Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2025, OF 577/12 Betreff: Wolfshohl in Spielstraße umwidmen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Kontext der ST 175 aus 2023 nochmals darum, die Straße -Wolfshohl- zur Sicherheit der Kinder des KIZ 134 in eine Spielstraße umzuwidmen oder eine angemessene Lösung vorzuschlagen. In diesem Zusammenhang wird um die Durchführung eines Ortstermins gebeten, an dem Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Ämter, der Kita (einschließlich des Elternbeirats) sowie des Ortsbeirats teilnehmen. Ziel ist es, die Situation vor Ort zu begutachten und gemeinsam geeignete Maßnahmen zu erörtern. Begründung: Die Wolfshohl ist eine rund 65 Meter lange Fahrbahn in einer Tempo-30-Zone, wird aber nach übereinstimmenden Berichten der KIZ-Leitung und von Eltern häufig als Abkürzung zur Straße "Im Brombeerfeld" sowie als "Parkweg" genutzt und oft zu schnell befahren. Die Kinder des KIZ 134 sind hier besonders gefährdet, da Ein- und Ausgang unmittelbar zur Wolfshohl hin liegen. Darüber hinaus weist die Straße eindeutig Aufenthaltscharakter auf: Insbesondere Schulkinder in der Nachmittagsbetreuung nutzen sie mit Rollern oder kleinen Fahrrädern. Die aktuelle Situation birgt somit ein hohes Risiko für Unfälle, was durch wiederkehrende "Beinaheunfälle" belegt ist. Damit kein Kind zu Schaden kommt, sind dringend zusätzliche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich. Die bisherigen Hinweise (ST 175 zur OM 2657) werden als nicht ausreichend empfunden. Daher erscheint die Einrichtung einer Spielstraße (Verkehrszeichen 325) oder eine andere adäquate, verkehrsberuhigende Lösung unbedingt geboten. Eine Umwidmung in eine Spielstraße ist für Anwohnerinnen und Anwohner zumutbar und würde die Aufenthaltsqualität im gesamten Umfeld deutlich erhöhen. Der Ortsbeirat bittet daher um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen sowie um den angekündigten Ortstermin, um gemeinsam über die weitere Vorgehensweise zu beraten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 472/12 Betreff: Wiederherstellung der Ausgleichsfläche hinter dem Sportplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die Ausgleichfläche, die durch Ablagerung großer Mengen landwirtschaftlicher Produkte und Befahren mittels schwerer landwirtschaftlicher Fahrzeuge tiefe Fahrrillen im Grünbereich aufweist, was einen Eingriff in die Ausgleichsfläche darstellt, und 2. den beschädigten Weg bei den Pollern (s. Foto) Richtung Rechenzentrum und Josef-Bautz-Straße wiederherzustellen. Begründung: Foto: Google Maps Der oben genannte Bereich stellt eine Ausgleichsfläche dar, die im Zuge der Entwicklung des Gewerbegebietes "Am Martinszehnten" entwickelt wurde und sollte landschaftlich geschützt und gepflegt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 472/12 wird bis zur Sitzung am 07.06.2024 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2023, OF 391/12 Betreff: Carsharing-Standorte in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Standorte für die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen zu prüfen und hierbei auch zu prüfen, ob diese ganz oder teilweise mit Ladepunkten für elektrische Carsharing-Fahrzeuge ausgerüstet werden können: - Zur Kalbacher Höhe, gegenüber Nr. 7 - Käthe-Kruse-Straße, gegenüber Nr. 7 - Riedbergallee, bei Nr. 68 - Konrad-Zuse-Straße, bei Nr. 35 - Ludwig-Fulda-Weg, Nähe Riedbergallee - Ernst-Abbe-Straße, Nähe Altenhöferallee - Hans-Bethe-Straße, bei Nr. 12 - Eugen-Kaufmann-Straße, bei Nr. 4 - Hans-Poelzig-Straße, bei Nr. 3 - Cäsar-von-Hofacker-Straße, bei Nr. 10 - Altenhöferallee, gegenüber Nr. 187 - An der Bergstraße, bei Nr. 10 - Lange Meile, südlich der Einmündung Im Brombeerfeld - Am Oberschlag, bei Nr. 3 Begründung: Carsharing ermöglicht es, die Anzahl privater PKW in der Gesellschaft zu reduzieren. Sollen diese Fahrzeuge emissionsfrei betrieben werden, ist es aber notwendig, an Stelle von sogenannten "Free-Floating-Systemen" mit flexiblem Abstellen auf öffentlichen Parkplätzen eine Lade-Infrastruktur gleich mitzudenken. Die vorgeschlagenen Standorte sorgen für eine akzeptable fußläufige Erreichbarkeit und kombinieren diese mit weiteren Nutzungskombinationen wie Freizeit-Nutzungen oder Einkäufen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3951 2023 Die Vorlage OF 391/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.12.2022, OA 297 entstanden aus Vorlage: OF 329/12 vom 28.11.2022 Betreff: Seniorenwohnungen an der Langen Meile Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit einem geeigneten öffentlichen Bauträger die Errichtung von Seniorenwohnungen an der Straße Lange Meile zwischen den Straßen Im Brombeerfeld und Am Wingert voranzutreiben gemäß Bebauungsplan Nr. 469 Punkt 1.3. Zur Ergänzung der barrierefreien Ein- bis Zweizimmerwohnungen soll die Integration einer Sozialstation in das Gebäude geprüft werden, um den Bewohnerinnen und Bewohnern auch eine teilweise Pflege-Unterstützung vor Ort zu ermöglichen. Rechtlich soll sichergestellt werden, dass die Wohnungen als Belegungsbindung auch tatsächlich nur an Personen vermietet werden, die alters- oder gesundheitsbedingt auf geeignete Seniorenwohnungen angewiesen sind. Begründung: In Kalbach gibt es weiterhin keine geeignete Wohnanlage für Senioren. Bei einem früheren Bauprojekt für barrierefreies Wohnen wurde es versäumt, darauf zu achten, dass Wohnungsgröße und Belegungsvorgaben eine tatsächliche Vermietung an Senioren fördern. Das genannte Grundstück bietet sich durch die kurze Entfernung zu Einkaufsmöglichkeiten und Busverbindungen an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 191 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 297 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 297 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ARL und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 2731, 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 19.01.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2022, OF 273/12 Betreff: Wolfshohl in Spielstraße umwidmen Der Magistrat wird gebeten, die Straße Wolfshohl zur Sicherheit der Kinder des KIZ 134 in eine Spielstraße umzuwidmen Begründung: Diese Straße, die keinen Hauseingang hat, verläuft neben dem Ein- und Ausgang des KIZ 135. Sie wird als Abkürzung zur Straße Im Brombeerfeld und als "Parkweg" genutzt und viel zu schnell befahren. Die Kinder des KIZ 134 befinden sich dadurch, gemäß der KIZ-Leitung, allzu oft in Gefahr wenn sie in diesem Bereich vom oder zum KIZ unterwegs sind. Da diese Straße nur zur Abkürzung zum Brombeerfeld benutzt wird und nicht zu einem Hauseingang in der Wolfshohl führt, ist es durchaus zweckmäßig, diese Straße in eine Spielstraße umzuwidmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2657 2022 Die Vorlage OF 273/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2022, OF 198/12 Betreff: Verkehrsschild/Straßenmarkierung in der Straße Am Oberschlag Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Amt für Straßenbau und Erschließung zu senden mit folgendem Inhalt: Sehr geehrte Damen und Herren, die Vorfahrtsregelung an der Kalbacher Hauptstraße Ecke Am Oberschlag (rechts vor links) ist besonders für die in den Stadtteil Einfahrenden häufig nicht klar. Es kommt deswegen öfters zu Beinaheunfällen und unnötigem Gehupe. Wir bitten zu prüfen, ob die die Aufstellung eines Verkehrsschildes (z. B. Verkehrszeichen 102, rechts vor links Straßenschild , oder Vorfahrt gewähren VZ 205 und dazu Vorfahrtberechtigung VZ 301 ) oder eine Fahrbahnmarkierung an der Kalbacher Hauptstraße stadtteileinfahrend vor der Einmündung Am Oberschlag Abhilfe schaffen würde. Gegebenenfalls ist für Abhilfe zu sorgen. Begründung: Den Fraktionen liegt ein bekannter Brief eines Anwohners dazu vor. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 198/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen 3 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und Volt (= Enthaltung)
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2021, OF 74/12 Betreff: Barrierefreier Bodenbelag des Fußgängerwegs Im Brombeerfeld Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die grob gepflasterten Bereiche ,der mit Sitzbänken versehenen Rondelle und den Aufgang zu der Fußgängerbrücke barrierefrei herzurichten. Begründung: Die mit Sitzbänken ausgestatteten Bereiche und die Bereiche vor der Fußgängerbrücke sind grob und mit tiefen, breiten Rillen gepflastert. Diese Bereiche sind für Senioren und für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, zu holperig und nicht befahrbar. Zum Beispiel für Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen usw. . Quelle Google Map Luftbild: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 03.2020, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.06.2021, OF 67/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 731 2021 1. Die Vorlage OF 67/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 74/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 74/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2021, OF 51/12 Betreff: Ruhender Verkehr im Bereich Im Kirschenwäldchen, Am Oberschlag, Kalbacher Hauptstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin unter Beteiligung der zuständigen Ämter und Polizeidienststellen, der Anwohner*innen sowie des Ortsbeirates 12 zu vereinbaren, um die Situation des ruhenden Verkehrs im Hinblick auf Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen, Schulwegsicherheit sowie Rettungs- und Müllfahrzeuge zu prüfen und gegebenenfalls neu zu ordnen. Begründung: Vor einigen Monaten konnte die Leerung der Mülltonnen wegen div. Baumaßnahmen sowie des ruhenden Verkehrs im Bereich des Kirschenwäldchens nicht erfolgen. Auf Bemühen von Anwohner*innen, Ortsbeiratsmitgliedern und der FES ist es gelungen, dass nun kleinere Müllfahrzeuge für eine regelmäßige Leerung der Mülltonnen problemlos durch die Straße kommen. Mit Bau und Bezug eines neuen Wohnhauses am Ende der Kalbacher Hauptstraße ist eine Tiefgarage für die bereits vorhandenen Wohngebäude weggefallen. Ob und wie die Auslastung der Tiefgarage für den Neubau und/oder die Tiefgarage im Oberschlag ist, ist nicht Aufgabe des Ortsbeirates zu prüfen. Tatsache ist, dass vermehrt Anwohner*innen, Familien mit Schulkindern sich beschweren, dass der Zebrastreifen nicht frei nutzbar ist, Kurvenbereiche nicht frei einsehbar sind, Halteverbotszeichen missachtet werden. Ob dies mit z. B. mit Markierungen, Sperrposten, Anwohnerparken oder verstärkter Kontrolle erreicht werden kann, ist unter Beteiligung interessierter Anwohner*innen, zuständigen Fachbehörden und dem Ortsbeirat zu erörtern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 587 2021 Die Vorlage OF 51/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 67/12 Betreff: Barrierefreier Bodenbelag des Fußgängerwegs Im Brombeerfeld Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die grob gepflasterten Bereiche, der mit Sitzbänken versehenen Rondelle und den Aufgang zu der Fußgängerbrücke barrierefrei herzurichten. Begründung: Die mit Sitzbänken ausgestatteten Bereiche und die Bereiche vor der Fußgängerbrücke sind grob und mit tiefen, breiten Rillen gepflastert. Diese Bereiche sind für Senioren und für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, zu holperig und nicht befahrbar. Zum Beispiel für Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen usw. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.08.2021, OF 74/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 67/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 731 2021 1. Die Vorlage OF 67/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 74/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 74/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 682/12 Betreff: Verkehrssituation rund um den Wertstoffhof entzerren Der Magistrat wird gebeten, durch eine bessere Steuerung der Anfahrt zum Wertstoffhof Kalbach (Max-Holder-Straße 29) die teils chaotische Verkehrssituation zu entzerren und gleichzeitig die Beschleunigung der Abläufe der FES zu unterstützen. Hierfür soll insbesondere geprüft werden, ob durch Wegnahme der Längsparkplätze gegenüber des Wertstoffhofs eine eigene Linksabbiegerspur eingerichtet werden kann, die - passend zum Reißverschlusssystem der Einfahrt - auf der rechten Fahrbahnseite liegt. Für die Lieferantenzufahrt der Kaffeerösterei Georg-Allgaier-Straße 4 bietet sich vermutlich eine Sperrfläche an, siehe beigefügte Skizze. Luftbild: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 03.2020, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung Begründung: Die Nachfrage nach Entsorgungsleistungen am Wertstoffhof Kalbach übersteigt längst alle Erwartungen und Plan-Kapazitäten. Um die Sicherheit auf dem Gelände zu gewährleisten, müssen daher mittlerweile zu fast alle Zeiten etliche Autos auf der Max-Holder-Straße und teils weiteren angrenzenden Straßen auf die Einfahrt warten. Dadurch entstehen neue Folgeprobleme sowohl bei den benachbarten Betrieben, als auch für den Wertstoffhof selbst. Wann immer ein Container voll ist, muss dieser auf das benachbarte Gelände umgeparkt werden. Dies geschieht bis zu 30 mal pro Tag. Durch den Rückstau insbesondere aus südöstlicher Richtung können die FES-Laster nicht nach rechts abbiegen, sondern müssen nach links mit entsprechend großen Umwegen fahren. Da in der Zwischenzeit diese Stoffart nicht abgegeben werden kann, verzögert sich der Betrieb dadurch zusätzlich. Eine unkonventionelle Linksabbiegerspur auf der rechten Fahrbahnseite schafft den benötigten Rangierraum und ermöglicht es gleichzeitig unbeteiligten Dritten, den Rückstau zu passieren ohne gefährliche Begegnungsmanöver. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 682/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 682/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 2 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2020, OF 655/12 Betreff: Wertstoffhof Kalbach In den Frühlingsmonaten diesen Jahres war Corona bedingt ein Aufräumen in vielen Haushalten angesagt, was zur Entrümpelung von Kellern und Dachböden oder auch zur verstärkten Nutzung und Pflege der Gärten geführt hat. Dadurch hat über einen gewissen Zeitraum ein sogenannter Run zur Entsorgung der vorgenannten Abfälle auf den Wertstoffhof Kalbach geführt. Da dieser noch frühjahrsbedingt eingeschränkte Öffnungszeiten hatte, kam es zu Staus von Pkws auf der Max-Holder-Straße und die Abgabe des Sperrmülls etc. nahm einige Zeit in Anspruch. Doch zwischenzeitlich hat sich die Abgabe von Wertstoffen normalisiert und es entstehen keine zeitlichen Verzögerungen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. keine Änderung der Straßenführung oder der Parksituation im Bereich des Wertstoffhofes Kalbach vorzunehmen, die den anliegenden Gewerbeunternehmen für längere Fahrtwege, weniger Parkmöglichkeiten oder auch Unannehmlichkeiten für Kunden sorgt, 2. gegebenenfalls zu prüfen, ob gewerbliche Unternehmen, die Wertstoffe anliefern am Wochenende nur eingeschränkt oder gar nicht mehr diese abgeben können. Begründung: In der Summe ist die Anlieferung von Wertstoffen zurückgegangen, aber an den Wochenenden sollten bevorzugt Privatpersonen die Möglichkeit erhalten Ihren Sperrmüll zu entsorgen, daher könnte hier eine Verteilung der Nutzergruppen zwischen werktags und samstags erfolgen, um zur Entzerrung von Stoßzeiten beizutragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 23.10.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 655/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin auf dem Wertstoffhof Kalbach mit der FES (Bereichsleiter sowie Mitarbeiter des Wertstoffhofes Kalbach), den Fraktionsvorsitzenden und den fraktionslosen Mitgliedern des Ortsbeirates sowie ggf. den anliegenden Gewerbetreibenden zu vereinbaren, um Möglichkeiten der Beschleunigung der Anlieferung zu erörtern. Der Ortstermin soll zu Beginn oder zum Ende der Öffnungszeit des Wertstoffhofes Kalbach erfolgen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 655/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 655/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.08.2020, OA 604 entstanden aus Vorlage: OF 598/12 vom 17.08.2020 Betreff: FES-Wertstoffhof Nord (Kalbach) für Kofferraumservice zugänglich machen Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 27.07.2020, NR 1239 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 24.11.2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die FES einzuwirken, den Wertstoffhof Nord so zu organisieren, dass für die Bürgerinnen und Bürger wieder eine Abgabe von Abfällen in angemessener Wartezeit und unabhängig vom Transportweg, inklusive Radfahrer und Fußgänger, möglich ist. Der für die Bürger vorgesehene Kofferraumservice ist gegebenenfalls von der gewerblichen Entsorgung zu trennen Bessere Betriebsabläufe sollen chaotische Zustände in der Max-Holder-Straße durch den Rückstau wartender Fahrzeuge (Wartezeiten von teils über einer Stunde!) vermeiden. Erst wenn durch eine Optimierung der Abläufe auf dem Wertstoffhof selbst keine deutliche Verbesserung der Wartesituation auf der Max-Holder-Straße eintritt, sollen die Maßnahmen der Vorlage NR 1239 geprüft und ggf. umgesetzt werden. Begründung: Seit Anfang des Jahres 2020 (also schon vor der Corona-Krise) sind die Betriebsabläufe im Wertstoffhof durch eine Blockabfertigung deutlich verlangsamt worden. Für die anfahrenden Pkw sind dadurch lange Wartezeiten entstanden. Mittlerweile muss man dort oft über eine Stunde warten. Ein Zutritt auf das Gelände zu Fuß ist untersagt, was die Staus noch weiter verlängert und den ökologischen Ansatz einer sachgerechten Müllentsorgung konterkariert. Das Personal verweist bei Beschwerden der Besucher auf die Ausnahmesituation der Corona-Zeit. Diese Angabe ist aber unzutreffend. Bereits im Januar und Februar gab es lange Wartezeiten. Gegenüber den Monaten März und April 2019 hat sich der Besucherverkehr in den Wertstoffhöfen in den gleichen Monaten des Jahres 2020 nur um sieben Prozent erhöht (Angabe seitens der FES). Außerdem haben gewerbliche Anlieferungen mit größeren Fahrzeugen sichtlich zugenommen und führen zu langen Abladevorgängen, während die Bürgerinnen und Bürger bei ihren privaten Anliegen zum Warten gezwungen sind. Nicht verwunderlich ist, dass die illegalen Müllabladungen in den Stadtteilen zugenommen haben. Die in der Vorlage NR 1239 vorgesehenen verkehrsordnenden Maßnahmen im Straßenraum sind weniger zielführend, da sie nichts an den Abläufen auf dem Betriebshof ändern und folglich die unangenehmen Wartezeiten nicht verkürzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.07.2020, NR 1239 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.02.2021, B 42 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.09.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.09.2020, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 604 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER; CDU, SPD, GRÜNE und FDP (= Votum im Plenum) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.09.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage OA 604 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Busch, Lange, Hanisch, Mund, Reschke, Dr. Kößler, Wehnemann und Rinn sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass Oberbürgermeister Feldmann als Vorsitzender des Magistrats einen Redebeitrag von Stadtrat Frank untersagt, da er selbst bereits für den Magistrat zu der Thematik gesprochen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 604 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 42) vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 42) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6208, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.09.2020 Aktenzeichen: 79 4
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 598/12 Betreff: FES-Wertstoffhof Nord (Kalbach) für Kofferraumservice zugänglich machen Vorgang: NR 1239/20 CDU/SPD/GRÜNE Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die FES einzuwirken, den Wertstoffhof Nord so zu organisieren, dass für die Bürgerinnen und Bürger wieder eine Abgabe von Abfällen in angemessener Wartezeit und unabhängig vom Transportweg möglich ist. Der für die Bürger vorgesehene Kofferraumservice ist gegenüber gewerblicher Entsorgung klar zu priorisieren. Bessere Betriebsabläufe sollen chaotische Zustände in der Max-Holder-Straße durch den Rückstau wartender Fahrzeuge (Wartezeiten von teils über einer Stunde!) vermeiden. Erst wenn durch eine Optimierung der Abläufe auf dem Wertstoffhof selbst keine deutliche Verbesserung der Wartesituation auf der Max-Holder-Straße eintritt sollen die Maßnahmen der NR 1239 geprüft und ggf. umgesetzt werden. Begründung: Seit Anfang des Jahres 2020 (also schon vor der Corona-Krise), sind die Betriebsabläufe im Wertstoffhof durch eine Blockabfertigung deutlich verlangsamt worden. Für die anfahrenden PKW sind dadurch lange Wartezeiten entstanden. Mittlerweile muss man dort oft über eine Stunde warten. Ein Zutritt auf das Gelände zu Fuß ist untersagt, was die Staus noch weiter verlängert und den ökologischen Ansatz einer sachgerechten Müllentsorgung konterkariert. Das Personal verweist bei Beschwerden der Besucher auf die Ausnahmesituation der Corona-Zeit. Diese Angabe ist aber unzutreffend. Bereits im Januar und Februar gab es lange Wartezeiten. Gegenüber den Monaten März und April 2019 hat sich der Besucherverkehr in den Wertstoffhöfen in den gleichen Monaten 2020 nur um 7 % erhöht (Angabe FES). Außerdem haben gewerbliche Anlieferungen mit größeren Fahrzeugen sichtlich zugenommen und führen zu langen Abladevorgängen, während die privaten Bürgerinnen und Bürger zum Warten gezwungen sind. Nicht verwunderlich ist, dass die illegalen Müllabladungen in unseren Stadtteilen zugenommen haben. Die in der NR 1239 vorgesehenen verkehrsordnenden Maßnahmen im Straßenraum sind weniger zielführend, da sie nichts an den Abläufen auf dem Betriebshof ändern und folglich die unangenehmen Wartezeiten nicht verkürzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.07.2020, NR 1239 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 598/12 wird zum gemeinsamen Antrag der SPD und der GRÜNEN erklärt. Beschluss: Anregung OA 604 2020 Die Vorlage OF 598/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, auf die FES einzuwirken, den Wertstoffhof Nord so zu organisieren, dass für die Bürgerinnen und Bürger wieder eine Abgabe von Abfällen in angemessener Wartezeit und unabhängig vom Transportweg, inklusive Radfahrer und Fußgänger, möglich ist. Der für die Bürger vorgesehene Kofferraumservice ist gegebenenfalls von der gewerblichen Entsorgung zu trennen." Abstimmung: 5 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen 1 CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2020, OF 584/12 Betreff: FES-Wertstoffhof Nord (Kalbach) für Kofferraumservice zugänglich machen Der Magistrat wird gebeten, auf die FES einzuwirken, den Wertstoffhof Nord so zu organisieren, dass für die Bürgerinnen und Bürger wieder eine Abgabe von Abfällen in angemessener Wartezeit und unabhängig vom Transportweg möglich ist. Der für die Bürger vorgesehene Kofferraumservice ist gegenüber gewerblicher Entsorgung klar zu priorisieren. Bessere Betriebsabläufe sollen chaotische Zustände in der Max-Holder-Straße durch den Rückstau wartender Fahrzeuge (Wartezeiten von teils über einer Stunde!) vermeiden. Begründung: Seit Anfang des Jahres 2020 (also schon vor der Corona-Krise), sind die Betriebsabläufe im Wertstoffhof durch eine Blockabfertigung deutlich verlangsamt worden. Für die anfahrenden PKW sind dadurch lange Wartezeiten entstanden. Mittlerweile muss man dort oft über eine Stunde warten. Ein Zutritt auf das Gelände zu Fuß ist untersagt, was die Staus noch weiter verlängert und den ökologischen Ansatz einer sachgerechten Müllentsorgung konterkariert. Das Personal verweist bei Beschwerden der Besucher auf die Ausnahmesituation der Corona-Zeit. Diese Angabe ist aber unzutreffend. Bereits im Januar und Februar gab es lange Wartezeiten. Gegenüber den Monaten März und April 2019 hat sich der Besucherverkehr in den Wertstoffhöfen in den gleichen Monaten 2020 nur um 7 % erhöht (Angabe FES). Außerdem haben gewerbliche Anlieferungen mit größeren Fahrzeugen sichtlich zugenommen und führen zu langen Abladevorgängen, während die privaten Bürgerinnen und Bürger zum Warten gezwungen sind. Nicht verwunderlich ist, dass die illegalen Müllabladungen in unseren Stadtteilen zugenommen haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 584/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 584/12 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2020, OF 527/12 Betreff: Mehr Bäume für Frankfurt - auch in Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird im Rahmen der Umsetzung der "Vereinbarungen Klimaallianz" gebeten, (1) zu prüfen, welche Flächen in Kalbach-Riedberg für zusätzliche "Baumpflanzungen/Waldungen" in Betracht kommen und (2) bei positivem Ausgang der Prüfungen entsprechende Anpflanzungen vorzunehmen, wobei vorrangig Anpflanzungen heimischer Arten vorzunehmen sind. Dabei wird insbesondere darum gebeten, Flächen entlang der A 5, im östlichen Bereich der Kätcheslach südlich des Kätcheslachweihers, entlang der Nidda, parallel der Josef-Bautz-Straße sowie nördlich/nordwestlich des Kautenhofes in die Prüfungen einzubeziehen. Begründung: Der Ortsbeirat 12 begrüßt die im Rahmen der "Vereinbarungen Klimaallianz" vorgesehenen Untersuchungen dahingehend, welche Flächen sich für (weitere) Baumpflanzungen/Waldungen eignen. Keine der beispielhaft aufgezählten Flächen liegt jedoch im Bereich des Ortsbeiratsbezirkes 12. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 12 den Magistrat darum, auch Flächen im Ortsbeirat 12 auf ihr Potenzial zur Arrondierung und Aufwertung von Grünzügen zu prüfen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5640 2020 Die Vorlage OF 527/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2019, OF 467/12 Betreff: Altenwohnungen in Kalbach? Eine Pannenserie von 13 Jahren! Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Warum wurden die Baumaßnahmen an dem als "Altenwohnungen" bezeichneten Bauprojekt "Im Brombeerfeld" nach zuvor schleppendem Verlauf jetzt offenbar eingestellt? 2. Warum verfolgt der Magistrat nicht unter Einsatz seiner rechtlichen Möglichkeiten und mit mehr Engagement die Umsetzung seiner wohnungspolitischen Ziele und hat nicht längst wegen Vertragsverletzungen die Rückübertragung des Grundstücks eingeleitet? Dies gilt angesichts a) des Bebauungsplans Nr. 469, der seit 1997 die soziale Bindung "Altenwohnungen" für das städtische Grundstück festlegt, b) der M 124 vom 30.6.2006, die die Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht mit entsprechender Bauverpflichtung zur Errichtung von Altenwohnungen regelt, c) der Baugenehmigung von 2016, die für 30 Wohnungen erteilt wurde (siehe hierzu auch B 202 vom 16.07.2018) und d) das dem Ortsbeirat als Fertigstellungsfrist mitgeteilte Datum 31.12.2018, siehe B 373 vom 24.11.2017. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein im Bebauungsplan Nr. 469 - Kalbach-Nord - für Altenwohnungen ausgewiesenes städtisches Grundstück, nach der Vergabe an einen Investor, innerhalb von 13 Jahren keiner abschließenden Bebauung zugeführt werden kann. Angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt und der vom Magistrat selbst festgestellten Defizite für seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach entsteht der Eindruck, dass der Magistrat bei der Bewirtschaftung städtischer Grundstücke deutliche Versäumnisse zeigt. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1370 2019 Die Vorlage OF 467/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 2. a. die Worte "die soziale Bindung" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2019, OF 454/12 Betreff: Parkplatz Bezirkssportanlage/Sportanlage Kalbach - #cleanffm Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf dem unteren Parkplatz der Sportanlage Kalbach einen Mülleimer vorzugsweise am Beginn der Straße "Am Hopfenbrunnen" gegenüber der Treppe zur Sportanlage aufzustellen, um den Besucher*innen die Gelegenheit zur richtigen Müllentsorgung zu geben. Begründung: Zu Spielzeiten werden die beiden Parkflächen, die an der Josef-Bautz-Straße durch eine Begrenzung enden, von vielen Besucher*innen genutzt. Um diesen auch die Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Müllentsorgung zu geben, bedarf es eines weiteren Mülleimers, ähnlich dem Mülleimer an der Josef-Bautz-Straße oder den Mülleimern im angrenzenden Grünbereich bei den Parkbänken. Somit kann auch Kalbach an der Initiative https://www.fes-frankfurt.de/ueber-fes/wir-in-der-region/cleanffm/ teilhaben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 454/12 tätig zu werden und ein entsprechendes Schreiben an die Verwaltung zu senden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2019, OF 404/12 Betreff: Feldweg nordöstlich des Geländes des FC Kalbach e. V. für Pkws sperren Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrt auf dem Feldweg von der Straße "Am Hopfenbrunnen" zur "Josef-Bautz-Straße" für den regulären Pkw-Verkehr zu sperren. Eine landwirtschaftliche Nutzung des Weges muss im Interesse der Landwirte dabei weiterhin möglich bleiben. Aufschließbare Absperrpfosten an der Einmündung zur "Josef-Bautz-Straße" wären ein probates Mittel. Begründung: Die Feldwege nordöstlich des Geländes des FC Kalbach sind beliebt für Fußgänger und Radfahrer, werden aber trotz eindeutiger Beschilderung zunehmend von Pkws als Abkürzung missbraucht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 22.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4339 2019 Die Vorlage OF 404/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Durchfahrt auf dem Feldweg von der Straße Am Hopfenbrunnen zur Josef-Bautz-Straße für den regulären Pkw-Verkehr zu sperren ist. Eine landwirtschaftliche Nutzung des Weges muss im Interesse der Landwirte dabei weiterhin möglich bleiben. Aufschließbare Absperrpfosten nördlich des Parkplatzes der Bezirkssportanlage (FC Kalbach) wären ein probates Mittel. Dies muss unter Einbeziehung des Ortslandwirtes erfolgen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2018, OF 378/12 Betreff: Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, sämtliche Lichtsignalanlagen im Stadtteil Kalbach-Riedberg mit akustischen Elementen für sehbehinderte und blinde Menschen auszustatten. Begründung: Viele Lichtsignalanlagen im Stadtteil wie z.B. Am Martinszehnten/Heinrich-Lanz-Allee, Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten, Lange Meile/Josef-Bautz-Straße/L3019 sowie Am Weißkirchener Berg/L3019 sind nicht behindertengerecht ausgestattet. Elemente der Blindensignalisierung sind Taster mit einem Orientierungston und einem Vibrationssignal sowie auch Lautsprecher. Ein Orientierungston erleichtert das Auffinden des Ampelmastes. Daneben gibt es die Vibration am Taster und einen Freigabeton aus dem Lautsprecher, die das Grünsignal auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4047 2018 Die Vorlage OF 378/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2018, OF 327/12 Betreff: Karl-Ritscher-Anlage, Am Martinszehnten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, auf Grund welcher Beschlusslage die Karl-Rischer-Anlage im Bereich der Stehle als Pferdewiese genutzt wird und ob diese Nutzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht der Stadt Frankfurt am Main für öffentlichen Grünflächen und der Grünflächensatzung entspricht. Begründung: Um die Stehle in der Karl-Rischer-Anlage ist im Bereich des Grünzuges rechts und links des breiten Spazierweges in Höhe der Tierklinik mit wenigen Metallstäben und mehreren parallel verlaufenden Breitbändern zwei Weidezäune anzutreffen. Auch sind in diesem genannten Bereich frische und ältere Pferdeäpfel erkennbar, die auf eine regelmäßige Nutzung als Pferdekoppel schließen lassen. Da hier eine Nutzung als öffentliche Grünanlage der Hauptzweck der Karl-Rischer-Anlage ist, stellt sich nun die Frage, ob eine dauerhafte Änderung der ursprünglichen Nutzung vorgesehen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 10.08.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 327/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2018, OF 273/12 Betreff: Wohnungen mit Sozial- und insbesondere Belegungsbindung für Senioren in Kalbach schaffen Der Magistrat wird gebeten, ein Bauvorhaben in Kalbach zu entwickeln, das mit einer Belegungsbindung für Senioren verbunden ist. Zudem wird der Magistrat um Auskunft gebeten, inwieweit sich der Bestand an Belegungsrechten seit 2016 (ST 1163 vom 02.09.2016) verändert hat. Begründung: Mit großer Enttäuschung musste der Ortsbeirat am 26.01.2018 zur Kenntnis nehmen, das wider Erwarten Im Brombeerfeld kein Bauvorhaben mit einer Belegungsbindung für Senioren erfolgt, sondern lediglich ein seniorengerechtes Bauvorhaben zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt wird. Ein interfraktioneller Antrag zur Aufklärung der Hintergründe wurde gestellt. Nach wie vor ist aber ein großer Bedarf an Sozial- und insbesondere Altenwohnungen im Stadtteil Kalbach vorhanden dem seitens der Stadt Frankfurt am Main in angemessener Weise begegnet werden muss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 273/12 wird bis zur Vorlage einer Antwort auf die Anregung OA 230 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 14.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3659 2018 Die Vorlage OF 273/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz der Begründung nach dem Wort "gestellt" wie folgt ergänzt wird: "(OA 230 und B 202)." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.02.2018, OA 230 entstanden aus Vorlage: OF 264/12 vom 09.02.2018 Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach: Fehlende seniorengerechte Wohnungen Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage B 373 dient mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis, dass ergänzend die sich aus den Widersprüchen zwischen den Angaben des Magistrats und der tatsächlichen Bauausführung ergebenden nachfolgenden Fragen beantwortet werden: 1. Wie sieht der Magistrat die im Erbbauvertrag für das städtische Grundstück "Im Brombeerfeld" angeblich festgelegte Verpflichtung zur Errichtung von Altenwohnungen erfüllt, obwohl die ausführende Baugesellschaft erklärt, auf dem betreffenden städtischen Grundstück 30 Wohnungen mit Größen von 80 bis 120 Quadratmetern als frei finanzierte und vermietbare Wohnungen ohne Mietpreisbindung für Mieter aller Altersgruppen zu errichten? 2. Wie sieht der Magistrat die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 469 - Kalbach-Nord von 1997 erfüllt, die für das betreffende Grundstück folgende Auflage ausweist : "Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf. Es sind nur Altenwohnungen zulässig."? Wurde von dieser Festsetzung im Baugenehmigungsverfahren eine Abweichung oder Befreiung erteilt? 3. Warum gab es für den Magistrat keine Möglichkeit, entsprechend seinen derzeitigen politischen Zielsetzungen zur Schaffung von sozialem Wohnungsbau, das Grundstück "Im Brombeerfeld" in Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften zu vergeben, um ausschließlich für ältere Personen geförderten Wohnungsbau mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu errichten, wenn der Erbbauvertrag entsprechend dem Bericht B 373 erst am 17.08.2012 abgeschlossen wurde? Begründung: Der 1995 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Regelung, für ältere Bürgerinnen und Bürger mit mittlerem Einkommen geförderte Wohnungen zu schaffen und zu vermitteln, wurde anscheinend mit der Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 469 - Kalbach-Nord entsprochen. Damit hätte dem schon lange vom Magistrat selbst erklärten Fehlbedarf an Altenwohnungen im Stadtteil Kalbach abgeholfen werden können. Erst 20 Jahre nach Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 469 kommt es auf dem in städtischem Besitz befindlichen Grundstück mit ca. 3.000 Quadratmetern scheinbar zur Ausführung der seit vielen Jahren angekündigten Errichtung von den im Stadtteil Kalbach bisher völlig fehlenden Altenwohnungen. Enttäuschend wurde dem Ortsbeirat jedoch von dem Vertreter des Bauherren mitgeteilt, dass mit dem jetzigen Baubeginn keine Altenwohnungen errichtet, sondern lediglich barrierefrei zugängliche Wohnungen erstellt werden, die nach marktüblichen Preisen ohne Einschränkungen auf bestimmte Personengruppen frei nach marktüblichen Konditionen vermietet werden. Auf Unverständnis stößt deshalb, dass trotz aller Ankündigungen des Magistrats, im Stadtteil Kalbach Altenwohnungen zu errichten, diese Möglichkeit auf dem städtischen Grundstück "Im Brombeerfeld" völlig außer Acht gelassen wurde. Enttäuschend ist feststellbar, dass die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und die Verpflichtungen des Magistrats entsprechend dem Magistratsvortrag M 124 vom 30.06.2006 von der Verwaltung anscheinend missachtet wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.07.2018, B 202 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3659 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 28.02.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.03.2018, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage B 373 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 230 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2018, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 373 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 230 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 373 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 230 = Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage B 373 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 230 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2512, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 Aktenzeichen: 64 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2018, OF 264/12 Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage B 373/2017 wird mit der Maßgabe als Zwischenbericht beschlossen, dass ergänzend die sich aus den Widersprüchen zwischen den Angaben des Magistrats und der tatsächlichen Bauausführung ergebenden nachfolgenden Fragen beantwortet werden. 1. Wie sieht der Magistrat die im Erbbauvertrag für das städtische Grundstück "Im Brombeerfeld" angeblich festgelegte Verpflichtung zur Errichtung von Altenwohnungen erfüllt, obwohl die ausführende Baugesellschaft erklärt, auf dem betreffenden städtischen Grundstück 30 Wohnungen mit Größen von 80-120 qm, als frei finanzierte und vermietbare Wohnungen ohne Mietpreisbindung für Mieter aller Altersgruppen zu errichten? 2. Wie sieht der Magistrat die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 469 "Kalbach- Nord" von 1997 erfüllt, die für das betreffende Grundstück folgende Auflage ausweist: "Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf. Es sind nur Altenwohnungen zulässig." Wurde von dieser Festsetzung im Baugenehmigungs- verfahren eine Abweichung oder Befreiung erteilt. 3. Warum gab es für den Magistrat keine Möglichkeit, entsprechend seinen derzeitigen politischen Zielsetzungen zur Schaffung von sozialem Wohnungsbau, das Grundstück "Im Brombeerfeld" im Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften zu vergeben, um ausschließlich für ältere Personen geförderten Wohnungsbau mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu errichten, wenn der Erbbauvertrag entsprechend dem Bericht B 373 erst am 17.8.2012 abgeschlossen wurde. Begründung: Der 1995 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Regelung, für ältere Bürgerinnen und Bürger mit mittlerem Einkommen geförderte Wohnungen zu schaffen und zu vermitteln, wurde anscheinend mit der Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 469 "Kalbach-Nord" entsprochen. Damit hätte dem schon lange vom Magistrat selbst erklärten Fehlbedarf an Altenwohnungen im Stadtteil Kalbach abgeholfen werden können. Erst 20 Jahre nach Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 469 kommt es auf dem in städtischem Besitz befindlichen Grundstück von ca. 3000 qm, scheinbar zur Ausführung der seit vielen Jahren angekündigten Errichtung von den im Stadtteil Kalbach bisher völlig fehlenden Altenwohnungen. Enttäuschend wurde dem Ortsbeirat jedoch von dem Vertreter des Bauherren mitgeteilt, dass mit dem jetzigen Baubeginn keine Altenwohnungen errichtet werden, sondern lediglich barrierefrei zugängliche Wohnungen erstellt werden, die nach marktüblichen Preisen ohne Einschränkungen auf bestimmte Personengruppen, frei nach marktüblichen Konditionen vermietet werden. Auf Unverständnis stößt deshalb, dass trotz aller Ankündigungen des Magistrats, im Stadtteil Kalbach Altenwohnungen zu errichten, diese Möglichkeit auf dem städtischen Grundstück "Im Brombeerfeld" völlig außer Acht gelassen wurde. Enttäuschend ist feststellbar, dass die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und die Verpflichtungen des Magistrats, entsprechend dem Magistratsvortrag M 124 vom 30.6.2006, von der Verwaltung anscheinend missachtet wurden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 230 2018 1. Die Vorlage B 373 dient unter Hinweis auf OA 230 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 264/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2017, OF 225/12 Betreff: Altkleidercontainer Riedberg und Am Martinszehnten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Aufstellung der Altkleidercontainer an den Standorten Altenhöferallee/Ecke Adam-Schmelzer-Weg und Max-Holder-Straße/Ecke Wilhelm-Gutbrod-Straße genehmigt ist. Sofern dies nicht der Fall sein, hat der Magistrat für die Beseitigung Sorge zu tragen. Begründung: Die Aufstellung eines Altkleider- und Schuhcontainers auf der zweiten Sportfläche Riedberg Altenhöferallee, einer städtischen Fläche, zieht inzwischen gelegentlich Berge von Müllsäcken an. Dies gilt ebenfalls für den Container Max-Holder-Straße/Ecke Wilhelm-Gutbrod-Straße. All diese Container hinlassen ein unschönes und verwildertes Erscheinungsbild. Daher ist eine Beseitigung gegebenenfalls zu prüfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 12 am 03.11.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2302 2017 Die Vorlage OF 225/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2017, OF 199/12 Betreff: Hinweisschilder auf Radwegeverbindungen von Kalbach-Riedberg in Richtung Taunus Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Radwegequerung an der Josef-Bautz-Straße in Richtung der Bezirkssportanlage Hopfenbrunnen und am Ende der Straße Am Hopfenbrunnen hinter der Bezirkssportanlage, Hinweisschilder auf die Zielorte Oberursel und Bad Homburg mit Kilometerangaben aufzustellen. Ebenso sollte eine Radwegebeschilderung mit Hinweis auf die Nachbarstädte an der Straßenkreuzung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee vorgenommen werden. Begründung: Während die Radwegebeschilderung jenseits der Gemarkungsgrenze auf Oberurseler und Bad Homburger Gebiet sehr umfangreich ist, fehlt auf Frankfurter Seite jeglicher Hinweis auf die Radwegeverbindungen in Richtung Taunus. Da das gesamtstädtisch und regional bedeutsame Radroutennetz bereits mit dem Bericht B 108 aus dem Jahr 2014 vom Magistrat vorgestellt wurde, sollte es nach drei Jahren möglich sein, die entsprechenden Fahrradrouten zu beschildern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 18.08.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1979 2017 Die Vorlage OF 199/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2017, OF 202/12 Betreff: Landschaftsgärtnerische Pflegemaßnahme der Karl-Ritscher-Anlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die Grünbereiche der Karl-Ritscher-Anlage regelmäßig gemäht werden, um einer Verwilderung entgegen zu wirken. Begründung: Die Karl-Ritscher-Anlage ist der Verbindungsweg von Kalbach kommend über die neue Brücke (L3019) in Richtung Skateranlage und weiter nach Nieder-Eschbach. Der Bereich der Johann-Georg-Fahr-Anlage ist gut gepflegt. Daher ist der vordere Abschnitt ebenso ansprechend zu gestalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 18.08.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 202/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2017, OF 131/12 Betreff: Sitzbänke in städtischen Grünanlagen Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird beauftragt, die drei Sitzbänke am Standort der historischen Krutzenkirche und die Bank am alten Kalbacher Rathaus ins tandzusetzen. Des Weiteren ist der Anstrich der Sitzbänke entlang der Grünfläche Im Brombeerfeld zu überprüfen. Diese Maßnahmen sind aus dem Ortsbeirats-Budget mit einem Betrag in Höhe von 1500 Euro zu finanzieren. Auf der Grünfläche an der Einmündung des Weges Am Schlittenberg in den südlichen Ortsrandweg sind entsprechend des Ortsbeiratsbeschlusses vom 16.01.2015, OM 3767, zwei Sitzbänke aufzustellen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeirats-Budget in Höhe von 1000 Euro zu finanzieren. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 17.02.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 65 2017 Die Vorlage OF 131/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2016, OF 92/12 Betreff: Hinweisschilder zum Skatepark "Am Martinszehnten" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten - wie für Sportanlagen üblich - Hinweisschilder für den Skatepark "Am Martinszehnten" z. B. im Bereich der Heinrich-Lanz-Allee/Ecke zur K 824 und der L 3019 Einfahrt in die Josef-Bautz-Straße (Kreuzung Lange Meile) aufzustellen. Begründung: Trotz des Vorhandenseins von Navigationsgeräten verfügen nicht alle Jugendlichen darüber. Daher ist - wie bei Sportanlagen üblich - auch hierfür von Seiten der Stadt für eine gute Ausschilderung Sorge zu tragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 895 2016 Die Vorlage OF 92/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2016, OF 47/12 Betreff: Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Nord in Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darauf einzuwirken, dass der Wertstoffhof Nord in Kalbach deutlich vor 10:30 Uhr öffnet. Begründung: Der Wertstoffhof Nord in Kalbach genießt bei den Bürgerinnen und Bürgern vieler umliegender Stadtteile eine hohe Beliebtheit. Er ist schnell zu erreichen und bietet ausreichend Platz zur Entladung. Der Kofferraumservice wird hier stark genutzt. Geöffnet ist der Wertstoffhof an allen Tagen bis auf Sonntags von 10:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Besonders an Samstagen ist zu Betriebsbeginn ein langer Rückstau auf der Max-Holder-Straße festzustellen. Eine frühere Öffnung des Wertstoffhofes bei Beibehaltung des Betriebsschlusses um 18:00 Uhr würde zu einer Entzerrung bei der Anlieferung beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 282 2016 Die Vorlage OF 47/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "deutlich" durch die Worte "vorzugsweise samstags" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2016, OF 14/12 Betreff: Errichtung eines integrativen Kindergartens in der Reithalle Kastanienhof, Josef-Bautz-Straße 4 Der Magistrat wird gebeten, seine aus Gründen des Landschaftsschutzes ablehnende Stellungnahme ST 1267 vom 31.8.2015, zur Errichtung einer Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik auf dem Reiterhof Josef-Bautz-Straße 4 zu überdenken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei dem seit 45 Jahren bestehenden Verein VzF Taunus weiterhin Interesse zur Errichtung der integrativen Kindertagessstätte besteht und der Verein seit 2008 die Reitanlage und Reithalle des Kastanienhofs in Kalbach nutzt. Die für die Kindertagesstätte angedachten Räumlichkeiten sollen nicht in einem erst neu zu errichtenden Gebäude geschaffen werden, sondern die Gebäudeflächen bestehen bereits in der Reithalle und sind derzeit ohne Nutzung. Auch die Zufahrt zu dem Grundstück und ausreichende Parkplätze sind bereits vorhanden. Auf dem benachbarten Grundstück, das gleichfalls in dem Landschaftsschutzgebiet liegt, wurde im Sinne einer pragmatischen Lösung in der Zwischenzeit eine Pension genehmigt. Es wird erwartet, dass der Magistrat im Sinne einer Gleichbehandlung auch für die Errichtung des integrativen Kindergartens eine positive Lösung findet, zumal es sich bei dem Verein um eine soziale Einrichtung handelt. Begründung: Das Anliegen des Vereins hat im Stadtparlament in den Jahren 2013 -2015 eine breite Unterstützung gefunden. Gleichwohl wurde eine Genehmigung des Bauantrags unter Verweis auf die Lage im Landschaftschutzgebiet verweigert. Die zwischenzeitlich gefundene Lösung für die Nutzung ehemals landwirtschaftlicher Gebäude auf dem Nachbargrundstück, das ebenfalls im Landschaftsschutzgebiet liegt, und die im Geltungsbereich des Grüngürtels vorgenommene Ausnahmeregelung zur Errichtung von Wohngebäuden lässt hoffen, dass der Magistrat bereit ist, seine bisherige ablehnende Haltung zu überdenken. Der Schwerpunkt des Vereins liegt in der Förderung und Betreuung von behinderten und benachteiligten Menschen. Bisher betreibt der Verein bereits elf integrative Kindertagesstätten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 29.04.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 21 2016 Die Vorlage OF 14/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und BFF; CDU, SPD und FDP (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2016, OF 531/12 Betreff: Kreuzungsbereich "Am Oberschlag/Im Hain" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wir aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen, wie etwa Beschilderung und/oder Markierung von Sperrflächen zu ergreifen, um im Kreuzungsbereich "Am Oberschlag/Im Hain" das Parken/Halten zu verhindern. Begründung: Die im Antragstenor erwähnte Kreuzung wird regelmäßig derart zugeparkt, dass es den ein-/ausbiegenden PKW-Fahrern kaum möglich ist, den Kurvenbereich einzusehen. Die Unfallgefahr ist deshalb hoch, und zwar auch deshalb, weil aufgrund des eben beschriebenen Sachverhalts die Fahrer zu Rangiermanövern gezwungen sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 12 am 22.01.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4987 2016 Die Vorlage OF 531/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2015, OF 509/12 Betreff: Barrierefreien Zugang zur neu errichteten Brücke in Kalbach schaffen Der Magistrat wird gebeten, den Fuß- und Radweg entlang der Straße "Im Brombeerfeld" in Höhe der neuen Brücke über die L 3019 in einem ausreichenden Maß so umzugestalten, dass ein Passieren dieses Teilstückes und Erreichen der Brücke auch beispielsweise mit einem Rollstuhl oder Rollator mühelos bewerkstelligt werden kann. Begründung: Während die Brücke so angelegt wurde, dass sie auch von mobilitätseingeschränkten Menschen sehr gut nutzbar ist, geht der asphaltierte Weg dorthin wenige Meter vor der Brücke in einen Pflastersteine-Belag über, der für diese Personen nur sehr schwer zu überwinden ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 11.12.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4851 2015 Die Vorlage OF 509/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor folgender Satz angefügt wird: "Ebenso sollten die Ruhebänke barrierefrei erreicht werden können." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2015, OF 495/12 Betreff: Mülleimer in den Grünanlagen Kalbach-Riedberg Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Grünflächenamt zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, wiederholt hat der Ortsbeirat 12 in den vergangenen Jahren auf die von Tieren verstreuten Abfälle in den Grünanlagen in Kalbach und Riedberg aufmerksam gemacht und die Anschaffung von Mülleimern mit Deckeln angeregt. Deshalb nimmt der Ortsbeirat mit Freude zur Kenntnis, dass diese Anregung jetzt aufgegriffen wurde und das Grünflächenamt neue Mülleimer mit festen Deckeln bestellen will. Der Ortsbeirat bittet schon jetzt, bei der Auswahl der Standorte die Grünflächen in der Stadtrandlage in Kalbach und am Riedberg zu berücksichtigen. Besonders im Kätcheslachpark, Bonifatiuspark und im Topografischen Weg sind oft verstreute Müllreste an bestehenden Mülleimern anzutreffen, ebenso in der Grünfläche der Weingärtenanlage und entlang der Nordostseite des Baugebiets Kalbach-Nord. Der Ortsbeirat 12 hofft, dass an den vorgeschlagenen Standorten ein Austausch der Mülleimer vorgenommen werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 09.10.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 495/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2015, OF 477/12 Betreff: Gehwege von Unkraut befreien und Straßenbegleitgrün besser pflegen Der Magistrat wird gebeten, das Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach zu verbessern. Hierzu soll geprüft werden, ob die Pflegeverträge, die der Magistrat mit der FES GmbH und Privatunternehmern abschließt, in ausreichendem Maße und mit entsprechender Häufigkeit erfüllt werden. Begründung: Es ist vermehrt zu beobachten, dass im Stadtteil Kalbach einzelne Grünflächen und Straßenzüge augenscheinlich nicht hinreichend gepflegt werden. Zu den vertraglich festgelegten Leistungen der FES GmbH, die mit der Straßenreinigung beauftragt ist, gehört es, Wildwuchs auf Gehwegen zu entfernen. Teilweise wächst das Unkraut jedoch kniehoch und stellt eine Unfallgefahr dar. Die Grünflächen, aber auch Treppen und Straßen, wirken durch den starken Bewuchs mit Unkraut äußerst ungepflegt und verwahrlost. Beispielhaft seien hier die Straße Im Brombeerfeld, die Treppenaufgänge An der Wellenburg und Am Schlittenberg genannt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher zu prüfen, ob die beauftragten Firmen den Pflegeauftrag gemäß ihrer Verträge erfüllen beziehungsweise ob die Pflegeintervalle verkürzt werden müssen, um ein gepflegtes Ortsbild zu gewährleisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 11.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4501 2015 Die Vorlage OF 477/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antrag um den Riedberg erweitert wird. Als Beispiel dient hier der kleine Platz hinter dem Lidl. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2015, OF 475/12 Betreff: Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Straßenverkehrsamt aufzufordern, die Fahrbahnmarkierungen entlang der innerhalb Kalbachs befindlichen Straße Am Weißkirchener Berg und im weiteren Verlauf der Kalbacher Hauptstraße auszubessern. Hierbei sind insbesondere die unterbrochenen Wartelinien der untergeordneten Straßen Schwalbenweg, Am Hopfenbrunnen, Zum Bergwerk, Grubweg und Am Oberschlag, die Haltelinie Kalbacher Hauptstraße/An der Grünhohl, die Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote vor dem alten Rathaus Kalbach sowie der Fußgängerüberweg an der Langen Meile wieder herzustellen. Dies gilt ebenso für den Fußgängerüberweg auf der Kalbacher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 141 (nähe Getränke-Retzlaff). Im Zuge der bereits mit der ST 282 vom 20.02.2015 entsprochenen, aber noch nicht umgesetzten Anregung "Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach" (OM 3724 vom 05.12.2014) könnten die Ausbesserungen umgesetzt werden. Begründung: Um Gebote und Verbote von Markierungen zu beachten, müssen sie auch erkennbar sein. Insbesondere bei den nicht vorfahrtsberechtigten Straßen mit Gefälle, wie z.B. Schwalbenweg, Grubweg und Am Oberschlag dienen die Markierungen der Verkehrssicherheit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 11.09.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4500 2015 Die Vorlage OF 475/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2014, OF 231/15 Betreff: Illegale Müllentsorgung in der Landschaft verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, ein Konzept zur Verhinderung illegaler Müllentsorgung auf Frankfurter Gebiet zu entwickeln und dieses dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Immer wieder berichten Bürgerinnen oder Bürger Nieder-Eschbachs, dass ortsfremde Personen ihren Müll in erheblicher Menge auf der Gemarkung NiederEschbacher (auf landwirtschaftlich genutzten Feldern, in teilweise schlecht einsehbaren landschaftlichen Ecken) entsorgen. Z. T. hat dies wohl den Grund, dass die anliegenden Gemeinden hohe, gewichtsabhängige Gebühren für die Müllentsorgung erheben und einige Personen diese einsparen wollen. Dieser Müll muss dann von den betroffenen Landwirten zu eingenen Kosten entsorgt werden oder bleibt in den Ecken einfach liegen. Eine mögliche Lösung liegt in einem Abkommen zur gegenseitigen, kostenfreien Müllentsorgung mit anderen Städten. So könnten dann Nieder-Eschbacher Einwohner den Wertstoffhof in Ober-Erlenbach und Bad Homburger Einwohner den in der Max-Holder-Straße gebührenfrei nutzen. Eine weitere Lösung kann die Angleichung von Abfallgebühren sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 11.07.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3300 2014 Die Vorlage OF 231/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, mit den angrenzenden Kommunen des Frankfurter Nordens ein Konzept zur Verhinderung illegaler Müllentsorgung auf dem Frankfurter Gebiet zu entwickeln und dieses dem Ortsbeirat 15 vorzustellen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2013, OF 109/14 Betreff: Erweiterung der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes in Kalbach, Max-Holder-Straße 29, in Absprache mit der FES auf 6 Tage pro Woche zu erweitern. Begründung: Der im Juli 2012 eröffnete Wertstoffhof wird von Bürgerinnen und Bürgern der nördlichen Stadtteile gut angenommen und stark frequentiert. Dennoch ist noch nicht allen Bewohnern dieser Stadtteile bewusst, wie einfach oder auch nur wann sie in lokaler Nähe Wertstoffe/Schadstoffe entsorgen können. Regelmäßige, verläßliche, tägliche Öffnungszeiten sollen dabei beitragen, die Schwelle weiter zu senken und zudem präventiv gegenüber illegaler Müllentsorgung zu wirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 14 am 13.05.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2170 2013 Die Vorlage OF 109/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.04.2013, OA 370 entstanden aus Vorlage: OF 223/12 vom 06.04.2013 Betreff: Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", Teilbereich Kalbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebiets in der Stadt Frankfurt dergestalt zu korrigieren, dass im Bereich zwischen der Josef-Bautz-Straße und der Straße Am Martinszehnten die vier großflächigen, teils landwirtschaftlich und gewerblich genutzten Betriebe mit ihren Betriebsgrundstücken nicht mehr der Landschaftsschutzverordnung unterliegen und Nutzungsänderungen dieser genehmigten baulichen Anlagen nicht mehr unter Bezug auf das Landschaftsschutzgebiet abgelehnt werden können, wie kürzlich bei der Beantragung eines integrativen Kindergartens als Ergänzung einer reittherapeutischen Anlage geschehen. Der Magistrat wird darauf hingewiesen, dass für private Einrichtungen die gleichen Grundsätze angewendet werden sollten, die der Magistrat bezüglich des städtischen Grundstücks des alten Flugplatzes Kalbach/Bonames getroffen hat, auf dem die Gebäude des Tower-Cafés und die davor liegenden Freiflächen nicht den Bestimmungen des Landschaftsschutzgebiets unterzogen werden. Begründung: Die im Mai 2010 erlassene Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet der Stadt Frankfurt erstreckt sich im Bereich zwischen der Josef-Bautz-Straße und der Straße Am Martinszehnten auf mehrere Betriebseinrichtungen, von denen zwei Betriebe mit großflächigen Hallenbauten und Wohnhäusern erst kurz vor Festlegung des Landschaftsschutzgebiets errichtet wurden. Obwohl Baumaßnahmen innerhalb von rechtmäßig errichteten Gebäuden nach § 5 (1) Ziffer 13 Landschaftsschutzverordnung keiner Genehmigung nach der Landschaftsschutzverordnung bedürfen, hat man die Errichtung eines integrativen Kindergartens innerhalb eines bestehenden Gebäudes vorrangig aus Gründen des Landschaftsschutzes versagt. Die im Übrigen zur Ablehnung angeführten Brandschutzbestimmungen sind infrage zu stellen, da für die bestehende Bebauung, sowohl für die Reithalle als auch für die beiden Stallgebäude und das Wohnhaus mit mehreren Wohneinheiten, eine baurechtliche Genehmigung vorliegt, die den positiven Nachweis der Brandschutzbestimmungen beinhaltet. Die begründete Festlegung eines Landschaftsschutzgebiets wird ad absurdum geführt, wenn diese Verordnung auf den Flächen genehmigter baulicher Anlagen mit großflächiger Versiegelung die Erhaltung der naturraumtypischen Flora und Fauna anstrebt. Dieses Bestreben ist für den unbebauten Landschaftsraum begründet, genehmigte bauliche Anlagen genießen jedoch Bestandsschutz und entziehen sich damit den Schutzzwecken eines Landschaftsschutzgebiets. Anlage 1 (ca. 241 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.07.2013, NR 653 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2159 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1492 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 514 Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1302 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 335 Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST 1254 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 24.04.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.05.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 370 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD (= vereinfachtes Verfahren) LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Die Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 370 keine Mehrheit erhalten hat und somit zunächst abgelehnt ist. 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 370 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.06.2013, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 370 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2013, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 370 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2013, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 370 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 2. Der Vorlage NR 653 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 370 und NR 653 = Ablehnung) REP (OA 370 und NR 653 = Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, TO II, TOP 58 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 370 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 2. Der Vorlage NR 653 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und REP (= Annahme) sowie FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 370 und NR 653 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3253, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013 § 3405, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 Aktenzeichen: 63 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2013, OF 227/12 Betreff: Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2 Von privater Seite besteht Interesse, in der Reithalle, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2 (Nähe Umgehungsstraße) eine Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik einzurichten. Das pädagogische Konzept sieht also den Einsatz von Pferden vor. Vorgesehen ist, Betreuungsplätze für unter Dreijährige, aber auch für ältere Kinder, anzubieten. Erhebliche bauliche Umbaumaßnahmen erscheinen nicht notwendig zu sein, im Wesentlichen soll ein bislang nicht genutzter Raum umgebaut werden. Während das Stadtschulamt dieses Konzept grundsätzlich unterstützt, wurden seitens der Bauaufsicht planungsrechtliche Bedenken geäußert und mitgeteilt, dass eine positive Entscheidung im Hinblick auf das bestehende Baurecht bezüglich einer Baugenehmigung nicht in Aussicht gestellt werden könne. Eine abschließende Entscheidung scheint aber noch nicht ergangen zu sein. Dies vorausgeschickt, beantragt der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen, ob entweder aufgrund des gegenwärtig bestehenden Baurechts oder gegebenenfalls geänderten Baurechts eine Kindertagesstätte, in deren Betreuungskonzept der Einsatz von Pferde einbezogen ist, in der vorerwähnten Reithalle eingerichtet werden kann. Begründung: Keiner besonderen Vertiefung bedarf es sicherlich, dass auch im Stadtteil Kalbach/Riedberg noch ein Bedarf an Kindertagesstätten besteht. Auf die zustimmende Einschätzung des Stadtschulamtes kann hierbei verwiesen werden. Besonders interessant ist das vorerwähnte Projekt deshalb, weil in die sozialpädagogische Arbeit der Einsatz von Pferden eingebunden werden soll. Der Umstand, dass gerade der Einsatz von Tieren für das soziale Lernen eine wertvolle Unterstützung darstellen kann, zumal bei der hier - auch - vorgesehenen Betreuung behinderter Kinder, braucht sicherlich nicht besonders hervorgehoben zu werden. Es hat zumindest den Eindruck, dass bei der bisherigen Prüfung zu wenig dieser besondere Aspekt, nämlich die vorgesehene tiergestützte Pädagogik, berücksichtigt wurde. Eine Reithalle, deren Vorhandensein die Voraussetzung für das erwähnte Konzept darstellt, befindet sich nunmal in der Regel im Außenbereich. Auch sind baugenehmigungspflichtige Vorhaben im Außenbereich nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Hierbei ist weiter zu berücksichtigen, dass keine Flächen durch - zusätzlich zu errichtende - Bauten versiegelt werden müssten. Es sollen nur bereits vorhandene Räumlichkeiten genutzt beziehungsweise umgebaut werden. Auch hinsichtlich der Erschließungsproblematik dürfte eine Lösung nicht ausgeschlossen sein, zumal die bereits bestehende und genutzte Reithalle ja als ausreichend erschlossen gilt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 19.04.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2159 2013 Die Vorlage OF 227/12 wird als interfraktioneller Antrag unter Hinweis auf die Vorlage OA 370 beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2013, OF 223/12 Betreff: Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main, Teilbereich Kalbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebiets in der Stadt Frankfurt dergestalt zu korrigieren, dass im Bereich zwischen der Josef-Bautz-Straße und der Straße Am Martinszehnten die vier großflächigen, teils landwirtschaftlich und gewerblich genutzten Betriebe mit ihren Betriebsgrundstücken nicht mehr der Landschafts- schutzverordnung unterliegen und Nutzungsänderungen dieser genehmigten baulichen Anlagen, nicht mehr unter Bezug auf das Landschaftsschutzgebiet abgelehnt werden können, wie kürzlich mit der Beantragung eines integrativen Kindergartens als Ergänzung einer reittherapeutischen Anlage geschehen. Der Magistrat wird darauf hingewiesen, dass für private Einrichtungen die gleichen Grundsätze angewendet werden sollten, die der Magistrat bezüglich des städtischen Grundstücks des alten Flugplatzes Kalbach/Bonames getroffen hat, in dem die Gebäude des Towercafes und die davor liegenden Freiflächen nicht den Bestimmungen des Landschaftsschutzgebiets unterzogen werden. Begründung: Die im Mai 2010 erlassene Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet der Stadt Frankfurt erstreckt sich im Bereich zwischen der Josef-Bautz-Straße und der Straße Am Martinszehnten auf mehrere Betriebseinrichtungen, von denen zwei Betriebe mit großflächigen Hallenbauten und Wohnhäusern erst kurz vor Festlegung des Landschaftsschutzgebiets errichtet wurden. Obwohl Baumaßnahmen innerhalb von rechtmäßig errichteten Gebäuden nach § 5 (1) Ziffer 13 Landschaftsschutzverordnung, keiner Genehmigung nach der Landschaftsschutzverordnung bedürfen, hat man die Errichtung eines integrativen Kindergartens innerhalb eines bestehenden Gebäudes vorrangig aus Gründen des Landschaftsschutzes versagt. Die im Übrigen zur Ablehnung angeführten Brandschutzbestimmungen sind in Frage zu stellen, da für die bestehende Bebauung, sowohl für die Reithalle, die beiden Stallgebäude und das Wohnhaus mit mehreren Wohneinheiten, eine baurechtliche Genehmigung vorliegt, die den positiven Nachweis der Brandschutzbestimmungen beinhaltet. Die begründete Festlegung eines Landschaftsschutzgebietes wird ad absurdum geführt, wenn diese Verordnung auf den Flächen genehmigter baulicher Anlagen mit großflächiger Versiegelung, die Erhaltung der naturraumtypischen Flora und Fauna anstrebt. Dieses Bestreben ist für den unbebauten Landschaftsraum begründet, genehmigte bauliche Anlagen genießen jedoch Bestandsschutz und entziehen sich damit den Schutzzwecken eines Landschaftsschutzgebietes. Anlage 1 (ca. 241 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 19.04.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung OA 370 2013 Die Vorlage OF 223/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2013, OF 216/12 Betreff: Bereitstellung von kostenlosem Streugut am Wertstoffhof Nord (Max-Holder-Straße 29) Der Magistrat wird aufgefordert, das Leistungsangebot des Wertstoffhofes Nord (Max-Holder-Straße 29) um die kostenlose Bereitstellung von Streugut in der Winterperiode zu erweitern. Begründung: Die FES stellt keine Streugutbehälter im Stadtgebiet mehr auf, da diese durch Vandalismus regelmäßig zerstört worden sind und verweist darauf, dass Streugut kostenlos in den Wertstoffhöfen zur Verfügung gestellt wird. Der nächste Wertstoffhof für Kalbach/Riedberg der diesen Service anbietet, ist der Wertstoffhof Weidenbornstraße 40 (Bornheim). Dies ist mit einer weiten Anfahrt verbunden. Die ortsnahe Bereitstellung an der Max-Holder-Straße wäre hier eine anwohner- und umweltfreundliche Alternative. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2072 2013 Die Vorlage OF 216/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2012, OF 187/12 Betreff: Fertigstellung der Straßen im Baugebiet Kalbach-Nord Der Magistrat wird gebeten, die Feinasphaltoberflächen der bisher im Baustraßenzustand belassenen Straßen "Im Brombeerfeld" und "Grubweg" herzustellen, um für die weitgehend besiedelten Bereiche des Wohngebiets Kalbach-Nord angemessene Erschließungsstraßen zu schaffen. Begründung: Nach Auffassung des Ortsbeirats ist der mehrjährige unfertige Zustand der Straßen in Kalbach-Nord den Anwohnern nicht länger zuzumuten. Durch die herausstehenden Kanaldeckel und Unebenheiten der Straßenoberfläche ist eine besondere Vorsicht bei der Befahrung der Straßen erforderlich. Besonders im Winter bei Schnee wird die Schneeräumung erschwert und es entstehen unsichere Straßenverhältnisse. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1774 2012 Die Vorlage OF 187/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2012, OF 182/12 Betreff: Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen Der Magistrat wird gebeten, die den Kfz.-Verkehr von Rad-und Fußwegen ausschliessenden grauen bzw. dunkelblauen Sperrpfosten mit rot-weißer (möglichst reflektierender) Beschichtung versehen zu lassen. An folgenden Stellen besteht Handlungsbedarf : -Weg von Am Burghof zum Towercafe -Kalbachbrücke des Wegs zwischen P&R U-Kalbach und Kalbacher Niddapfad -Im Brombeerfeld, Querwege zum entlang der Umgehungsstrasse verlaufenden Weg -Parallelweg zu Am Weißkirchener Berg in Höhe Am Markstein -alle Zugänge zum Käthcheslachpark -Torzugang zum Weg zwischen Cezanneweg und Lärmschutzwall zur A 661 -Cezanneweg zwischen Zur Kalbacher Höhe und Gauguinweg -südliches Ende Matisseweg Begründung: Sperrpfosten ohne die gemäß § 43 StVO vorgeschriebene rot-weiße Warnfarbgebung sind bei Dämmerung oder gar Dunkelheit für Fußgängerinnen und für Radfahrerinnen, auch mit intakter Fahrradbeleuchtung, kaum sichtbar und stellen eine Unfallgefahr dar. Besonders gefährlich sind die "unsichtbaren" Hindernisse, wenn sie in Kombination mit ordnungsgemäß rot-weißen Sperrmitteln auftreten, wie am östlichen Zugang zum Käthcheslachpark, wo eine rot-weiße Schranke den halben Weg sperrt und ein dunkelgrauer Pfosten den Rest, und wie am unteren Ende des Matissewegs, wo an den Seiten rot-weiße Poller stehen,in der Mitte , also dem eigentlichen Sperrbereich, aber Dunkelgraue. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 02.11.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1695 2012 Die Vorlage OF 182/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2012, OF 126/15 Betreff: Ausschilderung des Wertstoffhofes in der Max-Holder-Straße 29 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, den kürzlich eröffneten Wertstoffhof in der Max-Holder-Straße an den Zufahrten zum Gewerbegebiet Am Martinszehnten angemessen ausschildern zu lassen. Weiterhin wird der Herr Ortsvorsteher gebeten, für eine erneute Verbreitung der Informationen über den Wertstoffhof in Nieder-Eschbach Sorge zu tragen. Dies könnte beispielsweise sein: Aushang eines Lageplans mit Öffnungszeiten im Schaukasten am Rathaus, Verhandlung über eine (ständige) Aufnahme der wichtigen Daten (Adresse, Telefonnummer, URL) im Eschbacher Anzeiger. Begründung: Es fehlen Hinweisschilder, um den o.g. Wertstoffhof im Gewerbegebiet finden zu können. Solche Informationen erhöhen sicherlich den Bekanntheits- und damit auch den Nutzungsgrad des Wertstoffhofes. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 28.09.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1600 2012 Die Vorlage OF 126/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, den kürzlich eröffneten Wertstoffhof in der Max-Holder-Straße an den Zufahrten zum Gewerbegebiet Am Martinszehnten (an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße sowie an der Brücke Am Martinszehnten) angemessen auszuschildern." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2012, OF 115/15 Betreff: Wertstoffhof in der Max-Holder-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit der FES Gespräche aufzunehmen um die Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Max Holder Straße analog dem Wertstoffhof in Bergen anzugleichen. Weiterhin sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dort auch Altholz nach der Kategorie A4 gegen Gebühr anzuliefern. Begründung: Der Wertstoffhof wird inzwischen sehr gut angenommen, eine Verbesserung der Anlieferzeiten würde zu einer noch besseren Nutzung beitragen. Altholz nach der Kategorie A4 könnte durch Bereitstellung eines zusätzlichen Containers, bisher erforderliche weitere Fahrten zu anderen Abgabestellen nicht mehr notwendig machen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 15 am 24.08.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 115/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 09.05.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 115/15 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2012, OF 148/12 Betreff: Wertstoffhof Sechstagewoche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die FES als Betreiber des neu eröffneten Wertstoffhofes in der Max-Holder-Straße 29 zu beauftragen, die bisherigen Öffnungszeiten von 9.00 -18.00 Uhr (montags und freitags) sowie 9.00 - 16.00 Uhr (samstags) auf 6 Tage zu erweitern. Begründung: Der über Jahre beantragte und nun endlich im Juli 2012 eröffnete Wertstoffhof mit seinem großen Angebot von Entsorgungsleistungen wird schon seit 1 Monat - trotz Ferienzeit - nach Betriebseröffnung stark von den Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen. Dieser wird künftig im Hinblick auf die weiter wachsende Bevölkerung im Frankfurter Norden noch zunehmen. Eine vollständige Öffnung an allen Wochentagen fördert dauerhaft die Nutzung und die Bereitschaft der Bürger ihren besonderen Abfall einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen statt den Weg der illegalen und strafbaren Beseitigung zu wählen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 24.08.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1466 2012 Die Vorlage OF 148/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff "Erweiterung der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes" und der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, die FES als Betreiber des neu eröffneten Wertstoffhofes in der Max-Holder-Straße 29 zu bitten, eine Erweiterung der bisherigen Öffnungszeiten von 9.00 -18.00 Uhr (montags und freitags) sowie 9.00 - 16.00 Uhr (samstags) auf weitere Tage zu prüfen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2012, OF 105/12 Betreff: Kann der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden? Die Straße "An der Grünhol" war bis vor kurzem wegen der Bauarbeiten an der Grundschule Kalbach voll gesperrt. Wegen dieser Vollsperrung wurde die ansonsten in der Talstraße verkehrende Buslinie 28 über den östlichen Teil der "Kalbacher Hauptstraße" umgeleitet. Dies ist vielen Bürgerinnen und Bürgern, die im Bereich der Straßen "Am Oberschlag" und "Im Hain" wohnen, sehr entgegen gekommen. Von ihnen wurde wiederholt die Frage an den Ortsbeirat herangetragen, ob ein solcher Streckenverlauf nicht dauerhaft möglich wäre. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob der östliche Teil der "Kalbacher Hauptstraße" dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden kann. Denkbar wäre zum Beispiel eine alternierende Streckenführung, bei der ein Bus den östlichen Teil der "Kalbacher Hauptstraße" bedient und der nächste die gewohnte Route durch die Talstraße nimmt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 20.04.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1106 2012 Die Vorlage OF 105/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "Buslinie 28" durch die Worte "Buslinien 28 und 29" ersetzt werden und der zweite Absatz des Tenors wie folgt lautet: "Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden kann. Denkbar wäre zum Beispiel eine alternierende Streckenführung der Linien 28 und 29, bei der eine Buslinie den östlichen Teil der Kalbacher Hauptstraße bedient und die andere Buslinie die bisherige Route durch die Talstraße nimmt. Eine Streckenführung durch die Talstraße ist wegen der Arztpraxis in der Talstraße 72 aufrechtzuerhalten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2012, OF 102/12 Betreff: Die Linksabbiegerspur auf der Straße Am Martinszehnten endlich kenntlich machen Der Magistrat wird gebeten, die bereits vor längerer Zeit fertig gestellte Linksabbiegerspur von der Straße "Am Martinszehnten" in die "Max-Holder-Straße" endlich markieren zu lassen. Begründung: Die Linksabbiegerspur von der Straße "Am Martinszehnten" in die "Max-Holder-Straße" ist bereits vor mehr als zwei Monaten fertig gestellt worden. Bislang ist sie aber noch nicht durch eine entsprechende Markierung auf der Fahrbahn kenntlich gemacht worden. Daher ist es den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern auch nicht möglich, sie wie vorgesehen zu nutzen. Es kommt deshalb nach wie vor zu vermeidbaren Verkehrsbehinderungen. Deswegen sind die ausstehenden Markierungsarbeiten schnellstens vorzunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 23.03.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1054 2012 Die Vorlage OF 102/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
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