Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 555/12 Betreff: Buslinie 29 beschleunigen Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der internen Prüfungen zur Beschleunigung der Buslinie 29 - wie in ST 1598 vom 3.9.2021 angekündigt - zu berichten und bei positivem Ergebnis die Beschleunigung umzusetzen. Konkret bietet sich die Beschleunigung an folgenden K reuzungen an: - Einmündung Am Weißkirchener Berg in die L3019 in Richtung Riedberg - Einmündung Altenhöferallee in die L3019 (beide Richtungen) - Einmündung der Carl-Hermann-Rudloff-Allee in die Riedbergallee (Richtung NWZ), - Einmündung Zur Kalbacher Höhe in die Marie-Curie-Straße (beide Richtungen) - Einmündung Marie-Curie-Straße in die Lurgiallee (beide Richtungen) Begründung: Die Buslinie 29 hat seit ihrer Führung über den Westflügel einen sehr langen Laufweg und ist dadurch als Zubringer zur U-Bahn und für innerörtliche Verbindungen nicht so attraktiv, wie sie sein könnte. An der Kreuzung Altenhöferallee / Graf-von-Stauffenbergallee zeigt die Funksteuerung durch Busse aus der Stauffenbergallee deutlich die Vorzüge solch einer Beschleunigung. OM 333 regte in Punkt 5 die Beschleunigung der Buslinie an und dies wurde in obiger Stellungnahme auch als sinnvoll beurteilt. Es folgten aber keine weiteren Fortschritte in dieser Sache. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2024, OF 532/12 Betreff: Einrichtung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge auch auf dem Riedberg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, welche Maßnahmen zur Einrichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Stadtteil Riedberg möglich sind. Insbesondere: - Welche Möglichkeiten der Realisierung gibt es in Zusammenarbeit mit Mainova AG? - Sind Ladesäulen im Rahmen der Planung der neuen Sportanlage, östlich der Altenhöferallee, berücksichtigt? - Welche Ansätze gibt es, einschlägige Investoren direkt anzusprechen und mit Standortsuche und Bedarfsermittlung zu unterstützen? Begründung: Im jungen Stadtteil Riedberg gibt es für ca. 6.000 Wohneinheiten auch nach mehreren Jahren der Diskussion immer noch keine öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Dies stellt ein erhebliches Defizit dar, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen und dem Ziel, die Elektromobilität auch in Frankfurt zu fördern. Der Bedarf wird von den Bügern immer wieder angesprochen und die Bürger sehen verständlicherweise die Stadt in der Pflicht, hier nun endlich Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5759 2024 Die Vorlage OF 532/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um folgenden Spiegelstrich ergänzt wird: "- Vorschläge des Ortsbeirates sind: a) Riedbergzentrum b) SC Riedberg c) zweite Sportanlage Altenhöferallee d) Campus Riedberg (in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8)" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2024, OF 534/12 Betreff: Baubeginn der zweiten Sportanlage Riedberg östlich der Straße Altenhöferallee durch eine Zwischennutzung gefährdet? Im Frühjahr 2024 wurde durch eine beauftragte Baufirma der Rückbau der Bodenbefestigung, die Planierung des Mutterbodens und eine Bauvorbereitung der eingezäunten Fläche vorgenommen. Die im Juni 2024 aufgenommenen Bauaktivitäten dienen möglicherweise als Stell- und Lagerplatz für eine andere Baumaßnahme. Dies löst im Stadtteil Irritationen wegen einer möglichen Verzögerung des Baubeginns aus. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu den Aktivitäten die seit Anfang Juni 2024 auf dem eingezäunten Gelände der geplanten 2. Sportanlage stattfinden folgende Fragen zu beantworten: 1. Stehen die derzeitigen Befestigungsmaßnahmen des Baugrundstückes in Zusammenhang mit der geplanten 2. Sportanlage 2. oder wird für eine andere Zwischennutzung als Lager- und Stellplatz für ein anderes Bauvorhaben vorbereitet. Falls doch das aktuelle Baugeschehen doch einer fremden vorbereitenden Zwischennutzung dient, stellt sich die Frage, 3. ob und wer der mögliche Nutzer ist und ob er auf dem Riedberg als Bauträger oder Investor aktiv ist. 4. Wird durch eine mögliche Zwischennutzung der Baufläche mit einer weiteren Verzögerung des Baubeginns der Sportanlage zu rechnen sein? 5. Ist die Genehmigung als mögliche Zwischennutzung zeitlich begrenzt und wenn ja 6. bis wann? Begründung: Der Stadtteil Kalbach-Riedberg hat grundsätzlich mit seinen stetig wachsenden Einwohnerzahlen einen großen Bedarf an einer 2. Sportanlage, auch für den Frankfurter Norden insgesamt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 995 2024 Die Vorlage OF 534/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 502/12 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zur Flutlichtanlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Errichtung einer Flutlichtanlage auf der Sportanlage des SC Riedbergs westlich der Altenhöferallee sind 30.000,00 € als notwendige Mittel ab 2024 in den Haushalt einzustellen, die nicht den laufenden Mitteln entnommen werden. Begründung: Da der SC Riedberg mit div. Firmen für Planung und Bau der Flutlichtanlage auf eigene Kosten im Gespräch ist, kann die Stadt Frankfurt mit einer geringen Eigenbeteiligung eine Aufwertung der städtischen Fläche erreichen. Denn den Großteil der Kosten von rund 100.000,00 € trägt der Verein selbst. Inzwischen sind erste Abstimmungen zwischen Verein, Sportamt und Mainova erfolgt, die Genehmigung und Bewilligung zum Bau liegt vor, so dass nach Bewilligung des o. g. Zuschusses mit einem zügigen Baubeginn der Flutlichtanlage zu rechnen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 159 2024 Die Vorlage OF 502/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2024, OF 491/12 Betreff: Baubeginn zweite Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee Die Realisierung scheint erneut erheblich verzögert zu sein. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie dazu der Sachstand ist und auf welche neuen Zeitpläne sich Bürger und Vereine im Stadtteil nun einstellen müssen. Begründung: Gem. ST 2143 vom 16.09.2022 sowie ST 2698 vom 09.12.2022 war es geplant, die Bau- und Finanzierungsvorlage bis Ende Dezember 2022 zu erstellen. Mit Zustimmung aller notwendigen Gremien war der Baubeginn für die Halle in der 2. Jahreshälfte 2023 angestrebt. Bisher fehlt noch die Magistratsvorlage für einen Beschluss durch die Stadtverordneten und damit auch die EU-weite Ausschreibung. Die untragbare Situation ist bekannt. Im Dezember 2021 hatten die Sportvereine im Norden gemeinsam mit dem Sportkreis mittels einer vielbeachteten Petition auf die untragbare Situation und deren Konsequenzen hingewiesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2024, OF 483/12 Betreff: Gullydeckel Ecke Konrad-Zuse-Straße/Altenhöferallee Vorgang: OF 141/12 2021 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten unter Bezugnahme auf Ihre eigene Erinnerung vom 02.02.2023 an die obige Anregung zu erinnern. Begründung: Seit 31.10.2021 wurde die Gefahrenstelle nicht beseitigt und es besteht dringender Handlungsbedarf. Fotos: privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.11.2021, OF 141/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 483/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Erinnerung schriftlich erfolgen und ebenfalls noch an die Entfernung des Asphaltrestes am Bordstein in der ersten Parkbucht nördlich des Kreisels erinnert werden soll. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2023, OF 446/12 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit rund um die Grundschule Riedberg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob sich die Verkehrssituation rund um die Grundschule Riedberg nachhaltig dadurch verbessern lässt, dass die vorhandene Lichtzeichenanlage ("Ampel") über die Straße Zur Kalbacher Höhe in eine vollwertige Ampelkreuzung unter Einbeziehung der einmündenden Straßen Zum Stulen und Käthe-Kruse-Straße umwandeln lässt nebst Fußgängerampeln über beide einmündenden Straßen. Angelehnt an die aktuell als Bedarfsampel ausgeführte Lichtzeichenanlage bietet sich eine Ausführung mit bevorzugter Fahrtrichtung entlang der Straße Zur Kalbacher Höhe an mit Bedarfsauslösung durch Kontaktschleifen in den Nebenstraßen und auf Fußgängerwunsch. Begründung: Gerade zu Schulbeginn gibt es zahlreiche Probleme durch die trotz zahlreichen Ermahnungen nicht restlos zu vermeidenden "Elterntaxis", besonders in der Straße Zum Stulen und an der Einmündung in die Straße Zur Kalbacher Höhe. Eine sichere Querung der Straße Zum Stulen ist nicht gewährleistet. Eine Sicherung der Überwege durch eine Ampel würde die Situation für die Schülerinnen und Schüler erheblich verbessern. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die sehr positiven Erfahrungen an der Kreuzung Altenhöferallee / Graf-von-Stauffenbergallee, wo seit der Errichtung der Ampel keinerlei Klagen über gefährliche Verkehrssituationen mehr aufgetreten sind. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4898 2023 Die Vorlage OF 446/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 460/12 Betreff: Flutlichtanlage SC Riedberg Bereits 2016 war mit https://www.stvv.frankfurt.de/download/OF_58-12_2016.pdf der OF 58-12/2016 die Flutlichtanlage für den Rasenplatz Thema zur besseren Ausnutzung der dunklen Jahreszeit für das Training der zahlreichen Mannschaften. Da nun der Verein weiter gewachsen ist auf rund 1.600 Mitglieder sind entsprechend weitere Trainingsflächen notwendig. Nun hat der SC Riedberg einen Hinweis des Sportamtes vorliegen, dass erst eine abschließende Klärung der Stromversorgung zu erfolgen hat, um eine Flutlichtanlage auf eigene Kosten auf der städtischen Fläche der Sportanlage westlich der Altenhöferallee zu errichten. Der Verein geht von Gesamtkosten von 120.000 - 150.000,00 €. Der Landessportbund beteiligt sich nach Auskunft des Vereins mit 13.000,00 € und die beantragte Landeszuwendung beträgt 50.000,00 € - 80.000,00 €. Spenden liegen in Höhe von 7.000 € vor und Eigenmittel betragen 50.000,00 €. Davon ausgehend, dass über die Landeszuwendung lediglich 50.000,00 € ausgezahlt werden, besteht eine Differenz von 30.000,00 € Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wolle den SC Riedberg der nach einem Gespräch des Sportamtes mit der Mainova möglicherweise in Aussicht gestellten Genehmigung für die Errichtung einer Flutlichtanlage auf städtischer Gemarkung durch ebendieses Sportamt der Stadt Frankfurt am Main mit einem Betrag von bis zu 30.000,00 € unterstützen. Begründung: Da der SC Riedberg nun div. Firmen für Planung und Bau der Flutlichtanlage auf eigene Kosten beauftragt hat, kann die Stadt Frankfurt mit einer geringen Eigenbeteiligung eine Aufwertung der städtischen Fläche erreichen. Nach den schriftlichen Unterlagen sind erste Abstimmungen zwischen Verein und Sportamt erfolgt, so dass bei vorliegender Genehmigung und Bewilligung des o. g. Zuschusses mit einem zügigen Baubeginn der Flutlichtanlage zu rechnen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 460/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen 2 GRÜNE und SPD (= Annahme); 2 GRÜNE und BFF (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 440/12 Betreff: Briefkasten im Bereich Graf-von Stauffenberg-Allee/Römische Straße aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat - vertreten durch seine Wirtschaftsförderung - wird gebeten mit der Deutschen Post Kontakt aufzunehmen, um einen neuen Briefkasten in dem Bereich Graf-von Stauffenberg-Allee/Römische Straße aufstellen. Begründung: Nach den in der Regel angewendeten Vorgaben der Post-Universaldienstleistungsverordnung zur Aufstellung von Briefkästen der Deutschen Post AG gilt ein Abstandsradius von 1.000 m. Allerdings ist der Riedberg mit seinen rund 22.000 Einwohner*innen und den bereits aufgestellten Briefkästen nicht überversorgt. In dem oben genannten Bereich befindet sich eine Seniorenanlage mit 64 Wohneinheiten, für die der Weg zu den vorhanden Briefkästen zu weit und zu beschwerlich ist. Die Leerung würde auch keines zusätzlichen Umweges bedürfen, da von der Altenhöferallee über die Graf-von-Stauffenberg-Allee in die Karl-Hermann-Rudloff-Allee gefahren wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4602 2023 Die Vorlage OF 440/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Volt
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2023, OF 433/12 Betreff: Altglascontainer Ecke Altenhöferallee/Alfred-Wegener-Straße prüfen Der Magistrat wird gebeten, die FES zu beauftragen, den Stellplatz der Altglascontainer an der Ecke Altenhöferallee/Alfred-Wegener-Straße auf ihre Funktionalität und Akzeptanz zu überprüfen und diese in Absprache mit den Ortsbeiräten 12 und 8 zu ändern oder eine andere Lösung zu finden, damit die sechs Altglascontainer wieder so gut wie früher angenommen werden. Begründung: Viele Jahre standen sechs Container an der Altenhöferallee. Dann wurden drei Container davon an der Alfred-Wegener-Straße platziert. Diese werden aber nicht sehr gut angenommen, selbst wenn darin ist noch ausreichend Platz ist. Dafür ist zu beobachten, dass nun das Altglas einfach neben den Containern an der Altenhöferallee auf dem Gehweg abgestellt wird, obwohl die drei vom alten Standort kürzlich entfernten Container in Sichtweite auf zwei Parkplätzen stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 433/12 tätig zu werden und in dieser Angelegenheit zu einem Ortstermin mit der FES und den Ortsbeiräten 8 und 12 einzuladen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2023, OF 377/12 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mittel für zweite Sportanlage Riedberg bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Abschluss der Planung und den Bau der 2. Sportanlage Riedberg (östlich Altenhöferallee) werden in das Investitionsprogramm 5.007267 Mittel in Höhe von 5,355 Mio € eingestellt, nach Bedarf verteilt auf die Jahre 2023 - 2025. Begründung: Der geplante und zugesagte Bau der Anlage ist im Investitionsprogramm bislang nur als Übertrag vorgemerkt, aber nicht auf die Jahre gemäß Umsetzungsplan verteilet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 127 2023 Die Vorlage OF 377/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2023, OF 391/12 Betreff: Carsharing-Standorte in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Standorte für die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen zu prüfen und hierbei auch zu prüfen, ob diese ganz oder teilweise mit Ladepunkten für elektrische Carsharing-Fahrzeuge ausgerüstet werden können: - Zur Kalbacher Höhe, gegenüber Nr. 7 - Käthe-Kruse-Straße, gegenüber Nr. 7 - Riedbergallee, bei Nr. 68 - Konrad-Zuse-Straße, bei Nr. 35 - Ludwig-Fulda-Weg, Nähe Riedbergallee - Ernst-Abbe-Straße, Nähe Altenhöferallee - Hans-Bethe-Straße, bei Nr. 12 - Eugen-Kaufmann-Straße, bei Nr. 4 - Hans-Poelzig-Straße, bei Nr. 3 - Cäsar-von-Hofacker-Straße, bei Nr. 10 - Altenhöferallee, gegenüber Nr. 187 - An der Bergstraße, bei Nr. 10 - Lange Meile, südlich der Einmündung Im Brombeerfeld - Am Oberschlag, bei Nr. 3 Begründung: Carsharing ermöglicht es, die Anzahl privater PKW in der Gesellschaft zu reduzieren. Sollen diese Fahrzeuge emissionsfrei betrieben werden, ist es aber notwendig, an Stelle von sogenannten "Free-Floating-Systemen" mit flexiblem Abstellen auf öffentlichen Parkplätzen eine Lade-Infrastruktur gleich mitzudenken. Die vorgeschlagenen Standorte sorgen für eine akzeptable fußläufige Erreichbarkeit und kombinieren diese mit weiteren Nutzungskombinationen wie Freizeit-Nutzungen oder Einkäufen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3951 2023 Die Vorlage OF 391/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2023, OF 389/12 Betreff: Lärmreduzierung im östlichen Teil der Marie-Curie-Straße Der Magistrat wird gebeten, unter Beteiligung des Ortbeirats 8, den Verkehrslärm der "Marie-Curie-Straße" im Bereich zwischen der Einmündung "Zur Kalbacher Höhe" und 14. Polizeirevier durch geeignete aktive und passive Maßnahmen zu reduzieren. Hierzu regt der Ortsbeirat insbesondere die folgenden Maßnahmen an: 1. die Aufstellung einer Blitzerampel mit Geschwindigkeitserfassung analog zur Ampelanlage an der Kreuzung "Marie-Curie-Straße" / "Altenhöferallee" für Fahrzeuge aus Richtung A 661, 2. eine dichtere Bepflanzung des Erdwalls (Foto 1) und Ersatz der fehlenden Bäume auf dem Mittelstreifen der "Marie-Curie-Straße" und 3. Errichtung einer Lärmschutzwand zwischen Radweg und dem Erdwall entlang der "Marie-Curie-Straße" z. B. auf den dort vorhandenen L-Steinen (Foto 2). Foto 1, privat Foto 2, privat Begründung: Das Verkehrsaufkommen auf der Marie-Curie-Straße hat sich in den letzten Jahren weiter stark erhöht. Von der A 661 kommend fühlen sich leider zu viele Autofahrer motiviert, auf der gut ausgebauten Marie-Curie-Straße das Tempo einer Schnellstraße zu fahren anstatt sich an die innerörtlichen geltenden 50 km/h zu halten. Die Anwohnerinnen und Anwohner im Bereich der Bebauung "An der Bonifatiusstraße" entlang der Marie-Curie-Straße leiden sehr unter dem starken Verkehrslärm. Eine Blitzerampel würde maßgeblich dafür sorgen, dass mit den geringeren Fahrgeschwindigkeiten und der reduzierten Anzahl von Rasern der Verkehrslärm aktiv nachhaltig sinkt und gleichzeitig die Verkehrssicherheit steigt. Den Erdwall rechtsseitig der "Marie-Curie-Straße" Richtung "Altenhöferallee" dichter zu bepflanzen und die fehlenden Bäume im Mittelstreifen zu ersetzen ist nicht nur eine ökologische Maßnahme, sondern kann den Lärm auch passiv senken. Alternativ oder ergänzend kann auf dem Erdwall auch eine Lärmschutzwand als passive Schallschutzmaßnahme errichtet werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Volt LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3949 2023 Die Vorlage OF 389/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. die unter Ziffer 1. des Tenors genannte Blitzerampel sowohl für die Geschwindigkeitserfassung als auch für die Erfassung von Rotlichtverstößen dienen soll; 2. die Begründung im zweiten Absatz nach dem ersten Satz wie folgt ergänzt wird: "Hinzu kommt die zukünftige Ansiedlung der Kita Sonnenwind." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Volt, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2023, OF 387/12 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Altenhöferallee/Am Weißkirchener Berg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Ampelschaltung an der Kreuzung Altenhöferallee / Weißkirchener Berg wieder so einzustellen, daß auf der Landstraße L 3019 Weißkirchener Berg kein umweltfeindlicher Stau entsteht. Begründung: Vor einigen Wochen wurden an der Ampelanlage, Kreuzung Am Weißkirchener Berg / Altenhöferallee, Änderungen an der Ampelschaltung vorgenommen. Seither ist die Ampelschaltung für Pkw, Lastwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge,eine die aus der Richtung Weißkirchen nach Kalbach kommen, eine einzigen Katastrophe. Seit die Grünphase für Fahrzeuge derart verkürzt wurde, kommen nur wenige bei "grün" über die Kreuzung. Dadurch bilden sich eine lange Schlange bis hin zu dem holzverarbeitenden Betrieb an der Landstraße Weißkirchener Berg. Die Maßnahme der verlängerten Rotphase an der Kreuzung Weißkirchener Berg/Altenhöferallee ist extrem umweltfeindlich. Die Verantwortlichen haben mit Sicherheit nicht bedacht, daß durch diese geänderte Umschaltmaßnahme der Verkehr durch die Graf-Stauffenberg-Straße zunimmt. Das ist weder von den Bürgern noch vom Ortsbeirat gewünscht, denn in der Graf-von-Stauffenberg-Allee befindet sich eine Schule und der Schulweg würde durch eine vielbefahrene Straße für die Grundschüler gefährlicher werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 387/12 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2023, OF 355/12 Betreff: Verbesserung der Beleuchtung Kreisel Altenhöferallee/Riedbergallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Beleuchtung sämtlicher Fußgängerüberwege im o. g. Kreiselbereich so zu verbessern, dass Fußgänger*innen und Fahrzeuge durch bessere Sichtbarkeit und Sicht gefahrlos die Übergänge nutzen können. Begründung: Der Knotenpunkt "Altenhöferallee"/"Riedbergallee" ist mit Fußgänger*innen, Fahrradfahrer*innen, U-Bahnen, Bussen, PKW und LKW täglich stark frequentiert. Bei Dunkelheit verschlechtert sich zusätzlich die Erkennbarkeit und dem ist durch eine bessere Beleuchtung Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 12 am 24.02.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3638 2023 Die Vorlage OF 355/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Kreiselbereich" die Worte "durch eine höhere Leuchtkraft" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, SPD, Volt und LINKE. gegen 4 GRÜNE und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE und BFF (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2023, OF 337/12 Betreff: OF 141/12 vom 12.11.2021 - Gullydeckel Konrad-Zuse-Straße/Ecke Altenhöferallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten an die obige Anregung zu erinnern. Begründung: Seit 31.10.2021 wurde die Gefahrenstelle nicht beseitigt und es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 27.01.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 337/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2022, OF 323/12 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Altenhöferallee am Riedbergzentrum Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation in der Altenhöferallee am Riedbergzentrum zu beruhigen durch eine durchgezogene Linie von der Einmündung Ernst-Abbe-Straße bis zur Mittelinsel vor dem Kreisel Riedbergallee zur Vermeidung von Wendemanövern und überraschendem Einfahren in Parkplätze von der Gegenfahrbahn aus. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main,(c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Verkehrssituation zwischen der Einmündung der Ernst-Abbe-Straße und dem Riedbergkreisel ist weiterhin unbefriedigend. Dazu tragen maßgeblich Fahrmanöver bei, bei denen Fahrzeuge (trotz nahen Kreiseln) direkt dort mitten im Verkehr wenden, aber auch das zügige Einbiegen auf soeben entdeckte Parkplätze von der jeweils gegenüberliegenden Fahrbahn aus. Eine durchgezogene Linie macht deutlich, dass solches Fahrverhalten hier nicht erwünscht ist und ermöglicht auch bei Bedarf später die Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.10.2022, OF 312/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3287 2022 1. Die Vorlage OF 312/12 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 323/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2022, OF 312/12 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Altenhöferallee am Riedbergzentrum Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Altenhöferallee am Riedbergzentrum Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob sich die Verkehrssituation in der Altenhöferallee am Riedbergzentrum nachhaltig beruhigen lässt durch vertretbare bauliche Maßnahmen, z. B. eine provisorische Mittelbarriere zur Vermeidung von Wendemanövern und überraschendem Einfahren in Parkplätze von der Gegenfahrbahn aus. Die besondere Lage durch häufige Notarzteinsätze am dortigen Altenpflegeheim möge mit berücksichtigt werden. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Verkehrssituation zwischen der Einmündung der Ernst-Abbe-Straße und dem Riedbergkreisel ist weiterhin unbefriedigend. Dazu tragen maßgeblich Fahrmanöver bei, bei denen Fahrzeuge (trotz nahen Kreiseln) direkt dort mitten im Verkehr wenden, aber auch das zügige Einbiegen auf soeben entdeckte Parkplätze von der jeweils gegenüberliegenden Fahrbahn aus. Eine Mittelbarriere ist möglicherweise Teil einer Lösung dieser Probleme. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.11.2022, OF 323/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 312/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3287 2022 1. Die Vorlage OF 312/12 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 323/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2022, OF 308/12 Betreff: Zebrastreifen mit Eigenleben am Riedberg Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass sich die Schilder an Fußgängerüberwegen ("Zebrastreifen") nicht immer wieder durch den am Riedberg üblicherweise kräftigen Wind immer wieder von alleine verdrehen. Dies betrifft unter anderem diese Fußgängerüberwege: - Altenhöferallee, Einmündung Friedrich-Karl-Klausing-Straße (südliches Schild auf der Verkehrsinsel). - Graf-von-Stauffenberg-Allee, Querung Römische Straße (Schild auf dem nördlichen Fußweg) - Graf-von-Stauffenbergallee südlich der Einmündung Ernst-Balser-Straße (südliches Schild auf der Mittelinsel). Weitere betroffene Schilder sind nicht auszuschließen. Begründung: Eine vollständige Beschilderung der Fußgängerüberwege ist für die Sicherheit der Fußgänger:innen unerlässlich. Leider sind aber einige dieser Schilder so befestigt, dass sie sich immer wieder schon alleine durch den Wind verdrehen und dann nahezu im rechten Winkel zu Soll-Stellung stehen. Dadurch sind sie für Verkehrsteilnehmer:innen kaum noch wahrnehmbar. Dies geschieht ausdrücklich schon an "normal windigen" Tagen, es braucht also keine Stürme dafür. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3108 2022 Die Vorlage OF 308/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.10.2022, OA 264 entstanden aus Vorlage: OF 201/8 vom 28.09.2022 Betreff: Im Ortsbezirk 8 dringend neue Schulen bauen! Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Ortsbezirk 8 dringend neue Schulen zu bauen und weitere geeignete Maßnahmen zu prüfen, um die Raumprobleme in den Griff zu bekommen: 1. Zwei neue Grundschulen. Vorgeschlagen werden das Areal der Europäischen Schule nach deren Umzug, um das Gelände wieder mit den Ernst-Reuter-Schulen zu einem Schulzentrum der Nordweststadt zu vereinen, und der ohnehin geplante Standort im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee; 2. eine weiterführende Schule. Vorgeschlagen wird Prüfung und ggf. Erwerb/Erschließung des Areals südlich der für den Chemie-Fachbereich der Universität geplanten Neubauten am Niederurseler Hang ("Universitätsgrün" zwischen Alexander-Todd-Straße und Marie-Curie-Straße/Ecke Altenhöfer Allee); 3. die bis 2024 angesetzten konkreten Planungen für einen Erweiterungsbau der Erich-Kästner-Schule um ein Jahr zu beschleunigen und bereits 2023 abzuschließen; 4. mit gezielten Informationsangeboten bei den Eltern auch für den Realschulabschluss sowie eine anschließende Berufsausbildung zu werben und im Ortsbezirk 8 durch Stärkung etwa der Geschwister-Scholl-Schule die umliegenden Gymnasien und die IGS zu entlasten. Begründung: Nach Angaben des iSEP 2020 - 2029 Seite 6f verfügt die Bildungsregion Mitte-Nord weder über genügend Grundschulplätze noch über genügend Plätze für die Sekundarstufe I. Die räumlichen Kapazitäten halten mit der Zunahme der Schülerzahlen nicht schritt (plus zehn Prozent und plus zwölf Prozent seit 2010 mit weiterer Zunahme bis zum Prognosehorizont des iSEP). Im Primarbereich sieht sich der Magistrat mit dem neuen iSEP sogar gezwungen, die Kapazitäten der ohnehin überbelegten Robert-Schumann-Schule zur Deckung des Bedarfs auch der benachbarten Stadtteile Niederursel und Praunheim auf fünf Züge zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 73 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.10.2022, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 91 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die in Punkt 4.4. vorgesehene vierzügige gymnasiale Mittelstufenschule in der Bildungsregion Ost mit Bedarf zum Schuljahr 2022/2023 in ein grundständiges Gymnasium (vierzügig) mit zugehöriger Oberstufe umgewandelt wird. 2. Der Vorlage OA 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 249 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 261 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 264 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 238 und OA 249) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Plenum) sowie FRAKTION (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Plenum) sowie FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 91 = Ablehnung; OA 238, OA 249, OA 261 und OA 264 = Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 91 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die in Punkt 4.4. vorgesehene vierzügige gymnasiale Mittelstufenschule in der Bildungsregion Ost mit Bedarf zum Schuljahr 2022/2023 in ein grundständiges Gymnasium (vierzügig) mit zugehöriger Oberstufe umgewandelt wird. 2. Der Vorlage OA 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 249 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 261 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. a) Die Vorlage OA 264 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Kunze, Steinhardt, Lobenstein, Frank-Millman und Papke sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 238 und OA 249) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung) zu 5. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Enthaltung) 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2380, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 267/12 Betreff: Sicherstellung des Verkehrsflusses/ÖPNV-Busverkehrs in der Altenhöferallee auf Höhe des Gymnasiums Der Ortsbeirat wird gebeten dem folgenden Antrag zuzustimmen: Der Magistrat wird gebeten: Ziel muss es sein den Busverkehr und damit den ÖPNV in seiner Qualität (Pünktlichkeit) zu stärken. Dafür ist es erforderlich die Parkplätze in der Altenhöferallee auf Höhe und Seite des Gymnasiums (Friedrich-Dessauer-Straße 2) dauerhaft zusperren. Um die Wirksamkeit der Maßnahme vorab zu prüfen, sollten zunächst durch Aufstellen großer Blumentöpfe o.ä. die Parkplätze blockiert und in dieser Zeit die Fahrzeiten des Busverkehr geprüft werden, in wie weit sich die Pünktlichkeit der Busse in den Stoßzeiten verbessert. Werden die Ankunfts- bzw. Abfahrtzeiten an der Bushaltestelle "Annette-Kolb-Weg" eingehalten? Begründung: Die betroffenen Parkplätze werden sehr häufig von Eltern für einen kurzen Stopp genutzt, um ihre Kinder am Gymnasium abzusetzen. Durch das Ein- und Ausfahren von der Straße auf die Parkplätze wird der nachfolgende Verkehr aufgehalten. Dadurch kommt es zu Verzögerungen des Busverkehrs, was besonders bei den Fahrgästen (u.a. Schüler*innen des Gymnasiums) zu spüren ist. Nur wenige Meter weiter befindet sich die Bushaltestelle "Annette-Kolb-Weg", welche nur verzögert erreicht wird. Die Eltern sollten die bestehende Möglichkeit nutzen, in die Friedrich-Dessauer-Straße abzubiegen und dort ihre Kinder vor dem Gymnasium absetzen. In diese Seitenstraße findet kein Durchgangsverkehr statt, im Vergleich zur Altenhöferallee. Die Maßnahmen verbessert die Pünktlich und stärket somit den ÖPNV, was mehr Menschen motiviert Bus und Bahn zu nutzen. Quelle: Google Maps Antragsteller: Volt Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.09.2022, OF 282/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 474 2022 1. Die Vorlage OF 267/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 282/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 282/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: Volt
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2022, OF 236/12 Betreff: Baubeginn zweite Sportanlage Riedberg östlich der Altenhöferallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat wünschte sich mit OF 149/12 die Veröffentlichung der realistischen Zeitplanung mit Meilensteinen bis Ende Q1 / 2022. Der Magistrat wird gebeten zeitnah zu berichten, wie dazu der Sachstand ist. Wann können wir mit der Vorstellung der Zeitplanung und der Meilensteine im OBR rechnen? Begründung: Die Beantwortung steht aus. Die untragbare Situation für Bürger und Vereine im Stadtteil ist bekannt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 404 2022 Die Vorlage OF 236/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 197/12 Betreff: Intensiv nutzbare Sportflächen für den SC Riedberg erweitern Der Magistrat wird gebeten, den ganzjährigen Betrieb auf der Sportanlage des SC Riedbergs durch die Umwandlung des großen Rasenfeldes in Abstimmung mit dem Verein in einen Kunstrasenplatz mit Flutlicht zu unterstützen (Fläche A in der Skizze). Der Belag soll Fußball- und Rugby-Sport unterstützen. Sollte dies nicht finanzierbar sein, so wird der Magistrat ersatzweise gebeten, zumindest das Kleinspielfeld (Fläche B in der Skizze) in ein Kunstrasenfeld umzuwandeln und die Beleuchtung zu verbessern (z. B. durch zusätzliche Leuchten am großen Flutlichtmast direkt östlich der Fläche B und/oder durch eine Leuchte am 110 kV Hochspannungsmast direkt westlich der Fläche B. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mit dem Verein gemeinsam Möglichkeiten zu erörtern, die weitgehend brachliegende Fläche C als bespielbare Fläche zu entwickeln. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Der Bau des geplanten städtischen Sportparks östlich der Altenhöferallee ("2. Sportanlage Riedberg"), hat sich mehrfach verzögert und droht, noch weitere Jahre bis zu seiner Benutzbarkeit zu brauchen, siehe auch OM 1485-2022. Die oben beschriebenen Maßnahmen ermöglichen es, die Probleme vergleichsweise kurzfristig zu lindern. Im Trainingsbetrieb wird die vorhandene Rasenfläche intensiv genutzt, unter anderem auch von der dortigen Rugby-Jugend. In den Herbst- und Wintermonaten ist die Nutzung nur sehr eingeschränkt möglich, Hallenkapazitäten zum Ausweichen sind ebenfalls sehr knapp. Die Vorteile des Kunstrasenspielfelds gegenüber Spielfeldern mit Naturrasen liegen in seiner besseren Bespielbarkeit. Während ein optimal gepflegter Naturrasen rund 600 Stunden im Jahr genutzt werden kann, ist es möglich, auf einem Kunstrasenplatz bis zu 2.400 Stunden im Jahr zu spielen oder zu trainieren, und das zu nahezu gleichwertig guten Bedingungen. Auch der Wasserverbrauch ist erheblich geringer bei der Nutzung eines Kunstrasenplatzes im Vergleich zu Spielfeldern mit Naturrasen, was aus Sicht des Frankfurter Wasserkonzepts (B 63 2022) sehr erstrebenswert ist. Die Sportanlage westlich der Altenhöferallee hat ihre Kapazitätsgrenze schon länger erreicht. Der SC Riedberg hat einen hohen Jugendanteil, bietet Fußball in zahlreichen Mannschaften, sowohl für Jungen als auch Mädchen an und hat aktuell hessenweit beim HFV mit die meisten Fußballmannschaften im Spielbetrieb gemeldet. Die Rugby-Sparte ergänzt seit Jahren das Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es besteht vereinsseitig in Teilen bereits ein Aufnahmestopp für Kinder und Jugendliche, sodass das Sportangebot am Riedberg nicht mehr ausgeweitet werden kann. Der SC Riedberg ist der Verein mit den meisten Fußballmannschaften in ganz Hessen. Gerade in den feuchten Wintermonaten zeigt sich, dass die Rasenplätze nur wenig genutzt werden können, um den Rasen nicht dauerhaft zu zerstören. Die Umwandlung des großen Rasenfeldes in einen Kunstrasenplatz schafft ganzjährig die Kapazität für 6-8 zusätzliche Kindermannschaften zu jeder Zeit. Eine Umwandlung des kleinen Rasenfeldes würde die Kapazität immerhin noch um 1-2 Kindermannschaften erhöhen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1851 2022 Die Vorlage OF 197/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 186/12 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Mittel für zweite Sportanlage Riedberg bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Abschluss der Planung und den Bau der 2. Sportanlage Riedberg (östlich Altenhöferallee) inklusive Dreifeldhalle werden in das Investitionsprogramm 5.007478 Mittel in Höhe von 15 Mio € eingestellt, nach Bedarf verteilt auf die Jahre 2022 - 2025. Begründung: Der geplante und zugesagte Bau der Anlage ist im Investitionsprogramm bislang nicht über 2022 hinaus berücksichtigt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 105 2022 Die Vorlage OF 186/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.02.2022, OA 155 entstanden aus Vorlage: OF 167/12 vom 03.02.2022 Betreff: Beitritt zur Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten": Tempo 30 auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt am Main unterzeichnet das Positionspapier "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine neue kommunale Initiative für städteverträglicheren Verkehr" des Deutschen Städtetags. 2. Die Stadt Frankfurt am Main bewirbt sich um die Teilnahme am Modellversuch, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt außerhalb von Hauptstraßen auszuprobieren. Begründung: Das Baugebiet Riedberg ist mit vier Straßenanbindungen an das überörtliche Straßennetz angebunden und bietet keine Anreize für die Durchfahrung, sofern das Fahrziel nicht im Wohngebiet selbst liegt. Bereits jetzt ist die Straße Zur Kalbacher Höhe auf Tempo 30 begrenzt, ebenso ein Teilbereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Altenhöferallee. Um den Fahrzeugverkehr ruhiger und disziplinierter zu gestalten, dem Radverkehr einen sicheren Verkehrsraum zu bieten und auch den Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere den zahlreichen Kindern, Querungen der Fahrbahn zu erleichtern, sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Damit würde auch die Lärmbelastung der dicht bebauten inneren Erschließungsstraßen, insbesondere in den Nachtstunden, deutlich gemildert. Die auf dem Riedberg verkehrenden Buslinien werden durch eine Tempo-30-Regelung nicht behindert, da diese Buslinien bereits heute durch Fahrbahnverengungen und zahlreiche Haltestellen Tempo 30 in der Regel nicht überschreiten können. Die vor Jahren für ganz Kalbach eingerichtete Tempo-30-Zone hat sich trotz anfänglicher Bedenken überaus positiv entwickelt. Die gesamte Verkehrssituation in Kalbach hat sich entspannt, sodass Tempo 30 inzwischen von allen Anwohnerinnen und Anwohnern befürwortet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1648 Antrag vom 02.10.2022, OF 297/12 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 23.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 155 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1407, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2022, OF 166/12 Betreff: Bewusstsein für Tempo 30 durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen Der Magistrat wird gebeten, an allen Hauptstraßen und Einfahrtsstraßen, auf denen (ggf. streckenweise) Tempo 30 gilt, dies durch Fahrbahnmarkierungen den Verkehrsteilnehmern noch deutlicher zu machen. Dies betrifft im Einzelnen: Kalbach: - Talstraße, ca. auf Höhe der Hausnummer 121 - Bonifatiusstraße, noch vor der Hausnummer 6 Riedberg: - Nordende Altenhöferallee auf Höhe des Sportplatzes (beide Richtungen) - Altenhöferallee nördlich des Kreisels Riedbergallee (beide Richtungen) - Nordende Zur Kalbacher Höhe (Richtung Süden) - Carl-Herrmann-Rudloff-Allee auf Höhe der IGS Kalbach-Riedberg (bzw. künftig Höhe Judith-Kerr-Schule, beide Richtungen) Begründung: Während Autofahrer:innen sich gut daran gewöhnt haben, dass Nebenstraßen üblicherweise "30er-Zonen" sind, zeigen sie sich immer wieder überrascht, wenn Tempo 30 auch ganz oder teilweise auf vermeintlichen Hauptstraßen gilt. Die Fahrbahnmarkierung ist eine vergleichswese günstige Möglichkeit, an die richtige Geschwindigkeit zu erinnern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1733 2022 Die Vorlage OF 166/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 167/12 Betreff: Beitritt zur Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten": Tempo 30 auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Stadt Frankfurt am Main unterzeichnet das Positionspapier "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine neue kommunale Initiative für städteverträglicheren Verkehr" des Deutschen Städtetags. 2. Die Stadt Frankfurt am Main bewirbt sich um die Teilnahme am Modellversuch, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit auf dem Riedberg und in ganz Frankfurt außerhalb von Hauptstraßen auszuprobieren. Begründung: Das Baugebiet Riedberg ist mit vier Straßenanbindungen an das überörtliche Straßennetz angebunden und bietet keine Anreize für die Durchfahrung, sofern das Fahrziel nicht im Wohngebiet selbst liegt. Bereits jetzt ist die Straße Zur Kalbacher Höhe auf Tempo 30 begrenzt, ebenso ein Teilbereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Altenhöferallee. Um den Fahrzeugverkehr ruhiger und disziplinierter zu gestalten, dem Radverkehr einen sicheren Verkehrsraum zu bieten und auch den Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere den zahlreichen Kindern, Querungen der Fahrbahn zu erleichtern, sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Damit würde auch die Lärmbelastung der dicht bebauten inneren Erschließungsstraßen, insbesondere in den Nachtstunden, deutlich gemildert. Die auf dem Riedberg verkehrenden Buslinien werden durch eine Tempo 30 Regelung nicht behindert, da diese Buslinien bereits heute durch Fahrbahnverengungen und zahlreiche Haltestellen Tempo 30 in der Regel nicht überschreiten können. Die vor Jahren für den ganzen Stadtteil Kalbach eingerichtete Tempo-30-Zone, hat sich trotz anfänglicher Bedenken überaus positiv entwickelt. Die gesamte Verkehrssituation im Stadtteil hat sich entspannt, so dass Tempo 30 inzwischen von allen Anwohner*innen befürwortet wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 155 2022 Die Vorlage OF 167/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. gegen 2 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU und BFF (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 173/12 Betreff: Funktion und preisgekrönte Gestaltung des Kätcheslachparks auf Schautafeln darstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an den Hauptzugängen zum Kätcheslachpark über die Riedbergallee sowie die Altenhöferallee und /oder an geeigneten zentralen Stellen auf dem Parkgelände für dessen Besucherinnen und Besucher auf Schautafeln anschaulich und erklärend vermittelt wird, welche Bedeutung und Funktion der Kätcheslachpark als "Frankfurts erster Klimapark" hat. Dabei ist insbesondere auch auf die Auszeichnung der ästhetischen, funktionalen und nachhaltigen Gestaltung des Kätcheslachparks mit dem "Garten-Oskar" hinzuweisen, mit dem das Projekt gemeinsam von der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e. V. (DGGL) sowie dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz; Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15. Oktober 2021 ausgezeichnet wurde. Begründung: Der gut 12 Hektar große Kätcheslachpark stellt nicht nur einen attraktiven Erholungsraum für die Menschen im Stadtteil Riedberg und seiner Umgebung dar, sondern zugleich auch einen bedeutenden Beitrag zur Klimaanpassung in Frankfurt. Die Anlage mit ihren Gewässern dient durch Regenwasser-Rückhaltebecken, Entwässerung und Wasseraufbereitung dem Hochwasserschutz. Die vielfältigen Funktionen des Parks reichen weiter über Sport und Spiel sowie Frischluftversorgung. Seine Gestaltung verbindet in vorbildlicher Weise die Wohnbebauung am Riedberg mit der Landschaft in der Nidda-Aue. Es erscheint sinnvoll, die preisgekrönte Gestaltung des Kätcheslachparks und dessen Funktionen den Besucherinnen und Besuchern auf Schautafeln zur Kenntnis zu geben und damit bei diesen auch einen Beitrag zur Bewusstseinsschärfung für den Naturschutz und die Herausforderungen der Klimaanpassung zu leisten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1738 2022 Die Vorlage OF 173/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2022, OF 113/8 Betreff: Umzug der Kita Zauberberg Dem Vernehmen nach muss die Kindertagesstätte "Zauberberg" des freigemeinnützigen Trägers BVZ GmbH in der Altenhöferallee 1b (Ortsbezirk 8) infolge des Neubaus für den Fachbereich Chemie auf dem Uni-Campus Riedberg für eine Zufahrt spätestens 2024 weichen. Da Kita neben den Betreuungsplätzen sowohl für die Kinder der Mitarbeitenden als auch der Studierenden der Universität auch zu 25 Prozent für Kinder aus dem Stadtteil Riedberg offen ist, stellt sich die Frage, wo sie zukünftig angesiedelt wird. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Welche Planungen gibt es für einen neuen Standort der Kita Zauberberg? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 330 2022 Die Vorlage OF 113/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2022, OA 138 entstanden aus Vorlage: OF 162/12 vom 01.01.2022 Betreff: Bebauungsplanverfahren für einen Skatepark (Gemeinbedarf) einleiten Vorgang: OM 5271/19 OBR 12; OM 7056/21 OBR 12; ST 831/21; V 72/21 OBR 12; ST 1833/21 Der Ortsbeirat 12 hat mit der Vorlage vom 15.01.2021, OM 7056, einen konkreten Vorschlag für die Errichtung eines Skateparks dem Magistrat vorgeschlagen. Die Antwort darauf mit der Stellungnahme vom 12.04.2021, ST 831, war die 2. Sportanlage östlich der Altenhöferallee. Nach dem zweiten Runden Tisch zur Sportanlage und der beauftragten Planung ist dieser Standort nicht mehr aktuell. Die Stellungnahme vom 11.10.2021, ST 1833, stellt zum Thema "Flächen für Gemeinbedarfe" fest, dass für "die Umwandlung von Flächen, die derzeit planungsrechtlich als ‚Grünfläche', ‚Flächen für die Landwirtschaft' oder ‚Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft' festgesetzt sind, in zukünftige Gemeinbedarfsflächen in jedem Fall ein Bebauungsplanverfahren erforderlich ist. Dafür ist ein Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig. Diesem Beschluss vorgelagert ist unter Einbeziehung sämtlicher relevanter Belange abzuwägen, in welchen Bereichen ein akuter und vordringlicher Bedarf für Gemeinbedarfseinrichtungen besteht. Erst im Rahmen eines Planverfahrens kann die Fragestellung ggf. zu verlagernder Ausgleichsflächen behandelt werden." Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, hinsichtlich der Kompensationsfläche - zwischen Lärmschutzwall der Autobahn BAB 5 bis zur Graf-von-Stauffenberg-Allee bzw. deren Bebauung bis zur Sportanlage westlich der Altenhöferallee - ein Bebauungsplanverfahren unter Hinweis auf die in der Stellungnahme ST 831 genannten Abstandsregeln, die hier eingehalten werden können, einzuleiten, dass eine Teilfläche hiervon als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen wird, die dann der Errichtung eines Skateparks dient. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass diese Flächen bereits einem hohen Lärmpegel durch die BAB 5 ausgesetzt sind und ein Skatepark diesen nicht weiter negativ beeinflusst. Begründung: Wie in den Ortsbeiratssitzungen deutlich wurde, ist ein Skatepark Wunsch zahlreicher Jugendlicher aus dem Stadtteil. Im Übrigen wird auf die diesbezüglichen Anregungen, OM 5271 vom 25.10.2019 u. a., verwiesen. Quelle: Naturreg.hessen.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5271 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7056 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 831 Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 72 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1833 Bericht des Magistrats vom 20.05.2022, B 236 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 26.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 10.02.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 138 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 138 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 17.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 138 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1276, 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 15.02.2022 Aktenzeichen: 67 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2022, OF 150/12 Betreff: Tennenplatz FC Kalbach in Kunstrasenplatz umwandeln Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem FC Kalbach den im nördlichen Teil des Geländes gelegenen Tennenplatz in ein Kunstrasenspielfeld umzuwandeln und in diesem Zuge auch die bereits begonnenen Abstimmungen zum Ausbau der Umkleiden und Funktionsbereiche fortzuführen. Begründung: Der FC Kalbach erfreut sich einer sehr regen Nachfrage, hat schon über 500 Mitglieder und 15 Jugendmannschaften und bietet zusätzlich noch den Fußballer:innen des Riedberger SV eine Heimstatt bis die neue Sportanlage östlich der Altenhöferallee fertig geplant und gebaut ist. Der bereits beleuchtete Tennenplatz würde die Kapazität gerade für die Jugendmannschaften spürbar erhöhen und somit bei überschaubaren Investitionen eine nachhaltige Förderung des Jugend- und Breitensports ermöglichen. In B 297 vom 23.8.2021 heißt es (eigene Hervorhebung): Das Programm zur Umwandlung von Tennenplätzen zu Kunstrasenplätzen wurde konsequent weitergeführt und vollständig umgesetzt. Damit ist bei fast jeder Sportanlage mindestens ein Großspielfeld mit Kunstrasenbelag ausgestattet. Schon 2019 hieß es in der ST 708: Das zuständige Fachamt wird im Anschluss an das erfolgreich initiierte Sonderbauprogramm bewerten, welche Sportanlagen mit zusätzlichen Kunstrasengroß- und Kleinspielfeldern versehen werden müssen. Ausschlaggebend für die Entscheidung werden zu gegebener Zeit die aktuellen Mitgliederzahlen und die gemeldeten Mannschaften sein. Es spricht also nichts mehr dagegen, bedarfsgerecht Kunstrasenspielfelder nun auch dort anzulegen, wo bereits ein Kunstrasenfeld existiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1486 2022 Die Vorlage OF 150/12 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Funktionsbereiche" die Worte "- derzeit in Containern -" eingefügt werden und die Begründung wie folgt ergänzt wird: "Angesichts der großen zeitlichen Verzögerung beim Bau der Sportanlage Riedberg II ist die kurzfristige Entlastung der lokalen Sport-Infrastruktur noch wichtiger." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 162/12 Betreff: Bebauungsplanverfahren für einen Skatepark (Gemeinbedarf) einleiten Der Ortbeirat 12 hat mit OM 7056 vom 15.01.2021 einen konkreten Vorschlag für die Errichtung eines Skateparks dem Magistrat vorgeschlagen. Die Antwort darauf mit ST 831 vom 12.04.2021 war die 2. Sportanlage östlich der Altenhöferallee. Nach dem 2. Runden Tisch zur Sportanlage und der beauftragten Planung ist dieser Standort nicht mehr aktuell. Die ST 1833 vom 11.10.2021 stellt zum Thema Flächen für Gemeinbedarfe fest, dass für "Die Umwandlung von Flächen, die derzeit planungsrechtlich als "Grünfläche", "Flächen für die Landwirtschaft" oder "Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" festgesetzt sind, in zukünftige Gemeinbedarfsflächen erfordert in jedem Fall ein Bebauungsplanverfahren. Dafür ist ein Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig. Diesem Beschluss vorgelagert ist unter Einbeziehung sämtlicher relevanter Belange abzuwägen, in welchen Bereichen ein akuter und vordringlicher Bedarf für Gemeinbedarfseinrichtungen besteht. Erst im Rahmen eines Planverfahrens kann die Fragestellung ggf. zu verlagernder Ausgleichsflächen behandelt werden." Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten hinsichtlich der Kompensationsfläche - zwischen Lärmschutzwall der Autobahn BAB 5 bis zur Graf-von-Stauffenberg-Allee bzw. deren Bebauung bis zur Sportanlage westlich der Altenhöferallee- ein Bebauungsplanverfahren unter Hinwies auf die in der ST 831 genannten Abstandsregeln, die hier eingehalten werden können, einzuleiten, dass eine Teilfläche hiervon als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen wird, die dann der Errichtung eines Skateparks dient. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass diese Flächen bereits einem hohen Lärmpegel durch die BAB 5 ausgesetzt sind und ein Skatepark dies nicht weiter negativ beeinflusst. Begründung: Wie in den Ortsbeiratssitzungen deutlich wurde, ist ein Skatepark Wunsch zahlreicher Jugendlicher aus dem Stadtteil. Im Übrigen wird auf die diesbezüglichen Anträge, OF 492/12 vom 12.10.2019 u. a. verwiesen. Quelle: Naturreg.hessen.de Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 138 2022 Die Vorlage OF 162/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Ich halte eine 30er Zone auf der Altenhöferallee, zwischen Friedrich-Dessauer-Straße und Friedrich-Karl-Klausing-Straße für sinnvoll. Es laufen Tagsüber sehr viele Kinder über die Straße. Von und zur Schule. Durch den Park direkt nebenan würden auch dort querende geschützt.
Die bisherige vierspurige Allee mit jeweils zwei Spuren pro Richtung sollte auf jeweils eine Spur pro Richtung umgebaut werden. Die freiwerdenden Flächen sollten für Grünstreifen, Radwege und Parkflächen genutzt werden, wie dies beispielsweise bereits in der nördlichen Altenhöferallee der Fall ist. Durch die geringere Anzahl an Fahrspuren würde zudem der Verkehrslärm sinken und Fußgänger könnten sicherer die Straße überqueren.