Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2025, OF 1512/1 Betreff: Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger freihalten Der Magistrat wird gebeten, die je nach Straßenabschnitt zwischen 1,40 m und 1,60 m schmalen Gehwege in der Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße durch geeignete Maßnahmen für Fußgänger freizuhalten. Hierzu sollen u.a. folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Einrichtung eines Längsparkbereichs auf der westlichen Straßenseite. Hierfür ist an der Kreuzung Lahnstraße/ Krifteler Straße ein neues Schild zu installieren, vor der Einfahrt zum Parkhaus ein Schild auszutauschen. 2. Bestreifung des Abschnittes nach Einrichtung des Längsparkens durch die Verkehrspolizei für mehrere Wochen, um zu überprüfen, ob die Beschilderung ausreichend ist, um ordnungswidriges Parken zu verhindern. 3. Abpollerung des Gehweges entlang der Parkbuchten, bevorzugt mit Installation der Poller auf den Parkflächen, sollten trotz Einrichtung des Längsparkens weiterhin Teile des Gehweges zugestellt werden. Begründung: Anwohner beklagen sich, dass der Gehweg vor allem mit Kinderwägen und Rollstühlen nur eingeschränkt benutzt werden kann, da parkende Autos in den Gehwegbereich hereinragen. So werden Fußgänger gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Er soll daher erhalten bleiben. Anwohner sind zudem verwundert, dass in unmittelbarer Nähe zum Ordnungsamt dieser Zustand nicht durch die Stadt behoben wird. Quelle: eigene Aufnahmen Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.10.2024, OF 1419/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6341 2025 1. Die Vorlage OF 1419/1 wird durch die Annahme der Vorlage . . . . . für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1512/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1419/1 Betreff: Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger freihalten Der Magistrat wird gebeten, die schmalen Gehwege in der Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße durch geeignete Maßnahmen für Fußgänger freizuhalten. Hierzu sollen u.a. folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Abpollerung des Gehweges entlang der Parkbuchten. Sollte dies wider Erwarten nicht möglich sein, soll als Alternative das Längsparken angeordnet werden; 2. Temporäre Einrichtung eines absoluten Halteverbots in dem Straßenabschnitt, der auf Grund des Bauprojekts "Kleyers" nur als Einbahnstraße genutzt werden kann. Der Behindertenparkplatz hinter der Tiefgarageneinfahrt zum Ordnungsamt soll erhalten bleiben. Bis zur Umsetzung der Maßnahmen soll der ruhende Verkehr regelmäßig durch die Verkehrspolizei/ Ordnungsamt bestreift werden. Begründung: Anwohner beklagen sich, dass der Gehweg vor allem mit Kinderwägen und Rollstühlen nur eingeschränkt benutzt werden kann, da parkende Auto in den Gehwegbereich hereinragen. So werden Fußgänger gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Der Behindertenparkplatz behindert keine Fußgänger und wird zudem weiter benötigt. Er soll daher erhalten bleiben. Anwohner sind zudem verwundert, dass in unmittelbarer Nähe zum Ordnungsamt dieser Zustand nicht durch die Stadt behoben wird. Quelle: eigene Aufnahmen Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1415/1 Betreff: Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Rotlichtblitzer an der Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße/Kleyerstraße für den beidseitigen Verkehr aufstellen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sind alternative Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs zu prüfen. Begründung: Viele Kinder laufen auf ihrem Schulweg aus den Neubauten der Weilburger Straße über die Kleyerstraße Richtung Galluswarte und müssen anschließend dort die Mainzer Landstraße überqueren. An dieser Stelle fahren regelmäßig Autos als auch Straßenbahnen bei Rot, während die Kinder loslaufen, da die Ampel für sie Grün zeigt. Aus diesem Grund gab es eine große Diskussion auf der letzten Schulelternbeiratssitzung der Günderrodeschule über die Sicherheit des Schulwegs. Quelle: Apple Karten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1399/1 Betreff: Absperrpfosten an der östlichen Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, je einen kontrastreichen rot-weissen Pfosten an der östlichen Kreuzung Kleyer-/Weilburger Straße anbringen zu lassen, um illegales PKW-Parken zu verhindern, und zwar: 1. In der Kleyerstraße auf Höhe der Hausnummer Kleyerstraße 1 beim südlichen Schnittpunkt von Fußgängerüberweg und Bordstein 2. In der Weilburger Straße auf Höhe der Hausnummer Kleyerstraße 1 wenige Zentimeter nördlich des Schachtdeckels Begründung: Der Gehweg und die unterschiedlichen Schachtdeckel auf dem Gehweg zwischen Kleyerstraße und Weilburger Straße werden regelmäßig illegal zugeparkt. . Fotos: Manuel Denkwitz Luftbild: Geoportal Frankfurt, eigene Eintragungen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1201/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung Vorgang: E109/22 Grüne/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1832/22; EA 82/22 OBR 1; EA 100/23 OBR 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für die Umgestaltung der Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128, sowie Tevesstraße 99, 73 und 43 in der Friedrich-Ebert-Siedlung werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Ursprünglich sollten mit der E 109/22 die Mittel für Spielplatzbau und -sanierung aufgestockt und ein Spielplatzprioritätenprogramm aufgelegt werden. Bisher ist dies dem OBR 1 noch nicht vorgestellt worden. Sollte dort bereits die Umgestaltung aufgenommen worden sein, so wird gebeten, diese auf oberste Priorität zu setzen und die Mittel dafür zeitnah freizugeben. Die Planung der Spielplätze soll in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten, dem Quartiersmanagement und der Elterninitiative Perspektiven für Kinder im Gallus e.V. aus der Siedlung erfolgen. Begründung: An der Situation hat sich nichts geändert: Die o.g. Spielplätze sind relativ klein und alt und liegen in der Nähe voneinander, mitten in einer Wohnbebauung. Nicht alle Spielgeräte sind mehr benutzbar. Die meisten Spielgeräte richten sich an Kinder ab ca. 3-4 Jahren, Anwohner/-innen wünschen sich aber auch Spielgeräte für Kleinst- und Kleinkinder unter 3 Jahren. Auch für ältere Schulkinder und Jugendliche gibt es wenig interessante Spielgeräte. Um den Anliegen aller Altersgruppen Rechnung zu tragen, wäre es daher sinnvoll, z.B. die Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128 aufeinander abzustimmen und für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten sowie gleichzeitig die Spielplätze Tevesstraße 99, 73 und 43 für Kleinst- und Kleinkinder umzugestalten. Die Kinder und Jugendlichen der Friedrich-Ebert-Siedlung haben angemessene Spiel- und Freizeitmöglichkeiten dringend nötig. Mit der EA 82 aus 2022 wurde dies bereits angeregt und i.R. der E 109 angenommen. Es ist aber nichts passiert. Auch nach der EA 100 aus 2023 passierte wieder nichts. Die Kinder können aber nicht noch länger warten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.03.2022, EA 82 Etatantrag vom 04.05.2022, E 109 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 100 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 82 2024 Die Vorlage OF 1201/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1220/1 Betreff: Fahrradpiktogrammketten Kleyerstraße versetzen, Sicherheit erhöhen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrradpiktogrammketten in der Kleyerstraße gemäß den Musterlösungen für Radverbindungen des Hessisches Verkehrs-Ministeriums so weit in Richtung Fahrbahnmitte versetzen zu lassen, dass mindestens 75cm Abstand zu den seitlich parkenden Fahrzeugen besteht. Das bedeutet praktisch die Markierung der Piktogrammketten auf dem Asphalt im Bereich der Straßenbahnschienen. Begründung: Die bestehenden Piktogrammketten sind in einem sehr geringen Abstand zu den seitlich parkenden Fahrzeugen angeordnet. Bei sich öffnenden Autotüren sind Radfahrende gezwungen, seitlich in Richtung Straßenbahngleise auszuweichen. Das birgt das Risiko von Stürzen, wenn die Fahrradradreifen in die Straßenbahnschienen gelangen. Radpiktogrammketten zwischen den Schienen führen Radfahrende mit sicherem Abstand über die gesamte Länge der Kleyerstraße. Bild: Manuel Denkwitz, Kleyerstraße stadtauswärts Grafik: Musterlösungen für Radverbindungen des Hessisches Verkehrsministeriums Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5399 2024 Die Vorlage OF 1220/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen SPD und BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 684/9 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; OA 387/23 OBR 6; ST 956/23; OM 4939/24 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, indem er 1. die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in der Anregung OA 387 des Ortsbeirates 6 gebeten, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend vornimmt; 2. alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime in Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt; 4. einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere - auch aus dem OB 9 - nicht mehr annehmen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Stellungnahme ST 956 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen einem und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei circa 750.000 Einwohnende gerade einmal höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt, denn Tierschutzvereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4939 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5162 2024 Die Vorlage OF 684/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP, BFF und fraktionslos
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2024, OF 649/3 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; ST 956/23; OA 387/23 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, indem er 1. die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in der Anregung OA 387 des Ortsbeirates 6 gebeten, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend vornimmt; 2. alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime in Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt; 4. einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen oder haben sie bereits gekündigt. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr annehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind fällig, um die Gebäude instand zu setzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt lässt derzeit zudem Willkür vermuten. Die Stellungnahme ST 956 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge äusserst niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen einem und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei circa 750.000 Einwohnende gerade einmal höchstens 33 Cent pro Einwohner*in. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt, denn Tierschutzvereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 649/3 wird auf Wunsch der FDP bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2023, OF 531/11 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; ST 956/23; OA 387/23 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, 1. indem er die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in dem Antrag OF 842 2023 im Ortsbeirat 6 beantragt, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend anpasst 2. indem er alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime Nied, Fechenheim und Hattersheim 3. indem er die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt 4. indem er einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr annehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind fällig, um die Gebäude instand zu setzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt mutet derzeit zudem willkürlich an. ST 956 2023 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen 1 und 2 Euro je Einwohner*in aus. Wenn man die in ST 956 2023 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei ca. 750.000 Einwohnende gerade höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt. Denn Tierschutz-Vereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 531/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4939 2024 Die Vorlage OF 531/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1037/1 Betreff: Parkhaus Galluswarte ausschildern und in das Parkleitssystem aufnehmen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Parkhaus Galluswarte aus allen Himmelsrichtungen mit den üblichen Wegweisern für Parkhäuser ausschildern zu lassen. Dabei sollen mindestens folgende Orte mit einem Wegweiser versehen werden: 1. Galluswarte in westlicher Fahrtrichtung beim Abzweig zur Kleyerstraße am Wegweiser zum Parkhaus Ordnungsamt 2. Ecke Kleyerstraße / Krifteler Straße am Wegweiser zum Parkhaus Ordnungsamt 3. Weilburger Straße auf Höhe des Ärztehauses in südlicher Fahrtrichtung, damit Besuchende des Ärztehauses zum Parkhaus geleitet werden 4. Kleyerstraße 20 zur Einfahrt in die Parkgarage - beidseitig 5. Ecke Weilburger Straße / Helmut-Walcha-Straße in Richtung Kleyerstraße beidseitig 6. Ecke Helmut-Walcha-Straße / Kleyerstraße Weiterhin soll das Parkhaus - wie fast alle anderen Parkgaragen auch - in die gängigen Apps zur Anzeige von freien Plätzen aufgenommen werden wie z.B. Hit Radio FFH und in das Frankfurter Parkleitsystem integriert werden. Begründung: Verschiedene Institutionen wie das AmkA, das Gallustheater und das Ärztehaus empfehlen Anreisenden per Auto das Parkhaus in der Kleyerstraße 20 mit den Bezeichnungen "Gallus-Warte" oder "Mainzer Landstraße". Leider ist an der Galluswarte nur das weit entfernte "Parkhaus Ordnungsamt" ausgeschildert, und so strandet ein Teil der Parkhaussuchenden in den Wohngebieten. Das Parkhaus Galluswarte wird 24/7 von Apcoa betrieben und weist 460 Parkplätze aus. Es könnte problemlos größere Mengen an Fahrzeugen aufnehmen und damit die umliegenden Wohnviertel deutlich entlasten. Foto: Manuel Denkwitz, einziger Wegweiser zum Parkhaus Galluswarte Link: https://www.apcoa.de/parken/frankfurt/mainzer-landstrasse/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4798 2023 Die Vorlage OF 1037/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. Gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 990/1 Betreff: Klimaresiliente und dichtere Bepflanzung entlang der Kleyerstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entlang der Kleyerstraße von der Sondershausenstraße nach Westen in Richtung Griesheim eine dichtere und klimaresiliente Bepflanzung möglichst aus dem 10.000-Bäume-Programm umsetzen zu lassen. Auch ein Tiny Forest ist vorstellbar. Zudem soll geprüft werden, ob die intensiven künstlerischen Schnittarbeiten in Form von Kugelbüschen dort notwendig sind, oder ob die Büsche naturnaher wachsen dürfen. Begründung: Frankfurt braucht dringend mehr Bäume und klimaresiliente Pflanzen und sollte zur Bepflanzung vor allem derzeit brach liegende Flächen nutzen. Fotos: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4565 2023 Die Vorlage OF 990/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 1021/1 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: OA 387/23 OBR 6 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Tierschutz angemessener Rechnung zu tragen, 1. indem er die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in dem Antrag OF 842 2023 im Ortsbeirat 6 beantragt, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend anpasst. 2. indem er alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime Nied, Fechenheim und Hattersheim. 3. indem er die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen wie in den Vorjahren wieder aufnimmt. 4. indem er einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr annehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind fällig, um die Gebäude instand zu setzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt mutet derzeit zudem willkürlich an. ST 956 2023 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen 1 und 2 Euro je Einwohner*in aus. Wenn man die in ST 956 2023 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei ca. 750.000 Einwohnende gerade höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz gefloßen sind. Die Verwaltung der Stadt Frankfurt hat derzeit offensichtlich keine Kriterien für die Mittelvergabe. Einerseits gibt sie die Rufnummern von Tierschutzorganisation an hilfesuchende Personen heraus, erhält Fundtierlisten von diesen Institutionen, zahlt dann aber trotzdem keine Fundtierpauschale und verweigert die Bearbeitung von Finanzierungsanträgen. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt. Richtiger Tierschutz ist nicht teuer, sondern bewirkt positive Effekte an anderer Stelle. Derzeit müssen die Tierschützer viel sparen und können in ihren Institutionen keine langfristigen Maßnahmen angehen. Das ist ökonomisch nachteiliger, als wenn die Tierheime angemessen ausgestattet werden und nachhaltige Investitionen tätigen können. Derzeit müssen viele Ehrenamtliche mit eigenem Geld einspringen, das sie ansonsten in den Konsum stecken würden. Die Spenden können sie zwar von der Steuer absetzen, aber in Summe schadet das dann wiederum dem Staat, indem er geringere Einahmen hat. Die Vereinsvorstände "verschwenden" viel Zeit mit Fundraising, anstatt sich um "sinnvollere Dinge" zu kümmern. Die derzeitige Situation ist schadhaft und destruktiv, und führt dazu, dass das Ehrenamt kollabiert, der Tierschutz vernachlässigt wird und darüber hinaus auch das Vertrauen in den Rechtsstaat (Die Stadt Frankfurt ist für Tierschutz zuständig!) schwindet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4585 2023 Die Vorlage OF 1021/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 877/1 Betreff: Hundeauslauffläche in der Friedrich-Ebert-Siedlung nun endlich umsetzen und einzäunen Vorgang: OM 3128/18 OBR 1; ST 1523/18 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Grünfläche an der Kleyerstraße neben dem Kleingartengelände (im städtischen Grünflächenkataster als Grünanlage Nr. 930 gekennzeichnet) als Hundeauslauffläche einzurichten. Diese soll, wie am Alleenring, eingezäunt werden. Begründung: Laut ST 1523 von 2018 befürwortet der Magistrat die Einrichtung der Fläche. Die Anwohnerinnen und Anwohner wünschen sich jedoch auch eine Einzäunung, was die Stadt jahrelang kategorisch ablehnte. Nun wurde die Hundeauslauffläche zwischen Spohrstraße und Richard-Wagner-Straße am Alleenring im Nordend doch eingezäunt, was bei Hunden und Halterinnen und Haltern gut ankommt. Was im Nordend möglich ist, sollte auch im Gallus möglich sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3128 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1523 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4057 2023 Die Vorlage OF 877/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Die Partei (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 873/1 Betreff: Fahrradbügel für das Gallus Theater und den Geschichtsort Adlerwerke Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Eigentümer der Grundstücke entlang des öffentlichen Verbindungsweges zwischen Kleyerstraße und Weilburger Straße entlang des Gallustheaters (Kleyerstraße 15, Flur 207) zuzugehen und diese aufzufordern, eine ausreichende Anzahl Fahrradbügel für die zahlreichen Besuchenden des Gallustheaters und des Geschichtsorts Adlerwerke aufzustellen. Falls die Grundstückseigentümer den dringenden Bedarf nicht decken wollen, wird der Magistrat aufgefordert, in Verhandlungen mit den Grundstücks-eigentümern einzutreten, um die Erlaubnis zu erhalten, auf eigene Kosten Fahrradbügel aufstellen zu dürfen. Es sollen mindestens 30 Fahrraddoppelbügel entlang des Mittelgrünstreifens errichtet werden. Begründung: Täglich besuchen zahlreiche Gäste das Gallustheater und den Geschichtsort Adlerwerke im Gebäudeensemble der ehemaligen Adlerwerke. Im gesamten Umfeld dieser Institutionen sind jedoch keinerlei Radbügel zu finden, obwohl zahlreiche Gäste mit dem Rad zu den Veranstaltungen anreisen. Die Gehwegfläche entlang der Adlerwerke zwischen Kleyer- und Weilburger Straße ist ausreichend breit, um zwischen den Straßenleuchten entlang des Grünstreifens Radbügel montieren zu können. Falls Bedenken wegen des Denkmalschutzes bestehen, verweist der Antragsteller darauf, dass die ehemaligen Adlerwerke einmal Fahrräder hergestellt hatten. Außerdem können Radbügel in Material, Farbe und Form so gewählt werden, dass sie sehr gut zur denkmalgeschützten Fassade passen. Foto: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4055 2023 Die Vorlage OF 873/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 807/1 Betreff: Beschilderung "Geschichtsort Adlerwerke" Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Straßenverkehrsraum eine Beschilderung für den "Geschichtsort Adlerwerke" vorzunehmen. Mögliche Standorte sind: Unter der Brücke Galluswarte für die Fußgänger und Ankommenden per S-Bahn und Tram Ecke Mainzer Landstraße / Kleyerstraße für beide Fahrtrichtungen Platz der Republik für beide Fahrtrichtungen Am Güterplatz Die Schilder sollten das Logo des Geschichtsorts enthalten und könnten wie abgebildet aussehen. Begründung: Den "Geschichtsort Adlerwerke" gibt es nun seit einem Jahr. Der lange und mühsame Weg für diesen Ort hat sich gelohnt. Immer mehr Menschen kommen zu diesem Ort, um sich zu informieren, um sich zu bilden und zu gedenken. Darunter sind auch viele Schulgruppen, aus Frankfurt und auch von außerhalb. Um die Sichtbarkeit dieser wichtigen Bildungs- und Gedenkstätte zu erhöhen und um die Erreichbarkeit zu erleichtern sollten Hinweisschilder im Verkehrsraum angebracht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3936 2023 Die Vorlage OF 807/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2023, OF 794/1 Betreff: Haushalt 2023 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung Vorgang: E 109/22 Grüne/SPD/FDP/Volt; Beschl. d.Stv.-V., §1832/22; EA 82/22 OBR 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für die Umgestaltung der Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128, sowie Tevesstraße 99, 73 und 43 in der Friedrich-Ebert-Siedlung werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Ursprünglich sollten mit der E 109/22 die Mittel für Spielplatzbau und -sanierung aufgestockt und ein Spielplatzprioritätenprogramm aufgelegt werden. Bisher ist dies dem OBR 1 noch nicht vorgestellt worden. Sollte dort bereits die Umgestaltung aufgenommen worden sein, so wird gebeten, diese auf oberste Priorität zu setzen und die Mittel dafür zeitnah freizugeben. Die Planung der Spielplätze soll in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten, dem Quartiersmanagement und der Elterninitiative Perspektiven für Kinder im Gallus e.V. aus der Siedlung erfolgen. Begründung: An der Situation hat sich nichts geändert: Die o.g. Spielplätze sind relativ klein und alt und liegen in der Nähe voneinander, mitten in einer Wohnbebauung. Nicht alle Spielgeräte sind mehr benutzbar. Die meisten Spielgeräte richten sich an Kinder ab ca. 3-4 Jahren, Anwohner/innen wünschen sich aber auch Spielgeräte für Kleinst- und Kleinkinder unter 3 Jahren. Auch für ältere Schulkinder und Jugendliche gibt es wenig interessante Spielgeräte. Um den Anliegen aller Altersgruppen Rechnung zu tragen, wäre es daher sinnvoll, z.B. die Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128 aufeinander abzustimmen und für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten sowie gleichzeitig die Spielplätze Tevesstraße 99, 73 und 43 für Kleinst- und Kleinkinder umzugestalten. Die Kinder und Jugendlichen der Friedrich-Ebert-Siedlung haben angemessene Spiel- und Freizeitmöglichkeiten dringend nötig. Mit der EA 82 aus 2022 wurde dies bereits angeregt und i.R. der E 109 angenommen. Die Kinder können aber nicht noch länger warten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.03.2022, EA 82 Etatantrag vom 04.05.2022, E 109 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 100 2023 Die Vorlage OF 794/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2023, OF 747/1 Betreff: Ausländerbehörde im Ortsbezirk 1: Umbenennung in "Service Center Migration" sowie Einrichtung eines "Willkommens-Cafés" Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, die Ausländer-behörde in der Kleyerstraße 86 in "Service Center Migration" umbenennen sowie ein "Willkommens-Café" im Zugangsbereich einrichten zu lassen. Begründung: Die Außendarstellung der Ausländerbehörde, die Funktionsweise und die Behandlung der Kundinnen und Kunden ist seit Jahrzehnten und andauernd eine Katastrophe. Menschen müssen sehr lange auf Termine warten, teilweise auf der Straße, werden vor Ort ohne Termin abgewiesen und von Mitarbeitenden der Verwaltung oder Sicherheitsleuten würdelos behandelt. Statt Menschen aus der EU oder anderen Ländern in Frankfurt willkommen zu heißen, werden sie durch die Bürokratie abgeschreckt und verunsichert. Durch eine Umbenennung wird signalisiert, dass die Verwaltung den Menschen eine Serviceleistung anbietet und die Hemmschwelle oder Angst vor der Behörde gesenkt. Das negativ besetzte Wort "Ausländer" gehört in diesem Zusammenhang der Vergangenheit an. Ein "Willkommens-Café" signalisiert außerdem, dass die Menschen sich dort aufhalten und entspannen dürfen sowie die Zeit bis zu ihrem Termin überbrücken können. Das kommt auch den Mitarbeitenden im Amt zu Gute, da die Kundinnen und Kunden entspannter in die Beratungsgespräche gehen können. Darüber hinaus muss weiterhin und mit mehr Elan daran gearbeitet werden, dass die Verwaltung digitaler, kundenfreundlicher und effizienter wird und mehr Stellen in der Verwaltung geschaffen werden. Antragsteller: GRÜNE fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 747/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, LINKE. und Die Partei gegen GRÜNE (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2022, OF 552/1 Betreff: Bäume, Begrünung, Radbügel, Bänke, Ladezonen und geordnetes Parken - Koordinierte Planung für die Lahnstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt der Lahnstraße zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße nun endlich folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: 1. Erstellung eines koordinierten Trassenplanes als notwendige Grundlage zur weiteren Planung von Baumstandorten im oben genannten Bereich. 2. Der Trassenplan wird dem Ortsbeirat umgehend nach dessen Erstellung zur Kenntnis gegeben. 3. Koordinierte Planung der Neuordnung der Lahnstraße nach Vorliegen der Trassenplanung zwischen den beteiligten Ämtern und Dezernaten mit folgenden Maßnahmen: 3.1 Pflanzung von Bäumen auf beiden Seiten der Lahnstraße in ausreichenden Abständen zur Verschattung und Kühlung und mit ausreichend großen entsiegelten Fläche zur natürlichen Bewässerung und Versickerung von Regenwasser. 3.2 Entsiegelung weiterer Teilflächen auf beiden Seiten der Lahnstraße und Begrünung mit klimaresilienter Bepflanzung zur Versickerung von Regenwasser und zur sommerlichen Kühlung. 3.3 Aufstellen einer angemessener Anzahl von Radbügeln und Sitzbänken auf beiden Seiten der Lahnstraße für die Anwohnenden und Kund*innen der dortigen Gewerbebetriebe. 3.4 Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Ladezonen zur Andienung und für Kund*innen der ansässigen Gewerbebetriebe. 3.5 Neuordnung der Parkregelung der noch zur Verfügung stehenden PKW-Parkplatzflächen auf beiden Seiten der Lahnstraße unter Berücksichtigung der Mindestgehwegbreiten. Begründung: Der Bereich der Lahnstraße zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße wurde bisher noch nicht saniert. Fußgehende werden durch unerlaubt schräg parkende PKW auf den Gehwegen behindert. Dies schränkt auch den Straßenquerschnitt stark ein, wodurch auch Radfahrende gefährdet werden. Zudem verkehren in diesem Abschnitt viele LKW und Lieferfahrzeuge, die die Gewerbebetriebe andienen. Dazu hat der Ortsbeirat bereits im Januar 2021 die OM 7027 verabschiedet, um die Parksituation vor Ort zu verbessern. Des Weiteren fehlen in diesem Abschnitt Bäume oder begrünte und entsiegelte Teilflächen, um abfließendes Regenwasser aufzunehmen und im Sommer für Kühlung und Schatten zu sorgen. In den angrenzenden Abschnitten der Lahnstraße in Richtung Kleyerstraße und in Richtung Gustavsburgplatz wurden bereits Bäume gepflanzt, was darauf schließen lässt, dass die Leitungstrassen dies zugelassen haben. Dazu hat der Ortsbeirat bereits im Januar 2021 die OM 7026 verabschiedet, um in diesem Abschnitt Bäume pflanzen zu lassen. Dort gibt es außerdem keine Bänke und zu wenige Radbügel für die Anwohnenden und Kund*innen der Gewerbebetriebe. Gemäß der vom Magistrat abgegebenen Stellungnahme ST 950 zu OM 7027 vom April 2021 hat der Magistrat ein neues Stellplatzkonzept erstellt, um den ruhenden Verkehr neu zu regeln. Das kann jedoch nicht umgesetzt werden, solange keine Stellungnahme zur OM 7026 und den Baumstandorten erfolgt ist, da beide Maßnahmen ineinander greifen und koordiniert geplant werden müssen. Gemäß der vom Magistrat abgegebenen Stellungnahme ST 952 zu OM 7026 vom April 2021 befürwortet der Magistrat grundsätzlich die Pflanzung von Bäumen, macht diese jedoch von der Vorlage einer Trassenplanung abhängig. Und gemäß Stellungnahme ST 291 vom April 2022 - also ein Jahr und etliche Anrufe bei den Ämtern später - sei die Trassenplanung bereits in vollem Gange. Wie aus den Ämtern telefonisch zu erfahren war, seien die Aufgaben bereits im April 2022 erledigt worden, man verstehe jedoch nicht, weshalb es dazu keine abschließenden Stellungnahmen gegeben habe. Auch zahlreiche Telefonate mit allen beteiligten Ämtern konnten keinen Fortschritt in der Angelegenheit bringen. Der Ortsbeirat hat zwischenzeitlich auch keine weiteren Stellungnahmen mehr erhalten und daher in seiner Sitzung im Juni 2022 entschieden, den Tagesordnungspunkt zur ST 950/OM7027 nicht mehr zu behandeln. Dieser Antrag ersetzt nun die OM 7026 und 7027 aus 2021. Foto: Grüne im Ortsbezirk 1 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 39 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Vorlage OF 552/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2615 2022 Die Vorlage OF 552/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3.3 folgenden Wortlaut enthält: "Aufstellen einer angemessenen Anzahl von Radbügeln und Sitzbänken sowie für E-Scooter auf beiden Seiten der Lahnstraße für die Anwohnenden und Kundeinnen und Kunden der dortigen Gewerbebetriebe." Zudem werden in der Ziffer 3.4 die Worte "und für Kundinnen und Kunden der ansässigen Gewerbebetriebe" ersatzlos gestrichen. Abstimmung: Ziffer 1., 2., 3.1, 3.2, 3.3, 3.4: Einstimmige Annahme Ziffer 3.5: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 502/1 Betreff: Der Bücherbus muss wieder ins Gallus kommen! Vorgang: B 203/22; OM 5740/20 OBR 1; ST 116/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 1 bereits, dass der Bücherbus wieder regelmäßig ins Gallus kommen soll, so zuletzt in der OF 1184 aus 2020. In der ST 116 aus 2021 beschreibt der Magistrat, dass ein Halt vor der Julius-Munk-Anlage bzw. dem ehemaligen Galluspark wegen laufender Baumaßnahmen nicht möglich sei, die Haltestelle ständig durch PKW zugeparkt sei und ein Absperren von drei Parkplätzen für den Bücherbus nicht verhältnismäßig sei. In der Vorlage B 203 vom 06.05.2022 schreibt der Magistrat wiederum, dass der Bücherbus die Haltestelle "Im Galluspark" nicht mehr anfahren könne, weil die Haltestelle regelmäßig von falsch parkenden PKW zugeparkt gewesen sei und alternative Haltestellen sich in der Siedlung nicht realisieren ließen. Daher entfalle diese Haltestelle dauerhaft. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen: 1. Festlegung der künftigen Haltestelle für den Bücherbus im Bereich der Parkplätze in der Kleyerstraße vor der Julius-Munk-Anlage /Ecke Schwalbacher Straße in Fahrtrichtung Galluswarte. 2. Beschilderung dieses Bereiches als Bushaltestelle mit entsprechenden Uhrzeiten, an denen diese bedient wird, wodurch 15 m vor und hinter dem Schild das Parken automatisch verboten ist. 3. Zusätzlich dazu die Montage einer geeigneten Absperrvorrichtung im Bereich der Bushaltestelle zur Freihaltung des Haltestellenbereiches wie z. B. umklappbarer Poller oder einer Absperrkette. 4. Montage von 8-10 Fahrradbügeln vor dem Haltebereich des Bücherbusses für fahrradfahrende Besuchende. Begründung: Die Begründung des Magistrats aus der B 203 ist nicht akzeptabel. Nur weil einzelne rücksichtlose Autofahrende die Haltestelle blockieren, sollen hunderte Menschen im Gallus darunter leiden. Es wird vielmehr Zeit, dass der Magistrat dem Falschparken konsequent durch bauliche Maßnahmen begegnet, umwelt-freundliche Mobilität fördert und den Menschen im Gallus den Bücherbus wieder zur Verfügung stellt. Foto: Planauszug Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5740 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2021, ST 116 Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 203 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2422 2022 Die Vorlage OF 502/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter der Ziffer 1. nach den Worten "in Fahrtrichtung Galluswarte" die Worte "oder der Weilburger Straße" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2022, OF 444/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Busverkehr im Gallus optimieren und verknüpfen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob im Zuge der nächsten planmäßigen Überarbeitung des Buslinienkonzeptes die folgenden Anregungen zur Optimierung des Busverkehrs im Gallus und zur Vermeidung teurer Parallelverkehre umgesetzt werden können: 1. Andienung der Ackermannstraße / Friedrich-Ebert-Siedlung mit ein bis zwei Haltestellen 2. Schaffung einer Busverbindung zwischen Schloßborner Straße und Rebstöcker Straße 3. Optimierte Verknüpfung des Gallus mit dem Gutleut 4. Verknüpfung des Straßenbahn- und Busnetzes an mehreren Stellen anstatt nur der Galluswarte 5. Vermeidung des Parallelverkehrs in der Kleyerstraße (Buslinie 52 und Straßenbahnlinie 14) 6. Aufwertung der Buslinie 87 und Änderung der Linienwege der Buslinien 52 und 87 (siehe Anlage Vorschlag Buslinienkonzept Gallus) Begründung: Fehlende Verknüpfungen und bisher nicht erschlossene Viertel erschweren den Umstieg auf den ÖPNV und machen Umwegfahrten erforderlich. Gleichzeitig kann auf teure Parallelverkehre z.B. in der Kleyerstraße verzichtet werden. Intelligente Anpassungen der Linienführung und zusätzliche Umsteigemöglichkeiten führen nicht zwangsläufig zu Mehrkosten, erhöhen aber die Attraktivität für die Fahrgäste. Foto: Vorschlag Buslinienkonzept Gallus, Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 19 Auf Wunsch der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 444/1 ziffernweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2195 2022 Die Vorlage OF 444/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1., 2., 3. und 4.: Einstimmige Annahme Ziffer 5. und 6.: GRÜNE, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL BFF und Die PARTEI gegen CDU und SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2022, OF 402/1 Betreff: Gehweg Krifteler Straße für alle passierbar machen - Teil II Vorgang: OM 687/21 OBR 1; ST 47/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkregelung in der Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße von Senkrechtparken und Längsparken zu ändern. Begründung: Oft ragen an dieser Stelle Fahrzeuge, trotz des legalen Parkens, so weit in den Gehweg hinein, dass Menschen mit Kinderwägen, Rollatoren oder Rollstühlen den Gehweg nicht benutzen können und auf die Straße ausweichen müssen. Der Magistrat beschreibt in ST 47/22, dass eine Absicherung des Gehwegs mit Pollern o.ä. wegen zu geringer Gehwegbreite nicht möglich sei. Um die vorschriftsmäßige Gehwegbreite von 2,20m zu gewährleisten, ist eine Anpassung der Parkaufstellung geboten, die der Magistrat in oben genannter Stellungnahme selbst vorgeschlagen hat. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 687 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 47 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 402/1 wurde zurückgezogen.
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 401/1 Betreff: Zugeparkte Gehwege Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße - Längsparken einführen Vorgang: OM 687/21 OBR 1; ST 47/22 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird mit Verweis auf ST 47 vom 10.01.2022 aufgefordert, in dem im Betreff genannten Abschnitt eine Änderung der Parkregelung von Senkrechtparken zu Längsparken vornehmen zu lassen und zu prüfen, in welcher Weise frei werdende Flächen begrünt und mit Bäumen bepflanzt werden können. Begründung: Der Ortsbeirat ist Beschwerden über auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeuge nachgegangen und hat mit OM 687 angeregt, den Gehweg durch Poller o. ä. abzusichern. Der Magistrat antwortete, dass eine bauliche Absicherung zwischen den parkenden Fahrzeugen und dem Gehweg nicht möglich sei, da der Gehweg zu schmal sei. Der Anregung könne daher nicht entsprochen werden. Um den Fußverkehr zu schützen, besteht keine andere Möglichkeit, als das Längsparken einzurichten. Zusätzliche Begrünungsmaßnahmen und das Pflanzen von Bäumen sind in dem dicht bebautem Bereich notwendig, um der sommerlichen Erhitzung entgegen zu wirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 687 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 47 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 401/1 wird zum gemeinsamen Antrag der GRÜNEN und Die PARTEI erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2005 2022 Die Vorlage OF 401/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2022, OF 400/1 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel für die Weilburger Straße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Weilburger Straße an folgenden Stellen eine ausreichende Anzahl von Fahrradbügeln aufstellen zu lassen, um das illegale Parken von PKW und Transporter wirksam zu unterbinden und den Bewohner*innen und Besucher*innen sichere Stellplätze anzubieten: - Weilburger Straße 2 / Ecke Kleyerstraße, gepflasterte Sperrfläche - Weilburger Straße 10-12, PKW-Parkplatz Begründung: Die Bewohner finden kaum Stellplätze für ihre Fahrräder. Währenddessen gibt es öffentliche Parkplätze im Überfluss, sodass diese ständig von Pendler*innen genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 400/1 spiegelstrichweise. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2004 2022 Die Vorlage OF 400/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Spiegelstrich ergänzt wird: "Weilburger Straße 12-14, vier Fahrradbügel an der Ecke des Gehweges" Abstimmung: Spiegelstrich 1.: Einstimmige Annahme Spiegelstrich 2.: 4 GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) Spiegelstrich 3.: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2022, OF 376/1 Betreff: Haushalt 2022 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für die Umgestaltung der Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128, sowie Tevesstraße 99, 73 und 43 in der Friedrich-Ebert-Siedlung werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Die Planung der drei Spielplätze soll in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten, dem Quartiersmanagement und der Elterninitiative aus der Siedlung erfolgen. Begründung: Die oben genannten Spielplätze sind relativ klein und alt und liegen in der Nähe voneinander, mitten in einer Wohnbebauung. Nicht alle Spielgeräte sind mehr benutzbar. Die meisten Spielgeräte richten sich an Kinder ab ca. 3-4 Jahren, Anwohner/innen wünschen sich aber auch Spielgeräte für Kleinst- und Kleinkinder unter 3 Jahren. Für ältere Schulkinder und Jugendliche gibt es wenig interessante Spielgeräte. Um den Anliegen aller Altersgruppen Rechnung zu tragen, wäre es daher sinnvoll, die Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128 aufeinander abzustimmen und für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten sowie gleichzeitig die Spielplätze Tevesstraße 99, 73 und 43 für Kleinst- und Kleinkinder umzugestalten. Laut Grünflächenamt stehen für so eine umfangreiche Neugestaltung aller fünf Spielplätze in den kommenden Jahren keine Gelder zur Verfügung. Allein aus den Ortsbeiratsmitteln ist eine solch große und grundlegende Umgestaltung nicht möglich. Die Kinder und Jugendlichen der Friedrich-Ebert-Siedlung haben aber angemessene Spiel- und Freizeitmöglichkeiten dringend nötig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Etatanregung EA 82 2022 Die Vorlage OF 376/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2022, OF 345/1 Betreff: Klare Verkehrsführung an der Galluswarte/Camberger Brücke und Erinnerung an Aufstellbereich für Radverkehr Vorgang: OM 6711/20 OBR 1; ST 145/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsführung an der Ampel im Bereich der Galluswarte und Camberger Brücke an der Kreuzung Mainzer Landstraße / Camberger Straße eindeutiger zu regeln und die Fahrstreifen entsprechend zu markieren. Von der Camberger Brücke kommend (Bild1): Es soll auf dem rechten Fahrstreifen ein Rechtsabbiegerpfeil, in der Mitte ein Pfeil für ‚Geradeaus' sowie die Worte "Mainzer Landstr." und auf dem linken Fahrstreifen ein Linksabbiegerpfeil sowie die Worte "Kriegkstr./Weilbacher Str." zu sehen sein. Im weiteren Verlauf der Kreuzung über die Tramgleise knickt die Straße dann nach links ab, hier müssen die Bodenmarkierungen sowieso z.T. erneuert und dabei eine durchgängige Linie zwischen dem linken und mittleren Fahrstreifen gezogen werden (siehe Bild 2). Danach werden der mittlere und linke Fahrstreifen zu drei Fahrstreifen - auch dort soll eine durchgezogene Linie zwischen dem dann entstehenden rechten Fahrstreifen und den beiden anderen angebracht werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob ein Verkehrsschild an der Ampel der Camberger Brücke angebracht werden kann, das darauf hinweist bzw. anzeigt, wo man sich einordnen soll, damit man in die gewünschte Straße einbiegen kann. Des Weiteren wird der Magistrat an die ST 145 vom 01.02.2021 erinnert. Hier forderte der Ortsbeirat die Einrichtung eines vorgezogenen Aufstellbereiches für den Radverkehr. Dieser wurde bisher nicht eingerichtet, nur die provisorischen Fahrradmarkierungen. Der Magistrat antwortete weiter: "Damit die Aufstellfläche auf der mittleren und rechten Fahrspur erreichbar ist, muss diese zusammen mit einem Radfahrstreifen beziehungsweise Schutzstreifen auf der rechten Abbiegespur eingerichtet werden. Voraussetzung dafür ist eine Anpassung der Lichtsignalanlagen." Auf diese Umsetzung wartet der Ortsbeirat noch. Der Magistrat wird aufgefordert die nötigen Veränderungen an der Kreuzung bzw. der Lichtsignalanlage umgehend anzugehen, damit dieser Bereich für Radfahrer sicherer wird. Begründung: An besagter Stelle kommt es immer wieder zu Problemen, Staus und ‚Beinahe-Unfällen', da sich Verkehrsteilnehmer absichtlich (um Zeit zu sparen) und unabsichtlich von der Brücke kommend an der Ampel falsch einordnen und dann in der Kurve auf den Tramgleisen versuchen, die Spur zu wechseln. Daher muss schon an der Ampel ersichtlich sein, welche Spur wohin führt und sich aufteilt. Auch muss an dieser Stelle dann einem unvorsichtigen Spurwechsel durch eine durchgezogene Linie entgegengewirkt werden. Bild 1 Bild 2 Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6711 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 145 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1819 2022 Die Vorlage OF 345/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Worte "Kriegkstr./ Weilbacher Str." ersetzt werden durch die Worte "Kleyerstraße/ Weilburger Straße". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 301/1 Betreff: Verkehrsführung Rebstöcker Straße auf Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, im Hinblick auf die Bebauung des Teves/Avaya-Geländes und die Tatsache, dass man von der Rebstöcker Straße von Süden kommend auf die Mainzer Landstraße nur in Richtung Osten auffahren kann, möge der Magistrat prüfen und berichten: 1. Wie viele Wohnungen sind insgesamt auf dem Teves/Avaya-Gelände geplant bzw. geschätzt möglich? 2. Wie wird sich das Verkehrsaufkommen zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße südlich der Mainzer Landstraße durch die Neubauten nach Abschluss der verschiedenen Bauphasen entwickeln? 3. Gibt es ein aktuelles Verkehrsgutachten zu dem bestehenden sowie zu dem nach Abschluss der verschiedenen Bauphasen jeweils zu erwartenden Verkehrsaufkommen in der Ackermannstraße und der Rebstöcker Straße südlich der Mainzer Landstraße? 4. Falls (3.) nein: Wann soll ein solches Gutachten erstellt werden? 5. Gibt es bereits Pläne, wie der durch die neue Siedlung entstehende Verkehr geleitet werden soll? Falls ja: Wie soll der Verkehr geleitet werden? 6. Bietet es sich an, die Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße umzubauen, so dass nicht nur die Ackermannstraße, sondern auch die Rebstöcker Straße Linksabbieger auf die Mainzer Landstraße aufnehmen kann? 7. Falls (6.) ja: Können bei einem Umbau der Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße auch barrierefreie Straßenbahnhaltestellen "Rebstöcker Straße" erstellt werden, um die Kreuzung nur einmal durch Bauarbeiten zu belasten? Begründung: Durch die sukzessive Bebauung des Teves/Avaya-Geländes in mehreren Bauabschnitten entsteht südlich der Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße eine große Anzahl an neuen Wohnungen. Durch die neuen Wohnungen wird auch der Individualverkehr zwischen Mainzer Landstraße, Ackermannstraße, Kleyerstraße und Rebstöcker Straße absehbar zunehmen. Die Ackermannstraße ist insbesondere zu Berufsverkehrszeiten bereits überlastet und kann kaum noch neue Autos aufnehmen. Von der Rebstöcker Straße aus von Süden kommend kann man derzeit nur Richtung Osten auf die Mainzer Landstraße einbiegen. Durch den Antrag soll erkundet werden, ob der Magistrat sich dieses absehbaren Problems bewusst ist und welche Lösungsansätze bereits angedacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 317 2022 Die Vorlage OF 301/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 247/1 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der im Bebauungsplan Nr. 905 festgesetzte Quartiersplatz mit der Nr. 8596 soll in "Marie-PfungstPlatz" benannt werden. Marie Eleonore Pfungst (1862-1943) führte gemeinsam mit ihrer Mutter einen Betrieb und einen Verlag ihres verstorbenen Vaters und Bruders weiter. Mit der von ihr gegründeten Arthur-Pfungst-Stiftung versuchte sie Bildungsarbeit für alle sozialen Schichten zu ermöglichen. Nach erheblichen Eingriffen in ihre Stiftungsarbeit durch die Nationalsozialisten wurde sie im September 1942 ins KZ Theresienstadt deportiert, wo sie wenige Monate später in Folge der Misshandlungen verstarb. (1) 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 soll in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt werden. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&NFirmengründers Harry Fuld und war eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verband der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus : Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie auf Grund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch in verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den "Reorganisationen" ab Ende 1936 musste sie auf Grund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktionen als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise- neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 03. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als "nicht betroffen [NS]" erklärt wurde... auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. ...Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (2) 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 soll in "Mathilde-Maier-Straße" benannt werden. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.7.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG, und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründer*innen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e.V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u.a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich Ebert Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u.a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972; und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.) In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt. (3) 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 soll in "Johanna-Zittel-Straße" benannt werden. Johanna Zittel geb. Wertheimer wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäusern der Friedrich Ebert Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittel-/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt. (4) Anlage: Übersichtsplan mit Darstellung der zu benennenden Straßen (Quellen: Planauszug Stadtvermessungsamt Frankfurt; Eintragungen Antragstellende) Quellenverzeichnis: Aus Entwurf M-Vorlage des Dezernats IV ohne Datum Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e.V. für das Jahr 1913" (Archiv der deutschen Frauenbewegung"); Hessische Landeszenrale für Politische Bildung: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C.F. Donner, Bloch & Hirsch, Celluslose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit vom Ende des 18.Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T & N / Telenorma und das Unternehmen in Urberach (1937 - 1996); Beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e.V., s.: http://www.dokuzentrum-tn.de; Diverse Werksveröffentlichungen T+N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmen-chroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte: Akten Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Quellen (zitiert): Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 (online: stolpersteine-frankfurt.de); Zu den Erwerbslosenküchen: A.u.R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart; 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 (Lutz Mohnhaupt Oktober 2020) Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohner:innen-Interviews betr. KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 (Lutz Mohnhaupt, Januar 2021) Arolsen-Archives: Antrag Ausreise Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963 Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main 62.41 Nr. der unbenannten Straße Benennungsbereich Bezeichnung 8591 Michael-Flürscheim-Straße 8592 Heinrich-Weiss-Straße 8593 Fini-Pfannes-Straße 8596 Marie-Pfungst-Platz (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt a.M., 2021 Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 61 Beschluss: Initiative OI 4 2021 Die Vorlage OF 247/1 wird als Ortsbeiratsinitiative beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Initiative vom 23.11.2021, OI 4 entstanden aus Vorlage: OF 247/1 vom 23.11.2021 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die Benennung der Straßen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße wie folgt vorzunehmen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der unbenannte Quartiersplatz Nr. 8596 wird dem Vorschlag des Stadtvermessungsamtes folgend in "Marie-Pfungst-Platz" benannt. 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 wird in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach-Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&N Firmengründers Harry Fuld und eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verbands der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus: Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie aufgrund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch an verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den ‚Reorganisationen' ab Ende 1936 musste sie aufgrund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktion als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise - neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 3. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als ‚nicht betroffen [NS]' erklärt wurde [...] auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. [...] Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er-Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (Quellen: Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021; "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e. V. für das Jahr 1913" - Archiv der deutschen Frauenbewegung; Hessische Landeszentrale für Politische Bildung und WEIBH e. V.: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C. F. Donner, Bloch & Hirsch, Cellulose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit: vom Ende des 18. Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T&N/Telenorma und das Unternehmen in Urberach - 1937 bis 1996, beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e. V.; http://www.dokuzentrum-tn.de; diverse Werksveröffentlichungen T&N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmenchroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte). 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 wird in "Mathilde-Maier-Straße" benannt. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.07.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründerinnen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e. V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u. a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich-Ebert-Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u. a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972, und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M. 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.). In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann Maier und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt (Quellen: Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021; Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 - online: stolpersteine-frankfurt.de; Initiative Stolpersteine Frankfurt am Main, 15. Dokumentation 2017; zu den Erwerbslosenküchen: A. u. R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart, 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 - Lutz Mohnhaupt, Oktober 2020). 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 wird in "Johanna-Zittel-Straße" benannt. Johanna Zittel, geb. Wertheimer, wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäuser der Friedrich-Ebert-Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittelpunkte/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt (Quellen: Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021; Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohnerinnen- und Bewohnerinterviews betreffend KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten; "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 - Lutz Mohnhaupt, Januar 2021; Arolsen-Archives: Antrag Ausreise; Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963). Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 01.12.2021
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 219/1 Betreff: Sicherheit im Ortsbeirat 1 - hier: Gehwegbeleuchtung Schwalbacher Straße sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Gehwegbeleuchtung auf der östlichen Straßenseite in der Schwalbacher Straße zwischen Kleyerstraße und Lahnstraße überprüfen, die Leuchtstärke messen und zwei zusätzliche Leuchten in Höhe der Hausnummern 18 und 24 ergänzen zu lassen, um Fußgehenden sicheres Gehen zu ermöglichen. Begründung: Der genannte Abschnitt wird von vielen Fußgehenden von der Straßenbahnhaltestelle Galluspark in Richtung Lahnstraße genutzt. Da die bestehende Straßenbeleuchtung sich auf der westlichen Straßenseite befindet, von Bäumen und den vielen parkenden Autos verdeckt wird und hauptsächlich die Straße ausleuchtet, liegt der östliche Gehweg im absoluten Dunkeln. Insbesondere Frauen wählen nach Einbruch der Dunkelheit lieber einen besser beleuchteten Umweg, um sicher nach Hause zu kommen. Bild: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1117 2021 Die Vorlage OF 219/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2021, OF 183/1 Betreff: Sachstand Radwegeführung an der Galluswarte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, was die aktuellen Planungen sind, den Knotenpunkt Galluswarte für Radfahrende sicherer zu gestalten. Begründung: An der Galluswarte gibt es in allen Hauptrichtungen nur unzulängliche Infrastruktur für Radfahrende: 1. Entlang der Mainzer Landstraße wird der Verkehr mittlerweile auf nur noch einem Fahrstreifen mit Radschutzstreifen geführt. Nur im Bereich der Galluswarte existiert kein solcher Schutzstreifen, die Radfahrenden müssen hier im Mischverkehr fahren. 2. Von der Camberger Straße kommend müssen Radfahrende sich kurz vor der Kreuzung in den Mischverkehr einordnen und dafür bergab den Rechtsabbiegestreifen queren. 3. Radfahrende, die aus bzw. in die Kleyerstraße fahren, müssen dafür mehrere Fahrstreifen überqueren, ohne dass dort gesonderte Infrastruktur existiert. Angesichts des steigenden Anteils des Radverkehrs in Frankfurt und der Bedeutung dieses Verkehrsknotenpunkts ist es notwendig, dort den Verkehrsraum neu zu ordnen und sichere und angenehme Infrastruktur für den Radverkehr zu schaffen. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 195 2021 Die Vorlage OF 183/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Die_PARTEI
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2021, OF 130/1 Betreff: Tempo runter vor Kinder- und Jugendeinrichtungen hier: Tempo 30 auf der Kleyerstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die Kleyerstraße soll auf dem Abschnitt zwischen Mainzer Landstraße (Galluswarte) und westlicher Weilburger Straße in beide Richtungen für den Verkehr mit Tempo 30 beschränkt werden. Dazu sollen Schilder und Markierungen auf der Straße auf Tempo 30 sowie spielende Kinder und den Radverkehr hinweisen. Begründung: Die Kleyerstraße verbindet das Gallus mit Griesheim. Schmale Gehwege, auf denen PKW parken, sowie Straßenbahngleise im Straßenraum, die insbesondere bei Nässe gefährlich für Radfahrende sind, verlangen hohe Konzentration und Rücksichtnahme. Der Verkehr ist gerade für schwächere und mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmende gefährlich und unkomfortabel. Daher fährt die Straßenbahn ohnehin regelmäßig bereits nicht schneller als Tempo 30. Vier Kindergärten - davon einer im Bau - befinden sich in dem Bereich der Kleyerstraße: Kindergarten Kleyerstr. 7 (in Bau), Kindergarten Bahnbini Kleyerstr. 25, Awo KiTa Adlerwerke Kleyerstr. 41, Kindergarten Galluspark, Pfarrer-Perabo-Platz 1. Wendet man die übliche Geschwindigkeitsbeschränkung im Umkreis von 300m um die Kitas an, müsste die Straße ohnehin in voller Länge Tempo 30 aufweisen. Weiterhin befinden sich in dem Abschnitt drei größere öffentliche Spielplätze und Bolzplätze, zu denen Kinder an unübersichtlichen Stellen die Straße queren müssen: Spielplatz Galluspark und Spielplatz Kleyerstraße / Golub-Lebedenko-Platz sowie den Bolzplatz Julius-Munk-Anlage. Zudem erzeugt der Parksuchverkehr beim Parkhaus Galluswarte, beim Supermarkt Kleyerstr. 74-78 und bei den Ämtern (Ordnungsamt, Sozialrathaus, Ausländerbehörde) erhebliche Eingriffe in den fließenden Verkehr, wobei PKW und Radfahrende auf den rutschigen Schienen gefährlich abbremsen müssen. Die geringere Geschwindigkeit würde zudem den Verkehr flüssiger machen. Die jüngsten Anträge zur Kleyerstraße (OM 7322 2021, OM 6337 2020) zeigen deutlich, dass das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nicht zufriedenstellend ist und dass hier dringend gehandelt werden muss. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 680 2021 Die Vorlage OF 130/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2021, OF 138/1 Betreff: Gehweg Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße für alle passierbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, damit Autos nicht den Gehweg der Krifteler Straße im Bereich zwischen Lahn- und Kleyerstraße "zuparken". Denkbar wären beispielsweise Poller am Übergang zwischen Gehweg und Parkplätzen. Begründung: Oft ragen an dieser Stelle Fahrzeuge, trotz des legalen Parkens, so weit in den Gehweg hinein, dass Menschen mit Kinderwägen, Rollatoren oder Rollstühlen den Gehweg nicht benutzen können und auf die Straße ausweichen müssen. Ein Ausweichen auf den gegenüberliegenden Gehweg ist zurzeit wegen Bauarbeiten dort auch nicht möglich. Foto: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 687 2021 Die Vorlage OF 138/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Absatz des Antragstenors nach dem Wort "Poller" die Worte "oder Fahrradbügel" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 16/1 Betreff: Quartiersgarage für die Friedrich-Ebert-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wer Eigentümer des Parkhauses in der Kleyerstraße 89 ist und wer die aktuellen Nutzungsrechte des Parkhauses innehat. 2. Ferner ist zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, das Parkhaus - oder wenigstens Teile davon - als Quartiersgarage für die Anwohnerinnen und Anwohner der umliegenden Wohnungen, insbesondere der Friedrich-Ebert-Siedlung, zu nutzen. Hier soll es Anwohnerinnen und Anwohnern ermöglicht werden, zu günstigen Konditionen Dauerparkplätze anzumieten. Begründung: Der Parkdruck in der Friedrich-Ebert-Siedlung und den angrenzenden Straßen ist schon seit vielen Jahren hoch. Durch die Einrichtung der Baustelle für die Bebauung des Geländes Kleyerstraße/Ackermannstraße sind nun noch weitere öffentliche Parkplätze weggefallen. Parallel dazu steht das Parkhaus auf dem Gelände Kleyerstraße 89 leer. Bis zum Frühjahr 2020 wurde das Parkhaus als "Park & Flug" für den Flughafen genutzt. Ob und wann hier wieder ein Bedarf entstehen wird, ist offen. Sicher ist aber, dass sich auch nach dem Bau der Wohnungen Kleyerstraße/Ackermannstraße die Parksituation in diesem Teil des Gallus nicht entspannen wird. Hier wäre es schön, wenn man interessierten Anwohnerinnen und Anwohnern die Möglichkeit eröffnen könnte, kostengünstig Parkplätze anzumieten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 9 2021 Die Vorlage OF 16/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und Die PARTEI (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2021, OF 1569/1 Betreff: Kreuzung Kleyerstraße/Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöckerstraße für Fußgänger sicherer zu machen. Dazu soll eine (bedarfsbesteuerte) Lichtsignalanlage/Fußgängerampel an besagter Stelle installiert werden. Sollte eine Ampel an dieser Stelle nicht möglich sein, so wird der Magistrat gebeten den Zebrastreifen sicherer zu machen, indem geeignete Maßnahmen vorgenommen werden. Diese könnten z.B. Warnblinkanlagen, eine viel bessere Ausleuchtung, blauweiße Posten, Aufplasterung des Zebrastreifens, o.ä. sein. Begründung: Der Fußgängerüberweg über die Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöckerstraße wird von vielen Fußgängern rege genutzt. Darunter sind viele Kinder bzw. Familien. (Es befinden sich einige Kitas in der Umgebung). Zudem hat der Verkehr auf der Kleyerstraße in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Straße wird auch als Ausweichroute zur Mainzer Landstraße genutzt. Dadurch wird das Queren für Fußgänger gefährlicher. Eine Gefahrenquelle ist zudem die schlechte Sicht auf Fußgänger für Autofahrer, die aus westlicher Richtung kommen. Wie auf dem Bild zu sehen ist wird durch die Bushaltestelle und einen Mast die Sicht stark beeinträchtigt. Gerade schnell fahrende Autos sehen damit die Fußgänger sehr spät. Aber auch Fußgänger, die auf der nördlichen Seite der Straße stehen, um sie zu queren, werden schlecht und spät von Autofahrern gesehen. Autofahrer, die aus der Rebstöckerstraße in die Kleyerstraße rechts abbiegen stehen praktisch sofort auf dem Zebrastreifen und sehen diesen zu spät. Die schlechte Ausleuchtung des Zebrastreifens ist besonders in den Wintermonaten ein zusätzlicher Grund, warum Fußgänger spät oder gar nicht wahrgenommen werden und sich dadurch sehr unsicher fühlen. Aus der Sicht eines Autofahrers von westlicher Richtung kommend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7322 2021 Die Vorlage OF 1569/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2020, OF 1401/1 Betreff: Radbügel - An den Flesch-Werken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten rund um den Platz "An den Flesch-Werken" Radbügel installieren zu lassen. Besonders eignet sich dafür der Platz an der Kleyerstraße am Trafohäuschen (grünes Häuschen, siehe Foto 1), da der dortige Platz ungenutzt ist und leider oft wilder Sperrmüll abgelegt wird. Weitere Radbügel sollen auf der nördlichen Seite des Platzes aufgestellt werden. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten alle dort angeketteten Fahrräder zu überprüfen, ob sie noch in Gebrauch sind und alte, kaputte Fahrräder entfernen zu lassen. (Foto 2 und 3) Begründung: Wie auf den Bildern zu sehen ist, werden dringend viele Radbügel rund um den Platz benötigt. Derzeit werden die Fahrräder am Geländer befestigt. Teilweise in doppelter Reihe und so, dass Pflanzen beschädigt werden. Einige der Fahrräder scheinen schon eine lange Zeit unbenutzt dort angekettet zu sein. Sie rosten vor sich hin und sind dazu noch ein unschönes Bild. Deshalb wäre es gut, wenn diese so bald wie möglich entfernt werden könnten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6532 2020 Die Vorlage OF 1401/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.07.2020, OF 1370/1 Betreff: Spielplätze für die Friedrich-Ebert-Siedlung In der Friedrich-Ebert-Siedlung gibt es keine Spielplätze für Kinder aller Altersstufen. Angeboten werden lediglich phantasielos gestaltete kleine Bereiche zwischen den Häusern mit einem Sandkasten und einer Wippe o.ä. für Kleinkinder im Vorschulalter. Grundschulkinder klettern über Zäune, um auf dem Hof der Ackermannschule zu spielen. Ältere Kinder "hängen ab". Für ein Wohngebiet dieser Größe, in dem zunehmend auch größere Familienwohnungen entstanden sind, ist dieser Zustand nicht hinnehmbar. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat wie folgt aufgefordert: 1. Das Grünflächenamt klärt mit den Grundstückseigentümern im Gebiet (überwiegend die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG), wo Plätze mit Aufenthaltsqualität für Kinder bis zum Alter von 14/16 Jahren angelegt werden können. 2. Das Grünflächenamt und die ABG erarbeiten in Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement Gallus, den Kinderbeauftragten, weiteren in der Siedlung in der Kinder- und Jugendarbeit aktiven Initiativen unter maßgeblicher Beteiligung des Kinderbüros (hier insbesondere des Vereins discorso e.V.) Planungen für einen oder mehrere Spielplätze. 3. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung sollten in die Planung ebenfalls eingebunden werden, um bereits im Vorfeld Konflikte zwischen den Bedürfnissen spielender Kinder und Ruhebedürfnissen erwachsener Anwohnenden zu minimieren. Begründung: Ein Luftbild dieser reinen Wohnsiedlung verdeutlicht die missliche Lage der Kinder und Jugendlichen, deren Bedürfnisse hier stadtgestalterisch nicht berücksichtigt werden. Die Kinder können sich relativ gefahrlos - ohne verkehrsreiche Straßen queren zu müssen - im Carré zwischen Mainzer Landstraße-Kleyerstraße / Ackermann- und Sondershausener Straße bewegen und müssen deshalb dort geeignete Freiräume und anregende Spielgeräte/-anlagen finden. Bisher stehen die einzigen größeren Freiflächen für die Kinder nicht zur freien Verfügung, da sie entweder zu den Grundschulen oder dem Sportverein gehören. (aus Stadtplan der Stadt Frankfurt) Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6334 2020 Die Vorlage OF 1370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.07.2020, OF 1373/1 Betreff: Kreuzung Kleyerstraße/Helmut-Walcha-Straße mittels Verkehrsspiegel sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Kleyerstraße / Helmut-Walcha-Straße einen Verkehrsspiegel etwa auf Höhe der Kleyerstraße 38 zu installieren, damit Verkehrsteilnehmer, die von der Helmut-Walcha-Straße aus die Kleyerstraße fahren wollen, erkennen können, ob auf dieser ein Fahrzeug kommt. Der Spiegel soll dabei vor allem die westliche Seite zeigen (Richtung Kleyerstraße 40/42 usw.), d.h. Fahrzeuge, die von links kommen, da dieser Bereich schlecht einsehbar ist. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner bemängeln zu Recht, dass Autofahrer beim Abbiegen von der Helmut-Walcha-Straße in die Kleyerstraße den dortigen Verkehr sehr schlecht einsehen können, da der Blick durch legal abgestellte Fahrzeuge versperrt ist. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der erste schwerere Unfall passiert. Anlage: Foto (privat) . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6337 2020 Die Vorlage OF 1373/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, 1 LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE, 1 LINKE., Die PARTEI und U.B. (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2020, OF 1293/1 Betreff: Neues Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für Radfahrer" im Ortsbezirk einsetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen "Grünpfeil" (VZ 721) [vormal VZ 720 mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr"] an folgenden Kreuzungen aufzustellen, um Rad Fahrenden das Rechtsabbiegen bei "Rot" zu ermöglichen: • Junghofstraße beim Abbiegen auf den Roßmarkt • Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt aus sämtlichen vier Richtungen • Kornmarkt nach Süden beim Abbiegen in die Bethmannstraße • Fahrgasse nach Süden beim Abbiegen in die Berliner Straße • Kreuzung Alte Brücke/Mainkai/Schöne Aussicht/KurtSchumacher-Straße aus sämtlichen vier Richtungen • Schöne Aussicht beim Abbiegen auf die IgnatzBubis-Brücke • Lange Straße beim Abbiegen in die Schöne Aussicht • Untermainbrücke beim Abbiegen auf den Untermainkai • Mainzer Landstraße stadtauswärts beim Abbiegen auf den Güterplatz, in die Heinrichstraße und in die Günderrodestraße • Kleyerstraße beim Abbiegen auf die Mainzer Landstraße • Kreuzung Europaallee/Lissaboner Straße, kommend von der Emser Brücke, beim Abbiegen in die Europaallee • Europaallee stadtauswärts beim Abbiegen in die Lissaboner Straße • Europaallee stadteinwärts beim Abbiegen in die Stephensonstraße • Osloer Straße beim Abbiegen auf den Platz der Einheit Darüber wird der Magistrat aufgefordert, auch alle anderen Ampelkreuzungen mit bereits vorhandenen Radfahrstreifen auf die neue Abbiegeregel zu prüfen. Eine ebensolche Prüfung ist bei jeder Errichtung neuer Radweganlagen unaufgefordert durchzuführen. Begründung: Das mit der STVO-Novelle mit Wirkung ab dem 28.4.2020 neu eingeführte Zeichen zum Rechtsabbiegen für Rad Fahrende ist ein Grünpfeil (VZ 721) mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr". Mit dem neuen Zeichen ist nach § 37 Absatz 2 Nummer 1 Satz 10 das Rechtsabbiegen für Radfahrende unter folgender Maßgabe möglich: "Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Rad Fahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen." Der bisherige Grünpfeil für alle Verkehrsteilnehmer war häufig in der Kritik. Für Autofahrer brachte er im Stadtverkehr meistens keinen Mehrwert, weil man an der folgenden Ampel sowieso wieder halte musste, um auf eine grüne Welle zu warten. Zudem waren die Unfallzahlen höher als bei normalen Abbiegesituationen. Der neue Grünpfeil für Radfahrende ist dagegen eine erhebliche Verbesserung. Er wurde Anfang 2019 in 9 Städten getestet und ist mit der STVO-Novelle nun bundesweit nutzbar. Links: STVO-Novelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl1 20s0814.pdf%27%5D__1588316642745 https://www.fr.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-dies e-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html https://www.fnp.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-die se-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6023 2020 Die Vorlage OF 1293/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem vierten Punkt ein neuer Punkt mit den Worten "Gutleutstraße Richtung Innenstadt in die Zanderstraße" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2020, OF 1236/1 Betreff: Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der AWO-Kreisverband Frankfurt steht unter dem Verdacht, die Stadt Frankfurt am Main unterschiedlichen Bereichen der Kooperation getäuscht zu haben, um in der Summe hohe unrechtmäßige Zahlungen zu erlangen. In der 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main berichtete die Dezernentin für Soziales, Senioren, Jugend und Recht darüber, im Dezember 2019 das Dezernat für Integration und Bildung sowie den Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main über den Verdacht einer substantiellen Schädigung der Stadt Frankfurt durch den AWO-Kreisverband Frankfurt informiert zu haben. Die AWO betreibt in Frankfurt am Main derzeit 18 Kindertagesstätten, davon haben 4 Einrichtungen ihre Standorte im Bezirk des Ortsbeirates 1. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wurden die Abrechnungen der AWO-Kita Adlerwerke, Kleyerstraße überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? 2. Wurden die Abrechnungen der AWO-Kita Europagarten, Hattersheimer Straße überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? 3. Wurden die Abrechnungen der AWO-Lahn'sche Höfe, Rebstöcker Straße überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? 4. Wurden die Abrechnungen der AWO-Kita Gutleutviertel, Gutleutstraße 32 überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1598 2020 Die Vorlage OF 1236/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Die PARTEI gegen U.B. (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2019, OF 1043/1 Betreff: Freiflächen für Kinder und Jugendliche im Bereich um die Lahnstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob und wo im südlichem Gallus im Quartier zwischen der Mainzer Landstraße, Kleyerstraße und Rebstöcker Straße - eine Spielstraße für Kinder und Jugendliche - Indoor Spiel- und Sportmöglichkeiten im Winter geschaffen bzw. eingerichtet werden können. Begründung: In diesem extrem kompakt bebauten Bereich herrscht ein gravierender Mangel an Grün- und Freiflächen. Darunter leiden insbesondere Kinder- und Jugendliche, die auf der Suche nach solchen Plätzen auch private Flächen in Anspruch nehmen und von dort regelmäßig vertrieben werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5146 2019 Die Vorlage OF 1043/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2019, OF 1022/1 Betreff: Einrichtung von Bewohnerparken endlich wieder möglich? Vorgang: B 265/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Mainzer Landstraße zwischen der Ackermannstraße und der Sondershausenstraße zumindest auf der Seite der ungeraden Hausnummern eine Bewohnerparkzone einzurichten. Sollte das Gebiet zu klein sein, wird der Magistrat gebeten, ein ausreichend großes Gebiet vorzuschlagen. Außerdem sollte seitens der Stadt mit der Firma Audi bzw. der dortigen Niederlassung Kontakt aufgenommen werden, damit deren Fahrzeuge nicht öffentlichen Parkraum blockieren, sondern auf dem Firmengeländer geparkt werden. Die Ausführungen im Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265 sind für Anwohner und Ortsbeiräte nicht zufriedenstellend, weswegen der Magistrat aufgefordert wird, hier im Sinne der Bürger tätig zu werden. Sollte der Magistrat auf dem Standpunkt stehen bleiben, weiter keine neuen Bewohnerparkzonen einrichten zu wollen, soll alternativ eine Quartiersgarage, dann für die gesamte Friedrich-Ebert-Siedlung, eingerichtet werden. Begründung: Die Bewohner der Mainzer Landstraße im o.g. Bereich haben das Problem, dass die Parkplätze tagsüber von den Mitarbeitern des Audi-Autohauses trotz vorhandenem Parkhaus auf dem Firmengelände blockiert werden. Nach Feierabend werden dann die Parkplätze von den Besuchern der Shisha-Bar an der Ecke Mainzer Landstraße / Wickerer Straße genutzt. Generell herrscht in diesem Gebiet, wie fast im gesamten Gallus, ein hoher Parkdruck. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 265 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 62 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4947 2019 Die Vorlage OF 1022/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach den Worten "ungeraden Hausnummern" die Worte ",zwischen der Mainzer Landstraße und der Kleyerstraße sowie zwischen der Sondershausenstraße und der Ackermannstraße" eingefügt werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL und U.B. gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung Die PARTEI
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2019, OF 870/1 Betreff: Tiefgaragenstellplätze der ABG in der Friedrich-Ebert-Siedlung Bewohnerinnen und Bewohner der Friedrich-Ebert-Siedlung wenden sich immer wieder an Mitglieder des Ortsbeirats mit Klagen darüber, dass es zu wenig Stellplätze für Pkw in den Straßen der Siedlung gibt. Die Vermietung der Wohnungen in der Siedlung erfolgt überwiegend durch die ABG. Zusammen mit den Neubauten in der Cordierstraße hat die ABG Tiefgaragen errichtet, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner Parkplätze anmieten können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, von der ABG folgende Fragen beantworten zu lassen: 1. Wie viele Parkplätze werden von der ABG in der Friedrich-Ebert-Siedlung vermietet? 2. Wie viele Parkplätze sind davon tatsächlich an Mieter_innen der ABG vermietet? 3. Wie hoch sind die monatlichen Mietkosten für einen Pkw-Stellplatz? 4. Können die Parkplätze auch gemietet werden, wenn nicht gleichzeitig ein Wohnungsmietvertrag mit der ABG besteht (z.B. Mieter der Vonovia-Liegenschaften / der Erbbau-Siedlung oder Einpendler)? Begründung: Aufgrund der Wünsche einiger Anwohnerinnen und Anwohner, die an Begehungen des Stadtteilbüros teilgenommen haben, hat der Ortsbeirat u.a. gefordert, Schrägparkplätze einzurichten; Schrägparker fahren meist weit auf den Gehweg auf und zwingen an vielen Stellen zu Fuß Gehende auf die Straße. Auch in der Friedrich-Ebert-Siedlung ist der Straßenraum als Parkplatz gestaltet; die Gehwege sind häufig schmal, Lücken, die Straße zu queren, oft kaum vorhanden und an vielen Stellen ist insbesondere für Kinder der Verkehr nicht einsehbar. Die Erfahrung zeigt leider (z.B. "Tiefgarage am Europagarten"), dass immer wieder Forderungen an die Politik herangetragen werden, kostenlose Parkplätze auf der Straße und wenn möglich direkt vor dem eigenen Hauseingang zur Verfügung zu stellen, während Quartiersgaragen leer stehen, weil man sich die Miete für einen Stellplatz sparen möchte. Vor diesem Hintergrund ist es interessant zu erfahren, wie hoch die Auslastung der Quartiersgaragen der ABG durch Mieter_innen sind oder ob auch hier hohe Leerstände vorhanden sind, während die Straßen des Quartiers von Pkws zugestellt sind. Beobachtungen der Antragsteller zeigen, dass z.B. nach 18 h der nördliche Gehweg in der Cordierstraße, der nicht zum Parken zugelassen ist, illegal so beparkt wird, dass zu Fuß Gehende auf die Straße ausweichen müssen. An vielen Stellen ist dadurch der Straßenraum so verengt, dass im Notfall Rettungsfahrzeuge die Straße nicht durchfahren können. Gleichzeitig sind "um die Ecke" auf der Sondershausener Straße i.d.R. nur ca. 50% der abmarkierten Stellplätze belegt und diese überwiegend an den Einmündungen von Cordier-, Teves- und Steuernagelstraße. Auf der Sondershausener Straße zwischen Cordierstraße und Kleyerstraße befinden sich keine Hauseingänge. Es drängt sich der Eindruck auf, dass sogar ein Fußweg zum Parkplatz von 100 m als nicht akzeptabel und die Situation damit als "unzumutbarer Parkdruck" erlebt wird. Neben den Anwohnerinnen und Anwohnern, die mehr Stellplätze für Pkw in der Siedlung fordern, gibt es auch zahlreiche in der Siedlung lebende Menschen - mit oder ohne Pkw - die sich mehr Platz auf den Gehwegen, bessere Querungsmöglichkeiten, mehr Übersicht über den Straßenraum wünschen. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 19.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1199 2019 Die Vorlage OF 870/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2018, OF 743/1 Betreff: Bewohnerparken in der Schwalbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in der Schwalbacher Straße zwischen Mainzer Landstraße und Kleyerstraße einseitig eine Bewohnerparkzone einzurichten. Begründung: Anwohner der Schwalbacher Straße, südlich der Mainzer Landstraße, benötigen eine Anwohnerparkzone, damit sie trotz des hohen Parkdrucks einen Parkplatz finden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3889 2018 Die Vorlage OF 743/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, LINKE. und PARTEI (= Ablehnung); 1 GRÜNE und BFF (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2018, OF 662/1 Betreff: Glascontainer in der Kleyerstraße 62 bis 64 Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat geeignete alternative Standorte für den im Betreff genannten Altglascontainer vorschlagen zu lassen. Begründung: Mit dem bestehendem Standort gibt es durch die angrenzende gastronomische Nutzung Probleme. Da eine Vielzahl von Faktoren bei der Auswahl des Standortes berücksichtigt werden müssen, wird der Magistrat gebeten, zunächst Vorschläge durch die zuständigen Fachleute machen zu lassen, damit der Ortsbeirat dann endgültig entscheiden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3534 2018 Die Vorlage OF 662/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2018, OF 592/1 Betreff: Ersatzhaltestelle "Rebstöcker Straße" kennzeichnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Rebstöcker Straße die Ersatzhaltestelle sichtbar zu kennzeichnen, an der die Straßenbahnen abfahren, wenn die Hauptstrecke auf der Mainzer Landstraße z.B. wegen eines Unfalls gesperrt ist und über die Kleyerstraße umfahren wird. Da die Strecke ab Dezember sowieso durch die Linie 14 genutzt werden soll, ist es sinnvoll, die bereits jetzt als Ersatz- und später sicherlich als regulär genutzte Haltestelle dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen. Wünschenswert wäre hierbei natürlich auch eine zeitnahe barrierefreie Gestaltung. Außerdem sollte für diesen, leider doch öfters auftretenden Fall ein Hinweis an der eigentlichen Haltestelle "Rebstöcker Straße" auf die in der Querstraße liegende Ersatzhaltestelle angebracht werden. Begründung: Regelmäßig ergeben sich leider auf der Mainzer Landstraße Unfälle, welche eine Sperrung derselben zur Folge haben. Glücklicherweise können die Straßenbahnen der Linie 11 und 21 im Falle eines Unfalls zwischen der Galluswarte und der Haltestelle "Rebstöcker Straße" die Mainzer Landstraße über die alte Strecke in der Kleyerstraße umfahren. Dabei halten die Bahnen jedoch an einer anderen Stelle und bedienen nicht die reguläre Haltestelle "Rebstöcker Straße" oder pendeln zurück. Fahrgäste, die an der regulären Haltestelle stehen, wissen aber meist nicht, dass dies der Fall ist oder sind unsicher, an welcher Stelle sie in die Bahn steigen sollen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 08.05.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3121 2018 Die Vorlage OF 592/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2018, OF 587/1 Betreff: Fußgängerampel auf der Kleyerstraße/Schwalbacher Straße begehbar und sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um den Überweg der Fußgängerampel auf der Kleyerer Straße (Ecke Schwalbacher Straße) durchgängig für Menschen mit Kinderwägen, Rollatoren und Rollstühlen begehbar zu machen. Dazu sollte die bestehende Abpollerung um zwei Poller östlich des Überweges und einen Poller westlich davon ergänzt werden, damit Autos nicht auf dem Gehweg und / oder im Bereich des Fußgängerüberweges der Fußgängerampel parken können. Begründung: Sowohl vor, hinter als auch teilweise auf dem Fußgängerüberweg wird auf der Straße und schräg auf dem Gehweg geparkt. Verbotsschilder sind hier wahrscheinlich wenig hilfreich, da jedem Führerscheinbesitzer klar sein sollte, dass man nicht auf einem Fußgängerüberweg / -ampel parken darf. Da dieses Verhalten aber trotzdem von einigen Mitbürgern an den Tag gelegt wird, müssen daher Maßnahmen gefunden werden, die den Gehweg und den Fußgängerüberweg freihalten. Es bestehen im Bereich der Einmündung der Schwalbacher Straße in die Kleyerstraße bereits rot-weiße Poller, doch lassen diese einen für Autos ausreichend großen Bereich der Straße bis zum Überweg der Fußgängerampel frei, sodass dieser zum Parken genutzt wird. Daher sollten die Bereiche neben dem Überweg komplett abgepollert werden, damit Menschen mit Kinderwägen, Rollatoren und Rollstühlen auf die Straße gelangen können. Mögliche Standorte der Poller: Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 08.05.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3116 2018 Die Vorlage OF 587/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2018, OF 600/1 Betreff: Hundeauslaufflächen in der Friedrich-Ebert-Siedlung ermöglichen Vorgang: OM 2718/13 OBR 1; ST 302/14; V 665/17 OBR 1; ST 191/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, auf der Grünanlage entlang der Kleyerstraße einen Bereich abzutrennen, von der Kleyerstraße aus begehbar zu machen und als Hundeauslauf zu nutzen. Alternativ soll geprüft werden, ob sich die Fläche des Sportplatzes "Westend" (ein Tennisplatz der nicht mehr benutzt wird) eignet und einer der bereits vorhandenen Zugänge dafür genutzt werden kann, sodass die Sportfläche nicht mit Hunden gequert werden muss. Zusätzlich soll geprüft werden, ob wie 2014 berichtet, weiterhin ein Auslauf auf der Fläche in der Kleyerstraße neben dem Kleingartengelände eingerichtet werden kann (ST 302 von 2014). Die möglichen Standorte sind im Anhang gekennzeichnet. Begründung: Hunde sind generell in Frankfurt an der Leine zu führen. Doch gerade dies bewirkt, dass sich Hunde, die sich in der Anlage begegnen, aggressiv reagieren und andauernd bellen können. Hier ist ein klar erkennbarer, abgetrennter Bereich, wo man die Hunde frei laufen lassen kann hilfreich, da somit gleichzeitig auch Bewegungsflächen für Kinder und Jugendlich geschützt werden. Die Bewohner der Friedrich-Ebert-Siedlung haben in der Nähe wenige Möglichkeiten ihre Hunde (frei) auszuführen und wünschen sich eine bessere bzw. nähere Auslauffläche als die geplante Fläche neben dem Europagarten. Die zweitgenannte Fläche wurde in der ST 302 positiv beschieden, sollte der OBR Mittel für einen Zaun aus seinem Budget dafür zur Verfügung stellen. Da dies aber nun schon vier Jahre her ist und der Magistrat laut ST 191 keine Hundeauslaufflächen mehr einzäunen möchte, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Bedingungen diese Ausweisung weiterhin möglich wäre und eventuell doch ein Zaun aufgestellt werden könnte. Quelle: https://www.google.de/maps/place/Kleyerstra%C3%9Fe,+60326+Frankfurt+am+Main/@50. 0983178,8.6222865,16z/data=!4m5!3m4!1s0x47bd0bc4c0a82aff:0x4b97e0669b9bee01!8m2! 3d50.0976709!4d8.6310949 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2718 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 302 Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 665 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 191 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 08.05.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3128 2018 Die Vorlage OF 600/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2018, OF 598/1 Betreff: Fehlende Spenderboxen für Hundekotbeutel in der Friedrich-Ebert-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Friedrich-Ebert-Siedlung an folgenden Standorten weitere Spenderstationen für Hundekotbeutel aufzustellen: 1. Auf der Ackermannstraße in Höhe der Hausnummer 17-23, 2. auf der Grünfläche zwischen den Häusern bzw. neben den Mülleimern zwischen Steuernagel- und Kleyerstraße, 3. am Ende der Sackgasse der Ackermannstraße / Übergang zur Cordierstraße neben der Bürgermeister-Grimm-Schule und 4. gegenüber der Serbisch-Orthodoxen-Gemeinde auf der Sondershausener Straße im Übergang zum Fußgängerweg (zur Cordierstraße gehörend) neben der großen Grünanlage. Alle Standorte sind auf der Karte in der Anlage eingezeichnet, da diese z.T. mit Straßenbezeichnungen nicht genau angegeben werden können. Das Quartiersmanagement Gallus hat bereits erklärt, für diese Spender die Patenschaft übernehmen zu wollen. Begründung: Es gibt einige Beschwerden der Anwohner über Hundekot in den genannten Bereichen. Mit den bereits vorhandenen Spendern wurden gute Erfahrungen gemacht. So kann Kot von den Besitzern einfach und schnell entsorgt werden und stellt somit auch keine Gefahr für auf den Wiesen spielende Kinder dar. Quelle: https://www.google.de/maps/place/Kleyerstra%C3%9Fe,+60326+Frankfurt+am+Main/@50. 0983178,8.6222865,16z/data=!4m5!3m4!1s0x47bd0bc4c0a82aff:0x4b97e0669b9bee01!8m2! 3d50.0976709!4d8.6310949 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 08.05.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3126 2018 Die Vorlage OF 598/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2018, OF 597/1 Betreff: Verlängerung der Linie 14: ÖPNV im Gallus vernetzen, Umstiege ermöglichen Vorgang: OM 2193/17 OBR 1; ST 2522/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, eine mögliche Verlängerung der Linie 14 über die Kleyerstraße in Richtung Westen 1. mit dem bereits geforderten und nicht abschließend verworfenen zweiten S-Bahn-Halt im Gallus zu verbinden und 2. so zu führen, dass eine Süd-Nord-Verbindung entsteht (bspw. über die Haltestellen Mönchhofstraße, Bereich Schmidtstraße, Römerhof), die einen Anschluss an die Endhaltestelle der entstehenden Stadtbahn U5 im Europaviertel ermöglicht. Begründung: Angesichts der immer weiter steigenden Bevölkerungszahl im Gallus, muss der ÖPNV ausgebaut und besser vernetzt werden. Zu dieser Erweiterung gehört vor allem der bereits geforderte zweite S-Bahn-Halt im Gallus, der eine Verbindung nach Höchst ohne Umweg über den Hbf ermöglicht. Dieser wird laut Stellungnahme des Magistrats ST 2522 vom 22.12.2017 planerisch nicht aufgegeben und soll realisiert werden. Des Weiteren bestehen im Gallus nur wenige Verbindungen von Süden nach Norden (und umgekehrt), welche höchstens nur von Bussen angeboten werden. Hier sollten daher keine Denkverbote herrschen und überlegt werden, ob und wie eine mögliche ober- oder unterirdische Verbindung aussehen könnte, die einen Anschluss an das Stadt-/U-Bahnnetz im Europaviertel ermöglicht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2017, OM 2193 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2522 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 08.05.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3125 2018 Die Vorlage OF 597/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2018, OF 596/1 Betreff: Verlängerung der Linie 14 über die Kleyerstraße in Richtung Westen hier: Friedrich-Ebert-Siedlung besser an den ÖPNV anschließen Vorgang: B 95/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die ab Dezember im Gallus eingesetzte Linie 14 der Straßenbahn über die Kleyerstraße in Richtung Westen zu verlängern. Begründung: Im Bericht des Magistrats B 95 vom 16.03.2018 wird bereits die Möglichkeit einer Weiterführung der Linie 14 über die Kleyerstraße in Richtung Westen angesprochen. Angesichts der bereits jetzt steigenden Bevölkerungszahl im Gallus und der zu erwartenden weiteren Steigerung durch die Bebauung des Avaya-/Telenorma-Geländes, muss v.a. der Bereich südlich der Mainzer Landstraße besser an den ÖPNV angebunden werden. Dies muss zeitnah geschehen, da die existierenden Verkehrsmittel im Gallus bereits an ihrer Belastungsgrenze angelangt sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 95 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 08.05.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3124 2018 Die Vorlage OF 596/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2018, OF 599/1 Betreff: Im Galluspark/Julius-Munk-Anlage: Probleme mit Hundekot und Müll sowie Hunden auf dem Bolzplatz Vorgang: OM 1304/17 OBR 1; ST 1086/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Bereich der Julius-Munk-Anlage / im Galluspark - zwischen Bolzplatz und Häusern der Wohnanlage "Smiles", sowie den restlichen Teil der Anlage - also die Wiese vor dem Spielplatz und der Kita Adlerwerke explizit nicht für Hunde zu erlauben. Dies soll durch (weitere) Verbots- bzw. Hinweisschilder geschehen, die außerdem auf den Hundeauslauf im Europapark verweisen. 2. dies durch verstärkte Kontrollen zu überprüfen und 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Fläche zwischen Bolzplatz und den Häusern der Wohnanlage Smiles offiziell als Liegewiese ausgewiesen werden kann. 4. Sollte die Ausweisung als Liegewiese nicht möglich sein, soll dort eine Spenderstation für Hundekotbeutel aufgestellt werden. 5. An der Kleyerstraße soll außerdem ein weiterer Hundekotbeutelspender aufgestellt werden. Begründung: Für den Abschnitt zwischen Bolzplatz und Häuser haben Anwohner bereits im vergangenen Jahr bei der Stadt den Wunsch geäußert, diese Fläche als Liegewiese auszuweisen - dann wären keine Hunde erlaubt. Die Stadt verwies darauf, dass bald Sportgeräte aufgestellt würden (siehe auch ST 1086). Dies wird von den Anwohnern begrüßt. Gleichzeitig fürchten diese aber, dass die Geräte ebenso wie der neue, von der Stadt angelegte, Rasen verdreckt wird. Bisher konnte nicht beobachtet werden, dass der Hundekot entfernt wird. Täglich benutzen Hundebesitzer den Bolzplatz als Spielplatz für Hunde, obwohl dort bereits ist ein Verbotsschild ist. Jugendliche berichten, dass sie selbst schon Hundebesitzer ansprechen mussten, ihnen Platz zu machen - auf dem Bolzplatz! Es muss sichergestellt werden, dass diese für Kinder und Jugendliche so dringend benötigten Frei- und Bewegungsflächen im Gallus auch von diesen genutzt werden können. Auch die weiteren Wiesen rund um den Bolz- und Spielplatz werden offensichtlich als "Hundeklo" genutzt, trotz vorhandener Mülleimer sammelt sich einiges an Unrat an. Durch einen Spender für Hundekotbeutel kann zumindest vermieden werden, dass diejenigen Hundebesitzer, die nicht bis zum Europagarten laufen wollen, das Geschäft ihrer Vierbeiner entsorgen können. Hunde"auslauf" auf dem Bolzplatz: Mögliche Liegewiese: Trotz Reinigung durch die Stadt am Morgen, sieht es nachmittags schon wieder so aus: Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1304 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1086 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 08.05.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3127 2018 Die Vorlage OF 599/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. des Tenors das Wort "Europark" durch die Worte "im Bereich zwischen Römischem Ring und Messe" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2018, OF 572/1 Betreff: Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schmidtstraße mehr Sicherheit für Rad Fahrende Bereits seit Jahren fordert der Ortsbeirat 1 Radwege auf der Mainzer Landstraße. Die Straße ist nicht nur für Auto Fahrende eine wichtige Verbindungsstraße zu Arbeitsplätzen im Stadtgebiet. Aufgrund des Bevölkerungswachstums gerade im Gallus hat auch die Zahl der Rad Fahrenden stark zugenommen. Die Infrastruktur ist nicht mit gewachsen. Mit ST 231 vom 9.2.2018 hat der Magistrat angekündigt, in 2018 stadtein- und auswärts Radwege auf der Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schmidtstraße anzulegen. In der ST406 vom 29.2.2016 führt der Magistrat eine Reihe von Problemen für Rad Fahrende westlich der Galluswarte an. Die angesprochenen Gefahrenlagen werden auch von Rad Fahrenden wahrgenommen. Nach nunmehr zwei Jahren sollte der Magistrat zumindest provisorische Lösungen für die Probleme gefunden haben. Ein weiteres jahrelanges Abwarten und Hinnehmen der Gefahrenstellen, bis die Mainzer Landstraße grundsaniert wird, ist bei ständig steigendem Verkehrsaufkommen nicht hinnehmbar. In der ST406 wird weiterhin auch die Einrichtung eines Radfahrstreifens zwischen Sondershausener und Rebstöcker Straße "demnächst" zugesagt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. mitzuteilen, wann der im Febr. 2016 angekündigte Radstreifen im Bereich Sondershausener und Rebstöcker Straße angelegt wird; 2. mitzuteilen, wann die ebenfalls im Febr. 2016 angekündigten Radstreifen zwischen Galluswarte und Rebstöcker Straße (stadtein- und auswärts) angelegt werden; 3. mitzuteilen, wie der Magistrat die für Rad Fahrende gefährliche und für Straßenbahnen hinderliche Situation auflösen will, die dadurch entsteht, dass die zweispurige Mainzer Landstraße nach Einmündung der Schmidtstraße einspurig weiterläuft; der Autoverkehr läuft hier i.d.R. ungeachtet der Straßenlage zweispurig weiter, indem neben der gesamten Straße auch die Straßenbahnschienen genutzt werden; 4. die Möglichkeit zu klären, vor der Kreuzung Mainzer Landstraße /Schmidtstraße (z.B. auf Höhe Autobahnbrücke) bereits Hinweisschilder aufzustellen, die Auto Fahrende dazu auffordern, sich "einzufädeln", da die Straße nach der Kreuzung einspurig verläuft; 5. die Möglichkeit zu klären, die rechte Fahrspur der Schmidtstraße als ausschließliche Rechtsabbiegerspur auszuweisen (Markierung auf Fahrbahn übermalen), so dass von der Schmidtstraße aus nur noch einspurig in die Mainzer Landstraße eingefahren werden kann; 6. im Bereich der Galluswarte stadtauswärts zumindest provisorisch (bis zur Umgestaltung der Verkehrsfläche an der Galluswarte) Markierungen oder sonstige Maßnahmen vorzunehmen, die Rad Fahrenden deutlich aufzeigen, wo der Radweg verläuft; aktuell ist die Situation zwischen Unterführung und Hufnagelstraße für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende völlig unklar; gleichzeitig ist Rad Fahrenden hier nicht zuzumuten, auf der Straße zu fahren; aufgrund der Abbiegebeziehungen und Straßeneinmündungen, Ampelanlagen und Fußgängerüberwegen bei gleichzeitig geringer Breite von Straßen sind Rad Fahrende hier hochgradig gefährdet, da sie aufgrund der Gesamtsituation leicht außerhalb des Sichtwinkels von Auto Fahrenden geraten können; 7. zwischen Einmündung Kleyerstraße und Unterführung Galluswarte (über die Kreuzungen Weilburger Straße und Camberger Brücke) für Rad Fahrende auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts zumindest bis zur endgültigen Neuordnung der Verkehrsflächen an der Galluswarte (im Rahmen der Grundsanierung der Mainzer Landstraße, ST406) eine sichere Radwegverbindung auszuweisen; hier ist insbesondere zu berücksichtigen, dass vor dem Hostel an der Weilburger Straße häufig (insbesondere morgens und abends, wenn auch Berufsverkehr ist) Busse halten und an dieser Stelle die Rad Fahrenden zu gefährlichen Ausweichmanövern zwingen; 8. zu prüfen, ob die Fahrradwege an der Mainzer Landstraße nach belgischem Vorbild durch das Auftragen reflektierender Farbmasse optisch hervorgehoben werden können; da auch aus den Stellungnahmen des Magistrats deutlich wird, dass die Situation für Rad Fahrende zwischen Galluswarte und Schmidtstraße durch eine Vielzahl von Gefahrenquellen gekennzeichnet ist, würde sich diese Maßnahme anbieten; wie schon vom Ortsbeirat 1 in der OM 2774 für den Bereich um den Hauptbahnhof angeregt, würde sich auch hier anbieten, dass Auto Fahrenden der Radweg deutlich sichtbar gemacht wird. Begründung: Der gesamte Verkehr auf der Mainzer Landstraße bedarf dringend einer Neuordnung. Gerade im Hinblick auf die Ausweisung von größeren Wohngebieten im Gallus und damit erhöhtem Verkehrsaufkommen, muss die Mainzer Landstraße sicherer werden. Antragsteller: U.B. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 10.04.2018, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2996 2018 Die Vorlage OF 572/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: U.B.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2018, OF 523/1 Betreff: Abwärme von Rechenzentren zur Beheizung von Wohnraum nutzen Der Magistrat wird aufgefordert, durch Beratung, Vermittlung und Berücksichtigung in den relevanten Genehmigungsverfahren dafür Sorge zu tragen, dass die im Bereich des Bebauungsplans Kleyerstraße / Ackermannstraße möglichen - noch zu errichtenden - Wohnungen ganz oder Teilweise mit Abwärme der Rechenzentren in der Kleyerstraße beheizt werden. Begründung: Durch die neue und enger verzahnte Nachbarschaft von neuem Wohnungsbau und bestehenden und neuen Rechenzentren könnten kostenintensive Auflagen für den Betreiber auf dem ehemaligem Telenormagelände entstehen. Durch die umweltfreundliche Weiternutzung der Abwärme würden diese Mehrkosten langfristig aufgefangen werden. Das wohnortnahe und Wege reduzierende Arbeiten wird durch eine derartige Kooperation gestützt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 13.03.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 523/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 10.04.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2978 2018 Die Vorlage OF 523/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE,LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und U.B. (= Ablehnung); SPD und PARTEI (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2018, OF 473/1 Betreff: Kinder bemalen Mülleimer Auf dem Riedberg haben Kinder einer Kindertagesstätte Mülleimer, die an Bus- und U-Bahn-Haltestellen und im Umfeld der Einrichtung hängen, ganz nach ihren eigenen Ideen angemalt. Die von Kindern gestalteten Abfallbehälter ersetzen die Standard-Abfallbehälter, fallen auf und lenken so die Aufmerksamkeit auf das Thema "Müll". Die Kinder haben damit ihr Umfeld mit gestaltet; für das Thema "Müll im öffentlichen Raum" werden so auch die Kleinen sensibilisiert. In Anbetracht der Vermüllung des öffentlichen Raums, der vielen Beschwerden die in Gallus und Europaviertel über Müll rund um Parkbänke, Haltestellen, auf Spielplätzen etc. laut werden, bieten sich die unterschiedlichsten Maßnahmen an. Sinnvoll ist es, bereits kleine Kinder an Verantwortung für ihr Umfeld heran zu führen. Da die Abfallbehälter durch die bunte Bemalung mit Kinderzeichnungen gut auffallen, landet vielleicht mehr Müll in den Behältern als auf dem Boden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. mit dem Grünflächenamt und der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) die Möglichkeit abzustimmen, Kindereinrichtungen im Gallus (z.B. diversen KiTas + Einrichtungen zur Schulkinderbetreuung / Horte, Jugendhaus, Mehrgenerationenhaus) die Materialien zur Gestaltung von Müllbehältern zur Verfügung zu stellen und die Zusammenarbeit der Beteiligten zum erfolgreichen Abschluss des Projekts sicher zu stellen; 2. den finanziellen Rahmen und die Fördermittel, die hier bei Grünflächenamt und VGF zur Verfügung stehen, zu klären und bei fehlenden Komplementärmitteln mit einer detaillierten Kostenaufstellung auf den Ortsbeirat zuzugehen; 3. zu ermitteln, welche Müllbehälter im Rahmen einer solchen Aktion ersetzt und welche zusätzlich installiert werden könnten; als Örtlichkeiten bieten sich z.B. an: Frankenallee zwischen Galluswarte und Rebstöcker Straße, Haltestellen des 52er Busses, Lotte-Specht-Park (Sitzbänke), Tel-Aviv-Platz, Gleisfeldpark, Bushaltestellen Kleyerstraße. Begründung: Über das Bemalen und sich Befassen mit Müllbehältern und dem Thema Müll wird dieses Thema auch kleinen Kindern nahe gebracht. Vielen Kindern fehlt auch die Anleitung, Müll nicht im öffentlichen Raum zu entsorgen und sie ahmen oft schlechte Vorbilder nach, die Abfall einfach fallen lassen. Ein Lerneffekt bei kleinen Kindern stellt sich leichter ein, als ein Umlernen im Erwachsenenalter. Durch die auffallenden Behälter wird sich vielleicht auch manch eine erwachsene Person bewusst, dass Abfälle gesammelt entsorgt und nicht auf Straßen oder in Grünanlagen gehören. In Anbetracht der wachsenden Vermüllung und Verwahrlosung des öffentlichen Raums sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, dem entgegen zu wirken. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 23.01.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2656 2018 Die Vorlage OF 473/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2017, OF 463/1 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße sicherer machen Vorgang: OM 496/16 OBR 1; ST 1664/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten wie die Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße - vor allem für jüngere Verkehrsteilnehmer - sicherer gemacht und die Mainzer Landstraße gefahrlos überquert werden kann. Neben der Option einer Fußgängerampel, die auf die Straßenbahn abgestimmt ist, sollten auch weitere Alternativen wie z.B. eine Unterführung, Fußgängerbrücke, usw. ergebnisoffen geprüft werden. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1664, wird die Einrichtung einer Ampelanlage an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße mit Verweis auf den Straßenbahnverkehr und das hohe Verkehrsaufkommen auf der Mainzer Landstraße abgelehnt. Besagtes Verkehrsaufkommen stellt aber ein Problem beim Überqueren der Mainzer Landstraße dar, gerade für Kinder oder Familien mit Kindern. Seit der Belebung des Quartiers durch die neuen Wohnungen auf dem ehemaligen Opelhändler-Gelände ist leider ein vermehrtes Queren der Mainzer Landstraße an dieser Stelle zu beobachten. Hinzu kommt, wie in der OM 496 angemerkt, der Wunsch der Kindertageseinrichtungen in der Kleyerstraße, die Mainzer Landstraße an dieser Stelle zu überqueren. Mit dem geplanten Bildungscampus an der Krifteler Straße wird in (hoffentlich) naher Zukunft ein weiterer Faktor hinzukommen, der v.a. Schülerinnen und Schüler dazu verleiten könnte, die Mainzer Landstraße an dieser Stelle zu überqueren. Aus diesen Gründen müssen verschiedene Optionen geprüft werden, wie die Überquerung der Mainzer Landstraße an dieser Stelle sicherer ermöglicht werden kann - denn trotz der Ampeln an der Rebstöcker und Schwalbacher Straße geschieht diese Überquerung durch viele Personen tagtäglich und es ist wohl nur noch eine Frage der Zeit bis sich der erste schwerere Unfall ereignet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 496 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1664 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 05.12.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2527 2017 Die Vorlage OF 463/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "wie z. B. eine Unterführung, Fußgängerbrücke usw." gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.11.2017, OA 201 entstanden aus Vorlage: OF 426/1 vom 05.10.2017 Betreff: Räume für Kinderturnen - Ressourcen besser ausschöpfen Dass Kinder sich oft zu wenig bewegen und man möglichst früh damit beginnen sollte, die kindliche Freude an Bewegung zu stärken, ist bekannt. Das Problem sind jedoch meist fehlende Räumlichkeiten, insbesondere im Winter, wenn es früh dunkel wird. Das Problem der fehlenden Räumlichkeiten für Angebote von Sportvereinen hat auch die Stadt Frankfurt erkannt und versucht, vorhandene Räume zeitlich länger zu nutzen oder Schulsporthallen für Vereine nutzbar zu machen. Sowohl die Bevölkerungszahlen als auch die Mitgliederzahlen in Sportvereinen steigen, für eine ausreichende Zahl an neuen Sportstätten fehlen Flächen und finanzielle Mittel. Durch den Zuzug vieler Familien ins sogenannte Europaviertel und durch den Bau großer familiengerechter Wohnungen im sogenannten alten Gallus (Kleyerstraße, Lahn'sche Höfe, ehemaliges Opelgelände usw.) ist ein hoher Bedarf an Sport- bzw. Bewegungsangeboten für Kinder im Krabbel- und Kindergartenalter entstanden. Für diese Gruppen werden Räume benötigt, die für Bewegungsaktivitäten vorgesehen sind, die jedoch von Größe und Ausstattung her keine Schulturnhallen o. Ä. sein müssen. Viele Kindertagesstätten verfügen über einen Raum für Kinderturnen während der regulären Betreuungszeit. Nach 17:00 Uhr sind diese Räume in der Regel ungenutzt. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu klären, wie viele Kindergärten im Gallus über einen Turn- oder Bewegungsraum verfügen; 2. künftig die Nutzung von Bewegungsräumen in städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen für Vereine und Gruppen, die Turnen für Kinder im Kindergartenalter anbieten wollen, zu ermöglichen; 3. mit Kinderbetreuungseinrichtungen, die sich in sonstiger Trägerschaft (Kirchen oder Vereine, wie z. B. das Monikahaus) befinden, Vereinbarungen zu treffen, dass auch deren Bewegungsräume genutzt werden können. Begründung: Eltern aus dem Gallus/Europaviertel mit Kindern im Kindergartenalter berichten, dass es kaum Angebote für Kinderturnen gibt. So ist z. B. das Kinderturnen für die bis zu Sechsjährigen in der Hellerhofschule schon bis zum nächsten Jahr ausgebucht. Selbst auf die Warteliste werden keine Kinder mehr aufgenommen, weil die Nachfrage das Angebot bei Weitem übersteigt. Kleinkinderturnen findet in Kleingruppen statt und eine größere Auswahl an Geräten ist nicht notwendig. Auch eine Schulsporthalle ist von der Größe her nicht notwendig. Um bestehende Räumlichkeiten besser zu nutzen und mehr Sport anbieten zu können, sollten hier Räume, die am Spätnachmittag und Abend ohnehin leer stehen, genutzt werden. Möglicherweise können auch Gruppen, die jetzt noch eine Schulturnhalle belegen, in die Turnräume einer Kita umziehen und so Platz schaffen für Sportangebote für ältere Kinder und Erwachsene. Wenn immer wieder darüber geklagt wird, dass sich Kinder zu wenig bewegen und die Rate der übergewichtigen Kinder sehr hoch ist, dann sollte man die Lust kleiner Kinder an Bewegung nutzen und sie an Sport in Gruppen bzw. Vereinen heranführen. Kinder, die schon im Vorschulalter in Sportvereinen aktiv sind, bleiben häufig auch als Erwachsene dabei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 86 Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2997 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 15.11.2017 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.11.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 201 wird zugestimmt. 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 04.12.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 201 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2046, 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 04.12.2017 Aktenzeichen: 52 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2017, OF 426/1 Betreff: Räume für Kinderturnen - Ressourcen besser ausschöpfen Dass Kinder sich oft zu wenig bewegen ist und man möglichst früh beginnen soll, die kindliche Freude an Bewegung zu bestärken, ist bekannt. Das Problem sind jedoch meist fehlende Räumlichkeiten, insbesondere im Winter, wenn es früh dunkel wird. Das Problem der fehlenden Räumlichkeiten für Angebote von Sportvereinen hat auch die Stadt Frankfurt erkannt und versucht, vorhandene Räume zeitlich länger zu nutzen oder Schulsporthallen für Vereine nutzbar zu machen. Bevölkerungszahlen, Mitgliederzahlen in Sportvereinen steigen, für eine ausreichende Zahl an neuen Sportstätten fehlen Flächen und finanzielle Mittel. Durch den Zuzug vieler Familien ins sog. Europaviertel und durch den Bau großer familiengerechter Wohnungen im sog. alten Gallus (Kleyerstraße, Lahn'sche Höfe, ehemaliges Opelgelände usw.) ist ein hoher Bedarf an Sport- bzw. Bewegungsangeboten für Kinder im Krabbel- und Kindergartenalter entstanden. Für diese Gruppen werden Räume benötigt, die für Bewegungsaktivitäten vorgesehen sind, die jedoch von Größe und Ausstattung her keine Schulturnhallen o.ä. sein müssen. Viele Kindertagesstätten verfügen über einen Raum für Kinderturnen während der regulären Betreuungszeit. Nach 17 Uhr sind diese Räume i.d.R. ungenutzt. Vor diesem Hintergrund wird die Stadtverordnetenversammlung aufgefordert zu beschließen, den Magistrat aufzufordern: zu klären, wie viele Kindergärten im Gallus über einen Turn- oder Bewegungsraum verfügen; künftig die Nutzung von Bewegungsräumen in städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen für Vereine und Gruppen, die Turnen für Kinder im Kindergartenalter anbieten wollen, zu ermöglichen; mit Kinderbetreuungseinrichtungen, die sich in sonstiger Trägerschaft (Kirchen, Vereine wie z.B. Monikahaus) befinden, Vereinbarungen zu treffen, dass auch deren Bewegungsräume genutzt werden können; Begründung: Eltern aus dem Gallus/Europaviertel mit Kindern im Kindergartenalter berichten, dass es kaum Angebote für Kinderturnen gibt. Z.B. ist das Kinderturnen für die bis zu 6jährigen in der Hellerhofschule schon bis zum nächsten Jahr ausgebucht. Selbst auf die Warteliste werden keine Kinder mehr aufgenommen, weil die Nachfrage das Angebot bei weitem übersteigt Kleinkinderturnen findet in Kleingruppen statt und eine größere Auswahl an Geräten ist nicht notwendig. Auch eine Schulsporthalle ist von der Größe her nicht notwendig. Um bestehende Räumlichkeiten besser zu nutzen und mehr Sport anbieten zu können, sollten hier Räume, die am Spätnachmittag und Abend ohnehin leer stehen, genutzt werden. Möglicherweise können auch Gruppen, die jetzt noch eine Schulturnhalle belegen in die Turnräume einer KiTa umziehen und so Platz machen für Sportangebote für ältere Kinder und Erwachsene. Wenn immer wieder darüber geklagt wird, dass sich Kinder zu wenig bewegen, die Rate der übergewichtigen Kinder sehr hoch ist, dann sollte man die Lust kleiner Kinder an Bewegung nutzen und sie an Sport in Gruppen bzw. Vereinen heranführen. Kinder, die schon im Vorschulalter in Sportvereinen sind, bleiben häufig auch im Erwachsenenalter dabei. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 07.11.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 201 2017 Die Vorlage OF 426/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2017, OF 324/1 Betreff: Aufstellung eines Altglassammelbehälters in der Kleyerstraße im Abschnitt Schwalbacher Straße/Kriegkstraße Der Magistrat wird aufgefordert in dem im Betreff genanntem Bereich einen weiteren Altglassammelbehälter aufstellen zu las- sen. Begründung: Durch den Neubau zahlreicher Wohnungen im Gallus ist die zusätzliche Aufstellung eines Containers in diesem Bereich notwendig geworden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 23.05.2017, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1726 2017 Die Vorlage OF 324/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 279/1 Betreff: Verbesserte Verbindung der Linie 52 zum Ordnungsamt und wieder zurück zur Galluswarte für die Bediensteten und die Kunden des Ordnungsamtes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, das sich die Busverbindung der Linie 52 zum Ordnungsamt Kleyerstraße für Bedienstete und Kunden verbessert und auf jeden Fall zu allen Zeiten zuverlässig in diesem Bereich verkehrt. Besonders ist die Bustaktung in folgenden Zeiten zu verkürzen: 06.00 - 08.00 Uhr von der Galluswarte zum Ordnungsamt und von 15.00 - 17.00 Uhr vom Ordnungsamt zur Galluswarte. Begründung: Zur vorgenannten Zeit bestehen Mängel in der Fahrplangestaltung zum Nachteil der Beschäftigten und Besucher des Ordnungsamtes. Diese sind umgehend zu beseitigen. Es handelt sich um eine alte Forderung der Beschäftigten des dortigen Behördenzentrums. Sie wurde bereits abgelehnt, weil eine Untersuchung ergeben haben soll, dass die Verbindung ausreichend sei. Allerdings wurde die Untersuchung nur, und das einmal, nach 10.00 Uhr durchgeführt, also zu einer Zeit wo der Bedarf der Beschäftigten überhaupt nicht mehr bestand. So kann und darf man von Seiten der Stadt mit eigenen Bediensteten nicht umgehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 25.04.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1545 2017 Die Vorlage OF 279/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2017, OF 246/1 Betreff: Parkchaos Rebstöcker Straße/Lahnstraße Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass zu Fuß Gehende in der Rebstöcker Straße im Bereich der Lahnstraße die Gehwege wieder vollständig nutzen und die Straßen sicher queren können. Begründung: Die Rebstöcker Straße ist die kürzeste Verbindung von der Straßenbahn zum Ordnungsamt in der Kleyerstraße. Die Straße wird auf beiden Seiten wild beparkt und Passantinnen und Passanten sind oft gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Besonders dramatisch stellt sich die Situation für Menschen dar, die mehr Platz benötigen und auf abgesenkte Gehsteige im Kreuzungsbereich angewiesen sind (Rollstuhl, Kinderwagen). Aus der Mehrzahl der Kfz-Kennzeichen ist abzulesen, dass es sich nicht um Anwohnerinnen oder Anwohner handelt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 07.03.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1306 2017 Die Vorlage OF 246/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2016, OF 177/1 Betreff: Zugeparkter Gehweg Schwalbacher Straße Der Magistrat wird aufgefordert, den westlichen Gehweg im Bereich der Liegenschaft Schwalbacher Straße 21 bis Lahnstraße mit Pollern gegen illegales Parken absichern zu las sen. Begründung: Der Gehweg wird - obwohl dort das Parken verboten ist - dauerhaft zugeparkt. Den Nummernschildern nach handelt es sich zumeist um Pendler. Die Schwalbacher Straße ist eine wichtige Verbindung für die großen Wohngebiete südlich der Kleyerstraße zur Mainzer Landstraße und sollte daher ungehindert passierbar sein. Insb. dürfen Eltern mit Kinderwagen bzw. Passanten mit Rollstühlen nicht gezwungen werden auf die Fahrbahn auszuweichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 29.11.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 177/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 1 am 17.01.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1120 2017 Die Vorlage OF 177/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2016, OF 179/1 Betreff: Gestaltung des Platzes "An den Fleschwerken" durch jugendliche Teilnehmer der IB-Bildungswerkstatt im Gallus Der Magistrat wird aufgefordert, für eine Umgestaltung des neu benannten Platzes "An den Fleschwerken" Sorge zu tragen und die Realisierung eines Denk- und Mahnmals für die von der Arisierung betroffenen Unternehmen entlang der Kleyerstraße zu unterstützen. Hierzu sind: 1. Eine Genehmigung der Mainova RheinMain Netzwerke GmbH zur farblichen Veränderung der Erdgas-Regelanlage No. 601 gemäß dem vorgelegtem Konzept einzuholen. 2. Die Grünfläche - in Absprache mit der IB-Bildungswerkstatt - von Gestrüpp und Wildwuchs durch das Grünflächenamt frei machen und einige Sitzmöglichkeiten aufstellen zu lassen. 3. Der Ortsbeirat 1 bewilligt aus seinem Budget 750 Euro für Materialkosten der IB-Bildungswerkstatt. Begründung: Bereits im Rahmen der Diskussion über die Benennung des Platzes wurde mehrfach angeregt, an dieser Stelle in eindrucksvoller Weise an die mit der Arisierung - aus heutiger Sicht unglaublichen Vorgänge - zu erinnern. Das der Vorlage beigefügte Konzept der IB-Bildungswerkstatt wird dem Ortsbeirat in der Sitzung am 29. November im Rahmen der Bürgerfragestunde weitergehender vorgestellt und erläutert. Entwürfe (die ausgearbeiteten Texte folgen): (c) Alle Fotomontagen: IB-Bildungswerkstatt Anlage Anlage 1_Entwuerfe (ca. 884 KB) Anlage 2_Konzept (ca. 310 KB) Anlage 3_Fotos (ca. 3,4 MB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 29.11.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1021 2016 Die Vorlage OF 179/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2016, OF 154/1 Betreff: Verkehrssituation südliches Gallus: Kleyerstraße/Galluspark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrssituation durch die nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen verbessert werden kann: - Stadteinwärtsverkehr ab Kleyerstraße/Weilburgerstraße über Weilburgerstraße wieder der Mainzer Landstraße an der Galluswarte zuführen. Ausnahme: ÖPNV und Anlieger - Tempolimit 30 auf der Kleyerstraße ab Galluswarte bis Eisenbahnbrücke (Kita Galluspark; daneben viele Fußgänger im Bereich Ordnungsamt) - Geschwindigkeitsanzeige um "Raser" zu sensibilisieren - Sämtlichen Kopfsteinpflaster auf der Kleyerstraße ersetzen durch Asphalt - Geschwindigkeitsmessungen um hohe Zahl von Überschreitungen zu reduzieren. Begründung: In den letzten Jahren nimmt der Verkehr auf der Kleyerstraße dramatisch zu. Lärm und Abgase beeinträchtigen Gesundheit und Lebensqualität der Anwohner Tag und Nacht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2016, TO I, TOP 27 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 154/1 punktweise abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 775 2016 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 154/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: 2 SPD, GRÜNE, FDP, ÖkoLinX-ARL und PARTEI gegen 1 SPD, CDU und LINKE. (= Annahme) zu 2.: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und PARTEI gegen 3 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Initiative vom 30.08.2016, OI 3 entstanden aus Vorlage: OF 76/1 vom 11.08.2016 Betreff: Benennung der dreieckigen Fläche zwischen Kleyerstraße, Schwalbacher Straße und Julius-Munk-Anlage in "An den Fleschwerken" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die dreieckige Fläche zwischen Kleyerstraße, Schwalbacher Straße und Julius-Munk-Anlage in "An den Fleschwerken" zu benennen, wobei die Kleyerstraße mit den anliegenden Hausnummern hiervon unberührt bleibt, und zugleich unterhalb des Straßenschildes eine Hinweistafel mit Informationen zum namensgebenden Unternehmen und seinem im Dritten Reich geflüchteten und enteigneten Inhaber Herbert Flesch anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.01.2017, B 2 Versandpaket: 07.09.2016 Aktenzeichen: 62 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2016, OF 77/1 Betreff: Erinnerung an die "Arisierung" der Flesch-Werke AG Der bislang unbenannte Platz im Bereich Kleyerstraße 60 bis 64 und Schwalbacher Straße 13 wird in "An den Flesch-Werken" benannt. Zugleich wird unterhalb des Straßenschildes eine Hinweistafel mit Informationen zum namensgebenden Unternehmen und seinem im 3. Reich geflüchteten und enteigneten Inhaber Herbert Flesch angebracht. Begründung: In diesem Bereich bestehen mehrere Möglichkeiten an die einst zwischen den beiden Adler-Werken I und II im Bereich der Schwalbacher Straße 5-7 existierenden Flesch-Werke zu erinnern: Benennung des oben genannten Platzes in "Herbert-Flesch-Platz". Benennung des südlichen Abschnitts der Schwalbacher Straße (zwischen Weilburger Straße und Kleyerstraße) in "Herbert-Flesch-Straße". Benennung des südlichen Abschnitts der Schwalbacher Straße (zwischen Weilburger Straße und Kleyerstraße) in "An den Flesch-Werken". Benennung des oben genannten Platzes in "An den Fle-sch-Werken". Die Möglichkeiten für eine angemessene und klare - unverwechselbare - Benennung der Straße oder des Platzes sind eingeschränkt, da es in Frankfurt bereits einen Hans-Flesch-Platz und eine Karl-Flesch-Straße gibt. Insofern scheiden die Möglichkeiten für eine Benennung nach 1) und 2) von vorneherein aus. Im südlichen Abschnitt der Schwalbacher Straße müssten für eine größere Anzahl von Mieterinnen und Mietern die Adressen geändert werden. Dies führt zu einem nicht unerheblichem Aufwand für die Anwohnerschaft und könnte die Akzeptanz für die Namensänderung erheblich herabsetzen. Durch eine Benennung des Platzes in "An den Flesch-Werken" würde sich das Problem der Verwechslung und der Adressenänderung nicht ergeben und es würde in angemessener Weise an die einst in unmittelbare Nähe stehenden Flesch-Werke erinnert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 30.08.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 77/1 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2016, OF 97/1 Betreff: Einrichtung einer Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße Der Magistrat wird aufgefordert, eine Ampel an besagter Kreuzung einrichten zu lassen. Begründung: Während der vorletzten Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 1 schilderten ein Mitarbeiter einer KiTa in der Kleyerstraße und ein Mitglied des dortigen Elternbeirats, wie gefährlich es für Gruppen aus Kindertagesstätten aufgrund des im Gallus herrschenden Automobilverkehrs ist, auch nur kleinste Ausflüge (etwa von der Kleyerstraße zur Quäkerwiese) durchzuführen. Sie regten dabei an, die Kleyerstraße aufgrund der dortigen hohen Kitadichte in eine Tempo-30-Zone umzuwandeln und an der Mainzer Landstraße in der Höhe der Krifteler Straße eine Ampel zu errichten, damit die Kinder diese viel- und meist auch schnellbefahrene Straße wenigstens einigermaßen sicher überqueren können und nicht jedesmal den Umweg über die Rebstöcker Straße nehmen müssen. Der Ortsbeirat sollte nun diese Anregung aufnehmen und den Magistrat auffordern, in dieser Sache aktiv zu werden. Schließlich sollte die Sicherheit der Kinder eine höhere Priorität genießen als das Recht auf Rasen. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 30.08.2016, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 496 2016 Die Vorlage OF 97/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU, FDP und PARTEI (= Ablehnung)
Partei: ÖkoLinX-ARL
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2016, OF 76/1 Betreff: Benennung der dreieckigen Fläche zwischen Kleyerstraße, Schwalbacher Straße und Julius-Munk-Anlage in "An den Fleschwerken" Der Ortsbeirat möge nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main beschließen: die dreieckige Fläche zwischen Kleyerstraße, Schwalbacher Straße und Julius-Munk-Anlage wird benannt in "An den Fleschwerken". Begründung: Wie von unzähligen anderen, ebenfalls von jüdischen Eigentümern geführten Nachbarfirmen gibt es von den Flesch-Werken heute wegen der Arisierung keine Spur mehr. Diese und unzählige andere jüdische Unternehmen, die zwischen 1933 und 1941 unfreiwillig den Besitzer gewechselt haben, fanden praktisch keinen "Platz" im Gedächtnis der Stadt Frankfurt. Die Verbrechen des Dritten Reiches wurden damit langfristig perpetuiert. Die Flesch-Werke und Herbert Flesch stehen stellvertretend für Tausende ähnlicher Fälle - in Frankfurt und im restlichen Deutschland. Wo den Opfern zu Lebzeiten keine materielle Restitution zuteil wurde, soll ihrer wenigstens heute in würdiger Form gedacht werden. Die Benennung als "An den Fleschwerken" wäre nicht zuletzt ein erster Schritt zur Neugestaltung jenes kleinen dreieckigen Platzes an der Ecke Kleyerstraße / Schwalbacher Straße. Eine Neugestaltung, die aus einem vernachlässigten Dreieck mit Distanzgrün wieder einen begehbaren Ort machen würde, der er noch vor wenigen Jahrzehnten war. Dadurch soll ein Ort entstehen, der außerdem die Möglichkeit bietet, sich über das Thema Ausgrenzung, Entrechtung und Enteignung der deutschen Juden zwischen 1933 und 1939 am Beispiel der Flesch-Werke zu informieren. Wegen der unmittelbaren Nähe zu den Fleschwerken wäre schließlich auch der nötige Ortsbezug hergestellt Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 30.08.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Initiative OI 3 2016 Die Vorlage OF 76/1 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite und dritte Satz des Tenors wie folgt lauten: "Die dreieckige Fläche zwischen Kleyerstraße, Schwalbacher Straße und Julius-Munk-Anlage wird benannt in "An den Fleschwerken", wobei die Kleyerstraße mit den anliegenden Hausnummern hiervon unberührt bleibt. Zugleich wird unterhalb des Straßenschildes eine Hinweistafel mit Informationen zum namensgebenden Unternehmen und seinem im Dritten Reich geflüchteten und enteigneten Inhaber Herbert Flesch angebracht." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2016, OF 58/1 Betreff: Tempo-30-Zone in der Kleyerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, eine Tempo-30-Zone in der Kleyerstraße einzurichten. Begründung: Während der letzten Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 1 schilderten ein Mitarbeiter einer KiTa in der Kleyerstraße und ein Mitglied des dortigen Elternbeirats, wie gefährlich es für Gruppen aus Kindertagesstätten aufgrund des im Gallus herrschenden Automobilverkehrs ist, auch nur kleinste Ausflüge (etwa von der Kleyerstraße zur Quäkerwiese) durchzuführen. Sie regten dabei an, die Kleyerstraße aufgrund der dortigen hohen Kitadichte in eine Tempo-30-Zone umzuwandeln. Der Ortsbeirat sollte nun diese Anregung aufnehmen und den Magistrat auffordern, in dieser Sache aktiv zu werden. Schließlich sollte die Sicherheit der Kinder eine höhere Priorität als das Recht auf Rasen genießen. Auf längere Sicht sollte angestrebt werden, den gesamten Bereich des Ortsbeirats in eine Tempo 30-Zone umzuwandeln. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 05.07.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 58/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und PARTEI gegen GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Annahme)
Partei: ÖkoLinX-ARL
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.09.2015, OA 661 entstanden aus Vorlage: OF 648/1 vom 23.08.2015 Betreff: Gemeinschaftliches Wohnen und bezahlbarer Wohnraum für Generationen 55plus auf dem Avaya-/Teves-Gelände Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2006, § 10712; OA 487/07 OBR 1 Mit Beschluss vom 26.01.2006, § 10712, hat die Stadtverordnetenversammlung festgelegt, dass der Magistrat dafür Sorge tragen soll, dass "künftig in Frankfurter Neubaugebieten - wie zum Beispiel am Rebstock oder auf dem Riedberg - 10 bis 15 Prozent der Bauflächen für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. vorgehalten werden". Diesem Beschluss wurde seither auf deutlich unter einem Prozent der Bauflächen Rechnung getragen, sodass aufgrund der anerkannt positiven gesellschaftlichen, ökonomischen und sozialen Effekte nun verstärkt geeignete Rahmenbedingungen für diese Wohnformen zu schaffen sind. Mit dem Bebauungsplan Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße - wird derzeit (Stand: August 2015) für das Gebiet nördlich der Kleyerstraße und südöstlich der Rebstöcker Straße Planungsrecht für ein Wohngebiet geschaffen. Ein Teil der Flächen befindet sich in städtischem Eigentum, sodass hier auch eine dem o. g. Beschluss folgende Vergabe in Erbbaurecht oder die Konzeptvergabe an einen mietpreisdämpfend wirkenden Bestandshalter (z. B. Genossenschaft, Stiftung o. Ä.) anzustreben ist. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass auf dem sogenannten Avaya-/Teves-Gelände der Beschluss § 10712 der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt und circa 15 Prozent der Fläche für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. vorgehalten wird und dem steigenden Bedarf an selbstorganisierten, generationenübergreifenden Wohnprojekten und bezahlbarem Wohnraum der Generation 55plus Rechnung getragen wird, indem die Flächenvergabe nach dem Konzeptverfahren durchgeführt wird. Begründung: Die deutlich wachsende Zahl der Seniorinnen und Senioren der Frankfurter Stadtbevölkerung will solange wie möglich selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung leben. Beste Voraussetzungen dafür bieten selbstorganisierte Wohnprojekte, bei denen sich Menschen entweder generationenübergreifend oder altershomogen vor dem Einzug zusammenfinden, um dann gemeinsam in eine Hausgemeinschaft zu ziehen, und wo bewusst eine deutlich intensivere und achtsamere Nachbarschaft gelebt und gepflegt wird als es bei gängigen, zufällig zustande kommenden Wohnsituationen der Fall ist. Die Stadt hat die Vorteile dieser Wohnkonzepte erkannt, mit Beschlüssen den Weg geebnet und muss nun für die Umsetzung/Realisierung Sorge tragen. Der Vorteil dieser Wohnkonzepte besteht u. a. darin, dass alterstaugliche Wohnungen mit integrativen, sozialen und nachbarschaftlichen Bezügen entstehen können; das Sozialgefüge des Stadtteils wird gestärkt und Pflege-, Familien- und kommunale Hilfssysteme entlastet. Gerade in einem Stadtteil wie dem Gallus, mit einem hohen Anteil an Wohnbevölkerung, einem hohen Anteil an Wohnungen, die im Besitz von Wohnungsbaugesellschaften sind, und in dem zunehmend über Flächenumnutzung und Nachverdichtung neuer, hochpreisiger Wohnraum entsteht, sind diese Wohnformen besonders nötig. Verschiedene Beschlüsse der letzten Jahre weisen darauf hin, dass in der Stadt Frankfurt deutlich mehr beispielgebende innovative Wohnformen gewollt sind. So wurde beispielsweise bereits 2007 im Ortsbeirat beschlossen, auf die Umsetzung von Wohnformen nach dem "Bielefelder Modell" hinzuwirken. Die dort gewählte Begründung ist aktueller denn je: "'Wir werden weniger, älter und bunter' - demografischer Wandel meint nicht nur die Zunahme der älteren Bevölkerungsgruppe, sondern auch die Differenzierung ihrer Lebensformen. Die Nachfrage nach Angeboten des selbstbestimmten Wohnens im Alter rückt in den Mittelpunkt des zukünftigen Wohnungsbaus und der Quartiersentwicklung. Neben Ansprüchen an die Wohnung, die Wahlfreiheit sowie die Bezahlbarkeit von notwendigen Dienstleistungen gewinnen soziale Qualitäten des Wohnens im Alter mehr und mehr an Bedeutung. Besonders hoch eingeschätzt werden: - Kontakt, Geselligkeit, Kommunikation; - Freizeitgestaltung und kulturelle Angebote; - Leben in der Gemeinschaft, Nachbarschaft; - soziale Bindungen und Sicherheit im Alltag." Allgemein besteht Konsens über die positive Wirkung neuer Wohnformen. Bundesweit gibt es rund 1.000 als qualitativ anerkannte Wohnprojekte. In Tübingen oder Freiburg sind ganze Stadtviertel mit einer Vielfalt gemeinschaftlicher Wohnprojekte entstanden. Gemessen an diesen Städten, Berlin oder der Schweiz hat Frankfurt einen enormen Nachholbedarf. Allein bei der Umsetzung von Projekten für bessere, altersgerechte Wohnformen sind in Frankfurt am Main gegenwärtig noch die entsprechenden Weichen zu stellen. Auch der jüngst beschlossene Liegenschaftsfonds kann dem Bedarf nur in Einzelfällen entsprechen und ist vor allem auf den o. g. Beschluss § 10712 nicht anwendbar, weil mit dem Liegenschaftsfonds lediglich diejenigen Liegenschaften mobilisiert werden sollen und können, die nicht marktfähig sind. Das hierfür festgeschriebene Konzeptverfahren hat sich allerdings bereits in anderen Städten als Vergabeverfahren bewährt und sollte hier übernommen werden. Die positiven ökonomischen, sozioökonomischen und sozialen Effekte gemeinschaftlichen Wohnens im Alter für Kommunen, Wohnungswirtschaft und Bewohnerinnen und Bewohner wurden mittlerweile hinreichend nachgewiesen. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung hat mit einer wissenschaftlichen Untersuchung die positiven Effekte für das Leben im Alter festgestellt. Insofern wäre es mehr als wünschenswert, wenn auch in Frankfurt am Main innovative Projekte gestartet werden könnten, um Erfahrungen zu sammeln und künftig zu lokal bewährten Vorgehensweisen zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.09.2007, OA 487 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 25 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 16.09.2015 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.10.2015, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 661 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 43. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.10.2015, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 661 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Vereinfachtes Verfahren) BFF und RÖMER (= Annahme) 32. Sitzung der KAV am 12.10.2015, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage OA 661 wird zugestimmt. 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.10.2015, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 661 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6451, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.10.2015 Aktenzeichen: 64 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2015, OF 648/1 Betreff: Gemeinschaftliches Wohnen und bezahlbarer Wohnraum für Generationen 55plus auf dem Avaya-/Teves-Gelände Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2006, § 10712 Mit Beschluss §10712 vom 26.01.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung festgelegt, dass der Magistrat dafür Sorge tragen soll, dass "künftig in Frankfurter Neubaugebieten - wie zum Beispiel am Rebstock oder auf dem Riedberg - 10 bis 15 Prozent der Bauflächen für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. vorgehalten werden". Diesem Beschluss wurde seither auf deutlich unter einem Prozent der Bauflächen Rechnung getragen, sodass aufgrund der anerkannt positiven gesellschaftlichen, ökonomischen und sozialen Effekte nun verstärkt geeignete Rahmenbedingungen für diese Wohnformen zu schaffen sind. Mit dem Bebauungsplan Nr. 905 - Kleyerstraße / Ackerrmann-straße - wird derzeit (Stand August 2015) für das Gebiet nördlich der Kleyerstraße und südöstlich der Rebstöcker Straße Planungsrecht für ein Wohngebiet geschaffen. Ein Teil der Flächen befindet sich in städtischem Eigentum, so dass hier auch eine dem o.g. Beschluss folgende Vergabe in Erbbaurecht oder die Konzeptvergabe an einen mietpreisdämpfend wirkenden Bestandshalter (z.B. Genossenschaft, Stiftung o.ä.) anzustreben ist. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass auf dem sog. Avaya-/Teves-Gelände der Beschluss §10712 der Stadtverordnetenversammlung umgesetzt und ca 15% der Fläche für gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. vorgehalten wird; dem steigenden Bedarf nach selbstorganisierten, generationenübergreifenden Wohnprojekten und bezahlbarem Wohnraum der Generation 55plus Rechnung getragen wird, indem die Flächenvergabe nach dem Konzeptverfahren durchgeführt wird. Begründung: Die deutlich wachsende Zahl der Seniorinnen und Senioren an der Frankfurter Stadtbevölkerung will so lang wie möglich selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung leben. Beste Voraussetzungen dafür bieten selbstorganisierte Wohnprojekte, die sich entweder generationenübergreifend oder altershomogen vor dem Einzug zusammenfinden, dann gemeinsam in eine Hausgemeinschaft ziehen und wo bewusst eine deutlich intensivere und achtsamere Nachbarschaft gelebt und gepflegt wird als es bei gängigen, zufällig zustande kommenden Wohnsituationen der Fall ist. Die Stadt hat die Vorteile dieser Wohnkonzepte erkannt, mit Beschlüssen den Weg geebnet und muss nun für die Umsetzung / Realisierung Sorge tragen. Der Vorteil dieser Wohnkonzepte besteht u.a. darin, dass alterstaugliche Wohnungen mit integrativen, sozialen und nachbarschaftlichen Bezügen entstehen können; das Sozialgefüge des Stadtteils wird gestärkt und Pflege-, Familien- und kommunale Hilfssysteme entlastet. Gerade in einem Stadtteil wie dem Gallus mit einem hohen Anteil an Wohnbevölkerung, ei -nem hohen Anteil an Wohnungen, die im Besitz von Wohnungsbaugesellschaften sind und in dem zunehmend über Flächenumnutzung und Nachverdichtung neuer, hochpreisiger Wohnraum entsteht, sind diese Wohnformen besonders nötig. Verschiedene Beschlüsse der letzten Jahre weisen darauf hin, dass in der Stadt Frankfurt deutlich mehr beispielgebende innovative Wohnformen gewollt sind. So wurde beispielsweise bereits 2007 beschlossen, auf die Umsetzung von Wohnformen nach dem "Bielefelder Modell" hinzuwirken. Die dort gewählte Begründung ist aktueller denn je: "'Wir werden weniger, älter und bunter' - demografischer Wandel meint nicht nur die Zunahme der älteren Bevölkerungsgruppe sondern auch die Differenzierung ihrer Lebensformen. Die Nachfrage nach Angeboten des selbstbestimmten Wohnens im Alters rückt in den Mittelpunkt des zukünftigen Wohnungsbaus und der Quartiersentwicklung. Neben Ansprüchen an die Wohnung, die Wahlfreiheit sowie die Bezahlbarkeit von notwendigen Dienstleistungen gewinnen soziale Qualitäten des Wohnens im Alter mehr und mehr an Bedeutung. Besonders hoch eingeschätzt werden: - Kontakt, Geselligkeit, Kommunikation - Freizeitgestaltung und kulturelle Angebote - Leben in der Gemeinschaft, Nachbarschaft - soziale Bindungen und Sicherheit im Alltag." Allgemein besteht Konsens über die positive Wirkung neue Wohnformen. Bundesweit gibt es rund 1.000 als qualitativ anerkannte Wohnprojekte. In Tübingen oder Freiburg sind ganze Stadtviertel mit einer Vielfalt gemeinschaftlicher Wohnprojekte entstanden. Gemessen an diesen Städten, Berlin oder der Schweiz hat Frankfurt einen enormen Nachholbedarf. Allein bei der Umsetzung von Projekten für bessere, alternsgerechte Wohnformen sind in Frankfurt am Main gegenwärtig noch die entsprechenden Weichen zu stellen. Auch der jüngst beschlossene Liegenschaftsfonds kann dem Bedarf nur in Einzelfällen entsprechen und ist vor allem auf den o.g. Beschluss §10712 nicht anwendbar, weil mit dem Liegenschaftsfonds lediglich diejenigen Liegenschaften mobilisiert werden sollen und können, die nicht marktfähig sind. Das hierfür festgeschriebene Konzeptverfahren hat sich allerdings bereits in anderen Städten als Vergabeverfahren bewährt und sollte hier übernommen werden. Die positiven ökonomischen, sozio-ökonomischen und sozialen Effekte gemeinschaftlichen Wohnens im Alter für Kommunen, Wohnungswirtschaft und Bewohner/innen wurden mittlerweile hinreichend nachgewiesen. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung hat mit einer wissenschaftliche Untersuchung die positiven Effekte für das Leben im Alter festgestellt. Insofern wäre es mehr als wünschenswert, wenn auch in Frankfurt am Main innovative Projekte gestartet werden könnten, um Erfahrungen zu sammeln und um künftig zu lokal bewährten Vorgehensweisen zu kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 08.09.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 661 2015 Die Vorlage OF 648/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Initiative vom 17.03.2015, OI 62 entstanden aus Vorlage: OF 589/1 vom 01.03.2015 Betreff: Benennung einer Grünanlage nach Dr. Julius Munk (1901 - 1945) Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die Grünanlage zwischen Kleyerstraße, Schwalbacher Straße und Weilburger Straße nach Dr. Julius Munk zu benennen. Mit der Benennung der Grünanlage nach Dr. Julius Munk möchte der Ortsbeirat diesen stellvertretend für den Einsatz aller Ärzte, die unter schwierigsten Bedingungen im KZ-Außenlager "Katzbach" Menschenleben zu retten versuchten, ehren. Die Existenz des Frankfurter KZ-Außenlagers "Katzbach" in den Adlerwerken gehört zu den düsteren Kapiteln Frankfurter Stadtgeschichte. Der Ortsbeirat möchte ein Zeichen gegen das Vergessen setzen. Die neue Grünanlage entsteht auf dem ehemaligen Gelände der Adlerwerke. Damit können sich die künftigen Nutzer der Grünanlage mit der Geschichte der Adlerwerke sowie den wenigen Lichtblicken in düsteren Zeiten auseinandersetzen. Diese liegen darin, dass es Menschen gegeben hat, die selbst in gefährlichen Zeiten mit aller Entschlossenheit Partei ergriffen haben. Anlage 1 (ca. 164 KB) Anlage 2 (ca. 280 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 25.03.2015 Aktenzeichen: 62 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2015, OF 589/1 Betreff: Benennung einer Grünanlage nach Dr. Julius Munk (1901 - 1945) Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die Grünanlage zwischen Kleyerstraße, Schwalbacher Straße und Weilburger Straße nach Dr. Julius Munk zu benennen. Begründung: Mit der Benennung der Grünanlage nach Dr. Julius Munk möchte der Ortsbeirat stellvertretend für den Einsatz aller Ärzte, die unter schwierigsten Bedingungen im KZ-Außenlager "Katzbach" Menschenleben zu retten versuchten,ehren. Die Existenz des Frankfurter KZ-Außenlagers "Katzbach" in den Adlerwerken gehört zu den düsteren Kapiteln Frankfurter Stadtgeschichte. Der Ortsbeirat möchte ein Zeichen gegen das Vergessen setzen. Die neue Grünanlage entsteht auf dem ehemaligen Gelände der Adlewerke. Damit können sich die künftigen Nutzer der Grünanlage mit der Geschichte der Adlerwerke sowie den wenigen Lichtblicken in düsteren Zeiten auseinandersetzen. Diese liegen darin, dass es Menschen gegeben hat, die selbst in gefährlichen Zeiten mit aller Entschlossenheit Partei ergiffen haben. Anlage 1 (ca. 164 KB) Anlage 2 (ca. 280 KB) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FREIE WÄHLER FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 17.03.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 62 2015 Die Vorlage OF 589/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FREIE_WÄHLER, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2014, OF 482/1 Betreff: Unerlaubtes Parken in der Schwalbacher Straße vor Rossmann verhindern Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob mit zusätzlichen Maßnahmen wie z. B. durch ein großes auf die Straße gemaltes "absolutes Halteverbotszeichen" (siehe Foto) das unerlaubte Parken zu verhindern ist. Begründung: In diesem Bereich (absolutes Halteverbot) werden immer wieder Fahrzeuge abgestellt bzw. geparkt und damit der Verkehr von der Kleyerstraße und von der Mainzer Landstraße kommend behindert, sodass teilweise ein Rückstau bis zur Mainzer Landstraße festgestellt wurde. Die aufgestellten Straßenschilder werden von den Verkehrsteilnehmern einfach nicht gesehen und nicht beachtet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 15.07.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3310 2014 Die Vorlage OF 482/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2014, OF 414/1 Betreff: Auf den Anzeigetafeln der VGF an der Galluswarte sollen neben den Linien 11 und 21 auch die Busabfahrtzeiten der Linie 52 mit angezeigt werden Der Magistrat wird gebeten mit der VGF Kontakt aufzunehmen und zu klären, wann mit der Umsetzung zu rechnen ist. Begründung: Bei der letzten Zusammenkunft der Verkehrsexperten und den Ortsbeiräten am 1. Juli 2013 wurde mitgeteilt, dass die Buslinie 52 in den Anzeigetafeln an der Galluswarte aufgenommen werden soll. Nachdem die Linie 21 nicht mehr über die Kleyerstraße zum Mönchhof bzw. nach Nied-Kirche fährt wären diese Angaben für die wartenden Verkehrsteilnehmer von großer Hilfe. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2895 2014 Die Vorlage OF 414/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2014, OF 400/1 Betreff: Ein Alten- und Pflegeheim auf dem Avaya-Gelände im Kleyerquartier? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich eine Einrichtung zur stationären Pflege älterer Menschen in dem nach dem Siegerentwurf des Architektenbüros Baufrösche geplanten Gebäude westlich des Quartiersplatzes, zwischen dem Quartiersplatz und der Ackermannstraße auf dem Avaya-Gelände im Kleyerquartier realisieren lässt. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich für ein solches Projekt ein Träger finden lässt. Begründung: Aufgrund der demographischen Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte besteht ein hoher Bedarf an o.g. Sozial- und Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen. Aufgrund seiner hohen Bevölkerungszahl gilt dies in besonderem Maße für den Stadtteil Gallus, zumal gerade dort ein starkes Bedürfnis besteht, im heimatlichen Stadtteil inmitten des vertrauten sozialen und familiären Umfeldes in Würde zu altern. Mit der Bebauung des sogenannten avaya-Geländes an der Kleyerstraße ergeben sich neue Möglichkeiten diese wichtige Forderung der Menschen im Stadtteil zu verwirklichen. Anknüpfend an die Anregung des Ortsbeirates (. ) gilt es nun, dieses Anliegen mit aller Kraft weiter zu verfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 400/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2013, OF 348/1 Betreff: Ein Alten- und Pflegeheim muss ins Gallus, damit man im Alter nicht aus dem Gallus weg muss Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Ziff. 2 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, über die zuständigen Fachämter im Stadtteil Gallus eine Einrichtung zur stationären Pflege älterer Menschen einzurichten und bei seiner Suche nach einem geeigneten Standort insbesondere das avaya-Gelände zu berücksichtigen. Begründung: Aufgrund der demographischen Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte besteht ein hoher Bedarf an o.g. Sozial- und Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen. Aufgrund seiner hohen Bevölkerungszahl gilt dies in besonderem Maße für den Stadtteil Gallus, zumal gerade dort ein starkes Bedürfnis besteht, im heimatlichen Stadtteil inmitten des vertrauten sozialen und familiären Umfeldes in Würde zu altern. Mit der Bebauung des sogenannten avaya-Geländes an der Kleyerstraße ergeben sich neue Möglichkeiten diese wichtige Forderung der Menschen im Stadtteil zu verwirklichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 24.09.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2495 2013 Die Vorlage OF 348/1 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD, GRÜNE, CDU und LINKE. erklärt und der Tenor wie folgt geändert: "Der Magistrat wird aufgefordert, über die zuständigen Fachämter im Stadtteil Gallus eine Einrichtung zum betreuten Wohnen und zur stationären Pflege älterer Menschen einzurichten und bei seiner Suche nach einem geeigneten Standort insbesondere das Avaya-Gelände zu berücksichtigen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2013, OA 402 entstanden aus Vorlage: OF 319/1 vom 25.06.2013 Betreff: Langfristiger Erhalt der Straßenbahn in der Kleyerstraße Vortrag des Magistrats vom 03.06.2013, M 95 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats, M 95, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der betroffene Teil des Schienennetzes in der Rebstöcker Straße und Kleyerstraße in betriebsfähigem Zustand erhalten bleibt. Mit Beginn der geplanten umfangreichen Wohnungsbaumaßnahmen in diesem Bereich wird abschließend über Erhalt und Nutzung der Strecke entschieden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2013, M 95 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1424 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.06.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2013, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 402 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, Piraten und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und REP (M 95 = Ablehnung, OA 402 = Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, TO II, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 402 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, Piraten und RÖMER gegen SPD, LINKE. und REP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 95 = Ablehnung, OA 402 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3390, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 Aktenzeichen: 69 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2013, OF 319/1 Betreff: Langfristiger Erhalt der Straßenbahn in der Kleyerstraße Der Vorlage wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der betroffene Teil des Schienennetzes in der Rebstöcker- und Kleyerstraße in betriebsfähigem Zustand erhalten bleibt. Mit Beginn der geplanten umfangreichen Wohnungsbaumaßnahmen in diesem Bereich wird abschließend über Erhalt und Nutzung der Strecke entschieden. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FREIE WÄHLER FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2013, M 95 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 25.06.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 402 2013 1. Der Vorlage M 95 wird unter Hinweis auf OA 402 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 319/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FREIE_WÄHLER, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2013, OF 275/1 Betreff: Service und Leistungsfähigkeit der Ausländerbehörde Der Magistrat wird aufgefordert, die Ausländerbehörde so zu organisieren, dass die Wartezeiten für die Besucherinnen mit anderen Frankfurter Behörden mit Publikumsverkehr vergleichbar sind. Gleichzeitig sind geeignete Wartebereiche im Inneren des Gebäudes zu schaffen, so dass die Besucher bei längeren Wartezeiten nicht mehr wie bisher Witterung und Kälte ausgesetzt sind. Begründung: Bereits im Mai vergangenen Jahres berichtete die Presse über unhaltbare Zustände bezüglich der Wartezeiten und Umgangsformen in der Ausländerbehörde in der Kleyerstraße (http://goo.gl/qxGM5). In der Antwort auf die mündliche Frage F 462 in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 31. Mai 2012 erläuterte der Magistrat, im Jahr 2012 "drei Neueinstellungen vorgenommen zu haben und drei Leiharbeitnehmer zur Unterstützung des Stammpersonals befristet zu beschäftigten". Dennoch berichten die BesucherInnen der Ausländerbehörde auch in diesem Jahr von nervenzehrenden Warteschlangen vor der Tür bei Minusgraden. Die bisher vom Magistrat getroffenen Maßnahmen zur Steigerung von Leistungsfähigkeit und Service der Ausländerbehörde sind vor diesem Hintergrund als nicht ausreichend zu bezeichnen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 12.03.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2049 2013 Die Vorlage OF 275/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2012, OF 214/1 Betreff: Radweg Kleyerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Markierung des Radweges in der Kleyerstraße (stadtauswärts) ab Hausnummer 88 wieder in Stand setzen zu lassen. Es ist außerdem zu prüfen, ob die Kosten dafür dem Verursacher der Beschädigungen auferlegt werden können. Begründung: Die Markierung ist im Zuge von Bauarbeiten teilweise vollständig entfernt worden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1489 2012 Die Vorlage OF 214/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2012, OF 206/1 Betreff: Sondershausenstraße: Radler, dein Weg endet hier! Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Radweg in der Sondershausen Straße zwischen Cordierstraße und Mainzer Landstraße zukünftig wieder von Radfahrern genutzt werden kann. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob dies a) durch eine Veränderung der Markierung der Parkplätze und / oder durch eine stärkere Bestreifung des Abschnittes durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes erreicht werden kann. Begründung: Zwischen der Kleyerstraße und der Cordierstraße ist das Radfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt. Entsprechende Markierungen auf der Fahrbahn weisen dies aus. Nördlich der Cordierstraße ist dies jedoch nicht mehr möglich. Der Radfahrer muss nun auf einen eigens für ihn ausgewiesenen Radweg ausweisen. Dies ist jedoch oft nur theoretisch möglich, da dieser meist durch Parkende Autos oder abgestellte Motorräder versperrt ist. Immer wieder wird der Radweg hemmungslos zweckentfremdet Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.08.2012, OF 208/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 21.08.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1429 2012 1. Die Vorlage OF 206/1 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 208/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 5 GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und fraktionslos (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2012, OF 196/1 Betreff: Verkehrssicherheit im Gallus Der Arbeitskreis 50+ des Regionalen Präventionsrates Gallus hat eine Präventionsmatrix zum Thema Sicherheit für Senioren im Gallus entwickelt. Ein Teilbereich der Seniorenmatrix bezieht sich dabei auf das Thema Verkehrssicherheit. Dazu fand am 21. Mai 2012 eine Verkehrsbegehung mit Vertretern des AK 50+, der Verwaltung und des Ortsbeirates statt. Es wurden verschiedene Punkte (Fahrradweg Frankenallee, Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße/Grünphase/Fußgänger und Linksabbieger, Gehwegabschrägungen Idsteinerstraße, REWE Frankenallee) besichtigt und konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet. Dies vorangestellt, bittet der Regionale Präventionsrat Gallus den Ortsbeirat zu beschließen, den Magistrat aufzufordern, folgende Lösungsvorschläge umzusetzen: 1. Das Fahrradbüro möge zeitnah eine Fahrradfahr-Kampagne auf der Frankenallee durchführen Links und rechts der Frankenalle herrscht ein wildes Fahrradfahrverhalten. Die einen fahren auf dem sogenannten "anderen Radweg", die anderen fahren auf der Fahrbahn, viele fahren auf der falschen Seite und oft wird gegenseitig keine Rücksicht aufeinander genommen. Viele kennen nicht die bestehende rechtliche Regelung, oft wird diese auch falsch verstanden. Eine Kampagne sollte über die rechtliche Situation aufklären und das richtige Fahrverhalten propagieren. Eine besonders gute Gelegenheit, viele Verkehrsteilnehmer zu erreichen, ist der Wochenmarkt am Freitag auf der Frankenalle. . 2. Die Lichtsignalsteuerung an der Kreuzung Rebstöcker Straße / Mainzer Landstraße bereits heute so anzupassen, dass die Querung des Überwegs für mobilitätseingeschränkte Menschen in einer Grünphase möglich ist und nicht erst dann, wenn das 2. Bahngleis in der Kleyerstraße verlegt wird. Nicht nur Senioren sind durch zu kurze Grünphasen verunsichert und werden in ihrer Mobilität stark eingeschränkt. Eine weitere Gefahrenquelle: Fußgänger und Fahrradfahrer treffen vor der Ampel aufeinander und gefährden sich gegenseitig. Die Führung des Fahrradweges sollte an dieser Kreuzung geprüft und deutlich gegenzeichnet werden. . . . 3. Den Altkleidercontainer an der Idsteiner Straße Ecke Kelkheimer versetzen. Der Container an dieser Stelle verstellt die Absenkung des Bordsteines und behindert viele Senioren beim queren der Straße . 4. Die Bordsteine in der gesamten Idsteiner Straße an den Übergängen absenken und barrierefrei umbauen. . 5. Ein Piktogramm "Vorsicht Kinder" auf der Höhe des Kinderzentrums 113 vor dem Zebrastreifen stadtauswärts anbringen . 6. REWE Frankenallee: Der Fußweg ist sehr eng und wird genutzt von Fußgängern, Fahrradfahrern und abgestellten Fahrrädern. Darüber hinaus stellt der REWE dort seine Auslagen aus. Eine klare Regelung soll die Situation entwirren und für alle übersichtlicher machen. . Begründung: Sichere und gute Fuß- und Radwegeverbindungen sind eine wichtige Grundlage für Senioren, um selbständig zu bleiben und weiter am öffentlichen Leben teilzuhaben. Einige Stellen im Gallus, wie oben dargestellt, weisen Barrieren auf, die die Nutzung erschweren oder gar verhindern. Mit der Umsetzung der Lösungsvorschläge sollen Barrieren aufgehoben und Bedingungen geschaffen werden, die die Wegeverbindungen im Stadtteil fußgängerfreundlicher machen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 12.06.2012, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1296 2012 Die Vorlage OF 196/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2012, OF 184/2 Betreff: Keine Zentralisierung des Bereichs Wohnraumhilfe des Sozialamts Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1.) Der Bereich Stellen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit wird nicht wie in der ST 180 vom 27.01.2012 im Gallus zentralisiert und bleibt bei der Sozialstation Bockenheim als wichtiges Serviceangebot für von Obdachlosigkeit bedrohte Personen. 2.) Bei der Planung der Sanierung oder des Neubaus der Sozialstation Bockenheim werden weiterhin Räume für den Bereich Wohnraumhilfe eingeplant. Begründung: Im Zuge der immer stärkeren Ausrichtung der Organisation der Stadtverwaltung an betriebswirtschaftliche Modelle nimmt der Magistrat nun offenbar auch Abschied von den Angeboten eines Bürgerservices, der die Menschen dort erreichen soll, "wo sie sind". Nach der beschlossenen Auslagerung der Amtsvormundschaften und der Pflegekinderhilfe soll im kommenden Sommer nun auch die in den Sozialrathäusern angesiedelte Wohnraumhilfe ("Verhinderung von Obdachlosigkeit") zentralisiert werden, und zwar in der vom Ordnungsamt genutzten Liegenschaft in der Kleyerstraße, wo in den nächsten Wochen auch das Sozialrathaus Gallus einziehen soll. Der neue mit öffentlichen Verkehrsmitteln (S- und U-Bahnen!) nur schlecht erreichbare Standort ist für die Arbeit der Wohnraumhilfe denkbar ungeeignet. Nicht nur die Zusammenballung von Menschen, die sich oft in einer verzweifelten Lage befinden ist, ist problematisch. Hilfesuchende, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, haben schon finanziell nicht die Möglichkeit, lange Anfahrtswege in Kauf zu nehmen, um dann ggf. wegen unvollständiger Unterlagen quer durch die Stadt zurückgeschickt zu werden. Auch die Beschäftigten werden einen großen Teil ihres Arbeitstages unterwegs sein, ohne dass die verlorene Arbeitszeit ausgeglichen werden kann. Mit der Ausgliederung der Wohnraumhilfe geht aber auch wichtiges Fachwissen in den einzelnen Sozialrathäusern verloren, zum einen, was die kollegiale Beratung in mietrechtlichen Fragen betrifft, zum anderen verfügen die Beschäftigten der Wohnraumhilfe auch über gute Kenntnisse über die Wohnverhältnisse und Eigentumsstrukturen in den jeweiligen Stadtteilen. Nicht zuletzt dient die enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Abstimmung bzgl. sozialpädagogischer Maßnahmen - die Obdachlosigkeit der Familie macht sozialpädagogische Intervention meist gegenstandslos. Der Verzicht auf die genannten Vorteile einer stadtteilbezogen organisierten Wohnraumhilfe legt den Verdacht nahe, dass es dem Magistrat keineswegs um die oft bemühten Synergieeffekte geht, sondern dass eine fortschreitende Bürokratisierung und immer schärfere Kontrolle der geleisteten Arbeit beabsichtigt ist. Noch im Jahresbericht des Jugend- und Sozialamts 2009 preist die Sozialdezernentin die stadtteilbezogen erbrachten Angebote als "vertrauensbildende Maßnahmen, die die Frankfurterinnen und Frankfurter ermutigen, die Angebote der Stadt und der freien Träger zu nutzen." Wir fordern den Magistrat daher auf, weitere Zentralisierungen gerade in der Sozialverwaltung umzusetzen und stattdessen für den Ausbau sozialer Dienstleistungen in den Stadtteilen Sorge zu tragen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1241 2012 Die Vorlage OF 184/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2011, OF 111/1 Betreff: Ist im Ordnungsamt alles in Ordnung? Laut dem Artikel der Frankfurter Rundschau vom 01.11.2011 und den Schilderungen betroffener Bürger, herrschen in der Ausländerbehörde in der Kleyerstraße 86 katastrophale Zustände: Bürger müssen stundenlang vor dem Ordnungsamtsgebäude warten, um eine Wartenummer zu bekommen. Sind sie nach stundenlangem warten endlich an der Reihe, sind sie weiteren Unfreundlichem verhalten ausgesetzt. Daher bitten wir den Magistrat dringend um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wussten Sie vor dem Bericht der Frankfurter Rundschau von den Zuständen im Ordnungsamt? Wenn ja, was taten Sie dagegen? 2. Unfreundlichkeit und Schwierigkeiten im Ausländeramt sind kein Einzelfall. Wie erklären Sie sich dieses Verhalten bzw. worauf ist es ursächlich zurückzuführen? Liegt es an zu hohem Arbeitsaufkommen,(d.h. an mangelndem oder schlecht qualifiziertem Personal), liegt es an schlechtem Personalmanagement und/ oder an schlechtem Arbeitsklima? 3. Gibt es im Ordnungsamt Raumbedarf? 4. Welche Maßnahmen plant der Magistrat, um die Chaotischen Zustände zu beenden? Begründung: Bereits vor dem Umzug in die Mainzer Landstraße wusste man von den unschönen Zuständen. Nach dem Umzug Mai 2009 in das neue Ordnungsamtsgebäude, hofften die Bürger auf gute Bedingungen und freundliche Sachbearbeiter. Leider sind die Zustände nach zweieinhalb Jahren nicht beendet. Bürger warten immer noch, im Winter bei 2 C° Kälte in einer langen Schlange, um eine Wartenummer zu bekommen. Auch der Service hat sich nicht verbessert. Menschen verlieren Tage um eine Aufenthaltserlaubnis zu verlängern, oder um ihren Aufenthaltstitel in den neuen Reisepass zu übertragen. Der Zustand für betroffene Frankfurterinnen und Frankfurter ist Unerträglich und Peinlich. Als gutes Beispiel könnte das Bürgeramt Zeil 3 dienen. Es wird täglich von einigen hundert Bürgern besucht und diese werden freundlich bedient. Es gibt dort ein gutes Arbeitssystem. Die Stadt muss alle Frankfurterinnen und Frankfurter gleich gut behandeln, und sollte ihren Bürgern gleich gute Dienste anbieten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 29.11.2011, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 193 2011 Die Vorlage OF 111/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2011, OF 71/1 Betreff: Wann werden endlich die Kanalarbeiten in der Kleyerstraße abgeschlossen sein?! Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten zu prüfen und zu berichten, warum die Kanalarbeiten in der Kleyerstraße - welche im April 2011 abgeschlossen sein sollten - jetzt am 10. Oktober 2011 immer noch nicht beendet sind. Begründung: Die Straßenbahnlinie 21 muß immer noch aus den oben genannten Gründen über die Mainzer Landstraße umgeleitet werden. Weiter muß die Buslinie 52 über die Rebstöckerstraße und Mainzer Landstraße geführt werden. Dies bedeutet für alle Fahrgäste Umwege und einen größeren Zeitaufwand, was nicht befriedigend ist. Mitarbeiter des Ordnungsamtes und Anwohner vom Galluspark I sind mit dieser langen Bauzeit und den damit verbundenen Einschränkungen sehr unzufrieden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 25.10.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 509 2011 Die Vorlage OF 71/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.05.2010, OA 1127 entstanden aus Vorlage: OF 640/1 vom 25.04.2010 Betreff: Teilneuordnung des Parkens in der Sondershausenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Sondershausenstraße das Parken neu zu ordnen. Die auf der östlichen Straßenseite vorhandenen Schrägparkplätze werden beibehalten. Gleichzeitig wird das Parken auf der westlichen Straßenseite von dem Beginn des Kleingartenvereins Ackermann bis zur Kleyerstraße unter folgenden Bedingungen erlaubt: Die Fahrzeuge parken längs zur Fahrbahn, zum Teil auf dem Gehweg, zum anderen Teil auf der Straße. Dabei ist zu beachten, dass ausreichend Platz für die Fußgänger verbleibt. Deshalb sind die Parkplätze abzumarkieren und eine Beschilderung, die das Parken zum Teil auf dem Gehweg erlaubt, anzubringen. Begründung: Im oben genannten Bereich herrscht, insbesondere von Frühjahr bis Spätherbst, ein erhöhter Parkdruck durch die dort ansässigen Kleingärtner. Ebenso herrscht erhöhter Parkdruck vor den dortigen Gaststätten. Die östlich liegenden Parkplätze sind in der Regel alle durch Anwohner belegt. Die derzeit auf der westlichen Straßenseite parkenden Fahrzeuge sind dort (seit Jahrzehnten) illegal geparkt. Es ist nun einem Glücksspiel ähnlich, gibt es eine Verwarnung, ja oder nein. Um hier eine eindeutige Rechtssicherheit zu schaffen, ist das Abmarkieren und Beschildern der Parkplätze auf der westlichen Straßenseite dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.09.2010, B 583 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 19.05.2010 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.06.2010, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1127 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 8295, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.06.2010 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
Auf der Helmut-Walcha-Straße ausfahrt Richtung Kleyerstraße fehlt ein Spiegel. Autofahrer können bei der Auffahrt auf die Kleyerstraße nicht sehe ob ein Auto von Links kommt, weil die Parkplätze auf der Linken Seite die Sicht verdecken.
Dort kreuzen neben der Brücke täglich eine Vielzahl Fahrradfahrer_innen die Kleyerstraße (direkt an Espenstraße, siehe Bild). Es ist schwierig die Straße zu kreuzen, daher wünsche ich mir dort einen Zebrastreifen und eine Querungsmöglichkeit für Radfahrer_innen.