S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 96/10 Betreff: Projektgarten für das Kinder- und Jugendhaus Eckenheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Nähe des Kinder- und Jugendhauses Eckenheim ein (städtisches) Gartengrundstück zur Errichtung eines Projektgartens zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Das Kinder- und Jugendhaus Eckenheim leistet eine ebenso wichtige wie gute Arbeit. Um diese auszubauen, besteht Bedarf an einem Außengrundstück. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 641 2021 Die Vorlage OF 96/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 95/10 Betreff: Deutlich mehr Bänke für den Hauptfriedhof hier: Stellungnahmen des Magistrats vom 17.06.2021 und 5.08.2019 (ST 1102 und ST 1476) Vorgang: OM 4566/19 OBR 10; ST 1476/19; OM 7261/21 OBR 10; ST 1102/21 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen und mit Bezug auf die wiederholten Anregungen des Ortsbeirates 10 gebeten, 1. zunächst den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 jeweils einen (digitalen) Lageplan der erwähnten 450 Bänke, die verteilt auf rund 70 ha Friedhofsfläche stehen sollen, zukommen zu lassen, 2. sodann ein Treffen zwecks Klärung der Weiterbehandlung mit Vertretern des Ortsbeirates 10 in den Räumen des Friedhofsamts zu ermöglichen. Begründung: Gemäß diversen Hinweisen weichen insbesondere im Bereich der Hauptwege offenbar Bedarf sowie Angebot an Sitzbänken unverändert noch deutlich voneinander ab. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4566 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1476 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7261 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1102 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 640 2021 Die Vorlage OF 95/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 593 entstanden aus Vorlage: OF 57/12 vom 24.06.2021 Betreff: Parkplatz Friedhof Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die nicht gepflasterten Teilflächen des Parkplatzes des Friedhofs Kalbach entsprechend zu pflegen. Begründung: Die Umgebung eines Friedhofes sollte entsprechend gepflegt sein. Sicherlich kann man die entsprechenden Flächen naturnah gestalten, allerdings sollte der Pietät halber kein massiver Wildwuchs von Unkraut die Umgebung prägen. Bilder (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1951 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 67 4
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 596 entstanden aus Vorlage: OF 63/12 vom 21.06.2021 Betreff: Tischtennisplatte Stadtpark Kalbach kontrollieren und evtl. erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Tischtennisplatte im Stadtpark Kalbach zu kontrollieren und evtl. Ausbesserungen vorzunehmen oder sie zu erneuern. Begründung: Auf der Tischtennisplatte sind an verschiedenen Stellen kleine bis große Löcher vorhanden. Dies verhindert das ordentliche Spielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1799 Aktenzeichen: 67 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.07.2021, OA 49 entstanden aus Vorlage: OF 60/12 vom 25.06.2021 Betreff: Aufstockung der Personaldecke beim Grünflächenamt Bezirk Nord Vorgang: EA 24/20 OBR 12; ST 1254/20 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 29 vom 18.02.2022, Entwurf Haushalt 2022 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2022 - 2025. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.02.2022, § 1832, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das Grünflächenamt Bezirk Nord erhält zeitnah mindestens fünf zusätzliche Personalstellen sowie eine bessere finanzielle Ausstattung analog zum bereits erfolgten und noch erfolgendem Zuwachs an Grünflächen in diesem Bezirk, um seinen vielfältigen Aufgaben in diesem Bezirk nachkommen zu können. Dies kann durch zusätzliche Mittel und/oder durch Umschichtungen aus anderen Bezirken geschehen. Begründung: Die Stellungnahme ST 1254 hält einen erfreulichen Grünflächenzuwachs gerade im Frankfurter Norden fest. Damit einhergehend sind seine Aufgaben erheblich gewachsen. Errichtete Neubaugebiete sorgten für mehr Straßenbegleitgrün, Parkanlagen, Spielplätze etc., die alle zur Unterhaltung von dem Grünflächenamt und/oder auch Fremdfirmen über das Grünflächenamt zu pflegen und zu unterhalten sind. Doch zeitgleich ist das Personal nahezu unverändert geblieben. Das jüngste Schreiben vom 18.06.2021, welches allen Fraktionen des Ortsbeirates vorliegt, dass der Spielplatz "Im Kirschenwäldchen" auf unabsehbare Zeit geschlossen bleibt, ist ein Beispiel dafür, dass die Personaldecke sowie die monetäre Situation zur Umsetzung von Maßnahmen nicht ausreichend sind. Auch zeigen die vielen beschlossenen Anträge, die in den Bereich des Grünflächenamtes fallen, dass hier ein Umsetzungsstau besteht. Da sich jedoch - besonders auch im vergangenen Jahr - gezeigt hat, dass Grünanlagen bei den Bürgerinnen und Bürgern große Beliebtheit genießen, damit ein höherer Pflegeaufwand verbunden ist, muss diesem durch mehr Personal und finanzielle Mittel Rechnung getragen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 17.01.2020, EA 24 Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2020, ST 1254 Etatanregung vom 18.03.2022, EA 106 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2076 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 09.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 49 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 20.09.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 49 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.10.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 49 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 131 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 49 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 8. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 31.05.2022, TO I, TOP 50 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 49 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Aktenzeichen: 67 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.07.2021, OA 47 entstanden aus Vorlage: OF 27/8 vom 23.06.2021 Betreff: Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unter Bezugnahme auf das bestehende öffentliche Interesse an einer dauerhaften Sicherung der letzten, an Ort und Stelle noch befindlichen Bodendenkmäler zu NIDA-Heddernheim die ABG Frankfurt Holding GmbH anzuweisen, die Planungen für eine Bebauung des Areals In der Römerstadt 126 bis 134 sofort und bis auf Weiteres zu stoppen. Dies beinhaltet auch einen Stopp der möglicherweise bereits geplanten Abrissarbeiten (bezogen auf die städtischen Schutzhütten für Grabungsbefunde betreut vom Archäologischen Museum Frankfurt mit Kellern, Fundamenten und einem Töpferofen) und Baumfällungen, die das Grundstück freimachen sollen; eine mögliche Aufgabe und damit ein Ausbau und Abtransport der am originalen Standort vorhandenen Bodendenkmäler ohne belastbare Planung für eine spätere Wiederaufstellung ist damit auszusetzen; 2. auf den noch nicht untersuchten Flächen des Ausgrabungsgeländes In der Römerstadt 126 bis 134 unverzüglich mit archäologischen Grabungen zu beginnen. Die Grabungen sollen auf den Flächen durchgeführt werden, wo Denkmalschutz und Wissenschaft weitere Funde und Fundamente der Römerstadt NIDA vermuten, also zum Beispiel unter den noch vorhandenen Baracken der früheren US-Streitkräfte; 3. für den an Ort und Stelle geplanten Wohnungsbau keine Baugenehmigung zu erteilen, solange a) die Grabungen nicht abgeschlossen sind, b) eine vollständige wissenschaftliche sowie denkmalschutzrechtliche Bewertung dieser letzten größeren Freifläche mit Überresten von NIDA nicht vorliegt und c) eine vorläufige Planung der ABG zur Bebauung des Areals den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung nicht vorgestellt wurde; 4. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5044, zu überwachen und einen aktuellen Magistratsbericht über den bisherigen Stand des Bauprojekts vorzulegen inkl. der bereits erstellten architektonischen Planung, des Tiefgaragenplans und des Baumfällungsplans; 5. die Fläche In der Römerstadt 126 bis 134 zunächst befristet zum Grabungsschutzgebiet gemäß § 22 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz zu erklären, weil sie Bodendenkmäler von wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung birgt; 6. die auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 vorhandenen Überreste im Boden als Kulturdenkmäler unter Denkmalschutz zu halten und den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes entsprechend pfleglich zu behandeln; 7. nach Abschluss der Grabungen sowie der wissenschaftlichen Dokumentation und Bewertung des gesamten Areals In der Römerstadt 126 bis 134 eine Planungswerkstatt einzuberufen, die die Aufgabe hat, eine Integration der Fundamente, der Funde und der antiken Straßenführung von NIDA in das Bauprojekt der ABG zu erarbeiten. Sie soll außerdem Vorschläge machen, wie diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine angemessene Außenstelle des Archäologischen Museums für Workshops und Vorträge ist dabei einzuplanen. Der Planungswerkstatt sollen angehören: Die ABG, das Archäologische Museum Frankfurt, das Frankfurter Denkmalamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Bau und Immobilien, der Ortsbeirat 8, der Bürgerverein Heddernheim, die Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt und das Archäologische Forum NIDA-Heddernheim. Eine Beteiligung des Landesdenkmalamtes an der Planungswerkstatt soll angefragt werden; 8. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Areal In der Römerstadt 126 bis 134 eine Baumfällvorlage zur Beschlussfassung zuzuleiten. Begründung: "Vor Frankfurt war NIDA" - Auf dem mittlerweile vollständig in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126 bis134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der provinzialrömischen Stadt NIDA (circa 70 bis nach 260 n. Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. NIDA war als dem Rhein und der Provinzhauptstadt Mainz vorgelagertes administratives und wirtschaftliches Zentrum im Hinterland der römischen Reichsgrenze von erheblicher, auch strategischer Bedeutung für die Nordwestprovinzen bis zur Limesgrenze. Dazu war NIDA ein Hotspot der Kulturen, denn hier dienten nicht nur Auxiliar-Truppen aus Italien, sondern in den Kastellen der Region lagerten auch Soldaten aus verschiedenen Teilen des Römischen Reichs (z. B. Naher Osten, Nordafrika, iberische Halbinsel, britische Inseln, Donauländer) in Garnison. Die direkten Belege für die Anwesenheit von Angehörigen der im nahen Friedberg stationierten Eliteeinheit berittener syrischer Bogenschützen weisen auf die Wichtigkeit dieses römischen Vorpostens jenseits von Rhein und Main hin, der auch als Wirtschaftsstandort, ziviles Verwaltungszentrum ("Civitas Taunensium") und als ein regionaler Mittelpunkt des rätselhaften Mithraskultes bedeutsam war. Die Forschung hat sich ab dem 19. Jahrhundert mit NIDA befasst (Habel, Wolff, Riese). Durch den Bau der Römerstadtsiedlung und der Nordweststadt sind die noch vorhandenen Überreste von Kastell und "Vicus" leider zu schnell überbaut worden. Der weitaus größte Teil NIDAs gilt heute als zerstört. "Wir beklagen den Verlust der größten archäologischen Fundstätte in Hessen", sagte 1962 der damalige Leiter des Grabungsteams, Prof. Dr. Ulrich Fischer, der Presse. Er war später Leiter des Museums für Vor- und Frühgeschichte und gilt als einer der bedeutendsten deutschen Archäologen des 20. Jahrhunderts. Heute gibt es an Ort und Stelle nur noch sehr wenige steinerne Zeugen dieser antiken Stadt, die zusammenhangslos im Stadtteil liegen: Zwei restaurierte Töpferofen am Erich-Ollenhauer-Ring, ein Brunnen am Rand der Siedlung Römerstadt, eine römische Türschwelle am Wenzelweg, Teile der Ostumwehrung an der Straße "Am Forum". NIDA muss heute vorwiegend im Museum bestaunt werden. Erfreulicherweise hat das Archäologische Museum Frankfurt im Heddernheimer Schloss einen kleinen Raum mit Fundstücken eingerichtet. Die Faszination von öffentlich zugänglichen, fast 2000 Jahre alten Originalbaubefunden im Boden kann dies jedoch in keiner Weise ersetzen. Der Ortsbeirat 8 setzt sich seit fast 30 Jahren für eine ansprechende Präsentation der Überreste von NIDA im Stadtteil Heddernheim ein. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren und in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen (vgl. z. B. EU-geförderte Programme zur Inwertsetzung von archäologischen Denkmälern). Gute Beispiele zum Umgang mit römischem Erbe gibt es entlang der ganzen "Deutschen Limesstraße": Römermuseen, Römerhäuser, Römerhallen und Freilichtanlagen mit Schutzbauten und Rekonstruktionen wie in Xanten, Aalen, Güglingen, Weißenburg, Kempten und Bad Homburg (Saalburg). Ganz in der Nähe Frankfurts kann seit 2017 auch das in einem Neubaugebiet von Münzenberg-Gambach in der Wetterau erhaltene Bodendenkmal eines großen römischen Gutshofs in der zentralen öffentlichen Grünanlage des Wohngebiets besichtigt werden. Ausgerechnet in Frankfurt gibt es so etwas nicht. Dabei gehört NIDA, das "deutsche Pompeji", für Archäologiestudierende bereits im ersten Semester - und zwar nicht nur in Frankfurt oder Mainz - zwingend zum Lehrstoff. Dieser Schatz im Boden und in unserem Archäologischen Museum muss zukünftig im Interesse der Stadt Frankfurt noch besser präsentiert werden. Was im Falle des Archäologischen Gartens in der Stadtmitte (römische Siedlungsreste auf dem Domhügel, Kaiserpfalz etc.) gelungen ist: Erhalt und dezentrale museale Präsenz - das soll jetzt in Heddernheim in angemessener Form ebenfalls möglich sein. Mit der ABG ist eine städtische Gesellschaft mit dem Wohnungsbau beauftragt, die schon andernorts Feingefühl für kulturelle Umfeldnutzungen bewiesen hat (z. B. Erhalt des Feldbahnmuseums beim Bauprojekt Römerhof). Nach Abschluss der letzten, jetzt anstehenden großen Grabungen ist deshalb mit ihr als Bauherrin eine Planungswerkstatt vom Magistrat einzuberufen, die ein gutes Konzept für einen Wohn- und Römerpark NIDA erarbeitet. So lange müssen das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt zurückgestellt und die Planungen und Genehmigungsverfahren dafür gestoppt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 70 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 47 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 16.09.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 47 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 70) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 486, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 Aktenzeichen: 60 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 569 entstanden aus Vorlage: OF 27/3 vom 16.05.2021 Betreff: Aufwertung der Günthersburgallee zwischen Alleenring und Hartmann-Ibach-Straße Vorgang: OIB 27/21 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, eine Instandsetzung und Aufwertung des o. g. Abschnitts der Günthersburgallee vorzunehmen. Angesichts knapper Mittel für eine reguläre denkmalgerechte Sanierung soll im ersten Schritt mit kleineren Maßnahmen für eine verbesserte Aufenthaltsqualität und eine bessere ästhetische Anmutung begonnen werden. Dazu sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden: 1. Die Grünanlagen werden gereinigt, neue krähensichere Abfallbehälter werden im Bereich der Bänke installiert, und die Wege werden ausgebessert. 2. Im oberen östlichen Abschnitt im Bereich des Übergangs zwischen den beiden Zebrastreifen sollen zwei Fitnessgeräte für Erwachsene aufgestellt werden. Der Ortsbeirat stellt dazu die Hälfte der erforderlichen Mittel, maximal 5.000 Euro, aus seinem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung (siehe OIB 27) . 3. Dieser Bereich des Übergangs soll außerdem durch eine besonders widerstandsfähige wassergebundene Decke ertüchtigt werden, da er häufig benutzt wird und oft verschlammt. 4. Es sollen zusätzliche Bänke für mehr Sitzgelegenheiten aufgestellt werden, insbesondere auch zur Abschirmung der jeweiligen Rasenflächen. 5. Im mittleren Abschnitt, unterhalb des Rosenrondells, soll eine Blühwiese eingesät werden und den unansehnlichen Rasen mit seinem Trampelpfad in der Mitte ersetzen. 6. Im letzten, unteren Abschnitt werden Hochbeete für ein Urban Gardening-Projekt bereitgestellt. Die Anwohner sollen vorab mit Flyern auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht und damit Paten gefunden werden. Da die Fläche dies zulässt, steuert das Grünflächenamt weitere Elemente wie Schachspiele und eine Tischtennisplatte bei. Begründung: Bei einem Ortstermin mit Vertretern des Grünflächenamts und des Ortsbeirats trafen diese Lösungen auf breiten Konsens. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen dem vermehrten Aufenthaltsbedürfnis im Freien sowie einem gepflegteren Erscheinungsbild der Anlage Rechnung tragen und bleiben im finanziellen Rahmen. Zusätzlich wird mit geringen Mitteln zu einem qualitativ hochwertigeren Grün beigetragen (Blühwiese). Ein Urban Gardening-Projekt soll die Möglichkeit für ökologisch-soziales Miteinander bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.07.2021, OIB 27 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1937 Antrag vom 06.01.2022, OF 177/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 542 entstanden aus Vorlage: OF 34/8 vom 21.06.2021 Betreff: Friedhofsmauer Niederursel unbedingt erhalten Vorgang: V 1783/20 OBR 8; ST 111/21 Der Magistrat beauftragt, im Rahmen eines Ortstermins mit dem Bürgerverein Niederursel-Nordweststadt, den örtlichen Kirchengemeinden und dem Ortsbeirat Möglichkeiten für die Erhaltung der alten Friedhofsmauer zu erörtern. Begründung: Nach Mitteilung des Magistrats würde eine Sanierung der alten, circa 220 Meter langen Friedhofsmauer, wie vom Ortsbeirat gewünscht, mit Kosten von rund 300.000 Euro zu Buche schlagen. Die innenliegende Mauer sei zudem "entbehrlich". Auch ein Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget komme für das Fachamt nicht in Betracht. Für die Nutzerinnen und Nutzer der Grabstätten direkt an der Mauer bedeutet ein Abriss des Mauerwerks einen erheblichen Eingriff in die bisherige Grabstättengestaltung. Aus stadtteilgeschichtlicher Sicht handelt es sich um die östliche Außenmauer des alten Friedhofs, die zusammen mit der Kapelle einen erkennbaren historischen Grundriss markiert. Der Friedhof würde seinen Charakter verlieren, wenn die Mauer weggebrochen würde. Alte Mauern sind Heimat und Geschichte - die Einfriedung des alten Niederurseler Friedhofs sollte erhalten blieben. Zwischenzeitlich hat der Bürgerverein Niederursel Nordweststadt zwei voneinander unabhängige Kostenvoranschläge von Bauunternehmen eingeholt, die für Baustelleneinrichtung und Wiederherstellung der Natursteinmauer mit einmal 156.000 Euro und einmal 55.000 Euro rechnen. Da diese Beträge deutlich von der Summe abweichen, die der Magistrat angegeben hat, hält der Ortsbeirat eine neue Verhältnisbestimmung Friedhofskultur/Wirtschaftlichkeit für geboten. Es ist ein schlechtes Zeichen, wenn im Frankfurter Friedhofswesen, das sich im Vergleich zu anderen Kommunen des Rhein-Main-Gebietes sowieso schon durch sehr hohe Gebühren finanziert, Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Vordergrund stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.10.2020, V 1783 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2021, ST 111 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1781 Aktenzeichen: 67 4
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 540 Betreff: Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unter Bezugnahme auf das bestehende öffentliche Interesse an einer dauerhaften Sicherung der letzten, an Ort und Stelle noch befindlichen Bodendenkmäler zu NIDA-Heddernheim die ABG Frankfurt Holding GmbH anzuweisen, die Planungen für eine Bebauung des Areals In der Römerstadt 126 bis 134 sofort und bis auf Weiteres zu stoppen. Dies beinhaltet auch einen Stopp der möglicherweise bereits geplanten Abrissarbeiten (bezogen auf die städtischen Schutzhütten für Grabungsbefunde betreut vom Archäologischen Museum Frankfurt mit Kellern, Fundamenten und einem Töpferofen) und Baumfällungen, die das Grundstück freimachen sollen; eine mögliche Aufgabe und damit ein Ausbau und Abtransport der am originalen Standort vorhandenen Bodendenkmäler ohne belastbare Planung für eine spätere Wiederaufstellung ist damit auszusetzen; 2. auf den noch nicht untersuchten Flächen des Ausgrabungsgeländes In der Römerstadt 126 bis 134 unverzüglich mit archäologischen Grabungen zu beginnen. Die Grabungen sollen auf den Flächen durchgeführt werden, wo Denkmalschutz und Wissenschaft weitere Funde und Fundamente der Römerstadt NIDA vermuten, also zum Beispiel unter den noch vorhandenen Baracken der früheren US-Streitkräfte; 3. für den an Ort und Stelle geplanten Wohnungsbau keine Baugenehmigung zu erteilen, solange a) die Grabungen nicht abgeschlossen sind, b) eine vollständige wissenschaftliche sowie denkmalschutzrechtliche Bewertung dieser letzten größeren Freifläche mit Überresten von NIDA nicht vorliegt und c) eine vorläufige Planung der ABG zur Bebauung des Areals den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung nicht vorgestellt wurde; 4. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5044, zu überwachen und einen aktuellen Magistratsbericht über den bisherigen Stand des Bauprojekts vorzulegen inkl. der bereits erstellten architektonischen Planung, des Tiefgaragenplans und des Baumfällungsplans; 5. die Fläche In der Römerstadt 126 bis 134 zunächst befristet zum Grabungsschutzgebiet gemäß § 22 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz zu erklären, weil sie Bodendenkmäler von wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung birgt; 6. die auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 vorhandenen Überreste im Boden als Kulturdenkmäler unter Denkmalschutz zu halten und den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes entsprechend pfleglich zu behandeln; 7. nach Abschluss der Grabungen sowie der wissenschaftlichen Dokumentation und Bewertung des gesamten Areals In der Römerstadt 126 bis 134 eine Planungswerkstatt einzuberufen, die die Aufgabe hat, eine Integration der Fundamente, der Funde und der antiken Straßenführung von NIDA in das Bauprojekt der ABG zu erarbeiten. Sie soll außerdem Vorschläge machen, wie diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine angemessene Außenstelle des Archäologischen Museums für Workshops und Vorträge ist dabei einzuplanen. Der Planungswerkstatt sollen angehören: Die ABG, das Archäologische Museum Frankfurt, das Frankfurter Denkmalamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Bau und Immobilien, der Ortsbeirat 8, der Bürgerverein Heddernheim, die Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt und das Archäologische Forum NIDA-Heddernheim. Eine Beteiligung des Landesdenkmalamtes an der Planungswerkstatt soll angefragt werden; 8. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Areal In der Römerstadt 126 bis 134 eine Baumfällvorlage zur Beschlussfassung zuzuleiten. Begründung: "Vor Frankfurt war NIDA" - Auf dem mittlerweile vollständig in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126 bis134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der provinzialrömischen Stadt NIDA (circa 70 bis nach 260 n. Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. NIDA war als dem Rhein und der Provinzhauptstadt Mainz vorgelagertes administratives und wirtschaftliches Zentrum im Hinterland der römischen Reichsgrenze von erheblicher, auch strategischer Bedeutung für die Nordwestprovinzen bis zur Limesgrenze. Dazu war NIDA ein Hotspot der Kulturen, denn hier dienten nicht nur Auxiliar-Truppen aus Italien, sondern in den Kastellen der Region lagerten auch Soldaten aus verschiedenen Teilen des Römischen Reichs (z. B. Naher Osten, Nordafrika, iberische Halbinsel, britische Inseln, Donauländer) in Garnison. Die direkten Belege für die Anwesenheit von Angehörigen der im nahen Friedberg stationierten Eliteeinheit berittener syrischer Bogenschützen weisen auf die Wichtigkeit dieses römischen Vorpostens jenseits von Rhein und Main hin, der auch als Wirtschaftsstandort, ziviles Verwaltungszentrum ("Civitas Taunensium") und als ein regionaler Mittelpunkt des rätselhaften Mithraskultes bedeutsam war. Die Forschung hat sich ab dem 19. Jahrhundert mit NIDA befasst (Habel, Wolff, Riese). Durch den Bau der Römerstadtsiedlung und der Nordweststadt sind die noch vorhandenen Überreste von Kastell und "Vicus" leider zu schnell überbaut worden. Der weitaus größte Teil NIDAs gilt heute als zerstört. "Wir beklagen den Verlust der größten archäologischen Fundstätte in Hessen", sagte 1962 der damalige Leiter des Grabungsteams, Prof. Dr. Ulrich Fischer, der Presse. Er war später Leiter des Museums für Vor- und Frühgeschichte und gilt als einer der bedeutendsten deutschen Archäologen des 20. Jahrhunderts. Heute gibt es an Ort und Stelle nur noch sehr wenige steinerne Zeugen dieser antiken Stadt, die zusammenhangslos im Stadtteil liegen: Zwei restaurierte Töpferofen am Erich-Ollenhauer-Ring, ein Brunnen am Rand der Siedlung Römerstadt, eine römische Türschwelle am Wenzelweg, Teile der Ostumwehrung an der Straße "Am Forum". NIDA muss heute vorwiegend im Museum bestaunt werden. Erfreulicherweise hat das Archäologische Museum Frankfurt im Heddernheimer Schloss einen kleinen Raum mit Fundstücken eingerichtet. Die Faszination von öffentlich zugänglichen, fast 2000 Jahre alten Originalbaubefunden im Boden kann dies jedoch in keiner Weise ersetzen. Der Ortsbeirat 8 setzt sich seit fast 30 Jahren für eine ansprechende Präsentation der Überreste von NIDA im Stadtteil Heddernheim ein. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren und in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen (vgl. z. B. EU-geförderte Programme zur Inwertsetzung von archäologischen Denkmälern). Gute Beispiele zum Umgang mit römischem Erbe gibt es entlang der ganzen "Deutschen Limesstraße": Römermuseen, Römerhäuser, Römerhallen und Freilichtanlagen mit Schutzbauten und Rekonstruktionen wie in Xanten, Aalen, Güglingen, Weißenburg, Kempten und Bad Homburg (Saalburg). Ganz in der Nähe Frankfurts kann seit 2017 auch das in einem Neubaugebiet von Münzenberg-Gambach in der Wetterau erhaltene Bodendenkmal eines großen römischen Gutshofs in der zentralen öffentlichen Grünanlage des Wohngebiets besichtigt werden. Ausgerechnet in Frankfurt gibt es so etwas nicht. Dabei gehört NIDA, das "deutsche Pompeji", für Archäologiestudierende bereits im ersten Semester - und zwar nicht nur in Frankfurt oder Mainz - zwingend zum Lehrstoff. Dieser Schatz im Boden und in unserem Archäologischen Museum muss zukünftig im Interesse der Stadt Frankfurt noch besser präsentiert werden. Was im Falle des Archäologischen Gartens in der Stadtmitte (römische Siedlungsreste auf dem Domhügel, Kaiserpfalz etc.) gelungen ist: Erhalt und dezentrale museale Präsenz - das soll jetzt in Heddernheim in angemessener Form ebenfalls möglich sein. Mit der ABG ist eine städtische Gesellschaft mit dem Wohnungsbau beauftragt, die schon andernorts Feingefühl für kulturelle Umfeldnutzungen bewiesen hat (z. B. Erhalt des Feldbahnmuseums beim Bauprojekt Römerhof). Nach Abschluss der letzten, jetzt anstehenden großen Grabungen ist deshalb mit ihr als Bauherrin eine Planungswerkstatt vom Magistrat einzuberufen, die ein gutes Konzept für einen Wohn- und Römerpark NIDA erarbeitet. So lange müssen das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt zurückgestellt und die Planungen und Genehmigungsverfahren dafür gestoppt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 1995 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 60 3
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, fraktionslos
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 574 entstanden aus Vorlage: OF 58/3 vom 22.06.2021 Betreff: Unterstützung für bürgerschaftliches Engagement zur Begrünung Der Magistrat wird gebeten, Initiativen und Personen, die Plätze im Stadtteil begrünen oder Grünanlagen und Bäume erhalten wollen, fachlich und organisatorisch zu unterstützen. Ein bürgernahes Angebot soll auch Menschen, die Patenschaften für Bäume oder Plätze übernehmen wollen, ansprechen. Dieses Angebot sollte über die Website der Stadt Frankfurt erreichbar sein. Begründung: Immer mehr Menschen im Nordend äußern den Wunsch, das Grün im Stadtteil nicht nur zu erleben, sondern auch aktiv zu dessen Schutz und zu dessen Gestaltung beizutragen. Damit dieses Anliegen nicht im Dickicht der Administration verloren geht, und damit dieses Anliegen nicht zu einem Wildwuchs ganz ohne die Stadt führt, sollte ein entsprechender Zugang mit der Möglichkeit zur Kontaktaufnahme geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1822 Aktenzeichen: 67 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 576 entstanden aus Vorlage: OF 69/3 vom 22.06.2021 Betreff: Baumpflanzungen in der Kreutzerstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Kreutzerstraße die Pflanzung einzelner Bäume möglich ist. Eine Alternative wäre Urban Gardening, wobei einige öffentliche Parkplätze durch grüne Buchten ersetzt werden sollen. Die Bewässerung und Pflege wollen Anwohner übernehmen. Dabei soll auch geprüft werden, ob bei mindestens einer Liegenschaft Regenwassertonnen an die Fallrohre angeschlossen werden können, um kostbares Trinkwasser einzusparen. Begründung: Ein Anwohner in der Kreutzerstraße äußerte gegenüber dem Ortsbeirat stellvertretend für weitere Nachbarn den Wunsch nach mehr Grün in der Kreutzerstraße. Gerne sind sie bereit, dafür auf einige Parkplätze zu verzichten und sich um die Bäume zu kümmern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2101 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1407 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 577 entstanden aus Vorlage: OF 70/3 vom 22.06.2021 Betreff: Baumscheiben von drei Platanen in der Fichardstraße Der Magistrat wird gebeten, die Baumscheiben von drei Platanen in der Fichardstraße 54 bis 60 derart wiederherzustellen, dass der Wasserstrahl beim Bewässern in den Wurzelbereich dringen kann. Ebenfalls sollen die Anwohner, die an einer Baumpatenschaft Interesse zeigen, über die Aufstellung geeigneter Regenwassertonnen beraten werden. Begründung: Eine Anwohnerin will sich besagter Platanen annehmen. Dadurch, dass sich die Erde um die Stämme aber angehäuft hat und stark verdichtet ist, fließt das Gießwasser auf den Bürgersteig statt in den Wurzelbereich. Da die Bäume durch die letzten Dürrejahre bereits stark gelitten haben, wäre ein schnelles Handeln wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1821 Aktenzeichen: 67 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 578 entstanden aus Vorlage: OF 71/3 vom 23.06.2021 Betreff: Baumschutzbügel vor der Burgstraße 49 Der Magistrat wird gebeten, zum Schutze des Baumes vor der Burgstraße 49 Baumschutzbügel zu installieren oder eine andere geeignete Schutzvorrichtung anzubringen. Begründung: Die Umrandung des Baumes wird immer wieder von Autofahrern als Parkplatz missbraucht. Dadurch kann es am Baum zu Schäden am Wurzelwerk kommen. Dies soll durch Schutzmaßnahmen verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1755 Aktenzeichen: 67 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.07.2021, OA 46 entstanden aus Vorlage: OF 39/16 vom 21.06.2021 Betreff: Schelmenburgplatz endlich ohne Bäume in der Platzmitte fertigstellen Vorgang: OM 6993/20 OBR 16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Schelmenburgplatz nach den Wünschen und Bedürfnissen des Ortsbeirates und der Bergen-Enkheimer Vereine umzugestalten und keine Bäume in der Platzmitte anzupflanzen. Begründung: Offensichtlich ist dem Magistrat das Schelmenburgspiel nicht bekannt, sonst wäre bekannt, dass das Spiel immer sehr gut besucht und bis auf die hintersten Plätze ausgebucht ist. Bäume in der Mitte des Platzes sind da nicht zielführend und würden die Sicht ganz erheblich behindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2020, OM 6993 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2492 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1865 Antrag vom 11.10.2022, OF 139/16 Antrag vom 11.10.2022, OF 140/16 Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2903 Auskunftsersuchen vom 11.10.2022, V 514 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 720 Antrag vom 24.04.2023, OF 179/16 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3900 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 09.09.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 46 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 46 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 530, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2021, OF 79/3 Betreff: Bethmannpark: Unzumutbare Toilettensituation beenden - Toilettencontainer als Übergangslösung umgehend aufstellen Vorgang: OA 537/20 OBR 3; ST 1050/20 Der Magistrat wird aufgefordert, die im Bethmannpark seit Jahren aufgestellten Dixi-Klos umgehend durch einen Toilettencontainer zu ersetzen. Der Ortsbeirat setzt sich seit 2016 dafür ein, dass die im Zuge der Grunderneuerung der Orangerie abgerissenen Toiletten an anderer Stelle ersetzt werden. Begründung: Zunächst hat der Magistrat eine Toilettencontainer am nördlichen Eingang des Bethmannparks aufgestellt, der im Verlauf der Grunderneuerung der Orangerie abgebaut und durch 2 Dixi-Klos an anderer Stelle ersetzt wurde. Mit der ST 1050 vom 29.05.2020 versprach der Magistrat dem Ortsbeirat die Aufstellung einer mobilen Containeranlage als Interimslösung bis zur Errichtung einer neuen Toilettenanlage. Mehr als ein Jahr später ist nichts passiert. Der Ortsbeirat ist nicht bereit, dies länger hinzunehmen. Der Bethmannpark gehört gewiss zu den schönsten Parks unserer Stadt, für das Nordend ist er mit seiner jahreszeitlich wechselnden Blumenpracht ein Juwel. Insbesondere in der warmen Jahreszeit hochfrequentiert und sehr beliebt bei älteren Leuten und auch Familien mit kleinen Kindern. Die Älteren treffen sich gerne zum Schachspiel und zu anderen Spielen und halten sich recht lange im Park auf. Vor diesem Hintergrund ist die unzumutbare WC-Situation nicht länger hinnehmbar. Der Ortsbeirat erwartet vom Magistrat die kurzfristige Aufstellung eines Toilettencontainers noch in diesem Sommer (Juli, spätestens August). Die Ortsvorsteherin wird gebeten, sich parallel mit den zuständigen Ämtern ins Benehmen zu setzen, um die Aufstellung zu beschleunigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.02.2020, OA 537 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1050 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 581 2021 Die Vorlage OF 79/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 510 entstanden aus Vorlage: OF 69/10 vom 21.06.2021 Betreff: Störender Schotter auf dem Feldweg zwischen dem Nordpark Bonames und Harheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann schnellstens der sehr störende Schotter auf dem Feldweg zwischen dem Nordpark Bonames und Harheim entfernt und durch einen besser geeigneten Belag ersetzt werden kann. Begründung: Durch den teils spitzen und ungeeigneten Schotter sind nicht sinnvolle Ausweichbewegung über Feld und Wiesen zu beklagen. Deshalb sollte der Schotter entfernt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2021, OM 668 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2153 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 507 entstanden aus Vorlage: OF 64/10 vom 22.06.2021 Betreff: Überprüfung der Einhaltung der Naturschutzbestimmungen im Berkersheimer Feld Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen einer Begehung prüft und berichtet, ob die Hinweise von Bürgern auf Verstöße im Berkersheimer Feld zutreffen. Das betrifft einerseits den immer weitergehenden Ausbau von Freizeitgärten auf beiden Seiten der Straße Am Dachsberg im Bereich des Grüngürtels, andererseits die illegalen Rodungen an der alten Straßenbahntrasse sowie Nutzungen von Freizeitgärten als Lagerflächen für gewerbliche Unternehmen am Heiligenstockweg Richtung Bad Vilbel oberhalb der Feldhallen. Begründung: Die Nutzung des Grüngürtels hat durch die Corona-Beschränkungen ohnehin stark zugenommen, sodass dieser seiner Aufgabe als Rückzugsgebiet für Flora und Fauna ohnehin immer schwerer nachkommen kann. Insofern ist es dringend erforderlich, dass die Einhaltung der geltenden Naturschutzregelungen und der Grüngürtelsatzung genau überwacht und durchgesetzt wird. Die wiederholten Beschwerden vonseiten der Bürger lassen eine grundsätzliche Überprüfung des gesamten Berkersheimer Feldes zu diesem Zweck geboten erscheinen. Da die zuständigen Behörden bestätigt haben, dass die von den Bürgern beanstandeten Maßnahmen nicht von ihnen durchgeführt worden sind, ist vom Magistrat zu überprüfen, ob es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt, um dann entsprechende Bußgeldverfahren einzuleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1785 Aktenzeichen: 79 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 553 entstanden aus Vorlage: OF 25/13 vom 20.06.2021 Betreff: Einrichten von Parkplätzen am Alten Friedhof Der Magistrat wird gebeten, in der Kaspersburgstraße in Höhe des Alten Friedhofes zusätzlich zum bestehenden Behindertenparkplatz zwei weitere Parkplätze für Friedhofsbesucher einzurichten. Des Weiteren sind auch in der Straße Neue Fahrt zwei Parkplätze für Friedhofsbesucher einzurichten. Die Parkdauer ist auf die Dauer von zwei Stunden zu begrenzen. Die Anordnung der Parkplätze ist mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Da die Straßen auch am Tag zugeparkt sind, haben die Friedhofsbesucher gerade in der Pflanzzeit keine Möglichkeit, nahe am Friedhof zu parken, um Gräber zu pflegen, neu zu bepflanzen, etc. Um unnötige weite Wege mit Erde und Pflanzen zu vermeiden und bei Trauerfeiern wenigstens ein paar Parkplätze zur Verfügung zu stellen, sind die Parkplätze schnellstmöglich einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2156 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 478 entstanden aus Vorlage: OF 106/2 vom 19.06.2021 Betreff: Tiermisshandlungen im Rebstockpark 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Tiere (Nutrias, Schwäne, Gänse und Enten) geschützt werden können. 2. Zudem wird der Magistrat gebeten, a) Schilder mit dem unmissverständlichen Hinweis auf eine Straftat bei Tiermisshandlungen aufzustellen; b) Schilder mit Telefonnummern von der Tierrettungsleitstelle 0700/95 29 52 95 sowie der Stadtpolizei 069/212-44044 (täglich 24-Stunden-Betrieb) aufzustellen; c) die Kontrollfrequenz durch die Stadtpolizei oder adäquater Dritter im Park zu erhöhen; d) Informationstafeln zu den Tierarten im Park aufzustellen, die über Nutzen und Bedrohung der Bestände informieren, ggf. in Kooperation mit dem NABU. Begründung: Der Rebstockpark ist für seine täglichen Besucher eine schöne grüne Oase in der Stadt, er lädt zum Verweilen und zum Erholen ein. Nutrias, Schwäne und verschiedene Gänse- und Entenarten nennen den Park ihr Zuhause, und wir können um jedes Leben dankbar sein. Immer wieder gibt es jedoch Tierquäler, die Nutrias, Schwäne, Gänse oder Enten verletzen, verstümmeln oder diese gar töten. Findet ein Besucher eines dieser Tiere oder beobachtet eine solch verächtliche Handlung, findet der Besucher keinen Hinweis darauf, wer zu Hilfe gerufen werden kann. Zudem muss jeder Tierquäler den eindeutigen Hinweis erhalten: in Frankfurt kommt keiner damit ungestraft davon! Laut § 18 TierSchG wird eine versuchte oder fahrlässige Tiermisshandlung als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einem Bußgeldverfahren geahndet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1772 Aktenzeichen: 32 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 492 entstanden aus Vorlage: OF 28/11 vom 24.05.2021 Betreff: Huthpark - Westlicher Parkweg - Rückbau als Park Vorgang: OM 6230/20 OBR 11; ST 1957/20 Der Magistrat wird aufgefordert, die Zufahrt auf dem w estlichen Parkweg für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Frankfurt am Main (BGU) frühestmöglich zu terminieren und den Rückbau des Weges zu einem üblichen Parkweg zu planen. Die Zufahrt zum Tennisplatz kann durch einen Poller mit Schlüssel-Regelung beschränkt werden. Begründung: In der Stellungnahme vom 09.11.2020, ST 1957, erklärt der Magistrat, dass mit der BGU nochmals in Kontakt getreten wird. Der Ortsbeirat fordert, dass die Nutzung des Parkweges zeitlich begrenzt wird. Bis dahin muss die BGU ihre Umbaumaßnahmen rund um ihre eigenen Parkplätze abgeschlossen haben. Die Zufahrt zu dem hinteren Teil der Parkplätze muss dann wieder vom Haupteingang erfolgen. Der Weg gehört zum Park und muss so schnell wie möglich rückgebaut werden. Der Schotter muss entfernt werden und der Weg wieder auf eine sonst im Park übliche Breite reduziert werden. Die Zufahrt zu dem Tennisplatz kann über einen Poller mit Schlüssel erfolgen. Die Kleingärten können auch über den Probst-Goebels-Weg erreicht werden. Die BGU hat derzeit drei Zuwege - den Haupteingang, die Baustellen-Zufahrt und den Parkweg. Die derzeitigen und zukünftigen Bautätigkeiten können so geplant werden, dass zwei Zuwege ausreichend sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6230 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1957 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1827 Aktenzeichen: 67 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 480 entstanden aus Vorlage: OF 109/2 vom 14.06.2021 Betreff: Umlaufenden Balkon des Parkcafés der Öffentlichkeit zugänglich machen Der Magistrat wird gebeten, 1. den erst kürzlich installierten Stacheldraht am Treppenaufgang des im Grüneburgpark gelegenen Parkcafés schnellstmöglich zu entfernen sowie einen Rückbau des Zauns in den vorherigen Zustand zu veranlassen; 2. den momentan nicht zugänglichen umlaufenden Balkon des Parkcafés dauerhaft der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und zu prüfen, ob ein bis zwei Bänke samt Mülleimer zu installieren sind, die die Bürgerinnen bzw. Bürger zum Verweilen einladen. Begründung: Vorab: Das Gebäude des Parkcafé befindet sich im Besitz der Stadt Frankfurt. Vor Kurzem wurde das Geländer des, zum umlaufenden Balkon des Parkcafés führenden Treppenaufgangs durch bauliche Veränderungen erhöht und zusätzlich mit Reihen aus Stacheldraht versehen (s. Fotos 1 und 2). Ziel dieser Maßnahmen ist wohl das Verhindern eines nächtlichen Überkletterns des Zauns durch Jugendliche, die sich Zutritt zum umlaufenden Balkon verschaffen wollen. Ein solches Vorgehen wirkt im vielbesuchten Bürgerinnenpark bzw. Bürgerpark nicht nur unpassend, sondern birgt ein nicht zu unterschätzendes Verletzungsrisiko. Einerseits befindet sich der Stacheldraht an einem viel frequentierten Ort des Grüneburgparks und ist in Handreichweite von Kindern installiert, anderseits können feiernde Jugendliche in der Dunkelheit der Nacht den angebrachten Stacheldraht leicht übersehen. Da zudem ein gewisser Drang der Bürgerinnen bzw. Bürger zur Benutzung des Balkons vorhanden zu sein scheint, wird vorgeschlagen, den Balkon dauerhaft der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Das Aufstellen von ein bis zwei Bänken auf dem Balkon würde zum Verweilen einladen - der Blick auf den Park ist ausgesprochen schön (siehe Foto 3)! Foto 1: Tim Hoppe Foto 2: Tim Hoppe Foto 3: Tim Hoppe - Blick von unterhalb des Parkcafés über den Grüneburgpark Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1471 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 605 Aktenzeichen: 67 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 466 entstanden aus Vorlage: OF 118/2 vom 02.07.2021 Betreff: Familien- und fahrradfreundliche sowie behinderten- und seniorengerechte Gestaltung des Eingangs am Park Zeppelinallee Vorgang: OM 257/16 OBR 2; ST 529/17 Der Magistrat wird gebeten, in Bockenheim am Park Zeppelinallee den Eingang gegenüber der Zeppelinallee 57 jeweils mit einer Rampe, die insbesondere mit dem Kinderwagen, Fahrrad, Rollator und Rollstuhl nutzbar ist, auszustatten und den Bordstein entsprechend abzuflachen. Begründung: Der Eingang zum Park Zeppelinallee an der Ecke Zeppelinallee/Blanchardstraße (Eingang A, siehe Foto 1) ist nach der Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 529, aufgrund der gegebenen Höhenverhältnisse nicht barrierefrei umbaubar. Am nächsten Eingang am Park Zeppelinallee gegenüber der Zeppelinallee 57 (circa 20 Meter von Eingang A entfernt) befindet sich eine Treppe für Fußgänger, jedoch keine Rampe für Kinderwagen, Rollstuhlfahrer, Rollatornutzer und Radfahrer (Eingang B, siehe Foto 2). Aufgrund seiner Gestaltung können Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind, den Park Zeppelinallee durch den Eingang B ebenfalls nicht betreten und Radfahrer sind zum Absteigen gezwungen. Da Eingang A nicht barrierefrei gestaltet werden kann, ist es umso wichtiger, Eingang B barrierefrei zu gestalten. Beide Eingänge befinden sich auf dem wichtigen Verbindungsweg aus Bockenheim auf dem Weg zum Grüneburgpark und Niddapark als Naherholungsgebiete und wichtige Ausflugsziele am Wochenende und unter der Woche, gerade in Coronazeiten. Außerdem werden beide Eingänge auf dem Weg vom Diplomatenviertel (z. B. der Straße Am Leonhardsbrunn) zur Leipziger Straße als Einkaufsstraße genutzt. Um diesen wichtigen Verbindungsweg familien- und radfahrerfreundlich sowie senioren- und behindertengerecht zu gestalten, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den Eingang B mit einer Rampe, die insbesondere mit dem Kinderwagen, Fahrrad, Rollator und Rollstuhl nutzbar ist, auszustatten und den Bordstein vor der Rampe entsprechend abzuflachen. Foto 1: Eingang in Park Zeppelinallee an der Ecke Zeppelinallee/Blanchardstraße, 60487 Frankfurt am Main Foto 2: Eingang in Park Zeppelinallee gegenüber Zeppelinallee 57, 60487 Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 529 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1776 Aktenzeichen: 67 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 487 entstanden aus Vorlage: OF 70/2 vom 21.06.2021 Betreff: Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbinden Der Magistrat wird gebeten, die Poller an der Südseite des alten Rebstockparks, Einfahrt von der Straße Am Römerhof, aufzustellen und derart zu verschließen, dass nur Befugten die Zufahrt in den Park möglich ist. Begründung: Der alte Rebstockpark ist eine Grünanlage. Außerhalb der Messezeiten ist die Grünanlage nicht zu befahren, da dort vorgesehene Parkflächen ausnahmslos für Messezeiten vorgesehen sind. Die angrenzenden Kleingartenvereine sind von der Straße Am Römerhof aus anzufahren. Es besteht weder ein sachlicher Grund für eine Zufahrt durch den Park noch ist der Zufahrtsweg als Kfz-Zufahrt ausgewiesen (vgl. unten stehendes Bild der Beschilderung). Es sind bereits Poller vorhanden. Diese sind jedoch unverschlossen und können ohne große Mühe entfernt werden, was auch regelmäßig geschieht. Die Poller erfüllen im jetzigen Zustand ihre Sperrfunktion nicht. Die Poller sind aufzustellen und zu verschließen, um die Grünanlage als Erholungsgebiet vor Befahrung zu schützen. Beschilderung an der Einfahrt zum Rebstockpark Beschilderung und Zufahrt, Straße Am Römerhof, südliche Seite des alten Rebstockparks Am Boden liegender Poller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1792 Aktenzeichen: 67 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 503 entstanden aus Vorlage: OF 86/11 vom 05.07.2021 Betreff: Sparkassenfilialen im Frankfurter Osten - Schließung verhindern! Der Magistrat wird gebeten, auf die Vorstände der Frankfurter Sparkasse und deren Konzernmutter, die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba), mit dem Ziel einzuwirken, dass es nicht zu Filialschließungen in Frankfurt-Seckbach sowie im Hessen-Center kommt. Nach der Schließung von vier Filialen in den letzten Jahren im Ortsbezirk 11 sind generell weitere Filialschließungen im Frankfurter Osten respektiv im Ortsbezirk 11 zu verhindern. Die Frankfurter Sparkasse ist daran zu erinnern, dass sie als Anstalt des öffentlichen Rechts den damit verbundenen Gemeinnützigkeitsauftrag, im Rahmen der Daseinsvorsorge, zu erfüllen hat. Begründung: Dem Ortsbeirat 11 liegt ein Schreiben der Frankfurter Sparkasse vom 22.06.2021 vor, in welchem der Vorstand der Sparkasse die Schließung der Filiale in Frankfurt-Seckbach zum 30.09.2022 ankündigt. Weiterhin ist der Presse zu entnehmen, dass die Schließung der Filiale im Hessen-Center in Erwägung gezogen wird. Der Verweis auf die Filialen in Bergen-Enkheim und Bornheim ist gerade für die vielen älteren und immobilen Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt-Seckbach und Frankfurt-Riederwald keine akzeptable Alternative. Die lokale Versorgung mit einem dichten Filialnetz ist für die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für Seniorinnen und Senioren, von elementarer Bedeutung. Seit der Schließung der Filiale im Riederwald sind die Kundinnen und Kunden auf die neue Filiale im Hessen-Center als einzige einigermaßen erreichbare Filiale angewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1725 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 857 Aktenzeichen: 92 31
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 432 entstanden aus Vorlage: OF 101/5 vom 18.06.2021 Betreff: Ausbesserung des Wegs zum Elli-Lucht-Park neben der KGS Niederrad Der Magistrat wird gebeten, den Zugang zum Elli-Lucht-Park neben der KGS Niederrad so zu verbessern und barrierefrei zu gestalten, dass er auch von Menschen mit Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen ohne Probleme genutzt werden kann. Begründung: Der Eingang zum Elli-Lucht-Park neben der KGS Niederrad ist bis zum Ende des Zauns des Schulgeländes in einem guten Zustand. Danach wandelt er sich in einen Pfad, der vor allem nach Regen kaum nutzbar ist, da er völlig vermatscht. Dies sorgt für erhebliche Behinderungen im Umgang mit Rollatoren, Rollstühlen oder Kinderwagen. Auch dieser Eingang in den beliebten Niederräder Park soll in einem guten Zustand sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1823 Aktenzeichen: 67 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 441 entstanden aus Vorlage: OF 113/5 vom 14.06.2021 Betreff: Anlage einer Boulebahn im Spielpark "Tannenwald" Der Magistrat wird gebeten , im Spielpark "Tannenwald" eine Boulebahn anzulegen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben angefragt, ob es möglich ist, im Spielpark "Tannenwald" eine Boulebahn anzulegen. Derzeit wird dafür einer der beiden Fußballplätze genutzt, wenn dieser denn frei ist. Platz ist aus Sicht des Ortsbeirates vorhanden. Zudem würde die Attraktivität des Spielparks "Tannenwald" weiter gesteigert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1839 Aktenzeichen: 67 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 437 entstanden aus Vorlage: OF 107/5 vom 17.06.2021 Betreff: Die sommerliche Nutzung der Einrichtungen des Waldspielparks Scheerwald schnellstmöglich gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah dafür sorgen, dass die Freizeitanlagen des Waldspielparks Scheerwald in Oberrad so bald wie möglich in vollem Umfang genutzt werden können. Begründung: Der Ortsbeirat wurde von Anwohnern informiert, dass im Waldspielpark nicht alle Freizeitanlagen zur Nutzung zur Verfügung stehen. Besonders wurde bedauert, dass die Wassersprühanlage trotz hochsommerlicher Temperaturen nicht in Betrieb ist. Gleichzeitig wird sowohl auf der eigenen Internetseite der Stadt als auch in vielen weiteren Hinweisen im Internet das Sprühfeld als Attraktion für Kinder besonders hervorgehoben und es wird zum Besuch eingeladen, obwohl die Anlage gar nicht in Betrieb ist. Das ist ein Ärgernis und ein Armutszeugnis für unsere Stadt und muss sofort korrigiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1759 Aktenzeichen: 67 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 448 entstanden aus Vorlage: OF 124/5 vom 22.05.2021 Betreff: Der Stadtwald als Wald der Bürger - Modell der Baumpatenschaften zur Pflege des Stadtwalds fördern und neu aktivieren Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Können die coronabedingt abgesagten Baumpflanzaktionen wie geplant nachgeholt werden und wenn ja, wann? Wird der Ausfall tatsächlich kompensiert werden können, also mehr oder umfangreichere Pflanzaktionen stattfinden oder die Aktionen bloß wieder aufgenommen? 2. Inwiefern haben die bereits vom Grünflächenamt angebotenen "Baumpatenschaften" in der Vergangenheit bereits zur Aufforstung und Pflege des Stadtwaldes beigetragen? Gibt es überhaupt Patenschaften für Stadtwaldbäume? Wenn ja, wie viele? Der Magistrat wird überdies aufgefordert, folgende Vorschläge zu prüfen und über ihre Umsetzbarkeit zu berichten: 1. Baumpflanzaktionen im Frankfurter Stadtwald könnten durch finanzielles und persönliches Engagement unterstützt werden, indem Bürger Baumpatenschaften übernehmen: a) indem pro gestiftetem und gepflanztem Baum die Stadt einen weiteren Baum oder entsprechendes Saatgut finanziert und bereitstellt (nach dem Motto: "Werde Pate für einen Baum - wir pflanzen einen weiteren"); b) indem einzelne Bürger, Familien, Schulklassen oder Vereine für eine Waldparzelle Pflegepatenschaften übernehmen und dem städtischen Grünflächenamt bei der professionellen Pflege des Baumbestandes helfend zur Seite stehen oder z. B. auch außerhalb der bereits regelmäßig stattfindenden "Clean Up Days" Müllsammelaktionen im Wald in eigener Initiative durchführen. 2. Derartige Waldbaumpatenschaften könnten aufgewertet und die Identifikation mit dem Stadtwald gestärkt werden, indem den "Paten" auf einem neu zu schaffenden zentralen Online-Auftritt (z. B. "Mein Baum - mein Stadtwald") die Möglichkeit gegeben wird, sich zu verewigen (z. B. mit entsprechendem Foto von einer Pflanzaktion und einem kurzen Text "Meine Erinnerungen an den Stadtwald" oder "Warum ich den Stadtwald liebe..."). Der Online-Auftritt könnte auch Berichte über den gegenwärtigen Zustand des Stadtwaldes und Informationen zu seiner Geschichte bündeln. 3. Der im Koalitionsvertrag "Ein neues Frankfurt gestalten" vorgesehene Gutschein für einen Baumsetzling für jedes Neugeborene könnte in die vorgeschlagenen Modelle integriert werden. Begründung: Der Stadtwald als beliebtes und wichtiges Naherholungsgebiet für Frankfurter Bürger ist gefährdet. Der Baumbestand leidet unter großer Trockenheit und dem Borkenkäfer. Das bereits vorhandene Modell der Baumpatenschaften scheint das Potenzial bürgerschaftlichen Engagements noch nicht ausgeschöpft zu haben und sollte weiterentwickelt werden. Der Ortsbeirat begrüßt, dass die neue Römerkoalition sich das Ziel gesetzt hat, das Angebot von Baumpatenschaften auszubauen und weiterzuentwickeln (Zeilen 364, 478). Der Ortsbeirat will mit dieser Anregung konkrete Vorschläge dafür machen, wie dieses Ziel gerade auch im Sinne des Stadtwaldes im Frankfurter Süden erreicht werden kann. Im Angesicht knapper Mittel, sollten die vorstehenden Vorschläge im Hinblick darauf geprüft werden, ob sie geeignet sind, mehr finanzielle Mittel für die Pflege des Waldes zu generieren und die personellen Mittel des Grünflächenamtes zu entlasten. Ein neues Modell von Baumpatenschaften sollte den Bürgern der Stadt weithin bekannt sein und entsprechend beworben werden. Die Bürger sollten wissen, wie sie zur Pflege ihres Waldes einen Beitrag leisten können, sei es finanziell oder durch tatkräftige Hilfe bei der Pflanzung und Pflege neuer, beständiger Waldbäume. Auf diese Weise wird die Identifikation mit dem Stadtwald gestärkt und der Stadtwald noch stärker als bisher als ein Wald der Bürger wahrgenommen werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1826 Aktenzeichen: 67 0
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S A C H S T A N D : Anregung vom 29.06.2021, OA 30 entstanden aus Vorlage: OF 116/6 vom 29.06.2021 Betreff: Vergabe eines Erbbaurechts an den Grundstücken Gemarkung Griesheim, Flur 7, Flurstücke 91/6 und 620/88, Schöffenstraße Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 84 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage vom 11.06.2021, M 84, wird mit folgender Änderung zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, im Erbbaurechtsvertrag oder einem separaten Vertrag mit dem Erbbauberechtigen zu vereinbaren, dass die Zusagen aus dem Konzeptverfahren auch dauerhaft Bestand haben, diese sind: "Das Mehrfamilienhaus wird zudem noch zwei große Gemeinschaftsräume für das gemeinsame Kochen und Aufhalten bieten. Im Erdgeschoß wird ein Co-Working Bereich mit ca. 15 Arbeitsplätzen für die Bewohnerinnen und Bewohner eingerichtet, ein Multifunktionsraum, eine Kreativwerkstatt, sowie 2 Beratungsräume für soziale Träger. Des Weiteren wird eine Fahrradwerkstatt für die Bewohnerinnen und Bewohner und Nachbarinnen und Nachbarn errichtet." (Vorlage M 84/21). Begründung: Die im Vergabeverfahren vorgestellten zusätzlichen Leistungen sind für die Allgemeinheit ein Vorteil und insbesondere Beratungsräume und eine Fahrradwerkstatt werden sicherlich gut angenommen werden, daher ist die Bevorteilung auch aus Sicht der Allgemeinheit zu vertreten. Allerdings ist es immer sinnvoll, derartige Zusagen, die für Erbbaurechtsnehmer mit Aufwand verbunden sind, verbindlich zu vereinbaren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 84 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 07.07.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 30) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: IBF und Gartenpartei (M 84 und OA 30 = Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Der Vorlage M 84 wird im Rahmen der Vorlage OA 30 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Gartenpartei gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Gartenpartei gegen AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 392, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 23 21
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S A C H S T A N D : Anregung vom 29.06.2021, OA 34 entstanden aus Vorlage: OF 109/1 vom 29.06.2021 Betreff: Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnunterführung Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 83 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 20.09.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 83, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass folgende textliche Passagen in der Begründung im Abschnitt "C - Lösung" geändert werden: 1. Lichtsignalanlagen (Seite 5): Der Satz "Der Radverkehr soll eine Grün-Anforderungsmöglichkeit per Taster erhalten." soll gestrichen und ersetzt werden durch "Die Lichtsignalanlage (LSA) soll eine Vorrangschaltung für den Busverkehr der Linie M34 erhalten und ansonsten den Rad- und Fußverkehr gegenüber dem MIV nicht benachteiligen.". 2. Begrünung (Seite 7): Der Satz "Die Fläche der ehemaligen Kleingärten wird, in der Regel unter Erhalt der dortigen Bäume, weiterhin mit möglichst unterhaltsarmen Vegetationsflächen aufbereitet." soll gestrichen und ersetzt werden durch "Die Fläche der ehemaligen Kleingärten soll nach Abschluss der Arbeiten so weit wie möglich wieder für Kleingartennutzung zur Verfügung gestellt werden.". 3. Entwässerung (Seite 7): Der Satz "Die Oberflächenentwässerung erfolgt im Regelfall über Sinkkästen über eine Anschlussleitung direkt in den städtischen Mischwasserkanal." soll gestrichen und ersetzt werden durch "Die Oberflächenentwässerung erfolgt im Regelfall über Versickerung über Mulden, Rigolen oder ähnliche vergleichbare Lösungen und nicht über eine direkte Einleitung in den städtischen Mischwasserkanal.". Begründung: Bedarfslichtsignalanlagen für Radfahrende an querenden übergeordneten Radwegen stellen eine Gefahr für Radfahrende dar, da lange Wartezeiten entstehen und der Radverkehr dadurch ausgebremst wird. Außerdem bedeutet das eine Benachteiligung der Radfahrenden gegenüber dem Pkw- und Lkw-Verkehr und steht im Gegensatz zur beabsichtigten Förderung des Radverkehrs. Die Bedarfstaster können zudem von Radfahrenden nur durch umständliches Absteigen bedient werden. Die ehemaligen Grabelandflächen können ohne Weiteres zu einem großen Teil den Kleingärtnerinnen bzw. Kleingärtnern wieder zurückgegeben werden, die die Flächen liebevoll pflegen und für mehr Biodiversität sorgen. Dadurch wird der städtische Pflegeaufwand verringert. Die Klimakatastrophe erfordert ein sofortiges Umdenken im Hinblick auf die Oberflächenentwässerung vor allem bei Neubaumaßnahmen. Eine direkte Einleitung von oberflächigem Regenwasser in die Mischwasserkanäle führt schon jetzt zur Überlastung der Kanalisation. Bäume im Stadtgebiet sterben ab, weil der Grundwasserspiegel kontinuierlich sinkt. Hitze, Trockenheit und Starkregenereignisse nehmen weiter zu. Das Konzept der "Schwammstadt" sieht vor, Oberflächenwasser in unmittelbarer Nähe versickern zu lassen und somit Pflanzen und Bäume vor Ort mit Wasser zu versorgen und die Überlastung der Kanalisation zu vermeiden. Das anfallende Regenwasser versorgt also auch die neu zu pflanzenden Bäume. Durch eine intelligente zukunftsweisende Planung von Versickerungsflächen entsteht in der Regel mehr entsiegelte Fläche ohne Mehrkosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 83 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 31.01.2022, B 26 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 07.07.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 83 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 34 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 34) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: IBF (M 83 = Annahme, OA 34 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (M 83 = Enthaltung, OA 34 = Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Der Vorlage M 83 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 34 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und IBF gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 34) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und IBF gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 34 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 391, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 796, 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.11.2021 Aktenzeichen: 66 2
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 358 entstanden aus Vorlage: OF 86/6 vom 06.06.2021 Betreff: Griesheim: Baumpflanzungen Neufeldwiese Die Wiese zwischen Neufeldsiedlung und Nidda ist derzeit mit wenigen Bäumen bewachsen und wird regelmäßig vom Grünflächenamt gemäht. Zur Erholung wird sie aber praktisch nie genutzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten , ob es möglich ist, die Wiese zwischen Neufeldsiedlung und Nidda mit Bäumen zu bepflanzen. Begründung: Da die Wiese zwischen Neufeldsiedlung und Nidda nicht genutzt wird, könnte sie deutlich naturnaher angelegt werden und mit deutlich mehr Bäumen bepflanzt werden. Die Vorteile sind: - Aufforstung (ggf. Potential für Ausgleichsmaßnahmen); - natürlicher Lärmschutz vor der nahe gelegenen Autobahn; - Grundwasser zwei Meter unter Geländeoberkante, Bäume haben gute Überlebenschancen; - Entfall der Kosten für das Mähen; - ein vorhandener kranker Baum an der Grenze zur Bebauung, der ohnehin mittelfristig gefällt werden müsste, könnte direkt vor Ort ersetzt werden. Die direkten Anwohnerinnen und Anwohner der Wiese begrüßen die Maßnahme und würden auch die Patenschaft für das Wässern der neu gepflanzten Bäume übernehmen. Es könnten sogar Obst- und Nussbäume oder Esskastanien gepflanzt werden, um ein Stück "Essbare Stadt" zu schaffen. Quelle: Google Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1690 Aktenzeichen: 67 0
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 376 entstanden aus Vorlage: OF 125/6 vom 28.06.2021 Betreff: Sossenheim: Blumenkübel an der Ecke Am Salusbach/Am Kunzengarten aufstellen, um Müllablagerungen zu verhindern Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Am Salusbach/Am Kunzengarten einen Blumenkübel auf der freien Fläche zwischen Altkleidercontainer und den Glascontainern aufzustellen, so dass wilde Müllablagerungen an dieser Stelle möglichst vermieden werden. Der Vorsitzende des Regionalrats Sossenheim hat sich bereit erklärt, die Pflege des Blumenkübels zu übernehmen. Eine diesbezügliche Abstimmung kann direkt mit ihm vorgenommen werden. Die Kontaktdaten liegen dem Ortsbeirat vor. Begründung: Wie an so vielen anderen Stellen im Stadtteil leider auch, hat sich auch diese Ecke dahin gehend zu einem Problem entwickelt, dass hier regelmäßig illegal Müll abgelagert wird. Der Müll wird zwar, nachdem er gemeldet wird, regelmäßig entfernt, ebenso schnell liegt dann jedoch wieder neuer Müll auf dem Bürgersteig. Die Idee des Regionalratsvorsitzenden, zu versuchen dies zu unterbinden, indem auf der freien Fläche ein Blumenkübel aufgestellt wird, sollte zumindest getestet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1976 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 344 entstanden aus Vorlage: OF 28/7 vom 08.06.2021 Betreff: Wann wird der alte Friedhof in Hausen endlich instand gesetzt? Vorgang: OM 5217/19 OBR 7; ST 157/20 Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat zu informieren, wie weit ein Konzept für die Instandsetzung des alten Hausener Friedhofs fortgeschritten ist. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat in die Planungen der Neugestaltung einzubeziehen. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 03.02.2020, ST 157, die Anregungen des Ortsbeirates (OM 5217) positiv aufgegriffen und eine Aufnahme in die Prioritätenliste des Programms "Neubau und Wiederherstellung von Spielanlagen" aufgenommen. Dem Ortsbeirat ging es in seiner Anregung aber nicht nur um die Errichtung eines Spielplatzes, sondern auch um die teilweise Instandsetzung der maroden Friedhofsmauer und des Anlegens einer für alle Hausener nutzbaren Grünanlage. Der derzeitige Zustand der Grünfläche ist eine Schande für den Stadtteil und darf nicht länger aufgeschoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5217 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 157 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1843 Antrag vom 21.10.2021, OF 72/7 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1387 Aktenzeichen: 67 4
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 380 entstanden aus Vorlage: OF 33/1 vom 15.05.2021 Betreff: Nachtruhe für die Bewohner des Seniorenzentrums Um die Nachtruhe für die Bewohner des Seniorenzentrums und des Heilig Geist Krankenhauses zu gewährleisten, wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Der Magistrat wird gebeten, in der Grünfläche "Obermainanlage", insbesondere am und nördlich des Rechneigraben-Weihers, Hinweisschilder aufzustellen, auf denen auf die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr hingewiesen wird. Die Schilder sollen so aufgestellt werden, dass sie auch bei Dunkelheit gut sichtbar und lesbar sind. 2. An der Lange Straße, auf Höhe des Seniorenzentrums, wird ein mobiler Blitzer aufgestellt. 3. Piktogramme mit Tempo 40 sollen auf der Fahrbahn aufgebracht werden. 4. Die r echte der drei Fahrspuren soll über den gesamten Straßenabschnitt als rot markierter Radweg eingerichtet werden. Begründung: Jeder Mensch hat ein Recht auf Erholung und Ruhe in den Nachtstunden. Dies ist gesetzlich geregelt. Gerade im innerstädtischen Bereich ist die Einhaltung der Nachtruhe leider oft nicht gewährleistet. So auch in der Grünfläche des Anlagenrings an der Obermainanlage. Um Menschen, die nachts im Park sitzen, dafür zu sensibilisieren, dass es auch neben dem Park noch Anwohner gibt, ist es sinnvoll, Hinweisschilder aufzustellen, die auf die Nachtruhe hinweisen. Überhöhte Geschwindigkeiten von Autofahrern sorgen nachts ebenso für unnötigen Lärm. Deshalb sollte auf Höhe der Seniorenanlage ein mobiler Blitzer aufgestellt werden. Auch wenn dort kein Blitzer dauerhaft installiert werden kann, so schafft ein temporärer Blitzer eine Sensibilität für die Geschwindigkeitsvorgaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1891 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 4
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 388 entstanden aus Vorlage: OF 72/1 vom 08.06.2021 Betreff: Warum werden blühende Wiesen radikal abgemäht? Der Magistrat wird gebeten, zu den folgenden Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Warum werden die öffentlichen Grünflächen in den Innenhofbereichen der Innen- und Altstadt so oft und so radikal abgemäht und brutal zurückgeschnitten? 2. Wie sieht das Grünpflegekonzept für diese Bereiche aus? Hier interessiert insbesondere: a) In welchen Intervallen werden Rasenflächen gemäht? b) Welche Gerätschaften sollen zum Einsatz kommen? c) In welchen Intervallen werden Bäume und Sträucher zurückgeschnitten? d) Werden die unter c) genannten Arbeiten durch Fachkräfte beaufsichtigt? e) Warum werden immer noch deutlich zu laute benzinbetriebene Laubbläser eingesetzt? f) In welchen Bereichen dürfen Laubbläser eingesetzt werden? Nur auf Wegen/Rasenflächen oder auch auf Pflanzflächen unter Büschen und Bäumen und sonstigen wertvollen Rückzugsflächen von Insekten, Vögeln und Säugetieren? g) Gibt es vertragliche Vereinbarungen zum Schutz von blühenden Pflanzen, der Vogelwelt, von Insekten und Säugetieren (z. B. der Eichhörnchen)? 3. Wie kann aus Sicht des Magistrats ein naturnäheres Grünpflegekonzept für den oben angesprochenen Bereich aussehen? Hierdurch soll insbesondere durch Reduzierung a) von Mähintervallen, b) Rückschneidemaßnahmen an Büschen und Bäumen und c) Laubbeseitigungsmaßnahmen der Natur mehr Raum gegeben werden, an der sich auch die Menschen erfreuen können, und Kosten eingespart werden. Die eingesparten Gelder sollen für zusätzliche Bepflanzungsmaßnahmen in der Alt- und Innenstadt verwandt werden. Begründung: Den bereits vielfach dezimierten und gefährdeten Insekten stehen im Innenstadt- und Altstadtbereich nur noch sehr wenige naturnahe Grünflächen und Blühpflanzen zur Verfügung. Werden diese Grünflächen vor oder während der Pflanzenblüte gemäht, können diese sich nicht selbsttätig aussähen und die Insekten erhalten keine Nahrung. Außerdem erfreuen sich die Bewohnerinnen bzw. Bewohner an der Blütenpracht und fragen sich, warum die blühenden Wiesen so oft abgemäht werden müssen. Die durchaus brachialen Mäh- und Rückschneidemaßnahmen werden von der Bevölkerung kritisch gesehen und heiß diskutiert. Man ist sich darüber im Klaren, dass man nicht in einem Naturschutzgebiet lebt, jedoch insbesondere das Ausräumen der Grünflächen im Herbst und die damit einhergehende Beseitigung der im Winter schützenden Rückzugsflächen für Insekten, Vögel und Säugetiere ist heute einfach nicht mehr zeitgemäß. Notwendige Rückschnitt- und Mähmaßnahmen sollen weiterhin durchgeführt werden, und Wege müssen - um der Wegesicherungspflicht zu genügen - gereinigt werden. Alle diese Maßnahmen können jedoch - nicht zuletzt um auch Kosten zu sparen - reduziert werden, um den Bewohnerinnen bzw. Bewohnern beides zu bieten: Mehr Natur und sichere Wege und Grünflächen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1836 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 916 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2264 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 902 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2151 Beratung im Ortsbeirat: 1
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 407 entstanden aus Vorlage: OF 94/1 vom 14.06.2021 Betreff: Lärmbelästigungen im Gleisfeldpark vermeiden Der Magistrat wird gebeten, a) die Einhaltung der Grünanlagensatzung im Gleisfeldpark besser zu kontrollieren und b) für einen besseren Schallschutz am Basketballplatz zu sorgen, z. B. durch Begrünung, ähnlich wie bereits am Europagarten, und c) die Nutzungszeiten für den Basketballplatz deutlicher zu kennzeichnen. Begründung: Anwohnende werden durch vermeidbare Lärmbelästigungen über das gebührende Maß hinaus erheblich beeinträchtigt. Im Park darf und soll gespielt werden, allerdings gilt dabei das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Lärmprotokoll (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1729 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 862 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1947 Aktenzeichen: 67 0
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 408 entstanden aus Vorlage: OF 95/1 vom 14.06.2021 Betreff: Unfall- und Verletzungsgefahr für Kinder im Gleisfeldpark entschärfen Der Magistrat wird gebeten, die Reste des inzwischen komplett zerstörten Holz-Draht-Zauns am nördlichen Gleisfeldpark zu entsorgen und stattdessen einen Stabgitterzaun zu errichten. Begründung: Die Reste des ursprünglichen Zauns stellen eine Verletzungsgefahr für spielende Kinder dar. Ohne einen neuen Zaun stellt dieser Bereich eine Absturzgefahr an der Böschung zur Straße der Nationen dar. Ein Teil des Bodens ist bereits weggebrochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1753 Antrag vom 07.11.2021, OF 233/1 Aktenzeichen: 67 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 63/3 Betreff: Hochbeete für den Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob im Rahmen der Umgestaltung des Oeder Wegs Hochbeete für Urban Gardening aufgestellt werden können. Begründung: Anwohnende im Bereich Oeder Weg 70 wünschen sich Hochbeete für das Urban Gardening, da die angrenzenden Häuser keine Gärten oder Grünflächen haben. Sie stellen sich als Pat:innen zur Verfügung. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 63/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 63/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 63/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1270 2021 Die Vorlage OF 63/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Hochbeete" durch den Wortlaut "entsiegelte Flächen" sowie das Wort "aufgestellt" durch das Wort "erstellt" ersetzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 64/3 Betreff: Überweg Dortelweiler Straße/Wasserleitungsweg Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, zu einem Ortstermin in der Dortelweiler Straße einzuladen. Es soll geprüft werden, ob ein Überweg am Wasserleitungsweg möglich ist. Zum Ortstermin sollen auch Vertreterinnen und Vertreter des OBR 4 eingeladen werden. Begründung: Der Wasserleitungsweg ist eine wichtige Fußgängerverbindung aus dem Wasserpark nördlich am Bornheimer Friedhof vorbei. Die nächsten gesicherten Querungen der Dortelweiler Straße am Kreisel bzw. am Friedhofseingang sind für Fußgänger zu weit entfernt und unattraktiv. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 64/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 57/12 Betreff: Parkplatz Friedhof Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die nicht gepflasterten Teilflächen des Parkplatzes des Friedhofs Kalbach entsprechend zu pflegen. Begründung: Die Umgebung eines Friedhofes sollte entsprechend gepflegt sein. Sicherlich kann man die entsprechenden Flächen naturnah gestalten, allerdings sollte der Pietät halber kein massiver Wildwuchs von Unkraut die Umgebung prägen. Bilder (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 593 2021 Die Vorlage OF 57/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 86/3 Betreff: Wiederherstellung des öffentlichen Platzes am Musikantenweg Der / die Besitzer:in des Speiselokals suvaad im Musikkantenweg / Ecke Kantstraße hat die Fläche eines offenen Sommergartens vor dem Restaurant weiter ausgebaur durch die Errichtung einer Schutzwand aus Holzplatten. Dadurch ist der Durchgang durch dieses Gelände (ca. 20 - 25 qm) nicht mehr möglich. Der einzige Zugang zu dem Sommergarten ist nur direkt neben dem Eingang zum Restaurant möglich. Aus einer öffentlichen Fläche ist somit ein Privatgelände geschaffen worden. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten - Ist dem Magistrat diese Umwandlung eines öffentlichen Geländes zugunsten eines privaten Sommergartens bekannt? - Hat der / die Betreiber:in die Erweiterung beantragt und hat der Magistrat diese Umwandlung genehmigt? - Wenn ja, welche Auflagen wurden an diese Genehmigung erteilt und ist diese Genehmigung befristet? - Sollte der Magistrat dies abgelehnt haben, was gedenkt er zu tun, um den vorherigen Zustand dieser Fläche wiederherzustellen? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.12.2021, OF 163/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 86/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 86/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 260 2021 1. Die Vorlage OF 86/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 163/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Volt (= Ablehnung); SPD und 1 LINKE. (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 121/9 Betreff: Neugestaltung der Sport- und Grünflächen auf der Bertramswiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben des Magistrats, die vorhandenen drei Rasenflächen auf der Bertramswiese durch zwei Kunstrasenplätze und zwei Kleinfelder entlang der südlich verlaufenden Straße zu ersetzen, diese mit einer blendfreien und insektenfreundlichen Beleuchtung zu versehen, und den nördlich gelegenen Bereich als Grünfläche zur allgemeinen Nutzung freizugeben und so zu gestalten, dass diese zum attraktiven und vielfältig nutzbaren Erholungsraum für die umliegende Bevölkerung wird. Der Ortsbeirat unterstützt die entsprechenden Planungen des Grünflächenamtes zur Neugestaltung der Sport- und Grünflächen auf der Bertramswiese mit der Maßgabe, dass die Sportflächen in der Zeit, in der sie nicht für den Vereinssport benötigt werden, der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Begründung: Erfolgt mündlich, soweit sie sich nicht bereits aus dem Antrag ergibt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.11.2021, OF 140/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1063 2021 1. Die Vorlage OF 121/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 140/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 140/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 59/3 Betreff: Gartenbewässerung, die nicht in das städtische Abwassersystem eingeleitet wird, unterliegt grundsätzlich der Abwassergebührenerhebung Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob das aktuell praktizierte Verfahren zur Gebührenerhebung aufrechterhalten werden soll. Begründung: Die letzten Sommer waren sehr trocken. Die Stadt Frankfurt forderte ihre Bürger auf, zum Schutz vor Trockenheit auch Bäume vor den eigenen Grundstücken zu bewässern. Straßenbaum- und Gartenbewässerung wird nicht in das städtische Abwassernetz eingeleitet, unterliegt aber dennoch grundsätzlich einer Abwassergebühr. Die bisher bestehenden Möglichkeiten, die Abwassergebühr für Gartenbewässerung zurückzufordern sind hoch: alle 3 Jahre muss eine geeichte Wasseruhr erneuert und an den jeweils benutzten Außenwasserhahn angeschweißt werden. Übersteigt die durch einen Zwischenwasserzähler nachgewiesene Mengedes Abwassers 10m3 je Abrechnungsjahr, kann eine Rückerstattung der für Gartenbewässerung erhobenen Abwassergebühr ab dem 11m3 gewährt werden (die ersten 10m3 bleiben unberücksichtigt). Es werdenprom31,76 EUR erstattet. Eine Rückerstattung erfolgt ausschließlich auf Antrag bei der Stadtentwässerung Frankfurt. Die Voraussetzungen (und Kosten) vor Beantragung einer Rückerstattung von Gebühren für nicht in das städtische Abwassersystem eingeleitetes Abwasserbei Gartenbewässerung sind hoch und sollten vereinfacht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 59/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 722 2021 Die Vorlage OF 59/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 58/3 Betreff: Unterstützung für bürgerschaftliches Engagement zur Begrünung Der Magistrat wird gebeten, Initiativen und Personen, die Plätze im Stadtteil begrünen wollen oder Grünanlagen und Bäume erhalten wollen, fachlich und organisatorisch zu unterstützen. Ein bürgernahes Angebot soll auch Menschen, die Patenschaften für Bäume oder Plätze übernehmen wollen, ansprechen. Dieses Angebot sollte über die Website der Stadt Frankfurt erreichbar sein. Begründung: Immer mehr Menschen im Nordend äußern den Wunsch, das Grün im Stadtteil nicht nur zu erleben, sondern auch aktiv zu dessen Schutz und zu dessen Gestaltung beizutragen. Damit dieses Anliegen nicht im Dickicht der Administration verloren geht, und damit dieses Anliegen nicht zu einem Wildwuchs ganz ohne die Stadt führt, sollte ein entsprechender Zugang mit der Möglichkeit zur Kontaktaufnahme geschaffen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 574 2021 Die Vorlage OF 58/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 67/3 Betreff: Insektenwiese und Fahrradbügel auf Grünstreifen vor Hauptfriedhof - Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Grünstreifen zwischen Hauptfriedhof und der gleichnamigen U-Bahn-Haltstelle als Blühwiese für Insekten anzulegen. Wünschenswert wäre auch, in diesem Bereich ein Sandarium für bodennistende Wildbienen einzurichten. Gleichzeitig wäre es angebracht, auf der östlichen Seite des Grünstreifens Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Der Nutzen von Insektenwiesen erklärt sich von selbst; jede weitere ist ein wichtiger Trittstein im Biotopverbund. Fast analog lässt sich das auch auf Fahrradbügel übertragen. Für Besucher des Hauptfriedhofs fehlen an dieser Stelle Abstellmöglichkeiten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 67/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 723 2021 Die Vorlage OF 67/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2021, OF 36/8 Betreff: Wildblumenwiesen im Martin-Luther-King-Park Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Wiesen für Insekten für Teilbereiche des Martin-Luther-King-Parks einzurichten. Begründung: Teile der dortigen Grünflächen scheinen sehr gut geeignet. Vor einigen Jahren gab es schon einmal ein Projekt mit zwei Flächen, die sind aber wieder verschwunden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 36/8 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 34/8 Betreff: Friedhofsmauer Niederursel unbedingt erhalten Vorgang: ST 111/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach Mitteilung des Magistrats würde eine Sanierung der alten, ca. 220 m langen Friedhofsmauer, wie vom Ortsbeirat gewünscht, mit Kosten von rd. 300.000 Euro zu Buche schlagen. Die innenliegende Mauer sei zudem "entbehrlich". Auch ein Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget komme für das Fachamt nicht in Betracht. Für die Nutzerinnen und Nutzer der Grabstätten direkt an der Mauer bedeutet ein Abriss des Mauerwerks einen erheblichen Eingriff in die bisherige Grabstättengestaltung. Aus stadtteilgeschichtlicher Sicht handelt es sich um die östliche Außenmauer des alten Friedhofs, die zusammen mit der Kapelle einen erkennbaren historischen Grundriss markiert. Der Friedhof würde seinen Charakter verlieren, wenn die Mauer weggebrochen würde. Alte Mauern sind Heimat und Geschichte - die Einfriedung des alten Niederurseler Friedhofs sollte erhalten blieben. Zwischenzeitlich hat der Bürgerverein Niederursel-Nordweststadt zwei voneinander unabhängige Kostenvoranschläge von Bauunternehmen eingeholt, die für Baustelleneinrichtung und Wiederherstellung der Natursteinmauer mit einmal 156.000 Euro und einmal 55.000 Euro rechnen. Da diese Beträge deutlich von der Summe abweichen, die der Magistrat angegeben hat, hält der Ortsbeirat eine neue Verhältnisbestimmung Friedhofskultur/Wirtschaftlichkeit für geboten. Es ist ein schlechtes Zeichen, wenn im Frankfurter Friedhofswesen, das sich im Vergleich zu anderen Kommunen des Rhein-Main-Gebietes sowieso schon durch sehr hohe Gebühren finanziert, Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Vordergrund stehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, im Rahmen eines Ortstermins mit dem Bürgerverein Niederursel-Nordweststadt, den örtlichen Kirchengemeinden und dem Ortsbeirat Möglichkeiten für die Erhaltung der alten Friedhofsmauer zu erörtern. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2021, ST 111 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 542 2021 Die Vorlage OF 34/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 69/10 Betreff: Störender Schotter auf dem Feldweg zwischen dem Nordpark Bonames und Harheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann schnellstens der sehr störende Schotter auf dem Feldweg zwischen dem Nordpark Bonames und Harheim entfernt und durch einen besser geeigneten Belag ersetzt werden kann. Begründung: Durch den teils spitzen und ungeeigneten Schotter sind nicht sinnvolle Ausweichbewegung über Feld und Wiesen zu beklagen. Deshalb sollte der Schotter entfernt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 510 2021 Die Vorlage OF 69/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 70/2 Betreff: Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Poller an der Südseite des alten Rebstockparks, Einfahrt von der Straße "Am Römerhof", aufzustellen und derart zu verschließen, dass nur Befugten die Zufahrt in den Park möglich ist. Begründung: Der alte Rebstockpark ist eine Grünanlage. Außerhalb der Messezeiten ist die Grünanlage nicht zu befahren, da dort vorgesehene Parkflächen ausnahmslos für Messezeiten vorgesehen sind. Die angrenzenden Kleingartenvereine sind von der Straße "Am Römerhof" aus anzufahren. Es besteht weder ein sachlicher Grund für eine Zufahrt durch den Park, noch ist der Zufahrtsweg als KFZ-Zufahrt ausgewiesen (vgl. angehängtes Bild der Beschilderung). Es sind bereits Poller vorhanden. Diese sind jedoch unverschlossen und können ohne große Mühe entfernt werden, was auch regelmäßig geschieht. Die Poller erfüllen im jetzigen Zustand ihre Sperrfunktion nicht. Die Poller sind aufzustellen und zu verschließen, um die Grünanlage als Erholungsgebiet vor Befahrung zu schützen. Beschilderung an der Einfahrt zum Rebstockpark Beschilderung und Zufahrt, Straße "Am Römerhof", südliche Seite des alten Rebstockparks Am Boden liegender Poller Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 487 2021 Die Vorlage OF 70/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 72/2 Betreff: Gemeinsam eine grüne Begegnungsstätte im Kuhwald schaffen - Quartiersprojekt des SV 66 unterstützen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Zur Finanzierung der nachhaltigen Gestaltung des Platzes vor dem Vereinsheim stellt der Ortsbeirat dem SV 66 Frankfurt e.V. aus seinem Budget Mittel i.H.v. bis zu 20.000 EUR zur Verfügung. Die Mittel sind zweckgebunden für die Gestaltung eines öffentlichen Platzes vor dem Vereinsheim an der Straße Am Dammgraben zu verwenden, die u.a. folgende Maßnahmen umfassen soll: - Oberflächenentsiegelung - Abtrag und Abtransport des Oberbodens - Aushub für neuen Aufbau - Erneuerung Frostschutz, Tragschicht, Drainagepflaster - Setzen von Kantensteinen - Anschaffung und Installation einer Sitzbank - Anschaffung und Installation von Fahrradbügeln - Anlegen von Pflanzflächen - Anschaffung und Einpflanzen von Stauden und Gräsern Die nachhaltige Gestaltung des Platzes wird im Rahmen des Umbauprozesses als separates Projekt angelegt. In einem gemeinsamen Termin mit dem Grünflächenamt und den Vereinsvorsitzenden soll darüber hinaus erörtert werden, ob und wie die Mittel ggf. über kommunale Töpfe derart gehebelt werden können, dass möglichst zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Außenbereich des Vereinsheims umgesetzt werden können. Begründung: Mit dem Projekt des umfassenden Umbaus des traditionsreichen Haus Kuhwald zu einer modernen Sportstätte, leistet der SV 66 Frankfurt e.V. einen wertvollen Beitrag zur Quartiersentwicklung in der Kuhwaldsiedlung. Der beeindruckende Zuwachs an Mitglieder*innen der letzten Jahre zeigt den Bedarf an zeitgemäßen Sport- und Freizeitangeboten auch in diesem Teil des Ortsbezirks. Der Umbau wird von den Vereinsmitgliedern mit großem ehrenamtlichen Engagement vorangetrieben; dabei ist die Planung sehr durchdacht und professionell. Öffentliche Fördermöglichkeiten für Umbau und Sanierungen wurden ausgeschöpft. Der Mittelbedarf für die nachhaltige Gestaltung des Außenplatzes wird von der Architektin auf ca. 20.000 EUR geschätzt. Durch die finanzielle Unterstützung des Ortsbeirates kann im Zuge des Umbaus gleichzeitig der Außenbereich nachhaltig gestaltet werden. Damit trägt der Ortsbeirat dazu bei, die Attraktivität des Vereinsheims über den Sportbetrieb hinaus zu steigern und den Ort zu einer grünen Begegnungsstätte im Kuhwald zu entwickeln. 20.000 EUR sind angesichts des begrenzten Budgets des Ortsbeirats ein signifikanter Betrag und entsprechend als außergewöhnliche Unterstützung einzustufen. Angesichts des aktuellen Budgetüberschusses und dem enormen Mehrwert des Projektes für den Ortsbezirk, erscheint die Unterstützung in dieser Höhe vertretbar. Planungen zum Platz Am Dammgraben Quelle: SV Frankfurt 66 e. V. Aktueller Zustand des Außenplatzes Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.09.2021, OF 165/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 72/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 165/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 37 2021 1. Die Vorlage OF 72/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 165/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Ein Zebrastreifen über die Peter-Bied-Straße/ Ecke Koppernikusstraße, da dort viele Passanten vom/zum Bahnhof überqueren und die mehr befahrene Straße eine Gefahr für Kinder/ältere Leute darstellt.
Es kommt immer öfter vor das Fahrzeuge entweder in den Straßeneinmündungen oder an abgesenkten Bordsteinen geparkt werden. Teilweise stehen die Fahrzeuge Verkehrsbehindert dort. Eltern mit Kinderwagen oder Personen mit Rollator werden gezwungen auf die Straße auszuweichen.
Dieser Platz unter den Platanen zwischen Am Linnegraben und Fockenstraße ist wunderschön doch leider ungenutzt. Ich könnte mir hier zwei Boulebahnen vorstellen. Ich kenne das aus Frankreich, und es macht total viel Spaß. Im Moment ist es leider nur eine Hundekackewiese.
Der Niddapark ist ein attraktives Gelände das von vielen Menschen genutzt wird. Er müßte aber wieder "aufgehübscht" werden. Viele Hinweischilder sind übersprüht oder fehlen. An den großen Zuwegen müßten Legenden mit evtl. lustigen Symbolen aufgestellt werden welche Areale für welche Nutzungen zur Verfügung stehen. Liegewiese, Hundewiese und Drachenwiese müßen besser erkennbar sein. Blühwiesen für Insekten und Brutgebiete müssen tabu sein. Auch die Wegeführung könnte z.B. mit Symbolen gekennzeichnet werden. Die Stelen und Häuschen könnten mit Graffiti verschönert werden. Mülleimer mit Flaschenablage sollten installiert werden.
Zu jeder Wahl und auch noch Wochen später „zieren“ Tausende Plakate das Straßenbild, viele davon an Orten, an denen sie eigentlich gar nicht aufgehängt werden dürfen (Grünanlagen, Brückengeländer, Verkehrszeichenmasten, …). Durch Vandalismus und Wetter landen viele als Müll im Gebüsch oder auf der Straße.
Unterstützer: 211
Reaktion der Stadt: Dem Magistrat ist es nicht möglich, dem Vorschlag nachzukommen. Wie bereits an anderer Stelle erörtert – beispielsweise in der Stellungnahme des Magistrats ST 1998/2018 –, sind Plakatständer und Wahlplakate ein wichtiger Bestandteil des Wahlkampfs und der politischen Willensbildung. Daher wird das Plakatieren anlässlich einer Wahl in Form einer Allgemeinverfügung erlaubt. Mit dieser Allgemeinverfügung kommt die Stadt einerseits ihrer Verpflichtung nach, Wahlvorschlagsträger:innen in angemessener Weise Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen zu ermöglichen. Andererseits werden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abgewendet. Gemäß der Ausarbeitung des Deutschen Bundestages über die Zulässigkeit und Grenzen von Wahlkampfbeschränkungen der Parteien sind Gemeinden und Städte verpflichtet, den Wahlvorschlagsträger:innen hinreichend dichte Plakatierungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auf der Gesamtzahl der Flächen ebenso kleinere und erstmals zugelassene Parteien repräsentiert werden können. Die Plätze für Plakatwände im Stadtgebiet sind allerdings sehr begrenzt. Großflächenplakate der Parteien nehmen den überwiegenden Teil der zur Verfügung stehenden Flächen bereits ein. Wenn der Magistrat Wahlplakate nur noch an festen Standorten erlauben würde, könnte er der Pflicht nun eben nicht mehr nachkommen, allen Wahlvorschlagsträger:innen Wahlwerbung in angemessener Weise auf der öffentlichen Verkehrsfläche zu ermöglichen. In der Ausarbeitung des Deutschen Bundestages über die Zulässigkeit und Grenzen von Wahlkampfbeschränkungen der Parteien ist außerdem festgelegt, dass die Abstufung nach der Bedeutung der Parteien nur in engen Grenzen zulässig ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu Vorgaben formuliert: - Jeder Partei, die Stellplätze für Wahlplakate beansprucht, müssen mindestens fünf Prozent der verfügbaren Fläche bereitgestellt werden. - Den kleinen Parteien müssen zudem eine überproportional große Mindestanzahl zuerkannt werden, die bei den großen Parteien entsprechend zu streichen sind (BVerwGE 47,280). Die Verteilung der Plätze an den Plakatwänden anhand der Ergebnisse der jeweils vorangegangenen Wahl ist demnach unzulässig. Durch die Allgemeinverfügung, welcher jeder Wahlvorschlagsträger erhält, wird der Verwaltungsaufwand so gering wie nur möglich gehalten. Wahlvorschlagsträger:innen können selbst entscheiden, in welchen Stadtteilen sie wie viele Plakate anbringen, solange die Bedingungen und Auflagen der Verfügung eingehalten werden. Die Bedingungen und Auflagen zur Plakatierung erfolgen zum Schutz aller Verkehrsteilnehmenden.
Weiter lesen auf FFM.DELadies haben oft unterwegs ,dass Problem zu müssen oder auch Kinder ist ja egal,ein Mann stellt sich einfach an ein Baum,Berlin hat sowas schon auf die Beine gestellt wie schaut es aus mit city Toiletten für die Bevölkerung in Frankfurt ,Bezahlsystem könnte über ec karte erfolgen so könnte man Drogensüchtige daran hindern sie zu benutzen oder eine Frankfurt card mit integriertem Chip um hinein zu gelangen
So ein schöner grosser Park von Willy Brandt bis Alte Oper,würd mir wünschen das man den Platz besser nutzt mit einem schönen Spielplatz, halfpipe Parcours für Kids Mehr sitzflächen mit Tischen wie am Parkhaus goetheplatz zum verweilen
Unser schöner und frequentierter Spielplatz „Goetheblick 0610“/ Fritz-Boehle-Str. ist für Kinder ab 3 Jahren eröffnet worden. Der Zugang zum Spielplatz ist von zwei Seiten möglich und liegt auf beiden Seiten direkt an einer Straße. Da die Spielplatztore auf beiden Seiten nicht zugemacht werden können passiert es sehr oft, dass Kinder raus auf die Straße laufen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis ein Kind plötzlich auf die Straße rennt und von einem Auto erfasst wird. Um dies bestmöglich zu verhindern und den Kindern einen sicheren Platz zum Spielen ohne potentielle Gefahren bieten zu können wäre es sinnvoll, Spielplatztore an beiden Zugängen zu installieren, die zugemacht werden können.
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt im Autobahnabschnitt zwischen Friedberger und Seckbacher Landstraße ( Bornheimer Seite) die Errichtung der Laermschutzwaende LA9 und LA10. Gesamtlänge rund 1000 m, Höhe 8 bis 10 m.
öffentliche Mülltonne vor den Hausnummern 15 und 17 in der Triftstraße. Hier fällt durch das Wettbüro und den Waschsalon viel Müll + Zigaretten an, die sonst einfach auf der Straße landen
Die Zeil galt lange Zeit als eine der bekanntesten und umsatzstärksten Einkaufsstraßen in Deutschland. Mittlerweile kann man kaum 10 Meter gehen, ohne auf betrunkene, verwahrloste Menschen zu treffen oder wegen Geld angebettelt zu werden. Besonders schlimm ist es im Bereich des Platze rund um die Konstablerwache. Es wird Zeit, dass die Stadt etwas dagegen unternimmt. Aggressives Betteln und übermäßiger Alkoholkonsum sollte verboten werden! Am besten im ganzen Innenstadtbereich. Die Zeil sollte wieder einladend und sauber wirken, um wieder Menschen zum „analogen“ Einkaufen anzuregen, statt alles online zu bestellen. Sonst geht das Ladensterben weiter.
Im Bereich Niederursel und Wiesenau wurden die wenigen existierenden Mülleimer an den beliebtesten Spazierstrecken für Hundehalter und Andere entfernt, da sie immer übervoll waren ( Leerung ca alle 4 Wochen). Nun wird noch mehr Müll inclusive Hundekot-Beutel in die Grünflächen entsorgt. Dringend sind hier Mülleimer mit regelmäßiger Leerung und möglichst Krähen-Schutz erforderlich!
Ich würde mir wünschen, daß die Ansage zu Haltestellen und Umsteigemöglichkeiten in Bussen und Bahnen um einen Satz erweitert werden könnte. Es wäre schön, wenn der Satz... Bitte achten Sie beim Aussteigen auf andere Verkehrsteilnehmer..... lauten kann. Oftmals ist an Bushaltestellen direkt der Radweg vor der geöffneten Bustür und die Fahrgäste stehen nach dem aussteigen direkt auf dem Radweg. Keiner sieht sich veranlasst auf den Verkehr zu achten, da sich die Fahrgäste auf der Gehwegseite Sicher fühlen. Für etwas mehr Sicherheit ein kleiner Schritt.
Ein Teil der Grünfläche wäre super geeignet als Hundewiese. Wegen des starken Autoverkehrs ist eine Einzäunung notwendig. Leider liegen viele Grünflächen, die als offizielle Hundewiese ausgewiesen sind an stark befahrenen Straßen ohne Einzäunung und sind daher praktisch für den Freilauf ungeeignet (zum Beispiel gegenüber dem Ostpark).
Unterstützer: 243
Reaktion der Stadt: Die Habsburgerallee erstreckt sich von der Berger Straße im Nordwesten über 1 km bis zum Röderbergweg im Südosten. In ihrem Verlauf befinden sich innerhalb der begleitenden Grünflächen verschiedenste Nutzungen und Angebote, die der Ausweisung einer Hundewiese im Hinblick auf mögliche Nutzungskonflikte unter Umständen entgegenstehen würden. Aus der Anregung geht leider nicht hervor, an welcher Stelle entlang der Habsburgerallee die Ausweisung und Einzäunung einer Hundewiese als notwendig erachtet wird. Zudem wird darauf hingewiesen, dass es entlang des Alleenrings in circa 1 km Entfernung an der Nibelungenallee zwischen Richard-Wagner-Straße und Spohrstraße seit dem Jahr 2022 eine eingezäunte Hundewiese gibt.
Weiter lesen auf FFM.DEEs wird darum gebeten, auf dem Gehweg und der Straße (Röderbergweg zwischen Luxemburgerallee und Droysenstr. (ungerade Hausnummer Seite)) den Parkbereich zu markieren, in dem KFZ geparkt werden dürfen. Denn die Gehwegbreite wird teilweise sehr von den Schrägparkern eingeschränkt. Wenn schon von der Regelbreite 2,5 Meter (nach EFA) abgewichen wird um Parkplätze zu schaffen, dann hat das Mindestmaß von 1,8 Meter doch bitte durchgehend eingehalten zu werden, um einen Begegnungsverkehr auf dem Gehweg zu ermöglichen. (Wenn Hecken oder andere Vorsprünge in den Gehweg reichen, muss die Breite des Gehweges natürlich breiter sein, um auf eine lichte Breite von 1,8 Meter zu kommen). Somit sollte bitte auf dem Gehweg und auf der Fahrspur eine Linie gezogen werden, die die Parkraumgrenzen anzeigt und über die nicht hinaus geparkt werden darf. In dem Fall bitte auch gleich noch die Ecke Röderbergweg/Droysenstraße mit Pollern versehen, weil sehr oft KFZ auf der Ecke, im 5 Meterbereich oder vor der Fußgängerabsenkung stehen/parken.
Es sterben jede Nacht Millionen von Insekten, da sie von der Beleuchtung im öffentlichen Raum angelockt werden. Mit einer neuen Beleuchtung kann dies minimiert werden. Dies reduziert auch die Lichtverschmutzung in unseren Städten.
Guten Abend, mir fällt leider seit längerem bei meinem Besuch des Friedhofs in Frankfurt Nied auf, das in den Abfallkörben für Pflanzenreste und Restmüll immer wieder Altbatterien von diversen Grablichtern etc. zu finden sind. Mein Vorschlag lautet: Auf jedem Friedhof der Stadt im Eingangsbereich eine Sammelstelle für Altbatterien aufzustellen.
Guten Abend, mir fällt leider seit längerem bei meinem Besuch des Friedhofs in Frankfurt Nied auf, das in den Abfallkörben für Pflanzenreste und Restmüll immer wieder Altbatterien von diversen Grablichtern etc. zu finden sind. Mein Vorschlag lautet: Auf jedem Friedhof der Stadt im Eingangsbereich eine Sammelstelle für Altbatterien aufzustellen.
Ich befürworte die Erweiterung der Fahrradparkplätze in der Wiesenstr bei der Bank (1822).
P+R Parkplätze sollen dazu animieren die Frankfurter Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu besuchen und den PKW auf den P+R Parkplätzen abzustellen. Immer häufiger werden diese Parkplätze von Abschleppdiensten genutzt, um falsch geparkte Autos dort abzuladen. Der Sinn dieser Parkplätze wird dadurch m. E. ad absurdum geführt. Die Parkplätze sollten daher den PKW-Fahrer:innen zur Verfügung stehen, die eine autofreie Innenstadt durch das Abstellen des eigenen OKW unterstützen wollen. Die Stadt Frankfurt sollte daher keine Genehmigung mehr an Abschleppdienste ausgeben.
spielstraße brückenstrasse wir wünschen uns, dass die kleine stichstrasse spielstrasse wird! frankfurt soll kinderfreundlich werden. kinder brauchen mehr platz, sichtbarkeit, sicherheit in der stadt. der fahrradverkehr muss in diesem bereich besser geregelt werden. die kleine grünanlage könnte genutzt werden. die straße wird nur zum parken benutzt. der ruhende verkehr sollte für mehr lebensqualität eingeschränkt werden.sie ist jetzt wegen einer baustelle seit ca 3 monaten gesperrt, was nicht stört. momentan kommt es immer wieder zu konflikten zwischen fußgängern und radfahrern, die den gehweg nutzen. es kommt immer wieder zu gefährlichen situationen, vor allem auch für kinder,ältere menschen. der radweg könnte in beide richtungen mit einem radweg auf die kleine stichstrasse verlegt werden. anlieferungen zum kulturamt und ikonen useum könnten möglich bleiben.im oberen teil ist die brückenstrasse schon spielstraße, nach protesten der anwohner*innen wird das seit bestimmt 20 Jahren sehr gut angenommen!
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Reaktion der Stadt: Seit einigen Jahren werden Umgestaltungsideen zur verkehrlichen Gestaltung der Brückenstraße zwischen Alter Brücke und Elisabethenstraße entwickelt, konkrete Zeiträume für eine Umsetzung gibt es noch nicht. Im Raum stehen Planungsvarianten, den Platz vor der Deutschordenskirche ansprechend zu gestalten und die angrenzenden Grünflächen anforderungsgerecht zu entwickeln. Im Idealfall ist dann in diesem Bereich kein motorisierter Kfz-Verkehr mehr vorgesehen. In diesem Planungskontext wird nicht unbedingt eine Spielstraße ausgewiesen, dennoch kann sich dieser Bereich dahingehend entwickeln, dass Kinder hier sicher spielen können. Die Platzgestaltung im nördlichen Teil der Brückenstraße hängt auch mit dem Einmündungsbereich der Elisabethenstraße zusammen. Dieser soll ebenfalls umgebaut werden, um insbesondere dem Radverkehr aus dem südlichen Anschluss der Brückenstraße eine anforderungsgerechte Überquerung der Elisabethenstraße zu ermöglichen. Derzeit ist die Brückenstraße nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben und eine Querung in Richtung Norden noch nicht möglich. Weiterhin gibt es bereits Ideen, die Brückenstraße zwischen Elisabethenstraße und Schifferstraße umzugestalten. Im Fokus der Überlegungen steht dabei eine spürbare Verkehrsberuhigung sowie eine erhöhte Aufenthaltsqualität. Diese Ideen werden im Vorfeld etwaiger Maßnahmen mit den Gewerbetreibenden und Anwohnenden vor Ort sowie dem zuständigen Ortsbeirat 5 diskutiert. Vorab eine Spielstraße einzurichten ist leider nicht möglich. Für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs müssen die Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beachtet werden. So darf in der betreffenden Straße nur ein sehr geringer Verkehr vorhanden sein und es muss ein Aufenthaltscharakter vorliegen. Hinzu kommt, dass die Straße als solche bereits den Eindruck erwecken muss, dass hier eine Aufenthaltsfunktion vorhanden ist und der Fahrverkehr nur eine untergeordnete Bedeutung hat. Hierfür ist grundsätzlich ein niveaugleicher Ausbau der Straße, also eine gemeinsam genutzte Fläche für Fuß- und Fahrverkehr notwendig. Dies ist hier nicht der Fall. Es gibt einen klar abgegrenzten Gehweg und einen optischen Eindruck, der nicht zu einem verkehrsberuhigten Bereich passt. Hinzu kommt, dass die beschriebenen Probleme zurzeit nur bedingt durch eine Baustelle vorhanden sind. Der Radverkehr fährt grundsätzlich auf der Fahrbahn, sodass es gerade nicht zu Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr kommt. Durch die aktuelle Vollsperrung der Fahrbahn ist dies zurzeit – jedoch nur temporär – nicht der Fall. Es handelt sich hier um eine öffentliche Straße, die mit „Anlieger frei“ (Verkehrszeichen 1020-30 StVO) beschildert ist. Entsprechend sollte es keinen Durchgangsverkehr geben. Aktuell besteht kein Handlungsbedarf. Das Straßenverkehrsamt wird die Situation aber weiterhin beobachten. Sollte sich diese verändern ergeben, können nochmals Maßnahmen geprüft werden.
Weiter lesen auf FFM.DEDie kleine Kreuzung des Querwegs und des Niddauferwegs (nähe Biedenkopfer Weg - S-Bahn Trasse) ist schwer einsehbar. Es wäre schön, dort einen Spiegel zu montieren, um allen Verkehrsteilnehmern die Passage zu erleichtern.
Im Ostpark gibts nur zwei Dixi Toiletten und keine richtigen öffentlichen Toiletten.
Bezug zum Artikel der FR: "Die renaturierte Wiese neben dem Sportplatz der SG Riederwald kann nur eingeschränkt genutzt werden, weil die vor allem von Hunden vereinnahmt wird. Lösungen werden gesucht..."
Silostrasse/Liederbacherstraße
Die Leonhardsgasse neu gestalten. Die Parkflächen neu anordnen, Fahrradabstellmöglichkeiten schaffen und die Straße allgemein begrünen mit Bäumen. Die Parkflächen für Autos Kennzeichen.
Der Standort wäre ideal für alle EZB-Leute, die ihre Kinder in die Europäische Schule schicken. Die Verkehserschliessung der EZB existiert ja bereits. Der Festplatz am Ratsweg und die Kleingärten können dort bleiben. Vor Jahren gab es die Idee auf dem Raab-Karcher-Gelände die Oper neu zu bauen, dann wird dort auch die Europäische Schule Platz haben.
Könnte man Graffitikünstler nicht gestatten Ideen einzureichen um die Stelen künstlerisch zu gestalten. Wäre für den Park eine Aufwertung und ein Highlight.
Aus verschiedenen Stadtteilen ( Praunheim, Hausen, Westhausen, Niederursel, Rödelheim und Sachsenhausen) wurde mir berichtet das die Bewohner das Servicemagazin Oscar nicht bekommen haben. Wo bleiben die mit Steuergeld finanzierten Exemplare die schon im Dezember verteilt werden sollten. Ich habe in den letzten 2 Jahren noch nie 1 Magazin erhalten.
Ein öffentlicher Bücherschrank im Europaviertel!
An der Ecke Münchener/ Elbestraße gibt es bis auf wenige Straßenschilder keine Möglichkeiten Fahrräder abzuschließen. Viele Menschen gehen hier tagsüber Essen und Einkaufen, Abends In die Bars etc.
Es fehlt ein befestigten Fußweg von Sachsenhausen aus. In der Südostecke des Parks ist ein Zugang ausgeschildert, doch es ist nur Trampelpfad.
Der große Ostpark verfügt über keinerlei Anbindung an den ÖPNV. Die nächste Haltestelle ist Eissporthalle/Festplatz, die aber schon ein Stück entfernt ist, vor allem für ältere Menschen zu weit weg ist. Zudem ist die Entfernung zwischen ebendieser Haltestelle und der Daimlerstraße (Tram 12) viel zu groß. Eine zusätzliche Haltestelle am Ostpark, der vor allem nach der Modernisierung häufiger genutzt wird, bietet sich sehr gut an. Die Haltestelle könnte so platziert werden, dass auch der Riederwald unweit entfernt liegt (siehe Markierung im Bild). Empfehlenswert wäre eine Haltestelle der Tram 12, alternativ wäre eine Option für den Bus 103 denkbar.
Es wäre toll, wenn es am Tel Aviv Platz oder im Europapark Tischtennisplatten gäbe. Am Mainufer kann man abends sehen, wie viele Leute die dortigen Tischtennisplatten nutzen. Dies dient auch dem Zusammenwachsen der Nachbarschaft.
In Frankfurt gibt es zu wenige Ladestationen für E-Autos. Gerade im neuen Europaviertel gibt es viel zu wenige. Vielleicht kann die Stadt mehr Ladesäulen zur Verfügung stellen. Andere Städten machen dies zum Beispiel über die Straßenlaternen..
Ich wohne seit 20 Jahren in der Nähe des Ostbahnhofs und seitdem wird gesagt, dass der Danziger Platz im Rahmen eines Gesamtkonzepts umgebaut wird. Leider hat sich wenig getan, für Fußgänger hat sich die Situation sukzessive verschlechtert. Die Verkehrswege für Fußgänger sind unzureichend und gefährlich. Ampeln wurden ohne Not abgebaut, mit dem Hinweis, es wäre kein Schulweg. Seit dem Bau des REWE Komplex (Louis Appia Passage) hat sich die Situation mit Falschparkern zudem verschlechtert.
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Reaktion der Stadt: Der Wunsch nach mehr Fußgängerfreundlichkeit rund um den Danziger Platz und den Ostbahnhof wird kurzfristig nicht umgesetzt werden können. Denn das Infrastrukturprojekt der Deutschen Bahn AG (DB) zum Neubau der Nordmainischen S-Bahn, das noch in diesem Jahr planfestgestellt werden soll, wird gravierende Auswirkungen auf den Danziger Platz und sein Umfeld haben. So wird etwa unter dem Danziger Platz eine S-Bahnstation angelegt. Die DB beabsichtigt, Ende des Jahres mit der Baufeldfreimachung und der Baustelleneinrichtung für die S-Bahnstation zu beginnen. Vorher sind noch umfangreiche Leitungsverlegungen notwendig. Das heißt, dass am Danziger Platz über viele Jahre hinweg eine Großbaustelle geben wird. Deshalb ist es nicht beabsichtigt, jetzt die bestehenden Verkehrswege und Verkehrsführungen zu ändern, zumal sie verkehrssicher sind. Selbstverständlich wird in allen anstehenden Bauphasen, die im Detail gegenwärtig noch nicht bekannt sind, darauf geachtet, dass ein verkehrssicherer Zustand der Verkehrsanlagen eingehalten wird und alle Verkehrsteilnehmenden sicher geführt werden. Beeinträchtigungen werden sich im Zuge der Bauarbeiten aber nicht vermeiden lassen. Hierfür wird bereits jetzt um Verständnis gebeten. Im Hinblick auf die abgeschaltete Fußgängerschutzanlage in der Grusonstraße wird aktuell eine Planung erarbeitet, um die Querung für zu Fuß Gehende durch eine Mittelinsel (Querungshilfe) sicherer zu gestalten. Nach dem Bau der S-Bahn-Station wird eine stadtgestalterisch ansprechende und verkehrstechnisch funktionale Umgestaltung realisiert – unter besonderer Berücksichtigung des Fuß- und Radverkehrs des Danziger Platzes. Nach Angaben des Amtes für Straßenbau und Erschließung wird bis zu einer Fertigstellung des Platzes und des Umfeldes allerdings ein Zeitrahmen von sieben bis zehn Jahren angesetzt.
Weiter lesen auf FFM.DESehr geehrte Damen und Herren,
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Reaktion der Stadt: Die Idee eines zentralen Spielplatzes für alle Altersgruppen für die Friedrich-Ebert-Siedlung ist nachvollziehbar. Grundsätzlich werden Kinderspielplätze maximal für Kinder bis 14 Jahren ausgewiesen. Je mehr Altersgruppen berücksichtigt werden sollen, desto größer sollte der Spielplatz sein. Und hier liegt auch schon das Problem in der Friedrich-Ebert-Siedlung: Aufgrund der vorhandenen Bebauungsstruktur des Quartiers gibt es keine zentrale Fläche, die für einen neuen Spielplatz genutzt werden könnte. Als Angebot der Stadt Frankfurt kann zukünftig bei erforderlichen Umbauten oder beim Austausch von Geräten auf eine Eignung für verschiedene Altersgruppen geachtet werden. Die dezentrale Verteilung der Spielplätze kann jedoch nicht verändert werden, da es keine Alternativflächen gibt.
Weiter lesen auf FFM.DEAngeregt durch einen Hessenschaubericht würde ich mir wünschen das Frankfurt auch eine Gas-Ampel einführt. Es wäre ein sichtbares Symbol und für alle BürgerInnen und Firmen eine bestärkende Motivation Einsparungen vorzunehmen. Und bei roter Ampel auch über evtl. Maßnahmen nachzudenken .
Eröffnung eines Hunde Parks der umzäunt ist und Freilauf in der Stadt bietet. Vorbild ist New York dort gibt es solche.
Die Berger Straße mit ihren unzähligen Geschäften und Restaurants ist ein Highlight in Frankfurt. Leider wird wertvoller Platz von parkenden Autos eingenommen. Daher schlage ich vor, die Berger Straße von Bethmannpark bis zu mindestens Höhenstraße autofrei zu gestalten, wie aktuell der Oeder Weg. Parkplätze abschaffen, stattdessen begrünen, Außenfläche für Gastronomie schaffen, Sitzbänke aufstellen und Fahrradständer anbringen. Auto frei nur noch für Lieferanten zum Be-und Entladen. Die Berger Straße nur noch als Fahrradstraße gestalten. Dies würde die ganze Straße deutlich aufwerten. Aktuell ist es auch nahezu lebensgefährlich sich als Fahrradfahrer entgegen die Fahrtrichtung (was erlaubt ist) auf der Berger Straße zwischen Unmengen an parkenden und fahrenden Autos vorbei zu bewegen.
Die Stadt sollte grüner werden-
Es wird angeregt, einen Zebrastreifen über die Geisenheimer Straße kurz nach der Einmündung der Ingelheimer Straße anzulegen. An dieser Stelle befand sich bereits ein Zebrastreifen, während AS5 umfangreich umgebaut wurde. Dieser Zebrastreifen sollte dauerhaft wieder angelegt werden. Viele Kinder aus dem Wohnblocks neben AS5 müssen morgens bei regem Berufsverkehr die Geisenheimer Straße überqueren, wenn sie zur Schule gehen. Alternativ könnten Stahlpoller angelegt werden, damit die Sicht beim überqueren der Straße nicht durch parkende Fahrzeuge versperrt wird. Vorzugswürdig ist allerdings die Anlegung eines Zebrastreifens, wie er als Provisorium bestand (siehe Foto)
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Reaktion der Stadt: Für den Bereich an der Geisenheimer Straße gibt es bereits einen bestehenden Schulwegeplan, der sich beispielsweise hierhttps://geoportal.frankfurt.de/abrufen lässt. Die dort in lila eingezeichneten Fußwege sowie Querungen sind sicher nach § 161 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG). Der Schulweg verläuft beidseitig der Geisenheimer Straße. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit in der Geisenheimer Straße ist auf 30 km/h beschränkt. Die Querung der Geisenheimer Straße soll laut Schulwegplan am Fußgängerüberweg in Höhe Mauritiusstraße erfolgen. Dieser Überweg liegt circa 120 Meter von der Einmündung der Ingelheimer Straße entfernt. Der temporär eingerichtete Fußgängerüberweg war nur erforderlich, weil der Schulweg auf nördlicher Seite der Geisenheimer Straße baustellenbedingt gesperrt war. Aus Sicht des Schulträgers ist die Einrichtung eines weiteren Fußgängerüberweges derzeit nicht erforderlich.
Weiter lesen auf FFM.DELaut VGF Sicherheit ist die Möglichkeit bargeldlos an den Ticketautomaten in der B Ebene der Hauptwache Frankfurt zu zahlen aktuell ausgeschaltet. Bitte wieder einschalten!
Auf dem Schulweg und rund um die Ernst-Reuter-Schule I und der europäischen Schule fehlen Abfalleimer. Ein leichtes wäre es diese aufzustellen und zu hoffen, dass die Müllansammlungen sich reduzieren. Gerade in einem schwierigen Stadtteil wie der Nordweststadt wäre es einen Versuch wert.
Um Seckbach und Bergen besser an die öffentlichen Verkehrsmittel anzubinden, wäre es sinnvoll die Straßenbahnstrecke zwischen Gwinnerstraße und Bergen zu reaktivieren. Wenn zum Beispiel die U-Bahnlinie 4 oder 7 an der Gewinnerstraße abbiegt, diese entlang fährt bis nach Bergen wäre nicht nur Bergen an die U-Bahn angeschlossen, sondern auch Seckbach und das Industriegebiet. Außerdem könnten die Buslinien verkürzt werden. Zumal der Verkehrsweg der ehemaligen Straßenbahn noch gesichert ist.
Guten Tag, vor meinem Kleingarten befindet sich eine Wiese, die leider häufig gemäht wird. Die Fläche gehört der Stadt. Im Frühjahr habe ich einen schmalen Streifen abgetrennt und die Gärtner gebeten, dort nicht zu mähen. Ich habe nichts gesät und bewässere auch nicht, dennoch blühen hier Woche für Woche verschiedene Blumen, die die Trockenheit gut vertragen. Vielleicht könnte die gesamte Wiese so aussehen? Offensichtlich gibt es viel Anflug, sodaß noch nicht einmal eingesät werden muß. Anbei ein Foto. Laut Grünflächen-Kataster hier die Ortung: 471912.30, 5554711.88.
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Reaktion der Stadt: Bei der Fläche handelt sich um einen langen Streifen, der bei Bedarf auch als Wirtschaftsweg für die Kleingärten genutzt wird. Da Blumenwiesen zur Bereicherung der Lebensräume für Insekten und sonstigen Lebewesen beitragen, sind sie auch von der Stadt ausdrücklich gewünscht. Daher wird das Amt für Bau und Immobilien (ABI), das die in Rede stehende Fläche verwaltet, den Auftrag zur Grünpflege verändern: statt bislang zweimal im Jahr wird künftig – wie für Blühwiesen sinnvoll – nur einmal jährlich gemäht. Es wird nicht gesondert eingesät.
Weiter lesen auf FFM.DEBeim Anwenderprofil wird im Adressbereich die Stadt nicht gespeichert. Das erfordert lästige Ergänzungseingaben, wenn man Ideen unterstützen will.
Am Hauptbahnhof Nähe der normalen Städtischen Busstationen, gibt es Richtung Straße einige Blumenbeete. Diese können bepflanzt werden, um dem Hauptbahnhof und dem Vorplatz etwas mehr Farbe zu verleihen. Hier empfehlen sich Pflanzen, welche Sonne und Hitze vertragen.
Mein Vorschlag wäre eine Ladestation am Eschersheimer Schwimmbad Parkplatz. Da es keine Lademöglichkeit im der nähe gibt.
Die Dippemesse soll weiterhin auf dem Festplatz stattfinden. Sie ist ein Kulturgut und fest verwurzelt im Stadtteil und der Stadt. Ein Umzug auf das Rebstockgelände würde den Charakter der Dippemesse ändern und mit einer Tradition brechen.