Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2024, OF 395/7 Betreff: Einbahnstraße zwischen Buswendeschleife in der Kollwitzstraße und Egestraße prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten folgende Maßnahmen zu prüfen und bezüglich ihrer Umsetzbarkeit zu berichten: - ob wochentags von 06:30 bis 08:30 Uhr zwischen der Buswendeschleife in der Kollwitzstraße und der Egestraße (siehe Abbildung im Anhang) eine temporäre Einbahnstraße eingerichtet werden kann. Der Beginn der Einbahnstraße soll ein kleines Stück vor die Egestraße gesetzt werden, damit kein Elterntaxi den Schleichweg nehmen kann. Man soll zu dieser Zeit aus der Siedlung heraus, aber nicht hineinfahren können. - an gleicher Stelle eine Schranke zu installieren, um analog des Pilotprojekts Schulstraße die Kollwitzstraße für den o.g. Zeitraum zu sperren. - die Zufahrt über die Ludwig-Landmann-Str./Stephan Heise-Str. wird zu einer "Anlieger frei" - Einfahrt. Somit können alle Anwohner*innen unverändert rein fahren. 2. Zudem soll geprüft werden, ob die Gontardstraße zu einem sicheren Schulweg ausgebaut werden kann und ein rückseitiger Anschluss an die Liebigschule möglich ist. Voraussetzung dafür, wäre die Bereiche für den Auto-, Rad- und Fußverkehr voneinander zu trennen. Nach dem Bericht wird der Ortsbeirat entscheiden, was umgesetzt werden soll. Damit die gewünschten Effekte eintreten, ist es wichtig, dass die Maßnahmen regelmäßig kontrolliert werden. Begründung: Die oben beschriebenen Maßnahmen waren das Ergebnis des Ortstermins am 24.11.2023. Die verkehrliche Situation aufgrund der Elterntaxis in der Siedlung Westhausen ist seit mehreren Jahren ein großes Ärgernis. Mehrere Sensibilisierungsmaßnahmen der Schulen Gymnasium Nord, Französische Schule und Liebigschule haben leider nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt. Durch die Einführung einer temporären Einbahnstraße im o.g. Abschnitt soll die Zufahrt in die Siedlung in den morgendlichen Stunden erschwert werden. Der Ortsbeirat erhofft sich dadurch eine Reduzierung des Elterntaxi-Verkehrs und dass die Bewohner*innen von Durchgangsverkehr entlastet werden. Dies könnte dazu führen, dass die Eltern ihre Kinder stattdessen an der Ludwig-Landmann-Straße absetzen und der Rest des Weges zu Fuß zurückgelegt wird. Optimalerweise kommen die Kinder ohnehin selbständig zu Fuß, mit dem Rad oder dem ÖPNV zur Schule. Der Abschnitt wurde so ausgewählt, dass die Schulbusse an der Buswendeschleife noch wenden können. In der Ortsbeiratssitzung wurde der Wunsch von den Bürger*innen geäußert die Straße während des o.g. Zeitraums komplett für den Autoverkehr zu sperren. Ähnlich dem Prinzip der Schulstraße. Als Prüfauftrag wurde deswegen die Möglichkeit einer Schranke mitaufgenommen. Zusätzlich wäre es wünschenswert, wenn die Gontardstraße zu einem Schulweg ausgebaut werden würde. Um dies sicher zu gewährleisten, müssten die Bereiche für den Auto-, Rad- und Fußverkehr voneinander getrennt werden. Bereits heute führt die Straße zum Parkplatz der Französischen Schule, um die Kollwitzstraße nicht weiter zu belasten. Dieser Effekt könnte verstärkt werden, wenn es einen rückseitigen Anschluss an die Liebigschule gebe. Anhang Abbildung: Quelle: Privat Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.01.2024, OF 363/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5387 2024 1. Die Vorlage OF 363/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 395/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 395/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 379/7 Betreff: Lass das Elterntaxi stehen - Kampagne im Ortsbezirk 7 durchführen Laut Süddeutscher Zeitung wird in Augsburg ein Konzept gegen Elterntaxis getestet (Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/augsburg-schule-schulweg-eltern-elterntaxi-au to-1.6384990). Bei der Kampagne "Lass das Elterntaxi stehen" können Grundschüler*innen in einem Stempelheft jeden Tag einen Stempel bekommen, an dem sie ohne Auto und selbstständig zur Schule gekommen sind. Zum Ende des Schuljahres können sie mit voll gestempeltem Stempelheft an einer Verlosung teilnehmen, an der sie attraktive Preise der Stadt gewinnen können, z.B. freien Eintritt ins Schwimmbad, ins Museum oder zu Spielen des FC Augsburg. Die beiden ersten Beispiele sind für Frankfurter Kinder ohnehin Praxis, eine Kooperation mit den Spielen der Eintracht Frauen beispielsweise hätte neben der Förderung des Frauenfußballs auch einen starken Stadtteilbezug. Insbesondere in Westhausen erschweren Elterntaxis auf der Kollwitzstraße vielen Anwohner*innen das morgendliche Verlassen der Siedlung. Daher möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. Zu prüfen und zu berichten, ob die Kampagne "Lass das Elterntaxi stehen" auf die Stadt Frankfurt übertragen und ob neben der Grundschule auch die Sekundarstufe I einbezogen werden könnte. Dabei soll ausgeführt werden, welche Preise für die Verlosung in Frage kommen. 2. im Falle einer positiven Prüfung die drei Schulen in Westhausen (Gymnasium Nord, Französische Schule, Liebigschule) und die Ebelfeldschule, wegen des räumlichen Zusammenhangs, für eine erste Pilotphase auszuwählen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2024, OF 363/7 Betreff: Einbahnstraßenregelung Kollwitzstraße? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, von den betroffenen Fachämtern prüfen zu lassen, ob eventuell eine Einbahnstraßenregelung der Kollwitzstraße bei den bestehenden Verkehrsproblemen Abhilfe schaffen könnte. Begründung: Bei dem Ortstermin am 24.11.2023 wurden Möglichkeiten, die zur Abhilfe des Verkehrschaoses durch die Elterntaxis in der Siedlung Westhausen beitragen können, beraten. Eine Lösung ist schwerlich zu finden. Es wurde trotzdem mehrheitlich angeregt eine Einbahnstraßenregelung durch den Magistrat prüfen zu lassen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 363/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 346/7 Betreff: Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg Vorgang: V 1662/20 Der Straßenabschnitt zwischen Lorscher Straße und Ludwig-Landmann-Straße, der im vorderen Teil Thudichumstraße und und im hinteren Teil Hausener Weg heißt, ist - mit Ausnahme der Ludwig-Landmann-Straße selbst - der einzige Straßenzug in Rödelheim östlich des Bahnhofs, wo noch Tempo 50 gilt. Insbesondere vor dem REWE (Thudichumstraße 18-22) und wegen des Schulwegs zu den Standorten der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße und der Niddagaustraße queren viele Menschen die Straße, nicht nur an der Ampel an der Trümpertstraße. Außerdem dürfen Radfahrende gemeinsam mit den Bussen der Linie M34 und dem Autoverkehr die pro Fahrtrichtung einspurige Straße nutzen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Thudichumstraße Tempo 30 anzuordnen, sobald die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung (STVO) rechtskräftig ist und dies dadurch ermöglicht wird. Begründung: Die Straßenverkehrsgesetz-Novelle 2023 und die angepasste STVO erleichtert Kommunen die Einführung von Tempo 30-Zonen aus Gründen des Klimaschutzes, der Gesundheit und städtebaulicher Entwicklung, entlang vielbefahrener Schulwege und Fußgängerüberwegen. Dies wurde vom Bundestag am 20. Oktober beschlossen. Insbesondere aufgrund des dort verlaufenen Schulwegs lässt sich Tempo 30 auf der Thudichumstraße bzw. dem Hausener Weg begründen. Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Ortsbeirat mit diesem Thema beschäftigt, letztmalig mit der Vorlage V 1662/20. In den bisherigen Stellungnahmen des Magistrats und auch den Ausführungen der TraffiQ zufolge wurden stets erhöhte finanzielle Aufwendungen (aktuell ca. 36.000 €) und ein Mehrbedarf an Fahrzeugen und Personal ins Feld geführt, die angesichts der Fahrzeitverlängerung von einer Minute auf der ein Kilometer langen Strecke entstehen würden. Aus dem Ortstermin am 15.09.2023, der an der Einmündung Thudichumstraße/Trümpertstraße zur Schulwegsicherung stattfand, ging hervor, dass ein neuer Anlauf unternommen werden sollte. In der Abwägung waren sich die Beteiligten einig, dass die Abwägung zugunsten der Sicherheit der Kinder getroffen werden sollte. Angesichts des Vorfalls am 27.09.2023, bei dem ein Kind angefahren wurde, zählt dieses Argument noch einmal stärker. Antragsteller: GRÜNE die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1662 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4786 2023 Die Vorlage OF 346/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/LINKE gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 348/7 Betreff: Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur? Vorgang: M 220/19 Mit dem Baulandbeschluss M 220 vom 20.12.2019 (letzte Aktualisierung 25.10.2023) wurde das Ziel verfolgt, "eine sozial- und klimagerechte Stadtentwicklung in Gebieten der Wohnbaulandentwicklung" zu schaffen. Der Magistrat wurde daher beauftragt, mit entsprechenden Maßnahmen dieses Ziel zu unterstützen. Angesichts der Fertigstellung neuer Wohnungen im Ortsbezirk (In der Au 25 mit 34 Wohnungen inseriert, bezugsfrei ab April 2024; Lorscher Straße 40 (7 Wohnungen), Ludwig- Landmann-Straße 389, 391 ... (mit 166 Wohnungen inseriert, Bezugstermin ab sofort) stellen sich folgende Fragen: 1. Welche städtebaulichen Verträge gemäß Baugesetzbuch wurden mit den Planungsbegünstigten der o.g. neuen Wohngebiete geschlossen, um eine der Größenordnung entsprechende soziale Infrastruktur zu gewährleisten? 2. Wenn keine Verträge über die Schaffung sozialer Infrastruktur geschlossen wurden: warum nicht? 3. Welche Maßnahmen gibt es von Seiten des Magistrats, die jetzt hinzuziehenden Familien und deren Kinder ab sofort mit ausreichenden KT- und Schulplätzen zu versorgen? 4. Wie viele Wohnungen von den o.g. neuen Wohnungen sind im ersten Förderweg, wie viele Wohnungen von neuen Wohnungen sind im zweiten Förderweg (Mittelstandsprogramm der Stadt Frankfurt) errichtet worden? 5. Wenn keine geförderten Wohnungen bei den o.g. neuen Wohngebieten errichtet wurden: Warum nicht? Begründung: Bereits jetzt - ohne Beziehung der neu errichteten Wohnungen - gibt es einen Notstand bei allen sozialen Einrichtungen von Kinderbetreuung und Schulplätzen. Die Spielplätze sind durch die große Anzahl der Nutzer nicht in dem notwendigen Maß mitgewachsen. Sozialeinrichtungen für Senioren gehören ebenso zur sozialen Infrastruktur. Dem Augenschein nach wurde bei den Genehmigungen der neuen Wohnungen an sozialer Infrastruktur nicht gedacht. Die Frage nach den Planungsabläufen, um eine Überlastung der bestehenden Einrichtungen zu vermeiden, ist die eine Seite. Die andere ist, wie den neu hinzukommenden Einwohnern eine notwendige soziale Infrastruktur gewährleistet werden kann. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 220 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 796 2023 Die Vorlage OF 348/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2023, OF 334/7 Betreff: Treffmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger auf dem Gelände Kollwitzstraße 5 bis 7 Der Ortsbeirat begrüßt grundsätzlich die von der Stabsstelle Unterbringungs-management und Geflüchtete und der KEG vorgestellten Planungen für das Areal Kollwitzstraße 5-7, bittet den Magistrat jedoch sicherzustellen, dass die folgenden Punkte umgesetzt werden: 1. Der im Bestandsgebäude vorgesehene Gemeinschafts- bzw. Multifunktionsraum kann an zwei Tagen pro Woche zwischen 18:00 und 22:00 Uhr auch von Vereinen und Initiativen im Stadtteil reserviert und exklusiv genutzt werden. Weitere Nutzung aus dem Stadtteil sind mit dem Träger der Wohneinrichtung abzusprechen. Die Nutzung erfolgt kostenfrei bzw. für eine geringe Reservierungsgebühr. 2. In den geplanten Neubau auf dem Areal wird ein Multifunktionsraum mit separatem Eingang integriert, der von allen Bürger:innen sowie Vereinen und Initiativen genutzt/reserviert werden kann. Die Konditionen für eine Anmietung orientieren sich maximal an den Konditionen der Saalbau für Räume in vergleichbarer Größe. 3. Das Außengelände kann mindestens drei Mal im Jahr - nach Absprache mit dem Einrichtungsträger - kostenfrei für Tagesveranstaltungen genutzt werden, sofern in Westhausen aktive Initiativen bzw. Vereine einen entsprechenden Bedarf anmelden. Es ist sicherzustellen, dass bei diesen Veranstaltungen die Toiletten des Multifunktionsraums im Bestandsgebäude genutzt werden können. 4. Der geplante Neubau ist schnellstmöglich zu errichten. Begründung: In Westhausen existieren, mit Ausnahme der kleinen Außenstelle des Quartiersmanagements, keine Treffmöglichkeiten für die Bürger:innen. Mit dem Ankauf des Geländes Kollwitzstraße 5-7 war die Hoffnung verbunden, dass solche Möglichkeiten realisiert werden. Bei der Vorstellung im Ortsbeirat entstand der Eindruck, dass der vorhandene Multifunktionsraum im Bestandsgebäude im Prinzip nur von den dort untergebrachten Menschen bzw. für örtliche Aktivitäten mit den dort lebenden Menschen nutzbar ist. Auch wenn die Privatsphäre der Untergebrachten geschützt werden muss, wäre eine solche Nutzungsform nicht im Interesse der Bürger:innen. Auch in der Übergangszeit sollte daher eine zeitlich stark eingeschränkte Nutzung durch die Bürger:innen möglich sein. Mit Fertigstellung des Neubaus sollten dann Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, deren Hauptzweck die Nutzung durch die Bürger:innen ist. Dies schließt die Nutzung durch den Träger der Einrichtung und die untergebrachten Menschen natürlich nicht aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4551 2023 Die Vorlage OF 334/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2023, OF 327/7 Betreff: Neugestaltung Reifenberger Straße nach Sanierung: Pflanzung von Bäumen und SiGlinde-Konzept berücksichtigen Vorgang: NR 662/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Reifenberger Straße zu sanieren und anschließend eine Neuplanung durchzuführen. Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden: 1) Aufgrund des vergleichsweise breiten Straßenquerschnitts sollen - wo möglich - Baumpflanzungen vorgesehen werden, z.B. aus dem Programm zur Pflanzung von 10.000 neuen Stadtbäumen für Frankfurt bis 2030 (NR 662). Hierfür können auch teilweise Parkplätze entfallen, um den Gehweg nicht weiter einzuschränken. 2) Die Kreuzung Niddagaustraße/ Reifenberger Straße soll nach den Kriterien des SiGlinde - Kreuzungsmodells des Frankfurter Radentscheides (https://www.radentscheid-frankfurt.de/2022/01/siglinde-unser-modell-fuer-kleine -kreuzungen/) umgebaut werden. Wenn dies nicht vollständig umgesetzt werden kann, bittet der Ortsbeirat die Gründe darzulegen und zumindest Teilelemente zu realisieren. 3) zu prüfen und zu berichten, wann die Sanierung inkl. des angesprochenen Kreuzungsumbau und die Pflanzung der Bäume erfolgen kann. Begründung: Bei einer Sanierung der Reifenberger Straße in Rödelheim sollte diese dafür genutzt werden, grundlegende Veränderungen am Erscheinungsbild der Straße durchzuführen. Zum einen schlägt der Ortsbeirat vor, die Straße als einen möglichen Standort für die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen vor, die wie in der NR 662 beschrieben und von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet, stadtweit intensiviert werden soll. Als Diese Maßnahme trägt zur Abkühlung des Straßenraums bei und ist zur Anpassung an die Klimakrise dringend erforderlich. Zweitens spricht sich der Ortsbeirat dafür aus, die o.g. Kreuzung gemäß den Kriterien des SiGlinde-Prinzips (Sicher-Gleichberechtigt-Lindgrün) umzubauen. Diese liegt sowohl auf dem Schulweg zu den weiterführenden Schulen nach Westhausen als auch zu den beiden Zweigen der Michael-Ende-Schule und viele Schüler*innen gehen hier zu Fuß bzw. fahren mit dem Rad. Eine gleichberechtigte Nutzung und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden sollten gewährleistet werden. Bisher haben die Ortsbeiräte 1,2,3,9 und 10 SiGlinde-Kreuzungen für ihren Ortsbezirk gefordert. Der Magistrat begrüßt diese und weitere Anregungen prinzipiell, verweist jedoch darauf, dass für den erfolgreichen Straßenumbau diese im aktuellen Straßenumbauprogramm enthalten sein müssen. Ebenso fließen die lokalen Gegebenheiten in die Umgestaltung mit ein. Dies bedeutet auch, dass alle oder auch nur einige passende Elemente umgesetzt werden können. Neben der Unterbindung von Falschparker*innen, der klimagerechten Gestaltung des Straßenraums, sollen auch Lade- und Lieferzonen vorgehalten werden. Dies kann für das Lokal "Zur Reifenburg" von Vorteil sein. Selbstverständlich soll dessen Betrieb nicht dadurch gefährdet werden, ganz im Gegenteil: Die Umgestaltung kann dazu beitragen die Probleme zwischen der Außengastronomie und dem Fuß-/Radweg an der Stelle zu lösen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 327/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4550 2023 Die Vorlage OF 327/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "nach" durch das Wort "bei" ersetzt wird, der erste Satz des Tenors folgende Fassung erhält: "Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, folgende Aspekte in die Planungen zur Sanierung der Reifenberger Straße zu integrieren und darüber zu berichten, wann die Sanierung inkl. der Neuplanung des Straßenraums sowie die Pflanzung der Bäume erfolgen kann" und Ziffer 3 des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2023, OF 306/7 Betreff: Pavillon auf dem ehemaligen Kirchengelände in der Kollwitzstraße für die Bürger:innen öffnen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, alle notwendigen Schritte für eine Nutzung des alten Pavillongebäudes auf dem ehemaligen Kirchgelände in der Kollwitzstraße einzuleiten. Hilfsweise könnte eine Nutzung zunächst nur außerhalb der Heizperiode bzw. mit eingeschränktem Heizbetrieb erfolgen. Parallel ist zu klären, ob das Quartiersmanagement Praunheim-Westhausen übergangsweise als Hauptnutzer der Räumlichkeiten und Koordinator der Raumvergabe fungieren kann, bis langfristig eine Lösung für Betrieb und Raumvergabe gefunden wurde. Begründung: Das gesamte Gelände konnte von der Stadt Frankfurt erworben werden. In einem Gebäude sollen bis spätestens Frühjahr 2024 4-5 Wohneinheiten für geflüchtete Menschen entstehen. Erste Untersuchungen haben ergeben, dass der Sanierungsstau im Pavillongebäude sehr hoch ist und ggf. z.B. neue Fenster eingebaut werden müssten. Der Betrieb des Pavillons ist aktuell in der Heizperiode aus ökologischen Gründen kaum vertretbar. Gleichzeitig wäre es den Bürger:innen schwer zu vermitteln, wenn ihre Bemühungen für einen Bügrer:innentreff auf die lange Bank geschoben würden, während andere Nutzungen erfolgreich starten können. Da aufwändige Sanierungen aufgrund der Kosten und mangelnder Kapazitäten erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen können, muss ernsthaft ein saisonaler Betrieb bzw. ein eingeschränkter Betrieb (ohne Heizung) geprüft werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4184 2023 Die Vorlage OF 306/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); farbechte/LINKE und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2023, OF 296/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stellenerweiterung im Jugendclub (Westside 488) der Heinrich-Lübke-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den folgenden Beschluss zu fassen: Im Haushalt 2023 werden im Bereich der Zuschüsse für die Träger der freien Jugendhilfe zusätzliche Mittel eingestellt, um den Personalschlüssel im Jugendclub in der Heinrich-Lübke-Siedlung, das Westside 488, um mindestens eine Stelle zu erhöhen. Begründung: Der Jugendclub "Westside 488" in der Heinrich-Lübke-Siedlung wird gemeinsam von Saz-Rock e.V. und dem Träger des Jugendclubs Praunheim, dem Evangelischen Verein für Jugendsozialarbeit, betrieben. In der Siedlung leben viele Familien. Für die dort wohnenden Kinder und Jugendlichen ist ein stabiles und dauerhaftes Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit notwendig. Sie brauchen einen Ort, wo sie Freund*innen treffen, sich kreativ entfalten und sich austoben können. Sie bekommen dort auch Unterstützung in ihren Schul- und Lebenssituation sowie ein warmes Mittagessen. Derzeit sind zwei Halbtagsstellen vorhanden. Diese reichen allerdings nicht aus. Die dünne Personaldecke führt zu Einschränkungen der ohnehin unzureichenden Öffnungszeiten. Dieser ist in der Regel an drei Tagen in der Woche geöffnet. Nämlich Dienstag, Mittwochs und Donnerstags zwischen 15 und 20 Uhr. Urlaub, Fortbildungen und krankheitsbedingte Ausfälle können nicht abgefedert werden. Eine weitere Vollzeitstelle würde einerseits helfen das Angebot für Kinder und Jugendliche beständig aufrecht zu erhalten. Andererseits böte eine personelle Aufstockung die Möglichkeit einer Erweiterung der Öffnungszeiten. Die beengten Räumlichkeiten und die finanzielle Situation der offenen Kinder- und Jugendarbeit stellen ohnehin ein Problem dar. Hinzu kommt der Generationskonflikt in der Heinrich-Lübke-Siedlung, der dank verschiedener Aktionen und Maßnahmen des Quartiersmanagements, des Nachbarschaftszentrums des Frankfurter Verbands, dem Ortsbeirat, des Jugendclubs "Westside 488", des Jugendclub Praunheim und weiterer Akteur*innen vor Ort, die sich am Runden Tisch zur Situation in der Heinrich-Lübke Siedlung zusammengefunden haben, abgemildert werden konnte. Nicht zuletzt, deswegen ist der Jugendclub "Westside 488" ein wichtiger Anlaufpunkt für Kinder - und Jugendliche in der Siedlung. Dabei werden auch geschlechtsspezifische Angebote bereitgestellt. Aus den letzten Jahren ist das Graffitiprojekt an der Kollwitzstraße unterhalb der Ludwig-Landmann-Straße hervorzuheben. Um das Programm auch zukünftig gewährleisten zu können, benötigt es mindestens drei Stellenanteile. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 67 2023 Die Vorlage OF 296/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 261/7 Betreff: Verkehrssituation Kreuzung Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße - Umsetzung der Vorschläge der ST 403 Vorgang: OM 3006/22 OBR 7; ST 403/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt die vorgeschlagene Lösung des Magistrats, den Kreuzungsbereich Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße für die Radfahrenden rot zu markieren und die Bordsteine entsprechend abzusenken. Die Umsetzung soll veranlasst werden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte in der OM 3006/2022 darum gebeten, wie die unübersichtliche Situation an der genannten Einmündung verbessert werden kann. Der Lösungsvorschlag des Magistrats sorgt für mehr Sicherheit und vor allem mehr Aufmerksamkeit für Radfahrende, die diese Stelle passieren. Die Maßnahme ist leicht umsetzbar, benötigt jedoch noch die Zustimmung des Ortsbeirats. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 403 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3006 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3659 2023 Die Vorlage OF 261/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2023, OF 256/7 Betreff: Sicheres Fahrradfahren im Ortsbezirk Vorgang: OM 1389/22 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen wie Piktogramme, rote Fahrradstreifen u.a. zu ergreifen, um ein sicheres Fahrradfahren in den Straßen Lorscher Straße Thudichumstraße/ Hausener Weg Breitlacher Straße Alt Praunheim/Augustenburgstraße/Ohlengarten zu gewährleisten. Er wird außerdem gebeten anzugeben, wann das Fahrradkonzept für den Ortsbezirk 7 erarbeitet und dem Ortsbeirat vorgestellt wird. Begründung: Das Anliegen wurde bereits im Juni im Ortsbeirat diskutiert, aber im Hinblick auf das versprochene Fahrradkonzept wieder zurückgenommen. Nachdem öffentlich bekannt wurde, dass die Stadtteile im Ortsbezirk nicht in der aktuellen Konzeptphase berücksichtigt werden, sind bis zur Umsetzung eines zukünftigen Konzepts umgehend geeignete Maßnahmen für ein sicheres Fahrradfahren in den genannten Straßen zu ergreifen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1389 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 256/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD und farbechte/LINKE (= Annahme)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2023, OF 247/7 Betreff: Zuschuss Adventsfest Westhausen Der Ortsbeirat bittet um Bereitstellung eines Betrages in Höhe von EUR 300,00 aus dem Ortsbeiratsbudget, um die Organisation des Adventsfests in Westhausen am 11.12.2022 nachträglich zu unterstützen. Der Betrag ist der Caritas (Quartiersmanagement Praunheim) als Hauptausrichter zu überweisen. Begründung: Ausgehend von der Bürger*inneninitiative, die sich um die Nutzung der Liegenschaft Kollwitzstraße 5-7 als Nachbarschaftszentrum bemüht, fand dort am dritten Advent des vergangenen Jahres ein Fest für die Menschen in Westhausen statt. Der große Zulauf hat erneut den großen Bedarf für einen sozialen Treffpunkt gezeigt. Sowohl das Quartiersmanagement Praunheim als auch das Sozialrathaus Bockenheim stehen hinter der Veranstaltung. Bei weihnachtlicher Stimmung wurden Speisen und Getränke kostenlos ausgegeben. Auch ein Nikolausbesuch wurde eingeplant, der besonders die Kinder in der Siedlung freute. Kosten sind ebenfalls durch die Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld angefallen. Der Ortsbeirat möchte o.g. Zuschuss zur Kostendeckung gewähren, weist jedoch darauf hin, dass dies insbesondere hinsichtlich der Kurzfristigkeit, in der das Anliegen vorgebracht wurde und welches hauptsächlich im Nachhinein bearbeitet werden konnte, einen Ausnahmefall darstellt. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 189 2023 Die Vorlage OF 247/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2022, OF 239/7 Betreff: Gleichbehandlung von Wettbüros und Spielhallen Im Stadtteil Rödelheim sind auf einem kleinen Areal zwischen Burgfriedenstraße, Radilostraße, Lorscher Straße und Alexanderstraße insgesamt 4 Spielhallen und 6 Wettbüros bzw. Sportscafés/Lounges angesiedelt. Da für Spielhallen ein Mindestabstand gilt, nicht aber für Wettannahmestellen, eröffnen mittlerweile in Rödelheim immer weitere Wettbüros. Ein solches wird gerade fünf Meter entfernt von einem bereits existierenden an der Ecke Alexanderstraße / Lorscher Straße eröffnet, in Sichtweite zur knapp 50 m entfernten nächsten Spielhalle. Sämtliche Spiehallen und Wettbüros zeichnen sich dadurch aus, dass sie nahezu keinen sichtbaren Publikumsverkehr haben, was zumindest Fragen zu ihren Geschäftstätigkeiten aufkommen lässt. Aufgrund der Vergleichbarkeit des Angebots von Spielhallen und Wettbüros und der von ihnen ausgehenden Gefahren, insbesondere für Jugendliche, wird der Magistrat daher gefragt: - Welche rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen sind, um die für Spielhallen geltenden Mindestabstände auf Wettbüros bzw. Spielhallen und Wettbüros auszudehnen? - Wie und in welchem Turnus die Legalität der Geschäftstätigkeit der Spielhallen und Wettbüros in Rödelheim regelmäßig überprüft wird? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3353 2023 Die Vorlage OF 239/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Aufgrund der Vergleichbarkeit des Angebots von Spielhallen und Wettbüros und der von ihnen ausgehenden Gefahren, insbesondere für Jugendliche, wird der Magistrat daher aufgefordert, - sich beim Land dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen sind, um die für Spielhallen geltenden Mindestabstände auf Wettbüros bzw. Spielhallen und Wettbüros auszudehnen und - die Legalität der Geschäftstätigkeit der Spielhallen und Wettbüros in Rödelheim regelmäßig zu überprüfen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2022, OF 240/7 Betreff: Fahrradbügel vor der Lorscher Straße 1 bis 3 Der Magistrat wird gebeten, in der Lorscher Straße vor den Häusern Nr. 1-3 Fahrradbügel zu installieren. Begründung: In der Halteverbotszone vor dem Gebäude Lorscher Straße 1-3 wird regelmäßig verkehrswidrig auf dem Fußweg geparkt. Durch Installation von Fahrrad-Anlehnbügeln ließe sich dies verhindern. In diesem Bereich der Lorscher Straße gibt es bisher keine Möglichkeit, Fahrräder abzustellen und die Aufenthaltsqualität der Lorscher Straße würde dadurch insgesamt verbessert. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3354 2023 Die Vorlage OF 240/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); CDU, SPD und FDP (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2022, OF 212/7 Betreff: Verkehrssituation Kreuzung Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße Viele Autofahrer*innen, die z.B. schnell ihre Kinder in die Ebelfeldschule bringen wollen, übersehen von der Ludwig-Landmann-Straße kommend an der Ecke zur Praunheimer Hohl die Vorfahrt der Radfahrer die geradeaus weiter in der Kollwitzstraße fahren wollen. Möglicherweise liegt dies daran, dass der Radweg nicht direkt auf der Kollwitzstraße weitergeführt wird, sondern die Radfahrer kurz in die Praunheimer Hohl abbiegen müssen, um dann die Straße zu queren. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat die Radwegeführung zu überprüfen und Lösungsvorschläge zur Entschärfung der Situation zu machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3006 2022 Die Vorlage OF 212/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.10.2022, OA 248 entstanden aus Vorlage: OF 202/7 vom 20.09.2022 Betreff: Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Vorgang: OM 1115/17 OBR 7; OM 2238/17 OBR 7; OA 256/18 OBR 7; EA 244/18 OBR 7; OA 164/22 OBR 7; M 121/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben umzusetzen: Die jährliche Evaluierung einer vernünftigen Verkehrsplanung in einem sehr belasteten Gebiet in Verbindung mit dem neuen Busdepot und eine Unterrichtung des Ortsbeirats werden gewährleistet. Ein Junktim vom zehnstreifigen Autobahnausbau mit der Frage einer besseren Anbindung der Lorscher Straße an die im Nordwestkreuz verknüpften Autobahnen 5 und 66 findet nicht statt. Begründung: Die Forderungen des Ortsbeirats, formuliert in der Vorlage OA 164, wurden abgelehnt mit der Begründung, dass die verkehrlichen Auswirkungen trotz veralteter Datenlage "sehr gering sind" und auf den Vorhabenträger verwiesen wird. Abgesehen davon, dass eine derartige Behauptung in die Zukunft vermessen erscheint, wird hier die Verantwortung der Stadt weggeschoben. Die verkehrliche Situation ist schon seit langem Gegenstand von Anregungen (EA 244/18, OA 256/18, OBR 7, OM 2238/17, OM 1115/17). Weitere Gewerbeansiedlungen sowie ein zusätzlicher Busverkehr werden das Verkehrsaufkommen insgesamt erhöhen. Eine Lösung ist bislang nicht in Sicht. Dabei stellt der Magistrat selbst in der Vorlage M 121 fest, dass es sich in diesem Bereich um ein Plangebiet handelt, das "nur über Umwege und sensible, beziehungsweise stark belastete Streckenabschnitte" angeschlossen ist (S. 5). In Punkt 6. wird der zusätzliche Autobahnanschluss, wie vom Ortsbeirat mehrfach gefordert, verbunden mit dem zehnspurigen Ausbau der A 5. Angesichts der Klimakatastrophe verbietet sich eine weitere Versiegelung von Böden, auch würde dies den Autoverkehr nicht minimieren. Dieses Junktim wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1115 Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2238 Anregung vom 08.05.2018, OA 256 Etatanregung vom 27.11.2018, EA 244 Anregung vom 22.03.2022, OA 164 Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 283 = Kenntnis, OA 248 = Annahme) 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 283 = Kenntnis, OA 248 = Annahme) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2022, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2547, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2022, OF 201/7 Betreff: Dazuantrag zur M 121 (Bebauungsplan Nr. 942 - östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Punkte zu präzisieren: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP): 1. die Rechenzentren werden in den Planungen angehalten, entsprechende Vorkehrungen für Abwärme und Fernwärme für umliegende Gebäude/Bereiche einzurichten. 2. Der Bereich östlich der Guerickestraße als zukünftiger Standort für Rechenzentren ist nur unter dieser Bedingung genehmigungsfähig. Landschaftsplanung und Ökologie: 1. Der Bebauungsplan präzisiert die Flächen, die für eine Entsieglung infrage kommen. 2. Es wird ein durchgängiger autofreier und grüner Streifen von der Westerbachstraße bis zur Guerickestraße mit einer Verbindung zum Holzweg mit einem befestigten Fahrradweg eingerichtet. Begründung: Für einen Bebauungsplan wird es von Relevanz sein, die hier genannten Präzisierungen festzulegen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 247 2022 Anregung an den Magistrat OM 2796 2022 1. Der Vorlage M 121 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 200/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 201/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor folgende Fassung erhält: "Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen durchzuführen: Bezüglich des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (GEP) 1. werden die Rechenzentren in den Planungen angehalten, entsprechende Vorkehrungen für Abwärme und Fernwärme für umliegende Gebäude/Bereiche einzurichten. 2. Der Bereich östlich der Guerickestraße als zukünftiger Standort für Rechenzentren ist nur unter dieser Bedingung genehmigungsfähig. Bezüglich der Landschaftsplanung und Ökologie 1. werden im Bebauungsplan die Flächen präzisiert, die für eine Entsieglung infrage kommen. 2. Es wird ein durchgängiger autofreier und grüner Streifen von der Westerbachstraße bis zur Guerickestraße mit einer Verbindung zum Holzweg mit einem befestigten Fahrradweg eingerichtet." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2022, OF 202/7 Betreff: Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden Vorgang: OA 164/22; B 283/22 Die jährliche Evaluierung einer vernünftigen Verkehrsplanung in einem sehr belasteten Gebiet in Verbindung mit dem neuen Busdepot und eine Unterrichtung des Ortsbeirats werden gewährleistet. Ein Junktim vom zehnstreifigen Autobahnausbau mit der Frage einer besseren Anbindung der Lorscher Straße an die im Nordwestkreuz verknüpften Autobahnen A5 und A66 findet nicht statt. Begründung: Die Forderungen des Ortsbeirats, formuliert in der OA 164, wurden abgelehnt mit der Begründung, dass die verkehrlichen Auswirkungen trotz veralteter Datenlage "sehr gering sind" und auf den Vorhabenträger verwiesen wird. Abgesehen davon, dass eine derartige Behauptung in die Zukunft vermessen erscheint, wird hier die Verantwortung der Stadt weggeschoben. Die verkehrliche Situation ist schon seit langem Gegenstand von Anträgen (OF 315/7 2018, OA 256 2018, OF 270/7 2018, OF 213/7 2017, OM 1115 2017). Weitere Gewerbeansiedlungen sowie ein zusätzlicher Busverkehr werden das Verkehrsaufkommen insgesamt erhöhen. Eine Lösung ist bislang nicht in Sicht. Dabei stellt der Magistrat selbst in der M 121 fest, dass es sich in diesem Bereich um ein Plangebiet handelt, das "nur über Umwege und sensible, beziehungsweise stark belastete Streckenabschnitte" handelt (S.5). In Punkt 6 wird der zusätzliche Autobahnanschluss, wie vom Ortsbeirat mehrfach gefordert, verbunden mit dem zehnspurigen Ausbau der A5. Angesichts der Klimakatastrophe verbietet sich eine weitere Versiegelung von Böden, auch würde dies den Autoverkehr nicht minimieren. Dieses Junktim wird vom OBR abgelehnt. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2022, OA 164 Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 15 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die beiden Sätze des Tenors der Vorlage OF 202/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 248 2022 Die Vorlage OF 202/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Satz 1: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) Satz 2: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2022, OF 203/7 Betreff: Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Kollwitzstraße Vorgang: OM 1414/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit dem zuständigen Amt für Bau und Immobilien (Flächeneigentümer der betroffenen Fläche) dafür Sorge zu tragen, dass die Lückenschlussmaßnahme L026 zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Kollwitzstraße im Radwegenetz zügig abgeschlossen wird. Der neu entstehende Radweg soll mindestens 3m breit sein und befestigt werden. Dabei soll heller Asphalt zum Einsatz kommen. Selbstverständlich ist sicherzustellen, dass Fahrzeuge des MIV den Weg nicht benutzen können. Des Weiteren bittet der Ortsbeirat den Magistrat darzulegen, wann mit einer Fertigstellung zu rechnen ist und welche ökologischen Eingriffe - aufgrund der Bäume und Büsche an besagter Stelle - notwendig sind. Begründung: Seit einigen Jahren fordert der Ortsbeirat einen Radweg parallel zum Friedhof Westhausen. Zuletzt in der OM 1414/2017. Eine solche Anbindung wäre attraktiv für viele Schüler*innen des Gymnasium Nord, aber auch für alle anderen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. Die derzeitige Route durch den Friedhof könnte vermieden werden. Gleichzeitig würde dies zu weniger Kfz-Verkehr in der Siedlung führen. Nun war zu beobachten, dass im nördlichen Bereich zwischen Fritz-Schumacher-Weg und der Schinkelstraße die Radverkehrslücke geschlossen wurde. Letzteres erfolgte auf Anregung des Radfahrbüros durch das Grünflächenamt (Zaunversetzung) und das Amt für Straßenbau und Erschließung (Wegebefestigung). Diese Entwicklung ist zu begrüßen und stärkt die Hoffnung, dass es nun tatsächlich bald zu einer Umsetzung des gesamten Lückenschlusses kommt. Bei einer telefonischen Rücksprache mit dem Radfahrbüro wurde uns mitgeteilt, dass diese Lücke auch der Stadt als Lückenschluss Radverkehr L026 bekannt ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2797 2022 Die Vorlage OF 203/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2022, OF 200/7 Betreff: Verkehrsanbindung des Plangebiets verbessern Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat die in der M 121 dargestellten Ziele und den Zweck der Planung. In der M 121 wird zum Thema Mobilität usgeführt, dass das Plangebiet nur über Umwege und sensible, beziehungsweise stark belastete Streckenabschnitte an das Autobahnnetz angeschlossen ist und Überlegungen zu einer direkten Anbindung an die Autobahn bisher nicht zum Ziel geführt haben. Der Ortsbeirat hat auf diese Situation mehrfach hingewiesen. Trotz dieser Situation werden neue Nutzungen (Busbetriebshof, berufsbildende Schule mit Ausbildungszentrum) zu weiteren Belastungen im Plangebiet führen. Der Ortsbeirat bittet daher die Stadtverordnetenversammlung den folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit Nachdruck und höchster Priorität an einer verbesserten Anbindung des Plangebiets an das Autobahnnetz zu arbeiten und im Bebauungsplanverfahren die aktuelle Verkehrssituation zu berücksichtigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 247 2022 Anregung an den Magistrat OM 2796 2022 1. Der Vorlage M 121 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 200/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 201/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor folgende Fassung erhält: "Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen durchzuführen: Bezüglich des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (GEP) 1. werden die Rechenzentren in den Planungen angehalten, entsprechende Vorkehrungen für Abwärme und Fernwärme für umliegende Gebäude/Bereiche einzurichten. 2. Der Bereich östlich der Guerickestraße als zukünftiger Standort für Rechenzentren ist nur unter dieser Bedingung genehmigungsfähig. Bezüglich der Landschaftsplanung und Ökologie 1. werden im Bebauungsplan die Flächen präzisiert, die für eine Entsieglung infrage kommen. 2. Es wird ein durchgängiger autofreier und grüner Streifen von der Westerbachstraße bis zur Guerickestraße mit einer Verbindung zum Holzweg mit einem befestigten Fahrradweg eingerichtet." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2022, OF 197/7 Betreff: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Die B 283 wird nicht zur Kenntnis genommen/ wird abgelehnt. Begründung: In Punkt 5 bestreitet der Magistrat die Notwendigkeit, über die verkehrlichen Auswirkungen des nächsten Jahre zu berichten und den Ortsbeirat in mögliche Anpassungen der Busrouten mit einzubeziehen. Diese Haltung des Magistrats lehnt der OBR ab. Die Begründung ist nicht nachvollziehbar. In Punkt 6 wird der zusätzliche Autobahnanschluss, wie vom Ortsbeirat mehrfach gefordert, verbunden mit dem zehnspurigen Ausbau der A5. Dieses Junktim wird vom OBR abgelehnt. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: 1. Die Vorlage B 283 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 197/7 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2022, OF 143/7 Betreff: Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen In der OM 612/21 hat der Ortsbeirat seine Position zur Zukunft des Areals der evangelischen Gemeinde in der Kollwitzstraße 5-7 geäußert und auf den Bedarf an gemeinschaftlichen Flächen in Westhausen hingewiesen. Laut ST 1361 ist die zukünftige Nutzung offen. Bisher wurde die OM 612/2021 vom Magistrat nicht beantwortet worden. Ergänzend zu dieser Anfrage, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Prüfung, ob auf dem Gelände ein soziales und medizinisches Nachbarschaftszentrum oder/ und ein Wohnprojekt für Menschen mit Behinderungen und geflüchtete Menschen realisiert werden kann. Begründung: Das ehemalige evangelische Gemeindezentrum in der Kollwitzstraße ist in den Besitz der Stadt übergegangen, sodass sich die Frage nach der Verwendung des erworbenen Gebäudes aufdrängt. Gleichzeitig fehlen in Westhausen Orte des Zusammentreffens sowie der medizinischen Versorgung. Von Bürgerinnen und Bürgern der Siedlung Westhausen wurde das Konzept eines sozialen und medizinischen Nachbarschaftszentrums entwickelt. Der Ortsbeirat sieht das Konzept als geeignet für den Standort an der Kollwitzstraße 5-7 an und bittet um Prüfung der Realisierungsmöglichkeiten. Ebenfalls von Bürgerinnen und Bürgern stammt der Vorschlag auf dem Gelände ein Wohnprojekt für Menschen mit Behinderung zu realisieren. In Kombination mit dem Nachbarschaftszentrum könnte diese Idee dazu beitragen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Nachbarschaftszentrum zu verbessen. Da in der aktuellen Situation dringend Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen benötigt werden und sich die Stadt Frankfurt am Main darüber hinaus zum Sicheren Hafen erklärt hat, sollte sowohl für einen Übergangszeitraum als auch langfristig diese Möglichkeit geprüft werden. Dabei ist auch eine Kombination der Nutzungen zu prüfen. Die Siedlungen Westhausen, Praunheim und Heinrich-Lübke-Siedlung werden zusammen lediglich von einer regulären allgemeinmedizinischen Praxis versorgt, was eine Unterversorgung darstellt. Ein "sozial-medizinisches Nachbarschaftszentrum" löst beide Probleme auf einen Schlag! Es verbindet (allgemein-)medizinische ambulante Versorgung in Form von Arztpraxen mit den klassischen sozialen Merkmalen eines Nachbarschaftszentrums: Koch- und Tanzkurse, Nachbarschafts-Cafes, Schachgruppen, Seniorentreffs und vieles mehr. Zudem lassen sich natürlich auch psychologische und sozial-beratende Angebote in einem solchen Nachbarschaftszentrum machen. Angesichts des sozialen Gradienten macht es synergistisch Sinn, Einrichtungen, die die sozialen und gesundheitlichen Herausforderungen angehen, auch unter einem Dach unterzubringen. Außerdem ergeben sich durch diese Kombination attraktive Finanzierungsmodelle. Eine Nutzung der Gebäude für eine Erweiterung des Schul- und Kindergartenangebots ist verkehrstechnisch abzulehnen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.02.2022, OF 121/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1868 2022 1. Die Vorlage OF 121/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 143/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2022, OA 165 entstanden aus Vorlage: OF 116/7 vom 06.03.2022 Betreff: Neues Busdepot an den ÖPNV anbinden Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass eine neue Buslinie eingerichtet wird, um den Standort des zukünftigen Busdepots mit einer eigenen Haltestelle an den ÖPNV anzubinden. Die Buslinie sollte am Rödelheimer Bahnhof (Westseite) starten, über die Breitlacherstraße, Eschborner Landstraße und Guerickestraße in die Lorscher Straße führen, anschließend über die L3006 in Eschborn über den Helfmann-Park und die Großmärkte (Eschborner Gewerbegebiet Ost) bis zur S-Bahn-Station "Eschborn-Süd" und retour. Für diese neue Buslinie sollte auf der gesamten Strecke das Tarifgebiet für Frankfurt gelten (Tarifzone 3), als Takt werden 30 Minuten vorgeschlagen, zu Pendlerzeiten 20 Minuten. Begründung: Durch das neue Busdepot, das an der Lorscher Straße in Nachbarschaft zum Dehner Gartencenter errichtet werden soll, wird der Stadtteil Rödelheim mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen belastet, und zwar nicht nur durch die Fahrten der Busse selbst, sondern auch durch Pendlerfahrten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Busdepots, denn der Standort ist zurzeit nicht mit dem ÖPNV erreichbar. Vor einigen Jahren wurde die Buslinie 252, die ehemals von Rödelheim über Eschborn bis nach Oberursel fuhr, verkürzt. Die Strecke Rödelheim - Eschborn wird seitdem von dieser Buslinie nicht mehr bedient. Ein Ersatz wurde für diese Strecke nicht geschaffen, dadurch ist ein Teil von Rödelheim (Lorscher Straße/Friedrich-Kahl-Straße) vom ÖPNV abgeschnitten. Durch eine neue Buslinie, die zwischen Rödelheim und Eschborn verkehrt, könnte diese Lücke wieder geschlossen werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des neuen Busdepots könnten ihren Arbeitsplatz von den S-Bahn-Stationen "Rödelheim" oder "Eschborn-Süd" aus mit dieser Buslinie erreichen, zudem würde für die Anwohnerinnen und Anwohner eine bessere Anbindung zum Dehner Gartencenter und dem Eschborner Gewerbegebiet Ost erzielt. Damit würde für Pendlerinnen und Pendler nach Eschborn ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, auf den ÖPNV umzusteigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2052 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 30.03.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 4, OA 164 und OA 165 = Annahme, NR 249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 9. Sitzung des Ältestenausschusses am 31.03.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1499, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 92 14
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2022, OA 164 entstanden aus Vorlage: OF 115/7 vom 02.03.2022 Betreff: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4, wird unter Berücksichtigung der folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Trotz der Eigenschaften als vormalige gartenbauwirtschaftliche Fläche ist eine vollständige Kompensation der verloren gegangenen Grünfläche zu gewährleisten. 2. Die vorgesehene durchgängige Begrünung aller vorhandenen Dachflächen und die Kombination mit Fotovoltaikanlagen sollen überall dort, wo es technisch möglich ist, konsequent umgesetzt werden. 3. Es sollen Sharing-Konzepte, insbesondere des Wirtschaftsverkehrs, geprüft werden, um die Anzahl der täglichen Fahrten zu reduzieren. 4. In die Stellplatzanforderungen sind explizit auch Radabstellanlagen miteinzubeziehen. 5. Angesichts dessen, dass sich das verkehrsplanerische Fachgutachten auf Zahlen aus 2016 bezieht, ist jährlich, zumindest in den ersten Jahren, über die verkehrlichen Auswirkungen zu berichten und der Ortsbeirat in mögliche Anpassungen der Busrouten miteinzubeziehen. 6. Unabhängig vom Zeitpunkt der Fertigstellung des Busbetriebshofs werden die Planungen und Verhandlungen mit der Autobahn GmbH über einen zusätzlichen Autobahnanschluss im Bereich der Westerbachstraße und/oder Gaugrafenstraße prioritär vorangetrieben. Begründung: Grundsätzlich stimmt der Ortsbeirat den Umzugsplänen des Busbetriebshofs der ICB zu. Allerdings sind damit verkehrliche Mehrbelastungen für den Stadtteil Rödelheim verbunden, die es unbedingt zu minimieren gilt. Auch wenn die Busse nicht zu den Spitzenstunden verkehren werden, sollen die Busse u. a. über die Westerbachstraße auf die Autobahn geleitet werden. Dieser Bereich ist bereits heute stark ausgelastet. Die Forderung des Ortsbeirats nach einer zusätzlichen Autobahnanbindung bleibt bestehen. Grundlage der Planungen sind zudem Verkehrserhebungen aus 2016, die als veraltet gelten dürften und schon gar nicht zukünftige Entwicklungen an der Gaugrafenstraße und dem Flint-Areal (Berufsschulcampus der Handwerkskammer) abbilden können. Daher muss ggf. nachgesteuert werden. Von Beginn an müssen aber die Kriterien für die Entwicklung eines solchen Projektes in Zeiten der Klimakrise stimmen. Neben ökologischen Gesichtspunkten ist auch ein diversifiziertes Mobilitätsangebot sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Antrag vom 20.09.2022, OF 202/7 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 30.03.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 4, OA 164 und OA 165 = Annahme, NR 249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 9. Sitzung des Ältestenausschusses am 31.03.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1499, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2022, OF 146/7 Betreff: Weiterer Spielsalon in Lorscher Straße 7 bis 9 Der Ortsbeirat 7 fordert den Magistrat, auf umgehend die Rechtmäßigkeit der geplanten Etablierung eines Spielsalons in der Lorscher Straße 7 - 9 zu prüfen. Laut Hessischen Spielhallengesetz vom 28.06.2012 § 2, Absatz 2, Satz 1 ist ein Abstand von 300 m Luftlinie zum nächsten Spielsalon vorgeschrieben. Der nächste Spielsalon befindet sich zur Zeit an der Straßenecke Lorscher Straße / Alexanderstraße und es besteht auf keinen Fall der gesetzlich vorgeschriebenen Abstand. Zurzeit wird das Ladengeschäft, bisher ein Zeitungs- und Tabakladen, renoviert und die dort tätigen Arbeiter wurden offensichtlich angewiesen, die Nachfolge für das Geschäft ‚geheim' zu halten. Glücklicherweise ist Rödelheimer Bürgern in der Nachbarschaft gelungen, diese ‚Geheimhaltung' zu durchbrechen. Sollte die Prüfung die offensichtliche Unrechtmäßigkeit bestätigen, ist die Zulassung für das Betreiben des Spielsalons umgehend zu versagen oder zurückzunehmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1878 2022 Die Vorlage OF 146/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 129/7 Betreff: Verkehrssituation an der Lorscher Straße/Ecke Niddagaustraße verbessern Vorgang: OA 128/22 OBR 7 Die Verkehrssituation an der Lorscher Straße/ Ecke Niddagaustraße ist unübersichtlich: Aus Richtung Eschborn erreichen über die Lorscher Straße viele Menschen Rödelheim; aus der Niddagaustraße kommend ist es wegen der parkenden Autos nötig, weit vorzufahren um Einsicht zu haben und zu sehen, ob eine Querung möglich ist. Ein Radweg existiert nur weiter stadtauswärts. Die Kita Centre d ́Education Franco-Allemand an der Ecke (Lorscher Str. 20) hat bereits zur Sichtbarmachung der heraustretenden Familien kleine Plastikaufsteller zu den Abholzeiten vor dem Eingang installiert. Der Bau des Busbetriebshofs einen Kilometer nördlich wird die Situation sicher nicht entspannen - auch wenn die Busse hier nicht ihre Hauptroute haben werden. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation an der Lorscher Straße/ Ecke Niddagaustraße verbessert und die Gefahrensituation entschärft werden kann. Ziel soll es sein, die Nutzung durch die Verkehrsteilnehmer*innen auf sicheren Verkehrswegen zu gewährleisten, insbesondere für Fußgänger*innen auf dem Bürgersteig - unter besonderer Beachtung der Kita-Besucher*innen - sowie Radfahrende. Hierzu sollen folgende Optionen geprüft werden: a) Sichtverbesserung durch Wegnahme von 3 Parkplätzen unmittelbar vor der Kita (Lorscher Straße 20) - ggf. zusätzliche Installation von Fahrradbügeln. b) Sichtverbesserung durch Wegnahme von 2 Parkplätzen nördlich der Niddagaustraße (Lorscher Straße 22) - ggf. zusätzliche Installation von Fahrradbügeln. c) Änderung der "Parkstreifen" auf der Lorscher Straße von Höhe Niddagaustraße bis Radilostraße: Die Autos könnten auf beiden Seiten der Straße "halb" auf dem Bürgersteig parken. Derzeit wird auf der östlichen Seite der Lorscher Straße (wo auch die Kita liegt) komplett auf dem Bürgersteig geparkt, was die Nutzung dessen stark einschränkt. Auf der westlichen Seite parken die Autos komplett auf der Straße, wodurch der Bürgersteig dort hinreichend breit ist. Eine Verlegung könnte dafür sorgen, die Nutzung auf östlicher Seite deutlich zu verbessern ohne die Nutzung auf der westlichen Seite stark einzuschränken. d) Entsprechend des Stadtverordnetenbeschlusses vom 24.02.2022 zur OA 128/22 zügige Umsetzung der Vorschläge aus der Ideenwerkstatt Rödelheim wie die Reduktion der Parkplätze, der Etablierung einer sicheren Radinfrastruktur und der Pflanzung von straßenbegleitenden Bäumen. e) Deutlichere Sichtbarmachung und besserer Schutz der Wege für Radfahrende - mindestens über neue Piktogramme auf der Straße. Jedoch ist die vorgesehene Shared Space Nutzung langfristig zu unsicher. Dahingehend gilt es zu prüfen, durch welche Änderung des Straßenquerschnitts das Ziel der NR 895/2019, wonach künftige Radverkehrsanlagen in der Regel 2,3 m bzw. in Ausnahmefällen 2 m breit sein sollen, erreicht werden kann. Die Planung der Ideenwerkstatt aus 2016 geht nur von einem 1,50 m breiten Schutzstreifen aus. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.01.2022, OA 128 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Es besteht Einvernehmen, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4350 2023 Die Vorlage OF 129/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Absätze unter a), b) und c) gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2022, OF 111/7 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Kollwitzstraße endlich sanieren - Planungs- und Baumittel einstellen Vorgang: EA 245/18; ST 1007/19; V 78/21 OBR 7; ST 2121/21 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen: Die im Haushalt für 2023 vorgesehenen Planungsmittel in Höhe von 140 Tsd. € werden bereits in 2022 eingestellt und die bereits begonnene Planung wird endlich abgeschlossen. Im Haushalt 2023 werden dann die entsprechenden Mittel für die Baumaßnahme eingestellt. Begründung: Die Kollwitzstraße muss dringend saniert werden. Mit der ST 1007 aus 2019 wurde dem Ortsbeirat 7 mitgeteilt, dass genügend Haushaltsmittel in 2019 für die Fortführung der Entwurfsplanung und die Ausführungsplanung zur Verfügung stehen und dass für den Doppelhaushalt 2020/21 mit eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020-2023 bereits kalkulierte Planungs- und Baumittel angemeldet sind. In der ST 2121 vom 29.11.2021 wurde dem Ortsbeirat hingegen mitgeteilt, dass die "weiterführende Planung zur Sanierung der Kollwitzstraße wegen einer veränderten Priorisierung anderer Maßnahmen nicht weiterverfolgt werden. Die begonnene Ausführungsplanung kann somit frühestens 2023 fortgesetzt werden." Diese veränderte Prioritätensetzung für eine seit vielen Jahren angekündigte und notwendige Maßnahme ist für die Ortsbeirat weder nachvollziehbar noch akzeptabel. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 27.11.2018, EA 245 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1007 Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 78 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2121 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 153 2022 Der Vorlage OF 111/7 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2022, OF 116/7 Betreff: Neues Busdepot an den ÖPNV anbinden Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass eine neue Buslinie eingerichtet wird, um den Standort des zukünftigen Busdepots mit einer eigenen Haltestelle an den ÖPNV anzubinden. Die Buslinie sollte am Rödelheimer Bahnhof (Westseite) starten, über die Breitlacherstraße, Eschborner Landstraße und Guerickestraße in die Lorscher Straße führen, anschließend über die L3006 in Eschborn über den Helfmann-Park und die Großmärkte (Eschborner Gewerbegebiet Ost) bis zur S-Bahn-Station Eschborn-Süd und retour. Für diese neue Buslinie sollte auf der gesamten Strecke das Tarifgebiet für Frankfurt gelten (Tarifzone 3), als Takt werden 30 Minuten vorgeschlagen, zu Pendlerzeiten 20 Minuten. Begründung: Durch das neue Busdepot, das an der Lorscher Straße, in Nachbarschaft zum Dehner Gartencenter, errichtet werden soll, wird der Stadtteil Rödelheim mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen belastet, und zwar nicht nur durch die Fahrten der Busse selbst, sondern auch durch Pendlerfahrten der Mitarbeiter:innen des Busdepots, denn der Standort ist zurzeit nicht mit dem ÖPNV erreichbar. Vor einigen Jahren wurde die Buslinie 252, die ehemals von Rödelheim über Eschborn bis nach Oberursel fuhr, verkürzt. Die Strecke Rödelheim-Eschborn wird seitdem von dieser Linie nicht mehr bedient. Ein Ersatz wurde für diese Strecke nicht geschaffen, dadurch ist ein Teil von Rödelheim (Lorscher Straße/Friedrich-Kahl-Straße) vom ÖPNV abgeschnitten. Durch eine neue Buslinie, die zwischen Rödelheim und Eschborn verkehrt, könnte diese Lücke wieder geschlossen werden. Mitarbeiter:innen des neuen Busdepots könnten ihren Arbeitsplatz von den S-Bahn-Stationen Rödelheim oder Eschborn-Süd aus mit dieser Buslinie erreichen, zudem würde für die Anwohner:innen eine bessere Anbindung zum Dehner Gartencenter und dem Eschborner Gewerbegebiet Ost erzielt. Damit würde für Pendler:innen nach Eschborn ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, auf den ÖPNV umzusteigen. Antragsteller: GRÜNE die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 115/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 164 2022 Anregung OA 165 2022 1. Der Vorlage M 4 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 115/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 116/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 117/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, 1 SPD und farbechte/LINKE gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU und farbechte/LINKE gegen ÖkoLinX-ARL, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Ziffern 5. und 6.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung) FDP und BFF (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Parteien: GRÜNE, die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 118/7 Betreff: Ehemaliges Gemeindehaus Westhausen Kollwitzstraße Eine Initiative von Bürgerinnen und Bürgern in Westhausen spricht sich für eine mögliche Nutzung des nunmehr leerstehenden evangelischen Gemeindehauses als medizinisch- sozialem Zentrum aus. Unklar ist, ob mit dem Erwerb des Gemeindehauses durch die Stadt eine Festlegung der zukünftigen Nutzung verbunden ist und ob der bauliche Zustand der Gebäude eine Nutzung z.B. als Bürgertreff zulässt. Daraus ergeben sich folgende Fragen an den Magistrat: 1. Wie ist der bauliche Zustand der Gebäude zum derzeitigen Zeitpunkt? 2. Ist eine Instandsetzung prinzipiell möglich und welche Kosten sind damit verbunden? 3. Gibt es eine städtische Festlegung für die zukünftige Nutzung? 4. Wenn nein, ist - nach einer Instandsetzung - eine Nutzung durch einen öffentlichen Träger vorstellbar? Begründung: Mit dem Kauf des aufgegebenen Gemeindehauses in der Kollwitzstraße durch die Stadt könnte es eine Option geben, den Mangel an Begegnungsräumen in der Siedlung Westhausen zu beseitigen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 118/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 120/7 Betreff: Soziales und medizinisches Nachbarschaftszentrum auf dem ehemaligen Areal der evangelischen Gemeinde in Westhausen Vorgang: OM 612/21 OBR 7; ST 1361/21 In der OM 612/7/2021 hat der Ortsbeirat seine Position zur Zukunft des Areals der evangelischen Gemeinde in der Kollwitzstraße 5-7 geäußert und auf den Bedarf an gemeinschaftlichen Flächen in Westhausen hingewiesen. Laut ST 1361 ist die zukünftige Nutzung offen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Areal ein soziales und medizinisches Nachbarschaftszentrum eingerichtet werden kann. Begründung: In Westhausen fehlen Orte des Zusammentreffens sowie der medizinischen Versorgung. Aus der Mitte der Siedlung Westhausen wurde das Konzept eines sozialen und medizinischen Nachbarschaftszentrums entwickelt. Es lehnt sich an sog. "Polikliniken", wie sie z.B. in Hamburg existieren, an und vereint Gemeinschaftsflächen mit medizinischer Versorgung. Der Ortsbeirat sieht das Konzept als geeignet für den Standort an der Kollwitzstraße 5-7 an und bittet um Prüfung der Realisierungsmöglichkeiten. Mehr Informationen zu den Polikliniken: https://www.poliklinik-syndikat.org/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1361 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 612 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 120/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/7 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2022, OF 115/7 Betreff: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M4, wird unter Berücksichtigung der folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Trotz der Eigenschaften als vormalige gartenbauwirtschaftliche Fläche, ist eine vollständige Kompensation der verloren gegangenen Grünfläche zu gewährleisten. 2. Der Ortsbeirat befürwortet die vorgesehene durchgängige Begrünung aller vorhandenen Dachflächen und die Kombination mit PV-Anlagen überall dort, wo es technisch möglich ist und fordert eine konsequente Umsetzung dieser Zielvorgabe. 3. Es sollen Sharing-Konzepte, insbesondere des Wirtschaftsverkehrs, geprüft werden, um die Anzahl der täglichen Fahrten zu reduzieren. 4. In die Stellplatzanforderungen sind explizit auch Radabstellanlagen mit einzubeziehen. 5. Angesichts dessen, dass sich das verkehrsplanerischen Fachgutachten auf Zahlen aus 2016 bezieht, ist jährlich, zumindest in den ersten Jahren, über die verkehrlichen Auswirkungen zu berichten und der Ortsbeirat in mögliche Anpassungen der Busrouten miteinzubeziehen. 6. Unabhängig vom Zeitpunkt der Fertigstellung des Busbetriebshofs, werden die Planungen und Verhandlungen mit der Autobahn GmbH über einen zusätzlichen Autobahnanschluss im Bereich der Westerbach- und/oder Gaugrafenstraße prioritär vorangetrieben. Begründung: Grundsätzlich stimmt der Ortsbeirat den Umzugsplänen des Busbetriebshofes der ICB zu. Allerdings sind damit verkehrliche Mehrbelastungen für den Stadtteil Rödelheim verbunden, die es unbedingt zu minimieren gilt. Auch wenn die Busse nicht zu den Spitzenstunden verkehren werden, sollen die Busse u.a. über die Westerbachstraße auf die Autobahn geleitet werden. Dieser Bereich ist bereits heute stark ausgelastet. Die Forderung des Ortsbeirats nach einer zusätzlichen Autobahnanbindung bleibt bestehen. Grundlage der Planungen sind zudem Verkehrserhebungen aus 2016, die als veraltet gelten dürften und schon gar nicht zukünftige Entwicklungen an der Gaugrafenstraße und dem FLINT-Areal (Berufsschulcampus der Handwerkskammer) abbilden können. Daher muss ggf. nachgesteuert werden. Von Beginn an müssen aber die Kriterien für die Entwicklung eines solchen Projektes in Zeiten der Klimakrise stimmen. Neben ökologischen Gesichtspunkten, ist auch ein diversifiziertes Mobilitätsangebot sicherzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 115/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 164 2022 Anregung OA 165 2022 1. Der Vorlage M 4 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 115/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 116/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 117/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, 1 SPD und farbechte/LINKE gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU und farbechte/LINKE gegen ÖkoLinX-ARL, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Ziffern 5. und 6.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung) FDP und BFF (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2022, OF 122/7 Betreff: Errichtung eines "sozial-medizinischen Nachbarschaftszentrums" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, sich für die Errichtung eines "sozial-medizinischen Nachbarschaftszentrums" in den Gebäuden der Kollwitzstraße 5-7 einzusetzen. Zudem soll geprüft werden, welche konkreten Maßnahmen hierfür von städtischer Seite aus ergriffen werden können. Das ehemalige evangelische Gemeindezentrum in der Kollwitzstraße ist in den Besitz der Stadt übergegangen, sodass sich die Frage nach der Verwendung der erworbenen Gebäude aufdrängt. Ein "sozial-medizinisches Nachbarschaftszentrum" ist hierauf eine ideale Antwort, da damit sowohl medizinischer als auch sozialer Bedarf vor Ort bestmöglich bedient werden kann. Begründung: Die Siedlungen Westhausen, Praunheim und Heinrich-Lübke-Siedlung werden zusammen lediglich von einer regulären allgemeinmedizinischen Praxis versorgt, was eine Unterversorgung darstellt. Zudem besteht ein wissenschaftlicher Konsens über den Zusammenhang von sozialem Status und sozialen Problemen einerseits sowie höhere Krankheitswahrscheinlichkeit und Lebenserwartung andererseits. Dieser Umstand wird in den Sozialwissenschaften auch als sozialer Gradient bezeichnet. Ein "sozial-medizinisches Nachbarschaftszentrum" löst beide Probleme auf einen Schlag! Es verbindet (allgemein-)medizinische ambulante Versorgung in Form von Arztpraxen mit den klassischen sozialen Merkmalen eines Nachbarschaftszentrums: Koch- und Tanzkurse, Nachbarschafts-Cafés, Schachgruppen, Seniorentreffs und vieles mehr. Zudem lassen sich natürlich auch psychologische und sozial-beratende Angebote in einem solchen Nachbarschaftszentrum machen. Angesichts des sozialen Gradienten macht es synergistisch Sinn, Einrichtungen, die die sozialen und gesundheitlichen Herausforderungen angehen, auch unter einem Dach unterzubringen. Außerdem ergeben sich durch diese Kombination attraktive Finanzierungsmodelle. Eine Nutzung der Gebäude für eine Erweiterung des Schul- und Kindergartenangebots drängt sich verkehrstechnisch nicht auf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 122/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/7 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2022, OF 117/7 Betreff: Keine Überbelastung der Heerstraße durch zusätzlichen Busverkehr Bei der Präsentation der Bebauungspläne zum Busbetriebshof Lorscher Straße wurden vom Ortsbeirat und aus der Bevölkerung viele Fragen, auch zu der dadurch entstehenden Verkehrsbelastung gestellt. Leider wurden einige Fragen nur rudimentär oder gar nicht beantwortet. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Busse fahren morgens bzw. abends über die Anschlussstelle Ludwig-Landmann-Straße in die Stadt ein oder aus? 2. Wie groß ist die Anzahl derer, die in nördliche Richtung über Praunheim geleitet werden? 3. Wie viele Busse nach Süden Richtung Bockenheim? 4. Gibt es aktuelle Zählungen über die bereits jetzt schon total überlastete Heerstraße? 5. Es wurde in der Vorstellung eine Änderung der Verkehrsführung, bei Überlastung angekündigt: Gibt es da bereits Pläne und wie sehen diese aus? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 115/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 164 2022 Anregung OA 165 2022 1. Der Vorlage M 4 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 115/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 116/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 117/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, 1 SPD und farbechte/LINKE gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU und farbechte/LINKE gegen ÖkoLinX-ARL, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Ziffern 5. und 6.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung) FDP und BFF (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2022, OF 93/7 Betreff: Fahrrad-Piktogramme auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg Der Magistrat wird gebeten, in der Thudichumstraße, sowohl in der nördlichen als auch in der südlich gelegenen Straßenhälfte, insbesondere vor dem REWE-Supermarkt, die Fahrrad- Piktogramme auf der Fahrbahn zeitnah zu ergänzen. Darüber hinaus sollten die vorhandenen Piktogramme in der Thudichumstraße und dem Hausener Weg erneuert werden. Begründung: Die verkehrliche Situation in der Thudichumstraße im Bereich zwischen Trümpertstraße und der Kreuzung Lorscher Straße/Reichsburgstraße ist durch die Neubauten sehr unübersichtlich geworden: - Im Bereich des REWE-Supermarktes, ebenso wie bei den Neubauten der Senioren-Wohnanlage und dem neuen Wohnhaus sind Markierungen (entsprechend der Straßenverkehrsordnung) für einen Fahrradweg auf dem Bürgersteig entfallen. Dadurch nutzen die Fußgänger:innen den Bürgersteig in der gesamten Breite. - Die Situation setzt sich im Bereich Post und gegenüberliegend dem Penny-Markt fort. Durch parkende Autos wird der frühere Fahrradweg zusätzlich blockiert, ohne dass Markierungen auf der Fahrbahn die Nutzung für Fahrräder angeben. - Auch im Bereich der Bushaltestelle Ecke Thudichumstraße/Reifenberger Straße müsste klar sein, dass die FahrradfahrerInnen auch die Straße benutzten können. Durch die Reste der Markierung auf dem Bürgersteig wird den Autofahrern suggeriert, die Fahrradfahren auf der Straße unrechtmäßig ist. Mit dem Auftragen und Erneuern der Piktogramme sollte kurzfristig eine größere Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen geschaffen werden. Davon unabhängig ist eine Prüfung von roten Fahrradstreifen zur sicheren Kennzeichnung von Radwegen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1388 2022 Die Vorlage OF 93/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: die_farbechten-LINKE.
Auf der Lorscher Straße im Stadtteil Rödelheim steht zwischen der Fuchstanz- und Niddagaustraße eine Fußgängerampel. Da diese Ampel so spät für die Fußgänger auf Grün schaltet, wird sie kaum benutzt und die Passanten laufen bei Rot über die Straße. Mein Vorschlag: entweder die Schaltung schneller einstellten oder aber um Energie und Wartungskosten der Ampel einzusparen diese ganz zu entfernen und einen Zebrastreifen einzurichten.
Die A66 führt im Abschnitt Rödelheim/Westhausen z.T. unmittelbar an Wohnhäusern vorbei, bzw. dröhnt die Bewohner von Rödelheim mit hohen Dezibelwerten zu. Hier wäre es dringend erforderlich für massiven Lärmschutz zu sorgen. Dies könnte mit Lärmschutzwänden geschehen, viel besser wäre aber eine Einhausung ab der Brücke der Ludwig Landmann Straße bis zur Brücke Lorscher Straße. Bei entsprechender Konstruktion könnte auf der Einhausung auch eine Bebauung oder Begrünung erfolgen.