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Meine Nachbarschaft: Weismüllerstraße

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Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 11

Direkte Verbindung zwischen FechenheimNord und FechenheimSüd per Fahrrad und zu Fuß

22.01.2025 | Aktualisiert am: 28.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2025, OF 684/11 Betreff: Direkte Verbindung zwischen Fechenheim-Nord und Fechenheim-Süd per Fahrrad und zu Fuß Vorgang: V 673/23 OBR 11; ST 2096/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Cassella-Brücke, eine wichtige Verbindung zwischen den Stadtteilen Fechenheim Süd und Fechenheim-Nord, gesperrt seit 2019, wurde im Jahr 2022 komplett abgerissen. Die Wiederherstellung der Verbindung per Brücke oder ebenerdig wurde den Menschen im Stadtteil Fechenheim beiderseits der Hanauer Landstraße zugesichert. Seit dem September 2024 ist das Cassella Gelände an die Lugman Group verkauft. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat bezugnehmend auf die ST 2096 vom 16.10.2023 die folgenden Fragen zu beantworten: Hat der Magistrat zwischenzeitlich Kontakt zum neuen Besitzer des Cassella - Geländes der Lugman Group aufgenommen? Welchen Weg verfolgt nun die Stadt Frankfurt? Wird versucht eine ebenerdige Verbindung der Stadtteile Fechenheim Nord und Süd auf der ehemaligen Trasse der Cassella-Straße für Fuß- und Radverkehr zu etablieren oder bleibt es bei dem Neubau einer Brücke? Wurde diese Frage bereits mit dem neuen Besitzer des Geländes und der Cassella Geschäftsleitung erörtert? Wenn ja, wie sehen die Ergebnisse dieser Gespräche aus? Wann ist mit einer neuen Verbindung der beiden Stadtteile Fechenheims Nord und Süd per Fuß und Rad zu rechnen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 673 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2096 Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Das Gebiet Mainkurbahnhof entwickeln - einen Ort zum Wohnen, Arbeiten und für Bildung schaffen

15.01.2025 | Aktualisiert am: 28.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2025, OF 695/11 Betreff: Das Gebiet Mainkurbahnhof entwickeln - einen Ort zum Wohnen, Arbeiten und für Bildung schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten: Es soll ein repräsentativer Eingang zur Stadt Frankfurt planerisch neu entwickelt werden. Dieser Bereich Mainkurbahnhof liegt zwischen den Gleisanlagen und der Hanauer Landstraße. Der Bereich soll für Wohnzwecke, Bildungszwecke und für eine kleinteilige Gewerbeansiedlung entwickelt werden. Begründung: Der Bahnhof "Mainkur" wird ersetzt durch die S-Bahnstation Fechenheim-Nord. Heutzutage ist der Ort bereits trostlos und es befinden sich dort 3. klassige Lagerhallen, abgestellte Container, wilde Abfallhalden und Altautos. Die Gewerbeflächen sind zum Teil schlecht genutzt. Dieser Bereich ist der erste Eindruck, den Autofahrer von der Stadt Frankfurt bekommen, wenn sie durch das Ost-Tor über die Hanauer Landstraße in Richtung Innenstadt fahren. Es wird immer wieder vom Bedarf für weiteren Wohnraum und fehlenden Flächen für Schulen gesprochen und hier liegt noch ein großes Gebiet völlig brach. Ein Teil der nordöstlichen Flächen befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn, doch könnten diese Flächen im Rahmen des Ausbaus der S-Bahnstrecke Nordmainische S-Bahn seitens der Stadt Frankfurt akquiriert werden. Ein Eigentümer einer größeren Fläche an der Hanauer Landstraße, eines ehemaligen Kfz-Betriebes, würde dort zum Beispiel ebenfalls gerne Wohnraum schaffen. Diese Fläche verbunden mit den städtischen Flächen würde eine erste gute Basis für eine Entwicklung des Gebietes bitten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 4

Neubau einer Eisenbahnbrücke neben der Deutschherrnbrücke

05.11.2024 | Aktualisiert am: 16.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2024, OF 454/4 Betreff: Neubau einer Eisenbahnbrücke neben der Deutschherrnbrücke Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, in welchem genauen Bereich die parallel zur Deutschherrnbrücke geplante neue Eisenbahnbrücke errichtet werden soll und welche Beeinträchtigungen für den Hafenpark sowie angrenzende Straßen wie die Eytelweinstraße oder die Hanauer Landstraße dauerhaft oder auch nur zeitweise zu erwarten sind. Begründung: Wie der Presse und der Internetseite (https://www.frmplus.de/home.html ) der Deutschen Bahn entnommen werden kann, soll östlich der Deutschherrnbrücke ab 2029 ein paralleler Neubau erfolgen. Die neu zu planende Brücke soll demnach mit drei Feldern den Main auf 275 m überspannen und der gesamte neu zu errichtende Brückenzug (aus sechs Brückenbauwerken) sich vom südlichen Mainufer bis zum Ostbahnhof erstrecken. Angesicht dieser vorliegenden Informationen stellen sich bereits heute Fragen über den absehbaren Raumbedarf (z.B. hinsichtlich einer Verbreiterung des Bahndamms an der Eytelweinstraße) und die zu erwartenden Auswirkungen der Maßnahme auf die unmittelbare Umgebung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 4 am 26.11.2024, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1060 2024 Die Vorlage OF 454/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Neuordnung der Verkehrsströme auf der Hanauer Landstraße/Omegabrücke - Untersuchung der Verkehrsströme während der Sanierung der Omegabrücke

10.10.2024 | Aktualisiert am: 16.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 654/11 Betreff: Neuordnung der Verkehrsströme auf der Hanauer Landstraße/Omegabrücke - Untersuchung der Verkehrsströme während der Sanierung der Omegabrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert während den Sanierungsarbeiten an der Omegabrücke in Fechenheim, Hanauer Landstraße, Mainkur die Verkehrsströme und deren Veränderungen zu Beobachten und auszuwerten. Die Auswertung sollte Basis einer Überprüfung sein, ob die Straßenführung auf der Hanauer Landstraße in Richtung Frankfurter Innenstadt auch nach der Fertigstellung der Sanierung der Omega-Brücke beibehalten bleibt mit einer Verengung der Fahrspuren von zwei auf eine Fahrspur nach Frankfurt stadteinwärts um die rechte Fahrspur in diesem Fall als Verlängerung der Abfahrt von der Omega Brücke in Richtung Frankfurt Hanauer Landstraße und Fechenheim / Offenbach zu dienen. (siehe Anlage) Ein Einfädeln des Verkehrs von der Omega-Brücke auf die Hanauer Landstraße ist dann nicht mehr notwendig und entfällt. Der Magistrat möge im Hinblick auf diese Veränderung Veränderung der Verkehrsführung überprüfen, ob so eine pünktlichere und staufreiere Befahrung der Brücke durch den ÖPNV möglich wird (Bus 44, Bus 551). Eine Auswertung der veränderten Verkehrssituation und des Verkehrs sollte die Beurteilung einer sichereren Zusammenführung des Autoverkehrs aus Richtung Ost und aus Richtung Bergen-Enkheim/ Fechenheim Nord begleiten. Außerdem sollte überprüft werden, ob mit der Verengung der Hanauer Landstraße an der Omega-Brücke aus Richtung Osten und die dadurch entstandene Pförtnersituation eine Entzerrung der Verkehrssituation auf der Hanauer Landstraße einhergeht. Begründung: In den Hauptverkehrszeiten und auch außerhalb ist der Kreuzungsbereich Mainkur der größte Verkehrsmoloch im Frankfurter Osten mit großem Gefahrenpotential für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radverkehr. Geschwindigkeitsüberschreitungen und teilweise große Raserei gehen einher mit einem enormen Lärmaufkommen. Maßnahmen, die dazu führen könnten an diesem Verkehrsknotenpunkt das Tempo zu reduzieren und so die Chance bieten auf eine größere Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer:innen untereinander sollten in Betracht gezogen und überprüft werden. Dies ist auch unter dem Blickwinkel zu betrachten, dass es sich hierbei um das östliche große Eingangstor nach Frankfurt handelt. Weiterer positiver Nebeneffekt wäre die Möglichkeit eines durchgehenden Gehwegs bis zur Omegabrücke auf der nördlichen Seite der Hanauer Landstraße (Geoportal Frankfurt - alternative Verkehrsführung Abfahrt von der Omegabrücke in westlicher Richtung) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Instandsetzung und Erneuerung der Carl-Benz-Straße bündeln

23.09.2024 | Aktualisiert am: 16.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2024, OF 655/11 Betreff: Instandsetzung und Erneuerung der Carl-Benz-Straße bündeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Sanierung der Carl-Benz-Straße zwischen Carl-Ulrich-Brücke und Adam-Opel-Straße dafür zu sorgen, dass diese nicht nur oberflächlich in Stand gesetzt, sondern gleich grundlegend neu gestaltet wird. Der Ortsbeirat denkt dabei an eine Verbesserung des Querschnitts, gute Bedingungen für motorisierten Verkehr, Radfahrer und Fußgänger und insbesondere das Pflanzen von Bäumen. Begründung: Hessen Mobil ist derzeit noch Baulastträger für den genannten Abschnitt der Carl-Benz-Straße. Diese Baulast soll sinnvollerweise auf die Stadt Frankfurt übergehen, da es sich um eine "angebaute Straße mit unmittelbarer Erschließungsfunktion" handelt. Hessen Mobil muss den Straßenabschnitt vor der Übergabe in einen "ordnungsgemäßen Zustand" versetzen. Dies soll 2025 (oder später?) geschehen. Aus Sicht des Ortsbeirats wäre es schade, wenn jetzt die Chance vertan würde, die Straße gleich grundsätzlich zu sanieren. Das Problem scheint darin zu bestehen, dass Hessen Mobil für den "ordnungsgemäßen Zustand", die Stadt Frankfurt dann später für eine Verbesserung und Aufwertung verantwortlich ist. Es müsste also zwei getrennte, zeitlich versetzte Projekte geben. Das scheint weder wirtschaftlich noch technisch besonders effizient. Wünschenswert wäre vielmehr eine Zusammenarbeit und Kostenteilung der beiden Bauträger in einem einzigen Projekt. Dabei ist zu beachten, dass die Carl-Benz-Straße nicht nur eine Erschließungsfunktion für das Gewerbe hat, sondern auch eine wichtige Verbindung zwischen den Städten Frankfurt und Offenbach darstellt. Für viele Menschen im Frankfurter Osten liegt die Innenstadt von Offenbach mit ihren Versorgungsangeboten näher als die Innenstadt von Frankfurt. Das gilt auch und gerade für den Radverkehr. Mit den "Fechenheimer Fackeln" ist eine sehr schöne Lösung für der Radverkehr auf der Carl-Ulrich-Brücke ins Auge gefasst. Eine angenehme und einladende Gestaltung der Straßenraums Richtung Hanauer Landstraße erscheint wünschenswert. Angesichts der Überhitzung des Stadtraums durch den Klimawandel sollten so schnell wie möglich Bäume gepflanzt werden. Das gilt übrigens auch für die anderen Industriestraßen der Stadt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 4

Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes

18.08.2024 | Aktualisiert am: 13.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2024, OF 426/4 Betreff: Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes Vorgang: OM 662/16 OBR 4; ST 47/17; OM 6680/20 OBR 4; OM 522/21 OBR 4; ST 1857/21; ST 327/22; OM 1781/22 OBR 4; ST 1600/22 BT: Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern der Ernst-Achilles-Platz mit einer Ergänzung des Baumbestands, einer weiterhin weitestgehend entsiegelten Fläche und mit einem deutlichen thematischen Bezug auf den Namensgeber des Platzes, den Brandrat Ernst Achilles, gestaltet werden kann. Begründung: Im Zuge der Realisierung der Nordmainischen S-Bahn und der Veränderungen am Danziger Platz und am Ostbahnhof sowie des Verkehrsknotenpunkts Hanauer Landstraße/Ostbahnhofstraße (04.02.2022, ST 327 und 09.01.2017 ST 47) ist der Ernst-Achilles-Platz in die Planungen mit einbezogen. Dabei sollten neben der Erhöhung des Baumbestands der Namensgeber des Platzes bei einer künftigen Platzgestaltung im Vordergrund stehen. Ein Brunnen beispielsweise, der neben schattenspendender Begrünung und einer entsiegelten Fläche zur Verbesserung des Stadtklimas beiträgt, kann thematisch auf den Namensgeber Bezug nehmen. Auch kann eine Infotafel mit Verweis auf das Wirken und die Person des ehemaligen Direktors der Branddirektion und Leiters der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main, Ernst Achilles (1929-1999), dem entsprechen. Dieser hat als international anerkannter Experte in Brandschutzfragen für die Arbeit der Feuerwehren und den Brandschutz wesentliche innovative Impulse gegeben und neue Standards gesetzt. Die Etablierung der Tätigkeit von Ernst Achilles im öffentlichen Gedächtnis kann helfen die wichtige gesellschaftliche Aufgabe von Feuerwehr und Rettungskräften zu unterstreichen, bestand eines seiner Verdienste doch darin, federführend am Umbau der Feuerwehr in eine Feuer- und Rettungswehr beteiligt zu sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 662 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 47 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6680 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 522 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1857 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1781 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1600 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 4 am 03.09.2024, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5816 2024 Die Vorlage OF 426/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Platzgestaltung Baumbestand Namensgeber

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Übernahme der Ergänzungen gemäß Bebauungsplan „Borsigallee/ParkandrideAnlage“ mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 „Borsigallee/ParkandrideAnlage“ in das Bebauungsplanverfahren Nr. 895 „Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngel

09.08.2024 | Aktualisiert am: 11.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2024, OF 642/11 Betreff: Übernahme der Ergänzungen gemäß Bebauungsplan "Borsigallee/Park-and-ride-Anlage" mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 "Borsigallee/Park-and-ride-Anlage" in das Bebauungsplanverfahren Nr. 895 "Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Anforderungen des P+R Parkhauses aus den Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 in den neu das Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände mit aufzunehmen. Der integrierte Landschaftsplan Nr. 677 aus dem noch bestehenden Bebauungsplan des Geländes P+R Borsigallee darf nicht erlöschen, sondern muss deckungsgleich und wortgenau in den neuen Bebauungsplan übertragen werden. Begründung: Bei dem Gespräch im Stadtplanungsamt wurde das Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände den Mitgliedern des OBR 11 vorgestellt. Hier wurde dem OBR 11 mitgeteilt, dass der Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 "P+R-Anlage / Borsigallee" in den Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände mit eingefügt werden soll. Die Auflagen in Bezug auf den P+R Parkplatzes Borsigallee müssten demnach aus dem Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 "P+R-Anlage / Borsigallee" in das neue "Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände" mit aufgenommen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 642/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Bebauungsplan Landschaftsplan Parkhaus

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Verkehrssicherheit An der Mainkur/Hanauer Landstraße, Ampelregelung in Richtung Hanau

09.06.2024 | Aktualisiert am: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2024, OF 632/11 Betreff: Verkehrssicherheit An der Mainkur/Hanauer Landstraße, Ampelregelung in Richtung Hanau Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass der Autoverkehr auf der Hanauer Landstraße in Richtung Osten (Hanau, Foto Pos. 1) bei der Blockierung der Weiterfahrt durch den Abbiegeverkehr Richtung Norden (Foto Pos. 2) nicht wieder die Fahrt Richtung Osten aufnimmt, wenn die Blockierung aufgelöst ist und gleichzeitig der fußläufige Verkehr an dem Übergang mit Ampelanlage in Nord-Südrichtung über die Hanauer Landstraße östlich der Mainkur (Foto Pos. 3) bereits Grün hat. Dies kann z.B. durch weitere Signal-Leuchten für den Autoverkehr in Richtung Osten direkt am Fußgängerüberweg erreicht werden. Diese Maßnahme ist aus Sicherheitsgründen zeitnah umzusetzen Begründung: Der Autoverkehr Richtung Osten, blockiert durch Linksabbieger für die Überquerung der östlichen Mainkurkreuzung, ignoriert häufig, dass für den ampelgeregelten Fußweg östlich der Kreuzung längst die Grünphase begonnen hat. Für Fußgängerinnen und Fußgänger so wie den Radverkehr ergeben sich daraus immer wieder sehr gefährliche nicht zu akzeptierende Situationen, zumal diese Kreuzung auch Teil des Schulwegeplanes ist (Google Kartendaten 2024) (Teil des Schulwegeplans Mainkur) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5638 2024 Die Vorlage OF 632/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen

09.06.2024 | Aktualisiert am: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2024, OF 633/11 Betreff: Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen Vorgang: M 3346/23 OBR 11; ST 1119/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die in der ST 1119, vom 26.05.2023 vom Magistrat selbst beschriebenen Umsetzungsschritte zu einer sichereren Kreuzung Mainkur umgehend initiiert werden. Der Magistrat möge dem Ortsbeirat erläutern, wann die Umsetzung startet und wann mit einer Fertigstellung der Maßnahme zu rechnen ist. Begründung: Die Situation an der Mainkur im Bereich des gesicherten Überwegs in der nach Süden von der Hanauer Landstraße abbiegenden Straße Alt Fechenheim ist für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radverkehr unverändert gefährlich. Die Umsetzung der Maßnahmen aus der ST 1119 ist unerlässlich um dort eine sicherere Situation zu erreichen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3346 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1119 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5639 2024 Die Vorlage OF 633/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung, Kinderbüro Kinderrechte stärken - Zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße geteilten Stadtteil Fechenheim

14.04.2024 | Aktualisiert am: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 611/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung, Kinderbüro Kinderrechte stärken - Zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße geteilten Stadtteil Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass die notwendigen Voraussetzungen geschaffen und die dafür notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt werden, dass eine zweite Stelle für eine Kinderbeauftragte in Fechenheim etabliert werden kann. Begründung: Der einkommensschwache aber kinderreiche Stadtteil, geographisch getrennt durch die Hanauer Landstraße in Fechenheim-Süd und Fechenheim-Nord, stellt hohe Anforderungen an die Arbeit der Ehrenamtlichen. Um diese Arbeit bewältigen zu können, gibt es bereits jetzt schon für Fechenheim jeweils eine Stadt- und Sozialbezirksvorsteher*in sowie jeweils eine Quartiersmanager*in für den in Nord- und Süd getrennten Stadtteil. Nur die Position der Kinderbeauftragten ist bislang auf eine Stelle begrenzt. Dabei kommt ihr, in ihrer Funktion als Repräsentantin und Ansprechpartnerin aller Kinder und deren Rechte im Stadtteil, eine besondere Bedeutung zu. Gilt es doch, in Zusammenarbeit mit den städtischen Institutionen, Elterninitiativen und dem Ortsbeirat, die Förderung und Bildung aller Kinder im zweigeteilten Stadtteil zu unterstützen und von Anfang an, die richtigen Weichen zu stellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 35 2024 Die Vorlage OF 611/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Mehr Verkehrssicherheit, weniger Lärm zwischen Mainkur und Omegabrücke

17.03.2024 | Aktualisiert am: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2024, OF 577/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Mehr Verkehrssicherheit, weniger Lärm zwischen Mainkur und Omegabrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, um für die Hanauer Landstraße im Bereich zwischen Omega-Brücke und Mainkur ein Verkehrsregelkonzept erstellen zu lassen mit dem Ziel ein Mehr an Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, Vergrößerung der Aufstellflächen für den Radverkehr (vor allem Verkehrsinsel), Lärmminderung, Geschwindigkeitseinhaltung Tempo 50 (zur Zeit wg. Straßenschäden Tempo 30) zu erreichen. Begründung: Sowohl bei der Einfahrt nach Frankfurt von Osten als auch bei der Ausfahrt wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h (aktuell wegen Straßenschäden 30km/h) von vielen Verkehrsteilnehmern überschritten. In diesem Bereich hat das ein erhebliches Sicherheitsrisiko sowohl für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen als auch für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer:innen zur Folge. So ist zum Beispiel das normale Einfädeln für den von der Omega-Brücke von Osten kommenden Verkehr äußerst schwierig und risikobehaftet. Nach Osten wird in gefährlichen Überholmanövern von der linken Spur stadtauswärts auf die Omega-Brücke abgebogen. Es kommt immer wieder zu Nichtbeachtung der roten Ampelphasen vor allem stadtauswärts auf der Hanauer Landstraße mit erheblichem Risiko für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen an dieser hoch frequentierten Stelle. Zu schnelles Fahren, Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit, Beschleunigungsrennen stadtauswärts, polternde LKW-Fahrwerke auf defekter Straße führen zu nicht akzeptablen Lärm. Diese Beispiele stellen einen kleinen Ausschnitt der sicherheitsrelevanten Überschreitungen von Verkehrsregeln und deren Folgen an der Kreuzung Mainkur dar. Eine kontinuierliche Überwachung des Verkehrs lehnt der Magistrat ab. Deshalb muss ein neu zu erarbeitendes Konzept für diesen Bereich erstellt werden, um die inakzeptable Situation an der Mainkur nachhaltig im Sinne aller zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 3 2024 Die Vorlage OF 577/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2024/2025 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Realisierung eines Radwege-Abschnitts zwischen der Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenz

17.03.2024 | Aktualisiert am: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2024, OF 584/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Realisierung eines Radwege-Abschnitts zwischen der Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze Frankfurt-Fechenheim/Maintal-Bischofsheim Vorgang: EA 14/23 OBR 11; B 399/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bezugnehmend auf die B 399 des Magistrats vom 20.10.2023 sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, um die Realisierung einer Rad- und Fußwegsergänzung (ca. 500m an der Wegeverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim West) über Wilhelmsbader Weg und Kilianstädter Straße nach Fechenheim-Süd, Fechenheim-Nord, Enkheim und darüber hinaus zu ermöglichen. Hiermit ist eine Wegeverbindung, die unter sicherheitsrelevanten Aspekten auch im Winterhalbjahr eine Alternative zur Wegeführung durch den Fechenheimer Wald darstellt, zu schaffen. Gegebenenfalls ist dieser Wegabschnitt als Teil des Schnellradwegs nach Hanau in seiner Realisierung vorzuziehen. Begründung: Lediglich eine ca. 500m lange Strecke fehlt für die oben beschriebene Verbindung per Fuß und Rad zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim. In der Beschreibung des interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim stellt der Magistrat die gute verkehrliche Anbindung dieses Gewerbegebietes dar. Heute gehört es allerdings auch zu einer guten Verkehrsanbindung, das Ziel mit dem Fahrrad erreichen zu können. Man kann davon ausgehen, dass in diesem Gewerbegebiet viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem nahen Umfeld Maintals und Frankfurt bzw. Frankfurt-Ost kommen werden. Diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollte eine gute Erreichbarkeit ihres Arbeitsplatzes mit dem Fahrrad ermöglicht werden. Außerdem sollte eine gute, sichere und schnelle Fahrradverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim neben der vorhandenen entlang der Hanauer Landstraße existieren, um das Zentrum von Bischofsheim zu erreichen. Auch heute schon wird diese Wegeführung durch den Radverkehr stark genutzt. Auf Grund des Landstraßencharakters und der oft überhöhten und nicht kontrollierten Geschwindigkeit des KFZ Verkehrs auf diesem Straßenstück, fahren die meisten Radfahrer:innen aus Sicherheitsgründen auf einem schmalen Gehweg, der sich in einem ungepflegten - Büsche, die in den Wegebereich hineinwachsen - und oberflächentechnisch schlechten Zustand befindet. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 14 Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 399 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 10 2024 Die Vorlage OF 584/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrsteuerung und -überwachung Aufstockung des Personals mit 250 neuen Mitarbeitern für die Städtische Verkehrspolizei und das

23.02.2024 | Aktualisiert am: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2024, OF 576/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrsteuerung und -überwachung Aufstockung des Personals mit 250 neuen Mitarbeitern für die Städtische Verkehrspolizei und das Ordnungsamt Frankfurt Eine Außenstelle des Ordnungsamtes und der Städtischen Verkehrspolizei im Ortsbezirk 11 mit mindestens zwei ständigen Mitarbeitern Vorgang: EA 58/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: um die nötigen Aufgaben des Ordnungsamtes und der Städtischen Verkehrspolizei bedarfsgerecht erfüllen zu können, werden Mittel für 250 neu zu beschäftigende Mitarbeiter in den Haushalt eingestellt. Es sind jeweils mindestens zwei Vollzeitstellen im Ortsbezirk 11, für Mitarbeiter des Ordnungsamtes und der städtischen Verkehrspolizei einzurichten. Begründung: Die Bürger Frankfurts werden vom Ordnungsamt angewiesen, in Eigenregie Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen, da die Kapazitäten des Ordnungsamts und der Städtischen Verkehrspolizei nicht ausreichen. Es ist daher unabdingbar, mehr Ordnungskräfte, besonders im Ortsbezirk 11, einzusetzen. Die Bürger haben das Gefühl: "In Frankfurt kann jeder machen, was er will." Das Ordnungsamt und die Städtische Verkehrspolizei sind, so selbst die Vertreter der Ämter, offensichtlich personell zu schwach besetzt, um im Ortsbezirk 11 für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Bürger werden aktiv aufgefordert als Hilfspolizisten tätig zu werden und zu unterstützen. Fast 80% dieser Anzeigen können aber dann nicht bearbeitet werden und gehen in den "Papierkorb". Sogar die Ortsbeiräte und das Amt für Straßenbau und Erschließung sind damit beschäftigt, die Verkehrspolizei zu ersetzen. Mit neuen Kosten verursachenden baulichen Maßnahmen, wie Pollern, Absperrungen, Sperrzonen, Verbotsschildern etc. versucht man immer öfter die Unzulänglichkeiten dieses unterbesetzten Amtes irgendwie aufzufangen. Trotzdem stehen im Straßenraum abgemeldete Altautos jahrelang herum, LKW parken auf Gehwegen, Autohäuser be- und entladen auf der Hanauer Landstraße ihre Autotransporter und verursachen kilometerlange Staus. Der Müll kann nicht mehr abgeholt werden und die Feuerwehr wird bei Einsätzen behindert. Darauf angesprochen kommen die achselzuckenden Hinweise auf die chronische Personalnot im Amt. Dieses Problem äußerte sich bereits eklatant in 2022, 61% aller privaten Ordnungswidrigkeitsanzeigen wurden "nicht bearbeitet". Im letzten Jahr waren es dann schon fast 80%. Ein Schlag ins Gesicht für engagierte Bürger, die nur helfen wollen und unzufrieden mit dem Chaos in der Stadt sind. Bürger nehmen sich die Zeit, machen Fotos, füllen Formulare aus und senden dann per selbstbezahlter Post alle Unterlagen an das Ordnungsamt. Nur um dort einmal angekommen, direkt in die Papiertonne zu wandern. Welchen Anteil aller Ordnungswidrigkeiten diese paar gemeldeten Fälle überhaupt an der Gesamtzahl der begangenen Ordnungswidrigkeiten in Frankfurt ausmachen, kann sich jeder selbst vorstellen. Die neue Melde-App würde zwar bald das Problem etwas verringern, man könne dann immerhin ein paar Anzeigen mehr abarbeiten, so das Amt. Dies hört sich nicht nach einem großen Wurf zur Lösung des Problems an. Ein überfordertes Ordnungsamt und eine dazu überforderte städtische Verkehrspolizei haben inzwischen den Begriff geformt: "In Frankfurt kann jeder machen, was er will." Besonders der Ortsbezirk 11 leidet besonders darunter, weil durch die große Entfernung vom Amt, die Einsatzkräfte im Bezirk ein sehr seltenes Bild sind. Ein guter Indikator dafür sind z.B. die fehlenden Einnahmen der Parkuhren in Fechenheim. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 58 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 2 2024 Die Vorlage OF 576/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Fahrplanänderung Straßenbahnlinie 12 sofort rückgängig machen!

30.01.2024 | Aktualisiert am: 14.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2024, OF 550/11 Betreff: Fahrplanänderung Straßenbahnlinie 12 sofort rückgängig machen! Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert, die wichtige Straßenbahnverbindung der Linie 12 wieder im 10-Minuten Takt zur Hugo-Junkers-Straße fahren zu lassen. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, wird mit dem Fahrplanwechsel zum 27.01.2024, montags bis samstags jeder zweiten Fahrt aus der Innenstadt bereits an der Eissporthalle enden! Das Verkehrsdezernat nennt als Gründe den anhaltenden Mangel an Fahrpersonal. Eine solche Maßnahme (Ausdünnung der Takte) ist eventuell in der Innenstadt, mit einem breiten Mobilitätsangebot, tragbar. Aber nicht für einen Stadtteil wie Fechenheim-Süd, der ohnehin schon unter einer miserablen öffentlichen Verkehrsanbindung leidet. Die Fahrgäste, welche nun gezwungenermaßen an der Eissporthalle aussteigen müssen, haben nur folgende Optionen: unverhältnismäßig lange warten, zur Hanauer Landstraße zu laufen oder mit der U-Bahn zurück Richtung Ostbahnhof zu fahren, um dort in die Linie 11 zu steigen. Diese Optionen tragen sicherlich nicht zu einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV bei und auch nicht einer verkehrlichen Entlastung des Frankfurter Osten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5066 2024 Die Vorlage OF 550/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Fahrplanänderung Straßenbahnlinie Verkehrsanbindung

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV!

07.11.2023 | Aktualisiert am: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2023, OF 521/11 Betreff: Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV! Vorgang: OM 1982/17 OBR 11; ST 2108/17; ST 808/18 Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung "Am Gansbühel/Jakobsbrunnenstraße/Konstanzer-Straße", die Zufahrt für Busse in die Straße Am Gansbühel mit versenkbaren Pollern oder anderen technischen Anlagen, wie zum Beispiel einer Schranke, zu versehen. Dies soll der Verhinderung des massiv zugenommen Schleichverkehrs dienen und dem ÖPNV die vorrangige Nutzung der Busspur ermöglichen. Begründung: Auf der Hanauer Landstraße fahren durchschnittlich 58.000 Fahrzeuge pro Tag. Im abendlichen Berufsverkehr stadtauswärts kommt es zu langen Staus, die die Verkehrssteilnehmer nach Ausweichrouten suchen lassen. Eine dieser Ausweichstrecken führt über die Hugo-Junker- oder Ernst-Heinkel-Straße auf die Jakobsbrunnenstraße und letztendlich über die Busspur Am Gansbühel. Das dort vor Jahren angebrachte Verkehrszeichen 260 StVO mit Zusatzzeichen, zur Verhinderung des Schleichverkehrs, entfaltet nicht die gewünschte Wirkung. Seit Schließung des 7. Polizeireviers fanden dort keine Kontrollen mehr statt und aktuell ignorieren mehrere hundert Autos am Tag das Durchfahrtsverbot. Dabei rasen viele mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Straße, bei Gegenverkehr wird der schmale Bürgersteig als Ausweichfläche genutzt. Nicht selten staut es sich in der Straße Am Gansbühel zur Kreuzung Alt-Fechenheim zurück und der Bus wird an der Durchfahrt gehindert, Verspätungen sind die Folge. Die geforderten und vom Magistrat beschlossenen Maßnahmen in der ST 808/18 wurden bis heute nicht umgesetzt. Wiederholte Beschwerden ent-nervter und gefährdeter Anwohnerfamilien lassen nur noch eins zu: Um das Durchfahrtsverbot langfristig und nachhaltig durchzusetzen, bedarf es endlich der Anbringung von versenkbaren Pollern oder einer Schranke. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 808 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4750 2023 Die Vorlage OF 521/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrssicherheit Schleichverkehr Busspurnutzung

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 11

Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben

09.10.2023 | Aktualisiert am: 13.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.10.2023, OA 398 entstanden aus Vorlage: OF 433/11 vom 12.02.2023 Betreff: Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Birsteiner Straße im gesamten Verlauf zur Fahrradstraße mit dem Zusatzschild "Einfahrt mit Kraftwagen/Motorrädern erlaubt" nach dem Bonner Modell umzuwandeln; 2. das alternierende Parken in der Birsteiner Straße aufzulösen und ne u zu regeln. Begründung: Die Radroute von Frankfurt nach Osten in Richtung Maintal, Hanau etc. führt vom Ostpark über den Fahrradweg bis zur Wächtersbacher Straße und endet dort unerwartet und gefährlich für alle Verkehrsteilnehmer am Kaufland-Gelände. Danach müssen sich auf der Wächtersbacher Straße die Fahrradfahrer den Fahrstreifen mit den Kraftfahrzeugen teilen. Die Erforderlichkeit (§ 45 Absatz 9 Satz 3 StVO) ist zwingend gegeben, da auf der Wächtersbacher Straße Schwerverkehr des Industriegebietes verkehrt. In der Wächtersbacher Straße befinden sich Kindergärten und Schulen sowie Einkaufsmöglichkeiten. Laut Aussage des Magistrats besteht eine Unmöglichkeit einer Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen auf der Wächtersbacher Straße, da es sich dort um eine Teststrecke für einen Asphaltbelag handeln würde. Auf der Birsteiner Straße wurde bei Messungen festgestellt, dass mehr als ein Drittel der Kraftfahrzeuge zu schnell fährt und bereits im "ahndungsfähigen" Bereich ist. Eine hohe Gefährdungslage für Fahrradfahrer besteht sowohl in der Wächtersbacher Straße als auch in der Birsteiner Straße. Vom Radfahrbüro wird den Fahrradfahrern gegenwärtig empfohlen, über den in der Wächtersbacher Straße bestehenden breiten Gehweg am Zebrastreifen beim Kaufland auf die parallel verlaufende Birsteiner Straße zu wechseln und dort mit dem Fahrrad weiterzufahren. Im östlichen Teil ist die Birsteiner Straße breit ausgebaut und bietet ideale Bedingungen zur Einrichtung einer sicheren Fahrradstraße mit Kraftfahrzeugverkehr. Seit Jahren gibt es von Anwohnern des Wohnviertels Beschwerden über den Verkehr, bei dem Autofahrer durch das Wohnviertel abkürzen, um den Linienbus und die langsameren Fahrradfahrer auf der Wächtersbacher Straße zu umfahren. Selbst der Linienbus weicht regelmäßig aus, um die Fahrradfahrer (auch Schüler und Jugendliche auf dem Schulweg) auf der Wächtersbacher Straße zu überholen. Der Magistrat hat die "Anlieger frei"-Kennzeichnung im Bereich Birsteiner Straße abbauen lassen, weil sie rechtswidrig sei. Dadurch hat sich die Lage in dem Gebiet erheblich verschärft. Es kommt regelmäßig zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer. Durch die Radroute/Fahrradstraße werden mehrere Ziele erreicht: Durch die Nutzung der Birsteiner Straße behindern weniger Fahrradfahrer den Kraftfahrzeugverkehr auf der Wächtersbacher Straße. Dadurch wird in der Birsteiner Straße dieser Abschnitt für Fahrradfahrer sicherer und es wird eine seit Langem geforderte Beruhigung und Entschleunigung eintreten. Viele Schüler, Eltern mit ihren Kindern und sonstige Radfahrer fahren mit dem Fahrrad zu zwei im Gebiet liegenden Schulen und Kindergärten. Es ist ebenfalls eine Hauptroute für Fahrradfahrer aus Maintal, Bischofsheim, Fechenheim-Nord nördlich der Hanauer Landstraße und Fechenheim-Süd zu deren Arbeitsstellen. Fremder Kraftfahrzeugverkehr wird weitgehend ausgeschlossen und ersetzt dadurch die vormals bestehenden Vorteile des "Anlieger frei"-Bereichs oder verbessert dies für die Bewohner des Wohngebiets und die Fahrradfahrer. Gleichzeitig kann das alternierende Parken in diesem Bereich aufgelöst und geringfügig Parkraum geschaffen werden. Der Parkdruck im Stadtteil ist hoch und Wünsche nach Bewohnerparken wurden bereits mehrfach geäußert. Die Verkehrszusammensetzung wird mit der Erweiterung der Radroute Ost zur dominierenden Verkehrsart in der Birsteiner Straße werden. Fahrradfahrer dürfen in der Fahrradstraße nebeneinander fahren (z. B. Fahrradverkehr zur Schule) und Kraftfahrzeuge haben Fahrradfahrern auf der Straße Vorrang zu gewähren, dies gilt nicht an den normalen Kreuzungen. Die Straße sollte in der Widmung für den Gemeingebrauch ausgelegt sein und so festgelegt werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen beträgt 30 km/h. Die erforderliche Breite für eine Fahrradstraße von mehr als fünf Metern ist bereits heute in diesem Bereich mit geparkten Fahrzeugen gegeben. In der Unfallforschung wurde, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., festgestellt, dass Fahrradstraßen sicher sind. Es ist zudem notwendig, dass diese Fahrradstraße in das Radwegenetz der Stadt Frankfurt integriert wird. Der Fahrradverkehr muss attraktiver und sicherer werden. Der Erfolg wird sein, dass eine gesündere, sportlichere Bevölkerung, eine bessere, leisere Umwelt und ein wesentlich attraktiveres Frankfurt für alle Bürger geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 96 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 18.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.12.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 398 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4052, 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.12.2023

Fahrradstraße Pkw-Einfahrt Parken

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 4

Verkehr auf dem Danziger Platz während den Bauarbeiten zur Nordmainischen SBahn

29.09.2023 | Aktualisiert am: 30.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2023, OF 342/4 Betreff: Verkehr auf dem Danziger Platz während den Bauarbeiten zur Nordmainischen S-Bahn Der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass während der Bauarbeiten zur nordmainischen S-Bahn auf dem Danziger Platz dieser weiter für alle Verkehrsteilnehmer:innen benutzbar ist. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei dem Fahrradverkehr von und zur Unterführung des Ostbahnhofs sowie dem Fußverkehr zu den Regionalbahnen gelten. Begründung: Der Danziger Platz ist eine wichtige Verkehrsverbindung zwischen westlichem und östlichem Ostend. Der Durchgang unter den Gleisen vom Danziger Platz zur Ferdinand-Happ-Straße sowie etwas weiter südlich die Hanauer Landstraße sind in relativ weitem Umkreis die einzigen Möglichkeiten zur Passierung der Eisenbahnstrecke. Die nächste Möglichkeit bietet sich aktuell ansonsten erst wieder am Main bzw. an der Ratswegbrücke. Gerade der Weg zu den verschiedenen Gewerben rund um die Hanauer Landstraße führt für viele Bewohner:innen des Ostends und von Bornheim über den Danziger Platz. Zudem ist dieser Bereich auch als Schulweg von Bedeutung. Insofern ist es in der erwarteten, vermutlich längeren Bauphase für die nordmainische S-Bahn wichtig, dass dieser Verkehrsknotenpunkt weiterhin benutzbar bleibt und die Wegeführung sicher angeordnet wird. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 4 am 17.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4617 2023 Die Vorlage OF 342/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Verkehr Bauarbeiten S-Bahn

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 4

Wie geht es weiter mit der Schwedlerbrücke?

01.09.2023 | Aktualisiert am: 06.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2023, OF 331/4 Betreff: Wie geht es weiter mit der Schwedlerbrücke? Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie die geplanten Maßnahmen zur Revitalisierung der Schwedlerbrücke in den nächsten Jahren verwirklicht werden können und welche Probleme aktuell die Sanierung verzögern. Begründung: Die Fußgängerbrücke zwischen Ostparkstraße und Schwedlerstraße/Ferdinand-Happ-Straße ist seit über 10 Jahren gesperrt und damit die Wegeverbindung zwischen dem nördlichem Ostend und der mittleren Hanauer Landstraße/Osthafen für Fußgänger und Fahrradfahrer erheblich beeinträchtigt. Die schon lange erhoffte Sanierung (Teilneubau) der Schwedlerbrücke sollte eigentlich bereits in 2022 baulich vorangetrieben werden. Im Januar 2021 wurde einigen Mitgliedern des alten Ortsbeirats in einem Ortstermin die Situation und Neugestaltung dargelegt. Die Umsetzung lässt aber weiter auf sich warten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 4 am 19.09.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 751 2023 Die Vorlage OF 331/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Schwedlerbrücke Revitalisierung Sanierung

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Fuß- und Radverkehr an der Hanauer Landstraße 565 bis 585 ermöglichen

26.08.2023 | Aktualisiert am: 20.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2023, OF 485/11 Betreff: Fuß- und Radverkehr an der Hanauer Landstraße 565 bis 585 ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat möge zeitnah dafür Sorge tragen, dass auf dem oben genannten Abschnitt der Hanauer Landstraße auf dem nördlichen Bürgersteig, der zur Zeit überwiegend als Parkplatz dient, die Benutzung des selbigen durch Fußgängerinnen und Fußgänger und den Fahrradverkehr ermöglicht wird. Die teils lebensgefährliche Situation muss dringen beendet werden. Begründung: Zur Zeit ist der Bürgersteig in diesem Abschnitt nicht zu nutzen. Oft wird die komplette Fläche dauerhaft beparkt. Dass der Bürgersteig dort nicht genutzt werden kann betrifft die Menschen, die dort leben im gleichen Maße wie Besucher, Menschen, die zu den dort ansässigen Dienstleistern gelangen wollen. Ein Ausweichen auf die Hanauer Landstraße, die in diesem Bereich 4spurig verläuft und oft mit deutlich erhöhtem Tempo, dass kaum kontrolliert wird, befahren wird, ist den anderen Verkehrsteilnehmern zur Zeit aufgezwungen aber in keinster Weise zumutbar. Eine schnelle Veränderung der Situation ist zwingend, ein weiteres Zulassen des Zustandes fahrlässig. (Google Streetview Aufnahme September 2022) (Aufnahme privat, 26.08.2023) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4342 2023 Die Vorlage OF 485/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Fußverkehr Radverkehr Hanauer Landstraße

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 4

Fahrradweg in der Hanauer Landstraße sicher gestalten

10.08.2023 | Aktualisiert am: 06.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2023, OF 329/4 Betreff: Fahrradweg in der Hanauer Landstraße sicher gestalten Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Fahrradweg in der Hanauer Landstraße in östlicher Richtung in einen für Radfahrer verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Hierbei sind insbesondere die Gefahren zu beseitigen, die durch die mitten auf dem Fahrradweg stehenden Eisenpfosten gegeben sind. Begründung: Auf dem genannten Fahrradweg stehen in regelmäßigen Abständen fast mittig Eisenpfosten. Hier besteht die Gefahr, dass Radfahrer, insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen wie etwa nachts mit den Pfosten kollidieren, zumal diese eine dunkle Farbe aufweisen. Der Magistrat steht hier schon aus haftungsrechtlichen Gründen in der Pflicht diese Gefahren zu beseitigen. Unabhängig davon ist die Funktionsfähigkeit des Radwegs deutlich beeinträchtigt. Foto: Privat Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 4 am 19.09.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4467 2023 Die Vorlage OF 329/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. im Tenor das Wort "beseitigen" durch das Wort "beheben" sowie 2. die Worte "Eisenpfosten" und "Pfosten" jeweils durch das Wort "Masten" ausgetauscht werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Fahrradweg Sicherheit Eisenpfosten

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Sicherheit der Verkehrssituation Mainkur erhöhen

18.06.2023 | Aktualisiert am: 13.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2023, OF 476/11 Betreff: Sicherheit der Verkehrssituation Mainkur erhöhen Vorgang: OM 3214/22 OBR 11; ST 817/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: bezugnehmend auf die ST817, vom 24.03.2023, "Sanierung des Straßenbelags der Hanauer Landstraße im Bereich zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke" fordern wir den Magistrat auf, auf die Gefährlichkeit der Straßenschäden im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Omega-Brücke und altem Zollhaus durch entsprechende Beschilderung, z.B. Verkehrszeichen 101 mit dem Zusatz "Vorsicht Straßenschäden", aufmerksam zu machen. Weiterhin ist zu prüfen ob es nicht erforderlich ist, im Sinne der Sicherheit, gerade auch für Motorräder und auf Grund der Einfädelsituation durch den von der Rampe der Omega-Brücke abfahrenden Verkehr, den Bereich mit reduziertem Tempo (30 oder 40km/h), wie es in solchen Fällen in anderen Straßen Frankfurts üblich ist, auszuweisen. Die Maßnahmen sollten bis zur abgeschlossenen Durchführung der Sanierung durchgeführt werden. Begründung: Insgesamt ist der Bereich rund um die Mainkur als im Sinne der Verkehrssicherheit kritischer Bereich zu betrachten. Es wird schnell gefahren - oft auch weit über 50 km/h. Dies wird äußerst selten - viel zu selten - und dann nur angekündigt von den Ordnungsbehörden überwacht. Unerlaubtes Wenden oder auf die gegenüberliegende Fahrbahn fahren, bei Rot über die Ampel fahren - dies gilt für Autoverkehr, Motorräder, Fahrradverkehr etc., quer über alle Fahrbahnen laufen und das nicht an der Ampel gehört zum täglichen Verkehrsaufkommen. Wenn dazu noch eine marode Fahrbahnoberfläche kommt, die Motorradfahrer:innen zu Ausweichmanövern zwingt, führt das zweifelsohne zu für Leib und Leben gefährlichen Situationen. Eine Sanierung erst im Jahre 2024 ist spät. Diese Zeitspanne muss dringlich mit den im Antragstext vorgeschlagenen Maßnahmen überbrückt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3214 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 817 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4160 2023 Die Vorlage OF 476/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Wann erhält Fechenheim eine zweite/einen zweiten Kinderbeauftragte/n?

18.06.2023 | Aktualisiert am: 13.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2023, OF 483/11 Betreff: Wann erhält Fechenheim eine zweite/einen zweiten Kinderbeauftragte/n? Vorgang: OA 43/21 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, wie weit die Planungen fortgeschritten sind, Fechenheim mit dem dringend benötigten zweiten Kinderbeauftragten auszustatten? Begründung: In Bezug zur OA 43/2021 wird noch einmal auf die große Herausforderung verwiesen, in dem kinderreichen Stadtteil Fechenheim den Kindern jeweils in Fechenheim Nord und Fechenheim Süd gerecht zu werden. Die geographischen Lage und die damit einhergehende Trennung des Stadtteils durch die Hanauer Landstraße stellt eine außerordentliche Barriere da. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.07.2021, OA 43 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 701 2023 Die Vorlage OF 483/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Die Kleingartenanlage Kleeacker wird weiter erhalten

30.05.2023 | Aktualisiert am: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2023, OF 470/11 Betreff: Die Kleingartenanlage Kleeacker wird weiter erhalten Vorgang: OA 101/16 OBR 11; B 161/17; B 26/20; OA 585/20 OBR 11; B 631/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob andere Pläne, als der momentane Erhalt des Kleingartengeländes Kleeacker vorliegen? Ist der Kleeacker durch den Bau der Nordmainischen S-Bahn akut von einer Räumung bedroht? Wird der Kleeacker als Reservefläche für eine mögliche Straßenbahnlinie vorgehalten? Begründung: Im Bericht B631/20 wird der Erhalt des Kleeackers explizit begründet und dazu ausgeführt: Der Magistrat teilt mit, dass die Festlegungen im Bericht B 161/2017 weiter gültig sind. und 3. Der Magistrat beabsichtigt, die verlängerte Ernst-Heinkel-Straße jenseits der Unterführung an die Orber Straße anzuschließen und den Verkehr weiter über die Schlitzer Straße zu führen. Eine Fuß- und Radwegverbindung zur S-Bahnstation ist derzeit nicht geplant. Der anforderungsgerechte Ausbau (Nettobreite von mindestens 4,5 Meter) eines gemeinsamen Fuß- und Radwegs würde einen Eingriff in die Kleingartenanlage Kleeacker darstellen. Die Anlage ist jedoch besonders erhal-tenswert, da sie in einem mit Kleingärten unterversorgten Stadtteil liegt. Im Rahmen der zurzeit laufenden Fortschreibung des "Gesamtverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main 2030 - Teil Schiene" (GVP) werden Maßnahmen zur Optimierung des ÖPNV in Frankfurt am Main erarbeitet und geprüft. Derzeit befindet sich keine Stadtbahn- oder Straßenbahn-Maßnahme in der Prüfung, die den Bereich der Kleingartenanlage Kleeacker betrifft. Der Magistrat erachtet es als sinnvoll, die Trassenoption zur Hanauer Landstraße zu erhalten, sodass im Rahmen der GVP-Fortschreibung eine entsprechende Maßnahme entwickelt werden kann. Im Bericht B159/23 wird der Kleeacker unter Punkt 2c und 2d als ein bedrohter Kleingarten aufgeführt. Ferner sei dies ein Teil der Planfeststellung der Nordmainischen S-Bahn. Im Bericht 159/23 wird darauf hingewiesen, dass dieser Bereich in der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt läge und eben nicht im Bereich des PFB der Bahn. Daher sei die Stadt Frankfurt dafür alleine verantwortlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.12.2016, OA 101 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 161 Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Anregung vom 22.06.2020, OA 585 Bericht des Magistrats vom 27.11.2020, B 631 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 358 2023 Auskunftsersuchen V 677 2023 1. Die Vorlage B 159 dient unter Hinweis auf OA 358 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 469/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 470/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 4

Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementinen Kinderhospital

30.05.2023 | Aktualisiert am: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2023, OF 301/4 Betreff: Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementinen Kinderhospital Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob durch folgende Maßnahmen einige störende Nebeneffekte bei der Zufahrt auswärtiger Besucherinnen und Besucher zum Clementine-Kinderhospital verringert werden können: - Deutlichere Beschilderung des "Einfahrt verboten" am Alfred-Brehm-Platz an der Einmündung der Theobald-Christ-Straße, z.B. durch ein zweites entsprechendes Schild auf der linken Straßenseite der Einmündung. - Herausnehmen des Fußweg-Hinweisschildes aus dem Blickfeld der Autofahrer (z.B. durch Versetzung auf die andere Straßenseite der Theobald-Christ-Straße). - Hinweise auf eine Blockumfahrung über Bernhard-Grzimek-Allee, Zobelstraße, Hanauer Landstraße, Theobald-Christ-Straße, um die von Anwohnerparken geprägte Hölderlinstraße zu entlasten. - Demontage des Hinweisschildes an der Hölderlinstraße. - Hinweise zum Vermeiden des Motorlärms wartender Fahrzeuge in der Theobald-Christ-Straße vor dem Eingang des Krankenhauses (z.B. "Motor aus" oder "Bitte Stellplätze im Hof benutzen"). - Hinweise auf Parkmöglichkeit in der Tiefgarage der "Zoopassage". Über die Ausweisung der Parkmöglichkeiten für Patientengruppen und Besucher, die aus medizinischen Gründen nicht unmittelbar auf dem Parkplatz des Clementine Kinderhospitals parken müssen, kann mit der Öffentlichkeitsarbeit des Krankenhauses das Gespräch gesucht werden, um entsprechende Informationen zu Parkmöglichkeiten im weiteren Umfeld des Krankenhauses im Vorfeld des Krankenhausbesuches in geeigneter Form an die Besucher zu kommunizieren. Begründung: Ortsfremde Fahrzeugsteuernde mit Ziel Kinderhospital machen aus Sicht von Ortskennern oft zwei typische Fehler: - Bei Anfahrt aus Richtung Pfingstweidstraße über den Alfred-Brehm-Platz suchen sie die Zufahrt zum Hospital und folgen intuitiv dem ersten vorhandenen Hinweisschild, das aber für Fußgänger gedacht ist. Dabei übersehen sie das rechter Hand sehr weit oben angebrachte Schild "Einfahrt verboten" und geraten in hupenden Konflikt mit dem Gegenverkehr. - Holende und Bringende stehen gerne mit laufendem Motor vor dem Eingang in der Theobald-Christ-Straße im Parkverbot. Die Zufahrt auf den Hof von der Hölderlinstraße aus war früher mal möglich, heutzutage aber nicht mehr. Möglicherweise stammt das Hinweisschild am oberen Ende der Hölderlinstraße aus dieser früheren Zeit. Ob man die Hölderlinstraße als Teil einer Blockumfahrung empfehlen soll, scheint zweifelhaft, weil sie sehr eng ist. Für eine Blockumfahrung scheint die o.g. Route geeigneter. Wenn eine Empfehlung zum Parken ausgesprochen werden soll, erscheint das genannte Parkhaus geeigneter als die umliegenden Straßen. Redaktioneller Hinweis: Die Vorlage ersetzt die vorhandenen Vorlagen OF 292 und 293/4. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 4 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4082 2023 Die Vorlage OF 301/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Verstetigung und Ausweitung des EASY-Shuttles im Riederwald

10.05.2023 | Aktualisiert am: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2023, OF 463/11 Betreff: Verstetigung und Ausweitung des EASY-Shuttles im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass der Betrieb des automatisch fahrenden Easy-Shuttles im Riederwald verstetigt, auf den gesamten Stadtteil ausgeweitet und dadurch als regelhaftes Angebot Teil des öffentlichen Nahverkehrs wird. Konkret soll der EASY Bus - über die dann für Autos gesperrte Raiffeisenstraße zusammen mit Fahrrädern eine Ausnahmegenehmigung erhalten und bis zur Seniorenwohnanlage fahren, womit die andere Hälfte des Riederwalds angeschlossen würde und - über die Lahmeyerbrücke zur Hanauer Landstraße fahren, um den Anschluss an die Straßenbahn zu ermöglichen. Quelle: Geoportal Frankfurt, Bearbeitung Stefan Helming Der Operator könnte eventuell erforderliche abschließbare Poller manuell öffnen - später kann dies automatisch erfolgen. Begründung: Neue Mobilitätsangebote - insbesondere im ÖPNV - sind wichtig, um die Mobilitätswende nachhaltig und klimaverträglich zu gestalten. Die Stärkung und der konsequente Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ist grundlegend für die Mobilitätswende. Voll elektrisch, CO2-frei, leise, sicher, effizient und perspektivisch als On-Demand-Lösung bietet das automatisierte Fahren eine vollkommen neue Möglichkeit mobil zu sein - insbesondere in Stadtteilen, die bisher nur eingeschränkt an den ÖPNV angeschlossen sind. Die zahlreichen positiven Erfahrungen der Riederwälder*innen mit dem seit mehreren Monaten im Test befindlichen EASY-Bus spiegeln dies wider. So wurde das Angebot von zunächst einem Bus auf zwei Busse ausgeweitet. Exemplarisch sei ein Zitat einer 80-jährigen Seniorin dargestellt, welche den EASY-Bus regelmäßig benutzt: "Die 2 Kilometer hin und zurück von der Seniorenwohnanlage zum Netto-Supermarkt schaffe ich nicht mehr. Mit dem EASY-Bus sind es insgesamt nur noch 400 Meter zu laufen. Damit kann ich wieder selbstständig einkaufen." Um künftig allen Riederwälder*innen eine nahegelegene Haltestelle vor ihrer Haustür zu ermöglichen, soll das bestehende Angebot, welches aktuell nur im Osten des Riederwalds verfügbar ist, auf den ganzen Stadtteil und die Verbindung zur Hanauer Landstraße ausgeweitet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3998 2023 Die Vorlage OF 463/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE und LINKE.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden V

24.04.2023 | Aktualisiert am: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2023, OF 448/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für verstärkte Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 werden die notwendigen Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die notwendigen Geräte in den Haushalt eingestellt. Begründung: Entlang der Hanauer Landstraße, aber auch innerhalb der einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 11 werden permanent Verkehrsregeln missachtet, Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und Rad sowie Gehwege zugeparkt. Dies führt dazu, dass Rad- und Fußgänger behindert oder in hohem Maße nicht akzeptablen Gefahren ausgesetzt werden. Fechenheim, Riederwald und Seckbach sind als östliches Tor für Pendler in Richtung A661, Frankfurt Stadtmitte sowie in Richtung A66 einer extremen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den entsprechenden Hauptverkehrswegen, ist daher verstärkt mit Geräten zur Geschwindigkeitsmessung zu kontrollieren und zu ahnden. Die Stadtpolizei ist nach eigener Aussage personell zu schwach besetzt ("mir komme nur noch auf Anfrage"), um in den östlichen Stadtteilen für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 27 2023 Die Vorlage OF 448/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, CDU

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Antrag Ortsbeirat 4

Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementine Kinderhospital

07.04.2023 | Aktualisiert am: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2023, OF 293/4 Betreff: Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementine Kinderhospital Der Magistrat wird gebeten, an der Ausfahrt der Einbahnstraße Theobald-Christ-Straße eine deutlichere Beschilderung anzubringen, die den Autoverkehr vom Alfred-Brehm-Platz kommend in Richtung Clementine-Kinderhospital und auf dessen Parkplatz hinweist, der über die Hanauer Landstraße zu erreichen ist. Begründung: Insbesondere ortsunkundige Besucher des Krankenhauses übersehen die Ausweisung der Theobald-Christ-Straße als Einbahnstraße und folgen der sich an Fußgänger richtenden Beschilderung zum Clementinen-Kinderhospital. Zudem wird das Parkplatzangebot des Hospitals nicht von allen Besuchern der Klinik wahrgenommen, was zu Falschparken und Engpässen in der Theobald-Christ-Straße führt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 4 am 25.04.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 293/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 4 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 293/4 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Mehr Verkehrssicherheit, weniger Lärm zwischen Mainkur und Omega-Brücke

31.03.2023 | Aktualisiert am: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2023, OF 396/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Mehr Verkehrssicherheit, weniger Lärm zwischen Mainkur und Omega-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen um für die Hanauer Landstraße im Bereich zwischen Omega-Brücke und Mainkur ein Verkehrsregelkonzept erstellen zu lassen mit dem Ziel ein mehr an Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, Lärmminderung, Geschwindigkeitseinhaltung.und Unterbindung unerlaubten Parkens (z.B. auf dem Einfädelstreifen von der Omega-Brücke Richtung Westen).zu erreichen Begründung: Sowohl bei der Einfahrt nach Frankfurt von Osten als auch bei der Ausfahrt wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h von vielen Verkehrsteilnehmern überschritten. In diesem Bereich hat das erhebliche Sicherheitsrisikos sowohl für Fußgänger und Radfahrer als auch für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer zur Folge. So ist zum Beispiel das normale Einfädeln für den von der Omega-Brücke von Osten kommenden Verkehr in der Regel unmöglich. Nach Osten wird in gefährlichen Überholmanövern von der linken Spur stadtauswärts auf die Omega-Brücke abgebogen. Es kommt immer wieder zu Nichtbeachtung der Roten Ampelphasen vor allem stadtauswärts auf der Hanauer Landstraße mit erheblichem Risiko für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen an dieser hoch frequentierten Stelle. Zu schnelles Fahren, Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit, Beschleunigungsrennen stadtauswärts, polternde LKW-Fahrwerke auf defekter Straße führen zu nicht akzeptablen Lärm. Diese Beispiele stellen nur einen kleinen Ausschnitt der sicherheitsrelevanten Überschreitungen von Verkehrsregeln und deren Folgen an der Kreuzung Mainkur dar. Eine kontinuierliche Überwachung des Verkehrs lehnt der Magistrat ab. Deshalb muss ein neu zu erarbeitendes Konzept für diesen Bereich erstellt werden um die inakzeptable Situation an der Mainkur nachhaltig im Sinne aller zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 1 2023 Die Vorlage OF 396/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Konzeption, Planung und Umsetzung eines Radweges zwischen Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Gre

31.03.2023 | Aktualisiert am: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2023, OF 411/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Konzeption, Planung und Umsetzung eines Radweges zwischen Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze Frankfurt-Fechenheim/Maintal-Bischofsheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, um eine Vorplanung, Planung und Umsetzung zu einer Ergänzung des Radwegs (Radverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim West über das interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim am Wilhelmsbader Weg) entlang des Straßenzugs Kilianstädter Straße/Wilhelmsbader Weg an Fechenheim-Süd, Fechenheim-Nord, Enkheim und darüber hinaus zu realisieren. Die vorhandene teilweise Wegeführung durch den Fechenheimer Wald ist unter sicherheitsrelevanten Aspekten nicht ausreichend um eine gute Rad-Verbindung zwischen diesen beiden Stadtteilen zu etablieren. Begründung: Lediglich eine 65ßm lange Strecke fehlt für die oben beschreibene Verbindung per Fuß und Rad zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim. In der Beschreibung des interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim stellt der Magistrat die gute verkehrliche Anbindung dieses Gewerbegebietes dar. Heute gehört es allerdings auch zu einer guten Verkehrsanbindung, das Ziel mit dem Fahrrad erreichen zu können. Man kann davon ausgehen, dass in diesem Gewerbegebiet viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem nahen Umfeld Maintals und Frankfurt bzw. Frankfurt-Ost kommen werden. Diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollte eine gute Erreichbarkeit ihres Arbeitsplatzes mit dem Fahrrad ermöglicht werden. Außerdem sollte eine weitere gute Fahrradverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim neben der vorhandenen entlang der Hanauer Landstraße existieren um das Zentrum von Bischofsheim zu erreichen. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 14 2023 Die Vorlage OF 411/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Mainkur Bahnhof

01.02.2023 | Aktualisiert am: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2023, OF 444/11 Betreff: Mainkur Bahnhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Grünflächenbereich an der Straßenbahnhaltestelle Mainkurbahnhof neu zu bepflanzen und zu verschönern. Begründung: Die Straßenbahnhaltestelle "Mainkurbahnhof" ist der erste Eindruck, den Autofahrer von der Stadt Frankfurt bekommen, wenn sie durch das Ost-Tor über die Hanauer Landstraße in Richtung Innenstadt fahren. Der Bahnhof und die alten Restaurant- und Hotelgebäude sind stark in Mitleidenschaft gezogen durch Witterung und Autoverkehr. Eine Erneuerung der Bepflanzung sowie eine Einzäunung der Grünfläche hinter der Straßenbahnhaltestelle, die auch als Trampelpfad und Müllabladeplatz genutzt wird, unterstützt einen positiven ersten Eindruck unserer Stadt und wertet den gesamten Platz inklusive Haltestelle auf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3827 2023 Die Vorlage OF 444/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Abriss der Cassellabrücke beschleunigen

04.01.2023 | Aktualisiert am: 25.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2023, OF 374/11 Betreff: Abriss der Cassellabrücke beschleunigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Abriss der Cassella Brücke über die Hanauer Landstraße so zu organisieren, dass es nicht zu wochenlangem Verkehrschaos im Frankfurter Osten kommt. Baumaßnahmen auf der Wilhelmshöher Straße in Seckbach, Baumaßnahmen auf dem Erlenbruch im Riederwald sorgen derzeit für tägliche Staus im Frankfurter Osten. Wenn für den Abriss des maroden Brückenbauwerks der Cassella Brücke wochenlang zwei Fahrspuren auf der Hanauer Landstraße wegfallen und der Straßenbahnverkehr entfällt wird dies zu einer großen Stau-Belastung im gesamten Frankfurter Osten führen. Der Magistrat muss dies kurzfristig verhindern. Begründung: Es ist für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar warum Straßenbrücken über Autobahnen innerhalb eines Wochenendes beseitigt werden können, aber die Beseitigung einer Fußgängerbrücke den Verkehr monatelang beinträchtigen soll. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3349 2023 Die Vorlage OF 374/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor folgender Satz hinzugefügt wird: "Falls dies nicht veränderbar ist, muss eine Lösung zum pünktlichen Erreichen der Schulen sichergestellt werden, zum Beispiel durch zusätzliche Schulbusse." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen

01.01.2023 | Aktualisiert am: 25.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2023, OF 367/11 Betreff: Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, auf Grund der häufigen Nichtbeachtung des gelben optischen Warnsignals für Rechtsabbieger (Hanauer Landstraße Richtung Osten) und der daraus entstehenden teils lebensbedrohlichen Situationen für den kreuzenden und durch Grünphase freigegebenen Rad- und Fußverkehr im Bereich der südlichen Mainkur-Kreuzung, ist die Ampelschaltung an der Mainkur so zu gestalten, dass die Grünphase des Autoverkehrs aus Richtung Frankfurt Innenstadt nach Fechenheim Süd für Rechtsabbieger (in der Abbildung Bereich 1) nicht parallel zur Grünphase des Radverkehrs und der Fußgänger:innen von der westlichen Seite Alt Fechenheim bis zur Fahrbahnmitte (in der Abbildung Bereich 2) betrieben wird. Eine Trennung der Ampelphasen für den Verkehr stadtauswärts geradeaus und für die Rechtsabbieger nach Fechenheim ist vorzunehmen. Begründung: Nur durch eine Entkopplung der freien Fahrt für den rechts abbiegenden Kraftfahrzeugverkehr nach Fechenheim rein und den kreuzenden Rad- und Fußverkehr kann eine Entschärfung der Situation und eine Verbesserung der Sicherheit im südlichen Mainkur-Kreuzungsbereich nach Fechenheim erreicht werden. Eine Überforderung des Autoverkehrs und der Übersicht der Autofahrer:innen ist auf Grund des möglichen Radverkehrs aus drei Richtungen in diesem Kreuzungsbereich durchaus vorstellbar. Das Warnblinklicht wird überdurchschnittlich häufig missachtet. Fußgänger:innen und Radverkehr sind derzeit auf Ihrem per Ampelschaltung freigegebenen Überweg nicht sicher. (Google Maps 2023) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3346 2023 Die Vorlage OF 367/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung); BFF und FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 11

Arbeitsplatzsicherung im Industriepark Fechenheim

05.12.2022 | Aktualisiert am: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2022, OA 284 entstanden aus Vorlage: OF 353/11 vom 20.11.2022 Betreff: Arbeitsplatzsicherung im Industriepark Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das Chemieunternehmen Clariant hat angekündigt, das Industrieareal an der Hanauer Landstraße, auf dem etwa 1.500 Menschen arbeiten, über ein zweistufiges Bieterverfahren zu verkaufen. Der Ortsbeirat die Sorge der dort Beschäftigten, dass dieser Grundstücksverkauf den langfristigen Fortbestand dieser Arbeitsplätze gefährden kann. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein klares Zeichen für den Erhalt des Industriestandorts zu setzen. Dazu muss schnellstmöglich der Bebauungsplan angepasst werden, um die Bereiche der industriellen Produktion, Entwicklung, Forschung und Ausbildung zu sichern und deren Weiterentwicklung an diesem Standort nachhaltig und umweltverträglich zu ermöglichen. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass dort eine Ansiedlung weiterer Rechenzentren ausgeschlossen ist. Begründung: Die Krisen der vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig es für Frankfurt ist, ein breit gefächerter Standort für Unternehmen aller Art zu sein. Die Chemieindustrie trägt bedeutend zur Finanzkraft Frankfurts bei und muss heute, wie auch in der Zukunft, eine zentrale Rolle spielen. Stadtparlament und Magistrat müssen ein klares Zeichen für den Erhalt des Industrieparks setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 185 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.01.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 284 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 284 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2725, 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.01.2023

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke

20.11.2022 | Aktualisiert am: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2022, OF 351/11 Betreff: Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke Vorgang: OM 6608/20 OBR 11; ST 380/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, die in der Stellungnahme ST380 vom. 12.02.2021 zugesagte und bisher nicht ausgeführte Sanierung des Straßenbelags auf dem genannten Abschnitt der Hanauer Landstraße zeitnah auszuführen. Zudem ist die Benutzung des Fußweges auf der nördlichen Seite der Hanauer Landstraße in diesem Bereich zu gewährleisten (siehe Foto). Begründung: Der Zustand des Straßenbelags in oben beschriebenen Bereich ist unter Sicherheits- und Lärmaspekten betrachtet in einem inakzeptablem Zustand. Mehrachsige LKWs produzieren auf dem Streckenabschnitt ob des Zustandes der Straße ohrenbetäubenden Lärm und Erschütterungen in den angrenzenden Gebäuden, Zweiradfahrer:innen vollführen Slalomeinfahrten rund um die Fahrbahnzerstörungen. Der Gehweg ist auf Grund der Parksituation und des Zustandes nicht zu benutzen. Diese Straße transportiert täglich zwischen 55000 und 60000 Kraftfahrzeuge in und aus der Stadt Frankfurt. Diese Infrastruktur muss aus Verkehrssicherheits- und Umwelt-Gründen in einem angemessen gutem Zustand sein, der im Moment nicht gegeben ist! (Blick nch Süden) (alle Fotos Thomas Dorn) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6608 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 380 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3214 2022 Die Vorlage OF 351/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Arbeitsplatzsicherung im Industriepark Fechenheim

20.11.2022 | Aktualisiert am: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2022, OF 353/11 Betreff: Arbeitsplatzsicherung im Industriepark Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das Chemieunternehmen Clariant hat angekündigt, das Industrieareal an der Hanauer Landstraße, auf dem etwa 1500 Menschen arbeiten, über eine zweistufiges Bieterverfahren zu verkaufen. Wir teilen die Sorge, der dort Beschäftigten, dass dieser Grundstücksverkauf den langfristigen Fortbestand dieser Arbeitsplätze gefährden kann. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert ein klares Zeichen für den Erhalt des Industriestandorts zu setzten. Dazu muss schnellstmöglich der Bebauungsplan angepasst werden, um die Bereiche der industrielen Produktion, Entwicklung, Forschung und Ausbildung zu sichern und deren Weiterentwicklung an diesem Standort nachhaltig und umweltverträglich zu ermöglichen. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass dort eine Ansiedlung weiterer Rechenzentren ausgeschlossen ist. Begründung: Die Krisen der vergangenen Jahre haben gezeigt wie wichtig es für Frankfurt ist, ein breitgefächerter Standort für Unternehmen aller Art zu sein. Die Chemie-Industrie trägt bedeutend zur Finanzkraft Frankfurts bei und muss heute, wie auch in der Zukunft eine zentrale Rolle spielen. Stadtparlament und Magistrat müssen ein klares Zeichen für den Erhalt des Industrieparks setzen. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 284 2022 Die Vorlage OF 353/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP

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Antrag Ortsbeirat 4

Grünphasen Ampelübergang Hanauer Landstraße/Höhe Uhlandschule

11.11.2022 | Aktualisiert am: 13.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2022, OF 248/4 Betreff: Grünphasen Ampelübergang Hanauer Landstraße/Höhe Uhlandschule Der Magistrat möge die Grünphasen der Ampelschaltungen des gesicherten Fußgängerüberwegs auf der Hanauer Landstraße Höhe Uhlandschule verlängern. Zudem möge er die Grünphasen der drei Teilbereiche des Übergangs optimaler aufeinander abstimmen, um längere Wartezeiten für zu Fuß gehende Personen an den einzelnen Ampeln zu vermeiden. Begründung: Nach Fertigstellung der Baustelle auf dem Teilbereich der Hanauer Landstraße auf Höhe der Uhlandschule sind am dortigen Ampelübergang erhebliche Mängel bei der Ampelschaltung festzustellen. So ist die Grünphase des einen Teils des Überwegs zur Hanauer Landstraße 21a (Pizzeria) hin so kurz geschaltet, dass durchschnittlich fitte zu Fuß Gehende diesen nicht komplett bei Grün bewältigen können. Ferner sind die drei Teilbereiche des Übergangs separat geschaltet und der mittlere Teilabschnitt bietet bei viel Fußverkehr, z. B. zu Schulbeginn und -schluss, zu wenig sicheren Platz. Diese Mängel stellen vor allem eine Gefahr für die Schüler*innen der Uhlandschule dar, die diesen Ampelübergang im Rahmen ihres offiziellen Schulwegs laut Schulwegplan (siehe https://frankfurt.de/themen/arbeit-bildung-und-wissenschaft/bildung/schulen-in-f rankfurt-am-main/schulweg-und-schuelerbefoerderung/schulwegplaene) überqueren. Laut einer Auskunft des Straßenverkehrsamtes sollen in Kürze Anforderungstaster an besagtem Ampelübergang angebracht werden, was als Gelegenheit genutzt werden könnte, beschriebene Mängel direkt zu beseitigen. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 4 am 29.11.2022, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3201 2022 Die Vorlage OF 248/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, CDU

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Antrag Ortsbeirat 11

Erwerb des zum Verkauf stehenden Industrieparks Fechenheim für eine nachhaltige Stadtentwicklung

21.10.2022 | Aktualisiert am: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2022, OF 343/11 Betreff: Erwerb des zum Verkauf stehenden Industrieparks Fechenheim für eine nachhaltige Stadtentwicklung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, sich an dem zweistufigen Bieterverfahren im Verkaufsprozess um das 43,6 Hektar große Areal an der Hanauer Landstraße zu beteiligen und das Areal zu erwerben. Der Erwerb dieses Geländes bietet eine einmalige Chance für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung dieses Geländes im Osten von Frankfurt. Begründung: Wie aus der Presse am 20.10.22 zu erfahren war, startet das zweistufige Bieterverfahren um den Industriepark Fechenheim bereits im November 2022. Der Stadt Frankfurt bietet sich hier die einmalige Chance, durch den Erwerb dieser Fläche eine nachhaltige Stadtentwicklung zu planen und umzusetzen sowie die Voraussetzungen hierfür festzulegen. Dies wäre die konsequente Weiterentwicklung einer nachhaltigen Stadtpolitik, welche mit dem Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" startete und mit dem Erwerb des Industrieparks Fechenheim gefestigt und vertieft werden würde. Das Konzept könnte als ein Leuchtturmprojekt wirken, auch über Hessen hinaus. Die Stadt Offenbach hat vor einiger Zeit das ehemalige Allessa-Industriegelände in Offenbach erworben und nun die Möglichkeit mit Mitteln aus dem Förderprogramm "Stadtumbau in Hessen" von Bund und Land, das bisherige Gelände in einen modernen und nachhaltigen Innovationscampus umzuwandeln. Dies könnte auch als Beispiel für das Industriegebiet in Frankfurt-Fechenheim dienen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 11 am 07.11.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 343/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 11

Unterführung fahrradtauglich umgestalten Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße

10.10.2022 | Aktualisiert am: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.10.2022, OA 257 entstanden aus Vorlage: OF 330/11 vom 05.08.2022 Betreff: Unterführung fahrradtauglich umgestalten Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ein- und Ausfahrten der Unterführung Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße so umzugestalten, dass Fahrradfahrer diese befahren können. Besondere Beachtung soll auf die Radschnellwegverbindung auf der Südseite gelegt werden, damit durch den fahrradtauglichen Tunnel die zweimalige Ampelphase für Radfahrer und die Wartezeiten für Autofahrer verhindert werden können. Begründung: Es wird Richtung Norden auf der Hanauer Landstraße eine Unterführung zur Wächtersbacher Straße entstehen, durch die noch mehr Fahrradverkehr an der Kreuzung entstehen wird. Es handelt sich hierbei um eine zusätzlich bestehende Radschnellwegverbindung. Die Unterführung Ernst-Heinkel-Straße/Hugo-Junkers-Straße liegt brach und könnte für die Nutzung von Fahrradfahrern sehr komfortabel sein. Der Unterführung fehlt die nötige Akzeptanz in der Bevölkerung, weil die Wege durch die Rampen sehr lang sind und Fahrradfahrer immer absteigen müssen. Die langen Wege zu Fuß machen diese Unterführung sehr unattraktiv. Es wird kein kompletter Umbau verlangt. Nötig sind jeweils Fahrstreifen für Radfahrer in alle Richtungen. Das hätte nebenbei zur Folge, dass zum Beispiel Radfahrer Richtung Maintal nicht an zwei Ampeln stehen müssen, Autofahrer könnten länger "flüssiger" fahren. Diese Idee stammt von Fahrrad-Guerrilla-Gruppen aus dem Stadtteil, die mit ein paar Sack Zement dies selbst in Eigeninitiative übernehmen wollten. Quelle: GoogleMaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 80 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 257 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2470, 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 07.11.2022

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 11

Fließender Verkehr auf der Hanauer Landstraße Fahrradwege frei machen und keine parkenden Autotransporter mehr

05.09.2022 | Aktualisiert am: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2022, OA 219 entstanden aus Vorlage: OF 301/11 vom 05.08.2022 Betreff: Fließender Verkehr auf der Hanauer Landstraße Fahrradwege frei machen und keine parkenden Autotransporter mehr Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, 1. dass der Verkehr auf der Hanauer Landstraße im Bereich östlich des Ratswegkreisels nicht behindert wird; 2. dass verhindert wird, dass besonders Autotransporter und Lkw die Fahrradwege, die Fahrbahnen oder sogar, halbseitig parkend, beide Spuren blockieren können. Begründung: Der Verkehrsfluss auf der Hanauer Landstraße wird regelmäßig durch unterschiedliche Einzelereignisse gestört. Diese führen zu kilometerlangen Staus und die eigentlich hohe Leistungsfähigkeit der Hanauer Landstraße wird reduziert auf die Effizienz einer "Dorfdurchfahrt". Ordnungswidrigkeiten werden kaum geahndet. Die Hauptstauverursacher sind dabei die Autohäuser, für deren Betriebsgenehmigung es Voraussetzung ist, dass eine Fläche für Autotransporter zum Be- und Entladen vorzuhalten ist, so die Wirtschaftsförderung Frankfurt. Es ist für Fahrer von Autotransportern viel bequemer, auf der Fahrbahn abzuladen und die Fahrzeuge von dort aufs Gelände zu fahren. Diese Ladeprozesse dauern in der Regel eine Stunde. Dieses Verfahren ist gefährlich, weil die Transporter meist vollflächig auf den Rad- und Gehwegen stehen oder den halben Fahrstreifen blockieren. Dies kommt einer Vollsperrung der einen Fahrbahn gleich. Zudem beschädigen diese schweren Fahrzeuge mit ihrem Gewicht von über 2,8 Tonnen die Geh- und Radwege nachhaltig. Der Zustand der Radwege verschlechtert sich. Die Gefahr von Unfällen erhöht sich. Um dieser Situation im Frankfurter Osten "Herr" zu werden, ist es unausweichlich, dass regelmäßig Kontrollen stattfinden. Auch wenn der Frankfurter Osten vom Ordnungsamt "zu weit weg" ist, um dort mal Fahrzeuge hinzusenden, die Verkehrskonzentration in der Stadtmitte höher sei als im Osten und deswegen dort die Kräfte gebündelt werden müssen, ist es wichtig, auch im Ortsbezirk 11 regelmäßig tätig zu werden. Die völlig unnötig vernichtete Zeit der Bürger in völlig unnötigen Staus sollte ausreichen, um dieses Problem anzugehen. Die Zerstörung der Radwege und die Gefahren für Fußgänger und Radfahrer in dem Bereich sollten nachhaltig beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 436 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1686 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 4, 11 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 4 am 04.10.2022, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage OA 219 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 219 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 18. Sitzung des OBR 11 am 06.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2297, 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.10.2022 Aktenzeichen: 66-2

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Antrag Ortsbeirat 11

Fließender Verkehr auf der Hanauer Landstraße Fahrradwege freimachen und keine parkende Autotransporter mehr

05.08.2022 | Aktualisiert am: 16.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2022, OF 301/11 Betreff: Fließender Verkehr auf der Hanauer Landstraße Fahrradwege freimachen und keine parkende Autotransporter mehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Verkehr auf der Hanauer Landstraße im Bereich östlich des Ratswegkreisels nicht behindert wird. Verhindert wird, dass besonders Autotransporter und LKW auf den Fahrradwegen, auf den Fahrbahnen oder sogar halbseitig parkend beide Spuren blockieren können. Am Ratswegkreisel keine Menschen zwischen den fahrenden Fahrzeugen umherlaufen und professionell betteln. Begründung: Der Verkehrsfluss auf der Hanauer Landstraße wird regelmäßig durch einzelne unterschiedliche Einzelereignisse gestört. Diese führen zu kilometerlangen Stauereignissen und die eigentliche hohe Leistungsfähigkeit der Hanauer Landstraße wird reduziert auf die Effizienz einer "Dorfdurchfahrt". Ordnungswidrigkeiten werden kaum geahndet. Die Haupt-Stauverursacher sind dabei die Autohäuser, für deren Betriebsgenehmigung Voraussetzung ist, dass eine Fläche für Autotransporter zum Be- und Entladen vorzuhalten ist, so die Wirtschaftsförderung Frankfurt. Es ist für Autotransporter viel bequemer auf der Fahrbahn abzuladen und die Fahrzeuge von dort aufs Gelände zu fahren. Diese Ladeprozesse dauern in der Regel eine Stunde. Dieses Verfahren ist gefährlich, weil die Transporter meist vollflächig auf den Rad- und Gehwegen stehen oder die halben Fahrstreifen blockieren. Dies kommt einer Vollsperrung der einen Fahrbahn gleich. Auch beschädigen diese schweren Fahrzeuge mit ihrem Gewicht von über 2,8 Tonnen die Geh- und Radwege nachhaltig. Der Zustand der Radwege verschlechtert sich. Die Gefahr von Unfällen erhöht sich. Weibliche und männliche Personen, mit Krücken, mit Kindern, offensichtlich verletzt, betteln regelmäßig zwischen den Fahrzeugen am Ratswegkreisel und sorgen im fahrenden und stehenden Verkehr für sehr gefährliche Verkehrssituationen. Um dieser Situation im Frankfurter Osten "Herr" zu werden, ist es unausweichlich, dass regelmäßig Kontrollen stattfinden. Auch wenn der Frankfurter Osten vom Ordnungsamt "zu weit weg" ist, um dort mal Fahrzeuge hinzusenden, die Verkehrskonzentration in der Stadtmitte höher sei als im Osten und deswegen dort die Kräfte gebündelt werden müssen, ist es wichtig auch im Ortsbezirk 11 regelmäßig tätig zu werden. Die völlig unnötig vernichtete Zeit der Bürger in völlig unnötigen Staus, sollte ausreichen um dieses Problem anzugehen. Die Zerstörung der Radwege und die Gefahren für Fußgänger und Radfahrer in dem Bereich sollten nachhaltig beseitigt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 219 2022 Die Vorlage OF 301/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der Punkt "Am Ratswegkreisel keine Menschen zwischen den fahrenden Fahrzeugen umherlaufen und professionell betteln." sowie in der Begründung der Satz "Weibliche und männliche Personen, mit Krücken, mit Kinder, offensichtlich verletzt, betteln regelmäßig zwischen den Fahrzeugen am Ratswegkreisel und sorgen im fahrenden und stehenden Verkehr für sehr gefährliche Verkehrssituationen." gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Unterführung fahrradtauglich umgestalten Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße

05.08.2022 | Aktualisiert am: 26.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2022, OF 330/11 Betreff: Unterführung fahrradtauglich umgestalten Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Ein und Ausfahrten der Unterführung Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel Straße sind so umzugestalten, dass Fahrradfahrer diese befahren können. Besondere Beachtung soll auf der Schnellradverbindung auf der Südseite liegen, damit durch den fahrradtauglichen Tunnel die zweimalige Ampelphase für Radfahrer und die Wartezeiten für PKW verhindert werden können. Begründung: Es wird nach Norden an der Hanauer Landstraße genau dort eine Unterführung entstehen, die für noch mehr Fahrradverkehr an der Kreuzung dort führen wird. Es sich handelt sich hier zusätzlich um eine bestehende Radschnellwegeverbindung. Die Unterführung Ernst-Heinkel-Straße/Hugo-Junkers-Straße liegt brach und könnte eigentlich für die Nutzung von Fahrradfahrern sehr komfortabel sein. Der Unterführung fehlt die nötige Akzeptanz, weil die Wege durch die Rampen sehr lang sind und für Fahrradfahrer immer Absteigen müssen und die langen Wege zu Fuß diese Unterführung sehr unattraktiv machen. Es wird kein kompletter Umbau verlangt. Jeweils einen Fahrstreifen für Radfahrer in die Richtungen: Hanauer Landstraße , stadtauswärts, Auf-und Abwärts. Das hätte zur Folge, dass Radfahrer Richtung Maintal nicht an 2 Ampeln stehen müssen, Autofahrer können länger flüssiger fahren. Einfahrt von der Hanauer Landstraße in Richtung stadtauswärts und Auf-und Abwärts in Richtung Ernst-Heinkel-Straße. Diese Idee stammt von Fahrrad-Guerrilla-Gruppen aus dem Stadtteil, die mit ein paar Sack Zement selber dies schon übernehmen wollten. Copyright: GoogleMaps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 257 2022 Die Vorlage OF 330/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Ampelschaltung am Fußgängerüberweg An der Mainkur

17.05.2022 | Aktualisiert am: 18.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2022, OF 291/11 Betreff: Ampelschaltung am Fußgängerüberweg An der Mainkur Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung am Fußgängerüberweg Mainkur auf der Hanauer Landstraße zu verkürzen und fußgänger-bzw. fahrradfreundlicher zu gestalten. Begründung: Die Ampelschaltung an der Mainkur ist zu lange auf grün für den Autoverkehr geschaltet, so dass die Fußgänger und Fahrradfahrer stets längere Zeit warten müssen, um die Hanauer Landstraße zu überqueren. Die Ampelschaltung sollte für die Fußgänger und Fahrradfahrer kürzer geschaltet werden, damit keine lange Wartezeit entsteht und so die Unfallgefahr verringert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2327 2022 Die Vorlage OF 291/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor statt dem Wort "verkürzen" das Wort "verlängern" sowie im letzten Satz der Begründung das Wort "länger" statt dem Wort "kürzer" steht. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 4

Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim

17.05.2022 | Aktualisiert am: 15.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2022, OF 194/4 Betreff: Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim Vorgang: B 238/21; V 267/22 OBR 4; ST 823/22 Der Magistrat wird gebeten, Vorbereitungen zu treffen, um eine Straßenbahnlinie von der mittleren Hanauer Landstraße über den Ratsweg nach Bornheim zu führen. Infrage kommt etwa ab 2025 die Linie 15. Möglicherweise muss dazu eine Wendestelle hergerichtet werden. Begründung: Eine solche Verbindung wird schon lange gewünscht, um die Arbeitsplätze, Geschäfte und Dienstleistungen in diesem Abschnitt der Hanauer Landstraße zwischen Honsellstraße und Ratsweg-Kreisel mit den Wohngebieten in Bornheim und darüber hinaus zu verbinden. Nun sind mit dem Nahverkehrsplan 2025 ohnehin einige Änderungen geplant. Die Linie 12 soll von Bornheim kommend bis zur Schießhüttenstraße fahren und eine Linie 15 soll - von Sachsenhausen kommend - durch die Hanauer Landstraße bis Hugo-Junckers-Straße fahren (vgl. Magistratsbericht B 238/21 und Stellungnahme ST823/22). Außerdem wird Fechenheim von der Linie 11 bedient. Es böte sich für den o.g. Zweck an, die 15 in den Ratsweg abbiegen zu lassen, um dann Bornheim Mitte anzubinden. Wenn sie nicht viel weiter fahren soll, braucht man eine Wendestelle. Die könnte es evtl. in der Straße Im Prüfling, unterer Teil, geben. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 238 Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 4 am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2222 2022 Die Vorlage OF 194/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU

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Antrag Ortsbeirat 4

Verstöße gegen die Einbahnrichtung in der Grüne Straße

19.04.2022 | Aktualisiert am: 17.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2022, OF 178/4 Betreff: Verstöße gegen die Einbahnrichtung in der Grüne Straße Der Magistrat wird gebeten, durch eine deutlich sichtbare Beschilderung "Fahrtrichtung rechts" an der Parkhausausfahrt der Zoo-Passage die AutofahrerInnen auf die Straßenverkehrsordnung hinzuweisen, um Unfallgeschehen auszuschließen. Auch an der Hanauer Landstraße stadteinwärts sollte eine Schild "Vorgeschriebene Fahrtrichtung gerade aus" gut sichtbar angebracht werden. Begründung: In der Grüne Straße ist ein sehr frequentiertes Parkhaus angesiedelt. Die Benutzer müssen an der Parkhausausfahrt nach rechts, Richtung Hanauer Landstraße abbiegen; einige tun dies nicht. Das alleine macht aber den immensen Falschfahrerstrom Richtung Pfingstweidstraße nicht aus. Auch Autofahrer, die auf der Hanauer Landstraße stadteinwärts unterwegs sind, biegen entgegen der Einbahnstraße in die Grüne Straße ein. In letzter Zeit mehrt sich die Anzahl der Falschfahrer sehr deutlich. Es kommt vermehrt zu sehr bedenklichen Situationen, in denen sich Autofahrer bei Einfahrt von der Pfingstweidstraße in die Grüne Straße mit einem entgegenkommenden Fahrzeug konfrontiert sehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 4 am 03.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2064 2022 Die Vorlage OF 178/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "Der Magistrat wird gebeten," die Worte "nach Beendigung der gegenwärtigen Baumaßnahmen" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Gutachten für den Schallimmissionsschutz gegen Lärm von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben auf die umliegende Wohnbevölkerung Fechenheims

07.03.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 252/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Gutachten für den Schallimmissionsschutz gegen Lärm von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben auf die umliegende Wohnbevölkerung Fechenheims Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: für ein jährliches Schallimmissionsschutz-Gutachten für die bestehenden Industrie- und Gewerbegebiete in Fechenheim, südlich der Hanauer Landstraße, sind ausreichend Mittel in den jährlichen, städtischen Haushalt einzustellen. Begründung: Der 5-Jahres Vergleich des Lärmviewers Hessen, erstellt vom Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, zeigt wie stark sich die Lärmemissionen von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben in den letzten Jahren negativ verändert haben. Die Emissions-Zunahme ist auf Firmenerweiterungen, Neuansiedlungen von produzierenden Betrieben und Nachverdichtung der vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen zurückzuführen. Zum Teil stehen diese Betriebe als Grenzbebauung nur wenige Meter von der Wohnbebauung entfernt. Der durchgehende Lärmteppich dieser Betriebe wird nicht selten durch Produktionsspitzen bis zu 78db in der Nacht erhöht. Dabei macht der Lärm nicht an der Grenze zu Misch- oder Wohngebieten halt. Zum Schutz der Wohnbevölkerung sollten daher Optimierungspotentiale identifiziert, und auf Basis eines kontinuierlichen Monitorings entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung der gesundheitlichen Belastung getroffen werden. Die strukturell gewachsene und räumliche Enge von Industrie- und Gewerbe sowie Wohnbevölkerung, bedarf einer besonderen Rücksichtnahem von Industrie- und Gewerbe. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 53 2022 Die Vorlage OF 252/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und LINKE. gegen BFF und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 4

Revitalisierung der Schwedlerbrücke öffentlich vorstellen

28.02.2022 | Aktualisiert am: 05.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 169/4 Betreff: Revitalisierung der Schwedlerbrücke öffentlich vorstellen Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher, das für die anstehende Revitalisierung der Schwedlerbrücke zuständige Dezernat zu kontaktieren und eine Vorstellung der Maßnahme in einer Ortsbeiratssitzung im Laufe des Jahres 2022 abzustimmen. Begründung: Die Fußgängerbrücke zwischen Ostparkstraße und Schwedlerstraße/Ferdinand-Happ-Straße ist seit über 10 Jahren gesperrt und damit die Wegeverbindung zwischen dem nördlichem Ostend und der mittleren Hanauer Landstraße/Osthafen für Fußgänger und Fahrradfahrer erheblich beeinträchtigt. Die schon lange erhoffte Sanierung (Teilneubau) der Schwedlerbrücke soll in 2022 baulich vorangetrieben werden. Im Januar 2021 wurde einigen Mitgliedern des alten Ortsbeirats in einem Ortstermin die Situation und Neugestaltung dargelegt. Sowohl für die Neumitglieder des Gremiums wie auch der interessierten Bevölkerung/ Öffentlichkeit sollte im Jahresverlauf eine Vorstellung der Maßnahme erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 4 am 15.03.2022, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 169/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2022 Produktbereich 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim

26.02.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 190/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen um auf der Hanauer Landstraße im Bereich der Omega-Brücke und der westlichen Mainkur Rundum-Blitzanlagen in der Funktions-Art der Blitzanlage Polyscan speed zur Erhöhung der Sicherheit, der Einhaltung der Geschwindigkeit zur Reduktion von Lärm und Emissionen in diesem Bereich zu installieren. Mit diesen Anlagen ist der nach Frankfurt einfahrende wie der ausfahrende Verkehr geschwindigkeitstechnisch zu überwachen. Begründung: Sowohl bei der Einfahrt nach Frankfurt von Osten als auch bei der Ausfahrt wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h von vielen Verkehrsteilnehmern überschritten. In diesem Bereich hat das erhebliche Sicherheitsrisikos sowohl für Fußgänger und Radfahrer als auch für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer zur Folge. So ist zum Beispiel das normale Einfädeln für den von der Omega-Brücke von Osten kommenden Verkehr in der Regel unmöglich. Nach Osten wird in gefährlichen Überholmanövern von der linken Spur stadtauswärts auf die Omega-Brücke abgebogen. Es kommt immer wieder zu Nichtbeachtung der Roten Ampelphasen vor allem stadtauswärts auf der Hanauer Landstraße mit erheblichem Risiko für Fussgänger:innen und Radfahrer:innen an dieser hochfrequentierten Stelle. Diese Beispiele stellen nur einen kleinen Ausschnitt der sicherheitsrelevanten Überschreitungen von Verkehrsregeln und deren Folgen an der Kreuzung Mainkur dar. Nur die kontinuierliche Überwachung der Geschwindigkeit in diesem Bereich kann hier zu einer Verbesserung der Situation führen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 1 2022 Die Vorlage OF 190/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 SPD, LINKE. und FDP gegen 2 SPD, 2 CDU und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 CDU

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße

26.02.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 206/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um die Erneuerung des Radwegs entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und Fa. Hornbach auf beiden Seiten der Straße zu komplettieren und derart in seiner Gestaltung anzupassen, dass ein sicheres Befahren dieses Weges unter besonderer Berücksichtigung der Firmeneinfahrten entlang der gesamten Strecke möglich wird. Begründung: Der Radweg entlang der Hanauer Landstraße wird von vielen Menschen als Weg zu Arbeit, Schule, Einkauf et cetera genutzt. Der Weg ist nach wie vor an vielen Stellen in einem schlechten - immer wieder ausgebesserten - Zustand. Der Missbrauch des Fahrradwegs als Parkstreifen, zum Be- und Entladen diverser Firmen, bildet eine weitere Gefahr für die Nutzer des Fahrradwegs. Oft sind die Radlerinnen und Radler gezwungen auf die Straße auszuweichen - nicht immer ganz einfach zwischen den Lkws. Dieser Zustand muss dringend abgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 16 2022 Die Vorlage OF 206/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 11

Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße

07.02.2022 | Aktualisiert am: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.02.2022, OA 140 entstanden aus Vorlage: OF 180/11 vom 17.01.2022 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OA 292/18 OBR 11; B 165/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 ( Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses müssten eventuell die Kreuzungsbereiche entsprechend ausgebaut werden. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. Begründung: Da sich nach der Kommunalwahl 2021 eine neue Koalition im Frankfurter Römer zusammengefunden hat, erhofft sich der Ortsbeirat 11 zukünftig eine konsequentere, nicht hinhaltende Vorgehensweise der politisch Verantwortlichen bzgl. der Einschränkung des Durchgangsverkehrs durch enge Wohnstraßen. Aufgrund dessen regt der Ortsbeirat 11 zum wiederholten Mal die im Tenor geschilderten Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße an. Die Wilhelmshöher Straße wird werktäglich von circa 12.000 Kraftfahrzeugen befahren, davon ist der überwiegende Teil gebietsfremder Durchgangsverkehr. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. In seinem Bericht vom 13.05.2019, B 165, führt der Magistrat aus, dass erst langfristig bei Realisierung der im nordöstlichen Stadtraum vorgesehenen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Spielraum für weitere Verkehrsverlagerungen gewonnen werden könne. Dies vorausgesetzt, könnten Verkehrsverlagerungen voraussichtlich frühestens in circa zehn Jahren vorgenommen werden. Dies ist keinesfalls hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.08.2018, OA 292 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Bericht des Magistrats vom 13.06.2022, B 249 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 16.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1399, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 32 1

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Antrag Ortsbeirat 11

Umsteigemöglichkeiten an der Haltestelle „Daimler Straße“ verbessern

21.01.2022 | Aktualisiert am: 04.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2022, OF 167/11 Betreff: Umsteigemöglichkeiten an der Haltestelle "Daimler Straße" verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit der VGF in Kontakt zu treten, damit die Umsteigemöglichkeiten im Bereich der Doppelhaltestelle Daimler Straße verbessert werden. Derzeit warten die jeweils vorne stehenden Straßenbahnen der Linien 11 und 12 nicht auf Fahrgäste, die die dort bestehende Umsteigemöglichkeit nutzen möchten. Begründung: In beiden Fahrtrichtungen besteht im Bereich der Doppelhaltestelle Daimlerstraße die Möglichkeit die Straßenbahne zu wechseln. Es gibt aber häufig Situationen, in denen die Fahrer*innen, kurz vor Eintreffen des Zugs, oder direkt beim Eintreffen der anderen Linie, das Fahrzeug in Gang setzten und damit entnervte Fahrgäste zurücklassen, die auf die nächste Bahn warten müssen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1525 2022 Die Vorlage OF 167/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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Anregung Ortsbeirat 11

Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord und Riederwald

22.11.2021 | Aktualisiert am: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.11.2021, OA 101 entstanden aus Vorlage: OF 95/11 vom 26.08.2021 Betreff: Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord und Riederwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Stadtteile Fechenheim-Nord und Riederwald einen Lärmaktionsplan zu erstellen und Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu erarbeiten. Begründung: Der Stadtteil Fechenheim leidet seit Langem bereits unter sehr erhöhtem Umweltlärm. Der Umweltlärm setzt sich aus vielen Lärmquellen zusammen. In Fechenheim-Nord sind dies Verkehrslärm (Bahnverkehrslärm, Straßenverkehrslärm, Autobahnlärm), Industrielärm sowie gewerblicher Lärm und Baulärm. Gesetzliche Abstandsgrenzen zum Schutz der Menschen zwischen dem Industriegebiet und den Wohngebieten werden nicht eingehalten. Egal zu welcher Zeit, es besteht immer ein lautes Grundrauschen im Stadtteil, welches mit vielen hörbaren Einzelereignissen durchsetzt ist. Die Bahnlinie entlang der Hanauer Landstraße ist bereits sehr laut und es wird sehr viel lauter werden, wenn dort demnächst tagsüber schnellere Züge und nachts noch mehr Güterzüge fahren. Es gibt sehr viel niedrig fliegenden Helikopter-Flugverkehr von der BGU und laute Kleinflugzeuge, eine Abflugroute des Flughafens führt über den Stadtteil. Das Hauptproblem wird die neue Autobahn durch die Stadt sein. Lärmwerte werden mit bis zu 72 dB am Tag besonders an den hohen Gebäuden massiv überschritten werden. Dazu kommt der Lärm aus dem Industriegebiet. Mit lauten Container-Verschiebungen, die mit lauten kreischenden metallischen Kratzgeräuschen auch mitten in der Nacht stattfinden, oder Lärm von Veranstaltungen aus der Klassikstadt, die weit in den Stadtteil zu hören sind. Laute Musikveranstaltungen bis spät in die Nacht z. B. durch die Batschkapp. Laufenden Lärm durch die Händler der Automarken Lamborghini und McLaren mit ihren infernalischen Klappenauspuffanlagen (die Fahrzeuge werden fast täglich auf den Straßen und besonders auf deren Teststrecke, der Autobahn A 66, getestet). Harley-Davidson, deren Kunden scheinbar generell die Zulassungsvorschriften sehr freizügig auslegen. Extremer Lärm geht durch ein ganztägiges "Grundrauschen" von den vielen Rechenzentren aus, den Kühlanlagen der Fleischzerlegebetriebe und ganz massiv mit einem unangenehmen rauschenden/pfeifenden, extrem lauten Geräusch von dem Hessencenter. Ziel dieses Planes soll es sein, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und zu beheben sowie planerisch ruhig eingestufte Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Entsprechend § 47 Abs. 6 BImSchG in Verbindung mit § 47d Abs. 6 BImSchG sind die in Lärmaktionsplänen festgelegten Maßnahmen durch Anordnungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach diesem Gesetz durchzusetzen. Danach haben Behörden die Möglichkeiten, jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Maßnahmen in Betracht zu ziehen, wie z. B.: - Verkehrsplanungen, - Raumordnung, - auf die Geräuschquelle ausgerichtete technische Maßnahmen, - Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung, - Verringerung der Schallübertragung, - ordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize. Deswegen ist es wichtig, den Behörden diesen Lärmaktionsplan an die Hand zu geben, damit diese endlich auch in Fechenheim-Nord aktiv werden können. Es kann nicht sein, dass wir "reine Wohngebiete" mit Lärmwerten von bis zu 83 dB in der Spitze belasten und den Nachtwert von 35 dB nie einhalten können, sondern ein Dauerumweltlärmpegel abends von 50 dB und mehr herrscht. Wollen wir die "reinen Wohngebiete" in Frankfurt einfach aufgeben? Es wird nicht besser werden, aber man kann jetzt "STOPP" sagen und dafür sorgen, dass der Lärm nicht noch mehr zunimmt. Und das vorhandener Lärm, der reduziert werden könnte, auch reduziert wird. Größtes Problem sind die vielen Einzelgenehmigungen von Lärmemittenten, die in der Summe dann den Umweltlärm in den reinen Wohngebieten anheben. Es werden immer wieder Ausnahmen bei Lärmemittenten gemacht, dies z. B. für Bauprojekte, die nach Fertigstellung zu dauerhaften Lärmüberschreitungen führen. Die Grenzwerte werden dann zwar nicht eingehalten, aber es wäre unverhältnismäßig, z. B. Flüsterasphalte zu verwenden oder es werden irgendwelche anderen Einwendungen gemacht. Schauen wir einmal nach Japan, dort sehen wir, dass es sehr wohl möglich ist, in Städten mit Millionen von Menschen zusammen zu leben und Lärm trotz Industrie und sonstiger Unternehmen auf ein Minimum zu reduzieren. In den Innenstädten von Japan ist es extrem leise. Lärm macht krank und wird als störend empfunden. Zur Qualität einer Stadt zählt ebenfalls, "simple Ruhe" zu haben. Die Bürger haben bei uns das Gefühl, dass in unserem Stadtteil Lärmgrenzwerte überhaupt keinerlei Rolle mehr spielen und der Bürger als solches völlig "egal" ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2022, B 189 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 01.12.2021 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.01.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 101 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FRAKTION (= Annahme) 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 101 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1085, 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 13.01.2022 Aktenzeichen: 79 3

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage (grüner Rechtsabbiegepfeil) am Knotenpunkt Mainkur stadtauswärts, Kreuzung Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim zur Verhinderung von Schleichverkehr

07.11.2021 | Aktualisiert am: 30.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 136/11 Betreff: Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage (grüner Rechtsabbiegepfeil) am Knotenpunkt Mainkur stadtauswärts, Kreuzung Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim zur Verhinderung von Schleichverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, den von der Hanauer Landstraße für Rechtsabbieger geltenden grünen Pfeil der Lichtsignalanlage in Richtung Fechenheim-Süd so zu programmieren, dass dieser in den Morgenstunden von 6 bis 9 Uhr nicht erscheint und Autofahrer auf das reguläre Lichtsignal der Ampelanlage warten müssen. Begründung: Der grüne Pfeil soll einen Rückstau auf der Hanauer Landstraße verhindern, indem Rechtsabbiegern nach Fechenheim schneller ein Abbiegen ermöglicht wird. Dies trifft hauptsächlich auf den abendlichen Pendlerverkehr zu, der stadtauswärts führt. In den Morgenstunden wird diese Möglichkeit nun verstärkt von Berufspendlern stadteinwärts genutzt, die den Stau auf der Hanauer Landstraße umgehen möchten und die Schleife um die Mainkur nutzen, um mit freier Fahrt durch den grünen Pfeil nach Fechenheim-Süd einzubiegen. Dadurch kommt es zu einer erhöhten Verkehrsbelastung auf den Straßen Alt-Fechenheim und den parallel zur Hanauer Landstraße verlaufenden Straßen Am Gansbühel, Jakobsbrunnenstraße und Adam-Opel-Straße. Ein Ausschalten des grünen Pfeils in den Morgenstunden würde hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 136/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 11

Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!

25.10.2021 | Aktualisiert am: 31.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2021, OA 83 entstanden aus Vorlage: OF 119/11 vom 26.09.2021 Betreff: Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbezirk 11 mit den Stadtteilen Seckbach, Riederwald und Fechenheim zum Teil der Frankfurter Umweltzone zu erklären. Begründung: Offenbach ist eine einzige Umweltzone. In Frankfurt wurden die zwischen den Umweltzonen Frankfurt und Offenbach liegenden Frankfurter Stadteile Fechenheim, Seckbach und sogar der Riederwald mit den höchsten Stickoxidwerten (z. B. im Erlenbruch) bisher explizit nicht in die Frankfurter Umweltzone mit aufgenommen. Warum ist eine Umweltzone notwendig? Die Umweltzone dient dem Gesundheitsschutz. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurden europaweit Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) festgelegt. In dicht bewohnten Gebieten wird der Tages-Grenzwert für ⁠PM10⁠ an einigen Stellen an Hauptverkehrsstraßen überschritten, der Grenzwert für das Jahresmittel für NO2 wird seit Jahren an rund zwei Drittel der verkehrsnahen städtischen Messstationen überschritten. Der Straßenverkehr ist meistens eine der wichtigsten Quellen dieser Schadstoffe. Es bilden sowohl der Straßen- als auch der Gesamtverkehr nach den Industrieprozessen bzw. der Energiewirtschaft immer noch die Hauptemittentengruppe an den Staub- bzw. NOx-Emissionen. Gerade in den hoch belasteten innerstädtischen Bereichen ist der Anteil der Emissionen aus dem Verkehr deutlich höher als in der nationalen Betrachtung. Die Umweltzone in ihrer bisherigen Form ist eine sehr wirksame Maßnahme zur Reduzierung der Feinstaubbelastung und trug und trägt entscheidend zur Einhaltung der europaweit geltenden Immissionsgrenzwerte bei. Für einen wirksamen Schutz der menschlichen Gesundheit sind die derzeit gültigen PM10-Grenzwerte aber nicht ausreichend. Die ⁠WHO⁠ empfiehlt, einen Jahresmittelwert von 20 μg/m3 nicht zu überschreiten. Um dieses Ziel in Deutschland zu erreichen, sind weitere Senkungen der Partikelemissionen erforderlich. Für NO2 sieht das Bild allerdings anders aus. Dort besteht weiterhin hoher Handlungsbedarf, zum Beispiel durch entsprechende Anpassung bzw. Erweiterung der Umweltzone (Quelle: Umweltbundesamt). Wie wirken sich Feinstaub und Stickoxide auf die Gesundheit aus? Feinstaub kann beim Menschen in tiefere Abschnitte der Atemwege vordringen, bis in die kleinen Bronchien und Lungenbläschen und ultrafeine Partikel bis in das Lungengewebe und sogar in den Blutkreislauf. Sie reichen von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen in der Luftröhre und den Bronchien oder den Lungenalveolen bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen, einer erhöhten Thromboseneigung oder Veränderungen der Regulierungsfunktion des vegetativen Nervensystems (Herzfrequenzvariabilität). Stickstoffoxide (NOx) gehören zu den sogenannten reaktiven Stickstoffverbindungen, die zu einer Vielzahl von negativen Umweltwirkungen führen können und sind für die sommerliche Ozonbildung verantwortlich. Stickstoffdioxid (NO2) ist ein Reizgas. Die relativ geringe Wasserlöslichkeit von NO2 bedingt, dass der Schadstoff nicht in den oberen Atemwegen gebunden wird, sondern auch in tiefere Bereiche des Atemtrakts (Bronchiolen, Alveolen) eindringt. Durch die starke Reizwirkung können Lungenfunktionsminderungen, Atemnot, Bronchitis, Lungenödem und Infektanfälligkeit entstehen. Stickstoffdioxid wirkt schon in Konzentrationen, die üblicherweise in verkehrsreichen Regionen auftreten, sodass sowohl hinsichtlich der durchschnittlichen Dauerbelastung als auch der kurzfristigen Belastung (an Hotspots) NO2-Minderungsmaßnahmen gerechtfertigt sind (Quelle: Umweltbundesamt). Warum ist eine Erweiterung der Umweltzone überhaupt notwendig? Bisher hatte man diese Stadtteile ausgelassen, weil dort die größten Belastungen festgestellt wurden und nicht genügend zur Abwendung unternommen wurde. Fechenheim dominiert mit drei Kraftwerken in der Hanauer Landstraße. Ein Ölheizkraftwerk, eine Biomasseverbrennungsanlage (Eisenbahnschwellen) und ein doppeltes 20GWh Braunkohlestaubkraftwerk. Gefolgt von Seckbach, mit vielen Rechenzentren, die bis zu 16 Dieselkraftwerke haben, die man sonst nur auf Kreuzfahrtschiffen findet. Der Riederwald, im Dauerstau auf dem Erlenbruch, mit seinen konstant weit über den gesetzlichen Grenzwerten liegenden Stickstoffdioxidwerten. Hier ist ein Tätigwerden unverzüglich notwendig. Die Stadtteile Fechenheim, Riederwald und Seckbach haben mindestens genauso Anspruch darauf, geschützt zu werden, wie andere Frankfurter Stadtteile. Umweltzonen in grün Quelle: Umweltbundesamt und Bundesländer Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 03.11.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 25.11.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 83 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 83 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 943, 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 29.11.2021 Aktenzeichen: 79 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!

26.09.2021 | Aktualisiert am: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2021, OF 119/11 Betreff: Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Der Ortsbezirk 11 mit den Stadtteilen Seckbach, Riederwald, Fechenheim ist zum Teil der Frankfurter Umweltzone zu erklären. Begründung: Offenbach ist eine einzige Umweltzone. In Frankfurt wurden die zwischen den Umweltzonen Frankfurts und Offenbach liegenden Frankfurter Stadteile Fechenheim, Seckbach und darunter sogar der Riederwald, mit den höchsten Stickoxydwerten (z.B. im Erlenbruch), bisher explizit nicht in die Frankfurter Umweltzone mit aufgenommen. Warum ist eine Umweltzone notwendig? Die Umweltzone dient dem Gesundheitsschutz. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurden europaweit Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) festgelegt. In dicht bewohnten Gebieten wird der Tages-Grenzwert für ⁠PM10⁠ an einigen Stellen an Hauptverkehrsstraßen überschritten, der Grenzwert für das Jahresmittel für NO2 wird seit Jahren an rund zwei Drittel der verkehrsnahen städtischen Messstationen überschritten. Der Straßenverkehr ist meistens eine der wichtigsten Quellen dieser Schadstoffe. Es bilden sowohl der Straßen- als auch der Gesamtverkehr nach den Industrieprozessen bzw. der Energiewirtschaft immer noch die Hauptemittentengruppe an den Staub- bzw. NOx-Emissionen. Gerade in den hoch belasteten innerstädtischen Bereichen ist der Anteil der Emissionen aus dem Verkehr deutlich höher als in der nationalen Betrachtung. Die Umweltzone in ihrer bisherigen Form ist eine sehr wirksame Maßnahme zur Reduzierung der Feinstaubbelastung und trug und trägt entscheidend zur Einhaltung der europaweit geltenden Immissionsgrenzwerte bei. Für einen wirksamen Schutz der menschlichen Gesundheit sind die derzeit gültigen PM10-Grenzwerte aber nicht ausreichend. Die ⁠WHO⁠ empfiehlt einen Jahresmittelwert von 20 μg/m3 nicht zu überschreiten. Um dieses Ziel in Deutschland zu erreichen, sind weitere Senkungen der Partikelemissionen erforderlich. Für NO2 sieht das Bild allerdings anders aus. Dort besteht weiterhin hoher Handlungsbedarf, zum Beispiel durch entsprechende Anpassung bzw. Erweiterung der Umweltzone. Quelle: Umweltbundesamt Wie wirken sich Feinstaub und Stickoxide auf die Gesundheit aus? Feinstaub kann beim Menschen in tiefere Abschnitte der Atemwege vordringen, bis in die kleinen Bronchien und Lungenbläschen und ultrafeine Partikel bis in das Lungengewebe und sogar in den Blutkreislauf. Sie reichen von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen in der Luftröhre und den Bronchien oder den Lungenalveolen bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen, einer erhöhten Thromboseneigung oder Veränderungen der Regulierungsfunktion des vegetativen Nervensystems (Herzfrequenzvariabilität). Stickstoffoxide (NOx) gehören zu den so genannten reaktiven Stickstoffverbindungen, die zu einer Vielzahl von negativen Umweltwirkungen führen können und sindfür die sommerliche Ozonbildung verantwortlich. Stickstoffdioxid (NO2) ist ein Reizgas. Die relativ geringe Wasserlöslichkeit von NO2 bedingt, dass der Schadstoff nicht in den oberen Atemwegen gebunden wird, sondern auch in tiefere Bereiche des Atemtrakts (Bronchiolen, Alveolen) eindringt. Durch die starke Reizwirkung können Lungenfunktionsminderungen, Atemnot, Bronchitis, Lungenödem und Infektanfälligkeit entstehen. Stickstoffdioxid wirkt schon in Konzentrationen, die üblicherweise in verkehrsreichen Regionen auftreten, so dass sowohl hinsichtlich der durchschnittlichen Dauerbelastung als auch der kurzfristigen Belastung (an Hot-Spots) mit NO2-Minderungsmaßnahmen gerechtfertigt sind. Quelle: Umweltbundesamt Warum ist eine Erweiterung der Umweltzone überhaupt notwendig? Bisher hatte man diese Stadtteile ausgelassen, weil dort die größten Belastungen festgestellt wurden und nicht genügend zur Abwendung unternommen wurde. Fechenheim dominiert mit drei Kraftwerken in der Hanauer Landstraße. Ein Ölheizkraftwerk, eine Biomasseverbrennungsanlage (Eisenbahnschwellen) und ein doppeltes 20GWh Braunkohle-staubkraftwerk. Gefolgt von Seckbach, mit vielen Rechenzentren die bis zu 16 Dieselkraftwerke haben, die man sonst nur auf Kreuzfahrtschiffen findet. Der Riederwald, im Dauerstau auf dem Erlenbruch, mit seinen konstant weit über den gesetzlichen Grenzwerten liegenden Stickstoffdioxydwerten. Hier ist ein Tätigwerden unverzüglich notwendig. Die Stadtteile Fechenheim, Riederwald und Seckbach haben mindestens genauso Anspruch darauf geschützt zu werden, wie andere Frankfurter Stadtteile. Umweltzonen in grün (c) Umweltbundesamt und Bundesländer Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung OA 83 2021 Die Vorlage OF 119/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Fahrradwege 10 - Erneuerung Fahrradwege an der Hanauer Landstraße

29.08.2021 | Aktualisiert am: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 100/11 Betreff: Fahrradwege 10 - Erneuerung Fahrradwege an der Hanauer Landstraße Vorgang: OM 1067/17 OBR 11; ST 615/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST615 vom 17.03.2017 in Aussicht gestellte Sanierung der Fahrradwege beidseitig der Hanauer Landstraße vor allem auf der westlichen und östlichen Brückenrampe der Ersatzneubaubrücke über die Hafenbahn in Höhe der Firma Renault zeitnah zu beginnen und die Fahrbahnen in einen sicheren, befahrbaren und dem dortigen Verkehrsaufkommen und der Sicherheitsbelange des Fahrradverkehrs angepassten Zustand zu versetzen. Begründung: Vielfach aufgerissen, fehlende Asphaltstücke, mehrfach an vielen Stellen geflickt, ist die Fahrbahn des Fahrradweges an der Hanauer Landstraße mit einer neuen Asphalt-Decke zu versehen. Die Hanauer Landstraße ist für viele Fahrradfahrende aus dem Frankfurter Osten, Maintal und Hanau die meist genutzte Strecke in die Frankfurter Innenstadt und nach Bornheim. Ein- und ausfahrende Fahrzeuge aus den Anliegerfirmen stellen ein hohes Sicherheitsrisiko für die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dar. Eine vernünftige Fahrbahndecke ist das Mindeste, um zu einer Erhöhung der Sicherheit auf diesen Fahrradwegen beizutragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM 1067 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 615 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 100/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 845 2021 Die Vorlage OF 100/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Temporäre Wohnbehausungen in der Borsigallee und Hanauer Landstraße

26.08.2021 | Aktualisiert am: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 104/11 Betreff: Temporäre Wohnbehausungen in der Borsigallee und Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - wann werden die Containeranlagen der Geflüchteten zum temporären Wohnen in der Hanauer Landstraße und der Borsigallee wieder abgebaut ? - Wie lange durchschnittlich müssen die Menschen in den Containern leben, bevor ihnen richtige und adäquate Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden ? Begründung: Als die Flüchtlingsströme nach Deutschland kamen, hat man die "Containerdörfer" als Übergangswohnbehausungen, aus der Not heraus, aufgebaut. Die Geflüchteten sollten dort nur kurzzeitig untergebracht werden, bis man entsprechende Räumlichkeiten für diese gefunden hat. Es wurde damals mitgeteilt, diese Anlagen würden nur für ein bis maximal zwei Jahre bestehen und dann wieder aufgelöst. Nun sind einige Jahre vergangen und diese Not-Containerunterkünfte sind immer noch vorhanden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 104/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 186 2021 Die Vorlage OF 104/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord

26.08.2021 | Aktualisiert am: 30.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 95/11 Betreff: Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Stadtteil Fechenheim-Nord einen Lärmaktionsplan zu erstellen und Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu erarbeiten. Begründung: Der Stadtteil Fechenheim leidet seit langem bereits unter sehr erhöhtem Umweltlärm. Der Umweltlärm setzt sich aus vielen Lärmquellen zusammen. In Fechenheim-Nord sind dies Verkehrslärm ( Bahnverkehrslärm, Straßenverkehrslärm, Autobahnlärm), Industrielärm, sowie gewerblicher Lärm und Baulärm. Gesetzliche Abstandsgrenzen zum Schutz der Menschen zwischen dem Industriegebiet und den Wohngebieten werden nicht eingehalten. Egal zu welcher Zeit, es besteht immer ein lautes Grundrauschen im Stadtteil, welches mit vielen hörbaren Einzelereignissen durchsetzt ist. Die Bahnlinie entlang der Hanauer Landstraße ist es bereits sehr laut und es wird sehr viel lauter werden, wenn dort demnächst tagsüber schnellere Züge und nachts noch mehr Güterzüge fahren. Es gibt sehr viel niedrig fliegenden Helikopter-Flugverkehr von der BGU und laute Kleinflugzeuge, eine Abflugroute des Flughafens führt über den Stadtteil. Das Hauptproblem wird die neue Autobahn durch die Stadt sein. Lärmwerte werden mit bis zu 72dB am Tag besonders an den hohen Gebäuden massiv überschritten werden. Dazu kommt der Lärm aus dem Industriegebiet. Mit lauten Container-Verschiebungen die mit lauten kreischenden metallischen Kratzgeräuschen auch mitten in der Nacht stattfinden, oder Lärm von Veranstaltungen aus der Klassikstadt, die weit in den Stadtteil zu hören sind. Laute Musikveranstaltungen bis spät in die Nacht z.B. durch die Batschkapp. Laufenden Lärm durch die Händler der Automarken Lamborghini und McLaren mit ihren infernalischen Klappenauspuffanlagen (die Fahrzeuge werden fast täglich auf den Straßen und besonders auf deren Teststrecke, der Autobahn A66, getestet). Harley-Davidson, deren Kunden scheinbar generell die Zulassungsvorschriften sehr freizügig auslegen. Extremer Lärm geht durch ein ganztägiges "Grundrauschen" von den vielen Rechenzentren aus, den Kühlanlagen der Fleischzerlegebetriebe und ganz massiv mit einem unangenehmen rauschenden/pfeifenden extrem lauten Geräusch von dem Hessen-Center. Ziel dieses Planes soll es sein, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und zu beheben, sowie planerisch ruhig eingestufte Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Entsprechend § 47 Abs. 6 BImSchG in Verbindung mit § 47d Abs. 6 BImSchG sind die in Lärmaktionsplänen festgelegten Maßnahmen durch Anordnungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach diesem Gesetz durchzusetzen. Danach haben Behörden die Möglichkeiten jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Maßnahmen in Betracht ziehen, wie z.B.: - Verkehrsplanungen, - Raumordnung, - auf die Geräuschquelle ausgerichtete technische Maßnahmen, - Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung, - Verringerung der Schallübertragung, - ordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize Deswegen ist es wichtig, den Behörden diesen Lärmaktionsplan an die Hand zu geben, damit diese endlich auch in Fechenheim-Nord aktiv werden können. Es kann nicht sein, das wir "Reine Wohngebiete" mit Lärmwerten von bis zu 83dB in der Spitze belasten und den Nachtwert von 35dB nie einhalten können, sondern ein Dauerumweltlärmpegel abends von 50dB und mehr herrscht. Wollen wir die "Reinen Wohngebiete" in Frankfurt einfach aufgeben? Es wird nicht besser werden, aber man kann jetzt "STOP" sagen und dafür sorgen, dass der Lärm nicht noch mehr zunimmt. Und das vorhandener Lärm, der reduziert werden könnte auch reduziert wird. Größtes Problem, sind die vielen Einzelgenehmigungen von Lärmemittenten, die in der Summe dann den Umweltlärm in den reinen Wohngebieten anheben. Es werden immer wieder Ausnahmen bei Lärmemittenten gemacht, dies z.B. für Bauprojekte, die nach Fertigstellung zu dauerhaften Lärmüberschreitungen führen. Die Grenzwerte werden dann zwar nicht eingehalten, aber es wäre unverhältnismäßig, z.B. Flüsterasphalte zu verwenden oder es werden irgendwelche anderen Einwendungen gemacht. Schauen wir einmal nach Japan, dort sehen wir, das ses sehr wohl möglich ist, in Städten mit Millionen von Menschen zusammen zu leben und Lärm trotz Industrie, sonstigen Unternehmen, auf ein Minimum zu reduzieren. In den Innenstädten von Japan ist es extrem leise. Lärm macht krank und wird als störend empfunden. Zur Qualität einer Stadt zählt ebenfalls "simple Ruhe" zu haben. Die Bürger haben bei uns das Gefühl, dass in unserem Stadtteil Lärmgrenzwerte überhaupt keinerlei Rolle mehr spielen und der Bürger als solches völlig "egal" ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 95/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 95/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 101 2021 Die Vorlage OF 95/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Stadtteile Fechenheim-Nord und Riederwald einen Lärmaktionsplan zu erstellen und Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu erarbeiten. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, BFF und FDP

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 11

Kinderrechte stärken - zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße in Nord und Süd geteilten Stadtteil Fechenheim

05.07.2021 | Aktualisiert am: 09.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.07.2021, OA 43 entstanden aus Vorlage: OF 85/11 vom 05.07.2021 Betreff: Kinderrechte stärken - zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße in Nord und Süd geteilten Stadtteil Fechenheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Geschäftsanweisung für Kinderbeauftragte unter Punkt 1.1 hinter Satz 1 ("Der Ortsbeirat schlägt dem Magistrat für seinen örtlichen Zuständigkeitsbereich pro Stadtteil eine Person als Kinderbeauftragte/n vor" .) in folgender Weise zu ergänzen: Dem Ortsbeirat obliegt es, für einkommensschwache, kinderreiche und/oder strukturell geteilte Stadtteile die Position einer Kinderbeauftragten/eines Kinderbeauftragten mit einer weiteren Person zu besetzen. Begründung: Der einkommensschwache, kinderreiche und strukturell geteilte Stadtteil Fechenheim soll durch zwei Kinderbeauftragte besetzt werden. Der Stadtteil, geografisch getrennt durch die Hanauer Landstraße in Fechenheim-Süd und Fechenheim-Nord, stellt hohe Anforderungen an die Arbeit der Ehrenamtlichen. Daher gibt es bereits jetzt schon für beide Gebiete auch zwei Stadt-und Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorsteher sowie zwei Quartiersmanagerinnen und Quartiersmanager. Den Kinderbeauftragten kommt in ihrer wichtigen Funktion als Repräsentant aller Kinder und deren Rechte im Stadtteil eine besondere Bedeutung zu. Gilt es doch, in Zusammenarbeit mit den städtischen Institutionen, Elterninitiativen und dem Ortsbeirat, die Förderung und Bildung aller Kinder im zweigeteilten Stadtteil zu unterstützen, unabhängig ihrer Herkunft und familiären Situation. Die Stelle des Kinderbeauftragten in Fechenheim ist derzeit vakant. Es gibt zwei Bewerberinnen, die in der Sitzung des Ortsbeirates im Juni ihr Interesse bekundet haben. Beide Bewerberinnen haben auch die Zustimmung des Ortsbeirates erhalten. Dieser Sachverhalt gibt Anlass zur erneuten politischen Bewertung dieses Amtes. Fechenheim ist geografisch durch die Hanauer Landstraße in zwei Stadtteile (Nord und Süd) getrennt. Dadurch ergeben sich auch zum Teil ganz andere Lebenswelten für die Kinder sowie unterschiedliche Ansprechpartner bei Institutionen und Organisationen. Die Kinderbeauftragte/der Kinderbeauftragte soll sich nicht nur um die Spielplätze im Stadtteil kümmern, sondern auch Kontakt zu den vielen Institutionen halten, die sich um die Belange der Kinder kümmern, zum Beispiel dem Quartiersmanagement. Neben den Sitzungen mit Ortsbeirat und Kinderbüro fallen also eine ganze Reihe anderer Außentermine an. Um allen Kindern und Initiativen in Nord und Süd gerecht zu werden, werden daher zwei Kinderbeauftragte dringend benötigt. Insbesondere da Fechenheim zu den strukturschwächsten Stadtteilen in Frankfurt gehört und die Kinder daher intensiv gefördert werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2023, OF 483/11 Auskunftsersuchen vom 03.07.2023, V 701 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 13.09.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 67. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.09.2021, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OA 43 wird abgelehnt. 2. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 29.11.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 17.01.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 43 wird bis Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

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Antrag Ortsbeirat 11

Kinderrechte stärken - 2 Kinderbeauftragte für den geteilten Stadtteil Fechenheim (Nord und Süd)

05.07.2021 | Aktualisiert am: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.07.2021, OF 85/11 Betreff: Kinderrechte stärken - 2 Kinderbeauftragte für den geteilten Stadtteil Fechenheim (Nord und Süd) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert schnellstmöglich die Geschäftsanweisung für Kinderbeauftragte unter Punkt 1.1 hinter Satz 1 (Der Ortsbeirat schlägt dem Magistrat für seinen örtlichen Zuständigkeitsbereich pro Stadtteil eine Person als Kinderbeauftragte/n vor.) in folgender Weise zu ergänzen: Dem Ortsbeirat obliegt es für einkommensschwache, kinderreiche und/oder strukturell geteilte Stadtteile die Position einer Kinderbeauftragten/eines Kinderbeauftragten mit einer weiteren Person zu besetzen. Begründung: Der einkommensschwache, kinderreiche und strukturell geteilte Stadtteil Fechenheim soll durch zwei Kinderbeauftragte besetzt werden. Der Stadtteil, geographisch getrennt durch die Hanauer Landstraße in Fechenheim-Süd und Fechenheim-Nord, stellt hohe Anforderungen an die Arbeit der Ehrenamtlichen. Daher gibt es bereits jetzt schon für beide Gebiete auch zwei Stadt-und Sozialbezirksvorsteher*innen sowie zwei Quartiersmanager*innen. Den Kinderbeauftragten kommt in ihrer wichtigen Funktion als Repräsentant aller Kinder und deren Rechte im Stadtteil eine besondere Bedeutung zu. Gilt es doch, in Zusammenarbeit mit den städtischen institutionen, Elterninitiativen und dem Ortsbeirat, die Förderung und Bildung aller Kinder im zweigeteilten Stadtteil zu unterstützen, unabhängig ihrer Herkunft und familiären Situation. Die Stelle des Kinderbeauftragten in Fechenheim ist derzeit vakant. Es gibt zwei Bewerberinnen, die in der Sitzung des Ortsbeirates im Juni ihr interesse bekundet haben. Beide Bewerberinnen haben auch die Zustimmung des Ortsbeirates erhalten. Dieser Sachverhalt gibt Anlass zur erneuten politischen Bewertung dieses Amtes. Fechenheim ist geographisch, durch die Hanauer Landstraße, in zwei Stadtteile (Nord und Süd) getrennt. Dadurch ergeben sich auch zum Teil ganz andere Lebenswelten für die Kinder sowie unterschiedliche Ansprechpartner bei institutionen und Organisationen. Die/der Kinderbeauftragte soll sich nicht nur um die Spielplätze im Stadtteil kümmern, sondern auch Kontakt zu den vielen institutionen halten, die sich um die Belange der Kinder kümmern, zum Beispiel dem Quartiersmanagement. Neben den Sitzungen mit Ortsbeirat und Kinderbüro fallen also eine ganze Reihe anderer Außentermine an. Um allen Kindern und initiativen in Nord und Süd gerecht zu werden, werden daher zwei Kinderbeauftragte dringend benötigt. insbesondere da Fechenheim zu den strukturschwächsten Stadtteilen in Frankfurt gehört und die Kinder daher intensiv gefördert werden müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.06.2021, OF 80/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung OA 43 2021 1. Die Vorlage OF 80/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 85/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff den folgenden Wortlaut erhält: "Kinderrechte stärken - Zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße in Nord und Süd geteilten Stadtteil Fechenheim". Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Kinderrechte stärken - 2 Kinderbeauftragte für den geteilten Stadtteil Fechenheim (Nord und Süd)

21.06.2021 | Aktualisiert am: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 80/11 Betreff: Kinderrechte stärken - 2 Kinderbeauftragte für den geteilten Stadtteil Fechenheim (Nord und Süd) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob für den strukturschwachen und kinderreichen Stadtteil Fechenheim zwei Kinderbeauftragte eingesetzt werden können. Der Stadtteil, geographisch getrennt durch die Hanauer Landstraße in Fechenheim-Süd und Fechenheim-Nord, stellt hohe Anforderungen an die Arbeit der Ehrenamtlichen. Daher gibt es bereits jetzt schon für beide Gebiete auch zwei Stadt-und Sozialbezirksvorsteher*innen sowie zwei Quartiersmanager*innen. Den Kinderbeauftragten kommt in ihrer wichtigen Funktion als Repräsentant aller Kinder und deren Rechte im Stadtteil eine besondere Bedeutung zu. Gilt es doch, in Zusammenarbeit mit den städtischen Institutionen, Elterninitiativen und dem Ortsbeirat, die Förderung und Bildung aller Kinder im zweigeteilten Stadtteil zu unterstützen, unabhängig ihrer Herkunft und familiären Situation. Begründung: Die Stelle des Kinderbeauftragten in Fechenheim ist derzeit vakant. Es gibt zwei Bewerberinnen, die in der Sitzung des Ortsbeirates im Juni ihr Interesse bekundet haben. Beide Bewerberinnen haben auch die Zustimmung des Ortsbeirates erhalten. Dieser Sachverhalt gibt Anlass zur erneuten politischen Bewertung dieses Amtes. Fechenheim ist geographisch, durch die Hanauer Landstraße, in zwei Stadtteile (Nord und Süd) getrennt. Dadurch ergeben sich auch zum Teil ganz andere Lebenswelten für die Kinder sowie unterschiedliche Ansprechpartner bei Institutionen und Organisationen. Die/der Kinderbeauftragte soll sich nicht nur um die Spielplätze im Stadtteil kümmern, sondern auch Kontakt zu den vielen Institutionen halten, die sich um die Belange der Kinder kümmern, zum Beispiel dem Quartiersmanagement. Neben den Sitzungen mit Ortsbeirat und Kinderbüro fallen also eine ganze Reihe anderer Außentermine an. Um allen Kindern und Initiativen in Nord und Süd gerecht zu werden, werden daher zwei Kinderbeauftragte dringend benötigt. Insbesondere da Fechenheim zu den strukturschwächsten Stadtteilen in Frankfurt gehört und die Kinder daher intensiv gefördert werden müssen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.07.2021, OF 85/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung OA 43 2021 1. Die Vorlage OF 80/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 85/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff den folgenden Wortlaut erhält: "Kinderrechte stärken - Zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße in Nord und Süd geteilten Stadtteil Fechenheim". Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 11

Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach

07.06.2021 | Aktualisiert am: 23.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.06.2021, OA 25 entstanden aus Vorlage: OF 21/11 vom 24.05.2021 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Vorgang: M 168/15; M 22/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: 1. Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenflächen, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Fotovoltaikanlagen und die durchschnittliche Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCIE), Zahlen aller Rechenzentren. 2. Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete sollten mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. 3. Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z. B. Allessa Chemie Gelände. 4. Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z. B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. 5. Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut werden . Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. 6. Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCIE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. 7. Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinnerstraße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn-Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinnerstraße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. 8. Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. 9. Es werden die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschuss zur weiteren Begrünung der Fassaden und der Entsiegelung von Ausgleichsflächen unterstützt. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektgruppe war nicht ersichtlich, wie viel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig ist hier auch die Betrachtung der Tieffrequenzbeschallung. Notstrom: Die regelmäßigen Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen dürfen nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollten, den größten Nutzer von Prozesswärme miteinbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im "Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord". Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte "Gwinnerstraße" und S-Bahn-Station Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte inzwischen grundsätzlich Abstand genommen werden. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar, und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2-Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt im Ortsbezirk vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu Blockheizkraftwerken der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z. T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Vortrag nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.10.2015, M 168 Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Bericht des Magistrats vom 17.09.2021, B 328 Bericht des Magistrats vom 18.02.2022, B 80 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 16.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 252 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 25 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage OA 25 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und IBF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 417, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021

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Antrag Ortsbeirat 11

Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach

24.05.2021 | Aktualisiert am: 11.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 21/11 Betreff: Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden zusätzlichen Punkte beim Klimaschutzteilkonzept zu beachten: - Es sollten belastbare Kennzahlen zu den Klimaschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu gehören beispielsweise die Temperaturmessung der lokalen Erwärmung durch die erhöhte Abwärme der Rechenzentren, zusätzliche begrünte Flächen (Außenfläche, Dachflächen), Anzahl zusätzlicher Bäume und die Summe der Leistungen der Photovoltaikanlagen und die durchschnittlichen PUE und DCiE Zahlen aller Rechenzentren. - Die Auswirkungen der Rechenzentren und anderer emittierender Unternehmen im Projektgebiet in Bezug auf die Umweltlärm- und Wärmebelastung auf die umliegenden Wohngebiete soll mituntersucht werden. Bei Überschreitung von Grenzwerten müssen Maßnahmen zur Verringerung erarbeitet und umgesetzt werden. - Bei der Nutzung der Abgabe der Prozesswärme kann die Schnittstelle der Abnehmer auch außerhalb des Projektgebietes erfolgen, z.B. Allessa Chemie Gelände. - Es sollen Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, die eine Notstromversorgung mit regenerativen Energiequellen gewährleisten, z.B. mit Brennstoffzellen (Nutzung Wasserstoff) oder mit Batteriespeichersystemen, welche ebenfalls im normalen Betrieb mit eingesetzt werden könnten. Dies könnte dazu beitragen, die Spitzen im Stromnetz zu glätten und gleichzeitig damit positive wirtschaftliche Effekte zu generieren. - Es soll kein neues Blockheizkraftwerk gebaut wird. Die Anzahl der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen muss sich in Frankfurt verringern. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. (Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE).) - Es ist nicht nur der Mobilitätsknotenpunkt "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Im Mobilitätskonzept ist bei der "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge voranzutreiben. - Wir unterstützen die zusätzlichen Maßnahmen aus dem Umweltausschusses zur weiteren Begrünung der Fassaden und er Entsiegelung von Ausgleichsflächen. Begründung: Es ist wichtig, dass die Anzahl der Rechenzentren für ein Gebiet so begrenzt wird, dass keine wesentliche Erwärmung stattfindet. Im neusten Bericht der Projektprogruppe war nicht ersichtlich wieviel Klimaschutzmaßnahmen quantitativ entstanden sind. Es fehlten Kennzahlen. Lärmbelästigung erfolgt durch erhöhte und permanente Bautätigkeit und die Kühlsysteme, hier müssen die Lärmbelastungsgrenzen eines Gewerbegebietes auf die umliegende Wohnbevölkerung aufgezeigt werden. Wichtig sind hier auch die Betrachtung der Tieffrequenz Beschallung. Notstrom: Die regelmäßiges Notstromtests mit Dieselgeneratoren sind laut und es werden Luftschadstoffe und CO2 ausgestoßen. Diese müssen mit modernen Ansätzen ersetzt werden. Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte man inzwischen grundsätzlich Abstand nehmen. Kraftwerksanlagen werden für eine Betriebsdauer von Jahrzehnten geplant. Eine Tendenz ist heute schon absehbar und diese Art von Kraftwerken werden in naher Zukunft nicht nur nicht mehr rentabel arbeiten können, sondern verschmutzen die Umwelt. Die zu zahlenden CO2 Kompensationen werden einen rentablen Betrieb nicht mehr zulassen. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits jetzt bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht einmal geboren waren. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist im Bericht nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Dieser Punkt ist wichtig für Besucher der lokalen Unternehmen und ebenfalls wichtig für die Betriebe und Angestellten dieser Unternehmen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Fahrradwege - 03 - Fahrradweg in beide Richtungen Dieselstraße/Hanauer Landstraße/Lahmeyerbrücke

24.05.2021 | Aktualisiert am: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 39/11 Betreff: Fahrradwege - 03 - Fahrradweg in beide Richtungen Dieselstraße/Hanauer Landstraße/Lahmeyerbrücke Der Ortsbeirat beschließt: der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg von der Einmündung der Dieselstraße auf die Hanauer Landstraße so zu verlängern, dass die Auffahrt auf die Lahmeyerbrücke möglich ist. Dafür wird der Fahrradweg hinter der Verkehrsampel in beide Richtungen geöffnet und die Auffahrt zur Lahmeyerbrücke gewährleistet. Begründung: Von der Einmündung der Dieselstraße in die Hanauer Landstraße aus, sind es noch ca. 30 Meter bis zur Auffahrt auf die Lahmeyerbrücke. Der Radweg ist an dieser Stelle stark frequentiert und deshalb sollte die Fahrt gegen die Fahrtrichtung extra gekennzeichnet werden. Dadurch erfolgt ein wichtiger Lückenschluß zwischen den Stadtteilen Fechenheim, Riederwald und Seckbach Quelle: C. Zielonka /Google Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 39/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 500 2021 Die Vorlage OF 39/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 11

Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten

03.05.2021 | Aktualisiert am: 21.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.05.2021, OA 9 entstanden aus Vorlage: OF 13/11 vom 19.04.2021 Betreff: Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen mobilen Lärmblitzer anzuschaffen, um der immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Lärmbelästigungen Herr zu werden. Begründung: Besonders in der wärmeren Zeit und ganz besonders in der Nacht, hört man über Kilometer fortwährend ein Dröhnen durch die östlichen Frankfurter Stadtteile von Fahrzeugen mit Abgasanlagen, die so keinerlei Zulassung haben können. - Besonders gerne wird die Autobahn A 66 von McDonald ́s in Enkheim bis nach Maintal genutzt. Das ist inzwischen eine Test- und Rennstrecke für Autoposer geworden. - Auf der Wächtersbacher Straße werden hemmungslos die besonderen Motorräder vorgeführt, insbesondere in der Nähe des Kaufland/Harley-Davidson-Geländes. - Auf der Hanauer Landstraße finden nachts vom Ratswegkreisel bis zur Mainkur lautstarke Wettfahrten statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 339 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 244 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 9 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OA 9 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und IBF gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 409, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 32 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach

02.05.2021 | Aktualisiert am: 11.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2021, OF 15/11 Betreff: Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt der Vorlage M 22/21 unter der Maßgabe zu, dass die folgenden Punkte Beachtung finden in den Lösungsansätzen (C.) : - Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte das Gelände der Allessa Chemie, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. - Es sind in Frankfurt Mindestzielwerte für PUE und DCiE bei Rechenzentren zu definieren und bereits bei der Genehmigung neuer Rechenzentren anzusetzen. Power Usage Effectiveness (PUE) und Data Center Infrastructure Efficiency (DCiE). - Es ist nicht nur der Mobilitätsknoten "Gwinner Straße" zu entwickeln, sondern der S-Bahn Anschluss Fechenheim-Nord muss mit diesem zusammenwachsen und mit diesem Fernverkehrspunkt engstens verbunden sein. - Der Verzicht auf ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk, falls dieses unter Punkt 5 mit einem "grünen Kraftwerk" gemeint sein sollte. Die Anzahl im Stadtteil, der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kraftwerksanlagen, muss sich verringern. - Im Mobilitätskonzept der Standortübergreifenden Maßnahmen bei "Verkehrsplanung mit Hinblick auf den Klimaschutz" muss zusätzlich der vorbildhafte Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge vorangetrieben wird. Begründung: Der Projektbereich "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" ist kleiner als das Industriegebiet Fechenheim-Nord. Der Projektbereich befindet sich nur nördlich der Hanauer Landstraße. Im Süden der Hanauer Landstraße befindet sich das große Gelände der Allessa Chemie, welches ebenfalls eigentlich zu Fechenheim-Nord gehört. Die Maßnahmen für die Nutzung von Wärmepotentialen darf nicht an den Grenzen des Projektgebietes aufhören, sondern sollte, den größten Nutzer von Prozesswärme, mit einbeziehen. Mit der Entwicklung der Nordmainischen S-Bahn entsteht eine Station mitten im Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord. Diese Standortvorteile sollten unbedingt genutzt werden. Die Punkte Gwinnerstraße und S-Bahnstation Fechenheim-Nord müssen vorbildlich zusammengebracht werden. Die Verbindung sollte dem Anspruch eines Umsteigeortes genügen können. Auf den Punkt der öffentlichen Ladestruktur im Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach" ist nicht eingegangen worden. Gerade für Ortsfremde sollten an den angefahrenen Zielorten Ladepunkte in ausreichender Menge für elektrisch betriebene Fahrzeuge verfügbar sein. Blockheizkraftwerke sind in der Regel Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen. Davon sollte grundsätzlich weggegangen werden, um nicht im Nachgang mit zu zahlenden CO2 Credits, Dritte Welt Länder davon zu überzeugen, die eigenen fossilen Kraftwerke aufzugeben. Diese Art von Kraftwerken sollten daher bereits Vorort bei uns vermieden werden. Es stehen ohnehin bereits zu viele solcher Kraftwerke im Ortsbezirk. Ein Beschluss zu BHKW der Stadtverordnetenversammlung von 1990 sollte hierzu nicht mehr maßgeblich sein. In den Gremien sitzen heute z.T. Menschen, die damals noch nicht geboren waren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.02.2021, M 22 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage M 22 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 25 2021 1. Die Vorlage M 22 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 21/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten

19.04.2021 | Aktualisiert am: 21.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 13/11 Betreff: Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat soll einen mobilen Lärm-Blitzer anschaffen um dre immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Abgasanlagen her zu werden. Begründung: Besonders in der wärmeren Zeit und ganz besonders in der Nacht, hört man über Kilometer fortwährend ein Dröhnen durch die östlichen Frankfurter Stadtteile von Fahrzeugen mit Abgasanlagen, die so keinerlei Zulassung haben können. Selbst die Spezialtruppe KART des Polizeipräsidiums kann die immer weiter steigende Anzahl von illegal modifizierten Motorrädern und Sportwagen nicht mehr erfolgreich reduzieren. - Besonders gerne genutzt werden die Autobahn A66 von McDonalds in Enkheim bis nach Maintal. Das ist inzwischen eine Test und Rennstrecke geworden für Autoposer. - Auf der Wächtersbacher Straße werden hemmungslos die besonderen Motorräder vorgeführt, insbesondere in der Nähe des Kaufland / Harley Davidson Geländes. - Auf der Hanauer Landstraße finden nachts vom Ratswegkreisel bis zur Mainkur lautstarke Wettfahrten statt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 9 2021 Die Vorlage OF 13/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: Der Magistrat wird gebeten, einen mobilen Lärmblitzer anzuschaffen, um der immer höheren Anzahl an Kraftfahrzeugen mit unzulässigen Lärmbelästigungen Herr zu werden. Des Weiteren wird aus der Begründung der zweite Absatz gestrichen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 4

Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/Höhe Grusonstraße

09.02.2021 | Aktualisiert am: 03.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2021, OF 537/4 Betreff: Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/Höhe Grusonstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an dem genannten Überweg die Geometrie der Fußgängerinseln oder die Ampelschaltung so verändert werden können, dass auch kleine Gruppen von zu Fuß Gehenden mit allerhand Gerätschaften diesen Überweg komfortabel überqueren können. Begründung: Die Verkehrsanlagen rund um die EZB wurden vor ca. 15 Jahren neu aufgeplant. Seither hat sich das Fußgängeraufkommen an dieser Stelle erhöht. Grund: Der durch den Überweg erschlossene Philipp-Holzmann-Weg war früher ein verfallender Begleitweg eines verwunschenen Dickichts, der ins städtebauliche Nirgendwo führte. Heute ist er eine Promenade, die zu einer wichtigen Gedenkstätte sowie zu hochattraktiven Freizeiteinrichtungen wie dem Hafenpark führt. Diese Ziele werden von mehrköpfigen Familiengruppen angesteuert, die BMX-Räder und dies und das mit sich führen. Da die Überquerung nicht in einem Zuge möglich ist, stauen sich die Gruppen auf den kleinen Verkehrsinseln, die als Querungshilfen gedacht, aber für den Ansturm gelegentlich zu klein bemessen sind. Daraus resultiert die Frage nach der angemessenen Größe dieser Inseln. Diese wäre evtl. aber auch durch eine andere Ampelschaltung zu umgehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 4 am 23.02.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7299 2021 Die Vorlage OF 537/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 11

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Bessere Anbindung Fechenheims an die Innenstadt (Erreichbarkeit U-Bahn-Station „Ostbahnhof“) durch Linienverlaufsänderungen der Buslinie 31 bis Fechenheim Haltestelle „Baumertstraße“ Vortrag des Magistrat

25.01.2021 | Aktualisiert am: 07.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.01.2021, OA 675 entstanden aus Vorlage: OF 800/11 vom 11.01.2021 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Bessere Anbindung Fechenheims an die Innenstadt (Erreichbarkeit U-Bahn-Station "Ostbahnhof") durch Linienverlaufsänderungen der Buslinie 31 bis Fechenheim Haltestelle "Baumertstraße" Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 15.04.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die geplante Änderung der Streckenführungen der Buslinie 31 nicht nur bis zur "Hugo-Junkers-Straße" führt, sondern noch die Haltestellen "Jakobsbrunnenstraße" und "Baumertstraße" in Fechenheim-Süd einbindet. Zudem soll die Buslinie als Expressbuslinie geführt werden. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 31 über Zoo - Ostbahnhof - Hafenmühlenweg - Kaiserleibrücke - Dieselstraße - Daimlerstraße - Weismüllerstraße Ost - Weismüllerstraße West - Schielestraße - Peter-Behrens-Straße - Hugo-Junkers-Straße - Carl-Benz-Straße Nord vor. Mit der Verlängerung der Buslinie 31 von der Kaiserleibrücke bis zur Hugo-Junkers-Straße soll eine bessere Anbindung der Gewerbestandorte erreicht werden. Für die zusätzliche Anbindung Fechenheim-Süd wären dabei nur zwei weitere Haltestellen notwendig: eine Linienführung über die Haltestellen "Jakobsbrunnenstraße" sowie "Baumertstraße". Dies würde zusätzlich eine verbesserte Anbindung der Fechenheimer Bürger sowie der Mitarbeiter des Industriestandortes Allessa GmbH bedeuten, die damit schneller den Ostbahnhof und somit die U-Bahn zur Innenstadt erreichen, als mit der sehr zeitintensiven Nutzung der Straßenbahnlinie 11. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 95 Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 675 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 675 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 583, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1128, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 11

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Bessere Anbindung Fechenheims an die Innenstadt (Erreichbarkeit U-Bahn-Station „Ostbahnhof“) durch Linienverlaufsänderungen der Buslinie 31 bis Fechenheim Haltestelle „Baumertstraße“

11.01.2021 | Aktualisiert am: 17.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2021, OF 800/11 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Bessere Anbindung Fechenheims an die Innenstadt (Erreichbarkeit U-Bahn-Station "Ostbahnhof") durch Linienverlaufsänderungen der Buslinie 31 bis Fechenheim Haltestelle "Baumertstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die geplante Änderung der Streckenführungen der Buslinie 31 nicht nur bis zur Hugo-Junkers-Straße führt sondern noch die Haltestellen Jakobsbrunnenstraße und Alte Post/Baumertstraße in Fechenheim-Süd einbindet. Zudem soll die Buslinie als Expressbuslinie geführt werden. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 31 über Zoo - Ostbahnhof - Hafenmühlenweg - Kaiserleibrücke - Dieselstraße - Daimlerstraße Süd -Weismüllerstr. Ost - Weismüllerstr. West - Schielestraße - Peter-Behrens-Str. - Hugo-Junkers-Str. - Carl-Benz-Str. Nord vor. Mit der Verlängerung der Buslinie 31 von der Kaiserleibrücke bis zur Hugo-Junkers-Str. soll eine bessere Anbindung der Gewerbestandorte erreicht werden. Für die zusätzliche Anbindung Fechenheim-Süd wären dabei nur zwei weitere Haltestellen notwendig. Die Linienführung über die Haltestelle Jakobsbrunnenstr. sowie Alte Post/Baumertstraße. Dies würde zusätzlich eine verbesserte Anbindung der Fechenheimer Bürger sowie der Mitarbeiter des Industriestandortes Allessa GmbH bedeuten, die damit schneller den Ostbahnhof und somit die U-Bahn zur Innenstadt erreichen, als mit der sehr zeitintensiven Nutzung der Straßenbahnlinie 11. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 673 2021 Anregung OA 674 2021 Anregung OA 675 2021 Anregung OA 676 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 673, OA 674, OA 675, OA 676 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 798/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 799/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 800/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 801/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 4

Nahverkehrsplan

09.11.2020 | Aktualisiert am: 09.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2020, OF 523/4 Betreff: Nahverkehrsplan Der Magistrat wird gebeten, den Nahverkehrsplan 2025+ dahingehend zu überarbeiten, dass eine direkte Straßenbahnverbindung zwischen Bornheim Mitte und der Hanauer Landstraße zwischen Ratswegkreisel und EZB eingerichtet wird. Begründung: Der Nahverkehrsplan projektiert drei Straßenbahnlinien auf der Hanauer Ldstr. Richtung Fechenheim. Gleichzeitig bliebe die mittlere Hanauer Landstraße zwischen Ratswegkreisel und EZB von Bornheim Mitte aus mit dem ÖPNV nur umständlich zu erreichen. Und so wäre der prosperierende Einzelhandel, die Gastronomie und die Kultureinrichtungen auf der mittleren Hanauer Ldst. für die Bornheimer Bürgerschaft weiterhin unerschlossen, obwohl die Gleisanlagen hierfür vorhanden sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 4 am 23.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6878 2020 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OM 6878 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 523/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 2. GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 4

Überweg Hanauer Landstraße/Grüne Straße/Uhlandstraße

13.10.2020 | Aktualisiert am: 10.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2020, OF 497/4 Betreff: Überweg Hanauer Landstraße/Grüne Straße/Uhlandstraße Der Ortsvorsteher wird gebeten einen Ortstermin mit den zuständigen Stellen auszumachen, um den Überweg über die Strab-Gleise an der Hanauer Landstrasse, zw. Grüne Strasse und Uhlandstrasse sicherer zu gestalten. Begründung: Wie in zahlreichen Ortsbeiratssitzungen besprochen, ist die Situation am oben genannte Überweg verbesserungswürdig. Der Ortstermin soll zu dieser Verbesserung beitragen. Diesem Antrag aus 2017 wurde bisher nicht entsprochen, da die Stadtverwaltung Lösungen angekündigt hatte, dem aber keine Taten folgten. Somit muß dieser Antrag noch einmal gestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 4 am 27.10.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 497/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit den zuständigen Stellen auszumachen, um die Überwege über die Straßenbahngleise an der Hanauer Landstraße, zwischen Grüne Straße und Uhlandstraße sowie Theobald-Christ-Straße, sicherer zu gestalten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 4

Neue Rettungswache Hanauer Landstraße, Lichtzeichenanlage

01.09.2020 | Aktualisiert am: 23.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 496/4 Betreff: Neue Rettungswache Hanauer Landstraße, Lichtzeichenanlage Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf der Hanauer Landstraße in Höhe der neuen Rettungswache (Haus Nr. 191) eine Lichtzeichenanlage errichtet werden kann, um zu vermeiden, dass die Rettungsfahrzeuge regelmäßig bereits ab der Grundstücks-Ausfahrt mit Blaulicht und Signalhorn unterwegs sein müssen. Begründung: Der ASB hat den Zuschlag für eine neue große Rettungswache bekommen und dieser Tage auf dem Grundstück Hanauer Landstraße 191 Richtfest gefeiert. Im Laufe des nächsten Jahres wird die Einrichtung in Betrieb gehen. Von der Rettungswache aus werden erhebliche Teile des südlichen und östlichen Stadtgebiets in Notfällen angefahren werden. Nach Anzahl der Fahrzeuge wird sie wohl die größte in Frankfurt sein. Die Ausfahrt führt auf die Hanauer Landstraße. Im Normalfall müssten Blaulicht und Signalhorn erst bei Bedarf eingeschaltet werden. Sofern keine besonderen Vorkehrungen getroffen werden, wäre dies aber bereits bei Ausfahrt aus dem Grundstück nötig, was zu erheblicher Lärmbelästigung der Nachbarschaft (u.a. ein Hotel) führen würde. Eine Lichtzeichenanlage, die ein Anhalten des übrigen Verkehrs veranlasst, wäre hilfreich. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 4 am 15.09.2020, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6559 2020 Die Vorlage OF 496/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU

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Anregung Ortsbeirat 11

In Teilbereichen auf der Hanauer Landstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h ausweisen

24.08.2020 | Aktualisiert am: 06.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.08.2020, OA 600 entstanden aus Vorlage: OF 747/11 vom 01.08.2020 Betreff: In Teilbereichen auf der Hanauer Landstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h ausweisen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in den folgenden Bereichen auf der Hanauer Landstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h einzuführen: 1. stadtauswärts ab dem Ratswegkreisel bis vor die Station "Mainkur Bahnhof" ; 2. stadteinwärts ab dem Jadehaus bis zum Ratswegkreisel. Begründung: Die Hanauer Landstraße ist in Frankfurt für den Verkehr eine der wichtigsten Einfallstraßen. Der Verkehr könnte im Frankfurter Osten, besonders auf der Hanauer Landstraße, wesentlich flüssiger fahren. In weiten Teilen auf der Strecke gibt es nur wenige Zufahrten. Der Fahrradverkehr ist dort räumlich getrennt auf dem sehr breiten Bürgersteig. Durch die industrielle Prägung in dem Bereich östlich des Ratswegkreisels gibt es auf dem Bürgersteig sehr geringen Fußgängerverkehr. Es gibt stadteinwärts auf der Hanauer Landstraße oft erhebliche eigenverursachte Stauungen, da Fahrzeuge zum Be- und Entladen einen Fahrstreifen einfach längere Zeit blockieren. Durch die etwas höhere zulässige Geschwindigkeit wird die besondere Bedeutung des Verkehrsweges nochmals unterstrichen und die Hemmschwelle für Verkehrsdelikte nach oben gesetzt. Seit Jahren haben alle bisherigen Initiativen, diese Behinderungen zu vermeiden, keinen Erfolg gebracht. Verkehr, der jetzt noch andere Verkehrswege nach Frankfurt nutzt, wird dazu angeregt, über die Hanauer Landstraße zu fahren und trägt dazu bei, andere stark belastete Bereiche von Verkehr und Lärm zu entlasten. Dies ist dringend notwendig, um Umweltbelastungen für die Frankfurter Bürger in Wohnquartieren/-gebieten zu verringern und Fahrverbote in Frankfurt auf ein Minimum zu beschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2021, ST 696 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 02.09.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 4 am 15.09.2020, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 600 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP, BFF und dFfm (= Annahme) 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 600 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 600 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6554, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.10.2020 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 4

Fahrradfreundliche Verkehrsführung in der westlichen Hanauer Landstraße

13.08.2020 | Aktualisiert am: 23.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2020, OF 495/4 Betreff: Fahrradfreundliche Verkehrsführung in der westlichen Hanauer Landstraße Vorgang: OM 208/11 OBR 4; ST 1105/11 OM 2706/13 OBR 4; ST 481/14 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der Radwegeplanung entlang der westlichen Hanauer Landstraße die Querungsmöglichkeiten insbesondere für den Fahrradverkehr über die Hanauer Landstraße verbessert werden kann. Angesichts der inzwischen verstärkten Frequentierung der Weseler und der Ruhrorter Werft über die Horst-Schulmann-Straße erscheint in der Verlängerung über die Rückertstraße eine Wegeverbindung in die Hölderlinstraße dem Ortsbeirat als sinnvoll. Alternativ wäre von Süden aus der Windeckstraße kommend eine Wegeführung in die Zobelstraße zumindest eine erste kleine Verbesserung. Begründung: Bereits im Jahr 2011 hat der Ortsbeirat den Magistrat um ein Verkehrskonzept für die westliche Hanauer Landstraße gebeten, was dieser zunächst auch unterstützte (ST 1105 vom 28.10.2011). Bei erneuter Erinnerung durch den Ortsbeirat in 2013 verwies der Magistrat jedoch auf die angespannte Haushaltslage damals (07.04.2014, ST 481). Die veränderte Situation durch die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung Ende 2019 (nach Absprache des Magistrats mit den Initiatoren des Radentscheids "Hanauer Landstraße ...Zwischen Anlagenring und Ostbahnhof wird in beide Richtungen eine Markierungslösung mit baulicher Absicherung angestrebt. Der Radfahrstreifen soll durch den Verzicht der Stellplätze auf der rechten nicht mehr genutzten Fahrspur eingerichtet werden.") sollte nun auch den oben genannten Punkt in die aktuelle Planung mit einfließen lassen. Markierte Radwege über einen so langen Abschnitt sollten nicht ohne Querungsmöglichkeit der eigentlichen Straße inkl. Straßenbahngleisen bleiben. Diese Barriere für den Radverkehr muss an geeigneter Stelle überwunden werden können, ohne sich dabei in Gefahr zu begeben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 208 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1105 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2706 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 481 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 4 am 15.09.2020, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6558 2020 Die Vorlage OF 495/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich Hanauer Landstraße/Mainkur zwischen Altem Zollhaus (Mainkur) und Omega-Brücke

07.08.2020 | Aktualisiert am: 30.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 751/11 Betreff: Dauerhafte Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich Hanauer Landstraße/Mainkur zwischen Altem Zollhaus (Mainkur) und Omega-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert zwischen altem Zollhaus und Omega Brücke auf Grund hoher Lärmbelastung (Straßenschäden), teilweise extrem hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen und waghalsiger Wendemanöver eine permanente Überwachung der Geschwindigkeit im oben genannten Bereich durchzuführen. Begründung: Von den meisten Anrainern wird übereinstimmend über ein überdurchschnittliches Lärmaufkommen vor allem durch LKWs und deren Auflieger oder Anhänger berichtet, wenn sie die Passage im östlichen Eingangs- bzw. Ausgangsbereich der Hanauer Landstraße, oftmals mit überhöhter Geschwindigkeit passieren. Schlaglöcher und aufgebrochene Trennfugen von ehemaligen Baustellen, Ausbesserungen werden zur Lärm- und zur Erschütterungsquelle. Auch wenn im beschriebenen Bereich bisher keine schweren Unfälle zu verzeichnen waren, ist doch durch präventive Maßnahmen ein Zustand größerer Sicherheit rund um diesen Kreuzungsbereich verschiedenster Verkehrsträger herbei zu führen. Durch die teilweise eklatante Überschreitung der vorgegebenen Geschwindigkeit, die waghalsigen Verkehrsmanöver aller Verkehrsteilnehmer, ist es sonst nur eine Frage der Zeit bis zum ersten schweren Unfall in diesen Kreuzungsbereich. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 751/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6607 2020 Die Vorlage OF 751/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke

07.08.2020 | Aktualisiert am: 30.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 752/11 Betreff: Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Straßenbelag der Hanauer Landstraße ist im Bereich zwischen altem Zollhaus und Omega Brücke zu erneuern, um in diesem Bereich zum einen den Lärmpegel durch polternde LKWs mit und ohne Hänger als auch die Erschütterungen der angrenzenden Bebauung zu minimieren Begründung: Von den meisten Anrainern wird übereinstimmend über ein überdurchschnittliches Lärmaufkommen vor allem durch LKWs und deren Auflieger oder Anhänger berichtet, wenn der Verkehr die Passagen im östlichen Eingangs- bzw. Ausgangsbereich Frankfurts auf der Hanauer Landstraße, oftmals mit überhöhter Geschwindigkeit passieren. Schlaglöcher und aufgebrochene Trennfugen von ehemaligen Baustellen, Ausbesserungen werden zur Lärm- und zur Erschütterungsquelle. Auch unter dem Aspekt, dass unterschiedliche Ebenen des Denkmalschutzes sich um die historischen Gebäude rund um die Mainkur kümmern, erscheint es mehr als notwendig hier eine Sanierung eines Teilabschnittes der Hanauer Landstraße durchzuführen um die Gebäude vor weiterer Zerstörung zu schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 752/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6608 2020 Die Vorlage OF 752/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Verkauf eines Teilstücks des Neckermann-Areals

07.08.2020 | Aktualisiert am: 30.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2020, OF 753/11 Betreff: Verkauf eines Teilstücks des Neckermann-Areals Der Ortsbeirat möge beschließen: Eine Teilfläche des Neckermann-Areals wurde an die Firma Interxion u.a. für den Bau eines weiteren Rechenzentrums verkauft. Der Magistrat hat vom Vorkaufsrecht der Stadt Frankfurt keinen Gebrauch gemacht. Wir fragen den Magistrat: Ausgehend davon, dass es sich hier vermutlich um systemrelevante Infrastruktur handelt, wie beurteilt der Magistrat, dass diese Infrastuktur - Rechenzentren mit großer Bedeutung für Gesamt-Europa - unmittelbar neben Betrieben beheimatet ist, die der Seveso-III-Richtlinie unterliegen? Ist der Magistrat, der in der Vergangenheit immer für den Erhalt und den Ausbau sogenannter Blaumann-Jobs gerade im Bereich Osthafen, Oberhafen, Karl-Benz-Straße nun von dieser Zielvorgabe abgekommen, die vor kurzer Zeit noch im Schulterschluss mit der IHK zur Erhaltung des Osthafens führte? Hier werden auf mehr als 40% eines Geländes, dass mal insgesamt 2000 Jobs beheimatete, 100 Arbeitsplätze geschaffen. Welche Maßnahmen werden ergriffen um eine weitere Aufheizung und damit negative Entwicklung des Mikro-Klimas des bereichs Hanauer Landstraße - zur Zeit ablesbar an den Werten der Meßstelle der HLNUG an der Hanauer Landstraße, deren Temperaturwerte i.d.R. in den Sommermonaten immer über denen Gesamt-Frankfurts liegen - durch die weitere Gebäude-Verdichtung und Versiegelung von Flächen zu verhindern? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 753/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1768 2020 Die Vorlage OF 753/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 3 CDU, LINKE. und GRÜNE gegen BFF und FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

In Teilbereichen auf der Hanauer Landstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h ausweisen

01.08.2020 | Aktualisiert am: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 747/11 Betreff: In Teilbereichen auf der Hanauer Landstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h ausweisen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: In den folgenden Bereichen auf der Hanauer Landstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 60km/h einzuführen. Stadtauswärts: ab dem Ratswegkreisel bis vor die Mainkurstation Stadteinwärts: ab dem Jadehaus bis zum Ratswegkreisel Begründung: Die Hanauer Landstraße ist in Frankfurt für den Verkehr eine der wichtigsten Einfallstraßen. Der Verkehr könnte im Frankfurter Osten, besonders auf der Hanauer Landstraße, wesentlich flüssiger fahren. In weiten Teilen auf der Strecke gibt es nur wenige Zufahrten. Der Fahrradverkehr ist dort räumlich getrennt auf dem sehr breiten Bürgersteig. Durch die industrielle Prägung in dem Bereich östlich des Ratswegkreisels gibt es auf dem Bürgersteig sehr geringen Fußgängerverkehr. Es gibt stadteinwärts auf der Hanauer Landstraße oft erhebliche eigenverursachte Stauungen, da Fahrzeuge zum Be- und Entladen einen Fahrstreifen einfach längere Zeit blockieren. Durch die etwas höhere zulässige Geschwindigkeit wird die besondere Bedeutung des Verkehrsweges nochmals unterstrichen und die Hemmschwelle für Verkehrsdelikte nach oben gesetzt. Seit Jahren haben alle bisherigen Initiativen diese Behinderungen zu vermeiden keinen Erfolg gebracht. Verkehr der jetzt noch andere Verkehrswege nach Frankfurt nutzt, wird dazu angeregt, über die Hanauer Landstraße zu fahren und trägt dazu bei andere stark belastete Bereiche von Verkehr und Lärm zu entlasten. Dies ist dringend notwendig um Umweltbelastungen für die Frankfurter Bürger in Wohnquartieren/-gebieten zu verringern und Fahrverbote in Frankfurt auf ein Minimum zu beschränken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 600 2020 Die Vorlage OF 747/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, 3 CDU gegen 1 CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 11

Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B 161 nur eine „Fußgänger- und Radfahreranbindung“ mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-St

22.06.2020 | Aktualisiert am: 14.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.06.2020, OA 585 entstanden aus Vorlage: OF 744/11 vom 21.06.2020 Betreff: Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B 161 nur eine "Fußgänger- und Radfahreranbindung" mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-Station am Kleeacker Vorgang: OA 101/16; B 161/17; B 26/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. einen nur streifenartigen Fußgänger- und Radfahrerweg zur S-Bahn-Station am Kleingartengelände Kleeacker zu erstellen, der den Großteil der Kleingärten bestehen lässt; 2. die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn nicht zu verbauen, sondern die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit der U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden ins S-Bahn-Netz zu erhalten; 3. entsprechend des Berichtes vom 19.05.2017, B 161, am Plan für eine reine Fußgänger- und Radfahreranbindung zur S-Bahn-Station am Kleeacker festzuhalten. Begründung: Zu 1.: Der größtmögliche Teil der Kleingartenanlage sollte erhalten bleiben, um den Menschen weiterhin grüne Freiräume in der Stadt zu gewähren. Durch den Autobahnbau im Osten Frankfurts sind erhebliche Teile der Kleingartenanlagen von Frankfurter Bürgern zerstört worden und es sollen noch weitere folgen. Es sollte daher mit Augenmaß an den Zuschnitt des Weges am Kleingarten Kleeacker gedacht werden. Zu 2.: Immer wieder wird der Wunsch laut, eine westliche Tangente an Fechenheim durch den Grüngürtel anzubinden. Dafür gibt es mehrere Planungsoptionen. Würde der Kleeacker ungünstig verbaut, bestünde keine Möglichkeit mehr, die S-Bahn-Station "Fechenheim-Nord" mit der U 4 und U 7 an die Gwinnerstraße (ein Kilometer zu Fuß) anzubinden. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn wäre verbaut und damit ebenfalls die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit einer U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden Frankfurts ins S-Bahn-Netz. Es gelten weiterhin die Ausführungen aus der Anregung des Ortsbeirates 11 vom 18.11.2016, OA 101. Zu 3.: a) Gewerbetreibende wünschen eine bessere Verkehrsführung ohne Staus und Beschränkungen aus dem Industriegebiet. Gewerbetreibende aus dem Gebiet klagen über die langen Standzeiten im Stau bei den Zu- und Abfahrten aus dem Gebiet. Die Wächtersbacher Straße ist bereits heute schon völlig überlastet. b) In der Verwaltungsklage Kaufland/Stadt Frankfurt schreibt die Stadt Frankfurt selbst: Für das beantragte Vorhaben (Kaufland Supermarkt) sei zudem die gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen, da es sich um eine Einrichtung mit weit über das Plangebiet hinausreichendem Versorgungsanspruch handele. Der Nachweis, dass die Kapazität des vorhandenen Straßennetzes für den vorhabenbezogenen Erschließungsbedarf ausreiche, sei nicht erbracht worden. Ein derartiger Nachweis sei jedoch notwendig, da das Vorhaben das vorgesehene Maß an Erschließungsverkehr überschreite. VGH Hessen, Urteil vom 13.01.2011 - Az.: 3 A 1987/09 c) Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil. d) Für die geplante Straße muss eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr den Vorgaben des Bebauungsplan B 849 des Stadtplanungsamtes Frankfurt. e) Das Stadtplanungsamt hat für Fechenheim-Nord die Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt am Main vorangetrieben. Es wäre wünschenswert, die Grünflächen dort zu erhalten. f) Es muss so viel wie möglich vom Kleeacker als Grünfläche im nachhaltigen Gewerbegebiet geschützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.12.2016, OA 101 Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 161 Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Bericht des Magistrats vom 27.11.2020, B 631 Antrag vom 30.05.2023, OF 470/11 Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 677 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 01.07.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.08.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 585 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren), FDP (= Votum im Verkehrsausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 585 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6128, 40. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 25.08.2020 Aktenzeichen: 67 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B161 nur eine „Fußgänger- und Radfahrer-Anbindung“ mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-St

21.06.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2020, OF 744/11 Betreff: Weitgehende Erhaltung des Kleingartengeländes Kleeacker Trassenmöglichkeiten für eine U-Bahn-Linie oder Straßenbahnlinie nicht verbauen. Entsprechend der B161 nur eine "Fußgänger- und Radfahrer-Anbindung" mit den nötigen Verbindungsleitungen zur S-Bahn-Station am Kleeacker Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Einen nur streifenartigen Fußgänger + Radfahrer Weg zur S-Bahn Station am Kleingartengelände Kleeacker zu erstellen, die den Großteil der Kleingärten bestehen lässt. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Straßenbahn nicht zu verbauen, sondern die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit der U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden ins S-Bahn Netz zu erhalten. Entsprechend der B161 am Plan für eine reine Fußgänger + Radfahrer Anbindung zur S-Bahn Station am Kleeacker festzuhalten. Begründung: Zu A.: Der größtmögliche Teil der Kleingartenanlage sollte erhalten bleiben, um den Menschen weiterhin grüne Freiräume in der Stadt zu gewähren. Durch den Autobahnbau im Osten Frankfurts sind erhebliche Teile der Kleingartenanlagen von Frankfurter Bürgern zerstört worden und es sollen noch weitere folgen . Es sollte daher mit Augenmaß an den Zuschnitt des Weges am Kleingarten Kleeacker gedacht werden. Zu B.: Immer wieder wird der Wunsch laut eine westliche Tangente an Fechenheim durch den Grüngürtel anzubinden. Dafür gibt es mehrere Planungsoptionen. Würde der Kleeacker ungünstig verbaut, bestünde keine Möglichkeit mehr die S-Bahnstation Fechenheim-Nord mit der U4+U7 an die Gwinnerstraße (1km zu Fuß) anzubinden. Die Trassenmöglichkeit zur Hanauer Landstraße für eine U-Bahn oder Strassenbahn wäre verbaut und damit ebenfalls die Möglichkeit der Erreichbarkeit mit einer U-Bahn oder Straßenbahn aus dem Norden Frankfurts ins S-Bahn Netz. Es gelten weiterhin die Ausführungen aus der OA 101/16 Zu C.: Gewerbetreibende wünschen eine bessere Verkehrsführung ohne Staus und Beschränkungen aus dem Industriegebiet. Gewerbetreibende aus dem Gebiet klagen über die langen Standzeiten im Stau bei den Zu- und Abfahrten aus dem Gebiet. Die Wächtersbacher Straße ist bereits heute schon völlig überlastet. In der Verwaltungsklage Kaufland/Stadt Frankfurt schreibt die Stadt Frankfurt selbst: Für das beantragte Vorhaben ( Kaufland Supermarkt ) sei zudem die gesicherte Erschließung nicht nachgewiesen, da es sich um eine Einrichtung mit weit über das Plangebiet hinausreichendem Versorgungsanspruch handele. Der Nachweis, dass die Kapazität des vorhandenen Straßennetzes für den vorhabenbezogenen Erschließungsbedarf ausreiche, sei nicht erbracht worden. Ein derartiger Nachweis sei jedoch notwendig, da das Vorhaben das vorgesehene Maß an Erschließungsverkehr überschreite. VGH Hessen, Urteil vom 13.01.2011 - Az.: 3 A 1987/09 Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil Für die geplante Straße muss eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr den Vorgaben des Bebauungsplan B 849 des Stadtplanungsamtes Frankfurt. Das Stadtplanungsamtes hat für Fechenheim-Nord die Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt a.M. vorangetrieben. Es wäre wünschenswert die Grünflächen dort zu erhalten. Es muss soviel wie möglich vom Kleeacker als Grünfläche im nachhaltigen Gewerbegebiet geschützt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 03.02.2020, B 26 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung OA 585 2020 1. Die Vorlage B 26 dient unter Hinweis auf OA 585 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 744/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 4

Unterstützung für ein sauberes und sicheres Gelände der Uhlandschule, der Abendhaupt- und Abendrealschule und des Kinderzentrums 22

02.06.2020 | Aktualisiert am: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2020, OF 457/4 Betreff: Unterstützung für ein sauberes und sicheres Gelände der Uhlandschule, der Abendhaupt- und Abendrealschule und des Kinderzentrums 22 Der Ortsbeirat unterstützt den vom Runden Tisch "Gelände Uhlandschule/AHRS/KiZ 22" in einem zweijährigen Prozess erarbeiteten Lösungskatalog für ein sauberes und sicheres Gelände der Uhlandschule, der AHRS sowie des Kinderzentrums mit 3000 Euro. Auf folgende Maßnahmen haben sich die Beteiligten am Runden Tisch (Schul- und KiZ-Leitungen, Stadtschulamt, Amt für Bau- und Immobilien, Kinderbüro und Elternvertretung der Uhlandschule) geeinigt: - Zaunverblendung (Sichtschutz hin zur Ostendstraße; Ausführung: Lochblech) - bereits umgesetzt. - Zaunsetzung zwischen der Turnhalle der AHRS und der dortigen Mauer mit abschließbarer Tür (Höhe passend zum Mauerwerk) - bereits umgesetzt. - Zaunsetzung zwischen Mauer und AHRS-Gebäude (ohne Tür) neben dem Eingang, an die ebenfalls geplante Inklusionsmaßnahme umgesetzt wurde (Höhe passend zum Mauerwerk) - bereits umgesetzt. - Zaunsetzung auf Seiten der Hanauer Landstraße zum Pausenhof der Uhlandschule (Zaunhöhe 1,40; abschließbare Tür; Feuerwehrzufahrt) - Umsetzung für Juni geplant. - Anbringen einer Interims-Markierung für den Weg vom dann neu geöffneten Zugang Ostendstraße zum AHRS-Gebäude, inklusive der benötigten Ausleuchtung an der Turnhalle und Containeranlage - Umsetzung für Juni geplant. Begründung: Seit Jahren wird das Schulgelände der Uhlandschule und der AHRS von Passanten/innen und Anwohner/innen genutzt, um Wege im Stadtviertel abzukürzen, auch die Toiletten der Grundschulkinder wurden von Fremden mehrfach genutzt. Es halten sich regelmäßig Personen auf dem Gelände auf, die nicht zur Schulgemeinde gehören. Es gibt Verunreinigungen durch Zigarettenkippen und aufgrund von nächtlichen Besucher/innen Müll wie Pizzaverpackungen und Flaschen. Um eine tragfähige und für alle am Gelände befindlichen Institutionen sinnvolle Lösung zu finden, hat der Elternbeirat der Uhlandschule gemeinsam mit dem Kinderbüro 2018 zu einem Runden Tisch "Gelände Uhlandschule/AHRS/KiZ 22" eingeladen. Der Ortsbeirat 4 hatte mit dem Antrag "Ordentliches, sauberes und sicheres Gelände für Uhlandschule, AHRS und KiZ 22" die Bestrebungen des Runden Tisches unterstützt, Lösungen zu finden und den Magistrat gebeten, die nötigen Rahmenbedingungen für ein ordentliches, sauberes und sicheres Gelände der Uhlandschule, Abendhaupt- / Abendrealschule (AHRS) sowie des anliegenden KiZ 22 zu schaffen. Die durch die oben genannten baulichen Maßnahmen entstehenden Kosten belaufen sich auf voraussichtlich 17.750,- €. Die ursprünglich angedachte Lösung, einen Weg für die Anwohner/innen zu erhalten hätte eine vielfach höhere Summe ergeben. Die Zäune wurden geplant wie sie es sind, damit (1) die Uhlandschule zu bestimmten Zeiten (Bewegungsstunden und Pausen) ihr Gelände abschließen kann. (2) damit die Schulgemeinden (ältere und jüngere Schüler/innen) besser getrennt werden und die Raucher/innen der AHRS im besten Fall vor ihrem Schuleingang rauchen. (3) für beide Schule von beiden Straßenseiten (Hanauer und Ostendstraße) die Zugänge erhalten bleiben. (4) Anwohner/innen und Passanten/innen die Abkürzung Schulgelände nicht mehr nutzen. Kostenübersicht Bilder von den bereits umgesetzten Maßnahmen Kostenübersicht Zaunanlage ca. 9.200,00 € Interimsweg ca. 8.600,00 € Eventuelle Nebenarbeiten sind hier noch nicht mit betrachtet. Auch können sich Mehrungen ergeben. Bilder von den bereits umgesetzten Maßnahmen Sichtschutz Anlage 1 (ca. 86 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 423 2020 Die Vorlage OF 457/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Interxion Deutschland GmbH kauft sich auf dem ehemaligen Neckermann-Gelände an der Hanauer Landstraße ein.

01.03.2020 | Aktualisiert am: 03.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2020, OF 723/11 Betreff: Interxion Deutschland GmbH kauft sich auf dem ehemaligen Neckermann-Gelände an der Hanauer Landstraße ein. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen - Wieso die Stadt Frankfurt nicht von ihrem, erst im November 2019 beschlossenen und verabschiedeten Vorkaufsrecht des ehemaligen Neckermanngeländes, Gebrauch gemacht hat? - Wie die Stadt Frankfurt sicherstellen möchte, dass die Konzentration von Rechenzentren stadtplanerisch in das Gesamtbild des Stadtteils integriert werden können ohne den Stadtteil weiter abzuwerten? - Wie die Stadt Frankfurt sicherstellen möchte, wie die durch das weitere Rechenzentrum anfallende Abwärme den bereits stark industriell geprägten Stadtteil nicht weiter aufheizt (siehe Klimaplanatlas)? - Wie die Stadt Frankfurt sicherstellen möchte, dass die Baudenkmäler, wie das frühere Neckermann-Hauptverwaltungsgebäude und das Kesselhaus weiter geschützt und erhalten bleiben können? Begründung: In der Frankfurter Rundschau vom 15.02.2020 war zu lesen, dass die Firma Interxion sich auf dem ehemaligen Neckermann Gelände eingekauft hat. Heute bereits ist die Hanauer Landstraße in erster und zweiter Reihe Standort von noch im Bau befindlichen und bereits baulich abgeschlossenen Rechenzentren. Diese riesigen "Klötze", mit Natodraht hochgesichert und menschenleer passen sich städtebaulich nicht in das vorhandene Mischgebiet ein. Das Vorkaufsrecht der Stadt Frankfurt und dessen Wahrnehmung hätte die Möglichkeit geboten, dass zentralliegende Neckermann-Gelände städtebaulich und klimagerecht langfristig positiv zu entwickeln und die Ansiedlung von Gewerbe- und Handwerksbetrieben zu steuern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1690 2020 Die Vorlage OF 723/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 2

Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der KostenNutzenAnalyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (CampusmeilenLinie) und

17.02.2020 | Aktualisiert am: 11.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.02.2020, OA 533 entstanden aus Vorlage: OF 1023/2 vom 29.01.2020 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim/Bockenheim als zusätzliche Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: 1. Ersatz der Buslinie 32: Vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. 2. Ersatz der Buslinie 64: Vom Hauptbahnhof über Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Ringstraßenbahn. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und den Universitätscampus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie U 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campusmeile (Verbindung der Universität, der Frankfurt School of Finance & Management, der Deutschen Nationalbibliothek und der University of Applied Sciences - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campusmeile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Linie zweigt im Osten von der Straßenbahnlinie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Straßenbahnlinie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (I.G. Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive, bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotenzial erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U-Bahn-Linie U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringstraßenbahn möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 220 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 76 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 88 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2020, TO I, TOP 55 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 533 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5514, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5618, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 6552, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.10.2020 Aktenzeichen: 61 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 4

Fußgängerweg in der Grünfläche Ostbahnhof/Sonnemannstraße/Hanauer Landstraße

12.02.2020 | Aktualisiert am: 18.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2020, OF 434/4 Betreff: Fußgängerweg in der Grünfläche Ostbahnhof/Sonnemannstraße/Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Wegebeziehung für Fußgänger in der Grünfläche an der Straßenbahnhalte-stelle Ostbahnhof / Sonnemannstraße / Hanauer Landstraße neu zu ordnen und die reguläre Wegeführung mit Kies oder Splitt anzulegen sowie die in Mitleidenschaft gezogene Rasenfläche in den arrondierenden Bereichen zu erneuern. Begründung: Mittlerweile ist der ursprüngliche Trampelpfad, der von der Straßenbahnhaltestelle quer zur Hanauer Land-straße führt, genauso breit wie der durch die Grünfläche verlaufende Weg und es entsteht der Eindruck, es handele sich um eine reguläre Wegeführung. Bei Regen sind sowohl der reguläre Weg als auch der Trampelpfad schlammig und rutschig, zudem wird der letztere immer breiter und verschandelt die Grünfläche. Für die Nutzer des ÖPNV sollte daher ein direkter Fußgängerweg von der Straßenbahnhaltestelle zur Hanauer Landstraße geschaffen werden. (Lageplan und Fotos siehe Rückseite) Quelle: Google Maps Grünfläche zwischen Ostbahnhof/Sonnemannstraße/Hanauer Landstraße "Trampelpfad" von Straßenbahnhaltestelle abgehend Desolater Zustand auch des regulären Weges Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 10.03.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5900 2020 Die Vorlage OF 434/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "Ostbahnhof" ersatzlos entfällt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 2

Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der KostenNutzenAnalyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (CampusmeilenLinie) und

29.01.2020 | Aktualisiert am: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1023/2 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten- Nutzen- Analyse der Varianten des U-Bahn- Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim als zusätzlich Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campus-Meilen Linie) und der Buslinie 64 ( Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelin- allee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 533 2020 Die Vorlage OF 1023/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 CDU, SPD, 3 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 3 CDU, 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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Anregung Ortsbeirat 11

Beibehaltung der Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim

20.01.2020 | Aktualisiert am: 29.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.01.2020, OA 518 entstanden aus Vorlage: OF 645/11 vom 02.01.2020 Betreff: Beibehaltung der Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim Vorgang: OM 5492/19 OBR 4 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Vorlage OM 5492 abzulehnen und die Straßenbahnlinie 12 auf der bisherigen Strecke nach Fechenheim beizubehalten. Begründung: Der Magistrat kennt die Bemühungen des Ortsbeirates 11, die bisher unzureichenden ÖPNV-Verbindungen von und nach Fechenheim weiter auszubauen bzw. zu verstärken. Die Anregung aus dem Ortsbeirat 4 wirkt diesem Vorhaben kontraproduktiv entgegen. Die Vorlage OM 5492 berücksichtigt nicht die hohe Bedeutung der Straßenbahnlinie 12 für den Stadtteil Fechenheim. Die Straßenbahnlinie 12 wird nicht nur von Fechenheimer Bürgern genutzt, sondern auch von den Angestellten und Arbeitern des entlang der Hanauer Landstraße existierenden Groß- und Einzelhandels sowie der angesiedelten Gewerbe- und Industriebetriebe. Diese Kapazität kann allein durch die Straßenbahnlinie 11 und die Regionalbahn bislang nicht bedient werden. Den Bornheimer Bürgern steht die U 6 sowie der Bus 32 zur Verfügung, um zum Ostbahnhof bzw. Zoo zu gelangen. Von dort fährt die Straßenbahnlinie 11 über die Hanauer Landstraße. Laut RMV erreicht man von der Station "Habsburger-/Wittelsbacherallee" die Station "Schwedlerstraße" mit dem Bus 32 und der Straßenbahnlinie 11 in 17 Minuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5492 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 882 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 29.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 62 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 518 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5335, 37. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.02.2020

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 11

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11

18.01.2020 | Aktualisiert am: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2020, OF 700/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen um weitere Passivsammler für NOx Messungen im Ortsbezirk 11 zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch, sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße / Ecke Cassellastraße, Wilhelmshöher Straße / Ecke Hofhausstraße zu installieren. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im allgemeinen und der NOx Werte im besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung Luftqualitäts-verbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. In der Wilhelmshöher Straße bietet sich durch eine anstehende Sperrung der Straße durch Baumaßnahmen zudem Messungen innerhalb eines vorher/nachher-Szenarios mit und ohne motorisierten Verkehr an. Hier kann durch die Erfassung der Meßdaten eine Verifizierung errechneter Belastungswerte stattfinden. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 93 2020 Die Vorlage OF 700/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Beibehaltung der Linie 12 bis Fechenheim

02.01.2020 | Aktualisiert am: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 645/11 Betreff: Beibehaltung der Linie 12 bis Fechenheim Vorgang: OM 5492/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Vorlage OM 5492 2019 abzulehnen und die Linie 12 auf der bisherigen Strecke nach Fechenheim beizubehalten. Begründung: Der Magistrat kennt die Bemühungen des OBR11, die bisher unzureichende ÖPNV Verbindungen von und nach Fechenheim weiter auszubauen bzw. zu verstärken. Der Antrag aus dem OBR 4 wirkt diesem Vorhaben kontraproduktiv entgegen. Die OM 5492 berücksichtigt nicht, die hohe Bedeutung der Linie 12 für den Stadtteil Fechenheim. Die Linie 12 wird nicht nur von Fechenheimer Bürgern genutzt, sondern auch von den Angestellten und Arbeiter des entlang der Hanauer Landstraße existierenden Groß- und Einzelhandels sowie der angesiedelten Gewerbe- und Industriebetriebe. Diese Kapazität kann allein durch die Linie 11 und der Regionalbahn bislang nicht bedient werden. Den Bornheimer Bürgern steht die U6 sowie der Bus 32 zur Verfügung, um zum Ostbahnhof bzw. Zoo zu gelangen. Von dort fährt die Straßenbahn 11 über die Hanauer Landstraße. Laut RMV erreicht man von der Wittelsbacher-/ Habsburgerallee die Schwedlerstraße mit dem Bus 32 und der Straßenbahn 11 in 17 Minuten. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5492 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 518 2020 Die Vorlage OF 645/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:" als zweiter Absatz hinzugefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP

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Antrag Ortsbeirat 2

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle „Botanis

02.01.2020 | Aktualisiert am: 30.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1008/2 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle "Botanischer Garten" verbunden mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die mit 1,512 Mio. € veranschlagten Planungsmittel für den Bau der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden aufgestockt, um im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim den Kosten-Nutzen-Effekt gemeinsam mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahnlinie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Unilinie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 11

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße

30.12.2019 | Aktualisiert am: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 664/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um den Radweg entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und Fa. Hornbach auf beiden Seiten der Straße zu erneuern und derart in seiner Gestaltung anzupassen, dass ein sicheres Befahren dieses Weges unter besonderer Berücksichtigung der Firmeneinfahrten möglich wird. Begründung: Der Radweg entlang der Hanauer Landstraße wird von vielen Menschen als Weg zu Arbeit, Schule, Einkauf et cetera genutzt. Der Weg ist in einem schlechten - immer wieder ausgebesserten - Zustand. Der Missbrauch des Fahrradwegs als Parkstreifen, zum Be- und Entladen diverser Firmen, bildet eine weitere Gefahr für die Nutzer des Fahrradwegs. Oft sind die Radlerinnen und Radler gezwungen auf die Straße auszuweichen - nicht immer ganz einfach zwischen den Lkws. Dieser Zustand muss möglichst schnell abgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 62 2020 Die Vorlage OF 664/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 11

Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs

30.12.2019 | Aktualisiert am: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 653/11 Betreff: Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für verstärkte Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 11, vor allem auf dem Hintergrund der geänderten StVo, werden die notwendigen Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die notwendigen Geräte in den Haushalt eingestellt. Begründung: Entlang der Hanauer Landstraße, aber auch innerhalb der einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 11 werden permanent Verkehrsregeln missachtet, Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und Rad sowie Gehwege zugeparkt. Dies führt dazu, dass Rad- und Fußgänger behindert oder in hohem Maße zusätzlichen Gefahren ausgesetzt werden. Fechenheim, Riederwald und Seckbach sind als östliches Tor für Pendler in Richtung A661, Frankfurt Stadtmitte sowie in Richtung A66 einer extremen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den entsprechenden Hauptverkehrswegen, ist daher verstärkt mit Geräten zur Geschwindigkeitsmessung zu kontrollieren und zu ahnden. Die Stadtpolizei ist offensichtlich personell zu schwach besetzt, um in den östlichen Stadtteilen für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 51 2020 Die Vorlage OF 653/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 4

Eine Verbindung von Bornheim Mitte zur mittleren Hanauer Landstraße

12.11.2019 | Aktualisiert am: 13.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2019, OF 392/4 Betreff: Eine Verbindung von Bornheim Mitte zur mittleren Hanauer Landstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Endhaltestelle der Linie 12 ab dem Fahrplanwechsel 2020 vom Industriegebiet Fechenheim weg in die Grusonstraße oder an den Zoo verlegt werden kann. Begründung: Aktuell fährt die Linie 12 von Bornheim aus gesehen in das Industriegebiet Fechenheim (Hugo-Junkers-Straße) und endet damit mehr oder weniger in einem Gebiet, das auch von der Linie 11 bedient wird - mit dem Unterschied, dass diese bis nach Fechenheim fährt. Man kann beobachten, wie die Fahrgastzahlen in der Linie 12 hinter der Haltestelle Wittelsbacherallee drastisch zurückgehen, die aktuelle Weiterführung der Linie ist offenkundig nicht sehr attraktiv. Auf der anderen Seite ist die mittlere Hanauer Landstraße zwischen Ratswegkreisel und EZB nur umständlich von Bornheim aus zu erreichen. Man müsste aktuell mit der 12 bis Daimlerstraße fahren, um dann mit der 11 praktisch zurück auf die mittlere Hanauer Ldstr. zu kommen. Dies macht verständlicherweise kaum jemand, und so bleiben der prosperierende Einzelhandel, die Gastronomie und die Kultureinrichtungen auf der mittleren Hanauer Ldst. für die Bornheimer Bürgerschaft praktisch unerschlossen, das Kfz ist aufgrund der Parkplatzsituation vor Ort keine Alternative. Würde hingegen die Linie 12 ab Ratswegkreisel rechts in die mittlere Hanauer Landstraße einbiegen, wäre eine schnelle und attraktive Verbindung von Bornheim aus geschaffen, auch der Ostbahnhof wäre unproblematisch erreichbar. Die Endhaltestelle könnte gut in der Grusonstraße angesiedelt werden; eine Straße, die laut Stadtverordnetenbeschluss vom 27. Januar 2005, § 8630 sowieso nicht mehr für den Straßenverkehr zur Verfügung stehen sollte. Auch der Zoo als Endhaltestelle bietet sich an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 4 am 26.11.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5492 2019 Die Vorlage OF 392/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 12 ab dem Fahrplanwechsel 2020 vom Industriegebiet Fechenheim weg in die Grusonstraße oder an den Zoo verlegt werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 4

Fahrradbügel Osthafenplatz

08.10.2019 | Aktualisiert am: 30.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2019, OF 380/4 Betreff: Fahrradbügel Osthafenplatz Der Magistrat wird gebeten, gleich oder im Zuge der Überarbeitung des Osthafenplatzes an der Einmündung desselben in die Hanauer Landstraße, vorzugsweise vor dem zu renovierenden Hochbeet auf der Mittelinsel, einige Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: Fahrradbügel werden in der Gegend gebraucht. An der erwähnten Stelle ist noch Platz neben dem Glascontainer. Zum zeitlichen Ablauf: Der Gehweg ist dort neu gemacht und wird wohl nicht unmittelbarer Bestandteil der Überarbeitung des Platzes. Möglicherweise wird er aber zwischenzeitlich für die Baustelleneinrichtung gebraucht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4 am 22.10.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5265 2019 Die Vorlage OF 380/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 16

Anbindung Bergen-Enkheims an das überregionale Radschnellwegenetz

08.10.2019 | Aktualisiert am: 19.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2019, OF 272/16 Betreff: Anbindung Bergen-Enkheims an das überregionale Radschnellwegenetz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in Verhandlungen mit dem Regionalverband Frankfurt/Rhein-Main bei den Planungen des Radschnellwegenetzes die Anbindung Bergen-Enkheim bei der Trassenführung zu berücksichtigen. Der Ortsbeirat sollte eine Fachgruppe mit Beteiligten der Fraktionen unter Leitung der Ortsvorsteherin bilden, um Umsetzungsvorschläge zu sammeln und in den übergeordneten Gremien zu adressieren. Hierzu gehören unter anderem: - Osten: die Routenführung des Radschnellweges FRM7, der alternativ auch über den Bischofsheimerweg-Riedschule-Seckbacher Ried geführt werden könnte. - Norden: die Wegeführung des Grüngürtelradweges alternativ über den Landgraben und einen befestigten Anschluss durch den Vilbeler Wald an die S-Bahn-Station Bad-Vilbel Süd - Westen: der Anschluss an den Nidda-Radweg, auf der Höhe Zollhaus/Alte Radiostation. asphaltiert werden; der derzeitige Wegezustand macht eine Benutzung durch Fahrräder nahezu unmöglich. Die Streckenführung des FRM7 sollte, statt parallel zur Hanauer Landstraße, besser über den Seckbacher Ried-Eissporthalle-Ostpark-Ostbahnhof folgen. Auch sollte der Radschnellweg auf Höhe der EZB kopfsteinpflasterfrei an den Mainuferweg angeschlossen werden. - Süden: Verbesserung der Befestigung und Routenführung über die Mainkur zum Mainuferradweg bei Fechenheim. Begründung: Mit relativ wenig Aufwand und Kosten können zeitnah erhebliche Verbesserungen bei der Anbindung Bergen-Enkheims an das jetzige und zukünftig geplante Radwegenetz Frankfurts umgesetzt werden. (Die lokale Ortskenntnis gilt es hier zu nutzen.) Insbesondere Berufspendler sollten die Möglichkeit haben erheblich schneller, gesünder und umweltfreundlicher in die Innenstadt und darüber hinauszukommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5344 2019 Der erste Absatz der Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Der Rest der Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung als Auftrag an die Ortsvorsteherin beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 4

Wann wird die Querung Grüne Straße/Uhlandstraße auf der Hanauer Landstraße optimiert?

08.10.2019 | Aktualisiert am: 30.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2019, OF 382/4 Betreff: Wann wird die Querung Grüne Straße/Uhlandstraße auf der Hanauer Landstraße optimiert? Vorgang: OM 3147/18 OBR 4; ST 1865/18; ST 639/19 Der Magistrat wird gebeten, die bei dem Ortstermin am 4.10. 2017 besprochenen Maßnahmen nun umzusetzen: Auf der Südseite den Überweg dadurch nutzbar zu machen, dass mittels geeigneter Maßnahmen im Überwegbereich keine Autos mehr parken können. Auf der Nordseite die Aufstelllinie der Lichtsignalanlage für die Autos etwas Richtung Osten zu verschieben. Die Drängelgitter auf beiden Seiten des Übergangs so zu ordnen, dass Kinderwagen, Rollatoren und geschobene Fahrräder den Übergang über die Hanauer Landstraße ohne Behinderungen für sich und Andere nutzen können. Begründung: Die Begehung mit verschiedenen Ämtern am 4.10.2017 hatte ergeben, dass eine erleichterte Querung für den Fußgängerverkehr an dieser Kreuzung wünschenswert und umsetzungsfähig ist. Der Magistrat hat mit den obengenannten Stellungnahmen auch hoffnungsvoll geantwortet, weiteres ist augenscheinlich noch nicht geschehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3147 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1865 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 639 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4 am 22.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5266 2019 Die Vorlage OF 382/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 4

Wann kommt die zweite Bauphase des Ostbahnhofs?

05.10.2019 | Aktualisiert am: 30.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2019, OF 381/4 Betreff: Wann kommt die zweite Bauphase des Ostbahnhofs? Vorgang: V 116/16 OBR 4; ST 1648/16 In der ST 1648 vom 05.12.2016 hat der Magistrat den Ortsbeirat zuletzt über die geplante Aufzugsanlage im Ostbahnhof unterrichtet: "Die zweite Bauphase beinhaltet die barrierefreie Erschließung des Bahnhofes, indem der Bahnsteig in Richtung Hanauer Landstraße verlängert wird, um hier eine Aufzugsanlage vom Bahnsteig zur städtischen Personenunterführung (Ebene A) zu errichten. Die Planungsvereinbarung, für das rund drei Millionen Euro umfassende Projekt, wurde kürzlich unterzeichnet. Als Baubeginn für den Aufzug ist das Jahr 2019 vorgesehen." Bislang sind jedoch keine entsprechenden Arbeiten am Bahnsteig oder der Hanauer Landstraße zu erkennen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der inzwischen erfolgten Entwidmung des Bereichs des alten Bahnhofempfangsgebäudes bittet der Ortsbeirat um Auskunft, ob sich die Planung für die zweite Bauphase geändert hat und wann mit den Maßnahmen gerechnet werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 116 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1648 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4 am 22.10.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1449 2019 Die Vorlage OF 381/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Ideen

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19

Radarkontrolle in der Grünen Straße

02.09.2024

Die Grüne Straße (Ostend, Nähe Zoo) ist eigentlich eine Tempo 30 Zone. An einigen Tagen und am Abend , aber speziell in der Nacht entwickelt sie sich aber zur Rennstrecke zwischen Pfingstwaldstr und Hanauer Landstraße. Abhilfe könnte eine Radarkontrolle zB zwischen Hausnr 19-23 sein. Die Straße ist eine oft genutzte Str von Kindern und Familien. Parkende Autos beeinträchtigen nicht selten die freie Sicht des heranwachsenden Verkehrs.

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4

Grösserer Lärmpegel durch entfernte Fahrbahnmarkierung

25.04.2024

Nach größeren Markierungsarbeiten an der Hanauer Landstraße Ecke Ostendstrasse wurden zahlreiche Fahrbahnmarkierungen entfernt und Fahrradwege neu gezeichnet. Nach Abschluss sind die Markierungen zum zweispurigen Abbiegen nicht erneuert worden so dass durch den Verkehr mehr gehupt wird, da die Abbiegespuren nicht erkennbar sind und viele Autos die Spur schneiden. Idee: Stärkere Kennzeichnung des zweispurigen Abbiegens durch erneute Markierung

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17

Verkürzung Wartezeit Fußgängerampel S-Bahn Ostendstraße

21.11.2023

Am Ausgang Hanauer Landstraße der S-Bahn- und Straßenbahnhaltestelle Ostendstraße sind sehr viele Fußgänger unterwegs. Erst recht wenn gerade eine Straßenbahn dort hält. Die Wartezeiten an der Füßgängerampel ist dort in beide Richtungen sehr, sehr lang. Deshalb und aufgrund der Nähe zur Schule sollte die Wartezeit der Ampel dringend verkürzt werden.

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26

Bauliche Trennung der Linie 11 in der Hanauer Landstraße

18.11.2023

Die Linie 11 zwischen riederhöfen und Ostbahnhof verläuft Straßenbündig und wird regelmäßig von teils rücksichtslosen Linksabbiegern Apprupt zum bremsen genötigt. Gerade in der HVZ und wenn mal wieder eine Bahn ausfällt, stehen sehr viele Leute in der Bahn die dieser Situation schutzlos ausgeliefert sind. Nicht selten kommt es auch zu Unfällen. Daher wünsche ich mir eine bauliche Trennung der Straßenbahn und gleichzeitig geordnete Möglichkeiten links abzubiegen. Das sollte doch für alle Verkehrsteilnehmer sicherer sein. Das ostend hinter dem Ostbahnhof ist in den letzten Jahren auch deutlich bewohnter geworden, daher hat der Verkehr auch deutlich zugenommen, so dass es sich anbietet, hier mal neue Tatsachen zu schaffen und die Straße für alle Teilnehmer sicherer zu machen. Im besten Fall gehören auch an den Osthafenplatz und Schwedlerstraße Haltestellenkaps.

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234

Brücke zum Ostpark

18.11.2023

Wie es kommunal fast schon üblich ist, werden Sachen abgerissen, ohne ein Konzept zu haben, wie es danach weitergeht. So ist es auch bei der Brücke zum Ostpark geschehen. Ich wünsche mir einen raschen Wiederaufbau der Brücke von der Hanauer Landstraße in den Ostpark. So wohnen hier doch stetig mehr Menschen, die auch ein Recht darauf haben sollten in den Ostpark zu kommen. Beide Umwege (Ostbahnhof und ratswegbrücke) sind für nicht Autofahrer kaum zuzumuten. Ich wünsche mir ein handeln. Generell ist die Verbindung zwischen Bornheim und dem Ostend (EZB, Ostbahnhof) sehr schlecht. Gleichzeitig kommt man vom ostend quasi gar nicht ohne Auto nach Offenbach, so nah und doch so fern. Wäre es zusätzlich nicht möglich die 103 an den riederhöfen halten zu lassen? Im besten Fall könnte man die M34 über bornheim Mitte hinaus über die eissporthalle zum Ostbahnhof verbinden, so wäre der Ring endlich mal komplett.

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Reaktion der Stadt: Während es für bei der Erneuerung der Schwedlerbrücke in absehbarer Zeit vorangehen wird, stellt sich eine Veränderung der angesprochenen Buslinien als schwierig dar. Im Einzelnen: Schwedlerbrücke Der Magistrat plant bereits eine „Revitalisierung“ der denkmalgeschützten Schwedlerbrücke. Dort mussten Brückenteile über der Bahnstrecke Frankfurt – Hanau ausgehoben werden, da diese als nicht mehr standsicher eingestuft wurden und eine Gefahr für den Bahnverkehr sowie den Fuß- und Radverkehr darstellten. Die Bauleistung für die Schwedlerbrücke wird 2024 erneut ausgeschrieben, um mit den Bauleistungen zum Ende des Jahres zu beginnen. Zuvor wurden zwei Vergabeverfahren aus formalen und vergaberechtlichen Gründen aufgehoben. Busverbindung Bereits in der Vergangenheit wurde die Einrichtung einer Haltestelle am Ratswegkreisel beziehungsweise an den Riederhöfen (Kreuzung mit der Hanauer Landstraße) für die Buslinie OF-103 angeregt. Eine solche Haltestelle würde vor allem dem Umstieg zu beziehungsweise von der Straßenbahnlinie 11 sowie der Anbindung des Osthafen- und Oberhafengebietes dienen. Aufgrund der Verkehrsführungen im und um den Ratswegkreisel sowie des sehr hohen Kfz-Verkehrsaufkommens mit erheblichen Staus und der nicht überall vorhanden fahrbahnbegleitenden Gehwege konnten bislang keine verkehrssicheren und somit zustimmungsfähigen Haltestellenstandorte gefunden werden. Die Buslinie M34 (Mönchhofstraße – Bornheim Mitte) ist etwa 15 bis 16 Kilometer lang mit einer Fahrtzeit je Richtung von rund einer Stunde. Die vorgesehene Taktung während der Hauptverkehrszeiten an Schulwerktagen beträgt dabei sieben bis acht Minuten und es werden Gelenkbusse eingesetzt, um das hohe Fahrgastaufkommen zu bewältigen. Die Verlängerung einer solchen Buslinie ist daher – neben sehr hohen Betriebskosten – mit betrieblichen und infrastrukturellen Herausforderungen verbunden. Die Ostparkstraße als Verbindung zwischen der Eissporthalle im Norden und dem Ostbahnhof im Süden ist im Bestand nicht für einen regelmäßigen Gelenkbusverkehr im dichten Takt ausgelegt. Beispielsweise müsste die Anordnung des ruhenden Pkw-Verkehrs grundlegend geändert werden, um den Begegnungsfall von zwei Bussen zu ermöglichen. Entlang der Ostparkstraße gibt es hingegen kaum Fahrgastpotenziale, da die Straße nur sehr wenig Bebauung aufweist. Die Buslinie M34 benötigt eine Endhaltestelle mit einer Nutzlänge von rund 60 Meter, an der drei Gelenkbusse getrennt abgefertigt werden können (Ausstieg, Warten, Einstieg). Die bestehende Endhaltestelle „Ostbahnhof/Sonnemannstraße“ ist durch die Gelenkbusse der Linie M32 belegt und kann aus Platzgründen nicht erweitert werden. Der Danziger Platz vor dem Ostbahnhof wird in den nächsten Jahren zu einer Großbaustelle für die Nordmainische S-Bahn-Strecke, wodurch die noch bestehenden Verkehrsflächen für eine Endhaltestelle nicht mehr vollumfänglich zur Verfügung stehen werden. Andere geeignete Aufstellflächen im Umfeld des Ostbahnhofes sind nicht vorhanden. Aus den genannten Gründen wird eine Verlängerung der Buslinie M34 von Bornheim Mitte über die Ostparkstraße zum Ostbahnhof nicht weiterverfolgt.

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10

Neue Haltestelle am Ratsweg (Ostpark/Riederwald)

11.01.2023

Der große Ostpark verfügt über keinerlei Anbindung an den ÖPNV. Die nächste Haltestelle ist Eissporthalle/Festplatz, die aber schon ein Stück entfernt ist, vor allem für ältere Menschen zu weit weg ist. Zudem ist die Entfernung zwischen ebendieser Haltestelle und der Daimlerstraße (Tram 12) viel zu groß. Eine zusätzliche Haltestelle am Ostpark, der vor allem nach der Modernisierung häufiger genutzt wird, bietet sich sehr gut an. Die Haltestelle könnte so platziert werden, dass auch der Riederwald unweit entfernt liegt (siehe Markierung im Bild). Empfehlenswert wäre eine Haltestelle der Tram 12, alternativ wäre eine Option für den Bus 103 denkbar.

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11

Ampelblitzer auf der Hanauer Landstraße am Fußgängerübergang Haltestelle Dieselstr.

16.03.2022

Leider kommt es sehr häufig vor, dass Autos bei rot über die Ampel auf der Hanauer Landstraße fahren. Besonders gefährlich ist es an der Fußgängerüberquerung an der Haltestelle Dieselstraße stadteinwärts. Hier wäre ein Blitzer wünschenswert.

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1

Ampelschaltung Hanauer Landstr./Daimlerstraße ändern

12.10.2021

Seit dem barrierefreiem Umbau der Haltestelle Daimlerstraße wurden neue LZA u.a. im Bereich der Hanauer Landstraße/Daimlerstraße eingebaut. Werktags ab ca. 15 Uhr stauen sich die Fahrzeuge in Richtung Mainkur bis zum Ratswegkreisel (RWK) aufgrund des geringen Durchlaufs an Fahrzeugen in der Fahrtrelation RWK -> Mainkur. Dadurch Rückstau bis in den RWK die dann alle möglichen Fahrtrelationen behindert u.a. auch die Straßenbahnen 11+12 Richtung Fechenheim. Aus der Daimlerstraße biegen verhältnismäßig wenige Fahrzeuge in Richtung Mainkur ab, außerdem ist diese Fahrtrelation zweispurig. Hier wird angeregt, für folgende Fahrtrelationen die Ampelschaltung zu verändern: HU Landstr auswärts Richtung Mainkur: 10 Sek länger grün Daimlerstr Richtung Mainkur: 10 Sek kürzer grün HU Landstr auswärts Wendefahrt (U-Turn) 5 Sek länger grün HU Landstr einwärts Richtung RWK: 5 Sek kürzer grün

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1

Ampelschaltung Hanauer Landstr./Daimlerstraße ändern

12.10.2021

Seit dem barrierefreiem Umbau der Haltestelle Daimlerstraße wurden neue LZA u.a. im Bereich der Hanauer Landstraße/Daimlerstraße eingebaut. Werktags ab ca. 15 Uhr stauen sich die Fahrzeuge in Richtung Mainkur bis zum Ratswegkreisel (RWK) aufgrund des geringen Durchlaufs an Fahrzeugen in der Fahrtrelation RWK -> Mainkur. Dadurch Rückstau bis in den RWK die dann alle möglichen Fahrtrelationen behindert u.a. auch die Straßenbahnen 11+12 Richtung Fechenheim. Aus der Daimlerstraße biegen verhältnismäßig wenige Fahrzeuge in Richtung Mainkur ab, außerdem ist diese Fahrtrelation zweispurig. Hier wird angeregt, für folgende Fahrtrelationen die Ampelschaltung zu verändern: HU Landstr auswärts Richtung Mainkur: 10 Sek länger grün Daimlerstr Richtung Mainkur: 10 Sek kürzer grün HU Landstr auswärts Wendefahrt (U-Turn) 5 Sek länger grün HU Landstr einwärts Richtung RWK: 5 Sek kürzer grün

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12

Sofortige Öffnung des Fuß- und Radwegs unterhalb der Lahmeyerbrücke

07.05.2021

Der Fuß- und Radweg unterhalb der Lahmeyerbrücke ist seit nunmehr 2 Jahren gesperrt. Es gibt keine sicheren (Baustellenfrei, ohne mehrmaliges Fahrbahnwechseln) Alternativen mit dem Fahrrad aus Fechenheim Nord Richtung Innenstadt zu fahren, da sowohl der Fahrradweg entlang der Hanauer Landstraße einseitig-, als auch der Weg entlang des Erlenbruchs voll gesperrt ist. Da die Arbeiten unterhalb der Lahmeyerbrücke voraussichtlich mindestens bis November 2021 andauern werden wird hier gefordert sofort eine Lösung zu finden um diese wichtige Verbindung wieder befahrbar und Nutzbar zu machen!

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13

Ampelschaltungen for Fußgänger und Radfahrer besser mit Autoampeln synchronisieren

06.05.2021

Unsinnige Ampelschaltungen An vielen Stellen im Stadtgebiet findet man unsinnige Abstimmungen/Synchronisierung von Auto-, Fußgänger- bzw. Radfahrer-Ampelschaltungen. Diese führen zu unnötigen Wartezeiten, genervten Verkehrsteilnehmern. Es ist sehr wünschenswert, wenn an Kreuzungen diese Regelungen der Ampeln regelmäßig überprüft werden. Ein Beispiel unter vielen: Die Fußgänger- und Fahrradfahrerampel an der Grusonstrasse Ecke Hanauer Landstraße zur Sonnemannstrasse. Warum muss man als Fußgänger und Radfahrer dort bei Rot warten, wenn gerade alle umliegenden Ampeln den möglichen Verkehr in eben jene drei Straßen ebenfalls durch Rot stoppen? Man wartet scheinbar unnötigerweise die Grünphase einer Ampel hinter der Straßenbahnhaltestelle ab (vor der „Frankfurter Küche“). Im Zuge der Förderung des Radverkehrs ist eine Überprüfung der Regelungen ein sehr sinnvoller Beitrag zur Sicherheit und besseren Beachtung selbiger.

Unterstützer: 13

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5

Reaktivierung der Straßenbahnstrecke in Seckbach

10.04.2021

Die Ehemalige Straßenbahnstrecke in Seckbach wieder in Betrieb zu nehmen. Dadurch könnte die Straßenbahn zum Beispiel von Bergen durch Seckbach am Erlenbruch lang und nach Bornheim oder auf die Hanauer Landstraße fahren. Dadurch könnte man manche Buslinien verkürzen.

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262

Änderung der Ampelschaltung - Hanauer Landstraße - mehr Sicherheit für Kinder

16.09.2020

Liebe Ostendler, die Hanauer Landstraße im Abschnitt zwischen Anlagenring und Zobelstraße, bzw. Sonnemannstraße verfügt über mehrere Spuren und etliche Fußgängerampeln, die die Straßenbahn mit der S-Bahn und dem Viertel verbinden und auch von Schülern und Kindergartenkindern genutzt werden. Die Ampelschaltung ist seit Jahren so, dass eine Unendlichkeit gewartet werden muss. Eilige Fußgänger, die ihren Anschluss erwischen möchten, kreuzen die Straße also regelmäßig bei rot. Ungeduldige Fußgänger tun das auch. Gerade in den Bereichen wo viele Kinder unterwegs sind ist das natürlich extrem ungünstig, da den Kindern immer wieder vorgelebt wird, wie es eben nicht gehen sollte. Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Situation wäre eine Verbesserung der Ampelschaltung mit einer viel schnellerer Reaktion auf eine Grünanforderung. Dies betrifft sowohl die beiden Ampeln an der Straßenbahnstation Ostendstraße als auch die Ampel an der Straßenbahnstation Zobelstraße, sowie die die Überquerung der Zobelstraße. Es kommt auf dem Abschnitt auch relativ häufig vor, dass Autofahrer die roten Ampeln übersehen - regelmäßig blitzt es. Das ist gerade für Kinder - aber natürlich auch für Erwachsene gefährlich. Piktogramme auf der Straße, die auf die hier kreuzenden Schul- und Kita/Hort-Wege aufmerksam machen, würden für zusätzliche Sicherheit sorgen.

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Reaktion der Stadt: Anfragen nach schnelleren und längeren Grünphasen erreichen uns von allen Verkehrsteilnehmer_innen, ob sie zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Auto oder im öffentlichen Verkehr unterwegs sind, immer wieder. Bei der Steuerung von Lichtsignalanlagen (LSA) sind wir stets bestrebt einen möglichst guten Kompromiss für alle Verkehrsteilnehmer_innen zu erreichen. Zufriedenstellend ist dies für die einzelnen Gruppen oft nicht, da die zu verteilende „Grünzeit“ leider begrenzt ist. Im angesprochen Bereich der Hanauer Landstraße beginnen einige unserer Projekte. So steht mit dem Fernwärmeanschluss der EZB eine größere Baumaßnahme an, es sollen Radverkehrsanlagen entlang der Hanauer Landstraße eingerichtet werden und in Zukunft ist auch der Einsatz längerer Straßenbahnzüge geplant, die zahlreiche Änderungen an LSA und deren Steuerung bedingen. Eine Überplanung der Anlagen mit dem Ziel, für Fußgänger_innen schneller Grün zu schalten, kann aufgrund der vorhanden personellen Ressourcen nicht losgelöst von diesen Projekten bearbeitet werden. Die gewünschte kurzfristige Verbesserung ist – unabhängig von der verkehrstechnischen Machbarkeit – daher nicht realisierbar. Grundsätzlich werden bei der Planung Bereiche, die stark von Fußgänger_innen frequentiert sind, berücksichtigt. Wir werden deshalb auch bei zukünftig anstehenden Änderungen an den Signalschaltungen den Wunsch nach schnellerem Fußgängergrün weiterhin berücksichtigen.

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4

Verbesserung der ÖPNV-Anbindung von Fechenheim

25.06.2020

Fechenheim ist, verglichen mit anderen ähnlich großen und ähnlich weit entfernten Stadtteilen Frankfurts, relativ dürftig ans ÖPNV-Netz angeschlossen. Die 11 benötigt bis in die Stadt 25- 30min. Wenn man zur Zeil oder Fressgass will, dann braucht man noch etwas länger. Die 12 erschließt Fechenheim (wohlwollend ausgedrückt) peripher. Mit dem Auto benötigt man für diese Strecke ca 16min (ohne Parkplatzsuche). Es gibt also kaum einen Anreiz, die Straßenbahn zu benutzen. Soweit ich gelesen habe, wurde ursprünglich ein Anschluss Fechenheims ans U-Bahn-Netz geplant (U6 weiter vom Ostbahnhof wie die 11). Allerdings ergäben sich daraus kaum Vorteile im Vergleich zur Tram. Mein Vorschlag ist, die U4/7 ab Haltestelle Schäfflestraße über die Wächtersbacher Straße und die Casellastraße auf die Hanauer Landstraße zu führen. Hier könnten die Schienen der Tram nach Fechenheim genutzt werden. Der an der nordmainischen S-Bahn geplante Halt an der Casellastraße kann über diese Linienführung an die U-Bahn angeschlossen werden. Fechenheim bekäme dadurch eine direkte Anbindung an den Innenstadttunnel. Ich denke, dass sich dadurch die Fahrtzeit in die Innenstadt mit ÖPNV deutlich verkürzen würde.

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14

Umgestaltung Hanauer Landstraße - Ampelschaltung

12.06.2020

Die Hanauer Landstraße im Abschnitt zwischen Anlagenring und Zobelstraße, bzw. Sonnemannstraße verfügt über mehrere Spuren und etliche Fußgängerampeln, die die Straßenbahn mit der S-Bahn und dem Viertel verbinden und auch von Schülern genutzt werden. Die Ampelschaltung ist seit Jahren so, dass gefühlt eine Unendlichkeit gewartet werden muss. Eilige Fußgänger, die ihren Anschluss erwischen möchten kreuzen die Straße also regelmäßig bei rot. Ungeduldige Fußgänger tun das auch. Gerade in den Bereichen wo viele Schüler unterwegs sind ist das natürlich extrem ungünstig, da den Schülern immer wieder vorgelebt wird, wie es eben nicht gehen sollte. Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Situation wäre eine Verbesserung der Ampelschaltung mit viel schnellerer Reaktion auf eine Grünanforderung. Dies betrifft sowohl die beiden Ampeln an der Straßenbahnstation Ostendstraße als auch die Ampel an der Straßenbahnstation Zobelstraße, sowie die die Überquerung der Zobelstraße. Eine bessere Alternative wäre jedoch ein komplette Umgestaltung der Hanauer Landstraße in eine einspurige Straße (was sie faktisch in weiten Teilen in diesem Abschnitt eh schon ist) und ein Ersatz der Ampeln durch Zebrastreifen.

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224

Verkehrsberuhigung rund um die Ostendstraße

03.06.2020

Das Viertel gegenüber der EZB, zwischen Sonnemannstraße im Süden und Hanauer Landstraße im Norden, ist zum Teil bereits verkehrsberuhigt. Leider gibt es vor allem in der Windeckstraße aber noch heftigen und lärmintensiven Durchgangsverkehr. Die Umgestaltung in eine „Shared Zone“ analog zu Teilen der Ostendstraße würde die Gegend deutlich attraktiver machen.

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Reaktion der Stadt: Die Fußgängerampel ist nicht völlig unmotiviert. Diese Lichtsignalanlage in Höhe der Ostendstraße dient der Schulwegsicherung der Uhlandschule. Ein Abbau der Signalanlage käme nur im Kontext mit einer baulichen Umgestaltung sowie in direkter Abstimmung mit der betroffenen Schule sowie dem Ortsbeirat in Frage. Die Umgestaltung der Windeckstraße in eine „Shared Zone“ (gemeint ist wohl ein verkehrsberuhigter Bereich gem. VZ 325 StVO) bedingt einen kompletten Straßenumbau (Verzicht auf Gehwege, plangleicher Ausbau, Pflaster statt Asphalt). Der nördliche Teil der Windeckstraße ist zwar für das Jahr 2022 zur grundhaften Erneuerung vorgesehen, ein plangleicher Ausbau ist jedoch nicht geplant. Ob sich mit der Anordnung und dem Umbau in einen verkehrsberuhigten Bereich der Durchgangsverkehr tatsächlich verringern lässt ist nicht gesichert. Im Ortsbeirat werden zur Zeit allerdings andere Maßnahmen zum gleichen Zweck diskutiert.

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200

Wege-Pflasterung an der Bus- und Tramstation Ostbahnhof/Sonnemannstraße

19.01.2018

Zwischen der Ecke Hanauer Landstraße/Sonnemannstraße und der Bus- und Tramstation Ostbahnhof/Sonnemannstraße hat sich ein provisorischer Weg entwickelt (siehe Bild). Dies ist nun einmal die direkte Verbindung zwischen dieser Wegkreuzung und der Haltestelle. Seit der Eröffnung der Geschäfte in der Louis-Appia-Passage wird dieser provisorische Weg noch stärker frequentiert. Ich selbst bin eigentlich kein Freund von zupflastern von Grünflächen, hier wäre es aber sinnvoll diesen Weg zu einem richtigen Weg zu machen und zu pflastern, da die Menschen immer wieder den direkten Weg nutzen werden.

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Reaktion der Stadt: Direkt nach Fertigstellung der Louis-Appia-Passage hat sich innerhalb kurzer Zeit ein Trampelpfad durch die Grünfläche entwickelt. Bereits vor einem Jahr wurde aufgrund von Bürgerhinweisen der Sachverhalt geprüft und die Umsetzung kalkuliert. Da wegen der starken Frequentierung und der „Schattenlage" der Ausbau in wassergebundener Art und Weise nicht in Frage kommt - da nicht nachhaltig, wirtschaftlich und benutzerfreundlich - wurde der vor Ort bereits verbaute Betonpatten-Belag in Erwägung gezogen.

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6

Verlängerung der Linie U6 Richtung Osten

10.11.2014

Für die Verlängerung der Linie U6 sollte die C4b-Strecke (die Streckenastbezeichnung zwischen Zoo und Fechenheim) vom Ostbahnhof aus, um zwei Stationen unter der fünfspurigen Hanauer Landstraße und unter dem Ratswegkreisel hindurch eingetunnelt werden. Die Tunnelausfahrt wäre östlich vom Ratswegkreisel auf der vorhandenen Schwellengleistrasse nähe Haltestelle Daimlerstraße, ungefähr vor dem Citroen-Haus / Schwab's-Baby-Center. Ab hier sollte die Schwellengleisstrecke im Hochbahnniveau auf Stelzen bzw. Deich verlaufen, ggf. bis Endstation Fechenheim, ggf. weiter bis Offenbach.

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6

Verlängerung der Linie U6 Richtung Osten

10.11.2014

Für die Verlängerung der Linie U6 sollte die C4b-Strecke (die Streckenastbezeichnung zwischen Zoo und Fechenheim) vom Ostbahnhof aus, um zwei Stationen unter der fünfspurigen Hanauer Landstraße und unter dem Ratswegkreisel hindurch eingetunnelt werden. Die Tunnelausfahrt wäre östlich vom Ratswegkreisel auf der vorhandenen Schwellengleistrasse nähe Haltestelle Daimlerstraße, ungefähr vor dem Citroen-Haus / Schwab's-Baby-Center. Ab hier sollte die Schwellengleisstrecke im Hochbahnniveau auf Stelzen bzw. Deich verlaufen, ggf. bis Endstation Fechenheim, ggf. weiter bis Offenbach.

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Sanierung und Wiedereröffung der Schwedlerbrücke

18.09.2014

Die Schwedlerbrücke (Baujahr 1910) stellt für Fußgänger die einfachste Möglichkeit dar, vom Ostend über die Bahnanlagen des Ostbahnhofs zur Hanauer Landstraße und ins Hafengebiet zu kommen. Nachdem die Brücke 2011 wegen ihres schlechten Zustandes gesperrt wurde, muss man sehr lange Umwege (entweder über die Ratswegbrücke oder die Unterführung im Ostbahnhof) in Kauf nehmen. Deshalb wünsche ich mir eine schnellstmögliche Sanierung der Schwedlerbrücke bei der auch die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt werden!

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Entlastung der Hanauer Landstraße realisieren: Ferdinand-Happ-Str.

17.09.2014

Die Hanauer Landstraße ist stark mit Verkehr belastet. Stadteinwärts ist insbesondere vormittags zwischen Dieselstraße und dem Ratswegkreisel meist alles dicht. Hinzu kommt weiter stadteinwärts durch den Boom entlang der weiteren Hanauer Landstraße ein starker Anliegerverkehr, der zwischen Riederhöfen und Ostbahnhof immer wieder die Fahrspur blockiert, was auch Auswirkungen auf die Straßenbahn hat.

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Sanierung der Carl-Benz-Straße und der Adam-Opel-Straße, nördliches Ende der Carl-Ulrich-Brücke

11.09.2014

Die Carl-Benz-Straße und die Adam-Opel-Straße sind Teil der L3001 und haben eine zentrale Erschließungsfunktion für den Verkehr von Offenbach (Kaiserstraße) zur Hanauer Landstraße. Sie sind die zentralen Verkehrsadern des Gewerbegebiets Fechenheim-Süd sowie des Osthafens (Oberhafens, um genau zu sein). Die Carl-Ulrich-Brücke wird zz. aufwendig erneuert, auf ihrer Südseite entsteht auf der Offenbacher Hafeninsel ein neues Wohn- und Geschäftsgebiet.

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