Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2021, OF 266/6 Betreff: Radfahrstreifen in der Espenstraße mit roter Farbe markieren Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Radfahrstreifen in der Espenstraße in beiderlei Richtungen zeitnah mit roter Farbe zu markieren. Begründung: Rechtlich ist klar geregelt, dass Radfahrstreifen nicht durch parkende Fahrzeuge genutzt werden dürfen. Insbesondere im Bereich der Schrägparkplätze in der Espenstraße kommt es häufiger vor, dass ein Teil des Fahrzeugs deutlich in den Bereich des Radstreifens hineinragt und dessen nutzbare Breite so verringert, dass Radfahrerinnen und Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen. Dies stellt eine vermeidbare Gefährdung dar. Die zusätzliche Markierung des Radfahrstreifens mit roter Farbe kann dazu beitragen, dass den Fahrerinnen und Fahrern beim Parken bewusster wird, dass ihr Fahrzeug in den Radfahrstreifen ragt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1108 2021 Die Vorlage OF 266/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 131/6 Betreff: Griesheim: Für die Elektronstraße durchgängig Tempo 30 ausweisen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Elektronstraße in Frankfurt Griesheim zwischen Bahnübergang und Mainzer Landstraße als Wohnstraße, d.h. als Tempo-30-Zone, auszuweisen. Begründung: Südlich der Bahnlinie und nördlich der Mainzer Landstraße ist bereits seit Jahrzehnten Tempo 30 in der Elektronstraße vorgeschrieben. In der Mitte der Elektronstraße gilt Tempo 50, wohl weil die Straße hier breiter ist und lange Zeit wenig Verständnis dafür herrschte, auch breitere Straßen als Tempo 30 Zonen auszuweisen. Inzwischen hat ein Umdenken stattgefunden. Das Bedürfnis der Menschen, die an der Straße wohnen, nach Ruhe und Sicherheit hat mehr Gewicht. Im Straßenverlauf sind Schulwege zur Georg-August-Zinn-Schule und zur Berthold-Otto-Schule. Die Krabbelstube "Ahörnchen" befindet sich an der Ecke Elektronstraße/Ahornstraße. An der Ecke Elektronstraße/Lärchenstraße hat sich ein großer Einkaufsmarkt angesiedelt, der von vielen Menschen aus der Umgebung zu Fuß oder mit dem Fahrrad besucht wird. Ganz allgemein hat die Dichte an Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zugenommen. Aus all diesen Gründen sollte die Elektronstraße auch in diesem Bereich zur Tempo 30 Zone ausgewiesen werden. Es handelt sich um eine Strecke von etwa einem Kilometer. Der Zeitverlust bei etwas langsamerer Fahrt als bisher wäre gering. Des Weiteren hat die Straße schon wegen des Bahnübergangs nicht den Charakter einer Durchgangsstraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 648 2021 Die Vorlage OF 131/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Satz 1 der Begründung durch folgenden Satz ersetzt wird: "Südlich der Bahnlinie ist in der Elektronstraße Tempo 30 vorgeschrieben und nördlich der Mainzer Landstraße in der Verlängerung der Elektronstraße (Zum Linnegraben) ebenfalls." Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 128/6 Betreff: Griesheim: Parksituation im Schwarzerlenweg II Vorgang: OA 666/21 OBR 6; ST 1309/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, zu beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Kreisel am Ende des Schwarzerlenweges so umzubauen, dass Falschparken nicht mehr möglich ist und Einsatzfahrzeuge und Müllfahrzeuge den Kreisel ohne Behinderung umfahren können. 2. Bis zum Umbau müssen regelmäßige und nicht nur sporadische Verkehrskontrollen mit Abschleppen des verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuges durchgeführt werden und der FES erlauben, die dokumentierten Fotos umgehend den jeweiligen Hausverwaltungen zukommen zu lassen, damit diese die notwendige Anzeige gegen die Halter zwecks Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten stellen können, da die FES dies nicht tut. Sollten hier weiterhin Datenschutzgründe vorgeschoben werden, wird der Magistrat aufgefordert, die FES zu beauftragen, selbst die entsprechenden Anzeigen zeitnah bei der Ordnungsbehörde zu stellen. 3. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, zusammen mit dem Eigentümer des Bolzplatzes am Ende des Schwarzerlenweges zu prüfen, ob auf der Fläche ein Parkhaus errichtet werden kann mit einem Bolzplatz auf dem Dach des Parkhauses. Begründung: Die ST 1309 vom 09.07.2021 kann so nicht hingenommen werden. Der Schwarzerlenweg ist eine Sackgasse, am Ende der Kreisel. Am Anfang des Schwarzerlenweges befindet sich das Bürgerhaus, welches zu Großveranstaltungen einlädt. Die Besucher kommen häufig leider nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad. Des Weiteren befindet sich die S-Bahnhaltestelle FFM-Griesheim in unmittelbarer Nähe, eine Turnhalle, ein Sportplatz sowie zwei Moscheen. Alles Besuchermagnete. Nur im Schwarzerlenweg selbst gibt es mind. 350 Wohnungen. Angrenzend gibt es noch die Wohnungen der Espenstraße. Selbst eine Reduzierung der Autos und Einrichtung von carsharing würde das Problem nicht lösen. Die Argumentation der reduzierten Parkflächen ist sicherlich ein gutes und funktionierendes Mittel in der Innenstadt, wo die Wege nicht weiter als ca. 3 km sind. Regelmäßig ist der Kreisel verparkt trotz aller Halteverbotsmaßnahmen. Das Grün ist niedergefahren. Schon dass die Müllabfuhr nicht die Leerungen vornehmen kann, ist ärgerlich und kostspielig für die Bewohner. Weitaus schlimmer ist es jedoch, dass Einsatzfahrzeuge der Polizei oder Rettungsfahrzeuge nicht durchkommen. Die FES weigert sich, die von ihren Mitarbeitern zur Dokumentation der Verhinderung der Leerung aufgenommenen Fotos an die Hausverwaltungen herauszugeben. Dies ist kontraproduktiv. Die Bewohner der Liegenschaften haben den Ärger mit nicht geleerten Tonnen und müssen die Zusatzleerungen zahlen, ohne dass der Verursacher dafür haftbar gemacht werden kann. Hier ist eine dringende Änderung des Verfahrens notwendig und würde zu mehr Achtung und Respekt anderen gegenüber und für ein sauberes Frankfurt beitragen. Dieses Problem betrifft ja nicht nur die Siedlungen im Schwarzerlenweg, sondern in ganz Frankfurt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2021, OA 666 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1309 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 8 Auf Wunsch von CDU und GRÜNE wird über die Vorlage OF 128/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 60 2021 1. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OF 128/6 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 3. der Vorlage OF 128/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: CDU, SPD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE, LINKE. und FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 84/6 Betreff: Griesheim: Neubau Kita 26 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat über den Neubau der KiTa 26 zu informieren. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, mitzuteilen bzw. zu prüfen und zu berichten, welcher Ausweichort den Kindern und Jugendlichen aus den umliegenden Wohnungsblöcken Kiefernstraße/Espenstraße angeboten wird, da ihnen durch die Aufstellung der Container während der Bauzeit der KiTa 26 auf dieser Fläche die einzige freie Fläche in diesem Areal genommen wird. Begründung: Wie dem Ortsbeirat mitgeteilt wurde, wird die KiTa 26 abgerissen und neu gebaut. Die KiTa wird in Container ausgelagert, die auf der Freifläche der KiTa 24 stehen werden. Auf dieser Freifläche haben die Kinder und Jugendliche gespielt/gebolzt. Mit dem Aufstellen der Container fällt die einzige freie Fläche weg, die von ihnen genutzt werden konnte. Hier ist dringend erforderlich, den jungen Menschen eine Ausweichfläche anzubieten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 357 2021 Die Vorlage OF 84/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 82/6 Betreff: Griesheim: Lärchenstraße stadtauswärts, Bereich Waldschulstraße 17a und Lärchenstraße 2 bis 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um das verkehrswidrige und die Fußgänger behindernde Parken auf dem Bürgersteig in diesem Bereich zu unterbinden. Sollte es durch regelmäßige und verschärfte Kontrollen bei Tag und bei Nacht nicht gelingen, das Falschparken zu verhindern, wird beantragt, Poller zu setzen. Begründung: In diesem Bereich wird durch PKW-Fahrer als auch LKW-Fahrer rücksichtslos der Bürgersteig zugeparkt. Fußgänger müssen auf die Straße ausweichen. Am Ende des Straßenabschnitts befindet sich das KiFaZ. Dieser Bürgersteig wird also auch von Begleitpersonen von und mit Kleinkindern und auch Schulkindern genutzt. Das unverantwortliche Parken einiger Autofahrer und Autofahrerinnen kann deshalb nicht länger geduldet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 356 2021 Die Vorlage OF 82/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 81/6 Betreff: Griesheim: Anbringung von zwei Verkehrsspiegeln in der Lärchenstraße auf Höhe der Ausfahrt der Platanenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, zwei Verkehrsspiegel an der T-Kreuzung Lärchenstraße / Platanenstraße gegenüber der Ausfahrt aus der Platanenstraße anzubringen. Die Spiegel sollen jeweils nach rechts und links montiert die Ausfahrt aus der Platanenstraße sichern. Begründung: Um aus der Platanenstraße in die Lärchenstraße abbiegen zu können, muss man sehr weit in die Lärchenstraße vorfahren, um Einsicht in den Verkehrsfluss nehmen zu können. Dies hat schon zu einigen Beinahezusammenstößen geführt. Grund dieses weiten Herausfahrens aus der Platanenstraße sind die stadtauswärts parkenden und abgestellten Fahrzeuge und hier insbesondere Sprinter und LKWs. Auch der abgestellte Glascontainer stört leicht die Einsicht in die Lärchenstraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 355 2021 Die Vorlage OF 81/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2021, OF 85/6 Betreff: Griesheim: Zwangsarbeiterlager in Griesheim - Errichtung einer Gedenktafel oder Gedenkstele Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordneten werden gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gelände des ehemaligen Zwangsarbeiterlagers zwischen Froschhäuserstraße 10 und Ahornstraße 80 eine Gedenktafel oder -stele zur Erinnerung an das Zwangsarbeiterlager der Adlerwerke zu errichten. Der Ortsbeirat regt hierzu an, in Griesheim selbst eine Arbeitsgruppe zu bilden, die in Zusammenarbeit von Geschichtsverein Griesheim und den Griesheimer Ortsbeiratsmitgliedern die Konzeption und Realisierung der Gedenkstätte verantwortlich begleitet unter Hinzuziehung der Expertise des Kulturamtes. Die Griesheimer Bürger und Bürgerinnen sollen die Möglichkeit haben, daran aktiv mitzuwirken. Begründung: Mitglieder des Geschichtsvereins Griesheim forschen seit einiger Zeit zum ehemaligen Zwangsarbeiterlager in der Froschhäuser Straße /Ahornstraße. Die Menschen kämpften dort unter unvorstellbaren Lebensbedingungen um Ihr Überleben. Bis zu 2.000 Menschen lebten während des zweiten Weltkrieges unter unmenschlichen Bedingungen in diesem Lager. Sie mussten hungern, frieren, wurden ausgebeutet und misshandelt. Mehrere Insassen, darunter einige Kleinkinder, starben vor Ort an den Lebensbedingungen oder wurden hier gar erschossen. Diese Zustände, die Opfer und die Überlebenden dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Dieses Lager war in Griesheim nicht das einzige Lager, jedoch das größte. Heute ist davon nichts mehr zu sehen. Kaum einer weiß noch etwas darüber. Aber es gehört zur Geschichte Griesheims und sollte daher auch entsprechend gewürdigt werden. Zugleich kann die Erinnerungskultur im Stadtteil gefördert werden. Deshalb ist es wichtig, auch interessierte Bürger Griesheims einzubinden. Daher will der Ortsbeirat zusammen und unter Federführung des Geschichtsvereins Griesheim einen Ort des Gedenkens zur Erinnerung an diese Menschen errichten. Nicht irgendwo, sondern dort, wo sich das Lager befunden hat. Eine fachliche Beratung durch das Kulturamt ist erwünscht. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 35 2021 Die Vorlage OF 85/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2021, OF 83/6 Betreff: Griesheim: Vorstellung der Planungen der Renovierung/Sanierung der Wohnungen Froschhäuser Straße 14 bis 20 und Ahornstraße 104 bis 130 durch die ABG Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. in welchem Zeitraum die Renovierung/Sanierung der Wohnblocks in der Froschhäuser Straße 14 - 20 und Ahornstraße 104 - 130 stattfindet; 2. welchen Umfang die Renovierung/Sanierung der Wohnblocks hat; 3. wann mit dem Bau der weiteren geplanten Wohnungen begonnen wird; 4. welche Maßnahmen von Seiten der ABG für die dort lebenden Kinder und Erwachsenen zwischen den Wohnblocks getroffen werden, um ihnen eine gute und gesundheitsfördernde Aufenthaltsqualität zu ermöglichen; 5. in welchem Umfang sich die ABG an der Herstellung der Spielfläche am Kai-Uwe-Gärtner-Haus beteiligt, falls sie unter Hinweis auf diese Spielfläche selbst keine Investition nach der vorerwähnten Renovierung/Sanierung tätigt. Außerdem wird die Ortsvorsteherin gebeten, Vertreter der ABG in den Ortsbeirat einzuladen, um die Sanierungen/Renovierungen und den Neubau vorzustellen. Begründung: Vor ca. 3 - 4 Jahren erwähnte der Vorsitzende der ABG-Geschäftsführung bei einer Begehung des Quartiers die Sanierung/Renovierung der beiden Liegenschaften der ABG. Ebenfalls erwähnte er, dass in diesem Bereich eine Verdichtung durch Neubau von Wohnungen erfolgen sollte. Die gleichen Informationen wurden in einer Mieterversammlung an die Mieter gegeben. Inzwischen findet dort eine durch das Bund-Länderprogramm finanzierte Umgestaltung des ehemaligen Bolzplatzes statt. Außerdem wird im Rahmen dieses Programmes ein Spielplatz am Kai-Uwe-Gärtner-Haus für Kleinkinder angelegt. Der Ortsbeirat bittet deshalb um Aufklärung über das Vorhaben als auch den Zeitrahmen der Renovierung/Sanierung der Siedlung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 80 2021 Die Vorlage OF 83/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "Vertreter der ABG in den Ortsbeirat einzuladen" durch den Wortlaut "Vertreter der ABG und den Ortsbeirat nach Griesheim einzuladen" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2021, OF 62/6 Betreff: Frankfurter Westen: Umsetzung Maßnahmen Radverkehr ermöglichen Vorgang: OM 5257/19 OBR 6; ST 161/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, erneut zu prüfen, ob nun genügend Kapazitäten für den Ausbau des Radverkehrs im Frankfurter Westen zur Verfügung gestellt werden können. Im Moment konzentrieren sich die Mittel auf Maßnahmen im Rahmen des Radentscheides, die allerdings in der Regel nicht den westlichen Stadtteilen zugutekommen. Es soll ermöglicht werden, mit zusätzlichen Mitteln auch kleinere, aber die Situation von Radfahrenden deutlich verbessernde Maßnahmen wie Aufhebung der Benutzungspflicht der nördlichen Waldschulstraße weiterhin im Frankfurter Westen durchführen zu können. Begründung: In der ST 161 vom 03.02.2019 wurde grundsätzlich der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der nördlichen Walschulstraße zugestimmt. Die Umsetzung wurde aber mit Hinweis auf die Priorität der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Radentscheid nicht umgesetzt. Der Frankfurter Westen profitiert aktuell und mittelfristig nicht von den Verbesserungen durch den Radentscheid. Umso unverständlicher ist es, dass Maßnahmen mit Hinweis auf gerade diesen abgelehnt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 161 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 156 2021 Die Vorlage OF 62/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2021, OF 37/6 Betreff: Griesheim: Fußgängertunnel Alte Falterstraße/Ecke Waldschulstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Wettbewerbsergebnisse zu der am 27. April 2021 stattgefundenen Jurysitzung bezüglich der Platzierung 1 - 3 dem Ortsbeirat und den Bürgern und Bürgerinnen Griesheims in einer Sitzung noch vor den Sommerferien vorzustellen, 2. mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wie dieser Wettbewerb sachlich und fachlich verknüpft ist mit dem laufenden Wettbewerb zum Bahnhofsvorplatz in der Waldschulstraße? Die Ortsvorsteherin wird gebeten, mit den Verantwortlichen in Kontakt zu treten, und einen Termin in Griesheim zu terminieren. Begründung: Am 27. April 2021 fand die Jurysitzung bezüglich der Gestaltung des Fußgängertunnels zwischen Alte Falterstraße und Waldschulstraße statt. Dort wurden die vorgelegten Wettbewerbsentwürfe begutachtet und platziert. Der Fußgängertunnel ist das Herzstück der Verbindung zwischen den beiden Stadtteilteilen. Hier müssen alle Bürger durch, die einerseits zur Bahn wollen, andererseits aber auch die durch die Bahn geteilten Stadtteilteile zu erreichen. Es ist ein Tunnel, der für mind. die nächsten 30 Jahre prägend für den Stadtteil sein wird. Aus diesem Grunde wurde bei den damaligen Vorstellungen von der Bürgerschaft darauf hingewirkt, dass die Gestaltung mit den Bürgern vorgenommen wird. Dies war auch in den Veranstaltungen zugesagt worden. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, dass die ersten drei Platzierten ihre Werke im Ortsbeirat vorstellen. Nur vorsorglich bittet der Ortsbeirat um Auskunft darüber, ob die beiden Wettbewerbe "Unterführung" und "Bahnhofsvorplatz" sachlich und fachlich verknüpft sind und am Ende auch harmonierend zusammenpassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 61 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 37 2021 Die Vorlage OF 37/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2021, OF 1508/6 Betreff: Griesheim: Altlasten im Bereich Froschhäuser Straße/Ahornstraße? Vorgang: M 22/19; M 1/20 Mit der M 22 vom 08.02.2019 legte der Magistrat der Stadt Frankfurt der Stadtverordnetenversammlung die "Verpflichtung zur Entwicklung eines Grundstücks und Bestellung von 28 Wohn-Erbbaurechten in Griesheim, Froschhäuser Straße/-Ahornstraße" vor. Im Beschlusstext heißt es u.a.: "Die Beteiligung der Stadt an den im Vorfeld abgestimmten Bodenentsorgungs- und Gründungsmehrkosten beträgt maximal 755.943,93 €." Der Magistrat wird gebeten, hierzu folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Altlasten wurden bei den vor Baubeginn stattgefundenen Probebohrungen auf den Grundstücken Gemarkung Griesheim, Flur 16, Flurstücke 711, 713-742 gefunden? 2. Wurden nach Baubeginn weitere bisher nicht bekannte Altlasten gefunden? Falls ja - welche? 3. Wurde auch der Schlamm, der nach Aussagen von Anwohnern aus den Baugruben abgesaugt wurde, auf Schadstoffe untersucht? 4. War dem Magistrat bekannt, dass während des zweiten Weltkrieges Zwangsarbeiter auf dem Grundstück untergebracht waren und dort nach Aussagen von Anwohnern auch Munition produziert wurde, deren Rückstände sich im Erdreich befinden sollen? 5.War dem Magistrat bekannt, dass bereits in den 1970er Jahren lt. Aussagen von Anwohnern zwei Wohnhäuser auf besagtem Grundstück gebaut wurden, die wegen Bewegung im Untergrund wieder aufgegeben werden mussten? War dem Magistrat bekannt, dass auf einem Teil der Grundstücke Schlacke aus den Anlagen der 6. ehemaligen Höchst AG entsorgt wurde? 7. Wie begründet sich der in der M 22 genannte Maximalbetrag für Bodenentsorgungs- und Gründungsmehrkosten im Einzelnen? Entstehen der Stadt ggf. weitere Kosten? 8. Mit der M1 vom 13.01 2020 wurde die Bau- und Finanzierungsvorlage für den "Neubau Grün- und Sportflächen Ahornstraße" vom Magistrat auf den Weg gebracht. Wurde die Fläche auf Schadstoffe im Untergrund untersucht? Falls ja - wie war das Ergebnis? 9. Wie beurteilt der Magistrat die Gefährdung von Anwohnern und Umwelt durch die Bodeneinträge? Begründung: Auf dem Grundstück des Bauvorhabens der WILMA in der Ahornstraße/Froschhäuserstraße wurden im vorigen Jahrhundert u.a. Schlacke, Produktionsreste von Munitionsherstellung und sonstiger Abfall entsorgt. Anwohner berichten, dass während der Ausschachtungsarbeiten neben dem sonstigen mglw. graphithaltigen Aushub übel riechender Schlamm entsorgt werden musste. Es gab bereits an anderen Orten Probleme mit überbauten früheren Abfallgruben. Um Gerüchten vorzubeugen, sollten die Ergebnisse der Probebohrungen und sonstigen Untersuchungen veröffentlicht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 22 Vortrag des Magistrats vom 13.01.2020, M 1 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 55 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1954 2021 Die Vorlage OF 1508/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1488/6 Betreff: Griesheim: Parken an der Waldschulstraße teilweise verkehrsgefährdend Entlang der Waldschulstraße in Frankfurt-Griesheim ist das Parken für Autos auf beiden Seiten erlaubt, teilweise Schrägparken in Buchten. Dort stehen jedoch Fahrzeuge oft so, dass sie wegen Überlänge in den Straßenraum oder auf den Radweg reichen, teilweise stehen auch Räder auf dem Grünstreifen. Ein Anwohner hat dem Ortsbeirat eine Mail mit vielen Fotos geschickt, die dies zum Teil drastisch belegen. Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat: 1. Ist dem Mag die Situation bekannt? 2. Wie ist die Rechtslage, ist es erlaubt, dass Fahrzeuge so geparkt werden, dass sie aus der Parkbucht in den Straßenraum hinein ragen? 3. Dürfen Fahrzeuge auf den Rad/Fußweg hinaus ragen? 4. Dürfen Fahrzeuge in dieser Straße mit dem Rad auf dem Grün geparkt werden? 5. Dürfen Fahrzeuge in einer Parkbucht abgestellt werden, wenn sie für diese offensichtlich zu groß sind? 6. Ist der Magistrat bereit, sich die Situation einmal anzusehen? 7. Erkennt der Magistrat eine Unfallgefahr/Gefahr im Verzug und ist bereit, entsprechend einzugreifen? 8. Der Magistrat möge bitte berichten, wie er das Problem lösen will. Begründung: Es gibt Dinge, an die man sich gewöhnt, obwohl sie nicht in Ordnung sind. Die Art, wie an der Waldschulstraße teilweise Autos mit Überlänge abgestellt werden, gehört wohl dazu. Fast immer geht so etwas gut, aber manchmal kommt es dann doch zu einem Unfall, der hätte vermieden werden können, wenn man rechtzeitig eingeschritten wäre. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1951 2021 Die Vorlage OF 1488/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2021, OF 1501/6 Betreff: Gefährdung durch überlange Fahrzeuge auf Schrägparkplätzen Immer öfter werden kleinere LKW, Sprinter etc., die länger als normale PKW sind, auf für PKW gedachten Abstellplätzen, die schräg bzw. senkrecht zur Straße eingerichtet sind, geparkt. Sie ragen entweder in den Straßenraum oder parken auf Fahrradwegen oder Bürgersteigen. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie diesen Gefahren begegnet werden kann. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten zunehmend, dass die o.g. Fahrzeuge auf Schrägparkplätzen geparkt werden. Beispiele hierfür sind die Waldschulstraße und der hintere Teil des Schwarzerlenweges. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7297 2021 Die Vorlage OF 1501/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2021, OF 1464/6 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob an den folgenden Kreuzungen ein "grüner Pfeil" zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrer*innen angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße aus Süden kommend 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße aus Osten kommend 3. Diverse Kreuzungen entlang der Königsteiner Straße: - Wasgaustraße / Königsteiner Straße - Johannesallee / Sieringstraße -> Königsteiner 4. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend 5. Westerbachstraße/Carl-Sonnenscheinstraße von Rödelheim kommend 6. Alt Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend 7. Hortensienring / Hunsrückstraße (2x) 8. Brüningstraße -> Leunastraße / Leunabrücke (also von Osten und Westen jeweils nach rechts) Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein "grüner Pfeil" nur für Radfahrer*innen möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzung ist, dass Radfahrer*innen trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist, und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte wenn möglich auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht insbesondere gegenüber zu Fuß gehenden sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7126 2021 Die Vorlage OF 1464/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Ziffer 3. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 1382/6 Betreff: Griesheim: Bürgersteig in der Lärchenstraße verkehrssicher machen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Bürgersteig auf der Südseite der Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße wieder verkehrssicher wird. Begründung: Das Wurzelwerk der in diesem Abschnitt der Lärchenstraße stehenden Bäume hat die Platten des Bürgersteiges so angehoben, dass Fußgänger dort nur noch mit hoher Aufmerksamkeit laufen können. Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl haben noch größere Probleme. Die Situation verschlimmert sich naturgemäß von Jahr zu Jahr. Es wird Zeit, sich eine Lösung zu überlegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6789 2020 Die Vorlage OF 1382/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2020, OF 1362/6 Betreff: Griesheim: Schulwegsicherung in Griesheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird gebeten durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Schulweg der Grundschulkinder in Griesheim-Nord im Bereich der Cuxhavener Str./Emdener Str./Bingelsweg/Waldschulstraße besser gesichert wird. Begründung: Der Parkdruck in diesem Gebiet führt dazu, dass die Einmündungen der Straßen regelmäßig zugeparkt sind. Für Grundschulkinder sind die Straßen so nicht gefahrlos einzusehen und zu überqueren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6483 2020 Die Vorlage OF 1362/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2020, OF 1354/6 Betreff: Zeilsheim/Sindlingen: Ehemaligen Radweg auf der Westseite der West-Höchster Straße durch Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fußgänger mit Untertitel "Radfahrer frei") kennzeichnen Vorgang: OM 5257/19 OBR 6; ST 161/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Nutzung des ehemaligen Radweges auf der Westseite der Westhöchster Straße (Fahrtrichtung von Zeilsheim nach Sindlingen) auch für Radfahrer wieder möglich zu machen. Langsameren und ängstlichen Radfahrern sollte das Befahren wieder "offiziell" erlaubt sein, jedoch unter Hinweis auf den Vorrang der Fußgänger. Hierzu ist die Installation des Schildes "Fußgänger" mit dem Untertitel "Radfahrer frei" vorzunehmen ( Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 StVO.). (Siehe auch ST 161 vom 3.2.20 Waldschulstraße Griesheim) Begründung: Über viele Jahre konnten Radfahrer die Strecke von Zeilsheim nach Sindlingen auf einem durch farbliches Pflaster gekennzeichneten benutzungspflichtigen Radweg, der parallel zum Gehweg verläuft, gefahrlos nutzen. Nach Demontage des Radwegeschildes ist ein offizielles Fahren jetzt nur noch auf der Fahrbahn der Westhöchster Straße erlaubt. Viele ängstliche und unsichere Radfahrer sowie Familien mit Kindern nutzen den alten Radweg jedoch weiterhin, um dem regen Bus- und Kfz-Verkehr auf der Straße zu entgehen. Diese illegale Nutzung sollte durch das Anbringen der vorgeschlagenen Schilder legalisiert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 161 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6476 2020 Die Vorlage OF 1354/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2020, OF 1241/6 Betreff: Griesheim: Stadtumbau Griesheim-Mitte Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge die M 12 unter folgender Maßgabe beschließen: 1. Zusätzlich zu den in der M12 dargestellten Maßnahmen des ISEK wird ein Maßnahmenkatalog zur Neueinrichtung bzw. Intensivierung der Familienhilfe- und Jugendhilfemaßnahmen im Planungsgebiet erstellt. In diesem Zusammenhang muss auch geprüft werden, ob die bisherigen Maßnahmen der Jugend- und Familienhilfe ihren angestrebten Zweck noch so erfüllen, wie sie einmal angedacht waren oder ob die Mittel nicht an der einen oder anderen Stelle sinnvoller eingesetzt werden können. 2. Die in der M 12 dargestellten Projekte werden zeitlich deutlicher priorisiert. Die Projekte 7.1 - 7.2 (Schule) in Verb. mit 1.4 (Fiatgelände) und 7.6 (Ergänzung soziale Infrastruktur), 7.3 Erweiterung Raumangebot Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben ebenso wie der behindertengerechte Umbau der Unterführung Alte Falterstraße / Waldschulstraße allerhöchste Priotität. 3. Dem Ortsbeirat wird jährlich ein Bericht über den Fortschritt der Projekte erstattet. Begründung: Mit der M 12 und dem zu Grunde liegenden Katalog von Maßnahmen werden viele lange geforderte Maßnahmen verwirklicht werden können. Dies allein genügt aber nicht, um z.B. die problematische Situation vieler Familien, insbesondere der Kinder und Jugendlichen und die daraus resultierenden pädagogischen Schwierigkeiten in KITAs und Schulen in Griesheim Mitte anzugehen. Deshalb sollte parallel zu den städtebaulichen Anstrengungen der Gemeinde auch hier angesetzt werden. Eine zeitliche Priorisierung über die reine Einordnung in Kategorien hinaus scheint sinnvoll, damit die dringendsten Maßnahmen auch zuerst verwirklicht werden. Der Ortsbeirat ist zudem daran interessiert, regelmäßig einen Bericht über die erzielten Fortschritte zu erhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2020, M 12 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung OA 532 2020 1. Der Vorlage M 12 wird unter Hinweis auf OA 532 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1241/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor bei Ziffer 1. der zweite Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 1206/6 Betreff: Nied: Radweg von Nied zum Rebstock Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, Radwege entlang der Oeserstraße von Nied zum Rebstock zu errichten. Folgende Maßnahmen könnten zu einer sicheren Verkehrswegeführung mit dem Fahrrad führen. 1. Der nördliche Bürgersteig zwischen dem "H4 Hotel Messe" und Nied könnte leicht verbreitert, geteert und für Fußgänger und Radfahrer nutzbar gestaltet werden. Der eingezeichnete Schutzstreifen auf der Fahrbahn könnte somit auf der nördlichen Seite entfernt werden. 2. Die Mittellinie (auf der Oeserstraße zwischen Waldschulstraße und Lidl) könnte durch die erreichte bauliche Trennung wieder auf der Fahrbahn markiert werden. 3. Auf der südlichen Straßenseite zwischen Nied Höhe Lidl und Ampelanlage (Ecke Waldschulstraße) könnte ein Fahrradweg errichtet werden, dafür müsste ggf. der Grünstreifen um ca. 1 m reduziert werden (es sind keine Bäume dadurch betroffen) 4. Der markierte Fahrrad-Schutzstreifen auf der nördlichen Straßenseite zwischen am Römerhof und dem Neufeld könnte auf den Bürgersteig verlegt werden (analog der Gegenrichtung). Dazu müsste der Bürgersteig leicht verbreitert und geteert werden. Im Gegenzug könnte der Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn entfernt werden. Begründung: Der Weg zwischen Nied und dem Rebstock ist unter anderem für die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums am Römerhof wichtig und derzeit nicht ausreichend gesichert. Ein durchgehender Radweg könnte die Verkehrssicherheit für Schulkinder deutlich erhöhen. Auch eine Initiative im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt "Sicher von Nied zum Rebstock", mit über 200 abgegebenen Stimmen, fordert hier eine Initiative der Politik. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 27 Die Vorlage OF 1206/6 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5692 2020 Die Vorlage OF 1206/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung durch folgenden Satz ersetzt wird: "Die Fragen gehen auf eine Initiative im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt "Sicher von Nied zum Rebstock" mit über 200 abgegebenen Stimmen zurück, die so dort gestellt wurden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2019, OF 1198/6 Betreff: Ortsbezirk 6: Radwege im und hinter dem Niedwald sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob - entlang der Oeserstraße im Niedwald ein Rad- und Fußweg gebaut werden kann? - entlang der Oeserstraße zwischen Waldschulstraße und Am Römerhof der Gehweg so verbreitert werden kann, dass hier auch ein Radweg Platz findet? Begründung: Elternvertreter der Schule "Gymnasium am Römerhof" sind besorgt über die unsicheren Radwege im und hinter dem Niedwald. Der Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen versprach ihnen, ihre ersten Lösungsideen prüfen zu lassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1198/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2019, OF 1163/6 Betreff: Griesheim: Verkehrssicherheit an der Einmündung der Eichenstraße in die Lärchenstraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen wie etwa die Anbringung eines Verkehrsspiegels dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrssicherheit für die aus der Eichenstraße in die Lärchenstraße einbiegenden Fahrzeuge verbessert wird. Begründung: An der Einmündung parken häufig gewerbliche Fahrzeuge, die die Sicht der aus der Eichenstraße kommenden Fahrzeuge behindern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5433 2019 Die Vorlage OF 1163/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2019, OF 1150/6 Betreff: Griesheim: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im kompletten Verlauf der nördlichen Waldschulstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Radwegbenutzungspflicht für den Bereich der nördlichen Waldschulstraße (zwischen Mainzer Landstraße und Oeserstraße) aufzuheben. Zur besseren Sichtbarkeit sollen auf der Straße entsprechende Piktogramme aufgebracht werden. Die Nutzung der dann ehemaligen Radwege für langsamere Radfahrer*innen soll weiter erlaubt bleiben, als nicht benutzungspflichtige Radwege ("anderer Radweg"). Begründung: Unter Fachleuten gilt es inzwischen als Tatsache, dass Bordsteinradwege zwar ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, in Wirklichkeit aber für die sie benutzenden Radfahrer*innen in vielen Fällen tatsächlich gefährlicher sind als die Mitbenutzung der Straße. Die derzeit existierende Radinfrastruktur entlang der nördlichen Waldschulstraße entspricht nicht den heutigen Anforderungen. Der zur Verfügung stehende Platz ist zu schmal und es kommt zu Konflikten mit zu Fuß gehenden. Gleichzeitig wird die Waldschulstraße als Abzweig von der Nidda mittlerweile sehr häufig von Radfahrenden benutzt. Für Radfahrer*innen, die mit normalen Rad-Geschwindigkeiten von etwa 20 bis 25km/h unterwegs sind, ist der Gehsteigradweg an dieser Stelle nicht geeignet. Ihnen sollte das Fahren auf der Straße unbedingt erlaubt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.10.2019, OF 1135/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5257 2019 1. Die Vorlage OF 1135/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz in der Begründung ersatzlos gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 1150/6 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2019, OF 1137/6 Betreff: Griesheim: Rechenzentrum in der Lärchenstraße bei städtebaulicher Entwicklung gedanklich einbeziehen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Kontakt mit den Betreibern des Rechenzentrums in der Lärchenstraße aufzunehmen mit dem Ziel, frühzeitig eine städtebaulich positive Weiterentwicklung im Mischgebiet zu initiieren. Die Möglichkeiten, das Rechenzentrum auf das Gelände des Industrieparks Griesheim zu verlagern, sind auszuloten. Die weiteren Pläne der Betreiber, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Expansion in der Zukunft (Rechenzentren wachsen derzeit überall) sind zu klären und zu besprechen. Außerdem sollte besprochen werden, wie die Abwärme des Rechenzentrums sinnvoll genutzt werden kann. Begründung: Das Rechenzentrum ist momentan optisch einfach ein großer Klotz in einem Gebiet, das doch eigentlich städtebaulich aufgewertet werden soll. In Zeiten des Klimawandels muss darüber nachgedacht werden, die Abwärme von Rechenzentren zu nutzen. Städtebaulich wäre das Rechenzentrum allerdings sowieso auf dem Gelände des Industrieparks Griesheim besser aufgehoben. Auch dort könnte man versuchen, die Abwärme zu nutzen. Es heißt, die Abwärme aller Rechenzentren in Frankfurt entspreche bereits heute dem Stromverbrauch einer Stadt wie Gießen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5258 2019 Die Vorlage OF 1137/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2019, OF 1135/6 Betreff: Griesheim: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im kompletten Verlauf der nördlichen Waldschulstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Radwegbenutzungspflicht für den Bereich der nördlichen Waldschulstraße (zwischen Mainzer Landstraße und Oeserstraße) aufzuheben. Zur besseren Sichtbarkeit sollen auf der Straße entsprechende Piktogramme aufgebracht werden. Die Nutzung der dann ehemaligen Radwege für langsamere Radfahrer*innen soll weiter erlaubt bleiben, dann aber unter Hinweis auf den Vorrang der Fußgänger*innen, z.B. durch das Schild "Fußgänger" mit dem Untertitel "Radfahrer frei" (Verkehrszeichen 239 mit 1022-10 StVO). Begründung: Unter Fachleuten gilt es inzwischen als Tatsache, dass Bordsteinradwege zwar ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, in Wirklichkeit aber für die sie benutzenden Radfahrer*innen in vielen Fällen tatsächlich gefährlicher sind als die Mitbenutzung der Straße. Die derzeit existierende Radinfrastruktur entlang der nördlichen Waldschulstraße entspricht nicht den heutigen Anforderungen. Der zur Verfügung stehende Platz ist zu schmal und es kommt zu Konflikten mit zu Fuß gehenden. Gleichzeitig wird die Waldschulstraße als Abzweig von der Nidda mittlerweile sehr häufig von Radfahrenden benutzt. Für Radfahrer*innen, die mit normalen Rad-Geschwindigkeiten von etwa 20 bis 25km/h unterwegs sind, ist der Gehsteigradweg an dieser Stelle nicht geeignet. Ihnen sollte das Fahren auf der Straße unbedingt erlaubt werden. Die Kombination "Fußgänger - Radfahrer frei" auf dem Gehsteigradweg bedeutet: Dieser Weg ist für Fußgänger*innen bestimmt - Radverkehr ist jedoch zugelassen. Radfahrer*innen müssen in diesem Fall auf Fußgänger*innen Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Fußgänger*innen dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.10.2019, OF 1150/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5257 2019 1. Die Vorlage OF 1135/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz in der Begründung ersatzlos gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 1150/6 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2019, OF 1108/6 Betreff: Griesheim: Automat für Hundekotbeutel zwischen Schwarzerlenweg/Espenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Automaten für Hundekotbeutel am westlichen Eingang der Grünfläche zwischen Schwarzerlenweg und Espenstraße aufzustellen. Begründung: In diesem Areal werden viele Hunde ausgeführt. Aus deren Reihen kam die Anregung für einen solchen Automaten. Eine Anwohnerin hat sich bereit erklärt, als "Patin" zur Verfügung zu stehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5050 2019 Die Vorlage OF 1108/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt ergänzt wird: "und dabei zu prüfen, ob es plastikfreie Varianten der Beutel gibt.". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 1016/6 Betreff: Griesheim: Weitere Einmündungen in die Waldschulstraße gegen parkende Autos sichern Vorgang: OM 3226/18 OBR 6; ST 1676/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Einmündungen (Kiefernstraße, Sackgasse zwischen Mainzer Landstraße und Kastanienstraße) in die Waldschulstraße mit Fahrradbügeln und/oder schraffierten Sperrflächen so zu sichern, dass dort keine PKW parken können. Begründung: Mit OM 3226/2018 wurde der bessere Schutz gegen parkende Autos für die Seitenstraße Platanenstraße, Ahornstraße und Kastanienstraße beantragt und laut ST 1676/2018 wurde dies auch umgesetzt. Die Praxis hat leider ergeben, dass sich das illegale Parken auf die Einmündungen Kiefernstraße und insbesondere auf die kleine Sackgasse zwischen Mainzer Landstraße und Kastanienstraße verlagert hat. Hier muss nach dem Vorbild der anderen Seitenstraße nachgebessert werden. Fahrradbügel sind bei Eignung vorzuziehen, da hier auch Fahrradabstellmöglichkeiten fehlen. Antragsteller: GRÜNE fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3226 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1676 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4794 2019 Die Vorlage OF 1016/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 1015/6 Betreff: Griesheim: Verkehrssicherung in der Espenstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Espenstraße folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Den Fahrradschutzstreifen insbesondere zwischen Waldschulstraße und der A5 besser sichtbar zu machen, z.B. durch Auftragen einer Farbe unterschiedlich zur Straße, einer farbigen Abgrenzungsmarkierung o.ä. . 2. Vor und hinter der Ampelanlage Espenstraße/Am Mühlgewann die Geschwindigkeit auf 30 km/h herabzusetzen. Begründung: Die Wahrnehmbarkeit des Fahrradschutzstreifens wird durch farbige Markierungen erhöht und so auch das verbotswidrige Parken auf dem Schutzstreifen verringert. Die Espenstraße führt zwischen Waldschulstraße und der A5 durch ein Wohngebiet. Leider wird hier häufig zu schnell gefahren. Die Ampel in Höhe der Straße Am Mühlgewann soll eine sichere Überquerung der Espenstraße auch für die Schulkinder der Berthold-Otto-Schule und der Georg-August-Zinn-Schule ermöglichen. Eine Herabsetzung der Geschwindigkeit auf beiden Seiten der Ampelanlage trüge zur Sicherheit besonders des Schulweges bei. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 1015/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4793 2019 Die Vorlage OF 1015/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und fraktionslos gegen CDU (=Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 925/6 Betreff: Griesheim: Saalbau Griesheim Das Bürgerhaus Griesheim liegt mitten in einem Wohngebiet. Es hat den Anschein, als hätten in den letzten Monaten diejenigen Vermietungen deutlich zugenommen, die mit erheblichen Belästigungen der Anwohner und deutlichen Behinderungen der Benutzer der anliegenden Straßen verbunden waren. Bei mehreren Veranstaltungen in der letzten Zeit musste die Polizei am Ort eingreifen. Dies vorausgeschickt bitten wir den Magistrat, 1. schnellstmöglich zu einem Treffen einzuladen mit dem Ziel, verbindliche Regeln für die Vermietung des Hauses zu finden, um künftig die Belastungen für die Anwohner in überschaubaren Grenzen zu halten. Teilnehmen sollten neben der Saalbau auch der Ortsbeirat, der Vereinsring, der Präventionsrat, die lokale Partnerschaft Griesheim Mitte und das 16.Polizeirevier. 2. dem Ortsbeirat wenn möglich vorab folgende Fragen zu beantworten: a. Wie oft war der große Saal des Bürgerhauses Griesheim im Jahr 2018 vermietet? Wieviele Vermietungen davon wurden von der Stadt subventioniert, bzw. wieviele Mieter waren "Vollzahler"? Wie oft haben Veranstaltungen mit hohen Besucherzahlen (z.B. Betriebsratsversammlungen, Schulungen etc.) auch tagsüber ohne Verkehrsregelungen stattgefunden? Wieviele Dauermietverträge für den großen Saal gibt es? Wie viele Anmietungen insgesamt betrafen Mitglieder des Vereinsrings Griesheim? Wie oft wurde der große Saal tagsüber vermietet und wie oft mehrfach an einem Tag? b. Bei wie vielen Veranstaltungen musste die Polizei gerufen werden, wiederum aufgeschlüsselt nach den o.a. Veranstaltern und Veranstaltungsterminen? c. Wie oft wurde der Sicherheitsdienst eingeschaltet, um den Verkehr im Schwarzerlenweg zu regeln? Wie beurteilt der Magistrat bzw. die Saalbau die Wirksamkeit der Maßnahmen? d. Wie oft wurde die angemeldete Teilnehmerzahl der Veranstaltungen überschritten? Begründung: Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass immer mehr überregionale Organisationen und Vereinigungen sowie private Unternehmungen den großen Saal des Bürgerhauses anmieten. Leider kommt es häufig zu unschönen Vorkommnissen. Hierzu zwei Beispiele: So veranstaltete offenbar ein Privatunternehmen eine Silvesterfeier, während der größere Gruppen stark Angetrunkener bis 6 Uhr morgens um das Bürgerhaus herum die Straßen (und die Fahrbahnen) bevölkerten. Am letzten Samstag im Januar fand eine politische Großveranstaltung statt, bei der es wieder Verkehrsbehinderungen gab. Außerdem wurden auf dem Vorplatz große Transparente (Portrait-Fotos von Politikern) gezeigt. Am Sonntag darauf war die Kreuzung Waldschulstraße/Eichenstraße/Schwarzerlenweg längere Zeit total blockiert (Rückstau bis auf die Omega-Brücke / Kiefernstraße), weil Fahrzeuge versuchten, in die bereits volle Tiefgarage und in den Schwarzerlenweg einzufahren. Zu mindestens zwei dieser Veranstaltungen musste dann das zuständige Polizeirevier ausrücken. Es muss dringend besprochen werden, wie die Belastungen der Anwohner reduziert werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4271 2019 Die Vorlage OF 925/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2019, OF 916/6 Betreff: Griesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Entwicklungs-möglichkeiten er im Bereich der südlichen Mainzer Landstraße zwischen der A5 und der Einmündung der Lärchenstraße sieht. Von besonderem Interesse ist die Beantwortung folgender Fragen: 1. Soll die aktuelle teils gewerbliche Nutzung dort erhalten bleiben? 2. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, ggf. hier Gewerbe mit höherwertiger Nutzung anzusiedeln? 3. Sind dem Magistrat aktuelle Bestrebungen zur Umnutzung in Wohnbebauung bekannt? Begründung: Aktuell gibt es in diesem Abschnitt der Mainzer Landstraße sehr unterschiedliche Nutzungen der gewerblichen Grundstücke. Einige gewerbliche Grundstücke wurden umgenutzt und dienen nun dem Wohnen. Diese Nutzungsänderungen sollten dazu führen, sich Gedanken über die künftige Entwicklung des Gebietes zu machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.01.2019, OF 899/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1171 2019 1. Die Vorlage OF 899/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 916/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 916/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2018, OF 820/6 Betreff: Griesheim: Sachstand Eichenstraße/Lärchenstraße Seit einigen Jahren verfolgt der Ortsbeirat die Entwicklung des Gewerbegebietes um die Eichenstraße. Hier hatten sich Verstöße gegen diverse Gesetze gehäuft, z.B. Ausübung von Gewerben ohne Genehmigung, Bauen ohne Genehmigung, Nutzung ausgewiesener Grünflächen für gewerbliche Zwecke ohne Genehmigung etc. Dies vorausgeschickt, fragen wir den Magistrat 1. In wie vielen Fällen wurden Eigentümer/Pächter/Gewerbetreibende in der Eichen- und der Lärchenstraße in den letzten 5 Jahren zur Änderung evtl. rechtswidriger Nutzungen aufgefordert? 2. Wie viele dieser Fälle sind ggf. noch offen, warum ist dies der Fall und ist es die Absicht der zuständigen Behörden, den Verfügungen noch Geltung zu verschaffen? Begründung: Dem Augenschein nach bestehen etliche dieser Verstöße fort. Es scheint nun an der Zeit, einen Bericht zu den Aktivitäten der Behörden anzufordern, zumal es durch die Neufestsetzung der Abstandsgebote (Seveso III) wieder Entwicklungsmöglichkeiten im Gewerbegebiet gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1019 2018 Die Vorlage OF 820/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2018, OF 822/6 Betreff: Griesheim: Grundstück Waldschulstraße 104 Das o.g. Grundstück, Gemarkung Griesheim, Flur 3, Flurstück 650, 451 qm, ist unbebaut. Dem Vernehmen nach gehört es der Stadt Frankfurt am Main. Die einzige Aktivität, die dort beobachtet werden kann, ist das gelegentliche Roden von übermäßigem Pflanzenbewuchs. Wir fragen den Magistrat: Welche Pläne verfolgt die Stadt mit dem o.g. Grundstück? Begründung: Der Bebauungsplan weist diesen Abschnitt der Waldschulstraße als Wohngebiet (WA II) aus. Das Grundstück sollte nun endlich auch so genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1021 2018 Die Vorlage OF 822/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 778/6 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" im Frankfurter Westen umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zu prüfen, ob zusätzliche Sitzbänke sinnvoll sind und bei positivem Ergebnis aufzustellen: - Alten-/Seniorenheim Goldstein, Ecke Tränkweg, Goldsteinstraße, kleine Grünfläche (Goldstein); - Erneuerung der Bänke im Goldsteinpark (Goldstein); - vor dem Rewe in Goldstein und am Eingang vom Waldfriedhof (Goldstein); - Harthweg an der Haltestelle der Linie 12 stadtauswärts (Goldstein); - Waldfriedhof Goldstein, hier sind Bänke entfernt worden (Goldstein); - Goldstein zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße Schwanheim Alt Schwanheim Ecke Am Abtshof (Schwanheim); - Wald Goldstein Süd (Durchgang vom Wildpfad, Grünanlage), Wald rund um den Waldfriedhof in Richtung Schwanheimer Wiesen (Goldstein Süd); - zwischen Mainzer Landstraße 514-528 (Griesheim); - am Mainufer in Griesheim (Griesheim); - vor dem Haus Mainzer Landstraße 500 (Griesheim); - Alte Falterstraße, Evangelische Segensgemeinde (Griesheim); - Alte erneuern, auf dem Fuß-/Radweg an der Fußgängerbrücke Mainzer Landstraße 683 (Griesheim); - Griesheim, Hartmannsweilerstraße, Parkweg (Griesheim); - Am Bahnübergang in Griesheim, Elektronstraße (Griesheim); - am Bürgerhaus Griesheim (Griesheim); - Griesheimer Friedhof, Waldschulstraße (Griesheim); - Erneuerung der Holzbank v. Rosemarie Fendel am Mainufer kurz vor Höchst (Höchst); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post (Höchst); - Höchst, Amtsgasse, Bolongarostraße (Höchst); - Höchst Fußgängerzone (Höchst); - an der Höchster Fähre ggü. des Bogenschützenvereins an einem verwilderten Garten (Schwanheim); - zwischen Friedhof Höchst und Sossenheimer Bahnhof, auf der Seite vom Friedhof im Schatten (Höchst/Sossenheim); - zwischen Hobby-Werkstatt Nied und Schwanheimer Brücke am Mainufer (Mainufer Nied); - Birminghamstraße zwischen Tram-Haltestelle und Seniorenwohnanlage auf beiden Seiten (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, Bus 51,54,59 (Nied); - Renaturierter Bereich der Nidda in Nied an der ehemaligen Schleuse/Höhe ehem. Tilly-Bad (Nied); - An der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße auf halbem Weg zw. Altenwohnanlage Birminghamstraße und Bushaltestelle Nidda-Kampfbahn an der Ecke Weg vom Georgshof/Krumme Weide auf halbem Weg Georgshof und Nidda (Nied); - an der Nidda zwischen Nied u. der Eisenbahnsiedlung (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, vor der Apotheke (Nied); - zwischen Wörthspitze und Niedwald, 5 Bänke (Nied); - Nied: entlang der Nidda, vor allem neben den Gleisen gibt es keine Bank und keinen Mülleimer (Nied); - Erneuerung zweier Bänke in Schwanheim, Kreuz Höchster Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Schwanheim); - Straßburger Straße am Ende der Wiese (Schwanheim); - Ingelheimer Straße 14-16 eine Bank im Schatten (Schwanheim); - Schwanheimer Waldspielpark, es sind zwar Bänke vorhanden, aber nicht genügend oder defekt (Schwanheim); - Kinderspielplatz Merziger Weg 1, Durchgang zum Völklinger Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg, Nürburgstraße und dort auf dem Grünstreifen vor dem Aldi (Schwanheim); - vor/neben dem neuen Gemeindepavillion der Ev. Martinusgemeinde, Martinskirchstr. 52b (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg in Richtung Schwanheimer Dünen (Schwanheim); - Verwitterte Bänke auf dem Sindlinger Friedhof (Sindlingen); - völlig defekte Bänke entlang des Mainufers von Sindlingen in Richtung Okriftlel erneuern (Sindlingen); - Bushaltestellen Sindlingen, Pfingstbornstraße beidseitig sowie im Ortskern Sindlingen (Sindlingen); - Sindlingen, Dalles (Apotheke) 2 Bänke (Sindlingen); - am geteerten Weg zwischen Sindlingen und Zeilsheim im Feld (Radweg) (Sindlingen, Zeilsheim); - von Sindlingen und von Zeilsheim zum Krifteler Ziegeleipark (Sindlingen, Zeilsheim); - Sossenheimer Friedhof, Gewann 10 (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - 2 Bänke auf der Siegener Straße, bergauf in Richtung der Geschäfte (Sossenheim); - ein oder mehrere Bänke in der Nähe des Bouleplatzes Sossenheim (Kerbeplatz) (Sossenheim); - Sossenheim Nähe Nidda auf dem Feld, Umgebung Laufgraben, es gibt nur 1 Bank und die ist bei schönem Wetter immer besetzt (Google Koordinaten 50°06'51.9"N 8°34'40.9"E) (Sossenheim); - Sossenheimer Unterfeld und Sossenheimer Niddaufer (Sossenheim); - Sossenheim Nidda Flutbogen nach Norden 3,4,5 Bänke (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - innerhalb des Grüngürtels entlang der Nidda, hauptsächlich rechts zw. Sossenheimer Wehr und im weiteren Verlauf der Wegbezeichnung "An der Nidda"bis Gemarkung Wiesenfeldstraße (Sossenheim); - in Sossenheim befindet sich ein kleiner Park zw. Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim. Der Park ist vernachlässigt und die wenigen Bänke sind kaputt und/oder alt (Sossenheim); - Nidda-Uferweg, Sossenheimer Seite zw. Mittlerer Sand und Sossenheimer Wehr (Sossenheim/Nied); - im Park am Liederbach (Unterliederbach); - im verlängerten Cheruskerweg zwischen Cheruskerweg 66 und der Eisenbahnbrücke der Königsteinbahn über die A66 bei dem großen Feld auf der Frankfurter Seite (Unterliederbach); - Feldweg Blauländchenstraße nach Kriftel (Zeilsheim); - Feldweg Richtung Kriftel, Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheimer Stadthalle (Zeilsheim); - Fußweg neben der S2 zwischen Zeilsheim Bahnhof und Jahrhunderthalle (Zeilsheim); - Zeilsheim, im kleinen Park Ecke Arnstädter Weg/Blankenburger Weg (Zeilsheim); - Münsterer Weg und in der Blauländchenstraße (Feld) (Zeilsheim); - Zeilsheim, Rosengarten, Greifswalder Weg, Friedhof Zeilsheim, Kleintierzüchter (Zeilsheim); - Friedhof Zeilsheim (Zeilsheim); - Zeilsheim Brücke Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheim Münster Weg, Blauländchen Straße (Zeilsheim); - am südlichen Weg (Fußweg) neben der Autobahn A66 zwischen Ausfahrt Zeilsheim und Höchst (Zeilsheim/Höchst). Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke -ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 Frankfurter Westen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3610 2018 Die Vorlage OF 778/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor bei der Auflistung der potenziellen Bank-Standorte die nachfolgenden Nennungen ersatzlos gestrichen werden: "- vor dem REWE-Markt in Goldstein; - zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße (Goldstein); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post; - im Park am Liederbach (Unterliederbach)". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2018, OF 764/6 Betreff: Griesheim: Versetzung des Glascontainers in der Eichenstraße 1 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der Glascontainer, der zur Zeit vor dem Haus Eichenstraße 1 (Ecke Waldschulstraße) steht, versetzt werden kann. Der neue Standort sollte weiter von den Wohnhäusern entfernt sein als das beim bisherigen Standort der Fall ist. Begründung: Es gibt seit einiger Zeit Beschwerden über Lärmbelästigung, die von dem Glascontainer ausgeht. Insbesondere scheinen sich etliche Nutzer den späten Abend und die Nacht ausgesucht zu haben, um ihre Gefäße einzuwerfen. Es bleibt wohl nichts anderes übrig, als den Container zu versetzen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3413 2018 Die Vorlage OF 764/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.07.2018, OF 749/6 Betreff: Griesheim: Verkehrssicherheit auf der Waldschulstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie die Sicherheit besonders der Kinder und älteren Menschen beim Überqueren der Waldschulstraße erhöht werden kann. Insbesondere ist von Interesse, ob der ampelgeregelte Fußgängerüberweg in Höhe der Eichendorffschule auch am Sonntag betrieben werden kann und ob es möglich ist, in Höhe des Haupteingangs des Friedhofes einen Überweg anzulegen. Begründung: Der Verkehr auf der Waldschulstraße hat sich in den letzten Jahren stetig vermehrt. Die Kinder, die auf der östlichen Seite der Straße wohnen, können auf dem Weg zur Schule bzw. zum Spielplatz im Eichwäldchen die Ampel auf Höhe der Schule nutzen. Es wäre schön, wenn der Weg zum Spielplatz auch am Sonntag durch diese Ampel sicher gestaltet werden könnte. Beerdigungen auf dem Friedhof Griesheim werden oft von älteren Menschen besucht. Besonders für sie wäre ein Überweg von Vorteil. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 932 2018 Die Vorlage OF 749/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2018, OF 748/6 Betreff: Verkehrsberuhigung Denisweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wir gebeten, ein Konzept zu erstellen, den Denisweg im Bereich zwischen Waldschulstraße und Linnegraben zu beruhigen. Im Rahmen eines Ortstermins am 18.06.2016 wurden die folgenden Optionen erarbeitet, welche nun geprüft werden sollten. Vorgeschaltet sollten die Kontrollen der Einhaltung der Beschilderung (Durchfahrt verboten - Anlieger frei) verstärkt werden. Die vom ASE vorgeschlagene Verkehrszählung sollte zeitnah umgesetzt werden, um die Verkehrsströme bewerten zu können. Die folgenden Maßnahmen sind insbesondere auf die Anzahl der wegfallenden Parkplätze zu prüfen: 1. Versetztes Parken mit Zweirichtungsverkehr (wie bisher) 2. Versetztes Parken mit Einrichtungsverkehr in Richtung Waldschulstraße Begründung: Der Denisweg im Bereich Linnegraben/Waldschulstraße ist eine Straße mit einseitiger Wohnbebauung, welche auf der Häuserseite beparkt wird. Die Breite der Fahrgasse und das Fehlen von Einmündungen verleiten die Verkehrsteilnehmer zu überhöhter Geschwindigkeit. Die Beschilderung weist eine "Anlieger frei"- Straße aus. Es ist kein Bürgersteig vorhanden, so dass auch Fußgänger die Straße benutzen müssen. Hier muss der Durchgangsverkehr unterbunden werden, indem die Route unattraktiv gemacht wird. Antragsteller: GRÜNE BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 27 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 748/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3405 2018 Die Vorlage OF 748/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, BFF, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2018, OF 718/6 Betreff: Griesheim: Einmündungen in die Waldschulstraße gegen parkende Autos sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Einmündungen (Platanenstraße, Ahornstraße und Kastanienstraße) in die Waldschulstraße z.B. mit Fahrradbügeln so zu sichern, dass dort keine PKW parken können. Begründung: Aufgrund der Verengung des Straßenquerschnittes an den Einmündungen der Querstraßen, werden diese nur untergeordnet wahrgenommen. Dort werden zunehmend, regelwidrig Fahrzeuge abgestellt. Durch die so entstehenden Engstellen kommt es zu Verkehrsproblemen. Größere Fahrzeuge, sowie Rettungsdienste und die Müllabfuhr können diese Engstellen schlecht oder gar nicht passieren. Für Fußgänger entstehen unübersichtliche Verkehrssituationen. Fahrradbügel scheinen an dieser Stelle besonders geeignet, da hier auch Fahrradabstellmöglichkeiten fehlen. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 05.06.2018, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3226 2018 Die Vorlage OF 718/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, REP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2017, OF 556/6 Betreff: Nied: Schleichverkehr auf dem Denisweg durch Poller verhindern Vorgang: V 338/17 OBR 6; ST 850/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme 850 geäußerte Vorgehensweise umzusetzen. Der Denisweg sollte an der vom Magistrat definierten Stelle, direkt vor dem Sportplatz, gegen den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Aufgrund der Definition des Denisweges als Rad-Schulwegroute ist eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs dringend geboten. Einer Anregung des 16. Polizeirevieres folgend, ist der Poller möglichst mit Feuerwehrschließung auszuführen, damit Einsatzfahrzeuge diese Abkürzung auch weiterhin nutzen können. Begründung: Viele Anlieger des Denisweges und der Werner-Bockelmann-Straße beklagen ein zunehmendes Verkehrsaufkommen. Einige Autofahrer versuchen scheinbar über diese Strecke einen Zeitverlust an dem Bahnübergang Oeserstraße zu vermeiden. Der Straßenquerschnitt ist nicht geeignet für die Aufnahme dieses Verkehrs. Fußgänger und Radfahrer fühlen sich auf dem Weg nicht sicher. Sie werden oft durch die Kraftfahrzeuge bedrängt und genötigt. Die Rad-Schulwegroute ist somit nicht sicher, da es zwischen Radfahrer und Kraftfahren zu gefährlichen Situationen kommen wird. Durch das Versperren der Durchfahrt in Höhe des Sportplatzes kann zumindest der Bereich zwischen Werner-Bockelmann-Straße und Linnegraben beruhigt werden. Für den Bereich Linnegraben bis Waldschulstraße müssen andere Lösungen gefunden werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.11.2017, OF 549/6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 338 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 850 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 05.12.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 549/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 556/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme) bei Enthaltung BFF und REP
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 549/6 Betreff: Nied: Schleichverkehr auf dem Denisweg durch Poller verhindern Vorgang: V 338/17 OBR 6; ST 850/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme 850 geäußerte Vorgehensweise umzusetzen. Der Denisweg sollte an der vom Magistrat definierten Stelle, direkt vor dem Sportplatz, gegen den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Begründung: Viele Anlieger des Denisweges und der Werner-Bockelmann-Straße beklagen ein zunehmendes Verkehrsaufkommen. Einige Autofahrer versuchen scheinbar über diese Strecke einen Zeitverlust an dem Bahnübergang Oeserstraße zu vermeiden. Der Straßenquerschnitt ist nicht geeignet für die Aufnahme dieses Verkehrs. Fußgänger und Radfahrer fühlen sich auf dem Weg nicht sicher. Sie werden oft durch die Kraftfahrzeuge bedrängt und genötigt. Durch das Versperren der Durchfahrt in Höhe des Sportplatzes kann zumindest der Bereich zwischen Werner-Bockelmann-Straße und Linnegraben beruhigt werden. Für den Bereich Linnegraben bis Waldschulstraße müssen andere Lösungen gefunden werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.12.2017, OF 556/6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 338 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 850 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 05.12.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 549/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 556/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme) bei Enthaltung BFF und REP
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2017, OF 378/2 Betreff: Neubaugebiet Rebstock - Mögliche Verkehrsmaßnahmen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wie durch folgende Maßnahmen die Verkehrsanbindung des ÖPNV verbessert werden kann, damit die Bürgerinnen und Bürgern des neuen Stadtteils künftig nach Möglichkeit auf Ihre Autos verzichten können. Hierbei sollten folgende Maßnahmen genauer geprüft werden: 1. Verlängerung der Linie U5 bis Rebstockbad Die Linie U5 nach der Haltestelle "Wohnpark" über die Straße "Zum Rebstockbad" bis zum Rebstockbad verlängern. Eine neue Endhaltestelle, könnte im Zuge der Sanierung des Rebstockbades geschaffen werden. 2. Erweiterung der Linie 17 zu einer Ringstraßenbahn Die Straßenbahn Linie 17 könnte über die Max-Pruss-Straße, Oeserstraße, Waldschulstraße an die Straßenbahngleise der Linie 11 / 21 angeschlossen werden. Somit wäre eine "Ringstraßen in beiden Richtungen: z.B. HBF Pforzheimer Straße Messe Rebstock Mainzer Landstraße HBF Pforzheimer bzw. die Gegenrichtung HBF Pforzheimer Straße Mainzer Landstraße Rebstock Messe HBF Pforzheimer möglich. Quelle: Googlemaps 3. Einrichtung S-Bahn Haltes zwischen dem Biegwald und dem Rebstock Zwischen dem Rebstöcker Weg sowie dem Schreberweg, könnte in der Höhe der S-Bahn Unterquerung eine S-Bahn bedarfshalt eingerichtet werden: Quelle: Googlemaps Für Fußgänger, Rad fahrer sowie ggf. Messebesucher, die auf dem Resbstock parken, wäre ein Zugang über den Schreberweg "Rebstöckerweg" sowie die Brücke "Am Römerhof" über die Autobahn hinweg erreichbar. Die Bahnsteige wären jeweils von der Unterführung aus erreichbar. Der Magistrat wird gebeten über die Ergebnisse der Prüfung dem Ortsbeirat zu beraten. Begründung: Frankfurt braucht einen stabilen und starken ÖPNV! Bei einem so großen neuen Wohngebiet, muss auch von Anfang an gewährleistet werden, dass die Bürgerinnen und Bürger kein Auto benötigen. Eine Verlängerung der U5 würde ein umsteigefreies Reisen zum Rebstockbad ermöglichen. Die Schaffung der Ringstraßenbahn, würde die Leistungskapazität der Strecke massiv erhöhen und die Stadtteile Griesheim und Rebstock näher zusammenbringen. Die Neue S-Bahn-Station, würde für die Bürger im Rebstock, Biegwald bzw. Griesheim, eine Schnelle Anbindung an Eschborn etc. bedeuten, auch in der Gegenrichtung währen viele Ziele direkter und schneller erreichbar. Auch für die neue Schule, wäre diese S-Bahn-Station geeignet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 378/2 wird so lange zurückgestellt, bis eine Vorstellung der Baumaßnahme im Ortsbeirat stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2634 2018 Die Vorlage OF 378/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 3. das Wort "Bedarfshalt" gestrichen wird. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen Piraten (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, SPD, 3 GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung Piraten
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2016, OF 256/6 Betreff: Griesheim: Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Parken und Halten von Fahrzeugen im Bereich der Fußgängerampel in der Waldschulstraße (Höhe Mainzer Landstraße) mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Durch die verschiedenen ÖPNV Haltestellen und Einzelhandelsunternehmen ist der Kreuzungsbereich hoch frequentiert. Eine ehemalige Bushaltebucht wird als Parkstreifen benutzt. Fahrzeuge, die dort im kreuzungsnahen Bereich stehen, behindern den Übergang der Radfahrer und Fußgänger. Durch die dort ansässigen Geschäfte kommt es häufig zum Kurzparken, welches durch geeignete Maßnahme unterbunden werden sollte. Vor allem bewegungseingeschränke Menschen und Kinderwagennutzer müssen sich mühsam zwischen den Fahrzeugen hindurch arbeiten, um die Fahrbahn queren zu können. Die Fußgänger sind vor allem für den von der Mainzer Landstraße kommenden abbiegenden Verkehr erst sehr spät zu sehen. Anlage zum Antrag: Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße (Quelle: (c)Google Maps) Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 963 2016 Die Vorlage OF 256/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2016, OF 243/6 Betreff: Griesheim: Installation der Ampel Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage an der Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße möglichst schnell zu installieren bzw. mitzuteilen, wann die Lichtsignalanlage installiert werden wird. Begründung: Im letzten Jahr hatte der damalige Verkehrsdezernent Stefan Majer den Ortsbeirat darüber informiert, dass die Ampel Ende 2015, Anfang 2016 installiert würde. Nun gab es erneut einen Unfall an dieser Stelle. Der Ortbeirat hält die kurzfristige Installation der Ampel für dringend notwendig, um weitere Unfälle zu vermeiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2016, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 761 2016 Die Vorlage OF 243/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2016, OF 151/6 Betreff: Haltverbot zu Beginn der Kastanienstraße mit Pollern begleiten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Haltverbot auf der nördlichen Seite am Beginn der Kastanienstraße mit Pollern oder anderen Maßnahmen zu begleiten, damit dort keine Fahrzeuge mehr tatsächlich parken und die Durchfahrt sehr erschweren. Begründung: Die Kastanienstraße ist unmittelbar nach der Einmündung in die Waldschulstraße sehr schmal. Daher ist auf der Nordseite ein Haltverbot eingerichtet. Aufgrund des hohen Bedarfs an möglichst wohnortnahen Parkplätzen wird das Haltverbot häufig, insbesondere abends und nachts, missachtet. Dabei wird auch der Gehweg zum Parken in Anspruch genommen. Infolgedessen ist das Befahren der Kastanienstraße für etwas größere Fahrzeuge (Müllabfuhr, Rettungsdienste etc.) zeitweise sehr erschwert. Dass häufigere Kontrolle zu einem überwiegenden Befolgen der Parkregelung führen würde, ist nicht zu erwarten. Poller sind ein Mittel, welches ein verbotenes Halten auch tatsächlich unterbinden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 448 2016 Die Vorlage OF 151/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.07.2016, OF 46/3 Betreff: Planungswerkstatt Quartiersgarage: Lortzingstraße bleibt Kastanienstraße Der Ortsbeirat fordert den den Magistrat auf den Jungahorn aus der rotblühenden Kastanienreihe in der Lortzingstr. zu entfernen und eine rotblühende Kastanie zu pflanzen. Begründung: In der Planungswerkstatt wurde den Bewohnern der Lortzigstr. eine Wiederherstellung der ursprünglichen Kastanien-Baumreihe versprochen. Eine weißblühende alte Kastanie hat sich wieder erholt, die für die Quartiersgarage gefällten Kastanien sind wieder ersetzt worden. Jetzt fehlt nur noch das eine rotblühende Kastanie anstelle des Jungahorns (Stammumfang ca. 30 cm) gepflanzt wird. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.05.2016, OF 18/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 382 2016 1. a) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zu einer Ortsbegehung mit Vertretern der beteiligten Dezernate im Quartier um die Glauburgschule einzuladen, um die Umsetzung der gesamten Bauvorhaben (Kita, Turnhalle, Tiefgarage, Urban Gardening, Verkehrsberuhigung, Baumpflanzungen) zu begutachten. b) Die Vorlage OF 18/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 46/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: ÖkoLinX-ARL
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2016, OF 101/6 Betreff: Griesheim: Verbesserung der Querungsverbindungen im geteilten Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen, zu berichten : 1. welche Möglichkeiten es gibt, um eine barrierefreie Verbindung wenigstens für Fußgänger und Fahrradfahrer unter den Eisenbahngleisen in der Elektronstraße zu schaffen, 2. welche Möglichkeiten bestehen, um die die Griesheimer Bürger benachteiligende und den Stadtteil trennende Verbindung Griesheim-Mitte und Griesheim-Nord über die Mainzer Landstraße zu beseitigen bzw. zu minimieren. Der Magistrat wird weiter aufgefordert, in die Planungen interessierte Bürger und Vertretern des Ortsbeirates einzubeziehen. Begründung: Zu 1: Die bestehende Gleisanlage wird nicht nur von Zügen der Deutsche Bahn AG, sondern auch von privaten Anbietern benutzt. Oft finden nur Rangiertätigkeiten statt. Für diejenigen Bürger, die von Alt Griesheim nach Griesheim-Mitte und weiter möchten, egal ob als Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, hat das zur Folge, dass sie teilweise 20 Minuten an der Schranke stehen, um den anderen Stadtteilteil zu erreichen. Da es jedoch keine andere Möglichkeit gibt, um hier die Gleisanlage zu überqueren, ist es dringend erforderlich, dass wenigstens für die Fußgänger und Radfahrer eine Möglichkeit geschaffen wird, an dieser Stelle eine schnelle und barrierefreie Querung vorzufinden. Das neben der Omegabrücke/Unterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße für die Griesheimer Bevölkerung dies die einzigen beiden Möglichkeiten sind, von einem Teil in den anderen Teil Griesheims zu gelangen, spricht schon für eine bessere Verbindungsmöglichkeit in der Elektronstraße. Zu 2.: Durch die Gestaltung der Mainzer Landstraße so, wie wir sie heute vorfinden, wurde Griesheim nochmals in zwei weitere Teile geteilt. Diese Gestaltung hat auch bewirkt, dass man als Griesheimer Bürger- egal ob mit Auto, Fahrrad oder zu Fuß - lange Wege und Wartezeiten in Kauf nehmen muss, damit der Verkehr auf der Mainzer Landstraße schnell vorwärts kommt. Diese Teilung und Förderung einer Schnellstraße mitten durch einen Stadtteil ist heute nicht mehr zeitgemäß. Das Augenmerk sollte auf den Bewohner eines gesamten Stadtteils liegen und nicht auf der ungehinderten Durchfahrbarkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 101/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2016, OF 45/6 Betreff: Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer mit Fahrradpiktogrammen in der Oeserstraße ab Nied in Richtung Innenstadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Radschutzstreifen auf der südlichen Straßenseite der Oeserstraße ab dem Discountermarkt Lidl (Wilhelm-Koppel-Weg) bis zur Waldschulstraße anzulegen und den Mittelstreifen zu beseitigen. In Abständen sollen Fahrradpiktogramme auf den Radstreifen hinweisen. Begründung: Auf der Oeserstraße fehlt aus Richtung Nied in die Innenstadt der Fahrradweg. Der Wunsch von Bürgern, den Fahrradweg auch aus Richtung Nied durch den Wald führen zu lassen, wurde von dem Forstamt abgelehnt. Um diese gute Verbindung in die Innenstadt trotzdem auch für Radfahrer aus Nied besser nutzbar zu machen, fordert der Ortsbeirat die Einrichtung eines Radschutzstreifen auf der südlichen Straßenseite der Oeserstraße ab dem Discounter-Markt Lidl (Wilhelm-Koppel-Weg) bis zur Waldschulstraße. Für die Radfahrer von der Innenstadt Richtung Nied gibt es in diesem Abschnitt auf der nördlichen Straßenseite bereits einen gemeinsamen Geh- und Radweg. Dies hätte auch den Effekt, dass durch den Wegfall des Mittelstreifens und die damit verbundene optische Einengung der Straßenansicht der fließende Verkehr entschleunigt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 104 2016 Die Vorlage OF 45/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2016, OF 4/6 Betreff: Griesheim: Fahrbahnabsenkung an der Kreuzung Lärchenstraße/Elektronstraße beseitigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnabsenkungen an der Kreuzung Lärchenstraße / Elektronstraße, insbesondere die in der Rechtsabbiegespur der Lärchenstraße (in westlicher Fahrtrichtung) in die Elektronstraße zu beseitigen. Begründung: Die o.g. Rechtsabbiegespur hat erhebliche Fahrbahnabsenkungen. Bei Regen füllen sich diese mit Wasser, das mangels Gefälle nicht zu einem Kanal abfließt. Daher steht dort noch lange nach einem Regenfall das Wasser. Fußgänger, die an der Lichtsignalanlage auf Grün warten, werden von Spritzwasser getroffen, weil abbiegende Fahrzeuge die Wasseransammlung in den Senken zu spät bemerken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 4/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 99 2016 Die Vorlage OF 4/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2015, OF 1461/6 Betreff: Weg im Niedwald parallel zur Oeserstraße fortführen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, den Weg im Niedwald, der parallel zur Oeserstraße an deren Südseite entlang führt und zur Zeit in der Höhe des Ramada Hotels endet, bis zur Waldschulstraße fortzuführen. Das Wegende ist an die Ampel, die ja in Kürze errichtet werden soll (Kreuzung Waldschulstr./Oeserstr.), heranzuführen (die Ampel soll auch eine Fußgängerampel über die Waldschulstraße erhalten), um so den sicheren Anschluss zum Fuß- und Radweg an der Oeserstraße in Richtung Rebstock herzustellen. Begründung: Der genannte ist sehr gut für Radfahrer und Fußgänger geeigntet. Der Weg, der an der Eisenbahnersiedlung beginnt, führt bisher leider nur bis zum Ramada Hotel, obwohl die meisten Fußgänger und Radfahrer, die den Weg nutzen, weiter in Richtung Waldschulstraße wollen bzw. von dort kommen. Durch die genannte Fortführung würde der bereits eingerichtete gute und sichere Waldweg direkt an den Fuß- und Radweg angschließen, der ab der Waldschulstraße weiter an der Oeserstraße zum Rebstock führt. Jetzt muss man am Ramada Hotel (zwischen parkenden Autos hindurch, was unübersichtlich ist) wieder auf die Oeserstraße. Radfahrer in Richtung Rebstock/Innenstadt müssen dann auf der Straße weiter fahren, Fußgänger müssen zum Bürgersteig auf die gegenüberliegende Seite der Oeserstraße, ohne jede Querungshilfe an dieser Stelle. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1461/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2015, OF 1483/6 Betreff: Friedhof Griesheim - Sanierung des Hauptweges von der Waldschulstraße bis zur Heinrich-Hardt-Straße unter Einbeziehung des Weges zur Trauerhalle Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich den Hauptweg auf dem Friedhof Griesheim so Instand zu setzen, dass dieser von sämtlichen Nutzern gefahrlos begangen bzw. befahren werden kann und des Weiteren auch für die Nutzung durch LKWs ausgelegt ist, die von den auf dem Friedhof arbeitenden Firmen dort eingesetzt werden. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die kleineren Wege, die zu den Grabfeldern führen, so herzurichten, dass sie auch von Personen mit Gehbeeinträchtigungen oder die im Rollstuhl sitzen, benutzt werden können. Begründung: Der Hauptweg ist in einem sehr schlechten Zustand. Mehrmals muss er mit Kies aufgefüllt werden, um das Schlimmste zu verhindern. Dies reicht aber nicht aus. Der Weg ist bei Regen etc. schwierig zu nutzen. Für Trauergemeinden ein Spießrutenlauf. Für Menschen mit Gehbeeinträchtigungen eine Zumutung. Durch die LKWs, die eingesetzt werden müssen, um die auf diesem Friedhof durchzuführenden Arbeiten vornehmen zu können, ist dieser Weg extremen Belastungen ausgesetzt, da keine andere Möglichkeit des Heranfahrens möglich ist. Um Unfälle zu verhindern, sollte hier schnellstens Abhilfe geschaffen werden. Bei dieser Gelegenheit bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen, wie die Seitenwege gegebenenfalls ebenfalls so hergerichtet werden können, dass sie für Gehbeeinträchtigte begehbar bzw. mit einem Rollstuhl befahrbar sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 30 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 1483/6 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 671 2015 1. Der erste Absatz der Vorlage OF 1483/6 wird abgelehnt. 2. Der zweite Absatz der Vorlage OF 1483/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und BFF (= Annahme) zu 2.: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2015, OF 1482/6 Betreff: Friedhof Griesheim - Diverses Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Missstände auf dem Griesheimer Friedhof zu beseitigen: 1. Aufstellen von zeitgemäßen Fahrradständern am Eingang Waldschulstraße. 2. Schaffung von Flächen für Rasengräber für Urnen. 3. Aufarbeiten der auf dem Friedhof befindlichen Bänke ohne die Anzahl der Bänke zu reduzieren. 4. Herrichten des vorhandenen kleinen Büroraumes in einen sauberen Raum, der wieder als Büro und Raum für die Seelsorger genutzt werden kann. 5. Lampen im Bauhof des Friedhofs anbringen 6. Öffnung der Toiletten an allen Tagen, an denen der Friedhof geöffnet ist. 7. Herrichten der geräumten Grabstätten mit einer ordentlichen Rasendecke. 8. Das Abholzen der zwischen den Grabreihen befindlichen Busch- bzw. Heckenbepflanzung ist künftig nicht mehr durchzuführen. Dort wo die Büsche oder Hecken bereits entfernt sind, ist das Erscheinungsbild des Friedhofs wieder so herzustellen, dass die kleinteiligen Reihungen wieder sichtbar wird. Um eine schnelle Umsetzung der Punkte 1., 3. und 4. zu erreichen, die mit wenig Kosten umzusetzen sind, ist der Ortsbeirat bereit, aus seinem Budget bis zu Euro 5.000,00 zur Verfügung zu stellen. Begründung: Zu 1.: Die sich auf dem Friedhof befindliche Fahrradabstellreihe entspricht keinem den heutigen Anforderungen entsprechend sicheren Abstellplatz. Zu 2.: Leider verfügt der Friedhof noch immer nicht über Rasengräber. Hier sollte dringend dafür gesorgt werden, dass freiwerdende zusammenhängende Flächen für ein solchen Rasengrabfeld reserviert werden. Zu 3.: Die Bänke sind durch die Witterungseinflüsse teilweise nicht mehr nutzbar. Zu 4.: Der ursprünglich als Büro genutzte Raum ist heute nur noch Rumpelkammer und schmutzig. Dort müssen sich die Seelsorger für die Trauerfeier umziehen. Zu 5.: Der Bauhof des Friedhofs an der Heinrich-Hardt-Straße verfügt über keine Lichtquelle. Im Winter, wenn es lange bzw. früh dunkel ist, ist kaum etwas dort zu sehen. Daher sollte schon aus Gründen des Arbeitsschutzes dafür gesorgt werden, dass in diesen Bauhof Strom gelegt wird, damit man eine Lichtquelle anbringen kann. Da Laternenmasten nicht weit entfernt sind, sollte es keine allzu große Schwierigkeit sein, hier Abhilfe zu leisten. Zu 6.: Besucher kommen nicht nur am Dienstag und Donnerstag auf den Friedhof. Nicht jeder Hinterbliebene wohnt in unmittelbarer Nähe des Friedhofs. Oft sind die Angehörigen länger unterwegs, um das Grab zu pflegen. Zu 7: Auf dem Friedhof befinden sich außer den nicht gepflegten Gräbern unschöne Stellen, an denen Gräber aufgrund Ablauf o.ä. weggemacht wurden. Hier ist mit wenig Aufwand eine geschlossene Rasendecke herzustellen. Zu 8: Bisher wurde der Friedhof durch Busch- und Heckenbepflanzungen zwischen den Gräbern optisch unterteilt. Leider werden immer mehr der Hecken entfernt und verändern das Erscheinungsbild des Friedhofs von eher kleinteiligen Reihungen zu einer großen, eher eintönig erscheinenden Gräberfläche. Der Magistrat wird daher gebeten von weiteren Heckenentfernungen abzusehen und das Bild der Unterteilung der Gräberfläche wieder herzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 29 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 1482/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4582 2015 1. Die Ziffern 1., 3., 4. und 7. der Vorlage OF 1482/6 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1482/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sie nachfolgenden Wortlaut hat: "Erfolgt die Schaffung von Flächen für Urnen-Rasengräber wie angekündigt auch ab dem Jahr 2017 (vgl. ST 446)?" 3. Die Ziffer 5. der Vorlage OF 1482/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sie nachfolgenden Wortlaut hat: "Sind nicht Lampen im Bauhof des Friedhofs erforderlich? Wenn ja, sind diese Lampen entsprechend anzubringen." 4. Die Ziffer 6. der Vorlage OF 1482/6 wird abgelehnt. 5. Die Ziffer 8. der Vorlage OF 1482/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sie nachfolgenden Wortlaut hat: "Das Abholzen der zwischen den Grabreihen befindlichen Busch- bzw. Heckenbepflanzung ist künftig nicht mehr durchzuführen. Dort, wo es bereits erfolgt ist, soll eine niedrigere Bepflanzung entstehen, um die durch die Hecken bzw. Büsche erreichte kleinteilige Reihung an diesen Stellen wieder sichtbar zu machen." 6. Es dient zur Kenntnis, dass im Antragstenor aus den Ziffern 7. und 8. die Ziffern 6. und 7. werden. Darüber hinaus werden in der Begründung die Ausführungen zur abgelehnten Ziffer 6. ersatzlos gestrichen. Abstimmung: zu 1. bis 3. und 5.: Einstimmige Annahme zu 4.: CDU und LINKE. gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2015, OF 1381/6 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Lärchenstraße: Mögliche Maßnahmen besprechen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in einem Gespräch mit Mitgliedern des Ortsbeirates Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Abschnitt der Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße in beiden Richtungen zu erörtern. Denkbar sind z.B. Schutzstreifen für Radfahrer, Variation des geraden Straßenverlaufs durch Einrichten von Schrägparkplätzen. Begründung: Die verkehrlichen Ziele, welche den gegenwärtigen Ausbauzustand dieser Straße ergeben haben, bestehen inzwischen nicht mehr. Tatsächlich hat sich insbesondere die nördliche Straßenseite zu einem Wohngebiet entwickelt. Wichtige soziale Einrichtungen wie ein Altersheim und eine Kindertageseinrichtung befinden sich dort. Weder die Straßenführung in Form einer langen Geraden noch die enorme Breite der Lärchenstraße sind den gegenwärtigen Erfordernissen angemessen. Die Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer in diesem Bereich ist sinnvoll. Hier verlängert er die vorhandenen Schutzstreifen für Radfahrer in der Espenstraße in westlicher Richtung. Schrägparkplätze sind eine kostengünstige Möglichkeit, den Straßenverlauf so zu variieren, dass keine lange Gerade mehr vorhanden ist, die zu Geschwindigkeitsüberschreitungen verleitet. So wird ein Beitrag zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung geleistet. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4302 2015 Die Vorlage OF 1381/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2015, OF 1382/6 Betreff: Fahrkartenautomat auf dem Mittelbahnsteig am Bahnhof Griesheim wieder aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, mit den Verantwortlichen bei RMV und Bahn Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel zu erreichen, dass der Fahrkartenautomat auf dem Bahnsteig 2 in Griesheim (Mittelbahnsteig, Fahrtrichtung Höchst) kurz hinter dem Aufgang aus der Unterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße wieder aufgestellt wird. Begründung: Jahrzehntelang stand an dieser Stelle ein Fahrkartenautomat. Dieser wurde nun aus unbekannten Gründen entfernt. Eine Nutzerin des RMV berichtete, ein Bahnmitarbeiter habe ihr gesagt, "der Automat hätte sich nicht mehr gelohnt." Momentan steht also auf dem gesamten Mittelbahnsteig kein Fahrkartenautomat. Für Reisende aus den Gebieten nördlich der Bahnlinie bedeutet das aber, dass sie bei Fahrten Richtung Höchst erst ganz durch die Unterführung laufen müssen, dann die Treppe hoch zum Automaten auf Bahnsteig 1 (wo oft lange Warteschlangen sind, weil dieser Automat oft sehr belegt ist) und dann zurück die Treppe hinunter wieder in die Unterführung, um dann schließlich mit der frisch erworbenen Fahrkarte die Treppe zum Mittelbahnsteig wieder hoch laufen zu müssen. Es ist nicht einzusehen, dass den Reisenden dieser Aufwand zugemutet wird, zumal es jahrelang möglich war, den Automaten auf dem Mittelbahnsteig direkt hinter dem Aufgang aus der Unterführung zu betreiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4303 2015 Die Vorlage OF 1382/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2015, OA 628 entstanden aus Vorlage: OF 1340/6 vom 02.05.2015 Betreff: Planerische Studien für den Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Vorgang: ST 190/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sollten u. a. sein: - Fahrbahn mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen auf das gleiche Niveau wie die Bürgersteige bringen; - Verzicht auf Lichtsignalanlagen; - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand. Begründung: Inzwischen ist für das Jahr 2018 der Baubeginn für die Sanierung der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die andere Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung der Haltebucht von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder als breiterer Bürgersteig, ermöglichen. Nach Ansicht des Ortsbeirats trifft die in der Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190, vorgenommene Einschätzung, dass wegen des guten Allgemeinzustandes der Waldschulstraße in diesem Bereich keine Umgestaltung erforderlich sei, nicht zu. Die aktuellen Pläne zur Sanierung der Unterführung sehen andere Treppenaufgänge vor, die deutlich in den heute als Wiese angelegten Bereich führen werden. Von dort sind auch neue Wege zu den vorhandenen Bürgersteigen erforderlich. Insofern wird eine Neugestaltung dieser südlich der Waldschulstraße gelegenen Fläche erforderlich sein. Um ein städtebaulich ansprechendes Erscheinungsbild zu erhalten, ist auch eine Anpassung der deutlich kleineren Fläche nordwestlich der Waldschulstraße (also zwischen Straße und Bürgerhaus) notwendig. Sinnvollerweise wird diese Gestaltung in die Planungsgespräche zur Unterführung einbezogen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 252 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 27.05.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.07.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 628 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, BFF und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6095, 41. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.07.2015 Aktenzeichen: 91 8
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2015, OF 1340/6 Betreff: Planerische Studien für den Bereich vorm Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Vorgang: ST 190/14 Der Ortsbeirate wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sind u.a.: - Fahrbahn auf gleichem Niveau wie Bürgersteige mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen - Verzicht auf Lichtsignalanlagen - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand Begründung: Inzwischen ist für das Jahr 2018 ist der Baubeginn für die Sanierung der Unterführung zwischen Alte Falterstraße und Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die andere Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung des Fahrstreifens von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder als bereiterer Bürgersteig, ermöglichen. Nach Ansicht des Ortsbeirats trifft die in ST 190 vom 3.2.2014 vom Magistrat vorgenommene Einschätzung, dass wegen des guten Allgemeinzustandes der Waldschulstraße in diesem Bereich keine Umgestaltung erforderlich sei, nicht zu. Die aktuellen Pläne zur Sanierung der Unterführung sehen andere Treppenaufgänge vor, die deutlich in den heute als Wiese angelegten Bereich führen werden. Von dort sind auch neue Wege zu den vorhandenen Bürgersteigen erforderlich. Insofern wird eine Neugestaltung dieser südlich der Waldschulstraße gelegenen Fläche erforderlich sein. Um ein städtebaulich ansprechendes Erscheinungsbild zu erhalten, ist auch eine Anpassung der deutlich kleineren Fläche nordwestlich der Waldschulstraße (also zwischen Straße und Bürgerhaus) notwendig. Sinnvollerweise wird diese Gestaltung in die Planungsgesprächen zur Unterführung einbezogen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 628 2015 Die Vorlage OF 1340/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2015, OF 1298/6 Betreff: Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und Sanierung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der NR1135 wird zugestimmt unter Maßgabe, dass folgende Punkte in den Planungsabschluss der Sanierung der Unterführungen und des Bahnhofs aufgenommen werden, schnellstmöglich Baureife hergestellt und danach umgehend der Umbau durchgeführt wird: 1. Unbehinderter und barrierefreier Zugang zum umgestalteten und erhöhten Bahnsteig 1 über das zwischen der Autogenstraße und dem Bahnsteig liegende Privatgelände; hierbei handelt es sich um die beiden Zugänge links und rechts des alten Bahnhofsgebäudes, für die bereits ein Wegerecht besteht, 2. Überdachung aller Treppenabgänge der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße /Waldschulstraße herstellen, 3. Fahrgast-Informationssystem an sämtlichen Aufzügen einrichten, um den Ausfall auch nur eines Aufzuges an jedem Aufzug anzuzeigen, 4. Bahnsteigüberdachungen auf den Bahnsteigen für Gleis 1 und für Gleis 2/3, 5. Notruf-Anlagen in sämtlichen Unterführungen. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert, bei der Ausgestaltung und der Umbauplanung der beiden Unterführungen die Bürgerinnen und Bürger in Griesheim zu beteiligen, bevor die Beschlussfassung über einen fertig abgestimmten Plan erfolgt. Begründung: Am 27.01.2015 wurden die Planungen bezüglich des Umbaus des Bahnhofs und der Sanierung der Unterführung Waldschulstraße/Alte Falterstraße vorgestellt. Am 26.02.2015 konnten die Bürger, die bis zu diesem Zeitpunkt Zeit hatten, sich die Pläne nochmals genauer anzusehen, zusammen mit den Planern und Bauherren sprechen und ihre Ergänzungen und Änderungswünsche vorbringen. Hieraus sind die im Antrag angeführten Anregungen und Ergänzungen entstanden. Die Ergänzungen sind deshalb notwendig, da sich aus den Plänen nicht ergibt, wie die Anbindung der unbehinderten und barrierefreien Zugänge zum Bahnsteig über das Privatgelände erfolgen sollen. Dies muss aber sichergestellt sein. Die Überdachung der Treppen soll verhindern, dass die Nutzer unnötig den Witterungsverhältnissen ausgesetzt sind. Gleiches gilt für die Überdachungen der Bahnsteige. Diese müssen ebenfalls sichergestellt sein, da die heutigen Überdachungen wegfallen werden. Ein besonderes Augenmerk galt den Aufzügen und der Funktionstüchtigkeit. Da bekanntlich Aufzüge häufig ausfallen, soll sichergestellt sein, dass der Nutzer der Aufzüge und Kunde der Deutsche Bahn AG rechtzeitig auf die Funktionstüchtigkeit hingewiesen wird, um sich unnötige und noch längere Wege zu ersparen. Das Wiederanbringen des Notrufs in der Unterführung Waldschulstraße/Alte Falterstraße und auch in der Unterführung der Bahn ist auch im Zeitalter des Mobiltelefons wichtig und notwendig um die Sicherheit der Nutzer und Kunden zu gewährleisten bei Überfall (Diebstahl Mobiltelefon) und Unfall. Die Bürgerinnen und Bürger in Griesheim wünschen, bei der Planung der Ausgestaltung und des Umbaus der beiden Unterführungen mit beteiligt zu werden, bevor die Beschlussfassung über einen fertig abgestimmten Plan erfolgt. Dies ist zu berücksichtigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.02.2015, NR 1135 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.12.2015, OF 1555/6 Anregung vom 19.01.2016, OA 708 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1135 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1298/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, REP und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2014, OF 1255/6 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim-Mitte hier: Information über das Ergebnis der Bodenproben im Bereich Froschhäuser Straße/Ahornstraße Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat schnellstmöglich das Ergebnis der Bodenproben mitzuteilen, die im Zuge der Stadtteilentwicklung Griesheim Mitte im Bereich des Kinderspiel- und Bolzplatzes (Verbindungsstück zwischen Froschhäuser Straße und Ahornstraße entlang der KT 77) genommen worden sind. Begründung: Wie zu erfahren war, wurden im Zuge der Entwicklung des Gebietes Griesheim Mitte Bodenproben entnommen. Dies ist nun über ein halbes Jahr her. Dem Ortsbeirat ist jedoch bis heute kein Ergebnis hierüber bekannt gegeben worden. Da dies für die weiteren Planungen von Interesse ist, bittet der Ortsbeirat um schnellstmögliche Aufklärung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 10.02.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3869 2015 Die Vorlage OF 1255/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2014, OF 1135/6 Betreff: Einmündung von der Mainzer Landstraße in die Waldschulstraße in Richtung Bahnhof Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Einmündung von der Mainzer Landstraße in die Waldschulstraße in Richtung Bahnhof Griesheim so verbessert werden kann, dass es zu deutlich weniger Behinderungen bzw. auch Gefährdungen im Fahrbahnbereich kommt, als das bisher leider der Fall ist. Der Bus soll dort wieder eine Haltebucht an der Haltestelle erhalten. Begründung: Die Verkehrssituation an der o.g. Stelle führt oft zu Behinderungen bzw. auch Gefährdungen. Z.B. hält der Bus zur Zeit an der dortigen Haltestelle auf der Fahrbahn, was oft zu Rückstaus der hinter ihm her fahrenden PKWs führt, die bei hohem Verkehrsaufkommen sogar bis auf die Mainzer Landstraße reichen können. Dabei spielen PKWs eine Rolle, die in dem betreffenden Bereich parken und deren Fahrer z.B. in den an dieser Stelle befindlichen Geschäften einkaufen. Deshalb ist mit einzubeziehen, wie das Parkdeck des dort befindlichen Einzelhandelsgeschäftes besser als bisher genutzt werden kann, um zu erreichen, dass der Bus während seines Halts an der dortigen Haltestelle in einer für ihn frei gehaltenen Haltebucht halten kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 26 Es dient zur Kenntnis, dass der Antragsteller die Vorlage OF 1135/6 vor der Abstimmung dahin gehend abändert, dass der letzte Satz des Antragtenors ersatzlos gestrichen wird. Beschluss: Die Vorlage OF 1135/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2014, OF 1136/6 Betreff: Radweg in der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, durch welche geeigneten Maßnahmen erreicht werden kann, dass der Radweg an der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße deutlicher als bisher als Radweg erkennbar wird. Begründung: Sehr oft kommt es dazu, dass der betreffende Radweg von Fußgängern benutzt wird, obwohl der Fußweg, der sich mit dem Radweg zusammen auf dem Bürgersteig befindet, tatsächlich ausreichend breit für die Fußgänger ist. Radfahrer kommen so zur Zeit vielfach deutlich langsamer vorwärts, als es eigentlich notwendig ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1136/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1136/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1136/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2014, OF 1113/6 Betreff: Tempo 30 auf der Waldschulstraße zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße durchgehend einführen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Waldschulstraße zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße durchgehend Tempo 30 eingeführt wird. Begründung: In dem genannten Abschnitt der Waldschulstraße gilt bereits heute an 3 Stellen Tempo 30, im Bereich kurz vor der Einmündung in die Oeserstraße, im Bereich Bushaltestelle Lindenhag und vor der Eichendorffschule. Im Abschnitt zwischen Eichendorffschule und Mainzer-Landstraße ist aber durch die Anordnung der rechts und links parkenden Autos die Fahrbahn so verengt, dass es angebracht ist, die Geschwindigkeit auch hier auf Tempo 30 herabzusetzen. Zumal auch hier die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren (kein separater Radweg vorhanden). Weiterhin ist es in dem Bereich, wo die Straße in den Niedwald führt, ebenfalls angebracht die Geschwindigkeit zu vermindern, weil dort in die Waldschulstraße einfahrende Fahrzeuge sehr schlechte Einsicht in die Waldschulstraße haben und es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, die bei Tempo 30 so nicht auftreten würden. Außerdem soll auch auf dem nicht genannten Stück zwischen Bushaltestelle Lindenhag und Eichendorffschule Tempo 30 gelten, um ein gleichmäßiges Fahren zu gewährleisten (kein Wechsel von Tempo 30 auf 50 und wieder auf 30 kurz hintereinander). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 1113/6 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, REP und FDP gegen SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2014, OF 1051/6 Betreff: Geschwindigkeit in der Oeserstraße entlang der Siedlung Neufeld ist zu hoch Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, wie eine Verringerung der zulässigen Geschwindigkeit in diesem Bereich der Oeserstraße durchgeführt werden kann und bis zu welcher Geschwindigkeit reduziert werden kann (40 km/h oder auch 30 km/h), 2. die Geschwindigkeit auf der Oeserstraße an einer geeigneten Stelle an der Siedlung Neufeld zu kontrollieren. Begründung: Die Oeserstraße verläuft von der Messe her kommend bis nach Nied schnurgerade durch Kleingärten und den Niedwald. Am Beginn des Walds liegt die Siedlung Neufeld an der einen Seite der Straße. Hier wird nach Berichten von Anwohnern oftmals zu schnell gefahren bzw. sogar gerast. Dort wo die Oeserstraße sonst durch bewohntes Gebiet führt, ist die Geschwindigkeit bereits auf 40 km/h reduziert (Eisenbahnersiedlung bis zum Friedhof in Nied) bzw. sogar auf 30 km/h (S-Bahn bis Nied-Brücke). Auf der am Neufeld in die Oeserstraße einmündenden Waldschulstraße sind auch nur 30 km/h erlaubt. Im genannten Bereich der Oeserstraße, wo ja auch Wohnhäuser an der Straße liegen und ein Bürgersteig an der Straße entlangführt, ist eine Reduzierung des Tempos sicher auch angebracht und auch angemessen. Auch regelmäßige Kontrollen der Geschwindigkeit sind sinnvoll, um das Rasen hier zu unterbinden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1051/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3273 2014 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 1051/6 wird abgelehnt. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1051/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU, REP und FDP gegen SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 2.: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER und REP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2014, OF 1049/6 Betreff: Ampel Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die erforderlichen Mittel für die Ampelanlage Oeser-./Waldschulstraße bereit zu stellen und die Ampel möglichst noch in diesem Jahr, spätestens aber im nächsten Jahr zu errichten. Begründung: Die Ampel ist dringend erforderlich, weil es an dieser Kreuzung immer wieder zu gefährlichen Situationen und auch Unfällen kommt. Vor wenigen Jahren ist hier ein Motorradfahrer ums Leben gekommen. Deshalb ist jetzt, wo die Planung fertig abgeschlossen ist, die Ampel auch umgehend aufzustellen. Das fordert auch die große Mehrzahl der Anwohner, die hierfür in Griesheim und Nied inzwischen auch schon sehr viele Unterschriften gesammelt haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3272 2014 Die Vorlage OF 1049/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2014, OF 961/6 Betreff: Bahnhof Griesheim: Neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung vorstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alte Falterstraße und der Waldschulstraße einschließlich des Zugangs zu den Gleisen 2 und 3 (in Richtung Höchst) mit der DB AG in einer öffentlichen Veranstaltung in Griesheim vorzustellen. Dabei ist auch ein Zeitplan mit eindeutigen Projektschritten und Meilensteinen (z.B. Termin Einreichen des Plans bei der zuständigen Anhörungsbehörde) bekannt zu machen. Begründung: Auf der Ortsbeiratssitzung vom 18. Februar 2014 hat der Magistrat über Vertreter des Dezernats VI - Verkehr - zum Sachstand bei dem vorgesehenen barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alte Falterstraße und der Waldschulstraße berichtet, dass die bisherigen Pläne, die insgesamt drei Aufzüge und eine Verlegung von Bahngleisen und eine Anpassung der Oberleitungen vorsahen, nun wieder grundsätzlich zur Diskussion stünden. Stattdessen würden nun Vorschläge wieder aufgegriffen, die ohne eine Gleisverlegung auskämen. Dies überrascht, weil Ortsbeirat und Öffentlichkeit bisher davon ausgingen, dass die Planungen, die im Jahr 2011 öffentlich vorgestellt und zustimmend votiert wurden, umgesetzt würden. Daher ist von großem Interesse, welche neuen/alten Vorschläge nun verfolgt werden. Die große Bedeutung dieser Unterführung, welche die Verbindung zwischen den südlich und nördlich der Bahnlinie gelegenen Teilen Griesheims schafft, bedarf hier keine weiteren Begründung. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 961/6 wird bis zur Sitzung am 9. September 2014 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3386 2014 Die Vorlage OF 961/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2014, OA 453 entstanden aus Vorlage: OF 913/6 vom 29.12.2013 Betreff: Städtebauliches Entwicklungskonzept "Griesheim - nördlich der Bahn" Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass durch den Magistrat mittels der dafür üblichen Verfahren ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Nutzungen (wie z. B. illegale Gebrauchtwagenbetriebe) ohne Verzögerung zu unterbinden sind. Begründung: Dass der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats aufgegriffen hat, das Gelände zwischen der Mainzer Landstraße und der Bahnlinie sowie zwischen der Waldschulstraße und der Straße In der Schildwacht städtebaulich zu entwickeln, ist sehr zu begrüßen. Auch die in der Vorlage M 218 dazu dargestellte Vorgehensweise wird begrüßt. Von deren Umsetzung ist eine merkliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation im betreffenden Gebiet zu erwarten. Die vorgeschlagene Vorgehensweise, gegen einzelne ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Gewerbebetriebe zunächst mit Hilfe eines externen Dienstleisters ohne hoheitliche Befugnisse einzuschreiten und nur in Konfliktfällen mit hoheitlichen Befugnissen der Stadt vorzugehen, erscheint allerdings nicht zielführend, zumal dies auch noch von den vorhandenen Personalressourcen abhängig gemacht werden soll. Die Stadt ist in der Pflicht, den Betrieb von nicht genehmigungsfähigen bzw. illegalen Betrieben zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 609 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 22.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 22 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 218 und OA 453 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Baier, Tafel-Stein und Reininger sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4144, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2013, OF 913/6 Betreff: Städtebauliches Entwicklungskonzept "Griesheim - nördlich der Bahn" Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der M 218 vom 18.11.2013 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. ermöglicht wird Wohnbebauung auch nördlich der Bahn im Bereich Eichenstraße zwischen Waldschul- und Elektronstraße zuzulassen, 2. durch die zuständigen städtischen Ämter sind mittels der dafür üblichen Verfahren ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Nutzungen (wie z.B. illegaler Gebrauchtwagenbetriebe) ohne Verzögerung zu unterbinden. Begründung: Dass der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats aufgegriffen hat, das Gelände zwischen der Mainzer Landstraße und S-Bahn sowie Waldschulstraße und der Straße An der Schildwacht städtebaulich zu entwickeln ist sehr zu begrüßen. Auch die in der M 218 dazu dargestellte Vorgehensweise wird begrüßt. Von deren Umsetzung ist eine merkliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation im betreffenden Gebiet zu erwarten. Jedoch ist abweichend von der M 218 schon jetzt zu ermöglichen, dass auch auf den bereits bestehenden Brachflächen zwischen Eichenstraße und S-Bahn Wohnbebauung entstehen kann. Dies würde zu einer spürbaren Aufwertung in diesen Bereichen führen, ohne dass damit eine Einschränkung für das bestehende genehmigte bzw. genehmigungsfähige Gewerbe verbunden wäre. Ebenso erscheint die vorgesehene Vorgehensweise gegen einzelne ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Gewerbebetriebe zunächst mit Hilfe eines externen Dienstleisters ohne hoheitliche Befugnisse einzuschreiten und nur in Konfliktfällen durch die Stadt vorzugehen nicht zielführend. Zumal dies auch noch einschränkend von den vorhandenen Personalressourcen abhängig gemacht werden soll. Die Stadt ist in der Pflicht, den Betrieb von nicht genehmigungsfähigen bzw. illegalen Betrieben zu beenden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 36 Auf Wunsch der CDU wird über die Vorlage OF 913/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 453 2014 1. Der Vorlage M 218 wird unter Hinweis auf OA 453 zugestimmt. 2. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 913/6 wird abgelehnt. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 913/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. In der Begründung der Vorlage OF 913/6 wird der zweite Absatz ersatzlos gestrichen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu 2. a) und c) CDU, GRÜNE und REP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER b) Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2013, OF 885/6 Betreff: Bahnhof Griesheim: Barrierefreier Umbau so schnell wie möglich Vorgang: ST 800/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen aktualisierten Zeitplan mit eindeutigen Projektschritten und Meilensteinen (z.B. Termin Einreichen des Planes bei der zuständigen Anhörungsbehörde) für den barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alte Falterstraße und der Waldschulstraße einschließlich des Zugangs zu den Gleisen 2 und 3 (in Richtung Höchst) mit der DB AG zu erstellen und dem Ortsbeirat zu übermitteln. Zudem wird er Magistrat gebeten, sich bei der DB AG einzusetzen, um eine Umsetzung des Projektes möglichst nahe am bisher vorgesehenen Termin 2015 zu erreichen. Begründung: Noch im Sommer 2013 ging der am Projekt beteiligte Magistrat davon aus, dass ein Baubeginn im Jahr 2015 erfolgen würde (ST 800 vom 10.06.2013). Seitens der DB AG werden nun für Anfang 2014 der Abschluss eines Finanzierungsvertrages und danach eine dreijährige Planungsphase angekündigt. Damit ergeben sich ein Abschluss der Planung im Jahr 2017 und eine Umsetzung im Idealfall ab 2017, vermutlich aber erst ab 2018 oder an einem noch mehr in der Zukunft liegenden Zeitpunkt. Da die zuständigen Stellen der DB AG schon seit vielen Jahren mit dem Projekt befasst sind und schon mehrfach Vorplanungen vorgelegt wurden, erscheint es möglich, die angekündigte dreijährige Planungsphase zu verkürzen. Dieses Ziel möge der Magistrat gegenüber der DB AG anstreben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 800 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2013, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2692 2013 Die Vorlage OF 885/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2013, OF 866/6 Betreff: Hinweisschild zur Gretel-Ciba-Halle der Turnerschaft Griesheim e. V. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, der Turnerschaft Griesheim e.V. die Erlaubnis zu erteilen, an der Kreuzung Waldschulstraße/Eichenstraße ein Hinweisschild zur Gretel-Ciba-Halle anzubringen. Begründung: Die Sporthalle, Gretel-Ciba-Halle, der Turnerschaft Griesheim e.V., Eichenstraße 9, wird häufig für Veranstaltungen genutzt, zu denen Teilnehmer und Gäste auch von außerhalb Frankfurts kommen. Die Turnerschaft berichtet davon, dass Gäste Schwierigkeiten beim Auffinden der Halle haben. Daher möchte der Verein an der Kreuzung Waldschulstraße/Eichenstraße ein Hinweisschild zur Halle anbringen. Ein Mast ist bereits vorhanden und trägt u.a. ein Hinweisschild zur Sportanlage der Spielvereinigung 02 Griesheim e.V. Platz für ein weiteres Hinweisschild ist vorhanden. Dem Verein sollte die Erlaubnis zum Anbringen des gewünschten Schildes erteilt werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 866/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2774 2014 Die Vorlage OF 866/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2013, OA 429 entstanden aus Vorlage: OF 855/6 vom 24.10.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448, dient mit der Maßgabe zur Kenntnis, dass die Fläche für die standortnahe Verlagerung der vorhandenen Spielflächen in der nördlichen Ahornstraße in unmittelbarer Nähe der jetzigen Spielflächen liegen muss und die Spielflächen nach der Verlagerung nicht kleiner als bisher sind. Zusätzlich dient zur Klarstellung, dass zu den genannten Spielflächen auch die dort befindlichen Grünflächen dazugehören. Der Magistrat wird abschließend gebeten mitzuteilen, welche Flächen aus seiner Sicht für die Verlagerung infrage kommen bzw. vorgesehen sind. Begründung: Im vorliegenden Bericht ist unter Ziffer 2. von einer Verlagerung der Spielflächen in der nördlichen Ahornstraße zugunsten einer dort beabsichtigten Wohnbebauung die Rede. Diese Spielflächen sowie die ebenfalls dort befindlichen Grünflächen sind im betreffenden Gebiet jedoch unverzichtbar. Deshalb ist es unerlässlich, dass diese Flächen in unmittelbarer Nähe dieses Bereichs erhalten bleiben und auch nicht verkleinert werden. Zu erfahren, welche Flächen dafür aus Sicht des Magistrats geeignet sind, ist für den Ortsbeirat erforderlich, damit er sich ein klares Bild über die Durchführbarkeit der vorgesehenen Maßnahme machen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2014, ST 315 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2013, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 429 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Kenntnis unter Hinweis auf OA 429) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP, FREIE WÄHLER und REP (B 448 = Kenntnis, OA 429 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und NPD (B 448 = Kenntnis, OA 429 = Annahme) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2013, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 429 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP gegen LINKE. (= Kenntnis unter Hinweis auf OA 429) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen LINKE., Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4048, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2013, OF 855/6 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Der Ortsbeirat möge beschließen, dem B 448 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass einmal die Fläche für die standortnahe Verlagerung der vorhandenen Spielflächen in der nördlichen Ahornstraße in unmittelbarer Nähe der jetzigen Spielflächen liegen muss und die Spielflächen nach der Verlagerung nicht kleiner als bisher sein werden. Zudem ist klarzustellen, dass zu den genannten Spielflächen auch die dort befindlichen Grünflächen mit dazu gehören. Außerdem ist dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Flächen aus Sicht des Magistrats für die Verlagerung in Frage kommen bzw. vorgesehen sind. Begründung: Im B 488 ist in der Antwort zu 2) von einer Verlagerung der Spielflächen in der nördlichen Ahornstraße zugunsten einer dort beabsichtigten Wohnbebauung die Rede. Diese Spielflächen sowie die ebenfalls dort befindlichen Grünflächen sind im betreffenden Gebiet unverzichtbar. Deshalb ist es unerlässlich, dass diese Flächen in unmittelbarer Nähe dieses Bereichs erhalten bleiben und dass sie nicht verkleinert werden. Zu erfahren, welche Flächen dafür aus Sicht des Magistrats geeignet sind, ist erforderlich, damit sich der Ortsbeirat ein klares Bild über die Durchführbarkeit der vorgesehenen Maßnahme machen kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung OA 429 2013 1. Die Vorlage B 448 dient unter Hinweis auf OA 429 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 855/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2013, OF 845/6 Betreff: Gestaltung und Ausstattung des Spielplatzes zwischen Ahornstraße und Froschhäuser Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Vorschläge für eine andere Gestaltung des Spielplatzes zwischen Ahornstraße und Froschhäuser Straße zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Dabei sind insbesondere auch Spielgeräte für jüngere Kinder (bis 12 Jahre) vorzusehen. Begründung: Der Spielplatz richtet sich zur Zeit fast ausschließlich an ältere Kinder und Jugendliche. Es gibt einen Basketballfeld, ein Fußballfeld mit festen Toren und viele Gelegenheiten für Ballspiele. Für jüngere Kinder gibt es dagegen nur einen Sandkasten ohne weitere Spielmöglichkeiten. Es gibt genug Platz zur Aufstellung von Schaukeln, Bewegungs- und anderen Spielgeräten für jüngere Kinder. Bei der Materialwahl der Spielgeräte kann durch Berücksichtigung der Umstände durchaus erreicht werden, dass die Spielgeräte von einer gewissen Robustheit sind. Da im Umfeld des Spielplatzes viele Familien mit Kindern wohnen und die beiden nächsten Spielplätze an der Elsterstraße und der Jägerallee schon in deutlicher Entfernung gelegen sind und zudem eine Überquerung der Mainzer Landstraße erfordern, ergibt es Sinn, hier neue Spielmöglichkeiten zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 845/6 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU und der SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2584 2013 Die Vorlage OF 845/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 411 entstanden aus Vorlage: OF 793/6 vom 06.08.2013 Betreff: Planerische Studien für Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sind u. a.: - Fahrbahn auf gleichem Niveau wie Bürgersteige mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen; - Verzicht auf Lichtsignalanlagen; - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand. Begründung: Für das Jahr 2015 ist der Baubeginn für die neue Unterführung zwischen Alte Falterstraße und Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die neue Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung des Fahrstreifens von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder breiteren Bürgersteig, ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 411 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 411 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme); SPD und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 411 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage OA 411 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 3740, 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.10.2013 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen; http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte über LDEN/L Night über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat diese Straßenabschnitte zu ermitteln und es ist dort Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster-Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstr., Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder weil sie eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, d.h. sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z.B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstr. von der Birminghamstr. stadtauswärts sowie von der Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstr. von der Schmalkaldener Str. bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Höchster Farben-Straße. Auf den Straßen lt. Punkt 2 soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und wo dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Schwanheimer Uferstraße. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2013, OF 793/6 Betreff: Planerische Studien für Bereich vorm Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sind u.a.: - Fahrbahn auf gleichem Niveau wie Bürgersteige mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen - Verzicht auf Lichtsignalanlagen - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand Begründung: Für das Jahr 2015 ist der Baubeginn für die neue Unterführung zwischen Falterstraße und Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die andere Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung des Fahrstreifens von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder als bereiterer Bürgersteig, ermöglichen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung OA 411 2013 Die Vorlage OF 793/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf allen innerörtlichen Straßenabschnitten im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie Hessen http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werte über LDEN/LNight über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu ist seitens des Magistrats eine gründliche Auswertung der o.a. Kartierungen vorzunehmen, die entsprechenden Straßen sind zu ermitteln und Tempo 30 auf diesen Straßen ist als Minderungsmaßnahme beim RP einzufordern. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/Westhöchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main .html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Aufgrund des bestehende Straßennetzes sowie der aktuellen Straßen- und Verkehrsführung kann sich durch eine Tempo-30-Anordnung der Verkehr aus den aufgeführten Straßen weder nachteilig verändern, noch in andere Straßenabschnitte verlagern. Eine Benachteiligung von Anliegern anderer Straßen ist somit ausgeschlossen. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 31 Unterbrechung der Beratung aufgrund interner Beratungen der SPD-Fraktion von 18.35 Uhr bis 18.45 Uhr. Beschluss: Die Vorlage OF 750/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2013, OF 731/6 Betreff: Bewohnerparken in der Espenstraße ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Wunsch vieler Anwohner nachzukommen und in der Espenstraße in Griesheim Anwohnerparken einzurichten. Begründung: Anwohner der Espenstraße haben sich an den Ortsbeirat gewandt mit der Bitte, in ihrer Straße Anwohnerparken einzurichten. Hintergrund ist ein ständiger Parkplatzmangel, weil viele Garagen nicht zum Parken, sondern anderweitig genutzt werden. Dies ist zwar rechtlich nicht in Ordnung, praktisch aber schwer zu verhindern. Außerdem gibt es hohen Parkdruck durch zwei Kleingartenanlagen und Sportveranstaltungen, die abends in der Schule stattfinden. Die Anwohner haben eine Unterschriftenliste vorgelegt, aus der hervor geht, dass viele Anwohner der Espenstraße ein solches Anwohnerparken begrüßen würde. Dabei sind sich die Betroffenen bewusst, dass sie für ein solch bevorrechtigtes Parken eine Gebühr zu entrichten hätten. Diese sind sie jedoch gerne bereit zu bezahlen, weil die Situation inzwischen unerträglich geworden ist und es so einfach nicht weiter gehen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 731/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2013, OA 377 entstanden aus Vorlage: OF 700/6 vom 19.04.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen: 1. In welchen Straßenzügen wurde die illegale Nutzung von Grundstücken festgestellt? 2. Welche illegalen Nutzungen der Grundstücke wurden bei der Bestandsaufnahme im Einzelnen festgestellt? 3. Seit wann bestehen ggf. diese illegalen Nutzungen, und was wird unternommen, um die Grundstücke wieder in einen legalen Zustand zu überführen? 4. Was unternimmt der Magistrat, um die zugunsten der Allgemeinheit bereits im Bebauungsplan von 1967 eingetragenen Flächen wieder der Allgemeinheit zuzuführen? 5. Welche Anstrengungen hat der Magistrat im Einzelnen in den letzten fünf Jahren unternommen, um Gewerbe in der Eichenstraße bzw. Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße anzusiedeln? 6. Hat der Magistrat für Griesheim ein Gewerbecluster entwickelt bzw. entwickeln lassen oder plant er, schnellstmöglich ein solches zu entwickeln/entwickeln zu lassen? 7. Wurde verstärkt nach Betrieben der neuen Technologien oder mit Verwaltungs- und Bürobedarf gesucht, um so zur Qualifizierung und Modernisierung der Industrie- und Gewerbegebiete in Griesheim beizutragen? Wie waren die Ergebnisse? 8. Wie beurteilt der Magistrat angesichts einiger Firmeninsolvenzen und leer stehender Grundstücke die Chancen, zukunftsträchtiges Gewerbe schnellstmöglich hier anzusiedeln? 9. Hält es der Magistrat angesichts des trostlosen Zustandes vieler dortiger Grundstücke nicht auch für geboten, über eine andere Nutzung der Grundstücke ernsthaft und schnell nachzudenken? Als Beispiel sei hier die Bebauung mit dringend notwendigen Wohnungen genannt. Begründung: Die Vorstellung der Planungen des Stadtplanungsamtes in der Ortsbeiratssitzung am 09.04.2013 brachte Erkenntnisse zutage, die dringend einer Aufklärung des Ortsbeirates und auch der Bürger Griesheims bedürfen. Ferner wird von der Griesheimer Bevölkerung die weitere Nutzung der Gewerbegebiete insbesondere im Bereich Eichen- und Lärchenstraße zwischen Waldschul- und Elektronstraße als durchaus fraglich angesehen. Um die Eignung der bestehenden Gewerbegebiete als solche objektiv beurteilen zu können, wird der Magistrat um Beantwortung der vorgenannten Fragen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.06.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 377 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3303, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.06.2013 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2013, OA 378 entstanden aus Vorlage: OF 702/6 vom 30.04.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Einrichtung eines Informations- und Beratungszentrums Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Vorschläge des neu vorgestellten Entwicklungsplans für das Griesheimer Gewerbegebiet durch die Einrichtung eines Informations- und Beratungszentrums, in dem z. B. Stadtteilarchitekten, Projektentwickler u. Ä. tätig sind, den betroffenen Eigentümern, Pächtern, Mietern, Unternehmen und Nutzern vorzustellen und zu bewerben. Begründung: Der Magistrat hat im Rahmen der Vorstellung der Pläne zum Entwicklungskonzept für Griesheim dargelegt, dass man die Interessenvertreter in dem Gebiet durch aufsuchende Arbeit für die Pläne gewinnen will. Dieser Ansatz ist gut und sollte auf jeden Fall verfolgt werden. Zusätzlich dazu erscheint aber das Angebot einer Räumlichkeit, in dem Vertreter der Stadt für Betroffene ansprechbar sind, sinnvoll und prüfenswert. Der Entwicklungsplan für das Griesheimer Gewerbegebiet enthält Vorschläge, welche die gegenwärtige Situation deutlich verändern würden. Dies sind insbesondere die Verlängerung der Buchenstraße bis zum Sportplatz mit einer Wohnbebauung statt der gegenwärtigen gewerblichen Nutzung, der Bau von zwei neuen Fuß- und Radwegen in Nord-Süd-Richtung sowie die Verlagerung von störenden Gewerbebetrieben aus vor allem zum Wohnen genutzten Bereichen in Bereiche mit gewerblichem Schwerpunkt. Die meisten Flächen entlang einer verlängerten Buchenstraße befinden sich nicht im Eigentum der Stadt und werden gewerblich genutzt, die meisten Grundstücke sind auch bebaut. Hier kann durch Gespräche mit den Eigentümern, Pächtern und Mietern für das Projekt geworben werden, indem die Vorteile für die jeweiligen Personen dargestellt werden. Dabei würde auch deutlich werden, ob dieser Vorschlag Chancen auf Umsetzung hat. Der Vorschlag, zusätzliche Wege in Nord-Süd-Richtung zu bauen, ist mehr als 50 Jahre alt, wurde aber nie umgesetzt. Auch bei größeren städtischen Baumaßnahmen, wie der Erneuerung der Ahornstraße und der Lärchenstraße, wurde auf jegliche Anlegung dieser Wege verzichtet. Daher ist es sinnvoll, diese Vorschläge mit den betroffenen Mietern und Eigentümern, welche die gegenwärtige Situation als dauerhaft empfinden, zu besprechen. Das Ziel dieser Maßnahmen ist, für die Vorschläge der Stadtteilentwicklung zu werben und eine Zustimmung der dort arbeitenden und lebenden Menschen zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2013, B 471 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.06.2013, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 378 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3306, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.06.2013 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2021, OF 266/6 Betreff: Radfahrstreifen in der Espenstraße mit roter Farbe markieren Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Radfahrstreifen in der Espenstraße in beiderlei Richtungen zeitnah mit roter Farbe zu markieren. Begründung: Rechtlich ist klar geregelt, dass Radfahrstreifen nicht durch parkende Fahrzeuge genutzt werden dürfen. Insbesondere im Bereich der Schrägparkplätze in der Espenstraße kommt es häufiger vor, dass ein Teil des Fahrzeugs deutlich in den Bereich des Radstreifens hineinragt und dessen nutzbare Breite so verringert, dass Radfahrerinnen und Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen. Dies stellt eine vermeidbare Gefährdung dar. Die zusätzliche Markierung des Radfahrstreifens mit roter Farbe kann dazu beitragen, dass den Fahrerinnen und Fahrern beim Parken bewusster wird, dass ihr Fahrzeug in den Radfahrstreifen ragt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 58 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1108 2021 Die Vorlage OF 266/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2021, OF 131/6 Betreff: Griesheim: Für die Elektronstraße durchgängig Tempo 30 ausweisen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Elektronstraße in Frankfurt Griesheim zwischen Bahnübergang und Mainzer Landstraße als Wohnstraße, d.h. als Tempo-30-Zone, auszuweisen. Begründung: Südlich der Bahnlinie und nördlich der Mainzer Landstraße ist bereits seit Jahrzehnten Tempo 30 in der Elektronstraße vorgeschrieben. In der Mitte der Elektronstraße gilt Tempo 50, wohl weil die Straße hier breiter ist und lange Zeit wenig Verständnis dafür herrschte, auch breitere Straßen als Tempo 30 Zonen auszuweisen. Inzwischen hat ein Umdenken stattgefunden. Das Bedürfnis der Menschen, die an der Straße wohnen, nach Ruhe und Sicherheit hat mehr Gewicht. Im Straßenverlauf sind Schulwege zur Georg-August-Zinn-Schule und zur Berthold-Otto-Schule. Die Krabbelstube "Ahörnchen" befindet sich an der Ecke Elektronstraße/Ahornstraße. An der Ecke Elektronstraße/Lärchenstraße hat sich ein großer Einkaufsmarkt angesiedelt, der von vielen Menschen aus der Umgebung zu Fuß oder mit dem Fahrrad besucht wird. Ganz allgemein hat die Dichte an Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zugenommen. Aus all diesen Gründen sollte die Elektronstraße auch in diesem Bereich zur Tempo 30 Zone ausgewiesen werden. Es handelt sich um eine Strecke von etwa einem Kilometer. Der Zeitverlust bei etwas langsamerer Fahrt als bisher wäre gering. Des Weiteren hat die Straße schon wegen des Bahnübergangs nicht den Charakter einer Durchgangsstraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 648 2021 Die Vorlage OF 131/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Satz 1 der Begründung durch folgenden Satz ersetzt wird: "Südlich der Bahnlinie ist in der Elektronstraße Tempo 30 vorgeschrieben und nördlich der Mainzer Landstraße in der Verlängerung der Elektronstraße (Zum Linnegraben) ebenfalls." Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 128/6 Betreff: Griesheim: Parksituation im Schwarzerlenweg II Vorgang: OA 666/21 OBR 6; ST 1309/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, zu beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Kreisel am Ende des Schwarzerlenweges so umzubauen, dass Falschparken nicht mehr möglich ist und Einsatzfahrzeuge und Müllfahrzeuge den Kreisel ohne Behinderung umfahren können. 2. Bis zum Umbau müssen regelmäßige und nicht nur sporadische Verkehrskontrollen mit Abschleppen des verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuges durchgeführt werden und der FES erlauben, die dokumentierten Fotos umgehend den jeweiligen Hausverwaltungen zukommen zu lassen, damit diese die notwendige Anzeige gegen die Halter zwecks Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten stellen können, da die FES dies nicht tut. Sollten hier weiterhin Datenschutzgründe vorgeschoben werden, wird der Magistrat aufgefordert, die FES zu beauftragen, selbst die entsprechenden Anzeigen zeitnah bei der Ordnungsbehörde zu stellen. 3. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, zusammen mit dem Eigentümer des Bolzplatzes am Ende des Schwarzerlenweges zu prüfen, ob auf der Fläche ein Parkhaus errichtet werden kann mit einem Bolzplatz auf dem Dach des Parkhauses. Begründung: Die ST 1309 vom 09.07.2021 kann so nicht hingenommen werden. Der Schwarzerlenweg ist eine Sackgasse, am Ende der Kreisel. Am Anfang des Schwarzerlenweges befindet sich das Bürgerhaus, welches zu Großveranstaltungen einlädt. Die Besucher kommen häufig leider nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad. Des Weiteren befindet sich die S-Bahnhaltestelle FFM-Griesheim in unmittelbarer Nähe, eine Turnhalle, ein Sportplatz sowie zwei Moscheen. Alles Besuchermagnete. Nur im Schwarzerlenweg selbst gibt es mind. 350 Wohnungen. Angrenzend gibt es noch die Wohnungen der Espenstraße. Selbst eine Reduzierung der Autos und Einrichtung von carsharing würde das Problem nicht lösen. Die Argumentation der reduzierten Parkflächen ist sicherlich ein gutes und funktionierendes Mittel in der Innenstadt, wo die Wege nicht weiter als ca. 3 km sind. Regelmäßig ist der Kreisel verparkt trotz aller Halteverbotsmaßnahmen. Das Grün ist niedergefahren. Schon dass die Müllabfuhr nicht die Leerungen vornehmen kann, ist ärgerlich und kostspielig für die Bewohner. Weitaus schlimmer ist es jedoch, dass Einsatzfahrzeuge der Polizei oder Rettungsfahrzeuge nicht durchkommen. Die FES weigert sich, die von ihren Mitarbeitern zur Dokumentation der Verhinderung der Leerung aufgenommenen Fotos an die Hausverwaltungen herauszugeben. Dies ist kontraproduktiv. Die Bewohner der Liegenschaften haben den Ärger mit nicht geleerten Tonnen und müssen die Zusatzleerungen zahlen, ohne dass der Verursacher dafür haftbar gemacht werden kann. Hier ist eine dringende Änderung des Verfahrens notwendig und würde zu mehr Achtung und Respekt anderen gegenüber und für ein sauberes Frankfurt beitragen. Dieses Problem betrifft ja nicht nur die Siedlungen im Schwarzerlenweg, sondern in ganz Frankfurt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2021, OA 666 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1309 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 8 Auf Wunsch von CDU und GRÜNE wird über die Vorlage OF 128/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 60 2021 1. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OF 128/6 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 3. der Vorlage OF 128/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: CDU, SPD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE, LINKE. und FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 84/6 Betreff: Griesheim: Neubau Kita 26 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat über den Neubau der KiTa 26 zu informieren. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, mitzuteilen bzw. zu prüfen und zu berichten, welcher Ausweichort den Kindern und Jugendlichen aus den umliegenden Wohnungsblöcken Kiefernstraße/Espenstraße angeboten wird, da ihnen durch die Aufstellung der Container während der Bauzeit der KiTa 26 auf dieser Fläche die einzige freie Fläche in diesem Areal genommen wird. Begründung: Wie dem Ortsbeirat mitgeteilt wurde, wird die KiTa 26 abgerissen und neu gebaut. Die KiTa wird in Container ausgelagert, die auf der Freifläche der KiTa 24 stehen werden. Auf dieser Freifläche haben die Kinder und Jugendliche gespielt/gebolzt. Mit dem Aufstellen der Container fällt die einzige freie Fläche weg, die von ihnen genutzt werden konnte. Hier ist dringend erforderlich, den jungen Menschen eine Ausweichfläche anzubieten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 357 2021 Die Vorlage OF 84/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 82/6 Betreff: Griesheim: Lärchenstraße stadtauswärts, Bereich Waldschulstraße 17a und Lärchenstraße 2 bis 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um das verkehrswidrige und die Fußgänger behindernde Parken auf dem Bürgersteig in diesem Bereich zu unterbinden. Sollte es durch regelmäßige und verschärfte Kontrollen bei Tag und bei Nacht nicht gelingen, das Falschparken zu verhindern, wird beantragt, Poller zu setzen. Begründung: In diesem Bereich wird durch PKW-Fahrer als auch LKW-Fahrer rücksichtslos der Bürgersteig zugeparkt. Fußgänger müssen auf die Straße ausweichen. Am Ende des Straßenabschnitts befindet sich das KiFaZ. Dieser Bürgersteig wird also auch von Begleitpersonen von und mit Kleinkindern und auch Schulkindern genutzt. Das unverantwortliche Parken einiger Autofahrer und Autofahrerinnen kann deshalb nicht länger geduldet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 356 2021 Die Vorlage OF 82/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 81/6 Betreff: Griesheim: Anbringung von zwei Verkehrsspiegeln in der Lärchenstraße auf Höhe der Ausfahrt der Platanenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, zwei Verkehrsspiegel an der T-Kreuzung Lärchenstraße / Platanenstraße gegenüber der Ausfahrt aus der Platanenstraße anzubringen. Die Spiegel sollen jeweils nach rechts und links montiert die Ausfahrt aus der Platanenstraße sichern. Begründung: Um aus der Platanenstraße in die Lärchenstraße abbiegen zu können, muss man sehr weit in die Lärchenstraße vorfahren, um Einsicht in den Verkehrsfluss nehmen zu können. Dies hat schon zu einigen Beinahezusammenstößen geführt. Grund dieses weiten Herausfahrens aus der Platanenstraße sind die stadtauswärts parkenden und abgestellten Fahrzeuge und hier insbesondere Sprinter und LKWs. Auch der abgestellte Glascontainer stört leicht die Einsicht in die Lärchenstraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 355 2021 Die Vorlage OF 81/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2021, OF 85/6 Betreff: Griesheim: Zwangsarbeiterlager in Griesheim - Errichtung einer Gedenktafel oder Gedenkstele Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordneten werden gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gelände des ehemaligen Zwangsarbeiterlagers zwischen Froschhäuserstraße 10 und Ahornstraße 80 eine Gedenktafel oder -stele zur Erinnerung an das Zwangsarbeiterlager der Adlerwerke zu errichten. Der Ortsbeirat regt hierzu an, in Griesheim selbst eine Arbeitsgruppe zu bilden, die in Zusammenarbeit von Geschichtsverein Griesheim und den Griesheimer Ortsbeiratsmitgliedern die Konzeption und Realisierung der Gedenkstätte verantwortlich begleitet unter Hinzuziehung der Expertise des Kulturamtes. Die Griesheimer Bürger und Bürgerinnen sollen die Möglichkeit haben, daran aktiv mitzuwirken. Begründung: Mitglieder des Geschichtsvereins Griesheim forschen seit einiger Zeit zum ehemaligen Zwangsarbeiterlager in der Froschhäuser Straße /Ahornstraße. Die Menschen kämpften dort unter unvorstellbaren Lebensbedingungen um Ihr Überleben. Bis zu 2.000 Menschen lebten während des zweiten Weltkrieges unter unmenschlichen Bedingungen in diesem Lager. Sie mussten hungern, frieren, wurden ausgebeutet und misshandelt. Mehrere Insassen, darunter einige Kleinkinder, starben vor Ort an den Lebensbedingungen oder wurden hier gar erschossen. Diese Zustände, die Opfer und die Überlebenden dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Dieses Lager war in Griesheim nicht das einzige Lager, jedoch das größte. Heute ist davon nichts mehr zu sehen. Kaum einer weiß noch etwas darüber. Aber es gehört zur Geschichte Griesheims und sollte daher auch entsprechend gewürdigt werden. Zugleich kann die Erinnerungskultur im Stadtteil gefördert werden. Deshalb ist es wichtig, auch interessierte Bürger Griesheims einzubinden. Daher will der Ortsbeirat zusammen und unter Federführung des Geschichtsvereins Griesheim einen Ort des Gedenkens zur Erinnerung an diese Menschen errichten. Nicht irgendwo, sondern dort, wo sich das Lager befunden hat. Eine fachliche Beratung durch das Kulturamt ist erwünscht. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 35 2021 Die Vorlage OF 85/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2021, OF 83/6 Betreff: Griesheim: Vorstellung der Planungen der Renovierung/Sanierung der Wohnungen Froschhäuser Straße 14 bis 20 und Ahornstraße 104 bis 130 durch die ABG Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. in welchem Zeitraum die Renovierung/Sanierung der Wohnblocks in der Froschhäuser Straße 14 - 20 und Ahornstraße 104 - 130 stattfindet; 2. welchen Umfang die Renovierung/Sanierung der Wohnblocks hat; 3. wann mit dem Bau der weiteren geplanten Wohnungen begonnen wird; 4. welche Maßnahmen von Seiten der ABG für die dort lebenden Kinder und Erwachsenen zwischen den Wohnblocks getroffen werden, um ihnen eine gute und gesundheitsfördernde Aufenthaltsqualität zu ermöglichen; 5. in welchem Umfang sich die ABG an der Herstellung der Spielfläche am Kai-Uwe-Gärtner-Haus beteiligt, falls sie unter Hinweis auf diese Spielfläche selbst keine Investition nach der vorerwähnten Renovierung/Sanierung tätigt. Außerdem wird die Ortsvorsteherin gebeten, Vertreter der ABG in den Ortsbeirat einzuladen, um die Sanierungen/Renovierungen und den Neubau vorzustellen. Begründung: Vor ca. 3 - 4 Jahren erwähnte der Vorsitzende der ABG-Geschäftsführung bei einer Begehung des Quartiers die Sanierung/Renovierung der beiden Liegenschaften der ABG. Ebenfalls erwähnte er, dass in diesem Bereich eine Verdichtung durch Neubau von Wohnungen erfolgen sollte. Die gleichen Informationen wurden in einer Mieterversammlung an die Mieter gegeben. Inzwischen findet dort eine durch das Bund-Länderprogramm finanzierte Umgestaltung des ehemaligen Bolzplatzes statt. Außerdem wird im Rahmen dieses Programmes ein Spielplatz am Kai-Uwe-Gärtner-Haus für Kleinkinder angelegt. Der Ortsbeirat bittet deshalb um Aufklärung über das Vorhaben als auch den Zeitrahmen der Renovierung/Sanierung der Siedlung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 80 2021 Die Vorlage OF 83/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "Vertreter der ABG in den Ortsbeirat einzuladen" durch den Wortlaut "Vertreter der ABG und den Ortsbeirat nach Griesheim einzuladen" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2021, OF 62/6 Betreff: Frankfurter Westen: Umsetzung Maßnahmen Radverkehr ermöglichen Vorgang: OM 5257/19 OBR 6; ST 161/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, erneut zu prüfen, ob nun genügend Kapazitäten für den Ausbau des Radverkehrs im Frankfurter Westen zur Verfügung gestellt werden können. Im Moment konzentrieren sich die Mittel auf Maßnahmen im Rahmen des Radentscheides, die allerdings in der Regel nicht den westlichen Stadtteilen zugutekommen. Es soll ermöglicht werden, mit zusätzlichen Mitteln auch kleinere, aber die Situation von Radfahrenden deutlich verbessernde Maßnahmen wie Aufhebung der Benutzungspflicht der nördlichen Waldschulstraße weiterhin im Frankfurter Westen durchführen zu können. Begründung: In der ST 161 vom 03.02.2019 wurde grundsätzlich der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der nördlichen Walschulstraße zugestimmt. Die Umsetzung wurde aber mit Hinweis auf die Priorität der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Radentscheid nicht umgesetzt. Der Frankfurter Westen profitiert aktuell und mittelfristig nicht von den Verbesserungen durch den Radentscheid. Umso unverständlicher ist es, dass Maßnahmen mit Hinweis auf gerade diesen abgelehnt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 161 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 156 2021 Die Vorlage OF 62/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2021, OF 37/6 Betreff: Griesheim: Fußgängertunnel Alte Falterstraße/Ecke Waldschulstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Wettbewerbsergebnisse zu der am 27. April 2021 stattgefundenen Jurysitzung bezüglich der Platzierung 1 - 3 dem Ortsbeirat und den Bürgern und Bürgerinnen Griesheims in einer Sitzung noch vor den Sommerferien vorzustellen, 2. mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wie dieser Wettbewerb sachlich und fachlich verknüpft ist mit dem laufenden Wettbewerb zum Bahnhofsvorplatz in der Waldschulstraße? Die Ortsvorsteherin wird gebeten, mit den Verantwortlichen in Kontakt zu treten, und einen Termin in Griesheim zu terminieren. Begründung: Am 27. April 2021 fand die Jurysitzung bezüglich der Gestaltung des Fußgängertunnels zwischen Alte Falterstraße und Waldschulstraße statt. Dort wurden die vorgelegten Wettbewerbsentwürfe begutachtet und platziert. Der Fußgängertunnel ist das Herzstück der Verbindung zwischen den beiden Stadtteilteilen. Hier müssen alle Bürger durch, die einerseits zur Bahn wollen, andererseits aber auch die durch die Bahn geteilten Stadtteilteile zu erreichen. Es ist ein Tunnel, der für mind. die nächsten 30 Jahre prägend für den Stadtteil sein wird. Aus diesem Grunde wurde bei den damaligen Vorstellungen von der Bürgerschaft darauf hingewirkt, dass die Gestaltung mit den Bürgern vorgenommen wird. Dies war auch in den Veranstaltungen zugesagt worden. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, dass die ersten drei Platzierten ihre Werke im Ortsbeirat vorstellen. Nur vorsorglich bittet der Ortsbeirat um Auskunft darüber, ob die beiden Wettbewerbe "Unterführung" und "Bahnhofsvorplatz" sachlich und fachlich verknüpft sind und am Ende auch harmonierend zusammenpassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 61 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 37 2021 Die Vorlage OF 37/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2021, OF 1508/6 Betreff: Griesheim: Altlasten im Bereich Froschhäuser Straße/Ahornstraße? Vorgang: M 22/19; M 1/20 Mit der M 22 vom 08.02.2019 legte der Magistrat der Stadt Frankfurt der Stadtverordnetenversammlung die "Verpflichtung zur Entwicklung eines Grundstücks und Bestellung von 28 Wohn-Erbbaurechten in Griesheim, Froschhäuser Straße/-Ahornstraße" vor. Im Beschlusstext heißt es u.a.: "Die Beteiligung der Stadt an den im Vorfeld abgestimmten Bodenentsorgungs- und Gründungsmehrkosten beträgt maximal 755.943,93 €." Der Magistrat wird gebeten, hierzu folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Altlasten wurden bei den vor Baubeginn stattgefundenen Probebohrungen auf den Grundstücken Gemarkung Griesheim, Flur 16, Flurstücke 711, 713-742 gefunden? 2. Wurden nach Baubeginn weitere bisher nicht bekannte Altlasten gefunden? Falls ja - welche? 3. Wurde auch der Schlamm, der nach Aussagen von Anwohnern aus den Baugruben abgesaugt wurde, auf Schadstoffe untersucht? 4. War dem Magistrat bekannt, dass während des zweiten Weltkrieges Zwangsarbeiter auf dem Grundstück untergebracht waren und dort nach Aussagen von Anwohnern auch Munition produziert wurde, deren Rückstände sich im Erdreich befinden sollen? 5.War dem Magistrat bekannt, dass bereits in den 1970er Jahren lt. Aussagen von Anwohnern zwei Wohnhäuser auf besagtem Grundstück gebaut wurden, die wegen Bewegung im Untergrund wieder aufgegeben werden mussten? War dem Magistrat bekannt, dass auf einem Teil der Grundstücke Schlacke aus den Anlagen der 6. ehemaligen Höchst AG entsorgt wurde? 7. Wie begründet sich der in der M 22 genannte Maximalbetrag für Bodenentsorgungs- und Gründungsmehrkosten im Einzelnen? Entstehen der Stadt ggf. weitere Kosten? 8. Mit der M1 vom 13.01 2020 wurde die Bau- und Finanzierungsvorlage für den "Neubau Grün- und Sportflächen Ahornstraße" vom Magistrat auf den Weg gebracht. Wurde die Fläche auf Schadstoffe im Untergrund untersucht? Falls ja - wie war das Ergebnis? 9. Wie beurteilt der Magistrat die Gefährdung von Anwohnern und Umwelt durch die Bodeneinträge? Begründung: Auf dem Grundstück des Bauvorhabens der WILMA in der Ahornstraße/Froschhäuserstraße wurden im vorigen Jahrhundert u.a. Schlacke, Produktionsreste von Munitionsherstellung und sonstiger Abfall entsorgt. Anwohner berichten, dass während der Ausschachtungsarbeiten neben dem sonstigen mglw. graphithaltigen Aushub übel riechender Schlamm entsorgt werden musste. Es gab bereits an anderen Orten Probleme mit überbauten früheren Abfallgruben. Um Gerüchten vorzubeugen, sollten die Ergebnisse der Probebohrungen und sonstigen Untersuchungen veröffentlicht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 22 Vortrag des Magistrats vom 13.01.2020, M 1 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 55 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1954 2021 Die Vorlage OF 1508/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1488/6 Betreff: Griesheim: Parken an der Waldschulstraße teilweise verkehrsgefährdend Entlang der Waldschulstraße in Frankfurt-Griesheim ist das Parken für Autos auf beiden Seiten erlaubt, teilweise Schrägparken in Buchten. Dort stehen jedoch Fahrzeuge oft so, dass sie wegen Überlänge in den Straßenraum oder auf den Radweg reichen, teilweise stehen auch Räder auf dem Grünstreifen. Ein Anwohner hat dem Ortsbeirat eine Mail mit vielen Fotos geschickt, die dies zum Teil drastisch belegen. Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat: 1. Ist dem Mag die Situation bekannt? 2. Wie ist die Rechtslage, ist es erlaubt, dass Fahrzeuge so geparkt werden, dass sie aus der Parkbucht in den Straßenraum hinein ragen? 3. Dürfen Fahrzeuge auf den Rad/Fußweg hinaus ragen? 4. Dürfen Fahrzeuge in dieser Straße mit dem Rad auf dem Grün geparkt werden? 5. Dürfen Fahrzeuge in einer Parkbucht abgestellt werden, wenn sie für diese offensichtlich zu groß sind? 6. Ist der Magistrat bereit, sich die Situation einmal anzusehen? 7. Erkennt der Magistrat eine Unfallgefahr/Gefahr im Verzug und ist bereit, entsprechend einzugreifen? 8. Der Magistrat möge bitte berichten, wie er das Problem lösen will. Begründung: Es gibt Dinge, an die man sich gewöhnt, obwohl sie nicht in Ordnung sind. Die Art, wie an der Waldschulstraße teilweise Autos mit Überlänge abgestellt werden, gehört wohl dazu. Fast immer geht so etwas gut, aber manchmal kommt es dann doch zu einem Unfall, der hätte vermieden werden können, wenn man rechtzeitig eingeschritten wäre. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1951 2021 Die Vorlage OF 1488/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2021, OF 1501/6 Betreff: Gefährdung durch überlange Fahrzeuge auf Schrägparkplätzen Immer öfter werden kleinere LKW, Sprinter etc., die länger als normale PKW sind, auf für PKW gedachten Abstellplätzen, die schräg bzw. senkrecht zur Straße eingerichtet sind, geparkt. Sie ragen entweder in den Straßenraum oder parken auf Fahrradwegen oder Bürgersteigen. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie diesen Gefahren begegnet werden kann. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten zunehmend, dass die o.g. Fahrzeuge auf Schrägparkplätzen geparkt werden. Beispiele hierfür sind die Waldschulstraße und der hintere Teil des Schwarzerlenweges. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7297 2021 Die Vorlage OF 1501/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2021, OF 1464/6 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob an den folgenden Kreuzungen ein "grüner Pfeil" zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrer*innen angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße aus Süden kommend 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße aus Osten kommend 3. Diverse Kreuzungen entlang der Königsteiner Straße: - Wasgaustraße / Königsteiner Straße - Johannesallee / Sieringstraße -> Königsteiner 4. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend 5. Westerbachstraße/Carl-Sonnenscheinstraße von Rödelheim kommend 6. Alt Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend 7. Hortensienring / Hunsrückstraße (2x) 8. Brüningstraße -> Leunastraße / Leunabrücke (also von Osten und Westen jeweils nach rechts) Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein "grüner Pfeil" nur für Radfahrer*innen möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzung ist, dass Radfahrer*innen trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist, und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte wenn möglich auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht insbesondere gegenüber zu Fuß gehenden sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7126 2021 Die Vorlage OF 1464/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Ziffer 3. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 1382/6 Betreff: Griesheim: Bürgersteig in der Lärchenstraße verkehrssicher machen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Bürgersteig auf der Südseite der Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße wieder verkehrssicher wird. Begründung: Das Wurzelwerk der in diesem Abschnitt der Lärchenstraße stehenden Bäume hat die Platten des Bürgersteiges so angehoben, dass Fußgänger dort nur noch mit hoher Aufmerksamkeit laufen können. Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl haben noch größere Probleme. Die Situation verschlimmert sich naturgemäß von Jahr zu Jahr. Es wird Zeit, sich eine Lösung zu überlegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6789 2020 Die Vorlage OF 1382/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2020, OF 1362/6 Betreff: Griesheim: Schulwegsicherung in Griesheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird gebeten durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Schulweg der Grundschulkinder in Griesheim-Nord im Bereich der Cuxhavener Str./Emdener Str./Bingelsweg/Waldschulstraße besser gesichert wird. Begründung: Der Parkdruck in diesem Gebiet führt dazu, dass die Einmündungen der Straßen regelmäßig zugeparkt sind. Für Grundschulkinder sind die Straßen so nicht gefahrlos einzusehen und zu überqueren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6483 2020 Die Vorlage OF 1362/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2020, OF 1354/6 Betreff: Zeilsheim/Sindlingen: Ehemaligen Radweg auf der Westseite der West-Höchster Straße durch Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fußgänger mit Untertitel "Radfahrer frei") kennzeichnen Vorgang: OM 5257/19 OBR 6; ST 161/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Nutzung des ehemaligen Radweges auf der Westseite der Westhöchster Straße (Fahrtrichtung von Zeilsheim nach Sindlingen) auch für Radfahrer wieder möglich zu machen. Langsameren und ängstlichen Radfahrern sollte das Befahren wieder "offiziell" erlaubt sein, jedoch unter Hinweis auf den Vorrang der Fußgänger. Hierzu ist die Installation des Schildes "Fußgänger" mit dem Untertitel "Radfahrer frei" vorzunehmen ( Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 StVO.). (Siehe auch ST 161 vom 3.2.20 Waldschulstraße Griesheim) Begründung: Über viele Jahre konnten Radfahrer die Strecke von Zeilsheim nach Sindlingen auf einem durch farbliches Pflaster gekennzeichneten benutzungspflichtigen Radweg, der parallel zum Gehweg verläuft, gefahrlos nutzen. Nach Demontage des Radwegeschildes ist ein offizielles Fahren jetzt nur noch auf der Fahrbahn der Westhöchster Straße erlaubt. Viele ängstliche und unsichere Radfahrer sowie Familien mit Kindern nutzen den alten Radweg jedoch weiterhin, um dem regen Bus- und Kfz-Verkehr auf der Straße zu entgehen. Diese illegale Nutzung sollte durch das Anbringen der vorgeschlagenen Schilder legalisiert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 161 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6476 2020 Die Vorlage OF 1354/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2020, OF 1241/6 Betreff: Griesheim: Stadtumbau Griesheim-Mitte Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge die M 12 unter folgender Maßgabe beschließen: 1. Zusätzlich zu den in der M12 dargestellten Maßnahmen des ISEK wird ein Maßnahmenkatalog zur Neueinrichtung bzw. Intensivierung der Familienhilfe- und Jugendhilfemaßnahmen im Planungsgebiet erstellt. In diesem Zusammenhang muss auch geprüft werden, ob die bisherigen Maßnahmen der Jugend- und Familienhilfe ihren angestrebten Zweck noch so erfüllen, wie sie einmal angedacht waren oder ob die Mittel nicht an der einen oder anderen Stelle sinnvoller eingesetzt werden können. 2. Die in der M 12 dargestellten Projekte werden zeitlich deutlicher priorisiert. Die Projekte 7.1 - 7.2 (Schule) in Verb. mit 1.4 (Fiatgelände) und 7.6 (Ergänzung soziale Infrastruktur), 7.3 Erweiterung Raumangebot Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben ebenso wie der behindertengerechte Umbau der Unterführung Alte Falterstraße / Waldschulstraße allerhöchste Priotität. 3. Dem Ortsbeirat wird jährlich ein Bericht über den Fortschritt der Projekte erstattet. Begründung: Mit der M 12 und dem zu Grunde liegenden Katalog von Maßnahmen werden viele lange geforderte Maßnahmen verwirklicht werden können. Dies allein genügt aber nicht, um z.B. die problematische Situation vieler Familien, insbesondere der Kinder und Jugendlichen und die daraus resultierenden pädagogischen Schwierigkeiten in KITAs und Schulen in Griesheim Mitte anzugehen. Deshalb sollte parallel zu den städtebaulichen Anstrengungen der Gemeinde auch hier angesetzt werden. Eine zeitliche Priorisierung über die reine Einordnung in Kategorien hinaus scheint sinnvoll, damit die dringendsten Maßnahmen auch zuerst verwirklicht werden. Der Ortsbeirat ist zudem daran interessiert, regelmäßig einen Bericht über die erzielten Fortschritte zu erhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2020, M 12 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung OA 532 2020 1. Der Vorlage M 12 wird unter Hinweis auf OA 532 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1241/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor bei Ziffer 1. der zweite Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 1206/6 Betreff: Nied: Radweg von Nied zum Rebstock Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, Radwege entlang der Oeserstraße von Nied zum Rebstock zu errichten. Folgende Maßnahmen könnten zu einer sicheren Verkehrswegeführung mit dem Fahrrad führen. 1. Der nördliche Bürgersteig zwischen dem "H4 Hotel Messe" und Nied könnte leicht verbreitert, geteert und für Fußgänger und Radfahrer nutzbar gestaltet werden. Der eingezeichnete Schutzstreifen auf der Fahrbahn könnte somit auf der nördlichen Seite entfernt werden. 2. Die Mittellinie (auf der Oeserstraße zwischen Waldschulstraße und Lidl) könnte durch die erreichte bauliche Trennung wieder auf der Fahrbahn markiert werden. 3. Auf der südlichen Straßenseite zwischen Nied Höhe Lidl und Ampelanlage (Ecke Waldschulstraße) könnte ein Fahrradweg errichtet werden, dafür müsste ggf. der Grünstreifen um ca. 1 m reduziert werden (es sind keine Bäume dadurch betroffen) 4. Der markierte Fahrrad-Schutzstreifen auf der nördlichen Straßenseite zwischen am Römerhof und dem Neufeld könnte auf den Bürgersteig verlegt werden (analog der Gegenrichtung). Dazu müsste der Bürgersteig leicht verbreitert und geteert werden. Im Gegenzug könnte der Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn entfernt werden. Begründung: Der Weg zwischen Nied und dem Rebstock ist unter anderem für die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums am Römerhof wichtig und derzeit nicht ausreichend gesichert. Ein durchgehender Radweg könnte die Verkehrssicherheit für Schulkinder deutlich erhöhen. Auch eine Initiative im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt "Sicher von Nied zum Rebstock", mit über 200 abgegebenen Stimmen, fordert hier eine Initiative der Politik. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 27 Die Vorlage OF 1206/6 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5692 2020 Die Vorlage OF 1206/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung durch folgenden Satz ersetzt wird: "Die Fragen gehen auf eine Initiative im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt "Sicher von Nied zum Rebstock" mit über 200 abgegebenen Stimmen zurück, die so dort gestellt wurden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2019, OF 1198/6 Betreff: Ortsbezirk 6: Radwege im und hinter dem Niedwald sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob - entlang der Oeserstraße im Niedwald ein Rad- und Fußweg gebaut werden kann? - entlang der Oeserstraße zwischen Waldschulstraße und Am Römerhof der Gehweg so verbreitert werden kann, dass hier auch ein Radweg Platz findet? Begründung: Elternvertreter der Schule "Gymnasium am Römerhof" sind besorgt über die unsicheren Radwege im und hinter dem Niedwald. Der Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen versprach ihnen, ihre ersten Lösungsideen prüfen zu lassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1198/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2019, OF 1163/6 Betreff: Griesheim: Verkehrssicherheit an der Einmündung der Eichenstraße in die Lärchenstraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen wie etwa die Anbringung eines Verkehrsspiegels dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrssicherheit für die aus der Eichenstraße in die Lärchenstraße einbiegenden Fahrzeuge verbessert wird. Begründung: An der Einmündung parken häufig gewerbliche Fahrzeuge, die die Sicht der aus der Eichenstraße kommenden Fahrzeuge behindern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5433 2019 Die Vorlage OF 1163/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2019, OF 1150/6 Betreff: Griesheim: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im kompletten Verlauf der nördlichen Waldschulstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Radwegbenutzungspflicht für den Bereich der nördlichen Waldschulstraße (zwischen Mainzer Landstraße und Oeserstraße) aufzuheben. Zur besseren Sichtbarkeit sollen auf der Straße entsprechende Piktogramme aufgebracht werden. Die Nutzung der dann ehemaligen Radwege für langsamere Radfahrer*innen soll weiter erlaubt bleiben, als nicht benutzungspflichtige Radwege ("anderer Radweg"). Begründung: Unter Fachleuten gilt es inzwischen als Tatsache, dass Bordsteinradwege zwar ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, in Wirklichkeit aber für die sie benutzenden Radfahrer*innen in vielen Fällen tatsächlich gefährlicher sind als die Mitbenutzung der Straße. Die derzeit existierende Radinfrastruktur entlang der nördlichen Waldschulstraße entspricht nicht den heutigen Anforderungen. Der zur Verfügung stehende Platz ist zu schmal und es kommt zu Konflikten mit zu Fuß gehenden. Gleichzeitig wird die Waldschulstraße als Abzweig von der Nidda mittlerweile sehr häufig von Radfahrenden benutzt. Für Radfahrer*innen, die mit normalen Rad-Geschwindigkeiten von etwa 20 bis 25km/h unterwegs sind, ist der Gehsteigradweg an dieser Stelle nicht geeignet. Ihnen sollte das Fahren auf der Straße unbedingt erlaubt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.10.2019, OF 1135/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5257 2019 1. Die Vorlage OF 1135/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz in der Begründung ersatzlos gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 1150/6 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2019, OF 1137/6 Betreff: Griesheim: Rechenzentrum in der Lärchenstraße bei städtebaulicher Entwicklung gedanklich einbeziehen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Kontakt mit den Betreibern des Rechenzentrums in der Lärchenstraße aufzunehmen mit dem Ziel, frühzeitig eine städtebaulich positive Weiterentwicklung im Mischgebiet zu initiieren. Die Möglichkeiten, das Rechenzentrum auf das Gelände des Industrieparks Griesheim zu verlagern, sind auszuloten. Die weiteren Pläne der Betreiber, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Expansion in der Zukunft (Rechenzentren wachsen derzeit überall) sind zu klären und zu besprechen. Außerdem sollte besprochen werden, wie die Abwärme des Rechenzentrums sinnvoll genutzt werden kann. Begründung: Das Rechenzentrum ist momentan optisch einfach ein großer Klotz in einem Gebiet, das doch eigentlich städtebaulich aufgewertet werden soll. In Zeiten des Klimawandels muss darüber nachgedacht werden, die Abwärme von Rechenzentren zu nutzen. Städtebaulich wäre das Rechenzentrum allerdings sowieso auf dem Gelände des Industrieparks Griesheim besser aufgehoben. Auch dort könnte man versuchen, die Abwärme zu nutzen. Es heißt, die Abwärme aller Rechenzentren in Frankfurt entspreche bereits heute dem Stromverbrauch einer Stadt wie Gießen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5258 2019 Die Vorlage OF 1137/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2019, OF 1135/6 Betreff: Griesheim: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im kompletten Verlauf der nördlichen Waldschulstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Radwegbenutzungspflicht für den Bereich der nördlichen Waldschulstraße (zwischen Mainzer Landstraße und Oeserstraße) aufzuheben. Zur besseren Sichtbarkeit sollen auf der Straße entsprechende Piktogramme aufgebracht werden. Die Nutzung der dann ehemaligen Radwege für langsamere Radfahrer*innen soll weiter erlaubt bleiben, dann aber unter Hinweis auf den Vorrang der Fußgänger*innen, z.B. durch das Schild "Fußgänger" mit dem Untertitel "Radfahrer frei" (Verkehrszeichen 239 mit 1022-10 StVO). Begründung: Unter Fachleuten gilt es inzwischen als Tatsache, dass Bordsteinradwege zwar ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, in Wirklichkeit aber für die sie benutzenden Radfahrer*innen in vielen Fällen tatsächlich gefährlicher sind als die Mitbenutzung der Straße. Die derzeit existierende Radinfrastruktur entlang der nördlichen Waldschulstraße entspricht nicht den heutigen Anforderungen. Der zur Verfügung stehende Platz ist zu schmal und es kommt zu Konflikten mit zu Fuß gehenden. Gleichzeitig wird die Waldschulstraße als Abzweig von der Nidda mittlerweile sehr häufig von Radfahrenden benutzt. Für Radfahrer*innen, die mit normalen Rad-Geschwindigkeiten von etwa 20 bis 25km/h unterwegs sind, ist der Gehsteigradweg an dieser Stelle nicht geeignet. Ihnen sollte das Fahren auf der Straße unbedingt erlaubt werden. Die Kombination "Fußgänger - Radfahrer frei" auf dem Gehsteigradweg bedeutet: Dieser Weg ist für Fußgänger*innen bestimmt - Radverkehr ist jedoch zugelassen. Radfahrer*innen müssen in diesem Fall auf Fußgänger*innen Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Fußgänger*innen dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.10.2019, OF 1150/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5257 2019 1. Die Vorlage OF 1135/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz in der Begründung ersatzlos gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 1150/6 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2019, OF 1108/6 Betreff: Griesheim: Automat für Hundekotbeutel zwischen Schwarzerlenweg/Espenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Automaten für Hundekotbeutel am westlichen Eingang der Grünfläche zwischen Schwarzerlenweg und Espenstraße aufzustellen. Begründung: In diesem Areal werden viele Hunde ausgeführt. Aus deren Reihen kam die Anregung für einen solchen Automaten. Eine Anwohnerin hat sich bereit erklärt, als "Patin" zur Verfügung zu stehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5050 2019 Die Vorlage OF 1108/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt ergänzt wird: "und dabei zu prüfen, ob es plastikfreie Varianten der Beutel gibt.". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 1016/6 Betreff: Griesheim: Weitere Einmündungen in die Waldschulstraße gegen parkende Autos sichern Vorgang: OM 3226/18 OBR 6; ST 1676/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Einmündungen (Kiefernstraße, Sackgasse zwischen Mainzer Landstraße und Kastanienstraße) in die Waldschulstraße mit Fahrradbügeln und/oder schraffierten Sperrflächen so zu sichern, dass dort keine PKW parken können. Begründung: Mit OM 3226/2018 wurde der bessere Schutz gegen parkende Autos für die Seitenstraße Platanenstraße, Ahornstraße und Kastanienstraße beantragt und laut ST 1676/2018 wurde dies auch umgesetzt. Die Praxis hat leider ergeben, dass sich das illegale Parken auf die Einmündungen Kiefernstraße und insbesondere auf die kleine Sackgasse zwischen Mainzer Landstraße und Kastanienstraße verlagert hat. Hier muss nach dem Vorbild der anderen Seitenstraße nachgebessert werden. Fahrradbügel sind bei Eignung vorzuziehen, da hier auch Fahrradabstellmöglichkeiten fehlen. Antragsteller: GRÜNE fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3226 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1676 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4794 2019 Die Vorlage OF 1016/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 1015/6 Betreff: Griesheim: Verkehrssicherung in der Espenstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Espenstraße folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Den Fahrradschutzstreifen insbesondere zwischen Waldschulstraße und der A5 besser sichtbar zu machen, z.B. durch Auftragen einer Farbe unterschiedlich zur Straße, einer farbigen Abgrenzungsmarkierung o.ä. . 2. Vor und hinter der Ampelanlage Espenstraße/Am Mühlgewann die Geschwindigkeit auf 30 km/h herabzusetzen. Begründung: Die Wahrnehmbarkeit des Fahrradschutzstreifens wird durch farbige Markierungen erhöht und so auch das verbotswidrige Parken auf dem Schutzstreifen verringert. Die Espenstraße führt zwischen Waldschulstraße und der A5 durch ein Wohngebiet. Leider wird hier häufig zu schnell gefahren. Die Ampel in Höhe der Straße Am Mühlgewann soll eine sichere Überquerung der Espenstraße auch für die Schulkinder der Berthold-Otto-Schule und der Georg-August-Zinn-Schule ermöglichen. Eine Herabsetzung der Geschwindigkeit auf beiden Seiten der Ampelanlage trüge zur Sicherheit besonders des Schulweges bei. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2019, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 1015/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4793 2019 Die Vorlage OF 1015/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und fraktionslos gegen CDU (=Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 925/6 Betreff: Griesheim: Saalbau Griesheim Das Bürgerhaus Griesheim liegt mitten in einem Wohngebiet. Es hat den Anschein, als hätten in den letzten Monaten diejenigen Vermietungen deutlich zugenommen, die mit erheblichen Belästigungen der Anwohner und deutlichen Behinderungen der Benutzer der anliegenden Straßen verbunden waren. Bei mehreren Veranstaltungen in der letzten Zeit musste die Polizei am Ort eingreifen. Dies vorausgeschickt bitten wir den Magistrat, 1. schnellstmöglich zu einem Treffen einzuladen mit dem Ziel, verbindliche Regeln für die Vermietung des Hauses zu finden, um künftig die Belastungen für die Anwohner in überschaubaren Grenzen zu halten. Teilnehmen sollten neben der Saalbau auch der Ortsbeirat, der Vereinsring, der Präventionsrat, die lokale Partnerschaft Griesheim Mitte und das 16.Polizeirevier. 2. dem Ortsbeirat wenn möglich vorab folgende Fragen zu beantworten: a. Wie oft war der große Saal des Bürgerhauses Griesheim im Jahr 2018 vermietet? Wieviele Vermietungen davon wurden von der Stadt subventioniert, bzw. wieviele Mieter waren "Vollzahler"? Wie oft haben Veranstaltungen mit hohen Besucherzahlen (z.B. Betriebsratsversammlungen, Schulungen etc.) auch tagsüber ohne Verkehrsregelungen stattgefunden? Wieviele Dauermietverträge für den großen Saal gibt es? Wie viele Anmietungen insgesamt betrafen Mitglieder des Vereinsrings Griesheim? Wie oft wurde der große Saal tagsüber vermietet und wie oft mehrfach an einem Tag? b. Bei wie vielen Veranstaltungen musste die Polizei gerufen werden, wiederum aufgeschlüsselt nach den o.a. Veranstaltern und Veranstaltungsterminen? c. Wie oft wurde der Sicherheitsdienst eingeschaltet, um den Verkehr im Schwarzerlenweg zu regeln? Wie beurteilt der Magistrat bzw. die Saalbau die Wirksamkeit der Maßnahmen? d. Wie oft wurde die angemeldete Teilnehmerzahl der Veranstaltungen überschritten? Begründung: Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass immer mehr überregionale Organisationen und Vereinigungen sowie private Unternehmungen den großen Saal des Bürgerhauses anmieten. Leider kommt es häufig zu unschönen Vorkommnissen. Hierzu zwei Beispiele: So veranstaltete offenbar ein Privatunternehmen eine Silvesterfeier, während der größere Gruppen stark Angetrunkener bis 6 Uhr morgens um das Bürgerhaus herum die Straßen (und die Fahrbahnen) bevölkerten. Am letzten Samstag im Januar fand eine politische Großveranstaltung statt, bei der es wieder Verkehrsbehinderungen gab. Außerdem wurden auf dem Vorplatz große Transparente (Portrait-Fotos von Politikern) gezeigt. Am Sonntag darauf war die Kreuzung Waldschulstraße/Eichenstraße/Schwarzerlenweg längere Zeit total blockiert (Rückstau bis auf die Omega-Brücke / Kiefernstraße), weil Fahrzeuge versuchten, in die bereits volle Tiefgarage und in den Schwarzerlenweg einzufahren. Zu mindestens zwei dieser Veranstaltungen musste dann das zuständige Polizeirevier ausrücken. Es muss dringend besprochen werden, wie die Belastungen der Anwohner reduziert werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4271 2019 Die Vorlage OF 925/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2019, OF 916/6 Betreff: Griesheim: Weitere Entwicklung an der Mainzer Landstraße westlich der Elektronstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Entwicklungs-möglichkeiten er im Bereich der südlichen Mainzer Landstraße zwischen der A5 und der Einmündung der Lärchenstraße sieht. Von besonderem Interesse ist die Beantwortung folgender Fragen: 1. Soll die aktuelle teils gewerbliche Nutzung dort erhalten bleiben? 2. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, ggf. hier Gewerbe mit höherwertiger Nutzung anzusiedeln? 3. Sind dem Magistrat aktuelle Bestrebungen zur Umnutzung in Wohnbebauung bekannt? Begründung: Aktuell gibt es in diesem Abschnitt der Mainzer Landstraße sehr unterschiedliche Nutzungen der gewerblichen Grundstücke. Einige gewerbliche Grundstücke wurden umgenutzt und dienen nun dem Wohnen. Diese Nutzungsänderungen sollten dazu führen, sich Gedanken über die künftige Entwicklung des Gebietes zu machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.01.2019, OF 899/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1171 2019 1. Die Vorlage OF 899/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 916/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 916/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2018, OF 820/6 Betreff: Griesheim: Sachstand Eichenstraße/Lärchenstraße Seit einigen Jahren verfolgt der Ortsbeirat die Entwicklung des Gewerbegebietes um die Eichenstraße. Hier hatten sich Verstöße gegen diverse Gesetze gehäuft, z.B. Ausübung von Gewerben ohne Genehmigung, Bauen ohne Genehmigung, Nutzung ausgewiesener Grünflächen für gewerbliche Zwecke ohne Genehmigung etc. Dies vorausgeschickt, fragen wir den Magistrat 1. In wie vielen Fällen wurden Eigentümer/Pächter/Gewerbetreibende in der Eichen- und der Lärchenstraße in den letzten 5 Jahren zur Änderung evtl. rechtswidriger Nutzungen aufgefordert? 2. Wie viele dieser Fälle sind ggf. noch offen, warum ist dies der Fall und ist es die Absicht der zuständigen Behörden, den Verfügungen noch Geltung zu verschaffen? Begründung: Dem Augenschein nach bestehen etliche dieser Verstöße fort. Es scheint nun an der Zeit, einen Bericht zu den Aktivitäten der Behörden anzufordern, zumal es durch die Neufestsetzung der Abstandsgebote (Seveso III) wieder Entwicklungsmöglichkeiten im Gewerbegebiet gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1019 2018 Die Vorlage OF 820/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2018, OF 822/6 Betreff: Griesheim: Grundstück Waldschulstraße 104 Das o.g. Grundstück, Gemarkung Griesheim, Flur 3, Flurstück 650, 451 qm, ist unbebaut. Dem Vernehmen nach gehört es der Stadt Frankfurt am Main. Die einzige Aktivität, die dort beobachtet werden kann, ist das gelegentliche Roden von übermäßigem Pflanzenbewuchs. Wir fragen den Magistrat: Welche Pläne verfolgt die Stadt mit dem o.g. Grundstück? Begründung: Der Bebauungsplan weist diesen Abschnitt der Waldschulstraße als Wohngebiet (WA II) aus. Das Grundstück sollte nun endlich auch so genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1021 2018 Die Vorlage OF 822/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2018, OF 778/6 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" im Frankfurter Westen umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zu prüfen, ob zusätzliche Sitzbänke sinnvoll sind und bei positivem Ergebnis aufzustellen: - Alten-/Seniorenheim Goldstein, Ecke Tränkweg, Goldsteinstraße, kleine Grünfläche (Goldstein); - Erneuerung der Bänke im Goldsteinpark (Goldstein); - vor dem Rewe in Goldstein und am Eingang vom Waldfriedhof (Goldstein); - Harthweg an der Haltestelle der Linie 12 stadtauswärts (Goldstein); - Waldfriedhof Goldstein, hier sind Bänke entfernt worden (Goldstein); - Goldstein zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße Schwanheim Alt Schwanheim Ecke Am Abtshof (Schwanheim); - Wald Goldstein Süd (Durchgang vom Wildpfad, Grünanlage), Wald rund um den Waldfriedhof in Richtung Schwanheimer Wiesen (Goldstein Süd); - zwischen Mainzer Landstraße 514-528 (Griesheim); - am Mainufer in Griesheim (Griesheim); - vor dem Haus Mainzer Landstraße 500 (Griesheim); - Alte Falterstraße, Evangelische Segensgemeinde (Griesheim); - Alte erneuern, auf dem Fuß-/Radweg an der Fußgängerbrücke Mainzer Landstraße 683 (Griesheim); - Griesheim, Hartmannsweilerstraße, Parkweg (Griesheim); - Am Bahnübergang in Griesheim, Elektronstraße (Griesheim); - am Bürgerhaus Griesheim (Griesheim); - Griesheimer Friedhof, Waldschulstraße (Griesheim); - Erneuerung der Holzbank v. Rosemarie Fendel am Mainufer kurz vor Höchst (Höchst); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post (Höchst); - Höchst, Amtsgasse, Bolongarostraße (Höchst); - Höchst Fußgängerzone (Höchst); - an der Höchster Fähre ggü. des Bogenschützenvereins an einem verwilderten Garten (Schwanheim); - zwischen Friedhof Höchst und Sossenheimer Bahnhof, auf der Seite vom Friedhof im Schatten (Höchst/Sossenheim); - zwischen Hobby-Werkstatt Nied und Schwanheimer Brücke am Mainufer (Mainufer Nied); - Birminghamstraße zwischen Tram-Haltestelle und Seniorenwohnanlage auf beiden Seiten (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, Bus 51,54,59 (Nied); - Renaturierter Bereich der Nidda in Nied an der ehemaligen Schleuse/Höhe ehem. Tilly-Bad (Nied); - An der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße auf halbem Weg zw. Altenwohnanlage Birminghamstraße und Bushaltestelle Nidda-Kampfbahn an der Ecke Weg vom Georgshof/Krumme Weide auf halbem Weg Georgshof und Nidda (Nied); - an der Nidda zwischen Nied u. der Eisenbahnsiedlung (Nied); - Bushaltestelle Nied Kirche, vor der Apotheke (Nied); - zwischen Wörthspitze und Niedwald, 5 Bänke (Nied); - Nied: entlang der Nidda, vor allem neben den Gleisen gibt es keine Bank und keinen Mülleimer (Nied); - Erneuerung zweier Bänke in Schwanheim, Kreuz Höchster Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Schwanheim); - Straßburger Straße am Ende der Wiese (Schwanheim); - Ingelheimer Straße 14-16 eine Bank im Schatten (Schwanheim); - Schwanheimer Waldspielpark, es sind zwar Bänke vorhanden, aber nicht genügend oder defekt (Schwanheim); - Kinderspielplatz Merziger Weg 1, Durchgang zum Völklinger Weg (Schwanheim); - Schwanheim, Kelsterbacher Weg, Nürburgstraße und dort auf dem Grünstreifen vor dem Aldi (Schwanheim); - vor/neben dem neuen Gemeindepavillion der Ev. Martinusgemeinde, Martinskirchstr. 52b (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg in Richtung Schwanheimer Dünen (Schwanheim); - Verwitterte Bänke auf dem Sindlinger Friedhof (Sindlingen); - völlig defekte Bänke entlang des Mainufers von Sindlingen in Richtung Okriftlel erneuern (Sindlingen); - Bushaltestellen Sindlingen, Pfingstbornstraße beidseitig sowie im Ortskern Sindlingen (Sindlingen); - Sindlingen, Dalles (Apotheke) 2 Bänke (Sindlingen); - am geteerten Weg zwischen Sindlingen und Zeilsheim im Feld (Radweg) (Sindlingen, Zeilsheim); - von Sindlingen und von Zeilsheim zum Krifteler Ziegeleipark (Sindlingen, Zeilsheim); - Sossenheimer Friedhof, Gewann 10 (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - 2 Bänke auf der Siegener Straße, bergauf in Richtung der Geschäfte (Sossenheim); - ein oder mehrere Bänke in der Nähe des Bouleplatzes Sossenheim (Kerbeplatz) (Sossenheim); - Sossenheim Nähe Nidda auf dem Feld, Umgebung Laufgraben, es gibt nur 1 Bank und die ist bei schönem Wetter immer besetzt (Google Koordinaten 50°06'51.9"N 8°34'40.9"E) (Sossenheim); - Sossenheimer Unterfeld und Sossenheimer Niddaufer (Sossenheim); - Sossenheim Nidda Flutbogen nach Norden 3,4,5 Bänke (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - innerhalb des Grüngürtels entlang der Nidda, hauptsächlich rechts zw. Sossenheimer Wehr und im weiteren Verlauf der Wegbezeichnung "An der Nidda"bis Gemarkung Wiesenfeldstraße (Sossenheim); - in Sossenheim befindet sich ein kleiner Park zw. Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim. Der Park ist vernachlässigt und die wenigen Bänke sind kaputt und/oder alt (Sossenheim); - Nidda-Uferweg, Sossenheimer Seite zw. Mittlerer Sand und Sossenheimer Wehr (Sossenheim/Nied); - im Park am Liederbach (Unterliederbach); - im verlängerten Cheruskerweg zwischen Cheruskerweg 66 und der Eisenbahnbrücke der Königsteinbahn über die A66 bei dem großen Feld auf der Frankfurter Seite (Unterliederbach); - Feldweg Blauländchenstraße nach Kriftel (Zeilsheim); - Feldweg Richtung Kriftel, Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheimer Stadthalle (Zeilsheim); - Fußweg neben der S2 zwischen Zeilsheim Bahnhof und Jahrhunderthalle (Zeilsheim); - Zeilsheim, im kleinen Park Ecke Arnstädter Weg/Blankenburger Weg (Zeilsheim); - Münsterer Weg und in der Blauländchenstraße (Feld) (Zeilsheim); - Zeilsheim, Rosengarten, Greifswalder Weg, Friedhof Zeilsheim, Kleintierzüchter (Zeilsheim); - Friedhof Zeilsheim (Zeilsheim); - Zeilsheim Brücke Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheim Münster Weg, Blauländchen Straße (Zeilsheim); - am südlichen Weg (Fußweg) neben der Autobahn A66 zwischen Ausfahrt Zeilsheim und Höchst (Zeilsheim/Höchst). Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke -ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 Frankfurter Westen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3610 2018 Die Vorlage OF 778/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor bei der Auflistung der potenziellen Bank-Standorte die nachfolgenden Nennungen ersatzlos gestrichen werden: "- vor dem REWE-Markt in Goldstein; - zwischen Am Auerborn und Henriette-Fürth-Straße (Goldstein); - Höchst, Fußgängerzone in der Nähe der Post; - im Park am Liederbach (Unterliederbach)". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2018, OF 764/6 Betreff: Griesheim: Versetzung des Glascontainers in der Eichenstraße 1 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der Glascontainer, der zur Zeit vor dem Haus Eichenstraße 1 (Ecke Waldschulstraße) steht, versetzt werden kann. Der neue Standort sollte weiter von den Wohnhäusern entfernt sein als das beim bisherigen Standort der Fall ist. Begründung: Es gibt seit einiger Zeit Beschwerden über Lärmbelästigung, die von dem Glascontainer ausgeht. Insbesondere scheinen sich etliche Nutzer den späten Abend und die Nacht ausgesucht zu haben, um ihre Gefäße einzuwerfen. Es bleibt wohl nichts anderes übrig, als den Container zu versetzen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3413 2018 Die Vorlage OF 764/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.07.2018, OF 749/6 Betreff: Griesheim: Verkehrssicherheit auf der Waldschulstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie die Sicherheit besonders der Kinder und älteren Menschen beim Überqueren der Waldschulstraße erhöht werden kann. Insbesondere ist von Interesse, ob der ampelgeregelte Fußgängerüberweg in Höhe der Eichendorffschule auch am Sonntag betrieben werden kann und ob es möglich ist, in Höhe des Haupteingangs des Friedhofes einen Überweg anzulegen. Begründung: Der Verkehr auf der Waldschulstraße hat sich in den letzten Jahren stetig vermehrt. Die Kinder, die auf der östlichen Seite der Straße wohnen, können auf dem Weg zur Schule bzw. zum Spielplatz im Eichwäldchen die Ampel auf Höhe der Schule nutzen. Es wäre schön, wenn der Weg zum Spielplatz auch am Sonntag durch diese Ampel sicher gestaltet werden könnte. Beerdigungen auf dem Friedhof Griesheim werden oft von älteren Menschen besucht. Besonders für sie wäre ein Überweg von Vorteil. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 932 2018 Die Vorlage OF 749/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2018, OF 748/6 Betreff: Verkehrsberuhigung Denisweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wir gebeten, ein Konzept zu erstellen, den Denisweg im Bereich zwischen Waldschulstraße und Linnegraben zu beruhigen. Im Rahmen eines Ortstermins am 18.06.2016 wurden die folgenden Optionen erarbeitet, welche nun geprüft werden sollten. Vorgeschaltet sollten die Kontrollen der Einhaltung der Beschilderung (Durchfahrt verboten - Anlieger frei) verstärkt werden. Die vom ASE vorgeschlagene Verkehrszählung sollte zeitnah umgesetzt werden, um die Verkehrsströme bewerten zu können. Die folgenden Maßnahmen sind insbesondere auf die Anzahl der wegfallenden Parkplätze zu prüfen: 1. Versetztes Parken mit Zweirichtungsverkehr (wie bisher) 2. Versetztes Parken mit Einrichtungsverkehr in Richtung Waldschulstraße Begründung: Der Denisweg im Bereich Linnegraben/Waldschulstraße ist eine Straße mit einseitiger Wohnbebauung, welche auf der Häuserseite beparkt wird. Die Breite der Fahrgasse und das Fehlen von Einmündungen verleiten die Verkehrsteilnehmer zu überhöhter Geschwindigkeit. Die Beschilderung weist eine "Anlieger frei"- Straße aus. Es ist kein Bürgersteig vorhanden, so dass auch Fußgänger die Straße benutzen müssen. Hier muss der Durchgangsverkehr unterbunden werden, indem die Route unattraktiv gemacht wird. Antragsteller: GRÜNE BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 27 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 748/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3405 2018 Die Vorlage OF 748/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffer 2.: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, BFF, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2018, OF 718/6 Betreff: Griesheim: Einmündungen in die Waldschulstraße gegen parkende Autos sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Einmündungen (Platanenstraße, Ahornstraße und Kastanienstraße) in die Waldschulstraße z.B. mit Fahrradbügeln so zu sichern, dass dort keine PKW parken können. Begründung: Aufgrund der Verengung des Straßenquerschnittes an den Einmündungen der Querstraßen, werden diese nur untergeordnet wahrgenommen. Dort werden zunehmend, regelwidrig Fahrzeuge abgestellt. Durch die so entstehenden Engstellen kommt es zu Verkehrsproblemen. Größere Fahrzeuge, sowie Rettungsdienste und die Müllabfuhr können diese Engstellen schlecht oder gar nicht passieren. Für Fußgänger entstehen unübersichtliche Verkehrssituationen. Fahrradbügel scheinen an dieser Stelle besonders geeignet, da hier auch Fahrradabstellmöglichkeiten fehlen. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 05.06.2018, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3226 2018 Die Vorlage OF 718/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, REP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2017, OF 556/6 Betreff: Nied: Schleichverkehr auf dem Denisweg durch Poller verhindern Vorgang: V 338/17 OBR 6; ST 850/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme 850 geäußerte Vorgehensweise umzusetzen. Der Denisweg sollte an der vom Magistrat definierten Stelle, direkt vor dem Sportplatz, gegen den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Aufgrund der Definition des Denisweges als Rad-Schulwegroute ist eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs dringend geboten. Einer Anregung des 16. Polizeirevieres folgend, ist der Poller möglichst mit Feuerwehrschließung auszuführen, damit Einsatzfahrzeuge diese Abkürzung auch weiterhin nutzen können. Begründung: Viele Anlieger des Denisweges und der Werner-Bockelmann-Straße beklagen ein zunehmendes Verkehrsaufkommen. Einige Autofahrer versuchen scheinbar über diese Strecke einen Zeitverlust an dem Bahnübergang Oeserstraße zu vermeiden. Der Straßenquerschnitt ist nicht geeignet für die Aufnahme dieses Verkehrs. Fußgänger und Radfahrer fühlen sich auf dem Weg nicht sicher. Sie werden oft durch die Kraftfahrzeuge bedrängt und genötigt. Die Rad-Schulwegroute ist somit nicht sicher, da es zwischen Radfahrer und Kraftfahren zu gefährlichen Situationen kommen wird. Durch das Versperren der Durchfahrt in Höhe des Sportplatzes kann zumindest der Bereich zwischen Werner-Bockelmann-Straße und Linnegraben beruhigt werden. Für den Bereich Linnegraben bis Waldschulstraße müssen andere Lösungen gefunden werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.11.2017, OF 549/6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 338 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 850 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 05.12.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 549/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 556/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme) bei Enthaltung BFF und REP
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 549/6 Betreff: Nied: Schleichverkehr auf dem Denisweg durch Poller verhindern Vorgang: V 338/17 OBR 6; ST 850/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme 850 geäußerte Vorgehensweise umzusetzen. Der Denisweg sollte an der vom Magistrat definierten Stelle, direkt vor dem Sportplatz, gegen den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Begründung: Viele Anlieger des Denisweges und der Werner-Bockelmann-Straße beklagen ein zunehmendes Verkehrsaufkommen. Einige Autofahrer versuchen scheinbar über diese Strecke einen Zeitverlust an dem Bahnübergang Oeserstraße zu vermeiden. Der Straßenquerschnitt ist nicht geeignet für die Aufnahme dieses Verkehrs. Fußgänger und Radfahrer fühlen sich auf dem Weg nicht sicher. Sie werden oft durch die Kraftfahrzeuge bedrängt und genötigt. Durch das Versperren der Durchfahrt in Höhe des Sportplatzes kann zumindest der Bereich zwischen Werner-Bockelmann-Straße und Linnegraben beruhigt werden. Für den Bereich Linnegraben bis Waldschulstraße müssen andere Lösungen gefunden werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.12.2017, OF 556/6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 338 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 850 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 05.12.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 549/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 556/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme) bei Enthaltung BFF und REP
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2017, OF 378/2 Betreff: Neubaugebiet Rebstock - Mögliche Verkehrsmaßnahmen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wie durch folgende Maßnahmen die Verkehrsanbindung des ÖPNV verbessert werden kann, damit die Bürgerinnen und Bürgern des neuen Stadtteils künftig nach Möglichkeit auf Ihre Autos verzichten können. Hierbei sollten folgende Maßnahmen genauer geprüft werden: 1. Verlängerung der Linie U5 bis Rebstockbad Die Linie U5 nach der Haltestelle "Wohnpark" über die Straße "Zum Rebstockbad" bis zum Rebstockbad verlängern. Eine neue Endhaltestelle, könnte im Zuge der Sanierung des Rebstockbades geschaffen werden. 2. Erweiterung der Linie 17 zu einer Ringstraßenbahn Die Straßenbahn Linie 17 könnte über die Max-Pruss-Straße, Oeserstraße, Waldschulstraße an die Straßenbahngleise der Linie 11 / 21 angeschlossen werden. Somit wäre eine "Ringstraßen in beiden Richtungen: z.B. HBF Pforzheimer Straße Messe Rebstock Mainzer Landstraße HBF Pforzheimer bzw. die Gegenrichtung HBF Pforzheimer Straße Mainzer Landstraße Rebstock Messe HBF Pforzheimer möglich. Quelle: Googlemaps 3. Einrichtung S-Bahn Haltes zwischen dem Biegwald und dem Rebstock Zwischen dem Rebstöcker Weg sowie dem Schreberweg, könnte in der Höhe der S-Bahn Unterquerung eine S-Bahn bedarfshalt eingerichtet werden: Quelle: Googlemaps Für Fußgänger, Rad fahrer sowie ggf. Messebesucher, die auf dem Resbstock parken, wäre ein Zugang über den Schreberweg "Rebstöckerweg" sowie die Brücke "Am Römerhof" über die Autobahn hinweg erreichbar. Die Bahnsteige wären jeweils von der Unterführung aus erreichbar. Der Magistrat wird gebeten über die Ergebnisse der Prüfung dem Ortsbeirat zu beraten. Begründung: Frankfurt braucht einen stabilen und starken ÖPNV! Bei einem so großen neuen Wohngebiet, muss auch von Anfang an gewährleistet werden, dass die Bürgerinnen und Bürger kein Auto benötigen. Eine Verlängerung der U5 würde ein umsteigefreies Reisen zum Rebstockbad ermöglichen. Die Schaffung der Ringstraßenbahn, würde die Leistungskapazität der Strecke massiv erhöhen und die Stadtteile Griesheim und Rebstock näher zusammenbringen. Die Neue S-Bahn-Station, würde für die Bürger im Rebstock, Biegwald bzw. Griesheim, eine Schnelle Anbindung an Eschborn etc. bedeuten, auch in der Gegenrichtung währen viele Ziele direkter und schneller erreichbar. Auch für die neue Schule, wäre diese S-Bahn-Station geeignet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 378/2 wird so lange zurückgestellt, bis eine Vorstellung der Baumaßnahme im Ortsbeirat stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2634 2018 Die Vorlage OF 378/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 3. das Wort "Bedarfshalt" gestrichen wird. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen Piraten (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, SPD, 3 GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung Piraten
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2016, OF 256/6 Betreff: Griesheim: Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Parken und Halten von Fahrzeugen im Bereich der Fußgängerampel in der Waldschulstraße (Höhe Mainzer Landstraße) mit geeigneten Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Durch die verschiedenen ÖPNV Haltestellen und Einzelhandelsunternehmen ist der Kreuzungsbereich hoch frequentiert. Eine ehemalige Bushaltebucht wird als Parkstreifen benutzt. Fahrzeuge, die dort im kreuzungsnahen Bereich stehen, behindern den Übergang der Radfahrer und Fußgänger. Durch die dort ansässigen Geschäfte kommt es häufig zum Kurzparken, welches durch geeignete Maßnahme unterbunden werden sollte. Vor allem bewegungseingeschränke Menschen und Kinderwagennutzer müssen sich mühsam zwischen den Fahrzeugen hindurch arbeiten, um die Fahrbahn queren zu können. Die Fußgänger sind vor allem für den von der Mainzer Landstraße kommenden abbiegenden Verkehr erst sehr spät zu sehen. Anlage zum Antrag: Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße (Quelle: (c)Google Maps) Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 963 2016 Die Vorlage OF 256/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2016, OF 243/6 Betreff: Griesheim: Installation der Ampel Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage an der Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße möglichst schnell zu installieren bzw. mitzuteilen, wann die Lichtsignalanlage installiert werden wird. Begründung: Im letzten Jahr hatte der damalige Verkehrsdezernent Stefan Majer den Ortsbeirat darüber informiert, dass die Ampel Ende 2015, Anfang 2016 installiert würde. Nun gab es erneut einen Unfall an dieser Stelle. Der Ortbeirat hält die kurzfristige Installation der Ampel für dringend notwendig, um weitere Unfälle zu vermeiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2016, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 761 2016 Die Vorlage OF 243/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2016, OF 151/6 Betreff: Haltverbot zu Beginn der Kastanienstraße mit Pollern begleiten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Haltverbot auf der nördlichen Seite am Beginn der Kastanienstraße mit Pollern oder anderen Maßnahmen zu begleiten, damit dort keine Fahrzeuge mehr tatsächlich parken und die Durchfahrt sehr erschweren. Begründung: Die Kastanienstraße ist unmittelbar nach der Einmündung in die Waldschulstraße sehr schmal. Daher ist auf der Nordseite ein Haltverbot eingerichtet. Aufgrund des hohen Bedarfs an möglichst wohnortnahen Parkplätzen wird das Haltverbot häufig, insbesondere abends und nachts, missachtet. Dabei wird auch der Gehweg zum Parken in Anspruch genommen. Infolgedessen ist das Befahren der Kastanienstraße für etwas größere Fahrzeuge (Müllabfuhr, Rettungsdienste etc.) zeitweise sehr erschwert. Dass häufigere Kontrolle zu einem überwiegenden Befolgen der Parkregelung führen würde, ist nicht zu erwarten. Poller sind ein Mittel, welches ein verbotenes Halten auch tatsächlich unterbinden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 448 2016 Die Vorlage OF 151/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.07.2016, OF 46/3 Betreff: Planungswerkstatt Quartiersgarage: Lortzingstraße bleibt Kastanienstraße Der Ortsbeirat fordert den den Magistrat auf den Jungahorn aus der rotblühenden Kastanienreihe in der Lortzingstr. zu entfernen und eine rotblühende Kastanie zu pflanzen. Begründung: In der Planungswerkstatt wurde den Bewohnern der Lortzigstr. eine Wiederherstellung der ursprünglichen Kastanien-Baumreihe versprochen. Eine weißblühende alte Kastanie hat sich wieder erholt, die für die Quartiersgarage gefällten Kastanien sind wieder ersetzt worden. Jetzt fehlt nur noch das eine rotblühende Kastanie anstelle des Jungahorns (Stammumfang ca. 30 cm) gepflanzt wird. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.05.2016, OF 18/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 382 2016 1. a) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zu einer Ortsbegehung mit Vertretern der beteiligten Dezernate im Quartier um die Glauburgschule einzuladen, um die Umsetzung der gesamten Bauvorhaben (Kita, Turnhalle, Tiefgarage, Urban Gardening, Verkehrsberuhigung, Baumpflanzungen) zu begutachten. b) Die Vorlage OF 18/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 46/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: ÖkoLinX-ARL
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2016, OF 101/6 Betreff: Griesheim: Verbesserung der Querungsverbindungen im geteilten Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen, zu berichten : 1. welche Möglichkeiten es gibt, um eine barrierefreie Verbindung wenigstens für Fußgänger und Fahrradfahrer unter den Eisenbahngleisen in der Elektronstraße zu schaffen, 2. welche Möglichkeiten bestehen, um die die Griesheimer Bürger benachteiligende und den Stadtteil trennende Verbindung Griesheim-Mitte und Griesheim-Nord über die Mainzer Landstraße zu beseitigen bzw. zu minimieren. Der Magistrat wird weiter aufgefordert, in die Planungen interessierte Bürger und Vertretern des Ortsbeirates einzubeziehen. Begründung: Zu 1: Die bestehende Gleisanlage wird nicht nur von Zügen der Deutsche Bahn AG, sondern auch von privaten Anbietern benutzt. Oft finden nur Rangiertätigkeiten statt. Für diejenigen Bürger, die von Alt Griesheim nach Griesheim-Mitte und weiter möchten, egal ob als Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, hat das zur Folge, dass sie teilweise 20 Minuten an der Schranke stehen, um den anderen Stadtteilteil zu erreichen. Da es jedoch keine andere Möglichkeit gibt, um hier die Gleisanlage zu überqueren, ist es dringend erforderlich, dass wenigstens für die Fußgänger und Radfahrer eine Möglichkeit geschaffen wird, an dieser Stelle eine schnelle und barrierefreie Querung vorzufinden. Das neben der Omegabrücke/Unterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße für die Griesheimer Bevölkerung dies die einzigen beiden Möglichkeiten sind, von einem Teil in den anderen Teil Griesheims zu gelangen, spricht schon für eine bessere Verbindungsmöglichkeit in der Elektronstraße. Zu 2.: Durch die Gestaltung der Mainzer Landstraße so, wie wir sie heute vorfinden, wurde Griesheim nochmals in zwei weitere Teile geteilt. Diese Gestaltung hat auch bewirkt, dass man als Griesheimer Bürger- egal ob mit Auto, Fahrrad oder zu Fuß - lange Wege und Wartezeiten in Kauf nehmen muss, damit der Verkehr auf der Mainzer Landstraße schnell vorwärts kommt. Diese Teilung und Förderung einer Schnellstraße mitten durch einen Stadtteil ist heute nicht mehr zeitgemäß. Das Augenmerk sollte auf den Bewohner eines gesamten Stadtteils liegen und nicht auf der ungehinderten Durchfahrbarkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 101/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2016, OF 45/6 Betreff: Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer mit Fahrradpiktogrammen in der Oeserstraße ab Nied in Richtung Innenstadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Radschutzstreifen auf der südlichen Straßenseite der Oeserstraße ab dem Discountermarkt Lidl (Wilhelm-Koppel-Weg) bis zur Waldschulstraße anzulegen und den Mittelstreifen zu beseitigen. In Abständen sollen Fahrradpiktogramme auf den Radstreifen hinweisen. Begründung: Auf der Oeserstraße fehlt aus Richtung Nied in die Innenstadt der Fahrradweg. Der Wunsch von Bürgern, den Fahrradweg auch aus Richtung Nied durch den Wald führen zu lassen, wurde von dem Forstamt abgelehnt. Um diese gute Verbindung in die Innenstadt trotzdem auch für Radfahrer aus Nied besser nutzbar zu machen, fordert der Ortsbeirat die Einrichtung eines Radschutzstreifen auf der südlichen Straßenseite der Oeserstraße ab dem Discounter-Markt Lidl (Wilhelm-Koppel-Weg) bis zur Waldschulstraße. Für die Radfahrer von der Innenstadt Richtung Nied gibt es in diesem Abschnitt auf der nördlichen Straßenseite bereits einen gemeinsamen Geh- und Radweg. Dies hätte auch den Effekt, dass durch den Wegfall des Mittelstreifens und die damit verbundene optische Einengung der Straßenansicht der fließende Verkehr entschleunigt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 104 2016 Die Vorlage OF 45/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2016, OF 4/6 Betreff: Griesheim: Fahrbahnabsenkung an der Kreuzung Lärchenstraße/Elektronstraße beseitigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnabsenkungen an der Kreuzung Lärchenstraße / Elektronstraße, insbesondere die in der Rechtsabbiegespur der Lärchenstraße (in westlicher Fahrtrichtung) in die Elektronstraße zu beseitigen. Begründung: Die o.g. Rechtsabbiegespur hat erhebliche Fahrbahnabsenkungen. Bei Regen füllen sich diese mit Wasser, das mangels Gefälle nicht zu einem Kanal abfließt. Daher steht dort noch lange nach einem Regenfall das Wasser. Fußgänger, die an der Lichtsignalanlage auf Grün warten, werden von Spritzwasser getroffen, weil abbiegende Fahrzeuge die Wasseransammlung in den Senken zu spät bemerken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 4/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 99 2016 Die Vorlage OF 4/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2015, OF 1461/6 Betreff: Weg im Niedwald parallel zur Oeserstraße fortführen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, den Weg im Niedwald, der parallel zur Oeserstraße an deren Südseite entlang führt und zur Zeit in der Höhe des Ramada Hotels endet, bis zur Waldschulstraße fortzuführen. Das Wegende ist an die Ampel, die ja in Kürze errichtet werden soll (Kreuzung Waldschulstr./Oeserstr.), heranzuführen (die Ampel soll auch eine Fußgängerampel über die Waldschulstraße erhalten), um so den sicheren Anschluss zum Fuß- und Radweg an der Oeserstraße in Richtung Rebstock herzustellen. Begründung: Der genannte ist sehr gut für Radfahrer und Fußgänger geeigntet. Der Weg, der an der Eisenbahnersiedlung beginnt, führt bisher leider nur bis zum Ramada Hotel, obwohl die meisten Fußgänger und Radfahrer, die den Weg nutzen, weiter in Richtung Waldschulstraße wollen bzw. von dort kommen. Durch die genannte Fortführung würde der bereits eingerichtete gute und sichere Waldweg direkt an den Fuß- und Radweg angschließen, der ab der Waldschulstraße weiter an der Oeserstraße zum Rebstock führt. Jetzt muss man am Ramada Hotel (zwischen parkenden Autos hindurch, was unübersichtlich ist) wieder auf die Oeserstraße. Radfahrer in Richtung Rebstock/Innenstadt müssen dann auf der Straße weiter fahren, Fußgänger müssen zum Bürgersteig auf die gegenüberliegende Seite der Oeserstraße, ohne jede Querungshilfe an dieser Stelle. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1461/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2015, OF 1483/6 Betreff: Friedhof Griesheim - Sanierung des Hauptweges von der Waldschulstraße bis zur Heinrich-Hardt-Straße unter Einbeziehung des Weges zur Trauerhalle Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich den Hauptweg auf dem Friedhof Griesheim so Instand zu setzen, dass dieser von sämtlichen Nutzern gefahrlos begangen bzw. befahren werden kann und des Weiteren auch für die Nutzung durch LKWs ausgelegt ist, die von den auf dem Friedhof arbeitenden Firmen dort eingesetzt werden. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die kleineren Wege, die zu den Grabfeldern führen, so herzurichten, dass sie auch von Personen mit Gehbeeinträchtigungen oder die im Rollstuhl sitzen, benutzt werden können. Begründung: Der Hauptweg ist in einem sehr schlechten Zustand. Mehrmals muss er mit Kies aufgefüllt werden, um das Schlimmste zu verhindern. Dies reicht aber nicht aus. Der Weg ist bei Regen etc. schwierig zu nutzen. Für Trauergemeinden ein Spießrutenlauf. Für Menschen mit Gehbeeinträchtigungen eine Zumutung. Durch die LKWs, die eingesetzt werden müssen, um die auf diesem Friedhof durchzuführenden Arbeiten vornehmen zu können, ist dieser Weg extremen Belastungen ausgesetzt, da keine andere Möglichkeit des Heranfahrens möglich ist. Um Unfälle zu verhindern, sollte hier schnellstens Abhilfe geschaffen werden. Bei dieser Gelegenheit bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen, wie die Seitenwege gegebenenfalls ebenfalls so hergerichtet werden können, dass sie für Gehbeeinträchtigte begehbar bzw. mit einem Rollstuhl befahrbar sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 30 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 1483/6 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 671 2015 1. Der erste Absatz der Vorlage OF 1483/6 wird abgelehnt. 2. Der zweite Absatz der Vorlage OF 1483/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und BFF (= Annahme) zu 2.: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2015, OF 1482/6 Betreff: Friedhof Griesheim - Diverses Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Missstände auf dem Griesheimer Friedhof zu beseitigen: 1. Aufstellen von zeitgemäßen Fahrradständern am Eingang Waldschulstraße. 2. Schaffung von Flächen für Rasengräber für Urnen. 3. Aufarbeiten der auf dem Friedhof befindlichen Bänke ohne die Anzahl der Bänke zu reduzieren. 4. Herrichten des vorhandenen kleinen Büroraumes in einen sauberen Raum, der wieder als Büro und Raum für die Seelsorger genutzt werden kann. 5. Lampen im Bauhof des Friedhofs anbringen 6. Öffnung der Toiletten an allen Tagen, an denen der Friedhof geöffnet ist. 7. Herrichten der geräumten Grabstätten mit einer ordentlichen Rasendecke. 8. Das Abholzen der zwischen den Grabreihen befindlichen Busch- bzw. Heckenbepflanzung ist künftig nicht mehr durchzuführen. Dort wo die Büsche oder Hecken bereits entfernt sind, ist das Erscheinungsbild des Friedhofs wieder so herzustellen, dass die kleinteiligen Reihungen wieder sichtbar wird. Um eine schnelle Umsetzung der Punkte 1., 3. und 4. zu erreichen, die mit wenig Kosten umzusetzen sind, ist der Ortsbeirat bereit, aus seinem Budget bis zu Euro 5.000,00 zur Verfügung zu stellen. Begründung: Zu 1.: Die sich auf dem Friedhof befindliche Fahrradabstellreihe entspricht keinem den heutigen Anforderungen entsprechend sicheren Abstellplatz. Zu 2.: Leider verfügt der Friedhof noch immer nicht über Rasengräber. Hier sollte dringend dafür gesorgt werden, dass freiwerdende zusammenhängende Flächen für ein solchen Rasengrabfeld reserviert werden. Zu 3.: Die Bänke sind durch die Witterungseinflüsse teilweise nicht mehr nutzbar. Zu 4.: Der ursprünglich als Büro genutzte Raum ist heute nur noch Rumpelkammer und schmutzig. Dort müssen sich die Seelsorger für die Trauerfeier umziehen. Zu 5.: Der Bauhof des Friedhofs an der Heinrich-Hardt-Straße verfügt über keine Lichtquelle. Im Winter, wenn es lange bzw. früh dunkel ist, ist kaum etwas dort zu sehen. Daher sollte schon aus Gründen des Arbeitsschutzes dafür gesorgt werden, dass in diesen Bauhof Strom gelegt wird, damit man eine Lichtquelle anbringen kann. Da Laternenmasten nicht weit entfernt sind, sollte es keine allzu große Schwierigkeit sein, hier Abhilfe zu leisten. Zu 6.: Besucher kommen nicht nur am Dienstag und Donnerstag auf den Friedhof. Nicht jeder Hinterbliebene wohnt in unmittelbarer Nähe des Friedhofs. Oft sind die Angehörigen länger unterwegs, um das Grab zu pflegen. Zu 7: Auf dem Friedhof befinden sich außer den nicht gepflegten Gräbern unschöne Stellen, an denen Gräber aufgrund Ablauf o.ä. weggemacht wurden. Hier ist mit wenig Aufwand eine geschlossene Rasendecke herzustellen. Zu 8: Bisher wurde der Friedhof durch Busch- und Heckenbepflanzungen zwischen den Gräbern optisch unterteilt. Leider werden immer mehr der Hecken entfernt und verändern das Erscheinungsbild des Friedhofs von eher kleinteiligen Reihungen zu einer großen, eher eintönig erscheinenden Gräberfläche. Der Magistrat wird daher gebeten von weiteren Heckenentfernungen abzusehen und das Bild der Unterteilung der Gräberfläche wieder herzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 29 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 1482/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4582 2015 1. Die Ziffern 1., 3., 4. und 7. der Vorlage OF 1482/6 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1482/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sie nachfolgenden Wortlaut hat: "Erfolgt die Schaffung von Flächen für Urnen-Rasengräber wie angekündigt auch ab dem Jahr 2017 (vgl. ST 446)?" 3. Die Ziffer 5. der Vorlage OF 1482/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sie nachfolgenden Wortlaut hat: "Sind nicht Lampen im Bauhof des Friedhofs erforderlich? Wenn ja, sind diese Lampen entsprechend anzubringen." 4. Die Ziffer 6. der Vorlage OF 1482/6 wird abgelehnt. 5. Die Ziffer 8. der Vorlage OF 1482/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sie nachfolgenden Wortlaut hat: "Das Abholzen der zwischen den Grabreihen befindlichen Busch- bzw. Heckenbepflanzung ist künftig nicht mehr durchzuführen. Dort, wo es bereits erfolgt ist, soll eine niedrigere Bepflanzung entstehen, um die durch die Hecken bzw. Büsche erreichte kleinteilige Reihung an diesen Stellen wieder sichtbar zu machen." 6. Es dient zur Kenntnis, dass im Antragstenor aus den Ziffern 7. und 8. die Ziffern 6. und 7. werden. Darüber hinaus werden in der Begründung die Ausführungen zur abgelehnten Ziffer 6. ersatzlos gestrichen. Abstimmung: zu 1. bis 3. und 5.: Einstimmige Annahme zu 4.: CDU und LINKE. gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2015, OF 1381/6 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Lärchenstraße: Mögliche Maßnahmen besprechen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in einem Gespräch mit Mitgliedern des Ortsbeirates Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Abschnitt der Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße in beiden Richtungen zu erörtern. Denkbar sind z.B. Schutzstreifen für Radfahrer, Variation des geraden Straßenverlaufs durch Einrichten von Schrägparkplätzen. Begründung: Die verkehrlichen Ziele, welche den gegenwärtigen Ausbauzustand dieser Straße ergeben haben, bestehen inzwischen nicht mehr. Tatsächlich hat sich insbesondere die nördliche Straßenseite zu einem Wohngebiet entwickelt. Wichtige soziale Einrichtungen wie ein Altersheim und eine Kindertageseinrichtung befinden sich dort. Weder die Straßenführung in Form einer langen Geraden noch die enorme Breite der Lärchenstraße sind den gegenwärtigen Erfordernissen angemessen. Die Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer in diesem Bereich ist sinnvoll. Hier verlängert er die vorhandenen Schutzstreifen für Radfahrer in der Espenstraße in westlicher Richtung. Schrägparkplätze sind eine kostengünstige Möglichkeit, den Straßenverlauf so zu variieren, dass keine lange Gerade mehr vorhanden ist, die zu Geschwindigkeitsüberschreitungen verleitet. So wird ein Beitrag zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung geleistet. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4302 2015 Die Vorlage OF 1381/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2015, OF 1382/6 Betreff: Fahrkartenautomat auf dem Mittelbahnsteig am Bahnhof Griesheim wieder aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, mit den Verantwortlichen bei RMV und Bahn Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel zu erreichen, dass der Fahrkartenautomat auf dem Bahnsteig 2 in Griesheim (Mittelbahnsteig, Fahrtrichtung Höchst) kurz hinter dem Aufgang aus der Unterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße wieder aufgestellt wird. Begründung: Jahrzehntelang stand an dieser Stelle ein Fahrkartenautomat. Dieser wurde nun aus unbekannten Gründen entfernt. Eine Nutzerin des RMV berichtete, ein Bahnmitarbeiter habe ihr gesagt, "der Automat hätte sich nicht mehr gelohnt." Momentan steht also auf dem gesamten Mittelbahnsteig kein Fahrkartenautomat. Für Reisende aus den Gebieten nördlich der Bahnlinie bedeutet das aber, dass sie bei Fahrten Richtung Höchst erst ganz durch die Unterführung laufen müssen, dann die Treppe hoch zum Automaten auf Bahnsteig 1 (wo oft lange Warteschlangen sind, weil dieser Automat oft sehr belegt ist) und dann zurück die Treppe hinunter wieder in die Unterführung, um dann schließlich mit der frisch erworbenen Fahrkarte die Treppe zum Mittelbahnsteig wieder hoch laufen zu müssen. Es ist nicht einzusehen, dass den Reisenden dieser Aufwand zugemutet wird, zumal es jahrelang möglich war, den Automaten auf dem Mittelbahnsteig direkt hinter dem Aufgang aus der Unterführung zu betreiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4303 2015 Die Vorlage OF 1382/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2015, OA 628 entstanden aus Vorlage: OF 1340/6 vom 02.05.2015 Betreff: Planerische Studien für den Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Vorgang: ST 190/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sollten u. a. sein: - Fahrbahn mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen auf das gleiche Niveau wie die Bürgersteige bringen; - Verzicht auf Lichtsignalanlagen; - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand. Begründung: Inzwischen ist für das Jahr 2018 der Baubeginn für die Sanierung der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die andere Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung der Haltebucht von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder als breiterer Bürgersteig, ermöglichen. Nach Ansicht des Ortsbeirats trifft die in der Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190, vorgenommene Einschätzung, dass wegen des guten Allgemeinzustandes der Waldschulstraße in diesem Bereich keine Umgestaltung erforderlich sei, nicht zu. Die aktuellen Pläne zur Sanierung der Unterführung sehen andere Treppenaufgänge vor, die deutlich in den heute als Wiese angelegten Bereich führen werden. Von dort sind auch neue Wege zu den vorhandenen Bürgersteigen erforderlich. Insofern wird eine Neugestaltung dieser südlich der Waldschulstraße gelegenen Fläche erforderlich sein. Um ein städtebaulich ansprechendes Erscheinungsbild zu erhalten, ist auch eine Anpassung der deutlich kleineren Fläche nordwestlich der Waldschulstraße (also zwischen Straße und Bürgerhaus) notwendig. Sinnvollerweise wird diese Gestaltung in die Planungsgespräche zur Unterführung einbezogen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 252 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 27.05.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.07.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 628 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, BFF und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6095, 41. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.07.2015 Aktenzeichen: 91 8
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2015, OF 1340/6 Betreff: Planerische Studien für den Bereich vorm Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Vorgang: ST 190/14 Der Ortsbeirate wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sind u.a.: - Fahrbahn auf gleichem Niveau wie Bürgersteige mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen - Verzicht auf Lichtsignalanlagen - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand Begründung: Inzwischen ist für das Jahr 2018 ist der Baubeginn für die Sanierung der Unterführung zwischen Alte Falterstraße und Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die andere Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung des Fahrstreifens von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder als bereiterer Bürgersteig, ermöglichen. Nach Ansicht des Ortsbeirats trifft die in ST 190 vom 3.2.2014 vom Magistrat vorgenommene Einschätzung, dass wegen des guten Allgemeinzustandes der Waldschulstraße in diesem Bereich keine Umgestaltung erforderlich sei, nicht zu. Die aktuellen Pläne zur Sanierung der Unterführung sehen andere Treppenaufgänge vor, die deutlich in den heute als Wiese angelegten Bereich führen werden. Von dort sind auch neue Wege zu den vorhandenen Bürgersteigen erforderlich. Insofern wird eine Neugestaltung dieser südlich der Waldschulstraße gelegenen Fläche erforderlich sein. Um ein städtebaulich ansprechendes Erscheinungsbild zu erhalten, ist auch eine Anpassung der deutlich kleineren Fläche nordwestlich der Waldschulstraße (also zwischen Straße und Bürgerhaus) notwendig. Sinnvollerweise wird diese Gestaltung in die Planungsgesprächen zur Unterführung einbezogen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 628 2015 Die Vorlage OF 1340/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2015, OF 1298/6 Betreff: Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und Sanierung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der NR1135 wird zugestimmt unter Maßgabe, dass folgende Punkte in den Planungsabschluss der Sanierung der Unterführungen und des Bahnhofs aufgenommen werden, schnellstmöglich Baureife hergestellt und danach umgehend der Umbau durchgeführt wird: 1. Unbehinderter und barrierefreier Zugang zum umgestalteten und erhöhten Bahnsteig 1 über das zwischen der Autogenstraße und dem Bahnsteig liegende Privatgelände; hierbei handelt es sich um die beiden Zugänge links und rechts des alten Bahnhofsgebäudes, für die bereits ein Wegerecht besteht, 2. Überdachung aller Treppenabgänge der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße /Waldschulstraße herstellen, 3. Fahrgast-Informationssystem an sämtlichen Aufzügen einrichten, um den Ausfall auch nur eines Aufzuges an jedem Aufzug anzuzeigen, 4. Bahnsteigüberdachungen auf den Bahnsteigen für Gleis 1 und für Gleis 2/3, 5. Notruf-Anlagen in sämtlichen Unterführungen. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert, bei der Ausgestaltung und der Umbauplanung der beiden Unterführungen die Bürgerinnen und Bürger in Griesheim zu beteiligen, bevor die Beschlussfassung über einen fertig abgestimmten Plan erfolgt. Begründung: Am 27.01.2015 wurden die Planungen bezüglich des Umbaus des Bahnhofs und der Sanierung der Unterführung Waldschulstraße/Alte Falterstraße vorgestellt. Am 26.02.2015 konnten die Bürger, die bis zu diesem Zeitpunkt Zeit hatten, sich die Pläne nochmals genauer anzusehen, zusammen mit den Planern und Bauherren sprechen und ihre Ergänzungen und Änderungswünsche vorbringen. Hieraus sind die im Antrag angeführten Anregungen und Ergänzungen entstanden. Die Ergänzungen sind deshalb notwendig, da sich aus den Plänen nicht ergibt, wie die Anbindung der unbehinderten und barrierefreien Zugänge zum Bahnsteig über das Privatgelände erfolgen sollen. Dies muss aber sichergestellt sein. Die Überdachung der Treppen soll verhindern, dass die Nutzer unnötig den Witterungsverhältnissen ausgesetzt sind. Gleiches gilt für die Überdachungen der Bahnsteige. Diese müssen ebenfalls sichergestellt sein, da die heutigen Überdachungen wegfallen werden. Ein besonderes Augenmerk galt den Aufzügen und der Funktionstüchtigkeit. Da bekanntlich Aufzüge häufig ausfallen, soll sichergestellt sein, dass der Nutzer der Aufzüge und Kunde der Deutsche Bahn AG rechtzeitig auf die Funktionstüchtigkeit hingewiesen wird, um sich unnötige und noch längere Wege zu ersparen. Das Wiederanbringen des Notrufs in der Unterführung Waldschulstraße/Alte Falterstraße und auch in der Unterführung der Bahn ist auch im Zeitalter des Mobiltelefons wichtig und notwendig um die Sicherheit der Nutzer und Kunden zu gewährleisten bei Überfall (Diebstahl Mobiltelefon) und Unfall. Die Bürgerinnen und Bürger in Griesheim wünschen, bei der Planung der Ausgestaltung und des Umbaus der beiden Unterführungen mit beteiligt zu werden, bevor die Beschlussfassung über einen fertig abgestimmten Plan erfolgt. Dies ist zu berücksichtigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.02.2015, NR 1135 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.12.2015, OF 1555/6 Anregung vom 19.01.2016, OA 708 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1135 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1298/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, REP und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2014, OF 1255/6 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim-Mitte hier: Information über das Ergebnis der Bodenproben im Bereich Froschhäuser Straße/Ahornstraße Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat schnellstmöglich das Ergebnis der Bodenproben mitzuteilen, die im Zuge der Stadtteilentwicklung Griesheim Mitte im Bereich des Kinderspiel- und Bolzplatzes (Verbindungsstück zwischen Froschhäuser Straße und Ahornstraße entlang der KT 77) genommen worden sind. Begründung: Wie zu erfahren war, wurden im Zuge der Entwicklung des Gebietes Griesheim Mitte Bodenproben entnommen. Dies ist nun über ein halbes Jahr her. Dem Ortsbeirat ist jedoch bis heute kein Ergebnis hierüber bekannt gegeben worden. Da dies für die weiteren Planungen von Interesse ist, bittet der Ortsbeirat um schnellstmögliche Aufklärung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 10.02.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3869 2015 Die Vorlage OF 1255/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2014, OF 1135/6 Betreff: Einmündung von der Mainzer Landstraße in die Waldschulstraße in Richtung Bahnhof Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Einmündung von der Mainzer Landstraße in die Waldschulstraße in Richtung Bahnhof Griesheim so verbessert werden kann, dass es zu deutlich weniger Behinderungen bzw. auch Gefährdungen im Fahrbahnbereich kommt, als das bisher leider der Fall ist. Der Bus soll dort wieder eine Haltebucht an der Haltestelle erhalten. Begründung: Die Verkehrssituation an der o.g. Stelle führt oft zu Behinderungen bzw. auch Gefährdungen. Z.B. hält der Bus zur Zeit an der dortigen Haltestelle auf der Fahrbahn, was oft zu Rückstaus der hinter ihm her fahrenden PKWs führt, die bei hohem Verkehrsaufkommen sogar bis auf die Mainzer Landstraße reichen können. Dabei spielen PKWs eine Rolle, die in dem betreffenden Bereich parken und deren Fahrer z.B. in den an dieser Stelle befindlichen Geschäften einkaufen. Deshalb ist mit einzubeziehen, wie das Parkdeck des dort befindlichen Einzelhandelsgeschäftes besser als bisher genutzt werden kann, um zu erreichen, dass der Bus während seines Halts an der dortigen Haltestelle in einer für ihn frei gehaltenen Haltebucht halten kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 26 Es dient zur Kenntnis, dass der Antragsteller die Vorlage OF 1135/6 vor der Abstimmung dahin gehend abändert, dass der letzte Satz des Antragtenors ersatzlos gestrichen wird. Beschluss: Die Vorlage OF 1135/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2014, OF 1136/6 Betreff: Radweg in der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, durch welche geeigneten Maßnahmen erreicht werden kann, dass der Radweg an der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße deutlicher als bisher als Radweg erkennbar wird. Begründung: Sehr oft kommt es dazu, dass der betreffende Radweg von Fußgängern benutzt wird, obwohl der Fußweg, der sich mit dem Radweg zusammen auf dem Bürgersteig befindet, tatsächlich ausreichend breit für die Fußgänger ist. Radfahrer kommen so zur Zeit vielfach deutlich langsamer vorwärts, als es eigentlich notwendig ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1136/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1136/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1136/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2014, OF 1113/6 Betreff: Tempo 30 auf der Waldschulstraße zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße durchgehend einführen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Waldschulstraße zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße durchgehend Tempo 30 eingeführt wird. Begründung: In dem genannten Abschnitt der Waldschulstraße gilt bereits heute an 3 Stellen Tempo 30, im Bereich kurz vor der Einmündung in die Oeserstraße, im Bereich Bushaltestelle Lindenhag und vor der Eichendorffschule. Im Abschnitt zwischen Eichendorffschule und Mainzer-Landstraße ist aber durch die Anordnung der rechts und links parkenden Autos die Fahrbahn so verengt, dass es angebracht ist, die Geschwindigkeit auch hier auf Tempo 30 herabzusetzen. Zumal auch hier die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren (kein separater Radweg vorhanden). Weiterhin ist es in dem Bereich, wo die Straße in den Niedwald führt, ebenfalls angebracht die Geschwindigkeit zu vermindern, weil dort in die Waldschulstraße einfahrende Fahrzeuge sehr schlechte Einsicht in die Waldschulstraße haben und es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, die bei Tempo 30 so nicht auftreten würden. Außerdem soll auch auf dem nicht genannten Stück zwischen Bushaltestelle Lindenhag und Eichendorffschule Tempo 30 gelten, um ein gleichmäßiges Fahren zu gewährleisten (kein Wechsel von Tempo 30 auf 50 und wieder auf 30 kurz hintereinander). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 1113/6 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, REP und FDP gegen SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2014, OF 1051/6 Betreff: Geschwindigkeit in der Oeserstraße entlang der Siedlung Neufeld ist zu hoch Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, wie eine Verringerung der zulässigen Geschwindigkeit in diesem Bereich der Oeserstraße durchgeführt werden kann und bis zu welcher Geschwindigkeit reduziert werden kann (40 km/h oder auch 30 km/h), 2. die Geschwindigkeit auf der Oeserstraße an einer geeigneten Stelle an der Siedlung Neufeld zu kontrollieren. Begründung: Die Oeserstraße verläuft von der Messe her kommend bis nach Nied schnurgerade durch Kleingärten und den Niedwald. Am Beginn des Walds liegt die Siedlung Neufeld an der einen Seite der Straße. Hier wird nach Berichten von Anwohnern oftmals zu schnell gefahren bzw. sogar gerast. Dort wo die Oeserstraße sonst durch bewohntes Gebiet führt, ist die Geschwindigkeit bereits auf 40 km/h reduziert (Eisenbahnersiedlung bis zum Friedhof in Nied) bzw. sogar auf 30 km/h (S-Bahn bis Nied-Brücke). Auf der am Neufeld in die Oeserstraße einmündenden Waldschulstraße sind auch nur 30 km/h erlaubt. Im genannten Bereich der Oeserstraße, wo ja auch Wohnhäuser an der Straße liegen und ein Bürgersteig an der Straße entlangführt, ist eine Reduzierung des Tempos sicher auch angebracht und auch angemessen. Auch regelmäßige Kontrollen der Geschwindigkeit sind sinnvoll, um das Rasen hier zu unterbinden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1051/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3273 2014 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 1051/6 wird abgelehnt. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1051/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU, REP und FDP gegen SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 2.: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER und REP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2014, OF 1049/6 Betreff: Ampel Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die erforderlichen Mittel für die Ampelanlage Oeser-./Waldschulstraße bereit zu stellen und die Ampel möglichst noch in diesem Jahr, spätestens aber im nächsten Jahr zu errichten. Begründung: Die Ampel ist dringend erforderlich, weil es an dieser Kreuzung immer wieder zu gefährlichen Situationen und auch Unfällen kommt. Vor wenigen Jahren ist hier ein Motorradfahrer ums Leben gekommen. Deshalb ist jetzt, wo die Planung fertig abgeschlossen ist, die Ampel auch umgehend aufzustellen. Das fordert auch die große Mehrzahl der Anwohner, die hierfür in Griesheim und Nied inzwischen auch schon sehr viele Unterschriften gesammelt haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3272 2014 Die Vorlage OF 1049/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2014, OF 961/6 Betreff: Bahnhof Griesheim: Neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung vorstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alte Falterstraße und der Waldschulstraße einschließlich des Zugangs zu den Gleisen 2 und 3 (in Richtung Höchst) mit der DB AG in einer öffentlichen Veranstaltung in Griesheim vorzustellen. Dabei ist auch ein Zeitplan mit eindeutigen Projektschritten und Meilensteinen (z.B. Termin Einreichen des Plans bei der zuständigen Anhörungsbehörde) bekannt zu machen. Begründung: Auf der Ortsbeiratssitzung vom 18. Februar 2014 hat der Magistrat über Vertreter des Dezernats VI - Verkehr - zum Sachstand bei dem vorgesehenen barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alte Falterstraße und der Waldschulstraße berichtet, dass die bisherigen Pläne, die insgesamt drei Aufzüge und eine Verlegung von Bahngleisen und eine Anpassung der Oberleitungen vorsahen, nun wieder grundsätzlich zur Diskussion stünden. Stattdessen würden nun Vorschläge wieder aufgegriffen, die ohne eine Gleisverlegung auskämen. Dies überrascht, weil Ortsbeirat und Öffentlichkeit bisher davon ausgingen, dass die Planungen, die im Jahr 2011 öffentlich vorgestellt und zustimmend votiert wurden, umgesetzt würden. Daher ist von großem Interesse, welche neuen/alten Vorschläge nun verfolgt werden. Die große Bedeutung dieser Unterführung, welche die Verbindung zwischen den südlich und nördlich der Bahnlinie gelegenen Teilen Griesheims schafft, bedarf hier keine weiteren Begründung. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 961/6 wird bis zur Sitzung am 9. September 2014 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3386 2014 Die Vorlage OF 961/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2014, OA 453 entstanden aus Vorlage: OF 913/6 vom 29.12.2013 Betreff: Städtebauliches Entwicklungskonzept "Griesheim - nördlich der Bahn" Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass durch den Magistrat mittels der dafür üblichen Verfahren ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Nutzungen (wie z. B. illegale Gebrauchtwagenbetriebe) ohne Verzögerung zu unterbinden sind. Begründung: Dass der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats aufgegriffen hat, das Gelände zwischen der Mainzer Landstraße und der Bahnlinie sowie zwischen der Waldschulstraße und der Straße In der Schildwacht städtebaulich zu entwickeln, ist sehr zu begrüßen. Auch die in der Vorlage M 218 dazu dargestellte Vorgehensweise wird begrüßt. Von deren Umsetzung ist eine merkliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation im betreffenden Gebiet zu erwarten. Die vorgeschlagene Vorgehensweise, gegen einzelne ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Gewerbebetriebe zunächst mit Hilfe eines externen Dienstleisters ohne hoheitliche Befugnisse einzuschreiten und nur in Konfliktfällen mit hoheitlichen Befugnissen der Stadt vorzugehen, erscheint allerdings nicht zielführend, zumal dies auch noch von den vorhandenen Personalressourcen abhängig gemacht werden soll. Die Stadt ist in der Pflicht, den Betrieb von nicht genehmigungsfähigen bzw. illegalen Betrieben zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 609 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 22.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 22 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 218 und OA 453 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Baier, Tafel-Stein und Reininger sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4144, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2013, OF 913/6 Betreff: Städtebauliches Entwicklungskonzept "Griesheim - nördlich der Bahn" Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der M 218 vom 18.11.2013 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. ermöglicht wird Wohnbebauung auch nördlich der Bahn im Bereich Eichenstraße zwischen Waldschul- und Elektronstraße zuzulassen, 2. durch die zuständigen städtischen Ämter sind mittels der dafür üblichen Verfahren ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Nutzungen (wie z.B. illegaler Gebrauchtwagenbetriebe) ohne Verzögerung zu unterbinden. Begründung: Dass der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats aufgegriffen hat, das Gelände zwischen der Mainzer Landstraße und S-Bahn sowie Waldschulstraße und der Straße An der Schildwacht städtebaulich zu entwickeln ist sehr zu begrüßen. Auch die in der M 218 dazu dargestellte Vorgehensweise wird begrüßt. Von deren Umsetzung ist eine merkliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation im betreffenden Gebiet zu erwarten. Jedoch ist abweichend von der M 218 schon jetzt zu ermöglichen, dass auch auf den bereits bestehenden Brachflächen zwischen Eichenstraße und S-Bahn Wohnbebauung entstehen kann. Dies würde zu einer spürbaren Aufwertung in diesen Bereichen führen, ohne dass damit eine Einschränkung für das bestehende genehmigte bzw. genehmigungsfähige Gewerbe verbunden wäre. Ebenso erscheint die vorgesehene Vorgehensweise gegen einzelne ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Gewerbebetriebe zunächst mit Hilfe eines externen Dienstleisters ohne hoheitliche Befugnisse einzuschreiten und nur in Konfliktfällen durch die Stadt vorzugehen nicht zielführend. Zumal dies auch noch einschränkend von den vorhandenen Personalressourcen abhängig gemacht werden soll. Die Stadt ist in der Pflicht, den Betrieb von nicht genehmigungsfähigen bzw. illegalen Betrieben zu beenden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 36 Auf Wunsch der CDU wird über die Vorlage OF 913/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 453 2014 1. Der Vorlage M 218 wird unter Hinweis auf OA 453 zugestimmt. 2. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 913/6 wird abgelehnt. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 913/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. In der Begründung der Vorlage OF 913/6 wird der zweite Absatz ersatzlos gestrichen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu 2. a) und c) CDU, GRÜNE und REP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER b) Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2013, OF 885/6 Betreff: Bahnhof Griesheim: Barrierefreier Umbau so schnell wie möglich Vorgang: ST 800/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen aktualisierten Zeitplan mit eindeutigen Projektschritten und Meilensteinen (z.B. Termin Einreichen des Planes bei der zuständigen Anhörungsbehörde) für den barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alte Falterstraße und der Waldschulstraße einschließlich des Zugangs zu den Gleisen 2 und 3 (in Richtung Höchst) mit der DB AG zu erstellen und dem Ortsbeirat zu übermitteln. Zudem wird er Magistrat gebeten, sich bei der DB AG einzusetzen, um eine Umsetzung des Projektes möglichst nahe am bisher vorgesehenen Termin 2015 zu erreichen. Begründung: Noch im Sommer 2013 ging der am Projekt beteiligte Magistrat davon aus, dass ein Baubeginn im Jahr 2015 erfolgen würde (ST 800 vom 10.06.2013). Seitens der DB AG werden nun für Anfang 2014 der Abschluss eines Finanzierungsvertrages und danach eine dreijährige Planungsphase angekündigt. Damit ergeben sich ein Abschluss der Planung im Jahr 2017 und eine Umsetzung im Idealfall ab 2017, vermutlich aber erst ab 2018 oder an einem noch mehr in der Zukunft liegenden Zeitpunkt. Da die zuständigen Stellen der DB AG schon seit vielen Jahren mit dem Projekt befasst sind und schon mehrfach Vorplanungen vorgelegt wurden, erscheint es möglich, die angekündigte dreijährige Planungsphase zu verkürzen. Dieses Ziel möge der Magistrat gegenüber der DB AG anstreben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 800 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2013, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2692 2013 Die Vorlage OF 885/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2013, OF 866/6 Betreff: Hinweisschild zur Gretel-Ciba-Halle der Turnerschaft Griesheim e. V. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, der Turnerschaft Griesheim e.V. die Erlaubnis zu erteilen, an der Kreuzung Waldschulstraße/Eichenstraße ein Hinweisschild zur Gretel-Ciba-Halle anzubringen. Begründung: Die Sporthalle, Gretel-Ciba-Halle, der Turnerschaft Griesheim e.V., Eichenstraße 9, wird häufig für Veranstaltungen genutzt, zu denen Teilnehmer und Gäste auch von außerhalb Frankfurts kommen. Die Turnerschaft berichtet davon, dass Gäste Schwierigkeiten beim Auffinden der Halle haben. Daher möchte der Verein an der Kreuzung Waldschulstraße/Eichenstraße ein Hinweisschild zur Halle anbringen. Ein Mast ist bereits vorhanden und trägt u.a. ein Hinweisschild zur Sportanlage der Spielvereinigung 02 Griesheim e.V. Platz für ein weiteres Hinweisschild ist vorhanden. Dem Verein sollte die Erlaubnis zum Anbringen des gewünschten Schildes erteilt werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 866/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2774 2014 Die Vorlage OF 866/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2013, OA 429 entstanden aus Vorlage: OF 855/6 vom 24.10.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448, dient mit der Maßgabe zur Kenntnis, dass die Fläche für die standortnahe Verlagerung der vorhandenen Spielflächen in der nördlichen Ahornstraße in unmittelbarer Nähe der jetzigen Spielflächen liegen muss und die Spielflächen nach der Verlagerung nicht kleiner als bisher sind. Zusätzlich dient zur Klarstellung, dass zu den genannten Spielflächen auch die dort befindlichen Grünflächen dazugehören. Der Magistrat wird abschließend gebeten mitzuteilen, welche Flächen aus seiner Sicht für die Verlagerung infrage kommen bzw. vorgesehen sind. Begründung: Im vorliegenden Bericht ist unter Ziffer 2. von einer Verlagerung der Spielflächen in der nördlichen Ahornstraße zugunsten einer dort beabsichtigten Wohnbebauung die Rede. Diese Spielflächen sowie die ebenfalls dort befindlichen Grünflächen sind im betreffenden Gebiet jedoch unverzichtbar. Deshalb ist es unerlässlich, dass diese Flächen in unmittelbarer Nähe dieses Bereichs erhalten bleiben und auch nicht verkleinert werden. Zu erfahren, welche Flächen dafür aus Sicht des Magistrats geeignet sind, ist für den Ortsbeirat erforderlich, damit er sich ein klares Bild über die Durchführbarkeit der vorgesehenen Maßnahme machen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2014, ST 315 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2013, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 429 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Kenntnis unter Hinweis auf OA 429) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP, FREIE WÄHLER und REP (B 448 = Kenntnis, OA 429 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und NPD (B 448 = Kenntnis, OA 429 = Annahme) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2013, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 429 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP gegen LINKE. (= Kenntnis unter Hinweis auf OA 429) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen LINKE., Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4048, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2013, OF 855/6 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Der Ortsbeirat möge beschließen, dem B 448 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass einmal die Fläche für die standortnahe Verlagerung der vorhandenen Spielflächen in der nördlichen Ahornstraße in unmittelbarer Nähe der jetzigen Spielflächen liegen muss und die Spielflächen nach der Verlagerung nicht kleiner als bisher sein werden. Zudem ist klarzustellen, dass zu den genannten Spielflächen auch die dort befindlichen Grünflächen mit dazu gehören. Außerdem ist dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Flächen aus Sicht des Magistrats für die Verlagerung in Frage kommen bzw. vorgesehen sind. Begründung: Im B 488 ist in der Antwort zu 2) von einer Verlagerung der Spielflächen in der nördlichen Ahornstraße zugunsten einer dort beabsichtigten Wohnbebauung die Rede. Diese Spielflächen sowie die ebenfalls dort befindlichen Grünflächen sind im betreffenden Gebiet unverzichtbar. Deshalb ist es unerlässlich, dass diese Flächen in unmittelbarer Nähe dieses Bereichs erhalten bleiben und dass sie nicht verkleinert werden. Zu erfahren, welche Flächen dafür aus Sicht des Magistrats geeignet sind, ist erforderlich, damit sich der Ortsbeirat ein klares Bild über die Durchführbarkeit der vorgesehenen Maßnahme machen kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung OA 429 2013 1. Die Vorlage B 448 dient unter Hinweis auf OA 429 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 855/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2013, OF 845/6 Betreff: Gestaltung und Ausstattung des Spielplatzes zwischen Ahornstraße und Froschhäuser Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Vorschläge für eine andere Gestaltung des Spielplatzes zwischen Ahornstraße und Froschhäuser Straße zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Dabei sind insbesondere auch Spielgeräte für jüngere Kinder (bis 12 Jahre) vorzusehen. Begründung: Der Spielplatz richtet sich zur Zeit fast ausschließlich an ältere Kinder und Jugendliche. Es gibt einen Basketballfeld, ein Fußballfeld mit festen Toren und viele Gelegenheiten für Ballspiele. Für jüngere Kinder gibt es dagegen nur einen Sandkasten ohne weitere Spielmöglichkeiten. Es gibt genug Platz zur Aufstellung von Schaukeln, Bewegungs- und anderen Spielgeräten für jüngere Kinder. Bei der Materialwahl der Spielgeräte kann durch Berücksichtigung der Umstände durchaus erreicht werden, dass die Spielgeräte von einer gewissen Robustheit sind. Da im Umfeld des Spielplatzes viele Familien mit Kindern wohnen und die beiden nächsten Spielplätze an der Elsterstraße und der Jägerallee schon in deutlicher Entfernung gelegen sind und zudem eine Überquerung der Mainzer Landstraße erfordern, ergibt es Sinn, hier neue Spielmöglichkeiten zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 845/6 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU und der SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2584 2013 Die Vorlage OF 845/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 411 entstanden aus Vorlage: OF 793/6 vom 06.08.2013 Betreff: Planerische Studien für Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sind u. a.: - Fahrbahn auf gleichem Niveau wie Bürgersteige mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen; - Verzicht auf Lichtsignalanlagen; - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand. Begründung: Für das Jahr 2015 ist der Baubeginn für die neue Unterführung zwischen Alte Falterstraße und Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die neue Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung des Fahrstreifens von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder breiteren Bürgersteig, ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 411 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 411 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme); SPD und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 411 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage OA 411 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 3740, 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.10.2013 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen; http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte über LDEN/L Night über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat diese Straßenabschnitte zu ermitteln und es ist dort Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster-Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstr., Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder weil sie eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, d.h. sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z.B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstr. von der Birminghamstr. stadtauswärts sowie von der Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstr. von der Schmalkaldener Str. bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Höchster Farben-Straße. Auf den Straßen lt. Punkt 2 soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und wo dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Schwanheimer Uferstraße. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2013, OF 793/6 Betreff: Planerische Studien für Bereich vorm Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sind u.a.: - Fahrbahn auf gleichem Niveau wie Bürgersteige mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen - Verzicht auf Lichtsignalanlagen - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand Begründung: Für das Jahr 2015 ist der Baubeginn für die neue Unterführung zwischen Falterstraße und Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die andere Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung des Fahrstreifens von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder als bereiterer Bürgersteig, ermöglichen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung OA 411 2013 Die Vorlage OF 793/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf allen innerörtlichen Straßenabschnitten im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie Hessen http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werte über LDEN/LNight über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu ist seitens des Magistrats eine gründliche Auswertung der o.a. Kartierungen vorzunehmen, die entsprechenden Straßen sind zu ermitteln und Tempo 30 auf diesen Straßen ist als Minderungsmaßnahme beim RP einzufordern. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/Westhöchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main .html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Aufgrund des bestehende Straßennetzes sowie der aktuellen Straßen- und Verkehrsführung kann sich durch eine Tempo-30-Anordnung der Verkehr aus den aufgeführten Straßen weder nachteilig verändern, noch in andere Straßenabschnitte verlagern. Eine Benachteiligung von Anliegern anderer Straßen ist somit ausgeschlossen. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 31 Unterbrechung der Beratung aufgrund interner Beratungen der SPD-Fraktion von 18.35 Uhr bis 18.45 Uhr. Beschluss: Die Vorlage OF 750/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2013, OF 731/6 Betreff: Bewohnerparken in der Espenstraße ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Wunsch vieler Anwohner nachzukommen und in der Espenstraße in Griesheim Anwohnerparken einzurichten. Begründung: Anwohner der Espenstraße haben sich an den Ortsbeirat gewandt mit der Bitte, in ihrer Straße Anwohnerparken einzurichten. Hintergrund ist ein ständiger Parkplatzmangel, weil viele Garagen nicht zum Parken, sondern anderweitig genutzt werden. Dies ist zwar rechtlich nicht in Ordnung, praktisch aber schwer zu verhindern. Außerdem gibt es hohen Parkdruck durch zwei Kleingartenanlagen und Sportveranstaltungen, die abends in der Schule stattfinden. Die Anwohner haben eine Unterschriftenliste vorgelegt, aus der hervor geht, dass viele Anwohner der Espenstraße ein solches Anwohnerparken begrüßen würde. Dabei sind sich die Betroffenen bewusst, dass sie für ein solch bevorrechtigtes Parken eine Gebühr zu entrichten hätten. Diese sind sie jedoch gerne bereit zu bezahlen, weil die Situation inzwischen unerträglich geworden ist und es so einfach nicht weiter gehen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 731/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2013, OA 377 entstanden aus Vorlage: OF 700/6 vom 19.04.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen: 1. In welchen Straßenzügen wurde die illegale Nutzung von Grundstücken festgestellt? 2. Welche illegalen Nutzungen der Grundstücke wurden bei der Bestandsaufnahme im Einzelnen festgestellt? 3. Seit wann bestehen ggf. diese illegalen Nutzungen, und was wird unternommen, um die Grundstücke wieder in einen legalen Zustand zu überführen? 4. Was unternimmt der Magistrat, um die zugunsten der Allgemeinheit bereits im Bebauungsplan von 1967 eingetragenen Flächen wieder der Allgemeinheit zuzuführen? 5. Welche Anstrengungen hat der Magistrat im Einzelnen in den letzten fünf Jahren unternommen, um Gewerbe in der Eichenstraße bzw. Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße anzusiedeln? 6. Hat der Magistrat für Griesheim ein Gewerbecluster entwickelt bzw. entwickeln lassen oder plant er, schnellstmöglich ein solches zu entwickeln/entwickeln zu lassen? 7. Wurde verstärkt nach Betrieben der neuen Technologien oder mit Verwaltungs- und Bürobedarf gesucht, um so zur Qualifizierung und Modernisierung der Industrie- und Gewerbegebiete in Griesheim beizutragen? Wie waren die Ergebnisse? 8. Wie beurteilt der Magistrat angesichts einiger Firmeninsolvenzen und leer stehender Grundstücke die Chancen, zukunftsträchtiges Gewerbe schnellstmöglich hier anzusiedeln? 9. Hält es der Magistrat angesichts des trostlosen Zustandes vieler dortiger Grundstücke nicht auch für geboten, über eine andere Nutzung der Grundstücke ernsthaft und schnell nachzudenken? Als Beispiel sei hier die Bebauung mit dringend notwendigen Wohnungen genannt. Begründung: Die Vorstellung der Planungen des Stadtplanungsamtes in der Ortsbeiratssitzung am 09.04.2013 brachte Erkenntnisse zutage, die dringend einer Aufklärung des Ortsbeirates und auch der Bürger Griesheims bedürfen. Ferner wird von der Griesheimer Bevölkerung die weitere Nutzung der Gewerbegebiete insbesondere im Bereich Eichen- und Lärchenstraße zwischen Waldschul- und Elektronstraße als durchaus fraglich angesehen. Um die Eignung der bestehenden Gewerbegebiete als solche objektiv beurteilen zu können, wird der Magistrat um Beantwortung der vorgenannten Fragen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.06.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 377 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3303, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.06.2013 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2013, OA 378 entstanden aus Vorlage: OF 702/6 vom 30.04.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Einrichtung eines Informations- und Beratungszentrums Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Vorschläge des neu vorgestellten Entwicklungsplans für das Griesheimer Gewerbegebiet durch die Einrichtung eines Informations- und Beratungszentrums, in dem z. B. Stadtteilarchitekten, Projektentwickler u. Ä. tätig sind, den betroffenen Eigentümern, Pächtern, Mietern, Unternehmen und Nutzern vorzustellen und zu bewerben. Begründung: Der Magistrat hat im Rahmen der Vorstellung der Pläne zum Entwicklungskonzept für Griesheim dargelegt, dass man die Interessenvertreter in dem Gebiet durch aufsuchende Arbeit für die Pläne gewinnen will. Dieser Ansatz ist gut und sollte auf jeden Fall verfolgt werden. Zusätzlich dazu erscheint aber das Angebot einer Räumlichkeit, in dem Vertreter der Stadt für Betroffene ansprechbar sind, sinnvoll und prüfenswert. Der Entwicklungsplan für das Griesheimer Gewerbegebiet enthält Vorschläge, welche die gegenwärtige Situation deutlich verändern würden. Dies sind insbesondere die Verlängerung der Buchenstraße bis zum Sportplatz mit einer Wohnbebauung statt der gegenwärtigen gewerblichen Nutzung, der Bau von zwei neuen Fuß- und Radwegen in Nord-Süd-Richtung sowie die Verlagerung von störenden Gewerbebetrieben aus vor allem zum Wohnen genutzten Bereichen in Bereiche mit gewerblichem Schwerpunkt. Die meisten Flächen entlang einer verlängerten Buchenstraße befinden sich nicht im Eigentum der Stadt und werden gewerblich genutzt, die meisten Grundstücke sind auch bebaut. Hier kann durch Gespräche mit den Eigentümern, Pächtern und Mietern für das Projekt geworben werden, indem die Vorteile für die jeweiligen Personen dargestellt werden. Dabei würde auch deutlich werden, ob dieser Vorschlag Chancen auf Umsetzung hat. Der Vorschlag, zusätzliche Wege in Nord-Süd-Richtung zu bauen, ist mehr als 50 Jahre alt, wurde aber nie umgesetzt. Auch bei größeren städtischen Baumaßnahmen, wie der Erneuerung der Ahornstraße und der Lärchenstraße, wurde auf jegliche Anlegung dieser Wege verzichtet. Daher ist es sinnvoll, diese Vorschläge mit den betroffenen Mietern und Eigentümern, welche die gegenwärtige Situation als dauerhaft empfinden, zu besprechen. Das Ziel dieser Maßnahmen ist, für die Vorschläge der Stadtteilentwicklung zu werben und eine Zustimmung der dort arbeitenden und lebenden Menschen zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2013, B 471 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.06.2013, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 378 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3306, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.06.2013 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
Die Waldschulstraße ist eine zu fast allen Tageszeiten stark befahrene Straße, die von vielen Rasern mit hochmotorisierten Fahrzeugen (auf 4 und 2 Rädern) gerne als Mini-Rennstrecke missbraucht wird. Das ist gefährlich für alle anderen Verkehrsteilnehmer - insbesondere aber für Kinder auf ihren tägliche Wegen zu den naheliegenden Kitas und Schulen und Freizeiteinrichtungen. Darüber hinaus macht das starke Beschleunigen und Abbremsen zu allen Tageszeiten echt viel Krach. Es nervt!! Die Vorgabe Tempo 30 und damit verbundene feste oder mobile Blitzer oder Kontrollen, die die Einhaltung des Tempolimits monitoren, ist das, was es aus meiner Sicht braucht.
Unterstützer: 33
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEAn der Ecke Mainzer Landstraße / Waldschulstraße (Fahrtrichtung Nied) könnte man für die Rechtsabbieger ein Verkehrsschild „grün Pfeil“ montieren. Hier gibt es keinen Verkehr der von links kommen kann. Ferner müsste man nur den Fußgänger- sowie Radfahrverkehr berücksichtigen, welcher sehr gut einsehbar ist.
Unterstützer: 10
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDort kreuzen neben der Brücke täglich eine Vielzahl Fahrradfahrer_innen die Kleyerstraße (direkt an Espenstraße, siehe Bild). Es ist schwierig die Straße zu kreuzen, daher wünsche ich mir dort einen Zebrastreifen und eine Querungsmöglichkeit für Radfahrer_innen.
Unterstützer: 9
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEEs sollte am nördlichsten Ende der Waldschulstraße/Ecke Oeserstraße das Fahrradfahren auf dem Gehweg verboten werden, da sich dieser an besagter Stelle sehr verengt. Da fahrradfahrende Kinder allerdings besonders geschützt werden müssen würde ich vorschlagen, dass das Verbot für Fahrradfahrende ab 12 Jahren gelten sollte, sodass die Nutzung des Gehweges ausschließlich Fußgängern, Joggern sowie Fahrradfahrenden Kindern unter 12 Jahren vorbehalten werden bzw. sein sollte.
Unterstützer: 0
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEEs sollten die Sträucher in der Mainzer Landstraße zwischen der Waldschulstraße und dem Marderweg deutlich und regelmäßig gestutzt, oder die ungepflegten Pflanzen gänzlich beseitigt werden.
Unterstützer: 0
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDie Waldschulstraße ist eine zu fast allen Tageszeiten stark befahrene Straße, die von vielen Rasern mit hochmotorisierten Fahrzeugen (auf 4 und 2 Rädern) gerne als Mini-Rennstrecke missbraucht wird. Das ist gefährlich für alle anderen Verkehrsteilnehmer - insbesondere aber für Kinder auf ihren tägliche Wegen zu den naheliegenden Kitas und Schulen und Freizeiteinrichtungen. Darüber hinaus macht das starke Beschleunigen und Abbremsen zu allen Tageszeiten echt viel Krach. Es nervt!! Die Vorgabe Tempo 30 und damit verbundene feste oder mobile Blitzer oder Kontrollen, die die Einhaltung des Tempolimits monitoren, ist das, was es aus meiner Sicht braucht.
Unterstützer: 33
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEAn der Ecke Mainzer Landstraße / Waldschulstraße (Fahrtrichtung Nied) könnte man für die Rechtsabbieger ein Verkehrsschild „grün Pfeil“ montieren. Hier gibt es keinen Verkehr der von links kommen kann. Ferner müsste man nur den Fußgänger- sowie Radfahrverkehr berücksichtigen, welcher sehr gut einsehbar ist.
Unterstützer: 10
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEDort kreuzen neben der Brücke täglich eine Vielzahl Fahrradfahrer_innen die Kleyerstraße (direkt an Espenstraße, siehe Bild). Es ist schwierig die Straße zu kreuzen, daher wünsche ich mir dort einen Zebrastreifen und eine Querungsmöglichkeit für Radfahrer_innen.
Unterstützer: 9
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEEs sollte am nördlichsten Ende der Waldschulstraße/Ecke Oeserstraße das Fahrradfahren auf dem Gehweg verboten werden, da sich dieser an besagter Stelle sehr verengt. Da fahrradfahrende Kinder allerdings besonders geschützt werden müssen würde ich vorschlagen, dass das Verbot für Fahrradfahrende ab 12 Jahren gelten sollte, sodass die Nutzung des Gehweges ausschließlich Fußgängern, Joggern sowie Fahrradfahrenden Kindern unter 12 Jahren vorbehalten werden bzw. sein sollte.
Unterstützer: 0
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DEEs sollten die Sträucher in der Mainzer Landstraße zwischen der Waldschulstraße und dem Marderweg deutlich und regelmäßig gestutzt, oder die ungepflegten Pflanzen gänzlich beseitigt werden.
Unterstützer: 0
Reaktion der Stadt: Es wurden noch keine Kommentare der Verwaltung hinzugefügt
Weiter lesen auf FFM.DE