Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1526/1 Betreff: Beschilderung Moselstraße - Kaiserstraße verbessern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschilderung in der Moselstraße so anzupassen, dass Fahrzeugführer, die in die Kaiserstraße (Richtung Kaisertor) abbiegen, schon vor oder an der Ampel darauf hingewiesen werden, dass für sie die Einfahrt möglicherweise verboten ist. Begründung: Wenn man aus nördlicher Richtung auf der Moselstraße fährt und dann an der Ampel rechts in die Kaiserstraße abbiegen möchte, um Richtung Kaisertor zu fahren, kann man noch nicht ahnen, dass dieser Straßenabschnitt mittlerweile für den Verkehr gesperrt ist. Das Verbotsschild für die Einfahrt ist so aufgestellt, dass man es an der Ampel noch nicht sehen kann (siehe Bild). Erst beim Abbiegen kann der Fahrzeugführer das Schild sehen, dann steht er schon auf dem Fußgängerüberweg und muss ein kompliziertes Manöver auf der Kreuzung ausüben, um zu wenden. Dies verursacht mitunter Probleme und birgt Gefahren für Fußgänger und den gesamten Verkehr im Kreuzungsbereich. Der Fahrzeugführer sollte schon vor dem Vorgang des Abbiegens darauf hingewiesen worden sein, dass für ihn die Einfahrt verboten ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1410/1 Betreff: Poller in der Münchener Straße entfernen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die grauen Poller im Bereich Münchner Straße, Ecke Elbestraße entfernen zu lassen. Bild: privat Begründung: Wie auf dem Bild zu sehen, wurden vor die grauen Poller noch rot-weiße Poller gesetzt. Somit haben die grauen Poller ihren Zweck verloren und können entfernt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1409/1 Betreff: Frankfurts Vielfalt sichtbar machen: Mehrsprachige Straßenschilder für die Münchener Straße Vorgang: E 14/24 Grüne/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß Etatantrag E14 vom 16.06.2024 mehrsprachige Straßenschilder entlang der Münchener Straße aufstellen zu lassen. Diese sollen als zusätzliche Schilder unterhalb der bestehenden Straßenschilder montiert werden. Folgende Sprache sollen wegen der vielfältigen Herkunft der Menschen im Bahnhofsviertel und der internationalen Geschäfte und gastronomischen Betriebe gewählt werden: Türkisch, Arabisch, Paschtu, Tigrinya, Hessisch, Englisch, Hebräisch, Italienisch, Rumänisch, Polnisch, Kroatisch, Indisch, Spanisch und gegebenenfalls weitere Sprachen. Begründung: Der Ortsbeirat 1 kommt der Bitte der Stadtverordnetenversammlung nach, die Vielfältigkeit Frankfurts im Straßenraum sichtbar zu machen und folgt dem Etatantrag E14. Insbesondere im Bahnhofsviertel wird die Vielfalt zahlreicher Herkünfte und Sprache gelebt. Besonders gut lässt sich das in der Münchener Straße ablesen, wo Menschen mit der Straßenbahn pendeln, Gaststätten besuchen, in Geschäften einkaufen, zu Fuß zum Arbeitsplatz gehen oder abends feiern. Mehrsprachige Straßenschilder sind ein sichtbarer Beitrag, dass Menschen anderer Herkunft sich in Frankfurt willkommen und wohl fühlen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 14 Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2024, OF 1381/1 Betreff: Öffentliche Toiletten im Bahnhofsviertel gestalten und ausschildern Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Bahnhofsviertel wurden in den letzten Wochen zwei Toilettenanlagen, jeweils eine in Moselstraße und Kaiserstraße, aufgestellt und in Betrieb genommen. Diese funktionieren wunderbar, erzeugen keine Geruchsbelästigung und sind eine große Hilfe im Kampf gegen die Verschmutzung des Viertels. Leider sind diese "Betonklötze" grau und könnten durchaus ein schöneres Bild nach außen hin abgeben. Deshalb wird der Magistrat gebeten, die Außenwände optisch ansprechend gestalten zu lassen. Dies soll in Absprache mit dem Koordinierungsbüro Bahnhofsviertel und dem Regionalrat Bahnhofsviertel erfolgen. Für eine Zusammenarbeit bei der Gestaltung mit Akteuren aus dem Viertel kommen Schulen (Karmeliter-schule, Weißfrauenschule), Kindereinrichtungen (z.B. Internationales Kinderhaus), die Bewohner*inneninitiative oder Künstler*innen wie beispielsweise Thekra Jaziri, die über Erfahrung mit solchen Projekten verfügt, in Frage. Weiterhin sollten beide Toilettenanlagen gerade für Besucherinnen und Besucher leicht zu finden sein. Deswegen ist eine ausreichende Beschilderung im Umfeld (z.B. an Kreuzungen) notwendig und entsprechend vorzusehen. Begründung: Der Ortsbeirat ist dankbar, dass die seit vielen Jahren geforderten öffentlichen Toiletten im Bahnhofsviertel zumindest an den Standorten Kaiserstraße und Moselstraße inzwischen errichtet wurden. Zurecht werden im Viertel allerdings die tristen grauen Außenwände der beiden Anlagen kritisiert. Sie tragen nicht zur Verschönerung des Viertels bei. Die bunt bemalte Toilettenanalage im Osthafenpark zeigt, dass es auch besser geht. Eine Ausschilderung der Toiletten ist bisher bedauerlicherweise unterblieben. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.08.2024, OF 1343/1 Antrag vom 19.08.2024, OF 1344/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5826 2024 1. Die Vorlage OF 1343/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1381/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im zweiten Absatz des Antragtenors folgenden Wortlaut erhält: "Für eine Zusammenarbeit bei der Gestaltung mit Akteuren aus dem Viertel kommen Schulen (Karmeliterschule, Weißfrauenschule), Kindereinrichtungen (z.B. Internationales Kinderhaus), die Bewohner*inneninitiative oder Künstler*innen, die über Erfahrung mit solchen Projekten verfügt, in Frage." Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung) 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1344/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1381/1 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 1344/1 Betreff: Toiletten im Bahnhofsviertel bemalen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für eine zeitnahe Außenbemalung der beiden neu aufgestellten Toilettenanlagen im Bahnhofsviertel in der Kaiserstraße und der Moselstraße zu sorgen. Dies könnte in Zusammenarbeit mit den sich im Viertel befindlichen Schulen (Karmeliterschule, Weißfrauenschule) oder Kindereinrichtungen (z.B. Internationales Kinderhaus) und/oder der Bewohner*inneninitiative geschehen. Auch eine Zusammenarbeit mit Künstler*innen wie beispielsweise Thekra Jaziri, die über Erfahrung mit solchen Projekten verfügt, ist denkbar. Begründung: Der Ortsbeirat ist dankbar, dass die seit vielen Jahren geforderten öffentlichen Toiletten im Bahnhofsviertel zumindest an den Standorten Kaiserstraße und Moselstraße inzwischen errichtet wurden. Zurecht werden im Viertel allerdings die tristen grauen Außenwände der beiden Anlagen kritisiert. Sie tragen nicht zur Verschönerung des Viertels bei. Die bunt bemalte Toilettenanalage im Osthafenpark zeigt, dass es auch besser geht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.08.2024, OF 1381/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1344/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1381/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1343/1 Betreff: Bahnhofsviertel: Öffentliche Toiletten gestalten und ausschildern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Im Bahnhofsviertel wurden in den letzten Wochen zwei Toilettenanlagen, jeweils eine in Moselstraße und Kaiserstraße, aufgestellt und in Betrieb genommen. Diese funktionieren wunderbar, erzeugen keine Geruchsbelästigung und sind eine große Hilfe im Kampf gegen die Verschmutzung des Viertels. Leider sind diese "Betonklötze" einfach nur grau und könnten durchaus ein schöneres Bild nach außen hin abgeben. Deshalb wird der Magistrat gebeten, die Außenwände optisch ansprechend gestalten zu lassen. Dies soll in Absprache mit dem Koordinierungsbüro Bahnhofsviertel und dem Regionalrat Bahnhofsviertel erfolgen. Weiterhin sollten beide Toilettenanlagen gerade für Besucher leicht zu finden sein. Deswegen ist eine ausreichende Beschilderung im Umfeld (z.B. an Kreuzungen) notwendig und entsprechend vorzusehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.08.2024, OF 1381/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5826 2024 1. Die Vorlage OF 1343/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1381/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im zweiten Absatz des Antragtenors folgenden Wortlaut erhält: "Für eine Zusammenarbeit bei der Gestaltung mit Akteuren aus dem Viertel kommen Schulen (Karmeliterschule, Weißfrauenschule), Kindereinrichtungen (z.B. Internationales Kinderhaus), die Bewohner*inneninitiative oder Künstler*innen, die über Erfahrung mit solchen Projekten verfügt, in Frage." Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1345/1 Betreff: Bahnhofsviertel: Den Kaisermarkt erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert alles dafür zu tun, dass der Kaisermarkt im Bahnhofsviertel auf der Kaiserstraße erhalten bleibt. Dabei soll auch eine zeitliche Unterbrechung des Marktbetriebes für wenige Wochen oder Monate unbedingt vermieden werden. Begründung: Der Kaisermarkt steht seit langem unter Druck. Wie nun zu lesen ist, möchte der Betreiber den Markt nicht weiterführen. Der Markt ist jedoch für das Viertel sehr wichtig. Er belebt das Viertel, sorgt für eine soziale Durchmischung, ist eine Teil der Nahversorgung und bietet Abwechslung und die Möglichkeit zum Verweilen. Sollte der jetzige Betreiber den Betrieb einstellen, so soll die HFM unmittelbar die Organisation übernehmen. Für die Beschicker ist es wichtig, dass dabei keine Unterbrechung des Betriebs erfolgt und ein nahtloser Übergang gewährleistet wird. Die Eigentümerinitiative Bahnhofsviertel hat ihre Unterstützung bereits zugesagt; dieses Angebot sollte ebenfalls geprüft und angenommen werden. Es zeigt, wie wichtig den Menschen im Viertel dieser Markt ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5827 2024 Die Vorlage OF 1345/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.07.2024, OF 1327/1 Betreff: Beordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstraße Der Ortsbeirat beschließt: Die Planung des Straßenverkehrsamts Frankfurt zur Umgestaltung bzw. Neubeordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstrasse im Abschnitt zwischen Gutleutstraße und Münchner Straße werden befürwortet. (Plan siehe Anhang) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 70 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 1327/1 um eine Runde zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5751 2024 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1327/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Zu 1: 5 GRÜNE, CDU, SPD und BFF gegen FDP, Linke und Die Partei (= Zurückstellung) Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, FDP und BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1302/1 Betreff: Bahnhofsviertel: Elbestraßen begrünen und Gehweg erneuern Vorgang: OM 4589/23 OBR 1; ST 117/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Elbestraße zwischen Taunusstraße und Niddastraße Bäume zu pflanzen. Außerdem soll der Gehweg auf der östlichen Seite saniert werden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte im Jahr 2023 gefordert die Litfaßsäulen in der Elbestraße bei der Neuvergabe der Werberechte nicht neu zu vergeben, sondern abbauen zu lassen. Erfreulicherweise hat nun das Werbeunternehmen freiwillig und selbstständig die Litfaßsäulen entfernt. (10.10.2023, OM 4589) Der Gehweg zeigt sich nun in einem äußerst schlechten Zustand und muss dringend saniert werden. In diesem Zuge soll geprüft werden, wo Bäume in diesem Straßenabschnitt gepflanzt werden können. Evtl. bieten sich die alten Standorte der Litfaßsäulen an. Da der Straßenabschnitt keinerlei Begrünung aufweist sollten unbedingt Standorte für Baumpflanzungen gefunden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4589 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 117 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5736 2024 Die Vorlage OF 1302/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1301/1 Betreff: Neuordnung der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof"/"Münchener Straße" zur Verbesserung der Fahrgastorientierung Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Ausstattung der Straßenbahnhaltestelle Münchener Straße stadteinwärts (z. B. Sitzbank, dynamische Abfahrtsanzeige Haltestellenschild usw.) so zu reorganisieren, dass alle Elemente gebündelt sind und die Haltestelle klar und deutlich als solche im öffentlichen Straßenraum erkennbar ist. Begründung: Die aktuelle Anordnung der Haltestelleneinrichtungen führt zu Verwirrung unter den Fahrgästen, da viele im Bereich der dynamischen Abfahrtsanzeige warten, während die tatsächliche Haltestelle der Bahnen und Busse deutlich weiter vorne liegt. Insbesondere im Nachtbusverkehr hat dies bereits dazu geführt, dass Fahrgäste ihren Bus verpassten, weil sie die längere Distanz zur eigentlichen Haltestelle in der kurzen Haltezeit nicht überwinden konnten. Auch tagsüber führen die suboptimal platzierten Einrichtungen zu unnötigen Verzögerungen beim Fahrgastwechsel. Eine Neugestaltung würde die Effizienz des Fahrgastwechsels steigern und die Zufriedenheit der Fahrgäste erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5735 2024 Die Vorlage OF 1301/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1300/1 Betreff: Kaiser-Boulevard - ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Flaniermeile Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den mittleren Teil der Kaiserstraße im Bahnhofsviertel zwischen Gallusanlage und Weserstraße nach dem Vorbild des "Kaisertores" als "Kaiser-Boulevard" in seinen Sprachschatz aufzunehmen. Die Zufahrt in die Kaiserstraße von der Gallusanlage aus soll dauerhaft für PKW-Verkehr gesperrt werden; Einsatzfahrzeuge und Radverkehr sollen weiterhin passieren dürfen. Der Abschnitt der Kaiserstraße zwischen Gallusanlage und Weserstraße soll von der Weserstraße aus nur noch für Anlieger und Lieferfahrzeuge erreichbar bleiben. Parkplätze in den Seitenstreifen sollen der Außengastronomie zu Gute kommen oder als Lade- und Lieferzonen bzw. Fahrradstellplätze ausgewiesen werden. Mittelfristig soll dieser Abschnitt zur Fußgängerzone umgestaltet werden. Begründung: Der westliche Teil der Kaiserstraße in Richtung Hauptbahnhof, das sogenannte "Kaisertor", wurde bereits auf Verlangen des Ortsbeirats 1 für den PKW-Verkehr gesperrt und soll perspektivisch zur Fußgängerzone umgestaltet werden. Dies ist ein erster wichtiger Schritt, den vielen Fußgehenden, Pendler*innen, Einkaufenden, Besucher*innen und Anwohnenden Platz zur Verfügung zu stellen. Doch bereits ab der nächsten Kreuzung zur Moselstraße bis zur Gallusanlage stauen und behindern sich parkende und fahrende PKW gegenseitig. Verursacht wird das Chaos vor allem durch die noch sehr schlecht geregelte Verkehrsführung im Bahnhofsviertel im Allgemeinen und die Zufahrtmöglichkeit im Osten im Besonderen. Ein Schließen der Zufahrt Gallusanlage würde das gesamte Bahnhofsviertel beruhigen und gleichzeitig die Aufenthaltsqualität für Anwohnende, Radfahrende und Fußgehende drastisch verbessern. Die Außengastronomie könnte sich erweitern und die Menschen könnten den Flair des großstädtischen Boulevards in aller Ruhe genießen. Foto: Google Street View Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5734 2024 Die Vorlage OF 1300/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1213/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Wann kommt endlich die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Münchener Straße 33 bis 41? Vorgang: OM 2415/22 OBR 1; ST 1161/23 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Seit Juni 2022 fordert der Ortsbeirat 1 die Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Münchener Straße im Bereich der Hausnummern 33-41. Zuletzt hat der Magistrat in der ST1161 aus Mai 2023 mitgeteilt, dass noch im 2. Quartal 2023 die Planungen dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Leider ist dies bisher nicht geschehen. Vor Ort ist auch nichts umgesetzt worden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, dem Ortsbeirat 1 die Planungen zur Verkehrsneuordnung zeitnah vorzulegen und die baldmögliche terminliche Umsetzung zu benennen. Begründung: Die in OM 2415 aus 2022 beschlossenen Ladezonen, Radbügel und außengastronomischen Flächen werden dringend gebraucht. Einzelhandel, Gastronomie und Verkehrsteilnehmende warten nun bereits seit zwei Jahren auf die Umsetzung. Gerade auf das Bahnhofsviertel sollte derzeit die allerhöchste Priorität gelegt werden. Es handelt sich hier nicht um eine bauliche Umgestaltung, sondern lediglich Beschilderungs- und Markierungsarbeiten mit dem Ziel, die Gehwege freizuhalten, illegales Parken zu unterbinden und Platz für alle Verkehrsmittel zu schaffen. Es ist unverständlich, warum der Magistrat hierfür so viel Zeit benötigt. Quelle: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2415 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1161 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5393 2024 Die Vorlage OF 1213/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1214/1 Betreff: E-Scooter-Parkplätze Münchener Straße verlagern Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die in der Münchener Straße vor der Terminus Klause eingerichteten E-Scooter-Parkplätze so verlegen zu lassen, dass Außengastronomie wieder ermöglicht werden kann. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, künftig darauf zu achten, dass Gewerbe und Außengastronomie durch E-Scooter-Parkplätze nicht negativ beeinträchtigt werden. Der Ortsbeirat 1 ist bei der Auswahl geeigneter Flächen gerne behilflich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5394 2024 Die Vorlage OF 1214/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1104/1 Betreff: Fragen zur geplanten Parkplatzmarkierung der Weserstraße Vorgang: OM 3772/23 OBR 1, ST 1502/23 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Dem Ortsbeirat 1 wurde die Planung zur Neumarkierung von Stellplätzen in einem Abschnitt der Weserstraße vorgelegt mit der Bitte um eine möglichst kurzfristige Entscheidung. Die Planungen weichen jedoch ab von den Forderungen, die der Ortsbeirat 1 in seinem Beschluss in OM3772 / 2023 formuliert hatte. Insbesondere wurde bemängelt, dass bei beidseitigem Schrägparken sowohl die Fahrbahn als auch die Gehwege zugeparkt werden. In ST1502 / 2023 beschreibt der Magistrat gar, dass bei Einführung von Längsparken in der Weserstraße breite Fahrbahnflächen entstünden, die einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden müssten. Nun plant der Magistrat Längsparken, allerdings nur auf einer Straßenseite und teilweise auf dem Gehweg, der eigentlich freigeräumt werden sollte und was offenbar seiner eigenen ST1502 widerspricht. Dies vorangestellt, möge der Magistrat folgende Fragen beantworten: 1. Warum richtet der Magistrat nicht beidseitig Längsparken am Fahrbahnrand ein, schafft damit einen angemessenen Fahrbahnquerschnitt und hält gleichzeitig die Gehwege frei? 2. Wann richtet der Magistrat endlich eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Weserstraße und darüber hinaus in Form von Tempo 30 oder Tempo 20 im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich ein? Dann wäre auch Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße möglich. 3. Was bedeuten die schraffierten Linien auf dem Gehweg vor und hinter der Parkplatzmarkierung und für wen sollen "Stallplätze" geschaffen werden? Pferdefuhrwerke wurden ja bekanntlich vor wenigen Jahrzehnten durch motorisierte Vehikel weitestgehend abgelöst. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3772 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1502 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 831 2024 Die Vorlage OF 1104/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. Und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1103/1 Betreff: Übergang Hauptbahnhof zur Kaiserstraße auch während des Umbaus des Hauptbahnhofs jederzeit sicher gestalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Durch Umbauarbeiten fällt auf dem Bahnhofsvorplatz ein Großteil der Fläche für Fußgehende weg. Wie bei solchen Baustellen üblich, ist damit zu rechnen, dass das Umfeld sich dynamisch anhand des Baufortschritts verändert. Dies vorausgeschickt möge der Magistrat ggf. in Abstimmung mit der Deutschen Bahn Folgendes veranlassen: 1. Zu jeder Zeit muss ausreichend Fläche für Fußgehende zwischen Hauptbahnhofseingang und Kaiserstraße verbleiben, um starkes Gedränge und Stresssituationen an den Übergängen zu vermeiden. 2. Der Bahnhofsvorplatz soll frei von dem Verkehrsfluss störenden Gegenständen gehalten werden wie z.B. den "historisierenden Verkaufswagen", um die derzeit reduzierte Verkehrsfläche nicht noch zusätzlich erheblich einzuschränken. 3. Die Fahrgeschwindigkeit auf der Straße Am Hauptbahnhof (B44) soll so reduziert werden, dass auch bei Gedränge von Fußgehenden auf die Fahrbahn das Risiko an schweren Verletzungen minimiert wird. Die zulässige Fahrgeschwindigkeit ist an dieser Gefahrenstelle deutlich mit Schildern, Bodenmarkierungen und ggf. weiteren Maßnahmen für alle Fahrspuren in alle Richtungen sichtbar anzuzeigen. Begründung: Der Fußübergang vor dem Hauptbahnhof ist vermutlich der am meiste frequentierte Übergang in Frankfurt. Durch eine zeltartige Lagerhalle auf dem Bahnhofsvorplatz wird derzeit die Fläche für Fußgehende vor dem Hauptbahnhof um mehr als zwei Drittel reduziert. Zusätzlich stehen um die Zelthalle herum zwei historisierende Verkaufswagen, die die Fläche weiter einschränken und wenigstens versetzt werden müssen. Hier war schon vor der Baustelle bereits oft erhebliches Gedränge. Gerade zu den Hauptverkehrszeiten ist die Fläche extrem voll und es droht, dass Fußgehende von Nachdrängenden auf die Fahrbahn geschoben und verletzt werden könnten. Normalerweise wird bei Baustellen auf angrenzenden Straßen das Tempo reduziert. Dies ist hier ebenfalls beidseitig notwendig, insbesondere, weil es sich bei dem Übergang um eine stark frequentierte Wegeverbindung handelt. Der Magistrat möge dazu prüfen, welche Fahrgeschwindigkeit angemessen ist, und soll die Tempobegrenzung sodann deutlich sichtbar auf allen Fahrbahnen umsetzen lassen. Derzeit ist nur ein vereinzeltes Tempo-30-Schild auf der B44 in Fahrtrichtung Norden wegen der Fahrbahnverengung aufgestellt, jedoch schlecht sichtbar. In Fahrtrichtung Süden steht dagegen überhaupt kein Schild, obwohl es dort wegen der Krümmung der Straße und der schlechten Einsehbarkeit noch wichtiger wäre. Die Situation rund um Radwege, Taxistand, Fußgängerüberwege und Baustelle ist für Ortsunkundige (oft mit veraltetem Navi mit Tempo-50) derart irritierend, dass es einer rechtzeitigen und deutlichen Beschilderung sowie weiterer Markierungen bedarf. Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 31 Auf Antrag der CDU und FDP-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1103/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4968 2024 Die Vorlage OF 1103/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: GRÜNE, 2 SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, 1 SPD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2023, OA 418 entstanden aus Vorlage: OF 1074/1 vom 28.11.2023 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen Vorgang: OM 4816/23 OBR 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 1 und den Anliegern (Eigentümern und Nutzern) einen Ideenwettbewerb für die Gestaltung des Kaisersacks im Bereich östlich der Straße Am Hauptbahnhof bis westlich der Moselstraße auszuloben. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: 1. Der genannte Bereich soll in eine Fußgängerzone umgewandelt werden und nur noch für Fahrzeuge von Rettungsdiensten und Anlieferungsverkehr (vormittags) befahrbar sein. 2. Die gesamte Fläche zwischen der Straße Am Hauptbahnhof und Moselstraße soll einen Platzcharakter mit niveaugleichen und barrierefreien Wegebeziehungen erhalten. Der Platz wird teilweise die Funktion des Bahnhofsvorplatzes übernehmen, der bis voraussichtlich Ende der 2030er- Jahre als Baustellenfläche der Bahn benötigt wird. 3. Die vorhandenen Parkplätze sollen entsprechend entfallen. Der Bereich der jetzigen Parkplätze sowie Teile des Wendehammers und des Kaisersacks sollen entsiegelt und begrünt werden. Als Vorbild können bspw. die geplanten Hochbeete am Rathenauplatz dienen. 4. Die im Vergleich zur nördlichen Seite der Kaiserstraße fehlenden Bäume auf der südlichen Seite der Kaiserstraße sollen ergänzt werden. 5. Die entstehenden begrünten Flächen und die Wegeflächen sind mit adäquaten Materialien und Sitzgelegenheiten auszustatten. 6. Bei der Umgestaltung der Straßenflächen, Parkplätze und des Wendehammers ist den Belangen des Wochenmarktes Rechnung zu tragen. 7. Im genannten Bereich soll das Abstellen von E-Scootern nicht mehr möglich sein. Begründung: Der sogenannte Kaisersack ist das Entree der Stadt Frankfurt für Hunderttausende Menschen, die täglich am Hauptbahnhof ankommen. Nach dem Verlassen des Bahnhofvorplatzes ist der Kaisersack das Erste, was Touristen, Geschäftsreisende, Pendelnde und Anwohnende sehen, wenn sie das Bahnhofsviertel betreten. Heute bietet sich dort ein katastrophales Bild: Massenweise liegen dort E-Scooter und Müll herum. Autos stehen im Wendehammer und versperren den Weg. Insgesamt ein unwürdiges Bild für eine Weltstadt wie Frankfurt. Der U-Bahnausgang in diesem Bereich soll bis 2024 bereits neu gestaltet sein. Es bietet sich an, diesen Teil der Kaiserstraße durch Umbau des Kaisersacks in Grünanlagen mit Blumenbeeten, Bäumen und Sitzgelegenheiten aufzuwerten und die Kaiserstraße zu der prachtvollen Straße werden zu lassen, die sie einst war. Der dort stattfindende Kaisermarkt (Wochenmarkt) sollte an der Stelle verstetigt werden, um damit auch eine Aufwertung zu erfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4816 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.01.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 418 wird auf den Ausschuss für Mobilität und Smart-City delegiert. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Dem Charakter als zentraler Versammlungsort ist Rechnung zu tragen.") sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Dem Charakter als zentraler Versammlungsort ist Rechnung zu tragen.") sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 23. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.01.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung), ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Der Bereich soll so umgestaltet werden, dass er weiterhin als Versammlungsort für Kundgebungen und Demonstrationen genutzt werden kann.") und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2024, TO II, TOP 36 Beschluss: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung), AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Der Bereich soll so umgestaltet werden, dass er weiterhin als Versammlungsort für Kundgebungen und Demonstrationen genutzt werden kann.") Beschlussausfertigung(en): § 4338, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2023, OF 1074/1 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 1 und den Anliegern (Eigentümern und Nutzern) einen Ideenwettwettbewerb für die Gestaltung des "Kaisersacks" im Bereich östlich der Straße "Am Hauptbahnhof" bis westlich der Moselstraße auszuloben. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: 1. Der genannte Bereich soll in eine Fußgängerzone umgewandelt werden und nur noch für Fahrzeuge von Rettungsdiensten und Anlieferungsverkehr (vormittags) befahrbar sein. 2. Die gesamte Fläche zwischen der Straße "Am Hauptbahnhof" und Moselstraße soll einen Platz-Charakter mit niveaugleichen und behindertengerechten Wegebeziehungen erhalten. Der Platz wird teilweise die Funktion des Bahnhofsvorplatzes übernehmen, der bis voraussichtlich Ende der 2030er Jahre als Baustellenfläche der Bahn benötigt wird. 3. Die vorhandenen Parkplätze sollen entsprechend entfallen. Der Bereich der jetzigen Parkplätze sowie Teile des Wendehammers und des Kaisersacks sollen entsiegelt und begrünt werden. Als Vorbild können bspw. die geplanten Hochbeete am Rathenauplatz dienen. 4. Die im Vergleich zur nördlichen Seite der Kaiserstraße fehlenden Bäume auf der südlichen Seite der Kaiserstraße sollen ergänzt werden. 5. Die entstehenden begrünten Flächen und die Wegeflächen sind mit adäquaten Materialien und Sitzgelegenheiten auszustatten. 6. Bei der Umgestaltung der Straßenflächen, Parkplätze und des Wendehammers ist den Belangen des Wochenmarktes Rechnung zu tragen. 7. Im genannten Bereich soll das Abstellen von E-Scootern nicht mehr möglich sein. Begründung: Der sogenannte "Kaisersack" ist das Entrée der Stadt Frankfurt für hunderttausende Menschen, die täglich am Hauptbahnhof ankommen. Nach dem Verlassen des Bahnhofvorplatzes ist der Kaisersack das Erste, was Touristen, Geschäftsreisende, Pendelnde und Anwohnende sehen, wenn sie das Bahnhofsviertel betreten. Heute bietet sich dort ein katastrophales Bild: Massenweise liegen dort E-Scooter und Müll herum. Autos stehen im Wendehammer und versperren den Weg. Die sich dort treffende Drogenszene führt zu Verunsicherung bei vielen Menschen. Insgesamt ein unwürdiges Bild für eine Weltstadt wie Frankfurt. Der U-Bahnausgang in diesem Bereich soll bis 2024 bereits neugestaltet sein. Es bietet sich an, diesen Teil der Kaiserstraße durch Umbau des "Kaisersacks" in Grünanlagen mit Blumenbeeten, Bäumen und Sitzgelegenheiten aufzuwerten und die Kaiserstraße zu der prachtvollen Straße werden zu lassen, die sie zu früheren Zeiten einst war. Der dort stattfindende Kaisermarkt (Wochenmarkt) sollte an der Stelle verstetigt werden, um damit auch eine Aufwertung zu erfahren. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.10.2023, OF 1062/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 41 Die Vorlage OF 1074/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung OA 418 2023 1. Die Vorlage OF 1062/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1074/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Punkt 2. Die Formulierung "behindertengerecht" durch "barrierefrei" ersetzt wird und, dass der zweite Satz des zweiten Absatzes ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2023, OF 1075/1 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack schnellstmöglich für Fußgehende öffnen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Straßenabschnitt der Kaiserstraße zwischen "Am Hauptbahnhof" und Moselstraße zur Fußgängerzone schnellstmöglich umzuwidmen, für den regulären PKW-Verkehr sperren und für Fußgehende öffnen zu lassen. Hierzu sollen folgende Maßnahmen getroffen werden: 1. Die Zufahrt von der Moselstraße in den sogenannten "Kaisersack" wird mit klappbaren oder versenkbaren Pollern versehen und somit für den Lieferverkehr und berechtigte Anwohnende weiterhin erreichbar bleiben. 2. Im genannten Bereich wird das Abstellen von E-Scootern generell untersagt. 3. Es wird eine temporäre Bepflanzung mit Kübelpflanzen und -bäumen eingerichtet, die die Aufenthaltsqualität erhöht. 4. Die Nutzung der Fläche für den Kaisermarkt muss gewährleistet werden. 5. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit sollen Bordsteine abgesenkt werden, wo das möglich ist. Die Entscheidung soll zeitnah getroffen und die Maßnahmen sollen rechtzeitig bis zum Beginn der Fußball-Europameisterschaften 2024 umgesetzt werden, um die Menschenmassen bewältigen zu können, die zusätzlich zu den Pendler*innen und Anwohnenden vom Hauptbahnhof in die Innenstadt strömen werden. Begründung: Bereits vor Beginn der Umbaumaßnahmen in der B-Ebene des Hauptbahnhofes und der Sperrung des Ausgangs Kaisersack herrschte an der Stelle reger Betrieb. Pendler*innen und Reisende queren den Kaisersack auf dem Weg zu Fuß ins Bahnhofsviertel und die Innenstadt. Da die Nutzung des ÖPNV und der Fußverkehr in Frankfurt weiterhin zunehmen, wird auch die Frequentierung des Kaisersacks steigen. Zudem ist nach Fertigstellung und Öffnung der B-Ebene und der Ausgangs Kaisersack zur Euro 2024 damit zu rechnen, dass sehr viel mehr Menschen als bisher den Kaisersack queren werden. Dafür wird der Platz der bisherigen Sackgasse und des Wendekreises benötigt. Dieser Platz wird teilweise die Funktion des Bahnhofsvorplatzes übernehmen, der bis voraussichtlich Ende der 2030er Jahre als Baustellenfläche der Bahn benötigt wird. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.11.2023, OF 1063/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 42 Die Vorlage OF 1075/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4816 2023 1. Die Vorlage OF 1063/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1075/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2023, OF 1064/1 Betreff: Beleuchtung Jürgen-Ponto-Platz instand setzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die defekten Straßenlaternen am Jürgen-Ponto-Platz instand setzen zu lassen. Begründung: Die Beleuchtung ist seit längerer Zeit ausgefallen und der Platz abends/nachts sehr dunkel. Mangelmeldungen bei der SRM führten bisher nicht zum Erfolg. Eventuell muss Kontakt mit dem Grundstückseigentümer/Hausmeister aufgenommen werden. Gerade im Bahnhofsviertel ist eine gut funktionierende Beleuchtung wichtig, um keine Angsträume oder Rückzugsmöglichkeiten für Kriminelle zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4817 2023 Die Vorlage OF 1064/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1063/1 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Den Kaisersack dauerhaft für Autos sperren - mehr Platz für alle Fußgängerinnen und Fußgänger Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Straßenabschnitt der Kaiserstraße zwischen Am Hauptbahnhof und Moselstraße zur Fußgängerzone umzuwidmen und für den regulären PKW-Verkehr sperren zu lassen. Die Zufahrt von der Moselstraße in den sogenannten "Kaisersack" soll mit klappbaren oder versenkbaren Pollern versehen werden und somit für Anwohnende und den Lieferverkehr weiterhin erreichbar bleiben. Die Entscheidung soll zeitnah getroffen und die Maßnahmen sollen rechtzeitig bis zum Beginn der Fußball-Europameisterschaften 2024 umgesetzt werden, um die Menschenmassen bewältigen zu können, die vom Hauptbahnhof in die Innenstadt strömen werden. Begründung: Bereits vor Beginn der Umbaumaßnahmen in der B-Ebene des Hauptbahnhofes und der Sperrung des Ausgangs Kaisersack herrschte an der Stelle reger Betrieb. Pendler*innen und Reisende queren den Kaisersack auf dem Weg zu Fuß ins Bahnhofsviertel und die Innenstadt. Da die Nutzung des ÖPNV und der Fußverkehr in Frankfurt weiterhin zunehmen, wird auch die Frequentierung des Kaisersacks steigen. Zudem ist nach Fertigstellung und Öffnung der B-Ebene und der Ausgangs Kaisersack zur Euro 2024 damit zu rechnen, dass sehr viel mehr Menschen als bisher den Kaisersack queren werden. Dafür wird der Platz der bisherigen Sackgasse und des Wendekreises benötigt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.11.2023, OF 1075/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 42 Die Vorlage OF 1075/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4816 2023 1. Die Vorlage OF 1063/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1075/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2023, OF 1062/1 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 1 und den Anliegern (Eigentümern und Nutzern) einen Ideenwettwettbewerb für die Gestaltung des "Kaisersacks" im Bereich östlich der Straße "Am Hauptbahnhof" bis westlich der Moselstraße auszuloben. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: 1. Der genannte Bereich soll eine Fußgängerzone werden und nur noch für Fahrzeuge von Rettungsdiensten und Anlieferungsverkehr (vormittags) benutzbar sein. 2. Die vorhandenen Parkplätze entfallen entsprechend. Der Bereich der jetzigen Parkplätze sowie Teile des Wendehammers und des Kaisersacks sollen entsiegelt und begrünt werden. Als Vorbild können bspw. die geplanten Hochbeete am Rathenauplatz dienen. 3. Die im Vergleich zur nördlichen Seite der Kaiserstraße fehlenden Bäume auf der südlichen Seite der Kaiserstraße sollen ergänzt werden. 4. Die entstehenden begrünten Flächen und die Wegeflächen sind mit angenehmen Materialien und Sitzgelegenheiten auszustatten. 5. Bei der Umgestaltung der Straßenflächen, Parkplätze und des Wendehammers ist den Belangen des Wochenmarktes Rechnung zu tragen. 6. Die gesamte Fläche zwischen der Straße "Am Hauptbahnhof" und Moselstraße bekommt einen Platz-Charakter, was auch bedeutet, dass es dort nur noch ein Straßenniveau gibt. 7. Im genannten Bereich ist das Abstellen von E-Scootern überall verboten. Da diese Maßnahme eine lange Vorplanung und Umsetzungszeit in Anspruch nehmen wird, sollen sofort folgende, kurzfristige Maßnahmen umgesetzt werden: a) Der genannte Straßenabschnitt der Kaiserstraße wird für den MIV gesperrt b) Der Bereich der Parkplätze und der Straße werden auf das Niveau des Bürgersteigs aufgepflastert. c) Pflanzbeete werden temporär angelegt. d) Im genannten Bereich ist das Abstellen von E-Scootern überall verboten. Begründung: Der sogenannte "Kaisersack" ist das Entrée für viele Besucher der Stadt Frankfurt, die am Hauptbahnhof ankommen. Nach dem Verlassen des Bahnhofvorplatzes ist der Kaisersack das Erste, was Touristen, Geschäftsreisende und Bewohner sehen, wenn sie das Bahnhofsviertel betreten. Heute bietet sich dort ein katastrophales Bild: Massenweise liegen dort E-Scooter und Müll herum. Autos stehen im Wendehammer und Versperren den Weg. Die sich dort treffende Drogenszene führt zu Verunsicherung bei vielen Besuchern. Insgesamt ein unwürdiges Bild für eine Weltstadt wie Frankfurt. Der U-Bahnausgang in diesem Bereich soll bis 2024 bereits neugestaltet sein. Es bietet sich an, diesen Teil der Kaiserstraße durch Umbau der Straße, des Wendehammers und der Parkplätze in Grünanlagen mit Blumenbeeten, Bäumen und Sitzgelegenheiten aufzuwerten und die Kaiserstraße zu einer prachtvollen Straße werden zu lassen, wie sie es zu früheren Zeiten einst war. Der Kaisermarkt (Wochenmarkt) findet zurzeit schon auf dieser Fläche statt und könnte dort verstetigt werden, um damit auch eine Aufwertung zu erfahren. Da Frankfurt im Jahr 2024 Gaststadt der Fußball-Europameisterschaft sein wird, ist es nun dringend geboten auch kurzfristige Maßnahmen zu ergreifen, um den vielen Besuchern ein Frankfurt zu zeigen, in dem man sich gerne aufhält und in dem man sich willkommen fühlt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.11.2023, OF 1074/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 41 Die Vorlage OF 1074/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU und SPD erklärt. Beschluss: Anregung OA 418 2023 1. Die Vorlage OF 1062/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1074/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Punkt 2. Die Formulierung "behindertengerecht" durch "barrierefrei" ersetzt wird und, dass der zweite Satz des zweiten Absatzes ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2023, OF 1020/1 Betreff: Betrieb von Spielhallen im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zum Betrieb von Spielhallen und der Anwendung und Kontrolle des Hessischen Spielhallengesetzes zu beantworten: 1. Wird die Vorschrift, dass zwischen Spielhallen ein Mindestabstand von 300 Metern Luftlinie einzuhalten ist, gemäß den gesetzlichen Vorgaben beachtet? (HSpielhG §2 Abs.2) 2. §2 Abs.3 HSpielhG sagt: "Zu einer bestehenden Einrichtung oder Örtlichkeit, die ihrer Art nach von Kindern und Jugendlichen regelmäßig aufgesucht wird, ist ein Mindestabstand von 300 Metern einzuhalten" Ist diese Vorschrift bei der Genehmigung von Spielhallen im Bahnhofsviertel beachtet worden? 3. Auffallend ist, dass - vornehmlich in der Taunusstraße - Leuchtschriften wie CASINO oder SPIEL-IN zu sehen sind. Ist dies mit dem Wortlaut des Gesetzes vereinbar, der vorsieht, dass nur das Wort "Spielhalle" als Außenwerbung verwendet werden darf? (HSpielhG §2 Abs.6) 4. Werden die Betriebe bezüglich der Öffnungszeiten und Sperrzeiten durch das Ordnungsamt bzw. die Stadtpolizei regelmäßig kontrolliert? (HSpielhG §4 Abs.1,2) 5. Wie ist die Formulierung zu verstehen: "Die Erlaubnis ist auf 15 Jahre zu befristen. ."; ist hiermit der Antragsteller bzw. Betreiber und/oder die Örtlichkeit der Spielhalle zu verstehen? Wie viele Spielhallenbetriebe sind aktuell zugelassen, davon tatsächlich zu den vorgeschriebenen Öffnungszeiten zugänglich? (HSpielhG §9 Abs.3) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 43 Beschluss: Auskunftsersuchen V 768 2023 Die Vorlage OF 1020/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2023, OF 1016/1 Betreff: Sitzbänke an der Kaiserstraße zwischen Roßmarkt und Kaiserplatz aufstellen Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf dem nördlichen Gehweg der Kaiserstraße zwischen Kaiserplatz und Roßmarkt wenigstens zwei Sitzbänke aufzustellen. Begründung: Es fehlt im ganzen Abschnitt der Kaiserstraße an Gelegenheiten, um sich auszuruhen. Der bestehende Platz auf dem nördlichen Gehweg kann hierfür gut genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4582 2023 Die Vorlage OF 1016/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass zwischen den Worten "Sitzbänke" und "aufzustellen" die Formulierung "Frankfurter Bank" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2023, OF 1026/1 Betreff: Litfaßsäulen in der Elbestraße bei Neuvergabe der Werberechte nicht neu vergeben, sondern abbauen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Neuvergabe der Werberechte im Jahr 2026 die beiden Litfaßsäulen in der Elbestraße (zwischen Niddastraße und Taunusstraße) nicht mehr als Werbefläche zu vergeben und diese schnellstmöglich abbauen zu lassen. Begründung: Die Litfaßsäulen werden als Urinal missbraucht. Dies führt seit Jahren zu einer enormen Geruchsbelästigung und Verunreinigung des Gehweges und der Straße. Um diesen unerträglichen Missstand zu beenden müssen die Litfaßsäulen entfernt werden. Nach der Entfernung sollte geprüft werden, ob es möglich ist in diesem Bereich Bäume zu pflanzen, da eine Begrünung im genannten Straßenabschnitt fehlt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.06.2023, M 106 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4589 2023 1. Der Vorlage M 106 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1026/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und Die Partei gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE. und ÖkoLinX-ARL
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2023, OF 868/1 Betreff: Fahrradbügel und Sitzbänke an der Kaiserstraße zwischen Roßmarkt und Kaiserplatz aufstellen Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf den Gehwegen der Kaiserstraße zwischen Kaiserplatz und Roßmarkt weitere 15 Radbügel aufzustellen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob auf dem südlichen Gehweg zusätzliche Bügel eingerichtet werden können. Weiterhin möge der Magistrat auf dem nördlichen Gehweg wenigstens zwei Sitzbänke aufstellen. Begründung: Die bestehenden Fahrradbügel auf der Nordseite der Straße sind sehr gut ausgelastet und häufig vollständig belegt; auf der Südseite stehen hingegen nur wenige Radbügel. Außerdem fehlt es im ganzen Abschnitt an Gelegenheiten, um sich auszuruhen. Der bestehende Platz auf dem nördlichen Gehweg kann hierfür gut genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 868/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 868/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 880/1 Betreff: Parkdruck im Bahnhofsviertel - Fahrradbügel für die Kaiserstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der gesamten Kaiserstraße zwischen Hauptbahnhof und Gallusanlage im Bereich der PKW-Parkplätze und in Kreuzungsbereichen auf den Gehwegflächen eine große Zahl von Fahrradbügeln anbringen zu lassen und seitlich mit Pollern sichern zu lassen. Es ist darauf zu achten, dass Wege für Fußgehende und gastronomische Flächen nicht eingeschränkt werden. Begründung: An wenigen Stellen in der Kaiserstraße und dem weiteren Umkreis im Bahnhofsviertel hat der Magistrat bereits Fahrradbügel auf einem PKW-Stellplatz anbringen lassen. Diese werden rege angenommen. Leider stehen im gesamten Bahnhofsviertel und vor allem in der Kaiserstraße darüber hinaus kaum Fahrradbügel zur Verfügung. Der Parkdruck ist enorm! Das Ergebnis ist, dass Räder an Laternen, Schildermasten, Sonnenschirmen der Gastronomie, Bäumen und weiteren dafür nicht vorgesehenen Objekten angeschlossen werden. Das behindert wiederum die Gewerbetreibenden und Passanten. Wer das Rad nicht anschließen kann, riskiert einen Diebstahl. Schon jetzt nutzen sehr viele Menschen das Fahrrad, um sich im Bahnhofsviertel fortzubewegen. Da mit einem weiteren Anstieg des Radverkehrsaufkommens in den kommenden Jahren zu rechnen ist, muss der Magistrat rechtzeitig reagieren, um den Bedarf decken zu können. Foto: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4060 2023 Die Vorlage OF 880/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2023, OF 847/1 Betreff: VGF zur Herstellung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen verpflichten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat schreibt in B125/23, dass der barrierefreie Ausbau von Haltestellen nicht Bestandteil in M192/22 war und dies nicht mehr in die beschlossene M-Vorlage aufgenommen werden könne. Der Magistrat verweist zudem auf den Nahverkehrsplan 2025+ und dessen Anlagen, in denen der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 nach 01.01.2022 begründet und aufgelistet sei. Die Anforderungen des PBefG seien somit erfüllt. Die zugehörige Karte weist den geplanten Ausbau folgender Straßenbahnhaltestellen mit Priorität und voraussichtlichem Fertig-stellungsjahr aus: Güterplatz Priorität A 2024 HBF/Münchener Straße Priorität A 2025ff. Weser-/Münchener Straße Priorität A 2025ff. Rebstöcker Straße Priorität A 2025ff. Schwalbacher Straße Priorität A 2025ff. Galluswarte Priorität B 2024 Speyerer Straße Priorität B 2024 Wickerer Straße Priorität B 2025 ff. Ordnungsamt Priorität B 2025 ff. Platz der Republik Priorität B 2025 ff. Galluspark Priorität C 2025 ff. Kriegkstraße Priorität C 2025 ff. Es ist festzustellen, dass seit 01.01.2022 im Ortsbezirk 1 keine Straßenbahnhaltestellen barrierefrei umgebaut worden sind. Es wurde lediglich die Haltestelle Börneplatz für die T40-Wagen verlängert. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Haltestelle Galluswarte für die T40-Wagen zu verlängern, jedoch nicht vollständig barrierefrei auszubauen. Die oben genannten Ausnahmen werden lediglich pauschal begründet und beziehen sich auf die Fertigstellung der U5 und grundlegende Umbaumaßnahmen, die als komplex beschrieben werden. Der überproportional hohe Anteil von 33% der noch nicht umgebauten Haltestellen der Priorität A und 20% der weiteren Haltestellen im Frankfurter Stadtgebiet befinden sich im Ortsbezirk 1. Der Magistrat beabsichtigt, 2023/2024 mit der barrierefreien Planung der Haltestelle Rebstöcker Straße zu beginnen. Weitere Umplanungen sind dem Ortsbeirat 1 derzeit nicht bekannt. Wenn die Planungen nicht beschleunigt werden, sind die vom Magistrat benannten Termine nicht mehr zu halten. Es ist weiterhin festzustellen, dass die Haltestellen mit der Priorität A und B einen hohen Fahrgastwechsel aufweisen und somit auch viele Menschen mit Behinderungen dort ein- und aussteigen. Das Fahrpersonal und Fahrgäste müssen helfend eingreifen und die Haltezeit verlängert sich. Das widerspricht der selbstbestimmten Fortbewegung behinderter Menschen und der beabsichtigten Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs. Menschen mit Behinderungen, mobilitätseingeschränkte Personen und Senior*innen leiden besonders darunter, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bisher im Ortsbezirk 1 in nicht ausreichendem Maße umgesetzt worden ist. Dies vorangestellt, fordert der Ortsbeirat 1 den Magistrat auf, 1. die Anstrengungen zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen, 2. zu prüfen, ob der Umbau beschleunigt werden kann, wenn nicht alle Vorgaben zur vollständigen Barrierefreiheit sofort umgesetzt werden, 3. die Daten der Umbauzeiträume zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben, 4. die Kosten für die Umbaumaßnahmen zu beziffern, 5. der Stadtverordnetenversammlung das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zur Abstimmung vorzulegen, 6. den Ortsbeirat 1 über das überarbeitete Konzept mit Angaben zu Umbauzeiträumen und den erwarteten Kosten zu informieren. Anlagen: Nahverkehrsplan 2025+, Seiten 113-114 mit Anmerkungen Nahverkehrsplan 2025+, Rechtliche Grundlagen, Seite 141 Nahverkehrsplan 2025+, Anlage Kartenteil Seite 5 Nahverkehrsplan 2025+, Anlage Kartenteil Seite 5 Ausschnitt Ortsbezirk 1 Begründung: Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 125 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 64 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3927 2023 1. Die Vorlage B 125 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 847/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Annahme bei Enthaltung Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2023, OF 848/1 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat berichtet in B145/23 über die Verwendung der Stellplatzablösemittel 2022. Darin finden sich in 2022 keine Maßnahmen im Ortsbezirk 1, obwohl folgende fünf Straßenbahnhaltestellen der Priorität A immer noch nicht umgebaut worden sind: Güterplatz Priorität A HBF/Münchener Straße Priorität A Weser-/Münchener Straße Priorität A Rebstöcker Straße Priorität A Schwalbacher Straße Priorität A Der Magistrat berichtet außerdem über Rücklagen zum Jahresende 2022 in Höhe von über 33 Millionen Euro. Laut Magistrat sei der ausgewiesene Rücklagenbestand überwiegend durch Finanzierungsbewilligungen gebunden, unter Anderem für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat 1 mitzuteilen, welche Finanzierungsbewilligungen aus den Rücklagen für den barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen bzw. für weitere Maßnahmen im Ortsbezirk 1 vorliegen, 2. welche Straßenbahnhaltestellen in den Jahren 2024, 2025 und 2026 barrierefrei umgebaut werden sollen, 3. die Anstrengungen zum barrierefreien Umbau von Straßenbahnhaltestellen im Ortsbezirk 1 massiv zu erhöhen, um die Vorgaben im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Personenbeförderungsgesetz (PBefG) schnellstmöglich erfüllen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 145 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 73 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3928 2023 1. Die Vorlage B 145 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 848/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.04.2023, OF 808/1 Betreff: Trampelpfad/Grünfläche Gallusanlage instand setzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die durch den Trampelpfad beschädigte Grünfläche in der Gallusanlage inkl. der umliegenden Grünfläche/Hecken auf Höhe Neckarstraße instand zu setzen und den Trampelpfad zu beseitigen sowie das schiefe Haltverbotsschild zu begradigen und wieder fest zu verankern. Begründung: Vor 15 Jahren war der Trampelpfad nur wenige Zentimeter breit. Inzwischen ist von der einst satten Grünfläche an dieser Stelle nicht mehr viel übrig. Gerade in Zeiten des Klimawandels sind gut gepflegte Grünflächen enorm wichtig. Das Verkehrsschild wirkt, als drohte es, umzukippen. 2023 2008 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3937 2023 Die Vorlage OF 808/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 837/1 Betreff: Mobilitätswende und Logistikkonzept: Liefer- und Ladezonen im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich derzeitiger PKW-Parkplätze in der Kaiserstraße und Münchner Straße im Bahnhofsviertel Liefer- und Ladezonen ausweisen, den Bodenbelag im Rahmen eines Modellprojektes farblich markieren sowie eindeutig beschildern zu lassen. Dabei sollen der Gewerbeverein und das Koordinierungsbüro Bahnhofsviertel in die Planungen mit einbezogen werden. Begründung: Die Mobilitätswende kann nur gelingen, wenn Gewerbetreibende, Paketzusteller*innen und Handwerker*innen nach wie vor ihre Fahrzeuge zur Erfüllung ihrer Dienstleistungen und der Anlieferung von Waren im öffentlichen Raum verkehrskonform abstellen können. Am Beispiel der Kaiserstraße und Münchner Straße ist derzeit nicht ersichtlich, wo Lieferfahrzeuge zum Entladen von Waren parken dürfen. Das führt ständig zum ordnungswidrigen Halten, das andere Personen gefährdet. Zudem wird in der zweiten Reihe oder auf Bürgersteigen geparkt. Gerade in der Münchner Straße werden dadurch der Straßenbahnverkehr und Radfahrende sowie Fußgehende massiv behindert. Damit die Klima- und Mobilitätswende in Frankfurt gelingen kann, muss der öffentliche Raum zugunsten von Radfahrenden und Fußgehenden neu und gerecht verteilt werden. In diesem Zuge ist es wichtig, die Akzeptanz in der Bevölkerung aber auch innerhalb von Institutionen wie der IHK und den Gewerbevereinen zu schaffen und dem Argument des "Autofraßes" entgegenzuwirken, in dem für einen Personenkreis, der auf Parkplätze zur Berufsausübung zwingend angewiesen ist, der notwendige Raum erweitert oder erst geschaffen wird. verwirrende Beschilderung Kaiserstraße Positivbeispiel Wiesbaden Fotos: Petra Thomsen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3923 2023 Die Vorlage OF 837/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 836/1 Betreff: Ortstermin zur Festlegung der Toilettenstandorte im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit Vertreter*innen von Baudezernat und Amt für Bau und Immobilien (ABI) im Bahnhofsviertel zu koordinieren, um die Standortfrage für Toiletten zu klären. Dabei sollen die in mehreren Anträgen vom Ortsbeirat 1 präferierten Standorte wie Kreuzung Gutleutstraße / Ecke Moselstraße, Wiesenhüttenplatz, Karlsplatz, Niddastraße / Ecke Elbestraße, Niddastraße / Ecke Weserstraße und Kaisersack auf technische Machbarkeit überprüft und Prioritäten festgelegt werden auch hinsichtlich Art und Umfang. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat begrüßenswerterweise das endlich vorgelegte Toilettenkonzept verabschiedet. Jetzt gilt es zeitnah die noch weitgehend offenen Fragen hinsichtlich geeigneter Standorte abschließend zu klären, damit die Pläne endlich konkretisiert und die menschenunwürdigen Bedingungen im Bahnhofsviertel in Bezug auf Toiletten beendet werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 836/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 836/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD, LINKE. und Die Partei
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2023, OF 788/1 Betreff: Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der Weserstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Weserstraße zwischen Taunusstraße und Gutleutstraße Längsparken anordnen zu lassen, die Markierungen sowie die Beschilderung anpassen zu lassen und vor den Kreuzungsbereichen Kaiserstraße und Münchener Straße an geeigneter Stelle jeweils eine Lade- und Lieferzone einrichten zu lassen. Außerdem soll zwischen Taunusstraße und Gutleutstraße auf der rechten (östlichen) Seite ein Radweg oder Radschutzstreifen markiert und rot eingefärbt werden. Das Radfahren ist entgegen der Einbahnstraße für Radfahrende konsequent und durchgängig freizugeben und entsprechend beschildern zu lassen. Zwischen Kaiserstraße und Münchner Straße soll die zweite Fahrspur entfallen. Die Markierungen (insbesondere an der Kreuzung Münchner Straße) sind anzupassen. Auf der linken (westlichen) Seite soll der Gehweg verbreitert werden, so dass der Gehweg (im blau markierten Bereich) so breit ist wie im südlichen Bereich Ecke Münchner Straße. Begründung: Teilweise wird auf beiden Straßenseiten der Weserstraße schräg geparkt. Die immer größeren PKW und SUV blockieren dadurch sowohl die Fahrbahn als auch die Sicht für Fußgehende und Radfahrende. Diese müssen im Gegenverkehr oft ausweichen, anhalten und absteigen. Durch Längsparken wird die Fahrbahn so weit verbreitert, dass Radfahrende sicher PKW passieren und Fußgehende die Fahrbahn besser überblicken und überqueren können. Ladezonen verhindern das Halten von Lieferfahrzeugen in zweiter Reihe. Ein Radweg bzw. Radschutzstreifen erhöht zudem die Sicherheit für Radfahrende. Die Reduzierung der Autodichte im Bahnhofsviertel soll im Bereich der Weserstraße und perspektivisch in der Verlängerung der Mainluststraße im Zuge der Anpassung der Verkehrsführung zum Theatertunnel beginnen. Luftbilder: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen der Antragstellenden Taunusstraße - Kaiserstraße, Kaiserstraße - Münchener Straße, Münchener Straße - Gutleutstraße Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.02.2023, OF 778/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3772 2023 1. Die Vorlage OF 778/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 788/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des zweiten Ansatzes des Antragtenors das Wort "Fahrspur" durch das Wort "Fahrstreifen" ersetzt wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP und BFF
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 778/1 Betreff: Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der Weserstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Weserstraße zwischen Gutleutstraße und Taunusstraße Längsparken anordnen zu lassen, die Markierungen sowie die Beschilderung anpassen zu lassen und vor den Kreuzungsbereichen Kaiserstraße und Münchener Straße an geeigneter Stelle jeweils eine Lade- und Lieferzone einrichten zu lassen. Außerdem ist das Radfahren entgegen der Einbahnstraße für Radfahrende konsequent und durchgängig freizugeben und entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Teilweise wird auf beiden Straßenseiten der Weserstraße schräg geparkt. Die immer größeren PKW und SUV blockieren dadurch sowohl die Fahrbahn als auch die Sicht für Fußgehende und Radfahrende. Radfahrende müssen im Gegenverkehr oft ausweichen, anhalten und absteigen. Durch Längsparken wird die Fahrbahn so weit verbreitert, dass Radfahrende sicher PKW passieren und Fußgehende die Fahrbahn besser überblicken und überqueren können. Ladezonen verhindern das Halten von Lieferfahrzeugen in zweiter Reihe. Die Reduzierung der Autodichte im Bahnhofsviertel soll im Bereich der Weserstraße und perspektivisch in der Verlängerung der Mainluststraße im Zuge der Anpassung der Verkehrsführung zum Theatertunnel beginnen. Fotos: Petra Thomsen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.03.2023, OF 788/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3772 2023 1. Die Vorlage OF 778/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 788/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des zweiten Ansatzes des Antragtenors das Wort "Fahrspur" durch das Wort "Fahrstreifen" ersetzt wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 779/1 Betreff: Mobilitätswende VII: Radbügel und Lieferzone in der Elbestraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Elbestraße vor dem Hotel Nizza mit der Hausnummer 10 an Stelle von zwei PKW-Stellplätzen eine geeignete Anzahl von Radbügeln zum sicheren Abstellen von Fahrrädern aufstellen zu lassen sowie die Fläche markieren zu lassen. Der Magistrat wird zudem aufgefordert, in der Elbestraße auf der gegenüber liegenden Straßenseite vor dem Hotel "Premier Inn City Center" eine Lade- und Lieferzone über die Länge von zwei PKW-Stellplätzen einrichten zu lassen. Begründung: Im gesamten Bahnhofsviertel gibt es kaum Radbügel. In der Elbestraße vor den Hotels "Nizza" und "Premier Inn City Center" existieren weder Radbügel noch Schildermasten, an denen die Menschen ihre Fahrräder sicher anschließen können. Die Gehwegbreiten reichen leider nicht aus, um Radbügel aufstellen zu können, da ansonsten die Fußwege zu schmal wären. Eine Lade- und Lieferzone bzw. eine Zone zum kurzfristigen Ein- und Aussteigen von Gästen ist notwendig, da in diesem Bereich alle PKW-Stellplätze ganztags belegt sind, überwiegend von Pendler*innen, die dort kostenlos ihren PKW abstellen. Derzeit blockieren Lieferfahrzeuge die Fahrbahn. Bild: Geoportal Frankfurt, Elbestraße 7 / 11 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3767 2023 Die Vorlage OF 779/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 782/1 Betreff: Mobilitätswende II: Grundhafte Erneuerung von Straßen und Plätzen nicht ohne Beteiligung des Ortsbeirates 1 Vorgang: B 14/23; OA 233/22; OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Ortsbeirat weist die Vorlage B14 aus 2023 zurück und fordert den Magistrat auf, den Ortsbeirat 1 über alle Instandsetzungs-, Erhaltungs-, Umgestaltungs- und Verschönerungsmaßnahmen im öffentlichen Straßen-raum frühzeitig zu informieren und bereits im Planungsstadium zu beteiligen. Begründung: Werden Maßnahmen im Ortsbeirat vorgestellt, dann sind diese in der Regel bereits zu Ende geplant und Änderungen oder Optimierungen sind nur noch in minimalem Maße möglich. Grundsätzliche Wünsche des Ortsbeirates, die auch im Zuge einer Instandhaltung ganz oder teilweise kostengünstig umgesetzt werden könnten, müssen oft zu einem späteren Zeitpunkt mit hohem Kostenaufwand nachgeholt werden. Dies führt zu Unverständnis und Unbehagen in der Bevölkerung, da Baumaßnahmen oft mehrfach und innovative Maßnahmen erst mit deutlicher Verzögerung umgesetzt werden. Das in der OA 233 vom 16.08.2022 genannte Beispiel der Kaiserstraße, die nach Asphaltierungsarbeiten im Stil der autogerechten 70er Jahre dem Individualverkehr wieder übergeben wurde, ist und bleibt eine vertane Chance und ein ständiges Ärgernis. Das kann künftig vermieden werden, wenn der Ortsbeirat beteiligt wird und seine Kompetenz einbringt. Foto: Alexander Mitsch, Beispiel Kaiserstraße Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 06.09.2022, OA 233 Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 14 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3769 2023 Die Vorlage OF 782/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, BFF und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2022, OF 719/1 Betreff: Maßnahmen im Bereich Weserstraße, Gutleutstraße und Mainluststraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Entschärfung der bekannten Problematik in dem vorbezeichneten Bereich die folgenden Maßnahmen zu prüfen und über ihre Umsetzbarkeit zu berichten: 1. Ermöglichung eines unmittelbaren Linksabbiegens von der Mainluststraße auf die Gutleutstraße; 2. Umwidmung der Gutleutstraße zwischen Mainluststraße und Untermainanlage in Fahrtrichtung Untermainanlage in eine Anliegerstraße; und 3. Abdeckung und Begrünung eines größtmöglichen Abschnitts der Einfahrt zum Theatertunnel höhengleich mit der umgebenden Verkehrsfläche. Begründung: Die erste Maßnahme würde einem offensichtlichen Verkehrsbedürfnis Genüge tun. Die Notwendigkeit, dass Linksabbieger zunächst die Theatertunneleinfahrt umfahren müssen, entfiele. Die zweite Maßnahme würde die Anwohner und Gäste der dortigen Gastronomie entlasten. Die dritte Maßnahme schließlich würde das Grundproblem des gesamten Bereichs angehen, nämlich seine auf die Tunneleinfahrt zurückzuführende dystopische Unwirtlichkeit. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.08.2022, OF 542/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3403 2023 Anregung an den Magistrat OM 3404 2023 1. Die Vorlage OF 542/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "1. Ersatzloses Entfernen der Fahrbahnmarkierung "Tunnel" bzw. Ersatz des Piktogramms durch das Wort Tunnel auf der linken der beiden Fahrspuren und des Rechtsabbiegerpfeils auf der rechten der beiden Fahrspuren." 2. Die Vorlage OF 719/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1: Einstimmige Annahme Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die Partei und fraktionslos gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2022, OF 626/1 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Protected Bike Lane und Radbügel statt Pkw-Parkplätze in der Mainzer Landstraße entlang des Bahnhofsviertels Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Vor wenigen Wochen verstarb wieder eine Radfahrerin bei einem Unfall, der durch einen PKW-Fahrer verursacht wurde. Das Opfer fuhr auf dem ungesicherten, schmalen Radstreifen ohne Dooring Zone in Höhe Taunusanlage 20 in Richtung Mainzer Landstraße, als ein PKW-Fahrer die Fahrertür öffnete. Die Radfahrerin konnte nicht mehr ausweichen und verletzte sich so schwer, dass sie im Krankenhaus verstarb. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, kurzfristig folgende Maßnahmen entlang der Mainzer Landstraße zwischen Platz der Republik und Weserstraße in Fahrtrichtung Innenstadt umsetzen zu lassen: Die bestehenden PKW-Parkplätze im Gehwegbereich werden gesperrt, entsprechende Beschilderungen werden demontiert. An der Stelle der bisherigen PKW-Parkplätze werden Radbügel in ausreichender Anzahl aufgestellt. Der Radstreifen wird physisch von den PKW-Fahrstreifen als sogenannte "Protected Bike Lane" abgetrennt, mit Klemmfix-Baken versehen und als Radweg beschildert. Lediglich Grundstückszufahrten und Einmündungen sind davon auszunehmen. Begründung: Der Magistrat hat sich dazu bekannt, den Radverkehr in Frankfurt sicherer zu machen und die "Vision Zero", also keine Toten mehr im Straßenverkehr, anzustreben. Um dieses Ziel zu erreichen, sind umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs erforderlich. Leider wird oft erst dann reagiert, wenn Tote und Schwerstverletzte zu beklagen sind. Um künftig entlang der Mainzer Landstraße und Taunusanlage keine weiteren Opfer beklagen zu müssen, sind diese Maßnahmen dringend erforderlich und schnellstmöglich umsetzen zu lassen. Mainzer Landstraße zwischen Platz der Republik und Weserstraße Quelle: Luftbild Geoportal Frankfurt
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2022, OF 628/1 Betreff: Bahnhofsviertel V: Verkotung durch Tauben verhindern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert im Bahnhofsviertel einen geeigneten Standort für ein Taubenhaus zu finden und dieses dort aufbauen zu lassen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert auf der Kaiserstraße die Laternen so umzurüsten, dass Tauben auf diesen nicht mehr verweilen können. 3. Der Magistrat wird aufgefordert Eigentümer von Liegenschaften und Gastronomen im Bahnhofsviertel zu beraten, wie sie die Verkotung durch Tauben reduzieren können und sie bei geeigneten Maßnahmen zu unterstützen. Begründung: Die Zustände im Bahnhofsviertel sollten mittlerweile jedem bekannt sein. Müll und Dreck überall. Ein Zustand in dem sich keiner wohl fühlen kann. Ein Teil des Drecks, wenn auch nicht der größte, wird durch Tauben verursacht. Sie setzen sich gerne auf Laternen, Fenstersimse, Vorsprünge an Häusern usw. Dort hinterlassen sie ihre Exkremente. Das führt zu unschönen Verschmutzungen auf dem Boden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 41 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 628/1 ziffernweise Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2824 2022 Die Vorlage OF 628/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 2. folgenden Wortlaut enthält: "Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Kaiserstraße die Laternen so umgerüstet werden können, dass Tauben auf diesen nicht mehr verweilen können." Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen Die PARTEI (= Ablehnung) Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, CDU und Volt gegen SPD, FDP, 1 LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 233 entstanden aus Vorlage: OF 569/1 vom 16.08.2022 Betreff: Den Ortsbeirat stets an grundhaften Erneuerungen von Straßen im Ortsbezirk 1 von Anfang an beteiligen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat schon zu Beginn von Planungen zur grundhaften Erneuerung von Straßen und Plätzen an der Planung zu beteiligen. Dies kann durch einen Vortrag des Magistrats oder eine öffentliche Anhörung geschehen. Begründung: In den letzten Monaten hat der Ortsbeirat mehrfach erst aus der Presse erfahren, dass Straßen und Plätze grundhaft erneuert wurden. In der Regel wurden insbesondere Straßen in althergebrachter Weise saniert oder modernisiert. Ein unsägliches Beispiel ist die Kaiserstraße, die nach Asphaltierungsarbeiten in exakt der gleichen Weise wieder dem Verkehr übergeben wurde. Dringend notwendige Aspekte wie Begrünung, Radverkehrsanlagen, bessere Bedingungen für zu Fuß Gehende, Entsiegelung oder Versickerungsfähigkeit für Regen werden regelmäßig kaum bis gar nicht berücksichtigt. Änderungen an den Planungen sind zum Zeitpunkt von Pressemeldungen nicht mehr möglich. Damit werden große Chancen zur Verbesserung des Stadtklimas und der Verkehrssicherheit vertan. Offenbar benötigen Teile der Verwaltung die Beteiligung des Ortsbeirates und neuen Schwung in Richtung einer klimaresilienten Schwammstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 14 Antrag vom 28.02.2023, OF 782/1 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3769 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 233 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 233 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2302, 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.10.2022
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 542/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Kreuzung Mainlust-/ Weser- und Gutleutstraße entschärfen - Anwohnende, Gewerbetreibende und Radfahrende schützen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Die Verkehrsführung an der Kreuzung Mainluststraße / Weserstraße und Gutleut-straße führt täglich zu gefährlichen Situationen, weil ortsunkundige Autofahrende nicht verstehen, welche Fahrspur sie in der Mainluststraße nutzen sollen, um in den Theatertunnel fahren zu können. Das auf den Fahrbahnbelag aufgebrachte "Tunnel-Piktogramm" wird oft als U-Turn in Richtung Gutleutstraße missverstanden. Mehrfach in der Stunde führt dies zu Vollbremsungen, Rechtsabbiegen in die parallel zur Tunneleinfahrt verlaufende Gutleutstraße oder Gefährdungen von Radfahrenden, Fußgehenden und Nutzer*innen der dortigen Außengastronomie. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, kurzfristig Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Menschen zu ergreifen, die sich im Kreuzungsbereich aufhalten: 1. Ersatzloses Entfernen der Fahrbahnmarkierung "Tunnel" auf der linken der beiden Fahrspuren und des Rechtsabbiegerpfeils auf der rechten der beiden Fahrspuren. 2. Entfall der Rechtsabbiegerspur in die Gutleutstraße entlang der Theatertunnelrampe in Richtung Willy-Brandt-Platz und Markierung eines Radweges von der Wilhelm-Leuschner-Straße bis zur LSA. 3. Damit einhergehende Anpassung der Beschilderung vor der LSA nach rechts in "Durchfahrt verboten, Pfeil rechts, Anwohnender und Fahrrad frei, bei Tunnelsperrung frei". . Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.12.2022, OF 719/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 542/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 542/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 542/1 wird bis zur Sitzung am 27.01.2023 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3403 2023 Anregung an den Magistrat OM 3404 2023 1. Die Vorlage OF 542/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "1. Ersatzloses Entfernen der Fahrbahnmarkierung "Tunnel" bzw. Ersatz des Piktogramms durch das Wort Tunnel auf der linken der beiden Fahrspuren und des Rechtsabbiegerpfeils auf der rechten der beiden Fahrspuren." 2. Die Vorlage OF 719/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1: Einstimmige Annahme Ziffer 2. und 3.: GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die Partei und fraktionslos gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 569/1 Betreff: Den Ortsbeirat stets an grundhaften Erneuerungen von Straßen im Ortsbezirk 1 von Anfang an beteiligen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) b eschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Ortsbeirat ist schon zu Beginn von Planungen zur grundhaften Erneuerung von Straßen und Plätzen an der Planung zu beteiligen. Dies kann durch einen Vortrag des Magistrats oder eine öffentliche Anhörung geschehen. Begründung: In den letzten Monaten hat der Ortsbeirat mehrfach erst aus der Presse erfahren, dass und wie Straßen und Plätze grundhaft erneuert wurden. In der Regel wurden insbesondere Straßen in althergebrachter Weise saniert oder modernisiert. Ein unsägliches Beispiel ist die Kaiserstraße, die nach Asphalterungsarbeiten in exakt der gleichen Weise wieder dem Verkehr übergeben wurde. Dringend notwendige Aspekte wie Begrünung, Radverkehrsanlagen, bessere Bedingungen für Fußgehende, Entsiegelung oder Versickerungsfähigkeit für Regen werden regelmäßig kaum bis gar nicht berücksichtigt. Änderungen an den Planungen sind zum Zeitpunkt von Pressemeldungen nicht mehr möglich. Damit werden große Chancen zur Verbesserung des Stadtklimas und der Verkehrssicherheit vertan. Offenbar benötigen Teile der Verwaltung die Beteiligung des Ortsbeirates und neuen Schwung in Richtung einer klimaresilienten Schwammstadt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung OA 233 2022 Die Vorlage OF 569/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 587/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin Kreuzung Mainluststraße/Gutleutstraße/Weserstraße: Neuordnung der Verkehrsführung zur Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat 1, dem Amt für Straßenbau und Erschließung, dem Straßenverkehrsamt, dem Grünflächenamt und der betroffenen Nachbarschaft an der Kreuzung Mainluststraße / Gutleutstraße / Weserstraße wahrzunehmen mit dem Ziel, die Verkehrsführung für Autofahrende verständlicher zu machen, zahlreiche Umwegfahrten für Ortsunkundige zu vermeiden, die Interessen der Anwohnenden und Gewerbetreibenden stärker zu berücksichtigen und eine durchgehende Radwegeverbindung von der Weser- zur Mainluststraße zu schaffen. Des Weiteren sollen Möglichkeiten zum Lärmschutz, zur Entsiegelung, zur Begrünung und zur Baumpflanzung erörtert werden. Begründung: Die Beschilderung, Markierung und Anordnung der Fahrspuren in der Mainluststraße sowie im Kreuzungsbereich mit der Gutleutstraße sind nicht eindeutig. Zahlreiche, vor allem ortsunkundige PKW-Fahrer*innen vermuten, dass die rechte der beiden Fahrspuren in den Tunnel führt. Bei Nutzung dieser Fahrspur gelangen die PKW jedoch auf die Fahrspur, die zur Umfahrung bei Tunnelsperrung und für Anwohnende gedacht ist. Sie müssen kurz vor dem Willy-Brandt-Platz einen U-Turn machen und gelangen wieder auf die Gutleutstraße zurück. Dabei fahren Viele zu schnell und gefährden wiederum die Gäste, die sich dort in den Sommergärten aufhalten. Einige Fahrer*innen bemerken den Trugschluss kurz vor der Tunneleinfahrt, queren die Sperrfläche und "schneiden" so andere PKW in gefährlicher Weise. Das führt zu erheblichem Mehrverkehr oder zu zahlreichen Beinaheunfällen. Außerdem gefährdet das die vielen Radfahrenden und Fußgehenden, die außerdem in diesem Bereich auf den Verkehrsinseln minutenlang auf "Grün" warten müssen. Da oft der Eindruck entsteht, die Ampelanlage reagiere nicht auf die Anforderung, queren viele Menschen die Straße bei "Rot". Radfahrende haben hier bisher gar keine sichere Querungsmöglichkeit. . Anlage Bild: Planauszug Geoportal Frankfurt, Luftbild 2021 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 96 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2640 2022 Die Vorlage OF 587/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2022, OF 550/1 Betreff: Verkehrsführung Weserstraße ändern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Weserstraße zwischen Kaiserstraße und Taunusstraße Tempo 30 anzuordnen und das Befahren der Straße entgegen der Einbahnstraße für Fahrradfahrer*innen freizugeben. Begründung: In dem zwischen Kaiserstraße und Taunusstraße gelegenen Abschnitt der Weserstraße findet überwiegend Parkplatzsucherverkehr durch Autos statt. Die Autos fahren dort in der Regel relativ langsam und die Straße wird im Vergleich zu den umliegenden Straßen relativ wenig befahren. Eine Reduzierung auf Tempo 30 belastet den Autoverkehr dort kaum und erhöht gleichzeitig die Sicherheit von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. Zur Verbesserung des Radverkehrsnetztes sollte die Straße darüber hinaus für Radfahrer*innen auch zum Befahren entgegen der Einbahnstraße freigegeben werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2614 2022 Die Vorlage OF 550/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2022, OF 551/1 Betreff: Radschnellweg FRM5 anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Führung des Radschnellweges FRM5 so zu ändern, dass er vollständig oder zumindest im Abschnitt zwischen Niddastraße und Kaiserstraße nicht durch die Moselstraße, sondern durch die Weserstraße führt. Begründung: Der Ausbau des Radwegenetzes ist zu begrüßen. Insbesondere zwischen Niddastraße und Kaiserstraße wird jedoch in der Regel von Radfahrenden, die auf dieser Strecke häufiger unterwegs sind, nicht die Moselstraße, sondern die Weserstraße genutzt. Die Moselstraße wird von Radfahrenden eher gemieden, um Beschädigungen an den Reifen durch die dort häufig vorzufindenden Glasscherben zu vermeiden. Die Führung des Radschnellwegs FRM5 sollte der praktischen Nutzung der Wegeverbindungen zwischen Holbeinsteg und Westend Rechnung tragen und den Radweg so führen, wie er von Radfahrenden auch tatsächlich genutzt wird, anstatt künstlich am Reißbrett eine Wegeführung zu planen, die nichts mit der gelebten Praxis zu tun hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 551/1 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2022, OF 519/1 Betreff: Radschnellweg FRM5 anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Führung des Radschnellweges FRM5 so zu ändern, dass er vollständig oder zumindest im Abschnitt zwischen Niddastraße und Kaiserstraße nicht durch die Moselstraße, sondern durch die Weserstraße führt. Begründung: Der Ausbau des Radwegenetzes ist zu begrüßen. Insbesondere zwischen Niddastraße und Kaiserstraße wird jedoch in der Regel von Radfahrenden, die auf dieser Strecke häufiger unterwegs sind, nicht die Moselstraße, sondern die Weserstraße genutzt. Die Moselstraße wird von Radfahrenden eher gemieden, um Beschädigungen an den Reifen durch die dort häufig vorzufindenden Glasscherben zu vermeiden. Die Führung des Radschnellwegs FRM5 sollte der praktischen Nutzung der Wegeverbindungen zwischen Holbeinsteg und Westend Rechnung tragen und den Radweg so führen, wie er von Radfahrenden auch tatsächlich genutzt wird, anstatt künstlich am Reißbrett eine Wegeführung zu planen, die nichts mit der gelebten Praxis zu tun hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 86 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 58 Beschluss: 1. Der Vorlage M 86 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 519/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 490/1 Betreff: Versetzen des Ortsbeirats 1-Schaukastens im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Schaukasten für die Informationen und Ankündigungen des Ortsbeirats 1, der Sozialbezirksvorstehenden, der Kinderbeauftragten und der Seniorenbeauftragten so versetzen zu lassen, dass er für möglichst viele Bewohner*innen des Bahnhofsviertels gut sichtbar ist. Dazu eignet sich der Standort Kaiserstraße / Ecke Elbestraße besonders gut. Begründung: Der Schaukasten wird am jetzigen Standort leicht übersehen. An einer prominenteren Stelle wie am Kaisersack würde er sofort ins Auge fallen. Der Ortsbeirat 1 möchte Politik bürgernäher gestalten. Dazu gehört auch, Menschen, die sich nicht online informieren können oder wollen, analoge Informationen über das politische Wirken des Gremiums möglichst gut an einer zentralen Stelle zugänglich zu machen. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 490/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 490/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, den Schaukasten für die Informationen und Ankündigungen des Ortsbeirates 1, der Sozialbezirksvorstehenden, der Kinderbeauftragten und der Seniorenbeauftragten vor den Tegut in der Kaiserstraße 62 bis 64 versetzen zu lassen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 488/1 Betreff: Bahnhofsviertelnacht erhalten, offene Fragen beantworten! Die Bewohner*innen, Gewerbetreibenden und Freund*innen des Bahnhofs-viertels sowie die Mitglieder des Ortsbeirat 1 sind schockiert über die kurzfristige Absage der diesjährigen Bahnhofsviertelnacht. Das Fest bot bisher einen interessanten Einblick hinter die Kulissen des Bahnhofs-viertels. Insbesondere nach zwei Jahren der Pandemie wünschen sich die Frankfurter*innen wieder die Möglichkeit, das beliebte Fest mit Musik und vielfältigem gastronomischem Angebot besuchen zu können. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat möge folgende Fragen beantworten: 1. Aus welchen konkreten Gründen wurde die diesjährige Bahnhofsviertelnacht kurzfristig abgesagt? 2. Wann wurde die Entscheidung getroffen und von wem? 3. Wann wurde die Bevölkerung über die Entscheidung informiert und auf welchem Wege? 4. Wer wurde in die Beratungen zur Entscheidungsfindung einbezogen? 5. Ist es durch personelle Unterstützung weiterer Akteure möglich, die diesjährige Bahnhofsviertelnacht dennoch stattfinden zu lassen? 6. Der Magistrat spricht unter Anderem von coronabedingtem Zeit- und Personalmangel. Wurden andere stattfindende Veranstaltungen wie das Museumsuferfest oder die Dippemess gegenüber der Bahnhofs-viertelnacht bevorzugt und wenn ja, aus welchen Gründen? 7. Ist der Magistrat noch davon überzeugt, dass das Citymarketing die geeignete Institution zur Planung der Bahnhofsviertelnacht ist? 8. Ist der Magistrat zudem der Meinung, dass die Bahnhofsviertelnacht in "Peter-Feldmann-Sonnenuntergang" umbenannt werden sollte, die eine dringend benötigte Bühne für eine weitere mitreißende Eröffnungsrede unseres Oberbürgermeisters bieten würde, und kann der Magistrat dafür kurzfristig einen Pokal zur Verfügung stellen, den der OB medienwirksam in einem Triumphzug vom Römer in die Kaiserstraße tragen kann? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 440 2022 Die Vorlage OF 488/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor der Vorlage OF 488/1 um die folgenden neuen Ziffern ergänzt wird: "9. Plant der Magistrat im Jahr 2023 eine Bahnhofsviertelnacht zu veranstalten?" "10.Hält der Magistrat die Finanzierung der Bahnhofsviertelnacht über die Tourismusabgabe weiterhin für die beste Finanzierungsform?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 489/1 Betreff: Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Abschnitt Münchener Straße 33 bis 41 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt der Münchener Straße 33-41 auf der südlichen Straßenseite den ruhenden Verkehr wie folgt neu zu ordnen: 1. Maximal 10 Radbügel auf dem Gehwegbereich vor Münchener Str. 41 2. Maximal 10 Radbügel auf dem Parkstreifen vor Münchener Str. 33 3. Eine Ladezone auf dem Parkstreifen vor Münchener Str. 41 4. Eine Ladezone auf dem Parkstreifen vor Münchener Str. 37 5. Ein Abstellbereich für ein Lastenrad und bis zu 8 E-Scooter auf dem Parkstreifen vor Münchener Str. 37 6. Ausweisung von je einer außengastronomischen Fläche auf dem Parkstreifen vor Münchener Str. 33, 35 und 39. Die PKW-Parkplätze auf der nördlichen Straßenseite bleiben vorerst weiterhin bestehen. Begründung: Die Gewerbetreibenden in diesem Bereich der Münchener Straße klagen über wildes Gehwegparken durch E-Scooter, Fahrräder und PKW/Transporter. Der ohnehin schmale Gehweg bietet den Fußgehenden und insbesondere den mobilitätseingeschränkten Menschen kaum noch Platz. Die Gastronomie benötigt mehr Fläche für weitere Sitzplätze vor ihren Restaurants. Diese soll ausgewiesen werden, damit die Gewerbetreibenden einen entsprechenden Antrag stellen können, und die Flächen nicht unbefugt mit PKW beparkt werden. Supermarkt, Gastronomie und Geschäfte benötigen Lieferzonen, da ansonsten die im Straßenraum haltenden Lieferfahrzeuge regelmäßig die Straßenbahn ausbremsen. Das Mobilitätsdezernat richtet derzeit markierte Abstellflächen für E-Scooter und Lastenräder ein und sucht dazu geeignete Flächen. Im gesamten Bahnhofsviertel befinden sich zudem viel zu wenige Fahrradabstellbügel. Anlage: Lageplan Münchener Straße Geoportal Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 24 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 489/1 ziffernweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2415 2022 Die Vorlage OF 489/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Wortlaut der Ziffer 6. wie folgt lautet: "Ausweisung von je einer ganztägigen Genehmigung einer außengastronomischen Fläche auf dem Parkstreifen vor der Münchener Straße 33, 35 und 39." Abstimmung: Ziffer 1., 3., 4. und 5.: Einstimmige Annahme Ziffer 2. und 6.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2022, OF 439/1 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Kaiserplatz begrünen und Aufenthaltsqualität erhöhen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept zur Stadtmöblierung für den Kaiserplatz zwischen der Kaiserstraße und Kirchnerstraße mit Beteiligung des Ortsbeirates 1 erarbeiten zu lassen mit folgenden Schwerpunkten: 1. Keine bauantragsrelevanten Veränderungen 2. Kurzfristige Umsetzbarkeit ohne Nutzungsende 3. Temporäre Stadtmöblierung mit Begrünung, Verschattung, Sitzgelegenheiten und Abfallbehältern unter Berücksichtigung und Einbindung der Außengastronomie auf dem Kaiserplatz und in der Kirchnerstraße 4. Entsiegelung von Teilflächen zur Versickerung des anfallenden Regenwassers Begründung: Gemäß mehrerer Stellungnahmen des Magistrats aus den vergangenen Jahren ist die Pflanzung von Bäumen wegen querender Leitungstrassen und der mangelnden Tiefe wegen der darunter liegenden U-Bahntrasse nicht möglich. Im Sommer herrschen auf dem belebten Platz wegen der versiegelten Oberflächen sehr hohe Temperaturen. Bei Starkregen fließt das anfallende Regenwasser in die bereits überlastete Kanalisation. Es existiert derzeit keine (schattenspendende) Begrünung. Eine kostengünstige, schnell umsetzbare, platzverträgliche, begrünbare und flexible Stadtmöblierung kit Sitzgelegenheiten erhöht die Aufenthaltsqualität, spendet Schatten und mildert die Folgen der Klimakatastrophe lokal ein wenig ab. Anlage: Studie "_kaisergrün", Vorschlag Stadtmöblierung Kaiserplatz, Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 14 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 439/1 ziffernweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2193 2022 Die Vorlage OF 439/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1., 2., 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, BFF und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 4.: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2022, OF 396/1 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16:03 Verkehrsanlagen Text Mittel für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Römer bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Linien 11, 14 und 21 - Wickerer Str., Rebstöcker Straße (Linie 11, 14, 21) - Schwalbacher Straße (Linie 11, 21) - Ordnungsamt, Galluspark, Kriegkstraße (Linie 14), - Galluswarte, Güterplatz, Platz der Republik, (Linie 11, 14, 21), - Münchener Straße, Weser Straße, Karmeliterkloster (Linie 11 u. 14), werden in den Haushalt die nötigen Planungsmittel sowie die Mittel für die Umsetzung der Baumaßnahmen eingestellt. Begründung: Bei den Straßenbahnlinien 11, 14 und 21 zwischen Mönchhofstraße und Hauptbahnhof bzw. Römer handelt es sich um eine der am meisten frequentierten Straßenbahnlinien in Frankfurt. Spätestens Ende 2022 ist die Stadt Frankfurt durch die Richtlinien der EU verpflichtet, Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sicher zu stellen, dazu gehört auch der Zugang zum ÖPNV. Anlage 1 Auszug aus dem RMV Nahverkehrsplan 2020: 5.4.3 Ausbau barrierefreier Haltestellen Für die Haltestellen von Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen verfolgt der RMV das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit bis 2022 gemäß der gesetzlichen Vorgabe in § 8 Abs. 3 des PBefG unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und der technischen Möglichkeiten. Dabei gibt es ebenso Haltestellen, für die der barrierefreie Ausbau nicht erforderlich ist. Dies sind insbesondere: - Haltestellen mit sehr geringer Frequentierung (z. B. außerorts), - Haltestellen an Wohnstraßen mit schmalen Gehwegen oder Mischflächen ohne eigene - Wartefläche, bei denen die Herstellung regelkonformer Haltestellen nicht machbar ist, - Haltestellen, deren Bestand nicht langfristig gesichert ist und - Haltestellen, die aufgrund der umliegenden Geländebeschaffenheit nicht barrierefrei erreichbar sind. Unter Berücksichtigung dieser Ausnahmen wird für das RMV-Gebiet bis zum 1. Januar 2022 ein Anteil von insgesamt etwa 64 Prozent barrierefreier oder weitgehend barrierefreier Haltestellen angestrebt. Weitgehend barrierefrei sind zum Beispiel Haltestellen mit Bordsteinhöhen von mindestens 16 Zentimetern und Bodenindikatoren. Darunter fallen unter anderem sämtliche in den vergangenen Jahren durch Hessen Mobil geförderten Haltestellen (nach den Förderregeln bis 2015). Der RMV unterstützt die zuständigen Straßenbaulastträger und lokalen Nahverkehrsorganisationen insbesondere durch die Formulierung übergeordneter Standards. Zudem hat er mit dem Maßnahmenplan "Barrierefreie Haltestellen im Busverkehr" [RMV 2019] praxisrelevante Informationen zusammengestellt und veröffentlicht. T eil 1 gibt politischen Entscheiderinnen und Entscheidern einen strategischen Überblick. Der umfangreiche Planungsleitfaden als Teil 2 richtet sich an die umsetzenden Akteure, umfasst wichtige rechtliche Rahmenbedingungen, Empfehlungen des RMV zur konkreten Umsetzung sowie Aspekte zur Finanzierung. Die Aussagen zur Vorgehensweise lassen sich auch auf Straßenbahn- und U-Bahn-Haltestellen übertragen. Anlage 2 Auszug aus dem barrierefreien RMV Schienennetzplan 2022 Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Etatanregung EA 95 2022 Die Vorlage OF 396/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2022, OF 323/1 Betreff: Toiletten im Ortsbezirk 1: Endlich Urinale für die Elbestraße! Vorgang: OM 1777/17 OBR 1; ST 1822/17; OM 3705/18 OBR 1; ST 3/19; OM 894/21 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ungeachtet eines evtl. existierenden oder in Arbeit befindlichen "Toilettenkonzepts" nunmehr endlich zwei Urinale in der Elbestraße aufstellen zu lassen. Begründung: Seit Jahren vertröstet der Magistrat die Menschen im Bahnhofsviertel mit dem Hinweis auf ein vermeintliches "Toilettenkonzept". Inzwischen glaubt niemand mehr daran, dass mit der Arbeit je begonnen wurde. Schon gar nicht wird mit einer Fertigstellung und gar Umsetzung eines Toiletten-konzepts gerechnet. Offensichtlich diente das phantomhafte Toiletten-konzept nur dazu, Bürgerschaft und Ortsbeiräte ruhig zu stellen. Mit OM 1777 vom 13. Juni 2017 hat der Ortsbeirat 1 den Magistrat aufgefordert, zwei Urinale im Bereich der Elbestraße aufstellen zu lassen. Hierzu hat der Magistrat am 18. September 2017 in ST 1822 Stellung genommen, dass er die Anregung aufgreifen und prüfen werde, ob eine öffentliche Toilette oder Urinale im Bereich der Elbestraße errichtet werden können. Sodann hat der Ortsbeirat mit der Vorlage OM 3705 vom 18. September 2018 den Magistrat gebeten, in der Elbestraße eine öffentliche Toilette, zumindest aber die bereits zuvor geforderten Urinale installieren zu lassen. Hierzu hat der Magistrat am 14. Januar 2019 in ST 3 Stellung genommen, dass die Erstellung eines stadtweiten Toilettenkonzepts beauftragt worden sei und in diesem Zusammenhang eine Prüfung des Standorts Elbestraße erfolgen solle. Eine entsprechende Vorstellung hat der Magistrat bis zum Jahresende 2019 in Aussicht gestellt. Geschehen ist seither jedoch nach wie vor nichts; die Sachlage in der Elbestraße ist unverändert inakzeptabel. Auch auf die OM 894 vom 11.10.2021 mit der Forderung, zeitnah mobile Toiletten und Urinale aufzustellen, hatte der Magistrat bisher noch keine Zeit zu antworten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1777 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1822 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3705 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 3 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 894 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1593 2022 Die Vorlage OF 323/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2022, OF 284/1 Betreff: Alkoholverbot im Bahnhofsviertel teilweise aufheben Der Ortsbeirat möge im Hinblick auf die durch die Allgemeinverfügung vom 7. Januar 2022 erfolgte Gleichbehandlung von Ungleichem und dem daraus folgenden Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes beschließen: 1. Der Magistrat wird dringend aufgefordert, das mit Allgemeinverfügung vom 7. Januar 2022 angeordnete Alkoholverbot in den folgenden Bereichen aufzuheben: a) Niddastraße zwischen Weserstraße und Moselstraße b) Moselstraße zwischen Niddastraße und Taunusstraße c) Kaisersack 2. Hilfsweise: Der Magistrat wird dringend aufgefordert, In der Allgemeinverfügung vom 7. Januar 2022 eine Ausnahmeregelung vorzusehen, wonach das Alkoholverbot gegen solche Menschen nicht durchgesetzt wird, die den zuständigen Ordnungsbehörden als wohnungslos und alkoholabhängig bekannt sind. Begründung: Mit der erneuten Anordnung eines Alkoholverbots schießt die Stadt über das Ziel hinaus. Das Bahnhofsviertel ist nun fast vollständig Alkoholverbotszone, was sichtlich überzogen ist. Zumindest einzelne Straßen des Bahnhofsviertels sollten - wie bislang nur die Wilhelm-Leuschner-Straße - vom Alkoholverbot ausgenommen werden. Hierfür bieten sich diejenigen Bereiche an, in denen die Durchsetzung eines Alkoholverbots ohnehin eine unbillige Härte für einige Personengruppen schafft. Darüber hinaus erscheint es sinnlos, Verbote anzuordnen, die die Stadt nicht durchsetzen kann, weil mit großer Regelmäßigkeit absehbar immer wieder dagegen verstoßen werden wird. Im Gebiet des Ortsbeirates 1 leben insbesondere im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt viele Menschen auf der Straße. Leider ist ein Teil dieser Menschen alkoholabhängig. Wenn alkoholkranke Menschen auf der Straße leben, konsumieren sie im Rahmen ihrer Sucht dort auch Alkohol. Die Möglichkeit, in private Räume auszuweichen, haben sie quasi nicht. Durch das Alkoholverbot soll eigentlich verhindert werden, dass sich Menschen in Gruppen zum Feiern im öffentlichen Raum treffen und dabei die Abstandsregeln nicht einhalten. Für alkoholsüchtige Menschen, die auf der Straße leben, stellt es jedoch eine unbillige Härte dar. Bürger berichten, dass Betroffene zur Vermeidung von Ordnungsgeldern auch teilweise von Bier zum Konsum von härteren Alkoholika übergegangen sind, die sich leichter in Flachmännern o.ä. verstecken lassen. Durch das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen im OBR 1 wird daher die Alkoholsucht der betroffenen Menschen verschlimmert, was nicht Ziel der Regelung sein kann. Die Erlassbehörde der Allgemeinverfügung muss in ihre Grundrechtsabwägung einstellen, dass alkoholkranke wohnungslose Menschen stärker vom fast für das komplette Bahnhofsviertel angeordnete Alkoholverbot betroffen sind als andere Menschen. Art. 3 des Grundgesetzes fordert jedoch nicht nur, Gleiches gleich, sondern auch Ungleiches ungleich zu behandeln. Um für die Betroffenen Rückzugsräume zu schaffen, sollen die oben genannten Teile des Bahnhofsviertels vom Alkoholverbot ausgenommen werden. Da die Allgemeinverfügung am 6. Februar 2022 außer Kraft tritt, ist Eile geboten, so dass dieser Antrag als Eilantrag gestellt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 58 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 284/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1377 2022 Die Vorlage OF 284/1 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer 2.: 4 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 247/1 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der im Bebauungsplan Nr. 905 festgesetzte Quartiersplatz mit der Nr. 8596 soll in "Marie-PfungstPlatz" benannt werden. Marie Eleonore Pfungst (1862-1943) führte gemeinsam mit ihrer Mutter einen Betrieb und einen Verlag ihres verstorbenen Vaters und Bruders weiter. Mit der von ihr gegründeten Arthur-Pfungst-Stiftung versuchte sie Bildungsarbeit für alle sozialen Schichten zu ermöglichen. Nach erheblichen Eingriffen in ihre Stiftungsarbeit durch die Nationalsozialisten wurde sie im September 1942 ins KZ Theresienstadt deportiert, wo sie wenige Monate später in Folge der Misshandlungen verstarb. (1) 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 soll in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt werden. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&NFirmengründers Harry Fuld und war eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verband der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus : Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie auf Grund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch in verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den "Reorganisationen" ab Ende 1936 musste sie auf Grund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktionen als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise- neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 03. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als "nicht betroffen [NS]" erklärt wurde... auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. ...Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (2) 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 soll in "Mathilde-Maier-Straße" benannt werden. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.7.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG, und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründer*innen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e.V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u.a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich Ebert Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u.a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972; und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.) In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt. (3) 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 soll in "Johanna-Zittel-Straße" benannt werden. Johanna Zittel geb. Wertheimer wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäusern der Friedrich Ebert Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittel-/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt. (4) Anlage: Übersichtsplan mit Darstellung der zu benennenden Straßen (Quellen: Planauszug Stadtvermessungsamt Frankfurt; Eintragungen Antragstellende) Quellenverzeichnis: Aus Entwurf M-Vorlage des Dezernats IV ohne Datum Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e.V. für das Jahr 1913" (Archiv der deutschen Frauenbewegung"); Hessische Landeszenrale für Politische Bildung: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C.F. Donner, Bloch & Hirsch, Celluslose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit vom Ende des 18.Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T & N / Telenorma und das Unternehmen in Urberach (1937 - 1996); Beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e.V., s.: http://www.dokuzentrum-tn.de; Diverse Werksveröffentlichungen T+N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmen-chroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte: Akten Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Quellen (zitiert): Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 (online: stolpersteine-frankfurt.de); Zu den Erwerbslosenküchen: A.u.R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart; 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 (Lutz Mohnhaupt Oktober 2020) Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohner:innen-Interviews betr. KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 (Lutz Mohnhaupt, Januar 2021) Arolsen-Archives: Antrag Ausreise Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963 Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main 62.41 Nr. der unbenannten Straße Benennungsbereich Bezeichnung 8591 Michael-Flürscheim-Straße 8592 Heinrich-Weiss-Straße 8593 Fini-Pfannes-Straße 8596 Marie-Pfungst-Platz (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt a.M., 2021 Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 61 Beschluss: Initiative OI 4 2021 Die Vorlage OF 247/1 wird als Ortsbeiratsinitiative beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Initiative vom 23.11.2021, OI 4 entstanden aus Vorlage: OF 247/1 vom 23.11.2021 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die Benennung der Straßen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße wie folgt vorzunehmen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der unbenannte Quartiersplatz Nr. 8596 wird dem Vorschlag des Stadtvermessungsamtes folgend in "Marie-Pfungst-Platz" benannt. 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 wird in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach-Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&N Firmengründers Harry Fuld und eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verbands der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus: Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie aufgrund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch an verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den ‚Reorganisationen' ab Ende 1936 musste sie aufgrund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktion als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise - neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 3. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als ‚nicht betroffen [NS]' erklärt wurde [...] auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. [...] Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er-Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (Quellen: Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021; "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e. V. für das Jahr 1913" - Archiv der deutschen Frauenbewegung; Hessische Landeszentrale für Politische Bildung und WEIBH e. V.: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C. F. Donner, Bloch & Hirsch, Cellulose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit: vom Ende des 18. Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T&N/Telenorma und das Unternehmen in Urberach - 1937 bis 1996, beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e. V.; http://www.dokuzentrum-tn.de; diverse Werksveröffentlichungen T&N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmenchroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte). 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 wird in "Mathilde-Maier-Straße" benannt. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.07.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründerinnen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e. V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u. a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich-Ebert-Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u. a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972, und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M. 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.). In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann Maier und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt (Quellen: Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021; Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 - online: stolpersteine-frankfurt.de; Initiative Stolpersteine Frankfurt am Main, 15. Dokumentation 2017; zu den Erwerbslosenküchen: A. u. R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart, 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 - Lutz Mohnhaupt, Oktober 2020). 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 wird in "Johanna-Zittel-Straße" benannt. Johanna Zittel, geb. Wertheimer, wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäuser der Friedrich-Ebert-Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittelpunkte/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt (Quellen: Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021; Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohnerinnen- und Bewohnerinterviews betreffend KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten; "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 - Lutz Mohnhaupt, Januar 2021; Arolsen-Archives: Antrag Ausreise; Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963). Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 01.12.2021
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 215/1 Betreff: Haltestellen "Münchener Straße" aufräumen Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Wartebereiche der Straßenbahnhaltestellen Münchener Straße/Hauptbahnhof sowie Weser/Münchener Straße für die wartenden ÖPNV-Nutzer*innen freigehalten werden. Begründung: Die Wartebereiche der Straßenbahnhaltestellen Münchener Straße/Hauptbahnhof sowie Weser/Münchener Straße sind häufig zugestellt. Nicht nur stellen die ansässigen Händler bei diesen Haltestellen ihre Waren und Lieferungen auf die Straße, sondern hier werden auch immer wieder Fahrräder und E-Roller abgestellt. Dadurch ist die zum Warten nutzbare Fläche der Gehwege sehr schmal, zumal auch viele Fußgänger den Wartebereich passieren. Andererseits ist es auch schwierig durch die abgestellten Fahrräder und E-Roller hindurch zu den haltenden Straßenbahnen zu kommen. Der Magistrat wird daher aufgefordert, hier Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1116 2021 Die Vorlage OF 215/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 174/1 Betreff: Sauberkeit im Ortsbezirk 1 hier: Mobile Toiletten für das Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig provisorische, umweltfreund-liche, chemiefreie Toilettenanlagen und Urinale an neuralgischen Stellen im Bahnhofsviertel aufstellen zu lassen wie z.B. an der Gutleut-straße/Moselstraße, Wiesenhüttenplatz, Karlsplatz, Niddastraße/ Elbestraße, Niddastraße/ Weserstraße und am Kaisersack, bis das versprochene Toilettenkonzept realisiert wird. Begründung: Der an manchen Stellen unerträgliche Gestank und die Verunreinigung nehmen im Zuge der Wiederbelebung der Straßen und Gehwege in Post-Coronazeiten extrem zu. Die Beschwerden entnervter Anwohnender und Gewerbetreibender werden auch immer häufiger. Und das einzige Urinal in der Moselstraße stellt auch nicht die Lösung des Problems dar - schon gar nicht für Frauen. Die Menschen glauben schon nicht mehr daran, dass der Magistrat jemals ein umfassendes Toilettenkonzept vorlegen wird. Über die jahrelange Ankündigung eines Konzepts wird nur noch gespottet. Saisonale mobile Anlagen, stationäre Container wie beispielsweise am Mainufer oder Mieturinale können an Stelle einiger PKW-Stellplätze aufgestellt werden. Sie wären leistungsfähig, weithin sichtbar und müssen so aufgestellt werden, dass sie mit Trinkwasser versorgt und das Abwasser direkt in Gullys entsorgt werden kann. Umweltfreundliche chemiefreie Systeme sind dabei unbedingt zu nutzen. Städte wie Freiburg oder Basel haben nachhaltige Systeme ohne Chemie wie z.B. von Fa. Kompotoi schon seit Jahren im Einsatz. Link: https://www.kompotoi.ch/plnung/ecosec/ Bild: Kompotoi Ecosec Pica mit Solar/Dachbegrünung Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 894 2021 Die Vorlage OF 174/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor durch folgenden Wortlaut ersetzt wird: "Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig provisorische, umweltfreundliche, chemiefreie Toilettenanlagen und Urinale an neuralgischen Stellen im Bahnhofsviertel aufstellen zu lassen wie z.B. an der Gutleutstraße/Moselstraße, Wiesenhüttenplatz, Karlsplatz, Niddastraße/Elbestraße, Niddastraße/Weserstraße, Kaisersack und auf der südlichen Seite des Bahnhofsvorplatzes bis das versprochene Toilettenkonzept realisiert wird." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Volt
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 259/1 Betreff: Das lange versprochene Toilettenkonzept endlich vorlegen! Vorgang: OM 1349/07 OBR 1; ST 348/07; OM 1778/17 OBR 1; ST 1931/17; OM 3705/18 OBR 1; ST 3/19; OM 5154/19 OBR 1; ST 232/20; OM 6008/20 OBR 1; ST 1379/20; OM 894/21 OBR 1; Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich den aktuellen Sachstand zum lange angekündigten Toilettenkonzept für Frankfurt und einen konkreten Zeitplan zur Realisierung zu nennen, so dass der Zeitraum für schnelle, provisorische Lösungen an den neuralgischen Stellen besser abgeschätzt werden kann (siehe OF 174/1). Der Magistrat wird zudem gebeten, folgende Fragen zeitnah zu beantworten: 1. Ist die Erstellung des Toilettenkonzepts abgeschlossen? 2. Welche Planungen bestehen bereits? 3. Wann ist frühestens mit einer Realisierung zu rechnen? 4. Wann beabsichtigt der Magistrat, das Toilettenkonzept in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen? 5. Welche konkreten Standorte kann der Magistrat im Ortsbezirk 1 heute schon benennen? Begründung: Die Liste der Anträge ist lang, in denen Toiletten im öffentlichen Raum Frankfurts gefordert werden, alleine in 2021 gab es dazu neun Anträge im Ortsbeirat 1, u.a. OF 122/1 Öffentliche Toilette in der Niddastraße bereitstellen. Im Folgenden eine Auswahl aus vergangenen Zeiten: 2007 OF 307/1 Dringend erforderlich ein Pissoir in der unteren Gutleutstraße OF 327/1 Öffentliche Toiletten im Bahnhofsviertel OF 731/1 Urinale für die Elbestraße OF 1054/1 Dringend benötigte Pissoirs im Bahnhofsviertel OF 1269/1 Uritrottoirs III Es grenzt schon an Unverfrorenheit und absolute Ignoranz, mit der alle Anträge bisher abgebügelt wurden, immer mit dem Hinweis, dass ein allumfassendes Konzept in Arbeit sei. Dieses Konzept hat sich wohl inzwischen in Luft aufgelöst, während der Magistrat weiterhin beharrlich schweigt und die Anwohnenden im Bahnhofsviertel, aber auch in der Innenstadt bald Amok laufen, ob der Zustände des Wildpinkelns und öffentlichen Defäkierens. Andere Städte sind da bereits weiter. Hier sei das Beispiel Köln genannt: SessionNet / Evaluierungsbericht zum Strategiepapier für ein ganzheitliches Toilettenkonzept in Köln (stadt- koeln.de) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2007, ST 348 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2007, OM 1349 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1778 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1931 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3705 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 3 Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5154 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 232 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6008 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1379 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1355 2022 Die Vorlage OF 259/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 175/1 Betreff: Klimaschutz im Ortsbeirat 1 hier: Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 938 Wilhelm-Leuschner-Straße Vorgang: M 220/19; Beschl. d. StV.-V., § 5783 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Bebauungsplan 938 Wilhem-Leuschner-Straße 43-45 soll wie folgt abgeändert bzw. ergänzt werden: 1. Es soll das reguläre Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung gewählt werden an Stelle des beabsichtigten beschleunigten Verfahrens nach §13 (1) Nr.1 BauGB, um schädliche Umweltauswirkungen zuverlässig erkennen und vermeiden zu können. 2. Die geplante nachverdichtende Blockrandbebauung soll unterbrochen werden, um wirksam die Frischluftzufuhr ins Bahnhofsviertel gewährleisten zu können. 3. Die negativen Auswirkungen der ergänzenden Bebauung auf das historische Bestandsgebäude Villa Bonn sollen so gering wie möglich ausfallen. Die Neubebauung soll in Abstand und Höhe darauf Rücksicht nehmen. 4. Die geplante nachbarschützende Einhausung der LKW-Andienung soll in Materialität und Beschaffenheit einen ausreichenden Lärmschutz, nachwachsende Materialien und eine Begrünung aufweisen. 5. Die Blockrandbebauung zur Wilhelm-Leuschner-Straße soll eine Wohnnutzung an Stelle der geplanten Büronutzung beinhalten. 6. Über den Baulandbeschluss M220 hinaus (30% gefördertes Wohnen) sollen 50% für den sozialen Wohnungsbau (35 % für den 1. und 15% für den 2. Förderweg), 15 % für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte nach Konzeptverfahren, 5 % für u.a. Studierende, Auszubildende, weitere Personen mit dringendem Wohnungsbedarf sowie 10 % für freifinanzierten Mietwohnungsbau der Wohnungen vorgesehen werden. 6. Es soll eine Kita für die geplanten Wohnungen und das nähere Umfeld im Bahnhofsviertel vorgesehen werden. 7. Abweichend von der Gestaltungssatzung Nr. 4 aus dem Jahr 1981 sollen Fassadenbegrünung, Balkon-begrünung, nachhaltige Materialien und Oberflächen sowie Photovoltaikanlagen zur nachhaltigen Stromerzeugung auf Dach- und Fassadenflächen vorgesehen werden, wo immer das möglich ist. 8. Es sollen nachhaltige Baustoffe wie z.B. Holz- oder Hybridbauweise sowie recycelte Materialien zum Einsatz kommen, wo immer das möglich ist. 9. Gemäß der Stellplatzsatzung Frankfurt soll nur die absolut notwendige Mindestanzahl an PKW-Stellplätzen für die Hotel- und Wohnutzung auf dem Grundstück geplant werden. Fahrradstellplätze sind in ausreichender Menge vorzusehen. In der Tiefgarage soll eine Car-Sharing-Station mit mehreren Fahrzeugen für Anwohnende vorgesehen werden, die auch von Anwohnenden der umliegenden Bebauung genutzt werden können. Ladestationen für Elektrofahrzeuge sollen in ausreichender Anzahl vorgesehen werden. 10. Die geplante PKW-Vorfahrt des Hotels, die den stark befahrenen Radweg zweimal queren würde, soll entfallen. Dadurch wird eine Gefährdung der Radfahrenden vermieden. Zudem ist die ÖPNV-Anbindung des Grundstücks auf Grund der Nähe zum Hauptbahnhof und der Münchner Straße exzellent. An Stelle der geplanten PKW-Vorfahrt sollen Stellplätze für Fahrräder, Taxi und ein Lieferfahrzeug vorgesehen werden. Nicht benötigte Flächen sollen entsiegelt und begrünt werden. 11. Die öffentliche Durchwegung des Grundstücks soll mittels Baulast gesichert werden und darf zeitlich nicht beschränkt werden, um allen Menschen den Zugang zum Main zu ermöglichen. 12. Für die Baumaßnahmen oder die Einrichtung der Baustelle dürfen keine Bäume gefällt werden. Eventuell kranke oder abgestorbene Bäume müssen auf dem Grundstück nachgepflanzt werden. 13. Der Anteil der versiegelten Fläche auf dem Grundstück soll nicht erhöht werden. Flächen sind zu entsiegeln, wo immer das möglich ist. 14. Auf dem Grundstück sind eine Regenwassernutzung zur Bewässerung der Bepflanzung sowie geeignete Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung vorzusehen. 15. Der Vorhabenträger hat geeignete Maßnahmen zum Schutz des dort brütenden Turmfalkenpärchens auf dem Hoteldach zu ergreifen und weitere Untersuchungen vor Beginn der Abbruch- und Baumaßnahmen zum Schutz der auf dem Grundstück lebenden Tiere anzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 220 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 175/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 895 2021 Die Vorlage OF 175/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP, BFF und Die PARTEI (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, FDP, LINKE., Volt, BFF und Die PARTEI gegen SPD (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, 1 FDP, LINKE., Volt und BFF gegen SPD (= Ablehnung); 1 FDP, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Enthaltung) Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und BFF gegen ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung) Ziffer 5.: Einstimmige Annahme Ziffer 6.1: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung) Ziffer 6.2: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI Ziffer 7.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Volt gegen FDP, BFF und Die PARTEI (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer 8.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 9.: GRÜNE, SPD, 1 LINKE. und Volt gegen CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. und Die PARTEI (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, SPD, 1 LINKE., Volt und Die PARTEI gegen CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und BFF gegen Die PARTEI (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer 12.: GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen 1 SPD (= Ablehnung); 1 SPD und Die PARTEI (= Enthaltung) Ziffer 13.: GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., Volt, BFF und Die PARTEI gegen 1 SPD (= Ablehnung); 1 SPD und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer 14.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen Die PARTEI (= Ablehnung) Ziffer 15.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Volt gegen FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.09.2021, OA 65 entstanden aus Vorlage: OF 118/1 vom 23.08.2021 Betreff: Kostengünstige Sofortmaßnahme für mehr Klimaschutz hier: Die Ampeln in der Kaiserstraße haben ausgedient Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 289 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage (Ampel) im Bereich der Kaiserstraße/Moselstraße zu entfernen und die Kreuzung mit einer deutlich markierten und beschilderten Rechts-vor-links-Regelung sowie Querungshilfen für zu Fuß Gehende (Zebrastreifen) ausstatten zu lassen. Zusätzlich sind die Belange des Radverkehrs durch entsprechende Markierungen zu berücksichtigen. Begründung: Das Bahnhofsviertel durchqueren erfreulicherweise immer mehr zu Fuß Gehende und Radfahrende, die aber unangenehm lange Wartezeiten an nach wie vor autofreundlich gestalteten Ampelanlagen in Kauf nehmen müssen. Zebrastreifen bieten einen guten Schutz auch für Schülerinnen bzw. Schüler und beschleunigen zu Fuß Gehende, Radfahrende und Autofahrende gleichermaßen. Die Aufforderung zum Warten wird von der Mehrheit aller Verkehrsteilnehmenden ohnehin ignoriert, da der Straßenraum der Kaiserstraße bereits jetzt als Flaniermeile und verkehrsberuhigter Bereich wahrgenommen wird und die Ampeln aufgrund der zahlreichen Schilder nicht auffallen. Somit kann die Stadt das Geld für Wartung und Unterhalt der Ampeln einsparen. Zudem steht der Magistrat in seinem Bericht vom 09.08.2021, B 289, einer Ausweisung zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich positiv gegenüber. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 289 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 102 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 289 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 65 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 289 = Kenntnis, OA 65 = Annahme) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage B 289 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 2. Die Vorlage OA 65 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage B 289 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 65 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 818, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021 § 1020, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 118/1 Betreff: Kostengünstige Sofortmaßnahme für mehr Klimaschutz hier: Die Ampeln in der Kaiserstraße haben ausgedient Vorgang: B 289/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversdammlung (OA) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Lichtsignalanlage (Ampel) im Bereich der Kaiserstraße / Moselstraße entfernen und die Kreuzung mit einer deutlich markierten und beschilderten Rechts-vor-Links-Regelung sowie Querungshilfen für Fußgehende (Zebrastreifen) ausstatten zu lassen. Zusätzlich sind die Belange des Radverkehrs durch entsprechende Markierungen zu berücksichtigen. Begründung: Das Bahnhofsviertel durchqueren erfreulicherweise immer mehr Fußgehende und Radfahrende, die aber unangenehm lange Wartezeiten an nach wie vor autofreundlich gestalteten Ampelanlagen in Kauf nehmen müssen. Zebrastreifen bieten einen guten Schutz auch für Schüler*innen und beschleunigen Fußgehende, Radfahrende und Autofahrende gleichermaßen. Die Aufforderung zum Warten wird von der Mehrheit aller Verkehrsteilnehmenden ohnehin ignoriert, da der Straßenraum der Kaiserstraße bereits jetzt als Flaniermeile und verkehrsberuhigter Bereich wahrgenommen wird und die Ampeln auf Grund der zahlreichen Schilder nicht auffallen. Somit kann die Stadt das Geld für Wartung und Unterhalt der Ampeln einsparen. Zudem steht der Magistrat in seinem Bericht B289 vom 09.08.2021 einer Ausweisung zum verkehrs-beruhigten Geschäftsbereich positiv gegenüber. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 289 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 65 2021 Die Vorlage OF 118/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 120/1 Betreff: Barrierefreier ÖPNV für den Ortsbezirk 1 hier: Endlich barrierefreie Straßenbahn-Haltestellen für die Münchener Straße Vorgang: B 288/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz ist eine belebte Geschäftsstraße im Herzen des Bahnhofsviertels, die von drei stark frequentierten Straßenbahnlinien durchfahren wird. Viele Berufspendler*innen, Fußgehende und Radfahrende konkurrieren um den Raum mit fahrenden und parkenden PKW und Lieferfahrzeugen. Dennoch sind die Straßenbahnhaltestellen nicht barrierefrei und die Gehwege extrem schmal und zugeparkt. Im Magistratsbericht B288 vom 09.08.2021 wird darauf hingewiesen, dass eine Wiederaufnahme der Planung aus Kapazitätsgründen und wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität nicht in Aussicht gestellt werden könne und dass es sich um eine Anliegerstraße mit relativ geringem Verkehrsaufkommen handele. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, den Straßenabschnitt mit Priorität und temporären Maßnahmen wie folgt anzupacken: 1. Einrichtung temporärer Straßenbahn-Haltestellencaps, die bis zum Gleis herangeführt werden und so einen barrierefreien Ein- und Ausstieg gewährleisten, als temporäre Maßnahme bis zum endgültigen Umbau der Haltestellen. 2. Einführung flächendeckendes Tempo 20, da es sich um einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich handelt. Dadurch wird die Sicherheit für Radfahrende und Fußgehende entscheidend erhöht. 3. Umwandlung weiterer PKW-Parkplätze in Lieferzonen für das örtliche Gewerbe, um das Parken in zweiter Reihe und die Behinderung der Straßenbahnen zuverlässig zu verhindern. 4. Umwandlung weiterer PKW-Parkplätze in Flächen für die Außengastronomie, um der durch Corona gebeutelten Gastronomie endlich die ersehnte Außenfläche zur Verfügung stellen zu können. Begründung: Da die Umgestaltung der Münchener Straße inklusive dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen noch lange andauern wird, müssen kostengünstige, schnell greifende, temporäre Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele umgesetzt werden. Insbesondere die Interessen mobilitätseingeschränkter Menschen, von Eltern mit Kleinkindern oder Kinderwagen, von Gewerbetreibenden und Gastronomen und ÖPNV-Nutzer*innen müssen ernst genommen werden. Das ständige Hupen der PKW und LKW und das Bimmeln der Straßenbahnen wird reduziert, worüber sich vor allem die Anwohnenden beschwert haben. PKW-Stellplätze bleiben weitgehend erhalten. Die dafür erforderlichen Maßnahmen zur Beschilderung und den temporären Haltestellenanlagen wie z.B. in der Gartenstraße / Ecke Stresemannallee sind zudem kostengünstig und schnell umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 288 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 120/1 ziffernweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 675 2021 Die Vorlage OF 120/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: 4 GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 4.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 164/1 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1 hier: Ausgefallene Ampel Düsseldorfer Straße reaktivieren Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Seit einigen Wochen funktioniert die Lichtzeichenanlage des Überweges Düsseldorfer Straße / Niddastraße wegen eines defekten Stromkabels nicht mehr. Der Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme ist gemäß einer Mitteilung des Magistrats ungewiss und kann nicht vor Beendigung von Baumaßnahmen vorgenommen werden. Gleichzeitig wird der Autoverkehr in keiner Weise zur Rücksicht auf Fußgehende hingewiesen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat dringlich aufgefordert: 1. Eine der in Richtung Hauptbahnhof führenden Fahrspuren sperren zu lassen und im Bereich der ausgefallenen Lichtzeichenanlage eine gelbe Querungshilfe (Zebrastreifen) sowie eine entsprechende Beschilderung anbringen zu lassen. 2. Im Falle der Öffnung der in Richtung Platz der Republik führenden Fahrspur bei weiter bestehendem Defekt der Ampelanlage und bis zur Ergänzung des Radweges dort in gleicher Weise eine provisorische Querungshilfe einrichten zu lassen. 3. Im Falle der Wiederinbetriebnahme der Ampelanlage die Wartezeiten für Fußgehende deutlich zu verkürzen, da derart lange Wartezeiten kaum noch akzeptiert werden können. 4. Dem Ortsbeirat in einem späterem Bericht zu erläutern, ob - auf Grund der Erfahrungen mit der provisorischen baustellenbedingten Querungshilfe - die Ampelanlage, soweit sie den Fußverkehr betrifft, durch eine dauerhafte Querungshilfe (Zebrastreifen) ersetzt werden kann. Begründung: Die Querungsmöglichkeit wird schon immer stark genutzt, und der ersatzlose Ausfall führt zu einer Gefährdung aller Fußgehenden. Daher ist dringend und zeitnah die provisorische Einrichtung einer Querungshilfe erforderlich. Sogenannte Zebrastreifen dürfen gemäß der StVO jedoch nur über einspurige Straßenabschnitte geführt werden. In diesem Bereich fahren Fahrzeuge eher selten nebeneinander, sodass die Wegnahme einer Fahrspur kaum Auswirkungen haben wird. Im Zuge der Bauarbeiten am Hauptbahnhof sind unterirdische Querungsmöglichkeiten weggefallen. Die nächsten sicheren Querungsmöglichkeiten bestehen erst wieder am Platz der Republik und an der Kaiserstraße. In der Vergangenheit hat sich die Schaltung der Ampelanlage als ausschließlich autofreundlich ausgezeichnet, während Fußgehende minutenlang warten mussten. Die Erfahrungen mit einer provisorischen Querungshilfe sollen aufzeigen, ob diese Anlage - soweit sie Fußgehende betrifft - durch einen Zebrastreifen ersetzt werden kann. Damit kann eine teure Wiederinbetriebnahme und kostenintensive Wartung der Anlage vermieden werden. Für Fußgehende entfallen Wartezeiten, womit das gesunde und nicht klimaschädliche Fußgehen gestärkt wird. Foto: Andreas Laeuen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 80 Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, den Antragstenor wie folgt zu ändern: "Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, eine provisorische Ampel bis zur Wiederinbetriebnahme der alten Ampel zu installieren. Sollte dies nicht möglich sein, sollen folgende Punkte umgesetzt werden." Zudem soll die Nummerierung wie folgt geändert werden: 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 707 2021 1. Dem Änderungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/1 wird in der geänderten Fassung Abstimmung: zu 1.: 1 GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen 3 GRÜNE, 1 SPD und LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE und Die PARTEI (= Enthaltung) zu 2.: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 126/1 Betreff: Offene Prostitutionsstätten Der Magistrat wird gebeten, auch bei steigenden Coronainzidenzen sicherzustellen, dass die Prostitutionsstätten im Ortsbezirk 1, insbesondere im Bahnhofsviertel, unter Beachtung entsprechender Hygieneauflagen geöffnet bleiben können. Zu diesem Zweck ist im Hinblick auf etwaige Fortschreibungen des Präventions- und Eskalationskonzepts des Landes gegebenenfalls auf die hessische Landesregierung einzuwirken. Zudem wird der Magistrat gebeten darzulegen, was er gegen die nach wie vor zu beobachtende Straßenprostitution im Bahnhofsviertel unternimmt, insbesondere im Bereich der Kaiserstraße. Begründung: Durch die coronabedingt erzwungene Schließung von Prostitutionsstätten im Ortsbezirk 1 verlagerte sich die Prostitution in Wohnungen und Hotels. Dabei arbeiten viele Prostituierte aus existenzieller wirtschaftlicher Not. Unter keinem denkbaren Gesichtspunkt, insbesondere nicht aus infektiologischer Sicht, ergibt diese Verlagerung Sinn; nachweislich traten Bordelle bisher nicht als Pandemietreiber in Erscheinung. Zwischenzeitlich durften die Prostitutionsstätten wieder öffnen, wobei strenge Auflagen gelten (unter anderem Kontaktdatenerfassung der Freier). Dennoch wird offenbar nach wie vor in erheblichem Umfang der Straßenprostitution nachgegangen. Zudem steht bei aktuellem steigendem Infektionsgeschehen möglicherweise wieder eine Zwangsschließung der Prostitutionsstätten bevor. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 26 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 126/1 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 678 2021 a) Der erste Absatz des Tenors der Vorlage OF 126/1 wird abgelehnt. b) Dem zweiten Absatz des Tenors der Vorlage OF 126/1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) 2 GRÜNE, CDU, 1 SPD und 1 LINKE. gegen 1 GRÜNE, 1 SPD, FDP und Die PARTEI (= Annahme); 2 GRÜNE, 1 SPD, 1 LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung) zu b) CDU, SPD und FDP gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung); 3 GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 123/1 Betreff: Abfallbehälter im Bahnhofsviertel vor Vandalismus schützen und ergänzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Es soll geprüft werden, ob im Bahnhofsviertel und angrenzendem Gallus Abfallbehälter angebracht werden können, welche besser vor Vandalismus geschützt sind und bei positivem Ergebnis entsprechend umgesetzt werden. Ebenso die Anbringung zusätzlicher Behälter bzw. Behälter mit mehr Volumen. Begründung: Insbesondere in der Taunusstraße und Niddastraße werden die bestehenden Abfallbehälter häufig aufgetreten. Ebenso reichen die Behälter stellenweise nicht aus oder fehlen ganz. Dies mindert nicht nur die Aufenthaltsqualität, sondern zieht zusätzlich Ratten an. Anwohnende und Mitarbeitende beklagen seit Jahren die mangelnde Hygiene im Viertel. . . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 677 2021 Die Vorlage OF 123/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und Die PARTEI
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2021, OF 73/1 Betreff: Fahrradreparaturstation in der Kaiserstraße Vorgang: OM 6123/20 OBR 1; ST 1758/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zugesagte Fahrradreparaturstation in der Kaiserstraße auf Höhe der Nummer 38 aufstellen zu lassen. Begründung: In der ST 1758 sagt der Magistrat, dass "die Lücke im Netzwerk der Frankfurter Fahrradreparaturstaitonen zwischen Düsseldorfert Straße und Hauptwache geschlossen" werden soll. Die Planung für eine Reparaturstation in der Kaiserstraße 38 würde im 4.Quartal 2020 umgesetzt. Dies liegt nun ein halbes Jahr zurück. Da Radfahren in Frankfurt gerade in den Sommermonaten immer beliebter wird und auch die Fahrradreparaturstationen sehr gut angenommen werden sollte die Station zeitnah aufgebaut werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6123 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1758 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 389 2021 Die Vorlage OF 73/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 26/1 Betreff: Litfaßsäulen in der Elbestraße entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zwei Litfaßsäulen in der Elbestraße zu entfernen. Sie befinden sich auf dem östlichen Gehweg zwischen Taunus- und Niddastraße. Begründung: Die beiden Litfaßsäulen auf der Elbestraße werden seit langem als Urinal missbraucht. Dadurch entstehen erhebliche Verunreinigungen und eine extreme, ständige Geruchsbelästigung. Direkt neben den Litfaßsäulen befinden sich Wohnungen. Den Mietern dort ist es nicht mehr möglich ihr Fenster zu öffnen und zu lüften, ohne diesen Gestank in die Wohnung zu bekommen. Es darf auch bezweifelt werden, dass die Litfaßsäulen an diesem Standort eine wichtige Werbefläche darstellen. Von daher wäre es für die Werbeindustrie sicherlich kein großer Verlust. Alternativstandorte in der näheren Umgebung sind wahrscheinlich attraktiver. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 189 2021 Die Vorlage OF 26/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 35/1 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten vor dem Tegut-Supermarkt in der Kaiserstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich ausreichende Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern vor dem Tegut-Supermarkt in der Kaiserstraße 62-64 schaffen zu lassen. Begründung: Der Bereich ist mit Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern absolut unterversorgt. Lediglich auf der gegenüber liegenden Straßenseite befinden sich einige wenige Radbügel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 194 2021 Die Vorlage OF 35/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1493/6 Betreff: Höchst: Verkehrsberuhigung rund um den Marktplatz während der Marktzeiten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verminderung des Kfz-Verkehrs rund um den Höchster Marktplatz während der Marktzeiten durch die folgenden Maßnahmen umsetzbar und sinnvoll ist: 1. a) Sperrung der Antoniterstraße zwischen Melchiorstraße und Höchster Markt b) Sperrung der Justinuskirchstraße zwischen Alt-Höchst und Melchiorstraße c) Barriere am Ende der Schleifergasse zur Justinuskirchstraße hin 2. Beschilderung alternativer Parkmöglichkeiten am Mainufer und im Parkhaus Höchst mit explizitem Hinweis "Parken Markt" von den Zulaufstraßen her 3. Erarbeiten eines Gesamtkonzepts zur Steigerung der Attraktivität des Markts unter Nutzung der freiwerdenden Flächen. Begründung: Bei Marktbeschickern wie Kunden herrscht große Unzufriedenheit über die Verkehrssituation rund um den Marktplatz. Bemängelt wird insbesondere der extreme Parkplatzsuchverkehr, verbunden mit Rücksichtslosigkeit gegenüber Fußgänger*innen und massiven Behinderungen und Gefährdungen durch falsch parkende Fahrzeuge. Die AG Höchster Markt hat unter der Leitung des Stadtteilmanagements mehrere Varianten geprüft, den Verkehr wenigstens zwischen Markthalle und Marktplatz an den Markttagen zu unterbinden. Dies jeweils unter Aufrechterhaltung der Zufahrt und einer gewissen Menge an Parkplätzen im unmittelbaren Bereich des Marktplatzes. Die Prüfung mit den zuständigen Behörden hat ergeben, dass aus verschiedenen Gründen keine dieser Varianten umzusetzen ist. Im Wesentlichen wegen negativer Auswirkung auf die Standverteilung des Marktes selber und auf die resultierende Verkehrsführung im Stadtteil. Die Varianten hätten zwar den Verkehr zwischen Markthalle und Platz unterbunden, jedoch wären Sie keine Lösung gegen das rigorose und rücksichtslose Falschparken rund um den Platz. Es kristallisiert sich in der AG, insbesondere bei der Kundenseite, die Idee heraus, den Verkehr während der Markttage komplett aus dem Gebiet rund um den Marktplatz heraushalten zu wollen und stattdessen vorhandene Parkplätze, z.B. am Mainufer oder im Parkhaus anzubieten. Von den o.g. vorgeschlagenen Sperrungen wären keine wichtigen Durchgangsstraßen betroffen. Hintergrund ist insbesondere, über die Erhöhung der Aufenthaltsqualität eine positive Kettenreaktion in Gang zu setzen: Wohlfühlen, neue Kundenkreise, längere Aufenthaltszeit, mehr Umsatz. Insbesondere junge Käufergruppen, die heute leider noch wenig auf dem Markt vertreten sind, aber für dessen Zukunft bedeutend sind, sind nicht mehr so auto-affin und legen mehr Wert auf ein schönes Ambiente. Wenn der Markt eine Zukunft haben soll, dann müssen jetzt neue Zielgruppen an diese schöne Form des Einkaufens herangeführt werden. Die aktuelle Situation auf dem Höchster Marktplatz ist jedoch weit entfernt von Wohlfühlambiente. Dies hat verschiedene Ursachen, eine wesentliche ist der überbordende fließende und ruhende Verkehr, der während der Markttage zu einem hohen Anteil aus Parkplatzsuchverkehr besteht und neben den Konfliktsituationen auch zu Lärm- und Abgasbelästigungen führt. Es gibt in Frankfurt keinen weiteren Markt, der direkt auf oder neben dem Verkaufsplatz Parkplätze anbietet. Beispielsweise haben die Märkte Konstablerwache, Südbahnhof, Kaiserstraße, Schillerstraße trotzdem, oder gerade deshalb, großen Erfolg. Die Umsetzung der skizzierten Sperrung für den Kfz-Verkehr muss zwingend mit zusätzlichen Angeboten, Außengastronomie, Grün- und Aufenthaltsflächen einher gehen, also einem zu planenden Gesamtkonzept, das über das Stadtteilmanagement und die AG Markt erarbeitet werden kann. Eine Verkehrsberuhigung ohne Begleitung von Attraktivierungsmaßnahmen würde Leerflächen zurücklassen, die nicht zielführend sind. Dabei soll der Markt seinen Charakter als Erzeugermarkt grundsätzlich erhalten. Bildquelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.02.2021, OF 1506/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7289 2021 1. Die Vorlage OF 1493/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1506/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Überschrift "Höchster Markt" lautet, und dass Satz 1 und Ziffer 4. im Antragstenor sowie die Begründung ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., 1 BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2021, OF 1556/1 Betreff: Tierwohl und Gebäudeschutz: Taubenpopulation im Bahnhofsviertel wirkungsvoll und nachhaltig reduzieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. koordinierte Maßnahmen zur wirkungsvollen und nachhaltigen Reduzierung der Taubenpopulation im Bahnhofsviertel im Bereich zwischen Münchener Straße und Niddastraße ergreifen zu lassen. Hier zu sollen: 1. Meldungen über wilde Brutstätten von Tauben im oben genanntem Bereich - sofern sie von Mitarbeitenden des Magistrats festgestellt oder von Grundstückeigentümer*innen oder Mieter*innen dem Magistrat gemeldet werden - an den Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. weitergeleitet werden. Dies mit dem Ziel, dass Vereinsmitglieder regelmäßig Zugang zu den Brutstätten erhalten um a) Gelege durch Gipseier zu ersetzen und b) ggf. eine Reinigung vorzunehmen. 2. Grundstückseigentümer*innen in geeigneter Weise (Anschreiben [z. B. Bescheiden über Grundbesitzabgaben beiligend], Information im Amtsblatt, Aushang im Schaukasten des Ortsbeirats, Pressemitteilungen] informiert werden und auch um Weitergabe der Information an Mieter*innen gebeten werden. 3. Der Magistrat beschafft zur Unterstützung der Aktion 3000 Gipseier und stellt diese dem Verein kostenfrei zur Verfügung. Die Finanzierung des Kaufs erfolgt aus dem Budget des Ortsbeirats (gesonderte Vorlage). Begründung: Ein großer Teil der heutigen Taubenpopulation in Großstädten stammt von als Haustieren gehaltenen Tauben ab. Sie wurden von Menschen domestiziert und haben sich gut an die Bedingungen der Städte angepasst. Aus unzählige Fütterungen und herumliegendem Abfall aus Essensverteilaktionen im Viertel besteht ein großes Nahrungsüberangebot. Tauben benötigen normalerweise sechs bis acht Stunden, um den Futterbedarf eines Tages zu finden. In dieser Zeit findet keine Vermehrung, Brüten oder Brutpflege statt. Finden Tauben - wie im Frankfurter Bahnhofsviertel - Futter in großen Mengen und leicht erreichbar vor, sind sie in wenigen Minuten satt und können die übrige Zeit der Vermehrung widmen. Fütterungsverbote sind nur sehr begrenzt durchsetzbar. Teilweise werden Fütterungen von psychisch kranken Menschen durchgeführt, zum größten Teil aber aus falsch verstandener Tierliebe. Auch der Eintrag von Essensresten in das Viertel durch Nahrungsausgaben an Drogenabhängige und Obdachlose geschieht mit helfender Absicht und lässt sich seit Jahren nicht mindern. Das zur Ernährung von Tauben ungeeignete Nahrungsangebot führt zu Erkrankungen und unnötigem Leid bei den Tieren. Durch die hohe Anzahl an Tauben entstehen Schäden an Gebäuden und Menschen fühlen sich - wegen des Taubenkots - an vielen Orten unwohl. Die Tiere - insbesondere die Jungtiere - leben teilweise unter erbärmlichen Umständen, sie erleiden durch teure Versuche zur Vergrämung schwerste Verletzungen. Eine wirkungsvolle Maßnahme zur Reduzierung der Taubenpopulation, zur Minderung von Gebäudeschäden und zur Verbesserung des Reinigungszustandes ist der Austausch der Gelege durch Gipseier. Diesen führen die Mitglieder des Stadttaubenprojekts in ehrenamtlicher Tätigkeit aus. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7315 2021 Die Vorlage OF 1556/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der zweite Satz der Ziffer 3. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2020, OF 1520/1 Betreff: Verbesserung der Parksituation im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Parksituation im Bahnhofsviertel durch folgende Maßnahmen zu verbessern: - 24 Stunden/7 Tage striktes Anwohnerparken in der Gutleutstraße (im Abschnitt zwischen Gutleutstrasse Nr. 1 und Baseler Platz) und Windmühlstraße (dort in den Bereichen die aktuell ohnehin kostenfrei sind) - Zusätzliches Anwohnerparken auf den aktuell zeitweise (8-17 Uhr) gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Mainluststraße und der Weserstraße Begründung: Das ausufernde Parkplatzproblem des Bahnhofsviertels ist altbekannt und verringert die Lebens- und Aufenthaltsqualität für Bewohner, Gewerbetreibende und Gäste gleichermaßen. Anwohner des Bahnhofsviertels leiden insbesondere darunter, in ihrem Stadtteil nur unter sehr mühseligen Bedingungen noch parken zu können: Schon früh am Morgen sind alle Parkplätze durch Pendler belegt. Diese fahren teilweise Runden um sich einen kostenlosen Parkplatz zu ergattern. Am Wochenende sind es vor allem die Auswärtigen, die zum Shoppen in die Stadt fahren. Es scheint, als wäre die Gutleutstraße/Mainluststraße sowas wie ein Geheimtipp zum kostenlosen Parken am Wochenende mutiert, da bereits am Vormittag alle Parkplätze dicht sind und sich das bis in den späten Abend hinein auch nicht mehr ändert. Anwohner müssen dann teilweise in anderen Stadtteilen (z. B. Sachsenhausen) parken und mit der Bahn reinfahren. Besonders im Sommer, wo alle umliegenden Gastronomien ihre Terrassen aufgebaut haben, ist die Situation besonders angespannt. In Städten wie Köln, München oder Heidelberg gilt im Innenstadtbereich grundsätzlich Anwohnerparken, sodass Auswärtige nicht um ein Parkhaus oder eben die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln herumkommen. In Frankfurt dagegen hat man als Anwohner bestimmter Bereiche das Nachsehen und fühlt sich schlechter gestellt als der Tourist oder Pendler, weil man mit Einkäufen oder Kindern teilweise sehr lange nach einem Parkplatz suchen muss oder eben ausserhalb parkt und dann schier endlose Wege auf sich nimmt. Insbesondere für das Bahnhofsviertel mit seiner hohen Zahl an auswärtigen Besuchern auf engstem Raum muss ein neues System her, um der Anwohnerstruktur, die sich in den vergangenen Jahren erheblich geändert hat, gerecht zu werden. Verbesserungen: - Entlastung der Anwohner - Reduzierung des Durchgangsverkehrs - Reduzierung der Belastung durch Abgase, weil lange Parkplatzsuchen entfallen - Lärmreduzierung - Mehreinnahmen für die Stadt durch Anwohnerparkausweise und die Erhöhung der gebührenpflichtigen Zeit auf 24 Stunden/7Tage All diese Maßnahmen nur ein Teil dessen, was langfristig unternommen werden kann, um den innerstädtischen Autoverkehr zu reduzieren. Für das Bahnhofsviertel wäre es aber ein erster wichtiger Anfang. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.11.2020, OF 1483/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1412/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1483/1 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 1520/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 1483/1 Betreff: Verbesserung der Parksituation im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Parksituation im Bahnhofsviertel durch folgende Maßnahmen zu verbessern: - 24 Stunden/7 Tage striktes Anwohnerparken in der Gutleutstraße und Windmühlstraße (zumindest auf den Bereichen die aktuell ohnehin kostenfrei sind) - Zusätzliches Anwohnerparken auf den aktuell zeitweise (8-17 Uhr) gebührenpflichtigen Parkplätzen, wie in der Mainluststraße oder Weserstraße - Änderung der gebührenpflichtigen Parkplätze auf 24 Stunden/Tag und 7 Tage/Woche Begründung: Das ausufernde Parkplatzproblem des Bahnhofsviertels ist altbekannt und verringert die Lebens- und Aufenthaltsqualität für Bewohner, Gewerbetreibende und Gäste gleichermaßen. Anwohner des Bahnhofsviertels leiden insbesondere darunter, in ihrem Stadtteil nur unter sehr mühseligen Bedingungen noch parken zu können: Schon früh am Morgen sind alle Parkplätze durch Pendler belegt. Diese fahren teilweise Runden um sich einen kostenlosen Parkplatz zu ergattern. Am Wochenende sind es vor allem die Auswärtigen, die zum Shoppen in die Stadt fahren. Es scheint, als wäre die Gutleutstraße/Mainluststraße sowas wie ein Geheimtipp zum kostenlosen Parken am Wochenende mutiert, da bereits am Vormittag alle Parkplätze dicht sind und sich das bis in den späten Abend hinein auch nicht mehr ändert. Anwohner müssen dann teilweise in anderen Stadtteilen (z. B. Sachsenhausen) parken und mit der Bahn reinfahren. Besonders im Sommer, wo alle umliegenden Gastronomien ihre Terrassen aufgebaut haben, ist die Situation besonders angespannt. In Städten wie Köln, München oder Heidelberg gilt im Innenstadtbereich grundsätzlich Anwohnerparken, sodass Auswärtige nicht um ein Parkhaus oder eben die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln herumkommen. In Frankfurt dagegen hat man als Anwohner bestimmter Bereiche das Nachsehen und fühlt sich schlechter gestellt als der Tourist oder Pendler, weil man mit Einkäufen oder Kindern teilweise sehr lange nach einem Parkplatz suchen muss oder eben ausserhalb parkt und dann schier endlose Wege auf sich nimmt. Insbesondere für das Bahnhofsviertel mit seiner hohen Zahl an auswärtigen Besuchern auf engstem Raum muss ein neues System her, um der Anwohnerstruktur, die sich in den vergangenen Jahren erheblich geändert hat, gerecht zu werden. Verbesserungen: - Entlastung der Anwohner - Reduzierung des Durchgangsverkehrs - Reduzierung der Belastung durch Abgase, weil lange Parkplatzsuchen entfallen - Lärmreduzierung - Mehreinnahmen für die Stadt durch Anwohnerparkausweise und die Erhöhung der gebührenpflichtigen Zeit auf 24 Stunden/7Tage All diese Maßnahmen nur ein Teil dessen, was langfristig unternommen werden kann, um den innerstädtischen Autoverkehr zu reduzieren. Für das Bahnhofsviertel wäre es aber ein erster wichtiger Anfang. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.08.2020, OF 1412/1 Nebenvorlage: Antrag vom 24.11.2020, OF 1520/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1412/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1483/1 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 1520/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2020, OF 1495/1 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten beim Umbau des Hauptbahnhofs einplanen und anbinden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hin zu wirken, dass beim Umbau des Hauptbahnhofes die Schaffung von Fahrradabstellmöglichkeiten und die Anbindung durch Radwege ausreichend berücksichtigt wird. Der Presse ist zu entnehmen, dass es nördlich des Hauptbahnhofs kein Fahrradparkhaus mehr geben soll. Nachdem schon das Fahrradparkhaus im Süden nach selbst gewonnener Erkenntnis der Deutschen Bahn zu weit weg ist, besteht die Gefahr, dass überhaupt keine akzeptablen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder mehr errichtet werden. Das Thema "Fahrradparkhaus" wird leider stiefmütterlich behandelt, obwohl das Fahrradparkhaus im Süden eigentlich gute Ansätze zeigt. Leider ist es bei fehlender Überwachung schlicht zu teuer und dadurch für täglich Pendelnde wenig attraktiv. Nachdem sich herumgesprochen hat, dass Fahrräder aus diesem Fahrradparkhaus entwendet werden können, sinkt die Nachfrage. Durch die fehlende Überwachung - und nicht wegen der Lage - sind die Probleme also hausgemacht. Eine Beurteilung, ob Fahrradparkhäuser notwendig sind, sollte man daher nicht an der falschen Ausgestaltung des Fahrradparkhauses im Süden festmachen. Leider muss man zu der Erkenntnis kommen, dass die Deutsche Bahn sich anscheinend nicht wirklich mit den Bedürfnissen der Fahrradmobilität auseinandergesetzt hat. Das lässt für den Umbau des Hauptbahnhofs nichts Gutes erahnen. Der Magistrat wird im Einzelnen aufgefordert, auf folgendes hin zu wirken: - Im Norden und im Süden des Hauptbahnhofs sollen attraktive und kostengünstige Fahrradabstellmöglichkeiten (Fahrradparkhäuser, Fahrradboxen, etc.) geschaffen werden. Es sind mindestens 1.000 Fahrradabstellplätze zu errichten, mit der Option, bei Bedarf die Kapazität zu erhöhen. Überwachte oder abschließbare Abstellmöglichkeiten können kostenpflichtig sein. Nicht-überwachte, öffentlich zugängliche Abstellplätze sollen kostenfrei sein. Um Dauerparker zu verhindern, soll geprüft werden, ob ab dem zweiten Tag generell ein Entgelt fällig ist. - Der Hauptbahnhof mit seinen Radabstellmöglichkeiten ist aus allen Richtungen direkt an das Radwegenetz anzubinden. Anbindungen sollen zunächst mindestens in Richtung Baseler Platz, Mainufer und Friedensbrücke erfolgen, sowie in die Innenstadt (Kaiserstraße), zur Messe, ins Gallus und ins Gutleutviertel. Diese Routen sollen auch mit Wegweisern ausgeschildert werden und durch deutliche Markierungen auf dem Boden unterstützt werden. - Auf dem Bahnhofsvorplatz sollen Radfahrende sicher in Nord-Süd-Richtung queren können. Es muss möglich sein, um den Hauptbahnhof herum fahren zu können. - Fördergelder aus der Bike+Ride-Offensive an Bahnhöfen der Deutschen Bahn und des Bundesumweltministeriums sind zu beantragen und bis Ende 2022 zu verwenden mit dem Ziel bis dahin wenigstens einen Teil der 1.000 Abstellplätze zu errichten. Begründung: Beim Frankfurter Hauptbahnhof handelt es sich um einen der bedeutendsten Bahnhöfe Europas, die wichtigste Verkehrsdrehscheibe im deutschen Zugverkehr und dem am zweitstärksten frequentierten Fernbahnhof Deutschlands. Der Hauptbahnhof ist für Automobile, ÖPNV und Fernbusse gut angebunden. - Automobile können auf den Straßen aus allen Himmelsrichtungen auf den Hauptbahnhof zufahren und nördlich wie auch südlich in Parkgaragen parken. - Die meisten ÖPNV-Linien fahren über den Hauptbahnhof. - Stinkende Dieselbusse werden - die Anwohnenden belastend - direkt zum Bushof am Hauptbahnhof geführt. Der Radverkehr hingegen ist überhaupt nicht angebunden. Es gibt keinen einzigen Radweg - egal aus welcher Richtung - der zu diesem bedeutendem Bauwerk führt. Stattdessen müssen Radfahrende auf engen, teils dreispurigen Hauptstraßen ohne Radweg fahren. Dabei müssen sie übermäßig an Ampeln warten, teilweise Fußgängerampeln nutzen, oder sogar das Rad schieben. Diese nicht existierende Anbindung ist im europäischem Vergleich einzigartig! Die intermodale Idee, dass Anreisende mit dem Zug kommen und dann auf ein Rad umsteigen (und sei es ein Mietrad des Anbieters Deutsche Bahn(!)), funktioniert am Frankfurt Hbf nicht einmal ansatzweise. Bis auf das Fahrradparkhaus im Süden mit 350 Stellplätzen gibt es keine sinnvolle Abstellmöglichkeit für Räder. Das Fahrradparkhaus ist an sich eine sinnvolle Institution. Jedoch ist es - wegen der Parktarife und fehlender Überwachung - nur schwach ausgelastet. In Amsterdam werden Stellplätze für 75 Euro Jahresmiete in einem überwachtem Fahrradparkhaus angeboten. In Frankfurt dagegen für 100 Euro Stellplätze, in denen Räder einem Diebstahlrisiko ausgesetzt sind. Im Norden des Hauptbahnhofs war bis zuletzt ein Fahrradparkhaus mit 700 Stellplätzen geplant. Dieses Vorhaben ist nun von der Bahn aufgegeben worden. Es besteht also die große Gefahr, dass es trotz des Umbaus keine weiteren akzeptablen Fahrradabstellplätze geben wird. Die Aussagen der Bahn lassen die Vermutung zu, dass der Radverkehr ignoriert wird, und man sich lieber auf 70 Shops konzentriert. Ein Bahnhof sollte aber in erster Linie eine effiziente Mobilitätsplattform sein, und weniger ein Shoppingcenter. Der Radverkehr darf dabei nicht vergessen werden. Die Stadt Amsterdam ist grundsätzlich in puncto Einwohnerzahl mit Frankfurt vergleichbar. Dort gibt es rund um den Bahnhof Amsterdam Centraal ca. 10.000 Fahrradabstellplätze, in verschiedenen Qualitätsstufen (bewacht, unbewacht). Der erste Tag ist in der Regel kostenfrei, erst ab dem zweiten Tag kostet das Abstellen, um Dauerparker zu abzuschrecken. Der Vergleich nochmal zusammengefasst: - Amsterdam: 10.000 günstige, überwachte Abstellplätze mit hoher Auslastung und bester Anbindung - Frankfurt: 350 überteuerte, nicht-überwachte Abstellplätze mit geringer Auslastung und ohne Anbindung Es wäre wünschenswert, wenn Frankfurt in Bezug auf Fahrradabstellmöglichkeiten an zentralen Orten und die Anbindung von Bahnhöfen an das Radwegenetz von internationalen Beispielen und bereits etablierte und bewährte Lösungen aus anderen Städten endlich umsetzt. Link: https://www1.deutschebahn.com/bikeandride Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6917 2020 Die Vorlage OF 1495/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2020, OF 1493/1 Betreff: Radbügel im Bereich der Taunusstraße 47 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Taunusstraße 47 mindestens 6 Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich gibt es keine weiteren Möglichkeiten ein Fahrrad anzuschließen. Hier befinden sich einige Fachgeschäfte aber auch für Migranten wichtige Finanzdienstleister. Gerade in diesem von der Drogenszene stark frequentiertem Bereich ist es wichtig a) das Rad adäquat gegen Diebstahl zu sichern aber auch b) den Bereich für Publikum abseits der Drogenszene attraktiver zu gestalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6915 2020 Die Vorlage OF 1493/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2020, OF 1426/1 Betreff: Mehr Überblick und Sicherheit in der Niddastraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Niddastraße im Abschnitt Elbestraße - Moselstraße das Parken im öffentlichem Straßenraum zu untersagen und den Fahrbahnrand in südwestlicher Richtung (gerade Hausnummern) in geeigneter Weise durch Stahlabweiser abzupollern. Begründung: Die Maßnahme wurde anlässlich eines Ortstermins am 08.09. sowohl von Vertretern des Regionalrates Bahnhofsviertel, Drogenreferat, Amt für Straßenbau und Erschließung, Straßenverkehrsbehörde und Mitgliedern des Ortsbeirates begrüßt, da sie durch Wegfall von parkenden Pkw für einen besseren Überblick im Umfeld der Drogenhilfeeinrichtung sorgt. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE FDP Die PARTEI U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 59 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6519 2020 Die Vorlage OF 1426/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, Die_PARTEI, U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 1412/1 Betreff: Verbesserung der Parksituation im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Parksituation im Bahnhofsviertel durch folgende Maßnahmen zu verbessern: · 24 Stunden/7 Tage striktes Anwohnerparken in der Gutleutstraße und Windmühlstraße (zumindest auf den Bereichen die aktuell ohnehin kostenfrei sind) · Zusätzliches Anwohnerparken auf den aktuell zeitweise (8-17 Uhr) gebührenpflichtigen Parkplätzen, wie in der Mainluststraße oder Weserstraße · Änderung der gebührenpflichtigen Parkplätze auf 24 Stunden/Tag und 7 Tage/Woche · Längerfristig smarte digitale Parklösungen (Reservierung von Parkplätzen per App) Begründung: Das ausufernde Parkplatzproblem des Bahnhofsviertels ist altbekannt und verringert die Lebens- und Aufenthaltsqualität für Bewohner, Gewerbetreibende und Gäste gleichermaßen. Anwohner des Bahnhofsviertels leiden insbesondere darunter, in ihrem Stadtteil nur unter sehr mühseligen Bedingungen noch parken zu können: Schon früh am Morgen sind alle Parkplätze durch Pendler belegt. Diese fahren teilweise Runden um sich einen kostenlosen Parkplatz zu ergattern. Am Wochenende sind es vor allem die Auswärtigen, die zum Shoppen in die Stadt fahren. Es scheint, als wäre die Gutleutstraße/Mainluststraße sowas wie ein Geheimtipp zum kostenlosen Parken am Wochenende mutiert, da bereits am Vormittag alle Parkplätze dicht sind und sich das bis in den späten Abend hinein auch nicht mehr ändert. Anwohner müssen dann teilweise in anderen Stadtteilen (z. B. Sachsenhausen) parken und mit der Bahn reinfahren. Besonders im Sommer, wo alle umliegenden Gastronomien ihre Terrassen aufgebaut haben, ist die Situation besonders angespannt. In Städten wie Köln, München oder Heidelberg gilt im Innenstadtbereich grundsätzlich Anwohnerparken, sodass Auswärtige nicht um ein Parkhaus oder eben die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln herumkommen. In Frankfurt dagegen hat man als Anwohner bestimmter Bereiche das Nachsehen und fühlt sich schlechter gestellt als der Tourist oder Pendler, weil man mit Einkäufen oder Kindern teilweise sehr lange nach einem Parkplatz suchen muss oder eben ausserhalb parkt und dann schier endlose Wege auf sich nimmt. Insbesondere für das Bahnhofsviertel mit seiner hohen Zahl an auswärtigen Besuchern auf engstem Raum muss ein neues System her, um der Anwohnerstruktur, die sich in den vergangenen Jahren erheblich geändert hat, gerecht zu werden. Verbesserungen: · Entlastung der Anwohner · Reduzierung des Durchgangsverkehrs · Reduzierung der Belastung durch Abgase, weil lange Parkplatzsuchen entfallen · Lärmreduzierung · Mehreinnahmen für die Stadt durch Anwohnerparkausweise und die Erhöhung der gebührenpflichtigen Zeit auf 24 Stunden/7Tage All diese Maßnahmen nur ein Teil dessen, was langfristig unternommen werden kann, um den innerstädtischen Autoverkehr zu reduzieren. Für das Bahnhofsviertel wäre es aber ein erster wichtiger Anfang. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.11.2020, OF 1483/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1412/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1412/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1412/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1483/1 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 1520/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2020, OF 1393/1 Betreff: Die Ödnis bespielen: Die Platzfolge für kulturelle und künstlerische Veranstaltungen öffnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die eher minder genutzten Plätze Rathenauplatz, Goetheplatz und Roßmarkt durch eine vermehrte kulturelle und künstlerische Nutzung zu beleben und zu vitalisieren. Zu diesem Zweck soll der Magistrat folgende Maßnahmen umsetzen: Die Platzfolge Rathenauplatz, Goetheplatz, Roßmarkt soll für die Dauer eines Jahres für den motorisierten Individualverkehr (Durchgangsverkehr, Parksuchverkehr) gesperrt werden und als Ort für kulturelle und künstlerische Veranstaltungen genutzt werden. Hierzu soll zuvor ein Komitee eingerichtet werden, das sich aus Vertretern der Frankfurter Kunst- und Kulturszene zusammensetzt und gemeinsam ein Konzept und einen Veranstaltungsplan entwirft. Die Stadt soll prüfen, inwieweit sie mögliche Spielflächen finanziell und organisatorisch unterstützen kann. In einem gewissen Rahmen soll auch zusätzliche Gastronomie ermöglicht werden. Auf der Platzfolge sollen breite Radwege angelegt werden, damit die Radfahrenden von der Goethestraße (Fahrradstraße) und der Kaiserstraße zur Katharinenpforte (Fahrradstraße) gelangen. Drei Monate vor dem Ende des Experiments soll über die Dauer der Fortsetzung entschieden werden. Die Bespielung soll andere Veranstaltungen, wie beispielsweise politische Demonstrationen, nicht ausschließen. Begründung: Der verkehrspolitische Sprecher der CDU, Martin Daum, äußerte im Rahmen einer Diskussion zum Mainkai im Haus am Dom mit dem Titel "Wie geht es weiter mit dem Mainkai?" am 24.08.2020 seine Unzufriedenheit mit der Bespielung der Plätze in der Innenstadt. Die CDU sei für Experimente zu haben. Unter anderem müsse die Ödnis auf Rathenauplatz und Roßmarkt besser bespielt werden. Diese gute Idee sollte aufgegriffen und mit Leben gefüllt werden. Die Platzfolge hat eine in Corona-Zeiten attraktive Größe, um dort unter freiem Himmel, in Zelten oder provisorischen Gebäuden, Veranstaltungen aller Art durchzuführen. Dieser Raum soll für die Menschen in Frankfurt genutzt werden. Künstlern soll hiermit eine Einnahmequelle ermöglicht werden. Immer wieder war aus künstlerischen und kulturellen Kreisen die Kritik zu hören, dass der gesperrte Mainkai nicht ausreichend kulturell und künstlerisch genutzt wurde. Die Platzfolge bietet dafür eine sinnvolle Fläche. Um die Geräuschkulisse erträglich zu gestalten, ist jedoch der motorisierte Fahrzeugverkehr zu minimieren. Es soll nur noch Lieferverkehr und Anwohnerverkehr zugelassen werden. Die Platzfolge wird für den Durchgangsverkehr und den Parksuchverkehr nicht benötigt. Es bestehen dort keine öffentlichen Parkgaragen. Das Parkhaus Hauptwache kann von der Berliner Straße auseffektiver angefahren werden, als aus Richtung Roßmarkt und Katharinenpforte. Lediglich ein äußerst geringer Anwohnerverkehr und der Lieferverkehr müssten auf einem Teil der bestehenden Straßen zugelassen werden. Eine Sperrung hätte dazu positive Effekte für die Querung von Fußgängern. Es würden konkret der Übergang "Fressgass"/Rathenauplatz bzw. Goetheplatz / Goethestraße als auch die allgemeinen Querungsmöglichkeiten von den Plätzen zu den umliegenden Straßen und Geschäften erheblich verbessert werden. Veranstalter brauchen Planungssicherheit. Daher soll bereits drei Monate vor dem Ende des Experiments über die Fortsetzung entschieden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 15 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, über den zweiten Absatz des Antragstenors der Vorlage OF 1393/1 getrennt abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6526 2020 1. Dem Geschäftsordnungsantrag der CDU-Fraktion wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1393/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., 1 FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen 1 FDP (= Ablehnung); U.B. (= Enthaltung) zu 2. erster und dritter bis sechster Absatz: SPD, CDU, GRÜNE, BFF, ÖkoLinX-ARL und U.B. gegen FDP (= Ablehnung); LINKE. und Die PARTEI (= Enthaltung) zweiter Absatz: SPD, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 1365/1 Betreff: Eine gemeinsame Präsenzwache der Stadt- und Landespolizei für das Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert in den jetzt leerstehenden Räumen in der Kaiserpassage eine gemeinsame Präsenzwache der Stadt-und der Landespolizei einzurichten. Begründung: Eine Polizeiwache mitten im Bahnhofsviertel, welche nicht rund um die Uhr besetzt sein muss, würde das subjektive und objektive Sicherheitsgefühl im Bahnhofsviertel verbessern. Die leer stehende Örtlichkeit an der Taunusstraße wäre als Standort ideal, denn Abschnitte der Taunusstraße sind heute einer der zentralen Treffpunkte für Drogenabhängige und Dealer. Da Stadt- und Landespolizei unterschiedliche Aufgabenbereiche haben, wäre eine gemeinsame Wache sinnvoll. So könnten auch die Kosten geteilt werden. Zweifellos ist eine Polizeiwache in dieser Straße nicht die einzige Lösung, die das Zusammenleben im Bahnhofsviertel verbessert. Die Wache sollte daher als ein Baustein zur Problemlösung im Viertel verstanden werden, um den Frankfurter Weg der Drogenpolitik erfolgreich fortzuführen. Bereits im Jahr 2012 wurde ein ähnlicher Antrag für eine Örtlichkeit in der Kaiserstraße verabschiedet. Es würde dem Bahnhofsviertel heute sehr helfen, wenn der Magistrat damals bereits den Mut besessen hätte, den Vorschlag des Ortsbeirates umzusetzen. Acht Jahre später sollte ein neuer Versuch gewagt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 30 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1365/1 dahin gehend ab, dass im Antragstenor nach den Worten "Der Magistrat wird aufgefordert," die Worte "zum Beispiel" eingefügt werden. Beschluss: Die Vorlage OF 1365/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen SPD, FDP und U.B. (= Annahme)
Partei: SPD
Jeden Tag laufen in der Taunusanlage tausende Leute an der Stelle neben dem Kiosk "Das Investment" über die Straße. Fahrräder müssen dort anhalten und auf die Autos warten, wenn sie den Park entlang fahren wollen. An der Stelle treffen sich die Wege der Parkanlagen, da ist naheliegend, dass dort gekreuzt werden kann. Es sind selten viele Autos auf diesem Straßenabschnitt, daher würde ein Zebrastreifen (oder vielleicht sogar eine Erhöhung der Straße an der Stelle?) die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer stärken.
An der Ecke Münchener/ Elbestraße gibt es bis auf wenige Straßenschilder keine Möglichkeiten Fahrräder abzuschließen. Viele Menschen gehen hier tagsüber Essen und Einkaufen, Abends In die Bars etc.
Die Autos in der Münchener Straße zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz behindern einfach nur den Fuß-, Rad- und den Tramverkehr. Überall wird irgendwo geparkt, ein totales Chaos und Durcheinander entsteht. Es ist einfach zu viel in dieser kleinen Straße.
Völlig zurecht wurde die Entscheidung getroffen, dem "Langen Franz" wieder den Hut aufzusetzen. Er ist allerdings bei Weitem nicht das einzige Gebäude in Frankfurt, das seit den Zerstörungen in Krieg und Nachkriegszeit trotz gut erhaltener Fassade wie "geköpft" dasteht. Die sicherlich traurigsten Beispielen stellen das Entrée zur Kaiserstraße und das Kämmereigebäude neben der Paulskirche dar. Die völlig absurd wirkenden Flachdächer waren damals notdürftig nötig, heute wirken sie in der prosperierenden Metropole unbeholfen und peinlich. Geben wir nicht nur dem Langen Franz, sondern der Innenstadt an vielen Stellen wieder ihre Dächer zurück. Die Eigentümer sollten nicht nur dazu angehalten, sondern es sollte auch von öffentlicher Seite forciert und finanziell gefördert werden.
Abstand im Fußgänger*innenverkehr ist derzeit oberstes Gebot. Um die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu vermeiden, schlage ich vor, den Fußgänger*innenraum im Innenstadtbereich temporär weitläufiger zu gestalten. Für einen bestimmten Zeitraum ließe sich dazu die Kaiserstraße zwischen Hauptbahnhof und Gallusanlage für den Autoverkehr schließen. Zumal ohnehin in den nächsten Lockdown-Wochen von geringerem Verkehr auszugehen ist – wohingegen das Aufkommen von zu Fuß gehenden oder verweilenden Personen ähnlich hoch bleibt. Liefer- und Handwerksdurchfahrt sollte selbstverständlich weiterhin möglich bleiben.
Abstand im Fußgänger*innenverkehr ist derzeit oberstes Gebot. Um die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu vermeiden, schlage ich vor, den Fußgänger*innenraum im Innenstadtbereich temporär weitläufiger zu gestalten. Für einen bestimmten Zeitraum ließe sich dazu die Kaiserstraße zwischen Hauptbahnhof und Gallusanlage für den Autoverkehr schließen. Zumal ohnehin in den nächsten Lockdown-Wochen von geringerem Verkehr auszugehen ist – wohingegen das Aufkommen von zu Fuß gehenden oder verweilenden Personen ähnlich hoch bleibt. Liefer- und Handwerksdurchfahrt sollte selbstverständlich weiterhin möglich bleiben.
Installation einer mobilen Polizeistation zur permanenten Präsenz im Bahnhofsviertel. Ein möglicher Ort könnte der Anfang der Kaiserstraße sein. Hier ist die Straße geschlossen und bietet Platz. In New York gibt es vergleichbare Stationen z.b. am Times Squar.
Jetzt wo die Bordelle sowieso nicht aufmachen dürfen und die Damen nicht ihr Gewerbe nachgehen dürfen ist es eine gute Chance die Taunusstraße neu zu gestalten. Wenn sie so wird wie die Kaiserstrasse reicht es doch auch schon.
Meine Idee wäre es in Zeiten von Corona beliebte Einkaufsstraßen bzw. Straßen mit hoher Gastronomie-Dichte (Kaiserstraße, Leipziger Straße, Berger Straße) ab 16 Uhr für den Verkehr zu sperren. Bis dahin ist der Anlieferverkehr durch. Dann könnten die Restaurants hygienekonform mit Abstand Tische auf die Straße stellen. Das wäre ein einfach umzusetzendes, billiges Konjunkturprogramm für die Frankfurter Gastro-Wirtschaft.
Die Weserstraße, als Verbindungsstück der Haupverkehrsstraßen Mainzer Landerstraße und Taunusstraße, ist für die anliegenden neu entwickelten Wohngebäude und zukünftigen Wohn- und Hotelobjekte der entscheidende Einflussfaktor für eine angemessene Lebensqualität.
Die Weserstraße, als Verbindungsstück der Haupverkehrsstraßen Mainzer Landerstraße und Taunusstraße, ist für die anliegenden neu entwickelten Wohngebäude und zukünftigen Wohn- und Hotelobjekte der entscheidende Einflussfaktor für eine angemessene Lebensqualität.
Die Kaiserstraße ist inzwischen für Fußgänger zum Hauptverbindungsweg zwischen Hauptbahnhof und Innenstadt geworden. Dies muss sich auch in der Verteilung der Verkehrsflächen spiegeln. Derzeit sind die durch die Gastronomie erheblich eingeengten Fußwege total überlastet, während auf den Straßen kaum etwas los ist. Ich schlage vor, die Straße zur Einbahnstraße Richtung Alleenring zu machen und sie Parkmöglichkeiten radikal zu reduzieren. Die freiwerdenden Flächen werden zur Erweiterung der Bürgersteige genutzt (keinesfalls zur Erweiterung der Außengastronomie!). Die Sackgasse am Hauptbahnhof wird zur Fußgängerzone, Spielstraße oder zu einem Platz, der den Wochenmarkt aufnehmen kann. All dies würde zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Klima schonenden Reduktion des motorisierten Verkehrs führen.
Es gibt im Stadtgebiet zahlreiche überflüssige Ampeln, die in meinen Augen problemlos zugunsten einer Rechts-vor-links-Regelung oder Ausschilderung einer Vorfahrtsstraße entfallen könnten. Allein im Bahnhofsviertel fielen mir die Kreuzungen Taunusstraße mit Weser- und Moselstraße sowie die Kreuzungen Kaiserstraße mit Moselstraße ein. Gleiches gilt für die Kreuzung Grüne-/Uhlandstraße und Ostendstraße/Hanauer Ldstr. im Ostend.
Es gibt im Stadtgebiet zahlreiche überflüssige Ampeln, die in meinen Augen problemlos zugunsten einer Rechts-vor-links-Regelung oder Ausschilderung einer Vorfahrtsstraße entfallen könnten. Allein im Bahnhofsviertel fielen mir die Kreuzungen Taunusstraße mit Weser- und Moselstraße sowie die Kreuzungen Kaiserstraße mit Moselstraße ein. Gleiches gilt für die Kreuzung Grüne-/Uhlandstraße und Ostendstraße/Hanauer Ldstr. im Ostend.
Mit dem Verkehr im Südlichen Bahnhofsviertel geht oftmals ein großer Lärmpegel mit ein. Durch die Verstopfung der Seitenstraßen zum Beispiel in der Weser-,Mosel-, Elbestraße zeichnet sich oft ein regelrechtes Hupkonzert ab. Die meisten dieser Seitenstraßen sind bereits Einbahnstraßen, um den Verkehr zu drosseln. An den Seiten der Straße liegen auch meistens Parkplätze, welche gut genutzt werden und dauerhaft tagsüber von Pendlern und Besuchern belegt sind. Dies hat zur Folge, dass zahlreiche Lieferanten der ganzen Läden oder auch die Müllabfuhr die Straßen verstopfen, da sie Mitten auf der Straße halten müssen. Die meisten Parkplätze sind bereits werktags zeitbegrenzt mit einem Halteverbot gekennzeichnet, was in meinen Augen jedoch keineswegs eingehalten wird. Dies wird deutlich, wenn man zum Beispiel durch die Münchenerstraße läuft, bei der selbst teils in der zweiten Reihe auf Straße gehalten wird, was sogar die Durchfahrt der Straßenbahn behindert. Meine Idee ist es nun, wie bereits in anderen Stadtteilen Anwohnerausweise für die Parkmöglichkeiten einzuführen und auch strengere Kontrollen, damit auch wirklich nur den Betroffenen vom geringen Platzangebot im Bahnhofsviertel geholfen wird. Auswertige haben die Möglichkeit in die umliegenden Parkhäuser auszuweichen oder am nahegelegenden Hauptbahnhof anzureisen.
Die Carl-Benz-Straße und die Adam-Opel-Straße sind Teil der L3001 und haben eine zentrale Erschließungsfunktion für den Verkehr von Offenbach (Kaiserstraße) zur Hanauer Landstraße. Sie sind die zentralen Verkehrsadern des Gewerbegebiets Fechenheim-Süd sowie des Osthafens (Oberhafens, um genau zu sein). Die Carl-Ulrich-Brücke wird zz. aufwendig erneuert, auf ihrer Südseite entsteht auf der Offenbacher Hafeninsel ein neues Wohn- und Geschäftsgebiet.
Oft Disskutiert kein Umsetzungsstand - Freunde, Verwandte, Familien, Kinder oder noch besser Touristen aus der ganzen Welt kommen u. a. mit Bussen, großen Erwartungen, schönen Vorstellungen und viel Freude in Frankfurt am Main an um die Mainmetropole zu besuchen, die letzten Meter im Bus erweisen sich schon als eine Schmach, da die Busse oftmals nicht genügend Stellplätze haben oder sich auf der viel zu engen Stuttgarter- oder Münchener Straße stauen. Dann die Prozedur des Aussteigens, viel Gedrängel, Autohupen von der Seite, oder uuups fast von einem Bus oder der Straßenbahn "mitgenommen" worden. Hat man erstmal seinen Koffer traut man seinen Augen nicht, bis auf einige bunte Schilder (A,B;C;D) für ca. 20.000 EUR gibt es quasi keinen Busbahnhof, keine Bussteige, keine richtigen Unterstellplätze, keine modernen WCs oder einladene Lokale - ein grauer Parkplatz von Mietwaagenverleihunternehmen , eingezäunt von hässlichen Metallgeländern sind der erste Anblick Frankfurts.