Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2024, OF 655/11 Betreff: Instandsetzung und Erneuerung der Carl-Benz-Straße bündeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Sanierung der Carl-Benz-Straße zwischen Carl-Ulrich-Brücke und Adam-Opel-Straße dafür zu sorgen, dass diese nicht nur oberflächlich in Stand gesetzt, sondern gleich grundlegend neu gestaltet wird. Der Ortsbeirat denkt dabei an eine Verbesserung des Querschnitts, gute Bedingungen für motorisierten Verkehr, Radfahrer und Fußgänger und insbesondere das Pflanzen von Bäumen. Begründung: Hessen Mobil ist derzeit noch Baulastträger für den genannten Abschnitt der Carl-Benz-Straße. Diese Baulast soll sinnvollerweise auf die Stadt Frankfurt übergehen, da es sich um eine "angebaute Straße mit unmittelbarer Erschließungsfunktion" handelt. Hessen Mobil muss den Straßenabschnitt vor der Übergabe in einen "ordnungsgemäßen Zustand" versetzen. Dies soll 2025 (oder später?) geschehen. Aus Sicht des Ortsbeirats wäre es schade, wenn jetzt die Chance vertan würde, die Straße gleich grundsätzlich zu sanieren. Das Problem scheint darin zu bestehen, dass Hessen Mobil für den "ordnungsgemäßen Zustand", die Stadt Frankfurt dann später für eine Verbesserung und Aufwertung verantwortlich ist. Es müsste also zwei getrennte, zeitlich versetzte Projekte geben. Das scheint weder wirtschaftlich noch technisch besonders effizient. Wünschenswert wäre vielmehr eine Zusammenarbeit und Kostenteilung der beiden Bauträger in einem einzigen Projekt. Dabei ist zu beachten, dass die Carl-Benz-Straße nicht nur eine Erschließungsfunktion für das Gewerbe hat, sondern auch eine wichtige Verbindung zwischen den Städten Frankfurt und Offenbach darstellt. Für viele Menschen im Frankfurter Osten liegt die Innenstadt von Offenbach mit ihren Versorgungsangeboten näher als die Innenstadt von Frankfurt. Das gilt auch und gerade für den Radverkehr. Mit den "Fechenheimer Fackeln" ist eine sehr schöne Lösung für der Radverkehr auf der Carl-Ulrich-Brücke ins Auge gefasst. Eine angenehme und einladende Gestaltung der Straßenraums Richtung Hanauer Landstraße erscheint wünschenswert. Angesichts der Überhitzung des Stadtraums durch den Klimawandel sollten so schnell wie möglich Bäume gepflanzt werden. Das gilt übrigens auch für die anderen Industriestraßen der Stadt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2024, OF 667/11 Betreff: Begrünung des städtischen Areals an der Leo-Gans-Straße 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert das städtische Areal an der Leo-Gans-Straße 2 zu begrünen und Sitzgelegenheiten für Passanten zu schaffen. Begründung: Nachdem Rückbau der Cassellabrücke ist der Bereich um den ehemaligen Abgang an der Leo-Gans-Straße sich selbst überlassen worden. Eine Begrünung würde den Platz rund um den dortigen Kiosk, der im städtischen Besitz ist, wieder aufwerten. Es findet sich dort ebenfalls genug Platz, um dazu noch eine Parkbank aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.06.2024, OA 470 entstanden aus Vorlage: OF 641/11 vom 23.06.2024 Betreff: Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim Schießhüttenstraße Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74 Vorgang: M 163/20; OA 674/21 OBR 11; V 267/22 OBR 11; ST 823/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die in der Stellungnahme ST 823 vom Magistrat bestätigte Maßnahme - "Straßenbahnlinie 12 nach Fechenheim bis zu ihrer neuen Endhaltestelle Fechenheim Schießhüttenstraße", statt wie derzeit bis zur Hugo-Junkers-Straße - entsprechend dem Wortlaut bis zum Dezember 2025 umgesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Anregung vom 25.01.2021, OA 674 Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 26.06.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.07.2024, TO I, TOP 122 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage OA 470 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt; Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Enthaltung) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 470 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke und AfD (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 74 = Ablehnung, OA 470 = Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 470 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5023, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2024, OF 641/11 Betreff: Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim Schießhüttenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistratsvorlage M74, vom 03.06.2024, wird zugestimmt unter der Maßgabe, dass die in der ST823 vom Magistrat bestätigte Maßnahme "Linie 12 nach Fechenheim bis zur Schießhüttenstraße", statt wie derzeit bis Hugo-Junkers-Straße, entsprechend dem Wortlaut bis zum Dezember 2025 umgesetzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 470 2024 1. Der Vorlage M 74 wird unter Hinweis auf OA 470 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 641/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2024, OF 587/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße zu realisieren. Das Projekt ist unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch motorisierten Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen - allein Siemens hat hier ca. 800 Parkplätze - und der besseren Anbindung der Wohngebiete im südlichen Fechenheim (Konstanzer Straße, Dieburger Straße, Starkenburger Straße, geplantes Wohngebiet Nördliche Dieburger Straße - Bebauungsplan Nr. 698 ) schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich jetzt entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 13 2024 Die Vorlage OF 587/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 562/11 Betreff: Straßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme erneuern, rund um das Kleedreieck in Fechenheim Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat möge die Straßenmarkierungen, Zebrastreifen und Piktogramme rund um das Kleedreieck in Fechenheim erneuern. Konkret genannt sei - Zebrastreifen Alt Fechenheim / Lappengasse nur noch zur Hälfte sichtbar - Alt Fechenheim / Kleestraße Radführung vom Radweg in die Kleestraße auf die Fahrbahn! - Zebrastreifen Willmannstraße / Kleestrasse durch Straßenbau "überpflastert", Zebrastreifen nur in Teilen vorhanden - Zebrastreifen Willmannstraße - Richtung Jakobsbrunnenstraße, Radwegeführung gegen die Einbahnstraße an gefährlicher Stelle, teilweise nur schlecht erkennbar Offensichtlich sind von den genannten Markierungen einige durch Baumaßnahmen zerstört worden. So sollte der Magistrat, falls er nicht selbst Bauausführender war, die Bauausführenden darauf hinweisen, dass nicht nur der Fahrbahnbelag, sondern auch die sich darauf befindlichen Markierungen wiederhergestellt werden müssen. Zumindest ist in diesen Fällen den Behörden mitzuteilen, dass diese wiederhergestellt werden müssen. Begründung: "Markierungen dienen dazu, den Verkehr zu regeln, optisch zu führen oder Verkehrsteilnehmer zu warnen".(RMS, Richtlinien für die Markierung auf Fahrbahnen). Leider nehmen in einigen Teilen unseres Ortsbezirks Markierungen im Straßenraum diese Aufgabe nicht mehr war, da sie nur noch schwer zu erkennen sind, zumal bei Regen und Dunkelheit, also dann, wenn Ihr Vorhandensein eine besondere Wichtigkeit einnimmt. Hier muss dringend und zeitnah Abhilfe geschaffen werden, um auch weiterhin im Straßenraum unserer Stadtteile ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Es muss an den beschriebenen Stellen mangels vorhandener Geschwindigkeitsüberwachung oft mit nicht regelkonformer Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs gerechnet werden. So fällt gut sichtbaren Markierungen eine besonders wichtige Rolle zu (Google maps) Willmannstraße Google maps) Willmannstraße, Kleestraße, Baumertstraße (Google maps) Alt Fechenheim / Lappengasse Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2024, OF 550/11 Betreff: Fahrplanänderung Straßenbahnlinie 12 sofort rückgängig machen! Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert, die wichtige Straßenbahnverbindung der Linie 12 wieder im 10-Minuten Takt zur Hugo-Junkers-Straße fahren zu lassen. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, wird mit dem Fahrplanwechsel zum 27.01.2024, montags bis samstags jeder zweiten Fahrt aus der Innenstadt bereits an der Eissporthalle enden! Das Verkehrsdezernat nennt als Gründe den anhaltenden Mangel an Fahrpersonal. Eine solche Maßnahme (Ausdünnung der Takte) ist eventuell in der Innenstadt, mit einem breiten Mobilitätsangebot, tragbar. Aber nicht für einen Stadtteil wie Fechenheim-Süd, der ohnehin schon unter einer miserablen öffentlichen Verkehrsanbindung leidet. Die Fahrgäste, welche nun gezwungenermaßen an der Eissporthalle aussteigen müssen, haben nur folgende Optionen: unverhältnismäßig lange warten, zur Hanauer Landstraße zu laufen oder mit der U-Bahn zurück Richtung Ostbahnhof zu fahren, um dort in die Linie 11 zu steigen. Diese Optionen tragen sicherlich nicht zu einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV bei und auch nicht einer verkehrlichen Entlastung des Frankfurter Osten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5066 2024 Die Vorlage OF 550/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2023, OF 521/11 Betreff: Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV! Vorgang: OM 1982/17 OBR 11; ST 2108/17; ST 808/18 Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung "Am Gansbühel/Jakobsbrunnenstraße/Konstanzer-Straße", die Zufahrt für Busse in die Straße Am Gansbühel mit versenkbaren Pollern oder anderen technischen Anlagen, wie zum Beispiel einer Schranke, zu versehen. Dies soll der Verhinderung des massiv zugenommen Schleichverkehrs dienen und dem ÖPNV die vorrangige Nutzung der Busspur ermöglichen. Begründung: Auf der Hanauer Landstraße fahren durchschnittlich 58.000 Fahrzeuge pro Tag. Im abendlichen Berufsverkehr stadtauswärts kommt es zu langen Staus, die die Verkehrssteilnehmer nach Ausweichrouten suchen lassen. Eine dieser Ausweichstrecken führt über die Hugo-Junker- oder Ernst-Heinkel-Straße auf die Jakobsbrunnenstraße und letztendlich über die Busspur Am Gansbühel. Das dort vor Jahren angebrachte Verkehrszeichen 260 StVO mit Zusatzzeichen, zur Verhinderung des Schleichverkehrs, entfaltet nicht die gewünschte Wirkung. Seit Schließung des 7. Polizeireviers fanden dort keine Kontrollen mehr statt und aktuell ignorieren mehrere hundert Autos am Tag das Durchfahrtsverbot. Dabei rasen viele mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Straße, bei Gegenverkehr wird der schmale Bürgersteig als Ausweichfläche genutzt. Nicht selten staut es sich in der Straße Am Gansbühel zur Kreuzung Alt-Fechenheim zurück und der Bus wird an der Durchfahrt gehindert, Verspätungen sind die Folge. Die geforderten und vom Magistrat beschlossenen Maßnahmen in der ST 808/18 wurden bis heute nicht umgesetzt. Wiederholte Beschwerden ent-nervter und gefährdeter Anwohnerfamilien lassen nur noch eins zu: Um das Durchfahrtsverbot langfristig und nachhaltig durchzusetzen, bedarf es endlich der Anbringung von versenkbaren Pollern oder einer Schranke. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 808 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4750 2023 Die Vorlage OF 521/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 503/11 Betreff: Mehr Sicherheit an der Querungshilfe für Radfahrer und Fußgänger in der Carl-Benz-Straße/Höhe Bäckerei Eiffler Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert, die dort vorhandene Querungshilfe so auszugestalten, dass Autofahrer frühzeitig erkennen, dass Fahrradfahrer und Fußgänger an dieser Stelle sicher die Fahrbahn queren können. Zudem sind entsprechende Verkehrsschilder beidseitig für den fließenden Verkehr aufzustellen, die rechtzeitig auf querende Verkehrsteilnehmer hinweisen und zu einer Reduzierung der Geschwindigkeit auffordern. Die bereits vorhandenen Piktogramme in dem Bereich sind verblasst müssen erneuert werden. Begründung: Radfahrer und Fußgänger können an dieser, vom fließenden Verkehr, hochfrequentierten Stelle nur sehr schlecht queren. Zumal auf der Straße, insbesondere durch den dort ansässigen Lieferverkehr, unverhältnismäßig schnell und rücksichtslos gefahren wird. Die Querungshilfe, welche in der Kurve liegt, wird in ihrem aktuellen, maroden und schlecht sichtbaren Zustand nur schwer wahrgenommen und stellt keinen Sicherheitsaspekt für die Querenden dar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4541 2023 Die Vorlage OF 503/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 505/11 Betreff: Fahrradbügel Der Magistrat wird gebeten, am Jakobsbrunnenplatz Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: In der Jakobsbrunnenstraße und speziell am Jakobsbrunnenplatz fehlt es an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Auf dem Grünstreifen am Jakobsbrunnenplatz können 4-6 Fahrradbügel aufgestellt werden, ohne dass diese den Straßenverkehr behindern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4543 2023 Die Vorlage OF 505/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der sogenannte "Jakobsbrunnenplatz" umschrieben wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2023, OF 491/11 Betreff: Wiederherstellung von Straßenmarkierungen und -kennzeichnungen sowie Piktogrammen im Ortsbezirk 11 Vorgang: OM 2329/22 OBR 11; ST 2411/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Ortsbeirat begrüßt die Ankündigung des Magistrats, der Anregung des Ortsbeirates zu entsprechen und sämtliche Straßenmarkierungen in den genannten Straßen (ST 2411) zu überprüfen und bei Bedarf zu erneuern. Zu unserem Bedauern ist an den entsprechenden Markierungen bisher keine Wiederherstellung erfolgt. Gerade in der Willmannstraße sind hier Markierungen an gefährlicher Stelle nahe der Kreuzung Jakobsbrunnenstraße / Willmannstraaße durch Überteeren oder witterungsbedingter Zerstörung nicht mehr zu erkennen. Der Magistrat möge dem Ortsbeirat bitte einen Zeitraum mitteilen in dem diese Arbeiten erfolgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2329 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2411 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 736 2023 Die Vorlage OF 491/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2023, OF 470/11 Betreff: Die Kleingartenanlage Kleeacker wird weiter erhalten Vorgang: OA 101/16 OBR 11; B 161/17; B 26/20; OA 585/20 OBR 11; B 631/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob andere Pläne, als der momentane Erhalt des Kleingartengeländes Kleeacker vorliegen? Ist der Kleeacker durch den Bau der Nordmainischen S-Bahn akut von einer Räumung bedroht? Wird der Kleeacker als Reservefläche für eine mögliche Straßenbahnlinie vorgehalten? Begründung: Im Bericht B631/20 wird der Erhalt des Kleeackers explizit begründet und dazu ausgeführt: Der Magistrat teilt mit, dass die Festlegungen im Bericht B 161/2017 weiter gültig sind. und 3. Der Magistrat beabsichtigt, die verlängerte Ernst-Heinkel-Straße jenseits der Unterführung an die Orber Straße anzuschließen und den Verkehr weiter über die Schlitzer Straße zu führen. Eine Fuß- und Radwegverbindung zur S-Bahnstation ist derzeit nicht geplant. Der anforderungsgerechte Ausbau (Nettobreite von mindestens 4,5 Meter) eines gemeinsamen Fuß- und Radwegs würde einen Eingriff in die Kleingartenanlage Kleeacker darstellen. Die Anlage ist jedoch besonders erhal-tenswert, da sie in einem mit Kleingärten unterversorgten Stadtteil liegt. Im Rahmen der zurzeit laufenden Fortschreibung des "Gesamtverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main 2030 - Teil Schiene" (GVP) werden Maßnahmen zur Optimierung des ÖPNV in Frankfurt am Main erarbeitet und geprüft. Derzeit befindet sich keine Stadtbahn- oder Straßenbahn-Maßnahme in der Prüfung, die den Bereich der Kleingartenanlage Kleeacker betrifft. Der Magistrat erachtet es als sinnvoll, die Trassenoption zur Hanauer Landstraße zu erhalten, sodass im Rahmen der GVP-Fortschreibung eine entsprechende Maßnahme entwickelt werden kann. Im Bericht B159/23 wird der Kleeacker unter Punkt 2c und 2d als ein bedrohter Kleingarten aufgeführt. Ferner sei dies ein Teil der Planfeststellung der Nordmainischen S-Bahn. Im Bericht 159/23 wird darauf hingewiesen, dass dieser Bereich in der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt läge und eben nicht im Bereich des PFB der Bahn. Daher sei die Stadt Frankfurt dafür alleine verantwortlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.12.2016, OA 101 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 161 Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Anregung vom 22.06.2020, OA 585 Bericht des Magistrats vom 27.11.2020, B 631 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 358 2023 Auskunftsersuchen V 677 2023 1. Die Vorlage B 159 dient unter Hinweis auf OA 358 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 469/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 470/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2023, OF 413/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch motorisierten Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen und der besseren Anbindung der Wohngebiete im südlichen Fechenheim (Konstanzer Straße, Dieburger Straße, Starkenburger Straße, geplantes Wohngebiet) schnellstmöglich vorzusehen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich jetzt entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 16 2023 Die Vorlage OF 413/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.03.2023, OA 331 entstanden aus Vorlage: OF 389/11 vom 16.02.2023 Betreff: Standortprüfung für ein potenzielles Gymnasium oder gymnasiale Oberstufe in Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, frühzeitig potenzielle Standorte für ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe in Fechenheim zu prüfen. Vorrangig soll die Prüfung folgende Gebiete umfassen: 1. Fechenheim, Bezirk 51 492, Flur 18, Flurstück 16/120; 2. die brachliegenden Gewerbeflächen entlang der Orber Straße; 3. das Gelände Wächtersbacher Straße, das aktuell noch von der Firma Wilhelm Brandenburg GmbH & Co OHG genutzt wird (eine Produktionsverlagerung ist in Planung); 4. ehemalige Willmannschule in Fechenheim. Darüber hinaus werden geeignete Vorschläge seitens des Magistrates für potenzielle Flächen für die Errichtung eines Gymnasiums oder einer gymnasialen Oberstufe in Fechenheim ebenfalls begrüßt. Begründung: Es fehlt vor allem im östlichsten Stadtteil Frankfurts ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe. Ein Gymnasium oder eine gymnasiale Oberstufe in Fechenheim würde den Stadtteil deutlich attraktiver machen und städtisch aufwerten. Es sollte daher frühzeitig nach möglichen Standorten gesucht werden, um eine solche Bebauung zu ermöglichen. Folgende Standorte sollten geprüft werden: Das Flurstück 16/120 gehört zum Bebauungsplan Nr. 873 Ferdinand-Porsche-Straße und wird aktuell als Containerlagerplatz der FES genutzt. Es grenzt im Norden unmittelbar an den Bebauungsplan Nr. 698 Nördlich Dieburger Straße. Durch den Bebauungsplan Nr. 698 werden 250 Wohneinheiten und eine Kita entstehen. Eine Grundschule ist in unmittelbarer Nähe bereits vorhanden. Östlich davon wird der neue Fechenheimer Grünzug mit Wiese und Park inkl. Freizeit- und Sportmöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche geplant. Entlang des Grünzugs liegt zudem noch ein frei gehaltenes Gelände für eine Straßenbahntrasse, die die Nordmainische S-Bahn über die Ernst-Heinkel-Straße mit dem Wohngebiet Dieburger Straße und einem zukünftigen Gymnasium oder einer gymnasialen Oberstufe verbinden könnte. Die Sportanlagen der Spvvg. Fechenheim 03 liegen ebenfalls in fußläufig erreichbarer Nähe. Bezüglich einer möglichen Umwidmung von gewerblichen Brachflächen hat es die Freie Christliche Schule vorgemacht und das ehemalige Fabrikgelände der Firma Max Weishaupt GmbH so umgebaut, dass darin die private Schule Platz findet. Solche Flächen könnten in der Orber Straße und zukünftig auf dem derzeitigen Gelände der Firma Wilhelm Brandenburg eruiert und langfristig erschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 17 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3999 Antrag vom 21.12.2023, OF 536/11 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4932 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.04.2023, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 331 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2023, TO II, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage OA 331 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 3286, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023 Aktenzeichen: 40 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2023, OF 389/11 Betreff: Standortprüfung für ein potenzielles Gymnasium in Fechenheim Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, frühzeitig potentielle Standorte für ein Gymnasium in Fechenheim zu prüfen. Vorrangig soll die Prüfung folgende Gebiete umfassen - Fechenheim Bez 51 492 Flur 18, Flurstücknr. 16/120 - Brachliegende Gewerbeflächen entlang der Orber-Straße - das Gelände Wächtersbacherstraße, das aktuell noch von der Firma Wilhelm-Brandenburg genutzt wird (eine Produktionsverlagerung ist in der Planung) Darüber hinaus werden geeignete Vorschläge seitens des Magistrates für mögliche, potenzielle Flächen für die Errichtung eines Gymnasiums in Fechenheim vom Ortsbeirat ebenfalls begrüßt. Begründung: Es fehlt vor allem im östlichsten Stadtteil Frankfurts ein Gymnasium. Ein Gymnasium in Fechenheim würde den Stadtteil deutlich attraktiver machen und städtisch aufwerten. Es sollte daher frühzeitig nach möglichen Standorten gesucht werden, um eine solche Bebauung zu ermöglichen. Folgende Standorte sollten geprüft werden: Das Flurstück 16/120 gehört zum Bebauungsplan 873 Ferdinand-Porsche-Straße und wird aktuell als Container Lagerplatz der FES genutzt. Es grenzt im Norden unmittelbar an den Bebauungsplan 698 Dieburger Straße. Mit dem B 698 werden 250 Wohneinheiten und eine Kita entstehen. Eine Grundschule ist in unmittelbarer Nähe bereits vorhanden. Östlich davon wird der neue Fechenheimer Grünzug mit Wiese und Park inkl. Freizeit- und Sportmöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche geplant. Entlang des Grünzugs liegt zudem noch ein frei gehaltenes Gelände für eine Straßenbahntrasse, die die Nordmainische S-Bahn über die Ernst-Heinkel-Straße mit dem Dieburger Wohngebiet und einem zukünftigen Gymnasium verbinden könnte. Die Sportanlagen der SpvvG Fechenheim liegen ebenfalls in fußläufig erreichbarer Nähe. Bezüglich einer möglichen Umwidmung von gewerblichen Brachflächen, hat es die Freie Christliche Schule vorgemacht und das ehemalige Fabrikgelände der Fa. Weishaupt so umgebaut, dass darin die Private Schule Platz findet. Solche Flächen könnten in der Orber Straße und zukünftig auf dem Wilhelm-Brandenburg Gelände eruiert und langfristig erschlossen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 331 2023 Die Vorlage OF 389/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im gesamten Antrag hinter dem Wort "Gymnasium" die Wörter "oder gymnasiale Oberstufe" ergänz werden, sowie im Tenor ein vierter Spiegelstrich mit den Worten "ehemalige Willmannschule in Fechenheim" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.10.2022, OA 257 entstanden aus Vorlage: OF 330/11 vom 05.08.2022 Betreff: Unterführung fahrradtauglich umgestalten Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ein- und Ausfahrten der Unterführung Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße so umzugestalten, dass Fahrradfahrer diese befahren können. Besondere Beachtung soll auf die Radschnellwegverbindung auf der Südseite gelegt werden, damit durch den fahrradtauglichen Tunnel die zweimalige Ampelphase für Radfahrer und die Wartezeiten für Autofahrer verhindert werden können. Begründung: Es wird Richtung Norden auf der Hanauer Landstraße eine Unterführung zur Wächtersbacher Straße entstehen, durch die noch mehr Fahrradverkehr an der Kreuzung entstehen wird. Es handelt sich hierbei um eine zusätzlich bestehende Radschnellwegverbindung. Die Unterführung Ernst-Heinkel-Straße/Hugo-Junkers-Straße liegt brach und könnte für die Nutzung von Fahrradfahrern sehr komfortabel sein. Der Unterführung fehlt die nötige Akzeptanz in der Bevölkerung, weil die Wege durch die Rampen sehr lang sind und Fahrradfahrer immer absteigen müssen. Die langen Wege zu Fuß machen diese Unterführung sehr unattraktiv. Es wird kein kompletter Umbau verlangt. Nötig sind jeweils Fahrstreifen für Radfahrer in alle Richtungen. Das hätte nebenbei zur Folge, dass zum Beispiel Radfahrer Richtung Maintal nicht an zwei Ampeln stehen müssen, Autofahrer könnten länger "flüssiger" fahren. Diese Idee stammt von Fahrrad-Guerrilla-Gruppen aus dem Stadtteil, die mit ein paar Sack Zement dies selbst in Eigeninitiative übernehmen wollten. Quelle: GoogleMaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 80 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 257 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2470, 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 07.11.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2022, OF 331/11 Betreff: Konzeptplan zum Bebauungsplan Nr. 895 - Welche Ansiedlungs-Planungen gibt es für das Gelände zwischen der Ernst-Heinkel-Straße und der Hugo-Junkers-Straße? Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, darüber Auskunft zu geben, welche Betriebe oder andere Nutzungsmöglichkeiten für das Gelände zwischen der Ernst-Heinkel-Straße und der Hugo-Junkers-Straße vorgesehen sind bzw. sich in Planung befinden? Begründung: Der schmale Streifen zwischen den beiden Straßen ist zu einem Drittel als Gewerbegebiet (zur Hanauer Landstr.) und zu zwei Dritteln als Industriegebiet (Richtung Wohnbebauung Jakobsbrunnen-Str.) ausgewiesen. Im Hinblick auf die bereits vorhandene Emissionsbelastung der Fechenheimer Wohnbevölkerung ist die Ansiedlung entsprechender, emissionsarmer Nutzungsmöglichkeiten in diesem Bereich zu fokussieren und frühzeitig zu steuern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 510 2022 Die Vorlage OF 331/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2022, OF 330/11 Betreff: Unterführung fahrradtauglich umgestalten Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Ein und Ausfahrten der Unterführung Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel Straße sind so umzugestalten, dass Fahrradfahrer diese befahren können. Besondere Beachtung soll auf der Schnellradverbindung auf der Südseite liegen, damit durch den fahrradtauglichen Tunnel die zweimalige Ampelphase für Radfahrer und die Wartezeiten für PKW verhindert werden können. Begründung: Es wird nach Norden an der Hanauer Landstraße genau dort eine Unterführung entstehen, die für noch mehr Fahrradverkehr an der Kreuzung dort führen wird. Es sich handelt sich hier zusätzlich um eine bestehende Radschnellwegeverbindung. Die Unterführung Ernst-Heinkel-Straße/Hugo-Junkers-Straße liegt brach und könnte eigentlich für die Nutzung von Fahrradfahrern sehr komfortabel sein. Der Unterführung fehlt die nötige Akzeptanz, weil die Wege durch die Rampen sehr lang sind und für Fahrradfahrer immer Absteigen müssen und die langen Wege zu Fuß diese Unterführung sehr unattraktiv machen. Es wird kein kompletter Umbau verlangt. Jeweils einen Fahrstreifen für Radfahrer in die Richtungen: Hanauer Landstraße , stadtauswärts, Auf-und Abwärts. Das hätte zur Folge, dass Radfahrer Richtung Maintal nicht an 2 Ampeln stehen müssen, Autofahrer können länger flüssiger fahren. Einfahrt von der Hanauer Landstraße in Richtung stadtauswärts und Auf-und Abwärts in Richtung Ernst-Heinkel-Straße. Diese Idee stammt von Fahrrad-Guerrilla-Gruppen aus dem Stadtteil, die mit ein paar Sack Zement selber dies schon übernehmen wollten. Copyright: GoogleMaps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 257 2022 Die Vorlage OF 330/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2022, OF 293/11 Betreff: Wiederherstellung von Straßenmarkierungen, -kennzeichnungen und Piktogrammen im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten Straßenmarkierungen, -Kennzeichnungen und Piktogramme im Ortsbezirk 11 wiederherzustellen, wo diese auf Grund von Abrieb, Verwitterung und Baustellentätigkeiten in sicherheitsrelevantem Maße nicht mehr zu erkennen sind. Zukünftig möge der Magistrat vor allem an unter Sicherheitsaspekten relevanten Straßenbereichen turnusmäßig die Erkennbarkeit von Straßenmarkierungen, -Kennzeichnungen und Piktogramme überprüfen. In der Folge eine unvollständige Liste bereits aufgefallener Unkenntlichkeit der Straßenmarkierungen im Stadtteil Fechenheim: Willmannstraße Fechenheim, Bereich Jakobsbrunnenstraße/Willmannstraße, Bereich Kleestraße / Baumertstraße Bereich Baumertstraße / Sedanstraße Fremdfirmen sollten den Magistrat in Kenntnis setzen, falls durch deren Straßendeckenöffnung und Wiederverschließung Straßenmarkierungen etc. zerstört wurden um diese zeitnah wiederherzustellen. Begründung: Straßenmarkierungen, -Kennzeichnungen und Piktogrammen dienen nicht der Verschönerungen des Straßenraums. In aller Regel dienen diese Kennzeichnung einer Erhöhung der Sicherheit im Zusammenspiel der Verkehrsteilnehmer*innen. Unkenntlichkeit der Kennzeichnungen durch Spuren des Überfahrens durch PKW und LKW sind ein Kennzeichen für die sicherheitstechnische Relevanz der Kennzeichnung. Unkenntlichkeit oder das Fehlen dieser Kennzeichnungen stellt eine Gefahr vor allem für die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen dar. Eine Wiederherstellung ist dringend geboten! (nur einige wenige Beispiele auf den Hauptverkehrsstraßen Fechenheims) (Foto: eigene Aufnahme, Thomas Dorn 2022, Willmannstraße Fechenheim) (Foto: eigene Aufnahme, Thomas Dorn 2022, Bereich Willmannstraße / Jakobsbrunnestraße Fechenheim) (Foto: eigene Aufnahme, Thomas Dorn 2022, Kleestraße Fechenheim) (Foto: eigene Aufnahme, Thomas Dorn 2022, Bereich Baumertstraße/Sedanstraße Fechenheim) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2329 2022 Die Vorlage OF 293/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2022, OF 194/4 Betreff: Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim Vorgang: B 238/21; V 267/22 OBR 4; ST 823/22 Der Magistrat wird gebeten, Vorbereitungen zu treffen, um eine Straßenbahnlinie von der mittleren Hanauer Landstraße über den Ratsweg nach Bornheim zu führen. Infrage kommt etwa ab 2025 die Linie 15. Möglicherweise muss dazu eine Wendestelle hergerichtet werden. Begründung: Eine solche Verbindung wird schon lange gewünscht, um die Arbeitsplätze, Geschäfte und Dienstleistungen in diesem Abschnitt der Hanauer Landstraße zwischen Honsellstraße und Ratsweg-Kreisel mit den Wohngebieten in Bornheim und darüber hinaus zu verbinden. Nun sind mit dem Nahverkehrsplan 2025 ohnehin einige Änderungen geplant. Die Linie 12 soll von Bornheim kommend bis zur Schießhüttenstraße fahren und eine Linie 15 soll - von Sachsenhausen kommend - durch die Hanauer Landstraße bis Hugo-Junckers-Straße fahren (vgl. Magistratsbericht B 238/21 und Stellungnahme ST823/22). Außerdem wird Fechenheim von der Linie 11 bedient. Es böte sich für den o.g. Zweck an, die 15 in den Ratsweg abbiegen zu lassen, um dann Bornheim Mitte anzubinden. Wenn sie nicht viel weiter fahren soll, braucht man eine Wendestelle. Die könnte es evtl. in der Straße Im Prüfling, unterer Teil, geben. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 238 Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 4 am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2222 2022 Die Vorlage OF 194/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2022, OA 173 entstanden aus Vorlage: OF 279/11 vom 21.04.2022 Betreff: Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44 Vorgang: M 151/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Bezogen auf die Anlage 4 - Maßnahmen: Die Aufmerksamkeitszonen für die Dataparks dürfen keine bestehenden Wohngebiete und keine Naturschutzgebiete umfassen. Eignungsgebiete für Dataparks müssen daher in einem Abstand von 100 Metern zu Wohn- und Naturschutzgebieten enden. Entsprechend sind die Eignungsgebiete anzupassen. Das betrifft die folgenden Straßen: Vatterstraße, Gelastraße und Adam-Opel-Straße 34 und das Naturschutzgebiet "Seckbacher Ried". 2. Die Aufmerksamkeitszone sollte auch für bestehende, gewerblich genutzte Gebäude gelten, bei denen im Laufe der Zeit eine Nutzungsänderung erfolgt. 3. Das Gelände der Batschkapp ist nicht als Eignungsgebiet für Dataparks auszuweisen. 4. Grundsätzlich ist die Abwärme der Rechenzentren zu nutzen. Begründung: Die Aufmerksamkeitszonen wurden für die gegenseitige Rücksichtnahme bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und bei der Durchführung von Baugenehmigungsverfahren im direkten Umfeld von gewerblichen Standorten geschaffen und um entsprechende Konflikte zu minimieren. Um Störungen des direkten Umfeldes zu umgehen, wird gemäß der Vorlage M 151 eine Zone von 100 Metern zwischen Gewerbestandorten und Wohnbebauung vorgeschlagen. Die in Seckbach und Fechenheim betroffenen Wohn- und Naturschutzgebiete existieren seit den 30er- bzw. 50er-Jahren, die bisherigen gewerblichen Bauten hielten gewohnheitsgemäß einen Abstand von 50 bis 100 Metern zu Naturflächen und Wohnhäusern ein. Die neu auszuweisenden Eignungsgebiete für Dataparks sollten im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme daher ebenfalls nicht näher als 100 Meter an die schon existierenden Wohngebiete und Naturschutzgebiete heranrücken, entsprechend sollte das Eignungsgebiet für Dataparks 100 Meter Abstand zu diesen Flächen einhalten. Das Gelände der Batschkapp gehört der Frankfurter Hafengesellschaft. Sie ist eine der wenigen größeren kulturellen Einrichtungen im Frankfurter Osten und hat sich hier etabliert. Das Gelände sollte nicht als Datapark Eignungsgebiet ausgewiesen werden. Anhänge aus der Vorlage M 44: M_44 2022_AN4 Maßnahmen M_44_2022_AN2_Eignungsgebiete Rot von Beate Brink eingezeichnet, auf den Antrag bezogene Gebiete Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 27.04.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 26.04.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2022, TO II, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 44 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 8. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.05.2022, TO I, TOP 148 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. und Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.05.2022, TO I, TOP 68 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 173 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage OA 196 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP und Volt (= Delegation auf den Haupt- und Finanzausschuss) CDU (= vereinfachtes Verfahren) LINKE. (= Annahme) AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 44, NR 351, OA 173 und OA 196 = Zurückstellung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 und OA 173 = Ablehnung) 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 44 = Ablehnung, NR 351 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (M 44 = Annahme, NR 351 = Ablehnung) Gartenpartei (M 44 und NR 351 = Ablehnung) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 44 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. a) Die Beratung der Vorlage OA 196 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Grote, Tschierschke, Papke, Dr. Kochsiek, Schlimme und Schwichtenberg dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 4. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei 9. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.06.2022, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2022, TO II, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 173 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1838, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 § 2019, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2022, OA 178 entstanden aus Vorlage: OF 271/11 vom 22.03.2022 Betreff: Straßen in den Gewerbegebieten endlich sanieren! Vorgang: OM 6618/20 OBR 11; ST 398/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Seit Jahrzehnten werden die Straßen in Frankfurts Gewerbegebieten unzureichend saniert. Mit dem 2017 angekündigten Sanierungsmaßnahmen muss jetzt schnellstmöglich begonnen werden. Der Magistrat wird daher aufgefordert, den Planungsstand für die Carl-Benz-Straße in Fechenheim zu veröffentlichen und unter Einbeziehung der Anlieger mit den Sanierungsarbeiten zu beginnen. Begründung: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben sich am 14.03.2022 mit einem dringenden Appell an die Stadtregierung gewendet: "Wirtschaft und Gewerkschaften fordern, die Sanierung der Industriestraßen zügig voranzutreiben Die Wirtschaft beklagt den weiter maroden Zustand zahlreicher Industriestraßen in Frankfurt. Anlässlich der Beratungen zum städtischen Haushalt 2022 fordern mehrere Verbände, das seit nunmehr fünf Jahren laufende, aber bislang unterfinanzierte Programm zur Sanierung von Industriestraßen zügig fortzusetzen, wie es GRÜNE, SPD, FDP und Volt in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, die IG Metall, der Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Frankfurt am Main, der Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen (HESSENMETALL) und die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände bemängeln das fehlende Tempo. Unternehmerinnen und Unternehmer in Frankfurt brauchen Planungssicherheit im Hinblick auf Infrastrukturprojekte. Die Stadt Frankfurt am Main hatte im Jahr 2017 ein Investitionsprogramm zur Sanierung von Industriestraßen vorgestellt, dessen Gesamtvolumen anhand des bestehenden Sanierungsbedarfs bereits damals mit rund 75 Millionen Euro beziffert wurde. Wie bereits in den vergangenen Haushalten, so sind auch im neuen Entwurf für die Jahre von 2022 bis 2025 weiterhin nur drei Millionen Euro jährlich für dieses Programm veranschlagt, obwohl nach der ursprünglichen Planung ab 2022 jährlich sechs Millionen Euro zur Verfügung stehen sollten. Inflation, Kostensteigerungen und zukünftig entstehende Sanierungsbedarfe nicht eingerechnet, würde es bei gleichbleibendem Tempo demnach weitere 20 Jahre dauern, um den Sanierungsrückstand abzubauen, der bereits vor fünf Jahren bestand." Auch der Ortsbeirat 11 fordert dies seit vielen Jahren. Zur Anregung OM 6618 aus dem Jahr 2020 hat der Magistrat mit der Stellungnahme vom 12.02.2021, ST 398, mitgeteilt, dass die Vorplanungen laufen, ein konkreter Zeitpunkt für die Ausführungen könne der Magistrat derzeit leider noch nicht benennen. Seitdem ist nichts geschehen!!! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6618 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 398 Antrag vom 19.11.2022, OF 349/11 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3212 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.05.2022, TO I, TOP 76 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 178 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: 4 GRÜNE, 2 SPD, FDP und Volt (= Annahme im Rahmen der Vorlage E 38) CDU, LINKE. und AfD (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 153 Beschluss: nicht auf TO Der Vorlage OA 178 wird im Rahmen der Vorlage E 38 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 178 wird im Rahmen der Vorlage E 38 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 178 wird im Rahmen der Vorlage E 38 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1875, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2022, OF 279/11 Betreff: Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der Vorlage des Magistrats M44 unter folgenden Maßgaben zu: - Bezogen auf die Anlage 4 Maßnahmen: Die Aufmerksamkeitszonen für die Dataparks dürfen keine bestehenden Wohngebiete und keine Naturschutzgebiete umfassen. Eignungsgebiete für Dataparks müssen daher in einem Abstand von 100 m zu Wohn- und Naturschutzgebieten enden. Entsprechend sind die Eignungsgebiete anzupassen. Das betrifft die folgenden Straßen Vatterstraße, Gelastrasse und Adam-Opel-Straße 34 und das Naturschutzgebiet "Seckbacher Ried". - Die Aufmerksamkeitszone sollte auch für bestehende, gewerblich genutzte Gebäude gelten, bei denen im Laufe der Zeit eine Nutzungsänderung erfolgt. - Das Gelände der Batschkapp ist nicht als Eignungsgebiet für Dataparks auszuweisen. Begründung: Die Aufmerksamkeitszonen wurden geschaffen für die gegenseitige Rücksichtnahme bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und bei der Durchführung von Baugenehmigungs-verfahren im direkten Umfeld von gewerblichen Standorten, und um entsprechende Konflikte zu minimieren. Um Störungen des direkten Umfeldes zu umgehen, wird gemäß M151 eine Zone von 100 m zwischen Gewerbestandorten und Wohnbebauung vorgeschlagen. Die in Seckbach und Fechenheim betroffenen Wohn- und Naturschutzgebiete existieren seit den 30iger bzw. 50iger Jahren, die bisherigen gewerblichen Bauten hielten gewohnheitsgemäß einen Abstand von 50 - 100 m zu Naturflächen und Wohnhäusern ein. Die neu auszuweisenden Eignungsgebiete für Dataparks sollten im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme daher ebenfalls nicht näher als 100 m an die schon existierenden Wohngebiete und Naturschutzgebiete heranrücken, entsprechend sollte das Eignungsgebiet für Dataparks 100 m Abstand zu diesen Flächen einhalten. Das Gelände der Batschkapp gehört der Frankfurter Hafengesellschaft. Sie ist eine der wenigen größeren kulturellen Einrichtungen im Frankfurter Osten und hat sich hier etabliert. Das Gelände sollte nicht als Datapark Eignungsgebiet ausgewiesen werden. Anhänge aus dem M44 M_44 2022_AN4 Massnahmen M_44_2022_AN2_Eignungsgebiete Rot von Beate Brink eingezeichnet, auf den Antrag bezogene Gebiete Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung OA 173 2022 1. Der Vorlage M 44 wird unter Hinweis auf OA 173 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 279/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der Satz "Grundsätzlich ist die Abwärme der Rechenzentren zu nutzen." als vierter Punkt aufgenommen wird. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2022, OF 271/11 Betreff: Straßen in den Gewerbegebieten endlich sanieren! Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Seit Jahrzehnten werden die Straßen in Frankfurts Gewerbegebieten unzureichend saniert. Mit dem 2017 angekündigten Sanierungsmaßnahem muss jetzt schnellstmöglich begonnen werden. Der Magistrat wird aufgefordert den Planungsstand für die Carl-Benz-Straße, in Fechenheim, zu veröffentlichen und unter Einbeziehung der Anlieger mit den Sanierungsarbeiten zu beginnen. Begründung: Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben sich am 14.3.2022 mit einem dringenden Appell an die Stadt Regierung gewendet: "Wirtschaft und Gewerkschaften fordern, die Sanierung der Industriestraßen zügig voranzutreiben Die Wirtschaft beklagt den weiter maroden Zustand zahlreicher Industriestraßen in Frankfurt. Anlässlich der Beratungen zum städtischen Haushalt 2022 fordern mehrere Verbände, das seit nunmehr fünf Jahren laufende, aber bislang unterfinanzierte Programm zur Sanierung von Industriestraßen zügig fortzusetzen, wie es Grüne, SPD, FDP und Volt in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, die IG Metall, der Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Frankfurt am Main, der Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen (HESSENMETALL), und die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände bemängeln das fehlende Tempo. Unternehmerinnen und Unternehmer in Frankfurt bräuchten Planungssicherheit im Hinblick auf Infrastrukturprojekte. Die Stadt Frankfurt am Main hatte im Jahr 2017 ein Investitionsprogramm zur Sanierung von Industriestraßen vorgestellt, dessen Gesamtvolumen anhand des bestehenden Sanierungsbedarfs bereits damals mit rund 75 Mio. Euro beziffert wurde. Wie bereits in den vergangenen Haushalten, so sind auch im neuen Entwurf für die Jahre von 2022 bis 2025 weiterhin nur 3 Mio. Euro jährlich für dieses Programm veranschlagt, obwohl nach der ursprünglichen Planung ab 2022 jährlich 6 Mio. Euro zur Verfügung stehen sollten. Inflation, Kostensteigerungen und zukünftig entstehende Sanierungsbedarfe nicht eingerechnet, würde es bei gleichbleibendem Tempo demnach weitere 20 Jahre dauern, um den Sanierungsrückstand abzubauen, der bereits vor fünf Jahren bestand." Auch der Ortsbeirat 11 fordert dies seit vielen Jahren. Auf den Antrag OF 764 aus dem Jahr 2020 hat der Magistrat mit der ST 398 am 12.2.2021 mitgeteilt das die Vorplanungen laufen, ein konkreter Zeitpunkt für die Ausführungen könne der Magistrat der Zeit leider noch nicht benennen. Seitdem ist nichts geschehen!!!!! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 178 2022 Die Vorlage OF 271/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 212/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße vor allem unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbebiet ansässigen Unternehmen schnellstmöglich vorzusehen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 24 2022 Die Vorlage OF 212/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Ich würde mir wünschen, dass an der Ausfahrt, der Leo-Gans-Straße auf die Adam Opel- Straße auf der gegenüberliegenden Seite ein Spiegel angebracht wird. Es ist immer so gefährlich von der Leo- Gansstraße nach links abzubiegen, da auf der rechten Seite oft große Autos stehen, die einem die Sicht nach rechts komplett nehmen .Auch der Blick nach links ist durch parkende Autos eingeschränkt. Ich fahre täglich diese Strecke und kann mich oft nur an den Scheinwerfer der kommenden Autos orientieren, sobald es aber wieder heller wird, haben alle Autofahrer an dieser Stelle ein Sicherheitsproblem.
Sie wurde exklusiv für die Bauarbeiten eingerichtet und fährt von Ginnheim über Bockenheim, den Hauptbahnhof, die Altstadt, die Konstablerwache, Bornheim Mitte, Eissporthalle bis zur Hugo-Junkers-Straße.
Die Straßenbahnlinie sollte von der Hanauer Ldstr. in die Ernst-Heinkelstraße abbiegen und über die Jakobsbrunnenstraße durch die Konstanzer Straße zur Hausnummer 103 nach Süden geführt werden. Dadurch wurde die Tram zentraler durch den Stadtteil fahren und mehr Fahrgäste erschließen sowie Hallenbad und Schulen anbinden. Die genannten Straßen sind m.E. breit genug. Zudem würde das Mainufer durch Rückbau der Gleise für die Freizeitnutzung erheblich gewinnen.
In der Uhlfelderstraße ist der Gehweg in Richtung Süden laut Beschilderung in ganzer Breite zum Parken freigegeben, gleichzeitig aber als Gehweg beschildert.In Richtung Norden (Richtung Carl Benz Straße) wird der Gehweg illegal als Parkstreifen genutzt. Fußgänger müssen daher die Fahrbahn benutzen.
Kreuzung/Einmündung Ernst-Heinkel-Straße / Adam Opel Straße Für einen Kreisverkehr an dieser Stelle sprechen mehrere Punkte: 1. Es ist genügend Platz für einen Kreisverkehr vorhanden 2. Wie ich schon mehrfach selbst erlebt habe, wenden Busse am Ende der Ernst-Heinkel, was aber nicht in einem Zug möglich ist, sondern nur mit zurücksetzen und damit Blockierung der Kreuzung. Als nachfolgender Linksabbieger steht man dann ggf nochmal bis zur nächsten Grünphase, welche trotz ausbleibenden Querverkehr auch immer dauert 3. Wird Stadtauswärts immer wieder bei roter Ampel für Linksabbieger, erst geradeaus gefahren und dann unmittelbar nach der Kreuzung verkehrswidrig gewendet, wobei es auch immer wieder zu Gefährdungen kommt. 4. Gegenüber der Ernst-Heinkel befindet sich ein Parkplatz, dessen Zufahrt direkt an der Kreuzung liegt, aber keine Ampel besitzt. Hier fahren immer wieder auch LKW heraus, die Mangels Ampel nicht selten in die Kreuzung fahren, während der Querverkehr auf der Adam-Opel "Grün" hat. Wieder Gefährdungpotenzial. 5. und letztens, auch wenn die Errichtung eines Kreisverkehres höhere Baukosten mit sich bringt, langfristig spart man sich die Energie und Wartungskosten der Ampelanlage.
Die Carl-Benz-Straße und die Adam-Opel-Straße sind Teil der L3001 und haben eine zentrale Erschließungsfunktion für den Verkehr von Offenbach (Kaiserstraße) zur Hanauer Landstraße. Sie sind die zentralen Verkehrsadern des Gewerbegebiets Fechenheim-Süd sowie des Osthafens (Oberhafens, um genau zu sein). Die Carl-Ulrich-Brücke wird zz. aufwendig erneuert, auf ihrer Südseite entsteht auf der Offenbacher Hafeninsel ein neues Wohn- und Geschäftsgebiet.
Die Carl-Benz-Straße und die Adam-Opel-Straße sind Teil der L3001 und haben eine zentrale Erschließungsfunktion für den Verkehr von Offenbach (Kaiserstraße) zur Hanauer Landstraße. Sie sind die zentralen Verkehrsadern des Gewerbegebiets Fechenheim-Süd sowie des Osthafens (Oberhafens, um genau zu sein). Die Carl-Ulrich-Brücke wird zz. aufwendig erneuert, auf ihrer Südseite entsteht auf der Offenbacher Hafeninsel ein neues Wohn- und Geschäftsgebiet.