Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6163 entstanden aus Vorlage: OF 1119/6 vom 07.11.2024 Betreff: Zufahrt zum Sindlinger Kleingartengelände an der Hoechster-Farben-Straße sanieren Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrt zum Parkplatz sowie den Eingangsbereich des städtischen Sindlinger Kleingartengeländes an der Hoechster-Farben-Straße zu sanieren und damit den Mitgliedern des Kleingärtnervereins Sindlingen e. V. einen sicheren Zugang zu ihrem Gelände zu ermöglichen. Begründung: Die Zufahrt zum Parkplatz sowie der Zugang zum Gelände der Sindlinger Kleingärten an der Hoechster-Farben-Straße sind nach Regenfällen quasi unpassierbar. Die quadratmetergroßen Schlammpfützen sind teilweise mehr als zehn Zentimeter tief. Der Vorstand des Vereins hat sich bereits mit mehreren Schreiben und Fotos an das zuständige Amt gewandt, jedoch leider ohne Erfolg. Um den Mitgliedern des Kleingartenvereins einen sicheren Zugang zu ihren Parzellen zu ermöglichen, ist eine zeitnahe Sanierung des Eingangsbereichs dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 113
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6161 entstanden aus Vorlage: OF 1116/6 vom 11.11.2024 Betreff: Verkehrsregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin anzuberaumen, um sich gemeinsam vor Ort ein Bild von der Situation machen zu können, um insbesondere zu prüfen und zu berichten, a) ob die Wilhelm-Kobelt-Straße zumindest in dem Teilstück zwischen der Schwarzbachstraße und Martinskirchstraße nicht als Einbahnstraße (Fahrtrichtung Nord) ausgebaut werden könnte, um dem durch die Belebung des Gewerbegebietes in der ehemaligen Lederfabrik bedingten erhöhten Verkehrsaufkommen Rechnung zu tragen; b) ob die temporäre Einrichtung der Silcherstraße als Einbahnstraße in dem Teilstück Lilo-Günzler-Straße/Martinskirchstraße wieder zurückzunehmen ist. Begründung: Ein Ortstermin ist angebracht, um die aktuelle Situation besser beurteilen zu können. Zu a): Anwohner*innen berichten, dass es durch das erhöhte Verkehrsaufkommen in dem genannten Teilstück in der letzten Zeit zu kleineren Verkehrsunfällen gekommen ist und mitunter der Verkehr im Bereich der Ausfahrt des Gewerbegebiets stockt. Zu b) Das zuvor genannte erhöhte Verkehrsaufkommen ist auch darauf zurückzuführen, dass die Silcherstraße seit der Aufnahme von Bauarbeiten im Kreuzungsbereich Wilhelm-Kobelt-Straße/Schwarzbachstraße als Einbahnstraße ausgewiesen ist. Neben der dadurch bedingten Verkehrsverdichtung auf der Wilhelm-Kobelt-Straße kommt es dazu, dass auf der Silcherstraße häufig zu schnell gefahren wird, was aufgrund der Nähe zur Minna-Specht-Gemeinschaftsschule (Grundschule) problematisch ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6165 entstanden aus Vorlage: OF 1121/6 vom 06.11.2024 Betreff: Diebstahlsichere Abstellplätze für Fahrräder sowie abschließbare Müllplätze in Wohnsiedlungen Der Magistrat wird gebeten, sich mit den Wohnungsbaugesellschaften im Gebiet des Ortsbezirks 6 in Verbindung zu setzen und darum zu bitten, dass nach und nach eine größere Zahl von diebstahlsicheren Abstellplätzen für Fahrräder in den Wohnsiedlungen eingerichtet werden. Zudem sollten die bisherigen Müllplätze im Gebiet des Dunantrings mit abschließbaren Boxen eingefasst werden, um Sperrmüllablagerungen zu vermeiden. Die Abstellplätze sollten bequem zugänglich sein und Sicherheit zu jeder Tages- und Nachtzeit bieten. Begründung: Mieterinnen und Mieter in der Henri-Dunant-Siedlung in Sossenheim haben wenig Möglichkeiten, Fahrräder insbesondere über Nacht sicher unterzubringen. Es gibt an dieser Stelle keine Fahrradschuppen, die Hauseingänge sind für diesen Zweck nicht geeignet, die Keller mit Fahrrädern nur schwer zugänglich. Es ist also kein Wunder, wenn ein großer Prozentsatz der Mieterinnen und Mieter kein Fahrrad besitzt. Wenn man es nicht sicher unterstellen kann, ist der Besitz eines Fahrrads schwer möglich. Die Situation dürfte auch in den anderen Wohnsiedlungen im Frankfurter Westen ähnlich sein. Es wäre wünschenswert, wenn durch den Bau von diebstahlsicheren Abstellplätzen für Fahrräder in den Wohnsiedlungen es mehr Mieterinnen und Mieter ermöglicht werden könnte, sich Mobilität mit dem eigenen Fahrrad zu erschließen. Möglicherweise könnte so sogar die Zahl der Autos in den Wohnsiedlungen mittelfristig reduziert werden und damit die Parkproblematik entschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6166 entstanden aus Vorlage: OF 1125/6 vom 22.11.2024 Betreff: Schulweg Sossenheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, - ob die Verlegung der Fußgängerüberquerung von der Ludwig-Jost-Allee in Richtung Teutonenweg möglich ist, da dann auch die Kita in der Peter-Fischer-Allee ohne Umweg und durch die Grünanlage, den Emil-Siering-Park, erreicht werden kann; - ob Tempo 30 ab dem Friedhof Höchst bis möglichst Königsteiner Straße (das war auch schon mal vor einiger Zeit so) eingeführt werden kann. Begründung: Im Einzugsbereich der Walter-Kolb-Schule liegen drei Kindertageseinrichtungen mit Schulkinderbetreuung, siehe Foto. Die Schulkinder müssen, sofern sie nördlich des Sossenheimer Wegs im Bereich des Teutonenwegs wohnen, den Sossenheimer Weg an der Fußgängerquerung an der Ludwig-Jost-Allee queren, wenn sie von der Kita Peter-Fischer-Allee oder Kita Lindenviertel nach Hause gehen. Dies ist für Kinder der Kita Peter-Fischer-Allee ein Umweg. Zum anderen wird am Sossenheimer Weg auch gern schneller als die erlaubten 50 km/h gefahren. Daher würde eine Verlegung der Fußgängerüberquerung an die Einmündung des Teutonenwegs den Schulweg verbessern. Eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 ab Friedhof Höchst bis zur Königsteiner Straße wäre ebenfalls eine hilfreiche Maßnahme, die die Sicherheit erhöht. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6167 entstanden aus Vorlage: OF 1126/6 vom 26.11.2024 Betreff: Plakette für das Denkmal für Otto von Bismarck Vorgang: OIB 43/21 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, die vom Ortsbeirat seit 2021 erbetene Plakette für das Denkmal für Otto von Bismarck in Höchst umgehend in Auftrag zu geben und nicht erst das Gesamtergebnis der Expertengruppe des Kulturamtes abzuwarten, die historisch belastete Straßennamen und Kunstwerke im öffentlichen Raum abarbeitet und das Ergebnis dann gebündelt vorstellen will. Begründung: Für Fürst Otto von Bismarck, dessen Politik fast 30 Jahre die Geschicke Preußens und Deutschlands bestimmte, wurde 1899 in Höchst ein Denkmal errichtet. "Nicht durch Reden oder Majoritätsbeschlüsse werden die großen Fragen der Zeit entschieden, sondern durch Eisen und Blut" rief er in einer seiner ersten Reden den preußischen Abgeordneten zu (https://de.wikipedia.org/wiki/Blut_und_Eisen). In drei Kriegen entstand so unter Preußens Führung Deutschland in den damaligen Grenzen. Menschenverachtung, Unterdrückung der Arbeiterbewegung durch die "Sozialistengesetze", Ablehnung des Parlamentarismus steckten den Rahmen seiner Innenpolitik ab. Mit der von ihm 1884 einberufenen Berliner Konferenz unterstützte er die Interessen deutscher Kolonialpolitik. Eine öffentliche Verehrung setzte ein, die bis heute ihre Spuren in Denkmälern, Straßennamen, Namen von Schiffen, Namen von Orten in den ehemaligen deutschen Kolonien, einer Büste in der Walhalla - bis hin zu Alltäglichem wie "Bismarckhering" hinterlassen hat. Es ist ihm gelungen, als Reichseiniger und Begründer des deutschen Sozialsystems einen Platz im deutschen Geschichtsbewusstsein zu finden. Erst in jüngerer Zeit setzt ein Nachdenken über Bismarck ein, das zu einer notwendigen Revision seines Geschichtsbildes führen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 26.10.2021, OIB 43 Antrag vom 23.12.2024, NR 1085
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2024, OF 1125/6 Betreff: Schulweg Sossenheimer Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, - ob die Verlegung der Fußgängerquerung von der Ludwig-Jost-Allee in Richtung Teutonenweg möglich ist, da dann auch die Kita in der Peter-Fischer-Allee ohne Umweg und durch die Grünanlage, den Sieringpark, erreicht werden kann. - alternativ Prüfung zur Einführung von Tempo 30 ab Friedhof Höchst bis möglichst Königsteiner Straße (das war auch schon mal vor einiger Zeit so) Begründung: Im Einzugsbereich der Walter-Kolb-Schule liegen 3 Kita-Einrichtungen mit Schulkinderbetreuung, siehe Anlage. Die Schulkinder müssen, sofern sie nördlich des Sossenheimer Wegs im Bereich des Teutonenwegs wohnen, den Sossenheimer Weg an der Fußgängerquerung an der Ludwig-Jost-Allee queren, wenn sie von der Kita Peter-Fischer-Allee oder Kita-Lindenviertel nach Hause gehen. Dies ist für Kinder der Kita Peter-Fischer-Allee ein Umweg. Zum anderen wird am Sossenheimer Weg auch gern schneller als die erlaubten 50 km/h gefahren. Daher würde eine Verlegung der Fußgängerquerung an die Einmündung des Teutonenwegs den Schulweg verbessern. Eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 ab Friedhof Höchst bis zur Königsteiner Straße wäre ebenfalls eine hilfreiche Maßnahme, die die Sicherheit erhöht. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6166 2024 Die Vorlage OF 1125/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2024, OF 1123/6 Betreff: Zustand von Wohngebäuden der ABG Hier: Schwarzerlenweg 106 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die B 402 zu Abs. 2 der OA 198/2022 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Ferner möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, I. von der ABG die Informationen einzuholen, wie hoch 1. die Baukosten eines zusätzlichen Aufzuges sind, 2. die Betriebskosten eines zusätzlichen Aufzuges in diesem Zusammenhang sind, 3. die den Mietern entstehenden Mehrkosten bei Miete und Umlagen sind. II. die ABG aufzufordern, ein Reparatur- und Wartungskonzept vorzulegen, damit ein Ausfall des Aufzuges innerhalb kürzester Zeit (höchstens 48 Stunden) behoben werden kann. Ein solches Reparatur- und Wartungskonzept muss natürlich für alle der ABG gehörenden Wohnhochhäuser gelten. Das Reparaturkonzept muss auch die kurzfristige Zugriffsmöglichkeit auf Ersatzteile beinhalten. III: Die ABG aufzufordern, bei einem längerem Ausfall des Aufzuges - d.h. ab dem 3. Tag -den Mietern, die immobil sind oder durch Alter und Krankheit nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, auf Kosten der ABG die Besorgungen des täglichen Bedarfs zu erledigen und die Medikamente zu beschaffen, die in der Zeit besorgt werden müssen. Zudem ist Pflegekräften und Pflegeeinrichtungen, die Mieter versorgen, abhängig vom Stockwerk eine Extravergütung zu zahlen, da weniger Personen in der gleichen Zeit gepflegt werden können bzw. Überstunden gemacht werden müssen, da das Pflegepersonal gezwungen ist, ohne eigenes Verschulden mehr Zeit für die Pflege einer Person wegen des nicht nutzbaren Aufzuges aufzubringen. IV. Eine Mieterversammlung mit ABG und Ortsbeirat anzuberaumen, um eine gemeinsame Entscheidung herbeizuführen, ob die Mieter die Mehrkosten eines zusätzlichen Aufzuges tragen möchten oder lieber die "Ersatz- und Unterstützungsmaßnahmen" im Falle eines Aufzugsausfalles in Anspruch nehmen wollen. Begründung: In diesem wie auch in vielen anderen Frankfurter Hochhäusern leben viele ältere Menschen, die auf einen funktionstüchtigen Aufzug angewiesen sind. Viele sind auch deshalb in ein Hochhaus gezogen, da sie in anderen Siedlungshäusern, die nicht als Hochhaus gelten, keine Aufzüge vorfinden und somit im Alter mobilitätseingeschränkt sind. Leider fallen in letzter Zeit viel zu häufig Aufzüge aus, da diese auch überaltert sind. Im Schwarzerlenweg ist der Aufzug leider auch nicht zum ersten Mal ausgefallen und es ist dringend darüber nachzudenken, einen zweiten Aufzug einzubauen bzw. ein Reparatur- und Wartungskonzept zu erarbeiten, damit künftig kein Ausfall mehr länger als 2 Tage dauert. Sollte ein längerer Ausfall trotzdem entstehen, muss seitens des Vermieters sichergestellt sein, dass die Menschen und hier vor allem die älteren, kranken oder mobilitätseingeschränkten Mieter und Mieterinnen mit dem täglichen Bedarf und der medizinischen Versorgung, die sie benötigen, versorgt sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 402 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 511 2024 1. a) Die Vorlage B 402 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 511 zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 1123/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP, BFF und fraktionslos
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 1116/6 Betreff: Verkehrsregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Wilhelm-Kobelt-Straße zumindest in dem Teilstück zwischen der Schwarzbachstraße und Martinskirchstraße nicht als Einbahnstraße (Fahrtrichtung Nord) ausgebaut werden könnte, um dem durch die Belebung des Gewerbegebietes in der ehemaligen Lederfabrik bedingten erhöhten Verkehrsaufkommen Rechnung zu tragen; 2. die temporäre Einrichtung der Silcherstraße in dem Teilstück Lilo-Günzler-Straße/Martinskirchstraße wieder zurückzunehmen und 3. ggf. einen Ortstermin anzuberaumen, um sich gemeinsam vor Ort ein Bild von der Situation machen zu können. Begründung: Zu 1.): Einwohner*innen berichten, dass es durch das erhöhte Verkehrsaufkommen in dem zu Ziffer 1.) genannten Teilstück in der letzten Zeit zu kleineren Verkehrsunfällen gekommen ist und mitunter der Verkehr im Bereich der Ausfahrt von dem Gewerbegebiet stockt. Zu 2.) Das zuvor genannte erhöhte Verkehrsaufkommen ist auch darauf zurückzuführen, dass die Silcherstraße seit der Aufnahme von Bauarbeiten in dem Kreuzungsbereich Wilhelm-Kobelt-Straße/Scharzbachstraße in dem genannten Bereich als Einbahnstraße ausgewiesen ist. Neben der hierdurch bedingten Verkehrsverdichtung auf der Wilhelm-Kobelt-Straße kommt es dazu, dass auf der Silcherstraße häufig zu schnell gefahren wird, was aufgrund der Nähe zur Minna-Specht-Schule (Grundschule) problematisch ist. Zu 3.) Ein Ortstermin ist ggf. angebracht, um die aktuelle Situation besser beurteilen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6161 2024 Die Vorlage OF 1116/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 3. die eigentliche Anregung wird und die Ziffern 1. und 2. die Unterpunkte a) und b) werden, welche im Rahmen des Ortstermins geprüft werden sollen. Zudem wird die Begründung entsprechend angepasst. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2024, OF 1117/6 Betreff: Schwanheim: Kürzere Wartezeiten an Fußgängerampel auf der Höhe des REWE-Markts Auf Höhe des Rewe-Marktes in Verlängerung der Hänggasse in Schwanheim befindet sich ein mit Ampel geregelter Fußgängerübergang über die Straße "Schwanheimer Ufer". Die Wartezeit bis zum Grün kann sehr lang sein. Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern zu prüfen, ob diese mit kürzeren Intervallen geschaltet werden kann. Begründung: Die Grünschaltung dort erfolgt jeweils mit so langer Verzögerung, dass viele Fußgehenden bei Rot gehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1058 2024 Die Vorlage OF 1117/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2024, OF 1119/6 Betreff: Zufahrt zum Sindlinger Kleingartengelände an der Hoechster-Farben-Straße sanieren Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrt zum Parkplatz sowie den Eingangsbereich des städtischen Sindlinger Kleingartengeländes an der Hoechster-Farben-Straße zu sanieren und damit den Mitgliedern des Kleingärtnervereins Sindlingen e.V. einen sicheren Zugang zu ihrem Gelände zu ermöglichen. Begründung: Die Zufahrt zum Parkplatz sowie der Zugang zum Gelände der Sindlinger Kleingärten an der Hoechster-Farben-Straße sind nach Regenfällen quasi unpassierbar. Die quadratmetergroßen Schlammpfützen sind teilweise mehr als 10 cm tief. Der Vorstand des Vereins hat sich bereits mit mehreren Schreiben und Fotos an das zuständige Amt gewandt, jedoch leider ohne Erfolg. Um den Mitgliedern des Kleingartenvereins einen sicheren Zugang zu Ihren Parzellen zu ermöglichen, ist eine zeitnahe Sanierung des Eingangsbereiches dringend erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6163 2024 Die Vorlage OF 1119/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2024, OF 1121/6 Betreff: Frankfurter Westen: Diebstahlsichere Abstellplätze für Fahrräder in Wohnsiedlungen Der Magistrat wird gebeten, sich mit den Wohnungsbaugesellschaften im Gebiet des Ortsbezirks 6 in Verbindung zu setzen und darum zu bitten, dass nach und nach eine größere Zahl von diebstahlsicheren Abstellplätzen für Fahrräder in den Wohnsiedlungen eingerichtet wird. Diese Abstellplätze sollten bequem zugänglich sein und Sicherheit zu jeder Tages- und Nachtzeit bieten. Begründung: Mieterinnen und Mieter in der Henri-Dunand-Siedlung in Sossenheim haben wenig Möglichkeiten, Fahrräder insbesondere über Nacht sicher unterzubringen. Es gibt hier keine Fahrradschuppen, die Hauseingänge sind für diesen Zweck nicht geeignet, die Keller mit Fahrrad nur schwer zugänglich. Es ist also kein Wunder, wenn ein großer Prozentsatz der Mieterinnen und Mieter kein Fahrrad besitzt. Wenn man es nicht sicher unterstellen kann, ist der Besitz eines Fahrrads schwer möglich. Die Situation dürfte auch in den anderen Wohnsiedlungen im Frankfurter Westen ähnlich sein. Es wäre wünschenswert, wenn durch den Bau von diebstahlsicheren Abstellplätzen für Fahrräder in den Wohnsiedlungen mehr Mieterinnen und Mieter ermöglicht werden könnte, sich Mobilität mit dem eigenen Fahrrad zu erschließen. Möglicherweise könnte so sogar die Zahl der Autos in den Wohnsiedlungen mittelfristig reduziert werden und damit die Parkproblematik entschärft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6165 2024 Die Vorlage OF 1121/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff hinter dem Wort "Fahrräder" die Wörter "sowie abschließbare Müllplätze" sowie nach dem ersten Absatz des Tenors der Satz "Zudem sollten die bisherigen Müllplätze im Gebiet des Dunantrings mit abschließbaren Boxen eingefasst werden, um Sperrmüllablagerungen zu vermeiden." eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2024, OF 1109/6 Betreff: Sindlingen: Rückbau für bessere Aufenthaltsqualität und Klima nutzen Im Ortstermin am 06.09.2024 hat das Grünflächenamt noch einmal bestätigt, dass die Fläche des Grünflächenamtes, die im Zuge der Arbeiten an der Ludwig-Weber-Schule temporär als Parkplatz benutzt wird, wieder zu einer Grünfläche zurückgebaut wird und damit ihrer ursprünglichen Nutzung zugeführt wird. Das schließt die Nutzung als Parkplatz in welcher Form auch immer aus. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Rückbau der Fläche zu nutzen, um im Vergleich zu einer einfachen Rasenfläche einen für Klima und Umwelt hochwertigere Lösung zu finden. Begründung: Die Chance des Rückbaus soll genutzt werden, Aufenthaltsqualität und Klima dort zu verbessern. Das Grünflächenamt befürwortet die Aufwertung der Fläche. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.07.2024, OF 1064/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5969 2024 1. Die Vorlage OF 1064/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1109/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1110/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. 1 SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung) zu 3. SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2024, OA 498 entstanden aus Vorlage: OF 1113/6 vom 27.10.2024 Betreff: Keine Verdichtung zulasten der Kinder (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758) Vorgang: OM 5659/24 OBR 6; ST 1758/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, wie bei dem ins Auge gefassten Vorhaben des Neubaus der Henriette-Fürth-Straße den Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohnern angemessen Rechnung getragen werden kann, obwohl durch das Vorhaben a) ein hochqualitativer Kinderspielplatz mit Bolzplatz wegfällt, der lediglich durch einen wenige Quadratmeter großen Spielplatz im Innenhof und einen Bolzplatz in unmittelbarer Nachbarschaft zu den geplanten Wohnungen ersetzt wird; b) netto 130 dringend benötigte Pkw-Stellplätze wegfallen; 2. sicherzustellen, dass vor einer Entscheidung über die Genehmigung des Vorhabens a) die Meinungen der Fachbehörden, insbesondere des Stadtschulamtes und des Kinderbüros, eingeholt werden, damit sichergestellt ist, i) dass genügend Kapazitäten für eine Beschulung der neu hinzuziehenden Kinder gewährleistet ist; ii) wie eine Erschließung der Henriette-Fürth-Straße trotz des ohnehin schon bestehenden hohen Parkdrucks gewährleistet werden soll, obwohl durch das Vorhaben weitere 130 Pkw-Stellplätzen wegfallen; iii) dass die Einschränkungen der Spielmöglichkeiten den Interessen der Kinder hinreichend gerecht werden; b) eine Auskunft bei der Kriminalpolizei über die in letzter Zeit erhöhte Kinder- und Jugenddelinquenz im und aus dem Bereich der Henriette-Fürth-Straße eingeholt und der Zusammenhang mit dem Vorhaben erörtert wird; 3. nach Einholung der Auskünfte sicherzustellen, dass die gewonnenen Erkenntnisse vor einer Genehmigung in das dann ggf. überarbeitete Gesamtkonzept des Vorhabens dem Ortsbeirat 6 vorgestellt wird. Begründung: I. Vorbemerkung Es war einmal Ziel moderner und vor allem sozialdemokratischer Wohnungspolitik, Familien mit geringem Einkommen gutes Wohnen zu ermöglichen. "Gut" heißt in diesem Zusammenhang, einen Kompromiss zu finden, zwischen der Schaffung möglichst vielen Wohnraums und großen Freiflächen, die Raum für die Bewohner*innen und vor allem die Kinder lassen. Gesundes Wohnen erfordert Platz, für einen freien Luftzug, für Bewegung und Spiel sowie genug Abstand zwischen den Häusern, damit - gerade im Winter - genug Sonnenlicht zwischen den Häusern einfallen kann. Ernst Mey und Fritz Schumacher standen jeweils in ihren Städten als Stadtplaner dafür Pate. Bereits in den Nachkriegsjahren wurden Massenwohngebiete geplant und gebaut, die von den oben geschilderten Idealen nur noch wenig erkennen lassen. Der notwendige Raum für Nachbarschaft und Kinder wurde auf einige wenige Flächen komprimiert. Die Wohnungsknappheit besteht unter dem Vorzeichen sozialer Gettoisierung der Städte fort. Die Innenstadt und innenstadtnahe Lagen stehen aufgrund der Eigentumsverhältnisse trotz der offenkundigen Fehlallokation bebauten Raums (Leerstand von Büros und Geschäften) für die Schaffung erschwinglichen Wohnraums nicht zur Verfügung oder die Einwohner*innenschaft verfügt über die politischen Einflussmöglichkeiten, eine Verdichtung ihres Stadtteils zu verhindern. Großzügig angelegte Wohnungsbauprojekte scheitern an dem Widerstand der wohlhabenden Nachbargemeinden (siehe sog. Josef-Stadt). Das erhöht den Verdichtungsdruck auf sozial weniger privilegierte Stadtteile. Dort, wo es früher darum ging, die Lebensverhältnisse für Bezieher*innen geringerer Einkommen zu verbessern, wird nachverdichtet, sofern diese Quartiere wegen ihres Vorbildcharakters (Ernst Mey, Fritz Schumacher) keinen Ensembleschutz genießen. Die in den 1970er-Jahren entstandenen Quartiere genießen einen solchen Schutz nicht, weil sie bereits zum Zeitpunkt ihrer Entstehung nicht den damaligen Anforderungen an gutem und gesundem Wohnen gerecht wurden. Ist es deshalb in Ordnung, diese Flächen durch eine Nachverdichtung zu schleifen, die wenigstens ein Mindestmaß an gutes und gesundes Wohnen gewährleisten sollten? Natürlich nicht. Gleichwohl sollen die letzten großzügigeren Spiel- und Bolzplätze entweder ganz gestrichen oder durch trostlose Klettergerüste im Innenhof und solche Bolzplätze ersetzt werden, die fast unmittelbar an die Wohnbebauung grenzen und daher Nutzungskonflikte erwarten lassen. Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zur Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention feierlich bekannt. Gleichwohl werden die Interessen der Kinder durch das Vorhaben in der Henriette-Fürth-Straße missachtet - auch unter Missachtung ihres Rechts auf eine Verfahrensbeteiligung (Artikel 12 UN-Kinderrechtscharta). In Bezug auf das Vorhaben Henriette-Fürth-Straße kommt erschwerend hinzu, dass dieses Areal in einer Zeit geschaffen wurde, in der einseitig auf den Individualverkehr als Verkehrsmittel gesetzt wurde. In diese Zeit fällt beispielsweise die Schließung des Schwanheimer Fernbahnanschlusses. Damaligen Verhältnissen entsprechend wurde daher eine große Fläche zum Abstellen von 166 Pkws vorgesehen. Der geplante Neubau führt zu einem Nettoverlust von 130 Parkplätzen. Kompensatorische Maßnahmen, wie beispielsweise der Ausbau des ÖPNV, sind in diesem Bereich nicht geplant, obwohl viele Anwohner*innen künftig aufgrund des sich verschärfenden Parkplatzmangels auf ihr Auto verzichten müssen. Die Straßen sind in diesem Bereich bereits als Abstellfläche für Fahrzeuge voll ausgelastet, sodass es schon jetzt zu Problemen bei der Zufahrt von Einsatzfahrzeugen kommt. II. Unzureichende Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des Vorhabens Henriette-Fürth-Straße Die Stellungnahme des Magistrats, ST 1758, lässt keine hinreichende Auseinandersetzung mit diesen Fragen erkennen. Nachfolgend wird systematisch auf die Nummerierung der Stellungnahme des Magistrats, ST 1758, Bezug genommen. Zu 1. a): Der Hinweis des Magistrats auf den Ersatz für den Bolzplatz und die weiteren "im geschützten innenliegenden Bereich der geplanten Wohnanlage" geplanten "Spiel- und Kommunikationseinrichtungen" ist nicht geeignet, die grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich des Wegfalls der großzügigen Freifläche zu beseitigen und somit zu begründen, dass sich das Bauvorhaben in die Nachbarbebauung harmonisch einfügt. Bei der nunmehr überplanten Fläche handelt es sich um die einzige großzügige Freifläche im Bereich der Henriette-Fürth-Straße. Die Größe der Fläche erlaubt, neben ihrer Nutzung als Parkplatz, die Einrichtung und den Unterhalt eines großen und attraktiven Spielplatzes, der den Kindern verschiedene Spielmöglichkeiten, aber vor allem ein freies Spiel ermöglicht. Allein aufgrund der Größe des Spielplatzes und seiner Anlage mit Hügeln und dichten Sträuchern sind Konflikte mit dem Ruhebedürfnis der Menschen in den Nachbarhäusern so gut wie ausgeschlossen. Aufgrund der sehr intensiven Wohnbebauung im Bereich der Henriette-Fürth-Straße darf davon ausgegangen werden, dass es eine bewusste Entscheidung der damaligen Stadtplaner war, an dieser Stelle eine große, freie Fläche zu belassen, um Kindern die erforderlichen Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten, die der geringe Freiraum zwischen den Wohnblöcken gerade nicht lässt. Auch hier bestehen bereits kleinere Spielplätze, die aber, da sie nicht kindgerecht sind, nicht angenommen werden. Der von dem Vorhabenträger als Ersatz gedachte Spielplatz würde sich in diese Reihe trostloser Minispielplätze einfügen. Zudem muss bezweifelt werden, dass die Größe des neuen Innenraumspielplatzes ausreichend ist, um dem Spielbedürfnis der neu hinzuziehenden Kinder und der bereits dort wohnenden Kinder gerecht zu werden. Der geplante Spielplatz kann gerade deshalb keinen Ersatz bieten, weil er im Innenhof des Neubaus geplant ist und daher Nutzungskonflikte vorprogrammiert sind. Auch gibt ein solcher Spielplatz den Kindern nicht die Entfaltungsmöglichkeiten des jetzigen Spielplatzes, der dem Vorhaben zum Opfer fiele. Gleiches gilt für den als Ersatz geplanten Bolzplatz, der viel dichter an die Wohnbebauung rücken soll als der bisherige. Vor dem Hintergrund der schweren Mängel der als Ersatz geplanten Spielstätten kann es auch nicht verwundern, dass der Magistrat in einer Stellungnahme gegenüber der Caritas auf den 1,5 Kilometer entfernten Waldspielplatz als Ausweichmöglichkeit für Kinder in der Henriette-Fürth-Straße verwiesen hat. Damit gibt der Magistrat zu erkennen, dass er selbst nicht davon ausgeht, dass die geplanten Spielflächen einen adäquaten Ersatz darstellen und die Funktion des in der unmittelbaren Nachbarschaft gelegenen Spielplatzes verkannt hat. Es geht nicht darum, den Familien ein Ausflugsziel zu bieten, sondern darum, den Kindern im Alltag eine Spielstätte zu bieten, welche ihrem Bewegungsdrang entspricht und Anregungen bietet und damit auch die Familien in ihrem Alltag entlastet. Auf den massiven Wegfall von Parkplätzen wurde vom Magistrat an dieser Stelle noch gar nicht eingegangen. Zu 1. b) Bereits jetzt stellt die Vonovia der Caritas eine Wohnung für die Betreuung der Kinder in der Nachbarschaft mietfrei zur Verfügung. Im Gegensatz dazu will die Nassauische Heimstätte (NH) nach dem derzeitigen Verhandlungsstand eine Miete für die Überlassung der Wohnung erheben. Es ist daher nicht zu erkennen, wie das Angebot der Vorhabenträgerin zu einer Verbesserung des Status quos führen soll. Bemerkenswert ist, dass sich weder die Vorhabenträgerin noch der Magistrat mit dem Kinderbüro der Stadt Frankfurt in Verbindung gesetzt haben, um zu prüfen, wie die Situation der Kinder trotz des Verlustes des bisherigen Spielplatzes verbessert werden kann. Auch wäre es interessant zu erfahren, ob das Kinderbüro der Stadt Frankfurt die Einschätzung teilt, dass die als Ersatz zur Verfügung gestellte Spielfläche gegenüber dem jetzigen Spielplatz gleichwertig ist. Befremdlich ist zudem, dass entgegen des Artikels 12 der UN-Kinderrechtscharta, zu deren Einhaltung sich die Stadt Frankfurt ausdrücklich bekannt hat, bisher keine Einbeziehung von Kindern in die Vorhabenplanung ersichtlich ist. Der Magistrat sei darauf hingewiesen, dass es gerade in der letzten Zeit, nachdem die Schließung des Spielplatzes bekannt geworden ist, vermehrt zu Jugendkriminalität in dem Bereich Henriette-Fürth-Straße kommt. So kam es im September 2024 zu mehreren Fällen gefährlicher (gemeinschaftlicher) Körperverletzung durch mutmaßlich nicht strafmündige Jugendliche, die in der Henriette-Fürth-Straße wohnhaft sind. Es ist bekannt, dass die sozialen Probleme in der Henriette-Fürth-Straße bereits jetzt erheblich sind, und es ist zu erwarten, dass die weitere Verdichtung des Gebietes jedenfalls nicht zu einer Verbesserung der sozialen Situation führen wird. Zu 1. c): Es kann festgehalten werden, dass der Magistrat zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehen kann, wie eine den Anforderungen des Paragrafen 34 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch gerecht werdende Erschließung sichergestellt werden kann. Das verwundert angesichts der Tatsache, dass das Vorhaben vor einem Jahr im Ortsbeirat vorgestellt wurde und damit nach Vorstellung des Magistrats, "der Öffentlichkeit (...) die Möglichkeit gegeben [wurde], sich über die vorgesehene Planung zu informieren und ihre Bedenken vorzubringen". Wie soll das erreicht worden sein, wenn weder der Vorhabenträger noch der Magistrat eine Vorstellung zu der Erschließung des Vorhabens haben? Gleiches gilt in Bezug auf die Ziffer 1. e) (Anbindung an den ÖPNV), 1. f) (Kapazitäten der Bildungseinrichtungen) und 1. h) (Kinderbetreuungsplätze). Zu all den zuvor genannten Aspekten liegen dem Vorhabenträger und dem Magistrat offenbar keine hinreichenden Erkenntnisse vor, die die Entscheidung des Magistrats, das Vorhaben ggf. zu genehmigen, stützen könnten. Vor diesem Hintergrund hat auch die bisherige "Beteiligung der Öffentlichkeit" nicht das mit ihr verfolgte Ziel erreichen können. Zu Ziffer 1. d): Der vorhandene Parkplatz bietet 166 Stellplätze, die alle vermietet sind und tatsächlich gebraucht werden. Durch das Vorhaben fallen diese Parkplätze weg und es werden lediglich 36 Parkplätze geschaffen. Es bleibt also ein Defizit von 130 Parkplätzen. Wenn also der Magistrat darauf hinweist, dass zusätzliche Parkplätze geschaffen werden, so gilt das nur in Bezug auf die Vorgaben der Stellplatzsatzung, führt aber angesichts des Defizits von 130 Stellplätzen eher in die Irre. Gerade wegen dieses erheblichen Wegfalls an Stellplätzen darf auch an der ordentlichen Erschließbarkeit des Vorhabens gezweifelt werden. Zu 2.: Dass die als Ersatz angebotenen Spielmöglichkeiten auch nur annähernd an die Qualität der wegfallenden Spielmöglichkeiten heranreichen, wird bestritten und der Magistrat aufgefordert, sich zu dieser Frage mit dem Kinderbüro ins Benehmen zu setzen. Auf die durch die neuen Spielplätze zu erwartenden Konflikte mit der Wohnbebauung wurde bereits hingewiesen. Wenn sich der Einschnitt hinsichtlich der Spielmöglichkeiten genauso qualifizieren ließe, wie der bei Parkplätzen, fiele das Ergebnis wahrscheinlich ähnlich verheerend aus. Auf den Wegfall der Parkplätze geht der Magistrat in diesem Zusammenhang wohlweislich nicht näher ein. Nach alldem muss festgehalten werden, dass das Vorhaben auch nach der Stellungnahme des Magistrats sich als nicht nach Paragraf 34 Baugesetzbuch genehmigungsfähig darstellt. Jedenfalls setzt es sich über die Interessen der Anwohner*innen und insbesondere über die der Kinder hinweg. Insofern weist die Planung nicht nur in den Bereichen, in denen auf die noch ausstehende Zuarbeit der Fachbehörden verwiesen wird, erhebliche Lücken auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5659 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1758 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 06.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.12.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 498 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Sonstige Voten: AfD und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5474, 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 03.12.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2024, OA 496 entstanden aus Vorlage: OF 1093/6 vom 30.09.2024 Betreff: Parkhaus Saalbau Griesheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welche Möglichkeiten gesehen werden, 1. die Parkgebühren im Parkhaus der Saalbau Griesheim zu reduzieren (jetzt 2,50 Euro für die erste Stunde und jede weitere Stunde einen Euro - vorher je 50 Cent!), um weiterhin eine kostengünstige Parkmöglichkeit für die Nutzer zu gewährleisten; 2. um sicherzustellen, dass die Parkscheinautomaten nicht ständig defekt sind und so Kartenzahlung bzw. das Bezahlen mit Geldscheinen nicht möglich ist; 3. um die Parkgarage nachts wieder mit Gittern zu verschließen. Begründung: Im Sommer 2024 hat die Saalbau den Betrieb des Parkhauses im Bürgerhaus Griesheim an die Parkhaus-Betriebsgesellschaft Frankfurt mbH "outgesourced". Damit geht neben einer neuen Schrankenanlage auch eine drastische Preiserhöhung einher. Die Preispolitik ist insbesondere für Kurzzeit-Nutzer vor dem Hintergrund nicht nachvollziehbar, wenn sie nur ein bis zwei Stunden dort sind, die Bücherei oder auch die nahen Einkaufsmöglichkeiten nutzen wollen. Noch kostenträchtiger wird es für aktive Vereinsmitglieder, wie z. B. dem Karnevalsverein oder dem Akkordeonorchester bzw. den Eltern der aktiven Kinder: Viele Aktive kommen mit Gepäck aus umliegenden Gemeinden oder aus anderen Teilen Frankfurts, die spät abends eben nicht mehr mit der S-Bahn nach Hause wollen oder können. Dies ist durch die gesperrte Fußgängerunterführung in Griesheim ohnehin mit erheblichem Zusatzaufwand verbunden. Eine Trainingseinheit von 90 Minuten kostet somit also mindestens 3,50 Euro (vorher einen Euro!), mit Umziehzeiten 4,50 Euro (anstelle 1,50 Euro). Das bewirkt weiteren Parkdruck auf den umliegenden Straßen, um Parkgebühren zu sparen, und die Vereine befürchten, dass Mitglieder den Verein verlassen, da die Parkgebühren die Höhe eines Jahresbeitrags erreichen. Bei längeren Veranstaltungen kommt man auf einen Betrag von ca. zehn Euro. Das Parkhaus im Saalbau Griesheim befindet sich nicht auf der Zeil, dort könnte man die Preise eher begründen. In Griesheim passt die Preisgestaltung nicht. Auch wurde geschildert, dass der Automat länger defekt ist. Er nimmt weder Scheine noch eine Kartenzahlung an. Nutze man dann den Service-Knopf, ginge bei der Parkhaus Betriebsgesellschaft meist niemand ans Telefon. Erreicht man überraschend doch jemanden, so wird man mit dem Hinweis, man könne sich doch irgendwo Münzgeld organisieren, abgewiesen. Außerdem bleibt die Garage häufig auch dann geöffnet, wenn das Bürgerhaus selbst geschlossen ist. Dies zieht insbesondere in der nun kälteren Jahreszeit Menschen an, die sich dort unberechtigterweise aufhalten. Die Hausverwalter sind angehalten, dort für Sicherheit und Sauberkeit zu sorgen, was ihnen allerdings aufgrund des Arbeitsdrucks und des nicht unerheblichen Risikos beim Eingreifen (Stichwort: körperliche Auseinandersetzungen) kaum möglich ist. Die Bürgerhäuser, wie die Saalbauten früher einmal hießen, waren seinerzeit für die Bürger und Vereine gebaut worden. Diese Bedeutung gilt auch heute noch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 06.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.12.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 496 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Linke, AfD und BFF-BIG (= Annahme) 31. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 05.12.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 496 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und Linke (= Ablehnung), AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5489, 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 02.12.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2024, OA 497 entstanden aus Vorlage: OF 1111/6 vom 22.10.2024 Betreff: Machbarkeitsstudie zur BAB 5 hier: Vorstellung in einer Informationsveranstaltung der betroffenen Ortsbeiräte Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 346 Vorgang: OM 4189/23 OBR 7; OM 4310/523 OBR 12; ST 2205/23; ST 2219/23; OA 431/24 OBR 12; OA 438/24 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unter Bezugnahme auf die Stellungnahme vom 30.10.2023, ST 2205 (Anregung des Ortsbeirats 7, OM 4189), sowie auf die Stellungnahme vom 30.10.2023, ST 2219 (Vorlagen OM 4310 und OA 431, Ortsbeirat 12, sowie OA 438, Ortsbeirat 6), die Autobahn GmbH des Bundes aufzufordern, die Machbarkeitsstudie in einer Informationsveranstaltung für die betroffenen Ortsbeiräte sowie Bürgerinnen und Bürger vorzustellen und zu erläutern. Begründung: Politik lebt von Transparenz. Gerade in solchen einschneidenden Bereichen ist eine rechtzeitige Information der politischen Gremien und der Bürger notwendig, um ein Vorhaben, welches durch eine Machbarkeitsstudie bereits gedacht ist, offenzulegen und mit den betroffenen Menschen rechtzeitig zu diskutieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 346 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4189 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4310 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2205 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2219 Anregung vom 19.01.2024, OA 431 Anregung vom 06.02.2024, OA 438 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.12.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 497 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 506 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 497 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 506 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5561, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 66-0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Initiative vom 29.10.2024, OI 73 entstanden aus Vorlage: OF 1104/6 vom 22.09.2024 Betreff: Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen": Finanzielle Unterstützung der Schwanheimer Kerb 2024 Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv. V., § 3563/23 Seit einigen Jahren hat die Kerbegesellschaft Schwanheim e. V. die Organisation der Schwanheimer Kerb übernommen. Gerade der Umzug der Kerb auf das Areal der Gemeinde St. Mauritius sowie die Neukonzeptionierung hin zu einer Familienkerb hat der Schwanheimer Kerb einen Aufschwung gegeben. Der Ortsbeirat begrüßt das Engagement und die positiven Auswirkungen auf den Stadtteil Schwanheim. Die Kerb wird ehrenamtlich organisiert. Sie besteht zu wesentlichen Teilen aus den in der Region ansässigen Schaustellern sowie der Kerbegesellschaft. Zur Veranstaltung der Kerb fallen Gemeinkosten an, die für gewöhnlich auf die Schausteller per Standmiete umgelegt werden. Dazu zählen Energiekosten, Kosten für Toilettenwagen sowie Busumleitungskosten u. v. m. In diesem Jahr wurde die Frankfurter Dippemess um eine Woche verlängert. Viele der Schausteller sind deshalb mit ihren Hauptwagen dort zugegen, weshalb in Schwanheim nur kleinere Ersatzwagen aufgestellt werden konnten. Die Standmieten an der Schwanheimer Kerb werden branchentypisch nach Länge des Standes bemessen, weshalb mangels Schaustelleraufkommens die Gemeinkosten nicht vollumfänglich gedeckt werden können. Derzeit geht die Schwanheimer Kerbegesellschaft von einer Unterdeckung von rund 2.000 Euro aus. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), gebeten, den Verein Schwanheimer Kerbegesellschaft e. V. einmalig mit maximal 1.500 Euro bei der Schließung der bestehenden Unterdeckung finanziell zu unterstützen. Der Magistrat wird gebeten, alle weiteren Schritte zur Prüfung und anschließenden Auszahlung anzustoßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 06.11.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5970 entstanden aus Vorlage: OF 1085/6 vom 13.10.2024 Betreff: Anbindung der Haltestelle "Friedhof Sindlingen" an die Buslinie X17 Seit 1994 existiert keine direkte Busverbindung mehr von Sindlingen nach Hattersheim. Die Buslinie X17 fährt, nachdem sie fünf Mal in Hattersheim gehalten hat, in Sichtweite von Sindlingen zum Flughafen ohne weiteren Halt. Gut zum Flughafen kommt man zwar von Sindlingen aus auch mit der Buslinie X53, diese Buslinie fährt aber in die Gegenrichtung und nicht nach Hattersheim, sondern nach Höchst und endet am Bolongaropalast. Daher fehlt an dieser Stelle eine Verbindung. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Anregung zu prüfen und nach Möglichkeit für die Umsetzung zu sorgen: Für die Buslinie X17 soll ein zusätzlicher Halt an der bereits bestehenden Haltestelle auf Höhe des Friedhofs eingerichtet werden. Dort wäre dann auch der Umstieg auf die Buslinien M55 und M54 und somit eine zusätzliche Vernetzung möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5969 entstanden aus Vorlage: OF 1109/6 vom 29.10.2024 Betreff: Sindlingen: Rückbau für bessere Aufenthaltsqualität und Klima nutzen Während des Ortstermins am 06.09.2024 haben Vertreter des Grünflächenamts noch einmal bestätigt, dass die Fläche, die im Zuge der Arbeiten an der Ludwig-Weber-Schule temporär als Parkplatz benutzt wird, wieder zu einer Grünfläche zurückgebaut und damit ihrer ursprünglichen Nutzung zugeführt wird. Das schließt die Nutzung als Parkplatz in welcher Form auch immer aus. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Rückbau der Fläche zu nutzen, um im Vergleich zu einer einfachen Rasenfläche eine für Klima und Umwelt hochwertigere Lösung zu finden. Begründung: Die Chance des Rückbaus soll genutzt werden, um Aufenthaltsqualität und Klima dort zu verbessern. Das Grünflächenamt befürwortet die Aufwertung der Fläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 195
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5975 entstanden aus Vorlage: OF 1090/6 vom 15.09.2024 Betreff: Erweiterung von Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf weitere Abschnitte der Pfaffenwiese in Zeilsheim auszuweiten und die Einhaltung der Regel durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen zu prüfen. Begründung: Auf der Pfaffenwiese zwischen Hesselbergweg und Hahnbergweg wurde die Geschwindigkeit bereits auf 30 km/h begrenzt. Auch auf den anderen Abschnitten der Pfaffenwiese wünschen sich aus Gründen des Lärmschutzes sowie der Sicherheit viele Anwohner eine Angleichung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30. Die Einhaltung der Regeln sollte durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen überwacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5977 entstanden aus Vorlage: OF 1092/6 vom 15.09.2024 Betreff: Zeilsheim: Nutzung des Gebäudes Rombergstraße 77a Der Magistrat wird gebeten, mit dem Eigentümer der Liegenschaft Rombergstraße 77a Kontakt aufzunehmen, um auf eine sinnvolle und den Bedürfnissen im Quartier angemessene Nutzung hinzuarbeiten. Insbesondere wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, das Grundstück zu erwerben. Begründung: Die Liegenschaft steht seit Jahren leer und befindet sich in einem trostlosen und verwahrlosten Zustand (siehe Bild). Das Grundstück liegt inmitten der verdichteten Wohnbebauung der Siedlung Taunusblick und wäre grundsätzlich nutzbar zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur der Siedlung - etwa als (Teil-)Standort eines projektierten Kinder- und Familienzentrums. (Privataufnahme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 216
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5973 entstanden aus Vorlage: OF 1088/6 vom 11.10.2024 Betreff: Unterliederbach: Nutzung der E-Scooter bis Main-Taunus-Zentrum ausweiten Viele Bürger*innen nutzen Miet-E-Scooter, um in das Main-Taunus-Zentrum in Sulzbach zu gelangen. Da man den Mietvorgang der E-Scooter nicht außerhalb des Geschäftsgebietes abschließen kann, werden diese noch auf Frankfurter Stadtgebiet vor der A 66 abgestellt. Die letzte Meile zum Einkaufszentrum legen die Nutzer*innen ungewollt zu Fuß zurück. Das Abstellen der Fahrzeuge noch vor dem Sulzbacher Stadtgebiet führt zudem dazu, dass sich dort besonders an Freitagen und Samstagen am Straßenrand bis zu 30 E- Scooter sammeln. Dies führt zu Behinderung für Radfahrende, Fußgänger*innen und Rollstuhlfahrende. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Absprache mit den E-Scooter-Anbietern und dem Management des Main-Taunus-Zentrums Maßnahmen zu ergreifen, um das Gebiet für Frankfurter E-Scooter auf das Main-Taunus-Zentrum auszuweiten. Begründung: Die Ermöglichung der Fahrt bis zum Main-Taunus-Zentrum liegt nicht nur im Interesse der E-Scooter-Nutzer*innen, sondern vermeidet ungewollten Parkverkehr an der Königsteiner Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
Festinstallierte Blitzer Pfaffenwiese Die Pfaffenwiese wird gerne als „Rennstrecke“ genutzt. Besonders in den frühen Abendstunden rasen junge Männer mit ihren Autos auf der Strecke zwischen Neu-Zeilsheim und der Jahrhunderthalle die Straße rauf und runter, lassen die Reifen quietschen und gefährden Kinder, Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Es sollte überlegt werden, ob es nicht sinnvoller ist, statt eines neuen Fernbahntunnels den Hauptbahnhof auf Höhe der Camberger Brücke als neuen Durchgangsbahnhof zu entwickeln. An dieser Stelle treffen schon heute alle Zugverbindungen aufeinander. Ähnlich wie in Berlin könnte hier ein Bahnhof mit mehreren Ebenen und kurzen Umstiegen entstehen, bei dem sich die Fahrwege kreuzen können. Die Anbindung an die Innenstadt könnte durch eine zusätzliche Ring S-Bahn effizient gewährleistet werden. Der derzeitige Hauptbahnhof könnte ein Teil der derzeitigen Gleise behalten, um als Endstation für einige Regionalbahnen zu fungieren. Der restliche Teil des derzeitigen Hauptbahnhofs könnte wie der Gare Maritim in Brüssel zukunftsorientiert umgestaltet werden. Einige der südlichen Gleise könnten zurückgebaut werden, sodass an der Mannheimer Straße eine neue Hochhausmeile mit vielen Quadratmetern Wohn- und Bürofläche ohne Beschattungsproblematiken entstehen könnte.
Weshalb beauftragt die Stadt nicht ein Abschleppunternehmen falsch abgestellte E-Scooter einzusammeln und auf einem Verwahrplatz zu lagern. Dort können Verleihfirmen oder Besitzer sie gegen Gebühr auslösen. So wie es auch für Kfz üblich ist. Da es immernoch keine Hotline gibt und der Mängelmelder nicht zuständig ist, wäre das eine Lösung
In der Kaulbach Straße in Höhe von Yoga Balance sind die 4 Bügel immer komplett belegt. Hier könnte man hinter den Pflanzecken noch 2 weitere Bügel montieren
Der Christopher Street Day (CSD) steht für eine Vielzahl von Werten, die die Rechte und die Würde von LGBTQ+-Personen betreffen. Dazu gehören:
Seitdem auf der Ludwig-Landmann-Str. geparkt werden darf, ist die Straße oft sehr schlecht einsehbar, wenn man aus dem Rödelheimer Parkweg dort auffährt. Ein Spiegel könnte die Sicherheit deutlich erhöhen, vor allem, wenn im Sommer oder bei Sportveranstaltungen viel Verkehr herrscht.
Bitte eine Fahrgast Information Tafel an der Endhaltestelle der Straßenbahn Line 11 in Höchst installieren.
Warum werden eigentlich immer noch Getränke wie Metzeral ohne Pfand verkauft und verschmutzen die Umwelt wie hier das Griesheimer Mainufer?
In fast allen Grünanlagen und Flächen sind menschliche Exkremente ein Ärgernis: unschön und gefährlich, Hunde fressen den Kot oft. Der Verursacher schmeißt seine Papietaschentücher noch daneben. Oft im Bereich von U-Bahn-Haltestellen , es gibt ja keine öffentlichen Toiletten mehr. Eine Abhilfe könnte es sein, die Gaststätten und öffentlichen Gebäude zu verpflichten, Passanten auf die Toilette gehen zu lassen und dafür eine geringe Gebühr durch die Stadt zu entrichten. Und das Nicht-Entfernen von exkrementen im öffentlichen Raum unter Strafe zu stellen, wie bei Hundekot auch!
In Kassel gibt es Zukunftsläden, in denen Bürgerinnen und Bürger Umwelt- und Naturschutzideen für ihren Stadtteil einbringen können. Diese Zukunftsläden sollte es in allen Frankfurter Stadtteilen geben. Die Informationen habe ich aus der Hessenschau vom 18. März 2024. Ich wurde mich sehr freuen, wenn Sie zahlreiche meine Idee unterstützen. Vielen Dank!
Als Abkürzung zwischen Pfaffenwiese und West Höchster Straße genutzt, leidet die denkmalgeschützte Zeilsheimer Kolonie unter sehr schnell fahrenden Autos. Spielende Kinder, aber auch ältere Anwohner werden durch die teils aggressive Fahrweise gefährdet. Darüber hinaus parken Gäste der umliegenden Restaurants, Spielhallen und Supermarktes regelmäßig die Einfahrten, Sperrflächen und Parkplätze in der Kolonie zu.
Die Pfaffenwiese wird gerne als „Rennstrecke“ genutzt. Besonders in den frühen Abendstunden rasen junge Männer mit ihren Autos auf der Strecke zwischen Neu-Zeilsheim und der Jahrhunderthalle die Straße rauf und runter, lassen die Reifen quietschen und gefährden Kinder, Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Ein autofreier Arbeitstag in Frankfurt am Main würde den Autofahrern die Möglichkeit geben, Alternativen zum Auto kennenzulernen. Dafür müsste jedoch auch der ÖPNV in allen Dörfern un Vororten attraktiv ausgebaut werden. Die Verbrennerautos schädigen die Luft in Frankfurt und der Reifenabrieb sorgt für Mikroplastik in den Gewässern und Meeren.
Hallo hier in der Goldsteinstr und Hardwaldstr fehlen Fahrradständer
Hier in 60528 Frankfurt Niederrad vor dem Haus Triftstrasse 19a, könnte man 2 bis 3 Fahrrad Ständer montieren um Falschparker abzuhalten. Die Anwohner, Arzt sowie Fitnessstudio würden sich freuen.
Die Straßenführung hinter der Friedberger Warte stadtauswärts lädt enorm zum Beschleunigen ein. Gleichzeitig queren dort die Schulwege von der nahegelegenen Atterberry / Betts Siedlung zur Valentin-Senger-Grundschule. Ich selbst erlebe es regelmäßig, dass die Fahrzeuge dort mit *erheblich* überhöhter Geschwindigkeit fahren und auch die drei Fußgängerampeln missachten. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis dort ein Grundschüler zu Tode kommt.
Als Hundebesitzer kann ich ein Hundeverbot in Parks nicht verstehen. An der Leine geführt, sind sie kein Problem.
Gitter mit schlos
Heute Morgen um 7:59 Uhr waren Mitarbeiter Pfaffenwiese Ecke Pflugspfad am Sauber machen was sehr lobenswert ist. Frage mich jetzt nur warum der Müll der dort liegt nicht mitgenommen wird wen Sie schon Vorort sind. Und es müsste keine andere Kolone hin um ihn abzuholen
Am Höchster Weg (kurz nach der Auffahrt auf die B40) befindet sich vor der Kleingartenanlage ein Parkplatz. Hier parken oft Hundebesitzer und Leute, die hier ihre Mittagspause verbringen. Dort gibt es keinen Abfalleimer, so dass der Müll oft genug auf und neben dem Parkplatz liegen bleibt. Das gilt oft auch für die Beutel mit den Hinterlassenschaften der Hunde. Ein entsprechend größerer Abfalleimer würde vielleicht etwas den verstreuten Müll reduzieren.
Lehrgänge für die Nutzung von öffentlichen Mülleimer mit integrierten Aschenbecher 😄
wir brauchen dringend für den spermüll bereich vor der wohnung in cheruskerweg 54 einen zaun mit schloss die nur bewohner des hauses nutzen dürfen da hier leute aus anderen wohnhäuser den bereich voll mit ihren müll lagern und es einfach katastrophe aussieht
Im Stadtteil Nied gibt es kaum Lademöglichkeiten für eKfZ. Die Lademöglichkeit beim Lidl in der Öserstr wird nach Ladenschluss deaktiviert. Wäre es möglich auf den Supermarkt zuzugehen und die Ladesäule auch nach 21 Uhr zur Verfügung zu stellen?
Alle Fußgängerampeln sollten auf „Grün“ stehen, bis sich ein Fahrzeug mit der richtigen Geschwindigkeit nähert, damit das Fahrzeug seine Fahrt oft ungehindert fortsetzen kann. Dadurch haben Fußgänger mehr Zeit zum Überqueren, was für langsamere Menschen von Vorteil ist, und es kommt auch zu deutlich kürzeren Wartezeiten.
Um den Verkehrsfluss in Griesheim-Süd zu verbessern, sollte, mindestens bis es einen Ersatz für die Omega-Brücke gibt, diee Einbaumstraße (Abzweig vom Griesheimer Stadtweg) für jeglichen Verkehr beidseitig zur Gutleutstraße hin öffnen.
Bis vor 2 Jahren war die Durchfahrt durch die Niedwiesenstrasse nur Anliegern möglich. Seitdem ist die Sperre dauerhaft geöffnet und die Niedwiesenstrasse wird stark als Abkürzung zur Rosa--Luxenburg-Allee genutzt. Kann man das bitte wieder rückgängig machen.
Auf dem Schulweg zur Mühlbergschule im Umfeld des Henninger Turms, gibt es ein drängendes Problem, das die Sicherheit der Kinder im Viertel betrifft.
Unterstützer: 315
Reaktion der Stadt: Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges – eines „Zebrastreifens“ – geschieht grundsätzlich nach Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung und der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen. Letztere bestimmen die erforderlichen örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen. So gilt als verkehrliche Voraussetzung für die Anlage eines Fußgängerüberweges eine Verkehrsstärke von mindestens 50 Fußgänger:innen und 200 Kraftfahrzeugen je Stunde. Zur Feststellung der Verkehrsstärke bedarf es einer Verkehrszählung. Eine solche Verkehrszählung wird veranlasst. Nach Vorliegen des Ergebnisses aus der Verkehrszählung lässt sich eine abschließende Entscheidung treffen. Unabhängig davon müssen die Mittel im Haushalt eingestellt beziehungsweise verfügbar sein, um insbesondere auch die notwendige Beleuchtungsanlage zu installieren.
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