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Meine Nachbarschaft: Theodor-Haubach-Weg

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Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 11

Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11 Vorlage OF 705/11 2025

23.02.2025 | Aktualisiert am: 23.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2025, OF 705/11 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt beschreibt, dass es bereits heute eine breite Datenbasis zu KFZ- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgte Verkehrsüberwachungen zu informieren Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Deshalb möge der Magistrat dafür Sorge tragen, dass sich Bürgerinnen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt Fechenheim, Baumert-straße, Konstanzerstraße, Adam-Opel Str. Karl-Benz Str., Hanauer Landstraße u.a.), 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyer Straße u.a.) und 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläcker Straße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u.a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringlich notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht einfach Informationen über Verkehrsmengen von KFZ und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet informiert. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden - nur, es wird nicht genutzt. Hier sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen KFZ geoportal.frankfurt.de) die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke z.B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

4

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Wassersensoren an gefährdeten Platanen Am Erlenbruch

14.01.2025 | Aktualisiert am: 28.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2025, OF 692/11 Betreff: Wassersensoren an gefährdeten Platanen Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei den Platanen in der Straße "Am Erlenbruch" vor den Häusern 108 bis 128 Wassersensoren anzubringen oder auf die Autobahn GmbH (alternativ die ABG) einzuwirken, dies zu tun. Begründung: Die Platanen sollen im Gegensatz zu den davor stehende Kastanien nicht für den Bau des Riederwaldtunnels gefällt werden. Sie sind für die direkt dahinter befindlichen Häuser der ABG in Hinblick auf die Luftqualität und Kühlungsfunktion im Sommer äußerst wichtig. Allerdings sind sie durch eine mögliche Grundwasserabsenkung beim Bau des Riederwaldtunnels stark gefährdet. Deshalb schlug ein Baumexperte die Anbringung von Wassersensoren vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Fahrradstraße-Raiffeisenstraße

07.11.2024 | Aktualisiert am: 02.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2024, OF 671/11 Betreff: Fahrradstraße-Raiffeisenstraße Der Ortsbeirat beschließt, dass der Magistrat aufgefordert wird, die Raiffeisenstraße vom Johanna-Tesch-Platz bis zur Harkortstraße, als Fahrradstraße einzurichten. Die entsprechende Kennzeichnung ist an und auf der Straße anzubringen. Begründung: Die Notwendigkeit ergibt sich aus zwei Tatsachen. Erstens ist die Fahrradverbindung auf der Straße "Am Erlenbruch" oft zugeparkt oder aus anderweitigen Gründen fast unbenutzbar. Die Etablierung einer Alternativstrecke ist unbedingt sinnvoll. Zweitens wird die Raiffeisenstraße zwar bereits durch viele Radfahrer genutzt, stehen aber unter ständigen Druck durch rücksichtslose Autofahrer. Eine Verkehrsberuhigung der Raiffeisenstraße ist dringend notwendig, zumal nicht abzusehen ist, wann die mehrfach beschlossene Unterbrechung der Durchfahrt für den KFZ-Verkehr, endlich umgesetzt wird. Zusätzliche Info: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Falls Pkw und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radler nebeneinander fahren - was hier ausdrücklich erlaubt ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6152 2024 Die Vorlage OF 671/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Satz hinzugefügt wird: "Vor der Umsetzung soll die Planung zur Fahrradstraße dem Ortsbeirat vorgestellt werden." Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Aufwertung der Grünfläche Johanna-Tesch-Platz

05.11.2024 | Aktualisiert am: 02.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2024, OF 673/11 Betreff: Aufwertung der Grünfläche Johanna-Tesch-Platz Vorgang: EA 86/20 OBR 11; ST 1316/20 Der Magistrat wird gebeten, die Materialkosten in Höhe von 2.700 Euro für eine Aufwertung der Grünfläche auf dem Johanna-Tesch-Platz aus dem Ortsbeiratsbudget 11 zu finanzieren. Eine Stadtteilgruppe mit dem Namen "Pflanzgruppe Riederwald" betreut bereits eine Insektenwiese und Hochbeete auf der Grünanalage. Sie möchte nun zeitnah die Aufenthaltsqualität mit einem ökologischen Projekt verbessern. Eine ausführliche Beschreibung ist in der Anlage beigefügt. Die Ausführung erfolgt durch ehrenamtliche Mitglieder der Gruppe in Absprache und mit Unterstützung des Grünflächenamtes und dessen Ausbildungsbetriebs im Riederwald. Alle erforderlichen Schritte zur Realisierung sind so weit abgestimmt, dass die Realisierung bereits in diesem Herbst beginnen könnte, sofern das Geld für die Sachmittel in Höhe von 2.700 € zur Verfügung steht. In diesem Betrag sind die immateriellen Aufwendung der Ehrenamtlichen sowie des Grünflächenamtes und seines Ausbildungsbetriebs nicht enthalten. Begründung: Der Magistrat lehnte eine Sanierung der Grünanlage in der Stellungnahme 1316 von 2020 mit dem Argument ab, eine weitere Baustelle werde zu einer unzumutbaren Verkehrsbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner führen. Nun nehmen die Bürgerinnen und Bürger die Sache selbst in die Hand. Sie sparen dem Magistrat dadurch eine große Summe, bitten aber um Ersatz ihrer reinen Materialkosten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 20.01.2020, EA 86 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2020, ST 1316 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 360 2024 Die Vorlage OF 673/11 wird als gemeinsamer Antrag von GRÜNE, SPD, CDU, Linke und FDP mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung bereits mit dem zweiten Absatz beginnt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 Linke und BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 16

ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen

13.05.2024 | Aktualisiert am: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 262/16 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Der Ortsbeirat 16 begrüßt den Ausbau des ÖPNV in Bergen-Enkheim sowie das Vorhaben einer RTO generell und erkennt den Vorteil für die Umland-Kommunen. Bei einer Umsetzung der vorgestellten Planung mit fehlender Akzeptanz ist aber mit einem erheblichen Widerstand der Bergen-Enkheimer Bürger*innen zu rechnen - auch von jenen, die eine verbesserte ÖPNV-Anbindung prinzipiell befürworten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) eine konsequente Durchführung und Offenlegung der Machbarkeitsstudie auch für die weiteren Trassenvarianten vorzunehmen; b) eine Stellungnahme des Umweltamts der Stadt Frankfurt vorzulegen; c) einen fakultativen Indikator der Geräuschbelastung in zukünftige Kosten-Nutzen-Rechnungen aufzunehmen; d) zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen - sind. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob mit folgenden Vorschlägen das Gebiet um Bergen und der Leuchte besser an den ÖPNV angebunden werden kann, um Fahrten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu verringern: a) Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad und (Elektro-) Shuttlebusse nach Bergen; wenn es bis dahin technisch möglich ist als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb; b) Verlängerung der U4 zum Atzelberg. Neben der auf Hand liegenden Vorteile für Seckbach würde man auch so die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten; c) Vorfahrt für U7/U4 vor dem MIV auf der Strecke Enkheim - Johanna-Tesch-Platz bzw. Schäfflestraße d) ob bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus die Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten verbessert werden kann, in dem man - die Taktung der Buslinie 551 von 30- auf 15-Minuten bzw. von 60- auf 30-Minuten erhöht, oder - eine weitere Buslinie von Offenbach Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten Taktung in 15/30 minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird) einrichtet. Begründung: In der Gemarkung Bergen-Enkheim verläuft die vorgeschlagene Trassenoption 1 unmittelbar durch Flächen, welche im Arten- und Biotopschutz der Stadt Frankfurt am Main mit den Wertstufen 5-7 (hohe bis herausragende Bedeutung) bewertet werden. Während das Arten- und Biotopschutzkonzept mehr Schutz und Förderung für explizit diese Flächen fordert, würde der Bau der Trasse 1 das Gegenteil bewirken. Die in der Machbarkeitsstudie genutzte ‚Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Nahverkehr' lässt in ihrer Kosten-Nutzen-Rechnung keine Aspekte zu Biodiversität zu. Aussagen wie "Eingriffe könne man ausgleichen", sowohl von RMV-Planer*innen in der Presse (FNP. 21.03.2024) als auch vom Mobilitätsdezernenten in der Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, lassen die Frage aufkommen, ob man sich beim Magistrat über die ökologische Bedeutung der von der Planung betroffenen Flächen im Klaren ist. Sowohl während der Bau- als auch in der anschließenden Betriebszeit, in der mit einer S-Bahn-Frequenz von durchschnittlich einer Fahrt alle 5 Minuten zu rechnen ist - sind die Auswirkungen erheblich, nicht nur für die direkt betroffenen Baugebiete, sondern auch in den umliegenden wertvollen Natur-und Landschaftsschutzgebieten. Deshalb fordern wir das Umweltamt der Stadt Frankfurt zu einer Stellungnahme zur Trassenoption 1 auf, damit der Magistrat und die Öffentlichkeit das Projekt auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt bewerten kann. In Medienberichten ist von leisen Schienen bei modernen S-Bahnen die Rede, allerdings steht insbesondere bei der geplanten Brücke außer Frage, dass für große Teile des Berger Hangs und das dicht besiedelte Enkheim mit erheblichem, zusätzlichem Lärm zu rechnen ist. Wir erwarten, dass durch den hier notwendigen Bau der Brücke mehr Menschen betroffen sind, als bei anderen Trassenoptionen, für die die RTO eventuell nicht über eine vergleichbar lange Brücke geführt werden muss. Während andere fakultative Indikatoren in der Kosten-Nutzen-Rechnung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt wurden, ist der fakultative Indikator der Geräuschbelastung nicht enthalten. Wir fordern, dass dieser bei weiteren Kosten-Nutzen-Rechnungen miteinfließt (inklusive der Kosten für mögliche Lärmschutzmaßnahmen). Der Ortsbeirat 16 bittet dringend zu beachten, dass sowohl das Freibad Riedbad als auch die Gebiete Enkheimer Ried/Berger Südhang nicht nur Orte der Erholung für Menschen aus Bergen-Enkheim, sondern auch für Menschen aus Maintal und ganz Frankfurt sind - insbesondere aus den östlichen Stadtteilen. Auch wenn der Ortsbeirat 16 einen Schienenanschluss für Bergen grundsätzlich begrüßen würde, so wäre die Lage einer Haltestelle im Bereich Bergen als Randlage in hohem Maße unattraktiv. Es steht zur Diskussion, ob bei der vorgesehenen Taktung und den langen Laufwegen bzw. Wartezeiten auf Zubringerbusse, insbesondere die Menschen aus Enkheim und Bergen-West nicht das Angebot U7 bzw. M43/U4 mit ihren jeweiligen 7/5-Minuten Taktungen während der Hauptverkehrszeit für den Weg in die Stadt präferieren werden. Es ist für den Ortsbeirat 16 fraglich, ob die in der Kosten-Nutzen-Rechnung zu Grunde gelegten Fahrgastzahlen aus Bergen-Enkheim realistisch sind. Angesichts der genannten Punkte stellt sich die Frage, warum andere Trassenoptionen, welche zum Beispiel einen Anschluss von Maintal-Nord ermöglichen würden, der aktuellen Kommunikation nach nicht in Betracht gezogen wurden. Wir fordern den Magistrat auf, die Machbarkeitsstudie konsequent weiterzuführen und anschließend die Ergebnisse für alle geprüften Trassenvarianten zu evaluieren und in einer Bürgerversammlung vorzustellen. Der Ortsbeirat 16 versteht, dass eine andere Möglichkeit eines Schienenanschlusses nach Bergen unter derzeitig technischen Bedingungen und Kosten nur schwer möglich scheint. Aktuell hätten wir folgende Vorschläge, um Bergen und das Gebiet um die Leuchte besser an den ÖPNV anzubinden und somit Fahrten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu verringern: - Verlängerung der U7/U4 bis zum Riedbad + (Elektro-) Shuttlebusse nach Bergen; wenn es bis dahin technisch möglich ist als autonome Fahrzeuge im Pendelbetrieb. - Verlängerung der U4 zum Atzelberg. Neben den auf der Hand liegenden Vorteile für Seckbach würde man auch so die Strecke M43/U4 für Bergen attraktiver gestalten. - Vorfahrt für U7/U4 vor dem MIV auf der Strecke Enkheim - Johanna-Tesch-Platz bzw. Schäfflestraße Zudem hätten wir folgenden Vorschlag, um (bis zur Entstehung des Schienenrings rund um Frankfurt oder auch darüber hinaus) Tangentialverbindungen im Frankfurter Osten zu verbessern: - Erhöhung der Taktung der Buslinie 551 von 30- auf 15-Minuten bzw. von 60- auf 30-Minuten - oder: - Einrichtung einer weiteren Buslinie Offenbach Marktplatz - Fechenheim - Enkheim - Bergen - Bad Vilbel Alte Frankfurter Straße - Unfallklinik - Bad Homburg Hauptbahnhof (mit eventuellen weiteren Haltestellen in Preungesheim und/oder Nieder-Eschbach) mit 30-Minuten Taktung in 15-/30 minütiger Abweichung im Fahrplan der Buslinie 551 (sodass die Strecke Offenbach - Bad Vilbel alle 15 Minuten bzw. zu Randzeiten alle 30 Minuten bedient wird). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 465 2024 1. Die Vorlage B 128 wird unter Hinweis auf OA 465 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 946 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 260/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 261/16 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 262/16 wurde zurückgezogen. 7. Die Vorlage OF 263/16 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 264/16 wurde zurückgezogen. 9. Die Vorlage OF 279/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis) zu 3. 1 WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 WBE zu 9. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch

14.04.2024 | Aktualisiert am: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 605/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 29 2024 Die Vorlage OF 605/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch

11.04.2024 | Aktualisiert am: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 606/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2024/2025 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. In den Bereichen des Tunnelbaus werden die notwendigsten Arbeiten durchgeführt um die Verkehrssicherheit herzustellen. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser wird, werden die Anwohner*innen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", ist katastrophal und verursacht zusätzlichen Lärm. Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Rest der Flächen muss so saniert werden, dass die Straßen die nächsten Winter überstehen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 30 2024 Die Vorlage OF 606/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Straße Am Erlenbruch aus dem Antrag entfernt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: Linke

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neugestaltung des Johanna-Tesch-Platzes

11.04.2024 | Aktualisiert am: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 612/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neugestaltung des Johanna-Tesch-Platzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2024/2025 werden die notwendigen Planungsmittel zur Sanierung des Johanna-Tesch-Platzes im Riederwald eingestellt. Begründung: Der Ortsbeirat hat im Jahre 2019 mit der OF 520/11 um die Sanierung des Platzes ersucht um die Aufenthalts Qualität zu erhöhen. In seiner Stellungnahme vom 27.05.2019 hat der Magistrat dieses Ansinnen unterstützt aber darauf hingewiesen, das zur Umsetzung keine Haushaltsmittel eingestellt sind. Somit müssen diese jetzt beschlossen werden. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 36 2024 Die Vorlage OF 612/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: Linke

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Antrag Ortsbeirat 11

Quietschgeräusche der U 4 mindern

17.02.2024 | Aktualisiert am: 21.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2024, OF 557/11 Betreff: Quietschgeräusche der U 4 mindern Vorgang: OM 4344/23 OBR 11; ST 58/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat hat auf einen Antrag des OBR 11 mit seiner Stellungnahme (ST58 vom 8.1.2024) eine Inspizierung im Bereich des Gleisdreiecks, Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Vatterstraße, durch die VGF zugesagt. Das sich die Lärmbelästigung beim Abbiegen von Straßen- und U-Bahnen nicht reduziert hat, fragt der Ortsbeirat nach den Ergebnissen der Inspektion durch die VGF. Begründung: Die angekündigte Gleisverlegung im Rahmen des Baus des Riederwaldtunnels findet in unbestimmter Ferne statt. Bis dahin muss eine Lösung für die Anwohner*innen gegen die massive Lärmbelästigung gefunden werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4344 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 58 Beratung im Ortsbeirat: 11

Lärmbelästigung Gleisverlegung Inspektion

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Fehlende Hortplätze für den Riederwald bereitstellen!

17.02.2024 | Aktualisiert am: 21.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2024, OF 567/11 Betreff: Fehlende Hortplätze für den Riederwald bereitstellen! Vorgang: OM 4549/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Hortplätze im Riederwald reichen nicht aus. Daher hatte der Ortsbeirat 11 am 9.10.23 (OM4549) den Magistrat gebeten zu überprüfen ob die, seit dem Auszug der Reichsbürger, leerstehende Gaststätte "Am Erlenbruch 94" sich zur Zwischennutzung für die Kinderbetreuung eignet. Der OBR bittet die Ergebnisse dieser Prüfung mitzuteilen und falls diese Räumlichkeiten nicht genutzt werden können, Alternativvorschläge zur Schaffung der notwendigen Betreuungsplätze zu unterbreiten. Begründung: Aktuell fehlen in der Nachmittagsbetreuung im Riederwald Plätze. Die Situation wird sich im Laufe des Jahres 2024 weiter verschlechtern. Da die Räumlichkeiten in der Pestalozzi-Schule belegt und nicht erweiterbar sind, müssen alle Alternativen schnellst möglichst geprüft werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.10.2023, OM 4549 Beratung im Ortsbeirat: 11

Hortplätze Kinderbetreuung Räumlichkeiten

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Signaltechnische Sicherung des Bahnübergangs FSVStadion

13.02.2024 | Aktualisiert am: 21.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.02.2024, OF 555/11 Betreff: Signaltechnische Sicherung des Bahnübergangs FSV-Stadion Vorgang: OM 3209/22 OBR 11; ST 55/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bedankt sich für die Stellungnahme des Magistrats, in der dieser zusagt, "eine signaltechnische Sicherung des Bahnübergangs und die Notwendigkeit einer baulichen Überplanung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung des Bahnübergangs sowie der Zufahrtssituation zum FSV-Stadion prüfen zu lassen". Angesichts der Unfallgefahren fragt der Ortsbeirat, wann mit dieser Gesamtbetrachtung und der Umsetzung der Ergebnisse zu rechnen ist? Begründung: Der Bahnübergang am FSV-Stadion ist der Einzige im Zuge der Straße "Am Erlenbruch", welcher nicht signaltechnisch gesichert ist. Die Unfallgefahren bestehen aktuell fort. Im vergangenen Jahr wurde ein Auto von der U-Bahn eingequetscht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3209 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 55 Beratung im Ortsbeirat: 11

Bahnübergangssicherung Gesamtbetrachtung Unfallgefahren

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie TheodorHaubachWeg 2 ermöglichen

30.10.2023 | Aktualisiert am: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2023, OF 516/11 Betreff: Querparken vor den Häusern Am Erlenbruch 2 bis 4 sowie Theodor-Haubach-Weg 2 ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Querparken vor den Häusern "Am Erlenbruch" 2-4 sowie Theodor-Haubach-Weg 2 zu ermöglichen und den Rad/Fußweg durch Drängelgitter zu schützen. Außerdem möge der Fuß/Radweg als solcher gekennzeichnet werden. Weiter östlich ist das Parken erlaubt, siehe Foto. Drängelgitter verhindern, dass die geparkten Fahrzeuge zu weit in den Rad/Fußweg hineinreichen. Foto: Stefan Helming Im westlichen Abschnitt am Anfang der Straße "am Erlenbruch" sieht alles gleich aus, es fehlt aber ein Schild. Die Fläche gilt damit insgesamt als Fußweg. Hier wurden in der jüngeren Vergangenheit auch Bußgelder gegen im guten Glauben Parkende verhängt. Quelle: Geoportal Frankfurt Begründung: Es ist den Bürger*innen nicht zu vermitteln, warum die nebeneinander liegenden Straßenabschnitte bei gleicher Struktur und Breite unterschiedlich behandelt werden. Sie sollten einander angeglichen werden Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4746 2023 Die Vorlage OF 516/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Querparken Fußweg Radweg

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Übergangsweise Nutzung der ehemaligen Gaststätte, Am Erlenbruch 94, als Hort

24.09.2023 | Aktualisiert am: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2023, OF 512/11 Betreff: Übergangsweise Nutzung der ehemaligen Gaststätte, Am Erlenbruch 94, als Hort Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Prüfung einer übergangsweisen Nutzung der Liegenschaft Am Erlenbruch 94 als Hort. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Ortsbeirat zu berichten Begründung: Die ehemalige Gaststätte Am Erlenbruch 94 steht seit dem Auszug der Reichsbürger leer und wurde von der ABG seitdem auch noch nicht wieder vermietet. Scheinbar ist momentan wegen der Bausituation die Vermietung als Gaststätte problematisch. Gleichzeitig ist die Hortsituation im Riederwald weiter sehr angespannt. Sich abzeichnende Lösungen auf dem Gelände der ev. Phillippusgemeinde benötigen für die Umsetzung noch Zeit. Die übergangsweise Nutzung der Liegenschaft Am Erlenbruch 96 als Hort wäre hingegen in Kürze umsetzbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4549 2023 Die Vorlage OF 512/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Nutzung Gaststätte Hort

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 11

Verkehrswende im Frankfurter Osten: Durchgangsverkehr aus den Stadtteilen entfernen

03.07.2023 | Aktualisiert am: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.07.2023, OA 375 entstanden aus Vorlage: OF 478/11 vom 15.06.2023 Betreff: Verkehrswende im Frankfurter Osten: Durchgangsverkehr aus den Stadtteilen entfernen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das gewichtigste Argument für den Bau des Riederwaldtunnels ist seit Jahrzehnten, dass es nach dessen Bau zu einer deutlichen Verkehrsentlastung im Ortsbezirk 11 kommen würde. Um dies zu erreichen, muss schon jetzt ein Verkehrskonzept entwickelt werden, das ermöglicht, die Straßen Am Erlenbruch, Wächtersbacher Straße und den Stadtteilkern von Seckbach vom Durchgangsverkehr zu befreien. Dazu muss der Lkw-Verkehr für die Gewerbegebiete und der Pendlerverkehr auf die Autobahn und durch den Tunnel geleitet werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, entsprechende Planungen zu veranlassen. Begründung: Da Verkehrsplanungen sehr viel Zeit benötigen, muss schon jetzt eine Planung für die Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner erarbeitet werden. Die Neugestaltungen der Straßen und die Verkehrsführung müssen so geplant werden, dass der motorisierte Verkehr den Tunnel nutzt und an der Oberfläche kein Durchgangsverkehr mehr notwendig ist. Der Ortsbeirat sollte in die Planungen miteinbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 238 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 18.09.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 375 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3707, 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 18.09.2023

Verkehrswende Durchgangsverkehr Stadtteile

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Verkehrswende im Frankfurter Osten: Durchgangsverkehr aus den Stadtteilen entfernen

15.06.2023 | Aktualisiert am: 13.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2023, OF 478/11 Betreff: Verkehrswende im Frankfurter Osten: Durchgangsverkehr aus den Stadtteilen entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das gewichtigste Argument für den Bau des Riederwaldtunnels ist seit Jahrzehnten, dass es nach dessen Bau zu einer deutlichen Verkehrsentlastung im Stadtteil Riederwald und in Seckbach kommen würde. Um dies zu erreichen muss schon jetzt ein Verkehrskonzept entwickelt werden, das ermöglicht die Straße "Am Erlenbruch" und den Ortskern von Seckbach vom Durchgangsverkehr zu befreien und diese Routen nach Abschluss des Tunnelbaus in Anliegerstraßen umzuwandeln. Dazu muss der LKW Verkehr für die Gewerbegebiete und der Pendlerverkehr auf die Autobahn und durch den Tunnel geleitet werden. Der Magistrat wird gebeten entsprechende Planungen zu veranlassen. Begründung: Da Verkehrsplanungen sehr viel Zeit benötigen muss schon jetzt eine Planung für die Entlastung der Anwohner*innen erarbeitet werden. Die Neugestaltungen der Straßen im Riederwald und in Seckbach und die Verkehrsführung müssen so geplant werden, dass der motorisierte Verkehr den Tunnel nutzt und an der Oberfläche kein Durchgangsverkehr mehr notwendig ist. Der Ortsbeirat sollte in die Planungen mit einbezogen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 375 2023 Die Vorlage OF 478/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors die Wörter "im Stadtteil Riederwald und in Seckbach" durch die Worte "im Ortsbezirk 11" ersetzt werden sowie dass im ersten Halbsatz des zweiten Satzes im Tenor die Wächtersbacher Straße hinzugefügt und der zweite Halbsatz gestrichen wird. Zudem werden in der Begründung die Worte "im Riederwald und in Seckbach" gestrichen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Verkehrswende im Frankfurter Osten Verschließbare Fahrradabstellplätze im Riederwald

15.06.2023 | Aktualisiert am: 20.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2023, OF 473/11 Betreff: Verkehrswende im Frankfurter Osten Verschließbare Fahrradabstellplätze im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Im westlichen Teil des Stadtteils Riederwald (Bereich Volks-Bau- und Sparverein eG) gibt es nur kleine Keller die über sehr steile Treppen erreichbar sind. Daher eignet sich dieses Gebiet um eine Modell Projekt für verschließbare Fahrradabstellplätze im öffentlichen Raum zu starten. Der Ortsbeirat schlägt als Standort folgende Flächen vor: -Johanna-Tesch-Platz, hinter dem Wasserhäuschen -Johanna-Tesch-Platz, dreieckige Grünfläche mit Litfaßsäule, -Raiffeisenstraße, dreieckige Grünfläche neben den Glascontainern. Der Magistrat wird gebeten dieses Projekt, in Kooperation, mit dem Ortsbeirat 11, zeitnah zu realisieren. Begründung: Zur Realisierung der verkehrswende muss die Nutzung von Fahrädern unterstützt werden. Dort wo es in den Häusern keine geeigneten Abstellmöglichkeiten gibt kann die Stadt diese Möglichkeiten im öffentlichen Raum schaffen. Eine ehrenamtliche Betreuung kann sichergestellt werden. Eine Auswertung des Projekts ist sicher sinnvoll. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 473/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 473/11 wurde zurückgezogen.

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Verkehrswende im Frankfurter Osten: Die Straße Am Erlenbruch soll Anliegerstraße werden

17.05.2023 | Aktualisiert am: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2023, OF 462/11 Betreff: Verkehrswende im Frankfurter Osten: Die Straße Am Erlenbruch soll Anliegerstraße werden Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das gewichtigste Argument für den Bau des Riederwaldtunnels ist seit Jahrzehnten, dass es nach dessen Bau zu einer deutlichen Verkehrsentlastung im Stadtteil Riederwald kommen würde. Um dies zu erreichen muss schon jetzt ein Verkehrskonzept entwickelt werden, das ermöglicht die Straße "Am Erlenbruch" vom Durchgangsverkehr zu befreien und sie nach Abschluss des Tunnelbaus in eine Anliegerstraße umzuwandeln. Der Magistrat wird gebeten entsprechende Planungen zu veranlassen. Begründung: Da Verkehrsplanungen sehr viel Zeit benötigen muss schon jetzt eine Planung für die Entlastung der Anwohner*innen erarbeitet werden. Die Neugestaltung der Straße und Verkehrsführung muss so geplant werden, dass der motorisierte Verkehr den Tunnel nutzt und an der Oberfläche kein Durchgangsverkehr mehr notwendig ist. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 462/11 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch

19.04.2023 | Aktualisiert am: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2023, OF 456/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2023 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. In den Bereichen des Tunnelbaus werden die notwendigsten Arbeiten durchgeführt um die Verkehrssicherheit herzustellen. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser wird, werden die Anwohner*innen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", ist katastrophal und verursacht zusätzlichen Lärm. Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 35 2023 Die Vorlage OF 456/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neugestaltung des Johanna-Tesch-Platzes

19.04.2023 | Aktualisiert am: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2023, OF 452/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neugestaltung des Johanna-Tesch-Platzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2023 werden die notwendigen Planungsmittel zur Sanierung des Johanna-Tesch-Platzes im Riederwald eingestellt. Begründung: Der Ortsbeirat hat im Jahre 2019 mit der OF 520/11 um die Sanierung des Platzes ersucht um die Aufenthalts Qualität zu erhöhen. In seiner Stellungnahme vom 27.05.2019 hat der Magistrat dieses Ansinnen unterstützt aber darauf hingewiesen, das zur Umsetzung keine Haushaltsmittel eingestellt sind. Somit müssen diese jetzt beschlossen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 31 2023 Die Vorlage OF 452/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Lebensgefährliche Baustelle Am Erlenbruch - Borsigallee - Wächtersbacher Straße entschärfen

24.12.2022 | Aktualisiert am: 25.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.12.2022, OF 366/11 Betreff: Lebensgefährliche Baustelle Am Erlenbruch - Borsigallee - Wächtersbacher Straße entschärfen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, schnellstmöglich die Verkehrsführung für FahrradfahrerInnen und FußgängerInnen an der Baustelle Erlenbruch - Borsigallee - Wächtersbacher zu entschärfen. Dabei ist zu gewährleisten, das FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen gefahrlos die Straßen in beiden Richtungen queren können. Insbesondere soll ein sicherer Weg für FahrradfahrerInnen erstellt werden, die vom Erlenbruch kommend in die Borsigallee einbiegen, genauso wie für FahrradfahrerInnen, die von der Borsigallee in die Wächtersbacher Straße fahren. Zur besseren Übersicht sind Wegweiser für FahrradfahrerInnen und FußgängerInnen zu erstellen und an den Kreuzungen anzubringen. Der Ortsbeirat ist über jegliche Verkehrsänderungen an dieser Kreuzung zu informieren. Begründung: Die angesprochene Baustelle ist nun bereits seit Jahren ein ständiges Ärgernis und wird dies nach den vorgestellten Planungen auch noch für einige Jahre so bleiben. Die zuletzt planmäßig durchgeführten Verkehrsänderungen haben jedoch zu ganz neuen Gefährdungslagen geführt. Wer zum Beispiel von der Lahmeyerstraße oder dem Erlenbruch aus in die Borsigallee einbiegen will, endet fast zwangsläufig im fließenden Verkehr des Erlenbruchs. Dies ist allerdings ein lebensgefährliches Unterfangen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3345 2023 Die Vorlage OF 366/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Nach erneutem Unfall: Wann kommt ein Warnblinker am Bahnübergang FSVStadion?

16.11.2022 | Aktualisiert am: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2022, OF 346/11 Betreff: Nach erneutem Unfall: Wann kommt ein Warnblinker am Bahnübergang FSV-Stadion? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dringend, den Bahnübergang über die U7 und die Straßenbahn beim FSV-Stadion endlich mit einer Warnblinkanlage zu sichern. Begründung: Der Bahnübergang zwischen Richard-Hermann-Platz (Vorplatz des Stadions) und der Kreuzung Am Erlenbruch / Am Riederbruch ist eine wichtige Wegeverbindung für Fußgänger, Radfahrer und Autos zwischen den Stadtteilen Bornheim und Riederwald. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Unfällen, zuletzt am 14. November, als ein Auto von der U-Bahn gegen einen Leitungsmast gedrückt wurde. Der Autofahrer kam mit viel Glück mit leichten Verletzungen davon, der U-Bahnfahrer erlitt einen Schock. Es hätte leicht Tote geben können. In wenigen hundert Metern Entfernung befindet sich die Einfahrt zum VGF-Gelände an der Gustav-Behringer-Straße. Der private Übergang dort ist mit einer doppelten auffälligen Warnblinkanlage viel besser geschützt als der öffentliche und viel mehr genutzte Übergang am Stadion, an dem nur ein paar Schilder stehen. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3209 2022 Die Vorlage OF 346/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Verkehrssicherheit und Fahrradparken im Riederwald

13.11.2022 | Aktualisiert am: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2022, OF 347/11 Betreff: Verkehrssicherheit und Fahrradparken im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Riederwald Fahrradbügel auf der Straße angrenzend an 5 m-Kreuzungsbereiche an Stellen anzubringen, an denen Sichtbeziehungen häufig gestört sind (zum Teil noch durch falsch geparkte Autos verschärft. Erste Vorschläge zur Prüfung durch den Magistrat sind unten beigefügt, bei Erfolg können weitere hinzukommen. Begründung: Solche Maßnahmen sind laut Fahrradbüro bereits an zahlreichen Stellen in der Stadt umgesetzt worden. Die vorgeschlagene Maßnahme trägt zur Erreichung mehrerer Ziele bei: - Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Vermeidung gestörter Sichtbeziehungen - Schaffung sicherer Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in Straßenzügen mit Geschosswohnungsbau, deren Baulichkeit keine Unterbringung von Fahrrädern im Keller oder an anderer sicherer Stelle zulässt; - Erleichterung beim Abbiegen für große Fahrzeuge, z.B. der Müllabfuhr, die derzeit häufig von Falschparkern behindert werden; - Sicherung der Durchfahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge im Notfall. Erste Ideen für mögliche Standorte: - Vor Rümelinstraße. 20 - Rümelinstraße. Ecke Max-Hirsch-Straße - Lassalestr an der Einmündung zur Schäfflestr (Hausnummer 9) - Johanna-Tesch-Platz an der Einmündung des Theodor-Haubach-Wegs - Vor Motzstraße Hausnummer 1 Quelle: Geoportal Frankfurt, eigne Bearbeitung Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3210 2022 Die Vorlage OF 347/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die genannten Standorte aus der Begründung in den Tenor übertragen werden und der Standort "Roscherstraße/Ecke Max-Hirsch-Straße" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 4

Rodung für Autobahnausbau im Fechenheimer Wald verhindern

26.09.2022 | Aktualisiert am: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 239/4 Betreff: Rodung für Autobahnausbau im Fechenheimer Wald verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Die Stadtverordnetenversammlung möge sich geschlossen und öffentlich gegen den Bau des Riederwaldtunnels aussprechen. Von der Bundesregierung soll ein Bau- und Rodungsmoratorium eingefordert werden, um die ab November drohende Rodung eines Teilstücks des Fechenheimer Walds sowie der Kastanienallee (Am Erlenbruch) im Stadtteil Riederwald zu verhindern. 2. Der Magistrat erstellt bzw. beauftragt eine Bilanz über die klimatischen und ökologischen Auswirkungen sowie die Rechtssicherheit des geplanten Ausbaus der Autobahn A 66 Tunnel für den Ortsbezirk Ostend/Bornheim und stellt diese anschließend im Ortsbeirat 4 vor. Begründung: Ab dem 1. November 2022 droht die Rodung eines Teilstücks des Fechenheimer Walds, um den Ausbau der A 66 (Tunnel Riederwald) vorzubereiten. Der Ausbau der Infrastruktur für den motorisierten Verkehr ist in Zeiten des Klimawandels jedoch nicht weiter hinnehmbar. Wir müssen der drohenden Vernichtung unserer Lebensgrundlagen durch den Klimawandel entgegenwirken und uns mit allen Kräften dafür einsetzen, bestehende Bäume und Wälder zu erhalten und unseren CO2-Ausstoß zu minimieren. Auch aus städtebaulicher Sicht müssen wir uns von der autogerechten Stadtentwicklung verabschieden und stattdessen in den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs investieren. Der Ausbau der A66 wird zu einem höheren Verkehrsaufkommen im Ortsbezirk, speziell in Bornheim, führen und die Lebensqualität der Anwohner*innen durch Feinstaub und Lärm vermindern. Dem gilt es konsequent entgegenzuwirken. Insbesondere in Hinblick auf den Lärmschutz spielen die Bäume des Riederwalds und der Kastanienallee (Am Erlenbruch) eine entscheidende Rolle. Wie im Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2019 festgehalten, kann die A66 erst dann endgültig in Betrieb genommen werden, "wenn die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen an der A 661" (Planfeststellungsbeschluss 18.12.2019, S. 105) umgesetzt wurden. Diese rechtliche Grundlage besteht allerdings noch nicht. Zum einen sind gegen die geplanten Lärmschutzwände (A 661) aufgrund ökologischer und klimatischer Bedenken mit Klagen zu erwarten. Zum anderen fordert der Bund eine vollständige Einhausung dies betreffenden Abschnitts der A 661. Zudem ist der Ausgang des aktuellen Planänderungsverfahrens noch nicht abzusehen.[1] Folglich ist von einer Rodung des Teilabschnitts des Riederwalds und das Fällen der Kastanien (Am Erlenbruch) allein als lärmschutztechnischen Gründen abzusehen, solange bezüglich des Lärmschutzes keine Rechtssicherheit besteht. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.10.2022, OF 246/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 239/4 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 246/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD, CDU, FDP und Volt (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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Anregung Ortsbeirat 11

Moratorium von Rodungsarbeiten im Ortsbezirk 11 im Rahmen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel A 66

05.09.2022 | Aktualisiert am: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2022, OA 223 entstanden aus Vorlage: OF 317/11 vom 14.08.2022 Betreff: Moratorium von Rodungsarbeiten im Ortsbezirk 11 im Rahmen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel A 66 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich mehrheitlich für ein Moratorium der Baumfällarbeiten auf der Trasse der Stadtautobahn A 66 Riederwaldtunnel im Frankfurter Stadtgebiet aus. Dies betrifft die Bäume im Fechenheimer Wald sowie die Kastanienbäume entlang der Straße Am Erlenbruch im Stadtteil Riederwald. Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit dem Verkehrsministerium des Bundes und der Autobahn GmbH darauf zu dringen, dass das oben beschriebene Moratorium von Baumfällungen umgesetzt wird und Gültigkeit hat, bis die endgültige Inbetriebnahme des Autobahnabschnitts A 66, Riederwaldtunnel, rechtlich gesichert ist. Begründung: Im Herbst dieses Jahres soll der Bau der Stadtautobahn A 66 Riederwaldtunnel im Osten Frankfurts beginnen. Dabei soll auch ein wertvoller Teil des Fechenheimer Waldes gerodet werden. Dieses Teilstück eines ursprünglichen Eichen-Hainbuchenwaldes (FFH-Lebensraumtyp 01.121) zeichnet sich durch seinen Artenreichtum aus. Das Frankfurter Arten- und Biotopschutzkonzept hat seine "herausragende Bedeutung" mit der höchsten vergebenen Bewertung hervorgehoben. Im Planfeststellungsbeschluss zur A 66 vom 18.12.2019 wird im Kapitel 10 "Vorbehalt weiterer Nebenbestimmungen" unter der Überschrift "XIII Zusagen der Vorhabenträgerin" auf Seite 105 festgestellt: "Eine endgültige Inbetriebnahme der A 66 für den Individualverkehr erfolgt erst, wenn die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen an der A 661 nach der hier vorliegenden schalltechnischen Unterlage 11a umgesetzt sind." Diese rechtlichen Voraussetzungen liegen noch nicht vor. Trotz der geplanten Lärmschutzmaßnahmen sollen an über 600 Immissionsorten allein in Bornheim, Seckbach, Riederwald die Grenzwerte immer noch teils erheblich überschritten werden. Insbesondere die geplanten acht bis zehn Meter hohen Lärmschutzwände entlang der A 661 "zwischen" Bornheim und Seckbach stoßen aus stadt- und landschaftsplanerischen sowie ökologischen und klimatischen Gründen auf Widerstand. Daher sind Klagen mit Sicherheit zu erwarten. Vom Bund wird eine komplette Einhausung gefordert. Der Ausgang dieses laufenden Planänderungsverfahrens (PÄV) - hier hat kürzlich erst der Erörterungstermin stattgefunden - ist noch völlig offen und es ist mit langen Klageverfahren und der Neuplanung mit Einhausung zu rechnen. Es ist aus Klimaschutzgründen und aus Gründen des Schutzes der Biodiversität zu verhindern, dass der Fechenheimer Wald und die Bäume der stadtbildprägenden sogenannten Kastanienallee entlang der Ernst-May-Siedlung Riederwald gefällt werden, bevor die schallschutztechnischen Voraussetzungen zur Inbetriebnahme der A 66 und den Anschluss an die A 661 erfüllt sind und rechtlichen Bestand haben. Der Fechenheimer Wald und die übrigen genannten Baumbestände sollen so lange geschützt und stehen bleiben, bis die rechtlichen Voraussetzungen des Lärmschutzes definitiv Bestand haben. Bis dahin ist das wertvolle Biotop des Fechenheimer Waldes und die Kastanienbäume zu schützen, damit die wichtigen Biotop-Funktionen so lange wie möglich erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.10.2022, OF 401/3 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3261 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 469 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 29 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 223 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 223 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Die Vorlage OA 223 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schwichtenberg, Dr. Mehler-Würzbach, Zieran und Schlimme dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2384, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 Aktenzeichen: 61 12

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Moratorium von Rodungsarbeiten im Ortsbezirk 11 im Rahmen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel A 66

14.08.2022 | Aktualisiert am: 16.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2022, OF 317/11 Betreff: Moratorium von Rodungsarbeiten im Ortsbezirk 11 im Rahmen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel A 66 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung spricht sich mehrheitlich für ein Moratorium der Baumfällarbeiten auf der Trasse der Stadtautobahn A 66 Tunnel Riederwald im Frankfurter Stadtgebiet aus. Dies betrifft die Bäume im Fechenheimer Wald so wie die Kastanienallee entlang der Straße Am Erlenbruch im Stadtteil Riederwald. Der Magistrat wird aufgefordert in Gesprächen mit dem Verkehrsministerium des Bundes und der Autobahn GmbH darauf zu dringen, dass das oben beschriebene Moratorium von Baumfällungen umgesetzt wird und Gültigkeit hat, bis die endgültige Inbetriebnahme des Autobahnabschnitts A66, Riederwaldtunnel rechtlich gesichert ist. Begründung: Im Herbst dieses Jahres soll der Bau der Stadtautobahn A 66 Riederwald Tunnel im Osten Frankfurts beginnen. Dabei soll auch ein wertvoller Teil des Fechenheimer Waldes gerodet werden. Dieses Teilstück eines ursprünglichen Eichen-Hainbuchenwaldes (FFH-Lebensraumtyp 01.121) zeichnet sich durch seinen Artenreichtum aus. Das Frankfurter Arten- und Biotopschutzkonzept hat seine "herausragende Bedeutung" mit der höchsten vergebenen Bewertung hervorgehoben. Im Planfeststellungsbeschluss zur A 66 vom 18.12.2019 wird im Kapitel 10 Vorbehalt weiterer Nebenbestimmungen unter der Überschrift "XIII Zusagen der Vorhabenträgerin" auf Seite 105 festgestellt: "Eine endgültige Inbetriebnahme der A 66 für den Individualverkehr erfolgt erst, wenn die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen an der A 661 nach der hier vorliegenden schalltechnischen Unterlage 11a umgesetzt sind." Diese rechtlichen Voraussetzungen liegen noch nicht vor. Trotz der geplanten Lärmschutzmaßnahmen sollen an über 600 Immissionsorten allein in Bornheim, Seckbach, Riederwald die Grenzwerte immer noch teils erheblich überschritten werden. Insbesondere die geplanten 8 bis 10 m hohen Lärmschutzwände entlang der A 661 "zwischen" Bornheim und Seckbach stoßen aus stadt- und landschaftsplanerischen sowie ökologischen und klimatischen Gründen auf Widerstand. Daher sind Klagen mit Sicherheit zu erwarten. Vom Bund wird eine komplette Einhausung gefordert. Der Ausgang dieses laufenden Planänderungsverfahrens (PÄV) - hier hat kürzlich erst der Erörterungstermin stattgefunden - ist noch völlig offen und es ist mit langen Klageverfahren und der Neuplanung mit Einhausung zu rechnen. Es ist aus Klimaschutzgründen und aus Gründen des Schutzes der Biodiversität zu verhindern, dass der Fechenheimer Wald und die Bäume der stadtbildprägenden Kastanienallee entlang der Ernst-May-Siedlung Riederwald gefällt werden, bevor die schallschutztechnischen Voraussetzungen zur Inbetriebnahme der A 66 und den Anschluss an die A 661 erfüllt sind und rechtlichen Bestand haben. Der Fechenheimer Wald und die übrigen genannten Baumbestände sollen so lange geschützt und stehen bleiben, bis die rechtlichen Voraussetzungen des Lärmschutzes definitiv Bestand haben. Bis dahin sind das wertvolle Biotop des Fechenheimer Waldes und die Kastanienallee zu schützen, damit die wichtigen Biotop-Funktionen so lange wie möglich erhalten bleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 223 2022 Die Vorlage OF 317/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 11

Sperrung der Raiffeisenstraße

25.04.2022 | Aktualisiert am: 28.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2022, OA 180 entstanden aus Vorlage: OF 274/11 vom 08.04.2022 Betreff: Sperrung der Raiffeisenstraße Vorgang: OM 6610/20 OBR 11; ST 388/21; OM 852/21 OBR 11; ST 523/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Raiffeisenstraße in Höhe des evangelischen Kindergartens die Durchfahrt für Pkw zu sperren. Diese Maßnahme sollte nach der Wiedereröffnung der Lahmeyerstraße zunächst versuchsweise für ein Jahr gelten und evaluiert werden. Die endgültige Regelung sollte vor Baubeginn des Riederwaldtunnels a m Erlenbruch getroffen werden. Begründung: Beim Ortstermin am 19. Januar 2022 hat der Magistrat als Alternative zur Sperrung eine Drehung der Einbahnstraße auf der Raiffeisenstraße zwischen Johanna-Tesch-Platz und Rümelinstraße ins Gespräch gebracht und mit der Stellungnahme ST 523 den Ortsbeirat 11 gebeten, diesen Vorschlag zu beraten. Die Beratung ergab, dass die Alternative nicht als vorteilshaft angesehen wird, unter anderem wegen des zu erwartenden Mehrverkehrs in der Max-Hirsch-Straße, die gerade erst durch Vermeiden des Parkens auf dem Gehsteig beruhigt wurde. Auch der Stadtspaziergang zum Thema Fußverkehr am 08.03.2022 in der Riederwaldsiedlung unter Beteiligung des Dezernates XII - Mobilität und Gesundheit - erbrachte keine abweichenden Ergebnisse. Die Raiffeisenstraße ist in Abschnitte mit unterschiedlicher Richtung als Einbahnstraße aufgeteilt, um zu verhindern, dass Fahrzeuge die Siedlung als Stauumgehung nutzen. Diese Regel wird aber häufig missachtet. Das Problem ist altbekannt und wird sich mit Baubeginn des Riederwaldtunnels am Erlenbruch verschärfen (ausführlich dazu in den Anregungen vom 21.09.2020, OM 6610, sowie vom 25.10.2021, OM 852). Die Maßnahme wird zur Verkehrsberuhigung im Riederwald beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6610 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 388 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 852 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 523 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 154 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO II, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage OA 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1876, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Sperrung der Raiffeisenstraße

08.04.2022 | Aktualisiert am: 04.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2022, OF 274/11 Betreff: Sperrung der Raiffeisenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Sperrung der Durchfahrt für Kfz in der Raiffeisenstraße in Höhe des evangelischen Kindergartens zu beschließen. Diese Maßnahme sollte nach der Wiedereröffnung der Lahmeyerstraße zunächst versuchsweise für ein Jahr gelten und evaluiert werden. Die endgültige Regelung sollte vor Baubeginn des Riederwaldtunnels auf dem Erlenbruch getroffen werden. Begründung: Beim Ortstermin am 19. Januar 2022 hat der Magistrat als Alternative zur Sperrung eine Drehung der Einbahnstraße auf der Raiffeisenstraße zwischen Johanna-Tesch-Platz und Rümelinstraße ins Gespräch gebracht und mit ST 523 den Ortsbeirat 11 gebeten, diesen Vorschlag zu beraten. Die Beratung ergab, dass die Alternative nicht als vorteilshaft angesehen wird, unter anderem wegen des zu erwartenden Mehrverkehrs in der Max-Hirsch-Straße, die gerade erst durch Vermeiden des Parkens auf dem Gehsteig beruhigt wurde Auch der Stadtspaziergang zum Thema Fußverkehr am 8.3. in der Riederwaldsiedlung unter Beteiligung des Dezernat XII: Mobilität und Gesundheit erbrachte keine abweichenden Ergebnisse. Die Raiffeisenstraße ist in Abschnitte mit unterschiedlicher Richtung als Einbahnstraße aufgeteilt, um zu verhindern, dass Fahrzeuge die Siedlung als Stauumgehung nutzen. Diese Regel wird aber häufig missachtet. Das Problem ist altbekannt und wird sich mit Baubeginn des Riederwaldtunnels auf dem Erlenbruch verschärfen (ausführlich dazu OM 6610 vom 21.09.2020 sowie OM 852 vom 25.10.2021). Die Maßnahme wird zur Verkehrsberuhigung im Riederwald beitragen. Antragsteller: SPD GRÜNE LINKE. CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 25.04.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 180 2022 Die Vorlage OF 274/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE, LINKE., CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch

26.02.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 243/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 22 2022 Die Vorlage OF 243/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen 3 SPD (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Naheverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch

25.02.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2022, OF 210/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Naheverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2022 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. In den Bereichen des Tunnelbaus werden die notwendigsten Arbeiten durchgeführt um die Verkehrssicherheit herzustellen. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser wird, werden die Anwohner*innen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", ist katastrophal und verursacht zusätzlichen Lärm. Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 21 2022 Die Vorlage OF 210/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neugestaltung des Johanna-Tesch-Platzes

25.02.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2022, OF 226/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neugestaltung des Johanna-Tesch-Platzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2022 werden die notwendigen Planungsmittel zur Sanierung des Johanna-Tesch-Platzes im Riederwald eingestellt. Begründung: Der Ortsbeirat hat im Jahre 2019 mit der OF 520/11 um die Sanierung des Platzes ersucht um die Aufenthalts Qualität zu erhöhen. In seiner Stellungnahme vom 27.05.2019 hat der Magistrat dieses Ansinnen unterstützt aber darauf hingewiesen, das zur Umsetzung keine Haushaltsmittel eingestellt sind. Somit müssen diese jetzt beschlossen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 40 2022 Die Vorlage OF 226/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Anregung Ortsbeirat 11

Bäume am Erlenbruch erhalten

10.01.2022 | Aktualisiert am: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.01.2022, OA 119 entstanden aus Vorlage: OF 155/11 vom 12.12.2021 Betreff: Bäume am Erlenbruch erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kastanien in der Straße Am Erlenbruch, zwischen der Schäfflestraße und der Lahmeyerstraße, im kommenden Jahr nicht zu fällen. Durch die Verschiebung der Rodung des Fechenheimer Waldes gibt es keine Notwendigkeit der Fällung der Kastanien im Winter 2022/2023. Die allgemein erfolgte Erlaubnis an die Autobahn GmbH ist zurückzunehmen. Begründung: Die Kastanien in der Straße Am Erlenbruch gehören zum Stadtteil Riederwald und seiner Identität. Ihre Fällung wird den Stadtteil verändern und sollte unterbleiben, bis es gar nicht mehr anders geht. Durch die Verschiebung der Rodung des Teufelsbruchs kann nun auch die Fällung der Bäume am Erlenbruch verschoben werden. Außerdem sollten in Zeiten des Umdenkens im Verkehrs- und Klimabereich keine Maßnahmen erfolgen, die dann nicht mehr umkehrbar sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1567 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 19.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 10.02.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 119 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1261, 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 10.02.2022 Aktenzeichen: 66 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Bäume am Erlenbruch erhalten

12.12.2021 | Aktualisiert am: 17.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 155/11 Betreff: Bäume am Erlenbruch erhalten Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert zu beschließen, dass die Kastanien in der Straße Am Erlenbruch, zwischen der Schäfflestraße und der Lahmeyerstraße, im kommenden Jahr nicht gefällt werden dürfen. Durch die Verschiebung der Rodung des Fechenheimer Waldes gibt es keine Notwendigkeit der Fällung der Kastanien im Winter 2022/2023. Die allgemein erfolgte Erlaubnis an die Autobahn GmbH ist zurückzunehmen. Begründung: Die Kastanien in der Straße Am Erlenbruch gehören zum Stadtteil Riederwald und seiner Identität. Ihre Fällung wird den Stadtteil verändern und sollte unterbleiben, bis es gar nicht mehr anders geht. Durch die Verschiebung der Rodung des Teufelsbruchs kann nun auch die Fällung der Bäume am Erlenbruch verschoben werden. Außerdem sollten in Zeiten des Umdenkens im Verkehrs- und Klimabereichs keine Maßnahmen erfolgen, die dann nicht mehr umkehrbar sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 119 2022 Die Vorlage OF 155/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Umfassende Umgestaltung der Raiffeisenstraße

10.10.2021 | Aktualisiert am: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 116/11 Betreff: Umfassende Umgestaltung der Raiffeisenstraße Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, die Raiffeisenstraße umfassend umzugestalten. Dabei sollen folgende Punkte umgesetzt werden: 1. Die Raiffeisenstraße wird in der ganzen Länge zur Fahrradstraße erhoben. 2. Die Durchfahrt der Raiffeisenstraße wird in der Höhe der Hausnummer 69, Einfahrt zum evangelischen Kindergarten, für Kraftfahrzeuge gesperrt. Eine Durchfahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge bleibt dabei gewährleistet, zum Beispiel durch versenkbare Poller. Begründung: Die Raiffeisenstraße verläuft vom Johanna-Tesch-Platz bis zur Lahmeyerstraße parallel zum Erlenbruch und ist damit sowohl für Autofahrer als auch für Radfahrer eine attraktive Umgehung des überlasteten Erlenbruchs. Dabei kommt es immer wieder zum Fahren von Kraftfahrzeugen und Mopeds gegen die Einbahnstraße und zu gravierenden Überschreitungen des Tempolimits. Dies ist gefährlich für die Anwohner und insbesondere für die Kinder der anliegenden Kitas. Der Bereich zwischen des Friedrich-Manz-Weg und der Motzstraße hat sich zudem zum Zentrum des Stadtteils entwickelt. Nach Umgestaltung des Cäcilie-Breckheimer Platzes und des Marie Juchacz Platzes wird dieser Bereich auch von den Kindern aus den drei umliegenden Kindergärten immer stärker genutzt. Eine Neufassung und Etablierung dieses Bereiches wird zur Sicherheit für die spielenden Kinder beitragen und die Belebung des Stadtteils stärken. Die Etablierung der Raiffeisenstraße als Fahrradstraße wird zudem den Fahrradverkehr sicherer und attraktiver machen. Als vor zwei Jahren die Baumassnahmen an der Schäfflestraße stattgefunden haben, war die Durchfahrt der Raiffeisenstraße über Monate hinweg gesperrt, ohne dass dies zu negativen Auswirkungen geführt hat. Eine erneute Sperrung hat nur Vorteile und keine Nachteile. Eine umfassende und weitreichende Planung soll dazu dienen, es der Verwaltung zu erschweren, den Wunsch nach Verkehrsberuhigung erneut einfach wegzuwischen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 116/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); 3 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

EASY Bus als Quartiersbus im Riederwald testen

27.08.2021 | Aktualisiert am: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 92/11 Betreff: EASY Bus als Quartiersbus im Riederwald testen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat und die VGF werden gebeten, zu prüfen, ob der autonome EASY Bus im Rahmen des Forschungsprojekts EASY als Quartierbus im Riederwald eingesetzt werden kann. Begründung: Die VGF testet zusammen mit dem RMV seit mehreren Jahren unter dem gleichnamigen Projektnamen den autonomen Kleinbus EASY. EASY (Electric Autonomous Shuttle for You) ist ein Pilotprojekt zur Erprobung autonomer Fahrzeuge und ihrem Nutzen für den öffentlichen Nahverkehr. Mit wechselnden lokalen Partnern untersucht der RMV im gesamten Verbundgebiet, wie und unter welchen Umständen sich autonome Fahrzeuge in den öffentlichen Nahverkehr eingliedern lassen. Die wissenschaftliche Begleitung des Pilotprojektes erfolgt durch die University of Applied Sciences Frankfurt. Ziel des Projektes ist es zu untersuchen, inwiefern autonome Kleinbusse eine intelligente Ergänzung des bestehenden ÖPNV darstellen. Bisher fuhr der Bus unter anderem am Mainkai, in der Stadtbahnzentralwerkstatt und auf dem Klinikgelände der Wiesbadener Helios-Kliniken. Aktuell verkehrt der Bus im Stadtverkehr von Bad Soden-Salmünster. Der Bus wird autonom betrieben, zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und für Notfallbremsungen befindet sich ein Operator an Bord. Ausweislich der Projektunterlagen der VGF (https://www.probefahrt-zukunft.de/RMV-EASY_Broschüre.pdf, S.5) ist ersichtlich, dass für 2022 weitere Testfelder gesucht werden und ein On-Demand-Verkehr untersucht werden soll. Hierfür eignet sich der Riederwald ideal. Der Stadtteil ist verkehrlich durch eine durchgängige Tempo-30-Zone und einen ruhigen Verkehrsfluss geprägt. Der Betrieb des Busses würde insofern keine großen Eingriffe in den allgemeinen innerstädtischen Verkehr bedeuten. Gleichzeitig weist der Riederwald keinen öffentlichen Quartiersverkehr auf. Immer wieder wenden sich Bürger*innen mit der Bitte an uns, auf die Einrichtung eines Quartierbusses zu drängen. So beklagen beispielsweise die Seniorinnen und Senioren der Altenwohnanlage Schulze-Delitzsch-Straße den weiten Fußweg zum einzigen Supermarkt im Stadtteil im Voglersbrunnenweg. Zudem stellt sich der Fußweg vom hinteren Teil des Riederwalds zur U-Bahn-Station Schäfflestraße für viele Seniorinnen und Senioren als zu weit dar. Mit der Einrichtung des EASY Busses könnte einerseits getestet werden, inwiefern der Bus im On-Demand-Betrieb funktioniert und den Projektverantwortlichen die für eine dauerhafte Einrichtung solcher Busse notwendigen Informationen liefern. Andererseits könnte untersucht werden, inwiefern ein solcher Bus als Quartierbus im Stadtteil angenommen wird und ob dieser dauerhaft sinnvoll wäre. Sowohl den wissenschaftlichen Untersuchungen der University of Applied Sciences Frankfurt, wie auch der Presseberichterstattung, ist zu entnehmen, dass die bisherigen Testangebote von der Bevölkerung gut angenommen wurden und ein großes Sicherheitsgefühl bestand. Vor den Hintergrund des immer wieder geäußerten Wunsches nach einem Quartierbus im Riederwald und den bisherigen Erfahrungen ist von einer guten Aufnahme durch die Riederwälder*innen zu rechnen. Weitere Informationen zu dem Bus und seiner bisherigen Verwendung finden sich unter: https://www.probefahrt-zukunft.de https://www.probefahrt-zukunft.de/RMV-EASY_Broschüre.p df Prof. Dr.-Ing. P. Schäfer, Autonom am Mainkai - Nutzerakzeptanz und betriebliche Herausforderungen autonomer Shuttles in Frankfurt am Main, https://www.frankfurt-university.de/fileadmin/standard/Hochschule/Fachbereich_1/ FFin/Neue_Mobilitaet/Veroeffentlichungen/2021/Abschlussbericht_AutonomamMainkai_ Frankfurt_UAS.pdf Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 92/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE, 1 CDU, LINKE., BFF und FDP gegen SPD und 2 CDU (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Schulwegsicherung Haenischstraße

19.04.2021 | Aktualisiert am: 21.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 4/11 Betreff: Schulwegsicherung Haenischstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten vor dem Fußgängerüberweg über die Haenischstraße in Richtung Norden an der Kreuzung mit der Straße "am Erlenbruch" zusätzlich zur Blinkanlage eine auffällige Markierung (Piktogramm) am Boden zum Schutz der Schulkinder anzubringen und / oder weitere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Begründung: Viele Schulkinder auf dem Schulweg und andere Personen überqueren hier die Fußgängerampel. Der Übergang ist gefährlich, da die Autos beim Abbiegen von der Straße "Am Erlenbruch" unwillkürlich auf eine vermeintlich drohende Gefahr von der Stadtbahn (U4/7) achten und die Fußgänger*innen leicht übersehen. Wer bei Grün die Haenischstraße überquert, ist daher gefährdet. Es wurden dankenswerter Weise bereits Sicherungsmaßnahmen unternommen. Es gibt eine Blinkanlage und Warnschilder "Achtung Kinder". Dennoch sind gefährliche Begegnungen von Fußgänger*innen mit Autos immer wieder zu beobachten. Das Problem ist häufig kommuniziert worden und hinreichend bekannt. Eltern und die Schulleitung der Grundschule "Pestalozzischule" berichten, dass sich viele Eltern nicht trauen, ihre Kinder alleine über diesen Fußgängerüberweg zu schicken. Die Grundschüler werden entweder dauerhaft begleitet oder mit dem Auto gefahren. Dadurch entsteht überflüssiger Verkehr, die Gefährdung nimmt zu. Die Stadt hat auf den geplanten Totalumbau der Kreuzung beim Bau des Riederwaldtunnels hingewiesen. Dieser lässt indes auf sich warten. Die Gefahr für die Schulkinder besteht aber jetzt. Der finanzielle Aufwand dieser Maßnahme kann als gering angesehen werden. Im Zuge einer Sicherungsmaßnahme könnte auch das vorhandene Piktogramm auf der Straße "Am Erlenbruch" aufgefrischt werden. Derzeit fügt es sich wie zur Tarnung unauffällig in die Straßenschäden des Erlenbruchs ein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6 2021 Die Vorlage OF 4/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 11

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahn-Station „Seckbach-Atzelberg“ als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vortrag des Magistra

25.01.2021 | Aktualisiert am: 05.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.01.2021, OA 673 entstanden aus Vorlage: OF 798/11 vom 02.01.2021 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahn-Station "Seckbach-Atzelberg" als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: OA 489/19 OBR 11; Beschl. d. Stv.-V., § 5029/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die mögliche U-Bahn-Station "Seckbach-Atzelberg" nicht als Endstation, sondern als Zwischenstation mit der Weiterführung der Stadtbahnstrecke in Richtung Süden (Riederwald, Enkheim) geplant wird. Weiterhin ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029, in den Nahverkehrsplan aufzunehmen und somit die Option eines Abzweigs in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße von der Stadtbahnstrecke über Gwinnerstraße bis Bergen-Ost zu untersuchen. Begründung: Die Einbindung einer U-Bahn-Station "Seckbach-Atzelberg" in die Streckenführung der Linie U 4 als Zwischenstation und nicht als Endstation böte die Möglichkeit, dass jede U 4 diese Station anfahren könnte und die Option offengehalten würde, ebenfalls jede U 4 in den Riederwald und nach Enkheim bzw. bis nach Bergen zu führen. Weshalb der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029, nicht in den Nahverkehrsplan aufgenommen wurde, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Mit Umsetzung dieses Beschlusses würde eine dritte Variante der Streckenführung der U-Bahn untersucht werden können. Es würden so die Möglichkeiten zur Findung der attraktivsten Streckenführung um eine Option erweitert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.10.2019, OA 489 Bericht des Magistrats vom 25.05.2021, B 211 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 11

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahnstation „Seck-bach-Atzelberg“ als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost

02.01.2021 | Aktualisiert am: 17.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahnstation "Seck-bach-Atzelberg" als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19; OA 489/19 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die mögliche U-Bahnstation Seckbach-Atzelberg nicht als Endstation, sondern als Zwischenstation, mit der Weiterführung der Stadtbahnstrecke in Richtung Süden (Riederwald, Enkheim), geplant wird. Weiterhin ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029 in den Nahverkehrsplan aufzunehmen und somit die Option eines Abzweigs, in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße, von der Stadtbahnstrecke über Gwinnerstraße bis Bergen-Ost zu untersuchen. Begründung: Begründung: Die Einbindung einer U-Bahnstation Seckbach-Atzelberg in die Streckenführung der U4 als Zwischenstation und nicht als Endstation böte die Möglichkeit, dass jede U4 diese Station anfahren könnte und die Option offengehalten würde, ebenfalls jede U4 in den Riederwald und nach Enkheim, bzw. bis nach Bergen zu führen. Weshalb der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029 nicht in den Nahverkehrsplan aufgenommen wurde, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Mit Umsetzung dieses Beschlusses würde eine dritte Variante der Streckenführung der U-Bahn untersucht werden können. Es würden so die Möglichkeiten zur Findung der attraktivsten Streckenführung um eine Option erweitert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Anregung vom 28.10.2019, OA 489 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 673 2021 Anregung OA 674 2021 Anregung OA 675 2021 Anregung OA 676 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 673, OA 674, OA 675, OA 676 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 798/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 799/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 800/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 801/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Am Riederbruch/Riederspießstraße: Verkehrssicherheit für Radverkehr gewährleisten

22.07.2020 | Aktualisiert am: 30.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2020, OF 756/11 Betreff: Am Riederbruch/Riederspießstraße: Verkehrssicherheit für Radverkehr gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten am Riederbruch und in der Verlängerung Riederspießstraße folgende Maßnahmen durchzuführen, um die Verkehrssicherheit für den Radverkehr zu gewährleisten: 1. Warnschilder - "Achtung Radverkehr kreuzt" vor Waldweg (ohne Namen) gegenüber Hessengarage 2. Warnschilder - "Achtung Radverkehr kreuzt" vor Waldausgang 3. Am Riederbruch und in der Verlängerung Riederspießstraße durchgängig Tempo 30 km/h einführen 4. In der Riederspießstraße Aufbringen von Bodenmarkierungen - Radverkehr in beide Richtungen - ggf. auch ein eingezeichneter Radweg, falls möglich 5. Auf dem Riederbruch: ein Schild - geteilter Fuß- und Radweg - installieren Begründung: Die Strecke durch den Forst Riederwald, über den Riederbruch / Riederspießstraße, wird häufig von Radfahrern genutzt, um möglichst verkehrsberuhigt, durch den Ostpark, in die Innenstadt zu gelangen. Dennoch gibt es einige Gefahrenpunkte, und es ist erforderlich das Autofahrerinnen darauf hingewiesen werden, das hier mit Radverkehr zu rechnen ist. Autos, die auf den benannten Straßen unterwegs sind, haben eine hohe Geschwindigkeit, dies hängt auch damit zusammen, dass es sich um den Zubringer zur A661 handelt. Durch langgezogene Kurven haben die Autofahrer zudem keine Sicht auf den Radverkehr. Der Fußweg von der Kirschenallee Richtung Ostpark ist zu schmal, um ihn für Fußgänger und Radfahrer frei zu geben. Der Radverkehr nimmt stetig zu, dem ist Rechnung zu tragen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Fußwege beleuchten - Angsträume beseitigen

30.01.2020 | Aktualisiert am: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 709/11 Betreff: Fußwege beleuchten - Angsträume beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten kurzfristig dafür Sorge zu tragen, dass der derzeit völlig unbeleuchtete "Heinz-Saalig-Weg", der die Straßen "Am Erlenbruch" mit der Lassalle Straße verbindet ausreichend beleuchtet wird. Des Weiteren ist eine zusätzliche Beleuchtung des Fußweges zwischen "Rümelinstraße" und dem "Engelsplatz" erforderlich, der lediglich durch eine einzige (zurzeit flackernde) Laterne beleuchtet wird. Begründung: Gerade im Winterhalbjahr sind vom Schulkind bis zur Seniorin alle gezwungen, in der Dunkelheit, die Fußweg Verbindungen im Stadtteil Riederwald zu nutzen. Für viele Menschen sind unübersichtliche dunkle Wege Angsträume. Hinzu kommt die Unfallgefahr durch Stolpern und Stürze. Um die Unfallgefahr zu minimieren und das Sicherheitsgefühl zu verstärken sollte schnell gehandelt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5793 2020 Die Vorlage OF 709/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch

17.01.2020 | Aktualisiert am: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 684/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 80 2020 Die Vorlage OF 684/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch

17.01.2020 | Aktualisiert am: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 693/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2020 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. In den Bereichen des Tunnelbaus werden die notwendigsten Arbeiten durchgeführt um die Verkehrssicherheit herzustellen. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser werde, werden die AnwohnerInnen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", gleichen Straßen in Kriegsgebieten .Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 87 2020 Die Vorlage OF 693/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neugestaltung des Johanna-Tesch-Platzes

17.01.2020 | Aktualisiert am: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 692/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neugestaltung des Johanna-Tesch-Platzes Vorgang: OM 4265/19 OBR 11; ST 1010/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2020 werden die notwendigen Planungsmittel zur Sanierung des Johanna-Tesch-Platzes im Riederwald eingestellt. Für das Jahr 2021 werden die notwendigen Mittel zur Sanierung des Platzes eingestellt. Begründung: Der Ortsbeirat hat im Jahre 2019 mit der OF 520/11 um die Sanierung des Platzes ersucht um die Aufenthalts Qualität zu erhöhen. In seiner Stellungnahme vom 27.05.2019 hat der Magistrat dieses Ansinnen unterstützt aber darauf hingewiesen, das zur Umsetzung keine Haushaltsmittel eingestellt sind. Somit müssen diese jetzt beschlossen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2019, OM 4265 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1010 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 86 2020 Die Vorlage OF 692/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Begrünung von Gleisanlagen

13.11.2019 | Aktualisiert am: 09.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2019, OF 639/11 Betreff: Begrünung von Gleisanlagen Vorgang: B 100/19; B 329/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es eine Zeitplanung für die Begrünung der Gleisstrecke U7/U4 von Johanna-Tesch-Platz bis Enkheim gibt. Begründung: Gem. Zwischenbericht B 100 i.V. Bericht B 329 vom 09.09.19 wurde die Begrünung von Gleisstrecken als Beitrag zum Klimaschutz befürwortet. Es ist u.a. die Strecke von Johanna-Tesch-Platz bis Enkheim aus gleisbautechnischer Sicht als machbar eingestuft. Allerdings geht aus B329 nicht hervor, in welchem Zeitrahmen die entsprechenden Maßnahmen bei den aufgeführten Streckenabschnitten umgesetzt werden sollen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.03.2019, B 100 Bericht des Magistrats vom 09.09.2019, B 329 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 02.12.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1505 2019 Die Vorlage OF 639/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren!

05.11.2019 | Aktualisiert am: 09.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2019, OF 640/11 Betreff: Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren! Vorgang: OM 4104/19 OBR 11; ST 1391/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach langer und intensiver Diskussion, auch mit den Anwohner*innen, hat der Ortsbeirat 11 am 21.1.2019 gefordert, die Raiffeisenstraße im Riederwald, für die Durchfahrt zu sperren (OM4104). Mit der ST 1391 (vom 29.7.2019) bedauert der Magistrat, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Wir fragen den Magistrat: Zu welchen Beratungsergebnissen ist der Magistrat zwischenzeitlich gekommen und wann wird eine Entscheidung erfolgen? Begründung: Die gefährlichen Situationen durch Falschfahrer haben weiter verschärft. Vor allem im Berufsverkehr fahren Autofahrer entgegen der Einbahnstraße durch die Raiffeisenstraße um den Stau am Erlenbruch zu umgehen. Durch die Vorbereitungsarbeiten "Am Erlenbruch" für den Riederwaldtunnel hat der Schleichverkehr weiter zugenommen. Wenn im Jahre 2020 mit den Baumaßnahmen auf der Wilhelmshöher Straße in Seckbach begonnen wird, wird der Verkehrsdruck im Riederwald weiter zunehmen. Daher besteht zeitnah Handlungsbedarf. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4104 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1391 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 02.12.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1506 2019 Die Vorlage OF 640/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Anregung Ortsbeirat 11

Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen

28.10.2019 | Aktualisiert am: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2019, OA 489 entstanden aus Vorlage: OF 629/11 vom 14.10.2019 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236, zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens mit der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Tenor beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236, hierzu u. a. Folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Anregung vom 25.01.2021, OA 673 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 489 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 68 Beschluss: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5029, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen

14.10.2019 | Aktualisiert am: 06.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 629/11 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008 zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens sowie der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Antragstext beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236 hierzu u. a. folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 489 2019 Die Vorlage OF 629/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Neugestaltung öffentlicher Grünflächen im Riederwald

27.07.2019 | Aktualisiert am: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2019, OF 594/11 Betreff: Neugestaltung öffentlicher Grünflächen im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Maßnahmen zur Aufwertung der städtischen Grünflächen im Siedlungsgebiet Riederwald zu prüfen und durchzuführen: die Bemühungen der Stadtteil-Initiative zur Bepflanzung des "Rosengärtchen" am Johanna-Tesch-Platz (gegenüber Hausnr. 16) weiter zu unterstützen. Dort ist man bemüht eine insektenfreundliche Naturwiese herzustellen und in Hochbeeten Blühpflanzen zu kultivieren um die natürliche Ökologie zu fördern auf der Grünfläche am "Nußplätzchen" (Straßendreieck Raiffeisenstraße / Roscherstraße) einen oder mehrere Schachspieltische mit Sitzgelegenheiten zu installieren die Aufstellung bzw. Genehmigung weiterer mobiler Hochbeete auf dem zukünftigen "Cäcilie-Breckheimer-Platz" die Grünfläche an der Lassallestraße zwischen Görresstraße und Karl-Marx-Straße soll als Naturgarten mit Bienenwiese eingerichtet werden Die Lücken in den Hecken an der Grünfläche (Punkt 4) sollen durch Nachpflanzung geschlossen werden Begründung: Im Rahmen einer Stadtteilbegehung mit Bürger*innen aus dem Riederwald wurde festgestellt, dass es zwar viele Grünflächen gibt, diese aber durch eine Umgestaltung besser genutzt werden könnten. Gerade im Hinblick auf Klimawandel und Insektensterben ist es wichtig, vorhandene Freiflächen (Wiesen, Parkanlagen) zu nutzen um Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die vorhandenen Bepflanzungen sind zum Teil eher praktisch als naturnah, hier sollte umgedacht werden. Es besteht zudem die Hoffnung das durch diese Maßnahmen die Plätze allgemein besser genutzt werden. Derzeit fühlen sich viele Anwohner durch Gruppen gestört die insbesondere im Rosengärtchen und in der Lasallestraße durch übermäßigen Alkoholgenuss und die damit verbundene Lautstärke auffallen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4937 2019 Die Vorlage OF 594/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Errichtung von Fahrradständern an den U-Bahn-Stationen Schäfflestraße und Johanna-Tesch-Platz

30.05.2019 | Aktualisiert am: 26.08.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 580/11 Betreff: Errichtung von Fahrradständern an den U-Bahn-Stationen Schäfflestraße und Johanna-Tesch-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, an den U-Bahn-Stationen Schäfflestraße und Johanna-Tesch-Platz für den Zeitraum der U-Bahn-Sperrung in den Sommerferien 2019 zusätzliche (temporäre) Fahrradständer aufzustellen. Begründung: Die wenigen Fahrradständer an den beiden Stationen reichen nicht aus. Gerade ältere AnwohnerInnen fahren mit dem Fahrrad von ihrem Wohnort im hinteren Teil des Riederwalds zur Station, um von dort in die Bahn zu wechseln. Sie sehen sich oft gezwungen, Fahrräder "wild" abzustellen, beispielsweise am Geländer an der Station selbst. Hierbei kommt es zu Beeinträchtigungen des Fußgängerweges. Es bedarf daher einer Abhilfe, um die Kombination aus Fahrrad und ÖPNV attraktiv zu machen. Zusätzlich werden in den Sommerferien 2019 die U-Bahnlinien U7 und U4 nur verkürzt bis zur Schäfflestraße bzw. dem Johanna-Tesch-Platz verkehren. Von dort sollen Busse den Transport Richtung Enkheim übernehmen. Bekanntlich kommt es auf der Straße Am Erlenbruch regelmäßig zu Staus. Es ist zu befürchten, dass die Busse über 30 Minuten bis nach Enkheim benötigen werden. Viele Bergen-Enkheimer werden daher mit dem Fahrrad in den Riederwald fahren und von dort aus mit der Bahn in die Stadt fahren. Die zusätzlichen Fahrradständer an der Schäfflestraße könnten teilweise temporär aufgestellt und bei Beginn des Tunnelbaus an den neuen Ort der Station mitgenommen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 580/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 580/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Fahrradabstellplätze an der U-Bahn-Station „Johanna-Tesch-Platz“ einrichten

24.04.2019 | Aktualisiert am: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2019, OF 554/11 Betreff: Fahrradabstellplätze an der U-Bahn-Station "Johanna-Tesch-Platz" einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten an der U-Bahn-Station Johanna-Tesch-Platz Fahrradabstellplätze unter der Autobahnbrücke einzurichten. Begründung: Erfreulicherweise gibt es Fahrradständer direkt vor der U-Bahn-Station auf dem Gehweg. Es zeigt sich jedoch insbesondere während Veranstaltungen auf dem FSV Gelände das diese nicht ausreichend sind, viele Fahrräder werden dann am Geländer angeschlossen und blockieren den Bürgersteig. Unter der Autobahnbrücke ist ausreichend Platz, hier können Räder in großer Zahl stehen und sind zudem vor Regen geschützt. Dieser Bereich ist auch nicht von den Bauarbeiten zum Riederwaldtunnel betroffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 554/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 554/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung B 389/2018 -

19.04.2019 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2019, OF 550/11 Betreff: Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung B 389/2018 - Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten sich erneut mit OA 293 vom 13.08.2019 zu befassen. Der dazu abgegebene Bericht zielt auf die A66 und den Anschluss auf die A661, nicht aber auf die eigentliche Anfrage. Es stellt sich zudem die Frage, ob dem Magistrat bekannt ist, dass es eine Zusage von Hessen Mobil aus dem Kontext des Planfeststellungsverfahrens für den Riederwaldtunnel gibt, die Lärmauswirkungen südlich des Erlenbruchs in die Untersuchungen zum Projekt "A 661" mit einzubeziehen. Begründung: Der Bericht des Magistrats geht am Thema vorbei. Er bezieht sich auf den Lärm aus dem geplanten Tunnelprojekt an der A 66, bzw. der Brücke nahe der U-Bahn Station "Johanna-Tesch-Platz", nicht aber auf den Lärm von der A 661 (Bestand) wegen der zur kurzen Lärmschutzwand und der Knall-Geräusche von der alten Brücke über die Straße, die zur Hessengarage und zur Metro führt ( "Am Riederbruch"). Dieser Lärm ist von dem Tunnelprojekt nur insofern betroffen, als der Verkehr auf der A 661 zunehmen wird. Zudem bezieht sich die Antwort des Magistrats auf den Riegelbau im Theodor-Haubach-Weg direkt an der Autobahn, nicht auf die Häuser entlang der Südseite des Theodor Haubach Wegs, des Johanna-Tesch-Platzes und der Raiffeisenstraße. Nach Aussage von Hessen Mobil sollen im Zuge des Projektes A661 die Lärmschutzberechnungen erweitert werden und den von Süden kommenden Schall der A 661 miterfassen. Hessen Mobil räumt ein, dass die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes - das auf den Tunnel ausgerichtet war - den Schall ausgeblendet hat. Es gibt eine Zusage, die Lärmauswirkungen des Tunnels Riederwald und der A 661 zu erfassen und beide Bereiche in dem Verfahren zur Lärmschutzwand an der A 661, also im A-661-Verfahren, mit abzuarbeiten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4641 2019 Die Vorlage OF 550/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Neugestaltung des Johanna-Tesch-Platzes

01.02.2019 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 520/11 Betreff: Neugestaltung des Johanna-Tesch-Platzes Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten den Johanna-Tesch-Platz Im Riederwald neu zu gestalten. Dabei ist die Aufenthaltsqualität für die Anwohner*innen zu verbessern und Grünflächen zu schaffen die Lebensräume für Vögel und Insekten verbessern. Begründung: Derzeit besteht der Platz aus drei Grünflächen, die von Straßen durchzogen werden, wenig einladend wirken und wenig Aufenthaltsqualität bieten. Auf einer Fläche befindet sich ein Wasserhäuschen, das erhalten werden soll und eine ungepflegte Rasenfläche mit einigen Bäumen. Die zweite Fläche ist geschottert mit Baumbestand und dient als Hundeklo. Aus dem ehemaligen Rosen Gärtchen, wurde aus Kostengründen schon vor vielen Jahren eine Wiese mit Heckenumrandung. In Zeiten von Klimawandel und Rückgang der Artenvielfalt sollten diese Flächen unter Berücksichtigung der Ziele des Klimaplanatlas neu geplant und gestaltet werden. Eine Reduzierung des Anteils der versiegelten Fläche sollte ebenfalls Planungsziel sein. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 18.02.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4265 2019 Die Vorlage OF 520/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren!

01.01.2019 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2019, OF 506/11 Betreff: Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Raiffeisenstraße im Riederwald, in Höhe der evangelischen Kirche und der Stadtsparkasse mit Pollern für die Durchfahrt zu sperren. Im Bereich der dadurch entstehenden Sackgasse zwischen Rümelinstraße und der Zufahrt zum evangelischen Kindergarten wird die Einbahnstraße aufgehoben. Begründung: Seit Jahren gefährden Autos Anwohner*innen und vor allem auch Kinder im Bereich des evangelischen Kindergartens in der Raiffeisenstraße. Durch den Dauerstau "Am Erlenbruch" versuchen tagtäglich Staugeplagte ein paar Meter gut zu machen in dem sie rechtswidrig gegen die Einbahnstraße die Raiffeisenstraße befahren. Um dies schnell zu schaffen, wird regelmäßig mit überhöhter Geschwindigkeit und teils über den Gehweg gefahren, besonders am Ende der Strecke im Bereich des evangelischen Kindergartens. Während der Einweihungsfeier der Schäfflestraße am 18.12. konnten die anwesenden Dezernenten dies selbst hautnah erleben. Da sich die Situation am Erlenbruch durch die Vorbereitungsarbeiten am Riederwaldtunnel weiter verschärfen wird, muss dringend gehandelt werden, bevor ein scherwiegender Unfall geschieht. Das der Verkehrsfluss insgesamt nicht beeinträchtigt wird, wurde während der Baumaßnahmen in der Schäfflestraße deutlich. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Maßnahme bestand, zur Freude der Anwohner*innen über mehrere Monate, ohne das Schwierigkeiten für Feuerwehr, Polizei oder FES aufgetreten sind. Antragsteller: SPD CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4104 2019 Die Vorlage OF 506/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, die Raiffeisenstraße in Höhe der evangelischen Philippusgemeinde, nach dem Friedrich-Manz-Weg (stadteinwärts), mit Pollern für die Durchfahrt zu sperren. Im Bereich der dadurch entstehenden Sackgasse, zwischen Roscher Straße und dem evangelischen Kindergarten, wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch

18.11.2018 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2018, OF 467/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 467/11 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Fußgänger im Bereich Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz besser schützen

15.11.2018 | Aktualisiert am: 19.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 447/11 Betreff: Fußgänger im Bereich Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz besser schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 11 eine Versetzung der Ampelanlage. Bei den täglichen Staus kommt es täglich zu Gefährdungen der Fußgänger die bei "Grün" die Straße am Erlenbruch queren. In den Stellungnahmen des Magistrats wurde Abhilfe versprochen. In der Stellungnahme (ST1923 vom 22.09.2017) wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt: "Die Erneuerung der Lichtsignalanlage kann unabhängig von der Straßensanierung erfolgen. Finanzielle Mittel stehen im Jahr 2018 zur Verfügung." Wir fragen den Magistrat: Wann ist der Baubeginn der zugesagten Lichtsignalanlage? Begründung: Seit Jahren kommt es durch die ungünstige Positionierung der Ampelanlage im Bereich "Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz" zu gefährlichen Situationen. Die stadtauswärts fahrenden motorisierten Verkehrsteilnehmer fahren bei "Grün" in den Kreuzungsbereich ein. Durch den tagtäglichen Stau erreichen sie die Ausfahrt des "Johanna-Tesch-Platzes" und den Fußgängerüberweg erst, wenn der Querungsverkehr sich in der "Grünphase" in Bewegung setzt. Tagtäglich werden Fußgänger lebensgefährlichen Situationen ausgesetzt. Da durch die Verzögerung des Baubeginnes des Riederwaldtunnels die Sanierung der Straße "Am Erlenbruch" auf unbestimmte Zeit verschoben wird, muss dieser Kreuzungsbereich vorrangig entschärft werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1089 2018 Die Vorlage OF 447/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich „Am Riederbruch“ und „Am Erlenbruch“

15.11.2018 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 466/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2019 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser werde, werden die Anwohnerinnen und Anwohner seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch" gleicht Straßen in Kriegsgebieten. Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Die in diesem Jahr erfolgte Sanierung in Höhe der U Bahnhaltestelle Schäfflestraße zeigt welche positiven Auswirkungen die geforderte Sanierung haben kann. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 279 2018 Die Vorlage OF 466/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Anregung Ortsbeirat 11

Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Lärmschutzwand verlängern

13.08.2018 | Aktualisiert am: 22.07.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.08.2018, OA 293 entstanden aus Vorlage: OF 395/11 vom 06.07.2018 Betreff: Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Lärmschutzwand verlängern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Absprache mit dem Ortsbeirat im Theodor-Haubach-Weg Lärmmessungen durchzuführen. Die Ergebnisse sind zu veröffentlichen. Die Lärmschutzwand auf der A 661 in Richtung Süden zur Riederwälder Seite ist zu kurz, um die Bewohnerinnen und Bewohner vor dem nahen Autobahnlärm zu schützen, eine Verlängerung ist erforderlich. Begründung: Die Lärmschutzwand an der A 661 auf der Riederwälder Seite, nach dem Erlenbruch in Richtung Süden, ist zu kurz, um den Theodor-Haubach-Weg und die Raiffeisenstraße bis Höhe Rümelinstraße vor dem Autobahnlärm zu schützen. Vor allem nachts, bei Westwind und bei Regen ist die Geräuschentwicklung extrem stark. Zusätzlich zum Rollgeräusch verursacht das Überfahren der Verbindungen zwischen den Brückensegmenten jedes Mal ein lautes, knallendes Geräusch. Ein ständiger Lärmteppich verhindert insbesondere im Theodor-Haubach-Weg die Nachtruhe. Der Lärm schallt vom Ende der Lärmschutzwand in die Siedlung. Schlafen ist nur bei geschlossenen Fenstern möglich. Die aktuellen Planungen zum Riederwaldtunnel und dem Ausbau der A 661 sehen hier keine Änderungen vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.12.2018, B 389 Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4641 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.09.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 293 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3112, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.09.2018

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Lärmschutzwand verlängern

06.07.2018 | Aktualisiert am: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2018, OF 395/11 Betreff: Lärmmessungen im Theodor-Haubach-Weg Lärmschutzwand verlängern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Absprache mit dem Ortsbeirat im Theodor Haubach Weg Lärmmessungen durchzuführen. Die Ergebnisse sind zu veröffentlichen. Die Lärmschutzwand auf der A661 in Richtung Süden zur Riederwälder Seite ist zu kurz, um die BewohnerInnen vor dem nahen Autobahnlärm zu schützen, eine Verlängerung ist erforderlich. Begründung: Die Lärmschutzwand an der A661 auf der Riederwälder Seite nach dem Erlenbruch in Richtung Süden ist zu kurz, um den Theodor Haubach Weg und die Raiffeisenstraße bis Höhe Rümelinstraße vor dem Autobahnlärm zu schützen. Vor Allem nachts, bei Westwind und bei Regen ist die Geräuschentwicklung extrem stark. Zusätzlich zum Rollgeräusch verursacht das Überfahren der Verbindungen zwischen den Brückensegmenten jedes Mal ein lautes knallendes Geräusch. Ein ständiger Lärmteppich verhindert, insbesondere im Theodor Haubach Weg, die Nachtruhe. Der Lärm schallt vom Ende der Lärmschutzwand in die Siedlung. Schlafen ist nur bei geschlossenen Fenstern möglich. Die aktuellen Planungen zum RWT und dem Ausbau der A661 sehen hier keine Änderungen vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 13.08.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 293 2018 Die Vorlage OF 395/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 11

Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern

14.05.2018 | Aktualisiert am: 24.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.05.2018, OA 260 entstanden aus Vorlage: OF 355/11 vom 27.04.2018 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel zu machen (Neubau der Bundesautobahn 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald, Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee); 2. Nachbesserungen zur Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen zu fordern, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, damit die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können; 3. Fahrverbote für die Frankfurter Bürger durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxidwerte im Riederwald gemessen. Diese lagen im Jahresdurchschnitt um 36,5 Prozent über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung, ab 2030 durch das Wohngebiet am Erlenbruch, sollen zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren. Die Schadstoffe in diesem Bereich werden weiter ansteigen, so Hessen Mobil im Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss. Dem Gutachten zugrunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX-Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird, für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung", welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) für sich von zusätzlichen 15 μg/m3, bis der gesetzliche Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei gesonderten Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen sowie erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser gesetzlichen Grenzwerte. Die generellen Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im Jahr 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11 Prozent überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald im Jahr 2030 von einer 50-prozentigen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer entfernten Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) durchgeführt. Für das Gutachten zum Riederwaldtunnel wurde diese bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl diese die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Stickoxide zerfallen auf diese Entfernung. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße sind daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 Kilometer Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar noch mit allgemeinem Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen, aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern sind. Sollte dies nicht geschehen, ist davon auszugehen, das dieses Thema dem Ortsbeirat weiterhin noch lange beschäftigen wird, und es sei auf Folgendes hingewiesen: - Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. - Es ist davon auszugehen, dass es Fahrverbote nur für die Bürger der Stadt Frankfurt und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Weitere Belastungen PM10 und PM2.5: Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zurzeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, deren Ergebnis schon jetzt teilweise starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50 Prozent im Jahre 2030 sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen und Gutachten nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung zur Nachbesserung nach Fertigstellung der Autobahn im Frankfurter Osten. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen des Problems der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen dann zulasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch würden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: 1. Durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und 2. durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und auch keine Umweltzone gelten. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Alle können die Autobahn nutzen und die Luft der Stadt Frankfurt verpesten, so auch alle Lkws und Dieselfahrzeuge aller Klassen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden. Dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern für die Gesundheit aller Bürger der Stadt Frankfurt, so auch für den Frankfurter Osten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1942 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 07.06.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) FRANKFURTER (= Annahme) 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 260 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2786, 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 07.06.2018 Aktenzeichen: 79 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern

27.04.2018 | Aktualisiert am: 22.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2018, OF 355/11 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: o Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel. o (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) o Fordert Nachbesserungen zur Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, durch die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können o Fahrverbote für die Frankfurter Bürger sind durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung, ab 2030 durch das Wohngebiet am Erlenbruch, sollen zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren. Die Schadstoffe in diesem Bereich werden weiter ansteigen, so Hessen Mobil im Änderungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluss. Dem Gutachten zu Grunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung ) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung," welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) für sich von zusätzlichen 15 μg/m3 bis der gesetzliche Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei gesonderten Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen sowie erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser gesetzlichen Grenzwerte. Die generellen Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, im 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11% überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald in 2030 von einer 50%igen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer entfernten Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom HLNUG -"Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie" durchgeführt. Für das Gutachten zum Riederwaldtunnel wurde diese bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl dies die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Stickoxyde zerfallen auf diese Entfernung. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße sind daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 km Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar, noch mit allgemeinen Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern sind. Sollte dies nicht geschehen ist davon auszugehen, das dieses Thema uns weiterhin noch lange beschäftigen wird und es sei auf folgendes hingewiesen: · Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. · Es ist davon auszugehen, dass es Fahrverbote nur für die Bürger der Stadt Frankfurt und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Weitere Belastungen: PM10 und PM2.5 Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zur Zeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, deren Ergebnis schon jetzt teilweise starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50% im Jahre 2030, sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe, lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen und Gutachten nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung zur Nachbesserung nach Fertigstellung der Autobahn im Frankfurter Osten. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen dem Problem der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen dann zu Lasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch würden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: 1. durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und 2. durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und auch keine Umweltzone gelten. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Alle können die Autobahn nutzen und die Luft der Stadt Frankfurt verpesten, so auch alle LKW's und Dieselfahrzeuge aller Klassen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden. Dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern für die Gesundheit aller Bürger der Stadt Frankfurt, so auch für den Frankfurter Osten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 14.05.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 260 2018 Die Vorlage OF 355/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 4

Linksabbieger am Ratsweg zur Straße Am Riederbruch Richtung Riederwald: „Drängler“ verhindern

23.03.2018 | Aktualisiert am: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2018, OF 219/4 Betreff: Linksabbieger am Ratsweg zur Straße Am Riederbruch Richtung Riederwald: "Drängler" verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Im vorliegenden Antrag geht es um folgende Verkehrssituation: Der vierspurige Ratsweg von der Straße Ratsweg hat eine Linksabbiegerspur Richtung Riederwald zur Straße Am Riederbruch. Hier kommt es wegen hohem Verkehrstaufkommen auf der Linksabbieger-Spur zum Riederwald regelmäßig zu Rückstau der sich bis zur Straße Ostparkstraße zieht. Die geradeaus führende Spur wird von Linksabbiegern missbraucht, um an den wartenden korrekt fahrenden Autos, die die Llinksabbiegerspur nutzen, zügig vorbeizufahren, um sich dann später in den Linksabbiegerverkehr reinzudrücken. Dieses Verhalten der nicht korrekt fahrenden Fahrzeuge verstärkt den Rückstau und führt zu zum Teil aggressivem Verhalten und gefährlichen Verkehrssituationen. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie man die Linksabbbiegerspur zum Riederwald frühzeitig von der geradeausführenden Spur baulich oder durch entsprechende Sperren trennen kann, um die oben genannten Situationen zu vermeiden. Denkbar sind bspw. auf dem Boden angebrachte Metallabweiser oder andere Maßnahmen. Begründung: Diese sehr verkehrsreiche Stelle birgt großes Gefahrenpotential und es sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, die Sicherheit zu erhöhen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 4 am 10.04.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2971 2018 Die Vorlage OF 219/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Tenor ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern

04.03.2018 | Aktualisiert am: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2018, OF 345/11 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte auffordern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: - Die Stadt Frankfurt macht Einwendungen zur Luftreinhaltung im Bereich Erlenbruch im aktuellen Planfeststellungsbeschluß zum Riederwaldtunnel. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee ) Einwendungsfrist: 20.März 2018 - Fordert Nachbesserungen Luftreinhaltung und geeignete Maßnahmen, um weitere Verschlechterungen zu verhindern, durch die gesetzliche Grenzwerte im Stadtgebiet eingehalten werden können und nicht wie geplant weiter ansteigen. - Fahrverbote für die Frankfurter Bürger sind durch geeignete Luftreinhaltemaßnahmen zu verhindern. Begründung: Im Jahre 2017 wurden vom Umweltamt der Stadt Frankfurt die Stickoxydwerte im Riederwald gemessen. Diese waren im Jahresdurchschnitt um 36,5% über den gesetzlich maximal zulässigen Grenzwerten. Der Riederwald kann damit "gesundheitlich" als eines der "dreckigsten Quartiere" in Frankfurt bezeichnet werden. Durch den Riederwaldtunnel und seine geplante Streckenführung am Erlenbruch sollen ab 2030 zusätzlich 120.000 Kraftfahrzeuge fahren so dass die Schadstoffe in diesem Bereich weiter ansteigen werden, so Hessen Mobil im Planfeststellungsbeschluss. (Neubau der Bundesautobahn A 66 Frankfurt am Main - Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald Neubau einschl. AD Erlenbruch und AS Borsigallee; Planänderung Tunnel einschließlich
AD Erlenbruch, Obere Ebene und Lärmschutz Unterlage 15.4.2a Lufthygienische Untersuchung - Erläuterungsbericht - ) Dem Gutachten zu Grunde gelegt sind bereits der steigende Anteil an Elektrofahrzeugen, sauberere Fahrzeuge und die deutliche Verringerung an Dieselfahrzeugen mit hohen NOX Werten. Das Gutachten kommt dabei zu der folgenden Erkenntnis: "Die Bewertungsfaktoren zeigen, dass für Stickstoffdioxide (NO2) eine Verminderung und für Feinstaub (PM) eine Erhöhung bewertet wird für den Vergleich der Prognoseszenarien 2030" (Quelle: S.9 Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung ) Das Gutachten "Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung," welches von Hessen Mobil in Auftrag gegeben wurde und Teil der Planfeststellung ist, geht von einer Vorbelastung im Erlenbruch von nur 25 μg/m3 aus. Dadurch kommt das Gutachten auf eine Reserve (Puffer) von zusätzlichen 15 μg/m3 bis der Grenzwert von 40 μg/m3 erreicht ist. Bei Messungen durch das Umweltamt der Stadt Frankfurt wurden für das gesamte Jahr 2017 folgende gemittelten Stickstoffdioxid-Messwerte ermittelt: - Am Erlenbruch 80: 52,4 μg/m3 - Am Erlenbruch 130: 54,6 μg/m3 Es gibt bei Messungen immer Schwankungen und immer wieder erhöhte Pegelwerte. Diese Pegelwerte werden durch die jährliche Erfassung und der Verwendung eines Jahresdurchschnittswertes erheblich gemildert. Die Nachtwerte und die ruhigen Wochenenden gleichen dabei die Tageswerte aus, und trotzdem kommt es im Erlenbruch zu massiven Überschreitung dieser Grenzwerte. Die generelle Belastungen sind tagsüber und während der Hauptverkehrszeit weit höher als der gesetzlich vorgegebene Grenzwert von 40,0 μg/m3. Legt man die prognostizierten Werte laut dem Gutachten von Hessen Mobil für 2030 von NO2 an, werden ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn im 2030 weiterhin die Grenzwerte um weit mehr als 11% überschritten. Die Feinstaubbelastung geht sogar laut diesem Gutachten, ohne die 120.000 Fahrzeuge der Autobahn, für den Bereich Riederwald in 2030 von einer 50%igen Erhöhung des Feinstaubs durch den Kraftfahrzeugverkehr aus. Ursache dafür sind die modernen Benzinmotoren. An einer Stelle im Frankfurter Osten werden seit langer Zeit Messungen vom HLNUG (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie) durchgeführt. Unter anderem wurde für das Gutachten zum Riederwaldtunnel diese eine bereits lange Zeit bestehende Messstation an der Hanauer Landstraße verwendet. Die Stadt Frankfurt hat (unabhängig von Hessen Mobil) aktuelle Messungen im Erlenbruch über das gesamte Jahr 2017 durchgeführt. Bei der Berechnung von Hessen Mobil sind die aktuellen Werte der Stadt Frankfurt nicht berücksichtigt worden. Obwohl dies die richtigen und genaueren Werte zur Beurteilung der Belastung gewesen wären. Mit den Werten der Messstation auf der Brücke der Hanauer Landstraße wäre die Belastung knapp unter den gesetzlichen Grenzwerten. Es müssen die Belastungen allerdings vom Ort verwendet werden, an dem die Belastung stattfindet. Dies wären die Werte am Erlenbruch und nicht Werte, die auf einem Hügel und in der weiteren Entfernung gemessen worden sind. Die Messwerte der Station an der Hanauer Landstraße ist durch eine vor langen Jahren geschickt gewählten Position daher nicht maßgebend und unbrauchbar für die Zwecke einer Bewertung der Belastung. Dies haben die örtlichen Messungen der Stadt Frankfurt gezeigt. Um Stickoxide genau messen zu können, ist zwingend eine Messung nahe an der Straße nötig, so das Umweltamt der Stadt Frankfurt. Luftmesswerte in einer Entfernung von 1,35 km Luftlinie, zudem in erhöhter Position auf einer Brücke, im erhöhten und freien Windzug, sind weder gerichtlich belastbar, noch mit allgemeinen Menschenverstand vertretbar. Fazit ist, dass die neuen aktuell gemessenen Werte der Stadt Frankfurt anzusetzen sind und entsprechende Maßnahmen vom Bund bzw. Hessen Mobil von der Stadt Frankfurt einzufordern wären. Sollte dies nicht geschehen ist davon auszugehen, das dieses Thema uns weiterhin grundsätzlich lange beschäftigen wird und es sei auf folgendes hingewiesen: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es keine Fahrverbote für die Nutzer der Autobahn geben. Aber, es ist davon auszugehen, dass es ein Fahrverbot für die Bürger der Stadt Frankfurt (auch Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Bergen-Enkheim, Seckbach ua.)und der Nachbargemeinden geben wird, die den Erlenbruch zur Anfahrt in die Stadt nutzen möchten. Es ist davon auszugehen, dass es keine andere Möglichkeit geben wird, die Abgaswerte in den Griff zu bekommen. Weitere Belastungen: PM10 und PM2.5 Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte für PM10 und PM2.5 ebenfalls nicht eingehalten werden können. Zur Zeit liegen dafür noch keine rechtlich belastbaren Daten vor. Private Messungen im Bereich, die bereits jetzt starke Überschreitungen zeigen, und die ansteigende Feinstaubbelastung durch die modernen Benzinmotoren um 50% im Jahre 2030, sowie die nicht berücksichtigten Belastungen durch Braunkohlestaubkraftwerke in der Nähe, lassen dies bisher allerdings mangels amtlicher Messungen nur vermuten. Der Bund ist in keiner Verpflichtung mehr nach Fertigstellung der Autobahn durch den Riederwald. Nur die Stadt Frankfurt hat dann eine Pflicht. Das bedeutet, alle Maßnahmen, die wegen dem Problem der Luftschadstoffe zu treffen sind, gehen zu Lasten der Stadtkasse der Stadt Frankfurt. Dadurch werden die Frankfurter Bürger doppelt bestraft: durch die schlechte und gesundheitsschädliche Luft und durch Fahrverbote für die Bürger der Stadt Frankfurt. Auf der Autobahn, die durch den Riederwald führen wird, wird es kein Fahrverbot geben und keine Umweltzone gelten. Alle Nichtbürger der Stadt Frankfurt und dem Umland, so auch alle LKW's, Dieselfahrzeuge aller Klassen, können die Autobahn nutzen und die Luft verpesten. Die Bürger der Stadt Frankfurt und dem nahen Umland dürfen nicht fahren, weil die Fahrt außerhalb der Autobahn beginnt, und außerhalb der Autobahn ein Fahrverbot gilt. Fahrverbote in Umweltzonen sind bei innerstädtischen Autobahnen ausgenommen. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die dafür sorgen, dass die Grenzwerte in der Stadt Frankfurt eingehalten werden, dies gilt nicht nur für das Westend und das Nordend, sondern ebenfalls für die Arbeiterstadtteile Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, Riederwald sowie Seckbach und Bergen-Enkheim. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 09.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 345/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich „Am Riederbruch“ und „Am Erlenbruch“

10.01.2018 | Aktualisiert am: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 310/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2018 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser werde, werden die AnwohnerInnen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", gleichen Straßen in Kriegsgebieten .Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 75 2018 Die Vorlage OF 310/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch

10.01.2018 | Aktualisiert am: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 311/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 311/11 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße kontrollieren und Maßnahmen ergreifen

28.12.2017 | Aktualisiert am: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2017, OF 275/11 Betreff: Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen an der Kreuzung Am Erlenbruch/Schäfflestraße kontrollieren und Maßnahmen ergreifen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird erneut gebeten, bezugnehmend auf V532 und ST 2219 sowie ST 1071, geeignete Maßnahmen zu treffen um 2018 Rotlichtverstöße an der Kreuzung Erlenbruch / Schäfflestraße zu erfassen. Auch Geschwindigkeitsmessungen sind weiterhin regelmäßig durchzuführen. Die Ergebnisse der Messungen sollen dem Ortsbeirat regelhaft mitgeteilt werden, dies gilt ebenso für die Messergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen 2017. Sollten in 2017 Kontrollen von Rotlichtverstößen stattgefunden haben, so soll dies dem Ortsbeirat ebenso mitgeteilt werden, falls nicht wird um Erklärung gebeten warum es unterblieben ist. Die Geschwindigkeitsmessungen im Jahr 2016, die dem Ortsbeirat nun vorliegen zeigen das es teils zu erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen kommt. Maßnahmen sind erforderlich, da es sich hier um den offiziellen Schulweg für die Grundschulkinder Pestalozzischule handelt. Ein Dialogdisplay mit dem Hinweis auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit und Schulkinder ist hierfür geeignet. Begründung: In ST 1071 wird auf die Anfrage des Ortsbeirates darauf verwiesen das Rotlichtverstöße sporadisch von der Landespolizei gemessen würden und es darüber keine Aufzeichnungen gibt. Der Ortsbeirat hat mehrfach darauf hingewiesen das dieser Fußgängerweg für Schulkinder besonders gefährlich ist, insbesondere Rotlichtverstöße kommen in diesem Bereich häufig vor. Kontrollen und Maßnahmen sind auf dieser Kreuzung besonders wichtig, da es sich um den Schulweg der Grundschüler/-innen handelt und es regelmäßig zu gefährlichen Situationen kommt. Bei der letzten Begehung mit der Schulwegkommission wurde von der Elternschaft und der Schulleitung noch einmal deutlich darauf hingewiesen und konkrete Situationen benannt. Der Ortsbeirat erwartet vom Magistrat das man die berechtigten Sorgen ernst nimmt und Maßnahmen ergreift um eine tatsächliche Verbesserung der Situation zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2632 2018 Die Vorlage OF 275/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen 1 CDU und 1 BFF (= Ablehnung); bei Enthaltung 2 CDU und 1 BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Fußgängerüberweg am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz sicherer gestalten

16.11.2017 | Aktualisiert am: 08.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2017, OF 266/11 Betreff: Fußgängerüberweg am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Stellungnahme des Magistrats (ST1782) in der mitgeteilt wird, dass der Anregung des OBR entsprochen wird, die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Johanna-Tesch-Platz/ Am Erlenbruch zu versetzen. Der Ortsbeirat bittet vor dem Baubeginn der Maßnahme dem Ortsbeirat die Detailplanungen vorzustellen, damit eine möglichst breite Beteiligung der Anwohner*innen stattfinden kann. Desweiteren bitten den Magistrat mitzuteilen, wann mit der Realisierung der neuen Lichtsignalanlage gerechnet werden kann? Begründung: Der Ortsbeirat verfolgt schon seit vielen Jahren das Ziel, die Gefährdungssituation für Fußgänger am Überweg Johanna-Tesch-Platz / Am Erlenbruch zu entschärfen. Bevor diese Maßnahme umgesetzt wird, sollten die Planungen mit den Anwohner*innen besprochen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 04.12.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2492 2017 Die Vorlage OF 266/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11

02.09.2017 | Aktualisiert am: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2017, OF 240/11 Betreff: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in den Straßen Am Erlenbruch, der Wilhelmshöher Straße, der Wächtersbacher Straße, der Straße Alt Fechenheim, der Baumertstraße, der Starkenburger Straße und der Dieburger Straße - stark befahrenen Straßen im Ortsbezirk 11, die auch durch viele Wohnungen gekennzeichnet sind - ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Ausgenommen sind Dieselfahrzeuge der Euro 6 Norm oder auf Euro 6 umgerüstete Fahrzeuge, wenn diese nachweislich auch die Euro 6 Norm und ihre Vorgaben einhalten. Begründung: "Rund 38 000 Menschen sind einer Hochrechnung zufolge wegen nicht eingehaltener Abgasgrenzwerte bei Dieselfahrzeugen allein im Jahr 2015 vorzeitig gestorben. 11 400 dieser Todesfälle entfallen auf die EU, wie ein wissenschaftliches Team um Susan Anenberg von der Environmental Health Analytics in Washington berichtet. Die Gesamtzahl vorzeitiger Todesfälle durch Stickoxide aus Dieselabgasen lag demnach für die elf größten Automärkte der Welt bei 107 600" - so die FAZ im Mai 2017. Auch wenn die Zahlen nicht als absolut angesehen werden, sagen selbst Kritiker dieser Zahlen, das vorbelastete und alte Menschen und auch Kinder unter den Folgen der NOX Belastung stark leiden. Lungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die Folge. Da die Autoindustrie kein Interesse zeigt ihre durch Betrug in den Handel gebrachten Diesel-Fahrzeuge effizient auf ihre Kosten nachzurüsten, und eine Belastung älterer Dieselfahrzeuge stattfindet, ist ein Fahrverbot in hoch belasteten Gebieten alternativlos um Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 18.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 240/11 wird abgelehnt. Abstimmung: Annahme gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppen: 16.03 Verkehrsanlagen 16.06 Verkehrseinrichtungen Straßensanierung und Versetzung und Erneuerung der Ampelanlage im Bereich Am Erlenbruch und Johanna-Tesch-Platz

06.03.2017 | Aktualisiert am: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2017, OF 157/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppen: 16.03 Verkehrsanlagen 16.06 Verkehrseinrichtungen Straßensanierung und Versetzung und Erneuerung der Ampelanlage im Bereich Am Erlenbruch und Johanna-Tesch-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für eine neue Ampelanlage und die Versetzung an die nächste Einmündung im Bereich der Straße Am Erlenbruch und Johanna-Tesch-Platz werden in den Haushalt 2017 eingestellt. Im Rahmen des Ampeleinbaus wird die Straße "Am Erlenbruch" auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels tangiert wird. Begründung: Die Anwohner*innen fordern seit Jahren die Ampel an die nächste Einmündung zu versetzen, da es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger am Fußgängerüberweg kommt. Die ungünstige Lage der Ampel führt dazu, dass Autofahrer den Fußgängerüberweg, der weit entfernt an der nächsten Einmündung liegt, gar nicht oder viel zu spät bemerken. Die grüne Fußgängerampel wird fortlaufend überfahren. Nach städtischen Angaben erfolgte auf die Anregung des OBR 11 ein Ablehnung, da die Ampelanlage älterer Bauart sei, für die es keine Ersatzteile mehr gebe. Demzufolge muss die Ampelanlage erneuert werden und verkehrsgerecht an die nächste Einmündung versetzt werden. Maßnahmen auf dem Erlenbruch werden zudem immer wieder mit dem Hinweis auf den Bau des Riederwaldtunnels abgelehnt. Wann der Tunnel fertig gestellt wird, steht in den Sternen. Aber die Gefährdung der Fußgänger im Bereich des Johanna-Tesch-Platzes besteht weiterhin und dem muss entgegengewirkt werden. Im Rahmen dieser Baumaßnahme kann der nicht von den Baumaßnahmen des Riederwald-Tunnels betroffene Teil der Straße "Am Erlenbruch" saniert werden. Antragsteller: LINKE. SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 90 2017 Die Vorlage OF 157/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: LINKE., SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrsanlagen Erneuerung und Versetzung der Ampelanlage Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz an die nächste Einmündung

25.02.2017 | Aktualisiert am: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 146/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrsanlagen Erneuerung und Versetzung der Ampelanlage Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz an die nächste Einmündung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für eine neue Ampelanlage und die Versetzung vom jetzigen Standorts Erlenbruch / Johanna-Tesch-Platz an die nächste Einmündung einzustellen. Begründung: Mehrfach wurde vom Ortsbeirat gefordert, die Ampel an die nächste Einmündung zu versetzen, da es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger am Fußgängerüberweg kommt. Die ungünstige Lage der Ampel führt dazu, dass Autofahrer den Fußgängerüberweg, der weit entfernt an der nächsten Einmündung liegt, gar nicht oder viel zu spät bemerken. Die grüne Fußgängerampel wird fortlaufend überfahren. In ST 528 vom 18.03.2016 wird die Anregung OM 4809 vom 07.12.2015 abgelehnt, weil die Ampelanlage älterer Bauart sei, für die es keine Ersatzteile mehr gebe. Demzufolge muss die Ampelanlage erneuert werden und verkehrsgerecht an die nächste Einmündung versetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 146/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Ständiges Messprogramm Rotlichtverstöße Am Erlenbruch

22.02.2017 | Aktualisiert am: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2017, OF 133/11 Betreff: Ständiges Messprogramm Rotlichtverstöße Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Seit wann und wie lange läuft dieses Messprogramm 2. Wie viele Rotlichtverstöße wurden bisher festgestellt? 3. Welche Konsequenzen hatten die Verstöße? Begründung: Im Anschreiben des Stadtschulamtes vom 18.01.2017 an den Ortsbeirat wurde der vom Ortsbeirat gewünschte Ortstermin, zum Thema Schulwegsicherung auf dem Erlenbruch / Haenischstraße, abgelehnt. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die Kreuzung in das ständige Messprogramm der Stadt Frankfurt aufgenommen wurde um Rotlichtverstöße festzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 374 2017 Die Vorlage OF 133/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Fußgänger „Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz“ endlich schützen

26.01.2017 | Aktualisiert am: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2017, OF 112/11 Betreff: Fußgänger "Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz" endlich schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 11 die chaotische Verkehrssituation im Bereich der Straße "Am Erlenbruch" und des "Johanna-Tesch-Platzes" zu entschärfen. Auf Grund des letzten Antrages gab es wieder Ortstermine und verschiedene Stellungnahmen. Zu konkreten Verbesserungen hat dies leider überhaupt nicht geführt. Vor diesem Hintergrund fordert der Ortsbeirat: 1. Eine Überprüfung bzw. Neuplanung der Verkehrsführung 2. Falls dies zu einer Verbesserung führen kann, deren schnellstmögliche Realisierung. 3. Die Erneuerung der Ampeln durch eine Lichtsignalanlage aktueller Bauart. Bis zur Realisierung dieser Maßnahme muss kurzfristig erfolgen: 1. Die Anbringung eines Schildes, für die stadtauswärts fahrenden Verkehrsteilnehmer, direkt vor der Einmündung des Straßenverkehrs vom Johanna-Tesch-Platz, mit der Aufschrift: "Bei Rückstau Kreuzungsbereich freihalten" 2. Die Anbringung einer Haltelinie unterhalb dieses Schildes. 3. Die Anbringung eines "Blitzers" im Bereich des Fußgängerüberwegs "Am Erlenbruch" um Verkehrsteilnehmer davon abzuhalten den Fußgängerüberweg bei "Rot" zu überfahren. Begründung: Seit Jahren kommt es durch die ungünstige Positionierung der Ampelanlage im Bereich "Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz" zu gefährlichen Situationen. Die stadtauswärts fahrenden motorisierten Verkehrsteilnehmer fahren bei "Grün" in den Kreuzungsbereich ein. Durch den tagtäglichen Stau erreichen sie die Ausfahrt des "Johanna-Tesch-Platzes" und den Fußgängerüberweg erst, wenn der Querungsverkehr sich in der "Grünphase" in Bewegung setzt. Tagtäglich werden Fußgänger lebensgefährlichen Situationen ausgesetzt. Da durch die Verzögerung des Baubeginnes des Riederwaldtunnels die Sanierung der Straße "Am Erlenbruch" auf unbestimmte Zeit verschoben wird, muss dieser Kreuzungsbereich vorrangig entschärft werden. Die mit Schreiben vom 6.1.2017 dem OBR zugegangene Stellungnahme des Straßenverkehrsamts verkennt das Hauptproblem in diesem Bereich. Natürlich werden auch Autofahre behindert, die in den Riederwald einfahren wollen. Dies führt aber nicht zu lebensbedrohlichen Situationen, wie sie sich tagtäglich im Bereich des Fußgängerübergangs abspielen. Um die Sicherheit der Fußgänger zu verbessern muss schnell gehandelt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1223 2017 Die Vorlage OF 112/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gelastraße

24.01.2017 | Aktualisiert am: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2017, OF 114/11 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Gelastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Gelastraße verkehrsberuhigende Maßnahmen wie z. B. wechselseitige Fahrbahnverengungen durch Verbreiterung des Gehweges, so dass die Fahrbahnbreite in diesen Bereichen ein Maß von 3,05 m aufweist. Oder mit aufgebrachten Sperrflächen auf der Fahrbahn mit demontierbaren Pollern, zur Ermöglichung der Zufahrten durch Feuerwehr- und FES-Fahrzeuge. Begründung: Die Gelastraße wird von vielen Fahrzeugen zwecks Umfahrung der Staus auf den Straßen Borsigallee und Am Erlenbruch genutzt, oder dient als Schleichweg in Richtung Seckbach-Mitte. Obwohl es sich hier um eine Tempo 30 Zone handelt und der Lastverkehr auf 3,5 Tonnen beschränkt ist, wird seitens vieler LKW- und Busfahrer keine Rücksicht darauf genommen. Laut Anwohnern wird, wenn der Straßenverkehr es zulässt, gerast. Des Weiteren befahren sogar Sattelschlepper die Gelastraße. Es kommt, so die Anwohner, immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger und dem Kfz-Verkehr. Da die angebrachte Beschilderung nicht von allen Verkehrsteilnehmern beachtet wird, eine Kontrolle nur vereinzelt stattfinden kann, ist der beschriebenen Problematik nur mit baulichen Maßnahmen entgegen zu wirken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 114/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Ampeln Am Erlenbruch/JohannaTeschPlatz

21.01.2017 | Aktualisiert am: 22.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2017, OF 111/11 Betreff: Ampeln Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir fordern den Magistrat auf die Ampel auf dem Erlenbruch / Johanna-Tesch-Platz stadtauswärts vom jetzigen Standort an die nächste Einmündung zu versetzen. Begründung: Mehrfach wurde vom Ortsbeirat gefordert, die Ampel an die nächste Einmündung zu versetzen, da es hier immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger am Fußgängerüberweg kommt. Die ungünstige Lage der Ampel führt dazu, dass Autofahrer den Fußgängerüberweg nicht bemerken, häufig wird die grüne Fuß- gängerampel überfahren. Alle Begründungen des Magistrats das Anliegen abzulehnen sind für uns nicht nachvollziehbar. So wurde der Antrag OF 380/11 vom 21.11.2015 in ST 528 abgelehnt, weil die Ampelanlage älterer Bauart sei, für die es keine Ersatzteile mehr gebe. Nun fand eine Ortsbegehung durch das Straßenverkehrsamt statt, in der Stellungnahme der Behörde vom 02.01.2017 wird am eigentlichen Problem vorbeiargumentiert. Das Problem ist nicht der abbiegende Verkehr zum Johanna-Tesch-Platz, sondern die Gefährdung der Fußgänger an der Fußgängerampel, die wir seit Jahren beklagen. Es nicht notwendig den Knotenpunkt komplett umzubauen und eine Zufahrt zum Johanna-Tesch-Platz zu sperren. Es gibt für die Autofahrer, stadteinwärts fahrend eine Linksabbiegerspur und es gehört zu den normalen Verkehrsregeln das man den Kreuzungsbereich bei Rückstau frei lässt. Dies funktioniert auch bei allen anderen Einmündungen in den Riederwald. Eine Versetzung / Neuinstallation der Ampel ist die wirksamste Maßnahme um die Fußgänger zu schützen und dringend erforderlich! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 13.02.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1222 2017 Die Vorlage OF 111/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor folgender Satz angefügt wird: "Bis zur Ausführung dieser Maßnahme soll zeitnah zur derzeit bestehenden Ampel zusätzlich eine Behelfs-/Baustellenampel an der nächsten Einmündung installiert werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Markierung des Radweges „Am Erlenbruch“ erneuern

19.05.2016 | Aktualisiert am: 13.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2016, OF 10/11 Betreff: Markierung des Radweges "Am Erlenbruch" erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Fußgänger und Radweg teilen sich den Bürgersteig auf der stadtauswärtsführenden Seite der Straße "Am Erlenbruch" im Riederwald. Im Laufe der Jahre sind die Markierungstreifen auf dem Bürgersteig völlig verblasst. Dadurch kommt es immer wieder zu gegenseitigen Behinderungen von Fußgängern und Radfahrern. Der Magistrat wird gebeten den Markierungstreifen für den gesamten Bereich bis zur Wächtersbacherstraße erneuern zu lassen und zusätzlich Piktogramme am Boden anbringen zu lassen, die den jeweiligen Nutzugsbereich markieren. Begründung: Da die Sanierung der Straße "Am Erlenbruch" auf unbestimmte Zeit verschoben wird, sollten diese Markierungsarbeiten kurzfristig erledigt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 06.06.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 10/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 10/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 10/11 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Fußgänger „Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz“ besser schützen

19.05.2016 | Aktualisiert am: 16.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2016, OF 8/11 Betreff: Fußgänger "Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz" besser schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 11 die chaotische Verkehrssituation im Bereich der Straße "Am Erlenbruch" und des "Johanna-Tesch-Platzes" zu entschärfen. Auf den letzten Antrag des OBR 11 vom 21.11.2015 antwortet der Magistrat in seiner Stellungnahme (ST 528) am 18.03.2016: "Bei der Lichtsignalanlage handelt es sich um eine Anlage älterer Bauart, für die keine Ersatzteile mehr verfügbar sind." Vor diesem Hintergrund fordert der Ortsbeirat: 1. Die Erneuerung der Anlage durch eine Lichtsignalanlage aktueller Bauart. Bis zur Realisierung dieser Maßnahme: 2. Die Anbringung eines Schildes, für die stadtauswärts fahrenden Verkehrsteilnehmer, direkt vor der Einmündung des Straßenverkehrs vom Johanna-Tesch-Platz, mit der Aufschrift: "Bei Rückstau Kreuzungsbereich freihalten" 3. Die Anbringung eines "Blitzers" im Bereich des Fußgängerüberwegs "Am Erlenbruch" um Verkehrsteilnehmer davon abzuhalten den Fußgängerüberweg bei "Rot" zu überfahren. Begründung: Seit Jahren kommt es durch die ungünstige Positionierung der Ampelanlage im Bereich "Am Erlenbruch/Johanna-Tesch-Platz" zu gefährlichen Situationen. Die stadtauswärts fahrenden motorisierten Verkehrsteilnehmer fahren bei "Grün" in den Kreuzungsbereich ein. Durch den tagtäglichen Stau erreichen sie die Ausfahrt des "Johanna-Tesch-Platzes" und den Fußgängerüberweg erst, wenn der Querungsverkehr sich in der "Grünphase" in Bewegung setzt. Tagtäglich werden Fußgänger lebensgefährlichen Situationen ausgesetzt. Da durch die Verzögerung des Baubeginnes des Riederwaldtunnels die Sanierung der Straße "Am Erlenbruch" auf unbestimmte Zeit verschoben wird, muss dieser Kreuzungsbereich vorrangig entschärft werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 06.06.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 8/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 8/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 8/11 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 11 am 09.01.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 8/11 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Autoverkehr in der Max-Hirsch-Straße/Rümelinstraße abbremsen

19.05.2016 | Aktualisiert am: 13.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2016, OF 9/11 Betreff: Autoverkehr in der Max-Hirsch-Straße/Rümelinstraße abbremsen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in der Max-Hirsch-Straße im Riederwald mindestens 3 Bodenschwellen anbringen zu lassen um den Durchgangsverkehr abzubremsen. Eine Bodenschwelle sollte im Bereich Johanna-Tesch-Platz, Max-Hirsch-Straße angebracht werden, zwei weitere im Bereich Max- Hirsch-Straße, Rümelinstraße, auf Höhe des Kinderspielplatzes. Begründung: Der tagtägliche Stau auf der Straße "Am Erlenbruch" bringt immer wieder PKW Fahrer dazu, durch Raserei auf Parallelstraßen ein paar Meter "gut machen" zu wollen. Nachdem der Magistrat dem Vorschlag des Ortsbeirats gefolgt ist und die Durchfahrungsmöglichkeit der Schulze-Delitzsch-Straße unterbrochen hat, hat sich das Problem jetzt in die parallel verlaufende Max-Hirsch-Straße verlagert. Obwohl dort auf beiden Seiten geparkt wird und die Fahrbahnbreite dadurch recht gering ist, beklagen AnwohnerInnen zunehmend Raser, mit auswärtigen Kennzeichen, vor allem während des Berufsverkehrs. Besonders im Bereich des Kinderspielplatzes, der sich auf dem Grünstreifen in der Rümelin Straße befindet, kommt es zu lebensgefährlichen Situationen. Die AnwohnerInnen haben vorgeschlagen durch Kunststoff- Bodenschwellen die Raser zum Abbremsen zu zwingen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 06.06.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 9/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 9/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 9/11 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Sofortige Sanierung der Straße .Am Erlenbruch.

21.11.2015 | Aktualisiert am: 11.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2015, OF 380/11 Betreff: Sofortige Sanierung der Straße "Am Erlenbruch" Der Ortsbeirat möge beschließen, Seit vielen Jahren werden die lärmgeplagten AnwohnerInnen der Straße "Am Erlenbruch" im Riederwald vertröstet. Eine der schlimmsten Buckelpisten Frankfurts werde im Rahmen des Baus des Riederwald Tunnels saniert und zum Teil verlegt. Durch die Neuplanung des Tunnelprojekts wird sich der Baubeginn des Tunnels mindestens um 2, Experten sprechen auch von 5 Jahren, verzögern. Der Ortsbeirat fordert daher den Magistrat auf: 1. Schnellst möglichst den gesamten Straßenbelag auf der Straße "Am Erlenbruch zu erneuern. 2. Die Lichtsignalanlage im Bereich des Johanna-Tesch-Platzes, wie vom Ortsbeirat mehrfach gefordert, so zu versetzen, dass die Lichtsignalanlage die stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge direkt vor dem Fußgängerübergang stoppt. 3. Mittels technischer Anlagen das bestehende LKW Durchfahrtverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr durchgängig zu überwachen. 4. Überlegungen anzustellen wie das bereits gerodete Baugelände des Tunnels zwischen genutzt werden kann. Begründung: Der Baubeginn des Tunnels rückt in unbestimmbare Ferne. Die AnwohnerInnen wurden lange vertröstet, jetzt muss gehandelt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 11 am 07.12.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4809 2015 Die Vorlage OF 380/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 4 CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 2 CDU (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 4

Ringstraßenbahn, östliches Ende

03.11.2015 | Aktualisiert am: 12.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2015, OF 530/4 Betreff: Ringstraßenbahn, östliches Ende Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, bei der Weiterverfolgung der Angelegenheit mit zu überprüfen, ob am östlichen Ende der "Ringstraßenbahn" neben der derzeitigen Planung "Johanna-Tesch-Platz" nicht auch eine Variante "Fortführung über Ratswegbrücke zur Hanauer Landstraße, westliche Richtung" einen sehr hohen Verkehrs-Wert versprechen kann. Begründung: Die Hanauer Landstraße zwischen Deutschherrn-Brücke und Ratswegkreisel hat in den letzten Jahren noch mal an Attraktivität gewonnen, sowohl hinsichtlich Arbeitsplätze als auch hinsichtlich der Einkaufsmöglichkeiten und Freizeiteinrichtungen. Aus den an sich nahen und dicht besiedelten Gebieten des Nordends und Bornheims fehlt aber eine direkte ÖPNV-Anbindung. Derzeit ist noch dazu der Fuß- und Radverkehr durch die Sperrung der Schwedlerbrücke gestört. Eine Fortsetzung der Ringlinie von Bornheim Mitte zu diesem Bereich der Hanauer Landstraße verspricht auf den ersten Blick eine erhebliche Anzahl von Fahrgästen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 4 am 03.11.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 688 2015 1. Die Vorlage B 381 dient unter Hinweis auf OA 688 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 530/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 4

Ringstraßenbahn, östliches Ende Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381

03.11.2015 | Aktualisiert am: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.11.2015, OA 688 entstanden aus Vorlage: OF 530/4 vom 03.11.2015 Betreff: Ringstraßenbahn, östliches Ende Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Weiterverfolgung der Angelegenheit mit zu überprüfen, ob am östlichen Ende der Ringstraßenbahn neben der derzeitigen Planung "Johanna-Tesch-Platz" nicht auch eine Variante "Fortführung über Ratswegbrücke zur Hanauer Landstraße, westliche Richtung" einen sehr hohen Verkehrswert versprechen kann. Begründung: Die Hanauer Landstraße zwischen Deutschherrnbrücke und Ratswegkreisel hat in den letzten Jahren noch einmal an Attraktivität gewonnen, sowohl hinsichtlich der Arbeitsplätze als auch hinsichtlich der Einkaufsmöglichkeiten und Freizeiteinrichtungen. Aus den an sich nahen und dicht besiedelten Gebieten des Nordends und Bornheims fehlt aber eine direkte ÖPNV-Anbindung. Derzeit ist noch dazu der Fuß- und Radverkehr durch die Sperrung der Schwedlerbrücke gestört. Eine Fortsetzung der Ringlinie von Bornheim Mitte zu diesem Bereich der Hanauer Landstraße verspricht auf den ersten Blick eine erhebliche Anzahl von Fahrgästen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 11.11.2015 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.12.2015, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1326 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage OA 688 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 697 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme); BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU und GRÜNE; SPD, LINKE. und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF zu 5. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme), BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 381 = Kenntnis, NR 1326 = Annahme im Rahmen NR 1332, NR 1332 = Annahme, OA 688 und OA 697 = vereinfachtes Verfahren) RÖMER (B 381 = Kenntnis, NR 1326 und NR 1332 = Prüfung und Berichterstattung, OA 688 und OA 697 = Annahme) 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1326 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1339 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1343 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage OA 688 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage OA 697 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1332) und AGP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1339) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1326 mit folgenden Maßgaben: 1. Im Rahmen der beiden Trassenvarianten sollen auch andere Trassenführungen als die in der Vorlage B 292 dargestellten geprüft werden, z. B. im Zuge der Rosa-Luxemburg-Straße, 2. Es soll so weit wie möglich auf eine Tunnelführung verzichtet werden, 3. Die Umweltauswirkungen der Varianten sind zu prüfen.) sowie AGP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP, BFF und AGP (= Annahme) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und AGP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen LINKE. und AGP (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 381 = Zurückweisung, NR 1326, OA 688 und OA 697 = Annahme, NR 1332 = Ziffern 1. und 3. Ablehnung, Ziffer 4. Annahme) REP (B 391 = Kenntnis, NR 1326 = Ablehnung, NR 1332, OA 688 und OA 697 = Annahme) Stv. Ochs (B 381 = Kenntnis, NR 1326 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1332, OA 688 und OA 697 = Annahme) Stv. Dr. Dr. Rahn (B 381 = Kenntnis, NR 1326 und 1332 = Prüfung und Berichterstattung, OA 688 und OA 697 = Annahme) Stv. Krebs (B 381 = Kenntnis, NR 1326, NR 1332, OA 688 und OA 697 = Enthaltung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage B 292 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 1332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1339 wird abgelehnt. 4. a) Die Vorlage NR 1343 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Daum, Maier, Dr. Gärtner, Oesterling und Rinn sowie von Stadtrat Majer dienen zur Kenntnis. 5. Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. 6. Die Vorlage NR 1326 wird abgelehnt. 7. Der Vorlage NR 1332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 8. Die Vorlage NR 1339 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage NR 1343 wird abgelehnt. 10. Der Vorlage OA 688 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 11. a) Die Vorlage OA 697 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Daum, Maier, Dr. Gärtner, Oesterling und Rinn sowie von Stadtrat Majer dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1339) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1326 mit folgenden Maßgaben: 1. Im Rahmen der beiden Trassenvarianten sollen auch andere Trassenführungen als die in der Vorlage B 292 dargestellten geprüft werden, z. B. im Zuge der Rosa-Luxemburg-Straße, 2. Es soll so weit wie möglich auf eine Tunnelführung verzichtet werden, 3. Die Umweltauswirkungen der Varianten sind zu prüfen.) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) zu 4. zu a) CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 6. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1332) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1339) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1326 mit folgenden Maßgaben: 1. Im Rahmen der beiden Trassenvarianten sollen auch andere Trassenführungen als die in der Vorlage B 292 dargestellten geprüft werden, z. B. im Zuge der Rosa-Luxemburg-Straße, 2. Es soll so weit wie möglich auf eine Tunnelführung verzichtet werden, 3. Die Umweltauswirkungen der Varianten sind zu prüfen.) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) zu 9. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Annahme) zu 10. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 11. zu a) CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6613, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015 Aktenzeichen: 61 10

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Luftmessstation im Riederwald

13.06.2015 | Aktualisiert am: 07.07.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2015, OF 334/11 Betreff: Luftmessstation im Riederwald Vorgang: ST 683/15 Der Magistrat der Stadt Frankfurt lehnt in der o.g. Stellungnahme die dauerhafte Einrichtung einer Luftmessstation im Stadtteil Riederwald ab. Als Begründung wird aufgeführt, dass mit bereits durchgeführten Messungen und einem Prognosegutachten die lufthygienische Situation im Riederwald als ausreichend beurteilt wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: Wie sieht der Magistrat die aktuelle lufthygienische Situation für die Straße Am Erlenbruch und den Stadtteil Riederwald? Was sagt das Prognosegutachten über die zukünftige Entwicklung der Luftreinheit für den Stadtteil aus? Welche Maßnahmen hat der Magistrat bereits ergriffen, bzw. will er ergreifen um die Luftreinheit im Stadtteil Riederwald zu verbessern? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 683 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 29.06.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1379 2015 Die Vorlage OF 334/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Luftmessstation im Riederwald - Erlenbruch und Pestalozzischule

23.01.2015 | Aktualisiert am: 20.02.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2015, OF 304/11 Betreff: Luftmessstation im Riederwald - Erlenbruch und Pestalozzischule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, an der Straße "Am Erlenbruch" vor der Seniorenwohnanlage und an der Vatterstraße / Pestalozzischule jeweils eine Messstation für : Schwefeldioxid (SO2), Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffoxide (NOx), Stickstoffmonoxid (NO),Stickstoffdioxid (NO2), Einzelkohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, o-Xylol (BTX), Ozon (O3), Schwefelwasserstoff (H2S), Feinstaub (PM10, Partikeldurchmesser kleiner gleich 10 μm), Feinstaub (PM2,5, Partikeldurchmesser kleiner gleich 2,5 μm), sowie meteorologische Daten Begründung: Anlässlich der Voruntersuchungen zum Bau des Riederwald-Tunnels wurden von Hessen Mobil 2009 und 2013 vor der Seniorenwohnanlage an der Straße am Erlenbruch und in der Vatterstraße Messungen durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass bei beiden Messpunkten die Grenzwerte für NO2 und Feinstaub eindeutig überschritten waren. Stickstoffdioxid (NO2) z.B. greift die Atemwege an und führt zu Gesundheitsschäden. Betroffen sind vor allem Kinder, Jugendliche, ältere Bewohner und gesundheitlich geschwächte Menschen. Die Einwohnerinnen und Einwohner im Riederwald hatten schon länger den Verdacht dass im Bereich der Straße "Am Erlenbruch" die Grenzwerte ständig überschritten werden. Durch die Messungen von Hessen Mobil hat sich dieser Verdacht bestätigt. Deshalb sollten dort entsprechende Messungen langfristig durchgeführt werden, damit die Ergebnisse transparent und belastbar sind und bei der Überschreitung der Grenzwerte entsprechende Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 09.02.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3853 2015 Die Vorlage OF 304/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER

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Ideen

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Parkplätze Am Erlenbruch 2-4

16.04.2024

Am Erlenbruch 2-4 sind seit Jahrzehnten Parkplätze zwischen den Bäumen. Plötzlich bekommt man Strafzettel wegen Parken auf dem "Gehweg", der dort gar keiner ist!

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Ampelschaltung

25.10.2021

Ampelschaltung Johanna-Tesch-Platz ecke am Erlenbruch könnte Nachts abgeschaltet werden.

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Gewässer am Erlenbruch einzäunen

19.02.2020

Das Gewässer am Erlenbruch (Grünanlagen-Nr 316) wird im Bereich der U-Bahn-Haltestelle "Johanna-Tesch-Platz" oft als Müllabladeplatz missbraucht, so dass ich vorschlagen möchte, dieses Gebiet so einzuzäunen, dass es als schützenswerter Raum nachhaltiger erhalten bleibt und eine Vermüllung systemisch vermieden werden kann.

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Borsigallee Radfahrer Grünphase

21.08.2019

Die Fußgängerampel Ecke Borsigallee - Edisonstraße ist für Fußgänger grün, die geradeausfahrenden Radfahrer (und die Autos) müssen bei Rot halten, wobei nur die links abbiegenden PKW zur Autobahn hin warten müssen. So geht es für PKW in Richtung Innenstadt über Am Erlenbruch an fast jeder Ampel, wo ohnehin immer Stau herrscht. Stadtgemachte Staus sind die Folge

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Ampelschaltung "Am Erlenbruch" verbessern

13.01.2017

Regelmäßig kommt es in der Straße "Am Erlenbruch" zu erheblichen Verkehrsstaus (vor allem im Berufsverkehr). Für die kurze Strecke von der Eissporthalle bis zur Borsigallee (oder zurück) braucht man dann über 20 Minuten! Dabei fällt auf, dass nicht immer ein hohes Verkehrsaufkommen die Ursache dafür ist, sondern schlecht programmierte Ampeln: Anscheinend um zu verhindern, dass abbiegende Fahrzeuge mit der parallel fahrenden U-Bahn kollidieren, hat der Straßenverkehr immer "rot" wenn eine U-Bahn kommt. Man muss dann warten, auch wenn man eigentlich nur geradeaus fahren möchte und die Straße vor einem völlig frei wäre! Die betreffenden Kreuzungen müssten einfach nur mit einer zusätzlichen Ampel für abbiegende Fahrzeuge ausgestattet werden, so dass nur noch die abbiegenden Fahrzeuge warten müssten wenn eine U-Bahn kommt.

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Oberirdische Schienen im Stadtgebiet "begrünen"

16.11.2016

Ich finde den Anblick von oberirdischen Schienen im Stadtgebiet, die getrennt von Straßen verlaufen, sehr häßlich. Die Schienen zerreißen das Stadtbild und lassen die Bahnen sehr präsent wirken. (Beispiele: - U-Bahn 1,2,3,8 auf der Escherheimer Landstraße ab Dornbusch - Tramlinie 16 beim Markuskrankenhaus - U-Bahn 4,7 neben Am Erlenbruch ab Schäfflestraße und, und und.)

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