Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2025, OF 574/12 Betreff: Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in dem o.g. Bereich (aktuell s. Foto 1) den Übergang an beiden Seiten barrierefrei zu gestalten (Foto 2) Foto 1 Foto 2 Fotos: privat Begründung: Nach Aussagen von Anwohnern, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ist der Übergang Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee in beiden Richtungen weder barrierefrei noch mit einem Rollstuhl gefahrlos zu bewältigen. Daher soll an dieser Stelle Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2025, OF 575/12 Betreff: Frühzeitige Information zum Planungsstand der Radwegeverbindung L 3004 zwischen der L 3019 und der Altenhöferallee Vorgang: OM 5453/24 OBR 12; ST 1830/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Rahmen seiner Zuständigkeiten, insbesondere mit dem Radfahrbüro, eine frühzeitige Einbeziehung der zuständigen Ortsbeiräte zu erreichen, um direkt Einfluss in die Planungen auf Hessen Mobil als Baulastträger für die Radwegverbindungen an den Landesstraßen zu nehmen. Begründung: Der in großen Teilen schon fertig gestellte Zweirichtungsrad- und Gehweg entlang der L 3019 zwischen "Am Martinszehnten" und der U-Bahn sTation Kalbach zeigte, dass bei einer späten Vorstellung (4 Wochen vor Baubeginn in einer Videokonferenz) des Projektes ließ den Wünschen und berechtigten Anliegen der Ortsbeiräte Zeit und planungsstandsbedingt keine Umsetzung mehr zu. Die Zuständigkeit und Mitwirkung der Ortsbeiräte mit ihrer Sachkompetenz und Ortskenntnis sollen in Zukunft bei solchen Maßnahmen gewährt und berücksichtigt werden. Hierzu wird insbesondere auf die ST 1830 vom 28.10.2024 Ziffer 4. verwiesen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5453 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1830 Beratung im Ortsbeirat: 12
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 506/8 Betreff: Heddernheim erstickt im Stau - was tut der Magistrat? Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, schnellstens folgende Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: - Eine schnellstmögliche Wiederfreigabe des Verkehrs auf der Zubringerbrücke zum NWZ nötigenfalls unter Nutzung einer sicheren Übergangskonstruktion für das Brückenbauwerk; - Tägliche Geschwindigkeitskontrollen in der Titusstraße; - Die amtliche Umleitung und alle weiteren wichtigen Verkehrsdaten direkt in Navigationssysteme wie Google Maps, TomTom u.a. zu integrieren und regelmäßig zu aktualisieren; - Verkehrsversuch mit Einrichtung einer Behelfsampel an der zweispurigen Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße auf die Dillenburger Straße aus Richtung Oberursel - Optimierung der Ampelschaltungen entlang der Dillenburger Straße zwischen U-Bahnhof Heddernheim und Müllverbrennungsanlage; - Umleitung der Buslinie 251 NWZ-Kronberg auf die amtliche Umleitung über die Rosa-Luxemburg-Straße/Ginnheimer Wäldchen; - Verstärkte Verkehrskontrollen an der Krebsmühle und am Dorfwiesenweg. Begründung: Seit November ist aus bekannten Gründen die Zubringerbrücke von der Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring in Fahrtrichtung Norden gesperrt. Nachdem die amtliche Umleitung für den vom Nordwestzentrum (NWZ) abfließenden Verkehr anfangs über die Titusstraße geführt wurde, führt sie nach Intervention durch den Ortsbeirat jetzt über die Rosa-Luxemburg-Straße und die Straße Am Ginnheimer Wäldchen. Sie wird jedoch nicht angenommen, und die meisten Fahrzeuge quälen sich zu allen Tageszeiten weiterhin durch die Titusstraße Richtung Heddernheimer Landstraße und Hessestraße, nicht zuletzt, weil Navigationssysteme wie Google Maps auf die Titusstraße führen. Mittlerweise ist die in den 90er Jahren verkehrsberuhigte Titusstraße (Tempo 30-Zone) und auch der Abschnitt der Heddernheimer Landstraße nördlich und südlich der Kaltmühlstraße (Tempo 30-Zone) zu einer wahren Rennstrecke verkommen, mit allen Risiken für Fußgänger und Radfahrer. Die Anwohner der genannten Straßen leider sehr unter dem unerträglichen Zusatzverkehr und kommen mit ihren Fahrzeugen teilweise selbst nicht aus ihren Einfahrten und Straßen, um die übergeordneten Verkehrswege zu erreichen. Die Kreuzungen Heddernheimer Landstraße/Kaltmühlstraße, Heddernheimer Landstraße/Hessestraße und Hessestraße/Dillenburger Straße sind regelmäßig verstopft. Zu allem Überfluss fährt noch der Bus 251 Richtung Kronberg ohne erkennbaren Grund durch die Titusstraße, denn im Gegensatz zur Linie 29 hat dieser keinen Haltepunkt im Bereich "Zeilweg/Riedwiese" und könnte deshalb auch die amtliche Umleitung nutzen, um zur nächsten Haltestelle "Lurgiallee" an der unteren Altenhöferallee zu kommen. In weiterer Wirkung ist die Erreichbarkeit des NWZ massiv eingeschränkt, da sich der Verkehr dorthin aus Richtung Innenstadt jetzt über die Ausfahrt Dillenburger Straße einordnen muss. Dies führt auf der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße aus Richtung Oberursel auf die Dillenburger Straße häufig zu krassen Staus, die bis zur Ausfahrt Mertonviertel zurückgehen, weil die Stoppschildregelung dem Verkehr aus Richtung Innenstadt Vorrang geben muss. Aus Richtung Eschersheim kommen zusätzlich Fahrzeuge, die aus Richtung Oberursel kommend an der Müllverbrennungsanlage einen U-Turn machen, um den Ausfahrstau zum NWZ zu umgehen. Als Zusatzproblem tritt auf, dass immer mehr Ortskundige den Stau aus Richtung Oberursel umfahren und über die Krebsmühle die gesperrten landwirtschaftlichen Wege Richtung Dorfwiesenweg nutzen. Insgesamt müssen jetzt dringend Maßnahmen ergriffen werden, den unerträglichen Durchgangsverkehr maximal zu verringern. Zudem müssen die Prüfungen für eine schnellstmögliche Wiederöffnung der Zubringerbrücke zum NWZ vorangetrieben werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.11.2024, OF 566/12 Betreff: Stadtbezirk Riedberg bzw. Riedberg-West und Riedberg-Ost Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, spätestens mit Wirkung nach der Kommunalwahl 2026, den derzeitigen Stadtbezirk Kalbach-Riedberg in zwei oder drei Stadtbezirke aufzuteilen. Bei einer Aufteilung in zwei Bezirke sollte es künftig einen Stadtbezirk "Kalbach" (Nr. 650) und einen Stadtbezirk "Riedberg" (Nr. 651) geben. Ist eine Aufteilung in drei Bezirke möglich, so wird vorgeschlagen, den Riedberg entlang der Altenhöferallee als Grenze in einen Stadtbezirk "Riedberg West" und "Riedberg Ost" aufzuteilen. Begründung: Die Arbeitsbelastung der Stadtbezirksvorsteherin Kalbach-Riedberg liegt weit über dem Frankfurter Durchschnitt. Im Nordend zum Beispiel gibt es sechs Stadtbezirksvorsteher für ca. 54.000 Einwohner, während Kalbach-Riedberg mit gut 22.000 Einwohnern von nur einer Stadtbezirksvorsteherin verantwortet wird. Auch Nachbarstadtteile wie Heddernheim oder Niederursel werden bei weniger Einwohnern von je zwei Stadtbezirksvorstehern versorgt. Eine Aufteilung des Riedbergs entlang der Altenhöferallee würde dafür sorgen, dass die verschiedenen Seniorenwohnanlagen auf beide Stadtbezirke verteilt wären und somit sich auch die Arbeit für Glückwünsche an Jubilare gut verteilen würde. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Volt Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6271 2024 Die Vorlage OF 566/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 555/12 Betreff: Buslinie 29 beschleunigen Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der internen Prüfungen zur Beschleunigung der Buslinie 29 - wie in ST 1598 vom 3.9.2021 angekündigt - zu berichten und bei positivem Ergebnis die Beschleunigung umzusetzen. Konkret bietet sich die Beschleunigung an folgenden K reuzungen an: - Einmündung Am Weißkirchener Berg in die L3019 in Richtung Riedberg - Einmündung Altenhöferallee in die L3019 (beide Richtungen) - Einmündung der Carl-Hermann-Rudloff-Allee in die Riedbergallee (Richtung NWZ), - Einmündung Zur Kalbacher Höhe in die Marie-Curie-Straße (beide Richtungen) - Einmündung Marie-Curie-Straße in die Lurgiallee (beide Richtungen) Begründung: Die Buslinie 29 hat seit ihrer Führung über den Westflügel einen sehr langen Laufweg und ist dadurch als Zubringer zur U-Bahn und für innerörtliche Verbindungen nicht so attraktiv, wie sie sein könnte. An der Kreuzung Altenhöferallee / Graf-von-Stauffenbergallee zeigt die Funksteuerung durch Busse aus der Stauffenbergallee deutlich die Vorzüge solch einer Beschleunigung. OM 333 regte in Punkt 5 die Beschleunigung der Buslinie an und dies wurde in obiger Stellungnahme auch als sinnvoll beurteilt. Es folgten aber keine weiteren Fortschritte in dieser Sache. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2024, OF 540/12 Betreff: Baumscheiben Konrad-Zuse-Straße bepflanzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die versiegelten Baumscheiben beidseitig der Konrad-Zuse-Straße in Richtung ehemaliger Baustelleneinfahrt zu bepflanzen. Begründung: Im Rahmen der Baustellentätigkeit wurde die Bepflanzung an diesen Stellen zurückgehalten, da mit Beschädigungen zu rechnen war. Nach dem Abschluss der Bautätigkeiten können somit in der kommenden Pflanzperiode die Straßenbäume gepflanzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5926 2024 Die Vorlage OF 540/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, Linke und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2024, OF 532/12 Betreff: Einrichtung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge auch auf dem Riedberg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, welche Maßnahmen zur Einrichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Stadtteil Riedberg möglich sind. Insbesondere: - Welche Möglichkeiten der Realisierung gibt es in Zusammenarbeit mit Mainova AG? - Sind Ladesäulen im Rahmen der Planung der neuen Sportanlage, östlich der Altenhöferallee, berücksichtigt? - Welche Ansätze gibt es, einschlägige Investoren direkt anzusprechen und mit Standortsuche und Bedarfsermittlung zu unterstützen? Begründung: Im jungen Stadtteil Riedberg gibt es für ca. 6.000 Wohneinheiten auch nach mehreren Jahren der Diskussion immer noch keine öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Dies stellt ein erhebliches Defizit dar, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen und dem Ziel, die Elektromobilität auch in Frankfurt zu fördern. Der Bedarf wird von den Bügern immer wieder angesprochen und die Bürger sehen verständlicherweise die Stadt in der Pflicht, hier nun endlich Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5759 2024 Die Vorlage OF 532/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um folgenden Spiegelstrich ergänzt wird: "- Vorschläge des Ortsbeirates sind: a) Riedbergzentrum b) SC Riedberg c) zweite Sportanlage Altenhöferallee d) Campus Riedberg (in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8)" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2024, OF 534/12 Betreff: Baubeginn der zweiten Sportanlage Riedberg östlich der Straße Altenhöferallee durch eine Zwischennutzung gefährdet? Im Frühjahr 2024 wurde durch eine beauftragte Baufirma der Rückbau der Bodenbefestigung, die Planierung des Mutterbodens und eine Bauvorbereitung der eingezäunten Fläche vorgenommen. Die im Juni 2024 aufgenommenen Bauaktivitäten dienen möglicherweise als Stell- und Lagerplatz für eine andere Baumaßnahme. Dies löst im Stadtteil Irritationen wegen einer möglichen Verzögerung des Baubeginns aus. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu den Aktivitäten die seit Anfang Juni 2024 auf dem eingezäunten Gelände der geplanten 2. Sportanlage stattfinden folgende Fragen zu beantworten: 1. Stehen die derzeitigen Befestigungsmaßnahmen des Baugrundstückes in Zusammenhang mit der geplanten 2. Sportanlage 2. oder wird für eine andere Zwischennutzung als Lager- und Stellplatz für ein anderes Bauvorhaben vorbereitet. Falls doch das aktuelle Baugeschehen doch einer fremden vorbereitenden Zwischennutzung dient, stellt sich die Frage, 3. ob und wer der mögliche Nutzer ist und ob er auf dem Riedberg als Bauträger oder Investor aktiv ist. 4. Wird durch eine mögliche Zwischennutzung der Baufläche mit einer weiteren Verzögerung des Baubeginns der Sportanlage zu rechnen sein? 5. Ist die Genehmigung als mögliche Zwischennutzung zeitlich begrenzt und wenn ja 6. bis wann? Begründung: Der Stadtteil Kalbach-Riedberg hat grundsätzlich mit seinen stetig wachsenden Einwohnerzahlen einen großen Bedarf an einer 2. Sportanlage, auch für den Frankfurter Norden insgesamt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 995 2024 Die Vorlage OF 534/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 502/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zur Flutlichtanlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Errichtung einer Flutlichtanlage auf der Sportanlage des SC Riedbergs westlich der Altenhöferallee sind 30.000,00 € als notwendige Mittel ab 2024 in den Haushalt einzustellen, die nicht den laufenden Mitteln entnommen werden. Begründung: Da der SC Riedberg mit div. Firmen für Planung und Bau der Flutlichtanlage auf eigene Kosten im Gespräch ist, kann die Stadt Frankfurt mit einer geringen Eigenbeteiligung eine Aufwertung der städtischen Fläche erreichen. Denn den Großteil der Kosten von rund 100.000,00 € trägt der Verein selbst. Inzwischen sind erste Abstimmungen zwischen Verein, Sportamt und Mainova erfolgt, die Genehmigung und Bewilligung zum Bau liegt vor, so dass nach Bewilligung des o. g. Zuschusses mit einem zügigen Baubeginn der Flutlichtanlage zu rechnen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 159 2024 Die Vorlage OF 502/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2024, OF 491/12 Betreff: Baubeginn zweite Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee Die Realisierung scheint erneut erheblich verzögert zu sein. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie dazu der Sachstand ist und auf welche neuen Zeitpläne sich Bürger und Vereine im Stadtteil nun einstellen müssen. Begründung: Gem. ST 2143 vom 16.09.2022 sowie ST 2698 vom 09.12.2022 war es geplant, die Bau- und Finanzierungsvorlage bis Ende Dezember 2022 zu erstellen. Mit Zustimmung aller notwendigen Gremien war der Baubeginn für die Halle in der 2. Jahreshälfte 2023 angestrebt. Bisher fehlt noch die Magistratsvorlage für einen Beschluss durch die Stadtverordneten und damit auch die EU-weite Ausschreibung. Die untragbare Situation ist bekannt. Im Dezember 2021 hatten die Sportvereine im Norden gemeinsam mit dem Sportkreis mittels einer vielbeachteten Petition auf die untragbare Situation und deren Konsequenzen hingewiesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2024, OF 483/12 Betreff: Gullydeckel Ecke Konrad-Zuse-Straße/Altenhöferallee Vorgang: OF 141/12 2021 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten unter Bezugnahme auf Ihre eigene Erinnerung vom 02.02.2023 an die obige Anregung zu erinnern. Begründung: Seit 31.10.2021 wurde die Gefahrenstelle nicht beseitigt und es besteht dringender Handlungsbedarf. Fotos: privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.11.2021, OF 141/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 483/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Erinnerung schriftlich erfolgen und ebenfalls noch an die Entfernung des Asphaltrestes am Bordstein in der ersten Parkbucht nördlich des Kreisels erinnert werden soll. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2023, OF 449/12 Betreff: Tempomessung an der Konrad-Zuse-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Verlauf der Konrad-Zuse-Straße Langzeit-Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen (d. h. über einen Zeitraum von z. B. einer Woche, rund um die Uhr) und die Ergebnisse dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Anwohner berichten immer wieder von deutlichen Geschwindigkeitsübertretungen, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden. Um etwaige Folgemaßnahmen qualifiziert beurteilen zu können, soll eine Geschwindigkeitserfassung über einige Tage am Stück für die notwendige Transparenz sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4900 2023 Die Vorlage OF 449/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, über die Ergebnisse der in Stellungnahme ST 1204 angekündigten Geschwindigkeitsmessungen im Verlauf der Konrad-Zuse-Straße zu berichten oder ersatzweise neue Langzeit-Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen (d. h. über einen Zeitraum von z. B. einer Woche, rund um die Uhr) und die Ergebnisse dem Ortsbeirat zu berichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2023, OF 446/12 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit rund um die Grundschule Riedberg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob sich die Verkehrssituation rund um die Grundschule Riedberg nachhaltig dadurch verbessern lässt, dass die vorhandene Lichtzeichenanlage ("Ampel") über die Straße Zur Kalbacher Höhe in eine vollwertige Ampelkreuzung unter Einbeziehung der einmündenden Straßen Zum Stulen und Käthe-Kruse-Straße umwandeln lässt nebst Fußgängerampeln über beide einmündenden Straßen. Angelehnt an die aktuell als Bedarfsampel ausgeführte Lichtzeichenanlage bietet sich eine Ausführung mit bevorzugter Fahrtrichtung entlang der Straße Zur Kalbacher Höhe an mit Bedarfsauslösung durch Kontaktschleifen in den Nebenstraßen und auf Fußgängerwunsch. Begründung: Gerade zu Schulbeginn gibt es zahlreiche Probleme durch die trotz zahlreichen Ermahnungen nicht restlos zu vermeidenden "Elterntaxis", besonders in der Straße Zum Stulen und an der Einmündung in die Straße Zur Kalbacher Höhe. Eine sichere Querung der Straße Zum Stulen ist nicht gewährleistet. Eine Sicherung der Überwege durch eine Ampel würde die Situation für die Schülerinnen und Schüler erheblich verbessern. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die sehr positiven Erfahrungen an der Kreuzung Altenhöferallee / Graf-von-Stauffenbergallee, wo seit der Errichtung der Ampel keinerlei Klagen über gefährliche Verkehrssituationen mehr aufgetreten sind. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4898 2023 Die Vorlage OF 446/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 460/12 Betreff: Flutlichtanlage SC Riedberg Bereits 2016 war mit https://www.stvv.frankfurt.de/download/OF_58-12_2016.pdf der OF 58-12/2016 die Flutlichtanlage für den Rasenplatz Thema zur besseren Ausnutzung der dunklen Jahreszeit für das Training der zahlreichen Mannschaften. Da nun der Verein weiter gewachsen ist auf rund 1.600 Mitglieder sind entsprechend weitere Trainingsflächen notwendig. Nun hat der SC Riedberg einen Hinweis des Sportamtes vorliegen, dass erst eine abschließende Klärung der Stromversorgung zu erfolgen hat, um eine Flutlichtanlage auf eigene Kosten auf der städtischen Fläche der Sportanlage westlich der Altenhöferallee zu errichten. Der Verein geht von Gesamtkosten von 120.000 - 150.000,00 €. Der Landessportbund beteiligt sich nach Auskunft des Vereins mit 13.000,00 € und die beantragte Landeszuwendung beträgt 50.000,00 € - 80.000,00 €. Spenden liegen in Höhe von 7.000 € vor und Eigenmittel betragen 50.000,00 €. Davon ausgehend, dass über die Landeszuwendung lediglich 50.000,00 € ausgezahlt werden, besteht eine Differenz von 30.000,00 € Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wolle den SC Riedberg der nach einem Gespräch des Sportamtes mit der Mainova möglicherweise in Aussicht gestellten Genehmigung für die Errichtung einer Flutlichtanlage auf städtischer Gemarkung durch ebendieses Sportamt der Stadt Frankfurt am Main mit einem Betrag von bis zu 30.000,00 € unterstützen. Begründung: Da der SC Riedberg nun div. Firmen für Planung und Bau der Flutlichtanlage auf eigene Kosten beauftragt hat, kann die Stadt Frankfurt mit einer geringen Eigenbeteiligung eine Aufwertung der städtischen Fläche erreichen. Nach den schriftlichen Unterlagen sind erste Abstimmungen zwischen Verein und Sportamt erfolgt, so dass bei vorliegender Genehmigung und Bewilligung des o. g. Zuschusses mit einem zügigen Baubeginn der Flutlichtanlage zu rechnen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 460/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen 2 GRÜNE und SPD (= Annahme); 2 GRÜNE und BFF (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 440/12 Betreff: Briefkasten im Bereich Graf-von Stauffenberg-Allee/Römische Straße aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat - vertreten durch seine Wirtschaftsförderung - wird gebeten mit der Deutschen Post Kontakt aufzunehmen, um einen neuen Briefkasten in dem Bereich Graf-von Stauffenberg-Allee/Römische Straße aufstellen. Begründung: Nach den in der Regel angewendeten Vorgaben der Post-Universaldienstleistungsverordnung zur Aufstellung von Briefkästen der Deutschen Post AG gilt ein Abstandsradius von 1.000 m. Allerdings ist der Riedberg mit seinen rund 22.000 Einwohner*innen und den bereits aufgestellten Briefkästen nicht überversorgt. In dem oben genannten Bereich befindet sich eine Seniorenanlage mit 64 Wohneinheiten, für die der Weg zu den vorhanden Briefkästen zu weit und zu beschwerlich ist. Die Leerung würde auch keines zusätzlichen Umweges bedürfen, da von der Altenhöferallee über die Graf-von-Stauffenberg-Allee in die Karl-Hermann-Rudloff-Allee gefahren wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4602 2023 Die Vorlage OF 440/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Volt
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2023, OF 433/12 Betreff: Altglascontainer Ecke Altenhöferallee/Alfred-Wegener-Straße prüfen Der Magistrat wird gebeten, die FES zu beauftragen, den Stellplatz der Altglascontainer an der Ecke Altenhöferallee/Alfred-Wegener-Straße auf ihre Funktionalität und Akzeptanz zu überprüfen und diese in Absprache mit den Ortsbeiräten 12 und 8 zu ändern oder eine andere Lösung zu finden, damit die sechs Altglascontainer wieder so gut wie früher angenommen werden. Begründung: Viele Jahre standen sechs Container an der Altenhöferallee. Dann wurden drei Container davon an der Alfred-Wegener-Straße platziert. Diese werden aber nicht sehr gut angenommen, selbst wenn darin ist noch ausreichend Platz ist. Dafür ist zu beobachten, dass nun das Altglas einfach neben den Containern an der Altenhöferallee auf dem Gehweg abgestellt wird, obwohl die drei vom alten Standort kürzlich entfernten Container in Sichtweite auf zwei Parkplätzen stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 433/12 tätig zu werden und in dieser Angelegenheit zu einem Ortstermin mit der FES und den Ortsbeiräten 8 und 12 einzuladen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 431/12 Betreff: Fernwärme in Kalbach Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen laut Gesetzentwurf der Bundesregierung bis Mitte 2026 eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Dazu gehört auch Frankfurt. Damit dieses Vorhaben gelingen kann, sollte die Stadt Anregungen der Ortsbeiräte mitberücksichtigen, da diese sich mit den örtlichen Gegebenheiten bestens auskennen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung zu prüfen, 1. ob die vorhandene Fernwärme im Bereich des neu errichteten Baugebietes "Berghöfe" durch den Bonitatiuspark in den Bereich des Bauabschnittes von "Heddernheim Nord" mit den Straßen u. a. "Im Klausenstück", "Crutzenkirchweg", "Am Bonitatiusbrunnen" etc. verlängert werden kann, 2. ob das auf dem Riedberg vorhandene Fernwärmenetz über die Straße "Am Bonifatiusbrunnen" und 3. über die Straße "An der Bergstraße", auf einfachen Weg - weil durch das Feld - nach Kalbach geführt werden kann und 4. ob die Wärme aus den beiden Rechenzentren im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" sowie 5. aus der angeregten Biogasanlage im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" ebenfalls in das Wärmenetz eingespeichert werden könnte (OM 2660). Begründung: Für die Bürgerinnen und Bürger in Kalbach-Riedberg ist Planungssicherheit wichtig. Sie sollten frühzeitig wissen über welche Optionen sie beim Austausch einer alten Heizungsanlage verfügen können. Außerdem wird davon ausgegangen, dass nach einer energetischen Sanierung eines Wohngebäudes der Energiebedarf sinkt. Das heißt, dass das im Ortsteil bereits existierende Fernwärmenetz schon bei gleicher Einspeiseleistung zukünftig mehr Haushalte als heute versorgen kann. Ein Anschluss weiterer Straßenzüge an das existierende Fernwärmenetz ist daher sinnvoll. Die Bekanntgabe der Ausbaupläne sollte rechtzeitig erfolgen. Auch soll so vermieden werden, dass z.B. die Immobilieneigentümer*innen zuvor bereits eine Wärmepumpe installiert haben und die notwendige Anschlussdichte für einen wirtschaftlichen Ausbau und Betrieb des Fernwärmenetzes verloren geht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 18 Es besteht Einvernehmen im Ortsbeirat, über die Ziffer 5. des Tenors getrennt von der restlichen Vorlage abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4527 2023 Die Vorlage OF 431/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Betreff wie folgt lautet: "Fernwärme in Kalbach-Riedberg"; 2. unter Ziffer 5. des Tenors das Wort "angeregten" durch die Worte "in Prüfung befindlichen" ersetzt wird. Abstimmung: Ziffer 5. CDU, 2 GRÜNE, SPD, Volt, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) restliche Vorlage: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2023, OF 391/12 Betreff: Carsharing-Standorte in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Standorte für die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen zu prüfen und hierbei auch zu prüfen, ob diese ganz oder teilweise mit Ladepunkten für elektrische Carsharing-Fahrzeuge ausgerüstet werden können: - Zur Kalbacher Höhe, gegenüber Nr. 7 - Käthe-Kruse-Straße, gegenüber Nr. 7 - Riedbergallee, bei Nr. 68 - Konrad-Zuse-Straße, bei Nr. 35 - Ludwig-Fulda-Weg, Nähe Riedbergallee - Ernst-Abbe-Straße, Nähe Altenhöferallee - Hans-Bethe-Straße, bei Nr. 12 - Eugen-Kaufmann-Straße, bei Nr. 4 - Hans-Poelzig-Straße, bei Nr. 3 - Cäsar-von-Hofacker-Straße, bei Nr. 10 - Altenhöferallee, gegenüber Nr. 187 - An der Bergstraße, bei Nr. 10 - Lange Meile, südlich der Einmündung Im Brombeerfeld - Am Oberschlag, bei Nr. 3 Begründung: Carsharing ermöglicht es, die Anzahl privater PKW in der Gesellschaft zu reduzieren. Sollen diese Fahrzeuge emissionsfrei betrieben werden, ist es aber notwendig, an Stelle von sogenannten "Free-Floating-Systemen" mit flexiblem Abstellen auf öffentlichen Parkplätzen eine Lade-Infrastruktur gleich mitzudenken. Die vorgeschlagenen Standorte sorgen für eine akzeptable fußläufige Erreichbarkeit und kombinieren diese mit weiteren Nutzungskombinationen wie Freizeit-Nutzungen oder Einkäufen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3951 2023 Die Vorlage OF 391/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2023, OF 377/12 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mittel für zweite Sportanlage Riedberg bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Abschluss der Planung und den Bau der 2. Sportanlage Riedberg (östlich Altenhöferallee) werden in das Investitionsprogramm 5.007267 Mittel in Höhe von 5,355 Mio € eingestellt, nach Bedarf verteilt auf die Jahre 2023 - 2025. Begründung: Der geplante und zugesagte Bau der Anlage ist im Investitionsprogramm bislang nur als Übertrag vorgemerkt, aber nicht auf die Jahre gemäß Umsetzungsplan verteilet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 127 2023 Die Vorlage OF 377/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2023, OF 389/12 Betreff: Lärmreduzierung im östlichen Teil der Marie-Curie-Straße Der Magistrat wird gebeten, unter Beteiligung des Ortbeirats 8, den Verkehrslärm der "Marie-Curie-Straße" im Bereich zwischen der Einmündung "Zur Kalbacher Höhe" und 14. Polizeirevier durch geeignete aktive und passive Maßnahmen zu reduzieren. Hierzu regt der Ortsbeirat insbesondere die folgenden Maßnahmen an: 1. die Aufstellung einer Blitzerampel mit Geschwindigkeitserfassung analog zur Ampelanlage an der Kreuzung "Marie-Curie-Straße" / "Altenhöferallee" für Fahrzeuge aus Richtung A 661, 2. eine dichtere Bepflanzung des Erdwalls (Foto 1) und Ersatz der fehlenden Bäume auf dem Mittelstreifen der "Marie-Curie-Straße" und 3. Errichtung einer Lärmschutzwand zwischen Radweg und dem Erdwall entlang der "Marie-Curie-Straße" z. B. auf den dort vorhandenen L-Steinen (Foto 2). Foto 1, privat Foto 2, privat Begründung: Das Verkehrsaufkommen auf der Marie-Curie-Straße hat sich in den letzten Jahren weiter stark erhöht. Von der A 661 kommend fühlen sich leider zu viele Autofahrer motiviert, auf der gut ausgebauten Marie-Curie-Straße das Tempo einer Schnellstraße zu fahren anstatt sich an die innerörtlichen geltenden 50 km/h zu halten. Die Anwohnerinnen und Anwohner im Bereich der Bebauung "An der Bonifatiusstraße" entlang der Marie-Curie-Straße leiden sehr unter dem starken Verkehrslärm. Eine Blitzerampel würde maßgeblich dafür sorgen, dass mit den geringeren Fahrgeschwindigkeiten und der reduzierten Anzahl von Rasern der Verkehrslärm aktiv nachhaltig sinkt und gleichzeitig die Verkehrssicherheit steigt. Den Erdwall rechtsseitig der "Marie-Curie-Straße" Richtung "Altenhöferallee" dichter zu bepflanzen und die fehlenden Bäume im Mittelstreifen zu ersetzen ist nicht nur eine ökologische Maßnahme, sondern kann den Lärm auch passiv senken. Alternativ oder ergänzend kann auf dem Erdwall auch eine Lärmschutzwand als passive Schallschutzmaßnahme errichtet werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Volt LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3949 2023 Die Vorlage OF 389/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. die unter Ziffer 1. des Tenors genannte Blitzerampel sowohl für die Geschwindigkeitserfassung als auch für die Erfassung von Rotlichtverstößen dienen soll; 2. die Begründung im zweiten Absatz nach dem ersten Satz wie folgt ergänzt wird: "Hinzu kommt die zukünftige Ansiedlung der Kita Sonnenwind." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Volt, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2023, OF 387/12 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Altenhöferallee/Am Weißkirchener Berg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Ampelschaltung an der Kreuzung Altenhöferallee / Weißkirchener Berg wieder so einzustellen, daß auf der Landstraße L 3019 Weißkirchener Berg kein umweltfeindlicher Stau entsteht. Begründung: Vor einigen Wochen wurden an der Ampelanlage, Kreuzung Am Weißkirchener Berg / Altenhöferallee, Änderungen an der Ampelschaltung vorgenommen. Seither ist die Ampelschaltung für Pkw, Lastwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge,eine die aus der Richtung Weißkirchen nach Kalbach kommen, eine einzigen Katastrophe. Seit die Grünphase für Fahrzeuge derart verkürzt wurde, kommen nur wenige bei "grün" über die Kreuzung. Dadurch bilden sich eine lange Schlange bis hin zu dem holzverarbeitenden Betrieb an der Landstraße Weißkirchener Berg. Die Maßnahme der verlängerten Rotphase an der Kreuzung Weißkirchener Berg/Altenhöferallee ist extrem umweltfeindlich. Die Verantwortlichen haben mit Sicherheit nicht bedacht, daß durch diese geänderte Umschaltmaßnahme der Verkehr durch die Graf-Stauffenberg-Straße zunimmt. Das ist weder von den Bürgern noch vom Ortsbeirat gewünscht, denn in der Graf-von-Stauffenberg-Allee befindet sich eine Schule und der Schulweg würde durch eine vielbefahrene Straße für die Grundschüler gefährlicher werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 387/12 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2023, OF 355/12 Betreff: Verbesserung der Beleuchtung Kreisel Altenhöferallee/Riedbergallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Beleuchtung sämtlicher Fußgängerüberwege im o. g. Kreiselbereich so zu verbessern, dass Fußgänger*innen und Fahrzeuge durch bessere Sichtbarkeit und Sicht gefahrlos die Übergänge nutzen können. Begründung: Der Knotenpunkt "Altenhöferallee"/"Riedbergallee" ist mit Fußgänger*innen, Fahrradfahrer*innen, U-Bahnen, Bussen, PKW und LKW täglich stark frequentiert. Bei Dunkelheit verschlechtert sich zusätzlich die Erkennbarkeit und dem ist durch eine bessere Beleuchtung Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 12 am 24.02.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3638 2023 Die Vorlage OF 355/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Kreiselbereich" die Worte "durch eine höhere Leuchtkraft" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, SPD, Volt und LINKE. gegen 4 GRÜNE und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE und BFF (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2023, OF 337/12 Betreff: OF 141/12 vom 12.11.2021 - Gullydeckel Konrad-Zuse-Straße/Ecke Altenhöferallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten an die obige Anregung zu erinnern. Begründung: Seit 31.10.2021 wurde die Gefahrenstelle nicht beseitigt und es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 27.01.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 337/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2023, OF 338/12 Betreff: Konrad-Zuse-Straße Vorgang: OM 1151/21 OBR 12; ST 769/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten sein unter Punkt 3 in der obigen Stellungnahme zugesicherte Maßnahme (ViaCount-Gerät) umzusetzen. Begründung: Auf Grund reger Bautätigkeit im Bereich Berghöfe und steigendem Zuzug von Familien dient die Erhebung der Geschwindigkeit der Fahrzeuge zur allgemeinen Sicherheit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 27.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3471 2023 Die Vorlage OF 338/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Der Vertreter der FDP-Fraktion ist bei der Abstimmung nicht anwesend.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2023, OF 339/12 Betreff: Konrad-Zuse-Straße - weiterer Fußgängerüberweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei dem abgesenkten Bürgersteig neben dem durch Posten gesicherten Zugang zu den "Berghöfen" zeitnah einen Fußgängerüberweg zu errichten. Begründung: Zurzeit gibt es nur gesicherte Fußgängerüberwege in Höhe des Koreanischen Konsulats und am Topographischen Weg. Das neue Baugebiet "Berghöfe" liegt allerdings schwerpunktmäßig in der Mitte der Konrad-Zuse-Straße. Hier besteht keine Möglichkeit zur sicheren Überquerung der Straße. Da bereits ein Teil der Gebäude bezogen wurde und die beiden vorhandenen Fußgängerüberwege zu weit entfernt liegen, ergibt sich hier schon jetzt der weitere Bedarf. Der zusätzliche Fußgängerüberweg hätte auch den positiven Nebeneffekt der Verkehrsberuhigung. Foto: privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 27.01.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3472 2023 Die Vorlage OF 339/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "Posten" durch das Wort "Pfosten" ersetzt und der letzte Satz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2022, OF 323/12 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Altenhöferallee am Riedbergzentrum Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation in der Altenhöferallee am Riedbergzentrum zu beruhigen durch eine durchgezogene Linie von der Einmündung Ernst-Abbe-Straße bis zur Mittelinsel vor dem Kreisel Riedbergallee zur Vermeidung von Wendemanövern und überraschendem Einfahren in Parkplätze von der Gegenfahrbahn aus. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main,(c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Verkehrssituation zwischen der Einmündung der Ernst-Abbe-Straße und dem Riedbergkreisel ist weiterhin unbefriedigend. Dazu tragen maßgeblich Fahrmanöver bei, bei denen Fahrzeuge (trotz nahen Kreiseln) direkt dort mitten im Verkehr wenden, aber auch das zügige Einbiegen auf soeben entdeckte Parkplätze von der jeweils gegenüberliegenden Fahrbahn aus. Eine durchgezogene Linie macht deutlich, dass solches Fahrverhalten hier nicht erwünscht ist und ermöglicht auch bei Bedarf später die Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.10.2022, OF 312/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3287 2022 1. Die Vorlage OF 312/12 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 323/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2022, OF 312/12 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Altenhöferallee am Riedbergzentrum Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Altenhöferallee am Riedbergzentrum Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob sich die Verkehrssituation in der Altenhöferallee am Riedbergzentrum nachhaltig beruhigen lässt durch vertretbare bauliche Maßnahmen, z. B. eine provisorische Mittelbarriere zur Vermeidung von Wendemanövern und überraschendem Einfahren in Parkplätze von der Gegenfahrbahn aus. Die besondere Lage durch häufige Notarzteinsätze am dortigen Altenpflegeheim möge mit berücksichtigt werden. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Verkehrssituation zwischen der Einmündung der Ernst-Abbe-Straße und dem Riedbergkreisel ist weiterhin unbefriedigend. Dazu tragen maßgeblich Fahrmanöver bei, bei denen Fahrzeuge (trotz nahen Kreiseln) direkt dort mitten im Verkehr wenden, aber auch das zügige Einbiegen auf soeben entdeckte Parkplätze von der jeweils gegenüberliegenden Fahrbahn aus. Eine Mittelbarriere ist möglicherweise Teil einer Lösung dieser Probleme. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.11.2022, OF 323/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 312/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3287 2022 1. Die Vorlage OF 312/12 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 323/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2022, OF 308/12 Betreff: Zebrastreifen mit Eigenleben am Riedberg Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass sich die Schilder an Fußgängerüberwegen ("Zebrastreifen") nicht immer wieder durch den am Riedberg üblicherweise kräftigen Wind immer wieder von alleine verdrehen. Dies betrifft unter anderem diese Fußgängerüberwege: - Altenhöferallee, Einmündung Friedrich-Karl-Klausing-Straße (südliches Schild auf der Verkehrsinsel). - Graf-von-Stauffenberg-Allee, Querung Römische Straße (Schild auf dem nördlichen Fußweg) - Graf-von-Stauffenbergallee südlich der Einmündung Ernst-Balser-Straße (südliches Schild auf der Mittelinsel). Weitere betroffene Schilder sind nicht auszuschließen. Begründung: Eine vollständige Beschilderung der Fußgängerüberwege ist für die Sicherheit der Fußgänger:innen unerlässlich. Leider sind aber einige dieser Schilder so befestigt, dass sie sich immer wieder schon alleine durch den Wind verdrehen und dann nahezu im rechten Winkel zu Soll-Stellung stehen. Dadurch sind sie für Verkehrsteilnehmer:innen kaum noch wahrnehmbar. Dies geschieht ausdrücklich schon an "normal windigen" Tagen, es braucht also keine Stürme dafür. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3108 2022 Die Vorlage OF 308/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.10.2022, OA 264 entstanden aus Vorlage: OF 201/8 vom 28.09.2022 Betreff: Im Ortsbezirk 8 dringend neue Schulen bauen! Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Ortsbezirk 8 dringend neue Schulen zu bauen und weitere geeignete Maßnahmen zu prüfen, um die Raumprobleme in den Griff zu bekommen: 1. Zwei neue Grundschulen. Vorgeschlagen werden das Areal der Europäischen Schule nach deren Umzug, um das Gelände wieder mit den Ernst-Reuter-Schulen zu einem Schulzentrum der Nordweststadt zu vereinen, und der ohnehin geplante Standort im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee; 2. eine weiterführende Schule. Vorgeschlagen wird Prüfung und ggf. Erwerb/Erschließung des Areals südlich der für den Chemie-Fachbereich der Universität geplanten Neubauten am Niederurseler Hang ("Universitätsgrün" zwischen Alexander-Todd-Straße und Marie-Curie-Straße/Ecke Altenhöfer Allee); 3. die bis 2024 angesetzten konkreten Planungen für einen Erweiterungsbau der Erich-Kästner-Schule um ein Jahr zu beschleunigen und bereits 2023 abzuschließen; 4. mit gezielten Informationsangeboten bei den Eltern auch für den Realschulabschluss sowie eine anschließende Berufsausbildung zu werben und im Ortsbezirk 8 durch Stärkung etwa der Geschwister-Scholl-Schule die umliegenden Gymnasien und die IGS zu entlasten. Begründung: Nach Angaben des iSEP 2020 - 2029 Seite 6f verfügt die Bildungsregion Mitte-Nord weder über genügend Grundschulplätze noch über genügend Plätze für die Sekundarstufe I. Die räumlichen Kapazitäten halten mit der Zunahme der Schülerzahlen nicht schritt (plus zehn Prozent und plus zwölf Prozent seit 2010 mit weiterer Zunahme bis zum Prognosehorizont des iSEP). Im Primarbereich sieht sich der Magistrat mit dem neuen iSEP sogar gezwungen, die Kapazitäten der ohnehin überbelegten Robert-Schumann-Schule zur Deckung des Bedarfs auch der benachbarten Stadtteile Niederursel und Praunheim auf fünf Züge zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 73 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.10.2022, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 91 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die in Punkt 4.4. vorgesehene vierzügige gymnasiale Mittelstufenschule in der Bildungsregion Ost mit Bedarf zum Schuljahr 2022/2023 in ein grundständiges Gymnasium (vierzügig) mit zugehöriger Oberstufe umgewandelt wird. 2. Der Vorlage OA 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 249 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 261 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 264 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 238 und OA 249) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Plenum) sowie FRAKTION (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Plenum) sowie FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 91 = Ablehnung; OA 238, OA 249, OA 261 und OA 264 = Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 91 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die in Punkt 4.4. vorgesehene vierzügige gymnasiale Mittelstufenschule in der Bildungsregion Ost mit Bedarf zum Schuljahr 2022/2023 in ein grundständiges Gymnasium (vierzügig) mit zugehöriger Oberstufe umgewandelt wird. 2. Der Vorlage OA 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 249 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 261 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. a) Die Vorlage OA 264 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Kunze, Steinhardt, Lobenstein, Frank-Millman und Papke sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 238 und OA 249) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung) zu 5. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung) 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2380, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 267/12 Betreff: Sicherstellung des Verkehrsflusses/ÖPNV-Busverkehrs in der Altenhöferallee auf Höhe des Gymnasiums Der Ortsbeirat wird gebeten dem folgenden Antrag zuzustimmen: Der Magistrat wird gebeten: Ziel muss es sein den Busverkehr und damit den ÖPNV in seiner Qualität (Pünktlichkeit) zu stärken. Dafür ist es erforderlich die Parkplätze in der Altenhöferallee auf Höhe und Seite des Gymnasiums (Friedrich-Dessauer-Straße 2) dauerhaft zusperren. Um die Wirksamkeit der Maßnahme vorab zu prüfen, sollten zunächst durch Aufstellen großer Blumentöpfe o.ä. die Parkplätze blockiert und in dieser Zeit die Fahrzeiten des Busverkehr geprüft werden, in wie weit sich die Pünktlichkeit der Busse in den Stoßzeiten verbessert. Werden die Ankunfts- bzw. Abfahrtzeiten an der Bushaltestelle "Annette-Kolb-Weg" eingehalten? Begründung: Die betroffenen Parkplätze werden sehr häufig von Eltern für einen kurzen Stopp genutzt, um ihre Kinder am Gymnasium abzusetzen. Durch das Ein- und Ausfahren von der Straße auf die Parkplätze wird der nachfolgende Verkehr aufgehalten. Dadurch kommt es zu Verzögerungen des Busverkehrs, was besonders bei den Fahrgästen (u.a. Schüler*innen des Gymnasiums) zu spüren ist. Nur wenige Meter weiter befindet sich die Bushaltestelle "Annette-Kolb-Weg", welche nur verzögert erreicht wird. Die Eltern sollten die bestehende Möglichkeit nutzen, in die Friedrich-Dessauer-Straße abzubiegen und dort ihre Kinder vor dem Gymnasium absetzen. In diese Seitenstraße findet kein Durchgangsverkehr statt, im Vergleich zur Altenhöferallee. Die Maßnahmen verbessert die Pünktlich und stärket somit den ÖPNV, was mehr Menschen motiviert Bus und Bahn zu nutzen. Quelle: Google Maps Antragsteller: Volt Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.09.2022, OF 282/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 474 2022 1. Die Vorlage OF 267/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 282/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 282/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2022, OF 236/12 Betreff: Baubeginn zweite Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat wünschte sich mit OF 149/12 die Veröffentlichung der realistischen Zeitplanung mit Meilensteinen bis Ende Q1 / 2022. Der Magistrat wird gebeten zeitnah zu berichten, wie dazu der Sachstand ist. Wann können wir mit der Vorstellung der Zeitplanung und der Meilensteine im OBR rechnen? Begründung: Die Beantwortung steht aus. Die untragbare Situation für Bürger und Vereine im Stadtteil ist bekannt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 404 2022 Die Vorlage OF 236/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 197/12 Betreff: Intensiv nutzbare Sportflächen für den SC Riedberg erweitern Der Magistrat wird gebeten, den ganzjährigen Betrieb auf der Sportanlage des SC Riedbergs durch die Umwandlung des großen Rasenfeldes in Abstimmung mit dem Verein in einen Kunstrasenplatz mit Flutlicht zu unterstützen (Fläche A in der Skizze). Der Belag soll Fußball- und Rugby-Sport unterstützen. Sollte dies nicht finanzierbar sein, so wird der Magistrat ersatzweise gebeten, zumindest das Kleinspielfeld (Fläche B in der Skizze) in ein Kunstrasenfeld umzuwandeln und die Beleuchtung zu verbessern (z. B. durch zusätzliche Leuchten am großen Flutlichtmast direkt östlich der Fläche B und/oder durch eine Leuchte am 110 kV Hochspannungsmast direkt westlich der Fläche B. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mit dem Verein gemeinsam Möglichkeiten zu erörtern, die weitgehend brachliegende Fläche C als bespielbare Fläche zu entwickeln. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Der Bau des geplanten städtischen Sportparks östlich der Altenhöferallee ("2. Sportanlage Riedberg"), hat sich mehrfach verzögert und droht, noch weitere Jahre bis zu seiner Benutzbarkeit zu brauchen, siehe auch OM 1485-2022. Die oben beschriebenen Maßnahmen ermöglichen es, die Probleme vergleichsweise kurzfristig zu lindern. Im Trainingsbetrieb wird die vorhandene Rasenfläche intensiv genutzt, unter anderem auch von der dortigen Rugby-Jugend. In den Herbst- und Wintermonaten ist die Nutzung nur sehr eingeschränkt möglich, Hallenkapazitäten zum Ausweichen sind ebenfalls sehr knapp. Die Vorteile des Kunstrasenspielfelds gegenüber Spielfeldern mit Naturrasen liegen in seiner besseren Bespielbarkeit. Während ein optimal gepflegter Naturrasen rund 600 Stunden im Jahr genutzt werden kann, ist es möglich, auf einem Kunstrasenplatz bis zu 2.400 Stunden im Jahr zu spielen oder zu trainieren, und das zu nahezu gleichwertig guten Bedingungen. Auch der Wasserverbrauch ist erheblich geringer bei der Nutzung eines Kunstrasenplatzes im Vergleich zu Spielfeldern mit Naturrasen, was aus Sicht des Frankfurter Wasserkonzepts (B 63 2022) sehr erstrebenswert ist. Die Sportanlage westlich der Altenhöferallee hat ihre Kapazitätsgrenze schon länger erreicht. Der SC Riedberg hat einen hohen Jugendanteil, bietet Fußball in zahlreichen Mannschaften, sowohl für Jungen als auch Mädchen an und hat aktuell hessenweit beim HFV mit die meisten Fußballmannschaften im Spielbetrieb gemeldet. Die Rugby-Sparte ergänzt seit Jahren das Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es besteht vereinsseitig in Teilen bereits ein Aufnahmestopp für Kinder und Jugendliche, sodass das Sportangebot am Riedberg nicht mehr ausgeweitet werden kann. Der SC Riedberg ist der Verein mit den meisten Fußballmannschaften in ganz Hessen. Gerade in den feuchten Wintermonaten zeigt sich, dass die Rasenplätze nur wenig genutzt werden können, um den Rasen nicht dauerhaft zu zerstören. Die Umwandlung des großen Rasenfeldes in einen Kunstrasenplatz schafft ganzjährig die Kapazität für 6-8 zusätzliche Kindermannschaften zu jeder Zeit. Eine Umwandlung des kleinen Rasenfeldes würde die Kapazität immerhin noch um 1-2 Kindermannschaften erhöhen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1851 2022 Die Vorlage OF 197/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 186/12 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mittel für zweite Sportanlage Riedberg bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Abschluss der Planung und den Bau der 2. Sportanlage Riedberg (östlich Altenhöferallee) inklusive Dreifeldhalle werden in das Investitionsprogramm 5.007478 Mittel in Höhe von 15 Mio € eingestellt, nach Bedarf verteilt auf die Jahre 2022 - 2025. Begründung: Der geplante und zugesagte Bau der Anlage ist im Investitionsprogramm bislang nicht über 2022 hinaus berücksichtigt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 105 2022 Die Vorlage OF 186/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.02.2022, OA 155 entstanden aus Vorlage: OF 167/12 vom 03.02.2022 Betreff: Beitritt zur Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten": Tempo 30 auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt am Main unterzeichnet das Positionspapier "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine neue kommunale Initiative für städteverträglicheren Verkehr" des Deutschen Städtetags. 2. Die Stadt Frankfurt am Main bewirbt sich um die Teilnahme am Modellversuch, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt außerhalb von Hauptstraßen auszuprobieren. Begründung: Das Baugebiet Riedberg ist mit vier Straßenanbindungen an das überörtliche Straßennetz angebunden und bietet keine Anreize für die Durchfahrung, sofern das Fahrziel nicht im Wohngebiet selbst liegt. Bereits jetzt ist die Straße Zur Kalbacher Höhe auf Tempo 30 begrenzt, ebenso ein Teilbereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Altenhöferallee. Um den Fahrzeugverkehr ruhiger und disziplinierter zu gestalten, dem Radverkehr einen sicheren Verkehrsraum zu bieten und auch den Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere den zahlreichen Kindern, Querungen der Fahrbahn zu erleichtern, sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Damit würde auch die Lärmbelastung der dicht bebauten inneren Erschließungsstraßen, insbesondere in den Nachtstunden, deutlich gemildert. Die auf dem Riedberg verkehrenden Buslinien werden durch eine Tempo-30-Regelung nicht behindert, da diese Buslinien bereits heute durch Fahrbahnverengungen und zahlreiche Haltestellen Tempo 30 in der Regel nicht überschreiten können. Die vor Jahren für ganz Kalbach eingerichtete Tempo-30-Zone hat sich trotz anfänglicher Bedenken überaus positiv entwickelt. Die gesamte Verkehrssituation in Kalbach hat sich entspannt, sodass Tempo 30 inzwischen von allen Anwohnerinnen und Anwohnern befürwortet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1648 Antrag vom 02.10.2022, OF 297/12 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 23.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 155 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1407, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2022, OF 166/12 Betreff: Bewusstsein für Tempo 30 durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen Der Magistrat wird gebeten, an allen Hauptstraßen und Einfahrtsstraßen, auf denen (ggf. streckenweise) Tempo 30 gilt, dies durch Fahrbahnmarkierungen den Verkehrsteilnehmern noch deutlicher zu machen. Dies betrifft im Einzelnen: Kalbach: - Talstraße, ca. auf Höhe der Hausnummer 121 - Bonifatiusstraße, noch vor der Hausnummer 6 Riedberg: - Nordende Altenhöferallee auf Höhe des Sportplatzes (beide Richtungen) - Altenhöferallee nördlich des Kreisels Riedbergallee (beide Richtungen) - Nordende Zur Kalbacher Höhe (Richtung Süden) - Carl-Herrmann-Rudloff-Allee auf Höhe der IGS Kalbach-Riedberg (bzw. künftig Höhe Judith-Kerr-Schule, beide Richtungen) Begründung: Während Autofahrer:innen sich gut daran gewöhnt haben, dass Nebenstraßen üblicherweise "30er-Zonen" sind, zeigen sie sich immer wieder überrascht, wenn Tempo 30 auch ganz oder teilweise auf vermeintlichen Hauptstraßen gilt. Die Fahrbahnmarkierung ist eine vergleichswese günstige Möglichkeit, an die richtige Geschwindigkeit zu erinnern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1733 2022 Die Vorlage OF 166/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 167/12 Betreff: Beitritt zur Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten": Tempo 30 auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt am Main unterzeichnet das Positionspapier "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine neue kommunale Initiative für städteverträglicheren Verkehr" des Deutschen Städtetags. 2. Die Stadt Frankfurt am Main bewirbt sich um die Teilnahme am Modellversuch, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt außerhalb von Hauptstraßen auszuprobieren. Begründung: Das Baugebiet Riedberg ist mit vier Straßenanbindungen an das überörtliche Straßennetz angebunden und bietet keine Anreize für die Durchfahrung, sofern das Fahrziel nicht im Wohngebiet selbst liegt. Bereits jetzt ist die Straße Zur Kalbacher Höhe auf Tempo 30 begrenzt, ebenso ein Teilbereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Altenhöferallee. Um den Fahrzeugverkehr ruhiger und disziplinierter zu gestalten, dem Radverkehr einen sicheren Verkehrsraum zu bieten und auch den Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere den zahlreichen Kindern, Querungen der Fahrbahn zu erleichtern, sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Damit würde auch die Lärmbelastung der dicht bebauten inneren Erschließungsstraßen, insbesondere in den Nachtstunden, deutlich gemildert. Die auf dem Riedberg verkehrenden Buslinien werden durch eine Tempo 30 Regelung nicht behindert, da diese Buslinien bereits heute durch Fahrbahnverengungen und zahlreiche Haltestellen Tempo 30 in der Regel nicht überschreiten können. Die vor Jahren für den ganzen Stadtteil Kalbach eingerichtete Tempo-30-Zone, hat sich trotz anfänglicher Bedenken überaus positiv entwickelt. Die gesamte Verkehrssituation im Stadtteil hat sich entspannt, so dass Tempo 30 inzwischen von allen Anwohner*innen befürwortet wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 155 2022 Die Vorlage OF 167/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. gegen 2 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU und BFF (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 173/12 Betreff: Funktion und preisgekrönte Gestaltung des Kätcheslachparks auf Schautafeln darstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an den Hauptzugängen zum Kätcheslachpark über die Riedbergallee sowie die Altenhöferallee und /oder an geeigneten zentralen Stellen auf dem Parkgelände für dessen Besucherinnen und Besucher auf Schautafeln anschaulich und erklärend vermittelt wird, welche Bedeutung und Funktion der Kätcheslachpark als "Frankfurts erster Klimapark" hat. Dabei ist insbesondere auch auf die Auszeichnung der ästhetischen, funktionalen und nachhaltigen Gestaltung des Kätcheslachparks mit dem "Garten-Oskar" hinzuweisen, mit dem das Projekt gemeinsam von der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e. V. (DGGL) sowie dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz; Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15. Oktober 2021 ausgezeichnet wurde. Begründung: Der gut 12 Hektar große Kätcheslachpark stellt nicht nur einen attraktiven Erholungsraum für die Menschen im Stadtteil Riedberg und seiner Umgebung dar, sondern zugleich auch einen bedeutenden Beitrag zur Klimaanpassung in Frankfurt. Die Anlage mit ihren Gewässern dient durch Regenwasser-Rückhaltebecken, Entwässerung und Wasseraufbereitung dem Hochwasserschutz. Die vielfältigen Funktionen des Parks reichen weiter über Sport und Spiel sowie Frischluftversorgung. Seine Gestaltung verbindet in vorbildlicher Weise die Wohnbebauung am Riedberg mit der Landschaft in der Nidda-Aue. Es erscheint sinnvoll, die preisgekrönte Gestaltung des Kätcheslachparks und dessen Funktionen den Besucherinnen und Besuchern auf Schautafeln zur Kenntnis zu geben und damit bei diesen auch einen Beitrag zur Bewusstseinsschärfung für den Naturschutz und die Herausforderungen der Klimaanpassung zu leisten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1738 2022 Die Vorlage OF 173/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2022, OF 113/8 Betreff: Umzug der Kita Zauberberg Dem Vernehmen nach muss die Kindertagesstätte "Zauberberg" des freigemeinnützigen Trägers BVZ GmbH in der Altenhöferallee 1b (Ortsbezirk 8) infolge des Neubaus für den Fachbereich Chemie auf dem Uni-Campus Riedberg für eine Zufahrt spätestens 2024 weichen. Da Kita neben den Betreuungsplätzen sowohl für die Kinder der Mitarbeitenden als auch der Studierenden der Universität auch zu 25 Prozent für Kinder aus dem Stadtteil Riedberg offen ist, stellt sich die Frage, wo sie zukünftig angesiedelt wird. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Welche Planungen gibt es für einen neuen Standort der Kita Zauberberg? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 330 2022 Die Vorlage OF 113/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2022, OA 138 entstanden aus Vorlage: OF 162/12 vom 01.01.2022 Betreff: Bebauungsplanverfahren für einen Skatepark (Gemeinbedarf) einleiten Vorgang: OM 5271/19 OBR 12; OM 7056/21 OBR 12; ST 831/21; V 72/21 OBR 12; ST 1833/21 Der Ortsbeirat 12 hat mit der Vorlage vom 15.01.2021, OM 7056, einen konkreten Vorschlag für die Errichtung eines Skateparks dem Magistrat vorgeschlagen. Die Antwort darauf mit der Stellungnahme vom 12.04.2021, ST 831, war die 2. Sportanlage östlich der Altenhöferallee. Nach dem zweiten Runden Tisch zur Sportanlage und der beauftragten Planung ist dieser Standort nicht mehr aktuell. Die Stellungnahme vom 11.10.2021, ST 1833, stellt zum Thema "Flächen für Gemeinbedarfe" fest, dass für "die Umwandlung von Flächen, die derzeit planungsrechtlich als ‚Grünfläche', ‚Flächen für die Landwirtschaft' oder ‚Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft' festgesetzt sind, in zukünftige Gemeinbedarfsflächen in jedem Fall ein Bebauungsplanverfahren erforderlich ist. Dafür ist ein Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig. Diesem Beschluss vorgelagert ist unter Einbeziehung sämtlicher relevanter Belange abzuwägen, in welchen Bereichen ein akuter und vordringlicher Bedarf für Gemeinbedarfseinrichtungen besteht. Erst im Rahmen eines Planverfahrens kann die Fragestellung ggf. zu verlagernder Ausgleichsflächen behandelt werden." Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, hinsichtlich der Kompensationsfläche - zwischen Lärmschutzwall der Autobahn BAB 5 bis zur Graf-von-Stauffenberg-Allee bzw. deren Bebauung bis zur Sportanlage westlich der Altenhöferallee - ein Bebauungsplanverfahren unter Hinweis auf die in der Stellungnahme ST 831 genannten Abstandsregeln, die hier eingehalten werden können, einzuleiten, dass eine Teilfläche hiervon als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen wird, die dann der Errichtung eines Skateparks dient. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass diese Flächen bereits einem hohen Lärmpegel durch die BAB 5 ausgesetzt sind und ein Skatepark diesen nicht weiter negativ beeinflusst. Begründung: Wie in den Ortsbeiratssitzungen deutlich wurde, ist ein Skatepark Wunsch zahlreicher Jugendlicher aus dem Stadtteil. Im Übrigen wird auf die diesbezüglichen Anregungen, OM 5271 vom 25.10.2019 u. a., verwiesen. Quelle: Naturreg.hessen.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5271 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7056 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 831 Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 72 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1833 Bericht des Magistrats vom 20.05.2022, B 236 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 26.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 10.02.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 138 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 138 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 17.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 138 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1276, 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 15.02.2022 Aktenzeichen: 67 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2022, OF 150/12 Betreff: Tennenplatz FC Kalbach in Kunstrasenplatz umwandeln Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem FC Kalbach den im nördlichen Teil des Geländes gelegenen Tennenplatz in ein Kunstrasenspielfeld umzuwandeln und in diesem Zuge auch die bereits begonnenen Abstimmungen zum Ausbau der Umkleiden und Funktionsbereiche fortzuführen. Begründung: Der FC Kalbach erfreut sich einer sehr regen Nachfrage, hat schon über 500 Mitglieder und 15 Jugendmannschaften und bietet zusätzlich noch den Fußballer:innen des Riedberger SV eine Heimstatt bis die neue Sportanlage östlich der Altenhöferallee fertig geplant und gebaut ist. Der bereits beleuchtete Tennenplatz würde die Kapazität gerade für die Jugendmannschaften spürbar erhöhen und somit bei überschaubaren Investitionen eine nachhaltige Förderung des Jugend- und Breitensports ermöglichen. In B 297 vom 23.8.2021 heißt es (eigene Hervorhebung): Das Programm zur Umwandlung von Tennenplätzen zu Kunstrasenplätzen wurde konsequent weitergeführt und vollständig umgesetzt. Damit ist bei fast jeder Sportanlage mindestens ein Großspielfeld mit Kunstrasenbelag ausgestattet. Schon 2019 hieß es in der ST 708: Das zuständige Fachamt wird im Anschluss an das erfolgreich initiierte Sonderbauprogramm bewerten, welche Sportanlagen mit zusätzlichen Kunstrasengroß- und Kleinspielfeldern versehen werden müssen. Ausschlaggebend für die Entscheidung werden zu gegebener Zeit die aktuellen Mitgliederzahlen und die gemeldeten Mannschaften sein. Es spricht also nichts mehr dagegen, bedarfsgerecht Kunstrasenspielfelder nun auch dort anzulegen, wo bereits ein Kunstrasenfeld existiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1486 2022 Die Vorlage OF 150/12 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Funktionsbereiche" die Worte "- derzeit in Containern -" eingefügt werden und die Begründung wie folgt ergänzt wird: "Angesichts der großen zeitlichen Verzögerung beim Bau der Sportanlage Riedberg II ist die kurzfristige Entlastung der lokalen Sport-Infrastruktur noch wichtiger." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 162/12 Betreff: Bebauungsplanverfahren für einen Skatepark (Gemeinbedarf) einleiten Der Ortbeirat 12 hat mit OM 7056 vom 15.01.2021 einen konkreten Vorschlag für die Errichtung eines Skateparks dem Magistrat vorgeschlagen. Die Antwort darauf mit ST 831 vom 12.04.2021 war die 2. Sportanlage östlich der Altenhöferallee. Nach dem 2. Runden Tisch zur Sportanlage und der beauftragten Planung ist dieser Standort nicht mehr aktuell. Die ST 1833 vom 11.10.2021 stellt zum Thema Flächen für Gemeinbedarfe fest, dass für "Die Umwandlung von Flächen, die derzeit planungsrechtlich als "Grünfläche", "Flächen für die Landwirtschaft" oder "Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" festgesetzt sind, in zukünftige Gemeinbedarfsflächen erfordert in jedem Fall ein Bebauungsplanverfahren. Dafür ist ein Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig. Diesem Beschluss vorgelagert ist unter Einbeziehung sämtlicher relevanter Belange abzuwägen, in welchen Bereichen ein akuter und vordringlicher Bedarf für Gemeinbedarfseinrichtungen besteht. Erst im Rahmen eines Planverfahrens kann die Fragestellung ggf. zu verlagernder Ausgleichsflächen behandelt werden." Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten hinsichtlich der Kompensationsfläche - zwischen Lärmschutzwall der Autobahn BAB 5 bis zur Graf-von-Stauffenberg-Allee bzw. deren Bebauung bis zur Sportanlage westlich der Altenhöferallee- ein Bebauungsplanverfahren unter Hinwies auf die in der ST 831 genannten Abstandsregeln, die hier eingehalten werden können, einzuleiten, dass eine Teilfläche hiervon als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen wird, die dann der Errichtung eines Skateparks dient. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass diese Flächen bereits einem hohen Lärmpegel durch die BAB 5 ausgesetzt sind und ein Skatepark dies nicht weiter negativ beeinflusst. Begründung: Wie in den Ortsbeiratssitzungen deutlich wurde, ist ein Skatepark Wunsch zahlreicher Jugendlicher aus dem Stadtteil. Im Übrigen wird auf die diesbezüglichen Anträge, OF 492/12 vom 12.10.2019 u. a. verwiesen. Quelle: Naturreg.hessen.de Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 138 2022 Die Vorlage OF 162/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2021, OF 152/12 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee Foto: Google Maps An der Einmündung treffen die Radwege in Richtung Niederursel, Riedberg, Oberursel und Kalbach zusammen. Entsprechend hoch ist die Zahl der Radfahrenden pro Tag. Wer aus Niederursel kommt, fährt auf einem Weg am Sportplatz in Richtung der genannten Einmündung. Der Weg ist durch einen ca. 2m breiten Grünstreifen von der Straße "Am Weißkirchner Berg" getrennt. Foto: Privat Dadurch werden Radfahrende von Fahrzeugen, die aus Richtung Niederursel kommend nach rechts in die Altenhöferallee abbiegen wollen leicht übersehen. Obwohl sich der Weg auf der anderen Seite durch Zeichen 249 als benutzungspflichtiger Radweg fortsetzt, ist die Überquerung an dieser Stelle als reine Fußgängerampel ausgewiesen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten die Fußgängerampel zusätzlich mit einem Fahrradpiktogramm zu versehen [1] und 2. an geeigneter Stelle die aus Weißkirchen kommenden Rechtsabbiegenden mit dem Zeichen 138 und Zusatzzeichen 1000-21 [2] auf kreuzende Radfahrende hinzuweisen. 1: Fußgängerampel mit Fahrradpiktogramm 2: Achtung Radfahrer / Gefahrenstelle rechts Begründung: Die Umsetzung dient der Verkehrssicherheit der Radfahrenden und ist schnellstmöglich umzusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Ziffer 2. der Vorlage OF 152/12 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1488 2022 Die Vorlage OF 152/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1. und Rest der Vorlage: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP, Volt, LINKE. und BFF gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2021, OF 147/12 Betreff: Streusalzeinsatz auf dem Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf den Streusalzeinsatz auf dem Riedberg ganz zu verzichten oder diesen minimal wie möglich einzusetzen. Begründung: Mitte Dezember 2021 wurde im Bereich der "Altenhöferallee", "Riedbergallee" und "Alfred-Wegener-Straße" ohne, dass der Deutsche Wetterdienst für Frankfurt eine Glättewarnung ausgesprochen hat, auch nicht für die kommenden Tage angesagt war, stark Streusalz in den obigen Bereichen ausgebracht. Da das gesamte Oberflächenwasser des Riedbergs über Retensionsbecken zwischengespeichert und dann in die Kätcheslachmulde abgeführt wird, bildet Streusalzeintrag für Gewässer, Vegetation und Bauwerke eine zusätzliche Belastung. Aus Umwelt- und Kostengründen sollte der Salzeinsatz - sofern überhaupt notwendig - durch Sand oder Split als Streumittel ersetzt werden. Der Ortsbeirat 8 ist hiervon in Kenntnis zu setzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1484 2022 Die Vorlage OF 147/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "gebeten" die Worte "auf die FES hinzuwirken" und in der Begründung nach den Worten "Mitte Dezember 2021" die Worte "(vermutlich 17.12.)" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2021, OF 143/12 Betreff: Konrad-Zuse-Straße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit in der Konrad-Zuse-Straße mit den folgenden Maßnahmen zu verbessern: 1. Anbringung von Fahrbahnmarkierungen auf der Konrad-Zuse-Straße und den einmündenden Straßen zur Erinnerung an das Rechts-vor-Links Gebot. 2. An der Querung des Grünzuges "Topographischer Weg" eine Aufpflasterung oder Aufasphaltierung ähnlich den Straßenquerungen des Grünzuges "Römische Straße". 3. Die Geschwindigkeit auf dieser Straße durch ein ViaCount-Gerät für den Zeitraum von mindestens einem Monat überprüfen und den Ortsbeirat über das Ergebnis informieren. Begründung: Die Konrad-Zuse-Straße verläuft zwischen der Straße "Zur Kalbacher Höhe" und der Altenhöferallee, und sie ist als Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule 1 ausgezeichnet. Durch viele Baustellen in dieser Straße und dem zunehmenden Autoverkehr, ist hier die Sicherheit des Schulwegs oft beeinträchtigt. Auch Anwohner:innen klagen seit Jahren über zu schnelle Autos in der Konrad-Zuse-Straße. Fahrbahnmarkierungen, wie die oben beschriebenen Balken an den einmündenden Straßen in die Konrad-Zuse-Straße würden den Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere den Schulkindern mehr Sicherheit geben. Gerade im Bereich der Querung mit dem Topographischen Weg und der dort befindlichen Einmündung "Zum Kreuzegut" kommt es dabei zu gefährlichen Situationen und zu mindestens einem Unfall. Dies wird weiter durch das Gefälle des Topographischen Wegs in diesem Bereich begünstigt, wodurch querende Kinder auf Rädern schneller sind, als es manche Autofahrer:innen erwarten. Die jüngst anpassten Querungen für die Römische Straße zeigen, eine geeignete Anpassung der Querung gestaltet werden kann. Da in der Konrad-Zuse-Straße kein Busverkehr stattfindet, bietet sich eine solche Lösung prinzipiell an. Um Klarheit über die Häufigkeit von Verkehrswidrigkeiten zu bekommen, bitten wir um Erhebung der Geschwindigkeit der Fahrzeuge durch ein ViaCount-Gerät. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.11.2021, OF 120/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1151 2021 1. Die Vorlage OF 120/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 143/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.11.2021, OF 149/12 Betreff: Baubeginn 2. Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie das Sportdezernat die den nördlichen Vereinen und Bürgern zugesagte beschleunigte Realisierung des Baus der zweiten Sportanlage Riedberg, in einer Bauphase für Außenanlagen und Mehrfeldhalle, vorantreiben wird. Die Vorlage OM 744 aus 2021aufgreifend, sind weitere Verzögerungen von Planung, Finanzierung und Bau durch begleitende Maßnahmen konsequent und wirkungsvoll zu verhindern. Der frühestmögliche Baubeginn, nicht später als 2023, ist sicherzustellen. Der Ortsbeirat wünscht sich die Veröffentlichung der realistischen Zeitplanung mit Meilensteinen bis Ende Q1 / 2022, unter Bezug auf die Ergebnisse der Videokonferenz vom 15.12.2021 von Vereinen, Sportkreis und Vertretern des OBR 12 mit Herrn Stadtrat Mike Josef und Vertretern der Ämter. Begründung: Die Sporterweiterungsfläche war bereits Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 803. Bereits vor 10 Jahren wurde mit Stellungnahme ST139 aus 2012 und Verweis auf die Bedarfsanalyse der Sportentwicklungsplanung über den Zeitpunkt der Realisierung berichtet. 2015 wurde dem Stadtteil ein konsensfähiger Vorentwurf präsentiert. Aufgetretene Herausforderungen wie der Feldhamsterschutz wurden gelöst. Seit 2016 wird regelmäßig über die vielfachen Auswirkungen der erreichten Kapazitätsgrenzen der bestehenden Sportinfrastruktur diskutiert, die Schul-, Vereins- und Freizeitsport beeinträchtigt. Zuletzt wurde die Planung um den Mehrbedarf einer Mehrfeldhalle für Schul- und Vereinssport erweitert, verbunden mit einer weiteren für die Bürger intransparenten Verzögerung. Im Dezember 2021 haben die Sportvereine im Norden gemeinsam mit dem Sportkreis mittels einer vielbeachteten Petition auf die untragbare Situation und deren Konsequenzen hingewiesen. Die Option der Aufteilung in mehrere Bauphasen unter Priorisierung der Sportaußenanlagen erscheint den Teilnehmern der Videokonferenz vom 15.12.2021 als nicht umsetzbar. Die abgeleitete Notwendigkeit einer priorisierten Realisierung von Außenanlagen und Mehrfeldhalle zeigte breiten Konsens. Die weitgehend unverändert vorgelegten Planungsentwürfe, die einen parallelen Sportbetrieb von Leichtathletik und Ballsportarten ermöglicht, wurden abschließend als geeignet bestätigt, ergänzt um einen für Fußball und Rugby nutzbaren Belag des Großfeldes. Erneute Diskussion und Runde Tische werden im Konsens der Teilnehmer als nicht notwendig beschrieben, der Fokus konsequent auf die Vorstellung des Zeitplans und eines frühestmöglichen Baubeginns gerichtet. Die Maßnahme soll aus beantragten Mitteln des Sport- und Schulamts finanziert werden, die Berücksichtigung in der kommenden Haushaltsplanung mit Bereitstellung der investiven Mittel sind gemäß Vortrag des Sportdezernats vorbereitet. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Volt LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1485 2022 Die Vorlage OF 149/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Volt, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 121/12 Betreff: Konrad-Zuse-Straße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit in der Konrad-Zuse-Straße insbesondere an der Querung des Grünzuges "Topographischer Weg" zu verbessern, z. B. durch eine Aufpflasterung oder Aufasphaltierung ähnlich den Straßenquerungen des fast fertigen Grünzuges "Römische Straße". Begründung: Anwohner:innen klagen seit Jahren über zu schnelle Autos in der Konrad-Zuse-Straße. Gerade im Bereich der Querung mit dem Topographischen Weg und der dort befindlichen Einmündung der Straße "Zum Kreuzegut" kommt es dabei immer wieder zu gefährlichen Situationen, die auch schon zu mindestens einem Unfall geführt haben. Dies wird weiter dadurch begünstigt, dass der Topographische Weg in diesem Bereich spürbar nach Süden abfällt und dadurch querende Kinder auf Rädern schneller sind, als es manche Autofahrer:innen erwarten. Die jüngst anpassten Querungen für die Römische Straße zeigen, eine geeignete Anpassung der Querung gestaltet werden kann. Da in der Konrad-Zuse-Straße kein Busverkehr stattfindet, bietet sich eine solche Lösung prinzipiell an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 121/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2021, OF 132/12 Betreff: E-Laden an Sportanlagen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie sich an den vorhandenen (und künftigen) Sportanlagen in Kalbach-Riedberg Elektro-Ladepunkte einrichten lassen. Je nach Größe der Parkplätze sollten mindestens vier, besser acht Ladepunkte geprüft werden. Dies betrifft die folgenden Anlagen: - Sportplatz Altenhöferallee (SC Riedberg) - Fußballplatz Kalbach (FC Kalbach) - Sport- und Freizeitzentrum am Martinszehnten - Golfclub Golf-Range Frankfurt - Perspektivisch auch schon: Sportanlage östlich der Altenhöferallee Begründung: Gerade Sportanlagen bieten sich als Standorte für Elektroladesäulen gut an, da Fahrzeuge dort typischerweise für mindestens eine Stunde abgestellt werden, dann aber auch wieder wegbewegt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1157 2021 Die Vorlage OF 132/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2021, OF 79/8 Betreff: Fahrradweg fortführen Einmündung Altenhöferallee auf die Lurgiallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrradwegmarkierung an der Kreuzung Altenhöferallee / Marie-Curie-Straße, von Nordwesten kommend in die Lurgiallee einmündend, neu zu ordnen. Begründung: Wie auf den nachfolgenden Abbildungen illustriert, überqueren Fahrradfahrer*innen, von der Altenhöferallee kommend, die Kreuzung in Richtung Lurgiallee auf einem Radweg, der dann jedoch abrupt vor einer Bordsteinkante endet. Die Radfahrer*innen können sich dann zwar auf die Fahrbahn der Autos einfädeln, müssen aber, um nicht überfahren zu werden, anhalten. Es wäre wünschenswert, wenn dort die Verkehrsführung neu und sicherer geordnet würde. Abbildungen 1 & 2: Links der Radweg mit Hinführung; rechts die Sicht einer/s Fahrradfahrer*in/s mit plötzlichem Ende. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1243 2021 Die Vorlage OF 79/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 141/12 Betreff: Gullydeckel Ecke Konrad-Zuse-Straße/Altenhöferallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Amt für Straßenbau- und Erschließung zu formulieren mit folgendem Inhalt: Sehr geehrte Damen und Herren, aus den vier beigefügten Bildern vom 31.10.2021 ergibt sich, dass sich schon bei geringsten Niederschlagsmengen das Wasser auf dem Zebrastreifen staut. Der Abfluss ist dort höher. Daher ist an dieser Stelle ein Überqueren der Straße auf dem Zebrastreifen nicht möglich. Die zwischenzeitliche telefonische Kontaktaufnahme mit dem und persönliche Inaugenscheinnahme durch das Stadtentwässerungsamt hat ergeben, dass es sich um eine notwendige bauliche Maßnahme handelt, die die Zuständigkeit Ihres Amtes erfordert. Um kurzfristige Anpassung des Gullydeckels wird gebeten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Begründung: Ergibt sich aus den privaten anliegenden Fotos. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 20.01.2024, OF 483/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 141/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "In diesem Zuge könnte auch gleich der Asphalt-Rest am Bordstein in der ersten Parkbucht nördlich des Kreisels entfernt werden, der von einer früheren Baumaßnahme zurückgeblieben ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 120/12 Betreff: Verkehrsberuhigung Konrad-Zuse-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat auf der Konrad-Zuse-Straße und den einmündenden Straßen Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die an das Rechts-vor-Links-Gebot erinnern. Begründung: Die Konrad-Zuse-Straße verläuft zwischen der Straße "Zur Kalbacher Höhe" und der Altenhöferallee, und sie ist als Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule 1 ausgezeichnet. Durch viele Baustellen in dieser Straße und dem zunehmenden Autoverkehr, ist hier die Sicherheit des Schulwegs oft beeinträchtigt. Fahrbahnmarkierungen, wie die oben beschriebenen Balken an den einmündenden Straßen in die Konrad-Zuse-Straße würden den Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere den Schulkindern mehr Sicherheit geben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.11.2021, OF 143/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1151 2021 1. Die Vorlage OF 120/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 143/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 137/12 Betreff: Geschwindigkeitsüberprüfung per ViaCount entlang der Konrad-Zuse-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Überprüfung der Geschwindigkeit auf der Konrad-Zuse-Straße ein ViaCount-Gerät für den Zeitraum von z.B. einem Monat zu installieren und 2. den Ortsbeirat über das Ergebnis zu informieren. Begründung: Es kommt immer häufiger zu Beschwerden von Anwohner*innen gegenüber dem Ortsbeirat 12, dass die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 entlang der Konrad-Zuse-Straße von den Verkehrsteilnehmer*innen nicht eingehalten und der Fußgängerübergang nicht beachtet wird. Dies bringt gerade die Schüler*innen der Grundschule Riedberg in Gefahr, denn die Konrad-Zuse-Straße sowie der Fußgängerübergang entlang des topographischen Wegs sind Bestandteil ihres Schulwegs. Um Klarheit über die Häufigkeit der Verkehrswidrigkeiten zu bekommen, bitten wir um Erhebung der Geschwindigkeit der Fahrzeuge durch ein ViaCount-Gerät. Über das Ergebnis soll der Ortsbeirat 12 in Nachgang informiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 137/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 135/12 Betreff: Verlegung der Altglascontainer Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße Mit der ST 1679 vom 17.09.2021 macht der Magistrat darauf aufmerksam, dass der Ortsbeirat den neuen Standort für die Altglascontainer der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH mitteilen soll. Dies vorausgeschickt wird die Ortsvorsteherin gebeten Kontakt zur zuständigen Stelle der FES Kontakt aufzunehmen und folgenden Standort vorzuschlagen: 3-4 Pkw-Parkplätzen sollen in der Ferdinand-Braun-Straße/Ecke Altenhöferallee für die Altglascontainer bereitgestellt werden. Die Flächen in Rot markiert dienen als präzise Darlegung, welche Flächen gemeint sind. Der Ortsbeirat 8 ist hierüber zu informieren. Quelle: Google maps Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 135/12 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ortsvorsteherin im Sinne der Vorlage gebeten wird, zuständigkeitshalber Kontakt mit ihrer Kollegin in dem Ortsbeirat 8 aufzunehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 100/12 Betreff: Tempo 40 für den Riedberg Der Magistrat wird gebeten, für die folgenden Haupterschließungsstraßen des Riedbergs die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h festzulegen: Altenhöferallee, Riedbergallee, Graf-von-Staufenberg-Allee und Carl-Herrmann-Rudloff-Allee um so für den Ortsbezirk 12 das neue Verkehrskonzept für Frankfurt umzusetzen. Begründung: Im neuen Frankfurter Koalitionsvertrag findet sich in Zeile 2069 f. die Vereinbarung: "Auf allen Grundnetzstraßen in/an dicht besiedelten Wohngebieten innerhalb der Stadtgrenzen gilt grundsätzlich Tempo 40 [...]". Damit ist ein klarer politischer Wille definiert, den geltenden Rechtsrahmen anders auszulegen als dies bislang der Fall war und wie es in anderen Gemeinden, z. B. Freiburg oder Oberursel, bereits jetzt der Fall ist. Gemäß ST 1346 vom 19.07.2021 sind die genannten Straßen als Haupterschließungsstraßen definiert und dürften somit dem Grundnetz zuzurechnen sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 970 2021 Die Vorlage OF 100/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2021, OF 110/12 Betreff: Lärmschutzmaßnahmen in der Altenhöferallee Der Ortsbeirat wird gebeten dem folgenden Antrag zuzustimmen: Der Magistrat wird gebeten 1. Auskunft darüber zu erteilen, welcher Gebietsausweisung die Altenhöferallee gem. geltender Grenz-, Auslöse- und Richtwerte für den Lärmschutz an Straßen zugeordnet ist - siehe Tabelle 3 des Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden [1, 2] ff. Immissionsgrenzwerte des § 2 Abs. 1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - 16. BImSchV) 2. Auskunft darüber zu erteilen, welche geplanten oder bereits durchgeführten Lärmschutzmaßnahmen nach der Umgebungslärmkartierung 2017 des Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie für die Altenhöferallee seit 2017 vorgesehen sind oder durchgeführt wurden. 3. Sofern keine weiteren Maßnahmen geplant sind, sollten angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um den Lärm zu reduzieren. Zum Schutz der Wohnbevölkerung - siehe dazu §45 Abs. 1 S. 2 Punkt 3 StVO. Dabei sollten die Straßenverkehrsbehörden von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch machen. Es sollten z. B . übergeordnete Interessen wie ein reibungsloser ÖPNV tagsüber höher gewertet werden, wie in der Nacht. Durch die wesentlich geringe Verkehrsdichte in der Nacht können geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen leichter in Betracht gezogen werden. Begründung: Nach dem Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden (2017) liegt die Altenhöferallee in Frankfurt tagsüber und nachts über den Belastungswerten gem. Immissionsgrenzwerte des § 2 Abs. 1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - 16. BImSchV). Der Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden (2017) enthält keine Maßnahmen zur Lärmreduzierung der Altenhöferallee. Es sind geeignete Maßnahmen erforderlich, um den Lärm zum Schutz der Wohnbevölkerung tagsüber bzw. nachts zu reduzieren. Lärmpegel 2017 nachts, Straßenlärm Hauptverkehrsstraßen EU [3] Lärmpegel 2017 nachts, Straßenlärm Hauptverkehrsstraßen EU [3] Quellen, abgerufen am 13.10.2021: [1] https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/verkehr/umgebungsl%C3%A4rm/ballungsr%C3%A 4ume [2] https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/L%C3%A4rmaktio nsplan%20Hessen%20%283.%20Runde%29%20Teilplan%20Ballungsr%C3%A4ume%20Darmstadt%2 0Frankfurt%20Offenbach%20Wiesbaden%20NEU%20%28002%29_0.pdf [3] Lärmviewer Hessen https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de Antragsteller: Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 975 2021 Die Vorlage OF 110/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz der Ziffer 3. des Tenors um die Worte "z. B. Geschwindigkeitsreduzierung" ergänzt wird und die erste Grafik in der Begründung den Lärmpegel 2017 tagsüber darstellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2021, OF 95/12 Betreff: Runder Tisch zur zweiten Sportanlage östlich der Altenhöferallee (Sportanlage Riedberg II) Am 30.08.2021 fand auf Einladung des Sportamtes ein Runder Tisch zur Sportanlage Riedberg II (neuer Arbeitsbegriff) statt. An diesem nahmen viele Vereinsvertreter*innen, Sportfunktionäre, Schulen, Ortsbeiratsvertreter*innen und Sport- und Grünflächenamt teil. Es wurde nicht abschließend über die von Seiten der Teilnehmer*innen gewünschten Sportmöglichkeiten entschieden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: 1. Der Magistrat, hier das Sportamt, wird gebeten bis zum 7. Oktober 2021 einen letzten Runden Tisch mit demselben Teilnehmerkreis einzuladen, damit abschließend über die zu verteilenden Sportflächen von Seiten der Nutzerinnen und Nutzer mehrheitlich Einigkeit getroffen wird. 2. Der Magistrat wird zeitgleich gebeten, die Baufelduntersuchung abzuschließen, die Baufeldfreimachung zu beginnen, evtl. den Kampfmittelräumdienst zu beauftragen, damit nach 11 Jahren Planung nun mit dem Spatenstich und damit Bau der Anlage begonnen werden kann. 3. Der Magistrat wird gebeten parallel den Baukörper der Dreifelderhalle bis November 2021 dem obigen Teilnehmerkreis vorzustellen, damit öffentlich bekannt wird, wie die Halle von Boden bis Decke und Wände incl. aller technischer Anlagen (von Dach-, Fassadenbegrünung, PV, Solarthermie, Wärmegewinnung etc.) ausgeführt wird. 4. Der Magistrat wird gebeten, den Bau der Dreifelderhalle vorzuziehen, wenn dadurch weder der Bau der gesamten Sportanlage sich verzögert noch dies Einfluss auf die sonstigen Sportflächen incl. Leitathletikbahnen hat. Begründung: In der Online Veranstaltung am 30.08.2021 wurden keine neuen Erkenntnisse oder ein neuer Planungs-/Baufortschritt vorgetragen, die zumindest den Mitgliedern des Ortsbeirates nicht bereits bekannt waren. Lediglich in kleinen Nuancen gab es von Vereinsseiten Anmerkungen hinsichtlich der Nutzung. Da kein weiterer Zeitplan von Seiten des Sportamtes in Aussicht gestellt wurde, lediglich auf einen Dezernentenwechsel verwiesen wurde, ist nunmehr nach einem konkreten Zeitfenster die Errichtung der Sportanlage Riedberg II voranzutreiben. Da es sich bei der Dreifelderhalle mit Tiefbaumaßnahmen um eine andere Art der Baudurchführung handelt, sollte das Sportamt zur Beschleunigung der Realisierung der Sportanlage einen früheren Baubeginn prüfen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 744 2021 Die Vorlage OF 95/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2021, OF 91/12 Betreff: Zukunft der Leichtathletikhalle Am Martinszehnten In der Ortsbeiratssitzung am 10. Mai 2019 hat der damalige Sportdezernent Markus Frank zur Sanierung der Leichtathletikhalle Kalbach erklärt, dass die diesbezüglichen Planungen dem Ortsbeirat vorgelegt werden. Dies ist bis heute nicht erfolgt. Nun erfahren die Öffentlichkeit, die Vereine sowie die Mitglieder des Ortsbeirates dank eines ausführlichen Presseartikels der Frankfurter Rundschau vom 24.07.2021, dass die Leichtathletikhalle abgerissen werden soll. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. warum die angekündigte Sanierung nicht mehr erfolgen soll, 2. mitzuteilen, welche Planungen mit welchem zeitlichen Horizont für die Leichtathletikhalle "Am Martinszehnten" vorliegen, 3. welche Ausweichmöglichkeiten bei Abriss zur Verfügung stehen, 4. wo - das Gebiet "Am Martinszehnten" hat neben dem Sport- und Freizeitzentrum angrenzend weitere freie Flächen verfügbar und 5. wann ein Ersatz für diese Leichtathletikhalle mit den vorhandenen Funktionen (Laufbahnen: Rundlaufbahn 200 m (4 Bahnen), Sprintgerade 60 m / 100 m / 130 m, Sprunganlagen: Weitsprunganlage (2 Anlagen) Dreisprunganlage, Hochsprunganlagen: Hochspr unganlage (2 Anlagen) Stabhochsprunganlage: (2 Anlagen), Wurfanlagen: Kugelstoßen Diskuswurf und Speerwurf) vorhanden sein wird, 6. welches Einfluss der Abriss auf die Trainingsmöglichkeiten der Sportlerinnen und Sportler, der Schulen, der Vereine, auf den Bundes- und Landesstützpunkt Leichtathletik haben werden, 7. wie die Finanzierung gesichert ist und 8. wann mit der Inbetriebnahme einer neuen Halle zu rechnen ist. Begründung: Der Frankfurter Norden leidet seit geraumer Zeit unter dem Mangel von Sportflächen. Seit nunmehr fast 12 Jahren wird die 2. Sportanlage östlich der Altenhöferallee geplant und ein Spatenstich ist nicht in Sicht. In dieser Zeit ist die Einwohnerzahl Frankfurts von 664.000 (2009) auf fast 750.000 (aktuell) gestiegen ohne dass ein zeitgleicher Ausbau von Sportstätten um 1/6 erfolgt ist. Die Planungen von Multifunktionshallen etc. sind - wie an dem oben genannten Beispiel erkennbar - ohne Bauaktivitäten geblieben. Daher ist es gerade im Leichtathletikbereich wichtig, dass eine 400 m Bahn endlich gebaut wird. Auch unterstützt der Ortsbeirat 12 eine adäquate Sportstätte, die internationale Standards erfüllt. Vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen muss erst an einem neuen Standort eine Halle stehen, die dann den Sportlerinnen und Sportlern zur Verfügung steht. Das räumliche Argument kann hierbei keine Rolle spielen, da Sportlerinnen und Sportler über das ganze Stadtgebiet verteilt wohnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 154 2021 Die Vorlage OF 91/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2021, OF 55/12 Betreff: Ladezone am Riedbergzentrum Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Ladezone, die der Anlieferung für Geschäfte im Riedbergzentrum und Paketzusteller*innen vorbehalten ist, sich positiv auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer*innen, insbesondere von Radfahrenden, auswirkt. Die Ladezone soll an der Altenhöferallee direkt vor dem Riedbergzentrum sein und Kleinlastwagen Platz bieten. Für private PKW soll ein Halteverbot in der Ladezone gelten, z. B. durch das Verkehrszeichen "Halteverbot" mit Ergänzungsschild "Lieferverkehr frei". Begründung: Aktuell gibt es keine Parkplätze für Kleinlastwagen am Riedbergzentrum. Zulieferer für Geschäfte und Paketzusteller*innen müssen auf der Altenhöferallee stehen. Häufig wird dadurch der Radweg oder die Fahrbahn blockiert. Insbesondere Radfahrende werden dadurch gefährdet, dass sie auf die Straße ausweichen müssen oder Waren aus LKW über den Radweg ausgeladen werden. Eine exklusive Ladezone kann die Zulieferung erleichtern und gefährliche Situationen auf der Altenhöferallee verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 591 2021 Die Vorlage OF 55/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 50/12 Betreff: Erinnerung: Tempo 30 auf der Altenhöferallee In der ST 2005 vom 23.11.2020 bestätigt der Magistrat, dass ausgehend vom Kreisel Altenhöferallee / Riedbergallee auf der Altenhöferallee Tempo 30 angeordnet wird. Dieser Abschnitt soll das Alten- und Pflegeheim beinhalten. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, dieses Vorhaben nun auch umzusetzen. Der Bereich soll ideal bis zum nächsten Kreisel am Gymnasium Riedberg ausgeweitet werden. Begründung: Es wird auf den ursprünglichen Antrag (OM 6457 vom 28.08.2020) verwiesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 586 2021 Die Vorlage OF 50/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 54/12 Betreff: Sichere Querung der Altenhöferallee in Höhe der Bushaltestellen "Paul-Apel-Straße" schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Errichtung eines Fußgängerüberwegs in Höhe der beiden Bushaltestellen Paul-Apel-Straße zur sicheren Überquerung der Altenhöferallee integriert in die Mittelinsel analog der beiden Fußgängerüberwege im Bereich der Graf-von Stauffenberg-Allee in Höhe der Marie-Curie-Schule zu veranlassen. Begründung: Der SC Riedberg erfreut sich sehr vieler Mitglieder, zum großen Teil sind dies Kinder. Immer mehr dieser Kinder kommen selbstständig mit dem Bus oder zu Fuß aus den nahgelegenen Wohngebieten zur Sportanlage. Durch den fehlenden Fußgängerüberweg ist eine sichere Querung der Altenhöferallee in der unmittelbaren Nähe der Bushaltestellen Paul-Apel-Straße, die direkt neben dem Sportgelände liegt, für diese Kinder nicht möglich. Die (auf 100 m) Tempo 30 Strecke bietet keinen ausreichenden Schutz bei dem immer weiter ansteigenden Verkehr auf der Altenhöferallee, sowohl stadtauswärts als auch stadteinwärts. Auch im Hinblick auf die zukünftige neue Sportanlage, die automatisch immer mehr Sportler und Besucher mit sich bringen wird, muss eine sichere Querung der Altenhöferallee geschaffen werden. Als gutes Beispiel dienen hierfür die beiden in eine Mittelinsel integrierten Fußgängerüberwege in Höhe der Marie-Curie-Schule (Fotos: privat). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 590 2021 Die Vorlage OF 54/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 70/12 Betreff: Aufstellung fehlender Abfallbehälter entlang der Altenhöferallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter mit Haube in dem Abschnitt der Altenhöferallee zwischen der Friedrich-Dessauer-Straße und der Graf-von-Stauffenberg-Allee zu veranlassen. Begründung: Auf dem gesamten Teilstück der Altenhöferallee zwischen der Friedrich-Dessauer-Straße und der Graf-von-Stauffenberg-Allee befinden sich weder stadteinwärts noch stadtauswärts Abfallbehälter entlang der Bürgersteige. Die Fußgänger*innen haben daher keine Möglichkeit ihren Müll, z.B. Behälter von to go Getränken, Taschentücher oder Tüten mit Hundekot, entlang dieses Teilstückes ordentlich zu entsorgen. Dies führt zwangsläufig dazu, dass der Müll wahllos in die Natur geworfen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 601 2021 Die Vorlage OF 70/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung das Wort "zwangsläufig" gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 71/12 Betreff: Beseitigung der übrigen Baumaterialien sowie der mobilen Toilettenkabine am Ende des westlichen Teils des Bonifatiusparks Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Abtransport der - nach den abgeschlossenen Kanalbauarbeiten - übrigen gebliebenen Baumaterialien sowie die mobile Toilettenkabine zu sorgen. Fotos privat Begründung: Die Kanalbauarbeiten am Ende des westlichen Teils des Bonifatiusparks in Höhe der Kreuzung der Straßen Im Klausenstück und Crutzenkirchweg sind seit mehreren Monaten abgeschlossen und der Weg in Richtung Park ist neu gepflastert. Seit dem stehen die restlichen Baumaterialien und die mobile Toilettenkabine an dieser Stelle. Unmittelbar neben diesem Lagerplatz befindet sich ein Spielplatz für Kleinkinder. Die dort lagernden restlichen Baumaterialien sowie die Toilettenkabine stellen eine Gefahrenquelle für Kinder da und beeinträchtigen das Landschaftsbild. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 71/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 33/12 Betreff: Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Busangebots zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Die Buslinie 28, die ab 2022 den südlichen Linienast der Linie 29 übernimmt, erhält den Metrobus-Standard. Kalbach und Riedberg sollen künftig tagsüber im 10-Minuten-Takt und auch nachts miteinander verbunden sein. 2. Zwischen dem Riedberg und dem Frankfurter Hauptbahnhof wird eine Expressbuslinie als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Stadtbahn-D-Strecke eingesetzt. Die Linie soll überwiegend über die Rosa-Luxemburg-Straße mit wenigen Zwischenhalten fahren. Ein möglicher Linienverlauf wäre Uni Campus Riedberg, Nordwestzentrum, Botanischer Garten, Bockenheimer Warte, Festhalle/Messe, Hauptbahnhof. Am Riedberg soll die Linie durch kurze Umsteigezeiten mit den bestehenden ÖPNV-Linien, insbesondere der Linie 28 (neuer Linienverlauf ab 2022), verknüpft werden. 3. Die Buslinie 251 im Streckenabschnitt zwischen Nordwestzentrum und Weißkirchen/Steinbach wird in der Haupt- und Nebenverkehrszeit mindestens in einem 30-Minuten-Takt betrieben. In Weißkirchen Ost soll eine kurze Umsteigezeit zur U3 nach Oberursel bestehen. 4. Zwischen Kalbach und Oberursel wird eine neue Buslinie eingesetzt. Die Busse sollen von der U-Bahnstation Kalbach aus durch Kalbach nach Weißkirchen Ost fahren. Dort soll entweder direkter Anschluss an die U3 von und nach Oberursel bestehen oder die neue Buslinie soll bis nach Oberursel Bahnhof fahren. Es soll ebenfalls eine schnelle Verbindung zur S-Bahn in Weißkirchen/Steinbach möglich sein, mit Anschluss an die S5 und in Zukunft an die RTW. 5. Die Buslinien in Kalbach-Riedberg sollen beschleunigt werden. An den Ortseingängen und entlang der Riedbergallee können die Ampeln z. B. durch Vorrangschaltungen sofort auf grün schalten, wenn ein Bus kommt, analog der neuen Ampel Altenhöferallee / Graf-von-Stauffenberg-Allee. In den engen Straßen in Kalbach soll untersucht werden, ob gezielte Parkverbote das Entgegenkommen zweier Busse erleichtern können. Der Magistrat wird gebeten, sich beim RMV für eine Anpassung des Tarifsystems des ÖPNV durch folgenden Maßnahmen einzusetzen: 6. Das Ticket für Fahrten von Kalbach-Riedberg nach Oberursel darf nicht teurer sein als ein äquivalentes Ticket für die Tarifzone Frankfurt. Dafür sollen in Kalbach-Riedberg zukünftig sowohl Tickets der Tarifzone 5000 (Frankfurt) als auch der Tarifzone 5100 (Hoch-Taunus) gültig und erhältlich sein. 7. Die möglichen Ziele mit einem Kurzstreckenticket werden nicht mehr durch die zurückgelegte Fahrstrecke, sondern durch die Distanz in Luftlinie bestimmt. Zu allen Stationen, die sich in einem Radius von 2 km zur Ausgangsstation befinden, ist die Fahrt im Kurzstreckentarif möglich. Begründung: Zum Erreichen der Pariser Klimaziele muss insbesondere im Verkehrssektor sehr viel CO2 eingespart werden. Bürger*innen müssen weniger Auto fahren und vermehrt auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Das kann nicht nur mit Verboten bewirkt werden, sondern es braucht Anreize und attraktive Alternativen zum Auto. Im Frankfurter Norden bietet sich hierfür ein deutlich besseres Busangebot mit mehr Direktverbindungen, kürzeren Fahrzeiten und günstigeren Preisen an. Im Vergleich zu U- oder Straßenbahnen lassen sich Busse kurzfristig und flexibel einsetzen und bieten folglich viel Potential für schnellen Klimaschutz. (1.) Die aktuelle Linie 29, zukünftig 28, stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar. Damit der Bus künftig die erste Wahl ist, wenn man von einem Stadtbezirk zum anderen will, braucht die Linie einen dichteren Takt. Dem Fahrgast soll garantiert sein, dass er/sie nie länger als 10 Minuten auf den nächsten Bus warten muss. Der dichtere Takt schafft auch die benötigte Kapazitätssteigerung. (2.) Der Expressbus zum Hauptbahnhof soll die Stadtbahn-A-Strecke entlasten. Aktuell befindet sich die A-Strecke am Kapazitätslimit und kann nur schwer noch mehr Fahrgäste aus dem Norden aufnehmen. Zusätzlich sind die S-Bahn-Stammstrecke und die Stadtbahn-B-Strecke, in die man auf einer Fahrt zum Hauptbahnhof umsteigt, ebenfalls ausgelastet. Anstatt mit der U-Bahn sollen die Fahrgäste aus dem Frankfurter Norden am Riedberg oder im Nordwestzentrum in den neuen Expressbus steigen. Die Linien (M)28, 29, M60, M72/73, 251 und U9 sind hierfür als Zubringer geeignet. Der Expressbus wäre auch ein deutlich attraktiveres Angebot als die U-Bahn aktuell. Bei einer geschätzten Fahrzeit von 20 Minuten vom Riedberg zum Hauptbahnhof wäre der Expressbus ca. 25% schneller als eine Fahrt mit U8 und Umstieg am Willy-Brandt-Platz (27 Minuten). Auch für Fahrgäste mit Gepäck ist eine Direktverbindung und ein ebenerdiger Weg am Hauptbahnhof zu den Fernbahnsteigen deutlich komfortabler. ICE-Reisende, die aktuell das Auto nehmen, hätten dann eine klimafreundliche Alternative. Als Nebeneffekt wäre auch das Senckenbergmuseum, der Palmengarten und die Festhalle vom Frankfurter Norden aus besser zu erreichen. (3., 4. & 6.) Viele Bewohner*innen aus Kalbach-Riedberg fahren aktuell mit dem Auto nach Oberursel um dort einzukaufen oder Kulturangebote wahrzunehmen. Die ÖPNV-Verbindung ist mit nur einer Linie im Stundentakt sehr unattraktiv und durch die hohen Ticketpreise ist das Auto auf dieser Strecke wirtschaftlicher. Eine Anpassung der Tarifzonen soll vermeiden, dass man trotz der kurzen Strecken von Kalbach-Riedberg nach Oberursel einen sehr hohen Preis zahlt, weil man eine Tarifgrenze überschreitet. In Nieder-Erlenbach ist das z. B. schon so; dort sind sowohl Tickets aus Frankfurt als auch Tickets aus dem Wetteraukreis gültig. Eine konkurrenzfähige ÖPNV-Verbindung zwischen Kalbach-Riedberg und Oberursel kann vielen Autofahrer*innen ermöglichen, zukünftig mit dem Bus zu fahren. Ein zusätzliches gutes Angebot kann auf dieser Verbindung eine deutlich höhere Nachfrage anregen. Eine direkte Anbindung von Kalbach-Riedberg an die S-Bahnstation Weißkirchen/Steinbach ermöglicht schnelle Verbindungen mit der S5 nach Rödelheim, Frankfurt West und Bad Homburg. In Zukunft kann Kalbach-Riedberg über diesen Weg an die Regionaltangente West angebunden werden und schnelle Verbindungen nach Höchst und zum Flughafen ohne Durchqueren der Innenstadt möglich sein. (5.) Je kürzer die Fahrtzeit, desto attraktiver ist das Verkehrsmittel. Aktuell verlieren Busse in Kalbach-Riedberg viel Zeit. Das ist durch langes Warten an den Ampeln oder schwieriges Manövrieren in den engen zugeparkten Straßen in Kalbach geschuldet. Die verfügbaren Maßnahmen zur Beschleunigung sollen ausgeschöpft werden, damit Busse auch in Sachen Fahrzeit konkurrenzfähig zum Auto sind. (7.) In der aktuellen Form ist das Kurzstreckenticket für viele nicht nutzbar. Dadurch, dass die Linie 29 (bald 28) sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die 2 km für Kurzstreckentickets. Fahrgäste werden durch längere Fahrzeiten und dadurch, dass sie eine teurere Einzelfahrt bezahlen müssen, doppelt bestraft. Wird das Kriterium auf den Radius in Luftlinie geändert, werden viele wichtige Verbindungen innerhalb von Kalbach-Riedberg möglich, etwa eine Verbindung der Ortskerne vom Rathaus Kalbach nach Uni Campus Riedberg. Das hat die Folge, dass z. B. Kalbacher*innen zum Einkaufen auf dem Riedberg vom Auto zum Bus wechseln können. So wird der ÖPNV für Strecken innerhalb des Stadtteils das attraktivste Verkehrsmittel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 28 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 33/12 dahin gehend ab, dass im Antragstenor Satz 1 der Ziffer 1. "Die Buslinie 29 erhält den Metrobusstandard." lautet und in der Begründung Satz 1 der Ziffer 1. "Die Linie 29 stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar.", Satz 5 der Ziffer 2. "Die Linien (M) 29, M 60, M 72/73, 251 und U 9 sind hierfür als Zubringer geeignet." sowie Satz 2 der Ziffer 7. "Dadurch, dass die Linie 29 sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die zwei Kilometer für Kurzstreckentickets." lauten. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 6. und 7. der Vorlage OF 33/12 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 333 2021 Die Vorlage OF 33/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 5.: Einstimmige Annahme Ziffern 6. und 7.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2021, OF 27/12 Betreff: Verlegung der Altglascontainer Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unter Einbindung des Ortsbeirates 8 die Altglascontainer in Absprache mit der FES und Firma Remondis von dem Standort Ecke Altenhöferallee/ Ferdinand-Braun-Straße (vor der Apotheke - als Ziffer 3 gekennzeichnet) in diesem Bereich wenige Meter um die Ecke auf einen Parkplatz - als Ziffer 1 auf dem anliegenden Auszug aus dem Stadtplan GeoInfo der Stadt Frankfurt gekennzeichnet - in die Ferdinand-Braun-Straße zu verlegen unter Montage von zwei Sperrposten an der Altenhöferallee. Begründung: Die oben genannten Altglascontainer sind zur Sicherheit von Fußgänger*innen und der Radfahrer*innen zu verlegen, um die Querung der Altenhöferallee auf Grund des abgesenkten Bürgersteigs künftig zu ermöglichen. Auch verhindert eine Verlegung in die Ferdinand-Braun-Straße das häufige widerrechtliche Halten von Fahrzeugen zur Entsorgung von Altglas in die Container auf dem Fahrradstreifen und sorgt dafür, dass Radfahrer*innen künftig nicht mehr ausweichen müssen. Foto privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 27/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 330 2021 Die Vorlage OF 27/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2021, OF 8/12 Betreff: Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben Vorgang: OM 5933/20 OBR 12; ST 1248/20 Der Ortsbeirat wird gebeten der folgenden Anfrage zuzustimmen: Der Magistrat wird gebeten, 1. das Verkehrskonzept für Frankfurt a.M. / der Teile die für Kalbach/Riedberg Relevanz haben offenzulegen und aus dem hervorgeht, welches die Haupterschließungsstraßen für Kalbach/Riedberg sind 2. und belastbare Kriterien des Verkehrskonzept aufzuzeigen, welche die Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee, Riedbergallee, Carl-Hermann-Rudloff-Allee als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Begründung: Mit Beschluss des Ortsbeirates vom 13.03.2020 (OM 4923) wurde der Magistrat gebeten zu prüfen, ob und in welchen Bereichen für die Straßen Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 KM/h angeordnet werden kann. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 wurde auf das Verkehrskonzept für den Riedberg verwiesen, dass Straßen "wie z.B. Graf-von-Stauffenberg-Allee, Riedbergallee etc." als Haupterschließungsstraßen mit Anbindung an die Hauptverkehrsstraßen Rosa-Luxemburg-Straße, Marie -Curie-Straße und Am Weißkirchener Berg dienen. Anhand der Verweise ist nicht hinreichend nachvollziehbar, dass die genannten Straßen im Verkehrskonzept als Haupterschließungsstraßen ausgewiesen sind und welche belastbaren Kriterien sie als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Antragsteller: Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 121 2021 Die Vorlage OF 8/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2021, OF 10/12 Betreff: Tempo 30 für Teile der Riedbergallee Der Magistrat wird gebeten, auf der Riedbergallee zwischen dem Kreisel Altenhöferallee und der Kreuzung Robert-Koch-Allee die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. In Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8 soll dies ebenfalls analog für die Gegenrichtung zwischen der Einmündung Ruth-Moufang-Straße und dem Kreisel Altenhöferallee gelten. (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 04.2021, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung Begründung: In beiden Richtungen der Riedbergallee gibt es eine ganze Reihe von Gefahrenpunkten, die in Summe eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erfordern: - Ein- und ausparkende Fahrzeuge auf Höhe des Riedbergplatzes - Plötzlich bremsende Fahrzeuge an der Einmündung der Otto-Schott-Straße - Auf fast ganzer Länger der U-Bahn-Station "Uni Campus Riedberg" zahlreiche querende Fußgänger, darunter viele Schüler:innen und Student:innen - Ein- und ausparkende Fahrzeuge vor dem Edeka-Markt - Plötzliche Zusammenführung mit dem Radweg direkt vor dem Kreisel Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 123 2021 Die Vorlage OF 10/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2021, OF 1/12 Betreff: Baufeldfreimachung östlich der Altenhöferallee Der Magistrat wird gebeten, unter Berücksichtigung der Brut- und Setzzeit auf der Fläche der ehemaligen provisorischen Kita Altkönigblick am Nordostende der Altenhöferallee die Freimachung des Baufeldes für die künftige Sportanlage mit Sporthalle vorzuziehen und somit die bisher dort befindlichen Pflasterungen, Ablaufrinnen und Punktfundamente zu entfernen. Anschließend ist der Bauzaun wieder aufzustellen, um Gefährdungen zu vermeiden. Begründung: Bis zum Baubeginn der neuen Sportanlage mit Turnhalle vergeht mehr Zeit, als erwartet. In dieser Zeit soll einer Verwahrlosung der genannten Fläche entgegengewirkt werden. Diese Maßnahme ist im Zuge der kommenden Baumaßnahmen ohnehin notwendig, hängt aber nicht von den Planungen ab und kann somit vorgezogen werden. Dabei ist die Brut- und Setzzeit zu berücksichtigen. Durch den Rückbau wird auch sichergestellt, dass ein fehlender Rückbau nicht noch weitere unnötige Verzögerungen für den Baubeginn der dringend benötigten Sportanlage verursacht. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Volt LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 118 2021 Die Vorlage OF 1/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "Anschließend" durch das Wort "Zusätzlich" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2021, OF 5/12 Betreff: Sachstand Planung und zeitlicher Bauablauf der Sportanlage östlich der Altenhöferallee: Vorstellung der Machbarkeitsstudie Vorgang: OM 6455/20 OBR 12; ST 317/21 In der ST 317 vom 08.02.2021 teilt der Magistrat folgenden Sachverhalt mit: "Die erwähnte Machbarkeitsstudie liegt inzwischen vor. In den kommenden Wochen wird der Magistrat auf den Ortsbeirat zugehen um den aktuellen Stand der Planungen vorzustellen." Der Frankfurter Neuen Presse von heute, 24. April 2021, war zu entnehmen, dass eine Skateranlage im Kätcheslachpark nicht realisierbar sei, da die Abstände zur Wohnbebauung zu gering sind. "Deswegen sei gemeinsam mit dem Sportamt im Rahmen der Planungen für die Sportanlage Riedberg ein Konzept erarbeitet worden, das eine Skateranlage berücksichtige. Dort gebe es neben dem Großfeld und der Laufbahn ausreichend Platz." Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Frage zu beantworten: 1. Wurde das erarbeitete Konzept veröffentlicht und den Vereinen, Verbänden, Schulen, dem Ortsbeirat etc. zur Kenntnis vorgelegt? 2. Wurden die künftigen Nutzer*innen/Vereine/Verbände/Schulen der Sportanlage sowie das Skater Publikum und der Ortsbeirat in die Planung der Skateranlage einbezogen? 3. Hat der zugesicherte "Runde Tisch" bereits stattgefunden? 4. Wie frei zugänglich ist künftig das Gelände, um den Skater*innen einen vereinsungebundenen und freien Zugang zur Skateranlage zu ermöglichen? 5. Welche Größe und welche Elemente weist die Anlage auf? 6. Welchen Einfluss hat die Anlage auf a) Umkleide und Funktionsgebäude, b) Kunstrasengroßspielfeld, c) Einrichtungen für Weit- und Hochsprung, d) Basketballfeld, e) Drei Kunstrasen-Minispielfelder, f) Kunstrasen-Kleinspielfeld, g) Kugelstoßanlage, da es offensichtlich auf die Kunststofflaufbahn 400m und das Kunstrasengroßspielfeld keinen Einfluss hat? 7. Entsteht dadurch eine erneute Verzögerung des Baubeginns? 8. Wann ist nach dem erarbeiteten Konzept mit einem Baubeginn zu rechnen? Begründung: Am 15.01.2021 hat der Sportdezernent Markus Frank in einer Power Point Präsentation die Pläne für Sportanlage II - östlich der Altenhöferallee im Ortsbeirat Kalbach-Riedberg vorgestellt. Dem Ortsbeirat ist nicht bekannt, dass eine Konzepterarbeitung zwischen Grünflächen- und Sportamt diesbezüglich erfolgt ist. Daher gilt es zeitnah die Öffentlichkeit darüber zu informieren und die Nutzer*innen wie oben benannt endlich einzubeziehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6455 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 317 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 16 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Auskunftsersuchen V 17 2021 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 5/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Satz nach der Einleitung eingefügt wird: "Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat den Bau einer Skateanlage auf dem Riedberg." Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU und BFF zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und LINKE. gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung); 5 CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2021, OF 730/12 Betreff: Lastenradparkplätze für das Riedbergzentrum Vorgang: OM 1455/17 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Pilotprojekts für Lastenradparkplätze dedizierte Lastenradparkplätze in unmittelbarer Umgebung des Riedbergzentrums einzurichten. Hierfür sollen insbesondere diese vier Standorte geprüft und bei Machbarkeit umgesetzt werden: A: Der letzte Parkplatz auf der linken Seite am östlichen Ende der Ernst-Abbe-Straße, kann wie im Beispiel aus Berlin mit drei schräg geparkten Lastenrädern umgesetzt werden. B: Ungenutzte Pflasterfläche an der Südseite der Einmündung Ernst-Abbe-Straße / Altenhöferallee. Hier würde es sich anbieten, den Bordstein des kleinen Stichweg zur Altenhöferallee abzusenken. C: Ungenutzte Pflasterfäche ca. in der Mitte des Riedbergzentrums zur Altenhöferallee. Hier existiert bereits ein abgesenkter Bordstein als Zufahrt (früher verlief hier der Radweg). D: östlichster Abschnitt der Fahrradständer Richtung Riedbergallee, direkt hinter dem Bücherschrank. Dies nur in Abstimmung mit den Begrünungsplänen für den Riedbergplatz. Bild: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 03.2020, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung Begründung: Der Ortsbeirat 12 begrüßt das Pilotprojekt des Straßenverkehrsamts und schlägt die oben genannten Standorte für Lastenräder vor. Lastenräder bieten eine hervorragende Möglichkeit, mittelgroße Einkäufe gut und komfortabel auch ohne Auto durchzuführen und reduzieren dadurch den innerörtlichen Autoverkehr. Durch die Platzierung in Straßennähe geraden die etwas sperrigeren Lastenräder nicht in Konflikt mit Fußgänger*innen. Im Fall von Vorschlag A wird zusätzlich die Sicht am Fußgängerüberweg über die Ernst-Abbe-Straße verbessert (siehe OM 1455/12 von 2017). Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1455 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7236 2021 Die Vorlage OF 730/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 721/12 Betreff: Fotovoltaik auf den Sporthallen in Kalbach-Riedberg installieren Der Magistrat wird gebeten, gemäß der ST 2054 vom 27.11.2020 sowohl bei der Sanierung der Sporthallen im Sportzentrum am Martinszehnten als auch bei der neu geplanten Sporthalle an der Altenhöferallee auf den großen Dachflächen Photovoltaikanlagen zu errichten. Begründung: Nach wissenschaftlichen Aussagen ist der jährliche Ausbau der Photovoltaikanlagen erheblich zu beschleunigen, um die auf EU-Ebene festgelegten Klimaziele zu erreichen. Die großflächigen Dächer von Sporthallen sind für Photovoltaikanlagen prädestiniert und sollten von der Stadt entsprechend genutzt oder zur Verfügung gestellt werden. Die 1989 auf der Sporthalle am Martinszehnten errichtete kleine Photovoltaikanlage ist wohl nicht mehr in Betrieb und kann auch durch ihre geringe Größe nicht ertragreich sein. Daher sind bei den anstehenden umfangreichen Sanierungsarbeiten auf den Dachflächen der Hallen großflächige Photovoltaikanlagen zu installieren. Bei der Neuerrichtung der Sporthalle an der Altenhöferallee ist auf dem geplanten Flachdach der Halle ebenfalls eine großflächige Photovoltaikanlage einzuplanen. Die vorgesehene begrünte Dachausführung schließt Photovoltaikanlagen nicht aus. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7231 2021 Die Vorlage OF 721/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 680/12 Betreff: Verkehrssicherheit L 3019 - Am Weißkirchener Berg Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit auf der L 3019 "Am Weißkirchener Berg" zwischen der Einmündung der Altenhöferallee und der Kreuzung "Am Weißkirchener Berg" / L 3019 (erste Einmündung nach Kalbach) durch eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h zu verbessern. Begründung: Am 24.09.2020 ereignete sich ein Verkehrsunfall mit Todesfolge zwischen einem (die Straße querenden) Motorroller und einem aus Richtung Kalbach kommenden Auto. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit an dieser schlecht einsehbaren Stelle kann das Risiko künftiger Unfälle deutlich senken. Aktuell besteht in diesem Bereich eine Mischung von Geschwindigkeitsbegrenzungen von teils 60, teils 70 km/h. Eine einheitliche Regelung reduziert die Verwirrung und kann die Akzeptanz steigern. Da der genannte Straßenabschnitt gleichzeitig die primäre Autoverbindung zwischen den beiden Teilen Kalbach und Riedberg des Ortsbezirks 12 ist, liegt eine stärkere Anlehnung an innerörtliche Geschwindigkeiten ebenfalls nahe. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.10.2020, OF 646/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7047 2021 1. Die Vorlage OF 646/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 680/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 680/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 687/12 Betreff: Mehr Sicherheit für Radfahrende am Gymnasium Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die mit dem Rad ankommenden Schüler*innen auf der Westseite der Altenhöferallee auf Höhe des Gymnasiums Riedberg besser vor dem Autoverkehr zu schützen. Folgende Maßnahmen sollen hierzu umgesetzt werden: 1. Die vier Parkplätze entlang der Altenhöferallee an dieser Stelle entfallen (rote Kreuze im Bild). Stattdessen sollen dort weitere Fahrradstellplätze oder alternativ Grünflächen geschaffen werden. 2. Der Radweg soll weitergeführt werden und erst hinter den entfallenden Parkplätzen enden. Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr am Zebrastreifen sollen durch eine Abzweigung über den letzten entfallenen Parkplatz direkt zu den Fahrradstellplätzen auf dem Gelände des Gymnasium Riedberg führen. 3. Durch bauliche Maßnahmen soll verhindert werden, dass Autofahrende auf dem Radweg anhalten oder geöffnete Türen die Radfahrenden gefährden ("Dooring"). Zwischen Radweg und Fahrbahn können Poller, ein Zaun oder ein schmaler Grünstreifen errichtet werden, die verhindern, dass Türen von Autos auf der Fahrbahn auf der Beifahrer*innenseite auf den Radweg geöffnet werden. 4. Es soll verstärkt Kontrollen in der Zeit kurz vor Schulbeginn geben. Falschparken und Behindern von Radfahrenden soll konsequent geahndet werden. Luftbilder: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 03.2020, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung Begründung: Morgens kurz vor acht Uhr kommen über 1000 Schüler*innen nahezu gleichzeitig an der Schule an. Gerade auf der Altenhöferallee und am dortigen Kreisel gibt es viele Konflikte zwischen den Verkehrswegen von Radfahrenden, zu Fuß gehenden und Schüler*innen, die mit dem Auto gebracht werden und führen zu teils chaotischen Zuständen. Auslöser der meisten Probleme sind Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto bringen und auf dem Radweg, auf dem Fußgänger*innenüberweg oder sogar im Kreisel anhalten. Das verursacht einen Rückstau, der vor allem in den kälteren Monaten über die Einmündung der Friedrich-Karl-Klausing-Straße hinaus reicht. Von Autos, die in diesem Rückstau stehen, werden die Türen rücksichtslos auf den Radweg geöffnet und Schüler*innen steigen auf den Radweg aus. Dies ist eine enorme Gefährdung für die Radfahrenden. Die Parkplätze vor dem Gymnasium verschärfen das Problem. Autos fahren oft rücksichtslos über den Radweg um ein- oder auszuparken. Um die Fahrradstellplätze vor der Schule, die durch die Nähe zum A-Trakt überwiegend von Fünft- und Sechstklässlern genutzt wird, sicher zu erreichen, weichen viele Radfahrende auf die Gehwege und Fußgänger*innenüberwege aus. Das gefährdet wiederum Fußgänger*innen. Es besteht dringend Handlungsbedarf. Die sinnvollste Lösung ist es, die Verkehrswege zu trennen, die Radfahrenden auf dem Radweg durch bauliche Maßnahmen vor Autotüren zu schützen und ihnen einen sicheren alternativen Weg zu den Fahrradstellplätzen anzubieten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 687/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7221 2021 Die Vorlage OF 687/12 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2020, OF 703/12 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Seit nunmehr rund 24 Jahren hat Kalbach Tempo 30, was allseits bekannt ist und sich bewährt hat. Mit der Umsetzung von Tempo 30 haben sich die Verkehrsschilder stark reduziert. Der Rad- und Fußgängerverkehr wurde deutlich sicherer, Personenschäden traten nicht mehr ein. Die Kalbacher Hauptstraße auf Grund ihrer Verkehrsbedeutung und ihres Ausbaustandards ist entgegen der Stellungnahme des Magistrats zum Riedberg (ST 1248 vom 26.06.2020) mit regelmäßig verkehrenden Buslinien eine Tempo 30 Straße. Auch Kalbach-Riedberg leidet wie weite Bereiche von Frankfurt unter Feinstaub, da sich eine A 661 mit 80.000 und einer A 5 mit 150.000 täglichen Fahrzeugbewegungen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadtteil befindet. Daher müssen alle Möglichkeiten der Reduzierung in Betracht gezogen werden. Daher sollte der Magistrat nicht verkehrspolitische Aspekte über gesundheitliche Risiken stellen. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Die Riedbergallee, Graf-von-Staufenbergallee sowie die Altenhöferallee werden künftig mit Tempo 30 Streckenanordnungen versehen. Begründung: Mit großer Mühe gelingt es der Stadt Frankfurt nur durch ein Tempolimit von 40 km/h die Umweltbelastungen durch Feinstaub zu reduzieren. Daher sollte in einem hauptsächlich zum Wohnen und Leben bestimmten Ortsbezirk Tempo 30 flächendeckend gelten. Nach § 45 Absatz 1 c StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30 im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelästigungen und Schadstoffbelastungen. Die Entscheidung obliegt dann den Straßenverkehrsbehörden aufgrund der eigenen Ermessensgrundlage nach § 45 StVO (bes. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3. und 5) Anders als in der ST 1248 erwähnt, besteht durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO die Möglichkeit von Verkehrsbeschränkungen, wenn dies zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen dient. Dabei muss eine Zustimmung der obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7064 2021 Die Vorlage OF 703/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 646/12 Betreff: Verkehrssicherheit L 3019 - Am Weißkirchener Berg Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit an der L 3019 "Am Weißkirchener Berg" in Höhe der Feldwegquerung ca. 180 Meter östlich der Einmündung "Altenhöferallee" zu verbessern durch Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 50 in diesem Bereich. Der Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung soll so festgelegt sein, dass das Verkehrszeichen bereits von der Ampel der Ortsausfahrt Kalbach (ebenfalls "Am Weißkirchener Berg") aus sichtbar ist. Begründung: Am 24.09.2020 ereignete sich ein Verkehrsunfall mit Todesfolge zwischen einem (die Straße querenden) Motorroller und einem aus Richtung Kalbach kommenden Auto. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit an dieser schlecht einsehbaren Stelle kann das Risiko künftiger Unfälle deutlich senken. Der früh sichtbare Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung vermeidet, dass Fahrzeuge erst den Berg hoch beschleunigen, um dann wieder bremsen zu müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.01.2021, OF 680/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 23.10.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 646/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 646/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7047 2021 1. Die Vorlage OF 646/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 680/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 680/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2020, OF 653/12 Betreff: Tote und stark geschädigte Bäume ersetzen im Altkönigblick Der Magistrat wird gebeten, in der Pflanzsaison Winter 2020/2021 die im Folgenden aufgeführten Bäume und Pflanzen auf ihre Schäden zu prüfen und - so weit nötig - durch Neupflanzungen zu ersetzen. Cäsar-von-Hofacker-Straße 8: Drei Bäume mit sehr schwachem Wuchs und Blattwerk (Vergleich: Bäume im Bildhintergrund), ein Baum tot und Baumkrone abgebrochen: Graf-von-Stauffenberg-Allee 16: Ein Baum mit sehr schwachem Wuchs und geringem Blattwerk, ein Baum mutmaßlich abgestorben: Fabian-von-Schlabrendorff-Straße 21: Fabian-von-Schlabrendorff-Straße 14: Schwacher Wuchs, geringes Blattwerk: Baum fehlt (abgesägt): Henning-von-Tresckow-Straße 20: Baum möglicherweise mit Schädling, Laub war einen Monat vor allen anderen Bäumen braun: Martin-Niemöller-Straße: Drei Bäume mit schwachem Wuchs und geringem Blattwerk: Nördliche Altenhöferallee: Vom Gymnasium Riedberg bis Graf-von-Stauffenberg-Allee und zwischen Paul-Apel-Straße und Ortsausgang / L 3019) fehlt praktisch auf der gesamten Strecke in einem Streifen von teils über einem Meter Breite das Straßenbegleitgrün: Bildquelle für alle Bilder: Ronald Bieber Begründung: Die genannten Bäume und Pflanzen fehlen, sind abgestorben oder weisen deutliche Wachstumsdefizite gegenüber anderen Bäumen gleicher Art in unmittelbarer Nachbarschaft auf. Der kommende Winter bietet sich für notwendige Ersatzpflanzungen an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 23.10.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6733 2020 Die Vorlage OF 653/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem ersten Satz des Tenors noch die Worte "und durch dauerhafte Bestandspflege (Bewässerung) sicherzustellen" angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2020, OF 614/12 Betreff: Skateranlage auf der Sportanlage östlich der Altenhöferallee Gerüchteweise gibt es Planungen, auf dem Sportgelände östlich der Altenhöferallee an Stelle eines Multifunktionsfeldes eine Skateranlage zu errichten. In der Annahme, dass diese Information zutrifft, wird der Magistrat gebeten, eine Skateranlage im Zusammenhang mit der Sportanlage östlich der Altenhöferallee nur dann einzurichten, wenn diese (in Abstimmung mit den Vereinen) nicht zu Lasten des Mul tifunktionsfeldes geht, sondern ggf. an Stelle des Trendsportgeländes (siehe Entwurf vom Mai 2019) gebaut werden kann. Die Skateranlage soll auch außerhalb des Trainingsbetriebes öffentlich zugänglich sein. Begründung: Der Magistrat hat in ST 2432-2019 in Aussicht gestellt, im Juni 2020 die Ergebnisse der Prüfung möglicher Standorte vorzustellen. Für die schon lange geplante und benötigte Sportanlage wäre ein Verlust des Multifunktionsfeldes ein schwerer Schlag für die Vereine. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 614/12 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 CDU, 2 SPD und FDP gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 607/12 Betreff: E-Auto-Ladestationen in Kalbach-Riedberg Nach dem Rückzug der Firma Allego aus dem Projekt zum Bau hunderter E-Auto-Ladestationen in Frankfurt wird der Magistrat gebeten, seinerseits durch geeignete Partner oder über stadteigene Unternehmen wie die Mainova dafür zu sorgen, dass auch in Kalbach und Riedberg zahlreiche geeignete öffentliche Ladestationen für E-Autos errichtet und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Hierbei sollen insbesondere auch folgende mögliche Standorte geprüft werden: - Park&Ride-Parkplatz an der U-Bahn-Station "Kalbach" - rund um das Riedbergzentrum (Altenhöferallee / Ernst-Abbe-Straße / Otto-Schott-Straße) - an den Sportplätzen (Nordende Altenhöferallee, Am Hopfenbrunnen, Sport- und Freizeitzentrum Kalbach) - am Uni-Campus Riedberg (Ortsbezirk 8) Begründung: Die Nachfrage nach E-Autos steigt derzeit stark an, so dass die Autohersteller nun auch Großserienfahrzeuge anbieten. Die Ladeinfrastruktur stößt dabei zunehmend an ihre Grenzen und muss dringend erweitert werden, um die Dekarbonisierung im Sinne des Klimaschutzes zu unterstützen. Mit der Mainova hat die Stadt Frankfurt einen geeigneten Partner, um ein solches Projekt für Frankfurt voranzutreiben. Nach einer Investitionsphase kann dies letztlich auch zu einer nachhaltigen Einnahmequelle für die Stadt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6445 2020 Die Vorlage OF 607/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2020, OF 603/12 Betreff: Information über das Bauprojekt "Berghöfe" (südlich Konrad-Zuse-Straße) Im Zuge des Investorenauswahlverfahrens (Dezember 2014), an dem auch Vertreter des Ortsbeirats 12 als nicht stimmberechtigte Sachverständige beteiligt waren, war immer davon die Rede, dass das Quartier überwiegend mit Eigentumswohnungen bebaut werden sollte. Entsprechend sah auch das den Zuschlag erhaltende Angebot der Deutsche Wohnwerte Heidelberg (Nr. 14) den Bau von 215 Eigentumswohnungen und 107 Mietwohnungen vor. Wie nun kürzlich auf Anfrage von der Deutsche Wohnwerte zu erfahren war, werden nun ausschließlich Mietwohnungen erstellt. Bauträger sei die Frankfurter Wohnwerte GmbH mit Sitz in Heidelberg. Während der Baustart des Projektes natürlich sehr zu begrüßen ist, wäre es wünschenswert, wenn auch der Ortsbeirat über wesentliche Änderungen in der geplanten Bebauung des Ortsbezirkes informiert wird. Nur so kann er auch eine informative Mittlerrolle zwischen dem Magistrat und den Anwohnerinnen und Anwohnern wahrnehmen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, über die wesentlichen Änderungen bei diesem Projekt zu berichten und die nachfolgenden Fragen zu beantworten. Hierzu ergeben sich folgende Fragen: 1. Wer hat wann entschieden, dass nun ausschließlich Mietwohnungen erstellt werden? Warum wurde die Öffentlichkeit darüber nicht informiert? 2. Wurde die Anzahl der Wohnungen durch verdichtete Bebauung und/oder eine höhere Geschosszahl gegenüber der ursprünglichen Planung erhöht? 3. Welche Kategorien von Mietwohnungen werden erstellt? Welche Anteile entfallen auf die einzelnen Kategorien: Freifinanziert, Förderweg 1, Förderweg 2, Mittelstandsprogramm, Frankfurt Fairmieten u.a.? 4. Ist die Stadt Frankfurt am Main direkt oder indirekt (z.B. über die ABG) an der Frankfurter Wohnwerte GmbH beteiligt oder hat sie direkt oder indirekt Kredite oder Zuschüsse (z.B. wegen der Nutzungsänderung) an die Frankfurter Wohnwerte gegeben? 5. Wann ist mit der Gesamtfertigstellung zu rechnen? Begründung: Gegenüber der ursprünglichen Planung wurde die aktuelle Planung wesentlich geändert. Das nun ausschließliche Angebot von Mietwohnungen bedeutet für Kaufinteressenten, die lange auf dieses Bauprojekt gewartet haben, eine herbe Enttäuschung. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Frankfurt am Main die den Ortsbeirat und die Öffentlichkeit nicht unverzüglich über diese wesentliche Planungsänderung informiert hat. Der Magistrat sollte das nun nachholen und die vorstehenden Fragen umgehend erschöpfend beantworten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1746 2020 Die Vorlage OF 603/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2020, OF 608/12 Betreff: Tempo 30 Der Magistrat wird gebeten, zwischen den beiden Kreiseln an der Riedbergallee und der Friedrich-Dessauer-Straße eine Tempo 30 Zone auf der Altenhöferallee einzurichten. Begründung: Auf diesem Streckenabschnitt kommt es immer wieder zu teils waghalsigen Manövern auf der Straße. Oftmals überqueren hier auch ältere und und gehbehinderte Bewohnerinnen und Bewohner aus den angrenzenden Senioren- und Pflegeheimen die Straße und werden durch schnell fahrende Fahrzeuge gefährdet. Da Tempo 30 auf dem ganzen Riedberg nicht möglich scheint, wird eine Temporeduktion an dieser Stelle vorgeschlagen um die Situation für alle Beteiligten zumindest an dieser Stelle zu entschärfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6457 2020 Die Vorlage OF 608/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, in der Altenhöferallee zwischen den beiden Kreiseln an der Riedbergallee und der Friedrich-Dessauer-Straße eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 einzurichten." Abstimmung: 5 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen 1 CDU (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2020, OF 602/12 Betreff: Multifunktionsfeld Sportanlage östlich der Altenhöferallee Nach aktuellen Informationen wird auf der Sportanlage östlich der Altenhöferallee statt dem ursprünglich vorgestellten Multifunktionsfeld eine kleine Skateanlage geplant. Diese Änderung wurde leider nicht mit den Sportvereinen abgesprochen und wäre auch nicht im Sinne der Sportvereine oder dem Schulsport. Auch ist eine solch kleine eingezäunte Skateanlage zwar eine gut gemeinte Geste, aber vermutlich nicht das, was sich die Jugendlichen am Riedberg vorstellen. Da leider die aktuelle Planung noch nicht offiziell vorgestellt wurde, ist dieser Antrag immer vorbehaltlich der Richtigkeit der Informationen zu verstehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den aktuellen Planungsstand der Sportanlage östlich der Altenhöferallee mit dem Bedarf der lokalen Vereine abzugleichen und vorzustellen. Hier ist insbesondere der Stand bezüglich des Multifunktionsfeldes zu klären. Begründung: Da die lokalen Sportvereine aktuell sprichwörtlich aus allen Nähten platzen, ist es essentiell auf der neu geplanten Sportanlage möglichst viel Platz für den Vereins- und Schulsport zu schaffen. Die Realisierung der Skateanlage auf diesem Gelände ist sicherlich gut gemeint, aber führt zu erheblichen Engpässen an anderer Stelle. Hier sollte möglichst schnell mit den Vereinen und Schulen gesprochen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6443 2020 Die Vorlage OF 602/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 605/12 Betreff: Modellgebäude für "Frankfurt frischt auf" im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg - Nachhaltiges Bauen In der B 315 vom 06.07.2020 teilt der Baudezernent mit, dass derzeit kein Stadtteil über ein Modellgebäude verfügt, das alle Facetten des Förderprogramms abbildet. Der Stadtteil Kalbach-Riedberg eignet sich mit seinen öffentlichen Gebäuden ideal für eine Aufnahme in das Modellprojekt. Darüber hinaus besitzt die Aufnahme öffentlicher Gebäude Demonstrativcharakter für derartige Maßnahmen im privaten und auch gewerblichen Bereich. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat nimmt für den Ortsbezirk 12 eines der folgenden städtischen Gebäude, die zeitnah modernisiert oder gebaut werden mit in das Modellprojekt auf. Darunter fällt unter anderem das zeitnah zu sanierende Sport- und Freizeitzentrum "Am Martinszehnten sowie der in Planung befindliche Sportpark östlich der Altenhöferallee. Andere öffentliche Gebäude, wie die zahlreichen Kitas, Schulen und Sportplätze, sollten bei der Planung berücksichtigt werden Begründung: Seit Dezember 2019 war es dem Dezernat nicht möglich, einen geeigneten Standort für ein mögliches Modellgebäude festzulegen. Darüber hinaus bietet das Modellprojekt die Möglichkeit innovative, zukunftsorientierte und ressourcenschonende Baumaßnahmen durchzuführen und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6444 2020 Die Vorlage OF 605/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2020, OF 589/12 Betreff: Bikepark für den Riedberg - ein attraktives Mountainbike-Gelände schaffen Der Magistrat wird gebeten einen Bikepark auf dem Riedberg anzulegen. Dieser soll ein zusätzliches Bewegungsangebot in selbst erreichbarer Entfernung schaffen. Hierbei sollen insbesondere die folgenden Flächen auf eine Nutzbarkeit geprüft werden: - Lärmschutzwall A5: Hier könnten sich gerade aufgrund des Höhenunterschieds von bis zu acht Metern verschiedene Teile des Walls als Ausgangsbasis anbieten: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 04.2019, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation - Fläche nördlich des Weges "Zur Bornfloßquelle" außerhalb der öffentlichen Grünfläche ÖM 9 des Bebauungsplans B803 Ä5 (ca. 25 x 100 m, 6 m Höhenunterschied) Quelle: PlanAS-System der Stadt Frankfurt plus eigene Markierung Begründung: Die Initiative für einen solchen Bikepark stammt von Kindern aus dem Stadtteil (11 Jahre). Angesichts der zu erwartenden riesigen Zahl von Jugendlichen im Stadtteil ist es wichtig, mehrere verschiedene Angebote zu machen. Für Jugendliche gibt es nur wenige altersgerechte Freizeitmöglichkeiten. Daher ist dieser Bikepark ein zusätzliches Angebot, um Jugendlichen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten wohnortnah anzubieten. Verglichen mit manchen anderen Outdoor-Beschäftigungen ist ein Bike-Park vergleichsweise leise. Im Rhein-Main-Gebiet existieren solche Parks zum Beispiel in Bad Vilbel-Dortelweil und -Heilsberg oder in Ginnheim (Platenstraße). Gerade für Kinder sind diese Anlagen aber noch zu weit weg, um sie selbst zu erreichen. Spezialisierte Firmen für solche Anlagen existieren, siehe z. B. https://www.bikepark-bau.de/ Da meist nur mit Lehm, Erde und ggf. anderen einfachsten Materialien gearbeitet wird, sind die Investitionen gering. Schon für einen vierstelligen Betrag sind Anlagen möglich. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.06.2020, OF 567/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6226 2020 1. Die Vorlage OF 567/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 589/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 589/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Tenors wie folgt lautet: "Dieser soll ein zusätzliches Bewegungsangebot in selbst erreichbarer Entfernung schaffen und die Planungen dem Ortsbeirat 12 vorstellen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen 6 CDU (= Ablehnung); 1 CDU, FDP und BFF (= Enthaltung)
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2020, OF 569/12 Betreff: Für Kinder und Jugendliche in Kalbach-Riedberg attraktives Mountainbike-Gelände schaffen Der Magistrat wird gebeten, als weiteres Angebot für Kinder und Jugendliche im Stadtteil die Einrichtung eines Bikeparks zu prüfen und zu berichten. Dieser soll ein zusätzliches Bewegungsangebot in selbst erreichbarer Entfernung schaffen. Hierbei sollen insbesondere die folgenden Flächen auf eine Nutzbarkeit geprüft werden: - Lärmschutzwall A5: Hier könnten sich gerade aufgrund des Höhenunterschieds von bis zu acht Metern verschiedene Teile des Walls als Ausgangsbasis anbieten: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 04.2019, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation - Fläche nördlich des Weges "Zur Bornfloßquelle" außerhalb der öffentlichen Grünfläche ÖM 9 des Bebauungsplans B803 Ä5 (ca. 25 x 100 m, 6 m Höhenunterschied) Quelle: PlanAS-System der Stadt Frankfurt plus eigene Markierung Begründung: Die Initiative für einen solchen Bikepark stammt von Kindern aus dem Stadtteil (11 Jahre). Angesichts der zu erwartenden riesigen Zahl von Jugendlichen im Stadtteil ist es wichtig, mehrere verschiedene Angebote zu machen. Verglichen mit manchen anderen Outdoor-Beschäftigungen ist ein Bike-Park vergleichsweise leise. Im Rhein-Main-Gebiet existieren solche Parks zum Beispiel in Bad Vilbel-Dortelweil und -Heilsberg oder in Ginnheim (Platenstraße). Gerade für Kinder sind diese Anlagen aber noch zu weit weg, um sie selbst zu erreichen. Spezialisierte Firmen für solche Anlagen existieren, siehe z. B. https://www.bikepark-bau.de/ Da meist nur mit Lehm, Erde und ggf. anderen einfachsten Materialien gearbeitet wird, sind die Investitionen gering. Schon für einen vierstelligen Betrag sind Anlagen möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 569/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 589/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2020, OF 581/12 Betreff: Sachstand Planung und zeitlicher Bauablauf der Sportanlage östlich der Altenhöferallee, Vorstellung der Machbarkeitsstudie Mit Anträgen hat der Ortsbeirat 12 bereits Mitte Juni 2019 beschlossen mitzuteilen, in welchem zeitlichen Rahmen Planung, Ausschreibungen und Bau bis zur Fertigstellung erfolgen (OM 4748) und in einem weiteren Antrag hat der Ortsbeirat beschlossen einen runden Tisch einzuberufen (OM 4749). Da nun ein weiteres Jahr vergangen sind, ohne dass von Seiten des Magistrates außer den knappen Zwischennachrichten ST 1865 und ST 1691 eine genaue Antwort vorliegt noch der Bau der Dreifeldhalle abschließend schriftlich bestätigt wurde noch die in der Sportkommissionssitzung von November 2019 angekündigte beauftragte Machbarkeitsstudie vorliegt, möge der Ortsbeirat dies vorausgeschickt beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Bau der Dreifeldhalle auf dieser Sportanlage östlich der Altenhöferallee im Grundsatz - über die Stellungnahme 1691 hinaus, die die Planungen diesbezüglich noch nicht abgeschlossen hat - zu bestätigen, 2. zu den beiden OM 4748 und 4749 vom 14.06.2019 abschießende Nachrichten zu geben und 3. die Machbarkeitsstudie (den aktuellen Stand hierzu) auch dem Ortsbeirat und damit der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Begründung: Es muss nicht erneut betont werden, dass die Sportkapazitäten auf dem Riedberg für u. a. Vereine und Schulen äußerst begrenzt sind. Dazu gibt es zahlreiche Anträge aus diesem Gremium. Doch sind seit den Anträgen im Juni und dem Besuch des Sportdezernenten Frank im Ortsbeirat 12 am 10. Mai 2019 über 1 Jahr vergangen, die sicher zwischenzeitlich zu einer konkreteren abgeschlossenen Planung und Zeitablauf sowie den Akteuren des Runden Tisches Auskunft geben kann. Weiterhin wurde in der Sitzung der Sportkommission am 19.11. berichtet, dass das Ergebnis im Frühsommer 2020 vorgestellt werden könne. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 581/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6455 2020 Die Vorlage OF 581/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2020, OF 541/12 Betreff: Umkleiden des FC Kalbach zügig fertigstellen Der Magistrat wird gebeten, die Grundsanierung der Umkleiden des FC Kalbach zügig, spätestens bis Ende des 2. Quartals 2020 abzuschließen. Hierbei soll die Vereinsführung eng eingebunden werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, angesichts der noch mindestens weitere drei Jahre dauernden Mehrfachnutzung der Anlage durch vor allem den FC Kalbach und den Riedberger SV mit dem FC Kalbach zu erörtern, wie weitere Umkleide- und Sportkapazitäten auf dem Gelände geschaffen werden können. Begründung: Die Umkleiden des FC Kalbach sollten in den Sommerferien 2019 (Juni-August) kernsaniert und mit einem höheren und größeren Dach versehen werden. Stand Mitte Februar 2020 befinden sich diese aber noch immer im Rohbauzustand, das Dach ist lediglich mit einer Plane unvollständig abgedeckt. Auch erste Fortschritte im Februar 2020 wecken noch nicht das Vertrauen in den zeitnahen Abschluss. Der FC Kalbach bietet vor allem dem Riedberger SV freundlicherweise seine knappen Kapazitäten an, da Letzterer auch weiterhin die bisher seit über 10 Jahren nur geplante Sportfläche östlich der Altenhöferallee nicht nutzen kann. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5934 2020 Die Vorlage OF 541/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 534/8 Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelschaltung für den Kreuzungsbereich Marie-Curie-Straße/Altenhöferallee/Lurgiallee Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Lurgiallee/Marie-Curie-Straße/Altenhöferallee fussgängerfreundlicher zu gestalten. Begründung: Wenn man von der Lurgiallee Richtung Altenhöferallee läuft, um die Marie-Curie-Straße zu überqueren, muss man als Fußgänger sehr lange warten. Das gilt ebenfalls für die Gegenrichtung. Es ist nicht möglich, die Straße bis zur Mitte zu überqueren, da die Fußgängerampel erst grün wird, wenn der Autoverkehr in beide Richtungen auf der Marie-Curie-Straße Rot hat. Das Überqueren lediglich bis zur Mitte ist von der Ampelschaltung nicht vorgesehen. Da dies ein Schulweg zum Gymnasium Riedberg ist und sich im Umkreis einige Bürogebäude befinden und derzeit an einem Studentenwohnheim gebaut wird, ist dort besonders zu den Stoßzeiten sehr viel Verkehr, sowohl Fahrzeuge als auch Fußgänger. Zur Entzerrung und zum besseren Fließen des Fußgängerverkehrs wird deshalb um eine für Fußgänger freundliche Ampelschaltung gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6081 2020 Die Vorlage OF 534/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 539/12 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob und wenn ja in welchen Bereichen auf den inneren Erschließungsstraßen des Riedbergs, der Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Ergebnisse der Prüfungen in einer Sitzung des Ortsbeirates öffentlich vorzustellen, um im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern die Einführung etwaiger zusätzlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen zu erörtern. Begründung: Das Baugebiet Riedberg ist mit vier Straßenanbindungen an das überörtliche Straßennetz angebunden und bietet keine Anreize für die Durchfahrung, sofern das Fahrziel nicht im Wohngebiet selbst liegt. Bereits jetzt ist die Straße Zur Kalbacher Höhe auf Tempo 30 begrenzt, ebenso ein Teilbereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Altenhöferallee. Um den Fahrzeugverkehr ruhiger und disziplinierter zu gestalten, dem Radverkehr einen sicheren Verkehrsraum zu bieten und auch den Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere den zahlreichen Kindern, Querungen der Fahrbahn zu erleichtern, sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Damit würde auch die Lärmbelastung der dicht bebauten inneren Erschließungsstraßen, insbesondere in den Nachtstunden, deutlich gemildert. Die auf dem Riedberg verkehrenden Buslinien werden durch eine Tempo 30 Regelung nicht behindert, da diese Buslinien bereits heute durch Fahrbahnverengungen und zahlreiche Haltestellen Tempo 30 in der Regel nicht überschreiten können. Die vor Jahren für den ganzen Stadtteil Kalbach eingerichtete Tempo-30-Zone, hat sich trotz anfänglicher Bedenken überaus positiv entwickelt. Die gesamte Verkehrssituation im Stadtteil hat sich entspannt, so dass Tempo 30 inzwischen von allen Anwohnern befürwortet wird. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.01.2020, OF 537/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5933 2020 1. Die Vorlage OF 537/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 539/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 539/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 537/12 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf den inneren Erschließungsstraßen des Riedbergs, der Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden kann. Begründung: Das Baugebiet Riedberg ist mit vier Straßenanbindungen an das überörtliche Straßennetz angebunden und bietet keine Anreize für die Durchfahrung, sofern das Fahrziel nicht im Wohngebiet selbst liegt. Bereits jetzt ist die Straße Zur Kalbacher Höhe auf Tempo 30 begrenzt, ebenso ein Teilbereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Altenhöferallee. Um den Fahrzeugverkehr ruhiger und disziplinierter zu gestalten, dem Radverkehr einen sicheren Verkehrsraum zu bieten und auch den Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere den zahlreichen Kindern, Querungen der Fahrbahn zu erleichtern, sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Damit würde auch die Lärmbelastung der dicht bebauten inneren Erschließungsstraßen, insbesondere in den Nachtstunden, deutlich gemildert. Die auf dem Riedberg verkehrenden Buslinien werden durch eine Tempo 30 Regelung nicht behindert, da diese Buslinien bereits heute durch Fahrbahnverengungen und zahlreiche Haltestellen Tempo 30 in der Regel nicht überschreiten können. Die vor Jahren für den ganzen Stadtteil Kalbach eingerichtete Tempo-30-Zone, hat sich trotz anfänglicher Bedenken überaus positiv entwickelt. Die gesamte Verkehrssituation im Stadtteil hat sich entspannt, so dass Tempo 30 inzwischen von allen Anwohnern befürwortet wird. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.01.2020, OF 526/12 Nebenvorlage: Antrag vom 30.01.2020, OF 539/12 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.01.2020, OF 526/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 14.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 526/12 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 537/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5933 2020 1. Die Vorlage OF 537/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 539/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 539/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 526/12 Betreff: Tempo 30 auf der Altenhöferallee zwischen Riedbergallee und Friedrich-Dessauer-Straße Im Dezember ereignete sich bedauerlicherweise ein Verkehrsunfall in Höhe des Riedbergzentrums. Es ist unbestritten, dass die Verkehrssituation in diesem Streckenabschnitt unübersichtlich und gefährlich ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Altenhöferallee zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Riedbergallee in eine Tempo-30-Zone umzuwandeln. Begründung: Durch die Nähe zum Gymnasium sind viele junge Fahrradfahrer*innen auf diesen Abschnitt der Straße unterwegs. Ältere Menschen aus den Senioren- und Pflegeheimen überqueren die Altenhöferallee in diesem Bereich, da der Umweg zu den Zebrastreifen sehr weit ist. Auf Grund der Geschäfte und Bäckereien auf beiden Straßenseiten sind ständig Autos in Doppelreihen geparkt, die eine unübersichtliche Situation verursachen. Andere Autofahrer*innen fahren dabei aber noch die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.01.2020, OF 537/12 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.01.2020, OF 537/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 526/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 14.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 526/12 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 537/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 513/12 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportpark Riedberg - Sportanlage östlich der Altenhöferallee Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die notwendigen Planungsmittel für die Sportanlage östlich der Altenhöferallee werden in den Haushalt 2020/2021 aufgenommen, 2. auch die notwendigen Mittel zum Bau für diese Sportanlage und 3. sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020/21 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den folgenden Haushalt vom Magistrat angemeldet. Begründung: Die Sportanlage östlich der Altenhöferallee ist seit rund einem Jahrzehnt in Planung. Verschiedene Ursachen verzögerten ständig einen Baubeginn, obwohl die Planung im Großen und Ganzen nun fast fertig ist. Lediglich die Sportnutzer*innen in Form von Vereinen, Schulen, Verbänden und Ortsbeirat sind noch zu beteiligen. Da es sich bei dem jetzigen Haushalt um einen Doppelhaushalt handelt, sind unbedingt die Mittel für Planung und Bau einzustellen. Da hier nicht bekannt ist, ob die Turnhalle Riedberg unter 5.010467 im Haushaltsentwurf für 2020/2021 - Investitionsprogramm für den Ortsbezirk 12 - hier mit den Mitteln auch die komplette Sportanlage erfasst, was sich nicht aus den voraussichtlichen Gesamtkosten von 10,3 Mio. ergibt, sind die notwendigen Mittel jetzt einzustellen. Weiterhin hat die Hessen Agentur im Rahmen der Abwicklung des Riedberges eine Rücklage unter Verweis auf die M 56 vom 04.03.2016 hierfür gebildet, die sicherlich keineswegs für die ungedeckte Sportanlage neben der Turnhalle ausreichen wird. Eine weitere Verzögerung dieses Sportparks ist den Schulen und Sporttreibenden nicht zumutbar und für einen neuen Stadtteil nicht zu akzeptieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 16 2020 Die Vorlage OF 513/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 534/12 Betreff: Kita Altkönigblick vollständig zurückbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die temporäre Kita Altkönigblick an der Altenhöferallee kurz vor der Kreuzung zur L 3019 vollständig zurückzubauen und 2. mitzuteilen, warum dies bisher nicht erfolgt ist. Begründung: Der o. g. Bereich der ehemaligen Kita ist Teil der Fläche für die 2. Sportanlage östlich der Altenhöferallee. Die Kita Altkönigblick wurde im Sommer 2012 als Provisorium in nur 5 Monaten Bauzeit errichtet. Da nun seit September 2016 die Kita ihren endgültigen Standort in der Straße Zum Margarethenzehnten bezogen hat, sollte genügend Zeit zur Räumung des Provisoriums gewesen sein. Da die Fläche nun teilweise aufgebrochen ist, kann sie auch keiner anderen Funktion zugeführt werden. Zudem laden solche Brachflächen zur illegalen Abfallentsorgung ein. Da es sich jedoch um eine künftige Sportfläche handelt, ist darauf zu achten, dass ein fehlender Rückbau nicht noch weitere unnötige Verzögerung für den Baubeginn der dringend benötigten Sportanlage verursacht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 534/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 512/12 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Turnhalle Riedberg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Haushaltsmittel für die Planung und auch die anschließende Errichtung der Turnhalle Riedberg in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die Turnhalle Riedberg ist ein wichtiger Baustein für das Schulsportangebot in Kalbach-Riedberg. Zusätzlich zur geplanten Leichtathletikanlage kann auf dem gleichen Gelände östlich der Altenhöferallee eine Mehrfeldhalle errichtet werden, welche vielfältige neue Möglichkeiten für Sport bietet. Es ist zu begrüßen, dass die Planung der Turnhalle Riedberg im Haushaltsentwurf vorgesehen ist, mit diesem Antrag bekräftigt der Ortsbeirat dieses Anliegen nochmals. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 15 2020 Die Vorlage OF 512/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2019, OF 502/12 Betreff: Altglascontainer südlicher Riedberg Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des südlichen Riedbergs Altglascontainer aufzustellen. Diese sind in der Nähe und in gleicher Anzahl wie die wegfallenden Container am Cézanneweg zu positionieren. Wenn möglich sollten die Container unterirdisch angelegt werden. Als ein möglicher Standort sollte die südwestliche Ecke Konrad-Zuse-Straße / Topgraphischer Weg geprüft werden. Begründung: Aufgrund der Baumaßnahme am Cézanneweg fallen dort zumindest temporär Altglascontainer weg. Um lange Wege für die Bewohner des Quartiers zu vermeiden sind diese in der Nähe zu ersetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5511 2019 Die Vorlage OF 502/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die letzten zwei Sätze des Tenors wie folgt lauten: "Dabei sollten die Container unterirdisch angelegt werden. Als mögliche Standorte sollten die südwestliche Ecke Konrad-Zuse-Straße/Topographischer Weg und die nördliche Ecke Renoirallee/Zur Kalbacher Höhe geprüft werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Ich halte eine 30er Zone auf der Altenhöferallee, zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Friedrich-Karl-Klausing-Straße für sinnvoll. Es laufen Tagsüber sehr viele Kinder über die Straße. Von und zur Schule. Durch den Park direkt nebenan würden auch dort querende geschützt.
Die bisherige vierspurige Allee mit jeweils zwei Spuren pro Richtung sollte auf jeweils eine Spur pro Richtung umgebaut werden. Die freiwerdenden Flächen sollten für Grünstreifen, Radwege und Parkflächen genutzt werden, wie dies beispielsweise bereits in der nördlichen Altenhöferallee der Fall ist. Durch die geringere Anzahl an Fahrspuren würde zudem der Verkehrslärm sinken und Fußgänger könnten sicherer die Straße überqueren.