsbeirat mit der Mitscherlich-Initiative. Alternativ wurde ein Ort für eben dieses Andenken gesucht, an dem die Mitscherlichs und ihr Schaffen einer interessierten Öffentlichkeit in einem gebührenden Rahmen präsentiert werden kann. Hierfür wurden mehrere Plätze im Umfeld des Sigmund-Freud-Institutes, dessen erster Direktor Alexander Mitscherlich war, gesucht. Der Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße eignet sich hierfür, weil er stark belebt ist und insbesondere viele Fußgänger*innen ihn überqueren. Er bietet auch Platz für Infotafeln oder alternative noch zu planende Informationselemente. Interessant könnte hier auch sein, dass der Platz zwar durch die Bäume ein fast geschlossenes Kronendach hat, aber seitlich von allen Richtungen her beinahe durchgehend freie Sichtachsen bietet und somit Informationselemente auch von W eitem gut sichtbar wären. Derzeit ist die Aufenthaltsqualität des Platzes noch ausbaufähig. Hierfür müsste in einem weiteren Schritt eine Platzgestaltung erarbeitet werden, die diesen optisch aufwertet, Sitz-/Verweilmöglichkeiten schafft und dabei auf den Platz angepasste Informationselemente zu den Mitscherlichs berücksichtigt. Die Mitscherlich-Initiative sowie der Sohn des Ehepaares Mitscherlich stehen hinter diesem Vorschlag und möchten sich in die Gestaltung des Platzes und insbesondere der Informationselemente konstruktiv mit einbringen. (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt mit eigener Bearbeitung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5879 Versandpaket: 18.09.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2024, OF 1003/2 Betreff: Pumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb umstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und berichten, mit welchem Aufwand (konkrete Maßnahme und Kosten) die Wasserpumpe am Wasserspielplatz in der Zeppelinallee von Batteriebetrieb auf Netzbetrieb umgestellt werden kann. 2. sollten die Maßnahmen ohne signifikante Umstände aus dem laufenden Haushalt bewerkstelligt werden können, diese nach der Sommerperiode umzusetzen. 3. zu prüfen und berichten, ob auch der Wasserspielplatz im Grüneburgpark mit einer batteriebetriebenen Pumpe läuft, und falls ja, hier ebenfalls den Umbauaufwand zu prüfen. 4. zu prüfen und berichten, warum es überhaupt einer Pumpe am Wasserspielplatz bedarf und nicht der Wasserdruck der Leitungen selbst genügt. Begründung: Dieses Jahr fiel Ende August - also gerade in der besonders langanhaltend heißen Phase dieses Sommers - die Pumpe am Wasserspielplatz erneut aus. Auf Nachfrage beim Amt lag dies an der leeren Batterie der Pumpe. Auch im letzten Jahr blieb der Wasserfluss bereits in einer ähnlichen Wetterphase aus - möglicherweise aus demselben Grund. Es sollte vermieden werden, dass gerade in einer sehr langanhaltend heißen Phase Wasserspielplätze nicht funktionsfähig sind. Insbesondere Kinder brauchen an heißen Tagen Möglichkeiten der Abkühlung, wie sie ihnen ein Wasserspielplatz bietet. Ein Batteriebetrieb ist gerade in heißen Phasen - aufgrund der dann verstärkten Nutzung - anfällig für einen Ausfall. Ein Netzbetrieb könnte hier für Abhilfe sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 987/2 Betreff: Effizienteres Management der Straßensperrungen im Straßenraum des südlichen Westends Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit den zahlreichen Baustellen und Strassensperrungen im Westend für die einzelnen gesperrten Abschnitte folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Was sind jeweils die Gründe und Dauer der genehmigten Sperrung? 2. Was sind die Gründe für den zweijährigen Baustillstand auf der Bockenheimer Landstrasse und eine siebenjährige Sperrung auf der Feuerbachstrasse? 3. Wie kann für die Anwohner, die teilweise für Anwohnerparken zahlen, dennoch ausreichend Parkraum zur Verfügung gestellt werden bzw. können für die Dauer der Sperrungen die Gebühren für Anwohnerparken ausgesetzt werden? 4. Koordinieren Bauamt und Amt für Strassenbau und Entwicklung die Sperrungen? 5. Wie könnte ein Konzept für effizientere Steuerung von Strassensperrungen aussehen? Bei den Sperrungen handelt es sich um folgende Strassen, die abschnittsweise sogar beidseitig gesperrt sind: - Lindenstrasse zwischen Guiolettstrasse und Kettenhofweg - Guiolettstrasse von Lindenstrasse bis Feuerbachstrasse - Lessingstrasse zwischen Guiolettstrasse und Kettenhofweg - Feuerbachstrasse zwischen Guiolettstrasse und Kettenhofweg (Sperrung seit 7 Jahren) - Guiolettstrasse zwischen Feuerbachstrasse und Ulmenstrasse - Sperrung Abbiegerspur Bockenheimer Landstraße kurz vor der Oper (hier wurde seit Errichten der Sperrung vor 2 Jahren NICHT gearbeitet) Begründung: Um die Lessing-Strasse im Südlichen Westend haben die Anwohner seit kurzem mit einer massiven Flut von Bauarbeiten und damit einhergehende Straßensperrungen zu kämpfen (siehe Fotos unten). Sicherlich 80% (!) der Parkplätze sind aufgrund von Bauaktivitäten weggefallen - zusätzlich zu den Parkplätzen, die vor einem Jahr bereits auf dem Kettenhofweg im Rahmen der Umgestaltung zur fahrradfreundlichen Nebenstraße weggefallen sind. Einerseits wird an vielen Baustellen sechs Tage die Woche von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends gearbeitet - es ist einfach immer laut. Auch klagen die Anwohner über ständigen Baustellendreck. Die Sperrungen führen auch für Fußgänger zu massiven Einschränkungen. Zudem gibt es auch Sperrungen zu Baustellen, an denen seit Jahren nicht mehr gearbeitet wurde. Nachstehende Karte verdeutlicht die Situation. Nachfragen und Beschwerden von Bürgern, die in ihrer Nachbarschaft mittlerweile wegen der zahllosen Sperrungen weder für Fußgänger noch für Autos Platz finden -und dies teilweise über Jahre. Sperrungen von Parkplätzen aufgrund von Baustellen / Hausrenovierungen Fotos der Sperrungen: Quelle: Fotos eines Anwohners Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1018 2024 Die Vorlage OF 987/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 975/2 Betreff: Neuer Mitscherlichplatz Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte den aktuellen Mitscherlichplatz zu entwidmen, 2. gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte den Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße (siehe Abbildung) in "Mitscherlichplatz" zu benennen 3. Die Bushaltestelle der Linie 50 "Schubertstraße" zum nächsten Fahrplanwechsel in "Mitscherlichplatz" umzubenennen. Begründung: Die Entwicklungen um den aktuellen Mitscherlichplatz bedauert der Ortsbeirat zutiefst. Der Kiosk wurde seitens der Stadt - entgegen dem ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates - dem Investor des Hochhauses Park View Grüneburgweg / Fürstenberger Straße überlassen. Die Fläche des Mitscherlichplatzes liegt nur noch zu 1/3 auf öffentlichem Grund. Die übrigen 2/3 liegen auf privater Fläche des Investors, weshalb die Stadt die gesamthafte Gestaltung des Platzes ebenfalls aufgegeben und dem Investor überlassen hat. Schließlich wurde bekannt, dass dieser den in seinem privaten Eigentum befindlichen Teil des aktuellen Mitscherlichplatzes als Hotelauffahrt nutzen und entsprechend gestalten will. Eine konstruktive Kommunikation der Mitscherlich-Initiative, deren Engagement maßgeblich für die Benennung des Ortes nach dem Ehepaar Mitscherlich war, mit dem Investor ist schon lange nicht mehr möglich. Entsprechend gab es keine Einflussmöglichkeiten mehr, die Platzgestaltung auf eine dem Andenken an die Personen und das Werk des Ehepaares Mitscherlich angemessene Entwicklung hin zu lenken. Im Gegenteil läuft die Entwicklung des Platzes und seines Umfeldes dem zuwider, wofür die Mitscherlichs insbesondere im Hinblick auf die Stadtentwicklung standen. Die Einschätzung, dass hier kein würdiges Gedenken an diese großen Persönlichkeiten mehr möglich ist, teilt der Ortsbeirat mit der Mitscherlich-Initiative. Alternativ wurde ein Ort für eben dieses Andenken gesucht, an dem die Mitscherlichs und ihr Schaffen einer interessierten Öffentlichkeit in einem gebührenden Rahmen präsentiert werden kann. Hierfür wurden mehrere Plätze im Umfeld des Sigmund-Freud-Institutes, dessen erster Direktor Alexander Mitscherlich war, gesucht. Der Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße eignet sich hierfür, weil er stark belebt ist und insbesondere viele Fußgänger*innen ihn überqueren. Er bietet auch Platz für Infotafeln oder alternative noch zu planende Informationselemente. Interessant könnte hier auch sein, dass der Platz zwar durch die Bäume ein fast geschlossenes Kronendach hat, aber seitlich von allen Richtungen her beinahe durchgehend freie Sichtachsen bietet und somit Informationselemente auch von weitem gut sichtbar wären. Derzeit ist die Aufenthaltsqualität des Platzes noch ausbaufähig. Hierfür müsste in einem weiteren Schritt eine Platzgestaltung erarbeitet werden, die diesen optisch aufwertet, Sitz-/Verweilmöglichkeiten schafft und dabei auf den Platz angepasste Informationselemente zu den Mitscherlichs berücksichtigt. Die Mitscherlich-Initiative sowie der Sohn des Ehepaares Mitscherlich stehen hinter diesem Vorschlag und möchte sich in die Gestaltung des Platzes und insbesondere der Informationselemente konstruktiv einbringen. (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt, eigene Bearbeitung der Antragstellenden) Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.08.2024, OF 991/2 Antrag vom 06.09.2024, OF 992/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 13 Die SPD- und die FDP-Fraktion stellen den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 991/2 um eine Runde zurückzustellen. Beschluss: Initiative OI 70 2024 Anregung an den Magistrat OM 5879 2024 1. Die Vorlage OF 975/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 991/2 und OF 992/2 für erledigt erklärt. 2. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 991/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 992/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 1. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Zurückstellung) 2. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Linke (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 991/2 Betreff: Neuer Mitscherlichplatz Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte den aktuellen Mitscherlichplatz zu entwidmen, den Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße (siehe Abbildung) in "Mitscherlichplatz" zu benennen. Begründung: Die Entwicklungen um den aktuellen Mitscherlichplatz bedauert der Ortsbeirat zutiefst. Der Kiosk wurde seitens der Stadt - entgegen dem ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates - dem Investor des Hochhauses Park View Grüneburgweg / Fürstenberger Straße überlassen. Die Fläche des Mitscherlichplatzes liegt nur noch zu 1/3 auf öffentlichem Grund. Die übrigen 2/3 liegen auf privater Fläche des Investors, weshalb die Stadt die gesamthafte Gestaltung des Platzes ebenfalls aufgegeben und dem Investor überlassen hat. Schließlich wurde bekannt, dass dieser den in seinem privaten Eigentum befindlichen Teil des aktuellen Mitscherlichplatzes als Hotelauffahrt nutzen und entsprechend gestalten will. Eine konstruktive Kommunikation der Mitscherlich-Initiative, deren Engagement maßgeblich für die Benennung des Ortes nach dem Ehepaar Mitscherlich war, mit dem Investor ist schon lange nicht mehr möglich. Entsprechend gab es keine Einflussmöglichkeiten mehr, die Platzgestaltung auf eine dem Andenken an die Personen und das Werk des Ehepaares Mitscherlich angemessene Entwicklung hin zu lenken. Im Gegenteil läuft die Entwicklung des Platzes und seines Umfeldes dem zuwider, wofür die Mitscherlichs insbesondere im Hinblick auf die Stadtentwicklung standen. Die Einschätzung, dass hier kein würdiges Gedenken an diese großen Persönlichkeiten mehr möglich ist, teilt der Ortsbeirat mit der Mitscherlich-Initiative. Alternativ wurde ein Ort für eben dieses Andenken gesucht, an dem die Mitscherlichs und ihr Schaffen einer interessierten Öffentlichkeit in einem gebührenden Rahmen präsentiert werden kann. Hierfür wurden mehrere Plätze im Umfeld des Sigmund-Freud-Institutes, dessen erster Direktor Alexander Mitscherlich war, gesucht. Der Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße eignet sich hierfür, weil er stark belebt ist und insbesondere viele Fußgänger*innen ihn überqueren. Er bietet auch Platz für Infotafeln oder alternative noch zu planende Informationselemente. Interessant könnte hier auch sein, dass der Platz zwar durch die Bäume ein fast geschlossenes Kronendach hat, aber seitlich von allen Richtungen her beinahe durchgehend freie Sichtachsen bietet und somit Informationselemente auch von weitem gut sichtbar wären. Derzeit ist die Aufenthaltsqualität des Platzes noch ausbaufähig. Hierfür müsste in einem weiteren Schritt eine Platzgestaltung erarbeitet werden, die diesen optisch aufwertet, Sitz-/Verweilmöglichkeiten schafft und dabei auf den Platz angepasste Informationselemente zu den Mitscherlichs berücksichtigt. Die Mitscherlich-Initiative sowie der Sohn des Ehepaares Mitscherlich stehen hinter diesem Vorschlag und möchte sich in die Gestaltung des Platzes und insbesondere der Informationselemente konstruktiv einbringen. Anlage: (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt, eigene Bearbeitung der Antragstellenden) Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.08.2024, OF 975/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 13 Die SPD- und die FDP-Fraktion stellen den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 991/2 um eine Runde zurückzustellen. Beschluss: Initiative OI 70 2024 Anregung an den Magistrat OM 5879 2024 1. Die Vorlage OF 975/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 991/2 und OF 992/2 für erledigt erklärt. 2. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 991/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 992/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 1. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Zurückstellung) 2. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Linke (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 989/2 Betreff: Zusätzliche Umleitung während der Baumaßnahme und der Sperrung des Reuterwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, während der weiteren Bauabschnitte der Sperrung des Reuterwegs auf Höhe des Bremer Platzes (Kreuzung Bremer Straße/ Fürstenbergerstraße) eine Umleitung für von der Miquelallee kommenden Verkehr einzurichten. Für den Verkehr, der die Sperrung des Reuterwegs nicht wahrgenommen hat, soll zur Entlastung der Wohnstraßen im nördlichen Westend eine Umleitung über Fürstenbergerstraße und Liebigstraße in Richtung Bockenheimer Landstraße erfolgen. Begründung: Trotz der bisher erfolgenden Umleitung auf der Eschersheimer Landstraße fließt ein Teil des Verkehrs in Unkenntnis der Sperrung des Reuterwegs weiterhin über die Bremer Straße in die Wohnstraßen des nördlichen Westends. Eine weitere Umleitung ab dem Bremer Platz über die Fürstenbergerstraße und den Kreisel in die breitere Liebigstraße würde den Verkehrsdruck aus den engeren Wohnstraßen nehmen. Zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung, denen seit der Einrichtung der Baustellen eine deutliche Zunahme des Verkehrs in den Wohnstraßen aufgefallen ist, geben dem Ortsbeirat 2 Anlass, die vorgeschlagene Erweiterung der Umleitung zu empfehlen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5885 2024 Die Vorlage OF 989/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2024, OF 973/2 Betreff: Straßenverkehrsgefährdung für Kleinkinder im Westend Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Städtische Verkehrspolizei soll schnelltsmöglich in der Kronberger Straße, die als Umleitungsstraße dient, während der morgendtlichen Rushhour Geschwindigkeitskontrollen und auch danach ausführen. Begründung: Anwohner der Kronberger Straße, die allmorgendlich zur Rushhour ihre Kleinkinder zu Fuß zur Kita bringen, berichten über zu schnell fahrende Fahrzeuge auf der Kronberger Straße die in einer Tempo 30 Zone liegt und als Umleitungsstrecke dient. Aufgrund von Baumaßnahmen auf dem Reuterweg wird der Stadteinwärts fahrende Verkehr in die Kronberger Straße geleitet und über die Umleitungsbeschilderung in die Liebigstraße in Richtung Bockenheimer Landstraße geführt. Manche Fahrzeuglenker nutzen auch andere Straßen, wie z.B. Oberlindau oder Myliusstraße, um auf die Bockenheimer Landstraße zu gelangen. Hierbei wird von den Fahrzeuglenkern gerne die Tempo 30 Zonen Regelung ignoriert um schnell weiter zu kommen. Um die zu Fuß gehenden Eltern mit ihren Kleinkindern zu schützen sind schnellstmöglich Geschwindigkeitskontrollen im Berufsverkehr und auch danach durchzuführen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5689 2024 Die Vorlage OF 973/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 964/2 Betreff: Kirchort Sankt Elisabeth langfristig für den Stadtteil sichern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. mit dem Bistum Limburg, der Katholischen Pfarrei Sankt Marien sowie der Gemeinde Sankt Elisabeth in Kontakt zu treten und gemeinsam mit der Gemeinde, Sozialverbänden und der Bevölkerung Bockenheims ein Konzept zu entwickeln, um Kirche, Gemeindezentrum und Pfarrhaus langfristig für soziale und öffentliche Nutzungen im Stadtteil (z.B. als Ersatz für den ehemaligen Saalbau Bockenheim an der Schwälmer Straße) zu erhalten; 2. notwendige Erneuerungsbedarfe (z.B. energetische Sanierung des Pfarrhauses) der Gebäude zu unterstützen; 3. auf einer denkmalgerechten Sanierung des Turmhelms (derzeit im Bau) zu bestehen und hier entsprechend mit dem Bistum Limburg zu verhandeln. Der Ortsvorsteher wird gebeten, die Verantwortlichen von Sankt Marien und Sankt Elisabeth in den Ortsbeirat einzuladen. Begründung: Die Pfarrei Sankt Marien (Frauenfriedenskirche/ Zeppelinallee) ist derzeit noch Eigentümerin von 32 Immobilien in ihrem räumlichen Bereich (Bockenheim, Hausen, Rödelheim, Praunheim). Im Rahmen der kirchlichen Immobilienstrategie (KIS) des Bistums Limburg sind alle Pfarreien aufgrund eines hohen Investitionsstaus zur Überprüfung ihrer Immobilienbestände aufgefordert, mit dem Ziel Umnutzung, Umbau oder Schließung voranzutreiben. Davon sind die Kindertagesstätten bislang ausgeschlossen. Die Pfarrei Sankt Marien hat in einer zweijährigen Diskussionsphase ein Konzept für ihre Bestände entwickelt, das voraussichtlich auch umgesetzt wird. Ein endgültiger Beschluss (ggf. auch über teil-sakrale Nutzungen) soll bis Ende des Jahres gefasst werden. Zu diesem Konzept gehört die Aufgabe von Sankt Elisabeth am Kurfürstenplatz in Bockenheim. Für die Umnutzung der Kirche und ihrer Nebengebäude sollen Ideen entwickelt werden, die jedoch die Pfarrei Sankt Marien nicht mehr finanziell belasten sollen. Eine öffentliche Sitzung der Pfarrei Sankt Marien am 22. Mai erbrachte zudem die Information, dass es bei der Gemeinde Sankt Elisabeth für eine denkmalgerechte Sanierung des Kirchturms keine ausreichenden Rücklagen gibt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5686 2024 Die Vorlage OF 964/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2024, OF 961/2 Betreff: Radweg von der Zeppelinallee in Richtung Norden wieder freigeben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrt für Radfahrer an der Zeppelinallee in Richtung Norden zwecks Querung der Zeppelinallee/Miquelallee per Ampel und über die Straße "Am Leonhardsbrunn" Richtung Grüneburgpark/Radweg am Ginnheimer Stadtweg wieder freizugeben. Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die aufwendigen Beschilderungen, die Einbahnregelung des Radwegs an der Zeppelinallee, die Einrichtung einer Fahrradampel und die Umwidmung eines Parkplatzes für die Sicherheit des Radverkehrs erforderlich waren. Begründung: Als Anwohnerin und Berufspendlerin gen Mertonviertel kennt die Antragstellerin die Gegebenheiten sehr gut. Die Antragstellerin hat an der Zeppelinallee noch keine gefährlichen Situationen mit Fußgängern oder Radfahrern wahrgenommen. Die Antragstellerin begrüßt hingegen die Markierungen des Radwegs zur Querung auf Höhe der Einmündung Ludolfusstraße. Der Antragstellerin ist unklar, warum der Radverkehr aus der Ludolfusstr. bzw. aus Richtung Bockenheimer Warte kommend den Grünstreifen verlassen und gegen die Einbahnstraße an der Zeppelinallee weiter fahren soll. Zugleich ist der Antragstellerin unklar, wozu dann überhaupt für weniger als 50m ein Zweirichtungsradweg ausgeschildert wird. Schließlich ist die Funktion der Fahrradampel aus Richtung Norden oder Westen kommend fragwürdig, da der meiste Radverkehr nach Beobachtungen der Antragstellerin an der Grünanlage stattfindet und die Einmündung von der Hauptverkehrsstraße unabhängig befahrbar ist. Es sei darauf hingewiesen, dass es im Ortsbezirk zahlreiche Stellen mangelhafter Fahrradinfrastruktur gibt, zu denen Antworten des Magistrats ausstehen. Es erschiene begrüßenswert, wenn diese Stellen beplant und nicht Grünanlagen über das erforderliche Maß beschildert würden. Anfang und Ende des Radwegs an der Einmündung Ludolfusstr./Zeppelinallee Aus Richtung Zeppelinallee kommend wird gewarnt, ab hier können Radfahrer entgegenkommen. Tatsächlich nutzen viele Radfahrer entweder den Übergang über die Miquelallee oder biegen in die Straße am Leonardsbrunn zur Weiterfahrt gen Grüneburgpark/nördliche Stadtteile ein. Hier sollen Radfahrer eigentlich den Grünstreifen verlassen. Die Fahrradampel zur Einfahrt in die Grünanlage: Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5684 2024 Die Vorlage OF 961/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und Linke gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2024, OF 936/2 Betreff: Wohnimmobilien des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Bockenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. baldmöglichst mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) in Austausch zu treten und ihn an seine Verantwortung für das Gemeinwohl zu erinnern; 2. ggf. auch über die Landesregierung darauf hinzuwirken, dass der DFB seine in den 50er Jahren erworbenen Wohnimmobilien im sog. Bockenheimer "Diplomatenviertel" - anders als angekündigt - nicht zu Höchstpreisen auf dem Markt anbietet, sondern sich möglichst um eine nicht ausschließlich renditeorientierte, bzw. ggf. gemeinwohlorientierte Nachfolge bemüht; 3. ansonsten darauf hinzuwirken, dass die zum Verkauf stehenden Wohnimmobilien zunächst in praktikabler Form den Mietern und Mieterinnen zum Kauf angeboten werden; 4. somit auch darauf hinzuwirken, dass die Mehrgenerationen-Nachbarschaft (28 Wohneinheiten) durch den Verkauf und mögliche extreme Mieterhöhungen nicht gefährdet wird; 5. darauf hinzuwirken, dass die Sichtbarkeit und das Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer "Diplomatenviertels" durch den Verkauf nicht gefährdet wird; 6. eine höhere Verdichtung des zum Verkauf stehenden Areals zwischen Hans-Sachs-Straße, Bernusstraße und Zeppelinallee durch Abriss und Neubauten zu verhindern und 7. nicht zuzulassen, dass die für Urbanes Grün, Klimafolgenanpassung und Artenschutz außergewöhnlich hohe Qualität des gesamten Areals zerstört wird (Verhinderung z.B. durch Anwendung der Freiraumsatzung). Begründung: Der DFB will seine Immobilien im Stadtgebiet, darunter das Areal im Diplomatenviertel schnellstmöglich verkaufen und hat die Mieterinnen und Mieter seiner Wohnungen kurzfristig vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Gefahr besteht, dass bei einem kurzfristigen Verkauf spekulative Anbieter zur Gefahr für die derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohner (Familien) werden. Zudem besteht die Gefahr, dass das Quartier weiter verdichtet wird, seinen Charakter, seine Bedeutung für die jüdische Geschichte Bockenheims und seine Qualitäten verliert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 41 Die Vorlage OF 936/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Auf Wunsch der CDU und FDP wird über die Vorlage OF 936/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5493 2024 Die Vorlage OF 936/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor an das Ende von Ziffer 2. folgender Wortlaut hinzugefügt wird: "und kommunalnahe (z. B. ABG Frankfurt Holding GmbH, GIMA Frankfurt)". Abstimmung: Ziffern 1. bis 5.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) Ziffer 6.: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 7.: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 931/2 Betreff: Kosten und Ausschreibungen der temporären Umgestaltungsmaßnahmen bei den fahrradfreundlichen Nebenstraßen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die in der temporären Projektphase "Fahrradfreundliche Nebenstrassen" befindlichen Bereiche im Ortsbezirk 2 zu prüfen und zu berichten: - Was haben die temporären Umgestaltungsmassnahmen bisher gekostet? - Wie setzen sich die Kosten für die Umgestaltungsmaßnahmen genau zusammen - wie verteilen sich die Kosten auf den Grüneburgweg und den Kettenhofweg? - Was war das ursprünglich geplante Budget und liegen die Kosten der Umgestaltungsmaßnahmen bisher im Rahmen des Budgets? - Was hat die wissenschaftliche Begleitung durch die Frankfurt University of Applied Sciences für die einzelnen umgestalteten Strassen bisher gekostet? Welche Kosten sind bis zum Abschluß des Projektes je Strasse (Grüneburgweg, Kettenhofweg und Oeder Weg) noch zu erwarten? - Gab es eine Ausschreibung der Wissenschaftlichen Begleitung, an der sich mehrere Unisversitäten in Deutschland beteiligen konnten? Begründung: Die obigen Fragen kamen von Anwohnern, die sich angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage Frankfurts zunehmend Sorgen machen, ob die Kosten eines temporären Umbau-Experimentes den etwaigen Nutzen rechtfertigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 931/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2024, OF 965/2 Betreff: Kommunikationstafeln für eine barrierefreie Kommunikation auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Mindestens folgende Spielplätze mit Kommunikationstafeln (siehe Anlage) auszustatten - Spielplatz Landgrafenstraße - Spielplatz am Hessenplatz - Spielplatz Von-Bernus-Park (Süd) - Spielplatz Zeppelinallee - Spielplatz Fintosch Kita (Innenhof) 2. zu prüfen und zu berichten, welche konkreten Maßnahmen gemäß der UN Behindertenrechskonvention von 2006 für eine barrierefreie Kommunikation im öffentlichen Raum des Ortsbezirk 2 kurz-/mittelfristig geplant sind. Begründung: Die Kommunikationstafeln tragen zu einer niederschwelligen, barrierefreien Kommunikation zwischen den Kindern bei. Kinder, die (noch) nicht sprechen können, haben so die Möglichkeit ihre Bedürfnisse und Wünsche mitzuteilen. Somit ist es auch Kindern mit Sprachbeeinträchtungen möglich (die o.g. Spielplätze besuchen) niederschwellig mit anderen Kindern in Interaktion zu treten. Deutschland hat seit 2009 die UN Behindertenrechtskonvention von 2006 ratifiziert und sich in diesem Rahmen verpflichtet jedem behinderten Menschen die Teilhabe und Barrierefreiheit u.a. im öffentlichen Raum und in der Kommunikation zu gewährleisten (vgl Die UN-Behindertenrechtskonvention | Aktion Mensch (aktion-mensch.de) oder auch Rechte von Menschen mit Behinderungen | Institut für Menschenrechte (institut-fuer-menschenrechte.de)) Neben Unterstützter Kommunikation (UK) durch Gebärden ist es im Umgang mit behinderten Menschen (und insbesondere Kindern) mittlerweile Standard im täglichen Umgang mit betroffenen Personen grafische Symbole zu nutzen. vgl auch Über UK - Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation (gesellschaft-uk.org) Betroffen sind eine Vielzahl von Menschen mit unterschiedlichen Syndromen / Einschränkungen die von Autismusspektrum-Störungen, Sprachentwicklungs- oder Hörstörungen (SES) über Trisomie-21 bis hin zu selteneren bzw weniger bekannten Syndromen wie dem PhelanMc Dermid Syndrom oder dem Angelman Syndrom oder generellen Erkrankungen der Sprechorgane reichen. (vlg u.a. Das Down-Syndrom und die logopädische Therapie (logopaedie.com) In nahezu jeder inklusiven Einrichtung (mit der wir persönlich in den letzten Jahren zu tun hatten) ist die Nutzung grafischer Symbole üblich. Im deutschsprachigen Raum hat sich die Nutzung der sogenannten Metacom-Symbole durchgesetzt (entwickelt von Frau Kitzinger, vgl METACOM 9 Desktop (metacom-symbole.de)) Betroffene Menschen nutzen die Symbole durch "Daraufzeigen", um ihre Bedürfnisse entsprechend auszudrücken (mir ist kalt, ich habe Hunger, ich bin müde. . oder im Falle eines Spielplatzes - ich möchte rutschen, wippen, schaukeln, Verstecken spielen. .) Die Kommunikationstafeln vereinfachen eine bi-direktionale Kommunikation, da beide - eingeschränkt und nicht-eingeschränkt - die Tafeln nutzen und sich verständlich machen können. (vgl Kommunikationstafel - Wikipedia) Die relevanten Spielplatztafeln werden hergestellt vom Autismusverlag Spielplatztafel | Autismusverlag. Eine fertige Tafel kostet je nach Größe 160 EUR bis 250 EUR (A1, A0). Kostenlos herunterladen kann man sich die die Tafel übrigens auch als PDF unter: https://eu.autismusverlag.ch/media/archive/c9/bd/bd/Spielplatztafel- _f-ur-Download.zip Bilderquelle: Autismusverlag.ch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 34 Die Vorlage OF 965/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5687 2024 Die Vorlage OF 965/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2. des Antragstenors zu Ziffer 3. wird. Es wird eine neue Ziffer 2. mit folgendem Wortlaut eingefügt: "das Kinderbüro und den Verein andere Worte mit in die Planungen einzubeziehen". Weiterhin wird am Ende des Antragstenors folgender Satz ergänzt: "Der Ortsbeirat ist bereit sich an den anfallenden Kosten zu beteiligen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2024, OF 933/2 Betreff: Offenlegung der Kosten für die Reinigung und Erneuerung der Poller als Begrenzung der Parkflächen im Straßenraum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Kosten für die regelmäßige Reinigung und Erneuerung der jüngst vermehrt bei der Errichtung fahrradfreundlicher Nebenstrassen vermehrt eingesetzen Pollern darzulegen. Folgende Fragen im Einzelnen: 1. Installationskosten eines Pollers 2. Gesamtkosten der Poller-Installation für die Umgestaltung des Kettenhofweges in eine fahrradfreundliche Nebenstrasse 3. Poller-Reinigungs-Kosten für 2023 im umgestalteten Kettenhofweg 4. Entwicklung von alternativen, kostengünstigeren und umweltfreundlicheren Masnahmen, die die Poller ersetzen könnten - wie z.B. nur die Strassenmarkierung, die ja auch klar Flächen abgrenzt. Begründung: Nachfragen und Beschwerden von Bürgern, die in ihrer Nachbarschaft die Poller als wenig sinnvolle und sehr teure, Vandalismus-anfällige Maßnahme betrachten. Weitere Details auf der folgenden Seite. Anwohner wiesen mit nachstehenden Fotos exemplarisch auf Poller (Nr. 14) mit extrem kurzer Lebensdauer vor der Reinigung an der Beethovenstraße Ecke Kettenhofweg hin, der entweder gereinigt oder ersetzt wurde und fragen nach den Kosten für die insgesamt 14 Poller. Auch fragten sich die Anwohner, ob nicht die einfache Markierung ausreiche - angesichts der knappen Haushaltslage der Stadt Frankfurt. Quelle: Fotos von Anwohnern Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 933/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2024, OF 853/2 Betreff: Wegweiser zum WC in der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte auf allen Ebenen Wegweiser zu den Toilettenanlegen auf der B Ebene anzubringen. Begründung: Öffentliche Toiletten sind in Frankfurt selten und wo diese existieren, fehlt im Umfeld oft ein Wegweiser zu den WC-Standorten. In der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte existiert in der B-Ebene eine öffentliche Toilette, wenn auch leider nicht barrierefrei zugänglich. Wer an dieser sehr frequentierten U-Bahn-Station auf den Bahnsteigebenen B, C und D einen Hinweis auf die in der B-Ebene gelegenen Toiletten sucht, braucht schon ein kriminalistisches Gespür und viel Zeit. In der östlich gelegenen B-Ebene mit Zugängen von der Bockenheimer Landstraße, Zeppelinallee und Senckenberganlage, befinden sich hingegen entsprechende Hinweisschilder. Quelle: Lageplan der VGF B-Ebene Ost Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2024, OA 443 entstanden aus Vorlage: OF 820/2 vom 04.01.2024 Betreff: Die tödlichen Unfälle in Passau und in Niederkassel sind Anlass, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Aufzugs und der Umgebung der U-Bahn in der Bockenheimer Landstraße zu schaffen Vorgang: OM 2079/22 OBR 2; ST 2063/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf der Seite des U-Bahn-Aufzugs in der Bockenheimer Landstraße in Richtung Alte Oper Poller vor der Aufstellungsfläche aufzustellen, die üblicherweise zum Schutz vor Lkws und Anschlägen benutzt werden. Dass auf der östlichen Seite nur einfache Poller aufgestellt wurden, weil im Planfeststellungsbeschluss Poller überhaupt nicht vorgesehen waren (siehe Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2063), hält der Ortsbeirat ausdrücklich nicht für eine ausreichende Begründung, keine sicheren Poller aufzustellen. Begründung: Der Unfall in Niederkassel, bei dem ein fünfzehnjähriger Jugendlicher an einer Bushaltestelle durch einen Pkw tödlich verletzt wurde und der tödliche Unfall in Passau, bei dem eine Mutter und ihre elfjährige Tochter durch einen ausweichenden Lkw ums Leben kamen sowie Fußgänger verletzt wurden, sind der Beweis für die Notwendigkeit von zusätzlichen Schutzeinrichtungen im Fall des Aufzugs in der Bockenheimer Landstraße. Es ist unerklärlich, wieso vor dem Aufzug in Richtung Bockenheim terrorsichere Poller aufgestellt wurden, aber auf der gegenüberliegenden Seite in Richtung Alte Oper, an der Fußgänger üblicherweise warten, nur normale Poller aufgestellt wurden. Diese bieten keinen Schutz vor schnell fahrenden Pkws, geschweige denn vor Bussen und Lkws. Zählen Menschenleben so wenig? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2079 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2063 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 28.02.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Initiative vom 22.01.2024, OI 46 entstanden aus Vorlage: OF 812/2 vom 06.01.2024 Betreff: Unterstützung "Kulturcampus Open Air" Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), das nichtkommerzielle Stadtteilfest "Κulturcampus Open Air" mit einem Betrag in Höhe von 3.000 Euro aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu bezuschussen. Die Mittel sollen zweckgebunden an den Verein VCD Hessen e. V. überwiesen werden. An den Erfolg des "Kulturcampus Open Air" im vergangenen Jahr mit 5.000 Besucherinnen und Besuchern und einem Line-up von 15 Liveacts auf drei Bühnen möchten die Veranstalterinnen und Veranstalter mit nun noch optimierterem Konzept dieses Jahr anknüpfen. Das Bündnis aus Initiativen setzt sich damit weiterhin für eine sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Kulturcampus ein. Die erste Ausgabe dieses nichtkommerziellen Straßenfests im Juni 2023 nahm einige der Themen bereits auf: So wurde die das Gelände durchquerende Bockenheimer Landstraße einen Tag lang vom Autoverkehr befreit und für Livemusik, Theater, Spaß und Kultur geöffnet, um zu zeigen, wie ein Kulturcampus ohne Durchgangsverkehr aussehen könnte. Auf einem Markt der Möglichkeiten informierten Initiativen über ihre Aktivitäten, es gab Führungen zu den Möglichkeiten des Erhalts von zum Abriss vorgesehenen Bestandsgebäuden, dem Thema Graue Energie und nachhaltige Energieversorgung und der neue Nachbarschaftsgarten auf dem Gelände wurde eingeweiht. Der größte Essensstand und das Catering kamen von der solidarischen, veganen und ökologischen AdA-Kantine. Ziel dieses Mal ist es auch, mit dem nichtkommerziellen Straßenfest eine Vision aufzuzeigen, wie der ehemalige Unicampus weiterhin als öffentliche Versammlungs- und Veranstaltungsfläche genutzt und zugleich zu einem Reallabor für nachhaltige Stadtentwicklung werden könnte. Der Kulturcampus blickt auf eine über zehnjährige Geschichte zivilgesellschaftlichen Engagements für nachhaltige Stadtentwicklung zurück und die Chance, dass die Planungen in eine Richtung gelenkt werden, die den heutigen Anforderungen an eine klimatisch angepasste Stadtentwicklung auf diesem Gebiet entspricht, sollte auf allen Ebenen weiter verfolgt werden. Die Initiatorinnen und Initiatoren legen neben ökologischer Nachhaltigkeit (z. B. nachhaltige Stromanbieter, Recyclingbecher und Pfandsystem, veganes und ökologisches Essen aus z. T. geretteten Lebensmitteln) in ihren Planungen besonderen Wert auf Teilhabe und eine ganzheitliche Barrierefreiheit (neben Barrierefreiheit für Menschen mit Gehbehinderung z. B. Bühnen mit Übersetzung für im Hören beeinträchtige Personen, Musik von und für Menschen mit Flucht- bzw. Migrationsgeschichte) sowie die Stärkung demokratischer Strukturen. Im Hinblick auf den langen Weg, den die Entwicklung des Kulturcampus bereits hinter sich hat, die veränderten gesellschaftlichen und klimatischen Bedingungen sowie die an vielen Orten wenig visionär erscheinende Frankfurter Stadtentwicklung hält es der Ortsbeirat für umso wichtiger, solches bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen. Die bereitgestellten Mittel fließen in das Gesamtbudget der Veranstaltung ein, welches mit etwa 45.000 Euro kalkuliert wird. Der VCD ist dieses Jahr Anmelder der geplanten Straßensperrung und der Nutzung des öffentlichen Raums. In dieser Funktion agiert er auch als Vertragspartner gegenüber den Behörden und Firmen für die Straßenbeschilderung, die Busumleitung und die Terrorabwehr. Allein die Kosten für die Straßensperrung belaufen sich auf rund 3. 000 Euro (1.500 Euro Beschilderung, 1.500 Euro Busumleitung). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 31.01.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2024, OF 824/2 Betreff: Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer "Diplomatenviertels" - Teil 2 Vorgang: OM 3546/23 OBR 2; ST 1317/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Bezugnehmend auf die Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023 (ST 1317) wird der Magistrat gebeten, auf der Parkfläche in der Zeppelinallee, Ecke Blanchardstraße (siehe Anlage), einen öffentlichen Platz der Erinnerung an die jüdischen Geschichte des sog. Bockenheimer "Diplomatenviertels", einzurichten. Die konkrete Gestaltung des Platzes soll in Abstimmung mit der ideengebenden Historikerin, der Jüdischen Gemeinde sowie der FBAG, für eine möglichst barrierefreie Gestaltung, erfolgen. Begründung: Es handelt sich um die Anregung einer Anwohnerin, die selbst als Historikerin zur jüdischen Geschichte des Viertels recherchiert hat und auch mit Nachkommen jüdischer Familien aus dem Viertel in Kontakt steht. Der Platz eignet sich sehr gut für die Einrichtung einer Gedenkstätte, da er in unmittelbarer Nachbarschaft zu zahlreichen Häusern liegt, die sich im Besitz jüdischer Familien befanden. Es sind bereits Sitzmöglichkeiten vorhanden und der Platz verfügt, umringt von Bäumen, bereits über eine gute Aufenthaltsqualität. Er ist über eine Rampe teilweise barrierefrei erreichbar. Im Zuge der Gestaltung der Gedenkstätte sollte allerdings geprüft werden, wie der barrierefreie Zugang verbessert werden kann. Anlage: Standortvorschlag für einen Gedenkplatz: Zeppelinallee, Ecke Blanchardstraße (Quelle: Google Maps, 04.01.2024, eigene Zeichnung der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3546 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1317 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 824/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5135 2024 Die Vorlage OF 824/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Ecke" ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird nach der "Blanchardstraße" der Wortlaut "und Ludolfusstraße" eingefügt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2024, OF 812/2 Betreff: Unterstützung "Kulturcampus Open Air" Vorgang: E 92/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), das nichtkommerzielle Stadtteilfest "Κulturcampus Open Air" mit einem Betrag in Höhe von 3.000 Euro aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu bezuschussen. Die Mittel sollen zweckgebunden an den Verein VCD Hessen e. V. überwiesen werden. Begründung: An den Erfolg des "Kulturcampus Open Air" im vergangenen Jahr mit 5000 Besucher*innen und einem Line-up von 15 Live Acts auf drei Bühnen möchten die Veranstalter*innen mit nun noch optimiertem Konzept dieses Jahr anknüpfen. Das Bündnis aus Initiativen setzt sich damit weiterhin für eine sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Kulturcampus ein. Die erste Ausgabe dieses nichtkommerziellen Straßenfests im Juni 2023 nahm einige der Themen bereits auf: So wurde die das Gelände durchquerende Bockenheimer Landstraße einen Tag lang vom Autoverkehr befreit und für Livemusik, Theater, Spaß und Kultur geöffnet, um zu zeigen, wie ein Kulturcampus ohne Durchgangsverkehr aussehen könnte. Auf einem Markt der Möglichkeiten informierten Initiativen über ihre Aktivitäten, es gab Führungen zu den Möglichkeiten des Erhalts von zum Abriss vorgesehenen Bestandsgebäuden, dem Thema Graue Energie und nachhaltige Energieversorgung, und der neue Nachbarschaftsgarten auf dem Gelände wurde eingeweiht. Der größte Essensstand und das Catering kamen von der solidarischen, veganen und ökologischen ada_kantine. Ziel ist es auch dieses mal, mit dem nichtkommerziellen Straßenfest eine Vision aufzuzeigen, wie der ehemalige Unicampus weiterhin als öffentliche Versammlungs- und Veranstaltungsfläche genutzt und zugleich zu einem Reallabor für nachhaltige Stadtentwicklung werden könnte. Der Kulturcampus blickt auf eine über zehnjährige Geschichte zivilgesellschaftlichen Engagements für nachhaltige Stadtentwicklung zurück, und die Chance, dass die Planungen in eine Richtung gelenkt werden, die den heutigen Anforderungen an eine klimatisch angepasste Stadtentwicklung auf diesem Gebiet entspricht sollte auf allen Ebenen weiter verfolgt werden. Die Initiator*innen legen neben ökologischer Nachhaltigkeit (z.B. nachhaltige Stromanbieter, Recycling Becher und Pfandsystem, veganes und ökologisches Essen aus z.T. geretteten Lebensmitteln) in ihren Planungen besonderen Wert auf Teilhabe und eine "ganzheitliche Barrierefreiheit" (neben Barrierefreiheit für Menschen mit Gehbehinderung z.B. Bühnen mit Übersetzung für im Hören beeinträchtige Personen, Musik von und für Menschen mit Flucht- bzw. Migrationsgeschichte), sowie die Stärkung demokratischer Strukturen. Im Hinblick auf den langen Weg, den die Entwicklung des Kulturcampus bereits hinter sich hat, die veränderten gesellschaftlichen und klimatischen Bedingungen sowie die an vielen Orten wenig visionär erscheinende Frankfurter Stadtentwicklung halten wir es für umso wichtiger, solches bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen. Die durch den Ortsbeirat bereitgestellten Mittel fließen in das Gesamtbudget der Veranstaltung ein, welches mit etwa 45 000,- Euro kalkuliert wird. Der VCD ist dieses Jahr Anmelder der geplanten Straßensperrung und der Nutzung des öffentlichen Raums. In dieser Funktion agiert er auch als Vertragspartner gegenüber den Behörden und Firmen für die Straßenbeschilderung, die Busumleitung und die Terrorabwehr. Allein die Kosten für die Straßensperrung belaufen sich auf rund 3000,- Euro (1500,- Beschilderung, 1500,- Busumleitung). Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Initiative OI 46 2024 Die Vorlage OF 812/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Wortlaut "durch den Ortsbeirat" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 1 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 820/2 Betreff: Die tödlichen Unfälle in Passau und in Niederkassel sind Anlass, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Aufzugs und der Umgebung der U-Bahn in der Bockenheimer Landstraße zu schaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Auf der Seite des U-Bahn Aufzugs in der Bockenheimer Landstraße in Richtung Alte Oper werden Poller vor der Aufstellungsfläche aufgestellt, die üblicherweise zum Schutz vor LKS und Anschlägen benutzt werden. Begründung: Der Unfall in Niederkassel, bei dem ein 15jähriger Jugendlicher an einer Bushaltestelle durch einen PKW tödlich verletzt wurde und der tödliche Unfall in Passau, bei dem eine Mutter und ihre 11jährige Tochter durch einen ausweichenden LKW ums Leben kamen und Fußgänger verletzt wurden, sind der Beweis für die Notwendigkeit von zusätzlichen Schutzeinrichtungen im Fall des Aufzugs in der Bockenheimer Landstraße. Es ist unerklärlich, wieso vor dem Aufzug in Richtung Bockenheim terrorsichere Poller aufgestellt wurden, aber auf der gegenüberliegenden Seite in Richtung Alte Oper, an der Fussgänger üblicherweise warten, nur normale Poller aufgestellt wurden. Diese bieten keinen Schutz vor schnell fahrenden PKW`s, gewschweige vor Bussen und LKWs. Zählen Menschenleben so wenig? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 820/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 443 2024 Die Vorlage OF 820/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an das Ende des Antragstenors folgender Absatz eingefügt wird: "Dass auf der östlichen Seite nur einfache Poller aufgestellt wurden, weil im Planfeststellungsbeschluss Poller überhaupt nicht vorgesehen waren (siehe Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2063), hält der Ortsbeirat ausdrücklich nicht für eine ausreichende Begründung, keine sicheren Poller aufzustellen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 SPD und bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2023, OF 804/2 Betreff: Planungs- und Umbaustand Gebäude Schumannstraße 2/Ecke Wilhelm-Hauff-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft über den Planungs- und Umbaustand des Spekulationsobjektes Schumannstraße 2 / Ecke Hauffstraße im Westend zu geben. Dabei soll insbesondere erläutert werden, ob ein Bauantrag vorliegt, welche Nutzungsziele bekannt sind und wann der Umbau fortgesetzt bzw. angefangen wird. Begründung: Das gründerzeitliche Gebäude in prominenter Lage in der Schumannstraße 2, an der Ecke zur Wilhelm-Hauff-Straße, das zuletzt als Justizgebäude des Landes von der staatlichen Bewährungshilfe genutzt wurde, steht seit vielen Jahren leer und verrottet. Das Gebäude sollte nach vorliegenden Informationen Anfang der 2000er Jahre nach langem Leerstand zu einem Hotel der Althoff-Gruppe umgebaut werden. Nach mehreren Weiterverkäufen (u.a. gab es Pläne für ein Boarding House) ist die Eigentümerin (nach Berichten der FR vom 5. Januar 2019) eine Projektgesellschaft aus Kriftel, die jedoch keine Arbeiten am Gebäude durchführt. Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 804 2023 Die Vorlage OF 804/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2023, OF 749/2 Betreff: Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bezugnehmend zur Vorstellung des ASE vom 05.07.2023 zum Umbau der Robert-Mayer-Straße in ein Einbahnstraßensystem, nehmen wir wie folgt Stellung: 1. Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer und Schloßstraße: Wir unterstützen den Vorschlag (Variante 1) des ASE in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in West-Ost Richtung einzurichten. 2. Robert-Mayer-Straße zwischen Schloßstraße und Gräfstraße: Wir unterstützen den Vorschlag (Variante 12) des ASE in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in Ost-West Richtung einzurichten. Begründung: In Anbetracht der vielen Varianten müssen Kompromisse gemacht warden. Nach Prüfung aller Varianten stellt sich die Variante 12, sie beinhaltet auch die Variante 1, als bevorzugte Lösung dar. Anlage: Quelle: Präsentation des ASE vom 05.07.2023 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 749/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4715 2023 Die Vorlage OF 749/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 1011/1 Betreff: Radwegeführung Opernplatz - Goethestraße sichern Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Haltelinie vor der LSA Neue Mainzer Straße / Goethestraße dauerhaft vor die Goethestraße zurückverlegen und neu markieren zu lassen. Außerdem sollen Markierungen zur Radwegeführungen auf der Fahrbahn und über den benachbarten Opernplatz in Richtung Taunusanlage inkl. Fahrrad-Logo ergänzt werden, um die Verkehrsführung für den PKW- und Radverkehr sicher und eindeutig zu machen. Begründung: Ortskundige und ortsfremde Radfahrende, die von der Bockenheimer Landstraße oder Taunusanlage aus den Opernplatz überqueren und in Richtung Goethestraße weiterfahren wollen, haben es schwer, den richtigen Weg zu finden. Auf dem Opernplatz markieren lediglich zwei Pflasterstreifen einen Radweg, der jedoch weder mit Fahrradlogos noch mit entsprechenden Schildern markiert ist. Viele Radfahrende erkennen die Markierungen nicht und überqueren den Opernplatz kreuz und quer. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Neue Mainzer Straße, Hochstraße, Fressgass und Goethestraße wurde baustellenbedingt so angepasst, dass die Haltelinie für PKW hinter die Goethestraße verlegt wurde. Markierungen für den querenden Radverkehr gibt es nicht. Bei Rot wartende PKW blockieren nun die Zufahrt für Radfahrende in die Fahrradstraße Goethestraße in beide Richtungen. Das führt des Öfteren zu Beinaheunfällen. Bilder: Google Maps Streetview Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4579 2023 Die Vorlage OF 1011/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Antragtenors ersatzlosgestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 737/2 Betreff: Mobile Geschwindigkeitsanzeige für die Kiesstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. an geeigneter Stelle in der Kiesstraße eine temporäre mobile Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen, um zu schnell fahrende Fahrzeuge auf Tempo 30 hinzuweisen. Die Geschwindigkeitsanzeige sollte für mindestens drei Monate aufgestellt werden. 2. auf der Fahrbahn der Kiesstraße Tempo-30-Piktogramme aufzubringen. Begründung: Anwohnende berichten von regelmäßigen Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Kiesstraße. Die Maßnahmen dienen der Verbesserung der Verkehrssicherheit und vor allem auch dem Schutz der zahlreichen Kinder, die in der Kiesstraße und Umgebung wohnen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage OF 737/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 737/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4711 2023 Die Vorlage OF 737/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wortlaut "in der Kiesstraße" der Wortlaut "im Bereich zwischen Jordanstraße und Robert-Mayer-Straße, abwechselnd in beide Richtungen" eingefügt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 709/2 Betreff: Tischtennis in der Grünanlage Zeppelinallee ermöglichen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an geeigneter Stelle in der Grünanlage Zeppelinallee eine neue, öffentliche Tischtennisplatte zu installieren. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat bereit ist, sich im Rahmen seines Budgets an den Kosten zu beteiligen, sollten Engpässe vorhanden sein. Begründung: Der Wunsch nach einer Tischtennisplatte in der Grünanlage wurde von Bürger*innen angeregt. Da die Tischtennisplatte in der Appelsgasse bereits für einen anderen Standort vorgesehen ist, kommt diese nicht für einen Umzug in die Grünanlage Zeppelinallee in Frage. Wo Tischtennisplatten in öffentlichen Parkanlagen vorhanden sind (z.B. auf dem Kurfürstenplatz), erfreuen sich diese großer Beliebtheit. Es besteht in Bockenheim und Westend großer Bedarf an öffentlichen Aufenthaltsflächen und Freizeitangeboten für Jugendliche und Erwachsene. In der Parkanlage sowie auf dem Spielplatz Zeppelinallee fehlt es bislang an einer Tischtennisplatte. Durch das Angebot würde der öffentliche Raum aufgewertet und die Aufenthaltsqualität - vor allem auch für Jugendliche - erhöht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.05.2023, OF 683/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4504 2023 1. Die Vorlage OF 683/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 709/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 709/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Absatz ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird in der Begründung der zweite Satz ersatzlos gestrichen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und 1 LINKE. gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) bei Abwesenheit BFF und ÖkoLinX-ARL
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 721/2 Betreff: Senckenberganlage - Tempo 30 gewährleisten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wirksame Maßnahmen, z.B. in Form eines mobilen Blitzers oder verstärkter Verkehrskontrollen, zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass Tempo 30 in der entsprechenden Zone auf der Senckenberganlage eingehalten wird. Begründung: Erfreulicherweise wurde auf der Senckenberganlage, im Bereich der Bildungseinrichtungen (IBMS, Kindertagesstätte) mittlerweile zum Schutz der Kinder eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Beobachtungen und Beschwerden von Bürger*innen deuten allerdings darauf hin, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung vielfach augenscheinlich nicht eingehalten wird. Es sind deshalb zusätzliche Maßnahmen nötig, um Tempo 30 und die Verkehrssicherheit der Kinder in diesem Bereich zu gewährleisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 721/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 721/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4706 2023 Die Vorlage OF 721/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2023, OF 720/2 Betreff: Begrünung Kettenhofweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Vorschläge des ASE vom 28.02.2023 zur Begrünung und Möblierung des Kettenhofwegs umzusetzen: 1. Kettenhofweg 2: Einrichtung eines Parklets. Hier besteht erkennbarer Aufenthaltsbedarf, dem ein Parklet als nicht kommerzielles Angebot gerecht werden würde. 2. Kreuzung Kettenhofweg / Arndstraße / Corneliusstraße: Einrichtung von Hochbeeten im abgepollerten Gestaltungsbereich. Bei dem Einrichten der Hochbeete ist darauf zu achten, dass die Barrierefreiheit nicht eingeschränkt wird. 3. Kreuzung Kettenhofweg / Corneliusstraße: Einrichtung eines Hochbeetes auf der Fläche der "Gehwegnase". Dabei soll der aufgestellte Glascontainer nicht entfernt, sondern mit einbezogen werden. 4. Robert-Mayer-Str., Höhe Tilly-Edinger-Platz: Einrichtung von Hochbeeten, teilweise mit Sitzmöglichkeiten, auf der Nordseite des Tilly-Edinger-Platzes sowie Einrichtung von jeweils zwei Fahrradbügeln an der Nordost-Seite des Tilly-Edinger-Platzes zur Gräfstr. und vor dem gegenüber liegenden Gastronomiebetrieb, wie auf der Planskizze (siehe Anlage) aufgeführt. Begründung: Die genannten Vorschläge zur Begrünung und Möblierung des ASE begrüßen wir sehr, da wir bestrebt sind, mehr Grün in unseren Straßen und auf unseren Plätzen für unsere Bürgerinnen und Bürger, auch im Hinblick die fortschreitende Klimakrise, bereitzustellen. Anlage: Kettenhofweg 2 Quelle: Bilder aus der Präsentation des ASE vom 28.03.2023 Kettenhofweg /Arndstr. / Corneliusstr. Quelle: Bilder aus der Präsentation des ASE vom 28.03.2023 Tilly-Edinger-Platz/ Robert-Mayer-Str. Quelle: Bilder aus der Präsentation des ASE vom 28.03.2023 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 720/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 720/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 10 Auf Wusch der BFF wird über die Vorlage OF 720/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4705 2023 Die Vorlage OF 720/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor in Ziffer 1. nach dem Wortlaut "Einrichtung eines Parklets" der Wortlaut "sofern die dort ansässigen Kaffeebetreiber dort keine Außengastronomie betreiben wollen" eingefügt wird. Weiterhin wird der letzte Satz von Ziffer 3. ersatzlos gestrichen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffern 2. bis 4.: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Initiative vom 12.06.2023, OI 18 entstanden aus Vorlage: OF 687/2 vom 26.05.2023 Betreff: Den Platz vor der Universitätsbibliothek in Freimannplatz benennen Vorgang: OM 4071/23 OBR 2 1. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Platz vor der Universitätsbibliothek in "Freimannplatz" zu benennen. Die Adresse des Gebäudes der Universitätsbibliothek J. C. Senckenberg (jetzt Bockenheimer Landstraße 134 bis 138) soll künftig "Freimannplatz" lauten. 2. Analog zum Mitscherlichplatz sollen am Straßenschild zwei separate Zusatzschilder zu Therese bzw. Prof. Dr. Freimann angebracht werden (siehe Foto). Mit der Benennung möchte der Ortsbeirat 2 u. a. an Therese und Prof. Dr. Aron Freimann erinnern und dazu beitragen, Fragmente ihres Lebens und Wirkens für unsere Stadt und die Wissenschaft sichtbar zu machen. Zu Therese und Prof. Dr. Aron Freimann: Therese Freimann, geborene Horovitz (1882 bis 1965), war u. a. im Jüdischen Frauenbund aktiv. Weiterhin pflegte sie engen Kontakt mit der Frauenrechtlerin und Begründerin des Jüdischen Frauenbundes Bertha Pappenheim, deren Heim in Neu-Isenburg sie unterstützte. Frau Freimanns besonderes Interesse galt der Kinder- und Jugendfürsorge, für deren Umsetzung sie sich einsetzte. 1920 wurde sie in den Beirat des Israelitischen Krankenhauses berufen und war damit die erste Frau, welcher in der Israelitischen Gemeinde ein offizielles Verwaltungsamt übertragen wurde. Sie führte dieses bis zur Emigration im Jahr 1939 aus. Nach der Auswanderung in die USA war sie in verschiedenen Wohlfahrtsorganisationen tätig und organisierte nach Kriegsende die Sendung von Carepaketen nach Frankfurt am Main. Prof. Dr. Aron Freimann (1871 bis 1948) wirkte seit 1898 an der Frankfurter Stadtbibliothek - der heutigen Universitätsbibliothek - als Bibliothekar. Mit Unterstützung zahlreicher Spenden jüdischer Mäzene baute er hier die Hebraica- und Judaica-Sammlung zur größten des europäischen Kontinents und zu einer der bedeutendsten Sammlungen weltweit aus. Im Zuge der Einführung des "Arierparagrafen" - welcher dazu diente, Juden aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu "entfernen" - wurde Freimann von der Stadt bzw. Universität Frankfurt nach 35-jähriger Dienstzeit sofort seines Amtes enthoben und durfte die Bibliothek nicht mehr betreten. Der Paragraf - Teil des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums - wurde durch Adolf Hitler zum 7. April 1933 erlassen. Der damalige Frankfurter Oberbürgermeister Friedrich Krebs verfügte bereits am 28. März, dass zum Stichtag 30. März 1933 alle jüdischen Beamten und Angestellten der Stadt zu entfernen sind. Herr Freimann war zudem in der Gemeindepolitik der hiesigen Jüdischen Gemeinde aktiv. Er war Synagogenvorsteher der Börneplatzsynagoge und seit 1918 als Vertreter der Konservativen Fraktion im Vorstand der Israelitischen Gemeinde, seit 1928 als stellvertretender Vorstandsvorsitzender. 1937 wurde er als Vertreter der Gemeindeorthodoxie in den Präsidialausschuss der Reichsvertretung der Deutschen Juden gewählt. Vom 6. März 1939 bis zu seiner Emigration hatte Freimann das Amt des Vorsitzenden der von den Nazis zwangsvereinigten Jüdischen Gemeinde inne und war somit der letzte Vorsitzende der jahrhundertealten Frankfurter Jüdischen Gemeinde. Gemeinsam mit seiner Frau emigrierte Prof. Dr. Aron Freimann im April 1939 über England in die Vereinigten Staaten. In New York arbeitete er in der New York Public Library sowie als Dozent und wurde als Bibliograf und Gelehrter auch im amerikanischen Wissenschaftsbetrieb anerkannt. Das Jahr 2023 markiert: - 90 Jahre Machtergreifung durch die Nationalsozialisten/Entlassung von Prof. Dr. Aron Freimann; - 90 Jahre Bücherverbrennung; - 85 Jahre Reichsprogromnacht; - 75. Todesjahr von Prof. Dr. Aron Freimann; - 75 Jahre Wiederbegründung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main. Der Ortsbeirat hat den Vorstand des Gemeinderats der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main im Vorfeld zum Vorhaben kontaktiert. Das Gremium hat über den Vorschlag beraten und unterstützt ihn vollumfänglich. Die Benennung des "Freimannplatzes " soll im Rahmen der Jüdischen Kulturtage 2023 (22. Oktober bis 7. November) erfolgen. Foto: Zusatzschilder Mitscherlichplatz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.06.2023, OM 4071 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 326 Bericht des Magistrats vom 04.12.2023, B 451 Versandpaket: 21.06.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2023, OF 691/2 Betreff: Westend: Prüfung von Parkplatzflächen für Pflegedienste Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die zurzeit immer häufiger ausgewiesenen Lieferzonen - siehe Grüneburgweg und Kettenhofweg - auch den ambulanten Pflegediensten zur Verfügung gestellt werden können. Darüber hinaus bittet der Ortsbeirat um die Prüfung von explizit als Pflegeparkplätze ausgewiesenen Flächen, die durch die ambulanten Pflegedienste genutzt werden können. Das nördliche Westend würde sich für eine Prüfung dieser Bedarfe und Umsetzungsmöglichkeiten anbieten. Begründung: Im Zuge des Wegfalls von Parkplätzen im nördlichen Westend wird von Anwohnern immer wieder die Problematik der Parkplatzsuche der ambulanten Pflegedienste betont. Mit der Einführung der fahrradfreundlichen Nebenstraßen wurden vom Magistrat spezielle Lieferzone eingerichtet, um den Versorgungsverkehr im Viertel mehr Raum zu geben. Der Ortsbeirat bittet daher um eine Prüfung, ob diese Lieferzonen im Bereich der fahrradfreundlichen Nebenstraßen auch durch ambulante Pflegedienste für die Versorgung ihrer Patient:innen genutzt werden können. Weiterhin erscheint die Einrichtung von expliziten Pflegezonen im gesamten Viertel - bspw. ein Parkplatz pro Straße - als sinnvolle Maßnahme dem Bedarf der pflegebedürftigen Bevölkerung entgegenzukommen. Immer wieder berichten Bürger:innen mit Anspruch auf eine ambulante Pflege von den Schwierigkeiten der Pfleger:innen einen Parkplatz zu finden. Grundsätzlich ist in den kommenden Jahren mit der fortschreitenden Alterung geburtenstarker Jahrgänge von einer Zunahme der ambulanten Pflege auszugehen. Die oftmals lange Suche führt zwangsläufig zu verringerten Behandlungszeiten und großem Stress bei den Pfleger:innen. Die Einrichtung einer bestimmten Anzahl von Pflegezonen pro Straßenzug könnte diesem Problem Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 691/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4338 2023 Die Vorlage OF 691/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2023, OF 688/2 Betreff: Gestaltung Freimannplatz Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie und mit welchen Mitteln das Erscheinungsbild der vorgesehenen Fläche Freimannplatz angemessen aufgewertet werden und die Aufstellung, etwa von Gedenktafeln für das Ehepaar, eines offenen Bücherschrankes für das lebendige Gedenken an Prof. Dr. Aron Freimann sowie einer weiteren, vom Ortsbeirat 2 noch näher festzulegenden Form des lebendigen Gedenkens, die Therese Freimanns sozialarbeiterischen Errungenschaften in der Stadt gerecht werden kann. Hierzu wird um enge Kooperation mit der Jüdischen Gemeinde und dem Ortsbeirat 2 gebeten. Es soll zusätzlich geprüft werden, wie die B-Ebene des U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" im Bereich des Aufgangs Senckenberganlage/Zeppelinallee (Ausgang Freimannplatz) mit in die Gestaltung miteinbezogen werden kann. Begründung: Erschließt sich aus dem Hauptantrag. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4071 2023 Die Vorlage OF 688/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie und mit welchen Mitteln das Erscheinungsbild der vorgesehenen Fläche Freimannplatz angemessen aufgewertet werden und die Aufstellung etwa von Gedenktafeln für das Ehepaar, eines offenen Bücherschrankes für das lebendige Gedenken an Prof. Dr. Aron Freimann sowie einer weiteren, vom Ortsbeirat 2 noch näher festzulegenden Form des lebendigen Gedenkens, an die sozialarbeiterischen Errungenschaften Therese Freimanns in der Stadt gerecht werden kann. Hierzu wird um enge Kooperation mit der Jüdischen Gemeinde und dem Ortsbeirat 2 gebeten. Es soll zusätzlich geprüft werden, wie die B-Ebene der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" im Bereich des Aufgangs Senckenberganlage/Zeppelinallee (Ausgang Freimannplatz) in die Gestaltung miteinbezogen werden kann." Abstimmung: 3 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL; 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2023, OF 687/2 Betreff: Den Platz vor der Universitätsbibliothek in Freimannplatz benennen Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. den Platz vor der Universitätsbibliothek in ‚Freimannplatz' zu benennen. Die Adresse des Gebäudes der Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg (jetzt Bockenheimer Landstraße 134-138) soll künftig ‚Freimannplatz' lauten. 2. Analog zum Mitscherlichplatz sollen am Straßenschild zwei separate Zusatzschilder zu Therese, bzw. Prof. Dr. Freimann angebracht werden (Foto 1). Begründung: Mit der Benennung möchte der Ortsbeirat 2 u.a. an Therese und Prof. Dr. Aron Freimann erinnern und dazu beitragen, Fragmente ihres Lebens und Wirkens für unsere Stadt und die Wissenschaft sichtbar zu machen, Zu Therese und Prof. Dr. Aron Freimann: Therese Horovitz (1882-1965) war u.a. im Jüdischen Frauenbund aktiv. Weiterhin pflegte sie engen Kontakt mit der Frauenrechtlerin und Begründerin des Jüdischen Frauenbundes Bertha Pappenheim, deren Heim in Neu-Isenburg sie unterstützte. Frau Freimanns besonderes Interesse galt der Kinder- und Jugendfürsorge, für deren Umsetzung sie sich einsetzte. 1920 wurde sie in den Beirat des Israelitischen Krankenhauses berufen und war damit die erste Frau, welcher in der Israelitischen Gemeinde ein offizielles Verwaltungsamt übertragen wurde. Sie führte dieses bis zur Emigration 1939 aus. Nach der Auswanderung in die USA war sie in verschiedenen Wohlfahrtsorganisationen tätig und organisierte nach Kriegsende die Sendung von Care-Paketen nach Frankfurt/ Main. Prof. Dr. Aron Freimann (1871-1948) wirkte seit 1898 an der Frankfurter Stadtbibliothek - der heutigen Universitätsbibliothek - als Bibliothekar. Mit Unterstützung zahlreicher Spenden jüdischer Mäzene baute er hier die Hebraica- und Judaica-Sammlung zur größten des europäischen Kontinents und zu einer der bedeutendsten Sammlungen weltweit aus. Im Zuge der Einführung des ‚Arierparagraphen' - welcher dazu diente, Juden aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu ‚entfernen' - wurde Freimann von der Stadt, bzw. Universität Frankfurt nach 35-jähriger Dienstzeit sofort seines Amtes enthoben und durfte die Bibliothek nicht mehr betreten. Der Paragraph - Teil des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums - wurde durch Adolf Hitler zum 7. April 1933 erlassen. Der damalige Frankfurter Oberbürgermeister Friedrich Krebs verfügte bereits am 28. März, dass zum Stichtag 30. März 1933 alle jüdischen Beamten und Angestellten der Stadt zu entfernen sind. Herr Freimann war zudem in der Gemeindepolitik der hiesigen Jüdischen Gemeinde aktiv. Er war Synagogenvorsteher der Börneplatzsynagoge und seit 1918 als Vertreter der Konservativen Fraktion im Vorstand der Israelitischen Gemeinde, seit 1928 als stellv. Vorstandsvorsitzender. 1937 wurde er als Vertreter der Gemeindeorthodoxie in den Präsidialausschuss der Reichsvertretung der Deutschen Juden gewählt. Vom 6. März 1939 bis zu seiner Emigration hatte Freimann das Amt des Vorsitzenden der von den Nazis zwangsvereinigten Jüdischen Gemeinde inne und war somit der letzte Vorsitzende der jahrhundertealten Frankfurter Jüdischen Gemeinde. Gemeinsam mit seiner Frau emigrierte A.F. im April 1939 über England in die Vereinigten Staaten. In New York arbeitete er in der New York Public Library sowie als Dozent und wurde als Bibliograph und Gelehrter auch im amerikanischen Wissenschaftsbetrieb anerkannt. Das Jahr 2023 markiert: - 90 Jahre Machtergreifung durch die Nationalsozialisten/ Entlassung von Prof. Dr. Freimann - 90 Jahre Bücherverbrennung - 85 Jahre Reichsprogromnacht - 75. Todesjahr von Prof. Dr. Aron Freimann - 75 Jahre Wiederbegründung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main Die Antragsteller haben den Vorstand des Gemeinderats der Jüdischen Gemeinde Frankfurt/ Main im Vorfeld zum Vorhaben kontaktiert. Das Gremium hat über den Vorschlag beraten und unterstützt ihn vollumfänglich. Die Benennung des ‚Freimannplatz' soll im Rahmen der Jüdischen Kulturtage 2023 (22.10.-7.11.) erfolgen. Foto 1; Zusatzschilder Mitscherlichplatz Foto: Suzanne Turré Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Initiative OI 18 2023 Die Vorlage OF 687/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL; 4 GRÜNE (= Enthaltung)
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2023, OF 671/2 Betreff: Pilotierung der Begrünung von Bushaltestellen im Ortsbezirk 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Voraussetzungen Bushaltestellen im Ortsbezirk 2 begrünt werden können und welche Bushaltestellen für ein Pilotprojekt "begrünte Bushaltestellen" in Frage kämen. Sollte die Prüfung positiv ausfallen, wird der Magistrat gebeten, die Begrünung von mindestens fünf Bushaltestellen in unserem Ortsbezirk vorzunehmen. Begründung: Hitzeresistente Begrünung von sonst ungenutzten Dächern und Wänden von Bushaltestellen wird z.B. in Budapest schon erfolgreich eingesetzt (Bildmaterial auf der kommenden Seite), um das Mikroklima in versiegelten Gebieten zu verbessern und den Nutzern des Busnetzes während der heißen Sommermonate einen angenehmen, schattigen Warteraum zu bieten. Der Magistrat hat mit dem Pilotprojekt "Frankfurter Hauben" einen ersten Schritt in die innovative Begrünung vorhandener öffentlicher ungenutzter Dachflächen gemacht - die Begrünung der Bushaltestellen hätte sogar einen ungleich positiveren Effekt, weil die potentiellen Grünflächen größer sind und direkt den wartenden Nutzern des Frankfurter Busnetzes zugute kämen und vergleichsweise schnell umgesetzt werden könnten. Gern stellt die Antragstellerin einen Kontakt zur Budapester Stadtverwaltung zum Erfahrungsaustausch her. Dies wäre auch ein schöner Ansatz, um die seit 1990 bestehende, etwas eingeschlafene Partnerstadtbeziehung lebendiger zu gestalten. Zur Finanzierung der Begrünung könnten z.B. die noch freien Mittel der ursprünglich auf dem Kettenhofweg geplanten beiden Parklets verwendet werden. Auch eine Ko-Finanzierung mit dem RMV oder ein Public-Private Partnership mit in Frankfurt tätigen Unternehmen böten sich an. Fotos: (Quelle: Alle Bilder stammen von der Antragstellerin im Mai 2023) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 671/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 671/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4498 2023 Die Vorlage OF 671/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 CDU
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 683/2 Betreff: Tischtennis in der Grünanlage Zeppelinallee ermöglichen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die derzeit in der Appelsgasse befindliche Tischtennisplatte, gereinigt und ggf. repariert, an einem geeigneten Standort in der Grünanlage Zeppelinallee, zwischen Palmengarten und Zeppelinallee, zu installieren. Begründung: Anregung von Bürger*innen. Wo Tischtennisplatten in öffentlichen Parkanlagen vorhanden sind (z.B. auf dem Kurfürstenplatz), erfreuen sich diese großer Beliebtheit. Es besteht in Bockenheim und Westend großer Bedarf an öffentlichen Aufenthaltsflächen und Freizeitangeboten für Jugendliche und Erwachsene. In der Parkanlage sowie auf dem Spielplatz Zeppelinallee fehlt es bislang an einer Tischtennisplatte. Durch das Anegbot würde der öffentliche Raum aufgewertet und die Aufenthaltsqualität - vor allem auch für Jugendliche - erhöht. Wie seitens des Grünflächenamts beim Ortstermin am 31. Januar 2023 zugesichert, soll die Tischtennisplatte in der Appelsgasse abgebaut und an anderer geeigneter Stelle im Ortsbezirk aufgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.08.2023, OF 709/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 683/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 683/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4504 2023 1. Die Vorlage OF 683/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 709/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 709/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Absatz ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird in der Begründung der zweite Satz ersatzlos gestrichen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und 1 LINKE. gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) bei Abwesenheit BFF und ÖkoLinX-ARL
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2023, OF 643/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Beethoven-Spielplatz realisieren Vorgang: OM 2086/22 OBR 2; ST 383/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, 1. auf dem Beethovenplatz einen Kinderspielplatz auf der Fläche rechts vor dem Kirchengebäude aus Richtung Schubertstraße kommend zu errichten; 2.bei der Umsetzung eine Ausstattung etwa wie auf dem Spielplatz Westendplatz zugrundezulegen; 3. Maßnahmen zur barrierefreien Nutzung und zusätzlichen Verschattung umzusetzen; 4. hierfür im Etat 80.000 EUR vorzusehen. Begründung: Es handelt sich hierbei um eine Anregung von Anwohnenden mit Kindern. Im näheren Umfeld befindet sich kein weiterer Spielplatz. In der ST 383 bestätigt der Magistrat die Möglichkeit, hier einen Spielplatz zu errichten: "Nach Abstimmung der beteiligten Ämter und Dezernate ist es grundsätzlich möglich, auf dem Beethovenplatz einen Spielplatz einzurichten. Auch der vom Ortsbeirat vorgeschlagene Bereich ist für dieses Vorhaben geeignet." Der finanzielle Aufwand wird in der ST mit 80.000 EUR abgeschätzt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2086 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 383 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 189 2023 Die Vorlage OF 643/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2023, OF 659/2 Betreff: Planungskorrektur Grüneburgweg ist notwendig Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Planungen für den Grüneburgweg im Zug der Realisierung des Projektes "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" abgeändert werden müssen, um folgenden bisher nicht berücksichtigten Fakten Rechnung zu tragen: Die Ladendichte im mittleren und östlichen Grüneburgweg beträgt 112 Läden pro Kilometer, im Oederweg nur 76 (fast nur im südlichen Abschnitt), im Kettenhofweg 19. Die umgebenden Stadtviertel bestehen im Grüneburgweg und Kettenhofweg fast ausschließlich aus Wohnungen, im Oederweg trifft dies nur für die nördliche Hälfte zu. Daraus folgt, daß Kettenhofweg und nördlicher Oederweg miteinander vergleichbar sind, mittlerer und östlicher Grüneburgweg aber eine andere Infrastruktur aufweisen und der südliche Oederweg ebenfalls eine wieder andere Struktur. Aus diesen offensichtlichen Fakten ergibt sich, daß die Planungen für die unterschiedlichen Straßen und Straßenabschnitte sich unterscheiden müssen. Der Magistrat wird daher gebeten, diese Planungen sachgerecht abzuändern und über die vorgesehenen Änderungen zu berichten. Anmerkung: Mit "Laden" sind alle Arten Geschäfte mit häufigem Publikumsverkehr gemeint, wie Supermärkte, Kioske, Cafés, Restaurants, Blumengeschäfte, Zeitungsläden, Apotheken, Kosmetik-Geschäfte, Weinhandlungen, Bankfilialen, Handwerksbetriebe etc. Begründung: Die drei Straßen Grüneburgweg, Kettenhofweg und Oederweg wurden bisher einheitlich zum Ziel "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" beplant. Die Fakten zeigen aber, daß diese drei Straßen völlig unterschiedliche Funktionen in Vierteln unterschiedlicher Struktur aufweisen. Daher darf diesen drei Straßen keine Einheitsplanung übergestülpt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 659/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 659/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 659/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2023, OF 656/2 Betreff: Wohngebiet an der Zeppelinallee mit Parkanlagen und Angeboten für Kinder und Jugendliche als grüne Lunge und sicheren Ort bewahren: rechtswidriges gewerbsmäßiges Parken dort abstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Die polizeilichen Kontrollen rund um die Zeppelinallee, insbesondere an der Zeppelinallee, Cretzschmarstraße, Ditmarstraße und Lilienthalallee, zur Feststellung von Parkverstößen durch Wohnmobile, Kleintransporter und LKWs zu verstärken und diese zu ahnden; und 2. an der Zeppelinallee ab den Hausnummern 38 ff., rund um die Rollschuhbahn sowie weiteren Straßen mit Parkverstößen das Verkehrszeichen 314 i.V.m. Zusatzzeichen 1010-58 aufzustellen und die aktuelle Beschilderung zum Parken mit ihnen zu ersetzen bzw. zu ergänzen, s. insbesondere Parkschilderskizze. Begründung: Anregung von Anwohnern aus dem Wohngebiet an der Zeppelinallee sowie das Anwaltsschreiben der Rechtsanwälte Goretzki & Kaul an den Ortsbeirat 2 vom 26. Januar 2023. Bezugnehmend auf OF 388/2 vom 15. Mai 2022 kommt es in dem Wohngebiet rund um die Zeppelinallee seit mindestens knapp zwei Jahren zu erheblichen Störungen durch nicht straßenverkehrsrechtlich korrektes Parken. Dies führt laut den Anwohnern zur Gefährdung von Kindern (Spielplatz) und Jugendlichen (Rollschuhbahn) in den Kreuzungsbereichen aufgrund des eingeschränkten Sichtfeldes insbesondere durch illegal abgestellte Wohnmobile mit teilweise mehr als 7,5t Gewicht und LKWs mit einem Gesamtgewicht von über 7,5t, s .Fotos. Außerdem werden ausweislich der Anwohner und des o.g. Anwaltsschreibens dort Wohnwagen ohne Ankoppelung dauerhaft für mehr als zwei Wochen abgestellt, obwohl das Parken der vorgenannten Fahrzeuge innerhalb geschlossener Ortschaften nur mit einer Sondererlaubnis zwischen 22 Uhr bis 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen gar nicht gestattet ist. Ebenso kommt es laut Anwohnern in Messe-zeiten zu vielfachen Übernachtungen als günstige Hotelalternative, was ebenso nicht erlaubt ist. Insbesondere gewerblich genutzte Kleintransporter und LKWs gehören nicht ins Wohngebiet. Außerdem stören sie Anwohnerinnen und Anwohner in ihrer Nachtruhe, wenn die gewerblich genutzten Kleintransporter in den frühen Morgenstunden lautstark den Motor anlassen. Auch beeinträchtigen diese aus optischen Gründen die Aufenthaltsqualität von Familien und Kindern an der Rollschuhbahn und erholungssuchenden Spaziergängern. Das Verkehrszeichen 314 weist Parkplätze aus, in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 1010-58 wird das Parken explizit auf das Abstellen von PKW beschränkt. Dieses Schild ist im Viertel vom Straßenverkehrsamt häufig aufgestellt, allerdings mit vielfachen Lücken und zu wenig Kontrollen. Insofern bittet der Ortsbeirat die Beschilderung anzupassen und zu ergänzen, s. hierfür die Parkschilderskizze. Fotos vom 2. April 2023 durch Antragstellerin (siehe auch weitere Fotos in dem o.g. Anwaltsschreiben und Fotos in OF 388/2 vom 15. Mai 2022) Parkschilderskizze Quelle: Google Maps mit eigenen Anmerkungen Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 656/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 656/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 11 Auf Wusch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 656/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4335 2023 Die Vorlage OF 656/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE und LINKE.
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2023, OF 654/2 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Adalbertstraße/Gräfstraße/Bockenheimer Landstraße aus der Gräfstraße/Carlo-Schmid Platz kommend gen Bockenheimer Warte fußgängerfreundlicher zu gestalten. Das Verweilen auf der Verkehrsinsel in der Mitte der Straße sollte die Ausnahme und nicht die Regel sein. Begründung: Die Ampelphasen sind programmiert, dass regelmäßig nur eine Straßenhälfte für Fußgänger zu queren ist und diese gezwungen sind, in der Mitte zu warten. Da das Warten auf der Verkehrsinsel unangenehm erscheint und häufig tatsächlich kein Fahrzeugverkehr aus Richtung Bockenheimer Landstraße in die Kreuzung einfährt, erscheint es möglich, ohne den Verkehrsfluss erheblich zu behindern, diese Ampel fußgänger- und radfahrerfreundlich zu schalten. Schließlich ist es ärgerlich, wenn aufgrund regelkonformen Wartens, ohne dass Fahrzeuge passieren, Busse und Straßenbahnen nicht zu erreichen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 654/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 654/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 654/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4495 2023 Die Vorlage OF 654/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an das Ende des Antragstenors folgender Satz angefügt wird: "Ein Hinausschieben bis zu einer eventuellen Realisierung des Kulturcampus ist nicht akzeptabel. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und SPD (= Ablehnung)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2023, OF 626/2 Betreff: Nachfrage zur Straßenbeleuchtung im Südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben, wie lange die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich der Wohngebiete und Nebenstrassen, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstr, Mainzer Landstr. und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, im Rahmen der Energiesparmaßnahmen noch "gedimmt" bleibt. Wünschenswert wäre eine Rückkehr zur normalen Leuchtstärke. Falls dies nicht geplant ist, möge der Magistrat die Gründe dafür aufführen. Begründung: Beleuchtung wegen der Energiekrise im vergangenen Winter. Inzwischen hat sich die Lage am Energiemarkt entspannt. Aufgrund des längeren Tageslichtes in den Frühlings- und Sommermonaten kann die Strassenbeleuchtung ohnehin später eingeschaltet werden. Daher könnte man bei gleichem Energieverbrauch während der dunklen Abend- und Nachtstunden die Beleuchtungsintensität wieder erhöhen. Die gedimmten Laternen geben sehr wenig Licht, das Durchlaufen nach Einbuch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl und hellere Strassen wirken auch präventiv gegen etwaige Drogendealer. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 626/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 630/2 Betreff: Knotenpunkt Siesmayerstraße/Ecke Bockenheimer Landstraße Vorgang: OM 1688/17 OBR 2; ST 419/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Siesmayerstraße, zwischen Bockenheimer Landstraße und Siesmayerstraße Hausnummer 15, die Parkplätze zugunsten eines rot markierten Fahrradstreifens umzuwidmen. Die rote Markierung ist bis zum Schwenk auf den Bürgersteig fortzuführen. 2. zwischen Bockenheimer Landstraße und Grüneburgweg, in nördlicher und südlicher Richtung, sollten Fahrradpiktogramme aufgebracht werden. Begründung: Die Siesmayerstraße ist am Knotenpunkt zur Bockenheimer Landstraße von Kfz und Radfahrenden stark belastet. Insbesondere die aus Richtung Grüneburgweg kommenden Fahrradfahrenden nutzen aus Sicherheitsgründen auch den Gehweg, um an den häufig auftretenden Fahrzeugschlangen vor der Ampel zum Abbieger auf der Bockenheimer Landstraße zu gelangen. Auch Fahrradfahrende, die die Straße benutzen, werden ohne ausreichenden Abstand überholt und auch geschnitten. Radfahrende bewegen sich oft in der gefährlichen Dooring-Zone neben den parkenden Fahrzeugen. Bei einer Verkehrszählung im Jahr 2017 wurden die Verkehrsströme von Rad und Kfz auch am Knotenpunkt Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße gemessen. In der ST 419 2018 kann der hohe Anteil von Radfahrenden erkannt werden, der inzwischen sicherlich noch zugenommen hat. Aus diesen Gründen sind Radfahrende schützenswerter als parkende Fahrzeuge. Anlage: Auszug aus der ST 419 2018 Einfädelung zur Bockenheimer Landstr. Richtung Bockenheimer Landstr. Richtung Grüneburgweg (Quelle: Eigene Aufnehmen des Antragstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3720 2023 Die Vorlage OF 630/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2023, OF 628/2 Betreff: Spielplatz Beethovenplatz Vorgang: OM 2686/22 OBR 2; ST 383/23 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und ggfs. umzusetzen, im Rahmen der Umsetzung der ST 383 aus 2023 zur Einrichtung eines Spielplatzes am Beethovenplatz die Einrichtung einer Sitzgruppe für Eltern mit Mülleimern, Fahrrad- und Kinderwagenabstellfläche oder ähnliches in den bereits abgesperrten Flächen rund um den Beethovenplatz anzulegen. Begründung: Wie aus den Bildern in der Anlage ersichtlich wird, sind direkt am Beethovenplatz durch Poller abgesperrte Flächen derzeit ungenutzt. Um die Spielfläche für Kinder möglichst groß ausgestalten zu können, könnten diese Flächen für obengenannte Infrastruktur genutzt werden. Fläche direkt angrenzend an den Beethovenplatz: Dort könnten Bänke, Mülleimer oder Fahrradabstellflächen für Spielplatzbesucher geschaffen werden. An der Kreuzung Beethovenstraße/ Corneliusstraße/Beethovenplatz ist viel Platz, sodass ohne zusätzlichen Parkplatzverlust evtl. noch Flächen umgenutzt werden könnten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2686 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 383 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3719 2023 Die Vorlage OF 628/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2023, OF 621/2 Betreff: Wasserspielplätzen nicht das Wasser abdrehen sondern zur Baumbewässerung nutzen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und berichten, warum auf dem Wasserspielplatz Zeppelinallee im vergangenen August das Wasser abgedreht wurde, 2. zu prüfen und berichten, ob dies weitere Wasserspielplätze, insbesondere im Ortsbezirk 2 betraf und welche (eventuell von 1. abweichende) Gründe hier jeweils vorlagen. 3. dafür Sorge zu tragen, dass die Wasserspielplätze im kommenden Sommer durchgehend und insbesondere an den besonders heißen Tagen nutzbar sind. 4. zu prüfen und berichten, ob an den Frankfurter Wasserspielplätzen - insbesondere am Wasserspielplatz Zeppelinallee - in der Nähe der Bereiche, wo das Wasser in den Grund/Sandkasten fließt, Baumpflanzungen möglich sind, die die Kinder durch ihr Spiel "nebenbei" auch in besonders heißen und trockenen Phasen bewässern. Begründung: Mitten in der heißesten Phase des vergangenen Jahres waren plötzlich einige Wasserspielplätze im Stadtgebiet nicht mehr nutzbar, weil offenkundig das Wasser abgedreht wurde. Dies konterkariert den Nutzen, den diese Spielplätze insbesondere für die Kinder haben sollen, nämlich an heißen Tagen eine Abkühlung zu bieten. Sofern die Begründung für das Abstellen des Wassers im Wassersparen besteht, muss diese zurückgewiesen werden. Kindern muss die Stadt eine Abkühlung an heißen Sommertagen bieten. Dagegen sollte lieber erwogen werden, wie dieses Wasser nach dem Spiel noch nutzbar gemacht werden kann. Hier bietet es sich an, dieses im Wurzelbereich von Bäumen versickern zu lassen. Somit würden Kinder im Sommer sich nicht nur am Wasserspielplatz abkühlen, sondern auch noch dem Grünflächenamt die Bewässerungsarbeit von Bäumen abnehmen. Am Wasserspielplatz Zeppelinallee wurzelt der im eingezäunten Bereich stehende Baum deutlich über seinen Traufbereich hinaus in Richtung einer der beiden Stellen, wo das Wasser des Wasserspielplatzes im Sandkasten versickert. Dieser Baum macht sich also das Wasserspiel schon zunutze. Ein weiterer Baum in der Nähe der zweiten Stelle, an der das Wasser im Sandkasten versickert, könnte hierdurch ebenfalls bewässert werden und langfristig auch noch für zusätzliche Verschattung des gerade am Nachmittag sehr sonnenexponierten Spielplatzes sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3716 2023 Die Vorlage OF 621/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2023, OF 600/2 Betreff: Sammelbehälter für Sandspielzeug Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten Sammelbehälter für Sandspielzeug an den Sandspielplätzen im Ortsbezirk 2 aufzustellen. Diese sollen dazu dienen, dass sowohl Kinder als auch Eltern "übrig gebliebenes" Sandspielzeug darin verstauen und wieder entnehmen können. Die Behälter sollten sowohl optisch ansprechend, wetterfest und einfach sowie sicher benutzbar sein (siehe Beispiele aus Dresden in den Abbildungen). Der Ortsbeirat sieht alle größeren Spielplätze hierfür als geeignet an, empfiehlt jedoch mit der Maßnahme bei folgenden Spielplätzen zu beginnen (aufgrund von Empfehlungen von Bürger*innen sowie Kinderbeauftragten): - Spielplätze im Grüneburgpark - Körnerwiese - Hessenplatz - Zeppelinallee - Westenplatz - Elsa-Brändström-Platz Begründung: Anregung von Bürger*innen. Auf vielen Spielplätzen bleibt regelmäßig Sandspielzeug übrig. In anderen Städten gibt es hier schöne Kisten oder Körbe aus Drahtgeflecht, in welche das Spielzeug platziert werden kann. Dadurch können Kinder, die kein Sandspielzeug dabei haben, welches entnehmen. Abends kann das zurückgelassene Spielzeug aufgeräumt werden, wodurch die Kinder auch lernen, dass ein Sandkasten etwas Ordnung vertragen kann und man sein Spielzeug nicht achtlos wegwirft (Ressourcenschonung). Anlage: Spielplatz Dresden, Florian-Geyer-Straße Sandkasten Waldpark Dresden-Blasewitz Spielplatz Dresden, Reisewitzer Straße Bildquelle: https://dresdenmutti.com/2019/09/08/spielplatze-in-dresden/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3558 2023 Die Vorlage OF 600/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Aufzählung der Spielplätze noch "Landgrafenstraße", "Von-Bernus-Park" und "Kaufunger Straße" ergänzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2023, OF 560/2 Betreff: Sicherheitsgefühl im Park zwischen Am Leonhardsbrunn und Zeppelinallee durch Beleuchtung stärken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg von der Straße ‚Am Leonhardsbrunn" durch den Park (südlich des Parks Zeppelinallee) zur Zeppelinallee, s. Anlage 1, zu beleuchten. Begründung: Anregung von Anwohnern an der Zeppelinallee und im Diplomatenviertel Der Park/ Platz zwischen den Straßen Am Leonhardsbrunn und der Zeppelinallee ist nachts stockdunkel, da es dort keine Beleuchtung gibt, s. Anlage 2. Personen, die sich dort z.B. auf den dortigen Sitzbänken aufhalten, sind nicht erkennbar. Dies beeinträchtigt das Sicherheitsgefühl von Anwohnern, Fußgängern und Radfahrern, die nachts durch den Park gehen. Der Magistrat wird gebeten, den Park wie andere Parks/ Grünflächen im Ortsbezirk, z.B. die Grünflächen an der Zeppelinallee oder die Margarete-und-Fritz-Kahl-Anlage, zu beleuchten, z.B. mit einer oder zwei Straßenlaterne(n). Anlage 1: Standort für die vorgeschlagene(n) Straßenlaterne(n) Quelle: Google Maps (https://www.google.com/maps/@50.1257783,8.6485916,16.73z) Fußweg Vorgeschlagener Standort für die Straßenlaternen Anlage 2: Bild der Antragstellerin vom unbeleuchteten Park/ Platz am 7.1.2023 Abend Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3428 2023 Die Vorlage OF 560/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung nach dem Wortlaut "Margarete-und-Fritz-Kahl-Anlage" der Wortlaut "insektenfreundlich und adaptiv" eingefügt wird. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2023, OF 559/2 Betreff: Stand der Planung - Ehemaliges Institut für vergleichende Irrelevanz (IvI), Kettenhofweg 130/Ecke Senckenberganlage Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Planung für das ehemalige "Institut für vergleichende Irrelevanz" (früher "Englisches Seminar und Amerika-Institut" der J.W. Goethe-Universität) im Kettenhofweg 130? 2. Wie stellen sich aktuell die Eigentumsverhältnisse dar? 3. In welchem baulichen Zustand befindet sich das Gebäude? 4. Wie wird dem Denkmalschutz entsprochen? 5. Besteht nach wie vor die Absicht des Eigentümers, das Gebäude in ein Hotel umzubauen (FR 3.11.20)? 6. Wenn ja - welche Zeitplanung besteht? 7. Gibt es Bauvoranfragen, bzw. wurde ggf. bereits eine Baugenehmigung erteilt? 8. Gibt es Möglichkeiten einer erneuten Zwischennutzung? Begründung: Das funktionalistische Gebäude des früheren "Instituts für vergleichende Irrelevanz", das von Ferdinand Kramer erbaut wurde und unter Denkmalschutz steht, steht im Jahr 2023 nunmehr (erneut) seit 10 Jahren leer. Das ehemalige Institutsgebäude des "Englischen Seminars und Amerika-Instituts" war zwischen 2003 und 2013 von Studierenden besetzt worden, wurde im Sinne einer alternativen Universität genutzt und von der Universität in dieser Funktion geduldet. Es fanden zeitweise regelmäßig Vorträge von in- und ausländischen Wissenschaftler*innen im Institut statt - bis es das Land Hessen an den Immobilieneigentümer Franconofurt AG verkaufte. Am 22. April 2013 wurden die Besetzung und die bisherige Nutzung durch eine polizeiliche Räumung beendet. Seitdem verfällt das Gebäude zusehens. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3427 2023 Die Vorlage OF 559/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2023, OF 567/2 Betreff: Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Umständen die Litfaßsäulen an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 mit "Frankfurter Hauben" versehen werden können: - Leipziger Straße/Am Weingarten - Voltastraße/Ecke Kuhwaldstraße - Adalbertstr./Schloßstraße (Ecke Alvarium) - Bettinaplatz/Mendelssohnstr. - Zeppelinallee/Bockenheimer Landstr. Sollte die Prüfung positiv ausfallen, wird der Magistrat gebeten, die Begrünung der oben genannten Litfaßsäulen vorzunehmen. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die Kosten der Ausstattung von Litfaßsäulen und Haltestellen mit "Frankfurter Hauben" zu informieren. Begründung: Durch die "Frankfurter Haube" (Dachbegrünung) werden Litfaßsäulen zu kleinen Biotopen und Klimaoasen mitten in der Stadt weiterentwickelt. Eine hitzeresistente und robuste Begrünung der ansonsten ungenutzten Dachfläche von Litfaßsäulen verbessert das Klima in versiegelten Gebieten, bietet Insekten und Bienen Raum und Nahrung und speichert Regenwasser. In einem Pilotprojekt hat die Stadt bislang sechs Litfaßsäulen in der Innenstadt mit einer "Frankfurter Haube" (Dachbegrünung) bestückt. Das Zwischenfazit fällt positiv aus, sodass einem Roll-out der "Frankfurter Haube" auch in Bockenheim und Westend nichts im Wege stehen sollte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3431 2023 Die Vorlage OF 567/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2022, OF 561/2 Betreff: Ampeltaster Überweg Zeppelinallee/Ecke Miquelallee Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Ampeltaster am Überweg Zeppelinallee / Miquelallee (Schulweg), auf der östlichen Seite der Miquelallee, so anzubringen, dass Zufußgehende und Schüler*innen sowie Radfahrende problemlos an den Taster gelangen können. Begründung: Der Anforderungstaster an der oben genannten Ampel liegt so ungünstig, dass vor allem Radfahrende, insbesondere mit Lastenrädern, kaum an den Taster herankommen. Da dieser Überweg auch von Schulkindern, die mit dem Rad unterwegs sind und Eltern mit Lastenrädern genutzt wird, ist der Anforderungstaster möglichst vor oder neben dem Schaltkasten zu platzieren. Anlage: (Miquelallee / Zeppelinallee - unzugänglicher Anforderungstaster an der Ampel) Quelle: Der Bildgeber ist dem Antragsteller mit Name und Anschrift bekannt (Schulwegeplan Johanna-Tesch-Schule, Lila und Rot = Fußweg, Grün = Ampelüberweg für Fahrräder) Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3438 2023 Die Vorlage OF 561/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2022, OF 526/2 Betreff: Radschnellweg Vordertaunus im Miteinander aller Verkehrsteilnehmer Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat bei der Gestaltung des Radschnellwegs Vordertaunus im Ortsbezirk 2 folgende Parameter beachtet: 1. Der Radschnellweg wird so ausgestaltet, dass der Verkehrsfluss des motorisierten Verkehrs auf den Hauptverbindungsstraßen zwischen den Stadtteilen Praunheim, Rödelheim, Hausen, Bockenheim, Westend und Innenstadt auch in den Stoßzeiten erhalten bleibt, insbesondere auch im Bereich Breitenbachbrücke/ Schloßstr./ Rödelheimer Str. sowie an den Kreuzungen Schloßstr./ Adalbertstr., Robert-Mayer-Str./ Senckenberganlage/ Kettenhofweg, Westendstr./ Mendelssohnstr. und Mainzer Landstr./ Westendstr. 2. Die an den Radschnellweg angrenzenden Gebiete sollen auch nach der Umgestaltung mit allen Verkehrsmitteln inklusive KFZ und dem ÖPNV erreichbar bleiben und insbesondere Fußgänger, Familien mit Kinderwagen, Menschen mit Rollator und Rollstuhlfahrer sollen sich dort auch zukünftig sicher fortbewegen können. 3. Die bestehenden Parkplätze entlang des Radschnellwegs sollen so weit wie möglich erhalten bleiben. 4. Im Bereich von Einzelhandel und Geschäften insbesondere im Kettenhofweg und Schloßstr., in Abstimmung mit den Gewerbetreibenden, ist eine substanzielle Zahl an Kurzzeitparkplätze und Ladeflächen vorzusehen. 5. Der Radschnellweg ist mit entsprechender Beleuchtung auszustatten. 6. Der Ortsbeirat 2, die Ortsbeiräte 1, 5 und 7, die Gewerbetreibenden sowie die allgemeine Öffentlichkeit sind frühzeitig zum konkreten Umsetzungsvorschlag des Radschnellwegs zu informieren und anzuhören. Begründung: Der Radschnellweg Vordertaunus ist eine Bereicherung für Bewohner des Ortsbeirats 2, Frankfurt am Main und der Umlandgemeinden. Dabei kommt es zu einer beträchtlichen Neuverteilung des Straßenraums. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, dass diese Umgestaltung im Geiste eines gleichberechtigten Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer erfolgt. Dabei sollen insbesondere auch die Interessen von Fußgängern, Anwohnern, KFZ-Verkehr, Gewerbetreibenden und Lieferverkehr berücksichtigt und bei der weiteren Planung die Gewerbevereine, der Seniorenbeirat, die Sozialbezirksvorsteher und Kinderbeauftragte im Ortsbezirk 2 sowie die Industrie- und Handelskammer einbezogen werden. Der Radschnellweg verläuft in großen Teilen auf wichtigen Hauptstraßen, die die Stadtteile Praunheim, Rödelheim, Hausen, Bockenheim, Westend, Innenstadt und Sachsenhausen miteinander verbinden. Der Ortsbeirat 2 erkennt an, dass viele Menschen im Ortsbezirk auf das Auto angewiesen sind, um beispielsweise ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, Einkäufe für die Familie zu erledigen oder um sich fortbewegen zu können (z.B. ältere Menschen oder Personen mit Bewegungseinschränkungen). Die konkrete Strecke soll daher so verlaufen, dass der Verkehrsfluss auch des motorisierten Verkehrs im Ortsbezirk insbesondere in den in Ziff. 1 genannten Bereichen und Kreuzungen erhalten bleibt. Dies ist für eine sinnvolle Verkehrsplanung in einer modernen Großstadt unabdingbar und trägt zudem dazu bei, den Ausstoß von umweltschädlichem CO2 aufgrund von Verkehrsstockungen und Staus zu reduzieren. Dabei ist außerdem darauf zu achten, Nutzungskonflikte an der Schloßstr. auch nach deren Umbau sowie der geplanten Inbetriebnahme der Tram Linie 13 ab ca. 2025, zwischen KFZ, ÖPNV und Radfahrern zu vermeiden. An Stellen mit angrenzendem Einzelhandel, wie z.B. im Kettenhofweg und in der Schloßstr., sollen, in Absprache mit den Gewerbetreibenden, Kurzzeit-Parkplätze und Ladeflächen in substanzieller Zahl vorgesehen werden. Dabei sollen die jüngsten Erfahrungen im Kettenhofweg, aber auch im Grüneburgweg und Oederweg infolge der diversen Umgestaltungen im Jahr 2022 einfließen. Des Weiteren sollen an der gesamten Strecke, die überwiegend durchs Wohngebiet führt, die KFZ-Parkplätze angesichts des ohnehin bestehenden Parkdrucks im Westend und Bockenheim so weit wie möglich erhalten bleiben (Ziff. 2-4). Der Radschnellweg ist mit entsprechender Beleuchtung auszustatten (Ziff. 5). Dabei wird der Magistrat gebeten, den konkreten Gestaltungsvorschlag des Radschnellwegs in Informationsveranstaltungen der allgemeinen Öffentlichkeit und den Gewerbetreibenden vorzustellen und den Ortsbeirat 2 sowie die Ortsbeiräte 1, 5 und 7 frühzeitig anzuhören (Ziff. 6). Durch die o.g. Parameter soll die Akzeptanz der Bevölkerung des Radschnellwegs weiter gestärkt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 27 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 526/2 zurückzustellen bis aktuelle Planungen zu diesem Thema vorliegen. Beschluss: Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt und somit wird die Vorlage OF 526/2 zurückgestellt, bis aktuelle Planungen zu diesem Thema vorliegen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 526/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3424 2023 1. Die Ziffern 1. bis 5. der Vorlage OF 526/2 werden abgelehnt. 2. Die Ziffer 6. der Vorlage OF 526/2 wird angenommen. Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 4.: 3 GRÜNE, 2 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 5.: 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) zu 2. 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 2 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2022, OF 522/2 Betreff: Architekturwettbewerb zum Kulturcampus soll u. a. die Möglichkeit zum Erhalt des Gebäudes des Juridicums eröffnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass bei der Auslobung des gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus mit dem Land Hessen ausdrücklich die Möglichkeit des Erhalts des Juridicums vorgesehen wird. Sicherzustellen, dass zur Auslobung des gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus ausdrücklich der 2012 veröffentlichte Konsensplan als Ergebnis der BürgerInnenbeteiligung sowie der rechtskräftige, daraus abgeleitete Bebauungsplans Nr. 569 Maßgabe sein muss. Dieser definiert das Baufeld südlich der Bockenheimer Landstraße als Mischgebiet, d.h. mindestens 30 % der Bebauung sind als Wohnbebauung zu entwerfen, das Zentrum der Künste ist in jedem Fall zu berücksichtigen, Sonderbauten (z.B. die Hochschule - HfMDK) dürften nicht mehr als die Hälfte ausmachen. Neben dem architektonischen Gesamteindruck sollen u.a. auch die voraussichtlichen Kosten der Umsetzung Bewertungsmaßstab sein. Sicherzustellen, dass im weiteren Verlauf des gemeinsamen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Kulturcampus und vor Entscheidung für einen von mehreren Gestaltungsvorschlägen der Öffentlichkeit im Rahmen einer Sondersitzung des Ortsbeirats eine engere Auswahl von Entwürfen mit jeweils den voraussichtlichen Kosten der Umsetzung vorgestellt werden. Mindestens einer der Gestaltungsvorschläge sollte den Erhalt des Gebäudes des Juridicums vorsehen. Festzustellen, dass die HfMDK entgegen dem Konsensplan nicht auf dem Baufeld der heutigen Universitätsbibliothek, sondern zur Realisierung gemeinsam mit dem Frankfurt LAB und einer Wohnbebauung sowie Gewerbe auf dem südlichen Baufeld vorgesehen und gewollt ist. Schließlich sollen Stadt Frankfurt und Land Hessen - nach rund 12 Jahren Wartezeit für die Öffentlichkeit - nun möglichst zügig den Architektenwettbewerb für dieses für den Kulturcampus zentrale Baufeld endlich starten. Begründung: Ein Umbau des Juridicums im Zuge des Bauvorhabens könnte die Chance bieten, den Erhalt sogenannter grauer Energie zu sichern und die über dem definierten Maximum des jetzigen Bebauungsplans liegende Höhe des Gebäudes durch Bestandschutz zur weiteren Nutzung jeweils zu sichern, was der Ortsbeirat grundsätzlich begrüßen würde. Daher sollte der Architekturwettbewerb ausdrücklich den Erhalt des Gebäudes des Juridicums als Möglichkeit im Wettbewerb an die BewerberInnen adressieren. Den Erhalt des Gebäudes des Juridicums als zwingende Voraussetzung im Architekturwettbewerb einzufordern, wäre jedoch aus verschiedenen Gründen falsch, da dies die Möglichkeiten der Anordnungen der verschiedenen Baukörper im Wettbewerb drastisch einschränken und schon mehrere Vorentscheidungen hinsichtlich der architektonischen Gestaltung treffen würde. Hinzu tritt, dass durch eine möglichst breite Palette von Gestaltungsentwürfen auch die anfallenden Kosten der Umsetzung fairer durch die Öffentlichkeit und die öffentlichen Träger bewertet werden können. Klar muss allen Beteiligten auch sein: Der unbeliebte Kostenfaktor wird nicht nur bei Umsetzung des Gestaltungsentwurfes ein wichtiger Faktor sein, sondern auch die spätere Nutzung (z.B. für studentisches Wohnen) erheblich beeinflussen. Dies gilt insbesondere auch für den im Kern guten Gedanken, das insoweit funktionale Gebäude des Juridicums zu erhalten. Daher ist eine offene Formulierung der Ausschreibung, die den Erhalt ebenso wie den Abriss ermöglicht, die beste Grundlage dafür, dass der Wettbewerb zur für den Stadtteil besten Lösung führt, ohne dass die ArchitektInnenschaft durch Denkverbote in ihrer Kreativität beschränkt werden. Im 2012 als Ergebnis der BürgerInnenbeteiligung veröffentlichten Konsensplan ist die Nutzung des südlichen Baufelds folgendermaßen festgelegt: "Kulturschwerpunkt (Institutionen des Kulturforums e.V., z.B. LAB), mögliche Erweiterung HfMDK, (kulturaffines) Gewerbe, Wohnen". Der geplante Hochschulbau ist nur durch die Kompromissbereitschaft des Magistrats vom komplexen Baufeld der UB auf dieses Baufeld gewechselt, eine zu dominante Ausnutzung des Raumes durch die HfMDK steht dem Konsensplan aber entgegen. Die Kernvorhaben für dieses Baufeld müssen nach wie vor die Errichtung des Frankfurt LAB und Schaffung von Wohnraum sein. Das Baufeld ist als Mischgebiet definiert, d.h. mindestens 30 % der Bebauung ist als Wohnbebauung zu errichten, Sonderbauten (d.h. die Hochschule) dürften nicht mehr als die Hälfte ausmachen. Das Zentrum der Künste bzw. das Frankfurt LAB sind für dieses Baufeld im Bebauungsplan ebenso wie das Wohnen ausdrücklich vorgesehen. Auf diese Festlegungen muss die Stadt Frankfurt bestehen! Insbesondere nachdem der Magistrat zunächst ja eine Zweiteilung des Zentrums der Künste angeboten hat, so dass auf dem südlichen Baufeld nur noch das Frankfurt LAB errichtet würde und dass in Gesprächen mit den NutzerInnen das Raumprogramm des Frankfurt LAB soweit reduziert werden konnte, dass es nunmehr weniger als 15 % des Baufeldes einnimmt. Für das Projekt "Kulturcampus" ist es nach 12 Jahren Wartezeit erforderlich, dass der Startschuss für das so wichtige südliche Baufeld bald fällt. Die Hochschule - HfMDK, die Institutionen des geplanten Zentrums der Künste sowie die Bockenheimer Bevölkerung wartet seit 12 Jahren darauf! Dies spricht im Übrigen auch klar -mindestens zu diesem Zeitpunkt- gegen eine gesonderte Machbarkeitsstudie oder gesonderten Wettbewerb für das Gebäude des Juridicums. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.10.2022, OF 502/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 502/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 522/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. GRÜNE, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2022, OF 515/2 Betreff: Spekulative Leerstände im östlichen Westend benennen und beheben Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Erkenntnisse hat der Magistrat darüber, dass im östlichen Westend (Karree Taunusanlage, Bockenheimer Landstraße, Kettenhofweg, Niedenau und Guiollettstraße) Wohn- und Bürogebäude im Eigentum der Allianz (oder Tochterfirmen) zum Teil seit mehr als 10 Jahren leerstehen? 2. Welche Kenntnisse hat der Magistrat über die Absichten der Eigentümer*innen, die Gebäude zu sanieren und sinnvollen (Nach-)Nutzungen zuzuführen? 3. Welche Erkenntnisse hat der Magistrat über Verkaufsabsichten? 4. Welche Maßnahmen wurden seitens des Magistrats und der Verwaltung bereits ergriffen, um die Eigentümer*innen entsprechend zu beraten bzw. ihnen zu verdeutlichen, dass diese langjährigen Leerstände unerwünscht sind? 5. Für welche Liegenschaften liegen dem Magistrat Bauvoranfragen bzw. Bauanträge oder Abrissanträge vor? Begründung: Durch die monopolisierten Eigentümerstrukturen und das Verhalten der Eigentümer*innen im genannten Karree Taunusanlage, Bockenheimer Landstraße, Kettenhofweg, Niedenau und Guiollettstraße ist das östliche Westend zu einem weitgehend "toten" Quartier geworden. Auch ein Investor Allianz Real Estate hat sich in Bezug auf Stadtentwicklung transparent und verantwortlich zu verhalten und insbesondere Wohnraum wieder seiner Nutzung zuzuführen. Bei den Liegenschaften, um die es insbesondere geht, handelt es sich um - Guiollettstraße 18-24; Büros - Leerstand seit ca. 12 Jahren; - Kettenhofweg 3-7; Büros und Wohnen - Leerstand seit mindestens 10 Jahren; - Kettenhofweg 1; Gewerbe/Büros - Leerstand seit Januar 2022; - Taunusanlage 21; Gewerbe/ Büros - Leerstand seit Mitte 2021/Januar 2022 ; - Taunusanlage 20; ehem. Kameha-Suite/Kulturdenkmal; Leerstand seit 2021; - Kettenhofweg 23; unbebaut, aber nutzbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 515/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 571 2022 Die Vorlage OF 515/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2022, OF 517/2 Betreff: SAALBAU: Bitte wieder näher bei den Menschen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Stockwerk des Juridicums an der Senckenberganlage durch die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH angemietet und derart umgestaltet werden kann, dass dort als Ersatz für die bisher ersatzlos weggefallenen Räumlichkeiten der SAALBAU an der Schwälmer Straße, Tagungs- und Begegnungsmöglichkeiten geschaffen werden können. Ebenso ist zu prüfen, ob dort dann gleichsam Vereine unterkommen können, die derzeit von der Zwischennutzung des ehemaligen Gebäudes der Europäischen Akademie der Arbeit auf dem Campus Bockenheim profitieren. Begründung: Seit der Schließung der SAALBAU an der Schwälmer Straße steht Vereinen und anderen Gruppen nur noch ein extrem eingeschränktes Angebot der SAALBAU in Bockenheim zur Verfügung (nur noch SAALBAU Schönhof, welcher allerdings keine Barrierefreiheit aufweist). Andere Gruppierungen sind als Zwischennutzende in der ehemaligen Akademie der Arbeit untergekommen. Diese Zwischennutzung wird in absehbarer Zeit enden. Das Juridicum wird bald in Teilen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine und für die ada_kantine genutzt werden. Darüber hinaus bietet das Gebäude ausreichend Platz und Möglichkeiten für eine Nutzung durch die SAALBAU. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3301 2022 Die Vorlage OF 517/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2022, OF 503/2 Betreff: Kulturcampus - Raum für Kultur und Wohnen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche der bisher angedachten Frankfurter Kultureinrichtungen weiterhin planen, auf den Kulturcampus umzuziehen und diesen Umzug weiterhin befürworten; 2. welchen Raum die jeweiligen Einrichtungen an ihrer derzeitigen Stätte einnehmen; 3. welcher Raumbedarf für die jeweiligen Einrichtungen am Kulturcampus angemeldet wird; 4. ob inzwischen bekannt ist, wie die viel erwähnte Synergie zwischen den Kultureinrichtungen untereinander und mit der Hochschule konkret ausgestaltet werden soll und inwieweit hierdurch tatsächlich der Raumbedarf dieser Einrichtungen gesenkt werden kann; 5. ob hierbei sichergestellt ist, dass das Frankfurt LAB mit der Hochschule einen großen Saal gemeinsam nutzen wird; 6. wie der im Bebauungsplan festgesetzte Mindestanteil Wohnen von 30-40 % im Mischgebiet angesichts der Raumbedarfe der Kultureinrichtungen und der Hochschule realisiert werden soll, a) wenn das Juridicum erhalten bliebe und auch für Wohnungen genutzt würde, b) wenn das Juridicum nicht erhalten bliebe; 7. ob für den Fall, dass die benötigte Fläche für Kultureinrichtungen auf dem Kulturcampus nicht ausreicht, vorgesehen ist, eine oder mehrere dieser Einrichtungen an ihrem bisherigen Standort zu belassen. Begründung: Bisher ist bekannt dass die folgenden Kultureinrichtungen neben der HfMDK auf den Kulturcampus umziehen sollen: - Junge Deutsche Philharmonie - Ensemble Modern - Dresden Frankfurt Dance Company - Frankfurt LAB - Hindemith Institut - Hessische Theaterakademie Es ist immer wieder die Rede von Synergie zwischen den Einrichtungen und der Hochschule. Allerdings fehlt es noch immer an einer genaueren Beschreibung, worin die Synergie nun tatsächlich bestehen könnte. Wenn dieser Begriff nicht nur zu einer Phrase werden soll, ist hier dringend eine Klärung vonnöten. Derzeit scheinen die Raumbedarfe der angedachten Kultur- und Hochschuleinrichtungen den zulässigen Anteil im Mischgebiet des Bebauungsplanes zu übersteigen. Sollte hier keine Einsparung der Raumbedarfe erfolgen, könnten wohl nicht alle geplanten Einrichtungen auf den Kulturcampus umziehen. Gleichzeitig ist im MI-Gebiet ein Mindestanteil von Wohnungen von 30-40 % festgesetzt, der dringend herzustellen ist. Hierbei geht es auch um die Wohnungen im 1. Förderweg, die ursprünglich auch für den nördlichen Teil des Kulturcampus, nördlich der Bockenheimer Landstraße, vorgesehen waren und nun im mittleren Bereich des Bebauungsgebietes realisiert werden sollten. Dass hierbei das Juridicum mit seiner enormen Nutzfläche eine tragende Rolle spielen könnte liegt auf der Hand. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 503/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3292 2022 Die Vorlage OF 503/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2022, OF 502/2 Betreff: Kulturcampus - Juridicum langfristig erhalten und u. a. für studentischen Wohnraumbedarf umbauen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Auslobungstext für den bevorstehenden Architektenwettbewerb zum Kulturcampus den Erhalt des Gebäudes Juridicum nicht nur als Option vorzugeben, sondern als Stadt klar einzufordern; 2. Einvernehmen innerhalb des Magistrats und insbesondere mit der ABG herzustellen, dass der für eine Zwischennutzung als Unterkunft für Geflüchtete erforderliche Umbau des Gebäudes so erfolgt, dass eine langfristige Nutzung (studentisches Wohnen und Gewerbe) vorbereitet und ermöglicht wird; 3. auf keinen Fall zuzulassen, dass das Gebäude im Laufe der Zwischennutzung Schaden nimmt, der ggf. zur Begründung für einen späteren Abriss herhalten könnte; 4. das Juridicum als Modellprojekt des "Umbauens im Bestand" vorzusehen und eine entsprechende Machbarkeitsstudie, bzw. einen eigenen Wettbewerb vorzusehen; 5. den Ortsbeirat und den Stadtteil baldmöglichst über den Wettbewerb zum Kulturcampus und die damit zusammenhängenden Planungen zu informieren. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt zwar Äußerungen des Magistrats, dass der Abriss des Juridicums (entsprechend B-Plan) im anstehenden Architektenwettbewerb von Land und Stadt nicht mehr vorgegeben werden soll, sondern den Architekten und der Wettbewerbsjury optional überlassen werden soll (FR 1.10.22). Gleichwohl besteht der Ortsbeirat nach einer Phase der Umnutzung und Zwischennutzung des Juridicums (die ebenfalls begrüßt wird) darauf, das Gebäude langfristig zu erhalten und insbesondere für studentischen Wohnraum neu zu nutzen. Der Hintergrund ist klar: Studierende finden immer seltener in Frankfurt Wohnraum; zudem ist der Kulturcampus ein geeigneter Ort für eine Mischung mit studentischem Wohnen. Entsprechende Forderungen zu Erhalt des Gebäudes und Neunutzung u.a. als studentischer Wohnraum hat mittlerweile auch die 4. Stadtteilversammlung am 28.9.22 erhoben. Angesichts der Tatsache, dass die Eigentümerin des Gebäudes, die städtische ABG, vehement für einen Abbruch des Juridicum plädiert (FR 12.7.22), muss damit gerechnet werden, dass ein nur optional vorgegebener Erhalt des Gebäudes nicht ausreicht, sondern dass klare Zielsetzungen für Erhalt und Weiternutzung des Juridicums in den Auslobungstext des Wettbewerbs eingefügt werden müssen. Dieser Erhalt ist insbesondere auch aus Gründen des Klima- und Baumaterialschutzes, des Erhalts "Grauer Energie"(bereits im Gebäude gespeicherte Energie) erforderlich. In Zeiten von Klimakrise und knapper werdenden Rohstoffen ist die Reaktivierung und Neunutzung von Bestandsgebäuden wichtiger denn je. Für innovative Beispiele gibt es bundes- und europaweit zahlreiche Beispiele, wie aktuell die Ausstellung des DAM im Ostend (Nichts Neues - Besser bauen mit Bestand/ bis 15.1.23) aufzeigt. Dass Umbau und Neunutzung des Gebäudes Juridicum mit seinen 17.500 qm BGF aufgrund seiner guten Bausubstanz und Gebäudestruktur möglich sind, zeigt u.a. eine neue Studie des Architektenbüros Schneider/Schumacher (https://www.skylineatlas.de). Gleichermaßen ist es problemlos möglich, sowohl die Baumassen des Gebäudes der HfMDK auf dem Areal südlich der Bockenheimer Landstraße unterzubringen als auch das Juridicum mit entsprechenden Abstandsflächen zur Hochschule zu erhalten. Entsprechende aktuelle Baumassenuntersuchungen weisen darauf hin. Die teilweise Wohnnutzung des Juridicums würde es Stadt und ABG zudem ermöglichen, einen hohen Wohnanteil auf dem Kulturcampus-Areal zu realisieren. Das Gebäude selbst ist aufgrund seiner Höhe zudem ein wichtiger Schallschutz für alle Campus-Nutzungen gegenüber der verkehrsreichen Senckenberganlage. Das Juridicum bietet die einmalige Chance, auch in Frankfurt anhand eines großen und innovativen Umbauprojektes zu zeigen, dass Abriss und Neubau nicht mehr im Vordergrund stehen, sondern dass man die Zeichen der Zeit erkannt hat: die Verlängerung der Lebensdauer von Gebäuden ist die nachhaltigste Lösung, um Energie- und Materialressourcen sowie Deponiefläche und -kosten für Bauschutt einzusparen. Baudezernentin Sylvia Weber selbst forciert ein Umdenken in Richtung Bauen im Bestand. Der Ortsbeirat schließt sich dieser Auffassung vollumfänglich an und begrüßt diese Haltung, die die Dezernentin jüngst in einem Gastbeitrag im Magazin urban shorts dargelegt hat (https://www.urban-shorts.net/2022/09/22/graue-energie-weiternutzen/"). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.11.2022, OF 522/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 502/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 522/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. GRÜNE, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2022, OF 494/2 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen zu prüfen, ob Fahrradbügel installiert werden können, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Altkönigstraße / Kreuzung Liebigstraße 27 c / Sperrfläche 2. Beethovenstraße 34 3.Beethovenstraße 55 / vor dem Zebrastreifen beidseitig 4. Böhmerstraße / Kreuzung Leerbachstraße 5. Elsheimerstraße / Kreuzung Leerbachstraße 6. Emil-Claar-Straße 15, 17 7. Eppsteiner Straße 18 / Kreuzung Oberlindau 8. Eppsteiner Straße / Kreuzung Reuterweg / vor dem Zebrastreifen 9. Fellnerstraße 14, 15 / nach dem Zebrastreifen 10. Fellnerstraße 3 / Kreuzung Bockenheimer Anlage / Freie Fläche 11. Feuerbachstraße 24 / vor dem Zebrastreifen 12. Freiherr vom Stein Straße 19/22 / Kreuzung Eppsteiner Straße 47 13. Friedrichstraße 22 / Kreuzung Liebigstraße 35, 44 / Sperrfläche 14. Gärtnerweg 29 / statt Poller Fahrradbügel 15. Gärtnerweg / Kreuzung im Trutz / Sperrfläche 16. Georg-Voigt-Straße 21 / Kreuzung Emil-Sulzbachstraße 22 17. Guiollettstraße 25 18. Kleine Wiesenau 3 / Ecke Myliusstraße 20 19. Klüberstraße / Kreuzung Niedenau 20. Lessingstraße 2 / Kreuzung Guiollettstraße 21. Liebigstraße / vor dem Zebrastreifen 22. Lindenstraße 19 / Kreuzung Kettenhofweg 82 23. Lindenbachstraße 37 / Absicherung Tiefgarageneinfahrt mit einem Fahrradbügel 24. Niedenau 78 / Kreuzung Kettenhofweg 31 25. Savignystraße 71 / Kreuzung Arndtstraße 7 c 26. Staufenstraße 41 / Liebigstraße 11 27. Telemannstraße 9 / Kreuzung Kronberger Straße 5,7 28. Ulmenstraße / Kreuzung Guiollettstraße 29. Westendstraße / Kreuzung Arndtstraße 30. Wöhlerstraße 15 / Kreuzung Staufenstraße 35 Bei positiver Prüfung durch das zuständige Amt bittet der Ortsbeirat um baldmögliche Umsetzung. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Der Magistrat wird gebeten beim Prüfen der Aufstellungsorte und der Montage darauf zu achten, dass insbesondere zu Fuß Gehenden mit besonderem Bedarf die Kreuzungsbereiche weiterhin passieren können. Der Ortsbeirat bedankt sich für das bürgerschaftliche Engagement, dass die umfassende Liste an möglichen Standorten erstellt hat und parallel bereits in den Ortsbezirken 3 und 5 zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation beigetragen hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2946 2022 Die Vorlage OF 494/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen 3 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2022, OF 471/2 Betreff: Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Eigentumsverhältnisse bezüglich des Gebäudes des ehemaligen türkischen Generalkonsulats in der Zeppelinallee 17-19 in Frankfurt Bockenheim sind, 2. in welchem Umfang das denkmalgeschützte Gebäude sanierungsbedürftig ist, 3. ob seitens der Stadt bereits Maßnahmen ergriffen worden sind, den Leerstand zu beenden 4. welche Pläne bekannt sind, das Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen, 5. ob eventuell eine öffentliche Nutzung (Miete oder Erwerb) in Erwägung gezogen werden kann. Begründung: Das türkische Generalkonsulat ist schon vor einigen Jahren in die Kennedyallee umgezogen. Das Gebäude an der Zeppelinallee in sehr guter und zentraler Lage steht seitdem leer. Nach Auskunft der Ämter befindet sich die Liegenschaft im privaten Eigentum. Die Liegenschaft ist als Kulturdenkmal eingetragen, was den Eindruck der Antragstellerinnen, dass es sich hier um ein unbedingt erhaltenswertes Gebäude handelt, bestärkt. Es bestehen seitens der Antragstellerinnen Bedenken, dass mit dem Gebäude spekuliert wird und der Sanierungsaufwand irgendwann sehr hoch sein wird und bei drohendem Zerfall baupolizeiliche Maßnahmen zu ergreifen sein werden. Als eine der repräsentativen Liegenschaften an der Zeppelinallee sollte es unbedingt erhalten und genutzt werden. Gerüchten der Nachbarschaft zufolge seien bereits Waschbären in dem Gebäude gesichtet worden. Das eindrucksvolle Gebäude, das sich in das Ensemble an der Zeppelinallee einfügt, sollte nicht das Schicksal etwa des ehemaligen Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage ereilen, das inzwischen einen derart hohen Sanierungsrückstand aufweist, dass es erheblich an Wert verloren hat und nur mit großer Mühe im Kern erhalten werden kann. Ein weiteres Beispiel im näheren Umkreis des hier gegenständlichen Gebäudes ist die ehemalige Druckerei Dondorf am nördlichen Campus Bockenheim, die . wegen erheblichen Sanierungsrückstaus voraussichtlich abgerissen werden muss. Gebäude an der Zeppelinallee 17-19. Schäden am Gebäude (Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellenden). Sicherung am Balkon (Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellenden). Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 26 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 471/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2936 2022 Die Vorlage OF 471/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1., 4. und 5.: Einstimmige Annahme zu Ziffern 2. und 3.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, OF 493/2 Betreff: Nachgefragt: Wissenschaftliche Begleitung des Grüneburgwegs und des Kettenhofwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Auskunft an den Ortsbeirat zu erteilen und zu folgenden Fragen hinsichtlich der wissenschaftlichen Begleitung der Umgestaltung des Grüneburwegs und Kettenhofwegs an den Ortsbeirat 2 zu berichten: Befragung a) alle Fragebögen zur wissenschaftlichen Begleitung der fahrradfreundlichen Nebenstraßen in einem gut lesbaren Format mit allen Verästelungen des Fragebogens zur Verfügung zu stellen. b) wie viele Fragebögen an Passanten verteilt wurden und wie hoch der Rücklauf war. c) wie künftig verhindert werden soll, dass Nicht-Betroffene an der Befragung teilnehmen. d) bezugnehmend auf Seite 20-21 der Präsentation zur Wissenschaftlichen Begleitung der "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" der Informationsveranstaltung - Ortsbeiräte 2 und 3 vom 6.9.2022 (Präsentation) erfolgte im Grüneburgweg die sog. Vorherbefragung von 10. Juni bis 22. August 2022. Die sog. Nachherbefragung soll im Herbst/ Winter 2023 stattfinden. Im Sommer 2022 und Herbst-Winter 2023 ist u.a. aufgrund der unterschiedlichen Wetterverhältnisse von einem anderen Verkehrsnutzungsverhalten der Befragten auszugehen. Wie wird dies bei der Auswertung der Fragebögen berücksichtigt, um Verzerrungen aufgrund der unterschiedlichen Jahreszeiten zu vermeiden? Untersuchungsraum e) bezugnehmend auf Seite 9 der Präsentation lautet die Forschungshypothese: "Die Umgestaltung zu fahrradfreundlichen Nebenstraßen [. .] 4. führt zu einer verbesserten Wohn- und Aufenthaltsqualität in den betroffenen Straßen." und "5. führt zu einer erhöhten Verkehrssicherheit unter allen Verkehrsteilnehmenden in den betroffenen Straßen." Es wird gebeten an den Ortsbeirat zu berichten, was unter ‚betroffenen" Straßen' zu verstehen ist, und ob dieser Bereich deckungsgleich mit dem Bereich ist, in dem Handzettel & Flyer verteilt wurden (hierzu siehe S. 19 der Präsentation). f) Auf Seite 19 der Präsentation sind die Straßen rund um den Grüneburgweg in der Karte gekennzeichnet, in denen Handzettel & Flyer verteilt wurden, aber die Straßennamen auf Seite 19 sind schlecht oder nicht lesbar. Eine solche Karte hat der Ortsbeirat zum Kettenhofweg/Robert-Mayer-Str. nicht erhalten. Es wird gebeten, dem Ortsbeirat die Straßennamen, in denen Handzettel & Flyer rund um den Grüneburgweg und den Kettenhofweg/Robert-Mayer-Str. verteilt wurden/ werden, als gut lesbare Liste zur Verfügung zu stellen. g) warum nicht auch die möglicherweise vom Umfahrungsverkehr betroffene Parallelstraßen in den Untersuchungsraum aufgenommen worden sind und auch dort entsprechende Veränderungen aufgrund der Umgestaltung untersucht werden. Verkehrsmessungen h) anhand welcher Kriterien die Straßen und Punkte ausgewählt wurden, an denen Verkehrsströme auf dem Grüneburgweg und Kettenhofweg und den angrenzenden Quer- und Parallelstraßen gemessen wurden/ werden, und wie die Punkte der Verkehrszählungen ausgewählt wurden; i) bezugnehmend auf S. 29 und 33 der Präsentation wird gebeten an den Ortsbeirat zu berichten, weshalb es nicht mehr Verkehrszählungen in den angrenzenden Parallel- und Querstraßen zum Grüneburgweg und den Kettenhofweg/Robert-Mayer-Str. gibt ( insbesondere warum es solche hinsichtlich des Grüneburgwegs nicht in der Wolfsgangsstr. gibt), aus denen Schlussfolgerungen ob es zur Verlagerung von Verkehr aus dem umgestalteten Grüneburgweg und Kettenhofweg/ Robert-Mayer-Str. in angrenzende Straßen kommt, gezogen werden können. j) vom wem und wie die Verkehrszählungen genau durchgeführt wurden/ werden, wie die Personen, die sie durchführen, hierfür geschult werden, und wie die Zählung über 24h (s. S. 30 und S. 34 der Präsentation) praktisch ablaufen soll, z.B. ob diese im ‚Schichtbetrieb' durchgeführt wird und warum, wie anhand Seite 30 und 34 der Präsentation ersichtlich, Verkehrszählungen zu unterschiedlichen Jahreszeiten erfolgt sind. Sonstiges k) Nach welchen Kriterien wurden die Attribute zur Beschreibung der Umfeldqualität ausgewählt? Weshalb wurde neben den Attributen ‚Aufenthaltsqualität', ‚Soziales Sicherheitsgefühl', ‚Aufteilung des Straßenraums', ‚Übersichtlichkeit', ‚Lautstärke/ Lärm', ‚Wohnqualität' nicht auch das Attribut ‚Erreichbarkeit der Geschäfte' aufgenommen? 2. den Ortsbeirat zukünftig früher und umfassend zum Fortgang der Untersuchung zu informieren. Begründung: Es besteht weiterer Informationsbedarf zu den o.g. wichtigen Punkten hinsichtlich der wissenschaftlichen Begleitung der fahrradfreundliche Nebenstraßen in Ergänzung zu den bereits dem Ortsbeirat vorliegenden Informationen, um die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung einordnen und diese Untersuchung begleiten zu können. Volle Transparenz mit umfassenden Informationen dient dazu, dass der Ortsbeirat seine Aufgabe erfüllen kann, den Magistrat zu beraten, und sein Mandat als demokratisch gewähltes Organ wahrzunehmen. Zu 1.a.: die als PDF zur Verfügung gestellten Fragebogen enthalten nicht alle Verästelungen im Fragebogen ausweislich einer Email vom 22. September 2022 u.a. an den Ortsvorsteher. Zu 1.b.-c.: Informationsbedarf, s.o. Zu 1.d.: Informationsbedarf, da die unterschiedlichen Jahreszeiten, in denen die Messungen vorgenommen werden, nach Einschätzung des Ortsbeirats Einfluss auf das Ergebnis der Untersuchung haben und es dadurch zu Verzerrungen kommen kann. Dies gilt ganz besonders im Zusammenhang mit der Messung des Radverkehrs, bei dem unbedingt der saisonale Aspekt berücksichtigt werden muss. Die Annahme, dass zahlreiche Radfahrer nur bei entsprechender Witterung dieses Verkehrsmittel nutzen, ist naheliegend und sollte Berücksichtigung finden. 1.e.-g. : Die genaue Kenntnis des Untersuchungsraums ist wesentlich, um die Ergebnisse der Untersuchung einordnen zu können. Zu 1.h./i.: Ausweislich S. 29 und 33 der Präsentation gibt es nur 3 Messpunkte der Verkehrsströme außerhalb des Grüneburgwegs und nur 1 Messpunkt außerhalb des Kettenhofwegs/Robert-Mayer-Str. Insofern bittet der Ortsbeirat darum, die Kriterien, nach der die Standorte für die Messungen ausgewählt wurden, zu erläutern, insbesondere weshalb nicht mehr Messpunkte in den Quer- und Parallelstraßen zum Grüneburgweg und den Kettenhofweg/Robert-Mayer-Str. vorgenommen werden. Diese werden nach Einschätzung des Ortsbeirats am stärksten von einer möglichen Verkehrsverlagerung betroffen sein und Messungen hier sind für eine umfassende Untersuchung essenziell. Bezüglich der ausgewählten Straßen sollte nicht nur die Luftlinie, sondern auch die mögliche Umfahrung eine Rolle spielen. Gerade derzeit ruhige Wohnstraßen könnten künftig vermehrt unter Schleich- und Umfahrungsverkehr leiden. Schließlich wird ähnliches bereits aus dem Nordend berichtet (vgl. etwa Frankfurter Rundschau vom 10.11.2021: https://www.fr.de/frankfurt/nordend-ort904333/mehr-verkehr-in-der-finkenhofstras se-91108195.html). Zu 1.j.: Informationsbedarf, s.o., da es aus Sicht des Ortsbeirats wichtig ist, dass die Verkehrsmessungen, an denen viele Personen beteiligt sein dürften, konsistent durchgeführt werden. Zu 1.k: Die Lebens- und Wohnqualität von Menschen im Ortsbeirat wird auch durch die Erreichbarkeit von Geschäften bestimmt. Insofern bittet der Ortsbeirat um Rückmeldung, weshalb dieses Merkmal nicht abgefragt wurde bei der Bestimmung der Umfeldqualität. Zu 2.: Einige der o.g. Fragen, z.B. 1g., h., und i., betreffen auch die Gestaltung der Vorher-Befragung, die bereits abgeschlossen ist. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, ihn zukünftig frühzeitig und umfassend zu informieren, so dass er die Untersuchung konstruktiv kritisch begleiten und seiner Rolle nachkommen kann. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 493/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FDP (= Annahme)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2022, OF 458/2 Betreff: Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk 2 erhöhen: Mehr Müllgaragen für Bockenheim, Kuhwald und Westend Vorgang: EA 131/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine Müllgarage aufzustellen und dadurch zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum beizutragen. Die Müllgaragen sind so zu platzieren, dass die Barrierefreiheit nicht eingeschränkt wird. Wo nicht weiter präzisiert (z.B. "Alter Rebstockpark"), sollte die geeignete Stelle durch die FES identifiziert werden. 1. Jordanischer Park 2. Ecke Adalbertstraße/Homburger Straße, Umgebung Pizzeria Da Cimino 3. Ecke Homburger Straße/Robert-Mayer-Straße 40, Umgebung Reinigung, zwischen den Bänken der kleinen Grünanlage 4. Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb des Park-Café 5. Grüneburgpark, Platz unterhalb des Rothschild-Denkmals 6. Grüneburgpark, an der dem Rothschild-Denkmal angrenzenden Wiese 7. Odina-Bott-Platz, neben dem Eingang zur U-Bahn Station 8. Feldbergstraße/Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße, vor der Bäckerei 9. Rothschildpark, Umgebung Opernturm 10. Grüneburgweg, an der ARAL-Tankstelle, neben den beiden Glascontainern 11. Ecke Grüneburgweg/Oberlindau, vor der ehem. Filiale der Deutschen Bank 12. Westendplatz, rückseitig zum Spielplatz 13. Bushaltestelle Altkönigstraße (M36), Umgebung Erich-Fromm-Platz 14. Leipziger Straße, Höhe Hausnummer 9, neben den Glascontainern 15. Juliusstrasse, vor dem Penny-Supermarkt 16. Rohmerplatz 17. Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz 18. Alter Rebstockpark 19. Neuer Rebstockpark, Umgebung Spielplatz Rebstock West 20. Margarete-und-Fritz-Kahl-Anlage 21. Carlo-Schmid-Platz, Umgebung Rewe-Supermarkt 22. Leipziger Straße/Ecke Markgrafenstraße 23. Leipziger Straße, Umgebung Woolworth-Gebäude 24. Kurfürstenplatz, Umgebung Brunnen 25. Knöterichweg, am Rande des Volkspark Nidda, Umgebung Sitzgruppe mit Bäumen zwischen dem Bolz-/Cricket-Platz und dem geschotterten Bolzplatz im Umfeld der Sportplätze des VFR Bockenheim 26. Kirchplatz, Umfeld U-Bahn Aufgang gegenüber Appelsgasse 27. Ecke Kiesstraße/Jordanstraße 28. Bockenheimer Warte 29. Friedrich-Naumann-Platz, Kuhwaldsiedlung 30. Zeppelinallee Begründung: Zur Finanzierung der Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt 2022 zusätzlich 54.000 EUR eingestellt. Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Veraltete Abfallbehälter, die zu klein und oftmals nicht krähensicher sind, machen eine ordentliche Entsorgung unmöglich. Wilder Müll landet in der Umwelt, in unseren Parks und auf unseren Straßen und provoziert zahlreiche Beschwerden von Bürger*innen. Es braucht deshalb zusätzliche Müllgaragen, die an müllbelasteten Flächen im Ortsbezirk Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.11.2022, OF 521/2 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 458/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 458/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3097 2022 1. Die Vorlage OF 458/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 521/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 521/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 433/2 Betreff: Fahrradaufstellfläche Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße Vorgang: OM 1046/21 OBR 2; ST 469/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die abgenutzte Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder an der Ampel am Knotenpunkt Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße zu erneuern und auf voller Breite rot einzufärben. 2. zu prüfen und ggf. umzusetzen, ob vor der Aufstellfläche im Bereich der Abbiegespur in die Schloßstraße auf der rechten Fahrspur ein roter Sicherheitsstreifen aufgebracht werden kann. 3. wie in der ST 469 2022 erwähnt, Fahrradpiktogramme mit Sharrows auf der rechten Fahrspur, zwischen Adalbertstraße und Robert-Mayer-Straße, aufzutragen. Begründung: Wie in der OM 1046 2021 angeregt, sollte unter anderem die Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder am Knotenpunkt Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße erneuert werden, was in der Stellungnahme des Magistrat ST 469 2022 aber keine Erwähnung gefunden hat. Im Bereich der Abbiegespur in die Schloßstraße werden Fahrradfahrende, die in Richtung Adalbertstraße fahren, oft übersehen und damit gefährdet. Das aufbringen der Fahrradpiktogramme auf der rechten Fahrspur der Nauheimer Straße wird in der Stellungnahme "geprüft und gegebenenfalls angeordnet". Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1046 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 469 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2742 2022 Die Vorlage OF 433/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2022, OF 419/2 Betreff: Fußgänger an der Bockenheimer Warte schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radweg an der Bockenheimer Landstraße zwischen Adalbertstr./ Gräfstr. und Zeppelinallee/ Senckenberganlage deutlich sichtbar zu markieren; zu prüfen und an den Ortsbeirat zu berichten, welche anderen Maßnahmen getroffen werden können, um Fußgänger an der Bockenheimer Warte besser vor Konflikten mit Radfahrern und E-Scootern zu schützen. Begründung: An der Bockenheimer Warte befindet sich parallel an der Bockenheimer Landstraße stadteinwärts zwischen Adalbertstr./ Gräfstr. und Zeppelinallee/ Senckenberganlage ein Fahrradweg auf dem Gehweg. Außerdem befindet sich direkt an diesem Fahrradweg die Bushaltestelle und die U-Bahn-Haltestelle Bockenheimer Warte. Fußgänger, z.B. auf dem Weg zur Bushaltestelle oder zur U-Bahnstation, bewegen sich dabei häufig auf dem Fahrradweg, so dass es zu Konflikten zwischen Fahrradfahrern/ E-Scootern und Fußgängern kommt, s. Fotos. Der Magistrat wird gebeten, den Radweg deutlich sichtbar markieren zu lassen als dringliche Maßnahme, bereits jetzt vor dem Umbau der Bockenheimer Landstr., um so Fußgänger besser klar zu machen, dass der Radweg kein Fußgängerweg ist. Außerdem wird der Magistrat gebeten, zu möglichen Maßnahmen, wie Fußgänger an der Bockenheimer Warte besser vor Radfahrern/ E-Scootern geschützt werden können, zu prüfen und an den Ortsbeirat 2 zu berichten, insbesondere ob es möglich ist, dort einen separaten Weg für Fußgänger zu markieren, z.B. zwischen dem Eingang an der U-Bahn-Station Bockenheimer Warte und Adalbert-Str. Anlage mit Fotos vom 17. Juni 2022 um Mittagszeit Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 419/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2736 2022 Die Vorlage OF 419/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Ziffer 2. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2022, OF 374/2 Betreff: Anwohnerparken rund um den Beethovenplatz zeitlich ausweiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Anwohnerparken rund um den Beethovenplatz (Zone 13) zeitlich (24 Stunden), insbesondere auch aufs Wochenende und Feiertage, zeitlich auszuweiten. Begründung: Rund um den Beethovenplatz parken viele Auswärtige, um beispielsweise die Gottesdienste in der dortigen Kirche, den Palmengarten, den Grüneburgpark oder auch das Senckenbergmuseum zu besuchen. Dies führt regelmäßig auch außerhalb der Anwohnerparkzeiten (derzeit Mo-Fr 7-10 und 16-22h) zu Engpässen unter den Anwohnern und vermeidbarem Parksuchverkehr. Diesem Trend ist mit einem umfassenden Anwohnerparken entgegen zu wirken. Für Besucher des Palmengartens steht ein eigenes Parkhaus zur Verfügung und auch an der Bockenheimer Warte ist ein Parkhaus vorhanden (Adalbertstr.). Die Anwohnerparkzonen sollten den Anwohnern zur Verfügung stehen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 374/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 374/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 374/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 374/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 374/2 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2022, OF 391/2 Betreff: Radfahrer auf Gehwegen trotz komfortabler Radwege Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es Pläne für Maßnahmen gibt, Fußgänger vor Radfahrern zu schützen, die trotz komfortabler paralleler Radwege auf den Gehwegen fahren, 2. wenn ja, welche Maßnahmen dabei angedacht sind, und 3. wann in diesem Fall mit der Einleitung und Wirksamwerdung dieser Maßnahmen zu rechnen ist, aber 4. wenn nein, warum es keine derartigen Pläne gibt, und speziell 5. ob der Grund dafür jahrzehntelang geübte Mißachtung der Fußgänger ist. Begründung: Selbst da, wo neue, überbreite, rot gefärbte Radwege angelegt sind, fahren viele Radfahrer parallel auf den Gehwegen und belästigen und gefährden Fußgänger. In der vergangenen Woche beobachtet - auf der Alten Brücke Richtung Sachsenhausen: kein Radfahrer auf dem Radweg, 1 Radfahrer auf dem Gehweg im Slalom um Fußgänger herum, - in der Kurt-Schuhmacherstraße zwischen Rechneigrabenstraße und Battonstraße: 2 Radfahrer auf dem riesigen breiten roten Radweg, 1 Radfahrerin parallel dazu auf dem Gehweg, - an der Konstablerwache neben der Haltestelle auf der Platzseite: 1 Radfahrer im Slalom um Fußgänger neben unbenutztem Radweg. Auch besonders in der Bockenheimer Landstraße fahren zahlreiche Radfahrer auf den Gehwegen trotz vorhandenem Radweg. Und nein, das sind keine wenigen Ausnahmen, sondern es ist die Regel in der gesamten Stadt, daß Radfahrer Gehwege benutzen und daß die Stadt trotzdem seit Jahrzehnten es nicht für nötig hält, etwas dagegen zu tun. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 391/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 391/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD und LINKE. gegen CDU, 1 SPD und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2022, OF 388/2 Betreff: Aufenthaltsqualität an Rollschuhbahn und im Wohngebiet an Zeppelinallee stärken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. in dem Wohngebiet an der Zeppelinallee rund um die Rollschuhbahn das Verkehrszeichen 314 für Parken mit dem Zusatzschild "Nur für PKWs" aufzustellen; 2. falls der Magistrat das Aufstellen dieser Schilder nicht sinnvoll findet, zu prüfen und an den Ortsbeirat zu berichten, welche anderen Maßnahmen getroffen werden können, um das Parken von Kleintransportern und Campingwagen in diesem Wohngebiet zu unterbinden. Begründung: Anregung von Anwohnern aus dem Wohngebiet an der Zeppelinallee An der Zeppelinallee rund um die Rollschubahn stehen häufig und über längere Zeiträume Campingwagen und Kleintransporter. So standen dort z.B. am 12. Mai 2022 am frühen Abend dicht gedrängt 11 Kleintransporter bzw. Campingwagen, siehe die beigefügten Fotos. Hintergrund ist, dass dort kostenfrei geparkt werden kann. Diese beeinträchtigen aus optischen Gründen die Aufenthaltsqualität von Familien und Kindern an der Rollschuhbahn und Spaziergängern. Ganz besonders gewerblich genutzte Kleintransporter gehören nicht ins Wohngebiet. Außerdem stören sie Anwohnerinnen und Anwohner in ihrer Nachtruhe, wenn die gewerblich genutzten Kleintransporter in den frühen Morgenstunden lautstark den Motor anlassen. Um die Lebensqualität im Wohngebiet zu erhöhen, wird der Magistrat gebeten, Schilder in diesem Bereich der Zeppelinallee aufzustellen, die Parken nur für PKWs vorsehen, und zu prüfen und zu berichten, welche anderen Maßnahmen getroffen werden können, um das Parken von Kleintransportern und Campingwagen in diesem Wohngebiet zu unterbinden. Anlage mit Fotos an der Zeppelinallee vom 12. Mai 2022 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 388/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2022, OF 373/2 Betreff: Umgestaltung des Beethovenplatzes Vorgang: OM 2086/22 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Beethovenplatz an seiner Westseite (Richtung Dantestraße) für den Verkehr gesperrt werden kann. Hier soll eine durchgehende Grünfläche hin zur Dantestraße entstehen und unter anderem als Spielplatz genutzt werden (in Ergänzung zu dem Vorschlag in OF 347/2). Begründung: Der Beethovenplatz wird ganz überwiegend von Anwohnern angefahren. Es findet dort kein oder nur sehr geringer Durchgangsverkehr statt. Primär sind dort Parkplätze, die laut Aussage einiger Anwohner sehr unterschiedlich stark genutzt werden. Die Dantestraße ist für die Durchfahrt in Richtung Senckenberganlage gesperrt und das Gebiet ist als 30er Zone ausgewiesen. Es befinden sich am Beethovenplatz selbst neben der Kirche keine Gebäude, sodass bei Sperrung des Straßenabschnitts keine Anwohner an der Zufahrt ihres Grundstücks gehindert würden. Aufgrund der Einbahnstraßenregelung ist die Zufahrt zur nördlichen Seite des Beethovenplatze bereits jetzt von der Bockenheimer Landstraße kommend möglich. Es müsste die Fahrtrichtung in der Dantestraße umgedreht werden, um die geplante Sperrung umfahren zu können. Der an der Stirnseite der Dantestraße installierte Flaschencontainer müsste an einem neuen Standort aufgestellt werden. In Betracht käme dafür eventuell ein Standort neben dem U-Bahn Eingang U4 am Ende der Dantestraße, dies sollte wegen der Erreichbarkeit zur Leerung mit der FES abgestimmt werden. Es würden ca. 6-8 Parkplätze wegfallen. Der Wegfall könnte durch eine Ausweitung des Anwohnerparkens (separater Antrag) kompensiert werden. Quelle: Google Maps Westseite des Beethovenplatzes, Einmündung Dantestr. mit Flaschencontainer. Bild: Antragstellerin Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2086 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 373/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 373/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 373/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 373/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 373/2 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2022, OF 397/2 Betreff: Auskunft zu Straßensperrungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. ob es neben Mainziel Frankfurt am Main andere Internetseiten oder Hotlines gibt, über die Bürger eine Übersicht zu Straßensperrungen im Ortsbezirk 2 erhalten können; 2. welche Straßensperrungen auf der o.g. Internetseite von Mainziel unter > Verkehr > Sperrungen abgerufen werden können, insbesondere ob darin, neben Sperrungen aufgrund von Baustellen, auch Sperrungen infolge von Sportveranstaltungen und anderen angemeldeten Veranstaltungen eingestellt werden und mit welchem zeitlichen Vorlauf dies erfolgt; 3. ob und, wenn ja, wo und wie die Stadt zu Straßensperrungen bei kurzfristig angekündigten Veranstaltungen, z.B. Demonstrationen, informiert. Begründung: Anregung von Bewohnerinnen und Bewohnern aus dem Westend Der Ortsbezirk ist sehr lebendig und es ist erfreulich, dass dort immer wieder Sportveranstaltungen, wie z.B. das traditionelle Radrennen am 1. Mai oder der JP Morgan Corporate Challenge, stattfinden, und politische Themen, wie z.B. zur Ukraine oder Corona, diskutiert werden. Solche Veranstaltungen finden aktuell nahezu jedes Wochenende statt. Dabei kommt es häufig zu Straßensperrungen, u.a. an der Bockenheimer Landstraße, Eschersheimer Landstraße, Reuterweg und Grüneburgweg. Immer wieder sind Anwohnerinnen und Anwohner hiervon überrascht. Es kommt für sie zu Unannehmlichkeiten, wenn sie z.B. ihr Auto aufgrund von Sperrungen nicht nutzen können, oder nicht klar ist, wie gesperrte Bereiche umfahren werden können. Ziel ist, durch die o.g. Auskunft entsprechende Anfragen von Bewohnerinnen und Bewohnern des Ortsbezirks direkt beantworten zu können und die entsprechenden städtischen Stellen hiervon zu entlasten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 397/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2438 2022 Die Vorlage OF 397/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2022, OF 343/2 Betreff: Barrierefreiheit an der Bockenheimer Warte gewährleisten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass Bushaltestellen und Zugänge zu Stationen des ÖPNV, auch an der Bockenheimer Warte, barrierefrei zugänglich sind. In diesem Sinne wird der Magistrat gebeten, 1. kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass Aufzüge als Zugang zur U-Bahn-Station Bockenheimer Warte auch donnerstags zu Marktzeiten barrierefrei zugänglich sind. 2. zu prüfen und zu berichten, inwiefern die Vorgaben der Sondernutzungsverordnung für E-Scooter auch in Brennpunktbereichen außerhalb des zunächst angedachten Regelungsbereichs, wie der Bockenheimer Warte, zur Anwendung kommen können. Bei positiver Prüfung wird um eine Umsetzung gebeten. 3. zu prüfen und zu berichten, ob in der Gräfstraße ein PKW-Parkplatz zu einem festen Abstellplatz für E-Scooter umgewidmet werden kann. Bei positiver Prüfung wird um eine Umsetzung dieser Maßnahme gebeten. 4. zu prüfen und zu berichten, ob das unmittelbare Umfeld bzw. die Zugänge zu Bushaltestellen und Eingängen (inkl. Aufzügen) zur Station Bockenheimer Warte als Sperrzone für Leihfahrräder und E-Roller ausgewiesen/markiert werden können. Bei positiver Prüfung wird um eine Umsetzung dieser Maßnahme gebeten. Begründung: Seit Monaten besteht das Problem, dass immer donnerstags zu Zeiten des Wochenmarktes Bockenheim, der Zugang zum Aufzug an der Bockenheimer Warte (siehe Anlage) durch E-Scooter versperrt ist. Um das Problem zu beheben, wurden bereits Gespräche mit Vertreter*innen der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH geführt, die allerdings bislang zu keiner Lösung geführt haben. Der Magistrat hat zuletzt sinnvolle Maßnahmen zur Regulierung von E-Scootern im öffentlichen Raum auf den Weg gebracht. Leider befindet sich die Bockenheimer Warte aktuell außerhalb des zunächst angedachten Regulierungsbereichs. Dabei wäre auch an der stark frequentierten Bockenheimer Warte eine entsprechende Lösung dringend geboten. Zuletzt wurde außerdem beobachtet, dass an der Bushaltestelle am Rande des Carlo-Schmid-Platzes (Bockenheimer Landstraße) regelmäßig Leihfahrräder auf dem Blindenleitsystem abgestellt werden und den Zugang zur Haltestelle sowie zur U-Bahn-Station Bockenheimer Warte vor allem für Menschen mit Einschränkungen erschweren. (Quelle: Der Ersteller der Aufnahme ist der Antragstellerin mit Name und Anschrift bekannt) (Quelle: Die Aufnahme stammt von der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 343/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2083 2022 Die Vorlage OF 343/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1., 2. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2022, OF 352/2 Betreff: Sozial- und gendergerechtes Toilettenkonzept für Bockenheim und Westend Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Bürger*innen und Besucher*innen auf zentralen Plätzen und Straßen im Ortsbezirk 2 Zugang zu sozial- und gendergerecht gestalteten öffentlichen Toilettenanlagen haben. Dafür sollen mindestens an folgenden Orten zusätzliche öffentliche Toilettenanlagen geschaffen werden: · Kurfürstenplatz · Grünanlage Zeppelinallee · Übergang Zeppelinpark/Neuer Rebstockpark · Jordanischer Park Im Sinne einer sozial- und gendergerechten Stadtplanung wird der Magistrat gebeten, hinsichtlich des Betriebes und der Gestaltung der Toilettenanlagen folgende Kriterien zu beachten: · Die Anlage sollte ausschließlich Unisex-Toiletten beinhalten. · Zugang und Benutzung sollten für alle Nutzer*innen barrierefrei möglich sein. · Zugang und Benutzung sollten für alle Nutzer*innen kostenfrei möglich sein. · Um eine Wohlfühlatmosphäre für alle Nutzer*innen zu gewährleisten, sollten die Anlagen (1) innen und außen ausreichend und intelligent beleuchtet werden. Hierfür sollten nachhaltige Beleuchtungslösungen gewählt werden. (2) in den Innenräumen sauber und möglichst gemütlich gestaltet werden, z.B. auch durch leichte Hintergrundmusik, ausreichende Mengen an Toilettenpapier und Seife. (3) möglichst selbstreinigend sein. Begründung: Öffentliche Toiletten sind ein wesentlicher Bestandteil städtischer Umgebung und im Ortsbeirat 2 nicht in ausreichender Anzahl vorhanden. Dabei tragen öffentliche Toiletten in hohem Maße dazu bei, dass der öffentliche Raum umfassend genutzt werden kann. Untersuchungen aus Großbritannien belegen, dass eine zu geringe Anzahl öffentlicher Toiletten eine "Bedrohung für Gesundheit, Mobilität und Gleichstellung" darstellt. Befragte gaben in großer Zahl an, weniger oft oder kürzer das Haus zu verlassen aus Sorge keine öffentliche Toilette zu finden oder auch weniger zu trinken. Dies betrifft insbesondere Frauen, aber auch Menschen mit gesundheitlichen Problemen wie Diabetes oder Darmerkrankungen. Um eine optimale Nutzbarkeit zu gewährleisten sollten die Toiletten nicht nur barriere- und kostenfrei zugänglich, sondern auch sauber und mit allem Notwendigen ausgestattet sein. Oben erwähnte Wohlfühlatmosphäre trägt nachweislich auch dazu bei, dass Nutzer*innen pfleglich mit entsprechenden Räumlichkeiten umgehen. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 33 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den Satz "Die Anlage sollte ausschließlich Unisex-Toiletten beinhalten." getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2089 2022 1. Dem Satz "Die Anlage sollte ausschließlich Unisex-Toiletten beinhalten." wird zugestimmt. 2. Dem Rest der Vorlage OF 352/2 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2022, OF 339/2 Betreff: Bewohnerinnen- und Bewohnerparken für Bockenheim JETZT - nicht irgendwann! Vorgang: B 299/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wir gebeten, umgehend mit den Planungen und der Umsetzung der monetären Parkraumbewirtschaftung für den Stadtteil Bockenheim zu beginnen. Im ersten Schritt soll das Gebiet zwischen den Bahngleisen (westliche Grenze), der BAB A 66 (nördliche Grenze), der Zeppelinallee/Senckenberganlage (östliche Grenze) und der Theodor-Heuss-Allee (südliche Grenze) umgestellt werden. Ein zweiter Schritt umfasst die City West, Kuhwaldsiedlung und das Rebstockviertel. Begründung: Laut derzeitigen Planungen wird im Gebiet des Stadtteils Bockenheim erst in mehreren Jahren die monetäre Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden. Ein genaues Datum ist seitens der beteiligten Ämter nicht einmal im Ansatz nennbar, was auf einen Zeitraum von deutlich mehr als fünf Jahren hindeutet. Bockenheim gilt inzwischen als ganz heißer Tipp unter auswärtigen Parkplatzsuchenden, die umsonst parken möchten. In dem genannten Gebiet wird der öffentliche Parkraum zunehmend von Pendlern genutzt, die ihr Fahrzeug abstellen und die letzte Strecke zum Arbeitsplatz in der Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen. Darüber hinaus beklagen Anwohner*innen zunehmend langfristig, über mehrere Tage bis hin zu Wochen abgestellte Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen. Die guten Anbindungen an den Hauptbahnhof und den Flughafen führen dazu, dass Reisende die kostenlosen Stellplätze mit ihren Fahrzeugen längerfristig blockieren. In den genannten Bereichen besteht dringender Bedarf, die Anwohner*innen zu entlasten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2081 2022 Die Vorlage OF 339/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Antragstenor wie folgt lautet: "Ein zweiter Schritt umfasst die City-West, die Kuhwaldsiedlung, das Rebstockviertel und den Biegwald." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2022, OF 331/2 Betreff: Gedenktafel für Siegmund und Rosette Una am Haus der Studierenden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Land Hessen und der Goethe-Universität als Eigentümer und Nutzer der Villa in der Bockenheimer Landstraße 76, am Gebäude oder im Garten eine Gedenk-Plakette für Siegmund und Rosette Una mit folgender Inschrift anzubringen: 1896-heute In Erinnerung an die Erbauer dieses Hauses Siegmund Una (13.09.1843-25.04.1904) Rosette Una, geb. Mayer (20.02.1854-11.05.1942) Der Ortsbeirat unterstützt das Vorhaben mit einem Zuschuss i.H.v. 1.000,- Euro. Begrüßenswert wäre eine rasche, unbürokratische Umsetzung des Vorhabens. Begründung: Die Villa in der Bockenheimer Landstr. 76 wurde im Mai 1962 vom Land Hessen gekauft und seither als Studienkolleg für ausländische Studierende genutzt. Auch heute bereiten sich am Internationalen Studienzentrum Studierende aus vielen Ländern auf ein Fachstudium an der Goethe-Universität vor. Auf die wechselvolle Geschichte des Hauses und seiner Erbauer deuten einzig die verschlungenen Initialen des Erbauers Siegmund Una in einem Medaillon über einem Mansardenfenster hin. Die Historikerin Christine Hartwig-Thürmer, die im Gebäude einen langen Abschnitt ihres Berufslebens verbracht hatte, begann im Rahmen des Stadtlabor-Projektes zum "NS in Frankfurt" für das Historische Museum 2020 eine Spurensuche zum Schicksal der jüdischen Familie Una. Auch wenn diese die Villa schon 1926 verkauft hatte und Siegmund Una lange vor der NS-Zeit verstarb, war das Familienschicksal nicht minder bewegend. Rosette Una und ihre Töchter und Enkel wurden durch die Nationalsozialisten systematisch verfolgt: Enteignung des Vermögens, Haft für den Enkel im KZ Buchenwald, dem dann aber mit seiner Familie die Flucht nach Kenia gelang. Beide Töchter wurden 1941 nach Lodz deportiert und vernichtet, Rosette starb "nicht mehr wegfähig" im jüdischen Altersheim ("Judenhaus") in der Wöhlerstaße 6 und wurde neben ihrem Mann auf dem Jüdischen Friedhof bestattet - allerdings ohne Grabinschrift. Die Inschrift von Siegmund Una wurde von den Nationalsozialisten abmontiert und als Rohstoff für Kriegszwecke eingeschmolzen wurden. (s. Feldforschungstagebuch "Bockenheimer Landstr. 76. Ein Haus und seine verborgene Geschichte" von Christine Hartwig-Thürmer, S. 6f, S. 12ff) Grundsätzlich sind Stolpersteine und Gedenktafeln ein haptisches, sehr konkretes Element der deutschen NS-Erinnerungskultur. Gerade vor dem Hintergrund der beängstigend umfassenden Machtergreifung des NS auch in Frankfurt, sollte - wo immer möglich - auf dieses dunkle Kapitel unserer Geschichte hingewiesen und Denkanstöße gegeben werden. Gerade im Internationalen Studierendenhaus kommt dem konkreten Gedenken eine besonders wichtige Rolle zu - als Beispiel für die Ernsthaftigkeit, mit der wir uns um die Aufarbeitung unserer Geschichte bemühen, als Mahnung und Inspiration für die jungen Studierenden. So schrieb Monica Camacho aus Kolumbien: "Als Kolumbianerin, Ausländerin, Studentin, Frau, Kulturanthropologin, Stadtlaborantin und als Erinnerungsträgerin möchte ich (...) die Erinnerung an Sie, liebe Frau Una, und Ihr Haus wachhalten. (...) Ich hoffe, dass sie (Ihre Nachkommen) sich nicht befremdet fühlen, dass das Haus heute ein internationaler Lernort ist. Ich würde mir wünschen, dass sie sich darüber freuen, dass ihr Haus für viele Studierende aus alles Welt von großer Bedeutung ist." (s. Feldforschungstagebuch, S. 34f) Das Feldforschungstagebuch "Bockenheimer Landstr. 76. Ein Haus und seine verborgene Geschichte" von Christine Hartwig-Thürmer kann beim Besuch der Stadtlabor-Ausstellung im Historischen Museum Frankfurt mitgenommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 331/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 331/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 331/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 6 Die Vorlage OF 331/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2594 2022 Die Vorlage OF 331/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der vorletzte Satz ersatzlos gestrichen und die Inschrift der Gedenkplakette um folgenden Zusatz ergänzt wird: "deren Familie von den Nationalsozialisten verfolgt wurde, deren Töchter nach Lodz deportiert und vernichtet wurden, deren Enkel nach Haft im KZ Buchenwald die Flucht gelang." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2022, OF 347/2 Betreff: Beethoven-SPIEL-Platz Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob es möglich ist, auf dem Beethovenplatz einen Kinderspielplatz zu errichten. Der Ortsbeirat präferiert hierfür die Fläche rechts vor dem Kirchengebäude aus Richtung Schubertstraße kommend. 2. ob andere Bereiche der Grünfläche geeignet sind, falls der unter Punkt 1. genannte Bereich dies nicht sein sollte. 3. mit welchen Kosten für eine solche Maßnahme zu rechnen wäre, legt man eine Ausstattung etwa wie auf dem Spielplatz Westendplatz zugrunde. 4. ob es möglich ist, die Spielgeräte, die sich auf dem Pausenhof der Auslagerungsfläche in der Ginnheimer Landstraße befinden, für einen möglichen Spielplatz Beethovenplatz zu nutzen, da die Franckeschule zwischenzeitlich zurückgezogen ist und die Geräte für die Schüler*innen der Johanna-Tesch-Schule nicht altersgerecht sind. Der Ortsbeirat kann sich vorstellen, einen finanziellen Beitrag aus seinem kargen Budget zu leisten und wird darüber diskutieren sobald eine Kostenschätzung vorliegt. Begründung: Anregung von Anwohnenden mit Kindern. Im näheren Umfeld befindet sich kein weiterer Spielplatz. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2086 2022 Die Vorlage OF 347/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2022, OF 335/2 Betreff: Bahnunterführung City West Vorgang: OM 1046/21 OBR 2; ST 469/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. zu prüfen und berichten, ob es bereits Planung zu einer Umgestaltung der Anbindung der City West an das übrige Bockenheim, an der Bahnunterführung der Voltastraße und dem Kreuzungsbereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße/Robert-Mayer-Straße/Voltastraße gibt. 2. falls ja, a) diese im Ortsbeirat vorzustellen. b) die dort befindlichen Bäume unbedingt zu erhalten. Begründung: In der ST 469 ist von einer Umgestaltung dieses Knotenpunktes die Rede. Daher besteht Informationsbedarf. Der Ortsbeirat hat bereits mehrfach auf eine Umgestaltung dieses Knotenpunktes unter Erhalt des Baumbestandes hingewirkt, um die Verkehrsanbindung insbesondere auch für Radverkehr aus Bockenheim kommend in die City West zu verbessern. Bisher gab es aber eine Anzeichen seitens des Magistrats diesen Anregungen zu entsprechen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1046 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 469 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2095 2022 Die Vorlage OF 335/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2022, OF 323/2 Betreff: Wohnprojekt "adaptiv" in der ehemaligen Akademie für Arbeit in der Mertonstraße in der Umsetzung fördern Vorgang: OM 6054/20 OBR 2; ST 1950/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, a.) dem Wohnprojekt "adaptiv" für die Nutzung des Gebäudes der ehemaligen Akademie für Arbeit auf dem städtischen Grundstück in der Mertonstraße ein Angebot zu machen, das sich an den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der künftigen Bewohner bzw. den Bodenwerten vor Ort zum Zeitpunkt der seinerzeitigen Ausschreibung sowie des eingereichten Wohnkonzepts orientiert bzw. dies angemessen berücksichtigt (zu den Bedingungen der Ausschreibung siehe unten); b.) das insoweit angepasste Angebot der Stadt Frankfurt entweder durch einen entsprechend reduzierten Erbbauzins, eine Vereinbarung der Höchstgrenze der Nutzungskosten oder andere geeignete Maßnahmen umzusetzen; c.) dabei in jedem Fall eine spätere Miethöhe von maximal 15 Euro zugrunde zu legen; d) der Wohngruppe "adaptiv" eine Beratung "aus einer Hand" zu gewährleisten, die immobilienpolitische, planungs- und baupolitische Aspekte einschließt. Ziel müssen Planungssicherheit, die baldmöglichste Verbindlichkeit einer Bauvoranfrage sowie möglichst flexible Auslegungen des Bauordnungsrechts (ggf. Ausnahmen) sein, die ein solches Projekt befördern und nicht behindern; e.) das angepasste Angebot in jedem Fall mit der verbindlichen Verpflichtung für das Wohnprojekt zu verbinden, die Erdgeschossflächen des Gebäudes der ehemaligen Akademie für Arbeit einer gemeinwohlorientierten Nutzung für den Stadtteil Bockenheim/Westend zur Verfügung zu stellen. "Konzeptverfahren - Akademie der Arbeit Mertonstraße 30 - vom 30. April 2020 - abrufbar unter: https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-u nd-institutionen/amt-fuer-wohnungswesen/pdf/64_s1/64_s1_ada-ausschreibung-konzep tverfahren.ashx. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten, zu prüfen und zu berichten, a.) wie sich aus seiner Sicht die Situation des Projekts "adaptiv" finanziell, sowie hinsichtlich der baulichen Umsetzung darstellt; b.) an welchen Parametern sich aktuell die Ermittlung des Erbpachtzinses bemisst (Bodenwerte/ Geschossflächen, Gewerbeflächen?); c.) ob z.B durch Senkung des Erbpachtzinses auf bspw. 0,5 % vom Bodenwert, die Nutzungskosten von aktuell kalkuliert 14,80€ pro Quadratmeter um 2,33€ auf 12,47€ effektiv gesenkt werden könnten. Falls eine solche Senkung möglich erscheint, sollte sie mit der verbindlichen Auflage an das Wohnprojekt verbunden werden, geförderten Wohnraum nach dem ersten und zweiten Förderweg bereits bei Einzug zu verwirklichen; d.) ob durch den Liegenschaftsfonds in der Perspektive finanzielle Härten für gemeinschaftliche Wohngruppen und genossenschaftliche organisierte Wohnungsbaugesellschaften bei Erwerb städtischer Grundstücke abgemildert werden können, damit die politische Zielstellung der Stadt Frankfurt zur Schaffung geförderten Wohnraums besser verwirklicht werden kann; e.) warum die Projektgruppe "adaptiv" bisher nicht für den Einbezug unter dem Liegenschaftsfonds bei Erwerb der Immobilie der Akademie der Arbeit in Frage kam. Begründung: Rapide gestiegene Bodenwerte vor Ort haben zum Ergebnis, dass der effektive Erbbauzins nach derzeitiger Berechnung ca. das Doppelte betragen würde als zur Zeit der Ausschreibung des Wohnprojekts bzw. der Einreichung des Wohnkonzepts durch die Gruppe "adaptiv", so dass das Modellprojekt in dem Gebäude der ehemaligen Akademie für Arbeit auf dem städtischen Grundstück in der Mertonstraße in seiner Umsetzung gefährdet ist. Durch eine Verlängerung der Anhandgabe hat die Gruppe zwar mehr zeitlichen Spielraum erhalten; die Steigerung des Erbpachtzinses verunmöglicht allerdings eine Wirtschaftlichkeit. Zudem kostet jeder Monat der Anhandgabe die Gruppe ca. 1.000,- Euro - ohne bisher planerisch eine Sicherheit zu erreichen. Bisher ist es nicht gelungen, die Planung und Aufstockung des Gebäudes für ein gemeinschaftliches Wohnprojekt zu stabilisieren. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat hier eine Anpassung für den Bereich Nutzungsentgelt/ Erbbauzins zu veranlassen. Das neuerliche Angebot ist verknüpft mit dem grundsätzlichen Willen der Stadt Frankfurt (wie ihn auch der neueste Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnungswesen 2020 dokumentiert), der Gruppe eine Umsetzung des ausgewählten Wohnprojektes entsprechend des seinerzeit eingereichten Wohnkonzeptes auch nach der rapiden Steigerung jeweils der Bodenwerte vor Ort sowie der Baukosten wirtschaftlich zu ermöglichen. Dabei ist der vom Wohnprojekt angestrebte durchschnittliche Mietzins für spätere BewohnerInnen zu berücksichtigen. Eine Senkung des Erbbauzinses hatte der Ortsbeirat 2 schon in seinem Beschluss vom 27.05.2020, OM 6054, im Rahmen einer Anregung an den Magistrat abstrakt gefordert und hatte genau dieses Areal der ehemaligen Akademie für Arbeit (AdA) zwischen Gräfstraße und Zeppelinallee vor Augen. Für die Konzeptvergabe sollte der niedrigste Erbbauzins aufgerufen werden, der in diesem Beschluss von 2020 genannt wurde. Der Bockenheimer Ortsteil würde von einer gemeinwohlorientierten Nutzung der Erdgeschoßflächen besonders profitieren. Im Koalitionsvertrag von 2021 zwischen GRÜNEN, SPD, FDP und Volt wurde eine Absenkung des Erbbauzins von 1,5% und weniger angekündigt. Eine deutliche Absenkung unter die im Koalitionsvertrag genannten 1,5% ist aufgrund der extrem hohen Bodenrichtwerte an der Stelle gerechtfertigt. Vor allem deswegen, um die späteren Nutzungskosten für die ausgewählte Projektgruppe "adaptiv" möglichst in einem öffentlich-geförderten Rahmen zu halten, damit möglicherweise in Zukunft noch bezahlbarer Wohnraum im Gebäude der ehemaligen Akademie für Arbeit entstehen kann. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.02.2022, OF 292/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6054 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1950 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1861 2022 1. Die Vorlage OF 292/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 323/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU und 1 FDP gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 FDP
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2022, OF 321/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Unterflurcontainer für Altglas im Ortsbezirk 2 Vorgang: OM 7088/21 OBR 2; ST 821/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, im Haushalt 2022 werden 100.000 € bereitgestellt, um mindestens an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 Unterflursysteme für Altglascontainer einzurichten: 1. Robert-Mayer-Straße 58 (Verkehrsinsel) 2. Leipziger Straße 9 (Ecke Ladengalerie) 3. Kettenhofweg 92 (Ecke Mendelssohnstraße) Sollte die Einrichtung von Unterflurcontainern an einem der genannten Standorte nicht machbar sein, sollen im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat Alternativstandorte gefunden werden. Begründung: Unterflurcontainer bieten eine platzsparende und barrierefreie Entsorgungsmöglichkeit. Sie werten das Quartier optisch auf und tragen so zur Aufenthaltsqualität bei. Unterflurcontainer haben ein sehr hohes Aufnahmevermögen. Eine Kammer für z.B. weißes Glas fasst 3 cbm, während die oberirdischen Behälter nur ein Volumen von insgesamt 1,8 cbm für alle drei Glasfraktionen (weiß, braun, grün) zur Verfügung haben. Die Glascontainer an den oben genannten Standorten sind häufig überfüllt, sodass Altglas neben den Behältern abgestellt wird. Die unsachgemäße Entsorgung stellt eine Umweltverschmutzung dar. Gehen Flaschen zu Bruch, kann dies außerdem zu gefährlichen Situationen, u.a. für Kinder im Quartier, führen. Nach Informationen der FES belaufen sich die Kosten der Installation von Unterflurcontainern pro Standort auf ca. 25.000 €. In der ST 821 teilte der Magistrat mit, dass Unterflursysteme (für Altglascontainer) nur im Rahmen des Ausbauprogrammes "Schöneres Frankfurt" geplant und finanziert werden können und dass für Maßnahmen außerhalb des Programmes aktuell keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7088 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 821 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 132 2022 Die Vorlage OF 321/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2022, OF 669/2 Betreff: Nachfrage zur Straßenbeleuchtung im Südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben, wie lange die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich der Wohngebiete und Nebenstrassen, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstr, Mainzer Landstr. und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, im Rahmen der Energiesparmaßnahmen noch "gedimmt" bleibt. Wünschenswert wäre eine Rückkehr zur normalen Leuchtstärke. Falls dies nicht geplant ist, möge der Magistrat die Gründe dafür aufführen. Begründung: Klagen von Anwohnern: Es besteht Verständnis für eine temporäre Reduktion der Beleuchtung wegen der Energiekrise im vergangenen Winter. Inzwischen hat sich die Lage am Energiemarkt entspannt. Aufgrund des längeren Tageslichtes in den Frühlings- und Sommermonaten kann die Strassenbeleuchtung ohnehin später eingeschaltet werden. Daher könnte man bei gleichem Energieverbrauch während der dunklen Abend- und Nachtstunden die Beleuchtungsintensität wieder erhöhen. Die gedimmten Laternen geben sehr wenig Licht, das Durchlaufen nach Einbuch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl und hellere Strassen wirken auch präventiv gegen etwaige Drogendealer. Leider konnten weder Mainova noch das Bürgeramt Auskunft geben. Die Entscheidung liegt bei der Stadt, aber es weiß keiner einen Ansprechpartner. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 669/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 669/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 669/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 755 2023 Die Vorlage OF 669/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2022, OF 356/1 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Fahrradbügel im Bereich Alte Oper/Opernplatz Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, entlang der Längsseite der Alten Oper auf dem Opernplatz eine ausreichende Anzahl von Fahrradbügeln errichten zu lassen. 2. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob anstelle der Terrorsperren, der sogenannten "Legosteine", im Rahmen der Erstellung eines Gesamtkonzeptes Einrichtungen für sichere Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden können. Begründung: Am Übergang von der Bockenheimer Landstraße zum Opernplatz treffen zwei Erfordernisse zusammen: die zunehmende Nachfrage nach sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Lastenräder sowie der Schutz des Opernplatzes gegen terroristische Anschläge. Die Terrorsperren verschandeln jedoch das Stadtbild und werden von der Bevölkerung abgelehnt. Eine Kombination von LKW-sicheren Pflanzkübeln und Fahrradbügeln würde zu einer Aufwertung des Opernplatzs führen und gleichzeitig sichere Radabstellplätze schaffen. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 26 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 356/1 ziffernweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1828 2022 Die Vorlage OF 356/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Antragstenors folgenden Wortlaut enthält: "1. Der Magistrat wird gebeten, entlang der Längsseite zwischen den Bäumen im hinteren Bereich (nördlich) auf dem Opernplatz eine ausreichende Anzahl von Fahrradbügeln errichten zu lassen." Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen 1 FDP; Die PARTEI (= Enthaltung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2022, OF 285/2 Betreff: Umbau der Bockenheimer Landstraße - baulich getrennter Radweg ab der Bockenheimer Anlage! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat gebeten den geplanten Umbau der Bockenheimer Landstraße so umzusetzen, dass der baulich getrennte Radweg stadtauswärts bereits ab der Kreuzung Bockenheimer Anlage / Bockenheimer Landstraße beginnt und nicht auf der Straße lang geführt wird (siehe Abbildung). Da hierdurch der Straßenquerschnitt der Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung zu eng für vier PKW-Fahrspuren (eine Fahrspur stadtauswärts, drei Abbiegespuren stadteinwärts) wird, soll auf eine der zwei Rechtsabbiegespuren stadteinwärts verzichtet werden. Begründung: Der Umbau der Bockenheimer Landstraße wird ausdrücklich begrüßt. In vergangenen Planungsgesprächen mit Vertretern des OBR 2 wurde darauf hingewiesen, dass die Planung stadtauswärts jedoch nicht am Beginn der Bockenheimer Landstraße, an der Kreuzung zur Bockenheimer Anlage beginnt. In der Umsetzungsplanung gemäß der am 04.02.2022 per Mail verschickten Werksmitteilung besteht dieser Umstand leider weiterhin. Es ist jedoch nicht zielführend die Straße jetzt grundlegend umzubauen, dies aber nicht vollständig zu tun und in absehbarer Zeit hier wieder eingreifen zu müssen. Stattdessen sollte jetzt für einen vollständigen baulich getrennten Radweg auf der ganzen Länge der Bockenheimer Landstraße gesorgt werden. Quelle: Entwurfsplanung, Lageplan, Blatt 6 (verschickt mit der Werksmitteilung am 04.02.2022) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1629 2022 Die Vorlage OF 285/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und LINKE. gegen CDU und 2 SPD (= Ablehnung); 1 SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 272/2 Betreff: Reifenplatzer auf der Senckenberganlage vermeiden Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die im angehängten Schema eingekreiste Kante des Bürgersteigradwegs auf der Senckenberganlage durch geeignete Maßnahmen abzusenken bzw. instand zu setzen. Die Bordsteinabsenkung soll dabei über die gesamte Radfurtbreite erfolgen (siehe rot eingekreister Abschnitt unten). Die "Hänger" (d.h. die schräg liegenden Borde, welche die Verbindung zwischen dem abgesenkten und dem nicht-abgesenkten Teil der Bordsteinkante darstellen), sollen außerhalb der Radfurt liegen. Begründung: Wie im angehängten Schema ersichtlich ist, führt der Radweg an der eingekreisten Stelle von einem Fahrbahnradweg auf einen Bürgersteigradweg. Die Kante ist an dieser Stelle hoch und abrupt. Radfahrende mit aufgepumpten Reifen riskieren an dieser Stelle Reifenplatzer - dies sollte auf ausgewiesenen Radwegen nicht der Fall sein. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1631 2022 Die Vorlage OF 272/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 254/2 Betreff: Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat regt die folgenden Veränderungen an, damit der Verkehr für Zufußgehende und Radfahrende auf der Sophienstraße sicherer geführt werden kann. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass er auf Hauptstraßen wie der Sophienstraße lediglich Anregungen geben kann und die endgültige Entscheidung dem Magistrat bzw. den zuständigen Ämtern obliegt. Der Ortsbeirat bittet daher, die folgenden Punkte zu prüfen und - sofern sie von den zuständigen Ämtern bzw. vom Magistrat als durchführbar eingestuft werden - umzusetzen: 1. Die Breite der Sicherheitszone scheint auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße nicht auf beiden Fahrbahnseiten den heutigen Standards zu entsprechen. Insbesondere auf der Fahrbahnseite Richtung Ginnheimer Straße wirkt sie sehr schmal. Der Magistrat wird gebeten dies zu prüfen und die Sicherheitszone entsprechend dem Prüfungsergebnis ggf. breiter abzumarkieren. 2. Die Anordnung der PKW-Stellplätze soll auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee so erfolgen wie auf dem Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße (Querparken stadteinwärts, Längsparken stadtauswärts). Entsprechend soll die Markierung des Radweges auf beiden Fahrbahnseiten vom Abschnitt zwischen Ginnheimer Straße und Basaltstraße auf den Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee verlängert werden (zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee ist derzeit kein Radweg markiert). 3. Die Markierung des Radweges auf der Fahrbahn soll auf der gesamten Länge der Sophienstraße in gut sichtbarer durchgängig roter Farbe erfolgen (bislang ist die Markierung weiß). 4. Die Außengastronomie auf Höhe der Straße "Am Weingarten" soll weiterhin Platz haben, jedoch müssen Zufußgehende und radelnde Kinder gut daran vorbeikommen können. Zu diesem Zweck soll dem dort befindlichen Restaurant, zumindest in den Sommermonaten, ein PKW-Stellplatz (in der Straße "Am Weingarten") zur Sondernutzung für die Außengastronomie angeboten werden. 5. Auf der Fahrbahnseite stadteinwärts zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" befinden sich aktuell Halteverbotszonen und PKW-Stellplätze (davon ein Großteil nur nachts und wochenends als solche ausgewiesen). Diese sollen entfernt und auf diesem Abschnitt ein baulich getrennter rot markierter Radweg auf der Fahrbahn geschaffen werden. Dies soll lediglich auf der Fahrbahnseite stadteinwärts passieren. Der Radweg soll nur auf diesem Abschnitt baulich getrennt sein, auf den restlichen Abschnitten der Sophienstraße nicht (damit die Parkplätze auf den anderen Abschnitten zugänglich bleiben). 6. Auf dem Abschnitt zwischen "Am Weingarten" und Zeppelinallee hat die Sophienstraße in Richtung stadteinwärts zwei Fahrspuren. Eine dieser Fahrspuren soll in einen durchgängig rot markierten Radweg umgewandelt werden. Die Sicherheitszone zu den rechts daneben liegenden PKW-Parkplätzen, die durchgehend in Längsparken umgewandelt werden sollten, soll hinreichend breit abmarkiert werden. In Bereichen, in denen das Parken auf dem Gehsteig erlaubt ist, sind deutliche Markierungen vorzunehmen, um dem Zuparken des Gehwegs vorzubeugen. 7. Auf der Fahrbahnseite stadtauswärts soll der Radweg zwischen Zeppelinallee und Blanchardstraße / "Am Weingarten" auf der Fahrbahn in roter Farbe markiert werden. Sofern möglich soll hierzu eine Fahrspur in einen Radweg umgewandelt werden - dies könnte bspw. auf dem Abschnitt zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße möglich sein. An der Kreuzung Sophienstraße/Gräfstraße/Ludolfusstraße sollte vorne ein Haltebereich für Radfahrende eingezeichnet werden, ggfs. wäre dann der weitere Verlauf des Radwegs am Rande des Gehwegs deutlich zu markieren. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/ Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Insbesondere in Fahrtrichtung stadteinwärts ist die Radwegführung im weiteren Verlauf unzureichend. Unter anderem wird der Abschnitt zwischen Juliusstraße und "Am Weingarten" so beparkt (zeitweiliges Parkverbot, das regelmäßig missachtet wird), dass teilweise die Straßenbahn nicht mehr sicher an Radfahrenden vorbeifahren kann. Im weiteren Verlauf ist die Kreuzung an der Sophienstraße / Gräfstraße / Ludolfusstraße so ausgestaltet, dass Radfahrende noch nicht mal den beginnenden Radweg befahren können, da an der Straßenseite bis zur Kreuzung das Parken auf dem Bürgersteig gestattet ist. Nach Aussage eines Vertreters der Stadt ist es nach heutigem Standard nicht mehr üblich, Radwege auf dem Gehweg zu führen. Daher solle die Radspuren auf der Fahrbahn erweitert und die Breite der Sicherheitszonen überprüft werden. Der Antrag erfolgt in Teilen auf Anregung eines Anwohners. Die Sophienstraße ist aktuell für den Fuß- und Radverkehr schwierig und in Teilen gefährlich zu nutzen. Insbesondere sind die Gehwege auf vielen Abschnitten durch quer parkende PKW sehr stark verengt, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diese kaum passieren können - auch weil an den meisten Tagen noch große Mülltonnen auf den Gehwegen stehen. Dies ist insbesondere durch das Ausweisen von Querparkplätzen zwischen "Am Weingarten" und Wildunger Straße der Fall. Autofahrende Anwohnende empfinden das Ausparken auf dem Abschnitt zwischen Basaltstraße und Franz-Rücker-Allee als schwierig und gefährlich, da die Fahrbahn durch das beidseitige Querparken stark verengt ist und sie die mit Tempo 50 ankommenden PKW und Radfahrenden beim Ausparken erst viel zu spät sehen und diese aufgrund der verengten Fahrbahn kaum ausweichen können. Die Radwegführung ist auf der Sophienstraße lückenhaft. Ohne Radweg und mit Straßenbahn sind gerade Familien mit Kindern und auch junge Menschen auf ihrem Schulweg gezwungen, auch mit dem Fahrrad auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies führt zu eigentlich vermeidbaren Konflikten zwischen Zufußgehenden und Radfahrenden. Der Antrag zielt auf eine ganzheitliche Lösung, d.h. Straßenbahn- und PKW-Fahrspuren und Stellplätze, sowie breite, passierbare Fußwege und einen durchgängigen, lückenlosen Radweg über die gesamte Länge der Sophienstraße. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.12.2021, OF 222/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 15 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 2., 6. und 7. des Antragstenors der Vorlage OF 254/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1616 2022 1. Die Vorlage OF 222/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 254/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Ziffern 1. und 3. bis 5.: Einstimmige Annahme Ziffern 2., 6. und 7.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2022, OF 274/2 Betreff: Parklets für Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zeitnah zu prüfen und zu berichten, an welchem Standort im Karrée zwischen Schloss- und Gräfstraße sowie Adalbert- und Robert-Mayer-Straße ab Anfang Juni 2022 ein dauerhaftes Parklet errichtet und dafür die Nutzung einer PKW-Abstellfläche (entspricht etwa 12 m2) umgewidmet werden kann. Als Anlage sind entsprechende Überlegungen der Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS beigefügt. Es wird weiterhin darum gebeten, den entsprechenden Standort dann auch gleich für die Realisierung des Parklets zu genehmigen. Es dient zu Kenntnis, dass mit Einverständnis des Magistrats die Initiative BOCKENHEIM AUSSER HAUS unter Beteiligung der Anwohner (m/w/d) die weitere Konzeption und Errichtung des Parklets übernehmen kann. Im Rahmen der Spendenaktion "Stark für Dein Projekt" der Nassauischen Heimstätte wurde die Projektidee der Initiative - "10m2 fürs StadteilKlima - ein Parklet für Bockenheim" - 2021 als eine Gewinnerin ausgewählt und mit 4.000,- Euro prämiert, so dass die Finanzierung des Parklets ohne Mittel der Stadt gesichert ist. (siehe auch: www.starkfuerdeinprojekt.de/projektdetail/zehn-quadratmeter-fuers-stadtteilklima .) 2. in Ergänzung zu Ziffer 1 weiter zu prüfen und zu berichten, wie ein Gesamtkonzept für die zusätzliche Begrünung Bockenheims durch Parklets mit Blick auf die in den Quartieren bereits bestehenden Grünflächen, potentielle Wärmeinseln, die wünschenswerte Anzahl an Standorten, den zu erwartenden Pflegeaufwand etc. aussehen kann. Die Berichterstattung kann gerne im Rahmen einer öffentlichen Bürgerfragestunde des OBR 2 erfolgen. Es dient zur Kenntnis, dass der OBR 2 nach Vorliegen eines solchen Konzepts grundsätzlich bereit ist, die Realisierung weiterer Parklet-Standorte mit Mitteln aus seinem Budget zu unterstützen. Begründung: Stadtgrüne Freiräume und wohnortnahe Spielflächen vor und zwischen unseren Häusern sind für Kinder und Anwohner:innen enorm wichtig, Hitzesommer machen längere Begegnungen auf unbegrünten Straßen kaum noch möglich. Mit der Errichtung eines Parklets möchte BOCKENHEIM AUSSER HAUS für mehr Begegnung im Quartier sorgen. Es soll ein Begegnungsort entstehen, der die Menschen dieses diversen und internationalen Viertels zum Verweilen einlädt und die Nachbarschaft stärkt. Gleichzeitig wird ein Beitrag zur Mobilitätswende und zur innerstädtischen Begrünung geleistet. Speziell während der andauernden Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie wertvoll zusätzliche unkommerzielle Flächen im Stadtteil für alle Nachbar:innen sind. Eine Abfrage in Bezug auf den Standort erfolgte unter reger Beteilung und großer Zustimmung der Anwohner:innen am 18. September 2021 im Rahmen der Spätsommerstraße in der Kiesstraße. Eine Standortanalyse wurde durchgeführt. Was ist ein Parklet? Die Straße als Aufenthalts- und Begegnungsort für Menschen - was jahrhundertelang selbstverständlich war, ist in den letzten Jahrzehnten leider verloren gegangen. Autos nehmen nicht nur den größten Raum der Straße für sich ein, wenn sie fahren. Der Anblick vieler Straßen - so auch in unserem Quartier - wird von langen Reihen parkender Autos geprägt. Dadurch werden alle, die zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren, an den Rand gedrängt und ein Straßenleben kann sich nicht entfalten. Doch es gibt einfache Mittel, etwas gegen diese ungerechte Flächenverteilung zu tun und für mehr Aufenthaltsqualität zu sorgen. Eines dieser Mittel sind Parklets. Dabei handelt es sich um meist nicht kommerzielle Aufbauten, die die Parkplatzflächen für den Fußverkehr zurückgewinnen. Sie schließen direkt an den Gehweg an und werten die Straße mit einem kleinen Garten, einer Sitzecke oder einer Kombination aus diesen Elementen auf. Besonders geeignet sind Standorte in Straßen mit wenig Grünflächen oder mit schmalen Gehwegen, die ansonsten wenig Platz zum Verweilen bieten - wie auch am ausgewählten Standort. Parklets sind ein einfaches Instrument und ein Impuls, um die Straße wieder anders zu nutzen und darüber hinaus Elemente der Begrünung zu etablieren - für ein nachbarschaftliches Miteinander mit gutem Klima. Ein nicht-kommerzieller Ort zum Verweilen, zum Lesen, Arbeiten, Sein, für Nachbarschaft, Begegnung und Gemeinschaft, für mehr Grün in der Stadt und eine Aufwertung des Straßenraums. Beispiele für Parklets finden sich weltweit, auch in vielen deutschen und europäischen Großstädten wie z.B. München (GreenCity e.V.), Berlin (Förderprogamm des Senats für Kiez-Parklets), Wien (Grätzl-Oasen) oder London (London Living Streets) sind sie bereits etabliert. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 999 KB) Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1633 2022 Die Vorlage OF 274/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 246/2 Betreff: Rosskastanien mehr Luft und Wasser gönnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt vom Wurzelwerk von neun Roßkastanien (Aesculus hippocastanum - Baumannii -) mit den Nummern 5 - 12 sowie 31 und 32 entlang der Bockenheimer Landstraße auf dem Uni Campus Bockenheim die schweren bodendeckenden Eisenteile zu entfernen. Begründung: Das Regenwasser kann bei offenem Boden in eine größere Fläche in größeren Mengen zu den Wurzeln gelangen. Die Kastanien, 1987 gepflanzt, können dann besser gedeihen und die Wurzeln werden besser belüftet. Das Betreten der Wurzelflächen wird jetzt schon durch ringförmige Metallabsperrungen verhindert, an denen Fahrräder abgestellt werden. Eine der zehn Roßkastanien ist bereits länger vom Eisengitter befreit. Eine Bodenlockerung oder ein Austausch des obersten Bodenmaterials kann darüberhinaus erwogen werden. Quelle: geoportal.frankfurt.de/ Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1405 2022 Die Vorlage OF 246/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU (= Ablehnung); 1 CDU und 1 FDP (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU und 1 FDP
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 247/2 Betreff: Wohnen auf dem Campus Bockenheim? Der Ortsbeirat möge beschließen: A. Der Magistrat wird beauftragt folgende Sachverhalte zu prüfen und zu berichten: 1. Wie viele Wohnungen wurden seit Beginn der Entwicklung des Campus Bockenheim zum "Kulturcampus" auf dem entsprechenden Areal gebaut? Wie viele davon sind geförderte Wohnungen aufgeschlüsselt nach erstem und zweitem Förderweg? 2. Warum wurde in diesem Zusammenhang ggf. das Ziel von 30 % gefördertem Wohnraum bei Neubau auch durch die ABG Frankfurt Holding nicht umgesetzt? 3. Wie gedenkt der Magistrat sicherzustellen, dass dieses bisherige Versäumnis der Erstellung von ausreichend sozialem Wohnraum insbesondere im Förderweg 1 auf dem Areal des Campus sich in Zukunft nicht fortsetzt und sowohl die ABG Frankfurt Holding als auch private Investoren das Ziel von 30 % geförderten Wohnungen (15% im ersten und 15% im zweiten Förderweg) umsetzen? 4. (Wann) ist damit zu rechnen, dass die Wohngruppen, die bereits seit 2014 eine Zusage für die Errichtung gemeinschaftlicher Wohnprojekte auf dem Campus haben, auch entsprechende Grundstücke bekommen? Und um welche Grundstücke handelt es sich? 5. Hält die Stadtregierung daran fest, an der Senckenberganlage keine Wohnbebauung zuzulassen? Wie wird diese Entscheidung vor dem Hintergrund einer geplanten Verkehrswende und dem Ziel der Reduktion des motorisierten Individualverkehrs gerechtfertigt? Begründung: Die bereits unter der vorigen Stadtregierung als Ziel gesetzten 30 % geförderten Mietwohnungsbaus bei Neubauten erscheinen als absolutes Minimum angesichts auch in Bockenheim allgemein steigender Mieten sowie aus der Bindung fallender Sozialwohnungen und der damit verbundenen Verdrängung unterer Einkommensschichten. B. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt, interessierten Bürger:innen den aktuellen Stand der Planungen zur weiteren Entwicklung des Campusareals sowie den aktuellen B-Plan vorzustellen und Fragen zu beantworten. Dies kann entweder im Rahmen einer Sondersitzung des OBR 2 oder im Rahmen einer Stadtteilversammlung geschehen. Begründung: Die Informationslage hinsichtlich der Planungen erscheint unübersichtlich. Die Aufzeichnungen auf den offiziellen Seiten der Stadt Frankfurt am Main und des Stadtplanungsamtes enden im Jahr 2016. Da nun im Koalitionsvertrag der neuen Stadtregierung unter anderem eine erneute Bürgerbeteiligung angekündigt wird, erscheint es notwendig, zunächst alle Interessierten umfassend zu informieren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1406 2022 Die Vorlage OF 247/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Dies kann im Rahmen einer Sondersitzung des Ortsbeirates 2 geschehen." Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 CDU und 1 FDP
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 223/2 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung zugunsten des Fußgängerverkehrs an der Kreuzung Sophienstraße/Zeppelinallee auf Höhe Palmengarten/Papageno-Theater Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Sophienstraße/Zeppelinallee Richtung Palmengarten/Papagenotheater fußgängerfreundlicher zu gestalten. Begründung: Die Ampelphasen sind teilweise so kurz, dass die Fußgänger gezwungen sind, auf der Verkehrsinsel in der Mitte der sehr breiten Hauptverkehrsstraße zu warten. Da die Verkehrsinsel recht schmal ist, ist das Warten dort mit nicht unerheblichen Gefahren verbunden. Nicht zuletzt ist zu berücksichtigen, dass häufig Kindergarten- oder Grundschulgruppen das Kindertheater und/oder den Palmengarten besuchen. Insbesondere für Gruppen von ca. 20 Kindern mit ein bis zwei Betreuungspersonen stellt das Warten auf der schmalen Mittelinsel eine Gefahr dar. Zusätzlich sei darauf hingewiesen, dass nördlich der Kreuzung kein Übergang eingerichtet ist, sodass Radfahrer in beide Richtungen den hier beschriebenen Übergang nutzen. Es ist nicht ersichtlich, warum die Ampelphasen teilweise kürzer sind als andere. Fußgänger wissen beim Loslaufen nicht, ob sie in Gänze queren können werden. Übergang mit der recht schmalen Verkehrsinsel in der Mitte Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1396 2022 Die Vorlage OF 223/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Wenn man als Fußgänger oder Fahrradfahrer von der Senckenberganlage die Zeppelinallee Richtung Norden fährt und der Zeppelinallee nördlich vom Palmengarten weiter folgen will, überquert man die B8 an einer Fußgängerampel (Koordinaten: 50°07'30.1"N 8°39'08.6"E). An dieser Ampel wartet man als Fußgänger oder Fahrradfahrer sehr lange auf eine Grünphase der Ampel. Ich würde mir eine Verkürzung der Wartezeit wünschen.
Wenn man als Fußgänger oder Fahrradfahrer von der Senckenberganlage die Zeppelinallee Richtung Norden fährt und der Zeppelinallee nördlich vom Palmengarten weiter folgen will, überquert man die B8 an einer Fußgängerampel (Koordinaten: 50°07'30.1"N 8°39'08.6"E). An dieser Ampel wartet man als Fußgänger oder Fahrradfahrer sehr lange auf eine Grünphase der Ampel. Ich würde mir eine Verkürzung der Wartezeit wünschen.
Die Baustellen am Alleenring im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Bushaltestellen. Sind unnötig groß und lange abgesperrt. Die Arbeiten müssten eigentlich innerhalb von einer Woche abgeschlossen sein. Stattdessen bestehen diese nahezu mehrere Monate. Eher kann man einen Grashalm wachsen sehen als eine der Baustelle vorankommen. Welcher Betrieb auch immer diese Baustellen eingerichtet hat und die Maßnahmen durchführt. Das ist ein katastrophaler Zustand.
Während des morgendlichen Berufsverkehrs fahren in der Siesmayer Straße sehr viele Autos und Fahrräder Richtung Bockenheimer Landstraße. Die Fahrbahn ist durch PKWs mit Rückstau an der Ampel blockiert, Radfahrer*innen kommen auf der Fahrbahn nicht an diesem Rückstau vorbei.
Die Adickesallee und Weiterführungen (Habsburgerallee, ...) verfügen über breite Mittelstreifen, welche für störungsfreien Straßenbahnverkehr genutzt werden können. Dadurch würde der oft stark verspätete Busverkehr auf dem Ring obsolet und die neue Straßenbahn könnte an der Wittelsbacher Alle an bestehendes Netz anschließen, mehrere U-Bahnen kreuzen (Umsteigemöglichkeiten) und könnte vorbei am Palmengarten und der Bockenheimer Warte zur Senckenberganlage führen. Die Straßenbahnstrecke würde zu Bemühungen der Stadt beitragen, CO2 zu reduzieren. Weitere Ideen wie Fahrradwege an der Seite der Straßenbahn würden auch zu erhöhter Sicherheit auf den schmalen und alten Fußwegen führen.
Die Siesmayerstraße hat keinen Fahrradweg. Da besonders im Berufsverkehr, die Straße zu mit Autos ist, wegen der Ampel vorne Bockenheimer Landstraße, muss man als Fahrradfahrer gezwungenermaßen auf den Gehweg ausweichen. Das hat zur Folge das man sich fast täglich von Fussgängern beschimpfen lassen muss. Da die Fahrbahn sehr eng ist hat man, bei Stau, als Fahrradfahrer keine Möglichkeit irgendwo auszuweichen. Denn vom Palmengarten kommend parken rechter Hand Autos. Die Unfallgefahr ist hier sehr hoch, da die Parkenden oft nicht auf Radfahrer achten und einfach die Autotür öffnen. Der Bus der dort auch noch fährt macht diese Strecke sehr gefährlich. Bitte den Gehweg freigeben für Fahrradfahrer oder eine andere Lösung finden.
Schon mehrfach wurde die Stadt Frankfurt von den Eigentümern der Barckhausstraße gebeten, die Straße wieder in eine Einbahnstraße umzuwandeln. Früher handelte es sich hier um eine Einbahnstraße - befahrbar vom Kettenhofweg - doch sie wurde für beide Seiten ca. 2011, wegen der damaligen Baustelle geöffnet.
Wer die Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße in Richtung Messe mit dem Fahrrad befährt, den benutzungspflichtigen Radfahrstreifen benutzt und links in die Robert-Mayer-Straße abbiegen möchte, muss sich in den fließenden Kfz-Verkehr einordnen und dabei in spitzem Winkel die Straßenbahnschienen überqueren.
Sehr geehrte Damen und Herren, jeden Tag zum Feierabend schaue ich mir das Trauerspiel auf der Miquelalle Richtung Norden an. Sehr viele Autofahrer, die in Richtung Norden zur Rosa-Luxemburg-Str. fahren; und das sind die Meisten; ordnen sich bereits auf der Zeppelinallee/Ecke Bockenheimer LS links ein, weil sie befürchten, dass sie kurz vor der A66 nicht auf die linke Spur gelassen werden. Das wiederum nutzen einige Verkehrsteilnehmer, um auf der rechten Spur an den sich stauenden Autos vorbei zu fahren, um dann kurz vor der A66 für Stockung zu sorgen. Dabei ist die Lösung so einfach: Wenn sich die Fahrspuren kurz vor der A66 NICHT teilen würden, sondern beide Fahrspuren geradeaus Richtung Norden führen würden, ließe sich das allabendliche Chaos vermeiden. Wer den Verlauf der Miquelallee Richtung Osten folgen möchte, kann rechts abbiegen, wie man es von jeder Ausfahrt kennt.
Die Bockenheimer Landstraße führt quer durch den Stadtteil Westend und ist besonders zu Stoßzeiten eine stark befahrene Straße. Aber nicht nur Autos, sondern auch Radfahrer und Fußgänger nutzen diese beliebte Strecke. Durch die Schaffung der Buslinie 75, welche zwischen Bockenheimer Warte und Bremer Straße verkehrt, soll ein schneller Transport zwischen dem Universitätscampus Westend und Bockenheim ermöglicht werden. Mit einer voraussichtlichen Zeitkalkulation von zehn Minuten wäre dies zu schaffen. Allerdings kommt es in der Siesmayerstraße meistens, aufgrund der Ampelschaltung, zu Stau. Der Grund liegt dabei, dass die Fußgängerampel auf der Bockenheimer Landstraße vom Steakhouse "The Black Bulls" Richtung Mendelssohnstraße gleichzeitig mit der Ampel der Siesmayerstraße auf "Grün" schaltet. Durch die hohe Fußgängeranzahl können nur wenige Autofahrer die kurze Ampelphase zum Abbiegen nutzen und dadurch wird Stau verursacht. Es ist nicht nur eine Geduldsprobe für Autofahrer und Businsassen, sondern ebenfalls für Busfahrer, die einen Fahrplan einhalten müssen und das Recht auf eine Pause bis zur nächsten Fahrt haben. Mit einer Änderung dieser Ampelschaltung würde allen Betroffenen geholfen werden.
Als naturliebender fahrradfahrender Bewohnter der Arndtstrasse, ist mir die übergroße Kreuzungsfläche der Arndtstrasse/Kettenhofweg schon länger aufgefallen, da diese nicht nur außergewöhnlich groß ist, sondern auch immer wieder zu besorgnungserregenden Verkehrsszenarien zwischen Radfahrern und Autofahrern führt, die auf der großen Fläche nicht immer wissen, wie und wo die Tangente zu nehmen und aufgrund der vermeintlichen guten Übersichtlichkeit, doch viel schneller durchfahren wird, als dies eigentlich empfehlenswert ist. Gerade die Radfahrerströme, die den Kettenhofweg aus der Stadt her, entgegen der Einbahnstrasse kommend, über diese Fläche müssen, werden oft von flächenblinden Autofahren übersehen und abgedrängt. Aus meiner Sicht - und auch einiger Mitbewohner - würde eine kleine/mittler Verkehrsinsel eine Entschärfung der Situation bringen, da Radfahrer und Autofahrer nun im gleichen Takt kreiseln müssten und sich nicht mehr vor gegenläufige Tangential-Querungen fürchten müsste. Genug Platz ist auf der Fäche definitiv vorhanden... Zusätzlich würde diese Fläche optisch ungemein von einem grünen Biotop profitieren, gerade da im Umfeld derzeit ja sehr viele Grünflächen durch Neubauten reduziert wurden/werden.
Zuerst mein Lob: die mit Akazien bepflanzte Grünfläche auf der Dantestraße ist gegen das Parken gesperrt worden: meine Idee: die Fläche nun einebnen, dann können Anwohner und urbane Gärtner und der Kindergarten Blumen aussäen und müssen nicht drei Jahre am Bauzaun warten, wie bei der Renovierung des Grüneburgparks.
Ich möchte darum bitten, die Ampelanlage Bockenheimer Landstraße/Beethovenstraße bzw. Palmengartenstraße so umzustellen, dass die beiden Fußgängeranzeigen zur Querung der Bockenheimer Landstraße immer grünes Licht zeigen, wenn der Fahrverkehr aus Beethoven- und Palmengartenstraße freie Fahrt erhält. Aktuell schaltet die Fußgängerampel nur auf grün, wenn man rechtzeitig vor dem Umschalten der Kfz.-Ampel den gelben Knopf drückt. Diese beiden Fußgängerübergänge werden überwiegend von Kindern und ihren Familien benutzt (auf dem Weg zum/vom Palmengarten oder zum/vom Kinderarzt). Die oft doppelte Wartezeit und auch der gelbe Knopf, um den sich die Kinder zum Drücken rangeln, bedeuten angesichts des sehr zügigen Auto- und Radverkehrs unmittelbar vor den Nasen der Fußgänger besondere Gefahren.