Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 979/10 Betreff: Fußgängerüberweg In den Gräben - vor Berkersheimer Schule Vorgang: OM 2890/22 OBR 10; ST 172/23 Aufgrund des fortlaufenden Einsatzes und gemäß Hinweisen der Elternschaft der Berkersheimer Schule, führte der Magistrat (laut Amt 36.32.2) mutmaßlich am 24.07.2023 eine erneute Verkehrszählung durch. In einer Stunde sollen hierbei 251 Fahrzeuge und 61 Fußgänger gezählt worden sein. Dies ergab scheinbar, dass die erforderlichen Voraussetzungen nunmehr als erfüllt erkannt wurden und demzufolge eine Verfügung zum Errichten des geforderten Fußgängerüberweges erteilt wurde. Nachfragen der Elternschaft beim Magistrat (Amt 66.62) im Frühjahr 2024 ergaben, dass von einer entsprechenden Verfügung nichts bekannt sei. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Nachdem der vorgenannte Fußgängerüberweg Ende Januar 2025 immer noch nicht vorhanden ist bzw. vorbereitende Maßnahmen erkennbar sind, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wurde im Sommer 2023 eine erneute Verkehrszählung durchgeführt, welche im Ergebnis zu einer Verfügung führen konnte? 2. Wurde eine entsprechende Verfügung für den Fußgängerüberweg In den Gräben erlassen? 3. Liegt diese gegebenenfalls erlassene Verfügung dem ausführenden Amt mittlerweile vor? 4. Wann wird der Fußgängerüberweg vor Ort nutzbar errichtet sein? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2890 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 172 Beratung im Ortsbeirat: 10
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2024, OF 964/10 Betreff: Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob man die o. g. Kreuzung mit Fahrradbügel/Pollern so absichern kann, dass die dort laufenden Schulkinder eine gute Einsicht in die Straße Prämäckerweg haben Begründung: Der Prämäckerweg macht kurz vor der Einmündung in die Straße "In den Gräben" eine leichte Biegung und die Einmündung ist besonders breit. Ebenso wird in dem Bereich oft geparkt, im Winter wird der anfallende Schnee der Fußwege und im Herbst das Laub der Bäume an dieser Stelle zu einem großen Haufen aufgeschüttet, sodass es noch unübersichtlicher ist. Doch auch ohne parkende Autos, Laub- oder Schneehaufen kann man den Prämäckerweg (kommend aus Richtung Grundschule in Richtung Homburger Landstraße) erst dann ausreichend einsehen, wenn man mindestens drei Meter auf die Straße gelaufen ist. Das ist vor allem für die Schulkinder der Berkersheimer Grundschule gefährlich, da die Kreuzung auf dem Schulweg liegt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6319 2025 Die Vorlage OF 964/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2023, OF 575/10 Betreff: Gewerblicher Parkverkehr im Prämäckerweg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, den ruhenden Verkehr im Prämäckerweg von der Stadtpolizei regelmäßig dahingehend überwachen zu lassen, ob die dort geparkten gewerblich genutzten Autotransporter rechtmäßig abgestellt sind. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner des Prämäckerwegs beklagen seit geraumer Zeit, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge mit Autoanhängern die Parkplätze vor ihren Häusern über längere Zeiträume hinweg belegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 10 am 02.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3879 2023 Die Vorlage OF 575/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2022, OF 403/10 Betreff: Budgetmittel für einen Schaukasten in Berkersheim-West Die Sozialbezirksvorsteherin im Sozialbezirk 500 möchte gerne in Berkersheim West dauerhaft analoge Informationen und Angebote zugänglich machen. Ein entsprechender Schaukasten, beispielsweise im Übergangsbereich In den Gräben/Am Neuenberg ist eine geeignete Maßnahme. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Vorhaben gerne mit einem Betrag in Höhe von rund 2.000 EUR aus seinem Budget (vgl. Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 252). Der Magistrat wird gebeten, in enger Absprache mit der Sozialbezirksvorsteherin das Weitere zu veranlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 165 2022 Die Vorlage OF 403/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 118/10 Betreff: Kritische Situationen Im Steinbügel/Am Neuenberg Die Straßen Am Neuenberg und Im Steinbügel sind im Bereich deren Einmündung besonders frequentiert. In der Straße Im Steinbügel wird vorrangig nordseitig geparkt und dies häufig auch unter Nichtbeachtung der 5 Meter-Regel bzw. von Bordsteinabsenkungen. Wenn Fahrzeuge die parkenden KFZ in westlicher Fahrtrichtung passieren, führt dies häufig dazu, dass aufgrund der dann zu geringen Restbreite, es mit in östlicher Fahrtrichtung den Steinbügel ein-/befahrenden Fahrzeugen zu beinahe Zusammenstößen kommt oder diese den südlichen Grünstreifen befahren und diesen beschädigen. Darüber hinaus kommt es öfters mindestens auch zu heftigen verbalen Auseinandersetzungen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten er sieht um die Lage dort zu entspannen, fahrerisches Fehlverhalten einzudämmen bzw. das Gefahrenpotential sowie die Schäden am Grün zu verhindern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1010 2021 Die Vorlage OF 118/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 119/10 Betreff: Piktogramme "Tempo 30" für die Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße Östlich der Homburger Landstr. ist jeweils beginnend/endend am Kaiserkronenweg, Berkersheimer Weg und der Julius-Brecht-Str. eine sehr weitläufige 30er-Zone eingerichtet. Vom Gebäude Am Schieferstein 21 ist beispielsweise bis zum Verlassen der Zone eine einfache Strecke von rund 1.250 Meter zurückzulegen! Es ist in allen Bereichen dieser Zone häufig festzustellen, dass sich Fahrzeugführer*innen offensichtlich nicht an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit halten. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung kann die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch die Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird basierend auf der VwV zur StVO gebeten, entsprechende 30-Piktogramme aufzubringen. Hier insbesondere Berkersheimer Weg Am Neuenberg Am Schieferstein Im Steinbügel Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1011 2021 Die Vorlage OF 119/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2021, OF 80/10 Betreff: Barrierefreier Weg zu der Bushaltestelle "Am Neuenberg" Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Weg durch die Siedlung "Am Neuenberg" barrierefrei gestaltet werden kann. Begründung: Die Möglichkeit, mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen barrierefrei zur Bushaltestelle des 27/63/66 Buses zu kommen ist im Moment nur auf einem naturbelassenen Weg hinter den Häusern Am Neuenberg 2 - 24 zu erreichen. Dies ist bei schlechtem Wetter (Schnee, Regen) nicht länger zumutbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 621 2021 Die Vorlage OF 80/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2021, OF 1146/10 Betreff: Grünanlage In den Gräben in Berkersheim (West) endlich fertigstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge nun endlich die notwendigen Maßnahmen ergreifen, dass die Grünlage von den der Straße "In den Gräben" ausgehend zwischen der alten und neuen Bebauung in Berkersheim West fertiggestellt wird und hierzu ggf. noch zu klärende Eigentumsfragen, ggf. im Wege der Enteignung, abgeschlossen werden. Begründung: In diesem Bereich ist seit Jahren kein Baufortschritt festzustellen, und das entsprechende Gebiet verkommt immer mehr. Darunter leidet die anschließende Bebauung, die diese Maßnahme mit ihren Erschließungsbeiträgen ja bereits mitfinanziert hat. Eine Bebauung dieses Streifens kommt keinesfalls in Betracht, weil er als Frischluftschneise offengehalten werden muss. Insofern ist nicht erklärlich, warum die Grundstücke für diese Maßnahme, die ja auch Bedingung für die restliche Bebauung des "Schwarzen Platzes" war, nicht von Anfang an zur Verfügung standen. Zwischenzeitlich ist aber nicht mehr vertretbar, dass eine Fertigstellung an angeblich streitigen Eigentümerstellungen scheitert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7256 2021 Die Vorlage OF 1146/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2020, OF 1109/10 Betreff: Beleuchtung für den Bereich des Bolzplatzes und den Verbindungsweg zwischen In den Gräben und Auf der Kuhr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, eine vogel- und insektengerechte Beleuchtung für den Bereich des Bolzplatzes und des Verbindungsweges zu "Auf der Kuhr" in der Straße "In den Gräben" zu installieren. Begründung: Auch wenn dieser Bereich an das Vogelschutzgebiet grenzt, ist es doch erforderlich, hier eine Beleuchtung zu installieren, um zu verhindern, dass im dunklen Bereich ein Rückzugsgebiet entsteht, das für die Polizei schwer zu überwachen ist. Wie die Notwendigkeit des Abbaus der Bänke "Auf der Kuhr" belegt, ist eine solche Überwachung in diesem Bereich aber geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1890 2021 Die Vorlage OF 1109/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 606/12 Betreff: Buslinie 27 als Lückenschluss im Nachtbusnetz Der Magistrat wird gebeten in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 10 zu prüfen und zu berichten, ob die Buslinie 27 auch nachts, sowohl in Nächten an Werktagen als auch in Nächten am Wochenende, mit einem leicht geänderten Linienweg betrieben werden kann. Zwischen Preungesheim und Bonames soll die Linie dabei nachts wie die Linie 27 am Tag fahren, aber ohne die Stichstrecke bis zur Haltestelle "Am Neuenberg". Von Bonames aus soll der Bus zur U-Bahn-Station Kalbach fahren und dort enden. An den jeweiligen Endstationen soll Anschluss an die anderen Linien des Nachtverkehrs bestehen und so ein komfortables Umsteigen ermöglicht werden. An der Endstation Kalbach soll es sowohl zu N8 bzw. U8 in beide Richtungen als auch zur Buslinie 28 eine angemessene Umsteigezeit geben. So soll an der U-Bahn-Station Kalbach ein Umsteigeknoten für Nachtbusse im Frankfurter Norden geschaffen werden. In Preungesheim soll der neue Nachtbus 27 zeitlich insbesondere auf die Linie N5 bzw. U5 abgestimmt sein. Zusätzlich vorteilhaft wäre wochentags eine Durchbindung zur Linie N5 und/oder 28. . Abbildung 1: Mögliche Route der Linie 27 in Nächten an Werktagen . Abbildung 2: mögliche Route der Linie 27 in Nächten an Wochenenden Bildquelle für beide Abbildungen: Anlage 2 der Vorlage M 82 plus eigene Bearbeitung Begründung: Gerade junge Menschen sind auch in der späten Nacht in der Stadt unterwegs. Nach dem Feiern in der Stadt oder dem Treffen mit Freund*innen muss ihnen die Möglichkeit gegeben werden, sicher und schnell nach Hause zu kommen, ohne dabei auf ein Auto zurückgreifen zu müssen. Im neuen Nachtbusnetz für 2021 (Vorlage M 82) gibt es eine Lücke zwischen Stadtteilen des Frankfurter Norden (Kalbach-Riedberg, Bonames, Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach) einerseits und dem Frankfurter Berg und Preungesheim andererseits. Bis 2021 wurde diese Lücke vom ehemaligen Nachtbus n4 geschlossen, welcher 2021 entfällt. Wer ab 2021 vom Frankfurter Berg nach z. B. Kalbach fahren möchte, muss eine deutlich längere Fahrzeit und mehrfaches Umsteigen in Kauf nehmen. Mit einer nächtlichen Buslinie 27 können Fahrgäste auch in der Nacht von Preungesheim, dem Frankfurter Berg oder vom Nordend mit der Linie N5 bzw. U5 kommend schnell und bequem nach Kalbach und Bonames fahren und mit nur einem weiteren Umstieg auch nach Harheim, Nieder-Eschbach oder auf den Riedberg. So wird das Nachtangebot des ÖPNV im Frankfurter Norden noch attraktiver. Die U-Bahn-Station Kalbach eignet sich gut als Endstation für den Bus 27 und generell als Umsteigeknoten für Nachtbusse. Die Busse N8 und 28 fahren bereits dort. Mit insgesamt vier Bussteigen sowie Wartemöglichkeiten für Busse auf dem Park-n-Ride-Platz hat die Station eine große Kapazität und eignet sich als Endstation für mehrere Buslinien, die dort gleichzeitig halten können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6456 2020 Die Vorlage OF 606/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2019, OF 816/10 Betreff: Fußgängerüberweg für die neue Berkersheimer Grundschule Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, umgehend den bisher fehlenden Fußgängerüberweg für die neue Berkersheimer Grundschule realisieren zu lassen. Begründung: In Frankfurt dürfte es wohl kaum eine Grundschule geben, die in ihrem direkten Bereich vor der Schule weder über geeignete Schulwegsicherungsmaßnahmen noch einen Fußgängerüberweg verfügt. Nicht nachvollziehbar ist, warum ein Fußgängerüberweg für die Berkersheimer Grundschule nicht ermöglicht werden sollte. Die Straße "In den Gräben" (verlängerter Berkersheimer Weg) ist eine viel befahrene Grundnetzstraße, unter anderem auch mit nennenswertem Buslinienverkehr. Leider wird hier insgesamt zu schnell gefahren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5092 2019 Die Vorlage OF 816/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 757/10 Betreff: Weg Am Ulmenrück durch das Vogelschutzgehölz zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Laut Auskunft des Grünflächenamts wird gegenwärtig durch das Vogelschutzgehölz am Ulmenrück zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim ein Weg angelegt als "genehmigte Baumaßnahme der Hessenwasser GmbH, die im Rahmen des 4gleisiger Ausbau der S-Bahn eine neue Entleerungsleitung - Baufeld und Baustraße - bauen muss. Die Maßnahme ist vertraglich genehmigt, einschließlich der Wiederherstellung". Dies vorausgeschickt, möge der Magistrat prüfen und berichten: - Wie kann es sein, dass hier während der Brutzeit in einem Vogelschutzbereich gebaut wird? - Was ist unter einer "vertraglichen Genehmigung" zu verstehen? Wegen der massiven Eingriffe in die naturschutzrechtlichen Belange sind hier Genehmigungen erforderlich. Sind diese im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erfolgt und welche Kompensationsmaßnahmen für die Eingriffe sind vereinbart? - Ergänzt ein solcher Vertrag den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Main-Weser-Bahn? - Wird ein solcher Weg an den Nidda-Ufer-Radweg angeschlossen und ist dann mit entsprechendem Bauverkehr auch auf diesem zu rechnen, wovon bisher nie die Rede war und was im Planfeststellungsbeschluss auch nicht vorgesehen sein kann? - Wäre eine solche Ausnahmenutzung des Nidda-Ufer-Radwegs dann auch mit dem öffentlich rechtlichen Vertrag genehmigt? Begründung: Die Sach- und Rechtslage in diesem Zusammenhang ist völlig unklar und bedarf der Aufklärung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1249 2019 Die Vorlage OF 757/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Auflistung im Tenor um die Frage "Wieso wird/wurde der Ortsbeirat 10 nicht informiert bzw. involviert?" erweitert wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2019, OF 700/10 Betreff: Aufstellung von Lampen und Befestigung des Weges von der Flüchtlingsunterkunft in Berkersheim zur Grundschule In den Gräben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Weg von der Flüchtlingsunterkunft in Berkersheim zur Schule In den Gräben mit Lampen und einem befestigten Weg zu versehen. Begründung: Die Kinder, welche in die Flüchtlingsunterkunft einziehen werden, brauchen auf dem Weg zur Schule und zu der Bushaltestelle Licht und einen befestigten Weg, welcher natürlich auch den Erwachsenen zugutekommt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2019, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 700/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4370 2019 Die Vorlage OF 700/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2018, OF 617/10 Betreff: Schul- und Hortweg In den Gräben Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zunächst für das Erreichen des Horts gegenüber der künftigen Berkersheimer Grundschule "In den Gräben" (nördliche Straßenseite) den vorhandenen Bürgersteig aus dem Bereich "Am Neuenberg" weiter zu verlängern. Dieses wird auch für die künftige Berkersheimer Grundschule sinnvoll sein. Die Schulkinder müssen auf der nördlichen Straßenseite derzeit noch über eine Wiese zum Horteingang laufen. Spätestens in der kalten und nassen Jahreszeit wird der Weg für mehr als einhundert Kinder aufweichen. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.10.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3825 2018 Die Vorlage OF 617/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach den Worten "aus dem Bereich Am Neuenberg" die Worte "mit einfachen Mitteln" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2018, OF 579/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel für einen dämpfenden Bodenbelag auf dem Bolzplatz "In den Gräben" Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der von den Jugendlichen sehr gut angenommene Bolzplatz gegenüber dem "Schwarzen Platz" besitzt derzeit lediglich eine Betonoberfläche. Diese führt beim Spielen zu einem erhöhten Verletzungsrisiko, mindert die Spielfreude und soll deshalb mit einem dämpfenden Bodenbelag versehen werden. Diese Ergänzung wird maßgeblich durch das Jugendhaus am Frankfurter Berg (Evangelischer Verein für Jugendsozialarbeit in Frankfurt am Main e.V.) organisiert. Weitere Spenden liegen diesen ebenfalls vor. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten entsprechende Mittel zur Unterstützung der Ergänzung zur Verfügung zu stellen. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget bis maximal insgesamt 7.000 Euro zu finanzieren. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 07.08.2018, TO I, TOP 36 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 234 2018 Die Vorlage OF 579/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2017, OF 270/10 Betreff: Sportfeld am Prämäckerweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, das alte Baseball-Feld der US-Army am Prämäckerweg für die neue Berkersheimer Schule als Außensportgelände verfügbar zu machen. Begründung: Die neue Berkersheimer Schule wird mit einer Einfeldhalle und einem relativ kleinen Schulhof gerade für Leichtathletik im Sportunterricht keine optimale Ausgangsbasis bieten. Im unmittelbaren Anschluss an das Schulgelände auf Seite des Frankfurter Berges liegt aber noch das alte Baseball-Feld der US-Army, das gegenwärtig nicht öffentlich zugänglich ist und kaum genutzt wird. Da es aber während seiner Nutzung durch die US-Army in der Verfügungsgewalt des Bundes und damit der öffentlichen Hand gestanden haben muss, ist zu prüfen, ob die Stadt auf dieses in irgendeiner Form Zugriff erhalten kann, um es dann für die Schule verfügbar zu machen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 25.04.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1557 2017 Die Vorlage OF 270/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2016, OF 183/10 Betreff: Kreuzungen im Bereich des Berkersheimer Weg sichern Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, in den Einmündungsbereichen der Straßen "Am Ulmenrück", "Oberer Ornberg" sowie der Stichstraßen des Berkersheimer Weges analog zu den Maßnahmen im Bereich der Kita 101 den 5-Meter-Bereich entsprechend zu sichern oder mit anderen Maßnahmen die Sichtverhältnisse bei dem Ausfahren auf den Berkersheimer Weg zu verbessern Begründung: Die genannten Bereiche werden insbesondere durch LKW und Kleinlaster blockiert, so dass ein sicheres Herausfahren erschwert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 183/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 183/10 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2016, OF 124/10 Betreff: Sicherungsmaßnahmen für den Übergang im Bereich der Kurve "Am Neuenberg/In den Gräben" zur Straße "Auf der Kuhr" in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Bericht darüber gebeten, auf welche Weise man für die Fußgänger den Übergang im Bereich der Kurve "Am Neuenberg / In den Gräben" zur Straße "Auf der Kuhr" sicherer gestalten kann. Diese Kurve stellt wegen der sehr schlechten Sicht in Richtung Berkersheimer Weg insbesondere für Kinder, die z.B. von der Kuhr aus zur Bushaltestelle oder von Berkersheim West Richtung Kuhr laufen wollen, eine Gefährdung dar. Gleiches gilt für ältere oder gehandicapte Menschen sowie Fahrradfahrer, die diese Straße queren müssen. Die Sicherung dieser Querung erscheint unabhängig von der Tatsache erforderlich, dass es sich dabei nicht um den offiziellen Schulweg handelt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 157 2016 Die Vorlage OF 124/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2015, OF 887/10 Betreff: Lösung für einen sicheren Übergang der Fußgänger, die vom Fußweg am Ende der Straße An der Kuhr zur Endhaltestelle der Busse gelangen wollen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie eine Lösung für einen sicheren Übergang der Fußgänger die aus dem Fußweg am Ende der Straße "Auf der Kuhr" in Berkersheim zur Endhaltestelle der Busse in der Straße "In den Gräben" gelangen wollen. Begründung: Durch die Verdichtung der Bebauung im Endbereich der Straße "Auf der Kuhr" nutzen immer mehr Anwohner aus diesem Bereich die Endhaltestelle der Busse in der Straße "In den Gräben". Dazu gehören auch viele Schulkinder. Sie müssen dazu im Kurvenbereich der Straßen "In den Gräben"/"Am Neuenberg" die Straße queren, der sehr unübersichtlich ist. Da hier noch dazu häufig zu schnell gefahren wird, können sich gerade bei Dunkelheit gefährliche Situationen ergeben. In der dunklen Jahreszeit sind die Schulkinder aber morgens in der Dunkelheit unterwegs. Es ist deshalb zu prüfen, welche Maßnahmen zur besseren Absicherung der Fußgänger in diesem Bereich getroffen werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 03.11.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1492 2015 Die Vorlage OF 887/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2015, OF 783/10 Betreff: Einzeilige Ortsteiltafeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, soweit Eigentumsrechtlich möglich an den nachfolgend aufgeführten Stellen oder nahest möglich Ortsteiltafeln (Verkehrszeichen StVO Nr. 313-50) zu installieren: Berkersheim - In den Gräben, Ecke Prämäckerweg, ostwärts Frankfurter Berg - Berkersheimer Weg, Höhe Brücke BAB A 661, ostwärts - In den Gräben, Ecke Im Klingenfeld, westwärts Begründung: An den Straßen Am Dachsberg sowie Homburger Landstr. befinden sich bereits in den beiden Stadtteilen entsprechende Ortsteiltafeln. Obgleich diese nicht die tatsächlichen Stadtteilbeginne korrekt wiedergeben, dienen sie nicht nur der Orientierung auch von "Ortsfremden", sondern fördern auch die äußerliche Identifikation und gemeinschaftliche Verbundenheit der Anwohner mit Ihrem jeweiligen Stadtteil. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.03.2015, OF 787/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 21.04.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4029 2015 1. Die Vorlage OF 783/10 wird durch die Annahme der Vorlage OF 787/10 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 787/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2015, OF 787/10 Betreff: Einzeilige Ortsteiltafeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, soweit Eigentumsrechtlich möglich an den nachfolgend aufgeführten Stellen oder nahest möglich Ortsteiltafeln (Verkehrszeichen StVO Nr. 313-50) zu installieren: Berkersheim - In den Gräben, Ecke Prämäckerweg, ostwärts Frankfurter Berg - In den Gräben, Ecke Im Klingenfeld, westwärts Sowie die am Frankfurter Berg, Berkersheimer Weg, ostwärts, linksseitig installierte Orteiltafel zu versetzen. Dies idealerweise näher zur Brücke über die BAB A 661und in Fahrtrichtung rechts! Begründung: An den Straßen Am Dachsberg sowie Homburger Landstr. befinden sich bereits in den beiden Stadtteilen entsprechende Ortsteiltafeln. Obgleich diese nicht die tatsächlichen Stadtteilbeginne korrekt wiedergeben, dienen sie nicht nur der Orientierung auch von "Ortsfremden", sondern fördern auch die äußerliche Identifikation und gemeinschaftliche Verbundenheit der Anwohner mit Ihrem jeweiligen Stadtteil. Ein Standort von Verkehrszeichen, die nicht in Fahrtrichtung rechtsseitig vorhanden sind, werden von Verkehrsteilnehmern nicht erwartet bzw. wahrgenommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.03.2015, OF 783/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 21.04.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4029 2015 1. Die Vorlage OF 783/10 wird durch die Annahme der Vorlage OF 787/10 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 787/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2015, OF 780/10 Betreff: Parkende Lastkraftwagen auf der Gießener Straße und dem Berkersheimer Weg Wochentags, ab frühabends zunehmend und insbesondere an den Wochenenden werden LKWs und teils Busse in den Parkstreifen auf der Gießener Straße (zwischen Ronneburgstr. und Weinstr.) sowie dem Berkersheimer Weg (zwischen Petunienweg und Am Ulmenrück) verkehrswidrig abgestellt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah und dauerhaft geeignete Maßnahmen in den vorgenannten Bereichen zu ergreifen, um das verkehrswidrige Parken, die sicherlich eintretenden Schäden an Bordsteinen und Bürgersteigen sowie die Verengungen von Fahrrad- und Fußwegen zu unterbinden. Begründung: Aufgrund der großen Spurweiten dieser Fahrzeuge werden diese, anzunehmender Weise um wenigstens den fließenden Straßenverkehr nicht zu behindern, verkehrswidrig mit Rädern auf den Bürgersteigen abgestellt. Bordsteine, Bürgersteige und deren Untergründe dürften auch kaum für diese Gewichtsbelastungen ausgelegt sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 21.04.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4027 2015 Die Vorlage OF 780/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2015, OA 609 entstanden aus Vorlage: OF 772/10 vom 24.02.2015 Betreff: "Berkersheim-Süd/Preungesheim" statt "Berkersheim-Ost" Vorgang: B 369/14 Zwischenbescheid des Magistrats vom 14.07.2015 Der auf der Idee eines "Gebietstauschs" basierende Ansatz bietet große Vorteile über die wohnungspolitische Dimension ("Wohnraumknappheit") hinaus, da er effiziente und effektive Antworten beziehungsweise Lösungen für eine Reihe von Fragen und Problemen bietet, die den Stadtteil Berkersheim und auch seine Nachbarstadtteile innerhalb des Ortsbezirks 10 betreffen. Die vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Die Bebauungsplanung für das Neubaugebiet "Berkersheim-Ost" wird aufgegeben und der Aufstellungsbeschluss für dieses Gebiet aufgehoben. Sodann wird das Gebiet in den GrünGürtel (Schutzzone II) aufgenommen und im Austausch dafür das Gebiet zwischen dem Gewerbegebiet August-Schanz-Straße und der Bebauungsgrenze der Straße Am Dachsberg (im Folgenden "Berkersheim-Süd/Preungesheim") aus dem GrünGürtel herausgenommen (bis dato Schutzzone II). Für dieses Gebiet "Berkersheim-Süd/Preungesheim" wird der Magistrat aufgefordert, die Arbeiten für einen Bebauungsplan aufzunehmen und einen Aufstellungsbeschluss auszuarbeiten, der auf der umweltrechtlichen und regionalplanerischen Umwidmung von "Berkersheim-Süd/Preungesheim" und "Berkersheim-Ost" aufbaut. Begründung: Sachgründe im Überblick: "Berkersheim-Süd/Preungesheim" heißt: 1. Wohnungspolitik - mehr (sozialer) Wohnraum: - Bei annähernd gleicher Größe der Gebiete kann aufgrund der Binnenlage im Bereich "Berkersheim-Süd/Preungesheim" städtischer, das bedeutet verdichteter gebaut werden. Für "Berkersheim-Ost" dominieren gemäß Bericht B 369 nur Reihen- und Doppelhäuser. - "Berkersheim-Süd/Preungesheim" befindet sich bereits überwiegend in städtischem Besitz; eine Bebauung ist hier erwartbar schneller möglich, da rechtliche Unwägbarkeiten geringer sind. - Aufgrund der Eigentumssituation erscheint die volle Durchsetzung des Zielanteils für sozialen Wohnungsbau von 30 Prozent möglich. 2. Verkehrspolitik - weniger Individualverkehr, mehr ÖPNV: - Die Verkehrslast durch das Neubaugebiet wird hin zum vorhandenen Verkehrsknotenpunkt Homburger Landstraße/Bundesautobahn 661/U-Bahn/Bus-Haltepunkte verlegt. Die dörflich strukturierten Straßen in Berkersheim sowie die Straße Am Dachsberg werden nicht zusätzlich belastet. - Durch eine Straßenverbindung des Gebiets "Berkersheim-Süd/Preungesheim" mit der Straße Am Dachsberg wird eine Verbindungslücke zu Berkersheim-West/Siedlung Am Neuenberg geschlossen, ohne für den vorhandenen Schleichverkehr vom Heiligenstockweg interessant zu sein. 3. Sozialpolitik - mehr Integration der Stadtteile: - Die bislang abgeschnittenen Siedlungen Am Neuenberg und Berkersheim-West sowie der geplante Grundschulneubau können an den Stadtteil Berkersheim angebunden werden. Die Enklavensituation wird aufgelöst. - Die soziale Verbindung zu den Nachbarstadtteilen, insbesondere dem Frankfurter Berg und Preungesheim, kann sich intensivieren. 4. Fiskalpolitik - weniger städtische Investition: - Eine Vielzahl von Infrastruktureinrichtungen, die für "Berkersheim-Ost" erst neu- bzw. ausgebaut und vor allem städtisch, aber auch privat zu finanzieren sind, sind hier schon im Nahbereich vorhanden, beispielsweise: - Lärmschutz Bundesautobahn 661, - ÖPNV (U-Bahn und Busverbindungen), - Schule/Sporthalle am Schwarzen Platz (in Planung) und Kindergärten (zwei städtische und eine private Einrichtung), - Kanalisation/Fernwärmenetz, - Einkaufsmöglichkeiten (Homburger Landstraße), - Spielplätze. Hierdurch wird der städtische Haushalt nachhaltig von potenziellen Belastungen entlastet. 5. Umweltpolitik/GrünGürtel - ökologisch vorteilhaft: - Voraussetzung für diese Lösung ist ein Gebietstausch innerhalb des GrünGürtels. Der Gebietstausch ist gemäß GrünGürtelsatzung/Charta von 2003 möglich und bedarf einer Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung unter Beratung der Fachämter. - Das Gebiet "Berkersheim-Ost" mit seinem hohen Anteil an reifen, naturgeschützten Streuobstwiesen liegt nahtlos umgeben von Flächen der Schutzzone II, ohne dass es sich von diesen Flächen in ökologischer Beschaffenheit und kultureller Nutzung unterscheidet. Laut Klimaplanatlas gehört es zur Kategorie 1: Kaltluftentstehung, Luftleitbahnen, Hangwinde (sehr wichtig, erhalten und schützen). Ein gleichwertiger Tausch auf Stufe II ist möglich. Dabei wird der stadtplanerischen Maxime "Innen- vor Außenentwicklung" Folge geleistet. Die Siedlungsstruktur wird geschlossen, ohne Flächenverbrauch nach außen. Im Falle einer zeitgleichen Fertigstellung des Grünzugs entlang der Siedlung Berkersheim-West und deren Verlängerung bis zur Straße Am Dachsberg bleibt die bestehende Kaltluftschneise erhalten und ein Lückenschluss der übergeordneten Wegeverbindung des GrünGürtels in Richtung Preungesheim/Frankfurter Bogen wird realisiert. Ein Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten (Grenze zum Gewerbegebiet August-Schanz-Straße) erscheint angesichts der bestehenden beschwerdefreien Lösung hin zur benachbarten Siedlung Edwards Garden und der Vielzahl an gestalterischen Optionen des Baugesetzbuches planerisch möglich. Anlage 1 (ca. 183 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B 369 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 452 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 18.03.2015 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.04.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 609 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2015, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 609 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 609 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 5843, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.04.2015 § 6269, 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.09.2015
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2015, OF 772/10 Betreff: "Berkersheim-Süd/Preungesheim" statt "Berkersheim-Ost" Der auf der Idee eines "Gebietstauschs" basierende Ansatz, bietet große Vorteile über die wohnungspolitische Dimension ("Wohnraumknappheit") hinaus, da er effiziente und effektive Antworten bzw. Lösungen für eine Reihe von Fragen und Problemen bietet, die den Stadtteil Berkersheim und auch seine Nachbarstadtteile innerhalb des Ortsbezirks 10 betreffen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: die Bebauungsplanung für das Neubaugebiet "Berkersheim-Ost" wird aufgegeben und der Aufstellungsbeschluss für dieses Gebiet wird aufgehoben. Sodann wird das Gebiet in den Grüngürtel (Schutzzone II) aufgenommen und im Austausch dafür das Gebiet zwischen dem Gewerbegebiet August-Schanz-Straße und der Bebauungsgrenze am Dachsberg (im Folgenden Berkersheim-Süd/Preungesheim) aus dem Grüngürtel herausgenommen (bis dato Schutzzone II). Für dieses Gebiet "Berkersheim-Süd/Preungesheim" wird der Magistrat aufgefordert, die Arbeiten für einen Bebauungsplan aufzunehmen und einen Aufstellungsbeschluss auszuarbeiten, der auf der umweltrechtlichen und regionalplanerischen Umwidmung von "Berkersheim-Süd/Preungesheim" und "Berkersheim-Ost" in Abstimmung mit den zuständigen Stellen aufbaut. Begründung: Sachgründe im Überblick: Berkersheim-Süd/Preungesheim heißt.... 1. Wohnungspolitik: ... mehr (sozialer) Wohnraum - Bei annähernd gleicher Größe der Gebiete kann aufgrund der Binnenlage im Bereich Berkersheim-Süd/Preungesheim städtischer, d.h. verdichteter gebaut werden. Für Berkersheim-Ost dominieren gemäß B 369 nur Reihen- und Doppelhäuser. - Berkersheim-Süd/Preungesheim befindet sich überwiegend bereits in städtischen Besitz; eine Bebauung ist hier erwartbar schneller möglich, da rechtliche Unwägbarkeiten geringer sind. - Aufgrund der Eigentumssituation erscheint die volle Durchsetzung des Zielanteils für sozialen Wohnungsbau von 30% möglich. 2. Verkehrspolitik: ... weniger Individualverkehr, mehr ÖPNV - Die Verkehrslast durch das Neubaugebiet wird hin zum vorhandenen Verkehrsknotenpunkt Homburger Landstraße/A661/U-Bahn/Bus-Haltepunkte verlegt; die dörflich strukturierten Straßen in Berkersheim sowie die Straße "Am Dachsberg" werden nicht zusätzlich belastet. - Durch eine Straßenverbindung des Gebiets Berkersheim-Süd/Preungesheim mit der Straße Am Dachsberg wird eine Verbindungslücke zu Berkersheim-West/Siedlung "Am Neuenberg" geschlossen, ohne für den vorhandenen Schleichverkehr vom Heiligenstockweg interessant zu sein. 3. Sozialpolitik: . . mehr Integration der Stadtteile - Die bislang abgeschnittenen Siedlungen "Am Neuenberg" und "Berkersheim-West" sowie der geplante Grundschulneubau können an den Stadtteil Berkersheim angebunden werden. Die Enklavensituation wird aufgelöst. - Die soziale Verbindung zu den Nachbarstadtteilen insb. dem Frankfurter Berg und Preungesheim kann sich intensivieren. 4. Fiskalpolitik: . . weniger städtische Investition - Eine Vielzahl von Infrastruktureinrichtungen, die für Berkersheim-Ost erst neu- bzw. ausgebaut und vor allem städtisch, aber auch privat zu finanzieren sind, sind hier schon im Nahbereich vorhanden, z.B.: - Lärmschutz A 661, - ÖPNV (U-Bahn und Busverbindungen), - Schule/Sporthalle am Schwarzen Platz (im Planung) und Kindergärten (2 städtische und 1 private Einrichtungen), Kanalisation/Fernwärmenetz, - Einkaufsmöglichkeiten (Homburger Landstraße), - Spielplätze. Hierdurch wird der städtische Haushalt nachhaltig von potentiellen Belastungen entlastet. 5. Umweltpolitik/Grüngürtel: ... ökologisch vorteilhaft - Voraussetzung für diese Lösung ist ein Gebietstausch innerhalb des Grüngürtels. Der Gebietstausch ist gemäß Grüngürtelsatzung/Charta von 2003 möglich und bedarf einer Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung unter Beratung der Fachämter. - Das Gebiet "Berkersheim-Ost" mit seinem hohen Anteil an reifen, naturgeschützten Streuobstwiesen liegt nahtlos umgeben von Flächen der Schutzzone II, ohne dass es sich von diesen Flächen in ökologischer Beschaffenheit und kultureller Nutzung unterscheidet. Laut Klimaplanatlas gehört es zur Kategorie 1: Kaltluftentstehung, Luftleitbahnen, Hangwinde (sehr wichtig, erhalten und schützen) - Ein gleichwertiger Tausch auf Stufe II ist möglich. - Dabei wird der stadtplanerischen Maxime Innen- vor Außenentwicklung Folge geleistet. Die Siedlungsstruktur wird geschlossen, ohne Flächenverbrauch nach außen. - Im Falle einer zeitgleichen Fertigstellung des Grünzugs entlang der Siedlung "Berkersheim-West" und deren Verlängerung bis zur Straße Am Dachsberg bleibt die bestehende Kaltluftschneise erhalten und ein Lückenschluss der übergeordneten Wegeverbindung des Grüngürtels in Richtung Preungesheim/Frankfurter Bogen wird realisiert. - Ein Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten (Grenze zu Gewerbegebiet August-Schanz-Straße) erscheint angesichts der bestehenden beschwerdefreien Lösung hin zur benachbarten Siedlung Edwards Garden und der Vielzahl an gestalterischen Optionen des Baugesetzbuches planerisch möglich. Anlage 1 (ca. 183 KB) Antragsteller: GRÜNE SPD FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 609 2015 Die Vorlage OF 772/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Parteien: GRÜNE, SPD, FDP, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2014, OF 695/10 Betreff: Raserei in den Straßen Am Dachsberg und Auf der Kuhr verhindern Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Stellen zu beauftragen: 1. sowohl im Einfahrtsbereich nach Berkersheim (von Preungesheim kommend) auf der Straße "Am Dachsberg" sowie im Einfahrtsbereich (von Bad Vilbel kommend) auf der Straße "Am Kalten Berg" Geschwindigkeitsanzeigetafeln zu installieren, 2. Piktogramme, welche auf die Tempo-30-Geschwindigkeitsbeschränkngen sowohl im Ortseingangsbereich als auch in der Mitte des Dachsberges (auf Höhe des Straße "Im Steinbügel") anzubringen. Begründung: Schon seit Jahren erhält der Ortsbeirat Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern, denen zu Folge in Berkersheim der Schleichverkehr zunimmt und die Autofahrer sowie Motorradfahrer sich nicht an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten halten. Mit den Maßnahmen sollen die Verkehrsteilnehmer auf ihre Geschwindigkeit hingewiesen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 04.11.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 695/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 02.12.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 695/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3775 2015 Die Vorlage OF 695/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2014, OF 616/10 Betreff: Aufsuchende Jugendhilfe in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit es möglich ist, die aufsuchende Jugendhilfe auch auf Berkersheim zu erstrecken. Begründung: Berkersheim fällt, was Jugendhilfe-Angebote angeht, durch das Raster. Das Jugendhaus am Frankfurter Berg ist ein stationäres Angebot, das in Berkersheim nicht vor Ort sein kann. Andere Angebote gibt es nicht. Es mehren sich jedoch in Berkersheim Situationen, in denen sich Anwohner mit Jugendlichen überfordert sehen. Siehe etwa den Vortrag von zwei Bewohnerinnen des Eibenweges in der letzten Ortsbeiratssitzung am 6. Mai 2014, die über feiernde Jugendliche in der Grünanlage hinter dem Eibenweg, die in die Hausgarten eingestiegen sind und dort Verwüstungen angerichtet haben, berichteten und den Bericht im Rhein-Main Extra Tipp vom 11. Mai 2014 über Parties auf dem Berkersheimer Friedhof. Dies erzeugt nach Aussage der betreffenden Bürger ein Gefühl der Angst, das zeigt, dass hier den Anfängen gewehrt werden muss. Es gibt dabei Anhaltspunkte, dass die in solcher Weise auffällig werdenden Jugendlichen zumindest teilweise im Bereich "Am Neuenberg" wohnen, wo es keine stationären Angebote der Jugendhilfe gibt. Es wäre deshalb dringend, dass sich die aufsuchende Jugendhilfe auch dieses Gebiets aktiv annimmt, um die entsprechenden Jugendlichen auszumachen, sie anzusprechen und deeskalierend zu wirken, zumal diese wohl auch am Frankfurter Berg auffällig werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 03.06.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1036 2014 Die Vorlage OF 616/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2014, OF 615/10 Betreff: Versetzen der Bänke in der Grünanlage (Verbindungsweg Edwards Garden mit der Siedlung Am Neuenberg) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die 2 x 2 Bänke innerhalb der Grünanlage so zu versetzen, dass sie nicht mehr unmittelbar an die Grundstücke der Anwohner stehen, und somit genutzt werden können, ohne die Anwohner zu stören. Begründung: In der letzten Ortsbeiratssitzung haben Anwohner die Problem vorgetragen, und trotz verschiedener massiver Vorfälle nur gefordert, dass die Bänke an anderer Stelle erhalten bleiben. Daher sollte hier schnell gehandelt werden, damit die grundsätzliche Bereitschaft der Anwohner, die Treffpunkte zu dulden, erhalten bleibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 03.06.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3180 2014 Die Vorlage OF 615/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: " Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die beiden Sitzbänke hinter der Hausnummer Eibenweg 8 weiter südlich an die zwei aufeinanderstoßenden Wege in der Grünfläche sowie dass die beiden Sitzbänke hinter der Hausnummer Eibenweg 18 weiter östlich an die kleine grüne Insel im Kreuzungsbereich der drei zueinanderführenden Wege versetzt wird." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2013, OF 512/10 Betreff: Probleme mit Jugendlichen aus Berkersheim-Siedlung: "Am Neuenberg" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit den zuständigen Ämtern bekannt ist, dass es zunehmend Probleme mit Jugendlichen gibt, die aus dem Bereich "Am Neuenberg" in Berkersheim kommen. Ferner möge der Magistrat berichten, welche Stellen für die Betreuung von Jugendlichen aus diesem Bereich zuständig sind und ob diese gegebenenfalls schon tätig geworden sind, wenn nicht, ob diese zur Aufklärung des Sachverhalts entsprechend Erkundungen aufnehmen können. Dabei wäre auch zu klären, ob die zunehmenden Schmierereien und Vandalismusschäden in Berkersheim durch solche Maßnahmen zurückgeführt werden könnten. Begründung: Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass die Jugendlichen, die zunehmend durch "lautstarke Aktivitäten" in dem kleinen Park am Petunienweg am Frankfurter Berg auffällig werden und damit die Anwohner und das zuständige Polizeirevier über die Gebühr beanspruchen, letztlich nicht vom Frankfurter Berg, sondern aus Berkersheim kommen. Deshalb haben die am Frankfurter Berg ansässigen Einrichtungen auch weniger Möglichkeiten, auf diese Jugendlichen Einfluss zu nehmen. Es erscheint dagegen sinnvoller, dass die für ihr Wohngebiet zuständigen Stellen den Kontakt zu diesen Jugendlichen aufnehmen, um diese zu sinnvollerer Freizeitgestaltung anzuhalten, zumal nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch illegaler Drogenhandel erfolgt. Außerdem sind auf den Wegen, die von der Siedlung ins Berkersheimer Feld führen, in letzter Zeit andauernd neue Schmierereien festzustellen, die es früher in Berkersheim so nicht gab. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 24.09.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 833 2013 Die Vorlage OF 512/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2013, OF 473/10 Betreff: Beseitigung der Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen Platz Vorgang: ST 1747/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Grundeigentümer verpflichtet werden können, die Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen Platz (abgehend von der Straße "In den Gräben") zu beseitigen. Begründung: Der Magistrat hat mit Stellungnahme ST 1747 vom 19.11. 2012 mitgeteilt, dass der Park am Schwarzen Platz wegen noch nicht vollständig bestehenden Eigentums auf absehbare Zeit nicht fertiggestellt werden kann. Gerade dieses Gelände vermüllt aber zusehends, worüber sich in der letzten Ortsbeiratssitzung am 14. Mai 2013 auch die Anwohner massiv beschwert haben. Solange der Park nicht fertiggestellt wird, verleitet dieses Gelände sicherlich auch weiterhin zu Müllablagerungen. Deshalb ist zu ermitteln, auf dem Gelände welcher Eigentümer sich die Müllablagerungen befinden. Sodann sind diese Eigentümer zur Reinigung und Sicherung ihrer Grundstücke zu verpflichten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2012, ST 1747 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 25.06.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 780 2013 Die Vorlage OF 473/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2013, OF 453/10 Betreff: Freigabe des Verbindungsweges zwischen den Häusern Am Dachsberg 40 und 42 für Fahrradfahrer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass der Verbindungsweg zwischen der Straße Am Dachsberg und Im Steinbügel zwischen den Häusern Nr. 40 und 42, der gegenwärtig ein reiner Fußgänger-Weg ist, auch für den Fahrradverkehr freigegeben wird. Begründung: Der betreffende Verbindungsweg ist breit genug, damit dort unproblematisch auch Fahrradfahrer fahren können. Diese könnten so vom Berkersheimer Feld kommend auf kürzestem Weg zur Straße Auf der Kuhr durchfahren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 10 am 14.05.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 734 2013 Die Vorlage OF 453/10 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2013, OF 400/10 Betreff: Konzept für die Berkersheimer Grundschule Vorgang: ST 1734/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie das Grobkonzept für den Neubau einer Berkersheimer Grundschule auf dem sogenannten "Schwarzen Platz" ausschauen wird. Insbesondere möge er berichten, wie auf diesem Gelände eine Aula und eine Schulturnhalle für die Berkersheimer Grundschule realisiert werden sollen. Begründung: Der Magistrat hatte mit Stellungnahme ST 1734 vom 19.11.2012 mitgeteilt, dass der Magistrat nun endgültig plant, auf dem Grundstück am Prämäckerweg einen Schulneubau für eine dreizügige Grundschule mit fünf Betreuungsräumen zu errichten. Sie soll die gegenwärtige Berkersheimer Grundschule ersetzen. Hierfür hat der Magistrat Planungsmittel in Höhe von 250.000,- Euro im Investitionsprogramm 2012-2015 eingestellt. Dem Ortsbeirat war nun vor längerer Zeit bereits eine Grobplanung für einen solchen Schulneubau vorgestellt worden. Bereits damals war eine Lösung für das dringendste Problem der Berkersheimer Grundschule, nämlich dass sie keine Schulturnhalle hat, auf den zur Verfügung stehenden Geländestücken nur sehr unbefriedigend lösbar, weil die Turnhalle durch eine Straße abgetrennt worden wäre. Ferner benötigte die Berkersheimer Grundschule dringend eine Aula, weil Veranstaltungen mit einem größeren Kreis der Schulgemeinde nur auf dem Schulhof durchgeführt werden können, was sehr wetterabhängig ist. Insbesondere für die Berkersheimer Grundschule als Europaschule mit entsprechenden Sonderprogrammen ist dies sehr unbefriedigend. Hinzu kommt nun noch die Schulbetreuung. Auch insofern besteht also ein erheblicher Raumbedarf. Zwischenzeitlich wird das für den Schulbau vorgesehene Gelände aber noch durch eine weitere Straße durchschnitten, und ferner ist auf einer Ecke das Heizkraftwerk für die Wohnbebauung am Schwarzen Platz errichtet worden. Die Planungsaufgaben sind also noch deutlich herausfordernder geworden. Vor diesem Hintergrund wäre es sehr sinnvoll, die Grobkonzeption, wie auf den nun bestehenden unterschiedlichen Grundstücken ein schlüssiges Raumkonzept, das all diese Anforderungen erfüllt, realisiert werden soll, bereits jetzt vorzustellen. Nur so wäre es den hieran interessierten Kreisen, insbesondere Schulleitung, Schulelternbeirat, Schulverein und Ortsbeirat gegebenenfalls noch möglich, Beiträge zu erbringen, wie diese Problem überwunden werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2012, ST 1734 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2013, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 627 2013 Die Vorlage OF 400/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2013, OF 374/10 Betreff: Maßnahmen zur Sicherung der wasserdurchlässigen Parkplatzbeläge auf dem Parkstreifen am Berkersheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge Maßnahmen ergreifen, um die wasserdurchlässigen Parkplatzbeläge auf dem Parkstreifen am Berkersheimer Weg zwischen der Straße Am Ulmenrück und der Homburger Landstraße besser vor unsachgemäßer Benutzung zu schützen und so ihre Zerstörung aufzuhalten. Hierzu sollten zumindest Schilder aufgestellt werden, die deutlich machen, dass der Parkstreifen nur für Pkw zugelassen ist, und eventuell eine zusätzliche Begrenzung des Parkstreifens durch niedrige Holzgatter vorgesehen werden. Begründung: Der Magistrat hatte auf eine Ortsbeiratsanregung bereits mit Stellungnahme ST 541 vom 16.04.2009 mitgeteilt, dass der betreffende Parkstreifen nur für die Nutzung durch PKW zugelassen ist und die Einhaltung dieser Regelung durch stärkere Kontrollen in Aussicht gestellt. Leider hat dies nichts genutzt, weil weiterhin auch Lastwagen dort abgestellt wurden. Das Ergebnis ist, dass zwischenzeitlich die seitlich angeordnete Begrünung teilweise völlig heruntergefahren ist und sich der Parkstreifen auch ansonsten teilweise in einem solch desolaten Zustand befindet, dass auch PKW dort regelrecht versinken. Das führt dadurch auch beim Herausfahren von PKW zu einer noch weitergehenden Zerstörung des Parkstreifens. Da die Gestaltung des Berkersheimer Weges in diesem Bereich ursprünglich sehr gelungen war, muss dieser Zustand unbedingt durch wirksame Maßnahmen beseitigt werden, weil ansonsten durch eine fortschreitende Verwahrlosung jeder Respekt vor den Anlagen verlorenzugehen droht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2013, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1884 2013 Die Vorlage OF 374/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2012, OF 257/10 Betreff: Schulbau Schwarzer Platz Vorgang: ST 1270/10; ST 601/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit es sinnvoll ist, in das Investitionsprogramm von 2012-2015 "Planungsmittel" in Höhe von 250000,- Euro einzustellen, um eine Grundschule auf dem Gelände des Schwarzen Platzes (Straße: "In den Gräben") zu errichten, wie in ST 601 vom 27. April 2012 ausgeführt. Denn die Bindungsfrist für eine Schulbebauung auf diesem Gelände entfällt am 10. September 2014 samt Kostenbeteiligung der KEG, und das Gelände wird dann für Wohnbebauung genutzt werden. Begründung: Der Magistrat hatte in ST 1270 vom 09. September 2010 Folgendes mitgeteilt: "Nach dem am 20.11.2008 zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft (KEG), geschlossenen Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme von Folgekosten des Bebauungsplanes Nr. 853 verpflichtet die KEG sich an den Herstellungskosten für die städtische Grundschule zu beteiligen. Die Kostenbeteiligung entfällt, wenn nicht innerhalb von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 853 (Beschluss der StVV vom 10.09.2009, § 6698) mit dem Schulbau begonnen wird. Die Schulentwicklungsplanung hat bislang noch keine Festlegung bezüglich einer Grundschule an diesem Ort festgelegt. Der Zeithorizont für eine diesbezügliche Entscheidung ist noch nicht absehbar. Eine Verlängerung der Reservierung ist der KEG wirtschaftlich nicht zuzumuten. Sofern der Schulstandort länger vorgehalten werden soll, müsste die Stadt Frankfurt am Main das Gelände erwerben." Ein Schulbau auf diesem Gelände ist also nur möglich, wenn bis zum 10. September 2014 entweder der Schulbau begonnen oder das Gelände durch die Stadt Frankfurt von ihrer Tochtergesellschaft KEG erworben wird. Wenn bis 2015 aber nur 250000 Euro Planungsmittel zur Verfügung stehen, ist dies beides nicht möglich. Eine Nutzung dieser Mittel für Planungen wäre demnach herausgeworfenes Geld, weil die Schule gar nicht mehr errichtet werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 12.06.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 394 2012 Die Vorlage OF 257/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2012, OF 249/10 Betreff: Bolzplatz am Berkersheimer Weg (Höhe Bushaltestelle "Am Neuenberg") Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wieso der Bolzplatz am Berkersheimer Weg (Höhe Bushaltestelle Am Neuenberg) lediglich über ein Fußballtor verfügt und sofern möglich zu veranlassen, dass ein zweites Tor installiert wird. Begründung: Der Bolzplatz wird nach Auskunft von Anwohnern stark frequentiert, demzufolge sollte er wenn möglich über zwei Tore verfügen, um besser zum Fußballspielen genutzt werden zu können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2012, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 249/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 10 am 12.06.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1252 2012 Die Vorlage OF 249/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2011, OF 151/10 Betreff: Überprüfung der Beleuchtung von Fahrplanaushängen an Bushaltestellen im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen - insbesondere der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) - gebeten, die Beleuchtung der Fahrplanaushänge an den Bushaltestellen im Ortsbezirk zu prüfen und wo nötig zu erneuern beziehungsweise wiederherzustellen. Begründung: Nach Hinweisen von Fahrgästen sind mehrere Beleuchtungen von Fahrplanaushängen an Bushaltestellen ausgefallen, beispielsweise an den Haltestellen "Am Neuenberg" (Linien 27, 63 und 66), "Wiesenhüttenstift" (Linie 63) und "Dachsberg" (Linie 39). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2012, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 766 2012 Die Vorlage OF 151/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2011, OF 136/10 Betreff: Fußweg Prämäckerweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Einmündung des Fußwegs entlang des Prämäckerweges an dessen Ende in Richtung Berkersheimer Weg in den Prämäckerweg so entschärft werden kann, dass diese Einmündung keine Gefahr mehr darstellt. Begründung: Im Zuge der Bebauung des schwarzen Platzes ist im Bereich der Bebauung entlang des Prämäckerweges ein baumbestandener Fußweg angelegt worden, der zum Spazieren einlädt. Dieser endet in Richtung Berkersheimer Weg allerdings abrupt an einer durch Baumbestand unübersichtlichen Stelle und wird auf die Fahrbahn des Prämäckerweges geführt. Bis zum Berkersheimer Weg hat der Prämäckerweg weiterführend keine Bürgersteige, so dass eine gefährliche Situation entsteht, weil die Fußgänger auf der Fahrbahn weiterlaufen müssen und die Autofahrer hier wohl nicht mit plötzlich von dem Weg kommenden Fußgängern rechnen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2012, TO II, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 209 2012 Die Vorlage OF 136/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2011, OF 125/10 Betreff: Schulgelände für Oberstufengymnasium Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die im Ortsbezirk 10 gegenwärtig für Schulneubauten zur Verfügung stehenden Gelände: Erweiterungsfläche der Carlo-Mierendorff-Schule in der Karl-Kirchner Siedlung, Wacholderweg und "Schwarzer Platz" an der Straße "In den Gräben" für ein Oberstufengymnasium ausreichend wären. Begründung: Der Ortsbeirat 10 hat mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass die Errichtung eines Oberstufengymnasiums im Ortsbezirk 10 wünschenswert ist. Nach Auskunft des Stadtschulamtes in der letzten Ortsbeiratssitzung werden gegenwärtig geeignete Standorte im gesamten Frankfurter Stadtgebiet sondiert. Der Ortsbeirat ist immer davon ausgegangen, dass die vorgenannten Grundstücke auch für die Errichtung eines Oberstufengymnasiums geeignet wären und dass somit einer Errichtung im Ortsbezirk 10 nichts im Wege stünde. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste dringend geprüft werden, ob noch andere Flächen im Ortsbezirk zur Verfügung ständen. Es ist deshalb sinnvoll, möglichst schnell Klarheit darüber herbeizuführen, welche Flächen geeignet sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2011, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 125/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 125/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 255 2012 Die Vorlage OF 125/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2011, OF 56/10 Betreff: Am Ulmenrück/Prämäckerweg - Verkehrsberuhigung und Errichtung von Begegnungszone Der Ortsbeirat möge beschließen: Den Magistrat zu bitten, die von den Anwohnerinnen und Anwohnern vorgelegten Vorschläge zur Verkehrsberuhigung Am Ulmenrück/Prämäckerweg zu prüfen und nach Möglichkeit die nachfolgend aufgeführten Vorschläge umzusetzen: Errichtung einer Begegnungszone, in der Fußgänger/innen Vortritt vor dem motorisierten Verkehr haben und den gesamten Straßenraum nutzen dürfen. Hierbei sollten folgende Schwerpunkte berücksichtigt werden: - Die Verkehrsflächen sollen öffentliche Treffpunkte für Kinder und Erwachsene sein, die von Fußgängern vollständig genutzt werden dürfen. - Die Fußgänger/innen sollen gegenüber den Fahrzeugführern vortrittsberechtigt sein, sie dürfen jedoch Fahrzeuge nicht unnötig behindern. - Die Höchstgeschwindigkeit soll 20 km/h betragen - weniger Tempo heißt höhere Verkehrssicherheit. - Parken ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt. - Für das Abstellen von Fahrrädern gelten die allgemeinen Vorschriften über das Parken, Fahrradständer sollten zur Verfügung gestellt werden. - Kommunikationsfördernde Möblierungselemente könnten den gemeinsamen Aufenthalt unterstützen. Begründung: Die Gestaltung könnte kostengünstig durch auffällige Bodenmarkierungen, Bänke und Hinweistafeln erfolgen. Der besagte Straßenzug entspricht einer "Wohnstraße" und hat bereits derzeit die wichtige Funktion als Sozialisations- und Kommunikationsraum, für den die Rahmenbedingungen jedoch geschaffen und die potentiellen Gefahren gemindert werden sollten. Durch die Bebauung im unmittelbar angrenzenden Bereich ist erhöhter Pkw-Verkehr entstanden und künftig ein weiteres erhöhtes Verkehrsaufkommen zu erwarten. Dieses Aufkommen und auch die derzeitige Andienung der Baustellen durch Lkw, erfolgen bisher ausschließlich über den Prämäckerweg, obwohl bereits eine befahrbare breite Straße durch das neue Wohnquartier vorhanden ist. Da im Prämäckerweg eine pädagogische Einrichtung mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen besteht und die Kinder hier auch ihren Spielbereich haben, ist es wichtig, diesen kleinen Anwohnern gerecht zu werden, um gefährliche Situationen zu verhindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 09.08.2011, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 218 2011 Die Vorlage OF 56/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Worte "20 km/h" durch das Wort "Schrittgeschwindigkeit" ersetzt werden und der letzte Absatz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2011, OF 17/10 Betreff: Genügend Platz für einen Schulneubau im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat weist den Bericht B 149 vom 18.03.2011 in dieser Form zurück und bittet den Magistrat um Prüfung und Bericht hinsichtlich folgender im Bericht enthaltenen Aussagen: Zur Auskunft 1: Aus Sicht des Ortsbeirats wird die Fläche in der Straße "In den Gräben" für eine schulische Nutzung nach wie vor benötigt. Das gilt umso mehr, als nach Auskunft 6 keine weiteren Flächen für eine Schulnutzung im Ortsbezirk 10 zur Verfügung stehen. Insofern erscheint es nicht sinnvoll, diese 2014 für eine Wohnbebauung umzunutzen. Was beabsichtigt der Magistrat zu veranlassen, um sicherzustellen, dass diese Fläche gegebenenfalls auch über 2014 hinaus für eine Schulnutzung zur Verfügung steht? Zu Auskunft 2 und 3: Gegeben, dass der Bau des Holzpelletkraftwerkes tatsächlich nur 1,5 % der Fläche des Schulgeländes in Anspruch nimmt: Wie kann der Magistrat sicherstellen, dass das Kraftwerk an der Stelle nicht störend ist, wenn die Baumassenstudie für die Schule noch gar nicht entwickelt ist, d. h. ja wohl noch nicht bekannt ist, wo die einzelnen Baukörper einer Grundschule tatsächlich sinnvollerweise stehen würden? Inwieweit sollte die Stadt Frankfurt als zukünftiger Eigentümer des Schulgrundstücks ein Interesse daran haben, dass auf ihrem Grundstück ein fremdes Kraftwerk steht, bzw. aus ihrem Grundstück herausgeschnitten wird? Da die Schule nach Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung in Passivbauweise zu errichten ist, wird sie auch keinen Bedarf für eine eigene Beheizung durch dieses Kraftwerk haben. Zu Auskunft 5: Wie kann es sein, dass bei einem bestehenden hocheffizienten Krafwärmekopplungskraftwerk ,wie dem "Oberen Ornberg", das zudem durch Anschluss- und Benutzungssatzungen eine Grundauslastung garantiert bekommt, die Nutzung dieses Kraftwerks zur Beheizung der Neubausiedlung auf dem "schwarzen Platzes" kostenintensiver ausfällt, als die Errichtung eines neuen "Holzpelletkraftwerkes"? Ist das Betreiben des "Oberen Ornberg" durch den Anschluss- und Benutzungszwang so attraktiv, dass die Mainova als Betreiber gar keine sinnvollen Angebote mehr an andere Interessenten macht? Die Auskünfte, die der Ortsbeirat von der Mainova erhalten hat, widersprechen dem. Zu Auskunft 6: Aus Sicht des Ortsbeirats besteht Bedarf für weitere Schulneubauten im Ortsbezirk 10, etwa auch für eine Oberstufenschule. Wenn keine weiteren Fläche als die "An den Gräben" hierfür zur Verfügung stehen, wie will der Magistrat diese Fläche dann über 2014 hinaus sichern, wenn der städtebauliche Vertrag eine weitere Sicherung nicht zulässt? Was ist mit den Flächen im Holunderweg und in der Karl-Kirchner-Siedlung, von denen der Ortsbeirat bis jetzt davon ausgegangen ist, dass sie im Eigentum der Stadt stehen und deshalb auch für die Nutzung durch eine öffentliche Schule zur Verfügung ständen? Zu Auskunft 7: Da das Schulgelände "An den Gräben" nach Auskunft 1 zumindest zu 18 % im Eigentum der Stadt Frankfurt steht, kann dieser Teil nicht ohne Weiteres mit Wohnbebauung bebaut werden. Beabsichtigt der Magistrat dieses Teileigentum einzusetzen, um die Schulnutzung zu sichern oder hat er sich bereits gebunden, auch das im Eigentum der Stadt Frankfurt stehende Grundstücksteil 2014 an einen Bauträger zu veräußern? Wie beabsichtigt die Stadt Frankfurt als Gesellschafter der KEG, dem Eigentümer des anderen Teilgrundstücks, ihre Stimmrechte im Falle einer noch nicht abgeschlossenen Bebauung mit einem Schulgebäude in 2014 auszuüben? Begründung: Die durch die Neubaugebiete weiter wachsende Bevölkerung im Ortsbezirk 10, die gerade auch Bedarf an Schulplätzen mit sich bringt, erfordert es, dass die Planung den langfristigen Bedarf berücksichtigt. Insofern sind die noch für eine Bebauung mit Schulen zur Verfügung stehenden Gelände im Ortsbezirk für den Ortsbeirat von erheblicher Bedeutung. Sollte tatsächlich nur noch das Gelände "In den Gräben" zur Verfügung stehen, so besteht hinsichtlich der erteilten Auskünfte in B 149 besonderer Klärungsbedarf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.03.2011, B 149 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 07.06.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 44 2011 1. Die Vorlage B 149 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Die Bus-Linie 66 endet seit jeher "mittendrin" an der Haltestelle "Am Neuenberg". Viel sinnvoller wäre doch, wenn der Bus 1-2 Stationen weiterführe nach Berkersheim (Staße "Auf der Kuhr" oder ähnlich) mit Verbindung zum restlichen Nahverkehr in Berkersheim.
Es fehlt ein Zebrastreifen mit entsprechenden Verkehrsschildern am Übergang des Fußgängerwegs Auf der Kuhr in Richtung Bushaltestelle "Am Neuenberg". Dies ist vor allem wichtig für die vielen Schulkinder, die die Straße "Am Neuenberg" täglich queren.
Es gibt ein relativ neues Kleinfeld zum Fußballspielen gegenüber der Bushaltestelle "Am Neuenberg". Der Untergrund dieses Feldes ist aus reinem Beton und erscheint mir sehr gefährlich für die dort spielenden Kinder. Hier wäre ein geeigneterer, weicherer, Belag anzuraten. Ich habe Angst, dass sich die Kinder schwere Kopfverletzungen zuziehen könnten.
Zur besseren Verknüpfung an die S-Bahn mit einer weiteren direkter anbindung von Eckenheim zur S6 und nach Harheim Bus 25 wäre es durchaus von Vorteil dort die Linie 39 von Berkersheim Mitte und die Linie 66 von Am Neuenberg mit dem Bahnhof Berkersheim zu Verknüpfen des würde aber einen vorherigen Umbau der Bushaltestelle erfordern.