Fußverkehr
Vorlagen
Freihalten des Bürgersteigs am Ziegelhüttenplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2025, OF 1407/5 Betreff: Freihalten des Bürgersteigs am Ziegelhüttenplatz Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zu ergreifen, um den Bürgersteig auf der südlichen Seite des Ziegelhüttenplatzes zwischen Apotheke und HIT-Markt für den Fußgängerverkehr freizuhalten. Hierbei ist insbesondere eine ordnungsgemäße Abmarkierung der Kopfparkplätze notwendig. Begründung: Am Ziegelhüttenplatz befinden sich auf der südlichen Seite im Bereich zwischen Apotheke und HIT-Markt Parkplätze. Diese sind an der Kopfseite jedoch nicht abmarkiert. Dies führt dazu, dass Autofahrer ihr Fahrzeug zu weit in den Bürgersteig hinein parken, so dass der Fußgängerverkehr dort nicht genügend Platz hat. Die Straßenseite der Parkplätze ist gekennzeichnet. Regelmäßig fahren die Autofahrer jedoch zu weit auf den Bürgersteig drauf. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1407/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1407/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1407/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenBarrierefreier Fußweg und Überquerung der Throner Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2025, OF 520/4 Betreff: Barrierefreier Fußweg und Überquerung der Throner Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Maßnahmen zu ergreifen um die Überquerung der Kreuzung Throner Straße entlang der Rendeler Straße barrierefrei zu ermöglichen. Begründung: Die Ecke ist dauerhaft von Rollern und Fahrrädern verstellt, so dass Personen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen Schwierigkeiten haben die Straße ungehindert zu überqueren. Der Überweg könnte mithilfe eines Fußgänger-Piktogramms markiert werden, gleichzeitig könnte auf den an dieser Stelle breiten Fußweg ein Roller-Piktogramm aufgebracht werden, so dass Roller zukünftig dort geparkt werden. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7130 2025 Die Vorlage OF 520/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGriesheim/Nied: Barrierefrei über den Lachegraben
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2025, OF 1224/6 Betreff: Griesheim/Nied: Barrierefrei über den Lachegraben Der Lachegraben trennt Nied und Griesheim. An einer Stelle überspannt eine Fußgängerbrücke den Lachegraben. Der Weg zur Brücke von Nieder Seite ist in Höhe Mumm-von-Schwarzenstein-Straße 120-122 barrierefrei angelegt. Dann mündet die Brücke in einen Trampelpfad Richtung Rebhuhnstraße 31-35 in Griesheim (Gemarkung 494, Flur-stücksnummer 16/1, die historischen Flurstücke 17 und 18). Dieser Trampelpfad ist bei schlechtem Wetter in einem beklagenswerten Zustand, insbesondere für Rollatoren, Rollstühle und Kinderwägen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der bestehende Trampelpfad (mittlerer Pfad auf dem beigefügten Foto) mit einer wasser-gebundenen Decke, analog zu den Wegen auf Nieder Seite, versehen werden kann. Diese Verbindung würde älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen den Weg in den parkähnlichen Bereich inklusive Spielplatz in Nied deutlich erleichtern und die Grünanlage auf Nieder Seite zugänglich und nutzbar zu machen. So können mit verhältnismäßig geringem Aufwand selbständige Fortbewegung, unabhängige Lebensführung, Teilhabe sowie Begegnungen im Alltag ermöglicht werden. Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Foto: privat Antragsteller: SPD GRÜNE Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6980 2025 Die Vorlage OF 1224/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke, FDP und BFF gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung)
Parteien: SPD, GRÜNE, Linke
Weiter lesenThroner Straße - Gehwegbreite und Begrünung
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2025, OF 516/4 Betreff: Throner Straße - Gehwegbreite und Begrünung Vorgang: OM 6019/24 OBR 4; ST 364/25 Der Magistrat wird gebeten, die grundhafte Erneuerung der Throner Straße zu priorisieren, um dann in diesem Zuge eine Neuaufteilung des Straßen- und Fußwegraumes, eine Entsiegelung und Begrünung vornehmen zu können. Eine Umsetzung sollte in absehbarer Zeit avisiert werden. Um bis dahin zumindest in minimalem Umfang eine zumutbare Nutzung eines Gehweges zu gewährleisten, sollte auf einer Straßenseite das Quer- in Längsparken verändert werden. Begründung: Der Magistrat hat in der oben genannten Stellungnahme deutlich gemacht, dass die Straßengestaltung und -aufteilung in der Throner Straße verbesserungsbedürftig sind. Für eine notwendige grundständige Erneuerung fehlten aber die Ressourcen. Die Anwohnenden und Passanten sollten dennoch mindestens einen der beiden Gehwege anständig nutzen können; eine rasche Veränderung der Parkordnung als Voraussetzung sollte machbar sein - auch mit knappen Personalressourcen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6019 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 364 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7047 2025 Die Vorlage OF 516/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Absatz des Tenors nach dem Wort "sollte", die Worte "nach vorheriger Vorstellung im Ortsbeirat" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAmpelschaltung An der Mainkur sicherer machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2025, OF 737/11 Betreff: Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen Vorgang: OM 3346/23 OBR 11; ST 1119/23; OM 5639/24 OBR 11; ST 2016/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in der Stellungnahme ST1119/23, und in der Stellungnahme ST 2016/24 vom Magistrat selbst beschriebenen, beschlossenen und angeordneten Umsetzungsschritte zu einer sichereren Kreuzung An der Mainkur umgehend initiiert werden. Die Situation ist unverändert gefährlich. Der Magistrat wird aufgefordert dem Ortsbeirat einen Realisierungs-Termin für dieses Jahr zu nennen an dem die Umsetzung erfolgt und die beschriebenen Anpassungen durchgeführt sind. Begründung: Die Situation An der Mainkur im Bereich des gesicherten Überwegs in der nach Süden von der Hanauer Landstraße abbiegenden Straße Alt-Fechenheim ist für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radverkehr unverändert gefährlich. Die Umsetzung der Maßnahmen aus der Stellungnahme ST 1119/23 mittlerweile angekündigt, mit der ST 2016/24 geplant und angeordnet, ist unerlässlich, um dort eine sicherere Situation zu erreichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3346 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1119 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5639 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2016 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6946 2025 Die Vorlage OF 737/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchwanheim: Beleuchtung der Fußgängerwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer Bahnstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2025, OF 1213/6 Betreff: Schwanheim: Beleuchtung der Fußgängerwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat wie folgt aufzufordern: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Fußwege (1.) entlang der Rheinlandstraße, im Abschnitt zwischen Alt-Schwanheim und Lönsweg und (2.) entlang der Schwanheimer Bahnstraße, in dem die Schwanheimer Wiese querenden Abschnitt, besser beleuchtet werden können. Begründung: Die Fußwege befinden sich in den genannten Straßenabschnitten in einigem Abstand von der Straße, so dass die Straßenbeleuchtung nicht für die Fußwege effektiv wird. Neben dem Abstand ist Ursache hierfür, dass zwischen der Straßenbeleuchtung und den Fußwegen jeweils Bepflanzungen angelegt sind, die es verhindern, dass die Fußwege durch die Straßenbeleuchtung mit erhellt werden. In dem genannten Bereich der Rheinlandstraße hat das zur Folge, dass sich Personen, die entlang des Schwanheimer Forst abends sich auf dem Heimweg befinden, sehr unsicher fühlen. Im Bereich der Bahnhofstraße hat dies zur Folge, dass Jugendliche, die vom Fußballtraining auf dem Schwanheimer Sportplatz kommend, auf der Straße gehen. In den genannten Bereichen kommt erschwerend hinzu, dass in dem Gebüsch neben der Straße häufig Wildschweine anzutreffen sind. ANLAGE (Fotodokumentation) (c) Antragsteller Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1187 2025 Die Vorlage OF 1213/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenJahrzehnte für einen Poller - Unzumutbare Verzögerungen beim Schutz von zu Fuß Gehenden in der Petersstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.04.2025, OA 555 entstanden aus Vorlage: OF 1579/1 vom 08.04.2025 Betreff: Jahrzehnte für einen Poller - Unzumutbare Verzögerungen beim Schutz von zu Fuß Gehenden in der Petersstraße Vorgang: OM 4044/23 OBR 1; ST 2058/23; ST 903/24; OM 5086/24 OBR 1; ST 905/24; OM 5821/24 OBR 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat 1 schriftlich in einem Magistratsbericht darzulegen, wie viel Zeit in der Regel vom Beschluss des Ortsbeirats bis zur Umsetzung baulicher Maßnahmen wie Poller, Rohrbügel oder Radbügel zum Schutz von Gehwegen gegen Falschparkerinnen und Falschparker vergeht; 2. transparent offenzulegen, welche konkreten Schritte in diesem Zeitraum erfolgen und warum sich die Umsetzung regelmäßig über viele Monate oder gar Jahre verzögert; 3. zu erklären, weshalb der Magistrat wiederholt die in der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR) vorgesehenen Fristen zur Abgabe einer Stellungnahme missachtet, obwohl § 4 Abs. 10 GOOBR eine zeitnahe Rückmeldung verlangt; 4. konkret zu beantworten, warum die bereits seit dem 06.06.2023 mit der Anregung an den Magistrat OM 4044 mehrfach wiederholte Forderung des Ortsbeirats 1 zur Abpollerung des Gehwegs in der Petersstraße stadteinwärts noch immer nicht umgesetzt wurde - zuletzt erneut bekräftigt am 21.01.2025; 5. unverzüglich Maßnahmen einzuleiten, um einerseits den betreffenden Gehweg durch geeignete physische Elemente dauerhaft gegen Falschparkende zu sichern und andererseits künftig alle Anfragen des Ortsbeirats fristgerecht und substanziell zu beantworten. Begründung: Seit fast zwei Jahren fordert der Ortsbeirat 1 vergeblich Schutzmaßnahmen für den Schulweg in der Petersstraße. In den Stellungnahmen vom 06.05.2024, ST 903 und ST 905, wurde lediglich das Entfernen von Verkehrszeichen angeordnet - eine Maßnahme, die sich als wirkungslos erwiesen hat. Weiterhin blockieren insbesondere großvolumige Fahrzeuge mit auswärtigem Kennzeichen den Gehweg und gefährden die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger - insbesondere von Kindern auf dem Schulweg. Die Geduld der Menschen ist erschöpft. Der Ortsbeirat 1 erwartet, dass der Magistrat nun endlich handelt - klar, konkret und unverzüglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4044 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2058 Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5086 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 903 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 905 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5821 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1561 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 555 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6192, 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 26.05.2025
Mehr Sauberkeit und bessere Erreichbarkeit für den Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6921 entstanden aus Vorlage: OF 1580/1 vom 08.04.2025 Betreff: Mehr Sauberkeit und bessere Erreichbarkeit für den Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz Der Magistrat wird gebeten, 1. die Zugänglichkeit zum Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz trotz der laufenden Baustelle deutlich zu verbessern, insbesondere den barrierefreien Zugang zu den dort ansässigen Arztpraxen, Kanzleien, Geschäften, Gastronomiebetrieben sowie dem Parkhaus; 2. wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit auf dem Platz zu ergreifen, insbesondere durch eine intensivere und regelmäßigere Reinigung; 3. in Abstimmung mit den Anliegerinnen und Anliegern geeignete Flächen für das geordnete Abstellen von Mülltonnen auszuweisen, um das Erscheinungsbild des Platzes zu verbessern und eine Vermüllung zu vermeiden. Begründung: Der Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz ist ein zentraler Knotenpunkt im Stadtteil für zu Fuß Gehende. Trotz seiner Bedeutung befindet sich der Platz in einem teils unzumutbaren, vermüllten und verwahrlosten Zustand, was den ansässigen Betrieben schadet. Der Platz verdient mehr Aufmerksamkeit und die Menschen, die ihn täglich nutzen, verdienen eine saubere und zugängliche Umgebung. Magistrat und Verantwortliche der Baustelle sind in der Pflicht, das Umfeld wieder in einen würdigen Zustand zu versetzen. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1216
Galluswarte: Gefährliches Parken auf dem Gehweg unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6926 entstanden aus Vorlage: OF 1588/1 vom 08.04.2025 Betreff: Galluswarte: Gefährliches Parken auf dem Gehweg unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das gefährliche und illegale Parken auf dem Gehweg unter den Gleisen im südlichen Bereich der "Galluswarte" zwischen Mainzer Landstraße 257 und Camberger Straße durch geeignete Maßnahmen wie z. B. kontrastreiche Poller zu unterbinden. Begründung: Der Weg für zu Fuß Gehende entlang der Mainzer Landstraße verläuft direkt zwischen Brückenkopf und Radweg. Dieser Bereich ist häufig komplett auf ganzer Länge zugeparkt. Zu Fuß Gehende müssen auf dem Radweg oder über die Bushaltestelle ausweichen. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1250
Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6928 entstanden aus Vorlage: OF 1593/1 vom 10.04.2025 Betreff: Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen II Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der Idsteiner Straße zwischen Knorrstraße und Hufnagelstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts an der rechten Straßenseite für den fließenden Verkehr besser einsehbar zu machen, um die Gefahr für Fußgänger, nicht rechtzeitig gesehen zu werden, insbesondere für Kinder, zu minimieren, indem die Sperrfläche vergrößert und die Parkbucht entsprechend reduziert wird. Begründung: Die Idsteiner Straße ist eine vielbefahrene Straße. Im Umkreis befinden sich mehrere Schulen sowie Kindergärten. Durch unachtsames und unangepasstes Fahrverhalten können Kinder gefährdet werden. Um das Risiko zu minimieren, sind gut einsehbare Fußgängerüberwege unabdingbar. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1364
Schulweg sicherer gestalten - Ackermannschule/Bürgermeister-Grimm-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6929 entstanden aus Vorlage: OF 1596/1 vom 09.04.2025 Betreff: Schulweg sicherer gestalten - Ackermannschule/Bürgermeister-Grimm-Schule Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Ecke Ackermannstraße/Ackermannstraße 41 a einen Zebrastreifen anzubringen, um die Querung der Straße für Schulkinder der Ackermannschule und Bürgermeister-Grimm-Schule sicherer zu gestalten (siehe Bild 1 links); 2. an der Ecke Ackermannstraße/Ackermannstraße 41 a ein Piktogramm "Achtung Kinder" auf der Ackermannstraße anzubringen (siehe Bild 2 rechts). Begründung: Die Ackermannstraße liegt in der Tempo-30-Zone, dennoch wird von vielen Verkehrsteilnehmern das Tempolimit missachtet, obwohl sich dort gleich zwei Schulen befinden. Damit die Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam gemacht werden, dass sich eine Schule in der Nähe befindet, und die Querung der Straße für die (Grund-)Schüler sicherer gestaltet werden kann, ist die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen erforderlich. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1579 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6930 entstanden aus Vorlage: OF 1598/1 vom 09.04.2025 Betreff: Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße einen Zebrastreifen anzubringen. Zudem ist jeweils ein Parkplatz rechts- und linksseitig vor dem anzubringenden Zebrastreifen mit Radbügeln zu versehen. Die genannte Einmündung ist somit gleich der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Wickerer Straße zu gestalten. Begründung: Die Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße ist durch parkende Fahrzeuge bei Querung der Straße schlecht von Fußgängern und Fahrradfahren einsehbar. Damit auch hier Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann, ist die Einmündung nach dem Vorbild der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Wickerer Straße zu gestalten. Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße Quelle: privat Mainzer Landstraße/Wickerer Straße Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1531 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bebauungspläne im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 563/8 Betreff: Bebauungspläne im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Ortsbezirk 8 sind nach einer Übersicht des Stadtplanungsamtes vom 25.02.2025 folgende Bebauungspläne im Verfahren: - B 922 - Nördlich Lurgiallee - B 906 - Westlich der Nordweststadt - B 745 - Niederursel, Dorfwiesenweg (Freizeitgärten) Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. In welchem Verfahrensstadium befinden sich die Bebauungspläne? 2. Auf dem früheren Lurgiareal können Wohnungen für über 2.000 Menschen entstehen. Wann ist bei dem Bebauungsplan 922 der Satzungsbeschluss für Baurecht zu erwarten? 3. Der Bebauungsplan 906 unterliegt der für den Bau von Wohnungen definierten 400-Meter-Abstandsregel des Landesentwicklungsplanes zu Höchstspannungsleitungen. Warum stellt der Magistrat das Verfahren nicht ein? 4. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 745 ist aus dem Jahr 1997. Weshalb ist das Verfahren zur Sicherung der Klein- und Freizeitgärten vom Magistrat nicht vorangetrieben worden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1203 2025 Auf Wunsch der SPD-Fraktion erfolgt eine getrennte Abstimmung über die Ziffern 1. bis 4. Beschluss: 1. Der Ziffer 1. der Vorlage OF 563/8 wird zugestimmt. 2. Der Ziffer 2. der Vorlage OF 563/8 wird zugestimmt. 3. Der Ziffer 3. der Vorlage OF 563/8 wird zugestimmt. 4. Der Ziffer 4. der Vorlage OF 563/8 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1., 2. und 4.: CDU, SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3: CDU, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenSchaltung der Fußgängerampel ändern
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 568/8 Betreff: Schaltung der Fußgängerampel ändern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Fußgängerampel in der Straße Alt-Niederursel so zu schalten, dass sie nicht mehr dauerhaft "grün" leuchtet, sondern nur noch bei Bedarf. Begründung: In der Straße Alt-Niederursel wurden vor einiger Zeit Arbeiten an der Fußgängerampel ausgeführt. Seither leuchtet die Ampel für KFZ und Fahrräder dauerhaft grün außer die Fußgängerampel wird betätigt. Zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Kosten sollte die Ampel - wie vor den durchgeführten Arbeiten - nur bei Bedarf, d.h. wenn ein Fußgänger die Fußgängerampel betätigt, leuchten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 568/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 568/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 568/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenFußgängerüberwege in der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße anlegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6893 entstanden aus Vorlage: OF 714/11 vom 28.03.2025 Betreff: Fußgängerüberwege in der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße anlegen Der Magistrat wird gebeten, in der Nußgartenstraße und in der Hofhausstraße jeweils einen Fußgängerüberweg anzulegen. Begründung: Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens im Berufsverkehr ist eine Querung der beiden Straßen fast unmöglich. Es kommt im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger/innen und Autofahrern. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1547 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Durchgang auf den Fußgängerweg am Glascontainer Kurfürstenplatz/Große Seestraße für den Fußverkehr vor Barrieren sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6915 entstanden aus Vorlage: OF 1130/2 vom 06.04.2025 Betreff: Durchgang auf den Fußgängerweg am Glascontainer Kurfürstenplatz/Große Seestraße für den Fußverkehr vor Barrieren sichern Der Magistrat wird gebeten, den Durchgang für den Fußverkehr am Fußgängerweg am bzw. um den Glascontainer am Kurfürstenplatz/Große Seestraße (siehe Foto) vor Barrieren, insbesondere parkenden Autos, zu sichern, um insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen den Durchgang zu erleichtern. Begründung: An der beschriebenen Stelle ergibt sich häufig die Situation, dass der Weg von der Grünanlage Kurfürstenplatz, der parallel zum Fußgängerweg auf der Großen Seestraße verläuft, häufig von parkenden Autos versperrt oder verengt ist. Dies macht den Durchgang auf dem Fußweg für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder z. B. mit einem Kinderwagen unterwegs sind, sehr schwer oder unmöglich. Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass der Platz an einer der beiden Seiten an den Glascontainern geeignet sein sollte, um an dieser Stelle einen Durchgang für den Fußverkehr zu schaffen und durch verankerte Bügel zu sichern. Der Ortsbeirat steht gerne für einen Ortstermin zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1251
Baustelle Leipziger Straße 17 - Gehweg ist für Fußverkehr blockiert, aber es wird kein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet? Im Ernst?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6917 entstanden aus Vorlage: OF 1131/2 vom 09.04.2025 Betreff: Baustelle Leipziger Straße 17 - Gehweg ist für Fußverkehr blockiert, aber es wird kein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet? Im Ernst? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) aus welchen Gründen keine temporären Zebrastreifen (Fußgängerüberwege) für die Zeit der Baustelle auf Höhe der Leipziger Straße Hausnummer 17 eingerichtet wurden, die dort seit Anfang Februar 2025 den Gehweg blockiert, wodurch Fußgängerinnen und Fußgänger sich gezwungen sehen, riskant an dieser Stelle die viel befahrene Leipziger Straße zu überqueren oder direkt auf der Straße im Verkehrsraum für Pkw bzw. Fahrrad zu gehen, was wiederum zu risikoreichen Verkehrssituationen führt; b) ob es möglich und sinnvoll ist, die genannten temporären Fußgängerüberwege auf Höhe der Leipziger Straße Hausnummer 17 noch nachträglich einzurichten; c) welches die genauen Maßgaben sind, einen temporären Fußgängerüberweg bei Bautätigkeit einzurichten. Dies insbesondere im Hinblick auf die temporären Fußgängerüberwege, die in den vergangenen Jahren auf der Leipziger Straße bei vergleichbaren Bautätigkeit eingerichtet wurden und bei den Nutzerinnen und Nutzern der Leipziger Straße gut ankamen. Die Eilbedürftigkeit nach der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte ergibt sich aus der andauernden Gefährdung durch die andauernde Baustelle. Begründung: Nutzerinnen und Nutzer der Leipziger Straße fragten den Ortsbeirat, warum der Magistrat 2020 und 2021 an verschiedenen Stellen auf der Leipziger Straße temporäre Fußgängerüberwege bei Bautätigkeit einrichtet hat und 2025 in vergleichbarer Situation nicht. Warum behandelt der Magistrat offenbar ähnliche Sachverhalte nun anders? Das wüssten Nutzerinnen und Nutzer der Leipziger Straße und der Ortsbeirat gerne. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1171 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einrichtung einer Sozialberatung im Stadtteil Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6864 entstanden aus Vorlage: OF 1375/5 vom 30.03.2025 Betreff: Einrichtung einer Sozialberatung im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gebeten , eine niedrigschwellige Sozialberatung mit regelmäßiger Präsenz im Stadtteil Oberrad einzurichten. Die Sozialberatung soll als wohnortnahe Anlaufstelle für sozial benachteiligte Menschen dienen und insbesondere armutsbetroffene Familien, Alleinerziehende sowie Kinder und Jugendliche unterstützen. Der Magistrat wird gebeten, die personellen und räumlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen bzw. entsprechende Träger mit der Durchführung zu beauftragen. Begründung: Der Stadtteil Oberrad ist gemäß dem "Monitoring 2024 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main" überdurchschnittlich von Kinderarmut und familiärer Belastung betroffen. So bezogen im Jahr 2024 rund 20,1 Prozent der Kinder unter 15 Jahren in Oberrad Sozialgeld nach SGB II, während der gesamtstädtische Durchschnitt bei 16,7 Prozent lag. Dies weist auf eine überdurchschnittlich hohe Armutsbelastung bei Kindern und Jugendlichen im Stadtteil hin. Zudem liegt der Anteil alleinerziehender Familienhaushalte bei 27,8 Prozent ebenfalls deutlich über dem Frankfurter Durchschnitt von 22,9 Prozent. Diese Haushaltsform ist laut § 16 Absatz 2 SGB II in besonderer Weise auf unterstützende Beratungsangebote angewiesen, um soziale Teilhabe und Chancengleichheit sicherzustellen. Eine wohnortnahe Sozialberatung kann nach § 11 SGB I (Leistungen zur Beratung) sowie § 1 SGB VIII (Förderung junger Menschen und Schutz von Kindern und Jugendlichen) wesentlich zur Überwindung sozialer Benachteiligung beitragen. Die Notwendigkeit wird auch durch die jüngste Berichterstattung in der Frankfurter Rundschau vom 25.03.2025 unterstrichen, in der Oberrad in der Kinder- und Jugendarmutskarte mit stark erhöhter Kinder- und Jugendarmut ausgegeben wird. Zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Stärkung der sozialen Infrastruktur ist die Einrichtung einer Sozialberatung in Oberrad ein notwendiger Schritt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1305
Textorstraße - mehr Sicherheit für Fußgänger
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2025, OF 1398/5 Betreff: Textorstraße - mehr Sicherheit für Fußgänger Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Kreuzung Diesterwegstraße - Textorstraße umzugestalten, damit Fußgänger beim Überqueren der Textorstraße weniger von Fahrzeugen gefährdet werden, die aus der Diesterwegstraße kommend links abbiegen. Aufgrund des niedrigen Fahrzeugaufkommens und der in beiden Straßen geltenden Tempo-30-Regelung sollten Fußgänger unabhängig von der Ampelschaltung die Textorstraße überqueren können. Damit sinkt die Gefährdung, die zur Zeit von links aus der Diesterwegstraße in die Textorstraße abbiegenden Autos ausgeht. Zusätzlich soll der Kreuzungsbereich mit einer rechts-vor-links Vorfahrt geregelt werden. Um das Tempo der Autofahrer auf der Textorstraße zu senken, die derzeit nachts eine Rennstrecke für die Tuner und Raser Szene darstellt, sollen die senkrecht angeordneten Parkplätze auf der nördlichen Seite der Textorstraße im Bereich zwischen Schweizer Straße und Stegstraße halb auf die Fahrbahn verlegt werden. Die Fußgängerquerung der Textorstraße ist mittels Zebrastreifen abzusichern. Für die Beleuchtung der Zebrastreifen soll der Strom genutzt werden, der zur Zeit die Ampeln versorgt. Begründung: Derzeit schaltet die Ampel auf Grün für Fußgänger, wenn gleichzeitig die Autofahrer aus der Diesterwegstraße ein Grünsignal bekommen. Diese übersehen dann beim Abbiegen die gleichzeitig querenden Fußgänger. Somit erzeugt die Ampel an dieser Stelle tagsüber eine Gefahrensituation, die ohne Ampel nur in geringem Maße bestünde. Nachts werden die Ampeln auf der Textorstraße ausgeschaltet. Ein geringerer Straßenquerschnitt wirkt weniger einladend auf Raser. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.03.2025, OF 1394/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1394/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1398/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1394/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1398/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1394/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1398/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7403 2025 1. Die Vorlage OF 1394/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1398/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchulweg reparieren, sichern, markieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6939 entstanden aus Vorlage: OF 555/8 vom 05.04.2025 Betreff: Schulweg reparieren, sichern, markieren Der Magistrat wird gebeten, möglichst rechtzeitig zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 den Geh- und Fahrradweg in der Straße In der Römerstadt sicher und sichtbar zu gestalten. Begründung: Der Geh- und Radweg in der Straße In der Römerstadt ist in einem extrem schlechten Zustand. Der holprige und löchrige Radweg birgt erhebliches Sturzrisiko. Eine städtische Planung, um die Verkehrsfläche neu aufzuteilen, ist nicht ersichtlich und in kurzer Zeit auch nicht zu realisieren. Da aber nach den Sommerferien viele Schulanfänger aus Heddernheim in die Römerstadtschule eingeschult werden, ist eine umgehende Verbesserung der Schulwegsituation notwendig. Die Reparaturen und Kennzeichnungen des kombinierten Rad-/Fußweges erhöhen die Sicherheit für die kleinen Kinder und ihre Begleitpersonen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme