Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 162/11 Betreff: Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, für eine Wohnbebauung für die Flurstücke 299/1 und 296/6 des Kleedreiecks zwischen Willmannstraße und Baumertstraße (etwa 1000qm) in Fechenheim eine Vorplanung zu erarbeiten. Begründung: Das oben beschriebene Gelände im Herzen des Stadtteils Fechenheim an prominenter Stelle und im Besitz der Stadt Frankfurt liegt seit Jahren brach. Angesichts der Wohnraumknappheit in Frankfurt ist es nicht zielführend ein derartiges Gelände über einen großen Zeitraum nicht zu nutzen und auf eine Bebauung mit Wohnungen zu verzichten. Situationsplan Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1308 2022 Die Vorlage OF 162/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 158/11 Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im OBZ 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: Alt Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstr. und Kleestr.), Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen), Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung), Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen) Seckbach: Im Trieb Riederwald: Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV Sportplatz Begründung: Den Fußgänger*innen wird zunehmend weniger Raum auf Ihren Wegen zugestanden. In vielen Straßenzügen wird schon heute rechtmäßig auf dem Gehweg geparkt. In der Praxis bleibt da oft kein ausreichender Platz für Rollator, Rollstuhl und Kinderwagen. Und diese Praxis weitet sich auf andere Straßen ohne ausgewiesene Parkfläche auf dem Bürgersteig aus. Zusätzlich wird von einer großen Zahl von Radfahrer*innen - teilweise aus eigenem Sicherheitsbedürfnis - der Fußweg als Radweg genutzt. Dieser Umstand führt zu einer weiteren Verschärfung auf Gehwegen. Das Verbot auf Radwegen zu halten oder gar zu parken wird ignoriert und eine Unterbindung dieses Zustandes findet nur in unzureichendem Maße statt. Die Strafgebühren bei Verstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, was aber leider bisher zu keiner Intensivierung der Überwachung der Regeln geführt hat. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen erfolgen. Beispiele Alt Fechenheim 17:30 Foto: Thomas Dorn selbst Alt Fechenheim 11:30 Foto: Thomas Dorn selbst Burgelehen 15:00 Foto: Thomas Dorn selbst Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1306 2022 Die Vorlage OF 158/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: Alt-Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstraße und Kleestraße), Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen), Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung), Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen) Wächtersbacher Straße Seckbach: Im Trieb, Hofhausstraße (halbseitiges Parken trotz Markierung und Platz auf der Straße) Auerfeldstraße (vor dem Huthpark), An der Marienkirche (vor dem Kindergarten - Autos stehen komplett auf dem Gehweg) Riederwald: Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV-Sportplatz Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2021, OF 147/11 Betreff: Autofreie Gestaltung der Ankergasse und des Linnéplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ankergasse und den Linnéplatz autofrei zu gestalten und nur für Anlieger und Postdienste freizugeben. Begründung: Die Ankergasse ist eine schmale Gasse, die zum Fechenheimer Linnéplatz führt. Dieser ist ein beliebter Ort zum Verweilen, Kinder spielen mit ihrem Ball, üben Fahrradfahren und Familien essen dort gerne ihr Eis. Viele Autofahrer nutzen die Ankergasse, um kurz bei der dort ansässigen Postfiliale zu halten und danach auf dem Linnéplatz zu wenden, um wieder auf die Hauptstraße zu kommen. So ist auf der kleinen Gasse und auf dem Platz immer recht viel Verkehr, es ist eng und es besteht eine erhöhte Unfallgefahr für Fußgänger und Fahrradfahrer. Die Ankergasse nur für Anlieger und Postwägen freizugeben, würde eine erhebliche Reduktion des Verkehrs und der Unfallgefahr bedeuten. Der Linnéplatz würde beträchtlich an Aufenthaltsqualität hinzugewinnen und nicht mehr als Wendemöglichkeit benutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 147/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 147/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2021, OF 160/11 Betreff: Sichtschutzwand am Spielplatz am Burglehen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Sichtschutzwand am Spielplatz Linnéplatz/Burglehen zu entfernen und durch einen Zaun zu ersetzen. Begründung: Die Sichtschutzwand am Spielplatz Burglehen ist mit Graffitis und Erde beschmutzt. Der gesamte Spielplatz wirkt dadurch kaum einladend. Durch die Wand ist der Spielplatz zur Straße Alt-Fechenheim hin nicht einsehbar. Abends und nachts können sich ungebetene Gäste dort aufhalten und Alkohol- sowie Drogen konsumieren, ohne wirklich gesehen zu werden. Morgens ist der Spielplatz häufig mit Zigarettenstummeln und Müll beschmutzt. Die Entfernung der Sichtschutzwand würde mit einem Mehr an sozialer Kontrolle des Spielplatzes einhergehen und diesen attraktiver für Familien werden lassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1307 2022 Die Vorlage OF 160/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 136/11 Betreff: Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage (grüner Rechtsabbiegepfeil) am Knotenpunkt Mainkur stadtauswärts, Kreuzung Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim zur Verhinderung von Schleichverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, den von der Hanauer Landstraße für Rechtsabbieger geltenden grünen Pfeil der Lichtsignalanlage in Richtung Fechenheim-Süd so zu programmieren, dass dieser in den Morgenstunden von 6 bis 9 Uhr nicht erscheint und Autofahrer auf das reguläre Lichtsignal der Ampelanlage warten müssen. Begründung: Der grüne Pfeil soll einen Rückstau auf der Hanauer Landstraße verhindern, indem Rechtsabbiegern nach Fechenheim schneller ein Abbiegen ermöglicht wird. Dies trifft hauptsächlich auf den abendlichen Pendlerverkehr zu, der stadtauswärts führt. In den Morgenstunden wird diese Möglichkeit nun verstärkt von Berufspendlern stadteinwärts genutzt, die den Stau auf der Hanauer Landstraße umgehen möchten und die Schleife um die Mainkur nutzen, um mit freier Fahrt durch den grünen Pfeil nach Fechenheim-Süd einzubiegen. Dadurch kommt es zu einer erhöhten Verkehrsbelastung auf den Straßen Alt-Fechenheim und den parallel zur Hanauer Landstraße verlaufenden Straßen Am Gansbühel, Jakobsbrunnenstraße und Adam-Opel-Straße. Ein Ausschalten des grünen Pfeils in den Morgenstunden würde hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 136/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 128/11 Betreff: Instandsetzung der Ziegelsteinmauer auf der Helmut-Sittler-Promenade und der 2. Bucht am Fechenheimer Mainufer (Höhe Arthur-von-Weinberg-Steg) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Instandsetzung der Ziegelsteinmauer auf der Helmut-Sittler-Promenade in Höhe der Straßenbahnhaltestelle Alt-Fechenheim zu veranlassen sowie die grundhafte Erneuerung der 2 Bucht in Höhe des Arthur-von-Weinberg-Stegs. Begründung: Die Steine der Ziegelsteinmauer sind großflächig locker und liegen nur noch lose auf. Die großen Kalksandsteinquader der 2. Bucht (Anlegestelle für Kanu, etc.) am Fechenheimer Mainufer sind in den Zwischenräumen freigespült, dadurch erodiert das Ufer zusehends und es bilden sich große Löcher. Es kommt zu einer starken Beschädigung des Ufers. Zudem bilden die Löcher eine Gefahrenquelle für Mensch und Tier. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 856 2021 Die Vorlage OF 128/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 117/11 Betreff: Poller gegen Falschparker auf der Straße Alt-Fechenheim vor der Bäckerei Eifler für eine barrierefreie Nutzung des Gehweges durch Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, vor der Bäckerei Eifler auf dem Gehweg der Straße Alt-Fechenheim Poller zu errichten, in Höhe von Hausnummer 117 bis 107, um zu vermeiden, dass Fahrzeuge dort unberechtigt parken und den Gehweg blockieren. Begründung: Regelmäßig kommt es zu gefährlichen Situationen durch parkende Autos, weil Fußgänger, Passanten mit Rollatoren oder Kinderwagen an dieser Stelle auf die stark befahrene Straße ausweichen müssen. Quelle: S. Neubauer Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 853 2021 Die Vorlage OF 117/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 67/11 Betreff: Fahrradwege - 05 - Neufassung Fahrradweg. Haltestelle Alt-Fechenheim-Straße Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Haltestelle Alt-Fechenheim und der Straße Alt-Fechenheim neu zu planen. - Bei der Neuplanung ist ein sicherer Übergang für Fahrradfahrer und Fußgänger zu gewährleisten. - Die Nutzung des Fahrradweges in beide Richtungen ist zu kennzeichnen. - Die Planungen sollten eine Reduzierung der Geschwindigkeit des Autoverkehrs beinhalten. Begründung: An der Stelle der Haltestelle Alt-Fechenheim endet der rechtsseitige Fahrradweg in Richtung Mainkur. Sowohl vom Mainuferweg kommend, als auch von Alt-Fechenheim kommend, muss man als Fahrradfahrer entweder auf den Schienen fahren oder die Straßenseite wechseln und gegen die Fahrtrichtung fahren. Wobei die Ausschilderung von Fechenheim kommend ungenügend ist. Eine Neufassung dieses Bereiches sollte die Sicherheit erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 67/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 802 2021 Die Vorlage OF 67/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Antrages gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 32/11 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit in der Pfortenstraße ab Hausnummer 32 bis 38 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob in der Pfortenstraße vor der Hausnummer 32 bis 38 Bordsteinaufsetzer (Frankfurter Hüte) angebracht werden können. Sollte die Maßnahme nicht umsetzbar sein, bitten wir das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) einen alternativen Vorschlag für mehr Verkehrssicherheit zu machen. Begründung: In diesem Bereich ist die Straße, durch auf der Fahrbahn einseitig parkende Fahrzeuge, sehr eng. Das Passieren zweier Kraftfahrzeuge ist nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme möglich. Anwohner beobachten aber immer wieder, dass Fahrzeuge auf den Gehweg ausweichen, um nicht warten zu müssen. Dies erfolgt mit erhöhter Geschwindigkeit und birgt eine deutliche Gefahrenquelle für Anwohner und Fußgänger. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 32/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 494 2021 Die Vorlage OF 32/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 127/11 Betreff: Sitzbänke und Bepflanzungen am Linnéplatz erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Linnéplatz die maroden Sitzbänke durch neue zu ersetzen und die Bepflanzung zu erneuern. Begründung: Der Linnéplatz ist ein Aushängeschild von Alt-Fechenheim. Hier finden jährlich das traditionelle Fechenheimer Fischerfest und der Weihnachtsmarkt statt. Die Sitzgelegenheiten im Mittelpunkt des Linnéplatzes sind marode und teils gefährlich, da sich Holzsplitter ablösen. Zudem ist die Bepflanzung unschön und ungepflegt bis verschmutzt. Wir fordern die Sanierung der Sitzmöglichkeiten sowie eine neue und repräsentative Bepflanzung der Beete. Die regelmäßige Pflege der Pflanzen durch das Grünflächenamt sollte garantiert sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 127/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 33/11 Betreff: Einrichten von Parken auf dem Gehweg in der Mittelseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Zeichen 315 der Anlage der StVO (Gehwegparken) in der Mittelseestraße zwischen Pfortenstraße und Am Hennsee einzurichten. Begründung: Ordnungsgemäß am Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge verringern die restliche Fahrbahnbreite auf unter 3 Meter, weshalb die Freiwillige Feuerwehr Fechenheim nicht mehr linksseitig im Einsatzfall aus ihrem Gerätehaus ausrücken kann. Gehwegparken würde Abhilfe schaffen. Der Bürgersteig ist auf beiden Seiten so breit, dass trotz Gehwegparken beispielsweise eine Person mit Kinderwagen dort passieren kann. Zum besseren Verständnis sind zwei Bilder beigefügt. Es bleibt dem Magistrat überlassen, welche Seite die Einrichtung erhält. Die gerade Hausnummernseite würde sich anbieten, weil dort das Parken nur auf einem kurzen Stück erlaubt ist. (linksseitig gerade Hausnummern) Quelle: B. Wiewiorra Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 33/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 495 2021 Die Vorlage OF 33/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU und 2 LINKE. gegen GRÜNE, 1 LINKE. und FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 34/11 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den Stadtteilen einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, mit der Wirtschaftsförderung die 80% Förderung für Kommunen des BMVI zu nutzen um dringend benötigte Ladepunkte für Elektrofahrzeuge im Frankfurter Osten anzubieten. Folgende Orte stehen zur Disposition: Priosierung in den jeweiligen Stadtteilen von oben nach unten: Fechenheim: 2 Ladeplätze am Parkplatz Friedhof Fechenheim 2 E-Ladeplätze am Kleedreieck westl. des Taxistands mit Option eines Schnellladers. Dies wäre interessant für Taxis, da sich dort ebenfalls ein Taxiwarteplatz befindet. 2 E-Ladeplätze in Fechenheim am Sportplatz Pfortenstraße 2 E-Ladeplätze vor dem 7.Revier oder auf dem Parkplatz an der Ankergasse. Riederwald: 2 E-Ladeplätze in der Schäfflestraße, Bereich der katholischen Kirche 2 E-Ladeplätze Parkplatz unter der Autobahnbrücke am Erlenbruch Begründung: Im Frankfurter Osten gibt es viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern ohne Tiefgaragen wohnen. Öffentliche Ladestationen in den Wohngebieten gibt es nicht. Die Bürger mit e-Autos versuchen diesen Mangel mit den Schnellladepunkten am Supermarkt Kaufland auszugleichen. Die Ladepunkte im Hessen-Center sind sehr hochpreisig und werden daher gemieden. Am Kaufland bilden sich inzwischen schon Schlangen vor den Ladesäulen. Ideal wäre es, wenn bereits bei der Zulassung eines E-Fahrzeugs erfasst wird, an welchem Ort geladen wird, zu welcher Zeit meistens geladen wird und ob dieser Bürger auf öffentliche Ladestationen angewiesen ist. In Amsterdam wird dieses bereits mit Erfolg seit Jahren praktiziert und die öffentlichen Ladepunkte entsprechend Fahrzeugen zugeordnet. Wenn ein naher Ladepunkt eine zu hohe Auslastung hat, wird ein neuer Ladepunkt in Auftrag gegeben. Dieser wird dann direkt vor dem Haus dieses Bürger gesetzt oder dort wo es in der direkten Umgebung möglich ist. Frankfurt rangiert momentan bei der Anzahl der verfügbaren Ladepunkte weit abgeschlagen und schon gar auch nur in der Nähe bei irgendeiner Großstadt Deutschlands. Frankfurt findet sich bei der Anzahl der öffentlichen E-Ladepunke im Ranking sogar hinter der Kleinstadt Regensburg. Dies wirkt sich natürlich auf die bei uns in Frankfurt unterdurchschnittliche Anzahl an rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen aus. Seit zwei Jahren gibt es nur Versprechungen und keinerlei Maßnahmen. Der einzige Entschuldigungsgrund den man immer wieder aus der Verwaltung hört, ist: "Die Stadtverordnetenversammlung hat eine städtische Beteiligung an E-Ladepunkten abgelehnt und deshalb wird nichts in dieser Richtung unternommen." Es muss doch mehr Alternativen geben um eine Infrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge zu errichten. Unternehmer berichten über eine schleppende Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt: "Wir haben seit knapp drei Jahren versucht, in Frankfurt Fuß zu fassen", sagt Ulf Schulte, Managing Director und Geschäftsführer der Allego GmbH. . ."Der angekündigte Gestattungsvertrag wurde von der Stadt bis heute nicht vorgelegt", so Schulte. "Zudem war die Abstimmung der Standorte mit den zuständigen Behörden ergebnislos. Mit der Zeit sind wir zu dem Schluss gekommen, dass sich das Projekt leider nicht wie geplant umsetzen lässt und haben uns deshalb bedauerlicher Weise zurückziehen müssen." Quelle: Interview: electrive.net Im ersten Quartal 2021 sind bereits 10% aller Neuwagen in Deutschland batterie-elektrisch angetrieben. Fast alle Autohersteller wollen spätestens in den nächsten 9 Jahren oder noch früher keine oder nur noch einen sehr geringen Prozentsatz an konventionellen Verbrennerfahrzeugen verkaufen. Von der großen Elektrotaxiflotte in Frankfurt ist momentan gar nichts mehr zu hören. Priorisierung des nachhaltigen Verkehrs in der Stadt Frankfurt ist bereits lange überfällig. Eine nötige Infrastruktur für alle Bürger mit aufzubauen, ist dafür zwingend erforderlich. Es wäre zielführend nun endlich bei den E-Ladepunkten in Wohngebieten anzusetzen und dieser Thematik etwas mehr Beachtung zu schenken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 34/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 41 2021 Die Vorlage OF 34/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "Parkplatz Friedhof Fechenheim" die folgenden Worte ergänzt werden: "oder in der Starkenburger Straße". Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2021, OF 800/11 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Bessere Anbindung Fechenheims an die Innenstadt (Erreichbarkeit U-Bahn-Station "Ostbahnhof") durch Linienverlaufsänderungen der Buslinie 31 bis Fechenheim Haltestelle "Baumertstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die geplante Änderung der Streckenführungen der Buslinie 31 nicht nur bis zur Hugo-Junkers-Straße führt sondern noch die Haltestellen Jakobsbrunnenstraße und Alte Post/Baumertstraße in Fechenheim-Süd einbindet. Zudem soll die Buslinie als Expressbuslinie geführt werden. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 31 über Zoo - Ostbahnhof - Hafenmühlenweg - Kaiserleibrücke - Dieselstraße - Daimlerstraße Süd -Weismüllerstr. Ost - Weismüllerstr. West - Schielestraße - Peter-Behrens-Str. - Hugo-Junkers-Str. - Carl-Benz-Str. Nord vor. Mit der Verlängerung der Buslinie 31 von der Kaiserleibrücke bis zur Hugo-Junkers-Str. soll eine bessere Anbindung der Gewerbestandorte erreicht werden. Für die zusätzliche Anbindung Fechenheim-Süd wären dabei nur zwei weitere Haltestellen notwendig. Die Linienführung über die Haltestelle Jakobsbrunnenstr. sowie Alte Post/Baumertstraße. Dies würde zusätzlich eine verbesserte Anbindung der Fechenheimer Bürger sowie der Mitarbeiter des Industriestandortes Allessa GmbH bedeuten, die damit schneller den Ostbahnhof und somit die U-Bahn zur Innenstadt erreichen, als mit der sehr zeitintensiven Nutzung der Straßenbahnlinie 11. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 673 2021 Anregung OA 674 2021 Anregung OA 675 2021 Anregung OA 676 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 673, OA 674, OA 675, OA 676 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 798/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 799/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 800/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 801/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 789/11 Betreff: Errichtung eines Fußgängerüberwegs vom Kleedreieck (Alt-Fechenheim 72) über die Willmannstraße in Richtung Alt-Fechenheim 74 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der o.g. Stelle einen Fußgängerüberweg zu errichten, der die Sicherheit der querenden Fußgänger erhöht. Begründung: Vom Kleedreieck kommend queren viele Fußgänger die Willmannstraße, um die Einkaufsstraße Alt-Fechenheim zu erreichen sowie die dort ansässigen Geschäfte. Die Willmannstraße ist an dieser Ecke zum Kleedreieck stark befahren und durch den kurvigen Verlauf der Fahrbahn für Fußgänger schlecht einsehbar. Ein Fußgängerüberweg schafft mehr Sicherheit für die Fußgänger und erhöht die Aufmerksamkeit der Autofahrer gegenüber den schwächsten Verkehrsteilnehmern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6962 2020 Die Vorlage OF 789/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD und 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2020, OF 787/11 Betreff: Kreuzungsbereich Gründenseestraße/Baumertstraße sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: An der Kreuzung Baumertstraße X Gründenseestraße einen Spiegel zu installieren. Der Spiegel soll gegenüber der Einmündung Gründenseestr. (aus dem Sackgassenbereich, in dem sich der Bunker befindet) installiert werden, um Fahrzeugen die nach links in die Baumertstraße einbiegen bessere sicht auf den ankommenden Verkehrt zu gewährleisten. Begründung: Durch den hohen Parkdruck im Gebiet, sowie die immer größer werdenden Fahrzeuge wird der Einmündungsbereich oft sehr knapp mit großen Fahrzeugen zugeparkt, so dass man kaum in die Baumertstraße sehen kann und herannahende Fahrzeug erst im letzten Moment erkennen kann. Mit einem Spiele ließen sich gefährliche Situationen vermeiden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 787/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 787/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2020, OF 776/11 Betreff: Einrichtung eines Drängelgitters auf der Helmut-Sittler-Promenade im Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Arthur-von-Weinberg-Steg" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der Helmut-Sittler-Promenade im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Arthur-von-Weinberg-Steg ein Drängelgitter zu errichten. Das Drängelgitter sollte so angebracht werden, dass Personen mit eingeschränkter Mobilität und Familien mit Kinderwagen problemlos passieren können. Quelle: Foto S. Neubauer Begründung: Die Helmut-Sittler-Promenade wird immer stärker von Fahrradfahrern, E-Bikern und motorisierten Kleinkrafträdern genutzt, die teils mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind. Insbesondere im Bereich der Straßenbahnhaltestelle kommt es zu einem vermehrten Aufeinandertreffen von diesen Verkehrsteilnehmern und Fußgängern, welche die Straßenbahnhaltestelle erreichen wollen. An diesem Engpass kommt es nicht selten zu Drängeleien, aggressivem Klingeln und Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Nutzern der Promenade. Ein Drängelgitter könnte dabei helfen, den Konflikt zu entschärfen, die Geschwindigkeit zu reduzieren und die Rücksichtnahme zu erhöhen. Dies würde einen sicheren Raum schaffen und die Gefährdung von Fußgängern jeden Alters minimieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6626 2020 Die Vorlage OF 776/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2020, OF 774/11 Betreff: Änderung der Parksituation Pfortenstraße 1, ehemaliges 7. Revier Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Straßenverkehrsamt anzuweisen, fünf Parkplätze vor dem ehemaligen 7. Polizeirevier für die Polizei bereitzustellen und die restlichen Stellplätze für die Öffentlichkeit freizugeben. Begründung: In Fechenheim herrscht großer Parkdruck. Nach dem Wegzug des 7. Polizeireviers werden die Parkplätze dringend benötigt, um in diesem Bereich für Entlastung zu sorgen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6625 2020 Die Vorlage OF 774/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, vier der Parkplätze vor dem ehemaligen 7. Polizeirevier in der Zeit von montags bis freitags, 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, für Einsatzfahrzeuge und Besucher des Reviers für die Polizei bereitzustellen und die restlichen Stellplätze für die Öffentlichkeit freizugeben. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, nach Ablauf eines Jahres zu prüfen und zu berichten, ob weitere Parkplätze freigegeben werden können." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 754/11 Betreff: Wohnbebauung auf dem Kleedreieck Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass das Kleedreieck im gesamten, das Grundstück Willmannstraße 1 im besonderen nach mindestens 30 Jahren Debatte und 11 Jahren intensiver, aber erfolgloser Bearbeitung im Rahmen des Projekts aktive Kernbereiche (Stadtplanungsamt und aktive Nachbarschaften) dringend benötigter Wohnbebauung zugeführt wird Begründung: Das Areal Kleedreieck im Zentrum des Stadtteils gelegen, wurde, obwohl mindestens zur Hälfte in städtischer Hand, nie einer adäquaten, dringend benötigten Wohnbebauung zugeführt. Nach 30 Jahren müssen nun alle Hürden überwunden werden und das eigentliche Ziel mehr Wohnraum in Frankfurt zu schaffen, zeitnah auch für diesen Bereich anvisiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 754/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6609 2020 Die Vorlage OF 754/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2020, OF 750/11 Betreff: Geschwindigkeitsmessung in der Baumertstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Stadtpolizei anzuweisen, Messungen in der Baumertstraße, zwischen den Hausnummern 50 und 69 vorzunehmen. Diese Messungen sollten in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 11.00 Uhr und wieder zwischen 15.30 Uhr und 19.00 Uhr durchgeführt werden. Begründung: Ein erheblicher Anteil der Fahrzeugführer hält sich nicht an die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km. Da die Baumertstraße von vielen Passanten, Kindern und auch immer zahlreicher von Fahrrädern genutzt wird, ist hier Geschwindigkeitsmessung erforderlich, bevor es zu ernsthaften Unfällen kommt.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 687/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Umgestaltung Spielplatz Am Hennsee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Umgestaltung des Spielplatzes am Hennsee werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der oben genannte Spielplatz liegt mitten in einer Wohnbebauung und in direkter Nähe zu einem Kindergarten. Durch die nachmittägliche und abendliche Nutzung durch Jugendliche kommt es immer wieder zu erheblicher Lärmbelästigung der Anwohner. Der Kindergarten, der diesen Spielplatz maßgeblich nutzt, benötigt hingegen eher einen Spielplatz für Kleinkinder. Um beiden Anliegen Rechnung zu tragen, wäre es sinnvoll den Spielplatz Konstanzer Str./ Bodenseestr. für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten und in diesem Zuge den oben genannten Spielplatz zu einem für Kleinkinder interessanten Spielplatz umzugestalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 83 2020 Die Vorlage OF 687/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 683/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) in einem desolaten Zustand durch großflächige und tiefe Schlaglöcher. Das tägliche Verkehrsaufkommen auch durch den Schwerlastverkehr der Allessa Chemie macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist weiterhin eine wichtige Verbindungsstraße für Pendler. Eine Erneuerung ist längst überfällig und sollte vorrangig vor anderen Erneuerungen stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 79 2020 Die Vorlage OF 683/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 688/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes Konstanzer Straße/Ecke Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes an der Konstanzer Straße/ Bodenseestraße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der oben genannte Spielplatz ist in den letzten Jahren stark verfallen und viele Spielgeräte wurden aufgrund des maroden Zustands demontiert. An dieser Stelle ist jedoch ein funktionierender Treffpunkt für Kinder und Jugendliche dringend nötig, eine Aufwertung des Platzes ist daher dringend geboten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Konzept eher ältere Kinder und Jugendliche anspricht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 84 2020 Die Vorlage OF 688/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 643/11 Betreff: Erhalt der Familienbildung des Kinder- und Familienzentrums Pfortenstraße 44 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich für den Erhalt der Familienbildung des Kinder- und Familienzentrums in der Pfortenstraße 44 einzusetzen. Begründung: Das zum Kinder- und Familienzentrum gehörende Haus der Familienbildung (ehemaliges Pfarrhaus), welches dem Evangelischen Regionalverband gehört, möchte dieser verkaufen. Da es die Stadt Frankfurt bis dato nicht kaufen möchte, könnte dies bei einem Verkauf an Dritte bedeuten, dass die wichtige Arbeit des Familienzentrums dort nicht mehr stattfinden kann. Diese Arbeit beinhaltet z.B. stadtteiloffene Angebote für Familien und die stark nachgefragte Sozialberatung. Ohne dieses wichtige, kostenfreie Angebot, das zu jedem Kinder- und Familienzentrum gehört, würde der Stadtteil abgewertet werden und Personen, welche ein entsprechendes Angebot annehmen wollten, müssten in andere Stadtteile ausweichen. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5697 2020 Die Vorlage OF 643/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2019, OF 606/11 Betreff: Poller zum Schutz der Radfahrer und Fußgänger auf der Straße Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat 11 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auf der Straße Alt-Fechenheim in Höhe der Hausnummer 68 Poller so anzubringen, dass ein Halten von Kraftfahrzeugen auf dem Radweg direkt vor dem Kiosk nicht mehr möglich ist. Begründung: Der Radweg in diesem Bereich wird regelmäßig von haltenden Kraftfahrzeugen zugeparkt. Die PKW-Fahrer halten in der Regel zwar nur kurz, um sich im dort ansässigen Kiosk einzudecken, blockieren dabei aber nicht nur rücksichtslos den Radweg, sondern lassen auch sehr oft die Tür der Fahrerseite so offenstehen, dass Radfahrer und Fußgänger gezwungen sind zu warten oder auf die Straße auszuweichen. Dabei befindet sich für PKW's z.B. eine Haltemöglichkeit in unmittelbarer Nähe auf dem Kleedreieck Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 606/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 606/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 11 am 02.12.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 606/11 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2019, OF 598/11 Betreff: Martin-Böff-Gasse Einbahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird auf Grund immer wieder vorkommender Beinahe-Unfall-Situationen durch 360 Grad Wendungen aus der Straße Alt Fechenheim in die Martin-Böff-Gasse, aufgefordert, die Martin-Böffgasse zwischen Schießhüttenstraße und Pfortenstraße zur Einbahnstraße in Richtung Süden umzuwidmen. Die neue Situation ist durch entsprechende Beschilderung auszuweisen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 598/11 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2019, OF 602/11 Betreff: Zustand der Fußgängerbrücke Arthur-von-Weinberg-Steg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Arthur-von-Weinberg-Steg ist 38 Jahre alt. Bauzustand und Erhaltungsmaßnahmen sind dem Ortsbeirat weitestgehend unbekannt. Beunruhigt durch die Schließung der Cassella Fußgängerbrücke, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Wie ist der Zustand des Arthur-von-Weinberg Stegs? Ist eine Sanierung dieses Brückenbauwerks in absehbarer Zeit notwendig? Ist der Bestand und die Benutzung dieser Fußgängerbrücke langfristig gesichert? Begründung: Der Arthur-von-Weinberg Steg ist eine für viele Fechenheimer eine hoch relevante und wichtige Verbindung in die Nachbarstadt Offenbach, deren Stadtteile Bürgel und Rumpenheim, den Badesee Schultheiß und den Rumpenheimer Mainbogen. Die Menschen auf beiden Seiten des Ufers verlassen sich auf Existenz und die Benutzbarkeit dieser Mainquerung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1376 2019 Die Vorlage OF 602/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2019, OF 582/11 Betreff: Casssella-Brücke schnellstmöglich wieder öffnen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Wegen Baummängeln wurde die Cassella Brücke, die Fechenheim Nord, mit dem Ortskern verbindet überraschend geschlossen. Der Magistrat wird gebeten: kurzfristig, durch bauliche Sicherungsmaßnahmen (wie z.B. zusätzliche Abstützungen) eine Öffnung der Brücke zu ermöglichen; mittelfristig ein Sanierungs- oder Neubaukonzept zu entwickeln und die benötigten Finanzmittel bereit zu stellen; langfristig die Brückenkonstruktion barrierefrei zu gestalten, damit sie für Radfahrer, Rollstühle, Kinderwagen etc. ohne Einschränkungen nutzbar ist. Der Magistrat wird gebeten den Ortsbeirat über zeitliche Planungen und Zwischenergebnisse zeitnah zu informieren. Begründung: Selbst wenn die Brücke nicht massenhaft genutzt wird, ist sie, seit 1964, für jede/n Nutzer*in eine wichtige Möglichkeit und Abkürzung um die Stadtteile Fechenheim Nord und Alt-Fechenheim zu verbinden. Die Brücke muss daher kurzfristig wieder nutzbar gemacht werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4767 2019 Die Vorlage OF 582/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2019, OF 574/11 Betreff: Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen Vorgang: EA 57/18 OBR 11; ST 1338/18 Der Ortsbeirat 11 möge beschließen: der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann die bisherige Mittelmarkierung durch eine doppelt durchgezogene Linie ersetzt werden kann. Begründung: In der ST 1338 wurde vom Magistrat die Anbringung einer doppelten Mittelmarkierung anstelle von Leitschwellen in Erwägung gezogen. Die Umsetzung dieser Maßnahme steht noch aus. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 57 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1338 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1315 2019 Die Vorlage OF 574/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 571/11 Betreff: Einzäunung des Spielplatzes am Fechenheimer Leinpfad; Mainufer in Fechenheim-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Den Spielplatz am Fechenheimer Leinpfad, Mainufer in Fechenheim-Süd, unverzüglich mit einem Zaun zu sichern. Begründung: Der Spielplatz am Mainufer in Fechenheim-Süd, in der Nähe des Bootshaus, ist für Kleinkinder ausgelegt. Die Kinder können ungehindert vom Spielplatz zum Wasser gelangen. Damit die spielenden Kinder den optimalen Schutz erhalten, soll ein Zaun um den Spielplatz gezogen werden. Damit die dort vor Ort wohnenden Wildtiere nicht eingeschränkt werden und auch immer wieder aus der Spielplatzfläche heraus können, soll der Zaun so konzipiert werden, dass diese Tiere zwar aus- und eingehen können, die Kinder jedoch nicht einfach das Spielplatzgelände verlassen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4764 2019 Die Vorlage OF 571/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2019, OF 557/11 Betreff: Einrichtung Absolutes Halteverbot Am Hennsee/Baumerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Am Hennsee in Fahrtrichtung Mittelseestraße auf der rechten Fahrbahnseite das Eingeschränkte Halteverbot (Z. 286 StVO) in ein Absolutes Halteverbot (Z. 283 StVO) zu ändern. Begründung: Trotz Z. 286 parken regelmäßig in nicht geringer Anzahl verkehrswidrig Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand Am Hennsee in Fahrtrichtung Mittelseestraße. Die ohnehin schon enge Straße wird dadurch noch weiter zum Nadelöhr. Ein Absolutes Halteverbot wurde hier die Dringlichkeit der Notwendigkeit des Freihaltens der entsprechenden Fahrbahnseite noch besser zum Ausdruck bringen als es das Eingeschränkte Halteverbot tut. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4645 2019 Die Vorlage OF 557/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2019, OF 541/11 Betreff: Beseitigung der Fahrbahnaufwölbung Konstanzer Straße/Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrbahnaufwölbung auf der Konstanzer Straße vor der Bushaltestelle Bodenseestraße zu beseitigen. Begründung: Seit November wölbt sich die Fahrbahn in diesem Bereich mittig des Fahrstreifens ca. 20 cm nach oben. Dies stellt eine konkrete Gefährdung für Radfahrer und motorisierte Zweiradfahrer dar. Ein kaum bis gar nicht sichtbares Hinweisschild (Achtung Aufwölbung) als erste Maßnahme des Magistrats seit Auftreten der Gefährdung ist nicht ausreichend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4456 2019 Die Vorlage OF 541/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2018, OF 473/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) in einem desolaten Zustand durch großflächige und tiefe Schlaglöcher. Das tägliche Verkehrsaufkommen auch durch den Schwerlastverkehr der Allessa Chemie macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist weiterhin eine wichtige Verbindungsstraße für Pendler. Eine Erneuerung ist längst überfällig und sollte vorrangig vor anderen Erneuerungen stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 285 2018 Die Vorlage OF 473/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2018, OF 444/11 Betreff: Alkoholverbot auf der Helmut-Sittler-Promenade Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Alkoholverbot für die Helmut-Sittler-Promenade zu erlassen. Begründung: Die Helmut-Sittler-Promenade ist eine neuangelegte Promenade entlang des Mains in Fechenheim. Es findet reger Fußgänger und Fahrradverkehr statt. Eine definitive Aufwertung des Erscheinungsbildes von Fechenheim, welches durch die Umgestaltung der Stichstraßen zwischen Alt-Fechenheim und Helmut-Sittler-Promenade noch zusätzlich verstärkt wird. Bedauerlich, dass Besucher des Stadtteils und die Fechenheimer Bürger nicht einfach ihre Seele bei einem schönen Spaziergang baumeln lassen können, da täglich und rund um die Uhr neuralgische Punkte auf der Promenade von augenscheinlich ungepflegten, zu jederzeit offensichtlich stark alkoholisierten und alles und jeden anpöbelnden Menschen besetzt werden. Obendrein finden sich vermehrt täglich Menschen dort ein, die Drogen in Form von Marihuana und Haschisch konsumieren. Eine Überwachung durch die Polizei- und Ordnungsbehörden führte bislang nicht zu einem Erfolg, den Zustand zu verbessern. Dadurch trauen sich viele Bürger jeglichen Alters nicht mehr alleine und bei Dämmerung erst recht nicht mehr auf die Promenade. Ein Alkoholverbot würde die öffentliche Ordnung wiederherstellen und der Promenade ihre ursprüngliche Bestimmung wiedergeben. Weiterhin würde eine regelmäßige Kontrolle durch die genannten Behörden, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 444/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen 1 SPD und CDU (= Annahme); bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2018, OF 496/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Umgestaltung Spielplatz am Hennsee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Umgestaltung des Spielplatzes am Hennsee werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der oben genannte Spielplatz liegt mitten in einer Wohnbebauung und in direkter Nähe zu einem Kindergarten. Durch die nachmittägliche und abendliche Nutzung durch Jugendliche kommt es immer wieder zu erheblicher Lärmbelästigung der Anwohnerinnen und Anwohner. Der Kindergarten, der diesen Spielplatz maßgeblich nutzt, benötigt hingegen eher einen Spielplatz für Kleinkinder. Um beiden Anliegen Rechnung zu tragen wäre es sinnvoll, den Spielplatz Konstanzer Straße/Bodenseestraße für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten und in diesem Zuge den oben genannten Spielplatz zu einem für Kleinkinder interessanten Spielplatz umzugestalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 305 2018 Die Vorlage OF 496/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 503/11 Betreff: Haushalt 2019 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Mittel in den Haushalt eingestellt, um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes ein kostenloses WLAN-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, auf dem Kita-Vorplatz Alt-Fechenheim, auf dem Burglehen und am kleinen Einkaufszentrum in der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Informationen und Angebote der Kommunen, des ÖPNVs (Verspätungen, Ausfall etc.) werden ausführlich nur noch im Internet bereitgestellt. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenlosen Internetzugangs per WLAN an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 312 2018 Die Vorlage OF 503/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2018, OF 497/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün und Freiflächen Sanierung des Spielplatzes Konstanzer Straße/Ecke Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um eine Sanierung und Umgestaltung des Spielplatzes Konstanzer Straße/Bodenseestraße zu ermöglichen, werden In den Haushalt die notwendigen Mittel eingestellt Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Der Spielplatz ist sanierungsbedürftig. Die Aufwertung des Platzes wurde immer wieder verschoben und ist daher nun dringend notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 306 2018 Die Vorlage OF 497/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2018, OF 421/11 Betreff: Bebauung Kleedreieck/Willmannstraße Vorgang: ST 1531/08; ST 127/09 Der Ortsbeirat möge beschließen: wir bitten den Magistrat mitzuteilen ob es aktuell Pläne für eine Bebauung des sogenannten Kleedreiecks in Fechenheim gibt, ob dort Einzelhandelsflächen geplant sind und falls ja, wann mit einer Realisierung der Bebauung zurechnen ist? Falls keine Planungen bekannt sind: Sieht der Magistrat eine Möglichkeit dort bezahlbaren Wohnraum durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Holding zu realisieren? Begründung: Auf Anfrage des OBR 11 teilte der Magistrat im Jahr 2008 Pläne für den Bau eines Altenpflegeheims und Einkaufsflächen mit (ST 1531/2008). Im Januar 2009, das der Investor insolvent sei (ST 127/2009). Seither ist dort nichts geschehen. Angesichts des zunehmenden Mangels an bezahlbarem Wohnraum und den nach wie vor fehlenden Einzelhandelsflächen sollte geprüft werden, ob an dieser Stelle eine Bebauung durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft möglich ist. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.10.2008, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2009, ST 127 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1037 2018 Die Vorlage OF 421/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, 1 BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung 1 BFF
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2018, OF 352/11 Betreff: Sparkassenfiliale Frankfurt Riederwald - Schließung verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich für den Erhalt der Sparkassenfiliale im Riederwald einzusetzen, die im Juli / August 2018 geschlossen werden soll. Der Magistrat möge die Frankfurter Sparkasse daran erinnern, dass sie als Anstalt des öffentlichen Rechts den damit verbundenen Gemeinnützigkeitsauftrag im Rahmen der Daseinsvorsorge zu erfüllen hat. Die Sparkasse, Tochter der Landesbank Hessen Thüringen, wirbt auf ihrer Homepage damit, dass ihre Stärke in der persönlichen Beratung liegt und sie hierfür über das dichteste Netz von Filialen und Beratungscentern zu verfügt. Der Magistrat möge darauf drängen, dass dieses Versprechen eingehalten wird. Begründung: Auszug der Frankfurter Sparkasse: www.frankfurter-sparkasse.de - Unternehmensportrait: Marktführerin im Privatkundengeschäft im Rhein-Main-Gebiet. Die Frankfurter Sparkasse bietet als Teil des Konzerns der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen und mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe sämtliche Finanzdienstleistungen für Privat-, Gewerbe- und Firmenkunden. Die persönliche Beratung ist der wichtigste Grund für 40 Prozent aller Frankfurter, ihre Bankgeschäfte mit der Frankfurter Sparkasse zu tätigen. Hierfür verfügt sie in der gesamten Region über das dichteste Netz von Filialen und Beratungscentern. Online-Banking und Online-Beratung ergänzen das Serviceangebot im Internet. Darüber hinaus übernimmt die Frankfurter Sparkasse seit jeher gesellschaftliche Verantwortung. Gemeinsam mit der Stiftung der Frankfurter Sparkasse fördert und gestaltet sie das Leben der Bürger und die Zukunft der Region. Die Filiale ist nachdem die Filiale in der Wächtersbacher Straße geschlossen wurde nicht nur für Riederwälder Kunden, sondern auch für Fechenheim-Nord Anlaufstelle. Es gibt dort nicht mal mehr einen Geldautomaten. Lediglich im Supermarkt Kaufland gibt es einen Automaten der ING-Diba Bank, was bedeutet, dass die Abhebung mit Fremd-nutzungsgebühren verbunden ist. Die Schließung bedeutet also nicht nur einen herben Verlust für den Stadtteil Riederwald. Die lokale Versorgung mit einem dichten Filialnetz ist für die Bürgerinnen und Bürger von elementarer Bedeutung, insbesondere für Seniorinnen und Senioren. So ist oftmals zu beobachten, dass diese aufgrund des fortgeschrittenen Alters nicht mehr in der Lage sind den Geldautomaten zu benutzen. Auch bei sonstigen Bankgeschäften wird die Hilfe der bemühten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt. Für diesen Personenkreis ist es entscheidend, dass sich in den Stadtteilen selbst Filialen befinden. Eine lange Anfahrt in andere Stadtteile ist oftmals (insbesondere unter Beachtung der körperlichen Konstitution) nicht möglich. Ähnliches trifft auf die Mitbürgerinnen und Mitbürger zu, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Auch für diese Personen ist der persönliche Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Grundvoraussetzung für die Abwicklung ihrer Bankgeschäfte. Die Schließung von Filialen in den Stadtteilen führt dazu, dass dieser Personenkreis von der alltäglichen Erledigung ihrer Bankgeschäfte ausgeschlossen wird. Ein SB Automat hilft in diesen Fällen nicht. Die Frankfurter Sparkasse nimmt als Anstalt des öffentlichen Rechts wichtige Gemeinnützigkeitsaufgaben wahr. Nach § 2 VI 2 Hessisches Sparkassengesetz ist die Erzielung von Gewinnen nicht der Hauptzweck des Geschäftsbetriebs der hessischen Sparkassen. Insofern soll sich die Frankfurter Sparkasse auf ihren Auftrag zurückbesinnen. Zwar ist es verständlich, dass gerade in den sozial schwächeren Stadtteilen ein gewinnorientiertes Betreiben von Filialen mangels investitionskräftigem Kundenstamm schwierig ist. Dies ist allerdings durch gewinnbringende Filialen im Sinne der Daseinsvorsorge auszugleichen. Eine Schließung von Filialen in den sozial schwächeren Stadtteilen trifft gerade diejenigen, die für die aktuelle betriebswirtschaftliche Lage der Sparkasse am wenigsten die Verantwortung zu tragen haben. In ST 572 hat der Magistrat eine Stellungnahme der Sparkasse bezüglich der erfolgten Schließung in Kalbach veröffentlicht. Vorsorglich möchten wir der dortigen Argumentation entgegentreten, falls dies auch für den Riederwald angeführt wird. Die Sparkasse verweist dort darauf, dass die Filiale nicht den heutigen Diskretionsanforderungen entsprechen würde und daher eine unrentable Sanierung notwendig sei. Die Bürgerinnen und Bürger werden liebend gerne auf eine Sanierung verzichten, wenn dafür die Filiale im Stadtteil erhalten bleibt. Kunden der Sparkasse Riederwald wurde von MitarbeiterInnen die Filiale in Alt-Fechenheim als Ersatz angeboten. Diese Filiale ist vom Riederwald aus extrem schlecht zu erreichen. Eine direkte ÖPNV-Verbindung besteht nicht. Gerade Seniorinnen und Senioren ist es nicht zuzumuten das sie weite Gehstrecken über die Lahmeyerbrücke auf die Hanauer Landstraße bis zur Straßenbahnlinie 11 bewältigen, oder bis zur Lahmeyerstraße gehen, um mit der Buslinie 44 nach Fechenheim zu fahren. Daher ist die Filiale in Fechenheim kein Ersatz. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Riederwälder Filiale wurde als Schließungsgrund auch die "häufigen Überfälle der letzten Jahre" genannt. Wir weisen diesen Schließungsgrund ausdrücklich zurück. Das Überfallrisiko und der im letzten Jahr erfolgte Überfall rechtfertigt keine Filialschließung. Wäre dies ein tragfähiger Grund, so müssten nach dieser Argumentation alle Filialen schließen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3156 2018 Die Vorlage OF 352/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE. und GRÜNE gegen CDU und BFF (= Ablehnung); bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2018, OF 364/11 Betreff: Aufstellen eines Pollers Jakobsbrunnenstraße gegenüber Hausnummer 18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Poller an der Jakobsbrunnenstraße ggü. HN 18 auf dem Bürgersteig direkt am Gebäude der dort befindlichen Freien Christlichen Schule aufzustellen. Begründung: Die Jakobsbrunnenstraße ist im dortigen Bereich eine Einbahnstraße und gut ausgebaut. Fahrzeuge befahren sie aus Richtung Alt-Fechenheim kommend in Richtung Willmannstraße. Im Bereich ggü. HN 18 befindet sich eine Linkskurve. Etwa 30 Meter nach dieser Linkskurve befindet sich der Eingang zur Freien Christlichen Schule. Der Bordstein in dem genannten Bereich ist abgesenkt. Dies ermutigt Verkehrsteilnehmer des Öfteren, die Linkskurve so zu nehmen, dass sie den Bordstein überfahren. Da diese Ecke durch das Gebäude der Freien Christlichen Schule für die Verkehrsteilnehmer nicht einzusehen ist und durch den nahegelegenen Eingang zur Schule immer mit um die Ecke laufenden Schulkindern zu rechnen ist, ist es dringend geboten durch das Aufstellen eines Pollers dafür zu sorgen, dass kein Verkehrsteilnehmer mehr über den Bordstein fährt und Schulkinder oder Fußgänger dadurch gefährdet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3162 2018 Die Vorlage OF 364/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Poller unter Beachtung der Barrierefreiheit aufgestellt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2018, OF 258/8 Betreff: Kunstrasenplatz für den SV 1919 Niederursel e. V. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt das in den Haushalt 2018 eingestellte Sonderbauprogramm Kunstrasenplätze mit einem Gesamtmittelbedarf von 26,5 Mio. EUR bis 2021. Es ist erfreulich, dass der Magistrat bereits begonnen hat, dieses Programm in die Tat umzusetzen (Sportanlagen Harheim, Pfortenstraße, Hahnstraße und Unterliederbach). Im Ortsbezirk 8 fehlt noch immer ein Kunstrasenplatz auf der Sportanlage des SV 1919 Niederursel e.V. (SVN). Mit ST 7 vom 09.01.2017 teilte der Magistrat zuletzt mit, dass die umweltschutz- und wasserrechtlichen Aspekte zur Realisierung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage am Dorfwiesenweg weiterhin geprüft würden und eine mögliche Lösung der Hochwasserproblematik durch einen Umbau des größtenteils außerhalb des Urselbach-Überschwemmungsbereiches befindlichen Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz erzielt werden könnte, und zwar unter gleichzeitiger Aufgabe des Tennenplatzes in seiner heutigen Form. Weiterhin teilt der Magistrat mit, eine abschließende Bewertung könne erst "zu einem späteren Zeitpunkt und bei höherer Planungsreife" im Zusammenhang mit dem Kunstrasen-Sonderprogramm erfolgen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche konkreten Planungsschritte wurden seit Januar 2017 unternommen bzw. gibt es im Zusammenhang mit dem Sonderbauprogramm einen neuen Sachstand? 2. Wann wird der Kunstrasenplatz auf der Sportanlage des SVN voraussichtlich realisiert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 750 2018 Die Vorlage OF 258/8 wird als gemeinsamer Antrag von SPD und CDU in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.01.2018, OF 326/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün und Freiflächen Sanierung des Spielplatzes Konstanzer Straße/Ecke Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 Mittel einzustellen um eine Sanierung und Umgestaltung des Spielplatzes Konstanzer Str. / Bodenseestr. zu ermöglichen. Begründung: Der Spielplatz ist sanierungsbedürftig. Die Aufwertung des Platzes wurde immer wieder verschoben und ist daher nun dringend notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 326/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 309/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 12 Brandschutz und Rettungsdienst Produktgruppe: 12.01 Brandschutz Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Schaffung eines neuen Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Fechenheim werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Das aktuelle Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Fechenheim Am Hennsee 5a liegt mitten im Wohngebiet und ist in einem miserablen Zustand. Ein Ausrücken der Feuerwehr ist oft erschwert durch verkehrswidrig parkende Fahrzeuge bzw. durch die grundsätzliche Verkehrssituation (viele parkende Fahrzeuge in engen Straßen). Dabei kommt es bei einem Feuerwehreinsatz auf jede Minute an. Weiterhin ist in diesem Gerätehaus eine notwendige Aus- und Fortbildung des Personals nur sehr eingeschränkt durch die baulichen Begebenheiten möglich. Eine gute Aus- und Fortbildung ist aber unerlässlich, um im Einsatzfall Leben retten zu können. Ein örtlich günstig gelegenes Gerätehaus, beispielsweise an dem Sportplatz in der Pfortenstraße, würde Feuerwehreinsätze effektiver und effizienter gestalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 74 2018 Die Vorlage OF 309/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 325/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung Spielplatz Konstanzer Straße/Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes an der Konstanzer Straße/ Bodenseestraße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der oben genannte Spielplatz ist in den letzten Jahren stark verfallen und viele Spielgeräte wurden aufgrund des maroden Zustands demontiert. An dieser Stelle ist jedoch ein funktionierender Treffpunkt für Kinder und Jugendliche dringend nötig, eine Aufwertung des Platzes ist daher dringend geboten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Konzept eher ältere Kinder und Jugendliche anspricht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 87 2018 Die Vorlage OF 325/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 324/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) in einem desolaten Zustand durch großflächige und tiefe Schlaglöchher. Das tägliche Verkehrsaufkommen auch durch den Schwerlastverkehr der Allessa Chemie macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist weiterhin eine wichtige Verbindungsstraße für Pendler. Eine Erneuerung ist längst überfällig und sollte vorrangig vor anderen Erneuerungen stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 86 2018 Die Vorlage OF 324/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2018, OF 288/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Verkehr Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden die notwendigen Mittel eingestellt, die Verkehrsführung auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur (ab Höhe der Biokläranlage) durch die Anbringung von Leitschwellen sicher zu regeln. Die Leitschwellen mit reflektierenden Barken sollen auf der durchgezogenen Fahrbahnmarkierung angebracht werden, sodass die Straßenbahnspur sowie die Fahrspur Richtung Mainkur von der entgegenkommenden Straßenbahnspur unüberwindbar für Kraftfahrzeuge getrennt wird. Begründung: Im abendlichen Berufsverkehr kommt es nicht selten zu einem erheblichen Rückstau auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur. Mittlerweile versuchen immer mehr Verkehrsteilnehmer, aus dem Rückstau auszuscheren, indem sie die durchgezogene Linie überqueren, um die entgegenkommenden Straßenbahnspur bzw. Gegenfahrbahn zu nutzen, um am Stau vorbeizufahren. Der Ortsbeirat bemüht sich schon länger, diese sinnvolle Verkehrsmaßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit umzusetzen (siehe Stellungnahme 372). Die Anbringung der Leitschwellen scheiterte jedoch bisher an den Kosten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 57 2018 Die Vorlage OF 288/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 302/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung des Bolzplazes des Spielplatzes Fechenheim Konstanzer Straße/Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden für die Sanierung des Bolzplatzes bzw. des Oberflächenbelages - Beseitung der Senken und der dadurch entstehenden und nicht abließenden Wasserflächen bei Niederschlägen - ausreichend Mittel eingestellt. Begründung: Die Spielfläche des Bolzplaztes auf dem Spielplatz in derr Bodenseestr. / Konstanzerstraße wird umfängreich genutzt. Eine Wiederherstellung dieser Fläche iost deshalb äußerst dringlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 71 2018 Die Vorlage OF 302/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2017, OF 330/11 Betreff: Deutlichere Beschilderung an der Kreuzung Goetzstraße/Willmannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschilderung an der Einmündung der Goetzstraße in die Willmannstraße deutlicher zu gestalten. Um das vermehrt auftretende Einfahren von Fahrzeugen gegen die Fahrtrichtung zu vermeiden, soll die Beschilderung wie folgt ergänzt werden: - Aufstellen des Verkehrszeichens 209-20 (rechts abbiegen) vor der Einmündung in der Götzstraße. - Aufstellen des Verkehrszeichens 220-20 (Einbahnstraße rechts) gegenüber der Einmündung in der Willmannstraße. Begründung: In letzter Zeit kommt es vermehrt vor, dass Fahrzeuge aus der Goetzstr. nach links, gegen die Fahrtrichtung der Einbahnstraße, in die Willmannstr. einfahren. In der Willmannstr. gibt es zwar das VZ 267 (Einfahrt verboten), dies wird allerdings von vielen nicht oder zu spät wahrgenommen. Es ist daher Handlungsbedarf gegeben, um hier gefährliche Verkehrssituationen zu vermeiden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 11 am 19.02.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2746 2018 Die Vorlage OF 330/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.11.2017, OA 198 entstanden aus Vorlage: OF 249/11 vom 19.10.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Bereich der Bebraer Straße/Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße erneut, unter Beantwortung, Beachtung und Bewertung der nachstehend aufgeführten Punkte, zu prüfen: Im Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316, sind drei Argumente angeführt, die zu einer negativen Entscheidung der Anregung führen könnten: Erstes Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Aufgrund (...) des hohen Schwerlastverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs ist die Einrichtung einer Tempo-30 Zone nicht möglich." Der Straßenabschnitt, auf dem zukünftig eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeregt wird, hat keinen erhöhten Schwerlastverkehr. Schwerlastverkehr fährt dort zurzeit noch in einem akzeptablen und normal üblichen Rahmen. Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr morgens ist dort jeglicher Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen komplett verboten. 1. Würde bei erhöhtem Schwerlastverkehr ein weiterer Grund vorliegen, um neue Maßnahmen zu ergreifen? 2. Wäre damit nicht die Verkehrssicherheit in diesem Bereich unverzüglich zu erhöhen? 3. Bereits im Jahr 2003 gab es seitens des Magistrats Planungen, den Bereich, inklusive der Wächtersbacher Straße und der Bebraer Straße, in eine großflächige Tempo-30-Zone umzuwandeln. Eine Umsetzung war damals noch als rechtlich möglich eingeschätzt worden. Welche Vorschriften lassen dies heute nicht mehr möglich erscheinen? 4. Warum ist auf den typgleichen Verkehrswegen mit Personennahverkehr im selben Stadtteil eine Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich und im Gegensatz dazu auf der Wächtersbacher Straße nicht (z. B. Dieburger Straße, Starkenburger Straße, Straße Alt-Fechenheim)? In der Straße Alt-Fechenheim, vom Ortskern in Richtung zum Cassella-Industriegelände, ist die letzte Reduzierung auf Tempo 30 im Jahr 2016 umgesetzt worden. 5. Was war im Jahr 2016 der Unterschied in der Betrachtung der Einrichtung von Tempo 30 zur Wächtersbacher Straße und Alt-Fechenheim? 6. Gab es hier unfallbedingte Zahlen oder handelte es sich um eine Unfallhäufungsstelle, die von der Unfallkommission behandelt wurde? Zweites Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Unfallzahlen aufgrund überschrittener Geschwindigkeiten liegen nicht vor." In dem Bereich darf zurzeit Tempo 50 gefahren werden. Es hat im Jahr 2017 mindestens zwei Unfälle mit Schwerverletzten auf der Wächtersbacher Straße gegeben. 7. Wenn es keine Unfälle aufgrund überschrittener Geschwindigkeit von 50 km/h gab, ist es dann richtig, dass die bereits erlaubten 50 km/h in diesem Bereich als zu hoch einzustufen sind und eine geringere Geschwindigkeit durchaus Sinn macht? Die dem Ortsbeirat bekannten schweren Unfälle im Jahr 2017 sind alle bei einer Geschwindigkeit unter 50 km/h erfolgt. Es war trockenes Wetter und helllichten Tag. 8. Wären diese Unfälle auch passiert, wenn die Fahrzeuge nur 30 km/h gefahren wären? Die Aufzählung der schützenswerten Bereiche sind nachfolgend festgehalten. Dazu kommt noch Frankfurts größter Supermarkt, der für viele kreuzende Fußgänger sorgt und das Straßenbild dort merklich verändert hat. Die Struktur des Stadtteils hat sich in den Jahren 2016 und 2017 drastisch verändert. Weitere Projekte sind geplant. Es gibt ein städtisches Planungsprojekt, das Industriegebiet zu revitalisieren und dort mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Der kreuzende Fußgängerverkehr hat hier erheblich zugenommen und wird in der Zukunft noch weiter ansteigen, da dort zusätzlich eine S-Bahn-Station geplant ist. 9. Wie viele Tote oder Schwerverletzte reichen aus, um eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit rechtfertigen zu können? Drittes Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Auch schützenswerte Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten oder Altenheime finden sich auf dem genannten Abschnitt nicht." Am Ende des Bereichs sind die Praunheimer Werkstätten (Behindertenwerkstatt) direkt an der Wächtersbacher Straße gelegen. Ein weiterer großer kultureller Veranstaltungsort ist die "Klassikstadt". Sie liegt direkt an der Wächtersbacher Straße mit Veranstaltungen wie dem Streetfood Festival und vielen anderen, nicht nur automobilzentrierten Veranstaltungen. Eine besonders an den Wochenenden immer wieder für chaotische Verkehrsverhältnis sorgende Lokalität. Ein schwerer Unfall mit einem Fahrradfahrer ereignete sich 2017, während eine solche Veranstaltung stattfand. Es befinden sich direkt an der Straße weitere besonders schützenswerte Anlieger: - Eine Schule - Gymnasium, Realschule und Grundschule (FCSF) - Ein Kinderhort mit Kindergarten (Eröffnung 2018) - Eine Kindertagesstätte (St. Hildegard, Caritas) - Zwei Sporthallen, die von Kindern genutzt werden (Fabriksporthalle und FCSF) Weniger als 100 Meter davon in den Seitenstraßen gelegen: - Eine Haupt-, Real- und Grundschule (KHS) - Ein Kindergarten mit Hort (Sonnenschein) Fuldaer Straße Weniger als 150 Meter davon in der Seitenstraße gelegen: - Kindertagesstätte 75 - Lauterbacher Straße Der größte Supermarkt Frankfurts, mit sehr großem kreuzenden Verkehr von Radfahrern und Fußgängern, befindet sich in dem Bereich. Die Schüler und Kindergartenkinder müssen auf weiten Strecken des Bereichs auf die gegenüberliegende Seite der Wächtersbacher Straße kreuzen, um von/zu den Kindergärten und Schulen, unter anderem zu den Bushaltestellen oder der beidseitigen Wohnbebauung zu gelangen. 10. Sind diese schützenswerte Orte bei der Prüfung übersehen oder nicht bekannt gewesen? Zur notwendigen Verbesserungen der Kreuzungsmöglichkeiten gab es in letzter Zeit bereits fünf Anträge für diesen Bereich. Diese Kreuzungsmöglichkeiten waren zum Teil explizit für die Schüler und Kindergartenkinder vor ihren eigenen Einrichtungen an der Wächtersbacher Straße vorgesehen. Keine ist bisher umgesetzt worden. 11. Besteht aufgrund der geschilderten Sachlage Hoffnung, diese vorhergehenden Anträge nun erneut zu prüfen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen? Begründung: Bereits heute ergeben sich in dem Bereich Wächtersbacher Straße täglich sehr gefährliche Situationen. Im Jahr 2017 hat es bei Unfällen auf der Wächtersbacher Straße bisher mindestens vier Schwerverletzte gegeben. Schnelles Überholen von Bussen und das Umfahren von Querungshilfen auf der Gegenfahrbahn (Verkehrsinseln mit Zebrastreifen) sind mittlerweile an der Tagesordnung. Mit den Beschränkungen im südlichen Fechenheim hat man sehr gute Erfahrungen gemacht und sie haben zu einer merklichen Verbesserung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer geführt. Weshalb auf den typgleichen Verkehrswegen Dieburger Straße und Starkenburger Straße im selben Stadtteil eine solche Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich ist und auf der Wächtersbacher Straße nicht möglich sein soll, ist den Bürgern nicht zu vermitteln. Es gibt bereits in der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 274 aus gutem Grund folgende Öffnungsklausel: "Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden." Wenn Kinder und Erwachsene von Querungsstellen, die beleuchtet und gut markiert sind, von Fahrzeugen "weggefegt" werden, ist davon auszugehen, dass hier Fahrzeuge zu schnell fahren. So mehrfach in 2017 geschehen. Wenn man Schwerverletzte oder tödlich verunglückte Kinder und Erwachsene nur zählt, bis man Sicherungsmaßnahmen durchführt, ist dies sehr bedauerlich. Auf und an der Wächtersbacher Straße ist es gefährlich. Wie viele schwerverletzte Menschen mit an ihre Unfälle erinnernden bleibenden Schäden oder sogar Toten bedarf es, um Maßnahmen zu ergreifen? Man sollte präventiv arbeiten und solche Unfälle bereits im Vorfeld vermeiden. Jeder Unfall mit verletzten Menschen ist einer zu viel. Alle Unfälle dieses Jahr hätten schon nicht passieren sollen und wären vermeidbar gewesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 163 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 15.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.02.2018, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 316 = Zurückweisung, OA 198 = Annahme) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2402, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2017, OF 249/11 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße (OA 160) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: A.: Die B316 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. B.: Der Magistrat wird aufgefordert den Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Bereich der Bebraer/Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße erneut zu prüfen unter Beantwortung, Beachtung und Bewertung der nachstehend aufgeführten Punkte. Im Bericht B316 sind drei Argumente angeführt die zur einer negativen Entscheidung des Antrags führen könnten: 1. Aus dem Bericht des Magistrats: "Aufgrund des hohen Schwerlastverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs ist die Einrichtung einer Tempo-30 Zone nicht möglich." Der Straßenabschnitt auf dem zukünftig eine Höchstgeschwindigkeit von 30kmh angeregt wird, hat keinen erhöhten Schwerlastverkehr. Schwerlastverkehr fährt dort z.Zt. noch in einem akzeptablen und normal üblichen Rahmen. Würde bei erhöhtem Schwerlastverkehr ein weiterer Grund vorliegen um neue Maßnahmen zu ergreifen, wäre die Verkehrssicherheit in diesem Bereich unverzüglich zu erhöhen ? Von 22:00 bis 06:00h morgens ist dort jeglicher Schwerlastverkehr komplett verboten (>7.5t) Bereits im Jahr 2003 gab es seitens des Magistrats Planungen den Bereich, inklusive der Wächtersbacher Straße und der Bebraer Straße, in eine großflächige Tempo 30 Zone umzuwandeln. Eine Umsetzung war damals noch als rechtlich möglich eingeschätzt worden. Welche Vorschriften lassen dies heute nicht mehr möglich erscheinen ? Warum ist auf den typgleichen Verkehrswegen mit Personennahverkehr im selben Stadtteil eine Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich und im Gegensatz dazu auf der Wächtersbacher Straße nicht ? (z.B. Dieburger Straße, der Starkenburger Straße, Alt-Fechenheim) In der Straße Alt-Fechenheim vom Ortskern zum Cassella Industriegelände ist die letzte Reduzierung auf Tempo 30 in 2016 umgesetzt worden. Was war im Jahr 2016 der Unterschied in der Betrachtung des Tempo 30 zur Wächtersbacher Straße und Alt-Fechenheim ? Gab es hier unfallbedingte Unfallzahlen oder handelte es sich um Unfallhäufungsstelle die von der Unfallkommission behandelt wurde ? 2. Aus dem Bericht des Magistrats: "Unfallzahlen aufgrund überschrittener Geschwindigkeiten liegen nicht vor." In dem Bereich darf zur Zeit Tempo 50 gefahren werden. Es hat in 2017 mindestens 2 Unfälle mit Schwerverletzten auf der Wächtersbacher Straße gegeben. Wenn es keine Unfälle aufgrund überschrittenen Geschwindigkeit von 50km/h gab, ist es dann richtig, dass die bereits erlaubten 50km/h in diesem Bereich als zu hoch einzustufen sind und eine geringere Geschwindigkeit durchaus Sinn macht ? Die uns bekannten schweren Unfälle in 2017 sind alle bei unter 50km/h erfolgt. Es war trockenes Wetter und am hellichten Tag. Wären diese Unfälle auch passiert, wenn die Fahrzeuge nur 30 km/h gefahren wären? Die Aufzählung der schützenswerten Bereiche sind im Punkt 3 aufgezählt. Dazu kommt noch Frankfurts größter Supermarkt, der für viele kreuzende Fußgänger sorgt und das Straßenbild dort merklich verändert hat. Die Struktur des Stadtteils hat sich in den Jahren 2016 und 2017 drastisch verändert. Weitere Projekte sind geplant. Es gibt ein städtisches Planungsprojekt das Industriegebiet zu revitalisieren und mehr Arbeitsplätze dort zu schaffen. Der kreuzende Fußgängerverkehr hat dort erheblich zugenommen und wird in der Zukunft noch weiter ansteigen, da zusätzlich dort eine S-Bahnstation geplant ist. Wie viele Tote oder Schwerverletzte reichen aus um eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit rechtfertigen zu können ? 3. Aus dem Bericht des Magistrats: "Auch schützenswerte Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten oder Altenheime finden sich auf dem genannten Abschnitt nicht." Am Ende des Bereichs sind die Praunheimer Werkstätten (Behindertenwerkstatt), direkt an der Wächtersbacher Straße gelegen. Ein weiterer großer kultureller Veranstaltungsort "Klassikstadt" liegt direkt an der Wächtersbacher Straße. Mit Veranstaltungen, wie dem Streetfood Festival und vielen anderen nicht nur automobilzentrierten Veranstaltungen in der Stadt Frankfurt ein besonders an den Wochenenden immer wieder für chaotische Verkehrsverhältnis sorgende Lokalität. Ein schwerer Unfall mit einem Fahrradfahrer ereignete sich 2017 während eine solche Veranstaltung stattfand. Es sind direkt an der Straße folgende weitere besonders schützenswerte Anlieger: 1 Schule - Gymnasium, Realschule und Grundschule (FCSF) 1 Kinderhort mit Kindergarten ( Eröffnung 2018 ) 1 Kindertagesstätte ( St. Hildegard, Caritas ) 2 Sporthallen, die von Kindern genutzt werden ( Fabriksporthalle und FCSF ) Es sind weniger als 100m davon in den Seitenstraßen gelegen: 1 Schule Haupt-Real und Grundschule ( KHS ) 1 Kindergarten mit Hort ( Sonnenschein ) Fuldaer Straße Es sind weniger als 150m davon in der Seitenstraße gelegen: Kindertagestätte 75 - Lauterbacher Straße Der größte Supermarkt Frankfurts mit sehr großem kreuzenden Verkehr von Radfahrern und Fußgängern befindet sich in dem Bereich. Die Schüler und Kindergartenkinder müssen auf weiten Strecken des Bereichs auf die gegenüberliegende Seite der Wächtersbacher Straße kreuzen, um von/zu den Kindergärten und Schulen u.a. zu den Bushaltestellen oder der beidseitigen Wohnbebauung zu gelangen. Sind diese schützenswerte Orte bei der Prüfung übersehen oder nicht bekannt gewesen ? Es gab in letzter Zeit bereits fünf Anträge in dem Bereich zu notwendigen Verbesserungen der Kreuzungsmöglichkeiten. Diese Kreuzungsmöglichkeiten waren zum Teil explizit für die Schüler und Kindergartenkinder vor ihren eigenen Einrichtungen an der Wächtersbacher Straße. Keiner ist bisher umgesetzt worden. Besteht Hoffnung aufgrund der Sachlage diese vorhergehenden Anträge nun erneut neu zu prüfen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen ? Begründung: Bereits heute ergeben sich in dem Bereich Wächtersbacher Straße täglich sehr gefährliche Situationen. In 2017 hat es bei Unfällen auf der Wächtersbacher Straße bereits mindestens vier Schwerverletzte gegeben. Schnelles Überholen von Bussen und das Umfahren von Querungshilfen auf der Gegenfahrbahn (Verkehrsinseln mit Zebrastreifen) sind mittlerweile an der Tagesordnung. Mit den Beschränkungen im südlichen Fechenheim hat man sehr gute Erfahrungen gemacht und es hat zu einer merklichen Verbesserung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer geführt. Weshalb auf den typgleichen Verkehrswegen Dieburger Straße und der Starkenburger Straße im selben Stadtteil eine solche Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich ist und auf der Wächtersbacher Straße dies nicht möglich sein soll, ist den Bürgern nicht zu vermitteln. Es gibt bereits in der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 274 aus gutem Grund folgende Öffnungsklausel: "Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden." Wenn Kinder und Erwachsene von Querungsstellen, die beleuchtet und gut markiert sind, von Fahrzeugen "weggefegt" werden, ist davon auszugehen, dass hier Fahrzeuge zu schnell fahren. So mehrfach in 2017 geschehen. Wenn man Schwerverletzte oder tödlich verunglückte Kinder und Erwachsene nur zählt bis man Sicherungsmaßnahmen durchführt, ist dies sehr bedauerlich. Auf und an der Wächtersbacher Straße ist es gefährlich. Wieviele schwerverletzte Menschen mit an ihre Unfälle erinnerten bleibenden Schäden oder sogar Toten bedarf es um Maßnahmen zu ergreifen ? Man sollte präventiv arbeiten und solche Unfälle bereits im Vorfeld vermeiden. Jeder Unfall mit verletzten Menschen ist Einer zu viel. Alle Unfälle dieses Jahr hätten schon nicht passieren sollen und wären vermeidbar gewesen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 06.11.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 198 2017 Die Vorlage OF 249/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Punkt A. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 240/11 Betreff: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in den Straßen Am Erlenbruch, der Wilhelmshöher Straße, der Wächtersbacher Straße, der Straße Alt Fechenheim, der Baumertstraße, der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße - stark befahrenen Straßen im Ortsbezirk 11, die auch durch viele Wohnungen gekennzeichnet sind - ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Ausgenommen sind Dieselfahrzeuge der Euro 6 Norm oder auf Euro 6 umgerüstete Fahrzeuge, wenn diese nachweislich auch die Euro 6 Norm und ihre Vorgaben einhalten. Begründung: "Rund 38 000 Menschen sind einer Hochrechnung zufolge wegen nicht eingehaltener Abgasgrenzwerte bei Dieselfahrzeugen allein im Jahr 2015 vorzeitig gestorben. 11 400 dieser Todesfälle entfallen auf die EU, wie ein wissenschaftliches Team um Susan Anenberg von der Environmental Health Analytics in Washington berichtet. Die Gesamtzahl vorzeitiger Todesfälle durch Stickoxide aus Dieselabgasen lag demnach für die elf größten Automärkte der Welt bei 107 600" - so die FAZ im Mai 2017. Auch wenn die Zahlen nicht als absolut angesehen werden, sagen selbst Kritiker dieser Zahlen, das vorbelastete und alte Menschen und auch Kinder unter den Folgen der NOX Belastung stark leiden. Lungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die Folge. Da die Autoindustrie kein Interesse zeigt ihre durch Betrug in den Handel gebrachten Diesel-Fahrzeuge effizient auf ihre Kosten nachzurüsten, und eine Belastung älterer Dieselfahrzeuge stattfindet, ist ein Fahrverbot in hoch belasteten Gebieten alternativlos um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 240/11 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 239/11 Betreff: Geschwindigkeitsanzeige Fechenheim-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an einer geeigneten Stelle in Fechenheim-Süd eine Geschwindigkeitsanzeige installieren zu lassen. Begründung: Gerade und insbesondere auf den Straßen Konstanzer Straße, Pfortenstraße, Fachfeldstraße und Baumertstraße kommt es immer wieder zu massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen. Vermehrte Kontrollen durch die Ordnungs- und Polizeibehörden wurden in der Vergangenheit bereits beantragt, um dem Problem Herr zu werden, was bislang allerdings erfolglos blieb. Durch die Kindergärten und Schulen im Ortskern und den dörflichen Charakter Fechenheims stellen die täglichen zum Teil enormen Geschwindigkeitsüberschreitungen eine konkrete und immanente Gefahr nicht nur für Kinder, sondern auch für jeden Fußgänger dar. Geschwindigkeitsanzeigen sind ein bewährtes Mittel zur Verkehrserziehung. Der Antragsteller ist überzeugt, dass durch Reflexion der Verkehrsteilnehmer durch die Anzeige ihrer tatsächlichen Geschwindigkeit, eine Verbesserung der Verkehrssituation eintreten kann. Sollte eine vorherige Verkehrserhebung nötig sein, so wird diese begrüßt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2134 2017 Die Vorlage OF 239/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat, an einer geeigneten Stellen in Fechenheim-Süd eine Geschwindigkeitsanzeige installieren zu lassen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2017, OF 229/11 Betreff: Zweirichtungsverkehr für Radfahrer auf der Einbahnstraße Alt-Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob Radfahrern das entgegengesetzte Befahren der Einbahnstraße Alt-Fechenheim gestattet und dies mit Piktogrammen auf der Fahrbahn gekennzeichnet werden kann. Begründung: Die Öffnung der Einbahnstraße für den Zweirichtungsverkehr für Fahrradfahrer würde von allen Verkehrsteilnehmern mehr Rücksicht erfordern. Da es sich bei der bezeichneten Straße um eine Anliegerstraße, die sich in einer Tempo-30-Zone befindet, handelt, kann das Einhalten dieser Rücksichtnahme als realistisch eingeschätzt werden. Durch die Freigabe des Zweirichtungsverkehrs für Fahrradfahrer in dieser Haupteinkaufsstraße in Fechenheim Süd würden zusätzlich Anreize geschaffen, das Fahrrad zum Einkaufen zu benutzen, zumal die in der Straße vorhandenen Parkflächen äußerst gering sind. Zudem würde es den Verkehr auf der Straße Alt-Fechenheim entschleunigen, was den Anwohnern und Fußgängern zu Gute käme. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 21.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 229/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, 1 LINKE und FDP gegen 1 LINKE, GRÜNE und BFF (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2017, OF 211/11 Betreff: Raser in Fechenheim-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Stadtpolizei anzuweisen, vermehrt Kontrollen zu sinnvollen Zeiten im Stadtkern Fechenheims hinsichtlich Rasern im Straßenverkehr durchzuführen und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Begründung: Eine nicht unerhebliche Anzahl an Bürgern beschwert sich über immer dieselben Fahrzeuge, welche sich auf den Straßen des Ortskerns rund um Alt-Fechenheim, Starkenburger Straße, Konstanzer Straße etc. augenscheinlich und akustisch nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h halten. Weiterhin dröhnen die Motorengeräusche durch den gesamten Ortskern, was zum Unmut vieler Anwohner führt. Am häufigsten sind diese Verkehrsverstöße in den Abendstunden und am Wochenende festzustellen. Dass es bislang zu keinen schwerwiegenden Unfällen gekommen ist, ist nur dem Zufall zu verdanken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1800 2017 Die Vorlage OF 211/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2017, OF 218/11 Betreff: Parkwinkel Am Hennsee 7/Mittelseestraße 30 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert an der Kreuzung Am Hennsee 7/ Mittelseestraße 30 Parkwinkel, ggf. Poller zu installieren. Begründung: Die Freiwillige Feuerwehr Fechenheim, ansässig Am Hennsee 5a, klagt über Fahrzeuge, welche Am Hennsee 7 an der Ecke zur Mittelseestraße 30 genau an der Kreuzung parken. Diese Fahrzeuge behinderten Einsatzfahrten, welche über Am Hennsee in Richtung Konstanzer Straße gingen. Parkwinkel sind bereits auf beiden Seiten der Mittelseestraße installiert, um der Feuerwehr das Verlassen ihrer Garagen zu ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1808 2017 Die Vorlage OF 218/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "ggf. Poller" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.05.2017, OA 160 entstanden aus Vorlage: OF 206/11 vom 07.05.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für den Bereich der Bebraer Straße und der Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße Tempo 30 einzuführen. Begründung: Die Tempo-30-Zone in Fechenheim-Süd auf der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße sowie die gerade erweiterte Tempo-30-Zone für Alt-Fechenheim sind positive Beispiele für gute innerörtliche, sichere und durch die Bürgerinnen und Bürger akzeptierte Konzepte. Die Wächtersbacher Straße zerschneidet den Stadtteil Fechenheim-Nord in zwei Teile. Im Norden der Wächtersbacher Straße befindet sich umfangreiche Wohnbebauung der Deutschen Wohnen AG, Nassauischen Heimstätte und der Wohnheim GmbH sowie weiterer Wohnbestand, eine große Sportanlage von mehreren Vereinen, die Vogelschutzwarte, zwei Kindergärten, Spielplätze, eine Grund-, Haupt- und Realschule, die evangelische Glaubenskirche und das Jugendzentrum. Im Süden der Wächtersbacher Straße befinden sich nicht unerhebliche Wohnbebauungen sowie neu entstandene Wohnbebauungen. Ein Flüchtlingsheim/Obdachlosenheim, circa zehn Glaubensgemeinschaften und Kirchen, Ärzte, Apotheke, zwei Supermärkte (davon einer der größte Supermarkt Frankfurts), diverser Einzelhandel, die zukünftige S-Bahn-Station, zwei neue Kindergärten/Hort, eine neue große Schule (Grund-, Realschule und Gymnasium), Klassikstadt, Gastronomie, Theater, Werkstätten, Handwerksbetriebe sowie umfangreiche Arbeitsplätze bei z. B. der Fleischwarenfabrik Brandenburger oder dem Zoll. Im Bereich Wächtersbacher Straße gibt es nach wie vor Forderungen nach besseren und sichereren Querungsmöglichkeiten zwischen der nördlichen und der südlichen Straßenseite. Es gibt dort im gesamten Bereich umfangreichen Querungsverkehr. In der Vergangenheit hat es mehrfach Anträge gegeben, um die Situation auf der Wächtersbacher Straße sicherer zu gestalten. Es gab bereits Anträge für 1. Zebrastreifen an der Meerholzer Straße/Ecke Bebraer Straße; 2. Fuldaer Straße - Antrag für eine Ampelanlage; 3. Cassellastraße - Antrag für eine Änderung der Ampelanlage; 4. Kaufland - Antrag für eine Ampelanlage; 5. Schlitzer Straße - Antrag für eine Ampelanlage. Die Wächtersbacher Straße wird zu schnell befahren. Bevorzugt werden Verkehrsinseln auf der Gegenspur umfahren, wenn der Bus an der Haltestelle hält und Menschen vor dem Bus die Straße kreuzen. In den zwei letzten Monaten hat es auf der Wächtersbacher Straße zwei Unfälle mit Personenschaden gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 163 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 31.05.2017 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.06.2017, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 160 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 160 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 160 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1575, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2017, OF 206/11 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Bereich der Bebraer Straße und der Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße ist Tempo 30 einzuführen. Begründung: Die Tempo 30 Zone in Fechenheim-Süd auf der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße, sowie der gerade erweiterten Tempo 30 Zone für Alt-Fechenheim sind positive Beispiele für gute innerörtliche, sichere und durch die Bürger akzeptierte Konzepte. Die Wächtersbacher Straße zerschneidet den Stadtteil Fechenheim-Nord in zwei Teile. Im Norden der Wächtersbacher Straße befindet sich umfangreiche Wohnbebauung der Deutschen Wohnen, Nassauischen Heimstätte und der Wohnheim GmbH und weiterer Wohnbestand, eine große Sportanlage von mehreren Vereinen, die Vogelschutzwarte, zwei Kindergärten, Spielplätze, eine Grund, Haupt und Realschule, die evangelische Glaubenskirche und das Jugendzentrum. Im Süden der Wächtersbacher Straße befindet sich nicht unerhebliche Wohnbebauung sowie neu entstandene Wohnbebauung, ein Flüchtlingsheim/Obdachlosenheim, ca. 10 Glaubensgemeinschaften und Kirchen, Ärzte, Apotheke, 2 Supermärkte (davon einer der größte Supermarkt Frankfurts), diverser Einzelhandel, die zukünftige S-Bahn Station, 2 neue Kindergärten/Hort, eine neue große Schule (Grund, Real und Gymnasium), Klassikstadt, Gastronomie, Theater, Werkstätten, Handwerksbetriebe sowie umfangreiche Arbeitsplätze bei z.B. der Fleischwarenfabrik Brandenburger oder dem Zoll. Im Bereich Wächtersbacher Straße gibt es nach wie vor Forderungen nach besseren und sichereren Querungsmöglichkeiten zwischen der nördlichen und der südlichen Straßenseite. Es gibt dort im gesamten Bereich umfangreichen Querungsverkehr. In der Vergangenheit hat es mehrfach Anträge gegeben um die Situation auf der Wächtersbacher Straße sicherer zu gestalten. Es gab bereits Anträge für 1. Zebrastreifen an der Meerholzer Straße Ecke Bebraer Straße 2. Fuldaer Straße - Antrag für eine Ampelanlage 3. Cassellastraße - Antrag für eine Änderung der Ampelanlage 4. Kaufland - Antrag für eine Ampelanlage 5. Schlitzer Straße Antrag für eine Ampelanlage Die Wächtersbacher Straße wird zu schnell befahren. Bevorzugt werden Verkehrsinseln auf der Gegenspur umfahren wenn der Bus an der Haltestelle hält und Menschen vor dem Bus die Straße kreuzen. In den zwei letzten Monaten hat es auf der Wächtersbacher Straße zwei Unfälle mit Personenschaden gegeben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 22.05.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 160 2017 Die Vorlage OF 206/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 1 CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen 4 CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2017, OF 200/11 Betreff: Verkehrschaos in Fechenheim und auf den Zufahrten nach Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sofortige Maßnahmen zu ergreifen um die Verkehrssituation im Frankfurter Osten in den Griff zu bekommen. Bauarbeiten müssen zügig durchgeführt werden und der Verkehr darf nicht über Gebühr behindert werden. Die Baustellen auf den Hauptverkehrsadern müssen 24h am Tag und an Sonn- und Feiertagen in Betrieb sein. Begründung: Der Frankfurter Osten ist zum Erliegen gekommen. Stadtteile lassen sich zum Teil mit dem Kraftfahrzeug nicht mehr verlassen ohne sich in ewigen Staus anzustellen. In Fechenheim und dem Riederwald stehen die Autos zu den Hauptverkehrszeiten in den Wohnvierteln Schlange, verpesten die Luft und kommen nicht "vom Fleck". Seckbach ist ebenfalls davon betroffen. Besonders betroffen sind die Hanauer Landstraße, die Dieburger Straße, Alt-Fechenheim zur Hanauer Landstraße, die Wächtersbacher Straße, der Erlenbruch und die Borsigallee. Ortsansässigen Betrieben in den Industriegebieten entsteht immenser Schaden. Sei es durch Kunden die nicht zu den Betrieben kommen oder die eigenen Angestellten die wertvolle Arbeitsstunden im Stau stehen. Fahrzeiten aus Fechenheim in die Stadt oder auf die Autobahn sind in einen nicht mehr akzeptalen Zeitrahmen gerutscht. Betriebe werden ihren Standort in Frankfurt überdenken müssen, wenn die Situation sich nicht bald verbessert und erhebliche Steuereinnahmen könnten dadurch der Stadt verloren gehen. Diese betriebswirtschaftlichen Schäden für sämtliche Unternehmen und die verlorenen Zeiten die Menschen von außerhalb Frankfurts und die Frankfurter Bürger im stehenden Verkehr verbringen ist nicht mehr akzeptabel. Von den Umweltaspekten einmal ganz zu schweigen. Die Situation wird sich zum Winter hin noch dramatischer verschärfen, wenn nicht gehandelt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 22.05.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1679 2017 1. Die Vorlage OF 200/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die CDU schlägt vor, im Sinne der Vorlage einen Brief an das Verkehrsdezernat sowie die betroffenen Ämter zu schreiben. Abstimmung: Zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU Zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2017, OF 208/11 Betreff: Anbringung von Fahrradbügeln an der Haltestelle "Alt-Fechenheim" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Haltestelle Alt-Fechenheim zwischen der Bus-Wartehalle und der Litfasssäule drei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Von Benutzern der Buslinie 44, 551 und der Straßenbahn 11 werden die eigenen Fahrräder bislang an diversen Pfosten und Geländern im Bereich der Helmut-Sittler-Promenade angeschlossen, da Fahrradbügel fehlen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 22.05.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 208/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 208/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 11 am 21.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 208/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 208/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 11 am 06.11.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 208/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 11 am 04.12.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 208/11 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2017, OF 187/11 Betreff: Toilettenhäuschen am Mainufer in Höhe des Arthur-von-Weinberg-Stegs in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: D er Magistrat wird aufgefordert, in Höhe der Haltestelle Arthur-von-Weinberg-Steg in der Nähe zum Mainufer ein Toilettenhäuschen aufzustellen und dieses regelmäßig reinigen zu lassen. Begründung: Das Fechenheimer Mainufer wird immer stärker als attraktive Freizeiterholung von den Bürgern angenommen, nicht zuletzt weil es auch Teil des Grüngürtels ist. Spaziergängern, Fahrradfahren, Fahrgäste der Straßenbahn und Personen die sich dort über einen längeren Zeitraum aufhalten, fehlt es an einer entsprechenden Möglichkeit, in dem o.g. Bereich Ihre Notdurft zu verrichten. Im Augenblick werden die Hecken entlang der Uferböschung als Toilettenersatz benutzt. Hier ist dringende Abhilfe geboten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1487 2017 Die Vorlage OF 187/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2017, OF 173/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes Konstanzer Straße/Ecke Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2017 ausreichend Mittel einzustellen um eine Sanierung und Umgestaltung des Spielplatzes Konstanzer Str. X Bodenseestr. vor allem für ältere Kinder und Jugendliche zu ermöglichen. Begründung: Der oben genannte Spielplatz ist in den letzten Jahren stark verfallen und viele Spielgeräte wurden auf Grund des maroden Zustands demontiert. An dieser Stelle ist jedoch ein funktionierender Treffpunkt für Kinder und Jugendliche dringend nötig, eine Aufwertung des Platzes ist daher dringend notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 106 2017 Die Vorlage OF 173/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2017, OF 169/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 21 Kultur und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Ausstattung der Sportanlage Pfortenstraße 55 in 60386 Frankfurt mit einem Kunstrasenplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Ausstattung der Sportanlage in der Pfortenstraße 55 mit einem Kunstrasenplatz werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Gemäß dem Sonderbauprogramm für die Ausstattung von Kunstrasenplätzen auf allen städtischen Sportanlagen soll auch die im Fechenheimer Ortskern befindliche Sportanlage in der Pfortenstraße 55 aufgewertet werden. Allerdings werden die Fechenheimer hier seit Jahren immer wieder vertröstet und das Vorhaben aufgeschoben. Bislang ist kein Zeitraum bekanntgegeben worden, wann mit der Ausstattung eines Kunstrasenplatzes begonnen wird. Die Sportanlage wird überwiegend von der SpVgg Fechenheim 03 genutzt, hier finden Fußballspiele und viele weitere Veranstaltungen statt. Die Sportanlage ist das sportliche Zentrum in Fechenheim. Durch eine Ausstattung mit einem Kunstrasenplatz würde Fechenheim an sich wesentlich aufgewertet werden. Weiterhin profitieren alle ansässigen Sportverein von einer modernen Sportanlage. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 102 2017 Die Vorlage OF 169/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2017, OF 128/11 Betreff: Verkehrssicherheit rund um die Straßenbahnhaltestelle Alt-Fechenheim in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die nördliche Einfahrt in die Helmut Sittler Promenade so abzusichern, daß keine privaten Kraftfahrzeuge dort einfahren können. Entsprechende Hinweisschilder sind aufzustellen. Der Haltestellenbereich ist so abzusichern, daß nur an einer dafür geeigneten Stelle die Gleise gesichert zu überqueren sind. Die Absicherung kann z.B. durch eine Ampel realisiert werden. Außerdem ist den von Süden kommenden Fahrradfahrern auf der Promenade zu signalisieren wo der Fahrradweg nach Norden Richtung Mainkur weiter verläuft. Begründung: Der gesamte Bereich rund um die Haltestelle Alt Fechenheim ist verkehrstechnisch nicht geregelt. Dies führt zum einen dazu, daß die Helmut Sittler Promenade von motorisierten Zweirädern aller Art genutzt wird. Die Promenade ist weder dazu gedacht diesen Verkehr aufzunehmen noch ist dies gewünscht! Zum anderen ist die Querung der Gleise in diesem Bereich gefährlich Durch die geknickte Einfahrt der Bahn von Norden kommend, ist diese nur schwer für Radfahrer und Fußgänger zu sehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1358 2017 Die Vorlage OF 128/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2017, OF 172/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün und Freiflächen Umgestaltung des Spielplatzes Am Hennsee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2017 ausreichend Mittel einzustellen um eine Umgestaltung des Spielplatzes Am Hennsee in einen Spielplatz für Kleinkinder zu gewährleisten. Begründung: Der oben genannte Spielplatz liegt mitten in einer Wohnbebauung und in direkter Nähe zu einem Kindergarten. Durch die Nachmittägliche und abendliche Nutzung durch Jugendliche kommt es immer wieder zu erheblicher Lärmbelästigung der Anwohner. Der Kindergarten der diesen Spielplatz maßgeblich nutzt benötigt hingegen eher einen Spielplatz für Kleinkinder. Um beiden Anliegen Rechnung zu tragen wäre es sinnvoll den Spielplatz Konstanzer Str. X Bodenseestr. für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten und in diesem Zuge den oben Genannten Spielplatz zu einem für Kleinkinder interessanten Spielplatz umzugestalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 105 2017 Die Vorlage OF 172/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2017, OF 129/11 Betreff: Warum passiert an der Mainkur nichts? Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf dem Ortsbeirat darzulegen welcher Hinderungsgrund besteht und warum die die seit langem zugesagten Nachbesserungen an der Kreuzung Mainkur (hier konkret die Änderung zu einer eigenen Grünphase für Fußgänger, Rückbau der Aufpflasterung und Änderung der Führung des abbiegenden Vehrkehrs aus Alt-Fechenheim) nicht umgesetzt werden. Begründung: Seit dem Umbau dieses Verkehrsknotenpunkts vor einigen Jahren wird uns immer wieder Nachbesserung zugesagt, leider ist von den versprochenen Maßnahmen bis jetzt so gut wie nichts umgesetzt worden und wenn etwas umgesetzt wurde hat dies immer Jahre in Anspruch genommen. Vor allem im Hinblick darauf, daß es sich hierbei um eine der wichtigsten Kreuzungen im Bereich des östlichen Frankfurter Ortseingangs handelt ist dies ein Armutszeugnis ohne gleichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 373 2017 Die Vorlage OF 129/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2017, OF 127/11 Betreff: Änderung der Verkehrsführung in der Martin-Böff-Gasse (Teilstück von der Starkenburger Straße bis zur Schießhüttenstraße) sowie Installation von Parkwinkeln vor Hausnummer 26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Verkehrsführung in der Martin-Böff-Gasse, Teilstück von der Starkenburger Straße kommend in Richtung Schießhüttenstraße, wie folgt zu ändern: - Einrichtung einer Tempo 30-Zone durch beidseitiges Aufstellen von Zeichen 274.1 an Starkenburger Straße/ Martin-Böff-Gasse in Fahrtrichtung Martin-Böff-Gasse. Analog dazu Ende der Tempo 30-Zone durch Aufstellen von Zeichen 274.2 kurz vor und in Fahrtrichtung der Einmündung Starkenburger Straße - Einrichtung der Einbahnstraße (Zeichen 220 rechts) ab Martin-Böff-Gasse Hausnummer 25 bis zur und in Fahrtrichtung Schießhüttenstraße mit Zusatzschild Fahrradverkehr in der Gegenrichtung zugelassen. - Installation von Parkwinkeln vor der Martin-Böff-Gasse 26. Begründung: Am 09.02.2017 fand mit einem Vertreter des örtlichen 7. Polizeireviers und des Straßenverkehrsamtes eine Ortsbegehung mit Mitgliedern des OBR 11 statt. Die momentane Einbahnstraße beginnt ca. 20 Meter hinter der Einmündung Starkenburger Straße/ Martin-Böff-Gasse in der dortigen Rechtskurve. Das Verkehrszeichen ist viel zu schlecht zu erkennen, da es sich nur am rechten Fahrbahnrand an einer Hausecke befindet. Alle Anwesenden waren sich dahingehend einig, dass die Martin-Böff-Gasse bis zur Hausnummer 25 ausreichend breit und nicht so dermaßen stark frequentiert ist, dass der Verkehr in beide Richtungen freigegeben werden könnte. Die tatsächliche Verkehrssituation ist ohnehin schon so, dass viele Fahrzeugführer die Einbahnstraße entgegen befahren. Ab der Hausnummer 25 verengt sich die Martin-Böff-Gasse in Fahrtrichtung Schießhüttenstraße. Dort ist die Beibehaltung der Einbahnstraße sinnvoll. Weiterhin klagten Anwohner über verkehrswidrig parkende Fahrzeuge vor der Martin-Böff-Gasse 26, dortige Mülltonnen. Verkehrswidrig ist das Parken dort durch einen abgesenkten Bordstein, der allerdings leicht übersehen werden kann. Daher ist es sinnvoll durch Installation von Parkwinkeln den Bereich besser kenntlich zu machen. Die Verkehrsbeschilderung an der Einmündung Martin-Böff-Gasse/ Schießhüttenstraße ist unverändert beizubehalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1357 2017 Die Vorlage OF 127/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2017, OF 120/11 Betreff: Verbesserung der Beleuchtung auf dem Weg zur Straßenbahnhaltestelle hier: Arthur-von-Weinberg-Steg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Beleuchtungssituation auf dem Schienenübergang sowie auf dem Teilstück der Helmut Sittler Promenade zwischen Übergang und Haltestelle Arthur v. Weinberg Steg (Fahrtrichtung Innenstadt) zu verbessern. Begründung: Gerade in den Wintermonaten, in denen der unbefestigte Weg oftmals matschig oder vereist ist, ist es eine Zumutung über den unbeleuchteten Wegabschnitt zur Haltestelle zu gelangen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1229 2017 Die Vorlage OF 120/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2016, OF 94/11 Betreff: Verbesserung des Verkehrsfluss auf der Hanauer Landstraße stadtauswärts im Berufsverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Das Straßenverkehrsamt zu beauftragen zu prüfen ob die Einrichtung eines Verkehrsschildes möglich ist, dass Verkehrsteilnehmer darauf hinweist das neben der Wendemöglichkeit am Mainkurkreisel ebenfalls eine Wendemöglichkeit über die Omega Brücke besteht. So dies möglich ist sollte dieses Schild vor der Kreuzung Hanauer Landstraße X Alt-Fechenheim, Fahrtrichtung stadtauswärts eingerichtet werden, daß Verkehrsteilnehmer darauf hinweist, daß bei Rückstau in der Spur Richtung Innenstadt auch eine Wendemöglichkeit über die 500 m entfernte Omega Brücke möglich ist. Begründung: Im abendlichen Berufsverkehr kommt es immer wieder Zurückstaus auf der linken Spur der Hanauer Landstraße die sich über mehrere 100 m zurückstauen. Um den Verkehrsfluss hier zu entzerren wäre ein Schild das auf die nur geringfügigen Umweg verbundene Wendemöglichkeit hinweist eine gute Möglichkeit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1044 2016 Die Vorlage OF 94/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 85/11 Betreff: Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur (ab Höhe der Biokläranlage) durch die Anbringung von Leitschwellen sicherer zu regeln. Die Leitschwellen mit reflektierenden Barken sollen auf der durchgezogenen Fahrbahnmarkierung angebracht werden, sodass die Straßenbahnspur sowie die Fahrspur Richtung Mainkur von der entgegenkommenden Straßenbahnspur unüberwindbar für Pkws getrennt wird. Begründung: Im abendlichen Berufsverkehr kommt es nicht selten zu einem erheblichen Rückstau auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur. Mittlerweile versuchen immer mehr Verkehrsteilnehmer, aus dem Rückstau auszuscheren, indem sie die durchgezogene Linie überqueren, um die entgegenkommenden Straßenbahnspur bzw. Fahrspur zu nutzen. Wie bereits mehrfach von Anwohnern beobachtet, führt das zu teilweise gefährlichen Situationen. Die ausscherenden Verkehrsteilnehmer versuchen beim Überholvorgang sich an den anderen Pkw und auch der Straßenbahn ortsauswärts, die durchgezogene Linie querend, vorbei an die Spitze des Staus zu setzen. Sobald aber die Straßenbahn von der Hanauer Landstraße kommend in die Straße Alt-Fechenheim einbiegt, um in Richtung Fechenheim zu fahren, sind die im Überholvorgang befindlichen Verkehrsteilnehmer gezwungen, sich wieder mit Gewalt und verkehrsgefährdend in die Staureihe einzufädeln. Mit der angestrebten Maßnahme soll dieses Gefahrenpotenzial minimiert werden. Quelle: Google Maps 2009 Quelle: SN20102016 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 909 2016 Die Vorlage OF 85/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2016, OF 67/11 Betreff: Aufhebung der verwirrenden Tempo-30-Zone am Kleedreieck Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Das Straßenverkehrsamt zu beauftragen, die Tempo 30 Zone in der Willmannstraße zwischen der Kreuzung Kleestraße und Alt-Fechenheim aufzuheben und gegen Tempo 30 zu ersetzen. Hierzu sind das Tempo 30 Zone Schild kurz hinter besagter Kreuzung sowie das Tempo 30 Zone Aufgehoben Schild in Alt-Fechenheim hinter der Einmündung der Kleestraße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder 30 zu tauschen. Begründung: Es ist mehr als verwirrend für Autofahrer, dass vor der Kreuzung Willmannstraße X Kleestraße in der Wilmannstraße die Zone 30 aufgehoben wird, nach der Kreuzung wieder eingeführt wird um dann nach der nächsten Kreuzung wieder aufgehoben zu werden. Wesentlich verwirrender ist für Autofahrer auf der Straße Alt-Fechenheim, dass nach der Einmündung der Willmanstraße und 50 Meter vor dem Zebrastreifen die Zone 30 aufgehoben wird, und somit quasi Tempo 50 gilt, damit nach dem Zebrastreifen wieder Tempo 30 ausgeschildert wird. Dies führt außerdem zu der aberwitzigen und gefährlichen Situation, dass Autofahrer regelmäßig vor dem Zebrastreifen beschleunigen. Dieser Zustand ist so nicht hinnehmbar. . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 721 2016 Die Vorlage OF 67/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgender Satz angefügt wird: "Außerdem ist hierzu auf der gesamten Straße Alt-Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Kleestraße die Tempo-30-Zone aufzuheben und durch Tempo 30 zu ersetzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2016, OF 69/11 Betreff: Geschwindigkeitsmessung in der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße Alt-Fechenheim ab der Hausnummer 66 bis zur Mainkur in Fechenheim in Richtung Norden schnellstmöglich eine Geschwindigkeitsmessung mittels ViaCount-Geräten zu veranlassen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten und auszuwerten. Begründung: Anwohner berichten von teilweise massiven Geschwindigkeitsübertretungen auf der gesamten Länge der Straße Alt-Fechenheim von der Hausnummer 66 bis zum Ortsausgangsschild in Richtung Mainkur. Die Straße Alt-Fechenheim ist auch von Kindern und Jugendlichen als Schulweg stark frequentiert, da sich in unmittelbarer Nähe eine Schule befindet und die Schüler die Straße in diesem Bereich queren, um die Straßenbahnhaltestelle zu erreichen. Eine solche Geschwindigkeitsmessung dient einerseits der Feststellung solcher Verstöße, hat aber auch gleichzeitig eine normierende Wirkung auf die betreffenden Fahrer, da ihnen ihre möglicherweise zu hohe Geschwindigkeit zeitnah angezeigt wird. Die oben genannte Messung soll als Analysegrundlage dienen, um über das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 723 2016 Die Vorlage OF 69/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2016, OF 59/11 Betreff: Markierung eines Teils des Leinpfades als Radfahrweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Leinpfad als einen Teil der Radroute des Grüngürtels im Bereich Fechenheim (Haltestelle Alt-Fechenheim bis Schießhüttenstraße) mit dem Radfahrgebot der Straßenverkehrsordnung 237, in beide Richtungen, zu kennzeichnen. Begründung: Fahrradfahrer, die von der Hanauer Landstraße kommend zum Fechenheimer Mainbogen, gelangen wollen, müssen vom Fahrradweg neben der Straße Alt-Fechenheim abzweigen und die Straße mittels Ampelanlage überqueren. Häufig kommt es dann zusätzlich zur Überquerung der Gleisanlage, da nicht eindeutig ersichtlich ist, ob die links der Gleise verlaufende Helmut-Sittler-Promenade oder die rechtsseitig der Gleise verlaufende Radroute zu benutzen ist. Die geteerte Radroute ist in diesem Bereich nicht ausreichend als Radweg gekennzeichnet. Die Stelle ist zudem unübersichtlich, da die Straßenbahn aus einer Kurve heraus einbiegt und die Sicht für die Fahrradfahrer durch eine Litfaßsäule behindert wird. Es ist dringend zu empfehlen, dass Fahrradfahrer an der Stelle die Gleisanlage nicht queren, sondern erst in dem übersichtlichen Bereich der Haltestelle Arthur-von-Weinberg-Steg. Daher soll in diesem ein Gebotsschild angebracht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 520 2016 Die Vorlage OF 59/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2016, OF 47/11 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Birsteiner Straße und Baumertstraße in Fechenheim sowie Durchführung eines Ortstermins in der Birsteiner Straße Vorgang: ST 1834/12; ST 1174/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Geschwindigkeitskontrollen in der Baumertstraße in Fechenheim abends erst ab 19:00h und in der Birsteiner Straße werktags morgens zwischen 07:30h und 09.00h durchzuführen. Zwecks Beurteilung der generellen Verkehrssituation, ist mit dem Straßenverkehrsamt kurzfristig ein Ortstermin in der Birsteiner Straße durchzuführen. Begründung: Bürger in der Birsteiner Straße und Baumertstraße klagen über die Nichteinhaltung des Tempo 30. Ursächlich wird dafür der schnurgerade und breit wirkende Straßenverlauf in der Birsteiner Straße genannt und die Möglichkeit den Verkehr auf der Wächtersbacher Straße mit zwei Ampeln und drei Bushaltestellen zu umfahren. Es handelt sich dabei fast ausnahmslos um Pendler die ins Stadtzentrum wollen. Der Bereich Birsteiner Straße ist ebenfalls mit den Zeichen "Anlieger frei" gekennzeichnet. In der Baumertstraße wird hauptsächlich in der Zeit nach 19:00h gerast, mit einzelnen Fahrzeugen, die dort regelmäßig Beschleunigungstests fahren. Dies ist gerade dort sehr gefährlich, weil dort sehr viel kreuzender Fußgängerverkehr ist und eine hohe Verdichtung besteht. ( Ortskern ). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1834 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1174 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 326 2016 Die Vorlage OF 47/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.06.2016, OA 26 entstanden aus Vorlage: OF 7/11 vom 22.05.2016 Betreff: Umweltzone Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, mit der Landesregierung Hessen zu vereinbaren, dass der Ortsbezirk 11 in die Frankfurter Umweltzone aufgenommen wird. Begründung: Um bestmöglichen Anwohnerschutz für 31.000 Bewohnerinnen und Bewohner und Zehntausende Beschäftigte im Ortsbezirk zu erreichen, ist es unumgänglich, den gesamten Ortsbezirk in die Umweltzone Frankfurt aufzunehmen. Der Magistrat selbst hebt die Vorzüge der Umweltzone hervor und weist darauf hin, dass "bei austauscharmen Wetterlagen (Inversionen) sich die Luftschadstoffe gerade in geschlossenen bebauten Straßenschluchten anreichern und sich nur unzureichend verdünnen". Selbst wenn große Zugangsstraßen wie die A 661, A 66 und Hanauer Landstraße "offen bleiben", hat der Ortsbezirk weitere Straßen (wie Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Wilhelmshöher Straße, Erlenbruch etc.), deren Unterschutzstellung zur besseren Luftqualität beitragen wird. Angesichts einer Autoindustrie, die mit ihrer Politik Werte zur Flottenstatistik betrügerisch schönt, ist ein Schutz der Bevölkerung durch die Erweiterung der Schutzzone zwingend geboten. Nachdem neben Frankfurt nun auch Offenbach eine Umweltzone ins Leben gerufen hat, wird im Falle von "dicker Luft" im Rhein-Main-Gebiet der Frankfurter Osten zum Einfallstor für den Individual- und Lastkraftverkehr, wenn für diesen Fall nicht schnellstens eine neue und erweiterte Regelung für die Umweltzone Frankfurt ergriffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 15.06.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.06.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.09.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 03.11.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.01.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.02.2017, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme ohne Zusatz), LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.03.2017, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 231 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 286 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 119 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 286) sowie FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1190, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 79 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2016, OF 7/11 Betreff: Umweltzone Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt mit der Landesregierung Hessen zu vereinbaren, dass der Ortsbezirk 11 in die Frankfurter Umweltzone aufgenommen wird. Begründung: Um bestmöglichen Anwohnerschutz für 31000 Bewohner und 10000de Beschäftigte im Ortsbezirk 11 zu erreichen, ist es unumgänglich den gesamten Ortsbezirk in die Umweltzone Frankfurt aufzunehmen. Der Magistrat selbst hebt die Vorzüge der Umweltzone hervor und weist darauf hin, daß "bei austauscharmen Wetterlagen (Inversionen) sich die Luftschadstoffe gerade in geschlossenen bebauten Straßenschluchten an reichern und sich nur unzureichend verdünnen". Selbst wenn große Zugangsstraßen wie die A661, A66 und Hanauer Landstraße "offen bleiben", hat der Ortsbezirk weitere Straßen (wie Alt Fechenheim, Baumertstraße, Wilhelmshöher Straße, Erlenbruch ...) deren unter Schutzstellung zur besseren Luftqualität beitragen wird. Angesichts einer Autoindustrie, die mit Ihrer Politik Werte zur Flottenstatistik betrügerisch schönt, ist ein Schutz der Bevölkerung durch die Erweiterung der Schutzzone zwingend geboten. Nachdem neben Frankfurt nun auch Offenbach eine Umweltzone ins Leben gerufen hat, wird im Falle von "dicker Luft" im Rhein-Main-Gebiet der Frankfurter Osten zum Einfallstor für den Individual- und Lastkraft-Verkehr, wenn für diesen Fall nicht schnellstens eine neue und erweiterte Regelung für die Umweltzone Frankfurt ergriffen wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 06.06.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 26 2016 Die Vorlage OF 7/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und BFF gegen CDU, LINKE. und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 376/11 Betreff: Umsetzung der noch nicht ausgeführten und im Jahr 2013 bereits zugesagten Anpassungen beim Kreuzungsumbau Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim um die Sicherheit an dieser Stelle nachhaltig zu verbessern. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Jahre 2013 bei mehreren Ortsterminen mit dem Ortsbeirat und den zuständigen Ämtern erarbeiteten und durch die Ämter bestätigten Anpassungen der Verkehrsregelung an der Mainkur in Fechenheim unverzüglich umzusetzen. 1. Inbetriebnahme der Programmierung der Ampelanlage stadtauswärts in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen und ausreichende Ampelzyklen für den aus Fechenheim kommenden Verkehr. 2. Alt Fechenheim Richtung Norden, Straßen Markierung zweispurig geradeaus ( rechte Spur mit Geradeaus und Rechtsabbieger-Pfeil) 3. Großes Hinweisschild mit dem Fahrstreifenverlauf Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, insbesondere die Einhaltung der Verkehrsregelungen an der Kreuzung, ob der Verkehr aus Richtung Alt-Fechenheim entsprechend der Regeln abbiegt, zu überwachen. Begründung: Diese vereinbarten Maßnahmen wurden 2013 dem Ortsbeirat durch die Ämter zugesagt. Eine Umsetzung sollte kurzfristig erfolgen. Die Verkehrssituation an der Mainkur ist nach wie vor durch vermeidbare Staus und Gefährdung von Kindern, Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Autofahrerinnen und Autofahren gekennzeichnet. Eine Umsetzung der Maßnahmen ist aus verkehrssicherheitstechnischer Sicht dringend geboten. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4737 2015 Die Vorlage OF 376/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2015, OF 370/11 Betreff: Erhöhung der Kapazität auf der Linie U 7 und der Buslinie 44 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die VGF dahingehend einzuwirken, dass in der Zeit von montags bis freitags 7-9 Uhr die Linie U7 mit 4 kleinen Wagen bzw. 2 durchgehenden langen Wagen in Richtung Hausen verkehrt. Die Abfahrtszeiten der Buslinie 44 in Richtung Enkheim ab 13:00 geprüft werden und Kapazitäten angepasst werden. Begründung: Erhöhung der Kapazität auf der Linie U 7 Jahrelang verkehrte die U 7 montags bis freitags ab der Station Schäfflestraße um 07:32 Uhr und dann wieder um 7:38 Uhr in Richtung Hausen. Dies wurde mit der letzten Fahrplanänderung geändert, so dass die U 7 von der genannten Station um 7:32 Uhr und dann erst wieder um 07:42 Uhr und um 07:47 Uhr abfährt. Diese Änderung hat jedoch die Belange der vielen Schüler verkannt. Für die Frankfurter Schüler beginnt der Unterricht um 8 Uhr, so dass die Schüler auf die U-Bahnen um 07:32 Uhr und um 07:42 Uhr angewiesen sind. Die U-Bahn U7 um 7:47 Uhr ist für ein pünktliches Eintreffen in den Schulen ungeeignet. Durch die Auseinanderziehung der Abfahrtszeiten im Vergleich zu dem früheren Fahrplan kommt es jetzt dazu, dass die U 7 mit den Fahrzeiten 7:32 Uhr und 7:42 Uhr regelmäßig völlig überfüllt ist. Die U 7 fährt morgens unter der Woche immer nur mit 3 kleinen Einzelwagen oder einem großen Wagen und einem kleinen Wagen, was in etwa 3 kleinen Wagen entspricht. Es hat sich gezeigt, dass durch die Fahrplanumstellung der Zug regelmäßig zu klein ist und es zu wenige Sitzplätze, und Stehplätze gibt. Ein vierter kleiner Wagen oder 2 große Wagen sind daher dringend notwendig. Die genannten Bahnen sind auch stark von Pendlern aus dem Umland frequentiert und zählen mit zu den vollsten Bahnen am Morgen. Zwar verkehrt die U 4 mit 4 kleinen Wagen und durch sie lassen sich die zentralen Innenstadtstationen ebenso erreichen. Dies schafft jedoch keine Abhilfe für die vielen SchülerInnen aus Bergen-Enkheim, dem Riederwald und Fechenheim, die zur Brüder-Grimm-Schule, der Helmholtzschule oder dem Heinrich-von-Gagern-Gymnasium fahren. Die zeitlich nachfolgenden U 7 Züge im Zeitraum zwischen 7-9 Uhr sind regelmäßig spätestens ab der Station Parlamentsplatz völlig überfüllt, so dass sich viele Passagiere nicht mal mehr festhalten können. Daher erscheint es nicht nur als Merkmal der Servicequalität, sondern auch unter Beachtung der Sicherheit der Fahrgäste dringend erforderlich, dass die U 7 mit 4 Wagen oder 2 großen Wagen verkehrt. Buslinie 44 von Frankfurt Fechenehim - Enkheim Die Buslinie ist ein wichtiges Verbindungsglied der Stadtteile Fechenheim Süd mit Fechenheim-Nord, Bergen-Enkheim und Maintal. Viele Schüler besuchen die Schulen in den jeweils anderen Stadtteilen. Die Abfahrtszeiten des Busses sind sehr knapp an dem Unterrichtsende der Heinrich-Kraft-Schule und der FCSF-Schule in Frankfurt Fechenheim. Fast alle 600 Schüler der FCSF haben täglich um 13:10 Schulschluss. Die Haltestelle ist 500m entfernt. Es sind genau 5 Minuten nach Schulschluss um den Bus zu erreichen. Jeden Tag verpassen sehr viele Kinder den Bus und müssen dann 30 Minuten auf den nächsten Bus warten. Das führt dazu, dass die Straße Alt-Fechenheim von den Kindern wild überquert oder bei roter Fußgängerampel überrannt wird. Die Kinder achten dabei nicht auf den Verkehr um den Bus noch zu erreichen. Eine geringfügige Verzögerung in der Abfahrtszeit würde hier eine große Entlastung und einen entscheidenden Beitrag zur Verkehrssicherheit bedeuten. Der Bus der Linie 44 füllt sich an der Haltestelle Jakobsbrunnenstraße komplett und es wäre wünschenswert hier mehr Kapazitäten anbieten zu können. Sei dies in der Art von einer zusätzlichen Frequenz oder in einem wenige Minuten nach hinten gelegten Takt und einem größerem Bus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4736 2015 Die Vorlage OF 370/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2015, OF 353/11 Betreff: Sicherheit für Fußgänger auf der Helmut-Sittler-Promenade Vorgang: ST 1347/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Helmut-Sittler-Promenade zwischen den Haltestellen der Straßenbahn Schießhüttenstraße und Artur-von-Weinberg-Steg als reinen Gehweg auszuweisen. Sollte der Magistrat weiterhin der Auffassung sein, dass dies nicht sinnvoll oder durchführbar ist, wird er aufgefordert, die in der ST 1347 beschriebene Verkehrsüberwachung verstärkt durchzuführen. Begründung: Die Helmut-Sittler-Promenade wird von vielen Fußgängern genutzt. Oft auch mit Kinderwagen oder Rollatoren. Dabei kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen mit Radfahrern die auch die Promenade nutzen, anstelle des asphaltierten Radweges am Fechenheimer Leinpfad. Ein Schutz der Fußgänger ist hier dringend angezeigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1347 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 05.10.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4561 2015 Die Vorlage OF 353/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2015, OF 343/11 Betreff: Beseitigung Verkehrszeichen "Ende Tempo 30 Zone" auf der Straße Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf Alt-Fechenheim vor dem Haus Nr. 69 durch die Beseitigung des Verkehrszeichens "Ende Tempo 30 Zone" (VZ 274.2) vor dem Haus Alt-Fechenheim 71, sicherer zu machen. Sollte dies nicht möglich sein wird gebeten, das Schild Tempo 30 vor Alt-Fechenheim 67 vor den Zebrastreifen zu versetzen. Begründung: Der Zebrastreifen vor dem Haus Alt-Fechenheim 69 ist ein wichtiger Übergang zur Straßenbahnhaltestelle der Linie 11. Gerade viele Schüler benutzen den Fußgängerüberweg regelmäßig auf ihrem Schulweg. Durch die jetzige Setzung der Verkehrszeichen wird die Tempo 30 Zone ca. 20 Meter vor dem Zebrastreifen aufgehoben und kurz nach dem Zebrastreifen beginnt Tempo 30. Diese Situation ist grotesk und gefährdet eine sichere Überquerung des Zebrastreifens. Für die Sicherheit der Fußgänger muss so sein, dass auch vor dem Zebrastreifen Tempo 30 gelten muss. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 07.09.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4381 2015 Die Vorlage OF 343/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2015, OF 335/11 Betreff: Radfahrverbot auf der Helmut-Sittler-Promenade Der Magistrat wird aufgefordert an der neuen Mainuferpromenade unverzüglich folgende Maßnahmen durchzuführen: 1. Die kürzlich entfernten Verkehrszeichen 239 (Gehweg) an den alten Stellen wieder anzubringen. 2. Zusätzlich ist an folgenden Stellen das Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radverkehr) anzubringen. a) Schießhüttenstraße, in nördlicher Richtung b) Arthur von Weinberg Steg, in südlicher und nördlicher Richtung c) Straßenbahnhaltestelle Alt Fechenheim an der Einmündung des Fahrradweges Allessa-Hafen /Uferpromenade, in südlicher Richtung Begründung: Durch die kürzlich entfernten Verkehrszeichen Nr. 239 ist das durch die Umgestaltung beabsichtigte Ziel, eine für Fußgänger erholsame Promenade zu schaffen ad absurdum geführt. Der ohnehin von Radfahrern widerrechtlich missbrauchte Fußweg wurde somit zu einer legitimen Radrennbahn verwandelt. Um dies dauerhaft zu unterbinden ist es dringendst erforderlich zusätzlich auch die geforderten Verkehrszeichen Nr. 254 zu installieren. Nur so ist es möglich, die Radfahrer durch die Polizei sowie auch der dortigen Spaziergänger dauerhaft fern zu halten. Die Maßnahme ist dringlich um einerseits die Gefahr einer Gewöhnung zu vermeiden und andererseits den dort Erholung suchenden Bürgern diese auch noch in dem bevorstehenden Sommer zu ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 29.06.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4262 2015 Die Vorlage OF 335/11 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor folgender 3. Punkt angefügt wird: "Da die am Arthur-von-Weinberg-Steg vorhandenen Hinweisschilder zum Grüngürtel für Radfahrerinnen und Radfahrer irrtümlich auf die Nutzung der Uferpromenade in nördliche wie auch in südliche Richtung verweisen, sind diese zu entfernen und gegebenenfalls in westliche Richtung, zum Leinpfad hin, zu ändern." Abstimmung: CDU, SPD, 1 GRÜNE, LINKE., FDP und BFF (=Annahme); bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2014, OF 295/11 Betreff: Pfosten vor dem Briefkasten Ecke Leinwebergasse/Alt-Fechenheim. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor dem Briefkasten in der Leinwebergasse / Ecke Alt-Fechenheim in geeignetem Abstand ein bis zwei Pfosten setzen zu lassen. Begründung: Durch den hohen Parkdruck im Bereich der Straße Alt-Fechenheim parken Autos häufig so nah vor dem Briefkasten, dass es kaum noch möglich ist Briefe einzuwerfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 08.12.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3729 2014 Die Vorlage OF 295/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2014, OF 286/11 Betreff: Ausweisung Tempo 30 in Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und der Straße Am Gansbühel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt aus Sicherheitsgründen in dem hauptsächlich als Wohngebiet genutzten Bereich der Straße Alt Fechenheim zwischen Kleestraße und der Straße am Gansbühel Tempo 30 auszuweisen. Begründung: Fußgängerverkehr, Bushaltestelle, schmale Fahrbahn und Wohnbebauung sind die augenfällige Merkmale dieses Straßenabschnittes. Die Summe dieser Straßeneigenschaften gebietet es auf diesem Straßenabschnitt aus Sicherheitsgründen Tempo 30 auszuweisen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 17.11.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3651 2014 Die Vorlage OF 286/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff und Tenor die Worte "der Straße Am Gansbühel" durch die Worte "Allessa Tor Ost" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 278/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Nachrüstung von Blindenanforderungstastern an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße / Baumertstraße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße, damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Ampeln für sehbehinderte Menschen sind mit am Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet. Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln die Signale über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 Meter Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern nur das Freigabesignal für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grünphase, so ist für die sehenden Fußgängerinnen und Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die sehbehinderten Menschen fordern durch Drücken ihres Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten Menschen dem Ampelmast, so orientieren sie sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 10 2014 Die Vorlage OF 278/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2014, OF 246/11 Betreff: Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Für blinde und sehbehinderte Menschen an den Lichtsignalanlagen der Querungsstellen Vilbeler Landstraße/ Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße Blindenanforderungstaster nachzurüsten. Begründung: In beiden Wohngebieten gibt es sehbehinderte und blinde Menschen. Auch eine Schule für Blindenhunde ist im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße damit die Tiere sich an die neuen Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Blindenampeln sind mit am Ampelmast in einer Höhe von ca. 2,10 m montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet. Im Normalfall müssen bei Blindenampeln die Signale über die Fußgänger-Grünphase vom Blinden angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 m Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgänger sondern nur das Freigabesignal für Blinde angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grün-Phase, so ist für den sehenden Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Der Blinde fordert durch Drücken seines Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grün-Phase an. Nähert sich der Blinde dem Ampelmast, so orientiert er sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertastet der Blinde mit seiner freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale findet der Blinde an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert die Freigabesignale erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hörbehinderte Blinde hilfreich aber auch der Blinde ohne Hörbehinderung nutzt meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 12.05.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3134 2014 Die Vorlage OF 246/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 162/11 Betreff: Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, für eine Wohnbebauung für die Flurstücke 299/1 und 296/6 des Kleedreiecks zwischen Willmannstraße und Baumertstraße (etwa 1000qm) in Fechenheim eine Vorplanung zu erarbeiten. Begründung: Das oben beschriebene Gelände im Herzen des Stadtteils Fechenheim an prominenter Stelle und im Besitz der Stadt Frankfurt liegt seit Jahren brach. Angesichts der Wohnraumknappheit in Frankfurt ist es nicht zielführend ein derartiges Gelände über einen großen Zeitraum nicht zu nutzen und auf eine Bebauung mit Wohnungen zu verzichten. Situationsplan Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1308 2022 Die Vorlage OF 162/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 158/11 Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im OBZ 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: Alt Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstr. und Kleestr.), Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen), Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung), Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen) Seckbach: Im Trieb Riederwald: Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV Sportplatz Begründung: Den Fußgänger*innen wird zunehmend weniger Raum auf Ihren Wegen zugestanden. In vielen Straßenzügen wird schon heute rechtmäßig auf dem Gehweg geparkt. In der Praxis bleibt da oft kein ausreichender Platz für Rollator, Rollstuhl und Kinderwagen. Und diese Praxis weitet sich auf andere Straßen ohne ausgewiesene Parkfläche auf dem Bürgersteig aus. Zusätzlich wird von einer großen Zahl von Radfahrer*innen - teilweise aus eigenem Sicherheitsbedürfnis - der Fußweg als Radweg genutzt. Dieser Umstand führt zu einer weiteren Verschärfung auf Gehwegen. Das Verbot auf Radwegen zu halten oder gar zu parken wird ignoriert und eine Unterbindung dieses Zustandes findet nur in unzureichendem Maße statt. Die Strafgebühren bei Verstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, was aber leider bisher zu keiner Intensivierung der Überwachung der Regeln geführt hat. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen erfolgen. Beispiele Alt Fechenheim 17:30 Foto: Thomas Dorn selbst Alt Fechenheim 11:30 Foto: Thomas Dorn selbst Burgelehen 15:00 Foto: Thomas Dorn selbst Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1306 2022 Die Vorlage OF 158/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: Alt-Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstraße und Kleestraße), Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen), Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung), Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen) Wächtersbacher Straße Seckbach: Im Trieb, Hofhausstraße (halbseitiges Parken trotz Markierung und Platz auf der Straße) Auerfeldstraße (vor dem Huthpark), An der Marienkirche (vor dem Kindergarten - Autos stehen komplett auf dem Gehweg) Riederwald: Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV-Sportplatz Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2021, OF 147/11 Betreff: Autofreie Gestaltung der Ankergasse und des Linnéplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ankergasse und den Linnéplatz autofrei zu gestalten und nur für Anlieger und Postdienste freizugeben. Begründung: Die Ankergasse ist eine schmale Gasse, die zum Fechenheimer Linnéplatz führt. Dieser ist ein beliebter Ort zum Verweilen, Kinder spielen mit ihrem Ball, üben Fahrradfahren und Familien essen dort gerne ihr Eis. Viele Autofahrer nutzen die Ankergasse, um kurz bei der dort ansässigen Postfiliale zu halten und danach auf dem Linnéplatz zu wenden, um wieder auf die Hauptstraße zu kommen. So ist auf der kleinen Gasse und auf dem Platz immer recht viel Verkehr, es ist eng und es besteht eine erhöhte Unfallgefahr für Fußgänger und Fahrradfahrer. Die Ankergasse nur für Anlieger und Postwägen freizugeben, würde eine erhebliche Reduktion des Verkehrs und der Unfallgefahr bedeuten. Der Linnéplatz würde beträchtlich an Aufenthaltsqualität hinzugewinnen und nicht mehr als Wendemöglichkeit benutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 147/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 147/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2021, OF 160/11 Betreff: Sichtschutzwand am Spielplatz am Burglehen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Sichtschutzwand am Spielplatz Linnéplatz/Burglehen zu entfernen und durch einen Zaun zu ersetzen. Begründung: Die Sichtschutzwand am Spielplatz Burglehen ist mit Graffitis und Erde beschmutzt. Der gesamte Spielplatz wirkt dadurch kaum einladend. Durch die Wand ist der Spielplatz zur Straße Alt-Fechenheim hin nicht einsehbar. Abends und nachts können sich ungebetene Gäste dort aufhalten und Alkohol- sowie Drogen konsumieren, ohne wirklich gesehen zu werden. Morgens ist der Spielplatz häufig mit Zigarettenstummeln und Müll beschmutzt. Die Entfernung der Sichtschutzwand würde mit einem Mehr an sozialer Kontrolle des Spielplatzes einhergehen und diesen attraktiver für Familien werden lassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1307 2022 Die Vorlage OF 160/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 136/11 Betreff: Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage (grüner Rechtsabbiegepfeil) am Knotenpunkt Mainkur stadtauswärts, Kreuzung Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim zur Verhinderung von Schleichverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, den von der Hanauer Landstraße für Rechtsabbieger geltenden grünen Pfeil der Lichtsignalanlage in Richtung Fechenheim-Süd so zu programmieren, dass dieser in den Morgenstunden von 6 bis 9 Uhr nicht erscheint und Autofahrer auf das reguläre Lichtsignal der Ampelanlage warten müssen. Begründung: Der grüne Pfeil soll einen Rückstau auf der Hanauer Landstraße verhindern, indem Rechtsabbiegern nach Fechenheim schneller ein Abbiegen ermöglicht wird. Dies trifft hauptsächlich auf den abendlichen Pendlerverkehr zu, der stadtauswärts führt. In den Morgenstunden wird diese Möglichkeit nun verstärkt von Berufspendlern stadteinwärts genutzt, die den Stau auf der Hanauer Landstraße umgehen möchten und die Schleife um die Mainkur nutzen, um mit freier Fahrt durch den grünen Pfeil nach Fechenheim-Süd einzubiegen. Dadurch kommt es zu einer erhöhten Verkehrsbelastung auf den Straßen Alt-Fechenheim und den parallel zur Hanauer Landstraße verlaufenden Straßen Am Gansbühel, Jakobsbrunnenstraße und Adam-Opel-Straße. Ein Ausschalten des grünen Pfeils in den Morgenstunden würde hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 136/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 128/11 Betreff: Instandsetzung der Ziegelsteinmauer auf der Helmut-Sittler-Promenade und der 2. Bucht am Fechenheimer Mainufer (Höhe Arthur-von-Weinberg-Steg) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Instandsetzung der Ziegelsteinmauer auf der Helmut-Sittler-Promenade in Höhe der Straßenbahnhaltestelle Alt-Fechenheim zu veranlassen sowie die grundhafte Erneuerung der 2 Bucht in Höhe des Arthur-von-Weinberg-Stegs. Begründung: Die Steine der Ziegelsteinmauer sind großflächig locker und liegen nur noch lose auf. Die großen Kalksandsteinquader der 2. Bucht (Anlegestelle für Kanu, etc.) am Fechenheimer Mainufer sind in den Zwischenräumen freigespült, dadurch erodiert das Ufer zusehends und es bilden sich große Löcher. Es kommt zu einer starken Beschädigung des Ufers. Zudem bilden die Löcher eine Gefahrenquelle für Mensch und Tier. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 856 2021 Die Vorlage OF 128/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 117/11 Betreff: Poller gegen Falschparker auf der Straße Alt-Fechenheim vor der Bäckerei Eifler für eine barrierefreie Nutzung des Gehweges durch Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, vor der Bäckerei Eifler auf dem Gehweg der Straße Alt-Fechenheim Poller zu errichten, in Höhe von Hausnummer 117 bis 107, um zu vermeiden, dass Fahrzeuge dort unberechtigt parken und den Gehweg blockieren. Begründung: Regelmäßig kommt es zu gefährlichen Situationen durch parkende Autos, weil Fußgänger, Passanten mit Rollatoren oder Kinderwagen an dieser Stelle auf die stark befahrene Straße ausweichen müssen. Quelle: S. Neubauer Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 853 2021 Die Vorlage OF 117/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 67/11 Betreff: Fahrradwege - 05 - Neufassung Fahrradweg. Haltestelle Alt-Fechenheim-Straße Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Haltestelle Alt-Fechenheim und der Straße Alt-Fechenheim neu zu planen. - Bei der Neuplanung ist ein sicherer Übergang für Fahrradfahrer und Fußgänger zu gewährleisten. - Die Nutzung des Fahrradweges in beide Richtungen ist zu kennzeichnen. - Die Planungen sollten eine Reduzierung der Geschwindigkeit des Autoverkehrs beinhalten. Begründung: An der Stelle der Haltestelle Alt-Fechenheim endet der rechtsseitige Fahrradweg in Richtung Mainkur. Sowohl vom Mainuferweg kommend, als auch von Alt-Fechenheim kommend, muss man als Fahrradfahrer entweder auf den Schienen fahren oder die Straßenseite wechseln und gegen die Fahrtrichtung fahren. Wobei die Ausschilderung von Fechenheim kommend ungenügend ist. Eine Neufassung dieses Bereiches sollte die Sicherheit erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 67/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 802 2021 Die Vorlage OF 67/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Antrages gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 32/11 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit in der Pfortenstraße ab Hausnummer 32 bis 38 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob in der Pfortenstraße vor der Hausnummer 32 bis 38 Bordsteinaufsetzer (Frankfurter Hüte) angebracht werden können. Sollte die Maßnahme nicht umsetzbar sein, bitten wir das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) einen alternativen Vorschlag für mehr Verkehrssicherheit zu machen. Begründung: In diesem Bereich ist die Straße, durch auf der Fahrbahn einseitig parkende Fahrzeuge, sehr eng. Das Passieren zweier Kraftfahrzeuge ist nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme möglich. Anwohner beobachten aber immer wieder, dass Fahrzeuge auf den Gehweg ausweichen, um nicht warten zu müssen. Dies erfolgt mit erhöhter Geschwindigkeit und birgt eine deutliche Gefahrenquelle für Anwohner und Fußgänger. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 32/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 494 2021 Die Vorlage OF 32/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 127/11 Betreff: Sitzbänke und Bepflanzungen am Linnéplatz erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Linnéplatz die maroden Sitzbänke durch neue zu ersetzen und die Bepflanzung zu erneuern. Begründung: Der Linnéplatz ist ein Aushängeschild von Alt-Fechenheim. Hier finden jährlich das traditionelle Fechenheimer Fischerfest und der Weihnachtsmarkt statt. Die Sitzgelegenheiten im Mittelpunkt des Linnéplatzes sind marode und teils gefährlich, da sich Holzsplitter ablösen. Zudem ist die Bepflanzung unschön und ungepflegt bis verschmutzt. Wir fordern die Sanierung der Sitzmöglichkeiten sowie eine neue und repräsentative Bepflanzung der Beete. Die regelmäßige Pflege der Pflanzen durch das Grünflächenamt sollte garantiert sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 127/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 33/11 Betreff: Einrichten von Parken auf dem Gehweg in der Mittelseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Zeichen 315 der Anlage der StVO (Gehwegparken) in der Mittelseestraße zwischen Pfortenstraße und Am Hennsee einzurichten. Begründung: Ordnungsgemäß am Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge verringern die restliche Fahrbahnbreite auf unter 3 Meter, weshalb die Freiwillige Feuerwehr Fechenheim nicht mehr linksseitig im Einsatzfall aus ihrem Gerätehaus ausrücken kann. Gehwegparken würde Abhilfe schaffen. Der Bürgersteig ist auf beiden Seiten so breit, dass trotz Gehwegparken beispielsweise eine Person mit Kinderwagen dort passieren kann. Zum besseren Verständnis sind zwei Bilder beigefügt. Es bleibt dem Magistrat überlassen, welche Seite die Einrichtung erhält. Die gerade Hausnummernseite würde sich anbieten, weil dort das Parken nur auf einem kurzen Stück erlaubt ist. (linksseitig gerade Hausnummern) Quelle: B. Wiewiorra Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 33/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 495 2021 Die Vorlage OF 33/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU und 2 LINKE. gegen GRÜNE, 1 LINKE. und FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2021, OF 34/11 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den Stadtteilen einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, mit der Wirtschaftsförderung die 80% Förderung für Kommunen des BMVI zu nutzen um dringend benötigte Ladepunkte für Elektrofahrzeuge im Frankfurter Osten anzubieten. Folgende Orte stehen zur Disposition: Priosierung in den jeweiligen Stadtteilen von oben nach unten: Fechenheim: 2 Ladeplätze am Parkplatz Friedhof Fechenheim 2 E-Ladeplätze am Kleedreieck westl. des Taxistands mit Option eines Schnellladers. Dies wäre interessant für Taxis, da sich dort ebenfalls ein Taxiwarteplatz befindet. 2 E-Ladeplätze in Fechenheim am Sportplatz Pfortenstraße 2 E-Ladeplätze vor dem 7.Revier oder auf dem Parkplatz an der Ankergasse. Riederwald: 2 E-Ladeplätze in der Schäfflestraße, Bereich der katholischen Kirche 2 E-Ladeplätze Parkplatz unter der Autobahnbrücke am Erlenbruch Begründung: Im Frankfurter Osten gibt es viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern ohne Tiefgaragen wohnen. Öffentliche Ladestationen in den Wohngebieten gibt es nicht. Die Bürger mit e-Autos versuchen diesen Mangel mit den Schnellladepunkten am Supermarkt Kaufland auszugleichen. Die Ladepunkte im Hessen-Center sind sehr hochpreisig und werden daher gemieden. Am Kaufland bilden sich inzwischen schon Schlangen vor den Ladesäulen. Ideal wäre es, wenn bereits bei der Zulassung eines E-Fahrzeugs erfasst wird, an welchem Ort geladen wird, zu welcher Zeit meistens geladen wird und ob dieser Bürger auf öffentliche Ladestationen angewiesen ist. In Amsterdam wird dieses bereits mit Erfolg seit Jahren praktiziert und die öffentlichen Ladepunkte entsprechend Fahrzeugen zugeordnet. Wenn ein naher Ladepunkt eine zu hohe Auslastung hat, wird ein neuer Ladepunkt in Auftrag gegeben. Dieser wird dann direkt vor dem Haus dieses Bürger gesetzt oder dort wo es in der direkten Umgebung möglich ist. Frankfurt rangiert momentan bei der Anzahl der verfügbaren Ladepunkte weit abgeschlagen und schon gar auch nur in der Nähe bei irgendeiner Großstadt Deutschlands. Frankfurt findet sich bei der Anzahl der öffentlichen E-Ladepunke im Ranking sogar hinter der Kleinstadt Regensburg. Dies wirkt sich natürlich auf die bei uns in Frankfurt unterdurchschnittliche Anzahl an rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen aus. Seit zwei Jahren gibt es nur Versprechungen und keinerlei Maßnahmen. Der einzige Entschuldigungsgrund den man immer wieder aus der Verwaltung hört, ist: "Die Stadtverordnetenversammlung hat eine städtische Beteiligung an E-Ladepunkten abgelehnt und deshalb wird nichts in dieser Richtung unternommen." Es muss doch mehr Alternativen geben um eine Infrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge zu errichten. Unternehmer berichten über eine schleppende Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt: "Wir haben seit knapp drei Jahren versucht, in Frankfurt Fuß zu fassen", sagt Ulf Schulte, Managing Director und Geschäftsführer der Allego GmbH. . ."Der angekündigte Gestattungsvertrag wurde von der Stadt bis heute nicht vorgelegt", so Schulte. "Zudem war die Abstimmung der Standorte mit den zuständigen Behörden ergebnislos. Mit der Zeit sind wir zu dem Schluss gekommen, dass sich das Projekt leider nicht wie geplant umsetzen lässt und haben uns deshalb bedauerlicher Weise zurückziehen müssen." Quelle: Interview: electrive.net Im ersten Quartal 2021 sind bereits 10% aller Neuwagen in Deutschland batterie-elektrisch angetrieben. Fast alle Autohersteller wollen spätestens in den nächsten 9 Jahren oder noch früher keine oder nur noch einen sehr geringen Prozentsatz an konventionellen Verbrennerfahrzeugen verkaufen. Von der großen Elektrotaxiflotte in Frankfurt ist momentan gar nichts mehr zu hören. Priorisierung des nachhaltigen Verkehrs in der Stadt Frankfurt ist bereits lange überfällig. Eine nötige Infrastruktur für alle Bürger mit aufzubauen, ist dafür zwingend erforderlich. Es wäre zielführend nun endlich bei den E-Ladepunkten in Wohngebieten anzusetzen und dieser Thematik etwas mehr Beachtung zu schenken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 34/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 41 2021 Die Vorlage OF 34/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "Parkplatz Friedhof Fechenheim" die folgenden Worte ergänzt werden: "oder in der Starkenburger Straße". Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2021, OF 800/11 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Bessere Anbindung Fechenheims an die Innenstadt (Erreichbarkeit U-Bahn-Station "Ostbahnhof") durch Linienverlaufsänderungen der Buslinie 31 bis Fechenheim Haltestelle "Baumertstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die geplante Änderung der Streckenführungen der Buslinie 31 nicht nur bis zur Hugo-Junkers-Straße führt sondern noch die Haltestellen Jakobsbrunnenstraße und Alte Post/Baumertstraße in Fechenheim-Süd einbindet. Zudem soll die Buslinie als Expressbuslinie geführt werden. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 31 über Zoo - Ostbahnhof - Hafenmühlenweg - Kaiserleibrücke - Dieselstraße - Daimlerstraße Süd -Weismüllerstr. Ost - Weismüllerstr. West - Schielestraße - Peter-Behrens-Str. - Hugo-Junkers-Str. - Carl-Benz-Str. Nord vor. Mit der Verlängerung der Buslinie 31 von der Kaiserleibrücke bis zur Hugo-Junkers-Str. soll eine bessere Anbindung der Gewerbestandorte erreicht werden. Für die zusätzliche Anbindung Fechenheim-Süd wären dabei nur zwei weitere Haltestellen notwendig. Die Linienführung über die Haltestelle Jakobsbrunnenstr. sowie Alte Post/Baumertstraße. Dies würde zusätzlich eine verbesserte Anbindung der Fechenheimer Bürger sowie der Mitarbeiter des Industriestandortes Allessa GmbH bedeuten, die damit schneller den Ostbahnhof und somit die U-Bahn zur Innenstadt erreichen, als mit der sehr zeitintensiven Nutzung der Straßenbahnlinie 11. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 673 2021 Anregung OA 674 2021 Anregung OA 675 2021 Anregung OA 676 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 673, OA 674, OA 675, OA 676 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 798/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 799/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 800/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 801/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 789/11 Betreff: Errichtung eines Fußgängerüberwegs vom Kleedreieck (Alt-Fechenheim 72) über die Willmannstraße in Richtung Alt-Fechenheim 74 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der o.g. Stelle einen Fußgängerüberweg zu errichten, der die Sicherheit der querenden Fußgänger erhöht. Begründung: Vom Kleedreieck kommend queren viele Fußgänger die Willmannstraße, um die Einkaufsstraße Alt-Fechenheim zu erreichen sowie die dort ansässigen Geschäfte. Die Willmannstraße ist an dieser Ecke zum Kleedreieck stark befahren und durch den kurvigen Verlauf der Fahrbahn für Fußgänger schlecht einsehbar. Ein Fußgängerüberweg schafft mehr Sicherheit für die Fußgänger und erhöht die Aufmerksamkeit der Autofahrer gegenüber den schwächsten Verkehrsteilnehmern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6962 2020 Die Vorlage OF 789/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD und 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2020, OF 787/11 Betreff: Kreuzungsbereich Gründenseestraße/Baumertstraße sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: An der Kreuzung Baumertstraße X Gründenseestraße einen Spiegel zu installieren. Der Spiegel soll gegenüber der Einmündung Gründenseestr. (aus dem Sackgassenbereich, in dem sich der Bunker befindet) installiert werden, um Fahrzeugen die nach links in die Baumertstraße einbiegen bessere sicht auf den ankommenden Verkehrt zu gewährleisten. Begründung: Durch den hohen Parkdruck im Gebiet, sowie die immer größer werdenden Fahrzeuge wird der Einmündungsbereich oft sehr knapp mit großen Fahrzeugen zugeparkt, so dass man kaum in die Baumertstraße sehen kann und herannahende Fahrzeug erst im letzten Moment erkennen kann. Mit einem Spiele ließen sich gefährliche Situationen vermeiden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 787/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 787/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2020, OF 776/11 Betreff: Einrichtung eines Drängelgitters auf der Helmut-Sittler-Promenade im Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Arthur-von-Weinberg-Steg" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der Helmut-Sittler-Promenade im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Arthur-von-Weinberg-Steg ein Drängelgitter zu errichten. Das Drängelgitter sollte so angebracht werden, dass Personen mit eingeschränkter Mobilität und Familien mit Kinderwagen problemlos passieren können. Quelle: Foto S. Neubauer Begründung: Die Helmut-Sittler-Promenade wird immer stärker von Fahrradfahrern, E-Bikern und motorisierten Kleinkrafträdern genutzt, die teils mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind. Insbesondere im Bereich der Straßenbahnhaltestelle kommt es zu einem vermehrten Aufeinandertreffen von diesen Verkehrsteilnehmern und Fußgängern, welche die Straßenbahnhaltestelle erreichen wollen. An diesem Engpass kommt es nicht selten zu Drängeleien, aggressivem Klingeln und Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Nutzern der Promenade. Ein Drängelgitter könnte dabei helfen, den Konflikt zu entschärfen, die Geschwindigkeit zu reduzieren und die Rücksichtnahme zu erhöhen. Dies würde einen sicheren Raum schaffen und die Gefährdung von Fußgängern jeden Alters minimieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6626 2020 Die Vorlage OF 776/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2020, OF 774/11 Betreff: Änderung der Parksituation Pfortenstraße 1, ehemaliges 7. Revier Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Straßenverkehrsamt anzuweisen, fünf Parkplätze vor dem ehemaligen 7. Polizeirevier für die Polizei bereitzustellen und die restlichen Stellplätze für die Öffentlichkeit freizugeben. Begründung: In Fechenheim herrscht großer Parkdruck. Nach dem Wegzug des 7. Polizeireviers werden die Parkplätze dringend benötigt, um in diesem Bereich für Entlastung zu sorgen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6625 2020 Die Vorlage OF 774/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, vier der Parkplätze vor dem ehemaligen 7. Polizeirevier in der Zeit von montags bis freitags, 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, für Einsatzfahrzeuge und Besucher des Reviers für die Polizei bereitzustellen und die restlichen Stellplätze für die Öffentlichkeit freizugeben. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, nach Ablauf eines Jahres zu prüfen und zu berichten, ob weitere Parkplätze freigegeben werden können." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 754/11 Betreff: Wohnbebauung auf dem Kleedreieck Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass das Kleedreieck im gesamten, das Grundstück Willmannstraße 1 im besonderen nach mindestens 30 Jahren Debatte und 11 Jahren intensiver, aber erfolgloser Bearbeitung im Rahmen des Projekts aktive Kernbereiche (Stadtplanungsamt und aktive Nachbarschaften) dringend benötigter Wohnbebauung zugeführt wird Begründung: Das Areal Kleedreieck im Zentrum des Stadtteils gelegen, wurde, obwohl mindestens zur Hälfte in städtischer Hand, nie einer adäquaten, dringend benötigten Wohnbebauung zugeführt. Nach 30 Jahren müssen nun alle Hürden überwunden werden und das eigentliche Ziel mehr Wohnraum in Frankfurt zu schaffen, zeitnah auch für diesen Bereich anvisiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 754/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6609 2020 Die Vorlage OF 754/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2020, OF 750/11 Betreff: Geschwindigkeitsmessung in der Baumertstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Stadtpolizei anzuweisen, Messungen in der Baumertstraße, zwischen den Hausnummern 50 und 69 vorzunehmen. Diese Messungen sollten in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 11.00 Uhr und wieder zwischen 15.30 Uhr und 19.00 Uhr durchgeführt werden. Begründung: Ein erheblicher Anteil der Fahrzeugführer hält sich nicht an die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km. Da die Baumertstraße von vielen Passanten, Kindern und auch immer zahlreicher von Fahrrädern genutzt wird, ist hier Geschwindigkeitsmessung erforderlich, bevor es zu ernsthaften Unfällen kommt.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 687/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Umgestaltung Spielplatz Am Hennsee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Umgestaltung des Spielplatzes am Hennsee werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der oben genannte Spielplatz liegt mitten in einer Wohnbebauung und in direkter Nähe zu einem Kindergarten. Durch die nachmittägliche und abendliche Nutzung durch Jugendliche kommt es immer wieder zu erheblicher Lärmbelästigung der Anwohner. Der Kindergarten, der diesen Spielplatz maßgeblich nutzt, benötigt hingegen eher einen Spielplatz für Kleinkinder. Um beiden Anliegen Rechnung zu tragen, wäre es sinnvoll den Spielplatz Konstanzer Str./ Bodenseestr. für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten und in diesem Zuge den oben genannten Spielplatz zu einem für Kleinkinder interessanten Spielplatz umzugestalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 83 2020 Die Vorlage OF 687/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 683/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) in einem desolaten Zustand durch großflächige und tiefe Schlaglöcher. Das tägliche Verkehrsaufkommen auch durch den Schwerlastverkehr der Allessa Chemie macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist weiterhin eine wichtige Verbindungsstraße für Pendler. Eine Erneuerung ist längst überfällig und sollte vorrangig vor anderen Erneuerungen stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 79 2020 Die Vorlage OF 683/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 688/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes Konstanzer Straße/Ecke Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes an der Konstanzer Straße/ Bodenseestraße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der oben genannte Spielplatz ist in den letzten Jahren stark verfallen und viele Spielgeräte wurden aufgrund des maroden Zustands demontiert. An dieser Stelle ist jedoch ein funktionierender Treffpunkt für Kinder und Jugendliche dringend nötig, eine Aufwertung des Platzes ist daher dringend geboten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Konzept eher ältere Kinder und Jugendliche anspricht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 84 2020 Die Vorlage OF 688/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 643/11 Betreff: Erhalt der Familienbildung des Kinder- und Familienzentrums Pfortenstraße 44 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich für den Erhalt der Familienbildung des Kinder- und Familienzentrums in der Pfortenstraße 44 einzusetzen. Begründung: Das zum Kinder- und Familienzentrum gehörende Haus der Familienbildung (ehemaliges Pfarrhaus), welches dem Evangelischen Regionalverband gehört, möchte dieser verkaufen. Da es die Stadt Frankfurt bis dato nicht kaufen möchte, könnte dies bei einem Verkauf an Dritte bedeuten, dass die wichtige Arbeit des Familienzentrums dort nicht mehr stattfinden kann. Diese Arbeit beinhaltet z.B. stadtteiloffene Angebote für Familien und die stark nachgefragte Sozialberatung. Ohne dieses wichtige, kostenfreie Angebot, das zu jedem Kinder- und Familienzentrum gehört, würde der Stadtteil abgewertet werden und Personen, welche ein entsprechendes Angebot annehmen wollten, müssten in andere Stadtteile ausweichen. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5697 2020 Die Vorlage OF 643/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2019, OF 606/11 Betreff: Poller zum Schutz der Radfahrer und Fußgänger auf der Straße Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat 11 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auf der Straße Alt-Fechenheim in Höhe der Hausnummer 68 Poller so anzubringen, dass ein Halten von Kraftfahrzeugen auf dem Radweg direkt vor dem Kiosk nicht mehr möglich ist. Begründung: Der Radweg in diesem Bereich wird regelmäßig von haltenden Kraftfahrzeugen zugeparkt. Die PKW-Fahrer halten in der Regel zwar nur kurz, um sich im dort ansässigen Kiosk einzudecken, blockieren dabei aber nicht nur rücksichtslos den Radweg, sondern lassen auch sehr oft die Tür der Fahrerseite so offenstehen, dass Radfahrer und Fußgänger gezwungen sind zu warten oder auf die Straße auszuweichen. Dabei befindet sich für PKW's z.B. eine Haltemöglichkeit in unmittelbarer Nähe auf dem Kleedreieck Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 606/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 606/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 11 am 02.12.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 606/11 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2019, OF 598/11 Betreff: Martin-Böff-Gasse Einbahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird auf Grund immer wieder vorkommender Beinahe-Unfall-Situationen durch 360 Grad Wendungen aus der Straße Alt Fechenheim in die Martin-Böff-Gasse, aufgefordert, die Martin-Böffgasse zwischen Schießhüttenstraße und Pfortenstraße zur Einbahnstraße in Richtung Süden umzuwidmen. Die neue Situation ist durch entsprechende Beschilderung auszuweisen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 598/11 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2019, OF 602/11 Betreff: Zustand der Fußgängerbrücke Arthur-von-Weinberg-Steg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Arthur-von-Weinberg-Steg ist 38 Jahre alt. Bauzustand und Erhaltungsmaßnahmen sind dem Ortsbeirat weitestgehend unbekannt. Beunruhigt durch die Schließung der Cassella Fußgängerbrücke, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Wie ist der Zustand des Arthur-von-Weinberg Stegs? Ist eine Sanierung dieses Brückenbauwerks in absehbarer Zeit notwendig? Ist der Bestand und die Benutzung dieser Fußgängerbrücke langfristig gesichert? Begründung: Der Arthur-von-Weinberg Steg ist eine für viele Fechenheimer eine hoch relevante und wichtige Verbindung in die Nachbarstadt Offenbach, deren Stadtteile Bürgel und Rumpenheim, den Badesee Schultheiß und den Rumpenheimer Mainbogen. Die Menschen auf beiden Seiten des Ufers verlassen sich auf Existenz und die Benutzbarkeit dieser Mainquerung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1376 2019 Die Vorlage OF 602/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2019, OF 582/11 Betreff: Casssella-Brücke schnellstmöglich wieder öffnen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Wegen Baummängeln wurde die Cassella Brücke, die Fechenheim Nord, mit dem Ortskern verbindet überraschend geschlossen. Der Magistrat wird gebeten: kurzfristig, durch bauliche Sicherungsmaßnahmen (wie z.B. zusätzliche Abstützungen) eine Öffnung der Brücke zu ermöglichen; mittelfristig ein Sanierungs- oder Neubaukonzept zu entwickeln und die benötigten Finanzmittel bereit zu stellen; langfristig die Brückenkonstruktion barrierefrei zu gestalten, damit sie für Radfahrer, Rollstühle, Kinderwagen etc. ohne Einschränkungen nutzbar ist. Der Magistrat wird gebeten den Ortsbeirat über zeitliche Planungen und Zwischenergebnisse zeitnah zu informieren. Begründung: Selbst wenn die Brücke nicht massenhaft genutzt wird, ist sie, seit 1964, für jede/n Nutzer*in eine wichtige Möglichkeit und Abkürzung um die Stadtteile Fechenheim Nord und Alt-Fechenheim zu verbinden. Die Brücke muss daher kurzfristig wieder nutzbar gemacht werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4767 2019 Die Vorlage OF 582/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2019, OF 574/11 Betreff: Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen Vorgang: EA 57/18 OBR 11; ST 1338/18 Der Ortsbeirat 11 möge beschließen: der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann die bisherige Mittelmarkierung durch eine doppelt durchgezogene Linie ersetzt werden kann. Begründung: In der ST 1338 wurde vom Magistrat die Anbringung einer doppelten Mittelmarkierung anstelle von Leitschwellen in Erwägung gezogen. Die Umsetzung dieser Maßnahme steht noch aus. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 57 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1338 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1315 2019 Die Vorlage OF 574/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 571/11 Betreff: Einzäunung des Spielplatzes am Fechenheimer Leinpfad; Mainufer in Fechenheim-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Den Spielplatz am Fechenheimer Leinpfad, Mainufer in Fechenheim-Süd, unverzüglich mit einem Zaun zu sichern. Begründung: Der Spielplatz am Mainufer in Fechenheim-Süd, in der Nähe des Bootshaus, ist für Kleinkinder ausgelegt. Die Kinder können ungehindert vom Spielplatz zum Wasser gelangen. Damit die spielenden Kinder den optimalen Schutz erhalten, soll ein Zaun um den Spielplatz gezogen werden. Damit die dort vor Ort wohnenden Wildtiere nicht eingeschränkt werden und auch immer wieder aus der Spielplatzfläche heraus können, soll der Zaun so konzipiert werden, dass diese Tiere zwar aus- und eingehen können, die Kinder jedoch nicht einfach das Spielplatzgelände verlassen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4764 2019 Die Vorlage OF 571/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2019, OF 557/11 Betreff: Einrichtung Absolutes Halteverbot Am Hennsee/Baumerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Am Hennsee in Fahrtrichtung Mittelseestraße auf der rechten Fahrbahnseite das Eingeschränkte Halteverbot (Z. 286 StVO) in ein Absolutes Halteverbot (Z. 283 StVO) zu ändern. Begründung: Trotz Z. 286 parken regelmäßig in nicht geringer Anzahl verkehrswidrig Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand Am Hennsee in Fahrtrichtung Mittelseestraße. Die ohnehin schon enge Straße wird dadurch noch weiter zum Nadelöhr. Ein Absolutes Halteverbot wurde hier die Dringlichkeit der Notwendigkeit des Freihaltens der entsprechenden Fahrbahnseite noch besser zum Ausdruck bringen als es das Eingeschränkte Halteverbot tut. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4645 2019 Die Vorlage OF 557/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2019, OF 541/11 Betreff: Beseitigung der Fahrbahnaufwölbung Konstanzer Straße/Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrbahnaufwölbung auf der Konstanzer Straße vor der Bushaltestelle Bodenseestraße zu beseitigen. Begründung: Seit November wölbt sich die Fahrbahn in diesem Bereich mittig des Fahrstreifens ca. 20 cm nach oben. Dies stellt eine konkrete Gefährdung für Radfahrer und motorisierte Zweiradfahrer dar. Ein kaum bis gar nicht sichtbares Hinweisschild (Achtung Aufwölbung) als erste Maßnahme des Magistrats seit Auftreten der Gefährdung ist nicht ausreichend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4456 2019 Die Vorlage OF 541/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2018, OF 473/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) in einem desolaten Zustand durch großflächige und tiefe Schlaglöcher. Das tägliche Verkehrsaufkommen auch durch den Schwerlastverkehr der Allessa Chemie macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist weiterhin eine wichtige Verbindungsstraße für Pendler. Eine Erneuerung ist längst überfällig und sollte vorrangig vor anderen Erneuerungen stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 285 2018 Die Vorlage OF 473/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2018, OF 444/11 Betreff: Alkoholverbot auf der Helmut-Sittler-Promenade Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Alkoholverbot für die Helmut-Sittler-Promenade zu erlassen. Begründung: Die Helmut-Sittler-Promenade ist eine neuangelegte Promenade entlang des Mains in Fechenheim. Es findet reger Fußgänger und Fahrradverkehr statt. Eine definitive Aufwertung des Erscheinungsbildes von Fechenheim, welches durch die Umgestaltung der Stichstraßen zwischen Alt-Fechenheim und Helmut-Sittler-Promenade noch zusätzlich verstärkt wird. Bedauerlich, dass Besucher des Stadtteils und die Fechenheimer Bürger nicht einfach ihre Seele bei einem schönen Spaziergang baumeln lassen können, da täglich und rund um die Uhr neuralgische Punkte auf der Promenade von augenscheinlich ungepflegten, zu jederzeit offensichtlich stark alkoholisierten und alles und jeden anpöbelnden Menschen besetzt werden. Obendrein finden sich vermehrt täglich Menschen dort ein, die Drogen in Form von Marihuana und Haschisch konsumieren. Eine Überwachung durch die Polizei- und Ordnungsbehörden führte bislang nicht zu einem Erfolg, den Zustand zu verbessern. Dadurch trauen sich viele Bürger jeglichen Alters nicht mehr alleine und bei Dämmerung erst recht nicht mehr auf die Promenade. Ein Alkoholverbot würde die öffentliche Ordnung wiederherstellen und der Promenade ihre ursprüngliche Bestimmung wiedergeben. Weiterhin würde eine regelmäßige Kontrolle durch die genannten Behörden, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 444/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen 1 SPD und CDU (= Annahme); bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2018, OF 496/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Umgestaltung Spielplatz am Hennsee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Umgestaltung des Spielplatzes am Hennsee werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der oben genannte Spielplatz liegt mitten in einer Wohnbebauung und in direkter Nähe zu einem Kindergarten. Durch die nachmittägliche und abendliche Nutzung durch Jugendliche kommt es immer wieder zu erheblicher Lärmbelästigung der Anwohnerinnen und Anwohner. Der Kindergarten, der diesen Spielplatz maßgeblich nutzt, benötigt hingegen eher einen Spielplatz für Kleinkinder. Um beiden Anliegen Rechnung zu tragen wäre es sinnvoll, den Spielplatz Konstanzer Straße/Bodenseestraße für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten und in diesem Zuge den oben genannten Spielplatz zu einem für Kleinkinder interessanten Spielplatz umzugestalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 305 2018 Die Vorlage OF 496/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 503/11 Betreff: Haushalt 2019 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Mittel in den Haushalt eingestellt, um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes ein kostenloses WLAN-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, auf dem Kita-Vorplatz Alt-Fechenheim, auf dem Burglehen und am kleinen Einkaufszentrum in der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Informationen und Angebote der Kommunen, des ÖPNVs (Verspätungen, Ausfall etc.) werden ausführlich nur noch im Internet bereitgestellt. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenlosen Internetzugangs per WLAN an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 312 2018 Die Vorlage OF 503/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2018, OF 497/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün und Freiflächen Sanierung des Spielplatzes Konstanzer Straße/Ecke Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um eine Sanierung und Umgestaltung des Spielplatzes Konstanzer Straße/Bodenseestraße zu ermöglichen, werden In den Haushalt die notwendigen Mittel eingestellt Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Der Spielplatz ist sanierungsbedürftig. Die Aufwertung des Platzes wurde immer wieder verschoben und ist daher nun dringend notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 306 2018 Die Vorlage OF 497/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2018, OF 421/11 Betreff: Bebauung Kleedreieck/Willmannstraße Vorgang: ST 1531/08; ST 127/09 Der Ortsbeirat möge beschließen: wir bitten den Magistrat mitzuteilen ob es aktuell Pläne für eine Bebauung des sogenannten Kleedreiecks in Fechenheim gibt, ob dort Einzelhandelsflächen geplant sind und falls ja, wann mit einer Realisierung der Bebauung zurechnen ist? Falls keine Planungen bekannt sind: Sieht der Magistrat eine Möglichkeit dort bezahlbaren Wohnraum durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Holding zu realisieren? Begründung: Auf Anfrage des OBR 11 teilte der Magistrat im Jahr 2008 Pläne für den Bau eines Altenpflegeheims und Einkaufsflächen mit (ST 1531/2008). Im Januar 2009, das der Investor insolvent sei (ST 127/2009). Seither ist dort nichts geschehen. Angesichts des zunehmenden Mangels an bezahlbarem Wohnraum und den nach wie vor fehlenden Einzelhandelsflächen sollte geprüft werden, ob an dieser Stelle eine Bebauung durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft möglich ist. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.10.2008, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2009, ST 127 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1037 2018 Die Vorlage OF 421/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, 1 BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung 1 BFF
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2018, OF 352/11 Betreff: Sparkassenfiliale Frankfurt Riederwald - Schließung verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich für den Erhalt der Sparkassenfiliale im Riederwald einzusetzen, die im Juli / August 2018 geschlossen werden soll. Der Magistrat möge die Frankfurter Sparkasse daran erinnern, dass sie als Anstalt des öffentlichen Rechts den damit verbundenen Gemeinnützigkeitsauftrag im Rahmen der Daseinsvorsorge zu erfüllen hat. Die Sparkasse, Tochter der Landesbank Hessen Thüringen, wirbt auf ihrer Homepage damit, dass ihre Stärke in der persönlichen Beratung liegt und sie hierfür über das dichteste Netz von Filialen und Beratungscentern zu verfügt. Der Magistrat möge darauf drängen, dass dieses Versprechen eingehalten wird. Begründung: Auszug der Frankfurter Sparkasse: www.frankfurter-sparkasse.de - Unternehmensportrait: Marktführerin im Privatkundengeschäft im Rhein-Main-Gebiet. Die Frankfurter Sparkasse bietet als Teil des Konzerns der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen und mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe sämtliche Finanzdienstleistungen für Privat-, Gewerbe- und Firmenkunden. Die persönliche Beratung ist der wichtigste Grund für 40 Prozent aller Frankfurter, ihre Bankgeschäfte mit der Frankfurter Sparkasse zu tätigen. Hierfür verfügt sie in der gesamten Region über das dichteste Netz von Filialen und Beratungscentern. Online-Banking und Online-Beratung ergänzen das Serviceangebot im Internet. Darüber hinaus übernimmt die Frankfurter Sparkasse seit jeher gesellschaftliche Verantwortung. Gemeinsam mit der Stiftung der Frankfurter Sparkasse fördert und gestaltet sie das Leben der Bürger und die Zukunft der Region. Die Filiale ist nachdem die Filiale in der Wächtersbacher Straße geschlossen wurde nicht nur für Riederwälder Kunden, sondern auch für Fechenheim-Nord Anlaufstelle. Es gibt dort nicht mal mehr einen Geldautomaten. Lediglich im Supermarkt Kaufland gibt es einen Automaten der ING-Diba Bank, was bedeutet, dass die Abhebung mit Fremd-nutzungsgebühren verbunden ist. Die Schließung bedeutet also nicht nur einen herben Verlust für den Stadtteil Riederwald. Die lokale Versorgung mit einem dichten Filialnetz ist für die Bürgerinnen und Bürger von elementarer Bedeutung, insbesondere für Seniorinnen und Senioren. So ist oftmals zu beobachten, dass diese aufgrund des fortgeschrittenen Alters nicht mehr in der Lage sind den Geldautomaten zu benutzen. Auch bei sonstigen Bankgeschäften wird die Hilfe der bemühten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt. Für diesen Personenkreis ist es entscheidend, dass sich in den Stadtteilen selbst Filialen befinden. Eine lange Anfahrt in andere Stadtteile ist oftmals (insbesondere unter Beachtung der körperlichen Konstitution) nicht möglich. Ähnliches trifft auf die Mitbürgerinnen und Mitbürger zu, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Auch für diese Personen ist der persönliche Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Grundvoraussetzung für die Abwicklung ihrer Bankgeschäfte. Die Schließung von Filialen in den Stadtteilen führt dazu, dass dieser Personenkreis von der alltäglichen Erledigung ihrer Bankgeschäfte ausgeschlossen wird. Ein SB Automat hilft in diesen Fällen nicht. Die Frankfurter Sparkasse nimmt als Anstalt des öffentlichen Rechts wichtige Gemeinnützigkeitsaufgaben wahr. Nach § 2 VI 2 Hessisches Sparkassengesetz ist die Erzielung von Gewinnen nicht der Hauptzweck des Geschäftsbetriebs der hessischen Sparkassen. Insofern soll sich die Frankfurter Sparkasse auf ihren Auftrag zurückbesinnen. Zwar ist es verständlich, dass gerade in den sozial schwächeren Stadtteilen ein gewinnorientiertes Betreiben von Filialen mangels investitionskräftigem Kundenstamm schwierig ist. Dies ist allerdings durch gewinnbringende Filialen im Sinne der Daseinsvorsorge auszugleichen. Eine Schließung von Filialen in den sozial schwächeren Stadtteilen trifft gerade diejenigen, die für die aktuelle betriebswirtschaftliche Lage der Sparkasse am wenigsten die Verantwortung zu tragen haben. In ST 572 hat der Magistrat eine Stellungnahme der Sparkasse bezüglich der erfolgten Schließung in Kalbach veröffentlicht. Vorsorglich möchten wir der dortigen Argumentation entgegentreten, falls dies auch für den Riederwald angeführt wird. Die Sparkasse verweist dort darauf, dass die Filiale nicht den heutigen Diskretionsanforderungen entsprechen würde und daher eine unrentable Sanierung notwendig sei. Die Bürgerinnen und Bürger werden liebend gerne auf eine Sanierung verzichten, wenn dafür die Filiale im Stadtteil erhalten bleibt. Kunden der Sparkasse Riederwald wurde von MitarbeiterInnen die Filiale in Alt-Fechenheim als Ersatz angeboten. Diese Filiale ist vom Riederwald aus extrem schlecht zu erreichen. Eine direkte ÖPNV-Verbindung besteht nicht. Gerade Seniorinnen und Senioren ist es nicht zuzumuten das sie weite Gehstrecken über die Lahmeyerbrücke auf die Hanauer Landstraße bis zur Straßenbahnlinie 11 bewältigen, oder bis zur Lahmeyerstraße gehen, um mit der Buslinie 44 nach Fechenheim zu fahren. Daher ist die Filiale in Fechenheim kein Ersatz. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Riederwälder Filiale wurde als Schließungsgrund auch die "häufigen Überfälle der letzten Jahre" genannt. Wir weisen diesen Schließungsgrund ausdrücklich zurück. Das Überfallrisiko und der im letzten Jahr erfolgte Überfall rechtfertigt keine Filialschließung. Wäre dies ein tragfähiger Grund, so müssten nach dieser Argumentation alle Filialen schließen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3156 2018 Die Vorlage OF 352/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE. und GRÜNE gegen CDU und BFF (= Ablehnung); bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2018, OF 364/11 Betreff: Aufstellen eines Pollers Jakobsbrunnenstraße gegenüber Hausnummer 18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Poller an der Jakobsbrunnenstraße ggü. HN 18 auf dem Bürgersteig direkt am Gebäude der dort befindlichen Freien Christlichen Schule aufzustellen. Begründung: Die Jakobsbrunnenstraße ist im dortigen Bereich eine Einbahnstraße und gut ausgebaut. Fahrzeuge befahren sie aus Richtung Alt-Fechenheim kommend in Richtung Willmannstraße. Im Bereich ggü. HN 18 befindet sich eine Linkskurve. Etwa 30 Meter nach dieser Linkskurve befindet sich der Eingang zur Freien Christlichen Schule. Der Bordstein in dem genannten Bereich ist abgesenkt. Dies ermutigt Verkehrsteilnehmer des Öfteren, die Linkskurve so zu nehmen, dass sie den Bordstein überfahren. Da diese Ecke durch das Gebäude der Freien Christlichen Schule für die Verkehrsteilnehmer nicht einzusehen ist und durch den nahegelegenen Eingang zur Schule immer mit um die Ecke laufenden Schulkindern zu rechnen ist, ist es dringend geboten durch das Aufstellen eines Pollers dafür zu sorgen, dass kein Verkehrsteilnehmer mehr über den Bordstein fährt und Schulkinder oder Fußgänger dadurch gefährdet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3162 2018 Die Vorlage OF 364/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Poller unter Beachtung der Barrierefreiheit aufgestellt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2018, OF 258/8 Betreff: Kunstrasenplatz für den SV 1919 Niederursel e. V. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt das in den Haushalt 2018 eingestellte Sonderbauprogramm Kunstrasenplätze mit einem Gesamtmittelbedarf von 26,5 Mio. EUR bis 2021. Es ist erfreulich, dass der Magistrat bereits begonnen hat, dieses Programm in die Tat umzusetzen (Sportanlagen Harheim, Pfortenstraße, Hahnstraße und Unterliederbach). Im Ortsbezirk 8 fehlt noch immer ein Kunstrasenplatz auf der Sportanlage des SV 1919 Niederursel e.V. (SVN). Mit ST 7 vom 09.01.2017 teilte der Magistrat zuletzt mit, dass die umweltschutz- und wasserrechtlichen Aspekte zur Realisierung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage am Dorfwiesenweg weiterhin geprüft würden und eine mögliche Lösung der Hochwasserproblematik durch einen Umbau des größtenteils außerhalb des Urselbach-Überschwemmungsbereiches befindlichen Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz erzielt werden könnte, und zwar unter gleichzeitiger Aufgabe des Tennenplatzes in seiner heutigen Form. Weiterhin teilt der Magistrat mit, eine abschließende Bewertung könne erst "zu einem späteren Zeitpunkt und bei höherer Planungsreife" im Zusammenhang mit dem Kunstrasen-Sonderprogramm erfolgen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche konkreten Planungsschritte wurden seit Januar 2017 unternommen bzw. gibt es im Zusammenhang mit dem Sonderbauprogramm einen neuen Sachstand? 2. Wann wird der Kunstrasenplatz auf der Sportanlage des SVN voraussichtlich realisiert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 750 2018 Die Vorlage OF 258/8 wird als gemeinsamer Antrag von SPD und CDU in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.01.2018, OF 326/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün und Freiflächen Sanierung des Spielplatzes Konstanzer Straße/Ecke Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 Mittel einzustellen um eine Sanierung und Umgestaltung des Spielplatzes Konstanzer Str. / Bodenseestr. zu ermöglichen. Begründung: Der Spielplatz ist sanierungsbedürftig. Die Aufwertung des Platzes wurde immer wieder verschoben und ist daher nun dringend notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 326/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 309/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 12 Brandschutz und Rettungsdienst Produktgruppe: 12.01 Brandschutz Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Schaffung eines neuen Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Fechenheim werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Das aktuelle Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Fechenheim Am Hennsee 5a liegt mitten im Wohngebiet und ist in einem miserablen Zustand. Ein Ausrücken der Feuerwehr ist oft erschwert durch verkehrswidrig parkende Fahrzeuge bzw. durch die grundsätzliche Verkehrssituation (viele parkende Fahrzeuge in engen Straßen). Dabei kommt es bei einem Feuerwehreinsatz auf jede Minute an. Weiterhin ist in diesem Gerätehaus eine notwendige Aus- und Fortbildung des Personals nur sehr eingeschränkt durch die baulichen Begebenheiten möglich. Eine gute Aus- und Fortbildung ist aber unerlässlich, um im Einsatzfall Leben retten zu können. Ein örtlich günstig gelegenes Gerätehaus, beispielsweise an dem Sportplatz in der Pfortenstraße, würde Feuerwehreinsätze effektiver und effizienter gestalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 74 2018 Die Vorlage OF 309/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 325/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung Spielplatz Konstanzer Straße/Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes an der Konstanzer Straße/ Bodenseestraße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der oben genannte Spielplatz ist in den letzten Jahren stark verfallen und viele Spielgeräte wurden aufgrund des maroden Zustands demontiert. An dieser Stelle ist jedoch ein funktionierender Treffpunkt für Kinder und Jugendliche dringend nötig, eine Aufwertung des Platzes ist daher dringend geboten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Konzept eher ältere Kinder und Jugendliche anspricht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 87 2018 Die Vorlage OF 325/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 324/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) in einem desolaten Zustand durch großflächige und tiefe Schlaglöchher. Das tägliche Verkehrsaufkommen auch durch den Schwerlastverkehr der Allessa Chemie macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist weiterhin eine wichtige Verbindungsstraße für Pendler. Eine Erneuerung ist längst überfällig und sollte vorrangig vor anderen Erneuerungen stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 86 2018 Die Vorlage OF 324/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2018, OF 288/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Verkehr Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden die notwendigen Mittel eingestellt, die Verkehrsführung auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur (ab Höhe der Biokläranlage) durch die Anbringung von Leitschwellen sicher zu regeln. Die Leitschwellen mit reflektierenden Barken sollen auf der durchgezogenen Fahrbahnmarkierung angebracht werden, sodass die Straßenbahnspur sowie die Fahrspur Richtung Mainkur von der entgegenkommenden Straßenbahnspur unüberwindbar für Kraftfahrzeuge getrennt wird. Begründung: Im abendlichen Berufsverkehr kommt es nicht selten zu einem erheblichen Rückstau auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur. Mittlerweile versuchen immer mehr Verkehrsteilnehmer, aus dem Rückstau auszuscheren, indem sie die durchgezogene Linie überqueren, um die entgegenkommenden Straßenbahnspur bzw. Gegenfahrbahn zu nutzen, um am Stau vorbeizufahren. Der Ortsbeirat bemüht sich schon länger, diese sinnvolle Verkehrsmaßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit umzusetzen (siehe Stellungnahme 372). Die Anbringung der Leitschwellen scheiterte jedoch bisher an den Kosten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 57 2018 Die Vorlage OF 288/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 302/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung des Bolzplazes des Spielplatzes Fechenheim Konstanzer Straße/Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden für die Sanierung des Bolzplatzes bzw. des Oberflächenbelages - Beseitung der Senken und der dadurch entstehenden und nicht abließenden Wasserflächen bei Niederschlägen - ausreichend Mittel eingestellt. Begründung: Die Spielfläche des Bolzplaztes auf dem Spielplatz in derr Bodenseestr. / Konstanzerstraße wird umfängreich genutzt. Eine Wiederherstellung dieser Fläche iost deshalb äußerst dringlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 71 2018 Die Vorlage OF 302/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2017, OF 330/11 Betreff: Deutlichere Beschilderung an der Kreuzung Goetzstraße/Willmannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschilderung an der Einmündung der Goetzstraße in die Willmannstraße deutlicher zu gestalten. Um das vermehrt auftretende Einfahren von Fahrzeugen gegen die Fahrtrichtung zu vermeiden, soll die Beschilderung wie folgt ergänzt werden: - Aufstellen des Verkehrszeichens 209-20 (rechts abbiegen) vor der Einmündung in der Götzstraße. - Aufstellen des Verkehrszeichens 220-20 (Einbahnstraße rechts) gegenüber der Einmündung in der Willmannstraße. Begründung: In letzter Zeit kommt es vermehrt vor, dass Fahrzeuge aus der Goetzstr. nach links, gegen die Fahrtrichtung der Einbahnstraße, in die Willmannstr. einfahren. In der Willmannstr. gibt es zwar das VZ 267 (Einfahrt verboten), dies wird allerdings von vielen nicht oder zu spät wahrgenommen. Es ist daher Handlungsbedarf gegeben, um hier gefährliche Verkehrssituationen zu vermeiden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 11 am 19.02.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2746 2018 Die Vorlage OF 330/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.11.2017, OA 198 entstanden aus Vorlage: OF 249/11 vom 19.10.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Bereich der Bebraer Straße/Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße erneut, unter Beantwortung, Beachtung und Bewertung der nachstehend aufgeführten Punkte, zu prüfen: Im Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316, sind drei Argumente angeführt, die zu einer negativen Entscheidung der Anregung führen könnten: Erstes Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Aufgrund (...) des hohen Schwerlastverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs ist die Einrichtung einer Tempo-30 Zone nicht möglich." Der Straßenabschnitt, auf dem zukünftig eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeregt wird, hat keinen erhöhten Schwerlastverkehr. Schwerlastverkehr fährt dort zurzeit noch in einem akzeptablen und normal üblichen Rahmen. Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr morgens ist dort jeglicher Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen komplett verboten. 1. Würde bei erhöhtem Schwerlastverkehr ein weiterer Grund vorliegen, um neue Maßnahmen zu ergreifen? 2. Wäre damit nicht die Verkehrssicherheit in diesem Bereich unverzüglich zu erhöhen? 3. Bereits im Jahr 2003 gab es seitens des Magistrats Planungen, den Bereich, inklusive der Wächtersbacher Straße und der Bebraer Straße, in eine großflächige Tempo-30-Zone umzuwandeln. Eine Umsetzung war damals noch als rechtlich möglich eingeschätzt worden. Welche Vorschriften lassen dies heute nicht mehr möglich erscheinen? 4. Warum ist auf den typgleichen Verkehrswegen mit Personennahverkehr im selben Stadtteil eine Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich und im Gegensatz dazu auf der Wächtersbacher Straße nicht (z. B. Dieburger Straße, Starkenburger Straße, Straße Alt-Fechenheim)? In der Straße Alt-Fechenheim, vom Ortskern in Richtung zum Cassella-Industriegelände, ist die letzte Reduzierung auf Tempo 30 im Jahr 2016 umgesetzt worden. 5. Was war im Jahr 2016 der Unterschied in der Betrachtung der Einrichtung von Tempo 30 zur Wächtersbacher Straße und Alt-Fechenheim? 6. Gab es hier unfallbedingte Zahlen oder handelte es sich um eine Unfallhäufungsstelle, die von der Unfallkommission behandelt wurde? Zweites Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Unfallzahlen aufgrund überschrittener Geschwindigkeiten liegen nicht vor." In dem Bereich darf zurzeit Tempo 50 gefahren werden. Es hat im Jahr 2017 mindestens zwei Unfälle mit Schwerverletzten auf der Wächtersbacher Straße gegeben. 7. Wenn es keine Unfälle aufgrund überschrittener Geschwindigkeit von 50 km/h gab, ist es dann richtig, dass die bereits erlaubten 50 km/h in diesem Bereich als zu hoch einzustufen sind und eine geringere Geschwindigkeit durchaus Sinn macht? Die dem Ortsbeirat bekannten schweren Unfälle im Jahr 2017 sind alle bei einer Geschwindigkeit unter 50 km/h erfolgt. Es war trockenes Wetter und helllichten Tag. 8. Wären diese Unfälle auch passiert, wenn die Fahrzeuge nur 30 km/h gefahren wären? Die Aufzählung der schützenswerten Bereiche sind nachfolgend festgehalten. Dazu kommt noch Frankfurts größter Supermarkt, der für viele kreuzende Fußgänger sorgt und das Straßenbild dort merklich verändert hat. Die Struktur des Stadtteils hat sich in den Jahren 2016 und 2017 drastisch verändert. Weitere Projekte sind geplant. Es gibt ein städtisches Planungsprojekt, das Industriegebiet zu revitalisieren und dort mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Der kreuzende Fußgängerverkehr hat hier erheblich zugenommen und wird in der Zukunft noch weiter ansteigen, da dort zusätzlich eine S-Bahn-Station geplant ist. 9. Wie viele Tote oder Schwerverletzte reichen aus, um eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit rechtfertigen zu können? Drittes Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Auch schützenswerte Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten oder Altenheime finden sich auf dem genannten Abschnitt nicht." Am Ende des Bereichs sind die Praunheimer Werkstätten (Behindertenwerkstatt) direkt an der Wächtersbacher Straße gelegen. Ein weiterer großer kultureller Veranstaltungsort ist die "Klassikstadt". Sie liegt direkt an der Wächtersbacher Straße mit Veranstaltungen wie dem Streetfood Festival und vielen anderen, nicht nur automobilzentrierten Veranstaltungen. Eine besonders an den Wochenenden immer wieder für chaotische Verkehrsverhältnis sorgende Lokalität. Ein schwerer Unfall mit einem Fahrradfahrer ereignete sich 2017, während eine solche Veranstaltung stattfand. Es befinden sich direkt an der Straße weitere besonders schützenswerte Anlieger: - Eine Schule - Gymnasium, Realschule und Grundschule (FCSF) - Ein Kinderhort mit Kindergarten (Eröffnung 2018) - Eine Kindertagesstätte (St. Hildegard, Caritas) - Zwei Sporthallen, die von Kindern genutzt werden (Fabriksporthalle und FCSF) Weniger als 100 Meter davon in den Seitenstraßen gelegen: - Eine Haupt-, Real- und Grundschule (KHS) - Ein Kindergarten mit Hort (Sonnenschein) Fuldaer Straße Weniger als 150 Meter davon in der Seitenstraße gelegen: - Kindertagesstätte 75 - Lauterbacher Straße Der größte Supermarkt Frankfurts, mit sehr großem kreuzenden Verkehr von Radfahrern und Fußgängern, befindet sich in dem Bereich. Die Schüler und Kindergartenkinder müssen auf weiten Strecken des Bereichs auf die gegenüberliegende Seite der Wächtersbacher Straße kreuzen, um von/zu den Kindergärten und Schulen, unter anderem zu den Bushaltestellen oder der beidseitigen Wohnbebauung zu gelangen. 10. Sind diese schützenswerte Orte bei der Prüfung übersehen oder nicht bekannt gewesen? Zur notwendigen Verbesserungen der Kreuzungsmöglichkeiten gab es in letzter Zeit bereits fünf Anträge für diesen Bereich. Diese Kreuzungsmöglichkeiten waren zum Teil explizit für die Schüler und Kindergartenkinder vor ihren eigenen Einrichtungen an der Wächtersbacher Straße vorgesehen. Keine ist bisher umgesetzt worden. 11. Besteht aufgrund der geschilderten Sachlage Hoffnung, diese vorhergehenden Anträge nun erneut zu prüfen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen? Begründung: Bereits heute ergeben sich in dem Bereich Wächtersbacher Straße täglich sehr gefährliche Situationen. Im Jahr 2017 hat es bei Unfällen auf der Wächtersbacher Straße bisher mindestens vier Schwerverletzte gegeben. Schnelles Überholen von Bussen und das Umfahren von Querungshilfen auf der Gegenfahrbahn (Verkehrsinseln mit Zebrastreifen) sind mittlerweile an der Tagesordnung. Mit den Beschränkungen im südlichen Fechenheim hat man sehr gute Erfahrungen gemacht und sie haben zu einer merklichen Verbesserung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer geführt. Weshalb auf den typgleichen Verkehrswegen Dieburger Straße und Starkenburger Straße im selben Stadtteil eine solche Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich ist und auf der Wächtersbacher Straße nicht möglich sein soll, ist den Bürgern nicht zu vermitteln. Es gibt bereits in der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 274 aus gutem Grund folgende Öffnungsklausel: "Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden." Wenn Kinder und Erwachsene von Querungsstellen, die beleuchtet und gut markiert sind, von Fahrzeugen "weggefegt" werden, ist davon auszugehen, dass hier Fahrzeuge zu schnell fahren. So mehrfach in 2017 geschehen. Wenn man Schwerverletzte oder tödlich verunglückte Kinder und Erwachsene nur zählt, bis man Sicherungsmaßnahmen durchführt, ist dies sehr bedauerlich. Auf und an der Wächtersbacher Straße ist es gefährlich. Wie viele schwerverletzte Menschen mit an ihre Unfälle erinnernden bleibenden Schäden oder sogar Toten bedarf es, um Maßnahmen zu ergreifen? Man sollte präventiv arbeiten und solche Unfälle bereits im Vorfeld vermeiden. Jeder Unfall mit verletzten Menschen ist einer zu viel. Alle Unfälle dieses Jahr hätten schon nicht passieren sollen und wären vermeidbar gewesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 163 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 15.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.02.2018, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 316 = Zurückweisung, OA 198 = Annahme) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2402, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2017, OF 249/11 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße (OA 160) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: A.: Die B316 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. B.: Der Magistrat wird aufgefordert den Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Bereich der Bebraer/Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße erneut zu prüfen unter Beantwortung, Beachtung und Bewertung der nachstehend aufgeführten Punkte. Im Bericht B316 sind drei Argumente angeführt die zur einer negativen Entscheidung des Antrags führen könnten: 1. Aus dem Bericht des Magistrats: "Aufgrund des hohen Schwerlastverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs ist die Einrichtung einer Tempo-30 Zone nicht möglich." Der Straßenabschnitt auf dem zukünftig eine Höchstgeschwindigkeit von 30kmh angeregt wird, hat keinen erhöhten Schwerlastverkehr. Schwerlastverkehr fährt dort z.Zt. noch in einem akzeptablen und normal üblichen Rahmen. Würde bei erhöhtem Schwerlastverkehr ein weiterer Grund vorliegen um neue Maßnahmen zu ergreifen, wäre die Verkehrssicherheit in diesem Bereich unverzüglich zu erhöhen ? Von 22:00 bis 06:00h morgens ist dort jeglicher Schwerlastverkehr komplett verboten (>7.5t) Bereits im Jahr 2003 gab es seitens des Magistrats Planungen den Bereich, inklusive der Wächtersbacher Straße und der Bebraer Straße, in eine großflächige Tempo 30 Zone umzuwandeln. Eine Umsetzung war damals noch als rechtlich möglich eingeschätzt worden. Welche Vorschriften lassen dies heute nicht mehr möglich erscheinen ? Warum ist auf den typgleichen Verkehrswegen mit Personennahverkehr im selben Stadtteil eine Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich und im Gegensatz dazu auf der Wächtersbacher Straße nicht ? (z.B. Dieburger Straße, der Starkenburger Straße, Alt-Fechenheim) In der Straße Alt-Fechenheim vom Ortskern zum Cassella Industriegelände ist die letzte Reduzierung auf Tempo 30 in 2016 umgesetzt worden. Was war im Jahr 2016 der Unterschied in der Betrachtung des Tempo 30 zur Wächtersbacher Straße und Alt-Fechenheim ? Gab es hier unfallbedingte Unfallzahlen oder handelte es sich um Unfallhäufungsstelle die von der Unfallkommission behandelt wurde ? 2. Aus dem Bericht des Magistrats: "Unfallzahlen aufgrund überschrittener Geschwindigkeiten liegen nicht vor." In dem Bereich darf zur Zeit Tempo 50 gefahren werden. Es hat in 2017 mindestens 2 Unfälle mit Schwerverletzten auf der Wächtersbacher Straße gegeben. Wenn es keine Unfälle aufgrund überschrittenen Geschwindigkeit von 50km/h gab, ist es dann richtig, dass die bereits erlaubten 50km/h in diesem Bereich als zu hoch einzustufen sind und eine geringere Geschwindigkeit durchaus Sinn macht ? Die uns bekannten schweren Unfälle in 2017 sind alle bei unter 50km/h erfolgt. Es war trockenes Wetter und am hellichten Tag. Wären diese Unfälle auch passiert, wenn die Fahrzeuge nur 30 km/h gefahren wären? Die Aufzählung der schützenswerten Bereiche sind im Punkt 3 aufgezählt. Dazu kommt noch Frankfurts größter Supermarkt, der für viele kreuzende Fußgänger sorgt und das Straßenbild dort merklich verändert hat. Die Struktur des Stadtteils hat sich in den Jahren 2016 und 2017 drastisch verändert. Weitere Projekte sind geplant. Es gibt ein städtisches Planungsprojekt das Industriegebiet zu revitalisieren und mehr Arbeitsplätze dort zu schaffen. Der kreuzende Fußgängerverkehr hat dort erheblich zugenommen und wird in der Zukunft noch weiter ansteigen, da zusätzlich dort eine S-Bahnstation geplant ist. Wie viele Tote oder Schwerverletzte reichen aus um eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit rechtfertigen zu können ? 3. Aus dem Bericht des Magistrats: "Auch schützenswerte Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten oder Altenheime finden sich auf dem genannten Abschnitt nicht." Am Ende des Bereichs sind die Praunheimer Werkstätten (Behindertenwerkstatt), direkt an der Wächtersbacher Straße gelegen. Ein weiterer großer kultureller Veranstaltungsort "Klassikstadt" liegt direkt an der Wächtersbacher Straße. Mit Veranstaltungen, wie dem Streetfood Festival und vielen anderen nicht nur automobilzentrierten Veranstaltungen in der Stadt Frankfurt ein besonders an den Wochenenden immer wieder für chaotische Verkehrsverhältnis sorgende Lokalität. Ein schwerer Unfall mit einem Fahrradfahrer ereignete sich 2017 während eine solche Veranstaltung stattfand. Es sind direkt an der Straße folgende weitere besonders schützenswerte Anlieger: 1 Schule - Gymnasium, Realschule und Grundschule (FCSF) 1 Kinderhort mit Kindergarten ( Eröffnung 2018 ) 1 Kindertagesstätte ( St. Hildegard, Caritas ) 2 Sporthallen, die von Kindern genutzt werden ( Fabriksporthalle und FCSF ) Es sind weniger als 100m davon in den Seitenstraßen gelegen: 1 Schule Haupt-Real und Grundschule ( KHS ) 1 Kindergarten mit Hort ( Sonnenschein ) Fuldaer Straße Es sind weniger als 150m davon in der Seitenstraße gelegen: Kindertagestätte 75 - Lauterbacher Straße Der größte Supermarkt Frankfurts mit sehr großem kreuzenden Verkehr von Radfahrern und Fußgängern befindet sich in dem Bereich. Die Schüler und Kindergartenkinder müssen auf weiten Strecken des Bereichs auf die gegenüberliegende Seite der Wächtersbacher Straße kreuzen, um von/zu den Kindergärten und Schulen u.a. zu den Bushaltestellen oder der beidseitigen Wohnbebauung zu gelangen. Sind diese schützenswerte Orte bei der Prüfung übersehen oder nicht bekannt gewesen ? Es gab in letzter Zeit bereits fünf Anträge in dem Bereich zu notwendigen Verbesserungen der Kreuzungsmöglichkeiten. Diese Kreuzungsmöglichkeiten waren zum Teil explizit für die Schüler und Kindergartenkinder vor ihren eigenen Einrichtungen an der Wächtersbacher Straße. Keiner ist bisher umgesetzt worden. Besteht Hoffnung aufgrund der Sachlage diese vorhergehenden Anträge nun erneut neu zu prüfen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen ? Begründung: Bereits heute ergeben sich in dem Bereich Wächtersbacher Straße täglich sehr gefährliche Situationen. In 2017 hat es bei Unfällen auf der Wächtersbacher Straße bereits mindestens vier Schwerverletzte gegeben. Schnelles Überholen von Bussen und das Umfahren von Querungshilfen auf der Gegenfahrbahn (Verkehrsinseln mit Zebrastreifen) sind mittlerweile an der Tagesordnung. Mit den Beschränkungen im südlichen Fechenheim hat man sehr gute Erfahrungen gemacht und es hat zu einer merklichen Verbesserung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer geführt. Weshalb auf den typgleichen Verkehrswegen Dieburger Straße und der Starkenburger Straße im selben Stadtteil eine solche Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich ist und auf der Wächtersbacher Straße dies nicht möglich sein soll, ist den Bürgern nicht zu vermitteln. Es gibt bereits in der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 274 aus gutem Grund folgende Öffnungsklausel: "Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden." Wenn Kinder und Erwachsene von Querungsstellen, die beleuchtet und gut markiert sind, von Fahrzeugen "weggefegt" werden, ist davon auszugehen, dass hier Fahrzeuge zu schnell fahren. So mehrfach in 2017 geschehen. Wenn man Schwerverletzte oder tödlich verunglückte Kinder und Erwachsene nur zählt bis man Sicherungsmaßnahmen durchführt, ist dies sehr bedauerlich. Auf und an der Wächtersbacher Straße ist es gefährlich. Wieviele schwerverletzte Menschen mit an ihre Unfälle erinnerten bleibenden Schäden oder sogar Toten bedarf es um Maßnahmen zu ergreifen ? Man sollte präventiv arbeiten und solche Unfälle bereits im Vorfeld vermeiden. Jeder Unfall mit verletzten Menschen ist Einer zu viel. Alle Unfälle dieses Jahr hätten schon nicht passieren sollen und wären vermeidbar gewesen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 06.11.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 198 2017 Die Vorlage OF 249/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Punkt A. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 240/11 Betreff: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in den Straßen Am Erlenbruch, der Wilhelmshöher Straße, der Wächtersbacher Straße, der Straße Alt Fechenheim, der Baumertstraße, der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße - stark befahrenen Straßen im Ortsbezirk 11, die auch durch viele Wohnungen gekennzeichnet sind - ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Ausgenommen sind Dieselfahrzeuge der Euro 6 Norm oder auf Euro 6 umgerüstete Fahrzeuge, wenn diese nachweislich auch die Euro 6 Norm und ihre Vorgaben einhalten. Begründung: "Rund 38 000 Menschen sind einer Hochrechnung zufolge wegen nicht eingehaltener Abgasgrenzwerte bei Dieselfahrzeugen allein im Jahr 2015 vorzeitig gestorben. 11 400 dieser Todesfälle entfallen auf die EU, wie ein wissenschaftliches Team um Susan Anenberg von der Environmental Health Analytics in Washington berichtet. Die Gesamtzahl vorzeitiger Todesfälle durch Stickoxide aus Dieselabgasen lag demnach für die elf größten Automärkte der Welt bei 107 600" - so die FAZ im Mai 2017. Auch wenn die Zahlen nicht als absolut angesehen werden, sagen selbst Kritiker dieser Zahlen, das vorbelastete und alte Menschen und auch Kinder unter den Folgen der NOX Belastung stark leiden. Lungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die Folge. Da die Autoindustrie kein Interesse zeigt ihre durch Betrug in den Handel gebrachten Diesel-Fahrzeuge effizient auf ihre Kosten nachzurüsten, und eine Belastung älterer Dieselfahrzeuge stattfindet, ist ein Fahrverbot in hoch belasteten Gebieten alternativlos um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 240/11 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 239/11 Betreff: Geschwindigkeitsanzeige Fechenheim-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an einer geeigneten Stelle in Fechenheim-Süd eine Geschwindigkeitsanzeige installieren zu lassen. Begründung: Gerade und insbesondere auf den Straßen Konstanzer Straße, Pfortenstraße, Fachfeldstraße und Baumertstraße kommt es immer wieder zu massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen. Vermehrte Kontrollen durch die Ordnungs- und Polizeibehörden wurden in der Vergangenheit bereits beantragt, um dem Problem Herr zu werden, was bislang allerdings erfolglos blieb. Durch die Kindergärten und Schulen im Ortskern und den dörflichen Charakter Fechenheims stellen die täglichen zum Teil enormen Geschwindigkeitsüberschreitungen eine konkrete und immanente Gefahr nicht nur für Kinder, sondern auch für jeden Fußgänger dar. Geschwindigkeitsanzeigen sind ein bewährtes Mittel zur Verkehrserziehung. Der Antragsteller ist überzeugt, dass durch Reflexion der Verkehrsteilnehmer durch die Anzeige ihrer tatsächlichen Geschwindigkeit, eine Verbesserung der Verkehrssituation eintreten kann. Sollte eine vorherige Verkehrserhebung nötig sein, so wird diese begrüßt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2134 2017 Die Vorlage OF 239/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat, an einer geeigneten Stellen in Fechenheim-Süd eine Geschwindigkeitsanzeige installieren zu lassen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2017, OF 229/11 Betreff: Zweirichtungsverkehr für Radfahrer auf der Einbahnstraße Alt-Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob Radfahrern das entgegengesetzte Befahren der Einbahnstraße Alt-Fechenheim gestattet und dies mit Piktogrammen auf der Fahrbahn gekennzeichnet werden kann. Begründung: Die Öffnung der Einbahnstraße für den Zweirichtungsverkehr für Fahrradfahrer würde von allen Verkehrsteilnehmern mehr Rücksicht erfordern. Da es sich bei der bezeichneten Straße um eine Anliegerstraße, die sich in einer Tempo-30-Zone befindet, handelt, kann das Einhalten dieser Rücksichtnahme als realistisch eingeschätzt werden. Durch die Freigabe des Zweirichtungsverkehrs für Fahrradfahrer in dieser Haupteinkaufsstraße in Fechenheim Süd würden zusätzlich Anreize geschaffen, das Fahrrad zum Einkaufen zu benutzen, zumal die in der Straße vorhandenen Parkflächen äußerst gering sind. Zudem würde es den Verkehr auf der Straße Alt-Fechenheim entschleunigen, was den Anwohnern und Fußgängern zu Gute käme. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 21.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 229/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, 1 LINKE und FDP gegen 1 LINKE, GRÜNE und BFF (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2017, OF 211/11 Betreff: Raser in Fechenheim-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Stadtpolizei anzuweisen, vermehrt Kontrollen zu sinnvollen Zeiten im Stadtkern Fechenheims hinsichtlich Rasern im Straßenverkehr durchzuführen und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Begründung: Eine nicht unerhebliche Anzahl an Bürgern beschwert sich über immer dieselben Fahrzeuge, welche sich auf den Straßen des Ortskerns rund um Alt-Fechenheim, Starkenburger Straße, Konstanzer Straße etc. augenscheinlich und akustisch nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h halten. Weiterhin dröhnen die Motorengeräusche durch den gesamten Ortskern, was zum Unmut vieler Anwohner führt. Am häufigsten sind diese Verkehrsverstöße in den Abendstunden und am Wochenende festzustellen. Dass es bislang zu keinen schwerwiegenden Unfällen gekommen ist, ist nur dem Zufall zu verdanken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1800 2017 Die Vorlage OF 211/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2017, OF 218/11 Betreff: Parkwinkel Am Hennsee 7/Mittelseestraße 30 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert an der Kreuzung Am Hennsee 7/ Mittelseestraße 30 Parkwinkel, ggf. Poller zu installieren. Begründung: Die Freiwillige Feuerwehr Fechenheim, ansässig Am Hennsee 5a, klagt über Fahrzeuge, welche Am Hennsee 7 an der Ecke zur Mittelseestraße 30 genau an der Kreuzung parken. Diese Fahrzeuge behinderten Einsatzfahrten, welche über Am Hennsee in Richtung Konstanzer Straße gingen. Parkwinkel sind bereits auf beiden Seiten der Mittelseestraße installiert, um der Feuerwehr das Verlassen ihrer Garagen zu ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1808 2017 Die Vorlage OF 218/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "ggf. Poller" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.05.2017, OA 160 entstanden aus Vorlage: OF 206/11 vom 07.05.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für den Bereich der Bebraer Straße und der Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße Tempo 30 einzuführen. Begründung: Die Tempo-30-Zone in Fechenheim-Süd auf der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße sowie die gerade erweiterte Tempo-30-Zone für Alt-Fechenheim sind positive Beispiele für gute innerörtliche, sichere und durch die Bürgerinnen und Bürger akzeptierte Konzepte. Die Wächtersbacher Straße zerschneidet den Stadtteil Fechenheim-Nord in zwei Teile. Im Norden der Wächtersbacher Straße befindet sich umfangreiche Wohnbebauung der Deutschen Wohnen AG, Nassauischen Heimstätte und der Wohnheim GmbH sowie weiterer Wohnbestand, eine große Sportanlage von mehreren Vereinen, die Vogelschutzwarte, zwei Kindergärten, Spielplätze, eine Grund-, Haupt- und Realschule, die evangelische Glaubenskirche und das Jugendzentrum. Im Süden der Wächtersbacher Straße befinden sich nicht unerhebliche Wohnbebauungen sowie neu entstandene Wohnbebauungen. Ein Flüchtlingsheim/Obdachlosenheim, circa zehn Glaubensgemeinschaften und Kirchen, Ärzte, Apotheke, zwei Supermärkte (davon einer der größte Supermarkt Frankfurts), diverser Einzelhandel, die zukünftige S-Bahn-Station, zwei neue Kindergärten/Hort, eine neue große Schule (Grund-, Realschule und Gymnasium), Klassikstadt, Gastronomie, Theater, Werkstätten, Handwerksbetriebe sowie umfangreiche Arbeitsplätze bei z. B. der Fleischwarenfabrik Brandenburger oder dem Zoll. Im Bereich Wächtersbacher Straße gibt es nach wie vor Forderungen nach besseren und sichereren Querungsmöglichkeiten zwischen der nördlichen und der südlichen Straßenseite. Es gibt dort im gesamten Bereich umfangreichen Querungsverkehr. In der Vergangenheit hat es mehrfach Anträge gegeben, um die Situation auf der Wächtersbacher Straße sicherer zu gestalten. Es gab bereits Anträge für 1. Zebrastreifen an der Meerholzer Straße/Ecke Bebraer Straße; 2. Fuldaer Straße - Antrag für eine Ampelanlage; 3. Cassellastraße - Antrag für eine Änderung der Ampelanlage; 4. Kaufland - Antrag für eine Ampelanlage; 5. Schlitzer Straße - Antrag für eine Ampelanlage. Die Wächtersbacher Straße wird zu schnell befahren. Bevorzugt werden Verkehrsinseln auf der Gegenspur umfahren, wenn der Bus an der Haltestelle hält und Menschen vor dem Bus die Straße kreuzen. In den zwei letzten Monaten hat es auf der Wächtersbacher Straße zwei Unfälle mit Personenschaden gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 163 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 31.05.2017 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.06.2017, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 160 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 160 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 160 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1575, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2017, OF 206/11 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Bereich der Bebraer Straße und der Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße ist Tempo 30 einzuführen. Begründung: Die Tempo 30 Zone in Fechenheim-Süd auf der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße, sowie der gerade erweiterten Tempo 30 Zone für Alt-Fechenheim sind positive Beispiele für gute innerörtliche, sichere und durch die Bürger akzeptierte Konzepte. Die Wächtersbacher Straße zerschneidet den Stadtteil Fechenheim-Nord in zwei Teile. Im Norden der Wächtersbacher Straße befindet sich umfangreiche Wohnbebauung der Deutschen Wohnen, Nassauischen Heimstätte und der Wohnheim GmbH und weiterer Wohnbestand, eine große Sportanlage von mehreren Vereinen, die Vogelschutzwarte, zwei Kindergärten, Spielplätze, eine Grund, Haupt und Realschule, die evangelische Glaubenskirche und das Jugendzentrum. Im Süden der Wächtersbacher Straße befindet sich nicht unerhebliche Wohnbebauung sowie neu entstandene Wohnbebauung, ein Flüchtlingsheim/Obdachlosenheim, ca. 10 Glaubensgemeinschaften und Kirchen, Ärzte, Apotheke, 2 Supermärkte (davon einer der größte Supermarkt Frankfurts), diverser Einzelhandel, die zukünftige S-Bahn Station, 2 neue Kindergärten/Hort, eine neue große Schule (Grund, Real und Gymnasium), Klassikstadt, Gastronomie, Theater, Werkstätten, Handwerksbetriebe sowie umfangreiche Arbeitsplätze bei z.B. der Fleischwarenfabrik Brandenburger oder dem Zoll. Im Bereich Wächtersbacher Straße gibt es nach wie vor Forderungen nach besseren und sichereren Querungsmöglichkeiten zwischen der nördlichen und der südlichen Straßenseite. Es gibt dort im gesamten Bereich umfangreichen Querungsverkehr. In der Vergangenheit hat es mehrfach Anträge gegeben um die Situation auf der Wächtersbacher Straße sicherer zu gestalten. Es gab bereits Anträge für 1. Zebrastreifen an der Meerholzer Straße Ecke Bebraer Straße 2. Fuldaer Straße - Antrag für eine Ampelanlage 3. Cassellastraße - Antrag für eine Änderung der Ampelanlage 4. Kaufland - Antrag für eine Ampelanlage 5. Schlitzer Straße Antrag für eine Ampelanlage Die Wächtersbacher Straße wird zu schnell befahren. Bevorzugt werden Verkehrsinseln auf der Gegenspur umfahren wenn der Bus an der Haltestelle hält und Menschen vor dem Bus die Straße kreuzen. In den zwei letzten Monaten hat es auf der Wächtersbacher Straße zwei Unfälle mit Personenschaden gegeben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 22.05.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 160 2017 Die Vorlage OF 206/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 1 CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen 4 CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2017, OF 200/11 Betreff: Verkehrschaos in Fechenheim und auf den Zufahrten nach Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sofortige Maßnahmen zu ergreifen um die Verkehrssituation im Frankfurter Osten in den Griff zu bekommen. Bauarbeiten müssen zügig durchgeführt werden und der Verkehr darf nicht über Gebühr behindert werden. Die Baustellen auf den Hauptverkehrsadern müssen 24h am Tag und an Sonn- und Feiertagen in Betrieb sein. Begründung: Der Frankfurter Osten ist zum Erliegen gekommen. Stadtteile lassen sich zum Teil mit dem Kraftfahrzeug nicht mehr verlassen ohne sich in ewigen Staus anzustellen. In Fechenheim und dem Riederwald stehen die Autos zu den Hauptverkehrszeiten in den Wohnvierteln Schlange, verpesten die Luft und kommen nicht "vom Fleck". Seckbach ist ebenfalls davon betroffen. Besonders betroffen sind die Hanauer Landstraße, die Dieburger Straße, Alt-Fechenheim zur Hanauer Landstraße, die Wächtersbacher Straße, der Erlenbruch und die Borsigallee. Ortsansässigen Betrieben in den Industriegebieten entsteht immenser Schaden. Sei es durch Kunden die nicht zu den Betrieben kommen oder die eigenen Angestellten die wertvolle Arbeitsstunden im Stau stehen. Fahrzeiten aus Fechenheim in die Stadt oder auf die Autobahn sind in einen nicht mehr akzeptalen Zeitrahmen gerutscht. Betriebe werden ihren Standort in Frankfurt überdenken müssen, wenn die Situation sich nicht bald verbessert und erhebliche Steuereinnahmen könnten dadurch der Stadt verloren gehen. Diese betriebswirtschaftlichen Schäden für sämtliche Unternehmen und die verlorenen Zeiten die Menschen von außerhalb Frankfurts und die Frankfurter Bürger im stehenden Verkehr verbringen ist nicht mehr akzeptabel. Von den Umweltaspekten einmal ganz zu schweigen. Die Situation wird sich zum Winter hin noch dramatischer verschärfen, wenn nicht gehandelt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 22.05.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1679 2017 1. Die Vorlage OF 200/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die CDU schlägt vor, im Sinne der Vorlage einen Brief an das Verkehrsdezernat sowie die betroffenen Ämter zu schreiben. Abstimmung: Zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU Zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2017, OF 208/11 Betreff: Anbringung von Fahrradbügeln an der Haltestelle "Alt-Fechenheim" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Haltestelle Alt-Fechenheim zwischen der Bus-Wartehalle und der Litfasssäule drei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Von Benutzern der Buslinie 44, 551 und der Straßenbahn 11 werden die eigenen Fahrräder bislang an diversen Pfosten und Geländern im Bereich der Helmut-Sittler-Promenade angeschlossen, da Fahrradbügel fehlen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 22.05.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 208/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 208/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 11 am 21.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 208/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 208/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 11 am 06.11.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 208/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 11 am 04.12.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 208/11 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2017, OF 187/11 Betreff: Toilettenhäuschen am Mainufer in Höhe des Arthur-von-Weinberg-Stegs in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: D er Magistrat wird aufgefordert, in Höhe der Haltestelle Arthur-von-Weinberg-Steg in der Nähe zum Mainufer ein Toilettenhäuschen aufzustellen und dieses regelmäßig reinigen zu lassen. Begründung: Das Fechenheimer Mainufer wird immer stärker als attraktive Freizeiterholung von den Bürgern angenommen, nicht zuletzt weil es auch Teil des Grüngürtels ist. Spaziergängern, Fahrradfahren, Fahrgäste der Straßenbahn und Personen die sich dort über einen längeren Zeitraum aufhalten, fehlt es an einer entsprechenden Möglichkeit, in dem o.g. Bereich Ihre Notdurft zu verrichten. Im Augenblick werden die Hecken entlang der Uferböschung als Toilettenersatz benutzt. Hier ist dringende Abhilfe geboten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1487 2017 Die Vorlage OF 187/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2017, OF 173/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes Konstanzer Straße/Ecke Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2017 ausreichend Mittel einzustellen um eine Sanierung und Umgestaltung des Spielplatzes Konstanzer Str. X Bodenseestr. vor allem für ältere Kinder und Jugendliche zu ermöglichen. Begründung: Der oben genannte Spielplatz ist in den letzten Jahren stark verfallen und viele Spielgeräte wurden auf Grund des maroden Zustands demontiert. An dieser Stelle ist jedoch ein funktionierender Treffpunkt für Kinder und Jugendliche dringend nötig, eine Aufwertung des Platzes ist daher dringend notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 106 2017 Die Vorlage OF 173/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2017, OF 169/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 21 Kultur und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Ausstattung der Sportanlage Pfortenstraße 55 in 60386 Frankfurt mit einem Kunstrasenplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Ausstattung der Sportanlage in der Pfortenstraße 55 mit einem Kunstrasenplatz werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Gemäß dem Sonderbauprogramm für die Ausstattung von Kunstrasenplätzen auf allen städtischen Sportanlagen soll auch die im Fechenheimer Ortskern befindliche Sportanlage in der Pfortenstraße 55 aufgewertet werden. Allerdings werden die Fechenheimer hier seit Jahren immer wieder vertröstet und das Vorhaben aufgeschoben. Bislang ist kein Zeitraum bekanntgegeben worden, wann mit der Ausstattung eines Kunstrasenplatzes begonnen wird. Die Sportanlage wird überwiegend von der SpVgg Fechenheim 03 genutzt, hier finden Fußballspiele und viele weitere Veranstaltungen statt. Die Sportanlage ist das sportliche Zentrum in Fechenheim. Durch eine Ausstattung mit einem Kunstrasenplatz würde Fechenheim an sich wesentlich aufgewertet werden. Weiterhin profitieren alle ansässigen Sportverein von einer modernen Sportanlage. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 102 2017 Die Vorlage OF 169/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2017, OF 128/11 Betreff: Verkehrssicherheit rund um die Straßenbahnhaltestelle Alt-Fechenheim in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die nördliche Einfahrt in die Helmut Sittler Promenade so abzusichern, daß keine privaten Kraftfahrzeuge dort einfahren können. Entsprechende Hinweisschilder sind aufzustellen. Der Haltestellenbereich ist so abzusichern, daß nur an einer dafür geeigneten Stelle die Gleise gesichert zu überqueren sind. Die Absicherung kann z.B. durch eine Ampel realisiert werden. Außerdem ist den von Süden kommenden Fahrradfahrern auf der Promenade zu signalisieren wo der Fahrradweg nach Norden Richtung Mainkur weiter verläuft. Begründung: Der gesamte Bereich rund um die Haltestelle Alt Fechenheim ist verkehrstechnisch nicht geregelt. Dies führt zum einen dazu, daß die Helmut Sittler Promenade von motorisierten Zweirädern aller Art genutzt wird. Die Promenade ist weder dazu gedacht diesen Verkehr aufzunehmen noch ist dies gewünscht! Zum anderen ist die Querung der Gleise in diesem Bereich gefährlich Durch die geknickte Einfahrt der Bahn von Norden kommend, ist diese nur schwer für Radfahrer und Fußgänger zu sehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1358 2017 Die Vorlage OF 128/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2017, OF 172/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün und Freiflächen Umgestaltung des Spielplatzes Am Hennsee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2017 ausreichend Mittel einzustellen um eine Umgestaltung des Spielplatzes Am Hennsee in einen Spielplatz für Kleinkinder zu gewährleisten. Begründung: Der oben genannte Spielplatz liegt mitten in einer Wohnbebauung und in direkter Nähe zu einem Kindergarten. Durch die Nachmittägliche und abendliche Nutzung durch Jugendliche kommt es immer wieder zu erheblicher Lärmbelästigung der Anwohner. Der Kindergarten der diesen Spielplatz maßgeblich nutzt benötigt hingegen eher einen Spielplatz für Kleinkinder. Um beiden Anliegen Rechnung zu tragen wäre es sinnvoll den Spielplatz Konstanzer Str. X Bodenseestr. für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten und in diesem Zuge den oben Genannten Spielplatz zu einem für Kleinkinder interessanten Spielplatz umzugestalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 105 2017 Die Vorlage OF 172/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2017, OF 129/11 Betreff: Warum passiert an der Mainkur nichts? Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf dem Ortsbeirat darzulegen welcher Hinderungsgrund besteht und warum die die seit langem zugesagten Nachbesserungen an der Kreuzung Mainkur (hier konkret die Änderung zu einer eigenen Grünphase für Fußgänger, Rückbau der Aufpflasterung und Änderung der Führung des abbiegenden Vehrkehrs aus Alt-Fechenheim) nicht umgesetzt werden. Begründung: Seit dem Umbau dieses Verkehrsknotenpunkts vor einigen Jahren wird uns immer wieder Nachbesserung zugesagt, leider ist von den versprochenen Maßnahmen bis jetzt so gut wie nichts umgesetzt worden und wenn etwas umgesetzt wurde hat dies immer Jahre in Anspruch genommen. Vor allem im Hinblick darauf, daß es sich hierbei um eine der wichtigsten Kreuzungen im Bereich des östlichen Frankfurter Ortseingangs handelt ist dies ein Armutszeugnis ohne gleichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 373 2017 Die Vorlage OF 129/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2017, OF 127/11 Betreff: Änderung der Verkehrsführung in der Martin-Böff-Gasse (Teilstück von der Starkenburger Straße bis zur Schießhüttenstraße) sowie Installation von Parkwinkeln vor Hausnummer 26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Verkehrsführung in der Martin-Böff-Gasse, Teilstück von der Starkenburger Straße kommend in Richtung Schießhüttenstraße, wie folgt zu ändern: - Einrichtung einer Tempo 30-Zone durch beidseitiges Aufstellen von Zeichen 274.1 an Starkenburger Straße/ Martin-Böff-Gasse in Fahrtrichtung Martin-Böff-Gasse. Analog dazu Ende der Tempo 30-Zone durch Aufstellen von Zeichen 274.2 kurz vor und in Fahrtrichtung der Einmündung Starkenburger Straße - Einrichtung der Einbahnstraße (Zeichen 220 rechts) ab Martin-Böff-Gasse Hausnummer 25 bis zur und in Fahrtrichtung Schießhüttenstraße mit Zusatzschild Fahrradverkehr in der Gegenrichtung zugelassen. - Installation von Parkwinkeln vor der Martin-Böff-Gasse 26. Begründung: Am 09.02.2017 fand mit einem Vertreter des örtlichen 7. Polizeireviers und des Straßenverkehrsamtes eine Ortsbegehung mit Mitgliedern des OBR 11 statt. Die momentane Einbahnstraße beginnt ca. 20 Meter hinter der Einmündung Starkenburger Straße/ Martin-Böff-Gasse in der dortigen Rechtskurve. Das Verkehrszeichen ist viel zu schlecht zu erkennen, da es sich nur am rechten Fahrbahnrand an einer Hausecke befindet. Alle Anwesenden waren sich dahingehend einig, dass die Martin-Böff-Gasse bis zur Hausnummer 25 ausreichend breit und nicht so dermaßen stark frequentiert ist, dass der Verkehr in beide Richtungen freigegeben werden könnte. Die tatsächliche Verkehrssituation ist ohnehin schon so, dass viele Fahrzeugführer die Einbahnstraße entgegen befahren. Ab der Hausnummer 25 verengt sich die Martin-Böff-Gasse in Fahrtrichtung Schießhüttenstraße. Dort ist die Beibehaltung der Einbahnstraße sinnvoll. Weiterhin klagten Anwohner über verkehrswidrig parkende Fahrzeuge vor der Martin-Böff-Gasse 26, dortige Mülltonnen. Verkehrswidrig ist das Parken dort durch einen abgesenkten Bordstein, der allerdings leicht übersehen werden kann. Daher ist es sinnvoll durch Installation von Parkwinkeln den Bereich besser kenntlich zu machen. Die Verkehrsbeschilderung an der Einmündung Martin-Böff-Gasse/ Schießhüttenstraße ist unverändert beizubehalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1357 2017 Die Vorlage OF 127/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2017, OF 120/11 Betreff: Verbesserung der Beleuchtung auf dem Weg zur Straßenbahnhaltestelle hier: Arthur-von-Weinberg-Steg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Beleuchtungssituation auf dem Schienenübergang sowie auf dem Teilstück der Helmut Sittler Promenade zwischen Übergang und Haltestelle Arthur v. Weinberg Steg (Fahrtrichtung Innenstadt) zu verbessern. Begründung: Gerade in den Wintermonaten, in denen der unbefestigte Weg oftmals matschig oder vereist ist, ist es eine Zumutung über den unbeleuchteten Wegabschnitt zur Haltestelle zu gelangen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1229 2017 Die Vorlage OF 120/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2016, OF 94/11 Betreff: Verbesserung des Verkehrsfluss auf der Hanauer Landstraße stadtauswärts im Berufsverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Das Straßenverkehrsamt zu beauftragen zu prüfen ob die Einrichtung eines Verkehrsschildes möglich ist, dass Verkehrsteilnehmer darauf hinweist das neben der Wendemöglichkeit am Mainkurkreisel ebenfalls eine Wendemöglichkeit über die Omega Brücke besteht. So dies möglich ist sollte dieses Schild vor der Kreuzung Hanauer Landstraße X Alt-Fechenheim, Fahrtrichtung stadtauswärts eingerichtet werden, daß Verkehrsteilnehmer darauf hinweist, daß bei Rückstau in der Spur Richtung Innenstadt auch eine Wendemöglichkeit über die 500 m entfernte Omega Brücke möglich ist. Begründung: Im abendlichen Berufsverkehr kommt es immer wieder Zurückstaus auf der linken Spur der Hanauer Landstraße die sich über mehrere 100 m zurückstauen. Um den Verkehrsfluss hier zu entzerren wäre ein Schild das auf die nur geringfügigen Umweg verbundene Wendemöglichkeit hinweist eine gute Möglichkeit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1044 2016 Die Vorlage OF 94/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 85/11 Betreff: Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur (ab Höhe der Biokläranlage) durch die Anbringung von Leitschwellen sicherer zu regeln. Die Leitschwellen mit reflektierenden Barken sollen auf der durchgezogenen Fahrbahnmarkierung angebracht werden, sodass die Straßenbahnspur sowie die Fahrspur Richtung Mainkur von der entgegenkommenden Straßenbahnspur unüberwindbar für Pkws getrennt wird. Begründung: Im abendlichen Berufsverkehr kommt es nicht selten zu einem erheblichen Rückstau auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur. Mittlerweile versuchen immer mehr Verkehrsteilnehmer, aus dem Rückstau auszuscheren, indem sie die durchgezogene Linie überqueren, um die entgegenkommenden Straßenbahnspur bzw. Fahrspur zu nutzen. Wie bereits mehrfach von Anwohnern beobachtet, führt das zu teilweise gefährlichen Situationen. Die ausscherenden Verkehrsteilnehmer versuchen beim Überholvorgang sich an den anderen Pkw und auch der Straßenbahn ortsauswärts, die durchgezogene Linie querend, vorbei an die Spitze des Staus zu setzen. Sobald aber die Straßenbahn von der Hanauer Landstraße kommend in die Straße Alt-Fechenheim einbiegt, um in Richtung Fechenheim zu fahren, sind die im Überholvorgang befindlichen Verkehrsteilnehmer gezwungen, sich wieder mit Gewalt und verkehrsgefährdend in die Staureihe einzufädeln. Mit der angestrebten Maßnahme soll dieses Gefahrenpotenzial minimiert werden. Quelle: Google Maps 2009 Quelle: SN20102016 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 909 2016 Die Vorlage OF 85/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2016, OF 67/11 Betreff: Aufhebung der verwirrenden Tempo-30-Zone am Kleedreieck Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Das Straßenverkehrsamt zu beauftragen, die Tempo 30 Zone in der Willmannstraße zwischen der Kreuzung Kleestraße und Alt-Fechenheim aufzuheben und gegen Tempo 30 zu ersetzen. Hierzu sind das Tempo 30 Zone Schild kurz hinter besagter Kreuzung sowie das Tempo 30 Zone Aufgehoben Schild in Alt-Fechenheim hinter der Einmündung der Kleestraße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder 30 zu tauschen. Begründung: Es ist mehr als verwirrend für Autofahrer, dass vor der Kreuzung Willmannstraße X Kleestraße in der Wilmannstraße die Zone 30 aufgehoben wird, nach der Kreuzung wieder eingeführt wird um dann nach der nächsten Kreuzung wieder aufgehoben zu werden. Wesentlich verwirrender ist für Autofahrer auf der Straße Alt-Fechenheim, dass nach der Einmündung der Willmanstraße und 50 Meter vor dem Zebrastreifen die Zone 30 aufgehoben wird, und somit quasi Tempo 50 gilt, damit nach dem Zebrastreifen wieder Tempo 30 ausgeschildert wird. Dies führt außerdem zu der aberwitzigen und gefährlichen Situation, dass Autofahrer regelmäßig vor dem Zebrastreifen beschleunigen. Dieser Zustand ist so nicht hinnehmbar. . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 721 2016 Die Vorlage OF 67/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgender Satz angefügt wird: "Außerdem ist hierzu auf der gesamten Straße Alt-Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Kleestraße die Tempo-30-Zone aufzuheben und durch Tempo 30 zu ersetzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2016, OF 69/11 Betreff: Geschwindigkeitsmessung in der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße Alt-Fechenheim ab der Hausnummer 66 bis zur Mainkur in Fechenheim in Richtung Norden schnellstmöglich eine Geschwindigkeitsmessung mittels ViaCount-Geräten zu veranlassen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten und auszuwerten. Begründung: Anwohner berichten von teilweise massiven Geschwindigkeitsübertretungen auf der gesamten Länge der Straße Alt-Fechenheim von der Hausnummer 66 bis zum Ortsausgangsschild in Richtung Mainkur. Die Straße Alt-Fechenheim ist auch von Kindern und Jugendlichen als Schulweg stark frequentiert, da sich in unmittelbarer Nähe eine Schule befindet und die Schüler die Straße in diesem Bereich queren, um die Straßenbahnhaltestelle zu erreichen. Eine solche Geschwindigkeitsmessung dient einerseits der Feststellung solcher Verstöße, hat aber auch gleichzeitig eine normierende Wirkung auf die betreffenden Fahrer, da ihnen ihre möglicherweise zu hohe Geschwindigkeit zeitnah angezeigt wird. Die oben genannte Messung soll als Analysegrundlage dienen, um über das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 723 2016 Die Vorlage OF 69/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2016, OF 59/11 Betreff: Markierung eines Teils des Leinpfades als Radfahrweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Leinpfad als einen Teil der Radroute des Grüngürtels im Bereich Fechenheim (Haltestelle Alt-Fechenheim bis Schießhüttenstraße) mit dem Radfahrgebot der Straßenverkehrsordnung 237, in beide Richtungen, zu kennzeichnen. Begründung: Fahrradfahrer, die von der Hanauer Landstraße kommend zum Fechenheimer Mainbogen, gelangen wollen, müssen vom Fahrradweg neben der Straße Alt-Fechenheim abzweigen und die Straße mittels Ampelanlage überqueren. Häufig kommt es dann zusätzlich zur Überquerung der Gleisanlage, da nicht eindeutig ersichtlich ist, ob die links der Gleise verlaufende Helmut-Sittler-Promenade oder die rechtsseitig der Gleise verlaufende Radroute zu benutzen ist. Die geteerte Radroute ist in diesem Bereich nicht ausreichend als Radweg gekennzeichnet. Die Stelle ist zudem unübersichtlich, da die Straßenbahn aus einer Kurve heraus einbiegt und die Sicht für die Fahrradfahrer durch eine Litfaßsäule behindert wird. Es ist dringend zu empfehlen, dass Fahrradfahrer an der Stelle die Gleisanlage nicht queren, sondern erst in dem übersichtlichen Bereich der Haltestelle Arthur-von-Weinberg-Steg. Daher soll in diesem ein Gebotsschild angebracht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 520 2016 Die Vorlage OF 59/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2016, OF 47/11 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Birsteiner Straße und Baumertstraße in Fechenheim sowie Durchführung eines Ortstermins in der Birsteiner Straße Vorgang: ST 1834/12; ST 1174/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Geschwindigkeitskontrollen in der Baumertstraße in Fechenheim abends erst ab 19:00h und in der Birsteiner Straße werktags morgens zwischen 07:30h und 09.00h durchzuführen. Zwecks Beurteilung der generellen Verkehrssituation, ist mit dem Straßenverkehrsamt kurzfristig ein Ortstermin in der Birsteiner Straße durchzuführen. Begründung: Bürger in der Birsteiner Straße und Baumertstraße klagen über die Nichteinhaltung des Tempo 30. Ursächlich wird dafür der schnurgerade und breit wirkende Straßenverlauf in der Birsteiner Straße genannt und die Möglichkeit den Verkehr auf der Wächtersbacher Straße mit zwei Ampeln und drei Bushaltestellen zu umfahren. Es handelt sich dabei fast ausnahmslos um Pendler die ins Stadtzentrum wollen. Der Bereich Birsteiner Straße ist ebenfalls mit den Zeichen "Anlieger frei" gekennzeichnet. In der Baumertstraße wird hauptsächlich in der Zeit nach 19:00h gerast, mit einzelnen Fahrzeugen, die dort regelmäßig Beschleunigungstests fahren. Dies ist gerade dort sehr gefährlich, weil dort sehr viel kreuzender Fußgängerverkehr ist und eine hohe Verdichtung besteht. ( Ortskern ). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1834 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1174 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 326 2016 Die Vorlage OF 47/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.06.2016, OA 26 entstanden aus Vorlage: OF 7/11 vom 22.05.2016 Betreff: Umweltzone Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, mit der Landesregierung Hessen zu vereinbaren, dass der Ortsbezirk 11 in die Frankfurter Umweltzone aufgenommen wird. Begründung: Um bestmöglichen Anwohnerschutz für 31.000 Bewohnerinnen und Bewohner und Zehntausende Beschäftigte im Ortsbezirk zu erreichen, ist es unumgänglich, den gesamten Ortsbezirk in die Umweltzone Frankfurt aufzunehmen. Der Magistrat selbst hebt die Vorzüge der Umweltzone hervor und weist darauf hin, dass "bei austauscharmen Wetterlagen (Inversionen) sich die Luftschadstoffe gerade in geschlossenen bebauten Straßenschluchten anreichern und sich nur unzureichend verdünnen". Selbst wenn große Zugangsstraßen wie die A 661, A 66 und Hanauer Landstraße "offen bleiben", hat der Ortsbezirk weitere Straßen (wie Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Wilhelmshöher Straße, Erlenbruch etc.), deren Unterschutzstellung zur besseren Luftqualität beitragen wird. Angesichts einer Autoindustrie, die mit ihrer Politik Werte zur Flottenstatistik betrügerisch schönt, ist ein Schutz der Bevölkerung durch die Erweiterung der Schutzzone zwingend geboten. Nachdem neben Frankfurt nun auch Offenbach eine Umweltzone ins Leben gerufen hat, wird im Falle von "dicker Luft" im Rhein-Main-Gebiet der Frankfurter Osten zum Einfallstor für den Individual- und Lastkraftverkehr, wenn für diesen Fall nicht schnellstens eine neue und erweiterte Regelung für die Umweltzone Frankfurt ergriffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 15.06.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.06.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.09.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 03.11.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.01.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 26 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 8. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.02.2017, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme ohne Zusatz), LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.03.2017, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 231 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 286 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 119 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Der Vorlage OA 26 wird im Rahmen der Vorlage NR 213 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 286) sowie FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1190, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 79 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2016, OF 7/11 Betreff: Umweltzone Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt mit der Landesregierung Hessen zu vereinbaren, dass der Ortsbezirk 11 in die Frankfurter Umweltzone aufgenommen wird. Begründung: Um bestmöglichen Anwohnerschutz für 31000 Bewohner und 10000de Beschäftigte im Ortsbezirk 11 zu erreichen, ist es unumgänglich den gesamten Ortsbezirk in die Umweltzone Frankfurt aufzunehmen. Der Magistrat selbst hebt die Vorzüge der Umweltzone hervor und weist darauf hin, daß "bei austauscharmen Wetterlagen (Inversionen) sich die Luftschadstoffe gerade in geschlossenen bebauten Straßenschluchten an reichern und sich nur unzureichend verdünnen". Selbst wenn große Zugangsstraßen wie die A661, A66 und Hanauer Landstraße "offen bleiben", hat der Ortsbezirk weitere Straßen (wie Alt Fechenheim, Baumertstraße, Wilhelmshöher Straße, Erlenbruch ...) deren unter Schutzstellung zur besseren Luftqualität beitragen wird. Angesichts einer Autoindustrie, die mit Ihrer Politik Werte zur Flottenstatistik betrügerisch schönt, ist ein Schutz der Bevölkerung durch die Erweiterung der Schutzzone zwingend geboten. Nachdem neben Frankfurt nun auch Offenbach eine Umweltzone ins Leben gerufen hat, wird im Falle von "dicker Luft" im Rhein-Main-Gebiet der Frankfurter Osten zum Einfallstor für den Individual- und Lastkraft-Verkehr, wenn für diesen Fall nicht schnellstens eine neue und erweiterte Regelung für die Umweltzone Frankfurt ergriffen wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 06.06.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 26 2016 Die Vorlage OF 7/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und BFF gegen CDU, LINKE. und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 376/11 Betreff: Umsetzung der noch nicht ausgeführten und im Jahr 2013 bereits zugesagten Anpassungen beim Kreuzungsumbau Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim um die Sicherheit an dieser Stelle nachhaltig zu verbessern. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Jahre 2013 bei mehreren Ortsterminen mit dem Ortsbeirat und den zuständigen Ämtern erarbeiteten und durch die Ämter bestätigten Anpassungen der Verkehrsregelung an der Mainkur in Fechenheim unverzüglich umzusetzen. 1. Inbetriebnahme der Programmierung der Ampelanlage stadtauswärts in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen und ausreichende Ampelzyklen für den aus Fechenheim kommenden Verkehr. 2. Alt Fechenheim Richtung Norden, Straßen Markierung zweispurig geradeaus ( rechte Spur mit Geradeaus und Rechtsabbieger-Pfeil) 3. Großes Hinweisschild mit dem Fahrstreifenverlauf Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, insbesondere die Einhaltung der Verkehrsregelungen an der Kreuzung, ob der Verkehr aus Richtung Alt-Fechenheim entsprechend der Regeln abbiegt, zu überwachen. Begründung: Diese vereinbarten Maßnahmen wurden 2013 dem Ortsbeirat durch die Ämter zugesagt. Eine Umsetzung sollte kurzfristig erfolgen. Die Verkehrssituation an der Mainkur ist nach wie vor durch vermeidbare Staus und Gefährdung von Kindern, Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Autofahrerinnen und Autofahren gekennzeichnet. Eine Umsetzung der Maßnahmen ist aus verkehrssicherheitstechnischer Sicht dringend geboten. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4737 2015 Die Vorlage OF 376/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2015, OF 370/11 Betreff: Erhöhung der Kapazität auf der Linie U 7 und der Buslinie 44 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die VGF dahingehend einzuwirken, dass in der Zeit von montags bis freitags 7-9 Uhr die Linie U7 mit 4 kleinen Wagen bzw. 2 durchgehenden langen Wagen in Richtung Hausen verkehrt. Die Abfahrtszeiten der Buslinie 44 in Richtung Enkheim ab 13:00 geprüft werden und Kapazitäten angepasst werden. Begründung: Erhöhung der Kapazität auf der Linie U 7 Jahrelang verkehrte die U 7 montags bis freitags ab der Station Schäfflestraße um 07:32 Uhr und dann wieder um 7:38 Uhr in Richtung Hausen. Dies wurde mit der letzten Fahrplanänderung geändert, so dass die U 7 von der genannten Station um 7:32 Uhr und dann erst wieder um 07:42 Uhr und um 07:47 Uhr abfährt. Diese Änderung hat jedoch die Belange der vielen Schüler verkannt. Für die Frankfurter Schüler beginnt der Unterricht um 8 Uhr, so dass die Schüler auf die U-Bahnen um 07:32 Uhr und um 07:42 Uhr angewiesen sind. Die U-Bahn U7 um 7:47 Uhr ist für ein pünktliches Eintreffen in den Schulen ungeeignet. Durch die Auseinanderziehung der Abfahrtszeiten im Vergleich zu dem früheren Fahrplan kommt es jetzt dazu, dass die U 7 mit den Fahrzeiten 7:32 Uhr und 7:42 Uhr regelmäßig völlig überfüllt ist. Die U 7 fährt morgens unter der Woche immer nur mit 3 kleinen Einzelwagen oder einem großen Wagen und einem kleinen Wagen, was in etwa 3 kleinen Wagen entspricht. Es hat sich gezeigt, dass durch die Fahrplanumstellung der Zug regelmäßig zu klein ist und es zu wenige Sitzplätze, und Stehplätze gibt. Ein vierter kleiner Wagen oder 2 große Wagen sind daher dringend notwendig. Die genannten Bahnen sind auch stark von Pendlern aus dem Umland frequentiert und zählen mit zu den vollsten Bahnen am Morgen. Zwar verkehrt die U 4 mit 4 kleinen Wagen und durch sie lassen sich die zentralen Innenstadtstationen ebenso erreichen. Dies schafft jedoch keine Abhilfe für die vielen SchülerInnen aus Bergen-Enkheim, dem Riederwald und Fechenheim, die zur Brüder-Grimm-Schule, der Helmholtzschule oder dem Heinrich-von-Gagern-Gymnasium fahren. Die zeitlich nachfolgenden U 7 Züge im Zeitraum zwischen 7-9 Uhr sind regelmäßig spätestens ab der Station Parlamentsplatz völlig überfüllt, so dass sich viele Passagiere nicht mal mehr festhalten können. Daher erscheint es nicht nur als Merkmal der Servicequalität, sondern auch unter Beachtung der Sicherheit der Fahrgäste dringend erforderlich, dass die U 7 mit 4 Wagen oder 2 großen Wagen verkehrt. Buslinie 44 von Frankfurt Fechenehim - Enkheim Die Buslinie ist ein wichtiges Verbindungsglied der Stadtteile Fechenheim Süd mit Fechenheim-Nord, Bergen-Enkheim und Maintal. Viele Schüler besuchen die Schulen in den jeweils anderen Stadtteilen. Die Abfahrtszeiten des Busses sind sehr knapp an dem Unterrichtsende der Heinrich-Kraft-Schule und der FCSF-Schule in Frankfurt Fechenheim. Fast alle 600 Schüler der FCSF haben täglich um 13:10 Schulschluss. Die Haltestelle ist 500m entfernt. Es sind genau 5 Minuten nach Schulschluss um den Bus zu erreichen. Jeden Tag verpassen sehr viele Kinder den Bus und müssen dann 30 Minuten auf den nächsten Bus warten. Das führt dazu, dass die Straße Alt-Fechenheim von den Kindern wild überquert oder bei roter Fußgängerampel überrannt wird. Die Kinder achten dabei nicht auf den Verkehr um den Bus noch zu erreichen. Eine geringfügige Verzögerung in der Abfahrtszeit würde hier eine große Entlastung und einen entscheidenden Beitrag zur Verkehrssicherheit bedeuten. Der Bus der Linie 44 füllt sich an der Haltestelle Jakobsbrunnenstraße komplett und es wäre wünschenswert hier mehr Kapazitäten anbieten zu können. Sei dies in der Art von einer zusätzlichen Frequenz oder in einem wenige Minuten nach hinten gelegten Takt und einem größerem Bus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4736 2015 Die Vorlage OF 370/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2015, OF 353/11 Betreff: Sicherheit für Fußgänger auf der Helmut-Sittler-Promenade Vorgang: ST 1347/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Helmut-Sittler-Promenade zwischen den Haltestellen der Straßenbahn Schießhüttenstraße und Artur-von-Weinberg-Steg als reinen Gehweg auszuweisen. Sollte der Magistrat weiterhin der Auffassung sein, dass dies nicht sinnvoll oder durchführbar ist, wird er aufgefordert, die in der ST 1347 beschriebene Verkehrsüberwachung verstärkt durchzuführen. Begründung: Die Helmut-Sittler-Promenade wird von vielen Fußgängern genutzt. Oft auch mit Kinderwagen oder Rollatoren. Dabei kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen mit Radfahrern die auch die Promenade nutzen, anstelle des asphaltierten Radweges am Fechenheimer Leinpfad. Ein Schutz der Fußgänger ist hier dringend angezeigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1347 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 05.10.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4561 2015 Die Vorlage OF 353/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2015, OF 343/11 Betreff: Beseitigung Verkehrszeichen "Ende Tempo 30 Zone" auf der Straße Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf Alt-Fechenheim vor dem Haus Nr. 69 durch die Beseitigung des Verkehrszeichens "Ende Tempo 30 Zone" (VZ 274.2) vor dem Haus Alt-Fechenheim 71, sicherer zu machen. Sollte dies nicht möglich sein wird gebeten, das Schild Tempo 30 vor Alt-Fechenheim 67 vor den Zebrastreifen zu versetzen. Begründung: Der Zebrastreifen vor dem Haus Alt-Fechenheim 69 ist ein wichtiger Übergang zur Straßenbahnhaltestelle der Linie 11. Gerade viele Schüler benutzen den Fußgängerüberweg regelmäßig auf ihrem Schulweg. Durch die jetzige Setzung der Verkehrszeichen wird die Tempo 30 Zone ca. 20 Meter vor dem Zebrastreifen aufgehoben und kurz nach dem Zebrastreifen beginnt Tempo 30. Diese Situation ist grotesk und gefährdet eine sichere Überquerung des Zebrastreifens. Für die Sicherheit der Fußgänger muss so sein, dass auch vor dem Zebrastreifen Tempo 30 gelten muss. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 07.09.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4381 2015 Die Vorlage OF 343/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2015, OF 335/11 Betreff: Radfahrverbot auf der Helmut-Sittler-Promenade Der Magistrat wird aufgefordert an der neuen Mainuferpromenade unverzüglich folgende Maßnahmen durchzuführen: 1. Die kürzlich entfernten Verkehrszeichen 239 (Gehweg) an den alten Stellen wieder anzubringen. 2. Zusätzlich ist an folgenden Stellen das Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radverkehr) anzubringen. a) Schießhüttenstraße, in nördlicher Richtung b) Arthur von Weinberg Steg, in südlicher und nördlicher Richtung c) Straßenbahnhaltestelle Alt Fechenheim an der Einmündung des Fahrradweges Allessa-Hafen /Uferpromenade, in südlicher Richtung Begründung: Durch die kürzlich entfernten Verkehrszeichen Nr. 239 ist das durch die Umgestaltung beabsichtigte Ziel, eine für Fußgänger erholsame Promenade zu schaffen ad absurdum geführt. Der ohnehin von Radfahrern widerrechtlich missbrauchte Fußweg wurde somit zu einer legitimen Radrennbahn verwandelt. Um dies dauerhaft zu unterbinden ist es dringendst erforderlich zusätzlich auch die geforderten Verkehrszeichen Nr. 254 zu installieren. Nur so ist es möglich, die Radfahrer durch die Polizei sowie auch der dortigen Spaziergänger dauerhaft fern zu halten. Die Maßnahme ist dringlich um einerseits die Gefahr einer Gewöhnung zu vermeiden und andererseits den dort Erholung suchenden Bürgern diese auch noch in dem bevorstehenden Sommer zu ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 29.06.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4262 2015 Die Vorlage OF 335/11 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor folgender 3. Punkt angefügt wird: "Da die am Arthur-von-Weinberg-Steg vorhandenen Hinweisschilder zum Grüngürtel für Radfahrerinnen und Radfahrer irrtümlich auf die Nutzung der Uferpromenade in nördliche wie auch in südliche Richtung verweisen, sind diese zu entfernen und gegebenenfalls in westliche Richtung, zum Leinpfad hin, zu ändern." Abstimmung: CDU, SPD, 1 GRÜNE, LINKE., FDP und BFF (=Annahme); bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2014, OF 295/11 Betreff: Pfosten vor dem Briefkasten Ecke Leinwebergasse/Alt-Fechenheim. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor dem Briefkasten in der Leinwebergasse / Ecke Alt-Fechenheim in geeignetem Abstand ein bis zwei Pfosten setzen zu lassen. Begründung: Durch den hohen Parkdruck im Bereich der Straße Alt-Fechenheim parken Autos häufig so nah vor dem Briefkasten, dass es kaum noch möglich ist Briefe einzuwerfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 08.12.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3729 2014 Die Vorlage OF 295/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2014, OF 286/11 Betreff: Ausweisung Tempo 30 in Alt-Fechenheim zwischen Kleestraße und der Straße Am Gansbühel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt aus Sicherheitsgründen in dem hauptsächlich als Wohngebiet genutzten Bereich der Straße Alt Fechenheim zwischen Kleestraße und der Straße am Gansbühel Tempo 30 auszuweisen. Begründung: Fußgängerverkehr, Bushaltestelle, schmale Fahrbahn und Wohnbebauung sind die augenfällige Merkmale dieses Straßenabschnittes. Die Summe dieser Straßeneigenschaften gebietet es auf diesem Straßenabschnitt aus Sicherheitsgründen Tempo 30 auszuweisen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 17.11.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3651 2014 Die Vorlage OF 286/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff und Tenor die Worte "der Straße Am Gansbühel" durch die Worte "Allessa Tor Ost" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 278/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Nachrüstung von Blindenanforderungstastern an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße / Baumertstraße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße, damit die Tiere sich an die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Ampeln für sehbehinderte Menschen sind mit am Ampelmast in einer Höhe von circa 2,10 Metern montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet. Im Normalfall müssen bei diesen Ampeln die Signale über die Fußgängergrünphase von sehbehinderten Menschen angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 Meter Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern nur das Freigabesignal für sehbehinderte Menschen angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grünphase, so ist für die sehenden Fußgängerinnen und Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Die sehbehinderten Menschen fordern durch Drücken ihres Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grünphase an. Nähern sich die sehbehinderten Menschen dem Ampelmast, so orientieren sie sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertasten die sehbehinderten Menschen mit ihrer freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale finden die sehbehinderten Menschen an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert das Freigabesignal erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hör- und sehbehinderte Menschen hilfreich, aber auch sehbehinderte Menschen ohne Hörbehinderung nutzen meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 10 2014 Die Vorlage OF 278/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2014, OF 246/11 Betreff: Blindenanforderungstaster an den Querungsstellen mit Lichtsignalanlage Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße nachzurüsten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Für blinde und sehbehinderte Menschen an den Lichtsignalanlagen der Querungsstellen Vilbeler Landstraße/ Kilianstädter Straße und Pfortenstraße/Baumertstraße Blindenanforderungstaster nachzurüsten. Begründung: In beiden Wohngebieten gibt es sehbehinderte und blinde Menschen. Auch eine Schule für Blindenhunde ist im Ortsteil Fechenheim-Nord beheimatet. Wenn sehbehinderte Menschen ihre Hunde von dieser Schule übernehmen, leben diese für eine Weile im Hotel in der Vilbeler Landstraße damit die Tiere sich an die neuen Eigentümer gewöhnen können. Die Querungsstelle Pfortenstraße/Baumertstraße ist die am meisten genutzte Querungsstelle in Fechenheim und liegt im Zentrum von Fechenheim mit seinen Geschäften. Blindenampeln sind mit am Ampelmast in einer Höhe von ca. 2,10 m montierten trichterförmigen akustischen Signalgebern ausgerüstet. Im Normalfall müssen bei Blindenampeln die Signale über die Fußgänger-Grünphase vom Blinden angefordert werden. Dafür ist ein Kästchen mit dem Anforderungstaster in etwa 0,85 m Höhe vorgesehen. Mit diesem akustischen und taktilen Signal wird im Normalfall keine Freigabe für die Fußgänger sondern nur das Freigabesignal für Blinde angefordert. Besteht die Möglichkeit der Anforderung der Grün-Phase, so ist für den sehenden Fußgänger ein gekennzeichneter Taster vorgesehen. Der Blinde fordert durch Drücken seines Anforderungstasters für das Freigabesignal gleichzeitig die Grün-Phase an. Nähert sich der Blinde dem Ampelmast, so orientiert er sich anhand des "Klopfgeräusches". Nach Erreichen des Ampelmastes ertastet der Blinde mit seiner freien Hand das Anforderungskästchen. Den Anforderungstaster für die Freigabesignale findet der Blinde an dessen Unterseite. Ein während einer Grünphase betätigter Anforderungstaster aktiviert die Freigabesignale erst zur nächsten Grünphase. Eine Grundorientierung vermittelt ihm ein auf einem Vibrationsplättchen aufgebrachter, in Überquerungsrichtung weisender Pfeil. Bei einzelnen Bauformen sind Vibrationsplättchen verbaut. Das Vibrationsplättchen ist vor allem für hörbehinderte Blinde hilfreich aber auch der Blinde ohne Hörbehinderung nutzt meist diese zusätzliche Information über die auf die Vibrationsplättchen aufgelegten Finger. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 12.05.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3134 2014 Die Vorlage OF 246/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Die Willmannstraße lädt ein schnell zu fahren und entgegen der Einbahnstraße zu fahren. Hier ist es notwendig einen Blitzer oder eine Überwachung aufzustellen.
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Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEIn der Baumertstraße ist viel Verkehr aber kaum jemand hält sich an die 30km/h Geschwindigkeitsgrenze. Tagsüber wird oft über 50km/h gefahren und nachts wird erst richtig Gas gegeben, die Sportwagen und Motorräder lassen dann auf der geraden Straße laut den Motor aufheulen. In der Straße wohnen viele Familien (inklusive meiner) und dort ist auch eine Kinderarztpraxis mit viel Fußgängerverkehr. Um die Sicherheit und die Lebensqualität der Anwohner und Besucher) zu gewährleisten sollte mit einer Blitzeranlage oder vergleichbarer Maßnahme abgeschreckt werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEIn der Baumertstraße ist viel Verkehr aber kaum jemand hält sich an die 30km/h Geschwindigkeitsgrenze. Tagsüber wird oft über 50km/h gefahren und nachts wird erst richtig Gas gegeben, die Sportwagen und Motorräder lassen dann auf der geraden Straße laut den Motor aufheulen. In der Straße wohnen viele Familien (inklusive meiner) und dort ist auch eine Kinderarztpraxis mit viel Fußgängerverkehr. Um die Sicherheit und die Lebensqualität der Anwohner und Besucher) zu gewährleisten sollte mit einer Blitzeranlage oder vergleichbarer Maßnahme abgeschreckt werden.
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