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Meine Nachbarschaft: Am Wetterhahn

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Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einstellung von Planungsmitteln zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie: Verlängerung des Radwegs von NiederErlenbach nach Bonames/Baugebiet am Eschbachtal

06.04.2024 | Aktualisiert am: 06.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 187/14 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einstellung von Planungsmitteln zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie: Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach nach Bonames/Baugebiet am Eschbachtal Der Ortsbeirat 14 bittet den Magistrat Planungsmittel in Höhe von 100.000 Euro einzustellen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach über die Kreuzung Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg hinaus entlang des Erlenbacher Stadtwegs bis zum Baugebiet "Am Eschbachtal" und "An der Steinernen Straße". Im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie sind zwei Varianten zu prüfen: a) Verlängerung des Radwegs von der Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg entlang der Umgehungsstraße unter Einbezug des Brückenbauwerks b) Verlängerung des Radwegs von der Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg entlang der Umgehungsstraße ohne Einbezug des Brückenbauwerks Des weiteren sollen im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie gleichzeitig Fördermittel vom Bund/Land akquiriert werden. Begründung: So langsam nehmen die Planungen für das Gymnasium Nord im Baugebiet "An der Steinernen Straße" Fahrt auf. Neben der Erschließung durch eine U-Bahn-Station muss im Sinne der Nahmobilität gewährleistet sein, dass Kinder und Jugendliche gefahrenfrei mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können. Dies verhindert wiederum, dass Elterntaxis den sowieso bereits verkehrlich überlasteten Bereich zusätzlich verstopfen. Bisher ist die Umgehungsstraße aufgrund ihrer Einstufung als Landesstraße mit der entsprechenden möglichen Fahrgeschwindigkeit keine Alternative, um mit dem Fahrrad gefahrenfrei von Stadtteil zu Stadtteil zu gelangen. Außerdem hofft der Ortsbeirat, dass der Radweg wie unlängst bei der Verbindung von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach nicht 50 Jahre auf sich warten lässt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 76 2024 Die Vorlage OF 187/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten

04.04.2024 | Aktualisiert am: 02.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 181/14 Betreff: Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Einfahrt zur Straße "In den Schafgärten" vor den Liegenschaften der Hausnummern 6, 3 und 5 (gegenüber dem Hotel, Ecke "Maßbornstraße") ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283 StVO) einzurichten und die entsprechende Beschilderung zu beauftragen. Begründung: Im besagten Straßenabschnitt "In den Schafgärten" ist der als "sicherer Schulweg" ausgewiesene Gehweg für Schüler der Grundschule Harheim aufgrund häufig abgestellter Fahrzeuge unzugänglich und kann nur über ein Ausweichen auf die befahrene Straße begangen werden. Darüber hinaus ist der für Fahrradfahrer zugelassene Zweirichtungsverkehr dieser Einbahnstraße bei Gegenverkehr nicht ohne Gefahr durch entgegenkommende Fahrzeuge nutzbar. Aus diesen Gründen ist es dringend geboten, für diesen Straßenabschnitt ein absolutes Halteverbot einzurichten, damit sich Fußgänger, Fahrradfahrer und alle übrigen Verkehrsteilnehmer auf ihrem Weg zu Schule, Kindereinrichtung und Liegenschaften sicher begegnen können. Das bereits in der Vergangenheit beschilderte "eingeschränkte Halteverbot" war aufgrund der Parksituation nicht ausreichend. Dennoch wurde dies im Jahr 2023 aus nicht ersichtlichen Gründen entfernt, was jedoch zu einer erheblichen Verschlechterung der Situation geführt hat. Dies geschah, obwohl das Straßenverkehrsamt gemäß Protokoll einer Ortsbegehung am 20.01.2023 die Beschilderung vom "eingeschränkten Halteverbot" zu einem "absoluten Halteverbot" zu ändern beabsichtigte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 181/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Stadtbezirksvorsteher wird gebeten, in dieser Angelegenheit tätig zu werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 181/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5633 2024 Die Vorlage OF 181/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Beschlossene Maßnahmen für sichere Schulwege zur Grundschule Harheim endlich umsetzen

04.04.2024 | Aktualisiert am: 02.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 184/14 Betreff: Beschlossene Maßnahmen für sichere Schulwege zur Grundschule Harheim endlich umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die im Protokoll des Stadtschulamts zur Ortsbegehung am 20.01.2023 beschlossenen Ergebnisse Sorge zu tragen und die kurzfristige Umsetzung der Maßnahmen zu beauftragen. Die Ergebnisse beinhalteten im Folgenden unter anderem: 1. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wurde gebeten, in der Straße "In den Schafgärten" ein weiteres Piktogramm "Achtung Kinder" auf der Fahrbahn anzubringen. Das Straßenverkehrsamt wurde diesbezüglich gebeten, eine entsprechende Verfügung zu erstellen. 2. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wurde gebeten, in der Straße "In den Schafgärten" am Ende des abgetrennten Gehwegs einen weiteren Bügel anzubringen (Höhe am Ende des kleinen Parks). 3. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wurde gebeten, die unmittelbaren Anwohner sowie die Anwohner, deren Gärten zu der Straße "In den Schafgärten" liegen, auf den regelmäßigen Rückschnitt der Hecken (im Bereich des abgetrennten Gehwegs) hinzuweisen. Begründung: Seit der Ortsbegehung am 20.01.2023, zu dem sich mehrere Vertreter des Straßenverkehrsamts, des Amts für Straßenbau und Erschließung, des Stadtschulamts sowie die Leitung und der Schulelternbeirat der Grundschule Harheim, die Kinderbeauftragte und der Ortsbeirat auf die Dringlichkeit der beschlossenen Maßnahmen einigen konnten, wartet der Ortsbeirat vergeblich auf die Realisierung derselben. Diese sind für einen sicheren Schulweg der Harheimer Grundschüler essentiell und sollten nach nun mehr 15 Monaten endlich umgesetzt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 184/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Dr Stadtbezirksvorsteher wird gebeten, in dieser Angelegenheit tätig zu werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 184/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 184/14 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Stationsbasiertes Carsharing in Harheim

26.02.2024 | Aktualisiert am: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 173/14 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Harheim Wir bitten den Magistrat, im Zuge des geplanten Zuteilungsverfahrens von Carsharing-Stationen (Zuteilungsbündel 3) den Ortsbezirk 14 in die aktuelle Ausschreibung mit aufzunehmen und dort von dem entsprechenden Anbieter mindestens 2 Standorte einrichten zu lassen. Wir bitten in diesem Zuge um die Einrichtung fester Carsharing-Stationen an den folgenden Standorten (nach Priorität): 1. Altkönigblick auf Höhe des Netto Marktes 2. Parkplatz Friedhof Harheim 3. Parkplatz "Zur Untermühle" (bereits genehmigt in ST 869 2013) Begründung: Der Magistrat hat in diversen Stellungnahmen anderer Ortsbeiräte (bspw. ST 2766 2022, ST 81 2024) angekündigt im gesamten Stadtgebiet interessierten Carsharing-Anbietern die Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu ermöglichen und bereitet entsprechende Zuteilungsverfahren vor. Es ist vorgesehen, nacheinander Zuteilungsverfahren in drei zusammenhängenden Teilräumen der Stadt durchzuführen, die jeweils etwa ein Drittel der Gesamtzahl der Einwohnenden umfassen und innenstadtnahe Stadtteile mit solchen am Stadtrand kombinieren. Der Ortsbezirk 14 (Harheim) ist dabei aktuell in Zuteilungsbündel 3, gemeinsam mit den Bezirken 3, 8, 9, 10, 12, 13 und 15. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Pflanzkübel in der Maßbornstraße

08.01.2024 | Aktualisiert am: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2024, OF 168/14 Betreff: Pflanzkübel in der Maßbornstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Wiederaufbereitung und Neubepflanzung von zwei Pflanzkübeln in der Maßbornstraße im Bereich der Hausnummer 22 zu beauftragen sowie 2. den Abtransport von insgesamt drei Pflanzkübeln in der Maßbornstraße im Bereich der Hausnummern 20 und 23 sicherzustellen, sofern für diese eine kontinuierliche Pflege und regelmäßige Wässerung durch das Grünflächenamt nicht sichergestellt werden kann. Begründung: Pflanzkübel sind zweckdienlich, verhindern das rechtswidrige Parken und können das allgemeine Straßenbild aufwerten. Dies lässt sich anhand des Pflanzkübels in der Maßbornstraße 4 eindrucksvoll belegen, da dieser bereits seit vielen Jahren von den Anwohnern eigens bepflanzt und gepflegt wird. Aus diesem Grund hat der Ortsbeirat hinsichtlich einer Patenschaft mit den unmittelbar ansässigen Anwohnern in der Maßbornstraße Kontakt aufgenommen, damit auch diese für die übrigen Pflanzkübel unterstützend tätig werden. So konnten Anwohner gefunden werden, die sich für das Gießen der Pflanzkübel im Bereich Maßbornstraße 22 bereit erklärt haben. Eine Neubepflanzung und Wiederaufbereitung der beiden Kübel wäre daher sehr wünschenswert. Für die Pflanzkübel im Bereich der Maßbornstraße 20 und 23 hingegen konnten leider keine Patenschaften gefunden werden. Sofern die Pflege und Wässerung dieser Pflanzkübel durch das Grünflächenamt nicht möglich ist, sollten diese Kübel wieder entfernt werden. Bild 1: Maßbornstraße 22, Ecke Am Eschbachtal Bild 2: Maßbornstraße 20, Ecke Am Eschbachtal (Quelle: Eigene Aufnahme) (Quelle: Eigene Aufnahme) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4990 2024 Die Vorlage OF 168/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Festsetzungen zum Klimaschutz aus Bebauungsplänen einhalten

15.11.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 133/12 Betreff: Festsetzungen zum Klimaschutz aus Bebauungsplänen einhalten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, in welchem Umfang Festsetzungen aus existierenden Bebauungsplänen für Begrünungen mit klimaschützender Wirkung umgesetzt werden. Dies kann zunächst exemplarisch an diesen Bebauungsplänen und Festsetzungen geschehen: 1. Bebauungsplan 803 Ä4 "Altkönigblick West": Textteil 6.1: Baumplanzungen pro Grundstück 2. Bebauungsplan 688 "Kalbach Süd": Textteil 7.3: Fassadenbegrünung Weiterhin möge berichtet werden, wie die Einhaltung der Bestimmungen der aktualisierten Freiraumsatzung gewährleistet werden soll. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt vor dem Hintergrund der Klimaveränderung ausdrücklich die Aktualisierung der Freiraumsatzung, bittet aber um Auskunft, inwieweit die bisherigen in den B-Plänen festgesetzten Umweltschutzmaßnahmen umgesetzt wurden und die neuen Bestimmungen gewährleistet werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 133/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 133/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 144/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Benennung der Fläche zwischen der Straße Zur Untermühle/Winkelgasse und der Straße AltHarheim in „Hans-Krauße-Platz“

18.06.2021 | Aktualisiert am: 15.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2021, OF 17/14 Betreff: Benennung der Fläche zwischen der Straße Zur Untermühle/Winkelgasse und der Straße Alt-Harheim in "Hans-Krauße-Platz" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben benannte Fläche, auf welcher die Schautafeln des Vereinsring Harheim stehen, als Hans Krauße Platz zu benennen. Begründung: Herr Hans Krauße hat sich als ehemaliger Vorsitzender des Vereinsrings für die Harheimer Vereine verdient gemacht und hat u.a. auch den Bau der Schautafeln des Vereinsring Harheim mit entsprechender Beleuchtung dort initiiert. Des Weiteren war Hans Krauße über lange Jahre auch als Sozialbezirksvorsteher für Harheim tätig und hat sich in dieser Zeit, auch über sein Tätigkeitsfeld als Sozialbezirksvorsteher hinaus, vorbildlich für sozial schwächere eingesetzt. Mit einer Benennung dieses Platzes mit seinem Namen sehen wir sein Wirken zumindest Ansatzweise gewürdigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Initiative OI 2 2021 Die Vorlage OF 17/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Auch landwirtschaftliche Flächen müssen vor Verunreinigung geschützt werden: Hundekotbeutelspender an den Wegen zu den Grünflächen

23.05.2021 | Aktualisiert am: 20.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2021, OF 13/14 Betreff: Auch landwirtschaftliche Flächen müssen vor Verunreinigung geschützt werden: Hundekotbeutelspender an den Wegen zu den Grünflächen Der Magistrat wird gebeten, an den von der Harheimer Jagdgenossenschaft aufgestellten Hinweisschildern an den Wegen zu landwirtschaftlichen Flächen Hundekotbeutelspender und geeignete Abfallbehälter aufzustellen. - Am Römerbrunnen, Durchgang zu den Äckern - Maßbornstraße, Ecke Bürgerstraße 4, Zuweg zu den Äckern - Grundschule, In den Schafgärten, Beginn des Wirtschaftswegs - Grundweg, Ecke Nidereschbacher Stadtweg - Harheimer Weg, Ecke Im Niederfeld, Zuweg zu den Äckern - Urnbergweg, Zuweg zu den Äckern. Begründung: Leider gehen gerade am Stadtrand irrtümlicherweise viele Frauchen und Herrchen der Vierbeiner davon aus, dass deren Geschäft in der freien Natur in jedem Falle ein biologisch leicht abbaubares Problem wäre, und übersehen dabei, dass die Hundehaufen landwirtschaftliche Produkte wie Lebensmittel oder Futter für Tiere verunreinigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 07.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 13/14 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Baufeldfreimachung östlich der Altenhöferallee

26.04.2021 | Aktualisiert am: 02.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2021, OF 1/12 Betreff: Baufeldfreimachung östlich der Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten, unter Berücksichtigung der Brut- und Setzzeit auf der Fläche der ehemaligen provisorischen Kita Altkönigblick am Nordostende der Altenhöferallee die Freimachung des Baufeldes für die künftige Sportanlage mit Sporthalle vorzuziehen und somit die bisher dort befindlichen Pflasterungen, Ablaufrinnen und Punktfundamente zu entfernen. Anschließend ist der Bauzaun wieder aufzustellen, um Gefährdungen zu vermeiden. Begründung: Bis zum Baubeginn der neuen Sportanlage mit Turnhalle vergeht mehr Zeit, als erwartet. In dieser Zeit soll einer Verwahrlosung der genannten Fläche entgegengewirkt werden. Diese Maßnahme ist im Zuge der kommenden Baumaßnahmen ohnehin notwendig, hängt aber nicht von den Planungen ab und kann somit vorgezogen werden. Dabei ist die Brut- und Setzzeit zu berücksichtigen. Durch den Rückbau wird auch sichergestellt, dass ein fehlender Rückbau nicht noch weitere unnötige Verzögerungen für den Baubeginn der dringend benötigten Sportanlage verursacht. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Volt LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 118 2021 Die Vorlage OF 1/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "Anschließend" durch das Wort "Zusätzlich" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Altglascontainer im Stadtteil Harheim

21.11.2020 | Aktualisiert am: 29.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2020, OF 279/14 Betreff: Altglascontainer im Stadtteil Harheim Die Standorte der Altglascontainer im Stadtteil Harheim müssen verändert werden und daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Der Altglascontainer Am Auweg gegenüber von Hausnummer 7 wird entfernt, der Standort entfällt. 2. Die Altglascontainer Am Auweg Nähe Hausnummer 28 und Korffstraße (Friedhof) werden ausgetauscht und durch lärmgedämmte Container ersetzt. 3. Die anderen Standorte (Altkönigblick, Riedhalsstraße, In den Schafgärten und Maßbornstraße gegenüber Hausnummer 31) bleiben weiterhin bestehen. Bei allen Containern sollte der Hinweis auf die Nutzungszeiten (werktags, 7 bis 19 Uhr) deutlich angezeichnet sein. Begründung: Altglas soll nicht in der Restmüll-, Biomüll- oder gar Altpapiertonne entsorgt werden. Altglas soll genauso wenig wild in den Grün- und Erholungsflächen abgestellt oder zurückgelassen werden. Daher müssen ausreichende, fußläufig gut erreichbare und wohnortnahe Entsorgungsmöglichkeiten (max. 500 Meter Entfernung) bestehen. Da sich nicht alle Menschen an die vorgegebenen Einwurfzeiten halten, müssen insbesondere an den Standorten, die nahe an Wohnhäusern liegen, die alten Container durch modernere, lärmgedämmte Behälter ersetzt werden, sofern kein besser geeigneter Standort gefunden werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.11.2020, OF 270/14 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 270/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 279/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7201 2021 1. Die Vorlage OF 270/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/14 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 279/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/24 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 287/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Aufstellungsorte für Altglascontainer/Altkleidercontainer

03.11.2020 | Aktualisiert am: 29.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2020, OF 270/14 Betreff: Aufstellungsorte für Altglascontainer/Altkleidercontainer Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, die Altglascontainer in Harheim an drei Stellen zu konzentrieren: 1. Riedhalsstraße, an der Einfahrt zum Parkplatz Bezirkssportanlage (die Anzahl der dort bereits aufgestellten Container soll verdoppelt werden) 2. Altkönigblick, gegenüber dem Netto-Markt (die Anzahl der dort bereits aufgestellten Container soll verdoppelt werden) 3. Nieder-Eschbacher Stadtweg, auf der Verkehrsinsel an der Einfahrt Harheimer Weg Alle anderen im Stadtteil Harheim aufgestellten Altglascontainer sollen entfernt werden. Die Aufsteller von legalen Altkleidercontainern sollen ebenfalls an diese Standorte verwiesen werden. Begründung: Mit der Umsetzung des Antrags wird die mit dem Einwerfen von Altglas verbundene Lärmbelästigung in Wohngebieten eliminiert. Alle Orte sind gut erreichbar sowie sicher und bequem zu benutzen. Die gewählten Aufstellungsorte gewährleisten zudem eine einfache und damit kostengünstige Leerung durch den Entsorgungsbetrieb. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.11.2020, OF 279/14 Antrag vom 14.01.2021, OF 287/14 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 270/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 279/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7201 2021 1. Die Vorlage OF 270/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/14 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 279/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/24 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 287/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Tote und stark geschädigte Bäume ersetzen im Altkönigblick

12.10.2020 | Aktualisiert am: 03.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 653/12 Betreff: Tote und stark geschädigte Bäume ersetzen im Altkönigblick Der Magistrat wird gebeten, in der Pflanzsaison Winter 2020/2021 die im Folgenden aufgeführten Bäume und Pflanzen auf ihre Schäden zu prüfen und - so weit nötig - durch Neupflanzungen zu ersetzen. Cäsar-von-Hofacker-Straße 8: Drei Bäume mit sehr schwachem Wuchs und Blattwerk (Vergleich: Bäume im Bildhintergrund), ein Baum tot und Baumkrone abgebrochen: Graf-von-Stauffenberg-Allee 16: Ein Baum mit sehr schwachem Wuchs und geringem Blattwerk, ein Baum mutmaßlich abgestorben: Fabian-von-Schlabrendorff-Straße 21: Fabian-von-Schlabrendorff-Straße 14: Schwacher Wuchs, geringes Blattwerk: Baum fehlt (abgesägt): Henning-von-Tresckow-Straße 20: Baum möglicherweise mit Schädling, Laub war einen Monat vor allen anderen Bäumen braun: Martin-Niemöller-Straße: Drei Bäume mit schwachem Wuchs und geringem Blattwerk: Nördliche Altenhöferallee: Vom Gymnasium Riedberg bis Graf-von-Stauffenberg-Allee und zwischen Paul-Apel-Straße und Ortsausgang / L 3019) fehlt praktisch auf der gesamten Strecke in einem Streifen von teils über einem Meter Breite das Straßenbegleitgrün: Bildquelle für alle Bilder: Ronald Bieber Begründung: Die genannten Bäume und Pflanzen fehlen, sind abgestorben oder weisen deutliche Wachstumsdefizite gegenüber anderen Bäumen gleicher Art in unmittelbarer Nachbarschaft auf. Der kommende Winter bietet sich für notwendige Ersatzpflanzungen an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 23.10.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6733 2020 Die Vorlage OF 653/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem ersten Satz des Tenors noch die Worte "und durch dauerhafte Bestandspflege (Bewässerung) sicherzustellen" angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Aufstellung eines Verkehrsspiegels in der Maßbornstraße gegenüber der Straße In den Aspen

09.10.2020 | Aktualisiert am: 02.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2020, OF 266/14 Betreff: Aufstellung eines Verkehrsspiegels in der Maßbornstraße gegenüber der Straße In den Aspen Der Magistrat wird gebeten, an der Maßbornstraße gegenüber der Einmündung der Straße "In den Aspen" einen Verkehrsspiegel aufzustellen. Begründung: An der bezeichneten Stelle kommt es beim Abbiegen aus der Straße "In den Aspen" häufig zu gefährlichen Situationen mit Rad- und Kfz-Verkehr, auf der Maßbornstraße. Diese Situationen treten vor allem dann auf, wenn auf der linken, ortsauswärts gerichteten Seite der Maßbornstraße größere Fahrzeuge parken, da diese die Sicht stark beeinträchtigen Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6749 2020 Die Vorlage OF 266/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923

02.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2020, OF 304/15 Betreff: Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob die seinerzeit nach positiver Prüfung und erfolgreicher Voruntersuchung angedachte Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße zur Anbindung der neuen für die notwendige Außenerschließung des geplanten Neubaugebietes B-Plan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Erschließungsstraße auch im neuen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 923 weiterverfolgt und entsprechend der Voruntersuchung umgesetzt werden soll. Begründung: Im Rahmen der Planung des damaligen für den kompletten Bereich erstellten B-Planes Nr. 516 wurde zwecks Anbindung der neu geplanten Randerschließungsstraße (Ortsrandstraße für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg)" die Möglichkeit des Baus eines Verkehrskreisels im bestehenden Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße untersucht, welche mit einer positiven Voruntersuchung schloss und in die weitere Planung zum B-Plan Nr. 516 einfloss. Wie bekannt ist, wurde zwischenzeitlich der ursprüngliche Geltungsbereich des B-Plan Nr. 516 durch die Abtrennung des westlichen Bereichs mit Erstellung des B-Planes Nr. 923 reduziert. Der Kreuzungsbereich liegt nun im Geltungsbereich des neuen B-Plan Nr. 923, so dass anhand der im Rahmen der bisher vorgelegten Informationen aus der derzeit laufenden öffentlichen Bürgerbeteiligung ergänzend angefragt wird, ob die seinerzeitige Planung eines Verkehrskreisels auch so im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 Einzug gefunden hat bzw. so vorgesehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird darum gebeten, die Gründe für einen Verzicht auf die Planung eines Verkehrskreisels in diesem Bereich darzulegen und mitzuteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6742 2020 Die Vorlage OF 304/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FDP

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Straßenbeleuchtung am Fußgängerweg der Grundschule

01.08.2020 | Aktualisiert am: 26.08.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 257/14 Betreff: Straßenbeleuchtung am Fußgängerweg der Grundschule Der Ortsbeirat bittet den Magistrat: Am Fußgängerweg, der an der Grundschule entlang führt, soll in der Kurve/Ecke, auf Höhe des Spielplatzes Schafgärten (also nahe am Bach gelegen) eine weitere Straßenlaterne installiert werden. Desweiteren wird darum gebeten die aktuellen Laternen dieses Weges zu reinigen. Begründung: Der Fußweg verbindet die beiden Straßen "Grundweg" und "In den Schafgärten" und liegt zwischen der Kindertagestätte und der Grundschule. Er dient vor allem Fußgängern und insbesondere Kindern als Zugang zu den genannten Bildungseinrichtungen. Am frühen Morgen, am Abend und des Nachts kann es in der oben genannten Kurve/Ecke des Weges sehr dunkel sein. Der Weg ist seitlich stark von Büschen und Bäumen zugewachsen, sodass er von außen kaum noch einsehbar ist. Eine zusätzliche Straßenlaterne wird hier sicherlich den Weg erhellen und den Bürgerinnen und Bürgern Harheims mehr Sicherheit bieten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6289 2020 Die Vorlage OF 257/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Benennung der Fläche, zwischen der Straße Zur Untermühle/Winkelgasse und der Straße AltHarheim, in „Hans-Krauße-Platz“

08.06.2020 | Aktualisiert am: 26.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2020, OF 244/14 Betreff: Benennung der Fläche, zwischen der Straße Zur Untermühle/Winkelgasse und der Straße Alt-Harheim, in "Hans-Krauße-Platz" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben benannte Fläche, auf welcher die Schautafeln des Vereinsring Harheim stehen, als Hans Krauße Platz zu benennen. Begründung: Herr Hans Krauße hat sich als ehemaliger Vereinsring Vorsitzender für die Harheimer Vereine verdient gemacht und hat u.a. auch den Bau der Schautafeln des Vereinsring Harheim mit entsprechender Beleuchtung dort initiiert. Des Weiteren war Hans Krauße über lange Jahre auch Sozialbezirksvorsteher für Harheim tätig und hat sich in dieser Zeit, auch über sein Tätigkeitsfeld als Sozialbezirksvorsteher hinaus, vorbildlich für sozial Schwächere eingesetzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 14 am 22.06.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 244/14 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Grundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim

04.05.2020 | Aktualisiert am: 29.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2020, OF 243/14 Betreff: Grundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim In Harheim gibt es eine Reihe von unbebauten Grundstücken während gleichzeitig dringend nach Flächen für den Bau von langfristigen Kinderbetreuungseinrichtungen oder auch für kurz- oder mittelfristige provisorische Einrichtungen (Container) gesucht wird. Der Magistrat wird gebeten, die nachstehend aufgeführten Grundstücke für eine solche Eignung zu prüfen und nach Prüfung die Eigentümer der geeigneten Liegenschaften anzufragen, ob sie diese Flächen vorübergehend oder dauerhaft für eine solche Nutzung vermieten oder verkaufen würden. Die Liste der Grundstücke sollte bei aktuellen Hinweisen, Informationen oder Erkenntnissen erweitert werden. Begründung: Angesichts mehrerer unbebauter Grundstücke im Stadtteil ist schwer vorstellbar, dass es keine geeigneten Flächen für vorübergehende oder dauerhafte Nutzung gäbe. Grundstücke: 1. unbebautes Grundstück Am Eschbachtal 30 2. unbebautes Grundstück Ecke Tempelgasse/Alt-Harheim bei Tempelgasse 2 3. unbebautes Grundstück In der Fuchskaut zwischen Hausnummer 1 und Hausnummer 7 4. unbebautes Grundstück Ecke Altkönigblick / In den Aspen 5. Lagerfläche In den Schafgärten, nordwestlich von Hausnummer 5 6. unbebautes Grundstück Ecke Spitzenstraße/Jakob-Quirin-Weg 2 7. unbebautes Grundstück An der Pfarrwiese 37 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 18.05.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 22.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7199 2021 Die Vorlage OF 243/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und SPD; CDU und BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Erneuerung der kompletten Fahrbahndecke in der Merzenstraße

23.02.2020 | Aktualisiert am: 04.05.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2020, OF 233/14 Betreff: Erneuerung der kompletten Fahrbahndecke in der Merzenstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fahrbahndecke in der Merzenstraße komplett zu erneuern, und nicht nur wie angezeigt, von der Straße am Wetterhahn bis zur Hausnummer 21 in der Merzenstraße und von der Hausnummer 11 in der Merzenstraße bis zur Maßbornstraße. Des Weiteren bitten wir zu prüfen und zu berichten, warum nicht, wie in der Straße "Im Eschbachtal", die Straßenlampen erneuert, d.h. die Zuleitung und die Straßenlampen in den Bürgersteig verlegt wurden? Begründung: Vor einigen Jahren wurden die Bürgersteige auf beiden Straßenseiten neu verlegt, mit der Absicht, anschließend auch die Fahrbahndecke in der gesamten Straße zu erneuern. Nun soll lediglich ein Teilabschnitt der Straße erneuert werden, was schon wieder Stückwerk bedeutet. Auch wenn der Zustand des Teilabschnittes zwischen Merzenstraße Hausnummer 11 und Hausnummer 21 besser ist, als der übrige Teil der Straße, gibt es doch einige Mängel (s. Fotos im Anhang), die eine komplette Erneuerung der Merzenstraße rechtfertigen würden. Da die Straßenlaternen nicht wie bei anderen Straßenerneuerungen in den Bürgersteig versetzt wurden, hängen sie immer noch an Drahtseilen, die zwischen den gegenüber gelegenen Häusern gespannt sind. Fotos der Straßendecke in der Merzenstraße zwischen Haus Nr. 11 und 21 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 14 am 09.03.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 233/14 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Kita Altkönigblick vollständig zurückbauen

05.01.2020 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 534/12 Betreff: Kita Altkönigblick vollständig zurückbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die temporäre Kita Altkönigblick an der Altenhöferallee kurz vor der Kreuzung zur L 3019 vollständig zurückzubauen und 2. mitzuteilen, warum dies bisher nicht erfolgt ist. Begründung: Der o. g. Bereich der ehemaligen Kita ist Teil der Fläche für die 2. Sportanlage östlich der Altenhöferallee. Die Kita Altkönigblick wurde im Sommer 2012 als Provisorium in nur 5 Monaten Bauzeit errichtet. Da nun seit September 2016 die Kita ihren endgültigen Standort in der Straße Zum Margarethenzehnten bezogen hat, sollte genügend Zeit zur Räumung des Provisoriums gewesen sein. Da die Fläche nun teilweise aufgebrochen ist, kann sie auch keiner anderen Funktion zugeführt werden. Zudem laden solche Brachflächen zur illegalen Abfallentsorgung ein. Da es sich jedoch um eine künftige Sportfläche handelt, ist darauf zu achten, dass ein fehlender Rückbau nicht noch weitere unnötige Verzögerung für den Baubeginn der dringend benötigten Sportanlage verursacht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 534/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Runder Tisch zur vorübergehenden Umgestaltung der Ortsmitte

06.11.2019 | Aktualisiert am: 26.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2019, OF 245/15 Betreff: Runder Tisch zur vorübergehenden Umgestaltung der Ortsmitte In der letzten Sitzung des Ortsbeirats wurde das Thema "Glascontainer und illegale Sperrmüllablagerungen in Nieder-Eschbach" diskutiert. Besonders der Container an der Alte Hofgasse/Deuil-La-Barre-Straße scheint ein Ärgernis zu sein. Bevor ein neuer Standort bei einer Begehung festgelegt wird, sollte sich der Ortsbeirat Gedanken machen, wie der Ortsmittelpunkt generell gestaltet werden kann, bis die endgültige Umgestaltung erfolgt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass evtl. noch Jahrzehnte ins Land gehen werden, bis die Feuerwehr einen neuen Standort im Baugebiet "Am Eschbachtal" gefunden haben wird und mit der endgültigen Umgestaltung des Ortsmittelpunkts begonnen werden kann. Aus diesem Grund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen runden Tisch "Vorübergehende Umgestaltung des Ortsmittelpunkts Nieder-Eschbach" einzuberufen. Teilnehmer an diesem runden Tisch sollten auf alle Fälle Vertreter der im OBR vertretenen Parteien sein, aber auch Vertreter der Anwohner und der Geschäftsleute rund um den Ortsmittelpunkt (Deuil-La-Barre-Straße / Alt-Niedereschbach), der evangelischen Kirche, des Heimat- und Geschichtsvereins, der Feuerwehr und auch Vertreter des Straßenverkehrsamts. Ziel des runden Tisch soll es sein, Ideen für eine attraktivere Gestaltung des Ortsmittelpunkts zu entwickeln, die im Vorgriff auf die spätere "große Umgestaltung" schon jetzt umgesetzt werden können, um Aufenthaltqualität und Attraktivität zu erhöhen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 22.11.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 245/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, FDP

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Elektromobilität nicht bremsen, sondern fördern

13.10.2019 | Aktualisiert am: 21.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2019, OF 213/14 Betreff: Elektromobilität nicht bremsen, sondern fördern Der Magistrat wird aufgefordert, zur Förderung der Elektromobilität den flächendeckenden Ausbau von Elektroladestationen auf öffentlichen Flächen zu unterstützen und zu fördern und in diesem Rahmen möglichst zeitnah aktiv zu ermöglichen, dass im Stadtteil Harheim auf öffentlichen Parkplätzen wie etwa dem Parkplatz Zur Untermühle Ladestationen eingerichtet werden. Begründung: Die Klimaziele der Bundesregierung erreichen sich nicht von selbst. Da müssen Bund, Länder und Kommunen schneller und effizienter handeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 213/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 213/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 13.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 213/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 10.02.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 213/14 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Neues Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden

16.08.2019 | Aktualisiert am: 26.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.08.2019, OA 440 entstanden aus Vorlage: OF 220/15 vom 29.07.2019 Betreff: Neues Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein zukunftweisendes Verkehrskonzept unter Ermittlung und Zugrundelegung der aktuellen Verkehrszahlen für den gesamten Frankfurter Norden vorzulegen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende vertiefende Fragen zu beantworten: 1. Wie hoch ist aktuell das Fahrzeugaufkommen des Individualverkehrs im Gebiet Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach, Harheim, Bonames, Frankfurter Berg, Kalbach-Riedberg und Mertonviertel im Frankfurter Norden? Hierzu sind im Rahmen einer neuen aktuellen Verkehrszählung besonders die Pkw-/Lkw-Bewegungen in den Berufsverkehrszeiten gesondert auszuweisen. 2. Wie viel mehr an Fahrzeugbewegungen sind durch alle Neubaugebiete, u. a. für die geplanten Wohngebiete Nieder-Eschbach-Süd, Am Eschbachtal-Harheimer Weg, Hilgenfeld sowie alle weiteren (geplanten oder im Bau befindlichen) Baugebiete in diesen Stadtteilen, zu erwarten? Hierzu sind auch die Auswirkungen (u. a. zusätzliche Verkehrsbelastungen) bei der inner- bzw. überörtlichen Verkehrserschließung durch diese Neubaugebiete darzustellen und Vorschläge zur Verkehrsentlastung zu erarbeiten. 3. Im Verkehrskonzept sind auch aktuelle Verkehrszahlen der Einpendler aus dem angrenzenden Wetterau-, Main-Kinzig- und Hochtaunuskreis zu ermitteln und darauf basierende Prognosen hinsichtlich der weiteren Verkehrsentwicklung und der zukünftigen Verkehrsströme hinsichtlich Nutzung des vorhandenen Straßennetzes abzuleiten. 4. Im Verkehrskonzept ist darzustellen, ob und wie der aktuelle ÖPNV zusätzliche Kapazitäten zur Bewältigung der steigenden Einwohner- und Pendlerzahlen erzielen kann. Begründung: Der gesamte Verkehr im Frankfurter Norden steht derzeit augenscheinlich, gerade in Berufsverkehrszeiten, nahe einem Kollaps, bzw. das vorhandene Verkehrsnetz im Frankfurter Norden liegt wohl bereits kapazitätsmäßig am obersten Limit. Es stellt sich daher die Frage, ob und inwieweit das bestehende Straßennetz und der ÖPNV weitere Nutzungen durch die neuen Verkehrsteilnehmer aus den Neubaugebieten im Frankfurter Norden und aus den angrenzenden Kreisen (z. B. Pendlerströme aus der Wetterau in die Stadt) noch verkraften kann und welche Maßnahmen realistisch zu Verkehrsentlastungen vom Durchgangsverkehr für die Bewohner der Stadtteile führen können und unter welchen Voraussetzungen eine sinnvolle Verteilung des Verkehrs erzielt werden kann. Anhand eines aktuellen überörtlichen Verkehrskonzeptes können für die nahe Zukunft zum Beispiel intelligente verkehrslenkende Maßnahmen, Ausbau des ÖPNV mit gleichzeitigem Ausbau von örtlich strategisch angelegten Park-and-ride-Plätzen in den Außenbereichen erfolgen sowie Möglichkeiten für eine optimierte Anbindung der neuen Baugebiete an das bestehende Verkehrsnetz geplant und geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 191 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1142 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 21.08.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 440 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4565, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.09.2019 Aktenzeichen: 61 10

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankern

14.06.2019 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.06.2019, OA 413 entstanden aus Vorlage: OF 209/15 vom 15.05.2019 Betreff: Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Frankfurt am Main die Bebauungspläne so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verboten wird. Hierbei sollen Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z. B. Hanau und Fulda, mit einbezogen werden. Begründung: Als ein kleiner, aber nachweislich sinnvoller Baustein für den Klimaschutz sollen die Grundstückseigentümer/Bauherren bzw. die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und im Besonderen zum Naturschutz u. a. für die Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und sonstigen Arten aus der Welt der Insekten leisten können. Vor diesem Hintergrund ist die Gestaltung von Vorgärten mit der Pflanzung von Blumenbeeten, Rasen oder Büschen und Hecken von großer Bedeutung und stellt einen naturfreundlichen Eingriff ganz im Gegenteil der ansonsten vorwiegend leblosen Schotter- und Kiesbeete dar. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zum Speichern von Grundwasser und zu einem angenehmen Mikroklima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden. Der Magistrat und die Stadtplanung werden daher gebeten, bereits im Vorfeld bei allen Neubaugebieten die Bebauungspläne so zu gestalten, dass im Wesentlichen Stein- und Kiesbeete verboten werden. Hierbei kann man bereits auf einschlägige positive Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z. B. Hanau und Fulda, zurückgreifen und diese hinsichtlich der planerischen Umsetzung mit einbeziehen. Diese Vorgabe könnte u. a. auf jeden Fall für die geplanten Neubaugebiete in der Gemarkung Nieder-Eschbach in den Bebauungsplänen Nieder-Eschbach Süd (Bebauungsplan Nr. 917), Am Eschbachtal - Harheimer Weg (Bebauungsplan Nr. 516), Nordwestlich Auf der Steinern Straße (Bebauungsplan Nr. 923) sowie für das Baugebiet Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch (Bebauungsplan Nr. 920) verankert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 440 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 19.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 413 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4341, 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neue Bebauungspläne verankern

15.05.2019 | Aktualisiert am: 26.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2019, OF 209/15 Betreff: Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neue Bebauungspläne verankern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Frankfurt am Main die Bebauungspläne so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in Vorgärten und sonstiger Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verboten werden. Hierbei sollen Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z.B. Hanau und Fulda, mit einbezogen werden. Begründung: Als ein kleiner aber nachweislich sinnvoller Baustein für den Klimaschutz sollen die Grundstückseigentümer /Bauherren bzw. die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese hier einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und hier im Besonderen zum Naturschutz u.a. für die Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und sonstiger Arten aus der Welt der Insekten leisten können. Vor diesem Hintergrund ist die Gestaltung von Vorgärten mit der Pflanzung von Blumenbeeten, Rasen oder Büschen und Hecken von großer Bedeutung und stellt einen naturfreundlichen Eingriff ganz zum Gegenteil der ansonsten vorwiegend leblosen Schotter- und Kiesbeeten dar. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zum Speichern von Grundwasser und zu einem angenehmen Mikro-Klima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden. Der Magistrat und die Stadtplanung werden daher gebeten bereits im Vorfeld bei allen Neubaugebieten die Bebauungspläne so zu gestalten, dass im wesentlichen Stein- und Kiesbeete verboten werden. Hierbei kann man bereits auf einschlägige positive Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z.B. Hanau und Fulda, zurückgreifen und diese hinsichtlich der planerischen Umsetzung mit einbeziehen. Diese Vorgabe könnte u.a. auf jeden Fall für die geplanten Neubaugebiete in der Gemarkung Nieder-Eschbach in den Bebauungsplänen Nieder-Eschbach Süd (B-Plan Nr. 917), Am Eschbachtal - Harheimer Weg (Nr. 516), Nordwestlich Auf der Steinern Straße (Nr. 923) sowie für das Baugebiet Nieder-Eschbach "Am Hollerbusch" (Nr. 920) verankert werden Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 413 2019 Die Vorlage OF 209/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 10 | PARLIS

Fläche für Verbindungsbrücke in das Hilgenfeld vorhalten Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14

19.02.2019 | Aktualisiert am: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2019, OA 353 entstanden aus Vorlage: OF 708/10 vom 19.02.2019 Betreff: Fläche für Verbindungsbrücke in das Hilgenfeld vorhalten Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14 Vorgang: EA 10/18 OBR 10; ST 1552/18 Nach Abschluss des städtebaulichen Wettbewerbs herrschte auch mit dem Planungsdezernat absolute Einigkeit darüber, dass zur Integration und Anbindung des Neubaugebiets Hilgenfeld an die Bestandsquartiere am Frankfurter Berg eine weitere Verbindungsbrücke über die Main-Weser-Bahn zwingend erforderlich ist. Dies ist auch ausdrücklicher Wunsch der Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil. Darüber hinaus sorgt diese Brücke für eine drastische Verkürzung und sicherere Führung des Schulweges zur Albert-Schweitzer-Schule. Das Flurstück 29/41 bietet hierfür die einzige geeignete, unbebaute und verfügbare Fläche vor Ort. Im Übrigen ist die verkehrliche Situation im Ebereschenweg bereits jetzt sehr angespannt. Eine Bebauung mit voraussichtlich 36 Wohneinheiten am Ende des Ebereschenwegs wird insbesondere durch den Baustellenverkehr, aber gerade auch nach dem Bewohnereinzug die Lage massiv verschärfen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Dem Magistratsvortrag vom 25.01.2019, M 14, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer I. die Nummer 4. Ebereschenweg, Gemarkung Bonames, ersatzlos gestrichen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 16.01.2018, EA 10 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1552 Antrag vom 04.03.2019, OF 721/10 Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4373 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 757 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 14 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für das Grundstück unter Ziffer I. Nr. 6. (Altkönigblick) kein Erbbaurecht bestellt wird und das Erbbaurecht für das Grundstück unter Ziffer I. Nr. 4. (Ebereschenweg) nicht die Realisierung der Verbindungsbrücke zwischen dem Bestandsquartier Frankfurter Berg und dem Neubaugebiet Hilgenfeld behindert. 2. Die Vorlage OA 353 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Anteil geförderter Wohnungen deutlich erhöht wird), FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 353) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 14 = Annahme ohne Zusatz, OA 353 = Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage M 14 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für das Grundstück unter Ziffer I. Nr. 6. (Altkönigblick) kein Erbbaurecht bestellt wird und das Erbbaurecht für das Grundstück unter Ziffer I. Nr. 4. (Ebereschenweg) nicht die Realisierung der Verbindungsbrücke zwischen dem Bestandsquartier Frankfurter Berg und dem Neubaugebiet Hilgenfeld behindert. 2. Die Vorlage OA 353 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Anteil geförderter Wohnungen deutlich erhöht wird), FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 353) sowie FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3778, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 Aktenzeichen: 23 20

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 923, Teilfläche des geplanten Baugebiets „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“; hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen Stadtbahnhaltestelle „Bonames-Ost“ in neu „An der Steinern Straße“

29.01.2019 | Aktualisiert am: 20.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2019, OF 190/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923, Teilfläche des geplanten Baugebiets "Am Eschbachtal - Harheimer Weg"; hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen Stadtbahnhaltestelle "Bonames-Ost" in neu "An der Steinern Straße" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Vorfeld und in Fortsetzung der Planung des Bebauungsplanes Nr. 923 sowie vor der weiteren Entwicklung des Neubaugebietes die vorgesehene neue weitere Stadtbahnhaltestelle auf der Strecke der Linien U 2 und U 9 zwischen den Stationen "Nieder-Eschbach" und "Bonames Mitte" statt als Station "Bonames-Ost" bereits jetzt und für die Zukunft neu als Stadtbahnhaltestelle mit dem Stationshinweis "An der Steinern Straße" auszuweisen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 begrüßt zunächst die mit dem Bericht B 100/2017 ergangene Entscheidung, weiter auf einen schienengleichen Übergang der geplanten neuen Ortsrandstraße zu setzen. In dem Bericht wird jedoch im zweiten Absatz auf die neu geplante Stadtbahnhaltestelle "Bonames-Ost" verwiesen. Der Magistrat hat zwischenzeitlich in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass es sich um eine verwaltungsinterne Arbeitstitelbezeichnung handelt. Vor dem Hintergrund, dass sich diese geplante Station jedoch gänzlich in der Nieder-Eschbacher Gemarkung und zwischen vorhandener Nieder-Eschbacher Wohnbebauung (s.u.a. Wohngebiet Heinrich-Berbalk-Straße) befindet, ist die bisherige verwaltungsmäßige Bezeichnung "Bonames-Ost" irreführend und zeichnet auch nicht die tatsächlichen örtlichen Begebenheiten ab. Da diese neue U-Bahn-Station gänzlich im Bereich von Nieder-Eschbach liegt, kann diese Bezeichnung aus Sicht des Ortsbeirates 15 so auch nicht weiter akzeptiert werden. Es läge daher eher nahe, dass aus örtlicher Sicht diese Station dann "Nieder-Eschbach Süd" heißen müsste. Um jedoch einen konkreteren örtlichen Bezug herzustellen und um keine Verwechslungsgefahr mit der bereits existierenden Haltestelle Nieder-Eschbach herbeizuführen sollte jedoch der Stationsname wie folgt lauten "An der Steinern Straße". Diese Straße liegt in unmittelbarer Nähe zur geplanten Station. Ähnliche Bezeichnungen für eine Station gibt es auf der Strecke bereits wie z.B. Weißer Stein", "Am Lindenbaum" oder "Riedwiese" . Die neue Bezeichnung, im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 ist aus Sicht des Ortsbeirates 15 klarer, für die kommenden Neubürger identitätsstiftender (da u.a. Nieder-Eschbach zugehörig) und wird auch der Funktion der Station als einfache Zusteige-Haltestelle im Liniennetz gerecht (die neue Station ist z.B. kein Haltestellenknotenpunkt wie beispielsweise die Stationen "Nieder-Eschbach", "Kalbach" oder "Heddernheim"). So soll daher die neue Station zukünftig und bereits in der weiteren Planung "An der Steinern Straße" heißen. Die neue Stadtbahn-Haltestelle soll spätestens mit Beginn der Bebauung der dort angrenzenden weiterführenden Schule (Gymnasium) und der Wohnbebauung in den Geltungsbereichen der B-Pläne Nr. 923 und 516 in Betrieb gehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4230 2019 Die Vorlage OF 190/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211

23.11.2018 | Aktualisiert am: 21.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.11.2018, OA 332 entstanden aus Vorlage: OF 185/15 vom 20.11.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Die Angaben WA III-IV auf den beiden Wohnflächen im Norden des Bebauungsplans werden zu WA II-III reduziert und somit der vorhandenen Bebauung besser angepasst. 2. Die Anzahl der Wohneinheiten im Bebauungsplan Nr. 923 wird derart festgesetzt, dass die Gesamtanzahl der Wohneinheiten von 1580, die in den vier Konferenzen zum (alten) Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harh eimer Weg festgesetzt wurde, in der Summe mit denen mit dem (neuen) noch aufzustellenden Rest-Bebauungsplan Nr. 516 nicht überschritten wird. 3. Zusätzliche Staffelgeschosse werden ausgeschlossen. 4. Der vorhandene Bolzplatz im Norden des Bebauungsplans Nr. 923 am heutigen Knick der Heinrich-Berbalk-Straße bleibt im Bereich erhalten und wird ggf. den neuen Gegebenheiten angepasst. 5. Die im Bebauungsplan Nr. 516 bereits vorgesehenen begleitenden Fahrradwege entlang der gesamten Ortsrandstraße sind auch im Bebauungsplan Nr. 923 auszuweisen und bei der Erstellung der Teilstraße mit zu bauen. Begründung: Der Ortsbeirat bemängelt die Vorgehensweise des Planungsdezernenten, der ohne Information an die Ortsbeiräte in der M-Vorlage wesentliche Eckdaten des Bebauungsplans Nr. 516 des gefundenen Konsens abändert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 766 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 28.11.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 03.12.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 332 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 332 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 3. bis 5. der Vorlage OA 332werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 211 = Annahme, OA 332 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 211 = Ablehnung, OA 332 = Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 3. bis 5. der Vorlage OA 332 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu b) CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) 31. Sitzung des OBR 15 am 03.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 16.08.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 15 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3491, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 61 00

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich Auf der Steinern Straße

20.11.2018 | Aktualisiert am: 03.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2018, OF 185/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich Auf der Steinern Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Im B-Plan 923 Nordwestlich Auf der Steinern Straße werden folgende Punkte berücksichtigt: 1. Die Angaben WA III-IV auf den beiden Wohnflächen im Norden des B-Plans werden zu WA II-III redziert und somit der vorhandenen Bebauung besser angepasst. 2. Die Anzahl der Wohneinheiten im B-Plan 923 wird derart festgesetzt, dass die Gesamtanzahl der Wohneinheiten von 1580, die in den vier Konferenzen zum (alten) B-Plan 516 Am Eschbachtal Harheimer Weg festgesetzt wurde, in der Summe mit den mit dem (neuen) noch aufzustellenden Rest-B-Plan 516 nicht überschritten wird. 3. Zusätzliche Staffelgeschosse werden ausgeschlossen. 4. Der vorhandene Bolzplatz im Norden des B-Plan 923 am heutigen Knick der Heinrich-Berbalk-Straße bleibt im Bereich erhalten und wird ggfs. den neuen Gegebenheiten angepasst. 5. Die im B-Plan 516 bereits vorgesehenen begleitenden Fahrradwege entlang der gesamten Ortsrandstraße sind auch im B-Plan 923 auszuweisen und bei der Erstellung der Teilstraße mit zu bauen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 332 2018 Auskunftsersuchen V 1055 2018 1. Der Vorlage M 211 wird unter dem Hinweis auf die hierzu beschlossenen Vorlagen OA 332 und V 1055 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 184/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 185/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung um folgenden Satz ergänzt wird: "Der Ortsbeirat bemängelt die Vorgehensweise des Planungsdezernenten, der ohne Information an die Ortsbeiräte in der M-Vorlage wesentliche Eckdaten des Bebauungsplans Nr. 516 des gefundenen Konsenses abändert." Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Einführung einer Einbahnstraßenregelung in der Straße „In den Schafgärten"

04.11.2018 | Aktualisiert am: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2018, OF 161/14 Betreff: Einführung einer Einbahnstraßenregelung in der Straße "In den Schafgärten" Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die Straße "In den Schafgärten" ab Einfahrt Maßbornstraße bis zur Biegung "Am Eschbachtal" zu einer Einbahnstraße umzufunktionieren. Begründung: Die oben genannte Straße ist Hauptzufahrtsweg zu Bürgerhaus, Grundschule und Kita. Sie ist auch als Schulweg ausgewiesen. Aufgrund des nicht vorhandenen Gehweges und der schmalen Fahrbahn kommt es hier immer wieder zu sehr brenzligen Situationen. Dies gilt besonders bei Veranstaltungen im Bürgerhaus und in den Vor- und Nachmittagsstunden im Schul- und Kitabereich. Mit der Einführung einer Einbahnstraßenregelelung könnte die Situation verbessert werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 14 am 19.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3938 2018 Die Vorlage OF 161/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Text der Begründung angefügt wird: "Zugleich würden die Emissionen und der Lärm, die von den Parkplatz suchenden und rangierenden Fahrzeugen ausgehen und unmittelbar auf die Nachbargrundstücke sowie Einfamilienhäuser einwirken, reduziert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, BFF

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Parkraumkonzept für den Parkplatz zur Untermühle

04.11.2018 | Aktualisiert am: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2018, OF 162/14 Betreff: Parkraumkonzept für den Parkplatz zur Untermühle Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkplätze auf dem Parkplatz Zur Untermühle montags bis samstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf eine Parkdauer von maximal 4 Stunden zu beschränken, ausweisbar durch eine Parkscheibe. Begründung: Der für das Bürgerhaus vorgesehene Parkraum wird regelmäßig von langfristig abgestellten Anhängern oder von Baufahrzeugen belegt, was zu einem störenden höheren Verkehrsaufkommen vor und um das Bürgerhaus führt. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 14 am 19.11.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3939 2018 Die Vorlage OF 162/14 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Mögliche Planänderung für Verve-Bauprojekt am Kätcheslachpark

15.10.2018 | Aktualisiert am: 30.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2018, OF 363/12 Betreff: Mögliche Planänderung für Verve-Bauprojekt am Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in Abstimmung mit dem Bauträger Lechner Immobilien Development GmbH für das Bauprojekt "Verve" an der Johann-Georg-Elser-Straße (Kätcheslachpark-West) die Planung dahingehend geändert werden kann, dass an Stelle der sich womöglich nur schleppend verkaufenden Eigentumswohnungen dort preislich günstigere Mietwohnungen im Sinne bezahlbaren Wohnraums entstehen. Begründung: Von den geplanten sieben Villen, die der Bauträger Lechner errichten lässt, steht bislang nur der Rohbau des ersten Gebäudes. Da dort seit über einem halben Jahr kein Baufortschritt zu beobachten ist, liegt die Vermutung nahe, dass sich der Vertrieb dieser eher hochpreisigen Eigentumswohnungen doch eher schwierig gestaltet. Vor diesem Hintergrund lohnt sich eine Anfrage, ob durch eine Änderung der Planung mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen könnte und gleichzeitig die letzte Baustelle im Quartier Altkönigblick zügiger abgeschlossen werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 363/12 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichern

03.09.2018 | Aktualisiert am: 24.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2018, OF 339/12 Betreff: Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichern Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Mit der Vorlage M 148 ("Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main, Fortschreibung 2017 - 2023") schlägt der Magistrat als Schulorganisationsmaßnahmen nach § 146 HSchG vor, (i) eine vierzügige Grundschule auf dem Riedberg, (ii) eine sechszügige IGS in Bildungsregion Nord sowie (iii) ein sechszügiges Gymnasium für die Bildungsregion Mitte-Nord neu zu errichten. Während für die vierzügige Grundschule auf dem Riedberg (Grundschule Riedberg III) ein endgültiger Standort am gegenwärtigen Standort des Provisoriums der IGS Kalbach/Riedberg bereits ins Auge gefasst zu sein scheint, liegen die möglichen Standorte der weiteren Schulorganisationsmaßnahmen noch sehr im Dunkeln. Hinzu kommt, dass auch im Hinblick auf den endgültigen Standort des Gymnasiums Nord (bislang vorgesehen Am Eschbachtal // Bonames-Ost, s. ST 1640) noch keine verlässliche (Zeit-)Planung bekannt ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. frühzeitig und mit dem Ziel, weitere kostenträchtige Provisorien zu vermeiden, die endgültigen Standorte für die jeweiligen Schulen festzulegen und planungsrechtlich zu sichern sowie 2. dem Ortsbeirat, insbesondere sofern der Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates 12 betroffen ist, frühzeitig und unaufgefordert - ggf. als vertrauliche Vorlage - mindestens einmal jährlich über den Stand der Planungen und der ins Auge gefassten Flächen zu berichten; 3. dem Ortsbeirat kurzfristig mitzuteilen, ob nach aktuellem Stand auch Flächen im Bereich des Ortsbeirates 12 als Standorte geprüft werden und wenn ja, welche? Begründung: Vor dem Hintergrund der aktuellen Erfahrungen ist eine frühzeitige Planung zwingend notwendig. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 14.09.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3663 2018 Die Vorlage OF 339/12 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und FDP mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung wie folgt lautet: "Der Pressemitteilung der Bildungsdezernentin vom 17. August 2018 ist zu entnehmen, dass zum kommenden Schuljahr 2019/2020 eine weitere IGS in der Bildungsregion Nord den Betrieb aufnehmen wird. Es scheint also, dass ein Grundstück gefunden wurde. Der Ortsbeirat hat in der Vergangenheit mehrfach nach Standorten gefragt, zuletzt beantwortet mit der ST 408 vom 23.02.2018. Hier wurde versichert, dass der Ortsbeirat informiert wird, sobald Ergebnisse vorliegen. Da nun öffentlich bekannt gegeben wurde, dass die IGS im kommenden Schuljahr eröffnet wird, scheint dies nun der Fall zu sein." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Kinderbetreuungseinrichtung auf dem noch freien Gelände Altkönigblick/Maßbornstraße Flurstücke 264/1-6 am Nettomarkt

24.03.2018 | Aktualisiert am: 17.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2018, OF 132/14 Betreff: Kinderbetreuungseinrichtung auf dem noch freien Gelände Altkönigblick/Maßbornstraße Flurstücke 264/1-6 am Nettomarkt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem o.g. Gelände eine Kinderbetreuungseinrichtung realisiert werden kann. Falls ja, so bitten wir um eine Aussage über den möglichen Realisierungszeitraum, denn es drängt sehr! Hilfsweise sollte auch geprüft werden, ob dies ggf. auch mit einem Provisorium realisiert werden könnte, das zumindest den Realisierungszeitraum verbessern und die erforderliche Nutzungsdauer besser den Gegebenheiten angepasst werden könnte. Begründung: Bedingt durch die neuen Baugebiete und die damit einhergehende steigende Einwohnerzahl, steigt auch der Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim. Aus diesem Grund kann schon heute das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen nicht mehr mit dem Bedarf Schritt halten. Es fehlen schon heute ca. 30 derartige Betreuungsplätze. Aus diesem Grund, ist hier dringend Abhilfe zu schaffen. Diese Kinderbetreuungseinrichtung könnte als Außenstelle der KT96 betrieben werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 14 am 09.04.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 132/14 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Beleuchtung Spielplatz Harheim-Nord

13.11.2017 | Aktualisiert am: 22.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2017, OF 109/14 Betreff: Beleuchtung Spielplatz Harheim-Nord Der Magistrat wird gebeten zu prüfen ob es möglich ist, den Spielplatz mit Straßenlaternen auszustatten. Begründung: Der Spielplatz ist derzeit unbeleuchtet. Im Hinblick auf die die Nutzung des Spielplatzes als Fußgängerverbindung zwischen dem Wohngebiet Harheim Nord und der angrenzenden Kindertagesstätte sowie dem NettoMarkt erscheint eine Straßenbeleuchtung sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 109/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 14 am 15.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2567 2018 Die Vorlage OF 109/14 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Fußgängerpfades, der die Straße In der Fuchskaut mit der Straße Altkönigblick verbindet, entlang des Spielplatzes Straßenlampen anzubringen. Begründung: Der Bereich entlang des Spielplatzes ist in den Abendstunden, besonders im Herbst und Winter, schon nachmittags nicht mehr einsehbar. Im Hinblick an die angrenzende Kindertagesstätte und die rege Nutzung des Spielplatzes ist es notwendig, hier entsprechende Maßnahmen zu ergreifen." Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Baugebiet „Am Eschbachtal" (Bonames-Ost) B-Plan 516

12.11.2017 | Aktualisiert am: 28.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 107/14 Betreff: Baugebiet "Am Eschbachtal" (Bonames-Ost) B-Plan 516 Die Ursprünge des B-Plans 516 gehen zurück auf eine gesamtstädtische Wohnungsbauprogrammplanung aus den 1970er Jahren, also vor etwa 45 Jahren. Das formelle Bebauungsplanverfahren wurde mit dem ersten Aufstellungsbeschluss am 14.11.1991 eingeleitet, also vor 26 Jahren. Ein zweiter Aufstellungsbeschluss erging im April 1999, vor 18 Jahren. Wegen der Priorisierung anderer Baugebiete wurden die Planungen für das Baugebiet erst im Jahr 2012 wieder aufgegriffen. Die Planung wurde danach überarbeitet und im Herbst 2013 in Bonames den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Aufgrund der breiten Kritik der Bürger wurden in vier Planungsgesprächen bis zum Herbst 2015 das städtebauliche Konzept zusammen mit Bürgern überarbeitet. Diese weitgehend konsensfähige Version wurde den Bürgern am 4.11.2015 vorgestellt. Nun aber wird nach aktuellem Sachstand der erarbeitete Konsens durch einen neuen Baudezernenten erneut in Frage gestellt und die Umsetzung aufgehalten. Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen des Ortsbeirates zu beantworten: 1. Aus welchem Grund wird angesichts der immer wieder dargestellten und beklagten Wohnungsnot in Frankfurt der B-Plan 516 immer wieder aufs Neue Veränderungen unterworfen? 2. Erfolgen nach der Veränderung des im Dialogprozess mit den Bürgern gefundenen Konzepts durch den Planungsdezernenten erneute Planungsgespräche mit den Bürgern? 3. Mit der erneuten Überprüfung durch den neuen Planungsdezernenten entsteht bei den Bürgern verständlicherweise der Eindruck, der Dezernent wäre mit dem Konsens, der in den Planungsgesprächen mit den Bürgern erzielt worden war, nicht zufrieden und wolle daher nachverhandeln. Sieht der Magistrat diese Vorgehensweise als das geeignete Mittel an, die Kooperationsbereitschaft der Bürger zu fördern? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2017, TO I, TOP 12 Die Vorlage OF 107/14 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 680 2017 Die Vorlage OF 107/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Erstellen eines Sicherheitskonzeptes für Grundschule und Kita

08.10.2017 | Aktualisiert am: 26.10.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2017, OF 99/14 Betreff: Erstellen eines Sicherheitskonzeptes für Grundschule und Kita Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, ein Sicherheitskonzept gegen Einbruch und Vandalismus für die Kita 96 (Kinderzentrum In den Schafgärten) sowie für die Grundschule Harheim zu erarbeiten und umzusetzen. Begründung: Bei den Einbrüchen am 11.09.2017 entstanden in beiden Einrichtungen erhebliche Schäden durch Diebstahl und Vandalismus. Durch die teilweise dunkle, abgelegene Lage ist es für Einbrecher ein Leichtes auf die jeweiligen Gelände zu gelangen. Dies gilt es durch gezielte Maßnahmen zu erschweren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 14 am 23.10.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2231 2017 Die Vorlage OF 99/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 GRÜNE und SPD; 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Fußgängerüberweg über die Graf-von-Stauffenberg-Allee

23.08.2017 | Aktualisiert am: 20.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2017, OF 210/12 Betreff: Fußgängerüberweg über die Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, nach Aufhebung des baustellenbedingten Fußgängerüberwegs über die Graf-von-Stauffenberg-Allee in Höhe der Cäsar-von-Hofacker Straße, die Fachämter anzuweisen, einen dauerhaften Fußgängerüberweg in Höhe der Hausnummern 16 - 20 der Graf-von-Stauffenberg-Allee anzulegen. Begründung: Die als Hauptverkehrserschließungsstraße dienende Graf-von-Stauffenberg-Allee ist im Abschnitt zwischen Römischer Straße und Altenhöferallee (50 km/h) geradlinig und aufgrund der beidseitigen Fahrradschutzstreifen sehr breit. Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs mit Fahrbahneinengung in Höhe der Hausnummern 16 - 20 und somit in der Mitte dieses Straßenabschnitts dient aus Sicht des Ortsbeirates der sicheren Querung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers und trägt zur Verkehrsberuhigung der Graf-von-Stauffenberg-Allee bei. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Kindertagesstätte Martin Niemöller sowie ein Apartmenthaus der Lebenshilfe-Stiftung Frankfurt für Menschen mit und ohne Behinderung. Dieser Bereich stellt zudem die fußläufige Verbindung zwischen den Quartieren Altkönigblick und Mitte mit dem RiedbergZentrum und diversen sozialen Einrichtungen über den Kätcheslachpark-West parallel zur Altenhöferallee dar. All diese Aspekte rechtfertigen aus Sicht des Ortsbeirats einen Fußgängerüberweg. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 15.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2126 2017 Die Vorlage OF 210/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Neue private Stellplätze in Bebauungsplänen auf Elektromobilität vorbereiten

23.07.2017 | Aktualisiert am: 27.10.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2017, OF 115/15 Betreff: Neue private Stellplätze in Bebauungsplänen auf Elektromobilität vorbereiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: In den zur Zeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen Nieder-Esdibadi-Süd und Am Eschbachtal/Harheimer Weg sind für alle KFZ-Stellplätze die Voraussetzungen für eine private Installation von Ladevorrichtungen für Elektro-Fahrzeuge vorzusehen. Dies können unter andern Leerrohre und Flächen für die Ladevorrichtungen sein. Begründung: Bei privaten Stellplätzen zum Beispiel in Quartiers- oder Tiefgaragen, die einer Eigentümergemeinschaft oder Wohnungsbaugesellschaft gehören, darf die endgültige private Installation und Nutzung nicht von der Zustimmung dieser Gemeinschaften oder Gesellschaften gemacht werden, besonders nicht, wenn dadurch zum gegebenen Zeitpunkt Umbaumaßnahmen erforderlich wären. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 15 am 18.08.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 115/15 wird bis zur Sitzung am 3. November 2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 6 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 115/15 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass der Tenor um das Baugebiet Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch ergänzt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 115/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 CDU, 2 SPD und FDP gegen 1 CDU, GRÜNE und BFF (= Annahme); 1 CDU und 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Vermeidung von Wasserschäden im Stadtteil Harheim bei Starkregenereignissen

05.06.2017 | Aktualisiert am: 28.06.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2017, OF 79/14 Betreff: Vermeidung von Wasserschäden im Stadtteil Harheim bei Starkregenereignissen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat 1. mitzuteilen, ob das Kanalnetz an allen Stellen im Stadtteil bei Starkregen ausreichend ist 2. die Abflüsse am Ende der Stichstraße "Am Römerbrunnen" Richtung Feld auf ihre Durchlässigkeit überprüfen zu lassen 3. weitere Maßnahmen zu treffen, um Überschwemmungen vom Feld aus in die Stichstraße "Am Römerbrunnen" zu vermeiden. Begründung: Am 2. und 3. Juni 2017 kam es in Harheim in Folge von Regengüssen mit jeweils rd. 35 l/qm innerhalb kurzer Zeit an verschiedenen Stellen (z.B. Am Römerbrunnen, An der Pfarrwiese, Am Wetterhahn) zu Wasserschäden in Form von überschwemmten Straßen und vollgelaufenen Kellern. An den genannten Stellen erscheint daher eine Überprüfung der Kapaztät des Kanalsystems notwendig und zusätzlich in der Straße "Am Römerbrunnen" eine Verstärkung des Schutzes gegen aus den Feldern in östlicher und nördlicher Richtung einschießenden Oberflächenwassers. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 14 am 19.06.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1801 2017 Die Vorlage OF 79/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. wie folgt lautet: "1. mitzuteilen, warum das Kanalnetz nicht an allen Stellen im Stadtteil bei Starkregen das Regenwasser nicht aufnehmen kann, hierbei ist zu differenzieren, ob es sich um ein Einkanal-/Zweikanalsystem handelt sinnvoll." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 im geplanten Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ beibehalten

19.05.2017 | Aktualisiert am: 31.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2017, OF 103/15 Betreff: Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 im geplanten Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" beibehalten Vorgang: B 1014/03; OA 152/17 OBR 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umsetzung der Planung weiterhin ausschließlich die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahn-Trasse durch die Ortsrandstraße zu verfolgen. Der Ortsbeirat weist auf die Berichte des Magistrats hin (vgl. B 1014, B 100), in welchen die Realisierung dieser Lösung positiv dargestellt wurde. Die Querung ohne eine Unterbrechung des Verkehrsflusses auf der Ortsrandstraße, wie es der Ortsbeirat 10 erneut in der OA 152 fordert, wird abgelehnt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Anregung vom 16.05.2017, OA 152 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 157 2017 Die Vorlage OF 103/15 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 im geplanten Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100

19.05.2017 | Aktualisiert am: 23.01.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2017, OA 157 entstanden aus Vorlage: OF 103/15 vom 19.05.2017 Betreff: Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 im geplanten Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Vorgang: B 1014/03; OA 152/17 OBR 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umsetzung der Planung weiterhin ausschließlich die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahn-Trasse über die Ortsrandstraße zu verfolgen. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlagen B 1014 und B 100 hingewiesen , in denen die Realisierung dieser Lösung positiv dargestellt wurde. Die Querung ohne eine Unterbrechung des Verkehrsflusses auf der Ortsrandstraße, wie es der Ortsbeirat 10 erneut in der Vorlage OA 152 fordert, wird abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Anregung vom 16.05.2017, OA 152 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 24.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, OA 146, OA 152 und OA 157 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis, OA 146 und OA 157 = Annahme, OA 152 = Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 13.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 15 am 14.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf eine Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet, da sich die Angelegenheit erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 15 am 18.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf die Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1469, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 § 1573, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1714, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 10 | PARLIS

Bestehende Planung der beschränkten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100

16.05.2017 | Aktualisiert am: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2017, OA 152 entstanden aus Vorlage: OF 281/10 vom 02.05.2017 Betreff: Bestehende Planung der beschränkten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100, wird zurückgewiesen, weil er der Bedeutung des Problems nicht gerecht wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass baldmöglichst eine Lösung für die im Zusammenhang mit dem Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Ortsrandstraße für Bonames gefunden wird, die eine Unterbrechung des Verk ehrsflusses auf dieser Strecke durch eine schienengleiche Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 verhindert. Begründung: Die Stadtbahnlinien U 2 und U 9 verkehren gerade im Berufsverkehr so häufig, dass Schranken auf dieser Strecke bei Beachtung der Sicherheitspuffer sehr lange Zeit geschlossen sein müssen. Dies ist an den bestehenden U-Bahn-Schranken in Bonames deutlich zu sehen und führt zu enormen Rückstaus. Dementsprechend wäre auch die Ortsrandstraße in der gegenwärtigen Planung zur Abführung des von Osten kommenden Verkehrs kaum geeignet. Die Ortsrandstraße muss aber zu einer deutlichen Entlastung der Ortslage von Bonames führen, da andere Umgehungstraßen für Bonames ausgeschlossen sind. Sie würden alle durch den Grüngürtel führen, dort massive Geländeverluste bedeuten und könnten zudem nur an die Homburger Landstraße angeschlossen werden, die heute schon deutlich überlastet ist, zukünftig die einzige Erschließung des Neubaugebietes "Im Hilgenfeld" darstellen wird und insofern keinesfalls noch weitere Kapazität aufweist. Schon die gegenwärtige Verkehrsbelastung im Ortskern von Alt-Bonames ist aber unzumutbar und führt dazu, dass dort wertvoller Wohnraum nicht mehr oder nur noch eingeschränkt genutzt wird. Insofern ist jede Erhöhung des Verkehrs in Alt-Bonames unverhältnismäßig. Da dieses Verkehrsaufkommen nach Auskunft des Magistrats bei einer Realisierung des geplanten schienengleichen Bahnübergangs aber eben noch steigen soll, kann keine Rede davon sein, dass der heutige Stadtteil "nicht unverhältnismäßig" belastet werde. Es besteht eben bereits jetzt eine unverhältnismäßige Belastung. Da alle Gebiete im Anschluss an die Ortsrandstraße für die Abführung des Verkehrs besser geeignet sind als der Kernort von Bonames, kann die erforderliche Abwägung nur so ausfallen, dass die Verkehrsleistung der Ortsrandstraße über das bisher geplante Maß hinaus gesteigert werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.05.2017, OA 157 Antrag vom 19.05.2017, OF 103/15 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2316 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, OA 146, OA 152 und OA 157 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis, OA 146 und OA 157 = Annahme, OA 152 = Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1469, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 § 1573, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1714, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 92 10

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Finalen Standort Gymnasium Nord zeitnah festlegen

08.05.2017 | Aktualisiert am: 24.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2017, OF 167/12 Betreff: Finalen Standort Gymnasium Nord zeitnah festlegen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Verschiedene Presseberichten war Ende April zu entnehmen, dass nach einer Mitteilung des Bildungsdezernats unsicher sei, ob der beabsichtigte Umzug des Gymnasiums in das Neubaugebiet Bonames-Ost / Am Eschbachtal in einer für die Schule zumutbaren Zeit möglich sei und dass deshalb ein anderer Standort in den nördlichen Stadtteilen geprüft würde. Im Bericht B 242 2016 hatte der Magistrat dazu noch Folgendes mitgeteilt: "Das genannte Baugebiet (Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg, Anm. der Antragsteller) ist als Standort für eines der Gymnasien geeignet. Der noch nicht rechtskräftige Bebauungsplanentwurf Nr. 516 - Am Eschbachtal - weist bereits eine rund 31.000 m2 große Fläche für ein Gymnasium aus. . . Das Gymnasium Nord, dessen Standort aktuell in Praunheim/Westhausen ist, soll zukünftig in Bonames liegen." In diesem Zusammenhang wurde das Jahr 2022 als Fertigstellungsdatum am endgültigen Standort kolportiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Aus welchen Gründen sieht der Magistrat es derzeit als gefährdet an, dass ein Umzug des Gymnasiums in das Neubaugebiet Bonames-Ost / Am Eschbachtal in einer für die Schule zumutbaren Zeit möglich ist? 2. Was wird vom Magistrat in diesem Zusammenhang als zumutbare Zeit angesehen? 3. Welchen alternativen / welche alternativen Standorte prüft der Magistrat in diesem Zusammenhang? 4. Welche Kriterien legt der Magistrat dieser Standortsuche hinsichtlich Größe und Lage des Grundstücks und Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr an? 5. Wurden bzw. werden in diesem Zusammenhang auch Flächen im Bereich des Ortsbeiratsbezirks 12 geprüft? 6. Falls nicht, aus welchen Gründen kommen Flächen im Bereich des Ortsbeiratsbezirks 12 nicht in Betracht? Begründung: Nach den vorangestellten Presseberichten ist der bisher der Öffentlichkeit vorgestellte Plan einer Errichtung des finalen Baus des Gymnasiums Nord im Baugebiet "Am Eschbachtal" offenbar nicht innerhalb des bisher vorgesehenen Zeitraums (2022) umsetzbar. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Bemühungen des Magistrats, frühzeitig diese Situation offenzulegen und nach etwaigen Alternativen Ausschau zu halten. In diesem Zusammenhang wird im Interesse der Information der Öffentlichkeit und der Betroffenen um die Beantwortung der obigen Fragen gebeten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 12 am 19.05.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 472 2017 Die Vorlage OF 167/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Geplantes Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen Stadtbahnhaltestelle „BonamesOst“ in neu „Am Eschbachtal“ Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100

21.04.2017 | Aktualisiert am: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.04.2017, OA 146 entstanden aus Vorlage: OF 95/15 vom 04.04.2017 Betreff: Geplantes Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen Stadtbahnhaltestelle "Bonames-Ost" in neu "Am Eschbachtal" Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Vorfeld und in Fortsetzung der Planung des Bebauungsplanes Nr. 516 sowie vor der weiteren Entwicklung des Neubaugebietes die vorgesehene neue weitere Stadtbahnhaltestelle auf der Strecke der Linien von U 2 und U 9 zwischen den Stationen "Nieder-Eschbach" und "Bonames Mitte" statt als Station "Bonames-Ost" bereits jetzt und für die Zukunft neu als Stadtbahnhaltestelle mit dem Stationshinweis "Am Eschbachtal" zu bezeichnen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 begrüßt zunächst die mit dem Bericht B 100 ergangene Entscheidung, weiter auf einen schienengleichen Übergang der geplanten neuen Ortsrandstraße zu setzen. In dem Bericht wird jedoch im zweiten Absatz auf die neu geplante Stadtbahnhaltestelle "Bonames-Ost" verwiesen. Vor dem Hintergrund, dass sich diese geplante Station jedoch gänzlich auf Nieder-Eschbacher Gemarkung und zwischen vorhandener Nieder-Eschbacher Wohnbebauung befindet, ist die bisherige verwaltungsmäßige Bezeichnung "Bonames-Ost" irreführend und zeichnet auch nicht die tatsächlichen örtlichen Begebenheiten ab. Da diese neue U-Bahn-Station gänzlich im Bereich von Nieder-Eschbach liegt, kann diese Bezeichnung aus Sicht des Ortsbeirates 15 so nicht weiter akzeptiert werden. Es läge daher eher nahe, dass aus örtlicher Sicht diese Station dann "Nieder-Eschbach Süd" hieße. Aber auch dies ist nicht unbedingt ein prickelnder Stationshinweis (aber immerhin deutlich besser und sachgerechter als die Bezeichnung "Bonames-Ost"). Die neue Bezeichnung, passend zum geplanten Neubaugebiet im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 516, ist aus Sicht des Ortsbeirates 15 klarer, für die kommenden Neubürger identitätsstiftend und wird auch der Funktion der Station als einfache Zusteigehaltestelle im Liniennetz gerecht (die neue Station ist z. B. kein Haltestellenknotenpunkt wie beispielsweise die Stationen "Nieder-Eschbach", "Kalbach" oder "Heddernheim"). So soll daher die neue Station zukünftig und bereits in der weiteren Planung "Am Eschbachtal" heißen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 378 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.04.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, OA 146, OA 152 und OA 157 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis, OA 146 und OA 157 = Annahme, OA 152 = Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1469, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 § 1573, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1714, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 66 2

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Baugebiet „Am Eschbachtal“ (Bonames Ost)

08.04.2017 | Aktualisiert am: 04.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2017, OF 268/10 Betreff: Baugebiet "Am Eschbachtal" (Bonames Ost) Der Ortsbeirat möge beschließen, das Dezernat Planen und Wohnen zu bitten, folgende Fragen umgehend dem Ortsbeirat zu beantworten. 1. Gibt es Veränderungen in den Plänen zu dem obengenannten Neubaugebiet? 2. Gibt es im Dezernat Planen und Wohnen, Pläne die dies Baugebiet betreffend sind, und daraus folgend Veränderungen entstehen? Wenn ja, welche Veränderungen sind angedacht und wann wird der Ortsbeirat informiert? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 25.04.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 435 2017 Die Vorlage OF 268/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Geplantes Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen Stadtbahnhaltestelle „Bonames Ost“ in neu „Am Eschbachtal“

04.04.2017 | Aktualisiert am: 27.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 95/15 Betreff: Geplantes Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen Stadtbahnhaltestelle "Bonames Ost" in neu "Am Eschbachtal" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat sowie die VGF Frankfurt werden aufgefordert, bereits jetzt im Vorfeld in Fortsetzung der Planung des B-Planes Nr. 516 und vor der weiteren Entwicklung des Neubaugebietes, die vorgesehene neue weitere Stadtbahnhaltestelle zwischen den Stationen Nieder-Eschbach und Bonames Mitte, diese Stadtbahnhaltestelle zukünftig -statt als Station Bonames Ost- neu als Stadtbahnhaltestelle auf der Strecke der Linien von U 2 und U 9 mit dem Stationshinweis "Am Eschbachtal" zu bezeichnen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 begrüßt zunächst die mit der B 100 ergangene Entscheidung weiter auf einen schienengleichen Übergang der geplanten neuen Ortsrandstraße zu setzen. In der B-Vorlage wird jedoch im zweiten Absatz auf die neue geplante Stadtbahnhaltestelle "Bonames Ost" verwiesen. Vor dem Hintergrund, dass sich diese geplante Station jedoch gänzlich auf Nieder-Eschbacher Gemarkung und zwischen vorhandener Nieder-Eschbacher Wohnbebauung befindet, ist die bisherige verwaltungsmäßige Bezeichnung Bonames Ost irreführend und zeichnet auch nicht die tatsächlichen örtlichen Begebenheiten ab. Da diese neue U-Bahn-Station gänzlich im Bereich von Nieder-Eschbach liegt, kann diese Bezeichnung aus Sicht des Ortsbeirates so nicht weiter akzeptiert werden. Es läge daher eher Nahe, dass aus örtlicher Sicht diese Station dann Nieder-Eschbach Süd hieße. Aber auch dies ist nicht unbedingt ein prickelnder Stationshinweis (aber immerhin deutlich besser und sachgerechter als die Bezeichnung Bonames-Ost). Die neue Bezeichnung passend zum geplanten Neubaugebiet im Rahmen des B-Planes Nr. 516 ist aus Sicht des Ortsbeirates klarer, für die kommenden Neubürger identitätsstiftend, und wird auch der Funktion der Station als einfache Zusteigehaltstelle im Liniennetz gerecht (die neue Station ist z.B. kein Haltestellen-Knotenpunkt wie bspw. die Stationen Nieder-Eschbach, Kalbach, oder Heddernheim). So soll daher die neue Station zukünftig und bereits in der weiteren Planung "Am Eschbachtal" heißen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 146 2017 1. Die Vorlage B 100 dient unter Hinweis auf OA 146 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 95/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung BFF zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35

10.03.2017 | Aktualisiert am: 22.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2017, OA 134 entstanden aus Vorlage: OF 82/15 vom 20.02.2017 Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 35 wird unter Maßgabe folgender ergänzender konkreter städtebaulicher Ziele zugestimmt: 1. In dem neuen Baugebiet ist in der weiteren Planung bzw. im Planungsentwurf an geeigneter Stelle bereits eine Fläche im Mehrgeschosswohnungsbau für eine Seniorenwohnanlage, gegebenenfalls ein betreutes Wohnstift, mit für die Bewohner selbst zu bewirtschaftenden Ein- bis Zweizimmerwohnungen und einer Größe bis zu maximal 20 Wohneinheiten als Sonderbau zwingend festzusetzen; 2. in zentraler Lage im Neubaugebiet ist schon bei der Planaufstellung eine Fläche für einen allgemeinen Kinder- und Jugendtreff/offenes Gemeinschafts- beziehungsweise Begegnungszentrum (gegebenenfalls mit Bewirtung) und für einen öffentlichen Spielplatz vorzusehen; 3. hinsichtlich einer optimierten Nutzung der Bauflächen für Eigenheime ist bei der weiteren Planung für diese Flächenressource verstärkt der Bau attraktiver kleinteiliger Reihenhausanlagen (vier bis sechs Häuser) mit jeweils kleinem Gartenanteil festzusetzen und diese für das Umlegungsverfahren zeitnah vorzubereiten; 4. beim Geschosswohnungsbau soll dieser hinsichtlich der Höhe maximal für drei Vollgeschosse (gegebenenfalls ist im Einzelfall aufgrund der topografischen Lage des Baugrundstückes auch der zusätzliche Ausbau des Dachgeschosses möglich) festgelegt werden; 5. bei der geplanten Siedlungsstruktur ist sich an der angrenzend bestehenden Bebauung im Norden zu orientieren; 6. es sind ausreichend Stellplätze für Pkw auf den Baugrundstücken (Tiefgarage prüfen) und im öffentlichen Verkehrsraum festzusetzen; 7. hinsichtlich der Begrünung (und gegebenenfalls auch als bebauungsplaninterne Ausgleichsflächen) soll verstärkt im Randbereich entlang der im Westen liegenden U-Bahn-Trasse auf einen Sicht- und Lärmschutz durch einen Streifen mit aufgelockerten Baumbepflanzungen im Alleestil (dazwischen öffentliche Parkplätze) gesetzt werden; 8. die Anzahl von insgesamt maximal 260 Wohneinheiten für dieses Gebiet soll in der weiteren Planung keinesfalls überschritten werden; eine Reduzierung der Anzahl der gesamten Wohneinheiten ist zugunsten vermehrter Reihenhausbebauung sowie aufgelockerter Bebauung im Geschosswohnungsbau anzustreben; 9. die Haupterschließungsstraßen sollen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden; 10. die Erdgeschosswohnungen aller Mehrfamilienhäuser sind barrierefrei auszulegen: Erreichbarkeit ohne Treppenstufen, rollstuhlgerechte Türrahmen. Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 917 trägt Nieder-Eschbach, neben den noch bereitzustellenden Nieder-Eschbacher Gemarkungsflächen für das Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg, maßgeblich zur Bewältigung des Wohnraumbedarfs in Nieder-Eschbach bzw. im Frankfurter Norden bei. Für die Erstellung einer attraktiven, barrierefreien Seniorenwohnanlage in Nieder-Eschbach besteht ein hoher Bedarf. Viele ältere Nieder-Eschbacher suchen kleine Wohnungen, die sie ggf. noch selbst bewirtschaften können. Die sonstigen Forderungen und Anregungen für die inhaltliche Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 917 sollten bei der Planung Berücksichtigung finden, da hierfür Bedarfe in Nieder-Eschbach bestehen. Die 6,6 Hektar große Fläche für das Baugebiet ist als Arrondierung der dortigen Bebauungsrandlage innerhalb Nieder-Eschbachs bestens geeignet und passt sich an die vorhandene Siedlungsstruktur optimal an. Diese Fläche war bereits seit den frühen Achtzigerjahren als Wohnbauentwicklungsfläche vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1132 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 35 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 134 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.03.2017, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 134 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen OA 134), LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass Grundnetzstraßen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden.) zu 2. Ziffern 1., 2., 5., 7. und 10.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Ziffern 3., 4., 6., 8. und 9.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 35 und OA 134 = Ablehnung) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 134 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen OA 134), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass Grundnetzstraßen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden.) zu 2. Ziffern 1., 2., 5., 7. und 10.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffern 3., 4., 6., 8. und 9.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.05.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Nichtbefassung Beschlussausfertigung(en): § 1212, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 61 00

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Verkehrssicherheit an der Kita Weltenbummler erhöhen

30.01.2017 | Aktualisiert am: 28.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2017, OF 52/14 Betreff: Verkehrssicherheit an der Kita Weltenbummler erhöhen Der Magistrat wird gebeten das Überqueren der Straße vor der Kindertages- stätte Weltenbummler, Zur Untermühle 15, 60437 Frankfurt, mit geeigneten Maßnahmen (Asphaltschwellen, Streetprint) sicherer zu machen. Begründung: Die Situation am Weltenbummler-Eingang ist wegen des Straßenverlaufs und des einseitigen Bürgersteigs unübersichtlich. Das Einbremsen des Kfz-Verkehrs und die Erhöhung der Aufmerksamkeit soll die Sicherheit der querenden Kinder erhöhen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 52/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 14 am 13.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 52/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 14 am 24.04.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1494 2017 Die Vorlage OF 52/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Klammerzusatz wie folgt ersetzt wird: "(farbige Markierungen) an den Übergangsstellen" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Polizeiposten Bonames beibehalten

13.01.2017 | Aktualisiert am: 23.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.01.2017, OA 104 entstanden aus Vorlage: OF 65/15 vom 28.12.2016 Betreff: Polizeiposten Bonames beibehalten Laut Vorstellung im Ortsbeirat soll im Rahmen der Zusammenlegung des 14. und 15. Polizeireviers auch der bisherige Polizeiposten in Bonames geschlossen werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Polizeidirektion beziehungsweise dem Land Hessen darauf hinzuwirken, dass 1. der Polizeiposten in Bonames weiterhin beibehalten wird und 2. im Rahmen des Bebauungsplans "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" auf der geplanten Gemeinbedarfsfläche der Neubau eines Polizeipostens vorgesehen wird. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat seit mehreren Jahrzehnten wiederholt die Forderung gestellt, das bisherige 14. Polizeirevier aus seiner bisherigen Randlage im Revier in den Bereich Bonames/Nieder-Eschbach zu verlegen, um einen deutlich verbesserten Zugang der Bewohner des Frankfurter Nordens zum Polizeirevier zu haben, zuletzt im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan "Am Eschbachtal-Harheimer Weg". Dies wurde seitens des Landes immer zurückgewiesen. Nachdem jetzt der Standort des bisherigen 14. Polizeireviers im Nordwestzentrum aufgegeben werden muss, plant das Land, die beiden Polizeireviere im Mertonviertel zusammenzulegen - ohne Rücksprache mit den betroffenen Ortsbeiräten und ohne auf deren bisherige Forderungen einzugehen. Der neue Standort ist dabei ähnlich schlecht von Nieder-Eschbach und den anderen Stadtteilen im Frankfurter Norden aus zu erreichen wie der bisherige (und vice versa), was von der Bevölkerung als erhebliches Sicherheitsmanko verstanden wird. In der Hauptverkehrszeit kommt es bei der Erreichbarkeit zusätzlich zu Problemen durch Stauungen. Auch per ÖPNV ist der neue Standort nur bedingt und mit teilweise erheblichem Aufwand erreichbar. Ob die in Aussicht gestellte Erweiterung um einen Streifenwagen im neuen Revier die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl tatsächlich verbessert beziehungsweise die schlechte Erreichbarkeit aufwiegt, ist nicht belegt. Durch die geplante Zusammenlegung der beiden Polizeireviere (14. Revier und 15. Revier) und die räumliche Verlagerung des 15. Polizeireviers in das Mertonviertel soll der Polizeiposten Bonames an der U-Bahn-Station ebenfalls geschlossen werden. Die Bürger des nördlichen Stadtgebiets müssten dann künftig ins Mertonviertel, um polizeiliche Angelegenheiten, wie z. B. Anzeigenaufnahme, regeln zu können. Dies ist gerade für ältere oder eingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger kaum leistbar, da sie das "neue" Revier in der Marie-Curie-Straße 30 wesentlich schlechter als den Posten in Bonames erreichen können, gleich ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit eigenem Fahrzeug. Des Weiteren wird durch den "Abzug" der Polizei das subjektive Sicherheitsgefühl (sog. Angsträume), gerade an der U-Bahn-Station "Bonames", erheblich abnehmen. Die Befürchtungen der Bürger, keine Polizei mehr in den nördlichen Stadtgebieten zu haben und zu sehen, nehmen zu. Die Bevölkerung bedarf eines Polizeipostens vor Ort, der zumindest tagsüber einfach erreichbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1158 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 18.01.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 14.02.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OA 104 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung) 8. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 20.02.2017, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 104 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO II, TOP 52 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 104 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 9. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 20.03.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 104 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OA 104 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1103, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 § 1221, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 32

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beleuchtung einer Nord-Süd-Verbindung durch den Kätcheslachpark-West

02.01.2017 | Aktualisiert am: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2017, OF 121/12 Betreff: Beleuchtung einer Nord-Süd-Verbindung durch den Kätcheslachpark-West Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine durchgängig beleuchtete Wegeverbindung zwischen den Quartieren Altkönigblick und Mitte westlich der Altenhöferallee einzurichten. Die Wegeverbindung zwischen Jugendhauses Riedberg und der Johann-Georg-Elser-Straße entlang der westlichen Seite des Piratenspielplatzes böte sich hierfür an. Falls sich andere sinnvolle, beleuchtete Verbindungen ergeben, sind diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Quelle: Google-Maps Begründung: Der Weg durch den Kätcheslachpark wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern des Riedbergs oft und gerne genutzt, um kurze Wege vom nördlichen Teil des Riedbergs in die Gebiete südlich des Parks zu haben. Insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch Seniorinnen und Senioren nutzen die Wege häufig. Gerade in den Wintermonaten ist eine Beleuchtung außerordentlich wichtig um Unfälle zu vermeiden. Um eine potentielle Lichtverschmutzung zu vermeiden wären kleine Masten in Bodennähe denkbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1163 2017 Die Vorlage OF 121/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Polizeiposten Bonames beibehalten

28.12.2016 | Aktualisiert am: 18.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2016, OF 65/15 Betreff: Polizeiposten Bonames beibehalten Laut Vorstellung im Ortsbeirat soll im Rahmen der Zusammenlegung der beiden Polizeireviere 14 und 15 auch der bisherige Polizeiposten in Bonames geschlossen werden. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Polizeidirektion beziehungsweise dem Land Hessen darauf hin zu wirken, dass - entweder der Polizeiposten in Bonames weiterhin beibehalten wird - und/oder im Rahmen des BPlans Am Eschbachtal/Harheimer Weg auf der geplanten Ge meinbedarfsfläche der Neubau eines Polizeipostens vorgesehen wird. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat seit mehreren Jahrzehnten wiederholt die Forderung gestellt, das bisherige Polizeirevier 14 aus seiner bisherigen Randlage im Revier in den Bereich Bonames/Nieder-Eschbach zu verlegen, um einen deutlich verbesserten Zugang der Bewohner des Frankfurter Nordens zum Polizeirevier zu haben, zuletzt im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Am Eschbachtal/Harheimer Weg. Dies wurde seitens des Landes immer zurückgewiesen. Nachdem jetzt der Standort des bisherigen Polizeirevier 14 im Nordwestzentrum aufgegeben werden muss, plant das Land nun die beiden Polizeireviere im Mertonviertel zusammenzulegen - ohne Rücksprache mit den betroffenen Ortsbeiräten und ohne auf deren bisherigen Forderungen einzugehen -. Der neue Standort ist dabei ähnlich schlecht von Nieder-Eschbach und anderen Stadtteilen im Frankfurter Norden aus zu reichen wie der bisherige (und vice versa), was von der Bevölkerung als erheblicher Sicherheitsmanko verstanden wird. In der Hauptverkehrszeit kommt es bei der Erreichbarkeit zusätzlich zu Problemen durch Stauungen. Auch per ÖPNV ist der neue Standort nur bedingt und mit teilweise erheblichen Aufwand erreichbar. Ob die in Aussicht gestellte Erweiterung im neuen Revier um einen Streifenwagen die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl tatsächlich verbessert, beziehungsweise die schlechte Erreichbarkeit aufwiegt, ist nicht belegt. Die Bevölkerung bedarf einen Polizeiposten vor Ort, der zumindest tags einfach erreichbar ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 13.01.2017, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OF 65/15 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 104 2017 Die Vorlage OF 65/15 wird als interfraktioneller Antrag in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Laut Vorstellung im Ortsbeirat soll im Rahmen der Zusammenlegung des 14. und 15. Polizeireviers auch der bisherige Polizeiposten in Bonames geschlossen werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Polizeidirektion beziehungsweise dem Land Hessen darauf hinzuwirken, dass 1. der Polizeiposten in Bonames weiterhin beibehalten wird und 2. im Rahmen des Bebauungsplans "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" auf der geplanten Gemeinbedarfsfläche der Neubau eines Polizeipostens vorgesehen wird. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat seit mehreren Jahrzehnten wiederholt die Forderung gestellt, das bisherige 14. Polizeirevier aus seiner bisherigen Randlage im Revier in den Bereich Bonames/Nieder-Eschbach zu verlegen, um einen deutlich verbesserten Zugang der Bewohner des Frankfurter Nordens zum Polizeirevier zu haben, zuletzt im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan "Am Eschbachtal-Harheimer Weg". Dies wurde seitens des Landes immer zurückgewiesen. Nachdem jetzt der Standort des bisherigen 14. Polizeireviers im Nordwestzentrum aufgegeben werden muss, plant das Land, die beiden Polizeireviere im Mertonviertel zusammenzulegen - ohne Rücksprache mit den betroffenen Ortsbeiräten und ohne auf deren bisherige Forderungen einzugehen. Der neue Standort ist dabei ähnlich schlecht von Nieder-Eschbach und den anderen Stadtteilen im Frankfurter Norden aus zu erreichen wie der bisherige (und vice versa), was von der Bevölkerung als erhebliches Sicherheitsmanko verstanden wird. In der Hauptverkehrszeit kommt es bei der Erreichbarkeit zusätzlich zu Problemen durch Stauungen. Auch per ÖPNV ist der neue Standort nur bedingt und mit teilweise erheblichem Aufwand erreichbar. Ob die in Aussicht gestellte Erweiterung um einen Streifenwagen im neuen Revier die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl tatsächlich verbessert beziehungsweise die schlechte Erreichbarkeit aufwiegt, ist nicht belegt. Durch die geplante Zusammenlegung der beiden Polizeireviere (14. Revier und 15. Revier) und die räumliche Verlagerung des 15. Polizeireviers in das Mertonviertel soll der Polizeiposten Bonames an der U-Bahn-Station ebenfalls geschlossen werden. Die Bürger des nördlichen Stadtgebiets müssten dann künftig ins Mertonviertel, um polizeiliche Angelegenheiten, wie z. B. Anzeigenaufnahme, regeln zu können. Dies ist gerade für ältere oder eingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger kaum leistbar, da sie das "neue" Revier in der Marie-Curie-Straße 30 wesentlich schlechter als den Posten in Bonames erreichen können, gleich ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit eigenem Fahrzeug. Des Weiteren wird durch den "Abzug" der Polizei das subjektive Sicherheitsgefühl (sog. Angsträume), gerade an der U-Bahn-Station "Bonames", erheblich abnehmen. Die Befürchtungen der Bürger, keine Polizei mehr in den nördlichen Stadtgebieten zu haben und zu sehen, nehmen zu. Die Bevölkerung bedarf eines Polizeipostens vor Ort, der zumindest tagsüber einfach erreichbar ist." Abstimmung: Ziffer 1.: 1 CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung 3 CDU

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Absolutes Halteverbot an der Pension Wilsheimer (Maßbornstraße 8) Anlieger „In den Schafgärten“ durchsetzen! Sperrmüll beseitigen auf dem Schulweg!

20.11.2016 | Aktualisiert am: 16.12.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2016, OF 38/14 Betreff: Absolutes Halteverbot an der Pension Wilsheimer (Maßbornstraße 8) Anlieger "In den Schafgärten" durchsetzen! Sperrmüll beseitigen auf dem Schulweg! Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf das Ordnungsamt einzuwirken, damit das vor vielen Jahren vor der Pension Wilsheimer "In den Schafgärten" eingeführte absolute Halteverbot durchgesetzt und die Einhaltung überwacht wird. Des Weiteren ist der Sperrmüll, vor dem mit Pollern abgegrenzten Schulweg zu entfernen. Begründung: Vor der Pension sind viele Fahrzeuge im absoluten Halteverbot geparkt. Diese PKW ragen weit in die öffentliche Straße hinein, was den Verkehr an dieser Stelle stark behindert. Noch größer ist die Behinderung aber für die Schulkinder, denn diese müssen auf der Straße um diese Fahrzeuge herum laufen. Noch prekärer wird die Situation für die Schulkinder, da gerade vor den mit Pollern abgegrenzten Schulweg, schon seit Wochen einiger Sperrmüll gelagert ist. Anlage: Foto ́s von diesem Bereich! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1047 2016 Die Vorlage OF 38/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors, der zweite Halbsatz der Begründung sowie im Betreff die Worte "(Maßbornstraße 8) Anlieger" und Sperrmüll beseitigen auf dem Schulweg!" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Natur- und Grünflächen erhalten. Keine weitere Versieglung oder Bebauung in Harheim

20.10.2016 | Aktualisiert am: 11.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 35/14 Betreff: Natur- und Grünflächen erhalten. Keine weitere Versieglung oder Bebauung in Harheim Der Magistrat wird beauftragt über die geplanten Baugebiete B516 Am Eschbachtal-Harheimer Weg und B910 Urnbergweg hinaus keine weiteren Neubaugebiete im Ortsbezirk 14 vorzusehen oder zu planen, die einen Verlust von Grün- oder Naturfläche mit sich bringen, sondern im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit der Ressource Boden das Bauen nur noch auf bereits versiegelter Flächen zuzulassen. Begründung: Gerade wenn die Einwohnerzahlen in Frankfurt wachsen, müssen die Naturflächen mehr denn je als Erholungsflächen, als Agrarflächen und als für das Stadtklima bedeutungsvolle Grünflächen geschützt und erhalten werden, und dürfen nicht weiter verbraucht werden. In Harheim ist in den letzten zehn Jahren im Baugebiet Harheim-Nord und im Baugebiet Harheim-Süd Ackerfläche in Wohnraum umgewandelt und verbraucht worden. Bei Umsetzung des B516 wird weiter auf Harheimer Gemarkung wertvoller Boden versiegelt. Lediglich der B910 wandelt vorbildlich bereits versiegelte Fläche eines Gewerbegebiets um in ein Wohngebiet. Die Natur- und Grünflächen sind jedoch endlich und gleichzeitig stehen in Frankfurt im Jahr 2015 allein Gewerberaum einer Fläche von ca. 20.000 Drei-Zimmer-Wohnungen ungenutzt leer, also Fläche, die bereits versiegelt ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 35/14 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Gedenksteine in Nieder-Eschbach

19.10.2016 | Aktualisiert am: 18.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2016, OF 58/15 Betreff: Gedenksteine in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, in Absprache mit dem Ortsbeirat 15 geeignete Stellen im Ortsbezirk auszuweisen, um - wie in den Bildern gezeigt - entlang eines Weges von interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gedenkplaketten anbringen zu lassen. Begründung: Was in anderen Städten guten Anklang findet, ist auch für Nieder-Eschbach interessant. Offenbar gibt es viele Interessenten, die eine solche Plakette zum Gedenken an eine besondere Gelegenheit gerne nutzen. Geeignete Stellen lassen sich sicherlich auch im geplanten Neubaugebiet Am Eschbachtal/Harheimer Weg finden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 58/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 15 am 25.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 58/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 15 am 13.01.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1072 2017 Die Vorlage OF 58/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, 2 SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen 2 CDU, 1 SPD und FDP (= Ablehnung); 2 CDU, 1 SPD und BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Erneuerungsmaßnahmen in der Merzenstraße in Harheim

24.09.2016 | Aktualisiert am: 24.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2016, OF 28/14 Betreff: Erneuerungsmaßnahmen in der Merzenstraße in Harheim In der Merzenstraße wurde in den letzten Wochen der westliche Bürgersteig erneuert. Nach dem Anschein vor Ort, werden weitere Aktivitäten in dieser Straße eingestellt. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat, wie die weitere Planung der Erneuerungsmaßnahmen für den nördlichen Bürgersteig und die Merzenstraße angedacht ist. Begründung: Der nördliche Bürgersteig ist im gleichen Zustand wie der jetzt erneuerte, daher ist es nicht nachvollziehbar, warum die diese Maßnahmen in der Märzenstraße nicht weitergeführt werden. Des Weiteren ist der Zustand der Straße aufgrund des Alters und der gerade durchgeführten Baumaßnahmen beeinträchtigt und sollte ebenfalls erneuert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 199 2016 Die Vorlage OF 28/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg

26.08.2016 | Aktualisiert am: 27.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2016, OF 56/12 Betreff: Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg Der Magistrat wird in Abstimmung mit traffiQ und der VGF gebeten, zu prüfen, ob mit einer veränderten Streckenführung der Buslinie 29 eine erneute Anbindung des Riedbergzentrums an Kalbach im Bereich der Kurzstrecke zu erreichen ist und mit der Teilung der Streckenführung Probleme mit der Einhaltung der Fahrzeiten und dadurch bedingte Mehrkosten vermieden werden können. Der Ortsbeirat schlägt vor, wie nachfolgend zeichnerisch dargestellt, folgende Grundidee in eine Überprüfung einzubeziehen: Vorschlag Linie 29 Teilung der Streckenführung der Buslinie 29. - Die Buslinie 29 fährt von Nieder-Erlenbach unter Einbeziehung der Haltestelle Annette-Kolb-Weg bis zur Riedbergallee, wendet um das Riedbergzentrum herum und fährt zurück. - Eine weitere Buslinie, die zum Beispiel 26 heißen könnte, fährt vom Nordwestzentrum zum Westflügel. Dadurch, dass nicht mehr die komplette Strecke Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee in zwei Richtungen befahren wird, lässt sich eine Einsparung erzielen, die die vorgeschlagenen Fahrten der Linie 29 auf der Altenhöferallee zwischen Graf-von-Stauffenberg-Allee und Riedbergallee kompensiert. Linienweg einer neuen Linie 26 im Westflügel Hier sind verschiedene Lösungen denkbar. Vorgeschlagen wird eine Ringfahrt Otto-Schott-Straße- Altenhöferallee - Graf-von-Stauffenberg-Allee - Carl-Hermann-Rudloff-Allee. Diese Streckenführung hat den Vorteil, dass das Quartier Altkönigblick mit angebunden werden kann und so eine Direktverbindung zum östlichen Riedberg und zum Mertonviertel bestehen bleibt. Weiterhin wird keine Wendemöglichkeit benötigt. Zeichnung siehe letzte Seite (Kartengrundlage: OpenStreetMap). Begründung: Die Buslinie 29 fährt zur Erschließung diverser Wohn- und Gewerbegebiete viele Umwege. Großteils ist das eher unkritisch, weil das Angebot durch andere Linien als Direktverbindung ergänzt wird, insbesondere durch die Stadtbahnlinie U9. Eine ungünstige Situation ist durch die Einbeziehung des Westflügels am Riedberg entstanden. Er wird mit einem Streckenabschnitt erschlossen, der bislang vor allem für die Verbindung zwischen Kalbach und Riedberg sowie für die Anbindung des nördlichen Riedbergs (Quartier Altkönigblick) genutzt wurde. Sie stellt für erstere Relation das einzige sinnvoll nutzbare Angebot dar, da die U-Bahn-Station Kalbach weitab von der Besiedlung liegt. Für letztere Relation gibt es ansonsten nur einen stündlichen Regionalbus. Schon aufgrund des Straßenverlaufs ist die Streckenführung Kalbach-Riedberg zwangsläufig nicht direkt. Seit dem letzten Fahrplanwechsel fährt der Bus einen Umweg über den Westflügel, wodurch sich die Fahrzeit um 3 Minuten verlängert. Die Haltestelle Annette-Kolb-Weg, an der sich unter anderem das Gymnasium und eine Seniorenwohnanlage befinden, wird überhaupt nicht mehr angefahren. Als Ersatz wurden einige wenige Fahrten der Linie 28 zum Riedberg verlängert, womit aber nur die wichtigsten Zeiten des Schülerverkehrs abgedeckt werden. Überlegungen für eine eigene Linie zur Erschließung des Westflügels wurden zwar erwogen, aber aus Kostengründen verworfen. Vorgeschlagen wird deshalb eine andere Aufteilung des Angebots, die ohne laufende Mehrkosten und mit geringen Einmalkosten auskommt. Bewertung aus Fahrgastsicht Neben dem eigentlichen Ziel, die Fahrzeit von Kalbach und Altkönigblick zum Riedbergzentrum zu verkürzen und die Haltestelle Annette-Kolb-Weg wieder einzubinden, hat die Lösung folgende Vorteile: - Der Fahrplan für den Abschnitt Riedberg - NWZ kann auf die U8 abgestimmt werden, u.a. mit einen glatten 15-Minuten-Takt tagsüber und samstags. - Durch die Linienbrechung übertragen sich Verspätungen nicht so sehr. Dem steht gegenüber, dass einige Direktverbindungen von vergleichsweise geringer Bedeutung wegfallen oder ausgedünnt werden. Am ehesten ist Kalbach - NWZ zu nennen, wo aber ein Umstieg in die U9 am Uni-Campus Riedberg sowieso die schnellere Verbindung ist. Bewertung aus Kostensicht Kilometerleistung und Fahrzeitleistung sind praktisch identisch zu heute. Dabei ist angenommen, dass die Verlängerungen der Linie 28 im Schülerverkehr entfallen können, außer einer Fahrt zur Spitzenlast (zur 1. Schulstunde), weil diese Relation wie bis 2015 von der Linie 29 abgedeckt wird. Dies gleicht einen in der Summe marginal längeren Weg der Linien 26 und 29 im Vergleich zur heutigen Buslinie 29 aus. Die in der Spitze benötigte Anzahl an Fahrzeugen wird durch die genannte Streichung von Schülerverkehrsfahrten um einen Bus geringer. Eine Halteposition muss neu gebaut werden (Verlegung Paul-Apel-Straße Ostseite). Weiterhin ist die Haltestelle Uni-Campus Riedberg als Endhaltestelle mit Warteposition herzurichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 552 2016 Die Vorlage OF 56/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 SPD (= Ablehnung); 3 SPD und LINKE. (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg

15.06.2016 | Aktualisiert am: 07.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2016, OF 26/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu beschließen: die Aufstellung des Bebauungsplans B516 Am Eschbachtal / Harheimer Weg wird an Hand der in den vier Planungsgesprächen 2014/15 erarbeiteten Eckpunkten weitergeführt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 01.07.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 314 2016 Die Vorlage OF 26/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Nieder-Eschbach - der „essbare Stadtteil“ von Frankfurt

03.06.2016 | Aktualisiert am: 15.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.06.2016, OA 22 entstanden aus Vorlage: OF 16/15 vom 18.05.2016 Betreff: Nieder-Eschbach - der "essbare Stadtteil" von Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, öffentliche Grünflächen und auch Neuanpflanzungen in Nieder-Eschbach (speziell im Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg") im Sinne des Konzepts "Essbare Stadt" zu gestalten. Für konkrete Umsetzungsvorschläge ist der Ortsbeirat einzubeziehen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Konzept "Essbare Stadt" auch für Frankfurt am Main ein Projekt werden könnte und welche vorhandenen öffentlichen Grünflächen im gesamten bebauten Stadtgebiet hierfür besonders geeignet erscheinen bzw. welche Flächen bei geplanten Neuanpflanzungen in neuen Baugebieten im Sinne der Initiative "Essbare Stadt" vorgesehen und entsprechend gestaltet werden können. Die Vor- und Nachteile des Konzepts sind darzustellen und einen Erfahrungsbericht der Städte Kassel und Andernach einzuholen. Begründung: Die Idee der essbaren Stadt wurde im bundesweiten Innovationswettbewerb "Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen" 2013/14 preisgekrönt. Bundesweit war die "Essbare Stadt" in Kassel die erste Initiative unter diesem Namen und hat eine mittlerweile wachsende Anzahl essbarer Städte mit ihrem Konzept inspiriert. Die Autorenschaft für diese Idee beansprucht ebenfalls die Stadt Andernach. Zum Thema "Ideen finden Stadt" liefert das Projekt in der Kategorie Gesellschaft eine Antwort auf die Frage, wie öffentliche Parks zu Obst- und Gemüsegärten für die Einwohner werden können. "Pflücken erlaubt" statt "Betreten verboten" heißt es in Andernach. Ob Erdbeeren, Salat oder Zwiebeln: Die Stadtverwaltung lässt überall Gemüse, Obst und Kräuter anbauen - und jeder darf sich bedienen. So werden öffentlichen Parks und Grünanlagen zu Gärten für die Bürger. Die öffentlichen Nutzpflanzen zeigen, wie man sich gesund ernährt und steigern die Wertschätzung für regionale Lebensmittel. Ob jäten oder ernten: Jeder darf mitmachen. So könnten die so gestalteten Grünflächen auch Anregungen für Kindergärten und Grundschulen liefern. Quellen: http://essbare-stadt-minden.de/wissenswertes/links-ess bare-stadte/ http://essbare-stadt.de/wp/ http://www.andernach.de/de/leben_in_andernach/essbare_ stadt.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 234 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 08.06.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.06.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 22 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 325, 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 30.06.2016 Aktenzeichen: 67 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Nieder-Eschbach - der „essbare Stadtteil“ von Frankfurt

18.05.2016 | Aktualisiert am: 08.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2016, OF 16/15 Betreff: Nieder-Eschbach - der "essbare Stadtteil" von Frankfurt Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, öffentliche Grünflächen und auch Neuanpflanzungen in Nieder-Eschbach (speziell in , Am Eschbachtal / Harheimer Weg") im Sinne des Konzepts "Essbare Stadt" zu gestalten. Für konkrete Umsetzungsvorschläge ist der Ortsbeirat einzubeziehen. Begründung: Die Idee der essbaren Stadt wurde im bundesweiten Innovationswettbewerb "Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen" 2013/14 preisgekrönt. Bundesweit war die "Essbare Stadt" in Kassel die 1. Initiative unter diesem Namen und hat eine mittlerweile wachsende Anzahl "essbarer Städte" mit ihren Konzept inspiriert.1 Die Autorenschaft für diese Idee beansprucht ebenfalls die Stadt Andernach "Zum Thema "Ideen finden Stadt" liefert das Projekt in der Kategorie Gesellschaft eine Antwort auf die Frage, wie öffentliche Parks zu Obst- und Gemüsegärten für die Einwohner werden können. "Pflücken erlaubt" statt getreten verboten" heißt es in Andernach. Ob Erdbeeren, Salat oder Zwiebeln: Die Stadtverwaltung lässt überall Gemüse, Obst und Kräuter anbauen - und jeder darf sich bedienen. So werden öffentlichen Parks und Grünanlagen zum Garten für die Bürger. Die öffentlichen Nutzpflanzen zeigen, wie man sich gesund ernährt und steigern die Wertschätzung für regionale Lebensmittel. Ob jäten oder ernten: Jeder darf mitmachen."1 So könnten die so gestalteten Grünflächen auch Anregungen für Kindergärten und Grundschulen liefern. Auf Fehler! Hyperlink-Referenz ungültig. findet sich eine Übersicht, in der einige "essbare Städte" und solche, die es werden wollen, aufgeführt sind. Weitere Adressen sind: http://essbare-stadt.de/wp/ http://www.andernach.de/de/leben_in_andernach/essbare_stadt.html Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 03.06.2016, TO I, TOP 8 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, den Betreff in "Initiative ‚Essbare Stadt' auch in Frankfurt am Main?" zu ändern. Beschluss: Anregung OA 22 2016 er Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. Die Vorlage OF 16/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, öffentliche Grünflächen und auch Neuanpflanzungen in Nieder-Eschbach (speziell im Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg") im Sinne des Konzepts "Essbare Stadt" zu gestalten. Für konkrete Umsetzungsvorschläge ist der Ortsbeirat einzubeziehen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Konzept "Essbare Stadt" auch für Frankfurt am Main ein Projekt werden könnte und welche vorhandenen öffentlichen Grünflächen im gesamten bebauten Stadtgebiet hierfür besonders geeignet erscheinen bzw. Flächen bei geplanten Neuanpflanzungen in neuen Baugebieten im Sinne der Initiative "Essbare Stadt" vorgesehen und entsprechend gestaltet werden könnten. Die Vor- und Nachteile des Konzepts sind darzustellen und einen Erfahrungsbericht der Städte Kassel und Andernach einzuholen." Abstimmung: 1. SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen 5 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 CDU und BFF 2. Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 12 | PARLIS

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - Altkönigblick Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56

29.04.2016 | Aktualisiert am: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.04.2016, OA 4 entstanden aus Vorlage: OF 16/12 vom 26.04.2016 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - Altkönigblick Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 Vorgang: OM 4726/15 OBR 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 56 wird mit der Maßgabe zugestimmt, 1. dass die unter Ziffer XI. a) fallende Maßnahme in Anlage 3 (60 020) auch tatsächlich unter Sicherstellung der Deckung der Finanzierung realisiert wird; 2. dass, sollte der zeitlich vorgesehene Zeitrahmen (Anlage 3 der Vorlage M 56) nicht eingehalten werden können, dies keinen Einfluss auf die einzelnen Maßnahmen hat und diese auch über das Jahr 2017 hinaus realisiert werden; 3. dass, sollte die Realisierung der Sportflächenerweiterung wegen der Feldhamster an dieser Stelle nicht möglich sein, jedoch ein geeignetes alternatives Grundstück auf dem Riedberg gesucht wird , statt auf die Baumaßnahme zu verzichten. Begründung: Mit Protokoll der HA Stadtentwicklungsgesellschaft mbH vom 15.10.2015, welches den Fraktionen seit dem 06.04.2016 vorliegt, wurde die zusammenfassende Planungsstudie im Rahmen der zweiten Veranstaltung für die Sportanlage östlich der Altenhöferallee aufgelistet. Demnach wurde als Ausstattung der städtische Standard für eine klassische ungedeckte Sportanlage zugrunde gelegt. Diese umfasst ein Funktionsgebäude mit vier Umkleidekabinen und zwei Duschen, vier Bahnen für eine 400-Meter-Laufbahn, Weitsprung-, Hochsprung- und Kugelstoßeinrichtung, Fußballgroß- und -kleinspielfeld, Multifunktions- und Minispielfelder, 42 Parkplätze, Beleuchtungs- und Beregnungsanlagen sowie Ballfangzäune. Da als Planungszeitraum ein Jahr und für die Bauzeit ebenfalls ein Jahr veranschlagt werden, zeitgleich aber von Kartierungen der Feldhamstervorkommen gesprochen wird, muss die Notwendigkeit hier deutlich betont werden. Auch wenn die Satzung der Entwicklungsmaßnahme aufgehoben wird, entwickelt sich der Riedberg weiter. Es werden ca. weitere 5.000 Bürger an den Riedberg ziehen. Die bereits realisierte Sportanlage am Riedberg hat nach Aussage des betreuenden Vereins SC Riedberg schon jetzt die Belastungsgrenze erreicht. Zeitweise trainieren bis zu zehn Mannschaften gleichzeitig auf einem Kunstrasenplatz. Das Neubaugebiet Riedberg hat mit seinen zwei Grundschulen und zwei weiterführenden Schulen sowie zwölf Kindertagesstätten, Kirchengemeinden sowie einem Kinder- und Jugendhaus neben einer jungen Wohnbevölkerung auch einen hohen Bedarf an Sportflächen. Neben einem seit rund fünf Jahren bestehenden Sportverein hat sich nun ein weiterer gegründet. Aus dem nahen Umfeld des Riedbergs gibt es ebenfalls Vereine, die insbesondere die Leichtathletikflächen neben den Schulen nutzen können. Damit ist diese zweite Sportanlage östlich der Altenhöferallee auch über den Riedberg hinaus von Bedeutung. Daher ist unbeachtlich von der im Mittelbedarf noch umzusetzenden Maßnahme hier eine Realisierung - gegebenenfalls auch über den angestrebten Zeitraum bis 2017 hinaus - dringend erforderlich. Bereits mit der Anregung OM 4726 hat der Ortsbeirat die Notwendigkeit einer Realisierung bekundet. Und es sollte zudem ein geeignetes alternatives Grundstück im Bereich des Riedbergs gesucht werden, statt auf die Baumaßnahme zu verzichten, wenn die Feldhamster - Feldhamster gehören zu den nach Artikel 12 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (Richtlinie 92/43/EWG des Europäischen Rates vom 21.05.1992) geschützten Tierarten - dies langfristig verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4726 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1241 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 711 Antrag vom 22.01.2019, OF 399/12 Auskunftsersuchen vom 22.02.2019, V 1190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 04.05.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2016, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. AfD und FDP; CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. AfD, BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. AfD, BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55, OA 3 und OA 4 = Annahme) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.06.2016, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 56, OA 3 und OA 4 = Ablehnung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. a) Die Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Wolfgang Hübner, Tafel-Stein, Yilmaz, Baier, Pawlik und Schenk dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 68, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2016 § 233, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016 Aktenzeichen: 61 00

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - Altkönigblick

26.04.2016 | Aktualisiert am: 09.05.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2016, OF 16/12 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - Altkönigblick Vorgang: OM 4726/15 OBR 12 Der Ortsbeirat möge beschließen Der Vorlage M 56 wird zugestimmt mit der Maßgabe, 1. dass die unter Ziffer XI. a) fallenden Maßnahme in Anlage 3 (60020) auch tatsächlich realisiert werden unter Sicherstellung der Deckung für diese Finanzierung, 2. falls der zeitlich vorgesehene Zeitrahmen - Anlage 3 der M 56 - nicht eingehalten werden kann, hat dies keinen Einfluss auf die einzelnen Maßnahmen und ist auch über das Jahr 2017 hinaus zu realisieren und 3. wenn die Realisierung der Sportflächenerweiterung wegen der Feldhamster an dieser Stelle nicht möglich ist, sollte jedoch ein geeignetes alternatives Grundstück auf dem Riedberg gesucht werden, statt auf die Baumaßnahme zu verzichten. Begründung: Mit Protokoll der HA Stadtentwicklungsgesellschaft mbH vom 15.10.2015, welches den Fraktionen seit dem 6.4.2016 vorliegt, wurde die zusammenfassende Planungsstudie im Rahmen der zweiten Veranstaltung für die Sportanlage östlich der Altenhöferallee aufgelistet. Demnach wurde als Ausstattung der städtische Standard für eine klassisch ungedeckte Sportanlage zu Grunde gelegt. Dies umfasst ein Funktionsgebäude mit 4 Umkleidekabinen und zwei Duschen, 4 Bahnen für eine 400-m-Laufbahn, Weitsprung-, Hochsprung- und Kugelstoßeinrichtung, Fußballgroß- und Kleinspielspielfeld, Multifunktions- und Minispielfelder, 42 Parkplätze, Beleuchtungs- und Beregnungsanlagen und Ballfangzäune. Da als Planungszeitraum ein Jahr und für die Bauzeit ebenfalls ein Jahr veranschlagt wird, zeitgleich aber von Kartierungen der Feldhamstervorkommen gesprochen wird, muss die Notwendigkeit hier deutlich betont werden. Auch wenn die Satzung der Entwicklungsmaßnahme aufgehoben wird, entwickelt sich der Riedberg weiter. Es werden ca. weitere 5.000 Bürger an den Riedberg ziehen. Die bereits realisierte Sportanlage am Riedberg hat nach Aussage des betreuenden Vereins SC Riedberg schon jetzt die Belastungsgrenze erreicht. Zeitweise trainieren bis zu 10 Mannschaften gleichzeitig auf einem Kunstrasenplatz. Das Neubaugebiet Riedberg hat mit seinen zwei Grundschulen und zwei weiterführenden Schulen sowie 12 Kindertagesstätten, Kirchengemeinden sowie einem Kinder- und Jugendhaus neben einer jungen Wohnbevölkerung auch einen hohen Bedarf an Sportflächen. Neben einem seit rund 5 Jahren bestehenden Sportverein, hat sich nun ein weiterer gegründet. Aus dem nahen Umfeld des Riedbergs gibt es ebenfalls Vereine, die insbesondere die Leichtathletikflächen neben den Schulen nutzen können. Damit ist diese zweite Sportanlage östlich der Altenhöferallee auch über den Riedberg hinaus von Bedeutung. Daher ist unbeachtlich von der im Mittelbedarf noch umzusetzenden Maßnahme hier eine Realisierung - gegebenenfalls auch über den angestrebten Zeitraum über 2017 hinaus - dringend erforderlich. Bereits mit der OM 4726 2015 hat der Ortsbeirat die Notwendigkeit einer Realisierung bekundet. Und es sollte zudem ein geeignetes alternatives Grundstück im Bereich des Riedbergs gesucht werden, statt auf die Baumaßnahme zu verzichten, wenn die Feldhamster - Feldhamster gehören zu den nach Artikel 12 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (Richtlinie 92/43/EWG des Europäischen Rates vom 21.05.1992) geschützten Tierarten - dies langfristig verhindern. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4726 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 29.04.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 3 2016 Anregung OA 4 2016 1. Der Vorlage M 56 wird unter Hinweis auf OA 3 und OA 4 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 4/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 16/12 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 5/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 16/12 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 6/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der zweiten Veranstaltung zur Planung und Entwicklung der Sportanlage östlich der Altenhöferallee am 15.10.2015 1. zu prüfen, ob eine Umsiedlung des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters zu seinen Artgenossen nördlich der L 3019 möglich ist oder, sofern eine Umsiedlung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, welche Alternativen bestehen und sodann 2. die Umsetzung dieser wichtigen Sportfläche zeitnah zu realisieren." 5. Die Vorlage OF 7/12 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 16/12 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Sporterweiterungsfläche Aufhebung der Satzung „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ‚Am Riedberg‘“

13.04.2016 | Aktualisiert am: 09.05.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2016, OF 4/12 Betreff: Sporterweiterungsfläche Aufhebung der Satzung "Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ‚Am Riedberg'" Der Ortsbeirat 12 Kalbach-Riedberg stimmt der M 56 unter der Prämisse zu, dass der Magistrat alles unternimmt, um die geplante Sportflächenerweiterung östlich der Altenhöferallee (Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick) zu realisieren. Begründung: Auch wenn die Satzung der Entwicklungsmaßnahme aufgehoben wird, entwickelt sich der Riedberg weiter. Es werden ca. weitere 5.000 Bürger an den Riedberg ziehen. Die bereits realisierte Sportanlage am Riedberg hat nach Aussage des betreuenden Vereins SC Riedberg schon jetzt die Belastungsgrenze erreicht. Zeitweise trainieren bis zu 10 Mannschaften gleichzeitig auf einem Kunstrasenplatz. Dem Ortsbeirat ist bekannt, das Feldhamstervorkommen derzeit die Realisierung der Sportflächenerweiterung verhindern. Feldhamster gehören zu den nach Artikel 12 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (Richtlinie 92/43/EWG des Europäischen Rates vom 21.05.1992) geschützten Tierarten. Wenn die Realisierung der Sportflächenerweiterung wegen der Feldhamster an dieser Stelle nicht möglich ist, sollte jedoch ein geeignetes alternatives Grundstück gesucht werden, statt auf die Baumaßnahme zu verzichten. Die Erwartungen im Stadtteil an die Sportflächenerweiterung sind groß, nachdem es im vergangenen Jahr bereits zwei Workshops unter Beteiligung der HASEG sowie des Sportamtes und des Grünflächenamtes mit Stadtteilakteuren zur Gestaltung der Sportfläche gegeben hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 29.04.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 3 2016 Anregung OA 4 2016 1. Der Vorlage M 56 wird unter Hinweis auf OA 3 und OA 4 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 4/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 16/12 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 5/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 16/12 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 6/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der zweiten Veranstaltung zur Planung und Entwicklung der Sportanlage östlich der Altenhöferallee am 15.10.2015 1. zu prüfen, ob eine Umsiedlung des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters zu seinen Artgenossen nördlich der L 3019 möglich ist oder, sofern eine Umsiedlung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, welche Alternativen bestehen und sodann 2. die Umsetzung dieser wichtigen Sportfläche zeitnah zu realisieren." 5. Die Vorlage OF 7/12 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 16/12 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Durchfahrtssperre in der Galgenstraße

15.02.2016 | Aktualisiert am: 25.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2016, OF 951/10 Betreff: Durchfahrtssperre in der Galgenstraße Da auf Wunsch des Ortsbeirates kein Kfz-Verkehr über die Galgenstraße in das neue bzw. aus dem neuem Baugebiet "Bonames Ost / Am Eschbachtal" führen soll, musste eine Durchfahrtssperre vorgesehen werden. Wir und die Anwohner sind immer davon ausgegangen, dass diese Durchfahrtssperre hinter den Häusern Galgenstraße 86 und 66 sowie hinter den Häusern 47 und 45 gesetzt wird. Sodass hier gewährleistet ist, dass die Bewohner sichtlich zum "alten Bonameser Kern" gehören. Somit diese nicht nur zu Fuß, sondern auch mit anderen Kfz über den Wendelsgarten, dann Galgenstraße zu ihren Häusern kommen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass die vorgesehene Durchfahrtssperre in der Galgenstraße nicht zum Nachteil der jetzigen Bestandsbewohner positioniert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5041 2016 Die Vorlage OF 951/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Festsetzung des geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Baugebiet „Bonames-Ost/Am Eschbachtal“ - Bebauungsplan Nr. 516

01.02.2016 | Aktualisiert am: 25.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2016, OF 936/10 Betreff: Festsetzung des geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Baugebiet "Bonames-Ost/Am Eschbachtal" - Bebauungsplan Nr. 516 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in den noch zu beschließenden Bebauungsplan Nr. 516 "Bonames Ost / Am Eschbachtal" folgendes festzuschreiben: Der geförderte Wohnungsbau wird auf mindestens 40% der Wohnfläche festgesetzt. Wenigstens 10% der Wohnfläche wird für genossenschaftliches bzw. gemeinschaftliches festgesetzt. Als Bemessungsgrundlage dient die Gesamtwohnfläche und nicht die durch Eigentumsflächen deutlich niedrigere Mietwohnfläche. Begründung: In Frankfurt herrscht ein eklatanter Mangel an bezahlbaren Wohnungen. Darunter leiden die sozial Schwächeren. Aber auch Alleinerziehende, Beschäftigte in sozialen Berufen sowie im allgemeinen Menschen und Familien mit mittleren Einkommen sind besonders davon betroffen. Für diese Gruppen muss mehr Wohnraum mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus und der Mittelstandsförderung bereitgestellt werden. Auch der Zugang für genossenschaftliches bzw. gemeinschaftliches Bauen muss erleichtert werden. Dies beeinträchtigt in keiner Weise die soziale Durchmischung im Baugebiet und im Stadtteil sondern bereichert diese nachhaltig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 18 Die CDU-Fraktion stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Vorlage OF 936/10 als Anfrage an den Magistrat zu beschließen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den zweiten Satz im Antragstenor getrennt von der restlichen Vorlage OF 936/10 abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1583 2016 1. Dem Geschäftsordnungsantrag der CDU wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 936/10 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Zu 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Anregung an den Magistrat); LINKE. und FDP (= Enthaltung) Zu 2.: Zweiter Satz: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Rest der Vorlage: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

B-Plan Nr. 518 Bonames-Ost: Zufahrt zum Harheimer Weg

21.12.2015 | Aktualisiert am: 20.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2015, OF 227/14 Betreff: B-Plan Nr. 518 Bonames-Ost: Zufahrt zum Harheimer Weg Der Magistrat wird aufgefordert beim B-Plan 518 ("Am Eschbachtal/Bonames-Ost") den Harheimer Weg als T30 Zone einzurichten und zu gestalten und an die Ortsrandstraße mit einem Kreisel anzuschließen. Die Installation einer Pförtnerampel soll abgelehnt werden. Begründung: Eine entsprechende Verkehrsführung und Gestaltung der Straße für eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 wird dort wirkungsvoller den Verkehr beruhigen, als eine Pförtnerampel, deren Wirkung dort auch hinsichtlich der Busverbindung nachteilige Auswirkungen hat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 14 am 11.01.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4859 2016 Die Vorlage OF 227/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Sachstand hinsichtlich des Provisoriums für das Gymnasium Nord

29.11.2015 | Aktualisiert am: 15.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2015, OF 513/12 Betreff: Sachstand hinsichtlich des Provisoriums für das Gymnasium Nord In den vergangenen Wochen wurde viel über die weiterführenden Schulplätze diskutiert. Auch im Gymnasium Riedberg gab es hierzu eine Informationsveranstaltung durch das Staatliche Schulamt. Da jedoch im Hinblick auf die zahlreichen Neubaugebiete im Frankfurter Norden hier im Gymnasialbereich mit weiter hohen Schülerzahlen zu rechnen ist, ist die Sorge der Familien nach nicht ausreichenden Plätzen für das kommende Schuljahr begründet. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen: 1. Warum wird das Provisorium für das Gymnasium Nord in Westhausen errichtet wird und nicht in der Nähe des endgültigen Standorts? 2. Ist der im Bebauungsplan Nr. 516 ausgewiesene Standort für das Gymnasium Nord endgültig? 3. Wann beabsichtigt der Magistrat es zu eröffnen? 4. Was wird es kosten und wann wird es wie im städtischen Haushalt abgesichert? 5. Wann rechnet der Magistrat mit einer Genehmigung des neuen Gymnasiums Nord durch das Kultusministerium? Begründung: Aus der aktuellen Seite des Stadtplanungsamtes zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ergibt sich ein Planungskonzept, welches auch einen Standort für eine weiterführende Schule ausweist. Da nunmehr ein endgültiger Standort für das weitere Gymnasium im Frankfurter Norden gefunden scheint, muss jetzt zügig mit der Errichtung eines Provisoriums begonnen werden und zwar im Hinblick auf die Neubaugebiete im gesamten Frankfurter Norden und den hohen Bedarf hier vor Ort. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 11.12.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 513/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Vorstellung der Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg

19.10.2015 | Aktualisiert am: 13.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2015, OF 294/15 Betreff: Vorstellung der Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 die Planung zum Baugebiet Am Eschbachtal / Harheimer Weg zeitnah in einer eigenen Sitzung vorzustellen. Begründung: Die Probleme in den betroffenen Stadtteilen sind unterschiedlich, so dass in einer "eigenen" Sitzung vertieft auf Fragen aus Nieder-Eschbacher Sicht eingegangen werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 15 am 06.11.2015, TO I, TOP 6 Die Vorlage OF 294/15 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, BFF und Herrn Drephal erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4709 2015 Die Vorlage OF 294/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 die Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg sowie die verkehrlichen Auswirkungen - insbesondere in der Berner Straße - zeitnah in einer eigenen Sitzung vorzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 14 | PARLIS

Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Bau eines Gymnasiums im Frankfurter Norden

18.05.2015 | Aktualisiert am: 14.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.05.2015, OA 630 entstanden aus Vorlage: OF 204/14 vom 18.05.2015 Betreff: Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Bau eines Gymnasiums im Frankfurter Norden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob sich das im Bebauungsplanverfahren befindliche Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg als Standort für ein künftiges Gymnasium im Frankfurter Norden eignet. Begründung: Wie Presseberichten zu entnehmen ist, werde, Äußerungen der Schuldezernentin zufolge und vor dem Hintergrund gestiegener und steigenden Zahlen von Schülerinnen und Schülern, die auf ein Gymnasium gehen möchten, unter Hochdruck ein verkehrsgünstig gelegener Standort für ein neues Gymnasium gesucht. Das zukünftige Neubaugebiet liegt unmittelbar am U-Bahn-Strang der Linien U 2 und U 9 und ist von vielen Stadtteilen aus mit der U-Bahn oder dem Fahrrad gut zu erreichen. Es wird damit auch dem Wunsch vieler Eltern auf Wohnortnähe entsprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.01.2016, B 16 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 242 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 27.05.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.07.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.07.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 31. Sitzung der KAV am 07.09.2015, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 630 wird abgelehnt. 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 14.09.2015, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 43. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 05.10.2015, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 630 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, BFF und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) FDP (= Annahme) 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.10.2015, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 630 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.10.2015, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage OA 630 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6448, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.10.2015 Aktenzeichen: 40 34

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Sonnensegel für den Spielplatz .In den Aspen. hier: Beteiligung des Ortsbeirates aus dem Ortsbeiratsbudget

03.05.2015 | Aktualisiert am: 27.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2015, OF 203/14 Betreff: Sonnensegel für den Spielplatz "In den Aspen" hier: Beteiligung des Ortsbeirates aus dem Ortsbeiratsbudget Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz "In den Aspen" ein Sonnensegel zu installieren. Der Ortsbeirat beteiligt sich bis zu einer Höhe von 2.500 Euro an der Maßnahme. Begründung: Der Spielplatz ist während der Entstehung des Neubaugebietes für Kinder jeder Altersstufe eingerichtet worden. Die Fläche für die Kleinkinder (Sand und weitere Spielgeräte) ist nahezu den gesamten Tag der Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Angrenzende Bäume sind noch so klein, dass sie die nächsten Jahre keinen Schatten spenden werden. Positive Erfahrungswerte von anderen Spielplätzen mit diesbezüglichen Sonnensegeln liegen vor. Es liegt eine Kostenschätzung des Grünflächenamtes in Höhe von 5.000 Euro vor; der Ortsbeirat wird sich mit der Hälfte der Kosten beteiligen, dies entspricht mehr als das Jahresbudget für den Ortsbeirat 14. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 14 am 18.05.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 334 2015 Die Vorlage OF 203/14 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE und SPD in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets „Nieder-Eschbach Nord“ sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117

24.04.2015 | Aktualisiert am: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2015, OA 621 entstanden aus Vorlage: OF 273/15 vom 31.03.2015 Betreff: Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets "Nieder-Eschbach Nord" sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117 Vorgang: B 458/14; OA 592/15 OBR 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. dass in Anlage zur Vorlage B 117 aufgeführte Wohnbauland-Entwicklungsprogramm (WEP) 2015 so abzuändern, dass das dort aufgeführte Baugebiet Nr. 20 "Nieder-Eschbach Nord" mit geschätzten 300 Wohneinheiten (siehe Seiten 10 und 18) wegen des extrem schwierigen bau- und planungsrechtlichen sowie hohen unwirtschaftlichen Aufwandes bei einer möglichen Umsetzung gestrichen und aus dem WEP 2015 herausgenommen wird (auf den Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 458, sowie auf die Anregung OA 592 wird ausdrücklich verwiesen); 2. dass es für das Baugebiet Nr. 2 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" bei der dort aufgeführten Anzahl von 1.360 Wohneinheiten (siehe Seite 13) bleibt. Eine weitere Verdichtung mit einer massiven Erhöhung der Wohneinheiten soll nicht weiter verfolgt werden. Vor diesem Hintergrund ist auf Seite 16 beim Baugebiet Nr. 2 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" in der Tabelle die mit Sternchen versehene Option zur Klarstellung zu streichen. Begründung: Wie bereits in der Vorlage B 458 vom Magistrat dargestellt, unterliegt das Plangebiet "Nieder-Eschbach Nord" sehr vielen Entwicklungshemmnissen, die eine mögliche Bebauung sehr unwirtschaftlich machen. Auch hinsichtlich der geringen Größe des Baugebiets ist die Anzahl von geschätzten 300 Wohneinheiten wohl weit überzogen. Die Planung sollte daher eingestellt werden und ist demzufolge im WEP 2015 herauszunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 458 Anregung vom 16.01.2015, OA 592 Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2015, ST 1569 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 29.04.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.06.2015, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER (OA 621 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (OA 621 = Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.06.2015, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.06.2015, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 09.07.2015, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (B 117 = Kenntnis, OA 621 = vereinfachtes Verfahren) RÖMER, REP und Stv. Krebs (B 117 = Kenntnis, OA 621 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 117 = Zurückweisung, OA 621 = Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE , FDP, BFF, RÖMER und REP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Ablehnung), LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Krebs (B 117 = Kenntnis, OA 621 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6046, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2015 § 6172, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 64 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Kinderzentrum - In den Schafgärten 23/Harheim hier: Defizit im Kindergartenbereich

17.04.2015 | Aktualisiert am: 29.04.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2015, OF 199/14 Betreff: Kinderzentrum - In den Schafgärten 23/Harheim hier: Defizit im Kindergartenbereich Es zeichnet sich ab, dass im Kindergartenbereich etwa 28 Kinder aus Harheim mit steigender Tendenz nicht versorgt werden können. Dies vorausgeschickt, wäre es organisatorisch möglich, auf dem Schulerweiterungsgelände einen Waldkindergarten mit einer Gruppe aufzustellen. In dieser Gruppe könnten etwa 20 Kinder bis 14:30 h betreut werden. Die Essensversorgung könnte über den Caterer aus der Grundschule gewährleistet werden. Für diese Betreuungsinitiative ist es erforderlich, auf dem Schulerweiterungsgelände einen entsprechend geeigneten Pavillon/Container aufzustellen. Der Ortsbeirat bittet nun den Magistrat, dafür zu sorgen, dass mit der Erstellung eines Pavillons/Containers kurzfristig das Betreuungsdefizit im Kindergartenbereich beseitigt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 20.04.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4024 2015 Die Vorlage OF 199/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets Nieder-Eschbach Nord sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet Am Eschbachtal-Harheimer Weg

31.03.2015 | Aktualisiert am: 04.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2015, OF 273/15 Betreff: Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets Nieder-Eschbach Nord sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet Am Eschbachtal-Harheimer Weg Vorgang: B 458/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Das in Anlage zur B 117 aufgeführte Wohnbauentwicklungsprogramm (WEP) 2015 wird dergestalt abgeändert, dass das hier mit aufgeführte Baugebiet Nr. 20 "Nieder-Eschbach Nord" mit geschätzten 300 WE (siehe S. 10 + 18) wegen des extrem schwierigen bau- und planungsrechtlichen und hohen unwirtschaftlichen Aufwandes bei einer möglichen Umsetzung gestrichen und aus dem WEP 2015 herausgenommen wird. (Auf den Bericht des Magistrats B 458 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5677 zur OA 592/15 vom 26.02.2015 wird hier verwiesen) b) Für das Baugebiet Nr.2 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" bleibt es bei der hier aufgeführten Anzahl von 1.360 Wohneinheiten (s.S.13). Eine weitere Verdichtung mit einer (massiven) Erhöhung der Wohneinheiten soll nicht weiter verfolgt werden. Vor diesem Hintergrund ist auf Seite 16 beim Baugebiet "Am Eschbachtal- Harheimer Weg" bei Nr. 2 in der Tabelle die mit * Sternchen-Hinweis versehene Option zur Klarstellung zu streichen. Begründung: Wie bereits in der B 458 vom Magistrat dargestellt unterliegt das Plangebiet Nieder-Eschbach-Nord sehr vielen Entwicklungshemmnissen, die eine mögliche Bebauung sehr unwirtschaftlich machen. Auch hinsichtlich der geringen Größe des Baugebiets ist die Anzahl von geschätzten 300 WE wohl weit überzogen. Die Planung sollte daher eingestellt werden und ist dem zum Folge im WEP 2015 herauszunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 24.04.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 621 2015 1. Die Vorlage B 117 dient unter Hinweis auf OA 621 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 273/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER und NPD zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Aufstellen einer Sitzbank am Verbindungsweg zwischen In den Aspen und Hochfeldstraße

09.02.2015 | Aktualisiert am: 18.02.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2015, OF 190/14 Betreff: Aufstellen einer Sitzbank am Verbindungsweg zwischen In den Aspen und Hochfeldstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Verbindungsweges zwischen In den Aspen und Hochfeldstraße eine Sitzbank oder Sitzgelegenheit einzurichten. Der Ortsbeirat stellt dazu aus seinem Budget maximal 500 Euro zur Verfügung. Begründung: In diesem Bereich soll insbesondere für Senioren eine Sitzgelegenheit beziehungsweise Gelegenheit zum Ausruhen geschaffen werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 301 2015 Die Vorlage OF 190/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anpassung an die und Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146 „Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrat

16.01.2015 | Aktualisiert am: 20.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2015, OA 593 entstanden aus Vorlage: OF 256/15 vom 31.12.2014 OF 256/15 vom 31.12.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anpassung an die und Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146 "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 Vorgang: M 146/14 Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.06.2015 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan Nr. 516 vor der Realisierung entsprechend der aktualisierten Kriterien auf Auswirkungen und Anpassungen auf den Klimawandel zu prüfen und gegebenenfalls zu verändern, hauptsächlich in Bezug auf 1. Umwelt- und Klimaverträglichkeit der geplanten stärkeren Verdichtung und Versiegelung; 2. Kaltluft- und Frischluftzufuhr zum Stadtteil Bonames und in Richtung Innenstadt bei geänderten Rahmenbedingungen (nach Entstehen der Gewerbegebiete Nieder-Eschbach und Wohngebiet Riedberg); 3. verkehrliche Belastung im Straßenverkehr und im ÖPNV. Begründung: Die letzte Fassung des Bebauungsplans Nr. 516 stammt aus der Zeit der Jahrtausendwende und entspricht hinsichtlich neuerer Klimaforschung nicht mehr aktuellen Erkenntnissen. Da der Bebauungsplan Nr. 516 ohnehin hinsichtlich des Frankfurter Bedarfs an Wohnfläche überarbeitet wird, muss eine Aktualisierung hinsichtlich Umwelt- und Klimakriterien ebenfalls erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14 Versandpaket: 21.01.2015 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, 2 GRÜNE und 1 SPD gegen 1 GRÜNE, 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 604 2015 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 604 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 189/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 464 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 465 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 und OA 604 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung, OA 604 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 593 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 5793, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 § 5794, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 § 6268, 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.09.2015 Aktenzeichen: 61 00

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465

16.01.2015 | Aktualisiert am: 15.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2015, OA 594 entstanden aus Vorlage: OF 257/15 vom 16.01.2015 OF 257/15 vom 16.01.2015 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 Vorgang: OA 437/13 OBR 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Berichte des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 und B 465, werden zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die Planung einzuarbeiten, speziell die Forderung des Ortsbeirates 15, die Anzahl der Wohnungen auf maximal 1.320 zu beschränken, wie in der Vorlage OA 437 ausgeführt. Begründung: Die Antwort des Magistrats ist ausweichend, nichtssagend und vermessen. Der Ortsbeirat 15 machte konkrete Vorschläge wegen der besseren Kenntnis der Verhältnisse im Frankfurter Norden. Dieser, in der Vorlage OA 437 erstellte konstruktive Vorschlag ist stattdessen weiterzuverfolgen und muss inhaltlich in diesem Sinne umgesetzt werden. Der Ortsbeirat 15 steht für eine maßvolle Bebauung, welche sich bereits im Wesentlichen im Kompromissergebnis der Planungen aus 1998 widerspiegelt. Zum Bericht 464: Zu Punkt 1.: Der Ortsbeirat 15 ist weiter der Ansicht, dass durch die Festsetzung einer maximalen Anzahl von Wohneinheiten sich ein bauliches Konzept erstellen lässt. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Ortsbeiräte können sehr wohl abschätzen, was für ihre Stadteile sinnvoll ist und was nicht, denn sie haben die Ortskenntnis und kennen daher die Lebensverhältnisse. Es wäre im Sinne aller, die Anzahl der Wohneinheiten aus dem damaligen Bebauungsplanentwurf auf das aktuelle Konzept zu übertragen. Zu Punkt 2.: Es kann nicht sein, dass man noch nicht sagen kann, wo diese Flächen sein werden und wie der Schutz und die Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen dabei nur angemessen und nicht vorrangig berücksichtigt werden. Dafür spricht aber die Aussage in der Vorlage B 465 (siehe unten). Im Landschaftsplanentwurf zum Bebauungsplan Nr. 516 (Stand: September 1998) heißt es z. B.: "Vorrangiges Ziel innerhalb des Baugebietes ist es, den durch Freizeitgärten und Obstbaum-Hochstämmen geprägten Gebietscharakter nicht zu zerstören, sondern als wesentliches Merkmal der ‚lokalen Identität und zur Minimierung des Eingriffes' mit in das städtebauliche Konzept zu integrieren." Zu Punkt 6.: 20 Stellplätze sind effektiv zu wenig. Nur weil der Magistrat davon ausgeht, dass am Park-and-ride-Parkplatz an der Haltestelle Kalbach noch ausreichend Kapazität besteht, wird diese trotzdem schon heute nicht ausgenutzt. Über die Hälfte des Parkplatzes wird nicht belegt. Des Öfteren schlägt dort ein Zirkus seine Zelte auf. Vielmehr werden z. B. in Nieder-Eschbach die umliegenden Straßen und der große Parkplatz zugeparkt, anstatt nach Kalbach zu fahren. Der Park-and-ride-Parkplatz in Nieder-Eschbach ist voll belegt. Zu Punkt 7.: Eine Polizeiaußenstelle für das 15. Polizeirevier ist im Vorfeld zur möglichen Umsetzung planungsrechtlich vorzusehen. Zum Bericht 465: Die Aussage "Im Gegenteil würde bei einer unangemessenen niedrigen Bebauungsdichte der Druck auf die Inanspruchnahme weiterer Landwirtschaftsflächen ansteigen", trifft voll die Vorgehensweise und die Vermessenheit einiger Stadtplaner. Die Begehren und Befürchtungen der Ortsbeiräte sowie der ansässigen Bürgerinnen und Bürger werden von diesen nicht oder nur unzureichend ernst genommen. Wieso erfolgen dann die Anhörungen, wenn am Ende doch nicht auf die Bürgerinnen und Bürgern eingegangen wird. Eine Stadt kann und muss nicht ins Unermessliche wachsen, nur weil einige Planer und der Oberbürgermeister vermeintlich nur das Beste für das Geld herausholen wollen. Es geht hier nicht nur um das Geld, sondern auch um den Lebensraum, die Lebensqualität und um die lokale Identität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2013, OA 437 Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 923 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 18 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15 Versandpaket: 21.01.2015 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, 2 GRÜNE und 1 SPD gegen 1 GRÜNE, 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 604 2015 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 604 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 189/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 464 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 465 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 und OA 604 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung, OA 604 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5793, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 § 5794, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 Aktenzeichen: 61 00

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

eungesheimFraktion: SPDTitel/Betreff: Neustrukturierung der Polizeireviere; Keine Schließung des 15. Polizeireviers - Neuer Standort im Ortsbezirk.10

05.01.2015 | Aktualisiert am: 21.01.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2015, OF 742/10 Betreff: Neustrukturierung der Polizeireviere; Keine Schließung des 15. Polizeireviers - Neuer Standort im Ortsbezirk 10 Der Ortsbezirk 10 hat sich in den letzten Jahren sehr vergrößert und wird dies durch weitere Neubaugebiete auch weiter wachsen. Seit dem Jahr 2002 sind mehr als 10100 Bewohner (Stand 31.12.2013) hinzugekommen. Allein die neu geplanten Neubaugebiete belaufen sich auf 2000 WE (planerisch wird 2,5 Personen pro WE gerechnet). Hierbei sind die durch Verdichtungen zusätzlich entstanden WE nicht mitgezählt. Dies ist bereits eine Herausforderung für die zuständigen Reviere, so dass es nicht nachvollziehbar ist, dass hier ein Revier geschlossen werden soll. Für das neue Baugebiet am "Eschbachtal" sind mehr als 1200 Wohneinheiten geplant. Hier sind als Infrastruktur Maßnahmen unter anderem 3 Kitas, eine Grundschule, Bürgerhaus und eine Feuerwache, mit der Option dem 15. Polizeirevier einen neuen Standort zu ermöglichen diskutiert als notwendig erachtet worden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: 
 Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Hessischen Landesregierung Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, dass das 15. Polizeirevier nicht geschlossen wird sondern im Ortsbezirk 10 einen neuen Standort , im Baugebiet "Am Eschbachtal", erhält. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2015, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 742/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Radfahrstreifen in der Maßbornstraße zwischen .Am Römerbrunnen. und Ortsende

21.12.2014 | Aktualisiert am: 21.01.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2014, OF 185/14 Betreff: Radfahrstreifen in der Maßbornstraße zwischen "Am Römerbrunnen" und Ortsende Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob bei Herausnahme des Abschnitts in der Maßbornstraße zwischen Ortseingang und "In den Aspen" aus der Tempo-30-Zone und der Einführung einer regulären Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h in diesem Abschnitt die wegen Unvereinbarkeit mit §45 Ziffer 1c StVO entfernten Radstreifen wieder angezeichnet werden können. Begründung: Die eingerichteten Fahrbahnverengungen als Ersatz für die Radfahrstreifen behindern den Radverkehr und verringern subjektiv und objektiv die Sicherheit für den Zweiradverkehr und haben sich so nicht bewährt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 14 am 12.01.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3751 2015 Die Vorlage OF 185/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Baugebiet .Am Eschbachtal. (ehem. .Bonames-Ost.), Bebauungsplan Nr. 516 hier: Prüfung hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel

16.11.2014 | Aktualisiert am: 04.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2014, OF 182/14 Betreff: Baugebiet "Am Eschbachtal" (ehem. "Bonames-Ost"), Bebauungsplan Nr. 516 hier: Prüfung hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel Der Magistrat wird aufgefordert, den B-Plan 516 vor Realisierung entsprechend aktualisierter Kriterien auf Auswirkungen und Anpassungen auf den Klimawandel zu prüfen und gegebenenfalls zu verändern, hauptsächlich im Bezug auf - Umwelt- und Klimaverträglichkeit der geplanten stärkeren Verdichtung und Versiegelung - Kaltluft- und Frischluftzufuhr zum Stadtteil Bonames und in Richtung Innenstadt bei geänderten Rahmenbedingungen (nach Entstehen der Gewerbegebiete Nieder-Eschbach und Wohngebiet Riedberg) Begründung: Die letzte Fassung des B-Plans stammt aus der Jahrtausendwende und entspricht hinsichlich neuerer Klimaforschung nicht mehr aktuellen Erkenntnissen. Da der B-Plan ohnehin hinsichtlich des Frankfurter Bedarfs an Wohnfläche überarbeitet wird muss eine Aktualisierung hinsichtlich Umwelt- und Klimakriterien ebenfalls erfolgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 01.12.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3670 2014 Die Vorlage OF 182/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Fußgängerüberweg auf der Altenhöferallee

22.08.2014 | Aktualisiert am: 18.09.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2014, OF 368/12 Betreff: Fußgängerüberweg auf der Altenhöferallee Vorgang: ST 1307/13 Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die Vervollständigung der Baumaßnahmen und Wegebeziehungen am Riedberg und unter Bezugnahme auf den Antrag OM 1470 vom 24.8.2012 erneut zu prüfen, ob auf der Altenhöferallee im Bereich der Anbindung der Ricky-Adler-Straße, neben der Bushaltestelle und dem Fußgängereingang zur Sportanlage Riedberg und der Kindertagesstätte, eine Querungshilfe durch die Anlage eines Zebrastreifens errichtet werden kann. Begründung: Mit der ST 1307 vom 2.9.2013 wurde der vorhergehende Antrag des Ortsbeirats negativ beschieden. Auch wenn der Grenzwert von 50 Fußgängern pro Stunde nicht ständig zu erreichen ist, wird die Querung der Altenhöferallee in diesem Bereich durch den Eingang der Sportanlage von zahlreichen Kindern und Jugendlichen genutzt. Mit der Fertigstellung der Wohnhäuser in diesem Bereich und der bevorstehenden Anlage eines größeren Spielplatzes auf der Fläche des Topografischen Wegs stellt die Verbindung von dem Weg Zum Taubenzehnten über den Valentin-Schmetzer-Weg zur Ricky-Adler-Straße eine wichtige Fußwegeachse aus dem Quartier Altkönigblick-West und umgekehrt in Richtung der Grünanlage am Lärmschutzwall dar. Hierbei muss aber die Altenhöferallee überquert werden, die als meistbefahrene Straße des Riedbergs durch die sehr gerade Straßenführung und die Nähe zur Landesstraße L 3019 viele Autofahrer zum schnellen Fahren verleitet. Mit einem Zebrastreifen der mäßigend auf die Fahrgeschwindigkeiten wirkt, erhöht sich die Sicherheit für querende Fußgänger und gleichzeitig die Attraktivität der Grünzugsverbindung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1307 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3454 2014 Die Vorlage OF 368/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Instandsetzung der Parkbänke im Stadtteil Harheim

30.06.2014 | Aktualisiert am: 16.07.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.06.2014, OF 164/14 Betreff: Instandsetzung der Parkbänke im Stadtteil Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die im Stadtteil Harheim aufgestellten Parkbänke, bei denen die Algen bzw. das Moos und der Schimmel die Sitzflächen erobert haben, reinigen oder instand setzen zu lassen. Begründung: Im Stadtteil sind diverse Parkbänke am Eschbach, am Born, im Auweg usw. aufgestellt. Diese Parkbänke sind in einem Zustand (verschmutzt mit Algen- und Moos-Belag oder Schimmel), bei dem sich niemand mehr darauf ausruhen möchte, weil man sich die Kleidung verschmutzt. Bei einigen fehlen auch Bretter auf den Sitz- und Lehn-Flächen. Zumindest benötigen diese Bänke, die ehemals mit öffentlichen Mitteln angeschafft wurden, dringend eine Auffrischung, ansonsten müssen sie mit viel Geld in naher Zukunft ersetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 14.07.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3304 2014 Die Vorlage OF 164/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Text angefügt wird: "Hierbei handelt es sich um folgende Parkbänke: - Eine Bank an den Spielgeräten bzw. Basketballkorb an der Riedhalsstraße - Zwei Bänke direkt an der Riedhalsstraße auf dem Bürgersteig - Fußweg zum Born/Riedhalsstraße (bei einer Bank fehlt ein Sitzbrett und sie ist verschmutzt, eine weitere Bank ist verschmutzt) - Die Vierergruppe Bänke in der Riedhalsstraße - Die Holzauflage der Umrandung am Kreuz/Parkplatz zur Untermühle - Zwei Bänke am Parkplatz zur Untermühle - Eine Bank am Fußweg hinter dem Bürgerhaus "In den Schafgärten" (stark verschmutzt) - Zwei Bänke, Spielplatz am Bürgerhaus "In den Schafgärten" - Vier Bänke, Grünstreifen "Am Auweg" hinter der Kirche" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Altenhöferallee sichern und Grünzüge besser verbinden

24.06.2014 | Aktualisiert am: 17.07.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2014, OF 366/12 Betreff: Altenhöferallee sichern und Grünzüge besser verbinden Der Magistrat wird gebeten, zur Beruhigung des Verkehrs auf der schnurgeraden Altenhöferallee und zur Verbesserung der Verbindung der Grünanlagen "Topographischer Weg" und "Lärmschutzwall A5" in Höhe der Richard-Breitenfeld-Straße und Paul-Apel-Straße die Fußgängerquerung über die Altenhöferallee durch eine Mittelinsel oder einen Zebrastreifen zu erleichtern. Begründung: Die Grünzüge des Riedbergs werden zunehmend gut angenommen und laden die Menschen zum Spazieren und Joggen ein. Hierbei ist zu beobachten, dass sich vom "Topographischen Weg" (Nordende) durch die Richard-Breitenfeld-Straße und Paul-Apel-Straße gerade in den Tagesrandlagen ein reger Verkehr zum Lärmschutzwall der A5 entwickelt hat. Hierbei muss aber die Altenhöferallee überquert werden, die als meistbefahrene Straße des Riedbergs hier durch die sehr gerade Anlage und die Nähe zum Ortsrand viele Autofahrer zum schnellen Fahren verleitet. Eine Fußgängerquerung (z. B. durch eine weitere Mittelinsel oder einen Zebrastreifen) kann hier auf die Fahrgeschwindigkeiten mäßigend wirken und gleichzeitig die Attraktivität der Querverbindung zwischen den Grünzügen weiter erhöhen. Dies gilt umso mehr mit dem bevorstehenden Bau des Spielplatzes am Nordende des topographischen Wegs, der zusätzlichen Fußgängerverkehr aus dem Quartier Altkönigblick-West anziehen wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 11.07.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 366/12 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Städtische Parzelle in Harheim Nord, Flurstück 264, Altkönigblick hier: Zulassung einer Nutzung für Wohnungen für Menschen mit besonderem Wohnbedarf (z..B. Seniorenwohnungen) oder auch für ein Mehrgenerationenhaus mit interaktiven Treffs und Kleingewerbe

16.06.2014 | Aktualisiert am: 24.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2014, OF 163/14 Betreff: Städtische Parzelle in Harheim Nord, Flurstück 264, Altkönigblick hier: Zulassung einer Nutzung für Wohnungen für Menschen mit besonderem Wohnbedarf (z. B. Seniorenwohnungen) oder auch für ein Mehrgenerationenhaus mit interaktiven Treffs und Kleingewerbe Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob auf der im B-Plan-Nord als Ml-Gebiet ausgewiesenen Fläche eine Nutzung für Wohnungen für Menschen mit besonderem Wohnbedarf (z.B. Seniorenwohnungen) oder ein Mehrgenerationenhaus mit interaktiven Treffs und mit einer dem vorhanden Nettomarkt ergänzenden kleinen Gewerbefläche seitens eines Trägers realisiert werden könne. Dabei wäre sicherzustellen, dass die dann entstandenen Wohn- und Gewerbeflächen im Eigentum des Trägers verblieben, um die geplante Nutzung dauerhaft zu gewährleisten. Im Gegenzuge könnte der OBR sich vorstellen, dass die im Baugebiet Süd befindliche Fläche für "Wohnen mit besonderem Wohnbedarf" einer moderaten Wohnbebauung zugeführt werden könnte. Gegebenenfalls wären konkrete Planungsvarianten dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 16.06.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3240 2014 Die Vorlage OF 163/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Unterirdische Glascontainerstandorte für das Quartier Altkönigblick

27.04.2014 | Aktualisiert am: 14.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2014, OF 343/12 Betreff: Unterirdische Glascontainerstandorte für das Quartier Altkönigblick Vorgang: OM 1361/12 OBR 12; ST 1570/12 Der Magistrat wird gebeten, unter Bezugnahme auf den Antrag OM 1361 vom 22.06.2012, der Stellungnahme ST 1570 vom 28.09.2012 und der darauf erfolgten Ortsbegehung am 15.11.2012, über den aktuellen Stand zur Ausführung der unterirdischen Glascontainer für das Quartier Altkönigblick zu berichten und eine zeitnahe Umsetzung zu veranlassen auch vor dem Hintergrund der fortgeschrittenen Ausführungsplanung für den Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz. Ebenso sind für das Quartier Westflügel die vorgesehenen Glascontainerstandorte dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Der Magistrat hat mit der fast zwei Jahre alten Stellungnahme zum o.g. Antrag eine positive Rückmeldung zur Ausführung von unterirdischen Glascontainern im Quartier Altkönigblick mitgeteilt. Daraufhin wurden u.a. mit einer Ortsbegehung 3 mögliche Standorte festgelegt. Bei der im März 2014 vorgestellten Planung für den Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz (Quartiersplatz Altkönigblick), einem möglichen Standort, waren die Glascontainer nicht eingeplant und die Hessen Agentur konnte auch keine Aussagen zur Ausführung machen. Daher bitten wir, rechtzeitig vor der weiteren Umsetzungsplanung des Platzes, diesen möglichen Standort zu prüfen und ggf. entsprechend einzuplanen oder einen alternativen Standort vorzuschlagen. Im Hinblick auf die Problematik nachträglich Standorte auszuweisen, wird auch für das Quartier Westflügel auf die rechtzeitige Berücksichtigung von Glascontainerstandorten hingewiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.06.2012, OM 1362 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1570 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 09.05.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3130 2014 Die Vorlage OF 343/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Neubaugebiete im Ortsbezirk 10

01.03.2014 | Aktualisiert am: 25.03.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2014, OF 595/10 Betreff: Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen : Der Magistrat wird gebeten, keine Planungen für weitere Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 zu beginnen, bevor der Bebauungsplan Nr. 516 ("Am Eschbachtal - Harheimer Weg", früher Bonames-Ost) zu einem befriedigenden Ergebnis geführt hat. Begründung: Im Ortsbezirk 10 sind nunmehr insgesamt vier neue Baugebiete vorgesehen: - Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg", früher Bonames-Ost - Nr. 813 "Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hildenfeld" ("Hilgenfeld") - Nr. 876 "Nördlich an der Wolfsweide" - Nr. 907 "Berkersheim-Ost" Für die ersten beiden gibt es schon Aufstellungsbeschlüsse aus 2001. Für Bonames-Ost liegt auch bereits eine aktuelle Planung vor, hier gibt es erhebliche Bedenken seitens der Bürgerinnen und Bürger und der betroffenen Ortsbeiräte 10, 14 und 15. Bevor eine zufriedenstellende Lösung gefunden ist, sollten keine weiteren Planungsvorhaben angegangen werden, da es auch in den anderen vorgesehenen Gebieten entsprechende Probleme gibt. Man wird dort sehr aufmerksam verfolgen, wie die Dinge in Bonames-Ost gelöst werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2989 2014 Die Vorlage OF 595/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Wohnbaulandentwicklung

01.03.2014 | Aktualisiert am: 25.03.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2014, OF 582/10 Betreff: Wohnbaulandentwicklung Der Ortsbeirat möge beschließen : Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Vortrag des Magistrats M 9 vom 17.01.2014 ("Wohnbaulandentwicklung") abzulehnen, da unter "Sicherung und Entwicklung von Wohnungsbaupotenzialen" für den Bebauungsplan Nr. 516 ("Am Eschbachtal - Harheimer Weg", früher Bonames-Ost) weiterhin von ("bis zu") 2.000 Wohneinheiten ausgegangen wird. Begründung: Die Ortsbeiräte 10, 14 und 15 haben in diversen Anträgen die Beibehaltung der alten Zahl von 1.200 WE, bzw. 1.320 WE unter Einbeziehung möglicher Dachausbauten, gefordert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 9 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 478 2014 1. Der Vorlage M 9 wird unter Hinweis auf OA 478 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 581/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 8. durch nachfolgenden Wortlaut ersetzt wird: " Stundentisches Wohnen wird berücksichtigt" 3. Die Vorlage OF 582/10 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD und LINKE. gegen GRÜNE und FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg

25.02.2014 | Aktualisiert am: 25.03.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2014, OF 596/10 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten das Bebauungsplanverfahren N 516 (Am Eschbachtal-Harheimer Weg) dahingehend zu verändern, dass die Kleingärten, die direkt an die Siedlungshäuser Seulberger Str. grenzen und die davor befindlichen Streuobstwiesen erhalten bleiben, wie in dem Bebauungsplan von 1998 auch vorgesehen war. Des Weiteren möchten wir nochmals Daraufhinweisen dass die Anzahl der geplanten Wohneinheiten, auf die in der ST 0126/61/98 vom 7.8.1998 mit 1190Wohneinheiten angegeben ist, mit einer eventuellen Erhöhung um 10%. zu minimieren ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2990 2014 Die Vorlage OF 596/10 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Taktisches Feuerwehrkonzept 2020

14.02.2014 | Aktualisiert am: 19.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2014, OF 212/15 Betreff: Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 30 wird zugestimmt. Der Magistrat wird jedoch gebeten zu berichten, ob und wie die Realisierung der Inbetriebnahme der neuen Bereichswache 10 im Jahr 2017 (laut Anhang 2.1.2 Bereichwache 10, derzeit Nieder-Eschbach, künftig Bonames, erster Absatz letzter Satz) vorgenommen werden kann vor dem Hintergrund, dass allein für die Planung des Bebauungsplans Am Eschbachtal/Harheimer Weg, in dem die neue Bereichswache liegt, fünf (und mehr) Jahre prognostiziert werden sowie mit Klagen gegen den Bebauungsplan gerechnet werden muss. Zusätzlich muss zu einem ordnungsgemäßen Betrieb der Wache die Ortsrandstraße bereits voll funktionsfähig vorhanden sein und nicht nur als Baustraße, wie dies zumindest für die erste Bauphase des Bebauungsplans auch schon angegeben wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 466 2014 1. Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 212/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Dem Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30, wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Realisierung der Inbetriebnahme der neuen Bereichswache 10 im Jahr 2017 vorgenommen werden kann. Begründung: Für die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 516 Am Eschbachtal - Harheimer Weg, in dem die neue Bereichswache liegt, werden mehr als fünf Jahre prognostiziert. Außerdem muss mit Klagen gegen den Bebauungsplan gerechnet werden. Zusätzlich muss zu einem ordnungsgemäßen Betrieb der Wache die Ortsrandstraße bereits voll funktionsfähig vorhanden sein und nicht nur als Baustraße, wie dies zumindest für die erste Bauphase des Bebauungsplans auch schon angegeben wurde, existieren." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Fußballtore für die Grünfläche neben dem Spielplatz .In den Aspen. hier: Beteiligung des Ortsbeirates aus dem Ortsbeiratsbudget

10.02.2014 | Aktualisiert am: 27.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2014, OF 142/14 Betreff: Fußballtore für die Grünfläche neben dem Spielplatz "In den Aspen" hier: Beteiligung des Ortsbeirates aus dem Ortsbeiratsbudget Vorgang: V 846/13 OBR 14; ST 50/14 Der Magistrat wird gebeten, die Fußballtore auf der Grünfläche neben dem Spielplatz "In den Aspen" zu installieren. Der Ortsbeirat beteiligt sich bis zu einer Höhe von 1.000 Euro an der Maßnahme. Begründung: Dem Magistrat liegt eine Kostenschätzung des Grünflächenamtes vor. Bei dem Einbau der Tore ist mit Kosten in Höhe von ca. 2.713,20 Euro zu rechnen. Der Ortsbeirat wird sich mit 1.000 Euro beteiligen, das entspricht nahezu der Hälfte des Jahres-Budgets für den Ortsbeirat 14. Darüber hinaus stellt der Ortsbeirat die "Betreuung" der Geräte durch "Paten" sicher. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.10.2013, V 846 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 50 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 14 am 24.02.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 220 2014 Die Vorlage OF 142/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Vorgezogenes Verkehrsgutachten für das Baugebiet Bonames-Ost

07.01.2014 | Aktualisiert am: 24.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2014, OF 563/10 Betreff: Vorgezogenes Verkehrsgutachten für das Baugebiet Bonames-Ost Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor der weiteren Verfolgung der Aufstellung eines Bebauungsplans für die Wohnbebauung in Bonames-Ost, Planungsbezeichnung Am Eschbachtal, ein vorgezogenes Verkehrsgutachten von einer unabhängigen Stelle erarbeiten zu lassen und vorzulegen, das sich mit den Auswirkungen des Baugebiets sowohl auf den Individualverkehr als auch auf den ÖPMV befasst sowie die Grundbelastung durch überörtlichen Verkehr, der um das Gebiet herumgeleitet werden muss, ermittelt. Das Gutachten soll zwei Annahmen als Grundlage berücksichtigen: sowohl die bisher diskutierte Variante mit bis zu 1350 Wohnungen als auch vergleichsweise die vom Magistrat kürzlich ins Spiel gebrachte und vom Ortsbeirat abgelehnte Variante von bis zu 2000 Wohnungen, um die jeweiligen Auswirkungen abschätzen zu können und zu klären, ob letztere Variante die verkehrliche Infrastruktur nicht ohnehin überfordert. Begründung: Entgegen den Ergebnissen früherer Diskussionen, die unter Abwägung der zu berücksichtigenden Belange für das Gebiet zu einer maximalen Zahl von ca. 1350 Wohneinheiten geführt hatte, beabsichtigt der Magistrat jetzt bis zu 2000 Wohnungen zu bauen. Für die Abwägungsentscheidungen im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans stellt sich die drängende Frage, welche verkehrlichen Auswirkungen eine Bebauung dieses Gebiets hat und welches Grundaufkommen an überregionalem Verkehr zu berücksichtigen ist. Dies ist für die Ausgestaltung der Umgehung von Bonames von erheblichem Belang, insbesondere für die Querung der U-Bahnlinie nach Nieder-Eschbach/Bad Homburg durch eine entsprechende Straße, sowie dafür, ob der öffentliche Nahverkehr in diesem Bereich für weitere Einwohner überhaupt aufnahmefähig ist. Dabei sollte zum Vergleich auch die vom Magistrat bevorzugte Variante mit 2000 Wohneinheiten in eine Berechnung einbezogen werden, um zu klären, ob eine solche die verkehrliche Infrastruktur nicht ohnehin überfordern würde. Bisher liegen nur vage Annahmen bezüglich eines möglichen künftigen Verkehrsaufkommens vor, die auf veralteten Zahlen beruhen, wie sich aus der öffentlichen Informationsveranstaltung vom vergangenen Oktober ergab. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 10 am 21.01.2014, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2802 2014 Die Vorlage OF 563/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten

01.11.2013 | Aktualisiert am: 05.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2013, OF 203/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ehemals Bonames-Ost vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Plan für 2000 Wohneinheiten,bisher max. 1200 WE, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicherAusweitung desGeschoßwohnungsbaus. Der neue Plan ermöglicht einen Zuzug von 5000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung in dem 44 Hektar großen Areal eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandener und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung beschließen. Die Anzahl der geplanten Wohnungen ist auf die in der ST 0126/61/98 vom 7.8. (bez. 19.8.) 1998 angegebenen 1190 (minimal) bis 1320 WE (maximal) zu begrenzen. Die maximale Anzahl von 1320 WE ist auch mit später möglichen Dachausbauten nicht zu überschreiten und im Textteil des B-Planes festzuschreiben. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2000 WE wird abgelehnt. Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. Ferner wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Planung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden sinnvoll ist.Die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche sollte jedoch (reduziert) bestehen bleiben. Die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße / Homburger Landstraße wird begrüßt. Ferner ist der schienengleiche beschrankte Übergang der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn der Baubeginn im Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich bevorsteht. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss NiederEschbach zu rechnen ist. An der neuen U-Bahnhaltestelle ist eine Bushaltestelle vorzusehen. Dabei ist zu prüfen, ob eine Änderung der Buslinien im Frankfurter Norden sinnvoll ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-BahnHaltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park+Ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für PKW auszuweisen. Im Plangebiet sind Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für eine Polizeirevier vorzuhalten. Zu Prüfen ist, ob im Bereich der geplanten Feuerwache genügend Fläche für das Polizeirevier frei ist oder frei gehalten werden kann. Der Bereich des Dreimärkers, der den Treffpunkt der drei Gemarkungen Nieder-Eschbach, Bonames und Harheim markiert, ist von Bebauung freizuhalten und (im Rahmen von "Kunst am Bau") zu gestalten, Der Dreimärker (zur Zeit unterirdisch) ist zu sichern. Begründung: Die Präsentation des B-Planentwurfs Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen zu der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zu Tage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1200 auf ca. 2000 Wohneinheiten wurde auch eine massivere Bebauung in Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1320 Wohneinheiten angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle NiederEschbach dienen. Der "Flaschenhals" Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, so dass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit der beschrankten schienengleichen Querung und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert sind. Durch die neue Bushaltestelle soll der Übergang von (potentiellen) Busbenutzern aus Harheim und Nieder-Erlenbach auf die U-Bahn erleichtert beziehungsweise beschleunigt werden. In den letzten Jahrzehnten wurde wiederholt von verschiedenen Akteuren eine Verlagerung des Polizeireviers 15 aus seiner Randlage am Wickenweg in die Mitte des Einsatzbereiches gefordert.Gründe waren zumeist einfachere und schnellere Erreichbarkeit seitens der Bevölkerung, schnellere und optimale Erreichbarkeit von Einsatzorten und Wahrnehmung von Präsenz vor Ort. Bisher scheiterte die Verlegung auch an der fehlenden Fläche für ein neues Revier, dies kann nun behoben werden. Die kulturhistorische Bedeutung des Dreimärkers soll durch eine (einfache) Darstellung auch in Zukunft erfahrbar sein. Die weiteren sich im Baugebiet befindenden Grenzsteine sind zu gegebener Zeit zu sichern. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 437 2013 Die Vorlage OF 203/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Herr Drephal und FDP gegen NPD (= Enthaltung); Herr Meier (= Enthaltung)

Parteien: CDU, GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten

01.11.2013 | Aktualisiert am: 15.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2013, OA 437 entstanden aus Vorlage: OF 203/15 vom 01.11.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2014 Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Bebauungsplan für 2.000 Wohneinheiten, bisher maximal 1.200 Wohneinheiten, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschosswohnungsbaus. Der neue Bebauungsplan ermöglicht einen Zuzug von 5.000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung des 44 Hektar großen Areals eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandenen und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird in Bezug auf den neuen Bebauungsplan beauftragt, 1. die Anzahl der geplanten Wohnungen auf die in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.1998 angegebenen 1.190 (minimal) bis 1.320 (maximal) Wohneinheiten zu begrenzen. Die maximale Anzahl von 1.320 Wohneinheiten ist auch mit später möglichen Dachausbauten nicht zu überschreiten und im Textteil des Bebauungsplans festzuschreiben. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2.000 Wohneinheiten wird abgelehnt. 2. zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Planung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden sinnvoll ist. Die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche sollte jedoch reduziert bestehen bleiben. 4. die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße/Homburger Landstraße sowie eines schienengleichen beschrankten Übergangs der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn der Baubeginn im Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich bevorsteht. 5. zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. 6. an der neuen U-Bahn-Haltestelle eine Bushaltestelle vorzusehen. Dabei ist zu prüfen, ob eine Änderung der Buslinien im Frankfurter Norden sinnvoll ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park-and-ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für Pkw auszuweisen. 7. im Plangebiet Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für ein Polizeirevier vorzuhalten. Zu prüfen ist, ob im Bereich der geplanten Feuerwache genügend Fläche für das Polizeirevier frei ist oder frei gehalten werden kann. 8. den Bereich um den Dreimärker, der den Treffpunkt der drei Gemarkungen Nieder-Eschbach, Bonames und Harheim markiert, von Bebauung frei zu halten und im Rahmen von "Kunst am Bau" zu gestalten. Der Dreimärker, zurzeit unterirdisch, is t zu sichern. Begründung: Die Präsentation des Bebauungsplans Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zutage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1.200 auf ca. 2.000 wurde auch eine massivere Bebauung von Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1.320 angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der Flaschenhals Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über die Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, sodass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit den beschrankten schienengleichen Querungen und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert werden. Durch die neue Bushaltestelle soll der Übergang von Busbenutzern aus Harheim und Nieder-Erlenbach zur U-Bahn erleichtert beziehungsweise beschleunigt werden. In den letzten Jahrzehnten wurde wiederholt von verschiedenen Akteuren eine Verlagerung des 15. Polizeireviers aus seiner Randlage am Wickenweg in die Mitte des Einsatzbereiches gefordert. Gründe waren zumeist einfachere und schnellere Erreichbarkeit seitens der Bevölkerung, schnellere und optimale Erreichbarkeit von Einsatzorten und Wahrnehmung von Präsenz vor Ort. Bisher scheiterte die Verlegung auch an der fehlenden Fläche für ein neues Revier. Dies kann nun behoben werden. Die kulturhistorische Bedeutung des Dreimärkers soll durch eine einfache Darstellung auch in Zukunft erfahrbar sein. Die weiteren sich im Baugebiet befindenden Grenzsteine sind zu gegebener Zeit zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Antrag vom 31.12.2014, OF 255/15 Anregung vom 16.01.2015, OA 594 Antrag vom 16.01.2015, OF 257/15 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15 Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 437 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anzahl der Wohneinheiten auf maximal 1.200 zu begrenzen ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 437 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2013, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 437 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4247, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 § 4688, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.06.2014 Aktenzeichen: 61 00

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Bereitstellung der Infrastruktur .Am Eschbachtal., Bebauungsplan Nr. 516

01.11.2013 | Aktualisiert am: 10.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2013, OF 552/10 Betreff: Bereitstellung der Infrastruktur "Am Eschbachtal", Bebauungsplan Nr. 516 Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 vorgestellt. Die geplanten 2000 Wohneinheiten sind grundsätzlich abzulehnen. Die Anzahl der geplanten Wohnungen ist auf die in der ST 0126/61/98 vom 7.8.1998 mit 1190 Wohneinheiten angegeben mit einer eventuellen Erhöhung um 10%. Die maximale Wohneinheitenanzahl ist auch mit später möglichen Dachausbauten nicht zu überschreiten. In der Vorstellung des überarbeiteten Bebauungsplanes wurden als mögliche Infrastrukturen benannt: 3 Kitas, eine Grundschule, Bürgerhaus und eine Feuerwache, mit der Option dem 15. Polizeirevier einen neuen Standort zu ermöglichen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Infrastruktur für das Baugebiet "Am Eschbachtal", mit der in der ST 0126/61/98 angegebenen Wohneinheiten bereitgestellt werden kann, beziehungsweise aus welchen Mitteln sie finanziert werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 897 2013 Die Vorlage OF 552/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 14 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Auslegung auf circa 1.225 Wohneinheiten, keine Nachverdichtung

28.10.2013 | Aktualisiert am: 20.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2013, OA 431 entstanden aus Vorlage: OF 122/14 vom 12.10.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Auslegung auf circa 1.225 Wohneinheiten, keine Nachverdichtung Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2014 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan "Am Eschbachtal" (Bonames-Ost/B-Plan Nr. 516) auf 1.200 Wohneinheiten gemäß der im Jahr 2001 erfolgten Einigung der Gremien mit der betroffenen Bevölkerung zu belassen. Der Vorschlag anlässlich des Anhörungstermins am 11.10.2013 im Haus Nidda, die Anzahl der Wohneinheiten auf 2.000 zu erhöhen, ist daher nicht weiter zu verfolgen. Begründung: Der im Planungsansatz für den Bebauungsplan Nr. 516 unterlegte Faktor von 35 Wohneinheiten je Hektar entspricht dem Faktor für eine dörfliche Mischstruktur. Davon ausgehend, dass der Frankfurter Norden in seiner städtebaulichen Struktur dörflich geprägt ist, hätte eine Nachverdichtung Auswirkungen nicht nur für das geplante Gebiet, sondern auch auf das gesamte benachbarte Siedlungsgebiet des Frankfurter Nordens. Die dörfliche Struktur des Frankfurter Nordens darf nicht mit dem unangepassten Zuwachs von etwa 5.000 bis 6.000 Einwohnern so radikal und städtebaulich sowie unverantwortlich aufs Spiel gesetzt werden. Bonames hat es nötig und verdient, städtebaulich behutsam weiterentwickelt zu werden. Sicherheitsaspekte der Bürger müssten durch erweiterten Bedarf berücksichtigt werden (Polizei, Feuerwehr, Kapazitäten und Wegezeiten zur medizinischen Notversorgung). Die verkehrliche Belastung für den Stadtteil Bonames ist bereits ohne die Nachverdichtung mit Ausstrahlung auf die benachbarten Stadtteile im Berufsverkehr kritisch zu bewerten. Ebenso ist die Auslastung des öffentlichen Personennahverkehrs für die benachbarten Stadtteile in Richtung der weiterführenden Schulen auch heute nicht mehr hinnehmbar. Durch die vom bestehenden Bebauungsplan abweichende Nachverdichtung nimmt der Druck auf die agrarstrukturelle Entwicklungsplanung im Frankfurter Norden zu. Die Bedeutung des hiesigen ruralen Raumes als Kulturlandschaft und Produktionsstätte für die regionale Nahrungskette sollte nicht unterschätzt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die jahrelange planerische Auseinandersetzung hingewiesen, die mit der Einigung auf 1.200 Wohneinheiten für das Gebiet und einer erneuten Auslegung im Jahr 2001 endete. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 15 Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OA 431 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage OA 431 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung NPD 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2013, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 431 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 431 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 431 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 437) sowie FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 431 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 10.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 431 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4246, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 § 4687, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.06.2014 § 5251, 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 10.11.2014 Aktenzeichen: 61 00

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Wie viele und welche Wohnungen fehlen wirklich?

28.10.2013 | Aktualisiert am: 04.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2013, OF 125/14 Betreff: Wie viele und welche Wohnungen fehlen wirklich? Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, für eine sachgerechte Diskussion von Bebauungsplänen die aktuelle Nachfrage nach Wohnraum und deren zukünftig prognostizierte Entwicklung zu erfassen und detailliert darzustellen nach - Art und Größe der Wohnung, (1-, 2- oder Mehrfamilienhaus, Anzahl der Zimmer) - und nach Stadtteil oder Wohnlage Begründung: "Wohnungsnot" wird als Grund herangezogen, um die Anzahl der Wohneinheiten im geplanten Baugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" von ursprünglich 1200 auf 2000 anzuheben und vermehrt Wohnblocks zu planen. In dem Begriff ist jedoch die Nachfrage nach völlig unterschiedlichen Arten von Wohnungen zusammengeworfen, vom Wohnraum für Studenten bis zum Penthouse. Wissen wir denn so genau, ob diese Art von Wohnungen und in dieser Stadtrandlage - so wie geplant - tatsächlich gesucht sind? Besteht nicht die Gefahr, dass wir am tatsächlichen Bedarf mangels belastbarer Daten vorbei planen und zudem eine nachhaltige Stadt- oder Stadtteilplanung einem vermuteten kurzfristigen Bedarf unterwerfen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2575 2013 Die Vorlage OF 125/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Eventuelle Planung für eine weitere Bebauung .Im Hilgenfeld.

23.10.2013 | Aktualisiert am: 13.12.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2013, OF 537/10 Betreff: Eventuelle Planung für eine weitere Bebauung "Im Hilgenfeld" Der Ortsbeirat möge beschließen : Der Magistrat wird gebeten, für zukünftige Bebauungspläne das Hilgenfeld in der Liste der potenziellen 16 Baugebiete mit niedriger Priorität zu behandeln, da die Region schon das geplante neue Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg"(ehemals Bonames-Ost) verkraften muss. Bei einer eventuellen Planung für eine Bebauung des Hilgenfelds sollte nicht über die derzeit bestehende von 2001 hinausgegangen werden. Im Übrigen gelten die Anmerkungen des Ortsbeirats 10 zur Planung "Am Eschbachtal - Harheimer Weg"(OM ... und OM ...) sinngemäß auch für das Hilgenfeld. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 24.09.2013 wurde der aktuelle Stand zur Bebauung des Hilgenfelds durch das Planungsdezernat vorgestellt. Fazit der Vorstellung war, dass es eine Planung aus 2001 und derzeit keine aktuelle weitere Planung gibt. Demnach ist das Hilgenfeld eins von 16 potenziellen Baugebieten in Frankfurt mit gegenwärtig gleichem Planungsstand. Am 11.10.2013 wurde im Saalbau Nidda die derzeitige Planung für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" (ehemals "Bonames Ost") den Bürgerinnen und Bürgern durch das Planungsamt vorgestellt. Dabei kamen unzählige Bedenken der Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck, die der Ortsbeirat in mehreren Anträgen (OF 528/10 und OF 529/10) aufgegriffen hat. Ein weiteres derartiges Projekt in unmittelbarer Nachbarschaft ist demnach nicht sinnvoll. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.10.2013, OF 529/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 29.10.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2604 2013 1. Die Vorlage OF 529/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 536/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 537/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2694 2013 Die Vorlage OF 537/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten

14.10.2013 | Aktualisiert am: 05.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 198/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ehemals Bonames-Ost vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Plan für 2000 Wohneinheiten, bisher max. 1200 WE, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschoßwohnungsbaus. Der neue Plan ermöglicht einen Zuzug von 5000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung in dem 44 Hektar großen Areal eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandener und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Die Anzahl der Wohneinheiten ist bei der weiteren Planung auf maximal 1320 WE zu beschränken, dass sind 10 % mehr als bisher geplant. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2000 WE wird abgelehnt. Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. Ferner wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor dem Hintergrund einer möglichen Reduzierung der Einwohnerzahl im Plangebiet die Schaffung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden entbehrlich ist. Die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße / Homburger Landstraße wird begrüßt. Ferner ist der schienengleiche beschrankte Übergang der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn das Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich realisiert wird. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park+Ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für PKW auszuweisen. Im Plangebiet sind Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für eine Polizeistation vorzuhalten. Begründung: Die Präsentation des B-Planentwurfs Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen zu der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zu Tage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1200 auf ca. 2000 Wohneinheiten wurde auch eine massivere Bebauung in Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1320 Wohneinheiten angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher-Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der "Flaschenhals" Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, so dass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit der beschrankten schienengleichen Querung und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert sind. Neben der bereits geplanten Ansiedlung eines Feuerwehrstützpunktes (Verlagerung der BF aus dem Ortskern von Nieder-Eschbach) sollen für eine eventuelle Verlegung des 15. Polizeireviers aus dem Wickenweg an die Ortsrandstraße Flächen für eine Polizeistation vorgehalten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 198/15 wird durch die Annahme der Vorlage 203/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einstellung von Planungsmitteln zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie: Verlängerung des Radwegs von NiederErlenbach nach Bonames/Baugebiet am Eschbachtal

06.04.2024 | Aktualisiert am: 06.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 187/14 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einstellung von Planungsmitteln zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie: Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach nach Bonames/Baugebiet am Eschbachtal Der Ortsbeirat 14 bittet den Magistrat Planungsmittel in Höhe von 100.000 Euro einzustellen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach über die Kreuzung Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg hinaus entlang des Erlenbacher Stadtwegs bis zum Baugebiet "Am Eschbachtal" und "An der Steinernen Straße". Im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie sind zwei Varianten zu prüfen: a) Verlängerung des Radwegs von der Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg entlang der Umgehungsstraße unter Einbezug des Brückenbauwerks b) Verlängerung des Radwegs von der Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg entlang der Umgehungsstraße ohne Einbezug des Brückenbauwerks Des weiteren sollen im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie gleichzeitig Fördermittel vom Bund/Land akquiriert werden. Begründung: So langsam nehmen die Planungen für das Gymnasium Nord im Baugebiet "An der Steinernen Straße" Fahrt auf. Neben der Erschließung durch eine U-Bahn-Station muss im Sinne der Nahmobilität gewährleistet sein, dass Kinder und Jugendliche gefahrenfrei mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können. Dies verhindert wiederum, dass Elterntaxis den sowieso bereits verkehrlich überlasteten Bereich zusätzlich verstopfen. Bisher ist die Umgehungsstraße aufgrund ihrer Einstufung als Landesstraße mit der entsprechenden möglichen Fahrgeschwindigkeit keine Alternative, um mit dem Fahrrad gefahrenfrei von Stadtteil zu Stadtteil zu gelangen. Außerdem hofft der Ortsbeirat, dass der Radweg wie unlängst bei der Verbindung von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach nicht 50 Jahre auf sich warten lässt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 76 2024 Die Vorlage OF 187/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten

04.04.2024 | Aktualisiert am: 02.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 181/14 Betreff: Absolutes Halteverbot an der Einfahrt zur Straße In den Schafgärten einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Einfahrt zur Straße "In den Schafgärten" vor den Liegenschaften der Hausnummern 6, 3 und 5 (gegenüber dem Hotel, Ecke "Maßbornstraße") ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283 StVO) einzurichten und die entsprechende Beschilderung zu beauftragen. Begründung: Im besagten Straßenabschnitt "In den Schafgärten" ist der als "sicherer Schulweg" ausgewiesene Gehweg für Schüler der Grundschule Harheim aufgrund häufig abgestellter Fahrzeuge unzugänglich und kann nur über ein Ausweichen auf die befahrene Straße begangen werden. Darüber hinaus ist der für Fahrradfahrer zugelassene Zweirichtungsverkehr dieser Einbahnstraße bei Gegenverkehr nicht ohne Gefahr durch entgegenkommende Fahrzeuge nutzbar. Aus diesen Gründen ist es dringend geboten, für diesen Straßenabschnitt ein absolutes Halteverbot einzurichten, damit sich Fußgänger, Fahrradfahrer und alle übrigen Verkehrsteilnehmer auf ihrem Weg zu Schule, Kindereinrichtung und Liegenschaften sicher begegnen können. Das bereits in der Vergangenheit beschilderte "eingeschränkte Halteverbot" war aufgrund der Parksituation nicht ausreichend. Dennoch wurde dies im Jahr 2023 aus nicht ersichtlichen Gründen entfernt, was jedoch zu einer erheblichen Verschlechterung der Situation geführt hat. Dies geschah, obwohl das Straßenverkehrsamt gemäß Protokoll einer Ortsbegehung am 20.01.2023 die Beschilderung vom "eingeschränkten Halteverbot" zu einem "absoluten Halteverbot" zu ändern beabsichtigte. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 181/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Stadtbezirksvorsteher wird gebeten, in dieser Angelegenheit tätig zu werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 181/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5633 2024 Die Vorlage OF 181/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Beschlossene Maßnahmen für sichere Schulwege zur Grundschule Harheim endlich umsetzen

04.04.2024 | Aktualisiert am: 02.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 184/14 Betreff: Beschlossene Maßnahmen für sichere Schulwege zur Grundschule Harheim endlich umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die im Protokoll des Stadtschulamts zur Ortsbegehung am 20.01.2023 beschlossenen Ergebnisse Sorge zu tragen und die kurzfristige Umsetzung der Maßnahmen zu beauftragen. Die Ergebnisse beinhalteten im Folgenden unter anderem: 1. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wurde gebeten, in der Straße "In den Schafgärten" ein weiteres Piktogramm "Achtung Kinder" auf der Fahrbahn anzubringen. Das Straßenverkehrsamt wurde diesbezüglich gebeten, eine entsprechende Verfügung zu erstellen. 2. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wurde gebeten, in der Straße "In den Schafgärten" am Ende des abgetrennten Gehwegs einen weiteren Bügel anzubringen (Höhe am Ende des kleinen Parks). 3. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wurde gebeten, die unmittelbaren Anwohner sowie die Anwohner, deren Gärten zu der Straße "In den Schafgärten" liegen, auf den regelmäßigen Rückschnitt der Hecken (im Bereich des abgetrennten Gehwegs) hinzuweisen. Begründung: Seit der Ortsbegehung am 20.01.2023, zu dem sich mehrere Vertreter des Straßenverkehrsamts, des Amts für Straßenbau und Erschließung, des Stadtschulamts sowie die Leitung und der Schulelternbeirat der Grundschule Harheim, die Kinderbeauftragte und der Ortsbeirat auf die Dringlichkeit der beschlossenen Maßnahmen einigen konnten, wartet der Ortsbeirat vergeblich auf die Realisierung derselben. Diese sind für einen sicheren Schulweg der Harheimer Grundschüler essentiell und sollten nach nun mehr 15 Monaten endlich umgesetzt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 184/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Dr Stadtbezirksvorsteher wird gebeten, in dieser Angelegenheit tätig zu werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 184/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 184/14 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Stationsbasiertes Carsharing in Harheim

26.02.2024 | Aktualisiert am: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 173/14 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Harheim Wir bitten den Magistrat, im Zuge des geplanten Zuteilungsverfahrens von Carsharing-Stationen (Zuteilungsbündel 3) den Ortsbezirk 14 in die aktuelle Ausschreibung mit aufzunehmen und dort von dem entsprechenden Anbieter mindestens 2 Standorte einrichten zu lassen. Wir bitten in diesem Zuge um die Einrichtung fester Carsharing-Stationen an den folgenden Standorten (nach Priorität): 1. Altkönigblick auf Höhe des Netto Marktes 2. Parkplatz Friedhof Harheim 3. Parkplatz "Zur Untermühle" (bereits genehmigt in ST 869 2013) Begründung: Der Magistrat hat in diversen Stellungnahmen anderer Ortsbeiräte (bspw. ST 2766 2022, ST 81 2024) angekündigt im gesamten Stadtgebiet interessierten Carsharing-Anbietern die Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu ermöglichen und bereitet entsprechende Zuteilungsverfahren vor. Es ist vorgesehen, nacheinander Zuteilungsverfahren in drei zusammenhängenden Teilräumen der Stadt durchzuführen, die jeweils etwa ein Drittel der Gesamtzahl der Einwohnenden umfassen und innenstadtnahe Stadtteile mit solchen am Stadtrand kombinieren. Der Ortsbezirk 14 (Harheim) ist dabei aktuell in Zuteilungsbündel 3, gemeinsam mit den Bezirken 3, 8, 9, 10, 12, 13 und 15. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Pflanzkübel in der Maßbornstraße

08.01.2024 | Aktualisiert am: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2024, OF 168/14 Betreff: Pflanzkübel in der Maßbornstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Wiederaufbereitung und Neubepflanzung von zwei Pflanzkübeln in der Maßbornstraße im Bereich der Hausnummer 22 zu beauftragen sowie 2. den Abtransport von insgesamt drei Pflanzkübeln in der Maßbornstraße im Bereich der Hausnummern 20 und 23 sicherzustellen, sofern für diese eine kontinuierliche Pflege und regelmäßige Wässerung durch das Grünflächenamt nicht sichergestellt werden kann. Begründung: Pflanzkübel sind zweckdienlich, verhindern das rechtswidrige Parken und können das allgemeine Straßenbild aufwerten. Dies lässt sich anhand des Pflanzkübels in der Maßbornstraße 4 eindrucksvoll belegen, da dieser bereits seit vielen Jahren von den Anwohnern eigens bepflanzt und gepflegt wird. Aus diesem Grund hat der Ortsbeirat hinsichtlich einer Patenschaft mit den unmittelbar ansässigen Anwohnern in der Maßbornstraße Kontakt aufgenommen, damit auch diese für die übrigen Pflanzkübel unterstützend tätig werden. So konnten Anwohner gefunden werden, die sich für das Gießen der Pflanzkübel im Bereich Maßbornstraße 22 bereit erklärt haben. Eine Neubepflanzung und Wiederaufbereitung der beiden Kübel wäre daher sehr wünschenswert. Für die Pflanzkübel im Bereich der Maßbornstraße 20 und 23 hingegen konnten leider keine Patenschaften gefunden werden. Sofern die Pflege und Wässerung dieser Pflanzkübel durch das Grünflächenamt nicht möglich ist, sollten diese Kübel wieder entfernt werden. Bild 1: Maßbornstraße 22, Ecke Am Eschbachtal Bild 2: Maßbornstraße 20, Ecke Am Eschbachtal (Quelle: Eigene Aufnahme) (Quelle: Eigene Aufnahme) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4990 2024 Die Vorlage OF 168/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Festsetzungen zum Klimaschutz aus Bebauungsplänen einhalten

15.11.2021 | Aktualisiert am: 28.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 133/12 Betreff: Festsetzungen zum Klimaschutz aus Bebauungsplänen einhalten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, in welchem Umfang Festsetzungen aus existierenden Bebauungsplänen für Begrünungen mit klimaschützender Wirkung umgesetzt werden. Dies kann zunächst exemplarisch an diesen Bebauungsplänen und Festsetzungen geschehen: 1. Bebauungsplan 803 Ä4 "Altkönigblick West": Textteil 6.1: Baumplanzungen pro Grundstück 2. Bebauungsplan 688 "Kalbach Süd": Textteil 7.3: Fassadenbegrünung Weiterhin möge berichtet werden, wie die Einhaltung der Bestimmungen der aktualisierten Freiraumsatzung gewährleistet werden soll. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt vor dem Hintergrund der Klimaveränderung ausdrücklich die Aktualisierung der Freiraumsatzung, bittet aber um Auskunft, inwieweit die bisherigen in den B-Plänen festgesetzten Umweltschutzmaßnahmen umgesetzt wurden und die neuen Bestimmungen gewährleistet werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 133/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 133/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 144/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Benennung der Fläche zwischen der Straße Zur Untermühle/Winkelgasse und der Straße AltHarheim in „Hans-Krauße-Platz“

18.06.2021 | Aktualisiert am: 15.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2021, OF 17/14 Betreff: Benennung der Fläche zwischen der Straße Zur Untermühle/Winkelgasse und der Straße Alt-Harheim in "Hans-Krauße-Platz" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben benannte Fläche, auf welcher die Schautafeln des Vereinsring Harheim stehen, als Hans Krauße Platz zu benennen. Begründung: Herr Hans Krauße hat sich als ehemaliger Vorsitzender des Vereinsrings für die Harheimer Vereine verdient gemacht und hat u.a. auch den Bau der Schautafeln des Vereinsring Harheim mit entsprechender Beleuchtung dort initiiert. Des Weiteren war Hans Krauße über lange Jahre auch als Sozialbezirksvorsteher für Harheim tätig und hat sich in dieser Zeit, auch über sein Tätigkeitsfeld als Sozialbezirksvorsteher hinaus, vorbildlich für sozial schwächere eingesetzt. Mit einer Benennung dieses Platzes mit seinem Namen sehen wir sein Wirken zumindest Ansatzweise gewürdigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 14 am 05.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Initiative OI 2 2021 Die Vorlage OF 17/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Auch landwirtschaftliche Flächen müssen vor Verunreinigung geschützt werden: Hundekotbeutelspender an den Wegen zu den Grünflächen

23.05.2021 | Aktualisiert am: 20.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2021, OF 13/14 Betreff: Auch landwirtschaftliche Flächen müssen vor Verunreinigung geschützt werden: Hundekotbeutelspender an den Wegen zu den Grünflächen Der Magistrat wird gebeten, an den von der Harheimer Jagdgenossenschaft aufgestellten Hinweisschildern an den Wegen zu landwirtschaftlichen Flächen Hundekotbeutelspender und geeignete Abfallbehälter aufzustellen. - Am Römerbrunnen, Durchgang zu den Äckern - Maßbornstraße, Ecke Bürgerstraße 4, Zuweg zu den Äckern - Grundschule, In den Schafgärten, Beginn des Wirtschaftswegs - Grundweg, Ecke Nidereschbacher Stadtweg - Harheimer Weg, Ecke Im Niederfeld, Zuweg zu den Äckern - Urnbergweg, Zuweg zu den Äckern. Begründung: Leider gehen gerade am Stadtrand irrtümlicherweise viele Frauchen und Herrchen der Vierbeiner davon aus, dass deren Geschäft in der freien Natur in jedem Falle ein biologisch leicht abbaubares Problem wäre, und übersehen dabei, dass die Hundehaufen landwirtschaftliche Produkte wie Lebensmittel oder Futter für Tiere verunreinigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 07.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 13/14 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Baufeldfreimachung östlich der Altenhöferallee

26.04.2021 | Aktualisiert am: 02.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2021, OF 1/12 Betreff: Baufeldfreimachung östlich der Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten, unter Berücksichtigung der Brut- und Setzzeit auf der Fläche der ehemaligen provisorischen Kita Altkönigblick am Nordostende der Altenhöferallee die Freimachung des Baufeldes für die künftige Sportanlage mit Sporthalle vorzuziehen und somit die bisher dort befindlichen Pflasterungen, Ablaufrinnen und Punktfundamente zu entfernen. Anschließend ist der Bauzaun wieder aufzustellen, um Gefährdungen zu vermeiden. Begründung: Bis zum Baubeginn der neuen Sportanlage mit Turnhalle vergeht mehr Zeit, als erwartet. In dieser Zeit soll einer Verwahrlosung der genannten Fläche entgegengewirkt werden. Diese Maßnahme ist im Zuge der kommenden Baumaßnahmen ohnehin notwendig, hängt aber nicht von den Planungen ab und kann somit vorgezogen werden. Dabei ist die Brut- und Setzzeit zu berücksichtigen. Durch den Rückbau wird auch sichergestellt, dass ein fehlender Rückbau nicht noch weitere unnötige Verzögerungen für den Baubeginn der dringend benötigten Sportanlage verursacht. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Volt LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 118 2021 Die Vorlage OF 1/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "Anschließend" durch das Wort "Zusätzlich" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Altglascontainer im Stadtteil Harheim

21.11.2020 | Aktualisiert am: 29.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2020, OF 279/14 Betreff: Altglascontainer im Stadtteil Harheim Die Standorte der Altglascontainer im Stadtteil Harheim müssen verändert werden und daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Der Altglascontainer Am Auweg gegenüber von Hausnummer 7 wird entfernt, der Standort entfällt. 2. Die Altglascontainer Am Auweg Nähe Hausnummer 28 und Korffstraße (Friedhof) werden ausgetauscht und durch lärmgedämmte Container ersetzt. 3. Die anderen Standorte (Altkönigblick, Riedhalsstraße, In den Schafgärten und Maßbornstraße gegenüber Hausnummer 31) bleiben weiterhin bestehen. Bei allen Containern sollte der Hinweis auf die Nutzungszeiten (werktags, 7 bis 19 Uhr) deutlich angezeichnet sein. Begründung: Altglas soll nicht in der Restmüll-, Biomüll- oder gar Altpapiertonne entsorgt werden. Altglas soll genauso wenig wild in den Grün- und Erholungsflächen abgestellt oder zurückgelassen werden. Daher müssen ausreichende, fußläufig gut erreichbare und wohnortnahe Entsorgungsmöglichkeiten (max. 500 Meter Entfernung) bestehen. Da sich nicht alle Menschen an die vorgegebenen Einwurfzeiten halten, müssen insbesondere an den Standorten, die nahe an Wohnhäusern liegen, die alten Container durch modernere, lärmgedämmte Behälter ersetzt werden, sofern kein besser geeigneter Standort gefunden werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.11.2020, OF 270/14 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 270/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 279/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7201 2021 1. Die Vorlage OF 270/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/14 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 279/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/24 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 287/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Aufstellungsorte für Altglascontainer/Altkleidercontainer

03.11.2020 | Aktualisiert am: 29.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2020, OF 270/14 Betreff: Aufstellungsorte für Altglascontainer/Altkleidercontainer Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, die Altglascontainer in Harheim an drei Stellen zu konzentrieren: 1. Riedhalsstraße, an der Einfahrt zum Parkplatz Bezirkssportanlage (die Anzahl der dort bereits aufgestellten Container soll verdoppelt werden) 2. Altkönigblick, gegenüber dem Netto-Markt (die Anzahl der dort bereits aufgestellten Container soll verdoppelt werden) 3. Nieder-Eschbacher Stadtweg, auf der Verkehrsinsel an der Einfahrt Harheimer Weg Alle anderen im Stadtteil Harheim aufgestellten Altglascontainer sollen entfernt werden. Die Aufsteller von legalen Altkleidercontainern sollen ebenfalls an diese Standorte verwiesen werden. Begründung: Mit der Umsetzung des Antrags wird die mit dem Einwerfen von Altglas verbundene Lärmbelästigung in Wohngebieten eliminiert. Alle Orte sind gut erreichbar sowie sicher und bequem zu benutzen. Die gewählten Aufstellungsorte gewährleisten zudem eine einfache und damit kostengünstige Leerung durch den Entsorgungsbetrieb. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.11.2020, OF 279/14 Antrag vom 14.01.2021, OF 287/14 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 270/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 279/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7201 2021 1. Die Vorlage OF 270/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/14 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 279/14 wird durch die Annahme der Vorlage OF 287/24 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 287/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Tote und stark geschädigte Bäume ersetzen im Altkönigblick

12.10.2020 | Aktualisiert am: 03.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 653/12 Betreff: Tote und stark geschädigte Bäume ersetzen im Altkönigblick Der Magistrat wird gebeten, in der Pflanzsaison Winter 2020/2021 die im Folgenden aufgeführten Bäume und Pflanzen auf ihre Schäden zu prüfen und - so weit nötig - durch Neupflanzungen zu ersetzen. Cäsar-von-Hofacker-Straße 8: Drei Bäume mit sehr schwachem Wuchs und Blattwerk (Vergleich: Bäume im Bildhintergrund), ein Baum tot und Baumkrone abgebrochen: Graf-von-Stauffenberg-Allee 16: Ein Baum mit sehr schwachem Wuchs und geringem Blattwerk, ein Baum mutmaßlich abgestorben: Fabian-von-Schlabrendorff-Straße 21: Fabian-von-Schlabrendorff-Straße 14: Schwacher Wuchs, geringes Blattwerk: Baum fehlt (abgesägt): Henning-von-Tresckow-Straße 20: Baum möglicherweise mit Schädling, Laub war einen Monat vor allen anderen Bäumen braun: Martin-Niemöller-Straße: Drei Bäume mit schwachem Wuchs und geringem Blattwerk: Nördliche Altenhöferallee: Vom Gymnasium Riedberg bis Graf-von-Stauffenberg-Allee und zwischen Paul-Apel-Straße und Ortsausgang / L 3019) fehlt praktisch auf der gesamten Strecke in einem Streifen von teils über einem Meter Breite das Straßenbegleitgrün: Bildquelle für alle Bilder: Ronald Bieber Begründung: Die genannten Bäume und Pflanzen fehlen, sind abgestorben oder weisen deutliche Wachstumsdefizite gegenüber anderen Bäumen gleicher Art in unmittelbarer Nachbarschaft auf. Der kommende Winter bietet sich für notwendige Ersatzpflanzungen an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 23.10.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6733 2020 Die Vorlage OF 653/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem ersten Satz des Tenors noch die Worte "und durch dauerhafte Bestandspflege (Bewässerung) sicherzustellen" angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Aufstellung eines Verkehrsspiegels in der Maßbornstraße gegenüber der Straße In den Aspen

09.10.2020 | Aktualisiert am: 02.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2020, OF 266/14 Betreff: Aufstellung eines Verkehrsspiegels in der Maßbornstraße gegenüber der Straße In den Aspen Der Magistrat wird gebeten, an der Maßbornstraße gegenüber der Einmündung der Straße "In den Aspen" einen Verkehrsspiegel aufzustellen. Begründung: An der bezeichneten Stelle kommt es beim Abbiegen aus der Straße "In den Aspen" häufig zu gefährlichen Situationen mit Rad- und Kfz-Verkehr, auf der Maßbornstraße. Diese Situationen treten vor allem dann auf, wenn auf der linken, ortsauswärts gerichteten Seite der Maßbornstraße größere Fahrzeuge parken, da diese die Sicht stark beeinträchtigen Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6749 2020 Die Vorlage OF 266/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923

02.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2020, OF 304/15 Betreff: Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob die seinerzeit nach positiver Prüfung und erfolgreicher Voruntersuchung angedachte Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße zur Anbindung der neuen für die notwendige Außenerschließung des geplanten Neubaugebietes B-Plan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Erschließungsstraße auch im neuen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 923 weiterverfolgt und entsprechend der Voruntersuchung umgesetzt werden soll. Begründung: Im Rahmen der Planung des damaligen für den kompletten Bereich erstellten B-Planes Nr. 516 wurde zwecks Anbindung der neu geplanten Randerschließungsstraße (Ortsrandstraße für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg)" die Möglichkeit des Baus eines Verkehrskreisels im bestehenden Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße untersucht, welche mit einer positiven Voruntersuchung schloss und in die weitere Planung zum B-Plan Nr. 516 einfloss. Wie bekannt ist, wurde zwischenzeitlich der ursprüngliche Geltungsbereich des B-Plan Nr. 516 durch die Abtrennung des westlichen Bereichs mit Erstellung des B-Planes Nr. 923 reduziert. Der Kreuzungsbereich liegt nun im Geltungsbereich des neuen B-Plan Nr. 923, so dass anhand der im Rahmen der bisher vorgelegten Informationen aus der derzeit laufenden öffentlichen Bürgerbeteiligung ergänzend angefragt wird, ob die seinerzeitige Planung eines Verkehrskreisels auch so im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 Einzug gefunden hat bzw. so vorgesehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird darum gebeten, die Gründe für einen Verzicht auf die Planung eines Verkehrskreisels in diesem Bereich darzulegen und mitzuteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6742 2020 Die Vorlage OF 304/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FDP

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Straßenbeleuchtung am Fußgängerweg der Grundschule

01.08.2020 | Aktualisiert am: 26.08.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 257/14 Betreff: Straßenbeleuchtung am Fußgängerweg der Grundschule Der Ortsbeirat bittet den Magistrat: Am Fußgängerweg, der an der Grundschule entlang führt, soll in der Kurve/Ecke, auf Höhe des Spielplatzes Schafgärten (also nahe am Bach gelegen) eine weitere Straßenlaterne installiert werden. Desweiteren wird darum gebeten die aktuellen Laternen dieses Weges zu reinigen. Begründung: Der Fußweg verbindet die beiden Straßen "Grundweg" und "In den Schafgärten" und liegt zwischen der Kindertagestätte und der Grundschule. Er dient vor allem Fußgängern und insbesondere Kindern als Zugang zu den genannten Bildungseinrichtungen. Am frühen Morgen, am Abend und des Nachts kann es in der oben genannten Kurve/Ecke des Weges sehr dunkel sein. Der Weg ist seitlich stark von Büschen und Bäumen zugewachsen, sodass er von außen kaum noch einsehbar ist. Eine zusätzliche Straßenlaterne wird hier sicherlich den Weg erhellen und den Bürgerinnen und Bürgern Harheims mehr Sicherheit bieten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6289 2020 Die Vorlage OF 257/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Benennung der Fläche, zwischen der Straße Zur Untermühle/Winkelgasse und der Straße AltHarheim, in „Hans-Krauße-Platz“

08.06.2020 | Aktualisiert am: 26.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2020, OF 244/14 Betreff: Benennung der Fläche, zwischen der Straße Zur Untermühle/Winkelgasse und der Straße Alt-Harheim, in "Hans-Krauße-Platz" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die oben benannte Fläche, auf welcher die Schautafeln des Vereinsring Harheim stehen, als Hans Krauße Platz zu benennen. Begründung: Herr Hans Krauße hat sich als ehemaliger Vereinsring Vorsitzender für die Harheimer Vereine verdient gemacht und hat u.a. auch den Bau der Schautafeln des Vereinsring Harheim mit entsprechender Beleuchtung dort initiiert. Des Weiteren war Hans Krauße über lange Jahre auch Sozialbezirksvorsteher für Harheim tätig und hat sich in dieser Zeit, auch über sein Tätigkeitsfeld als Sozialbezirksvorsteher hinaus, vorbildlich für sozial Schwächere eingesetzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 14 am 22.06.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 244/14 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Grundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim

04.05.2020 | Aktualisiert am: 29.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2020, OF 243/14 Betreff: Grundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim In Harheim gibt es eine Reihe von unbebauten Grundstücken während gleichzeitig dringend nach Flächen für den Bau von langfristigen Kinderbetreuungseinrichtungen oder auch für kurz- oder mittelfristige provisorische Einrichtungen (Container) gesucht wird. Der Magistrat wird gebeten, die nachstehend aufgeführten Grundstücke für eine solche Eignung zu prüfen und nach Prüfung die Eigentümer der geeigneten Liegenschaften anzufragen, ob sie diese Flächen vorübergehend oder dauerhaft für eine solche Nutzung vermieten oder verkaufen würden. Die Liste der Grundstücke sollte bei aktuellen Hinweisen, Informationen oder Erkenntnissen erweitert werden. Begründung: Angesichts mehrerer unbebauter Grundstücke im Stadtteil ist schwer vorstellbar, dass es keine geeigneten Flächen für vorübergehende oder dauerhafte Nutzung gäbe. Grundstücke: 1. unbebautes Grundstück Am Eschbachtal 30 2. unbebautes Grundstück Ecke Tempelgasse/Alt-Harheim bei Tempelgasse 2 3. unbebautes Grundstück In der Fuchskaut zwischen Hausnummer 1 und Hausnummer 7 4. unbebautes Grundstück Ecke Altkönigblick / In den Aspen 5. Lagerfläche In den Schafgärten, nordwestlich von Hausnummer 5 6. unbebautes Grundstück Ecke Spitzenstraße/Jakob-Quirin-Weg 2 7. unbebautes Grundstück An der Pfarrwiese 37 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 18.05.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 22.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 23.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7199 2021 Die Vorlage OF 243/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und SPD; CDU und BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Erneuerung der kompletten Fahrbahndecke in der Merzenstraße

23.02.2020 | Aktualisiert am: 04.05.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2020, OF 233/14 Betreff: Erneuerung der kompletten Fahrbahndecke in der Merzenstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fahrbahndecke in der Merzenstraße komplett zu erneuern, und nicht nur wie angezeigt, von der Straße am Wetterhahn bis zur Hausnummer 21 in der Merzenstraße und von der Hausnummer 11 in der Merzenstraße bis zur Maßbornstraße. Des Weiteren bitten wir zu prüfen und zu berichten, warum nicht, wie in der Straße "Im Eschbachtal", die Straßenlampen erneuert, d.h. die Zuleitung und die Straßenlampen in den Bürgersteig verlegt wurden? Begründung: Vor einigen Jahren wurden die Bürgersteige auf beiden Straßenseiten neu verlegt, mit der Absicht, anschließend auch die Fahrbahndecke in der gesamten Straße zu erneuern. Nun soll lediglich ein Teilabschnitt der Straße erneuert werden, was schon wieder Stückwerk bedeutet. Auch wenn der Zustand des Teilabschnittes zwischen Merzenstraße Hausnummer 11 und Hausnummer 21 besser ist, als der übrige Teil der Straße, gibt es doch einige Mängel (s. Fotos im Anhang), die eine komplette Erneuerung der Merzenstraße rechtfertigen würden. Da die Straßenlaternen nicht wie bei anderen Straßenerneuerungen in den Bürgersteig versetzt wurden, hängen sie immer noch an Drahtseilen, die zwischen den gegenüber gelegenen Häusern gespannt sind. Fotos der Straßendecke in der Merzenstraße zwischen Haus Nr. 11 und 21 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 14 am 09.03.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 233/14 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Kita Altkönigblick vollständig zurückbauen

05.01.2020 | Aktualisiert am: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 534/12 Betreff: Kita Altkönigblick vollständig zurückbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die temporäre Kita Altkönigblick an der Altenhöferallee kurz vor der Kreuzung zur L 3019 vollständig zurückzubauen und 2. mitzuteilen, warum dies bisher nicht erfolgt ist. Begründung: Der o. g. Bereich der ehemaligen Kita ist Teil der Fläche für die 2. Sportanlage östlich der Altenhöferallee. Die Kita Altkönigblick wurde im Sommer 2012 als Provisorium in nur 5 Monaten Bauzeit errichtet. Da nun seit September 2016 die Kita ihren endgültigen Standort in der Straße Zum Margarethenzehnten bezogen hat, sollte genügend Zeit zur Räumung des Provisoriums gewesen sein. Da die Fläche nun teilweise aufgebrochen ist, kann sie auch keiner anderen Funktion zugeführt werden. Zudem laden solche Brachflächen zur illegalen Abfallentsorgung ein. Da es sich jedoch um eine künftige Sportfläche handelt, ist darauf zu achten, dass ein fehlender Rückbau nicht noch weitere unnötige Verzögerung für den Baubeginn der dringend benötigten Sportanlage verursacht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 534/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Runder Tisch zur vorübergehenden Umgestaltung der Ortsmitte

06.11.2019 | Aktualisiert am: 26.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2019, OF 245/15 Betreff: Runder Tisch zur vorübergehenden Umgestaltung der Ortsmitte In der letzten Sitzung des Ortsbeirats wurde das Thema "Glascontainer und illegale Sperrmüllablagerungen in Nieder-Eschbach" diskutiert. Besonders der Container an der Alte Hofgasse/Deuil-La-Barre-Straße scheint ein Ärgernis zu sein. Bevor ein neuer Standort bei einer Begehung festgelegt wird, sollte sich der Ortsbeirat Gedanken machen, wie der Ortsmittelpunkt generell gestaltet werden kann, bis die endgültige Umgestaltung erfolgt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass evtl. noch Jahrzehnte ins Land gehen werden, bis die Feuerwehr einen neuen Standort im Baugebiet "Am Eschbachtal" gefunden haben wird und mit der endgültigen Umgestaltung des Ortsmittelpunkts begonnen werden kann. Aus diesem Grund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen runden Tisch "Vorübergehende Umgestaltung des Ortsmittelpunkts Nieder-Eschbach" einzuberufen. Teilnehmer an diesem runden Tisch sollten auf alle Fälle Vertreter der im OBR vertretenen Parteien sein, aber auch Vertreter der Anwohner und der Geschäftsleute rund um den Ortsmittelpunkt (Deuil-La-Barre-Straße / Alt-Niedereschbach), der evangelischen Kirche, des Heimat- und Geschichtsvereins, der Feuerwehr und auch Vertreter des Straßenverkehrsamts. Ziel des runden Tisch soll es sein, Ideen für eine attraktivere Gestaltung des Ortsmittelpunkts zu entwickeln, die im Vorgriff auf die spätere "große Umgestaltung" schon jetzt umgesetzt werden können, um Aufenthaltqualität und Attraktivität zu erhöhen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 22.11.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 245/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, FDP

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Elektromobilität nicht bremsen, sondern fördern

13.10.2019 | Aktualisiert am: 21.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2019, OF 213/14 Betreff: Elektromobilität nicht bremsen, sondern fördern Der Magistrat wird aufgefordert, zur Förderung der Elektromobilität den flächendeckenden Ausbau von Elektroladestationen auf öffentlichen Flächen zu unterstützen und zu fördern und in diesem Rahmen möglichst zeitnah aktiv zu ermöglichen, dass im Stadtteil Harheim auf öffentlichen Parkplätzen wie etwa dem Parkplatz Zur Untermühle Ladestationen eingerichtet werden. Begründung: Die Klimaziele der Bundesregierung erreichen sich nicht von selbst. Da müssen Bund, Länder und Kommunen schneller und effizienter handeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 213/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 213/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 13.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 213/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 10.02.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 213/14 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Neues Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden

16.08.2019 | Aktualisiert am: 26.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.08.2019, OA 440 entstanden aus Vorlage: OF 220/15 vom 29.07.2019 Betreff: Neues Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein zukunftweisendes Verkehrskonzept unter Ermittlung und Zugrundelegung der aktuellen Verkehrszahlen für den gesamten Frankfurter Norden vorzulegen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende vertiefende Fragen zu beantworten: 1. Wie hoch ist aktuell das Fahrzeugaufkommen des Individualverkehrs im Gebiet Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach, Harheim, Bonames, Frankfurter Berg, Kalbach-Riedberg und Mertonviertel im Frankfurter Norden? Hierzu sind im Rahmen einer neuen aktuellen Verkehrszählung besonders die Pkw-/Lkw-Bewegungen in den Berufsverkehrszeiten gesondert auszuweisen. 2. Wie viel mehr an Fahrzeugbewegungen sind durch alle Neubaugebiete, u. a. für die geplanten Wohngebiete Nieder-Eschbach-Süd, Am Eschbachtal-Harheimer Weg, Hilgenfeld sowie alle weiteren (geplanten oder im Bau befindlichen) Baugebiete in diesen Stadtteilen, zu erwarten? Hierzu sind auch die Auswirkungen (u. a. zusätzliche Verkehrsbelastungen) bei der inner- bzw. überörtlichen Verkehrserschließung durch diese Neubaugebiete darzustellen und Vorschläge zur Verkehrsentlastung zu erarbeiten. 3. Im Verkehrskonzept sind auch aktuelle Verkehrszahlen der Einpendler aus dem angrenzenden Wetterau-, Main-Kinzig- und Hochtaunuskreis zu ermitteln und darauf basierende Prognosen hinsichtlich der weiteren Verkehrsentwicklung und der zukünftigen Verkehrsströme hinsichtlich Nutzung des vorhandenen Straßennetzes abzuleiten. 4. Im Verkehrskonzept ist darzustellen, ob und wie der aktuelle ÖPNV zusätzliche Kapazitäten zur Bewältigung der steigenden Einwohner- und Pendlerzahlen erzielen kann. Begründung: Der gesamte Verkehr im Frankfurter Norden steht derzeit augenscheinlich, gerade in Berufsverkehrszeiten, nahe einem Kollaps, bzw. das vorhandene Verkehrsnetz im Frankfurter Norden liegt wohl bereits kapazitätsmäßig am obersten Limit. Es stellt sich daher die Frage, ob und inwieweit das bestehende Straßennetz und der ÖPNV weitere Nutzungen durch die neuen Verkehrsteilnehmer aus den Neubaugebieten im Frankfurter Norden und aus den angrenzenden Kreisen (z. B. Pendlerströme aus der Wetterau in die Stadt) noch verkraften kann und welche Maßnahmen realistisch zu Verkehrsentlastungen vom Durchgangsverkehr für die Bewohner der Stadtteile führen können und unter welchen Voraussetzungen eine sinnvolle Verteilung des Verkehrs erzielt werden kann. Anhand eines aktuellen überörtlichen Verkehrskonzeptes können für die nahe Zukunft zum Beispiel intelligente verkehrslenkende Maßnahmen, Ausbau des ÖPNV mit gleichzeitigem Ausbau von örtlich strategisch angelegten Park-and-ride-Plätzen in den Außenbereichen erfolgen sowie Möglichkeiten für eine optimierte Anbindung der neuen Baugebiete an das bestehende Verkehrsnetz geplant und geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 191 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1142 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 21.08.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 440 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4565, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.09.2019 Aktenzeichen: 61 10

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankern

14.06.2019 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.06.2019, OA 413 entstanden aus Vorlage: OF 209/15 vom 15.05.2019 Betreff: Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Frankfurt am Main die Bebauungspläne so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verboten wird. Hierbei sollen Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z. B. Hanau und Fulda, mit einbezogen werden. Begründung: Als ein kleiner, aber nachweislich sinnvoller Baustein für den Klimaschutz sollen die Grundstückseigentümer/Bauherren bzw. die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und im Besonderen zum Naturschutz u. a. für die Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und sonstigen Arten aus der Welt der Insekten leisten können. Vor diesem Hintergrund ist die Gestaltung von Vorgärten mit der Pflanzung von Blumenbeeten, Rasen oder Büschen und Hecken von großer Bedeutung und stellt einen naturfreundlichen Eingriff ganz im Gegenteil der ansonsten vorwiegend leblosen Schotter- und Kiesbeete dar. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zum Speichern von Grundwasser und zu einem angenehmen Mikroklima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden. Der Magistrat und die Stadtplanung werden daher gebeten, bereits im Vorfeld bei allen Neubaugebieten die Bebauungspläne so zu gestalten, dass im Wesentlichen Stein- und Kiesbeete verboten werden. Hierbei kann man bereits auf einschlägige positive Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z. B. Hanau und Fulda, zurückgreifen und diese hinsichtlich der planerischen Umsetzung mit einbeziehen. Diese Vorgabe könnte u. a. auf jeden Fall für die geplanten Neubaugebiete in der Gemarkung Nieder-Eschbach in den Bebauungsplänen Nieder-Eschbach Süd (Bebauungsplan Nr. 917), Am Eschbachtal - Harheimer Weg (Bebauungsplan Nr. 516), Nordwestlich Auf der Steinern Straße (Bebauungsplan Nr. 923) sowie für das Baugebiet Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch (Bebauungsplan Nr. 920) verankert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 440 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 19.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 413 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4341, 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neue Bebauungspläne verankern

15.05.2019 | Aktualisiert am: 26.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2019, OF 209/15 Betreff: Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neue Bebauungspläne verankern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Frankfurt am Main die Bebauungspläne so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in Vorgärten und sonstiger Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verboten werden. Hierbei sollen Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z.B. Hanau und Fulda, mit einbezogen werden. Begründung: Als ein kleiner aber nachweislich sinnvoller Baustein für den Klimaschutz sollen die Grundstückseigentümer /Bauherren bzw. die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese hier einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und hier im Besonderen zum Naturschutz u.a. für die Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und sonstiger Arten aus der Welt der Insekten leisten können. Vor diesem Hintergrund ist die Gestaltung von Vorgärten mit der Pflanzung von Blumenbeeten, Rasen oder Büschen und Hecken von großer Bedeutung und stellt einen naturfreundlichen Eingriff ganz zum Gegenteil der ansonsten vorwiegend leblosen Schotter- und Kiesbeeten dar. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zum Speichern von Grundwasser und zu einem angenehmen Mikro-Klima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden. Der Magistrat und die Stadtplanung werden daher gebeten bereits im Vorfeld bei allen Neubaugebieten die Bebauungspläne so zu gestalten, dass im wesentlichen Stein- und Kiesbeete verboten werden. Hierbei kann man bereits auf einschlägige positive Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z.B. Hanau und Fulda, zurückgreifen und diese hinsichtlich der planerischen Umsetzung mit einbeziehen. Diese Vorgabe könnte u.a. auf jeden Fall für die geplanten Neubaugebiete in der Gemarkung Nieder-Eschbach in den Bebauungsplänen Nieder-Eschbach Süd (B-Plan Nr. 917), Am Eschbachtal - Harheimer Weg (Nr. 516), Nordwestlich Auf der Steinern Straße (Nr. 923) sowie für das Baugebiet Nieder-Eschbach "Am Hollerbusch" (Nr. 920) verankert werden Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 413 2019 Die Vorlage OF 209/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 10 | PARLIS

Fläche für Verbindungsbrücke in das Hilgenfeld vorhalten Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14

19.02.2019 | Aktualisiert am: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2019, OA 353 entstanden aus Vorlage: OF 708/10 vom 19.02.2019 Betreff: Fläche für Verbindungsbrücke in das Hilgenfeld vorhalten Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14 Vorgang: EA 10/18 OBR 10; ST 1552/18 Nach Abschluss des städtebaulichen Wettbewerbs herrschte auch mit dem Planungsdezernat absolute Einigkeit darüber, dass zur Integration und Anbindung des Neubaugebiets Hilgenfeld an die Bestandsquartiere am Frankfurter Berg eine weitere Verbindungsbrücke über die Main-Weser-Bahn zwingend erforderlich ist. Dies ist auch ausdrücklicher Wunsch der Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil. Darüber hinaus sorgt diese Brücke für eine drastische Verkürzung und sicherere Führung des Schulweges zur Albert-Schweitzer-Schule. Das Flurstück 29/41 bietet hierfür die einzige geeignete, unbebaute und verfügbare Fläche vor Ort. Im Übrigen ist die verkehrliche Situation im Ebereschenweg bereits jetzt sehr angespannt. Eine Bebauung mit voraussichtlich 36 Wohneinheiten am Ende des Ebereschenwegs wird insbesondere durch den Baustellenverkehr, aber gerade auch nach dem Bewohnereinzug die Lage massiv verschärfen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Dem Magistratsvortrag vom 25.01.2019, M 14, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer I. die Nummer 4. Ebereschenweg, Gemarkung Bonames, ersatzlos gestrichen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14 dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 16.01.2018, EA 10 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1552 Antrag vom 04.03.2019, OF 721/10 Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4373 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 757 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 14 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für das Grundstück unter Ziffer I. Nr. 6. (Altkönigblick) kein Erbbaurecht bestellt wird und das Erbbaurecht für das Grundstück unter Ziffer I. Nr. 4. (Ebereschenweg) nicht die Realisierung der Verbindungsbrücke zwischen dem Bestandsquartier Frankfurter Berg und dem Neubaugebiet Hilgenfeld behindert. 2. Die Vorlage OA 353 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Anteil geförderter Wohnungen deutlich erhöht wird), FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 353) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 14 = Annahme ohne Zusatz, OA 353 = Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage M 14 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass für das Grundstück unter Ziffer I. Nr. 6. (Altkönigblick) kein Erbbaurecht bestellt wird und das Erbbaurecht für das Grundstück unter Ziffer I. Nr. 4. (Ebereschenweg) nicht die Realisierung der Verbindungsbrücke zwischen dem Bestandsquartier Frankfurter Berg und dem Neubaugebiet Hilgenfeld behindert. 2. Die Vorlage OA 353 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Anteil geförderter Wohnungen deutlich erhöht wird), FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 353) sowie FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3778, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 Aktenzeichen: 23 20

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 923, Teilfläche des geplanten Baugebiets „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“; hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen Stadtbahnhaltestelle „Bonames-Ost“ in neu „An der Steinern Straße“

29.01.2019 | Aktualisiert am: 20.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2019, OF 190/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923, Teilfläche des geplanten Baugebiets "Am Eschbachtal - Harheimer Weg"; hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen Stadtbahnhaltestelle "Bonames-Ost" in neu "An der Steinern Straße" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Vorfeld und in Fortsetzung der Planung des Bebauungsplanes Nr. 923 sowie vor der weiteren Entwicklung des Neubaugebietes die vorgesehene neue weitere Stadtbahnhaltestelle auf der Strecke der Linien U 2 und U 9 zwischen den Stationen "Nieder-Eschbach" und "Bonames Mitte" statt als Station "Bonames-Ost" bereits jetzt und für die Zukunft neu als Stadtbahnhaltestelle mit dem Stationshinweis "An der Steinern Straße" auszuweisen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 begrüßt zunächst die mit dem Bericht B 100/2017 ergangene Entscheidung, weiter auf einen schienengleichen Übergang der geplanten neuen Ortsrandstraße zu setzen. In dem Bericht wird jedoch im zweiten Absatz auf die neu geplante Stadtbahnhaltestelle "Bonames-Ost" verwiesen. Der Magistrat hat zwischenzeitlich in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass es sich um eine verwaltungsinterne Arbeitstitelbezeichnung handelt. Vor dem Hintergrund, dass sich diese geplante Station jedoch gänzlich in der Nieder-Eschbacher Gemarkung und zwischen vorhandener Nieder-Eschbacher Wohnbebauung (s.u.a. Wohngebiet Heinrich-Berbalk-Straße) befindet, ist die bisherige verwaltungsmäßige Bezeichnung "Bonames-Ost" irreführend und zeichnet auch nicht die tatsächlichen örtlichen Begebenheiten ab. Da diese neue U-Bahn-Station gänzlich im Bereich von Nieder-Eschbach liegt, kann diese Bezeichnung aus Sicht des Ortsbeirates 15 so auch nicht weiter akzeptiert werden. Es läge daher eher nahe, dass aus örtlicher Sicht diese Station dann "Nieder-Eschbach Süd" heißen müsste. Um jedoch einen konkreteren örtlichen Bezug herzustellen und um keine Verwechslungsgefahr mit der bereits existierenden Haltestelle Nieder-Eschbach herbeizuführen sollte jedoch der Stationsname wie folgt lauten "An der Steinern Straße". Diese Straße liegt in unmittelbarer Nähe zur geplanten Station. Ähnliche Bezeichnungen für eine Station gibt es auf der Strecke bereits wie z.B. Weißer Stein", "Am Lindenbaum" oder "Riedwiese" . Die neue Bezeichnung, im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 ist aus Sicht des Ortsbeirates 15 klarer, für die kommenden Neubürger identitätsstiftender (da u.a. Nieder-Eschbach zugehörig) und wird auch der Funktion der Station als einfache Zusteige-Haltestelle im Liniennetz gerecht (die neue Station ist z.B. kein Haltestellenknotenpunkt wie beispielsweise die Stationen "Nieder-Eschbach", "Kalbach" oder "Heddernheim"). So soll daher die neue Station zukünftig und bereits in der weiteren Planung "An der Steinern Straße" heißen. Die neue Stadtbahn-Haltestelle soll spätestens mit Beginn der Bebauung der dort angrenzenden weiterführenden Schule (Gymnasium) und der Wohnbebauung in den Geltungsbereichen der B-Pläne Nr. 923 und 516 in Betrieb gehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4230 2019 Die Vorlage OF 190/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211

23.11.2018 | Aktualisiert am: 21.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.11.2018, OA 332 entstanden aus Vorlage: OF 185/15 vom 20.11.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Die Angaben WA III-IV auf den beiden Wohnflächen im Norden des Bebauungsplans werden zu WA II-III reduziert und somit der vorhandenen Bebauung besser angepasst. 2. Die Anzahl der Wohneinheiten im Bebauungsplan Nr. 923 wird derart festgesetzt, dass die Gesamtanzahl der Wohneinheiten von 1580, die in den vier Konferenzen zum (alten) Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harh eimer Weg festgesetzt wurde, in der Summe mit denen mit dem (neuen) noch aufzustellenden Rest-Bebauungsplan Nr. 516 nicht überschritten wird. 3. Zusätzliche Staffelgeschosse werden ausgeschlossen. 4. Der vorhandene Bolzplatz im Norden des Bebauungsplans Nr. 923 am heutigen Knick der Heinrich-Berbalk-Straße bleibt im Bereich erhalten und wird ggf. den neuen Gegebenheiten angepasst. 5. Die im Bebauungsplan Nr. 516 bereits vorgesehenen begleitenden Fahrradwege entlang der gesamten Ortsrandstraße sind auch im Bebauungsplan Nr. 923 auszuweisen und bei der Erstellung der Teilstraße mit zu bauen. Begründung: Der Ortsbeirat bemängelt die Vorgehensweise des Planungsdezernenten, der ohne Information an die Ortsbeiräte in der M-Vorlage wesentliche Eckdaten des Bebauungsplans Nr. 516 des gefundenen Konsens abändert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 766 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 28.11.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 03.12.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 332 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 332 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 3. bis 5. der Vorlage OA 332werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 211 = Annahme, OA 332 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 211 = Ablehnung, OA 332 = Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 3. bis 5. der Vorlage OA 332 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu b) CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) 31. Sitzung des OBR 15 am 03.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 16.08.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 15 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3491, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 61 00

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich Auf der Steinern Straße

20.11.2018 | Aktualisiert am: 03.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2018, OF 185/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich Auf der Steinern Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Im B-Plan 923 Nordwestlich Auf der Steinern Straße werden folgende Punkte berücksichtigt: 1. Die Angaben WA III-IV auf den beiden Wohnflächen im Norden des B-Plans werden zu WA II-III redziert und somit der vorhandenen Bebauung besser angepasst. 2. Die Anzahl der Wohneinheiten im B-Plan 923 wird derart festgesetzt, dass die Gesamtanzahl der Wohneinheiten von 1580, die in den vier Konferenzen zum (alten) B-Plan 516 Am Eschbachtal Harheimer Weg festgesetzt wurde, in der Summe mit den mit dem (neuen) noch aufzustellenden Rest-B-Plan 516 nicht überschritten wird. 3. Zusätzliche Staffelgeschosse werden ausgeschlossen. 4. Der vorhandene Bolzplatz im Norden des B-Plan 923 am heutigen Knick der Heinrich-Berbalk-Straße bleibt im Bereich erhalten und wird ggfs. den neuen Gegebenheiten angepasst. 5. Die im B-Plan 516 bereits vorgesehenen begleitenden Fahrradwege entlang der gesamten Ortsrandstraße sind auch im B-Plan 923 auszuweisen und bei der Erstellung der Teilstraße mit zu bauen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 332 2018 Auskunftsersuchen V 1055 2018 1. Der Vorlage M 211 wird unter dem Hinweis auf die hierzu beschlossenen Vorlagen OA 332 und V 1055 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 184/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 185/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung um folgenden Satz ergänzt wird: "Der Ortsbeirat bemängelt die Vorgehensweise des Planungsdezernenten, der ohne Information an die Ortsbeiräte in der M-Vorlage wesentliche Eckdaten des Bebauungsplans Nr. 516 des gefundenen Konsenses abändert." Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 3. CDU, GRÜNE, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Einführung einer Einbahnstraßenregelung in der Straße „In den Schafgärten"

04.11.2018 | Aktualisiert am: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2018, OF 161/14 Betreff: Einführung einer Einbahnstraßenregelung in der Straße "In den Schafgärten" Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die Straße "In den Schafgärten" ab Einfahrt Maßbornstraße bis zur Biegung "Am Eschbachtal" zu einer Einbahnstraße umzufunktionieren. Begründung: Die oben genannte Straße ist Hauptzufahrtsweg zu Bürgerhaus, Grundschule und Kita. Sie ist auch als Schulweg ausgewiesen. Aufgrund des nicht vorhandenen Gehweges und der schmalen Fahrbahn kommt es hier immer wieder zu sehr brenzligen Situationen. Dies gilt besonders bei Veranstaltungen im Bürgerhaus und in den Vor- und Nachmittagsstunden im Schul- und Kitabereich. Mit der Einführung einer Einbahnstraßenregelelung könnte die Situation verbessert werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 14 am 19.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3938 2018 Die Vorlage OF 161/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Text der Begründung angefügt wird: "Zugleich würden die Emissionen und der Lärm, die von den Parkplatz suchenden und rangierenden Fahrzeugen ausgehen und unmittelbar auf die Nachbargrundstücke sowie Einfamilienhäuser einwirken, reduziert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, BFF

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Parkraumkonzept für den Parkplatz zur Untermühle

04.11.2018 | Aktualisiert am: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2018, OF 162/14 Betreff: Parkraumkonzept für den Parkplatz zur Untermühle Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkplätze auf dem Parkplatz Zur Untermühle montags bis samstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf eine Parkdauer von maximal 4 Stunden zu beschränken, ausweisbar durch eine Parkscheibe. Begründung: Der für das Bürgerhaus vorgesehene Parkraum wird regelmäßig von langfristig abgestellten Anhängern oder von Baufahrzeugen belegt, was zu einem störenden höheren Verkehrsaufkommen vor und um das Bürgerhaus führt. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 14 am 19.11.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3939 2018 Die Vorlage OF 162/14 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Mögliche Planänderung für Verve-Bauprojekt am Kätcheslachpark

15.10.2018 | Aktualisiert am: 30.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2018, OF 363/12 Betreff: Mögliche Planänderung für Verve-Bauprojekt am Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in Abstimmung mit dem Bauträger Lechner Immobilien Development GmbH für das Bauprojekt "Verve" an der Johann-Georg-Elser-Straße (Kätcheslachpark-West) die Planung dahingehend geändert werden kann, dass an Stelle der sich womöglich nur schleppend verkaufenden Eigentumswohnungen dort preislich günstigere Mietwohnungen im Sinne bezahlbaren Wohnraums entstehen. Begründung: Von den geplanten sieben Villen, die der Bauträger Lechner errichten lässt, steht bislang nur der Rohbau des ersten Gebäudes. Da dort seit über einem halben Jahr kein Baufortschritt zu beobachten ist, liegt die Vermutung nahe, dass sich der Vertrieb dieser eher hochpreisigen Eigentumswohnungen doch eher schwierig gestaltet. Vor diesem Hintergrund lohnt sich eine Anfrage, ob durch eine Änderung der Planung mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen könnte und gleichzeitig die letzte Baustelle im Quartier Altkönigblick zügiger abgeschlossen werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 363/12 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichern

03.09.2018 | Aktualisiert am: 24.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2018, OF 339/12 Betreff: Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichern Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Mit der Vorlage M 148 ("Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main, Fortschreibung 2017 - 2023") schlägt der Magistrat als Schulorganisationsmaßnahmen nach § 146 HSchG vor, (i) eine vierzügige Grundschule auf dem Riedberg, (ii) eine sechszügige IGS in Bildungsregion Nord sowie (iii) ein sechszügiges Gymnasium für die Bildungsregion Mitte-Nord neu zu errichten. Während für die vierzügige Grundschule auf dem Riedberg (Grundschule Riedberg III) ein endgültiger Standort am gegenwärtigen Standort des Provisoriums der IGS Kalbach/Riedberg bereits ins Auge gefasst zu sein scheint, liegen die möglichen Standorte der weiteren Schulorganisationsmaßnahmen noch sehr im Dunkeln. Hinzu kommt, dass auch im Hinblick auf den endgültigen Standort des Gymnasiums Nord (bislang vorgesehen Am Eschbachtal // Bonames-Ost, s. ST 1640) noch keine verlässliche (Zeit-)Planung bekannt ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. frühzeitig und mit dem Ziel, weitere kostenträchtige Provisorien zu vermeiden, die endgültigen Standorte für die jeweiligen Schulen festzulegen und planungsrechtlich zu sichern sowie 2. dem Ortsbeirat, insbesondere sofern der Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates 12 betroffen ist, frühzeitig und unaufgefordert - ggf. als vertrauliche Vorlage - mindestens einmal jährlich über den Stand der Planungen und der ins Auge gefassten Flächen zu berichten; 3. dem Ortsbeirat kurzfristig mitzuteilen, ob nach aktuellem Stand auch Flächen im Bereich des Ortsbeirates 12 als Standorte geprüft werden und wenn ja, welche? Begründung: Vor dem Hintergrund der aktuellen Erfahrungen ist eine frühzeitige Planung zwingend notwendig. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 14.09.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3663 2018 Die Vorlage OF 339/12 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und FDP mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung wie folgt lautet: "Der Pressemitteilung der Bildungsdezernentin vom 17. August 2018 ist zu entnehmen, dass zum kommenden Schuljahr 2019/2020 eine weitere IGS in der Bildungsregion Nord den Betrieb aufnehmen wird. Es scheint also, dass ein Grundstück gefunden wurde. Der Ortsbeirat hat in der Vergangenheit mehrfach nach Standorten gefragt, zuletzt beantwortet mit der ST 408 vom 23.02.2018. Hier wurde versichert, dass der Ortsbeirat informiert wird, sobald Ergebnisse vorliegen. Da nun öffentlich bekannt gegeben wurde, dass die IGS im kommenden Schuljahr eröffnet wird, scheint dies nun der Fall zu sein." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Kinderbetreuungseinrichtung auf dem noch freien Gelände Altkönigblick/Maßbornstraße Flurstücke 264/1-6 am Nettomarkt

24.03.2018 | Aktualisiert am: 17.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2018, OF 132/14 Betreff: Kinderbetreuungseinrichtung auf dem noch freien Gelände Altkönigblick/Maßbornstraße Flurstücke 264/1-6 am Nettomarkt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem o.g. Gelände eine Kinderbetreuungseinrichtung realisiert werden kann. Falls ja, so bitten wir um eine Aussage über den möglichen Realisierungszeitraum, denn es drängt sehr! Hilfsweise sollte auch geprüft werden, ob dies ggf. auch mit einem Provisorium realisiert werden könnte, das zumindest den Realisierungszeitraum verbessern und die erforderliche Nutzungsdauer besser den Gegebenheiten angepasst werden könnte. Begründung: Bedingt durch die neuen Baugebiete und die damit einhergehende steigende Einwohnerzahl, steigt auch der Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim. Aus diesem Grund kann schon heute das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen nicht mehr mit dem Bedarf Schritt halten. Es fehlen schon heute ca. 30 derartige Betreuungsplätze. Aus diesem Grund, ist hier dringend Abhilfe zu schaffen. Diese Kinderbetreuungseinrichtung könnte als Außenstelle der KT96 betrieben werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 14 am 09.04.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 132/14 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Beleuchtung Spielplatz Harheim-Nord

13.11.2017 | Aktualisiert am: 22.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2017, OF 109/14 Betreff: Beleuchtung Spielplatz Harheim-Nord Der Magistrat wird gebeten zu prüfen ob es möglich ist, den Spielplatz mit Straßenlaternen auszustatten. Begründung: Der Spielplatz ist derzeit unbeleuchtet. Im Hinblick auf die die Nutzung des Spielplatzes als Fußgängerverbindung zwischen dem Wohngebiet Harheim Nord und der angrenzenden Kindertagesstätte sowie dem NettoMarkt erscheint eine Straßenbeleuchtung sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 109/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 14 am 15.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2567 2018 Die Vorlage OF 109/14 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Fußgängerpfades, der die Straße In der Fuchskaut mit der Straße Altkönigblick verbindet, entlang des Spielplatzes Straßenlampen anzubringen. Begründung: Der Bereich entlang des Spielplatzes ist in den Abendstunden, besonders im Herbst und Winter, schon nachmittags nicht mehr einsehbar. Im Hinblick an die angrenzende Kindertagesstätte und die rege Nutzung des Spielplatzes ist es notwendig, hier entsprechende Maßnahmen zu ergreifen." Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Baugebiet „Am Eschbachtal" (Bonames-Ost) B-Plan 516

12.11.2017 | Aktualisiert am: 28.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 107/14 Betreff: Baugebiet "Am Eschbachtal" (Bonames-Ost) B-Plan 516 Die Ursprünge des B-Plans 516 gehen zurück auf eine gesamtstädtische Wohnungsbauprogrammplanung aus den 1970er Jahren, also vor etwa 45 Jahren. Das formelle Bebauungsplanverfahren wurde mit dem ersten Aufstellungsbeschluss am 14.11.1991 eingeleitet, also vor 26 Jahren. Ein zweiter Aufstellungsbeschluss erging im April 1999, vor 18 Jahren. Wegen der Priorisierung anderer Baugebiete wurden die Planungen für das Baugebiet erst im Jahr 2012 wieder aufgegriffen. Die Planung wurde danach überarbeitet und im Herbst 2013 in Bonames den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Aufgrund der breiten Kritik der Bürger wurden in vier Planungsgesprächen bis zum Herbst 2015 das städtebauliche Konzept zusammen mit Bürgern überarbeitet. Diese weitgehend konsensfähige Version wurde den Bürgern am 4.11.2015 vorgestellt. Nun aber wird nach aktuellem Sachstand der erarbeitete Konsens durch einen neuen Baudezernenten erneut in Frage gestellt und die Umsetzung aufgehalten. Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen des Ortsbeirates zu beantworten: 1. Aus welchem Grund wird angesichts der immer wieder dargestellten und beklagten Wohnungsnot in Frankfurt der B-Plan 516 immer wieder aufs Neue Veränderungen unterworfen? 2. Erfolgen nach der Veränderung des im Dialogprozess mit den Bürgern gefundenen Konzepts durch den Planungsdezernenten erneute Planungsgespräche mit den Bürgern? 3. Mit der erneuten Überprüfung durch den neuen Planungsdezernenten entsteht bei den Bürgern verständlicherweise der Eindruck, der Dezernent wäre mit dem Konsens, der in den Planungsgesprächen mit den Bürgern erzielt worden war, nicht zufrieden und wolle daher nachverhandeln. Sieht der Magistrat diese Vorgehensweise als das geeignete Mittel an, die Kooperationsbereitschaft der Bürger zu fördern? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2017, TO I, TOP 12 Die Vorlage OF 107/14 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 680 2017 Die Vorlage OF 107/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Erstellen eines Sicherheitskonzeptes für Grundschule und Kita

08.10.2017 | Aktualisiert am: 26.10.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2017, OF 99/14 Betreff: Erstellen eines Sicherheitskonzeptes für Grundschule und Kita Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, ein Sicherheitskonzept gegen Einbruch und Vandalismus für die Kita 96 (Kinderzentrum In den Schafgärten) sowie für die Grundschule Harheim zu erarbeiten und umzusetzen. Begründung: Bei den Einbrüchen am 11.09.2017 entstanden in beiden Einrichtungen erhebliche Schäden durch Diebstahl und Vandalismus. Durch die teilweise dunkle, abgelegene Lage ist es für Einbrecher ein Leichtes auf die jeweiligen Gelände zu gelangen. Dies gilt es durch gezielte Maßnahmen zu erschweren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 14 am 23.10.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2231 2017 Die Vorlage OF 99/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 GRÜNE und SPD; 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Fußgängerüberweg über die Graf-von-Stauffenberg-Allee

23.08.2017 | Aktualisiert am: 20.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2017, OF 210/12 Betreff: Fußgängerüberweg über die Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, nach Aufhebung des baustellenbedingten Fußgängerüberwegs über die Graf-von-Stauffenberg-Allee in Höhe der Cäsar-von-Hofacker Straße, die Fachämter anzuweisen, einen dauerhaften Fußgängerüberweg in Höhe der Hausnummern 16 - 20 der Graf-von-Stauffenberg-Allee anzulegen. Begründung: Die als Hauptverkehrserschließungsstraße dienende Graf-von-Stauffenberg-Allee ist im Abschnitt zwischen Römischer Straße und Altenhöferallee (50 km/h) geradlinig und aufgrund der beidseitigen Fahrradschutzstreifen sehr breit. Die Errichtung eines Fußgängerüberwegs mit Fahrbahneinengung in Höhe der Hausnummern 16 - 20 und somit in der Mitte dieses Straßenabschnitts dient aus Sicht des Ortsbeirates der sicheren Querung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers und trägt zur Verkehrsberuhigung der Graf-von-Stauffenberg-Allee bei. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Kindertagesstätte Martin Niemöller sowie ein Apartmenthaus der Lebenshilfe-Stiftung Frankfurt für Menschen mit und ohne Behinderung. Dieser Bereich stellt zudem die fußläufige Verbindung zwischen den Quartieren Altkönigblick und Mitte mit dem RiedbergZentrum und diversen sozialen Einrichtungen über den Kätcheslachpark-West parallel zur Altenhöferallee dar. All diese Aspekte rechtfertigen aus Sicht des Ortsbeirats einen Fußgängerüberweg. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 15.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2126 2017 Die Vorlage OF 210/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Neue private Stellplätze in Bebauungsplänen auf Elektromobilität vorbereiten

23.07.2017 | Aktualisiert am: 27.10.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2017, OF 115/15 Betreff: Neue private Stellplätze in Bebauungsplänen auf Elektromobilität vorbereiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: In den zur Zeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen Nieder-Esdibadi-Süd und Am Eschbachtal/Harheimer Weg sind für alle KFZ-Stellplätze die Voraussetzungen für eine private Installation von Ladevorrichtungen für Elektro-Fahrzeuge vorzusehen. Dies können unter andern Leerrohre und Flächen für die Ladevorrichtungen sein. Begründung: Bei privaten Stellplätzen zum Beispiel in Quartiers- oder Tiefgaragen, die einer Eigentümergemeinschaft oder Wohnungsbaugesellschaft gehören, darf die endgültige private Installation und Nutzung nicht von der Zustimmung dieser Gemeinschaften oder Gesellschaften gemacht werden, besonders nicht, wenn dadurch zum gegebenen Zeitpunkt Umbaumaßnahmen erforderlich wären. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 15 am 18.08.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 115/15 wird bis zur Sitzung am 3. November 2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 6 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 115/15 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass der Tenor um das Baugebiet Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch ergänzt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 115/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 CDU, 2 SPD und FDP gegen 1 CDU, GRÜNE und BFF (= Annahme); 1 CDU und 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Vermeidung von Wasserschäden im Stadtteil Harheim bei Starkregenereignissen

05.06.2017 | Aktualisiert am: 28.06.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2017, OF 79/14 Betreff: Vermeidung von Wasserschäden im Stadtteil Harheim bei Starkregenereignissen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat 1. mitzuteilen, ob das Kanalnetz an allen Stellen im Stadtteil bei Starkregen ausreichend ist 2. die Abflüsse am Ende der Stichstraße "Am Römerbrunnen" Richtung Feld auf ihre Durchlässigkeit überprüfen zu lassen 3. weitere Maßnahmen zu treffen, um Überschwemmungen vom Feld aus in die Stichstraße "Am Römerbrunnen" zu vermeiden. Begründung: Am 2. und 3. Juni 2017 kam es in Harheim in Folge von Regengüssen mit jeweils rd. 35 l/qm innerhalb kurzer Zeit an verschiedenen Stellen (z.B. Am Römerbrunnen, An der Pfarrwiese, Am Wetterhahn) zu Wasserschäden in Form von überschwemmten Straßen und vollgelaufenen Kellern. An den genannten Stellen erscheint daher eine Überprüfung der Kapaztät des Kanalsystems notwendig und zusätzlich in der Straße "Am Römerbrunnen" eine Verstärkung des Schutzes gegen aus den Feldern in östlicher und nördlicher Richtung einschießenden Oberflächenwassers. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 14 am 19.06.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1801 2017 Die Vorlage OF 79/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. wie folgt lautet: "1. mitzuteilen, warum das Kanalnetz nicht an allen Stellen im Stadtteil bei Starkregen das Regenwasser nicht aufnehmen kann, hierbei ist zu differenzieren, ob es sich um ein Einkanal-/Zweikanalsystem handelt sinnvoll." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 im geplanten Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ beibehalten

19.05.2017 | Aktualisiert am: 31.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2017, OF 103/15 Betreff: Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 im geplanten Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" beibehalten Vorgang: B 1014/03; OA 152/17 OBR 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umsetzung der Planung weiterhin ausschließlich die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahn-Trasse durch die Ortsrandstraße zu verfolgen. Der Ortsbeirat weist auf die Berichte des Magistrats hin (vgl. B 1014, B 100), in welchen die Realisierung dieser Lösung positiv dargestellt wurde. Die Querung ohne eine Unterbrechung des Verkehrsflusses auf der Ortsrandstraße, wie es der Ortsbeirat 10 erneut in der OA 152 fordert, wird abgelehnt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Anregung vom 16.05.2017, OA 152 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 157 2017 Die Vorlage OF 103/15 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 im geplanten Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100

19.05.2017 | Aktualisiert am: 23.01.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2017, OA 157 entstanden aus Vorlage: OF 103/15 vom 19.05.2017 Betreff: Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 im geplanten Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Vorgang: B 1014/03; OA 152/17 OBR 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umsetzung der Planung weiterhin ausschließlich die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahn-Trasse über die Ortsrandstraße zu verfolgen. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlagen B 1014 und B 100 hingewiesen , in denen die Realisierung dieser Lösung positiv dargestellt wurde. Die Querung ohne eine Unterbrechung des Verkehrsflusses auf der Ortsrandstraße, wie es der Ortsbeirat 10 erneut in der Vorlage OA 152 fordert, wird abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Anregung vom 16.05.2017, OA 152 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 24.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, OA 146, OA 152 und OA 157 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis, OA 146 und OA 157 = Annahme, OA 152 = Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 13.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 15 am 14.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf eine Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet, da sich die Angelegenheit erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 15 am 18.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf die Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1469, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 § 1573, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1714, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017

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Anregung Ortsbeirat 10 | PARLIS

Bestehende Planung der beschränkten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100

16.05.2017 | Aktualisiert am: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2017, OA 152 entstanden aus Vorlage: OF 281/10 vom 02.05.2017 Betreff: Bestehende Planung der beschränkten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100, wird zurückgewiesen, weil er der Bedeutung des Problems nicht gerecht wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass baldmöglichst eine Lösung für die im Zusammenhang mit dem Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Ortsrandstraße für Bonames gefunden wird, die eine Unterbrechung des Verk ehrsflusses auf dieser Strecke durch eine schienengleiche Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 verhindert. Begründung: Die Stadtbahnlinien U 2 und U 9 verkehren gerade im Berufsverkehr so häufig, dass Schranken auf dieser Strecke bei Beachtung der Sicherheitspuffer sehr lange Zeit geschlossen sein müssen. Dies ist an den bestehenden U-Bahn-Schranken in Bonames deutlich zu sehen und führt zu enormen Rückstaus. Dementsprechend wäre auch die Ortsrandstraße in der gegenwärtigen Planung zur Abführung des von Osten kommenden Verkehrs kaum geeignet. Die Ortsrandstraße muss aber zu einer deutlichen Entlastung der Ortslage von Bonames führen, da andere Umgehungstraßen für Bonames ausgeschlossen sind. Sie würden alle durch den Grüngürtel führen, dort massive Geländeverluste bedeuten und könnten zudem nur an die Homburger Landstraße angeschlossen werden, die heute schon deutlich überlastet ist, zukünftig die einzige Erschließung des Neubaugebietes "Im Hilgenfeld" darstellen wird und insofern keinesfalls noch weitere Kapazität aufweist. Schon die gegenwärtige Verkehrsbelastung im Ortskern von Alt-Bonames ist aber unzumutbar und führt dazu, dass dort wertvoller Wohnraum nicht mehr oder nur noch eingeschränkt genutzt wird. Insofern ist jede Erhöhung des Verkehrs in Alt-Bonames unverhältnismäßig. Da dieses Verkehrsaufkommen nach Auskunft des Magistrats bei einer Realisierung des geplanten schienengleichen Bahnübergangs aber eben noch steigen soll, kann keine Rede davon sein, dass der heutige Stadtteil "nicht unverhältnismäßig" belastet werde. Es besteht eben bereits jetzt eine unverhältnismäßige Belastung. Da alle Gebiete im Anschluss an die Ortsrandstraße für die Abführung des Verkehrs besser geeignet sind als der Kernort von Bonames, kann die erforderliche Abwägung nur so ausfallen, dass die Verkehrsleistung der Ortsrandstraße über das bisher geplante Maß hinaus gesteigert werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.05.2017, OA 157 Antrag vom 19.05.2017, OF 103/15 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2316 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, OA 146, OA 152 und OA 157 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis, OA 146 und OA 157 = Annahme, OA 152 = Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1469, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 § 1573, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1714, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 92 10

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Finalen Standort Gymnasium Nord zeitnah festlegen

08.05.2017 | Aktualisiert am: 24.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2017, OF 167/12 Betreff: Finalen Standort Gymnasium Nord zeitnah festlegen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Verschiedene Presseberichten war Ende April zu entnehmen, dass nach einer Mitteilung des Bildungsdezernats unsicher sei, ob der beabsichtigte Umzug des Gymnasiums in das Neubaugebiet Bonames-Ost / Am Eschbachtal in einer für die Schule zumutbaren Zeit möglich sei und dass deshalb ein anderer Standort in den nördlichen Stadtteilen geprüft würde. Im Bericht B 242 2016 hatte der Magistrat dazu noch Folgendes mitgeteilt: "Das genannte Baugebiet (Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg, Anm. der Antragsteller) ist als Standort für eines der Gymnasien geeignet. Der noch nicht rechtskräftige Bebauungsplanentwurf Nr. 516 - Am Eschbachtal - weist bereits eine rund 31.000 m2 große Fläche für ein Gymnasium aus. . . Das Gymnasium Nord, dessen Standort aktuell in Praunheim/Westhausen ist, soll zukünftig in Bonames liegen." In diesem Zusammenhang wurde das Jahr 2022 als Fertigstellungsdatum am endgültigen Standort kolportiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Aus welchen Gründen sieht der Magistrat es derzeit als gefährdet an, dass ein Umzug des Gymnasiums in das Neubaugebiet Bonames-Ost / Am Eschbachtal in einer für die Schule zumutbaren Zeit möglich ist? 2. Was wird vom Magistrat in diesem Zusammenhang als zumutbare Zeit angesehen? 3. Welchen alternativen / welche alternativen Standorte prüft der Magistrat in diesem Zusammenhang? 4. Welche Kriterien legt der Magistrat dieser Standortsuche hinsichtlich Größe und Lage des Grundstücks und Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr an? 5. Wurden bzw. werden in diesem Zusammenhang auch Flächen im Bereich des Ortsbeiratsbezirks 12 geprüft? 6. Falls nicht, aus welchen Gründen kommen Flächen im Bereich des Ortsbeiratsbezirks 12 nicht in Betracht? Begründung: Nach den vorangestellten Presseberichten ist der bisher der Öffentlichkeit vorgestellte Plan einer Errichtung des finalen Baus des Gymnasiums Nord im Baugebiet "Am Eschbachtal" offenbar nicht innerhalb des bisher vorgesehenen Zeitraums (2022) umsetzbar. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Bemühungen des Magistrats, frühzeitig diese Situation offenzulegen und nach etwaigen Alternativen Ausschau zu halten. In diesem Zusammenhang wird im Interesse der Information der Öffentlichkeit und der Betroffenen um die Beantwortung der obigen Fragen gebeten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 12 am 19.05.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 472 2017 Die Vorlage OF 167/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: FDP

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Geplantes Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen Stadtbahnhaltestelle „BonamesOst“ in neu „Am Eschbachtal“ Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100

21.04.2017 | Aktualisiert am: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.04.2017, OA 146 entstanden aus Vorlage: OF 95/15 vom 04.04.2017 Betreff: Geplantes Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen Stadtbahnhaltestelle "Bonames-Ost" in neu "Am Eschbachtal" Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Vorfeld und in Fortsetzung der Planung des Bebauungsplanes Nr. 516 sowie vor der weiteren Entwicklung des Neubaugebietes die vorgesehene neue weitere Stadtbahnhaltestelle auf der Strecke der Linien von U 2 und U 9 zwischen den Stationen "Nieder-Eschbach" und "Bonames Mitte" statt als Station "Bonames-Ost" bereits jetzt und für die Zukunft neu als Stadtbahnhaltestelle mit dem Stationshinweis "Am Eschbachtal" zu bezeichnen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 begrüßt zunächst die mit dem Bericht B 100 ergangene Entscheidung, weiter auf einen schienengleichen Übergang der geplanten neuen Ortsrandstraße zu setzen. In dem Bericht wird jedoch im zweiten Absatz auf die neu geplante Stadtbahnhaltestelle "Bonames-Ost" verwiesen. Vor dem Hintergrund, dass sich diese geplante Station jedoch gänzlich auf Nieder-Eschbacher Gemarkung und zwischen vorhandener Nieder-Eschbacher Wohnbebauung befindet, ist die bisherige verwaltungsmäßige Bezeichnung "Bonames-Ost" irreführend und zeichnet auch nicht die tatsächlichen örtlichen Begebenheiten ab. Da diese neue U-Bahn-Station gänzlich im Bereich von Nieder-Eschbach liegt, kann diese Bezeichnung aus Sicht des Ortsbeirates 15 so nicht weiter akzeptiert werden. Es läge daher eher nahe, dass aus örtlicher Sicht diese Station dann "Nieder-Eschbach Süd" hieße. Aber auch dies ist nicht unbedingt ein prickelnder Stationshinweis (aber immerhin deutlich besser und sachgerechter als die Bezeichnung "Bonames-Ost"). Die neue Bezeichnung, passend zum geplanten Neubaugebiet im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 516, ist aus Sicht des Ortsbeirates 15 klarer, für die kommenden Neubürger identitätsstiftend und wird auch der Funktion der Station als einfache Zusteigehaltestelle im Liniennetz gerecht (die neue Station ist z. B. kein Haltestellenknotenpunkt wie beispielsweise die Stationen "Nieder-Eschbach", "Kalbach" oder "Heddernheim"). So soll daher die neue Station zukünftig und bereits in der weiteren Planung "Am Eschbachtal" heißen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 378 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.04.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, OA 146, OA 152 und OA 157 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis, OA 146 und OA 157 = Annahme, OA 152 = Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1469, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 § 1573, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1714, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 66 2

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Baugebiet „Am Eschbachtal“ (Bonames Ost)

08.04.2017 | Aktualisiert am: 04.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2017, OF 268/10 Betreff: Baugebiet "Am Eschbachtal" (Bonames Ost) Der Ortsbeirat möge beschließen, das Dezernat Planen und Wohnen zu bitten, folgende Fragen umgehend dem Ortsbeirat zu beantworten. 1. Gibt es Veränderungen in den Plänen zu dem obengenannten Neubaugebiet? 2. Gibt es im Dezernat Planen und Wohnen, Pläne die dies Baugebiet betreffend sind, und daraus folgend Veränderungen entstehen? Wenn ja, welche Veränderungen sind angedacht und wann wird der Ortsbeirat informiert? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 25.04.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 435 2017 Die Vorlage OF 268/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Geplantes Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen Stadtbahnhaltestelle „Bonames Ost“ in neu „Am Eschbachtal“

04.04.2017 | Aktualisiert am: 27.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 95/15 Betreff: Geplantes Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen Stadtbahnhaltestelle "Bonames Ost" in neu "Am Eschbachtal" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat sowie die VGF Frankfurt werden aufgefordert, bereits jetzt im Vorfeld in Fortsetzung der Planung des B-Planes Nr. 516 und vor der weiteren Entwicklung des Neubaugebietes, die vorgesehene neue weitere Stadtbahnhaltestelle zwischen den Stationen Nieder-Eschbach und Bonames Mitte, diese Stadtbahnhaltestelle zukünftig -statt als Station Bonames Ost- neu als Stadtbahnhaltestelle auf der Strecke der Linien von U 2 und U 9 mit dem Stationshinweis "Am Eschbachtal" zu bezeichnen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 begrüßt zunächst die mit der B 100 ergangene Entscheidung weiter auf einen schienengleichen Übergang der geplanten neuen Ortsrandstraße zu setzen. In der B-Vorlage wird jedoch im zweiten Absatz auf die neue geplante Stadtbahnhaltestelle "Bonames Ost" verwiesen. Vor dem Hintergrund, dass sich diese geplante Station jedoch gänzlich auf Nieder-Eschbacher Gemarkung und zwischen vorhandener Nieder-Eschbacher Wohnbebauung befindet, ist die bisherige verwaltungsmäßige Bezeichnung Bonames Ost irreführend und zeichnet auch nicht die tatsächlichen örtlichen Begebenheiten ab. Da diese neue U-Bahn-Station gänzlich im Bereich von Nieder-Eschbach liegt, kann diese Bezeichnung aus Sicht des Ortsbeirates so nicht weiter akzeptiert werden. Es läge daher eher Nahe, dass aus örtlicher Sicht diese Station dann Nieder-Eschbach Süd hieße. Aber auch dies ist nicht unbedingt ein prickelnder Stationshinweis (aber immerhin deutlich besser und sachgerechter als die Bezeichnung Bonames-Ost). Die neue Bezeichnung passend zum geplanten Neubaugebiet im Rahmen des B-Planes Nr. 516 ist aus Sicht des Ortsbeirates klarer, für die kommenden Neubürger identitätsstiftend, und wird auch der Funktion der Station als einfache Zusteigehaltstelle im Liniennetz gerecht (die neue Station ist z.B. kein Haltestellen-Knotenpunkt wie bspw. die Stationen Nieder-Eschbach, Kalbach, oder Heddernheim). So soll daher die neue Station zukünftig und bereits in der weiteren Planung "Am Eschbachtal" heißen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 146 2017 1. Die Vorlage B 100 dient unter Hinweis auf OA 146 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 95/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung BFF zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35

10.03.2017 | Aktualisiert am: 22.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2017, OA 134 entstanden aus Vorlage: OF 82/15 vom 20.02.2017 Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 35 wird unter Maßgabe folgender ergänzender konkreter städtebaulicher Ziele zugestimmt: 1. In dem neuen Baugebiet ist in der weiteren Planung bzw. im Planungsentwurf an geeigneter Stelle bereits eine Fläche im Mehrgeschosswohnungsbau für eine Seniorenwohnanlage, gegebenenfalls ein betreutes Wohnstift, mit für die Bewohner selbst zu bewirtschaftenden Ein- bis Zweizimmerwohnungen und einer Größe bis zu maximal 20 Wohneinheiten als Sonderbau zwingend festzusetzen; 2. in zentraler Lage im Neubaugebiet ist schon bei der Planaufstellung eine Fläche für einen allgemeinen Kinder- und Jugendtreff/offenes Gemeinschafts- beziehungsweise Begegnungszentrum (gegebenenfalls mit Bewirtung) und für einen öffentlichen Spielplatz vorzusehen; 3. hinsichtlich einer optimierten Nutzung der Bauflächen für Eigenheime ist bei der weiteren Planung für diese Flächenressource verstärkt der Bau attraktiver kleinteiliger Reihenhausanlagen (vier bis sechs Häuser) mit jeweils kleinem Gartenanteil festzusetzen und diese für das Umlegungsverfahren zeitnah vorzubereiten; 4. beim Geschosswohnungsbau soll dieser hinsichtlich der Höhe maximal für drei Vollgeschosse (gegebenenfalls ist im Einzelfall aufgrund der topografischen Lage des Baugrundstückes auch der zusätzliche Ausbau des Dachgeschosses möglich) festgelegt werden; 5. bei der geplanten Siedlungsstruktur ist sich an der angrenzend bestehenden Bebauung im Norden zu orientieren; 6. es sind ausreichend Stellplätze für Pkw auf den Baugrundstücken (Tiefgarage prüfen) und im öffentlichen Verkehrsraum festzusetzen; 7. hinsichtlich der Begrünung (und gegebenenfalls auch als bebauungsplaninterne Ausgleichsflächen) soll verstärkt im Randbereich entlang der im Westen liegenden U-Bahn-Trasse auf einen Sicht- und Lärmschutz durch einen Streifen mit aufgelockerten Baumbepflanzungen im Alleestil (dazwischen öffentliche Parkplätze) gesetzt werden; 8. die Anzahl von insgesamt maximal 260 Wohneinheiten für dieses Gebiet soll in der weiteren Planung keinesfalls überschritten werden; eine Reduzierung der Anzahl der gesamten Wohneinheiten ist zugunsten vermehrter Reihenhausbebauung sowie aufgelockerter Bebauung im Geschosswohnungsbau anzustreben; 9. die Haupterschließungsstraßen sollen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden; 10. die Erdgeschosswohnungen aller Mehrfamilienhäuser sind barrierefrei auszulegen: Erreichbarkeit ohne Treppenstufen, rollstuhlgerechte Türrahmen. Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 917 trägt Nieder-Eschbach, neben den noch bereitzustellenden Nieder-Eschbacher Gemarkungsflächen für das Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg, maßgeblich zur Bewältigung des Wohnraumbedarfs in Nieder-Eschbach bzw. im Frankfurter Norden bei. Für die Erstellung einer attraktiven, barrierefreien Seniorenwohnanlage in Nieder-Eschbach besteht ein hoher Bedarf. Viele ältere Nieder-Eschbacher suchen kleine Wohnungen, die sie ggf. noch selbst bewirtschaften können. Die sonstigen Forderungen und Anregungen für die inhaltliche Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 917 sollten bei der Planung Berücksichtigung finden, da hierfür Bedarfe in Nieder-Eschbach bestehen. Die 6,6 Hektar große Fläche für das Baugebiet ist als Arrondierung der dortigen Bebauungsrandlage innerhalb Nieder-Eschbachs bestens geeignet und passt sich an die vorhandene Siedlungsstruktur optimal an. Diese Fläche war bereits seit den frühen Achtzigerjahren als Wohnbauentwicklungsfläche vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1132 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 35 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 134 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.03.2017, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 134 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen OA 134), LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass Grundnetzstraßen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden.) zu 2. Ziffern 1., 2., 5., 7. und 10.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Ziffern 3., 4., 6., 8. und 9.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 35 und OA 134 = Ablehnung) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 134 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen OA 134), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass Grundnetzstraßen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden.) zu 2. Ziffern 1., 2., 5., 7. und 10.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffern 3., 4., 6., 8. und 9.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.05.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Nichtbefassung Beschlussausfertigung(en): § 1212, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 61 00

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Verkehrssicherheit an der Kita Weltenbummler erhöhen

30.01.2017 | Aktualisiert am: 28.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2017, OF 52/14 Betreff: Verkehrssicherheit an der Kita Weltenbummler erhöhen Der Magistrat wird gebeten das Überqueren der Straße vor der Kindertages- stätte Weltenbummler, Zur Untermühle 15, 60437 Frankfurt, mit geeigneten Maßnahmen (Asphaltschwellen, Streetprint) sicherer zu machen. Begründung: Die Situation am Weltenbummler-Eingang ist wegen des Straßenverlaufs und des einseitigen Bürgersteigs unübersichtlich. Das Einbremsen des Kfz-Verkehrs und die Erhöhung der Aufmerksamkeit soll die Sicherheit der querenden Kinder erhöhen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 52/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 14 am 13.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 52/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 14 am 24.04.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1494 2017 Die Vorlage OF 52/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Klammerzusatz wie folgt ersetzt wird: "(farbige Markierungen) an den Übergangsstellen" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Polizeiposten Bonames beibehalten

13.01.2017 | Aktualisiert am: 23.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.01.2017, OA 104 entstanden aus Vorlage: OF 65/15 vom 28.12.2016 Betreff: Polizeiposten Bonames beibehalten Laut Vorstellung im Ortsbeirat soll im Rahmen der Zusammenlegung des 14. und 15. Polizeireviers auch der bisherige Polizeiposten in Bonames geschlossen werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Polizeidirektion beziehungsweise dem Land Hessen darauf hinzuwirken, dass 1. der Polizeiposten in Bonames weiterhin beibehalten wird und 2. im Rahmen des Bebauungsplans "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" auf der geplanten Gemeinbedarfsfläche der Neubau eines Polizeipostens vorgesehen wird. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat seit mehreren Jahrzehnten wiederholt die Forderung gestellt, das bisherige 14. Polizeirevier aus seiner bisherigen Randlage im Revier in den Bereich Bonames/Nieder-Eschbach zu verlegen, um einen deutlich verbesserten Zugang der Bewohner des Frankfurter Nordens zum Polizeirevier zu haben, zuletzt im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan "Am Eschbachtal-Harheimer Weg". Dies wurde seitens des Landes immer zurückgewiesen. Nachdem jetzt der Standort des bisherigen 14. Polizeireviers im Nordwestzentrum aufgegeben werden muss, plant das Land, die beiden Polizeireviere im Mertonviertel zusammenzulegen - ohne Rücksprache mit den betroffenen Ortsbeiräten und ohne auf deren bisherige Forderungen einzugehen. Der neue Standort ist dabei ähnlich schlecht von Nieder-Eschbach und den anderen Stadtteilen im Frankfurter Norden aus zu erreichen wie der bisherige (und vice versa), was von der Bevölkerung als erhebliches Sicherheitsmanko verstanden wird. In der Hauptverkehrszeit kommt es bei der Erreichbarkeit zusätzlich zu Problemen durch Stauungen. Auch per ÖPNV ist der neue Standort nur bedingt und mit teilweise erheblichem Aufwand erreichbar. Ob die in Aussicht gestellte Erweiterung um einen Streifenwagen im neuen Revier die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl tatsächlich verbessert beziehungsweise die schlechte Erreichbarkeit aufwiegt, ist nicht belegt. Durch die geplante Zusammenlegung der beiden Polizeireviere (14. Revier und 15. Revier) und die räumliche Verlagerung des 15. Polizeireviers in das Mertonviertel soll der Polizeiposten Bonames an der U-Bahn-Station ebenfalls geschlossen werden. Die Bürger des nördlichen Stadtgebiets müssten dann künftig ins Mertonviertel, um polizeiliche Angelegenheiten, wie z. B. Anzeigenaufnahme, regeln zu können. Dies ist gerade für ältere oder eingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger kaum leistbar, da sie das "neue" Revier in der Marie-Curie-Straße 30 wesentlich schlechter als den Posten in Bonames erreichen können, gleich ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit eigenem Fahrzeug. Des Weiteren wird durch den "Abzug" der Polizei das subjektive Sicherheitsgefühl (sog. Angsträume), gerade an der U-Bahn-Station "Bonames", erheblich abnehmen. Die Befürchtungen der Bürger, keine Polizei mehr in den nördlichen Stadtgebieten zu haben und zu sehen, nehmen zu. Die Bevölkerung bedarf eines Polizeipostens vor Ort, der zumindest tagsüber einfach erreichbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1158 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 18.01.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 14.02.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OA 104 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung) 8. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 20.02.2017, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 104 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO II, TOP 52 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 104 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 9. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 20.03.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 104 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OA 104 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1103, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 § 1221, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 32

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Beleuchtung einer Nord-Süd-Verbindung durch den Kätcheslachpark-West

02.01.2017 | Aktualisiert am: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2017, OF 121/12 Betreff: Beleuchtung einer Nord-Süd-Verbindung durch den Kätcheslachpark-West Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine durchgängig beleuchtete Wegeverbindung zwischen den Quartieren Altkönigblick und Mitte westlich der Altenhöferallee einzurichten. Die Wegeverbindung zwischen Jugendhauses Riedberg und der Johann-Georg-Elser-Straße entlang der westlichen Seite des Piratenspielplatzes böte sich hierfür an. Falls sich andere sinnvolle, beleuchtete Verbindungen ergeben, sind diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Quelle: Google-Maps Begründung: Der Weg durch den Kätcheslachpark wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern des Riedbergs oft und gerne genutzt, um kurze Wege vom nördlichen Teil des Riedbergs in die Gebiete südlich des Parks zu haben. Insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch Seniorinnen und Senioren nutzen die Wege häufig. Gerade in den Wintermonaten ist eine Beleuchtung außerordentlich wichtig um Unfälle zu vermeiden. Um eine potentielle Lichtverschmutzung zu vermeiden wären kleine Masten in Bodennähe denkbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1163 2017 Die Vorlage OF 121/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Polizeiposten Bonames beibehalten

28.12.2016 | Aktualisiert am: 18.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2016, OF 65/15 Betreff: Polizeiposten Bonames beibehalten Laut Vorstellung im Ortsbeirat soll im Rahmen der Zusammenlegung der beiden Polizeireviere 14 und 15 auch der bisherige Polizeiposten in Bonames geschlossen werden. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Polizeidirektion beziehungsweise dem Land Hessen darauf hin zu wirken, dass - entweder der Polizeiposten in Bonames weiterhin beibehalten wird - und/oder im Rahmen des BPlans Am Eschbachtal/Harheimer Weg auf der geplanten Ge meinbedarfsfläche der Neubau eines Polizeipostens vorgesehen wird. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat seit mehreren Jahrzehnten wiederholt die Forderung gestellt, das bisherige Polizeirevier 14 aus seiner bisherigen Randlage im Revier in den Bereich Bonames/Nieder-Eschbach zu verlegen, um einen deutlich verbesserten Zugang der Bewohner des Frankfurter Nordens zum Polizeirevier zu haben, zuletzt im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Am Eschbachtal/Harheimer Weg. Dies wurde seitens des Landes immer zurückgewiesen. Nachdem jetzt der Standort des bisherigen Polizeirevier 14 im Nordwestzentrum aufgegeben werden muss, plant das Land nun die beiden Polizeireviere im Mertonviertel zusammenzulegen - ohne Rücksprache mit den betroffenen Ortsbeiräten und ohne auf deren bisherigen Forderungen einzugehen -. Der neue Standort ist dabei ähnlich schlecht von Nieder-Eschbach und anderen Stadtteilen im Frankfurter Norden aus zu reichen wie der bisherige (und vice versa), was von der Bevölkerung als erheblicher Sicherheitsmanko verstanden wird. In der Hauptverkehrszeit kommt es bei der Erreichbarkeit zusätzlich zu Problemen durch Stauungen. Auch per ÖPNV ist der neue Standort nur bedingt und mit teilweise erheblichen Aufwand erreichbar. Ob die in Aussicht gestellte Erweiterung im neuen Revier um einen Streifenwagen die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl tatsächlich verbessert, beziehungsweise die schlechte Erreichbarkeit aufwiegt, ist nicht belegt. Die Bevölkerung bedarf einen Polizeiposten vor Ort, der zumindest tags einfach erreichbar ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 13.01.2017, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OF 65/15 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 104 2017 Die Vorlage OF 65/15 wird als interfraktioneller Antrag in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Laut Vorstellung im Ortsbeirat soll im Rahmen der Zusammenlegung des 14. und 15. Polizeireviers auch der bisherige Polizeiposten in Bonames geschlossen werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Polizeidirektion beziehungsweise dem Land Hessen darauf hinzuwirken, dass 1. der Polizeiposten in Bonames weiterhin beibehalten wird und 2. im Rahmen des Bebauungsplans "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" auf der geplanten Gemeinbedarfsfläche der Neubau eines Polizeipostens vorgesehen wird. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat seit mehreren Jahrzehnten wiederholt die Forderung gestellt, das bisherige 14. Polizeirevier aus seiner bisherigen Randlage im Revier in den Bereich Bonames/Nieder-Eschbach zu verlegen, um einen deutlich verbesserten Zugang der Bewohner des Frankfurter Nordens zum Polizeirevier zu haben, zuletzt im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan "Am Eschbachtal-Harheimer Weg". Dies wurde seitens des Landes immer zurückgewiesen. Nachdem jetzt der Standort des bisherigen 14. Polizeireviers im Nordwestzentrum aufgegeben werden muss, plant das Land, die beiden Polizeireviere im Mertonviertel zusammenzulegen - ohne Rücksprache mit den betroffenen Ortsbeiräten und ohne auf deren bisherige Forderungen einzugehen. Der neue Standort ist dabei ähnlich schlecht von Nieder-Eschbach und den anderen Stadtteilen im Frankfurter Norden aus zu erreichen wie der bisherige (und vice versa), was von der Bevölkerung als erhebliches Sicherheitsmanko verstanden wird. In der Hauptverkehrszeit kommt es bei der Erreichbarkeit zusätzlich zu Problemen durch Stauungen. Auch per ÖPNV ist der neue Standort nur bedingt und mit teilweise erheblichem Aufwand erreichbar. Ob die in Aussicht gestellte Erweiterung um einen Streifenwagen im neuen Revier die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl tatsächlich verbessert beziehungsweise die schlechte Erreichbarkeit aufwiegt, ist nicht belegt. Durch die geplante Zusammenlegung der beiden Polizeireviere (14. Revier und 15. Revier) und die räumliche Verlagerung des 15. Polizeireviers in das Mertonviertel soll der Polizeiposten Bonames an der U-Bahn-Station ebenfalls geschlossen werden. Die Bürger des nördlichen Stadtgebiets müssten dann künftig ins Mertonviertel, um polizeiliche Angelegenheiten, wie z. B. Anzeigenaufnahme, regeln zu können. Dies ist gerade für ältere oder eingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger kaum leistbar, da sie das "neue" Revier in der Marie-Curie-Straße 30 wesentlich schlechter als den Posten in Bonames erreichen können, gleich ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit eigenem Fahrzeug. Des Weiteren wird durch den "Abzug" der Polizei das subjektive Sicherheitsgefühl (sog. Angsträume), gerade an der U-Bahn-Station "Bonames", erheblich abnehmen. Die Befürchtungen der Bürger, keine Polizei mehr in den nördlichen Stadtgebieten zu haben und zu sehen, nehmen zu. Die Bevölkerung bedarf eines Polizeipostens vor Ort, der zumindest tagsüber einfach erreichbar ist." Abstimmung: Ziffer 1.: 1 CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung 3 CDU

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Absolutes Halteverbot an der Pension Wilsheimer (Maßbornstraße 8) Anlieger „In den Schafgärten“ durchsetzen! Sperrmüll beseitigen auf dem Schulweg!

20.11.2016 | Aktualisiert am: 16.12.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2016, OF 38/14 Betreff: Absolutes Halteverbot an der Pension Wilsheimer (Maßbornstraße 8) Anlieger "In den Schafgärten" durchsetzen! Sperrmüll beseitigen auf dem Schulweg! Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf das Ordnungsamt einzuwirken, damit das vor vielen Jahren vor der Pension Wilsheimer "In den Schafgärten" eingeführte absolute Halteverbot durchgesetzt und die Einhaltung überwacht wird. Des Weiteren ist der Sperrmüll, vor dem mit Pollern abgegrenzten Schulweg zu entfernen. Begründung: Vor der Pension sind viele Fahrzeuge im absoluten Halteverbot geparkt. Diese PKW ragen weit in die öffentliche Straße hinein, was den Verkehr an dieser Stelle stark behindert. Noch größer ist die Behinderung aber für die Schulkinder, denn diese müssen auf der Straße um diese Fahrzeuge herum laufen. Noch prekärer wird die Situation für die Schulkinder, da gerade vor den mit Pollern abgegrenzten Schulweg, schon seit Wochen einiger Sperrmüll gelagert ist. Anlage: Foto ́s von diesem Bereich! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1047 2016 Die Vorlage OF 38/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors, der zweite Halbsatz der Begründung sowie im Betreff die Worte "(Maßbornstraße 8) Anlieger" und Sperrmüll beseitigen auf dem Schulweg!" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Natur- und Grünflächen erhalten. Keine weitere Versieglung oder Bebauung in Harheim

20.10.2016 | Aktualisiert am: 11.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 35/14 Betreff: Natur- und Grünflächen erhalten. Keine weitere Versieglung oder Bebauung in Harheim Der Magistrat wird beauftragt über die geplanten Baugebiete B516 Am Eschbachtal-Harheimer Weg und B910 Urnbergweg hinaus keine weiteren Neubaugebiete im Ortsbezirk 14 vorzusehen oder zu planen, die einen Verlust von Grün- oder Naturfläche mit sich bringen, sondern im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit der Ressource Boden das Bauen nur noch auf bereits versiegelter Flächen zuzulassen. Begründung: Gerade wenn die Einwohnerzahlen in Frankfurt wachsen, müssen die Naturflächen mehr denn je als Erholungsflächen, als Agrarflächen und als für das Stadtklima bedeutungsvolle Grünflächen geschützt und erhalten werden, und dürfen nicht weiter verbraucht werden. In Harheim ist in den letzten zehn Jahren im Baugebiet Harheim-Nord und im Baugebiet Harheim-Süd Ackerfläche in Wohnraum umgewandelt und verbraucht worden. Bei Umsetzung des B516 wird weiter auf Harheimer Gemarkung wertvoller Boden versiegelt. Lediglich der B910 wandelt vorbildlich bereits versiegelte Fläche eines Gewerbegebiets um in ein Wohngebiet. Die Natur- und Grünflächen sind jedoch endlich und gleichzeitig stehen in Frankfurt im Jahr 2015 allein Gewerberaum einer Fläche von ca. 20.000 Drei-Zimmer-Wohnungen ungenutzt leer, also Fläche, die bereits versiegelt ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 35/14 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Gedenksteine in Nieder-Eschbach

19.10.2016 | Aktualisiert am: 18.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2016, OF 58/15 Betreff: Gedenksteine in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, in Absprache mit dem Ortsbeirat 15 geeignete Stellen im Ortsbezirk auszuweisen, um - wie in den Bildern gezeigt - entlang eines Weges von interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gedenkplaketten anbringen zu lassen. Begründung: Was in anderen Städten guten Anklang findet, ist auch für Nieder-Eschbach interessant. Offenbar gibt es viele Interessenten, die eine solche Plakette zum Gedenken an eine besondere Gelegenheit gerne nutzen. Geeignete Stellen lassen sich sicherlich auch im geplanten Neubaugebiet Am Eschbachtal/Harheimer Weg finden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 58/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 15 am 25.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 58/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 15 am 13.01.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1072 2017 Die Vorlage OF 58/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, 2 SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen 2 CDU, 1 SPD und FDP (= Ablehnung); 2 CDU, 1 SPD und BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Erneuerungsmaßnahmen in der Merzenstraße in Harheim

24.09.2016 | Aktualisiert am: 24.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2016, OF 28/14 Betreff: Erneuerungsmaßnahmen in der Merzenstraße in Harheim In der Merzenstraße wurde in den letzten Wochen der westliche Bürgersteig erneuert. Nach dem Anschein vor Ort, werden weitere Aktivitäten in dieser Straße eingestellt. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat, wie die weitere Planung der Erneuerungsmaßnahmen für den nördlichen Bürgersteig und die Merzenstraße angedacht ist. Begründung: Der nördliche Bürgersteig ist im gleichen Zustand wie der jetzt erneuerte, daher ist es nicht nachvollziehbar, warum die diese Maßnahmen in der Märzenstraße nicht weitergeführt werden. Des Weiteren ist der Zustand der Straße aufgrund des Alters und der gerade durchgeführten Baumaßnahmen beeinträchtigt und sollte ebenfalls erneuert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 199 2016 Die Vorlage OF 28/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg

26.08.2016 | Aktualisiert am: 27.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2016, OF 56/12 Betreff: Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg Der Magistrat wird in Abstimmung mit traffiQ und der VGF gebeten, zu prüfen, ob mit einer veränderten Streckenführung der Buslinie 29 eine erneute Anbindung des Riedbergzentrums an Kalbach im Bereich der Kurzstrecke zu erreichen ist und mit der Teilung der Streckenführung Probleme mit der Einhaltung der Fahrzeiten und dadurch bedingte Mehrkosten vermieden werden können. Der Ortsbeirat schlägt vor, wie nachfolgend zeichnerisch dargestellt, folgende Grundidee in eine Überprüfung einzubeziehen: Vorschlag Linie 29 Teilung der Streckenführung der Buslinie 29. - Die Buslinie 29 fährt von Nieder-Erlenbach unter Einbeziehung der Haltestelle Annette-Kolb-Weg bis zur Riedbergallee, wendet um das Riedbergzentrum herum und fährt zurück. - Eine weitere Buslinie, die zum Beispiel 26 heißen könnte, fährt vom Nordwestzentrum zum Westflügel. Dadurch, dass nicht mehr die komplette Strecke Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee in zwei Richtungen befahren wird, lässt sich eine Einsparung erzielen, die die vorgeschlagenen Fahrten der Linie 29 auf der Altenhöferallee zwischen Graf-von-Stauffenberg-Allee und Riedbergallee kompensiert. Linienweg einer neuen Linie 26 im Westflügel Hier sind verschiedene Lösungen denkbar. Vorgeschlagen wird eine Ringfahrt Otto-Schott-Straße- Altenhöferallee - Graf-von-Stauffenberg-Allee - Carl-Hermann-Rudloff-Allee. Diese Streckenführung hat den Vorteil, dass das Quartier Altkönigblick mit angebunden werden kann und so eine Direktverbindung zum östlichen Riedberg und zum Mertonviertel bestehen bleibt. Weiterhin wird keine Wendemöglichkeit benötigt. Zeichnung siehe letzte Seite (Kartengrundlage: OpenStreetMap). Begründung: Die Buslinie 29 fährt zur Erschließung diverser Wohn- und Gewerbegebiete viele Umwege. Großteils ist das eher unkritisch, weil das Angebot durch andere Linien als Direktverbindung ergänzt wird, insbesondere durch die Stadtbahnlinie U9. Eine ungünstige Situation ist durch die Einbeziehung des Westflügels am Riedberg entstanden. Er wird mit einem Streckenabschnitt erschlossen, der bislang vor allem für die Verbindung zwischen Kalbach und Riedberg sowie für die Anbindung des nördlichen Riedbergs (Quartier Altkönigblick) genutzt wurde. Sie stellt für erstere Relation das einzige sinnvoll nutzbare Angebot dar, da die U-Bahn-Station Kalbach weitab von der Besiedlung liegt. Für letztere Relation gibt es ansonsten nur einen stündlichen Regionalbus. Schon aufgrund des Straßenverlaufs ist die Streckenführung Kalbach-Riedberg zwangsläufig nicht direkt. Seit dem letzten Fahrplanwechsel fährt der Bus einen Umweg über den Westflügel, wodurch sich die Fahrzeit um 3 Minuten verlängert. Die Haltestelle Annette-Kolb-Weg, an der sich unter anderem das Gymnasium und eine Seniorenwohnanlage befinden, wird überhaupt nicht mehr angefahren. Als Ersatz wurden einige wenige Fahrten der Linie 28 zum Riedberg verlängert, womit aber nur die wichtigsten Zeiten des Schülerverkehrs abgedeckt werden. Überlegungen für eine eigene Linie zur Erschließung des Westflügels wurden zwar erwogen, aber aus Kostengründen verworfen. Vorgeschlagen wird deshalb eine andere Aufteilung des Angebots, die ohne laufende Mehrkosten und mit geringen Einmalkosten auskommt. Bewertung aus Fahrgastsicht Neben dem eigentlichen Ziel, die Fahrzeit von Kalbach und Altkönigblick zum Riedbergzentrum zu verkürzen und die Haltestelle Annette-Kolb-Weg wieder einzubinden, hat die Lösung folgende Vorteile: - Der Fahrplan für den Abschnitt Riedberg - NWZ kann auf die U8 abgestimmt werden, u.a. mit einen glatten 15-Minuten-Takt tagsüber und samstags. - Durch die Linienbrechung übertragen sich Verspätungen nicht so sehr. Dem steht gegenüber, dass einige Direktverbindungen von vergleichsweise geringer Bedeutung wegfallen oder ausgedünnt werden. Am ehesten ist Kalbach - NWZ zu nennen, wo aber ein Umstieg in die U9 am Uni-Campus Riedberg sowieso die schnellere Verbindung ist. Bewertung aus Kostensicht Kilometerleistung und Fahrzeitleistung sind praktisch identisch zu heute. Dabei ist angenommen, dass die Verlängerungen der Linie 28 im Schülerverkehr entfallen können, außer einer Fahrt zur Spitzenlast (zur 1. Schulstunde), weil diese Relation wie bis 2015 von der Linie 29 abgedeckt wird. Dies gleicht einen in der Summe marginal längeren Weg der Linien 26 und 29 im Vergleich zur heutigen Buslinie 29 aus. Die in der Spitze benötigte Anzahl an Fahrzeugen wird durch die genannte Streichung von Schülerverkehrsfahrten um einen Bus geringer. Eine Halteposition muss neu gebaut werden (Verlegung Paul-Apel-Straße Ostseite). Weiterhin ist die Haltestelle Uni-Campus Riedberg als Endhaltestelle mit Warteposition herzurichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 552 2016 Die Vorlage OF 56/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 SPD (= Ablehnung); 3 SPD und LINKE. (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg

15.06.2016 | Aktualisiert am: 07.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2016, OF 26/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu beschließen: die Aufstellung des Bebauungsplans B516 Am Eschbachtal / Harheimer Weg wird an Hand der in den vier Planungsgesprächen 2014/15 erarbeiteten Eckpunkten weitergeführt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 01.07.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 314 2016 Die Vorlage OF 26/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Nieder-Eschbach - der „essbare Stadtteil“ von Frankfurt

03.06.2016 | Aktualisiert am: 15.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.06.2016, OA 22 entstanden aus Vorlage: OF 16/15 vom 18.05.2016 Betreff: Nieder-Eschbach - der "essbare Stadtteil" von Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, öffentliche Grünflächen und auch Neuanpflanzungen in Nieder-Eschbach (speziell im Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg") im Sinne des Konzepts "Essbare Stadt" zu gestalten. Für konkrete Umsetzungsvorschläge ist der Ortsbeirat einzubeziehen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Konzept "Essbare Stadt" auch für Frankfurt am Main ein Projekt werden könnte und welche vorhandenen öffentlichen Grünflächen im gesamten bebauten Stadtgebiet hierfür besonders geeignet erscheinen bzw. welche Flächen bei geplanten Neuanpflanzungen in neuen Baugebieten im Sinne der Initiative "Essbare Stadt" vorgesehen und entsprechend gestaltet werden können. Die Vor- und Nachteile des Konzepts sind darzustellen und einen Erfahrungsbericht der Städte Kassel und Andernach einzuholen. Begründung: Die Idee der essbaren Stadt wurde im bundesweiten Innovationswettbewerb "Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen" 2013/14 preisgekrönt. Bundesweit war die "Essbare Stadt" in Kassel die erste Initiative unter diesem Namen und hat eine mittlerweile wachsende Anzahl essbarer Städte mit ihrem Konzept inspiriert. Die Autorenschaft für diese Idee beansprucht ebenfalls die Stadt Andernach. Zum Thema "Ideen finden Stadt" liefert das Projekt in der Kategorie Gesellschaft eine Antwort auf die Frage, wie öffentliche Parks zu Obst- und Gemüsegärten für die Einwohner werden können. "Pflücken erlaubt" statt "Betreten verboten" heißt es in Andernach. Ob Erdbeeren, Salat oder Zwiebeln: Die Stadtverwaltung lässt überall Gemüse, Obst und Kräuter anbauen - und jeder darf sich bedienen. So werden öffentlichen Parks und Grünanlagen zu Gärten für die Bürger. Die öffentlichen Nutzpflanzen zeigen, wie man sich gesund ernährt und steigern die Wertschätzung für regionale Lebensmittel. Ob jäten oder ernten: Jeder darf mitmachen. So könnten die so gestalteten Grünflächen auch Anregungen für Kindergärten und Grundschulen liefern. Quellen: http://essbare-stadt-minden.de/wissenswertes/links-ess bare-stadte/ http://essbare-stadt.de/wp/ http://www.andernach.de/de/leben_in_andernach/essbare_ stadt.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 234 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 08.06.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.06.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 22 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 325, 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 30.06.2016 Aktenzeichen: 67 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Nieder-Eschbach - der „essbare Stadtteil“ von Frankfurt

18.05.2016 | Aktualisiert am: 08.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2016, OF 16/15 Betreff: Nieder-Eschbach - der "essbare Stadtteil" von Frankfurt Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, öffentliche Grünflächen und auch Neuanpflanzungen in Nieder-Eschbach (speziell in , Am Eschbachtal / Harheimer Weg") im Sinne des Konzepts "Essbare Stadt" zu gestalten. Für konkrete Umsetzungsvorschläge ist der Ortsbeirat einzubeziehen. Begründung: Die Idee der essbaren Stadt wurde im bundesweiten Innovationswettbewerb "Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen" 2013/14 preisgekrönt. Bundesweit war die "Essbare Stadt" in Kassel die 1. Initiative unter diesem Namen und hat eine mittlerweile wachsende Anzahl "essbarer Städte" mit ihren Konzept inspiriert.1 Die Autorenschaft für diese Idee beansprucht ebenfalls die Stadt Andernach "Zum Thema "Ideen finden Stadt" liefert das Projekt in der Kategorie Gesellschaft eine Antwort auf die Frage, wie öffentliche Parks zu Obst- und Gemüsegärten für die Einwohner werden können. "Pflücken erlaubt" statt getreten verboten" heißt es in Andernach. Ob Erdbeeren, Salat oder Zwiebeln: Die Stadtverwaltung lässt überall Gemüse, Obst und Kräuter anbauen - und jeder darf sich bedienen. So werden öffentlichen Parks und Grünanlagen zum Garten für die Bürger. Die öffentlichen Nutzpflanzen zeigen, wie man sich gesund ernährt und steigern die Wertschätzung für regionale Lebensmittel. Ob jäten oder ernten: Jeder darf mitmachen."1 So könnten die so gestalteten Grünflächen auch Anregungen für Kindergärten und Grundschulen liefern. Auf Fehler! Hyperlink-Referenz ungültig. findet sich eine Übersicht, in der einige "essbare Städte" und solche, die es werden wollen, aufgeführt sind. Weitere Adressen sind: http://essbare-stadt.de/wp/ http://www.andernach.de/de/leben_in_andernach/essbare_stadt.html Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 03.06.2016, TO I, TOP 8 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, den Betreff in "Initiative ‚Essbare Stadt' auch in Frankfurt am Main?" zu ändern. Beschluss: Anregung OA 22 2016 er Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. Die Vorlage OF 16/15 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, öffentliche Grünflächen und auch Neuanpflanzungen in Nieder-Eschbach (speziell im Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg") im Sinne des Konzepts "Essbare Stadt" zu gestalten. Für konkrete Umsetzungsvorschläge ist der Ortsbeirat einzubeziehen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Konzept "Essbare Stadt" auch für Frankfurt am Main ein Projekt werden könnte und welche vorhandenen öffentlichen Grünflächen im gesamten bebauten Stadtgebiet hierfür besonders geeignet erscheinen bzw. Flächen bei geplanten Neuanpflanzungen in neuen Baugebieten im Sinne der Initiative "Essbare Stadt" vorgesehen und entsprechend gestaltet werden könnten. Die Vor- und Nachteile des Konzepts sind darzustellen und einen Erfahrungsbericht der Städte Kassel und Andernach einzuholen." Abstimmung: 1. SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen 5 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 CDU und BFF 2. Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 12 | PARLIS

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - Altkönigblick Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56

29.04.2016 | Aktualisiert am: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.04.2016, OA 4 entstanden aus Vorlage: OF 16/12 vom 26.04.2016 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - Altkönigblick Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 Vorgang: OM 4726/15 OBR 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 56 wird mit der Maßgabe zugestimmt, 1. dass die unter Ziffer XI. a) fallende Maßnahme in Anlage 3 (60 020) auch tatsächlich unter Sicherstellung der Deckung der Finanzierung realisiert wird; 2. dass, sollte der zeitlich vorgesehene Zeitrahmen (Anlage 3 der Vorlage M 56) nicht eingehalten werden können, dies keinen Einfluss auf die einzelnen Maßnahmen hat und diese auch über das Jahr 2017 hinaus realisiert werden; 3. dass, sollte die Realisierung der Sportflächenerweiterung wegen der Feldhamster an dieser Stelle nicht möglich sein, jedoch ein geeignetes alternatives Grundstück auf dem Riedberg gesucht wird , statt auf die Baumaßnahme zu verzichten. Begründung: Mit Protokoll der HA Stadtentwicklungsgesellschaft mbH vom 15.10.2015, welches den Fraktionen seit dem 06.04.2016 vorliegt, wurde die zusammenfassende Planungsstudie im Rahmen der zweiten Veranstaltung für die Sportanlage östlich der Altenhöferallee aufgelistet. Demnach wurde als Ausstattung der städtische Standard für eine klassische ungedeckte Sportanlage zugrunde gelegt. Diese umfasst ein Funktionsgebäude mit vier Umkleidekabinen und zwei Duschen, vier Bahnen für eine 400-Meter-Laufbahn, Weitsprung-, Hochsprung- und Kugelstoßeinrichtung, Fußballgroß- und -kleinspielfeld, Multifunktions- und Minispielfelder, 42 Parkplätze, Beleuchtungs- und Beregnungsanlagen sowie Ballfangzäune. Da als Planungszeitraum ein Jahr und für die Bauzeit ebenfalls ein Jahr veranschlagt werden, zeitgleich aber von Kartierungen der Feldhamstervorkommen gesprochen wird, muss die Notwendigkeit hier deutlich betont werden. Auch wenn die Satzung der Entwicklungsmaßnahme aufgehoben wird, entwickelt sich der Riedberg weiter. Es werden ca. weitere 5.000 Bürger an den Riedberg ziehen. Die bereits realisierte Sportanlage am Riedberg hat nach Aussage des betreuenden Vereins SC Riedberg schon jetzt die Belastungsgrenze erreicht. Zeitweise trainieren bis zu zehn Mannschaften gleichzeitig auf einem Kunstrasenplatz. Das Neubaugebiet Riedberg hat mit seinen zwei Grundschulen und zwei weiterführenden Schulen sowie zwölf Kindertagesstätten, Kirchengemeinden sowie einem Kinder- und Jugendhaus neben einer jungen Wohnbevölkerung auch einen hohen Bedarf an Sportflächen. Neben einem seit rund fünf Jahren bestehenden Sportverein hat sich nun ein weiterer gegründet. Aus dem nahen Umfeld des Riedbergs gibt es ebenfalls Vereine, die insbesondere die Leichtathletikflächen neben den Schulen nutzen können. Damit ist diese zweite Sportanlage östlich der Altenhöferallee auch über den Riedberg hinaus von Bedeutung. Daher ist unbeachtlich von der im Mittelbedarf noch umzusetzenden Maßnahme hier eine Realisierung - gegebenenfalls auch über den angestrebten Zeitraum bis 2017 hinaus - dringend erforderlich. Bereits mit der Anregung OM 4726 hat der Ortsbeirat die Notwendigkeit einer Realisierung bekundet. Und es sollte zudem ein geeignetes alternatives Grundstück im Bereich des Riedbergs gesucht werden, statt auf die Baumaßnahme zu verzichten, wenn die Feldhamster - Feldhamster gehören zu den nach Artikel 12 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (Richtlinie 92/43/EWG des Europäischen Rates vom 21.05.1992) geschützten Tierarten - dies langfristig verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4726 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1241 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 711 Antrag vom 22.01.2019, OF 399/12 Auskunftsersuchen vom 22.02.2019, V 1190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 04.05.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2016, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 56 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. AfD und FDP; CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. AfD, BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. AfD, BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55, OA 3 und OA 4 = Annahme) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.06.2016, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 56, OA 3 und OA 4 = Ablehnung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Der Vorlage M 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. a) Die Vorlage OA 4 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Wolfgang Hübner, Tafel-Stein, Yilmaz, Baier, Pawlik und Schenk dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 68, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2016 § 233, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016 Aktenzeichen: 61 00

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - Altkönigblick

26.04.2016 | Aktualisiert am: 09.05.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2016, OF 16/12 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee - Bebauungsplan Nr. 803 Ä 4 - Riedberg - Altkönigblick Vorgang: OM 4726/15 OBR 12 Der Ortsbeirat möge beschließen Der Vorlage M 56 wird zugestimmt mit der Maßgabe, 1. dass die unter Ziffer XI. a) fallenden Maßnahme in Anlage 3 (60020) auch tatsächlich realisiert werden unter Sicherstellung der Deckung für diese Finanzierung, 2. falls der zeitlich vorgesehene Zeitrahmen - Anlage 3 der M 56 - nicht eingehalten werden kann, hat dies keinen Einfluss auf die einzelnen Maßnahmen und ist auch über das Jahr 2017 hinaus zu realisieren und 3. wenn die Realisierung der Sportflächenerweiterung wegen der Feldhamster an dieser Stelle nicht möglich ist, sollte jedoch ein geeignetes alternatives Grundstück auf dem Riedberg gesucht werden, statt auf die Baumaßnahme zu verzichten. Begründung: Mit Protokoll der HA Stadtentwicklungsgesellschaft mbH vom 15.10.2015, welches den Fraktionen seit dem 6.4.2016 vorliegt, wurde die zusammenfassende Planungsstudie im Rahmen der zweiten Veranstaltung für die Sportanlage östlich der Altenhöferallee aufgelistet. Demnach wurde als Ausstattung der städtische Standard für eine klassisch ungedeckte Sportanlage zu Grunde gelegt. Dies umfasst ein Funktionsgebäude mit 4 Umkleidekabinen und zwei Duschen, 4 Bahnen für eine 400-m-Laufbahn, Weitsprung-, Hochsprung- und Kugelstoßeinrichtung, Fußballgroß- und Kleinspielspielfeld, Multifunktions- und Minispielfelder, 42 Parkplätze, Beleuchtungs- und Beregnungsanlagen und Ballfangzäune. Da als Planungszeitraum ein Jahr und für die Bauzeit ebenfalls ein Jahr veranschlagt wird, zeitgleich aber von Kartierungen der Feldhamstervorkommen gesprochen wird, muss die Notwendigkeit hier deutlich betont werden. Auch wenn die Satzung der Entwicklungsmaßnahme aufgehoben wird, entwickelt sich der Riedberg weiter. Es werden ca. weitere 5.000 Bürger an den Riedberg ziehen. Die bereits realisierte Sportanlage am Riedberg hat nach Aussage des betreuenden Vereins SC Riedberg schon jetzt die Belastungsgrenze erreicht. Zeitweise trainieren bis zu 10 Mannschaften gleichzeitig auf einem Kunstrasenplatz. Das Neubaugebiet Riedberg hat mit seinen zwei Grundschulen und zwei weiterführenden Schulen sowie 12 Kindertagesstätten, Kirchengemeinden sowie einem Kinder- und Jugendhaus neben einer jungen Wohnbevölkerung auch einen hohen Bedarf an Sportflächen. Neben einem seit rund 5 Jahren bestehenden Sportverein, hat sich nun ein weiterer gegründet. Aus dem nahen Umfeld des Riedbergs gibt es ebenfalls Vereine, die insbesondere die Leichtathletikflächen neben den Schulen nutzen können. Damit ist diese zweite Sportanlage östlich der Altenhöferallee auch über den Riedberg hinaus von Bedeutung. Daher ist unbeachtlich von der im Mittelbedarf noch umzusetzenden Maßnahme hier eine Realisierung - gegebenenfalls auch über den angestrebten Zeitraum über 2017 hinaus - dringend erforderlich. Bereits mit der OM 4726 2015 hat der Ortsbeirat die Notwendigkeit einer Realisierung bekundet. Und es sollte zudem ein geeignetes alternatives Grundstück im Bereich des Riedbergs gesucht werden, statt auf die Baumaßnahme zu verzichten, wenn die Feldhamster - Feldhamster gehören zu den nach Artikel 12 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (Richtlinie 92/43/EWG des Europäischen Rates vom 21.05.1992) geschützten Tierarten - dies langfristig verhindern. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4726 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 29.04.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 3 2016 Anregung OA 4 2016 1. Der Vorlage M 56 wird unter Hinweis auf OA 3 und OA 4 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 4/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 16/12 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 5/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 16/12 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 6/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der zweiten Veranstaltung zur Planung und Entwicklung der Sportanlage östlich der Altenhöferallee am 15.10.2015 1. zu prüfen, ob eine Umsiedlung des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters zu seinen Artgenossen nördlich der L 3019 möglich ist oder, sofern eine Umsiedlung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, welche Alternativen bestehen und sodann 2. die Umsetzung dieser wichtigen Sportfläche zeitnah zu realisieren." 5. Die Vorlage OF 7/12 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 16/12 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Sporterweiterungsfläche Aufhebung der Satzung „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ‚Am Riedberg‘“

13.04.2016 | Aktualisiert am: 09.05.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2016, OF 4/12 Betreff: Sporterweiterungsfläche Aufhebung der Satzung "Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ‚Am Riedberg'" Der Ortsbeirat 12 Kalbach-Riedberg stimmt der M 56 unter der Prämisse zu, dass der Magistrat alles unternimmt, um die geplante Sportflächenerweiterung östlich der Altenhöferallee (Bebauungsplan Nr. 803 Ä4 - Riedberg-Altkönigblick) zu realisieren. Begründung: Auch wenn die Satzung der Entwicklungsmaßnahme aufgehoben wird, entwickelt sich der Riedberg weiter. Es werden ca. weitere 5.000 Bürger an den Riedberg ziehen. Die bereits realisierte Sportanlage am Riedberg hat nach Aussage des betreuenden Vereins SC Riedberg schon jetzt die Belastungsgrenze erreicht. Zeitweise trainieren bis zu 10 Mannschaften gleichzeitig auf einem Kunstrasenplatz. Dem Ortsbeirat ist bekannt, das Feldhamstervorkommen derzeit die Realisierung der Sportflächenerweiterung verhindern. Feldhamster gehören zu den nach Artikel 12 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (Richtlinie 92/43/EWG des Europäischen Rates vom 21.05.1992) geschützten Tierarten. Wenn die Realisierung der Sportflächenerweiterung wegen der Feldhamster an dieser Stelle nicht möglich ist, sollte jedoch ein geeignetes alternatives Grundstück gesucht werden, statt auf die Baumaßnahme zu verzichten. Die Erwartungen im Stadtteil an die Sportflächenerweiterung sind groß, nachdem es im vergangenen Jahr bereits zwei Workshops unter Beteiligung der HASEG sowie des Sportamtes und des Grünflächenamtes mit Stadtteilakteuren zur Gestaltung der Sportfläche gegeben hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 29.04.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 3 2016 Anregung OA 4 2016 1. Der Vorlage M 56 wird unter Hinweis auf OA 3 und OA 4 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 4/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 16/12 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 5/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 16/12 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 6/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der zweiten Veranstaltung zur Planung und Entwicklung der Sportanlage östlich der Altenhöferallee am 15.10.2015 1. zu prüfen, ob eine Umsiedlung des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters zu seinen Artgenossen nördlich der L 3019 möglich ist oder, sofern eine Umsiedlung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, welche Alternativen bestehen und sodann 2. die Umsetzung dieser wichtigen Sportfläche zeitnah zu realisieren." 5. Die Vorlage OF 7/12 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 16/12 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Durchfahrtssperre in der Galgenstraße

15.02.2016 | Aktualisiert am: 25.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2016, OF 951/10 Betreff: Durchfahrtssperre in der Galgenstraße Da auf Wunsch des Ortsbeirates kein Kfz-Verkehr über die Galgenstraße in das neue bzw. aus dem neuem Baugebiet "Bonames Ost / Am Eschbachtal" führen soll, musste eine Durchfahrtssperre vorgesehen werden. Wir und die Anwohner sind immer davon ausgegangen, dass diese Durchfahrtssperre hinter den Häusern Galgenstraße 86 und 66 sowie hinter den Häusern 47 und 45 gesetzt wird. Sodass hier gewährleistet ist, dass die Bewohner sichtlich zum "alten Bonameser Kern" gehören. Somit diese nicht nur zu Fuß, sondern auch mit anderen Kfz über den Wendelsgarten, dann Galgenstraße zu ihren Häusern kommen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass die vorgesehene Durchfahrtssperre in der Galgenstraße nicht zum Nachteil der jetzigen Bestandsbewohner positioniert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5041 2016 Die Vorlage OF 951/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Festsetzung des geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Baugebiet „Bonames-Ost/Am Eschbachtal“ - Bebauungsplan Nr. 516

01.02.2016 | Aktualisiert am: 25.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2016, OF 936/10 Betreff: Festsetzung des geförderten sowie genossenschaftlichen Wohnungsbaus im Baugebiet "Bonames-Ost/Am Eschbachtal" - Bebauungsplan Nr. 516 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in den noch zu beschließenden Bebauungsplan Nr. 516 "Bonames Ost / Am Eschbachtal" folgendes festzuschreiben: Der geförderte Wohnungsbau wird auf mindestens 40% der Wohnfläche festgesetzt. Wenigstens 10% der Wohnfläche wird für genossenschaftliches bzw. gemeinschaftliches festgesetzt. Als Bemessungsgrundlage dient die Gesamtwohnfläche und nicht die durch Eigentumsflächen deutlich niedrigere Mietwohnfläche. Begründung: In Frankfurt herrscht ein eklatanter Mangel an bezahlbaren Wohnungen. Darunter leiden die sozial Schwächeren. Aber auch Alleinerziehende, Beschäftigte in sozialen Berufen sowie im allgemeinen Menschen und Familien mit mittleren Einkommen sind besonders davon betroffen. Für diese Gruppen muss mehr Wohnraum mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus und der Mittelstandsförderung bereitgestellt werden. Auch der Zugang für genossenschaftliches bzw. gemeinschaftliches Bauen muss erleichtert werden. Dies beeinträchtigt in keiner Weise die soziale Durchmischung im Baugebiet und im Stadtteil sondern bereichert diese nachhaltig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 18 Die CDU-Fraktion stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Vorlage OF 936/10 als Anfrage an den Magistrat zu beschließen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den zweiten Satz im Antragstenor getrennt von der restlichen Vorlage OF 936/10 abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1583 2016 1. Dem Geschäftsordnungsantrag der CDU wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 936/10 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Zu 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Anregung an den Magistrat); LINKE. und FDP (= Enthaltung) Zu 2.: Zweiter Satz: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Rest der Vorlage: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

B-Plan Nr. 518 Bonames-Ost: Zufahrt zum Harheimer Weg

21.12.2015 | Aktualisiert am: 20.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2015, OF 227/14 Betreff: B-Plan Nr. 518 Bonames-Ost: Zufahrt zum Harheimer Weg Der Magistrat wird aufgefordert beim B-Plan 518 ("Am Eschbachtal/Bonames-Ost") den Harheimer Weg als T30 Zone einzurichten und zu gestalten und an die Ortsrandstraße mit einem Kreisel anzuschließen. Die Installation einer Pförtnerampel soll abgelehnt werden. Begründung: Eine entsprechende Verkehrsführung und Gestaltung der Straße für eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 wird dort wirkungsvoller den Verkehr beruhigen, als eine Pförtnerampel, deren Wirkung dort auch hinsichtlich der Busverbindung nachteilige Auswirkungen hat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 14 am 11.01.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4859 2016 Die Vorlage OF 227/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Sachstand hinsichtlich des Provisoriums für das Gymnasium Nord

29.11.2015 | Aktualisiert am: 15.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2015, OF 513/12 Betreff: Sachstand hinsichtlich des Provisoriums für das Gymnasium Nord In den vergangenen Wochen wurde viel über die weiterführenden Schulplätze diskutiert. Auch im Gymnasium Riedberg gab es hierzu eine Informationsveranstaltung durch das Staatliche Schulamt. Da jedoch im Hinblick auf die zahlreichen Neubaugebiete im Frankfurter Norden hier im Gymnasialbereich mit weiter hohen Schülerzahlen zu rechnen ist, ist die Sorge der Familien nach nicht ausreichenden Plätzen für das kommende Schuljahr begründet. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen: 1. Warum wird das Provisorium für das Gymnasium Nord in Westhausen errichtet wird und nicht in der Nähe des endgültigen Standorts? 2. Ist der im Bebauungsplan Nr. 516 ausgewiesene Standort für das Gymnasium Nord endgültig? 3. Wann beabsichtigt der Magistrat es zu eröffnen? 4. Was wird es kosten und wann wird es wie im städtischen Haushalt abgesichert? 5. Wann rechnet der Magistrat mit einer Genehmigung des neuen Gymnasiums Nord durch das Kultusministerium? Begründung: Aus der aktuellen Seite des Stadtplanungsamtes zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ergibt sich ein Planungskonzept, welches auch einen Standort für eine weiterführende Schule ausweist. Da nunmehr ein endgültiger Standort für das weitere Gymnasium im Frankfurter Norden gefunden scheint, muss jetzt zügig mit der Errichtung eines Provisoriums begonnen werden und zwar im Hinblick auf die Neubaugebiete im gesamten Frankfurter Norden und den hohen Bedarf hier vor Ort. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 11.12.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 513/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Vorstellung der Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg

19.10.2015 | Aktualisiert am: 13.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2015, OF 294/15 Betreff: Vorstellung der Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 die Planung zum Baugebiet Am Eschbachtal / Harheimer Weg zeitnah in einer eigenen Sitzung vorzustellen. Begründung: Die Probleme in den betroffenen Stadtteilen sind unterschiedlich, so dass in einer "eigenen" Sitzung vertieft auf Fragen aus Nieder-Eschbacher Sicht eingegangen werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 15 am 06.11.2015, TO I, TOP 6 Die Vorlage OF 294/15 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, BFF und Herrn Drephal erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4709 2015 Die Vorlage OF 294/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 die Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg sowie die verkehrlichen Auswirkungen - insbesondere in der Berner Straße - zeitnah in einer eigenen Sitzung vorzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 14 | PARLIS

Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Bau eines Gymnasiums im Frankfurter Norden

18.05.2015 | Aktualisiert am: 14.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.05.2015, OA 630 entstanden aus Vorlage: OF 204/14 vom 18.05.2015 Betreff: Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Bau eines Gymnasiums im Frankfurter Norden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob sich das im Bebauungsplanverfahren befindliche Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg als Standort für ein künftiges Gymnasium im Frankfurter Norden eignet. Begründung: Wie Presseberichten zu entnehmen ist, werde, Äußerungen der Schuldezernentin zufolge und vor dem Hintergrund gestiegener und steigenden Zahlen von Schülerinnen und Schülern, die auf ein Gymnasium gehen möchten, unter Hochdruck ein verkehrsgünstig gelegener Standort für ein neues Gymnasium gesucht. Das zukünftige Neubaugebiet liegt unmittelbar am U-Bahn-Strang der Linien U 2 und U 9 und ist von vielen Stadtteilen aus mit der U-Bahn oder dem Fahrrad gut zu erreichen. Es wird damit auch dem Wunsch vieler Eltern auf Wohnortnähe entsprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.01.2016, B 16 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 242 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 27.05.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.07.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.07.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 31. Sitzung der KAV am 07.09.2015, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 630 wird abgelehnt. 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 14.09.2015, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 43. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 05.10.2015, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 630 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, BFF und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) FDP (= Annahme) 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.10.2015, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 630 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.10.2015, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage OA 630 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6448, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.10.2015 Aktenzeichen: 40 34

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Sonnensegel für den Spielplatz .In den Aspen. hier: Beteiligung des Ortsbeirates aus dem Ortsbeiratsbudget

03.05.2015 | Aktualisiert am: 27.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2015, OF 203/14 Betreff: Sonnensegel für den Spielplatz "In den Aspen" hier: Beteiligung des Ortsbeirates aus dem Ortsbeiratsbudget Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz "In den Aspen" ein Sonnensegel zu installieren. Der Ortsbeirat beteiligt sich bis zu einer Höhe von 2.500 Euro an der Maßnahme. Begründung: Der Spielplatz ist während der Entstehung des Neubaugebietes für Kinder jeder Altersstufe eingerichtet worden. Die Fläche für die Kleinkinder (Sand und weitere Spielgeräte) ist nahezu den gesamten Tag der Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Angrenzende Bäume sind noch so klein, dass sie die nächsten Jahre keinen Schatten spenden werden. Positive Erfahrungswerte von anderen Spielplätzen mit diesbezüglichen Sonnensegeln liegen vor. Es liegt eine Kostenschätzung des Grünflächenamtes in Höhe von 5.000 Euro vor; der Ortsbeirat wird sich mit der Hälfte der Kosten beteiligen, dies entspricht mehr als das Jahresbudget für den Ortsbeirat 14. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 14 am 18.05.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 334 2015 Die Vorlage OF 203/14 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE und SPD in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets „Nieder-Eschbach Nord“ sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117

24.04.2015 | Aktualisiert am: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2015, OA 621 entstanden aus Vorlage: OF 273/15 vom 31.03.2015 Betreff: Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets "Nieder-Eschbach Nord" sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117 Vorgang: B 458/14; OA 592/15 OBR 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. dass in Anlage zur Vorlage B 117 aufgeführte Wohnbauland-Entwicklungsprogramm (WEP) 2015 so abzuändern, dass das dort aufgeführte Baugebiet Nr. 20 "Nieder-Eschbach Nord" mit geschätzten 300 Wohneinheiten (siehe Seiten 10 und 18) wegen des extrem schwierigen bau- und planungsrechtlichen sowie hohen unwirtschaftlichen Aufwandes bei einer möglichen Umsetzung gestrichen und aus dem WEP 2015 herausgenommen wird (auf den Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 458, sowie auf die Anregung OA 592 wird ausdrücklich verwiesen); 2. dass es für das Baugebiet Nr. 2 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" bei der dort aufgeführten Anzahl von 1.360 Wohneinheiten (siehe Seite 13) bleibt. Eine weitere Verdichtung mit einer massiven Erhöhung der Wohneinheiten soll nicht weiter verfolgt werden. Vor diesem Hintergrund ist auf Seite 16 beim Baugebiet Nr. 2 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" in der Tabelle die mit Sternchen versehene Option zur Klarstellung zu streichen. Begründung: Wie bereits in der Vorlage B 458 vom Magistrat dargestellt, unterliegt das Plangebiet "Nieder-Eschbach Nord" sehr vielen Entwicklungshemmnissen, die eine mögliche Bebauung sehr unwirtschaftlich machen. Auch hinsichtlich der geringen Größe des Baugebiets ist die Anzahl von geschätzten 300 Wohneinheiten wohl weit überzogen. Die Planung sollte daher eingestellt werden und ist demzufolge im WEP 2015 herauszunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 458 Anregung vom 16.01.2015, OA 592 Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2015, ST 1569 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 29.04.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.06.2015, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER (OA 621 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (OA 621 = Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.06.2015, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.06.2015, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 09.07.2015, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (B 117 = Kenntnis, OA 621 = vereinfachtes Verfahren) RÖMER, REP und Stv. Krebs (B 117 = Kenntnis, OA 621 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 117 = Zurückweisung, OA 621 = Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE , FDP, BFF, RÖMER und REP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Ablehnung), LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Krebs (B 117 = Kenntnis, OA 621 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6046, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2015 § 6172, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 64 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Kinderzentrum - In den Schafgärten 23/Harheim hier: Defizit im Kindergartenbereich

17.04.2015 | Aktualisiert am: 29.04.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2015, OF 199/14 Betreff: Kinderzentrum - In den Schafgärten 23/Harheim hier: Defizit im Kindergartenbereich Es zeichnet sich ab, dass im Kindergartenbereich etwa 28 Kinder aus Harheim mit steigender Tendenz nicht versorgt werden können. Dies vorausgeschickt, wäre es organisatorisch möglich, auf dem Schulerweiterungsgelände einen Waldkindergarten mit einer Gruppe aufzustellen. In dieser Gruppe könnten etwa 20 Kinder bis 14:30 h betreut werden. Die Essensversorgung könnte über den Caterer aus der Grundschule gewährleistet werden. Für diese Betreuungsinitiative ist es erforderlich, auf dem Schulerweiterungsgelände einen entsprechend geeigneten Pavillon/Container aufzustellen. Der Ortsbeirat bittet nun den Magistrat, dafür zu sorgen, dass mit der Erstellung eines Pavillons/Containers kurzfristig das Betreuungsdefizit im Kindergartenbereich beseitigt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 20.04.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4024 2015 Die Vorlage OF 199/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets Nieder-Eschbach Nord sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet Am Eschbachtal-Harheimer Weg

31.03.2015 | Aktualisiert am: 04.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2015, OF 273/15 Betreff: Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets Nieder-Eschbach Nord sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet Am Eschbachtal-Harheimer Weg Vorgang: B 458/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Das in Anlage zur B 117 aufgeführte Wohnbauentwicklungsprogramm (WEP) 2015 wird dergestalt abgeändert, dass das hier mit aufgeführte Baugebiet Nr. 20 "Nieder-Eschbach Nord" mit geschätzten 300 WE (siehe S. 10 + 18) wegen des extrem schwierigen bau- und planungsrechtlichen und hohen unwirtschaftlichen Aufwandes bei einer möglichen Umsetzung gestrichen und aus dem WEP 2015 herausgenommen wird. (Auf den Bericht des Magistrats B 458 und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5677 zur OA 592/15 vom 26.02.2015 wird hier verwiesen) b) Für das Baugebiet Nr.2 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" bleibt es bei der hier aufgeführten Anzahl von 1.360 Wohneinheiten (s.S.13). Eine weitere Verdichtung mit einer (massiven) Erhöhung der Wohneinheiten soll nicht weiter verfolgt werden. Vor diesem Hintergrund ist auf Seite 16 beim Baugebiet "Am Eschbachtal- Harheimer Weg" bei Nr. 2 in der Tabelle die mit * Sternchen-Hinweis versehene Option zur Klarstellung zu streichen. Begründung: Wie bereits in der B 458 vom Magistrat dargestellt unterliegt das Plangebiet Nieder-Eschbach-Nord sehr vielen Entwicklungshemmnissen, die eine mögliche Bebauung sehr unwirtschaftlich machen. Auch hinsichtlich der geringen Größe des Baugebiets ist die Anzahl von geschätzten 300 WE wohl weit überzogen. Die Planung sollte daher eingestellt werden und ist dem zum Folge im WEP 2015 herauszunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 24.04.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 621 2015 1. Die Vorlage B 117 dient unter Hinweis auf OA 621 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 273/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER und NPD zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Aufstellen einer Sitzbank am Verbindungsweg zwischen In den Aspen und Hochfeldstraße

09.02.2015 | Aktualisiert am: 18.02.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2015, OF 190/14 Betreff: Aufstellen einer Sitzbank am Verbindungsweg zwischen In den Aspen und Hochfeldstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Verbindungsweges zwischen In den Aspen und Hochfeldstraße eine Sitzbank oder Sitzgelegenheit einzurichten. Der Ortsbeirat stellt dazu aus seinem Budget maximal 500 Euro zur Verfügung. Begründung: In diesem Bereich soll insbesondere für Senioren eine Sitzgelegenheit beziehungsweise Gelegenheit zum Ausruhen geschaffen werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 301 2015 Die Vorlage OF 190/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anpassung an die und Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146 „Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrat

16.01.2015 | Aktualisiert am: 20.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2015, OA 593 entstanden aus Vorlage: OF 256/15 vom 31.12.2014 OF 256/15 vom 31.12.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anpassung an die und Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146 "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 Vorgang: M 146/14 Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.06.2015 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan Nr. 516 vor der Realisierung entsprechend der aktualisierten Kriterien auf Auswirkungen und Anpassungen auf den Klimawandel zu prüfen und gegebenenfalls zu verändern, hauptsächlich in Bezug auf 1. Umwelt- und Klimaverträglichkeit der geplanten stärkeren Verdichtung und Versiegelung; 2. Kaltluft- und Frischluftzufuhr zum Stadtteil Bonames und in Richtung Innenstadt bei geänderten Rahmenbedingungen (nach Entstehen der Gewerbegebiete Nieder-Eschbach und Wohngebiet Riedberg); 3. verkehrliche Belastung im Straßenverkehr und im ÖPNV. Begründung: Die letzte Fassung des Bebauungsplans Nr. 516 stammt aus der Zeit der Jahrtausendwende und entspricht hinsichtlich neuerer Klimaforschung nicht mehr aktuellen Erkenntnissen. Da der Bebauungsplan Nr. 516 ohnehin hinsichtlich des Frankfurter Bedarfs an Wohnfläche überarbeitet wird, muss eine Aktualisierung hinsichtlich Umwelt- und Klimakriterien ebenfalls erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14 Versandpaket: 21.01.2015 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, 2 GRÜNE und 1 SPD gegen 1 GRÜNE, 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 604 2015 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 604 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 189/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 464 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 465 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 und OA 604 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung, OA 604 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 593 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 5793, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 § 5794, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 § 6268, 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.09.2015 Aktenzeichen: 61 00

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465

16.01.2015 | Aktualisiert am: 15.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2015, OA 594 entstanden aus Vorlage: OF 257/15 vom 16.01.2015 OF 257/15 vom 16.01.2015 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 Vorgang: OA 437/13 OBR 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Berichte des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 und B 465, werden zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die Planung einzuarbeiten, speziell die Forderung des Ortsbeirates 15, die Anzahl der Wohnungen auf maximal 1.320 zu beschränken, wie in der Vorlage OA 437 ausgeführt. Begründung: Die Antwort des Magistrats ist ausweichend, nichtssagend und vermessen. Der Ortsbeirat 15 machte konkrete Vorschläge wegen der besseren Kenntnis der Verhältnisse im Frankfurter Norden. Dieser, in der Vorlage OA 437 erstellte konstruktive Vorschlag ist stattdessen weiterzuverfolgen und muss inhaltlich in diesem Sinne umgesetzt werden. Der Ortsbeirat 15 steht für eine maßvolle Bebauung, welche sich bereits im Wesentlichen im Kompromissergebnis der Planungen aus 1998 widerspiegelt. Zum Bericht 464: Zu Punkt 1.: Der Ortsbeirat 15 ist weiter der Ansicht, dass durch die Festsetzung einer maximalen Anzahl von Wohneinheiten sich ein bauliches Konzept erstellen lässt. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Ortsbeiräte können sehr wohl abschätzen, was für ihre Stadteile sinnvoll ist und was nicht, denn sie haben die Ortskenntnis und kennen daher die Lebensverhältnisse. Es wäre im Sinne aller, die Anzahl der Wohneinheiten aus dem damaligen Bebauungsplanentwurf auf das aktuelle Konzept zu übertragen. Zu Punkt 2.: Es kann nicht sein, dass man noch nicht sagen kann, wo diese Flächen sein werden und wie der Schutz und die Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen dabei nur angemessen und nicht vorrangig berücksichtigt werden. Dafür spricht aber die Aussage in der Vorlage B 465 (siehe unten). Im Landschaftsplanentwurf zum Bebauungsplan Nr. 516 (Stand: September 1998) heißt es z. B.: "Vorrangiges Ziel innerhalb des Baugebietes ist es, den durch Freizeitgärten und Obstbaum-Hochstämmen geprägten Gebietscharakter nicht zu zerstören, sondern als wesentliches Merkmal der ‚lokalen Identität und zur Minimierung des Eingriffes' mit in das städtebauliche Konzept zu integrieren." Zu Punkt 6.: 20 Stellplätze sind effektiv zu wenig. Nur weil der Magistrat davon ausgeht, dass am Park-and-ride-Parkplatz an der Haltestelle Kalbach noch ausreichend Kapazität besteht, wird diese trotzdem schon heute nicht ausgenutzt. Über die Hälfte des Parkplatzes wird nicht belegt. Des Öfteren schlägt dort ein Zirkus seine Zelte auf. Vielmehr werden z. B. in Nieder-Eschbach die umliegenden Straßen und der große Parkplatz zugeparkt, anstatt nach Kalbach zu fahren. Der Park-and-ride-Parkplatz in Nieder-Eschbach ist voll belegt. Zu Punkt 7.: Eine Polizeiaußenstelle für das 15. Polizeirevier ist im Vorfeld zur möglichen Umsetzung planungsrechtlich vorzusehen. Zum Bericht 465: Die Aussage "Im Gegenteil würde bei einer unangemessenen niedrigen Bebauungsdichte der Druck auf die Inanspruchnahme weiterer Landwirtschaftsflächen ansteigen", trifft voll die Vorgehensweise und die Vermessenheit einiger Stadtplaner. Die Begehren und Befürchtungen der Ortsbeiräte sowie der ansässigen Bürgerinnen und Bürger werden von diesen nicht oder nur unzureichend ernst genommen. Wieso erfolgen dann die Anhörungen, wenn am Ende doch nicht auf die Bürgerinnen und Bürgern eingegangen wird. Eine Stadt kann und muss nicht ins Unermessliche wachsen, nur weil einige Planer und der Oberbürgermeister vermeintlich nur das Beste für das Geld herausholen wollen. Es geht hier nicht nur um das Geld, sondern auch um den Lebensraum, die Lebensqualität und um die lokale Identität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2013, OA 437 Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 923 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 18 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15 Versandpaket: 21.01.2015 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, 2 GRÜNE und 1 SPD gegen 1 GRÜNE, 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 604 2015 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 604 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 189/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 464 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 465 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 und OA 604 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung, OA 604 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5793, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 § 5794, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 Aktenzeichen: 61 00

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

eungesheimFraktion: SPDTitel/Betreff: Neustrukturierung der Polizeireviere; Keine Schließung des 15. Polizeireviers - Neuer Standort im Ortsbezirk.10

05.01.2015 | Aktualisiert am: 21.01.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2015, OF 742/10 Betreff: Neustrukturierung der Polizeireviere; Keine Schließung des 15. Polizeireviers - Neuer Standort im Ortsbezirk 10 Der Ortsbezirk 10 hat sich in den letzten Jahren sehr vergrößert und wird dies durch weitere Neubaugebiete auch weiter wachsen. Seit dem Jahr 2002 sind mehr als 10100 Bewohner (Stand 31.12.2013) hinzugekommen. Allein die neu geplanten Neubaugebiete belaufen sich auf 2000 WE (planerisch wird 2,5 Personen pro WE gerechnet). Hierbei sind die durch Verdichtungen zusätzlich entstanden WE nicht mitgezählt. Dies ist bereits eine Herausforderung für die zuständigen Reviere, so dass es nicht nachvollziehbar ist, dass hier ein Revier geschlossen werden soll. Für das neue Baugebiet am "Eschbachtal" sind mehr als 1200 Wohneinheiten geplant. Hier sind als Infrastruktur Maßnahmen unter anderem 3 Kitas, eine Grundschule, Bürgerhaus und eine Feuerwache, mit der Option dem 15. Polizeirevier einen neuen Standort zu ermöglichen diskutiert als notwendig erachtet worden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: 
 Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Hessischen Landesregierung Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, dass das 15. Polizeirevier nicht geschlossen wird sondern im Ortsbezirk 10 einen neuen Standort , im Baugebiet "Am Eschbachtal", erhält. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2015, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 742/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Radfahrstreifen in der Maßbornstraße zwischen .Am Römerbrunnen. und Ortsende

21.12.2014 | Aktualisiert am: 21.01.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2014, OF 185/14 Betreff: Radfahrstreifen in der Maßbornstraße zwischen "Am Römerbrunnen" und Ortsende Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob bei Herausnahme des Abschnitts in der Maßbornstraße zwischen Ortseingang und "In den Aspen" aus der Tempo-30-Zone und der Einführung einer regulären Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h in diesem Abschnitt die wegen Unvereinbarkeit mit §45 Ziffer 1c StVO entfernten Radstreifen wieder angezeichnet werden können. Begründung: Die eingerichteten Fahrbahnverengungen als Ersatz für die Radfahrstreifen behindern den Radverkehr und verringern subjektiv und objektiv die Sicherheit für den Zweiradverkehr und haben sich so nicht bewährt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 14 am 12.01.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3751 2015 Die Vorlage OF 185/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Baugebiet .Am Eschbachtal. (ehem. .Bonames-Ost.), Bebauungsplan Nr. 516 hier: Prüfung hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel

16.11.2014 | Aktualisiert am: 04.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2014, OF 182/14 Betreff: Baugebiet "Am Eschbachtal" (ehem. "Bonames-Ost"), Bebauungsplan Nr. 516 hier: Prüfung hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel Der Magistrat wird aufgefordert, den B-Plan 516 vor Realisierung entsprechend aktualisierter Kriterien auf Auswirkungen und Anpassungen auf den Klimawandel zu prüfen und gegebenenfalls zu verändern, hauptsächlich im Bezug auf - Umwelt- und Klimaverträglichkeit der geplanten stärkeren Verdichtung und Versiegelung - Kaltluft- und Frischluftzufuhr zum Stadtteil Bonames und in Richtung Innenstadt bei geänderten Rahmenbedingungen (nach Entstehen der Gewerbegebiete Nieder-Eschbach und Wohngebiet Riedberg) Begründung: Die letzte Fassung des B-Plans stammt aus der Jahrtausendwende und entspricht hinsichlich neuerer Klimaforschung nicht mehr aktuellen Erkenntnissen. Da der B-Plan ohnehin hinsichtlich des Frankfurter Bedarfs an Wohnfläche überarbeitet wird muss eine Aktualisierung hinsichtlich Umwelt- und Klimakriterien ebenfalls erfolgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 01.12.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3670 2014 Die Vorlage OF 182/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Fußgängerüberweg auf der Altenhöferallee

22.08.2014 | Aktualisiert am: 18.09.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2014, OF 368/12 Betreff: Fußgängerüberweg auf der Altenhöferallee Vorgang: ST 1307/13 Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die Vervollständigung der Baumaßnahmen und Wegebeziehungen am Riedberg und unter Bezugnahme auf den Antrag OM 1470 vom 24.8.2012 erneut zu prüfen, ob auf der Altenhöferallee im Bereich der Anbindung der Ricky-Adler-Straße, neben der Bushaltestelle und dem Fußgängereingang zur Sportanlage Riedberg und der Kindertagesstätte, eine Querungshilfe durch die Anlage eines Zebrastreifens errichtet werden kann. Begründung: Mit der ST 1307 vom 2.9.2013 wurde der vorhergehende Antrag des Ortsbeirats negativ beschieden. Auch wenn der Grenzwert von 50 Fußgängern pro Stunde nicht ständig zu erreichen ist, wird die Querung der Altenhöferallee in diesem Bereich durch den Eingang der Sportanlage von zahlreichen Kindern und Jugendlichen genutzt. Mit der Fertigstellung der Wohnhäuser in diesem Bereich und der bevorstehenden Anlage eines größeren Spielplatzes auf der Fläche des Topografischen Wegs stellt die Verbindung von dem Weg Zum Taubenzehnten über den Valentin-Schmetzer-Weg zur Ricky-Adler-Straße eine wichtige Fußwegeachse aus dem Quartier Altkönigblick-West und umgekehrt in Richtung der Grünanlage am Lärmschutzwall dar. Hierbei muss aber die Altenhöferallee überquert werden, die als meistbefahrene Straße des Riedbergs durch die sehr gerade Straßenführung und die Nähe zur Landesstraße L 3019 viele Autofahrer zum schnellen Fahren verleitet. Mit einem Zebrastreifen der mäßigend auf die Fahrgeschwindigkeiten wirkt, erhöht sich die Sicherheit für querende Fußgänger und gleichzeitig die Attraktivität der Grünzugsverbindung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1307 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3454 2014 Die Vorlage OF 368/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Instandsetzung der Parkbänke im Stadtteil Harheim

30.06.2014 | Aktualisiert am: 16.07.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.06.2014, OF 164/14 Betreff: Instandsetzung der Parkbänke im Stadtteil Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die im Stadtteil Harheim aufgestellten Parkbänke, bei denen die Algen bzw. das Moos und der Schimmel die Sitzflächen erobert haben, reinigen oder instand setzen zu lassen. Begründung: Im Stadtteil sind diverse Parkbänke am Eschbach, am Born, im Auweg usw. aufgestellt. Diese Parkbänke sind in einem Zustand (verschmutzt mit Algen- und Moos-Belag oder Schimmel), bei dem sich niemand mehr darauf ausruhen möchte, weil man sich die Kleidung verschmutzt. Bei einigen fehlen auch Bretter auf den Sitz- und Lehn-Flächen. Zumindest benötigen diese Bänke, die ehemals mit öffentlichen Mitteln angeschafft wurden, dringend eine Auffrischung, ansonsten müssen sie mit viel Geld in naher Zukunft ersetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 14.07.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3304 2014 Die Vorlage OF 164/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Text angefügt wird: "Hierbei handelt es sich um folgende Parkbänke: - Eine Bank an den Spielgeräten bzw. Basketballkorb an der Riedhalsstraße - Zwei Bänke direkt an der Riedhalsstraße auf dem Bürgersteig - Fußweg zum Born/Riedhalsstraße (bei einer Bank fehlt ein Sitzbrett und sie ist verschmutzt, eine weitere Bank ist verschmutzt) - Die Vierergruppe Bänke in der Riedhalsstraße - Die Holzauflage der Umrandung am Kreuz/Parkplatz zur Untermühle - Zwei Bänke am Parkplatz zur Untermühle - Eine Bank am Fußweg hinter dem Bürgerhaus "In den Schafgärten" (stark verschmutzt) - Zwei Bänke, Spielplatz am Bürgerhaus "In den Schafgärten" - Vier Bänke, Grünstreifen "Am Auweg" hinter der Kirche" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Altenhöferallee sichern und Grünzüge besser verbinden

24.06.2014 | Aktualisiert am: 17.07.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2014, OF 366/12 Betreff: Altenhöferallee sichern und Grünzüge besser verbinden Der Magistrat wird gebeten, zur Beruhigung des Verkehrs auf der schnurgeraden Altenhöferallee und zur Verbesserung der Verbindung der Grünanlagen "Topographischer Weg" und "Lärmschutzwall A5" in Höhe der Richard-Breitenfeld-Straße und Paul-Apel-Straße die Fußgängerquerung über die Altenhöferallee durch eine Mittelinsel oder einen Zebrastreifen zu erleichtern. Begründung: Die Grünzüge des Riedbergs werden zunehmend gut angenommen und laden die Menschen zum Spazieren und Joggen ein. Hierbei ist zu beobachten, dass sich vom "Topographischen Weg" (Nordende) durch die Richard-Breitenfeld-Straße und Paul-Apel-Straße gerade in den Tagesrandlagen ein reger Verkehr zum Lärmschutzwall der A5 entwickelt hat. Hierbei muss aber die Altenhöferallee überquert werden, die als meistbefahrene Straße des Riedbergs hier durch die sehr gerade Anlage und die Nähe zum Ortsrand viele Autofahrer zum schnellen Fahren verleitet. Eine Fußgängerquerung (z. B. durch eine weitere Mittelinsel oder einen Zebrastreifen) kann hier auf die Fahrgeschwindigkeiten mäßigend wirken und gleichzeitig die Attraktivität der Querverbindung zwischen den Grünzügen weiter erhöhen. Dies gilt umso mehr mit dem bevorstehenden Bau des Spielplatzes am Nordende des topographischen Wegs, der zusätzlichen Fußgängerverkehr aus dem Quartier Altkönigblick-West anziehen wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 11.07.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 366/12 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Städtische Parzelle in Harheim Nord, Flurstück 264, Altkönigblick hier: Zulassung einer Nutzung für Wohnungen für Menschen mit besonderem Wohnbedarf (z..B. Seniorenwohnungen) oder auch für ein Mehrgenerationenhaus mit interaktiven Treffs und Kleingewerbe

16.06.2014 | Aktualisiert am: 24.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2014, OF 163/14 Betreff: Städtische Parzelle in Harheim Nord, Flurstück 264, Altkönigblick hier: Zulassung einer Nutzung für Wohnungen für Menschen mit besonderem Wohnbedarf (z. B. Seniorenwohnungen) oder auch für ein Mehrgenerationenhaus mit interaktiven Treffs und Kleingewerbe Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob auf der im B-Plan-Nord als Ml-Gebiet ausgewiesenen Fläche eine Nutzung für Wohnungen für Menschen mit besonderem Wohnbedarf (z.B. Seniorenwohnungen) oder ein Mehrgenerationenhaus mit interaktiven Treffs und mit einer dem vorhanden Nettomarkt ergänzenden kleinen Gewerbefläche seitens eines Trägers realisiert werden könne. Dabei wäre sicherzustellen, dass die dann entstandenen Wohn- und Gewerbeflächen im Eigentum des Trägers verblieben, um die geplante Nutzung dauerhaft zu gewährleisten. Im Gegenzuge könnte der OBR sich vorstellen, dass die im Baugebiet Süd befindliche Fläche für "Wohnen mit besonderem Wohnbedarf" einer moderaten Wohnbebauung zugeführt werden könnte. Gegebenenfalls wären konkrete Planungsvarianten dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 16.06.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3240 2014 Die Vorlage OF 163/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 12 | PARLIS

Unterirdische Glascontainerstandorte für das Quartier Altkönigblick

27.04.2014 | Aktualisiert am: 14.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2014, OF 343/12 Betreff: Unterirdische Glascontainerstandorte für das Quartier Altkönigblick Vorgang: OM 1361/12 OBR 12; ST 1570/12 Der Magistrat wird gebeten, unter Bezugnahme auf den Antrag OM 1361 vom 22.06.2012, der Stellungnahme ST 1570 vom 28.09.2012 und der darauf erfolgten Ortsbegehung am 15.11.2012, über den aktuellen Stand zur Ausführung der unterirdischen Glascontainer für das Quartier Altkönigblick zu berichten und eine zeitnahe Umsetzung zu veranlassen auch vor dem Hintergrund der fortgeschrittenen Ausführungsplanung für den Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz. Ebenso sind für das Quartier Westflügel die vorgesehenen Glascontainerstandorte dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Der Magistrat hat mit der fast zwei Jahre alten Stellungnahme zum o.g. Antrag eine positive Rückmeldung zur Ausführung von unterirdischen Glascontainern im Quartier Altkönigblick mitgeteilt. Daraufhin wurden u.a. mit einer Ortsbegehung 3 mögliche Standorte festgelegt. Bei der im März 2014 vorgestellten Planung für den Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz (Quartiersplatz Altkönigblick), einem möglichen Standort, waren die Glascontainer nicht eingeplant und die Hessen Agentur konnte auch keine Aussagen zur Ausführung machen. Daher bitten wir, rechtzeitig vor der weiteren Umsetzungsplanung des Platzes, diesen möglichen Standort zu prüfen und ggf. entsprechend einzuplanen oder einen alternativen Standort vorzuschlagen. Im Hinblick auf die Problematik nachträglich Standorte auszuweisen, wird auch für das Quartier Westflügel auf die rechtzeitige Berücksichtigung von Glascontainerstandorten hingewiesen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.06.2012, OM 1362 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1570 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 09.05.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3130 2014 Die Vorlage OF 343/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Neubaugebiete im Ortsbezirk 10

01.03.2014 | Aktualisiert am: 25.03.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2014, OF 595/10 Betreff: Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen : Der Magistrat wird gebeten, keine Planungen für weitere Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 zu beginnen, bevor der Bebauungsplan Nr. 516 ("Am Eschbachtal - Harheimer Weg", früher Bonames-Ost) zu einem befriedigenden Ergebnis geführt hat. Begründung: Im Ortsbezirk 10 sind nunmehr insgesamt vier neue Baugebiete vorgesehen: - Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg", früher Bonames-Ost - Nr. 813 "Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hildenfeld" ("Hilgenfeld") - Nr. 876 "Nördlich an der Wolfsweide" - Nr. 907 "Berkersheim-Ost" Für die ersten beiden gibt es schon Aufstellungsbeschlüsse aus 2001. Für Bonames-Ost liegt auch bereits eine aktuelle Planung vor, hier gibt es erhebliche Bedenken seitens der Bürgerinnen und Bürger und der betroffenen Ortsbeiräte 10, 14 und 15. Bevor eine zufriedenstellende Lösung gefunden ist, sollten keine weiteren Planungsvorhaben angegangen werden, da es auch in den anderen vorgesehenen Gebieten entsprechende Probleme gibt. Man wird dort sehr aufmerksam verfolgen, wie die Dinge in Bonames-Ost gelöst werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2989 2014 Die Vorlage OF 595/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Wohnbaulandentwicklung

01.03.2014 | Aktualisiert am: 25.03.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2014, OF 582/10 Betreff: Wohnbaulandentwicklung Der Ortsbeirat möge beschließen : Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Vortrag des Magistrats M 9 vom 17.01.2014 ("Wohnbaulandentwicklung") abzulehnen, da unter "Sicherung und Entwicklung von Wohnungsbaupotenzialen" für den Bebauungsplan Nr. 516 ("Am Eschbachtal - Harheimer Weg", früher Bonames-Ost) weiterhin von ("bis zu") 2.000 Wohneinheiten ausgegangen wird. Begründung: Die Ortsbeiräte 10, 14 und 15 haben in diversen Anträgen die Beibehaltung der alten Zahl von 1.200 WE, bzw. 1.320 WE unter Einbeziehung möglicher Dachausbauten, gefordert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 9 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 478 2014 1. Der Vorlage M 9 wird unter Hinweis auf OA 478 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 581/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 8. durch nachfolgenden Wortlaut ersetzt wird: " Stundentisches Wohnen wird berücksichtigt" 3. Die Vorlage OF 582/10 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD und LINKE. gegen GRÜNE und FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg

25.02.2014 | Aktualisiert am: 25.03.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2014, OF 596/10 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten das Bebauungsplanverfahren N 516 (Am Eschbachtal-Harheimer Weg) dahingehend zu verändern, dass die Kleingärten, die direkt an die Siedlungshäuser Seulberger Str. grenzen und die davor befindlichen Streuobstwiesen erhalten bleiben, wie in dem Bebauungsplan von 1998 auch vorgesehen war. Des Weiteren möchten wir nochmals Daraufhinweisen dass die Anzahl der geplanten Wohneinheiten, auf die in der ST 0126/61/98 vom 7.8.1998 mit 1190Wohneinheiten angegeben ist, mit einer eventuellen Erhöhung um 10%. zu minimieren ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2990 2014 Die Vorlage OF 596/10 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Taktisches Feuerwehrkonzept 2020

14.02.2014 | Aktualisiert am: 19.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2014, OF 212/15 Betreff: Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 30 wird zugestimmt. Der Magistrat wird jedoch gebeten zu berichten, ob und wie die Realisierung der Inbetriebnahme der neuen Bereichswache 10 im Jahr 2017 (laut Anhang 2.1.2 Bereichwache 10, derzeit Nieder-Eschbach, künftig Bonames, erster Absatz letzter Satz) vorgenommen werden kann vor dem Hintergrund, dass allein für die Planung des Bebauungsplans Am Eschbachtal/Harheimer Weg, in dem die neue Bereichswache liegt, fünf (und mehr) Jahre prognostiziert werden sowie mit Klagen gegen den Bebauungsplan gerechnet werden muss. Zusätzlich muss zu einem ordnungsgemäßen Betrieb der Wache die Ortsrandstraße bereits voll funktionsfähig vorhanden sein und nicht nur als Baustraße, wie dies zumindest für die erste Bauphase des Bebauungsplans auch schon angegeben wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 466 2014 1. Der Vorlage M 30 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 212/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Dem Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30, wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Realisierung der Inbetriebnahme der neuen Bereichswache 10 im Jahr 2017 vorgenommen werden kann. Begründung: Für die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 516 Am Eschbachtal - Harheimer Weg, in dem die neue Bereichswache liegt, werden mehr als fünf Jahre prognostiziert. Außerdem muss mit Klagen gegen den Bebauungsplan gerechnet werden. Zusätzlich muss zu einem ordnungsgemäßen Betrieb der Wache die Ortsrandstraße bereits voll funktionsfähig vorhanden sein und nicht nur als Baustraße, wie dies zumindest für die erste Bauphase des Bebauungsplans auch schon angegeben wurde, existieren." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Fußballtore für die Grünfläche neben dem Spielplatz .In den Aspen. hier: Beteiligung des Ortsbeirates aus dem Ortsbeiratsbudget

10.02.2014 | Aktualisiert am: 27.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2014, OF 142/14 Betreff: Fußballtore für die Grünfläche neben dem Spielplatz "In den Aspen" hier: Beteiligung des Ortsbeirates aus dem Ortsbeiratsbudget Vorgang: V 846/13 OBR 14; ST 50/14 Der Magistrat wird gebeten, die Fußballtore auf der Grünfläche neben dem Spielplatz "In den Aspen" zu installieren. Der Ortsbeirat beteiligt sich bis zu einer Höhe von 1.000 Euro an der Maßnahme. Begründung: Dem Magistrat liegt eine Kostenschätzung des Grünflächenamtes vor. Bei dem Einbau der Tore ist mit Kosten in Höhe von ca. 2.713,20 Euro zu rechnen. Der Ortsbeirat wird sich mit 1.000 Euro beteiligen, das entspricht nahezu der Hälfte des Jahres-Budgets für den Ortsbeirat 14. Darüber hinaus stellt der Ortsbeirat die "Betreuung" der Geräte durch "Paten" sicher. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.10.2013, V 846 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 50 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 14 am 24.02.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 220 2014 Die Vorlage OF 142/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Vorgezogenes Verkehrsgutachten für das Baugebiet Bonames-Ost

07.01.2014 | Aktualisiert am: 24.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2014, OF 563/10 Betreff: Vorgezogenes Verkehrsgutachten für das Baugebiet Bonames-Ost Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor der weiteren Verfolgung der Aufstellung eines Bebauungsplans für die Wohnbebauung in Bonames-Ost, Planungsbezeichnung Am Eschbachtal, ein vorgezogenes Verkehrsgutachten von einer unabhängigen Stelle erarbeiten zu lassen und vorzulegen, das sich mit den Auswirkungen des Baugebiets sowohl auf den Individualverkehr als auch auf den ÖPMV befasst sowie die Grundbelastung durch überörtlichen Verkehr, der um das Gebiet herumgeleitet werden muss, ermittelt. Das Gutachten soll zwei Annahmen als Grundlage berücksichtigen: sowohl die bisher diskutierte Variante mit bis zu 1350 Wohnungen als auch vergleichsweise die vom Magistrat kürzlich ins Spiel gebrachte und vom Ortsbeirat abgelehnte Variante von bis zu 2000 Wohnungen, um die jeweiligen Auswirkungen abschätzen zu können und zu klären, ob letztere Variante die verkehrliche Infrastruktur nicht ohnehin überfordert. Begründung: Entgegen den Ergebnissen früherer Diskussionen, die unter Abwägung der zu berücksichtigenden Belange für das Gebiet zu einer maximalen Zahl von ca. 1350 Wohneinheiten geführt hatte, beabsichtigt der Magistrat jetzt bis zu 2000 Wohnungen zu bauen. Für die Abwägungsentscheidungen im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans stellt sich die drängende Frage, welche verkehrlichen Auswirkungen eine Bebauung dieses Gebiets hat und welches Grundaufkommen an überregionalem Verkehr zu berücksichtigen ist. Dies ist für die Ausgestaltung der Umgehung von Bonames von erheblichem Belang, insbesondere für die Querung der U-Bahnlinie nach Nieder-Eschbach/Bad Homburg durch eine entsprechende Straße, sowie dafür, ob der öffentliche Nahverkehr in diesem Bereich für weitere Einwohner überhaupt aufnahmefähig ist. Dabei sollte zum Vergleich auch die vom Magistrat bevorzugte Variante mit 2000 Wohneinheiten in eine Berechnung einbezogen werden, um zu klären, ob eine solche die verkehrliche Infrastruktur nicht ohnehin überfordern würde. Bisher liegen nur vage Annahmen bezüglich eines möglichen künftigen Verkehrsaufkommens vor, die auf veralteten Zahlen beruhen, wie sich aus der öffentlichen Informationsveranstaltung vom vergangenen Oktober ergab. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 10 am 21.01.2014, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2802 2014 Die Vorlage OF 563/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten

01.11.2013 | Aktualisiert am: 05.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2013, OF 203/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ehemals Bonames-Ost vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Plan für 2000 Wohneinheiten,bisher max. 1200 WE, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicherAusweitung desGeschoßwohnungsbaus. Der neue Plan ermöglicht einen Zuzug von 5000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung in dem 44 Hektar großen Areal eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandener und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung beschließen. Die Anzahl der geplanten Wohnungen ist auf die in der ST 0126/61/98 vom 7.8. (bez. 19.8.) 1998 angegebenen 1190 (minimal) bis 1320 WE (maximal) zu begrenzen. Die maximale Anzahl von 1320 WE ist auch mit später möglichen Dachausbauten nicht zu überschreiten und im Textteil des B-Planes festzuschreiben. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2000 WE wird abgelehnt. Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. Ferner wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Planung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden sinnvoll ist.Die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche sollte jedoch (reduziert) bestehen bleiben. Die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße / Homburger Landstraße wird begrüßt. Ferner ist der schienengleiche beschrankte Übergang der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn der Baubeginn im Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich bevorsteht. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss NiederEschbach zu rechnen ist. An der neuen U-Bahnhaltestelle ist eine Bushaltestelle vorzusehen. Dabei ist zu prüfen, ob eine Änderung der Buslinien im Frankfurter Norden sinnvoll ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-BahnHaltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park+Ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für PKW auszuweisen. Im Plangebiet sind Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für eine Polizeirevier vorzuhalten. Zu Prüfen ist, ob im Bereich der geplanten Feuerwache genügend Fläche für das Polizeirevier frei ist oder frei gehalten werden kann. Der Bereich des Dreimärkers, der den Treffpunkt der drei Gemarkungen Nieder-Eschbach, Bonames und Harheim markiert, ist von Bebauung freizuhalten und (im Rahmen von "Kunst am Bau") zu gestalten, Der Dreimärker (zur Zeit unterirdisch) ist zu sichern. Begründung: Die Präsentation des B-Planentwurfs Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen zu der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zu Tage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1200 auf ca. 2000 Wohneinheiten wurde auch eine massivere Bebauung in Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1320 Wohneinheiten angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle NiederEschbach dienen. Der "Flaschenhals" Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, so dass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit der beschrankten schienengleichen Querung und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert sind. Durch die neue Bushaltestelle soll der Übergang von (potentiellen) Busbenutzern aus Harheim und Nieder-Erlenbach auf die U-Bahn erleichtert beziehungsweise beschleunigt werden. In den letzten Jahrzehnten wurde wiederholt von verschiedenen Akteuren eine Verlagerung des Polizeireviers 15 aus seiner Randlage am Wickenweg in die Mitte des Einsatzbereiches gefordert.Gründe waren zumeist einfachere und schnellere Erreichbarkeit seitens der Bevölkerung, schnellere und optimale Erreichbarkeit von Einsatzorten und Wahrnehmung von Präsenz vor Ort. Bisher scheiterte die Verlegung auch an der fehlenden Fläche für ein neues Revier, dies kann nun behoben werden. Die kulturhistorische Bedeutung des Dreimärkers soll durch eine (einfache) Darstellung auch in Zukunft erfahrbar sein. Die weiteren sich im Baugebiet befindenden Grenzsteine sind zu gegebener Zeit zu sichern. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 437 2013 Die Vorlage OF 203/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Herr Drephal und FDP gegen NPD (= Enthaltung); Herr Meier (= Enthaltung)

Parteien: CDU, GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 15 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten

01.11.2013 | Aktualisiert am: 15.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2013, OA 437 entstanden aus Vorlage: OF 203/15 vom 01.11.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2014 Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Bebauungsplan für 2.000 Wohneinheiten, bisher maximal 1.200 Wohneinheiten, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschosswohnungsbaus. Der neue Bebauungsplan ermöglicht einen Zuzug von 5.000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung des 44 Hektar großen Areals eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandenen und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird in Bezug auf den neuen Bebauungsplan beauftragt, 1. die Anzahl der geplanten Wohnungen auf die in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.1998 angegebenen 1.190 (minimal) bis 1.320 (maximal) Wohneinheiten zu begrenzen. Die maximale Anzahl von 1.320 Wohneinheiten ist auch mit später möglichen Dachausbauten nicht zu überschreiten und im Textteil des Bebauungsplans festzuschreiben. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2.000 Wohneinheiten wird abgelehnt. 2. zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Planung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden sinnvoll ist. Die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche sollte jedoch reduziert bestehen bleiben. 4. die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße/Homburger Landstraße sowie eines schienengleichen beschrankten Übergangs der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn der Baubeginn im Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich bevorsteht. 5. zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. 6. an der neuen U-Bahn-Haltestelle eine Bushaltestelle vorzusehen. Dabei ist zu prüfen, ob eine Änderung der Buslinien im Frankfurter Norden sinnvoll ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park-and-ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für Pkw auszuweisen. 7. im Plangebiet Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für ein Polizeirevier vorzuhalten. Zu prüfen ist, ob im Bereich der geplanten Feuerwache genügend Fläche für das Polizeirevier frei ist oder frei gehalten werden kann. 8. den Bereich um den Dreimärker, der den Treffpunkt der drei Gemarkungen Nieder-Eschbach, Bonames und Harheim markiert, von Bebauung frei zu halten und im Rahmen von "Kunst am Bau" zu gestalten. Der Dreimärker, zurzeit unterirdisch, is t zu sichern. Begründung: Die Präsentation des Bebauungsplans Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zutage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1.200 auf ca. 2.000 wurde auch eine massivere Bebauung von Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1.320 angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der Flaschenhals Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über die Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, sodass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit den beschrankten schienengleichen Querungen und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert werden. Durch die neue Bushaltestelle soll der Übergang von Busbenutzern aus Harheim und Nieder-Erlenbach zur U-Bahn erleichtert beziehungsweise beschleunigt werden. In den letzten Jahrzehnten wurde wiederholt von verschiedenen Akteuren eine Verlagerung des 15. Polizeireviers aus seiner Randlage am Wickenweg in die Mitte des Einsatzbereiches gefordert. Gründe waren zumeist einfachere und schnellere Erreichbarkeit seitens der Bevölkerung, schnellere und optimale Erreichbarkeit von Einsatzorten und Wahrnehmung von Präsenz vor Ort. Bisher scheiterte die Verlegung auch an der fehlenden Fläche für ein neues Revier. Dies kann nun behoben werden. Die kulturhistorische Bedeutung des Dreimärkers soll durch eine einfache Darstellung auch in Zukunft erfahrbar sein. Die weiteren sich im Baugebiet befindenden Grenzsteine sind zu gegebener Zeit zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Antrag vom 31.12.2014, OF 255/15 Anregung vom 16.01.2015, OA 594 Antrag vom 16.01.2015, OF 257/15 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15 Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 437 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anzahl der Wohneinheiten auf maximal 1.200 zu begrenzen ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 437 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2013, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 437 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4247, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 § 4688, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.06.2014 Aktenzeichen: 61 00

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Bereitstellung der Infrastruktur .Am Eschbachtal., Bebauungsplan Nr. 516

01.11.2013 | Aktualisiert am: 10.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2013, OF 552/10 Betreff: Bereitstellung der Infrastruktur "Am Eschbachtal", Bebauungsplan Nr. 516 Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 vorgestellt. Die geplanten 2000 Wohneinheiten sind grundsätzlich abzulehnen. Die Anzahl der geplanten Wohnungen ist auf die in der ST 0126/61/98 vom 7.8.1998 mit 1190 Wohneinheiten angegeben mit einer eventuellen Erhöhung um 10%. Die maximale Wohneinheitenanzahl ist auch mit später möglichen Dachausbauten nicht zu überschreiten. In der Vorstellung des überarbeiteten Bebauungsplanes wurden als mögliche Infrastrukturen benannt: 3 Kitas, eine Grundschule, Bürgerhaus und eine Feuerwache, mit der Option dem 15. Polizeirevier einen neuen Standort zu ermöglichen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Infrastruktur für das Baugebiet "Am Eschbachtal", mit der in der ST 0126/61/98 angegebenen Wohneinheiten bereitgestellt werden kann, beziehungsweise aus welchen Mitteln sie finanziert werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 897 2013 Die Vorlage OF 552/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 14 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Auslegung auf circa 1.225 Wohneinheiten, keine Nachverdichtung

28.10.2013 | Aktualisiert am: 20.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2013, OA 431 entstanden aus Vorlage: OF 122/14 vom 12.10.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Bonames-Ost hier: Auslegung auf circa 1.225 Wohneinheiten, keine Nachverdichtung Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2014 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan "Am Eschbachtal" (Bonames-Ost/B-Plan Nr. 516) auf 1.200 Wohneinheiten gemäß der im Jahr 2001 erfolgten Einigung der Gremien mit der betroffenen Bevölkerung zu belassen. Der Vorschlag anlässlich des Anhörungstermins am 11.10.2013 im Haus Nidda, die Anzahl der Wohneinheiten auf 2.000 zu erhöhen, ist daher nicht weiter zu verfolgen. Begründung: Der im Planungsansatz für den Bebauungsplan Nr. 516 unterlegte Faktor von 35 Wohneinheiten je Hektar entspricht dem Faktor für eine dörfliche Mischstruktur. Davon ausgehend, dass der Frankfurter Norden in seiner städtebaulichen Struktur dörflich geprägt ist, hätte eine Nachverdichtung Auswirkungen nicht nur für das geplante Gebiet, sondern auch auf das gesamte benachbarte Siedlungsgebiet des Frankfurter Nordens. Die dörfliche Struktur des Frankfurter Nordens darf nicht mit dem unangepassten Zuwachs von etwa 5.000 bis 6.000 Einwohnern so radikal und städtebaulich sowie unverantwortlich aufs Spiel gesetzt werden. Bonames hat es nötig und verdient, städtebaulich behutsam weiterentwickelt zu werden. Sicherheitsaspekte der Bürger müssten durch erweiterten Bedarf berücksichtigt werden (Polizei, Feuerwehr, Kapazitäten und Wegezeiten zur medizinischen Notversorgung). Die verkehrliche Belastung für den Stadtteil Bonames ist bereits ohne die Nachverdichtung mit Ausstrahlung auf die benachbarten Stadtteile im Berufsverkehr kritisch zu bewerten. Ebenso ist die Auslastung des öffentlichen Personennahverkehrs für die benachbarten Stadtteile in Richtung der weiterführenden Schulen auch heute nicht mehr hinnehmbar. Durch die vom bestehenden Bebauungsplan abweichende Nachverdichtung nimmt der Druck auf die agrarstrukturelle Entwicklungsplanung im Frankfurter Norden zu. Die Bedeutung des hiesigen ruralen Raumes als Kulturlandschaft und Produktionsstätte für die regionale Nahrungskette sollte nicht unterschätzt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die jahrelange planerische Auseinandersetzung hingewiesen, die mit der Einigung auf 1.200 Wohneinheiten für das Gebiet und einer erneuten Auslegung im Jahr 2001 endete. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 15 Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OA 431 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage OA 431 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung NPD 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2013, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 431 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 431 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 431 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 437) sowie FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 431 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 10.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 431 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4246, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 § 4687, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.06.2014 § 5251, 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 10.11.2014 Aktenzeichen: 61 00

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 14 | PARLIS

Wie viele und welche Wohnungen fehlen wirklich?

28.10.2013 | Aktualisiert am: 04.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2013, OF 125/14 Betreff: Wie viele und welche Wohnungen fehlen wirklich? Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, für eine sachgerechte Diskussion von Bebauungsplänen die aktuelle Nachfrage nach Wohnraum und deren zukünftig prognostizierte Entwicklung zu erfassen und detailliert darzustellen nach - Art und Größe der Wohnung, (1-, 2- oder Mehrfamilienhaus, Anzahl der Zimmer) - und nach Stadtteil oder Wohnlage Begründung: "Wohnungsnot" wird als Grund herangezogen, um die Anzahl der Wohneinheiten im geplanten Baugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" von ursprünglich 1200 auf 2000 anzuheben und vermehrt Wohnblocks zu planen. In dem Begriff ist jedoch die Nachfrage nach völlig unterschiedlichen Arten von Wohnungen zusammengeworfen, vom Wohnraum für Studenten bis zum Penthouse. Wissen wir denn so genau, ob diese Art von Wohnungen und in dieser Stadtrandlage - so wie geplant - tatsächlich gesucht sind? Besteht nicht die Gefahr, dass wir am tatsächlichen Bedarf mangels belastbarer Daten vorbei planen und zudem eine nachhaltige Stadt- oder Stadtteilplanung einem vermuteten kurzfristigen Bedarf unterwerfen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2575 2013 Die Vorlage OF 125/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10 | PARLIS

Eventuelle Planung für eine weitere Bebauung .Im Hilgenfeld.

23.10.2013 | Aktualisiert am: 13.12.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2013, OF 537/10 Betreff: Eventuelle Planung für eine weitere Bebauung "Im Hilgenfeld" Der Ortsbeirat möge beschließen : Der Magistrat wird gebeten, für zukünftige Bebauungspläne das Hilgenfeld in der Liste der potenziellen 16 Baugebiete mit niedriger Priorität zu behandeln, da die Region schon das geplante neue Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg"(ehemals Bonames-Ost) verkraften muss. Bei einer eventuellen Planung für eine Bebauung des Hilgenfelds sollte nicht über die derzeit bestehende von 2001 hinausgegangen werden. Im Übrigen gelten die Anmerkungen des Ortsbeirats 10 zur Planung "Am Eschbachtal - Harheimer Weg"(OM ... und OM ...) sinngemäß auch für das Hilgenfeld. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 24.09.2013 wurde der aktuelle Stand zur Bebauung des Hilgenfelds durch das Planungsdezernat vorgestellt. Fazit der Vorstellung war, dass es eine Planung aus 2001 und derzeit keine aktuelle weitere Planung gibt. Demnach ist das Hilgenfeld eins von 16 potenziellen Baugebieten in Frankfurt mit gegenwärtig gleichem Planungsstand. Am 11.10.2013 wurde im Saalbau Nidda die derzeitige Planung für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" (ehemals "Bonames Ost") den Bürgerinnen und Bürgern durch das Planungsamt vorgestellt. Dabei kamen unzählige Bedenken der Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck, die der Ortsbeirat in mehreren Anträgen (OF 528/10 und OF 529/10) aufgegriffen hat. Ein weiteres derartiges Projekt in unmittelbarer Nachbarschaft ist demnach nicht sinnvoll. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.10.2013, OF 529/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 29.10.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2604 2013 1. Die Vorlage OF 529/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 536/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 537/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2694 2013 Die Vorlage OF 537/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15 | PARLIS

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten

14.10.2013 | Aktualisiert am: 05.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 198/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ehemals Bonames-Ost vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Plan für 2000 Wohneinheiten, bisher max. 1200 WE, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschoßwohnungsbaus. Der neue Plan ermöglicht einen Zuzug von 5000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung in dem 44 Hektar großen Areal eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandener und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Die Anzahl der Wohneinheiten ist bei der weiteren Planung auf maximal 1320 WE zu beschränken, dass sind 10 % mehr als bisher geplant. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2000 WE wird abgelehnt. Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. Ferner wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor dem Hintergrund einer möglichen Reduzierung der Einwohnerzahl im Plangebiet die Schaffung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden entbehrlich ist. Die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße / Homburger Landstraße wird begrüßt. Ferner ist der schienengleiche beschrankte Übergang der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn das Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich realisiert wird. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park+Ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für PKW auszuweisen. Im Plangebiet sind Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für eine Polizeistation vorzuhalten. Begründung: Die Präsentation des B-Planentwurfs Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen zu der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zu Tage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1200 auf ca. 2000 Wohneinheiten wurde auch eine massivere Bebauung in Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1320 Wohneinheiten angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher-Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der "Flaschenhals" Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, so dass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit der beschrankten schienengleichen Querung und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert sind. Neben der bereits geplanten Ansiedlung eines Feuerwehrstützpunktes (Verlagerung der BF aus dem Ortskern von Nieder-Eschbach) sollen für eine eventuelle Verlegung des 15. Polizeireviers aus dem Wickenweg an die Ortsrandstraße Flächen für eine Polizeistation vorgehalten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 198/15 wird durch die Annahme der Vorlage 203/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Installation Blitzer Harheim

18.09.2023

Es wird vorgeschlagen, einen Blitzer in Harheim, Höhe Alt-Harheim, Ecke Zur Untermühle, zu installieren. Nahezu niemand hält sich hier an die vorgeschriebenen 30 km/h und gerade diese Ecke wird zum Passieren von Kindern auf dem Schulweg bzw. KiTa-Weg genutzt. Da die Straße hier leicht kurvenförmig verläuft, ist es wirklich gefährlich mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren. Und auch nachts wird hier mit sogar deutlich mehr als 50 km/h entlanggerast.

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Verkehrsberuhigung Grundschule/Kindertagesstätte 96 in Harheim

18.04.2019

Die Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf. Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.

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Verkehrsberuhigung Grundschule/Kindertagesstätte 96 in Harheim

18.04.2019

Die Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf. Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.

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Verkehrsberuhigung Grundschule/Kindertagesstätte 96 in Harheim

18.04.2019

Die Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf. Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.

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Verkehrsberuhigung Grundschule/Kindertagesstätte 96 in Harheim

18.04.2019

Die Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf. Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.

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Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.

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Die Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf. Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.

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Die Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf. Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.

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Installation Blitzer Harheim

18.09.2023

Es wird vorgeschlagen, einen Blitzer in Harheim, Höhe Alt-Harheim, Ecke Zur Untermühle, zu installieren. Nahezu niemand hält sich hier an die vorgeschriebenen 30 km/h und gerade diese Ecke wird zum Passieren von Kindern auf dem Schulweg bzw. KiTa-Weg genutzt. Da die Straße hier leicht kurvenförmig verläuft, ist es wirklich gefährlich mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren. Und auch nachts wird hier mit sogar deutlich mehr als 50 km/h entlanggerast.

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Die Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf. Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.

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Die Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf. Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.

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Verkehrsberuhigung Grundschule/Kindertagesstätte 96 in Harheim

18.04.2019

Die Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf. Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.

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Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.

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Die Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf. Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.

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Die Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf. Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.

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Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.

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