Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2024, OF 854/9 Betreff: Anfahrt zum KGV Ginnheim 1918 e. V. Der Kleingartenverein Ginnheim 1918 e.V. mit der Anschrift Am Ginnheimer Hang 10 ist nur schwer für nicht Ortskundige zu finden. Ein Grund dafür liegt in der irreführenden Beschilderung an den Kreuzungspunkte Ginnheimer Mühlgasse/Am Ginnheimer Hang/Niddablick. Da der KGV nicht nur für Fußgänger, sondern auch für Lieferanten, Entsorgungsunternehmen etc. erreichbar sein muss, sollten die Schilder neu ausgerichtet werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zusammen mit dem KGV eine Neuordnung der Beschilderung auszuführen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1010/2 Betreff: Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein Nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Auf der Schloßstraße - zwischen Schönhof und Adalbertstraße - durch Neukonzeption eines nachhaltigen und innovativen Beleuchtungskonzept für die Gehwege, Fußgängern ein sicheres Begehen der Fußwege zu ermöglichen. Begründung: In der Schloßstraße sind zwischen dem Schönhof und der Adalbertstraße nur jeweils eine Lampe über den Straßenbahngleisen aufgehängt. Dies sind trotz doppelter Straßenbreite gleich viel Lampen wie in der nur halb so breiten Großen Seestraße. Dies führt dazu, dass die Gehwege nur unzureichend beleuchtet sind, dadurch steigt die Gefahr für Unfälle. Auf der ebenso breiten und im Fahrweg baulich ähnlichen Breitenbachbrücke befinden sich zwei Lampen über der Fahrbahn. Es ist dringend notwendig, dass die Schloßstraße zwischen dem Schönhof und der Adalberstraße für Fußgänger und Radfahrer sicher ausgeleuchtet wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1013/2 Betreff: Wann kommt der nächste Güterzug am Bockenheimer Güterbahnhof? Fast 40 Jahre nach der Schließung des Bockenheimer Güterbahnhofs und dem Bau des Ökohauses Kasseler Straße 1 dafür sorgen, dass das Ende der Salvador-Allende-Straße sowie vor der Kasseler Straße 1a endlich barrierefrei ausgebaut wird Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Straße vor dem Ökohaus auf der Kasseler Straße 1a und die Salvador-Allende-Straße Hausnummer 1 bis zur Hersfelder Straße fußgängerfreundlich und barrierefrei auszubauen Begründung: An dem Weg in der Salvador-Allende-Straße befindet sich das Jobcenter,das Sozialrathaus, und in der verlängerten Kasseler Straße das sogenannte Ökohaus (Kasseler Straße 1a) mit Arztpraxen. Der Weg wird auch von Besuchern des Jobcenters und des Sozialrathauses auf dem Weg zum Westbahnhof genutzt. Das Ökohaus wurde vor ca. 40 Jahren gebaut, der ehemalige Güterbahnhof wurde parallel geschlossen. Das Jobcenter, das Sozialrathaus, als auch das Ökohaus werden Personen mit Handicap, als auch Mütter mit Kinderwagen frequentiert. Auf dem Weg vor dem Ökohaus liegen noch die ehemaligen Bahngleise. Der Weg vom Jobcenter zum Westbahnhof durch die Salvador-Allende-Straße besteht aus Rasengittern besteht, so dass bei Nässe erhöhte Unfallgefahr besteht. Der Ortsbeirat 2 Anträge fordert seit Jahren, beide Straßen entsprechend ertüchtigt wird. Es wird Zeit, hier endlich etwas für Fußgänger zu tun! Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1017/2 Betreff: Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Gibt es Kenntnis über die Absichten des Gebäudeeigentümers Grempstraße 9, die leerstehenden Gewerberäume neu zu vermieten? 2. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, auf den Eigentümer entsprechend einzuwirken? 3. Welche Möglichkeiten bestehen, kurzfristig die vor dem Gebäude aufgestapelten Holzpaletten (einst Sitzbänke) zu beseitigen? 4. Welche Möglichkeiten bestehen, zu verhindern, dass der Platz Ecke Grempstraße / Friesengasse regelmäßig als Parkraum missbraucht wird? Kann hier ggf. abgepollert werden? 5. Ist es möglich, diesen Eckplatz ebenso wie auf der gegenüber liegenden Seite (Grempstraße / Ecke Basaltstraße) für die Pflanzung eines Baumes vorzusehen? Begründung: Die Leipziger Straße hat sich in ihrem oberen westlichen Teil zu einer attraktiven Gastronomie-Zone mit gut besuchten Außenbereichen entwickelt. Die Neunutzung der Erdgeschosszone Ecke Grempstraße / Friesengasse könnte dazu beitragen, diesen öffentlichen Raum weiter zu verbessern. Dabei müsste allerdings nicht unbedingt ein weiterer Gastronomiebetrieb die Räume nutzen; denkbar sind auch andere publikumswirksame gewerbliche Nutzungen. Aktuell jedenfalls tragen der Leerstand und die Vernachlässigung der Erdgeschosszone dazu bei, den öffentlichen Raum negativ zu beeinflussen und wildes Parken zu ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1018/2 Betreff: Wohngebäude Kleine Seestraße 5 bis 7 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. warum die Gebäude Kleine Seestraße 5-7 seit über fünf Jahren nicht fertiggestellt werden, 2. ob und wann mit einer Fertigstellung gerechnet werden kann, 3. warum nach wie vor Bauzäune die Eingänge zu den Gebäuden verstellen, obwohl dort längst gewohnt wird, 4. warum der Gehsteig im Bereich beider Gebäude nicht fertiggestellt wird, 5. welche Maßnahmen seitens der Stadt (der Bauaufsicht) bislang unternommen wurden, um die langjährige Baustelle fertigzustellen. Begründung: Die Dauerbaustelle in der Kleinen Seestraße mit Dachgeschossaufstockung (laut Anwohnenden seit mindestens 2017) und die Nichtfertigstellung des Gehsteigs stellen für Anwohnende und insbesondere für zu Fuß Gehende seit Jahren ein Ärgernis dar. In der schmalen Straße sind häufig Bewohner*innen des gegenüber liegenden Altenheims unterwegs, die Autos kaum ausweichen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 208/14 Betreff: Bepflanzung der Baumscheiben am Alten Harheimer Kirchplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die neu geschaffenen Baumscheiben am "Alten Harheimer Kirchplatz" von den aus unserer Sicht nicht adäquaten Hainbuchenheistern zu befreien und den Platz mit angemessenen Bäumen neu zu bepflanzen. Infrage kommen nach unserer Ansicht zum Beispiel folgende Bäume: - Alnus Glutinosa Imperialis / Kaisererle - Amelanchier lamarckii / Felsenbirne - Betula papyrifera / Papier Birke Begründung: Die Baumscheiben am Alten Kirchplatz wurden vergrößert, um Platz für neue Bäume zu schaffen. Die Baumscheiben sind verunkrautet und befinden sich in einem schlechten Zustand. Wir bitten den Magistrat darum, einen dem Standort angemessenen Bepflanzungszustand herzustellen. Die Auswahl der Pflanzen sollten der historischen Bedeutung des Platzes gerecht werden und dessen Wertigkeit widerspiegeln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 484/8 Betreff: Lieferzufahrt St. Matthias Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Zufahrtsberechtigung auf den Kirchplatz St.Matthias zu ändern. Zufahrt gegenüber Praunheimer Weg 37 Die Zufahrt für den Lieferverkehr zum Kindergarten Mo.-Fr. werktags von 10h bis 15h zu ermöglichen. Begründung: Der Kindergarten wird täglich durch einen Cateringservice versorgt. Der Kindergarten wird von einem Zulieferer mit Getränken versorgt. Der Kindergarten wird von der Firma CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co.KG versorgt. Alle Fahrer der genannten Firmen begehen zurzeit eine Ordnungswidrigkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2024, OF 1011/2 Betreff: Ampelschaltung an der Schloßstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Schlossstraße. Ecke Homburger Straße/Rober Mayer Straße für Fußgänger zu überprüfen und ggfs. die Grünphasen anzupassen. Begründung: Teilweise muss der Fußverkehr hier sehr lange warten. Eine Fahrradstraße, wie sie jüngst auf der Robert Mayer Straße eingerichtet wurde, sollte nicht dazu führen, dass der Fußverkehr vergessen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 983/2 Betreff: Beispiel Leipziger Straße 85: Was kann die Stadt tun, um Kleingewerbetreibende in den Frankfurter Stadtteilen vor Verdrängung zu schützen? - Appell an die soziale Verantwortung der Eigentümerin der Leipziger Straße 85 Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, bezugnehmend und ergänzend zu der ST 789 vom 19.04.2024 an den Ortsbeirat 2 zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: a) Was tut die Stadt Frankfurt, um zu verhindern, dass bestehende und etablierte Kleingewerbebetriebe durch scheinbar willkürliche Pachterhöhungen (z.B. ehemaliges Heck-Meck in der Friesengasse) oder auch Kündigungen (aktuell Kiosk 85 im Ladenlokal in der Leipziger Straße 85) zwecks Renditeerhöhung durch (private) Eigentümer aus den Frankfurter Stadtteilquartieren sozial unverträglich verdrängt werden? Der vorstehenden Frage sei die Auffassung des Ortsbeirates nachgestellt, dass auch der effektive Schutz von bestehenden und etablierten Kleingewerbebetrieben in Frankfurter Stadtteilquartieren insbesondere dann Ziel und Aufgabe der Frankfurter Wirtschafts- und Planungspolitik sein müssten bzw. der Bedarf für einen effektiven Schutz mindestens dann besteht, wenn die zu schützenden Kleingewerbebetriebe sich im Geltungsbereich einer bestehenden Milieuschutzsatzung befinden, wie z.B. in Bockenheim das ehemalige Heck-Meck in der Friesengasse oder aktuell der Kiosk 85 im Ladenlokal in der Leipziger Straße 85. b) Bezugsnehmend auf die Stellungnahme vom 19.04.2024. ST 789 an den Ortsbeirat wird die Aussage des Magistrats (siehe zu Ziffern 13. und 14. der ST 789), er (der Magistrat) ergreife derzeit keine weitere Initiative zur Anpassung des Gewerbemietrechts oder von Erhaltungs- und Milieuschutzsatzungen, da der Bundestag 2019 (!) auf die entsprechende Bundesratsinitiative von 2018 (!) den Bedarf einer Gesetzesinitiative "prüfe", wird als unzureichend zurückgewiesen. Unter der Annahme des Ortsbeirats, dass der Stadt Frankfurt für einen effektiven Schutz vor Verdrängung von bestehenden und etablierten Kleingewerbebetrieben in Frankfurter Stadtteilquartieren - insbesondere auf dem Gebiet einer bestehenden Milieuschutzsatzung - die gesetzlichen Rahmenmöglichkeiten fehlen und ein solcher gesetzlicher Rahmen nur durch eine entsprechende Gesetzgebung des Bundes und in der Folge des Landes Hessen hergestellt werden kann, bittet der Ortsbeirat 2 den Magistrat um Stellungnahme, (i) ob der Magistrat - unterstellt, er teilt die vorherige Annahme des fehlenden gesetzlichen Rahmens zum Schutz des Kleingewerbes- auch die politische Forderung des Ortsbeirates ausdrücklich teilt bzw. den Bedarf in den Frankfurter Stadtteilen erkennt, dass der Bund und in der Folge das Land Hessen durch die Schaffung von entsprechenden gesetzgeberischen Rahmenbedingungen die Stadt Frankfurt in den Stand zu versetzen soll, Kleingewerbebetrieben in Frankfurter Stadtteilquartieren - insbesondere im Geltungsbereich einer bestehenden Milieuschutzsatzung - effektiven Schutz vor Verdrängung gewähren zu können; (ii) welche konkreten gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Schutz des Kleingewerbes vor Verdrängung der Magistrat für sinnvoll hielte; (iii) was der Magistrat tatsächlich unternimmt bzw. unternehmen könnte, um die unter (i) beschriebene Forderung in seiner politischen Umsetzung zu befördern (z.B. über den Deutschen Städtetag im Verbund mit vergleichbaren Kommunen). c) Was tut die Stadt Frankfurt im derzeitigen gesetzlichen Rahmen, um Kleingewerbebetriebe in Frankfurter Stadtteilen, die von Verdrängung bedroht sind, zu unterstützen? Insbesondere bittet der Ortsbeirat den Magistrat folgende Fragen ergänzend hierzu zu beantworten: (i) Hat die Stadt Frankfurt einen Überblick über den aktuellen Leerstand an Gewerbeflächen auf und um die Leipziger Straße und kennt die jeweiligen Gründe des Leerstandes? Falls nicht - besteht die Absicht einer Leerstandserfassung? (ii) Besteht aktiver Kontakt mit Eigentümern von leerstehenden Gewerbeflächen auf und um die Leipziger Straße, um ggf. in Fällen, in denen bestehende und etablierte Kleingewerbebetriebe verdrängt werden (z.B. ehemaliges Heck-Meck in der Friesengasse oder aktuell der Kiosk im Ladenlokal in der Leipziger Straße 85), bei der Vermittlung von Ersatzflächen effektiv zu unterstützen? 2. der Ortsvorsteher des Ortsbeirates - 2 wird gebeten, seine Bemühungen in Form von Gesprächs- und Vermittlungsangeboten sowie den Appell an die soziale Verantwortung gegenüber der Eigentümerin der Leipziger Straße 85 mit ausdrücklicher Billigung bzw. Unterstützung des Ortsbeirates fortzusetzen, um im hoffentlich stattfindenden Dialog zwischen Pächter und Eigentümer den vor Ort bestehenden Kleingewerbebetrieben die Möglichkeit zu eröffnen, möglichst mittelfristig (5 Jahre) ihre Kleingewerbebetriebe an der Leipziger Straße 85 weiterzuführen. Begründung: Die FR berichtete am 02.08.2024 über die Kündigung gegenüber dem Pächter von Kiosk-85 in der Leipziger Straße 85, der nun seit über 16 Jahren vom Pächter betrieben wird. Siehe link: Kiosk 85 in Frankfurt steht vor dem Aus Zwischenzeitlich wurden nach Angabe des Kioskpächters bis zu 2.000 Unterschriften aus der Nachbar- und Kundschaft der Leipziger Straße 85 gesammelt, die den Erhalt des Kiosk-85 fordern. Der Ortsbeirat hofft gemeinsam mit den UnterstützerInnen der Nachbarschaft des Kiosk-85, dass der Pächter im privatrechtlichem Einvernehmen mit dem Eigentümer seinen Kiosk auch mittelfristig weiterbetreiben kann. Der Ortsbeirat kann sich in der Person des Ortsvorstehers hier allerdings lediglich als Vermittler anbieten, um dem Votum der sich mit dem Kiosk-85 solidarisierenden Nachbar- und Kundschaft des Kiosk-85 Nachdruck zu verleihen. Neben der nun jahrzehntelang gewachsenen Versorgungsfunktion des Kiosk-85 (u.a. umfangreiche Dienstleistungen der Deutschen Post) für die Nachbarschaft im Quartier stellt die Kündigung auch für das Pächterehepaar eine große Härte in ihrer Existenzgrundlage dar, da es für den Pächter nicht leicht sein wird mit Mitte sechzig "neu anzufangen" und einen Kioskbetrieb an anderer Stelle aufzubauen. Daher hofft der Ortsbeirat, dass den Pächtern der Leipziger Straße 85 wenigstens eine mittelfristige Perspektive ihres Kleingewerbes ermöglicht werden kann und die Eigentümerin die wohl beabsichtigte Neuordnung der Ladenlokale bitte insoweit zeitlich verschiebt. Eine rechtliche Verpflichtung der Eigentümerin in diesem Sinne zu handeln -und dies sei an dieser Stelle offen gesagt- kann der Ortsbeirat nicht erkennen, so dass es auf ein Einlenken der Vertreter der gegenwärtigen Eigentümerin ankommen wird. Es sind daher eher Argumente der sozialen Empathie in dieser Situation gegenüber der Nachbarschaft, Kundschaft und nicht zuletzt gegenüber dem jeweiligen Pächterehepaar, die die Vertreter der Eigentümerin dazu bewegen mögen, im Sinne der bestehenden Kleingewerbebetriebe ihre Pläne nochmals mittelfristig zu verschieben. Leider gehört der "Erhalt des Kleingewerbes" nicht zum sogenannten Milieuschutz im Rahmen einer Erhaltungssatzung nach BauGB, in deren Gebiet sich die Leipziger Straße 85 befindet. Auch das Privatrecht schützt den Kleingewerbepächter aus Sicht des Ortsbeirats nur unzureichend. Der Ortsbeirat hat sich in der OM 3432 vom 23.01.2023 ausführlich mit den gegenwärtigen Schutzmöglichkeiten von Stadtteilgewerbe und Gastronomie in Bockenheim auseinander gesetzt. Fälle, in denen bestehende und etablierte Kleingewerbebetriebe durch willkürliche Kündigung oder eklatante Pachterhöhung sozial unverträglich verdrängt werden findet häufiger in Bockenheim bzw. den Frankfurter Stadtteilen statt als die in Bockenheim öffentlich diskutierten Fälle der inzwischen verschwundenen Traditionskneipe des ehemaligen Heck-Mecks in der Friesengasse oder nun aktuell der Kiosk-85 in der Leipziger Straße. Der Bedarf für eine Gesetzesreform ist in den Frankfurter Stadtteilen ohne Frage gegeben. Der Magistrat führt in seiner Stellungnahme vom 19.04.2024. ST 789 gegenüber dem Ortsbeirat wörtlich aus: "Vor dem Hintergrund der für kleinere und mittlere Gewerbebetriebe einhergehenden Herausforderungen hat der Bundesrat die Bundesregierung qua Entschließung vom 19. Oktober 2018 (Drucksache 414/18) gebeten, "Maßnahmen im Dreiklang aus Gewerbemietrecht, Wirtschaftsförderung und Städtebaurecht zu prüfen, die geeignet sind, einer Verdrängung von kleinen und mittleren Unternehmen, von Einzelhandels- und Handwerksbetrieben und sozialen Einrichtungen in innerstädtischen Lagen entgegenzuwirken." Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage im Bundestag (Drucksache 19/7410) prüft die Bundesregierung "gemäß der Entschließung [. .] derzeit, ob ein Bedarf für entsprechende Maßnahmen besteht." Aufgrund dessen ergreift der Magistrat derzeit keine weitere Initiative zur Anpassung des Gewerbemietrechts oder von Erhaltungs- und Milieuschutzsatzungen." Soweit der Magistrat mit einem Prüfvorgang des Bundestages (Ergebnis?) aus dem Jahre 2019 argumentiert, "keine weitere Initiative" zu ergreifen, ist dies schlicht nicht akzeptabel. Der Magistrat der Stadt Frankfurt darf aus Sicht des Ortsbeirates nicht den Eindruck hinterlassen, er habe sich politisch mit dem Status Quo in der Sache des Schutzes von Kleingewerbebetrieben vor Verdrängung aus Renditegründen in den Frankfurter Stadtteilen abgefunden - selbst wenn die gesetzgeberische Verantwortung einer Reform unstreitig beim Gesetzgeber im Bund liegt. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der CDU- und der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 983/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1013 2024 Die Vorlage OF 983/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. a) und 1. b): GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffern 1. c) und 2.: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2024, OF 986/2 Betreff: Wohnungsleerstand der Vonovia in Bockenheim - Schloßstraße 15/Ecke Friesengasse 31 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgenden Sachverhalt zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Magistrat bezüglich des Zustandes des Eckhauses Schloßstraße 15 / Ecke Friesengasse 31 vor? 2. Gibt es Hinweise auf die Gründe für die bisherige Vernachlässigung des Gebäudes aus den 70er Jahren? 3. Gibt es Hinweise auf Sanierungsabsichten des neuen Eigentümers Vonovia (seit 1.1.2023)? 4. Gibt es Hinweise auf Abrissabsichten oder bereits einen Abrissantrag des Eigentümers? 5. Gibt es die Möglichkeit, mit dem Eigentümer in Kontakt zu treten, um die derzeit mindestens 50 Prozent leerstehenden Wohnungen instand zu bringen und zwischenzunutzen? 6. Welche Möglichkeiten werden gesehen, bezüglich der gewerblichen Flächen im Erdgeschoss zu Neuvermietungen und neuen Nutzungen zu kommen? Begründung: Das Eckhaus Schloßstraße 15 / Friesengasse 31 aus den 70er Jahren mit ca. 50 Wohneinheiten und mehreren gewerblichen Flächen im Erdgeschoss ist in einem verwahrlosten Zustand. Mindestens 50 Prozent der vorhandenen Wohnungen stehen nach Auskunft von Mieter*innen bereits sei 3 bis 5 Jahren leer und werden nicht wieder vermietet. Der Voreigentümer des Gebäudes, die Deutsche Wohnen, beabsichtige offenbar den Abbruch des Gebäudes. Auch der seit Anfang 2023 neue Eigentümer, Vonovia, macht nach Auskunft der noch vorhandenen Mietparteien keine Anstalten, das Haus zu sanieren und die Leerstände auf den Markt zu bringen. Wasserversorgungs- und Heizungsprobleme kommen immer wieder vor, werden aber i.d.R. einigermaßen kurzfristig beseitigt. Die Mieten im Gebäude sind trotz sofortiger Mieterhöhungen nach Übernahme durch Vonovia noch tragbar. Angesichts des hohen Wohnungsbedarfs in Frankfurt wird der Magistrat gebeten, sich um das Gebäude zu kümmern und mindestens Zwischennutzungen der leerstehenden Wohneinheiten zu verhandeln und durchzusetzen. Das Gleiche gilt für die Gewerbeeinheiten, für die ebenfalls Bedarf besteht. Der Magistrat wird gebeten, grundsätzlich auf eine Sanierung des Gebäudes hinzuwirken, um die Graue Energie zu erhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1015 2024 Die Vorlage OF 986/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2024, OF 985/2 Betreff: Der Fußweg in der Schönhofstraße ist kein Parkplatz - die entsiegelte Fläche genauso wenig Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete (bauliche) Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken von Pkw auf dem Gehweg im Bereich Schönhofstraße 18-24 (siehe Aufnahmen anbei) zu unterbinden, sodass dieser in seiner vollen Breite (für Fußgänger*innen, Rollstuhlfahrer*innen, Personen mit Kinderwagen etc.) zur Verfügung steht. 2. die Entsiegelungsfläche vor der Schönhofstraße 19 mittels baulicher Maßnahmen gegen Parken zu sichern und somit die Bepflanzung durch bestehende Pat*innen zu ermöglichen. 3. das Halteverbot im Bereich der Hersfelder Straße 10-14 durch regelmäßige Kontrollen oder andere geeignete (bauliche) Maßnahmen durchzusetzen. Begründung: Zu 1.: Teilweise ist hier weniger als 1 Meter Platz zwischen Motorhauben und Hauswand. Begegnungsverkehr von zu Fuß Gehenden ist hier schwer möglich, mit Kinderwagen, Rollstuhl etc. gänzlich unmöglich. Zu 2.: Die Entsiegelung wurde in der OM 1615 (2022) angeregt und mit der ST 132 (2023) bestätigt. Zwischenzeitlich wurde sie auch umgesetzt. Nun sollte der Magistrat aber auch darauf achten, dass diese extra entsiegelte und für Bepflanzung vorgesehene Fläche auch ihren Zweck erfüllen kann. Die ersten Pflanzen hier wurden schlicht überfahren. Zu begrüßen ist, dass die in der OM 1615 (2022) angeregten und in der ST 132 (2023) entsprochenen Maßnahmen an der Kreuzung Schönhofstraße/Hersfelder Straße nun in der zweiten Jahreshälfte umgesetzt werden. Immerhin lässt die Umsetzung nun schon über 18 Monate auf sich warten. Dies wäre ein guter Zeitpunkt auch die in 1. genannten Maßnahmen umzusetzen. Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: (Quelle: eigene Aufnahmen des Antragstellers vom 04.07.2024) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5884 2024 Die Vorlage OF 985/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 944/2 Betreff: Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33 Der Ortsbeirat möge beschließen: zur Finanzierung einer Gedenktafel am letzten Frankfurter Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz* in der Stauffenstr. 33, stellt der OBR2 aus seinem Budget einen Betrag bis zHv €2.000 zur Verfügung. Ziel ist, die Tafel bis zum geplanten Besuch der Nachfahren der Familie Horovitz/ Freimann in Frankfurt - 15./ 16. Mai 2025 - zu errichten, bzw. an der Fassade des jetzigen Gebäudes anzubringen und diese dann in einer kleinen Zeremonie gemeinsam mit der Familie zu enthüllen. Das Kulturdezernat, bzw. das Institut für Stadtgeschichte werden gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher einen entsprechenden Textvorschlag zu erarbeiten. Die Jüdische Gemeinde FFM ist bei allen Schritten direkt und unmittelbar zu beteiligen. Da der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' derzeit intensiv zur Familie Horovitz/ Freimann und hier auch explizit zu Jakob Horovitz recherchiert wird angeraten, dass sich die Verfasser mit dem Verein in Verbindung setzen und die Ergebnisse der Forschungen in die Entwicklung der Tafel - soweit geeignet - übernehmen. Der Ortsvorsteher wird zudem gebeten, das Gremium eng und regelmäßig über den Fortgang der Maßnahme zu informieren und die Erarbeitung der Tafel mit Blick auf die rechtzeitige Fertigstellung entsprechend voranzutreiben. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Vorhaben betreffen, sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen. Der finale Text und die visuelle Gestaltung der Tafel sind dem OBR2 rechtzeitig vorzustellen, das Gremium entscheidet per Abstimmung über die finale Beauftragung. Begründung: Weiterentwicklung der Erinnerungskultur im Ortsbezirk. In ihrer bewegenden Rede vor dem Deutschen Bundestag am 31.01.2024, erinnerte die Frankfurter Überlebende der Schoa Eva Szepesi an die Befreiung des KZ Auschwitz vor 79 Jahren. Dabei beklagte sie das Wiedererstarken von Antisemitismus in unserer Gesellschaft. Sie forderte Widerspruch und ein Eintreten für Demokratie und gegen Fremdenfeindlichkeit. ‚Nie wieder ist jetzt', sagte sie unter anhaltendem Applaus des vollen Plenums. Der Ortsbeirat 2 schließt sich dem an und setzt sich entschlossen für Demokratie und gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit ein. Dazu gehört auch die Aufarbeitung der eigenen Geschichte im Ortsbezirk, die Erinnerung an die Opfer der Diktatur des Nationalsozialismus und der Verankerung ihrer Namen und Geschichten im Stadtbild. Auf Initiative des Gremiums wurden hierzu in dieser Legislaturperiode und in enger Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde FFM bereits einige Projekte auf den Weg gebracht: - die Benennung des Platzes vor der Universitätsbibliothek nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann in Freimannplatz, - die Initiierung eines Schulprojektes zur historischen Aufarbeitung der Geschichte des Jüdischen Friedhofs in der Sophienstraße in Bockenheim sowie die - die Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3-5 durch die Konfigruppe der Ev.-Reform. Gemeinde FFM bzw. des Geschichtsvereins ‚Die Freunde Bockenheims'. Rabbiner der im letzten Punkt genannten Gemeinden war zunächst Markus Horovitz (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz (1873-1939). Dieser wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet, interniert und gefoltert und im selben Jahr - nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands - freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' plant, im Frühjahr 2025 Stolpersteine für die - vor dem Nationalsozialismus Frankfurt weitverzweigten und seit Generationen ansässigen Familie Horovitz/ Freimann - im gesamten Stadtgebiet zu verlegen. Hierzu werden Nachfahren der Familie aus der ganzen Welt erwartet. Vor dem ehem. Wohnhaus von Jakob Horovitz und seiner Familie in der Stauffenstraße 33 sollen dabei ebenfalls Stolpersteine verlegt werden. Jakob Horovitz prägte als Rabbiner - u.a. der Westendsynagoge und den Synagogen in der Unterlindau sowie der Schloßstraße - das religiöse, bzw. jüdische Leben auf dem Gebiet unseres heutigen Ortsbezirks zutiefst. Mit der Tafel möchte das Gremium an sein Wirken erinnern und dazu beitragen, Rabbiner Horovitz nachhaltig im Stadtbezirk zu verankern und an sein Schicksal zu erinnern. Der jetzige Eigentümer der Liegenschaft Stauffenstraße 33 ist über das Vorhaben informiert und mit der Maßnahme einverstanden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller stehen mit der zuständigen Hausverwaltung im Kontakt. Antragsteller: CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 334 2024 Die Vorlage OF 944/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 941/2 Betreff: Aufwertung des Spielplatz in der Appelsgasse -Grundreinigung des Spielplatzes und Mobilisierung des Sandkastens- Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Spielplatz auf der Appelsgasse einer Grundreinigung zu unterziehen sowie 2. den vorhandenen Sandkasten mittels einer kleinen Mauer einzufrieden und mit Sand aufzufüllen. Die Mauer ist so zu gestalten, dass diese auch als Sitzgelegenheit für Eltern genutzt werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat wird, wie in der Sitzung des OBR2 im Juni beschlossen, über den Spielplatz und die bisherigen Anregungen und Ideen hierzu im Rahmen eines noch zu terminierenden Vor-Ort-Termins beraten, bei dem insbesondere auch VertreterInnen des angedachten Urban Gardening Projekts herzlich willkommen sein werden. Der seit vielen Jahrzehnten in der Appelsgasse bestehende Spielplatz ist in die Jahre gekommen und benötigt eine Aufwertung. Insbesondere der Sandkastenbereich sollte mit geringen, monetären Mitteln z.B. auch durch Sitzgelegenheiten nachhaltig attraktiver und einladender gestaltet werden. Besonders der alte Baum- und Pflanzenbestand ist für die Anwohnerinnen und Anwohner in der unmittelbaren Nachbarschaft attraktiv und könnte vor allem in den Sommermonaten als kleine Oase dienen, in der die Tischtennisplatte, die sich auf dem Areal befindet, schon seit jeher gut angenommen wird. Die Lage als Spielplatz ist trotz relativer Nähe zur Rödelheimer Straße günstig für seinen Zweck in dem verkehrsberuhigtem Bereich der Appelsgasse gelegen. Der Ortsbeirat hat sich schon vor knapp einem Jahr dafür ausgesprochen Tischtennisplatte und Mini-Karussell zu erhalten (bei einstimmiger Annahme OM 4649/23). Der Magistrat äußerte in seiner Stellungnahme vom 15.01.2024 (ST 65 / 24) hierzu, "ein konkreter Plan bzw. eine Umsetzung des Urban Gardening Projektes auf dem Spielplatz der Appelsgasse ist jedoch nie zum Abschluss gekommen", so dass nach Einschätzung des Magistrats, die Spielgeräte auf dem Spielplatz verbleiben würden. Daher sollte sich der Ortsbeirat nun nach Meinung der Antragsteller aktiv mit einer Aufwertung des Ortes als Spielplatz beschäftigen, um seine Attraktivität für Kinder und Eltern (wieder) zu erhöhen. Gerade die kleineren, wohnortnahen Spielplätze in den Bockenheimer Quartieren sollten nicht leichtfertig mit dem Argument aufgegeben werden, es gäbe doch in 500 bzw. 700m einen größeren und gut ausgebauten Spielplatz (Hessen- und Kurfürstenplatz). Zumal die Örtlichkeit schon seit 1982 in dem Bebauungsplan Nr.430 Appelgasse/Fleischergasse als "Öffentliche Grünfläche/Kinderspielplatz" niedergelegt ist. Fotos (Turré) Antragsteller: CDU SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.05.2024, OF 921/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 921/2 wird durch die Vorlage OF 941/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 941/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 941/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 969/2 Betreff: Rödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Übergang von und zu der Rad- und Fußgänger*innenbrücke in der Rödelheimer Straße sicher zu gestaltet. Der Ortsbeirat schlägt folgendes als kurzfristige Maßnahmen vor: 1. Erneuerung des Piktogramms "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten. 2. Versetzen des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (Zeichen 138) vor den Beginn der Kurve an der Straße An den Bangerten. 3. Aufbringen eines Piktogramms "Achtung Fußverkehr" auf der Rödelheimer Straße auf Höhe des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (Zeichen 138). 4. Am Ende der Rampe eine "Wartelinie für den Radverkehr" aufbringen, um querende Fußgänger*innen zu schützen. Über kurzfristige Maßnahmen hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, wie der Knotenpunkt grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer*innen - insbesondere für Fußgänger*innen - sicherer gestaltet werden kann. Hierbei sind auch bauliche Veränderungen zu prüfen. Begründung: Die Querung der Rödelheimer Straße am Zu- und Abgang der Fuß- und Fahrradbrücke ist für die Nutzenden in Richtung Salvador-Allende-Straße sehr unsicher gestaltet. Insbesondere die aus Richtung der Straße An den Bangerten in Richtung Schloßstraße fahrenden Kraftfahrzeuge können im Kurvenbereich zur Rödelheimer Straße erst spät querende Fußgänger*innen und Fahrradfahrende wahrnehmen. Aus diesem Grund ist das bestehende Piktogramm "Achtung Fußgänger" zu erneuern und das Schild "Achtung Fahrradverkehr" an den Kurvenbeginn zu versetzen. Auch aus Richtung der Schloßstraße fehlt auf Höhe des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (Zeichen 138) ein Piktogramm "Achtung Fußgänger", um auf querende Fußgänger*innen aufmerksam zu machen. Manche Radfahrendende kommen mit höherer Geschwindigkeit von der Fahrradbrücke und können querende Fußgänger*innen in Bedrängnis bringen. Als Abhilfe soll eine weiße Haltelinie dazu dienen, dass Radfahrende abbremsen/anhalten und auf Fußgänger*innen achten. Durch das entstehende Schönhofquartier ist mit einem erheblichen Zuwachs an Fuß- und Radverkehr über über die Brücke zu rechnen, da diese die derzeit einzige geplante direkte Verbindung zwischen dem neuen Quartier und Zentral-Bockenheim rund um die Leipziger Straße darstellt. (Quelle: Bilder 1-4, eigene Aufnahmen des des Antragstellers) Übergang zur Fußgänger- und Fahrradbrücke in der Rödelheimer Straße. "Wartelinie für den Fahrradverkehr" aufbringen um Fußgänger zu schützen Piktogramm "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten vor dem Kurvenbereich Sicht von der Schloßstraße Das Schild (Zeichen 138) "Achtung Fahrradverkehr" sollte vor den Kurvenbeginn versetzt werden Quelle: Geoportal Frankfurt Versetzen des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (Zeichen 138) an den markierten Punkt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5688 2024 Die Vorlage OF 969/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 964/2 Betreff: Kirchort Sankt Elisabeth langfristig für den Stadtteil sichern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. mit dem Bistum Limburg, der Katholischen Pfarrei Sankt Marien sowie der Gemeinde Sankt Elisabeth in Kontakt zu treten und gemeinsam mit der Gemeinde, Sozialverbänden und der Bevölkerung Bockenheims ein Konzept zu entwickeln, um Kirche, Gemeindezentrum und Pfarrhaus langfristig für soziale und öffentliche Nutzungen im Stadtteil (z.B. als Ersatz für den ehemaligen Saalbau Bockenheim an der Schwälmer Straße) zu erhalten; 2. notwendige Erneuerungsbedarfe (z.B. energetische Sanierung des Pfarrhauses) der Gebäude zu unterstützen; 3. auf einer denkmalgerechten Sanierung des Turmhelms (derzeit im Bau) zu bestehen und hier entsprechend mit dem Bistum Limburg zu verhandeln. Der Ortsvorsteher wird gebeten, die Verantwortlichen von Sankt Marien und Sankt Elisabeth in den Ortsbeirat einzuladen. Begründung: Die Pfarrei Sankt Marien (Frauenfriedenskirche/ Zeppelinallee) ist derzeit noch Eigentümerin von 32 Immobilien in ihrem räumlichen Bereich (Bockenheim, Hausen, Rödelheim, Praunheim). Im Rahmen der kirchlichen Immobilienstrategie (KIS) des Bistums Limburg sind alle Pfarreien aufgrund eines hohen Investitionsstaus zur Überprüfung ihrer Immobilienbestände aufgefordert, mit dem Ziel Umnutzung, Umbau oder Schließung voranzutreiben. Davon sind die Kindertagesstätten bislang ausgeschlossen. Die Pfarrei Sankt Marien hat in einer zweijährigen Diskussionsphase ein Konzept für ihre Bestände entwickelt, das voraussichtlich auch umgesetzt wird. Ein endgültiger Beschluss (ggf. auch über teil-sakrale Nutzungen) soll bis Ende des Jahres gefasst werden. Zu diesem Konzept gehört die Aufgabe von Sankt Elisabeth am Kurfürstenplatz in Bockenheim. Für die Umnutzung der Kirche und ihrer Nebengebäude sollen Ideen entwickelt werden, die jedoch die Pfarrei Sankt Marien nicht mehr finanziell belasten sollen. Eine öffentliche Sitzung der Pfarrei Sankt Marien am 22. Mai erbrachte zudem die Information, dass es bei der Gemeinde Sankt Elisabeth für eine denkmalgerechte Sanierung des Kirchturms keine ausreichenden Rücklagen gibt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5686 2024 Die Vorlage OF 964/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 920/2 Betreff: Lieferzone in der Mühlgasse einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Mühlgasse eine Lieferzone eingerichtet werden kann, bspw. auf einem der bestehenden aufgepflasterten Parkplätze auf Höhe der Mühlgasse 11 (siehe Fotos anbei). Begründung: Anregung durch den zuständigen Stadtbezirksvorsteher im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates am 22.04.24. Paketzusteller und andere Lieferdienste blockieren häufig den Fußgängerweg. Eine ausgewiesene Lieferzone könnte diesem Verhalten Abhilfe schaffen. Foto 1 Foto 2 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 950 2024 Die Vorlage OF 920/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 919/2 Betreff: Wegweiser ins Nirgendwo entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die immer noch auf den Saalbau Bockenheim verweisenden Hinweisschilder zu entfernen. Das betrifft mindestens folgende Standorte: 1. Adalbertstraße, vor Haus Nr. 28. 2. Schloßstraße, vor der Einfahrt zum Kurfürstenplatz.Kurfürstenstraße, vor Haus Nr. 29, kurz vor der Einmündung in die Große Seestraße. 3. Kurfürstenstraße, vor Haus Nr. 29, kurz vor der Einmündung in die Große Seestraße 4. Kurfürstenstraße, vor Haus Nr. 30, an der Einfahrt aus der Großen Seestraße, unter dem Straßenschild. (alle Fotos vom Antragsteller) Begründung: Der Saalbau Bockenheim existiert seit vielen Jahren nicht mehr. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5488 2024 Die Vorlage OF 919/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 4 GRÜNE (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2024, OF 921/2 Betreff: Aufwertung des Spielplatzes in der Appelsgasse - Grundreinigung des Spielplatzes und Mobilisierung des Sandkastens Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - den Spielplatz auf der Appelsgass' einer Grundreinigung zu unterziehen sowie - den vorhandenen Sandkasten mittels einer kleinen Mauer einzufrieden und mit Sand aufzufüllen. Die Mauer ist so zu gestalten, dass diese auch als Sitzgelegenheit für Eltern, bzw. Besucherinnen und Besucher genutzt werden kann. Begründung: Der seit vielen Jahren im Stadtteil bestehende Spielplatz auf der Appelsgass' wird gut angenommen. Gerade der alte und gewachsene Baum- und Pflanzenbestand ist für die Anwohnerinnen und Anwohner in der unmittelbaren Nachbarschaft attraktiv und dient besonders in den Sommermonaten als kleine Oase. Da sich neben Kinderkarussel und Sandkasten auch eine Tischtennisplatte auf dem Areal befindet, werden für die Nutzung alle Altersklassen angesprochen. Der Spielplatz ist allerdings in die Jahre gekommen und benötigt Aufwertung. Gerade der Sandkastenbereich kann so - in Zeiten knapper Kassen - mit geringen monetären Mitteln nachhaltig, ressourcenschonend, attraktiv und einladend gestaltet werden. Alle Fotos: Antragstellerin Antragsteller: CDU SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.06.2024, OF 941/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 921/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 921/2 wird durch die Vorlage OF 941/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 941/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2024, OF 917/2 Betreff: Sichere Gehwege in der Leipziger Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. ob die gesetzlichen Mindestgehwegbreiten entlang der Leipziger Straße durchgehend eingehalten werden. 2. inwieweit bzw. wie oft die Einhaltung der Mindest-gehwegbreite für zu Fuß Gehende inklusive Kinderwagen, Laufräder, Rollstühle, Rollator etc. kontrolliert werden und hierbei auch berücksichtigt wird, dass die Gäste der gewerbetreibenden Betriebe verweilen und ebenfalls Platz in Anspruch nehmen (z.B. in Warteschlangen stehen oder an Sitz- und Stehtischen verweilen). 3. falls die Mindest-Gehwegbreiten an manchen Stellen nicht eingehalten werden, welche Maßnahmen ergriffen werden (können), um Gehwege für mobilitätseingeschränkte und radfahrende Kinder nutzbar und sicher zu gestalten. 4. welche Empfehlungen seitens relevanter Interessenvertreter, wie die Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG), Senioren- und Kinderbeauftragte, etc. in Bezug auf Gehweggestaltung ggü. der Stadt geäußert werden und bislang umgesetzt wurden. Begründung: Die Leipziger Straße erfreut sich großer Beliebtheit und die Außenbereiche der gastronomischen Betriebe und Geschäfte werden insbesondere bei schönem Wetter stark frequentiert. Um eine reibungslose Nutzung der Gehwege für zu Fuß Gehende, radfahrende Kinder, mobilitätseingeschränkte Personen und Gäste der Betriebe auf den Gehwegen zu gewährleisten, ist es wichtig, dass der zur Verfügung stehende Raum übersichtlich aufgeteilt wird und die Einhaltung der Mindestbreiten überprüft und eingehalten wird. So wurden wir von Anwohner:innen angesprochen, dass beispielsweise vor den gastronomischen Betrieben "zu Stoßzeiten" ein Passieren der Gehwege nicht immer reibungslos möglich ist. Insbesondere wurde hier kürzlich ein Kleinkind übersehen - so berichtete eine Mutter, dass ihr Kind, welches mit dem Laufrad auf dem Gehweg unterwegs war, von einer Bedienung "überrannt" wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 949 2024 Die Vorlage OF 917/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 851/2 Betreff: Jüdische Geschichte im Ortsbezirk 2 sichtbar machen - Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3 bis 5 - Der Ortsbeirat möge beschließen: - der Konfi-Gruppe der Evangelisch-Reformierten-Gemeinde Frankfurt, sowie - den Freunden Bockenheims und ihren Mitstreitern aus eigenen Mitteln jwls. bis zu € 1.500 Euro, insgesamt also € 3.000 Euro zur Verfügung zu stellen, um sie bei der Recherche sowie der Aufwertung der Gedenkorte für die ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23/ Westend sowie der Schloßstrasse/ Bockenheim zu unterstützen. Die Initiative wird neben dem Ortsbeirat 2 von der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main sowie vom Buber-Rosenzweig-Institut für jüdische Geistes- und Kulturgeschichte der Moderne und Gegenwart der Goethe-Universität Frankfurt am Main unterstützt. Neben den o.g. Partnern soll der Magistrat, insbes. das Dezernat für Kultur und Wissenschaft bzw. das Stadtarchiv in das Projekt eingebunden werden. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Projekt betreffen sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: Die ehem. Synagoge Unterlindau 23/ Westend war seit 1893 die erste Synagoge im westlichen Stadtgebiet Frankfurts (bis 1910 wenige hundert Meter entfernt von ihr die sog. "Westend-Synagoge" erbaut und eingeweiht wurde). Die ehem. Synagoge Schloßstraße 3-5 in Bockenheim (damals eigenständig) wurde 1874 eingeweiht. Die Synagogen wurden in der Reichsprogromnacht 1938 geschändet und in Brand gesetzt. Rabbiner beider Gemeinden war zunächst Markus Horovitz* (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz* (1873-1939) die Gemeinden. Er wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet und im KZ Buchenwald interniert und im selben Jahr, nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Heute erinnern Gedenktafeln an die ehemals religiösen Orte, welche in Ihrer Sichtbarkeit, Gestaltung, bzw. ihrem inhaltlichen Zugang allerdings nicht mehr den Standards einer würdigen, bzw. angemessenen Erinnerungskultur entsprechen. Das Projekt wird von den Projektbeteiligten in der Bürgerfragestunde der Sitzung des Ortbeirates 2 am 11. März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. * Auf Initiative des Ortsbeirats 2 wurde der Platz vor der Universitätsbibliothek an der Bockenheimer Warte im Oktober 2023 nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann benannt. Markus Horovitz (1844-1910) war der Vater von Therese Freimann, Jakob Horovitz (1873-1939) ihr Bruder. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2024, OF 841/2 Betreff: Umlagerung Außenstelle der Georg-Büchner-Schule ab Sommer 2024/2025?! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. wie die zukünftige Planung der Grundschulsituation an der Georg-Büchner-Schule aussieht, vor dem Hintergrund der aktuell bekannt gewordenen baulichen Verzögerung der eigentlich geplanten Außenstelle in der Schloßstraße 29. 2. wie für Planungssicherheit und transparente Kommunikation mit der Georg-Büchner-Schule, den Schüler:innen und Eltern sowie dem Ortsbeirat 2 gesorgt werden kann. 3. darzulegen, wie die Raumengpässe an der Schule gelöst werden können, wenn es im Sommer 2024/2025 nicht zu einer Umlagerung kommt. 4. inwieweit, falls es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Umlagerung in die Außenstelle Schloßstraße 29 kommt, die Schulwegsicherung von den Grundschüler:innen der Georg-Büchner-Schule in die neue Außenstelle vorgesehen ist, sprich, ein sicherer Schulweg für Grundschulkinder gewährleistet wird - insbesondere unter der Berücksichtigung, dass der Tunnel unter dem Westbahnhof durch die dortigen baulichen Maßnahmen geschlossen wird. 5. ob ein zwingender Bustransfer zwischen GBS und Außenstelle morgens vor Schulbeginn, nach Schulschluss und idelaerweise nach der Nachmittags-betreuung (ESB) vorgesehen ist. Begründung: Es besteht dringender Informationsbedarf, da nach aktuellem Kenntnisstand ab Sommer 2024/2025 keine Räumlichkeiten für die gesamten Grundschüler:innen in der GBS zur Verfügung stehen. Die Georg-Büchner-Schule als integrierte Gesamtschule mit über 1.200 Schüler:innen nimmt in unserem Ortsbezirk eine tragende Rolle in der Kinder- und Jugend-Bildung und -Förderung über alle gesellschaftlichen Schichten hinweg ein. Die dringend nötige und versprochene Renovierung des sanierungsbedürftigen Gebäudes lässt weiterhin auf sich warten. So ist wieder ein Sommer vergangen, in dem in den Klassenräumen unter dem Dach bereits am Vormittag über 30 Grad Raumtemperatur gemessen wurden. Zudem verschärft sich die Situation, da der Schule schlichtweg 2000 m2 Raumfläche fehlen (laut ST 1533 vom 14.7.2023 hat die Planung der Sanierung/Renovierung noch nicht einmal begonnen). Mitte Dezember 2023 wurden die Schüler:innen und Eltern mit der Tatsache konfrontiert, dass ihre Grundschulkinder - jetzige Grundstufenjahrgänge 2 und 3 ab Sommer 2024 in einer Außenstelle in der Schloßstraße beschult werden. Die Außenstelle befindet sich nicht im Grundschulbezirk und der Schulweg ist für Grundschulkinder in aktueller Straßenverkehrssituation nicht zumutbar. In der 3. Kalenderwoche 2024 wurden die Beteiligten nun informiert, dass auch diese Planungen hinfällig sind, da die Grundschule in der Schloßstraße 29 zum Sommer 2024 durch bauliche Verzögerungen nicht fertiggestellt werden kann. Es besteht nun völlige Unklarheit, was mit den Schüler:innen ab dem kommenden Schuljahr passiert und wie vor allem der bereits derzeitigen Raumnotsituation entgegengetreten wird. Wenn es zu einer Umlagerung in die Außenstelle kommt, müssen 100 Grundschulkinder - je nach Wohnort - mindestens 9 Straßen (teilweise ohne Ampelschaltung) überqueren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Sperrung des Westbahnhof-Tunnels wegen baulichen Maßnahmen gesperrt wird. Zeitpunkt und Dauer ungewiss. Viele besorgte Eltern haben sich an uns gewandt, die sich über die unzureichende Kommunikation und den nicht mehr hinnehmbaren Zustand beschweren und eine dringende Klärung der Gesamtsituation fordern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.01.2024, OF 833/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 47 Die Vorlage OF 841/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5021 2024 1. Die Vorlage OF 833/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 841/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Zahl 1.200 durch die Zahl 1.115 ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2024, OF 830/2 Betreff: Erhalt wichtiger Denkmäler - Zukunft des Delkeskampschen Hauses Vorgang: V 1165/19 OBR 2; ST 1119/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie und wann das Delkeskamp`sche Haus, Leipziger Straße 9, renoviert und einer Nutzung zugeführt werden kann. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, um Ausführungen hinsichtlich des Zustands der Gebäudes. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, zu vermeiden, dass das Gebäude aufgrund nicht erfolgter Sanierung eines Tages als nicht mehr erhaltenswert eingestuft wird. Begründung: Der Ortsbeirat bedauert es sehr, dass hier ein historisches Gebäude, das Bockenheim prägt, ungenutzt ist und sich vermutlich nach langer Zeit des Leerstands auch in einem nicht renovierten Zustand befindet. Laut ST 1119 aus 2019 ist der Mietvertrag mit dem Verein LICHTER- Filmkultur e.V. zum 31.12.2021 ausgelaufen. Es besteht Informationsbedarf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2019, V 1165 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1119 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 830/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 830/2 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2024, OF 831/2 Betreff: Asphaltierung Grempstraße Vorgang: OM 6409/20 OBR 2; ST 235/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, wie weit die Planungen zur Fahrbahnerneuerung / Asphaltierung der Grempstraße vorangeschritten sind. inwiefern betroffene Anwohner*innen / Bürger*innen und Gewerbetreibende / gastronomische Betriebe vorab in die Planungen einbezogen werden und Vorschläge zu Verkehrsberuhigungsmaßnahmen machen können. Begründung: Laut der ST 235 vom 08.02.2021 ist die Fahrbahnerneuerung / Asphaltierung im Jahresbauprogramm 2024/2025 vorgesehen. In der Grempstraße befinden sich mehrere Gastronomiebetriebe inklusive eines beliebten Spiel-Cafés für Kinder. Die Anwohner*innen wie auch Gewerbetreibende sprechen sich weiterhin für eine Verkehrsberuhigung aus, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern und die Verweildauer zu erhöhen. Zudem fungiert die Grempstraße ungewollt als Ausfallstraße des erheblich gestiegenen Lieferverkehrs aus Richtung Leipziger Straße, was eine geregelte und beruhigende Verkehrsplanung zwingend notwenig macht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6409 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 235 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 831/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 862 2024 Die Vorlage OF 831/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2024, OF 833/2 Betreff: Umlagerung Außenstelle der Georg-Büchner-Schule ab Sommer 2024/2025 Vorgang: OM 3294/22 OBR 2; ST 1533/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten inwieweit die Schulwegsicherung von den Grundschülern der jetzigen 2ten und 3ten Klassen der Georg-Büchner-Schule in die neue Außenstelle Schloßstraße 29 vorgesehen ist, sprich, ein sicherer Schulweg für Grundschulkinder gewährleistet wird - insbesondere unter der Berücksichtigung, dass der Tunnel unter dem Westbahnhof durch die baulichen Maßnahmen geschlossen wird. ob ein zwingender Bustransfer zwischen GBS und Außenstelle morgens vor Schulbeginn, nach Schulschluss und idelaerweise nach der Nachmittags-betreuung (ESB) vorgesehen ist. Begründung: Die Georg-Büchner-Schule als integrierte Gesamtschule mit über 1.200 Schüler*innen nimmt in unserem Ortsbezirk eine tragende Rolle in der Kinder- und Jugend-Bildung und -Förderung über alle gesellschaftlichen Schichten hinweg ein. Die dringend nötige und versprochene Renovierung des baufälligen Gebäudes lässt weiterhin auf sich warten (laut ST 1533 vom 14.7.2023 hat die Planung noch nicht begonnen). Nun sehen sich Schüler*innen und Eltern mit einer weiteren Hürde konfrontiert. Sie wurden vor vollendete Tatsachen gestellt, dass ihre Grundschulkinder - jetzige Grundstufenjahrgänge 2 und 3 ab Sommer 2024 in einer Außenstelle in der Schloßstraße beschult werden. Die Außenstelle befindet sich nicht im Grundschulbezirk und der Schulweg ist für Grundschulkinder in aktueller Straßenverkehrssituation nicht zumutbar. Über 100 Grundschulkinder müssen ab Sommer - je nach Wohnort - mindestens 9 Straßen (teilweise ohne Ampelschaltung) überqueren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Sperrung des Westbahnhof-Tunnels wegen baulichen Maßnahmen gesperrt wird. Zeitpunkt und Dauer ungewiss. Aus diesem Grund haben sich viele besorgte Eltern an uns gewandt, die sich über die unzureichende Kommunikation beschweren und diesen Zustand so nicht hinnehmen wollen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2024, OF 841/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3294 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1533 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 47 Die Vorlage OF 841/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5021 2024 1. Die Vorlage OF 833/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 841/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Zahl 1.200 durch die Zahl 1.115 ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 833/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 816/2 Betreff: Neue Offensive gegen Sperrmüll im öffentlichen Raum - Sperrmüllbeseitigung im Ortsbezirk beschleunigen und verbessern Vorgang: OM 1866/22 OBR 2; ST 1295/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen und Verbesserungen der Sperrmüllabfuhr mit der FES zu verhandeln und durchzusetzen: Entsprechend der Leistungsvereinbarung zwischen Umweltamt und FES (FR vom 29.11.23) wird gemeldeter Sperrmüll innerhalb von maximal 4 Tagen abgeholt; dabei wird kein Unterschied gemacht zwischen ordnungsgemäß angemeldetem Sperrmüll und wild abgelagertem Sperrmüll, wenn letzterer von Bürger*innen angezeigt wurde; sogenannte "Störstoffe" im Sperrmüll werden immer zeitgleich mitentsorgt (z.B. Farbeimer, Pappkartons etc.) und der Standort umfassend gesäubert, damit kein Anreiz für erneute Ablagerungen entsteht; bekannte und häufig gemeldete Ablagerungsorte und Adressen (in Bockenheim z.B. Mühlgasse / Leipziger Straße 85; Konrad-Broßwitz-Straße/ Ecke Flora-Straße) werden präventiv regelmäßig beobachtet bzw. abgefahren; die reguläre Müllabfuhr sowie die Fahrer*innen von Kehrmaschinen werden grundsätzlich dazu angehalten, wilde Sperrmüllablagerungen zur kurzfristigen Abholung sofort digital der FES zu melden; mit Hauseigentümer*innen, Verwaltungsgesellschaften und Wohnungsbaugesellschaften der häufig gemeldeten Adressen sollen Begehungen bekannter Ablagerungsorte erfolgen und ggf. bei regelmäßigen Verunreinigungen vor bestimmten Adressen Sanktionen angedroht werden; Meldeadressen und Telefonnummern sowie feste Sperrmüll-Abholtermine werden der Bevölkerung in den Stadtteilen besser bekannt gemacht - und das in mehreren Sprachen. Der Magistrat wird des Weiteren gebeten, zu prüfen und zu berichten: Welche Maßnahmen werden derzeit generell ergriffen, um wilde Sperrmüllablagerungen besser zu bekämpfen und zu reduzieren? Wie werden feste Sperrmüll-Abholtermine in den Stadtbezirken und vorherige Bekanntmachung bewertet? Besteht dadurch die Möglichkeit, wilde Ablagerungen zu reduzieren? Welche Ergebnisse konnten durch den Einsatz von Sperrmüll-Vorermittlern (Stabsstelle Sauberes Frankfurt) oder FES-Sonderermittlern bisher erzielt werden? Wie viele Verursacher wilder Müll-Ablagerungen konnten tatsächlich ermittelt werden? Welche Möglichkeiten werden gesehen, wie in anderen Städten in noch größerem Umfang "Mülldetektive" einzusetzen? Welche Möglichkeiten werden gesehen, an Orten ständiger Verunreinigungen mobile Kameras wie z.B. in Heilbronn einzusetzen (https://www.echo24.de/heilbronn/container-kamera-ueberwachung-muellsuender-stan dorte-verschmutzung-92509860.html)? Welche Fortschritte werden bei Angeboten und Kommunikation von Reparatureinrichtungen gemacht, die dabei helfen könnten, Sperrmüll (insbesondere elektronischen) zu reduzieren? Welche Möglichkeiten werden gesehen, (öffentliche) Räume entsprechend umzugestalten, um in Absprache mit Hauseigentümer*innen / Wohnungsbaugesellschaften Flächen für wilde Ablagerungen zu reduzieren (z.B. Fahrradbügel, Kübelbegrünung)? Gibt es hier bereits Beispiele? Welche Aufklärung erfolgt im Baugewerbe und baunahen Handwerksbetrieben, um die wilden Ablagerungen von Bauschutt, Umbaumaterial und Farbresten zu verhindern? Welche Aufklärung zur Sauberhaltung des öffentlichen Raums erfolgt in Kitas, Schulen, Vereinen? Welche Verbesserungsmöglichkeiten werden hier gesehen? Welche Verbesserungen der Situation werden von dem von der FES angekündigten "digitalen System" bezüglich Auffälligkeiten in Bezug auf wilde Müllablagerungen (ST 1295) konkret erwartet? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Meldeportale für Sperrmüll in den Ortsbezirken besser publik zu machen? Begründung: Der Ortsbeirat empfindet die Stellungnahme des Magistrats vom 3.6.2022 (ST 1295) als unzureichend und wenig konkret. Die Situation mit wild abgelagertem Sperrmüll inklusive weiterer Verunreinigungen des öffentlichen Raums verschlechtert sich zusehends. Dabei erfolgt die Abholung von wildem Sperrmüll nachrangig und deutlich später als die von ordnungsgemäß angemeldetem Sperrmüll, was in der Regel zu weiterer Verschmutzung des Standortes führt. Nach Information der Frankfurter Rundschau (FR vom 29.11.23) wurden 2022 im Stadtgebiet 6.298 wilde Sperrmüllablagerungen gezählt - mit steigender Tendenz. Im Ortsbezirk 2, insbesondere in Bockenheim, nimmt die Zahl wilder Ablagerungen ständig zu. Dabei sind nach Beobachtung der Antragstellerin immer wieder die gleichen Standorte betroffen, an denen zudem nach Abholung sofort wieder neuer Sperrmüll abgelagert wird. Anregungen, die Hauseigentümer*innen und Gebäudeverwaltungen stärker mit in die Verantwortung zu nehmen, wurden bisher nicht verfolgt. Nach Einschätzung des Ortsbeirats müssen sowohl die Modalitäten der Sperrmüllabfuhr als auch die Informationen an Bürger*innen dringend erhöht und verbessert werden. Hierzu sind z.B. Briefkasteninformationen mit den wesentlichen Adressen und Telefonnummern in allen relevanten Sprachen erforderlich. Zudem sollte ein digitales FES-System insbesondere darauf ausgerichtet sein, die verschiedenen Einheiten der Müllentsorgung zu vernetzen und schnellstmöglich auf Sperrmüllberge aufmerksam zu machen - ebenfalls nach dem Motto "Reinigung aus einer Hand". Der Service der FES, Sperrmüll nach Anruf kostenfrei abzuholen, ist grundsätzlich sehr gut, aber angesichts der Situation leider nicht mehr ausreichend. Es kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die Bevölkerung (bzw. große Teile) Sperrmüll entsprechend der FES-Vorgaben trennt und selbst bei Werkhöfen oder beim Schadstoffmobil entsorgt. Der Service der FES muss also verbessert werden, die Reinigungsintervalle erhöht und gleichzeitig müssen die Restriktionen bei Nichtbefolgung der Regeln verstärkt werden. Der Deutsche Städtetag weist zu Recht darauf hin, dass mangelnde Sauberkeit die Vorstufe mangelnder Sicherheit ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2022, OM 1866 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1295 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 816/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 816/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und CDU (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2023, OF 805/2 Betreff: Nichtaufstellen der Bänke an der Landgrafenstraße 15/Ecke Leipziger Straße 11 Vorgang: OM 4494/23 OBR 2; ST 2361/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die entfernten Sitzbänke im Hinterhof Landgrafenstr. 15/Leipziger Str. 11 entgegen dem Beschluss vom 18.09.2023 OM 4494 vorerst nicht wieder aufzustellen und eine Saison, also den Sommer 2024 über, zu beobachten, wie sich die Lage nunmehr entwickelt. Begründung: Betroffene Anwohnerinnen haben in einem Ortstermin unter Anwesenheit des zuständigen Grünflächenamtes, der Polizei und einigen Ortsbeiräten überzeugend dargestellt, dass sich die Situation seit der Demontage deutlich verbessert habe. Die KiTa kann den Platz, wovon sie bereits jetzt Gebrauch macht, mit Klappmöbeln, die sie in ihren Räumlichkeiten und zum freien Spiel nutzen. Schließlich wird dieser Antrag unter Verweis auf drohende Kosten zulasten des Ortsbeiratsbudgets gestellt, die entstehen würden, sofern nach dem Aufstellen der Bänke, diese erneut entfernt werden müssten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.11.2023, OF 791/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4494 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2361 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 791/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 805/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5018 2024 Anregung an den Magistrat OM 5019 2024 1. Die Vorlage OF 791/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 805/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE. CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. 2 GRÜNE, CDU und FDP gegen 2 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung); 2 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2023, OF 791/2 Betreff: Grünanlage Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße - Aneignen statt Abwerten - Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftrag zu prüfen und zu berichten: Inwieweit der Bereich zwischen Kindergarten und Spielplatz in der Grünanlage Leipziger Str./ Landgrafenstr. attraktiver gestaltet, die Aufenthaltsqualität verbessert und damit eine diverse Nutzung durch vielfältigere Bevölkerungsgruppen unterstützt werden kann. Es soll u.a. geprüft werden, ob: eine Entsiegelung der Fläche des "kleinen Rondells" direkt gegenüber des Eingangs zum Kindergarten möglich ist und hier beispielsweise ein -durch die Nachbarschaft betriebener- Stadtgarten entstehen kann. falls dies nicht geht, ggf. Hochbeete aufgestellt und bepflanzt werden können. neben Sitzgelegenheiten ggf. auch Tische oder ähnliches installiert werden können. in wiefern eine finanzielle oder materielle Unterstützung durch den Magistrat erwartet werden kann. wie auch die Bereiche zwischen den Bäumen so (baulich/gestalterisch) einbezogen werden können, dass diese weniger als Toilettenersatz genutzt werden. ob die Möglichkeit besteht eine Toilette in der Grünfläche/der nahen Umgebung zu installieren. ob die Möglichkeit besteht ggf. durch Überdachung die Sitzgelegenheiten vor Taubenkot zu schützen. Begründung: Nachdem im Sommer diesen Jahres die Bänke im oben genannten kleinen Rondell entfernt -und trotz Beschluss durch den OBR- noch nicht wieder installiert wurden ist der Platz aktuell kaum nutzbar. Es soll geprüft werden, ob der Platz so umgestaltet werden kann, dass eine attraktive gemeinschaftliche Nutzung möglich wird. Hier kann z.B. auch der Kindergarten angefragt werden, ob er bspw. im Rahmen eines Nachbarschaftsgartens oder auch einiger Hochbeete gemeinsam mit den Kindern einen Teil der Bepflanzung und Pflege zu übernehmen möchte. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.11.2023, OF 805/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 791/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 805/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5018 2024 Anregung an den Magistrat OM 5019 2024 1. Die Vorlage OF 791/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 805/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE. CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. 2 GRÜNE, CDU und FDP gegen 2 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung); 2 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2023, OF 795/2 Betreff: Beliebte Sitzbänke auf dem Kirchplatz sind auszubessern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die zwischenzeitlich verwitterten Sitzflächen der Sitzbänke auf dem Kirchplatz bitte auszubessern bzw. wieder in einen ansprechenden Zustand zu bringen (siehe Anlage). Begründung: Mindestens zwei der drei Holzbänke auf dem Kirchplatz sind aufgrund Verwitterung auszubessern (siehe Foto in Anlage). Berichten lässt sich aus den letzten Jahren folgendes: Die Bänke als solche sind von der Anordnung an dem Standort des Kirchplatzes sehr beliebt und werten als nicht-kommerzielle Verweilmöglichkeit den Kirchplatz insgesamt auf. Foto von S. Völker (dem Antragsteller persönlich bekannt) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4891 2023 Die Vorlage OF 795/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2023, OF 798/2 Betreff: Sichere Kreuzung Rödelheimer Straße/Schönhofstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Kreuzung Rödelheimer Straße / Schönhofstraße mit Pollern und Piktogrammen von zu Fuß Gehenden (und ggf. Fahrradbügeln), so zu sichern, dass diese Querung nicht länger zugeparkt wird. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Glascontainer, der häufiger auf der Gehwegnase steht, nicht auf einem angrenzenden PKW-Stellplatz platziert werden kann, um Barrierefreiheit und Sicherheit zu verbessern. Begründung: Leider wird die Kreuzung Rödelheimer Straße / Schönhofstraße häufig von falschparkenden PKW so zugeparkt, dass ein sicheres Queren für zu Fuß Gehende nicht möglich ist (siehe Anlage). Anlage: (Quelle: Die Bildgeberin ist dem Antragsteller mit Name und Anschrift bekannt.) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 798/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 798/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5128 2024 Die Vorlage OF 798/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2023, OF 794/2 Betreff: Sichere Fritzlarer Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Querschnitt der Fritzlarer Straße (Einbahnstraße) breit genug ist, um zumindest den südlichen Gehweg nicht mehr für halbhüftiges Parken freizugeben. Stattdessen könnten die Parkplätze auf die Straße verlagert werden. Bestenfalls müssten gar beide Gehwegseiten nicht mehr beparkt werden. Bei positiver Prüfung wird der Magistrat gebeten, den Parkraum vom Gehweg auf die Straße zu verlagern. Begründung: Der Querschnitt der Fritzlarer Straße erscheint für eine Einbahnstraße recht breit. Dies kann auch daran abgelesen werden, dass PKW häufig die Tempo-30-Straße mit erhöhter Geschwindigkeit durchqueren. In der Straße liegt eine Kindereinrichtung (mit Krabbelgruppe, Kindergarten und Hort), am Ende der Straße liegt der von vielen Familien oft genutzte und beliebte Kirchplatz. Eine Verlagerung des ruhenden Verkehrs vom Gehweg auf die Fahrbahn würde dazu beitragen, dass die Gehwege sicherer und komfortabler genutzt werden können und sich ggf. die Geschwindigkeit der fahrenden PKW verringert. Anlage: (Quelle: Die Bildgeberin ist dem Antragsteller mit Namen und Anschrift bekannt.) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 794/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 794/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5126 2024 Die Vorlage OF 794/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.11.2023, OA 410 entstanden aus Vorlage: OF 722/2 vom 04.09.2023 Betreff: Die Mauer muss weg! Der Magistrat soll durch Verhandlungen dafür Sorge tragen, dass die Mauer im Juridicum entfernt wird und das Gebäude einer Zwischennutzung zugeführt wird Der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Verhandlungen mit der Goethe-Universität aufzunehmen, den von ihr kürzlich veranlassten Bau einer Mauer im Juridicum rückgängig zu machen. Außerdem sollen Verhandlungen aufgenommen werden, damit die bereits in Aussicht gestellte Zwischennutzung des Juridicums zeitnah gestartet werden kann. Begründung: Im Juli dieses Jahres hatte die Goethe-Universität im Gebäude des Juridicums eine Mauer einziehen lassen, mit der fadenscheinigen Begründung, das Gebäude vor Besetzungen schützen zu wollen. Diese Behauptung ist haltlos, zumal der Magistrat und das Stadtparlament mehrmals erklärt haben, das Gebäude für eine Zwischennutzung zur Verfügung zu stellen. Für das Konzept der Zwischennutzung hatten die Kulturinitiativen des Stadtteils bereits einen Preis gewonnen. Nach Aussagen der Universität werden Gebäude wie die Neue Mensa, der Labsaal oder das Juridicum erst im Jahre 2026 der ABG Frankfurt Holding übergeben. Um einen langjährigen Leerstand des Juridicums zu verhindern, ist eine Zwischennutzung sinnvoll, insbesondere, da den Vereinen und Gruppen in Bockenheim und dem Westend seit dem Abriss des Bürgertreffs in der Schwälmer Straße Veranstaltungsräume fehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 22.11.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.01.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 410 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4261, 23. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 23.01.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2023, OF 774/2 Betreff: Aktueller Planungsstand Schloßstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie die aktuelle Zeitplanung für den Umbau der Schlossstraße und deren Anbindung an den Radschnellweg ist; 2. vorliegende Planungen zum Umbau der Schlossstraße rechtzeitig dem OBR 2 in einer öffentlichen Sitzung vorzustellen. Begründung: Die Schlossstraße und ihre bestehende Flächenaufteilung ist bereits seit Jahren Gegenstand von Diskussionen. Angesichts wiederholter Verkehrsgefährdungen insbesondere von Radfahrern hat diese Diskussion an Dringlichkeit gewonnen. Daher wird um ein Update zum derzeitigen Planungsstand und weiteren Vorgehen des Magistrats gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.09.2023, OF 739/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4713 2023 1. Die Vorlage OF 739/2 wird durch die Annahme der Vorlage 774/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 774/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Wortlaut "von Radfahrern" in den Wortlaut "gegen Radfahrer" geändert wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2023, OF 793/2 Betreff: Juliusstraße mehr Platz für Lieferdienste und Fahrräder, Falschparken verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Juliusstraße / Leipziger Straße das illegale Parken im Kreuzungsbereich zu verhindern und in diesem Bereich Fahrradbügel, sowie notwendige Poller zu installieren, vor der ALDI-Filiale den Fahrradabstellplatz, wie im Bild in der Anlage zu sehen, zu erweitern, vor den Liegenschaften Juliusstraße 14-16 eine Parkfläche für Lieferdienste einzurichten (siehe Anlage), vor der Franckeschule, gegenüber Hausnummer 19, eine Parkfläche für Lieferdienste einzurichten (siehe Anlage). Begründung: Im Kreuzungsbereich von Juliusstraße und Leipziger Straße wird sehr häufig vor der Hausnummer Juliusstr. 2 illegal geparkt. Dieser Zustand behindert die Sicht in die Juliusstraße, Fahrzeuge, die von rechts kommen, können dabei übersehen werden. Auch die Querung der Juliusstraße von zu Fuß Gehenden kann beeinträchtigt sein, wenn die Sicht versperrt ist. Da immer mehr Menschen das Fahrrad oder ein Lastenrad für den Einkauf benutzen, wird auch mehr Parkfläche hierfür benötigt. Deshalb wird vorgeschlagen, die bestehende Fahrradabstellfläche vor der ALDI-Filiale zu erweitern. Die steigende Anzahl von Lieferdiensten benötigt auch eine entsprechende Parkfläche, damit die Lieferdienste nicht illegal an Kreuzungen oder Einfahrten parken. Hierzu wird vorgeschlagen, eine Lieferzone vor den Liegenschaften Juliusstraße 14-16, sowie vor der Franckeschule gegenüber Hausnummer 19, einzurichten. Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahmen des Antragstellers) Zu Nr. 1: Leipziger / Ecke Juliusstraße: Fahrradbügel / Poller gegen illegales Parken installieren. Zu Nr. 2: Die Fahrradabstellfläche bis zum Pfosten erweitern. Zu Nr. 3: Parkflächen für Lieferfahrzeuge einrichten. Zu Nr. 4: Parkfläche für Lieferdienste einrichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 793/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 793/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der SPD wird über die Vorlage OF 793/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5125 2024 Die Vorlage OF 793/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Ziffern 2. bis 4. ersatzlos gestrichen werden. Weiterhin werden in der Begründung der zweite sowie der dritte Absatz ersatzlos gestrichen. Ebenso entfallen in der Anlage die Fotos 2 bis 4 ersatzlos. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. und 4.: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2023, OF 771/2 Betreff: Kein Abriss des Gebäudes Friesengasse 13 - keine weitere Zerstörung von Alt-Bockenheim Der Ortsbeirat lehnt nach dem Abriss des historischen Backhauses/Tibethauses am Hülya-Platz in Alt-Bockenheim weitere Zerstörungen des historischen Stadtteilkerns Bockenheims ab. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen kurzfristig zu beantworten: 1. Trifft es zu, dass die vom Eigentümer (oder Voreigentümer), unterschriebene Abwendungserklärung für das Teilgrundstück Friesengasse 13 (Abwendung des Vorkaufsrechts der Stadt im Satzungsgebiet einer Milieuschutzsatzung) bereits demnächst ausläuft? Falls ja, wann ist dies der Fall? 2., Trifft es zu, dass der Eigentümer bereits über eine Abrissgenehmigung für die Friesengasse 13 verfügt? Wenn nein, wurde eine solche beantragt oder gab es ggf. eine Voranfrage für eine solche Genehmigung (formell oder informell)? 3. Trifft es zu, dass der Eigentümer des obigen Areals auch die Absicht hat, den in der Friesengasse angrenzenden Gartenbereich Friesengasse 15 (Eigentümer Stadt/Nachbarn als Pächter) zu erwerben und zu bebauen? Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Maßnahmen darzulegen, mit denen er die städtebauliche Struktur in Alt-Bockenheim künftig besser schützen will; 2. darzulegen, wie die Erhaltungssatzung Nr. 48 - Bockenheim II (Erhaltung der städtebaulichen Eigenart) z. B. über einen Bebauungsplan besser abgesichert werden kann; 3. darzulegen, welche Möglichkeiten es gibt, das Gebäude Friesengasse 13 zu erhalten, indem z. B. Denkmalschutz und/oder Ensembleschutz (zusammen mit den gegenüberliegenden Gebäuden, z. B. Friesengasse 12) geprüft werden oder gemäß der Erhaltungssatzung Nr. 48 der Rückbau des Fachwerkhauses versagt wird; 4. dem Eigentümer (falls notwendig) die behutsame Sanierung zu empfehlen und damit preiswerten Wohnraum zu erhalten (entsprechend E 47 - Milieuschutzsatzung); 5. das Garten-Pachtgrundstück Friesengasse 15 weder zu verkaufen noch an den Eigentümer der Friesengasse 13 zu verpachten. Begründung: Nach vorläufigem Kenntnisstand beabsichtigt der Eigentümer des Areals Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 nunmehr auch den Abbruch des historischen Fachwerkgebäudes Friesengasse 13 (17. Jahrhundert), um am Eingang zum Altstadtkern Bockenheims höher zu bauen. Das Haus ist vermietet; den derzeitigen Bewohnenden wurde bereits die Kündigung angekündigt. Es steht zu befürchten, dass der Eigentümer mit dem Auslaufen der Abwendungserklärung zum Vorkaufsrecht der Stadt kalkuliert, um das Areal auf dem Teilgrundstück Friesengasse 13 neu zu bebauen, bzw. baulich extrem zu überformen. Das noch vorhandene dörfliche Ortsbild Bockenheims wird nur noch durch wenige Gebäude geprägt, die die historische Bedeutung verdeutlichen und die Identität des Stadtteils ausmachen. Hierzu gehört das Gebäude Friesengasse 13. Die Sanierung Bockenheims definierte exakt die prägenden Gebäude und hat versucht, dieses Ortsbild zu erhalten und zukunftsfähig zu machen. Die Erhaltungssatzung Nr. 48, Bockenheim II, die auch das Ensemble Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 umfasst, beschreibt die wesentlichen Ziele für Alt-Bockenheim und muss respektiert werden. Die Erhaltungssatzung besagt u. a.: "Insbesondere die engen Gassen und die Reste des ehemaligen Ortskerns südlich des Kirchplatzes tragen zur Identifikation bei". Verwiesen wird zudem auf das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+, das die Bedeutung der historischen Stadtteilkerne für Identität, Zugehörigkeitsgefühl und Lebensqualität in der Stadt betont. In der Auseinandersetzung um den Abriss des alten Backhauses und den Neubau von neun hochpreisigen Wohnungen auf dem Teilgrundstück Kaufunger Straße 4 hatte der Eigentümer dem Ortsbeirat erklärt, dass das an der Friesengasse gelegene Fachwerkhaus erhalten bliebe und saniert werde (FAZ 13.11.2019). Ebenso solle die Struktur der Innenhöfe auf dem Areal, dessen Zufahrt und die Begrenzungsmauer zum Hülya-Platz erhalten werden. Schon die Fertigstellung des Neubaus auf dem Areal des ehemaligen Backhauses Kaufunger Straße 4 entspricht nur sehr bedingt der vorher vom Bauherrn in einer Ortsbeiratssitzung versprochenen optischen Kleinteiligkeit. Laut Erhaltungssatzung dürfen Rückbau und Nutzungsänderung versagt werden, "wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist" (§ 172 Abs. 3 Satz 1 BauGB). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 50 Auf Wusch der CDU-Fraktion wird über die Fragen und Aufträge an den Magistrat in der Vorlage OF 771/2 gesondert abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4643 2023 Die Vorlage OF 771/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor am Ende von Ziffer 2. folgender Wortlaut ergänzt wird: "oder gab es ggf. eine Voranfrage für eine solche Genehmigung (formell oder informell)?" Abstimmung: Fragen 1. bis 3.: Einstimmige Annahme Auftrag 1.: GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung) Aufträge 2. bis 5.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2023, OF 763/2 Betreff: Rücknahme der Anregung an den Magistrat "Gefahrensituation auf der Schloßstraße" Vorgang: OM 4337/23 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat zieht die in der Ortsbeiratssitzung vom 10.07.2023 beschlossene Anregungen an den Magistrat OM 4337/2023 (beruhend auf OF 667) zurück. Das Büro der Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat davon in Kenntnis zu setzen, dass es dementsprechend keiner Beantwortung bedarf und von einer Umsetzung bzw. Prüfung der in OM 4337/2023 beschriebenen Maßnahmen abzusehen ist. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung vom 10.07.2023 bestanden die antragstellenden Fraktionen (GRÜNE und LINKE) der OF 667 vom 24.04.2023 trotz mehrfachen Hinweises auf die entschuldigte Abwesenheit dreier Mitglieder des Ortsbeirates in dieser im Ortsbeirat umstrittenen Frage auf Abstimmung anstatt den Antrag, wie in der Mai- und Juni-Sitzung geschehen, nochmals auf die nächste Sitzung zu schieben. Der oben benannte Beschluss des Ortsbeirates OM 4337/2023 vom 10.07.2023 kam schließlich unter Abwesenheit wegen Krankheit zweier Mitglieder der CDU-Fraktion sowie unter Abwesenheit wegen Dienstverpflichtung eines Mitglieds der FDP-Fraktion zu Stande und ist in Hinblick auf die schon 2021 ausführlich im Ortsbeirat diskutierten Meinungs- und Mehrheitsverhältnisse im Umgang mit der verkehrlichen Situation in der Schloßstraße aufzuheben. Zumal sich an der jeweiligen Einschätzung der Mitglieder des Ortsbeirates seit 2021 grundsätzlich nichts geändert hat. Ein nahezu inhaltsgleicher Antrag im Vergleich zu der neu eingebrachten OF 667 der Fraktionen von GRÜNE und LINKE vom 30.08.2021, OF 123/2, wurde schon in der Ortsbeiratssitzung vom 13.09.2021 abgelehnt, wobei eben in der benannten Sitzung 2021 nicht die Gelegenheit für die antragstellenden Fraktionen bestand die entschuldigte Abwesenheit von Mitgliedern des Ortsbeirates auszunutzen. Den in der Ortsbeiratssitzung vom 10.07.2023 abwesenden Mitgliedern der CDU- und FDP-Fraktion ist vielmehr Gelegenheit zu geben an der Beschlussfassung des Ortsbeirates in dieser Frage teilzunehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4337 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4652 2023 Die Vorlage OF 763/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2023, OF 758/2 Betreff: Tischtennisplatte in der Appelsgasse soll erhalten bleiben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, soweit der derzeitige Kinderspielplatz in der Appelsgasse umgeplant wird, auch bei einer etwaigen Umnutzung des Spielplatzes (z.B. für ein Urban Gardening-Projekt), die dort vorhandene Tischtennisplatte und das Minikarussell zu erhalten und am derzeitigen Standort zu belassen sowie den Ortsbeirat über die Pläne einer Umnutzung des Spielplatzes mit ausreichendem Vorlauf zu informieren. Begründung: Der Ortsbeirat hörte von Überlegungen die Tischtennisplatte in der Appelsgasse ggf. abzubauen und an anderer Stelle zu montieren. Die Tischtennisplatte in der Appelsgasse wird - wie bspw. auch das dortige Minikarussell - in den Sommermonaten häufig von AnwohnerInnen genutzt und ist daher zu erhalten. Die Tischtennisplatte wäre nach Meinung des Ortsbeirates auch bei einer etwaigen Umnutzung in ein Urban Gardening-Projekt vom Standort und der verbleibenden Restfläche gut integrierbar. Antragsteller: CDU SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4649 2023 Die Vorlage OF 758/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 766/2 Betreff: Linksabbiegerspur Breitenbachbrücke/Ecke Rödelheimer Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die rechte der beiden Linksabbiegerspuren, von der Breitenbachbrücke kommend, als Einfädelspur zu kennzeichnen (beispielsweise durch Pfeilmarkierungen auf der Fahrbahn o.ä.). Begründung: Die beiden Linksabbiegerspuren, von der Breitenbachbrücke kommend, in die Rödelheimer Straße gehen abrupt vor der dortigen Bushaltestelle in eine Fahrbahnspur über. Insbesondere für ortsfremde Verkehrsteilnehmer*innen kommt es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen, da die Zusammenführung der Spuren nicht klar ersichtlich ist. Wie beispielsweise bei einem Unfall am 25.09.2023 geschehen. Anlage: Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO II, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4650 2023 Die Vorlage OF 766/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2023, OF 757/2 Betreff: Rückbau Ausweichstandort Kita und Neugestaltung des Kurfürstenplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den zentralen von Nord nach Süd verlaufenden Weg über den Kurfürstenplatz wieder vollständig freizugeben und die Baustelle möglichst zeitnah soweit zu beenden, dass der Platz auch in seinem südöstlichen Teil wieder nutzbar wird. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, ihn über die zeitliche Planung bezüglich des Bauvorhabens zu unterrichten und eventuelle Verzögerungen mitzuteilen. Begründung: Nach Auskunft der Ämter verzögere sich die Baustelle am Kurfürstenplatz. Hierbei handelt es sich um einen hochfrequentierten Platz im Stadtteil Bockenheim. Der zentral angelegte Weg stellt für Fußgänger (und mitunter auch Radfahrer) die zentrale Verbindung von der Leipziger Straße zum Westbahnhof dar. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Platz länger als unbedingt erforderlich gesperrt bleibt. Die Antragstellerin hat an einem spätsommerlichen Abend sogar schon Kinder gesehen, die die Baustelle als Spielplatz entdeckt haben. Eine zu bedauernde Nebenerscheinung ist es, dass die Wiesen zunehmend zu Trampelpfaden werden und daher nicht mehr so einladend scheinen. Es erscheint fragwürdig, warum die Sperrgitter am Weg dann nicht auch soweit entfernt werden können, dass wenigstens der Weg wieder nutzbar wird. Aufgrund der zentralen Lage des Platzes sprechen vermehrt Bürger die Antragstellerin auf den Fortgang an, es besteht allgemeiner Informationsbedarf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 757/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4718 2023 Die Vorlage OF 757/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird im Antragstenor der Wortlaut "des Bauvorhabens" durch den Wortlaut "der Neugestaltung des Kurfürstenplatzes" ersetzt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung der CDU
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2023, OF 765/2 Betreff: Homburger Straße als Einbahnstraße einrichten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Homburger Straße, zwischen Jordanstraße und Adalbertstraße, als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Adalbertstraße einzurichten. Begründung: Anwohnende aus dem südlichen Teil der Homburger Straße beschweren sich über einen ständig wachsenden Durchgangsverkehr in Richtung Schloßstraße. Die kopfsteingepflasterte Straße ist demnach keine Nebenstraße mehr, sondern hat sich in eine regelrechte lärmbelastete Durchgangsstraße gewandelt. Das ist im Besonderen an dem Weg zu erkennen, den Autofahrende Richtung Schloßstraße nehmen. Obwohl sie laut Verkehrszeichen nur nach Norden fahren dürften, biegen sie in Richtung Hamburger Allee ab, was durch ihr Linksabbiegen oft zu gefährlichen Situationen führt. Die Umwidmung der Homburger Straße zwischen Jordan- und Adalbertsraße in eine Einbahnstraße, die nur noch in Richtung Adalbertstraße zu befahren ist, kann einen großen Beitrag zur Veringerung des Durchgangsverkehrs in der südlichen Homburger Straße bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 765/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 765/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 764/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2023, OF 749/2 Betreff: Fahrradstraße Robert-Mayer-Straße Einrichten eines Einbahnstraßensystems Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bezugnehmend zur Vorstellung des ASE vom 05.07.2023 zum Umbau der Robert-Mayer-Straße in ein Einbahnstraßensystem, nehmen wir wie folgt Stellung: 1. Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer und Schloßstraße: Wir unterstützen den Vorschlag (Variante 1) des ASE in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in West-Ost Richtung einzurichten. 2. Robert-Mayer-Straße zwischen Schloßstraße und Gräfstraße: Wir unterstützen den Vorschlag (Variante 12) des ASE in diesem Abschnitt eine Einbahnstraße in Ost-West Richtung einzurichten. Begründung: In Anbetracht der vielen Varianten müssen Kompromisse gemacht warden. Nach Prüfung aller Varianten stellt sich die Variante 12, sie beinhaltet auch die Variante 1, als bevorzugte Lösung dar. Anlage: Quelle: Präsentation des ASE vom 05.07.2023 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 749/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4715 2023 Die Vorlage OF 749/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 745/2 Betreff: Vorstellung Toilettenkonzept Vorgang: M 174/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Baudezernentin Sylvia Weber, bzw. eine/n Vertreter/in des ABI (Amt für Bau und Immobilien) in eine der nächsten Sitzungen des OBR 2 einzuladen, um das ‚Toilettenkonzept' ( M174/22) vorzustellen und dieses mit dem Gremium und den Bürgerinnen und Bürgern zu besprechen. Hierbei ist darzulegen, inwieweit das Angebot öffentlicher Toiletten im Ortsbezirk ausgebaut werden kann. Dazu gehören auch die Errichtung von bewirtschafteten Kiosktoiletten, mobilen Toiletten sowie Vertragstoiletten in gastronomischen Einrichtungen. Als mögliche Standorte sollen in einem ersten Schritt: a) der Kiosk an der Rollschuhbahn, Zeppelinalle/ Ecke Franz-Rücker-Allee, b) der Kurfürstenplatz (beide Bockenheim) sowie c) der Odina-Bott-Platz und d) der Westendplatz (beide Westend) geprüft werden. Weitere mögliche Standorte sind vom Gremium zu ergänzen, mglw. bietet sich auch eine Ortsbegehung an. Begründung: Der Ortsbezirk 2 ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Einzelne wichtige Bestandteile städtischer Infrastruktur sind jedoch nicht mitgewachsen. Dazu gehört auch das Angebot an öffentlich zugänglichen Toiletten. In der umfangreichen M-Vorlage 174/22 ‚Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main' ist der Ortsbezirk 2 mit nur einem sehr unkonkreten Prüfauftrag auf der Leipziger Straße bedacht. Leider beruht die dem Ergebnisbericht zugrunde liegende Bedarfserhebung auf dem Jahr 2017. Die heute bestehenden tatsächlichen Bedarfe wurden daher nicht ausreichend berücksichtigt. Eine Ausweitung des öffentlich zugänglichen Toilettenraums ist für den Ortsbezirk 2 dringend notwendig. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4645 2023 Die Vorlage OF 745/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2023, OF 761/2 Betreff: Fahrradanbindung des Westbahnhofs Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Auskunft über den Stand der Planungen für die Kreuzung Robert-Mayer Straße/Hamburger Allee/Voltastraße/Emser Straße zu erteilen, 2. Auskunft über den Stand der Planungen für die Kurfürstenstraße zu erteilen und 3. in Verbindung mit den oben genannten Punkten Auskunft darüber zu erteilen, wie Radfahrer unter Einhaltung der StVO aus Richtung Norden/Osten den Westbahnhof per Fahrrad erreichen können. Begründung: Dass der Westbahnhof nun endlich umgebaut und auch mobilitätseingeschränkten Menschen zugänglich gemacht werden soll, begrüßt die Antragstellerin sehr. Dass aber Bahnhöfe umgebaut werden, ohne dass entsprechende Zufahrten geklärt sind, ist nicht förderlich für das Ansinnen, Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen. Nur ein attraktiver ÖPNV kann Menschen zum Umstieg bewegen. Es ist weder aus Richtung Hamburger Allee noch aus Richtung Leipziger Straße eindeutig, wie der Radverkehr sich in Richtung Westbahnhof verhalten sollte. Es ist zu beachten, dass die Kurfürstenstraße aufgrund der verlegten Schienen ungeeignet als Hauptachse für Radfahrer erscheint. Radabstellanlagen, wie in der Vergangenheit durch den Ortsbeirat gefordert und auch genehmigt alleine reichen nicht aus, um das Radfahren tatsächlich attraktiv zu machen. Schließlich trägt eine eindeutige und direkte Radverkehrsanbindung auch zur Sicherheit der Fußgänger bei, die derzeit auf zahlreichen Fußwegen von illegal verkehrenden Radfahrern gefährdet und gestört werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 775 2023 Die Vorlage OF 761/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2023, OF 762/2 Betreff: Rettungsgasse auf der Schloßstraße/Ecke Rödelheimer Straße ermöglichen - Leitschwelle überprüfen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. ob die derzeitige Leitschwelle mit ihren aufgesetzten Baken auf der Schloßstraße, vor der Kreuzung Rödelheimer Straße in Richtung Breitenbachbrücke, die Bildung einer Rettungsgasse verhindert und damit Einsatzfahrten von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen verlängert, 2. falls dies der Fall sein sollte, ob durch die Wegnahme der aufgesetzten Baken oder Austausch durch andere Trennelemente die Bildung einer Rettungsgasse erleichtert würde, 3. welche Auswirkungen diese Wegnahme bzw. der Austausch auf die Sicherheit der Radfahrenden auf dem durch die Leitschwelle abgetrennten Radstreifen aus Sicht des Magistrats hätte. 4. ob bei längeren Rückstaus an der Ampel auch die Parkplätze vor der Schloßstraße 11 eine Rettungsgasse behindern. Sollten die Baken ein Problem darstellen und durch deren Wegnahme bzw. Austausch keinerlei negative Auswirkungen auf die Radfahrenden bestehen, wird der Magistrat gebeten die Baken abzumontieren bzw. gegen geeignetere Trennelemente auszutauschen. Es dient zur Kenntnis, dass die Trennung zwischen PKW- und Radverkehr vor der Kreuzung ausdrücklich nicht in Frage gestellt wird. Begründung: Derzeit wird - nicht immer in sinnvoller Weise - über Trennelemente zwischen PKW- und Fahrradverkehr diskutiert. Viele der kritisierten Elemente, wie Modalfilter, stellen entgegen den Behauptungen ihrer Kritiker*innen kein Hindernis für Einsatzfahrzeuge dar, wie die Branddirektion bereits im Mobilitätsausschuss bestätigt hat. Problematisch seien aber auf Leitschwellen aufgesetzte Baken, da diese die Bildung von Rettungsgassen erschwerten. Ein solches Trennelement befindet sich zur Abtrennung der PKW- und Rad-Spur auf der Schlossstraße vor der Kreuzung Rödelheimer Straße. Die einspurige Fahrbahn bis zur Kreuzung führt teilweise zu längeren Rückstaus. Hier scheint es häufiger zu Verzögerungen der Einsatzfahrten zu kommen. Es fehlt aber an belastbaren Zahlen für diese Vermutung. Sollte sich dies jedoch bestätigen und der Grund hierfür an den Trennelementen liegen, müssten diese einer Prüfung unterzogen werden. Gleichwohl haben die Leitschwellen auch eine Sicherheitsfunktion für die Radfahrenden auf der Schloßstraße, gerade weil an Kreuzungen immer wieder - teils schwere - Unfälle stattfinden. Daher sollte dieser Sicherheitsaspekt nicht leichtfertig übergangen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 762/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 38 Auf Wusch der SPD wird über die Vorlage OF 762/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4720 2023 Die Vorlage OF 762/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) Ziffern 3. und 4.: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2023, OA 393 entstanden aus Vorlage: OF 736/2 vom 04.09.2023 Betreff: Die Heizzentralen vor dem Hochhaus Friesengasse/Ecke Schloßstraße sollen verlagert und der Gehweg wieder barrierefrei gemacht werden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Heizzentralen entweder auf dem direkt neben dem Gehweg vorhandenen Parkplatz, in dem großen Hinterhof oder hintereinander auf dem Gehweg abgestellt werden. Die Barrierefreiheit auf dem Gehweg muss wiederhergestellt werden. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob das Aufstellen der Heizzentralen, wie auf den Fotos zu sehen, so genehmigt wurde; b) falls ja, warum dabei nicht auf die Restgehwegbreite geachtet wurde. Begründung: Seit Monaten stehen zwei mobile Heizzentralen auf dem Gehweg vor dem Hochhaus Friesengasse/Ecke Schloßstraße, sodass Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und Benutzer von Rollatoren auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Dies ist absolut unverständlich, da sich neben dem Gehweg ein großer Parkplatz (siehe Fotos) befindet. Außerdem besitzt das Hochhaus einen großen Hinterhof. Es ist den Benutzerinnen und Benutzern des Gehwegs nicht länger zuzumuten beim Ausweichen auf die Fahrbahn gefährdet zu werden. Die Heizzentralen müssen schnellstmöglich vom Gehweg entfernt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 549 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 27.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 393 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 17.10.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 393 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3907, 21. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 17.10.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2023, OF 740/2 Betreff: Bänke im Hinterhof Leipziger Straße 11/Ecke Landgrafenstraße wieder aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: die aktuell demontierten Bänke vor der Kindertagesstätte in oben genanntem Hinterhof umgehend wieder aufzustellen. Zudem soll der Ortsbeirat darüber in Kenntnis gesetzt werden, wie es letztlich zu der Entscheidung kam, die Bänke zu demontieren, ohne (wie in der Mail vom 27.03.23 vorausgesetzt) die Zustimmung des Ortsbeirats abzuwarten. Begründung: In einer E-Mail einer Mitarbeiterin des Grünflächenamtes, die den Mitgliedern des OBR2 am 27.03.23 durch den Ortsvorsteher weitergeleitet wurde, wird davon berichtet, dass Anwohnende der o.g. Grünanlage sich bei der Polizei vermehrt beschwert und um mehr Kontrollen gebeten hätten, da sich "ein Umschlagplatz für diverse Rauschmittel" herauskristallisiere. Das Grünflächenamt schlug als kurzfristige Maßnahme vor, die "dort befindlichen Bankstandorte (3Stk.) zu entfernen", bat jedoch ausdrücklich um "Freigabe" durch den Ortsbeirat. Im darauf folgenden Emailverkehr sprachen sich Vertreter:innen verschiedener Fraktionen gegen eine Demontage aus. Auch die OF653 fordert zunächst einen Lagebericht sowie den Einbezug der angrenzenden Einrichtungen. Nach mehrfacher Rücksprache mit der Kindertagesstätte (Spielraum im Stadtteil) kann zudem berichtet werden, dass diese zwar eine vermehrte Nutzung der anliegenden Plätze bemerkt, jedoch keinerlei Bedrohung erlebt habe oder entsprechenden Handlungsbedarf sähen. Zudem erscheint die Maßnahme nicht zielführende zumal die Menschen, die nun keine Bänke mehr vorfinden, die dahinter befindlichen Steine als Sitzgelegenheit nutzen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.04.2023, OF 653/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4493 2023 Anregung an den Magistrat OM 4494 2023 1. Die Vorlage OF 653/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragtenor der Wortlaut "Evangelischen Markuskindergarten" durch den Wortlaut "Kinderspielladen Spielraum im Stadtteil e. V." ersetzt wird. In der Begründung wird das Wort "Kinderspielladen" durch den Wortlaut "Spielraum im Stadtteil e. V." ergänzt. Weiterhin wird im ersten Absatz der Begründung der letzte Satz ersatzlos gestrichen. 2. Die Vorlage OF 740/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. 5 GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 736/2 Betreff: Die Heizzentralen vor dem Hochhaus Friesengasse/Ecke Schloßstraße sollen verlagert und der Gehweg wieder barrierefrei gemacht werden Der Magistrat wird beauftragt die Sondergenehmigung für das Aufstellen der Heizzentralen auf dem Gehweg vor dem Hoschhaus Friesengasse/ Ecke Schloßsstraße zu entziehen, und dafür Sorge zu tragen, das die Heizzentralen entweder auf dem direkt neben dem Gehweg vorhandenen Parkplatz oder in dem Großen Hinterhof abgestellt werden. Die Barrierefreiheit auf dem Gehweg muss wieder hergestellt werden. Begründung: Seit Monaten stehen 2 mobile Heizzentralen. auf dem Gehweg vor dem Hochhaus Friesengasse/ Ecke Schloßstraße, so dass Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und Benutzer von Rollatoren auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Dies ist absolut unverständlich, da sich neben dem Gehweg ein großer Parkplatz (siehe Fotos) befindet. Ausserdem besitzt das Hochhaus einen großen Hinterhof. Es ist den Benutzer*nnen des Gehwegs nicht länger zuzumuten beim Ausweichen auf die Fahrbahn gefährdet zu werden. Die Heizzentralen müssen schnellstmöglich vom Gehweg entfernt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 60 Beschluss: Anregung OA 393 2023 Die Vorlage OF 736/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die Heizzentralen entweder auf dem direkt neben dem Gehweg vorhandenen Parkplatz, in dem großen Hinterhof oder hintereinander auf dem Gehweg abgestellt werden. Die Barrierefreiheit auf dem Gehweg muss wiederhergestellt werden. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob das Aufstellen der Heizzentralen, wie auf den Bildern zu sehen, so genehmigt wurde; falls ja, warum dabei nicht auf die Restgehwegbreite geachtet wurde." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2023, OF 739/2 Betreff: Keine Umgestaltung der Schloßstraße als Schnellschuss Vorgang: OM 4337/23 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor einer evtl. Umsetzung der in der OM 4337 aufgeführten Umgestaltungsmaßnahmen für die Schlossstraße die erarbeiteten Planungen dem OBR 2 in öffentlicher Sitzung vorzustellen. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang auch um eine Bewertung der Maßnahmen mit Blick auf den für die kommenden Jahre geplanten weiteren Umbau der Schlossstraße gebeten. Begründung: Im Nachgang zur genannten Beschlussfassung des OBR 2 sind ggü. dem Antragsteller erhebliche Bedenken von Bürgern geäußert wurden, die insbesondere auch den Wunsch äußerten, vor einer Umsetzung nochmals die Möglichkeiten zu erhalten, die konkreten Maßnahmen im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des OBR 2 zu diskutieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.11.2023, OF 774/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4337 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage OF 739/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 739/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4713 2023 1. Die Vorlage OF 739/2 wird durch die Annahme der Vorlage 774/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 774/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Wortlaut "von Radfahrern" in den Wortlaut "gegen Radfahrer" geändert wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 709/2 Betreff: Tischtennis in der Grünanlage Zeppelinallee ermöglichen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an geeigneter Stelle in der Grünanlage Zeppelinallee eine neue, öffentliche Tischtennisplatte zu installieren. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat bereit ist, sich im Rahmen seines Budgets an den Kosten zu beteiligen, sollten Engpässe vorhanden sein. Begründung: Der Wunsch nach einer Tischtennisplatte in der Grünanlage wurde von Bürger*innen angeregt. Da die Tischtennisplatte in der Appelsgasse bereits für einen anderen Standort vorgesehen ist, kommt diese nicht für einen Umzug in die Grünanlage Zeppelinallee in Frage. Wo Tischtennisplatten in öffentlichen Parkanlagen vorhanden sind (z.B. auf dem Kurfürstenplatz), erfreuen sich diese großer Beliebtheit. Es besteht in Bockenheim und Westend großer Bedarf an öffentlichen Aufenthaltsflächen und Freizeitangeboten für Jugendliche und Erwachsene. In der Parkanlage sowie auf dem Spielplatz Zeppelinallee fehlt es bislang an einer Tischtennisplatte. Durch das Angebot würde der öffentliche Raum aufgewertet und die Aufenthaltsqualität - vor allem auch für Jugendliche - erhöht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.05.2023, OF 683/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4504 2023 1. Die Vorlage OF 683/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 709/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 709/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Absatz ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird in der Begründung der zweite Satz ersatzlos gestrichen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und 1 LINKE. gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) bei Abwesenheit BFF und ÖkoLinX-ARL
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 712/2 Betreff: Zusätzliche Abfallbehälter für Bockenheim, Kuhwald, Westend Vorgang: EA 131/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. unter Hinweis auf die Etatanregung 131 vom 21.03.2022, an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine sog. Müllgarage aufzustellen: a) Ecke Jordanstraße 8 / Kiesstraße 28 b) Rohmerplatz, vor Greifstraße Nr. 12 c) Ecke Leipziger Str. / Markgrafenstraße, seitlich vor U-Bahn Eingang d) Ecke Leipziger Str. / Am Weingarten, seitlich vor U-Bahn Eingang e) Leipziger Str., Platz vor Oxfam f) Hessenplatz, Umgebung Kinderspielplatz g) Kirchplatz / Ecke Grempstraße, seitlich vor U-Bahn Eingang h) Rothschildpark, Umgebung Opernturm i) Grüneburgpark, Platz unterhalb Rothschild-Denkmal j) Grüneburgpark, angrenzende Wiese Rothschild-Denkmal k) Grüneburgpark, Sitzplatz oberhalb Park-Café 2. an folgenden Standorten zusätzliche krähensichere Abfallbehälter zu installieren: a) Bockenheimer Warte, Verdichtung mit kleineren Abfalleimern b) Ecke Homburger Straße / Robert-Mayer-Str. 40, kleiner Abfalleimer zwischen Holzbänken c) Odina-Bott-Platz, zwischen Bänken, nahe U-Bahn Ausgang Richtung Freiherr-vom-Stein-Str. d) Feldbergstraße / Freiherr-vom-Stein-Str., vor Bäckerei e) Freiherr-vom-Stein-Str. / Ecke Feldbergstr. f) Kreuzung Grüneburgweg / Oberlindau, vor ehemaliger Filiale der Deutschen Bank g) Grüneburgweg, Höhe ARAL-Tankstelle, Umgebung Glascontainer 3. alle Bestandsbehälter auf dem Kurfürstenplatz, die noch nicht krähensicher sind, mit einem Krähenschutz zu versehen. 4. zu prüfen und zu berichten, ob dem Ortsbeirat 2 nach Umsetzung der genannten Maßnahmen noch Restmittel aus der Etatanregung 131 zur Verfügung stehen und falls ja, in welcher Höhe. Begründung: Die genannten Standorte wurden im Rahmen von Ortsbegehungen am 27.06.2023 und am 29.06.2023 im Austausch mit einem Vertreter der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) ermittelt. Die Protokolle, inkl. Fotos zu den Standorten, können auf Anfrage von den Antragstellenden zur Verfügung gestellt werden. Der FES liegen diese bereits vor. Zur Finanzierung zusätzlicher Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt zusätzlich 54.000 Euro eingestellt (EA 131). Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Die Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4508 2023 Die Vorlage OF 712/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP, 1 LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und 1 LINKE. (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2023, OF 318/4 Betreff: Fester Standort für Weihnachtsbäume am Johanniskirchplatz Vorgang: OM 3530/23 OBR 4; ST 1270/23 Der Ortsbeirat stellt aus seinem Budget 3.000 Euro zum Setzen einer Bodenhülse für den genannten Weihnachtsbaum-Standort zur Verfügung. Begründung: Auf Initiative der dortigen Kirchengemeinde hatte der Ortsbeirat eruiert, ob auf dem Kirchplatz statt dem vorhandenen Provisorium ein fester Standort dargestellt werden kann. Der Magistrat hat dem zugestimmt, aber der Ortsbeirat müsse zahlen. Der genannte Betrag ist zunächst eine grobe Schätzung; genauere Angaben werden im Laufe des Verfahrens vom zuständigen Amt erwartet. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3530 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1270 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 4 am 11.07.2023, TO II, TOP 3 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 244 2023 Die Vorlage OF 318/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 149/14 Betreff: Schutzmaßnahmen für Jakobusbrunnen zum Silvester-Feuerwerk Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Abdeckung des Jakobusbrunnens auf dem Alten Harheimer Kirchplatz zum Silvester-Feuerwerk in Auftrag zu geben, um diesen ausreichend vor potentiellen Beschädigungen zu schützen. Begründung: Der Alte Harheimer Kirchplatz mit seinem Jakobusbrunnen ist nicht nur in den Sommermonaten ein Anziehungspunkt, sondern auch in der Silvesternacht. Um diesen vor Böllern und Raketen zu schützen, bedarf der im Jahr 2023 aufwendig und langwierig sanierte Brunnen ein besonderes Augenmerk. Entsprechend sollte die Abdeckung so geplant werden, dass sie keine Lücken für das Hineinwerfen von Feuerwerkskörpern aufweist und keine Möglichkeit zulässt, auf den Brunnen hinaufzuklettern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 14 am 03.07.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4166 2023 Die Vorlage OF 149/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Abdeckung" durch das Wort "Sicherung" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2023, OF 696/2 Betreff: Schnellstmögliche Lösung auf der Schloßstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Einebnung des Gleisbettes auf der Schloßstraße zeitnah umgesetzt werden kann, so daß die Schienentrasse als Fahrspur des motorisierten Verkehrs und die bisherige Fahrspur als Radweg angelegt werden können. Begründung: Das "Pilotprojekt" in der Schloßstraße hat mit dem Angriff eines Autofahrers auf einen Radfahrer vor Ostern seinen negativen Höhepunkt erreicht, wie die FAZ am 16.05.2023 in einem Artikel "Resignation vor der motorisierten Gewalt" berichtete. Das derzeitige Verkehrsregelung-Konzept kann daher als gescheitert angesehen werden. Die Planung einer Ringstraßenverbindung für Straßenbahnen und die Anbindung des Radschnellweges wird nach Einschätzung der Stadt mindestens 10 Jahre auf sich warten lassen. Wie die aktuelle Situation täglich aufzeigt, ist eine schnellere Lösung dringend nötig. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.04.2023, OF 667/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 667/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 696/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 19 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 667/2 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4337 2023 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 667/2 wird in der vorgelegten Fassung angenommen. 2. Die Vorlage OF 696/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu b) 5 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. 5 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, SPD und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2023, OF 677/2 Betreff: Bitte einen Zebrastreifen am Anfang der Leipziger Straße umsetzen Vorgang: V 353/22 OBR 2; ST 2043/22; OM 2733/22 OBR 2; ST 41/23 Der Ortsbeirat möge beschließen, 1.) der Magistrat wird gebeten, auf Höhe der Leipziger Straße an der Einmündung der Clemensstraße (Höhe Sanitätshaus Raab) einen Zebrastreifen zur Schulwegsicherung umzusetzen. 2.) die Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 41, zum Beschluss des Ortsbeirats vom 12.09.2022, OM 2733, "Fußgängerfreundlichkeit für die Leipziger Straße durch mehr Zebrastreifen" wird zurückgewiesen. Soweit der Magistrat in seiner Stellungnahme meint, weitere Zebrastreifen seien auf der Leipziger Straße nicht notwendig, da die Leipziger Straße komplett innerhalb einer Tempo-30-Zone liege und daher gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) dort in der Regel entbehrlich seien, berücksichtigt der Magistrat nicht adäquat das sehr hohe Verkehrsaufkommen von Fuß-, Rad- und PKW-Verkehr sowie das häufige queren der Fahrbahn durch den Fußverkehr auf der Leipziger Straße als Einkaufsstraße des Stadtteils. Der allgemeine Fußverkehr sollte auch im ersten Drittel der Leipziger Straße durch Fußgängerüberwege an verschiedenen weiteren Stellen geschützt werden, was auf der Leipziger Straße nicht ausschließlich auf Gründen der Schulwegsicherung beschränkt werden kann. 3.) Der Magistrat wird daher bezugnehmend auf seine Stellungnahme vom 09.01.2023 (ST 41) gebeten, nochmals zu den unter Ziffer 2.) angesprochenen Aspekten Stellung zu nehmen. Begründung: Zu 1.) Im Schulwegeplan für die neue Grundschule Bockenheim wird in vom 09.09.2022, ST 2043 an der bezeichneten Stelle ein Übergang des Schulweges bezeichnet. Ein Fußgängerübergang fehlt an der Stelle. Die Voraussetzungen eines Fußgängerüberwegs dürften daher aus Sicht des Magistrats gegeben sein. Zu 2.) und 3.) wird ggf. mündlich ergänzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.03.2022, V 353 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2043 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2733 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 41 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 677/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 677/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 21 Auf Wusch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 677/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4501 2023 Die Vorlage OF 677/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffern 2. und 3.: 3 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 3 GRÜNE, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2023, OF 684/2 Betreff: Trinkwasserbrunnen in Bockenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Mainova anzuregen, baldmöglichst an mindestens drei Standorten in Bockenheim frisches Trinkwasser durch öffentliche Trinkwasserbrunnen zur Verfügung zu stellen. Diese Standorte könnten sein: - Standort auf dem künftigen Kulturcampus, der nicht von künftigen Bauarbeiten betroffen sein wird (z.B. Nähe Studierendenhaus/ Offenes Haus der Kulturen); - Standort Carlo-Schmid-Platz (Nähe Bockenheimer Depot); - Standort westliche Leipziger Straße/ Ecke Basaltstraße/ Friesengasse (Tibet-Restaurant), da dort bereits ein alter Brunnen existiert. Mögliche weitere oder alternative Standortvorschläge sollten gern geprüft werden. Begründung: Aufgrund der Aufheizung der Innenstädte gibt es zahlreiche Empfehlungen, mit Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum für gelegentliche Abkühlung zu sorgen (u.a. BMUV dazu: https://www.bmuv.de/pressemitteilung/staedte-und-gemeinden-muessen-trinkwasser-i m-oeffentlichen-raum-kostenlos-bereitstellen). Die Mainova ist in der jüngeren Zeit diesbezüglich bereits in der Innenstadt aktiv (https://www.mainova.de/de/ihre-mainova/presse-und-politik/pressemitteilungen/20 22/neue-trinkbrunnen-bereichern-die-innenstadt-91790). Die Geschäfts- und Aufenthaltsbereiche der Stadtteile sollten hier ebenfalls berücksichtigt werden. Hinsichtlich eines Trinkwasserbrunnens auf dem künftigen Kulturcampus kommt die Anregung von den Aktiven des Offenen Hauses der Kulturen. Von einem Trinkwasserbrunnen könnten auch hier Bedürftige profitieren, die z.B. bei der AdA-Kantine mit Essen versorgt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 684/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 684/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4505 2023 Die Vorlage OF 684/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2023, OF 612/10 Betreff: Bushaltestelle "Bonameser Hainstraße" Der Ortsbeirat 10 wolle beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, im Rahmen der Neuausrichtung der Bushaltestelle Hainstraße in östlicher Richtung mit Blick auf die katholische St. Bonifatiuskirche zu beachten, dass zum einen mobilitätseingeschränkte Kirchenbesucher auch auf das Vorhandensein von Parkplätzen angewiesen sind, zum anderen (bezüglich der Positionierung der Wartehalle), dass diese ein wenig weiter als bisher in der Neuplanung vorgesehen in Richtung Nordwesten angelegt wird. Andernfalls würde sie den Kirchplatz optisch und durch ihren baulichen Umfang einschränken. Der Kirchplatz ist vor allem an Hochfesten Aufstell- und Feierfläche, der Fußweg unmittelbar davor wird zuweilen ebenfalls zu diesem Zweck in Anspruch genommen. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4028 2023 Die Vorlage OF 612/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung); 4 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 683/2 Betreff: Tischtennis in der Grünanlage Zeppelinallee ermöglichen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die derzeit in der Appelsgasse befindliche Tischtennisplatte, gereinigt und ggf. repariert, an einem geeigneten Standort in der Grünanlage Zeppelinallee, zwischen Palmengarten und Zeppelinallee, zu installieren. Begründung: Anregung von Bürger*innen. Wo Tischtennisplatten in öffentlichen Parkanlagen vorhanden sind (z.B. auf dem Kurfürstenplatz), erfreuen sich diese großer Beliebtheit. Es besteht in Bockenheim und Westend großer Bedarf an öffentlichen Aufenthaltsflächen und Freizeitangeboten für Jugendliche und Erwachsene. In der Parkanlage sowie auf dem Spielplatz Zeppelinallee fehlt es bislang an einer Tischtennisplatte. Durch das Anegbot würde der öffentliche Raum aufgewertet und die Aufenthaltsqualität - vor allem auch für Jugendliche - erhöht. Wie seitens des Grünflächenamts beim Ortstermin am 31. Januar 2023 zugesichert, soll die Tischtennisplatte in der Appelsgasse abgebaut und an anderer geeigneter Stelle im Ortsbezirk aufgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.08.2023, OF 709/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 683/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 683/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4504 2023 1. Die Vorlage OF 683/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 709/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 709/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Absatz ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird in der Begründung der zweite Satz ersatzlos gestrichen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und 1 LINKE. gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) bei Abwesenheit BFF und ÖkoLinX-ARL
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 670/2 Betreff: Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend - Teil 2 Vorgang: OM 3431/23 OBR 2; ST 1033/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Litfaßsäulen an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 mit Frankfurter Hauben zu versehen: - Adalbertstraße/Schloßstraße (Ecke Alvarium) - Bettinaplatz/Mendelssohnstraße Der Ortsbeirat 2 stellt hierfür jeweils bis zu 1.000 EUR aus seinem Budget zur Verfügung. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, die übrigen 15 Ortsbeiräte von der Möglichkeit zu unterrichten, Frankfurter Hauben nach vorheriger Prüfung aus den Ortsbeiratsbudgets zu finanzieren Begründung: Durch die Frankfurter Haube (Dachbegrünung) werden Litfaßsäulen zu kleinen Biotopen und Klimaoasen mitten in der Stadt weiterentwickelt. Eine hitzeresistente und robuste Begrünung der ansonsten ungenutzten Dachfläche von Litfaßsäulen verbessert das Klima in versiegelten Gebieten, bietet Insekten und Bienen Raum und Nahrung und speichert Regenwasser. In einem Pilotprojekt hat die Stadt bislang sechs Litfaßsäulen in der Innenstadt mit einer Frankfurter Haube (Dachbegrünung) bestückt. Das Zwischenfazit fällt positiv aus, sodass ein Roll-out der Frankfurter Haube in Bockenheim und Westend gestartet werden sollte. Die genannten Standorte hat der Magistrat bei vorheriger Prüfung in der ST 1033 als geeignet eingestuft. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3431 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1033 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 670/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 670/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 670/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU, SPD, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2023, OF 667/2 Betreff: Gefahrensituation auf der Schloßstraße beseitigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: der Magistrat wird gebeten, nach dem Vorfall vom 30. März, unverzüglich die folgenden Maßnahmen für die Schloßstraße auf den Weg zu bringen, um die dortige Gefahrensituation zu beseitigen: 1. Der ruhende Verkehr soll auf beiden Seiten der Schloßstraße (bis auf Lieferzonen), zu Gunsten eines baulich getrennten und durchgängig rot markierten Radweges aufgegeben werden. 2. Um den Wegfall dieser Parkplätze zu kompensieren, sollen Parkplätze auf der Breitenbachbrücke geschaffen werden . Nach Einschätzungen von städtischer Seite können zwischen 110 bis 140 Parkplätze eingerichtet werden. 3. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, auf den Betreiber des Parkplatzes am Westbahnhof (Contipark, 90 Stellplätze) sowie auf die Ansprechperson des ABG- Parkhauses in der Schloßstraße zuzugehen. Der Magistrat möge diese bitten, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen der Schloßstraße anzubieten. 4. Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen in den Seitenstraßen der Schloßstraße auf den Stellplätzen, welche der Schloßstraße am nächsten sind, ausreichend Behindertenparkplätze geschaffen werden. Es handelt sich um folgende Seitenstraßen: Rödelheimer Straße (beidseitig der Schloßstraße), Hersfelder Straße, Friesengasse, Kaufunger Straße, Mühlgasse, Ederstraße, Kurfürstenplatz, Kurfürstenstraße und Adalbertstraße. Der Magistrat wird gebeten, den Bedarf und die geeigneten Stellen zu ermitteln und die Umsetzung zu veranlassen. 5. Diese Maßnahmen sollen bis zu dem geplanten Umbau (2025) der Schloßstr bestehen bleiben, bis dann der Großteil der hier weggefallenen Parkplätze wieder eingerichtet werden kann. Begründung: Nach dem Vorfall vom 30. März, bei dem ein Fahrradfahrer von einem Autofahrer absichtlich überfahren wurde, ist es an der Zeit die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu verbessern. Dies mag vielleicht ein Einzelfall gewesen sein, aber insgesamt hat sich die Situation der Fahrradfahrenden nicht wesentlich verbessert, sie werden nach wie vor von Pkw Nutzer:innen massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Fahrradfahrenden durch Pkw Nutzer:innen und dadurch zu gefährlichen Situationen. Wie von Bekannten Fahrradfahrenden zu hören ist, wird die Schloßstraße deshalb gemieden. Die in Punkt 1.) dieses Antrags vorgeschlagene Maßnahme kann nach Einschätzung der Stadt binnen eines Jahres umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um die Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr". Diese Variante wurde dem Magistrat und dem Ortsbeirat in der Vergangenheit bereits vorgestellt und war zu der Zeit auch die vom Magistrat präferierte Variante. Zu Punkt 2.) Nach Einschätzungen der städtischen Seite können auf der Breitenbachbrücke, Parkplätze geschaffen werden. Auf der Breitenbachbrücke können, nach Einschätzung der Stadt, etwa in dem Umfang neue Parkplätze entstehen, wie durch die in Punkt 1.) vorgeschlagene Maßnahme entfallen würden (etwa 140 Stück, mindestens jedoch 110 Stück). Zu Punkt 3.) Am Westbahnhof betreibt die Contipark einen zahlungspflichtigen Parkplatz, welcher über 90 Stellplätze verfügt. Dort können Monatsparkkarten für 65€/Monat erworben werden. Die Auslastung des Parkplatzes wird von der Contipark nicht ermittelt. Stichprobenhafte Zählungen einzelner Ortsbeiratsmitglieder ergaben eine Auslastung von zwischen 10 und 20 Stellplätzen (d.h. 70 bis 80 freie Stellplätze). Um diese nahegelegene Ausweichparkmöglichkeit für Anwohner*innen noch attraktiver zu machen, soll die Contipark gebeten werden, reduzierte Dauerparktarife für Anwohner*innen anzubieten. Dieselbe Bitte soll auch an die Ansprechpartner des ABG-Parkhauses in der Schloßstraße gerichtet werden, welches nach Aussage einer Anwohnerin ebenfalls nur sehr schwach ausgelastet ist. Zu Punkt 4.) Um mobilitätseingeschränkte Personen zu bedenken, sollen wie beschrieben Behindertenparkplätze in sämtlichen Seitenstraßen der Schloßstraße geschaffen werden. Da die Schloßstraße über viele Seitenstraßen verfügt, hat diese Maßnahme das Potenzial, die Wegstrecke für mobilitätseingeschränkte Personen von ihrer Wohnung bis zu ihrem PKW sogar zu verkürzen: Mit der Maßnahme stehen verlässlich freie Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen an vielen Stellen der Schloßstraße zur Verfügung. Ohne die Maßnahme ist es realistisch betrachtet aktuell nicht gesichert, dass mobilitätseingeschränkte Personen tatsächlich immer einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung finden. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.06.2023, OF 696/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 667/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 667/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 696/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 19 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 667/2 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4337 2023 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 667/2 wird in der vorgelegten Fassung angenommen. 2. Die Vorlage OF 696/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu b) 5 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. 5 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, SPD und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2023, OF 634/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktgruppe: 20 Bildung Produktbereich: 20.07 Angebote der Stadtbücherei Neuen Begegnungsort für alle im Stadtteil Bockenheim durch Anmietung zusätzlicher Flächen für die "BockenheimBibliothek" in der Kurfürstenstraße schaffen! Vorgang: OM 3552/23 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen: 1. Zur baldigen Nutzung der derzeit unvermieteten Räumlichkeiten (circa 200 Quadratmeter) im Erdgeschoss der Kurfürstenstraße Nummer 18 (Hinterhaus) durch die BockenheimBibliothek für die in OM 3552 vom 13.02.2023 bzw. im Nutzungskonzept niedergelegten Zwecke werden im Haushalt der Stadt Frankfurt künftig jährlich fortlaufend konsumtive Mittel in Höhe von insgesamt 47.000,- EUR zur Anmietung vom privaten Eigentümer (29.000,- EUR) sowie für Nebenkosten (18.000,- EUR) Mittel eingestellt und beschlossen. Für das laufende Jahr 2023 werden diese Kosten anteilig ab Beginn des Mietverhältnisses eingestellt und beschlossen. 2. Zum Umbau und der Instandsetzung der derzeit unvermieteten Räumlichkeiten (circa 200 Quadratmeter) im Erdgeschoss der Kurfürstenstraße Nummer 18 (Hinterhaus) zur Nutzung durch die BockenheimBibliothek für die in OM 3552 vom 13.02.2023 bzw. im Nutzungskonzept niedergelegten Zwecke werden im Haushalt der Stadt Frankfurt für 2023 einmalig investive Mittel in Höhe von insgesamt 110.000,- EUR zur Bauunterhaltung (50.000,- EUR) sowie für Ausstattungsgegenstände (60.000,- EUR) Mittel eingestellt und beschlossen. Begründung: In der Kurfürstenstraße 18 stehen Räume - ca. 200 qm - zur Anmietung zur Verfügung. Die private Vermieterin bietet diese Räume derzeit noch exklusiv der Stadtbücherei an. Die Räume der BockenheimBibliothek schließen unmittelbar an. Öffentlicher Raum, zudem ohne einen Konsumzwang, ist in Bockenheim rar und sehr nachgefragt. Die Vermieterin kann ihre Räume jederzeit privatwirtschaftlich vermieten, dann gehen sie dem Stadtteil für eine ‚Community-Nutzung' verloren. Bockenheim ist einer der bevölkerungs- und kinderreichsten Stadtteile Frankfurts mit zahlreichreichen und vielfältigen Vereinen und sonstigenInitiativen. Die BockenheimBibliothek ist eine sehr gut genutzte Stadtteilbibliothek. Zusätzlicher Lern- und Gemeinschaftsraum würde mit Sicherheit von den NutzerIinnen der BockenheimBibliothek sowie der Stadtteil-Community sehr gut angenommen werden. Zumal die BockenheimBibliothek zentral im Stadtteil nahe der Leipziger Straße liegt. Rämlichkeiten und Nutzungskonzept lassen sich wie folgt skizzieren: Die Gesamtfläche von ca. 200 qm verteilt sich auf einen Hauptraum (ca. 140 qm), in dem sich zwei abgetrennte kleine büroähnliche Räume (á ca. 20 qm) befinden sowie einen weiteren größeren Raum. Es gibt eine direkte Verbindungstür zur BockenheimBibliothek sowie einen eigenen Haupteingang von der Hofseite her. Die Räume sind vielfältig nutzbar: für Lernen und Unterricht, Besprechungen und Sitzungen, Treffen, Veranstaltungen u. a. m. Die Stadtbücherei hat konzeptionell vor, dem Stadtteil die Räume zur Mitnutzung zur Verfügung zu stellen: bspw. Vereinen und Initiativen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Ehrenamt, Einzelpersonen. Die Ausstattung der unterschiedlich großen Räume ist so gestaltet, dass die Nutzung niedrigschwellig, unkompliziert und variierbar erfolgen kann: Tische / Tischgruppen und Stühle / Sitzgruppen, eine oder mehrere Tafeln bzw. Pinnwände sowie Flipcharts, Leinwand, Beamer und flächendeckendes WLAN (Frankfurt City WLAN). Da es mehrere Räume sind, können verschiedene Nutzende gleichzeitig aktiv sein. Eine Nutzung durch die Stadtteil-Community könnte ganztägig montags, donnerstags und samstags stattfinden. Dienstags, mittwochs und freitags beansprucht grundsätzlich die Stadtteilbibliothek die Räume. Eine Nutzung in den Abendstunden ist denkbar. Die Vermieterin gestattet im Regelfall eine Nutzung bis max. 22 Uhr. Im Ausnahmefall nach Einzelabsprache auch darüber hinaus. Mit den geeigneten Interessenten wird die Stadtbücherei jeweils einzeln eine Nutzungsvereinbarung abschließen. Die beabsichtigte und beschriebene Nutzung entsprechen in einem erweiterten Sinn den Aufgaben und Zielsetzungen einer öffentlichen Bibliothek. Eine Aufstockung des derzeitigen Bibliothekspersonals wird nicht als erforderlich eingeschätzt und ist daher nicht vorgesehen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3552 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 177 2023 Die Vorlage OF 634/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2023, OF 636/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bau einer Rampe für einen barrierefreien Zugang anlässlich des Umbaus des Westbahnhofs Stadtverordnetenversammlungrat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Es werden Mittel in Höhe von 50.000.-€ in den Haushalt eingestellt, um denUmbau des Westbahnhofs wird ein barrierefreier Zugang von der Kasseler Straße zur Solmsstraße geschaffen. Die Rampe soll, wie im Papier des ADFC vorgeschlagen, mit einer Steigung von 5,2 % erstellt werden (Variante 3). Die Stadt Frankfurt soll der Bahn die für den Bau notwendigen Grundstücke zur Verfügung stellen, soweit sie sich in ihrem Eigentum befinden Begründung: Der Durchgang unter dem Westbahnhof ist ein wichtiger Verbindungsweg zwischen Bockenheim- Süd und der Leipziger Straße mit ihren Einkaufsmöglichkeiten. Ein regulärer barrierefreier Zugang kann nur - wie in Rödelheim geschehen - durch den Bau einer Rampe geschaffen werden. Der vorgesehene Aufzug ist allein nicht ausreichend, da mit häufigeren Ausfällen ggf. auch durch Vandalismus gerechnet werden kann. Ein Ausfall des Aufzugs bedeutet für mobilitätseingeschränkte Personen - Eltern mit Kinderwagen, Radfahrer etc.- den Umweg über die Voltastraße nehmen zu müssen. Der Bau einer Rampe ist daher erforderlich (s. Papier des ADFC vom 17.02.2020). Anlage 1 (ca. 440 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 179 2023 Die Vorlage OF 636/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE, CDU und SPD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 648/2 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Entwicklung des Kurfürstenplatzes Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, einen Haushaltsposten mit einem Volumen von 50.000 € als Planungsmittel für die Neugestaltung des Kurfürstenplatzes bereitzustellen. Begründung: Nachdem im Jahr 2022 die KiTa-Container abgebaut worden sind, ist der Platz frei für eine komplette Neugestaltung. Der Platz liegt zentral an der Achse zwischen Leipziger Straße und Westbahnhof. Er ist gut frequentiert und sollte um das Erscheinungsbild des Stadtteils zu erhalten bzw. zu verbessern angemessen umgestaltet werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 188 2023 Die Vorlage OF 648/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass am Ende des Antragstenors folgender Satz hinzugefügt wird: "Die Gelder sollen auch für eine frühzeitige Bürgerbeteiligung an der Planung genutzt werden." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2023, OF 663/2 Betreff: Zurückweisung der Stellungnahme vom 06.03.2023, ST 623 Vorgang: OM 2751/22 OBR 2; ST 623/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 623, wird zurückgewiesen. Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertreter*innen des Ortsbeirats, dem Seniorenbeauftragten für Bockenheim sowie Vertreter*innen der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG) zu organisieren, um Lösungen für bestehende Zugangsbarrieren zu ermitteln. Begründung: Nach Aussagen der FBAG sind die Toilettenanlagen in den U-Bahn-Stationen Leipziger Straße und Bockenheimer Warte weiterhin nicht barrierefrei erreich- und nutzbar. In beiden Stationen sind die Toilettenanlagen nicht über Aufzüge, sondern lediglich über Roll- und Steintreppen - und entsprechend nicht barrierefrei - zu erreichen. In einem Ortstermin sollen die tatsächlichen Barrieren aufgezeigt und im Nachgang beseitigt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2751 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 623 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 663/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 663/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 663/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4497 2023 Die Vorlage OF 663/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2023, OF 655/2 Betreff: Illegales Parken Leipziger Straße/Ecke Am Weingarten vor der Volksbank-Filiale verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Gehwegnase vor der Filiale der Frankfurter Volksbank in der Leipziger Straße wieder Poller und ggf. auch Fahrradbügel zu installieren, um illegales Parken zu unterbinden. Begründung: Im Zuge der Modernisierung der Volksbank Filiale auf der Leipziger Straße wurden die Litfaßsäule und die Poller auf der Gehwegnase entfernt. Mittlerweile steht die Litfaßsäule, leicht versetzt, wieder auf ihrem Platz. Wegen der noch fehlenden Poller sind zuletzt einige Fahrzeuge aufgefallen, die zum Teil auf der Gehwegnase illegal parkten. Um dies zu unterbinden, müssten die Poller oder ggf. auch Fahrradbügel neu angebracht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 655/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 655/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 655/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 655/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2023, OF 650/2 Betreff: Lokale Gastronomie im Herzen Bockenheims unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Poller an der Grempstraße zwischen der Konrad-Broßwitz-Straße vor der Grempstraße 24A beseitigen und als Parkschutz durch Bodenschwellen zu ersetzen, um so das Aufstellen von Tischen für die Außengastronomie dort zu ermöglichen. Begründung: Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die lokale Gastronomie, die mit erschwerten Bedingungen u.a. aufgrund der gestiegenen Energiepreise und der Inflation zu kämpfen hat, zu unterstützen. Das Ersetzen der Poller in der Grempstraße zwischen der Konrad-Broßwitz-Straße vor der Grempstraße 24A durch flache Bodenschwellen am Bordsteinrand ermöglicht dem angrenzenden Lokal, in dem Bereich, weitere Tische für die Außengastronomie im Frühjahr/ Sommer/ Herbst in den ‚warmen' Jahreszeiten aufzustellen. Die aktuelle Positionierung der Poller verhindert, dass ein ausreichender Platz für einen Durchgang von 1,5m verbleibt, und das Aufstellen weiterer Tische in diesem Bereich, die jedoch sind zur Erhöhung des Umsatzes im angrenzenden Lokal gerade in dem jetzt startenden Frühjahr und während der Sommermonate. Gleichzeitig verhindern die neu anzubringenden flachen Bodenschwellen auch zukünftig ein unerlaubtes Parken. Da das Frühjahr und der Sommer bald starten, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Maßnahme zügig umzusetzen und den Antrag als eilbedürftig zu behandeln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 650/2 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2023, OF 653/2 Betreff: Sicherheitsgefühl an der Leipziger Straße 11/Ecke Landgrafenstraße stärken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mehr polizeiliche Kontrollen rund um die Leipziger Str. 11/ Landgrafenstraße durchzuführen und kurzfristig einen Lagebericht zur aktuellen Situation in Rücksprache mit insbesondere dem Schutzmann vor Ort in Bockenheim, dem sich dort befindlichen Evangelischen Markuskindergarten, dem Grünflächenamt, dem Jugendzentrum Lichtblick und dem Stadtteilbüro zu erstellen und an den Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Die Gegend rund um die Grünanlage Leipziger Str. 11/ Landgrafenstraße kristallisiert sich als Umschlagplatz für diverse Rauschmittel heraus laut Mitteilung des Grünflächenamts in der vom Ortsvorsteher am 27. März 2023 weitergeleiteten Email. Es besteht ein Informationsbedürfnis des Ortsbeirats als Grundlage für weitere Maßnahmen, wobei zur Feststellung der Situation der Schutzmann vor Ort, das Grünflächenamt, der angrenzende Kinderspielladen an der Leipziger Str. 13A und der angrenzende Kindergarten einbezogen werden sollten. Dabei wird insbesondere darum gebeten, zu prüfen, ob durch eine andere Beleuchtung oder ggf. Umgestaltung der Sitzmöglichkeiten oder des Platzes das Sicherheitsgefühl der Anwohner erhöht werden kann. Auch der Schutzmann vor Ort in Bockenheim, mit dem die Antragstellerin am 3. April 2023 telefonierte, hält es für sinnvoll, die Situation vor Ort erst aufzuklären, bevor ggf. weitere Maßnahmen getroffen werden. Die Sache ist aufgrund des angrenzenden Wohngebiets eilig. Der Magistrat wird gebeten, diesen Bericht mit Priorität erstellen zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.09.2023, OF 740/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 653/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 653/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 653/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4493 2023 Anregung an den Magistrat OM 4494 2023 1. Die Vorlage OF 653/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragtenor der Wortlaut "Evangelischen Markuskindergarten" durch den Wortlaut "Kinderspielladen Spielraum im Stadtteil e. V." ersetzt wird. In der Begründung wird das Wort "Kinderspielladen" durch den Wortlaut "Spielraum im Stadtteil e. V." ergänzt. Weiterhin wird im ersten Absatz der Begründung der letzte Satz ersatzlos gestrichen. 2. Die Vorlage OF 740/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. 5 GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Er Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: "Universitätssportzentrum", "Sophienstraße", "Kirchplatz", "Schönhof", "Kurfürstenplatz", "Adalbert-/Schloßstraße", "Westbahnhof". Sie sollte in Fahrtrichtung Westbahnhof folgenden Verlauf haben: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof. Sie sollte in Fahrtrichtung Markus-Krankenhaus folgenden Verlauf haben: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schloßstraße abbiegen. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um, fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße (6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Endhaltestelle Ginnheim: 3 Haltestellen 1er Umstieg in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskrankenhaus (Endstation), 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße: 2 Haltestellen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof, (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markuskrankenheus, eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab Markuskrankenheus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht wehr angefahren wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2023, OF 612/2 Betreff: Pflastersteine Parkplätze Leipziger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Kopfsteinpflaster auf den Parkplätzen an der Leipziger Straße zu sanieren oder beispielsweise durch haltbarere Betonverbundsteine zu ersetzen. Begründung: Es gibt auf der Leipziger Straße einige mit Kopfsteinen gepflasterte Parkbuchten und häufig sind Steine locker, bzw. stehen hinaus, was Unfallgefahren birgt. Kopfsteine sind möglicherweise nicht das richtige Pflaster für Flächen, auf denen Reifen immer wieder die Bettung der Steine malträtieren. Schließlich bestünde unter Umständen, je nach Zustand der Steine, ein Haftungsrisiko für die Stadt. Beiliegendes Foto von einem Betonverbundsteine, als eventuelle Alternative Parkbereich auf der Leipziger Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3711 2023 Die Vorlage OF 612/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor folgender Wortlaut ersatzlos gestrichen wird: "oder beispielsweise durch haltbare Betonverbundsteine zu ersetzen." Weiter wird in der Begründung der letzte Satz ersatzlos gestrichen und das Foto der Betonverbundsteine entfernt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und 1 LINKE. gegen 1 LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2023, OF 616/2 Betreff: Fahrrad-Piktogramme auf der Leipziger Straße erneuern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die verblassten und teilweise kaum noch zu erkennenden Fahrrad-Piktrogramme auf der Leipziger Straße zu erneuern. Begründung: Die Leipziger Straße ist eine belebte Einkaufsstraße und wird auf engem Raum von verschiedenen Verkehrsteilnehmer*innen genutzt. Durch die verblassten Piktogramme kommt es immer wieder vor, dass den Autofahrer*innen, wie auch den Fußgänger*innen nicht ganz klar bzw. ersichtlich ist, dass Fahrradfahrende auch entgegen der Einbahnstraße fahren dürfen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3712 2023 Die Vorlage OF 616/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2023, OF 617/2 Betreff: Bespielbare Straßen in Bockenheim Vorgang: E 36/22; B 393/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Abschnitte der folgenden Straßen als sog. "bespielbare Straßen" eingerichtet werden können: 1. Kaufunger Straße, zwischen Diemelstraße und Kleine Seestraße 2. Metzstraße Im Fall einer positiven Prüfung soll gemeinsam mit den Interessengruppen vor Ort und planerischem Fachpersonal ein Entwurf für ein Pilotprojekt entwickelt und mit dem Ortsbeirat verabschiedet werden. Begründung: Mit seinem Bericht B 393 vom 10.10.2022 bittet der Magistrat die Ortsbeiräte, Vorschläge für Straßen oder Straßenabschnitte zu benennen, welche in ein Auswahlverfahren zur Umsetzung als bespielbare Straße aufgenommen werden sollen. Dies sollte bis Ende des ersten Quartals 2023 in Form von Anregungen an den Magistrat erfolgen. Die oben genannten Straßen erfüllen die Randbedingungen, die der Magistrat für ein Pilotprojekt "bespielbare Straßen" definiert hat (B 393) und scheinen geeignet für eine entsprechende Initiative. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 36 Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 393 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3713 2023 Die Vorlage OF 617/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2023, OF 588/2 Betreff: Kassenautomaten im Parkhaus Ladengalerie Bockenheimer Warte wieder intakt setzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. warum die Kassenautomaten im Parkhaus an Ladengalerie Bockenheimer Warte (Zufahrt Adalbertstraße) in letzter Zeit immer defekt sind bzw. nur mit Münzgeld bezahlt werden kann? Liegt Vandalismus vor und/ oder gibt es ein Wartungsproblem? 2. welche Maßnahmen werden vom Betreiber vorgeschlagen um die möglichst störungsfreie Nutzung der Kassenautomaten im Parkhaus an Ladengalerie Bockenheimer Warte sicherzustellen? 3. bei der Gelegenheit: Wie hoch war die Auslastung der von der Öffentlichkeit nutzbaren Parkhäuser rund um die Leipziger Straße in 2022 im Vergleich zu den Vorjahren. Begründung: Bedauerlicherweise sind die Kassenautomaten in der im Parkhaus an Ladengalerie Bockenheimer Warte defekt bzw. man kann lediglich mit Münzgeld zahlen, was bei Beträgen um die zehn Euro nicht jeder einfach zur Hand hat. Dies kommt wohl in letzter Zeit häufiger vor. Gut funktionierende Parkhäuser sind für eine beliebte Einkaufsstraße, wie die Leipziger Straße, dringend notwendig. Soweit im Übrigen die Schranke zur Ausfahrt dauerhaft bei defekten Kassenautomaten geöffnet ist, wäre es in der Situation wünschenswert, dies den Nutzer*innen am teilweise defekten Kassenautomaten mitzuteilen, um deren Ärger an der Situation abzumildern. Insgesamt ist aber selbstverständlich für funktionierende Kassenautomaten zu sorgen und diese vor Vandalismus ggf. zu schützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 588/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 588/2 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt [zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Zwischen Markuskrankenhaus und Westbahnhof sollen folgende Haltestellen angefahren werden: Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Universitätssportzentrum - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße, in der Gegenrichtung über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Universitätssportzentrum - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße. Im Zuge der Streckenanpassung ist zu prüfen, ob von der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße ( 6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Ginnheim : 3 haltestellen 1er UMSTIEG in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskranbkenhaus ( Endstation.) 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße 2 Haltestellen. Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um Fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen.] Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 590/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2023, OF 587/2 Betreff: Gegen Falschparker in der Leipziger Straße/Ecke Clemensstraße vorgehen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, gegen die massiven Park- bzw. Halteverbotsverstößen von PKW-Fahrerinnen und -Fahrern mit geeigneten Mitteln vorzugehen, die sich in den vergangenen Monaten in den Abendstunden vor allem an Freitag- und Samstagabenden im Bereich der Einmündung Clemensstraße von der Leipziger Straße aus häufen (siehe Foto Anlage). Die geeigneten Maßnahmen könnten sein: 1. Regelmäßige und verstärkte Kontrollen der Stadtpolizei in den Abendstunden vor allem an Freitag- und Samstagabenden im Bereich der Einmündung Clemensstraße von der Leipziger Straße aus oder 2. Poller bzw. andere Speeren, die nur von berechtigten Nutzer*innen geöffnet werden können, um so Park- bzw. Halteverbotsverstöße zu unterbinden. Begründung: Leider sind Situationen wie auf dem Foto an Freitag- und Samstagabenden im Bereich der Einmündung Clemensstraße von der Leipziger Straße keine Seltenheit. Fußgänger*innen und Radfahrer*innen wird der Weg erheblich erschwert. Besonders ärgerlich bzw. traurig, da der Zugang zum Parkhaus an der Adalbertstraße nur gut 30 Meter von der fotografierten Stelle entfernt ist. Foto (Völker) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 17 Es erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3550 2023 Die Vorlage OF 587/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1.: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2023, OF 593/2 Betreff: Nach Abriss SAALBAU: Neuen Begegnungsort für alle im Stadtteil Bockenheim in der Kurfürstenstraße (Bockenheim Bibliothek) schaffen! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dass die im Januar 2023 freigewordenen Räumlichkeiten (ca. 200qm) im Erdgeschoss der Kurfürstenstraße Nr. 18 (Hinterhaus) durch die Stadt Frankfurt angemietet und sodann der Stadtteilbibliothek Bockenheim ("Bockenheim Bibliothek") als direkter Nachbarin zur Nutzung und Verwaltung insbesondere für Gruppenveranstaltungen der Bockenheim Bibliothek überlassen werden. 1. Im Nutzungskonzept mit der Bockenheim Bibliothek soll u.a. festgelegt werden, dass die Räumlichkeit auch für Veranstaltungen oder Treffen von Vereinen, Initiativen und anderer Gruppen (vorzugsweise aus dem Stadtteil) genutzt werden können. Die Nutzungsentgelte an der Räumlichkeit für Dritte sollten sich jeweils an denen der SAALBAU für verschiedene Gruppen von Nutzer*innen orientieren. 2. Im Raumkonzept und beim Umbau und der Instandsetzung soll -neben der Barrierefreiheit und dem Brandschutz- darauf geachtet werden, einen einladenden und attraktiven Begegnungsort zu schaffen. Eine Gruppe Kinder aus einer Kita-Einrichtung sollte sich durch die Gestaltung in der Räumlichkeit ebenso wohl fühlen, wie Senior*innen beim Nachmittagscafé. Der Raum sollte so offen und flexibel gestaltet werden, dass er auch für abendliche Veranstaltungen mit einer größeren Personenzahl genutzt werden kann (z.B. Ortsbeiratssitzungen). Begründung: Die im Januar 2023 freigewordene Räumlichkeit im Erdgeschoss der Kurfürstenstraße Nr. 18 ist im Stadtteil wohlbekannt, da dies der Standort der Bockenheim Bibliothek war, die 2021 in direktem Anschluss in der Kurfürstenstraße -auch mit Unterstützung durch den Ortsbeirat- in eine größere Räumlichkeit umziehen konnte. Der Raum ist sehr geeignet, um nach einem entsprechendem Umbau und einer Instandsetzung für Gruppenveranstaltungen genutzt zu werden, woran die Bockenheim Bibliothek und der Stadtteil insgesamt ein sehr großes Interesse haben. Der nun erfolgte Abriss der Feuerwache und des SAALBAU-Gebäudes Schwälmer Straße / Kurfürstenplatz macht die Lücke die der Wegfall des SAALBAUs für Vereine und andere Gruppen in Bockenheim-Mitte bedeutet nochmals offenkundig. Dieser Wegfall an Begegnungsort konnte in Bockenheim eben nicht -wie seinerzeit einige meinten- durch andere Räumlichkeiten aufgefangen werden. Der Ortsbeirat selbst hat seit dem Wegfall des SAALBAU-Gebäudes Schwälmer Straße / Kurfürstenplatz derzeit keinen adäquaten Ort für seine Bürgerfragestunden im Stadtteil Bockenheim -rund um die Leipziger Straße- gefunden. Im Ergebnis finden die Ortsbeiratssitzungen nun meist im Stadtteil Westend oder eben wie am 12.02. in der Aula der Georg-Büchner-Schule statt. Das soziale Zentrum des bevölkerungsreichsten Stadtteils befindet sich um die Leipziger Straße und dort sollten regelmäßig im Wechsel mit den anderen Stadtteilen auch die Ortsbeiratssitzungen stattfinden damit möglichst viele Bockenheimer Bürgerinnen und Bürger durch kurze Wege an der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats teilhaben können. Die freigewordenen Räumlichkeit könnte daher auch hier Abhilfe schaffen und ein BEGEGNUNGSORT FÜR ALLE in Bockenheim werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3552 2023 Die Vorlage OF 593/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei Ziffer 1. folgender Halbsatz nach Gedankenstrich angefügt wird "- sie sollen aber nicht als Ersatz für die weggefallenen Räume in der Schwälmer Straße angerechnet werden." Bei Ziffer 2. wird der Klammerzusatz am Ende gestrichen. Die Begründung wird entsprechend angepasst. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
Fußgänger:innen müssen von einer zur anderen Straßenseite der Schloßstraße über Gleise und eine unübersichtliche stark befahrene Straße laufen, um einkaufen gehen zu können… Warum es hier keine Fußgängerampel gibt ergibt keinen Sinn!
In der Schloßstraße, Ecke Ederstraße fehlt eine Fußgängerampel. Menschen die von der einen Seite der Schloßstraße zur anderen zB beim Lidl einkaufen wollen - und das wollen VIELE - müssen über zwei stark befahrene Straßen/ Kreuzung und Straßenbahngleise laufen: und das OHNE FUSSGÄNGERAMPEL!
Auf dem Abschnitt zwischen Am Weißen Stein und Hügelstraße auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts besteht aufgrund der Einspurigkeit faktisch ein Überholverbot. Trotzdem werden hier Radfahrer oft mit großem Geschwindigkeitsunterschied ohne ausreichenden Sicherheitsabstand (innerorts mindestens 1,5m) überholt. Dieses Überhollverbot sollte nach dem Vorbild Schloßstraße (zwischen Adalbertstr u Friesengasse) deutlich mit Schildern, Linien und Piktogrammen gekennzeichnet werden. Um die Sicherheit Radfahrender weiter zu erhöhen sollte ebenfalls Tempo 30 angeordnet werden.
Unterstützer: 223
Reaktion der Stadt: Das Anbringen des Verkehrszeichens „Verbot des Überholens einspuriger Fahrzeuge“ ist nur dort zulässig, wo ein Überholen nicht allein schon durch die gegebenen Straßenquerschnitte unzulässig ist. In der Eschersheimer Landstraße ist das Überholverbot folglich bereits wirksam, was sich durch den allgemeinen Überholmindestabstand von innerorts 1,50 Metern ergibt, der dort im Normalfall nicht eingehalten werden kann. Rein informativ dürfen Verkehrszeichen jedoch nicht aufgestellt werden. Zum Unterbinden des zu engen Überholens gibt es theoretisch die Möglichkeit, die Schutzstreifen aufzulösen und Mischverkehr mit Piktogrammspur anzuordnen. Das ist in der Schloßstraße geschehen, dort allerdings aufgrund der Lage der ehemaligen Radfahrstreifen in der Dooring-Zone. Dadurch bestand die hohe Gefahr von sogenannten Dooring-Unfällen, die tödlich enden können. Bei Anlage der Radschutzstreifen in der Eschersheimer Landstraße wurde dieses Problem bereits berücksichtigt, indem ein Sicherheitstrennstreifen zu den Parkständen errichtet wurde. Das Auflösen der Schutzstreifen würde also lediglich beim Überholen zu mehr Regelklarheit führen. Da Mischverkehr insbesondere bei unsicheren Radfahrenden eher als negativ gesehen wird, ist es zumindest fraglich, ob das als Mehrwert für den Radverkehr wahrgenommen würde. Für Geschwindigkeitsbegrenzungen, insbesondere für Tempo 30, gibt es im derzeit geltenden Straßenverkehrsrecht hohe Hürden. Eine Reform dieser restriktiven Rechtslage scheiterte jüngst im Bundesrat. Aus den genannten Gründen lässt sich die Idee daher nicht umsetzen.
Weiter lesen auf FFM.DEAuf dem Abschnitt zwischen Am Weißen Stein und Hügelstraße auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts besteht aufgrund der Einspurigkeit faktisch ein Überholverbot. Trotzdem werden hier Radfahrer oft mit großem Geschwindigkeitsunterschied ohne ausreichenden Sicherheitsabstand (innerorts mindestens 1,5m) überholt. Dieses Überhollverbot sollte nach dem Vorbild Schloßstraße (zwischen Adalbertstr u Friesengasse) deutlich mit Schildern, Linien und Piktogrammen gekennzeichnet werden. Um die Sicherheit Radfahrender weiter zu erhöhen sollte ebenfalls Tempo 30 angeordnet werden.
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Reaktion der Stadt: Das Anbringen des Verkehrszeichens „Verbot des Überholens einspuriger Fahrzeuge“ ist nur dort zulässig, wo ein Überholen nicht allein schon durch die gegebenen Straßenquerschnitte unzulässig ist. In der Eschersheimer Landstraße ist das Überholverbot folglich bereits wirksam, was sich durch den allgemeinen Überholmindestabstand von innerorts 1,50 Metern ergibt, der dort im Normalfall nicht eingehalten werden kann. Rein informativ dürfen Verkehrszeichen jedoch nicht aufgestellt werden. Zum Unterbinden des zu engen Überholens gibt es theoretisch die Möglichkeit, die Schutzstreifen aufzulösen und Mischverkehr mit Piktogrammspur anzuordnen. Das ist in der Schloßstraße geschehen, dort allerdings aufgrund der Lage der ehemaligen Radfahrstreifen in der Dooring-Zone. Dadurch bestand die hohe Gefahr von sogenannten Dooring-Unfällen, die tödlich enden können. Bei Anlage der Radschutzstreifen in der Eschersheimer Landstraße wurde dieses Problem bereits berücksichtigt, indem ein Sicherheitstrennstreifen zu den Parkständen errichtet wurde. Das Auflösen der Schutzstreifen würde also lediglich beim Überholen zu mehr Regelklarheit führen. Da Mischverkehr insbesondere bei unsicheren Radfahrenden eher als negativ gesehen wird, ist es zumindest fraglich, ob das als Mehrwert für den Radverkehr wahrgenommen würde. Für Geschwindigkeitsbegrenzungen, insbesondere für Tempo 30, gibt es im derzeit geltenden Straßenverkehrsrecht hohe Hürden. Eine Reform dieser restriktiven Rechtslage scheiterte jüngst im Bundesrat. Aus den genannten Gründen lässt sich die Idee daher nicht umsetzen.
Weiter lesen auf FFM.DEAbluft Einrichtung in Donnaladan, Leipziger Straße 5 verlangen.
Die Bruchfeldstraße ist eine zentrale Einkaufs- und Verkehrsader Niederrads. Leider ist die Straße selbst inzwischen stark beschädigt. Die gesamte Straße müsste dringend grundlegend saniert werden. Im Zuge dessen könnte auch mehr Platz für Außengastronomie in der Bruchfeldstraße geschaffen werden. Idealerweise entstünde hier eine Straße vergleichbar der Leipziger Straße in Bockenheim.
Leipziger Straße zur Fußgängerzone machen
Die Höhe Schloßstraße/Ecke Ederstraße hat die vielbefahrene Straße keine Fußgängerampel. Personen, die zum Einkaufen in den Lidl wollen, oder zur Bushaltestelle Ederstraße, sowie weiter zum Westbahnhof wollen, müssen neben der stark frequentierten Straße noch zusätzlich über Straßenbahnschienen laufen. Dazu kommt noch die Kreuzung, wastes nicht übersichtlicher macht! Oft sind Kinder und alte Menschen zu beobachten, die die Straße überqueren und sich dabei in Gefahr bringen!
Die Leipziger Straße in Bockenheim sollte zur verkehrsberuhigten Zone gemacht werden.
An der Kreuzung Leipziger Str./Friesengasse/Grempstrasse/Basaltstrasse gibt es drei Zebrastreifen. Nur bei einem (Grempstrasse) wird auch noch einmal mit dem entsprechenden Verkehrsschild auf den Fußgängerüberweg hingewiesen. Besonders an dem an der Friesengasse brausen die Autos (und Fahrräder) oftmals einfach durch. könnten hier auch zusätzliche Schilder die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Autos und Räder anhalten und die Fussganger sicher rüberlassen? Der Weg wird von vielen Grundschülern genutzt.
Der Gehweg vor dem Awo Kindergarten in der Hersfelder Straße 14 wird regelmäßig durch Autos und Lastwagen zugeparkt. Als Anwohnerin und Mutter eines Kindergartenkindes würde ich mir wünschen, dass hier eine Lösung gefunden wird. In der Bring- und Abholsituation wird es hier oft sehr unübersichtlich- wenn dann noch parkende oder abfahrende Autos und Lastwagen dazukommen, wird es gefährlich. Ich würde mir Poller/Bügel wünschen, um die Situation zu entschärfen. Häufigere Kontrollen durchbraus Ordnungsamt wären auch schön.
Der Vorschlag des Wirtschaftsstabs, durch kostenlose Parkplätze in der Innenstadt den Einzelhandel dort wieder beleben zu wollen (s. Frankfurter Rundschau vom 16.9.2020), setzt ein völlig falsches Signal, läuft allen Bemühungen für eine klimagerechte Verkehrswende zuwider und darf daher nicht zur Umsetzung kommen. Schon jetzt stauen sich v.a. an Samstagen vor den Parkhauseinfahrten die Autos, verstopfen die Straßen, beeinträchtigen Lebens- und Luftqualität in der Stadt. Wenn OB Feldmann schon Geld in die Hand nehmen möchte, um die Innenstadt zu beleben, sollte er nicht über eine App nachdenken, die "Einkäufe in der Innenstadt mit günstigeren Parkgebühren belohnt", sondern sein Gewicht als Aufsichtsratsvorsitzender des RMV dafür einsetzen, dass der RMV kostenlos werde, zumindest an Wochenenden und im innerstädtischen Tarifgebiet 50. Dies würde auch dem Einzelhandel außerhalb der Innenstadt zugute kommen, bspw. auf der Berger Straße oder der Leipziger Straße. Ein erster Zwischenschritt dahin könnte beispielsweise auch sein, dass die Fahrtkosten komplett mit dem Einkauf verrechnet werden, dass an der Ladenkasse oder in der Gastronomie bei Vorlage eines RMV-Tickets ein Rabatt gewährt wird, oder dass der Kassenbon eines Geschäfts, Cafés etc. als 'Ticket' für die Heimfahrt verwendet werden kann.
Unterstützer: 273
Reaktion der Stadt: Bereits heute liegen die Parkgebühren im Innenstadtbereich auf einem hohen Niveau und es ist günstiger, mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstadt zu fahren, als mit dem PKW. Dennoch ist der Anteil des Individualverkehrs relativ hoch und ein Umdenken in Richtung nachhaltige Mobilität findet nur langsam statt. Studien zeigen, dass bei der Verkehrsmittelwahl viele Gründe zusammenspielen und ein Umdenken des Mobilitätsverhaltens über eine reine Niedrigpreisstrategie zu keinem Erfolg führt. Um nachhaltig wirken zu können, kann ein Angebot aus öffentlichen Mitteln zu bezuschussender, vergünstigter Nahverkehrstickets an Wochenenden nur als Teil eines Gesamtkonzepts mit mehreren zusammenwirkenden, vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen umgesetzt werden, wie z.B. Steuerung der Attraktivität des Nahverkehrs (Angebotssteigerung, attraktive Haltestellen, Stationen), konsequente Parkraumbewirtschaftung und -kontrolle, stärkere ÖPNV Bevorrechtigung im Straßenverkehr oder ähnliches). Nach unseren bisherigen Erkenntnissen, den tariflichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung, der ungeklärten Finanzierung und den Nachteilen für Betrieb und Qualität sowie den Erfahrungen aus anderen Städten (z.B. dem jetzt beendeten Pilotversuch in Aschaffenburg) können wir einen kostenlosen Nahverkehr an Wochenenden – insbesondere als Einzelmaßnahme für Frankfurt – aus fachlicher Sicht nicht befürworten. Zudem ist zu erwarten, dass durch diese Maßnahme eher zusätzliche Fahrten unternommen werden, statt die erhoffte Verkehrswende zu erreichen.
Weiter lesen auf FFM.DEIn einer Fußgängerzone, vor allem wenn sie so schöne Läden und Cafés wie die Leipziger Straße hat, lässt es sich entspannt flanieren, und die Kinder können spielen, ohne dass man in jedem Moment ein Auge auf sie haben muss. Gäbe es eine Fußgängerzone in der Leipzigerstraße, so wäre mehr Platz für die Menschen, die sich aktuell dort auf dem teilweise sehr engen Gehweg drängen, und die Leute, die mit dem Fahrrad zum Einkaufen fahren - ohne dass diese sich mit den dort viel Platz beanspruchenden Autos in die Quere kommen würden.
Wie jedes Wochenende zu sehen, sind die Mülleimer einfach zu klein. Dadurch liegt meistens alles daneben und bei entsprechendem Wind verteilt sich alles die ganze Leipziger Straße entlang.
Für eine Untersuchung der U-Bahn-Verbindung über Frankfurt (West) - Leipziger Straße - Miquel-/Adickesallee - Deutsche Nationalbibliothek - Höhenstraße - Habsburgerallee - Ostbahnhof. Diese könnte man größtenteils unter die B8 bringen und damit die Straßen abschnittsweise sperren bzw. aufreißen. Ermöglicht schnelle Umstiege zwischen sämtlichen U- und S-Bahnen.
Die Ampel zwischen dem Kurfürstenplatz und dem Westbahnhof (an der Ecke Kurfürstenstraße / Schloßstraße) sollte für Fußgänger optimiert werden. Zwischen dem Drücken und dem eigentlichen Umschalten vergehen häufig mehr als 30 Sekunden, was den meisten Fußgängern zu lange ist. Dies führt dazu, dass dauernd Fußgänger die viel befahrene Straße bei Rot überqueren.
Meine Idee wäre es in Zeiten von Corona beliebte Einkaufsstraßen bzw. Straßen mit hoher Gastronomie-Dichte (Kaiserstraße, Leipziger Straße, Berger Straße) ab 16 Uhr für den Verkehr zu sperren. Bis dahin ist der Anlieferverkehr durch. Dann könnten die Restaurants hygienekonform mit Abstand Tische auf die Straße stellen. Das wäre ein einfach umzusetzendes, billiges Konjunkturprogramm für die Frankfurter Gastro-Wirtschaft.
Es ist fast traurig festzustellen, dass Frankfurt in Stadtnahen Gebieten, wie Bockenheim Ecke Leipziger Straße, nur 16.000er Internetleitungen hat. Es gibt genug Fördermittel ob Land, Bund oder EU und die Stadt schafft es nicht diese abzurufen. Es ist Aufgabe der Telekommunikationskonzernen Leitungen auszubauen, jedoch fördert die Stadt so viele Dinge, dass der Internetausbau dort defintiv einen Platz verdient.
Die Leipziger Straße fußgänger- und fahrradfreundlicher machen.
Die Herrentoilette in der U-Bahnstation Leipziger Straße stinkt seit Jahren unerträglich. Man kann meist nur daran vorbeigehen, wenn man die Luft anhält. Die Toilette sollte eine Grundreinigung erhalten und dann mit Duftspendern ausgestattet werden und evtl. bis dahin geschlossen werden.
Eine Fußgängerampel im Bereich Schloßstraße/ Ederstraße wäre sinnvoll, damit die Fußgänger nicht wild die Straße überqueren müssen
Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schloßstraße -> Adalbertstraße -> zum Westbahnhof.
Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schloßstraße -> Adalbertstraße -> zum Westbahnhof.
Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schloßstraße -> Adalbertstraße -> zum Westbahnhof.
Im Bereich des Kurfürstenplatzes, der Großen Seestraße und der Rohmerstraße mangelt es sehr an Anwohnerparkplätzen. Aufgrund der Nähe zur Leipziger Straße, parken dort sehr viele von außerhalb Kommende. Vor allem an Wochenenden bleibt so für Anwohner kein Platz mehr, in der Nähe ihres Wohnorts zu parken. Es wäre daher angebracht, Parkplätze für Anwohner einzurichten, damit dieses Problem gelöst wird
In der Schloßstraße Höhe der Polizei stehen keine Bäume oder Sträucher. Die Straße ist breit genug für ein paar Pflanzenkübel oder kleinere Bäume. Im Sommer heizt es sich extrem auf, mit ein bisschen grün wäre ein positiver Effekt für das Klima im Viertel gegeben. Man könnte auch einige Parkplätze entfernen und dort größere Bäume pflanzen.
Anfang 2017 wurde der letzte Versuch unternommen einen Vorschlag zur teilweisen Sperrung (allerdings nur der oberen!) Leipziger Straße im Ortsbeirat voran zu treiben. Damals ist aufgrund von Bedenken von Anwohner*innen und Einzelhändler*innen alles verblieben wie bisher. Inzwischen liegen Studien vor, dass der Umsatz in autofreien Gebieten sogar steigt. Aktuell sind die meisten Autofahrer*innen ohnehin vergeblich auf der Suche nach Parkraum und fahren um den Block, parken oft 2. Reihe auf Radweg oder Bürgersteig und der Stress für alle Verkehrsteilnehmer*innen und Einkaufende ist auch durch straßenbedingten Platzmangel, Lärm und Gestank unnötig hoch. Der Raum kann für einen sicheren Radweg in der der Straßenmitte und deutlich mehr Platz für Fußgänger und Gastronomie genutzt werden. Ausnahmen für Anwohner, Schwerbehinderte und Lieferverkehr (z.B. Schritttempo) können geplant werden. Falls dieser Vorschlag (immer noch) keine Mehrheit findet, könnte an probeweisen autofreien Wochenenden der Effekt auf Besucherzahlen, Umsatz und Zufriedenheit evaluiert werden.
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Reaktion der Stadt: Für die Umwandlung der Leipziger Straße in eine Fußgängerzone wäre eine Umwidmung der Straße erforderlich. Dies bedarf eingehender Prüfungen, wie zum Beispiel folgender Fragen: Eine probeweise Schließung der Leipziger Straße am Wochenende wäre nur im Zusammenhang mit einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum rechtlich vereinbar. In diesem Zusammenhang müssten die oben genannten Punkte ebenfalls geprüft werden. Voraussetzung für eine intensive Prüfung ist ein positives Votum der Bewohner_innen sowie der Geschäftsleute der Leipziger Straße und Umgebung, sowie ein entsprechender Antrag des zuständigen Ortsbeirates 2.
Weiter lesen auf FFM.DEWer die Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße in Richtung Messe mit dem Fahrrad befährt, den benutzungspflichtigen Radfahrstreifen benutzt und links in die Robert-Mayer-Straße abbiegen möchte, muss sich in den fließenden Kfz-Verkehr einordnen und dabei in spitzem Winkel die Straßenbahnschienen überqueren.
Im Zuge der "Sanierung Bockenheim" wurde die Appelsgasse zur Spielstrasse. Nach mehreren Nachbesserungen haben wir jetzt eine Strasse die mit Kopfsteinplastern belegt ist und einen begehbaren Randstreifen, der abgepollert wurde. Durch einen Bürgersteig, der die Appelsgasse kreuzt/ Friesengasse / Eiscafe deLuca, sollte es die Beruhigung unterstützen. Da dieser aber abgeflacht wurde, anders als durch "Sanierung Bockenheim " geplant, verhindert es keineswegs das Fahrverhalten der Autofahrer durch die Appelsgasse zu rasen. Die Appelsgasse ist eine DURCHGANGSSTRASSE für viele Bürger zur Verbindung zum Kirchplatz/ U-Bahn. Ältere und behinderte Menschen, Rollstuhlfahrer und Kinder-u.Schülergruppen werden regelrecht gejagt. Ich möchte dafür appelieren das die Appelsgasse klar durch eine Spielstrassenkennzeichnung ( Schritttempo )auf dem Boden sicherer wird. Auch die Entfernung das 30km Schild soll entfernt werden da dieses total Gegenteilig ist.
Im Zuge der "Sanierung Bockenheim" wurde die Appelsgasse zur Spielstrasse. Nach mehreren Nachbesserungen haben wir jetzt eine Strasse die mit Kopfsteinplastern belegt ist und einen begehbaren Randstreifen, der abgepollert wurde. Durch einen Bürgersteig, der die Appelsgasse kreuzt/ Friesengasse / Eiscafe deLuca, sollte es die Beruhigung unterstützen. Da dieser aber abgeflacht wurde, anders als durch "Sanierung Bockenheim " geplant, verhindert es keineswegs das Fahrverhalten der Autofahrer durch die Appelsgasse zu rasen. Die Appelsgasse ist eine DURCHGANGSSTRASSE für viele Bürger zur Verbindung zum Kirchplatz/ U-Bahn. Ältere und behinderte Menschen, Rollstuhlfahrer und Kinder-u.Schülergruppen werden regelrecht gejagt. Ich möchte dafür appelieren das die Appelsgasse klar durch eine Spielstrassenkennzeichnung ( Schritttempo )auf dem Boden sicherer wird. Auch die Entfernung das 30km Schild soll entfernt werden da dieses total Gegenteilig ist.