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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Bäume am Erlenbruch erhalten

12.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 155/11 Betreff: Bäume am Erlenbruch erhalten Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert zu beschließen, dass die Kastanien in der Straße Am Erlenbruch, zwischen der Schäfflestraße und der Lahmeyerstraße, im kommenden Jahr nicht gefällt werden dürfen. Durch die Verschiebung der Rodung des Fechenheimer Waldes gibt es keine Notwendigkeit der Fällung der Kastanien im Winter 2022/2023. Die allgemein erfolgte Erlaubnis an die Autobahn GmbH ist zurückzunehmen. Begründung: Die Kastanien in der Straße Am Erlenbruch gehören zum Stadtteil Riederwald und seiner Identität. Ihre Fällung wird den Stadtteil verändern und sollte unterbleiben, bis es gar nicht mehr anders geht. Durch die Verschiebung der Rodung des Teufelsbruchs kann nun auch die Fällung der Bäume am Erlenbruch verschoben werden. Außerdem sollten in Zeiten des Umdenkens im Verkehrs- und Klimabereichs keine Maßnahmen erfolgen, die dann nicht mehr umkehrbar sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 119 2022 Die Vorlage OF 155/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Aufstellen und Unterhalt von Pollern

16.11.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 178/11 Betreff: Aufstellen und Unterhalt von Pollern Der Ortsbeirat 11 möge beschließen, folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat zu richten. Der Magistrat wird ersucht folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Poller sind in den vergangenen drei Jahren mutwillig zerstört ("abgeflext") worden? 2. Bei wie vielen abschließbaren Pollern sind die Schlösser durch Klebstoff oder anderweitig unbrauchbar gemacht worden? 3. Welche Kosten sind dem Magistrat durch die Reparatur dieser Poller entstanden? 4. Welche jährliche Budget wird für nötig gehalten, um alle Poller in Frankfurt ordnungsgemäß in Funktion zu halten? Begründung: Am 19. Januar 2022 fand der lange erwartete Ortstermin (drei Jahre Wartezeit) zur Sperrung der Raiffeisenstraße in Höhe des evangelischen Kindergartens statt. Die Sperrung war von allen Fraktionen im Ortsbeirat einstimmig gefordert worden, um auf Wunsch der Anwohner die illegale Durchfahrt gegen die Einbahnstraße zu unterbinden (OM 4104vom 21.01.2019, OM 852 vom 25.10.2021) Die Vertreter des Magistrat erklärten, die Sperrung sei nur mittels abschließbarer Poller zu realisieren. Erfahrungsgemäß würden solche Poller von Unbekannten regelmäßigt zerstört ("abgeflext") oder die Schlößer durch Klebstoff unbrauchbar gemacht. Die Ämter hätten kein Budget, um solche Poller zu reparieren oder zu ersetzen. Deshalb sei die ansonsten von allen Beteiligten gewünschte Sperrung nicht möglich. Dem Ortsbeirat ist schleierhaft, warum eine Metropole wie Frankfurt operativ und finanziell keine Poller unterhalten kann und nur deshalb ansonsten sinnvolle Maßnahme unterbleiben müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 307 2022 Die Vorlage OF 178/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Umfassende Umgestaltung der Raiffeisenstraße

10.10.2021 | Aktualisiert am: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 116/11 Betreff: Umfassende Umgestaltung der Raiffeisenstraße Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, die Raiffeisenstraße umfassend umzugestalten. Dabei sollen folgende Punkte umgesetzt werden: 1. Die Raiffeisenstraße wird in der ganzen Länge zur Fahrradstraße erhoben. 2. Die Durchfahrt der Raiffeisenstraße wird in der Höhe der Hausnummer 69, Einfahrt zum evangelischen Kindergarten, für Kraftfahrzeuge gesperrt. Eine Durchfahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge bleibt dabei gewährleistet, zum Beispiel durch versenkbare Poller. Begründung: Die Raiffeisenstraße verläuft vom Johanna-Tesch-Platz bis zur Lahmeyerstraße parallel zum Erlenbruch und ist damit sowohl für Autofahrer als auch für Radfahrer eine attraktive Umgehung des überlasteten Erlenbruchs. Dabei kommt es immer wieder zum Fahren von Kraftfahrzeugen und Mopeds gegen die Einbahnstraße und zu gravierenden Überschreitungen des Tempolimits. Dies ist gefährlich für die Anwohner und insbesondere für die Kinder der anliegenden Kitas. Der Bereich zwischen des Friedrich-Manz-Weg und der Motzstraße hat sich zudem zum Zentrum des Stadtteils entwickelt. Nach Umgestaltung des Cäcilie-Breckheimer Platzes und des Marie Juchacz Platzes wird dieser Bereich auch von den Kindern aus den drei umliegenden Kindergärten immer stärker genutzt. Eine Neufassung und Etablierung dieses Bereiches wird zur Sicherheit für die spielenden Kinder beitragen und die Belebung des Stadtteils stärken. Die Etablierung der Raiffeisenstraße als Fahrradstraße wird zudem den Fahrradverkehr sicherer und attraktiver machen. Als vor zwei Jahren die Baumassnahmen an der Schäfflestraße stattgefunden haben, war die Durchfahrt der Raiffeisenstraße über Monate hinweg gesperrt, ohne dass dies zu negativen Auswirkungen geführt hat. Eine erneute Sperrung hat nur Vorteile und keine Nachteile. Eine umfassende und weitreichende Planung soll dazu dienen, es der Verwaltung zu erschweren, den Wunsch nach Verkehrsberuhigung erneut einfach wegzuwischen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 116/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); 3 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Falschfahren in der Raiffeisenstraße

20.09.2021 | Aktualisiert am: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2021, OF 115/11 Betreff: Falschfahren in der Raiffeisenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, den angekündigten Ortstermin (12.02.2021, ST 388) endlich anzusetzen und Abhilfe gegen Autofahrer*innen zu schaffen, die gegen die Einbahnstraße und zum Teil mit überhöher Geschwindigkeit den Stau auf dem Erlenbruch zu umgehen versuchen. Begründung: Die Raiffeisenstraße ist in Abschnitte mit unterschiedlicher Richtung als Einbahnstraße aufgeteilt, um zu verhindern, dass Fahrzeuge die Siedlung als Stauumgehung nutzen. Diese Regel wird aber häufig missachtet. Das Problem ist altbekannt (ausführlich dazu OM 6610 vom 21.09.2020):). Als im Sommer 2021 eine Baustelle auf dem Erlenbruch eingerichtet wurde, hat sich das Problem massiv verstärkt: Die Zahl von Autos, die (oft mit überhöhter Geschwindigkeit) gegen die Einbahnstraße in der Raiffeisenstraße fahren, stieg deutlich. Damit zusammenhängend nahmen auch die Beschwerden zu, die im Nachbarschaftsbüro oder bei den Ortsbeiräten eingehen. Wegen Falschfahrens und überhöhter Geschwindigkeit an sich; aber auch wegen der Aggressivität (bis hin zu Beleidigungen und der Androhung von Schlägen), die manche Autofahrende an den Tag legen, wenn man versucht sie auf ihr Fehlverhalten anzusprechen. Mittlerweise fragt man sich: Wie soll es während des 9-jährigen Tunnelbaus ablaufen? Wird die Raiffeisenstraße dann zur illegalen Dauerumgehung für alle Eiligen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 852 2021 Die Vorlage OF 115/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

EASY Bus als Quartiersbus im Riederwald testen

27.08.2021 | Aktualisiert am: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 92/11 Betreff: EASY Bus als Quartiersbus im Riederwald testen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat und die VGF werden gebeten, zu prüfen, ob der autonome EASY Bus im Rahmen des Forschungsprojekts EASY als Quartierbus im Riederwald eingesetzt werden kann. Begründung: Die VGF testet zusammen mit dem RMV seit mehreren Jahren unter dem gleichnamigen Projektnamen den autonomen Kleinbus EASY. EASY (Electric Autonomous Shuttle for You) ist ein Pilotprojekt zur Erprobung autonomer Fahrzeuge und ihrem Nutzen für den öffentlichen Nahverkehr. Mit wechselnden lokalen Partnern untersucht der RMV im gesamten Verbundgebiet, wie und unter welchen Umständen sich autonome Fahrzeuge in den öffentlichen Nahverkehr eingliedern lassen. Die wissenschaftliche Begleitung des Pilotprojektes erfolgt durch die University of Applied Sciences Frankfurt. Ziel des Projektes ist es zu untersuchen, inwiefern autonome Kleinbusse eine intelligente Ergänzung des bestehenden ÖPNV darstellen. Bisher fuhr der Bus unter anderem am Mainkai, in der Stadtbahnzentralwerkstatt und auf dem Klinikgelände der Wiesbadener Helios-Kliniken. Aktuell verkehrt der Bus im Stadtverkehr von Bad Soden-Salmünster. Der Bus wird autonom betrieben, zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und für Notfallbremsungen befindet sich ein Operator an Bord. Ausweislich der Projektunterlagen der VGF (https://www.probefahrt-zukunft.de/RMV-EASY_Broschüre.pdf, S.5) ist ersichtlich, dass für 2022 weitere Testfelder gesucht werden und ein On-Demand-Verkehr untersucht werden soll. Hierfür eignet sich der Riederwald ideal. Der Stadtteil ist verkehrlich durch eine durchgängige Tempo-30-Zone und einen ruhigen Verkehrsfluss geprägt. Der Betrieb des Busses würde insofern keine großen Eingriffe in den allgemeinen innerstädtischen Verkehr bedeuten. Gleichzeitig weist der Riederwald keinen öffentlichen Quartiersverkehr auf. Immer wieder wenden sich Bürger*innen mit der Bitte an uns, auf die Einrichtung eines Quartierbusses zu drängen. So beklagen beispielsweise die Seniorinnen und Senioren der Altenwohnanlage Schulze-Delitzsch-Straße den weiten Fußweg zum einzigen Supermarkt im Stadtteil im Voglersbrunnenweg. Zudem stellt sich der Fußweg vom hinteren Teil des Riederwalds zur U-Bahn-Station Schäfflestraße für viele Seniorinnen und Senioren als zu weit dar. Mit der Einrichtung des EASY Busses könnte einerseits getestet werden, inwiefern der Bus im On-Demand-Betrieb funktioniert und den Projektverantwortlichen die für eine dauerhafte Einrichtung solcher Busse notwendigen Informationen liefern. Andererseits könnte untersucht werden, inwiefern ein solcher Bus als Quartierbus im Stadtteil angenommen wird und ob dieser dauerhaft sinnvoll wäre. Sowohl den wissenschaftlichen Untersuchungen der University of Applied Sciences Frankfurt, wie auch der Presseberichterstattung, ist zu entnehmen, dass die bisherigen Testangebote von der Bevölkerung gut angenommen wurden und ein großes Sicherheitsgefühl bestand. Vor den Hintergrund des immer wieder geäußerten Wunsches nach einem Quartierbus im Riederwald und den bisherigen Erfahrungen ist von einer guten Aufnahme durch die Riederwälder*innen zu rechnen. Weitere Informationen zu dem Bus und seiner bisherigen Verwendung finden sich unter: https://www.probefahrt-zukunft.de https://www.probefahrt-zukunft.de/RMV-EASY_Broschüre.p df Prof. Dr.-Ing. P. Schäfer, Autonom am Mainkai - Nutzerakzeptanz und betriebliche Herausforderungen autonomer Shuttles in Frankfurt am Main, https://www.frankfurt-university.de/fileadmin/standard/Hochschule/Fachbereich_1/ FFin/Neue_Mobilitaet/Veroeffentlichungen/2021/Abschlussbericht_AutonomamMainkai_ Frankfurt_UAS.pdf Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 92/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE, 1 CDU, LINKE., BFF und FDP gegen SPD und 2 CDU (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Zufahrt zum Engelsplatz sicherstellen

25.08.2021 | Aktualisiert am: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 91/11 Betreff: Zufahrt zum Engelsplatz sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Zufahrt zum Rondell des Engelsplatzes im Riederwald wurde in den vergangenen Wochen mehrfach so zugeparkt, das die Müll Entsorgung durch die FES nicht mehr vorgenommen werden konnte. Auch für Feuerwehr und Rettungsdiensten wäre die Zufahrt versperrt gewesen. Das Problem entsteht, weil im Zufahrtsbereich zwischen den Häusern Nr.36 und Nr. 37 auf beiden Seiten illegal geparkt wird. Um dies zu verhindern sollten auf mindestens einer Seite Poller angebracht werden, um die Zufahrt zu jedem Zeitpunkt zu ermöglichen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 91/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 839 2021 Die Vorlage OF 91/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Schulwegsicherung Haenischstraße

19.04.2021 | Aktualisiert am: 21.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 4/11 Betreff: Schulwegsicherung Haenischstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten vor dem Fußgängerüberweg über die Haenischstraße in Richtung Norden an der Kreuzung mit der Straße "am Erlenbruch" zusätzlich zur Blinkanlage eine auffällige Markierung (Piktogramm) am Boden zum Schutz der Schulkinder anzubringen und / oder weitere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Begründung: Viele Schulkinder auf dem Schulweg und andere Personen überqueren hier die Fußgängerampel. Der Übergang ist gefährlich, da die Autos beim Abbiegen von der Straße "Am Erlenbruch" unwillkürlich auf eine vermeintlich drohende Gefahr von der Stadtbahn (U4/7) achten und die Fußgänger*innen leicht übersehen. Wer bei Grün die Haenischstraße überquert, ist daher gefährdet. Es wurden dankenswerter Weise bereits Sicherungsmaßnahmen unternommen. Es gibt eine Blinkanlage und Warnschilder "Achtung Kinder". Dennoch sind gefährliche Begegnungen von Fußgänger*innen mit Autos immer wieder zu beobachten. Das Problem ist häufig kommuniziert worden und hinreichend bekannt. Eltern und die Schulleitung der Grundschule "Pestalozzischule" berichten, dass sich viele Eltern nicht trauen, ihre Kinder alleine über diesen Fußgängerüberweg zu schicken. Die Grundschüler werden entweder dauerhaft begleitet oder mit dem Auto gefahren. Dadurch entsteht überflüssiger Verkehr, die Gefährdung nimmt zu. Die Stadt hat auf den geplanten Totalumbau der Kreuzung beim Bau des Riederwaldtunnels hingewiesen. Dieser lässt indes auf sich warten. Die Gefahr für die Schulkinder besteht aber jetzt. Der finanzielle Aufwand dieser Maßnahme kann als gering angesehen werden. Im Zuge einer Sicherungsmaßnahme könnte auch das vorhandene Piktogramm auf der Straße "Am Erlenbruch" aufgefrischt werden. Derzeit fügt es sich wie zur Tarnung unauffällig in die Straßenschäden des Erlenbruchs ein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6 2021 Die Vorlage OF 4/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Ankauf eines Grundstücks in der Rümelinstraße

16.04.2021 | Aktualisiert am: 21.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2021, OF 10/11 Betreff: Ankauf eines Grundstücks in der Rümelinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf einem Grundstück im Riederwald (Ecke Rümelin/ Raiffeisenstraße) wurden sehr günstige Wohnungen entmietet um dort Eigentumswohnungen zu bauen. Jahrelang passierte dort nichts und die erteilte Baugenehmigung ist zwischenzeitlich erloschen. Nun wird das Grundstück im Internet zum Kauf angeboten. Wir bitten den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht die Immobilie, im Rahmen eines Vorverkaufsrechts, oder zum Bodenrichtwert, zu erwerben um dort wieder bezahlbaren Wohnraum entstehen zu lassen. Begründung: Der Bestand von bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt muss erhalten werden. Da der Anbau des Wohnhauses bereits vor Jahren abgerissen wurde, besteht die Möglichkeit zusätzliche Wohnungen zu errichten. Die Fläche eignet sich auch sehr gut für ein gemeinschaftliches oder genossenschaftlichen Wohnprojekt. Da der Investor über viele Jahre nicht im Stande war seine Planungen zu realisieren, sollte der Magistrat die Fläche (zur Hälfte eine offene Baugrube) wieder als Wohnraum nutzbar zu machen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 11 2021 Die Vorlage OF 10/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahnstation „Seck-bach-Atzelberg“ als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost

02.01.2021 | Aktualisiert am: 17.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahnstation "Seck-bach-Atzelberg" als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19; OA 489/19 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die mögliche U-Bahnstation Seckbach-Atzelberg nicht als Endstation, sondern als Zwischenstation, mit der Weiterführung der Stadtbahnstrecke in Richtung Süden (Riederwald, Enkheim), geplant wird. Weiterhin ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029 in den Nahverkehrsplan aufzunehmen und somit die Option eines Abzweigs, in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße, von der Stadtbahnstrecke über Gwinnerstraße bis Bergen-Ost zu untersuchen. Begründung: Begründung: Die Einbindung einer U-Bahnstation Seckbach-Atzelberg in die Streckenführung der U4 als Zwischenstation und nicht als Endstation böte die Möglichkeit, dass jede U4 diese Station anfahren könnte und die Option offengehalten würde, ebenfalls jede U4 in den Riederwald und nach Enkheim, bzw. bis nach Bergen zu führen. Weshalb der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029 nicht in den Nahverkehrsplan aufgenommen wurde, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Mit Umsetzung dieses Beschlusses würde eine dritte Variante der Streckenführung der U-Bahn untersucht werden können. Es würden so die Möglichkeiten zur Findung der attraktivsten Streckenführung um eine Option erweitert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Anregung vom 28.10.2019, OA 489 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 673 2021 Anregung OA 674 2021 Anregung OA 675 2021 Anregung OA 676 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 673, OA 674, OA 675, OA 676 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 798/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 799/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 800/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 801/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Raiffeisenstraße: Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt und weiteren Vertretern am 11.02.2020

22.07.2020 | Aktualisiert am: 30.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2020, OF 755/11 Betreff: Raiffeisenstraße: Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt und weiteren Vertretern am 11.02.2020 Vorgang: OM 4104/19 OBR 11; ST 609/20; Protokoll v. 12.02.2020 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat, Maßnahmen zu ergreifen, um in der Raiffeisenstraße das Fahren gegen die Einbahnstraße zu verhindern. Es kommen verschiedene Möglichkeiten in Frage, die nochmals geprüft werden müssen: - Sperrung der Raiffeisenstraße ab evangelischer Kirche mit Stahlabweisern - Blitzer - Messgeräte - verstärkte Kontrollen - ggf. geänderte Verkehrsführung / Vorschläge gibt es, ob diese realisierbar sind, muss bei einem weiteren Ortstermin mit dem Straßenverkehrsamt besprochen werden - Einbau von Schikanen auf der Raiffeisenstraße / Verengungen wo möglich Begründung: Bei dem benannten Ortstermin wurde (außerhalb des Protokolls) von den Behörden die Ansicht vertreten, dass man in Frankfurt mit einer gewissen Zahl Verkehrsübertretungen rechnen muss und so gesehen im Riederwald paradiesische Zustände herrschen. Eine solche Aussage von verantwortlichen Stellen ist kein gutes Signal. Es wurde auch gesagt, dass Kinder lernen müssen in beide Richtungen zu schauen, das ist zwar richtig, aber in erster Linie müssen AutofahrerInnen lernen sich an die Verkehrsregeln zu halten. Jedenfalls kann diese Argumentation nicht dazu dienen, hier nicht tätig zu werden. Das immer wieder kehrende Argument das es sich hier nicht um einen Unfallschwerpunkt handelt, ist schwer erträglich, denn wenn sich hier jemals ein Unfall ereignet, dann in jedem Fall mit Personenschaden und schlimmen Folgen. Zur Erinnerung, hier wohnen Familien mit kleinen Kindern, es gibt einen Kindergarten und eine Krabbelstube. Auch der Ansicht das konkrete Messungen mit elektronischen Messgeräten verworfen werden, weil keine nennenswerten Zahlen zu erwarten sind, muss widersprochen werden. Dies entspricht nicht den täglichen Erfahrungen der AnwohnerInnen. Es ist gut, dass der Stadtteil mit dem Schutzmann vor Ort einen engagierten und guten Ansprechpartner gewonnen hat, er ist jedoch nicht immer vor Ort und somit kann es sein, dass bei ihm selbst der Eindruck entsteht dass das Fahren gegen die Einbahnstraße selten vorkommt. Wenn es jedoch zum täglichen Erleben gehört, kommt man zu einer anderen Bewertung. Dies zeigt das beigefügte Protokoll, das mit Hilfe von Anwohnern erstellt wurde und natürlich nicht vollständig sein kann, aber es zeigt das das Fahren gegen die Einbahnstraße systematisch geschieht, insbesondere wenn Stau auf dem Erlenbruch herrscht. Den Ordnungsbehörden müssen zudem viele Anzeigen vorliegen, die dies bestätigen. Durch Corona, und die damit verbundenen Einschränkungen, hat es sich zwar deutlich entspannt, aber es ist damit zu rechnen, dass sich die Situation nach Ablauf der Sommerferien wieder auf "Normalmaß" verschlimmern wird. Die AnwohnerInnen sind nicht gewillt, diese ständigen Übertretungen, die mit hoher Rücksichtlosigkeit und Aggressivität verbunden sind, auf Dauer hinzunehmen und werden mit Aktionen das Thema in der Öffentlichkeit weiter thematisieren. Nachfolgend nur einige Fälle: Datum Uhrzeit Kennzeichen Fahrzeugmodell 21.03.2020 17:30 bekannt Kleinwagen silber 09.04.2020 14:30 bekannt Kombi anthrazit 23.04.2020 15:10 bekannt Mercedes schwarz 23.04.2020 16:10 bekannt Kombi 25.04.2020 15:00 bekannt BMW 05.05.2020 12:50 bekannt goldfarbenes Auto 09.05.2020 Dez 35 bekannt BMW SUV weiß 14.05.2020 15:00 ? VW Transporter weiß 14.05.2020 16:55 bekannt ? 14.05.2020 17:10 bekannt ? 17.05.2020 19:00 bekannt schwarzer Smart 22.05.2020 14:40 bekannt weißer Sprinter 22.05.2020 17:42 bekannt BMW 3er Cabrio schwarz 27.05.2020 16:37 bekannt Range Rover grau 28.05.2020 14:33 bekannt BMW schwarz 29.05.2020 17:42 bekannt BMW weiß 02.06.2020 11:20 bekannt schwarzes KFZ 02.06.2020 14:20 bekannt blauer Golf Kombi 02.06.2020 17:30 bekannt VW Caddy grau 02.06.2020 18:00 ? Motorroller 02.06.2020 18:30 ? schwarzer Kleinwagen 03.06.2020 17:15 ? orangener Quad 03.06.2020 18:20 bekannt Mercedes silber 04.06.2020 12:11 bekannt roter Transporter 04.06.2020 16:38 ? 3 er BMW 04.06.2020 16:45 bekannt Porsche 04.06.2020 19:00 bekannt VW Bus T 05.06.2020 10:57 ? Roller 05.06.2020 20:45 bekannt dunkler VW Golf 06.06.2020 16:35 ? VW Polo schwarz 08.06.2020 16:20 ? 3er BMW schwarz 08.06.2020 15:27 ? blauer Kleinwagen 08.06.2020 15:56 ? Mercedes silber 09.06.2020 17:55 ? Roller 10.06.2020 15:52 bekannt schwarzer Ford 10.06.2020 16:00 Gelber Fiat Kleinwagen 10.06.2020 16:20 bekannt VW anthrazit 10.06.2020 16:45 bekannt Renault silber 10.06.2020 18:00 ? Roller 10.06.2020 18:11 ? weißer Transporter 10.06.2020 18:15 bekannt schwarzes KFZ 10.06.2020 19:39 ? schwarzes Motorrad 10.06.2020 20:55 ? Roller 11.06.2020 09:40 bekannt weißes KFZ 12.06.2020 14:45 bekannt Golf silber 12.06.2020 15:57 bekannt weißer Transporter 12.06.2020 16:22 bekannt anthr. KFZ 13.06.2020 15:25 bekannt Motorrad 15.06.2020 14:52 bekannt Audi SUV weiß 15.06.2020 16:00 ? Transporter weiß 15.06.2020 16:51 bekannt Mercedes blau 16.06.2020 11:20 ? BMW SUV grau 16.06.2020 17:04 bekannt blaues KFZ 18.06.2020 11:50 bekannt Transporter der Tafel 18.06.2020 12:25 bekannt Mercedes beige 18.06.2020 12:32 ? Roller 19.06.2020 13:30 bekannt schwarzer Smart 19.06.2020 15:20 bekannt VW Passat blau 19.06.2020 15:30 bekannt Ford silber 19.06.2020 15:56 ? Roller 20.06.2020 10:00 bekannt schwarzer Kleinwagen 23.06.2020 20:15 bekannt weißer Mercedes SUV 29.06.2020 16:42 bekannt Smart gold / gelb 29.06.2020 18:18 bekannt ? Silber 30.06.2020 11:55 bekannt weißer Mercedes Transporter 30.06.2020 14:05 bekannt book-n-drive Auto 30.06.2020 18:31 bekannt book-n-drive Auto 01.07.2020 17:15 bekannt Mercedes weiß 02.07.2020 18:54 bekannt Mercedes siber 02.07.2020 19:03 bekannt SUV weiß 08.07.2020 16:18 bekannt Opel silber 09.07.2020 18:14 bekannt weißer Kombi Zitate von Anwohnern zum Thema: "Die Aussage "Kinder müssen lernen im Straßenverkehr aufzupassen und in beide Richtungen zu schauen" finde ich, ist eine Frechheit. Ich selbst bin schon zwei Mal fast über den "Haufen" gefahren worden - ohne echten Personenschaden wird die Polizei allerdings nicht aktiv." "Mal wieder unverständlich wie hier eine, hoffentlich nie passierende, Tragödie mit einem schweren Unfall in Kauf genommen wird und eigentlich vernünftige Menschen eine Gefahrenlage einfach nicht sehen wollen." "dieser Zustand ist nicht zu akzeptieren. Auch wenn es zurzeit etwas ruhiger ist (Corona) ist dieses Verhalten der Verkehrsteilnehmer die gegen die Fahrtrichtung fahren (brettern) um den Stau am Erlenbruch zu umgehen nicht hinnehmbar, da sie sich und vor allem andere Mensch und Tier in höchste Gefahr bringen. Leider ist das mit nur einer Kontrolle schwer zu belegen da es nach meiner Meinung zwischen ca. 3 und 15 mal am Tag passiert. Wir hatten da auch schon oft Ärger und wurden bedroht wenn man die Personen ansprach." "Ich bräuchte hier wirklich mal Hilfe mit Anzeigenschreiben, vielleicht wird es dann der Stadt zu viel und sie unternehmen etwas." "Ich habe schon mehr als einmal das zuständige Polizeirevier verständigt und auch schon diverse Vergehen angezeigt. Es ist wahr das es auf der Straße leider schnell eskaliert, wenn man die Fahrzeuge anhält und auf das Fehlverhalten aufmerksam macht." "Aber nicht nur die die gegen die Einbahnstraße fahren, sondern eben auch die, die mit hoher Geschwindigkeit zahlreich in die richtige Richtung fahren finde ich bedenklich." "Also meine Beobachtungen sind andere. Es wird regelmäßig gegen die Einbahnstraße gefahren, mehrmals täglich würde ich sogar sagen. Das ist ja nichts Neues. Ich halte eine Aktion für angebracht." "Ich kann fast täglich Autos beobachten, die meist mit mehr als den erlaubten 30 km/h gegen die Einbahnstraße fahren, auch habe ich schon mehrmals Autos dabei beobachtet, die dabei ein Stück auf dem Gehweg gefahren sind, weil sie jemand darin hindern wollten, weiter gegen die Einbahnstraße zu fahren." "Die rasen hier durch, als gibt es kein Morgen." Auch aus der richtigen Richtung fahren die hier oft mit 60-70 km/h, das in einem Wohngebiet mit vielen Kindern, das an der Rümelinstraße Vorfahrt zu achten ist oder Radfahrer hier Vorrang haben wird ebenfalls gnadenlos ignoriert. "Ich habe schon manchen Autofahrer angesprochen, meist wurde mir in einem aggressiven Ton geantwortet und die Fahrer haben sich uneinsichtig gezeigt, diese Situationen haben mich sehr gestresst." "Ich habe zwei Kinder, die auch mal auf die Straße rennen und dabei nicht nach links schauen, weil sie nicht erwarten das auch von links Autos kommen. Aber nicht nur Kinder sind davon betroffen, auch Erwachsene erwarten das nicht." "Zur Entschärfung von lebensgefährlichen Situationen und auch im Sinne eines stressfreieren Lebens ist es erforderlich, dass hier besondere Maßnahmen ergriffen werden." "Neulich ist ein Sprinter mit mindestens 60 Sachen oder mehr über sämtliche Bürgersteige gerast, über die Rümelinstraße drüber, wäre da jemand rausgekommen, der hätte keine Chance gehabt." "Erst kürzlich wurde ein junger Familienvater, der mit seiner Tochter den Zebrastreifen am Kindergarten überqueren wollte, von drei jungen Männern übel beschimpft und bedroht, nachdem diese mit großer Geschwindigkeit aus der falschen Richtung auf den Fußgängerüberweg zurasten und im letzten Moment zum Stehen kamen. Auf Ihr Fehlverhalten angesprochen reagierten sie aggressiv und waren, trotz mehrerer Zeugen des Vorfalls, nicht zur Einsicht bereit. Auch dieser Fall kam zur Anzeige." Der Ortsbeirat bittet aufgrund der Schilderungen von Anwohnerinnen und Anwohnern erneut um einen Ortstermin, der dazu dienen soll in aller Gründlichkeit geeignete Maßnahmen zu erarbeiten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4104 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 609 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 755/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6610 2020 Die Vorlage OF 755/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE. und GRÜNE gegen CDU und 1 BFF (= Ablehnung); 1 BFF und FDP (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Fußwege beleuchten - Angsträume beseitigen

30.01.2020 | Aktualisiert am: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 709/11 Betreff: Fußwege beleuchten - Angsträume beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten kurzfristig dafür Sorge zu tragen, dass der derzeit völlig unbeleuchtete "Heinz-Saalig-Weg", der die Straßen "Am Erlenbruch" mit der Lassalle Straße verbindet ausreichend beleuchtet wird. Des Weiteren ist eine zusätzliche Beleuchtung des Fußweges zwischen "Rümelinstraße" und dem "Engelsplatz" erforderlich, der lediglich durch eine einzige (zurzeit flackernde) Laterne beleuchtet wird. Begründung: Gerade im Winterhalbjahr sind vom Schulkind bis zur Seniorin alle gezwungen, in der Dunkelheit, die Fußweg Verbindungen im Stadtteil Riederwald zu nutzen. Für viele Menschen sind unübersichtliche dunkle Wege Angsträume. Hinzu kommt die Unfallgefahr durch Stolpern und Stürze. Um die Unfallgefahr zu minimieren und das Sicherheitsgefühl zu verstärken sollte schnell gehandelt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5793 2020 Die Vorlage OF 709/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch

17.01.2020 | Aktualisiert am: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 693/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2020 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. In den Bereichen des Tunnelbaus werden die notwendigsten Arbeiten durchgeführt um die Verkehrssicherheit herzustellen. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser werde, werden die AnwohnerInnen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", gleichen Straßen in Kriegsgebieten .Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 87 2020 Die Vorlage OF 693/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch

17.01.2020 | Aktualisiert am: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 684/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 80 2020 Die Vorlage OF 684/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Produktbereich Produktgruppe Kostenfreies WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots

30.12.2019 | Aktualisiert am: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 680/11 Betreff: Produktbereich Produktgruppe Kostenfreies WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel einzustellen um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes 11 ein kostenfreies WLAN-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, Kita-Vorplatz Alt Fechenheim, auf dem Burglehen und am ehemaligen kleinen Einkaufszentrum der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Informationen und Angebote der Kommunen (Informationen für die Stadtteile), des ÖPNV (Verspätungen, Ausfall etc.) werden ausführlich nur noch im Internet bereitgestellt. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenfreien Internetzugangs per WLAN an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. In anderen Stadtteilen Frankfurts übernehmen diese Funktionen oft Stadtteilbüchereien und ähnliche Einrichtungen. Diese sind aber z.B. in Fechenheim nicht existent. Mit Hinweis auf die geringe Kaufkraft im Ortsbezirk 11, die Verteilung öffentlicher Hotspots in Frankfurt (Quelle Internetseite der Stadt Frankfurt / digitales Frankfurt) regen wir deshalb unter dem Gesichtspunkt gleicher Möglichkeiten die Einrichtung öffentlich er Hotspots durch die Stadt Frankfurt an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 77 2020 Die Vorlage OF 680/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE. und GRÜNE gegen CDU und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren!

05.11.2019 | Aktualisiert am: 09.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2019, OF 640/11 Betreff: Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren! Vorgang: OM 4104/19 OBR 11; ST 1391/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach langer und intensiver Diskussion, auch mit den Anwohner*innen, hat der Ortsbeirat 11 am 21.1.2019 gefordert, die Raiffeisenstraße im Riederwald, für die Durchfahrt zu sperren (OM4104). Mit der ST 1391 (vom 29.7.2019) bedauert der Magistrat, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Wir fragen den Magistrat: Zu welchen Beratungsergebnissen ist der Magistrat zwischenzeitlich gekommen und wann wird eine Entscheidung erfolgen? Begründung: Die gefährlichen Situationen durch Falschfahrer haben weiter verschärft. Vor allem im Berufsverkehr fahren Autofahrer entgegen der Einbahnstraße durch die Raiffeisenstraße um den Stau am Erlenbruch zu umgehen. Durch die Vorbereitungsarbeiten "Am Erlenbruch" für den Riederwaldtunnel hat der Schleichverkehr weiter zugenommen. Wenn im Jahre 2020 mit den Baumaßnahmen auf der Wilhelmshöher Straße in Seckbach begonnen wird, wird der Verkehrsdruck im Riederwald weiter zunehmen. Daher besteht zeitnah Handlungsbedarf. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4104 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1391 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 02.12.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1506 2019 Die Vorlage OF 640/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen

28.10.2019 | Aktualisiert am: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2019, OA 489 entstanden aus Vorlage: OF 629/11 vom 14.10.2019 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236, zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens mit der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Tenor beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236, hierzu u. a. Folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Anregung vom 25.01.2021, OA 673 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 489 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 68 Beschluss: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5029, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen

14.10.2019 | Aktualisiert am: 06.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 629/11 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008 zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens sowie der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Antragstext beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236 hierzu u. a. folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 489 2019 Die Vorlage OF 629/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Neugestaltung öffentlicher Grünflächen im Riederwald

27.07.2019 | Aktualisiert am: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2019, OF 594/11 Betreff: Neugestaltung öffentlicher Grünflächen im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Maßnahmen zur Aufwertung der städtischen Grünflächen im Siedlungsgebiet Riederwald zu prüfen und durchzuführen: die Bemühungen der Stadtteil-Initiative zur Bepflanzung des "Rosengärtchen" am Johanna-Tesch-Platz (gegenüber Hausnr. 16) weiter zu unterstützen. Dort ist man bemüht eine insektenfreundliche Naturwiese herzustellen und in Hochbeeten Blühpflanzen zu kultivieren um die natürliche Ökologie zu fördern auf der Grünfläche am "Nußplätzchen" (Straßendreieck Raiffeisenstraße / Roscherstraße) einen oder mehrere Schachspieltische mit Sitzgelegenheiten zu installieren die Aufstellung bzw. Genehmigung weiterer mobiler Hochbeete auf dem zukünftigen "Cäcilie-Breckheimer-Platz" die Grünfläche an der Lassallestraße zwischen Görresstraße und Karl-Marx-Straße soll als Naturgarten mit Bienenwiese eingerichtet werden Die Lücken in den Hecken an der Grünfläche (Punkt 4) sollen durch Nachpflanzung geschlossen werden Begründung: Im Rahmen einer Stadtteilbegehung mit Bürger*innen aus dem Riederwald wurde festgestellt, dass es zwar viele Grünflächen gibt, diese aber durch eine Umgestaltung besser genutzt werden könnten. Gerade im Hinblick auf Klimawandel und Insektensterben ist es wichtig, vorhandene Freiflächen (Wiesen, Parkanlagen) zu nutzen um Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die vorhandenen Bepflanzungen sind zum Teil eher praktisch als naturnah, hier sollte umgedacht werden. Es besteht zudem die Hoffnung das durch diese Maßnahmen die Plätze allgemein besser genutzt werden. Derzeit fühlen sich viele Anwohner durch Gruppen gestört die insbesondere im Rosengärtchen und in der Lasallestraße durch übermäßigen Alkoholgenuss und die damit verbundene Lautstärke auffallen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4937 2019 Die Vorlage OF 594/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Errichtung von Fahrradständern an den U-Bahn-Stationen Schäfflestraße und Johanna-Tesch-Platz

30.05.2019 | Aktualisiert am: 26.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 580/11 Betreff: Errichtung von Fahrradständern an den U-Bahn-Stationen Schäfflestraße und Johanna-Tesch-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, an den U-Bahn-Stationen Schäfflestraße und Johanna-Tesch-Platz für den Zeitraum der U-Bahn-Sperrung in den Sommerferien 2019 zusätzliche (temporäre) Fahrradständer aufzustellen. Begründung: Die wenigen Fahrradständer an den beiden Stationen reichen nicht aus. Gerade ältere AnwohnerInnen fahren mit dem Fahrrad von ihrem Wohnort im hinteren Teil des Riederwalds zur Station, um von dort in die Bahn zu wechseln. Sie sehen sich oft gezwungen, Fahrräder "wild" abzustellen, beispielsweise am Geländer an der Station selbst. Hierbei kommt es zu Beeinträchtigungen des Fußgängerweges. Es bedarf daher einer Abhilfe, um die Kombination aus Fahrrad und ÖPNV attraktiv zu machen. Zusätzlich werden in den Sommerferien 2019 die U-Bahnlinien U7 und U4 nur verkürzt bis zur Schäfflestraße bzw. dem Johanna-Tesch-Platz verkehren. Von dort sollen Busse den Transport Richtung Enkheim übernehmen. Bekanntlich kommt es auf der Straße Am Erlenbruch regelmäßig zu Staus. Es ist zu befürchten, dass die Busse über 30 Minuten bis nach Enkheim benötigen werden. Viele Bergen-Enkheimer werden daher mit dem Fahrrad in den Riederwald fahren und von dort aus mit der Bahn in die Stadt fahren. Die zusätzlichen Fahrradständer an der Schäfflestraße könnten teilweise temporär aufgestellt und bei Beginn des Tunnelbaus an den neuen Ort der Station mitgenommen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 580/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 580/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung B 389/2018 -

19.04.2019 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2019, OF 550/11 Betreff: Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung B 389/2018 - Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten sich erneut mit OA 293 vom 13.08.2019 zu befassen. Der dazu abgegebene Bericht zielt auf die A66 und den Anschluss auf die A661, nicht aber auf die eigentliche Anfrage. Es stellt sich zudem die Frage, ob dem Magistrat bekannt ist, dass es eine Zusage von Hessen Mobil aus dem Kontext des Planfeststellungsverfahrens für den Riederwaldtunnel gibt, die Lärmauswirkungen südlich des Erlenbruchs in die Untersuchungen zum Projekt "A 661" mit einzubeziehen. Begründung: Der Bericht des Magistrats geht am Thema vorbei. Er bezieht sich auf den Lärm aus dem geplanten Tunnelprojekt an der A 66, bzw. der Brücke nahe der U-Bahn Station "Johanna-Tesch-Platz", nicht aber auf den Lärm von der A 661 (Bestand) wegen der zur kurzen Lärmschutzwand und der Knall-Geräusche von der alten Brücke über die Straße, die zur Hessengarage und zur Metro führt ( "Am Riederbruch"). Dieser Lärm ist von dem Tunnelprojekt nur insofern betroffen, als der Verkehr auf der A 661 zunehmen wird. Zudem bezieht sich die Antwort des Magistrats auf den Riegelbau im Theodor-Haubach-Weg direkt an der Autobahn, nicht auf die Häuser entlang der Südseite des Theodor Haubach Wegs, des Johanna-Tesch-Platzes und der Raiffeisenstraße. Nach Aussage von Hessen Mobil sollen im Zuge des Projektes A661 die Lärmschutzberechnungen erweitert werden und den von Süden kommenden Schall der A 661 miterfassen. Hessen Mobil räumt ein, dass die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes - das auf den Tunnel ausgerichtet war - den Schall ausgeblendet hat. Es gibt eine Zusage, die Lärmauswirkungen des Tunnels Riederwald und der A 661 zu erfassen und beide Bereiche in dem Verfahren zur Lärmschutzwand an der A 661, also im A-661-Verfahren, mit abzuarbeiten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4641 2019 Die Vorlage OF 550/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Was wird in der Rümelinstraße 41 gebaut?

18.04.2019 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2019, OF 553/11 Betreff: Was wird in der Rümelinstraße 41 gebaut? Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach jahrelangem Leerstand des Wohn- und Geschäftsgebäudes in der Rümelinstraße 41 im Riederwald wurden in den vergangenen Tagen Baustellenabsperrungen auf der Straße aufgebaut. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Auskunft zu erteilen, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände geplant sind und wann mit dem Baubeginn zu rechnen ist? Begründung: Bevor das Haus vor Jahren entmietet wurde, gab es in dem Gebäudekomplex sehr günstige Mietwohnungen und die Gewerbeflächen wurden von einem Einzelhändler für die Lebensmittelnahversorgung genutzt. Mehrfach berichtete die Presse über den Leerstand und ein Investor kündigte an, dem Ortsbeirat Planungen vorzustellen. Dann geschah wieder jahrelang nichts. Die neuen Baustellenabsperrungen deuten darauf hin, dass nun mit der Sanierung oder dem Umbau begonnen wird. Der Ortsbeirat bittet um Auskunft, was dort geplant ist und welche Baumaßnahmen genehmigt wurden? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1271 2019 Die Vorlage OF 553/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 BFF

Partei: LINKE.

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Initiative Ortsbeirat 11 | PARLIS

Benennung zweier Plätze im Stadtteil Riederwald

25.03.2019 | Aktualisiert am: 03.04.2019

S A C H S T A N D : Initiative vom 25.03.2019, OI 23 entstanden aus Vorlage: OF 524/11 vom 18.02.2019 Betreff: Benennung zweier Plätze im Stadtteil Riederwald Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, im Riederwald den Platz unmittelbar vor der Philippusgemeinde in "Cäcilie-Breckheimer-Platz" sowie die Freifläche an der Ecke Schäfflestraße/Raiffeisenstraße in "Marie-Juchacz-Platz" zu benennen. Die Benennung der Plätze nach den genannten Personen wird durch das Stadtvermessungsamt unterstützt. Anlage Anlage 1 (ca. 112 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 03.04.2019

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Auftragen eines Piktogramms Eingeschränktes Haltverbot Schäfflestraße 29

09.03.2019 | Aktualisiert am: 04.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2019, OF 532/11 Betreff: Auftragen eines Piktogramms Eingeschränktes Haltverbot Schäfflestraße 29 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Schäfflestraße Hausnummer 29 ein Piktogramm Eingeschränktes Haltverbot (Z. 286 der StVO) in der dortigen Liefereinfahrt (tatsächliche Örtlichkeit Auffahrt Raiffeisenstraße vor dem dortigen Kiosk) aufzutragen, um ein Blockieren der Zufahrt zu verhindern. Begründung: Die Örtlichkeit liegt in der Raiffeisenstraße/ Schäfflestraße. Dieser neugestaltete Platz gehört formal allerdings zur Schäfflestraße 29 und wertet den Riederwald in seiner äußeren Erscheinung auf. Die breite Zufahrt wird regelmäßig durch geparkte Fahrzeuge blockiert. Ein Piktogramm Eingeschränktes Haltverbot erinnert Fahrzeugführer, die der StVO nicht sonderlich mächtig sind, an die Freihaltung der Zufahrt zur Anlieferung. Andernfalls muss die Anlieferung des dortigen Gewerbes über ein nicht ordnungsgemäßes Parken auf und gleichzeitiges Blockieren der Fahrbahn geschehen, was in niemandes Interesse liegen kann in Anbetracht der Verkehrssituation im Riederwald. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4453 2019 Die Vorlage OF 532/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., 1 GRÜNE, BFF und FDP; nei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Benennung der Plätze Schäfflestraße (vor dem KIFAZ) und Schäfflestraße/Ecke Raiffeisenstraße (vor der Philippusgemeinde)

18.02.2019 | Aktualisiert am: 04.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2019, OF 524/11 Betreff: Benennung der Plätze Schäfflestraße (vor dem KIFAZ) und Schäfflestraße/Ecke Raiffeisenstraße (vor der Philippusgemeinde) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, die oben benannten Plätze zu benennen und in das Straßenverzeichnis aufzunehmen: Den Platz in der Schäfflestraße (vor dem KIFAZ): Marie Juchacz Platz Den Platz Schäfflestraße / Ecke Raiffeisenstraße (vor der Philippusgemeinde): Cäcilie Breckheimer Platz Begründung: Im Zuge der Neugestaltung der Schäfflestraße wurde durch bauliche Maßnahmen eine höhere Aufenthaltsqualität auf den genannten Plätzen geschaffen. Der neu gestaltete Platz vor der Philippuskirche eignet als zentraler Treffpunkt, der Platz vor dem KIFAZ soll als Veranstaltungsort für diverse Stadtteilfeste dienen. Beide Plätze sollten daher benannt werden. Im Jahr des 100 jährigen Wahlrechts für Frauen sollen die Plätze nach Frauen benannt werden: Marie Juchacz, Gründerin der Arbeiterwohlfahrt, die dieses Jahr ebenfalls ihr 100 jähriges Bestehen feiern wird und Cäcilie Breckheimer die mit ihrer Familie im Riederwald lebte und als im Widerstand politisch aktive Frau und Jüdin ihr Leben in Ausschwitz lassen musste. Ein Stolperstein in der Raiffeisenstraße erinnert an sie. Marie Juchacz: geboren am 15. März 1879 in Landsberg, gestorben am 28. Januar 1956 in Düsseldorf war eine deutsche Politikerin und Sozialreformerin.Sie hatte eine bedeutende Rolle für die Frauenbewegung und die Gleichberechtigung der Frau. Sie arbeitete als Zimmermädchen, Fabrikarbeiterin, Krankenpflegerin und Schneiderin und bekam zwei Kinder. 1908 trat sie in die SPD ein. Nach Einführung des Frauenwahlrechts war sie eine von 37 Frauen die 1919 in die Weimarer Nationalversammlung gewählt wurden. Als gute Versammlungsrednerin hatte sie sich da schon einen Namen gemacht und so war sie die erste Frau die in einem deutschen Parlament das Rednerpult betrat. Ein besonderes Anliegen war ihr die Sozialpolitik, das Lindern von Not und die Hilfe zur Selbsthilfe. Im Dezember 1919 rief sie den "Hauptausschuss für Arbeiterwohlfahrt" ins Leben und übernahm den Vorsitz. Die Hilfsorganisation Arbeiterwohlfahrt organisierte mit vielen ehrenamtlichen Helfern Mittagstische, Nähstuben, Werkstätten zur Selbsthilfe, Ausbildungs-möglichkeiten und Beratungsstellen. Unter ihrer Leitung engagierten sich bis zu 135.000 Ehrenamtliche für Kinder, Jugendliche, Behinderte, Alte und Erwerbslose. 1933 musste Marie Juchacz vor den Nazis fliehen. Auch im Exil, zunächst in Frankreich, dann in New York blieb sie nicht untätig, sie organisierte Mittagstische für MigrantInnen und baute die "Arbeiterwohlfahrt USA" auf, die sich um Opfer des Nationalsozialismus kümmerte. 1949 kehrte sie nach Deutschland zurück und begleitete als Ehrenpräsidentin den Wiederaufbau der AWO. Cäcilie Breckheimer: Cäcilie Beckheimer wurde am 29.01.1895 in Litauen als Tochter einer jüdischen Familie geboren. Nach Frankfurt gekommen, heiratete sie Peter Breckheimer. Die Familie lebte im Riederwald. Sie bekamen einen Sohn. Cäcilie Beckheimer und ihre Familie waren sehr aktive Sozialdemokraten und Sozialisten. Auch nach der Machtergreifung der Nazis 1933 arbeiteten sie in konspirativen Treffen weiterhin politisch. Cäcilie war durch ihre Ehe mit einem "Arier" eine Zeit lang vor den Deportationen geschützt. Im Februar 1943 erhielt sie eine Vorladung ins Hauptquartier der Gestapo und kam ins Polizeigefängnis Klapperfeld. Ihr Sohn verbrachte viele Tage vor dem Frauentrakt um seine Mutter mit dem speziellen Familienpfiff zu kontaktieren. Die Familie Breckheimer kam nie wieder zusammen. Cäcilie Breckheimer wurde nach Ausschwitz verschleppt und ist am 26. Juli 1943 gestorben. Anlage 1 (ca. 112 KB) Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 23 2019 Die Vorlage OF 524/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Benennung zweier Plätze im Stadtteil Riederwald Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, im Riederwald den Platz unmittelbar vor der Philippusgemeinde in "Cäcilie-Breckheimer-Platz" sowie die Freifläche an der Ecke Schäfflestraße/Raiffeisenstraße in "Marie-Juchacz-Platz" zu benennen. Die Benennung der Plätze nach den genannten Personen wird durch das Stadtvermessungsamt unterstützt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren!

01.01.2019 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2019, OF 506/11 Betreff: Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Raiffeisenstraße im Riederwald, in Höhe der evangelischen Kirche und der Stadtsparkasse mit Pollern für die Durchfahrt zu sperren. Im Bereich der dadurch entstehenden Sackgasse zwischen Rümelinstraße und der Zufahrt zum evangelischen Kindergarten wird die Einbahnstraße aufgehoben. Begründung: Seit Jahren gefährden Autos Anwohner*innen und vor allem auch Kinder im Bereich des evangelischen Kindergartens in der Raiffeisenstraße. Durch den Dauerstau "Am Erlenbruch" versuchen tagtäglich Staugeplagte ein paar Meter gut zu machen in dem sie rechtswidrig gegen die Einbahnstraße die Raiffeisenstraße befahren. Um dies schnell zu schaffen, wird regelmäßig mit überhöhter Geschwindigkeit und teils über den Gehweg gefahren, besonders am Ende der Strecke im Bereich des evangelischen Kindergartens. Während der Einweihungsfeier der Schäfflestraße am 18.12. konnten die anwesenden Dezernenten dies selbst hautnah erleben. Da sich die Situation am Erlenbruch durch die Vorbereitungsarbeiten am Riederwaldtunnel weiter verschärfen wird, muss dringend gehandelt werden, bevor ein scherwiegender Unfall geschieht. Das der Verkehrsfluss insgesamt nicht beeinträchtigt wird, wurde während der Baumaßnahmen in der Schäfflestraße deutlich. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Maßnahme bestand, zur Freude der Anwohner*innen über mehrere Monate, ohne das Schwierigkeiten für Feuerwehr, Polizei oder FES aufgetreten sind. Antragsteller: SPD CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4104 2019 Die Vorlage OF 506/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, die Raiffeisenstraße in Höhe der evangelischen Philippusgemeinde, nach dem Friedrich-Manz-Weg (stadteinwärts), mit Pollern für die Durchfahrt zu sperren. Im Bereich der dadurch entstehenden Sackgasse, zwischen Roscher Straße und dem evangelischen Kindergarten, wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Parksituation an der Kreuzung Rümelinstraße/Max-Hirsch-Straße

27.12.2018 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2018, OF 507/11 Betreff: Parksituation an der Kreuzung Rümelinstraße/Max-Hirsch-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Absenkung des Bürgersteiges Ecke Rümelinstraße / Max-Hirsch-Straße in Höhe des Fußweges zum Engelsplatz mit Pollern, Stangen oder anderen geeigneten Maßnahmen vor parkenden Autos zu schützen, um den Fußweg für die Überquerung der Rümelinstraße freizuhalten. Begründung: Vom Engelsplatz führt ein Fußweg zur Rümelinstraße, für die Überquerung der Rümelinstraße - Richtung Max Hirsch Straße wurde der Bordstein hier abgesenkt. Dieser Fußübergang wird jedoch regelmäßig zugeparkt. Insbesondere für Eltern mit Kinderwagen oder Rollstühle gibt es kein Durchkommen und es sind weite Umwege erforderlich bis sich eine Lücke zwischen den dicht parkenden Autos findet, oft besteht erst in Höhe Schulze Delitzsch Straße die Möglichkeit die Straße zu überqueren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4105 2019 Die Vorlage OF 507/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch

18.11.2018 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2018, OF 467/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 467/11 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Haushalt 2019 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots

17.11.2018 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 503/11 Betreff: Haushalt 2019 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Mittel in den Haushalt eingestellt, um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes ein kostenloses WLAN-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, auf dem Kita-Vorplatz Alt-Fechenheim, auf dem Burglehen und am kleinen Einkaufszentrum in der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Informationen und Angebote der Kommunen, des ÖPNVs (Verspätungen, Ausfall etc.) werden ausführlich nur noch im Internet bereitgestellt. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenlosen Internetzugangs per WLAN an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 312 2018 Die Vorlage OF 503/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung des öffentlichen Nahverkehrs Einrichtung eines Quartierbusses/Shuttlebusses im Riederwald

17.11.2018 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 478/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung des öffentlichen Nahverkehrs Einrichtung eines Quartierbusses/Shuttlebusses im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2019 werden ausreichend Mittel zur Einführung eines Quartierbusses / Kleinbusses im Riederwald zur Verfügung gestellt. Die Route und die Fahrzeiten orientieren sich am Bedarf und werden mit dem Ortsbeirat abgestimmt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Zum einen wird sich der Fußweg von der Siedlung Riederwald zur U-Bahn Haltestelle Schäfflestraße enorm verlängern, sobald die Station, wegen dem Autobahnbau, in Richtung Pestalozzischule verlegt wird; zum anderen gibt es auch andere wichtige Ziele die für die Riederwälder Bevölkerung schlecht zu erreichen sind. Dazu zählen z.B. der Supermarkt Kaufland in der Wächtersbacher Straße oder die Märkte in der Victor Slotosch Straße, sowie die nächste erreichbare Station um zur Sparkassenfiliale in Fechenheim zu gelangen. Mit einem Kleinbus kann die Möglichkeit geschaffen werden einzelne Ziele direkt zu erreichen oder zumindest zur nächsten Station befördert zu werden. Im Riederwald gibt es eine große Anzahl Senioren, die auf ein solches Angebot hoffen. Im Stadtteil gibt es kaum noch Angebote um notwendige Besorgungen zu erledigen. Auch könnte der Einsatz eines Busses ein Anreiz sein, das Auto stehen zu lassen. Denkbar sind im Riederwald Haltepunkte in der Harkortstraße, Raiffeisenstraße und Schäfflestraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 290 2018 Die Vorlage OF 478/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung an den Tenor angehängt und um den Halbsatz ". .und eine Anbindung an die U-Bahn-Stationen" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Verlängerung der Lärmschutzwand auf der A 661 Richtung Süden zur Riederwälder Seite

17.11.2018 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 460/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Verlängerung der Lärmschutzwand auf der A 661 Richtung Süden zur Riederwälder Seite Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2019 werden Mittel eingestellt, um die Lärmschutzwand Richtung Süden zu verlängern. Kostenbeteiligungen aus den entsprechenden Töpfen des Bundes und Landes sind einzufordern. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Die Lärmschutzwand an der A661 auf der Riederwälder Seite nach dem Erlenbruch in Richtung Süden ist zu kurz, um den Theodor Haubach Weg und die Raiffeisenstraße bis Höhe Rümelinstraße vor dem Autobahnlärm zu schützen. Vor Allem nachts, bei Westwind und bei Regen ist die Geräuschentwicklung extrem stark. Zusätzlich zum Rollgeräusch verursacht das Überfahren der Verbindungen zwischen den Brückensegmenten jedes Mal ein lautes knallendes Geräusch. Ein ständiger Lärmteppich verhindert, insbesondere im Theodor Haubach Weg, die Nachtruhe. Der Lärm schallt vom Ende der Lärmschutzwand in die Siedlung. Schlafen ist nur bei geschlossenen Fenstern möglich. Die aktuellen Planungen zum RWT und dem Ausbau der A661 sehen hier keine Änderungen vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 273 2018 Die Vorlage OF 460/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich „Am Riederbruch“ und „Am Erlenbruch“

15.11.2018 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 466/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2019 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser werde, werden die Anwohnerinnen und Anwohner seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch" gleicht Straßen in Kriegsgebieten. Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Die in diesem Jahr erfolgte Sanierung in Höhe der U Bahnhaltestelle Schäfflestraße zeigt welche positiven Auswirkungen die geforderte Sanierung haben kann. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 279 2018 Die Vorlage OF 466/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Lärmbelästigung in der Rümelinstraße reduzieren

11.10.2018 | Aktualisiert am: 05.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2018, OF 434/11 Betreff: Lärmbelästigung in der Rümelinstraße reduzieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, das am Eingangstor des Kinderspielplatzes, in der Rümelinstraße im Riederwald ein großes Schild mit der Aufschrift: "Öffnungszeiten von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr Hunde verboten!" (oder einem Text sinngleichen Inhalts) angebracht wird. Die Polizei wird gebeten, im Rahmen der turnusmäßigen Streifenfahrten die Einhaltung zu überprüfen. Begründung: Der für Kleinkinder eingerichtete Spielplatz auf dem Grünstreifen in der Rümelinstraße wird, gerade auch in den Sommermonaten, von Kindern die mit ihren Eltern den gegenüberliegenden Gastronomiebetrieb besuchen, stark frequentiert. Dies führt fast täglich zu Lärmbelästigungen bis Mitternacht. Daher soll die Öffnungszeit auf 21.00 Uhr begrenzt werden. Zusätzlich wird der Spielplatz in letzter Zeit abends zunehmend von Jugendlichen mit ihren Hunden besucht. Dies führt zu unliebsamen Hinterlassenschaften der Vierbeiner. Der Hinweis muss deutlich sichtbar sein, dass Hunde auf dem Kleinkindspielplatz nichts verloren haben. Die Einhaltung dieser Regeln sollte überprüft werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3848 2018 Die Vorlage OF 434/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Verkehrsüberwachung Riederwald - hier Schäfflestraße und Raiffeisenstraße

09.10.2018 | Aktualisiert am: 05.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 433/11 Betreff: Verkehrsüberwachung Riederwald - hier Schäfflestraße und Raiffeisenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den ruhenden Verkehr in der Schäfflestraße zu überwachen, Verstöße zu ahnden und durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass ein ordnungsgemäßer Zustand wiederhergestellt wird und bestehen bleibt. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass in der Raiffeisenstraße in die richtige Fahrtrichtung gefahren wird. Begründung: Überall in Frankfurt besteht Parkplatzmangel. Aufgrund der Baustellen im Riederwald war insbesondere die Parksituation in den letzten Monaten besonders angespannt. Aber auch die teilweise geänderte Verkehrsführung aufgrund dieser Baustellen geht offenbar an die Nerven der dortigen Fahrzeugführer, denen vorgeschriebene Fahrtrichtung ein Fremdwort zu sein scheint. Es kann nicht hinnehmbar sein, wenn Fahrzeugführer ihre Fahrzeuge ordnungswidrig abstellen. Dies ist täglich insbesondere auf (bislang unbegrünten) Flächen zwischen den hiesigen Bäumen zu beobachten. Aber auch der Gehweg muss als Parkplatz herhalten und Fußgänger den falsch geparkten Fahrzeugen weichen. Ohne ein Intervenieren des Magistrats "bürgert" sich das verkehrswidrige Abstellen der Fahrzeuge und das willkürliche Fahren in alle Richtungen, nur nicht in die Vorgeschriebene, ein. Dann braucht man unter anderem auch nicht mehr damit beginnen, die Flächen irgendwann zu begrünen. Das Parken auf den genannten Flächen ist ordnungswidrig, da kein Zeichen 315 vorhanden ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3846 2018 Die Vorlage OF 433/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Fahren gegen die Einbahnstraße im Siedlungsbereich Riederwald

04.10.2018 | Aktualisiert am: 05.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2018, OF 431/11 Betreff: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Fahren gegen die Einbahnstraße im Siedlungsbereich Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei einem Ortstermin mit dem Ortsbeirat im Riederwald zu klären welche Maßnahmen ergriffen werden können um in der Siedlung immer wiederkehrende Gefährdungslagen insbesondere für Fußgänger zu entschärfen. Besonders betroffen sind die Max-Hirsch-Straße, die Raiffeisenstraße, die Schäfflestraße sowie die Lahmeyer- und Harkortstraße. Es ist zu prüfen ob beim Land Hessen Fördermittel aus dem Programm zur Verkehrsinfrastrukturförderung beantragt werden können. Begründung: Zwar gilt in der gesamten Siedlung Tempo 30, jedoch kommt es täglich und regelhaft zu Verstößen und Gefährdungen, insbesondere für Fußgänger. Dies liegt zum großen Teil auch an Verkehrsteilnehmern die den Stau auf dem Erlenbruch durch die Siedlung umfahren. In einer kürzlich gestarteten Umfrage wurde dieser Zustand einhellig kritisiert, zudem ist deutlich feststellbar das sich die Vorfälle häufen. Für die AnwohnerInnen ist die Situation nicht mehr hinnehmbar. Alle bereits getroffenen Maßnahmen haben ihr Ziel nicht erreicht. Zwar finden sporadisch Verkehrskontrollen statt, jedoch sind diese nicht ausreichend um für genügend Abschreckung zu sorgen. Im Rahmen einer Begehung soll im Dialog mit den Fachleuten des Magistrats Möglichkeiten erörtert werden, die im Straßenraum zulässig, sinnvoll und realisierbar sind. Unter dem Thema "Sicherheit und Lärmschutz" wird auf der Homepage des Hessischen Amtes für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung darauf verwiesen, das Tempo 30 Zonen meist nicht ausreichen, damit Autofahrer ihr Verhalten anpassen, oft sind auch verkehrsbauliche Maßnahmen erforderlich. Das Land Hessen sagt den Kommunen hierbei Unterstützung aus dem Programm für Verkehrsinfrastrukturförderung zu und verfolgt das Ziel das Fußgänger und Radfahrer ein höheres Gewicht in der Verkehrsplanung bekommen. Wenn hier Fördermittel beantragt werden können, sollte das berücksichtigt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3844 2018 Die Vorlage OF 431/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Lärmschutzwand verlängern

13.08.2018 | Aktualisiert am: 22.07.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.08.2018, OA 293 entstanden aus Vorlage: OF 395/11 vom 06.07.2018 Betreff: Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Lärmschutzwand verlängern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Absprache mit dem Ortsbeirat im Theodor-Haubach-Weg Lärmmessungen durchzuführen. Die Ergebnisse sind zu veröffentlichen. Die Lärmschutzwand auf der A 661 in Richtung Süden zur Riederwälder Seite ist zu kurz, um die Bewohnerinnen und Bewohner vor dem nahen Autobahnlärm zu schützen, eine Verlängerung ist erforderlich. Begründung: Die Lärmschutzwand an der A 661 auf der Riederwälder Seite, nach dem Erlenbruch in Richtung Süden, ist zu kurz, um den Theodor-Haubach-Weg und die Raiffeisenstraße bis Höhe Rümelinstraße vor dem Autobahnlärm zu schützen. Vor allem nachts, bei Westwind und bei Regen ist die Geräuschentwicklung extrem stark. Zusätzlich zum Rollgeräusch verursacht das Überfahren der Verbindungen zwischen den Brückensegmenten jedes Mal ein lautes, knallendes Geräusch. Ein ständiger Lärmteppich verhindert insbesondere im Theodor-Haubach-Weg die Nachtruhe. Der Lärm schallt vom Ende der Lärmschutzwand in die Siedlung. Schlafen ist nur bei geschlossenen Fenstern möglich. Die aktuellen Planungen zum Riederwaldtunnel und dem Ausbau der A 661 sehen hier keine Änderungen vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.12.2018, B 389 Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4641 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.09.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 293 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3112, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.09.2018

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Lärmschutzwand verlängern

06.07.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2018, OF 395/11 Betreff: Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Lärmschutzwand verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Absprache mit dem Ortsbeirat im Theodor Haubach Weg Lärmmessungen durchzuführen. Die Ergebnisse sind zu veröffentlichen. Die Lärmschutzwand auf der A661 in Richtung Süden zur Riederwälder Seite ist zu kurz, um die BewohnerInnen vor dem nahen Autobahnlärm zu schützen, eine Verlängerung ist erforderlich. Begründung: Die Lärmschutzwand an der A661 auf der Riederwälder Seite nach dem Erlenbruch in Richtung Süden ist zu kurz, um den Theodor Haubach Weg und die Raiffeisenstraße bis Höhe Rümelinstraße vor dem Autobahnlärm zu schützen. Vor Allem nachts, bei Westwind und bei Regen ist die Geräuschentwicklung extrem stark. Zusätzlich zum Rollgeräusch verursacht das Überfahren der Verbindungen zwischen den Brückensegmenten jedes Mal ein lautes knallendes Geräusch. Ein ständiger Lärmteppich verhindert, insbesondere im Theodor Haubach Weg, die Nachtruhe. Der Lärm schallt vom Ende der Lärmschutzwand in die Siedlung. Schlafen ist nur bei geschlossenen Fenstern möglich. Die aktuellen Planungen zum RWT und dem Ausbau der A661 sehen hier keine Änderungen vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 293 2018 Die Vorlage OF 395/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern

14.05.2018 | Aktualisiert am: 24.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.05.2018, OA 260 entstanden aus Vorlage: OF 355/11 vom 27.04.2018 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel zu machen (Neubau der Bundesautobahn 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald, Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee); 2. Nachbesserungen zur Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen zu fordern, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, damit die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können; 3. Fahrverbote für die Frankfurter Bürger durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxidwerte im Riederwald gemessen. Diese lagen im Jahresdurchschnitt um 36,5 Prozent über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung, ab 2030 durch das Wohngebiet am Erlenbruch, sollen zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren. Die Schadstoffe in diesem Bereich werden weiter ansteigen, so Hessen Mobil im Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss. Dem Gutachten zugrunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX-Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird, für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung", welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) für sich von zusätzlichen 15 μg/m3, bis der gesetzliche Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei gesonderten Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen sowie erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser gesetzlichen Grenzwerte. Die generellen Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im Jahr 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11 Prozent überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald im Jahr 2030 von einer 50-prozentigen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer entfernten Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) durchgeführt. Für das Gutachten zum Riederwaldtunnel wurde diese bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl diese die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Stickoxide zerfallen auf diese Entfernung. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße sind daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 Kilometer Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar noch mit allgemeinem Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen, aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern sind. Sollte dies nicht geschehen, ist davon auszugehen, das dieses Thema dem Ortsbeirat weiterhin noch lange beschäftigen wird, und es sei auf Folgendes hingewiesen: - Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. - Es ist davon auszugehen, dass es Fahrverbote nur für die Bürger der Stadt Frankfurt und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Weitere Belastungen PM10 und PM2.5: Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zurzeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, deren Ergebnis schon jetzt teilweise starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50 Prozent im Jahre 2030 sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen und Gutachten nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung zur Nachbesserung nach Fertigstellung der Autobahn im Frankfurter Osten. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen des Problems der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen dann zulasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch würden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: 1. Durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und 2. durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und auch keine Umweltzone gelten. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Alle können die Autobahn nutzen und die Luft der Stadt Frankfurt verpesten, so auch alle Lkws und Dieselfahrzeuge aller Klassen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden. Dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern für die Gesundheit aller Bürger der Stadt Frankfurt, so auch für den Frankfurter Osten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1942 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 07.06.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) FRANKFURTER (= Annahme) 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2786, 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 07.06.2018 Aktenzeichen: 79 1

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern

27.04.2018 | Aktualisiert am: 22.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2018, OF 355/11 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: o Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel. o (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) o Fordert Nachbesserungen zur Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, durch die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können o Fahrverbote für die Frankfurter Bürger sind durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung, ab 2030 durch das Wohngebiet am Erlenbruch, sollen zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren. Die Schadstoffe in diesem Bereich werden weiter ansteigen, so Hessen Mobil im Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss. Dem Gutachten zu Grunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung ) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung," welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) für sich von zusätzlichen 15 μg/m3 bis der gesetzliche Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei gesonderten Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen sowie erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser gesetzlichen Grenzwerte. Die generellen Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, im 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11% überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald in 2030 von einer 50%igen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer entfernten Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom HLNUG -"Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie" durchgeführt. Für das Gutachten zum Riederwaldtunnel wurde diese bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl dies die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Stickoxyde zerfallen auf diese Entfernung. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße sind daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 km Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar, noch mit allgemeinen Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern sind. Sollte dies nicht geschehen ist davon auszugehen, das dieses Thema uns weiterhin noch lange beschäftigen wird und es sei auf folgendes hingewiesen: · Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. · Es ist davon auszugehen, dass es Fahrverbote nur für die Bürger der Stadt Frankfurt und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Weitere Belastungen: PM10 und PM2.5 Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zur Zeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, deren Ergebnis schon jetzt teilweise starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50% im Jahre 2030, sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe, lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen und Gutachten nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung zur Nachbesserung nach Fertigstellung der Autobahn im Frankfurter Osten. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen dem Problem der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen dann zu Lasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch würden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: 1. durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und 2. durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und auch keine Umweltzone gelten. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Alle können die Autobahn nutzen und die Luft der Stadt Frankfurt verpesten, so auch alle LKW's und Dieselfahrzeuge aller Klassen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden. Dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern für die Gesundheit aller Bürger der Stadt Frankfurt, so auch für den Frankfurter Osten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 260 2018 Die Vorlage OF 355/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Kleinbus/Shuttlebus von Riederwald Mitte zur U-Bahn-Station Schäfflestraße einrichten, nachdem die Gleise für den Bau des Riederwaldtunnels verlegt wurden und ggf. weitere Haltepunkte einplanen

23.04.2018 | Aktualisiert am: 22.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2018, OF 357/11 Betreff: Kleinbus/Shuttlebus von Riederwald Mitte zur U-Bahn-Station Schäfflestraße einrichten, nachdem die Gleise für den Bau des Riederwaldtunnels verlegt wurden und ggf. weitere Haltepunkte einplanen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen ob zwischen Riederwald Mitte und U-Bahnstation Schäfflestraße ein Kleinbus / Shuttlebus eingesetzt werden kann um Passagiere zu befördern, sobald die Gleise in Richtung Pestalozzischule verlegt wurden. Es könnte ausreichen die Taktung von 7 bis 19 Uhr zu planen. Denkbar sind Haltepunkte in der Harkortstraße, Raiffeisenstraße / Schäfflestraße und ggf. ein weiterer Halt in der Schäfflestraße / Friedrich List Straße. Ggf. könnten auch weitere Stationen eingeplant werden, die für die Riederwälder Bevölkerung schlecht zu erreichen sind, z.B. den Supermarkt Kaufland auf der Wächtersbacher Straße oder die Märkte in der Victor Slotosch Straße. Die Prüfung sollte zeitnah geschehen, damit die Maßnahme rechtzeitig geplant werden kann. Der Ortsbeirat sollte in die Planung der Haltestellen einbezogen werden. Begründung: Die Haltestelle Schäfflestraße wird sobald die Gleise verlegt wurde, nur mit einem deutlich längeren Fußmarsch zu erreichen sein. Dies stellt insbesondere für Senioren, Gehbehinderte und Familien mit Kleinkindern ein Problem dar. Ein weiteres Problem ist das es nur einen Discounter im Riederwald am Waldrand gibt, dieser ist z.B. von der Seniorenwohnanlage sehr weit entfernt. Nachdem der Rewe im Hessen Center geschlossen hat, wäre es wünschenswert wenn die BürgerInnen noch eine andere Alternative hätten. Der Supermarkt Kaufland und die Märkte in der Victor Slotosch Straße sind jedoch fußläufig zu weit weg und mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur sehr umständlich zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3159 2018 Die Vorlage OF 357/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern

04.03.2018 | Aktualisiert am: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2018, OF 345/11 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: - Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluß zum Riederwaldtunnel. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) Einwendungsfrist: 20.März 2018 - Fordert Nachbesserungen Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, durch die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können und nicht wie geplant weiter ansteigen. - Fahrverbote für die Frankfurter Bürger sind durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung am Erlenbruch sollen ab 2030 zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren so dass die Schadstoffe in diesem Bereich weiter ansteigen werden, so Hessen Mobil im Planfeststellungsbeschluss. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee; Planänderung Tunnel einschließlich
AD Erlenbruch, Obere Ebene und Lärmschutz Unterlage 15.4.2a Lufthygienische Untersuchung - Erläuterungsbericht - ) Dem Gutachten zu Grunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung ) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung," welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) von zusätzlichen 15 μg/m3 bis der Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen und immer wieder erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser Grenzwerte. Die generelle Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11% überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald in 2030 von einer 50%igen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom HLNUG (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie) durchgeführt. Unter anderem wurde für das Gutachten zum Riederwaldtunnel diese eine bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl dies die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße ist durch eine vor langen Jahren geschickt gewählten Position daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 km Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar, noch mit allgemeinen Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern wären. Sollte dies nicht geschehen ist davon auszugehen, das dieses Thema uns weiterhin grundsätzlich lange beschäftigen wird und es sei auf folgendes hingewiesen: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. Aber, es ist davon auszugehen, dass es ein Fahrverbot für die Bürger der Stadt Frankfurt (auch Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Bergen-Enkheim, Seckbach ua.)und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Es ist davon auszugehen, dass es keine andere Möglichkeit geben wird, die Abgaswerte in den Griff zu bekommen. Weitere Belastungen: PM10 und PM2.5 Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zur Zeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, die bereits jetzt starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50% im Jahre 2030, sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe, lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung mehr nach Fertigstellung der Autobahn durch den Riederwald. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen dem Problem der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen zu Lasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch werden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und keine Umweltzone gelten. Alle Nichtbürger der Stadt Frankfurt und dem Umland, so auch alle LKW's, Dieselfahrzeuge aller Klassen, können die Autobahn nutzen und die Luft verpesten. Die Bürger der Stadt Frankfurt und dem nahen Umland dürfen nicht fahren, weil die Fahrt außerhalb der Autobahn beginnt, und außerhalb der Autobahn ein Fahrverbot gilt. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden, dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern ebenfalls für die Arbeiterstadtteile Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Riederwald sowie Seckbach und Bergen-Enkheim. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 345/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch

10.01.2018 | Aktualisiert am: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 311/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 311/11 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich „Am Riederbruch“ und „Am Erlenbruch“

10.01.2018 | Aktualisiert am: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 310/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2018 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser werde, werden die AnwohnerInnen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", gleichen Straßen in Kriegsgebieten .Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 75 2018 Die Vorlage OF 310/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Haushalt 2018 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots

01.01.2018 | Aktualisiert am: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 304/11 Betreff: Haushalt 2018 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel einzustellen um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes 11 ein kostenloses WLan-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, Kita-Vorplatz Alt Fechenheim, auf dem Burglehen und am kleinen Einkaufszentrum der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenlosen Internetzugangs per WLan an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 304/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., BFF und 1 FDP gegen SPD, GRÜNE und 1 FDP (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße kontrollieren und Maßnahmen ergreifen

28.12.2017 | Aktualisiert am: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2017, OF 275/11 Betreff: Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße kontrollieren und Maßnahmen ergreifen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird erneut gebeten, bezugnehmend auf V532 und ST 2219 sowie ST 1071, geeignete Maßnahmen zu treffen um 2018 Rotlichtverstöße an der Kreuzung Erlenbruch / Schäfflestraße zu erfassen. Auch Geschwindigkeitsmessungen sind weiterhin regelmäßig durchzuführen. Die Ergebnisse der Messungen sollen dem Ortsbeirat regelhaft mitgeteilt werden, dies gilt ebenso für die Messergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen 2017. Sollten in 2017 Kontrollen von Rotlichtverstößen stattgefunden haben, so soll dies dem Ortsbeirat ebenso mitgeteilt werden, falls nicht wird um Erklärung gebeten warum es unterblieben ist. Die Geschwindigkeitsmessungen im Jahr 2016, die dem Ortsbeirat nun vorliegen zeigen das es teils zu erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen kommt. Maßnahmen sind erforderlich, da es sich hier um den offiziellen Schulweg für die Grundschulkinder Pestalozzischule handelt. Ein Dialogdisplay mit dem Hinweis auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit und Schulkinder ist hierfür geeignet. Begründung: In ST 1071 wird auf die Anfrage des Ortsbeirates darauf verwiesen das Rotlichtverstöße sporadisch von der Landespolizei gemessen würden und es darüber keine Aufzeichnungen gibt. Der Ortsbeirat hat mehrfach darauf hingewiesen das dieser Fußgängerweg für Schulkinder besonders gefährlich ist, insbesondere Rotlichtverstöße kommen in diesem Bereich häufig vor. Kontrollen und Maßnahmen sind auf dieser Kreuzung besonders wichtig, da es sich um den Schulweg der Grundschüler/-innen handelt und es regelmäßig zu gefährlichen Situationen kommt. Bei der letzten Begehung mit der Schulwegkommission wurde von der Elternschaft und der Schulleitung noch einmal deutlich darauf hingewiesen und konkrete Situationen benannt. Der Ortsbeirat erwartet vom Magistrat das man die berechtigten Sorgen ernst nimmt und Maßnahmen ergreift um eine tatsächliche Verbesserung der Situation zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2632 2018 Die Vorlage OF 275/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen 1 CDU und 1 BFF (= Ablehnung); bei Enthaltung 2 CDU und 1 BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Fußgängerüberweg am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz sicherer gestalten

16.11.2017 | Aktualisiert am: 08.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2017, OF 266/11 Betreff: Fußgängerüberweg am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Stellungnahme des Magistrats (ST1782) in der mitgeteilt wird, dass der Anregung des OBR entsprochen wird, die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Johanna-Tesch-Platz/ Am Erlenbruch zu versetzen. Der Ortsbeirat bittet vor dem Baubeginn der Maßnahme dem Ortsbeirat die Detailplanungen vorzustellen, damit eine möglichst breite Beteiligung der Anwohner*innen stattfinden kann. Desweiteren bitten den Magistrat mitzuteilen, wann mit der Realisierung der neuen Lichtsignalanlage gerechnet werden kann? Begründung: Der Ortsbeirat verfolgt schon seit vielen Jahren das Ziel, die Gefährdungssituation für Fußgänger am Überweg Johanna-Tesch-Platz / Am Erlenbruch zu entschärfen. Bevor diese Maßnahme umgesetzt wird, sollten die Planungen mit den Anwohner*innen besprochen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 04.12.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2492 2017 Die Vorlage OF 266/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11

02.09.2017 | Aktualisiert am: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 240/11 Betreff: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in den Straßen Am Erlenbruch, der Wilhelmshöher Straße, der Wächtersbacher Straße, der Straße Alt Fechenheim, der Baumertstraße, der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße - stark befahrenen Straßen im Ortsbezirk 11, die auch durch viele Wohnungen gekennzeichnet sind - ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Ausgenommen sind Dieselfahrzeuge der Euro 6 Norm oder auf Euro 6 umgerüstete Fahrzeuge, wenn diese nachweislich auch die Euro 6 Norm und ihre Vorgaben einhalten. Begründung: "Rund 38 000 Menschen sind einer Hochrechnung zufolge wegen nicht eingehaltener Abgasgrenzwerte bei Dieselfahrzeugen allein im Jahr 2015 vorzeitig gestorben. 11 400 dieser Todesfälle entfallen auf die EU, wie ein wissenschaftliches Team um Susan Anenberg von der Environmental Health Analytics in Washington berichtet. Die Gesamtzahl vorzeitiger Todesfälle durch Stickoxide aus Dieselabgasen lag demnach für die elf größten Automärkte der Welt bei 107 600" - so die FAZ im Mai 2017. Auch wenn die Zahlen nicht als absolut angesehen werden, sagen selbst Kritiker dieser Zahlen, das vorbelastete und alte Menschen und auch Kinder unter den Folgen der NOX Belastung stark leiden. Lungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die Folge. Da die Autoindustrie kein Interesse zeigt ihre durch Betrug in den Handel gebrachten Diesel-Fahrzeuge effizient auf ihre Kosten nachzurüsten, und eine Belastung älterer Dieselfahrzeuge stattfindet, ist ein Fahrverbot in hoch belasteten Gebieten alternativlos um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 240/11 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Volleinhausung der A 661 von der Friedberger Landstraße über das Autobahnkreuz A 66/A 661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels

21.08.2017 | Aktualisiert am: 04.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.08.2017, OA 183 entstanden aus Vorlage: OF 230/11 vom 02.08.2017 Betreff: Volleinhausung der A 661 von der Friedberger Landstraße über das Autobahnkreuz A 66/A 661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich gegenüber der Landesregierung und der Bundesregierung für die komplette Einhausung der A 661 ab der Friedberger Landstraße über das Autobahnkreuz A 66/A 661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels (Höhe Erlenbruch/Rümelinstraße) einzusetzen. Begründung: In der von der Stadt Frankfurt am Main in Auftrag gegebenen Potenzialstudie durch das Ingenieurbüro Grontmij wurde die Machbarkeit im Oktober 2012 bestätigt. Die Verkehrsprognose 2030, die kürzlich vorgestellt wurde, zeigt, dass im Frankfurter Osten mit 30 Prozent mehr Verkehr gerechnet werden muss. Von einer wirklichen Entlastung des Erlenbruchs und der Wilhelmshöher Straße kann nicht mehr ausgegangen werden. Stadtteile werden durch die Errichtung von Lärmschutzwänden (statt Einhausung) getrennt. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von ihren Vertreterinnen und Vertretern, dass alle Anstrengungen von Stadt, Land und Bund unternommen werden, um sie wirksam vor Lärm und Dreck zu schützen und die erforderlichen finanziellen Mittel für eine Volleinhausung bereitzustellen. Durch die Errichtung eines Autobahnkreuzes mitten in der Stadt sind die Anwohnerinnen und Anwohner über sehr lange Zeit erheblichen Belastungen ausgesetzt. Große, einst zusammenhängende Grünflächen werden unwiederbringlich zerstört, die Lebensqualität in den betroffenen Stadtteilen sinkt deutlich. Die Gesundheit vieler Bürgerinnen und Bürger wird durch die enorme Belastung, insbesondere auch während der langen Bauzeit, absehbar leiden. Die Verbindung der Autobahnen bringt insgesamt noch mehr Verkehr in den Frankfurter Osten. Ob die A 661 genug Kapazität hat, den zusätzlichen Verkehr von der A 66 aufzunehmen, ist zweifelhaft. Vielmehr ist mit Staus in den Hauptverkehrszeiten, bei Unfällen oder bei Großveranstaltungen zu rechnen, die insbesondere den Riederwald zusätzlich belasten, denn der Riederwaldtunnel endet in Höhe der Rümelinstraße. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer werden in solchen Situationen von vornherein auf den Erlenbruch ausweichen. Auch in Bornheim wird es deutlich lauter. Da die Inheidener Straße über dem Autobahnbauwerk liegt, haben Lärmschutzwände dort keinerlei Nutzen. In der Informationsveranstaltung, in der Herr Staatsminister Al-Wazir die aktualisierte Verkehrsprognose vorgestellt hat, erwähnte er, dass die Planung dieser Autobahn nach heutigen Gesichtspunkten keine Chance auf Genehmigung hätte und dass ein wirksamer Schutz nur mit einer kompletten Einhausung möglich sei. Der Kostenaufwand werde aber vom Bund als unverhältnismäßig bewertet. Das ist nicht hinzunehmen, und die Bürgerinnen und Bürger erwarten vom Magistrat einen deutlichen Einsatz für ihre Interessen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 30.08.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 4 am 12.09.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage OA 183 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, CDU und FDP 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.09.2017, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 183 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 14. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.09.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 183 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OA 183 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1850, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017 Aktenzeichen: 61 12

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Volleinhausung der A661 von der Friedberger Landstraße einschließlich Autobahnkreuz A66 / A661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels

02.08.2017 | Aktualisiert am: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2017, OF 230/11 Betreff: Volleinhausung der A661 von der Friedberger Landstraße einschließlich Autobahnkreuz A66 / A661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich gegenüber Land und Bund für die komplette Einhausung für die A661 ab Friedberger Landstraße über das Autobahnkreuz A66 / A661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels (Höhe Erlenbruch / Rümelinstraße, einzusetzen. Begründung: In der von der Stadt Frankfurt in Auftrag gegebenen Potentialstudie durch das Ingenieurbüros Grontmij wurde die Machbarkeit im Oktober 2012 bestätigt. Die Verkehrsprognose 2030 die kürzlich vorgestellt wurde zeigt das im Frankfurter Osten mit 30 % mehr Verkehr gerechnet werden muss. Von einer wirklichen Entlastung des Erlenbruchs und der Wilhelmshöher Straße kann nicht mehr ausgegangen werden. Stadtteile werden durch die Errichtung von Lärmschutzwänden (statt Einhausung) getrennt. Die Bürger/ -innen erwarten von Ihren Vertretern das alle Anstrengungen von Stadt, Land und Bund unternommen werden, um sie wirksam vor Lärm und Dreck zu schützen und die erforderlichen finanziellen Mittel für eine Volleinhausung bereitzustellen. Durch die Errichtung eines Autobahnkreuzes mitten in der Stadt sind die Anwohner über sehr lange Zeit erheblichen Belastungen ausgesetzt. Große, einst zusammenhängende Grünflächen werden unwiederbringlich zerstört, die Lebensqualität in den betroffenen Stadtteilen sinkt deutlich. Die Gesundheit vieler Bürger wird durch die enorme Belastung, insbesondere auch während der langen Bauzeit, absehbar leiden. Die Verbindung der Autobahnen bringt insgesamt noch mehr Verkehr in den Frankfurter Osten. Ob die A661 genug Kapazität hat den zusätzlichen Verkehr von der A66 aufzunehmen ist zweifelhaft, vielmehr ist mit Staus in den Hauptverkehrszeiten, bei Unfällen oder bei Großveranstaltungen zu rechnen, die insbesondere den Riederwald zusätzlich belasten, denn der Riederwaldtunnel endet in Höhe der Rümelinstraße. Viele Autofahrer werden in solchen Situationen von vornherein auf den Erlenbruch ausweichen. Auch in Bornheim wird es deutlich lauter, da die Inheidener Straße über dem Autobahnbauwerk liegt, haben Lärmschutzwände dort keinerlei Nutzen. In der Infoveranstaltung in der Minister Al Wazir die aktualisierte Verkehrsprognose vorgestellt hat, erwähnte er dass die Planung dieser Autobahn nach heutigen Gesichtspunkten keine Chance auf Genehmigung hätte und das ein wirksamer Schutz nur mit einer kompletten Einhausung möglich sei, der Kostenaufwand werde aber vom Bund als unverhältnismäßig bewertet. Das ist nicht hinzunehmen und die Bürger/ -innen erwarten vom Magistrat einen deutlichen Einsatz für Ihre Interessen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 21.08.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 183 2017 Die Vorlage OF 230/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und BFF gegen 1 CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung 3 CDU und FDP

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppen: 16.03 Verkehrsanlagen 16.06 Verkehrseinrichtungen Straßensanierung und Versetzung und Erneuerung der Ampelanlage im Bereich Am Erlenbruch und Johanna-Tesch-Platz

06.03.2017 | Aktualisiert am: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2017, OF 157/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppen: 16.03 Verkehrsanlagen 16.06 Verkehrseinrichtungen Straßensanierung und Versetzung und Erneuerung der Ampelanlage im Bereich Am Erlenbruch und Johanna-Tesch-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für eine neue Ampelanlage und die Versetzung an die nächste Einmündung im Bereich der Straße Am Erlenbruch und Johanna-Tesch-Platz werden in den Haushalt 2017 eingestellt. Im Rahmen des Ampeleinbaus wird die Straße "Am Erlenbruch" auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels tangiert wird. Begründung: Die Anwohner*innen fordern seit Jahren die Ampel an die nächste Einmündung zu versetzen, da es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger am Fußgängerüberweg kommt. Die ungünstige Lage der Ampel führt dazu, dass Autofahrer den Fußgängerüberweg, der weit entfernt an der nächsten Einmündung liegt, gar nicht oder viel zu spät bemerken. Die grüne Fußgängerampel wird fortlaufend überfahren. Nach städtischen Angaben erfolgte auf die Anregung des OBR 11 ein Ablehnung, da die Ampelanlage älterer Bauart sei, für die es keine Ersatzteile mehr gebe. Demzufolge muss die Ampelanlage erneuert werden und verkehrsgerecht an die nächste Einmündung versetzt werden. Maßnahmen auf dem Erlenbruch werden zudem immer wieder mit dem Hinweis auf den Bau des Riederwaldtunnels abgelehnt. Wann der Tunnel fertig gestellt wird, steht in den Sternen. Aber die Gefährdung der Fußgänger im Bereich des Johanna-Tesch-Platzes besteht weiterhin und dem muss entgegengewirkt werden. Im Rahmen dieser Baumaßnahme kann der nicht von den Baumaßnahmen des Riederwald-Tunnels betroffene Teil der Straße "Am Erlenbruch" saniert werden. Antragsteller: LINKE. SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 90 2017 Die Vorlage OF 157/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: LINKE., SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Ständiges Messprogramm Rotlichtverstöße Am Erlenbruch

22.02.2017 | Aktualisiert am: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2017, OF 133/11 Betreff: Ständiges Messprogramm Rotlichtverstöße Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Seit wann und wie lange läuft dieses Messprogramm 2. Wie viele Rotlichtverstöße wurden bisher festgestellt? 3. Welche Konsequenzen hatten die Verstöße? Begründung: Im Anschreiben des Stadtschulamtes vom 18.01.2017 an den Ortsbeirat wurde der vom Ortsbeirat gewünschte Ortstermin, zum Thema Schulwegsicherung auf dem Erlenbruch / Haenischstraße, abgelehnt. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die Kreuzung in das ständige Messprogramm der Stadt Frankfurt aufgenommen wurde um Rotlichtverstöße festzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 374 2017 Die Vorlage OF 133/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Fußgänger „Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz“ endlich schützen

26.01.2017 | Aktualisiert am: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2017, OF 112/11 Betreff: Fußgänger "Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz" endlich schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 11 die chaotische Verkehrssituation im Bereich der Straße "Am Erlenbruch" und des "Johanna-Tesch-Platzes" zu entschärfen. Auf Grund des letzten Antrages gab es wieder Ortstermine und verschiedene Stellungnahmen. Zu konkreten Verbesserungen hat dies leider überhaupt nicht geführt. Vor diesem Hintergrund fordert der Ortsbeirat: 1. Eine Überprüfung bzw. Neuplanung der Verkehrsführung 2. Falls dies zu einer Verbesserung führen kann, deren schnellstmögliche Realisierung. 3. Die Erneuerung der Ampeln durch eine Lichtsignalanlage aktueller Bauart. Bis zur Realisierung dieser Maßnahme muss kurzfristig erfolgen: 1. Die Anbringung eines Schildes, für die stadtauswärts fahrenden Verkehrsteilnehmer, direkt vor der Einmündung des Straßenverkehrs vom Johanna-Tesch-Platz, mit der Aufschrift: "Bei Rückstau Kreuzungsbereich freihalten" 2. Die Anbringung einer Haltelinie unterhalb dieses Schildes. 3. Die Anbringung eines "Blitzers" im Bereich des Fußgängerüberwegs "Am Erlenbruch" um Verkehrsteilnehmer davon abzuhalten den Fußgängerüberweg bei "Rot" zu überfahren. Begründung: Seit Jahren kommt es durch die ungünstige Positionierung der Ampelanlage im Bereich "Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz" zu gefährlichen Situationen. Die stadtauswärts fahrenden motorisierten Verkehrsteilnehmer fahren bei "Grün" in den Kreuzungsbereich ein. Durch den tagtäglichen Stau erreichen sie die Ausfahrt des "Johanna-Tesch-Platzes" und den Fußgängerüberweg erst, wenn der Querungsverkehr sich in der "Grünphase" in Bewegung setzt. Tagtäglich werden Fußgänger lebensgefährlichen Situationen ausgesetzt. Da durch die Verzögerung des Baubeginnes des Riederwaldtunnels die Sanierung der Straße "Am Erlenbruch" auf unbestimmte Zeit verschoben wird, muss dieser Kreuzungsbereich vorrangig entschärft werden. Die mit Schreiben vom 6.1.2017 dem OBR zugegangene Stellungnahme des Straßenverkehrsamts verkennt das Hauptproblem in diesem Bereich. Natürlich werden auch Autofahre behindert, die in den Riederwald einfahren wollen. Dies führt aber nicht zu lebensbedrohlichen Situationen, wie sie sich tagtäglich im Bereich des Fußgängerübergangs abspielen. Um die Sicherheit der Fußgänger zu verbessern muss schnell gehandelt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1223 2017 Die Vorlage OF 112/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gelastraße

24.01.2017 | Aktualisiert am: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2017, OF 114/11 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gelastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Gelastraße verkehrsberuhigende Maßnahmen wie z. B. wechselseitige Fahrbahnverengungen durch Verbreiterung des Gehweges, so dass die Fahrbahnbreite in diesen Bereichen ein Maß von 3,05 m aufweist. Oder mit aufgebrachten Sperrflächen auf der Fahrbahn mit demontierbaren Pollern, zur Ermöglichung der Zufahrten durch Feuerwehr- und FES-Fahrzeuge. Begründung: Die Gelastraße wird von vielen Fahrzeugen zwecks Umfahrung der Staus auf den Straßen Borsigallee und Am Erlenbruch genutzt, oder dient als Schleichweg in Richtung Seckbach-Mitte. Obwohl es sich hier um eine Tempo 30 Zone handelt und der Lastverkehr auf 3,5 Tonnen beschränkt ist, wird seitens vieler LKW- und Busfahrer keine Rücksicht darauf genommen. Laut Anwohnern wird, wenn der Straßenverkehr es zulässt, gerast. Des Weiteren befahren sogar Sattelschlepper die Gelastraße. Es kommt, so die Anwohner, immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger und dem Kfz-Verkehr. Da die angebrachte Beschilderung nicht von allen Verkehrsteilnehmern beachtet wird, eine Kontrolle nur vereinzelt stattfinden kann, ist der beschriebenen Problematik nur mit baulichen Maßnahmen entgegen zu wirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Kauf des Bunkers in der Schäfflestraße

17.11.2016 | Aktualisiert am: 14.12.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2016, OF 96/11 Betreff: Kauf des Bunkers in der Schäfflestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 hat mehrfach gefordert, den Hochbunker in der Schäfflestraße zu kaufen und den Riederwälder Vereinen zur Nutzung zu überlassen. Erfreulicherweise ist der Magistrat diesem Anliegen gefolgt, leider bisher ohne konkretes Ergebnis. In der Stellungnahme des Magistrats (ST 987 vom 25.07.2016) auf die Frage des Ortsbeirats nach dem Stand der Verhandlungen bezüglich des Bunkerankaufs in der Schäfflestraße heißt es: ...Parallel dazu werden die möglichen Ankaufskonditionen für den Hochbunker am Engelsplatz/Schäfflestraße abgestimmt. Sobald diese abschließend geklärt werden konnten, wird der Magistrat eine weitere Magistratsvorlage auf den Weg bringen. Der Erwerb dieses Gebäudes wird zeitlich nach der Umsetzung des Bunkerpakets erfolgen, um eine zeitliche Verzögerung, die mit einer Erweiterung des Pakets verbunden wäre, zu vermeiden.... Pressemeldungen zu Folge wurde der Ankauf des Bunkerpakets mittlerweile abgeschlossen. Daher bittet der Ortsbeirat um Auskunft über den Stand der Kaufverhandlungen für den Bunker in der Schäfflestraße. Begründung: Angesichts geplanter Renovierungsarbeiten benötigen die Vereine Planungssicherheit ob und wann der Kauf des Bunkers zu Stande kommt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 289 2016 Die Vorlage OF 96/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Modernisierung/Optimierung der Straßenbeleuchtung im Stadtteil Riederwald

26.09.2016 | Aktualisiert am: 14.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2016, OF 74/11 Betreff: Modernisierung/Optimierung der Straßenbeleuchtung im Stadtteil Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass insbesondere im Bereich der Straßen Lassallestraße, Friedrich-List-Straße, Raiffeisenstraße und Schäfflestraße die schlechte Beleuchtungssituation (häufig defekt und / oder unzureichende Leuchtstärke) umgehend verbessert wird und die Straßenlaternen modernisiert werden, damit eine ausreichende Beleuchtungssituation in diesen Straßenzügen hergestellt und dauerhaft gewährleistet ist (wie dies z. B. bereits in der Lahmeyer-, Harkort- und Schlettweinstraße der Fall ist). Im Zuge dieser Maßnahme soll die gesamte Straßenbeleuchtung im Stadtteil auf den Prüfstand gestellt und wo nötig ebenfalls optimiert werden. Begründung: Eine ausreichende Straßenbeleuchtung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, aber insbesondere für Radfahrer und Fußgänger. Des Weiteren stellt sie ein wichtiges Kriterium zur Erhöhung der sozialen Sicherheit dar, sogenannte Angsträume durch mangelhafte Beleuchtung werden somit vermieden. Darüber hinaus werden durch den Einsatz einer Straßenbeleuchtung auf dem aktuellen Stand der Technik (Leuchten mit verbesserter Lichtausbeute, energieeffiziente Leuchtmittel, integrierte Steuerungstechnik, verlängerte Wartungsintervalle) erhebliche Einsparpotentiale erschlossen. Damit stellt diese Maßnahme nicht nur einen Beitrag zur mittel- bis langfristigen Entlastung des städtischen Haushalts dar, sondern auch zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaschutzziele. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 74/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 74/11 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Autoverkehr in der Max-Hirsch-Straße/Rümelinstraße abbremsen

19.05.2016 | Aktualisiert am: 13.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2016, OF 9/11 Betreff: Autoverkehr in der Max-Hirsch-Straße/Rümelinstraße abbremsen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in der Max-Hirsch-Straße im Riederwald mindestens 3 Bodenschwellen anbringen zu lassen um den Durchgangsverkehr abzubremsen. Eine Bodenschwelle sollte im Bereich Johanna-Tesch-Platz, Max-Hirsch-Straße angebracht werden, zwei weitere im Bereich Max- Hirsch-Straße, Rümelinstraße, auf Höhe des Kinderspielplatzes. Begründung: Der tagtägliche Stau auf der Straße "Am Erlenbruch" bringt immer wieder PKW Fahrer dazu, durch Raserei auf Parallelstraßen ein paar Meter "gut machen" zu wollen. Nachdem der Magistrat dem Vorschlag des Ortsbeirats gefolgt ist und die Durchfahrungsmöglichkeit der Schulze-Delitzsch-Straße unterbrochen hat, hat sich das Problem jetzt in die parallel verlaufende Max-Hirsch-Straße verlagert. Obwohl dort auf beiden Seiten geparkt wird und die Fahrbahnbreite dadurch recht gering ist, beklagen AnwohnerInnen zunehmend Raser, mit auswärtigen Kennzeichen, vor allem während des Berufsverkehrs. Besonders im Bereich des Kinderspielplatzes, der sich auf dem Grünstreifen in der Rümelin Straße befindet, kommt es zu lebensgefährlichen Situationen. Die AnwohnerInnen haben vorgeschlagen durch Kunststoff- Bodenschwellen die Raser zum Abbremsen zu zwingen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 06.06.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 9/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 9/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 9/11 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Markierung des Radweges „Am Erlenbruch“ erneuern

19.05.2016 | Aktualisiert am: 13.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2016, OF 10/11 Betreff: Markierung des Radweges "Am Erlenbruch" erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Fußgänger und Radweg teilen sich den Bürgersteig auf der stadtauswärtsführenden Seite der Straße "Am Erlenbruch" im Riederwald. Im Laufe der Jahre sind die Markierungstreifen auf dem Bürgersteig völlig verblasst. Dadurch kommt es immer wieder zu gegenseitigen Behinderungen von Fußgängern und Radfahrern. Der Magistrat wird gebeten den Markierungstreifen für den gesamten Bereich bis zur Wächtersbacherstraße erneuern zu lassen und zusätzlich Piktogramme am Boden anbringen zu lassen, die den jeweiligen Nutzugsbereich markieren. Begründung: Da die Sanierung der Straße "Am Erlenbruch" auf unbestimmte Zeit verschoben wird, sollten diese Markierungsarbeiten kurzfristig erledigt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 06.06.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 10/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 10/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 10/11 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Fußgänger „Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz“ besser schützen

19.05.2016 | Aktualisiert am: 16.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2016, OF 8/11 Betreff: Fußgänger "Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz" besser schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 11 die chaotische Verkehrssituation im Bereich der Straße "Am Erlenbruch" und des "Johanna-Tesch-Platzes" zu entschärfen. Auf den letzten Antrag des OBR 11 vom 21.11.2015 antwortet der Magistrat in seiner Stellungnahme (ST 528) am 18.03.2016: "Bei der Lichtsignalanlage handelt es sich um eine Anlage älterer Bauart, für die keine Ersatzteile mehr verfügbar sind." Vor diesem Hintergrund fordert der Ortsbeirat: 1. Die Erneuerung der Anlage durch eine Lichtsignalanlage aktueller Bauart. Bis zur Realisierung dieser Maßnahme: 2. Die Anbringung eines Schildes, für die stadtauswärts fahrenden Verkehrsteilnehmer, direkt vor der Einmündung des Straßenverkehrs vom Johanna-Tesch-Platz, mit der Aufschrift: "Bei Rückstau Kreuzungsbereich freihalten" 3. Die Anbringung eines "Blitzers" im Bereich des Fußgängerüberwegs "Am Erlenbruch" um Verkehrsteilnehmer davon abzuhalten den Fußgängerüberweg bei "Rot" zu überfahren. Begründung: Seit Jahren kommt es durch die ungünstige Positionierung der Ampelanlage im Bereich "Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz" zu gefährlichen Situationen. Die stadtauswärts fahrenden motorisierten Verkehrsteilnehmer fahren bei "Grün" in den Kreuzungsbereich ein. Durch den tagtäglichen Stau erreichen sie die Ausfahrt des "Johanna-Tesch-Platzes" und den Fußgängerüberweg erst, wenn der Querungsverkehr sich in der "Grünphase" in Bewegung setzt. Tagtäglich werden Fußgänger lebensgefährlichen Situationen ausgesetzt. Da durch die Verzögerung des Baubeginnes des Riederwaldtunnels die Sanierung der Straße "Am Erlenbruch" auf unbestimmte Zeit verschoben wird, muss dieser Kreuzungsbereich vorrangig entschärft werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 06.06.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 8/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 8/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 8/11 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 11 am 09.01.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 8/11 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Sofortige Sanierung der Straße .Am Erlenbruch.

21.11.2015 | Aktualisiert am: 11.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2015, OF 380/11 Betreff: Sofortige Sanierung der Straße "Am Erlenbruch" Der Ortsbeirat möge beschließen, Seit vielen Jahren werden die lärmgeplagten AnwohnerInnen der Straße "Am Erlenbruch" im Riederwald vertröstet. Eine der schlimmsten Buckelpisten Frankfurts werde im Rahmen des Baus des Riederwald Tunnels saniert und zum Teil verlegt. Durch die Neuplanung des Tunnelprojekts wird sich der Baubeginn des Tunnels mindestens um 2, Experten sprechen auch von 5 Jahren, verzögern. Der Ortsbeirat fordert daher den Magistrat auf: 1. Schnellst möglichst den gesamten Straßenbelag auf der Straße "Am Erlenbruch zu erneuern. 2. Die Lichtsignalanlage im Bereich des Johanna-Tesch-Platzes, wie vom Ortsbeirat mehrfach gefordert, so zu versetzen, dass die Lichtsignalanlage die stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge direkt vor dem Fußgängerübergang stoppt. 3. Mittels technischer Anlagen das bestehende LKW Durchfahrtverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr durchgängig zu überwachen. 4. Überlegungen anzustellen wie das bereits gerodete Baugelände des Tunnels zwischen genutzt werden kann. Begründung: Der Baubeginn des Tunnels rückt in unbestimmbare Ferne. Die AnwohnerInnen wurden lange vertröstet, jetzt muss gehandelt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 11 am 07.12.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4809 2015 Die Vorlage OF 380/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 4 CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 2 CDU (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Luftmessstation im Riederwald

13.06.2015 | Aktualisiert am: 07.07.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2015, OF 334/11 Betreff: Luftmessstation im Riederwald Vorgang: ST 683/15 Der Magistrat der Stadt Frankfurt lehnt in der o.g. Stellungnahme die dauerhafte Einrichtung einer Luftmessstation im Stadtteil Riederwald ab. Als Begründung wird aufgeführt, dass mit bereits durchgeführten Messungen und einem Prognosegutachten die lufthygienische Situation im Riederwald als ausreichend beurteilt wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: Wie sieht der Magistrat die aktuelle lufthygienische Situation für die Straße Am Erlenbruch und den Stadtteil Riederwald? Was sagt das Prognosegutachten über die zukünftige Entwicklung der Luftreinheit für den Stadtteil aus? Welche Maßnahmen hat der Magistrat bereits ergriffen, bzw. will er ergreifen um die Luftreinheit im Stadtteil Riederwald zu verbessern? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 683 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 29.06.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1379 2015 Die Vorlage OF 334/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Luftmessstation im Riederwald - Erlenbruch und Pestalozzischule

23.01.2015 | Aktualisiert am: 20.02.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2015, OF 304/11 Betreff: Luftmessstation im Riederwald - Erlenbruch und Pestalozzischule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, an der Straße "Am Erlenbruch" vor der Seniorenwohnanlage und an der Vatterstraße / Pestalozzischule jeweils eine Messstation für : Schwefeldioxid (SO2), Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffoxide (NOx), Stickstoffmonoxid (NO),Stickstoffdioxid (NO2), Einzelkohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, o-Xylol (BTX), Ozon (O3), Schwefelwasserstoff (H2S), Feinstaub (PM10, Partikeldurchmesser kleiner gleich 10 μm), Feinstaub (PM2,5, Partikeldurchmesser kleiner gleich 2,5 μm), sowie meteorologische Daten Begründung: Anlässlich der Voruntersuchungen zum Bau des Riederwald-Tunnels wurden von Hessen Mobil 2009 und 2013 vor der Seniorenwohnanlage an der Straße am Erlenbruch und in der Vatterstraße Messungen durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass bei beiden Messpunkten die Grenzwerte für NO2 und Feinstaub eindeutig überschritten waren. Stickstoffdioxid (NO2) z.B. greift die Atemwege an und führt zu Gesundheitsschäden. Betroffen sind vor allem Kinder, Jugendliche, ältere Bewohner und gesundheitlich geschwächte Menschen. Die Einwohnerinnen und Einwohner im Riederwald hatten schon länger den Verdacht dass im Bereich der Straße "Am Erlenbruch" die Grenzwerte ständig überschritten werden. Durch die Messungen von Hessen Mobil hat sich dieser Verdacht bestätigt. Deshalb sollten dort entsprechende Messungen langfristig durchgeführt werden, damit die Ergebnisse transparent und belastbar sind und bei der Überschreitung der Grenzwerte entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 09.02.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3853 2015 Die Vorlage OF 304/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Veränderung der Ampelanlage am Johanna-Tesch-Platz

04.10.2014 | Aktualisiert am: 13.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 270/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Veränderung der Ampelanlage am Johanna-Tesch-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aus den vorhandenen Mitteln des Produktbereiches für den Haushalt 2015/2016 werden zum Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger folgende Veränderungen im Bereich des Johanna-Tesch-Platzes vorgenommen: 1. Einrichtung einer stationären Rotlichtüberwachung in Richtung Innenstadt 2. Versetzung der Ampel, die vor der Einfahrt in den Riederwald/Johanna-Tesch-Platz steht, um circa 10 Meter nach Osten, vor die Ausfahrt aus dem Riederwald/Johanna-Tesch-Platz. 3. Am Fußgängerüberweg über die Straße Am Erlenbruch, hinter der Ausfahrt Johanna-Tesch-Platz aus der Siedlung, soll die Fußgängerampel mit einer gelben Blinkanlage ausgestattet werden. Begründung: Es kommt immer häufiger vor, dass Fußgängerinnen und Fußgänger, obwohl sie die Straße Am Erlenbruch bei Grün überqueren wollen, in Gefahr für ihr Leben kommen. Erst vorletzte Woche hat ein Anwohner ein Kind vom Fußgängerüberweg zurückgezogen, weil ein PKW die Ampelregelung nicht beachtet hat. Um schneller in die Innenstadt zu kommen, ignorieren jeden Tag viele Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bewusst die rote Ampelschaltung. Ohne Kontrolle wird sich das nicht ändern! Deshalb ist eine stationäre Rotlichtüberwachung dringend notwendig. Für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aus der Innenstadt in Richtung Osten ist nach der Ampel am Erlenbruch, vor dem Johanna-Tesch-Platz, nicht ersichtlich, dass diese Ampel für zwei Straßeneinmündungen gleichzeitig Gültigkeit hat. Deshalb rücken die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf, ohne zu erkennen, dass die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aus der Siedlung Riederwald Grün, damit Vorfahrt haben und die Straße überqueren dürfen. Das führt oft zu Konflikten zwischen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Gleichzeitig ist für die Fußgänger Grün am Überweg über die Straße Am Erlenbruch geschaltet, damit sie die Straße überqueren können. Für die aufrückenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist das nicht sofort erkennbar und führt oft zu gefährlichen Situationen für die Fußgängerinnen und Fußgänger. Durch eine Ampel an dieser Stelle des Johanna-Tesch-Platzes könnten beide Probleme gelöst werden. Die Ausfahrt aus dem Riederwald ist frei und es gäbe keine nachrückenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mehr, die die Fußgängerinnen und Fußgänger behindern. Die gelbe Blinkanlage an der Fußgängerampel würde zusätzlich die abbiegenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aus der Siedlung darauf aufmerksam machen, dass die Fußgängerinnen und Fußgänger Grün haben und die Straße überqueren dürfen. Der Fußgängerüberweg über die Straße Am Erlenbruch wird von vielen Schulkindern genutzt, um zur U-Bahn oder nach Hause zu gehen. Sie verlassen sich darauf, dass sie die Straße bei Grün überqueren können, ohne von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern angefahren zu werden. Wir selbst beobachten jeden Tag, dass sogar Fahrerinnen und Fahrer von Lastkraftwagen die Ampelregelung missachten! Deshalb ist es dringend notwendig, diesen Übergang zu sichern und zu kontrollieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 2 2014 Die Vorlage OF 270/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Bau des Riederwaldtunnels . Lärmschutz und Informationspflicht

02.09.2014 | Aktualisiert am: 22.09.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2014, OF 266/11 Betreff: Bau des Riederwaldtunnels - Lärmschutz und Informationspflicht Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf der Informationsveranstaltung von Hessen Mobil zum Riederwaldtunnel am 2.7.2014 wurde bekannt, dass die Planungsbehörde Hessen Mobil von massiven Grenzwertüberschreitungen beim Lärm und bei den Schadstoffen im Rahmen der Rammarbeiten (bis maximal 270 Arbeitstage) ausgeht. Mit der Pestalozzischule und der Wohnungen Am Erlenbruch und der Vatterstraße (beides ABG-Holding) ist die Stadt Frankfurt Hauptbetroffener der Maßnahmen. Deshalb besteht nun für die Stadt selbst ein akuter Handlungsdruck. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, nachfolgende Maßnahmen zu ergreifen, bzw. nachfolgende Fragen zu beantworten: Der Magistrat soll bei Hessen Mobil auf die Vorlage eines Lärmaktionplanes beim Bau des Riederwaldtunnels drängen. Die Ausschreibung von Lärmschutzmaßnahmen durch Hessen Mobil muss einer VOB-(Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen) gerechten Planung entsprechen. Die möglichen Maßnahmen sind mit der Stadt Frankfurt und dem OBR 11 abzustimmen. Die Riederwälder Bevölkerung ist in die Planungen mit einzubeziehen. Hessen Mobil gab an seiner Infoveranstaltung vom 2.7.2014 im Riederwald bekannt, dass sie bei ihren bis zu 270 Tagen dauernden Rammarbeiten nur einen Grenzwert von 70 dB an den Wohnhäusern der Vatterstraße (60 dB an der Pestalozzischule) einzuhalten Dies verstößt gegen die AVV Baulärm Hessen, die 50 dB für Wohnhäuser und 45 dB für Schulen vorsieht. Der Magistrat wird aufgefordert, dass Hessen Mobil diese festgelegten Grenzwerte einhält und alle Möglichkeiten einer Lärmminderung selber prüft und bewertet und beim Bauträger einfordert. Wegen dem laut Hessen Mobil zu erwartenden extremen Lärm durch Rammungen (inklusive gleich lautes Rausziehen der Spundwände) sind sowohl Schallschutzfenster als auch Belüftungsanlage für die Pestalozzischule zwingend notwendig. Der Magistrat wird aufgefordert bei Hessen Mobil auf eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu drängen. Die Arbeiten müssen spätestens in den Sommerferien 2015 vor Beginn der Bauarbeiten abgeschlossen sein. Nahezu alle Wohnungen der ABG in der Vatterstraße, Am Erlenbruch und in der Flintschstraße sind ohne Schallschutzfenster. Was hat die ABG Holding, bzw. der Magistrat der Stadt Frankfurt unternommen um die Bewohner in diesen Häusern vor dem Lärm zu schützen? Für die Seniorenwohnanlage der ABG in der Vatterstraße 48 ist ferner der geringere Grenzwert der von 45 dB während der Arbeiten zu gewährleisten und eine Belüftungsanlage vorzusehen. Wie wird der Schutz der Bevölkerung in der zweiten Wohnreihe und der Seniorenwohnanlage in diesem Bereich gewährleistet? Die Informationspolitik von Hessen Mobil ist auch verbesserungswürdig. Der Magistrat der Stadt Frankfurt soll sich dafür einsetzen, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sowie die Schule und Seniorenanlage zukünftig halbjährlich schriftlich über die geplanten Maßnahmen, den aktuellen Zeitplan, sowie die Belastung durch Lärm (konkret mit Dezibel) und auch mögliche Schadstoffbelastung (NO2 und Feinstaub) informiert werden. Die Stadt Frankfurt solle sich für eine sofortige, taggleiche Veröffentlichung aller gemessenen Lärm- und Schadstoffwerte während der gesamten Bauzeit einsetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3473 2014 Die Vorlage OF 266/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Bau des Riederwaldtunnels

31.05.2014 | Aktualisiert am: 25.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2014, OF 251/11 Betreff: Bau des Riederwaldtunnels Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Antwortschreiben von Wirtschafts- und Verkehrsminister Al-Wazir an die Bürgerinitative BIR(iederwald) vom 31.3.2014 ließ für den Stadtteil sehr wichtigen Fragen in Zusammenhang mit dem Bau des Riederwaldtunnels offen. Deshalb besteht für den Ortsbeirat 11, der BI Riederwald und sechs Einrichtungen im Riederwald (Pestalozzischule, Seniorenwohnanlage Riederwald, Eintracht Frankfurt, FSV Frankfurt, Abenteuerspielplatz Riederwald und evang. Philippusgemeinde) weiterer Klärungsbedarf. Aufgrund des nun bereits eingeleiteten Aushub des Autobahndreiecks Am Erlenbruch fordert der Ortsbeirat im Namen des Stadtteiles dringend konkrete Lösungsvorschläge/Antworten auf folgende Probleme: Die Proberammungen Ende 2013/Anfang 2014 entlang des Erlenbruchs sorgten für massive Grenzwertüberschreitungen beim Lärm sowohl für die Pestalozzischule als auch für die Anwohner entlang der Vatterstraße und der Straße am Erlenbruch. Warum wurden die Proberammungen trotz deutlicher Grenzwertüberschreitungen fortgesetzt, obwohl diese von Bürgern, der BI(Riederwald) und dem Ortsbeirat 11 frühzeitig bemängelt wurden, u.a. gegenüber Hessen Mobil, und die Einstellung gefordert wurde? Warum wurden diese extrem lauten Verfahren gewählt und warum z.B. nicht die hydraulische Presse? Warum kam es nicht zu den von dem von Hessen Mobil im Vorfeld versprochen Schutz bei den Proberammungen? Wohnhäuser direkt neben den Rammorten waren komplett ungeschützt. Wie kam es zum Einsatz des völlig untauglichen Flieslärmschutzes an der Pestalozzischule, der für den relevanten Frequenzbereich nicht ausgelegt ist? Gab es keine Berechnungen/Überlegungen im Vorfeld, welcher Lärmschutz bei den gewählten Verfahren notwendig sind ? In der Bauphase muss daher folgender Informationsversorgung sichergestellt sein: Die begleitenden Lärm- und Schadstoffmessungen bei der Schule und bei den Wohnblöcken inklusive Seniorenwohnanlage Riederwald müssen zeitgleich online im Internet verfügbar sein (wie beim Flughafen), dass bei Überschreitungen sofort gehandelt werden kann (im Rahmen bisheriger mit dem Bau in Zusammenhang stehender Messungen wurden auch Schadstoffmessungen bei Stickstoffdioxid und Feinstaub festgestellt). Wir bitten den Magistrat dies beim Land Hessen einzufordern. Land und Stadt müssen einen Baustopp bei Überschreitungen sicherstellen - es ist ein Maßnahmenkatalog für diesen Fall erforderlich. Wohin können sich die Bürger/Einrichtungen/Gremien wenden? ( Hintergrund: Hessen Mobil setzte die hydraulische die Schlagramme ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen weiter ein. Dabei gab es Beschwerden betroffener Anwohner und des Ortsbeirates 11) Wieso wurde der Eilantrag des Ortsbeirates 11 mit der Forderung eines sofortigen Baustopps nach den Grenzüberschreitungen der Proberammungen nicht gefolgt und die Maßnahmen trotzdem fortgesetzt ? Wie wird in Zukunft vorab sichergestellt, dass die Grünzüge nicht beschädigt werden? Gibt es eine schriftlich fixierte Liste mit Anforderungen an die Baufirmen und Kontrollen, oder wird weiterhin erst im Nachhinein auf Beschwerden reagiert? Die Baumaßnahmen sind auf 7 Jahre veranschlagt und es darf unter keinen Umständen länger werden! Aufgrund der komplizierten Ausgangslage zB mit Grundwasser und zwei Großprojekten - Autobahndreieck und Riederwaldtunnel, hat der Magistrat die Pläne von Hessen Mobil bezüglich der zeitlichen Länge der Baumaßnahmen überprüft? Wie findet derzeit die Prüfung der Planungen statt und wie kann diese verbessert werden? Es muss auch vor weiteren Ausschreibungen, u.a. des Autobahndreiecks, ein detaillierter Bauablaufplan der Öffentlichkeit vorgelegt werden, die es erlaubt weitere Mängel bereits im Vorfeld anzugehen. Herr Staatsminister Al-Wazir schreibt der BIR Ende März 2014, dass der Bauablaufplan noch nicht fertiggestellt ist. Bitten veröffentlichen Sie den aktuellen Stand. Wir fordern den Magistrat und Hessen Mobil auf für die Pestalozzischule (Lage direkt an der Baustelle und der verlegten U-Bahn und der verlegten Straße Am Erlenbruch, und danach am Tunnelportal) bereits für die Bauphase Schallschutzfenster und eine Belüftungsanlage sicher zu stellen. Oder kann die Schule auf andere Weise vor dem Lärm geschützt werden? Die Schlafzimmer der Mietsblöcke in der Vatterstraße (Wohnheim, die der ABG Holding und damit der Stadt Frankfurt gehört) grenzten bisher an eine Grünanlage. In der 7 jährigen Bauphase werden die U-Bahngleise und ein Teil der viel befahrenen Straße am Erlenbruch quasi unter den Schlafzimmerfenstern verlaufen (dh es muss davon ausgegangen werden, dass die gesetzlich festgelegten Lärmobergrenzen in der Nacht nicht eingehalten werden können). Auch hier wird die sofortige Zusage von Lärmschutzfenstern inklusive Belüftungsanalage benötigt. Kümmert sich die Stadt Frankfurt/die ABG darum, dies bei Hessen Mobil einzufordern bzw. in Eigenregie umzusetzen? Unbefriedigend ist, dass das Problem der Signalsteuerung für den Schulweg in der Bauphase (Synchronisierung der Schaltung für U-Bahn und Straße Am Erlenbruch zur Sicherheit der Schüler notwendig) zwar gesehen wird, dass aber weiter keine Lösung vorliegt. Bis wann liegt ein Ergebnis vor? Da der Bau voranschreitet, sollte diese noch dieses Jahr gefunden werden. Bitte Zeitpunkt benennen. Im kommenden Winter sollen die hundertjährigen Kastanienbäume auf dem Erlenbruch gefällt werden. Dies muss verhindert werden, da Herr Staatsminister Al-Wazir der BIR schreibt, dass gerade für den Bereich Riederwald die neue Planfestellung und die Verhandlung der Klagen Berücksichtigung finden. Deshalb muss diese den Stadtteil prägende Baumreihe so lange wie möglich erhalten bleiben. Werden die Baumfällung im kommenden Winter ausgesetzt (und wenn möglich auch in den darauffolgenden Jahren)? Die Verkehrsprognose 2025 muss sofort auf Schwachstellen untersucht werden; insbesondere die teils mangelnde Aktualität von Ausgangsdaten muss kritisch hinterfragt werden. Mehrfach wird Bezug auf Zahlen aus den Jahren 2002 und 2003 genommen, u.a. die Einwohnerzahl der Stadt Frankfurt soll sinken! Was bedeutet die Korrektur dieser und anderer Annahmen für die Emissionswerte im Bereich Riederwald, Fechenheim Nord und Seckbach? Hier ist eine Überprüfung auf Konsistenz erforderlich: Engpassanalyse für die A66/A661 rund um den Riederwaldtunnel/Autobahndreieck Am Erlenbruch, die das Land Hessen Ende 2014 für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet hat, und der im Sommer 2013 von Hessen Mobil vorgestellten Verkehrsprognose 2025 - Grundlage der Lärm- und Schadstoffprognose im Riederwald, Fechenheim Nord und Seckbach. (Die Engpassanalyse für den Bereich rund um die Ausfahrt Friedberger Landstraße vorbei am neuen AD Am Erlenbruch bis Offenbach (A661) beinhaltet eine Erhöhung der Fahrspuren von 4 auf 6. Genauso Engpassanalyse für den Bereich zwischen Friedberger Landstraße - über AD Am Erlenbruch und Riederwaldtunnel - bis AK Hanau (A66) mit Ausbau von 6 auf 8 Spuren). Liegen diesem weiträumigen Autobahnausbau andere Verkehrszahlen zugrunde, als jene, die in der Verkehrsprognose 2025 für den Lärm- und Schadstoffschutz im Riederwald verwendet wurden? Wenn ja, welche Verkehrswerte, welcher LKW-Anteil (Riederwaldtunnel/A661) wurde zugrunde gelegt? Wenn ja, wie kann es zur Verwendung unterschiedlicher Zahlen bei ein und derselben Autobahn kommen? Welche Lärm- und Schadstoffbelastung in den Stadtteilen Riederwald, Fechenheim und Seckbach resultiert aus den Verkehrszahlen aus der Engpassanalyse und dem geplanten Autobahnausbau? (Bitte Darstellung entsprechend jener bei der Verkehrsprognose 2025) Bitte um Übersendung aller Dokumente an den Ortsbeirat zu dieser Engpassanalyse inklusive der Dokumente zur verwendeten Verkehrsprognose als Kopie. Bisher wurde davon ausgegangen, dass auf dem Erlenbruch der Verkehr um Zweidrittel abnimmt. Wie Herr Staatsminister Al-Wazir selbst einräumt, ist dies gar nicht sicher und hängt auch von den Vorgaben der Stadt Frankfurt ab. Das Verkehrsdezernat der Stadt Frankfurt erklärte der BI Riederwald wiederum, dass sie die Vorgaben des Landes Hessens übernimmt. Welche Werte ergeben sich für Lärm- und Schadstoffe im Riederwald, sollte der Verkehr auf dem Erlenbruch nur um 1/3 bzw. um nur die Hälfte zurückgehen? Thema Luftschadstoffe nach Tunneleröffnungen: Wie auch das Schreiben von Staatsminister Al-Wazir an die BIR verdeutlicht, ist die Situation in Hinblick auf die zu erwartende Schadstoffsituation als kritisch einzuschätzen. Wie sieht das Konzept für eine Nachrüstung des Riederwaldtunnels mit Schadstofffiltern aus? Wo sind die dafür nötigen Hohlräume und welche Herstellertypen kämen in Frage? Wieviel Zeit muss zur Nachrüstung mit Schadstofffiltern gerechnet werden und können bereits jetzt Vorarbeiten geleistet werden, die das Nachrüsten später beschleunigen (und wohl auch verbilligen)? Wieso wird bereits jetzt der Bau angegangen, obwohl die Klagen ruhend gestellt sind und die Anliegen der Kläger bisher weitestgehend unberücksichtigt sind? Es wird hier eine offene Baustelle geschaffen, ohne dass die Durchführung des Autobahnbaus sichergestellt ist. Wie wird mit den Klagen im weiteren Verlauf umgegangen? Müssen die Riederwälder eine offene Baustelle mitten im Stadtteil befürchten? Die Beantwortung der Fragen durch den Magistrat und Hessen Mobil soll schriftlich erfolgen, aber auch im Rahmen einer weiteren Bürgeranhörung den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Niederwald vorgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3234 2014 Die Vorlage OF 251/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, aufgrund des bereits eingeleiteten Aushubs des Autobahndreiecks Am Erlenbruch dringend konkrete Lösungsvorschläge und Antworten auf folgende Probleme zu geben und diese in einer Informationsveranstaltung den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen:" Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE.; bei Enthaltung CDU

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Verkehrsberuhigung in der Schulze-Delitzsch-Straße im Riederwald

27.05.2014 | Aktualisiert am: 25.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2014, OF 252/11 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Schulze-Delitzsch-Straße im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die wegen einer Baustelle veränderte und derzeitig geltende Verkehrsführung in der Schulze-Delitzsch-Straße im Riederwald beizubehalten. Der erste Teil der Straße (ab Johanna-Tesch-Platz) soll für den stadtauswärtsfahrenden Verkehr als Einbahnstraße gesperrt werden. Die Zufahrt für diesen Teil der Straße erfolgt über die Rodbertusstraße. Ab der Rodbertusstraße bleibt die Einbahnstraßenregelung in der Schulze Delitzsch-Straße unverändert bestehen. Begründung: In den letzten Jahren versuchen zunehmend Autofahrerinnen und Autofahrer, vor allem bei Staus auf dem "Erlenbruch", stadtauswärts ein paar Meter gut zumachen, in dem sie auf die parallel verlaufende Schulze-Delitzsch-Straße ausweichen. Dies führt dazu, dass die lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner am Erlenbruch dann von zwei Seiten Verkehrslärm ausgesetzt werden. Die Raserei gefährdet auch zunehmend Bewohnerrinnen und Bewohner der Senioren Wohnanlage, die sich am östlichen Ende der Schulze-Delitzsch-Straße befindet. Zurzeit ist dieser Schleichweg durch Kanalarbeiten versperrt und der Durchgangsverkehr ist damit zum Erliegen gekommen. Anwohnerinnen und Anwohner haben sich an den Ortsbeirat mit der Bitte gewandt, die derzeitige Verkehrsführung beizubehalten. Antragsteller: CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3235 2014 Die Vorlage OF 252/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 4 | PARLIS

Baulärm am AD Erlenbruch, A66 und A661

25.03.2014 | Aktualisiert am: 20.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2014, OF 378/4 Betreff: Baulärm am AD Erlenbruch, A66 und A661 der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten Auskunft darüber zu erteilen ob aufgrund seiner eigenen Nachforschungen und Erkenntnissen die Lärmwerte nach AVV-Baulärm beim Bau des AD Erlenbruch im Bereich der Charles-Hallgarten-Schule und der am Hang darüber liegenden Wohnhäuser eingehalten werden. Begründung: Laut Aussage eines Bauleiters vor Ort, der von einem Mitglied der ortsansässigen Bürger*inneninitiative befragt wurde, käme ". . die Ramme [. .] voraussichtlich erst Ende des Monats zum Einsatz." Gemeint ist der Monat März. Zwei weitere Zitate dokumentieren die aus Sicht des Ortsbeirates begründete Befürchtung, dass die Lärmgrenzwerte nicht eingehalten werden könnten: "Von den Proberammungen ist bekannt, dass der größte Lärm beim Ansetzen der 15 m langen Bohlen entsteht. Dies ist darin begründet, dass die langen Stahlbohlen durch die Vibrationsramme wie Klangsaiten angeregt werden. Dadurch verstärkt sich der Lärm bei den langen Bohlen; bei kürzeren ist er etwas weniger. Der Lärm erhöht sich aber auch mit der Vibrationsfrequenz. Sobald der Untergrund fester wird, wird die Schlagzahl erhöht. Im Erlenbruch war zu sehen, dass einige herausgezogene Bohlen im unteren Bereich stark verbeult waren. Der Lärm wird leider nicht nur in Bornheim, sondern auch Am Erlenbruch in den Hochhäusern zu hören sein. Eine Sichtkontrolle ergab, dass die langen Bohlen den Autobahndamm der A661 beim Rammen überragen werden. Der Damm hat so nur für die niedrigeren Wohnhäuser Am Erlenbruch eine Schalldämmwirkung. Ich weiß jetzt noch nicht, ob man eine mobile LSW stellen wird. Ich würde vorschlagen, dass die betroffenen OBR 4 und 11 deshalb die Stadt auffordern, dass diese von HM die Einhaltung des vorgeschriebenen Lärmschutzes für die Bürger gemäß AVV-Baulärm fordert und auch überwacht. Anderenfalls müssten ortsansässige Bürger oder der BUND oder die BVN einen Baustopp im Eilverfahren beim VG erzwingen. Da die Fließrichtung des Grundwassers hier parallel zur A661 ist, könnten hier auch Bohrpfahlwände oder Schlitzwände zum Einsatz kommen, die in der Herstellung leiser sind als eingerammte Spundwandbohlen. Die OBR sollten von der Stadt und von HM auch Aufklärung darüber verlangen, warum, welche Verfahren zum Verbau der Baugrube und zur Einhaltung der AVV-Baulärm vorgesehen sind, welche Lärmberechnungen erstellt und welche leiseren Alternativen untersucht wurden und wie die Einhaltung und Kontrolle der Lärmgrenzwerte nach AVV-Baulärm gewährleistet werden soll." und "Derzeit entstehen nämlich nach jedem Bohrgang, beim Abschlagen des Bohrgutes vom Bohrer, laute Schlaggeräusche. Falls diese gemäß AVV-Baulärm zu laut wären, müssten dafür alternative Lösungen gefordert werden (Wasserstrahlen oder Abstreifer)." Die Dringlichkeit des Antrages ergibt sich aus der Nähe des zu erwartenden Einsatzes der Rammen ". . Ende März . ." und der Osterferien, in der keine Ortsbeiratssitzungen oder Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung angesetzt sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 4 am 13.05.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3145 2014 Die Vorlage OF 378/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Geeignete Lärmschutzmaßnahmen auch während der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels

28.10.2013 | Aktualisiert am: 04.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2013, OF 217/11 Betreff: Geeignete Lärmschutzmaßnahmen auch während der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Hessen-Mobil aufzufordern, - die Proberammarbeiten umgehend und solange einzustellen, bis ein adäquater Lärmschutz gewährleistet werden kann, - zukünftige Rammarbeiten ausschließlich in den Schulferien durchzuführen, - sich um geeignete Lärmschutzmaßnahmen während und nach den Bauarbeiten des Riederwaldtunnels zu kümmern. Begründung: Am Freitag, dem 18.10.2013 wurde Am Erlenbruch mit den sogenannten Proberammungen begonnen, die den später folgenden Tunnelbau testen und vorbereiten. Hierzu wurden 10 Meter lange Stahlbohlen als Spundwände mit einer Vibrationsramme im Boden versenkt. Da das verwendete Blech nicht sehr biegsam ist, mussten für die Pfähle entsprechende Löcher vorgebohrt werden. Neben der hydraulischen Ramme und der Bohrmaschine wurden Bagger und Planierraupen eingesetzt. Es zeigte sich, dass die Maschinen sehr laut sind. Bei unseren täglichen Besuchen der Baustelle war nur eine mobile Leichtbauwand als Schutzschirm für die Schule vorhanden. An den Häusern der Vatterstraße fehlt hingegen jede Art von Schallschutzmaßnahme! Von den Tunnelplanern war dazu auf der Homepage von Hessen Mobil zu lesen: "Um die Beeinträchtigungen für Anwohner und die nahe gelegene Pestalozzischule so gering wie möglich zu halten, setzt Hessen Mobil Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Lärm- und Staubschutzwände ein [. .]. Das Schutzkonzept wurde zuvor dem Frankfurter Ortsbeirat 11(Fechenheim, Riederwald, Seckbach) und der Schulleitung der Pestalozzischule erläutert. Parallel zu den Arbeiten werden Messungen durchgeführt, um die Lärm- und Erschütterungsentwicklung aufzuzeichnen und auszuwerten." [1] Technische Angaben zu den Messungen der Bürgerinitiative Riederwald: Gemessen wurde am Freitag, dem 18.10.2013 um 17 Uhr bei trockenem Wetter in der Vatterstraße 48 und an der Schule. Als Messgerät wurde ein DIN-Lautstärkemesser gem. DIN 5045, der im Fast-Modus mit A-Filterung und Maxwerterfassung über jeweils 5 Sekunden den Schall misst verwendet und bewertet. Zur Bestimmung des Beurteilungspegels ist dann gemäß AVV-Baulärm bei Wohngebieten ist ein Abzug von 5 dB(A) zu machen, wenn die tägliche Betriebsdauer der Baumaschine > 2,5 Std beträgt. Für die Schule gilt das jedoch nicht (AVV-Baulärm = Allgem. Verwaltungsvorschrift vom 19.08.1970). An der Schule und am Wohngebäude wurde immer in 0,5 Meter Abstand vor dem Fenster gemessen. Messwerte am Freitag, dem 18.10.2013, 17 Uhr (nur Einsatz der Bagger und Bohrmaschine): Pestalozzischule (mit LSW): Bohrmaschine mit Dieselmotor: 67 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 45 dB(A) Vatterstraße 48: Bagger mit Dieselmotor: 65-5 = 60 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 50 dB(A) Am Erlenbruch 98 nur Straßenverkehr: 55 DB(A) bei ROT (Stillstand) 65 dB(A) bei GRÜN (freie Fahrt) zulässig gem. 16. BImSchV: 59 dB(A) Messwerte am Dienstag dem 22.10.2013 um 16 Uhr (Einsatz der hydraulischen Vibrationsramme): Pestalozzischule (mit LSW): Vibrationsramme: 70 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 45 dB(A) Vatterstraße 48: Vibrationsramme: 93-5 = 88 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 50 dB(A) Die Beurteilungspegel liegen somit jenseits des Zumutbaren! Nach dem Einsatz der Vibrationsramme ist nun der Test mit der Schlagramme geplant. Diese soll die bis zu 24 Meter langen Stahlbohlen in den Boden rammen. Das Schlaggeräusch wird dann um ein Vielfaches lauter als das der Vibrationsramme sein. Der Lärm und die Erschütterungen werden noch in 2 Kilometer Entfernung zu bemerken sein. Der Umstand, dass die Tunnelplaner für die Vatterstraße und den Erlenbruch bisher keinen Lärmschutz planen, lässt uns befürchten, dass man die Schmerzgrenze der Bürger testen will. Die Anwohner werden vergrault und möglicherweise ausquartiert, die städtische Wohnungsgesellschaft ABG mit ihren Wohnungen in der Vatterstraße und Am Erlenbruch muss mit Mietminderungen rechnen, was ein finanzieller Schaden zu Lasten der Bürger Frankfurts bedeutet! Wir fordern geeignete Lärmschutzmaßnahmen auch während der Bauarbeiten: Der Lärmschirm muss vor alle Häuser. Er darf keine Öffnungen haben und muss aus einer massiven, mobilen Wandkonstruktion mit schallabsorbierender Vorsatzschale hergestellt werden. Die Bürgerinnen und Bürger des Riederwaldes erwarten ernst genommen zu werden! Wenn Lärmschutz angekündigt wird, muss uns dieser auch etwas bringen! Dies gilt auch für die Bauphase, die mit sieben Jahren den Riederwälderinnen und Riederwäldern auch bei den besten Schutzmaßnahmen an unsere Grenzen bringen wird - solche schlechten Feldversuche bringen uns rein gar nichts! Aber auch für die Zeit nach der Tunneleröffnung liegt vieles im Argen: Es werden den Bürgerinnen und Bürgern Lärmschutzwände und Flüsterasphalt als "Hightech" verkauft. Es muss endlich Schluss sein mit den verbalen Klimmzügen bei der Vermarktung des Minimalen und das Land Hessen muss den Probleme bei der Lärm- und Schadstoffbelastung für den Riederwald, die es im Übrigen selbst wahrnimmt, mit weit sinnvolleren Konzepten begegnen! Schluss mit dem Anwohnerschutz aus dem "1-Euro-Shop"!!! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2579 2013 Die Vorlage OF 217/11 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Haushalt 2014 Produktbereich: Produktgruppe: Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots

22.09.2013 | Aktualisiert am: 08.10.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2013, OF 212/11 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: Produktgruppe: Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel einzustellen um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes 11 ein kostenloses WLan-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, Kita-Vorplatz Alt Fechenheim, auf dem Burglehen und am kleinen Einkaufszentrum der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenlosen Internetzugangs per WLan an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 30.09.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 262 2013 Die Vorlage OF 212/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Wohnbebauung im Riederwald

02.09.2013 | Aktualisiert am: 13.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2013, OA 420 entstanden aus Vorlage: OF 189/11 vom 19.08.2013 Betreff: Wohnbebauung im Riederwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, ob eine Wohnbebauung, unter Beibehaltung der bestehenden Parkplätze östlich der Harkortstraße, möglich ist. Begründung: Bei dem erklärten Bedarf an Wohnflächen muss man auch an bestehende Flächen denken, die zurzeit noch minder genutzt sind. Die Fläche östlich der Harkortstraße, von der Raiffeisenstraße bis zur Iselinstraße, würde sich für eine Wohnbebauung eignen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.12.2013, B 582 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 11.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 420 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.10.2013, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 420 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3803, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2013 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Erstellung und Veröffentlichung des Nutzungskonzeptes für die Straße Am Erlenbruch für die Zeit nach Inbetriebnahme des Riederwaldtunnels und Berücksichtigung der verschiedenen Szenarien beim Schadstoff- und Lärmschutz

28.05.2013 | Aktualisiert am: 26.06.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2013, OF 181/11 Betreff: Erstellung und Veröffentlichung des Nutzungskonzeptes für die Straße Am Erlenbruch für die Zeit nach Inbetriebnahme des Riederwaldtunnels und Berücksichtigung der verschiedenen Szenarien beim Schadstoff- und Lärmschutz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aufgrund der zentralen Bedeutung für die Schadstoff- und Lärmbelastung des Riederwalds ausgehend von den Autobahnen A66/A661 und der Straße Am Erlenbruch ihr Nutzungskonzept für die Straße Am Erlenbruch noch vor Baubeginn des Autobahndreiecks und des Riederwaldtunnels vorzulegen. Dabei sollten auch eventuell später noch mögliche Änderungen an den Nutzungskonzepten, die zu mehr Verkehr führen können, bereits jetzt benannt und berücksichtigt werden. Aus diesem Grund sollten die nun zur Planung anstehenden Schutzmaßnahmen in Hinblick auf Schadstoffe und Lärm auch die Szenarien einer Verkehrsreduzierung um nur ein Drittel, bzw. ein Viertel abdecken. Ferner sollte die bisher von Hessen Mobil getroffenen Annahmen (wie u.a. innerstädtische Verkehrsrückverlagerung von anderen Straßen auf den Erlenbruch, Zubringerfunktion des Erlenbruchs für Verkehr von der Autobahn in die Innenstadt), die zusammen mit den Verkehrsmessungen zu einer Reduzierung des Verkehrs um die Hälfte in der bisherigen Prognose führen, auf Plausibilität und Belastbarkeit überprüft und offengelegt werden. Begründung: Herr Staatsminister Rentsch schreibt an die BI Riederwald am 10.Mai 2013: "Die bisherigen Verkehrsuntersuchungen zeigen auf, dass durch die Bündelung von Durchgangsverkehren auf dem neuen Teilabschnitt der A66 Tunnel Riederwald eine Verkehrsentlastung um ca. 50 % auf den bisher betroffenen Straßen in diesem Bereich erreicht werden kann. Dadurch verringern sich in diesem Bereich auch die Immissionen aus Lärm und Abgasen. Konkrete Angaben zur Entlastungswirkung können jedoch erst getroffen werden, wenn ein entsprechendes Konzept der Stadt Frankfurt am Main zur Nutzung der in ihrer Baulast liegenden betroffenen Straßen, insbesondere der Straße Am Erlenbruch (Kreisstraße 870) vorliegt." Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2271 2013 Die Vorlage OF 181/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 4 CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP; bei Enthaltung 1 CDU

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Einschätzung zur Immissionssituation um das zukünftige Westportal des Riederwaldtunnels - aktuell, in der Bauphase und nach Eröffnung des Tunnels

28.05.2013 | Aktualisiert am: 26.06.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2013, OF 182/11 Betreff: Einschätzung zur Immissionssituation um das zukünftige Westportal des Riederwaldtunnels - aktuell, in der Bauphase und nach Eröffnung des Tunnels Bereits jetzt kommt im Bereich der Straße Am Erlenbruch, laut repräsentativen Messungen von Hessen Mobil aus den Jahren 2009/2010 zu Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid und Feinstaub. In der langjährigen Bauphase wird es zu einem weiteren Anstieg bei diesen Werten kommen. Auch nach der Tunnelöffnung wird die Schadstoffsituation durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als kritisch eingeschätzt. Die Lärmbelastung wird ebenfalls höher ausfallen als ursprünglich berechnet. Zu den Lärmbelastungen während der Bauzeit wurden auch noch keine Aussagen getroffen. Aus diesem Grund fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie schätzt die Stadt Frankfurt die aktuelle und zukünftige Schadstoffkonzentration in dem o.g. Bereich ein? 2. Wie sind sehen die aktuell möglichen gesundheitlichen Folgen für die Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenwohnanlage und der anderen Gebäude Am Erlenbruch, wie auch für die Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher an der Pestalozzischule sowie dien den Besucherinnen und Besuchern auf den zahlreichen, angrenzenden Sportstätten aus und wie sind diese einzuschätzen? (In Hinblick auf die aktuelle Belastungssituation sollten dabei insbesondere die von Hessen Mobil im Rahmen der Vorbereitungsmaßnahmen zum Riederwaldtunnel repräsentativ im Sommer und Winter der Jahre 2009 und 2010 gemessenen Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid und Feinstaub berücksichtigt werden (dazu auch Schreiben von Herrn Staatsminister Rentsch an die Bürgerinitiative Riederwald von Ende März 2013 "[. .] derzeit eine Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid im Bereich der Straße Am Erlenbruch nicht ausgeschlossen ist, [. .]. Dies gilt auch für Feinstaub."). Falls erforderlich sollten umgehend weitere Messungen vorgenommen werden (siehe auch OF 174) und bei Bedarf sofortige Maßnahmen zur Senkung der Schadstoffbelastung für die Riederwälder ergriffen werden.) 3. Welche zusätzlichen Belastungen in Hinblick auf die Schadstoffe und den Lärm werden die mind. 7 Jahre andauernden Baumaßnahmen für das Autobahndreieck Am Erlenbruch und den Riederwaldtunnel mit sich bringen? 4. Mit welcher aggregierten Schadstoff- und Lärmbelästigung müssen die in Punkt 2 genannten Bevölkerungsgruppen in der Bauphase rechnen (bitte auch um den Ausweis der Spitzenwerte und der durchschnittlichen Belastungen) und wie ist diese für die Gesundheit der Betroffenen einzuschätzen? 5. Welche Effekte werden die bereits durch den OBR 11 geforderten Schutzmaßnahmen für die Bauphase (OF 174, OF 178) zeigen? Sind evtl. noch weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in diesem langen Zeitraum zu ergreifen? 6. Wie schätzt die Stadt Frankfurt die Schadstoffsituation nach Tunnelöffnung ein? 7. Wie ist die Aussage: "Doch selbst bei nachweislicher Überschreitung von Immissionsgrenzwerten, wird es schwierig werden, hier Abhilfe zu schaffen", vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Brief an Umweltdezernat der Stadt Ffm, 22.11.12) zu verstehen? 8. Welches Gesundheitsrisiko wird hier zu Lasten der Riederwälder Bevölkerung eingegangen, insbesondere welches Ausmaß können die Grenzwertüberschreitungen erreichen (bitte auch um die Ergebnisse im kritischsten Szenario)? 9. Wie lange werden die genannten Bevölkerungsgruppen nach Tunneleröffnung einer evtl. erhöhten Schadstoffbelastung ausgesetzt sein und wie sehen dann die möglichen Schutzkonzepte aus? Bitte beziffern Sie den Zeitraum bis zur Schaffung möglicher Abhilfemaßnahmen (insbesondere mit Benennung der Zeiträume für die notwendigen Schritte: a) Beantragung der Immissionsmessstation und Genehmigung durch das Land, b) Errichtung der Immissionsmessstation, c) Anzahl der Jahre der Messung, bis Schadstoffüberschreitungen "ausreichend" dokumentiert werden können, d) Planung von erweiterten Schutzmaßnahmen, e) Realisierung erweiterter Schutzmaßnahmen). 10. Ergibt sich vor diesem kritischen Hintergrund bereits jetzt im Rahmen der aktuell laufenden Planungen der Schutzmaßnahmen akuter Handlungsbedarf in Hinblick auf eine sofortige Berücksichtigung von erweiterten Schutzmaßnahmen beim Autobahnbau rund um den Riederwald? 11. Bereits nach den Planungen von Hessen Mobil von 2011 werden nach Autobahneröffnung knapp 400 Wohnungen im Riederwald nicht aktiv vor Lärm geschützt, d.h. beim Öffnen der Fenster und im Freien sind die Bewohner Verkehrslärm ausgesetzt. Die der Stadt Frankfurt vorliegenden Studien von RegioConsult aus den Jahren 2011 und 2012 gehen von weit höheren Grenzwertüberschreitungen beim Lärm insbesondere rund um das Westportal des Riederwaldtunnels aus. Wie stark sind die Riederwälder Wohnungen, die Seniorenwohnanlage Riederwald, die Pestalozzischule und die Sportgelände (Eintracht und FSV) sowie der Wald Riederwald tatsächlich betroffen? Wie werden die Kritikpunkte dieser Studien in Neuberechnungen zum Beispiel im Rahmen der Verkehrsprognose 2025 berücksichtigt? Die Stadt Frankfurt solle vor diesen Hintergrund darauf hinwirken, dass der aktive Lärmschutz deutlich ausgeweitet wird und die Pestalozzischule auf alle Fälle vollständig aktiv geschützt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 758 2013 Die Vorlage OF 182/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff wie folgt geändert wird "Einschätzung zur Immissionssituation an den zukünftigen Portalen des Riederwaldtunnels - aktuell, in der Bauphase und nach der Eröffnung des Tunnels". Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße .Am Erlenbruch. für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind

13.05.2013 | Aktualisiert am: 15.05.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2013, OF 178/11 Betreff: Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße "Am Erlenbruch" für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dringend bei der Hessischen Landesregierung auf folgende Punkte Einfluss zu nehmen: - Die Bürgerinnen und Bürger, die in der Straße "Am Erlenbruch" und in deren Nähe wohnen sowie arbeiten, in der Pestalozzischule unterrichten, lernen und im Kindergarten betreut werden, müssen während der von Hessen Mobil geplanten Proberammarbeiten ausreichend gegen die gesundheitsschädlichen und störenden Einwirkungen von den Baumaschinen geschützt werden. - Da die Gebäude dort keinen passiven Schallschutz haben und die Rammen extrem laut sind, ist während der Proberammarbeiten von Hessen Mobil ein wirksamer, aktiver Schallschutz an den Schlagrammen und Vibrationsrammen, in Gestalt von schallabsorbierenden Lärmschutzwänden, vorzusehen. Die Kompressoren und Dieselmotoren sind mit Schallschutzkapseln zu versehen. - Die Arbeiten sind auf die Werktage und die Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu beschränken. - Im Einwirkungsbereich der Pestalozzischule ist darauf zu dringen, dass die Rammarbeiten dort nur in den Schulferien durchgeführt werden dürfen, da sonst kein ungestörter Unterricht möglich ist. - Die Proberammarbeiten dienen vorab der Überprüfung der technischen Machbarkeit. Gleichzeitig sind sie als Probebetrieb und Testfall für den geplanten Bau des Riederwaldtunnels zu sehen. Die Rammarbeiten sind deshalb von Hessen Mobil mit Schalldruckpegelmessungen an den nächstgelegenen Gebäuden zu begleiten, zu dokumentieren, auszuwerten und zu veröffentlichen. - Neben den Lärmemissionen sind von Hessen Mobil die Emissionen von Staub, Ruß und Stickstoffoxiden, die von den Baumaschinen und Arbeiten ausgehen, auf ein Minimum, entsprechend dem Stand der Technik und der geltenden Vorschriften, Verordnungen und Standards, zu beschränken. Auch Baufahrzeuge gelten hier als Baumaschinen. - Die Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards sind von den zuständigen städtischen Behörden vor Ort zu überwachen. - Neben Lärm- und Schadstoffemissionen verursachen Rammarbeiten auch Erschütterungen und Schwingungen im Erdreich. Insbesondere der Einsatz von Vibrationsrammen kann zu Schäden an benachbarten Gebäuden führen. Die Anwohnerinnen und Anwohner sollen deshalb von Hessen Mobil über die möglichen Folgen informiert werden. Des Weiteren soll Hessen Mobil veranlassen, dass vor Arbeitsbeginn beweissichernde Maßnahmen bei den Anwohnerinnen und Anwohnern durchgeführt werden. Begründung: Hessen Mobil hat angekündigt, ab Juni 2013 mit Proberammarbeiten für den Bau des Riederwaldtunnels, im Bereich der Straße "Am Erlenbruch", zu beginnen (auf den freigeräumten Flächen). Diese sollen an den folgenden Stellen durchgeführt werden (Angaben mit der Kilometrierung der A 66): - km 1+825 m, entspricht der Lage an der Haenischstraße (Pestalozzischule) - km 2+150 m, entspricht der Lage am Wendehammer der Vatterstraße (Tunnelmitte) - km 2+620 m, entspricht der Lage östlich der Einmündung der Borsigallee in die Wächtersbacher Straße Es sollen verschiedene Verfahren zum Setzen der Spundwände zum Einsatz kommen: Neben Vorbohrungen sind Vibrationsrammen (für den lockeren Boden) und Schlagrammen (für den festen Boden) vorgesehen. Da der feste Boden (Sandstein) zum Teil erst in großer Tiefe ansteht, müssen die Stahlbohlen bis 25 Meter lang sein. Von den eingesetzten Maschinen sind die Schlagrammen die lärmintensivsten Geräte. Deren räumlicher Lärmwirkpegel beträgt bei freier Schallausbreitung noch etwa 50 dB(A) in 500 Metern Entfernung und 35 dB(A) in 1.600 Metern Entfernung. Vibrationsrammen sind etwas leiser. Deren Pegel beträgt etwa 50 dB(A) in 200 Metern Entfernung. Für die Schlagrammen ist bei der Bewertung des Lärms zudem ein Zuschlag für die hohe Impulshaltigkeit der Geräuschemissionen angezeigt. Da die Schlagrammen und die einzurammenden Stahlbohlen nicht schallgekapselt ausführbar sind, können nur schallabsorbierende Lärmschutzwände vorgesehen werden. Diese sollen die Rammen möglichst vollständig umschließen und in Richtung der umliegenden Gebäude wirksam sein. Durch den Einsatz von Dieselmotoren, für die Baumaschinen und Fahrzeuge, ist mit zusätzlichen Staub- und Abgasemissionen zu rechnen. Es ist deshalb von Hessen Mobil zu fordern, dass nur Geräte nach dem neuesten Stand der Technik, der Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards zum Einsatz kommen und dass Staubaufwirbelungen von der Baustelle durch regelmäßiges Beregnen minimiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2168 2013 Die Vorlage OF 178/11 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 4 | PARLIS

Lärmaktionsplan

12.05.2013 | Aktualisiert am: 26.06.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2013, OF 303/4 Betreff: Lärmaktionsplan Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat zu bitten: in die Stellungnahme zur Fortführung des Lärmaktionsplanes gegenüber dem Regierungspräsidium folgende Anmerkungen mit aufzunehmen: i) der grobe Sachstand in Bezug auf die Autobahnen A 661 und A 66 ist im Lärmaktionsplan enthalten und bedarf einer ergänzenden Darstellung: Die Potentialstudie für den Bereich Seckbacher Landstraße und der Straße Am Erlenbruch umrissen im Antrag vom 22.09.2011, NR 103, arbeitet heraus, dass eine Einhausung möglich ist. Empfohlen wird, einen Antrag auf zusätzlichen Lärmschutz gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfG für die Hallgartenschule zu stellen. Die Hallgartenschule ist wesentlich näher an der A 661 gelegen und damit höheren Pegeln als die Anwohner*innen ausgesetzt. Die Anwohner*innen hatten mit diesem Antrag bereits gute Erfolge erzielt und es wäre gut die Stadt Frankfurt mit im Boot zu haben. Die Stadt Frankfurt darf mit den Kosten für die Einhausung nicht allein gelassen werden und es ist möglich den Bund als Baulastträger in die Pflicht zu nehmen. Die Begründung in der Stellungnahme ST 1579 vom 28.09.2012 ist nicht ausreichend dargelegt und Bedarf einer genaueren Betrachtung z.B. mit einem Rechtsgutachten. ii) der auf die Anwohner*innen einwirkende Lärm der B 3, B 8 und B 40 im Ortsbezirk 4 ist mit schrittweise'höher werdenden gesundheitlichen Beinträchtigungen verbunden. Insbesondere in der Höhenstr. und auf Höhe der Wittelsbacherallee 104 stadtauswärts. Angeregt wird, die höchst zulässige Geschwindigkeit generell auf 30 km/h zu reduzieren. In Wechseischicht Arbeitende, Kinder und betagte Menschen schlafen häufig auch tags, was eine Geschwindigkeitsreduzierung rechtfertigt um akzeptable Lärmgrenzen einzuhalten. iii) die Anwohnerinnen des Bushaiteplatzes an der Saalburgstr. sind mit der Aufnahme der pausierenden und rangierenden Busse stark belastet. Der Ortsbeirat regt an, die an der Haltestelle "Bornheim Mitte" endenden Fahrzeuge mit Bussen zu bestücken, die geräuschärmere Antriebe, z.B. Elektromotoren, eingebaut haben. Redaktionsschluss für die Aufnahme von Ergänzungen ist der 22. Mai 2013 deshalb bittet der Antragsteller darum den Antrag als dringlich einzustufen und ihn auf die Tagesordnung für den 14. Mai 2013 zu nehmen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 4 am 18.06.2013, TO I, TOP 15 Die GRÜNE-Fraktion beantragt eine punktuelle Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2293 2013 Die Vorlage OF 303/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Punkte ii) und iii) gestrichen werden. Abstimmung: zu i) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FREIE WÄHLER und FDP (=Ablehnung) zu ii) GRÜNE, CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen LINKE. (=Annahme) zu iii) GRÜNE, CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen LINKE. (=Annahme)

Partei: LINKE.

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Einführung eines SMS und E-Mail unterstützenden Systems für Katastrophenwarnungen

24.09.2012 | Aktualisiert am: 28.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.09.2012, OA 258 entstanden aus Vorlage: OF 140/11 vom 27.08.2012 Betreff: Einführung eines SMS und E-Mail unterstützenden Systems für Katastrophenwarnungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einführung eines SMS und E-Mail unterstützenden Systems für Katastrophenwarnungen einzuführen. Dieses System muss funkzellengebunden sein und ebenfalls für einen Postleitzahlenbereich Warnungen versenden können. Begründung: Früher wurden die Menschen in den Stadtteilen durch Sirenen gewarnt. Die Sirenen sind aus Kostengründen weitestgehend abgebaut worden. Im letzten Jahr kam es zu zwei gefährlichen Ereignissen im Ortsbezirk, bei denen Menschen vor katastrophenartigen Schäden bewahrt werden mussten. Beim ersten Ereignis ist eine Giftwolke vom Gelände der Chemiefabrik AllessaChemie GmbH in Richtung Stadtteil Fechenheim gezogen. Bei diesem Unfall war es nicht möglich, alle Menschen zu informieren. Die gesamten Schülerinnen und Schüler einer Schule im Stadtteil Fechenheim haben sich im gefährdeten Bereich im Freien aufgehalten, da sie über die Gefährdung nicht informiert waren. Schule, Schülerinnen und Schüler haben erst am nächsten Tag von der Gefährdung gehört. Beim zweiten Ereignis am 13. August 2012 entstand eine Gefahr durch einen Unfall im Riederwald, Straße Am Erlenbruch in Höhe Schäfflestraße, bei dem eine schwefelsäurehaltige Gaswolke zur Hauptverkehrszeit mitten im Wohngebiet auswich. Mit vier Wasserwerfern der Feuerwehr musste die Gaswolke reduziert werden. Die umliegenden Bewohnerinnen und Bewohner wurden zum Teil evakuiert oder aufgefordert, Türen und Fenster zu schließen sowie dem Bereich fernzubleiben. Es wurden jedoch keine Lautsprecherdurchsagen wahrgenommen. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer sind weiterhin durch die Straße Am Erlenbruch an den Polizisten vorbeigefahren. Lediglich der Autoverkehr wurde aufgehalten. Die Erwachsenen und Kinder auf dem direkt angrenzenden Gelände der Eintracht Frankfurt, mit Fußball- und Tennisplätzen, waren nicht informiert worden und trainierten weiter. Bei beiden Ereignissen ist glücklicherweise niemand verletzt worden oder gestorben. In einer Nachbetrachtung der Ereignisse ist aber klar ersichtlich, dass eine bessere und schnellere Information der Bürgerinnen und Bürger dringend erforderlich ist. Der Riederwald und Fechenheim sind durch deren Nähe zu den Industrieanlagen und Chemiewerken einer besonderen Gefährdung ausgesetzt. Diesem muss durch ein zeitgemäßes Warnsystem Rechnung getragen werden. Ein Warnsystem für einen Postleitzahlenbereich und eine zusätzliche funkzellengebundene Information aller mobilen Endgeräte in diesem Bereich würde zu einer wesentlichen Steigerung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger führen. In der Meldung sollten mindestens Verhaltensregeln, der gefährdete Bereich, eine Quelle für weitere Informationen und die Ankündigung einer weiteren Mitteilung bei Beendigung des Zustandes mitgeteilt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.02.2013, B 89 Antrag vom 30.04.2024, OF 626/11 Auskunftsersuchen vom 27.05.2024, V 948 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 12.11.2012, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 258 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) FDP und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage OA 258 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 111 Beschluss: Der Vorlage OA 258 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2417, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 37 3

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Zeitlich begrenzte Verpachtung der Kleingärten im KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch und KGV Enkheimer Wald

24.09.2012 | Aktualisiert am: 29.10.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.09.2012, OA 259 entstanden aus Vorlage: OF 141/11 vom 07.09.2012 Betreff: Zeitlich begrenzte Verpachtung der Kleingärten im KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch und KGV Enkheimer Wald Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 22.02.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die im Rahmen der bauvorbereiteten Maßnahmen Riederwaldtunnel geräumten Gärten im Erlenbruch (KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch) und Teufelsbruch (KGV Enkheimer Wald) bis zum endgültigen Baubeginn des Riederwaldtunnels ortsansässigen Vereinen, Schulen oder gemeinnützigen Gruppen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können. Begründung: Durch eine sinnvolle Nutzung der Gartenfläche (circa 19.200 Quadratmeter) würde eine Zweckentfremdung (Müllentsorgung/Schlafplätze) durch Dritte erschwert beziehungsweise verhindert werden. Durch diese Maßnahme könnte die Stadt Frankfurt am Main Gelder einsparen und im Gegenzug würden die Grünflächen nicht brachliegen und verwildern, sondern von Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.03.2013, B 131 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.11.2012, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 259 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 64 Beschluss: Der Vorlage OA 259 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 112 Beschluss: Der Vorlage OA 259 wird zugestimmt. 18. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.03.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 259 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2418, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 67 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Zeitlich begrenzte Verpachtung der Kleingärten im KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch und KGV Enkheimer Wald

07.09.2012 | Aktualisiert am: 02.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2012, OF 141/11 Betreff: Zeitlich begrenzte Verpachtung der Kleingärten im KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch und KGV Enkheimer Wald Der Ortsbeirat möge beschließen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die entsprechenden Ämter anzuweisen. Folgende Möglichkeit zu prüfen: . Die schon im Rahmen der Bauvorbereiteten Maßnahmen Rieder- waldtunnel geräumten Gärten im Erlenbruch (KGV Riederwald -Anlage Am Erlenbruch) und Teufelsbruch (KGV Enkheimer Wald ) bis zum endgültigem Baubeginn des Riederwaldtunnels ortsansässigen Vereinen, Schulen oder Gruppen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Begründung: . Durch eine sinnvolle Nutzung der Gartenfläche ( circa 19.200 Quadratmeter ) würde eine Zweckentfremdung (Müllentsorgung/Schlafplätze) durch Dritte erschwert bzw. verhindert werden. Durch diese Maßnahme könnte die Stadt Frankfurt Gelder einsparen und im Gegenzug würden die Grünflächen nicht brachliegen und verwildern, sondern von Bürger genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 24.09.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 259 2012 Die Vorlage OF 141/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor vor das Wort "Gruppen" das Wort "gemeinnützig" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Aufstellen einer sogenannten Stadt-Uhr im Riederwald

20.04.2012 | Aktualisiert am: 25.02.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2012, OF 114/11 Betreff: Aufstellen einer sogenannten Stadt-Uhr im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen. Der Magistrat wird gebeten, die Stroer-Out-of-Home Media AG zu veranlassen im Rahmen der Neu/Umgestaltung der Schäfflestraße im Stadtteil Riederwald eine sogenannte Stadt-Uhr mit Werbung im Ortskern Schäfflestraße/Raiffeisenstraße aufzustellen. Begründung: Mitglieder des Ortsbeirates werden häufig von der Riederwälder Bevölkerung angesprochen, die seit Jahren eine solche Uhr vermissen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 11 am 18.02.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1934 2013 Die Vorlage OF 114/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Schließung der Stadtteilbücherei im Riederwald

11.02.2012 | Aktualisiert am: 22.02.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2012, OF 90/11 Betreff: Schließung der Stadtteilbücherei im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit wurde in der Vergangenheit wiederholt mitgeteilt, dass die Stadtteil Bücherei mi Riederwald am 22.12.2011 geschlossen werde, da der Mietvertrag in der Liegenschaft in der Max-Hirsch-Straße zum 31.12.2011 ende. Zwischenzeitlich wurde zwar begonnen einige Bücher auszuräumen, das Mobiliar der Bibliothek befindet sich aber bis zum heutigen Tage in den Räumlichkeiten. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat: 1. Wie lange ist die tatsächliche Laufzeit des Mietvertrages für die Räume der Stadteilbücherei im Riederwald? 2. Wie viele Monate werden benötigt um Bücher und Mobiliar einer kleinen Stadtteilbibliothek umzuziehen? 3. Falls ein Mietverhältnis weiterhin besteht, welche Nutzung ist für die Räumlichkeiten vorgesehen? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 269 2012 Die Vorlage OF 90/11 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Straßenmarkierung für den Bücherbus anbringen

05.12.2011 | Aktualisiert am: 21.12.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2011, OF 72/11 Betreff: Straßenmarkierung für den Bücherbus anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten sicher zu stellen, dass vor dem ersten Einsatz des Bücherbusses, am 09.01.2012, der Halteplatz in der Max-Hirsch-Straße mit einer weißen Markierungen versehen wird. Begründung: Bei einem Ortstermin am 28.11.2011 wurde festgestellt, dass bereits ein Hinweisschild an der von der Stadtbücherei vorgesehenen Stelle aufgestellt wurde. Alle Anwesenden waren sich einig, dass dies nicht ausreichend sein wird, um genügend Fläche für den großen Bücherbus freizuhalten. Um den Halt des Bücherbusses zu ermöglichen, ist es erforderlich eine Sperrmarkierung von mindestens 12 Metern Länge auf dem Fahrbahnbelag anzubringen. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 731 2011 Die Vorlage OF 72/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Zusatzzeichen .Anlieger frei. für den Riederwald

05.10.2011 | Aktualisiert am: 09.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2011, OF 52/11 Betreff: Zusatzzeichen "Anlieger frei" für den Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die drei Zufahrtsstraßen - Johanna-Tesch-Platz, Rümelin- und Schäfflestraße - in den Riederwald mit dem Zusatzzeichen "Anlieger frei" (Zeichen 1020-30) zu versehen, um die Durchfahrtszahlen der "Schleichfahrer" im Feierabendverkehr zu minimieren und die Kinder auf dem neu errichteten Spielplatz vor durchrasenden Autos zu schützen. Begründung: Im Feierabendverkehr wird die Zufahrtsstraße Johanna-Tesch-Platz über Raiffeisen- und Rümelinstraße von einigen Verkehrsteilnehmern gerne als Abkürzung missbraucht, um dem stockenden Verkehr im Erlenbruch zu entgehen. Hierbei rasen viele Verkehrsteilnehmer durch die engen Straßen im Riederwald. Mit der beantragten Maßnahme sollen die Durchfahrtszahlen minimiert und die Kinder, auf dem neu errichteten Spielplatz in der Rümelinstraße, vor durchrasenden Autos geschützt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 24.10.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 439 2011 Die Vorlage OF 52/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Ende der Zeuläckerstraße (Seckbach) als Sackgasse einrichten

02.10.2011 | Aktualisiert am: 09.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2011, OF 57/11 Betreff: Ende der Zeuläckerstraße (Seckbach) als Sackgasse einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Ende der Zeuläckerstraße, vor Einmündung der Gustav-Behringer-Straße, einen schließbaren Pfosten zu installieren. Die bisherige Einbahnstraßenregelung soll somit durch die Einrichtung einer Sackgasse ersetzt werden. Die erforderliche Sackgassen-Beschilderung ist entsprechend vorzunehmen. Begründung: Seit längerer Zeit ist zu beobachten, dass vermehrt Autofahrer verkehrswidrig gegen die Einbahnstraße in die Zeuläckerstraße einfahren. Offenbar handelt es sich hierbei um Schleichverkehr, der von der Straße Am Erlenbruch über die Gustav-Behringer-Straße in die Zeuläckerstraße einfährt. Damit sollen vermutlich der Verkehrsstau und die Lichtsignalanlagen auf der Straße Am Erlenbruch umgangen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 24.10.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 443 2011 Die Vorlage OF 57/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 1 CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP; bei Enthaltung 4 CDU

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Barrierefreier Zugang der Ladenzeile im Riederwald

27.07.2011 | Aktualisiert am: 25.08.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2011, OF 32/11 Betreff: Barrierefreier Zugang der Ladenzeile im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Anfang diesen Jahres wurden die durch den Volks-, Bau- und Sparverein durchgeführten Kernsanierungsmaßnahmen, an der Ladenzeile in der Max-Hirsch-Straße 49-55 im Riederwald, abgeschlossenen. Im Verlauf der Sanierung wurde, nach Vorgaben des Denkmalamtes, der ursprüngliche Bauzustand des Gebäudes wieder hergestellt. Hierbei wurde eine seit vielen Jahren vorhandene Rampe, die durch den früheren Ladeninhaber zwar unrechtmäßig angebracht wurde, aber der Barrierefreiheit der Kunden diente, durch die ursprüngliche Treppe ersetzt. Durch die bis dahin vorhandene Rampe konnten viele behinderte und ältere Menschen aus dem nahegelegenen Altenwohnheim und aus dem Stadtteil Riederwald ohne Hilfe in die Bäckerei. Bedingt durch die bauliche Veränderung ist der Zugang nun für viele Menschen überhaupt nicht oder nur noch mit Hilfe der Ladenbetreiber möglich und stellt damit eine deutliche Verschlechterung der gewohnten Situation dar. Bezüglich dieser Situation fragen wir den Magistrat: 1. Wieso konnte der Volks-, Bau-, und Sparverein sich nicht schon vor der Sanierungsmaßnahme über die Notwendigkeit einer barrierefreien Gestaltung informieren und diese bei der Kernsanierungsmaßnahme mit berücksichtigen? 2. Ist es richtig, dass das Denkmalamt die Bestimmungen des Denkmalschutzes und die Herstellung des ursprünglichen Bauzustandes vor die barrierefreie Gestaltung gesetzt hat und mit welcher Begründung ist das zulässig? 3. Sind momentan bauliche Veränderungen zur Herstellung der Barrierefreiheit durch das Stadtplanungsamt geplant und wie sehen diese Planungen aus? 4. Sollten bauliche Veränderungen geplant sein, möchten wir hierzu gerne wissen, wann die Bauarbeiten geplant sind und wann die barrierefreie Nutzung wieder hergestellt ist? UND 5. Wer ist für die Finanzierung der Umbaumaßnahme zuständig und muss sich der Volks-, Bau- und Sparverein an der Umgestaltungsmaßnahme finanziell beteiligen, weil er den demographischen Wandel und die gesellschaftliche Veränderung bzw. die Situation und den Bedarf im Riederwald bei der Sanierung nicht mit berücksichtigt hat? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 15.08.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 72 2011 Die Vorlage OF 32/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Einhausung der A 661/A 66 bis einschließlich Riederwaldtunnel

17.01.2011 | Aktualisiert am: 01.10.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2011, OA 1267 entstanden aus Vorlage: OF 504/11 vom 18.12.2010 Betreff: Einhausung der A 661/A 66 bis einschließlich Riederwaldtunnel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der Fachhochschule am Nibelungenplatz in Verbindung zu setzen, um im Jahr 2011 im Rahmen eines Wettbewerbs der Studierenden des Fachbereiches Architektur Modelle für die Einhausung der A 661/A 66 zwischen der Seckbacher Landstraße, dem Dreieck Am Erlenbruch und dem Anschluss an den Riederwaldtunnel zu entwickeln. Die drei besten Arbeiten sollen mit einem Preis ausgezeichnet werden. Begründung: Das Stadtplanungsamt der Stadt Frankfurt am Main hat das Büro AS&P-Albert Speer & Partner beauftragt, zu untersuchen, welche Auswirkungen eine Einhausung der A 661 aus städtebaulicher Sicht auf die angrenzenden Stadtteile an der Autobahn hat. In der Studie, die inzwischen vorliegt, wird die Einhausung ausdrücklich empfohlen. Die Aussagen beziehen sich allerdings nur auf das Gebiet zwischen der Friedberger Landstraße und der Seckbacher Landstraße. Da die Lärm- und Abgasbelastung für die Bewohner des daran anschließenden Abschnittes der A 661/A 66 am Bornheimer Hang, in Seckbach und im Riederwald nicht weniger hoch sein wird, soll auch dieses Stück der Autobahn eingehaust werden. Dafür muss man unkonventionelle Wege gehen. Deshalb kann die Fachhochschule der geeignete Partner für diesen Wettbewerb sein. Studentinnen und Studenten sind in ihrer Kreativität unverbraucht und Neuem gegenüber aufgeschlossen. Ein weiterer Vorteil für die Studierenden an der FH besteht darin, dass sich das Objekt des Wettbewerbs in der näheren Umgebung der Fachhochschule befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.05.2011, B 232 Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 97 Bericht des Magistrats vom 02.07.2012, B 306 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 26.01.2011 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.02.2011, TO I, TOP 62 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1267 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) 49. Sitzung des OBR 4 am 15.02.2011, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OA 1267 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 48. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.02.2011, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1267 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 9471, 48. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.02.2011 Aktenzeichen: 61 12

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Verkehrsberuhigung nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels

14.06.2010 | Aktualisiert am: 01.02.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.06.2010, OA 1141 entstanden aus Vorlage: OF 449/11 vom 11.05.2010 Betreff: Verkehrsberuhigung nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mit dem Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen dahin gehend zu verhandeln, dass nach Beendigung der Baumaßnahmen und Fertigstellung des Riederwaldtunnels die Straße Am Erlenbruch und die Wilhelmshöher Straße nur als Erschließungsstraßen für die Stadtteile Riederwald beziehungsweise Seckbach freigegeben werden. Des Weiteren ist durch bauliche Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Straße Am Erlenbruch nicht mehr als Durchgangsstraße für Lkw und als Parkraum für auswärtige Autofahrerinnen und Autofahrer genutzt werden kann. Es ist zu prüfen, ob weitere Stellflächen für Pkws, gegebenenfalls durch Erweiterung des Park-and-ride-Angebots im Parkhaus am Hessen-Center oder durch andere Parkflächen, nach Beendigung der Baumaßnahmen für den Riederwaldtunnel ausgewiesen werden können. Begründung: Ziel der gesamten Baumaßnahme sollte unter anderem sein, dass möglichst viel Individualverkehr bereits an der Stadtgrenze aufgefangen und zum Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr angehalten wird. Auch sollte mit der Neugestaltung der Straße Am Erlenbruch und der erweiterten Grünfläche nicht der Parkdruck auf die Siedlung erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2010, ST 1425 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.06.2010 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.08.2010, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1141 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 8507, 43. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.08.2010 Aktenzeichen: 79 3

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Bäume am Erlenbruch erhalten

12.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 155/11 Betreff: Bäume am Erlenbruch erhalten Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert zu beschließen, dass die Kastanien in der Straße Am Erlenbruch, zwischen der Schäfflestraße und der Lahmeyerstraße, im kommenden Jahr nicht gefällt werden dürfen. Durch die Verschiebung der Rodung des Fechenheimer Waldes gibt es keine Notwendigkeit der Fällung der Kastanien im Winter 2022/2023. Die allgemein erfolgte Erlaubnis an die Autobahn GmbH ist zurückzunehmen. Begründung: Die Kastanien in der Straße Am Erlenbruch gehören zum Stadtteil Riederwald und seiner Identität. Ihre Fällung wird den Stadtteil verändern und sollte unterbleiben, bis es gar nicht mehr anders geht. Durch die Verschiebung der Rodung des Teufelsbruchs kann nun auch die Fällung der Bäume am Erlenbruch verschoben werden. Außerdem sollten in Zeiten des Umdenkens im Verkehrs- und Klimabereichs keine Maßnahmen erfolgen, die dann nicht mehr umkehrbar sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 119 2022 Die Vorlage OF 155/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Aufstellen und Unterhalt von Pollern

16.11.2021 | Aktualisiert am: 04.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 178/11 Betreff: Aufstellen und Unterhalt von Pollern Der Ortsbeirat 11 möge beschließen, folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat zu richten. Der Magistrat wird ersucht folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Poller sind in den vergangenen drei Jahren mutwillig zerstört ("abgeflext") worden? 2. Bei wie vielen abschließbaren Pollern sind die Schlösser durch Klebstoff oder anderweitig unbrauchbar gemacht worden? 3. Welche Kosten sind dem Magistrat durch die Reparatur dieser Poller entstanden? 4. Welche jährliche Budget wird für nötig gehalten, um alle Poller in Frankfurt ordnungsgemäß in Funktion zu halten? Begründung: Am 19. Januar 2022 fand der lange erwartete Ortstermin (drei Jahre Wartezeit) zur Sperrung der Raiffeisenstraße in Höhe des evangelischen Kindergartens statt. Die Sperrung war von allen Fraktionen im Ortsbeirat einstimmig gefordert worden, um auf Wunsch der Anwohner die illegale Durchfahrt gegen die Einbahnstraße zu unterbinden (OM 4104vom 21.01.2019, OM 852 vom 25.10.2021) Die Vertreter des Magistrat erklärten, die Sperrung sei nur mittels abschließbarer Poller zu realisieren. Erfahrungsgemäß würden solche Poller von Unbekannten regelmäßigt zerstört ("abgeflext") oder die Schlößer durch Klebstoff unbrauchbar gemacht. Die Ämter hätten kein Budget, um solche Poller zu reparieren oder zu ersetzen. Deshalb sei die ansonsten von allen Beteiligten gewünschte Sperrung nicht möglich. Dem Ortsbeirat ist schleierhaft, warum eine Metropole wie Frankfurt operativ und finanziell keine Poller unterhalten kann und nur deshalb ansonsten sinnvolle Maßnahme unterbleiben müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 307 2022 Die Vorlage OF 178/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Umfassende Umgestaltung der Raiffeisenstraße

10.10.2021 | Aktualisiert am: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 116/11 Betreff: Umfassende Umgestaltung der Raiffeisenstraße Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, die Raiffeisenstraße umfassend umzugestalten. Dabei sollen folgende Punkte umgesetzt werden: 1. Die Raiffeisenstraße wird in der ganzen Länge zur Fahrradstraße erhoben. 2. Die Durchfahrt der Raiffeisenstraße wird in der Höhe der Hausnummer 69, Einfahrt zum evangelischen Kindergarten, für Kraftfahrzeuge gesperrt. Eine Durchfahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge bleibt dabei gewährleistet, zum Beispiel durch versenkbare Poller. Begründung: Die Raiffeisenstraße verläuft vom Johanna-Tesch-Platz bis zur Lahmeyerstraße parallel zum Erlenbruch und ist damit sowohl für Autofahrer als auch für Radfahrer eine attraktive Umgehung des überlasteten Erlenbruchs. Dabei kommt es immer wieder zum Fahren von Kraftfahrzeugen und Mopeds gegen die Einbahnstraße und zu gravierenden Überschreitungen des Tempolimits. Dies ist gefährlich für die Anwohner und insbesondere für die Kinder der anliegenden Kitas. Der Bereich zwischen des Friedrich-Manz-Weg und der Motzstraße hat sich zudem zum Zentrum des Stadtteils entwickelt. Nach Umgestaltung des Cäcilie-Breckheimer Platzes und des Marie Juchacz Platzes wird dieser Bereich auch von den Kindern aus den drei umliegenden Kindergärten immer stärker genutzt. Eine Neufassung und Etablierung dieses Bereiches wird zur Sicherheit für die spielenden Kinder beitragen und die Belebung des Stadtteils stärken. Die Etablierung der Raiffeisenstraße als Fahrradstraße wird zudem den Fahrradverkehr sicherer und attraktiver machen. Als vor zwei Jahren die Baumassnahmen an der Schäfflestraße stattgefunden haben, war die Durchfahrt der Raiffeisenstraße über Monate hinweg gesperrt, ohne dass dies zu negativen Auswirkungen geführt hat. Eine erneute Sperrung hat nur Vorteile und keine Nachteile. Eine umfassende und weitreichende Planung soll dazu dienen, es der Verwaltung zu erschweren, den Wunsch nach Verkehrsberuhigung erneut einfach wegzuwischen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 116/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); 3 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Falschfahren in der Raiffeisenstraße

20.09.2021 | Aktualisiert am: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2021, OF 115/11 Betreff: Falschfahren in der Raiffeisenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, den angekündigten Ortstermin (12.02.2021, ST 388) endlich anzusetzen und Abhilfe gegen Autofahrer*innen zu schaffen, die gegen die Einbahnstraße und zum Teil mit überhöher Geschwindigkeit den Stau auf dem Erlenbruch zu umgehen versuchen. Begründung: Die Raiffeisenstraße ist in Abschnitte mit unterschiedlicher Richtung als Einbahnstraße aufgeteilt, um zu verhindern, dass Fahrzeuge die Siedlung als Stauumgehung nutzen. Diese Regel wird aber häufig missachtet. Das Problem ist altbekannt (ausführlich dazu OM 6610 vom 21.09.2020):). Als im Sommer 2021 eine Baustelle auf dem Erlenbruch eingerichtet wurde, hat sich das Problem massiv verstärkt: Die Zahl von Autos, die (oft mit überhöhter Geschwindigkeit) gegen die Einbahnstraße in der Raiffeisenstraße fahren, stieg deutlich. Damit zusammenhängend nahmen auch die Beschwerden zu, die im Nachbarschaftsbüro oder bei den Ortsbeiräten eingehen. Wegen Falschfahrens und überhöhter Geschwindigkeit an sich; aber auch wegen der Aggressivität (bis hin zu Beleidigungen und der Androhung von Schlägen), die manche Autofahrende an den Tag legen, wenn man versucht sie auf ihr Fehlverhalten anzusprechen. Mittlerweise fragt man sich: Wie soll es während des 9-jährigen Tunnelbaus ablaufen? Wird die Raiffeisenstraße dann zur illegalen Dauerumgehung für alle Eiligen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 852 2021 Die Vorlage OF 115/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

EASY Bus als Quartiersbus im Riederwald testen

27.08.2021 | Aktualisiert am: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 92/11 Betreff: EASY Bus als Quartiersbus im Riederwald testen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat und die VGF werden gebeten, zu prüfen, ob der autonome EASY Bus im Rahmen des Forschungsprojekts EASY als Quartierbus im Riederwald eingesetzt werden kann. Begründung: Die VGF testet zusammen mit dem RMV seit mehreren Jahren unter dem gleichnamigen Projektnamen den autonomen Kleinbus EASY. EASY (Electric Autonomous Shuttle for You) ist ein Pilotprojekt zur Erprobung autonomer Fahrzeuge und ihrem Nutzen für den öffentlichen Nahverkehr. Mit wechselnden lokalen Partnern untersucht der RMV im gesamten Verbundgebiet, wie und unter welchen Umständen sich autonome Fahrzeuge in den öffentlichen Nahverkehr eingliedern lassen. Die wissenschaftliche Begleitung des Pilotprojektes erfolgt durch die University of Applied Sciences Frankfurt. Ziel des Projektes ist es zu untersuchen, inwiefern autonome Kleinbusse eine intelligente Ergänzung des bestehenden ÖPNV darstellen. Bisher fuhr der Bus unter anderem am Mainkai, in der Stadtbahnzentralwerkstatt und auf dem Klinikgelände der Wiesbadener Helios-Kliniken. Aktuell verkehrt der Bus im Stadtverkehr von Bad Soden-Salmünster. Der Bus wird autonom betrieben, zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und für Notfallbremsungen befindet sich ein Operator an Bord. Ausweislich der Projektunterlagen der VGF (https://www.probefahrt-zukunft.de/RMV-EASY_Broschüre.pdf, S.5) ist ersichtlich, dass für 2022 weitere Testfelder gesucht werden und ein On-Demand-Verkehr untersucht werden soll. Hierfür eignet sich der Riederwald ideal. Der Stadtteil ist verkehrlich durch eine durchgängige Tempo-30-Zone und einen ruhigen Verkehrsfluss geprägt. Der Betrieb des Busses würde insofern keine großen Eingriffe in den allgemeinen innerstädtischen Verkehr bedeuten. Gleichzeitig weist der Riederwald keinen öffentlichen Quartiersverkehr auf. Immer wieder wenden sich Bürger*innen mit der Bitte an uns, auf die Einrichtung eines Quartierbusses zu drängen. So beklagen beispielsweise die Seniorinnen und Senioren der Altenwohnanlage Schulze-Delitzsch-Straße den weiten Fußweg zum einzigen Supermarkt im Stadtteil im Voglersbrunnenweg. Zudem stellt sich der Fußweg vom hinteren Teil des Riederwalds zur U-Bahn-Station Schäfflestraße für viele Seniorinnen und Senioren als zu weit dar. Mit der Einrichtung des EASY Busses könnte einerseits getestet werden, inwiefern der Bus im On-Demand-Betrieb funktioniert und den Projektverantwortlichen die für eine dauerhafte Einrichtung solcher Busse notwendigen Informationen liefern. Andererseits könnte untersucht werden, inwiefern ein solcher Bus als Quartierbus im Stadtteil angenommen wird und ob dieser dauerhaft sinnvoll wäre. Sowohl den wissenschaftlichen Untersuchungen der University of Applied Sciences Frankfurt, wie auch der Presseberichterstattung, ist zu entnehmen, dass die bisherigen Testangebote von der Bevölkerung gut angenommen wurden und ein großes Sicherheitsgefühl bestand. Vor den Hintergrund des immer wieder geäußerten Wunsches nach einem Quartierbus im Riederwald und den bisherigen Erfahrungen ist von einer guten Aufnahme durch die Riederwälder*innen zu rechnen. Weitere Informationen zu dem Bus und seiner bisherigen Verwendung finden sich unter: https://www.probefahrt-zukunft.de https://www.probefahrt-zukunft.de/RMV-EASY_Broschüre.p df Prof. Dr.-Ing. P. Schäfer, Autonom am Mainkai - Nutzerakzeptanz und betriebliche Herausforderungen autonomer Shuttles in Frankfurt am Main, https://www.frankfurt-university.de/fileadmin/standard/Hochschule/Fachbereich_1/ FFin/Neue_Mobilitaet/Veroeffentlichungen/2021/Abschlussbericht_AutonomamMainkai_ Frankfurt_UAS.pdf Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 92/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE, 1 CDU, LINKE., BFF und FDP gegen SPD und 2 CDU (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Zufahrt zum Engelsplatz sicherstellen

25.08.2021 | Aktualisiert am: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2021, OF 91/11 Betreff: Zufahrt zum Engelsplatz sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Zufahrt zum Rondell des Engelsplatzes im Riederwald wurde in den vergangenen Wochen mehrfach so zugeparkt, das die Müll Entsorgung durch die FES nicht mehr vorgenommen werden konnte. Auch für Feuerwehr und Rettungsdiensten wäre die Zufahrt versperrt gewesen. Das Problem entsteht, weil im Zufahrtsbereich zwischen den Häusern Nr.36 und Nr. 37 auf beiden Seiten illegal geparkt wird. Um dies zu verhindern sollten auf mindestens einer Seite Poller angebracht werden, um die Zufahrt zu jedem Zeitpunkt zu ermöglichen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 91/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 839 2021 Die Vorlage OF 91/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Schulwegsicherung Haenischstraße

19.04.2021 | Aktualisiert am: 21.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 4/11 Betreff: Schulwegsicherung Haenischstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten vor dem Fußgängerüberweg über die Haenischstraße in Richtung Norden an der Kreuzung mit der Straße "am Erlenbruch" zusätzlich zur Blinkanlage eine auffällige Markierung (Piktogramm) am Boden zum Schutz der Schulkinder anzubringen und / oder weitere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Begründung: Viele Schulkinder auf dem Schulweg und andere Personen überqueren hier die Fußgängerampel. Der Übergang ist gefährlich, da die Autos beim Abbiegen von der Straße "Am Erlenbruch" unwillkürlich auf eine vermeintlich drohende Gefahr von der Stadtbahn (U4/7) achten und die Fußgänger*innen leicht übersehen. Wer bei Grün die Haenischstraße überquert, ist daher gefährdet. Es wurden dankenswerter Weise bereits Sicherungsmaßnahmen unternommen. Es gibt eine Blinkanlage und Warnschilder "Achtung Kinder". Dennoch sind gefährliche Begegnungen von Fußgänger*innen mit Autos immer wieder zu beobachten. Das Problem ist häufig kommuniziert worden und hinreichend bekannt. Eltern und die Schulleitung der Grundschule "Pestalozzischule" berichten, dass sich viele Eltern nicht trauen, ihre Kinder alleine über diesen Fußgängerüberweg zu schicken. Die Grundschüler werden entweder dauerhaft begleitet oder mit dem Auto gefahren. Dadurch entsteht überflüssiger Verkehr, die Gefährdung nimmt zu. Die Stadt hat auf den geplanten Totalumbau der Kreuzung beim Bau des Riederwaldtunnels hingewiesen. Dieser lässt indes auf sich warten. Die Gefahr für die Schulkinder besteht aber jetzt. Der finanzielle Aufwand dieser Maßnahme kann als gering angesehen werden. Im Zuge einer Sicherungsmaßnahme könnte auch das vorhandene Piktogramm auf der Straße "Am Erlenbruch" aufgefrischt werden. Derzeit fügt es sich wie zur Tarnung unauffällig in die Straßenschäden des Erlenbruchs ein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6 2021 Die Vorlage OF 4/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Ankauf eines Grundstücks in der Rümelinstraße

16.04.2021 | Aktualisiert am: 21.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2021, OF 10/11 Betreff: Ankauf eines Grundstücks in der Rümelinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf einem Grundstück im Riederwald (Ecke Rümelin/ Raiffeisenstraße) wurden sehr günstige Wohnungen entmietet um dort Eigentumswohnungen zu bauen. Jahrelang passierte dort nichts und die erteilte Baugenehmigung ist zwischenzeitlich erloschen. Nun wird das Grundstück im Internet zum Kauf angeboten. Wir bitten den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht die Immobilie, im Rahmen eines Vorverkaufsrechts, oder zum Bodenrichtwert, zu erwerben um dort wieder bezahlbaren Wohnraum entstehen zu lassen. Begründung: Der Bestand von bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt muss erhalten werden. Da der Anbau des Wohnhauses bereits vor Jahren abgerissen wurde, besteht die Möglichkeit zusätzliche Wohnungen zu errichten. Die Fläche eignet sich auch sehr gut für ein gemeinschaftliches oder genossenschaftlichen Wohnprojekt. Da der Investor über viele Jahre nicht im Stande war seine Planungen zu realisieren, sollte der Magistrat die Fläche (zur Hälfte eine offene Baugrube) wieder als Wohnraum nutzbar zu machen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 11 2021 Die Vorlage OF 10/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahnstation „Seck-bach-Atzelberg“ als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost

02.01.2021 | Aktualisiert am: 17.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahnstation "Seck-bach-Atzelberg" als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19; OA 489/19 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die mögliche U-Bahnstation Seckbach-Atzelberg nicht als Endstation, sondern als Zwischenstation, mit der Weiterführung der Stadtbahnstrecke in Richtung Süden (Riederwald, Enkheim), geplant wird. Weiterhin ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029 in den Nahverkehrsplan aufzunehmen und somit die Option eines Abzweigs, in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße, von der Stadtbahnstrecke über Gwinnerstraße bis Bergen-Ost zu untersuchen. Begründung: Begründung: Die Einbindung einer U-Bahnstation Seckbach-Atzelberg in die Streckenführung der U4 als Zwischenstation und nicht als Endstation böte die Möglichkeit, dass jede U4 diese Station anfahren könnte und die Option offengehalten würde, ebenfalls jede U4 in den Riederwald und nach Enkheim, bzw. bis nach Bergen zu führen. Weshalb der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029 nicht in den Nahverkehrsplan aufgenommen wurde, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Mit Umsetzung dieses Beschlusses würde eine dritte Variante der Streckenführung der U-Bahn untersucht werden können. Es würden so die Möglichkeiten zur Findung der attraktivsten Streckenführung um eine Option erweitert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Anregung vom 28.10.2019, OA 489 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 673 2021 Anregung OA 674 2021 Anregung OA 675 2021 Anregung OA 676 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 673, OA 674, OA 675, OA 676 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 798/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 799/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 800/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 801/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Raiffeisenstraße: Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt und weiteren Vertretern am 11.02.2020

22.07.2020 | Aktualisiert am: 30.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2020, OF 755/11 Betreff: Raiffeisenstraße: Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt und weiteren Vertretern am 11.02.2020 Vorgang: OM 4104/19 OBR 11; ST 609/20; Protokoll v. 12.02.2020 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat, Maßnahmen zu ergreifen, um in der Raiffeisenstraße das Fahren gegen die Einbahnstraße zu verhindern. Es kommen verschiedene Möglichkeiten in Frage, die nochmals geprüft werden müssen: - Sperrung der Raiffeisenstraße ab evangelischer Kirche mit Stahlabweisern - Blitzer - Messgeräte - verstärkte Kontrollen - ggf. geänderte Verkehrsführung / Vorschläge gibt es, ob diese realisierbar sind, muss bei einem weiteren Ortstermin mit dem Straßenverkehrsamt besprochen werden - Einbau von Schikanen auf der Raiffeisenstraße / Verengungen wo möglich Begründung: Bei dem benannten Ortstermin wurde (außerhalb des Protokolls) von den Behörden die Ansicht vertreten, dass man in Frankfurt mit einer gewissen Zahl Verkehrsübertretungen rechnen muss und so gesehen im Riederwald paradiesische Zustände herrschen. Eine solche Aussage von verantwortlichen Stellen ist kein gutes Signal. Es wurde auch gesagt, dass Kinder lernen müssen in beide Richtungen zu schauen, das ist zwar richtig, aber in erster Linie müssen AutofahrerInnen lernen sich an die Verkehrsregeln zu halten. Jedenfalls kann diese Argumentation nicht dazu dienen, hier nicht tätig zu werden. Das immer wieder kehrende Argument das es sich hier nicht um einen Unfallschwerpunkt handelt, ist schwer erträglich, denn wenn sich hier jemals ein Unfall ereignet, dann in jedem Fall mit Personenschaden und schlimmen Folgen. Zur Erinnerung, hier wohnen Familien mit kleinen Kindern, es gibt einen Kindergarten und eine Krabbelstube. Auch der Ansicht das konkrete Messungen mit elektronischen Messgeräten verworfen werden, weil keine nennenswerten Zahlen zu erwarten sind, muss widersprochen werden. Dies entspricht nicht den täglichen Erfahrungen der AnwohnerInnen. Es ist gut, dass der Stadtteil mit dem Schutzmann vor Ort einen engagierten und guten Ansprechpartner gewonnen hat, er ist jedoch nicht immer vor Ort und somit kann es sein, dass bei ihm selbst der Eindruck entsteht dass das Fahren gegen die Einbahnstraße selten vorkommt. Wenn es jedoch zum täglichen Erleben gehört, kommt man zu einer anderen Bewertung. Dies zeigt das beigefügte Protokoll, das mit Hilfe von Anwohnern erstellt wurde und natürlich nicht vollständig sein kann, aber es zeigt das das Fahren gegen die Einbahnstraße systematisch geschieht, insbesondere wenn Stau auf dem Erlenbruch herrscht. Den Ordnungsbehörden müssen zudem viele Anzeigen vorliegen, die dies bestätigen. Durch Corona, und die damit verbundenen Einschränkungen, hat es sich zwar deutlich entspannt, aber es ist damit zu rechnen, dass sich die Situation nach Ablauf der Sommerferien wieder auf "Normalmaß" verschlimmern wird. Die AnwohnerInnen sind nicht gewillt, diese ständigen Übertretungen, die mit hoher Rücksichtlosigkeit und Aggressivität verbunden sind, auf Dauer hinzunehmen und werden mit Aktionen das Thema in der Öffentlichkeit weiter thematisieren. Nachfolgend nur einige Fälle: Datum Uhrzeit Kennzeichen Fahrzeugmodell 21.03.2020 17:30 bekannt Kleinwagen silber 09.04.2020 14:30 bekannt Kombi anthrazit 23.04.2020 15:10 bekannt Mercedes schwarz 23.04.2020 16:10 bekannt Kombi 25.04.2020 15:00 bekannt BMW 05.05.2020 12:50 bekannt goldfarbenes Auto 09.05.2020 Dez 35 bekannt BMW SUV weiß 14.05.2020 15:00 ? VW Transporter weiß 14.05.2020 16:55 bekannt ? 14.05.2020 17:10 bekannt ? 17.05.2020 19:00 bekannt schwarzer Smart 22.05.2020 14:40 bekannt weißer Sprinter 22.05.2020 17:42 bekannt BMW 3er Cabrio schwarz 27.05.2020 16:37 bekannt Range Rover grau 28.05.2020 14:33 bekannt BMW schwarz 29.05.2020 17:42 bekannt BMW weiß 02.06.2020 11:20 bekannt schwarzes KFZ 02.06.2020 14:20 bekannt blauer Golf Kombi 02.06.2020 17:30 bekannt VW Caddy grau 02.06.2020 18:00 ? Motorroller 02.06.2020 18:30 ? schwarzer Kleinwagen 03.06.2020 17:15 ? orangener Quad 03.06.2020 18:20 bekannt Mercedes silber 04.06.2020 12:11 bekannt roter Transporter 04.06.2020 16:38 ? 3 er BMW 04.06.2020 16:45 bekannt Porsche 04.06.2020 19:00 bekannt VW Bus T 05.06.2020 10:57 ? Roller 05.06.2020 20:45 bekannt dunkler VW Golf 06.06.2020 16:35 ? VW Polo schwarz 08.06.2020 16:20 ? 3er BMW schwarz 08.06.2020 15:27 ? blauer Kleinwagen 08.06.2020 15:56 ? Mercedes silber 09.06.2020 17:55 ? Roller 10.06.2020 15:52 bekannt schwarzer Ford 10.06.2020 16:00 Gelber Fiat Kleinwagen 10.06.2020 16:20 bekannt VW anthrazit 10.06.2020 16:45 bekannt Renault silber 10.06.2020 18:00 ? Roller 10.06.2020 18:11 ? weißer Transporter 10.06.2020 18:15 bekannt schwarzes KFZ 10.06.2020 19:39 ? schwarzes Motorrad 10.06.2020 20:55 ? Roller 11.06.2020 09:40 bekannt weißes KFZ 12.06.2020 14:45 bekannt Golf silber 12.06.2020 15:57 bekannt weißer Transporter 12.06.2020 16:22 bekannt anthr. KFZ 13.06.2020 15:25 bekannt Motorrad 15.06.2020 14:52 bekannt Audi SUV weiß 15.06.2020 16:00 ? Transporter weiß 15.06.2020 16:51 bekannt Mercedes blau 16.06.2020 11:20 ? BMW SUV grau 16.06.2020 17:04 bekannt blaues KFZ 18.06.2020 11:50 bekannt Transporter der Tafel 18.06.2020 12:25 bekannt Mercedes beige 18.06.2020 12:32 ? Roller 19.06.2020 13:30 bekannt schwarzer Smart 19.06.2020 15:20 bekannt VW Passat blau 19.06.2020 15:30 bekannt Ford silber 19.06.2020 15:56 ? Roller 20.06.2020 10:00 bekannt schwarzer Kleinwagen 23.06.2020 20:15 bekannt weißer Mercedes SUV 29.06.2020 16:42 bekannt Smart gold / gelb 29.06.2020 18:18 bekannt ? Silber 30.06.2020 11:55 bekannt weißer Mercedes Transporter 30.06.2020 14:05 bekannt book-n-drive Auto 30.06.2020 18:31 bekannt book-n-drive Auto 01.07.2020 17:15 bekannt Mercedes weiß 02.07.2020 18:54 bekannt Mercedes siber 02.07.2020 19:03 bekannt SUV weiß 08.07.2020 16:18 bekannt Opel silber 09.07.2020 18:14 bekannt weißer Kombi Zitate von Anwohnern zum Thema: "Die Aussage "Kinder müssen lernen im Straßenverkehr aufzupassen und in beide Richtungen zu schauen" finde ich, ist eine Frechheit. Ich selbst bin schon zwei Mal fast über den "Haufen" gefahren worden - ohne echten Personenschaden wird die Polizei allerdings nicht aktiv." "Mal wieder unverständlich wie hier eine, hoffentlich nie passierende, Tragödie mit einem schweren Unfall in Kauf genommen wird und eigentlich vernünftige Menschen eine Gefahrenlage einfach nicht sehen wollen." "dieser Zustand ist nicht zu akzeptieren. Auch wenn es zurzeit etwas ruhiger ist (Corona) ist dieses Verhalten der Verkehrsteilnehmer die gegen die Fahrtrichtung fahren (brettern) um den Stau am Erlenbruch zu umgehen nicht hinnehmbar, da sie sich und vor allem andere Mensch und Tier in höchste Gefahr bringen. Leider ist das mit nur einer Kontrolle schwer zu belegen da es nach meiner Meinung zwischen ca. 3 und 15 mal am Tag passiert. Wir hatten da auch schon oft Ärger und wurden bedroht wenn man die Personen ansprach." "Ich bräuchte hier wirklich mal Hilfe mit Anzeigenschreiben, vielleicht wird es dann der Stadt zu viel und sie unternehmen etwas." "Ich habe schon mehr als einmal das zuständige Polizeirevier verständigt und auch schon diverse Vergehen angezeigt. Es ist wahr das es auf der Straße leider schnell eskaliert, wenn man die Fahrzeuge anhält und auf das Fehlverhalten aufmerksam macht." "Aber nicht nur die die gegen die Einbahnstraße fahren, sondern eben auch die, die mit hoher Geschwindigkeit zahlreich in die richtige Richtung fahren finde ich bedenklich." "Also meine Beobachtungen sind andere. Es wird regelmäßig gegen die Einbahnstraße gefahren, mehrmals täglich würde ich sogar sagen. Das ist ja nichts Neues. Ich halte eine Aktion für angebracht." "Ich kann fast täglich Autos beobachten, die meist mit mehr als den erlaubten 30 km/h gegen die Einbahnstraße fahren, auch habe ich schon mehrmals Autos dabei beobachtet, die dabei ein Stück auf dem Gehweg gefahren sind, weil sie jemand darin hindern wollten, weiter gegen die Einbahnstraße zu fahren." "Die rasen hier durch, als gibt es kein Morgen." Auch aus der richtigen Richtung fahren die hier oft mit 60-70 km/h, das in einem Wohngebiet mit vielen Kindern, das an der Rümelinstraße Vorfahrt zu achten ist oder Radfahrer hier Vorrang haben wird ebenfalls gnadenlos ignoriert. "Ich habe schon manchen Autofahrer angesprochen, meist wurde mir in einem aggressiven Ton geantwortet und die Fahrer haben sich uneinsichtig gezeigt, diese Situationen haben mich sehr gestresst." "Ich habe zwei Kinder, die auch mal auf die Straße rennen und dabei nicht nach links schauen, weil sie nicht erwarten das auch von links Autos kommen. Aber nicht nur Kinder sind davon betroffen, auch Erwachsene erwarten das nicht." "Zur Entschärfung von lebensgefährlichen Situationen und auch im Sinne eines stressfreieren Lebens ist es erforderlich, dass hier besondere Maßnahmen ergriffen werden." "Neulich ist ein Sprinter mit mindestens 60 Sachen oder mehr über sämtliche Bürgersteige gerast, über die Rümelinstraße drüber, wäre da jemand rausgekommen, der hätte keine Chance gehabt." "Erst kürzlich wurde ein junger Familienvater, der mit seiner Tochter den Zebrastreifen am Kindergarten überqueren wollte, von drei jungen Männern übel beschimpft und bedroht, nachdem diese mit großer Geschwindigkeit aus der falschen Richtung auf den Fußgängerüberweg zurasten und im letzten Moment zum Stehen kamen. Auf Ihr Fehlverhalten angesprochen reagierten sie aggressiv und waren, trotz mehrerer Zeugen des Vorfalls, nicht zur Einsicht bereit. Auch dieser Fall kam zur Anzeige." Der Ortsbeirat bittet aufgrund der Schilderungen von Anwohnerinnen und Anwohnern erneut um einen Ortstermin, der dazu dienen soll in aller Gründlichkeit geeignete Maßnahmen zu erarbeiten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4104 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 609 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 755/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6610 2020 Die Vorlage OF 755/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE. und GRÜNE gegen CDU und 1 BFF (= Ablehnung); 1 BFF und FDP (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Fußwege beleuchten - Angsträume beseitigen

30.01.2020 | Aktualisiert am: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 709/11 Betreff: Fußwege beleuchten - Angsträume beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten kurzfristig dafür Sorge zu tragen, dass der derzeit völlig unbeleuchtete "Heinz-Saalig-Weg", der die Straßen "Am Erlenbruch" mit der Lassalle Straße verbindet ausreichend beleuchtet wird. Des Weiteren ist eine zusätzliche Beleuchtung des Fußweges zwischen "Rümelinstraße" und dem "Engelsplatz" erforderlich, der lediglich durch eine einzige (zurzeit flackernde) Laterne beleuchtet wird. Begründung: Gerade im Winterhalbjahr sind vom Schulkind bis zur Seniorin alle gezwungen, in der Dunkelheit, die Fußweg Verbindungen im Stadtteil Riederwald zu nutzen. Für viele Menschen sind unübersichtliche dunkle Wege Angsträume. Hinzu kommt die Unfallgefahr durch Stolpern und Stürze. Um die Unfallgefahr zu minimieren und das Sicherheitsgefühl zu verstärken sollte schnell gehandelt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5793 2020 Die Vorlage OF 709/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch

17.01.2020 | Aktualisiert am: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 693/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2020 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. In den Bereichen des Tunnelbaus werden die notwendigsten Arbeiten durchgeführt um die Verkehrssicherheit herzustellen. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser werde, werden die AnwohnerInnen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", gleichen Straßen in Kriegsgebieten .Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 87 2020 Die Vorlage OF 693/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch

17.01.2020 | Aktualisiert am: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 684/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 80 2020 Die Vorlage OF 684/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Produktbereich Produktgruppe Kostenfreies WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots

30.12.2019 | Aktualisiert am: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 680/11 Betreff: Produktbereich Produktgruppe Kostenfreies WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel einzustellen um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes 11 ein kostenfreies WLAN-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, Kita-Vorplatz Alt Fechenheim, auf dem Burglehen und am ehemaligen kleinen Einkaufszentrum der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Informationen und Angebote der Kommunen (Informationen für die Stadtteile), des ÖPNV (Verspätungen, Ausfall etc.) werden ausführlich nur noch im Internet bereitgestellt. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenfreien Internetzugangs per WLAN an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. In anderen Stadtteilen Frankfurts übernehmen diese Funktionen oft Stadtteilbüchereien und ähnliche Einrichtungen. Diese sind aber z.B. in Fechenheim nicht existent. Mit Hinweis auf die geringe Kaufkraft im Ortsbezirk 11, die Verteilung öffentlicher Hotspots in Frankfurt (Quelle Internetseite der Stadt Frankfurt / digitales Frankfurt) regen wir deshalb unter dem Gesichtspunkt gleicher Möglichkeiten die Einrichtung öffentlich er Hotspots durch die Stadt Frankfurt an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 77 2020 Die Vorlage OF 680/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE. und GRÜNE gegen CDU und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren!

05.11.2019 | Aktualisiert am: 09.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2019, OF 640/11 Betreff: Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren! Vorgang: OM 4104/19 OBR 11; ST 1391/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach langer und intensiver Diskussion, auch mit den Anwohner*innen, hat der Ortsbeirat 11 am 21.1.2019 gefordert, die Raiffeisenstraße im Riederwald, für die Durchfahrt zu sperren (OM4104). Mit der ST 1391 (vom 29.7.2019) bedauert der Magistrat, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Wir fragen den Magistrat: Zu welchen Beratungsergebnissen ist der Magistrat zwischenzeitlich gekommen und wann wird eine Entscheidung erfolgen? Begründung: Die gefährlichen Situationen durch Falschfahrer haben weiter verschärft. Vor allem im Berufsverkehr fahren Autofahrer entgegen der Einbahnstraße durch die Raiffeisenstraße um den Stau am Erlenbruch zu umgehen. Durch die Vorbereitungsarbeiten "Am Erlenbruch" für den Riederwaldtunnel hat der Schleichverkehr weiter zugenommen. Wenn im Jahre 2020 mit den Baumaßnahmen auf der Wilhelmshöher Straße in Seckbach begonnen wird, wird der Verkehrsdruck im Riederwald weiter zunehmen. Daher besteht zeitnah Handlungsbedarf. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4104 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1391 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 02.12.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1506 2019 Die Vorlage OF 640/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen

28.10.2019 | Aktualisiert am: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2019, OA 489 entstanden aus Vorlage: OF 629/11 vom 14.10.2019 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236, zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens mit der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Tenor beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236, hierzu u. a. Folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Anregung vom 25.01.2021, OA 673 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 489 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 68 Beschluss: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5029, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen

14.10.2019 | Aktualisiert am: 06.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 629/11 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008 zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens sowie der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Antragstext beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236 hierzu u. a. folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 489 2019 Die Vorlage OF 629/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Neugestaltung öffentlicher Grünflächen im Riederwald

27.07.2019 | Aktualisiert am: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2019, OF 594/11 Betreff: Neugestaltung öffentlicher Grünflächen im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Maßnahmen zur Aufwertung der städtischen Grünflächen im Siedlungsgebiet Riederwald zu prüfen und durchzuführen: die Bemühungen der Stadtteil-Initiative zur Bepflanzung des "Rosengärtchen" am Johanna-Tesch-Platz (gegenüber Hausnr. 16) weiter zu unterstützen. Dort ist man bemüht eine insektenfreundliche Naturwiese herzustellen und in Hochbeeten Blühpflanzen zu kultivieren um die natürliche Ökologie zu fördern auf der Grünfläche am "Nußplätzchen" (Straßendreieck Raiffeisenstraße / Roscherstraße) einen oder mehrere Schachspieltische mit Sitzgelegenheiten zu installieren die Aufstellung bzw. Genehmigung weiterer mobiler Hochbeete auf dem zukünftigen "Cäcilie-Breckheimer-Platz" die Grünfläche an der Lassallestraße zwischen Görresstraße und Karl-Marx-Straße soll als Naturgarten mit Bienenwiese eingerichtet werden Die Lücken in den Hecken an der Grünfläche (Punkt 4) sollen durch Nachpflanzung geschlossen werden Begründung: Im Rahmen einer Stadtteilbegehung mit Bürger*innen aus dem Riederwald wurde festgestellt, dass es zwar viele Grünflächen gibt, diese aber durch eine Umgestaltung besser genutzt werden könnten. Gerade im Hinblick auf Klimawandel und Insektensterben ist es wichtig, vorhandene Freiflächen (Wiesen, Parkanlagen) zu nutzen um Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die vorhandenen Bepflanzungen sind zum Teil eher praktisch als naturnah, hier sollte umgedacht werden. Es besteht zudem die Hoffnung das durch diese Maßnahmen die Plätze allgemein besser genutzt werden. Derzeit fühlen sich viele Anwohner durch Gruppen gestört die insbesondere im Rosengärtchen und in der Lasallestraße durch übermäßigen Alkoholgenuss und die damit verbundene Lautstärke auffallen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4937 2019 Die Vorlage OF 594/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Errichtung von Fahrradständern an den U-Bahn-Stationen Schäfflestraße und Johanna-Tesch-Platz

30.05.2019 | Aktualisiert am: 26.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 580/11 Betreff: Errichtung von Fahrradständern an den U-Bahn-Stationen Schäfflestraße und Johanna-Tesch-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, an den U-Bahn-Stationen Schäfflestraße und Johanna-Tesch-Platz für den Zeitraum der U-Bahn-Sperrung in den Sommerferien 2019 zusätzliche (temporäre) Fahrradständer aufzustellen. Begründung: Die wenigen Fahrradständer an den beiden Stationen reichen nicht aus. Gerade ältere AnwohnerInnen fahren mit dem Fahrrad von ihrem Wohnort im hinteren Teil des Riederwalds zur Station, um von dort in die Bahn zu wechseln. Sie sehen sich oft gezwungen, Fahrräder "wild" abzustellen, beispielsweise am Geländer an der Station selbst. Hierbei kommt es zu Beeinträchtigungen des Fußgängerweges. Es bedarf daher einer Abhilfe, um die Kombination aus Fahrrad und ÖPNV attraktiv zu machen. Zusätzlich werden in den Sommerferien 2019 die U-Bahnlinien U7 und U4 nur verkürzt bis zur Schäfflestraße bzw. dem Johanna-Tesch-Platz verkehren. Von dort sollen Busse den Transport Richtung Enkheim übernehmen. Bekanntlich kommt es auf der Straße Am Erlenbruch regelmäßig zu Staus. Es ist zu befürchten, dass die Busse über 30 Minuten bis nach Enkheim benötigen werden. Viele Bergen-Enkheimer werden daher mit dem Fahrrad in den Riederwald fahren und von dort aus mit der Bahn in die Stadt fahren. Die zusätzlichen Fahrradständer an der Schäfflestraße könnten teilweise temporär aufgestellt und bei Beginn des Tunnelbaus an den neuen Ort der Station mitgenommen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 580/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 580/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung B 389/2018 -

19.04.2019 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2019, OF 550/11 Betreff: Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung B 389/2018 - Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten sich erneut mit OA 293 vom 13.08.2019 zu befassen. Der dazu abgegebene Bericht zielt auf die A66 und den Anschluss auf die A661, nicht aber auf die eigentliche Anfrage. Es stellt sich zudem die Frage, ob dem Magistrat bekannt ist, dass es eine Zusage von Hessen Mobil aus dem Kontext des Planfeststellungsverfahrens für den Riederwaldtunnel gibt, die Lärmauswirkungen südlich des Erlenbruchs in die Untersuchungen zum Projekt "A 661" mit einzubeziehen. Begründung: Der Bericht des Magistrats geht am Thema vorbei. Er bezieht sich auf den Lärm aus dem geplanten Tunnelprojekt an der A 66, bzw. der Brücke nahe der U-Bahn Station "Johanna-Tesch-Platz", nicht aber auf den Lärm von der A 661 (Bestand) wegen der zur kurzen Lärmschutzwand und der Knall-Geräusche von der alten Brücke über die Straße, die zur Hessengarage und zur Metro führt ( "Am Riederbruch"). Dieser Lärm ist von dem Tunnelprojekt nur insofern betroffen, als der Verkehr auf der A 661 zunehmen wird. Zudem bezieht sich die Antwort des Magistrats auf den Riegelbau im Theodor-Haubach-Weg direkt an der Autobahn, nicht auf die Häuser entlang der Südseite des Theodor Haubach Wegs, des Johanna-Tesch-Platzes und der Raiffeisenstraße. Nach Aussage von Hessen Mobil sollen im Zuge des Projektes A661 die Lärmschutzberechnungen erweitert werden und den von Süden kommenden Schall der A 661 miterfassen. Hessen Mobil räumt ein, dass die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes - das auf den Tunnel ausgerichtet war - den Schall ausgeblendet hat. Es gibt eine Zusage, die Lärmauswirkungen des Tunnels Riederwald und der A 661 zu erfassen und beide Bereiche in dem Verfahren zur Lärmschutzwand an der A 661, also im A-661-Verfahren, mit abzuarbeiten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4641 2019 Die Vorlage OF 550/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Was wird in der Rümelinstraße 41 gebaut?

18.04.2019 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2019, OF 553/11 Betreff: Was wird in der Rümelinstraße 41 gebaut? Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach jahrelangem Leerstand des Wohn- und Geschäftsgebäudes in der Rümelinstraße 41 im Riederwald wurden in den vergangenen Tagen Baustellenabsperrungen auf der Straße aufgebaut. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Auskunft zu erteilen, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände geplant sind und wann mit dem Baubeginn zu rechnen ist? Begründung: Bevor das Haus vor Jahren entmietet wurde, gab es in dem Gebäudekomplex sehr günstige Mietwohnungen und die Gewerbeflächen wurden von einem Einzelhändler für die Lebensmittelnahversorgung genutzt. Mehrfach berichtete die Presse über den Leerstand und ein Investor kündigte an, dem Ortsbeirat Planungen vorzustellen. Dann geschah wieder jahrelang nichts. Die neuen Baustellenabsperrungen deuten darauf hin, dass nun mit der Sanierung oder dem Umbau begonnen wird. Der Ortsbeirat bittet um Auskunft, was dort geplant ist und welche Baumaßnahmen genehmigt wurden? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1271 2019 Die Vorlage OF 553/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 BFF

Partei: LINKE.

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Initiative Ortsbeirat 11 | PARLIS

Benennung zweier Plätze im Stadtteil Riederwald

25.03.2019 | Aktualisiert am: 03.04.2019

S A C H S T A N D : Initiative vom 25.03.2019, OI 23 entstanden aus Vorlage: OF 524/11 vom 18.02.2019 Betreff: Benennung zweier Plätze im Stadtteil Riederwald Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, im Riederwald den Platz unmittelbar vor der Philippusgemeinde in "Cäcilie-Breckheimer-Platz" sowie die Freifläche an der Ecke Schäfflestraße/Raiffeisenstraße in "Marie-Juchacz-Platz" zu benennen. Die Benennung der Plätze nach den genannten Personen wird durch das Stadtvermessungsamt unterstützt. Anlage Anlage 1 (ca. 112 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 03.04.2019

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Auftragen eines Piktogramms Eingeschränktes Haltverbot Schäfflestraße 29

09.03.2019 | Aktualisiert am: 04.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2019, OF 532/11 Betreff: Auftragen eines Piktogramms Eingeschränktes Haltverbot Schäfflestraße 29 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Schäfflestraße Hausnummer 29 ein Piktogramm Eingeschränktes Haltverbot (Z. 286 der StVO) in der dortigen Liefereinfahrt (tatsächliche Örtlichkeit Auffahrt Raiffeisenstraße vor dem dortigen Kiosk) aufzutragen, um ein Blockieren der Zufahrt zu verhindern. Begründung: Die Örtlichkeit liegt in der Raiffeisenstraße/ Schäfflestraße. Dieser neugestaltete Platz gehört formal allerdings zur Schäfflestraße 29 und wertet den Riederwald in seiner äußeren Erscheinung auf. Die breite Zufahrt wird regelmäßig durch geparkte Fahrzeuge blockiert. Ein Piktogramm Eingeschränktes Haltverbot erinnert Fahrzeugführer, die der StVO nicht sonderlich mächtig sind, an die Freihaltung der Zufahrt zur Anlieferung. Andernfalls muss die Anlieferung des dortigen Gewerbes über ein nicht ordnungsgemäßes Parken auf und gleichzeitiges Blockieren der Fahrbahn geschehen, was in niemandes Interesse liegen kann in Anbetracht der Verkehrssituation im Riederwald. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4453 2019 Die Vorlage OF 532/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., 1 GRÜNE, BFF und FDP; nei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Benennung der Plätze Schäfflestraße (vor dem KIFAZ) und Schäfflestraße/Ecke Raiffeisenstraße (vor der Philippusgemeinde)

18.02.2019 | Aktualisiert am: 04.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2019, OF 524/11 Betreff: Benennung der Plätze Schäfflestraße (vor dem KIFAZ) und Schäfflestraße/Ecke Raiffeisenstraße (vor der Philippusgemeinde) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, die oben benannten Plätze zu benennen und in das Straßenverzeichnis aufzunehmen: Den Platz in der Schäfflestraße (vor dem KIFAZ): Marie Juchacz Platz Den Platz Schäfflestraße / Ecke Raiffeisenstraße (vor der Philippusgemeinde): Cäcilie Breckheimer Platz Begründung: Im Zuge der Neugestaltung der Schäfflestraße wurde durch bauliche Maßnahmen eine höhere Aufenthaltsqualität auf den genannten Plätzen geschaffen. Der neu gestaltete Platz vor der Philippuskirche eignet als zentraler Treffpunkt, der Platz vor dem KIFAZ soll als Veranstaltungsort für diverse Stadtteilfeste dienen. Beide Plätze sollten daher benannt werden. Im Jahr des 100 jährigen Wahlrechts für Frauen sollen die Plätze nach Frauen benannt werden: Marie Juchacz, Gründerin der Arbeiterwohlfahrt, die dieses Jahr ebenfalls ihr 100 jähriges Bestehen feiern wird und Cäcilie Breckheimer die mit ihrer Familie im Riederwald lebte und als im Widerstand politisch aktive Frau und Jüdin ihr Leben in Ausschwitz lassen musste. Ein Stolperstein in der Raiffeisenstraße erinnert an sie. Marie Juchacz: geboren am 15. März 1879 in Landsberg, gestorben am 28. Januar 1956 in Düsseldorf war eine deutsche Politikerin und Sozialreformerin.Sie hatte eine bedeutende Rolle für die Frauenbewegung und die Gleichberechtigung der Frau. Sie arbeitete als Zimmermädchen, Fabrikarbeiterin, Krankenpflegerin und Schneiderin und bekam zwei Kinder. 1908 trat sie in die SPD ein. Nach Einführung des Frauenwahlrechts war sie eine von 37 Frauen die 1919 in die Weimarer Nationalversammlung gewählt wurden. Als gute Versammlungsrednerin hatte sie sich da schon einen Namen gemacht und so war sie die erste Frau die in einem deutschen Parlament das Rednerpult betrat. Ein besonderes Anliegen war ihr die Sozialpolitik, das Lindern von Not und die Hilfe zur Selbsthilfe. Im Dezember 1919 rief sie den "Hauptausschuss für Arbeiterwohlfahrt" ins Leben und übernahm den Vorsitz. Die Hilfsorganisation Arbeiterwohlfahrt organisierte mit vielen ehrenamtlichen Helfern Mittagstische, Nähstuben, Werkstätten zur Selbsthilfe, Ausbildungs-möglichkeiten und Beratungsstellen. Unter ihrer Leitung engagierten sich bis zu 135.000 Ehrenamtliche für Kinder, Jugendliche, Behinderte, Alte und Erwerbslose. 1933 musste Marie Juchacz vor den Nazis fliehen. Auch im Exil, zunächst in Frankreich, dann in New York blieb sie nicht untätig, sie organisierte Mittagstische für MigrantInnen und baute die "Arbeiterwohlfahrt USA" auf, die sich um Opfer des Nationalsozialismus kümmerte. 1949 kehrte sie nach Deutschland zurück und begleitete als Ehrenpräsidentin den Wiederaufbau der AWO. Cäcilie Breckheimer: Cäcilie Beckheimer wurde am 29.01.1895 in Litauen als Tochter einer jüdischen Familie geboren. Nach Frankfurt gekommen, heiratete sie Peter Breckheimer. Die Familie lebte im Riederwald. Sie bekamen einen Sohn. Cäcilie Beckheimer und ihre Familie waren sehr aktive Sozialdemokraten und Sozialisten. Auch nach der Machtergreifung der Nazis 1933 arbeiteten sie in konspirativen Treffen weiterhin politisch. Cäcilie war durch ihre Ehe mit einem "Arier" eine Zeit lang vor den Deportationen geschützt. Im Februar 1943 erhielt sie eine Vorladung ins Hauptquartier der Gestapo und kam ins Polizeigefängnis Klapperfeld. Ihr Sohn verbrachte viele Tage vor dem Frauentrakt um seine Mutter mit dem speziellen Familienpfiff zu kontaktieren. Die Familie Breckheimer kam nie wieder zusammen. Cäcilie Breckheimer wurde nach Ausschwitz verschleppt und ist am 26. Juli 1943 gestorben. Anlage 1 (ca. 112 KB) Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 23 2019 Die Vorlage OF 524/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Benennung zweier Plätze im Stadtteil Riederwald Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, im Riederwald den Platz unmittelbar vor der Philippusgemeinde in "Cäcilie-Breckheimer-Platz" sowie die Freifläche an der Ecke Schäfflestraße/Raiffeisenstraße in "Marie-Juchacz-Platz" zu benennen. Die Benennung der Plätze nach den genannten Personen wird durch das Stadtvermessungsamt unterstützt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren!

01.01.2019 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2019, OF 506/11 Betreff: Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Raiffeisenstraße im Riederwald, in Höhe der evangelischen Kirche und der Stadtsparkasse mit Pollern für die Durchfahrt zu sperren. Im Bereich der dadurch entstehenden Sackgasse zwischen Rümelinstraße und der Zufahrt zum evangelischen Kindergarten wird die Einbahnstraße aufgehoben. Begründung: Seit Jahren gefährden Autos Anwohner*innen und vor allem auch Kinder im Bereich des evangelischen Kindergartens in der Raiffeisenstraße. Durch den Dauerstau "Am Erlenbruch" versuchen tagtäglich Staugeplagte ein paar Meter gut zu machen in dem sie rechtswidrig gegen die Einbahnstraße die Raiffeisenstraße befahren. Um dies schnell zu schaffen, wird regelmäßig mit überhöhter Geschwindigkeit und teils über den Gehweg gefahren, besonders am Ende der Strecke im Bereich des evangelischen Kindergartens. Während der Einweihungsfeier der Schäfflestraße am 18.12. konnten die anwesenden Dezernenten dies selbst hautnah erleben. Da sich die Situation am Erlenbruch durch die Vorbereitungsarbeiten am Riederwaldtunnel weiter verschärfen wird, muss dringend gehandelt werden, bevor ein scherwiegender Unfall geschieht. Das der Verkehrsfluss insgesamt nicht beeinträchtigt wird, wurde während der Baumaßnahmen in der Schäfflestraße deutlich. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Maßnahme bestand, zur Freude der Anwohner*innen über mehrere Monate, ohne das Schwierigkeiten für Feuerwehr, Polizei oder FES aufgetreten sind. Antragsteller: SPD CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4104 2019 Die Vorlage OF 506/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, die Raiffeisenstraße in Höhe der evangelischen Philippusgemeinde, nach dem Friedrich-Manz-Weg (stadteinwärts), mit Pollern für die Durchfahrt zu sperren. Im Bereich der dadurch entstehenden Sackgasse, zwischen Roscher Straße und dem evangelischen Kindergarten, wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Parksituation an der Kreuzung Rümelinstraße/Max-Hirsch-Straße

27.12.2018 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2018, OF 507/11 Betreff: Parksituation an der Kreuzung Rümelinstraße/Max-Hirsch-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Absenkung des Bürgersteiges Ecke Rümelinstraße / Max-Hirsch-Straße in Höhe des Fußweges zum Engelsplatz mit Pollern, Stangen oder anderen geeigneten Maßnahmen vor parkenden Autos zu schützen, um den Fußweg für die Überquerung der Rümelinstraße freizuhalten. Begründung: Vom Engelsplatz führt ein Fußweg zur Rümelinstraße, für die Überquerung der Rümelinstraße - Richtung Max Hirsch Straße wurde der Bordstein hier abgesenkt. Dieser Fußübergang wird jedoch regelmäßig zugeparkt. Insbesondere für Eltern mit Kinderwagen oder Rollstühle gibt es kein Durchkommen und es sind weite Umwege erforderlich bis sich eine Lücke zwischen den dicht parkenden Autos findet, oft besteht erst in Höhe Schulze Delitzsch Straße die Möglichkeit die Straße zu überqueren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4105 2019 Die Vorlage OF 507/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch

18.11.2018 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2018, OF 467/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 467/11 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Haushalt 2019 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots

17.11.2018 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 503/11 Betreff: Haushalt 2019 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Mittel in den Haushalt eingestellt, um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes ein kostenloses WLAN-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, auf dem Kita-Vorplatz Alt-Fechenheim, auf dem Burglehen und am kleinen Einkaufszentrum in der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Informationen und Angebote der Kommunen, des ÖPNVs (Verspätungen, Ausfall etc.) werden ausführlich nur noch im Internet bereitgestellt. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenlosen Internetzugangs per WLAN an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 312 2018 Die Vorlage OF 503/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung des öffentlichen Nahverkehrs Einrichtung eines Quartierbusses/Shuttlebusses im Riederwald

17.11.2018 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 478/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung des öffentlichen Nahverkehrs Einrichtung eines Quartierbusses/Shuttlebusses im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2019 werden ausreichend Mittel zur Einführung eines Quartierbusses / Kleinbusses im Riederwald zur Verfügung gestellt. Die Route und die Fahrzeiten orientieren sich am Bedarf und werden mit dem Ortsbeirat abgestimmt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Zum einen wird sich der Fußweg von der Siedlung Riederwald zur U-Bahn Haltestelle Schäfflestraße enorm verlängern, sobald die Station, wegen dem Autobahnbau, in Richtung Pestalozzischule verlegt wird; zum anderen gibt es auch andere wichtige Ziele die für die Riederwälder Bevölkerung schlecht zu erreichen sind. Dazu zählen z.B. der Supermarkt Kaufland in der Wächtersbacher Straße oder die Märkte in der Victor Slotosch Straße, sowie die nächste erreichbare Station um zur Sparkassenfiliale in Fechenheim zu gelangen. Mit einem Kleinbus kann die Möglichkeit geschaffen werden einzelne Ziele direkt zu erreichen oder zumindest zur nächsten Station befördert zu werden. Im Riederwald gibt es eine große Anzahl Senioren, die auf ein solches Angebot hoffen. Im Stadtteil gibt es kaum noch Angebote um notwendige Besorgungen zu erledigen. Auch könnte der Einsatz eines Busses ein Anreiz sein, das Auto stehen zu lassen. Denkbar sind im Riederwald Haltepunkte in der Harkortstraße, Raiffeisenstraße und Schäfflestraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 290 2018 Die Vorlage OF 478/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung an den Tenor angehängt und um den Halbsatz ". .und eine Anbindung an die U-Bahn-Stationen" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Verlängerung der Lärmschutzwand auf der A 661 Richtung Süden zur Riederwälder Seite

17.11.2018 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 460/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Verlängerung der Lärmschutzwand auf der A 661 Richtung Süden zur Riederwälder Seite Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2019 werden Mittel eingestellt, um die Lärmschutzwand Richtung Süden zu verlängern. Kostenbeteiligungen aus den entsprechenden Töpfen des Bundes und Landes sind einzufordern. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Die Lärmschutzwand an der A661 auf der Riederwälder Seite nach dem Erlenbruch in Richtung Süden ist zu kurz, um den Theodor Haubach Weg und die Raiffeisenstraße bis Höhe Rümelinstraße vor dem Autobahnlärm zu schützen. Vor Allem nachts, bei Westwind und bei Regen ist die Geräuschentwicklung extrem stark. Zusätzlich zum Rollgeräusch verursacht das Überfahren der Verbindungen zwischen den Brückensegmenten jedes Mal ein lautes knallendes Geräusch. Ein ständiger Lärmteppich verhindert, insbesondere im Theodor Haubach Weg, die Nachtruhe. Der Lärm schallt vom Ende der Lärmschutzwand in die Siedlung. Schlafen ist nur bei geschlossenen Fenstern möglich. Die aktuellen Planungen zum RWT und dem Ausbau der A661 sehen hier keine Änderungen vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 273 2018 Die Vorlage OF 460/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich „Am Riederbruch“ und „Am Erlenbruch“

15.11.2018 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 466/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2019 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser werde, werden die Anwohnerinnen und Anwohner seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch" gleicht Straßen in Kriegsgebieten. Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Die in diesem Jahr erfolgte Sanierung in Höhe der U Bahnhaltestelle Schäfflestraße zeigt welche positiven Auswirkungen die geforderte Sanierung haben kann. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 279 2018 Die Vorlage OF 466/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Lärmbelästigung in der Rümelinstraße reduzieren

11.10.2018 | Aktualisiert am: 05.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2018, OF 434/11 Betreff: Lärmbelästigung in der Rümelinstraße reduzieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, das am Eingangstor des Kinderspielplatzes, in der Rümelinstraße im Riederwald ein großes Schild mit der Aufschrift: "Öffnungszeiten von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr Hunde verboten!" (oder einem Text sinngleichen Inhalts) angebracht wird. Die Polizei wird gebeten, im Rahmen der turnusmäßigen Streifenfahrten die Einhaltung zu überprüfen. Begründung: Der für Kleinkinder eingerichtete Spielplatz auf dem Grünstreifen in der Rümelinstraße wird, gerade auch in den Sommermonaten, von Kindern die mit ihren Eltern den gegenüberliegenden Gastronomiebetrieb besuchen, stark frequentiert. Dies führt fast täglich zu Lärmbelästigungen bis Mitternacht. Daher soll die Öffnungszeit auf 21.00 Uhr begrenzt werden. Zusätzlich wird der Spielplatz in letzter Zeit abends zunehmend von Jugendlichen mit ihren Hunden besucht. Dies führt zu unliebsamen Hinterlassenschaften der Vierbeiner. Der Hinweis muss deutlich sichtbar sein, dass Hunde auf dem Kleinkindspielplatz nichts verloren haben. Die Einhaltung dieser Regeln sollte überprüft werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3848 2018 Die Vorlage OF 434/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Verkehrsüberwachung Riederwald - hier Schäfflestraße und Raiffeisenstraße

09.10.2018 | Aktualisiert am: 05.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 433/11 Betreff: Verkehrsüberwachung Riederwald - hier Schäfflestraße und Raiffeisenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den ruhenden Verkehr in der Schäfflestraße zu überwachen, Verstöße zu ahnden und durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass ein ordnungsgemäßer Zustand wiederhergestellt wird und bestehen bleibt. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass in der Raiffeisenstraße in die richtige Fahrtrichtung gefahren wird. Begründung: Überall in Frankfurt besteht Parkplatzmangel. Aufgrund der Baustellen im Riederwald war insbesondere die Parksituation in den letzten Monaten besonders angespannt. Aber auch die teilweise geänderte Verkehrsführung aufgrund dieser Baustellen geht offenbar an die Nerven der dortigen Fahrzeugführer, denen vorgeschriebene Fahrtrichtung ein Fremdwort zu sein scheint. Es kann nicht hinnehmbar sein, wenn Fahrzeugführer ihre Fahrzeuge ordnungswidrig abstellen. Dies ist täglich insbesondere auf (bislang unbegrünten) Flächen zwischen den hiesigen Bäumen zu beobachten. Aber auch der Gehweg muss als Parkplatz herhalten und Fußgänger den falsch geparkten Fahrzeugen weichen. Ohne ein Intervenieren des Magistrats "bürgert" sich das verkehrswidrige Abstellen der Fahrzeuge und das willkürliche Fahren in alle Richtungen, nur nicht in die Vorgeschriebene, ein. Dann braucht man unter anderem auch nicht mehr damit beginnen, die Flächen irgendwann zu begrünen. Das Parken auf den genannten Flächen ist ordnungswidrig, da kein Zeichen 315 vorhanden ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3846 2018 Die Vorlage OF 433/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Fahren gegen die Einbahnstraße im Siedlungsbereich Riederwald

04.10.2018 | Aktualisiert am: 05.11.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2018, OF 431/11 Betreff: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Fahren gegen die Einbahnstraße im Siedlungsbereich Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei einem Ortstermin mit dem Ortsbeirat im Riederwald zu klären welche Maßnahmen ergriffen werden können um in der Siedlung immer wiederkehrende Gefährdungslagen insbesondere für Fußgänger zu entschärfen. Besonders betroffen sind die Max-Hirsch-Straße, die Raiffeisenstraße, die Schäfflestraße sowie die Lahmeyer- und Harkortstraße. Es ist zu prüfen ob beim Land Hessen Fördermittel aus dem Programm zur Verkehrsinfrastrukturförderung beantragt werden können. Begründung: Zwar gilt in der gesamten Siedlung Tempo 30, jedoch kommt es täglich und regelhaft zu Verstößen und Gefährdungen, insbesondere für Fußgänger. Dies liegt zum großen Teil auch an Verkehrsteilnehmern die den Stau auf dem Erlenbruch durch die Siedlung umfahren. In einer kürzlich gestarteten Umfrage wurde dieser Zustand einhellig kritisiert, zudem ist deutlich feststellbar das sich die Vorfälle häufen. Für die AnwohnerInnen ist die Situation nicht mehr hinnehmbar. Alle bereits getroffenen Maßnahmen haben ihr Ziel nicht erreicht. Zwar finden sporadisch Verkehrskontrollen statt, jedoch sind diese nicht ausreichend um für genügend Abschreckung zu sorgen. Im Rahmen einer Begehung soll im Dialog mit den Fachleuten des Magistrats Möglichkeiten erörtert werden, die im Straßenraum zulässig, sinnvoll und realisierbar sind. Unter dem Thema "Sicherheit und Lärmschutz" wird auf der Homepage des Hessischen Amtes für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung darauf verwiesen, das Tempo 30 Zonen meist nicht ausreichen, damit Autofahrer ihr Verhalten anpassen, oft sind auch verkehrsbauliche Maßnahmen erforderlich. Das Land Hessen sagt den Kommunen hierbei Unterstützung aus dem Programm für Verkehrsinfrastrukturförderung zu und verfolgt das Ziel das Fußgänger und Radfahrer ein höheres Gewicht in der Verkehrsplanung bekommen. Wenn hier Fördermittel beantragt werden können, sollte das berücksichtigt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3844 2018 Die Vorlage OF 431/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Lärmschutzwand verlängern

13.08.2018 | Aktualisiert am: 22.07.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.08.2018, OA 293 entstanden aus Vorlage: OF 395/11 vom 06.07.2018 Betreff: Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Lärmschutzwand verlängern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Absprache mit dem Ortsbeirat im Theodor-Haubach-Weg Lärmmessungen durchzuführen. Die Ergebnisse sind zu veröffentlichen. Die Lärmschutzwand auf der A 661 in Richtung Süden zur Riederwälder Seite ist zu kurz, um die Bewohnerinnen und Bewohner vor dem nahen Autobahnlärm zu schützen, eine Verlängerung ist erforderlich. Begründung: Die Lärmschutzwand an der A 661 auf der Riederwälder Seite, nach dem Erlenbruch in Richtung Süden, ist zu kurz, um den Theodor-Haubach-Weg und die Raiffeisenstraße bis Höhe Rümelinstraße vor dem Autobahnlärm zu schützen. Vor allem nachts, bei Westwind und bei Regen ist die Geräuschentwicklung extrem stark. Zusätzlich zum Rollgeräusch verursacht das Überfahren der Verbindungen zwischen den Brückensegmenten jedes Mal ein lautes, knallendes Geräusch. Ein ständiger Lärmteppich verhindert insbesondere im Theodor-Haubach-Weg die Nachtruhe. Der Lärm schallt vom Ende der Lärmschutzwand in die Siedlung. Schlafen ist nur bei geschlossenen Fenstern möglich. Die aktuellen Planungen zum Riederwaldtunnel und dem Ausbau der A 661 sehen hier keine Änderungen vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.12.2018, B 389 Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4641 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.09.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 293 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3112, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.09.2018

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Lärmschutzwand verlängern

06.07.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2018, OF 395/11 Betreff: Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Lärmschutzwand verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Absprache mit dem Ortsbeirat im Theodor Haubach Weg Lärmmessungen durchzuführen. Die Ergebnisse sind zu veröffentlichen. Die Lärmschutzwand auf der A661 in Richtung Süden zur Riederwälder Seite ist zu kurz, um die BewohnerInnen vor dem nahen Autobahnlärm zu schützen, eine Verlängerung ist erforderlich. Begründung: Die Lärmschutzwand an der A661 auf der Riederwälder Seite nach dem Erlenbruch in Richtung Süden ist zu kurz, um den Theodor Haubach Weg und die Raiffeisenstraße bis Höhe Rümelinstraße vor dem Autobahnlärm zu schützen. Vor Allem nachts, bei Westwind und bei Regen ist die Geräuschentwicklung extrem stark. Zusätzlich zum Rollgeräusch verursacht das Überfahren der Verbindungen zwischen den Brückensegmenten jedes Mal ein lautes knallendes Geräusch. Ein ständiger Lärmteppich verhindert, insbesondere im Theodor Haubach Weg, die Nachtruhe. Der Lärm schallt vom Ende der Lärmschutzwand in die Siedlung. Schlafen ist nur bei geschlossenen Fenstern möglich. Die aktuellen Planungen zum RWT und dem Ausbau der A661 sehen hier keine Änderungen vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 293 2018 Die Vorlage OF 395/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern

14.05.2018 | Aktualisiert am: 24.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.05.2018, OA 260 entstanden aus Vorlage: OF 355/11 vom 27.04.2018 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel zu machen (Neubau der Bundesautobahn 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald, Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee); 2. Nachbesserungen zur Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen zu fordern, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, damit die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können; 3. Fahrverbote für die Frankfurter Bürger durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxidwerte im Riederwald gemessen. Diese lagen im Jahresdurchschnitt um 36,5 Prozent über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung, ab 2030 durch das Wohngebiet am Erlenbruch, sollen zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren. Die Schadstoffe in diesem Bereich werden weiter ansteigen, so Hessen Mobil im Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss. Dem Gutachten zugrunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX-Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird, für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung", welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) für sich von zusätzlichen 15 μg/m3, bis der gesetzliche Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei gesonderten Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen sowie erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser gesetzlichen Grenzwerte. Die generellen Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im Jahr 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11 Prozent überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald im Jahr 2030 von einer 50-prozentigen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer entfernten Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) durchgeführt. Für das Gutachten zum Riederwaldtunnel wurde diese bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl diese die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Stickoxide zerfallen auf diese Entfernung. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße sind daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 Kilometer Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar noch mit allgemeinem Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen, aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern sind. Sollte dies nicht geschehen, ist davon auszugehen, das dieses Thema dem Ortsbeirat weiterhin noch lange beschäftigen wird, und es sei auf Folgendes hingewiesen: - Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. - Es ist davon auszugehen, dass es Fahrverbote nur für die Bürger der Stadt Frankfurt und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Weitere Belastungen PM10 und PM2.5: Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zurzeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, deren Ergebnis schon jetzt teilweise starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50 Prozent im Jahre 2030 sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen und Gutachten nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung zur Nachbesserung nach Fertigstellung der Autobahn im Frankfurter Osten. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen des Problems der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen dann zulasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch würden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: 1. Durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und 2. durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und auch keine Umweltzone gelten. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Alle können die Autobahn nutzen und die Luft der Stadt Frankfurt verpesten, so auch alle Lkws und Dieselfahrzeuge aller Klassen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden. Dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern für die Gesundheit aller Bürger der Stadt Frankfurt, so auch für den Frankfurter Osten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1942 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 07.06.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) FRANKFURTER (= Annahme) 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2786, 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 07.06.2018 Aktenzeichen: 79 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern

27.04.2018 | Aktualisiert am: 22.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2018, OF 355/11 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: o Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel. o (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) o Fordert Nachbesserungen zur Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, durch die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können o Fahrverbote für die Frankfurter Bürger sind durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung, ab 2030 durch das Wohngebiet am Erlenbruch, sollen zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren. Die Schadstoffe in diesem Bereich werden weiter ansteigen, so Hessen Mobil im Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss. Dem Gutachten zu Grunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung ) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung," welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) für sich von zusätzlichen 15 μg/m3 bis der gesetzliche Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei gesonderten Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen sowie erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser gesetzlichen Grenzwerte. Die generellen Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, im 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11% überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald in 2030 von einer 50%igen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer entfernten Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom HLNUG -"Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie" durchgeführt. Für das Gutachten zum Riederwaldtunnel wurde diese bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl dies die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Stickoxyde zerfallen auf diese Entfernung. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße sind daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 km Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar, noch mit allgemeinen Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern sind. Sollte dies nicht geschehen ist davon auszugehen, das dieses Thema uns weiterhin noch lange beschäftigen wird und es sei auf folgendes hingewiesen: · Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. · Es ist davon auszugehen, dass es Fahrverbote nur für die Bürger der Stadt Frankfurt und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Weitere Belastungen: PM10 und PM2.5 Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zur Zeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, deren Ergebnis schon jetzt teilweise starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50% im Jahre 2030, sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe, lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen und Gutachten nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung zur Nachbesserung nach Fertigstellung der Autobahn im Frankfurter Osten. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen dem Problem der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen dann zu Lasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch würden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: 1. durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und 2. durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und auch keine Umweltzone gelten. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Alle können die Autobahn nutzen und die Luft der Stadt Frankfurt verpesten, so auch alle LKW's und Dieselfahrzeuge aller Klassen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden. Dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern für die Gesundheit aller Bürger der Stadt Frankfurt, so auch für den Frankfurter Osten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 260 2018 Die Vorlage OF 355/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Kleinbus/Shuttlebus von Riederwald Mitte zur U-Bahn-Station Schäfflestraße einrichten, nachdem die Gleise für den Bau des Riederwaldtunnels verlegt wurden und ggf. weitere Haltepunkte einplanen

23.04.2018 | Aktualisiert am: 22.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2018, OF 357/11 Betreff: Kleinbus/Shuttlebus von Riederwald Mitte zur U-Bahn-Station Schäfflestraße einrichten, nachdem die Gleise für den Bau des Riederwaldtunnels verlegt wurden und ggf. weitere Haltepunkte einplanen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen ob zwischen Riederwald Mitte und U-Bahnstation Schäfflestraße ein Kleinbus / Shuttlebus eingesetzt werden kann um Passagiere zu befördern, sobald die Gleise in Richtung Pestalozzischule verlegt wurden. Es könnte ausreichen die Taktung von 7 bis 19 Uhr zu planen. Denkbar sind Haltepunkte in der Harkortstraße, Raiffeisenstraße / Schäfflestraße und ggf. ein weiterer Halt in der Schäfflestraße / Friedrich List Straße. Ggf. könnten auch weitere Stationen eingeplant werden, die für die Riederwälder Bevölkerung schlecht zu erreichen sind, z.B. den Supermarkt Kaufland auf der Wächtersbacher Straße oder die Märkte in der Victor Slotosch Straße. Die Prüfung sollte zeitnah geschehen, damit die Maßnahme rechtzeitig geplant werden kann. Der Ortsbeirat sollte in die Planung der Haltestellen einbezogen werden. Begründung: Die Haltestelle Schäfflestraße wird sobald die Gleise verlegt wurde, nur mit einem deutlich längeren Fußmarsch zu erreichen sein. Dies stellt insbesondere für Senioren, Gehbehinderte und Familien mit Kleinkindern ein Problem dar. Ein weiteres Problem ist das es nur einen Discounter im Riederwald am Waldrand gibt, dieser ist z.B. von der Seniorenwohnanlage sehr weit entfernt. Nachdem der Rewe im Hessen Center geschlossen hat, wäre es wünschenswert wenn die BürgerInnen noch eine andere Alternative hätten. Der Supermarkt Kaufland und die Märkte in der Victor Slotosch Straße sind jedoch fußläufig zu weit weg und mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur sehr umständlich zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3159 2018 Die Vorlage OF 357/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern

04.03.2018 | Aktualisiert am: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2018, OF 345/11 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: - Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluß zum Riederwaldtunnel. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) Einwendungsfrist: 20.März 2018 - Fordert Nachbesserungen Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, durch die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können und nicht wie geplant weiter ansteigen. - Fahrverbote für die Frankfurter Bürger sind durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung am Erlenbruch sollen ab 2030 zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren so dass die Schadstoffe in diesem Bereich weiter ansteigen werden, so Hessen Mobil im Planfeststellungsbeschluss. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee; Planänderung Tunnel einschließlich
AD Erlenbruch, Obere Ebene und Lärmschutz Unterlage 15.4.2a Lufthygienische Untersuchung - Erläuterungsbericht - ) Dem Gutachten zu Grunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung ) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung," welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) von zusätzlichen 15 μg/m3 bis der Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen und immer wieder erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser Grenzwerte. Die generelle Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11% überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald in 2030 von einer 50%igen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom HLNUG (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie) durchgeführt. Unter anderem wurde für das Gutachten zum Riederwaldtunnel diese eine bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl dies die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße ist durch eine vor langen Jahren geschickt gewählten Position daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 km Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar, noch mit allgemeinen Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern wären. Sollte dies nicht geschehen ist davon auszugehen, das dieses Thema uns weiterhin grundsätzlich lange beschäftigen wird und es sei auf folgendes hingewiesen: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. Aber, es ist davon auszugehen, dass es ein Fahrverbot für die Bürger der Stadt Frankfurt (auch Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Bergen-Enkheim, Seckbach ua.)und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Es ist davon auszugehen, dass es keine andere Möglichkeit geben wird, die Abgaswerte in den Griff zu bekommen. Weitere Belastungen: PM10 und PM2.5 Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zur Zeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, die bereits jetzt starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50% im Jahre 2030, sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe, lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung mehr nach Fertigstellung der Autobahn durch den Riederwald. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen dem Problem der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen zu Lasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch werden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und keine Umweltzone gelten. Alle Nichtbürger der Stadt Frankfurt und dem Umland, so auch alle LKW's, Dieselfahrzeuge aller Klassen, können die Autobahn nutzen und die Luft verpesten. Die Bürger der Stadt Frankfurt und dem nahen Umland dürfen nicht fahren, weil die Fahrt außerhalb der Autobahn beginnt, und außerhalb der Autobahn ein Fahrverbot gilt. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden, dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern ebenfalls für die Arbeiterstadtteile Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Riederwald sowie Seckbach und Bergen-Enkheim. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 345/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch

10.01.2018 | Aktualisiert am: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 311/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 311/11 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich „Am Riederbruch“ und „Am Erlenbruch“

10.01.2018 | Aktualisiert am: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 310/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2018 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser werde, werden die AnwohnerInnen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", gleichen Straßen in Kriegsgebieten .Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 75 2018 Die Vorlage OF 310/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Haushalt 2018 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots

01.01.2018 | Aktualisiert am: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2018, OF 304/11 Betreff: Haushalt 2018 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel einzustellen um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes 11 ein kostenloses WLan-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, Kita-Vorplatz Alt Fechenheim, auf dem Burglehen und am kleinen Einkaufszentrum der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenlosen Internetzugangs per WLan an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 304/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE., BFF und 1 FDP gegen SPD, GRÜNE und 1 FDP (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße kontrollieren und Maßnahmen ergreifen

28.12.2017 | Aktualisiert am: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2017, OF 275/11 Betreff: Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße kontrollieren und Maßnahmen ergreifen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird erneut gebeten, bezugnehmend auf V532 und ST 2219 sowie ST 1071, geeignete Maßnahmen zu treffen um 2018 Rotlichtverstöße an der Kreuzung Erlenbruch / Schäfflestraße zu erfassen. Auch Geschwindigkeitsmessungen sind weiterhin regelmäßig durchzuführen. Die Ergebnisse der Messungen sollen dem Ortsbeirat regelhaft mitgeteilt werden, dies gilt ebenso für die Messergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen 2017. Sollten in 2017 Kontrollen von Rotlichtverstößen stattgefunden haben, so soll dies dem Ortsbeirat ebenso mitgeteilt werden, falls nicht wird um Erklärung gebeten warum es unterblieben ist. Die Geschwindigkeitsmessungen im Jahr 2016, die dem Ortsbeirat nun vorliegen zeigen das es teils zu erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen kommt. Maßnahmen sind erforderlich, da es sich hier um den offiziellen Schulweg für die Grundschulkinder Pestalozzischule handelt. Ein Dialogdisplay mit dem Hinweis auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit und Schulkinder ist hierfür geeignet. Begründung: In ST 1071 wird auf die Anfrage des Ortsbeirates darauf verwiesen das Rotlichtverstöße sporadisch von der Landespolizei gemessen würden und es darüber keine Aufzeichnungen gibt. Der Ortsbeirat hat mehrfach darauf hingewiesen das dieser Fußgängerweg für Schulkinder besonders gefährlich ist, insbesondere Rotlichtverstöße kommen in diesem Bereich häufig vor. Kontrollen und Maßnahmen sind auf dieser Kreuzung besonders wichtig, da es sich um den Schulweg der Grundschüler/-innen handelt und es regelmäßig zu gefährlichen Situationen kommt. Bei der letzten Begehung mit der Schulwegkommission wurde von der Elternschaft und der Schulleitung noch einmal deutlich darauf hingewiesen und konkrete Situationen benannt. Der Ortsbeirat erwartet vom Magistrat das man die berechtigten Sorgen ernst nimmt und Maßnahmen ergreift um eine tatsächliche Verbesserung der Situation zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2632 2018 Die Vorlage OF 275/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen 1 CDU und 1 BFF (= Ablehnung); bei Enthaltung 2 CDU und 1 BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Fußgängerüberweg am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz sicherer gestalten

16.11.2017 | Aktualisiert am: 08.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2017, OF 266/11 Betreff: Fußgängerüberweg am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Stellungnahme des Magistrats (ST1782) in der mitgeteilt wird, dass der Anregung des OBR entsprochen wird, die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Johanna-Tesch-Platz/ Am Erlenbruch zu versetzen. Der Ortsbeirat bittet vor dem Baubeginn der Maßnahme dem Ortsbeirat die Detailplanungen vorzustellen, damit eine möglichst breite Beteiligung der Anwohner*innen stattfinden kann. Desweiteren bitten den Magistrat mitzuteilen, wann mit der Realisierung der neuen Lichtsignalanlage gerechnet werden kann? Begründung: Der Ortsbeirat verfolgt schon seit vielen Jahren das Ziel, die Gefährdungssituation für Fußgänger am Überweg Johanna-Tesch-Platz / Am Erlenbruch zu entschärfen. Bevor diese Maßnahme umgesetzt wird, sollten die Planungen mit den Anwohner*innen besprochen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 04.12.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2492 2017 Die Vorlage OF 266/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11

02.09.2017 | Aktualisiert am: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 240/11 Betreff: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in den Straßen Am Erlenbruch, der Wilhelmshöher Straße, der Wächtersbacher Straße, der Straße Alt Fechenheim, der Baumertstraße, der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße - stark befahrenen Straßen im Ortsbezirk 11, die auch durch viele Wohnungen gekennzeichnet sind - ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Ausgenommen sind Dieselfahrzeuge der Euro 6 Norm oder auf Euro 6 umgerüstete Fahrzeuge, wenn diese nachweislich auch die Euro 6 Norm und ihre Vorgaben einhalten. Begründung: "Rund 38 000 Menschen sind einer Hochrechnung zufolge wegen nicht eingehaltener Abgasgrenzwerte bei Dieselfahrzeugen allein im Jahr 2015 vorzeitig gestorben. 11 400 dieser Todesfälle entfallen auf die EU, wie ein wissenschaftliches Team um Susan Anenberg von der Environmental Health Analytics in Washington berichtet. Die Gesamtzahl vorzeitiger Todesfälle durch Stickoxide aus Dieselabgasen lag demnach für die elf größten Automärkte der Welt bei 107 600" - so die FAZ im Mai 2017. Auch wenn die Zahlen nicht als absolut angesehen werden, sagen selbst Kritiker dieser Zahlen, das vorbelastete und alte Menschen und auch Kinder unter den Folgen der NOX Belastung stark leiden. Lungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die Folge. Da die Autoindustrie kein Interesse zeigt ihre durch Betrug in den Handel gebrachten Diesel-Fahrzeuge effizient auf ihre Kosten nachzurüsten, und eine Belastung älterer Dieselfahrzeuge stattfindet, ist ein Fahrverbot in hoch belasteten Gebieten alternativlos um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 240/11 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Volleinhausung der A 661 von der Friedberger Landstraße über das Autobahnkreuz A 66/A 661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels

21.08.2017 | Aktualisiert am: 04.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.08.2017, OA 183 entstanden aus Vorlage: OF 230/11 vom 02.08.2017 Betreff: Volleinhausung der A 661 von der Friedberger Landstraße über das Autobahnkreuz A 66/A 661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich gegenüber der Landesregierung und der Bundesregierung für die komplette Einhausung der A 661 ab der Friedberger Landstraße über das Autobahnkreuz A 66/A 661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels (Höhe Erlenbruch/Rümelinstraße) einzusetzen. Begründung: In der von der Stadt Frankfurt am Main in Auftrag gegebenen Potenzialstudie durch das Ingenieurbüro Grontmij wurde die Machbarkeit im Oktober 2012 bestätigt. Die Verkehrsprognose 2030, die kürzlich vorgestellt wurde, zeigt, dass im Frankfurter Osten mit 30 Prozent mehr Verkehr gerechnet werden muss. Von einer wirklichen Entlastung des Erlenbruchs und der Wilhelmshöher Straße kann nicht mehr ausgegangen werden. Stadtteile werden durch die Errichtung von Lärmschutzwänden (statt Einhausung) getrennt. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von ihren Vertreterinnen und Vertretern, dass alle Anstrengungen von Stadt, Land und Bund unternommen werden, um sie wirksam vor Lärm und Dreck zu schützen und die erforderlichen finanziellen Mittel für eine Volleinhausung bereitzustellen. Durch die Errichtung eines Autobahnkreuzes mitten in der Stadt sind die Anwohnerinnen und Anwohner über sehr lange Zeit erheblichen Belastungen ausgesetzt. Große, einst zusammenhängende Grünflächen werden unwiederbringlich zerstört, die Lebensqualität in den betroffenen Stadtteilen sinkt deutlich. Die Gesundheit vieler Bürgerinnen und Bürger wird durch die enorme Belastung, insbesondere auch während der langen Bauzeit, absehbar leiden. Die Verbindung der Autobahnen bringt insgesamt noch mehr Verkehr in den Frankfurter Osten. Ob die A 661 genug Kapazität hat, den zusätzlichen Verkehr von der A 66 aufzunehmen, ist zweifelhaft. Vielmehr ist mit Staus in den Hauptverkehrszeiten, bei Unfällen oder bei Großveranstaltungen zu rechnen, die insbesondere den Riederwald zusätzlich belasten, denn der Riederwaldtunnel endet in Höhe der Rümelinstraße. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer werden in solchen Situationen von vornherein auf den Erlenbruch ausweichen. Auch in Bornheim wird es deutlich lauter. Da die Inheidener Straße über dem Autobahnbauwerk liegt, haben Lärmschutzwände dort keinerlei Nutzen. In der Informationsveranstaltung, in der Herr Staatsminister Al-Wazir die aktualisierte Verkehrsprognose vorgestellt hat, erwähnte er, dass die Planung dieser Autobahn nach heutigen Gesichtspunkten keine Chance auf Genehmigung hätte und dass ein wirksamer Schutz nur mit einer kompletten Einhausung möglich sei. Der Kostenaufwand werde aber vom Bund als unverhältnismäßig bewertet. Das ist nicht hinzunehmen, und die Bürgerinnen und Bürger erwarten vom Magistrat einen deutlichen Einsatz für ihre Interessen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 30.08.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 4 am 12.09.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage OA 183 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, CDU und FDP 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.09.2017, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 183 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 14. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.09.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 183 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OA 183 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1850, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017 Aktenzeichen: 61 12

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Volleinhausung der A661 von der Friedberger Landstraße einschließlich Autobahnkreuz A66 / A661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels

02.08.2017 | Aktualisiert am: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2017, OF 230/11 Betreff: Volleinhausung der A661 von der Friedberger Landstraße einschließlich Autobahnkreuz A66 / A661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich gegenüber Land und Bund für die komplette Einhausung für die A661 ab Friedberger Landstraße über das Autobahnkreuz A66 / A661 bis zum Tunnelportal des Riederwaldtunnels (Höhe Erlenbruch / Rümelinstraße, einzusetzen. Begründung: In der von der Stadt Frankfurt in Auftrag gegebenen Potentialstudie durch das Ingenieurbüros Grontmij wurde die Machbarkeit im Oktober 2012 bestätigt. Die Verkehrsprognose 2030 die kürzlich vorgestellt wurde zeigt das im Frankfurter Osten mit 30 % mehr Verkehr gerechnet werden muss. Von einer wirklichen Entlastung des Erlenbruchs und der Wilhelmshöher Straße kann nicht mehr ausgegangen werden. Stadtteile werden durch die Errichtung von Lärmschutzwänden (statt Einhausung) getrennt. Die Bürger/ -innen erwarten von Ihren Vertretern das alle Anstrengungen von Stadt, Land und Bund unternommen werden, um sie wirksam vor Lärm und Dreck zu schützen und die erforderlichen finanziellen Mittel für eine Volleinhausung bereitzustellen. Durch die Errichtung eines Autobahnkreuzes mitten in der Stadt sind die Anwohner über sehr lange Zeit erheblichen Belastungen ausgesetzt. Große, einst zusammenhängende Grünflächen werden unwiederbringlich zerstört, die Lebensqualität in den betroffenen Stadtteilen sinkt deutlich. Die Gesundheit vieler Bürger wird durch die enorme Belastung, insbesondere auch während der langen Bauzeit, absehbar leiden. Die Verbindung der Autobahnen bringt insgesamt noch mehr Verkehr in den Frankfurter Osten. Ob die A661 genug Kapazität hat den zusätzlichen Verkehr von der A66 aufzunehmen ist zweifelhaft, vielmehr ist mit Staus in den Hauptverkehrszeiten, bei Unfällen oder bei Großveranstaltungen zu rechnen, die insbesondere den Riederwald zusätzlich belasten, denn der Riederwaldtunnel endet in Höhe der Rümelinstraße. Viele Autofahrer werden in solchen Situationen von vornherein auf den Erlenbruch ausweichen. Auch in Bornheim wird es deutlich lauter, da die Inheidener Straße über dem Autobahnbauwerk liegt, haben Lärmschutzwände dort keinerlei Nutzen. In der Infoveranstaltung in der Minister Al Wazir die aktualisierte Verkehrsprognose vorgestellt hat, erwähnte er dass die Planung dieser Autobahn nach heutigen Gesichtspunkten keine Chance auf Genehmigung hätte und das ein wirksamer Schutz nur mit einer kompletten Einhausung möglich sei, der Kostenaufwand werde aber vom Bund als unverhältnismäßig bewertet. Das ist nicht hinzunehmen und die Bürger/ -innen erwarten vom Magistrat einen deutlichen Einsatz für Ihre Interessen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 21.08.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 183 2017 Die Vorlage OF 230/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und BFF gegen 1 CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung 3 CDU und FDP

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppen: 16.03 Verkehrsanlagen 16.06 Verkehrseinrichtungen Straßensanierung und Versetzung und Erneuerung der Ampelanlage im Bereich Am Erlenbruch und Johanna-Tesch-Platz

06.03.2017 | Aktualisiert am: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2017, OF 157/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppen: 16.03 Verkehrsanlagen 16.06 Verkehrseinrichtungen Straßensanierung und Versetzung und Erneuerung der Ampelanlage im Bereich Am Erlenbruch und Johanna-Tesch-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für eine neue Ampelanlage und die Versetzung an die nächste Einmündung im Bereich der Straße Am Erlenbruch und Johanna-Tesch-Platz werden in den Haushalt 2017 eingestellt. Im Rahmen des Ampeleinbaus wird die Straße "Am Erlenbruch" auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels tangiert wird. Begründung: Die Anwohner*innen fordern seit Jahren die Ampel an die nächste Einmündung zu versetzen, da es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger am Fußgängerüberweg kommt. Die ungünstige Lage der Ampel führt dazu, dass Autofahrer den Fußgängerüberweg, der weit entfernt an der nächsten Einmündung liegt, gar nicht oder viel zu spät bemerken. Die grüne Fußgängerampel wird fortlaufend überfahren. Nach städtischen Angaben erfolgte auf die Anregung des OBR 11 ein Ablehnung, da die Ampelanlage älterer Bauart sei, für die es keine Ersatzteile mehr gebe. Demzufolge muss die Ampelanlage erneuert werden und verkehrsgerecht an die nächste Einmündung versetzt werden. Maßnahmen auf dem Erlenbruch werden zudem immer wieder mit dem Hinweis auf den Bau des Riederwaldtunnels abgelehnt. Wann der Tunnel fertig gestellt wird, steht in den Sternen. Aber die Gefährdung der Fußgänger im Bereich des Johanna-Tesch-Platzes besteht weiterhin und dem muss entgegengewirkt werden. Im Rahmen dieser Baumaßnahme kann der nicht von den Baumaßnahmen des Riederwald-Tunnels betroffene Teil der Straße "Am Erlenbruch" saniert werden. Antragsteller: LINKE. SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 90 2017 Die Vorlage OF 157/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: LINKE., SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Ständiges Messprogramm Rotlichtverstöße Am Erlenbruch

22.02.2017 | Aktualisiert am: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2017, OF 133/11 Betreff: Ständiges Messprogramm Rotlichtverstöße Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Seit wann und wie lange läuft dieses Messprogramm 2. Wie viele Rotlichtverstöße wurden bisher festgestellt? 3. Welche Konsequenzen hatten die Verstöße? Begründung: Im Anschreiben des Stadtschulamtes vom 18.01.2017 an den Ortsbeirat wurde der vom Ortsbeirat gewünschte Ortstermin, zum Thema Schulwegsicherung auf dem Erlenbruch / Haenischstraße, abgelehnt. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die Kreuzung in das ständige Messprogramm der Stadt Frankfurt aufgenommen wurde um Rotlichtverstöße festzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 374 2017 Die Vorlage OF 133/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Fußgänger „Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz“ endlich schützen

26.01.2017 | Aktualisiert am: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2017, OF 112/11 Betreff: Fußgänger "Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz" endlich schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 11 die chaotische Verkehrssituation im Bereich der Straße "Am Erlenbruch" und des "Johanna-Tesch-Platzes" zu entschärfen. Auf Grund des letzten Antrages gab es wieder Ortstermine und verschiedene Stellungnahmen. Zu konkreten Verbesserungen hat dies leider überhaupt nicht geführt. Vor diesem Hintergrund fordert der Ortsbeirat: 1. Eine Überprüfung bzw. Neuplanung der Verkehrsführung 2. Falls dies zu einer Verbesserung führen kann, deren schnellstmögliche Realisierung. 3. Die Erneuerung der Ampeln durch eine Lichtsignalanlage aktueller Bauart. Bis zur Realisierung dieser Maßnahme muss kurzfristig erfolgen: 1. Die Anbringung eines Schildes, für die stadtauswärts fahrenden Verkehrsteilnehmer, direkt vor der Einmündung des Straßenverkehrs vom Johanna-Tesch-Platz, mit der Aufschrift: "Bei Rückstau Kreuzungsbereich freihalten" 2. Die Anbringung einer Haltelinie unterhalb dieses Schildes. 3. Die Anbringung eines "Blitzers" im Bereich des Fußgängerüberwegs "Am Erlenbruch" um Verkehrsteilnehmer davon abzuhalten den Fußgängerüberweg bei "Rot" zu überfahren. Begründung: Seit Jahren kommt es durch die ungünstige Positionierung der Ampelanlage im Bereich "Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz" zu gefährlichen Situationen. Die stadtauswärts fahrenden motorisierten Verkehrsteilnehmer fahren bei "Grün" in den Kreuzungsbereich ein. Durch den tagtäglichen Stau erreichen sie die Ausfahrt des "Johanna-Tesch-Platzes" und den Fußgängerüberweg erst, wenn der Querungsverkehr sich in der "Grünphase" in Bewegung setzt. Tagtäglich werden Fußgänger lebensgefährlichen Situationen ausgesetzt. Da durch die Verzögerung des Baubeginnes des Riederwaldtunnels die Sanierung der Straße "Am Erlenbruch" auf unbestimmte Zeit verschoben wird, muss dieser Kreuzungsbereich vorrangig entschärft werden. Die mit Schreiben vom 6.1.2017 dem OBR zugegangene Stellungnahme des Straßenverkehrsamts verkennt das Hauptproblem in diesem Bereich. Natürlich werden auch Autofahre behindert, die in den Riederwald einfahren wollen. Dies führt aber nicht zu lebensbedrohlichen Situationen, wie sie sich tagtäglich im Bereich des Fußgängerübergangs abspielen. Um die Sicherheit der Fußgänger zu verbessern muss schnell gehandelt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1223 2017 Die Vorlage OF 112/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gelastraße

24.01.2017 | Aktualisiert am: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2017, OF 114/11 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gelastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Gelastraße verkehrsberuhigende Maßnahmen wie z. B. wechselseitige Fahrbahnverengungen durch Verbreiterung des Gehweges, so dass die Fahrbahnbreite in diesen Bereichen ein Maß von 3,05 m aufweist. Oder mit aufgebrachten Sperrflächen auf der Fahrbahn mit demontierbaren Pollern, zur Ermöglichung der Zufahrten durch Feuerwehr- und FES-Fahrzeuge. Begründung: Die Gelastraße wird von vielen Fahrzeugen zwecks Umfahrung der Staus auf den Straßen Borsigallee und Am Erlenbruch genutzt, oder dient als Schleichweg in Richtung Seckbach-Mitte. Obwohl es sich hier um eine Tempo 30 Zone handelt und der Lastverkehr auf 3,5 Tonnen beschränkt ist, wird seitens vieler LKW- und Busfahrer keine Rücksicht darauf genommen. Laut Anwohnern wird, wenn der Straßenverkehr es zulässt, gerast. Des Weiteren befahren sogar Sattelschlepper die Gelastraße. Es kommt, so die Anwohner, immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger und dem Kfz-Verkehr. Da die angebrachte Beschilderung nicht von allen Verkehrsteilnehmern beachtet wird, eine Kontrolle nur vereinzelt stattfinden kann, ist der beschriebenen Problematik nur mit baulichen Maßnahmen entgegen zu wirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Kauf des Bunkers in der Schäfflestraße

17.11.2016 | Aktualisiert am: 14.12.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2016, OF 96/11 Betreff: Kauf des Bunkers in der Schäfflestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 hat mehrfach gefordert, den Hochbunker in der Schäfflestraße zu kaufen und den Riederwälder Vereinen zur Nutzung zu überlassen. Erfreulicherweise ist der Magistrat diesem Anliegen gefolgt, leider bisher ohne konkretes Ergebnis. In der Stellungnahme des Magistrats (ST 987 vom 25.07.2016) auf die Frage des Ortsbeirats nach dem Stand der Verhandlungen bezüglich des Bunkerankaufs in der Schäfflestraße heißt es: ...Parallel dazu werden die möglichen Ankaufskonditionen für den Hochbunker am Engelsplatz/Schäfflestraße abgestimmt. Sobald diese abschließend geklärt werden konnten, wird der Magistrat eine weitere Magistratsvorlage auf den Weg bringen. Der Erwerb dieses Gebäudes wird zeitlich nach der Umsetzung des Bunkerpakets erfolgen, um eine zeitliche Verzögerung, die mit einer Erweiterung des Pakets verbunden wäre, zu vermeiden.... Pressemeldungen zu Folge wurde der Ankauf des Bunkerpakets mittlerweile abgeschlossen. Daher bittet der Ortsbeirat um Auskunft über den Stand der Kaufverhandlungen für den Bunker in der Schäfflestraße. Begründung: Angesichts geplanter Renovierungsarbeiten benötigen die Vereine Planungssicherheit ob und wann der Kauf des Bunkers zu Stande kommt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 289 2016 Die Vorlage OF 96/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Modernisierung/Optimierung der Straßenbeleuchtung im Stadtteil Riederwald

26.09.2016 | Aktualisiert am: 14.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2016, OF 74/11 Betreff: Modernisierung/Optimierung der Straßenbeleuchtung im Stadtteil Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass insbesondere im Bereich der Straßen Lassallestraße, Friedrich-List-Straße, Raiffeisenstraße und Schäfflestraße die schlechte Beleuchtungssituation (häufig defekt und / oder unzureichende Leuchtstärke) umgehend verbessert wird und die Straßenlaternen modernisiert werden, damit eine ausreichende Beleuchtungssituation in diesen Straßenzügen hergestellt und dauerhaft gewährleistet ist (wie dies z. B. bereits in der Lahmeyer-, Harkort- und Schlettweinstraße der Fall ist). Im Zuge dieser Maßnahme soll die gesamte Straßenbeleuchtung im Stadtteil auf den Prüfstand gestellt und wo nötig ebenfalls optimiert werden. Begründung: Eine ausreichende Straßenbeleuchtung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, aber insbesondere für Radfahrer und Fußgänger. Des Weiteren stellt sie ein wichtiges Kriterium zur Erhöhung der sozialen Sicherheit dar, sogenannte Angsträume durch mangelhafte Beleuchtung werden somit vermieden. Darüber hinaus werden durch den Einsatz einer Straßenbeleuchtung auf dem aktuellen Stand der Technik (Leuchten mit verbesserter Lichtausbeute, energieeffiziente Leuchtmittel, integrierte Steuerungstechnik, verlängerte Wartungsintervalle) erhebliche Einsparpotentiale erschlossen. Damit stellt diese Maßnahme nicht nur einen Beitrag zur mittel- bis langfristigen Entlastung des städtischen Haushalts dar, sondern auch zur Erreichung der europäischen und nationalen Energie- und Klimaschutzziele. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 74/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 74/11 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Autoverkehr in der Max-Hirsch-Straße/Rümelinstraße abbremsen

19.05.2016 | Aktualisiert am: 13.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2016, OF 9/11 Betreff: Autoverkehr in der Max-Hirsch-Straße/Rümelinstraße abbremsen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in der Max-Hirsch-Straße im Riederwald mindestens 3 Bodenschwellen anbringen zu lassen um den Durchgangsverkehr abzubremsen. Eine Bodenschwelle sollte im Bereich Johanna-Tesch-Platz, Max-Hirsch-Straße angebracht werden, zwei weitere im Bereich Max- Hirsch-Straße, Rümelinstraße, auf Höhe des Kinderspielplatzes. Begründung: Der tagtägliche Stau auf der Straße "Am Erlenbruch" bringt immer wieder PKW Fahrer dazu, durch Raserei auf Parallelstraßen ein paar Meter "gut machen" zu wollen. Nachdem der Magistrat dem Vorschlag des Ortsbeirats gefolgt ist und die Durchfahrungsmöglichkeit der Schulze-Delitzsch-Straße unterbrochen hat, hat sich das Problem jetzt in die parallel verlaufende Max-Hirsch-Straße verlagert. Obwohl dort auf beiden Seiten geparkt wird und die Fahrbahnbreite dadurch recht gering ist, beklagen AnwohnerInnen zunehmend Raser, mit auswärtigen Kennzeichen, vor allem während des Berufsverkehrs. Besonders im Bereich des Kinderspielplatzes, der sich auf dem Grünstreifen in der Rümelin Straße befindet, kommt es zu lebensgefährlichen Situationen. Die AnwohnerInnen haben vorgeschlagen durch Kunststoff- Bodenschwellen die Raser zum Abbremsen zu zwingen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 06.06.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 9/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 9/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 9/11 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Markierung des Radweges „Am Erlenbruch“ erneuern

19.05.2016 | Aktualisiert am: 13.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2016, OF 10/11 Betreff: Markierung des Radweges "Am Erlenbruch" erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Fußgänger und Radweg teilen sich den Bürgersteig auf der stadtauswärtsführenden Seite der Straße "Am Erlenbruch" im Riederwald. Im Laufe der Jahre sind die Markierungstreifen auf dem Bürgersteig völlig verblasst. Dadurch kommt es immer wieder zu gegenseitigen Behinderungen von Fußgängern und Radfahrern. Der Magistrat wird gebeten den Markierungstreifen für den gesamten Bereich bis zur Wächtersbacherstraße erneuern zu lassen und zusätzlich Piktogramme am Boden anbringen zu lassen, die den jeweiligen Nutzugsbereich markieren. Begründung: Da die Sanierung der Straße "Am Erlenbruch" auf unbestimmte Zeit verschoben wird, sollten diese Markierungsarbeiten kurzfristig erledigt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 06.06.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 10/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 10/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 10/11 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Fußgänger „Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz“ besser schützen

19.05.2016 | Aktualisiert am: 16.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2016, OF 8/11 Betreff: Fußgänger "Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz" besser schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 11 die chaotische Verkehrssituation im Bereich der Straße "Am Erlenbruch" und des "Johanna-Tesch-Platzes" zu entschärfen. Auf den letzten Antrag des OBR 11 vom 21.11.2015 antwortet der Magistrat in seiner Stellungnahme (ST 528) am 18.03.2016: "Bei der Lichtsignalanlage handelt es sich um eine Anlage älterer Bauart, für die keine Ersatzteile mehr verfügbar sind." Vor diesem Hintergrund fordert der Ortsbeirat: 1. Die Erneuerung der Anlage durch eine Lichtsignalanlage aktueller Bauart. Bis zur Realisierung dieser Maßnahme: 2. Die Anbringung eines Schildes, für die stadtauswärts fahrenden Verkehrsteilnehmer, direkt vor der Einmündung des Straßenverkehrs vom Johanna-Tesch-Platz, mit der Aufschrift: "Bei Rückstau Kreuzungsbereich freihalten" 3. Die Anbringung eines "Blitzers" im Bereich des Fußgängerüberwegs "Am Erlenbruch" um Verkehrsteilnehmer davon abzuhalten den Fußgängerüberweg bei "Rot" zu überfahren. Begründung: Seit Jahren kommt es durch die ungünstige Positionierung der Ampelanlage im Bereich "Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz" zu gefährlichen Situationen. Die stadtauswärts fahrenden motorisierten Verkehrsteilnehmer fahren bei "Grün" in den Kreuzungsbereich ein. Durch den tagtäglichen Stau erreichen sie die Ausfahrt des "Johanna-Tesch-Platzes" und den Fußgängerüberweg erst, wenn der Querungsverkehr sich in der "Grünphase" in Bewegung setzt. Tagtäglich werden Fußgänger lebensgefährlichen Situationen ausgesetzt. Da durch die Verzögerung des Baubeginnes des Riederwaldtunnels die Sanierung der Straße "Am Erlenbruch" auf unbestimmte Zeit verschoben wird, muss dieser Kreuzungsbereich vorrangig entschärft werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 06.06.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 8/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 8/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 8/11 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 11 am 09.01.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 8/11 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Sofortige Sanierung der Straße .Am Erlenbruch.

21.11.2015 | Aktualisiert am: 11.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2015, OF 380/11 Betreff: Sofortige Sanierung der Straße "Am Erlenbruch" Der Ortsbeirat möge beschließen, Seit vielen Jahren werden die lärmgeplagten AnwohnerInnen der Straße "Am Erlenbruch" im Riederwald vertröstet. Eine der schlimmsten Buckelpisten Frankfurts werde im Rahmen des Baus des Riederwald Tunnels saniert und zum Teil verlegt. Durch die Neuplanung des Tunnelprojekts wird sich der Baubeginn des Tunnels mindestens um 2, Experten sprechen auch von 5 Jahren, verzögern. Der Ortsbeirat fordert daher den Magistrat auf: 1. Schnellst möglichst den gesamten Straßenbelag auf der Straße "Am Erlenbruch zu erneuern. 2. Die Lichtsignalanlage im Bereich des Johanna-Tesch-Platzes, wie vom Ortsbeirat mehrfach gefordert, so zu versetzen, dass die Lichtsignalanlage die stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge direkt vor dem Fußgängerübergang stoppt. 3. Mittels technischer Anlagen das bestehende LKW Durchfahrtverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr durchgängig zu überwachen. 4. Überlegungen anzustellen wie das bereits gerodete Baugelände des Tunnels zwischen genutzt werden kann. Begründung: Der Baubeginn des Tunnels rückt in unbestimmbare Ferne. Die AnwohnerInnen wurden lange vertröstet, jetzt muss gehandelt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 11 am 07.12.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4809 2015 Die Vorlage OF 380/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 4 CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 2 CDU (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Luftmessstation im Riederwald

13.06.2015 | Aktualisiert am: 07.07.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2015, OF 334/11 Betreff: Luftmessstation im Riederwald Vorgang: ST 683/15 Der Magistrat der Stadt Frankfurt lehnt in der o.g. Stellungnahme die dauerhafte Einrichtung einer Luftmessstation im Stadtteil Riederwald ab. Als Begründung wird aufgeführt, dass mit bereits durchgeführten Messungen und einem Prognosegutachten die lufthygienische Situation im Riederwald als ausreichend beurteilt wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: Wie sieht der Magistrat die aktuelle lufthygienische Situation für die Straße Am Erlenbruch und den Stadtteil Riederwald? Was sagt das Prognosegutachten über die zukünftige Entwicklung der Luftreinheit für den Stadtteil aus? Welche Maßnahmen hat der Magistrat bereits ergriffen, bzw. will er ergreifen um die Luftreinheit im Stadtteil Riederwald zu verbessern? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 683 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 29.06.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1379 2015 Die Vorlage OF 334/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Luftmessstation im Riederwald - Erlenbruch und Pestalozzischule

23.01.2015 | Aktualisiert am: 20.02.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2015, OF 304/11 Betreff: Luftmessstation im Riederwald - Erlenbruch und Pestalozzischule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, an der Straße "Am Erlenbruch" vor der Seniorenwohnanlage und an der Vatterstraße / Pestalozzischule jeweils eine Messstation für : Schwefeldioxid (SO2), Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffoxide (NOx), Stickstoffmonoxid (NO),Stickstoffdioxid (NO2), Einzelkohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, o-Xylol (BTX), Ozon (O3), Schwefelwasserstoff (H2S), Feinstaub (PM10, Partikeldurchmesser kleiner gleich 10 μm), Feinstaub (PM2,5, Partikeldurchmesser kleiner gleich 2,5 μm), sowie meteorologische Daten Begründung: Anlässlich der Voruntersuchungen zum Bau des Riederwald-Tunnels wurden von Hessen Mobil 2009 und 2013 vor der Seniorenwohnanlage an der Straße am Erlenbruch und in der Vatterstraße Messungen durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass bei beiden Messpunkten die Grenzwerte für NO2 und Feinstaub eindeutig überschritten waren. Stickstoffdioxid (NO2) z.B. greift die Atemwege an und führt zu Gesundheitsschäden. Betroffen sind vor allem Kinder, Jugendliche, ältere Bewohner und gesundheitlich geschwächte Menschen. Die Einwohnerinnen und Einwohner im Riederwald hatten schon länger den Verdacht dass im Bereich der Straße "Am Erlenbruch" die Grenzwerte ständig überschritten werden. Durch die Messungen von Hessen Mobil hat sich dieser Verdacht bestätigt. Deshalb sollten dort entsprechende Messungen langfristig durchgeführt werden, damit die Ergebnisse transparent und belastbar sind und bei der Überschreitung der Grenzwerte entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 09.02.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3853 2015 Die Vorlage OF 304/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Veränderung der Ampelanlage am Johanna-Tesch-Platz

04.10.2014 | Aktualisiert am: 13.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 270/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Veränderung der Ampelanlage am Johanna-Tesch-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aus den vorhandenen Mitteln des Produktbereiches für den Haushalt 2015/2016 werden zum Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger folgende Veränderungen im Bereich des Johanna-Tesch-Platzes vorgenommen: 1. Einrichtung einer stationären Rotlichtüberwachung in Richtung Innenstadt 2. Versetzung der Ampel, die vor der Einfahrt in den Riederwald/Johanna-Tesch-Platz steht, um circa 10 Meter nach Osten, vor die Ausfahrt aus dem Riederwald/Johanna-Tesch-Platz. 3. Am Fußgängerüberweg über die Straße Am Erlenbruch, hinter der Ausfahrt Johanna-Tesch-Platz aus der Siedlung, soll die Fußgängerampel mit einer gelben Blinkanlage ausgestattet werden. Begründung: Es kommt immer häufiger vor, dass Fußgängerinnen und Fußgänger, obwohl sie die Straße Am Erlenbruch bei Grün überqueren wollen, in Gefahr für ihr Leben kommen. Erst vorletzte Woche hat ein Anwohner ein Kind vom Fußgängerüberweg zurückgezogen, weil ein PKW die Ampelregelung nicht beachtet hat. Um schneller in die Innenstadt zu kommen, ignorieren jeden Tag viele Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bewusst die rote Ampelschaltung. Ohne Kontrolle wird sich das nicht ändern! Deshalb ist eine stationäre Rotlichtüberwachung dringend notwendig. Für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aus der Innenstadt in Richtung Osten ist nach der Ampel am Erlenbruch, vor dem Johanna-Tesch-Platz, nicht ersichtlich, dass diese Ampel für zwei Straßeneinmündungen gleichzeitig Gültigkeit hat. Deshalb rücken die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf, ohne zu erkennen, dass die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aus der Siedlung Riederwald Grün, damit Vorfahrt haben und die Straße überqueren dürfen. Das führt oft zu Konflikten zwischen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern. Gleichzeitig ist für die Fußgänger Grün am Überweg über die Straße Am Erlenbruch geschaltet, damit sie die Straße überqueren können. Für die aufrückenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist das nicht sofort erkennbar und führt oft zu gefährlichen Situationen für die Fußgängerinnen und Fußgänger. Durch eine Ampel an dieser Stelle des Johanna-Tesch-Platzes könnten beide Probleme gelöst werden. Die Ausfahrt aus dem Riederwald ist frei und es gäbe keine nachrückenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mehr, die die Fußgängerinnen und Fußgänger behindern. Die gelbe Blinkanlage an der Fußgängerampel würde zusätzlich die abbiegenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aus der Siedlung darauf aufmerksam machen, dass die Fußgängerinnen und Fußgänger Grün haben und die Straße überqueren dürfen. Der Fußgängerüberweg über die Straße Am Erlenbruch wird von vielen Schulkindern genutzt, um zur U-Bahn oder nach Hause zu gehen. Sie verlassen sich darauf, dass sie die Straße bei Grün überqueren können, ohne von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern angefahren zu werden. Wir selbst beobachten jeden Tag, dass sogar Fahrerinnen und Fahrer von Lastkraftwagen die Ampelregelung missachten! Deshalb ist es dringend notwendig, diesen Übergang zu sichern und zu kontrollieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 2 2014 Die Vorlage OF 270/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Bau des Riederwaldtunnels . Lärmschutz und Informationspflicht

02.09.2014 | Aktualisiert am: 22.09.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2014, OF 266/11 Betreff: Bau des Riederwaldtunnels - Lärmschutz und Informationspflicht Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf der Informationsveranstaltung von Hessen Mobil zum Riederwaldtunnel am 2.7.2014 wurde bekannt, dass die Planungsbehörde Hessen Mobil von massiven Grenzwertüberschreitungen beim Lärm und bei den Schadstoffen im Rahmen der Rammarbeiten (bis maximal 270 Arbeitstage) ausgeht. Mit der Pestalozzischule und der Wohnungen Am Erlenbruch und der Vatterstraße (beides ABG-Holding) ist die Stadt Frankfurt Hauptbetroffener der Maßnahmen. Deshalb besteht nun für die Stadt selbst ein akuter Handlungsdruck. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, nachfolgende Maßnahmen zu ergreifen, bzw. nachfolgende Fragen zu beantworten: Der Magistrat soll bei Hessen Mobil auf die Vorlage eines Lärmaktionplanes beim Bau des Riederwaldtunnels drängen. Die Ausschreibung von Lärmschutzmaßnahmen durch Hessen Mobil muss einer VOB-(Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen) gerechten Planung entsprechen. Die möglichen Maßnahmen sind mit der Stadt Frankfurt und dem OBR 11 abzustimmen. Die Riederwälder Bevölkerung ist in die Planungen mit einzubeziehen. Hessen Mobil gab an seiner Infoveranstaltung vom 2.7.2014 im Riederwald bekannt, dass sie bei ihren bis zu 270 Tagen dauernden Rammarbeiten nur einen Grenzwert von 70 dB an den Wohnhäusern der Vatterstraße (60 dB an der Pestalozzischule) einzuhalten Dies verstößt gegen die AVV Baulärm Hessen, die 50 dB für Wohnhäuser und 45 dB für Schulen vorsieht. Der Magistrat wird aufgefordert, dass Hessen Mobil diese festgelegten Grenzwerte einhält und alle Möglichkeiten einer Lärmminderung selber prüft und bewertet und beim Bauträger einfordert. Wegen dem laut Hessen Mobil zu erwartenden extremen Lärm durch Rammungen (inklusive gleich lautes Rausziehen der Spundwände) sind sowohl Schallschutzfenster als auch Belüftungsanlage für die Pestalozzischule zwingend notwendig. Der Magistrat wird aufgefordert bei Hessen Mobil auf eine zügige Umsetzung der Maßnahme zu drängen. Die Arbeiten müssen spätestens in den Sommerferien 2015 vor Beginn der Bauarbeiten abgeschlossen sein. Nahezu alle Wohnungen der ABG in der Vatterstraße, Am Erlenbruch und in der Flintschstraße sind ohne Schallschutzfenster. Was hat die ABG Holding, bzw. der Magistrat der Stadt Frankfurt unternommen um die Bewohner in diesen Häusern vor dem Lärm zu schützen? Für die Seniorenwohnanlage der ABG in der Vatterstraße 48 ist ferner der geringere Grenzwert der von 45 dB während der Arbeiten zu gewährleisten und eine Belüftungsanlage vorzusehen. Wie wird der Schutz der Bevölkerung in der zweiten Wohnreihe und der Seniorenwohnanlage in diesem Bereich gewährleistet? Die Informationspolitik von Hessen Mobil ist auch verbesserungswürdig. Der Magistrat der Stadt Frankfurt soll sich dafür einsetzen, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sowie die Schule und Seniorenanlage zukünftig halbjährlich schriftlich über die geplanten Maßnahmen, den aktuellen Zeitplan, sowie die Belastung durch Lärm (konkret mit Dezibel) und auch mögliche Schadstoffbelastung (NO2 und Feinstaub) informiert werden. Die Stadt Frankfurt solle sich für eine sofortige, taggleiche Veröffentlichung aller gemessenen Lärm- und Schadstoffwerte während der gesamten Bauzeit einsetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3473 2014 Die Vorlage OF 266/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Bau des Riederwaldtunnels

31.05.2014 | Aktualisiert am: 25.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2014, OF 251/11 Betreff: Bau des Riederwaldtunnels Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Antwortschreiben von Wirtschafts- und Verkehrsminister Al-Wazir an die Bürgerinitative BIR(iederwald) vom 31.3.2014 ließ für den Stadtteil sehr wichtigen Fragen in Zusammenhang mit dem Bau des Riederwaldtunnels offen. Deshalb besteht für den Ortsbeirat 11, der BI Riederwald und sechs Einrichtungen im Riederwald (Pestalozzischule, Seniorenwohnanlage Riederwald, Eintracht Frankfurt, FSV Frankfurt, Abenteuerspielplatz Riederwald und evang. Philippusgemeinde) weiterer Klärungsbedarf. Aufgrund des nun bereits eingeleiteten Aushub des Autobahndreiecks Am Erlenbruch fordert der Ortsbeirat im Namen des Stadtteiles dringend konkrete Lösungsvorschläge/Antworten auf folgende Probleme: Die Proberammungen Ende 2013/Anfang 2014 entlang des Erlenbruchs sorgten für massive Grenzwertüberschreitungen beim Lärm sowohl für die Pestalozzischule als auch für die Anwohner entlang der Vatterstraße und der Straße am Erlenbruch. Warum wurden die Proberammungen trotz deutlicher Grenzwertüberschreitungen fortgesetzt, obwohl diese von Bürgern, der BI(Riederwald) und dem Ortsbeirat 11 frühzeitig bemängelt wurden, u.a. gegenüber Hessen Mobil, und die Einstellung gefordert wurde? Warum wurden diese extrem lauten Verfahren gewählt und warum z.B. nicht die hydraulische Presse? Warum kam es nicht zu den von dem von Hessen Mobil im Vorfeld versprochen Schutz bei den Proberammungen? Wohnhäuser direkt neben den Rammorten waren komplett ungeschützt. Wie kam es zum Einsatz des völlig untauglichen Flieslärmschutzes an der Pestalozzischule, der für den relevanten Frequenzbereich nicht ausgelegt ist? Gab es keine Berechnungen/Überlegungen im Vorfeld, welcher Lärmschutz bei den gewählten Verfahren notwendig sind ? In der Bauphase muss daher folgender Informationsversorgung sichergestellt sein: Die begleitenden Lärm- und Schadstoffmessungen bei der Schule und bei den Wohnblöcken inklusive Seniorenwohnanlage Riederwald müssen zeitgleich online im Internet verfügbar sein (wie beim Flughafen), dass bei Überschreitungen sofort gehandelt werden kann (im Rahmen bisheriger mit dem Bau in Zusammenhang stehender Messungen wurden auch Schadstoffmessungen bei Stickstoffdioxid und Feinstaub festgestellt). Wir bitten den Magistrat dies beim Land Hessen einzufordern. Land und Stadt müssen einen Baustopp bei Überschreitungen sicherstellen - es ist ein Maßnahmenkatalog für diesen Fall erforderlich. Wohin können sich die Bürger/Einrichtungen/Gremien wenden? ( Hintergrund: Hessen Mobil setzte die hydraulische die Schlagramme ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen weiter ein. Dabei gab es Beschwerden betroffener Anwohner und des Ortsbeirates 11) Wieso wurde der Eilantrag des Ortsbeirates 11 mit der Forderung eines sofortigen Baustopps nach den Grenzüberschreitungen der Proberammungen nicht gefolgt und die Maßnahmen trotzdem fortgesetzt ? Wie wird in Zukunft vorab sichergestellt, dass die Grünzüge nicht beschädigt werden? Gibt es eine schriftlich fixierte Liste mit Anforderungen an die Baufirmen und Kontrollen, oder wird weiterhin erst im Nachhinein auf Beschwerden reagiert? Die Baumaßnahmen sind auf 7 Jahre veranschlagt und es darf unter keinen Umständen länger werden! Aufgrund der komplizierten Ausgangslage zB mit Grundwasser und zwei Großprojekten - Autobahndreieck und Riederwaldtunnel, hat der Magistrat die Pläne von Hessen Mobil bezüglich der zeitlichen Länge der Baumaßnahmen überprüft? Wie findet derzeit die Prüfung der Planungen statt und wie kann diese verbessert werden? Es muss auch vor weiteren Ausschreibungen, u.a. des Autobahndreiecks, ein detaillierter Bauablaufplan der Öffentlichkeit vorgelegt werden, die es erlaubt weitere Mängel bereits im Vorfeld anzugehen. Herr Staatsminister Al-Wazir schreibt der BIR Ende März 2014, dass der Bauablaufplan noch nicht fertiggestellt ist. Bitten veröffentlichen Sie den aktuellen Stand. Wir fordern den Magistrat und Hessen Mobil auf für die Pestalozzischule (Lage direkt an der Baustelle und der verlegten U-Bahn und der verlegten Straße Am Erlenbruch, und danach am Tunnelportal) bereits für die Bauphase Schallschutzfenster und eine Belüftungsanlage sicher zu stellen. Oder kann die Schule auf andere Weise vor dem Lärm geschützt werden? Die Schlafzimmer der Mietsblöcke in der Vatterstraße (Wohnheim, die der ABG Holding und damit der Stadt Frankfurt gehört) grenzten bisher an eine Grünanlage. In der 7 jährigen Bauphase werden die U-Bahngleise und ein Teil der viel befahrenen Straße am Erlenbruch quasi unter den Schlafzimmerfenstern verlaufen (dh es muss davon ausgegangen werden, dass die gesetzlich festgelegten Lärmobergrenzen in der Nacht nicht eingehalten werden können). Auch hier wird die sofortige Zusage von Lärmschutzfenstern inklusive Belüftungsanalage benötigt. Kümmert sich die Stadt Frankfurt/die ABG darum, dies bei Hessen Mobil einzufordern bzw. in Eigenregie umzusetzen? Unbefriedigend ist, dass das Problem der Signalsteuerung für den Schulweg in der Bauphase (Synchronisierung der Schaltung für U-Bahn und Straße Am Erlenbruch zur Sicherheit der Schüler notwendig) zwar gesehen wird, dass aber weiter keine Lösung vorliegt. Bis wann liegt ein Ergebnis vor? Da der Bau voranschreitet, sollte diese noch dieses Jahr gefunden werden. Bitte Zeitpunkt benennen. Im kommenden Winter sollen die hundertjährigen Kastanienbäume auf dem Erlenbruch gefällt werden. Dies muss verhindert werden, da Herr Staatsminister Al-Wazir der BIR schreibt, dass gerade für den Bereich Riederwald die neue Planfestellung und die Verhandlung der Klagen Berücksichtigung finden. Deshalb muss diese den Stadtteil prägende Baumreihe so lange wie möglich erhalten bleiben. Werden die Baumfällung im kommenden Winter ausgesetzt (und wenn möglich auch in den darauffolgenden Jahren)? Die Verkehrsprognose 2025 muss sofort auf Schwachstellen untersucht werden; insbesondere die teils mangelnde Aktualität von Ausgangsdaten muss kritisch hinterfragt werden. Mehrfach wird Bezug auf Zahlen aus den Jahren 2002 und 2003 genommen, u.a. die Einwohnerzahl der Stadt Frankfurt soll sinken! Was bedeutet die Korrektur dieser und anderer Annahmen für die Emissionswerte im Bereich Riederwald, Fechenheim Nord und Seckbach? Hier ist eine Überprüfung auf Konsistenz erforderlich: Engpassanalyse für die A66/A661 rund um den Riederwaldtunnel/Autobahndreieck Am Erlenbruch, die das Land Hessen Ende 2014 für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet hat, und der im Sommer 2013 von Hessen Mobil vorgestellten Verkehrsprognose 2025 - Grundlage der Lärm- und Schadstoffprognose im Riederwald, Fechenheim Nord und Seckbach. (Die Engpassanalyse für den Bereich rund um die Ausfahrt Friedberger Landstraße vorbei am neuen AD Am Erlenbruch bis Offenbach (A661) beinhaltet eine Erhöhung der Fahrspuren von 4 auf 6. Genauso Engpassanalyse für den Bereich zwischen Friedberger Landstraße - über AD Am Erlenbruch und Riederwaldtunnel - bis AK Hanau (A66) mit Ausbau von 6 auf 8 Spuren). Liegen diesem weiträumigen Autobahnausbau andere Verkehrszahlen zugrunde, als jene, die in der Verkehrsprognose 2025 für den Lärm- und Schadstoffschutz im Riederwald verwendet wurden? Wenn ja, welche Verkehrswerte, welcher LKW-Anteil (Riederwaldtunnel/A661) wurde zugrunde gelegt? Wenn ja, wie kann es zur Verwendung unterschiedlicher Zahlen bei ein und derselben Autobahn kommen? Welche Lärm- und Schadstoffbelastung in den Stadtteilen Riederwald, Fechenheim und Seckbach resultiert aus den Verkehrszahlen aus der Engpassanalyse und dem geplanten Autobahnausbau? (Bitte Darstellung entsprechend jener bei der Verkehrsprognose 2025) Bitte um Übersendung aller Dokumente an den Ortsbeirat zu dieser Engpassanalyse inklusive der Dokumente zur verwendeten Verkehrsprognose als Kopie. Bisher wurde davon ausgegangen, dass auf dem Erlenbruch der Verkehr um Zweidrittel abnimmt. Wie Herr Staatsminister Al-Wazir selbst einräumt, ist dies gar nicht sicher und hängt auch von den Vorgaben der Stadt Frankfurt ab. Das Verkehrsdezernat der Stadt Frankfurt erklärte der BI Riederwald wiederum, dass sie die Vorgaben des Landes Hessens übernimmt. Welche Werte ergeben sich für Lärm- und Schadstoffe im Riederwald, sollte der Verkehr auf dem Erlenbruch nur um 1/3 bzw. um nur die Hälfte zurückgehen? Thema Luftschadstoffe nach Tunneleröffnungen: Wie auch das Schreiben von Staatsminister Al-Wazir an die BIR verdeutlicht, ist die Situation in Hinblick auf die zu erwartende Schadstoffsituation als kritisch einzuschätzen. Wie sieht das Konzept für eine Nachrüstung des Riederwaldtunnels mit Schadstofffiltern aus? Wo sind die dafür nötigen Hohlräume und welche Herstellertypen kämen in Frage? Wieviel Zeit muss zur Nachrüstung mit Schadstofffiltern gerechnet werden und können bereits jetzt Vorarbeiten geleistet werden, die das Nachrüsten später beschleunigen (und wohl auch verbilligen)? Wieso wird bereits jetzt der Bau angegangen, obwohl die Klagen ruhend gestellt sind und die Anliegen der Kläger bisher weitestgehend unberücksichtigt sind? Es wird hier eine offene Baustelle geschaffen, ohne dass die Durchführung des Autobahnbaus sichergestellt ist. Wie wird mit den Klagen im weiteren Verlauf umgegangen? Müssen die Riederwälder eine offene Baustelle mitten im Stadtteil befürchten? Die Beantwortung der Fragen durch den Magistrat und Hessen Mobil soll schriftlich erfolgen, aber auch im Rahmen einer weiteren Bürgeranhörung den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Niederwald vorgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3234 2014 Die Vorlage OF 251/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, aufgrund des bereits eingeleiteten Aushubs des Autobahndreiecks Am Erlenbruch dringend konkrete Lösungsvorschläge und Antworten auf folgende Probleme zu geben und diese in einer Informationsveranstaltung den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen:" Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE.; bei Enthaltung CDU

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Verkehrsberuhigung in der Schulze-Delitzsch-Straße im Riederwald

27.05.2014 | Aktualisiert am: 25.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2014, OF 252/11 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Schulze-Delitzsch-Straße im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die wegen einer Baustelle veränderte und derzeitig geltende Verkehrsführung in der Schulze-Delitzsch-Straße im Riederwald beizubehalten. Der erste Teil der Straße (ab Johanna-Tesch-Platz) soll für den stadtauswärtsfahrenden Verkehr als Einbahnstraße gesperrt werden. Die Zufahrt für diesen Teil der Straße erfolgt über die Rodbertusstraße. Ab der Rodbertusstraße bleibt die Einbahnstraßenregelung in der Schulze Delitzsch-Straße unverändert bestehen. Begründung: In den letzten Jahren versuchen zunehmend Autofahrerinnen und Autofahrer, vor allem bei Staus auf dem "Erlenbruch", stadtauswärts ein paar Meter gut zumachen, in dem sie auf die parallel verlaufende Schulze-Delitzsch-Straße ausweichen. Dies führt dazu, dass die lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner am Erlenbruch dann von zwei Seiten Verkehrslärm ausgesetzt werden. Die Raserei gefährdet auch zunehmend Bewohnerrinnen und Bewohner der Senioren Wohnanlage, die sich am östlichen Ende der Schulze-Delitzsch-Straße befindet. Zurzeit ist dieser Schleichweg durch Kanalarbeiten versperrt und der Durchgangsverkehr ist damit zum Erliegen gekommen. Anwohnerinnen und Anwohner haben sich an den Ortsbeirat mit der Bitte gewandt, die derzeitige Verkehrsführung beizubehalten. Antragsteller: CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3235 2014 Die Vorlage OF 252/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 4 | PARLIS

Baulärm am AD Erlenbruch, A66 und A661

25.03.2014 | Aktualisiert am: 20.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2014, OF 378/4 Betreff: Baulärm am AD Erlenbruch, A66 und A661 der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten Auskunft darüber zu erteilen ob aufgrund seiner eigenen Nachforschungen und Erkenntnissen die Lärmwerte nach AVV-Baulärm beim Bau des AD Erlenbruch im Bereich der Charles-Hallgarten-Schule und der am Hang darüber liegenden Wohnhäuser eingehalten werden. Begründung: Laut Aussage eines Bauleiters vor Ort, der von einem Mitglied der ortsansässigen Bürger*inneninitiative befragt wurde, käme ". . die Ramme [. .] voraussichtlich erst Ende des Monats zum Einsatz." Gemeint ist der Monat März. Zwei weitere Zitate dokumentieren die aus Sicht des Ortsbeirates begründete Befürchtung, dass die Lärmgrenzwerte nicht eingehalten werden könnten: "Von den Proberammungen ist bekannt, dass der größte Lärm beim Ansetzen der 15 m langen Bohlen entsteht. Dies ist darin begründet, dass die langen Stahlbohlen durch die Vibrationsramme wie Klangsaiten angeregt werden. Dadurch verstärkt sich der Lärm bei den langen Bohlen; bei kürzeren ist er etwas weniger. Der Lärm erhöht sich aber auch mit der Vibrationsfrequenz. Sobald der Untergrund fester wird, wird die Schlagzahl erhöht. Im Erlenbruch war zu sehen, dass einige herausgezogene Bohlen im unteren Bereich stark verbeult waren. Der Lärm wird leider nicht nur in Bornheim, sondern auch Am Erlenbruch in den Hochhäusern zu hören sein. Eine Sichtkontrolle ergab, dass die langen Bohlen den Autobahndamm der A661 beim Rammen überragen werden. Der Damm hat so nur für die niedrigeren Wohnhäuser Am Erlenbruch eine Schalldämmwirkung. Ich weiß jetzt noch nicht, ob man eine mobile LSW stellen wird. Ich würde vorschlagen, dass die betroffenen OBR 4 und 11 deshalb die Stadt auffordern, dass diese von HM die Einhaltung des vorgeschriebenen Lärmschutzes für die Bürger gemäß AVV-Baulärm fordert und auch überwacht. Anderenfalls müssten ortsansässige Bürger oder der BUND oder die BVN einen Baustopp im Eilverfahren beim VG erzwingen. Da die Fließrichtung des Grundwassers hier parallel zur A661 ist, könnten hier auch Bohrpfahlwände oder Schlitzwände zum Einsatz kommen, die in der Herstellung leiser sind als eingerammte Spundwandbohlen. Die OBR sollten von der Stadt und von HM auch Aufklärung darüber verlangen, warum, welche Verfahren zum Verbau der Baugrube und zur Einhaltung der AVV-Baulärm vorgesehen sind, welche Lärmberechnungen erstellt und welche leiseren Alternativen untersucht wurden und wie die Einhaltung und Kontrolle der Lärmgrenzwerte nach AVV-Baulärm gewährleistet werden soll." und "Derzeit entstehen nämlich nach jedem Bohrgang, beim Abschlagen des Bohrgutes vom Bohrer, laute Schlaggeräusche. Falls diese gemäß AVV-Baulärm zu laut wären, müssten dafür alternative Lösungen gefordert werden (Wasserstrahlen oder Abstreifer)." Die Dringlichkeit des Antrages ergibt sich aus der Nähe des zu erwartenden Einsatzes der Rammen ". . Ende März . ." und der Osterferien, in der keine Ortsbeiratssitzungen oder Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung angesetzt sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 4 am 13.05.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3145 2014 Die Vorlage OF 378/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Geeignete Lärmschutzmaßnahmen auch während der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels

28.10.2013 | Aktualisiert am: 04.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2013, OF 217/11 Betreff: Geeignete Lärmschutzmaßnahmen auch während der Bauarbeiten des Riederwaldtunnels Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Hessen-Mobil aufzufordern, - die Proberammarbeiten umgehend und solange einzustellen, bis ein adäquater Lärmschutz gewährleistet werden kann, - zukünftige Rammarbeiten ausschließlich in den Schulferien durchzuführen, - sich um geeignete Lärmschutzmaßnahmen während und nach den Bauarbeiten des Riederwaldtunnels zu kümmern. Begründung: Am Freitag, dem 18.10.2013 wurde Am Erlenbruch mit den sogenannten Proberammungen begonnen, die den später folgenden Tunnelbau testen und vorbereiten. Hierzu wurden 10 Meter lange Stahlbohlen als Spundwände mit einer Vibrationsramme im Boden versenkt. Da das verwendete Blech nicht sehr biegsam ist, mussten für die Pfähle entsprechende Löcher vorgebohrt werden. Neben der hydraulischen Ramme und der Bohrmaschine wurden Bagger und Planierraupen eingesetzt. Es zeigte sich, dass die Maschinen sehr laut sind. Bei unseren täglichen Besuchen der Baustelle war nur eine mobile Leichtbauwand als Schutzschirm für die Schule vorhanden. An den Häusern der Vatterstraße fehlt hingegen jede Art von Schallschutzmaßnahme! Von den Tunnelplanern war dazu auf der Homepage von Hessen Mobil zu lesen: "Um die Beeinträchtigungen für Anwohner und die nahe gelegene Pestalozzischule so gering wie möglich zu halten, setzt Hessen Mobil Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Lärm- und Staubschutzwände ein [. .]. Das Schutzkonzept wurde zuvor dem Frankfurter Ortsbeirat 11(Fechenheim, Riederwald, Seckbach) und der Schulleitung der Pestalozzischule erläutert. Parallel zu den Arbeiten werden Messungen durchgeführt, um die Lärm- und Erschütterungsentwicklung aufzuzeichnen und auszuwerten." [1] Technische Angaben zu den Messungen der Bürgerinitiative Riederwald: Gemessen wurde am Freitag, dem 18.10.2013 um 17 Uhr bei trockenem Wetter in der Vatterstraße 48 und an der Schule. Als Messgerät wurde ein DIN-Lautstärkemesser gem. DIN 5045, der im Fast-Modus mit A-Filterung und Maxwerterfassung über jeweils 5 Sekunden den Schall misst verwendet und bewertet. Zur Bestimmung des Beurteilungspegels ist dann gemäß AVV-Baulärm bei Wohngebieten ist ein Abzug von 5 dB(A) zu machen, wenn die tägliche Betriebsdauer der Baumaschine > 2,5 Std beträgt. Für die Schule gilt das jedoch nicht (AVV-Baulärm = Allgem. Verwaltungsvorschrift vom 19.08.1970). An der Schule und am Wohngebäude wurde immer in 0,5 Meter Abstand vor dem Fenster gemessen. Messwerte am Freitag, dem 18.10.2013, 17 Uhr (nur Einsatz der Bagger und Bohrmaschine): Pestalozzischule (mit LSW): Bohrmaschine mit Dieselmotor: 67 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 45 dB(A) Vatterstraße 48: Bagger mit Dieselmotor: 65-5 = 60 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 50 dB(A) Am Erlenbruch 98 nur Straßenverkehr: 55 DB(A) bei ROT (Stillstand) 65 dB(A) bei GRÜN (freie Fahrt) zulässig gem. 16. BImSchV: 59 dB(A) Messwerte am Dienstag dem 22.10.2013 um 16 Uhr (Einsatz der hydraulischen Vibrationsramme): Pestalozzischule (mit LSW): Vibrationsramme: 70 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 45 dB(A) Vatterstraße 48: Vibrationsramme: 93-5 = 88 dB(A) zulässig gem. AVV-Baulärm: 50 dB(A) Die Beurteilungspegel liegen somit jenseits des Zumutbaren! Nach dem Einsatz der Vibrationsramme ist nun der Test mit der Schlagramme geplant. Diese soll die bis zu 24 Meter langen Stahlbohlen in den Boden rammen. Das Schlaggeräusch wird dann um ein Vielfaches lauter als das der Vibrationsramme sein. Der Lärm und die Erschütterungen werden noch in 2 Kilometer Entfernung zu bemerken sein. Der Umstand, dass die Tunnelplaner für die Vatterstraße und den Erlenbruch bisher keinen Lärmschutz planen, lässt uns befürchten, dass man die Schmerzgrenze der Bürger testen will. Die Anwohner werden vergrault und möglicherweise ausquartiert, die städtische Wohnungsgesellschaft ABG mit ihren Wohnungen in der Vatterstraße und Am Erlenbruch muss mit Mietminderungen rechnen, was ein finanzieller Schaden zu Lasten der Bürger Frankfurts bedeutet! Wir fordern geeignete Lärmschutzmaßnahmen auch während der Bauarbeiten: Der Lärmschirm muss vor alle Häuser. Er darf keine Öffnungen haben und muss aus einer massiven, mobilen Wandkonstruktion mit schallabsorbierender Vorsatzschale hergestellt werden. Die Bürgerinnen und Bürger des Riederwaldes erwarten ernst genommen zu werden! Wenn Lärmschutz angekündigt wird, muss uns dieser auch etwas bringen! Dies gilt auch für die Bauphase, die mit sieben Jahren den Riederwälderinnen und Riederwäldern auch bei den besten Schutzmaßnahmen an unsere Grenzen bringen wird - solche schlechten Feldversuche bringen uns rein gar nichts! Aber auch für die Zeit nach der Tunneleröffnung liegt vieles im Argen: Es werden den Bürgerinnen und Bürgern Lärmschutzwände und Flüsterasphalt als "Hightech" verkauft. Es muss endlich Schluss sein mit den verbalen Klimmzügen bei der Vermarktung des Minimalen und das Land Hessen muss den Probleme bei der Lärm- und Schadstoffbelastung für den Riederwald, die es im Übrigen selbst wahrnimmt, mit weit sinnvolleren Konzepten begegnen! Schluss mit dem Anwohnerschutz aus dem "1-Euro-Shop"!!! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2579 2013 Die Vorlage OF 217/11 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Haushalt 2014 Produktbereich: Produktgruppe: Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots

22.09.2013 | Aktualisiert am: 08.10.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2013, OF 212/11 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: Produktgruppe: Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel einzustellen um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes 11 ein kostenloses WLan-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, Kita-Vorplatz Alt Fechenheim, auf dem Burglehen und am kleinen Einkaufszentrum der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenlosen Internetzugangs per WLan an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 30.09.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 262 2013 Die Vorlage OF 212/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Wohnbebauung im Riederwald

02.09.2013 | Aktualisiert am: 13.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2013, OA 420 entstanden aus Vorlage: OF 189/11 vom 19.08.2013 Betreff: Wohnbebauung im Riederwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, ob eine Wohnbebauung, unter Beibehaltung der bestehenden Parkplätze östlich der Harkortstraße, möglich ist. Begründung: Bei dem erklärten Bedarf an Wohnflächen muss man auch an bestehende Flächen denken, die zurzeit noch minder genutzt sind. Die Fläche östlich der Harkortstraße, von der Raiffeisenstraße bis zur Iselinstraße, würde sich für eine Wohnbebauung eignen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.12.2013, B 582 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 11.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 420 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.10.2013, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 420 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3803, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.10.2013 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Erstellung und Veröffentlichung des Nutzungskonzeptes für die Straße Am Erlenbruch für die Zeit nach Inbetriebnahme des Riederwaldtunnels und Berücksichtigung der verschiedenen Szenarien beim Schadstoff- und Lärmschutz

28.05.2013 | Aktualisiert am: 26.06.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2013, OF 181/11 Betreff: Erstellung und Veröffentlichung des Nutzungskonzeptes für die Straße Am Erlenbruch für die Zeit nach Inbetriebnahme des Riederwaldtunnels und Berücksichtigung der verschiedenen Szenarien beim Schadstoff- und Lärmschutz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aufgrund der zentralen Bedeutung für die Schadstoff- und Lärmbelastung des Riederwalds ausgehend von den Autobahnen A66/A661 und der Straße Am Erlenbruch ihr Nutzungskonzept für die Straße Am Erlenbruch noch vor Baubeginn des Autobahndreiecks und des Riederwaldtunnels vorzulegen. Dabei sollten auch eventuell später noch mögliche Änderungen an den Nutzungskonzepten, die zu mehr Verkehr führen können, bereits jetzt benannt und berücksichtigt werden. Aus diesem Grund sollten die nun zur Planung anstehenden Schutzmaßnahmen in Hinblick auf Schadstoffe und Lärm auch die Szenarien einer Verkehrsreduzierung um nur ein Drittel, bzw. ein Viertel abdecken. Ferner sollte die bisher von Hessen Mobil getroffenen Annahmen (wie u.a. innerstädtische Verkehrsrückverlagerung von anderen Straßen auf den Erlenbruch, Zubringerfunktion des Erlenbruchs für Verkehr von der Autobahn in die Innenstadt), die zusammen mit den Verkehrsmessungen zu einer Reduzierung des Verkehrs um die Hälfte in der bisherigen Prognose führen, auf Plausibilität und Belastbarkeit überprüft und offengelegt werden. Begründung: Herr Staatsminister Rentsch schreibt an die BI Riederwald am 10.Mai 2013: "Die bisherigen Verkehrsuntersuchungen zeigen auf, dass durch die Bündelung von Durchgangsverkehren auf dem neuen Teilabschnitt der A66 Tunnel Riederwald eine Verkehrsentlastung um ca. 50 % auf den bisher betroffenen Straßen in diesem Bereich erreicht werden kann. Dadurch verringern sich in diesem Bereich auch die Immissionen aus Lärm und Abgasen. Konkrete Angaben zur Entlastungswirkung können jedoch erst getroffen werden, wenn ein entsprechendes Konzept der Stadt Frankfurt am Main zur Nutzung der in ihrer Baulast liegenden betroffenen Straßen, insbesondere der Straße Am Erlenbruch (Kreisstraße 870) vorliegt." Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2271 2013 Die Vorlage OF 181/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 4 CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP; bei Enthaltung 1 CDU

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Einschätzung zur Immissionssituation um das zukünftige Westportal des Riederwaldtunnels - aktuell, in der Bauphase und nach Eröffnung des Tunnels

28.05.2013 | Aktualisiert am: 26.06.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2013, OF 182/11 Betreff: Einschätzung zur Immissionssituation um das zukünftige Westportal des Riederwaldtunnels - aktuell, in der Bauphase und nach Eröffnung des Tunnels Bereits jetzt kommt im Bereich der Straße Am Erlenbruch, laut repräsentativen Messungen von Hessen Mobil aus den Jahren 2009/2010 zu Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid und Feinstaub. In der langjährigen Bauphase wird es zu einem weiteren Anstieg bei diesen Werten kommen. Auch nach der Tunnelöffnung wird die Schadstoffsituation durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als kritisch eingeschätzt. Die Lärmbelastung wird ebenfalls höher ausfallen als ursprünglich berechnet. Zu den Lärmbelastungen während der Bauzeit wurden auch noch keine Aussagen getroffen. Aus diesem Grund fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie schätzt die Stadt Frankfurt die aktuelle und zukünftige Schadstoffkonzentration in dem o.g. Bereich ein? 2. Wie sind sehen die aktuell möglichen gesundheitlichen Folgen für die Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenwohnanlage und der anderen Gebäude Am Erlenbruch, wie auch für die Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher an der Pestalozzischule sowie dien den Besucherinnen und Besuchern auf den zahlreichen, angrenzenden Sportstätten aus und wie sind diese einzuschätzen? (In Hinblick auf die aktuelle Belastungssituation sollten dabei insbesondere die von Hessen Mobil im Rahmen der Vorbereitungsmaßnahmen zum Riederwaldtunnel repräsentativ im Sommer und Winter der Jahre 2009 und 2010 gemessenen Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid und Feinstaub berücksichtigt werden (dazu auch Schreiben von Herrn Staatsminister Rentsch an die Bürgerinitiative Riederwald von Ende März 2013 "[. .] derzeit eine Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid im Bereich der Straße Am Erlenbruch nicht ausgeschlossen ist, [. .]. Dies gilt auch für Feinstaub."). Falls erforderlich sollten umgehend weitere Messungen vorgenommen werden (siehe auch OF 174) und bei Bedarf sofortige Maßnahmen zur Senkung der Schadstoffbelastung für die Riederwälder ergriffen werden.) 3. Welche zusätzlichen Belastungen in Hinblick auf die Schadstoffe und den Lärm werden die mind. 7 Jahre andauernden Baumaßnahmen für das Autobahndreieck Am Erlenbruch und den Riederwaldtunnel mit sich bringen? 4. Mit welcher aggregierten Schadstoff- und Lärmbelästigung müssen die in Punkt 2 genannten Bevölkerungsgruppen in der Bauphase rechnen (bitte auch um den Ausweis der Spitzenwerte und der durchschnittlichen Belastungen) und wie ist diese für die Gesundheit der Betroffenen einzuschätzen? 5. Welche Effekte werden die bereits durch den OBR 11 geforderten Schutzmaßnahmen für die Bauphase (OF 174, OF 178) zeigen? Sind evtl. noch weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in diesem langen Zeitraum zu ergreifen? 6. Wie schätzt die Stadt Frankfurt die Schadstoffsituation nach Tunnelöffnung ein? 7. Wie ist die Aussage: "Doch selbst bei nachweislicher Überschreitung von Immissionsgrenzwerten, wird es schwierig werden, hier Abhilfe zu schaffen", vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Brief an Umweltdezernat der Stadt Ffm, 22.11.12) zu verstehen? 8. Welches Gesundheitsrisiko wird hier zu Lasten der Riederwälder Bevölkerung eingegangen, insbesondere welches Ausmaß können die Grenzwertüberschreitungen erreichen (bitte auch um die Ergebnisse im kritischsten Szenario)? 9. Wie lange werden die genannten Bevölkerungsgruppen nach Tunneleröffnung einer evtl. erhöhten Schadstoffbelastung ausgesetzt sein und wie sehen dann die möglichen Schutzkonzepte aus? Bitte beziffern Sie den Zeitraum bis zur Schaffung möglicher Abhilfemaßnahmen (insbesondere mit Benennung der Zeiträume für die notwendigen Schritte: a) Beantragung der Immissionsmessstation und Genehmigung durch das Land, b) Errichtung der Immissionsmessstation, c) Anzahl der Jahre der Messung, bis Schadstoffüberschreitungen "ausreichend" dokumentiert werden können, d) Planung von erweiterten Schutzmaßnahmen, e) Realisierung erweiterter Schutzmaßnahmen). 10. Ergibt sich vor diesem kritischen Hintergrund bereits jetzt im Rahmen der aktuell laufenden Planungen der Schutzmaßnahmen akuter Handlungsbedarf in Hinblick auf eine sofortige Berücksichtigung von erweiterten Schutzmaßnahmen beim Autobahnbau rund um den Riederwald? 11. Bereits nach den Planungen von Hessen Mobil von 2011 werden nach Autobahneröffnung knapp 400 Wohnungen im Riederwald nicht aktiv vor Lärm geschützt, d.h. beim Öffnen der Fenster und im Freien sind die Bewohner Verkehrslärm ausgesetzt. Die der Stadt Frankfurt vorliegenden Studien von RegioConsult aus den Jahren 2011 und 2012 gehen von weit höheren Grenzwertüberschreitungen beim Lärm insbesondere rund um das Westportal des Riederwaldtunnels aus. Wie stark sind die Riederwälder Wohnungen, die Seniorenwohnanlage Riederwald, die Pestalozzischule und die Sportgelände (Eintracht und FSV) sowie der Wald Riederwald tatsächlich betroffen? Wie werden die Kritikpunkte dieser Studien in Neuberechnungen zum Beispiel im Rahmen der Verkehrsprognose 2025 berücksichtigt? Die Stadt Frankfurt solle vor diesen Hintergrund darauf hinwirken, dass der aktive Lärmschutz deutlich ausgeweitet wird und die Pestalozzischule auf alle Fälle vollständig aktiv geschützt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 758 2013 Die Vorlage OF 182/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff wie folgt geändert wird "Einschätzung zur Immissionssituation an den zukünftigen Portalen des Riederwaldtunnels - aktuell, in der Bauphase und nach der Eröffnung des Tunnels". Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße .Am Erlenbruch. für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind

13.05.2013 | Aktualisiert am: 15.05.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2013, OF 178/11 Betreff: Ausreichender Schutz vor Lärm und Schadstoffen während der Proberammarbeiten, die von Hessen Mobil in der Straße "Am Erlenbruch" für den geplanten Riederwaldtunnel vorgesehen sind Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dringend bei der Hessischen Landesregierung auf folgende Punkte Einfluss zu nehmen: - Die Bürgerinnen und Bürger, die in der Straße "Am Erlenbruch" und in deren Nähe wohnen sowie arbeiten, in der Pestalozzischule unterrichten, lernen und im Kindergarten betreut werden, müssen während der von Hessen Mobil geplanten Proberammarbeiten ausreichend gegen die gesundheitsschädlichen und störenden Einwirkungen von den Baumaschinen geschützt werden. - Da die Gebäude dort keinen passiven Schallschutz haben und die Rammen extrem laut sind, ist während der Proberammarbeiten von Hessen Mobil ein wirksamer, aktiver Schallschutz an den Schlagrammen und Vibrationsrammen, in Gestalt von schallabsorbierenden Lärmschutzwänden, vorzusehen. Die Kompressoren und Dieselmotoren sind mit Schallschutzkapseln zu versehen. - Die Arbeiten sind auf die Werktage und die Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu beschränken. - Im Einwirkungsbereich der Pestalozzischule ist darauf zu dringen, dass die Rammarbeiten dort nur in den Schulferien durchgeführt werden dürfen, da sonst kein ungestörter Unterricht möglich ist. - Die Proberammarbeiten dienen vorab der Überprüfung der technischen Machbarkeit. Gleichzeitig sind sie als Probebetrieb und Testfall für den geplanten Bau des Riederwaldtunnels zu sehen. Die Rammarbeiten sind deshalb von Hessen Mobil mit Schalldruckpegelmessungen an den nächstgelegenen Gebäuden zu begleiten, zu dokumentieren, auszuwerten und zu veröffentlichen. - Neben den Lärmemissionen sind von Hessen Mobil die Emissionen von Staub, Ruß und Stickstoffoxiden, die von den Baumaschinen und Arbeiten ausgehen, auf ein Minimum, entsprechend dem Stand der Technik und der geltenden Vorschriften, Verordnungen und Standards, zu beschränken. Auch Baufahrzeuge gelten hier als Baumaschinen. - Die Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards sind von den zuständigen städtischen Behörden vor Ort zu überwachen. - Neben Lärm- und Schadstoffemissionen verursachen Rammarbeiten auch Erschütterungen und Schwingungen im Erdreich. Insbesondere der Einsatz von Vibrationsrammen kann zu Schäden an benachbarten Gebäuden führen. Die Anwohnerinnen und Anwohner sollen deshalb von Hessen Mobil über die möglichen Folgen informiert werden. Des Weiteren soll Hessen Mobil veranlassen, dass vor Arbeitsbeginn beweissichernde Maßnahmen bei den Anwohnerinnen und Anwohnern durchgeführt werden. Begründung: Hessen Mobil hat angekündigt, ab Juni 2013 mit Proberammarbeiten für den Bau des Riederwaldtunnels, im Bereich der Straße "Am Erlenbruch", zu beginnen (auf den freigeräumten Flächen). Diese sollen an den folgenden Stellen durchgeführt werden (Angaben mit der Kilometrierung der A 66): - km 1+825 m, entspricht der Lage an der Haenischstraße (Pestalozzischule) - km 2+150 m, entspricht der Lage am Wendehammer der Vatterstraße (Tunnelmitte) - km 2+620 m, entspricht der Lage östlich der Einmündung der Borsigallee in die Wächtersbacher Straße Es sollen verschiedene Verfahren zum Setzen der Spundwände zum Einsatz kommen: Neben Vorbohrungen sind Vibrationsrammen (für den lockeren Boden) und Schlagrammen (für den festen Boden) vorgesehen. Da der feste Boden (Sandstein) zum Teil erst in großer Tiefe ansteht, müssen die Stahlbohlen bis 25 Meter lang sein. Von den eingesetzten Maschinen sind die Schlagrammen die lärmintensivsten Geräte. Deren räumlicher Lärmwirkpegel beträgt bei freier Schallausbreitung noch etwa 50 dB(A) in 500 Metern Entfernung und 35 dB(A) in 1.600 Metern Entfernung. Vibrationsrammen sind etwas leiser. Deren Pegel beträgt etwa 50 dB(A) in 200 Metern Entfernung. Für die Schlagrammen ist bei der Bewertung des Lärms zudem ein Zuschlag für die hohe Impulshaltigkeit der Geräuschemissionen angezeigt. Da die Schlagrammen und die einzurammenden Stahlbohlen nicht schallgekapselt ausführbar sind, können nur schallabsorbierende Lärmschutzwände vorgesehen werden. Diese sollen die Rammen möglichst vollständig umschließen und in Richtung der umliegenden Gebäude wirksam sein. Durch den Einsatz von Dieselmotoren, für die Baumaschinen und Fahrzeuge, ist mit zusätzlichen Staub- und Abgasemissionen zu rechnen. Es ist deshalb von Hessen Mobil zu fordern, dass nur Geräte nach dem neuesten Stand der Technik, der Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Standards zum Einsatz kommen und dass Staubaufwirbelungen von der Baustelle durch regelmäßiges Beregnen minimiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2168 2013 Die Vorlage OF 178/11 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 4 | PARLIS

Lärmaktionsplan

12.05.2013 | Aktualisiert am: 26.06.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2013, OF 303/4 Betreff: Lärmaktionsplan Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat zu bitten: in die Stellungnahme zur Fortführung des Lärmaktionsplanes gegenüber dem Regierungspräsidium folgende Anmerkungen mit aufzunehmen: i) der grobe Sachstand in Bezug auf die Autobahnen A 661 und A 66 ist im Lärmaktionsplan enthalten und bedarf einer ergänzenden Darstellung: Die Potentialstudie für den Bereich Seckbacher Landstraße und der Straße Am Erlenbruch umrissen im Antrag vom 22.09.2011, NR 103, arbeitet heraus, dass eine Einhausung möglich ist. Empfohlen wird, einen Antrag auf zusätzlichen Lärmschutz gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfG für die Hallgartenschule zu stellen. Die Hallgartenschule ist wesentlich näher an der A 661 gelegen und damit höheren Pegeln als die Anwohner*innen ausgesetzt. Die Anwohner*innen hatten mit diesem Antrag bereits gute Erfolge erzielt und es wäre gut die Stadt Frankfurt mit im Boot zu haben. Die Stadt Frankfurt darf mit den Kosten für die Einhausung nicht allein gelassen werden und es ist möglich den Bund als Baulastträger in die Pflicht zu nehmen. Die Begründung in der Stellungnahme ST 1579 vom 28.09.2012 ist nicht ausreichend dargelegt und Bedarf einer genaueren Betrachtung z.B. mit einem Rechtsgutachten. ii) der auf die Anwohner*innen einwirkende Lärm der B 3, B 8 und B 40 im Ortsbezirk 4 ist mit schrittweise'höher werdenden gesundheitlichen Beinträchtigungen verbunden. Insbesondere in der Höhenstr. und auf Höhe der Wittelsbacherallee 104 stadtauswärts. Angeregt wird, die höchst zulässige Geschwindigkeit generell auf 30 km/h zu reduzieren. In Wechseischicht Arbeitende, Kinder und betagte Menschen schlafen häufig auch tags, was eine Geschwindigkeitsreduzierung rechtfertigt um akzeptable Lärmgrenzen einzuhalten. iii) die Anwohnerinnen des Bushaiteplatzes an der Saalburgstr. sind mit der Aufnahme der pausierenden und rangierenden Busse stark belastet. Der Ortsbeirat regt an, die an der Haltestelle "Bornheim Mitte" endenden Fahrzeuge mit Bussen zu bestücken, die geräuschärmere Antriebe, z.B. Elektromotoren, eingebaut haben. Redaktionsschluss für die Aufnahme von Ergänzungen ist der 22. Mai 2013 deshalb bittet der Antragsteller darum den Antrag als dringlich einzustufen und ihn auf die Tagesordnung für den 14. Mai 2013 zu nehmen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 4 am 18.06.2013, TO I, TOP 15 Die GRÜNE-Fraktion beantragt eine punktuelle Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2293 2013 Die Vorlage OF 303/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Punkte ii) und iii) gestrichen werden. Abstimmung: zu i) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FREIE WÄHLER und FDP (=Ablehnung) zu ii) GRÜNE, CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen LINKE. (=Annahme) zu iii) GRÜNE, CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen LINKE. (=Annahme)

Partei: LINKE.

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Einführung eines SMS und E-Mail unterstützenden Systems für Katastrophenwarnungen

24.09.2012 | Aktualisiert am: 28.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.09.2012, OA 258 entstanden aus Vorlage: OF 140/11 vom 27.08.2012 Betreff: Einführung eines SMS und E-Mail unterstützenden Systems für Katastrophenwarnungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einführung eines SMS und E-Mail unterstützenden Systems für Katastrophenwarnungen einzuführen. Dieses System muss funkzellengebunden sein und ebenfalls für einen Postleitzahlenbereich Warnungen versenden können. Begründung: Früher wurden die Menschen in den Stadtteilen durch Sirenen gewarnt. Die Sirenen sind aus Kostengründen weitestgehend abgebaut worden. Im letzten Jahr kam es zu zwei gefährlichen Ereignissen im Ortsbezirk, bei denen Menschen vor katastrophenartigen Schäden bewahrt werden mussten. Beim ersten Ereignis ist eine Giftwolke vom Gelände der Chemiefabrik AllessaChemie GmbH in Richtung Stadtteil Fechenheim gezogen. Bei diesem Unfall war es nicht möglich, alle Menschen zu informieren. Die gesamten Schülerinnen und Schüler einer Schule im Stadtteil Fechenheim haben sich im gefährdeten Bereich im Freien aufgehalten, da sie über die Gefährdung nicht informiert waren. Schule, Schülerinnen und Schüler haben erst am nächsten Tag von der Gefährdung gehört. Beim zweiten Ereignis am 13. August 2012 entstand eine Gefahr durch einen Unfall im Riederwald, Straße Am Erlenbruch in Höhe Schäfflestraße, bei dem eine schwefelsäurehaltige Gaswolke zur Hauptverkehrszeit mitten im Wohngebiet auswich. Mit vier Wasserwerfern der Feuerwehr musste die Gaswolke reduziert werden. Die umliegenden Bewohnerinnen und Bewohner wurden zum Teil evakuiert oder aufgefordert, Türen und Fenster zu schließen sowie dem Bereich fernzubleiben. Es wurden jedoch keine Lautsprecherdurchsagen wahrgenommen. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer sind weiterhin durch die Straße Am Erlenbruch an den Polizisten vorbeigefahren. Lediglich der Autoverkehr wurde aufgehalten. Die Erwachsenen und Kinder auf dem direkt angrenzenden Gelände der Eintracht Frankfurt, mit Fußball- und Tennisplätzen, waren nicht informiert worden und trainierten weiter. Bei beiden Ereignissen ist glücklicherweise niemand verletzt worden oder gestorben. In einer Nachbetrachtung der Ereignisse ist aber klar ersichtlich, dass eine bessere und schnellere Information der Bürgerinnen und Bürger dringend erforderlich ist. Der Riederwald und Fechenheim sind durch deren Nähe zu den Industrieanlagen und Chemiewerken einer besonderen Gefährdung ausgesetzt. Diesem muss durch ein zeitgemäßes Warnsystem Rechnung getragen werden. Ein Warnsystem für einen Postleitzahlenbereich und eine zusätzliche funkzellengebundene Information aller mobilen Endgeräte in diesem Bereich würde zu einer wesentlichen Steigerung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger führen. In der Meldung sollten mindestens Verhaltensregeln, der gefährdete Bereich, eine Quelle für weitere Informationen und die Ankündigung einer weiteren Mitteilung bei Beendigung des Zustandes mitgeteilt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.02.2013, B 89 Antrag vom 30.04.2024, OF 626/11 Auskunftsersuchen vom 27.05.2024, V 948 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 12.11.2012, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 258 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) FDP und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage OA 258 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 111 Beschluss: Der Vorlage OA 258 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2417, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 37 3

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Zeitlich begrenzte Verpachtung der Kleingärten im KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch und KGV Enkheimer Wald

24.09.2012 | Aktualisiert am: 29.10.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.09.2012, OA 259 entstanden aus Vorlage: OF 141/11 vom 07.09.2012 Betreff: Zeitlich begrenzte Verpachtung der Kleingärten im KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch und KGV Enkheimer Wald Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 22.02.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die im Rahmen der bauvorbereiteten Maßnahmen Riederwaldtunnel geräumten Gärten im Erlenbruch (KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch) und Teufelsbruch (KGV Enkheimer Wald) bis zum endgültigen Baubeginn des Riederwaldtunnels ortsansässigen Vereinen, Schulen oder gemeinnützigen Gruppen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können. Begründung: Durch eine sinnvolle Nutzung der Gartenfläche (circa 19.200 Quadratmeter) würde eine Zweckentfremdung (Müllentsorgung/Schlafplätze) durch Dritte erschwert beziehungsweise verhindert werden. Durch diese Maßnahme könnte die Stadt Frankfurt am Main Gelder einsparen und im Gegenzug würden die Grünflächen nicht brachliegen und verwildern, sondern von Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.03.2013, B 131 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.11.2012, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 259 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 64 Beschluss: Der Vorlage OA 259 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 112 Beschluss: Der Vorlage OA 259 wird zugestimmt. 18. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.03.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 259 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2418, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 67 1

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Zeitlich begrenzte Verpachtung der Kleingärten im KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch und KGV Enkheimer Wald

07.09.2012 | Aktualisiert am: 02.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2012, OF 141/11 Betreff: Zeitlich begrenzte Verpachtung der Kleingärten im KGV Riederwald - Anlage Am Erlenbruch und KGV Enkheimer Wald Der Ortsbeirat möge beschließen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die entsprechenden Ämter anzuweisen. Folgende Möglichkeit zu prüfen: . Die schon im Rahmen der Bauvorbereiteten Maßnahmen Rieder- waldtunnel geräumten Gärten im Erlenbruch (KGV Riederwald -Anlage Am Erlenbruch) und Teufelsbruch (KGV Enkheimer Wald ) bis zum endgültigem Baubeginn des Riederwaldtunnels ortsansässigen Vereinen, Schulen oder Gruppen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Begründung: . Durch eine sinnvolle Nutzung der Gartenfläche ( circa 19.200 Quadratmeter ) würde eine Zweckentfremdung (Müllentsorgung/Schlafplätze) durch Dritte erschwert bzw. verhindert werden. Durch diese Maßnahme könnte die Stadt Frankfurt Gelder einsparen und im Gegenzug würden die Grünflächen nicht brachliegen und verwildern, sondern von Bürger genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 24.09.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 259 2012 Die Vorlage OF 141/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor vor das Wort "Gruppen" das Wort "gemeinnützig" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Aufstellen einer sogenannten Stadt-Uhr im Riederwald

20.04.2012 | Aktualisiert am: 25.02.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2012, OF 114/11 Betreff: Aufstellen einer sogenannten Stadt-Uhr im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen. Der Magistrat wird gebeten, die Stroer-Out-of-Home Media AG zu veranlassen im Rahmen der Neu/Umgestaltung der Schäfflestraße im Stadtteil Riederwald eine sogenannte Stadt-Uhr mit Werbung im Ortskern Schäfflestraße/Raiffeisenstraße aufzustellen. Begründung: Mitglieder des Ortsbeirates werden häufig von der Riederwälder Bevölkerung angesprochen, die seit Jahren eine solche Uhr vermissen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 11 am 18.02.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1934 2013 Die Vorlage OF 114/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Schließung der Stadtteilbücherei im Riederwald

11.02.2012 | Aktualisiert am: 22.02.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2012, OF 90/11 Betreff: Schließung der Stadtteilbücherei im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit wurde in der Vergangenheit wiederholt mitgeteilt, dass die Stadtteil Bücherei mi Riederwald am 22.12.2011 geschlossen werde, da der Mietvertrag in der Liegenschaft in der Max-Hirsch-Straße zum 31.12.2011 ende. Zwischenzeitlich wurde zwar begonnen einige Bücher auszuräumen, das Mobiliar der Bibliothek befindet sich aber bis zum heutigen Tage in den Räumlichkeiten. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat: 1. Wie lange ist die tatsächliche Laufzeit des Mietvertrages für die Räume der Stadteilbücherei im Riederwald? 2. Wie viele Monate werden benötigt um Bücher und Mobiliar einer kleinen Stadtteilbibliothek umzuziehen? 3. Falls ein Mietverhältnis weiterhin besteht, welche Nutzung ist für die Räumlichkeiten vorgesehen? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 269 2012 Die Vorlage OF 90/11 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Straßenmarkierung für den Bücherbus anbringen

05.12.2011 | Aktualisiert am: 21.12.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2011, OF 72/11 Betreff: Straßenmarkierung für den Bücherbus anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten sicher zu stellen, dass vor dem ersten Einsatz des Bücherbusses, am 09.01.2012, der Halteplatz in der Max-Hirsch-Straße mit einer weißen Markierungen versehen wird. Begründung: Bei einem Ortstermin am 28.11.2011 wurde festgestellt, dass bereits ein Hinweisschild an der von der Stadtbücherei vorgesehenen Stelle aufgestellt wurde. Alle Anwesenden waren sich einig, dass dies nicht ausreichend sein wird, um genügend Fläche für den großen Bücherbus freizuhalten. Um den Halt des Bücherbusses zu ermöglichen, ist es erforderlich eine Sperrmarkierung von mindestens 12 Metern Länge auf dem Fahrbahnbelag anzubringen. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 731 2011 Die Vorlage OF 72/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Zusatzzeichen .Anlieger frei. für den Riederwald

05.10.2011 | Aktualisiert am: 09.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2011, OF 52/11 Betreff: Zusatzzeichen "Anlieger frei" für den Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die drei Zufahrtsstraßen - Johanna-Tesch-Platz, Rümelin- und Schäfflestraße - in den Riederwald mit dem Zusatzzeichen "Anlieger frei" (Zeichen 1020-30) zu versehen, um die Durchfahrtszahlen der "Schleichfahrer" im Feierabendverkehr zu minimieren und die Kinder auf dem neu errichteten Spielplatz vor durchrasenden Autos zu schützen. Begründung: Im Feierabendverkehr wird die Zufahrtsstraße Johanna-Tesch-Platz über Raiffeisen- und Rümelinstraße von einigen Verkehrsteilnehmern gerne als Abkürzung missbraucht, um dem stockenden Verkehr im Erlenbruch zu entgehen. Hierbei rasen viele Verkehrsteilnehmer durch die engen Straßen im Riederwald. Mit der beantragten Maßnahme sollen die Durchfahrtszahlen minimiert und die Kinder, auf dem neu errichteten Spielplatz in der Rümelinstraße, vor durchrasenden Autos geschützt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 24.10.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 439 2011 Die Vorlage OF 52/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Ende der Zeuläckerstraße (Seckbach) als Sackgasse einrichten

02.10.2011 | Aktualisiert am: 09.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2011, OF 57/11 Betreff: Ende der Zeuläckerstraße (Seckbach) als Sackgasse einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Ende der Zeuläckerstraße, vor Einmündung der Gustav-Behringer-Straße, einen schließbaren Pfosten zu installieren. Die bisherige Einbahnstraßenregelung soll somit durch die Einrichtung einer Sackgasse ersetzt werden. Die erforderliche Sackgassen-Beschilderung ist entsprechend vorzunehmen. Begründung: Seit längerer Zeit ist zu beobachten, dass vermehrt Autofahrer verkehrswidrig gegen die Einbahnstraße in die Zeuläckerstraße einfahren. Offenbar handelt es sich hierbei um Schleichverkehr, der von der Straße Am Erlenbruch über die Gustav-Behringer-Straße in die Zeuläckerstraße einfährt. Damit sollen vermutlich der Verkehrsstau und die Lichtsignalanlagen auf der Straße Am Erlenbruch umgangen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 24.10.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 443 2011 Die Vorlage OF 57/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 1 CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP; bei Enthaltung 4 CDU

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11 | PARLIS

Barrierefreier Zugang der Ladenzeile im Riederwald

27.07.2011 | Aktualisiert am: 25.08.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2011, OF 32/11 Betreff: Barrierefreier Zugang der Ladenzeile im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Anfang diesen Jahres wurden die durch den Volks-, Bau- und Sparverein durchgeführten Kernsanierungsmaßnahmen, an der Ladenzeile in der Max-Hirsch-Straße 49-55 im Riederwald, abgeschlossenen. Im Verlauf der Sanierung wurde, nach Vorgaben des Denkmalamtes, der ursprüngliche Bauzustand des Gebäudes wieder hergestellt. Hierbei wurde eine seit vielen Jahren vorhandene Rampe, die durch den früheren Ladeninhaber zwar unrechtmäßig angebracht wurde, aber der Barrierefreiheit der Kunden diente, durch die ursprüngliche Treppe ersetzt. Durch die bis dahin vorhandene Rampe konnten viele behinderte und ältere Menschen aus dem nahegelegenen Altenwohnheim und aus dem Stadtteil Riederwald ohne Hilfe in die Bäckerei. Bedingt durch die bauliche Veränderung ist der Zugang nun für viele Menschen überhaupt nicht oder nur noch mit Hilfe der Ladenbetreiber möglich und stellt damit eine deutliche Verschlechterung der gewohnten Situation dar. Bezüglich dieser Situation fragen wir den Magistrat: 1. Wieso konnte der Volks-, Bau-, und Sparverein sich nicht schon vor der Sanierungsmaßnahme über die Notwendigkeit einer barrierefreien Gestaltung informieren und diese bei der Kernsanierungsmaßnahme mit berücksichtigen? 2. Ist es richtig, dass das Denkmalamt die Bestimmungen des Denkmalschutzes und die Herstellung des ursprünglichen Bauzustandes vor die barrierefreie Gestaltung gesetzt hat und mit welcher Begründung ist das zulässig? 3. Sind momentan bauliche Veränderungen zur Herstellung der Barrierefreiheit durch das Stadtplanungsamt geplant und wie sehen diese Planungen aus? 4. Sollten bauliche Veränderungen geplant sein, möchten wir hierzu gerne wissen, wann die Bauarbeiten geplant sind und wann die barrierefreie Nutzung wieder hergestellt ist? UND 5. Wer ist für die Finanzierung der Umbaumaßnahme zuständig und muss sich der Volks-, Bau- und Sparverein an der Umgestaltungsmaßnahme finanziell beteiligen, weil er den demographischen Wandel und die gesellschaftliche Veränderung bzw. die Situation und den Bedarf im Riederwald bei der Sanierung nicht mit berücksichtigt hat? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 15.08.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 72 2011 Die Vorlage OF 32/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Einhausung der A 661/A 66 bis einschließlich Riederwaldtunnel

17.01.2011 | Aktualisiert am: 01.10.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2011, OA 1267 entstanden aus Vorlage: OF 504/11 vom 18.12.2010 Betreff: Einhausung der A 661/A 66 bis einschließlich Riederwaldtunnel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der Fachhochschule am Nibelungenplatz in Verbindung zu setzen, um im Jahr 2011 im Rahmen eines Wettbewerbs der Studierenden des Fachbereiches Architektur Modelle für die Einhausung der A 661/A 66 zwischen der Seckbacher Landstraße, dem Dreieck Am Erlenbruch und dem Anschluss an den Riederwaldtunnel zu entwickeln. Die drei besten Arbeiten sollen mit einem Preis ausgezeichnet werden. Begründung: Das Stadtplanungsamt der Stadt Frankfurt am Main hat das Büro AS&P-Albert Speer & Partner beauftragt, zu untersuchen, welche Auswirkungen eine Einhausung der A 661 aus städtebaulicher Sicht auf die angrenzenden Stadtteile an der Autobahn hat. In der Studie, die inzwischen vorliegt, wird die Einhausung ausdrücklich empfohlen. Die Aussagen beziehen sich allerdings nur auf das Gebiet zwischen der Friedberger Landstraße und der Seckbacher Landstraße. Da die Lärm- und Abgasbelastung für die Bewohner des daran anschließenden Abschnittes der A 661/A 66 am Bornheimer Hang, in Seckbach und im Riederwald nicht weniger hoch sein wird, soll auch dieses Stück der Autobahn eingehaust werden. Dafür muss man unkonventionelle Wege gehen. Deshalb kann die Fachhochschule der geeignete Partner für diesen Wettbewerb sein. Studentinnen und Studenten sind in ihrer Kreativität unverbraucht und Neuem gegenüber aufgeschlossen. Ein weiterer Vorteil für die Studierenden an der FH besteht darin, dass sich das Objekt des Wettbewerbs in der näheren Umgebung der Fachhochschule befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.05.2011, B 232 Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 97 Bericht des Magistrats vom 02.07.2012, B 306 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 26.01.2011 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.02.2011, TO I, TOP 62 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1267 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) 49. Sitzung des OBR 4 am 15.02.2011, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OA 1267 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 48. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.02.2011, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1267 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 9471, 48. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.02.2011 Aktenzeichen: 61 12

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Anregung Ortsbeirat 11 | PARLIS

Verkehrsberuhigung nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels

14.06.2010 | Aktualisiert am: 01.02.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.06.2010, OA 1141 entstanden aus Vorlage: OF 449/11 vom 11.05.2010 Betreff: Verkehrsberuhigung nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mit dem Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen dahin gehend zu verhandeln, dass nach Beendigung der Baumaßnahmen und Fertigstellung des Riederwaldtunnels die Straße Am Erlenbruch und die Wilhelmshöher Straße nur als Erschließungsstraßen für die Stadtteile Riederwald beziehungsweise Seckbach freigegeben werden. Des Weiteren ist durch bauliche Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Straße Am Erlenbruch nicht mehr als Durchgangsstraße für Lkw und als Parkraum für auswärtige Autofahrerinnen und Autofahrer genutzt werden kann. Es ist zu prüfen, ob weitere Stellflächen für Pkws, gegebenenfalls durch Erweiterung des Park-and-ride-Angebots im Parkhaus am Hessen-Center oder durch andere Parkflächen, nach Beendigung der Baumaßnahmen für den Riederwaldtunnel ausgewiesen werden können. Begründung: Ziel der gesamten Baumaßnahme sollte unter anderem sein, dass möglichst viel Individualverkehr bereits an der Stadtgrenze aufgefangen und zum Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr angehalten wird. Auch sollte mit der Neugestaltung der Straße Am Erlenbruch und der erweiterten Grünfläche nicht der Parkdruck auf die Siedlung erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2010, ST 1425 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.06.2010 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.08.2010, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1141 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 8507, 43. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.08.2010 Aktenzeichen: 79 3

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Parkplätze Am Erlenbruch 2-4

16.04.2024

Am Erlenbruch 2-4 sind seit Jahrzehnten Parkplätze zwischen den Bäumen. Plötzlich bekommt man Strafzettel wegen Parken auf dem "Gehweg", der dort gar keiner ist! Daher sollten die, wohl "vergessenen", P-Schilder nachgezurüstet werden. Am ganzen Erlenbruch, ab der Nummer 6 sind genau die gleichen Plätze, teilweise noch enger, als "erlaubt" ausgewiesen. Daher gehe ich davon aus, daß nur die Parkplatz Schilder fehlen.

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Gartenstadt Riederwald

27.08.2020

Die Gärten werden von der ABG zerstört, wenn ein Mieter auszieht, weil "alles einheitlich" sein soll. Dies entspricht nicht der ursprünglichen Idee des Stadtteils. Viele schöne Gärten, die teilweise seit Jahrzehnten gewachsen sind, werden gnadenlos dem Erdboden gleich gemacht. Viele Mieter wünschen sich einen Garten vor der Tür, alte Mieter dürfen ihren behalten, neue Mieter dürfen keinen haben. Hinter der Raiffeisenstraße steht ein Garten, der so schön ist wie Eden. Ein Kleinod. Es gibt bessere Lösungen als den Einheitsbrei der ABG. Erhaltet die Gärten im Riederwald!

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Borsigallee Radfahrer Grünphase

21.08.2019

Die Fußgängerampel Ecke Borsigallee - Edisonstraße ist für Fußgänger grün, die geradeausfahrenden Radfahrer (und die Autos) müssen bei Rot halten, wobei nur die links abbiegenden PKW zur Autobahn hin warten müssen. So geht es für PKW in Richtung Innenstadt über Am Erlenbruch an fast jeder Ampel, wo ohnehin immer Stau herrscht. Stadtgemachte Staus sind die Folge

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Ampelschaltung "Am Erlenbruch" verbessern

16.01.2017

Regelmäßig kommt es in der Straße "Am Erlenbruch" zu erheblichen Verkehrsstaus (vor allem im Berufsverkehr). Für die kurze Strecke von der Eissporthalle bis zur Borsigallee (oder zurück) braucht man dann über 20 Minuten! Dabei fällt auf, dass nicht immer ein hohes Verkehrsaufkommen die Ursache dafür ist, sondern schlecht programmierte Ampeln: Anscheinend um zu verhindern, dass abbiegende Fahrzeuge mit der parallel fahrenden U-Bahn kollidieren, hat der Straßenverkehr immer "rot" wenn eine U-Bahn kommt. Man muss dann warten, auch wenn man eigentlich nur geradeaus fahren möchte und die Straße vor einem völlig frei wäre! Die betreffenden Kreuzungen müssten einfach nur mit einer zusätzlichen Ampel für abbiegende Fahrzeuge ausgestattet werden, so dass nur noch die abbiegenden Fahrzeuge warten müssten wenn eine U-Bahn kommt.

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Oberirdische Schienen im Stadtgebiet "begrünen"

17.11.2016

Ich finde den Anblick von oberirdischen Schienen im Stadtgebiet, die getrennt von Straßen verlaufen, sehr häßlich. Die Schienen zerreißen das Stadtbild und lassen die Bahnen sehr präsent wirken. (Beispiele: - U-Bahn 1,2,3,8 auf der Escherheimer Landstraße ab Dornbusch - Tramlinie 16 beim Markuskrankenhaus - U-Bahn 4,7 neben Am Erlenbruch ab Schäfflestraße und, und und.) Viel schöner wäre es, wenn die Schienen in Rasen eingebettet wären, dies würde einen freundlicheren und schöneren Anblick ergeben. Es würden mehr Grünflächen existieren, die wiederum die Lebensqualität heben würden. Das dies grundsätzlich möglich ist, zeigt das Beispiel der Tramlinie 16, 17 an der Messe parallel zur Friedrich-Ebert-Anlage. Hier sind die Schienen in Rasen eingebettet. Bildquelle: GoogleStreetView

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Parkplätze Am Erlenbruch 2-4

16.04.2024

Am Erlenbruch 2-4 sind seit Jahrzehnten Parkplätze zwischen den Bäumen. Plötzlich bekommt man Strafzettel wegen Parken auf dem "Gehweg", der dort gar keiner ist! Daher sollten die, wohl "vergessenen", P-Schilder nachgezurüstet werden. Am ganzen Erlenbruch, ab der Nummer 6 sind genau die gleichen Plätze, teilweise noch enger, als "erlaubt" ausgewiesen. Daher gehe ich davon aus, daß nur die Parkplatz Schilder fehlen.

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Gartenstadt Riederwald

27.08.2020

Die Gärten werden von der ABG zerstört, wenn ein Mieter auszieht, weil "alles einheitlich" sein soll. Dies entspricht nicht der ursprünglichen Idee des Stadtteils. Viele schöne Gärten, die teilweise seit Jahrzehnten gewachsen sind, werden gnadenlos dem Erdboden gleich gemacht. Viele Mieter wünschen sich einen Garten vor der Tür, alte Mieter dürfen ihren behalten, neue Mieter dürfen keinen haben. Hinter der Raiffeisenstraße steht ein Garten, der so schön ist wie Eden. Ein Kleinod. Es gibt bessere Lösungen als den Einheitsbrei der ABG. Erhaltet die Gärten im Riederwald!

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Borsigallee Radfahrer Grünphase

21.08.2019

Die Fußgängerampel Ecke Borsigallee - Edisonstraße ist für Fußgänger grün, die geradeausfahrenden Radfahrer (und die Autos) müssen bei Rot halten, wobei nur die links abbiegenden PKW zur Autobahn hin warten müssen. So geht es für PKW in Richtung Innenstadt über Am Erlenbruch an fast jeder Ampel, wo ohnehin immer Stau herrscht. Stadtgemachte Staus sind die Folge

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Ampelschaltung "Am Erlenbruch" verbessern

16.01.2017

Regelmäßig kommt es in der Straße "Am Erlenbruch" zu erheblichen Verkehrsstaus (vor allem im Berufsverkehr). Für die kurze Strecke von der Eissporthalle bis zur Borsigallee (oder zurück) braucht man dann über 20 Minuten! Dabei fällt auf, dass nicht immer ein hohes Verkehrsaufkommen die Ursache dafür ist, sondern schlecht programmierte Ampeln: Anscheinend um zu verhindern, dass abbiegende Fahrzeuge mit der parallel fahrenden U-Bahn kollidieren, hat der Straßenverkehr immer "rot" wenn eine U-Bahn kommt. Man muss dann warten, auch wenn man eigentlich nur geradeaus fahren möchte und die Straße vor einem völlig frei wäre! Die betreffenden Kreuzungen müssten einfach nur mit einer zusätzlichen Ampel für abbiegende Fahrzeuge ausgestattet werden, so dass nur noch die abbiegenden Fahrzeuge warten müssten wenn eine U-Bahn kommt.

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Oberirdische Schienen im Stadtgebiet "begrünen"

17.11.2016

Ich finde den Anblick von oberirdischen Schienen im Stadtgebiet, die getrennt von Straßen verlaufen, sehr häßlich. Die Schienen zerreißen das Stadtbild und lassen die Bahnen sehr präsent wirken. (Beispiele: - U-Bahn 1,2,3,8 auf der Escherheimer Landstraße ab Dornbusch - Tramlinie 16 beim Markuskrankenhaus - U-Bahn 4,7 neben Am Erlenbruch ab Schäfflestraße und, und und.) Viel schöner wäre es, wenn die Schienen in Rasen eingebettet wären, dies würde einen freundlicheren und schöneren Anblick ergeben. Es würden mehr Grünflächen existieren, die wiederum die Lebensqualität heben würden. Das dies grundsätzlich möglich ist, zeigt das Beispiel der Tramlinie 16, 17 an der Messe parallel zur Friedrich-Ebert-Anlage. Hier sind die Schienen in Rasen eingebettet. Bildquelle: GoogleStreetView

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