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Thema

Kultur

Vorlagen

OF (Anträge OBR) · OB 8

Das Nordwestzentrum ist mehr als ein Einkaufszentrum: Gute Luftqualität in Bereichen mit Funktionen der Stadtteil-Daseinsvorsorge (oder Passagen dahin) garantieren

07.01.2025 · Aktualisiert: 12.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 522/8 Betreff: Das Nordwestzentrum ist mehr als ein Einkaufszentrum: Gute Luftqualität in Bereichen mit Funktionen der Stadtteil-Daseinsvorsorge (oder Passagen dahin) garantieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle prüfen und berichten: Wir fordern den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, in wichtigen Passagen des Nordwestzentrums (NWZ) Messungen zur Luftqualität vorzunehmen oder den Betreiber zu solchen aufzufordern. Darüber hinaus fordern wir die Stadt Frankfurt auf, sollten die gewonnenen Ergebnisse gesundheitliche (Feinstaub-)Grenzwerte überschreiten, auf das Center-Management zuzugehen, um sämtliche, von Bürger*innen notwendigerweise zu passierenden Abschnitte ins Zentrum, im Zentrum zu Arztpraxen und öffentlichen Einrichtungen (Bücherei, Schwimmbad, Volkshochschule, u. w.) sowie an der Bushaltestelle gänzlich rauchfrei zu halten. Begründung: 1. Passivrauchen ist überall gesundheitsschädlich. Auch im Freien und halb-offenen Räumen, wie sie im NWZ vorzufinden sind. Ein aktueller Appell aus der Wissenschaft unterstreicht das (https://pneumologie.de/aktuelles-service/presse/pressemitteilungen/pneumologen- verbaende-fordern-nichtraucher-und-kinder-oeffentlichen-plaetzen-besser-vor-niko tin-und-feinstaubbelastungen-schuetzen). 2. Artikel 2 des Grundgesetzes (GG) garantiert allen Bürger*innen des Landes das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das Bundesverfassungsgericht hat in verschiedenen Urteilen betont, dass dieses Recht auch den Schutz vor Umweltbelastungen, einschließlich Luftverschmutzung, umfasst. 3. In seinen Funktionen erfüllt das NWZ gemäß Gründungsidee einen städtischen Auftrag, der gleichzusetzen ist mit der des öffentlichen Raumes ("Ein Geschäfts- und Kulturzentrum soll die Funktion einer City übernehmen, sozusagen als Zweigstelle der Frankfurter Innenstadt", bewirbt sich das Center-Management selbst: https://www.nwz-frankfurt.de/das-center/geschichte/. ) Folglich obliegt dem Center-Management somit eine besondere Funktion im Stadtteil, die weit über den reinen Konsum als Besuchsgrund hinausgeht. Damit ist das NWZ nicht allein ein "Einkaufszentrum", für welche das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HNRSG) nämlich keine grundsätzliche Regelung bereithält und weswegen nach wie vor im NWZ geraucht werden darf ("Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HNRSG) enthält grundsätzlich keine Regelung für Einkaufszentren" (FR 2019) "Für die in den überdachten Frei­flächen und Fußgängerbereichen des Zentrums betriebenen Gastronomiegärten gilt nach Entscheidungen des Amtsgerichtes Frankfurt am Main kein Rauchverbot, da das Zentrum keinen umschlossenen Raum im Sinne des HNRSG darstellt."Abrufbar: https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1120 (15.1.2024). Frankfurter Rundschau (2019): "Shoppen unter Rauchschwaden" Abrufbar: https://www.fr.de/frankfurt/heddernheim-ort904323/frankfurt-heddernheim-nordwest zentrum-shoppen-unter-rauchschwaden-11843204.html (15.1.2024)). 4. In Hessen gilt folgerichtig ein Rauchverbot in allen solchen ". . Einrichtungen, in denen sich die Bürgerinnen und Bürger entweder aufhalten müssen, sich weiterbilden oder ihre Freizeit verbringen." Dies trifft auch auf das Nordwestzentrum zu, denn öffentliche Daseins- und Gesundheitsvorsorge, Bildung und Mobilität gehören zur notwendigen Alltagsgestaltung. 5. Dass vor allem vor Gaststätten geraucht wird (Stichwort Modeboulevard) bleibt verwunderlich, denn "Gaststätten" dürfen in Ausnahmefällen Raucherbereiche zulassen, müssen diese allerdings räumlich von den Nichtraucherbereichen trennen: Nebenräume / vollständig geschlossene Raucherkabinen. Die offenen Sitzbereiche vor den Innenräumen der Gastronomie sind mitnichten räumlich abgetrennt (https://soziales.hessen.de/Gesundheit/Sucht-und-Suchthilfe/FAQ-Nichtraucherschu tz#:~:text=Bundesgesetzlich%20ist%20seit%201.,in%20Bahnhöfen%20das%20Rauchen%20v erboten). Foto 1: Gern benutzter Aschenbecher neben dem Kinderkarussell (Quelle: VR, 11/2023) Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6458 2025 Die Vorlage OF 522/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen fraktionslos (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: Linke

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OF (Anträge OBR) · OB 8

Kunst im öffentlichen Raum des Ortsbezirks hier: Tunnelverschönerung am Erich-Ollenhauer-Ring

06.01.2025 · Aktualisiert: 12.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 516/8 Betreff: Kunst im öffentlichen Raum des Ortsbezirks hier: Tunnelverschönerung am Erich-Ollenhauer-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, als Graffiti-Kunstprojekt die Verschönerung des kleinen Tunnels für Fußgänger und Radfahrer unter der "Spange" von der Dillenburger Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring auszuschreiben. Eine Beteiligung an der Finanzierung aus Mitteln des Ortsbeiratsbudgets wird in Aussicht gestellt. Begründung: Zuletzt haben Graffiti-Künstler hochwertige Bemalungen in der Unterführung von der Heddernheimer zur Niederurseler Landstraße und am Sockel des neuen Heddernheimer Steges zum Nordwestzentrum vorgenommen. Die Wände des kleinen Tunnels im Erich-Ollenhauer-Ring sind komplett verschandelt, erzeugen einen Angstraum und könnten deswegen eine Aufwertung vertragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6453 2025 Die Vorlage OF 516/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 11

Ortsbeiratszuschuss zu den Druckkosten der Festschrift des TV Seckbach 1875 e. V.

06.01.2025 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 698/11 Betreff: Ortsbeiratszuschuss zu den Druckkosten der Festschrift des TV Seckbach 1875 e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget die Erstellung der Festschrift zum 150-jährigen Jubiläum des Turnverein Seckbach 1875 e. V. mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.000€ brutto. Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen. Begründung: Zur Unterstützung der Vereinstätigkeit des TV Seckbach gewährt der Ortsbeirat einen Zuschuss zu den Druckkosten. Für den Druck der Festschrift müssen voraussichtlich 2.850€ brutto veranschlagt werden. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 375 2025 Die Vorlage OF 698/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP

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OF (Anträge OBR) · OB 2

Was wird aus dem Kulturcampus?

05.01.2025 · Aktualisiert: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1060/2 Betreff: Was wird aus dem Kulturcampus? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge möglichst bald prüfen und berichten, Wie ist der Stand der Planungen für einen neuen Standort des Max-Planck-Instituts für empirische Ästhetik, nachdem die Dondorf-Druckerei offenbar nicht mehr dafür zur Verfügung steht ? Ist dabei weiterhin der Kulturcampus als Standort im Gespräch ? Ist es denkbar, evtl. erneut mit dem MPI in Gespräche über die Druckerei einzutreten, um doch noch eine Nutzung durch das Institut zu ermöglichen, indem unter Berücksichtigung des Erhalts des Gebäudes ein veränderter Planauftrag erteilt wird ? Wie ist der Stand der Planungen für den vorgesehenen Standort der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst auf Kulturcampus ? Gibt es Überlegungen, evtl. Synergien zu nutzen, indem man auch andere Institutionen der musikalischen Bildung, wie z.B. die Jugendmusikschule, in die Nähe der HfMDK verlegt ? Wie sieht die Zukunft der Stadt- und Universitätsbibliothek aus, insbesondere: bleibt sie am bisherigen Standort, oder was wird aus dem architekturgeschichtlich wichtigen Gebäude an der Bockenheimer Warte im Fall eines Wegzugs ? Begründung: Der Eindruck verdichtet sich zunehmend, daß alle Planungen für den Kulturcampus derzeit eingestellt sind und sich bei den zuständigen Ämtern und Politikern Ratlosigkeit breit macht. Dabei wird die Gefahr immer deutlicher, daß sowohl das MPI für empirische Ästhetik als auch die HfMDK möglicherweise nicht nur nicht zum Kulturcampus ziehen, sondern sogar ganz aus der Stadt Frankfurt wegziehen könnten, weil sich bei diesen Institutionen offenbar der Eindruck verstärkt, die Stadt habe kein Interesse an ihrem Verbleib. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1060/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Anträge OBR) · OB 5

Runder Tisch für die Seilerei

15.12.2024 · Aktualisiert: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2024, OF 1299/5 Betreff: Runder Tisch für die Seilerei Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zeitnah einen Runden Tisch zur Zukunft der Kulturstätte Alte Seilerei mit allen relevanten städtischen Akteuren (wie Kulturamt, Bauamt, Beteiligungsmanagement, Magistratsmitgliedern, Mitgliedern des Ortsbeirates 5 und der Stadtverordnetenversammlung) und Vertreterinnen und Vertretern der Alten Seilerei zeitnah einzurichten. Begründung: Die Alte Seilerei an der Offenbacher Landstraße hat sich in den letzten Jahren zu einem vielgenutzten Ausstellungsort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk entwickelt. Erklärtes Ziel des Vereins ist zudem die Bereitstellung von kostenfreien Räumen für Vereine und Initiativen aus den Stadtteilen. Das derzeitige Konzept ist ohne dauerhafte städtische Zuschüsse nicht überlebensfähig und strukturell defizitär. Um Handlungsspielräume auszuloten um die Kulturstätte dauerhaft zu etablieren, sollte ein Runder Tisch mit allen städtischen Akteuren (Kulturamt, Bauamt, Beteiligungsmanagement, Magistratsmitgliedern, Mitgliedern des Ortsbeirates 5 und der Stadtverordnetenversammlung) zeitnah eingerichtet werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6433 2025 Die Vorlage OF 1299/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 10

Ortsbeiratsmittel für die Feierlichkeiten zum 100-jährigen Bestehen des Gesangsvereins Maienquartett Frankfurt am Main Bonames von 1925

15.12.2024 · Aktualisiert: 27.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2024, OF 948/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel für die Feierlichkeiten zum 100-jährigen Bestehen des Gesangsvereins Maienquartett Frankfurt am Main Bonames von 1925 Der Ortsbeirat 10 wolle beschließen: Der Gesangsverein Maienquartett Frankfurt am Main Bonames von 1925 soll für seine anstehenden Jubiläumsfeierlichkeiten zum 100-jährigen Bestehen wie folgt unterstützt werden: Der Ortsbeirat 10 lässt dem Verein einen Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget bis maximal insgesamt 1.000 Euro zukommen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Ortsbeirat 10 bedankt sich bei allen fleißigen Helferinnen und Helfern für die anerkennenswerte und wichtige Arbeit sowie insgesamt für die sehr gute Musik des Maienquartetts in und um Bonames. Das Jubiläumskonzert des Gesangsvereins ist am Samstag, 17. Mai 2025 um 17.00 Uhr im Saalbau Nidda in Bonames vorgesehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 368 2025 Die Vorlage OF 948/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 1

Nachnutzungsideen der Villa Kleyer werfen Fragen auf

10.12.2024 · Aktualisiert: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1480/1 Betreff: Nachnutzungsideen der Villa Kleyer werfen Fragen auf Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Presse ist zu entnehmen, dass in den Räumen der Villa Kleyer am Wiesenhüttenplatz 33 ein Europäisches Fahrradmuseum ab frühestens 2028 einziehen soll. Derzeit wird das Gebäude als Auslagerungsstätte für das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße vorbereitet, die Ende 2025 einziehen soll. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist der Zeitplan zur Fertigstellung der Flächen in der Villa Kleyer für das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße bis Ende 2025 noch realistisch? 2. Ist der Zeitplan zur Fertigstellung des Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße bis Ende 2027 noch realistisch? 3. Ist geplant, die Villa Kleyer erst nach Umbau des Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße und Auszug aus der Villa Kleyer weiter zu vermieten? 4. Falls nein, können freie Teilflächen der Villa Kleyer vor 2028 bereits im Einklang mit der Kitanutzung weiteren Nutzern zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel dem Europäischen Fahrradmuseum? 5. Gibt es derzeit weitere Mietinteressenten für die Villa Kleyer, insbesondere aus dem Bahnhofsviertel? Foto: Villa Kleyer, Google Street View Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1102 2025 Die Vorlage OF 1480/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 1

Jährliche Gedenkveranstaltung am „Waisen-Karussell“ - Erinnerung an Kindertransporte sichern

10.12.2024 · Aktualisiert: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1481/1 Betreff: Jährliche Gedenkveranstaltung am "Waisen-Karussell" - Erinnerung an Kindertransporte sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: 1. In welcher Form und in welchem Rahmen eine jährliche Gedenkveranstaltung am Mahnmal "Waisen-Karussell" durchgeführt werden kann, um an die Kindertransporte jüdischer Kinder während des Nationalsozialismus und die damaligen Umstände zu erinnern. 2. Wie Anliegende sowie Institutionen im Umfeld des Mahnmals in die Organisation und Durchführung der Gedenkveranstaltung einbezogen werden können. 3. Ob der Magistrat bereit ist, die jährliche Durchführung einer solchen Gedenkfeier zu übernehmen. Begründung: Das Mahnmal "Waisen-Karussell" erinnert an die dramatischen Kindertransporte während der NS-Zeit, durch die zwischen 1938 und 1939 etwa 20.000 jüdische Kinder vor der Verfolgung gerettet wurden. Als ein zentrales Symbol der Erinnerungskultur in Frankfurt bietet das Mahnmal einen geeigneten Ort, um die Bedeutung dieser historischen Ereignisse durch eine regelmäßige Gedenkveranstaltung lebendig zu halten. Eine solche Feier würde nicht nur den Opfern und Überlebenden würdig gedenken, sondern auch eine Plattform schaffen, um die Öffentlichkeit für Themen wie Flucht, Vertreibung und Menschlichkeit zu sensibilisieren. Durch die Einbindung von Anliegenden und Institutionen kann die Veranstaltung zu einem gemeinschaftlichen Ereignis werden, das die Bedeutung des Mahnmals in den Mittelpunkt rückt und zur Reflexion anregt. Frankfurt hat eine besondere Verantwortung, diese Erinnerung wach zu halten und das Bewusstsein für historische wie aktuelle Herausforderungen zu stärken. Eine jährliche Gedenkfeier wäre einsichtbares Zeichen für diese Verpflichtung. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6345 2025 Die Vorlage OF 1481/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen Die Partei (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 1

Ausbesserung und Pflege des Mahnmals „Waisen-Karussell“

10.12.2024 · Aktualisiert: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1482/1 Betreff: Ausbesserung und Pflege des Mahnmals "Waisen-Karussell" Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. In Zusammenarbeit mit der Künstlerin Yael Bartana geeignete Maßnahmen zur Ausbesserung und Pflege des Mahnmals "Waisen-Karussell" zu ergreifen, um einem abgenutzten Erscheinungsbild entgegenzuwirken. 2. Die regelmäßige Wartung und Pflege des Mahnmals sicherzustellen, sodass es dauerhaft einen würdigen und gepflegten Eindruck vermittelt. Begründung: Das Mahnmal "Waisen-Karussell" in Frankfurt am Main erinnert an die sogenannten Kindertransporte während der NS-Zeit. Zwischen November 1938 und dem Kriegsbeginn im September 1939 wurden etwa 20.000 jüdische Kinder und Jugendliche aus Deutschland, Österreich, der Tschechoslowakei und Polen ins Ausland gebracht, um sie vor der Verfolgung durch die Nationalsozialisten zu retten. Der Frankfurter Hauptbahnhof war ein zentraler Ausgangspunkt dieser Rettungsaktionen. Das Denkmal befindet sich in Sichtweite des Hauptbahnhofs ungefähr in dem Bereich, in dem sich Eltern und Kinder voneinander verabschieden mussten. Eine Begleitung der Eltern ihrer Kinder bis in den Hauptbahnhof war verboten. Das Mahnmal wurde von der israelischen Künstlerin Yael Bartana gestaltet und am 2. September 2021 der Öffentlichkeit übergeben. Das Kunstwerk stellt ein Kinderkarussell im Stil der 1930er Jahre dar, das funktionsfähig ist, jedoch beim Drehen Widerstand leistet. Dies symbolisiert die schwierige Entscheidung der Eltern, ihre Kinder in eine ungewisse Zukunft zu schicken. Auf den Seiten des Karussells sind die Abschiedsworte "Auf bald, mein Kind", "Auf Wiedersehen, Mutter" und "Auf Wiedersehen, Vater" eingraviert, die die Hoffnung auf ein Wiedersehen ausdrücken, das sich für viele Familien nicht erfüllte. Das "Waisen-Karussell" dient nicht nur als Erinnerung an die historischen Ereignisse, sondern erinnert auch an die Situation heutiger Flüchtlingskinder. Es lädt Passantinnen und Passanten dazu ein, sich mit der Geschichte auseinanderzusetzen und über die Auswirkungen von Flucht und Vertreibung nachzudenken. Ein gepflegtes Erscheinungsbild des Mahnmals ist essenziell, um dessen Wirkung und Botschaft dauerhaft zu bewahren. Ein ungepflegter Zustand wird der Bedeutung des Mahnmals und dem Respekt vor den Opfern nicht gerecht. Der Magistrat soll deshalb dafür sorgen, dass das "Waisen-Karussell" als Symbol für Erinnerungskultur und Menschlichkeit angemessen gepflegt wird. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6346 2025 Die Vorlage OF 1482/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 1

EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzen

10.12.2024 · Aktualisiert: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1499/1 Betreff: EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fußball-EM-Ampelmännchen-Schablonen der Lichtsignalanlage (LSA) der Fußgängerquerungen am Hauptbahnhof nachhaltig wiederzuverwenden und in der LSA an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Schwalbacher Straße im Gallus einzusetzen. Begründung: Die am Frankfurter Hauptbahnhof eingesetzten Fußball-Ampelmännchen haben während der EM in Frankfurt internationale Beachtung erfahren. Es wäre schade, diese nicht nachhaltig wieder zu verwenden. Besonders gut passen die Fussball-Ampelmännchen an die Kreuzung Mainzer Landstraße/ Schwalbacher Straße im Gallus. Die Schwalbacher Straße verbindet den Lotte-Sprecht-Park im Norden mit dem Bolzplatz im Galluspark im Süden. Der nach Lotte Sprecht genannte Park erinnert an eine Frankfurter Fußballpionierin aus dem Gallus, die 1930 den ersten deutschen Frauenfußballverein gründete. Der Bolzplatz im Galluspark sicherte erstmals in Frankfurt das Recht für Kinder und Jugendliche, dort zu spielen und sich austoben zu dürfen, ohne dass dagegen gerichtlich vorgegangen werden kann. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 34 Die Vorlage OF 1499/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6358 2025 Die Vorlage OF 1499/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 1

Ein Haus für Sinti und Roma - Schutz, Begegnung und Unterstützung sicherstellen

10.12.2024 · Aktualisiert: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.12.2024, OF 1508/1 Betreff: Ein Haus für Sinti und Roma - Schutz, Begegnung und Unterstützung sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Die Errichtung eines Hauses für Sinti und Roma in Frankfurt am Main zu ermöglichen, das als Schutz- und Begegnungsraum dient und auch die Bedürfnisse der Sinti- und Roma-Familien berücksichtigt. 2. Im Rahmen der Planung sicherzustellen, dass in diesem Haus - Familien zusammenbleiben können, um die soziale und kulturelle Integrität der Gemeinschaft zu wahren. - Räume für Begegnung, Unterstützung und kulturelle Aktivitäten geschaffen werden. - Beratungsangebote und soziale Hilfen zugänglich sind, die auf die spezifischen Herausforderungen und Bedürfnisse der Sinti und Roma eingehen. 3. Kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um obdachlose Sinti- und Roma-Familien vorübergehend in städtischen Einrichtungen unterzubringen, ohne diese nach Geschlechtern zu trennen, sodass die Familien zusammenbleiben und sich geschützt und sicher fühlen können. Begründung: Sinti und Roma sind eine bedeutende Minderheit, deren Geschichte und Kultur ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft ist. Leider erleben viele Sinti und Roma bis heute Diskriminierung und soziale Ausgrenzung. Besonders akut ist derzeit die Situation obdachloser Familien, die gezwungen sind, auf der Straße zu schlafen, weil sie sich in den städtischen Unterkünften durch die Trennung nach Geschlechtern nicht ausreichend geschützt fühlen. Ein Haus für Sinti und Roma wäre nicht nur eine sichere Unterkunft für diese Familien, sondern diente zugleich als Zentrum für Begegnung, Bildung und kulturelle Identität. Ein Ort, an dem Traditionen gepflegt und Unterstützung geleistet werden kann, während gleichzeitig der Austausch mit der Stadtgesellschaft gefördert wird. Ein solches Zentrum käme nicht nur den Sinti und Roma zugute, sondern würde auch die Vielfalt und Offenheit Frankfurts unterstreichen. Der Magistrat würde mit diesem Projekt ein starkes Zeichen gegen Diskriminierung und für ein respektvolles Miteinander zu setzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6364 2025 Die Vorlage OF 1508/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OI (Initiativen OBR) · OB 12

Förderung von Stadtteilfesten in Kalbach-Riedberg

06.12.2024 · Aktualisiert: 11.12.2024

S A C H S T A N D : Initiative vom 06.12.2024, OI 83 entstanden aus Vorlage: OF 571/12 vom 25.11.2024 Betreff: Förderung von Stadtteilfesten in Kalbach-Riedberg Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), gebeten, aus diesem Sonderetat 1. die Interessengemeinschaft zur Förderung des Riedberges e. V. (IG Riedberg) und 2. den Kerbeverein Kalbach e. V. jeweils mit einem Höchstbetrag von bis zu 3.000 Euro zu unterstützen, um die Durchführung von Veranstaltungen, die der traditionellen Stadtteilkultur dienen, zu unterstützen, konkret die beiden Weihnachtsmärkte 2024 in Kalbach und Riedberg. Die IG Riedberg organisiert jedes Jahr zusammen mit weiteren Riedberger Vereinen ein großes Sommerfest und den Riedberger Weihnachtsmarkt. Die gemeinsame Organisation sorgt zwar für geteilte Kosten, wegen der vielen neuen Vorschriften sind in den letzten Jahren aber auch die Kosten zur Durchführung der Veranstaltungen in die Höhe geschossen, sodass diese finanziell kaum zu stemmen sind. Daher musste der Weihnachtsmarkt 2023 letztlich unter großem Bedauern abgesagt werden. Gleiches gilt für den Kerbeverein Kalbach e. V., der neben der traditionellen Kerb auch das Talstraßenfest und den Kalbacher Weihnachtsmarkt federführend und mit Unterstützung weiterer Vereine des Stadtteils durchführt. Die Ausgaben für Sicherheitsmaßnahmen, Strom, Wasser, GEMA usw. belasten bzw. gefährden die Durchführung von traditionellen Festen wie der Kerb im besonderen Maße. Es handelt sich um nicht kommerzielle Feste mit langer Tradition, die von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht werden und die durch ihre vielfältigen Angebote für Kinder und Ältere, Familien und Singles, Alteingesessene und Zugezogene für Lebensqualität und Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 11.12.2024

OI (Initiativen OBR) · OB 8

Förderung des Heddernheimer Weihnachtsmarktes 2024

05.12.2024 · Aktualisiert: 11.12.2024

S A C H S T A N D : Initiative vom 05.12.2024, OI 85 entstanden aus Vorlage: OF 490/8 vom 17.11.2024 Betreff: Förderung des Heddernheimer Weihnachtsmarktes 2024 Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), aufgefordert, sich gemäß dem vom Vereinsring Heddernheim e. V. vorliegenden Schreiben an den Kosten für den Heddernheimer Weihnachtsmarkt am 15.12.2024 zu beteiligen bzw. diese zu übernehmen. Der Vereinsring Heddernheim e. V. organisiert das nicht kommerzielle Stadtteilfest unter Vorlage eigener Mittel. Die Kosten sollen aus dem Budget für Stadtteilfeste aus dem Haushalt 2024 übernommen werden. Ein Zuschuss von bis zu 6.000 Euro je Veranstaltung ist möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 11.12.2024

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 8

Kostenlosen Mittagstisch „Bunter Kochtopf“ auch 2025 fördern!

05.12.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6274 entstanden aus Vorlage: OF 489/8 vom 18.11.2024 Betreff: Kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" auch 2025 fördern! Der Magistrat wird gebeten, den kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" im Tassilo-Sittmann-Haus, Gerhart-Hauptmann-Ring 398, auch 2025 mit Fördermitteln zu unterstützen und damit zu helfen, das Angebot zur Verfügung stellen zu können. Ebenso wird gebeten, Mittel bereitzustellen, um die Förderung zu verstetigen. Begründung: Der Mittagstisch ist ein Angebot der Evangelischen Gemeinde Frankfurt am Main - Nordwest, der katholischen Pfarrei St. Katharina von Siena, des Begegnungs- und Servicezentrums Nordweststadt des Frankfurter Verbandes, der Berufsorientierung der Ernst-Reuter-Schule II und smart work Frankfurt mit dem Quartiersmanagement der Diakonie Frankfurt und Offenbach. Das erfolgreiche Projekt wird vom Ortsbeirat ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Es trägt dazu bei, Menschen in der Nordweststadt zusammenzuführen und ist insbesondere für Alleinstehende ein Anreiz, in gemütlicher Umgebung beim Essen soziale Kontakte zu knüpfen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer möchte, kann sich mit einer Spende beteiligen. Das Projekt wird bisher aus Fördermitteln des Corona-Aktionsplans der Stadt Frankfurt mitfinanziert, allerdings läuft die Förderung am 31.12.2024 aus. Diese muss dringend fortgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 312 Aktenzeichen: 51

OF (Anträge OBR) · OB 3

Lokales Gewerbe unterstützen: Änderung der Gebührenbemessung für Sondernutzungen

04.12.2024 · Aktualisiert: 11.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2024, OF 805/3 Betreff: Lokales Gewerbe unterstützen: Änderung der Gebührenbemessung für Sondernutzungen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Rahmen der Magistratsvorlage M 16 beschlossenen neuen Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen zu überarbeiten und eine moderate Anpassung vorzunehmen. Dabei wurde nicht zwischen bewirtschafteten Parkflächen und nicht bewirtschaften Flächen unterschieden. Bescheide, die bereits nach der neuen Regelung erlassen wurden, sollen im Punkt "Gebühren" entsprechend geändert und der alten Regelung angepasst werden. Begründung: Die im Zuge der M 16 festgelegten, deutlich erhöhten Gebühren belasten die Frankfurter Gewerbetreibende in unverhältnismäßiger Weise. In manchen Fällen müssten Gastronomen nach der neuen Satzung das bis zu 15-Fache der bisherigen Gebühren zahlen, was für viele nicht tragbar ist. Die Begründung, dass die Gebühren in den letzten 25 Jahren nicht erhöht wurden, rechtfertigt nicht diese drastische Erhöhung. Versäumnisse der Stadt dürfen nicht zulasten des Gewerbes gehen. Gerade nach den Einbußen durch die Corona-Pandemie sind viele Gewerbetreibende noch immer im Erholungsprozess. Eine solche Gebührenerhöhung bedroht deren wirtschaftliche Existenz und stellt eine zusätzliche Belastung dar, die viele Betriebe an den Rand der Aufgabe bringen könnte. Während eine Gebühr für die Nutzung öffentlicher Straßen durchaus gerechtfertigt ist, sollte diese in einem fairen und verhältnismäßigen Rahmen liegen, um die lokale Wirtschaft nicht übermäßig zu belasten. Wenn eine Unterscheidung in der Gebührenbemessung gemacht werden soll, dann würde sich anbieten die Gebühren nach Größe der Fläche zu staffeln, d.h. die Gebühren sollten an die jeweiligen Flächengrößen angepasst werden, d.h. ab einer bestimmten Größe der Sommergartenfläche steigt der Quadratmeterpreis. Möglich wäre darüber hinaus bei genehmigten Außenflächen im Vorgartenbereich eine zusätzlich beantragte Fläche im öffentlichen Straßenraum ebenfalls höher zu bepreisen. Nicht einsehbar ist, warum die Gebühren für einen Sommergarten auf einem Parkplatz teurer sein sollen als ein Sommergarten, der einen ganzen öffentlichen Platz vereinnahmt, wie auf dem Merianplatz. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.10.2024, OF 759/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 518 2024 1. Die Vorlage OF 759/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 805/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 805/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Rahmen der Magistratsvorlage M 16 beschlossenen neuen Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen zu überarbeiten und eine moderate Anpassung vorzunehmen. Dabei ist zwischen bewirtschafteten Parkflächen und nicht bewirtschafteten Flächen zu unterscheiden. Bescheide, die bereits nach der neuen Regelung erlassen wurden, sollen im Punkt "Gebühren" entsprechend geändert werden." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Parteien: CDU, FDP

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OF (Anträge OBR) · OB 1

Ehrenpreis des Ortsbeirates 1 - 2024

03.12.2024 · Aktualisiert: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.12.2024, OF 1476/1 Betreff: Ehrenpreis des Ortsbeirates 1 - 2024 Der Ortsbeirat lobt für das Jahr 2024 erneut einen Ehrenpreis für Menschen, Projekte und Organisationen im Ortsbezirk 1 aus. Der Preis wird ausgelobt, um Menschen oder Organisationen auszuzeichnen, die sich im Jahr 2024 in besonderer Weise um den Ortsbezirk 1 und das gute Zusammenleben darin verdient gemacht haben. Sie können sich sowohl selbst bewerben, als auch Dritte vorschlagen oder durch diese vorgeschlagen werden. Vorschläge oder Bewerbungen schicken Sie bitte mit Kurzbeschreibung der eigenen oder einer anderen Person (auch juristische Personen, Personenmehrheiten ohne Rechtspersönlichkeit, Schulen, Vereine, Kirchen oder andere Organisationen) und des zur Würdigung vorgeschlagenen Projektes. Die Entscheidung über die Preisvergabe wird durch eine Jury, bestehend aus Mitgliedern des Ortsbeirates, vorbereitet und anschließend im Ortsbeirat in der öffentlichen Sitzung am 29.04.2024 per Beschluss mit einfacher Mehrheit getroffen. Als Preis stellt der Ortsbeirat 500 Euro bereit. Der Preis soll die Bedeutung des Engagements ausdrücken, als Vorbild dienen und weitere Aktivitäten anregen. Die Preisverleihung findet im Rahmen des Jahresempfangs des Ortsbeirates statt. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung oder Vorschläge mit Begründung bis zum 08.April 2025 beim Büro der Stadtverordnetenversammlung unter dem Stichwort "Ehrenpreis 2024 - Ortsbeirat 1" unter der Email-Adresse ortsbeiraete@stadt-frankfurt.de ein. Postadresse: Büro der Stadtverordnetenversammlung, Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 67 Beschluss: Die Vorlage OF 1476/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, SPD und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 1

Städtepartnerschaft sichtbar machen

03.12.2024 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6246 entstanden aus Vorlage: OF 1441/1 vom 29.10.2024 Betreff: Städtepartnerschaft sichtbar machen Der Magistrat wird aufgefordert, die seit 1980 bestehende Städtefreundschaft bzw. seit 2017 bestehende Städtepartnerschaft zwischen Tel Aviv - Yafo und der Stadt Frankfurt am Main auf dem gleichnamigen Tel-Aviv-Platz im Europaviertel in geeigneter Weise sichtbar zu machen. Hierzu soll durch das Referat für Internationale Angelegenheiten nach Möglichkeit unter Einbindung von Vertretern Tel-Avivs ein Vorschlag erarbeitet und dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Möglich wären z. B. eine Stele, eine Tafel, eine Bodenplatte oder eine kunstvolle Skulptur, die einen kulturellen Bezug herstellt, dekoriert mit symbolischen Flaggen von Tel-Aviv und Frankfurt. Die Einweihung des o. g. Kulturguts soll in einem würdevollen Rahmen mit Vertretern beider Städte zelebriert werden, zu welchem die Bürgerinnen und Bürger eingeladen werden. Begründung: Der Tel-Aviv-Platz am westlichen Ende des Europagartens wurde nach Frankfurts langjähriger Städtefreundschaftsstadt und inzwischen Städtepartnerstadt Tel-Aviv - Yafo benannt. Außer der Platzbeschilderung mit Zusatzschild erinnert bisher nichts an diese freundschaftliche bzw. partnerschaftliche Verbindung. Insbesondere vor dem Hintergrund der Terrorangriffe auf Israel sowie des zunehmenden Antisemitismus und Antiisraelismus ist es wichtig, die Solidarität mit der Bevölkerung Israels und Tel-Avivs auf diese Weise nochmals deutlich zu demonstrieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 386 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1660

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 2

Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei: Bitte die Freunde Bockenheims e. V., den Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945 sowie das Frankfurter Archiv der Revolte zum Zuge kommen lassen

02.12.2024 · Aktualisiert: 02.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6223 entstanden aus Vorlage: OF 1007/2 vom 19.10.2024 Betreff: Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei: Bitte die Freunde Bockenheims e. V., den Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945 sowie das Frankfurter Archiv der Revolte zum Zuge kommen lassen Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass bei der Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei durch die Schirn neben Kunstprojekten auch Projekte zur Geschichte der Dondorf- Druckerei, zur Geschichte des Ortsbezirks 2 sowie zur Geschichte des Widerstands gegen die NS-Diktatur im Bockenheimer Stadtteil berücksichtigt werden. Der Ortsbeirat würde es sehr begrüßen, wenn namentlich die Freunde Bockenheims e. V., der Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945 sowie das Frankfurter Archiv der Revolte jeweils Räumlichkeiten als Archiv bzw. Lagerraum sowie für öffentliche Ausstellungen für die Zeit der Zwischennutzung in der Dondorf-Druckerei zur Verfügung gestellt bekommen. Begründung: Fraglos haben sich viele Menschen im Ortsbezirk 2 sowie Vereine und Initiativen, auch aufgrund der wechselhaften Geschichte der Dondorf-Druckerei, so vehement für den Erhalt des Gebäudes eingesetzt. Daher sollten bei der Zwischennutzung auch Projekte zur Geschichte der Dondorf-Druckerei sowie der Stadtteile Bockenheim und Westend Berücksichtigung finden. Neben den Freunden Bockenheims e. V. für die Geschichte Bockenheims und der Dondorf-Druckerei (siehe zu den einzelnen Vereinen jeweils unten), sollte zur weiteren Zeitgeschichte der Frankfurter Stadtteile Westend und Bockenheim auch das Frankfurter Archiv der Revolte Berücksichtigung finden. Ein weiterer historischer Schwerpunkt sollte zum Widerstand gegen die NS-Diktatur in den Stadtteilen Bockenheim und Westend durch den Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945 gesetzt werden. Zumal der Union-Druckerei, der seinerzeitigen Eigentümerin die Dondorf-Druckerei, und Inventar (druckte ebenda die 1933 verbotene SPD-Zeitung "Volksstimme") nach der sogenannten Machtergreifung 1933 von den Nazis geklaut und sodann für Nazi-Propagandazwecke missbraucht wurde. Die Freunde Bockenheims e. V. entstanden 1979/1980 nach einem Volkshochschulkurs mit dem Thema "Näher betrachtet: Bockenheim - erlebte Geschichte". Die Erfahrung, jüngere und jüngste Geschichte selbst zu erleben, hielt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammen. Man sammelte Objekte, Fotos, Dokumente, Zeitungsausschnitte. Bereits 1980 erschien das erste Buch "Bockenheim zwischen gestern und morgen" (Auflage: 2.300 Exemplare). Es folgten viele weitere Publikationen mit Bockenheim-Bezug, u. a. auch zur Dondorf-Druckerei. Die Freunde Bockenheims organisieren neben Stadtteilführungen und Ausstellungen regelmäßig Veranstaltungen. Die Freunde Bockenheims e. V. beschäftigen sich seit 20 Jahren mit der Geschichte der Dondorf-Druckerei. Im Jahr 2009 konnte daher in der Ausstellungshalle der Dondorf-Druckerei die Ausstellung "Die wechselvolle Geschichte eines Industriedenkmals - Alte Druckerei Dondorf" stattfinden, dokumentiert in einer Publikation (3. Auflage 2023). Im Gebäude der Dondorf-Druckerei wäre für die Freunde Bockenheims e. V. naheliegend der Ort für Ausstellungen zur Stadtteilgeschichte, für das Archiv mit Arbeitsmöglichkeiten auch für die Nutzer des Archivs bei Forschungen (u. a. Schulklassen, Studierende). Der Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945 wurde 1967 von ehemaligen Verfolgten, Widerstandskämpfern und Kämpferinnen gegen den Nationalsozialismus und Wissenschaftler:innen in Frankfurt im Westend gegründet. Die Aufgabe, die sich der Studienkreis macht, ist die Erforschung, Dokumentation und Vermittlung der Geschichte des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus. Mit seinem "Dokumentationsarchiv des deutschen Widerstandes" und der dazugehörigen Präsenzbibliothek im Stadtteil Westend ist der Studienkreis eine wichtige Wissensquelle für die Themen Widerstand und Verfolgung in der NS-Zeit. In einer mehrmals im Jahr veröffentlichten Zeitschrift stellt der Studienkreis wissenschaftliche Forschungsbeiträge zu seinem Aufgabenfeld vor. Ausstellungen des Studienkreises Widerstand zur NS-Geschichte werden im ganzen Bundesgebiet ausgeliehen und mit Veranstaltungen begleitet - zuletzt "Früher Widerstand gegen den Nationalsozialismus" im Juli 2024 in der Paulskirche. Der Studienkreis möchte das Projekt "Rettungswiderstand" um den Bockenheimer Kreis in der Dondorf-Fabrik platzieren und mit Veranstaltungen für den Stadtteil Angebote machen. Der Bockenheimer Kreis bezeichnet u. a. den Arzt Dr. Fritz Kahl in der Blanchardstraße, seine Frau Margarete Kahl sowie Pfarrer Welke, die in der NS-Zeit Verfolgte unterstützt und gerettet haben. Das Frankfurter Archiv der Revolte entstand seit 2017 aus einer Zusammenarbeit zu Sicherung und Dokumentation von Dokumenten zu den Revoltejahren vor und nach 1968. Aufgaben des Archivs: Sammlung, Wahrung und Vermittlung zeitgeschichtlichen Erbes, das sich mit dem sogenannten langen roten Jahrzehnt verbindet. Seit Frühjahr 2020 verfügt der Verein über einen Archivraum in der ehemaligen Akademie der Arbeit in der Mertonstraße 30 und kann dort Fotos und Dokumente aufbewahren und ausbereiten. Im Jahr 2020 fand die erste große Ausstellung des Frankfurter Archivs der Revolte, gemeinsam mit Partnern (u. a. Offenes Haus der Kulturen, Institut für Selbstorganisation e. V.) und mit einem umfangreichen Begleitprogramm (mit vielen Partnern) mit dem Titel "Dieses Haus ist besetzt! Frankfurter Häuserkampf 1970-1974" statt (über 1.000 Besucher:innen). Das Archiv sucht nach Ausstellungsflächen, um die Themen aus dem Archivbestand sowohl in einer (kleineren) Dauerausstellung präsentieren als auch abwechselnd Themenfelder zeigen zu können, die allesamt Bezug zu den Stadtteilen des Ortsbeirats sowie zu der universitären Geschichte der Dondorf-Druckerei aufweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 469 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 2

Versteckte Kita-Gebührenerhöhung und zusätzlichen Arbeitsaufwand zurücknehmen

02.12.2024 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6231 entstanden aus Vorlage: OF 1025/2 vom 08.11.2024 Betreff: Versteckte Kita-Gebührenerhöhung und zusätzlichen Arbeitsaufwand zurücknehmen Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass die im Eigenbetrieb Kita Frankfurt gegenüber den Eltern bekanntgegebene Regelung, dass diese künftig eigene Windeln für ihre Kinder mitbringen müssen, schnellstmöglich wieder rückgängig gemacht wird; 2. zu prüfen und berichten, a) an welchen Kitas des Eigenbetriebs Eltern tatsächlich gewünscht haben, dass andere statt der von der Kita gestellten Windeln benutzt werden sollen; b) welche monetären Einsparungen sich der Eigenbetrieb Kita Frankfurt hiervon monatlich absolut und je Kind verspricht; c) ob, statt einer Einsparung durch diese Regelung, nicht der Kita-Beitrag entsprechend erhöht werden oder die Einrichtungen jeweils einen gesonderten Windel-Beitrag erheben und weiterhin zentral Windeln für alle Kinder bereitstellen können. Begründung: Im Regionalelternbeirat der Region Westend, Bockenheim, Rödelheim am 05.11.2024 wurde ein Schreiben der Pädagogischen Leitung der Kita Frankfurt diskutiert, das am 23.10.2024 an die Eltern/Sorgeberechtigten verschickt wurde. Darin heißt es: "Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte, bisher haben wir im Kinderzentrum die Windeln für Ihre Kinder gestellt. Da viele von Ihnen bereits Windeln von zuhause mitbringen, die Ihr Kind gut verträgt, haben wir beschlossen, ab Januar keine Windeln mehr bereitzustellen. Bitte bringen Sie ab Januar 2025 Windeln für Ihr Kind von zuhause mit. Aus hygienischen Gründen können wir nur Einwegwindeln verwenden. Bitte haben Sie dafür Verständnis." Das Verständnis seitens der Eltern ist, soweit dem Ortsbeirat bekannt, gering ausgeprägt. Dass viele Eltern bereits eigene Windeln mitbringen, ist nach bisherigem Kenntnisstand als abwegig einzustufen. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, der im Übrigen auf Nachfrage bei einzelnen Leitungen von Einrichtungen der Kita Frankfurt bestätigt wurde, dass es sich hier um eine reine Kostensparmaßnahme und damit um eine verdeckte Gebührenerhöhung handelt. Hierfür fadenscheinige Begründungen an die Eltern zu kommunizieren ist unanständig. Sowohl Eltern als auch das Personal und Leitungen von Einrichtungen stehen der neuen Regelung ablehnend gegenüber. Dabei dürfte der Aspekt der Kosten nicht der einzige und auch nicht der wesentliche sein, der für Unmut bei Eltern und Personal der Kitas sorgt. Es bedeutet einen zusätzlichen Aufwand für die Eltern. Es ist aber auch ein zusätzlicher Aufwand für die Einrichtungen (kleinteiligere Lagerung, notwendige zusätzliche Absprachen mit Eltern, Sicherstellung, dass kein Kind ohne Windeln ist usw. wurden dem Ortsbeirat auf Nachfrage von Erzieherinnen genannt). Hier wird insbesondere unnötiges kleinteiliges Lagermanagement der derzeitig schon hohen Arbeitsbelastung der Erzieher*innen hinzugefügt. Zudem ist absehbar, dass für zahlreiche Kinder der Zeitpunkt kommt, an dem für sie keine Windeln von den Eltern mehr da sind. Werden diese dann nicht mehr gewickelt? Damit das nicht passiert, sind die Kita-Leitungen immer noch angehalten, eigene Windeln vorzuhalten. Hinzu kommt zusätzlicher Absprachebedarf zwischen Erzieher*innen/Kita-Leitungen und Eltern, da diese nun auch noch täglich über den Windelvorrat unterrichtet werden bzw. an neue Windeln erinnert werden müssen. All das zeigt die Absurdität dieser Regelung, die gleichwohl bei anderen Trägern üblich ist. Um mit einem Zitat einer befragten Erzieherin zu schließen: "Ich hatte mich eigentlich gefreut, dass Kita Frankfurt hier schon weiter ist als die anderen. Aber, naja ...". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OI (Initiativen OBR) · OB 5

Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“ hier: Unterstützung der Feier auf dem Buchrainplatz im Rahmen der 600JahrFeier

29.11.2024 · Aktualisiert: 04.12.2024

S A C H S T A N D : Initiative vom 29.11.2024, OI 81 entstanden aus Vorlage: OF 1256/5 vom 10.11.2024 Betreff: Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" hier: Unterstützung der Feier auf dem Buchrainplatz im Rahmen der 600-Jahr-Feier Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv-V., § 3563/23 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), gebeten, die Feierlichkeiten anlässlich der 600-Jahr-Feier zur Eingemeindung Oberrads des Vereinsrings Oberrad e. V. auf dem Buchrainplatz finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro. Im Rahmen der 600-Jahr-Feier zur Eingemeindung Oberrads plant der Vereinsring ein großes Stadtteilfest für die Bürgerinnen und Bürger auf dem Buchrainplatz. Die Durchführung eines Stadtteilfestes ist mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Da es sich bei der 600-Jahr-Feier um einen einmaligen Anlass handelt, sieht der Ortsbeirat hier einen besonderen Anlass zur finanziellen Unterstützung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 04.12.2024

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