S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 451 entstanden aus Vorlage: OF 20/14 vom 20.06.2021 Betreff: Erreichbarkeit des 25er Busses nach Verlegung der Bushaltestelle "Berkersheim Bahnhof" aufgrund des S 6-Ausbaus Der Magistrat wird gebeten, mit traffiQ ein Vorgehen abzustimmen, wie sichergestellt werden kann, dass ÖPNV-Nutzende nach Verlegung der Bushaltestelle "Berkersheim Bahnhof" dennoch den Umstieg vom Bus zur S 6 in angemessener Zeit sicherstellen können. Begründung: Während der Übergangsphase bis zur Errichtung der finalen Brückenlösung und einer finalen Bushaltestelle wird die Endhaltestelle der Buslinie 25 ("Berkersheim Bahnhof") verlegt (aktuelle Planung der DB). Der Weg von der Behelfshaltestelle zum S-Bahnhof ist erheblich länger als bisher und ermöglicht - anders als bisher - nicht mehr die Möglichkeit, den Sichtanschluss sicherzustellen, bei dem der 25er Bus noch auf Fahrgäste wartet, wenn die S 6 verspätet erst zur Abfahrtszeit des 25er Busses den Bahnhof erreicht. Aufgrund der hohen Auslastung der Bahnstrecke und verstärkt durch die andauernden Gleisarbeiten, sind Verzögerungen aber weiterhin zu erwarten. Um sicherzustellen, dass Fahrgäste trotzdem ohne deutliche Verlängerung der Fahrzeiten diese Strecke nutzen können, ist sowohl eine Verlängerung der Umsteigezeiten als auch ein geeignetes Verfahren für einen alternativen Sichtkontakt in den Tagesrandzeiten außerhalb des 15-Minuten-Takts des 25er Busses sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 385 Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2346 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 14 am 29.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 14 am 10.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 14 am 07.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 452 entstanden aus Vorlage: OF 21/14 vom 20.06.2021 Betreff: Der S-Bahnhof Berkersheim muss für Harheimer Busfahrende und andere erreichbar bleiben - bei Wind und Wetter Der Magistrat wird gebeten, zeitgleich zur Verlegung der Bushaltestelle "Berkersheim Bahnhof" der Buslinie 25 an die Behelfshaltestelle, circa 200 Meter in Richtung Niddabrücke, (aktuelle Planung der DB) sicherzustellen, dass Harheimer Busfahrende sicher den S- Bahnhof Berkersheim erreichen können. Dazu gehört die Ausbesserung der Straße, Verbreiterung, ggf. Einebnung des Bürgersteigs und die Sicherstellung einer funktionierenden Straßenbeleuchtung und eines Winterdienstes. Begründung: Während der Übergangsphase bis zur Errichtung der finalen Brückenlösung und einer finalen Bushaltestelle wird die Endhaltestelle der Buslinie 25 ("Berkersheim Bahnhof") verlegt. Der Weg von der aktuell von der DB geplanten Behelfshaltestelle zum S-Bahnhof führt entlang einer maroden Straße mit Straßenschäden, einem sehr engen Bürgersteig und einer Steigung. Menschen, die nicht gut zu Fuß oder z. B. mit Kinderwagen oder Rollatoren unterwegs sind, müssen hier unterstützt werden, damit sie die S-Bahn weiterhin nutzen können. Dieses gilt besonders bei Dunkelheit und schlechten Witterungsverhältnissen, wie z. B. im Winter. Daher fordert der Ortsbeirat die Ausbesserung der Straße inkl. einer Verbesserung des Weges für Verkehrsteilnehmende zu Fuß oder per Rad und die Sicherstellung, dass dieser Weg auch bei Dunkelheit, Schnee und Glätte benutzbar bleibt. Hinweis: Eine solche Ausbesserung könnte durch eine Einrichtung der Behelfshaltestelle an andere Stelle (Höhe Berkersheimer Bahnweg 37) vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2065 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 14 am 29.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 14
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 453 entstanden aus Vorlage: OF 22/14 vom 20.06.2021 Betreff: Standort der Haltestelle für den Bus 25 am Berkersheimer Bahnhof nach Schließung des beschrankten Bahnübergangs BÜ 99 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob nach der Schließung des Bahnübergangs BÜ 99 am Berkersheimer Bahnhof die Haltestelle der Buslinie 25 und die Wendeschleife nicht an der von der DB Netz AG vorgesehenen Position gegenüber des Berkersheimer Bahnwegs 38, sondern an dem etwa 200 Meter näheren Standort südwestlich der Hausnummer 37, und damit etwa am heutigen Standort, eingerichtet werden kann. Die erforderliche Wendeschleife kann ebenfalls auf der unmittelbar neben der Hausnummer 37 liegenden Fläche eingerichtet werden, die im Besitz der Stadt Frankfurt ist. Quelle: Openstreetmap Begründung: Diese sogenannte "provisorische" Haltestelle wird mehrere Jahre lang, und zwar bis zur Fertigstellung einer Omegabrücke am Berkersheimer Bahnhof, benötigt, die aber bislang weder beschlossen noch planfestgestellt ist, und deren Fertigstellungszeitpunkt aktuell in weiter Ferne liegt. Der genannte Standort verkürzt den Weg für die Fahrgäste zum oder vom Bahnsteig erheblich und ermöglicht zudem die wichtige Abstimmung der Fahrten mit den Ankunftszeiten der S 6 aus Frankfurt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 392 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 14 am 29.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 14 am 10.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 14 am 07.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 455 entstanden aus Vorlage: OF 26/14 vom 21.06.2021 Betreff: Seniorensitzbänke an Haltestellen Der Magistrat wird um Auskunft gebeten , welche Erfahrungen es mit speziellen, für die Nutzung mit Rollatoren besonders geeigneten Sitzbänken an Bushaltestellen in Frankfurt gibt und schlägt vor, die direkt am örtlichen Nahversorger gelegene Bushaltestelle "Tempelhof" ortseinwärts mit einer solchen Sitzbank auszustatten. Begründung: Die genannte Haltestelle ist wichtig für Personen, welche ohne Pkw oder Fahrrad ihre Besorgungen machen. Da dies in vielen Fällen ältere Menschen sind, die mit Gehhilfe oder Rollator mit ihren Einkäufen auf den Bus warten müssen, erscheint die genannte Haltestelle geeignet, um den Komfort und die Sicherheit für die auf Gehhilfe angewiesenen Menschen zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1830 Aktenzeichen: 92 13
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 419 entstanden aus Vorlage: OF 41/15 vom 15.06.2021 Betreff: Fahrradreparaturstationen für Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, in Nieder-Eschbach zwei Fahrradreparaturstationen an geeigneten Plätzen, bspw. nahe der U-Bahn-Station und an der Ladenzeile Am Bügel, zu installieren. Begründung: Diese Fahrradreparaturstationen beinhalten verschiedene Werkzeuge und Hilfsmittel, um kleinere Reparaturen durchführen zu können. Bei geringen Beschädigungen können sich so Betroffene schnell helfen. Nicht nur Fahrradfahrende, sondern auch Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl können von dem Angebot profitieren. In anderen Stadtteilen wurde ein solches Angebot bereits installiert und gut angenommen (siehe auch: https://www.radfahren-ffm.de/502-0-Neue-Fahrrad-Reparaturstationen.html). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2042 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 420 entstanden aus Vorlage: OF 42/15 vom 15.06.2021 Betreff: Defibrillator am Bürgeramt und an Weiteren geeigneten zentralen Orten Der Magistrat wird gebeten, automatisierte externe Defibrillatoren (AED) am Bürgeramt, an der U-Bahn-Station (Kiosk), am Schwimmbad, am Sportplatz und an weiteren geeigneten zentralen Orten in Nieder-Eschbach anzubringen. Diese sollten öffentlich und leicht zugänglich sein. Begründung: Ein AED kann auch von Laien bedient werden und damit Leben retten. Aktuell sind keine öffentlichen Defibrillatoren in der Ortsmitte von Nieder-Eschbach angebracht. Die nächstgelegenen Geräte sind in der Berner Straße zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1946 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 12 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 346 entstanden aus Vorlage: OF 36/7 vom 15.06.2021 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität Vorgang: M 31/21 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Schönhof-Quartier im Sinne der "kurzen Wege" geplant wird und Fuß- und Radverkehr im Vordergrund stehen sollen. Außerdem befürwortet er, dass die isolierte Lage des Gebietes aufgehoben werden soll. Auch begrüßt er, dass im gesamten Geltungsbereich nur wenige Stellplätze für Pkw im öffentlichen Raum zulässig sind. 2. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 834 folgende Anregungen zur Mobilität zu berücksichtigen: a) Der Mischverkehr ist auf den Straßen mit Tempo 30 im Sinne der fahrradfreundlichen Nebenstraßen zu planen; I. alle Kreuzungen sind mit Gehwegnasen zu versehen (sicheres Kreuzen für zu Fuß Gehende); II. alle Kreuzungen sind aufzupflastern, sodass der MIV beim Abbiegen seine Geschwindigkeit anpasst und zu Fuß Gehende sicher queren können; III. die oberirdischen Parkplätze entlang der Erschließungsstraßen sind auf eine Straßenseite zu reduzieren, um sicheres Radfahren zu ermöglichen; IV. die Tür-Öffnungszone entlang des ruhenden Verkehrs ist zu markieren; b) auf dem Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist ein breiter und baulich getrennter Radweg anzulegen; c) die Gehwege sind mindestens 2,50 Meter breit zu planen und es ist kein Gehwegparken vorzusehen bzw. dieses durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden; d) flächendeckende Parkraumbewirtschaftung ist im Plangebiet vorzusehen; e) oberirdische Radabstellanlagen sind für Besucherinnen und Besucher (auch für Lastenräder) vorzusehen; f) oberirdische E-Ladesäulen sind für Besucherinnen und Besucher vorzusehen; g) öffentliches, stationsbasiertes Carsharing mit E-Ladesäulen ist vorzusehen; h) Leihräderstationen sind vorzusehen; i) öffentliche Sitzgelegenheiten sind in regelmäßigen Abständen vorzusehen (dies ist vor allem für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen wichtig, ebenso wie für die allgemeine soziale Kommunikation); j) der Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist mit einer Buslinie zu bedienen, die den Eingang Solmsstraße am Westbahnhof zügig erreicht; k) es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße ausgebaut wird - diese ist nicht für sich begegnenden Radverkehr ausgelegt - und auch eine Radverkehrsführung von und zu der Brücke markiert/erstellt wird; l) die Unterführung ist in Verlängerung des Birkenweges (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) auch für den Fuß- und Radverkehr sicher und attraktiv zu gestalten und zu Beginn der Bebauung fertigzustellen; m) es ist eine zügige Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West sicherzustellen. Dies sollte sowohl für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende als auch durch einen Bus für mobilitätseingeschränkte Personen geschehen. Am Eingang Solmsstraße sollten dazu ausreichend Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen. Begründung: Erhöhung der Attraktivität des Umweltverbundes und damit der Lebensqualität im Quartier im Allgemeinen. Stellplätze für den MIV sind im Plangebiet dank der Tiefgaragen für jede Bewohnerin und Bewohner hinreichend vorhanden. Die Zahl der oberirdischen Stellplätze für den MIV muss entsprechend sehr begrenzt und kostenpflichtig sein, damit diese tatsächlich nur von Besucherinnen und Besuchern genutzt werden. Ansonsten drohen Verdrängungseffekte wie sie in der City West zu beobachten sind: Auch dort sind fast sämtliche Wohnblöcke mit zweigeschossigen Tiefgaragen versehen. Aufgrund der oft hohen Parkgebühren der Vermieterinnen und Vermieter stellen viele Anwohnerinnen und Anwohner ihre Autos jedoch lieber kostenfrei auf den Gehwegen und oberirdischen Parkplätzen ab. Dies führt dazu, dass die Tiefgaragen mehrheitlich leer stehen, während die Straßen und Gehwege eng zugeparkt sind. Auf diese Weise entstehen Gefahrensituationen für zu Fuß Gehende und Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West als Verkehrsknotenpunkt ist essenziell für die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung. Durch die geplante Verbreiterung und den barrierefreien Ausbau des Zugangs an der Solmsstraße könnte dies durch die ebenerdige Querung in Verlängerung der Kasernenstraße für zu Fuß Gehende und Radfahrende geschehen. Hier sollten die zukünftigen Besuchsströme sinnvoll gelenkt werden, sodass Umwege auf jeden Fall zu vermeiden sind. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eine Buslinie aus dem Birkenweg ebenfalls den Eingang Solmsstraße des Westbahnhofs bedienen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2063 Antrag vom 04.01.2022, OF 98/7 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1390 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 394 entstanden aus Vorlage: OF 78/1 vom 06.06.2021 Betreff: Radbügel vor dem Rossmann Ecke Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, vor dem Geschäft Rossmann an der Mainzer Landstraße 341/Ecke Schwalbacher Straße schnellstmöglich sichere Fahrradabstellmöglichkeiten, beispielsweise Radbügel, aufzustellen. Begründung: Neben dem Rossmann befinden sich hier einige weitere Geschäfte, ein Fitnesscenter, ein Hotel, Büros und eine Straßenbahnhaltestelle, sichere Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern sucht man aber vergebens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1944 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 38/8 Betreff: E-Ladestationen um und im Nordwestzentrum Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, die während des Neubaus der Fußgängerbrücke Heddernheimer Steg zum Nordwestzentrum entfallenen E-Ladestationen wiederherzustellen und zu erweitern. Zwei Lademöglichkeiten werden in absehbarer Zeit nicht ausreichen. An den Ladestationen für Elektroautos sollen auch Ladestationen für E-Bikes eingerichtet werden. Zusätzlich soll geprüft werden, ob in Zusammenarbeit mit den Betreibern des Nordwestzentrum, der PBG und der Mainova oder eines anderen Partners auch Lademöglichkeiten (E-Autos und E-Bikes) im Parkbereich des Nordwestzentrums eingerichtet werden können und ob die Ladestationen durch eine noch einzurichtende Photovoltaik-Anlage auf den Dächern des Nordwestzentrums zusätzlich mit Strom versorgt werden können. Begründung: Im Ortsbezirk 8 sind Ladesäulen Mangelware. Durch den durch die Bauarbeiten bedingen Ausfall der oben genannten Ladestationen sind öffentliche Lademöglichkeiten im Ortsbezirk entfallen. Gleichzeitig wird Elektromobilität gefördert, Elektromobile werden erschwinglich, daher sind im Ortsbezirk 8 immer häufiger Elektromobile zu sehen. Auch durch die überregionale Bedeutung des Einkaufszentrums bietet sich dieses als Standort für zahlreiche Ladesäulen an, schon allein durch die Möglichkeit, sein Elektrofahrzeug während des Einkaufs zu laden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 544 2021 Die Vorlage OF 38/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 31/8 Betreff: Bahnübergang an der Kreuzerhohl besser sichern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation am Bahnübergang von der Kreuzerhohl in Alt-Niederursel verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Erhöhung der Erkennbarkeit des Bahnüberganges durch deutlichere Warnhinweise für Verkehrsteilnehmer, die die Kreuzerhohl in Richtung Alt-Niederursel befahren (z.B. durch entsprechende Warnschilder, Piktogramme auf der Fahrbahn oder eine Bahnschranke) - Erhöhung der Erkennbarkeit der Vorfahrtsstraße Kreuzerhohl für Verkehrsteilnehmer auf dem Krautgartenweg durch entsprechende Warnschilder - Anbringen von Spiegeln, welche die Sicht vom Krautgartenweg kommen in die Kreuzerhohl und vom Oberurseler Weg in die Spielsgasse erlauben - Maßnahmen zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeiten an dieser Kreuzung bspw. durch entsprechende Bodenmarkierungen, Rüttelstreifen oder in die Straße eingefasste Rippenplatten Begründung: Die Kreuzerhohl und der Oberurseler Weg ist eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr mit Spitzenwerten während der Präsenzzeiten der Universität, der Kindertagesstätte und den Schulen. Der Bahnübergang ist für Verkehrsteilnehmer, die die Kreuzerhohl hinab fahren, nur sehr spät zu erkennen und unzureichend beschildert. Unmittelbar nach dem Bahnübergang ist eine Kreuzung. Verkehrsteilnehmer vom Kreuzerhohl müssen den Verkehrsteilnehmer vom Oberurseler Weg kommend Vorfahrt gewähren. Jedoch ist Ihnen (vice versa) die Sicht in den Oberurseler Weg aufgrund der Bahnanlagen versperrt. Die Verkehrsteilnehmer aus dem Krautgartenweg müssen wiederum den Verkehrsteilnehmern, die von der Kreuzerhohl hinab fahren, Vorfahrt gewähren. Aufgrund des Bahnsteiges ist Ihnen die Sicht auf die Kreuzerhohl versperrt (vice versa). Aus Richtung Oberurseler Weg fahren Verkehrsteilnehmer sehr häufig mit viel zu hoher Geschwindigkeit auf die Kreuzung zu und verletzten die Vorfahrt der Radfahrenden aus der Spielsgasse. Die Verkehrssituation an der Kreuzerhohl, Bahnübergang und der Kreuzung führt nach Bürgerinformationen häufig zu gefahrvollen Situationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 111 2021 Die Vorlage OF 31/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 62/10 Betreff: Ausbau der S 6-Strecke im Bereich Berkersheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie beim Ausbau der S6 im Bereich Berkersheim das Folgende berücksichtigt werden kann: 1. Herbeiführung der vorgesehenen endgültigen und möglichst mit Ampeln zu regelnden Brückenlösung auch für Radfahrende, Busse und die Landwirtschaft, 2. Installation eines weiteren Aufzugs für die an der "BÜ Station Berkersheim" vorgesehene Behelfslösung über die Gleise und zum Bahnsteig (statt wie vorgesehen nur ein Aufzug); so soll drohenden Engpässen und Ausfällen wegen der anstehenden endgültigen Schließung des "BÜ99 Berkersheim" gerecht zu werden. 3. Ampelregelung für die die schwierige Durchfahrts- und Durchgangsmöglichkeit am "EÜ Wiesengarten" (aufgrund der doppelten Länge wegen des 3. und 4. Gleises und aufgrund der starken Belastung); dies gilt umso mehr, als Lösung zu 1. aussteht und den bis dahin entsprechend hohen und unterschiedlichen Bedarfen gerecht werden muss, 4. umgehende Abwicklung der Bauverkehre über die A661 beziehungsweise B3neu (die teils sehr engen Straßen des Ortsbezirks 10 sind hierfür zu gefährlich). Begründung: Von der anstehenden endgültigen Schließung des schienengleichen Bahnübergangs in Berkersheim sind gerade an Wochenenden sehr viele Menschen aus Frankfurt und dem Umland betroffen. Mit entsprechenden Auswirkungen unter anderem auf Naherholungssuchende, Radfahrende, Reiterinnen und Reiter und die Landwirtschaft ist zu rechnen. Diese Bedarfe sind ebenso wie jene der Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV umgehend und angemessen zu berücksichtigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 44 2021 Die Vorlage OF 62/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 57/10 Betreff: Zweiter Zebrastreifen Alkmenestraße zur Bezirksportanlage Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am südlichen Ende der Haltestelle Alkmenestrasse, in Verlängerung dieses Gleisübergangs, einen zweiten Zebrastreifen anzubringen. Begründung: Alle Nutzer, insbesondere die Kinder und Jugendlichen die mit der Linie 18 zu der Bezirks-sportanlage Frankfurter Bogen fahren um am Fußballtraining (Mo-Fr 16-20 Uhr) teilzunehmen benutzen immer den hinteren Teil der Straßenbahn um auszusteigen und überqueren dort die Straße. Beim Ausgang am vorderen Teil der Straßenbahn gibt es zwar einen Zebrastreifen aber dieser ist zu umständlich und ist mit Umweg verbunden. Die Situation ist vergleichbar mit der Haltestelle Sigmund-Freud-Straße. Bei seiner Vorstellung der neuen U 5-Haltestellen wurde der damalige Verkehrsdezernent bereits frühzeitig vom OBR 10 darauf hingewiesen, dass dort die Nutzer immer die kürzeren Wege in Anspruch nehmen, ohne auf die Gefahren zu achten, auch ohne Ampel. Das Verkehrsdezernat gab später die ablehnende Haltung auf. Eine 2. Ampel wurde zum Schutz der Nutzer doch nachinstalliert. Genauso verhält es sich an der Haltestelle Alkmenestraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 513 2021 Die Vorlage OF 57/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 97/2 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität Vorgang: M 31/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Schönhof-Quartier im Sinne der "kurzen Wege" geplant wird und der Fuß- und Radverkehr im Vordergrund stehen sollen. Außerdem befürwortet er, dass die isolierte Lage des Gebietes aufgehoben werden soll. Auch begrüßt er, dass im gesamten Geltungsbereich nur wenige Stellplätze für PKW im öffentlichen Raum zulässig sind. 2. Der Ortsbeirat bedauert jedoch, dass anstatt Tiefgaragen - die sowohl hohe finanzielle als auch Umweltkosten verursachen - keine oberirdische Quartiersgarage geplant wurde. 3. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des B-Plans Nr. 834 folgende Anregungen zur Mobilität zu berücksichtigen: a) Den Mischverkehr auf den Straßen mit Tempo 30 im Sinne der Fahrradfreundlichen Nebenstraßen zu planen: I. Alle Kreuzungen mit Gehwegnasen zu versehen (sicheres Kreuzen für Zufußgehende) II. Alle Kreuzungen aufzupflastern, so dass der motorisierte Individualverkehr (MIV) beim Abbiegen seine Geschwindigkeit anpasst und Zufußgehende sicher queren können III. Die Zahl der oberirdischen Parkplätze entlang der Erschließungsstraßen auf eine Straßenseite zu reduzieren, um sicheres Radfahren zu ermöglichen IV. Die Tür-Öffnungszone entlang des ruhenden Verkehrs zu markieren b) Auf dem Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) einen breiten und baulich getrennten Radweg anzulegen c) Die Gehwege mindestens 2,50m breit zu planen und kein Gehwegparken vorzusehen bzw. dieses durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden d) Flächendeckende Parkraumbewirtschaftung im Plangebiet vorzusehen e) Oberirdische Radabstellanlagen für Besucher*innen (auch für Lastenräder) vorzusehen f) Oberirdische E-Ladesäulen für Besucher*innen vorzusehen g) Öffentliches stationsbasiertes Car-Sharing vorzusehen h) Leihräderstationen vorzusehen i) Öffentliche Sitzgelegenheiten in regelmäßigen Abständen vorzusehen (Dies ist vor allem für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen wichtig, ebenso wie für die allgemeine soziale Kommunikation.) j) Den Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) mit einer Buslinie zu bedienen k) Die kostspielige und den heutigen Maßstäben der modernen Mobilität nicht mehr angemessene Planung eines Fly-Overs zum Katharinenkreisel einzustellen l) Dafür Sorge zu tragen, dass die Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße ausgebaut wird - diese ist nicht für sich begegnenden Radverkehr ausgelegt - und auch eine Radverkehrsführung von und zu der Brücke markiert/erstellt wird. m) Die niveaugleiche Gleisquerung in Verlängerung der Kasernenstraße für den Fuß- und Radverkehr zu Beginn der Bebauung anzulegen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat ihm zu berichten wie diese Gleisquerung genau geplant ist. n) Die Unterführung in Verlängerung des Birkenweges (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) auch für den Fuß- und Radverkehr sicher und attraktiv zu gestalten und zu Beginn der Bebauung fertig zu stellen. o) Eine zügige Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt West sicherzustellen. Dies sollte sowohl für Fußgänger*innen und Radfahrende als auch durch einen Bus für Mobilitätseingeschränkte Personen geschehen. Am Eingang Solmsstraße sollten dazu ausreichend Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen. Begründung: Erhöhung der Attraktivität des Umweltverbundes und damit der Lebensqualität im Quartier im Allgemeinen. Stellplätze für den MIV sind im Plangebiet dank der Tiefgaragen für jede*n Bewohner*in hinreichend vorhanden. Die Zahl der oberirdischen Stellplätze für den MIV muss entsprechend sehr begrenzt und kostenpflichtig sein, damit diese tatsächlich nur von Besucher*innen genutzt werden. Ansonsten drohen Verdrängungseffekte, wie sie in der City West zu beobachten sind: Auch dort sind fast sämtliche Wohnblöcke mit zweigeschossigen Tiefgaragen versehen. Aufgrund der oft hohen Parkgebühren der Vermieter, stellen viele Anwohner*innen ihre Autos jedoch lieber kostenfrei auf den Gehwegen und oberirdischen Parkplätzen ab. Dies führt dazu, dass die Tiefgaragen mehrheitlich leer stehen, während die Straßen und Gehwege eng zugeparkt sind. Auf diese Weise entstehen Gefahrensituation für zu Fuß Gehende und Radfahrer*innen. Die Erreichbarkeit des Westbahnhofs als Verkehrsknotenpunkt ist essenziell für die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung. Durch die geplante Verbreiterung und den barrierefreien Ausbau des Zugangs an der Solmsstraße könnte dies durch die ebenerdige Querung in Verlängerung der Kasernenstraße für Zufußgehende und Radfahrende geschehen. Hier sollten die zukünftigen Besuchsströme sinnvoll gelenkt werden, sodass Umwege auf jeden Fall zu vermeiden sind. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eine Buslinie aus dem Birkenweg ebenfalls den Eingang Solmsstraße des Westbahnhofs bedienen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 50 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Ziffern 2. und 3. k) des Antragstenors der Vorlage OF 97/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 472 2021 Die Vorlage OF 97/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1., 3. a) bis 3. j) und 3. l) bis 3. o): Annahme bei Enthaltung 3 CDU und FDP Ziffer 2.: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) Ziffer 3. k): GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2021, OF 77/11 Betreff: Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Flächen im Ortsbezirk 11 geeignet sind, um im Zusammenhang mit einer bereits in Planung befindlichen Sondernutzungsverordnung, als Abstellmöglichkeiten für E-Scooter auf PKW-Stellplätzen und im Straßenraum ausgewiesen zu werden. Ziel muss sein, dass damit künftig die Nutzung von Gehwegen als wilde Abstellflächen für E-Scooter unterbunden werden kann. Begründung: Es soll in Frankfurt derzeit über 7000 E -Scooter geben die gewerblich zur Nutzung angeboten werden. Die vielen ungeregelt abgestellten E-Scooter im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 11 sind für viele Verkehrsteilnehmer*innen gefährlich, hinderlich und lästig. Nicht nur für Sehbehinderte, auch für Rollstuhlfahrer*innen, Menschen mit Kinderwagen oder Einkaufswagen bedeuten sie auf den Gehwegen ein echtes Hindernis und Gefahrenpotential. Um hier im Interesse von Fußgängerinnen und Fußgängern eine Lösung zu finden, soll möglichst zeitnah mit entsprechenden Maßnahmen begonnen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 77/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 808 2021 Die Vorlage OF 77/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2021, OF 46/4 Betreff: Planungsstand Umgestaltung Bornheim Mitte Vorgang: M 55/21 Der OBR bittet den Magistrat, den Ortsbeirat darüber zu informieren, welche Pläne zur Umgestaltung bzw. zum Umbau des Bereichs Bornheim Mitte mit seinen verschiedenen Haltestellen und seiner mit unterschiedlichen Ansprüchen konfrontierten Verkehrsführung gegenwärtig bestehen bzw. wie der aktuelle Planungsstand ist. Falls schon konkrete bzw. fortgeschrittene Pläne bestehen, würde der Ortsbeirat es begrüßen, wenn diese im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung der Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert werden könnten. Begründung: Der insbesondere für den ÖPNV bedeutsame Verkehrsknotenpunkt Bornheim Mitte ist seit vielen Jahren in einem "benutzerfeindlichen" Zustand. Ebenso lange wird aus der Bürgerschaft gefordert, den Bereich für Fußgänger, U- und Straßenbahnnutzer und Fahrradfahrer sicherer und stressfreier zu gestalten. Nun werden in der Vorlage M55 vom 26.04.2021 für 2022 im Abschnitt "2.Sonderleistungen 2022" die Umsetzung der Barrierefreiheit angekündigt mit dem Nachsatz: "Deshalb sind auch ab 2023 oder in den Folgejahren zum Umbau anstehenden Haltestellen schon Planungsaufwände in 2022 zu berücksichtigen." Eine möglichst frühzeitige Einbindung des OBR erachten wir aufgrund der komplexen Materie als förderlich für die gesamte Planung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 4 am 05.07.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 523 2021 Die Vorlage OF 46/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 36/7 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität Vorgang: M 31/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Schönhof-Quartier im Sinne der "kurzen Wege" geplant wird und Fuß- und Radverkehr im Vordergrund stehen sollen. Außerdem befürwortet er, dass die isolierte Lage des Gebietes aufgehoben werden soll. Auch begrüßt er, dass im gesamten Geltungsbereich nur wenige Stellplätze für PKW im öffentlichen Raum zulässig sind. 2. Der Ortsbeirat bedauert jedoch, dass statt einer oberirdischen Quartiersgarage Tiefgaragen geplant wurden, die hohe finanzielle und ökologische Kosten verursachen. 3. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des B-Plans Nr. 834 folgende Anregungen zur Mobilität zu berücksichtigen: a) Den Mischverkehr auf den Straßen mit Tempo 30 im Sinne der fahrradfreundlichen Nebenstraßen zu planen. - Alle Kreuzungen mit Gehwegnasen zu versehen (sicheres Kreuzen für zu Fuß Gehende). - Alle Kreuzungen aufzupflastern, so dass der MIV beim Abbiegen seine Geschwindigkeit anpasst und zu Fuß Gehende sicher queren können. - Die oberirdischen Parkplätze entlang der Erschließungsstraßen auf eine Straßenseite zu reduzieren, um sicheres Radfahren zu ermöglichen. - Die Tür-Öffnungszone entlang des ruhenden Verkehrs zu markieren. b) Auf dem Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) einen breiten und baulich getrennten Radweg anzulegen. c) Die Gehwege mindestens 2,50m breit zu planen und kein Gehwegparken vorzusehen bzw. dieses durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden. d) Flächendeckende Parkraumbewirtschaftung im Plangebiet vorzusehen. e) Oberirdische Radabstellanlagen für Besucher*innen (auch für Lastenräder) vorzusehen. f) Oberirdische E-Ladesäulen für Besucher*innen vorzusehen. g) Öffentliches, stationsbasiertes Car-Sharing mit E-Ladesäulen vorzusehen. h) Leihräderstationen vorzusehen. i) Öffentliche Sitzgelegenheiten in regelmäßigen Abständen vorzusehen (Dies ist vor allem für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen wichtig, ebenso wie für die allgemeine soziale Kommunikation). j) Den Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) mit einer Buslinie zu bedienen, die den Eingang Solmsstraße am Westbahnhof zügig erreicht. k) Die kostspielige und den heutigen Maßstäben der modernen Mobilität nicht mehr angemessene Planung eines Fly-Overs zum Katharinenkreisel einzustellen. l) Dafür Sorge zu tragen, dass Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße ausgebaut wird - diese ist nicht für sich begegnenden Radverkehr ausgelegt - und auch eine Radverkehrsführung von und zu der Brücke markiert/erstellt wird. m) Die niveaugleiche Gleisquerung in Verlängerung der Kasernenstraße für den Fuß- und Radverkehr zu Beginn der Bebauung anzulegen. n) Die Unterführung in Verlängerung des Birkenweges (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) auch für den Fuß- und Radverkehr sicher und attraktiv zu gestalten und zu Beginn der Bebauung fertig zu stellen. o) Eine zügige Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt West sicherzustellen. Dies sollte sowohl für Fußgänger*innen und Radfahrende als auch durch einen Bus für Mobilitätseingeschränkte Personen geschehen. Am Eingang Solmsstraße sollten dazu ausreichend Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen. Begründung: Erhöhung der Attraktivität des Umweltverbundes und damit der Lebensqualität im Quartier im Allgemeinen. Stellplätze für den MIV sind im Plangebiet dank der Tiefgaragen für jede*n Bewohner*in hinreichend vorhanden. Die Zahl der oberirdischen Stellplätze für den MIV muss entsprechend sehr begrenzt und kostenpflichtig sein, damit diese tatsächlich nur von Besucher*innen genutzt werden. Ansonsten drohen Verdrängungseffekte, wie sie in der City West zu beobachten sind: Auch dort sind fast sämtliche Wohnblöcke mit zweigeschossigen Tiefgaragen versehen. Aufgrund der oft hohen Parkgebühren der Vermieter*innen, stellen viele Anwohner*innen ihre Autos jedoch lieber kostenfrei auf den Gehwegen und oberirdischen Parkplätzen ab. Dies führt dazu, dass die Tiefgaragen mehrheitlich leer stehen, während die Straßen und Gehwege eng zugeparkt sind. Auf diese Weise entstehen Gefahrensituation für zu Fuß Gehende und Radfahrer*innen. Die Erreichbarkeit des Bahnhof West als Verkehrsknotenpunkt ist essenziell für die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung. Durch die geplante Verbreiterung und den barrierefreien Ausbau des Zugangs an der Solmsstraße könnte dies durch die ebenerdige Querung in Verlängerung der Kasernenstraße für zu Fuß Gehende und Radfahrende geschehen. Hier sollten die zukünftigen Besuchsströme sinnvoll gelenkt werden, sodass Umwege auf jeden Fall zu vermeiden sind. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eine Buslinie aus dem Birkenweg ebenfalls den Eingang Solmsstraße des Westbahnhofs bedienen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 22 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 36/7 ziffernweise abgestimmt. Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 36/7 dahin gehend ab, dass Buchstabe k der Ziffer 3, des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 346 2021 a) Ziffer 2. wird abgelehnt. b) Ziffer 3., Buchstabe m, wird abgelehnt. c) Der Rest der Vorlage OF 36/7 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und 1 farbechte/LINKE (= Annahme); 2 farbechte/LINKE (= Enthaltung) zu b) CDU, SPD, 2 farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 farbechte/LINKE (= Enthaltung) zu c) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, 2 farbechte/LINKE und FDP gegen CDU, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 farbechte/LINKE (= Enthaltung) Ziffer 3., Buchstabe a - Unterpunkte i, ii und iv, Buchstaben c bis j sowie l, n und o: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung) Ziffer 3., Buchstabe a - Unterpunkt iii und Buchstabe b: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 42/7 Betreff: Abstellsituation von E-Scootern im Ortsbezirk Mit der beginnenden Saison der Bereitstellung von E-Scootern zum Verleih, wird wieder die unbefriedigende Abstellsituation dieser Fahrzeuge offensichtlich. Die Fahrzeuge finden sich kreuz und quer im gesamten Ortsbezirk abgestellt, oftmals mitten auf den Fußgänger*innenwegen und als Stolperstreifen auf den Blindenleitsystemen. Besonders ärgerlich war die initiale Bereitstellung der Fahrzeuge durch die Vermieter*innen. Die Scooter wurden massenhaft in Verkehrswege gestellt und blockierten sogar Bushaltestellen, waren also pittoresk in Reihe aufgestellt und versperrten sogar den Ausstieg aus den Bussen an den Stationen am Arthur-Stern-Platz. Weiterhin finden sich die Scooter in Bereichen z.B. an der Nidda, die mit diesen Fahrzeugen nicht befahren werden dürfen. Dass die Scooter dort hingeschoben wurden, ist eher unwahrscheinlich. Dies vorausgeschickt bittet den Ortsbeirat den Magistrat, 1. auf die Betreiber zuzugehen und von diesen einzufordern, die Fahrzeuge von sich aus so zu platzieren, dass Gehwege nicht blockiert werden und es zu keiner Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer*innen kommt. 2. alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Betreiber zu verpflichten, durch Geofencing ein Abstellen der Fahrzeuge in Gebieten, die offensichtlich unerlaubt befahren wurden, zu unterbinden. 3. weiterhin die Betreiber zu verpflichten, die Abstellsituation ihrer Fahrzeuge regelmäßig und engmaschig zu überwachen und verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge zu entfernen. 4. statt dem Free-Floating-Prinzip ein stationsgebundenes Modell einzuführen, wie dies bereits bei anderen Sharing-Diensten üblich ist. Dabei sind insbesondere Standorte sinnvoll, die sich im Umfeld von Haltestellen des ÖPNV befinden, sodass verschiedene Mobilitätsangebote miteinander verknüpft werden können. Jedoch gilt es die, oben beschriebene, Blockade von Bus- und Bahnstationen durch eine entsprechende Positionierung der Abstellstationen auszuschließen. Zusätzlich sind auch festgeschriebene Parkmöglichkeiten im Straßenraum denkbar. 5. Ebenso müssen etwaige Geschwindigkeitslimits sowie die Einhaltung der Richtlinien für einen sicheren Straßenverkehr regelmäßig kontrolliert werden, um beispielsweise das Tandem-Fahren, alkoholisierte Fahrten und das Überholen auf engen Bürger*innensteigen zu unterbinden. Sollte dies keine Abhilfe schaffen, müssen bauliche Maßnahmen geprüft werden, die zu schnelles und rücksichtsloses Fahren, insbesondere auf Gehwegen, unterbinden. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD die farbechten - LINKE. FDP BFF ÖkoLinX-ARL FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 350 2021 Die Vorlage OF 42/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 30/16 Betreff: Ladesäulen sinnvoll auf den Stadtteil aufteilen Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat sich dafür einsetzt, dass der Stadtteil Bergen-Enkheim weitere Standorte für E-Auto Ladestationen bekommt, welche sinnvoll auf den Stadtteil aufgeteilt sind. Begründung: Laut des Elektromobilitätskonzepts und Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt am Main, auf das die Wirtschaftsförderung Frankfurt verweist, sind für Bergen-Enkheim in Szenario 1 und 2 lediglich der Bedarf für einen Ladepunkt; im Szenario 3 für 2 Ladepunkte prognostiziert. Aktuell befindet sich ein Standort mit Ladestationen am und vor dem Hessen-Center. Dies halten wir für Einkaufende und Pendler*innen einen geeigneten Standort, allerdings ist dieser für die meisten Einwohner*innen und Besucher*innen Bergen-Enkheims unattraktiv, da er an der Ortsteilgrenze liegt: wohnt man z.B. in Bergen Ost, so schlägt ein Fußweg von ca. 40 Minuten mit viel Steigung zu Buche. Als weitere geeignete Orte für Ladepunkte schlagen wir den Parkplatz vor dem Riedbad und den Berger Marktplatz vor. Für Schnellladestationen wäre zudem die Viktor-Slotosch-Straße ideal. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 30/16 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 284 entstanden aus Vorlage: OF 13/15 vom 12.05.2021 Betreff: E-Ladestation in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, sich mit den Betreibern von E-Ladestationen, beispielsweise der Mainova AG, in Verbindung zu setzen und eine solche Station für mindestens zwei Elektroautos beispielsweise auf dem so genannten Festplatz einzurichten. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass diese Plätze nicht von Dauerparkern über den Ladevorgang hinaus belegt werden. Begründung: Solche Stationen fehlen bisher im Ortskern von Nieder-Eschbach. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1634 Aktenzeichen: 91 50
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 316 entstanden aus Vorlage: OF 59/5 vom 28.05.2021 Betreff: Keine Doppelbelegung der Haltestelle Triftstraße in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, die Fahrpläne der betroffenen Buslinien (51, 61, 78) zum nächsten Fahrplanwechsel dahin gehend zu ändern, dass die Bushaltestelle Triftstraße in Niederrad stadtauswärts nicht mehr doppelt angefahren wird. Dies soll für einen besseren Verkehrsfluss führen und Rückstau verhindern. Begründung: Immer wieder kommt es vor, dass die genannte Bushaltestelle, vorwiegend durch die Buslinien 51 und 61, stadtauswärts doppelt angefahren wird. Die Bushaltestelle ist für zwei Busse allerdings nicht ausgelegt. Wenn ein zweiter Bus die Haltestelle anfährt, kann dieser eigentlich nicht halten und blockiert im schlimmsten Fall die Abbiegespur von der Bruchfeld- in die Triftstraße. Ein leichtes Anpassen der Fahrpläne im nächsten Fahrplanwechsel würde dem entgegenwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1556 Aktenzeichen: 92 13
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 319 entstanden aus Vorlage: OF 62/5 vom 24.05.2021 Betreff: Beordnen des Abstellens von E-Scootern und E-Rollern im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, beispielsweise durch Erstellen einer Allgemeinverfügung, den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Besitzerinnen und Besitzern das Abstellen von E- Scootern und E-Rollern jenseits ordnungsgemäßer Parkflächen im Ortsbezirk 5 zu untersagen. Begründung: In letzter Zeit kommt es im Ortsbezirk 5 vermehrt zu Behinderungen der öffentlichen Gehwege und Straßen durch abgestellte E-Scooter und E-Roller. Sie werden kreuz und quer, sogar auf öffentlichen Treppenaufgängen und mitten auf der Straße, abgestellt. Dadurch sind Passantinnen und Passanten, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Personen mit Kinderwagen und Rollatoren massiv behindert. Bürgersteige können nicht mehr genutzt werden. Abends stellen sie außerdem eine Stolperfalle dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1974 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 333 entstanden aus Vorlage: OF 33/12 vom 28.05.2021 Betreff: Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Busangebots zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Die Buslinie 29 erhält den Metrobusstandard. Kalbach und Riedberg sollen künftig tagsüber im Zehn-Minuten-Takt und auch nachts miteinander verbunden sein. 2. Zwischen dem Riedberg und dem Frankfurter Hauptbahnhof wird eine Expressbuslinie als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Stadtbahn-D-Strecke eingesetzt. Die Buslinie soll überwiegend über die Rosa-Luxemburg-Straße mit wenigen Zwischenhalten fahren. Ein möglicher Linienverlauf wäre Uni Campus Riedberg, Nordwestzentrum, Botanischer Garten, Bockenheimer Warte, Festhalle/Messe, Hauptbahnhof. Am Riedberg soll die Buslinie durch kurze Umsteigezeiten mit den bestehenden ÖPNV-Linien, insbesondere der Buslinie 28 (neuer Linienverlauf ab 2023), verknüpft werden. 3. Die Buslinie 251 im Streckenabschnitt zwischen Nordwestzentrum und Weißkirchen/Steinbach wird in der Haupt- und Nebenverkehrszeit mindestens in einem 30-Minuten-Takt betrieben. In Weißkirchen-Ost soll eine kurze Umsteigezeit zur U 3 nach Oberursel bestehen. 4. Zwischen Kalbach und Oberursel wird eine neue Buslinie eingesetzt. Die Busse sollen von der U-Bahn-Station "Kalbach" aus durch Kalbach nach Weißkirchen- Ost fahren. Dort soll entweder direkter Anschluss an die U 3 von und nach Oberursel bestehen, oder die neue Buslinie soll bis nach Oberursel Bahnhof fahren. Es soll ebenfalls eine schnelle Verbindung zur S-Bahn in Weißkirchen/Steinbach möglich sein, mit Anschluss an die S 5 und in Zukunft an die Regionaltangente West (RTW). 5. Die Buslinien in Kalbach-Riedberg sollen beschleunigt werden. An den Ortseingängen und entlang der Riedbergallee können die Ampeln z. B. durch Vorrangschaltungen sofort auf Grün schalten, wenn ein Bus kommt, analog der neuen Ampel Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee. In den engen Straßen in Kalbach soll untersucht werden, ob gezielte Parkverbote das Entgegenkommen zweier Busse erleichtern können. 6. Der Magistrat wird gebeten, sich beim RMV für eine Anpassung des Tarifsystems des ÖPNV durch folgenden Maßnahmen einzusetzen: a) Das Ticket für Fahrten von Kalbach-Riedberg nach Oberursel darf nicht teurer sein als ein äquivalentes Ticket für die Tarifzone Frankfurt. Dafür sollen in Kalbach-Riedberg zukünftig sowohl Tickets der Tarifzone 5000 (Frankfurt) als auch der Tarifzone 5100 (Hochtaunus) gültig und erhältlich sein. b) Die möglichen Ziele mit einem Kurzstreckenticket werden nicht mehr durch die zurückgelegte Fahrstrecke, sondern durch die Distanz in Luftlinie bestimmt. Zu allen Stationen, die sich in einem Radius von zwei Kilometern zur Ausgangsstation befinden, ist die Fahrt im Kurzstreckentarif möglich. Begründung: Zum Erreichen der Pariser Klimaziele muss insbesondere im Verkehrssektor sehr viel CO2 eingespart werden. Bürgerinnen bzw. Bürger müssen weniger Auto fahren und vermehrt auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Das kann nicht nur mit Verboten bewirkt werden, sondern es braucht Anreize und attraktive Alternativen zum Auto. Im Frankfurter Norden bietet sich hierfür ein deutlich besseres Busangebot mit mehr Direktverbindungen, kürzeren Fahrzeiten und günstigeren Preisen an. Im Vergleich zu U- oder Straßenbahnen lassen sich Busse kurzfristig und flexibel einsetzen und bieten folglich viel Potenzial für schnellen Klimaschutz. Zu Ziffer 1.: Die Buslinie 29 stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar. Damit der Bus künftig die erste Wahl ist, wenn man von einem Stadtbezirk zum anderen will, braucht die Buslinie einen dichteren Takt. Dem Fahrgast soll garantiert sein, dass er/sie nie länger als zehn Minuten auf den nächsten Bus warten muss. Der dichtere Takt schafft auch die benötigte Kapazitätssteigerung. Ziffer 2.: Der Expressbus zum Hauptbahnhof soll die Stadtbahn-A-Strecke entlasten. Aktuell befindet sich die A-Strecke am Kapazitätslimit und kann nur schwer noch mehr Fahrgäste aus dem Norden aufnehmen. Zusätzlich sind die S-Bahn-Stammstrecke und die Stadtbahn-B-Strecke, in die man auf einer Fahrt zum Hauptbahnhof umsteigt, ebenfalls ausgelastet. Anstatt mit der U-Bahn sollen die Fahrgäste aus dem Frankfurter Norden am Riedberg oder im Nordwestzentrum in den neuen Expressbus steigen. Die Buslinien (M)29, M60, M72/M73, 251 und U 9 sind hierfür als Zubringer geeignet. Der Expressbus wäre auch ein deutlich attraktiveres Angebot als die U-Bahn aktuell. Bei einer geschätzten Fahrzeit von 20 Minuten vom Riedberg zum Hauptbahnhof wäre der Expressbus circa 25 Prozent schneller als eine Fahrt mit U 8 und Umstieg am Willy-Brandt-Platz (27 Minuten). Auch für Fahrgäste mit Gepäck ist eine Direktverbindung und ein ebenerdiger Weg am Hauptbahnhof zu den Fernbahnsteigen deutlich komfortabler. ICE-Reisende, die aktuell das Auto nehmen, hätten dann eine klimafreundliche Alternative. Als Nebeneffekt wäre auch das Senckenbergmuseum, der Palmengarten und die Festhalle vom Frankfurter Norden aus besser zu erreichen. Ziffern 3., 4. und 6.: Viele Bewohnerinnen bzw. Bewohner aus Kalbach-Riedberg fahren aktuell mit dem Auto nach Oberursel, um dort einzukaufen oder Kulturangebote wahrzunehmen. Die ÖPNV-Verbindung ist mit nur einer Buslinie im Stundentakt sehr unattraktiv, und durch die hohen Ticketpreise ist das Auto auf dieser Strecke wirtschaftlicher. Eine Anpassung der Tarifzonen soll vermeiden, dass man trotz der kurzen Strecken von Kalbach-Riedberg nach Oberursel einen sehr hohen Preis zahlt, weil man eine Tarifgrenze überschreitet. In Nieder-Erlenbach ist das z. B. schon so; dort sind sowohl Tickets aus Frankfurt als auch Tickets aus dem Wetteraukreis gültig. Eine konkurrenzfähige ÖPNV-Verbindung zwischen Kalbach-Riedberg und Oberursel kann vielen Autofahrerinnen bzw. Autofahrern ermöglichen, zukünftig mit dem Bus zu fahren. Ein zusätzliches gutes Angebot kann auf dieser Verbindung eine deutlich höhere Nachfrage anregen. Eine direkte Anbindung von Kalbach-Riedberg an die S-Bahn-Station "Weißkirchen/Steinbach" ermöglicht schnelle Verbindungen mit der S 5 nach Rödelheim, Frankfurt West und Bad Homburg. In Zukunft kann Kalbach-Riedberg über diesen Weg an die Regionaltangente West (RTW) angebunden werden und schnelle Verbindungen nach Höchst und zum Flughafen ohne Durchqueren der Innenstadt möglich sein. Ziffer 5.: Je kürzer die Fahrtzeit, desto attraktiver ist das Verkehrsmittel. Aktuell verlieren Busse in Kalbach-Riedberg viel Zeit. Das ist langem Warten an den Ampeln oder schwierigem Manövrieren in den engen zugeparkten Straßen in Kalbach geschuldet. Die verfügbaren Maßnahmen zur Beschleunigung sollen ausgeschöpft werden, damit Busse auch in Sachen Fahrzeit konkurrenzfähig zum Auto sind. Ziffer 7.: In der aktuellen Form ist das Kurzstreckenticket für viele nicht nutzbar. Dadurch, dass die Buslinie 29 sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die zwei Kilometer für Kurzstreckentickets. Fahrgäste werden durch längere Fahrzeiten und dadurch, dass sie eine teurere Einzelfahrt bezahlen müssen, doppelt bestraft. Wird das Kriterium auf den Radius in Luftlinie geändert, werden viele wichtige Verbindungen innerhalb von Kalbach-Riedberg möglich, etwa eine Verbindung der Ortskerne vom Rathaus Kalbach nach Uni Campus Riedberg. Das hat die Folge, dass z. B. Kalbacherinnen bzw. Kalbacher zum Einkaufen auf dem Riedberg vom Auto zum Bus wechseln können. So wird der ÖPNV für Strecken innerhalb des Stadtteils das attraktivste Verkehrsmittel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1598 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6089 Aktenzeichen: 92 13
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 334 entstanden aus Vorlage: OF 34/12 vom 28.05.2021 Betreff: Erinnerung: Ausbau der Station und des Park-and-ride-Parkplatzes "Kalbach" Vorgang: OM 4335/19 OBR 12; ST 1035/19; OM 5941/20 OBR 12; ST 1183/20; OM 6445/20 OBR 12; OM 6601/20 OBR 12; ST 2162/20; ST 307/21 Der Magistrat wird gebeten, die Ortsbeiräte 10 und 12 über die verschiedenen Maßnahmen rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" zu informieren. Dies betrifft insbesondere: - Stand des Ausbaus des Park-and-ride-Platzes an der U-Bahn-Station "Kalbach" (Vorlage OM 4335 vom 22.02.2019) - Errichtung einer Toilettenanlage (Vorlage OM 6601 vom 18.09.2020) - Einrichtung einer E-Auto-Ladestation (Vorlage OM 6445 vom 28.08.2020) - Errichtung zusätzlicher Wartehallen zum Schutz vor der Krähenkolonie (Vorlage ST 1183 vom 19.06.2020) Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, über den Bauzustand der Unterführung Talstraße bzw. Unterer Kalbacher Weg unter der A 661 zu berichten. Begründung: Rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" hat sich eine ganze Reihe von Themen angesammelt, über die anlässlich der neuen Wahlperiode gesamthaft berichtet werden sollte. Neu hinzugekommen ist der Bauzustand der Autobahnunterführung, an der großflächig Beton abgeplatzt ist und die Bewehrung freigelegt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4335 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1035 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5941 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1183 Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6445 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6601 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2162 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 307 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1677 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 807 Aktenzeichen: 92 13
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 255 entstanden aus Vorlage: OF 13/8 vom 24.05.2021 Betreff: E-Scootern im Ortsbezirk feste Stellplätze zuweisen Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbezirk feste Ausleih- und Rückgabestationen für sogenannte E-Scooter zu planen und wildes Abstellen dieser Fahrzeuge außerhalb dieser Anlagen durch Festschreibung des GPS-gesteuerten Blockierens der Abstellfunktion an den Rollern durchzusetzen. Denkbare Standorte für Abstellanlagen sind zum Beispiel Oberurseler Weg, Hadrianstraße/Höhe U-Bahn-Station, Wendehammer an der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße", Walter-Möller-Platz und im Bereich der Nordweststadt. Begründung: Seitdem ein neuer Anbieter von E-Scootern auch Niederursel und Heddernheim mit seinem Angebot regelrecht überschwemmt hat, spitzt sich das Fehlverhalten bei der Nutzung von E-Scootern weiter zu: Die Geräte werden nach Nutzung wild abgestellt und blockieren die Bürgersteige, werden in Wiesen (etwa im Niddapark) geworfen oder versperren Spazierwege und Einfahrten. Durch feste Ausleih- und Rückgabestationen könnte im Wege einer ohnehin erforderlichen Sondernutzungssatzung mehr breite Akzeptanz für solche Elektrokleinstfahrzeuge geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1671 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 256 entstanden aus Vorlage: OF 15/8 vom 23.05.2021 Betreff: Schnellere Ampelschaltung für Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Weg zur U-Bahn-Station Heddernheim Der Magistrat wird beauftragt, die Wartezeit an der Fußgängerampel Dillenburger Straße/Dillgasse am U-Bahnhof Heddernheim mit einer schnelleren Umschaltung auf Grün bei Knopfdruck zu verkürzen. Begründung: Die Querung der belebten zweispurigen Dillenburger Straße ist für Fußgängerinnen und Fußgänger aus dem Viertel Alt-Heddernheim nötig, um zum U-Bahnhof Heddernheim, der als A-Strecke mit seinen vier U-Bahn-Linien hoch frequentiert ist, zu gelangen. Hier steht eine Fußgängerampel, die auf Knopfdruck reagiert. Sie wird von einer großen Vielzahl Fußgängerinnen und Fußgängern, darunter auch sehr vielen Schülerinnen und Schülern regelmäßig genutzt. Die Ampelschaltung ist seit Jahren so, dass eine gefühlte Unendlichkeit gewartet werden muss, bis sie nach Knopfdruck auf Grün umschaltet. Es kommt phasenweise kein oder vereinzelt ein Auto, dann wieder ein ganzer Schwung, teils mit Vollgas. Deshalb kreuzen etliche Fußgängerinnen und Fußgänger, die beispielsweise ihren Anschluss erwischen möchten, die Dillenburger Straße sehr oft bei Rot, was mitunter gefährlich ist. Gerade da auch viele Schulkinder unterwegs sind, ist es extrem ungünstig. Die Sicherheit lässt sich hier verbessern, indem die Fußgängerampel schneller auf Grün umschaltet. Gerade auch Menschen, die den ÖPNV in Frankfurt nutzen, sollte auf ihrem Fußweg zur U-Bahn Vorrang auch vor grüner Welle gewährt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1670 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 216 entstanden aus Vorlage: OF 26/2 vom 21.05.2021 Betreff: Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Mobilität 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass auf allen Flächen des Plangebietes Stellplätze und Garagen sowie Nebenanlagen (ausgenommen im Kerngebiet MK 1) nicht zulässig sind, um den Versiegelungsgrad nicht zu erhöhen und Grünflächen zu erhalten. 2. Der Ortsbeirat bedauert, dass weder das Wort "Fußgänger" noch "Fußgängerin" oder das Wort "Bürgersteig" im Bebauungsplan vorkommt, während dem MIV mehrere Seiten gewidmet werden. 3. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 683 Ä folgende Anregungen zur Mobilität zu berücksichtigen: a) die Gehwege mindestens 2,50 Meter breit zu planen und kein Gehwegparken vorzusehen; b) öffentliche Sitzgelegenheiten in regelmäßigen Abständen vorzusehen (dies ist vor allem für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen wichtig, ebenso wie für die allgemeine soziale Kommunikation); c) alle Kreuzungen mit Gehwegnasen zu versehen (sicheres Kreuzen für zu Fuß Gehende); d) alle Kreuzungen aufzupflastern, sodass der MIV beim Abbiegen seine Geschwindigkeit anpasst und zu Fuß Gehende sicher queren können; e) die Zahl der oberirdischen Parkplätze entlang der Erschließungsstraßen auf eine Straßenseite zu reduzieren, um sicheres Radfahren zu ermöglichen (siehe fahrradfreundliche Nebenstraßen); f) oberirdische Radabstellanlagen für Besucherinnen bzw. Besucher (auch für Lastenräder) vorzusehen; g) oberirdische E-Ladesäulen für Besucherinnen bzw. Besucher vorzusehen; h) die Türöffnungszone entlang des ruhenden Verkehrs zu markieren; i) öffentliches stationsbasiertes Carsharing vorzusehen; j) Leihräderstationen vorzusehen; k) die kostspielige und den heutigen Maßstäben der modernen Mobilität nicht mehr angemessene Planung eines Fly-overs zum Katharinenkreisel einzustellen; l) dafür Sorge zu tragen, dass auch zu Fuß Gehende und Radfahrende sicher und bequem vom neuen Quartier in die City-West gelangen können. Momentan ist der Katharinenkreisel sowohl für zu Fuß Gehende als auch für Radfahrende schlecht überschaubar und mit vielen nicht aufeinander abgestimmten Ampelphasen versehen. Zudem befinden sich die dortigen Fuß- und Radwege in einem schlechten Zustand. Begründung: Die Stadt Frankfurt möchte den MIV langfristig reduzieren (die Gründe sind vielfältig: bessere Luft, weniger Lärm, sichere Straßen, weniger CO2 usw.). Der Ausbau der Infrastruktur für den MIV und die Erhöhung der Straßenkapazitäten führen langfristig nicht zu weniger, sondern zu mehr MIV (induzierter Verkehr). Die neu zu bauenden Wohnungen liegen teils unmittelbar am Katharinenkreisel, durch einen Fly-over werden die neuen Bewohnerinnen bzw. Bewohner noch stärker unter Lärm und Dreck leiden müssen. Der Ortsbeirat kann dies nicht befürworten. Vielmehr muss die Infrastruktur für zu Fuß Gehende und Radfahrende im Neubaugebiet besonders attraktiv sein, damit Bewohnerinnen bzw. Bewohner ihre Ziele sicher und bequem erreichen können (z. B. die ÖPNV-Stationen). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1958 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 23 entstanden aus Vorlage: OF 26/11 vom 21.05.2021 Betreff: Anpassung des Fahrbetriebs der Buslinien 38 und 40 während der Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass noch zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 für die Dauer der Bauarbeiten, abhängig vom Fahrgastaufkommen, der Fahrbetrieb der Buslinie 38 an die Gegebenheiten angepasst und auf der Buslinie 40 der Takt zumindest in den Hauptverkehrszeiten verdichtet wird. Der Magistrat wird ferner gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, die u. a. Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: 1. Es wird das Fahrgastaufkommen auf den Buslinien 38 und M43 an den drei Haltestellen "Atzelberg Ost", "Atzelberg Mitte" und "Atzelberg West" nach Aufhebung der coronabedingten Maßnahmen (voraussichtlich im Herbst 2021) ermittelt. 2. Falls das Fahrgastaufkommen es zulässt, sollte der Fahrbetrieb frühmorgens später beginnen und spätabends früher enden. Identische Abfahrtszeiten der 38er- und M43er- Busse sollten vermieden werden. Falls erforderlich, sollte die Buslinie M43 mindestens teilweise bis zum Panoramabad Bornheim geführt werden. 3. Statt der großen Standardbusse ist der Einsatz kleinerer Busse auf der Buslinie 38 zu prüfen. 4. Der Fahrplan der Buslinie 38 ist an die verkürzte Fahrstrecke anzupassen (Haltestellen "Hufeland-Haus", "Altebornstraße", "Atzelberg Ost" und "Atzelberg Mitte" entfallen). 5. Die Buslinie 38 ist wieder als echte Ringbuslinie, mit einer einzigen Endhaltestelle am Panoramabad Bornheim, zu betreiben. Wartezeiten bzw. Pausen an der Haltestelle "Atzelberg West" sind zu unterlassen und der Ausstiegs- und Einstiegsstandort sollten identisch sein. Es sollte nur noch ein Stopp des Busses, entweder an der Atzelbergstraße 30 oder im Wendekreisel, stattfinden. 6. Bei der Buslinie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße galten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. Begründung: Bedingt durch die vom 15. März 2021 bis voraussichtlich zum 1. Quartal 2024 andauernden Baumaßnahmen zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße verkehrt die Buslinie 38 nur noch bis zur Haltestelle "Atzelberg West". Die Haltestellen liegen aktuell an der Atzelbergstraße 30 (Ausstieg) und im Wendekreisel (Einstieg) vor dem Atzelbergplatz. Zwischen der Ausstiegs- und der Einstiegsstelle machen viele Busfahrer einen zusätzlichen Pausenstopp (und das mit laufendem Motor), um die überschüssige Zeit abzusitzen. Dadurch bedingt kommt es zum dreimaligen Stoppen und dreimaligen Anfahren. Dies verursacht unnötig starke Belastungen der dortigen Anwohnerinnen und Anwohner. Die Abgase werden direkt auf die Balkone und Terrassen geblasen. Derzeit stehen des Öfteren bis zu drei 38er-Busse gleichzeitig vor bzw. im Wendekreisel, wobei ein Bus Fahrgäste aufnimmt und die anderen zwei ohne Fahrgäste dem ersten Bus hinterherfahren. Seit dem 10. Mai 2021 wird die Buslinie M43 über den Atzelberg und die dort vorhandenen drei Haltestellen geführt. Der Metrobus M43 fährt im 24-Stunden-Betrieb; zu den Hauptverkehrszeiten im 4 bzw. 5 Minutentakt, in den Normalverkehrszeiten alle acht bis zehn Minuten und in den Schwachverkehrszeiten überwiegend im Abstand von 15 Minuten. Laut Magistratsvortrag M 58 soll die Buslinie M43 zum Fahrplanwechsel (ab 12.12.2021) in der morgendlichen Verkehrsspitze zusätzlich auf einen 3,75 Minutentakt verdichtet werden. Die Buslinie 40 wiederum bietet direktere und schnellere Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Buslinie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle "Enkheim" und "Bergen Ost" (via Vilbeler Landstraße), werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr die Buslinie M43 durch Seckbach nutzen. Somit kann erwartet werden, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Metrobus M43 zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste an der Haltestelle "Atzelberg West" aufnehmen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2021, OA 78 Anregung vom 14.03.2022, OA 158 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 09.06.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 58 = Annahme, OA 18 und OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (M 58 = Ablehnung, OA 18 = Enthaltung, OA 23 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER (M 58, OA 18 und OA 23 = Annahme) Gartenpartei (M 58 = Enthaltung, OA 18 und OA 23 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 23 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und FREIE WÄHLER gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FREIE WÄHLER und Gartenpartei gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 145, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 92 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 209 entstanden aus Vorlage: OF 7/14 vom 23.05.2021 Betreff: Elektromobilitätskonzept überarbeiten und optimieren Der Ausbau der Ladeinfrastruktur (LIS) für E-Fahrzeuge in Frankfurt bleibt weit hinter dem stark ansteigenden Bedarf zurück und behindert die Förderprogramme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und die bundesweiten Bestrebungen zum Umstieg auf eine CO2-freie Mobilität. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, das Elektromobilitätskonzept schnellstmöglich anzupassen und zu optimieren, damit a) grundsätzlich jetzt und nicht erst 2030 auch in den Wohnvierteln kleinerer Stadtteile wie Harheim, öffentlich zugängliche Ladestationen für Haushalte ohne eigene LIS verfügbar sind; b) die Ladestationen nicht innenstadtzentriert sondern flächendeckend in Frankfurt verteilt sind, so dass das Aufladen der Fahrzeuge nicht notwendigerweise mit einer Fahrt Richtung Innenstadt verbunden sein muss, um den motorisierten E-Individualverkehr aus der Frankfurter City herauszuhalten; c) Konzepte für Ladestationen-Sharing entwickelt und gefördert werden, damit Nutzungsgemeinschaften wirtschaftlich darstellbar sind. Begründung: 2018 gab es in Frankfurt nach Angaben des Elektromobilitätskonzepts 122 Ladepunkte. Drei Jahre später ist diese Zahl auf knapp 200 angewachsen. Damit bis 2030 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 1.225 öffentliche Ladepunkte in Frankfurt zur Verfügung stehen sollen, muss der Ausbau erheblich beschleunigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1636 Aktenzeichen: 61 10
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 25 entstanden aus Vorlage: OF 21/11 vom 24.05.2021 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Vorgang: M 168/15; M 22/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: 1. Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenflächen, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Fotovoltaikanlagen und die durchschnittliche Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCIE), Zahlen aller Rechenzentren. 2. Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete sollten mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. 3. Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z. B. Allessa Chemie Gelände. 4. Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z. B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. 5. Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut werden . Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. 6. Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCIE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. 7. Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinnerstraße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn-Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinnerstraße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. 8. Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. 9. Es werden die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschuss zur weiteren Begrünung der Fassaden und der Entsiegelung von Ausgleichsflächen unterstützt. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektgruppe war nicht ersichtlich, wie viel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig ist hier auch die Betrachtung der Tieffrequenzbeschallung. Notstrom: Die regelmäßigen Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen dürfen nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollten, den größten Nutzer von Prozesswärme miteinbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im "Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord". Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte "Gwinnerstraße" und S-Bahn-Station Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte inzwischen grundsätzlich Abstand genommen werden. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar, und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2-Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt im Ortsbezirk vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu Blockheizkraftwerken der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z. T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Vortrag nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.10.2015, M 168 Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Bericht des Magistrats vom 17.09.2021, B 328 Bericht des Magistrats vom 18.02.2022, B 80 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 252 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 25 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage OA 25 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und IBF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 417, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 26 entstanden aus Vorlage: OF 22/11 vom 24.05.2021 Betreff: Rechenzentren in Frankfurt und "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz - Generalkonzept" Vorgang: B 474/20; B 41/21; B 53/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts zu Rechenzentren (Vorlage B 474) konkret messbare und überprüfbare Vorgaben zu folgenden Aspekten zu machen: 1. Weitere Rechenzentren können nur bei deutlicher Verbesserung von Energieeffizienz und Abwärmenutzung genehmigt werden. Bei bestehenden Rechenzentren ist eine entsprechende Nachrüstung einzufordern. Dazu können jährliche Mindestzielwerte für technische Kennzahlen wie Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCIE) dienen. Bei der Genehmigung ist der neueste Stand der Technik anzusetzen. 2. Rechenzentren sollten künftig nicht mehr an gut mit dem ÖPNV erschlossenen Grundstücken gebaut werden, da sie kaum Arbeitsplätze schaffen und wenig Besucherverkehr haben, der den ÖPNV nutzten könnte. 3. Benachbarte Wohngebiete sollten weder durch Lärmemission (z. B. stundenlanges Testen der Notstromaggregate) noch durch Abwärme beeinträchtigt werden. 4. Der "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" berichtet nur alle fünf Jahre und dient dazu, das Ziel 100 Prozent Klimaschutz erst im Jahr 2050 zu erreichen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Der Erfüllungshorizont 2050 sollte auf 2035 verkürzt werden. Zwischenziele sollten im Masterplan festgehalten werden. Begründung: Rechenzentren ballen sich im Gebiet der Ortsbeirats 11, deshalb wird hier eine besondere Betroffenheit und Verantwortung gesehen. Rechenzentren sind eine positive Entwicklung, denn sie generieren Gewerbesteuer und unterstreichen die zentrale Funktion von Frankfurt als globaler Knotenpunkt von Infrastruktur. Aber es besteht die Gefahr, dass der negative Klimaeffekt der Rechenzentren alle anderen guten Anstrengungen des "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" mehr als aufwiegt und die Frankfurter Klimapolitik zu entwerten, siehe auch den "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" (Vorlage B 53). Rechenzentren sind der mit Abstand größte Stromverbraucher in der Stadt. Wie im Magistratsbericht B 474 "Rechenzentren in Frankfurt" ausgeführt, ist mit einem weiteren Ausbau und entsprechend rasant weiter steigendem Stromverbrauch zu rechnen. Gleichzeitig wird die Abwärme weitgehend ungenutzt abgestrahlt, die Energieeffizienz im Betrieb ist suboptimal. Bei der Genehmigung scheinen klimapolitische Ziele bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben. Bereits angestoßene Pilotprojekte und Studien, wie etwa im "Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach", gehen in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Sinnvolle Projekte der Stadt müssen nicht zu Konflikten mit den Betreibern führen. Die Wirtschaft orientiert sich im Zuge der Klimatransformation immer mehr an Nachhaltigkeitszielen, auch weil Kunden und Investoren dies erwarten. Steigende CO2-Preise üben einen finanziellen Druck in Richtung auf mehr Nachhaltigkeit aus. Alternative Notstromversorgungsanlagen mit Brennstoffzellen (Wasserstoff) oder elektrische Batteriespeicherlösungen können Notstromaggregate mit fossilen Brennstoffen ersetzen und dabei sogar noch positive wirtschaftliche und ökologische Nebeneffekte generieren. Die bereits geschaffene und teuer bezahlte Verkehrsinfrastruktur in Frankfurt wird entwertet, wenn Rechenzentren direkt an ÖPNV-Haltestellen platziert werden. So ist an der Haltestelle "Gwinnerstraße", auf dem Gelände der ehemaligen Firmen Lurgi/Zimmer mit ehemals über 2.500 Arbeitsplätzen, ein Rechenzentrum im Bau. Dieses Rechenzentrum wird zukünftig weit weniger Menschen Arbeit geben. Auf dem ehemaligen Neckermann Gelände ist ein weiteres Rechenzentrum geplant. Dort wurde gerade erst die Haltestelle "Hugo-Junkers-Straße" für über eine Millionen Euro erneuert, eine Haltestelle der Nordmainischen S-Bahn ist dort ebenfalls vorgesehen. Auch hier werden nur wenige Arbeitsplätze entstehen und kaum Besucher erwartet. Die Rechenzentren dürfen den Umweltlärm nicht weiter erhöhen und damit die bereits hoch belasteten angrenzenden Wohngebiete beeinträchtigen. Der Masterplan sollte öfter reflektieren, ob die bereits umgesetzten Maßnahmen der Verwaltung ihr Ziel erreichen konnten oder dazu beitragen, ein positives Ergebnis zu erreichen. Dafür wäre es sinnvoll, Zwischenziele einzusetzen. Der Masterplan sollte kurzfristiger erscheinen. Fünf Jahre sind ein sehr langer Zeitraum. Trends können dadurch bereits vorher erkannt und korrigiert werden. Der Erfüllungshorizont ist sehr weit entfernt gewählt worden. Dieses Ziel sollte bereits ehrgeizig auf 2035 vorgezogen werden. Es sollten verbindliche Zwischenziele im Masterplan festgehalten werden, damit erkannt werden kann, ob das Gesamtziel mit den bisherigen Anstrengungen noch zu erreichen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 474 Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 41 Bericht des Magistrats vom 08.02.2021, B 53 Bericht des Magistrats vom 18.10.2021, B 376 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 253 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 26 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage OA 26 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und IBF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 418, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 79 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2021, OF 73/1 Betreff: Fahrradreparaturstation in der Kaiserstraße Vorgang: OM 6123/20 OBR 1; ST 1758/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zugesagte Fahrradreparaturstation in der Kaiserstraße auf Höhe der Nummer 38 aufstellen zu lassen. Begründung: In der ST 1758 sagt der Magistrat, dass "die Lücke im Netzwerk der Frankfurter Fahrradreparaturstaitonen zwischen Düsseldorfert Straße und Hauptwache geschlossen" werden soll. Die Planung für eine Reparaturstation in der Kaiserstraße 38 würde im 4.Quartal 2020 umgesetzt. Dies liegt nun ein halbes Jahr zurück. Da Radfahren in Frankfurt gerade in den Sommermonaten immer beliebter wird und auch die Fahrradreparaturstationen sehr gut angenommen werden sollte die Station zeitnah aufgebaut werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6123 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1758 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 389 2021 Die Vorlage OF 73/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 182 entstanden aus Vorlage: OF 27/10 vom 17.05.2021 Betreff: S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" hier: Vorstellung der Planungen Der Magistrat wird gebeten, umgehend sämtliche Neuplanungen für die S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" einschließlich des Busbahnhofs sowie der künftigen U 5-Endhaltestelle öffentlich dem Ortsbeirat 10 vorzustellen. Von besonderem Interesse dabei sind insbesondere eventuell wegfallende Grünflächen. Begründung: Der Ortsbeirat fühlt sich aktuell weder informiert noch beteiligt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1675 Aktenzeichen: 69 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 167 entstanden aus Vorlage: OF 22/16 vom 12.05.2021 Betreff: book-n-drive in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, sich beim Car-Sharing- Anbieter book-n-drive dafür einzusetzen, dass das Kerngebiet Frankfurt um den Stadtteil Bergen-Enkheim und insbesondere Bergen erweitert wird. Begründung: Car-Sharing ist eine sinnvolle Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr, um insbesondere die individuelle und flexible Verbindung zwischen Zielort und Nahverkehrshaltestelle zu überbrücken. Der Anbieter book-n-drive arbeitet mit dem RMV zusammen. Mit dem eTicket, der RMV-Mobilitätskarte kann man das Angebot mit Preisvorteilen nutzen. Car-Sharing-Modelle nutzen der Umwelt, sind ressourcenschonend und stellen einen Beitrag zur Verbesserung der Parkplatz- und Verkehrssituation dar. Sie ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern ohne eigenen Pkw im Bedarfsfall die unkomplizierte Anmietung vor Ort. Gegenwärtig stehen in Enkheim am Volkshaus und am Sozialrathaus zwei Autos zur Verfügung. Es gibt keinen Standort in Bergen. Geeignet wären z. B. der Marktplatz oder der Parkplatz am Schwimmbad. Bestehende book-n-drive-Stationen in Enkheim (eigene Aufnahmen) (Quelle: von https://web.book-n-drive.de/station/404513/vehicle/170405/@50. 139842,8.7466849,14z/data=!m0e0!m1e0e1) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1622 Aktenzeichen: 61 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.06.2021, OA 21 entstanden aus Vorlage: OF 54/1 vom 24.05.2021 Betreff: Haltestelle "Schwalbacher Straße" nicht vergessen Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 55 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass neben den bereits in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer "3. Infrastruktur und Barrierefreiheit 2022 - 3.1 Barrierefreier Neu- und Ausbau von Stationen und Haltestellen" aufgeführten Haltestellen auch die Haltestelle "Schwalbacher Straße" mit aufgenommen wird. Begründung: In der Leistungsbeschreibung ist die Haltstelle "Rebstöcker Straße" aufgeführt. Neben dieser Haltestelle ist die Haltestelle "Schwalbacher Straße" eine der am stärksten frequentierten Haltestellen der Linien 11 und 21, die noch nicht barrierefrei ausgebaut ist. Daher muss diese Station ebenfalls so schnell wie möglich umgebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1810 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 09.06.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.06.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 21 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt; BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55 und OA 21 = Annahme) ÖkoLinX-ELF M 55 = Ablehnung, OA 21 = Enthaltung) FREIE WÄHLER (M 55 = Annahme, OA 21 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (M 55 = Enthaltung, OA 21 = Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.06.2021, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 21 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, FRAKTION und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FREIE WÄHLER gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 142, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 Aktenzeichen: 90 31
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 entstanden aus Vorlage: OF 44/1 vom 15.05.2021 Betreff: Planungen für Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße zügig durchführen und dem Ortsbeirat vorstellen Vorgang: OM 7321/21 OBR 1; ST 1022/21 An der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße muss endlich eine Ampel (Lichtsignalanlage/LSA) installiert werden, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren, und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Nach mehreren Jahren und vielen Anträgen des Ortsbeirates hat die Stadt dies nun auch endlich eingesehen. In der Stellungnahme vom 07.05.2021, ST 1022, antwortet der Magistrat allerdings sehr unbefriedigend, dass die Realisierung der Lichtsignalanlage zwar angedacht ist, ein Umsetzungszeitraum könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings nicht terminiert werden, da dieser wesentlich von den verfügbaren Finanzmitteln abhängig sei. In der Antwort auf die Petition "Endlich eine Ampelanlage an der Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße" auf der Plattform FFM.de (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1678) sieht die Situation jedoch (erfreulicherweise?!) etwas anders aus. Dort lautet die Antwort: "Die Signalplanung hierzu wird voraussichtlich im III. Quartal 2021 abgeschlossen. Hierbei wird festgelegt, ob eine einfache Fußgängerschutzanlage oder eine Signalisierung der gesamten Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße erfolgt. Ebenso wird bei den Planungen ein hoher Stellenwert auf die Priorisierung der dort verkehrenden Straßenbahnen gelegt. Ein wichtiges Planungsziel ist, Straßenbahnen ohne Halt an der Lichtsignalanlage abwickeln zu können. Aufbauend auf der Signalplanung erfolgt die Projektierung des signaltechnischen Tiefbaus als Grundlage für eine Kostenschätzung. (Prüfung Maststandorte und Kabeltrassen ggf. mit Suchschürfen). Zurzeit ist noch nicht absehbar, inwieweit das Amt für Straßenbau- und Erschließung für ggf. erforderliche straßenbautechnische Anpassungen einbezogen werden muss. Eine Einzelanmeldung der Kosten kann damit frühestens für das Haushaltsjahr 2023 erfolgen. Bereits heute ist absehbar, dass die bautechnische Umsetzung eine große Herausforderung darstellt. Die tiefbautechnische Querung der Straßenbahngleise wird voraussichtlich eine Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen erfordern und hat daher einen hohen Abstimmungsbedarf mit anderen Stellen und entsprechende zeitliche Vorläufe." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat wie folgt gebeten: 1. Die Planung der LSA muss priorisiert behandelt und schnellstmöglich durchgeführt werden. 2. Ein genauer Ablauf der Planung und Errichtung der LSA soll dem Ortsbeirat 1 zeitnah vorgestellt werden. 3. Es soll geprüft werden, ob der Bau der LSA zeitgleich mit dem Bau der barrierefreien Haltestellen "Schwalbacher Straße"/"Rebstöcker Straße" geschehen kann, damit die Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen so kurz wie möglich gehalten werden kann. Wenn dies zu Verzögerungen führen sollte, muss der Bau der LSA priorisiert werden. Begründung: Die Ampelanlage ist dringend notwendig, und es darf keine weitere Verzögerung geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7321 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1022 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Antrag vom 01.04.2023, OF 804/1 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 207 entstanden aus Vorlage: OF 56/1 vom 25.05.2021 Betreff: Errichtung eines Mehrfamilienhauses - es bleiben immer noch viele Fragen offen! Der Ortsbeirat will Antworten! Vorgang: M 11/21; V 1960/21 OBR 1; ST 1062/21 Die Planungen und vorgesehenen Baumfällungen für die Überbauung einer Brachfläche, gelegen an der Altenhainer Straße und dem Fußweg Kameruner Rosengärtchen, sollen bis zu einer adäquaten Antwort an den Ortsbeirat und dem Vorliegen eines Bauantrages gestoppt werden. Der Magistrat wird gebeten, die Vorlage M 11 zunächst zurückzuziehen, diese soll dementsprechend vorerst nicht auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses kommen. In diesem Rahmen wird die Stellungnahme ST 1062 bemängelt und formal zurückgewiesen. Die Antwort seitens der Stadt an ein Gremium wie den Ortsbeirat ist unverschämt. Es wird keine der Fragen aus dem Auskunftsersuchen V 1960 beantwortet, daher werden diese nochmals gestellt: 1. Wird es eine Tiefgarage für die Wohnungen geben? 2. Falls nein, warum nicht? 3. Wird es andere Parkmöglichkeiten für Autos der Anwohner geben? Darüber hinaus wird der Magistrat um Beantwortung der weiteren Fragen gebeten: 4. Warum darf die ABG ein Wohngebäude errichten, falls keine Tiefgaragenstellplätze zur Verfügung gestellt werden, obwohl für alle WA-Flächen im Europaviertel Tiefgaragenstellplätze vorgeschrieben sind? 5. Ist die am 14.10.2020 eingetragene Änderung in der Entwurfsplanung eine Änderung, die den Bebauungsplan betrifft (Hintergrund: Änderungen am Bebauungsplan müssen den direkten Anwohnern mitgeteilt werden, diese habe ein Widerspruchsrecht. Bisher haben die direkten Anwohner aber keinerlei Mitteilungen über bevorstehende Änderungen des Bebauungsplanes erhalten.)? 6. Für das Gebiet herrscht lediglich eine Parkflächenherstellungspflicht von 30 Prozent, weil es sich um eine "Zone III/Bereich mit guter ÖV-Erschließung" handelt. Diese Klassifizierung hat das Gebiet in Aussicht eines U-Bahn-Anschlusses erhalten, welcher seit 2019 aktiv sein soll. Die Realität zeigt, dass der U-Bahn-Anschluss nicht vorhanden ist und auch noch sehr lange auf sich warten lassen wird. Warum wurde die Einordnung in "Zone III" aufgrund der zeitverzögerten U-Bahn-Planung nicht revidiert? Begründung: Das Bauvorhaben stößt bei den Anwohnern und im Ortsbeirat auf Unbehagen, da noch viele Fragen offen sind, aber nun schon Fakten geschaffen und Bäume gefällt werden sollen. Auch ist die Frage der Parkplätze immer noch nicht geklärt. Der Parkdruck ist in diesem Gebiet jetzt schon sehr hoch. Sollte es keine Tiefgarage geben, so könnte sich dieser noch deutlich erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 11 Auskunftsersuchen vom 24.02.2021, V 1960 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1062 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1740 Aktenzeichen: 63 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2021, OF 63/11 Betreff: Fußgängerquerungen besser sichern an U-Bahn-Haltestellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der M55/21 unter der Maßgabe, dass bei Ziffer V, Kriterium B8, Sicherheit der Haltestellen und Stationen der folgende Punkt Beachtung findet und in zukünftigen Leistungsbeschreibungen mit eingearbeitet wird: An unbeschrankten Bahnübergängen für U-Bahnen und Straßenbahnen sind, wenn möglich, zusätzlich zu den "normalen" Fußgänger-Lichtzeichenanlagen, im Boden, mit hoher Frequenz blinkende rote Lichtbänder einzubringen. Begründung: Bereits in der Vergangenheit ist es zu häufig vorgekommen und es ist zu erwarten, dass dies bei unbeschrankten Gleisübergängen zukünftig immer wieder an U-Bahn und Straßenbahnhaltestellen in Frankfurt zu schwersten Unfällen mit Verletzungen und zu tödlichen Unfällen kommen. Als Beispiel sei der tödliche Unfall einer Passantin an der Station Gwinner Straße zu erwähnen oder der tragische Tod der Schülerin an der nebenan liegenden Station Schäfflestraße. Die Übergänge an den Gleisanlagen wirken, wenn man heutige Sicherheitsstandards ansetzt, antiquarisch. Jeder Mensch der dort verletzt wird, ist ein Mensch zu viel. Man muss die Menschen, die solche Gefahren an den Bahnübergängen nicht erkennen können, schützen. Daher wird gebeten, um zu vermeiden, das weitere Menschen schwer verletzt oder zu Tode kommen, weitere Sicherungen an den oberirdischen U-Bahn und Straßenbahnhaltestellen einzurichten Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.04.2021, M 55 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 63/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 502 2021 1. Der Vorlage M 55 wird unter Hinweis auf OM 502 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 63/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 159 entstanden aus Vorlage: OF 73/6 vom 23.05.2021 Betreff: Griesheim: Linie 54 und 59 schnellstmöglich umstellen auf Zero-Emissions-Fahrzeuge Vorgang: M 58/21 Der Magistrat wird gebeten, die in der Vorlage M 58 angeführten L inien 54 und 59, die durch Griesheim fahren, schnellstmöglich mit Zero-Emissions-Bussen fahren zu lassen. Begründung: Beide Busse fahren durch dichtbesiedelte Gebiete und zum Teil sehr enge Straßen. Um auch die Bürger im Westen klimatisch besser zu stellen, fordert der Ortsbeirat die schnellstmögliche Umstellung der beiden Linien. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1560 Aktenzeichen: 92 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 161 entstanden aus Vorlage: OF 77/6 vom 01.05.2021 Betreff: Chaos rund um den Verleih von E-Scootern lösen Seitdem neue Anbieter auf dem Markt getreten sind, werden auch die Stadtteile im Frankfurter Westen mit den E-Scootern regelrecht überschwemmt. Gefühlt an jeder Ecke stolpern die Menschen in den westlichen Stadtteilen (leider nicht nur sprichwörtlich) über die sog. E-Scooter. Damit einhergehend nehmen auch die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger immer mehr zu: Die E-Scooter werden nach Nutzung wild abgestellt, blockieren Gehwege ebenso wie Hauseingänge, Ein- und Ausfahrten, Fahrradwege oder sogar Rollstuhlrampen. Damit werden sie nicht nur zu gefährlichen Stolperfallen für andere Verkehrsteilnehmer. Insbesondere für bewegungseingeschränkte Menschen, Senioren oder auch Menschen mit Kinderwagen bilden sie ein fast unüberwindbares Hindernis. Das Blinken der Geräte verschreckt zudem auch Haus- und Kleintiere. Zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer wird der Magistrat aufgefordert, hier umgehend tätig zu werden. Der Gebrauch und das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum, insbesondere auf Gehwegen, muss reguliert werden. Eine Möglichkeit wäre die Ausweisung fester Abstellorte an ausgewählten zentralen und dezentralen Plätzen und die Festlegung von Zahlungen durch die Verleihfirmen bei Fehlverhalten mittels einer Sondernutzungssatzung. Es gibt mittlerweile zwei Oberverwaltungsgerichtsurteile, nach denen das Abstellen sog. "E-Scooter-Flotten" einer Sondernutzungserlaubnis bedarf. Das stationsunabhängige Aufstellen der Fahrräder oder E-Scooter zwecks Vermietung stellt gemäß den Entscheidungen aus Münster und Düsseldorf eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums dar - dazu zählen auch die Bürgersteige. Zudem müssen Verstöße beim Gebrauch der E-Scooter in den Parkanlagen und Fußgängerzonen - dazu gehört auch das Fahren zu zweit oder dritt - konsequenter geahndet werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, kurzfristig zu prüfen und zu berichten, inwieweit auf Basis der Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte Düsseldorf und Münster der Gebrauch und das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum durch Verleihfirmen über eine Sondernutzungssatzung geregelt werden kann. In einer möglichen Sondernutzungssatzung sind unter anderem nachfolgende Punkte festzulegen: 1. Das Angebot von E-Scootern erfolgt über bedarfsgerechte Ausleih- und Rückgabestationen, wobei die Ausleih- und Rückgabestationen nicht identisch sein müssen. 2. Um zu verhindern, dass E-Scooter außerhalb der festen E-Scooter-Stationen abgestellt werden, soll Geofencing festgeschrieben werden. 3. Es folgt eine Festlegung von Zahlungen durch die Verleihfirmen bei wildem Abstellen von E-Scootern außerhalb der Stationen und Hinterlegung einer Kaution bei Zulassung des Anbieters. Sollten die Urteile nicht auf die E-Scooter angewendet werden können, wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie das Problem angegangen werden soll. Zudem wird der Magistrat aufgefordert, Verstöße beim Gebrauch von E-Scootern in Fußgängerzonen und Grünanlagen konsequent zu ahnden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1568 Antrag vom 05.04.2022, OF 454/6 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1999 Aktenzeichen: 32 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2021, OF 57/1 Betreff: Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 1 Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Flächen im Ortsbezirk 1 geeignet sind, um im Zusammenhang mit einer bereits in Planung befindlichen Sondernutzungsverordnung als Abstellmöglichkeiten für E-Scooter auf PKW-Stellplätzen und im Straßenraum ausgewiesen zu werden, damit künftig die Nutzung von Gehwegen als wilde Abstellflächen für E-Scooter unterbunden werden kann. Begründung: Die vielen ungeregelt abgestellten E-Scooter im öffentlichen Raums im Ortsbezirk 1 sind für viele Verkehrsteilnehmer gefährlich, hinderlich und lästig. Erst letzten Mittwoch kam es zu einem Unfall, bei dem ein blinder Mitbürger aus dem Gutleut über einen solchen am Boden liegenden Roller gestürzt ist und sich verletzt hat. Um hier im Interesse von Fußgängerinnen und Fußgängern eine Lösung zu finden, soll möglichst zeitnah mit entsprechenden Maßnahmen begonnen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 52 Beschluss: Auskunftsersuchen V 33 2021 Die Vorlage OF 57/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 33/12 Betreff: Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Busangebots zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Die Buslinie 28, die ab 2022 den südlichen Linienast der Linie 29 übernimmt, erhält den Metrobus-Standard. Kalbach und Riedberg sollen künftig tagsüber im 10-Minuten-Takt und auch nachts miteinander verbunden sein. 2. Zwischen dem Riedberg und dem Frankfurter Hauptbahnhof wird eine Expressbuslinie als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Stadtbahn-D-Strecke eingesetzt. Die Linie soll überwiegend über die Rosa-Luxemburg-Straße mit wenigen Zwischenhalten fahren. Ein möglicher Linienverlauf wäre Uni Campus Riedberg, Nordwestzentrum, Botanischer Garten, Bockenheimer Warte, Festhalle/Messe, Hauptbahnhof. Am Riedberg soll die Linie durch kurze Umsteigezeiten mit den bestehenden ÖPNV-Linien, insbesondere der Linie 28 (neuer Linienverlauf ab 2022), verknüpft werden. 3. Die Buslinie 251 im Streckenabschnitt zwischen Nordwestzentrum und Weißkirchen/Steinbach wird in der Haupt- und Nebenverkehrszeit mindestens in einem 30-Minuten-Takt betrieben. In Weißkirchen Ost soll eine kurze Umsteigezeit zur U3 nach Oberursel bestehen. 4. Zwischen Kalbach und Oberursel wird eine neue Buslinie eingesetzt. Die Busse sollen von der U-Bahnstation Kalbach aus durch Kalbach nach Weißkirchen Ost fahren. Dort soll entweder direkter Anschluss an die U3 von und nach Oberursel bestehen oder die neue Buslinie soll bis nach Oberursel Bahnhof fahren. Es soll ebenfalls eine schnelle Verbindung zur S-Bahn in Weißkirchen/Steinbach möglich sein, mit Anschluss an die S5 und in Zukunft an die RTW. 5. Die Buslinien in Kalbach-Riedberg sollen beschleunigt werden. An den Ortseingängen und entlang der Riedbergallee können die Ampeln z. B. durch Vorrangschaltungen sofort auf grün schalten, wenn ein Bus kommt, analog der neuen Ampel Altenhöferallee / Graf-von-Stauffenberg-Allee. In den engen Straßen in Kalbach soll untersucht werden, ob gezielte Parkverbote das Entgegenkommen zweier Busse erleichtern können. Der Magistrat wird gebeten, sich beim RMV für eine Anpassung des Tarifsystems des ÖPNV durch folgenden Maßnahmen einzusetzen: 6. Das Ticket für Fahrten von Kalbach-Riedberg nach Oberursel darf nicht teurer sein als ein äquivalentes Ticket für die Tarifzone Frankfurt. Dafür sollen in Kalbach-Riedberg zukünftig sowohl Tickets der Tarifzone 5000 (Frankfurt) als auch der Tarifzone 5100 (Hoch-Taunus) gültig und erhältlich sein. 7. Die möglichen Ziele mit einem Kurzstreckenticket werden nicht mehr durch die zurückgelegte Fahrstrecke, sondern durch die Distanz in Luftlinie bestimmt. Zu allen Stationen, die sich in einem Radius von 2 km zur Ausgangsstation befinden, ist die Fahrt im Kurzstreckentarif möglich. Begründung: Zum Erreichen der Pariser Klimaziele muss insbesondere im Verkehrssektor sehr viel CO2 eingespart werden. Bürger*innen müssen weniger Auto fahren und vermehrt auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Das kann nicht nur mit Verboten bewirkt werden, sondern es braucht Anreize und attraktive Alternativen zum Auto. Im Frankfurter Norden bietet sich hierfür ein deutlich besseres Busangebot mit mehr Direktverbindungen, kürzeren Fahrzeiten und günstigeren Preisen an. Im Vergleich zu U- oder Straßenbahnen lassen sich Busse kurzfristig und flexibel einsetzen und bieten folglich viel Potential für schnellen Klimaschutz. (1.) Die aktuelle Linie 29, zukünftig 28, stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar. Damit der Bus künftig die erste Wahl ist, wenn man von einem Stadtbezirk zum anderen will, braucht die Linie einen dichteren Takt. Dem Fahrgast soll garantiert sein, dass er/sie nie länger als 10 Minuten auf den nächsten Bus warten muss. Der dichtere Takt schafft auch die benötigte Kapazitätssteigerung. (2.) Der Expressbus zum Hauptbahnhof soll die Stadtbahn-A-Strecke entlasten. Aktuell befindet sich die A-Strecke am Kapazitätslimit und kann nur schwer noch mehr Fahrgäste aus dem Norden aufnehmen. Zusätzlich sind die S-Bahn-Stammstrecke und die Stadtbahn-B-Strecke, in die man auf einer Fahrt zum Hauptbahnhof umsteigt, ebenfalls ausgelastet. Anstatt mit der U-Bahn sollen die Fahrgäste aus dem Frankfurter Norden am Riedberg oder im Nordwestzentrum in den neuen Expressbus steigen. Die Linien (M)28, 29, M60, M72/73, 251 und U9 sind hierfür als Zubringer geeignet. Der Expressbus wäre auch ein deutlich attraktiveres Angebot als die U-Bahn aktuell. Bei einer geschätzten Fahrzeit von 20 Minuten vom Riedberg zum Hauptbahnhof wäre der Expressbus ca. 25% schneller als eine Fahrt mit U8 und Umstieg am Willy-Brandt-Platz (27 Minuten). Auch für Fahrgäste mit Gepäck ist eine Direktverbindung und ein ebenerdiger Weg am Hauptbahnhof zu den Fernbahnsteigen deutlich komfortabler. ICE-Reisende, die aktuell das Auto nehmen, hätten dann eine klimafreundliche Alternative. Als Nebeneffekt wäre auch das Senckenbergmuseum, der Palmengarten und die Festhalle vom Frankfurter Norden aus besser zu erreichen. (3., 4. & 6.) Viele Bewohner*innen aus Kalbach-Riedberg fahren aktuell mit dem Auto nach Oberursel um dort einzukaufen oder Kulturangebote wahrzunehmen. Die ÖPNV-Verbindung ist mit nur einer Linie im Stundentakt sehr unattraktiv und durch die hohen Ticketpreise ist das Auto auf dieser Strecke wirtschaftlicher. Eine Anpassung der Tarifzonen soll vermeiden, dass man trotz der kurzen Strecken von Kalbach-Riedberg nach Oberursel einen sehr hohen Preis zahlt, weil man eine Tarifgrenze überschreitet. In Nieder-Erlenbach ist das z. B. schon so; dort sind sowohl Tickets aus Frankfurt als auch Tickets aus dem Wetteraukreis gültig. Eine konkurrenzfähige ÖPNV-Verbindung zwischen Kalbach-Riedberg und Oberursel kann vielen Autofahrer*innen ermöglichen, zukünftig mit dem Bus zu fahren. Ein zusätzliches gutes Angebot kann auf dieser Verbindung eine deutlich höhere Nachfrage anregen. Eine direkte Anbindung von Kalbach-Riedberg an die S-Bahnstation Weißkirchen/Steinbach ermöglicht schnelle Verbindungen mit der S5 nach Rödelheim, Frankfurt West und Bad Homburg. In Zukunft kann Kalbach-Riedberg über diesen Weg an die Regionaltangente West angebunden werden und schnelle Verbindungen nach Höchst und zum Flughafen ohne Durchqueren der Innenstadt möglich sein. (5.) Je kürzer die Fahrtzeit, desto attraktiver ist das Verkehrsmittel. Aktuell verlieren Busse in Kalbach-Riedberg viel Zeit. Das ist durch langes Warten an den Ampeln oder schwieriges Manövrieren in den engen zugeparkten Straßen in Kalbach geschuldet. Die verfügbaren Maßnahmen zur Beschleunigung sollen ausgeschöpft werden, damit Busse auch in Sachen Fahrzeit konkurrenzfähig zum Auto sind. (7.) In der aktuellen Form ist das Kurzstreckenticket für viele nicht nutzbar. Dadurch, dass die Linie 29 (bald 28) sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die 2 km für Kurzstreckentickets. Fahrgäste werden durch längere Fahrzeiten und dadurch, dass sie eine teurere Einzelfahrt bezahlen müssen, doppelt bestraft. Wird das Kriterium auf den Radius in Luftlinie geändert, werden viele wichtige Verbindungen innerhalb von Kalbach-Riedberg möglich, etwa eine Verbindung der Ortskerne vom Rathaus Kalbach nach Uni Campus Riedberg. Das hat die Folge, dass z. B. Kalbacher*innen zum Einkaufen auf dem Riedberg vom Auto zum Bus wechseln können. So wird der ÖPNV für Strecken innerhalb des Stadtteils das attraktivste Verkehrsmittel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 28 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 33/12 dahin gehend ab, dass im Antragstenor Satz 1 der Ziffer 1. "Die Buslinie 29 erhält den Metrobusstandard." lautet und in der Begründung Satz 1 der Ziffer 1. "Die Linie 29 stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar.", Satz 5 der Ziffer 2. "Die Linien (M) 29, M 60, M 72/73, 251 und U 9 sind hierfür als Zubringer geeignet." sowie Satz 2 der Ziffer 7. "Dadurch, dass die Linie 29 sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die zwei Kilometer für Kurzstreckentickets." lauten. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 6. und 7. der Vorlage OF 33/12 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 333 2021 Die Vorlage OF 33/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 5.: Einstimmige Annahme Ziffern 6. und 7.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 34/12 Betreff: Erinnerung: Ausbau der Station und des Park-and-ride-Parkplatzes "Kalbach" Vorgang: OM 4335/19 OBR 12; ST 1035/19; OM 5941/20 OBR 12; ST 1183/20; OM 6445/20 OBR 12; OM 6601/20 OBR 12; ST 2162/20; ST 307/21 Der Magistrat wird gebeten, die Ortsbeiräte 10 und 12 über die verschiedenen Maßnahmen rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" zu informieren. Dies betrifft insbesondere: - Stand des Ausbaus des Park&Ride-Parkplatzes an der U-Bahn-Station "Kalbach" (OM 4335 vom 22.2.2019) - Errichtung einer Toilettenanlage (OM 6601 vom 18.9.2020) - Einrichtung einer E-Auto-Ladestation (OM 6445 vom 28.8.2020) - Errichtung zusätzlicher Wartehallen zum Schutz vor der Krähenkolonie (ST 1183 vom 19.6.2020) Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, über den Bauzustand der Unterführung "Talstraße" bzw. "Unterer Kalbacher Weg" unter der A 661 zu berichten. Begründung: Rund um die U-Bahn-Station "Kalbach" hat sich eine ganze Reihe von Themen angesammelt, über die anlässlich der neuen Legislaturperiode gesamthaft berichtet werden sollte. Neu hinzugekommen ist der Bauzustand der Autobahnunterführung, an der großflächig Beton abgeplatzt ist und die Bewehrung freigelegt hat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4335 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1035 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5941 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1183 Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6445 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6601 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2162 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 307 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 29 Die Vorlage OF 34/12 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 334 2021 Die Vorlage OF 34/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung das Wort "Legislaturperiode" durch das Wort "Wahlperiode" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 58/5 Betreff: Auskunftsersuchen zum aktuellen Stand der Planungen einer weiteren Straßenbahnhaltestelle in Niederrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zum aktuellen Stand der Planungen einer Straßenbahnhaltestelle auf der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße in Niederrad. 1. Wie ist der aktuelle Stand der Machbarkeitsstudie für die Umgestaltung der Lyoner Straße? 2. Inwiefern betrifft diese Machbarkeitsstudie die Planungen zur Haltestelle? 3. Wie wird der Radverkehr an dieser Stelle in der Umplanung berücksichtigt? 4. Warum bezogen sich die bisherigen Planungen nur auf die zukünftige Haltestelle und wurden die westlichen und östlichen Anschlussbereiche mittlerweile eingeplant? 5. Wie weit sind die stadtinternen Abstimmungen zu den angrenzenden Verkehrsflächen (Fahrbahn, Gehwege, Fußgängerüberwege)? 6. Wurde der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gestellt? Nach der ST 1571 vom 11.09.2020 müssten nun insgesamt neue Erkenntnisse vorliegen. Die Haltestelle wird weiterhin dringend benötigt. Die Situation an der dortigen Wendemöglichkeit, die auch von Fußgänger*innen genutzt wird, ist weiterhin angespannt. Begründung: Die ST 1571 beantwortet Fragen zum aktuellen Stand der Planungen zur dringend benötigten Haltestelle auf Höhe der Hahnstraße in Niederrad nur unzureichend. Dass die Haltestelle geplant ist, ist seit Jahren bekannt. Seit ebenso vielen Jahren herrscht Stillstand. Es muss an dieser Stelle dringend weitergehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 52 Beschluss: Auskunftsersuchen V 66 2021 Die Vorlage OF 58/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 59/5 Betreff: Keine Doppelbelegung der Haltestelle Triftstraße in Niederrad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Fahrpläne der betroffenen Buslinien (51, 61, 78) zum nächsten Fahrplanwechsel dahingehend zu ändern, dass die Bushaltestelle Triftstraße in Niederrad stadtauswärts nicht mehr doppelt angefahren wird. Dies soll für einen besseren Verkehrsfluss führen und Rückstau verhindern. Begründung: Immer wieder kommt es vor, dass die genannte Bushaltestelle, vorwiegend durch die Buslinien 51 und 61, stadtauswärts doppelt angefahren wird. Die Bushaltestelle ist für zwei Busse allerdings nicht ausgelegt. Wenn ein zweiter Bus die Haltestelle anfährt, kann dieser eigentlich nicht halten und blockiert im schlimmsten Fall die Abbiegespur von der Bruchfeld- in die Triftstraße. Ein leichtes Anpassen der Fahrpläne im nächsten Fahrplanwechsel würde dem entgegenwirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 316 2021 Die Vorlage OF 59/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 68/5 Betreff: Stellflächen für E-Scooter im Ortsbezirk 5 Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Flächen im Ortsbezirk 5 geeignet sind, um im Zusammenhang mit einer bereits in Planung befindlichen Sondernutzungsverordnung als Abstellmöglichkeiten für E-Scooter auf PKW-Stellplätzen und im Straßenraum ausgewiesen zu werden, damit künftig die Nutzung von Gehwegen als wilde Abstellflächen für E-Scooter unterbunden werden kann. Begründung: Die vielen ungeregelt abgestellten E-Scooter im öffentlichen Raums im Ortsbezirk 5 sind für viele Verkehrsteilnehmer gefährlich, hinderlich und lästig. Um hier im Interesse von Fußgängerinnen und Fußgängern eine Lösung zu finden, soll möglichst zeitnah mit entspechenden Maßnahmen begonnen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 62 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 322 2021 Die Vorlage OF 68/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "auf Pkw-Stellplätzen und" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 35/3 Betreff: Stellflächen für E-Scooter Im Koalitionsvertrag wird die Absicht geäußert, durch eine bereits in Aufstellung befindliche Sondernutzungsverordnung, die Nutzung von Gehwegen als wilde Abstellflächen für E-Scooter zu unterbinden und Abstellmöglichkeiten auf PKW-Stellplätzen und im Straßenraum zu schaffen. Ein stationsgebundenes Angebot mit Lademöglichkeiten an den Stationen soll umgesetzt werden. Diesen Vorstoß begrüßen wir und bitten den Magistrat, mögliche Flächen für Stationen im Nordend zu prüfen und dem Ortsbeirat hierüber zu berichten. Begründung: Die wild abgestellten E-Scooter führen auf den sowieso stark umkämpften Flächen des öffentlichen Raums im Nordend zu weiteren Konflikten zwischen Teilnehmenden am Straßenverkehr. Um hier eine gerechtere Lösung zu finden, die besonders Zufußgehenden entgegenkommt, soll die Umsetzung dieses Punktes des Koalitionsvertrags schnellstmöglich vorangetrieben werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.11.2021, OF 134/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 35/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 35/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 35/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 35/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1268 2021 Anregung an den Magistrat OM 1269 2021 1. Die Vorlage OF 35/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 134/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 56/1 Betreff: Errichtung eines Mehrfamilienhauses - es bleiben immer noch viele Fragen offen! Der Ortsbeirat will Antworten! Vorgang: M 11/21; V 1960/21 OBR 1; ST 1062/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Planungen und vorgesehenen Baumfällungen für die Überbauung einer Brachfläche, gelegen an der Altenhainer Straße und dem Fußweg Kameruner Rosengärtchen, sollen bis zu einer adäquaten Antwort an den OBR und dem Vorliegen eines Bauantrages gestoppt werden. Die M11 soll dementsprechend vorerst nicht auf die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses kommen. In diesem Rahmen wird die ST 1062 bemängelt und formal zurückgewiesen. Die Antwort seitens der Stadt an ein Gremium wie den OBR ist unverschämt. Es wird keine der Fragen aus der V1960 beantwortet, daher werden diese nochmals gestellt: 1. Wird es eine Tiefgarage für die Wohnungen geben? 2. Falls nein, warum nicht? 3. Wird es andere Parkmöglichkeiten für Autos der Anwohner geben? Und als weitere Fragen: 4. Warum darf die ABG ein Wohngebäude errichten, falls keine TG-Stellplätze zur Verfügung gestellt werden, obwohl für alle WA-Flächen im Europaviertel TG-Stellplätze vorgeschrieben sind? 5. Ist die am 14.10.2020 eingetragene Änderung in der Entwurfsplanung eine Änderung, die den Bebauungsplan betrifft? (Hintergrund: Änderungen am Bebauungsplan müssen den direkten Anwohnern mitgeteilt werden, diese habe ein Widerspruchsrecht. Bisher haben wir, die direkten Anwohner, aber keinerlei Mitteilungen über bevorstehende Änderungen des Bebauungsplanes erhalten.) 6. Für das Gebiet herrscht lediglich eine Parkflächen-Herstellungspflicht von 30%, weil es sich um eine "Zone III / Bereich mit guter ÖV-Erschließung" handelt. Diese Klassifizierung hat das Gebiet in Aussicht eines U-Bahn-Anschlusses erhalten, welcher seit 2019 aktiv sein soll. Die Realität zeigt, dass der U-Bahn-Anschluss nicht vorhanden ist und auch noch sehr lange auf sich warten lassen wird. Warum wurde die Einordnung in "Zone III" auf Grund der zeitverzögerten U-Bahnplanung nicht revidiert? Begründung: Das Bauvorhaben stößt bei den Anwohnern und im OBR auf Unbehagen, da noch viele Fragen offen sind aber nun schon Fakten geschaffen und Bäume gefällt werden sollen. Auch ist die Frage der Parkplätze immer noch nicht geklärt. Der Parkdruck ist in diesem Gebiet jetzt schon sehr hoch. Sollte es keine Tiefgarage geben, so könnte sich dieser noch deutlich erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2021, M 11 Auskunftsersuchen vom 24.02.2021, V 1960 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1062 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 207 2021 Die Vorlage OF 56/1 wird als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2021, OF 73/6 Betreff: Griesheim: Linie 54 und 59 schnellstmöglich umstellen auf Zero-Emissions-Fahrzeuge Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die in der M 58 angeführten Linien 54 und 59, die durch Griesheim fahren, schnellstmöglich mit Zero-Emissions-Bussen fahren zu lassen. Begründung: Beide Busse fahren durch dichtbesiedelte Gebiete und zum Teil sehr enge Straßen. Um auch die Bürger im Westen klimatisch besser zu stellen, fordert der Ortsbeirat die schnellstmögliche Umstellung der beiden Linien. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 159 2021 1. Der Vorlage M 58 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 73/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2021, OF 43/2 Betreff: Sofortiger Stopp aller Planungen zur Verlängerung der U-Bahn-Linie U 4 Vorgang: V 1567/20 OBR 2; ST 1562/20; ST 1043/21 D ie Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, alle Planungen betreffend die Variante 3 zum Lückenschluss der U-Bahn-Linie U4 umgehend einzustellen (inklusive des Eintritts in das Planfeststellungsverfahren) und die Öffentlichkeit umfassend über den aktuellen Planungsstand zu informieren. Begründung: Jegliche oben genannte Planungen dürfen erst nach Abschluss eines umfassenden Gutachtens zur Umweltverträglichkeit einer möglichen Trassenführung unter dem Grüneburgpark erfolgen, um Schaden an diesem wichtigen Landschaftsschutzgebiet auszuschließen. Dies betrifft ebenfalls den Eintritt in das Planfeststellungsverfahren. Ein Untersuchungskonzept zu den erforderlichen hydrologischen und geotechnischen Untersuchungen ohne Durchführung dieser Untersuchungen inklusive eines langjährigen Grundwassermonitorings ist nicht ausreichend. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1567 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1562 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1043 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 43/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 4 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2021, OF 9/7 Betreff: Tariftreue bei Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Linie 55 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, bei der Beauftragung des Magistrats bezüglich der Ausschreibung der Linie 50 im Linienbündel B die Qualitätsmerkmale auch in Bezug auf Tariflöhne sowie tarifliche Festlegungen der Arbeitsbedingungen für Busfahrerinnen und Busfahrer festzuschreiben. Begründung: Qualitätsstandards beziehen sich nicht nur auf die eingesetzten Busse und die Kundenzufriedenheit, sondern auch auf die Arbeitsbedingungen der Menschen, die diese Busse fahren. Entscheidend dazu gehört eine gerechte Entlohnung. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 8/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 9/7 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, FARBECHTE, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Für eine Untersuchung der U-Bahn-Verbindung über Frankfurt (West) - Leipziger Straße - Miquel-/Adickesallee - Deutsche Nationalbibliothek - Höhenstraße - Habsburgerallee - Ostbahnhof. Diese könnte man größtenteils unter die B8 bringen und damit die Straßen abschnittsweise sperren bzw. aufreißen. Ermöglicht schnelle Umstiege zwischen sämtlichen U- und S-Bahnen.
Bei Partys oder grössere Gruppenbildung auf bestimmte Plätze ein Pauschale Gebühr kassieren...5 Euro ..ab 22.00 Uhr 10 Euro und es wird gleich kassiert..für die Beseitigung von Abfall und Reinigung
Die Hanauer Landstraße im Abschnitt zwischen Anlagenring und Zobelstraße, bzw. Sonnemannstraße verfügt über mehrere Spuren und etliche Fußgängerampeln, die die Straßenbahn mit der S-Bahn und dem Viertel verbinden und auch von Schülern genutzt werden. Die Ampelschaltung ist seit Jahren so, dass gefühlt eine Unendlichkeit gewartet werden muss. Eilige Fußgänger, die ihren Anschluss erwischen möchten kreuzen die Straße also regelmäßig bei rot. Ungeduldige Fußgänger tun das auch. Gerade in den Bereichen wo viele Schüler unterwegs sind ist das natürlich extrem ungünstig, da den Schülern immer wieder vorgelebt wird, wie es eben nicht gehen sollte. Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Situation wäre eine Verbesserung der Ampelschaltung mit viel schnellerer Reaktion auf eine Grünanforderung. Dies betrifft sowohl die beiden Ampeln an der Straßenbahnstation Ostendstraße als auch die Ampel an der Straßenbahnstation Zobelstraße, sowie die die Überquerung der Zobelstraße. Eine bessere Alternative wäre jedoch ein komplette Umgestaltung der Hanauer Landstraße in eine einspurige Straße (was sie faktisch in weiten Teilen in diesem Abschnitt eh schon ist) und ein Ersatz der Ampeln durch Zebrastreifen.
Bereits im Sommer werden bei den Gemeinen Rosskastanien die ersten Blätter braun. Schuld daran sind die Larven der Rosskastanien-Miniermotte, die in den Blättern heranwachsen und diese mit ihren Fraßgängen zerstören. Das verleiht dem Garten schon recht früh im Jahr eine herbstliche Note. Wer das verhindern will, sollte sie rechtzeitig bekämpfen. Die Rosskastanien-Miniermotte hat sich in den vergangenen Jahren in Deutschland stark ausgebreitet. Der durch die Minierlarven verursachte Schaden betrifft nicht nur die Rosskastanienblätter, die durch die Gänge im Blattgewebe braun werden und frühzeitig absterben. Durch die reduzierte Blattfläche kann der Baum durch Photosynthese nicht mehr genügend Kohlehydrate bilden. Das führt im Lauf der Jahre zu einer chronischen Unterernährung. In der Folge kommt es zu Wachstumsstörungen und gelegentlich zu verfrühtem Fruchtfall, außerdem reduziert sich die Lebenserwartung der Rosskastanie. Der beste Schutz für Kastanien ist es, herabfallende Blätter sofort und vollständig zu entfernen. Denn die verpuppten Larven der Miniermotte überwintern im Laub der Rosskastanie. Wenn man die Blätter regelmäßig beseitigt, kann der Befall im kommenden Frühjahr eingedämmt werden. Die Stadt sollte dieses Problem endlich konsequent angehen.
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Reaktion der Stadt: Bereits seit dem ersten massenhaften Auftreten der Kastanienminiermotte im öffentlichen Grün in Frankfurt vor rund 20 Jahren hat der Magistrat sich offensiv und nachhaltig mit dieser Problematik befasst. Zur Information der Öffentlichkeit wurde damals bereits ein Informationsflyer aufgelegt und verteilt. Dieser ist seitdem dauerhaft im Internet unter frankfurt.de auf der Seite des Grünflächenamtes abrufbar bzw. einsehbar. Außerdem wurden in der Pflege des öffentlichen Grüns alle Beteiligten eingehend informiert, dass das Laub der besonders befallenen weiß blühenden Kastanie (Aesculus hippocastanum) sehr sorgfältig und zeitnah zu beseitigen ist, um die Überwinterung der Puppen im Laub soweit wie möglich einzudämmen. Trotz zahlreicher deutschlandweit bekannter Forschungs- und Versuchsprojekte zu möglichen chemischen Bekämpfungen bzw. Eindämmungen dieser Schmetterlingsart ist in diesem Bereich bisher kein durchschlagender Erfolg bekannt. So ist auch weiterhin im öffentlichen und privaten Raum das Sammeln und Beseitigen des Herbstlaubs das Mittel der Wahl zur Eindämmung. Eine Ausrottung dieser Schmetterlingsart war bisher nicht das Ziel und ist auch weiterhin nicht darstellbar. Die weiß blühende Kastanie kommt bisher mit den Fraßschäden durch die Raupen zurecht. Größere Ausfälle von alten Bäumen aufgrundalleindieses Raupenfraßes sind bisher nicht belegbar.
Weiter lesen auf FFM.DEIm Rechneigrabenpark hinter dem Hl.Geist Krankenhaus unter einem großen Baum liegt am Boden die verwitterte Erinnerung an den Bürgermeister,der sich für seine Bürger umbracht.Vielleicht wieder lesbar machen mit erklärenden Text auf Podest an den Gehweg platzieren. Mit freundlichen Grüßen
Das Viertel gegenüber der EZB, zwischen Sonnemannstraße im Süden und Hanauer Landstraße im Norden, ist zum Teil bereits verkehrsberuhigt. Leider gibt es vor allem in der Windeckstraße aber noch heftigen und lärmintensiven Durchgangsverkehr. Die Umgestaltung in eine „Shared Zone“ analog zu Teilen der Ostendstraße würde die Gegend deutlich attraktiver machen.
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Reaktion der Stadt: Die Fußgängerampel ist nicht völlig unmotiviert. Diese Lichtsignalanlage in Höhe der Ostendstraße dient der Schulwegsicherung der Uhlandschule. Ein Abbau der Signalanlage käme nur im Kontext mit einer baulichen Umgestaltung sowie in direkter Abstimmung mit der betroffenen Schule sowie dem Ortsbeirat in Frage. Die Umgestaltung der Windeckstraße in eine „Shared Zone“ (gemeint ist wohl ein verkehrsberuhigter Bereich gem. VZ 325 StVO) bedingt einen kompletten Straßenumbau (Verzicht auf Gehwege, plangleicher Ausbau, Pflaster statt Asphalt). Der nördliche Teil der Windeckstraße ist zwar für das Jahr 2022 zur grundhaften Erneuerung vorgesehen, ein plangleicher Ausbau ist jedoch nicht geplant. Ob sich mit der Anordnung und dem Umbau in einen verkehrsberuhigten Bereich der Durchgangsverkehr tatsächlich verringern lässt ist nicht gesichert. Im Ortsbeirat werden zur Zeit allerdings andere Maßnahmen zum gleichen Zweck diskutiert.
Weiter lesen auf FFM.DEEs gibt im Stadtgebiet Plätze, an denen die FES den Illegal abgelagerten Handwerker- Sonder- und Reifenmüll garnicht so schnell abräumen kann, wie er neu entsteht. Hier ist, zumindest im Fall von Sondermüll, Gefahr im Verzug. Das sollte zumindest für einige Zeit die Überwachung dieser Plätze durch Mülldetektive oder Wildkameras rechtfertigen. Und diese Fälle müssen auch an die Presse, sonst hört es einfach nicht auf. Bürgerunterstützung hätten Sie für diese Maßnahme ganz sicher !! Mit freundlichen Grüßen E.Czaputa
Staatliche Kulturförderung bezieht ihre Daseinsberechtigung nicht aus wirtschaftlichen Daten. Kultur ist selbstverständlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens. Es darf nicht sein, dass in den zukünftigen Haushalten der Stadt Frankfurt die Kultur geopfert wird.
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Reaktion der Stadt: Der Zugang zu Kultur, die Vermittlung und die kulturelle Bildung sind Säulen der Frankfurter Kulturpolitik. Dazu gehört die Ermöglichung von Teilhabe an Kunst und Kultur, unabhängig von Herkunft oder finanzieller Situation. Die „kulturelle Grundversorgung“ steht für eine vielfältige bunte Kulturszene, die nicht nur für jeden und jede zugänglich ist, sondern auch vermittelt wird. Städtisch geförderte Kulturfestivals im öffentlichen Raum oder freier Eintritt in Museen beim Satourday mit entsprechendem Vermittlungsprogramm sind Teil einer kulturpolitischen Entwicklung, die in Richtung unserer Auffassung kultureller Grundversorgung weiter ausgebaut wird. Ein Schwerpunkt dabei liegt auf Kindern und Jugendlichen. Kulturelle Bildung wird als eine der Grundvoraussetzungen für eine ganzheitliche Bildung junger Menschen gesehen, die in einer demokratischen, offenen und diversen Stadtgesellschaft aufwachsen. Alle Kinder und Jugendlichen dieser Stadt müssen einen Zugang zum kulturellen Erbe haben, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Elternhaus. Nachwachsende Generationen müssen von dem kulturellen Reichtum profitieren und die Museen und den Zoo für sich erobern können. Daher ist „Kultur für Alle“ in Frankfurt nicht nur eine leere Phrase, sie wird gelebt: Die Stadt Frankfurt hat bereits einiges getan, um den Zugang zu kulturellen Einrichtungen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig zu machen. Seit dem 14. Juli 2016 können alle Besucherinnen und Besucher unter 18 Jahren die 16 städtischen Museen jederzeit kostenlos besuchen. An jedem letzten Samstag im Monat, zum Satourday, zahlen auch Erwachsene keinen Eintritt und eine Vielzahl Frankfurter Museen bieten kostenlose Workshops, Führungen und Programm für die ganze Familie an. Die Besucherzahlen von Kinder und Jugendlichen in den Museen haben sich seit der Einführung des freien Eintritts in den städtischen Museen mehr als verdoppelt. Die Zahlen sprechen für sich und zeigen, dass das Interesse an Kultur da ist. Die Teilhabe an Kunst und Kultur darf nicht am Preis scheitern. Passend zum Start der diesjährigen Sommerferien konnte das neue Kultur- und Freizeitticket, kurz KUFTI, bestellt werden und ermöglicht es noch mehr Kindern und Jugendlichen, das vielfältige Kulturangebot wahrzunehmen. Damit setzt die Stadt Frankfurt ein weiteres Zeichen und macht deutlich, wie wichtig kulturelle Teilhabe in dieser Stadt ist. Sparmaßnahmen dürfen nicht auf Kosten der Kinder und Jugendlichen durchgeführt werden. Im Gegenteil müssen wir in die junge Generation investieren und hier nicht den Rotstift ansetzen. Es wäre falsch, Corona als Anlass zu nehmen, in Fatalismus zu verfallen. Gerade jetzt müssen wir an die Zukunft denken und zuversichtlich bleiben. Die Kulturdezernentin setzt sich seit Beginn der Krise dafür ein, die Infrastruktur unserer Kulturlandschaft zu erhalten. Mit einem Notfallfonds unterstützt sie in Frankfurt lebende Kulturschaffende in Notsituationen und bei der Arbeit in der Krise.
Weiter lesen auf FFM.DEIn der Wendemöglichkeit auf der Wittelsbacherallee Höhe Freiligrathstraße und Bornheimer Landwehr treffen verschiedene VerkehrsteilnehmerInnen aufeinander: AutofahrerInnen, Straßenbahnen aus beiden Richtungen und FahrradfahrerInnen, die hier die schwächsten und im Vergleich langsamsten VerkehrsteilnehmerInnen sind. Weil dieser kurze Straßenabschnitt eine wichtige Verbindung zwischen den Wohngebieten im oberen Ostend und Bornheim Mitte darstellt, wird er auch dementsprechend häufig genutzt.
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Reaktion der Stadt: Die Umsetzung der Idee 1325 wird befürwortet. Der beigefügte Ausführungsvorschlag wird in den Lichtsignalanlagen/Ampel-Lageplan eingearbeitet und nach der Verfügung durch das Amt für Straßenbau und Erschließung umgesetzt.Über den Ausführungszeitpunkt kann derzeit noch keine Auskunft gegeben werden.
Weiter lesen auf FFM.DEInsbesondere Donnerstag und Freitag Abend, aber auch das komplette Wochenende gestaltet es sich für Anwohner schwierig Parkplätze in Sachsenhausen (vermutlich auch in anderen Stadtteilen) zu finden. Hinzu kommt, dass viele "Ortsfremde" sich auch gerne ins absolute Halteverbot stellen und dadurch den Verkehrsfluss massiv behindern. Teilweise wird so geparkt, dass in Notfallsituationen Rettungswagen und Feuerwehr keine Chance hätten überhaupt durchzukommen, Feuerwehrzufahrten werden sowieso sehr gerne "übersehen". Die sehr freundlichen Helfer der Straßenverkehrswacht kommen vorbei, wenn man anruft. Jedoch nur, wenn ausreichend Personal vorhanden. Dies ist leider oft nicht der Fall. Daher sollten dringend weitere Stellen geschaffen bzw. besetzt werden, damit regelmäßig die typischen "Parkplätze" für Falschparker überprüft werden können. Wenn es an den Geldbeutel geht, lernen ganz viele Menschen ganz schnell sich an gewisse Regeln zu halten.
Im Umkreis der Schule in der Willmannstr gibt es keine Mülleimer, dadurch wird die Straße ständig durch die Schüler verschmutzt.
Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).
Wer möchte schon in Hundekot treten? Oder ihnen von Kinderstiefel entfernen müssen? Oder von Kinderwagen Reifen?
Drogendealer, agressive Bettler, Junkies, Obdachlose und Psychisch kranke Menschen halten sehr viele Menschen von Bahn fahren ab. Daher bin ich für Zutrittskontrollen an großen Bahnhöfe und dauerhafte Kontrollen an Busen durch den Fahrer, aus meiner Sicht ist das auch die Regel in den meisten Ländern auf der Welt.
Weniger Tempo aber nicht langsamer!
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Reaktion der Stadt: Rechtsgrundlage für die Ausweisung von zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ist die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), sowie die dazugehörige Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO).Gemäß § 3 StVO beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h. Gemäß § 45 Absatz 1 Buchstabe c ordnen die Straßenverkehrsbehörde innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf Tempo-30-Zonen an. Darüber hinaus gibt es in der StVO rechtliche Vorgaben, unter welchen Voraussetzungen auf Grundnetzstraßen Tempo 30 („runde 30“) oder in Wohnstraßen reduzierte Geschwindigkeiten (insbesondere Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen) beschildert werden können. Gemäß den gesetzlichen Grundlagen gilt im Frankfurter Stadtgebiet auf den Grundnetzstraßen, auf denen auch der öffentliche Personennahverkehr abgewickelt wird, eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Nahezu alle Wohngebiete liegen in einer verkehrsberuhigten Tempo-30-Zone. Für die vorgeschlagene „Basisgeschwindigkeit“ von 30 km/h müsste die StVO geändert werden. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefragt. Aktuell ist dafür eine politische Mehrheit nicht vorhanden.
Weiter lesen auf FFM.DENach der Lektüre des Artikels 'Lohrbergbus als Ringlinie abgelehnt' im Bergen-Enkheimer vom 15.01.2020 konnte ich es nicht fassen, daß die Stadtverordnetenversammlung den verkehrswidrig im Berger Weg am Lohrberg parkenden Autofahrern nachgibt (statt sie mit Strafzetteln zu belegen) und sich so einfach über die Belange der Bürger in Bergen-Enkheim hinwegsetzt. Wir haben hier ein wunderschönes Naherholungsgebiet direkt vor unserer Nase, können aber nur zu Fuß dorthin gelangen. Jetzt ist es aber so, daß älteren Menschen in vielen Fällen ein derartiger Fußmarsch überhaupt nicht möglich ist. Somit war die Verlängerung der Fahrstrecke der Buslinie 83 bis nach Bergen eine richtig gute Idee - ist Bergen-Enkheim doch der Stadtteil Frankfurts mit dem größten Anteil von über 65jährigen Einwohnern. Mit dieser Weiterführung wäre der Bus mit Sicherheit gut angenommen worden. Ich fände es wichtig, daß die Stadtverordnetenversammlung die Angelegenheit noch ein Mal prüft und die Linie 83 montags bis freitags zwischen Friedberger Warte und Bergen pendeln läßt.
Die Friedbergerlandstraße ist momentan mit dem Rad nicht sicher befahrbar. Fahrradfahrer nutzen dadurch häufig den Fußweg, da sich die zweispurige Fahrstrasse der Autos nicht sicher mit diesen teilen lässt. Das ist sowohl für die Radfahrer als auch die Fußgänger gefährlich. Grund: zu wenig Platz auf der Straße und die Autos fahren nicht selten mit mehr als den erlaubten 50kmh. Ein ausgewiesener Radweg wäre hier für die Sicherheit von Radfahren und Fußgängern wünschenswert und scheint überfällig.
Um endlich der stark gestiegenen Einwohnerzahl am Riedberg gerecht zu werden, sollte die U2 abwechselnd über Riedberg und Riedwiese/Mertonviertel geführt werden. Somit könnte der Riedberg im 7-8 Minutentakt bedient werden, statt wie bisher nur alle 15 Minuten. Die Stationen Sandelmühle und Riedwiese/Mertonviertel würden dadurch zwar nur noch alle 15 Minuten durch die U2 bedient, aber dafür stehen den noch die Haltestellen Zeilweg und Wiesenau zur Verfügung.
An der Kreuzung Miquel/ Hansaallee gibt es eine Ampel, wo die Phasen so geschaltet sind, dass morgens in Regelmäßigkeit noch ein paar von der aus der Miquelalle in die Hansaallee einbiegenden Autos unerlaubterweise in die startende Grünphase der Kinder reinfahren. Da dies der Weg von der U-Bahnhaltestelle zum Adorno-Gymnasium ist, ein bißchen ein Systemproblem, auch wenn Kinder natürlich auch bei Grün immer gucken sollten. Zudem ist der Mittelteil der beiden Ampeln sehr klein für die sich dort sammelnden Gruppen. Danke.
Bislang werden in Frankfurt nur S-Bahn und Deutsche Bahn in Google Maps angezeigt. Bus, U-Bahn etc. werden bei der Navigation nicht berücksichtigt. Dies ist in anderen Städten besser gelöst.
Nur Busse zu verwenden ist ersten nichts gerade umweltbewusst und zweitens stehen die Busse morgens genauso wie die ganzen Autos, die die Bewohner von Bergen Enkheim nehmen müssen, da sie Verkehrsanbindung so schlecht ist.
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Reaktion der Stadt: Im Zuge der vorbereitenden Arbeiten zur Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main – Teil Schiene 2030 (GVP Schiene 2030) wurden unterschiedliche Maßnahmen zur Schienenanbindung von Seckbach und Bergen-Enkheim in Betracht gezogen, u.a. auch eine Verlängerung der Stadtbahn von der Haltestelle Gwinnerstraße über das Gewerbegebiet Bergen-Enkheim zum Stadtteil Bergen. Im Rahmen einer ersten Grobbewertung zur Auswahl der zu untersuchenden Maßnahmen in den Stadtteilen Seckbach und Bergen-Enkheim haben sich die folgenden Infrastrukturmaßnahmen herauskristallisiert, welche im GVP Schiene 2030 untersucht werden sollen: Derzeit läuft die EU-weite Vergabe der Ingenieurleistungen für die Fortschreibung des GVP Schiene 2030. Die ehemalige Trasse der Straßenbahn durch die Gwinnerstraße nach Bergen ist nicht mehr vorhanden, sondern dient inzwischen als Radweg. Die Schienentrasse müsste also praktisch komplett neu gebaut werden. Hinzu kommt, dass die alte, umwegige Trassenführung, die zudem unbebautes Gebiet quert, zwar hohe Bau- und Betriebskosten, aber nur wenige neue Fahrgäste und vor allem keinen Reisezeitgewinn gegenüber der heutigen ÖPNV-Anbindung der Stadtteile Seckbach und Bergen mit sich bringen würde. In Bergen-Enkheim gibt es bereits ein gutes ÖPNV-Angebot. Mit der U4 und der U7 besteht eine attraktive Verbindung zur Innenstadt bzw. zum Hauptbahnhof. Auf der Buslinie 43, die Bergen über Seckbach mit Bornheim verbindet, wird zu den Hauptverkehrszeiten ein 5-Minuten-Takt und zu den Nebenverkehrszeiten ein 7,5-Minuten-Takt angeboten. Auch die Linie 42, die ausgehend von der Enkheimer U-Bahnstation die Stadtteile Enkheim und Bergen erschließt, stellt ein gutes Angebot dar.
Weiter lesen auf FFM.DEDort kreuzen neben der Brücke täglich eine Vielzahl Fahrradfahrer_innen die Kleyerstraße (direkt an Espenstraße, siehe Bild). Es ist schwierig die Straße zu kreuzen, daher wünsche ich mir dort einen Zebrastreifen und eine Querungsmöglichkeit für Radfahrer_innen.
Wohnen in Frankfurt ist teuer. Statt Luxus-Appartments zu bauen, sollte mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.
Der Vgf und der RMV haben total versagt! Im Zuge der Reaktivierung der Straßenbahn Linie 14 werden nun vermehrt auf der Linie 17 und 14 veraltete Straßenbahnen eingesetzt. Diese müssen über steile Treppen bestiegen werden. Dies ist für Mitbürger in Rollstühlen oder Eltern mit Kinderwagen, Leute mit Gehbehinderung oder Senioren nicht (allein) machbar. Es wurde viel Geld ausgegeben, um ebenerdiges Einsteigen in die Straßenbahnen zu ermöglichen. Der Einsatz dieser antiquierten Straßenbahnen ist ein negativer Einschnitt in die Lebensqualität der oben genannten Mitbürger. Die Antwort des VGF und des RMVs war, man solle eine spätere Verbindung wählen oder die Bahn vorbeifahren lassen und die nächste nehmen. Ich sage dazu, das man einen Planungsfehler nicht auf Kosten der Mitbürger korrigieren soll!
Guten Tag,
Konzept ist die Errichtung oder Wiedernutzung von zwei Trinkhallen mit öffentlichen Toiletten, die regelmäßig von der Stadt gewartet werden müssen. Die Mainpromenade an beiden Ufern des Innenstadtbereichs hat sich zum Publikums-Magenten und auch zut Naherholungszone entwickelt. Hier ist nicht nur ein Bedarf an öffentlichen Toiletten, die stündlich betreut werden müssen, sondern auch der Markt für eine Schnellkaufoption, wie die an Wasserhäuschen. Zudem hat diese Institution, für viele auch eine Identifikation der Stadt, einen hohen Stellenwert. Hubert Gloss Wasserhäusje-Lotse bei Frankfurter Stadtevents
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Reaktion der Stadt: Das Konzept für die Errichtung zusätzlicher öffentlicher Toiletten wird in Kürze vorgestellt. In diesem werden u. a. die Mainuferstandorte analysiert, speziell nach Gesichtspunkten einer gemeinsamen Nutzung WC-Anlage und Kiosk und der damit verbundenen sozialen Kontrolle. Am Mainufer ist das Hochwasser zu bedenken. Daher kommt für eine gebaute Anlage nur der Hochkai in Frage.
Weiter lesen auf FFM.DEDie Verlängerung der U5 ins Europaviertel ist im vollen Gange. Bisher ist immer von einer Endhaltestelle „Wohnpark“ zu lesen. Für eine Endhaltestelle, die an den Zügen und Fahrplänen steht klingt das aber viel zu beliebig und hört sich eher nach einem Arbeitstitel der Investoren an.
Sowas gibt’s zum Beispiel in Berlin. Eine Schwimm Möglichkeit würde die Lebensqualität in der Stadt enorm aufwerten, siehe Städte wie Zürich. Und perfekt ans verkehrsberuhigte MainNord Ufer passen
Am neuen Ausgang der U-Bahnhaltestelle DomRömer direkt gegenüber von der Goldenen Waage fehlen noch Taubendrähte und -gitter. Hier fällt überall von den angebrachen Schildern im Treppenbereich der Taubenkot auf die Reisenden.
Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schloßstraße -> Adalbertstraße -> zum Westbahnhof.
Immer wieder kommt es vor, dass es Unfälle an den Bahngleisen gibt. Entweder stürzen Menschen auf die Gleise oder springen bewusst auf die Gleise um von der Bahn erwischt zu werden. Das ganze führt wiederum zu gewaltigen Verspätungen und/oder im schlimmsten Fall zu Todes Ursachen. Ich würde mir daher wünschen, dass wenigstens in den "Haupt" S-Bahn Stationen wie (Hauptbahnhof,Taunusanlage, Hauptwache und Konstablerwache) die Stationen mit einer Glas Mauer beschützt werden. Dieses Konzept haben schon einige Länder umgesetzt unter anderem in Frankreich sieht man es sehr oft. Es sind einfach Glastüren zwischen der Bahn Station und dem Gleis. Und diese Türen öffnen sich erst wenn die Bahn steht und ihre Türen öffnet. Also kann somit niemand auf die Gleise unglücklich fallen oder beabsichtigt rein springen. Da die Glaswand/Glastüren die Gleise sperren. Ich kann mir natürlich vorstellen, dass es eine Riesen Arbeit ist sowas dahin zu bauen. Es ist bestimmt Zeit aufwendig und kostet natürlich auch was. Aber ich finde die Stadt würde dadurch eher was gewinnen als zu verlieren. Und wie gesagt man könnte ja zu erst einmal mit den "Haupt" Stationen anfangen.
Die Adickesallee und Weiterführungen (Habsburgerallee, ...) verfügen über breite Mittelstreifen, welche für störungsfreien Straßenbahnverkehr genutzt werden können. Dadurch würde der oft stark verspätete Busverkehr auf dem Ring obsolet und die neue Straßenbahn könnte an der Wittelsbacher Alle an bestehendes Netz anschließen, mehrere U-Bahnen kreuzen (Umsteigemöglichkeiten) und könnte vorbei am Palmengarten und der Bockenheimer Warte zur Senckenberganlage führen. Die Straßenbahnstrecke würde zu Bemühungen der Stadt beitragen, CO2 zu reduzieren. Weitere Ideen wie Fahrradwege an der Seite der Straßenbahn würden auch zu erhöhter Sicherheit auf den schmalen und alten Fußwegen führen.
Alle Ziele mit dem Fahrrad zu erreichen ist manchmal kompliziert. Daher würde ich mich über mehr Fahrradparkplätze an Ubahn-, Straßenbahn-, und S-Bahn-Stationen freuen. Diese sollten auch in der App bzw. im Internet und auf Fahrplänen angezeigt werden. Die Stadträder sollten auch gezielter mit dem ÖPNV kooperieren um den Fahrgästen die Überbrückung der letzten Meile ermöglichen.
Guten Tag. Da die Straßenbahn aufgrund der vielen Haltestellen sehr langsam ist und die RB sehr selten fährt wünsche ich mir die Einrichtung S-Bahn oder U-Bahn Direktverbindung zwischen den Bahnhof Ost und dem Hauptbahnhof. Das ganze sollte eingetaktet sein in den RMV 10 Minuten Takt.
Sehe geehrte Damen und Herren,
Flächendeckende Tempo 30 im gesamten Stadtgebiet. Weniger (schlimme) Unfälle, weniger Lärm, weniger Belastung. Ausnahmen von der Regel auf reinen Autostraßen bleiben möglich.
Öffentliche Flächen wie z.B. die Ludwig-Erhard-Anlage attraktiver machen durch Tischtennisplatten!
Heerstr. Ludwig Landmann Str. rechtsabbiegen bei grün von rechts nicht möglich, dies würde zu einer Entlastung der Kreuzung beitragen
Nicht nur in Sachsenhausen sondern in der ganzen Stadt sollten um 22 Uhr Gaststätten die Aussenbewirtung einstellen, Fenster und Türen geschlossen halten und dies sollte auch kontrolliert werden was leider sehr selten gemacht wird außer in Sachsenhausen. Beim Cafe Royal in Zeilsheim hört man die Besucher teilweise bis nachts um 2 bis 3 Uhr, auch weil anscheinend Fenster in einem Raum und Türen nicht geschlossen sind. Hinzu kommt dann noch der zusätzliche nächtliche Autoverkehr. Wünschenswert wären mehr Kontrollen.
Der Spielplatz am Höllberg ist leider etwas langweilig und wirkt eher ungepflegt. Es gibt leider nur ein Kombigerät mit rutsche, 3 schaukeln und eine Seilbahn. Auch ein Kleinkinder Bereich gibt es. Vielleicht könnte der vorhandene Wasser Anschluß wieder reaktiviert werden und ein paar neue spielgeräte zb eine Reifen schaukel und Karussell etc hinzukommen. Auch das Feuerwehrauto wird vermisst.
Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger müssen sich den Platz im Straßenraum teilen. Bisher hat der Autoverkehr Vorrang. Radwege, so überhaupt vorhanden und Bürgersteige sind meist viel enger bemessen. Dies führt leider vielfach dazu, dass Radfahrer aufgrund der Bedrängnisse durch den motorisierten Verkehr (zu geringer Abstand von Autos beim Überholen, Zuparken von Radwegen etc.) auf die Bürgersteige ausweichen und sich dort oft genauso rücksichtslos gegenüber Fußgängern verhalten, wie es die Autofahrer ihnen gegenüber tun. Daher ist eine Neuordnung des Straßenraums notwendig. Dass dabei dem Autoverkehr Platz weggenommen werden muss, ist zwangsläufig, aber auch unerlässlich. Zudem sollten Bereiche für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger klar voneinander abgegrenzt werden. Fußgänger, als die schwächsten Verkehrsteilnehmer, benötigen Schutz. Ebenso wie Radfahrer. Zudem bewegen sie sich umweltfreundlich fort, weil sie keine schädlichen Emissionen verursachen. Wenn sowohl Fußgänger, als auch Radfahrer überall genügend Platz, auch zum Überholen haben, gibt es keine Notwendigkeiten, dass Radfahrer die Bürgersteige nutzen. Es ist Zeit, die umweltfreundlichen Fortbewegungsarten vor dem Autoverkehr zu bevorteilen. Den Menschen und der (Luft)Qualität in unserer Stadt zum Nutzen
Kostenloser Nahverkehr für FP Inhaber fördert die Mobilität um sich Arbeit suchen zu können. Ohne diese Möglichkeit verpasst die Stadt Frankfurt Arbeitsplätze zu schaffen.
An der T-Kreuzung Alt-Praunheim/Heerstr. wäre ein Verkehrsspiegel evtl sinnvoll. Verkehrsteilnehmer von Alt-Praunheim kommend können ohne Spiegel auf nach links auf die Heerstr sehen, und müssen so immer AUF den dort eingezeichneten Zebrastreifen fahren. Die ist defintiv eine Gefahr für Fußgänger. Ein Spiegel könnte vieles vereinfachen
taktung in beide richtung für relevante tageszeiten steigern, solange ubahn gesperrt ist. bus waren extrem voll und stationen konnten in der innenstadt teilweise nicht alle fahrgäste mitnehmen
die Stadt muss bei sämtlichen politischen Entscheidungen die Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt berücksichtigen und das Prinzip der Wirtschaftlichkeit dem der Nachhaltigkeit unterordnen.
Autoposer drehen besonders gerne lautstarke Runden vor den Besuchern der Straßencafés um den Kornmarkt. Würden die Zufahrten zu den Straßen Holzgraben, Katharinenpforte, Bleidenstraße, Am Salzhaus und Kleiner Hirschgraben jeweils mit dem Zeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ versehen, so hätte sich diese Runde erledigt.
Lizensierter Amateurfunk verbindet die Welt und bietet Freiraum für Innovationen in Physik und Technik. Radiosport trainiert Jugendliche in Geschicklichkeit, Fairness und Wettbewerb.
Hier wäre ein Radweg gut. An den Wochentagen ist viel Verkehr und als Radfahrer läuft man Gefahr, übersehen zu werden.
Für eine ÖPNV-Verbindung zwischen den U-Bahnlinien U 1/9 und der U 7 sollte eine Seilbahn über dem Niddapark errichtet werden. Die Bäume sollten weitgehend erhalten bleiben, dh. man könnte hier die Vorteile einer Seilbahn ausnutzen. Die bisherigen U-Bahn-Stationen könnte man mit einem entsprechenden Turm überbauen, Fahrgäste gelangen vom U-Bahnsteig per Aufzug nach oben. Zusätzliche seitliche Treppen könnten die Kapazitäten erhöhen.
Im Hammarskjöld vor Nr 100 befindet sich ein Mülleimer, aus dem regelmäßig von Elstern und Krähen der Müll gepickt wird und quer über dem Areal verteilt wird.