Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2025, OF 902/9 Betreff: Baumpflanzungen Ginnheimer Landstraße 133 Der Ortsbeirat/Magistrat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat auf der kleinen Grünfläche zwischen der Ginnheimer Landstraße 133 (Fahrrad-Station Frankfurt) und dem Wasserhäuschen am Spielplatz der U-Bahn-Station Ginnheim drei Bäume pflanzen zu lassen. Begründung: Die kleine - teilweise eingezäunte - Grünfläche ist möglicherweise ein geeigneter Standort um neue Bäume zu pflanzen um vor Ort für etwas Abkühlung und Begrünung zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 1057/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Die Buslinie 39 wird zum nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2025 bis zum Westbahnhof verlängert. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße-Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifenns,(Siehe Zeichnung) - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof verlängert werden. Sie soll folgernde Haltestellen erhalten: Sportinstitut - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof-Kurfürstenplatz - Adalbert-/ Schlpßstraße - Westbahnhof Die Ampelschaltung an der Kreuzung Rödelheimer Straße - Häusergasse -Schloßstrasse muss angepasst werden. Begründung: Entgegen den Aussagen der ST 824/2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39vom Markus- Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt, und zur Station Ginnheimer Straße/Sophienstraße will, steigt an der Haltestelle Ginnheim Mitte um, fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markuskrankenheus, eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab Markuskrankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Zeichnung Kreuzung Rödelheimer Straße, Häusergasse, Schlossstraße Quelle: Geoportal Frankfurt mit eigenen Markierungen Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2024, OF 869/9 Betreff: Kurzzeitparkplätze in der Ginnheimer Landstraße 125 einrichten Vorgang: OM 5440/24 OBR 9; ST 1842/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird nochmals aufgefordert der Bitte des Ortsbeirates zu entsprechen und wie im Antrag gefordert 4 Kurzzeitparkplätze wie in oben genannter OM 5440 gewünschten Rahmen umzusetzen. Diese Parkplätze werden mit einem den Öffnungszeiten der Apotheke und der anliegenden Ärzte entsprechenden zeitlichen Zusatz und einer maximalen Parkdauer versehen, um den Parkraum außerhalb der Öffnungszeiten Anwohnenden zur Verfügung zu stellen. Einen Sonderparkplatz gibt es bereits auf Höhe der Einfahrt in der Reichelstraße vor einem Sanitätshauses und ist somit nicht zusätzlich einzurichten. Die hohe Patientenfrequentierung des Ärztehauses und der Apotheke rechtfertigen deren Wunsch nach mehr kurzzeitigen Parkbedarf. Begründung: Ergibt sich aus vorgenannten Ausführungen Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5440 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1842 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 869/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2024, OF 865/9 Betreff: Geplante Zufahrt Ginnheimer Landstraße auf Höhe der Füllerstraße 57/59 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher einen Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern zu veranlassen, um sich ein Bild vor Ort von der jetzigen und des geplanten Bauvorhabens mit Eingriff, Veränderung der Verkehrsführung welche zu erwarten sind, zu machen. Durch eine mögliche Nachverdichtung ergeben sich neue Erschließungsanforderungen. Die zusätzliche Zufahrt in diesem Bereich (siehe nachstehendes Foto), haben einige negative Aspekte, welche gegen eine Öffnung hin zur Ginnheimer Landstraße sprechen. Diese sind: - Die Zufahrt liegt im Kurvenbereich und ist schlecht einzusehen, - Die Zufahrt liegt an einer Hauptverkehrsstraße mit Busverkehr, einem separaten Radstreifen und Fußgängerweg, - Erhöhte Stau und Unfallgefahr, - Wegfall von Parkplätzen, welche in diesem Bereich dringend benötigt werden, Foto: privat Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 865/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2024, OF 871/9 Betreff: S-Bahn-Station "Ginnheim" - Zuwegung von Ginnheimer Seite Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat kurzfristig zu berichten, wie ab 15. Dezember 2024 die neue S-Bahn-Station Ginnheim von östlicher "Ginnheimer" Seite zügig erreicht werden kann. Wenn in Kürze die neue S-Bahn-Station in Betrieb genommen wird, kann Sie barrierefrei nur von Ginnheimer Seite durch die Unterführung der Woogstraße und der Straße "Am Ginnheimer Wäldchen" und den hier vorhandenen Aufzug erreicht werden. Ein barrierefreier Zugang Seitens der Endhaltestelle der Straßenbahn und U-Bahn in Ginnheim ist auf Grund von Stufen und Treppen kommend von der Ginnheimer Landstraße parallel verlaufend der Rosa-Luxemburg-Straße in Richtung U-Bahn Haltestelle Niddapark nicht möglich. Diese Mängel wurden bereits im Rahmen der OBR-Sitzung am 13.11.2022 moniert, aber bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt. Wenn im Frühjahr die Aufzüge der U-Bahn-Station Niddapark Instand gesetzt werden und die Station barrierefrei umgebaut wird, sollte auch der oben genannte Zugang fertiggestellt worden sein. Aus diesem Grund ist eine schnelle Behebung erforderlich Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 871/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2024, OF 864/9 Betreff: Ginnheimer Landstraße: Droht ein Verkehrsproblem? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch den Neubau von Doppelhaushälften in der Füllerstraße 57/59 und die geplante verkehrstechnische Erschließung des Grundstücks über die Ginnheimer Landstraße ein Verkehrsproblem entstehen könnte. Die Ginnheimer Landstraße ist an dieser Stelle eine lang gezogene Kurve, schlecht einsehbar für den motorisierten Verkehr und zudem abschüssig. Die Ginnheimer Landstraße wird in diesem Abschnitt von einer Buslinie befahren. Auch der übrige motorisierte Verkehr ist an dieser Stelle meist (zu) schnell unterwegs. Für Fahrradfahrer und Fußgänger könnte sich eine Unfallgefahr ergeben - auch durch Paketlieferer etc. und Müllfahrzeuge. Begründung: Ggf. mündlich Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1088 2024 Die Vorlage OF 864/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2024, OF 850/9 Betreff: Wasserhäuschen vor dem Predigerseminar Vorgang: V 398/22 OBR 9; OM 4226/23 OBR 9; ST 726/24 Das leerstehende Wasserhäuschen vor dem Predigerseminar in der Ginnheimer Landstraße wurde Mitte Mai dieses Jahres abgerissen. Leider wurden die Arbeiten nicht bis zu Ende durchgeführt, denn Fundament und Versorgungsleitungen sind weiter sichtbar und liegen ungeschützt offen. Ein Antrag mit ähnlichem Wortlaut wurde in der letzten Sitzung des Ortsbeirats zurückgezogen, da es Informationen gab, dass die geforderten Maßnahmen bereits durchgeführt wären. Dem ist aber nicht so, der Zustand ist weiterhin so, wie oben beschrieben. Bei einer Ortsbegehung sind Anwohner mit dem Wunsch nach Schaffung zusätzlicher Parkmöglichkeiten an die Antragsteller herangetreten. Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat die zuständigen Ämter der Stadt auf, die Arbeiten umgehend zu beenden, den Standort zu planieren und zum Parken herzurichten Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.05.2022, V 398 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4226 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 726 Beratung im Ortsbeirat: 9
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2024, OF 849/9 Betreff: Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Ginnheimer Landstraße/Abfahrt Rosa-Luxemburg-Straße/Ginnheimer Waldgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten umgehend die Planungen für die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Waldgasse nördlich des Predigerseminars aufzunehmen und das Ergebnis dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: In seiner ST 1366 vom 30.07.2018 bezeichnet der Magistrat selbst eine solche Maßnahme als verkehrlich sinnvoll. Die Situation hat sich der seither nicht verbessert, die ampelgesteuerte Kreuzung ist für Fußgänger und Autofahrer völlig unübersichtlich gestaltet und verführt zum Rasen, da das Grün der Ampel unbedingt noch mitgenommen werden muss. Eine Umgestaltung dieser Kreuzung führt zu einer Entschleunigung des Individualverkehrs und für mehr Sicherheit für die Fußgänger, da der Straßenraum dadurch drastisch reduziert würde, ohne zu Nachteilen beim fahrenden Verkehr zu führen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2024, OF 786/9 Betreff: Wasserhäuschen vor dem Predigerseminar Vorgang: V 398/22 OBR 9; OM 4226/23 OBR 9; ST 726/24 Das leerstehende Wasserhäuschen vor dem Predigerseminar in der Ginnheimer Landstraße wurde Mitte Mai diesen Jahres abgerissen .Leider wurden die Arbeiten nicht bis zu Ende durchgeführt ,denn Fundament und Versorgungsleitungen sind weiter sichtbar und liegen ungeschützt offen. Dies vorausgeschickt fordert der Ortsbeirat die zuständigen Ämter der Stadt auf, die Arbeiten umgehend zu beenden und den Standort zu planieren und zumindest provisorisch zu begrünen. Der Magistrat wird weiterhin um Auskunft gebeten, welche Vorstellungen er von einer zukünftigen Gestaltung der Fläche hat und wann mit einer Umsetzung zu rechnen ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.05.2022, V 398 Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4266 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 726 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 786/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 786/9 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2024, OF 766/9 Betreff: Eckparken Reichelstraße/Guaitastraße unterbinden Vorgang: OM 4227/23 OBR 9; ST 624/24 In der ST 624 wird von Seiten des Magistrats ein Zusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Eckparken und dem erlaubten Gehwegparken in der Reichel- und Guaitastraße konzipiert. Diesen kausalen Zusammenhang sehen wir nicht. Es ist vielmehr die Folge des hohen Parkdrucks in der Siedlungsstraße, dass ordnungswidrig auf den Sperrflächen im Kreuzungsbereich geparkt wird. Eine Reduzierung der Parkplätze um 50 % in diesem Bereich halten wir nicht für eine geeignete Maßnahme. Anwohner hatten sich nicht über eine zu enge Gehwegbreite, sondern lediglich über Probleme beim Kreuzen der Straße im Eckbereich beklagt. Der Ortsbeirat möge beschließen. Der Magistrat wird nochmals gebeten, unabhängig von weiteren Maßnahmen eine Planung zu erstellen, die das verkehrsgefährdende Eckparken mit geeigneten Mitteln unterbindet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4227 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 624 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5589 2024 Die Vorlage OF 766/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 732/9 Betreff: Kurzzeitparkplätze Ginnheimer Landstraße 125 einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat in der Ginnheimer Landstraße 125 vor dem Ärztehaus und der Apotheke 4 Kurzzeitparkplätze mit einer Höchstdauer von 1 Stunde in der Zeit von 08:00 Uhr - 18:00 Uhr (Mo.-Fr.) und von 08:00 Uhr - 13:00 Uhr (Sa.) einzurichten. Die Situation vor Ort erfordert eine entsprechende Einrichtung, da für mobil eingeschränkte Personen das Parken in zweiter Reihe auf Grund des Fahrradweges und der Straßenbahnschienen nicht möglich ist. Ein behinderter gerechter Zugang ist gewährleistet. Begründung: Die Verkehrssituation vor Ort erfordert eine Verbesserung. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 22 Vor der Beschlussfassung ändert die antragstellende Fraktion im Tenor die Anzahl der Kurzzeitparkplätze auf "drei" und die Höchstparkdauer auf "zwei" Stunden. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5440 2024 Die Vorlage OF 732/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2024, OF 679/9 Betreff: Taxistandplatz am Markus Krankenhaus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig auf der östlichen Seite der Wilhelm-Epstein-Straße, die noch zum Ortsbezirk 9 gehört, gegenüber dem Haupteingang des Markus-Krankenhauses ausreichende Taxistandplätze auch mit Elektroladesäulen zu realisieren. Der Bedarf an Taxiplätzen kann im sog. Gesprächskreis "Taxi", u. a. mit der Taxi-Vereinigung Frankfurt am Main e. V., ermittelt werden. Begründung: Ein direkter Zugang von einem Krankenhaus zu einem Taxiplatz ist sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für Besucherinnen und Besucher wichtig. Momentan müssen Taxen bei Bedarf - dieser besteht kontinuierlich - aus einiger Entfernung angefordert werden. Vor jedem bedeutenden Frankfurter Krankenhaus sollte ein Taxi-Halteplatz angelegt sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 16 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, dem Vertreter der Taxi-Vereinigung zu dieser Vorlage das Wort zu erteilen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5158 2024 1. Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 679/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, CDU, BFF und fraktionslos gegen SPD, LINKE. und FDP (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, BFF und fraktionslos gegen SPD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2023, OF 379/8 Betreff: Fußgänger:innenübergang einrichten und markieren Im Frankfurter Wochenblatt, KW 44, wird die Leiterin des Amtes für Straßenbau und Erschließung mit der Ankündigung zitiert, dass 5 Übergangskonstruktionen der Brückenbauten auf der Rosa Luxemburg Straße zwischen Fernsehturm und Ginnheimer Landstraße repariert oder neu hergestellt werden müssen. In der Zeit werde nur jeweils eine Fahrspur zur Verfügung stehen. Diese Engstellen sowie zu erwartende nächtliche Vollsperrungen sollen weiträumig (über Bockenheim und Ginnheim) umfahren werden, die Bauarbeiten werden im nächsten Jahr fortgeführt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, schnellstmöglich in der Bernadottestraße mindestens eine weitere Fußweg-Überquerung einzurichten (z.B. bei Haus Nr. 78 bzw. 41) und zu markieren. Alle bestehenden Querungen sowohl in der Bernadottestraße als auch in der Titusstraße sollen deutlich sichtbar (möglichst mit neuem Farbauftrag) markiert werden. Begründung: Im Ortsbezirk 8 ist zu erwarten, dass die Kunden und Angestellten des NWZs die Rosa Luxemburg Straße sowie die weiträumigen Umfahrungen vermeiden und über die Straßen des Ortsbezirks auf andere Zubringer-/bzw. Ausfallstraßen ausweichen. Die Bernadottestraße und die Titusstraße werden schon deutlich mehr befahren, die winterliche Dunkelheit und die Wetterverhältnisse erschweren Fußgänger:innen die Überquerung der Straßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 379/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2023, OF 597/3 Betreff: Ringstraßenbahn - Abschnitt Friedberger Landstraße bis Ginnheimer Landstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der o.g. M 167 wird unter folgender Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird gebeten mit Blick - auf die Kosten, - die lange Planungszeit von 10 Jahren - den geringen Straßenquerschnitt der betroffenen Straße - die Tatsache, dass der Lückenschluss der Straßenbahn auf der Dortelweiler Straße noch nicht geklärt ist, nochmals zu klären, ob die Anbindung nicht doch auch über eine günstigere E-Busringlinie die nötigen Fahrgastkapazitäten bereitstellen könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 597/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 12.10.2023, OA 402 entstanden aus Vorlage: OF 602/9 vom 23.09.2023 Betreff: S-Bahn-Station "Ginnheim": Barrierefreien Anschluss an Ginnheim Bericht des Magistrats vom 14.08.2023, B 319 Vorgang: B 172/11; M 140/11 Zwischenbescheid des Magistrats vom 06.12.2023 Im Bericht vom 14.08.2023, B 319, wird davon gesprochen, dass die Entwurfsplanung für die S-Bahn-Station "einen späteren konstruktiven Anschluss für eine mögliche Rampenanbindung östlich der Gleise" vorsieht. Des Weiteren heißt es: "Der Wunsch einer Realisierung der zusätzlichen Anbindung der S-Bahn-Station über eine Rampe ... in Richtung Woogstraße ist nachvollziehbar." Der Ortsbeirat hat immer wieder geäußert, dass er eine weitere Anbindung über die Woogstraße für nicht zielführend hält, sondern sich eine Anbindung über die Reichelstraße wünscht, wie sie beispielsweise in der Planungsvariante 1.1.4 dargestellt wird, da diese eine erheblich kürzere Anbindung an den Ortsmittelpunkt von Ginnheim und die dort befindlichen Verkehrsanschlüsse und Wohngebiete bieten würde (ca. 500 Meter versus ca. 1,2 Kilometer). Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, erneut eine Anbindung der S-Bahn-Station "Ginnheim" über einen barrierefreien Übergang in Richtung der U-Bahn-Station "Ginnheim" an der Reichelstraße zu prüfen und zu berichten, welche Optionen dafür bestehen und warum die entsprechenden Varianten in der Planung verworfen wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 14.08.2023, B 319 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.04.2011, B 172 Vortrag des Magistrats vom 01.08.2011, M 140 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 18.10.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 319 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 402 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 319 = Kenntnis, OA 402 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.10.2023, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 319 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 402 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 319 = Kenntnis, OA 402 = Annahme) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2023, TO II, TOP 52 Beschluss: 1. Die Vorlage B 319 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 402 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 402 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 4008, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023 § 4445, 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.02.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2023, OF 602/9 Betreff: S-Bahn-Station "Ginnheim": Barrierefreien Anschluss an Ginnheim Vorgang: B 172/11; M140/11; B 319/23 Im B319/2023 wird davon gesprochen, dass die Entwurfsplanung für die S-Bahn-Station Ginnheim "einen späteren konstruktiven Anschluss für eine mögliche Rampenanbindung östlich der Gleise" vorsieht. Desweiteren heißt es: "Den Wunsch einer Realisierung der zusätzlichen Anbindung der S-Bahnstation über eine Rampe ...in Richtung Woogstraße ist nachvollziehbar." Der Ortsbeirat hat immer wieder geäußert, dass er eine weitere Anbindung über die Woogstraße für nicht zielführend hält, sondern sich eine Anbindung über die Reichelstraße wünscht, wie sie beispielsweise in der Planungsvariante 1.1.4 wünscht, da diese eine erheblich kürzere Anbindung an den Ortsmittelpunkt von Ginnheim und die dort befindlichen Verkehrsanschlüsse und Wohngebiete bieten würde (ca. 500m versus ca. 1,2 km). Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, erneut eine Anbindung der S-Bahn-Station Ginnheim über einen barrierefreien Übergang an der Reichelstraße zu prüfen und zu berichten, welche Optionen dafür bestehen und warum die entsprechenden Varianten in der Planung verworfen wurden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.04.2011, B 172 Vortrag des Magistrats vom 01.08.2011, M 140 Bericht des Magistrats vom 14.08.2023, B 319 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 402 2023 Die Vorlage OF 602/9 wird als Antrag an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Übergang" die folgenden Worte eingefügt werden: "in Richtung der U-Bahn-Station ‚Ginnheim'". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2023, OA 391 entstanden aus Vorlage: OF 744/2 vom 17.09.2023 Betreff: Vorlage M 136 zurückstellen, bis die Situation aller von der Baumaßnahme betroffenen Bäume geklärt ist Vortrag des Magistrats vom 28.08.2023, M 136 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage M 136 wird zurückgestellt, bis der Eingriff in den gesamten von der Baumaßnahme betroffenen Baumbestand (der in der Vorlage M 136 thematisierte Baum und die Bäume entlang des derzeitigen Zauns an der Ernst-Schwendler-Straße) geklärt ist. 2. Hierzu wird der Magistrat gebeten, zeitnah mit allen relevanten Akteuren (Magistrat, zuständige Ämter, Stadtverordnete, Ortsbeirat 2, Bundesbank, ggf. US-Konsulat) einen Ortstermin zu organisieren. Begründung: Der in der Vorlage M 136 zur Fällung beantragte Baum steht gemäß der Vorlage im Bereich der Ausfahrt aus der US-Siedlung von der Joachim-Becher-Straße in die Ernst-Schwendler-Straße. Begründet wird die Notwendigkeit der Fällung damit, dass die US-Regierung gewährleisten will, dass die Siedlung mit großen Bussen über die besagten Straßen verlassen werden kann. Dabei stünde der in Rede stehende Baum im Bereich der Schleppkurve solcher großen Busse. Ein möglicher Umbau der Schleuse sei hierfür möglich, aber zu aufwendig. Vor Ort ist jedoch festzustellen, dass besagte Schleuse nicht breit genug ist, damit Busse mit solchen Wenderadien diese überhaupt passieren können. Insofern müsste, um die Tatsachen für die Begründung der Fällung herzustellen, die Schleuse ohnehin umgebaut werden, wobei dies dann auch direkt so geschehen könnte, dass eine Fällung nicht weiter notwendig wäre. Vor Ort zeigt sich jedoch ein größeres Problem. Die Baumaßnahme und die damit verbundene Baumfällung dient der Herstellung einer Anlieferungszone für die Bundesbank. Hierzu werden entlang der Ernst-Schwendler-Straße zunächst im Bereich des derzeitigen Gehwegs entlang des Bundesbankzauns acht Ersatzbaumpflanzungen vorgenommen. Nordwestlich dieser Pflanzungen soll für die Anlieferzone eine zweite Fahrspur hergestellt werden, die etwa vier Meter breit sein soll. Genau in diesem Bereich (Dreieck zwischen Geldmuseum, Ernst-Schwendler-Straße und Wilhelm-Eppstein-Straße) steht derzeit jedoch ein Baumhain. Für die Fahrbahn müssten ca. 20 Bäume weichen. Hiervon ist jedoch in der Vorlage M 136 und auch sonst bisher nichts bekannt. Dies steht jedoch mit der in der Vorlage M 136 gewünschten Fällung in deutlichem Zusammenhang. Daher müsste der gesamte Eingriff in den Baumbestand vor einer ersten Fällung in den Blick genommen werden. Eine Zustimmung der einzelnen Fällung gemäß der Vorlage M 136 würde gleichzeitig bereits eine Entscheidung für die Baummaßnahme in ihrer derzeitigen Planung und damit gegen die anderen Bäume bedeuten, ohne dass diese dabei überhaupt diskutiert würden. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt (https://geoportal.frankfurt.de/karte/#) mit eigenen Anmerkungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.08.2023, M 136 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 391 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 48 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 391 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.10.2023, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 136 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Planung für den Lkw-Wartebereich in der Ernst-Schwendler-Straße überarbeitet wird und dass die vorgeschlagenen Ersatzpflanzungen nicht direkt in der Ernst-Schwendler-Straße gepflanzt werden müssen, sondern im umliegenden Ortsbezirk. Die Vorlage OA 391 wird deshalb als erledigt gesehen. 2. Die Vorlage OA 391 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 136 = Ablehnung, OA 391 = Annahme) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2023, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 136 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Planung für den Lkw-Wartebereich in der Ernst-Schwendler-Straße überarbeitet wird und dass die vorgeschlagenen Ersatzpflanzungen nicht direkt in der Ernst-Schwendler-Straße gepflanzt werden müssen, sondern im umliegenden Ortsbezirk. Die Vorlage OA 391 wird deshalb als erledigt gesehen. 2. Die Vorlage OA 391 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3842, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023 § 3984, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2023, OF 567/9 Betreff: Blumenlädchen in Ginnheim erhalten Vorgang: OA 311/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine eventuelle Baustraße unter der Rosa-Luxemburg-Straße zur Baustelle des neuen S-Bahn-Haltepunkts Ginnheim so zu planen, dass der Standort des Blumenladens an der Ecke Platenstraße/Ginnheimer Landstraße nicht tangiert wird und die Sondernutzungsgenehmigung des Blumenladens dort zu verlängern. Die Lage des Blumenladens lässt keinen Konflikt mit einer eventuellen Baustraße unter der Brücke erwarten. Der Blumenladen befindet sich am Rand des Geländes, direkt vor einem Pfeiler und sollte die Einrichtung einer Baustraßenweg nicht behindern. Begründung: In dem o.g. Bericht wird erläutert, dass die Stadt Frankfurt am 20.1.2023 eine Stellungnahme abgegeben hat, die die Baulogistik der DB Netz AG im Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim ablehnt und damit auf die Anregung des Ortsbeirats aus der OA 311 reagiert, eine Baustellenzufahrt von der Ginnheimer Landstraße unter der Rosa-Luxemburg-Straße einzurichten. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 224 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2023, OA 311 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4233 2023 1. Die Vorlage B 224 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 567/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, BFF, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2023, OF 553/9 Betreff: Kreuzungsecke Reichelstraße/Guaitastraße von parkenden Autos frei halten Durch ordnungswidrig parkende Autos auf den schon vorhandenen Sperrflächen im Kreuzungsbereich wird die Sicht und damit eine sichere Querung der Kreuzung für AutofahrerInnen und FußgängerInnen stark beeinträchtigt. Trotz zusätzlicher Beton-Poller auf den Flächen, werden Fahrzeuge in den Zwischenräumen derart geparkt, dass zusätzlich die Nutzung des Gehweges für FußgängerInnen teilweise unmöglich ist und sie auf die Straße ausweichen müssen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen (z.B. Fahrradbügel, feste Metallpfosten) zu ergreifen, um das ordnungswidrige Parken an dieser Stelle zu unterbinden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4227 2023 Die Vorlage OF 553/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2023, OF 552/9 Betreff: Ortsbeirat 9 bittet um Wasserhäuschen Ginnheimer Landstraße Vorgang: V 398/22 OBR 9 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: in Absprache mit den lokalen Akteur*innen wie etwa dem Jugendzentrum Ginnheim und dem Quartiersmanagement eine kulturelle oder soziale Nutzung des ehemaligen Wasserhäuschens an der Ginnheimer Landstraße zu ermöglichen und dieses dafür entsprechend zu ertüchtigen. Begründung: Das Wasserhäuschen an der Ginnheimer Landstraße vor dem ehemaligen "Predigerseminar" steht seit längerem leer. Die Frage, wem das Gebäude gehört (V398 vom 22.04.22) konnte der Magistrat seit mehr als einem Jahr nicht beantworten, aber dem Vernehmen nach gehört sie der Stadt Frankfurt. Indem der Leerstand des Wasserhäuschens beendet und dieses für ein interessantes Angebot an das Quartier geöffnet wird, könnte ohne große Investitionen eine wünschenswerte Belebung stattfinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.05.2022, V 398 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO I, TOP 15 Die Vorlage OF 552 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Vor der Beschlussfassung streichen die antragstellenden Fraktionen im Betreff die Worte "bittet um". Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4226 2023 Die Vorlage OF 552/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 4 CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2023, OF 534/9 Betreff: Straßen- und Grünbereich Ginnheimer Landstraße 168 bis 186 Vorgang: OM 2424/13 OBR 9; ST 1683/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit den Ämtern (Grünflächenamt, ASE, Ordnungsamt, Polizei) zwecks Klärung des Zustandes der Grünanlage und dem Straßenbereich rund um die Häuser 168-186 zu vereinbaren. Begründung: Begründung aus dem Antrag vom 15.08.2013, OF 651/9: "Das Gebiet rund um die Ginnheimer Landstraße 168 mit seinem REWE Markt und den Ladenlokalen wird von vielen Ginnheimern als Zentrum des Stadtteils angesehen. Dazu gehört auch, dass die Grünflächen entsprechend hergerichtet sind. Im Juli fand ein Ortstermin des OBR 9 hierzu statt. Seit einiger Zeit befinden sich die Anlagen jedoch in einem unansehnlichen Zustand und werden der Bedeutung eines Quartierszentrums nicht gerecht. Vor allem durch die Entsorgung von Müll, wie Bierflaschen, Zigaretten oder Getränkedosen sind die Anlagen auch für die Bewohner der unmittelbar anliegenden Häuser ein Ärgernis. Der Magistrat sollte sich im Zuge der Aufwertung der Stadtteilzentren schnellstmöglich um eine Generalüberholung der Anlage bemühen." Leider hat sich die Situation in den letzten 10 Jahren im öffentlichen Raum verschlechtert, es wurden bisher keine Maßnahmen zur Verbesserung ergriffen. Es handelt sich hierbei, entgegen der Aussagen in der Stellungnahme ST 1683, um einen städtisch-öffentlichen Raum. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2424 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2013, ST 1683 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 534/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2023, OF 531/9 Betreff: Keine Ringstraßenbahn durch den Ortsbeirat 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die geplante Ringstraßenbahn nicht durch die im Ortsbezirk geplanten Rute (Wilhelm-Epstein-Straße; Am Dornbusch; Marbachweg) zu führen. Vor einigen Jahren wurde die Wilhelm-Epstein-Straße und die Straße am Dornbusch für einigen Millionen EUR Grundsaniert mit monatelanger Belastung für die Anwohner. Die derzeit im Einsatz befindliche Buslinie 34 befördert die ÖPNV-Teilnehmer auf den gesamten, inzwischen barrierefrei ausgebauten Haltestellen zu ihren Zielen. Sollte es zu Kapazitätsengpässen kommen, kann durch eine reduzierte Taktung weitere Busse zum Einsatz kommen (Elektrobusse bevorzugt). Der Einsatz einer Ringstraßenbahn in diesem Bereich hat keinen Vorteil für die direkten Anwohner. Die Nachteile überwiegen. In einem offenen Brief (E-Mail an den Ortsbeirat und der Presse vom 21.03.2023 - durch Weiterleitung) haben sich Anwohner über die Planung Gedanken gemacht und Ihre nachvollziehbaren Bedenken geäußert. Der Ortsbeirat teilt die Bedenken im Hinblick auf: - Behinderung von Rettungsfahrten, - Schulwegsicherung durch eine Vielzahl von Schulen entlang der Strecke, - Bremsweg eines Schienenfahrzeugs deutlich höher als eines PKWs, - Ein- und Ausstieg der Haltestellen (mittig) - neue barrierefreie Haltestellen notwendig, - Behinderungen des Verkehrs, Unzumutbarkeit der Ringstraßenbahn für die Anwohner - Sicherheit und Rettungszeiten, - Wegfall von weiteren Parkplätzen, - Erschütterungen der Wohnhäuser durch den Umbau, - Gehwege, Fahrradwege (Gefährliche Situationen bei nach Ausbau), - Keine Reduktion des Pendlerverkehrs nach Ausbau, Anhand der angespannten Haushaltssituation der Stadt sollte die Wirtschaftlichkeit (hier: Unwirtschaftlichkeit) einer Ringstraßenbahn durch den Ortsbezirk, bei einer zurzeit bestehenden Verbindung nochmals überdacht werden. Insgesamt ist es sinnvoller, sicherer, wirtschaftlicher und ökologischer, dass "Ringbahnprojekt" durch ein "Elektro- Ringbusprojekt" zu ersetzen, insbesondere da die Bahn keinen Geschwindigkeitsvorteil für den Nahverkehrsbenutzer bietet. Schon heute kann der Busfahrer per Signal die Ampelsteuerung beeinflussen und zügig zum Ziel kommen. Aus vorgenannten Gründen lehnt der Ortsbeirat die M 167 Vorlage ab. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 9 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlagen M 167/22 und OF 531/9 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag, die Vorlagen M 167 und OF 531/9 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 531/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); LINKE. und FDP (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO I, TOP 13 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung über die Vorlage M 167/22 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung über die Vorlage OF 531 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage M 67 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Der Vorlage M 167 wird unter Hinweis auf OA 276/22 zugestimmt. 2. a) Dem Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 531/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Zurückstellung) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. zu a) und b) CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 531/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 531/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 531/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 531/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2023, OF 544/9 Betreff: Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: weitere Flächen, die nicht intensiv als Freizeitflächen genutzt werden, als sogenannte "Wiesen für Insekten" auszuzeichnen und dort artenreiche Blühwiesen einzusähen. Diese sollten so selten wie nötig gemäht werden. Also Flächen hierfür eignen sich aus Sicht des Ortsbeirats besonders folgende für eine Prüfung durch den Magistrat: 1. Teile der Grünfläche vor dem Bertramshof in der Straße "Am steinernen Stock" an der Kreuzung zu Bertramswiese und Kühhornshofweg 2. Eine Teil der Wiese an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße und Kühhornshofweg 3. Ein Teil der Grünanlage zwischen Carl-Gördeler-Str., Mierendorffstr. und Fritz-Tarnow-Str. 4. Ein Teil der Wiese am Ende der Klimsch-Anlage an der Grillparzerstraße 5. Flächen im Bereich der Wohnanlage Reichelstraße, insbesondere nahe der Sportanlage an der Rosa-Luxemburg-Straße 6. Ein Teil der Wiese vor der Ludwig-Richter-Schule an der Eschersheimer Landstraße / am Lindenbaum 7. Die Wiese vor dem Bahnübergang Lachweg / Dreihäusergasse auf der Alt-Eschersheimer Seite Begründung: Das Insektensterben nimmt weiter zu, was die Wissenschaft insbesondere auf die intensive Landwirtschaft zurückführen kann. Die Städte übernehmen daher oft eine Funktion als Rückzugsraum für viele Arten, die in der Fläche kaum noch Lebensräume finden. Daher ist es wichtig, den urbanen Lebensraum weiter zu qualifizieren und diese Lebensräume miteinander zu vernetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3990 2023 Die Vorlage OF 544/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Er Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: "Universitätssportzentrum", "Sophienstraße", "Kirchplatz", "Schönhof", "Kurfürstenplatz", "Adalbert-/Schloßstraße", "Westbahnhof". Sie sollte in Fahrtrichtung Westbahnhof folgenden Verlauf haben: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof. Sie sollte in Fahrtrichtung Markus-Krankenhaus folgenden Verlauf haben: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schloßstraße abbiegen. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um, fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße (6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Endhaltestelle Ginnheim: 3 Haltestellen 1er Umstieg in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskrankenhaus (Endstation), 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße: 2 Haltestellen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof, (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markuskrankenheus, eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab Markuskrankenheus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht wehr angefahren wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2023, OF 619/2 Betreff: Das Schrankendenkmal Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Schranke an der Zufahrt zur (städtischen) Liegenschaft Ginnheimer Straße 47 abzubauen und in Höhe Ginnheimer Landstraße 41 (Zufahrt Integrationsdorf, Auslagerungsstandort Johanna-Tesch-Schule) wieder aufzubauen. Begründung: Die Schranke wird am jetzigen Standort nicht benötigt und es stellt sich die Frage, warum sie jemals dorthin gestellt wurde. Sie ist immer geöffnet und erfreut sich zwischenzeitlich einer intensiven Freundschaft mit einem benachbarten Baum, der sie im oberen Bereich liebevoll umarmt (siehe Bilder). Auch wenn es traurig ist, die beiden zu trennen, so wird die Schranke an der Zufahrt Höhe Ginnheimer Landstraße 41 dringend benötigt und darf endlich das tun, wofür sie angeschafft wurde: nicht gestattete Zufahrten zu verwehren. Das Landschaftsschutzgebiet hinter der Zufahrt Ginnheimer Landstraße 41 wird ganzjährig verbotswidrig als Parkplatz missbraucht. Vereinzeltes Verteilen von Verwarnungsgeldern zeigt keinerlei Wirkung. Schließlich wurde eine Schranke für die Zufahrt Ginnheimer Landstraße 41 bei einem Ortstermin von Vertretern des Grünflächenamtes (GFA) und des Ortsbeirates (OBR) am 13. September 2022 als Problemlösung verabredet. Die Zufahrtsmöglichkeit für Berechtigte (Feuerwehr, Rettungsdienst, FES, Integrationsdorf, Johanna-Tesch-Schule) stellt technisch kein Problem dar und wird an anderer Stelle ja auch umgesetzt. Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahmen des Antragstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3715 2023 Die Vorlage OF 619/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2023, OF 450/9 Betreff: Ginnheimer Waldgasse - weiterhin Probleme durch Schwerlastverkehr und Elterntaxis Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die am Schulwegsicherungstermin am 04.11.2022 (am Auslagerungsort der Diesterwegschule) festgelegten Punkten jetzt umgehend umzusetzen und die offenen Punkte bezüglich des Schwerlastverkehrs zur Baustelle der DB unterhalb der Rosa-Luxemburg-Brücke schnellstens zu beheben. Leider sehen die Anwohner bis zum heutigen Tag keine Besserung der Situation vor Ort. Nach wie vor fahren Elterntaxis bis zur Auslagerungsort der Diesterwegschule vor, obwohl der Ortsbeirat im letzten Jahr unter anderem kurzfristig 4 Kurzzeitparkplätze auf der Ginnheimer Landstraße vor und hinter der Einmündung in die Ginnheimer Waldgasse hat einrichten lassen, um den Kfz-Verkehr außerhalb der Ginnheimer Waldgasse zu lassen. Foto: privat Folgende Punkte wurden besprochen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um zügige Umsetzung der Punkte und Information über den Sachstand in der März-Sitzung des Ortsbeirates. Das Amt für Straßenbau und Erschließung wird gebeten ein Piktogramm "Verkehrsberuhigter Bereich" auf der Fahrbahn (Ginnheimer Waldgasse) zu markieren. Das Straßenverkehrsamt prüft, ob das Schrägparken durch Längsparken (im Bereich Ginnheimer Waldgasse) ersetzt werden kann. Die Kinder könnten dann hinter den parkenden Fahrzeugen, entlang des Zaunes, laufen. Das Straßenverkehrsamt wird gebeten, ein Via Count anzubringen. Nach der Auswertung der Verkehrsdaten (wie viele LKW/PKW zu welchen Uhrzeiten) wird die Polizei entsprechende Kontrollen während der Schulzeiten durchführen. Das Straßenverkehrsamt wird um Prüfung gebeten, ob die Zeiten des LKW- Durchfahrtsverbots verlängert werden kann (von Schulbeginn 08.00 Uhr bis Schulende 12:35 Uhr). Das Straßenverkehrsamt wird gebeten, die DB auf folgendes hinzuweisen: Die Einhaltung der jeweiligen Durchfahrtzeiten und vorsichtige Fahrweise der LKW-Fahrer. Da es sich lediglich um ein Bau Lager der Bahn handelt, sollte derzeit gar kein LKW- Verkehr stattfinden. Außerdem ist die Ginnheimer Waldgasse kein offizieller Zu- bzw. Abweg zum Bahnlager. Das Lager soll möglichst aufgelöst werden. Leider mussten die Anwohner seit Mitte Januar'23 feststellen, dass Baucontainer, Toilettenanlagen sowie weitere Baufahrzeuge "schweres Gerät" unterhalb der Rosa-Luxemburg-Brücke zur Baustelle der DB über die Straße Ginnheimer Waldgasse gebracht haben. Nach wie vor möchten wir nochmals betonen, dass dieser Standort immer noch nicht als Baustellenlager genehmigt worden ist und somit eine Lagerung nicht erfolgen darf. Eine erhöhte Gefährdung der Schulkinder, aber auch der Anwohner durch Baustellenverkehr in diesem Bereich ist gegeben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 21 Die Vorlage OF 450/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Der Ortsvorsteher wird zusätzlich gebeten, hierzu vorab mit den entsprechenden Ämtern in Kontakt zu treten. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3563 2023 Die Vorlage OF 450/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt [zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Zwischen Markuskrankenhaus und Westbahnhof sollen folgende Haltestellen angefahren werden: Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Universitätssportzentrum - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße, in der Gegenrichtung über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Universitätssportzentrum - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße. Im Zuge der Streckenanpassung ist zu prüfen, ob von der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße ( 6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Ginnheim : 3 haltestellen 1er UMSTIEG in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskranbkenhaus ( Endstation.) 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße 2 Haltestellen. Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um Fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen.] Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 590/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2023, OA 311 entstanden aus Vorlage: OF 443/9 vom 19.01.2023 Betreff: Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim Vorgang: OM 6653/20 OBR 9; ST 2179/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zum Neubau des S-Bahn-Haltepunkts Ginnheim folgende Änderungen zu beschließen: 1. Das Zuwegungskonzept für den Bau des neuen Haltepunkts ist dahin gehend zu überarbeiten, dass in der Verlängerung des westlichen Endstücks der Ginnheimer Waldgasse unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße eine bis zur Ginnheimer Landstraße reichende Baustraße errichtet wird. Diese ist im Zusammenwirken mit der Stadt Frankfurt so auszugestalten, dass sie danach als Verbindungsweg zur U-Bahn-Station "Ginnheim" genutzt werden kann. 2. In diesem Zuge ist auf der östlichen Seite eine barrierefreie Zuwegung zu dem geplanten Bahnsteig einzuplanen und herzustellen. Die Möglichkeit eines Grundstückserwerbs, soweit erforderlich, ist zu prüfen. Mindestens sind die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einem direkten Zugang zu schaffen. Begründung: Zu 1.: Das bisherige Zuwegungskonzept ist veraltet. Mittlerweile befindet sich auf dem Areal zwischen Ginnheimer Waldgasse und der Straße Auf der Schloßhecke eine Schule bzw. direkt daneben eine Kita. Die Entscheidung der Auslagerung der Diesterwegschule, mitgeteilt mit Stellungnahme vom 14.12.2020, ST 2179, kam wohl zu spät, um sie noch in die Genehmigungsplanung für das BE-Konzept vom 31.03.2021 einfließen zu lassen. Jede Baustraße hat den Bereich rund um die Schule zu meiden. Zu 2.: Die in Ziffer 5.4 des Erläuterungsberichts (Seite 15) vorgetragenen Argumente sind letztlich nicht überzeugend. Eine mögliche Lärmbeeinträchtigung der Kleingartenanlage durch die Nutzer fällt im Verhältnis zu den ohnehin vorhandenen Lärmquellen Schienenstrecke 3684, Stadtbahnlinie U 4 und Rosa-Luxemburg-Straße nicht ins Gewicht. Eventuell anfallende Zusatzkosten erscheinen im Vergleich zu dem Nutzen für die Bürger des Stadtteils vertretbar. Ein eventuell erforderlicher Grundstückserwerb sollte daher geprüft werden. Die Entscheidung für die Variante 1 (Bahnsteigzugang von der Haltestelle "Niddapark" und Freizeitanlage Ginnheimer Wäldchen) ohne Zuwegung von der östlichen Seite ist vor mehr als zehn Jahren (Stadtverordnetenbeschluss vom 06.09.2012) gefallen und veraltet. Ein direkter, barrierefreier Zugang zum Stadtteil Ginnheim würde Attraktivität und Akzeptanz des Haltepunkts steigern. Da der Bahnsteig ohnehin auf der östlichen Gleisseite angeordnet ist, böte sich die Verknüpfung mit einem Verbindungsweg in den Stadtteil hinein an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6653 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2179 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 224 Antrag vom 06.07.2023, OF 567/9 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4233 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 311 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2895, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2023, OF 443/9 Betreff: Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn Haltepunkt Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Neubau des S-Bahn Haltepunkts Ginnheim folgende Einwendungen vorzutragen: 1. Das Zuwegungskonzept für den Bau des neuen Haltepunkts wird dahingehend überarbeitet, dass in der Verlängerung des westlichen Endstücks der Ginnheimer Waldgasse unterhalb der Rosa-Luxemburg-Hochstraße eine bis zur Ginnheimer Landstraße reichende Baustraße errichtet wird. Diese ist im Zusammenwirken mit der Stadt Frankfurt so auszugestalten, dass sie danach als Verbindungsweg zur U-Bahn-Station Ginnheim genutzt werden kann. 2. In diesem Zuge ist auf der östlichen Seite eine barrierefreie Zuwegung zu dem geplanten Bahnsteig einzuplanen und herzustellen. Die Möglichkeit eines Grundstückserwerbs, soweit erforderlich, ist zu prüfen. Mindestens sind die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einem direkten Zugang zu schaffen. Der Beschluss der StVV vom 06.09.2012 ist insoweit zu revidieren. Begründung: ad 1: Das bisherige Zuwegungskonzept ist veraltet. Mittlerweile befindet sich auf dem Areal zwischen Ginnheimer Waldgasse und der Straße Auf der Schloßhecke eine Schule bzw. direkt daneben eine Kita. Die Entscheidung der Auslagerung der Diesterwegschule, mitgeteilt mit ST 2179 vom 14.12.20 kam wohl zu spät, um sie noch in die Genehmigungsplanung für das BE-Konzept vom 31.03.2021 einfließen zu lassen. Jede Baustraße hat den Bereich rund um die Schule zu meiden. ad 2: Die in Ziff. 5.4 des Erläuterungsberichts (S. 15) vorgetragenen Argumente sind letztlich nicht überzeugend. Eine mögliche Lärmbeeinträchtigung der Kleingartenanlage durch die Nutzer fällt im Verhältnis zu den ohnehin vorhandenen Lärmquellen Schienenstrecke 3684, U-Bahn U 4 und Rosa-Luxemburg-Straße nicht ins Gewicht. Eventuell anfallende Zusatzkosten erscheinen im Vergleich zu dem Nutzen für die Bürger des Stadtteils vertretbar. Ein eventuell erforderlicher Grundstückserwerb sollte daher geprüft werden. Die Entscheidung für die Variante 1 (Bahnsteigzugang von der Haltestelle Niddapark und Freizeitanlage Ginnheimer Wäldchen) ohne Zuwegung von der östlichen Seite ist vor mehr als 10 Jahren (StVV-Beschluss vom 06.09.2012) gefallen und veraltet. Ein direkter, barrierefreier Zugang zum Stadtteil Ginnheim würde Attraktivität und Akzeptanz des Haltepunkts steigern. Da der Bahnsteig ohnehin auf der östlichen Gleisseite angeordnet ist, böte sich die Verknüpfung mit einem Verbindungsweg in den Stadtteil hinein an. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung OA 311 2023 1. Die Vorlage OF 443/9 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass zum einen der erste Satz des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zum Neubau des S-Bahn-Haltepunktes Ginnheim folgende Änderungen zu beschließen:" und zum anderen der letzte Satz von Ziffer 2. gestrichen wird. 2. Aufgrund des nahenden Fristablaufs wird der Ortsvorsteher zusätzlich gebeten, den unveränderten Antrag vorab an den zuständigen Sachbearbeiter zu leiten. Abstimmung: zu 1. und 2. Annahme bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2023, OF 422/9 Betreff: Anwohnerparken in Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in dem Gebiet zwischen Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Stadtweg, Wilhelm-Epstein-Straße und Am Eisernen Schlag Anwohnerparkplätze in ausreichendem Umfang (mindestens 50% des vorhandenen Parkraums) auszuweisen. Begründung: Der Parkdruck im oben genannten Gebiet ist extrem hoch. Dieser wird insbesondere durch den Besucherverkehr des Markus Krankenhauses verursacht. Durch die Ausweisung entsprechender Anwohnerparkflächen sollen die Anwohner entlastet werden. Die Situation ist aufgrund der Renovierungsarbeiten in einer der öffentlichen Tiefgaragen derzeit nochmals verschärft worden. Zudem muss bereits jetzt auf den perspektivischen Wegfall weiterer Parkplätze durch die sogenannte Ringstraßenbahn reagiert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3386 2023 Die Vorlage OF 422/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2023, OF 421/9 Betreff: Informationen zur Barrierefreiheit für den Fußweg zwischen den U-Bahn-Stationen "Ginnheim" und "Niddapark" Der an der Ginnheimer Landstraße / Platenstraße beginnende Fußweg zur U-Bahnstation Niddapark endet nach mehreren hundert Metern und am Ende einer sehr schmalen Brücke vor einer Treppe, die nicht barrierefrei passierbar ist. Menschen, die beispielsweise mit einem Rollstuhl, einer Gehhilfe, mit einem Kinderwagen oder mit einem schweren Fahrrad unterwegs sind, müssen hier wieder umkehren, was frustrierend und bei Gegenverkehr nicht ohne weiteres möglich ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Beginn des Fußwegs zur U-Bahnstation Niddapark ein Informationsschild anzubringen, das erstens auf das Ziel für den hier beginnenden Fußweg zum Niddapark bzw. der U-Bahnstation Niddapark hinweist und zweitens verdeutlicht, dass dieser Weg nicht barrierefrei zu passieren ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3385 2023 Die Vorlage OF 421/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2022, OF 563/2 Betreff: Parkplätze vor Ginnheimer Landstraße 11 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor der Ginnheimer Landstraße 11 einen Parkplatz (siehe Anlage) zugunsten von Fahrradbügeln umzuwidmen. Der Abstand der Fahrradbügel soll auch ausreichend Platz für Lastenfahrräder bieten. Begründung: Im Hof der Liegenschaft Ginnheimer Landstr. 11 befindet sich eine Kita (Jardin Palmito). Leider gibt es im Hof keinen Platz, um Lastenräder kurzfristig zu parken. Eltern die ihre Kinder mit dem Lastenrad bringen und abholen, finden auch auf dem Gehweg und auf der Straße meist keinen Platz für ihre Lastenräder. (Ginnheimer Landstraße 11, im Hof befindet sich die Kita Jardin Palmito) Quelle: Der Bildgeber ist dem Antragsteller mit Name und Anschrift bekannt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 563/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3545 2023 Die Vorlage OF 563/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2022, OF 542/2 Betreff: Getrenntsammlung von Bioabfällen auch in der Ginnheimer Landstraße ermöglichen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass den Haushalten in der Liegenschaft Ginnheimer Landstraße 28 eine Biotonne bereitgestellt wird und der/die Hauseigentümer*in damit der gesetzlichen Verpflichtung nachkommt den dortigen Mietparteien eine haushaltsnahe Getrenntsammlung von Bioabfällen zu ermöglichen. Begründung: Anliegen eines Bürgers. Für die Biotonne gilt ein Anschluss- und Benutzungszwang. Diese Pflicht wird in Frankfurt leider bislang nur lückenhaft erfüllt und von städtischer Seite nicht wirkungsvoll überwacht bzw. durchgesetzt. Die aktuelle Situation wirkt sich negativ auf die Umwelt und auf die betroffenen Bürger*innen aus. Die fehlende Möglichkeit Bioabfälle getrennt zu sammeln führt dazu, dass diese Abfälle in der Restmülltonne landen und im Folgenden verbrannt statt einer klimapolitisch sinnvolleren Verwertung (Biogas, Düngemittel) zugeführt werden. Die betroffenen Bürger*innen zahlen außerdem deutlich höhere Entsorgungsgebühren für eine Restmülltonne als für eine grundsätzlich kostenfreie Biotonne und werden dadurch zusätzlich belastet. In begründeten Fällen kann eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne gewährt werden, wenn z.B. anfallende Bioabfälle vor Ort kompostiert werden können. Diese Möglichkeit besteht auf den oben genannten Grundstücken nicht bzw. wird nicht wahrgenommen. Eine Ausnahmesituation scheint demnach nicht zu bestehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 542/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.11.2022, OA 276 entstanden aus Vorlage: OF 378/9 vom 24.10.2022 Betreff: Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Zwischenbescheide des Magistrats vom 27.04.2023, 14.09.2023 und 25.01.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die mit der Vorlage vom 14.10.2022, M 167, vorgelegte Planung für die Straßen im Ortsbezirk 9 (Marbachweg, Am Dornbusch, Wilhelm-Epstein-Straße) unter Berücksichtigung folgender grundsätzlicher Hinweise anzupassen: 1. Die mit dem Antrag vom 18.06.2019, NR 895, beschlossene Vorgabe, Radwege in der Regel mit einer Breite von 2,3 Metern (mindestens aber zwei Meter breit) zu planen, wird auch hier konsequent zur Anwendung gebracht. Hier sei insbesondere auch auf den Schulwegeplan verwiesen, der die oben genannten Straßen als Radwege beinhaltet. Das gefahrenfreie Überholen, auch aufgrund des sehr breiten Spektrums von Radfahrenden, muss durch die entsprechende Breite gewährleistet sein; 2. die mit dem Antrag vom 18.06.2019, NR 895, beschlossene Vorgabe, Radwege "durch bauliche Maßnahmen getrennt von anderen Verkehrsarten effektiv von Kraftfahrzeugen freigehalten" sowie "‚Quetschlösungen' im Straßenraum (...) zu vermeiden" wird auch hier angewendet, um die Sicherheit insbesondere von Kindern im Straßenverkehr zu erhöhen; 3. Gehwege sind mit einer Breite von mindestens zweieinhalb Metern zu planen, wie es die bundesgesetzlichen Soll-Vorgaben und der Stand der Technik aus diversen Regelwerken und Normen vorsehen. Baumstandorte sind hier möglichst mit abgedeckten Baumscheiben zu integrieren. Ge rade für Kinder und ältere Menschen sollen die Wege frei von Hindernissen nutzbar sein. Begründung: Zu Ziffer 1.) und Ziffer 2.) Abschnittsweise sieht die Planung keine Verbesserung für den Radverkehr gegenüber der aktuellen Situation vor. Radwege mit einer Breite von eineinhalb Metern, die auf der Straße neben den Schienen geführt werden und der Verzicht auf eine bauliche Trennung stehen im Widerspruch zu den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung (NR 895) und dem Vortrag M 167, der sie beigefügt sind. Eine Neuplanung sollte die aktuell bereits vorliegenden und teils gefährlichen Mängel beheben. Es handelt sich hier auch für Radfahrende um eine wichtige Radverbindung, die ebenso wie der ÖPNV eine Verbesserung erfahren sollte. Vor allem aber da sich der Radweg auch im Schulwegeplan befindet, ist es nicht hinzunehmen, die Situation bei der Neuplanung der Straße nicht deutlich und nach dem Stand der Technik zu verbessern. Sorgen und Beschwerden über die bestehenden Radwege liegen dem Ortsbeirat bereits vor, ebenso sind auf dem Radweg regelmäßig Parkverstöße zu beobachten, die häufig zu gefährlichen Situationen und gelegentlich leider auch zu Unfällen führen. Sollten gesetzliche Vorgaben der Umsetzung der Forderung entgegenstehen, hätten diese bereits in der Vorlage erläutert werden sollen. Zur Illustration sei auf die Anlagen zum Vortrag M 167 verwiesen, hier zum Beispiel auf die Seiten LP 7, 8, 9 und 10 für den Marbachweg, die lediglich unterdimensionierte und baulich nicht von der Straße getrennte Radwege in mindestens eine Richtung vorsehen. Zu Ziffer 3.) Das Standardmaß zeitgemäßer Fußwege-Planungen liegt bei zweieinhalb Metern. Es soll eine Lösung gefunden werden, in der mindestens eine Seite dem Standard insoweit entspricht, dass auch zwei Personen, so auch eine Rollstuhlfahrende und eine Begleitperson, nebeneinander auf dem Gehweg unterwegs sein können. Siehe dazu auch die Empfehlungen und Erläuterungen des Fuß e. V. Die Integration von Bäumen kann dabei gut gelingen, hier wäre etwa der Gehweg vor der DNB auf der Eckenheimer Landstraße ein gelungenes Beispiel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 98 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 16.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Fristverlängerung um einen Monat) 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Fristverlängerung um einen Monat) 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 § 3397, 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 12.06.2023 § 3926, 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 16.10.2023 § 4441, 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.02.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2022, OF 544/2 Betreff: Verbindung Ginnheimer Stadtweg zum Wendehammer Ginnheimer Landstraße ausbessern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Bodenbelag des Fuß- und Radwegs parallel zur A66 zu erneuern. Begründung: Der Weg ist eine wichtige Verbindung im Fußgänger- und Fahrradnetz, da er das Westend (Übergang Brücke Grüneburgpark) Bockenheim mit Ginnheim/Niddapark verbindet und auch Zugang zu den anliegenden Kleingärten ermöglicht. Der Weg befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Er ist sehr uneben und der Schotter sowie die Schwellen an Gullideckeln bergen Unfallgefahren für Radfahrer und schränkt die Nutzbarkeit zulasten mobilitätseingeschränkter Passanten sowie Kinderwagen ein. Eingang/-fahrt in den Sandweg aus Richtung Niddapark/S-Bahn kommend (Fotos der Antragstellerin): Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3324 2022 Die Vorlage OF 544/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2022, OF 378/9 Betreff: Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen Vorgang: NR 895/19; M 167/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, der Magistrat möge die mit der M167/22 vorgelegte Planung für die Straßen im Ortsbezirk 9 (Marbachweg, Am Dornbusch, Wilhelm-Epstein-Straße) unter Berücksichtigung folgender grundsätzlicher Hinweise anpassen: 1. Die mit der NR895/19 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" beschlossene Vorgabe, Radwege in der Regel mit einer Breite von 2,3m (mindestens aber 2m breit) zu planen, wird auch hier konsequent zur Anwendung gebracht. Hier sei insbesondere auch auf den Schulwegeplan verwiesen, der die oben genannten Straßen als Radwege beinhaltet. Das gefahrenfreie Überholen, auch aufgrund des sehr breiten Spektrums von Radfahrenden, muss durch die entsprechende Breite gewährleistet sein. 2. Die mit der M895/19 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" beschlossene Vorgabe, Radwege "durch bauliche Maßnahmen getrennt von anderen Verkehrsarten effektiv von Kraftfahrzeugen freigehalten" sowie "‚Quetschlösungen' im Straßenraum (...) zu vermeiden" wird auch hier angewendet, um die Sicherheit insbesondere von Kindern im Straßenverkehr zu erhöhen. 3. Gehwege sind mit einer Breite von mindestens 2,5m zu planen, wie es die bundesgesetzlichen Soll-Vorgaben und der Stand der Technik aus diversen Regelwerken und Normen vorsehen. Baumstandorte sind hier möglichst mit abgedeckten Bauscheiben zu integrieren. Grade für Kinder und ältere Menschen sollen die Wege frei von Hindernissen nutzbar sein. Begründung: Zu 1) und 2) Abschnittsweise sieht die Planung keine Verbesserung für den Radverkehr gegenüber der aktuellen Situation vor. Radwege mit einer Breite von 1,5m, die auf der Straße neben den Schienen geführt werden und der Verzicht auf eine bauliche Trennung stehen im Widerspruch zu den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung (NR895/19) und zu der M-Vorlage (M167/22), der sie beigefügt sind. Eine Neuplanung sollte die aktuell bereits vorliegenden und teils gefährlichen Mängel beheben. Es handelt sich hier auch für Radfahrende um eine wichtige Radverbindung, die ebenso wie der ÖPNV eine Verbesserung erfahren sollte. Vor allem aber da sich der Radweg auch im Schulwegeplan befindet, ist es nicht hinzunehmen, die Situation bei der Neuplanung der Straße nicht deutlich und nach dem Stand der Technik zu verbessern. Sorgen und Beschwerden über die bestehenden Radwege liegen dem Ortsbeirat bereits vor, ebenso sind auf dem Radweg regelmäßig Park-Verstöße zu beobachten, die häufig zu gefährlichen Situationen und gelegentlich leider auch zu Unfällen führen. Sollten gesetzliche Vorgaben der Umsetzung der Forderung entgegenstehen, hätten diese bereits in der Vorlage erläutert werden sollen. Zur Illustration sei auf die Anlagen zur M167/22 verwiesen, hier zum Beispiel auf die Blätter LP 7, 8, 9, 10 für den Marbachweg, die lediglich unterdimensionierte und baulich nicht von der Straße getrennte Radwege in mindestens eine Richtung vorsehen. Zu 3) Das Standardmaß zeitgemäßer Fußwege-Planungen liegt bei 2,5m. Es soll eine Lösung gefunden werden, in der mindestens eine Seite dem Standard insoweit entspricht, dass auch 2 Personen, so auch eine Rollstuhlfahrende und eine Begleitperson, nebeneinander auf dem Gehweg unterwegs sein können. Siehe dazu auch die Empfehlungen und Erläuterungen des Fuß e.V. Die Integration von Bäumen kann dabei gut gelingen, hier wäre etwa der Gehweg vor der DNB auf der Eckenheimer Landstraße ein gelungenes Beispiel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung OA 276 2022 1. a) Die Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 378/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 3 CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2022, OF 508/2 Betreff: Parkplätze bei Schaffung von Sitzplätzen vor Markus-Krankenhaus erhalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: In Ergänzung zu OF 480/2 wird der Magistrat gebeten, bei der Einrichtung von Sitzmöglichkeiten vor dem Medizinischen Versorgungszentrum des Markus-Krankenhauses in der Wilhelm-Epstein-Straße 2 vor dem Eingangsbereich u.a. zur Chemotherapie in der Nähe der Apotheke alle Parkplätze zu erhalten. Begründung: Anregung einer Patientin (Bürgersprechstunde des OBR 2, 12.09.22) sowie Gespräch mit dem Personal des Markus-Krankenhaus der Antragstellerin Zur medizinischen Behandlung kommen Patientinnen und Patienten häufig mit dem Auto bzw. werden von Angehörigen/ Freunden mit dem Auto gebracht. Aufgrund der teilweise schweren Erkrankung können längere Fußwege schwierig sein. Viele Patientinnen und Patienten sind daher auf Parkplätze direkt vor dem Eingang zum Krankenhaus und insbesondere zur Chemotherapie angewiesen. Daher sollten bei der Einrichtung von Sitzmöglichkeiten, wie in OF 480/2 beantragt, alle Parkplätze erhalten bleiben und Sitzmöglichkeiten dort z.B. auf der Grünfläche errichtet werden. Gerade bei dem ohnehin bestehenden Parkdruck dort erscheint die Reduzierung von Parkplätzen direkt vor dem Krankenhaus nicht sozial adäquat. Auch das medizinische Personal des Markus-Krankenhaus hat im Gespräch mit der Antragstellerin im Oktober 2022 um den Erhalt aller Parkplätze bei der Einrichtung von Sitzungsmöglichkeiten gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 508/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 508/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, OF 481/2 Betreff: Ginnheimer Landstraße: Sicherheit für den Radverkehr Vorgang: V 182/21 OBR 2; ST 176/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entsprechend der ST 176 die auf der Nord-/Westseite markierten Parkplätze zu Gunsten einer sicheren Radverkehrsanlage umzuwidmen. Sollte dies aus dem laufenden Etat nicht darstellbar sein, ist zu prüfen und zu berichten, welche Kosten hierfür in etwa zu veranschlagen wären und diese Maßnahme im Etat für 2023 zu berücksichtigen. Begründung: Siehe ST 176: "Dem Magistrat ist jedoch die verkehrliche Belastung auf der Ginnheimer Landstraße und somit die Gefährdungslage für Radfahrende im Mischverkehr bewusst. Um Abhilfe zu schaffen, müsste der Fahrbahnquerschnitt neu aufgeteilt werden und die auf der Nord-/Westseite markierten Parkplätze zu Gunsten eines Sicherheitstrennstreifens, beziehungsweise einer Radverkehrsanlage entfallen. Hierfür wird der Ortsbeirat gebeten, einen gesonderten Antrag zu stellen." Die Notwendigkeit möglichst schnell alle Radwege, die ohne Türöffnungszone direkt entlang von parkenden PKW verlaufen, sicher umzugestalten oder umzubauen wurde leider durch den tödlichen Unfall auf der Taunusanlage am 30. August 2022 sehr deutlich, damit sich dies möglichst nicht wieder wiederholt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 182 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 176 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 481/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3099 2022 Die Vorlage OF 481/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, 1 FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2022, OF 480/2 Betreff: Aufenthaltsfläche für Patientinnen und Patienten des Markus-Krankenhauses schaffen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten vor dem Medizinischen Versorgungszentrum des Markus-Krankenhauses in der Wilhelm-Epstein-Straße 2 Aufenthaltsflächen für Patient*innen einzurichten und diese mit ausreichend Sitzmöglichkeiten auszustatten. Falls notwendig sollen hierfür ein Teil der vor dem Gebäude vorhandenen Parkflächen umgewidmet werden. Begründung: Anregung einer Patientin (Bürgersprechstunde des OBR 2, 12.09.22) Vor allem Patient*innen, die sich im Medizinischen Versorgungszentrum einer ambulanten Chemotherapie unterziehen, sind auf Aufenthalts-/Sitzmöglichkeiten vor dem Gebäude angewiesen. Diese Patient*innen werden nach der Therapie in der Regel abgeholt; entweder privat oder durch ein Taxi (Krankenfahrt). In den Räumen der Chemoambulanzen selbst fehlt es an Wartemöglichkeiten, sodass die Patient*innen außerhalb des Gebäudes warten müssen. Ohne Sitzmöglichkeit ist diese Wartezeit eine zusätzlich kräftezehrende und belastende Angelegenheit für ohnehin bereits geschwächte Patient*innen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2941 2022 Die Vorlage OF 480/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2022, OF 483/2 Betreff: Zugang und Benutzung des Basketballplatzes in der Ginnheimer Landstraße verbessern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Basketballplatz in der Ginnheimer Landstraße (am Sportgelände des VfR Bockenheim) für Spielinteressierte täglich in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu öffnen und über eine möglichst energieeffiziente und insektenfreundliche Beleuchtung (ggf. mit Bewegungsmelder ausstatten) zu gewährleisten, dass der Platz jahreszeitunabhängig bis 20:00 Uhr nutzbar ist. Begründung: Anregung von Nutzenden des Basketballplatzes. Der Basketballplatz ist eine begehrte und viel genutzte Freizeitfläche für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Ortsbezirk. Der Platz wird täglich von ca. 20-25 Menschen bespielt. Nutzer*innen berichten, dass die Tür zum Basketballplatz stets abgeschlossen und der Platz nicht barrierefrei zugänglich ist. Spielinteressierte müssen aktuell entweder über den Zaun klettern oder einen langen Umweg zum Eingang des Fußballvereins laufen. Aufgrund der fehlenden Beleuchtung kann der Basketballplatz in den Wintermonaten nur bis ca. 17:00 Uhr genutzt werden, was nicht dem Bedarf berufstätiger Menschen oder Schüler*innen von Ganztagsschulen entspricht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2951 2022 Die Vorlage OF 483/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2022, OF 316/9 Betreff: Fahrradstraße Ginnheimer Stadtweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Ginnheimer Stadtweg in dem Abschnitt zwischen Platenstraße und Wilhelm-Epstein-Straße zur Fahrradstraße umzuwidmen. KFZ sollen den Ginnheimer Stadtweg unter Beibehaltung der bestehenden "Anlieger frei"-Regelung weiterhin befahren dürfen. Um die Befahrbarkeit für Radfahrende zu verbessern, soll insbesondere die Fahrbahnoberfläche erneuert und die Einmündung von der Platenstraße derart ausgebessert und verbreitert werden, dass auch Lastenräder ohne Behinderungen in den Ginnheimer Stadtweg einfahren können. Die Ecke Ginnheimer Stadtweg / Franz-Werfel-Straße soll mit Spiegeln versehen werden, um die Sicht in alle Richtung zu ermöglichen und Begegnungsunfälle zu verhindern. Begründung: Erfolgt mündlich, falls erforderlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2715 2022 Die Vorlage OF 316/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2022, OF 422/2 Betreff: Durch Verhandlungen zwischen Stadt und Land dafür Sorge tragen, dass das dringend notwendige Schwimmsportzentrum am Sportinstitut Ginnheimer Landstraße zeitnah gebaut werden kann Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Stadt Frankfurt soll mit dem Land Hessen durch Verhandlungen dafür Sorgen, das das Lange geplante und dringend benötigte Schwimmsportzentrum zeitnah gebaut werden kann. Begründung: Aus der Presse war zu erfahren, dass der Neubau des Rebstockbades zukünftig ein 50 Meter Becken haben wird. Dies bedeutet wohl, dass der seit langem geplante Bau des Schwimmsportzentrums im Sportinstitut der Goethe-universität welches gleichberechtigt von der Universität für die Lehre und für das Schulschwimmen der Frankfurter Schulen genutzt werden soll, auf die lange Bank geschoben wird. In letzter Zeit, gab es Presseberichte, das immer weniger Kinder schwimmen können, und die Wartezeiten fü Schwimmkurse der Sportvereinen bis zu zwei Jahren betragen. Dies aber nicht, weil es leut Aussage eines Verantwortlichen, an Personal für die Kurse fehlt, sondern weil es an Schwimmstätten fehlt. In der heutigen Zeit ist es dringend notwendig, das die Kinder Schwimmen lernen, und zu einer sinnvollen sportlichen Bewegung gebracht werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 422/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 21 Der Antragstenor der Vorlage OF 422/2 wird um folgende Ziffer ergänzt: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Planungsstand für das Schwimmsportzentrum ist." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 422/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2738 2022 1. Ziffer 1. der Vorlage OF 422/2 wird abgelehnt. 2. Ziffer 2. der Vorlage OF 422/2 wird angenommen. Abstimmung: zu 1.: 1 GRÜNE, CDU und SPD gegen 2 GRÜNE und LINKE. (= Annahme); 3 GRÜNE und FDP (= Enthaltung) zu 2.: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2022, OF 295/9 Betreff: Kurzzeitparkplätze vor Ginnheimer Waldgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Bei einem Ortstermin zur Schulwegsicherung (Auslagerung Diesterwegschule) wurde vorgeschlagen, am Eingang der Ginnheimer Waldgasse für die Dauer der Auslagerung der Diesterwegschule zwei Kurzzeitparkplätze im Bereich der Ginnheimer Landstraße 183 einzurichten. Die Ginnheimer Landstraße ist im beschriebenen Bereich Einbahnstraße. Um nicht alle Elterntaxis durch die als Schulweg ausgewiesene und sehr enge Einbahnstraße zu leiten, möge der Magistrat zusätzlich zwei weitere Kurzzeitparkplätze, südlich der Einmündung Ginnheimer Waldgasse (Höhe Haus 181) einrichten. Begründung: Mit der Maßnahme soll vermieden werden, dass Eltern, die ihre Kinder zur Schule oder der benachbarten Kita 132 fahren, in die Ginnheimer Waldgasse einfahren. Da es sich bei der Ginnheimer Waldgasse um eine Spielstraße handelt, teilen sich Fußgänger, Radfahrende sowie der motorisierte Individualverkehr die Fahrbahn. Aufgrund der Enge und des erwarteten hohen Aufkommens an zu Fuß gehenden Schul- und Kita-Kindern in diesem Bereich, sollen so der Autoverkehr in dem Bereich reduziert und gefährliche Situationen vermieden werden. Auch wenn pädagogisch wenig sinnvolle Elterntaxis vermieden werden sollten, wird hier die Absicherung der Verkehrssituation in der Ginnheimer Waldgasse als wichtigeres Ziel favorisiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2515 2022 Die Vorlage OF 295/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2022, OF 418/2 Betreff: Hundekotbeutelspender in der Wilhelm-Epstein-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem städtischen Wiesenabschnitt zwischen dem Markus Krankenhaus (Wilhelm Eppstein-Straße 4) und dem Pfleger*innenwohnheim (Wilhelm- Eppstein-Straße 6) einen Spender für Hundekotbeutel aufstellen zu lassen. Begründung: Anregung einer Anwohnerin und Hundehalterin, die auch die Patenschaft für den Spender übernehmen würde. Kontaktdaten sind über den Ortsbeirat erhältlich. Anlage: (Quelle: Die Aufnahme stammt von einer Person, die der Antragstellerin mit Name und Anschrift bekannt ist.) (Quelle: Google Maps) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 418/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2735 2022 Die Vorlage OF 418/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2022, OF 164/7 Betreff: Erhalt einer temporären Baustraße am Rand des Niddaparks als Fuß- und Radweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob am Rande des Niddaparks der ca. 200 m lange Abschnitt der derzeitigen Baustraße zwischen der A66 -Brücke und der Bahnunterführung am südlichen Ende der Straße "Am Ginnheimer Wäldchen" ("EÜ Reichelstraße") nach Ende der Bauarbeiten rund um den S6-Ausbau als Fuß- und Radweg ausgebaut und dauerhaft als neue Verbindung erhalten werden kann. Derzeit wird die S6, die sich auf der Strecke der Main-Weser-Bahn zwischen Westbahnhof und Bad Vilbel befindet, von 2 auf 4 Gleise ausgebaut. Dafür wurden zahlreiche temporäre Baustraßen angelegt, die nach Abschluss der Baumaßnahme planmäßig zurück gebaut werden sollen. Der oben angegebene Teilabschnitt führt durch unseren Ortsbezirk. Bisher muss man an dieser Stelle die dortige Kleingartenanlage westlich der Bahnstrecke über eine Schleife durch den Niddapark umgehen oder umfahren. Die Route entlang der S6 von Bockenheim nach Heddernheim und Eschersheim (Kasseler Str. - Salvador-Allende-Str. - Knöterichweg - Unterführung Bockenheim Sport-Uni - Am Ginnheimer Wäldchen - Niedwiesenstraße) ist schon heute attraktiv für den Radverkehr, denn sie besteht aus nahezu autofreien bzw. wenig von Kfz befahrenen Nebenstraßen mit Tempo 30. Es ist auch eine ausgeschilderte Radroute im städtischen Radroutennetz, das in den letzten Jahren entwickelt und umgesetzt wurde. Diese Radroute würde durch die neue Verbindung um rund 200 Meter verkürzt werden. Dafür würden eine kurvenreiche Strecke durch ein Waldstück und zwei enge Kreuzungen entfallen. Der Weg durch das Waldstück ist insbesondere bei Dunkelheit und bei Nässe eine Problemstelle, weil der Weg unbefestigt, kurvenreich und unübersichtlich ist. Der ADFC und andere Akteur*innen wünschen sich, dass unbefestigte Radrouten langfristig befestigt werden. Darauf könnte dort im Waldstück dann verzichtet werden. Die neue Verbindung würde die Fahrzeit für den Radverkehr deutlich verkürzen und den Radverkehr somit insgesamt noch attraktiver machen. Außerdem würde der alte Weg durch den Niddapark damit voraussichtlich erheblich vom Radverkehr entlastet werden und würde dadurch attraktiver für Menschen, die dort spazieren gehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2163 2022 Die Vorlage OF 164/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2022, OF 271/9 Betreff: Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209 Vorgang: OM 2205/17 OBR 9; ST 453/18 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat nochmals, dass Grünflächenamt zu veranlassen, in der Ginnheimer Landstraße an der Straßenseite mit den Hausnummern 183 bis 209 kleinkronige Bäume zu pflanzen. Begründung: An dieser Stelle ist der Bürgersteig sehr breit und ausreichend Platz zur Bepflanzung. Bäume würden das Straßenbild erheblich aufwerten und verschönern. Auch kleinkronige Bäume können zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen und beispielsweise dabei helfen, die Straße etwas abzukühlen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2205 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 453 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 02.06.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2298 2022 Die Vorlage OF 271/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); CDU und BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2022, OF 256/9 Betreff: Sachstand Wasserhäuschen an der Ginnheimer Landstraße (zwischen den Hausnummern 174 bis 180) Der Ortsbeirat fragt den Magistrat nach dem Sachstand zum Wasserhäuschen an der Ginnheimer Landstraße, zwischen den Hausnummern 174-180: Wem gehört das Wasserhäuschen und soll es noch als solches genutzt werden? Wer ist unsere Ansprechpartnerin/unser Ansprechpartner? Begründung: Das Wasserhäuschen und die Flächen davor verkommen immer mehr. Es ist eine richtige Schmuddelecke. Das ist sehr schade, denn der Standort eignet sich gut, um den Platz/Standort noch attraktiver zu gestalten und sinnvoll zu nutzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Auskunftsersuchen V 398 2022 Die Vorlage OF 256/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2022, OF 255/9 Betreff: Bäume auf den Grünstreifen an der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat das Grünflächenamt zu beauftragen, auf den Grünstreifen der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße (Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße) weitere Bäume zu pflanzen. Hier befinden sich auf einer größeren Fläche schon Bäume, aber auch der Grünstreifen bis runter zur Ampel ist breit genug, um weitere zu pflanzen. Begründung: mündlich Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2121 2022 Die Vorlage OF 255/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2022, OF 347/2 Betreff: Beethoven-SPIEL-Platz Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob es möglich ist, auf dem Beethovenplatz einen Kinderspielplatz zu errichten. Der Ortsbeirat präferiert hierfür die Fläche rechts vor dem Kirchengebäude aus Richtung Schubertstraße kommend. 2. ob andere Bereiche der Grünfläche geeignet sind, falls der unter Punkt 1. genannte Bereich dies nicht sein sollte. 3. mit welchen Kosten für eine solche Maßnahme zu rechnen wäre, legt man eine Ausstattung etwa wie auf dem Spielplatz Westendplatz zugrunde. 4. ob es möglich ist, die Spielgeräte, die sich auf dem Pausenhof der Auslagerungsfläche in der Ginnheimer Landstraße befinden, für einen möglichen Spielplatz Beethovenplatz zu nutzen, da die Franckeschule zwischenzeitlich zurückgezogen ist und die Geräte für die Schüler*innen der Johanna-Tesch-Schule nicht altersgerecht sind. Der Ortsbeirat kann sich vorstellen, einen finanziellen Beitrag aus seinem kargen Budget zu leisten und wird darüber diskutieren sobald eine Kostenschätzung vorliegt. Begründung: Anregung von Anwohnenden mit Kindern. Im näheren Umfeld befindet sich kein weiterer Spielplatz. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2086 2022 Die Vorlage OF 347/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 295/2 Betreff: Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Farbmarkierungen insbesondere des Zebrastreifens auf der Fahrbahn der Ginnheimer Landstraße (Höhe zwischen Knöterichweg und Ginnheimer Landstraße 39) erneuert wird. In diesem Zuge sollen auch die sonstigen Farbmarkierungen auf der Ginnheimer Landstraße -soweit verblichen- erneuert werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger machen auf die verblichenen Farbmarkierungen auf der Fahrbahn der Ginnheimer Landstraße aufmerksam, was u.a. den benannten Zebra-Streifen betrifft. Parallel wurde diese Bitte auch in den Mängelmelder der Stadt Frankfurt eingestellt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1863 2022 Die Vorlage OF 295/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Antragstenors nach den Worten "(Höhe zwischen Knöterichweg und Ginnheimer Landstraße 39) erneuert" die Worte "und durch ein taktiles Leitsystem ergänzt" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2022, OF 313/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potenzial von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Frankfurt muss angesichts des Klimawandels massiv den Baumbestand erhöhen, sowohl als Anpassung als auch als Maßnahme des Gegensteuerns. Langfristig sollen alle Straßen in Frankfurt begrünt und möglichst alle Straßen mit Bäumen versehen sein. Der Magistrat wird dementsprechend gebeten, ein stadtweit angelegtes systematisches Baumpflanzungsprogramm zu initiieren. Dazu wird im Haushalt 2022 im Investitionsprogramm 2022 bis 2025 für das Produkt 5.007519 "Neue Baumstandorte im Straßenraum" jährlich 100 T€ für die die Jahre 2022 - 2025 eingestellt. Hierdurch sollen sowohl umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen durchgeführt werden, um das derzeitige Potential und Aufwand für Baumneupflanzungen systematisch zu erfassen, als auch weitere Baumpflanzungen im Straßenbereich vorgenommen werden. Im Ortsbezirk 2 soll 2022 ein Pilotprojekt durchgeführt werden. - Hierfür sind im Ortsbezirk 2 im Bereich, der von der Sophienstraße, Gräfstraße, Hamburger Allee, Kasseler Straße, Salvador-Allende-Straße, Fritzlarer Straße, Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraße umschlossen wird (siehe Abbildung), zunächst sämtliche Straßen zu erfassen, in denen zurzeit keine Bäume im öffentlichen Raum vorhanden sind. Diese Straßen sollen im städtischen Baumkataster entsprechend markiert werden. - Für diese Straßen ist dann einzeln zu prüfen, in welchem Umfang Baumpflanzungen im öffentlichen Raum (im Bereich der Gehwege, bisherigen Parkplatzflächen, etc.) derzeit möglich sind und welche Kosten damit einhergehen würden. Potentielle Baumstandorte sollen ebenfalls im Baumkataster als solche ausgewiesen werden. - Sollten Kanäle, Leitungen etc. Baumpflanzungen im Wege stehen, werden diese erfasst und kartiert. Es soll für diese Straßen ein Konzept entwickelt werden, wie diese Hindernisse für Baumpflanzungen bei Erneuerung der Fahrbahn oder der Gehwege so verlegt werden, dass Baumpflanzungen hinterher möglich sind. Diese Straßen sollen im Baumkataster als perspektivische Baumstandorte ausgewiesen werden. - Nur falls selbst bei einer Veränderung der Leitungen keine Baumpflanzung in bestimmten Straßen möglich sein sollten (aufgrund zu nah darunter verlaufender U-Bahn-Anlagen, Fernwärmeleitungen o.ä.), sind diese Straßen als ungeeignete Baumstandorte im Baumkataster auszuweisen. Nur für diese Straßen ist ein alternatives Begrünungskonzept mit Baum- und Pflanzkübeln, Hecken, Rankvorrichtungen etc. zu entwickeln. Im Rahmen dieses Projektes sollen Erkenntnisse gewonnen werden, die später auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden können. Um den zusätzlichen Arbeitsaufwand abzudecken wird im Stellenplan in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen eine weitere Stelle (Arbeitnehmer) geschaffen, sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 457,23 Stellen aufweist. Begründung: Dass sich die Stadt als Folge des Klimawandel und zunehmender Verdichtung und Versiegelung immer weiter aufheizt ist unstrittig - dass dies eine Belastung und Verringerung der Lebensqualität der Bewohner*innen darstellt, ebenso. Abhilfe hierfür schaffen am besten Bäume. Das Ziel einer an den Klimawandel angepassten Stadt muss es also sein, dass in allen Straßen Bäume für Verschattung, Kühlung und eine Verbesserung der Luftqualität sorgen. Leider stellt sich an vielen Standorten, wo derzeit keine Bäume stehen, das Problem, dass unklar ist, ob hier die infrastrukturellen Bedingungen erfüllt sind. Oft bedarf es zunächst einer langwierigen Prüfung der Leitungstrassen, oft genug zudem mit negativem Ergebnis. Daher ist als erster Schritt die systematische Erfassung aller Hindernisse für Baumpflanzungen notwendig, damit diese beseitigt werden können. Die angestrebte Budgetierung entspricht einer Verdopplung des derzeit anvisierten Investitionsvolumens im genannte Produkt. Lediglich 100.000 € pro Jahr in Baumpflanzungen zu investieren ist vor dem Hintergrund einer sich rasant aufheizenden und weiter verdichtenden Stadt nicht angemessen. Ebenso unangemessen ist es im Hinblick auf die absolut notwendige weitere Begrünung der Stadt, in dem Bereich Stellen zu kürzen der dafür zuständig ist. Daher sollte der Produktbereich 22.09 wenigstens konstant bei den 457,23 Stellen bleiben. Quelle: Open Street Maps, eigene Bearbeitung Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.02.2022, OF 325/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 125 2022 1. Die Vorlage OF 313/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 325/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.12.2021, OF 184/9 Betreff: Abfalleimer entlang der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat entlang der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße bzw. von der Füllerstraße bis zur Ginnheimer Waldgasse zwei Abfalleimer anzubringen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 184/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1682 2022 Die Vorlage OF 184/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "gegenüber des ehemaligen Predigerseminars" zur näheren Bezeichnung eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2021, OF 159/9 Betreff: Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Ginnheimer Landstraße in den Nachtstunden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 40 von 22:00 Uhr - 6:00 Uhr in der Ginnheimer Landstraße im Bereich Ginnheim (OBR 9) mit Tempoüberwachung möglich ist. In der Nachtzeit wird das geringe Verkehrsaufkommen dazu genutzt, die Ginnheimer Landstr. mit erhöhter Geschwindigkeit, teilweise über der zulässigen Grenze von 50 km/h zu befahren. Begünstigt wird die "Raserei" auf der Ginnheimer Landstr. durch die 2-spurige kreuzungsfreie Straßenführung im Abschnitt der Überführung der A 66 (OBR 2). Zusammen mit dem schlechten baulichen Zustand des Pflasterbelags im Kreuzungsbereich Wilhelm-Epsteinstraße/ Ginnheimer Landstraße sowie den Straßenbahnschienen, führt dies zu einer zusätzlichen Störung der Nachtruhe der Anwohner. Begründung: Durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 40 km/h verbessert zudem die Bilanz bei Lärm und Schadstoffen im Vergleich zu Tempo 50. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1261 2021 Die Vorlage OF 159/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und BFF gegen 1 SPD und FDP (= Ablehnung); GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 161/9 Betreff: Mülleimer in Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Ginnheim im Abschnitt zwischen U-Bahn-Station Ginnheim und Wilhelm-Epstein-Straße eine auskömmliche Anzahl an Mülleimern aufzustellen und für einen dem Bedarf angemessenen Leerungsrhythmus sorge zu tragen. Derzeit gibt es keine ausreichende Möglichkeit, in diesem Abschnitt kleinere Abfälle zu entsorgen. Insbesondere wegen der gastronomischen Betriebe und Bäckereien in diesem Abschnitt ist eine solche Entsorgungsmöglichkeit dringend erforderlich. Begründung: Erfolgt erforderlichenfalls mündlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1263 2021 Die Vorlage OF 161/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2021, OF 137/9 Betreff: Spielplatz zwischen Mahräckerstraße 13 und Guaitastraße 33a und Spielplatz hinter der Reichelstraße 50 aufwerten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat sich mit den Volks- und Bausparverein ins Benehmen zu setzen, um den Spielplatz zwischen den Wohntürmen Mahräckerstraße 13 und Guaitastraße 33a und den Spielplatz hinter dem Wohnturm Reichelstraße 50 aufzuwerten und mit zusätzlichen Spielgeräten auszustatten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 137/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 137/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1251 2021 Die Vorlage OF 137/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 169/2 Betreff: Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren halten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Gehweg eingelassene Plakette zum Gedenken an die Zerstörung der Bockenheimer Synagoge an der Ecke Schloßstraße / Ginnheimer Landstraße sachgemäß und umfassend zu reinigen und die Gedenkstätte wieder in einen würdigen Zustand zu versetzen. 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Visibilität der Plakette erhöht werden kann. 3. dafür Sorge zu tragen, dass die Plakette nicht verdeckt wird, z.B. durch Tische und Stühle der Außengastronomie. Begründung: Anregung einer Bürgerin. Die Bodentafel ist zum Teil stark verschmutzt bzw. verwittert, sodass die Inschrift kaum noch lesbar ist. Für Bürger*innen und Besucher*innen ist die Gedenkplakette kaum zu erkennen. In dem aktuellen Zustand erfüllt die Plakette so nicht ihren Zweck, das Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren zu halten. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.08.2021, OF 139/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1045 2021 1. Die Vorlage OF 139/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 169/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2021, OF 91/9 Betreff: Anwohnerparken Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in dem Gebiet zwischen Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Stadtweg, Wilhelm-Epstein-Straße und Am Eisernen Schlag Anwohnerparkplätze in ausreichendem Umfang (mindestens 50% des vorhandenen Parkraums) auszuweisen. Begründung: Der Parkdruck im oben genannten Gebiet ist extrem hoch. Dieser wird insbesondere durch den Besucherverkehr des Markus Krankenhauses verursacht. Durch die Ausweisung entsprechender Anwohnerparkflächen sollen die Anwohner entlastet werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 91/9 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 1 CDU, 1 SPD, 1 LINKE. und BFF gegen 1 SPD, 1 LINKE. und FDP (= Annahme); GRÜNE und 4 CDU (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2021, OF 92/9 Betreff: Stadtteilzentrum Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob und unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Kosten die Fläche unter der Rosa-Luxemburg-Straße an der Ecke Platenstraße Ginnheimer Landstraße (Rewe-Parkplatz) umgestaltet werden kann, um ein neues Stadtteilzentrum in Ginnheim zu schaffen. Ziel soll dabei ein Ort sein, an dem Gastronomie, Wochenmärkte sowie Freizeitaktivitäten betrieben werden können, um die Attraktivität dieses zentral im Stadtteil gelegenen Ortes zu steigern. Begründung: Erfolgt mündlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 92/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP und BFF (= keine Zurückstellung); LINKE. (= Enthaltung) 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1058 2021 Die Vorlage OF 92/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE, 1 SPD und BFF (= Ablehnung); 2 SPD und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2021, OF 141/2 Betreff: Ginnheimer Landstraße: Türöffnungszone und Radweg sollten deutlicher getrennt werden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Abstand der beidseitigen Markierungen für den Radverkehrsbereich zum Parkbereich für PKW am Beginn der Ginnheimer Landstraße bis ca. Höhe Einfahrt zu den Sportplätzen nicht vergrößert werden muss, um die Gefahr einer überraschenden Türöffnung für Radfahrer und Radfahrerinnen zu verringern. Begründung: Der Abstand zwischen dem markierten Fahrradbereich und den Seitentüren zu den PKWs im Parkbereich beträgt weit weniger als 1 Meter. Mit wenig Aufwand bzw. ein wenig Farbe könnte die Situation für Radfahrer und Radfahrerinnen an der Stelle verbessert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 182 2021 Die Vorlage OF 141/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2021, OF 77/9 Betreff: Bertramswiese für Breitensportnutzung öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Für den TuS Makkabi Frankfurt e.V. wird an der Wilhelm-Eppstein-Straße ein neues Trainingsgelände mit Kunstrasenplätzen gebaut (siehe M 54/2019). Mit dem Wegfall des Trainingsbetriebs auf der Bertramswiese, eröffnen sich neue Möglichkeiten, diese so umzugestalten, dass sie auch für andere Sportarten, die dort schon z.T. ausgeübt werden (Yoga/Tai-Chi/Gymnastik), besser nutzbar wird und als öffentliche Grünfläche aufgewertet wird. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, wie die Bertramswiese - nach dem Umzug des TuS Makkabi Frankfurt e.V. auf das Gelände in der Wilhelm-Eppstein-Straße - für weitere Sportarten nutzbar gemacht werden kann, ohne ihren Charakter als öffentliche Grünfläche zu zerstören. Denkbar wären hier z.B. ein Bouleplatz, eine Yoga-/Tai-Chi/-Gymnastik-Wiese, Tischtennis, eine Calistehnics-Anlage oder andere Fitness-Geräte für den öffentlichen Raum sowie die Nutzung für den Schulsport der naheliegenden Schulen (u.a. Wöhler, Anne-Frank, Heinrich-Seeliger). Begründung: Die Bertramswiese ist als Grünfläche definiert. Die Nutzung der Bertramswiese als Fußballplatz ist deshalb seit jeher schwierig, da dort keine Flutlichtanlage und Kunstrasenplätze aufgrund des Status als Grünfläche genehmigungsfähig sind (ST 557/2009). Mit dem Wegzug von TuS Makkabi Frankfurt e.V. verbleibt nur noch die Sportvereinigung Kickers 1916 e.V. als Nutzerin auf dem Platz. Der zu erwartende geringere Platzbedarf für das Fußballtraining macht Flächen frei, die als Grünfläche für andere Sportarten nutzbar wären. Bereits heute wird die Bertramswiese intensiv von der Bevölkerung als Grün- und Sportfläche genutzt. Darüber hinaus wäre eine Erweiterung des vielgenutzten Spielplatzes an der Ammelburgstraße und eine Verlegung des Trainingsbetriebs der Kickers an die neue Kunstrasenanlage an der Wilhelm-Eppstein-Straße zu überlegen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.07.2021, M 103 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 103 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 77/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 11 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage M 103 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 228 2021 1. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNEN-Fraktion wird zugestimmt. b) Die Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. c) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 77/9 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 138/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2021, OF 62/9 Betreff: Hundekottütenspender Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Straßen Wilhelm-Epstein-Straße/Am Großen Berge einen Hundekottütenspender aufzustellen. Begründung: Die Anzahl der Hundehalter, die ihren Hund in diesem Bereich ausführen, hat deutlich zugenommen. Es gibt jedoch immer wieder Beschwerden, dass Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Tiere nicht ordnungsgemäß entsorgen. Die Bereitstellung eine Hundekottütenspenders kann dem entgegenwirken. Ein Pate wäre vorhanden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 563 2021 Die Vorlage OF 62/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Hundekottütenspender" die Worte "mit geeignetem Abfallbehälter inkl. Deckel" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 86/2 Betreff: Zufahrt zum Knöterichweg für Unbefugte sperren Vorgang: OM 6647/2 OBR 2; ST 236/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die Zufahrt zum Knöterichweg aus Richtung Unisportanlage für Unbefugte durch entweder - nur mit entsprechendem Schlüssel zu öffnenden Pollern, - einer Schranke, - oder einer anderen gleichermaßen effizienten Maßnahme zu sperren. In Absprache mit der Deutschen Bahn soll den Baustellenfahrzeugen ermöglicht werden, weiterhin zur Baustelle zu kommen, bspw. in dem diese Schlüssel zur Öffnung der Sperrung erhalten. Begründung: Die Sportanlagen zum Knöterichweg sind gut besucht. Auch werden die Wiesen gerne zum Picknick genutzt. Seit der Auslagerung der Franckeschule ist der Knöterichweg als Feuerwehrzufahrt befahrbar, aber durch Beschilderung an der Zufahrt, Ginnheimer Landstraße 41, gesperrt. Die Beschilderung wird regelmäßig missachtet, was zum einen zu Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch allgemein auf Unbehagen derer stößt, die die Grünanlage zu Erholungszecken und gerade, um dem Stadtverkehr zu entfliehen, aufsuchen. Es kann daher nicht als ausreichend betrachtet werden, dass Sonderkontrollen durchgeführt werden (vgl. ST 236 vom 08.02.2021, https://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27ST_236_2021%27). Es ist nicht ersichtlich, warum der Baustellenverkehr zum Ausbau der S-Bahn Linie S 6 einer Sperrung durch Schranke oder Poller entgegensteht. Beschilderung an der Ginnheimer Landstraße 41 Beschilderung und Zufahrt, Ginnheimer Landstraße 41, rechts im Bild die Unisportanlagen, geradeaus Richtung DRK-Flüchtlingsunterkunft Möglicherweise könnte man auch den Knöterichweg erst kurz vor den Sportplätzen, an der hier abgebildeten Stelle, sperren, dann wäre die Zufahrt zum Unisportgelände und der DRK-Flüchtlingsunterkunft weiterhin befahrbar. Bereits am Samstagmorgen um 7 Uhr stehen hier vermeintlich Unbefugte (keine Baustellentätigkeit und kein Schulbetrieb auf dem Gelände) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6647 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 236 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 465 2021 Die Vorlage OF 86/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1309/2 Betreff: Perlenfabrik - Zur jungen Geschichte einer Gedenktafel Vorgang: V 965/14 OBR 2; ST 820/14 Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass eine auch historischen Ansprüchen genügende Dokumentation über die mit Enthüllungsdatum 7. Februar 1986 am Studentenwohnheim "Ginnheimer Landstraße 42" angebrachte Gedenktafel publiziert wird. Hierzu gehört neben der Rezeption von Bauunterlagen auch die Auswertung von Fotos und Berichten der Frankfurter Tages- und Wochenzeitungen. Begründung: Es ist schon ein kleiner zeitgenössischer Krimi, der sich um die Gedenktafel zur ehemaligen Perlenfabrik rankt. So mag der Antragsteller, der diesem Geschehen als Augenzeuge vom heute nicht mehr vorhandenen Balkon im 1. OG des gegenüberliegenden Teils des Studentenwohnheims "Ginnheimer Landstraße 40" beiwohnte, dies immer noch nicht mit dem argumentum ad ignorantiam verbinden, dass der ursprüngliche Anbringungsort sich nicht dort befunden habe, wie behauptet. Auch die künstlerische Bewertung der ursprünglichen Gedenktafel lässt noch Fragen offen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.03.2014, V 965 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2014, ST 820 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7250 2021 Die Vorlage OF 1309/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2021, OF 939/9 Betreff: Zugeparkte Kreuzungen in den Wohnvierteln des Ortsbezirks 9 sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die unhaltbaren Zustände durch zugeparkte Kreuzungen in den Wohnvierteln des Ortsbezirkes 9 bei Einsätzen von Feuerwehr, Rettungskräften und den Fahrzeugen der FES GmbH zu beseitigen. Die freiwillige Feuerwehr Ginnheim hat sich mit einem Verbesserungsvorschlag an den Ortsbeirat 9 gewandt, um das Zuparken der Einmündungsbereiche von Kreuzungen in dem Wohnviertel entlang der Ginnheimer Landstraße (Reichel- Heinz- August-Scheidel-Straße) zu verhindern. Dazu hat sie Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen ähnlich denen, wie sie bereits in Frankfurt Bockenheim am Hessenplatz umgesetzt wurden. Ausgehend von den Verbesserungsvorschlägen für Ginnheim wird das Verkehrsdezernat aufgefordert, dem Ortsbeirat 9 Lösungsvorschläge auch für die anderen stark betroffenen Wohnviertel im Ortsbezirk 9 vorzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2021, TO I, TOP 11 Vor Beschlussfassung ändert die antragstellende Fraktion den Antrag dahingehend ab, dass der zweite Absatz des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "Aus den Reihen der freiwilligen Feuerwehr Ginnheim wurde ein Verbesserungsvorschlag an den Ortsbeirat 9 herangetragen, um das Zuparken der Einmündungsbereiche von Kreuzungen in dem Wohnviertel entlang der Ginnheimer Landstraße (Reichelstraße, Heinzstraße, August-Scheidel-Straße) zu verhindern. Dazu wurden Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen ähnlich denen, wie sie bereits in Frankfurt-Bockenheim am Hessenplatz umgesetzt wurden." Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 939/9 das Verkehrsdezernat anzuschreiben und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1269/2 Betreff: Mehr Licht! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß die Straßenbeleuchtungen in den Straßenzügen - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße - Hedwig-Dransfeld-Straße - Oberlindau so ertüchtigt werden, daß Fußgänger nach Einbruch der Dunkelheit genug sehen können, um evtl. Hindernisse auf dem Gehweg - insbesondere querstehende und querliegende Fahrräder und E-Roller -, aber auch den Bordstein zwischen Gehweg und Straße wahrnehmen zu können. Begründung: In den genannten Straßen leuchten zahlreiche Straßenlaternen derart schwach, daß nach Einbruch der Dunkelheit selbst der Boden der Gehwege nicht mehr zu erkennen ist. Besonders in der Oberlindau lagen auch mehrfach umgekippte E-Roller im Dunkeln quer über dem Gehweg (meist zwischen Friedrichstraße und Hausnummer 79). Die Stolpergefahr auf den Dunkelstrecken der genannten Straßen ist nicht nur für Behinderte, sondern auch für Gesunde sehr hoch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7073 2021 Die Vorlage OF 1269/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2020, OF 1229/2 Betreff: Sophienstraße und Schloßstraße: Geschwindigkeitsübertretungen und sogenannte "Poser" bremsen - Was wurde daraus? Vorgang: OM 6249/20 OBR 2; ST 1828/20 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Dem OBR 2 zeitnah über die Ergebnisse der in der ST 1828 2020 angekündigten Maßnahmen zu berichten: 1. "Die Städtische Verkehrspolizei wird in der Sophienstraße eine Testmessung in den Abendstunden durchführen." 2. "Bezüglich der Poser-Problematik in beiden Straßen wird der Vorgang zur Kenntnisnahme an die "Sonderkontrollgruppe KART" der Landespolizei übermittelt." Begründung: Laut Anwohnern hat sich an der Situation, zu schnell fahrender Fahrzeuge in der Sophienstraße, nichts geändert. Die Raser seien vor allem auf dem hinteren Abschnitt der Sophienstraße zwischen Juliusstraße und Ginnheimer Landstraße unterwegs, hier gibt es keine Ampeln mehr, die die Fahrt aufhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6249 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1828 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1873 2020 Die Vorlage OF 1229/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2020, OF 887/9 Betreff: Grüner Abbiegepfeil an der Ginnheimer Landstraße/Ecke August-Scheidel-Straße Der Ortsbeirat bitte den Magistrat einen grünen Abbiegepfeil an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße Ecke August-Scheidel-Straße in Richtung Niddapark anzubringen. Begründung: Nicht nur Autofahrerinnen und Autofahrer, sondern insbesondere Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer müssen hier oft unnötig lange auf grün an der Ampel warten. Ein grüner Abbiegepfeil ermöglicht hier einen schnelleren Verkehrsfluss. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 29.10.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6818 2020 Die Vorlage OF 887/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2020, OF 896/9 Betreff: Neues Reparaturkonzept im DSK-Verfahren Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das DSK Verfahren (Dünne Asphaltdeckenschicht im Kaltverfahren) in folgenden Straßen anzuwenden: Grillparzerstraße Jean-Paul-Straße Ganghofer Straße August-Scheidel-Straße Die Straßenoberfläche dieser Straßen befindet sich im baulich schlechten Zustand, speziell die ersten drei genannten Straßen sind überregionale Fahrradrouten, die Grillparzerstraße als Nord-Südverbindung parallel zur Eschersheimer Landstraße und die Jean Paul Straße als Ost-West Verbindung bei der Planung zum Grünen Ypsilon. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 29.10.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6820 2020 Die Vorlage OF 896/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 1204/2 Betreff: Beleuchtung des Weges zum Vereinsheim des VfR Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Weg zwischen Vereinsheim des VfR Bockenheim und Ginnheimer Landstraße mit Straßenbeleuchtung zu versehen. Begründung: Der Weg zum Vereinsheim ist ohne Beleuchtung. Es kam auf dem am Abend völlig dunklen Weg in der vergangenen Zeit wiederholt zu Überfällen auf Vereinsmitglieder, zuletzt im September 2020. Die Installation von Straßenlaternen trägt dazu bei, die Sicherheit zu erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6760 2020 Die Vorlage OF 1204/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die Worte "Dabei ist, beispielsweise mit Bewegungssensoren, auf eine möglichst geringe Lichtverschmutzung zu achten." ergänzt wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, BFF und Piraten gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 FDP und 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2020, OF 872/9 Betreff: Rot markierte Fahrradspuren an Kreuzungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, neben den in Antrag OF 866/9 auch an folgenden Kreuzungen die Radspuren rot zu markieren: - Raimundstraße Ecke Dornbusch - Eschersheimer Landstraße Ecke Dornbusch - Eschersheimer Landstraße Ecke Marbachweg - Marbachweg Ecke Mierendorffstraße - Auf der Kreuzung der Hügelstraße mit der Kurhessenstraße und der Raimundstraße - Auf der Ginnheimer Landstraße zwischen Platenstraße und August-Scheidel-Straße B zw. Wilhelm-Epstein-Straße Begründung: Die genannten Stellen sind häufig genutzte Wegeverbindungen zu Schulen und Einkaufsmöglichkeiten. Je sicherer diese Wege mit dem Fahrrad zu bewältigen sind, desto größer ist eine Zunahme der Fahrradnutzung auf diesen Strecken. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.09.2020, OF 866/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6656 2020 1. Die Vorlage OF 866/9 wird unter Hinweis auf die Vorlage OF 872/9 in der geänderten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 872/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP zu 2. SPD, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung); GRÜNE und FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 863/9 Betreff: Fahrradweg Ginnheimer Landstraße/Ecke Füllerstraße - deutlicher markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Ecke Ginnheimer Landstraße/Füllerstraße in nördlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn neue Markierungen anzubringen, welche den nach Norden fahrenden Radverkehr auf die Einmündung der Füllerstraße deutlicher hinweist. Der aus der Füllerstraße kommende Verkehr hat gegenüber dem nordwärts fahrenden Radverkehr Vorfahrt. Durch zu nah an der Einmündung parkende Autos und durch die spitze Einmündung der Füllerstraße ist dies jedoch für den Radverkehr teilweise nicht ausreichend deutlich erkennbar. Folgende Maßnahmen wären hier denkbar: - Verlegung der nördlichen Parkplatzmarkierung um fünf Meter nach Süden - Verschwenkung und Markierung eines Fahrradstreifens nach rechts - Markierung von "Haifischzähnen" auf dem Radstreifen unmittelbar vor der Einmündung Füllerstraße und ggf. Anbringen eines entsprechenden Hinweisschildes, um den Radverkehr zu verlangsamen und diesem die Möglichkeit zu geben, auf von rechts kommende Verkehrsteilnehmer angemessen und rechtzeitig reagieren zu können. Begründung: An dieser Ecke übersieht der Radverkehr gelegentlich, dass die aus der Füllerstraße kommenden Fahrzeuge Vorfahrt haben. Dadurch kam es schon mehrfach zu Unfällen. Der Radverkehr kann außerdem Fußgänger, die hinter den parkenden Autos hervortreten, um die Straße zu überqueren, teils nicht rechtzeitig erkennen und fährt diese schlimmstenfalls an. Der Antragssteller kann von zwei Unfällen berichten, die sich in den letzten Monaten an dieser Stelle ereignet haben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6655 2020 Die Vorlage OF 863/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, FDP und 1 LINKE.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2020, OF 862/9 Betreff: Eisenbahnunterführung Woogstraße/Am Ginnheimer Wäldchen sicherer machen Vorgang: Mitteilung von Amt 36 vom 07.08.2020 Der Ortsbeirat möge beschließen: - Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Bereiche vor den Treppen an der Eisenbahnunterführung Woogstraße/Am Ginnheimer Wäldchen analog des westlichen Bereiches der Unterführung an der Am Ginnheimer Wäldchen/August-Scheidel-Straße mit Absperrgittern auszustatten. Die vorhandenen Poller an diesen Stellen sind zu entfernen bzw. so zu versetzen, dass keine Fahrzeuge vor den Zugängen parken können. Begründung: Es kam in der Vergangenheit vor, das Radfahrer, die auf der Woogstraße auf die Unterführung zufuhren und keine Ortskenntnis hatten, die Treppe zu spät erkannt haben und es in der Folge zu einem Unfall mit Personenschaden kam. Die Absperrgitter würden dem Radverkehr deutlich machen, dass keine direkte Durchfahrt geradeaus möglich ist und dadurch Unfällen vorbeugen. In der Mitteilung des Straßenverkehrsamtes der Stadt Frankfurt vom 07.08.2020 wird die Situation an der Unterführung Am Ginnheimer Wäldchen/August-Scheidel-Straße beschrieben. Diese Beschreibung lässt sich in vielen Punkten auf die Situation an der Unterführung Woogstraße/Am Ginnheimer Wäldchen übertragen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6654 2020 Die Vorlage OF 862/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2020, OF 850/9 Betreff: Neugestaltung der Ginnheimer Landstraße? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Vorschläge für eine Umgestaltung der Ginnheimer Landstraße zwischen der Ginnheimer Waldgasse und der Platenstraße zu erarbeiten und dem Ortsbeirat vorzustellen. Die aktuelle Situation ist weder für Fußgänger, noch für Radfahrer noch für den motorisierten Verkehr befriedigend. Es fehlt an markierten Radwegen bzw. Radschutzstreifen. Dem gegenüber ist der westliche Fußgängerweg sehr breit und es könnte mit einer Verringerung der Breite mehr Raum für eine Fahrradspur gewonnen werden. Wünschenswert ist auch die optisch wahrnehmbare Fortsetzung des Radweges in Richtung Süden. Für die Fraktion: Ist dies möglich, ohne dass es dabei zu Konflikten mit der Bushaltestelle "Ginnheimer Waldgasse" kommt? Sind Anzahl und Ausrichtung der Parkplätze zu beiden Seiten der Ginnheimer Landstraße mit einer Umgestaltung vereinbar? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 27.08.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6467 2020 Die Vorlage OF 850/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2020, OF 828/9 Betreff: U 4-Lückenschluss Bockenheim-Ginnheim - für eine "Ginnheimer Variante" Städtebauliche Chance nutzen - ohne trennende Wirkung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt den geplanten Lückenschluss der U 4 zwischen Bockenheim und Ginnheim als sinnvolle und notwendige Maßnahme zur generellen Verbesserung des Angebots des öffentlichen Personennahverkehrs und zur Entlastung der A-Linie. Der Ortsbeirat hält ferner einen Anschluss des Campus der Universität mit einem unterirdischen Bahnhof für unverzichtbar. Mit Blick auf die steigenden Bewohnerzahlen in der Platensiedlung, einen besseren Anschluss der Bezirkssportanlage Dornbusch, eine möglichst ungestörte und baldige Umsetzung der Pläne für das Sportzentrum des TuS Makkabi und eine möglicherweise in diesem Bereich noch anzusiedelnde, überörtlich attraktive weiterführende Schule spricht sich der Ortsbeirat grundsätzlich für die Variante 2b mit Stationen an der Bundesbank/Geldmuseum und in der Platensiedlung aus. Eine unveränderte Umsetzung dieser Variante 2b hätte für den Stadtteil Ginnheim allerdings weitreichende negative Folgen. Vor dem Hintergrund folgender Punkte wird der Magistrat deshalb gebeten, eine weitere Variante zu prüfen mit der Maßgabe, die maximale, mittels einer Tunnelbohrmaschine auffahrbare Strecke zu identifizieren: 1. Eine Trennung des Stadtteils durch eine oberirdische Linienführung, vergleichbar der städtebaulich höchst problematischen Situation auf der Eschersheimer Landstraße, und sei es auch nur durch einen Trog innerhalb einer Wohnsiedlung, muss unter allen Um-ständen vermieden werden. Der Ortsbeirat spricht sich daher für eine so weit als irgend möglich in Richtung der Station Ginnheim reichende unterirdische Streckenführung aus, die - abgesehen vom Stationsbau Platenstraße - die Astrid-Lindgren-Schule, den Zirkus Zarakali, das "Grüne Ypsilon", den Bau des geplanten Sportzentrums des TuS Makkabi und vor allem die Wohngebiete entlang der geplanten Strecke unbeeinträchtigt lässt. 2. In Anbetracht der geplanten Frequenz, mit der die U-Bahnen auf der Strecke verkehren sollen, begegnet eine oberirdische Querung der Ginnheimer Landstraße neben erheblichen städtebaulichen auch verkehrs- und sicherheitstechnischen Bedenken. Der Ortsbeirat spricht sich daher für eine maximale unterirdische Streckenführung aus. 3. Im Hinblick auf die Notwendigkeit von über den städtischen Bereich hinausreichenden attraktiven ÖPNV-Verbindungen spricht sich der Ortsbeirat auch dafür aus, die Planungen mit dem Ziel eines unmittelbaren Anschlusses an die S-Bahn-Linie S6 zu erweitern. Begründung: Eine eigene Station Platensiedlung ist im Hinblick auf die bereits begonnene und noch nicht vollendete Nachverdichtung der Platensiedlung angezeigt. Mit der geplanten Station Bundes-bank/Geldmuseum könnten ferner die - vollständig zu sanierende - Bezirkssportanlage Dorn-busch, das Sportzentrum des TuS Makkabi sowie eine in der Umgebung anzusiedelnde und über den Ortsbezirk hinaus attraktive weiterführende Schule besser erschlossen werden. Eine unterirdische Streckenführung birgt langfristig die geringste Belastung für die Anwohner. Eine Herstellung der unterirdischen Strecke mittels einer Tunnelbohrmaschine gewährleistet auch für die Dauer der Bauzeit eine möglichst geringe Belastung der Anwohner und würde die Fortsetzung des regulären Betriebs der in der Umgebung ansässigen Institutionen (Astrid-Lindgren-Schule, Zirkus Zarakali) erlauben. Sogar eine parallele Umsetzung der bereits begonnenen Planungen für das Sportzentrum des TuS Makkabi und das "Grüne Ypsilon" wäre möglich. Die städtebaulichen "Kollateralschäden" des Baus selbst blieben damit besser beherrschbar. Das weitgehende Auffahren der Strecke mittels einer Tunnelbohrmaschine ist daher einer Herstellung in offener Bauweise vorzuziehen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.06.2020, OF 813/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 25.06.2020, TO I, TOP 24 Die Vorlage OF 828/9 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD, GRÜNE und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6261 2020 1. Die Vorlage OF 813/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 828/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 828/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 813/9 Betreff: U 4-Lückenschluss Bockenheim-Ginnheim - für eine Variante 2c Städtebauliche Chance nutzen - alte Fehler nicht wiederholen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt den geplanten Lückenschluss der U 4 zwischen Bockenheim und Ginnheim als sinnvolle und notwendige Maßnahme zur generellen Verbesserung des Angebots des öffentlichen Personennahverkehrs und zur Entlastung der A-Linie. Der Ortsbeirat hält ferner einen Anschluss des Campus der Universität mit einem unterirdischen Bahnhof für unverzichtbar. Mit Blick auf die steigenden Bewohnerzahlen in der Platensiedlung, einen besseren Anschluss der Bezirkssportanlage Dornbusch, eine möglichst ungestörte und baldige Umsetzung der Pläne für das Sportzentrum des TuS Makkabi und eine möglicherweise in diesem Bereich noch anzusiedelnde, überörtlich attraktive weiterführende Schule spricht sich der Ortsbeirat grundsätzlich für die Variante 2b mit Stationen an der Bundesbank/Geldmuseum und in der Platensiedlung aus. Eine unveränderte Umsetzung dieser Variante 2b hätte für den Stadtteil Ginnheim allerdings negative Folgen, weshalb der Magistrat gebeten wird, bei der Vorprüfung folgende Punkte ergänzend zu berücksichtigen: Eine Trennung des Stadtteils durch eine oberirdische Linienführung, vergleichbar der städtebaulich höchst problematischen Situation auf der Eschersheimer Landstraße, oder auch nur durch einen Trog innerhalb einer Wohnsiedlung muss unter allen Umständen vermieden werden. Der Ortsbeirat spricht sich daher für eine weitgehend unterirdische Streckenführung aus, die - abgesehen vom Stationsbau - die Astrid-Lindgren-Schule, den Zirkus Zarakali, das "Grüne Ypsilon", den Bau des geplanten Sportzentrums des TuS Makkabi und vor allem die Wohngebiete entlang der geplanten Strecke unbeeinträchtigt lässt. In Anbetracht der geplanten Frequenz, mit der die U-Bahnen auf der Strecke verkehren sollen, begegnet eine oberirdische Querung der Ginnheimer Landstraße neben erheblichen städtebaulichen auch verkehrs- und sicherheitstechnischen Bedenken. Der Ortsbeirat spricht sich daher für eine unterirdische Streckenführung bis westlich der Ginnheimer Landstraße aus. Im Hinblick auf die Notwendigkeit von über den städtischen Bereich hinausreichenden attraktiven ÖPNV-Verbindungen spricht sich der Ortsbeirat auch dafür aus, die Planungen mit dem Ziel eines unmittelbaren Anschlusses an die S-Bahn-Linie S6 zu erweitern. Vor diesem Hintergrund regt der Ortsbeirat an, eine Variante 2c zu prüfen mit der Maßgabe, die gesamte Strecke bis westlich der Ginnheimer Landstraße zum U-Bahn-Haltepunkt Ginnheim mittels einer Tunnelbohrmaschine herzustellen. Begründung: Eine eigene Station Platensiedlung ist im Hinblick auf die bereits begonnene und noch nicht vollendete Nachverdichtung der Platensiedlung angezeigt. Mit der geplanten Station Bundesbank/Geldmuseum könnten ferner die - vollständig zu sanierende - Bezirkssportanlage Dornbusch, das Sportzentrum des TuS Makkabi sowie eine in der Umgebung anzusiedelnde und über den Ortsbezirk hinaus attraktive weiterführende Schule besser erschlossen werden. Eine unterirdische Streckenführung birgt langfristig die geringste Belastung für die Anwohner. Eine Herstellung der unterirdischen Strecke mittels einer Tunnelbohrmaschine gewährleistet auch für die Dauer der Bauzeit eine möglichst geringe Belastung der Anwohner und würde die Fortsetzung des regulären Betriebs der in der Umgebung ansässigen Institutionen (Astrid-Lindgren-Schule, Zirkus Zarakali) erlauben. Sogar eine parallele Umsetzung der bereits begonnenen Planungen für das Sportzentrum des TuS Makkabi und das "Grüne Ypsilon" wäre möglich. Die städtebaulichen "Kollateralschäden" des Baus selbst blieben damit besser beherrschbar. Das weitgehende Auffahren der Strecke mittels einer Tunnelbohrmaschine ist daher einer Herstellung in offener Bauweise vorzuziehen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.06.2020, OF 828/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 25.06.2020, TO I, TOP 24 Die Vorlage OF 828/9 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD, GRÜNE und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6261 2020 1. Die Vorlage OF 813/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 828/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 828/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2020, OF 803/9 Betreff: Werbetafel und Abfall beseitigen Vor der nördlichen Hauswand des Wohngebäudes Ginnheimer Landstr. 108, an der Einfahrt zum Gebäude des früheren Nettomarktes, das seit langem leer steht, befindet sich eine freistehende überdimensional große Werbetafel, von der seit längerem Fetzen früherer Werbeplakate herunterhängen und teilweise auch auf dem Boden davor liegen. Dort sammelt sich zunehmend Abfall an. Diese verunstaltet wirkende Schmutzecke stört Anwohner der Ginnheimer Landstraße. Sie haben nach eigenen Angaben die Firma Ströer im März angeschrieben und um Beseitigung gebeten. Da keine Reaktion erfolgte, haben sie sich jetzt an den Ortsbeirat gewandt. Nach Besichtigung am 11.03.2020 kann der Eindruck auf dem nachstehenden Foto als exakt so vorhanden bestätigt werden. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass die Werbetafel in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt und der auf dem Boden davor angesammelte Abfall (Plakatreste) beseitigt werden. Falls die Firma Ströer für diese freistehende Tafel keine Baugenehmigung besitzt, stellt sich die Frage der Beseitigung der Tafel selbst. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6106 2020 Die Vorlage OF 803/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das im Vorwort des Antrages genannte Besichtigungsdatum "11.05.2020" lautet. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2020, OF 802/9 Betreff: Stolperfallen auf Bürgersteig entlang des Sportplatzes Dornbusch beseitigen Seit langem, schon vor der Sanierung der Wilhelm-Epstein-Straße, wurden die Wölbungen , lockeren Platten und Schadstellen auf der nördlichen Seite des Bürgersteigs entlang dieser Straße im Streckenabschnitt vor dem dortigen Sportplatz Dornbusch in westliche Richtung von vielen Bürgern beanstandet. Seitens des zuständigen Amtes wurde der Ortsbeirat damals gebeten, die Sanierung der Straße abzuwarten, in deren Zuge auch der Bürgersteig erneuert werde. Nun ist die Straße seit längerem - sehr schön - saniert, auch der Bürgersteig von der Bushaltestelle Platenstraße bis etwa zur Höhe des Haupteingangs der Deutschen Bundesbank, nicht aber der Abschnitt ab dem Haupteingang der Deutschen Bundesbank in westliche Richtung bis zur Kreuzung mit dem Ginnheimer Stadtweg. Entlang dieses unteren (westlichen) Teils des Sportplatzes befindet er sich weiterhin in einem Zustand, der nicht nur für Mobitätseingeschränkte, sondern generell für Fußgänger sehr gefährlich ist. Der Ortsbeirat 9 wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig entlang der Nordseite der Wilhelm-Epstein-Straße, etwa zwischen der Bushaltestelle "Deutsche Bundesbank" und der Einmündung der Straße "Ginnheimer Stadtweg" umgehend so zu erneuern, wie dies in den übrigen Straßenabschnitten der Fall ist, und damit in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen. Ein etwa beabsichtigtes Abwarten weiterer Großprojekte kann nicht mehr hingenommen werden Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 802/9 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2020, OF 780/9 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Schönbornstraße Der Ortsbeirat möge beschließen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und berichten inwieweit eine Verkehrsberuhigung in der Schönbornstraße aus Richtung Hügelstraße kommend möglich wäre: Zwei Varianten bitten wir zu überprüfen: 1. Bei der Einfahrt in die Schönbornstraße von der Hügelstraße ist ein Schild anzubringen (Verkehrszeichen 250) "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatz "Frei bis Hausnummer 47" und "Radfahrer frei". Ab Haus Nummer 47 ein Durchfahrtsverbotsschild mit dem Zusatz "ausgenommen Schönborn-/ Pflugstr." und "Radfahrer frei" 2. Durch gehende Verkehrsführung Platenstraße Richtung Wilhelm-Epstein-Straße (Am Dornbusch/Hansaallee) für die Kraftfahrzeuge durchgehend freizugeben, OM 2822 vom 23.01.2014 (Wiederaufnahme) Begründung: Durch den zunehmenden Kraftfahrzeugverkehr (gerade während der Berufsverkehrszeiten) ergibt sich von der Abfahrt der Rosa-Luxemburg-Strasse, aus der Stadtmitte kommend, sowie dem Individualverkehr der Platenstraße von der Ginnheimer Landstraße kommend in den angrenzenden Straßen (Schönborn- und Pflugstr.) und eine damit verbundene Belastung für die Anwohner, da durch die enge Straßenführung kaum Ausweichmöglichkeiten gegeben sind. Durch den in 1.) genannten Vorschlag würde bei kontinuierlicher Kontrolle der Durchgangsverkehr reduziert werden. Durch den in 2.) genannten Vorschlag würde es eine Entzerrung und Verkehrsentlastung der Straßen Hügelstraße/Raimundstraße/Schönbornstraße/Pflugstraße und Stefan-Zweig-Straße geben. Die damalige Antwort des Magistrats OM 2822 hierzu ist den jetzigen Gegebenheiten (Nachverdichtung, höheres Verkehrsaufkommen) anzupassen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 780/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2020, OF 779/9 Betreff: Eine Variante 2 c für den Lückenschluss Bockenheim-Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die bei der Ortsbeiratssitzung am 20.02.2020 vorgestellte Variante 2b des Lückenschlusses vor einer endgültigen Entscheidung über den Streckenver-lauf um eine Variante 2c zu erweitern, die eine unterirdische Streckenführung bis einschließ-lich des U-Bahnhofs Ginnheim vorsieht, und diese Variante auf ihre Machbarkeit und die da-für zu erwartenden Kosten hin überprüfen zu lassen. Begründung: Die vorgestellten Varianten stellen einen erheblichen Eingriff in die Straßensituation Ginn-heims dar. Insbesondere die Querung der Ginnheimer Landstraße durch eine oberirdisch ver-laufende U-Bahn, die den Verkehr alle 2,5 Minuten zum Stopp zwingt, erscheint wenig wün-schenswert, da ein erheblicher Rückstau des immer noch vorhandenen Autoverkehrs zu er-warten wäre. Auch die Variante 2b, die mit einer Fahrzeit von 5:50 min zwischen den Bahn-höfen Ginnheim und Bockenheim bei gleichzeitiger Anbindung des Universitätscampus in dessen Zentrum und der fehlenden Beeinträchtigung der Bezirkssportanlage sehr attraktiv erscheint, hat den Nachteil, dass auf der Platenstraße ein Trogbauwerk vorgesehen ist. Die unerfreulichen städtebaulichen Wirkungen solcher Bauwerke sowie oberirdisch verlaufender U-Bahn-Linien können auf der Eschersheimer Landstraße besichtigt werden und sollten des-halb unbedingt vermieden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 779/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 25.06.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 779/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 828 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2020, OF 772/9 Betreff: Wilhelm-Epstein-Straße Ecke Ginnheimer Stadtweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Bepflanzung zwischen den Fahrspuren der Wilhelm-Epstein-Straße auf Höhe der Einmündung des Ginnheimer Stadtweges zu entfernen. Begründung: Durch die Bepflanzung zwischen den Fahrspuren wird die Sicht für Linksabbieger (Fahrtrichtung Dornbusch) beim Abbiegen in den Ginnheimer Stadtweg stark behindert. Entgegenkommende Fahrzeuge (PKW und Fahrräder) können erst im letzten Moment gesehen werden. Dies wir sogar noch verstärkt, da die entgegenkommenden Fahrzeuge bergauf aus einer Senke herausfahren. Zur Vermeidung von Abbiegeunfällen sollte die Bepflanzung an dieser Stelle (siehe Karte) ersatzlos entfernt werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 772/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 772/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 25.06.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 772/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 27.08.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 772/9 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1022/2 Betreff: Die Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle "Markus-Krankenhaus" zum Westbahnhof verlängert Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Streckenführung der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) soll vom Markus- Krankenhaus bis zum Westbahnhof verlängert werden. Sie sollte folgenden Verlauf haben: In Fahrtrichtung Westbahnhof: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße -Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten -Rödelheimer Straße - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof In Fahrtrichtung Markus-Krankenheus: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schlossstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schlossstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schlossstraße abbiegen. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: Universitätssportzentrum, Sophienstraße, Kirchplatz, Schönhof, Kurfürstenplatz, Adalbert-/ Schloßstraße, West-bahnhof. Begründung: Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schlossstraße -> Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Linie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -> Schönhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Es werden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ggf. zwei bis drei Fahrzeuge mehr benötigt. Metadaten zu diesem Vorschlag: Verkehrsmittel: Bus Streckenlänge: 2,965 km Anzahl der Haltestellen: 9 durchschnittlicher Haltestellenabstand: 370,6 m Hinweis: Der durchschnittliche Haltestellenabstand wird derzeit nur korrekt berechnet, wenn eine durchgehende Linie mit der ersten und der letzten Haltestelle am jeweiligen Ende einge- richtet wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1571 2020 Die Vorlage OF 1022/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2020, OF 754/9 Betreff: Neubau der Sportplätze an der Wilhelm-Epstein-Straße insbesondere Turn- und Sportverein Makkabi e. V. und Griechische Sport Union Frankfurt 1967 e. V. Der Ortsbeirat wolle beschließen: In Anbetracht dessen, dass MAKKABI frühestens in zwei bis drei Jahren mit dem Bau seiner Sportanlage an der Wilhelm-Eppstein-Straße beginnen kann, vorausgesetzt, das Verkehrsdezernat entscheidet sich beim Lückenschluss U 4 Ginnheim - Bockenheim für die Variante entlang der Rosa-Luxemburg Straße, eine Entscheidung die nach Expertenaussagen ebenfalls frühestens in einem halbe Jahr fallen wird, muss der Magistrat umgehend handeln, um das Überleben der Fußballvereine Griechische Sportunion sowie des Marokkanischen Vereins und des Kosovarischen Vereins zu sichern. Bereits jetzt klagen die Vereine über Mitgliederschwund aufgrund der katastrophalen Zustände der Anlage, wegen unzureichenden und maroden sanitären Anlagen und Umkleiden sowie einem unzumutbaren Hartplatz. Die Stadt wird aufgefordert für die Übergangszeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einen normalen Spielbetrieb an der Wilhelm-Eppstein-Straße zu gewährleisten zu können. Dazu gehört die Instandsetzung des Hartplatzes ebenso, wie z. B. das Aufstellen eines Duschcontainers zusätzlich zu den 5 Duschen im Bestand. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5680 2020 Die Vorlage OF 754/9 wird als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2020, OF 753/9 Betreff: Produktgruppe 21.15 und 21.16 Sanierung der Sportanlage Dornbusch (Wilhelm-Epstein-Straße) haushalterisch sichern Finanzielle Unterstützung der dort beheimateten Vereine für die Interimszeit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. alle für die Planung der vollständigen Sanierung der Sportanlage Dornbusch erforderlichen Mittel, insbesondere die Erstellung moderner Umkleide- und Lagerräume und eines Kunstrasenplatzes, im Haushalt vorzusehen, 2. die für die Durchführung der Sanierung erforderlichen Mittel im Haushalt vorzusehen, 3. alle Mittel vorzusehen, die für eine temporäre Auslagerung der auf der Sportanlage beheimateten Vereine Griechische Sportunion, FC Kosova und FC Maroc erforderlich sind, z. B. Bereitstellung von Trainingskapazitäten auf anderen Anlagen, Transporte zu diesen Anlagen etc., 4. alle Mittel vorzusehen, die erforderlich sind, um die Plätze der Sportanlage bis zum Beginn der Sanierung bespielbar zu erhalten. Begründung: Die von mehreren Vereinen und umliegenden Schulen genutzte Sportanlage Dornbusch ist sowohl hinsichtlich der aufstehenden Gebäude als auch der Plätze "abgängig". Es besteht dringender Handlungsbedarf. Die Planung der Sanierung ist so weit voranzutreiben, dass die Umsetzung erfolgen kann, sobald der Baufortschritt des vom TuS Makkabi zu errichtenden Sportzentrums auf einem Teil der Fläche dies erlaubt. Die auf der abgängigen Anlage trainierenden Vereine leiden wegen deren schlechtem Zustand unter Nachwuchsmangel. Ferner müssen sie wegen der zum Teil dauerhaft bestehenden Un- bespielbarkeit der vorhandenen Plätze erheblichen Aufwand betreiben, um an anderer Stelle zu trainieren. Um den Fortbestand der Vereine zu sichern, benötigen sie bis zur Fertigstellung der Anlage Unterstützung in Form einer Bereitstellung von angemessenen Trainingskapazitäten auf anderen Anlagen als auch finanzielle Unterstützung für die Transporte zu diesen Anlagen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2020, TO I, TOP 22 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Änderungsantrag, die Worte "eines Kunstrasenplatzes" in Ziffer 1. des Tenors zu streichen. Beschluss: Etatanregung EA 139 2020 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 753/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung) zu 2. 3 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF bei Enthaltung 2 CDU
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2020, OF 1029/2 Betreff: Wer - wann - wo - wieso - weshalb - warum? - Teil 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wann wird die Franckeschule (incl. ESB) das Ausweichquartier im Landschaftsschutzgebiet an der Ginnheimer Landstraße komplett geräumt haben? Falls Teilrückzüge geplant sind: wann wird was wohin ziehen? 2. Der Magistrat plant ab 2022 die Diesterwegschule übergangsweise in den Containern im Landschaftsschutzgebiet an der Ginnheimer Landstraße unterzubringen. a) Warum fühlt sich der Magistrat nicht mehr an seine Zusagen und Versprechen gebunden, dass die Auslagerungsfläche nur für die Zeit der Auslagerung der Franckeschule genutzt werden wird? (Auf Nachfrage auch mehrfach öffentlich so erklärt im Rahmen der Bürgerfragestunde zur 3. Sitzung des Ortsbeirats 2 am 27. Juni 2016) b) Welche Nutzung plant der Magistrat in der Zeit zwischen Auszug Franckeschule (2020) und dem Einzug Diesterwegschule (2022)? 3. Warum hält es der Magistrat für ein würdiges, wertschätzendes, demokratisches und geeignetes Vorgehen, dass die Bürger*innen aus Bockenheim und der sie vertretende Ortsbeirat von den Planungen zur Diesterwegschule erstmals aus der Presse erfahren müssen? 4. Warum sollen die ca. 400 Kinder der Diesterwegschule nach Bockenheim pendeln, wenn der umgekehrte Weg damals für die Franckeschule aus guten und begreiflichen Gründen vermieden wurde? 5. Mit welchem Verkehrsaufkommen zu welchen Tageszeiten und mit welchen Verkehrsmitteln wäre durch das geplante Pendeln der Diesterwegschüler*innen zu rechnen? 6. Warum werden die Container aus Bockenheim während der Sanierung der Diesterwegschule nicht in Ginnheim aufgestellt, wie es der zuständige Ortsbeirat 9 anregt? 7. Wie lange wurde die Sondernutzung im Landschaftsschutzgebiet verlängert? Wie lange war eine solche beantragt? Welche Auflagen gibt es? 8. Plant der Magistrat den Auslagerungsstandort im Landschaftsschutzgebiet zu einer Dauereinrichtung umzuwandeln? Falls nein: Wann wird die Nutzung definitiv enden? Begründung: Informationsbedarf, diesmal nicht aus der Presse... Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1574 2020 Die Vorlage OF 1028/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass der erste Satz unter Ziffer 2. des Antragstenors durch die Worte " 2. Stimmt es, dass der Magistrat plant, ab 2022 die Diesterwegschule übergangsweise in den Containern im Landschaftsschutzgebiet an der Ginnheimer Landstraße unterzubringen?" ersetzt, die Ziffer 2. a) durch die Ziffer 6. ersetzt und die Ziffer 3. um die Worte "Der Ortsbeirat bittet darum, die zukünftige Planung den Ortsbeiräten 2 und 9 gemeinsam vorzustellen." ergänzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 930/2 Betreff: Wo bleibt die Gedenktafel zur Erinnerung an das KZ "Perlenfabrik" am Gebäude des Studentenwohnheims Ginnheimer Landstraße Nr. 42? Vorgang: OM 1725/12 OBR 2; ST 293/13; V 965/14 OBR 2; ST 820/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: entsprechend der Zusicherung aus der ST 820/2014 vom 13.06.2014 das Studentenwerk Frankfurt am Main aufzufordern, die unter der Wärmedämmung befindliche und nicht mehr abtrennbare Gedenktafel an das erste südhessischen KZ, die sog. Perlenfabrik, und eine neue Gedenktafel an der Fassade anzubringen. Begründung: Die Gedenktafel des Künstlers Wolf Spemann ist im Rahmen der Fassadensanierung hinter der Wärmedämmung des Gebäudes verblieben. In der sog. Perlenfabrik wurden 1933 viele Gegner des Naziregimes, unter ihnen viele Gewerkschafter und Betriebsräte, verhaftet und interniert. Das Gedenken an diese unmenschliche Verhaftungswelle darf nicht hinter einer Fassadendämmung verborgen bleiben. Im der ST 293 vom 18.02.2013 heißt es: "Die Gedenktafel am Haus Ginnheimer Landstraße 42 wurde seinerzeit, 1986, so im Mauerwerk verankert, dass sie nicht ohne Beschädigung oder sogar Zerstörung zurückgebaut und an geeigneter Stelle neu angebracht werden kann (siehe dazu das Schreiben des beauftragten Architektenbüros vom 15.01.2013). Deshalb wird in Abstimmung mit dem Bauherrn, dem Studentenwerk Frankfurt, eine neue Gedenktafel mit einem aktualisierten Text an einem geeigneten Standort angebracht. Da es sich um eine Liegenschaft des Landes Hessen handelt, sollte das Land die Kosten für eine neue Tafel tragen. Der Magistrat wird die zuständige Ministerin Eva Kühne-Hörmann um die Kostenübernahme bitten. Die Stadt Frankfurt erstellt die neue Gedenktafel." Der Text der Gedenktafel lautete: "Wenige Tage nach der Machtergreifung 1933 errichtete das NS-Regime hier auf dem Gelände eines ehemaligen Erziehungsheimes, bekannt unter dem Namen "Perlenfabrik", für Südhessen das erste Konzentrationslager. Innerhalb kurzer Zeit durchliefen mehr als 250 Gegner des NS-Regimes dieses Lager zum Transport in die Konzentrationslager nach Osthofen, Rhld.-Pfalz, Dachau, Bayern und Buchenwald, Thüringen." In einer weiteren Stellungnahme - ST 820/2014 - wird erneut bestätigt:: "Und um das Gedenken an die "Perlenfabrik" fortleben zu lassen ist das Studentenwerk deshalb auch bereit eine neue Gedenktafel zu finanzieren. Der Magistrat wird aus diesem Grund zusammen mit dem Studentenwerk eine neue Gedenktafel zur weiteren Erinnerung an die "Perlenfabrik" anfertigen und anbringen lassen." Seit dieser Ankündigung sind nunmehr fünf Jahre vergangen. Die Anbringung sollte nun schnellstmöglich erfolgen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2012, OM 1725 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 293 Auskunftsersuchen vom 17.03.2014, V 965 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2014, ST 820 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 930/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 930/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 897/2 Betreff: Radweg auf Rödelheimer Straße und Ginnheimer Straße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Maßnahmen auf der Rödelheimer und Ginnheimer Straße zwischen Schloss- und Sophienstraße vorzunehmen wären, um einen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg für beide Fahrtrichtungen im genannten Bereich einzurichten. Insbesondere wird Auskunft über folgende Punkte gebeten: 1. In welchen Abschnitten genügt die derzeitige Straßenbreite, um einen markierten Radweg für beide Fahrtrichtungen einzurichten? 2. In welchen Abschnitten kann die Straßenbreite z.B. durch bauliche Maßnahmen so erhöht werden, dass ein markierter Radweg eingerichtet werden kann? 3. Wie kann der Kirchplatz derart umgestaltet werden, dass auch dort trotz derzeit enger Fahrbahn ein durchgehender Radweg eingerichtet werden kann? Könnten hier Radwege hinter den Bushaltestellen entlang gelegt werden, um deren Umsetzung zu umgehen? 4. In welchen Abschnitten kann die Straßenbreite aufgrund des zu geringen Abstandes zwischen den Gebäuden entlang der Straße nicht erhöht werden? Begründung: Die genannte Strecke wäre ein wichtiger Lückenschluss zwischen Ginnheimer Landstraße und Schlossstraße. Derzeit ist die Nutzung für Radfahrer*innen, insbesondere mit Kindern mit hohen Risiken verbunden, da auf den Fußgängerwegen zu wenig Platz ist und die Straße insbesondere auf der Höhe des Elisabethenkrankenhauses zu eng für Rad- und Autoverkehr ist. Das derzeitige teilweise Ausweichen einiger Radfahrer*innen auf die Fußwege ist den schlechten Umständen auf den Straßen geschuldet jedoch für Fußgänger*innen ein Ärgernis und eine Gefährdung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1420 2019 Die Vorlage OF 897/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3. des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP und Piraten gegen 1 FDP und 1 LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2019, OF 633/9 Betreff: Zustände im Jugendzentrum Ginnheim an der Rosa-Luxemburg-Brücke Am 15. April 2017 trafen sich Ortsbeiratsmitglieder mit der Leitung des Jugendzentrums und Mitarbeitern. Folgende Themen standen auf der Tagesordnung: - Streetwork in der Platensiedlung - Mögliche Absperrung eines Teils des Parkplatzes direkt vor dem Jugendzentrum, um der Vermüllung und Gefährdung von Jugendlichen entgegenzuwirken Die anwesenden Ortsbeiratsmitglieder konnten sich vorort von den unhaltbaren Zuständen vor dessen Eingang neben einer Tiefgarage unter der Rosa-Luxemburg-Brücke überzeugen. In dem Bereich direkt vor dem Jugendzentrum liegt ein völlig ungeordneter Parkplatz, auf dem auch teilweise nicht mehr fahrbereite Fahrzeuge abgestellt werden - der eigentliche Parkplatz des REWE-Markts liegt weiter in Richtung Ginnheimer Landstraße. Der Randbereich der komplett versiegelten Fläche befand sich in sehr ungepflegtem Zustand. Alle anwesenden Ortsbeiratsmitglieder empfanden die zugegebenermaßen städtebaulich unbefriedigende Lage des Zentrums als eine Zumutung füe die Nutzer. Da wohl in näherer Zukunft kein Ortswechsel vorgesehen ist, besteht Handlungsbedarf. Aus diesem Grund wird der Ortsvorsteher gebeten, einen Ortstermin mit dem ASE zu organisieren, um die Machbarkeit einer Abtrennung vor dem Eingang des Jugendzentrums zu erörtern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.05.2019, OF 640/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2019, TO I, TOP 16 Die Vorlage OF 633/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 633/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 640/9 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2019, OF 769/2 Betreff: Baumnachpflanzungen in der Ginnheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die in der Ginnheimer Landstraße im Bereich zwischen Franz-Rücker-Allee und Sophienstraße gefällten Bäume adäquaten Ersatz erhalten. Hierzu wird um prüfen und berichten der nachfolgend vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen gebeten: - Die Einrichtung von Parkbuchten im jetzt baumlosen Bereich ermöglicht Quer- bzw. Längsparken. - Die hierdurch im jetzigen öffentlichen Parkraum gewonnene Fläche bildet einen Ersatzstandort für die gefällten Bäume. - Im Bereich der neuen Parkfläche wird durch Rasengitter die gegebene Versickerungsfähigkeit erhalten bzw. vergrößert. - Anbringung von Baumschutzringen/Fahrradanlehnbügel. - Das für die entsprechende Maßnahmen gegebenenfalls auch die gegenüberliegende Straßenseite einbezogen wird. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, in seiner Stellungnahme auch eine Schätzung vorzu-nehmen, wie sich die Zahl der Parkplätze durch eine Umsetzung der Maßnahmen verändern würde. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, darauf vorbereitet sein, dass sich entlang der Ginnheimer Landstraße/Ginnheimer Straße analoge Erfordernisse ergeben könnten. Begründung: Im Nachgang zu den 2018 vorgenommenen Baumfällungen fand am 23.01.2019 ein Vor-Ort-Termin mit Anwohnern, Vertretern des Grünflächenamts und Ortsbeiratsmitgliedern statt. Dabei kristallisierten sich die oben skizzierten Maßnahmen als wünschenswert heraus. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4488 2019 Die Vorlage OF 769/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE.
Bei Überquerung der Ginnheimer Landstraße an der U-Bahn/Straßenbahnstation Ginnheim (vom Kiosk Endstation zu den Gleisen) muss man als Fußgänger unzumutbar lange warten, bis die Fußgängerampel grün wird. Das führt dazu, dass viele Personen über die rote Fußgängerampel laufen, was sowohl ein Risiko für die Personen selbst darstellt als auch ein schlechtes Vorbild für Kinder ist. Ich würde mir wünschen, dass die Wartezeit für Fußgänger an dieser Fußgängerampel verkürzt wird.
Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schloßstraße -> Adalbertstraße -> zum Westbahnhof.
Im Bereich der A 66 gibt es zwischen Hausen und der Ginnheimer Landstraße eine transparente Lärmschutzwand (aus Glas), die den Autolärm in nördliche Richtung reduziert. Dort befindet sich das weitläufige BuGa-Gelände (Hundewiese, Fitness-Platz). Die Wirkung der Lärmschutzwand ist dort deutlich spürbar. Mein Vorschlag: Auf der südlichen Seite der A 66 existiert kein Lärmschutz, obwohl auf dieser Seite der A 66 einige hundert Menschen wohnen (Ginnheimer Landstraße) und sich die Sportanlagen der Universität und des VfR Bockenheims befinden. Die Lärmbelastung der A 66 ist an dieser Stelle, besonders bei geöffneten Fenstern oder dem Aufenthalt im Freien, erheblich. Nach meiner Einschätzung wäre eine Lärmschutzmaßnahme wünschenswert und effektiv, die nur ca. 200 Meter abzudecken bräuchte. Ebenso wie in nördlicher Richtung wäre eine transparente Wand aus Glas hier angebracht.
Unterstützer: 220
Reaktion der Stadt: Eine Lärmschutzeinrichtung an der südlichen Seite der Autobahn A 66 im Bereich der Ginnheimer Landstraße ist aus der Sicht des Magistrats grundsätzlich sinnvoll. Diese Lärmschutzmaßnahme würde sich aber in der Zuständigkeit des Bundes bzw. des Landes Hessen befinden, als Baulastträger der oben genannten Autobahn sowie als Eigentümer der benachbarten Grundstücksflächen. Aus rechtlicher Sicht besteht hier leider kein Anspruch auf den Lärmschutz. Der Magistrat wird die Idee im Rahmen der Kommunalen Lärmminderungsplanung aufgreifen. Auf Grund des vordringlichen Bedarfes anderer Lärmschutzmaßnahmen ist damit zu rechnen, dass eine solche Lärmschutzeinrichtung durch den verantwortlichen Baulastträger nicht als priorisierte Maßnahme eingestuft werden kann.
Weiter lesen auf FFM.DEAuf den Straßen, die über die U-Bahnschienen am Dornbusch fürhen (Marbachweg und Verlängerung zur Wilhelm-Epstein-Straße) besteht jeweils einige 100 Meter nach Überquerung der Schienen die Möglichkeit, einen U-Turn zu machen, da man direkt hinter den Schienen nicht links abbiegen kann. Diese Möglichkeit des Wendens mitten auf der Straße wird auf einem Schild angezeigt. Die dazu passenden Straßenmarkierungen auf dem Boden sind kaum noch zu sehen. Wenn man diesen U-Turn machen will und sich mitten auf der Straße quasi zum Abbiegen einordnet, wird dies von anderen Verkehrsteilnehmener mit völligen Unverständnis quittiert, da diese Möglichkeit nicht offensichtlich ist.