Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2024, OF 1097/6 Betreff: Höchst: Ortsbesichtigung der Bauaufsicht Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren Folgen Anfang August 2024 haben einige Gewerbetreibende, deren Geschäft sich in der Bolongarostraße befindet, ein Schreiben der Bauaufsicht Frankfurt am Main erhalten (Anhörung § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes). Im Rahmen einer Ortsbesichtigung hat die Bauaufsicht festgestellt, dass es verschiedene Aussteckschilder an den Fassaden, Folienbeklebungen an Schaufenstern, Leuchtwer-bungen in Schaufenstern usw. gibt, für die keine Baugenehmigung nach § 62 der Hessischen Bauordnung vom 07.07.2018 existiert. Zudem stehen einige der Liegenschaften unter Denkmalschutz und/oder fallen in den Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung für Frankfurt-Höchst vom 08.12.1977. Es wird unter Verweis auf die Möglichkeit eines Erlasses einer Verfügung, die mit Gebühren und Kosten verbunden ist, die Entfernung der in den entsprechenden Schreiben aufgeführten Werbeanlagen bis Ende August 2024 gefordert. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass das Anbringen und die Nutzung von Werbeanlagen ohne Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und gegebenenfalls mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Immerhin wird den Betroffenen das Angebot zu einem persönlichen Gespräch unterbreitet. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Haben bereits vor der jetzigen Maßnahme Überprüfungen, wie in der ST 2291/2022 vom 30.09.2022 angekündigt, stattgefunden? 2. Nach welchen Kriterien wurden die Geschäfte und Gebäude für die jetzt durchgeführten Überprüfungen ausgewählt? 3. Ist der Umfang der durchgeführten Maßnahme unter Einbeziehung des Aspekts der Stagnation/des Rückgangs des Einzelhandels im Frankfurter Westen, insbesondere in Fällen, bei denen nur kleinere Folienbeklebungen/Schilder vorgefunden wurden, der eigentlichen Zielsetzung der Ortsbegehung überhaupt noch dienlich? 4. Wurde nach den Ortsbesichtigungen und vor Versand der Schreiben an die Gewerbetreibenden das Stadtteilbüro Innenstadt Höchst/Stadtteilmanagement, das u.a. für Beratungen bezüglich Maßnahmen zur Verbesserung des privaten und öffentlichen Umfeldes oder zur Stadtbildpflege zuständig ist und bei Genehmigungen sowie der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen Hilfestellungen geben soll, einbezogen? 4. Haben persönliche Gespräche, wie in den Schreiben angeboten, stattgefunden? 5. Bestehen zumutbare Wege, die Bewerbung genehmigungsfähig zu gestalten, sodass der Einzelhandel weiter auf entsprechende Werbung bauen darf? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 1080/6 Betreff: Nied: Tempo 30 auf der Bolongarostraße zwischen Alte Niddabrücke und Tillystraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, eine Tempo-30-Zone in der Bolongarostraße zwischen Niddabrücke und Tillystraße einzurichten. Begründung: In dem Bereich der Bolongarostraße darf 50 km/h gefahren werden. Autofahrer missachten aber die Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Anwohner klagen darüber, dass das Herausfahren aus den vier Seitenstraßen sehr gefährlich sei und die Bewohner fühlen sich dadurch unsicher. Auch in anderen Stadtteilen fahren die Busse durch Tempo-30-Zonen. Somit liegt kein Grund vor, eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht vorzunehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 26 Es besteht Einvernehmen, die Anregungen unter den Spiegelstrichen 1 und 2 getrennt voneinander abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5807 2024 Die Vorlage OF 1080/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor zum ersten Spiegelstrich wird und ein zweiter Spiegelstrich eingefügt wird, in welchem gebeten wird, Geschwindigkeitskontrollen in der Bolongarostraße durchzuführen und dass die "Tempo-30-Zone" in "Tempo 30" geändert wird. Abstimmung: zu Spiegelstrich 1: SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu Spiegelstrich 2: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2024, OF 1046/6 Betreff: Frankfurter Westen: Nutzung der Abwärme des Industrieparks Vorgang: OA 252/22 OBR 6; B 128/23; V 710/23 Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, über den Stand der Gespräche mit der Infraserv, der Mainova und der Süwag zur Nutzung von Abwärme für Fernwärme im Frankfurter Westen zu unterrichten. Insbesondere soll der Magistrat dazu Stellung nehmen, inwieweit sich die derzeitigen Planungen auf die kommunale Wärmeplanung und gegebenenfalls größere städtebauliche Projekte wie z. B. die Sanierung der Bolongarostraße auswirken. Begründung: Der Ortsbeirat hatte den Magistrat im Oktober 2022 in der OA 252 aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Infraserv ein Konzept zu erstellen, wie die Abwärme aus dem Industriepark Höchst für die umliegenden Stadtteile möglichst bald nutzbar gemacht werden kann. Daraufhin berichtete der Magistrat im März 2023 in der B 128, dass es zur Abwärmenutzung aus dem Industriepark in der Vergangenheit immer wieder Gespräche zwischen dem Industrieparkbetreiber und der Mainova AG gegeben hat und diese aktuell wieder neu aufgenommen wurden. Zusätzlich wurde der Magistrat im Juli 2023 in V 710 gebeten, über den Stand der kommunalen Wärmeplanung im Westen zu berichten. Das Auskunftsersuchen blieb bisher unbeantwortet. In der Presse war nun mehrfach zu lesen, dass der Industrieparkbetreiber bereits an konkreten Konzepten zusammen mit der Mainova AG aber auch der Süwag Energie AG arbeitet. Demzufolge existieren bereits Grundplanungen für ein komplett neues Wärmenetz in Höchst und Unterliederbach. Diese Grundplanungen wirken sich potentiell auf die kommunale Wärmeplanung und auch größere städtebauliche Projekte wie z. B. die Sanierung der Bolongarostraße aus. Insbesondere für Wohnimmobilieneigentümer ist es relevant, zu erfahren, wie diese Planungen die zukünftige Wärmeversorgung beeinflussen können und welche Investitionsmaßnahmen zu erwarten und einzuplanen sind. Fernwärme ist eine wichtige Option zur Reduzierung von Treibhausgasen. Im Industriepark Höchst fällt unvermeidbare Abwärme in erheblichem Umfang an. Daher ist es sinnvoll, diese Option in die städtische Wärmeplanung einzubeziehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.10.2022, OA 252 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 128 Auskunftsersuchen vom 04.07.2023, V 710 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 976 2024 Die Vorlage OF 1046/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2024, OF 1043/6 Betreff: Höchst: Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt verbessern Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Mit dem Ziel, die Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt zu verbessern wird der Magistrat gebeten, von den vier erstellten konzeptionellen Vorschlägen das Konzept A umzusetzen, das - eine unveränderte Verkehrsführung - Kurzzeitparkplätze (Parkscheibe 1 Stunde) und Haltebereichen um den Marktplatz herum (während der Marktzeiten) beinhaltet. In Verbindung mit der Umsetzung wird der Magistrat gebeten, regelmäßige Kontrollen zu veranlassen, um die Einhaltung der (neuen) Parkregelung zu kontrollieren. Ergänzend zu dem Konzept wird der Magistrat gebeten, - die Gehwegbreite in der Antoniterstraße zu prüfen und entsprechend der Breite Längs- oder Schrägparkplätze einzurichten, - die Installation einer festen Sitzbank und/oder von Fahrradabstellplätzen direkt vor der Markthalle zu prüfen - die alternativen Parkmöglichkeiten in Höchst besser und weiträumig auszuschildern, insbesondere den Parkplatz in der Paulistraße (samstags geöffnet) - die Parkplätze hinter dem Schwimmbad zu markieren und ausschließlich für das Personal der Bäderbetriebe und des Marktes vorzuhalten (abgesehen vorhandener Anwohnerparkplätze, die bestehen bleiben) - weitere Kurzzeitparkplätze (Parkscheibe 1 Stunde) in der Melchiorstraße zwischen Antoniterstraße und Leverkuser Straße einzurichten. Begründung: Der Höchster Wochenmarkt, der jeden Dienstag-, Freitag- und Samstagmorgen zahlreiche Kunden aus dem Frankfurter Westen und den Nachbargemeinden des Main-Taunus-Kreises anzieht, blickt auf eine bald 700jährige Tradition zurück - bereits im Jahr 1356 siedelten sich nach Verleihung der Stadt- und Marktrechte durch Kaiser Karl IV. die ersten Marktstände in Höchst an. Auf dem "Einkaufsmarkt" ist für jeden, der gute Qualität und frische Ware schätzt, etwas dabei - die Marktbesucher erhalten frisches Obst und Gemüse, ebenso, wie Geflügel-, Fleisch- und Wurstwären, Käsespezialitäten, Gewürze und vieles mehr. Viele nutzen auch die Gelegenheit, sich ein Brötchen auf Wunsch frisch belegen zu lassen oder einen Kaffee in der Markthalle zu trinken. Während die lokale Höchster Wirtschaft im Wandel ist und viele alteingesessene Geschäfte bereits geschlossen wurden, hat der Höchster Markt Bestand. Entsprechend wichtig ist es, dass der Höchster Markt erhalten bleibt. Vor dem Hintergrund der angespannten Verkehrs- und Parksituation rund um den Markt - freie Parkplätze sind Mangelware, der Parkdruck (in Höchst ohnehin hoch), steigt zu Marktzeiten ebenso, wie die Anzahl der Falschparker in Halteverboten - wurde ein Verkehrsplanungsbüro mit einer Parkraumstudie beauftragt. Ein Ergebnis war, dass die Beschilderung auf dem Marktplatz, in der Straße Höchster Markt sowie in Melchior-, Antoniter- und Justinuskirchstraße einem Flickenteppich gleicht und kaum erfassbar ist. Das Verkehrsplanungsbüro hat im Ergebnis vier konzeptionelle Vorschläge zur Neustrukturierung der Verkehrs- und Parkregelungen erstellt. Nach Vorstellung und umfassender Diskussion der vier Konzepte unter Einbeziehung der Marktbeschicker (u.a. in einem Ortstermin), wird die Umsetzung des Konzepts A befürwortet. Das Konzept A beinhaltet eine klare Parkregelung mit mehr Kurzzeitparkplätzen im direkten Umfeld. Die Anfahrt zum Markt bleibt unverändert. Für die Umsetzung ist keine Umgestaltung notwendig. Da weiterhin die Gefahr des Falschparkens im Bereich der Umfahrung besteht, sind Kontrollen notwendig. Inwieweit die Umsetzung des Konzepts A zu einer Verbesserung führt, soll nach einem Jahr über den Ortsbeirat evaluiert werden. Antragsteller: CDU SPD Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.06.2024, OF 1048/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5654 2024 1. Die Vorlage OF 1043/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1048/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme); SPD und BFF (= Enthaltung)
Parteien: CDU, SPD, Linke, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 1018/6 Betreff: Nied: Verkehrs- und Parkplatzprobleme An der Steinmühle beheben Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen. 1) Das Parken auf allen Parkplätzen in der Straße "An der Steinmühle" in Nied nur noch für PKW zu erlauben. Hierzu sollen die betreffenden Schilder (Zusatzschild VZ 1010-58 zum Verkehrszeichen 314) aufgestellt und insbesondere in der Anfangszeit auch kontrolliert werden. 2) Die Straße in die bestehende Tempo 30-Zonierung im Quartier Nied-West einzubeziehen. 3) Maßnahmen zu ergreifen, damit der benachbarte KFZ-Betrieb in der Bolongarostraße die Straße "An der Steinmühle" nicht mehr als Abstellplatz für seine Kundenfahrzeuge missbraucht. 4) Ggf. einen Ortstermin mit den Anwohnern zu vereinbaren. Begründung: Seit Jahren beklagen sich die Anwohner über chaotische Verkehrs- und Parkplatzprobleme in ihrer Straße "An der Steinmühle". Nachdem der Ortsbeirat im Herbst 2021 zum ersten Mal auf die nicht hinnehmbare Situation aufmerksam gemacht hat, trat laut Aussage von Bewohnern zunächst eine Verbesserung der Zustände ein. Mit der Zeit hat es sich aber wieder deutlich verschlechtert. In dieser Straße gibt es 2 Probleme: Zum einen wird hier trotz Sackgasse vor Erreichen einer 90-Grad-Kurve laut Anwohnern sehr schnell gefahren. Da die Straße oft von Kindern überquert wird, fürchten die Anwohner um die Sicherheit ihrer Kinder. Neben Kindern werden durch zu schnelles Fahren auch Radfahrer gefährdet, die die Straße befahren, da diese eine ausgewiesene Radwegeverbindung zwischen Höchst und der Innenstadt ist. Laut Stadt Frankfurt scheint die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs nicht möglich, so dass sich die Anwohner zumindest eine angeordnete Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h wünschen, ähnlich wie es in den Nachbarstraßen schon eingeführt worden ist. Zum anderen gibt es in der Straße eine größere Anzahl an Parkplätzen, die teilweise durch den anliegenden KFZ-Betrieb in der Bolongarostraße (Abstellen defekter PKW, oft ohne Nummernschild, häufig auslaufendes Öl) sowie durch Gewerbetreibende mit Wohnsitz außerhalb von Frankfurt missbraucht werden. Die Anwohner berichten, dass auswärtige Gewerbetreibende nachts ihre Firmenfahrzeuge dort auf den Parkplätzen abstellen. Morgens fahren sie dann mit ihren Privat-PKWs in die Straße "An der Steinmühle", steigen in ihre Firmenfahrzeuge um und fahren damit zu ihrer Arbeit, während ihre Privat-PKW den Tag über dort parken. Abends erfolgt dann wieder der Wechsel und die Firmenfahrzeuge parken dann die ganze Nacht dort. Die Parkplätze dort sind aber nicht für defekte Autos der KFZ-Werkstatt oder für Firmenfahrzeuge von Gewerbetreibenden eingerichtet worden, sondern für die Menschen, die in dieser Straße wohnen sowie für temporäre Besucher der Alevitischen Gemeinde. Das Anbringen des Zusatzschilds VZ 1010-58 zusammen mit dem schon vorhandenen Verkehrszeichen 314 würde in Zukunft nur das Parken von PKW erlauben. Die Firmenfahrzeuge und der damit verbundene Verkehr könnten so aus dieser Straße verbannt werden. Insbesondere kurz nach Anbringung der neuen Schilder sollte hier verstärkt das Einhalten der neuen Regelung kontrolliert werden. Bezüglich der defekten Kundenfahrzeuge der anliegenden KFZ-Werkstatt sollten Maßnahmen eingeleitet werden, die den Missbrauch und die damit einhergehende Umweltverschmutzung unverzüglich beenden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5515 2024 Die Vorlage OF 1018/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.04.2024, OA 453 entstanden aus Vorlage: OF 1012/6 vom 12.04.2024 Betreff: Höchst: Grunderneuerung Bolongarogarten Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 31 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Zugang zum Bolongaropalast von der Bolongarostraße durch die Hofeinfahrt und Gartenanlage über die obere Terrasse hochwertig barrierefrei und mit rollstuhlgerechtem Pflaster ausgeführt wird. Bei der Verlegung muss auf die Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf. eine rollstuhlgerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Begründung: Der Ortsbeirat nimmt zwar an, dass eine barrierefreie Planung zur Grunderneuerung der Gartenanlage vorgesehen ist, da dies in der Vorlage M 31 aber nicht deutlich beschrieben ist und die Zugänge mit den vorhandenen Porphyr-Pflastersteinen neu verlegt werden sollen, muss bei der Verlegung auf die Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf. eine rollstuhlgerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Rollstuhlfahrende berichten, dass schon kleine Unebenheiten beim Fahren kraftraubend sind, zum Teil zu starkem Rütteln beim Befahren führen oder kleine Kanten nicht überwunden werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1414 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 24.04.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.04.2024, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 31 = Annahme) Volt (M 31 = Annahme, OA 453 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Enthaltung zur Vorlage M 31) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 31 und OA 453 = Annahme) Gartenpartei (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme) 26. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 25.04.2024, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 31 = Enthaltung, OA 453 = Annahme bei Ablehnung M 31) FRAKTION (M 31 = Annahme) 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.04.2024, TO II, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.05.2024, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4718, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2024, OF 1012/6 Betreff: Höchst: Grunderneuerung Bolongarogarten Der Ortsbeirat wolle beschließen, der M31 Grunderneuerung Bolongarogarten wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Zugang zum Bolongaropalast von der Bolongarostraße durch die Hofeinfahrt und Gartenanlage über die obere Terrasse hochwertig barrierefrei und mit Rollstuhl-gerechtem Pflaster ausgeführt wird. Bei der Verlegung muss auf Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf . eine Rollstuhl-gerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Begründung: Der Ortsbeirat nimmt zwar an, dass eine barrierefrei Planung zur Grunderneuerung der Gartenanlage vorgesehen ist. Da dies in der M 31 aber nicht deutlich beschrieben ist und die Zugänge mit dem vorhandenen Porphyr Pflaster neu verlegt werden sollen, muss bei der Verlegung auf Ebenheit der Fläche geachtet oder ggf. eine rollstuhlgerechte Spur mit glatten Steinen angebracht werden. Rollstuhlfahrende berichten, dass schon kleine Unebenheiten beim Fahren kraftraubend sind, zum Teil zu starkem Rütteln beim Befahren führen oder kleine Kanten nicht überwunden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung OA 453 2024 1. Der Vorlage M 31 wird unter Hinweis auf OA 453 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1012/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2024, OF 951/6 Betreff: Schwanheim: Erhöhung der Sicherheit von motorisierten Zweiradfahrern auf der Leunastraße (südlicher Teil) Die südliche Leunastraße ist eine innerörtliche Straße mit zusätzlicher Beschilderung für eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese wird hier kaum eingehalten, die doppelte Geschwindigkeit ist eher die Regel als die Ausnahme. Die Verbindung stellt einen der beiden legalen Wege für Mopeds und Roller ("50er") zwischen den südlichen Stadtteilen und Höchst dar. Waghalsige Überholmanöver mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefährden hier Zweiradfahrer wie auch den jeweiligen Gegenverkehr massiv. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten auf der südlichen Leunastraße zwischen Leunabrücke und Anbindung B40 einen fest installierten Geschwindigkeits-Kontrollabschnitt einzurichten, um so die Einhaltung der Geschwindigkeit von 50 km/h sicherzustellen, um so motorisierten Zweiradfahrern eine sichere Verbindung von den südlichen Stadtteilen nach Höchst anbieten zu können. Begründung: Der zweite legal für diese Fahrzeuggruppe zu nutzende Mainübergang ist die Schwanheimer Brücke, eine Straße mit zwei Fahrspuren je Richtung und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Auch hier wird die Höchstgeschwindigkeit massiv überschritten, was diese Alternative noch gefährlicher macht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2024, OF 941/6 Betreff: Höchst: Das legale Abstellen von Schulbussen der Robert-Koch-Schule sicherstellen Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern dafür zu sorgen, dass die Schulbusse für den Schülerverkehr der Robert-Koch-Schule die für sie vorgesehene Parkfläche in der Brüningstraße nutzen können, die zurzeit regelmäßig illegal zugeparkt wird. Begründung: Die Busse parken oft über mehrere Stunden illegal halb auf dem schmalen Gehweg der Leverkuser Straße, so dass dieser kaum noch zu nutzen ist. Der Gehweg ist durch das Parken der Busse nicht nur blockiert, sondern auch beschädigt. Gehwege sind, selbst wenn sie zum Parken freigegeben sind, grundsätzlich nur von Fahrzeugen bis 2,8 t zu befahren. Der Bus dürfte mindestens 12 t haben. Siehe Fotos (von Michael Falk / Die Grünen). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2024, OF 934/6 Betreff: Höchst: Behindertenparkplatz an der Fußgängerzone der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. die Markierung auf dem Behinderten-Parkplatz Hostato-Straße/Ecke Königsteiner Straße (nach dem Kreisel) zu erneuern und durch regelmäßige Kontrolle und entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass dieser nur von berechtigten Personen benutzt wird 2. an dem Behinderten-Parkplatz Emmerich-Josef-Straße/Ecke Königsteiner Straße (östlich der Fußgängerzone) - die Markierung zu erneuern und durch regelmäßige Kontrolle und entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass dieser nur von berechtigten Personen benutzt wird. - Die zeitliche Begrenzung (werktags 9-18 h) auf Montag -Samstag 9-18 h zu ändern oder ganz aufzuheben Begründung: Gehbehinderte Personen schilderten wiederholtes Falschparken von unberechtigten Personen auf diesen Behinderten-Parkplätzen. Gehbehinderte Menschen sind jedoch auf kurze Wege und daher auf Parken in der Nähe der Fußgängerzone angewiesen, um ihre Erledigungen zu bewältigen, auch am Wochenende. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.01.2024, OF 925/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5069 2024 1. Die Vorlage OF 925/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 934/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 934/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2024, OF 925/6 Betreff: Höchst: Behindertenparkplatz an der Fußgängerzone der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Markierung auf dem Behinderten-Parkplatz Emmerich-Josef-Straße/Ecke Königsteiner Straße (nach dem Kreisel) zu erneuern und durch regelmäßige Kontrolle und entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass dieser nur von berechtigten Personen benutzt wird. Begründung: Gehbehinderte Personen schilderten wiederholtes Falschparken von unberechtigten Personen auf diesem Behinderten-Parkplatz. Gehbehinderte Menschen sind jedoch auf kurze Wege und daher auf Parken in der Nähe der Fußgängerzone angewiesen, um ihre Erledigungen zu bewältigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.02.2024, OF 934/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5069 2024 1. Die Vorlage OF 925/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 934/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 934/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2024, OF 922/6 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen der Adolf- Haeuser-Straße und der Gebeschusstraße sicherer zu gestalten: 1. (Wieder-) Anbringen des Verkehrszeichens 532-20 (Einengungstafel) an der Kreuzung Leuna-/Adolf-Haeuser-/Liederbacher Straße in Richtung Unterliederbach. 2. Anbringen des Verkehrszeichens 138-10 (Radverkehr) an der Stelle, wo der Radverkehr von der Leunastraße kommend auf den Schutzstreifen auf der Fahrbahn geleitet wird. 3. Anbringen des Verkehrszeichens 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge) jeweils auf beiden Seiten der Liederbacher Straße vor der Eisenbahnbrücke sowie, falls erforderlich, Anbringen des Verkehrszeichens 281.1 (Ende des Verbots ...) jeweils entsprechend nach der Eisenbahnbrücke. 4. die rechte Fahrspur der Leunastraße in Richtung Unterliederbach ab der Raugasse oder vorher für Rechtsabbieger, bzw. als Busspur ausweisen, damit das Drängeln in eine Fahrspur nicht erst im Kreuzungsbereich mit der Adolf-Häuser-Straße und dem anschließenden engen Gehweg erfolgt. Begründung: Der o.g. Bereich ist Teil des Schulwegs für den Fuß- und Radverkehr gemäß Schulwegeplan der Stadt Frankfurt am Main. Für den Radverkehr gibt es dort allerdings keine Sonderwege wie von der Fahrbahn abgetrennte Radwege (lediglich einen für den Radverkehr freigegebenen viel zu engen Fußweg) oder Radfahrstreifen. Lediglich Schutzstreifen auf der Fahrbahn sind vorhanden. Die Enge der Straße an dieser Stelle gefährdet Radfahrerinnen und Radfahrer ebenso wie Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Fußweg an der Liederbacher Straße/Leunastraße außerhalb des Eisenbahntunnels. Die im Folgenden näher begründeten Maßnahmen sollen insbesondere zur Sicherheit des Schulwegs beitragen. Zu 1.: Vermutlich war dieses Verkehrszeichen an der mittlerweile abgerissenen Fußgängerbrücke über dem Leunakreisel angebracht. Wie dem auch sei, es fehlt jedenfalls jetzt der Hinweis darauf, dass die zweispurige Leunastraße in die einspurige Liederbacher Straße mündet. Das führt zu Situationen, die für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gefährlich werden können. Zu 2.: Die Einmündung des Radwegs auf den Schutzstreifen kommt für den Autoverkehr überraschend und stellt daher eine Gefahr dar, auf die durch das entsprechende Verkehrszeichen aufmerksam gemacht wird. Zu 3.: Da das Überholen der auf den jeweiligen Schutzstreifen Radfahrenden ohne deren Gefährdung, d.h. unter Einhaltung eines Überholabstands von 1,50 m, aufgrund der Enge unter der Eisenbahnbrücke nicht möglich ist, sollte dies auch durch das entsprechende Verkehrszeichen unterbunden werden. Zu 4.: Beim Übergang von der Zwei- zur Einspurigkeit der Leunastraße wird unter den Autofahrenden erheblich gedrängelt, zur Zeit passiert diese Drängelsituation in dem oben beschriebenen engen Bereich, wenn auch die Radspur dazukommt. Diese gefährliche Drängelsituation kann durch eine frühere Einspurigkeit für den Geradeaus-Verkehr spätestens ab der Raugasse und eine Abbiegespur für Rechtsabbieger vermieden werden. Anlage: Quelle Google Maps Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.09.2023, OF 859/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5067 2024 1. Die Vorlage OF 859/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 922/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.01.2024, OF 921/6 Betreff: Höchst: Schulweg an der Leunastraße der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob die rechte Fahrspur der Leunastraße in Richtung Unterliederbach ab der Raugasse oder vorher für Rechtsabbieger, bzw. als Busspur ausgewiesen werden kann, damit das Drängeln in eine Fahrspur nicht erst im Kreuzungsbereich mit der Adolf-Häuser-Straße und dem anschließenden engen Gehweg erfolgt. ob die Parkplätze an der Leunastraße so verlegt werden können (z. B. als Längsparkplatz mit Verlängerung des Geländers und Setzen von Pollern, siehe beiliegende Skizze und Fotos), dass Schulkinder ungefährdet die Leunastraße entlanggehen können und dem Kinderhaus Höchst mindestens ein Parkplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Dies sollte in Abstimmung mit dem Kinderhaus und der Gartenfirma, die mit Gartengeräten an das Grundstück neben dem Liederbach muss, erfolgen. Begründung: Eltern der Hostatoschule haben sich besorgt wegen des Schulwegs entlang der Leunastraße geäußert und die Situation im Rahmen einer Schulwegbegehung geschildert. Dabei wurden die Parkplätze (s. Fotos) als problematisch betrachtet, da der Gehweg überfahren werden muss und die Rest-Gehwegbreite schmal ist. Dazu kommt noch die Drängel-Situation der Autofahrenden beim Übergang von der Zwei- zur Einspurigkeit der Leunastraße hinzu. Diese könnte durch eine frühere Einspurigkeit für den Geradeaus-Verkehr spätestens ab der Raugasse und eine Abbiegespur für Rechtsabbieger vermieden werden. Damit die Mitarbeitenden des Kinderhauses aber notwendige Besorgungen und Einkäufe ohne zu weite Wege vom Auto zum Kinderhaus erledigen können, ist mindestens ein Parkplatz, wie bisher an der Leunastraße, zu erhalten. Andere Parkmöglichkeiten in der näheren Umgebung gibt es nicht. Auch muss die Gartenfirma mit einem Transporter das Außengrundstück des Kinderhauses erreichen können. Anlage 1 (ca. 482 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.09.2023, OF 859/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5067 2024 1. Die Vorlage OF 859/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 922/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2023, OF 882/6 Betreff: Höchst: Wieso kommt es erst nach 2026 zu einer deutlich verspäteten, längst überfälligen Umgestaltung der Bolongarostraße? Aus diverser Presseberichtserstattung ist zu entnehmen, dass die avisierte, längst überfällige Umgestaltung der Bolongarostr. frühstens erst ab dem Jahre 2026 vollzogen werden kann. Laut Medien wurden hierfür sogar bewusst Fristsetzungen zur Beantragung weiterer, nicht aus dem städtischen Haushalt stammender Fördermittel nicht eingehalten und mithin keine Förderungsanspruch erworben. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich daraus aufdrängende Fragestellungen entsprechend zu beantworten: - Welche Kapazitäten fehlen dem Magistrat, um die überfällige Umgestaltung der Bolongarostr. zu verwirklichen? - In welche bedeutenderen Programme wurden stattdessen die Kapazitäten eingesetzt, die einen Verfall der Fördermittel rechtfertigen? - Beabsichtigt der Magistrat die fehlenden Kapazitäten entsprechend aufzustocken, um künftig sicherzustellen, dass keine erneuten Fördermittel verfallen? - Besteht die Chance, zukünftig erneute außerstädtische Förderungen zu erhalten? - Gibt es konkrete Zeitangaben zur Umgestaltung Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 795 2023 Die Vorlage OF 882/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2023, OF 864/6 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr Liederbacher Straße an der Bahnunterführung Der Bereich der Liederbacher Straße unter der Bahnunterführung ist lt. Schulwegplan Schulweg für Fuß- und Radverkehr. Für den Radverkehr gibt es dort allerdings keine Sonderwege wie Radfahrwege bzw. Radstreifen. Vorhandene Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn. Zwar muss hier zu den Radfahrenden ein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden, woran sich allerdings die wenigsten Autofahrenden halten. So entstehen für manchen Radfahrenden, insbesondere wenn sie noch jünger sind, heikle und gefährliche Situationen. Um das Fahren auf der Fahrbahn sichererer zu machen, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen. 1. An der Stelle, wo der Radverkehr von der Leunastraße kommend in die Liederbacher Straße auf die Fahrbahn geleitet wird, sollte das Verkehrszeichen 138-10 (Radverkehr) aufgestellt werden, um Autofahrende darauf hinzuweisen, dass ab hier Radfahrende auf der Fahrbahn fahren können. 2. Wegen der überwiegenden Nichteinhaltung des Überholabstands von 1,50 m sollte wenige Meter weiter das Verkehrszeichen 277-1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge) aufgestellt werden, um Autofahrende zur Einhaltung der StVO zu ermahnen. Fotos: Zu Punkt 1: Zu Punkt 2: (Quelle: Google Maps) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.09.2023, OF 859/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5067 2024 1. Die Vorlage OF 859/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 922/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 859/6 Betreff: Höchst: Fußweg an der Liederbacher Straße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Fußweg auf der von der Leunastraße kommend rechten Seite an der Liederbacher Straße zwischen der Adolf-Haeuser-Straße und der Gebeschusstraße sicherer zu gestalten: 1. Änderung der Beschilderung: Entfernen des Zusatzzeichens 1022-10 (Radverkehr frei) unter dem Verkehrszeichen 239 (Gehweg) sowie Anbringen des Verkehrszeichens 237 (Radweg) am Fahrradschutzstreifen. 2. Rote Einfärbung des Fahrradschutzstreifens zwischen Adolf-Häuser-Straße bis zur Eisenbahnbrücke. 3. (Wieder-) Anbringen des Verkehrszeichens 532-20 (Einengungstafel) an der Kreuzung Leuna-/Adolf-Häuser-/Liederbacher Straße in Richtung Unterliederbach. Begründung: Der o.g. Bereich ist Teil eines Schulwegs gemäß Schulwegeplans der Stadt Frankfurt am Main. Daher muss er so sicher wie möglich sein. Die im Folgenden näher begründeten Maßnahmen sollen dazu beitragen. Zu 1.: Bevor der Fahrradschutzstreifen installiert wurde, war der Radverkehr auf dem Fußweg frei, wobei schon damals aufgrund der Schutzgitter unter der Brücke Fußgängerinnen und Fußgänger an Radfahrerinnen und Radfahrern kaum vorbeigekommen sind. Warum jetzt trotz Fahrradschutzstreifens der Gehweg immer noch für den Radverkehr frei sein soll und der Fahrradschutzstreifen nicht verpflichtend zu nutzen ist, ist unverständlich. Eventuell wurde die Änderung der Beschilderung einfach vergessen? Zu 2.: Die Einfärbung des Fahrradschutzstreifens hat eine Signalwirkung und verhindert dadurch das unnötige Befahren dieses Bereichs dicht am Gehweg durch Personenkraftwagen und Busse. Zu 3.: Vermutlich war dieses Verkehrszeichen an der Fußgängerbrücke über dem Leunakreisel angebracht. Wie dem auch sei, es fehlt jedenfalls jetzt der Hinweis darauf, dass die zweispurige Leunastraße in die einspurige Liederbacher Straße mündet. Das führt zu Situationen, die für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gerade im ungeschützten Bereich zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Eisenbahnbrücke gefährlich werden könnten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.10.2023, OF 864/6 Antrag vom 13.01.2024, OF 921/6 Antrag vom 20.01.2024, OF 922/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5067 2024 1. Die Vorlage OF 859/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 922/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2023, OF 860/6 Betreff: Höchst: Schulradwege in Höchst verbessern der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Maßnahmen, die im Radverkehrskonzept im Ortsbezirk 6 zur Schulwegsicherung vorgestellt zügig unzusetzen. Die Radwege zu den Schulen im Frankfurter Westen sind dringend auszubauen und in sichtbaren Schritten zu verbessern. Dem Drängeln der Autofahrenden mit Überholwunsch ist durch geeignete Maßnehmen, z.B. Beschilderung, klar zu machen, dass zum Überholen ein Abstand von 1,5 m erforderlich ist, bzw. hier ein Schulweg ist und langsamer gefahren werden muss, ggf. mit Überholverbot. Dooringzonen sind zu markieren. Dies betrifft u.a. : - Kurmainzer Straße aus Richtung Sossenheim zur Palleskestraße (IGS West, IGS 15, Helene-Lange-Schule) - Gebeschussstraße (Leibniz-Schule, Friedrich Dessauer-Gymnasium) - Bolongarostraße Radweg in beide Richtungen (betrifft alle Schulen in Höchst), - Verbindung Bolongarostraße zur Zuckschwerdt/Ludwig-Scriba-Straße, (Palleskestraße) Begründung: Kinder müssen sich auf ihrem Weg zur Schule sicher fühlen und diese Wege alleine bewältigen können, auch mit dem Fahrrad. Leider fehlen zum Teil Verbindungswege oder Autofahrende neigen zum Drängeln, wenn sie nicht überholen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4561 2023 Die Vorlage OF 860/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 816/6 Betreff: Höchst: Durchgehende Verkehrsführung für Fahrräder in die Innenstadt Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, für Radfahrende, die auf der Josef-Emmerich-Straße Richtung Innenstadt unterwegs sind, auf der Zuckschwerdt-Straße nach rechts die Weiterfahrt zur Bolongarostraße auszuschildern und auf der Fahrbahn zu markieren, so dass sie dort Anschluss an den Radweg Richtung Innenstadt finden. Begründung: Zurzeit werden Radfahrende vom Dalberg-Kreisel aus mit roten Markierungen und Beschilderung Richtung Innenstadt über die Kasinostraße und die Josef-Emmerich-Straße geführt. An der Kreuzung Zuckschwerdtstraße findet sich dann ein Schild mit der lapidaren Mitteilung "Radweg Ende" ohne jeden Hinweis, wie es weiter gehen soll. Geradeaus ist keine Durchfahrt möglich. Eine Ausweichmöglichkeit, aber nur auf den zweiten Blick zu finden, ist, den nach Westen ausgerichteten Radweg der Ludwig-Scriba-Straße entgegen der Fahrtrichtung zu benutzen. Dafür ist dieser Radweg aber zu schmal. Die Beschilderung erlaubt zwar eine gemeinsame Benutzung von Gehsteig und Radweg für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen, aber die Pflasterung und vor allem die Piktogramme legen eindeutig eine Trennung und eine Benutzung des Radwegs nur in westlicher Richtung nahe, so dass bei anderer Benutzung Konflikte kaum zu vermeiden sind. Eine bessere Anbindung ist daher notwendig. Foto Frank Wiebe Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.06.2023, OF 795/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4172 2023 1. Die Vorlage OF 795/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 816/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 816/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 795/6 Betreff: Höchst: Durchgehende Verkehrsführung für Fahrräder in die Innenstadt Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, für Radfahrende, die auf dem östlichsten Stück der Emmerich-Josef-Straße Richtung Innenstadt unterwegs sind, auf der Zuckschwerdt-Straße nach rechts die Weiterfahrt zur Bolongarostraße auszuschildern und auf der Fahrbahn zu markieren, so dass sie dort Anschluss an den Radweg Richtung Innenstadt finden. Begründung: Zurzeit werden Radfahrende vom Dalberg-Kreisel aus mit roten Markierungen und Beschilderung Richtung Innenstadt über die Kasinostraße und den Andreas Platz auf die Emmerich-Josef-Straße geführt. An der Kreuzung Zuckschwerdtstraße findet sich dann ein Schild mit der lapidaren Mitteilung "Radweg Ende" ohne jeden Hinweis, wie es weiter gehen soll. Geradeaus ist keine Durchfahrt möglich. Eine Ausweichmöglichkeit, die offenbar auch häufiger genutzt wird, ist, den nach Westen ausgerichteten Radweg der Ludwig-Scriba-Straße entgegen der Fahrtrichtung zu benutzen, was aber so nicht erlaubt ist, dafür ist dieser Radweg auch zu schmal. Eine bessere Anbindung und Orientierung ist daher notwendig. Foto: Frank Wiebe Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.06.2023, OF 816/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4172 2023 1. Die Vorlage OF 795/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 816/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 816/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2023, OF 769/6 Betreff: Nied: Links-Abbiege-Ampelsignal am Kreuzungspunkt Tillystraße anbringen Autofahrern auf der Bolongarostraße, die aus Höchst kommend in Richtung Nied fahren, ist es am Kreuzungspunkt Tillystraße / Knotenpunkt Mainzer Landstraße / Bolongarostraße möglich, an der Ampel nach links in die Bolongarostraße abzubiegen. Hierbei müssen sie an der Ampel, auch wenn sie GRÜN haben, auf herannahende Straßenbahnen (von vorne und hinten) sowie auf den Gegenverkehr achten. Verkehrsteilnehmer berichten, dass anscheinend links abbiegende Fahrer an dieser Stelle oftmals verunsichert und nicht in der Lage sind, die Situation eindeutig zu erfassen. Teilweise biegen sie dann entweder nur verzögernd ab und halten den Linksabbiegeverkehr auf, oder sie biegen zu früh nach links ab, obwohl Gegenverkehr kommt, den sie übersehen haben. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Kreuzungspunkt Tillystraße / Knotenpunkt Mainzer Landstraße / Bolongarostraße für den aus Höchst kommenden und in Richtung Nied an der Ampel nach links in die Bolongarostraße abbiegenden Verkehr eine Linksabbieger-Ampelphase mit eindeutig grünem Pfeil installiert werden kann. Nur wenn keine Straßenbahn kommt und der Gegenverkehr rot hat, sollten die Linksabbieger den grünen Pfeil angezeigt bekommen, der ihnen dann die Sicherheit gibt, gefahrlos nach links abzubiegen. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 679 2023 Die Vorlage OF 769/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2023, OF 770/6 Betreff: Nied: Straßenbahnhaltestelle "Tillystraße" verkehrssicherer machen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, an der Straßenbahnhaltestelle Tillystraße die Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmenden durch folgende Änderungen sicherer zu machen: 1) Anbringung von Gittern zwischen der Mainzer Landstraße und der Straßenbahnhaltestelle Tillystraße (siehe Foto unten). Das Gitter soll zum einen den Ein- und Aussteigenden an der Haltestelle an der Mainzer Landstraße mehr Schutz bieten, da dieser Bereich, auf welchem auf eine Straßenbahn gewartet oder ausgestiegen wird, sehr schmal ist und direkt an die Mainzer Landstraße grenzt, auf der der motorisierte Verkehr 50 km/h fährt. Auch soll unüberlegtes Queren der Mainzer Landstraße verhindert werden. Quelle: Google Maps mit eigenen Bearbeitungen 2) Tram-Lichtzeichensignalanlagen (LZA) für Fußgänger an den Gleisen neu anbringen a) Ersetzen des gelb blinkenden Signals durch eine LZA am Fußgängerüberweg in Richtung Mainzer Landstraße: Möchten Personen am Fußgängerüberweg von der Trinkhalle die Gleise der Tram überqueren, um zur Mainzer Landstraße zu gelangen, macht ein blinkendes gelbes Licht auf hereinfahrende Straßenbahnen aufmerksam. Das blinkende gelbe Licht irritiert aber eher die Fußgänger, insbesondere Kinder, bei denen trotz Blinken laut Berichten der Eltern Unsicherheit herrscht, ob eine Straßenbahn nun einfährt oder nicht. Hier sollte das blinkende Licht durch eine LZA ersetzt werden, die eindeutig GRÜN anzeigt, wenn keine Straßenbahn kommt und somit die Gleise gefahrlos überquert werden können, und eindeutig ROT anzeigt, wenn eine Straßenbahn einfährt. b) Anbringung einer LZA am Fußgängerüberweg an der Trinkhalle: Möchte man am Fußgängerüberweg von der Mainzer Landstraße die Gleise der Tram überqueren, um zur Trinkhalle / Bolongarostraße zu gelangen, gibt es keine LZA, die anzeigt, ob eine Straßenbahn einfährt (auch kein gelbes blinkendes Licht). Hier sollte eine LZA installiert werden, die eindeutig ROT anzeigt, wenn eine Tram kommt, und eindeutig GRÜN anzeigt, wenn keine Straßenbahn einfährt. Begründung: Im Zuge der Sitzung des Beirats der Sozialen Stadt Nied haben jüngst mehrere Verkehrsteilnehmer (Eltern von in der Nähe der Haltestelle Tillystraße lebenden Kindern) auf die unsichere und gefährliche Verkehrssituation an der Straßenbahnhaltestelle aufmerksam gemacht. Insbesondere seien Schulkinder des Öfteren beim Überqueren der Gleise verunsichert und überfordert. Die Installierung von eindeutigen LZAs und das Aufstellen von Sperrgittern soll helfen, unklare und dadurch gefährliche Verkehrssituationen zu vermeiden. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4003 2023 Die Vorlage OF 770/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2022, OF 634/6 Betreff: Höchst: Sicherung des Radverkehrs Richtung Leunabrücke Vorgang: OM 2171/22 OBR 6; ST 2029/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, sicheren Radverkehr bei der Anfahrt der Leunabrücke von Höchst aus zu ermöglichen. Dazu sollte ein Schild vor dem Bunker statt des Streckenabschnitts geradeaus explizit den Abzweig nach rechts auf die Umgehung entlang des Industriegeländes als Radweg ausweisen. Der Abschnitt geradeaus sollte durch eine Markierung auf dem Boden als nicht fahrradtrauglich gekennzeichnet werden. Von der Umgehung sollte dann an geeigneter Stelle (s. erstes Foto) die Rückführung zum Fahrradweg entlang der Straße ausgeschildert und durch den Ausweis "Radfahrer erlaubt" auch freigegeben werden. Der Wegweiser vor dem Bunker (zweites Foto) sollte entsprechend vorgezogen werden und auf die Umgehung verweisen. Ferner sollte an der Kreuzung Liederbacher Straße mit Höchster-Farben-Straße das kaum noch erkennbare Piktogramm (drittes Foto) auf der Fahrspur aus Richtung Liederbacher Straße in Richtung Leunabrücke erneuert werden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits mit der OM 2171 vom 24.5. 2022 darauf hingewiesen, dass der Fahrradweg jetzt direkt und ohne Vorwarnung in einen abschüssigen Tunnel mit Stufen in der Fahrbahn führt, was offensichtlich eine Gefährdung darstellt und auch dazu führt, dass eine Abkürzung über die Wiese (viertes Foto) direkt in den Autoverkehr hinein genutzt wird, was ebenfalls gefährlich ist. Der Magistrat hat (ST 2029) daraufhin mitgeteilt, eine Änderung der Situation sei erst in Zusammenhang mit dem Bau der Regionaltangente West möglich, was eine also Verlängerung des heutigen Zustands auf Jahre hinaus bedeuten würde. Tatsächlich ist eine Situation, in der Radfahrende an einer unübersichtlichen Stelle durch einen nicht befahrbaren Tunnel geschickt werden, was dann zu Ausweichmanövern führt, nicht verantwortbar. Der Magistrat hat auch seine Pläne für Radwege auf der anderen Straßenseite hingewiesen, die durchaus zu begrüßen sind, aber für den Radverkehr von Höchst auf die andere Main-Seite keine Lösung sind, sondern nur für den in umgekehrter Richtung. Der Magistrat hat dann auch auf die "vorhandenen Wege entlang des Industriegeländes" verwiesen. Dieser Weg ist aber nicht ausgeschildert, sondern der Weg in den Tunnel. Die Erneuerung des Piktogramms ist entscheidend um klarzustellen, das Radfahrende auch die Straße zur Leunabrücke nutzen können. Unabhängig davon sollte die Umgehung aber ausgeschildert werden, um eine zwar umständlichere, aber sicherere Option zu bieten, weil die Straße relativ viel befahren ist und für die Geradausfahrt ein Spurwechsel durch den Rechtsabbiegerverkehr nötig ist. Quelle für alle Fotos: Frank Wiebe Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2171 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2029 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3186 2022 Die Vorlage OF 634/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, OF 580/6 Betreff: Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu veranlassen, den löcherigen, ausgefahrenen und zugewachsenen Teil des Pflugsweges (Bez 53 511, Flur 18, Flurstücknr. 8611/2) im Schwanheimer Feld, dem restlichen Wegausbau mit wassergebundener Decke und Wegbreite, anzupassen. Begründung: Der Pflugsweg ist für Fußgänger und Radfahrer die direkte Verbindung zwischen der Straße "Schwanheimer Ufer" und der "Leunabrücke". Aufgrund des maroden Teils des gut frequentierten Weges, besteht hier Sturzgefahr und ein Platzproblem für beide Verkehrsteilnehmer. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2788 2022 Die Vorlage OF 580/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2022, OF 573/6 Betreff: Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn Vorgang: OM 1796/22 OBR 6; ST 1551/22 Der Ortsbeirat begrüßt das vom Magistrat in der Stellungnahme ST 1551 gemachte Angebot, durch zwei Aufpflasterungen die Möglichkeit zu schaffen, die Seilerbahn zwischen Amtsgasse und Mainberg zum verkehrsberuhigten Bereich zu machen und bittet den Magistrat, dies möglichst bald umzusetzen. Begründung: Durch die vorgeschlagene Maßnahme würde eine sicherere Verbindung geschaffen zwischen dem bereits seit Jahrzehnten bestehenden verkehrsberuhigte Bereich von der Leunabrücke zum Mainberg und der kleinen Brücke über die Nidda zur Wörthspitze. Dieser sehr attraktive Bereich entlang des kleinen alten Krans und mit Blick auf die zwei Hausboote, mit dem Bolongaropalast im Hintergrund, gehört zu diesem wichtigen Erholungsraum dazu. Die Menschen, die hier spazieren gehen, sollten dies unter dem Schutz des verkehrsberuhigten Bereichs tun können. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1796 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1551 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2783 2022 Die Vorlage OF 573/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 539/6 Betreff: Höchst: Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße ist erforderlich! Vorgang: OM 1797/22 OBR 6; ST 1552/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich der Emmerich-Josef-/Kasinostraße am Andreasplatz einen Fußgänger-überweg ("Zebrastreifen") zu markieren. Begründung: Bereits in der Ortsbeiratsantrag OM 1797/2022 wurde gefordert, einen zuvor bestehenden Fußgängerüberweg (FGÜ) wieder zu markieren. In der ST 1552/2022 schreibt der Magistrat: "Der in Rede stehende Fußgängerüberweg (FGÜ) war nur temporär notwendig, während dort ein Schulweg wegen einer Gehwegvollsperrung bauzeitlich nicht passierbar war. In 100 Metern Entfernung, östlich an der Zuckschwerdtstraße, befindet sich eine Lichtsignalanlage zur signalgeregelten Querung." Verwunderlich ist, dass der FGÜ nicht wie üblich bei temporären Maßnahmen gelb, sondern wie an den Resten zu erkennen ist, weiß markiert war. Auch wenn hier angeblich kein FGÜ notwendig ist, so ist er es zumindest an der Stelle, an der im Schulwegeplan der Stadt Frank-furt am Main der Weg über die Emmerich-Josef-Straße führt (s. Ausschnitt aus geoportal Frankfurt). Ein FGÜ in diesem Bereich hilft aber auch allen Passantinnen und Passanten sicher über die stark frequentierte Straße zu kommen. Ausschnitt aus geoportal Frankfurt: . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1797 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1552 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2563 2022 Die Vorlage OF 539/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2022, OF 472/6 Betreff: Höchst: Auffahrt zur Leunabrücke überirdisch Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat solle dafür sorgen, dass der Radweg an der Leunastraße von der Bahn Richtung Leunabrücke durchgängig überirdisch befahrbar ist. Zurzeit führt dieser Weg kurz hinter dem Kulturbunker durch einen Tunnel über Stufen mit der Folge, dass Radfahrende über die Wiese auf die Straße ausweichen, was eine besondere Gefährdung mit sich bringt. Begründung: Der jetzige Zustand ist unhaltbar, der Tunnel nicht befahrbar. Der Tunnel (Foto Wiebe) Der gefährliche Ausweichpfad zur Straße (Foto Wiebe) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2171 2022 Die Vorlage OF 472/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2022, OF 474/6 Betreff: Altstadt Höchst: Bausubstanz, Wohnraum und Erscheinungsbild erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: - die Besitzer der weitgehend leer stehenden Häuser Justinusplatz 6, Bolongarostr. 145 und 155 sowie Höchster Schlossplatz 7 wegen einer möglichen Vermietung zu kontaktieren und das Ausmaß der Mängel am Bau begutachten zu lassen und nach Möglichkeit eine Behebung zu veranlassen; - bei den Häusern Bolongarostr. 132, 163, 170 und 181 die Vereinbarkeit der großen Werbetafeln mit dem vorgeschriebenen Erscheinungsbild zu überprüfen und ggf. eine Änderung zu veranlassen; - für das Haus Bolongarostr. 170, von dem die Baufälligkeit des Dachs, die auch Nachbarn in Mitleidenschaft zieht, seit längerem bekannt ist, eine Information über den Sachstand zu geben; - die städtische Wohnungsgesellschaft ABG zu einer Sanierung des Hauses Kronengasse 15 zu veranlassen. Begründung: Die Höchster Altstadt ist ein geschichtsträchtiges Juwel mit zum Teil sehr altem und schönen Baubestand. Außerdem herrscht in Frankfurt Wohnungsnot. Daher ist es dringend geboten, den Baubestand in einem Zustand zu erhalten, der der gesamten Umgebung gerecht wird, und zugleich Wohnraum nutzbar zu machen. Die Bürgervereinigung Höchster Altstadt hat auf die angesprochenen Beispiele aufmerksam gemacht. Beispiel Bolongarostr. 132 (Foto: Wiebe) Beispiel Höchster Schlossplatz 7 (Foto: Wiebe) Beispiel Kronengasse 15 (Foto: Wiebe) Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 17 Die Vorlage OF 474/6 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2173 2022 Die Vorlage OF 474/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der zweite Spiegelstrich wie folgt lautet: "- insbesondere bei den Häusern Bolongarostraße 132, 163, 170 und 181 sowie im restlichen Gebiet der historischen Höchster Altstadt unter Einbeziehung des einschlägigen Regelwerks (Ensembleschutz, Bebauungspläne, satzungsrechtliche Beschlüsse) die Vereinbarkeit der Anbringung von großen Werbetafeln und dem Betrieb von Glücksspiel baurechtlich zu überprüfen und gegebenenfalls eine Änderung des bisherigen Zustands zu veranlassen;" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2022, OF 431/6 Betreff: Höchst: Unberechtigtes Parken in der Einmündung Rosengasse/Bolongarostraße beenden! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: - geeignete Maßnahmen zu unternehmen, die das unberechtigte Parken in der Einmündung Rosengasse / Bolongarostraße, wie zum Beispiel durch das Setzen eines abschließbaren Pollers, verhindern. Begründung: Seit geraumer Zeit fordert die Bürgervereinigung der Höchster Altstadt Maßnahmen zur Verhinderung des täglichen unberechtigten Parkens und der damit verbundenen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer*innen in der Einmündung Rosengasse / Ecke Bolongarostraße in Höchst. Die Bürgervereinigung schlägt das Setzen eines abschließbaren Pollers vor, um die Zufahrten der Liegenschaften Bolongarostraße 180 und 182 für die Anlieger freizuhalten. Dieser Vorschlag erfolgte mit ausdrücklicher Zustimmung des Garagenmieters. Wegen des täglichen unberechtigten Parkens in der an sich schon recht schmalen Rosengasse ist die Zufahrt zu Hof und Garage der Liegenschaft Bolongarostraße 180 häufig blockiert. (Die Zufahrt zur Bolongarostraße 182 ist zu eng und wird nicht genutzt). Aufgrund dessen kommt es täglich zu Engpässen für andere Straßenteilnehmer*innen, insbesondere Personen mit Kinderwagen, Fahrrad- und Rollstuhlfahrer*innen. Die häufige Ablagerung von Sperrmüll genau an dieser Stelle spitzt diese unhaltbare Situation noch um ein Weiteres zu. Anlässlich eines im September 2019 anberaumten Ortstermins mit der ehemaligen Leiterin des Baubezirks West, Amt für Straßenbau und Erschließung, wurde der Bürgervereinigung der Regelungsbedarf bestätigt. Dessen ungeachtet hat eine Prüfung des Straßenverkehrsamtes zu der nicht nachvollziehbaren Beurteilung der Situation geführt, dass eine Absperrung nicht erfolgen könne, weil dadurch die privaten Zufahrten Bolongarostraße 180 und 182 nicht erreichbar wären. Dieser schon etwas verblüffenden Argumentation kann nicht entsprochen werden. Gerade, weil sich die privaten Zufahrten in der Einmündung Rosengasse / Bolongarostraße befinden, ist das Setzen eines Pollers vonnöten. Die Poller, die stattdessen links und rechts der Einmündung in die Rosengasse gesetzt wurden, verhindern zwar das Parken links und rechts der Einmündung in die Rosengasse, aber nicht das Parken in der Rosengasse selbst. Das Setzen eines abschließbaren Pollers ist kostengünstig zu realisieren, unterbindet das tägliche unberechtigte Parken und ermöglicht den Nutzer*innen der Zufahrten einen zuverlässigen Zugang! Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1979 2022 Die Vorlage OF 431/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2022, OF 432/6 Betreff: Höchst: Fahrradbügel installieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass im Bereich der Poller in der Emmerich-Josef-Straße / Ecke Ludwigshafener Straße Fahrradbügel installiert werden. Begründung: Mit diesem Antrag wird eine Anregung von Anwohner*innen der Emmerich-Josef-Straße / Ecke Ludwigshafener Straße, die diese über das Portal FFM (Frankfurt fragt mich) vorschlugen, aufgenommen (Foto anbei). Der Ortsbeirat 6 unterstützt dieses Anliegen. Poller sind sinnvoll, um Falschparken zu unterbinden, haben darüber hinaus jedoch keine weitere nützliche Funktion. Zudem fehlen Fahrradständer in diesem Bereich. Fahrradbügel beseitigen diesen Mangel und dienen darüber hinaus einem nützlichen Zweck. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1980 2022 Die Vorlage OF 432/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2022, OF 389/6 Betreff: Höchst: Radfahrstreifen an der Einmündung der Justinuskirchstraße in die Emmerich-Josef-Straße absichern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, geeigneten Maßnahmen zu ergreifen (z.B. die Anbringung von Klemmfixe), um den Radfahrstreifen an der Einmündung der Justinuskirchstraße in die Emmerich-Josef-Straße gegen falsch parkende PKWs abzusichern. Begründung: An der genannten Stelle befindet sich an der Einmündung ein Radfahrstreifen, damit die gegen die Einbahnstraße fahrenden Radfahrer/innen, sicher in die Emmerich-Josef-Straße einbiegen bzw. geradeaus Richtung Marktplatz gelangen können. Auf der gesamten Länge der Markierung besteht absolutes Halteverbot (sogar ein Schild der VGF an der Hauswand weist darauf hin). Dennoch wird hier oftmals geparkt (s. Foto 1), nicht selten auf dem gesamten Radfahrstreifen. Dadurch wird vor allem der Busverkehr immer wieder stark beeinträchtigt, da dieser dann nicht mehr aus der Emmerich-Josef-Straße in die Justinuskirchstraße einbiegen kann, was Staus sowie Verspätungen der Busse zur Folge hat. Wie schwierig es für Busse (nicht einmal Gelenkbusse) ist, auch wenn die Einmündung weitgehend frei ist, hier einzubiegen, wird auf Foto 2 deutlich. Steht dann noch ein Fahrzeug auf dem noch "freiem" Platz zur Einmündung hin, hat der Bus keine Chance, seine Fahrt fortzusetzen. Daher ist es hier unerlässlich, mit geeigneten Maßnahmen (z.B. "Klemmfixe") das verbotene Parken zu verhindern. Foto 1: Foto 2: Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1798 2022 Die Vorlage OF 389/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2022, OF 388/6 Betreff: Höchst: Fußgängerüberweg in der Emmerich-Josef-Straße am Andreasplatz (wieder) markieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Emmerich-Josef-Straße am Andreasplatz (wieder) einen Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen") zu markieren. Begründung: Im gesamten Bereich der Kreuzung Emmerich-Josef-/Kasinostraße besteht keine Möglichkeit, die Straßen sicher zu überqueren, obwohl hier viele Fußgänger/innen unterwegs sind und sich am Andreasplatz die KITA St. Josef befindet. Es ist erkennbar, dass an der genannten Stelle einmal ein Zebrastreifen markiert war (s. Foto). Aufgrund der beschriebenen Situation ist es dringend erforderlich, dass zumindest hier wieder ein sicherer Fußgängerüberweg geschaffen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1797 2022 Die Vorlage OF 388/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Jede Nacht rasen hochmotorisierte Autos durch die breite, zweispurige Bolongarostraße auf Höhe Hotel Lindner. Ein Mensch ist bereits ums Leben gekommen. Zudem ist die Lärmbelästigung sehr hoch und regelmäßig. Ein mobiler und/oder fester Blitzer und vermehrte Kontrollen gerade jetzt im Sommer würde die Rasenden sicherlich treffen!!!
Derzeit ist geplant, die RTW-Trasse zwischen Höchst und Flughafen mitten durch den "Schwanheimer Knoten" und über die B40 hinweg über eine 2,1 km lange Kette von Brücken, Stelzen, Galerien und stützwandbewehrten Dämmen (in der Abbildung rot) zu führen. Allein dieser Abschnitt trägt mit mehreren 100 Mio Euro erheblich zu den Baukosten von geschätzt 1000 Millionen € und 7200 to an CO2-Ausstoß allein für den Beton bei. Dieser Plan entstand zum Schutz des Fauna-Flora-Habitats (FFH) "Schwanheimer Wald" (grün und gelb). Der folgende Alternativvorschlag erlaubt den Bau zu deutlich geringeren Kosten und Klimabelastungen ohne das FFH wesentlich zu beeinträchtigen: - Rückbau der Auffahrt von Kelsterbach, Schwanheimer Weg auf die B40 Nordost (= B40 NO), Umleitung des Verkehrs auf die nahe AS Leunastraße - Neubau des Verbindungsbogens B40 S ==> NO sowie der Richtungsfahrbahn B40 NO ==> W zwischen AS Leunastr und Schwanheimer Knoten je eine Fahrbahnbreite weiter nordwestlich (lila), knapp südöstlich der Linie der derzeit geplanten RTW-Trasse; Einrichtung der heutigen Richtungsfahrbahn B40 W ==> NO für die Gegenrichtung - Bau der RTW-Trasse auf den damit freiwerdenden heutigen Straßentrassen (hellblau) - Kreuzung zwischen RTW und B40 NO mittels einfacher Brücke statt aufwendiger Galerie. - Weitgehend niveaugleiche Führung der RTW-Trasse am Rand des FFH. Der Verzicht auf die vielen Ingenieurbauwerken reduziert nicht nur die Bau-, sondern auch die Unterhaltungskosten deutlich. Abb 1 zeigt heutige Planung, Abb 2 und 3 die Alternative so, dass die Beziehung zwischen "heute" und Vorschlag gut erkennbar ist (Abb 2), bzw so, dass der Platzbedarf der Trassen im Vordergrund steht.
Durch KFZ-Fahrzeuge, die regelmäßig unmittelbar an der Ein-/Ausfahrt Kreuzung Bolongarostraße/An der Steinmühle stehen (vor dem Straßenschild, das sich auf der Höhe des dort ansässigen Cafes befindet), ist die Sicht beim Herausfahren aus der Straße An der Steinmühle auf die Bolongarostraße stark eingeschränkt bis unmöglich (ganz zu Schweigen von den immer wieder auf dem Zebrastreifen parkenden Autos) Durch das Aufstellen einer Barriere kõnnte man ein (unerlaubtes) Parken verhindern und etwas zur Verkehrssicherheit beitragen.