Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5977 entstanden aus Vorlage: OF 1092/6 vom 15.09.2024 Betreff: Zeilsheim: Nutzung des Gebäudes Rombergstraße 77a Der Magistrat wird gebeten, mit dem Eigentümer der Liegenschaft Rombergstraße 77a Kontakt aufzunehmen, um auf eine sinnvolle und den Bedürfnissen im Quartier angemessene Nutzung hinzuarbeiten. Insbesondere wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, das Grundstück zu erwerben. Begründung: Die Liegenschaft steht seit Jahren leer und befindet sich in einem trostlosen und verwahrlosten Zustand (siehe Bild). Das Grundstück liegt inmitten der verdichteten Wohnbebauung der Siedlung Taunusblick und wäre grundsätzlich nutzbar zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur der Siedlung - etwa als (Teil-)Standort eines projektierten Kinder- und Familienzentrums. (Privataufnahme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 216
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5979 entstanden aus Vorlage: OF 1099/6 vom 12.10.2024 Betreff: Nied: Entschärfung des gefährlichen Überquerungsbereiches gegenüber der Panoramaschule Vorgang: OM 5693/20 OBR 6; ST 786/20 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um das mitunter gefährliche Überqueren der Werner-Bockelmann-Straße gegenüber der Panoramaschule für die Kinder mit Behinderung sicherer zu gestalten. Gegebenenfalls ist ein Ortstermin mit der Schulgemeinde vor Ort durchzuführen. Begründung: Der Elternbeirat und der Förderverein der Panoramaschule in Nied berichteten von gefährlichen Situationen, wenn zum Beispiel bei Gruppenausflügen die von Lehrern begleiteten Kinder mit Behinderung der Panoramaschule die Werner-Bockelmann-Straße überqueren. Etliche Kinder sind nicht so schnell zu Fuß, sodass die Überquerung der Straße seine Zeit dauert. Oftmals ist am Vormittag in der Werner-Bockelmann-Straße reger Verkehr und die Autos kommen laut Berichten der Eltern bzw. Lehrer mit deutlich mehr als den erlaubten 30 km/h angefahren. So sei es schon zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen. Ein vor knapp fünf Jahren angeregter Schulwegtermin zu diesem Thema (Anregung OM 5693) hat entweder nicht stattgefunden oder ist zu keinem Ergebnis gekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5693 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 786
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5984 entstanden aus Vorlage: OF 1107/6 vom 10.08.2024 Betreff: Information in Regionalräten über LSBTIQ+ zur Gewaltprävention Der Magistrat wird gebeten, in jedem der Regionalräte in den Stadtteilen mindestens eine Informationsveranstaltung pro Wahlperiode zum Thema LSBTIQ+ mit der Koordinierungsstelle für LSBTIQ-Themen des Amtes für multikulturelle Angelegenheiten oder dem Verein "Broken Rainbow" durchzuführen. Dabei sollen Fragen zu diversen Lebensformen geklärt werden, Informationen zur Stärkung von Eltern intergeschlechtlicher Kinder und Möglichkeiten zur Gewaltprävention gegenüber queeren Menschen vermittelt werden. Begründung: Der Regionalrat beschäftigt sich im Dialog mit Institutionen, Einrichtungen und engagierten Bürgern mit vielseitigen Themen zur Gewaltprävention. Queere Menschen erleiden oft Diskriminierung oder stoßen auf Unverständnis, oft aus Unkenntnis oder wegen Vorurteilen. Mehr Hintergrundwissen hilft, dem entgegenzutreten und Unsicherheiten abzubauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 131
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 1110/6 Betreff: Dringend benötigte Parkplätze auf der Brachfläche am Paul-Kirchhof-Platz erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die im Zuge der Neubauarbeiten der Ludwig-Weber-Schule als Ausweichparkplatz genutzte Brachfläche am Paul-Kirchhof-Platz dauerhaft als öffentlichen Parkplatz den Anwohnern zur Verfügung zu stellen. Dem Wunsch des Bauvereins für Höchst und Umgebung, die Fläche in eigener Regie zu übernehmen, sollte entsprochen werden. Begründung: Der Ortstermin des Ortsbeirates am 6.9.24 mit dem Grünflächenamt und Vertretern des Bauvereins für Höchst und Umgebung hat deutlich gemacht, dass die als Parkplatz genutzte Fläche weiterhin dringend benötigt wird, um dem bestehenden großen Parkdruck in diesem Bereich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung zu begegnen. Geplante Wohnungsbaumaßnahmen des Bauvereins (z.B. Aufstockung vorhandener Gebäude) werden bei fehlenden Stellplätzen für die künftigen Mieter erschwert und möglicherweise unmöglich gemacht. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.07.2024, OF 1064/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5969 2024 1. Die Vorlage OF 1064/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1109/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1110/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. 1 SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung) zu 3. SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2024, OF 1112/6 Betreff: Verpachtung ehemaliges Freibad Höchst (Tillybad) Vorgang: B 268/03 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Pachtvertrag für das Gelände des ehemaligen Höchster Strandbades (Tillybad) mit der Angelsportgemeinschaft Ffm.-Schwanheim 1960 e.V. möglichst langfristig zu verlängern, um dem Verein Planungssicherheit zu geben. Begründung: Das Gelände des ehemaligen Höchster Strandbades wurde Anfang der 2000er-Jahre auf Initiative des Ortsbeirats 6 von der Stadt an die Angelsportgemeinschaft Ffm.-Schwanheim 1960 e.V. (ASG) verpachtet. Damals war das Gelände in einem sehr schlechten Zustand. Die ASG hat es mit großer ehrenamtlicher Arbeit wieder instandgesetzt und seitdem über 23 Jahre sowohl die Grünpflege und auch die Bauerhaltung selbst übernommen. Zudem stellt der Verein das Gelände auch anderen Vereinen für Veranstaltungen zur Verfügung. Die Stadt Frankfurt war sehr froh, dass diese Lösung zur Instandhaltung des Strandbad-Geländes und der Gebäude gefunden werden konnte (s. Bericht des Magistrats vom 31.03.2003, B 268). Nun läuft der Pachtvertrag mit der Anglersportgemeinschaft Schwanheim zum 31.12.2024 aus und die Stadt hat ihn bisher nicht verlängert, obwohl der Verein sich auf die Ausschreibung wieder beworben hat. Wenn die Angler ihr Gelände verlieren, bedroht das die Existenz des Vereins. Zudem wäre unklar, wer sich zukünftig um das Gelände kümmert. Die Stadt Frankfurt sollte das Gelände daher weiterhin an die ASG verpachten, die sich nachweislich über mehr als zwei Jahrzehnte gut um das Gelände gekümmert hat, insbesondere auch, um den Fortbestand des Vereins sicherzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 31.03.2003, B 268 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5985 2024 Die Vorlage OF 1112/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, den Pachtvertrag im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens der Frankfurter Bäderbetriebe für das Gelände des ehemaligen Freibad Höchst (Tillybad) mit dem Angelsportgemeinschaft Frankfurt-Schwanheim 1960 e. V. und dem Höchster Schwimmverein 1893 e. V. so zu verlängern, dass beide Vereine Planungssicherheit bekommen und Aspekten des Naturschutzes Rechnung getragen wird. Die Existenz des Angelsportvereins darf nicht gefährdet werden. Beide Vereine haben ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit gezeigt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2024, OF 1113/6 Betreff: Keine Verdichtung zulasten der Kinder Vorgang: OM 5659/24 OBR 6; ST 1758/24 Es wird beantragt, der Ortsbeirat möge beschließen, dass Stadtparlament der Stadt Frankfurt am Main aufzufordern, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert - darzulegen, wie bei dem ins Auge gefasste Vorhaben Henriette-Fürth-Straße den Bedürfnissen der Anwohnerinnen und Anwohnern angemessen Rechnung getragen werden kann, obwohl durch das Vorhaben - ein hochqualitativer Kinderspielplatz mit Bolzplatz wegfällt, der lediglich durch einen wenige Quadratmeter großen Innenhofspielplatz und einen Bolzplatz in unmittelbarer Nachbarschaft zu den geplanten Wohnungen ersetzt wird und - netto 130 dringend benötigte PKW-Stellplätze wegfallen. - sicherzustellen, dass vor einer Entscheidung über die Genehmigung des Vorhabens - die Meinungen der Fachbehörden, insbesondere des Schulamtes und des Kinderbüros, eingeholt werden, damit sichergestellt ist, dass - genügend Kapazitäten für eine Beschulung der neu hinzuziehenden Kinder gewährleistet ist, - eine Erschließung der Henriette-Fürth-Straße trotz des ohnehin schon bestehenden hohen Parkdrucks gewährleistet sein soll, obwohl durch das Vorhaben weitere 130 PKW-Stellplätzen wegfallen, - ob die Einschränkung der Spielmöglichkeiten den Interessen der Kinder hinreichend gerecht wird und - eine Auskunft bei der Kriminalpolizei über die in letzter Zeit erhöhte Kinder- und Jugenddelinquenz in dem und aus dem Bereich Henriette-Fürth-Straße eingeholt und der Zusammenhang mit dem Vorhaben erörtert wird und - nach Einholung der Auskünfte, sicherzustellen, dass die gewonnenen Erkenntnisse vor einer Genehmigung in das dann ggf. überarbeitete Gesamtkonzept des Vorhabens dem Ortsbeirat 6 vorgestellt wird. Begründung: I. Vorbemerkung Es war einmal Ziel moderner und vor allem sozialdemokratischer Wohnungspolitik, Familien mit geringem Einkommen, gutes Wohnen zu ermöglichen. "Gut" heißt in diesem Zusammenhang, einen Kompromiss zu finden, zwischen der Schaffung möglichst vielen Wohnraums und großen Freiflächen, die Raum für die Bewohner*innen und vor allem die Kinder lassen. Gesundes Wohnen erfordert Platz, für einen freien Luftzug, für Bewegung und Spiel und genug Abstand zwischen den Häusern, damit - gerade im Winter - genug Sonnenlicht zwischen den Häusern einfallen kann. Ernst Mey und Fritz Schumacher standen jeweils in ihren Städten als Stadtplaner hierfür Pate. Bereits in den Nachkriegsjahren wurden Massenwohngebiete geplant und gebaut, die von den oben geschilderten Idealen nur noch wenig erkennen lassen. Der notwendige Raum für Nachbarschaft und Kinder wurde auf einige wenige Flächen komprimiert. Die Wohnungsknappheit besteht unter dem Vorzeichen sozialer Ghettoisierung der Städte fort. Innenstadt- und innenstadtnahe Lagen stehen aufgrund der Eigentumsverhältnisse trotz der offenkundigen Fehlallokation bebauten Raums (Lehrstand von Büros und Geschäften) für die Schaffung erschwinglichen Wohnraums nicht zur Verfügung oder die Einwohner*innenschaft verfügt über die politischen Einflussmöglichkeiten, eine Verdichtung ihres Stadtteils zu verhindern. Großzügig angelegte Wohnungsbauprojekte scheitern an dem Widerstand der wohlhabenden Nachbargemeinden (siehe sog. Josef-Stadt). Das erhöht den Verdichtungsdruck auf sozial weniger privilegierte Stadtteile. Dort, wo es früher darum ging, die Lebensverhältnisse für Bezieher*innen geringer Einkommen zu verbessern, wird nachverdichtet, sofern diese Quartiere wegen ihres Vorbildcharakters (Ernst Mey, Fritz Schumacher) keinen Ensembleschutz genießen. Die in den 1970ern entstandenen Quartiere genießen einen solchen Schutz nicht, weil sie bereits zum Zeitpunkt ihrer Entstehung nicht den damaligen Anforderungen an gutes und gesundes Wohnen gerecht wurden. Ist es deshalb in Ordnung, diese Flächen durch eine Nachverdichtung zu schleifen, die wenigstens ein Mindestmaß an gutem und gesundem Wohnen gewährleisten sollten? Natürlich nicht. Gleichwohl sollen die letzten großzügigeren Spiel- und Bolzplätze entweder ganz geschliffen oder durch trostlose Innenhof-Klettergerüste und solche Bolzplätze ersetzt werden, die fast unmittelbar an die Wohnbebauung grenzen und daher Nutzungskonflikte erwarten lassen. Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zur Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention feierlich bekannt. Gleichwohl werden die Interessen der Kinder durch das Vorhaben in der Henriette-Fürth-Straße missachtet - auch unter Missachtung ihres Rechts auf eine Verfahrensbeteiligung (Art. 12 UN-Kinderrechtscharta). In Bezug auf das Vorhaben Henriette-Fürth-Straße kommt erschwerend hinzu, dass dieses Areal in einer Zeit geschaffen wurde, in der einseitig auf den Individualverkehr als Verkehrsmittel gesetzt wurde. In diese Zeit fällt beispielsweise die Schließung des Schwanheimer Fernbahnanschlusses. Damaligen Verhältnissen entsprechend wurde daher eine große Fläche zum Abstellen von 166 PKW vorgesehen. Der geplante Neubau führt zu einem Nettoverlust von 130 Parkplätzen. Kompensatorische Maßnahmen, wie beispielsweise der Ausbau des ÖPNV sind in diesem Bereich nicht geplant, obwohl vielen Anwohner*innen künftig aufgrund des sich verschärfenden Parkplatzmangels auf ihr Auto verzichten müssen. Die Straßen sind in diesem Bereich bereits jetzt als Abstellfläche für Fahrzeuge voll ausgelastet, sodass es schon jetzt zu Problemen bei der Zufahrt von Einsatzfahrzeugen kommt. II. Unzureichende Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des Vorhabens Henriette-Fürth-Straße Die Stellungnahme des Magistrats ST 1758 lässt keine hinreichende Auseinandersetzung mit diesen Fragen erkennen. Nachfolgend wird systematisch auf die Nummerierung der Stellungnahme des Magistrats ST 1758 Bezug genommen. Zu 1. a): Der Hinweis des Magistrats auf den Ersatz für den Bolzplatz und die weiteren "im geschützten innenliegenden Bereich der geplanten Wohnanlage" geplanten "Spiel- und Kommunikationseinrichtungen" ist nicht geeignet, die grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich des Wegfalls der großzügigen Freifläche zu beseitigen und somit zu begründen, dass sich das Bauvorhaben in die Nachbarbebauung harmonisch einfügt. Bei der nunmehr überplanten Fläche handelt es sich um die einzige großzügige Freifläche im Bereich der Henriette-Fürth-Straße. Die Größe der Fläche erlaubt neben ihrer Nutzung als Parkplatz, die Einrichtung und den Unterhalt eines großen und attraktiven Spielplatzes, der den Kindern verschiedene Spielmöglichkeiten, aber vor allem ein freies Spiel ermöglicht. Allein aufgrund der Größe des Spielplatzes, und seiner Anlage mit Hügeln und dichten Sträuchern sind Konflikte mit dem Ruhebedürfnis der Menschen in den Nachbarhäusern so gut wie ausgeschlossen. Aufgrund der sehr intensiven Wohnbebauung im Bereich Henriette-Fürth-Straße darf davon ausgegangen werden, dass es eine bewusste Entscheidung der damaligen Stadtplaner war, hier eine große, freie Fläche zu belassen, um Kindern die erforderlichen Entfaltungsmöglichkeiten zu schaffen, die der geringe Freiraum zwischen den Wohnblöcken gerade nicht lässt. Auch hier bestehen bereits kleinere Spielplätze, die aber, da sie nicht kindgerecht sind, nicht angenommen worden sind. Der von dem Vorhabenträger als Ersatz gedachte Spielplatz würde sich in diese Reihe trostloser Minispielplätze einfügen. Zudem muss bezweifelt werden, dass die Größe des neuen Innenraumspielplatzes ausreichend ist, um dem Spielbedürfnis der neu hinzuziehenden Kinder UND der bereits dort wohnenden Kinder gerecht zu werden. Der geplante Spielplatz kann gerade deshalb keinen Ersatz bieten, weil er in dem Innenhof des Neubaus geplant ist, und daher Nutzungskonflikte vorprogrammiert. Auch gibt ein solcher Spielplatz den Kindern nicht die Entfaltungsmöglichkeiten, des jetzigen Spielplatzes, der dem Vorhaben zum Opfer fiele. Gleiches gilt für den als Ersatz geplanten Bolzplatz, der viel dichter an die Wohnbebauung rücken soll als der bisherige. Vor dem Hintergrund der schweren Mängel der als Ersatz geplanten Spielstätten kann es auch nicht verwundern, dass der Magistrat in einer Stellungnahme gegenüber der Caritas auf 1,5 km entfernten Waldspielplatz als Ausweichmöglichkeit für Kinder in der Henriette-Fürth-Straße verwiesen hat. Damit gibt der Magistrat zu erkennen, dass er selbst nicht davon ausgeht, dass die geplanten Spielflächen einen adäquaten Ersatz darstellen und die Funktion des in der unmittelbaren Nachbarschaft gelegenen Spielplatzes verkannt hat. Es geht nicht darum, den Familien ein Ausflugsziel zu bieten, sondern darum, den Kindern im Alltag eine Spielstätte zu bieten, den ihrem Bewegungsdrang entspricht und Anregungen bietet und damit auch die Familien in ihrem Alltag entlastet. Auf den massiven Wegfall von Parkplätzen wurde von dem Magistrat an dieser Stelle noch gar nicht eingegangen. Zu 1. b) Bereits jetzt stellt die Vonovia der Caritas eine Wohnung für die Betreuung der Kinder in der Nachbarschaft mietfrei zur Verfügung. Im Gegensatz dazu will die Nassauische Heimstätte nach dem derzeitigen Verhandlungsstand Miete für die Überlassung der Wohnung erheben. Es ist daher nicht zu erkennen, wie das Angebot der Vorhabenträgerin zu einer Verbesserung des Status Quo führen soll. Bemerkenswert ist, dass sich weder die Vorhabenträgerin noch der Magistrat mit dem Kinderbüro der Stadt Frankfurt in Verbindung gesetzt hat, um zu prüfen, wie die Situation der Kinder trotz des Verlustes des bisherigen Spielplatzes verbessert werden kann. Auch wäre es interessant zu erfahren, ob das Kinderbüro da Stadt Frankfurt die Einschätzung teilt, dass die als Ersatz zur Verfügung zu stellen Spielfläche gegenüber dem jetzigen Spielplatz gleichwertig sind. Befremdlich ist zudem, dass entgegen des Art. 12 der UN-Kinderrechtscharta, zu deren Einhaltung sich die Stadt Frankfurt ausdrücklich bekannt hat, bisher keine Einbeziehung von Kindern in die Vorhabenplanung ersichtlich ist. Der Magistrat sei darauf hingewiesen, dass es gerade in der letzten Zeit, nachdem die Schließung des Spielplatzes bekannt geworden ist, es vermehrt zu Jugendkriminalität in dem Bereich HFS kommt. So kam es im September 2024 zu mehreren Fällen gefährlicher (gemeinschaftlich) Körperverletzung durch mutmaßlich nicht strafmündig Jugendliche, die in der Henriette-Fürth-Straße wohnhaft sind. Es ist bekannt, dass die sozialen Probleme in der Henriette-Fürth-Straße bereits jetzt erheblich sind und zu erwarten ist, dass das die weitere Verdichtung des Gebietes jedenfalls nicht zu einer Verbesserung der sozialen Situation führen wird. Zu 1. c): Es kann festgehalten werden, dass der Magistrat zu dem jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehen kann, wie eine den Anforderungen des Paragraphen 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB gerecht werdende Erschließung sichergestellt werden kann. Das verwundert angesichts der Tatsache, dass das Vorhaben vor einem Jahr im Ortsbeirat vorgestellt wurde und damit nach Vorstellung des Magistrats, "der Öffentlichkeit (...) die Möglichkeit gegeben [wurde], sich über die vorgesehene Planung zu informieren und ihre Bedenken vorzubringen". Wie soll das erreicht worden sein, wenn weder der Vorhabenträger noch der Magistrat eine Vorstellung zu der Erschließung des Vorhabens haben? Gleiches gilt in Bezug auf die Ziffer 1. e) (Anbindung an den ÖPNV), 1. f) (Kapazitäten der Bildungseinrichtungen) und 1. h) (Kindes Betreuungsplätze). Zu all den zu vorgenannten Aspekten liegen dem Vorhabenträger und dem Magistrat offenbar keine hinreichenden Erkenntnisse vor, die die Entscheidung des Magistrat, das Vorhaben ggf. zu genehmigen, stützen könnten. Vor diesem Hintergrund hat auch die bisherige "Beteiligung der Öffentlichkeit" nicht das mit ihr verfolgte Ziel erreichen können. Zu Ziffer 1. d): der vorhandene Parkplatz bietet 166 Stellplätze, die alle vermietet sind und tatsächlich gebraucht werden. Durch das Vorhaben fallen diese Parkplätze weg und es werden lediglich 36 Parkplätze geschaffen. Es bleibt also ein Defizit von 130 Parkplätzen. Wenn also der Magistrat darauf hinweist, dass zusätzliche Parkplätze geschaffen werden, so gilt das nur in Bezug auf die Vorgaben der Stellplatzsatzung, führt aber angesichts des Defizits von 130 Stellplätzen eher in die Irre. Gerade wegen dieses erheblichen Wegfalls an Stellplätzen darf auch an der ordentlichen Erschließbarkeit des Vorhabens gezweifelt werden. Zu 2.: Dass die als Ersatz angebotenen Spielmöglichkeiten auch nur annähernd an die Qualität der wegfallenden Spielmöglichkeiten heranreicht, wird bestritten, und der Magistrat aufgefordert, zu dieser Frage, sich mit dem Kinderbüro ins Benehmen zu setzen. Auf die durch die neuen Spielplätze zu erwartenden Konflikte mit der Wohnbebauung wurde bereits hingewiesen. Wenn sich der Einschnitt hinsichtlich der Spielmöglichkeiten genauso qualifizieren ließe, wie der bei Parkplätzen, fiele das Ergebnis wahrscheinlich ähnlich verheerend aus. Auf den Wegfall der Parkplätze geht der Magistrat in diesem Zusammenhang wohlweislich nicht näher ein. Nach alledem muss festgehalten werden, dass das Vorhaben auch nach der Stellungnahme des Magistrats sich als nicht nach Paragraph 34 BauGB genehmigungsfähig darstellt. Jedenfalls setzt es sich über die Interessen der Anwohner*innen und insbesondere über die der Kinder hinweg Insofern weißt Planung nicht nur in den Bereichen, in denen auf die noch ausstehende Zuarbeit der Fachbehörden verwiesen wird, erhebliche Lücken auf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5659 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1758 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung OA 498 2024 Die Vorlage OF 1113/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1085/6 Betreff: Sindlingen: Anbindung der Haltestelle "Friedhof Sindlingen" an die Buslinie X17 Seit 1994 existiert keine direkte Busverbindung mehr von Sindlingen nach Hattersheim. Die Linie X17 fährt, nachdem sie fünf Mal in Hattersheim gehalten hat, in Sichtweite von Sindlingen zum Flughafen ohne Halt. Gut zum Flughafen kommt man zwar von Sindlingen aus auch mit der Linie X53. Diese Buslinie fährt aber in Gegenrichtung nicht nach Hattersheim, sondern nach Höchst und endet am Bolongaropalast. Daher fehlt hier eine Verbindung. Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, folgende Anregung zu prüfen und nach Möglichkeit für die Umsetzung zu sorgen: Für die Linie X17 soll ein zusätzlicher Halt an der bereits bestehenden Haltestelle in Höhe des Friedhofs eingerichtet werden. Dort wäre dann auch der Umstieg in die Linien M55 und M54 und damit eine zusätzliche Vernetzung möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2024, OF 1099/6 Betreff: Nied: Entschärfung gefährlicher Überquerungsbereich gegenüber der Panoramaschule Vorgang: OM 5693/20 OBR 6; ST 786/20 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche geeigneten Maßnahmen eingerichtet werden können, um das mitunter gefährliche Überqueren der Werner-Bockelmann-Straße gegenüber der Panoramaschule für die Kinder mit Behinderung sicherer zu gestalten. Ggf. ist ein Ortstermin mit der Schulgemeinde vor Ort durchzuführen. Begründung: Der Elternbeirat und Förderverein der Panoramaschule in Nied berichteten von gefährlichen Situationen, wenn zum Beispiel bei Gruppenausflügen die von Lehrern begleiteten Kinder mit Behinderung der Panoramaschule die Werner-Bockelmann-Straße überqueren. Etliche Kinder sind nicht so schnell zu Fuß, so dass die Überquerung der Straße seine Zeit dauert. Oftmals ist am Vormittag in der Werner-Bockelmann-Straße reger Verkehr und die Autos kommen laut Berichten der Eltern bzw. Lehrer mit deutlich mehr als den erlaubten 30 km/h angefahren. So sei es schon zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen. Ein vor knapp 5 Jahren angeregter Schulwegtermin zu diesem Thema (ST 786 / 2020) hat entweder nicht stattgefunden oder ist zu keinem Ergebnis gekommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5693 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 786 Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2024, OF 1101/6 Betreff: Nied: Wie ist der aktuelle Planungsstand der Freifläche an der Panoramaschule/Kindertagesstätte St. Lioba? Vorgang: EA 205/13 OBR 6; ST 420/14 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Planungsstand bezüglich der Freifläche an der Panoramaschule / Kindertagesstätte St. Lioba in Nied mitzuteilen und folgende Fragen zu beantworten: 1) Was ist aktuell mit dieser Fläche geplant? Ist sie noch als Sportgelände für die Panoramaschule vorgesehen oder hat bereits eine planerische Umwidmung stattgefunden? 2) Warum wurde das ursprünglich geplante Sportgelände in all den Jahren nicht realisiert? 3) Warum liegt die Fläche seit über 10 Jahren immer noch brach? Wurde sie vergessen? 4) In den nächsten Jahren soll die Panoramaschule erweitert werden. Wäre es möglich, im Zuge dieser Bautätigkeiten die Freifläche für eine sinnvolle Nutzung (Sportgelände oder Alternative) zu bebauen? Begründung: Nordwestlich der GE-Förderschule Panoramaschule bzw. nördlich der Kindertagesstätte St. Lioba liegt eine fast 2.000 Quadratmeter große Brachfläche. Ursprünglich war geplant, auf dieser Fläche ein Sportgelände für die Panoramaschule zu errichten. Es war der Bau einer Außensportanlage mit einem kleinen Fußballplatz und einer kombinierten Laufbahn/Weitsprunganlage geplant. Nach Inbetriebnahme der Förderschule im Jahre 2012 ist dies bis heute aber immer noch nicht geschehen. Nach ST 420 / 2014 liefen im Jahr 2014 Gespräche zwischen Fachämtern und Schulleitung für eine mögliche Änderung der Nutzung. Passiert ist seitdem aber nichts. Die Planungen scheinen im Sande verlaufen zu sein. So eine wertvolle Fläche kann für viele verschiedene sinnvolle Zwecke in Nied genutzt werden (Sportgelände, Spielplatz, Erweiterungsbau, etc.). Sie sollte aber auf keinen Fall weitere 10 Jahre ungenutzt brach liegen. Ungenutzte brache Fläche an der Kindertagesstätte St. Lioba und der Panoramaschule in Nied (Foto: Google Maps). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.09.2013, EA 205 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 420 Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2024, OF 1088/6 Betreff: Unterliederbach: Nutzung der E-Scooter bis Main-Taunus-Zentrum ausweiten Viele Bürger*innen nutzen Miet-E-Scooter, um in das Main-Taunus-Zentrum in Sulzbach zu gelangen. Da man den Mietvorgang des E-Scooter nicht außerhalb des Geschäftsgebietes abschließen kann, werden diese noch auf Frankfurter Stadtgebiet vor der A66 abgestellt. Die letzte Meile zum Einkaufszentrum legen die Nutzer*innen ungewollt zu Fuß zurück. Das Abstellen der Fahrzeuge noch vor dem Sulzbacher Stadtgebiet führt zudem dazu, dass besonders an Freitagen und Samstagen sich dort an Straßenrand bis zu 25-30 E-Scooter sammeln. Dies führt zu Behinderung für Radfahrende, Fußgänger*innen und Rollstuhlfahrende. Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat wird gebeten, in Absprache mit den E-Scooter-Anbietern und dem Zentrums-Management Maßnahmen zu ergreifen, um das Gebiet für Frankfurter E-Scooter auf das Main-Taunus-Zentrum auszuweiten. Begründung: Die Ermöglichung der Fahrt bis zum Main-Taunus-Zentrum liegt nicht nur im Interesse der E-Scooter-Nutzer*innen, sondern vermeidet ungewollten Parkverkehr an der Königsteiner Straße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2024, OF 1097/6 Betreff: Höchst: Ortsbesichtigung der Bauaufsicht Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren Folgen Anfang August 2024 haben einige Gewerbetreibende, deren Geschäft sich in der Bolongarostraße befindet, ein Schreiben der Bauaufsicht Frankfurt am Main erhalten (Anhörung § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes). Im Rahmen einer Ortsbesichtigung hat die Bauaufsicht festgestellt, dass es verschiedene Aussteckschilder an den Fassaden, Folienbeklebungen an Schaufenstern, Leuchtwer-bungen in Schaufenstern usw. gibt, für die keine Baugenehmigung nach § 62 der Hessischen Bauordnung vom 07.07.2018 existiert. Zudem stehen einige der Liegenschaften unter Denkmalschutz und/oder fallen in den Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung für Frankfurt-Höchst vom 08.12.1977. Es wird unter Verweis auf die Möglichkeit eines Erlasses einer Verfügung, die mit Gebühren und Kosten verbunden ist, die Entfernung der in den entsprechenden Schreiben aufgeführten Werbeanlagen bis Ende August 2024 gefordert. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass das Anbringen und die Nutzung von Werbeanlagen ohne Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und gegebenenfalls mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Immerhin wird den Betroffenen das Angebot zu einem persönlichen Gespräch unterbreitet. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Haben bereits vor der jetzigen Maßnahme Überprüfungen, wie in der ST 2291/2022 vom 30.09.2022 angekündigt, stattgefunden? 2. Nach welchen Kriterien wurden die Geschäfte und Gebäude für die jetzt durchgeführten Überprüfungen ausgewählt? 3. Ist der Umfang der durchgeführten Maßnahme unter Einbeziehung des Aspekts der Stagnation/des Rückgangs des Einzelhandels im Frankfurter Westen, insbesondere in Fällen, bei denen nur kleinere Folienbeklebungen/Schilder vorgefunden wurden, der eigentlichen Zielsetzung der Ortsbegehung überhaupt noch dienlich? 4. Wurde nach den Ortsbesichtigungen und vor Versand der Schreiben an die Gewerbetreibenden das Stadtteilbüro Innenstadt Höchst/Stadtteilmanagement, das u.a. für Beratungen bezüglich Maßnahmen zur Verbesserung des privaten und öffentlichen Umfeldes oder zur Stadtbildpflege zuständig ist und bei Genehmigungen sowie der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen Hilfestellungen geben soll, einbezogen? 4. Haben persönliche Gespräche, wie in den Schreiben angeboten, stattgefunden? 5. Bestehen zumutbare Wege, die Bewerbung genehmigungsfähig zu gestalten, sodass der Einzelhandel weiter auf entsprechende Werbung bauen darf? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2024, OF 1106/6 Betreff: Frankfurter Westen: Nachfrage Infrastruktur E-Ladestationen "Der Verkehr in den Städten muss schadstoffärmer organisiert und die Infrastruktur und der Stadtraum effizienter genutzt werden. Hier spielen alternative Mobilitätsszenarien und -dienstleistungen sowie neue Antriebstechniken eine wichtige Rolle. Ein Baustein sind Elektrofahrzeuge, die unter bestimmten Einsatzbedingungen ökologische Potenziale bieten", so ist auf "Greencity" des Umweltamtes der Stadt Frankfurt zu lesen. Um Elektromobilität nutzen zu können, wird eine Lade-Infrastruktur benötigt. Die Stadt Frankfurt kann selbst keine Ladesäulen anbieten. So haben Mainova AG und ABGnova GmbH im Rahmen des Frankfurter Modells inzwischen 14 Ladestationen, in denen die Stromlieferung mit den Parkgebühren abgerechnet wird, im gesamten Stadtgebiet geschaffen. Im Frankfurter Westen scheint es vergleichsweise wenige öffentliche Ladestationen zu geben, auch wenn es sie bereits auf Parkplätzen von Discountern gibt. Dazu wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Ist bekannt, wieviele Anbieter planen, im Frankfurter Westen Ladesäulen aufzubauen? - Wie schätzt der Magistrat die Entwicklung eines Lade-Parksystem im Frankfurter Westen ein? - Wie können seitens des Magistrats diese Pläne unterstützt werden? - Welche Flächen könnte die Stadt Frankfurt potentiellen Anbietern zu Schaffung von Lade-Infrastruktur anbieten? Gehören beispielsweise die ehemaligen Höchst AG-Parkplätze in Sindlingen dazu? Begründung: Anwohner*innen stellen immer wieder fest, dass es im Frankfurter Westen kaum Ladesäulen gibt, beispielsweise in Sindlingen keine, zählt man die am "Zeilsheimer" Aldi nicht dazu. Nicht immer kann man auf privatem Grund Lösungen finden. Für notwendige Anschaffungen sind Informationen über Infrastruktur hilfreich. Um auch Menschen ohne eigenen Stellplatz Zugang zur Elektromobilität zu ermöglichen, benötigt es ein breites Angebot an öffentlich zugänglichen Ladepunkten, an denen auch langsam und günstig über Nacht geladen werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 1098/6 Betreff: Höchst: Finanzielle Unterstützung des 50-jährigen Schuljubiläums des Friedrich-Dessauer-Gymnasiums (FDG) Mit Schreiben vom 30. September hat sich der Förderverein des Friedrich-Dessauer-Gymnasium e.V. an den Ortsbeirat gewandt. Im genannten Schreiben bittet der Förderverein um finanzielle Unterstützung des im Jahr 2025 anstehenden Jubiläums. Seit 1975 haben am FDG viele Bewohner des Ortsbezirks 6 das Abitur abgelegt. Durch zahlreiche Aktionen und Projekte hat das FDG zudem über den klassischen Schulbetrieb hinaus das Miteinander im Ortsbezirk gestärkt. Im Jubiläumsjahr 2025 sollen mehrere Aktionen und Veranstaltungen stattfinden. Beispielsweise soll eine Festschrift, eine akademische Feier, eine öffentliche Ausstellung, ein Konzert sowie ein Schulfest veranstaltet werden. Die Kosten dieser Projekte werden sich schätzungsweise auf mehrere Tausend Euro belaufen und von der Schulgemeinde teilweise in Projektarbeit außerhalb des Unterrichts verwirklicht. Der Ortsbeirat befürwortet dieses Engagement. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich nach Vorlage entsprechender Abrechnungen an den anfallenden Kosten (nach Abzug etwaiger anderer Zuschüsse/ Sponsorings) mit maximal 1.500 Euro zu beteiligen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2024, OF 1095/6 Betreff: Griesheim: Ausweisung der Grabstätte von Julius Brumm auf dem Griesheimer Friedhof als Ehrengrab Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gemäß Anregung des Amtes für Friedhofsangelegenheiten - ST 1287 vom 21.06.2024 - gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und welche Möglichkeiten bestehen, die Grabstätte von Lehrer August Brumm, dessen Nutzungsrechte ablaufen sollen, als Ehrengrab auszuweisen. Begründung: Julius Brumm hat sich sowohl vor, als auch während seiner Zeit als Lehrer der heutigen Boehle-Schule (1903 - 1923) und späterer Konrektor der heutigen Eichendorff-Schule (1923 - 1924) in Griesheim der Erforschung der Heimatgeschichte gewidmet. Unter anderem hat er die für die Griesheimer wertvolle "Chronik der Gemeinde Griesheim am Main" aus dem Jahre 1922 geschrieben. Darüber hinaus hat er nicht nur in Griesheim und seiner früheren Wirkungsstätte Eppstein die Heimatgeschichte recherchiert, sondern überregional, allgemein im Gebiet des ehemaligen Hessen-Nassau. Anbei eine kleine Auflistung seiner Publikationen, die neben der für uns so wertvollen "Chronik der Gemeinde Griesheim am Main" aus dem Jahre 1922 nennenswert sind: 1 Monographie Eppstein und seine Umgebung Brumm, Julius. (1896) 2 Articles Die Herrschaft Kleeberg im Taunus Brumm, Julius. (1921) - In: Alt-Nassauischer Kalender (1921) 3 Articles Frühere nassauische Städte Brumm, Julius. (1920) - In: Nassovia vol. 21 (1920) p. ?? 4 Articles Bürgeraufnahme-Ordnung zu Eppstein 1615 Brumm, Julius. (1917) - In: Nassovia vol. 18 (1917) p. ?? 5 Articles Das Landgericht zu Mechthildshausen Brumm, Julius. (1915) - In: Nassovia vol. 16 (1915) p. ?? 6 Articles Königsberg in Nassau Brumm, Julius. (1914) - In: Nassovia vol. 15 (1914) p. ?? 7 Articles König Günthers Tod zu Frankfurt 1349 Brumm, Julius. (1911) - In: Nassovia vol. 12 (1911) p. ?? 8 Articles Das Reichsdorf Sulzbach Brumm, Julius. (1907) - In: Nassovia vol. 8 (1907) p. 44-45, 56-58 9 Articles Die Solmsische Gerichts- und Landesordnung im Untergericht Eppstein Brumm, Julius. (1906) - In: Nassovia vol. 7 (1906) p. 9-11 10 Articles Die Oberliederbacher Mark Brumm, Julius. (1904) - In: Nassovia vol. 5 (1904) p. 147-150 11 Articles Die beiden Kirchen zu Eppstein Brumm, Julius. (1902) - In: Nassovia vol. 3 (1902) p. 68-70, 84-86, 266-268 12 Articles Das Landgericht zu Hof Heusels Brumm, Julius. (1901) - In: Nassovia vol. 2 (1901) p. ?? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2024, OF 1093/6 Betreff: Griesheim: Parkhaus Saalbau Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen welche Möglichkeiten gesehen werden, 1. die Parkgebühren im Parkhaus Saalbau Griesheim zumindest für aktive Vereinsmitglieder, oder Vorstände, die mehrfach in Monat dort sein müssen, zu reduzieren (jetzt 2,50 € für die 1. Stunde und jede weitere Stunde 1,00 € - vorher je 0,50 €!), um weiterhin eine kostengünstige Parkmöglichkeit zu gewährleisten. 2. Sicherzustellen, dass die Parkscheinautomaten nicht ständig defekt sind und so Kartenzahlung bzw. Bezahlen mit Geldscheinen nicht möglich ist. 3. Die Parkgarage nachts wieder mit Gittern zu verschließen. Begründung: Im Sommer 2024 hat die Saalbau den Betrieb des Parkhauses im Bürgerhaus Griesheim an die Parkhaus-Betriebsgesellschaft Frankfurt mbH "outgesourced". Damit einher geht neben einer neuen Schrankenanlage auch eine drastische Preiserhöhung. Die Preispolitik ist insbesondere für Kurzzeit-Nutzer nicht nachvollziehbar. Dies vor dem Hintergrund, wenn Nutzer nur 1 bis 2 Stunden dort sind oder die Bücherei oder auch die nahen Einkaufsmöglichkeiten nutzen wollen. Noch kostenträchtiger wird es für aktive Vereinsmitglieder wie z.B. dem Karnevalsverein oder dem Akkordeonorchester, bzw. den Eltern der aktiven Kinder: Viele Aktive kommen aus umliegenden Gemeinden oder aus anderen Teilen Frankfurts mit Gepäck, die abends spät eben nicht mehr mit der S-Bahn nach Hause wollen oder können. Dies ist durch die gesperrten Fußgängerunterführung in Griesheim ohnehin mit erheblichem Zusatzaufwand verbunden. Eine Trainingseinheit von 90 Minuten kostet somit also mind. 3,50 € (vorher 1,00 €!), mit Umziehzeiten 4,50 € (anstelle 1,50 €). Das bewirkt, weiteren Parkdruck auf die umliegenden Straßen um Parkgebühren zu sparen und die Vereine befürchten, dass Mitglieder den Verein verlassen, da die Parkgebühren die Höhe eines Jahresbeitrags erreichen. Bei längeren Veranstaltungen kommt man auf einen Betrag von ca. 10,00 €. Das Parkhaus im Saalbau Griesheim befindet sich nicht auf der Zeil. Dort könnte man die Preise eher begründen. In Griesheim passt die Preisgestaltung nicht. Auch wurde geschildert, dass der Automat länger defekt ist. Er nimmt weder Scheine noch Kartenzahlung an. Nutze man dann den Service-Knopf, ginge bei der Parkhaus Betriebsgesellschaft meist keiner dran. Erreicht man überraschend doch jemanden, so wird man mit dem Hinweis, man könne sich doch irgendwo Münzgeld organisieren, abgewiesen. Außerdem bleibt die Garage häufig auch dann geöffnet, wenn das Bürgerhaus selbst geschlossen ist. Dies zieht insbesondere in der nun kälteren Jahreszeit Menschen an, die sich dort unberechtigterweise aufhalten. Die Hausverwalter sind angehalten, dort für Sicherheit und Sauberkeit zu sorgen, was ihnen allerdings aufgrund des Arbeitsdrucks und des nicht unerheblichen Risikos beim Eingreifen (Stichwort: körperliche Auseinandersetzung) kaum möglich ist. Die Bürgerhäuser, wie die Saalbauten früher einmal hießen, waren seinerzeit für die Bürger und Vereine gebaut worden. Diese Bedeutung gilt auch heute noch. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2024, OF 1094/6 Betreff: Griesheim: Sachstand der Umsetzung des Baus des Bildungscampus Griesheim auf dem ehemaligen Fiat-Gelände Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, den aktuellen Sachstand zum Bildungscampus Griesheim darzulegen. Insbesondere soll dargelegt werden 1. Ist die Phase 0 abgeschlossen? 2. In welcher Phase befindet sich gerade das Bauvorhaben und wann ist mit einer Bekanntgabe des Zwischenstandes zu rechnen? 3. Sind ausreichende Sozialräume, angepasst an die Bedürfnisse aus dem Stadtteil heraus, integriert, um die Beratung und Förderung der Schüler und die Beratung der Eltern vor Ort zu garantieren? 4. Ist der Architektenwettbewerb schon in Auftrag gegeben bzw. wann soll dieser Auftrag erfolgen? Wie viele Vertreter des betroffenen Ortsbeirates sitzen in der Jury? 5. Sind die Baumittel bereits für den Haushalt angemeldet bzw. für wann werden diese angemeldet? 6. Wird der Zeitplan bis zur Fertigstellung 2029? eingehalten oder gibt es schon jetzt absehbare Verzögerungen? Werden Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass der Zeitplan eingehalten werden kann? 7. Besteht die Möglichkeit einer Zwischennutzung (z.B. für eine Art Abenteuerspielplatz) bis die Bauphase beginnt? 8. Wird sichergestellt, dass sich auf dem Gelände kein Biotop von schützenswerten Pflanzen und Tieren entwickelt, das den Baubeginn weiter verzögern würde? 9. Wer sorgt für die Pflege des Grundstücks am Bauzaun und in welchen Abständen (Verhinderung des Bewuchses über den Bürgersteig hinaus)? Begründung: Da bisher keine öffentlichen neuen Informationen über den Stand des Bauvorhabens gegeben wurden, bittet der Ortsbeirat um schriftliche Stellungnahme. Das Bauprojekt ist für die Griesheimer Bevölkerung von großem Interesse. Eine schnelle Umsetzung - auch um Kosten weiterer Instandsetzungsmaßnahmen zur Nutzung z.B. der Berthold-Otto-Schule im Betrieb einsparen zu können - ist herbeizuführen. Auch erwartet der Ortsbeirat, dass bei diesem großen und für den Stadtteil wichtigen Bauvorhaben natürlich Vertreter daraus in der Jury des Architektenwettbewerbs sitzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2024, OF 1092/6 Betreff: Zeilsheim: Nutzung des Gebäudes Rombergstraße 77a Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über das Amt für Wirtschaftsförderung mit dem Eigentümer der Liegenschaft Rombergstraße 77a Kontakt aufzunehmen, um auf eine sinnvolle und den Bedürfnissen im Quartier angemessene Nutzung hinzuarbeiten. Insbesondere möge der Magistrat prüfen, ob die Möglichkeit besteht, das Grundstück zu erwerben. Begründung: Die Liegenschaft steht seit Jahren leer und befindet sich in einem trostlosen und verwahrlosten Zustand (s. Bild). Das Grundstück liegt inmitten der verdichteten Wohnbebauung der Siedlung Taunusblick und wäre grundsätzlich nutzbar zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur der Siedlung - etwa als (Teil)Standort eines projektierten Kinder- und Familienzentrums. (Privataufnahme, eigenes Bild) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2024, OF 1091/6 Betreff: Zeilsheim: Aufwertung des Bolzplatzes an der Bechtenwaldstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bolzplatz im Bechtenwaldpark (westlich von Rombergstraße 17) durch eine Einebnung und Neueinsaat der Rasenfläche aufzuwerten und das fehlende Fußballtor zu ersetzen. Begründung: Rund um den Bechtenwaldpark befindet sich eine verdichtete Siedlungsbebauung (Rombergstraße, Lenzenbergstraße, Bechtenwaldstraße) mit einem hohen Anteil an Jugendlichen. Eine Aufwertung des Bolzplatzes dürfte zu einer höheren Frequentierung und damit zu einer zusätzlichen Belebung des Bechtenwaldparks beitragen. Quelle: (eigene Aufnahmen) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2024, OF 1090/6 Betreff: Zeilsheim: Erweiterung der Tempo-30-Zone auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf weitere Abschnitte der Pfaffenwiese in Zeilsheim auszuweiten und die Einhaltung der Regel durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen zu prüfen. Begründung: Auf der Pfaffenwiese zwischen Hesselberg- und Hahnbergweg wurde die Geschwindigkeit bereits auf 30 km/h begrenzt. Auch auf den anderen Abschnitten der Pfaffenwiese wünschen sich aus Gründen des Lärmschutzes sowie der Sicherheit viele Anwohner eine Angleichung der Höchstgeschwindigkeit an Tempo 30. Die Einhaltung der Regeln sollte durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen überwacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: SPD
Ausbau der Fahrrad-Wege kostet sehr viel Geld. Autofahrer müssen ebenfalls zahlen. Auch Nr.-Schilder wären dringend notwendig. Was man sich zur Zeit von vielen Fahrern gefallen lassen muss ist unglaublich..Ich spreche hier als Fußgänger
Ich hätte gerne mehr outdoor Geräte entlang des Mains und Nidda im Stadtteil Griesheim. Zum Beispiel am Griesheimer Staudamm..
Man sollte in dieser Zeit, wo der Antisemitismus in Deutschland Einzug hält, ein klares Zeichen setzen. Gerade mit der Geschichte der Frankfurter Juden sollte man hier eine Vorreiterrolle übernehmen. Jom Kippur wird in Deutschland auch als Versöhnungstag bezeichnet, was würde sich da besser eignen. Ich weiß nicht, inwieweit die Stadt das entscheiden kann, aber in Augsburg gibt es doch auch das Friedensfest. Frankfurt könnte hier Vorreiter werden.
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Reaktion der Stadt: Die Stadt Frankfurt am Main kann als Gebietskörperschaft keinen eigenen Feiertag beschließen. Die Regelungskompetenz hierfür liegt beim Land Hessen durch eine Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes. Der im Vorschlag angeführte Vergleich des Augsburger Friedensfestes als einem auf das Stadtgebiet Augsburg beschränkten Feiertag ist dementsprechend im Bayerischen Feiertagsgesetz (Art. 1 Abs. 2) geregelt. Die Stadt Frankfurt am Main begeht als städtischen Gedenktag jährlich den 19. Oktober zur Erinnerung an den Beginn der Deportationen der jüdischen Bevölkerung ab 1941. Ein solches Format eines städtischen Gedenktages eignet sich jedoch weniger beziehungsweise. nicht für ein religiöses Fest. Die religiösen Feste der Frankfurter Religionsgemeinschaften werden durch die Stadt Frankfurt am Main durch öffentliche Erklärungen und Grußworte an die Gemeinden gewürdigt. Dies geschieht in Abstimmung mit der jeweiligen Religionsgemeinschaft und dem Rat der Religionen Frankfurt und unter Berücksichtigung einer gebotenen Gleichbehandlung der Frankfurter Religionen für jeweils einen Feiertag im Jahr. Auf Wunsch und Mitteilung der Jüdischen Gemeinde berücksichtigt die Stadt Frankfurt dabei Rosch ha-Schana. Die Stadt Frankfurt pflegt seit Wiederbegründung der Jüdischen Gemeinde enge Beziehungen zu dieser. Die Jüdische Gemeinde zählt mit ihren vielen Aktivitäten in verschiedenen Bereichen zu einer der aktivsten Gemeinden in Deutschland. Es gibt Kooperationen und Förderungen mit beziehungsweise von Jüdischen Einrichtungen, Initiativen und Programmen. Darüber hinaus organisiert die Stadt Frankfurt am Main in Zusammenarbeit mit dem Rat der Religionen Frankfurt jährlich den sogenannten Tag der Religionen als einen Ausdruck für das vielfältige und konstruktive Miteinander von Religionsgemeinschaften und ihrer Menschen in unserer Stadt. Im Amt für multikulturelle Angelegenheiten befasst sich eine eigene Fachstelle mit der religiösen Vielfalt der Stadt. Im Rahmen der Kooperation mit der Jüdische Gemeinde wäre zu prüfen, inwiefern die Feierlichkeiten zu Jom Kippur einem größeren Teil der Stadtgesellschaft zugänglich gemacht werden könnten.
Weiter lesen auf FFM.DEIn einem der schönsten Teile Frankfurts gibt es keine Beleuchtung. Es geht um den Mainwasenweg. Die Dunkelheit bedeckt den Bereich zwischen Deutschherrnbrücke und Schleuse Offenbach.
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Reaktion der Stadt: Der unbeleuchtete Mainwasenweg entlang des Mainufers liegt im Landschaftsschutzgebiet der Zone II. Landschaftsschutzgebiete werden per Verordnung verfügt. Das Ziel der Verordnung ist, die Landschaft und ihre Eigenschaften in dem Gebiet zu schützen und zu erhalten. Die Zone II stellt den Schutz und die Erhaltung der unbebauten Landschaft in den Vordergrund. Die Zunahme an Lichtimissionen in diesem ökologisch sensiblen Bereich und der damit verbundene Verlust der nächtlichen Dunkelheit haben vielfältige ökologische Auswirkungen auf Umwelt und Lebewesen. Das Errichten von Beleuchtungsanlagen im Bereich des Mainwasenwegs würde dem Schutz dieser Zone entgegenstehen. Der Umsetzung der Idee Nr. 2601 kann daher nicht entsprochen werden.
Weiter lesen auf FFM.DEKonrad glatt strasse 12-20
An die Gleis Überfahrt von der Mainzer Landstraße in die Kehreinstr. Gegen die Einbahnstraße. Hier passieren öfter Unfälle da die Leute verbotener Weise abkürzen wollen. Da eine Kralle montieren die sich runter klappt wenn man die Straße richtig herum befährt.
Es gibt keinen Abend und keine Nacht, an der dort nicht mindestens einmal pro Stunde ein Auto oder Motorrad den Motor seines Gefährts aufheulen lässt und richtig aufs Gas tritt. Und mal ganz im Ernst: von Tempo 50 ist das weit entfernt! Am Wochenende tritt es geballt auf, aber unter der Woche findet das genauso statt. Seitdem auch davor die Tempo 30 Zone entfernt wurde, hat sich das ganze noch verstärkt. Man hat den Eindruck, dass vorher durch die "im Weg liegende" 30er Zone manche gar nicht dort entlang gefahren sind, jetzt aber diese "Verkehrsbehinderung" nicht mehr besteht. Ich glaube, es wäre langsam an der Zeit, nachts dort mal ab und an Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Ja, ich weiß, dass dort an sich keine Verkehrsgefährdung besteht (außer für die Raser), weil dort keinerlei Fußgängerüberwege oder -ampeln sind. Aber könnte man nicht mal mit Abschreckung versuchen, diese nächtlichen Rennfahrten ein wenig einzugrenzen? Wenn ich abends an der Fußgängerampel an der Abzweigung zur Rosa-Luxemburg stehe, dann ist das echt ein mulmiges Gefühl, wenn da ein Fahrer mit 100 Klamotten um die Ecke prescht, denn ich weiß nicht, ob er die ganze Zeit seinen Wagen unter Kontrolle halten kann.
Es ist nicht ausreichend das Sharing im Frabfkurter Südwesten nur auf Höchst auszubauen . Stadtteile wie Schwanheim Nied und andere werden hier leider vernachlässigt was der VCD alleine nicht leisten kann . Hier sollte die Stadt dringend unterstützen.
Das Brachland der Baustelle ist offen zugänglich und nicht gesichert. Es treiben sich dort vor allen Dingen in den Abendstunden und Nachts zwielichtige Personen herum. Auch Kinder können dort ohne Probleme eindringen. Die Baustelle muss gesichert werden.
Das dort liegende Haus besitzt zwei Einfahrten wovon eine keine Funktion hat, diese könnte entfernt werden um dem starken Parkplatzmangel entgegenzuwirken
An der Nidda stehen Parkbänke, im Nied-Wald ebenso. Einzig im gesamten Naherholungsgebiet "Sossenheimer Unterfeld" befindet sich eine einzige Parkbank, bzw. zwei am Clodwig Poth Platz. Das dürfte für viele ältere Menschen in einem Gebiet von Rödelheim bis Höchst deutlich zu wenig sein. Mein Vorschlag: verteilt auf das gesamte Gebiet mindestens 8 weitere Parkbänke mit Mülleimern und Hundekotbeutel - Spender. Den Menschen und der Umwelt zuliebe.
Es nutzt nichts, wenn das Wegschmeißen eines Zigarettenstummels 55 € Strafe kostet, wenn es nicht kontrolliert wird. Wieso vieles…
Breite rote Fahrrad Markierung am sindlinger Kreisel
Von der Cranachstraße kommend (blauer Pfeil), links abbiegend auf die Gartenstraße (Bundesstraße 43): Durch am Rand der Gartenstraße parkende Autos, häufig sogar um die Kurve auf die Cranachstraße (siehe gelb markiert), muss man bis auf die Fahrbahn der Gartenstraße vorfahren um den Gegenverkehr auf der Gartenstraße kommend (roter Pfeil) sehen zu können. Durch ein schnell ankommendes Auto oder noch schlimmer Radfahrer kann es hier schnell zu einem Unfall kommen. Ein Verkehrsspiegel welcher die Sicht auf die Gartenstraße gewährt würde hier deutlich unterstützen.
Es sind immer wieder die selben Plätze, an denen illegaler Müll entsorgt wird. Können hier nicht Überwachungskameras installiert werden. Es kann doch nicht sein, dass es in unserem schönen Frankfurt so einfach ist, Müll illegal zu entsorgen.
In anderen Städten und Gemeinden ist es üblich, dass zu den Tütenspendern auch ein entsprechender Mülleimer gehört. Für die Menschen, die auf Parkbänken Ruhe und Erholung suchen, ist es sehr unangenehm, den Gestank von Hundekot zu riechen.
Ein Calisthenics Park in Nieder Eschbach könnte einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität und Fitness der Anwohner leisten. Calisthenics, eine Form des Bodyweight-Trainings, ist für Menschen aller Altersgruppen und Fitnessstufen zugänglich und fördert sowohl physische als auch mentale Gesundheit.
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Reaktion der Stadt: An der Umsetzung der Idee wird bereits intensiv gearbeitet: Das Grünflächenamt plant derzeit im Auftrag des Sportamtes die Grunderneuerung der westlich der Bezirkssportanlage befindlichen Tennisanlage an der Heinrich-Becker-Straße. Durch den Entfall von zwei Tennisplätzen zugunsten einer öffentlich frei zugänglichen Fitness- und Calisthenics-Anlage soll das Freizeitsportangebot ergänzt und erweitert werden. Zugleich soll auf der Fläche der bisherigen Rollschuhbahn eine zeitgemäße, ebenfalls frei zugängliche Skateanlage errichtet werden. Für den Haushalt 2024 sind Gelder für den Neubau der Skate- und der Fitnessanlage vorgemerkt. Die Flächen befinden sich im Landschaftsschutzgebiet der Zone 1 sowie geringfügig im Überschwemmungsgebiet. Aufgrund der hierfür einzuholenden Genehmigungen mit nicht vorhersehbaren Prüfungszeiten sowie den geltenden Regularien bei den Ausschreibungsverfahren und den beschränkten personellen Kapazitäten im Grünflächenamt wird ein Baubeginn allerdings frühestens im Sommer 2025 möglich sein.
Weiter lesen auf FFM.DEEin Cooling-Park in der Innenstadt Frankfurt wäre eine großartige Maßnahme gegen die Klimaerwärmung und könnte dazu beitragen, die Lebensqualität in der Stadt zu verbessern. Inspiriert von ähnlichen Projekten wie dem Cooling-Park in Wien, könnte Frankfurt einen ähnlichen Ansatz verfolgen.
Ich würde mir wünschen, dass man auch herabgestürzte Äste, ungeschnittene Hecken und nicht gemähte Wiesen über die Mängel App melden kann.
Es wird immer wärmer die Haltestellen für die öffis sind teils auf offener Straße gebaut wieso nicht mit einer Vergütung des Daches für Schatten sorgen ?
Diese(r) hochfreqentierte Eingang-fahrt ist durch die Kurven sehr gefährlich. Und da die Radraser trotz diesem Schild nicht zur Einsicht kommen muss dringend ein Sperdbreaker installiert werden
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte mich mit dem Anliegen, den Rufbus KNUT kostenlos zu machen, auf der Plattform „Frankfurt fragt mich“ um Unterstützung bemüht und diese auch in Form von mehr als 200 UnterzeichnerInnen erhalten; in der Hoffnung, dass das Anliegen aufgenommen und entsprechend bearbeitet wird. Denn so steht es in der Beschreibung der Plattform: „ Finden sich für eine Idee mindestens 200 Unterstützer, wird sie vom zuständigen Fachdezernat geprüft und dem Magistrat vorgelegt, der über das Verfahren online berichtet. Auch die Stadtverordnetenversammlung ist in diesen Prozess mit einbezogen und erhält halbjährlich einen Bericht.“ Mir wurde dann per Mail (Absender „ffm@polidia“, ohne irgendeine Unterzeichnung,- wer ist das denn genau?) mitgeteilt, die „Idee…..wurde soeben von der Verwaltung mit einer Umsetzung ergänzt.“ „Antwort der Verwaltung Umsetzung Für KNUT gilt der vom RMV zentral für alle Projektpartner des Verbundprojekts „On-Demand-Mobilität für die Region Frankfurt/RheinMain“ beantragte und vom Regierungspräsidium genehmigte Tarifrahmen. Dieser sieht drei Kostenkomponenten (Grundpreis, Komfortzuschlag, Arbeitspreis) vor. Eine kostenlose Beförderung ist nicht möglich. Innerhalb des bis zum 31.12.2024 laufenden Pilotprojekts sind keine entsprechenden Änderungen vorgesehen.“ Vielen Dank für Ihre Beantwortung, die mich –und sicher auch die UnterstützerInnen – leider nicht zufrieden stellt. Finden Sie das die Umsetzung eines Anliegens, mich auf den Vertrag hinzuweisen? Was ist mit dem Fachdezernat, dem Magistrat, der Stadtverordnetenversammlung? Dass Sie als Verwaltung die Kosten für die Benutzung von KNUT sich nicht mal eben aus dem Ärmel geschüttelt haben, sondern die Festsetzung auf vertraglichen Grundlagen beruht, das kann man erwarten und hoffen. Alles andere wäre unangemessen und willkürlich. Wenn Sie nun über „Frankfurt fragt mich“ mit einem Anliegen konfrontiert werden, das eben über diese vertraglichen Grundlagen hinaus geht, so ist es doch die logische Folge, sich inhaltlich mit diesem Anliegen zu befassen, sprich: es aufzunehmen in die politische Agenda. Sie aber lassen keine Absicht diesbezüglich erkennen, keine Meinungsbildung, keine Diskussion. Mich führt das zu dem Schluss, dass die Plattform („Frankfurt fragt mich“) der Beschäftigung und der Beruhigung der BürgerInnen dient mit dem gefühlten Ziel, man habe ja aktiv etwas getan. Immerhin haben sich mehr als 200 UnterstützerInnen beteiligt und teilweise explizit geäußert.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine neue digitale Wetterstation erfasst die folgenden Einzeldaten im Stunden-Abstand: Windgeschwindigkeit, Windrichtung, Außentemperatur, Außen-Luftfeuchtigkeit, Luftdruck, Niederschlagsmenge, Mondphase und eine Frost-Warnung. Der Hersteller schlägt zwei Internet-Portale vor, in denen man seine gemessenen Wetterdaten über WLAN zur Verfügung stellen kann. Als ich jedoch von der Ideen-Plattform, Frankfurt und der Bürgerbeteiligung erfuhr, hier die Anregung, künftig meine gemessenen Wetterdaten auch mit der Stadt Frankfurt zu teilen. Womöglich gesellen sich Mitbürger aus anderen Stadtteilen später noch hinzu, so dass ich ein früher oder später umfassendes Wetterdaten-Bild über die Stadtfläche verteilt ergibt.