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Ortsbeirat 7

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OF (Anträge OBR) · OB 7

Neues Gerätehaus für die Freiwillige Feuerwehr Praunheim

20.08.2024 · Aktualisiert: 12.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 421/7 Betreff: Neues Gerätehaus für die Freiwillige Feuerwehr Praunheim Im Juli 2024 stellte die zuständige Stadträtin Annette Rinn u. a. den baldigen Bau von drei neue Gerätehäuser für die Freiwilligen Feuerwehren in Griesheim, Oberrad und Praunheim in Aussicht. Die Investitionssumme bezifferte Rinn auf 5,5 Millionen Euro. Seit Jahren warten die Praunheimer auf ein neues Gerätehaus für ihre freiwillige Feuerwehr. Die Freiwillige Feuerwehr Praunheim stellt eine der größten Einsatzabteilungen in Frankfurt. So hat sie auch zahlreiche weibliche Aktive. Doch im veralteten Gerätehaus kann nur mit Provisorien auf die Feuerwehrfrauen Rücksicht genommen werden. Auch für den Fuhrpark ist zu wenig Platz. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Nachdem die Investitionssumme bereitgestellt wurde, wird der Magistrat um Auskunft gebeten 1. Wo soll das neue Gerätehaus für die Freiwilligen Feuerwehr Praunheim gebaut werden? 2. Wann wird voraussichtlich mit dem Neubau begonnen? 3. Wird der Ortsbeirat rechtzeitig über mögliche Verkehrsbeeinträchtigung informiert, damit Verbesserungsvorschläge noch berücksichtigt werden können? 4. Werden Ersatzmaßnahmen für durch den Bau Benachteiligte erfolgen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 998 2024 Die Vorlage OF 421/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 farbechte/Linke

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 7

Stadtteil der Quartiere - Ist die SEM 4 überhaupt rechtlich korrekt durchführbar?

20.08.2024 · Aktualisiert: 12.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 425/7 Betreff: Stadtteil der Quartiere - Ist die SEM 4 überhaupt rechtlich korrekt durchführbar? Vorgang: M 181/22; M 176/17 § 165 des Baugesetzbuches regelt die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM), die signifikant häufig nach der Wende in den ostdeutschen Bundesländern wegen vielfacher Baulandknappheit durch in großer Zahl ungeklärte Eigentumsfragen im Zusammenhang mit dem Untergang der DDR als Instrument für großflächigen Wohnungsbau genutzt wurde. In Frankfurt ist sie für den Bau des Stadtteils "Riedberg" zur Anwendung gekommen. Das BauGB setzt hohe Hürden für eine SEM, vor allem aufgrund der letztlich enteignungsrechtlichen Vorwirkung einer rechtskräftigen Entwicklungssatzung. Zunächst muss sich der Einsatz einer SEM an den städtebaulichen Zielen messen lassen, für die sie angewandt werden soll. So "sollen Ortsteile und andere Teile des Gemeindegebiets entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde ... erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden" (§ 165 Abs. 2). Es ist nicht nur der Nachweis zu erbringen, dass der Flächeneingriff - insbesondere im sog. "Außenbereich" - dem "Wohl der Allgemeinheit" dient, etwa durch Deckung eines erhöhten Wohnraumbedarfs, sondern auch zu belegen, dass die "angestrebten Ziele und Zwecke durch städtebauliche Verträge nicht erreicht werden können" (§ 165 Abs. 3). Ferner muss die "zügige Durchführung der Maßnahme innerhalb eines absehbaren Zeitraums gewährleistet" sein (Ebd.). Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Der Beschluss zur Durchführung der Voruntersuchung für die SEM 4 ist von 2017, eine Fertigstellung der Quartiere wäre laut M 181-22 für 2040 geplant: Wie definiert der Magistrat hier das Wort "zügig" im Sinne des § 165 (3) BauGB? 2. Für 2024/25 sind lt. M 181-22 Anlage 1 S. 206 erste Bebauungspläne angekündigt; schon dieser Zeitplan ist aufgrund der regionalpolitisch noch ausstehenden Entscheidung über den Zielabweichungsantrag der Stadt Frankfurt und die damit logischerweise noch fehlende Entwicklungssatzung nicht mehr zu halten: Wann rechnet der Magistrat mit ersten Aufstellungsbeschlüssen für mögliche Bebauungspläne und soll es ggf. bei der Reihenfolge "Lachgrabenquartier", "Neu-Weststadt" und "Produktives Praunheim" bleiben? 3. Genügt hier wirklich ein simpler Verweis auf die "Komplexität" des Projektes (vgl. M 181-22, Anlage 1, S. 229), um dieser Gesetzesbestimmung der Zügigkeit Genüge zu tun, unabhängig von der Dauer des Vorhabens? Wie wägt der Magistrat ab zwischen einer Entwicklung auf Jahrzehnte und der eigentlichen politischen Bedarfsbegründung für die SEM 4, nämlich akuter Wohnungsmangel in Frankfurt am Main? 4. Bliebe der bisher avisierte Zeitplan für die Durchführung der SEM 4 bestehen, wenn durch eine Verlegung der Hochstromtrassen auf die westliche Seite der Autobahn ein aufwendiges Planfeststellungsverfahren erforderlich werden würde? 5. Wie weist der Magistrat nach, dass die angestrebte Baulandentwicklung im Voruntersuchungsbereich "Variante Ost" nicht genauso über städtebauliche Verträge mit einzelnen Eigentümern erreicht werden kann? 6. Der Magistrat hat immer wieder geäußert, bereits über sehr viele Grundstücke im Voruntersuchungsgebiet zu verfügen, entweder direkt als Eigentümer, über stadtnahe Stiftungen oder durch aktuelle Zukäufe, zum Teil von städtischen Wohnungsbaugesellschaften: Auf wie viele Eigentümer von Grundstücken in Niederursel und Praunheim ist der Magistrat vor und nach 2017 aktiv zugegangen, um über konkret mögliche, kurzfristig realisierbare Wohnungsbauprojekte zu verhandeln und mit welchem Ergebnis? 7. Mit der deutlichen Verkleinerung der geplanten Baugebiete ("Variante Ost") hat sich die ursprünglich mit der M 176-17 beschlossene städtebauliche Zielsetzung erheblich verändert: Hätte dies nicht einen neuen Abwägungsprozess beim Bedarfsträger auslösen müssen, diese Wohnbaulandentwicklung für den ursprünglich festgestellten Bedarf (30.000 Menschen) an anderer Stelle im Stadtgebiet oder in interkommunaler Kooperation zu realisieren? 8. Wie viele und welche Bebauungsplanverfahren in Frankfurt (Wohnen und Gewerbe) müssen derzeit ruhen, weil die Kapazitäten im Stadtplanungsamt durch die SEM 4 gebunden sind? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 425/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 7

Umbenennung des Neuen Gymnasium Frankfurt in „ElisabethNorgallGymnasium“

20.08.2024 · Aktualisiert: 12.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 431/7 Betreff: Umbenennung des Neuen Gymnasium Frankfurt in "Elisabeth-Norgall-Gymnasium" Der Ortsbeirat bitten den Magistrat das Gymnasium im Industriehof "Neues Gymnasium Frankfurt" in "Elisabeth-Norgall-Gymnasium" umzubenennen. Begründung: Frau Norgall war die Gründerin und Präsidentin des "International Women`s Club of Frankfurt". Elisabeth Norgall studierte in Oxford, Lausanne und Paris und war ab 1909 in Frankfurt 43 Jahre im Schuldienst tätig, von 1930 an an der Ziehenschule, wo sie auch die Ausbildung des Lehrernachwuchses betreute, bis zu ihrer Pensionierung im Jahre 1952. Im Sinne eines demokratischen Aufbaus der Bundesrepublik engagierte sie sich für eine Schulreform und den koedukativen Unterricht. Im karitativen Bereich leistete sie Anfang der Sechzigerjahre freiwilligen Krankenpflegedienst im Frankfurter Bürgerhospital. Nach Kriegsende engagierte Sie sich in ihrem ehrenamtlichen Engagement für den Frieden und die Völkerverständigung um alte Feindschaften abzubauen. Der spätere International Women's Club of Frankfurt e.V., dessen Anfänge bis in das schwere Nachkriegsjahr 1946 zurückreichen, war 35 Jahre lang ihr "liebstes Kind". Damals arbeitete die Studienrätin Elisabeth Norgall als Dolmetscherin bei den US-Streitkräften und öffnete zugleich weit die Türen ihres Hauses für deutsche und amerikanische Frauen, die sie zur Diskussion über gemeinsame Probleme anregte. Aus zwanglosen Gesprächen erwuchs die Überzeugung, dass mit Freundschaft, gegenseitigem Verständnis und dem Überwinden von Sprachbarrieren unterschiedliche Ansichten in toleranter Weise aufgearbeitet werden können. Aus diesem zunächst deutsch- amerikanischen Frauenclub entstand ein Jahr später der International Women's Club of Frankfurt, dessen Ehrenpräsidentin sie bis zu ihrem Tod war. Bis ins hohe Alter war Elisabeth Norgall eine kluge, lebendige Gesprächspartnerin, eine liebenswerte Frau von Welt, eine überzeugte Demokratin und mutige Globetrotterin Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 431/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 431/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 7

Welche Maßnahmen wurden für die Nutzung der Gebäude Neue Börse für zwei neue Gymnasien eingeleitet, die den Schulbetrieb und die unmittelbare Umgebung betreffen?

20.08.2024 · Aktualisiert: 12.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 432/7 Betreff: Welche Maßnahmen wurden für die Nutzung der Gebäude Neue Börse für zwei neue Gymnasien eingeleitet, die den Schulbetrieb und die unmittelbare Umgebung betreffen? Anfrage an den Magistrat 1. In welchem Umfang sind Umbauarbeiten notwendig bezüglich der Lärmdämmung, der pädagogischen Einrichtungen, der Schulsozialarbeit, der Freiarbeit, einer Schulbibliothek usw? Welche Kosten entstehen zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Mietzins? 2. Wie sieht das Brandschutzkonzept aus? Wie können Fahrzeuge der Feuerwehr bei einem möglichen Einsatz auf die Seite der Kleingärten gelangen? 3. Wo genau werden auf dem Gelände zwei Turnhallen errichtet? 4. Wie viele Quadratmeter und wie viele Räume für die unterrichtsfreie Zeit und für Schulhöfe stehen für geplante 3.400 SchülerInnen zur Verfügung? 5. Entspricht die Größe der Kantine dem Bedarf der geplanten SchülerInnenzahl? 6. Wird die Straße "Neue Börsenstraße", die am Eingangstor der Gebäude "Neue Börse" endet, komplett für den Autoverkehr gesperrt, um eine Elterntaxi-Situation von vorne herein zu verhindern? 7. Wäre es sinnvoll, Verkehre wie z.B. Anlieferungen nur über die Rossittener Straße zu ermöglichen? 8. Gibt es eine Bestandsgarantie für die angrenzenden Kleingärten? 9. Ist die Einhaltung des Landschaftsschutzes gewährleistet? 10. Gibt es einen direkten Zugang zum ÖPNV am Ausgang der Rossittener Straße/Ludwig-Landmann-Straße? 11. Wird der Schulbetrieb durch den angrenzenden Chemetall-Betrieb gefährdet oder beeinflusst? Begründung: Wie aus der Presse zu erfahren war: (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-vertrag-unterze ichnet-gymnasien-ziehen-in-neue-boerse-92680968.html, https://www.fr.de/frankfurt/neues-gymnasium-in-frankfurt-nun-gibt-es-erste-infos -92685493.html, https://www.fr.de/frankfurt/frust-ueber-teure-miete-fuer-gymnasien-am-industrieh of-92654030.html) hat der Magistrat der Stadt Frankfurt mit Zustimmung der Stadtverordneten das ehemalige Gebäude "Neue Börse" für die Neueinrichtung zweier Gymnasien auf 30 Jahre gemietet. Auf den ersten Blick erscheint das Gelände und die Größe des Gebäudes verlockend für das Amt für Immobilien und Schulen, um dem dringenden Bedarf von Schulplätzen nachzukommen. Auf den zweiten und genaueren Blick ergeben sich weitreichende Fragen zu den notwendigen Veränderungen am Bestand und dem Platz, der für die Bedarfe von zwei Schulen und über 3000 SchülerInnen nicht ausreichend zu sein scheint. Das betrifft das Flächenangebot, die unmittelbare Umgebung der Kleingärten, die verkehrliche Situation, das Brandschutzkonzept, die Kosten für den Umbau und die Schulfähigkeit des Gebäudes. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 22 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffern 1. und 3. bis 5. getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1000 2024 Die Vorlage OF 432/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 3. bis 5.: farbechte/Linke und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Enthaltung) Rest der Vorlage: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, CDU und BFF

Partei: die_farbechten-Linke

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OF (Anträge OBR) · OB 7

Niddabrücken zwischen Friedel-SchomannWeg und Brentanopark

19.08.2024 · Aktualisiert: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 418/7 Betreff: Niddabrücken zwischen Friedel-Schomann-Weg und Brentanopark Die beiden Nidda-Brücken vom Friedel-Schomann-Weg hinein in den Brentanopark sind hoch frequentiert: Erwachsene und Kinder auf Rädern, zu Fuß, mit Hunden oder Kinderwägen nutzen sie, was leider immer wieder zu Konfliktsituationen führt. Auf Initiative des Ortsbeirats wurden bereits Piktogramme ("Rücksicht macht Wege breit") auf der Straße angebracht. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, welche weiteren Maßnahmen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden auf den beiden Brücken verbessern könnten. Geprüft werden soll insbesondere: - Weitere Piktogramme "Rücksicht macht Wege breit" auf den Brücken oder Abbildungen, die ähnlich auf gegenseitige Rücksichtnahme aufmerksam machen; - Schilder bei der Einfahrt oder Ausfahrt in den Park über die Niddainsel; - Trennung der Bereiche für Fußgänger*innen und Radfahrende, z.B. durch eine durchgezogene Linie oder farbliche Markierungen sowie - die Frage, welche baulichen Maßnahmen möglich sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 7

Pragmatismus zum Wohl der Schüler:innen der Ebelfeldschule zeigen

19.08.2024 · Aktualisiert: 12.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 422/7 Betreff: Pragmatismus zum Wohl der Schüler:innen der Ebelfeldschule zeigen Vorgang: M 75/24; F 2479/24 Mit der M 75/24 (Erweiterungsbau zur Errichtung einer Ganztagsbetreuung für die Ebelfeldschule) werden wichtige Schritte gegangen, um die räumliche Not der Ebelfeldschule zu beheben. Kurzfristig und pragmatisch wird aber keine Abhilfe geschaffen, wie die Beantwortung der F 2479 / 2024 zeigt. Das Dezernat versteckt sich dabei hinter einer generellen Absprache mit dem Personalrat zur Nutzung von Schulnebengebäuden, ohne auf den spezifischen Fall der Ebelfeldschule einzugehen oder konkrete Vorschläge zu liefern, wie ein Schulbetrieb ohne regelmäßige Beschulung auf Gängen oder in Treppenhäusern ermöglicht werden kann. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die schulische Nutzung der Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Nebengebäudes der Ebelfeldschule (nicht der Dienstwohnung) kurzfristig mit dem Personalrat zu klären und eine Einzelfallentscheidung herbeizuführen. In der Entscheidung soll insbesondere berücksichtigt werden, dass die Lehrerschaft der Ebelfeldschule dies ausdrücklich befürwortet. Vorausblickend muss eine Anpassung der Vereinbarung eine flexiblere Handhabung beinhalten, damit Gebäude nicht ungenutzt leer stehen. Denn dies geht zulasten der Gebäudesubstanz. Gemäß der Antwort zur F 2479/2024 ist eine Sanierung des betreffenden Gebäudes für dieses und nächstes Jahr geplant. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, den konkreten Sanierungszeitplan vorzulegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.05.2024, M 75 Frage vom 06.06.2024, F 2479 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 422/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 422/7 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 7

Zukunft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten - Es ist Zeit, den Rahmenplan Praunheim umzusetzen

19.08.2024 · Aktualisiert: 12.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 423/7 Betreff: Zukunft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten - Es ist Zeit, den Rahmenplan Praunheim umzusetzen Vorgang: OM 4792/15 OBR 7; ST 488/16 Im Rahmenplan Praunheim von 2013 heißt es: "Das denkmalgeschützte Bauwerk der Praunheimer Werkstätten soll in seinem Bestand geschützt werden. Anstelle der heute eher introvertierten Nutzung wird für die Praunheimer Werkstätten zukünftig eine Nutzung angestrebt, die zu einer nachhaltigen Belebung des Ortskerns Praunheim beiträgt.....Angestrebt wird eine Kombination von Nutzungen aus den Bereichen Kultur, Kunst, Soziales, Gesundheit, Gastronomie und Gewerbe." Nach dem Auszug wurde das Ensemble von der KEG erworben und es gab konkrete Pläne hier ein offenes Zentrum für Kunst und Kultur zu etablieren, dass sich selbst trägt. Diese Pläne konnten aus nachvollziehbaren Gründen nicht weiterverfolgt werden, denn seit Anfang 2016 werden die Gebäude als temporäre Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt. Diese Entscheidung wurde vom Ortsbeirat mitgetragen. In der Stellungnahme vom 14.03.2016, ST 488, berichtet der Magistrat aber auch; "Sobald die Situation es zulässt, soll an der geplanten Folgenutzung aus der Planungswerkstatt festgehalten werden. Ein dauerhaftes Wohnen für Flüchtlinge ist aufgrund des temporären Charakters der Ein- und Umbauten nicht möglich." Im Jahr 2025 hat der Magistrat dann den Betreibervertrag mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten um fünf Jahre, d.h. bis zum 30.09.2025, verlängert. Auch diese Entscheidung hat der Ortsbeirat mitgetragen, weil das Gebäude unbedingt für eine angemessene Unterbringung der geflüchteten Menschen in Frankfurt benötigt wurde. Es ist nun an der Zeit die temporäre Nutzung als Unterkunft für geflüchtete Menschen zu beenden und den Vertrag mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten nicht zu verlängern. In anderen Stadtteilen wurden temporäre Nutzungen bereits beendet, weil es Zusagen an die Bürgerinnen und Bürger gab. Auch in Praunheim sollten nach nunmehr 10 Jahren die ursprünglich geplante Folgenutzung umgesetzt werden. Die vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der am 30.09.2025 auslaufende Vertrag mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten wird nicht verlängert. 2. Der Magistrat beauftragt die KEG unverzüglich eine Konzeptvergabe für das Gebäudeensemble im Sinne des Rahmenplans Praunheim durchzuführen und dabei den Ortsbeirat angemessen zu beteiligen. 3. Um einen möglichen Leerstand bis zum Abschluss der Konzeptvergabe zu vermeiden, kann der Vertrag mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten zum Betrieb einer Unterkunft für geflüchtete Menschen nach dem 30.09.2025 jeweils für sechs Monate, jedoch maximal für zwei Jahre verlängert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4792 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 488 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 423/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: SPD

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Weitere Bauabschnitte der Niddarenaturierung

19.08.2024 · Aktualisiert: 12.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 426/7 Betreff: Weitere Bauabschnitte der Niddarenaturierung Vorgang: V 125/21 OBR 7; ST 2279/21 Die Arbeiten zum Anschluss des Niddaaltarms "Praunheimer Mühle" neigen sich dem Ende zu. Dieses Projekt ist eine Ausgleichsmaßnahme der Deutsche Bahn AG für den viergleisigen Ausbau der S-Bahn zwischen Frankfurt-West und Bad Vilbel. In einem zweiten Schritt soll das bewegliche Praunheimer Wehr ersetzt werden. Zudem ist auch der Ersatz des Hausener Wehrs und der Anschluss der Niddaaltarme zwischen der Praunheimer Brücke und Hausener Wehr geplant. Hierzu heißt es in der ST 2279 aus 2021, dass mit den Arbeiten nicht vor 2025 begonnen werden kann. Zudem gibt es eine Initiative, die sich für den Erhalt des Bauwerks "Praunheimer Wehr" - ohne Wehrfunktion - einsetzt, um es als Dokument der Zeitgeschichte zu erhalten. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wann ist mit dem Beginn der umfangreichen Arbeiten zum Anschluss der Niddaaltarme zwischen Praunheimer Brücke und Hausener Wehr zu rechnen? 2. Wann ist mit einem Umbau bzw. Abbau des Hausener Wehrs zu rechnen? 3. Wann soll der Umbau bzw. Abbau des Praunheimer Wehrs erfolgen? 4. Besteht die Möglichkeit das Bauwerk "Praunheimer Wehr" ggf. mit Brückenfunktion zu erhalten bzw. gibt es dazu bereits Überlegungen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 125 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2279 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 999 2024 Die Vorlage OF 426/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 7

Alten Friedhof Hausen wieder zugänglich machen

19.08.2024 · Aktualisiert: 27.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 427/7 Betreff: Alten Friedhof Hausen wieder zugänglich machen Vorgang: OM 5388/24 OBR 7; ST 1383/24 In der ST 1383/2024 führt der Magistrat aus, dass es auf unbestimmte Zeit keine Sanierung oder anderweitige Umgestaltung des alten Friedhofs in Hausen geben wird. Das Areal ist aktuell großflächig abgesperrt und entzieht damit eine große öffentliche Fläche der Allgemeinheit. Hier muss eine Zwischenlösung gefunden werden, die eine provisorische Nutzung des alten Friedhofs und seiner Umgebung, insbesondere der vorgelagerten Grünfläche, ermöglicht. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wie kann die großflächige Absperrung des alten Friedhofs und seiner Umgebung so reduziert werden, dass dieser über die nächsten Jahre zumindest eingeschränkt nutzbar ist? 2. Mit welchen Maßnahmen kann der öffentliche Raum in der Zeit bis zur langfristigen Lösung attraktiver gestaltet werden? 3. Welche weiteren Gutachten werden zur Einstufung des Denkmalwertes benötigt? Ist dafür in diesem und den folgenden Jahren Budget eingestellt, bzw. aus welchem Budget sollen diese finanziert werden? Warum ist man erst zu diesem späten Zeitpunkt, nach der Fertigstellung eines statischen Gutachtens, auf den Gedanken gekommen, dass es sich um Bodendenkmal handeln könnte und dass es ratsam sei, die Denkmalpflege bzw. das Denkmalamt hinzuziehen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5388 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1383 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 17 Es besteht Einvernehmen, einen Ortstermin in der Angelegenheit durchzuführen. Beschluss: Die Vorlage OF 427/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/7 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 7

Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Straße Am Industriehof stadtauswärts

18.08.2024 · Aktualisiert: 12.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2024, OF 429/7 Betreff: Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Straße Am Industriehof stadtauswärts Der Ortsbeirat bittet den Magistrat auf der Straße "Am Industriehof" zwischen der Einmündung der Straße "Am Fischstein" bis hinter der Ausfahrt des Hausener Schwimmbades eine Tempo-30-Zone einzurichten. Begründung: Das Abbiegen sowohl von dem Parkplatz des Hausener Schwimmbades als auch von dem Gelände der russisch-orthodoxen Gemeinde auf die stark befahrene Straße "Am Industriehof" wird dadurch erschwert und unsicher, weil die Fahrzeuge, die hier stadtauswärts mit der zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h fahren, zu schnell um die Kurve kommen, um dem Ausfahrenden genug Reaktionszeit einzuräumen. Eine temporäre Reduktion der Geschwindigkeit an dieser Stelle würde hier mehr Sicherheit schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5791 2024 Die Vorlage OF 429/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 7

Quietschen durch die UBahnLinie 6 im Bereich Industriehof beseitigen

17.08.2024 · Aktualisiert: 12.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 430/7 Betreff: Quietschen durch die U-Bahn-Linie 6 im Bereich Industriehof beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat dazu auf, über den Status quo von Gegenmaßnahmen gegen das Quietschen der ein- und ausfahrenden Bahnen der U-Bahnlinie U6 am Industriehof zu berichten. Sollten keine aktuellen Gegenmaßnahmen ergriffen werden, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie der Lärmbelästigung zügig ein Ende bereitet werden kann. Bereits seit Jahren quietschen die Schienen der U-Bahnlinie U6 bei ein- und ausfahrenden Zügen am Industriehof von oder in Richtung Hausen. Dies führt seit jeher den ganzen Tag über zu regelmäßigen Lärmbelästigung von zahlreichen Anwohnern am und um den Verkehrsknotenpunkt Industriehof. Im Zuge dessen kam bereits vor einigen Jahren die Idee auf, die Schienen bei ein- oder ausfahrenden Zügen zu bewässern, um die Reibung zu vermindern. Eine entsprechende Anlage ist bis heute nicht errichtet worden. Insbesondere nachts und in heißen Sommern, wie dem aktuellen, kann die Lärmbelästigung zu unzumutbaren Zuständen führen. In kleineren, hellhörigen Wohnungen, vor allem Ein-Zimmer-Wohnungen, kann aufgrund des Lärms nachts nicht gelüftet werden, ohne dass es zu Schlafstörungen kommt. Die fatalen gesundheitlichen Auswirkungen von zu hohen Temperaturen genauso wie von Schlafproblemen sind allseits bekannt. Leider tragen die Verkehrszustände nur zu einer Verschlimmerung und keiner Verbesserung der Situation bei. Handlung ist erforderlich! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5792 2024 Die Vorlage OF 430/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 7

Wann wird die Wildnis endlich beseitigt?

02.08.2024 · Aktualisiert: 27.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2024, OF 428/7 Betreff: Wann wird die Wildnis endlich beseitigt? Seit über 5 Jahren ist ein Teil der Mauer am Alten Friedhof in Hausen eingestürzt. Trotz zahlloser Anträge des Ortsbeirates und Beschwerden der Anwohner Hausens hat sich, außer ständiger Vertröstungen seitens der Stadt, nicht getan. Nun hat der Magistrat mitgeteilt, dass nach ersten Einschätzungen der Denkmalpflege es sich bei diesem Friedhof um ein Bodendenkmal handelt und weitere Gutachten nötig seien. Die erschütternde Konsequenz aus dieser Mitteilung ist, dass mit der Sanierung oder Wiederherstellung der Mauer und des Friedhofs auf unbestimmte Zeit nicht zu rechnen ist. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum hat es so viele Jahre gedauert, bis ein solches Gutachten in Auftrag gegeben wurde? 2. Wann werden die angekündigten weiteren Gutachten abgeschlossen sein? 3. Was soll zwischenzeitlich mit der verwahrlosten Fläche passieren? 4. Wenn diese Wildnis nun beseitigt werden soll, wie lagen müssen die Bürger Hausens jetzt darauf warten, dass dieser Schandfleck wenigstens vorübergehend, bis zur Klärung der Sachlage und dem Beginn der Sanierung, in einen ordentlichen Zustand versetzt wird? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 428/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 428/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 428/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 428/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 428/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 428/7 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OF (Anträge OBR) · OB 7

Wasserpumpe am Praunheimer Kreisel

09.07.2024 · Aktualisiert: 12.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2024, OF 424/7 Betreff: Wasserpumpe am Praunheimer Kreisel Der Ortsbeirat 7 der Stadt Frankfurt am Main möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird beauftragt, am Kreisel in Frankfurt-Praunheim eine öffentliche Wasserpumpe zu installieren. Diese Wasserpumpe soll es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich Wasser zu holen und auch direkt vor Ort Wasser zu trinken. 1. Verbesserung der Lebensqualität: Eine öffentliche Wasserpumpe trägt zur Verbesserung der Lebensqualität in Praunheim bei, indem sie den Zugang zu frischem Trinkwasser für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. Dies ist besonders wichtig an heißen Sommertagen und für Menschen, die viel zu Fuß unterwegs sind. 2. Gesundheitsförderung: Der Zugang zu kostenlosem Trinkwasser kann die Gesundheit der Bevölkerung fördern, indem es die Hydration unterstützt und somit das Risiko von Dehydration und damit verbundenen gesundheitlichen Problemen verringert. 3. Nachhaltigkeit: Eine öffentliche Wasserpumpe fördert nachhaltiges Verhalten, indem sie die Nutzung von Einweg-Plastikflaschen reduziert. Dies trägt zur Reduzierung von Plastikmüll und zur Schonung der Umwelt bei. 4. Sozialer Treffpunkt: Eine Wasserpumpe kann als sozialer Treffpunkt dienen, an dem Menschen zusammenkommen und sich austauschen können. Dies stärkt die Gemeinschaft und fördert das Miteinander im Stadtteil Praunheim. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 424/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 424/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, farbechte/Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (= Annahme); GRÜNE, CDU (= Enthaltung)

Partei: FREIE_WÄHLER

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OA (Anregungen OBR) · OB 7

Gemeinbedarfsflächen müssen gesichert werden - in der Vorlage M 40 wird die Situation falsch eingeschätzt Vortrag des Magistrats vom 15.04.2024, M 40

25.06.2024 · Aktualisiert: 15.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2024, OA 471 entstanden aus Vorlage: OF 414/7 vom 09.06.2024 Betreff: Gemeinbedarfsflächen müssen gesichert werden - in der Vorlage M 40 wird die Situation falsch eingeschätzt Vortrag des Magistrats vom 15.04.2024, M 40 Vorgang: OA 271/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage M 40 wird abgelehnt. 2. Stattdessen wird der Magistrat aufgefordert, die Anregung OA 271 - wie von der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022 beschlossen - umzusetzen. Begründung: In der Vorlage M 40 wird die fehlende Erforderlichkeit eines Bebauungsplans in erster Linie aus der Tatsache abgeleitet, dass sich die in Rede stehenden Flächen im Eigentum der Stadt Frankfurt, einer Kirchengemeinde, einer städtischen Gesellschaft sowie einer stadtnahen Stiftung befinden. Der Magistrat geht dabei wohl von der falschen Annahme aus, dass die genannten Eigentümer:innen regelhaft im Sinne der Allgemeinheit handeln und eine Flächenumwandlung nicht droht. Dabei sollte auch dem Magistrat bekannt sein, dass Kirchgemeinden, städtische Gesellschaften und stadtnahe Stiftungen sehr wohl immer wieder versucht haben, bisherige Gemeinbedarfsflächen für andere Zwecke zu verwenden und in Wert zu setzen. Das ist in der Regel kein böser Wille, sondern ergibt sich aus dem Geschäftszweck bzw. entsprechenden Satzungen. Einzig im Falle der Zehntscheune müsste eine geänderte Nutzung der Fläche, z. B. für Wohnzwecke, von der Stadtverordnetenversammlung gesondert beschlossen werden. So ist vor einigen Jahren ein Grundstück der ehemaligen Ev. Auferstehungsgemeinde, auf dem sich das Gemeindehaus befand, für den Bau von Wohnungen genutzt worden. Ähnliches ist mit einer Teilfläche der Ev. Kirchengemeinde Hausen geschehen. In Westhausen konnte stattdessen eine ähnliche Verwertung gerade deshalb verhindert werden, weil es sich um eine Gemeinbedarfsfläche handelt. Auch viele andere Flächen, z. B. von Kirchengemeinden, sind bereits als Gemeinbedarfsflächen gesichert, sodass eine gemeinwohlorientierte Nutzung gesichert werden kann. Im Ortsbezirk 7 betrifft dies z. B. das Areal der Kath. Kirchengemeinde Sankt Marien, Kirchort Sankt Anna. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.04.2024, M 40 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2022, OA 271 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 75 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 471 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD und Gartenpartei (M 40 = Ablehnung, OA 471 = Annahme) FRAKTION (M 40 = Annahme im Rahmen der Vorlage OA 471, OA 471 = Annahme) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 471 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 471) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 40 = Ablehnung, OA 471 = Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO II, TOP 17 Beschluss: 1. Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 471 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 471) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5016, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 Aktenzeichen: 61-0

OA (Anregungen OBR) · OB 7

Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142

25.06.2024 · Aktualisiert: 24.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2024, OA 472 entstanden aus Vorlage: OF 416/7 vom 25.06.2024 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 Vorgang: OM 2551/22 OBR 7; B 24/23; EA 57/23; OM 5118/24 OBR 7; EA 106/24 Mit der Etatanregung EA 106 hat der Ortsbeirat wiederholt sein Interesse an der Bereitstellung von Planungsmitteln bekundet. Demnach sollen in den städtischen Haushalt 250.000 Euro eingestellt werden. Der Ortsbeirat reagierte damit auf die Mitteilung des Magistrats im Bericht B 24, dass derzeit keine Mittel zur Verfügung stehen. Es wäre fatal, wenn nun die Bauherrschaft des geplanten Neubaukomplexes einen Teil des öffentlichen Areals herrichtet, ohne dass gemeinsam mit den Bürger:innen ein Konzept für die Gesamtgestaltung beschlossen wird. Der Ortsbeirat weist auf seine Anregung OM 2551 hin, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei zu machen, inkl. der Umkehrung des Einbahnstraßensystems. Bei der Ausführung respektiert der Ortsbeirat, dass derzeit begrenzte personelle Ressourcen in den ausführenden Ämtern vorhanden sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Höhe an Planungsmitteln benötigt wird. 2. Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass folgende Maßnahmen umgesetzt werden: a) Die Planung der Platzgestaltung für mehr Aufenthaltsqualität auf dem Areal Alt-Rödelheim soll beginnen, bevor die Baumaßnahme fortgeschritten ist. Es muss gerade darum gehen, eine angepasste Gestaltung und keine bloße Wiederherstellung zu planen. b) Eine Planung "im Zuge der durch die Bauherrschaft zu finanzierenden Wiederherstellung der Oberfläche" wird als zu spät abgelehnt. Der Begriff "zeitnah" ist entsprechend der Vorlage OM 5118 zu konkretisieren. c) Als verlässliche Datengrundlage für die Anregung OM 2551, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße mithilfe einer Umkehrung des Einbahnstraßensystems autofrei zu machen, soll eine Verkehrszählung durchgeführt und die Maßnahme temporär erprobt werden. Diese Anregung ist bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen. d) Die Pläne für die Gestaltung des öffentlichen Raums (Platzgestaltung, Baumpflanzungen) sollen den Bürger:innen vorab in einer Ortsbeiratssitzung oder einer gesonderten Veranstaltung vorgestellt werden. Der Ortsbeirat entscheidet dann über das umzusetzende Konzept. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2551 Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 24 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 57 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5118 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 106 Bericht des Magistrats vom 01.11.2024, B 406 Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 157 Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 357 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 84 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD und FRAKTION (B 142 = Kenntnis, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (B 142 = Zurückweisung, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (B 142 = Zurückweisung, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5035, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 Aktenzeichen: 66-0

OF (Anträge OBR) · OB 7

Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße

25.06.2024 · Aktualisiert: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2024, OF 416/7 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Vorgang: B 24/23; EA 57/23; EA 106/24 Mit dem EA 106/24 hat der Ortsbeirat wiederholt sein Interesse an der Bereitstellung von Planungsmitteln bekundet. Demnach sollen in den städtischen Haushalt 250.000 € eingestellt werden. Der Ortsbeirat reagierte damit auf die Mitteilung des Magistrats im B24/23, dass derzeit keine Mittel zur Verfügung stehen. Es wäre fatal, wenn nun die Bauherrschaft des geplanten Neubaukomplexes einen Teil des öffentlichen Areals herrichtet, ohne dass gemeinsam mit den Bürger:innen ein Konzept für die Gesamtgestaltung beschlossen wird. Der Ortsbeirat weist auf seine Anregung in der OM 2551/2022 hin, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei zu machen, inkl. der Umkehrung des Einbahnstraßensystems. Bei der Ausführung respektiert der Ortsbeirat, dass derzeit begrenzte personelle Ressourcen in den ausführenden Ämtern vorhanden sind. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Höhe an Planungsmitteln benötigt wird. 2. Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass folgende Maßnahmen umgesetzt werden: a) Die Planung der Platzgestaltung für mehr Aufenthaltsqualität auf dem Areal Alt-Rödelheim zu beginnen, bevor die Baumaßnahme fortgeschritten ist. Es muss gerade darum gehen, eine angepasste Gestaltung und keine bloße Wiederherstellung zu planen. b) Eine Planung "im Zuge der durch die Bauherrschaft zu finanzierenden Wiederherstellung der Oberfläche" wird als zu spät abgelehnt. Der Begriff "zeitnah" ist entsprechend der OM 5118/2024 zu konkretisieren. c) Als verlässliche Datengrundlage für die Anregung in der OM 2551/22, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße mithilfe einer Umkehrung des Einbahnstraßensystems autofrei zu machen, soll eine Verkehrszählung durchgeführt und die Maßnahme temporär erprobt werden. Diese Anregung ist bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen. d) Die Pläne für die Gestaltung des öffentlichen Raums (Platzgestaltung, Baumpflanzungen) sollen den Bürger:innen vorab in einer Ortsbeiratssitzung oder einer gesonderten Veranstaltung vorgestellt werden. Der Ortsbeirat entscheidet dann über das umzusetzende Konzept. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 24 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 57 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 106 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 472 2024 1. Die Vorlage B 142 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 412/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 416/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 415/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 416/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 416/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP, BFF, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Kenntnis) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-Linke

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OF (Anträge OBR) · OB 7

Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße unterstützen

25.06.2024 · Aktualisiert: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2024, OF 417/7 Betreff: Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße unterstützen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92/23, Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen), die Durchführung des Nachbarschafts- und Straßenfestes in der Hattsteiner Straße mit einer Summe von bis zu 2500,- Euro zu unterstützen. Begründung: Das Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße soll am 17. August zum dritten Mal unter dem Motto "Nachbarschaftsfest für Alle" stattfinden. Das Gebiet "Hattsteiner Straße/ Niddagaustraße" in Rödelheim-Ost liegt fernab von sozialer und kultureller Infrastruktur des Stadtteils Rödelheim. Mit der nachbarschaftlichen Initiative ist es gelungen in diesem Teil Rödelheims einen wichtigen sozialen und kulturellen Impuls zu setzen. Planung und Koordination erfolgt über bestehende informelle Nachbarschaftskontakte. Die Vorbereitung erfolgt eigenständig durch die Anwohnerschaft. Zum Nachbarschaftsfest gehören neben Essen und Speisen ein musikalisches Bühnenprogramm, an dem vor allem Musikgruppen aus der unmittelbaren Umgebung beteiligt sind. An Infoständen können sich Rödelheimer Vereine präsentieren oder Einzelpersonen aus der Nachbarschaft mit ihrem ehrenamtlichen Engagement präsentieren. Während das Kultur- und Begleitprogramm des Festes weitgehend ehrenamtlich und unentgeltlich geleistet wird, können die Kosten der Infrastrukturmaßnahmen des Festes voraussichtlich nur zu einem geringen Teil durch Einnahmen gedeckt werden. Der notwendige Förderantrag wird durch die Organisator*innen beim Kulturamt gestellt. Der vorläufige Kostenplan geht von folgenden Kosten aus: - Genehmigung und Absperrung der Straße / ca. 800 Euro - Bereitstellung von Toilettenkabinen / ca. 500 Euro - Bereitstellung von Biertischgarnituren / ca. 250 Euro - Bereitstellung von Sonnenschirmen u.ä. als Schattenspender/ ca. 250 Euro - Kosten für Bühne und Bühnentechnik / ca. 1500 Euro - Kosten für GEMA/ ca. 300 Euro - Plakate / Handzettel ca. 400 Euro - Spielmobil , 4 Std. 600 Euro - Gagen bzw. Fahrtkosten für Bands ca. 1000 Euro Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 58 2024 Die Vorlage OF 417/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OI (Initiativen OBR) · OB 7

Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße unterstützen

25.06.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Initiative vom 25.06.2024, OI 58 entstanden aus Vorlage: OF 417/7 vom 25.06.2024 Betreff: Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße unterstützen Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V. § 3563/23 Der Magistrat wird gebeten, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92, Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen"), die Durchführung des Nachbarschafts- und Straßenfestes in der Hattsteiner Straße mit einer Summe von bis zu 2.500 Euro zu unterstützen. Das Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße soll am 17. August zum dritten Mal unter dem Motto "Nachbarschaftsfest für Alle" stattfinden. Das Gebiet Hattsteiner Straße/Niddagaustraße in Rödelheim-Ost liegt fernab von sozialer und kultureller Infrastruktur des Stadtteils Rödelheim. Mit der nachbarschaftlichen Initiative ist es gelungen, in diesem Teil Rödelheims einen wichtigen sozialen und kulturellen Impuls zu setzen. Planung und Koordination erfolgt über bestehende informelle Nachbarschaftskontakte. Die Vorbereitung erfolgt eigenständig durch die Anwohnerschaft. Zum Nachbarschaftsfest gehören neben Essen und Getränken ein musikalisches Bühnenprogramm, an dem vor allem Musikgruppen aus der unmittelbaren Umgebung beteiligt sind. An Infoständen können sich Rödelheimer Vereine präsentieren oder Einzelpersonen aus der Nachbarschaft mit ihrem ehrenamtlichen Engagement präsentieren. Während das Kultur- und Begleitprogramm des Festes weitgehend ehrenamtlich und unentgeltlich geleistet wird, können die Kosten der Infrastrukturmaßnahmen des Festes voraussichtlich nur zu einem geringen Teil durch Einnahmen gedeckt werden. Der notwendige Förderantrag wird durch die Organisator*innen beim Kulturamt gestellt. Der vorläufige Kostenplan geht von folgenden Kosten aus: - Genehmigung und Absperrung der Straße ca. 800 Euro; - Bereitstellung von Toilettenkabinen ca. 500 Euro; - Bereitstellung von Biertischgarnituren ca. 250 Euro; - Bereitstellung von Sonnenschirmen u. Ä. als Schattenspender ca. 250 Euro; - Kosten für Bühne und Bühnentechnik ca. 1.500 Euro; - Kosten für GEMA ca. 300 Euro; - Plakate/Handzettel ca. 400 Euro; - Spielmobil, vier Std. 600 Euro; - Gagen bzw. Fahrtkosten für Bands ca. 1.000 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Initiative vom 17.06.2025, OI 103 Versandpaket: 03.07.2024

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 7

Ablehnung einer Erweiterung der BAB 5 im Bereich des Ortsbezirks 7

25.06.2024 · Aktualisiert: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5648 entstanden aus Vorlage: OF 316/7 vom 19.06.2023 Betreff: Ablehnung einer Erweiterung der BAB 5 im Bereich des Ortsbezirks 7 Der Magistrat wird aufgefordert, die Erweiterung der BAB 5 auf acht Spuren im Bereich des Ortsbezirks 7 abzulehnen und dies mit der Landesregierung zu kommunizieren. Begründung: Der Ortsbeirat lehnt aus Gründen des Gesundheitsschutzes für die Wohnbevölkerung und der dringend notwendigen Verkehrswende jede Erweiterung der BAB 5 ab. Auch eine Erweiterung auf acht Spuren zuzüglich je einer weiteren Spur als Standspur ist eine Erweiterung zum Schaden der Bevölkerung. Sie verursacht immense Ausgaben, Gelder, die in den ÖPNV dringend investiert werden müssen. Sie versiegelt Grünflächen und rückt die BAB 5 für die Wohnbevölkerung in Rödelheim und Praunheim noch näher. Damit werden Lärmemissionen und Luftverschmutzung zunehmen. Eine Erweiterung um je eine Spur wird den Autoverkehr vermehren statt verringern. Das ist das Gegenteil einer Verkehrswende. Die Rechtfertigung, nur bei einem Ausbau der BAB 5 könne es einen verbesserten Lärmschutz geben, weist der Ortsbeirat zurück: Der Lärmschutz darf nicht an einen Ausbau gekoppelt sein, die Gesetzeslage verlangt bereits jetzt einen ausreichenden Lärmschutz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1984 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Anträge OBR) · OB 7

Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße

11.06.2024 · Aktualisiert: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 415/7 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Vorgang: B 24/23; EA 57/23; EA 106/24 Mit dem EA 106/24 hat der Ortsbeirat wiederholt sein Interesse an der Bereitstellung von Planungsmitteln bekundet. Demnach sollen in den städtischen Haushalt 250.000 € eingestellt werden. Der Ortsbeirat reagierte damit auf die Mitteilung des Magistrats im B24/23, dass derzeit keine Mittel zur Verfügung stehen. Es wäre fatal, wenn nun die Bauherrschaft des geplanten Neubaukomplexes einen Teil des öffentlichen Areals herrichtet, ohne dass gemeinsam mit den Bürger:innen ein Konzept für die Gesamtgestaltung beschlossen wird. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: - Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Höhe an Planungsmitteln benötigt wird. - Die Planung der Platzgestaltung für mehr Aufenthaltsqualität auf dem Areal Alt-Rödelheim beginnt, bevor die Baumaßnahme fortgeschritten ist. Es muss gerade darum gehen, eine angepasste Gestaltung und keine bloße Wiederherstellung zu planen. - Eine Planung "im Zuge der durch die Bauherrschaft zu finanzierenden Wiederherstellung der Oberfläche" wird als zu spät abgelehnt. Der Begriff "zeitnah" ist entsprechend der OM 5118/2024 zu konkretisieren. - Der Ortsbeirat weist auf seine Anregung in der OM 2551/2022 hin, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei zu machen, inkl. der Umkehrung des Einbahnstraßensystems. Als verlässliche Datengrundlage soll eine Verkehrszählung durchgeführt und die Maßnahme temporär erprobt werden. Diese Anregung ist bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen. - Der Ortsbeirat respektiert, dass derzeit begrenzte personelle Ressourcen in den ausführenden Ämtern vorhanden sind. Jedoch sollten die Pläne für die Gestaltung des öffentlichen Raums (Platzgestaltung, Baumpflanzungen) den Bürger:innen vorab in einer Ortsbeiratssitzung oder einer gesonderten Veranstaltung vorgestellt werden. Der Ortsbeirat entscheidet dann über das umzusetzende Konzept. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 24 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 57 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 106 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 472 2024 1. Die Vorlage B 142 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 412/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 416/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 415/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 416/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 416/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP, BFF, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Kenntnis) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-Linke

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OF (Anträge OBR) · OB 7

Gemeinbedarfsflächen müssen gesichert werden - die M 40/24 schätzt die Situation falsch ein

09.06.2024 · Aktualisiert: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2024, OF 414/7 Betreff: Gemeinbedarfsflächen müssen gesichert werden - die M 40/24 schätzt die Situation falsch ein Vorgang: OA 271/22 Der Ortsbeirat fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, die M 40/2024 nicht zu beschließen und stattdessen die OA 271/22 - wie von der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.22 beschlossen - umzusetzen. Begründung: Die M 40 leitet die fehlende Erforderlichkeit eines Bebauungsplans in erster Linie aus der Tatsache ab, dass sich die in Rede stehenden Flächen im Eigentum der Stadt Frankfurt, einer Kirchengemeinde, einer städtischen Gesellschaft sowie einer stadtnahen Stiftung befinden. Der Magistrat geht dabei wohl von der falschen Annahme aus, dass die genannten Eigentümer:innen regelhaft im Sinne der Allgemeinheit handeln und eine Flächenumwandlung nicht droht. Dabei sollte auch dem Magistrat bekannt sein, dass Kirchgemeinden, städtische Gesellschaften und stadtnahe Stiftungen sehr wohl immer wieder versucht haben bisherige Gemeinbedarfsflächen für andere Zwecke zu verwenden und in Wert zu setzen. Das ist in der Regel kein böser Wille, sondern ergibt sich aus dem Geschäftszweck bzw. entsprechenden Satzungen. Einzig im Falle der Zehntscheune müsste eine geänderte Nutzung der Fläche, z.B. für Wohnzwecke, von der Stadtverordnetenversammlung gesondert beschlossen werden. So ist vor einigen Jahren ein Grundstück der ehemaligen ev. Auferstehungsgemeinde, auf dem sich Gemeindehaus befand, für den Bau von Wohnungen genutzt worden. A Ähnliches ist mit einer Teilfläche der ev. Kirchengemeinde Hausen geschehen. In Westhausen konnte stattdessen eine ähnliche Verwertung gerade deshalb verhindert werden, weil es sich um eine Gemeinbedarfsfläche handelt. Auch viele andere Flächen ,z.B. von Kirchengemeinden, sind bereits als Gemeinbedarfsflächen gesichert, so dass eine gemeinwohlorientierte Nutzung gesichert werden kann. Im Ortsbezirk betrifft dies z.B. das Areal der kath. Kirchengemeinde Sankt Marien - Kirchort Sankt Anna. Antragsteller: SPD die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.04.2024, M 40 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2022, OA 271 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 471 2024 1. Die Vorlage M 40 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 414/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU, BFF und FREIE WÄHLER (= Annahme); FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Parteien: SPD, die_farbechten-Linke

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OF (Anträge OBR) · OB 7

Kleingärten für die Zukunft sichern

28.05.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2024, OF 411/7 Betreff: Kleingärten für die Zukunft sichern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 27, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die folgenden Änderungen eingearbeitet werden: 1. Der Unterpunkt "Kleingärten" in der Begründung unter "Zielsetzung" wird wie folgt geändert: "Vorhandene Kleingartenanlagen sind zu 66 Prozent durch Bebauungspläne rechtskräftig gesichert, weitere Anlagen sind im Verfahren. Ziel ist es, die weitere Absicherung zu realisieren." 2. Der vierte Absatz in der Begründung unter "Lösung" wird wie folgt geändert: "Ziel ist, den Erhalt aller bestehenden Kleingartenflächen angesichts der bestehenden und zukünftig weiter wachsenden Stadtbevölkerung zu garantieren und weiter auszubauen. Für wegfallende Kleingärten muss geeignetes Ersatzland bereitgestellt werden. Weitere Kleingärten sind zu etablieren. Freizeitgärten werden im Hinblick auf ihre Wirksamkeit in unter- und überversorgten Stadtteilen betrachtet." Begründung: Kleingärten sorgen mit für ein kühlendes Stadtklima, das den steigenden Anforderungen durch den Klimawandel Rechnung trägt. Ihre Sicherung hat neben ökologischen auch soziale Aspekte. Die planungsrechtliche Sicherung liegt im Interesse unseres Ortsbeirats, der sich z.B. bezüglich des Landschaftsschutzgebietes der Kleingärten am Ochsengraben entsprechend geäußert hat. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 27 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 27 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 411/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen farbechte/Linke (= Ablehnung); BFF und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen farbechte/Linke (= Annahme)

Partei: die_farbechten-Linke

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OF (Anträge OBR) · OB 7

Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße

28.05.2024 · Aktualisiert: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2024, OF 412/7 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Mit dem EA 106/24 hat der Ortsbeirat wiederholt sein Interesse an der Bereitstellung von Planungsmitteln bekundet. Demnach sollen in den städtischen Haushalt 250.000 € eingestellt werden. Der Ortsbeirat reagierte damit auf die Mitteilung des Magistrat im B24/23, dass derzeit keine Mittel zur Verfügung stehen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: - Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Höhe an Planungsmitteln benötigt wird. - Der Ortsbeirat erwartet vom Magistrat, die Planung der Platzgestaltung für mehr Aufenthaltsqualität auf dem Areal Alt- Rödelheim zu beginnen, bevor die Baumaßnahme fortgeschritten ist. Es muss gerade darum gehen, eine angepasste Gestaltung und keine bloße Wiederherstellung zu planen. - Eine Planung "im Zuge der durch die Bauherrschaft zu finanzierenden Wiederherstellung der Oberfläche" wird daher als zu spät abgelehnt. Der Begriff "zeitnah" ist entsprechend der OM 5118/ 2024 zu konkretisieren. - Der Ortsbeirat weist auf seine Anregung in der OM 2551/2022 hin, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei zu machen, inkl. der Umkehrung des Einbahnstraßensystems. Als verlässliche Datengrundlage soll eine Verkehrszählung durchgeführt und die Maßnahme temporär erprobt werden. - Der Ortsbeirat respektiert, dass derzeit begrenzte personelle Ressourcen in den ausführenden Ämtern vorhanden sind. Eine umfangreiche Bürger*innenbeteiligung ist deshalb nicht möglich. Eine finale Entscheidung darüber, wie der öffentliche Raum aussehen soll (Platzgestaltung, Baumpflanzungen etc.) und welche Maßnahmen umgesetzt werden, erfolgt erst nach Auswertung der Verkehrszählung und einem Ämtergespräch mit dem Ortsbeirat sowie einer Präsentation der Ergebnisse im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung, womit die Bürger*innenbeteiligung hergestellt wird. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage B 142 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 412/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 472 2024 1. Die Vorlage B 142 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 412/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 416/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 415/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 416/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 416/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP, BFF, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Kenntnis) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-Linke

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 7

Raumkapazitäten der Ebelfeldschule optimal nutzen

28.05.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5506 entstanden aus Vorlage: OF 402/7 vom 14.05.2024 Betreff: Raumkapazitäten der Ebelfeldschule optimal nutzen Vertreter:innen der Ebelfeldschule berichteten in der letzten Ortsbeiratssitzung über die extrem angespannte Raumsituation der Schule, welche sich im kommenden Schuljahr nochmals verschlechtern wird. Von 420 Schüler*innen benötigen 82 eine sonderpädagogische Förderung, davon zwölf im Bereich der inklusiven Beschulung. Diese werden von vier Förderlehrkräften und 16 Teilhabeassistenzen betreut. Ihnen steht jedoch nur Förderklassenraum zur Verfügung. Um dem Förderbedarf gerecht zu werden, werden zusätzliche Räume benötigt. Ohnehin fehlen der Schule aufgrund der Fünfzügigkeit der ersten Klassen ab dem Schuljahr 2024/2025 zwei zusätzliche Klassenräume und nur 40 Prozent der Schulkinder haben einen Hortplatz. Laut den Vertreter*innen der Ebelfeldschule wäre eine Option, die akute Not der Schule zu lindern, die ungenutzten Räume im Erdgeschoss des Nebengebäudes zu reaktivieren, um sie z. B. für inklusive Beschulung nutzen zu können. In den oberen Stockwerken befindet sich die Dienstwohnung des Hausmeisters. Das Stadtschulamt und das ABI (Amt für Bau und Immobilien) kommen allerdings zu unterschiedlichen Einschätzungen bzgl. der Machbarkeit, so die Darstellung. Diese kurzfristige Lösung kann jedoch nur eine erste Maßnahme sein, für eine konkrete Verbesserung zu sorgen und darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die gesamte Raumsituation nach wie vor nicht den Bedürfnissen der Lernenden und Lehrenden entspricht - selbst nach Ertüchtigung der Räume im Erdgeschoss. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die oben beschriebenen Räumlichkeiten zu sanieren und so zu ertüchtigen, dass sie als Unterrichtsräume zum Schuljahr 2024/2025 zur Verfügung stehen. Beschlüsse für etwaig notwendige Ausnahmeregelungen (Nutzungsänderung von Wohnraum zu Schulzwecken) sind herbeizuführen. Andernfalls wird der Magistrat gebeten darzulegen, wie die Situation der Raumnot auf anderem Wege behoben werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1547 Aktenzeichen: 40-1

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 7

U-BahnHaltestelle „Friedhof Westhausen“ barrierefrei umbauen und Beschilderung vervollständigen

28.05.2024 · Aktualisiert: 21.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5507 entstanden aus Vorlage: OF 403/7 vom 14.05.2024 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Friedhof Westhausen" barrierefrei umbauen und Beschilderung vervollständigen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der nördliche Zugang zu den Bahnsteigen der U-Bahn-Linie 7 an der Haltestelle "Friedhof Westhausen" barrierefrei umgebaut werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Beschilderung zu den beiden Gleisen so zu vervollständigen, dass klar einsehbar ist, zu welcher Fahrtrichtung (Heerstraße oder Enkheim) der jeweilige Zugang führt. Begründung: Die U-Bahn-Haltestelle "Friedhof Westhausen" ist nur im Süden barrierefrei angelegt. Das Wegesystem im Norden im Bereich der Unterführung ist zwar barrierefrei, leider ist der Zugang zu den Bahnsteigen zwar flach ausgelegt, allerdings mit Stufen, die einen barrierefreien Zugang nicht ermöglichen. Beispielsweise für Rollstuhlfahrer*innen stellt dies ein Mobilitätshindernis dar. Diese müssen weite Umwege in Kauf nehmen, um den südlichen Zugang benutzen und aufs Gleis gelangen zu können. Am Aufgang zur U-Bahn-Linie 7 in Fahrtrichtung Heerstraße ist ein Schild angebracht, das auf diese hinweist. Ein Pendant zur entgegengesetzten Fahrtrichtung fehlt und sollte ergänzt werden. Bilder mit/ohne Beschilderung, Zugangswege mit Stufen (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1868 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 92-10

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 7

Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke

28.05.2024 · Aktualisiert: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5508 entstanden aus Vorlage: OF 404/7 vom 14.05.2024 Betreff: Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke Vorgang: OM 5120/24 OBR 7 Seit der Fertigstellung und Eröffnung der neuen Hausener Niddabrücke (Hans-Busch-Brücke) mehren sich Beschwerden über den motorisierten Verkehr an dieser Stelle. Berichten zufolge wird das erlaubte Tempo 30 deutlich überschritten und die Einbahnstraßenregelung häufig ignoriert. Das ist einerseits ein Problem für alle, die ohne Auto die Brücke überqueren wollen, andererseits auch für die, die auf dem Weg parallel zur Nidda per Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Es ist zu beachten, dass dieser Bereich zum Schulweg der Kerschensteinerschule gehört und damit die Sicherheit der Kinder auf diesem gefährdet wird. Weiterhin sind insbesondere am Hausener Weg 120 (Wohnanlage für Studierende und Geflüchtete) gefährliche Situationen vorgekommen, z. B. für dort spielende Kinder und zu Fuß Gehende. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Anregung vom 20.02.2024, OM 5120, schnellstmöglich umzusetzen; 2. Sofortmaßnahmen zu ergreifen (z. B. erhöhte Kontrollen, Stoppschilder, (Rot-)Markierungen, Aufpflasterungen, Anhebungen der Fahrbahn, Bodenwellen, versetzte mobile Begrünungen auf der Brücke), um die Situation zu entschärfen; 3. Autofahrer*innen frühzeitiger auf den Schulweg zur Kerschensteinerschule hinzuweisen; 4. das kurze Stück zwischen der Brücke und dem Friedhofsparkplatz dem verkehrsberuhigten Bereich hinzuzuschlagen und diesen entsprechend zu erweitern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5120 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1866 Antrag vom 12.11.2024, OF 451/7 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 7

Hausener Schwimmbad auch nach Fertigstellung des Rebstockbades ganzjährig betreiben

28.05.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5509 entstanden aus Vorlage: OF 406/7 vom 13.05.2024 Betreff: Hausener Schwimmbad auch nach Fertigstellung des Rebstockbades ganzjährig betreiben Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Hausener Schwimmbad auch nach Fertigstellung des Rebstockbades als Ganzjahresbetrieb weitergeführt werden kann. Begründung: Im Jahr 2021 fand die erste Wintersaison im Hausener Schwimmbad statt. Die Besucherzahlen belegen, dass dieses Angebot gut angenommen wird. Neben den Freizeitschwimmerinnen und -schwimmern haben 15 Schulen und 40 Vereine die Möglichkeit, auch im Winter zu schwimmen. Damit wurde das Schulschwimmen gestärkt, auch die Vereine konnten ihre Schwimmkurse abhalten. Seither ist der Bedarf an Schwimmkursen und Schulschwimmen gewachsen. Die Besucherzahlen haben insgesamt zugenommen, u. a. wegen des kostenlosen Eintritts für Kinder und weil die Einwohnerzahl von Frankfurt gestiegen ist. Die Frankfurter Rundschau berichtet von einem "Badeboom" (https://www.fr.de/frankfurt/badeboom-in-schwimmbaedern-in-frankfurt-92743409.ht ml). Laut Bäderkonzept Frankfurt war der Winterbetrieb des Hausener Freibads mit Traglufthalle als Ersatzwasserfläche während des Neubaus des Rebstockbades vorgesehen. Damit würde der Winterbetrieb je nach Baufortschritt des Rebstockbads nach dem Winter 2025/2026 eingestellt. Der gestiegene Bedarf sollte mit einer Dauereinrichtung des Hausener Schwimmbades als Ganzjahres-Schwimmbad anerkannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1463 Aktenzeichen: 40-2

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 7

Ein Tisch für die Fitnessanlage im Volkspark Niddatal

28.05.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5510 entstanden aus Vorlage: OF 407/7 vom 14.05.2024 Betreff: Ein Tisch für die Fitnessanlage im Volkspark Niddatal Der Magistrat wird aufgefordert, die Fitnessanlage im Volkspark Niddatal mit einem Tisch zu ergänzen. Begründung: Die dortige Fitnessanlage hat sich zu einem beliebten Treffpunkt von Bürgern und Familien, besonders an den Wochenenden, entwickelt. Die vorhandenen Bänke sind ausreichend, aber leider fehlt hier ein Tisch für mitgeführte Sachen. Da sich die Fläche auch als Picknicktreff entwickelt hat, wäre ein Tisch dort eine optimale Ergänzung in der Fitnessanlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1497 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 7

Mehrgenerationenspielplätze für den Ortsbezirk 7

28.05.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5511 entstanden aus Vorlage: OF 409/7 vom 10.05.2024 Betreff: Mehrgenerationenspielplätze für den Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche und inwieweit sich bestimmte Spielplätze im Ortsbezirk 7 dazu eignen, diese zu Mehrgenerationenspielplätze für Jung und Alt zu erweitern. Das innovative Konzept von Mehrgenerationenspielplätzen sieht vor, Spielplätze derart um zusätzliche Geräte zu erweitern, dass auch ältere Generationen auf dem Areal Spiel und Sport betreiben können. Dabei soll Kindern kein Spielraum weggenommen werden, sondern der Spielraum derart um zusätzliche inklusive Geräte erweitert werden, dass sich diese in den bestehenden Spielraum organisch einfügen. Zu denken ist hierbei sowohl an Spiel- und Sportgeräte, die von Alt und Jung gleichzeitig benutzt werden können, als auch an reine calisthenicsähnliche Geräte für Erwachsene, je nach entsprechender Eignung. Begründung: Spiel und Sport verbindet, macht gesund, hält jung und ist sowohl essenziell als auch bereichernd für Jung und Alt. Mehrgenerationenspielplätze würden genau hierfür ein inklusives Angebot im Ortsbezirk schaffen. Im Vergleich zur Errichtung eines komplett neuen Calisthenics-Parks nur für ältere Generationen ist die inklusive Erweiterung von bestehenden Spielplätzen deutlich kostenschonender und hat zugleich einen stärkeren sozial verbindenden Charakter. Darüber hinaus bestehen im Ortsbezirk verhältnismäßig wenige öffentliche Gelegenheitssportangebote, was durch die Schaffung von Mehrgenerationenspielplätzen gelöst werden würde. Gleichzeitig wird sich der insgesamt für alle Spielplatzbesucher gesteigerte Spaßfaktor insbesondere positiv auf das Wohlbefinden der Kinder im Ortsbezirk auswirken. Auf eine Erweiterung der Spielplätze unter Berücksichtigung der geltenden Bauvorschriften wäre selbstverständlich zu achten, was unter Hinzuziehung spezialisierter Anbieter leicht erreicht werden kann. Da die Nutzungsregeln für Spielplätze von Kommunen selbst bestimmt werden, ist die Schaffung von Mehrgenerationenspielplätzen ein insgesamt realistisches und für alle Generationen wünschenswertes Vorhaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1543 Aktenzeichen: 67-2

OF (Anträge OBR) · OB 7

Unterstützung des Jubiläumsfestes des Fördervereins der Stadtteilbibliothek Rödelheim (FörSteR e.V.)

27.05.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2024, OF 413/7 Betreff: Unterstützung des Jubiläumsfestes des Fördervereins der Stadtteilbibliothek Rödelheim (FörSteR e.V.) Am 14./15. Juni 2024 wird der Förderverein der Stadtteilbibliothek Rödelheim sein zwanzigjähriges Jubiläum feiern. Seit 2004 führt dieser zahlreiche Lesungen und kulturelle Veranstaltungen durch. Die Stadtteilbibliothek unterstützt er mit Geld- und Sachspenden. 2008 erhielt er den Stadtteilpreis des Ortsbeirats. Am Veranstaltungstag soll es ein Kinderfest in der Stadtteilbibliothek geben, fortgesetzt wird das Programm dann am Nachmittag und Abend im Garten des Vereinsringhauses. Neben auftretenden Musiker*innen, fallen Kosten für den Druck von Programm und Plakaten sowie die Technik an. Der Ortsbeirat beschließt, das Jubiläumsfest des FörSteR e.V. mit 1.000 € zu unterstützen. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 25 Es dient zur Kenntnis, dass Frau Kalisch und Frau Pauls gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen haben. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 324 2024 Die Vorlage OF 413/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Anträge OBR) · OB 7

Raumkapazitäten der Ebelfeldschule optimal nutzen

14.05.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2024, OF 402/7 Betreff: Raumkapazitäten der Ebelfeldschule optimal nutzen Vertreter:innen der Ebelfeldschule berichteten in der letzten Ortsbeiratssitzung über die extrem angespannte Raumsituation der Schule, welche sich im kommenden Schuljahr nochmals verschlechtern wird. Von 420 Schüler*innen benötigen 82 eine sonderpädagogische Förderung, davon 12 im Bereich der inklusiven Beschulung. Diese werden von vier Förderlehrkräften und 16 Teilhabeassistenzen betreut. Ihnen steht jedoch nur Förderklassenraum zur Verfügung. Um dem Förderbedarf gerecht zu werden, werden zusätzliche Räume benötigt. Ohnehin fehlen der Schule aufgrund der Fünfzügigkeit der 1. Klassen ab dem Schuljahr 2024/25 zwei zusätzliche Klassenräume und nur 40% der Schulkinder haben einen Hortplatz. Laut den Vertreter*innen der Ebelfeldschule wäre eine Option die akute Not der Schule zu lindern, die ungenutzten Räume im Erdgeschoss des Nebengebäudes zu reaktivieren, um sie z.B. für inklusive Beschulung nutzen zu können. In den oberen Stockwerken befindet sich die Dienstwohnung des Hausmeisters. Das Stadtschulamt und das ABI (Amt für Bau und Immobilien) kommen allerdings zu unterschiedlichen Einschätzungen bzgl. der Machbarkeit, so die Darstellung. Diese kurzfristige Lösung kann jedoch nur eine erste Maßnahme sein für eine konkrete Verbesserung zu sorgen und darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die gesamte Raumsituation nach wie vor nicht den Bedürfnissen der Lernenden und Lehrenden entspricht - selbst nach Ertüchtigung der Räume im Erdgeschoss. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die oben beschriebenen Räumlichkeiten zu sanieren und so zu ertüchtigen, dass sie als Unterrichtsräume zum Schuljahr 2024/25 zur Verfügung stehen. Beschlüsse für etwaig notwendige Ausnahmeregelungen (Nutzungsänderung von Wohnraum zu Schulzwecken) sind herbeizuführen. Andernfalls bittet der Ortsbeirat darzulegen, wie die Situation der Raumnot auf anderem Wege behoben werden soll. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5506 2024 Die Vorlage OF 402/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 7

U-BahnHaltestelle „Friedhof Westhausen“ barrierefrei umbauen und Beschilderung vervollständigen

14.05.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2024, OF 403/7 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Friedhof Westhausen" barrierefrei umbauen und Beschilderung vervollständigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den nördlichen Zugang zu den Bahnsteigen der Linie U7 an der Haltestelle "Friedhof Westhausen" barrierefrei umzubauen. Die einzelnen Absätze in der Rampe sind zu entfernen. Darüber hinaus soll die Beschilderung zu den beiden Gleisen so vervollständigt werden, dass klar einsehbar ist, zu welcher Fahrtrichtung (Heerstraße oder Enkheim) der jeweilige Zugang führt. Begründung: Die U-Bahn-Haltestelle Friedhof Westhausen ist nur im Süden barrierefrei angelegt. Das Wegesystem im Norden im Bereich der Unterführung ist zwar barrierefrei, leider ist der Zugang zu den Bahnsteigen zwar flach ausgelegt, allerdings mit Stufen, die einen barrierefreien Zugang nicht ermöglichen. Beispielsweise für Rollstuhlfahrer*innen stellt dies ein Mobilitätshindernis dar. Diese müssen weite Umwege in Kauf nehmen, um den südlichen Zugang benutzen und aufs Gleis gelangen zu können. Am Aufgang zur U7 in Fahrtrichtung Heerstraße ist ein Schild angebracht, das auf diese hinweist. Ein Pendant zur entgegengesetzten Fahrtrichtung fehlt und sollte ergänzt werden. Bilder mit / ohne Beschilderung, Zugangswege mit Stufen (Quelle: privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5507 2024 Die Vorlage OF 403/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz "der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der nördliche Zugang zu den Bahnsteigen der U-Bahn-Linie 7 an der Haltestelle Friedhof Westhausen barrierefrei umgebaut werden kann" lautet und der zweite Satz, beginnend mit "die einzelnen" bis "zu entfernen", gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung farbechte/Linke, BFF und FREIE WÄHLER

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 7

Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke

14.05.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2024, OF 404/7 Betreff: Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke Vorgang: OM 5120/24 Seit der Fertigstellung und Eröffnung der neuen Hausener Niddabrücke (Hans-Busch-Brücke) mehren sich Beschwerden über den motorisierten Verkehr an dieser Stelle. Berichten zufolge wird das erlaubte Tempo 30 deutlich überschritten und die Einbahnstraßenregelung häufig ignoriert. Das ist einerseits ein Problem für alle, die ohne Auto die Brücke überqueren wollen, andererseits auch für die, die auf dem Weg parallel zur Nidda per Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Es ist zu beachten, dass dieser Bereich zum Schulweg der Kerschensteiner Schule gehört und damit die Sicherheit der Kinder auf diesem gefährdet wird. Weiterhin sind insbesondere am Hausener Weg 120 (Wohnanlage für Studierende und Geflüchtete) gefährliche Situationen vorgekommen, z.B. für dort spielende Kinder und Zufußgehende. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Die OM 5120/24 schnellstmöglich umzusetzen. 2. Zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen (z.B. erhöhte Kontrollen, Stoppschilder, (Rot-)Markierungen, Aufplasterungen, Anhebungen der Fahrbahn, Bodenwellen, versetzte mobile Begrünungen auf der Brücke) eine weitere Entschärfung der Situation erreicht werden kann. 3. Autofahrer*innen frühzeitiger auf den Schulweg zur Kerschensteiner Schule hinzuweisen 4. Das kurze Stück zwischen der Brücke und dem Friedhofsparkplatz dem verkehrsberuhigten Bereich hinzuzuschlagen und diesen entsprechend zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5120 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffern 1. und 4. getrennt vom Rest der Vorlage OF 404/7 abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5508 2024 Die Vorlage OF 404/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer zwei vor der Klammer "Sofortmaßnahmen zu ergreifen" und nach der Klammer "um die Situation zu entschärfen" lautet. Abstimmung: Ziffern 1. und 4.: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU (= Ablehnung); FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Rest der Vorlage: Annahme bei Enthaltung BFF

Parteien: GRÜNE, SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 7

Ein Tisch für die Fitnessanlage im Volkspark Niddatal

14.05.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2024, OF 407/7 Betreff: Ein Tisch für die Fitnessanlage im Volkspark Niddatal Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, die Fitnessanlage im Volkspark Niddatal mit einem Tisch zu ergänzen. Die dortige Fitnessanlage hat sich zu einem beliebten Treffpunkt von Bürgern und Familien, besonders an den Wochenenden entwickelt. Die vorhandenen Bänke sind ausreichend aber leider fehlt hier ein Tisch für mitgeführte Sachen. Da sich die Fläche auch als Picknicktreff entwickelt hat wäre ein Tisch dort eine optimale Ergänzung in der Fitnessanlage. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5510 2024 Die Vorlage OF 407/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und farbechte/Linke

Partei: FREIE_WÄHLER

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Alter Hausener Friedhof ein Bodendenkmal?

13.05.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 405/7 Betreff: Alter Hausener Friedhof ein Bodendenkmal? Vorgang: B 46/24; OM 5388/24 Anfrage an den Magistrat 1. Handelt es sich bei dem Alten Hausener Friedhof um ein Bodendenkmal? 2. Welche Maßnahmen des Denkmalschutzes werden erfolgen, wenn die erste Frage mit Ja beantwortet wird? 3. Welcher Zeitraum ist notwendig, um eventuelle Untersuchungen des Denkmalamtes und anderer Ämter durchzuführen? 4. Wann wird die Fläche des Alten Hausener Friedhofs für die Hausener Bevölkerung nutzbar gemacht werden können? Wann wird mit der Baumaßnahme der Friedhofsmauer (Abriss/Umgestaltung) zu rechnen sein? Begründung: Der Alte Hausener Friedhof ist ein Dauerthema in unserem Ortsbeirat, weil die eingestürzte Mauer seit Jahren mit einem Bauzaun gesichert wird und nichts passiert, um dem hässlichen Straßenbild ein Ende zu bereiten und die Fläche wieder nutzbar zu machen. Das Anliegen des Ortsbeirats und der Anwohnerinnen und Anwohner war und ist es, die Fläche für Hausen nutzbar zu machen, sei es als kleiner Park, sei es als Spielplatz. Zuvor musste geklärt werden, was mit der baufälligen Mauer passieren soll. Laut B 46 vom 26.1.2024 steht in dem - uns nicht zugänglich gemachten - Gutachten fest, dass die Mauer abgerissen werden muss. Dazu hat der Ortsbeirat in seiner letzten Sitzung mit großer Mehrheit einen Antrag verabschiedet (OF 385/7). Bei einer Einladung des Stadtplanungsamtes am 30.4.2024 wurde plötzlich zum ersten Mal von einem Bodendenkmal gesprochen. Dazu fehlt jede Information und es ist nicht klar, ob damit das Vorhaben, endlich zu einer Planung für die Nutzung des Alten Friedhofs zu kommen, erneut aufgeschoben werden muss. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 46 Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5388 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 405/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten-Linke

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Hausener Schwimmbad auch nach Fertigstellung des Rebstockbades ganzjährig betreiben

13.05.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 406/7 Betreff: Hausener Schwimmbad auch nach Fertigstellung des Rebstockbades ganzjährig betreiben Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Hausener Schwimmbad auch nach Fertigstellung des Rebstockbades als Ganz-Jahresbetrieb weitergeführt werden kann. Begründung: 2021 fand die erste Wintersaison im Hausener Schwimmbad statt. Die Besucherzahlen belegen, dass dieses Angebot gut angenommen wird. Neben den Freizeitschwimmerinnen und -schwimmern haben 15 Schulen und 40 Vereine die Möglichkeit, auch im Winter zu schwimmen. Damit wurde das Schulschwimmen gestärkt, auch die Vereine konnten ihre Schwimmkurse abhalten. Seither ist der Bedarf an Schwimmkursen und Schulschwimmen gewachsen. Die Besucherzahlen haben insgesamt zugenommen, u.a. wegen den kostenlosen Eintritts für Kinder und weil die Einwohnerzahl von Frankfurt gestiegen ist. Die Frankfurter Rundschau berichtet von einem "Badeboom" (https://www.fr.de/frankfurt/badeboom-in-schwimmbaedern-in-frankfurt-92743409.ht ml). Laut Bäderkonzept Frankfurt war der Winterbetrieb des Hausener Freibads mit Traglufthalle als Ersatzwasserfläche während des Neubaus des Rebstockbades vorgesehen. Damit würde der Winterbetrieb je nach Baufortschritt des Rebstockbads nach dem Winter 2025/2026 eingestellt. Der gestiegene Bedarf sollte mit einer Dauereinrichtung des Hausener Schwimmbades als Ganzjahres-Schwimmbad anerkannt werden. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5509 2024 Die Vorlage OF 406/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Partei: die_farbechten-Linke

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Was bedeuten die freigelegten Treppenstufen und die Beendigung der Bauarbeiten in AltRödelheim 12 bis 20?

13.05.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 408/7 Betreff: Was bedeuten die freigelegten Treppenstufen und die Beendigung der Bauarbeiten in Alt-Rödelheim 12 bis 20? Anfrage an den Magistrat Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Was bedeutet die Freilegung der Treppen auf dem Baugrundstück Alt-Rödelheim 12-20? Welche Erkenntnisse gibt es bezüglich der freigelegten Treppen? - Liegt eine Intervention des Denkmalamtes vor? - Welche Gründe gibt es für die Unterbrechung der Baumaßnahme? - Mit welchen Konsequenzen für den Fortgang der Baumaßnahme und vor allem für die Planung des Platzes Alt-Rödelheim ist zu rechnen? Begründung: Das Thema Alt-Rödelheim war und ist ein Dauerthema im Ortsbeirat. Wegen jahrelangen Leerstands und Verwahrlosung hat es viele Anträge gegeben. Nachdem die historische Häuserzeile im Sommer 2023 abgerissen wurde, sind nun die Keller freigelegt. Seit einigen Wochen sind die Bauarbeiten plötzlich wieder beendet worden. Der Bagger ist abtransportiert. Auf dem Gelände sind freigelegte Stufen zu erkennen. Gibt es einen Zusammenhang? Da es sich bei der Häuserzeile 12-20 um ein Gebiet handelt, in dem bis in die 1930er-Jahre zahlreiche jüdische Familien gelebt haben, könnte hier ein historischer Kontext existieren. Ein Auskunftsersuchen per E-Mail beim Denkmalamt wurde leider nur damit beantwortet, dass es in Hessen kein allgemeines Akteneinsichtsrecht gibt und dass es nur den offiziellen Verfahrensweg über das Dezernat geben kann. Der Magistrat wird gebeten, möglichst umgehend die Fragen zu beantworten. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 408/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten-Linke

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Wie kommt die Fotovoltaik-Anlage aufs denkmalgeschützte Flachdach?

13.05.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 410/7 Betreff: Wie kommt die Fotovoltaik-Anlage aufs denkmalgeschützte Flachdach? Der Magistrat wird gebeten, eine Handreichung/Information für die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützte Gebäude mit Flachdächern zu erstellen und zu veröffentlichen. Dies betrifft insbesondere die Siedlung Westhausen. Begründung: In der Presse (z.B. "Das Kraftwerk daheim", SZ 26.4.2024) wurde darüber informiert, dass das Solarpaket verabschiedet wurde. Damit soll der Einsatz von Photovoltaik an Wohnhäusern gefördert werden. Das Interesse an der Installation einer Photovoltaik-Anlage ist sowohl bei Mietern als auch bei Eigentümern groß. Die Mini-Kraftwerke sind erschwinglich geworden, der Strom lässt sich über eine Steckdose einspeisen. So kann auf umweltfreundliche Weise an Energiekosten gespart werden. Durch das Solarpaket soll der Einsatz für Privathaushalte vereinfacht werden. Demnächst reicht demnach eine Meldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Und man brauche auch keinenneuen Stromzähler. Der alte Stromzähler könne auch vorübergehend rückwärts laufen. Dem stehen bislang aber oftmals Denkmalschutz-Auflagen entgegen. Hier gilt es zu einer sachgerechten Lösung zu kommen, die das Interesse von Bürgerinnen und Bürgern berücksichtigt. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 410/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen farbechte/Linke (= Annahme)

Partei: die_farbechten-Linke

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Mehrgenerationenspielplätze für den Ortsbezirk 7

10.05.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2024, OF 409/7 Betreff: Mehrgenerationenspielplätze für den Ortsbezirk 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche und inwieweit sich bestimmte Spielplätzen im Ortsbezirk 7 dazu eignen, diese zu Mehrgenerationenspielplätze für Jung und Alt zu erweitern. Das innovative Konzept von Mehrgenerationenspielplätzen sieht vor, Spielplätze derart um zusätzliche Geräte zu erweitern, dass auch ältere Generationen auf dem Areal Spiel und Sport betreiben können. Dabei soll Kindern kein Spielraum weggenommen werden, sondern der Spielraum derart um zusätzliche inklusive Geräte erweitert werden, dass sich diese in den bestehenden Spielraum organisch einfügen. Zu denken ist hierbei sowohl an Spiel- und Sportgeräte, die von Alt und Jung gleichzeitig benutzt werden können als auch an reine Calisthenics-ähnliche Geräte für Erwachsene, je nach entsprechender Eignung. Begründung: Spiel und Sport verbindet, macht gesund, hält jung und ist sowohl essentiell als auch bereichernd für Jung und Alt. Mehrgenerationenspielplätze würden genau hierfür ein inklusives Angebot im Ortsbezirk schaffen. Im Vergleich zur Errichtung eines komplett neuen Calisthenics-Parks nur für ältere Generationen ist die inklusive Erweiterung von bestehenden Spielplätzen deutlich kostenschonender und hat zugleich einen stärkeren sozial verbindenden Charakter. Darüber hinaus bestehen im Ortsbezirk verhältnismäßig wenige öffentliche Gelegenheitssportangebote, was durch die Schaffung von Mehrgenerationenspielplätzen gelöst werden würde. Gleichzeitig wird sich der insgesamt für alle Spielplatzbesucher gesteigerte Spaßfaktor insbesondere positiv auf das Wohlbefinden der Kinder im Ortsbezirk auswirken. Auf eine Erweiterung der Spielplätze unter Berücksichtigung der geltenden Bauvorschriften wäre selbstverständlich zu achten, was unter Hinzuziehung spezialisierter Anbieter leicht erreicht werden kann. Da die Nutzungsregeln für Spielplätze von Kommunen selbst bestimmt werden, ist die Schaffung von Mehrgenerationenspielplätzen ein insgesamt realistisches und für alle Generationen wünschenswertes Vorhaben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5511 2024 Die Vorlage OF 409/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 2 farbechte/Linke, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Ablehnung); 1 farbechte/Linke (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Einbahnstraße zwischen Buswendeschleife in der Kollwitzstraße und Egestraße prüfen

23.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2024, OF 395/7 Betreff: Einbahnstraße zwischen Buswendeschleife in der Kollwitzstraße und Egestraße prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten folgende Maßnahmen zu prüfen und bezüglich ihrer Umsetzbarkeit zu berichten: - ob wochentags von 06:30 bis 08:30 Uhr zwischen der Buswendeschleife in der Kollwitzstraße und der Egestraße (siehe Abbildung im Anhang) eine temporäre Einbahnstraße eingerichtet werden kann. Der Beginn der Einbahnstraße soll ein kleines Stück vor die Egestraße gesetzt werden, damit kein Elterntaxi den Schleichweg nehmen kann. Man soll zu dieser Zeit aus der Siedlung heraus, aber nicht hineinfahren können. - an gleicher Stelle eine Schranke zu installieren, um analog des Pilotprojekts Schulstraße die Kollwitzstraße für den o.g. Zeitraum zu sperren. - die Zufahrt über die Ludwig-Landmann-Str./Stephan Heise-Str. wird zu einer "Anlieger frei" - Einfahrt. Somit können alle Anwohner*innen unverändert rein fahren. 2. Zudem soll geprüft werden, ob die Gontardstraße zu einem sicheren Schulweg ausgebaut werden kann und ein rückseitiger Anschluss an die Liebigschule möglich ist. Voraussetzung dafür, wäre die Bereiche für den Auto-, Rad- und Fußverkehr voneinander zu trennen. Nach dem Bericht wird der Ortsbeirat entscheiden, was umgesetzt werden soll. Damit die gewünschten Effekte eintreten, ist es wichtig, dass die Maßnahmen regelmäßig kontrolliert werden. Begründung: Die oben beschriebenen Maßnahmen waren das Ergebnis des Ortstermins am 24.11.2023. Die verkehrliche Situation aufgrund der Elterntaxis in der Siedlung Westhausen ist seit mehreren Jahren ein großes Ärgernis. Mehrere Sensibilisierungsmaßnahmen der Schulen Gymnasium Nord, Französische Schule und Liebigschule haben leider nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt. Durch die Einführung einer temporären Einbahnstraße im o.g. Abschnitt soll die Zufahrt in die Siedlung in den morgendlichen Stunden erschwert werden. Der Ortsbeirat erhofft sich dadurch eine Reduzierung des Elterntaxi-Verkehrs und dass die Bewohner*innen von Durchgangsverkehr entlastet werden. Dies könnte dazu führen, dass die Eltern ihre Kinder stattdessen an der Ludwig-Landmann-Straße absetzen und der Rest des Weges zu Fuß zurückgelegt wird. Optimalerweise kommen die Kinder ohnehin selbständig zu Fuß, mit dem Rad oder dem ÖPNV zur Schule. Der Abschnitt wurde so ausgewählt, dass die Schulbusse an der Buswendeschleife noch wenden können. In der Ortsbeiratssitzung wurde der Wunsch von den Bürger*innen geäußert die Straße während des o.g. Zeitraums komplett für den Autoverkehr zu sperren. Ähnlich dem Prinzip der Schulstraße. Als Prüfauftrag wurde deswegen die Möglichkeit einer Schranke mitaufgenommen. Zusätzlich wäre es wünschenswert, wenn die Gontardstraße zu einem Schulweg ausgebaut werden würde. Um dies sicher zu gewährleisten, müssten die Bereiche für den Auto-, Rad- und Fußverkehr voneinander getrennt werden. Bereits heute führt die Straße zum Parkplatz der Französischen Schule, um die Kollwitzstraße nicht weiter zu belasten. Dieser Effekt könnte verstärkt werden, wenn es einen rückseitigen Anschluss an die Liebigschule gebe. Anhang Abbildung: Quelle: Privat Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.01.2024, OF 363/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5387 2024 1. Die Vorlage OF 363/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 395/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 395/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OF (Anträge OBR) · OB 7

Den Alten Hausener Friedhof endlich gestalten und für die Hausener Bevölkerung nutzbar machen

23.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2024, OF 396/7 Betreff: Den Alten Hausener Friedhof endlich gestalten und für die Hausener Bevölkerung nutzbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Neugestaltung des Alten Hausener Friedhofs zügig umzusetzen. Dabei sollen die Hausener Bürger:innen möglichst in die Planung einbezogen und das Konzept anschließend im Ortsbeirat vorgestellt werden. Die vom Gutachten gemäß B 46/2024 empfohlene Planung für die Sanierung beinhaltet den "anschließenden Abbruch und ggf. Ersatz der betroffenen Mauern". Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den derzeitigen Planungsstand mitzuteilen und ihm das Gutachten vorzulegen. In Kürze soll ein Ortstermin dazu stattfinden. Wenn ein Abbruch bevorsteht, soll auf eine vollständige Restaurierung der alten Mauer verzichtet werden. Stattdessen sind Mauerteile / alte Steine in dem neuzugestaltenden Areal zu integrieren und somit den historischen Bezug zu erhalten. Im Zuge dessen soll geprüft werden, ob eine Gedenktafel, die an den ehemaligen Friedhof erinnert, eingerichtet werden kann. Das gesamte Gelände soll für die Hausener:innen nutzbar gemacht und der öffentliche Raum (Grünfläche) ansprechend gestaltet werden. Dies kann z.B. durch Errichtung von Spielgeräten, Sitzgruppen, weitere Aufenthaltsmöglichkeiten, Verschattung und Begrünung (Urban Gardening) etc. geschehen, hierzu gibt es bereits Vorschläge einer lokalen Bürger:inneninitiative (siehe Anlage). Die Mittel, die durch die Nicht-Sanierung der Mauer frei werden, können für die oben beschriebenen Maßnahmen verwendet werden. Wenn darüber hinaus Kosten aufzuwenden sind, bittet der Ortsbeirat um Mitteilung der Kosten, um sich daran beteiligen zu können. Begründung: Das jahrelange Warten auf eine Grundsanierung der Mauer hat sich nach Darstellung der B 46 für die Hausener:innen nicht gelohnt: Es wird festgestellt, dass die Standfestigkeit der gesamten Mauer nicht gegeben ist. Die Sicherungszäune - wiewohl aktuell notwendig - sind in der Wahrnehmung der Hausener Bürger:innen eine Einschränkung des öffentlichen Raums und ein Zeichen von Untätigkeit und Vernachlässigung des Stadtteils. Die Nutzbarmachung als Erholungsraum, Spielfläche und Begegnungsangebot wurde vielfach gefordert, auch vom Ortsbeirat. Anlage 1 (ca. 12,9 MB) Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 46 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5388 2024 1. Die Vorlage B 46 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 378/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 385/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 396/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 396/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-Linke

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OF (Anträge OBR) · OB 7

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stellendefizit des Jugendtreffs „Alte Bäckerei“ ausgleichen

23.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2024, OF 397/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stellendefizit des Jugendtreffs "Alte Bäckerei" ausgleichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen: Mithilfe der Aufstockung des Jugendhilfebudgets und der vorgesehenen Dynamisierung in den folgenden Jahren soll das Stellendefizit im Jugendtreff der Alten Bäckerei in Westhausen, was derzeit 0,75 Stellen unter dem städtischen Durchschnitt von 2 Stellen liegt, behoben werden. In Absprache mit dem Jugendhilfeausschuss (JHA) sind die Zuschüsse für den Träger Saz-Rock e.V. dementsprechend zu erhöhen. Begründung: Seit mehreren Jahren demonstrieren die Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit für eine ausreichende Finanzierung. So auch dieses Jahr in der Aktionswoche im März. Fehlende Personal- und Sachkosten betreffen viele Einrichtungen in unserem Ortsbezirk. Die Situation in der Alten Bäckerei ist insofern besonders, dass nur 1,25 statt der eigentlich stadtweit gängigen 2 Stellen finanziert werden. Zudem ist kürzlich die Liegenschaft im Westring 20 abgebrannt, weswegen die Räumlichkeiten dort nicht genutzt werden können und man auf den Nachbarschaftreff "nebenan" (Westring 6) ausweichen muss. In der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024 wurde von Frau Stadträtin Elke Voitl angekündigt, dass in Abstimmung mit dem JHA und seinen Fachausschüssen ein Grundsatzbeschluss vorbereitet wird, der eine Aufstockung des Jugendhilfebudgets inkl. einer Dynamisierung der Mittel in den folgenden Jahren vorsieht. Dieser soll noch vor der Sommerpause der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Vorgehen und möchte mit diesem Etatantrag auf die besondere Bedarfslage der Alten Bäckerei hinweisen. Die sich nun auftuende Chance sollte genutzt werden und deshalb wird der JHA, der über die Mittelverteilung entscheidet, gebeten, diesen Bedarf zu berücksichtigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 112 2024 Die Vorlage OF 397/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an den ersten Absatz der Begründung, endend mit dem Wort "muss", die Worte "der aber nicht die Bedarfe abdecken kann" angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 7

Einbahnstraße zwischen Buswendeschleife in der Kollwitzstraße und Egestraße prüfen

23.04.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5387 entstanden aus Vorlage: OF 395/7 vom 23.04.2024 Betreff: Einbahnstraße zwischen Buswendeschleife in der Kollwitzstraße und Egestraße prüfen 1. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und bezüglich ihrer Umsetzbarkeit zu berichten, - ob wochentags von 06:30 Uhr bis 08:30 Uhr zwischen der Buswendeschleife in der Kollwitzstraße und der Egestraße (siehe Abbildung im Anhang) eine temporäre Einbahnstraße eingerichtet werden kann. Der Beginn der Einbahnstraße soll ein kleines Stück vor die Egestraße gesetzt werden, damit kein Elterntaxi den Schleichweg nehmen kann. Man soll zu dieser Zeit aus der Siedlung heraus, aber nicht hineinfahren können; - ob an gleicher Stelle eine Schranke installiert werden kann, um analog des Pilotprojekts Schulstraße die Kollwitzstraße für den o. g. Zeitraum zu sperren; - ob die Zufahrt über die Ludwig-Landmann-Straße/Stephan Heise-Straße zu einer "Anlieger frei"-Einfahrt gemacht werden kann. Somit können alle Anwohner*innen unverändert hineinfahren. 2. Zudem soll geprüft werden, ob die Gontardstraße zu einem sicheren Schulweg ausgebaut werden kann und ein rückseitiger Anschluss an die Liebigschule möglich ist. Voraussetzung dafür wäre, die Bereiche für den Auto-, Rad- und Fußverkehr voneinander zu trennen. Nach dem Bericht wird der Ortsbeirat entscheiden, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Damit die gewünschten Effekte eintreten, ist es wichtig, dass die Maßnahmen regelmäßig kontrolliert werden. Begründung: Die oben beschriebenen Maßnahmen waren das Ergebnis des Ortstermins am 24.11.2023. Die verkehrliche Situation aufgrund der Elterntaxis in der Siedlung Westhausen ist seit mehreren Jahren ein großes Ärgernis. Mehrere Sensibilisierungsmaßnahmen der Schulen Gymnasium Nord, Französische Schule und Liebigschule haben leider nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt. Durch die Einführung einer temporären Einbahnstraße im o. g. Abschnitt soll die Zufahrt in die Siedlung in den morgendlichen Stunden erschwert werden. Der Ortsbeirat erhofft sich dadurch eine Reduzierung des Elterntaxi-Verkehrs und dass die Bewohner*innen von Durchgangsverkehr entlastet werden. Dies könnte dazu führen, dass die Eltern ihre Kinder stattdessen an der Ludwig-Landmann-Straße absetzen und der Rest des Weges zu Fuß zurückgelegt wird. Optimalerweise kommen die Kinder ohnehin selbständig zu Fuß, mit dem Rad oder dem ÖPNV zur Schule. Der Abschnitt wurde so ausgewählt, dass die Schulbusse an der Buswendeschleife noch wenden können. In der Ortsbeiratssitzung wurde der Wunsch von den Bürger*innen geäußert, die Straße während des o. g. Zeitraums komplett für den Autoverkehr zu sperren. Ähnlich dem Prinzip der Schulstraße. Als Prüfauftrag wurde deswegen die Möglichkeit einer Schranke mitaufgenommen. Zusätzlich wäre es wünschenswert, wenn die Gontardstraße zu einem Schulweg ausgebaut werden würde. Um dies sicher zu gewährleisten, müssten die Bereiche für den Auto-, Rad- und Fußverkehr voneinander getrennt werden. Bereits heute führt die Straße zum Parkplatz der Französischen Schule, um die Kollwitzstraße nicht weiter zu belasten. Dieser Effekt könnte verstärkt werden, wenn es einen rückseitigen Anschluss an die Liebigschule geben würde. Anhang Abbildung: Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1562 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 7

Den alten Hausener Friedhof endlich gestalten und für die Hausener Bevölkerung nutzbar machen

23.04.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5388 entstanden aus Vorlage: OF 396/7 vom 23.04.2024 Betreff: Den alten Hausener Friedhof endlich gestalten und für die Hausener Bevölkerung nutzbar machen Vorgang: B 46/24 Der Magistrat wird gebeten, eine Neugestaltung des alten Hausener Friedhofs zügig umzusetzen. Dabei sollen die Hausener Bürger:innen möglichst in die Planung einbezogen und das Konzept anschließend im Ortsbeirat vorgestellt werden. Die vom Gutachten gemäß Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 46, empfohlene Planung für die Sanierung beinhaltet den "anschließenden Abbruch und ggf. Ersatz der betroffenen Mauern". Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den derzeitigen Planungsstand mitzuteilen und ihm das Gutachten vorzulegen. In Kürze soll ein Ortstermin dazu stattfinden. Wenn ein Abbruch bevorsteht, soll auf eine vollständige Restaurierung der alten Mauer verzichtet werden. Stattdessen sind Mauerteile/alte Steine in dem neu zu gestaltenden Areal zu integrieren und somit ist der historische Bezug zu erhalten. Im Zuge dessen soll geprüft werden, ob eine Gedenktafel, die an den ehemaligen Friedhof erinnert, eingerichtet werden kann. Das gesamte Gelände soll für die Hausener:innen nutzbar gemacht und der öffentliche Raum (Grünfläche) ansprechend gestaltet werden. Dies kann z. B. durch Errichtung von Spielgeräten, Sitzgruppen, weitere Aufenthaltsmöglichkeiten, Verschattung und Begrünung (Urban Gardening) etc. geschehen. Hierzu gibt es bereits Vorschläge einer lokalen Bürger:inneninitiative (siehe Anlage). Die Mittel, die durch die Nicht-Sanierung der Mauer frei werden, können für die oben beschriebenen Maßnahmen verwendet werden. Wenn darüber hinaus Kosten aufzuwenden sind, bittet der Ortsbeirat um Mitteilung der Kosten, um sich daran beteiligen zu können. Begründung: Das jahrelange Warten auf eine Grundsanierung der Mauer hat sich nach Darstellung der Vorlage B 46 für die Hausener:innen nicht gelohnt: Es wird festgestellt, dass die Standfestigkeit der gesamten Mauer nicht gegeben ist. Die Sicherungszäune - wiewohl aktuell notwendig - sind in der Wahrnehmung der Hausener Bürger:innen eine Einschränkung des öffentlichen Raums und ein Zeichen von Untätigkeit und Vernachlässigung des Stadtteils. Die Nutzbarmachung als Erholungsraum, Spielfläche und Begegnungsangebot wurde vielfach gefordert, auch vom Ortsbeirat. Anlage 1 (ca. 12,9 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 46 Antrag vom 13.05.2024, OF 405/7 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1383 Antrag vom 19.08.2024, OF 427/7 Aktenzeichen: 67-4

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 7

Straße Am Ziehgraben sicherer und bespielbar machen

23.04.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5389 entstanden aus Vorlage: OF 394/7 vom 09.04.2024 Betreff: Straße Am Ziehgraben sicherer und bespielbar machen Vorgang: NR 662/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt In die Straße Am Ziehgraben sind in den letzten Jahren vermehrt Familien in bestehende und neu gebaute Häuser gezogen. Die Straße stellt daher oft den Treffpunkt für die Nachbarn und ihre Kinder dar und wird dementsprechend oft auch bespielt. Da die Straße schnurgerade verläuft und Parkplätze nur auf einer Straßenseite vorhanden sind, verleitet diese zum Beschleunigen und zu schnellem Fahren. Hier kam es schon öfter zu gefährlichen Situationen mit spielenden Kindern. Die Anwohnenden wünschen sich daher Maßnahmen, die die Bespielbarkeit und Sicherheit der Straße erhöhen, und haben bereits ihre Unterstützung für die Baumpflege im Rahmen von Baumpatenschaften versichert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende zwei Maßnahmen in der Straße Am Ziehgraben umzusetzen: - Im Rahmen des Programms "10.000 Bäume für Frankfurt" (NR 662) Baumpflanzungen entlang der Straße vorzunehmen, wofür bereits Menschen als Baumpat:innen bereitstehen. Falls dies nicht möglich nicht ist, z. B. aufgrund von Leitungstrassen im Boden, sind andere Begrünungselemente vorzusehen. - Die Parkordnung ist zu einem alternierenden System zu ändern, sodass sich die Parkplätze jeweils abwechselnd rechts und links der Straße befinden. Diese sollen entsprechend markiert werden. Somit soll der Verkehr verlangsamt und das Risiko für spielende Kinder reduziert werden. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1554 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 475 Beratung im Ortsbeirat: 7

OF (Anträge OBR) · OB 7

„Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss“ finanziell unterstützen

22.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2024, OF 401/7 Betreff: "Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss" finanziell unterstützen Am 25. Mai 2024 soll in diesem Jahr wieder die "Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss" stattfinden. In den vergangenen Jahren wurden die Kosten vollständig vom Quartiersmanagement Rödelheim - West übernommen. Eine Kostenübersicht liegt dem Ortsbeirat vor. Demnach belaufen sich die Gesamtkosten auf 4.600 €. Das Quartiersmanagement kann 4.000 € bereit stellen. Deshalb beschließt der Ortsbeirat, dass dem Quartiersmanagement für die Organisation der "Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss" aus dem Ortsbeiratsbudget 600 Euro zur Verfügung gestellt werden sollen. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 311 2024 Die Vorlage OF 401/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Anträge OBR) · OB 7

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Gestaltung des alten Friedhofs in Hausen

09.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2024, OF 389/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Gestaltung des alten Friedhofs in Hausen Vorgang: EA 60/23; B 46/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Gestaltung des Areals Alter Friedhof in Hausen mit der zum Teil eingestürzten Mauer des alten Hausener Friedhofs und den Abriss werden in den Haushalt 2024 zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro eingestellt. Mit der Umsetzung soll noch im Jahr 2024 begonnen werden. Mittel, die nicht für die Sanierung benötigt werden, werden zweckgebunden für die Erstausstattung des Areals verwendet. Begründung: Die Mauer des alten Hausener Friedhofs ist schon im Jahr 2019 teilweise eingestürzt und der Friedhof seitdem durch einen Bauzaun eingezäunt. Mit der Begründung, das Gutachten über die Sanierung der alten Mauer abzuwarten, wurde die EA 60 am 6.7.2023 im Ausschuss für Klima und Umweltschutz abgelehnt. Nach Aussage des Berichts 46 vom 26.1.2024 liegt dieses Gutachten jetzt vor; es empfiehlt einen Abbruch und ggf. Ersatz. Die Planungen sollten noch in diesem Kalenderjahr beginnen. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 25.04.2023, EA 60 Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 46 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 389/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten-Linke

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OF (Anträge OBR) · OB 7

Straße Am Ziehgraben sicherer und bespielbar machen

09.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2024, OF 394/7 Betreff: Straße Am Ziehgraben sicherer und bespielbar machen Vorgang: NR 662/23 In die Straße "Am Ziehgraben" sind in den letzten Jahren vermehrt Familien in bestehende und neu gebaute Häuser gezogen. Die Straße stellt daher oft den Treffpunkt für die Nachbarn und ihre Kinder dar und wird dementsprechend oft auch bespielt. Da die Straße schnurgerade verläuft und Parkplätze nur auf einer Straßenseite vorhanden sind, verleitet diese zum Beschleunigen und zu schnellen Fahren. Hier kam es schon öfter zu gefährlichen Situationen mit spielenden Kindern. Die Anwohnenden wünschen sich daher Maßnahmen, die die Bespielbarkeit und Sicherheit der Straße erhöhen, und haben bereits ihre Unterstützung für die Baumpflege im Rahmen von Baumpatenschaften versichert. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende zwei Maßnahmen in der Straße "Am Ziehgraben" umzusetzen: - Im Rahmen des Programms "10.000 Bäume für Frankfurt" (NR662/2023) Baumpflanzungen entlang der Straße vorzunehmen, wofür bereits Menschen als Baumpat:innen bereitstehen. Falls dies nicht möglich nicht ist, z.B. aufgrund von Leitungstrassen im Boden, sind andere Begrünungselemente vorzusehen. - Die Parkordnung ist zu einem alternierenden System zu ändern, sodass sich die Parkplätze jeweils abwechselnd rechts und links der Straße befinden. Diese sollen entsprechend markiert werden. Somit soll der Verkehr verlangsamt und das Risiko für spielende Kinder reduziert werden. Quelle: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5389 2024 Die Vorlage OF 394/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 7

Haushalt 2024/2025 Sanierung der Springbrunnenanlage sicherstellen

08.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 387/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Sanierung der Springbrunnenanlage sicherstellen Vorgang: OM 4351/23 OBR 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine ausreichende Finanzierung für die Reparatur der Springbrunnenanlage im Brentanopark in den Haushalten 2024/2025 einzustellen. Begründung: Bei der Brunnentechnik handelt es sich um eine aufwendigere Reparatur; die Brunnenschalen nebst des umliegenden Plattenbelags und der Sitzmauern als zusammenhörendes historisches Ensemble bedürfen einer Grunderneuerung. Wegen starker Mängel an der Brunnenanlage im Brentanopark war bereits im letzten Jahr an einen Sommerbetrieb 2023 nicht zu denken. Angesichts der Temperaturen und heißen Sommertage wären laufende Springbrunnen hoch willkommen bei Parkbesucherinnen und Parkbesuchern, um einen kühleren Ort im Stadtteil aufsuchen zu können. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4351 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 107 2024 Die Vorlage OF 387/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, CDU und BFF

Partei: die_farbechten-Linke

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OF (Anträge OBR) · OB 7

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Jugend- und Sozialhilfeleistungen Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) im Ortsbezirk 7 sichern

08.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 391/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Jugend- und Sozialhilfeleistungen Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) im Ortsbezirk 7 sichern Vorgang: EA 59/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat stellt zusätzliche Mittel für die Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit für die Aufstockung von Stellen und eine ausreichende Finanzierung von Projekten bei den Einrichtungen im Ortsbezirk 7 in den Haushalten 2024/2025 ein. Begründung: Die finanzielle Situation der Kinder- und Jugendhilfe hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verschärft. Gründe hierfür sind die gestiegenen Bedarfe, die Tarifsteigerungen und die Inflation. Gleichzeitig wurde die Höhe der städtischen Zuschüsse nicht angepasst. Eine Initiative des Ortsbeirats (Etatanregung vom 25.04.2023, EA 59, entstanden aus Vorlage: OF 278/7 vom 06.04.2023) zur besseren finanziellen Ausstattung der OKJA wurde im Ausschuss für Soziales und Gesundheit am 6.7.2023 abgelehnt. Aus diesem Grund hat der Jugendhilfeausschuss am 29. Januar dieses Jahres einen "Appell zur Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe" in Frankfurt verabschiedet, der den Magistrat und die Stadtverordneten auffordert, einen nachhaltigen Paradigmenwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe einzuleiten und die Haushaltsmittel im Bereich der präventiven Kinder- und Jugendhilfe ab dem Jahr 2024 um zusätzliche 26 Millionen Euro dauerhaft zu erhöhen. Nur so ist es möglich, den fachlichen Standard zu halten und den unverzichtbaren Beitrag, den die Einrichtungen seit Jahrzehnten zur sinnvollen Freizeitgestaltung, Demokratiebildung und gesellschaftlicher sowie kultureller Teilhabe für Kinder und Jugendliche leisten, zu erhalten. Nicht zuletzt profitieren die Stadtteile im Ortsbezirk z.B. bezüglich Konfliktmanagement und Perspektivenberatung von der Professionalität der OKJA. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 25.04.2023, EA 59 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 110 2024 Die Vorlage OF 391/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors nach dem Wort "Jugendarbeit" die Worte "für die Aufstockung von Stellen" gestrichen werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: die_farbechten-Linke

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