Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 294/16 Betreff: Abstellplätze für E-Scooter vor der Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen: Täglich fahren Schülerinnen und Schüler der Schule am Ried mit ausgeliehenen E-Scootern (meist von VOI und LIME) zur Schule. Vor dem Haupteingang der Schule am Ried (Bornweidstraße, vor den beiden Turnhallen) stehen regelmäßig bis zu 20 dieser Leih-Scooter, oft unsortiert und verstreut auf der Fahrbahn. Dies führt häufig dazu, dass der Zugang zum Eingang, beispielsweise für Lieferanten oder Einsatzfahrzeuge, blockiert ist. Auch Fußgänger und Radfahrer müssen sich oft mühsam an den abgestellten, teils umgekippten Scootern vorbeischlängeln. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher gebeten, mit den Verleihfirmen in Kontakt zu treten und die Bornweidstraße ab der Kreuzung Rangenbergstraße in östlicher Richtung - oder zumindest im Bereich vor den Turnhallen - als Parkverbotszone auszuweisen, sodass das Abstellen von Leih-Scootern in diesem Bereich unterbunden wird. (Ein möglicher Bereich ist in der Karte eingezeichnet.) Zudem wird der Magistrat der Stadt Frankfurt gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in dem genannten Bereich eine spezielle Parkzone für Leih-Scooter eingerichtet werden kann, um sicherzustellen, dass diese dort geordnet abgestellt werden, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu behindern. Bereich für ein mögliches Parkverbot für E-Scooter vor der Schule am Ried. Quelle: OpenStreetMap Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 310/16 Betreff: Einsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat sich dafür einsetzt, dass im Stadtteil Bergen-Enkheim zusätzliche digitale Geschwindigkeitsmessanlagen installiert werden. Die Entscheidung über mögliche Standorte soll in Zusammenarbeit mit der Polizei getroffen werden. Begründung: Grundsätzlich wird auf einigen Hauptstraßen im Stadtgebiet oft zu schnell gefahren: Marktstrasse, Neuer Weg, Barbarossastrasse, Viktor-Slotosch-Str. etc. Dabei kommt es tagtäglich zu gefährlichen Begegnungen, zwischen Autos, Fahrrädern und Fussgängern. Nach unserer Beobachtung hat die Geschwindigkeitsmessung mit optischer Anzeige an der Vilbeler Landstrasse gegenüber der Agip-Tankstelle eine deutliche "pädagogische" Wirkung. Wir gehen davon aus, dass weitere Anzeigen an neuralgischen Punkten ähnliche Wirkung erzeugen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6267 2024 Die Vorlage OF 310/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass zwischen den Worten "Geschwindigkeitsmessanlage" und "installiert" die Worte "falls möglich beweglich" eingefügt werden. Abstimmung: 4 WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen 1 WBE (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 297/16 Betreff: Holzbrücke über der Straße Neuer Weg instand setzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die seit nunmehr mehreren Monaten gesperrte Fußgängerbrücke über der Straße "Neuer Weg", die sogenannte "Holzbrücke", die die Straße "Am Rebenborn" mit dem "Heinrich-Bingemer-Weg" verbindet, möglichst zeitnah in Stand gesetzt wird und damit wieder zur Benutzung freigegeben werden kann. Begründung: Seit mittlerweile mehreren Monaten ist die Holzbrücke über dem Neuen Weg gesperrt, ohne dass dort erkennbar Sanierungs- oder Ausbesserungsarbeiten stattgefunden haben. Fußgänger sind daher gezwungen, an dieser Stelle die Straße "Neuer Weg" im Bereich der T-Kreuzung zum "Heinrich-Bingemer-Weg" zu überqueren, was - im Vergleich zur Nutzung der Fußgängerbrücke - nicht völlig gefahrlos möglich ist. Unter diesem Gesichtspunkt sollte die Sanierung der "Holzbrücke" möglichst zeitnah erfolgen, zumal sie auch Teil des offiziellen Schulwegplans der Stadt Frankfurt ist. Daher muss sichergestellt werden, dass die Fußgängerbrücke allerspätestens vor Wiedereröffnung der Schule am Hang wieder nutzbar ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2024, OF 296/16 Betreff: Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Einmündung der Enkheimer Laurentiusstraße in die Barbarossastraße verkehrstechnisch entschärft wird. Dies wäre durch die Einführung der rechts vor links Regelung möglich zu machen. Begründung: Dieser absolut unübersichtliche Einmündung in eine hochfrequentierte Straße zeigt sich als erhebliche Gefahrenquelle für jegliche Verkehrsteilnehmer. Im gesamten Verlauf der Barbarossastraße ist im Übrigen diese Verkehrsregelung üblich. Im Übrigen heißt es beim ADAC: Tempo-30-Zonen werden bevorzugt in Wohngebieten eingerichtet, um den Verkehr dort gezielt zu beruhigen. Die Besonderheit: Dass es sich um eine solche Zone handelt, wird durch entsprechende Schilder nur am Anfang und am Ende des betroffenen Bereichs ausgeschildert. Das heißt, auf die geltende Geschwindigkeit 30 wird innerhalb des Bereichs nicht zusätzlich hingewiesen. Neben Tempo 30 gilt dort auch die Regel rechts vor links Foto: Google Street View Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2024, OF 274/16 Betreff: Nahverkehrsplan 2025+ Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird der Nahverkehrsplan 2025+ für den OBR 16 in der ausgewiesenen Form umgesetzt (Stand 21.12.2021)? 2. Wann soll die Umsetzung erfolgen? 3. Die Haltestellen Florianweg und Triebstraße werden vom Bus 42 nicht mehr angefahren. Dieses übernimmt der Bus 551. Was ist mit der Haltestelle Rangenbergstraße/Riedschule (befindet sich auf der Riedstraße)? Wie wird diese Haltestelle bedient? Begründung: Auf der Homepage von traffiQ ( www.traffiq.de/traffiq/planungen-und-projekte/nahverkehrsplan.html ) finden sich "Wichtige Leitlinien für einen besseren Nahverkehr", in dem auch von einer Anbindung des Neubaugebietes Leuchte die Rede ist. Der Ortsbeirat begrüßt die Anbindung des Neubaugebietes an den ÖPNV. Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass Straßen bzw. Haltestellen nicht mehr angefahren werden und Bürger das Nachsehen haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 966 2024 Die Vorlage OF 274/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2024, OF 275/16 Betreff: Beleuchtung Fußgängerüberweg Barbarossastraße/Ecke Westpreußenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Barbarossastraße Ecke Westpreußen Straße eine Beleuchtung für den Fußgängerüberweg (er gehört zum Schulwegeplan) anbringen zu lassen. Begründung: Der Fußgängerüberweg muss beleuchtet sein, damit Fußgänger auch bei Dunkelheit und bei regennasser Fahrbahn bei der Überquerung und auf der Wartefläche aus beiden Richtungen deutlich zu erkennen sind. Gerade für Grundschüler, die diesen Weg und den Fußgängerüberweg laut Schulwegeplan nutzen können /sollen, stellt dies eine Gefahr dar, da es keine direkte Beleuchtung gibt. Insbesondere aus westlicher Richtung kommend sind Fußgänger bei Dunkelheit schwer zu erkennen. Zwar gibt es eine Beleuchtung an der Ecke Barbarossastraße - Arnswalderstraße, die erscheint aber nicht ausreichend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5573 2024 Die Vorlage OF 275/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2024, OF 268/16 Betreff: Einsatzampel an der Ecke Vilbeler Landstraße/Florianweg Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Vilbeler Landstraße, an der Einmündung Florianweg, eine Einsatzampel/Notfallampel für Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und des Deutschen Roten Kreuzes zu installieren. Begründung: Im Florianweg befinden sich das 18. Polizeirevier, die Enkheimer Feuerwehr und eine Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes, die bei Einsatzfahrten über die Vilbeler Landstraße ihre Ziele anfahren. Die Einsatzfahrzeuge müssen an der Einmündung zur Vilbeler Landstraße an der Sichtlinie anhalten, weil man erst dann den von links querenden Verkehr sieht. Entsprechend sehen die auf der Vilbeler Landstraße in der Regel recht rasant in nördlicher Richtung fahrenden Fahrzeuge die bevorrechtigten Einsatzfahrzeuge erst sehr spät. Bremst ein sich annäherndes Fahrzeug ab, darf man sich darauf aber auch nicht verlassen, da auf der zweiten Fahrspur andere Verkehrsteilnehmer an den bremsenden Fahrzeugen vorbeifahren könnten. Dadurch gab es schon mindestens einen Unfall. Dieser Gefahrenpunkt könnte durch eine Einsatzampel/Notfallampel auf der Vilbeler Landstraße entschärft werden, die durch die Leitstellen von Polizei oder Feuerwehr/Rettungsdienst oder aus den Einsatzfahrzeugen heraus aktiviert wird." Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5568 2024 Die Vorlage OF 268/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 260/16 Betreff: Den ÖPNV ausbauen: Mit einer Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats B 128 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, besser geeignete Streckenführungen für eine Regionaltangente Ost ausarbeiten zu lassen. Begründung: Sinn und Zweck des Auftrags der Stadtverordnetenversammlung vom 25.01.2019 war es, zu prüfen, ob ein es sinnvoll, wirtschaftlich und zweckmäßig ist, mittels einer Regionaltangente Ost den Schienenring um Frankfurt herum zu vollenden. Diese Kernidee ist nicht zu beanstanden und wird nicht in Abrede gestellt. Die mit der Vorlage B 128 vorgestellte erste Machbarkeitsstudie, welche präferierend die Trassenvariante 1 anführt, ist allerdings aus vielen Gründen unausgegoren und nicht akzeptabel. So basieren die abgeschätzten Investitionskosten auf einen Preisstand aus dem Jahr 2016, was die bisherigen Berechnungen und den Nutzen-Kosten-Indikator von 1,6 schon jetzt unglaubwürdig macht. Darüber hinaus führt der vorgeschlagene Streckenverlauf über eine Brücke von Fechenheim bis zum Berger Hang und von dort in einem Tunnel unter Bergen hindurch mit einer Haltestelle in Tunnellage. Während die Brückentrasse über den Fechenheimer Wald, einer Kleingartenanlage, direkt neben einem Sportplatz und quasi über dem Freibad Bergen-Enkheim verlaufen soll, ist der Tunnel am östlichsten Rand Bergens platziert und endet direkt auf dem Grundstück des letzten Milchbauers in Frankfurt. Schon aus diesem Grund ist die Streckenführung in keiner Weise akzeptabel. Dazu kommt, dass bei den ersten Berechnungen keinerlei Topografische Begebenheiten berücksichtigt wurden. Fast der gesamte und nicht unerhebliche Baustellenverkehr müsste durch das Nadelöhr "Barbarossastraße" geführt werden. So wurde die Lärmbelastung, die nicht nur während der Bauphase, sondern auch während des Betriebs aufgrund der Hanglage erheblich sein dürfte, nicht berücksichtigt. Fraglich dürfte auch sein, wie sich der Bau eines Tunnels im Berger Hang auf die Beschaffenheit des Bodens mit seinen vielen Quellen auswirkt. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass jedes einzelne notwendige Fachgutachten (ökologisches Gutachten; Lärmgutachten; usw), für sich genommen zu einem Planungsstopp führen wird, unabhängig von der fehlenden Akzeptanz der Bergen-Enkheimer Bürgerinnen und Bürger für diese Bahnstrecke. Der Magistrat sollte daher dringend zusammen mit dem RMV eine der anderen womöglich auch kostengünstigere, im Bericht B 128 genannten möglichen Trassenvarianten prüfen. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 128 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 465 2024 1. Die Vorlage B 128 wird unter Hinweis auf OA 465 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage NR 933 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 946 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 260/16 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 261/16 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 262/16 wurde zurückgezogen. 7. Die Vorlage OF 263/16 wurde zurückgezogen. 8. Die Vorlage OF 264/16 wurde zurückgezogen. 9. Die Vorlage OF 279/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Kenntnis) zu 3. 1 WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 WBE zu 9. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 269/16 Betreff: Umwandlung der Bornweidstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich und sinnvoll ist, die Enkheimer Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stargarder Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich mit Verkehrszeichen 325.1 umzuwandeln. Begründung: Die Bornweidstraße kann - auf jedem Fall - in dem Bereich zwischen Triebstraße und Stargarder Straße von Senioren, beeinträchtigten Personen sowie Menschen, welche Handfahrzeuge (z.B. Rollatoren oder Kinderwagen) bewegen, aber auch Schulkindern nicht gefahrlos genutzt werden. Der Bürgersteig ist auf der linken Seite (Richtung Stargarder Straße laufend) extrem schmal und auf der rechten Seite quasi nicht vorhanden. Fußgänger sind demnach gezwungen sich auf der - völlig geflickten - Fahrbahn fortzubewegen, was wiederum zu Konflikten mit den motorisierten Verkehrsteilnehmern führt. Nicht so Besser so Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5569 2024 Die Vorlage OF 269/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 272/16 Betreff: Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Leuchte - Triebstraße, behindertengerechter zu gestalten. Der Kreuzungsbereich sollte insbesondere vollständig an allen Überwegen mit blindengerechten Bodenindikatoren, Signaltönen und Signalknöpfen ausgestattet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist wegen dem aufeinandertreffen der Leuchte, der Triebstraße, der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee für eingeschränkte Personen unübersichtlich, was die Überquerung der Straße sehr gefährlich macht. Das Volkshaus Enkheim, die U-Bahn Endhaltestelle, ein Ärztecentrum oder das Hessen-Center werden auch von Menschen mit z.B. einer Sehschwäche stark frequentiert. Zwar gibt es bereits an dem Fußgängerüberweg Vilbeler Landstraße zum Teil entsprechende Signalanlagen, diese sind jedoch zur Überquerung der Leuchte und Triebstraße gleichfalls notwendig, zudem fehlen erforderliche Bodenindikatoren. Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen ist dringend geboten. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5571 2024 Die Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 271/16 Betreff: Behindertenparkplatz besser zugänglich machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Behindertenparkplatz vor der Triebstraße 34 so herzurichten, dass er von den Behinderten barrierefrei genutzt werden kann. Begründung: Behindertenparkplätze sind Parkplätze, deren Parkstände in der Regel breiter sind, um mit einem Rollstuhl an das Auto heranfahren zu können. Die vorgeschriebene Breite beträgt hierfür deshalb 3,50 Meter. Auf dem Parkplatz vor der Triebstraße 34 ist das zwar im Bereich der Fahrertür gegeben, aber nicht durchgängig einer Autolänge. Das Be- oder entladen eines Rollstuhls bzw. das Verlassen des Parkplatzes ist wegen den auf dem Weg stehenden Schildern und einer dort angelegten Baumscheibe nur eingeschränkt möglich. Der vorgesehene Platz für einen evtl. zu stellenden Baum könnte entfernt werden. Behinderten Parkplatz vor Triebstraße (Foto: G. Kraus) Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5570 2024 Die Vorlage OF 271/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Behindertenparkplatz vor der Triebstraße 34 um zwei Plätze nach links zu versetzen, damit er von den Behinderten barrierefrei genutzt werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 248/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Die personellen Mittel für die Vollzugstelle bei Verstößen gegen Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsschutzverordnung erhöhen Vorgang: OA 405/23; ST 386/24; OM 1656/22; ST 1230/22 Der Ortsbeirat wird gebeten, den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung aufzufordern, in der Produktgruppe 22.01.01, Sachgebiet 79.74 (Abteilung Untere Naturschutzbehörde) die Mittel für Personal so zu erhöhen, dass zwei zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen werden können. Begründung: Wie aus diversen Stellungsnahmen zum Landschaftsschutzgebiet Florianweg/Taschnerstraße (ST 386, ST 1230) hervorgeht, fehlen der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) personelle Ressourcen, um großräumig im Frankfurter Stadtgebiet gegen Verstöße der Naturschutz- und Landschaftsschutzverordnung vorzugehen. So sind zum Beispiel im o.g. Gebiet mit Wissen der UNB seit Jahren eklatante Verstöße gegen die Landschaftsschutzverordnung zu beobachten. Diese sind so groß, dass diese selbst für einen Laien als schädliche Eingriffe in die Natur einzuordnen sind. Aus der Presse ist ferner zu entnehmen, dass dies nicht nur Bergen-Enkheim, sondern auch weitere Stadtteile betrifft. Eine Erhöhung der Stellenzahl würde dazu führen, dass die UNB sich um mehr Verstöße auch in niedrigeren Prioritäten (hier LSG I) kümmern und somit einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Umweltschutz leisten könnte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1656 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1230 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 131 2024 Die Vorlage OF 248/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OA 191/17; B 64/18; OA 270/18; ST 1949/18; OM 1381/22; ST 908/22; EA 112/22; EA 96/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte bereitgestellt. Da die Bebauung im Neubaugebiet Leuchte bereits begonnen hat, kommt es zu wesentlich mehr Verkehr, Lärm und kritischen Verkehrssituationen durch Baufahrzeuge, Linienbusse und privaten PKWs in den Wohnstraßen Barbarossa- und Riedstraße. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Spätestens seit 2002 weist der Ortsbeirat regelmäßig darauf hin, dass nur durch eine Öffnung der Leuchte die An-und Abfahrten der Baufahrzeuge zum Baugebiet sinnvoll sind, da die Leuchte wesentlich größer und breiter ist als alle anderen Straßen in Enkheim. Nun haben wir andere Fakten. In der Leuchte wird gebaut und sollte das Neubaugebiet zu Ende bebaut sein, wird sich das Verkehrsproblem nicht auflösen, sondern mit den Neu-Enkheimern wird es sich nur auf andere Fahrzeuge verlagern und wie wir mittlerweile wissen, haben manche Familien nicht nur ein Auto, sondern zwei oder drei. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Es gibt keine einseitige Verkehrs- und Lärmbelastung für die Anwohner. Deshalb wird der Magistrat erneut gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und die benötigten Mittel für den Kreisverkehr schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen und umgehend mit dem Bau zu beginnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 112 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 96 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 130 2024 Die Vorlage OF 247/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2024, OF 249/16 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Vorgang: 13.06.23, V 690/23; ST 1964/23; OA 405/23; ST 386/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, nun endlich im Wege einer Ersatzvornahme die illegal errichteten Bauten auf dem Gelände an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg beseitigen zu lassen. Dabei dürfen die dortigen Eigentümer, deren Grundstücke von fremden Personen bebaut wurden, nicht finanziell belastet werden. Begründung: Die Stellungnahmen, des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 bzw. ST 386 vom 19.02.2024, kommen einer Bankrotterklärung der öffentlichen Organe gleich. Die dortigen Verhältnisse sind seit Jahrzenten bekannt, die gesetzlichen Grundlagen, wie §§ 14 und 17 BNatSchG und § 35 BauGB sind gegeben. Es ist gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürgern nicht erklärlich, warum die Stadt Frankfurt am Main die ihr gegebenen Möglichkeiten nicht konsequent nutzt, sondern personelle Engpässe ins Feld führt und damit de facto einen rechtsfreien Raum schafft. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2023, V 690 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5415 2024 Die Vorlage OF 249/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.10.2023, OA 405 entstanden aus Vorlage: OF 211/16 vom 27.09.2023 Betreff: Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden! Vorgang: B 328/23; OM 1656/22 OBR 16; ST 1230/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde endlich allen vergleichbaren widerrechtlichen Bebauungen und Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet I zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße (Flur 45 Im Weimerhaus/Am Entenbach) in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachgegangen und deren Beseitigung bzw. Beendigung durchgesetzt wird. Begründung: Die Missstände im Bereich zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße, Flur 45 (Im Weimerhaus/Am Entenbach), sind dem Magistrat hinlänglich bekannt, wie er selbst in seiner Stellungnahme vom 20.05.2022, ST 1230, ausführt. Natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen für die dort durchgeführten baulichen Anlagen und Nutzungen wurden laut Stellungnahme des Magistrats nicht erteilt. Dass die personelle Ausstattung der Unteren Naturschutzbehörde nicht ausreicht, um die stetig wachsenden Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes im Stadtgebiet von Frankfurt zu bewältigen, kann nicht länger als Begründung dafür genommen werden, um in dieser Angelegenheit untätig zu bleiben. Wie im Bericht des Magistrats B 328 vom 28.08.2023 zum wiederholten Mal dargelegt, mag die Behörde in ihrer Arbeitsweise und mit ihren begrenzten Personalressourcen priorisiert nach FFH-Gebiet, LSG II und LSG I vorgehen, was grundsätzlich sicherlich sinnvoll erscheint. In diesem Fall jedoch, der seit vielen Jahren akut ist und in dem die illegalen Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet immer gravierendere Ausmaße annehmen, kann ein Eingreifen seitens der Unteren Naturschutzbehörde nicht länger auf die lange Bank geschoben werden, unabhängig von der Schutzkategorie des betreffenden Gebietes. Zudem ermutigt ein solch rechtsfreier Raum geradezu zu weiteren, neuen massiven Einzeleingriffen in diesen und in andere Landschaftsschutzgebiete im Stadtgebiet, die der Magistrat sowohl in seiner Stellungnahme ST 1230 als auch in seinem Bericht B 328 beklagt. Daher ist jetzt eine politische Entscheidung in Form einer konkreten Handlungsanweisung der Stadtverordnetenversammlung an den Magistrat (hier: Untere Naturschutzbehörde) erforderlich, um den widerrechtlichen Eingriffen im Landschaftsschutzgebiet zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße endlich in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachzugehen und diese zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1656 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1230 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 328 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 25.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 30.11.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 405 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen FRAKTION (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Annahme mit Maßgabe. Auch im geplanten Stadtteil der Quartiere werden illegalen Eingriffe (Straßen, Betonbauten) in das Landschaftsschutzgebiet immer gravierendere Ausmaße annehmen. Ein Eingreifen seitens der Unteren Naturschutzbehörde sollte auch dort nicht länger auf die lange Bank geschoben werden) Beschlussausfertigung(en): § 4054, 22. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 30.11.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 211/16 Betreff: Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden! Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert zu veranlassen, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde endlich allen vergleichbaren widerrechtlichen Bebauungen und Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet I zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße (Flur 45 Im Weimerhaus/Am Entenbach) in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachgegangen und deren Beseitigung bzw. Beendigung durchgesetzt wird. Begründung: Die Missstände im Bereich zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße, Flur 45 (Im Weimerhaus/Am Entenbach) sind dem Magistrat hinlänglich bekannt, wie er selbst in seiner ST 1230 vom 20.05.2022 ausführt. Natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen für die dort durchgeführten baulichen Anlagen und Nutzungen wurden laut Stellungnahme des Magistrats nicht erteilt. Dass die personelle Ausstattung der Unteren Naturschutzbehörde nicht ausreicht, um die stetig wachsenden Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes im Stadtgebiet von Frankfurt zu bewältigen, kann nicht länger als Begründung dafür in Kauf genommen werden, um in dieser Angelegenheit untätig zu bleiben. Wie im Bericht des Magistrats B 328 vom 28.08.23 zum wiederholten Mal dargelegt, mag die Behörde in ihrer Arbeitsweise und mit ihren begrenzten Personalressourcen priorisiert nach FFH-Gebiet, LSG II und LSG I vorgehen, was grundsätzlich sicherlich sinnvoll erscheint. In diesem Fall jedoch, der seit vielen Jahren akut ist und in dem die illegalen Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet immer gravierendere Ausmaße annehmen, kann ein Eingreifen seitens der Unteren Naturschutzbehörde nicht länger auf die lange Bank geschoben werden, unabhängig von der Schutzkategorie des betreffenden Gebietes. Zudem ermutigt ein solch rechtsfreier Raum geradezu zu weiteren, neuen massiven Einzeleingriffen in diesem und in anderen Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet, die der Magistrat sowohl in seiner Stellungnahme ST 1230/22 als auch in seinem Bericht B 328/23 beklagt. Daher ist jetzt eine politische Entscheidung in Form einer konkreten Handlungsanweisung der Stadtverordnetenversammlung an den Magistrat (hier: Untere Naturschutzbehörde) erforderlich, um den widerrechtlichen Eingriffen im Landschaftsschutzgebiet zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße endlich in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachzugehen und diese zu beenden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 328 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 16 am 17.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 405 2023 1. Die Vorlage B 328 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 211/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. WBE, CDU, FDP und LINKE gegen GRÜNE, SPD und BFF (= Kenntnis) zu 2. WBE, CDU, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE und SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2023, OF 200/16 Betreff: Baumpflanzungen in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat setzt sich dafür ein, dass im Rahmen des Vorstoßes, 10.000 neue Bäume in Frankfurt zu pflanzen, Vorschläge des Ortsbeirats 16 zu Baumneupflanzungen und - wiederbepflanzungen aus diesem Antrag und zukünftigen Anträgen aufgegriffen werden. Das Anpflanzen von Bäumen bietet Schatten und Verdunstungskälte, nimmt Staub aus der Umgebung auf und ist Teil jeder Klimawandelmitigations- & adaptionsstrategie. Vorschläge: 1. Schule am Ried Hier bieten sich zwei Standorte (siehe Fotos im Anhang) besonders an, da hier von außen betrachtet keine weiteren Nutzungsmöglichkeiten bestehen und mitunter sogar zum unberechtigten Parken auf der Grünfläche genutzt werden. Eine Fläche war bereits mit einem Baum in der Vergangenheit bepflanzt. 2. Triebstraße 34 Hier wurde ebenso ein Baum entfernt und es wird eine Wiederbepflanzung erwünscht. Fotos: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 16 am 11.07.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4258 2023 Die Vorlage OF 200/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.06.2023, OA 367 entstanden aus Vorlage: OF 193/16 vom 13.06.2023 Betreff: Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler Landstraße, Florianweg und Taschnerstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, wann er endlich die wilden und illegalen Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I in Enkheim beenden wird. Begründung: In dem vorbezeichneten Gebiet zwischen der Vilbeler Landstraße im Westen, dem Florianweg im Norden und der Taschnerstraße im Süden befinden sich seit Jahrzehnten viele Kleingärten (keine Kleingartenanlage) und hausnahe Gärten. Diese wurde ursprünglich von dem jeweiligen Eigentümer der Grundstücke genutzt. Seit vielen Jahren werden diese Grundstücke aber von nicht nutzungsberechtigten Personen besetzt, die diese Grundstücke illegal für sich nutzen. Dabei werden diese Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet Zone I neben einer gärtnerischen Nutzung zur illegalen Errichtung von Gartenhütten, Grillplätzen, für Materialablagerungen, zum Abstellen von Fahrzeugen aller Art und für viele weitere Tätigkeiten verwendet, die grundsätzlich in einem Landschaftsschutzgebiet nicht gestattet sind. Gleichwohl unternimmt die Stadt Frankfurt am Main, obwohl seit vielen Jahren immer wieder vom Ortsbeirat und den betroffenen Eigentümern hierzu aufgefordert, nichts, um die illegale Nutzung zu beenden. Begründet wird dies unter anderem damit, dass die Stadt nicht über genügend Personal verfüge. Hierbei handelt es sich um eine offensichtliche Ausrede, denn in anderen Gebieten, in denen sich rechtmäßige Eigentümer von Grundstücken möglicherweise Verstöße gegen Bestimmungen des Landschaftsschutzes zuschulden kommen lassen, werden Verstöße von der Stadt bis hin zur Beseitigung der rechtswidrigen Nutzung verfolgt. In dem betroffenen Gebiet in Enkheim, in dem ja nicht nur gegen Bestimmungen für ein Landschaftsschutzgebiet verstoßen wird, sondern auch die Eigentümer durch die illegale Nutzung in ihren Rechten beeinträchtigt werden, unternimmt die Stadt Frankfurt demgegenüber nichts. Damit verstößt die Stadt Frankfurt am Main eklatant gegen ihre Verpflichtung, Verstöße jeglicher Art im Stadtgebiet gleichermaßen zu ahnden und unrechtmäßige Nutzungen überall im Stadtgebiet zu unterbinden. Die geschädigten Eigentümer selbst haben keinerlei Chance, die illegale Nutzung ihrer Grundstücke selbst durch geeignete Maßnahmen zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 328 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 21.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 125 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 367 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage OA 367 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3627, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2023, OF 193/16 Betreff: Wilde und illegale Nutzung im Landschaftsschutzgebiet Zone I zwischen Vilbeler Landstraße, Florianweg und Taschnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wann er endlich die wilden und illegalen Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I in Enkheim beenden wird. Begründung: In dem vorbezeichneten Gebiet zwischen der Vilbeler Landstraße im Westen, dem Florianweg im Norden und der Taschnerstraße im Süden befinden sich seit Jahrzehnten viele Kleingärten (keine Kleingarten-Anlage) und hausnahen Gärten. Diese wurde ursprünglich von dem jeweiligen Eigentümer der Grundstücke genutzt. Seit vielen Jahren werden diese Grundstücke aber von nicht nutzungsberechtigten Personen besetzt, die diese Grundstücke illegal für sich nutzen. Dabei werden neben einer gärtnerischen Nutzung diese Grundstücke im Landschaftsschutzgebiet Zone I verwendet zur illegalen Errichtung von Gartenhütten, Grillplätzen, Materialablagerungen, Abstellen von Fahrzeugen aller Art und vielen weiteren Tätigkeiten, die grundsätzlich in einem Landschaftsschutzgebiet nicht gestattet sind. Gleichwohl unternimmt die Stadt Frankfurt am Main, obwohl seit vielen Jahren immer wieder vom Ortsbeirat und den betroffenen Eigentümern hierzu aufgefordert, nichts, um die illegale Nutzung zu beenden. Begründet wird dies unter anderem damit, dass die Stadt nicht über genügend Personal verfüge. Hierbei handelt es sich um eine offensichtliche Ausrede, denn in anderen Gebieten, in denen sich die rechtmäßigen Eigentümer von Grundstücken möglicherweise Verstöße gegen Bestimmungen des Landschaftsschutzes zu Schulden kommen lassen, werden diese von der Stadt verfolgt bis hin zur Beseitigung der rechtswidrigen Nutzung. In dem betroffenen Gebiet in Enkheim, in dem ja nicht nur gegen Bestimmungen für ein Landschaftsschutzgebiet verstoßen, sondern auch die Eigentümer durch illegale Nutzung in Ihren Rechten beeinträchtigt werden, unternimmt die Stadt Frankfurt dem gegenüber nichts. Damit verstößt die Stadt Frankfurt am Main eklatant gegen ihre Verpflichtung, Verstöße jeglicher Art im Stadtgebiet gleichermaßen zu ahnten und unrechtmäßige Nutzungen dann überall im Stadtgebiet zu unterbinden. Denn die geschädigten Eigentümer selbst haben keinerlei Chance, die illegale Nutzung ihrer Grundstücke selbst durch geeignete Maßnahmen zu beenden. (Hier können sich einzelne Fragen aus dem Antrag der WBE anschließen, nicht aber die Anträge zu den Ziffern 4., 5. und 6.!) Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 367 2023 Die Vorlage OF 193/16 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE (= Ablehnung)
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 183/16 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1.Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Frankfurt, um die gesetzlichen Grundlagen (Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet) zum Schutz des Landschaftsschutzgebiets an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg in Bergen-Enkheim zu erreichen? 2. Wie viele Verstöße gegen gesetzliche Grundlagen des Landschaftsschutzes wurden in dem Bereich in den letzten Jahren registriert? 3. Um welche Verstöße handelt es sich? 4. Werden die Grundstückseigentümer über die Vorschriften (Rechte und Pflichten) in Landschaftsschutzgebieten hingewiesen? 5. Wie erfolgt diese Information und wann wurde diese letztmalig durchgeführt? 6. Welche personellen Ressourcen bestehen bei der Stadt Frankfurt zur Kontrolle der Landschaftsschutzgebiete der Zone I? 7. Wie häufig werden Kontrollgänge im Bereich der Landschaftsschutzgebiete in Bergen-Enkheim durchgeführt? 8. Wird der Zustand der einzelnen Parzellen regelmäßig festgehalten, um Veränderungen im Landschaftsschutzgebiet zu dokumentieren? 9. Was muss passieren, damit die zuständigen Behörden tätig werden? Begründung: Bei dem Gebiet zwischen der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg in Bergen-Enkheim handelt es sich um ein Landschaftsschutzgebiet der Zone I. Der Ortsbeirat hatte im Jahr 2000 um eine Herabstufung von Zone II auf Zone I gebeten, um so die dort seit Jahrzehnten vorhandenen Kleingärten und hausnahen Gärten langfristig sicherzustellen und die Zugänglichkeit der öffentlichen Grünflächen gewährleistet bleibt. Leider kommt es in diesem Bereich immer wieder zu Konflikten mit Anrainern, weil die notwenigen Informationen über das richtige Verhalten in Landschaftsschutzgebieten und ausreichende regelmäßige Kontrollen fehlen. Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde haben im Ortsbeirat mitgeteilt, dass sie keine Kapazitäten dafür haben, wirksam gegen illegale Bauten und andere Verletzungen der rechtlichen Grundlage in Landschaftsschutzgebieten der Zone I. vorzugehen, weil ihre Prioritäten in Landschaftsschutzgebieten der Zone II liegen müssten. Das kann aber nicht heißen, dass niemand die dort vorhandenen Zustände überprüft und gegen Missachtungen der Verordnungen vorgeht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 183/16 wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 690 2023 1. Die Vorlage OF 160/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 182/16 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 183/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2023, OF 182/16 Betreff: Widerrechtliche Eingriffe im LSG I zwischen Florianweg und Taschnerstraße endlich beenden! Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert zu veranlassen, dass seitens der Unteren Naturschutzbehörde endlich allen vergleichbaren widerrechtlichen Bebauungen und Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet I zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße (Flur 45 Im Weimerhaus/Am Entenbach) in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachgegangen und deren Beseitigung bzw. Beendigung durchgesetzt wird. Begründung: Die Missstände im Bereich zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße, Flur 45 (Im Weimerhaus/Am Entenbach) sind dem Magistrat hinlänglich bekannt, wie er selbst in seiner ST 1230 vom 20.05.2022 ausführt. Natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen für die dort durchgeführten baulichen Anlagen und Nutzungen wurden laut Stellungnahme des Magistrats nicht erteilt. Dass die personelle Ausstattung der Unteren Naturschutzbehörde nicht ausreicht, um die stetig wachsenden Anforderungen des Natur- und Landschaftsschutzes im Stadtgebiet von Frankfurt zu bewältigen, kann nicht länger als Ausrede dafür in Kauf genommen werden, um in dieser Angelegenheit untätig zu bleiben. Die Behörde mag in ihrer Arbeitsweise und mit ihren begrenzten Personalressourcen priorisiert nach FFH-Gebiet, LSG II und LSG I vorgehen, was grundsätzlich sicherlich sinnvoll erscheint. In diesem Fall jedoch, der seit vielen Jahren akut ist und in dem die illegalen Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet immer gravierendere Ausmaße annehmen, kann ein Eingreifen seitens der Unteren Naturschutzbehörde nicht länger auf die lange Bank geschoben werden, unabhängig von der Schutzkategorie des betreffenden Gebietes. Zudem ermutigt ein solch rechtsfreier Raum geradezu zu weiteren, neuen massiven Einzeleingriffen in diesem und in anderen Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet, die der Magistrat in seiner Stellungnahme beklagt. Daher ist jetzt eine politische Entscheidung in Form einer konkreten Handlungsanweisung der Stadtverordnetenversammlung an den Magistrat (hier: Untere Naturschutzbehörde) erforderlich, um den widerrechtlichen Eingriffen im Landschaftsschutzgebiet zwischen dem Florianweg und der Taschnerstraße endlich in einem räumlich zusammenhängenden Verfahren nachzugehen und diese zu beenden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 183/16 wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 690 2023 1. Die Vorlage OF 160/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 182/16 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 183/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2023, OF 188/16 Betreff: Sport und Bewegung im öffentlichen Raum Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3, Satz 2, Ziffer 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, auf dem Gelände "kleinen Park" Ecke Rangenbergstraße/Bornweidstraße in Bergen-Enkheim, seniorengerechte Aktivgeräte errichten zu lassen. Es ist zu prüfen, wie weit generationenübergreifende Geräte kombiniert, aber auch Möglichkeiten für die ausschließliche Nutzung für Senioren geschaffen werden können. Begründung: Wir begrüßen, dass der Magistrat zum Ziel hat, mehr Sport und Bewegung im öffentlichen Raum zu ermöglichen und vor allem mit niedrigschwelligen Angeboten und Sportgelegenheiten sowohl den Frankfurter Bürger*innen als auch den Gästen in der Stadt einen sport- und bewegungsgerechten Lebensstil zu ermöglichen. Auch wir sind der Meinung, dass, für jedermann zugängliche, nicht an eine Vereinsmitgliedschaft gebundene Sport- und Bewegungsangebote in öffentlichen Grünanlagen oder anderen Freiflächen der Stadt enorm wichtig sind. Als niederschwellige, kostenfreie Angebote fördern sie Sport und Bewegung in wohnortnahen Parkanlagen bzw. Grünräumen. Sie erfüllen damit zugleich auch wichtige gesundheitliche und soziale Funktionen. Diese Angebote sind in unserem Stadtteil überhaupt nicht vorhanden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 188/16 wird 170 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und BFF gegen WBE, 2 GRÜNE, 1 SPD und LINKE (= Annahme), bei einer Enthaltung GRÜNE
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2023, OF 175/16 Betreff: Unterführung der Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten in der Unterführung der Leuchte (in der Verlängerung der Bornweidstraße Richtung Enkheimer Wald) den Regenwasserablauf dringend zu reparieren. Begründung: Seit geraumer Zeit kann hier nach Regenfällen das Wasser nicht mehr abfließen, so dass die Unterführung teilweise nicht mehr benutzt werden kann. Foto: C. Hinkel Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3904 2023 Die Vorlage OF 175/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 170/16 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OM 1381/22; ST 908/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte eingestellt. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Bereits seit Jahren weist der Ortsbeirat darauf hin, dass es wegen dem Baugebiet Leuchte zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen kommen wird und die derzeitige Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße dazu führen würde, dass der Verkehr verstärkt durch die nicht dafür ausgelegten Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße geführt wird. Spätestens seit Beginn der Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet Leuchte ist genau dies der Fall. In der Barbarossastraße und der Riedstraße ist ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch Baustellenfahrzeuge und sonstige LKW, zu beobachten. Dieser Zustand wird in den kommenden Jahren so bleiben, da im Moment erst ein Haus steht. Ist das Baugebiet dann erschlossen und bebaut, bleiben die Baufahrzeuge weg, aber dafür werden die Neu-Enkheimer die beiden Straßen benutzen müssen. Da in der heutigen Zeit viele Familien mehr als ein Auto haben, ist davon auszugehen, dass der Verkehr nicht weniger wird. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Dieser Zustand ist unhaltbar und den Anwohnern nicht mehr zu vermitteln. Der Verkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Deshalb wird der Magistrat gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und den benötigten Kreisel schnellstmöglich einzurichten. Antragsteller: SPD WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 96 2023 Die Vorlage OF 170/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, an den in der Vorlage ST 1650 vom 22.07.2022 zugesagten Ortstermin zu erinnern. Abstimmung: WBE, 4 CDU, 1 GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU und 2 GRÜNE
Parteien: SPD, WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2023, OF 166/16 Betreff: Schulparkplatz und Weg zum Schulgelände beleuchten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, den Lehrerparkplatz der Schule am Ried an der Leuchte und den kleinen (und steilen) Übergangsweg vom Parkplatz zum Schulgelände der Schule am Ried bzw. zum Eingang der Schule am Hang besser zu beleuchten. Die Straßenlaternen an der Leuchte und in der Bornweidstraße (inkl. Verlängerung bis zur Unterführung) reichen hier nicht aus. Begründung: Der Parkplatz selbst und der Übergang zum Schulgelände liegen nicht mehr im Bereich der Straßenlaternen der Leuchte und der Bornweidstraße und sind daher in den Wintermonaten kaum beleuchtet und sehr dunkel. Der Zugang über den "kleinen" Parkplatz wird jedoch täglich von mehreren hundert Schülern und Lehrern genutzt, die entweder dort parken oder über den Parkplatz zum Schulgelände laufen. Dies betrifft sowohl die Schüler der Schule am Ried als auch die Schüler der Schule am Hang. Eine zusätzliche Straßenlaterne z.B. an der südwestlichen Ecke des Parkplatzes wäre wünschenswert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3750 2023 Die Vorlage OF 166/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird gebeten, den Lehrerparkplatz der Schule am Ried an der Leuchte und den kleinen (und steilen) Übergangsweg vom Parkplatz zum Schulgelände der Schule am Ried bzw. zum Eingang der Schule am Hang besser zu beleuchten, damit Schulkinder in Winter sicher zur Schule kommen. Die Straßenlaternen an der Leuchte und in der Bornweidstraße (inkl, Verlängerung bis zur Unterführung) reichen hier nicht aus. Es wäre wünschenswert, wenn die Beleuchtung solarbetrieben und insektenfreundlich sowie mit einem Bewegungsmelder ausgestattet werden würde." Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2023, OF 168/16 Betreff: Fahrrad-Reparaturstation nähe Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten in der Bornweidstraße vor der Turnhalle der Schule am Ried eine Fahrrad-Reparaturstation einzurichten. Begründung: Der Fahrrad-Verbindungsweg Frankfurt / Maintal-Bischofsheim führt direkt an der Schule am Ried vorbei. Daher ist eine Fahrrad-Reparaturstation in Schulnähe nicht nur für die Schülerinnen und Schüler interessant, sondern wertet auch die Attraktivität dieses Bereichs für Radfahrer allgemein auf. Beispiel für eine Fahrrad-Reparaturstation am Volkshaus Enkheim. Foto: privat Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3752 2023 Die Vorlage OF 168/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2023, OF 160/16 Betreff: Landschaftsschutzgebiet Florianweg/Taschnerstraße Umwandlung LSG I in LSG II Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge beschließen, dass das Landschaftsschutzgebiet zwischen Florianweg und Taschnerstraße wieder von einem Landschaftsschutzgebiet Zone I in ein Landschaftsschutzgebiet Zone II umgewandelt wird. Begründung: Durch eine Umwandlung in ein LSG II wäre das o.g. Gebiet besser geschützt. Die Zone II stellt den Schutz und die Erhaltung der unbebauten Landschaft in den Vordergrund. Die zuständigen Behörden werden auf diesem Weg in die Lage versetzt, in Zukunft wirksamer gegen illegale Bauten und andere Verletzungen der rechtlichen Grundlagen von Landschaftsschutzgebieten vorzugehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.05.2023, OF 182/16 Antrag vom 21.05.2023, OF 183/16 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.06.2023, OA 367 Antrag vom 13.06.2023, OF 193/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 160/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 160/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 160/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 8 Die Vorlage OF 183/16 wird zum gemeinsamen Antrag von WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 690 2023 1. Die Vorlage OF 160/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 182/16 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 183/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 3. Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 156/16 Betreff: Sicherer Schulweg bei Glatteis Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass bei Wintereinbrüchen bzw. Glatteisbildung nicht nur die Wege auf dem Schulgelände der Schule am Ried und der Schule am Hang begehbar gemacht werden, sondern auch die Zugänge zum Schulgelände. Insbesondere ist hier der Abschnitt der Bornweidstraße (Straße und Bürgersteig, sowie der Fußweg im weiteren Verlauf) zwischen Rangenbergstraße und Leuchte (inkl. Unterführung) gemeint. Begründung: Beim extremen Glatteis am 19.12.2022 war festzustellen, dass die meisten Straßen in Enkheim mit Schulbeginn bereits gut begehbar waren, nicht jedoch der genannte Abschnitt der Bornweidstraße, also die Flächen unmittelbar vor dem Schulgelände. Schüler, Lehrer und Eltern wurden so an diesen sehr stark frequentierten Stellen einem erhöhten Sturzrisiko ausgesetzt. Dies soll in Zukunft vermieden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 156/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2022, OF 135/16 Betreff: Fotovoltaik-Module für die Kita im Florianweg 8a, 60388 Frankfurt am Main Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, bis Jahresende 2022 Planungen für die Montage von PV-Modulen zur Stromversorgung der im 2. Halbjahr 2022 neubezogenen Kita abschließend zu veranlassen und zeitnah auf den Dachflächen zu installieren. Begründung: Aktuell ist nicht nachvollziehbar, dass versiegelte städtische Dachflächen nicht verstärkt zur Stromerzeugung genutzt werden. Gerade bei einem städtischen Neubau erwartet der Bürger, dass das Thema der Stromerzeugung berücksichtigt und miteingeplant wird, was hier leider nicht geschehen ist. Dies ist ein weiterer notwendiger und zeitnah umzusetzender Vorschlag zur Erreichung der Klimaziele der Stadt Frankfurt am Main. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2899 2022 Die Vorlage OF 135/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, bis Jahresende 2022 Planungen für die Montage von PV-Modulen zur Stromversorgung der im 2. Halbjahr 2022 neubezogenen Kita im Florianweg vorzulegen und diese dann zeitnah auf den Dachflächen zu installieren oder mitzuteilen, wann solche PV-Module installiert werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2022, OF 131/16 Betreff: Zusätzlicher Mülleimer bei Tegut, Triebstraße 51, Eingang Barbarossastraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, beim Lebensmittelmarkt Tegut zusätzlich einen weiteren Mülleimer an zubringen. Begründung: Gerade zu Schulbeginn und/oder am Ende gehen manche Schülerinnen und Schüler der Schule am Ried zu dem o. g. Lebensmittelmarkt und kaufen dort ein. Die Umverpackung werfen sie bei dem Geschäft dafür angebrachten Mülleimer ein, der dann schnell voll ist. Was nicht reinpasst, wird auf die beiden anderen Mülleimer in der Triebstraße Richtung U-Bahnstation verteilt, manches fällt auch auf den Gehweg, weil diese oft auch überfüllt sind. Das muss nicht sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 131/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2022, OF 132/16 Betreff: Zusätzlicher Mülleimer am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Bank am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße-Victor-Slotosch-Straße-Barbarossastraße zusätzlich einen weiteren Mülleimer anzubringen. Begründung: Am o. g. Kreisverkehr ist ca. 5 bis 6 m von der Sitzbank entfernt ein Mülleimer angebracht. Leider ist dieser kurze Weg für manche Personen nicht gangbar, so dass sie ihren Müll direkt neben der Bank auf dem Boden entsorgen. Dementsprechend schmutzig und ungepflegt sieht es an manchen Tagen aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2703 2022 Die Vorlage OF 132/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Zusätzlicher Mülleimer am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Bank am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße-Barbarossastraße einen zusätzlichen Mülleimer aufzustellen; 2. wieder einen Mülleimer auf dem Neuen Weg, etwa in Höhe der Hausnummer 55, am Verkehrszeichen VZ 274-40 (Tempo 40) anzubringen. Begründung: zu 1.: Am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße-Barbarossastraße ist ca. fünf bis sechs Meter von der Sitzbank entfernt ein Mülleimer angebracht. Leider ist dieser kurze Weg für manche Personen nicht gangbar, sodass sie ihren Müll direkt neben der Bank auf dem Boden entsorgen. Dementsprechend schmutzig und ungepflegt sieht es an manchen Tagen aus. zu 2.: An diesem Verkehrszeichen gab es bereits einen Mülleimer, der abgebrannt und deswegen abmontiert aber nie ersetzt wurde." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2022, OF 125/16 Betreff: Öffentliche Abfallbehälter u. a. am Waldrand aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten an folgenden Stellen im Ortsteil Enkheim öffentliche Abfallbehälter, wenn möglich mit Kotbeutelspender aufzustellen: 1. Am Übergang der Barbarossastraße in die Alte Gelnhäuser Straße, Kreuzung Dammweg (Waldrand) 2. An der Einmündung Jean-Kempf-Wege auf die Vilbeler Landstraße 3. An der Einmündung Im Enkheimer Weimerhaus bzw. Voltenseeweg auf die Vilbeler Landstraße Begründung: Gerade an den Übergängen in die Natur (Feld und Wald) fehlt es häufig an Gelegenheiten Müll, insbesondere auch gefüllte Kotbeutel, legal zu entsorgen. Leider bilden sich folglich gerade an diesen Stellen immer wieder illegale Ablageorte für gefüllte Kotbeutel, aber auch für sonstigen Müll. Die Abbildung verdeutlicht dies beispielhaft. Das Aufstellen von öffentlichen Abfallbehältern würde hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2490 2022 Die Vorlage OF 125/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Herr Lehmann war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2022, OF 118/16 Betreff: Markierung des Fahrradwegs um den Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg rund um den Kreisel zusätzlich rot zu markieren. Begründung: In diesem Bereich kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Autofahrern. Trotz der Markierungen mit Fahrradsymbolen werden Radfahrer häufig von Autofahrern übersehen. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll den Radweg mit einer roten Markierung hervorzuheben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2485 2022 Die Vorlage OF 118/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg rund um den Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße rot zu markieren. Zusätzlich soll der vorhandene Fahrradweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Borsigallee/Triebstraße und Taschnerstraße in beiden Fahrtrichtungen rot markiert werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2022, OF 104/16 Betreff: Regelung Baustellenverkehr Neubaugebiet Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ab sofort und für die gesamte weitere Dauer der Bauarbeiten im Neubaugebiet Leuchte die Zufahrt für LKW zur Baustelle so zu regulieren, dass diese zukünftig nicht mehr über die Barbarossastraße und/oder die Triebstraße erfolgt. Dazu schlägt der Ortsbeirat die Umsetzung folgender Maßnahmen vor, die im Vorfeld noch im Rahmen eines Ortstermins, der möglichst zeitnah stattfinden sollte, im Detail abzustimmen sind: 1. An der Vilbeler Landstraße in südlicher Fahrtrichtung und der Borsigallee in östlicher Fahrtrichtung werden Verkehrsschilder angebracht, welche die Zufahrt für Baustellenfahrzeuge in das Neugebiet Leuchte regeln und den Baustellenverkehr jeweils über die Straße "Am Hessen-Center" leiten, damit dieser dann von der "Vilbeler Landstraße" aus südlicher Richtung kommend direkt in die Straße "Leuchte" einbiegen kann. (siehe Planskizze). 2. Die Bauunternehmen werden von den jeweiligen Auftraggebern angewiesen, das Neubaugebiet Leuchte möglichst von Osten aus (via Fechenheim) anzufahren und - sofern dies nicht möglich sein sollte - die für Baustellenfahrzeuge unter 1.) beschriebene Route verbindlich einzuhalten. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass die "Barbarossastraße" als auch die "Triebstraße" weder für die An- noch für die Abfahrt zur bzw. von der Baustelle genutzt werden dürfen. Begründung: Da eine direkte Einfahrt in die Leuchte für aus westlicher (über die Borsigallee) und nördlicher Richtung (über die Vilbeler Landstraße) kommende Fahrzeuge grundsätzlich nicht möglich ist, sind seit Beginn der Erschließungsarbeiten die Barbarossastraße und auch die Triebstraße zusätzlich mit schweren Baufahrzeugen belastet. Daher ist die Einführung einer eindeutig geregelten Verkehrsführung für den Baustellenverkehr zum Neubaugebiet Leuchte erforderlich, damit die Barbarossastraße und auch die Triebstraße zukünftig nicht mehr von Baustellen-LKW frequentiert werden. Eine provisorische Öffnung der Leuchte zur Einfahrt von Westen und Norden kommend ist nicht zielführend, da damit nicht nur der Baustellenverkehr, sondern auch ein nicht unerheblicher Durchgangsverkehr dort hineingeleitet würde und somit die Anwohner in den Wohngebieten an der Leuchte, am Fritz-Schubert-Ring sowie im alten Stadtkern von Bergen zusätzlichen Belastungen ausgesetzt wären. Zudem bestünde die Gefahr, dass Schwerlastverkehr, der sich seinen Weg durch Bergen sucht, spätestens in der engen Röhrborngasse "steckenbleibt", was in der Vergangenheit bereits wiederholt vorgekommen ist. Planskizze: Regelung Baustellenverkehr Neubaugebiet Leuchte aus westlicher und nördlicher Richtung Karte (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, 2012 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.02.2022, OF 93/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1858 2022 1. Die Vorlage OF 93/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 104/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. WBE, 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, 4 CDU, 1 GRÜNE, SPD und LINKE gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU, 2 GRÜNE und FDP
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 97/16 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße in einen Kreisverkehr Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Haushaltsjahr 2022 werden in der Produktgruppe 16.03 die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/ Triebstraße in Enkheim in einen Kreisverkehr eingestellt. Begründung: Durch das Baugebiet in der Leuchte besteht seit Mitte/Ende 2021 ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der Barbarossastraße und der Riedstraße durch Baustellenfahrzeuge und sonstige LKW. Dieser Zustand wird in den kommenden Jahren so bleiben, vielleicht sogar zunehmen. Ist das Neubaugebiet dann erschlossen und bebaut, bleiben die Baufahrzeuge zwar weg, aber dafür werden die Neu-Enkheimer die beiden Straßen benutzen. Da in der heutigen Zeit viele Familien mehr als ein Auto haben, ist davon auszugehen, dass der Verkehr nicht weniger wird. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die beiden Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken, in erster Linie Anwohner, erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden!) Mit einem Kreisverkehr an o.g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Der aktuelle Zustand ist mittlerweile unhaltbar und den Anwohnern nicht mehr vermittelbar. Der Verkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 29 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Die Vorlagen OF 99/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Die Vorlage OF 100/16 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 112 2022 Etatanregung EA 113 2022 Etatanregung EA 114 2022 Etatanregung EA 115 2022 Etatanregung EA 134 2022 1. Der Vorlage M 29 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 97/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 98/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 99/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 100/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. und 2. jeweils die Summe "1.000.000 Euro" auf "1.500.000 Euro" geändert wird. 6. Die Vorlage OF 102/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen WBE (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 3. WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2022, OF 93/16 Betreff: Provisorische Öffnung der Leuchte zur Einfahrt von Westen und Norden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob eine provisorische Öffnung der Leuchte möglich ist, damit die Baufahrzeuge für das Neubaugebiet Leuchte hierüber zur Baustelle gelangen. Hierfür bitten wir um einen sehr zeitnahen Ortstermin an dieser Stelle. Begründung: Der Baustellenverkehr für das Neubaugebiet gelangt zurzeit nur von Norden, Süden und Westen durch die Barbarossastraße hin zur Leuchte. Diese Straße ist schon durch den Durchgangsverkehr und Busverkehr sehr belastet und ist auch nicht für schwere Baufahrzeuge geeignet. Von Westen und Norden her ist eine direkte Einfahrt in die Leuchte nicht möglich. Die Leuchte ist eine breite Straße, gut geeignet für schwere Baufahrzeuge die zur Baustelle wollen. Es wurde mit der Erschließung (Dauer ca 2 Jahre) bereits begonnen, und täglich fahren schon viele Baufahrzeuge zum Neubaugebiet. Hier muss schnellstens eine unbürokratische Lösung gefunden werden. Bild: privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.03.2022, OF 104/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1858 2022 1. Die Vorlage OF 93/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 104/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. WBE, 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU zu 2. WBE, 4 CDU, 1 GRÜNE, SPD und LINKE gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU, 2 GRÜNE und FDP
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.02.2022, OA 150 entstanden aus Vorlage: OF 90/16 vom 11.02.2022 Betreff: "Charge Point Operator" - E-Ladestationen in Bergen-Enkheim Vorgang: OM 531/21 OBR 16; ST 1893/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Im Falle einer positiven Prüfung für Bergen-Enkheim (siehe Stellungnahme ST 1893) wird der Magistrat gebeten, bei der Mainova AG auf eine Einrichtung von je einem Schnelllade-/Gleichstromparkplatz auf dem Gelände Parkplatz Triebstraße vor Hausnummer 34 und auf dem Parkplatz vor der Verwaltungsstelle Bergen und von je einem Schnelllade- und einem Wechselstromparkplatz auf dem Parkplatz vor dem Enkheimer Schwimmbad, dem Parkplatz am Enkheimer Friedhof und dem Parkplatz vor der Schelmenburg hinzuwirken. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit im Neubaugebiet "Leuchte" Infrastruktur für E-Ladestationen geplant ist. Begründung: Zu Ziffer 1.: Fast jedes fünfte neu zugelassene Auto ist inzwischen ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug und diese Tendenz wird weiter steigen. Ab spätestens 2025 wird sich höchstwahrscheinlich jeder überlegen, überhaupt noch ein Auslaufmodell "Verbrenner" zu kaufen. Allerdings ist aktuell in Bergen-Enkheim kaum eine Versorgung gegeben; die bestehenden Ladestationen stehen an der Stadtteilgrenze und sind für die meisten unattraktiv. Der Vorteil der Standorte ist die vorzügliche Erreichbarkeit von allen Bürgerinnen und Bürgern. Verwaltung, Post und Freizeit wären gleichermaßen bedient und die Ladepunkte wären gleichmäßig auf den Stadtteil aufgeteilt. Zu Ziffer 2.: Am 14.06.21 begannen die Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet "Leuchte". Voraussichtlich im Frühjahr 2023 kann der Hochbau beginnen. Der Presse ist zu entnehmen, dass der sogenannte "Baustraßenstandard" zur Anwendung kommen soll (Ilse Romahn, Spatenstich im Neubaugebiet "Leuchte", Frankfurt-live.com, abgerufen am 30.01.22). Der klassische Straßenaufbau einschließlich Versorgungsleitungen wird direkt hergestellt. Es wäre wünschenswert, wenn auf dem 12,3 Hektar großen Gelände direkt eine E-Ladeinfrastruktur mitgedacht werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 531 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1893 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1867 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 23.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 15.03.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 150 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 150 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1403, 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 15.03.2022 Aktenzeichen: 91 50
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2022, OF 90/16 Betreff: "Charge Point Operator" E-Ladestationen in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Im Falle einer positiven Prüfung für Bergen-Enkheim (s. ST 1893) wird der Magistrat gebeten bei der Mainova AG auf eine Einrichtung von je einem Schnelllade-/Gleichstromparkplatz auf dem Gelände Parkplatz Triebstraße vor Hausnr. 34 und auf dem Parkplatz vor der Verwaltungsstelle Bergen, und von je einem Schnelllade- und einem Wechselstromparkplatz auf dem Parkplatz vor dem Enkheimer Schwimmbad, dem Parkplatz am Enkheimer Friedhof und dem Parkplatz vor der Schelmenburg hinzuwirken. 2. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit im Neubaugebiet Leuchte Infrastruktur für E-Ladestationen geplant ist. Begründung: Zu 1.: Fast jedes fünfte neu zugelassenes Auto ist inzwischen ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug und diese Tendenz wird weiter steigen. Ab spätestens 2025 wird sich höchstwahrscheinlich jeder überlegen überhaupt noch ein Auslaufmodell "Verbrenner" zu kaufen. Allerdings ist aktuell in Bergen-Enkheim kaum eine Versorgung gegeben; die bestehenden Ladestation stehen an der Stadtteilgrenze und sind für die meisten unattraktiv. Der Vorteil der Standorte ist die vorzügliche Erreichbarkeit von allen Bürgerinnen und Bürgern. Verwaltung, Post und Freizeit wären gleichermaßen bedient und die Ladepunkte wären gleichmäßig auf den Stadtteil aufgeteilt. Zu 2.: Am 14.06.21 begannen die Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet "Leuchte". Voraussichtlich im Frühjahr 2023 kann der Hochbau beginnen. Der Presse ist zu entnehmen, dass der sogenannte "Baustraßenstandard" zur Anwendung kommen soll (Ilse Romahn, Spatenstich im Neubaugebiet "Leuchte", Frankfurt-live.com, abgerufen am 30.01.22). Der klassische Straßenaufbau einschließlich Versorgungsleitungen wird direkt hergestellt. Es wäre wünschenswert, wenn auf dem 12,3 Hektar großen Gelände direkt eine E-Ladeinfrastruktur mitgedacht werden könnte. Antragsteller: WBE GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.01.2022, OF 83/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 150 2022 1. Die Vorlage OF 83/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 90/16 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 90/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 87/16 Betreff: Illegale Eingriffe im Landschaftsschutzgebiet Im Weimerhaus/Am Entenbach, Flur 45 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, endlich gegen sämtliche illegale Eingriffe in dem räumlich zusammenhängenden Gebiet zwischen Florianweg und Taschnerstraße, Flur 45 (Im Weimerhaus / Am Entenbach), welches in der Schutzzone I des Landschaftsschutzgebietes "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" liegt, vorzugehen und der weiteren Zerstörung dieses im Außenbereich befindlichen Landschaftsschutzgebietes Einhalt zu gebieten sowie dort wieder einen funktionierenden Naturhaushalt herzustellen. Die diesem Antrag angefügten Fotos (1 bis 15) stellen lediglich eine grobe Übersicht der dort vorzufindenden Missstände dar. Begründung: Spätestens seit dem Jahr 2014 sind die Nutzungen in Form von illegalen Gartenanlagen im Landschaftsschutzgebiet "Im Weimerhaus / Am Entenbach" bekannt, die weder mit den dort geltenden landschafts-, naturschutz- und baurechtlichen Rahmenbedingungen in Übereinstimmung zu bringen sind. Seitdem ist die Zerstörung dieses Schutzgebietes massiv vorangeschritten. Mittlerweile werden dort großflächige Gartenanlagen betrieben, mit teils intensiver Bebauung in Form von Gartenhäusern, Geräteschuppen und Verschlägen (u.a. für eine Geflügelzucht) sowie massiven Einzäunungen, die teilweise eher als Verbarrikadierung zu bezeichnen sind. Nicht nur dazu wurden mittlerweile bereits weite Teile des Geländes gerodet, sondern auch um Zufahrten sowie Kfz-Stellplätze zu schaffen. Sperrmüllablagerungen sind über das gesamte Areal hinweg verteilt. Diese Missstände (siehe Fotos 1 - 15) widersprechen in eklatanter Weise der geltenden Verordnung über das LSG "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" und können so nicht länger hingenommen werden. Eine umgehende Beseitigung der illegalen Nutzungen in diesem räumlich zusammenhängenden Bereich erscheint daher dringend geboten, ebenso wie die Wiederherstellung eines funktionierenden Naturhaushaltes auf dieser Flur. Fotos 1 bis 15: Landschaftsschutzgebiet zwischen Florianweg undTaschnerstraße ((c) Dorothe Bogner) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1656 2022 Die Vorlage OF 87/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2022, OF 83/16 Betreff: Charge Point Operator Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten,auf dem Gelände Parkplatz Triebstraße vor Hausnr.34, auf dem Parkplatz vor der Verwaltungsstelle Bergen, jeweils einen "Charge Point Operator" also einen Schnellladeparkplatz, und auf dem Parkplatz vor dem Enkheimer Schwimmbad, dem Parkplatz am Enkheimer Friedhof und dem Parkplatz vor der Schelmenburg jeweils 2 Charge Point Operator für E-Fahrzeuge einzurichten. Begründung: Schnelllader sind eine Alternative, wenn z.B. keine Langsam-Lader zur Verfügung stehen oder man längere Strecken fahren möchte. Oder man einfach keine 6 Stunden Zeit hat, um das Fahrzeug zu laden. Diese Schnellader findet man inzwischen gut verteilt überall und bei vielen Tank+Rast Anlagen. Sie sind z.B. wichtig für Personen, die nach Frankfurt kommen, beruflich oder privat, um nicht irgendwo ihr Auto weit entfernt vom eigentlichen Ziel, stundenlang abzustellen. Genauso wichtig sind diese Schnelllader für Menschen die in Appartements wohnen und durch ihre Vermieter keine eigene Wallbox zur Verfügung gestellt bekommen. Der Vorteil der Standorte ist die vorzügliche Erreichbarkeit von allen Bürgerinnen und Bürgern. Verwaltung, Post und Freizeit wären gleichermaßen bedient,. Fast jedes fünfte neu zugelassenes Auto ist inzwischen ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug. Tendenz stark steigend. Ab spätestens 2025 wird sich jeder überlegen überhaupt noch ein Auslaufmodell "Verbrenner" zu kaufen. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.02.2022, OF 90/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 150 2022 1. Die Vorlage OF 83/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 90/16 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 90/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2021, OF 77/16 Betreff: Unterstützung der Begrünung von Fassaden und Dächern städtischer Gebäude als Beitrag zum Insektenschutz Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat sich dafür einsetzt, dass im Stadtteil Bergen-Enkheim die Fassaden und Dächer städtischer Gebäude begrünt werden. Die Grünen Bergen-Enkheim unterstützen die Ideen des städtischen Programms "Frankfurt frischt auf" und möchten den Insektenschutz im Stadtteil aktiv fördern. Begründung: Leider schreitet das Insektensterben immer weiter voran und alle sind dazu aufgefordert aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um sich dieser Entwicklung entgegenzustemmen. Die Begrünung von Fassaden und Dächern hat sich als effektive Maßnahme des Insektenschutzes bewiesen. Die Begrünung städtischer Gebäude und Fassaden ist zeitnah realisierbar und weist neben dem Insektenschutz zusätzliche Co-Benefits auf, da es zu einem angenehmen Mikroklima beiträgt. Im Stadtteil gibt es Gebäude, die sich aufgrund ihrer Größe und Architektur besonders für eine Begrünung eignen. Wir denken dabei z.B. an: - die Dächer der Schule am Ried - die Fassade der städtischen Verwaltungsstelle Bergen-Enkheim - die Stadthalle Bergen - den Gebäudekomplex Riedstadion - das Schwimmbad Bergen-Enkheim (z.B. im Rahmen des Neubaus der Umkleideanlagen) - die städtischen Kindertagesstätten im Stadtteil z.B. die Kinderzentren Bornweidstraße, Weißer Turm, Milseburgstraße Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1383 2022 Die Vorlage OF 77/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor für die Worte "die GRÜNEN Bergen-Enkheim" die Worte "der Ortsbeirat" eingefügt werden. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, FDP, LINKE und BFF gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 72/16 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Aufgrund des kurzfristig abgesagten Weihnachtsmarktes in Bergen-Enkheim finanziert der Ortsbeirat die Weihnachtsbeleuchtung in der Triebstraße und in der Marktstraße im Jahr 2021 mit einem Betrag in Höhe von maximal 3.780 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget des Ortsbeirates 16. Der Gewerbeverein Bergen-Enkheim hat sich bereit erklärt, sich auch in diesem Jahr um die Umsetzung zu kümmern. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Um die Weihnachtsbeleuchtung in der Triebstraße und in der Marktstraße kümmert sich regelmäßig der Gewerbeverein Bergen-Enkheim, der die Kosten für die Montage, Lagerung und Strom übernimmt. Finanziert wird dies normalerweise aus den Gewinnen der eigenen Stände des Gewerbevereins auf dem Bergen-Enkheimer Weihnachtsmarkt. Da schon die coronabedingte kurzfristige Absage des Weihnachtsmarktes eine große Enttäuschung für die Bevölkerung bedeutet, ist der Ortsbeirat der Meinung, dass die Weihnachtsbeleuchtung im Ortsbezirk trotzdem ein wenig Weihnachtsstimmung aufkommen lassen sollte, was in diesem Fall nicht zu Lasten des Gewerbevereins gehen kann. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 18 Die Vorlage wird zum Interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 63 2021 Die Vorlage OF 72/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2021, OF 69/16 Betreff: Sanierung des Geländes/Parkplatzes des 18. Polizeireviers Vorgang: OM 3960/15 OBR 16; ST 685/15 Im März 2015 hat der Ortsbeirat mit der Vorlage OM 3960 den Magistrat gebeten, das Gelände/den Parkplatz des 18. Polizeireviers im Florianweg zu sanieren. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme, ST 685, mitgeteilt, dass er die Sanierungsnotwendigkeit prüft und eine Kostenschätzung erstellt. Ein Ergebnis dieser Prüfung oder gar eine Kostenschätzung ist dem Ortsbeirat bis heute nicht bekannt, aber auf dem Gelände hat sich bis heute nichts Grundlegendes getan, abgesehen von der Tatsache, dass sich der Zustand der Fahrbahndecke stetig verschlechtert und eine Gefahr für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Bediensteten der Polizei beim Betreten des Geländes darstellt. Der Ortsbeirat fragt deshalb den Magistrat: 1. a) Wie ist die Prüfung der Sanierungsnotwendigkeit im Jahr 2015 ausgefallen? b) Wenn eine Sanierungsnotwendigkeit festgestellt wurde: Warum ist das inzwischen zu einer gefährlichen Stolperfalle gewordene Gelände bis heute nicht saniert worden? 2. Wie schätzt der Magistrat heute die Notwendigkeit einer Sanierung ein? 3. Gibt es bereits Pläne für eine Sanierung und wenn ja, wann werden diese dem Ortsbeirat und/oder der Polizeidienststelle vorgestellt? 4. Wurde mit dem 18. Polizeirevier Kontakt aufgenommen, die über den Zustand und Bedarf Auskunft geben können (elektrisches Hoftor; marode Abflussrohre; Leerrohre für künftige Elektrifizierung des Fuhrparks, Behindertenrampe o.ä.)? 5. Wie wird der Magistrat die sichere Begehbarkeit des Geländes bis zu einer Sanierung gewährleisten? Begründung: Das Gelände ist inzwischen zu einer gefährlichen Stolperfalle verkommen, was für das Erscheinungsbild eines Polizeireviers nicht würdig ist. Die Polizei steht für Sicherheit und Ordnung und beides ist aktuell auf diesem Gelände nicht gegeben. Zwar bemüht sich das Amt für Bau und Immobilien seit Jahren mit ihren vorhandenen Haushaltsmitteln darum, das Gelände einigermaßen begehbar zu halten, aber inzwischen sind bereits mehrere Personen - auch Polizisten - wegen den Schlaglöchern böse umgeknickt und ältere Besucher des Polizeireviers werden schon mal gestützt, um unfallfrei in das Revier zu kommen, was auf die nicht baukonforme Behindertenrampe zurückzuführen ist. Das kann doch so nicht sein oder bleiben. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3960 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 685 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 244 2021 Die Vorlage OF 69/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 67/16 Betreff: Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße- Borsigallee-Leuchte-Triebstraße zur Vermeidung von CO2 Ausstoß, Entlastung der Barbarossastraße und der Triebstraße, unnötiger Umwege, Verringerung von Lärm und langen Standzeiten zu beschließen und umsetzen. Begründung: Der Verkehr auf der Vilbeler Landstraße wird fast auf der gesamten Strecke durch Ampelanlagen geregelt. Hier kommt es zu längeren Standzeiten und Staus. Im Bereich der ampelfreien Kreuzung mit der Victor-Slotosch-Straße und Barbarossastraße fließt der Verkehr hingegen recht zügig ab. Ampelanlagen bedeuten durch größere Wartezeiten mit höherem Benzinverbrauch eine unnötige große Umweltbelastung. Zudem fallen bei Ampelanlagen zusätzlich zu den Investitionskosten Folgekosten durch regelmäßige Wartung an. Eine Kreiselanlage an dieser Stelle würde die Einfahrt von der Borsigallee in die Leuchte ermöglichen und weitere Umwege ersparen, zumal seit Juni 2021 die Bebauung des Baugebietes Leuchte/Barbarossastraße begonnen hat. Es ist den Anwohnern der Barbarossastraße nicht zu vermitteln, warum Baulastwagen sich durch die Straße quälen, während die Leuchte auf solche Maße ausgelegt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 67/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1381 2022 Die Vorlage OF 67/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2021, OF 51/16 Betreff: Mobile Lichtzeichenanlage Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten. Die mobile Lichtzeichen-Anlage (Bitte langsam/Danke) die im Wechsel Neuer-Weg /Heinrich-Bingemer Weg /Fritz Schubert Ring steht, um einen weiteren Standort zu erweitern. Und zwar vor dem 30 er Geschwindigkeitsschild vor Haus Neuer Weg 60 nach oben zeigend. Begründung: Der Neuer Weg verleitet durch die abschüssige Lage ab dem Friedhofsparkplatz zu erhöhter Geschwindigkeit. Dies führt dazu das die Geschwindigkeit in der 30 Km/h Zone in diesem Bereich nicht eingehalten wird. Die im Wechsel aufgestellte Anlage würde so zur Einhaltung der Geschwindigkeit beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 749 2021 Die Vorlage OF 51/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 32/16 Betreff: Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert kurzfristig, vor den Sommerferien, einen U-Turn an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße in Richtung Bergen einzurichten und unverzüglich Maßnahmen zu planen und umzusetzen, wie die direkte Öffnung zur Straße Leuchte aus nördlicher und westlicher Öffnung ermöglicht werden kann; z.B. durch Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße oder durch andere geeignete Maßnahmen. Begründung: Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center zeigt, dass es erforderlich ist, die Straße Leuchte besser an den Verkehr anzubinden. Diese genannte Linksabbiegespur wurde von den aus Norden und Westen kommenden Verkehrsteilnehmer*innen hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegerspur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße und weitere kleine Straßen geführt. Die o.g. Maßnahmen würden für Anwohner*innen und Verkehrsteilnehmer*innen eine substantielle Entlastung bedeuten. Noch wichtiger ist, dass mit der nun begonnenen Erschließung des Baugebiets Leuchte (Start war am 16. Juni) die Öffnung der Straße Leuchte jetzt dringend geboten ist. Die Erschließung des Baugebiets kann nicht durch die engen Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße erfolgen. Der Baustellenverkehr kann nur über die breite Straße Leuchte abgewickelt werden. Der Durchgangs- und Schleichverkehr von der Leuchte in den Fritz-Schubert-Ring und die Straße Im Sperber ist dabei durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Bereits im September 2017 (OF 138/16) hat der Ortsbeirat die Einrichtung eines Kreisverkehrs für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße gefordert, um die Erschließung des Baugebiets durch den Anschluss der Leuchte zu ermöglichen. Die Anbindung der Leuchte ist nun dringend erforderlich, wenn nicht durch einen Kreisverkehr, dann mittels anderer schneller zu realisierender Maßnahmen. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 532 2021 Die Vorlage OF 32/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung)
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 33/16 Betreff: Aufhebung der Sperrung der Linksabbiegespur Vilbeler Landstraße nach Osten an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Sperrung der Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße nach Osten unverzüglich rückgängig gemacht wird. Begründung: Die Anfang Juni 2021 erfolgte schlechte Umsetzung der Vorlage OF 270/16 bzw. OM 5343 vom Oktober 2019 durch das Dezernat VI Verkehr hat zu großer Empörung in der Bevölkerung geführt. Inhalt und Absicht der Vorlage war, den Durchgangs- und Schleichverkehr durch die Philipp-Puth-Straße zu unterbinden, in dem die Einfahrt in die Philipp-Puth-Straße von der Vilbeler Landstraße kommend gesperrt wird. Mit Umsetzung der Maßnahme wurde jedoch auch die Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße Richtung Osten gesperrt. Diese Linksabbiegespur wurde von den Verkehrsteilnehmern hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Der Kurvenradius ist zwar eng, Pkws und kleine Lkws konnten die 180°-Kurve aber jahrzehntelang in einem Zug durchfahren. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegespur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun über große Umwege hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße geführt. Eine Veränderung der Ampelsteuerung ist nicht erforderlich, da die bisherige Schaltung schon seit Jahrzehnten funktioniert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 33/16 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 34/16 Betreff: U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. Die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen. 2. Während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellenverkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht. 3. An der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zurückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam, 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessencenter seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Die Antragstellerin legt folgende geänderte Fassung der Vorlage OF 34/16 vor: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen; 2. während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellen-verkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht; 3. an der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zu-rückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam; 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-center seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2021, OF 26/16 Betreff: Weitere Verzögerung beim Neubau der Kita in der Laurentiusstraße 8a Der OBR möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem OBR detailliert zu erklären, warum es zum wiederholten Male zu Bauverzögerungen in der Kita in der Laurentiusstraße 8a in Enkheim kommt. Seit Baubeginn im Jahr 2018 wurden die Eröffnungstermine mehrmals verschoben. Hierzu fordern wir a) eine Stellungnahme von Dezernent Jan Schneider, wie es erneut zu diesen Verzögerungen kommt und was er gedenkt, dagegen zu unternehmen. b) Eine Stellungnahme, wann denn nun definitiv die Kita eröffnet wird. Möchten wir wissen: c) Haben die Bauverzögerungen damit zu tun, dass das ABI seit ca. 2 Jahren keinen Amtsleiter hat? d) Warum wird diese Stelle nicht besetzt? Begründung: Mittlerweile ist es den Bergen-Enkheimer Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr zu erklären, warum es immer wieder, bisher fünfmal, zu Bauverzögerungen kommt. Eltern, Erziehungsberechtigte, Alleinerziehende brauchen Planungssicherheit, wenn sie einer geregelten Arbeit nachgehen wollen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 26/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, 1 GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung 3 GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 13/16 Betreff: Verkehrssituation im Bereich Alt-Enkheim/Neuer Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Ortsvorsteherin zu beauftragen einen Ortstermin mit dem Straßenverkehrsamt bezüglich der Verkehrssituation im Bereich Alt-Enkheim/Neuer Weg herbeizuführen. Begründung: Immer wieder neu, beschweren sich einzelne Anwohner bezüglich der Halteverbotsregelung in diesem Bereich. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 13/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2021, OF 2/16 Betreff: Erneuerung und Erweiterung der Straßenmarkierung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass im Kreuzungsbereich Riedstraße/Triebstraße/Alt Enkheim/Florianweg eine Erneuerung und Erweiterung der Straßenmarkierungen aufgebracht wird. Zudem sollten die Zufahrten in die Triebstraße, aus dem Florianweg wie aus der Riedstraße, mit einem zusätzlichen Hinweis "STOP" als Fahrbahnmarkierung auf die Straße aufgebracht werden. Begründung: Immer öfter kommt es in diesem Bereich durch die unklare Verkehrsführung zu Fast-Unfällen, da alle Fahrbahnmarkierungen die auf Fußgängerüberwege hinweisen abgefahren sind und die, so schon komplizierte vorgeschriebene Verkehrsführung nicht mehr klar erkennbar ist. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 16 am 04.05.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 15 2021 Die Vorlage OF 2/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2021, OF 351/16 Betreff: Neubau und Auslagerung der Schule am Hang hier: Kinderzentrum RÖHRBORNGASSE - KiZ 98 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten Das KiZ 98 verblieb während des Neubau und der Auslagerung der Schule am Hang auf dem Gelände der Schule am Hang. Die Hortkinder der Schule am Hang laufen nun täglich nach ihrer Schulzeit von der Barbarossastraße zu ihrem Hort in die Röhrborngasse, dem Baulärm sind sie nun täglich nach der Schulzeit ausgesetzt. Warum wurde die KiZ 98 nicht auch während der Bauphase auf den Parkplatz der Riedschule in der Barbarossastraße ausgelagert? Was ist die Zukunft des KiZ 98 nach Abschluss der Bauarbeiten? Bisher wurden weder die Mitarbeiter der KiZ 98 noch die Eltern der Hortkinder über die Pläne des Stadtschulamtes mit der KiZ 98 informiert. Begründung: In den Informationen zum Neubau der Schule am Hang wird das KiZ 98 zwar in der Bestandsbeschreibung aufgeführt, kommt aber dann in der Beschreibung des Neubaus nicht mehr vor. Es ist nicht ersichtlich was mit der KiZ 98 geschehen soll. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1911 2021 Die Vorlage OF 351/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 794/11 Betreff: Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit Hessen Mobil die Umgestaltung der Vilbeler Landstraße voran zu treiben. Die Neugestaltung soll sich an dem bestehenden Abschnitt zwischen Borsigallee und Taschnerstraße / Voltenseestraße orientieren und logisch daran anschließen. Begründung: Durch eine Neugestaltung des genannten Abschnitts bieten sich große gestalterische Möglichkeiten. Die Fahrspuren werden auf 2 reduziert. An den Fahrbahnrändern können die bestehenden Fahrradwege, die bereits im neugestalteten Bereich existieren, fortgeführt werden. Als Fahrbahnteiler bieten sich Grünflächen für Insekten o.ä. an. An geeigneter Stelle wird durch einrichten von Abbiegemöglichkeiten das Abbiegen ermöglicht. Insbesondere für die Verkehrssicherheit bieten sich hier erhebliche Potenziale, da das Überholen mit erhöhter Geschwindigkeit unterbunden wird. Zusätzlich kann die Fahrradverbindung nach Seckbach und Bergen auf eigenen Fahrstreifen gestärkt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6966 2020 Die Vorlage OF 794/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach "Der Magistrat wird" die Worte "in Absprache mit dem Ortsbeirat 16" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2020, OF 327/16 Betreff: Sanierung Altes Rathaus in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten: warum wurde der OBR 16 nicht über die erneute Verzögerung der Sanierung bedingt durch die Kündigung des Architekten informiert (Bericht des Magistrats B 289)? der Haushalt 2020/2021 ist beschlossen, somit sind auch die Mittel genehmigt, diese sollen der Stadtverordnetenversammlung im September /Oktober zur Beschlussfassung vorgelegt werden, wann ist endgültig mit einem Baubeginn zu rechnen und wann mit der Fertigstellung? wie viele Ämter sind an diesem Projekt beteiligt und welches Amt ist für die erneute Verzögerung verantwortlich? Begründung: Seit 2000 ist das Alte Rathaus in Bergen-Enkheim wegen Einsturzgefahrt geschlossen. Bei einer Sitzung am 17.09.2019 im OBR 16 haben Vertreter des Amtes für Bau- und Immobilien (ABI-Amt) und des Kulturamt über den aktuellen Stand berichtet. Hier hieß es, die finale Ausschreibung im März 2020 beginnen sollte und eine Fertigstellung in 2022 wäre. Da dies neben der Kita Laurentiusstraße nun schon die zweite Baumaßnahme in unserem Stadtteil ist, die von einer erneuten Bauverzögerung betroffen ist, kann man annehmen, dass das Problem beim ABI liegt, das vom Baudezernenten Jan Schneider geleitet wird. Das ABI ist in den letzten Monaten immer wieder durch negative Schlagzeilen aufgefallen. Zuletzt durch die Entlassung eines Amtsleiters, der sozusagen gegangen wurde. Gespannt darf man sein, wie das ABI den Neubau von fünf Schulen in den nächsten 4-5 Jahren hinbekommt wie im Schulentwicklungsplan vorgesehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 16 am 25.08.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1742 2020 Die Vorlage OF 327/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, SPD, BFF und LINKE. gegen CDU und GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2020, OF 317/16 Betreff: Wilde und illegale Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in den wilden und illegalen Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg Fahrtrichtung Bergen rechts, geordnete Verhältnisse amtlich herstellen zu lassen. Dieses Gebiet wird in keinster Weise der in der B194 gegeben Erläuterung zum Regionalen Flächennutzungsplan gerecht. Begründung: Weder die ökologisch bedeutsame Flächennutzung zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft noch und der Grundwasserschutz ist hier überhaupt gegeben. Es werden Schadstoffe gelagert, gleichfalls sind mit Sicherheit Toiletten angelegt, deren Inhalt in den Boden einsickert. Wo entnehmen die Nutzer das Gießwasser, und wer gab die Genehmigung für die vielen Gartenhütten (Siedlungsbeschränkungsgebiet) Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2020, B 194 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6052 2020 1. a) Die Vorlage B 194 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 317/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2020, OF 318/16 Betreff: Entwurf ,,Neuer Nahverkehrsplan" Stadtbuslinie 42 Anbindung Neubaugebiet Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat soll die neue Linienführung (siehe beil. Bild) mit dem OBR 16 abstimmen. Begründung: Im Entwurf der neuen Linienführung der Stadtbuslinie 42 soll das neue Wohngebiet Leuchte mit eingebunden werden. Gleichzeitig wird aber die Triebstraße sowie die Riedstraße vom Ringverkehr weitgehend abgeschnitten. Daher sollte die neue Linienführung mit dem OBR 16 neu ausgearbeitet werden. Quelle: TraffiQ Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 16 am 23.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6243 2020 Die Vorlage OF 318/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2020, OF 310/16 Betreff: Bücherschrank für die "Besitzbare Stadt" in Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, dass in der Bornweidstraße bei dem Kunst- und-Gestaltungsobjekt "Besitzbare Stadt" ein Bücherschrank aufgestellt wird. Zur Kostenübernahme könnte der Antrag in den OBR-eigenen Verschönerungsetat eingebracht werden. Begründung: Nachdem nun die Fläche mit den Kunstgegenständen hergerichtet, bemalt ist und bald auch bepflanzt wird, würde es sich anbieten, dort einen Bücherschrank aufzustellen. Bänke stehen schon seit langem zur Verfügung. Ein Bücherschrank würde den Bereich beleben und zur Attraktivität beitragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 412 2020 Die Vorlage OF 310/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird aufgefordert, bei dem Kunst- und Gestaltungsobjekt Besitzbare Stadt in der Bornweidstraße einen Bücherschrank aufzustellen. Diese ist aus dem Ortsbeiratsbudgez zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 7.000 Euro." Abstimmung: WBE, CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2020, OF 313/16 Betreff: Kita Laurentiusstraße 8a, Enkheim; Haltemöglichkeiten für Autos Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wo Personen ihr Auto abstellen können, um das Kind oder die Kinder im Alter bis zu 3 Jahren zur Kita zu bringen und wieder abzuholen, ohne Verkehrsbehinderungen in der Laurentiusstraße und im Florianweg zu verursachen. b) wie sichergestellt wird, dass die private Zufahrt für die Bewohner der Laurentiusstr. 8 zu deren Garagen immer frei ist und welche Abgrenzung es gibt zu den Gärten der Laurentiusstr. 6a bis e zum Fußweg? Im Moment markiert eine Baustelle den Fußweg und die Gartenzäune wurden entfernt. Wer übernimmt hier die Kosten für die Erneuerung der Zäune? (Zwischen den Häusern Laurentiusstr. 8 und 6 gibt es eine private Zufahrt zu den Garagen des Hauses 8 gehörend. Rechts daneben soll ein Fußweg entstehen, um die Kinder zu Fuß zur Kita zu bringen.) c) wie wird sichergestellt, dass es zu keinen Behinderungen der Feuer-und Rettungswache 11 und des DRK Rettungsdienst im Florianweg kommt. Begründung: Bisher gibt es noch keine Informationen zu den Auto-Haltemöglichkeiten für Personen, die ihre Kinder in die Kita bringen. In der Laurentiusstraße darf Richtung Norden nur auf der rechten Seite geparkt werden und auch nur an bestimmten Stellen. Die Anwohner machen sich hierzu berechtigte Sorgen, wie Verkehrsbehinderungen und Streit vermieden werden können. Das Gleiche gilt auch für die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Diese müssen jederzeit ungehindert zum Einsatzort fahren können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6048 2020 Die Vorlage OF 313/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2020, OF 306/16 Betreff: Kita Laurentiusstraße 8a, Enkheim; Haltemöglichkeiten für Autos Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wo Personen ihr Auto abstellen können, um das Kind oder die Kinder im Alter bis zu 3 Jahren zur Kita zu bringen und wieder abzuholen, ohne Verkehrsbehinderungen in der Laurentiusstraße und im Florianweg zu verursachen. b) wie sichergestellt wird, dass die private Zufahrt für die Bewohner der Laurentiusstr. 8 zu deren Garagen immer frei ist und welche Abgrenzung es gibt zu den Gärten der Laurentiusstr. 6a bis e zum Fußweg? Im Moment markiert eine Baustelle den Fußweg und die Gartenzäune wurden entfernt. Wer übernimmt hier die Kosten für die Erneuerung der Zäune? (Zwischen den Häusern Laurentiusstr. 8 und 6 gibt es eine private Zufahrt zu den Garagen des Hauses 8 gehörend. Rechts daneben soll ein Fußweg entstehen, um die Kinder zu Fuß zur Kita zu bringen.) c) wie wird sichergestellt, dass es zu keinen Behinderungen der Feuer-und Rettungswache 11 und des DRK Rettungsdienst im Florianweg kommt. Begründung: Bisher gibt es noch keine Informationen zu den Auto-Haltemöglichkeiten für Personen, die ihre Kinder in die Kita bringen. In der Laurentiusstraße darf Richtung Norden nur auf der rechten Seite geparkt werden und auch nur an bestimmten Stellen. Die Anwohner machen sich hierzu berechtigte Sorgen, wie Verkehrsbehinderungen und Streit vermieden werden können. Das Gleiche gilt auch für die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Diese müssen jederzeit ungehindert zum Einsatzort fahren können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 306/16 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2020, OF 301/16 Betreff: Weitere Verzögerung beim Neubau der Kita Florianweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat detailliert zu erklären, warum es zum wiederholten Male zu Bauverzögerungen in der Kita Im Florianweg in Enkheim kommt. Seit 2018 wird gebaut und es ist kein Ende abzusehen, da sich die geplanten Termine schon mehrmals verschoben haben. Wir fordern von Stadtrat Jan Schneider eine Stellungnahme, in der klar belegt wird, warum es zu den Verzögerungen gekommen ist und was getan wird, um weitere zu verhindern. Kann der Eröffnungstermin 10/2020 gehalten werden? Die betroffenen Eltern brauchen Planungssicherheit. Begründung: Bis zum Baubeginn der Kita im Jahr 2018 hatte sich der Termin bereits zweimal verschoben. Als Eröffnungstermin war das Frühjahr 2019 geplant. Auch dieser Termin verzögerte sich. Ganze drei Mal wurde geschoben. Der letzte Stand war Mai 2020. Nach einer neuen Anfrage beim ABI durch die AWO Frankfurt, sie soll der Träger der Kita werden, wurde mitgeteilt, dass frühestens im Oktober 2020 eine Kita-Eröffnung geplant sei. Bisher gab es nur oberflächliche Erklärungen des ABI zu den Bauverzögerungen. Seit dem 1. November 2017 verantwortet das eigens dafür geschaffene Amt für Bauen und Immobilien (ABI) im Zuständigkeitsbereich von Stadtrat Jan Schneider den Bau und die Instandhaltung von Schulen und anderen städtischen Immobilien. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1585 2020 Die Vorlage OF 301/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.12.2019, OF 290/16 Betreff: Perspektiven zur Daseinsvorsorge Abwasserentsorgung Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten Auskunft zu geben, 1. Welche Erkenntnisse die jeweiligen Arbeitskreise und sonstigen Diskussionsrunden in Bezug auf Bergen-Enkheim bisher gewonnen haben? 2. Da in Bergen-Enkheim mehrere geologische Probleme zusammenkommen und schon in der Vergangenheit bei Starkregen die instabile Hanglage zu Rutschungen ganzer Gebäude mit anschließendem Abriss, Rutschungen mit Rissen an Gebäuden und auch zu dokumentierten Rutschungen am unbebauten Hang geführt haben, wird der Magistrat gebeten den Bürgern nach so vielen Jahren bisher ergebnisloser Diskussionen in einer Bürgerversammlung zu erläutern, wie er die Probleme in den Hanglagen bei immer stärkerer Verdichtung im alten Baubestand und Genehmigung sehr großer Bauten nach Abriss - siehe Neuer Weg - bei den für die Zukunft angeblich zu erwartenden Starkregenereignissen und Unwettern in den Griff bekommen will? 3. Wie sollen die Probleme mit den zu Tal strömenden Wassermassen bei Unwettern im Bereich des Enkheimer Riedes, das demnächst ebenfalls weiter bebaut werden soll, gelöst werden, wenn bei Unwettern all die geplanten Überlaufbecken und Zisternen überlaufen und die Pumpen bei Stromausfall nicht pumpen oder nicht ausreichend pumpen? 4. Wie stellt sich der Magistrat ein ausreichendes Abwassermanagement für Bergen-Enkheim vor? Bisher hat sich an der Gefahrenlage trotz Jahrzehnte alter Kenntnisse darüber weder am Hang noch in Enkheim tatsächlich etwas geändert, dafür schreitet die Verdichtung und Neubebauung stetig voran und vergrößert die Gefahrenlage für alle. Begründung: Der Bericht B 412 zeigt nur auf, was man alles könnte, wenn man denn endlich zur Tat schreiten würde, während die angeblichen "Jahrhundertereignisse" in immer kürzeren Abständen immer neue "Arbeitskreise" auf den Plan rufen. Bisher ist in Bergen-Enkheim "außer Spesen nichts gewesen". Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.11.2019, B 412 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1515 2019 1. Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 290/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, SPD, BFF, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2019, OA 494 entstanden aus Vorlage: OF 281/16 vom 26.09.2019 Betreff: Fehlende Baugebiete Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das zurzeit als "wilde Kleingartenanlage" genutzte Gebiet an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg als Baugebiet ausgewiesen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2020, B 194 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 494 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 494 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 494 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage OA 494 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5220, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2019, OF 281/16 Betreff: Fehlende Baugebiete Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob das zur Zeit als "Wilde Kleingartenanlage" genutzte Gebiet an der Vilbeler Landstraße, zwischen Taschnerstrasse und Florianweg als Baugebiet ausgewiesen werden kann. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 494 2019 Die Vorlage OF 281/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2019, OF 263/16 Betreff: Konsole vor dem Haus im Neuen Weg 64 in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, was die Konsole vor dem Haus "Neuer Weg Nr. 64" siehe https://goo.gl/maps/FrfrShkZ7UmuBQQg8 bewirken soll. Zudem ist zu prüfen, ob dieses Bollwerk welches den Fußgänger verkehr extrem gefährdet entfernt werden kann. Begründung: Seit vielen Jahren steht diese Konsole vor diesem Haus und kein Mensch weiß warum. Ist dieser Vorbau Stützwerk für das Haus oder Schikane für Verkehrsteilnehmer. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 17.09.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 263/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 263/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1513 2019 Die Vorlage OF 263/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, SPD und GRÜNE gegen CDU, BFF und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2019, OF 266/16 Betreff: Urban Gardening in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass dem Verein "Wir Bergen-Enkheimer" e. V. die öffentliche Grünfläche etwa gegenüber Borweidstraße Hausnummer 44 bis 48 als Urban-Gardening- Projekt zur Verfügung gestellt wird. Dieser Platz soll in Kooperation mit dem Projekt Besitz- und bespielbares Bergen-Enkheim umgestaltet werden. Dabei ist die kompetente und tatkräftige Unterstützung des Grünflächenamtes ausdrücklich gewünscht. Begründung: Seit vielen Jahren engagiert sich die Nachbarschaftsinitiative für das Zusammenleben in Bergen-Enkheim. In diesem Rahmen möchte der Verein ein Urban-Gardening-Projekt vorerst in Enkheim umsetzen. Die öffentliche Grünfläche, die zurzeit als Hundewiese dient und von niemandem sonst genutzt wird, bietet sich geradezu als Garten und Erholungsort an um für die Anwohner umgestaltet bzw. genutzt zu werden. Für den Aufbau, die Pflege und die Nutzung setzt sich der Verein ein, indem er Hochbeete und Sitzmöglichkeiten zum nachbarschaftlichen Austausch schaffen möchte. Der Garten soll allen Menschen aus dem Stadtteil zur Verfügung stehen. Hobbygärtner sind genauso willkommen wie Familien mit Kindern oder Senioren. Der Garten soll den Menschen eine Möglichkeit bieten, mit ihren Nachbarn in Kontakt zu kommen und sich auch über die gärtnerischen Themen hinaus auszutauschen. Zudem trägt das Projekt einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz in der Großstadt bei. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 17.09.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5128 2019 Die Vorlage OF 266/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, 2 CDU, SPD und GRÜNE gegen 2 CDU, BFF, LINKE. und FDP (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2019, OF 264/16 Betreff: Nutzung der Parkplätze in der Triebstraße 34 hier: Aufstellen von Gewerbeständen an einem Wochentag Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf den Parkplätzen in Enkheim vor Hausnummer 34 an einem Tag in der Woche das Aufstellen von Gewerbeständen zu genehmigen. Evtl. könnte das Marktgeschehen auch auf "Beckers Erlen" ausgedehnt werden. Begründung: Auf vielfachen Wunsch von den Bürgerinnen und Bürgern könnte der Platz z. B. für ein markttypisches Angebot an einem Wochentag, vorzugsweise freitags, genutzt werden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 17.09.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 264/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5342 2019 Die Vorlage OF 264/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2019, OF 871/2 Betreff: Neuer Weg vom Rebstockpark in das Planungsgebiet "Am Römerhof" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, in der weiteren Planung zur Erschließung des Baugebiet "Am Römerhof" einen neuen Weg für Fußgänger und Radfahrer vom Rebstockpark in das Baugebiet vorzusehen und umzusetzen. Namentlich soll diese neue Wegeverbindung in das Baugebiet "Am Römerhof" zwischen dem Sportplatz von "DJK Schwarz-Weiss Griesheim e.V." (Bezirkssportanlage) und dem Kleingartenverein "Gartenfreunde 1947 eV" ausgehend vom Rebstockpark südlich der Max-Pruss-Straße in südlicher Richtung verlaufend geschaffen werden. Begründung: Erkenntnisse nach Bürgergesprächen in der öffentlichen Vorstellung der Planung zum Baugebiet "Am Römerhof" im Juni 2019. Ein solcher Weg wäre insbesondere für Kinder und Jugendliche hilfreich, die über den Rebstockpark einen (sicheren) Verkehrszugang zu den öffentlichen Einrichtungen (Schule, Kita, Sportstätten etc.) ins Planungsgebiet hätten. Die Bewohner des Planungsgebietes würden vom (weiteren) Zugang in den Rebstockpark profitieren. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4963 2019 Die Vorlage OF 871/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung)
Parteien: SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2019, OF 254/16 Betreff: Lichtsignalanlage an der Kreuzung Barbarossastraße/Triebstraße Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Barbarossa-/Triebstraße fällt aufgrund überalteter Technik regelmäßig aus, teilweise für mehrere Tage. Dabei kommt es vor allem morgens zu sehr gefährlichen Situationen. Der Ortsbeirat sorgt sich insbesondere um die Sicherheit der Kinder, die auf dem Weg zur Schule diese Kreuzung passieren müssen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend alle notwendigen Maßnahmen bis hin zum Komplettaustausch der Technik zu ergreifen, um einen ausfallsicheren Betrieb der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Barbarossa-/Triebstraße zu gewährleisten. Antragsteller: WBE CDU SPD GRÜNE BFF LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 18.06.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4837 2019 Die Vorlage OF 254/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2019, OF 255/16 Betreff: Buslinie 551, neuer Streckenverlauf Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten ob der Streckenverlauf der Buslinie 551 in Richtung Bad Vilbel, wie bei der Umleitung während der Bauarbeiten Anfang des Jahres 2019 über den Florianweg und Vilbeler Landstraße in die Marktstraße und dann wieder wie bisher über den Landgraben zurück, geändert werden kann. Begründung: Der Verkehr auf dem Neuen Weg war immer wieder Thema von Bürger*innen im OBR 16. Mal ging es um die Parksituation oder den Busverkehr. Hier wurde auch immer Tempo 30 gefordert, was stets abgelehnt wurde. Begründet wurde es damit, dass der Bus bei der Bergauffahrt keine 30 kmh fahren könne. Auch kommt es zu Beschwerden von Anwohnern im oberen Bereich des Neuen Weges von Hausnummer 17 bis 27, wegen des schmalen Bürgersteigs, und die einseitig dort parkenden Autos auf der nördlichen Seite. Hier fahren häufig Fahrzeuge und Busse bei Begegnungsverkehr sehr gefährlich über den schmalen Bürgersteig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 20.08.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 255/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung WBE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 250/16 Betreff: Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht hier: Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert Den Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße (Einbahnstraße) von der Triebstraße bis zur Vilbeler Landstraße vollständig herstellen zu lassen und durch entsprechende Fahrbahnmarkierung auszuweisen. Begründung: Nach aufbringen der neuen Fahrbahndecke in der Taschnerstraße fehlt die entsprechende Markierung für entgegenkommende Radfahrer auf der Fahrbahn. Die erfordert gerade für die zahlreichen, Rad fahrenden Schüler/innen eine geordnete, für Radfahrer möglichst sichere Verkehrsführung. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 18.06.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4835 2019 Die Vorlage OF 250/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.05.2019, OA 405 entstanden aus Vorlage: OF 244/16 vom 23.04.2019 Betreff: Sichere Überquerung der Triebstraße an der Ecke Triebstraße/Bornweidstraße ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem falschen Parken vor dem Fußgängerüberweg Triebstraße/Bornweidstraße Einhalt zu gebieten. Da dies auf Dauer durch den Einsatz des Ordnungsamtes allein nicht gewährleistet werden kann, sind entsprechend Poller bzw. eine Sperrfläche (Zeichen 298 StVO) zu installieren. Begründung: Der Fußgängerüberweg wird unter anderem als Schulweg genutzt. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen, da uneinsichtige Fahrzeugführer ihre Fahrzeuge gesetzeswidrig abstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1789 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 71 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 405 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4135, 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.06.2019 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
Einige Spielplätze in Bergen-Enkheim sind wenig attraktiv, trotz schönen Flächen, die zur Verfügung stehen. Besonders erwähnt sei hier der Spielplatz in der Laurentiusstraße/Erich-Kästner-Straße. Hier gibt es nur alte Spielgeräte, früher gab es eine Seilbahnrutsche, warum wird diese nicht wieder aufgebaut? Auch der Spielplatz in der Leuchte und ggü. der Schule am Hang, sind sehr traurig anzuschauen. Schöne Spielplätze, wie der in der Bornweidstraße sind hierdurch, gerade jetzt in der Pandemie, völlig überfüllt.
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Reaktion der Stadt: Der Wunsch nach einer besseren Ausstattung der Spielplätze in Bergen-Enkheim ist nachvollziehbar. Das Grünflächenamt unterhält derzeit 659 Spielplätze und Freizeitanlagen, jährlich kommen neue hinzu. Diese Plätze zu unterhalten und die Sicherheit zu gewährleisten ist eine Aufgabe, die einen hohen finanziellen und personellen Einsatz erfordert. Leider ist es nicht möglich, alle Spielplätze und Freizeitanlagen in der gleichen Qualität anzubieten. Zurzeit können wir keine Zusage geben, wann der gewünschte Ersatz beschafft und installiert werden kann. Leider sind unsere Mittel für 2021 erschöpft, sodass lediglich Maßnahmen durchgeführt werden können, die dem Erhalt des Bestandes oder der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht dienen. Neubeschaffungen sind für dieses Jahr nicht mehr möglich.
Weiter lesen auf FFM.DEEinige Spielplätze in Bergen-Enkheim sind wenig attraktiv, trotz schönen Flächen, die zur Verfügung stehen. Besonders erwähnt sei hier der Spielplatz in der Laurentiusstraße/Erich-Kästner-Straße. Hier gibt es nur alte Spielgeräte, früher gab es eine Seilbahnrutsche, warum wird diese nicht wieder aufgebaut? Auch der Spielplatz in der Leuchte und ggü. der Schule am Hang, sind sehr traurig anzuschauen. Schöne Spielplätze, wie der in der Bornweidstraße sind hierdurch, gerade jetzt in der Pandemie, völlig überfüllt.
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Reaktion der Stadt: Der Wunsch nach einer besseren Ausstattung der Spielplätze in Bergen-Enkheim ist nachvollziehbar. Das Grünflächenamt unterhält derzeit 659 Spielplätze und Freizeitanlagen, jährlich kommen neue hinzu. Diese Plätze zu unterhalten und die Sicherheit zu gewährleisten ist eine Aufgabe, die einen hohen finanziellen und personellen Einsatz erfordert. Leider ist es nicht möglich, alle Spielplätze und Freizeitanlagen in der gleichen Qualität anzubieten. Zurzeit können wir keine Zusage geben, wann der gewünschte Ersatz beschafft und installiert werden kann. Leider sind unsere Mittel für 2021 erschöpft, sodass lediglich Maßnahmen durchgeführt werden können, die dem Erhalt des Bestandes oder der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht dienen. Neubeschaffungen sind für dieses Jahr nicht mehr möglich.
Weiter lesen auf FFM.DEEinige Spielplätze in Bergen-Enkheim sind wenig attraktiv, trotz schönen Flächen, die zur Verfügung stehen. Besonders erwähnt sei hier der Spielplatz in der Laurentiusstraße/Erich-Kästner-Straße. Hier gibt es nur alte Spielgeräte, früher gab es eine Seilbahnrutsche, warum wird diese nicht wieder aufgebaut? Auch der Spielplatz in der Leuchte und ggü. der Schule am Hang, sind sehr traurig anzuschauen. Schöne Spielplätze, wie der in der Bornweidstraße sind hierdurch, gerade jetzt in der Pandemie, völlig überfüllt.
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Reaktion der Stadt: Der Wunsch nach einer besseren Ausstattung der Spielplätze in Bergen-Enkheim ist nachvollziehbar. Das Grünflächenamt unterhält derzeit 659 Spielplätze und Freizeitanlagen, jährlich kommen neue hinzu. Diese Plätze zu unterhalten und die Sicherheit zu gewährleisten ist eine Aufgabe, die einen hohen finanziellen und personellen Einsatz erfordert. Leider ist es nicht möglich, alle Spielplätze und Freizeitanlagen in der gleichen Qualität anzubieten. Zurzeit können wir keine Zusage geben, wann der gewünschte Ersatz beschafft und installiert werden kann. Leider sind unsere Mittel für 2021 erschöpft, sodass lediglich Maßnahmen durchgeführt werden können, die dem Erhalt des Bestandes oder der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht dienen. Neubeschaffungen sind für dieses Jahr nicht mehr möglich.
Weiter lesen auf FFM.DESicherheit für Fußgänger/Schulkinder in Alt-Enkheim, Kreuzung Florianweg/Triebstraße/Neuer Weg ist miserabel da kein Zebrastreifen oder Ampel vorhanden, Zudem oft Irritationen bei Autofahrern untereinander wer Vorrang hat. Es gibt eine kleine Ampel vom Florianweg auf die "Verkehrsinsel" aber von dort kommt kein Kind sicher wieder weg. In Kürze zudem Auslagerung von Schule am Hang zu Schule am Ried- Folge noch mehr Fuß-Verkehr an dieser Situation. Ebenso bei Kreuzung derStraßen Alt-Enkheim und neuer Weg kein Überweg- Autos fahren zudem zu schnell. (Denken es wäre 50 statt 30 und 30 ist dort schon schnell). Autos blockieren schmalste Gehwege (besonders vor Ampel) Ein entlangkommen mit Kinderwagen oder -Rad nicht möglich. Busse stecken oft in Kurve fest wegen Autos auf Gehweg (Alt-Enkheim). Eine Gesamtbetrachtung des Carrés wäre äußerst sinnvoll, gerne gehe ich mit.
Sicherheit für Fußgänger/Schulkinder in Alt-Enkheim, Kreuzung Florianweg/Triebstraße/Neuer Weg ist miserabel da kein Zebrastreifen oder Ampel vorhanden, Zudem oft Irritationen bei Autofahrern untereinander wer Vorrang hat. Es gibt eine kleine Ampel vom Florianweg auf die "Verkehrsinsel" aber von dort kommt kein Kind sicher wieder weg. In Kürze zudem Auslagerung von Schule am Hang zu Schule am Ried- Folge noch mehr Fuß-Verkehr an dieser Situation. Ebenso bei Kreuzung derStraßen Alt-Enkheim und neuer Weg kein Überweg- Autos fahren zudem zu schnell. (Denken es wäre 50 statt 30 und 30 ist dort schon schnell). Autos blockieren schmalste Gehwege (besonders vor Ampel) Ein entlangkommen mit Kinderwagen oder -Rad nicht möglich. Busse stecken oft in Kurve fest wegen Autos auf Gehweg (Alt-Enkheim). Eine Gesamtbetrachtung des Carrés wäre äußerst sinnvoll, gerne gehe ich mit.
Sicherheit für Fußgänger/Schulkinder in Alt-Enkheim, Kreuzung Florianweg/Triebstraße/Neuer Weg ist miserabel da kein Zebrastreifen oder Ampel vorhanden, Zudem oft Irritationen bei Autofahrern untereinander wer Vorrang hat. Es gibt eine kleine Ampel vom Florianweg auf die "Verkehrsinsel" aber von dort kommt kein Kind sicher wieder weg. In Kürze zudem Auslagerung von Schule am Hang zu Schule am Ried- Folge noch mehr Fuß-Verkehr an dieser Situation. Ebenso bei Kreuzung derStraßen Alt-Enkheim und neuer Weg kein Überweg- Autos fahren zudem zu schnell. (Denken es wäre 50 statt 30 und 30 ist dort schon schnell). Autos blockieren schmalste Gehwege (besonders vor Ampel) Ein entlangkommen mit Kinderwagen oder -Rad nicht möglich. Busse stecken oft in Kurve fest wegen Autos auf Gehweg (Alt-Enkheim). Eine Gesamtbetrachtung des Carrés wäre äußerst sinnvoll, gerne gehe ich mit.
Fahradweg zwischen Taschner Straße und Florianweg anlegen und von vier auf zwei Fahrstreifen reduzieren.
Ich wohne in Bergen-Enkheim, in der Nähe der Endhaltestelle der U4/U7. Die Parkplätze in den Straßen rund um die U-Bahn (Triebstraße, Rangenbergstraße, Leuchte,...) sind tagsüber mit Autos aus Hanau, Fulda und Umgebung übersäht. So gibt es keine Parkplätze für Anwohner oder Menschen, die z. B. zum Arzt, Physiotherapeuten ö. ä. wollen. Alle sprechen über Luftreinhaltung und weniger Verkehr in der Stadt, aber die Pendler müssen ja auch irgendwo parken. Vor Jahren wurde aus diesen Gründen das P+R-Parkhaus an der Borsigallee, direkt an der Ab-/Auffahrt zur A66 Richtung Hanau mit direktem U-Bahn-Anschluss errichtet. Das Jahresticket kostet günstige 150,00 Euro, also weniger als 0,50 Euro pro Arbeitstag. Leider reicht die Kapazität des Parkhauses von 899 Parkplätzen schon lange nicht mehr aus. So parkten die Pendler in den Straßen von Enkheim und nehmen sogar Fußwege von 10 bis 15 Minuten in kauf. Die Anwohner sind verärgert. Ich schlage vor, das Parkhaus aufzustocken oder auszubauen, um die Parkplatzsituation in Enkheim zu entlasten, den Pendlern den morgendlichen Stress der Parkplatzsuche zu ersparen und die Autos aus der Innenstadt fern zu halten.