Fußverkehr
Vorlagen
Blockaden beseitigen - Gehwege freihalten: Absperrpfosten an der Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße im Gallus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7154 entstanden aus Vorlage: OF 1645/1 vom 03.06.2025 Betreff: Blockaden beseitigen - Gehwege freihalten: Absperrpfosten an der Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße im Gallus Vorgang: OM 5994/24 OBR 1; ST 447/25 Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße 1. die in der Stellungnahme vom 21.03.2025, ST 447, bezeichneten "größeren baulichen Maßnahmen" schnellstmöglich umsetzen zu lassen; 2. eine schnelle Zwischenlösung zum Schutz der zu Fuß Gehenden vor falsch parkenden Pkws einrichten zu lassen; 3. kurzfristig an Freitagabenden und Samstagabenden durch die städtische Verkehrspolizei oder die Landespolizei falsch geparkte Pkw konsequent abschleppen zu lassen. Begründung: Mutwillig falsch parkende Fahrzeuge in den Abendstunden blockieren regelmäßig den Gehweg. Ein Durchkommen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl ist unmöglich. Das ist völlig inakzeptabel! Der "Hinweis" aus der Stellungnahme vom 21.03.2025, ST 477, in dieser Sache Ordnungsamt und Landespolizei herbeizurufen, erwies sich erwartungsgemäß aufgrund fehlender Kapazitäten als völlig wirkungslos. Der Magistrat wird aufgefordert, endlich zu handeln. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5994 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 447
Gehweg durch den KGV Rebstock e. V. prüfen und ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7155 entstanden aus Vorlage: OF 1646/1 vom 03.06.2025 Betreff: Gehweg durch den KGV Rebstock e. V. prüfen und ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zwischen der Schmidtstraße 16 und der Anspacher Straße 63 ein Wegerecht durch den KGV Rebstock e. V. gemäß beiliegender Grafik besteht oder ein solches eingerichtet werden kann. Sofern eine Durchwegung möglich ist, möge der Magistrat diese zu gewöhnlichen Tageszeiten ermöglichen. Begründung: Anwohnende in der Anspacher Straße müssen derzeit bis zur Hausnummer 9 einen Umweg gehen, bevor sie auf den Fußweg in Richtung Schmidtstraße einbiegen können. Damit umrunden sie weite Teile des Kleingartenvereins. Ein Fußweg zwischen Anspacher Straße 63 zur Schmidtstraße würde eine Abkürzung von bis zu 250 Meter bedeuten. Von der Schmidtstraße betrachtend gibt es zwei potentielle Wege, die den KGV durchqueren. Der erste beginnt 30 Meter nach der Schmidtstraße und führt mit einer Abbiegung auf einer Strecke von 100 Metern an der Kantine des KGV vorbei. Der andere beginnt 80 Meter nach der Schmidstraße und quert ca. 35 Meter durch den KGV. Es wäre für die Anwohnenden wünschenswert, wenn wenigstens einer dieser Wege zu gewöhnlichen Tageszeiten als Abkürzung zur Verfügung stehen würde. Bild: Google Maps mit eigener Ergänzung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1459
Mindestgehwegbreite in der Schwalbacher Straße sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7160 entstanden aus Vorlage: OF 1651/1 vom 09.06.2025 Betreff: Mindestgehwegbreite in der Schwalbacher Straße sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen (z. B. Pflanzenkübel, Radbügel, Abstellzonen für Elektroroller und Poller) das Parken von Pkws in der Schwalbacher Straße vor der Hausnummer 47 in Höhe der Straßenbeleuchtung (Leuchtstellennummer 2186-0015) dauerhaft unmöglich zu machen. Begründung: Position von Leuchte Nr. 2186-0015 in der Schwalbacher Straße Quelle: OpenStreetMap/SRM-Rhein-Main.de Durch das Parken auf dem Gehweg ist die Fläche für zu Fuß Gehende in der Schwalbacher Straße häufig nicht ausreichend. Durch die Straßenbeleuchtung wird die Genwegbreite auf etwa 90 Zentimeter, je nach Geschick der Autofahrenden beim Einparken auch weniger, verringert. Gleichzeitig ist dieser Abschnitt der Schwalbacher Straße hoch frequentiert und es kommt immer wieder zu Behinderungen. Fotos: K. O. Tiffany Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Fuß- und Radweg an der nördlichen Seite der Main-Neckar-Brücke endlich barrierefrei und sicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7168 entstanden aus Vorlage: OF 1674/1 vom 24.06.2025 Betreff: Fuß- und Radweg an der nördlichen Seite der Main-Neckar-Brücke endlich barrierefrei und sicher gestalten Vorgang: OM 2043/17 OBR 1; ST 2349/17; OM 2778/18 OBR 1; ST 959/18 Der Ortsbeirat hat bereits im Jahr 2017 den Magistrat aufgefordert den Fuß- und Radweg an der nördlichen Seite der Main-Neckar-Brücke umzugestalten (siehe Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2043), da die Rampe an dieser Stelle viel zu steil und damit nicht barrierefrei ist. In einem weiteren Antrag im Jahr 2018 bat der Ortsbeirat den Magistrat, die Planungen für den Umbau dem Ortsbeirat vorzustellen (Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2778). In der Stellungnahme vom 28.05.2018, ST 959, antwortet der Magistrat, dass es noch keine Planungen gebe. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, nun umgehend mit den Planungen zu beginnen und den Ortsbeirat zu gegebener Zeit über den Stand zu informieren. Begründung: Auf der südlichen Seite der Main-Neckar-Brücke wurde vor einigen Jahren eine flache, barrierefreie Rampe für Fußgänger und Radfahrer installiert. Diese ermöglicht eine einfache und komfortable Nutzung für alle. Allerdings besteht auf der gegenüberliegenden Seite der Brücke ein Problem: Die dortige Rampe ist sehr steil und stellt für Menschen mit eingeschränkter Mobilität - etwa Rollstuhlfahrer, Nutzer von Rollatoren oder Kinderwagen - eine große Herausforderung dar. Viele können diese Rampe kaum ohne Hilfe bewältigen. Es ist daher dringend notwendig, eine bauliche Lösung zu finden, die sicherstellt, dass wirklich jeder die Brücke von beiden Seiten problemlos und sicher überqueren kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.06.2025, OF 1660/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2043 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2349 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2778 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 959
Fußgänger- und Radfahrersicherheit Eschbachbrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7127 entstanden aus Vorlage: OF 242/14 vom 05.06.2025 Betreff: Fußgänger- und Radfahrersicherheit Eschbachbrücke Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer an der Brücke zwischen den Straßen An der Pfarrwiese und Harheimer Stadtweg beim Verlassen der Brücke auf den Harheimer Stadtweg durch Rückverlegung der Gehwegabsenkung wiederherzustellen. Es handelt sich um einen ausgewiesenen Schulweg zur Harheimer Grundschule. Begründung: Die im Zuge der blindengerechten Ausführung der Brücke angebrachten Bordsteinabsenkungen sind so weit von der eigentlichen Einmündung auf den Harheimer Stadtweg entfernt angelegt worden, dass sie sich direkt an den dort parkenden Autos befinden. Dies schränkt die Sicht beim Einbiegen auf die Straße ein und stellt aus der Sicht des Ortsbeirats ein Sicherheitsrisiko insbesondere für fahrrad- oder rollerfahrende Grundschulkinder dar. Foto:privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
Schulweg Franz-Rücker-Allee/Ecke Bernusstraße absichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7141 entstanden aus Vorlage: OF 1157/2 vom 27.05.2025 Betreff: Schulweg Franz-Rücker-Allee/Ecke Bernusstraße absichern Der Magistrat wird gebeten, den Schulweg der Franckeschule und der Johanna-Tesch-Schule besser zu schützen und dafür folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Umwidmung des letzten Parkplatzes vor der Kreuzung Franz-Rücker-Allee und Bernusstraße und Zurückversetzung des Schildes "Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende)" um diesen Parkplatz, damit die Schüler*innen freie Sicht auf die Kreuzung haben; 2. Schraffierung des Fünf-Meter-Bereichs an der Bernusstraße/Ecke Franz-Rücker-Allee, um illegales Parken in diesem Bereich zu verhindern. Begründung: Das letzte Fahrzeug am Ende des Parkraums an der Franz-Rücker-Allee unterbricht den Schulweg (siehe Fotos). Schüler und Schülerinnen müssen an dieser Stelle um den Baum herumlaufen. Dadurch können sie abbiegende Fahrzeuge in die Bernusstraße nur sehr spät erkennen, da keine Sichtbeziehung besteht. Schulweg Franckeschule/Johanna-Tesch-Schule (Quelle: Google Maps mit eigenen Anmerkungen) Dieser Parkplatz sollte entwidmet und die Beschilderung um eine Parkplatzlänge nach hinten versetzt werden. Schild: Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende). Fünf-Meter-Bereich an der Ecke Bernusstraße sollte kenntlich gemacht und illegales Parken dort verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1710
Achse zwischen Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße für den Fußverkehr realisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7142 entstanden aus Vorlage: OF 1158/2 vom 02.06.2025 Betreff: Achse zwischen Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße für den Fußverkehr realisieren Vorgang: B 166/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. den aktuellen Stand der Planungen zur Umgestaltung der Kurfürstenstraße vom Westbahnhof über den Kurfürstenplatz bis zur Leipziger Straße als städtebauliche Achse für den Fußverkehr sowie die Gestaltung des Überwegs Schloßstraße darzustellen und mitzuteilen, ob und wann mit einer konkreten Umsetzung zu rechnen ist; 2. zu bestätigen, dass die im Magistratsbericht B 166 genannten Vorhaben - insbesondere die Einbindung der Achse in den "Stadtspaziergang Fußverkehr" sowie die angestrebte Förderung durch die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen - weiterhin verfolgt werden; 3. zu erläutern, ob es im Zusammenhang mit Haushaltskürzungen oder Priorisierungen in der Stadtverwaltung zu einer Veränderung der Planungs- oder Umsetzungsabsicht gekommen ist. Begründung: Die Achse Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße wurde bereits 2021 vom Ortsbeirat als zentrale Verbindung für den Fuß- und Radverkehr hervorgehoben. Der Magistrat hat daraufhin im Jahr 2022 zugesichert, die Anregungen des Ortsbeirats aufzugreifen und die Achse im Rahmen des Programms "Stadtspaziergang Fußverkehr" gemeinsam mit Bürger*innen und dem Ortsbeirat zu begutachten und planerisch weiterzuentwickeln. Trotz erfolgtem Stadtspaziergang im Jahr 2022 ist bisher keine konkrete Planung bekannt. Zur Wiedervorlage des Themas im Sinne einer nachhaltigen Mobilitäts- und Stadtgestaltung ist eine erneute Befassung durch den Magistrat notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2022, B 166 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1438
Barrierefreie Querung rund um den Rohmerplatz gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7145 entstanden aus Vorlage: OF 1162/2 vom 03.06.2025 Betreff: Barrierefreie Querung rund um den Rohmerplatz gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob zur Gewährleistung einer barrierefreien Querungsmöglichkeit am Rohmerplatz auf Höhe der Hausnummer 35 (Bordsteinabsenkung gegenüber dem Postgebäude) die Aufstellung von Pflanzkübeln oder vergleichbaren Objekten zulässig und realisierbar ist; 2. sofern die Prüfung ergibt, dass die Aufstellung von Pflanzkübeln möglich ist, eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme vorzunehmen. E s dient der Kenntnis, dass für die Pflanzkübel bereits eine Patenschaft organisiert wurde; 3. die verkehrliche Situation rund um den gesamten Rohmerplatz - insbesondere mit Blick auf die Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit und Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs - insgesamt zu überprüfen und etwaige bestehende Mängel oder Gefahrenlagen zu beheben. Dabei soll insbesondere berücksichtigt werden, a) ob Zu- und Abwege rund um den Platz durch parkende Fahrzeuge oder andere Hindernisse blockiert werden; b) ob alle Übergänge über abgesenkte Bordsteine verfügen; c) ob die vorhandenen Wegeführungen für mobilitätseingeschränkte Personen geeignet sind. Begründung: Die Umgestaltung des Rohmerplatzes wurde von Anwohnenden positiv aufgenommen. Nach wie vor wird jedoch die barrierefreie Querungsmöglichkeit an der Bordsteinabsenkung auf Höhe des Postgebäudes durch parkende Fahrzeuge blockiert, obwohl dieser Bereich eigentlich freigehalten werden müsste. Da Poller oder Radbügel laut Verkehrsamt aufgrund eines unterirdischen Bauwerks nicht installiert werden können, wäre die Aufstellung von Pflanzkübeln ggf. eine alternative Lösung. Eine Pflegepatenschaft für derartige Kübel ist bereits organisiert. Gleichzeitig zeigen aktuelle Fotos, dass die Situation am Rohmerplatz nicht nur an einer Stelle problematisch ist. Viele Zu- und Abwege sind nicht barrierefrei zugänglich. Daher sollte eine umfassende Prüfung erfolgen, um den Platz dauerhaft barrierefrei und sicher zugänglich zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelischreformierten Gemeinde Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7150 entstanden aus Vorlage: OF 1170/2 vom 19.06.2025 Betreff: Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelisch-reformierten Gemeinde Frankfurt am Main Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der derzeitigen Straßenbauarbeiten dafür Sorge zu tragen, dass der Bereich vor dem Haupteingang der evangelisch-reformierten Kirche des Gemeindezentrums in der Freiherr-vom-Stein-Straße 8 (siehe Fotos in der Begründung) mit entsprechender Straßenbeschilderung sowie entsprechender Schraffierung so ausgewiesen wird, dass dieser für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar ist und zukünftig nicht mehr von parkenden Autos blockiert wird. Begründung: Vor dem Eingang der Kirche/des Gemeindezentrums gibt es zwar eine Abschrägung des Bordsteins, um mit einem Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen ungehindert die Rampe nutzen zu können, aber leider wird diese Stelle immer wieder mit parkenden Autos blockiert. Die Aussparung der aufgezeichneten Parkplätze auf der Straße stellen auch kein Hindernis dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelischreformierten Gemeinde Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2025, OF 1170/2 Betreff: Markierung eines behindertengerechten Zugangs zur evangelisch-reformierten Gemeinde Frankfurt am Main Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, im Zuge der derzeitigen Straßenbauarbeiten dafür Sorge zu tragen, - den Bereich vor dem Haupteingang der evangelisch-reformierten Kirche/ Gemeindezentrum in der Freiherr-vom-Stein Str. 8 (s. Fotos a, b & c) mit entsprechender Straßenbeschilderung sowie entsprechender Schraffierung so auszuweisen, dass dieser für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar ist und zukünftig nicht mehr von parkenden Autos blockiert wird. Begründung: Vor dem Eingang der Kirche/ Gemeindezentrum gibt es zwar eine Abschrägung des Bordsteines, um mit einem Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen ungehindert die Rampe nutzen zu können, aber leider wird diese Stelle immer wieder mit parkenden Autos blockiert. Die Aussparung der aufgezeichneten Parkplätze auf der Straße stellen auch kein Hindernis dar. Die Fotos (a-c) wurden von der Antragstellerin aufgenommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7150 2025 Die Vorlage OF 1170/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 Linke
Partei: CDU
Weiter lesenHöchst: Widerrechtliches Parken an der Einmündung Storchgasse/Bolongarostraße verhindern - zum Zweiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7105 entstanden aus Vorlage: OF 1245/6 vom 01.06.2025 Betreff: Höchst: Widerrechtliches Parken an der Einmündung Storchgasse/Bolongarostraße verhindern - zum Zweiten Vorgang: OM 6792/20 OBR 6; ST 204/21 Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin unter Einbeziehung der Anwohner anzusetzen, um die Situation des widerrechtlichen Parkens im Einmündungsbereich der Storchgasse zur Bolongarostraße zu begutachten und abschließend geeignete Maßnahmen zu erarbeiten, damit dies an dieser Stelle endlich verhindert wird. Begründung: Die Situation in diesem Bereich ist weiterhin untragbar (siehe Foto). Nicht nur, dass wie in der Begründung der Anregung OM 6792 geschildert, Handwerker nicht mehr in die Storchgasse einfahren können, auch Fußgänger haben keine Möglichkeit mehr, dort auf dem Bürgersteig weiter entlang der Bolongarostraße zu gehen, sie müssen auf die Straße ausweichen. Dass das insbesondere für eingeschränkte Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen und auch für Eltern mit Kinderwagen unzumutbar ist, sollte klar sein. Zickzack-Markierungen sind sinnlos, denn diese interessieren niemanden. In der Stellungnahme ST 204 wird Folgendes angekündigt: "Zusätzlich wird der Magistrat sich erneut vor Ort beraten, welche zusätzliche Maßnahmen in Frage kommen, um die Situation zu verbessern." Ob diese Beratung stattgefunden hat, ist nicht zu erfahren. Sicher ist aber, dass sich die Situation absolut nicht verbessert, sondern eher verschlechtert hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6792 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 204
Aufstellung einer Litfaßsäule auf der Südseite des Bahnhofs „FrankfurtHöchst“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7107 entstanden aus Vorlage: OF 1247/6 vom 27.05.2025 Betreff: Aufstellung einer Litfaßsäule auf der Südseite des Bahnhofs "Frankfurt-Höchst" Immer wieder ist zu beobachten, dass Bürgerinnen und Bürger Kleinanzeigen, Veranstaltungshinweise und sonstige Aushänge an Laternen, Stromkästen, Bushaltestellen und Schaufenstern anbringen. Dies zeigt den Bedarf nach niederschwelligen Möglichkeiten, Informationen im Stadtteil sichtbar zu machen. Eine Litfaßsäule oder eine ähnliche öffentliche Fläche würde Abhilfe schaffen. Sie bietet die Möglichkeit, private oder nachbarschaftliche Informationen legal und geordnet zu verbreiten. Gleichzeitig würde sie dazu beitragen, das Erscheinungsbild des Stadtteils zu verbessern, da Wildplakatierungen zurückgehen könnten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der Südseite des Bahnhofs "Frankfurt- Höchst" eine Litfaßsäule oder eine vergleichbare Fläche für kostenlose Bürgerplakatierung zu errichten. Begründung: Ein Vorbild für eine solche Maßnahme ist Stockholm: Dort gibt es im öffentlichen Raum zahlreiche Flächen für nichtkommerzielle Aushänge, die rege genutzt werden und das nachbarschaftliche Miteinander stärken. Eine ähnliche Lösung wäre auch für Frankfurt-Höchst ein Gewinn. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1677
Bedarfsampel zur Überquerung der Atzelbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7089 entstanden aus Vorlage: OF 743/11 vom 23.05.2025 Betreff: Bedarfsampel zur Überquerung der Atzelbergstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Atzelbergstraße, vor der Einmündung in die Arolser Straße, eine Bedarfsampel zu installieren. Sollte die Installation einer Bedarfsampel durch den Magistrat abgelehnt werden, so wird der Magistrat um einen Vorschlag gebeten, wie die Querung der Straße für Fußgänger/innen risikoarm bewerkstelligt werden kann. Begründung: Durch die Rechtskurve von der Arolser Straße in die Atzelbergstraße ist der Verkehrsfluss für Fußgänger/innen nicht einsehbar. Es kommt daher im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger/innen und Autofahrern. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1695 Beratung im Ortsbeirat: 11
Unterhaltspflege im unteren Bereich des Zugangs auf den Atzelbergplatz von der Haltestelle „Atzelberg Ost“ (nicht sanierter Bereich) kommend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7095 entstanden aus Vorlage: OF 751/11 vom 14.05.2025 Betreff: Unterhaltspflege im unteren Bereich des Zugangs auf den Atzelbergplatz von der Haltestelle "Atzelberg Ost" (nicht sanierter Bereich) kommend Der Magistrat wird gebeten, eine Unterhaltspflege der Treppenanlage und der Wege zum Atzelbergplatz (östlicher Bereich von der Haltestelle "Atzelberg Ost", nicht sanierter Bereich) durchzuführen. Dabei ist darauf zu achten, dass gerade die Entwässerungsrinnen gereinigt werden, sodass diese wieder funktionsfähig sind. Die eingefassten Blumenbeete sowie Platzbegrenzungen aus Beton sollten grundgereinigt und gestrichen werden. Begründung: Der östliche Zugang zum Atzelbergplatz befindet sich in einem sehr ungepflegten Zustand (siehe auch nachstehendes Bildmaterial). Die Treppenstufen sind mit Moos bewachsen, sodass diese bei Regen schmierig und glatt werden und dadurch eine Unfallgefahr vorliegt. Die Regenwasserrinnen sind zugewachsen und nicht mehr funktionsfähig. Bei Starkregenwasserereignissen kann das Regenwasser nicht mehr aufgefangen werden und fließt auf die Atzelbergstraße in Richtung Altebornstraße. Die Fugen des Pflasters sowie die Randbereiche der aufgehenden Betonwände sind mit Unkraut durchsetzt. Die eingefassten Blumenbeete sowie Platzbegrenzungen aus Beton sind mit Moos bewachsen und sehen daher unsauber aus. Treppenstufen vermoost Zugewachsene Entwässerungsrinne Unkraut an Treppenstufen und Randbereichen Vermooste Wand Unkraut in den Fugen des Pflasters Randbereiche mit Unkraut versetzt Lampenmast im unteren Bereich mit Unkraut verwachsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Niederrad: Entsiegelung Hahnstraße/Ecke Goldsteinstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2025, OF 1437/5 Betreff: Niederrad: Entsiegelung Hahnstraße/Ecke Goldsteinstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen, ob die große, versiegelte Fläche an der Goldsteinstraße Ecke Hahnstraße gegenüber der Polizeiwache entsiegelt und begrünt werden kann. Begründung: An der oben genannten Kreuzung befindet sich eine übermäßig große versiegelte Fläche, die überwiegend keine Funktion für den Fußverkehr hat. Bei der Umsetzung der Maßnahme ist eine weiterhin genügend große Fläche für den Fußverkehr beizubehalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7208 2025 Die Vorlage OF 1437/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenQuerungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1040/9 Betreff: Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern Vorgang: OM 6411/25 OBR 9; ST 769/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Ammelburgstraße / Bertramstraße entsprechend dem positiven Prüfergebnis des Magistrats nun Gehwegvorstreckungen und eine Mittelinsel zu planen und zu errichten. Bei der weiteren Planung sollte auch die Radverkehrsführung optimiert werden, da der hier ausgewiesene Schulradweg ebenfalls durch diese unübersichtliche Stelle führt und die baulichen Maßnahmen auch die Sicherheit des Radverkehrs verbessern können; Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, trotz der vorgebrachten Argumente noch einmal die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs zu prüfen, da die Ammelburgstraße und die Bertramstraße beiderseits der Kreuzung als Schulwege ausgewiesen sind und die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2.1 (3)) ausdrücklich Ausnahmemöglichkeiten in Tempo-30-Zonen vorsehen. Begründung: Der Magistrat bestätigt in ST 769/25, dass die Querungssituation durch Gehwegvorstreckungen und Verkehrsinseln optimiert werden kann. Diese sinnvollen Maßnahmen sollten nun konkret zur Umsetzung gebracht. Die Argumentation des Magistrats zum möglichen Fußgängerüberweg lässt Fragen offen: "Grundsätzlich entbehrlich" bedeutet nicht "ausgeschlossen". Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen sehen ausdrücklich Ausnahmen bei Schulwegen vor. Da sowohl die Ammelburgstraße als auch die Bertramstraße als Schulwege ausgewiesen sind, wäre dazu noch Stellung zu beziehen. Zusätzlich führt auch der ausgewiesene Schulradweg durch diese Kreuzung, was die Notwendigkeit sicherer Sichtbeziehungen und klarer Verkehrsführung unterstreicht. Mit den vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen würde eine sichere Querungsstelle entstehen, die es rechtfertigt, sowohl den Schulwegplan zu aktualisieren als auch einen Fußgängerüberweg einzurichten. Es ist gut, dass trotz der gefährlichen Situation noch kein Unfall für diese Kreuzung in die Statistik eingegangen ist. Die Erwähnung dieser Tatsache in der Stellungnahme verwundert jedoch: Die R-FGÜ nennen Unfallhäufungen ausschließlich als Kriterium für die Nachrüstung bestehender Übergänge. Die Anordnung neuer Fußgängerüberwege erfolgt nicht auf Basis von Unfallstatistiken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.08.2025, OF 1058/9 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6411 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 769 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1040/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7320 2025 1. Die Vorlage OF 1040/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1058/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen BFF und fraktionslos (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1055/9 Betreff: Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 Vorgang: OM 6573/25 OBR 9; ST 830/25 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, seine Stellungnahme ST 830/2025 zur Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 mit Rückmeldungen weiterer Ämter zu vervollständigen und dabei insbesondere zu berichten, welche konkreten Beteiligungsverfahren für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Stadtplanung beim Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung durchgeführt wurden oder geplant sind, welche Schulen und Jugendeinrichtungen dabei einbezogen wurden und wie die Ergebnisse dokumentiert und in die Planungen eingearbeitet werden sollen. Begründung: Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat für die in manchen Bereichen detaillierte Stellungnahme ST 830/2025. Gleichzeitig blieb ein zentraler Aspekt der ursprünglichen Anfrage offen: Die Projekte der Stadtplanung wurden im Antrag explizit als relevante Planungsvorhaben genannt, fanden aber in der Antwort keine Erwähnung. Seit der Novellierung des Baugesetzbuchs 2013 ist Kinder- und Jugendbeteiligung in der Bauleitplanung von einer freiwilligen Zusatzleistung zu einer gesetzlichen Verpflichtung geworden. §3 BauGB bestimmt ausdrücklich, dass Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind, die frühzeitig über Planungsziele zu unterrichten ist. §1 BauGB verpflichtet zur Berücksichtigung der Bedürfnisse junger Menschen. §4c der Hessischen Gemeindeordnung verpflichtet Gemeinden ausdrücklich dazu, geeignete Verfahren zur Beteiligung zu entwickeln. Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 902 "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" (Amtsblatt-Bekanntmachung vom 21. 08. 2018) versäumt, Kinder und Jugendliche ausdrücklich einzuladen. Ob eine am Abend stattfindende Ortsbeiratsversammlung in einem mehrere Kilometer entfernen Stadtteil und ohne explizite Einladung diese Anforderung erfüllt, wird bezweifelt. Doch gerade neue Baugebiete prägen das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen erheblich und bieten besondere Chancen für Beteiligung bei Wegeverbindungen, Aufenthaltsqualität, Spielmöglichkeiten oder Verkehrssicherheit. Solche Beteiligungserfahrungen stärken das Demokratieverständnis junger Menschen und ihr Gefühl der Selbstwirksamkeit. Es ist noch unklar, ob und wie Kinder- und Jugendbeteiligung stattgefunden hat noch oder geplant ist. Der Ortsbeirat hofft auf eine positive Rückmeldung und ist interessiert, ob die genannten gesetzlichen Verpflichtungen anerkannt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6573 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 830 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7185 2025 Die Vorlage OF 1055/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und BFF (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEin Lebensmittelmarkt, der zu Fuß erreichbar ist
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 586/8 Betreff: Ein Lebensmittelmarkt, der zu Fuß erreichbar ist Der Magistrat wird beauftragt, innerhalb des Wohngebietes der Nordweststadt einen Standort zu finden und festzulegen, der für die Ansiedelung eines Lebensmittelmarktes für den alltäglichen Bedarf geeignet ist. Dabei sollten die Bernadottestraße und ihre Stichstraßen, die Straße In der Römerstadt und ihre Stichstraßen sowie die Grünflächen, die sich über den Tiefgaragen befinden darauf geprüft werden, ob sie einen Standort bieten, der für einen Laden im Stadtteil geeignet ist. Begründung: Die Bewohner:innen der Nordweststadt, links und rechts der Bernadottestraße und der Straße in der Römerstadt, einschließlich der Ernst May Siedlung, müssen die Brücken über den Erich Ollenhauer Ring ins NWZ zweimal überqueren, auch wenn sie nur einen kleinen Einkauf brauchen. Eine Alternative bietet nur der türkische Markt in der Bernadottestraße. Eine älter werdende Bevölkerung ist auf kurze unkomplizierte Wege für die eigene Versorgung angewiesen, ebenso die Mütter, die oft mit mehreren Kindern diesen aufwendigen Weg nehmen müssen, ganz abgesehen von der Last schwerer Tüten. Beide Bevölkerungsgruppen scheuen zunehmend den Aufwand, mit dem Auto in die nahe Tiefgarage des NWZs zu fahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 586/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme); 2 SPD und Linke (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBarrierefreie Übergänge an der S6-Strecke in Eschersheim herstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2025, OF 1050/9 Betreff: Barrierefreie Übergänge an der S6-Strecke in Eschersheim herstellen Vorgang: OM 1256/21 OBR 9; ST 2651/22; V 566/22 OBR 9; ST 803/23; ST2220/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir fragen den Magistrat, wann mit einer barrierefreien Nachrüstung der Überwege über die S6-Bahnlinie in Eschersheim (ehemal. Batschkapp & Am Grünen Graben) zu rechnen ist? Begründung: Nach der weitgehenden Beendigung des Ausbaus der S6 im Bereich Eschersheim, stellt sich noch einmal die Frage, wann es möglich sein wird, die Strecke in den o.g. barrierefrei nutzen zu können, bzw. adäquat auch mit Kinderwagen, Gehhilfen u.ä. nutzen zu können. Mit dem Wegfall der planfestgestellten Unterführung am Lachweg ist die Möglichkeit einer barrierefreien Querung an dieser Stelle entfallen, für die es keinen. Adäquaten Ersatz gibt. Die avisierte Prüfung einer alternativen barrierefreien Querung lässt auf sich warten. Jüngst erhielt der Ortsbeirat gar die Auskunft, dass für eine Prüfung derzeit keine Kapazitäten zur Verfügung stünden. Da die trennende Wirkung für den Stadtteil erheblich ist, bitten wir um eine höhere Priorisierung dieses Themas. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1256 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2651 Auskunftsersuchen vom 08.12.2022, V 566 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 803 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2220 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1222 2025 Die Vorlage OF 1050/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz der Begründung den folgenden Wortlaut erhält: "Nach der weitgehenden Beendigung des Ausbaus der S6-Strecke im Bereich Eschersheim stellt sich noch einmal die Frage, wann es möglich sein wird, die Strecke in dem o. g. Bereich barrierefrei bzw. adäquat auch mit Kinderwagen, Gehilfen u. Ä. nutzen zu können." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSichere Überquerung der Dehnhardtstraße ermöglichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2025, OF 1081/9 Betreff: Sichere Überquerung der Dehnhardtstraße ermöglichen Vorgang: OM 3692/23 OBR 9; ST 2346/23; ST 570/25 Am 30.6. wurde auf der Dehnhardtstraße ein Kind von einem PKW angefahren, als es die Straße auf Höhe des Hauses Nr. 74 überqueren wollte. Dort verläuft ein Fußgängerweg, der eine vielgenutzte Verbindung zwischen der Kirchhainer- und der Grommetstraße darstellt. Die Straßenränder sind dort dicht beparkt und die Sichtbeziehungen schwierig. Darauf wurde bereits 2023 in einem Antrag hingewiesen. Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: Wir bitten den Magistrat, an der genannten Stelle, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit für Zufußgehende bei der Überquerung der Straße zu verbessern. Begründung: Die genannte Gefahrenstelle befindet sich an einer vielgenutzten Fußverbindung, zwischen östlich der Dehnhradtstraße liegenden Wohngebieten und der U-Bahn-Linie auf der Eschersheimer Landstraße. Zudem befindet sich in unmittelbarer Nähe der Gefahrenstelle eine Kita. Hier sind demnach nicht nur viele Erwachsene, sondern auch viele Kinder unterwegs. Die Situation an der Dehnhardtstraße ist unübersichtlich und aufgrund des parkenden Verkehrs sind gerade Kinder nur schwer zu sehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3692 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2346 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 570 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7335 2025 Die Vorlage OF 1081/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
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