Sicherheit
Vorlagen
Novellierung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung)
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.03.2025, OA 538 entstanden aus Vorlage: OF 710/11 vom 10.03.2025 Betreff: Novellierung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die veraltete Hundesteuersatzung von 1998 zu überprüfen und mitzuteilen, ob folgende Verbesserungen zum Wohl der Tiere neu eingebracht werden können, insbesondere für den Bereich der sogenannten Listenhunde: 1. Reduzierung der Hundesteuer für sogenannte Listenhunde aus dem Frankfurter Tierschutzverein von 900 Euro auf 500 Euro p. a. und nach Erfüllung der Auflagen (Begleithundeprüfung des Verbands für das Deutsche Hundewesen e. V. - VDH) auf den regulären Hundesteuerbetrag von aktuell 102 Euro. 2. Abschaffung der Liste in § 5 Absatz 4 der Hundesteuersatzung. Ziffer 1. dieser Anregung wäre dann nur auf Hunde anzuwenden, die von der Gefahrenabwehr als dauerhaft gefährlich eingestuft worden sind. 3. Lebenslange Steuerfreiheit für Tiere, die aus dem Tierheim Frankfurt adoptiert werden. Begründung: Im Tierschutzverein Frankfurt und Umgebung von 1841 e. V. ist die Vermittlungsseite der sogenannten Listenhunde über acht Seiten lang. Die aktuelle und mittlerweile veraltete Fassung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt trägt dazu maßgeblich bei. In der Satzung wird nicht zwischen Hunden, die ein dauerhaft gefährliches Verhalten zeigen, und Hunden, die lediglich einer bestimmten Rasse angehören und damit zu den sogenannten Listenhunden zählen, differenziert. Diese Hunde werden vom Tierheim nur nach Vorlage bestimmter Kriterien vermittelt, hierzu gehören u. a. ein Sachkundenachweis des Interessenten sowie ein erfolgreich bestandener Wesenstest des Hundes. Die so vermittelten Listenhunde sind im Gegensatz zu anderen aus dem Tierheim adoptierten Hunden nicht temporär steuerbefreit. Hinzu kommt, dass die Stadt Frankfurt eine jährliche Steuer von 900 Euro für diese Hunde aufruft, neunmal mehr als für einen "normalen" Hund und exorbitant mehr als viele andere hessische Kommunen. Offenbach zum Beispiel unterscheidet in der Besteuerung der Hunde nicht nach Rassezugehörigkeit, selbst die Landeshauptstadt Wiesbaden verzichtet darauf. Diese exorbitant hohe Steuer, über die eine Kommune frei entscheiden kann, kann nur dauerhaft auf 225 Euro p. a. in Frankfurt gesenkt werden, wenn der Hundehalter zudem noch eine Begleithundeprüfung vorweisen kann. Dies stellt eine Benachteiligung der Menschen dar, die sich entschließen, einen sogenannten Listenhund zu adoptieren, da sie trotz aller Nachweise und der bescheinigten Friedfertigkeit des Hundes (der Wesenstest ist alle zwei Jahre zu wiederholen!) dennoch nicht den regulären Steuersatz von aktuell 102 Euro erhalten können. Diese Ungerechtigkeit für verantwortungsbewusste Halter gilt es abzustellen und den sogenannten Listenhunden eine Vermittlungschance und somit die Aussicht auf ein artgerechtes Leben zu geben. In vier Bundesländern wurde mittlerweile die Rasseliste wieder abgeschafft, da individuelle Gefährlichkeitsprüfungen zielführender sind, als pauschal nach einer Rasse vorzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1421 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6142, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025
Sicherheit an der Kreuzung Hanauer Landstraße/sog. Am Hollerbrunnen (Höhe Am Roten Graben) erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6612 entstanden aus Vorlage: OF 704/11 vom 23.02.2025 Betreff: Sicherheit an der Kreuzung Hanauer Landstraße/sog. Am Hollerbrunnen (Höhe Am Roten Graben) erhöhen 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen und sich ggf. mit den zuständigen Behörden (bspw. Hessen Mobil) in Verbindung zu setzen, dass die Verkehrssicherheit an der oben genannten Kreuzung für den fußläufigen Verkehr und den Radverkehr schnell und deutlich erhöht wird. Das unregulierte Aufeinandertreffen von Pkws, Lkws und Radverkehr stellt für den Radverkehr eine große Gefahr und eine unzureichende Sicherheitslage dar! Zur Situation: Im Zuge der Sanierung der Omegabrücke existiert seit einigen Wochen eine für den Autoverkehr durchaus sinnvolle Möglichkeit, die zurzeit nicht mögliche Überfahrt der Omegabrücke von Fechenheim/Innenstadt Frankfurt nach Norden in Richtung Frankfurt-Enkheim/Fechenheim-Nord zu ermöglichen. 2. Der Autoverkehr fährt nun von der Hanauer Landstraße mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (Ausweisung wenige Meter vor dem Kreuzungsbereich) Richtung Osten in eine Nebenstraße, von der es möglich ist, die Hanauer Landstraße in Richtung Norden zu überqueren und auf die Omegabrücke zu fahren. Der dabei zu überquerende Fuß- und Radweg wird meist mit einer an die Sicherheitslage nicht angepassten Geschwindigkeit passiert: Dieser Umstand führt über den ganzen Tag immer wieder zu Situationen, in denen Leib und Leben von Fahrradfahrer:innen gefährdet sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dort das in östlicher Richtung, kurz vor dem Kreuzungsbereich, stehende Schild mit ausgewiesener Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h durch ein entsprechendes Schild mit einer Begrenzung von 30 km/h zu ersetzen. 3. Zudem wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob in diesem Bereich eine ausgewiesene Fahrspur für Fuß- und Radverkehr am südlichen Rand des Fahrwegs angelegt bzw. deutlich markiert (zum Beispiel mit roter Farbmarkierung der Fahrbahn oder Aufstellen entsprechender Schrankenzäune) werden kann. Alternativ ist zu prüfen, ob die rechte Fahrspur der Hanauer Landstraße Richtung Osten vor dem Kreuzungsbereich als Rechtsabbiegespur mit eigener Ampelschaltung (temporär) genutzt werden kann. Der von Fuß- und Radverkehr genutzte Fahrweg südlich der Hanauer Landstraße erhält ebenfalls eine Ampel in beiden Richtungen als schaltbare Bedarfsampel in Verbindung mit der Rechtsabbiegerampel. Im Tenor beschriebener Kreuzungsbereich (Geoportal Frankfurt und Google Streetview 2023) (Geoportal Frankfurt) (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 966 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6613 entstanden aus Vorlage: OF 705/11 vom 23.02.2025 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat beschreibt, dass es bereits eine breite Datenbasis zu Kfz- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen, um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgten Verkehrsüberwachungen zu informieren. Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich Bürger:innen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Konstanzer Straße, Adam-Opel-Straße, Carl-Benz-Straße, Hanauer Landstraße u. a.); 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyerstraße u. a.); 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläckerstraße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u. a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt, transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringend notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht, sich einfach Informationen über Verkehrsmengen von Kfz und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet zu informieren. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden, nur wird es nicht genutzt. An dieser Stelle sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen Kfz geoportal.frankfurt.de) Die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke, z. B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1154
Novellierung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2025, OF 710/11 Betreff: Novellierung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat dahingehend zu beauftragen, die veraltete Hundesteuersatzung von 1998 zu überprüfen und mitzuteilen, ob folgende Verbesserungen zum Wohle der Tiere neu eingebracht werden können, insbesondere für den Bereich der sogenannten Listenhunde 1. Reduzierung der Hundesteuer für sogenannte Listenhunde aus dem Frankfurter Tierschutzverein von 900 Euro auf 500,- € p.a. und nach Erfüllung der Auflagen (Begleithundeprüfung VDH) auf den regulären Hundesteuerbetrag von aktuell 102,- € 2. Abschaffung der Liste in § 5 Abs. 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt am Main, Punkt 1 wäre dann nur auf Hunde anzuwenden, die von der Gefahrenabwehr als dauerhaft gefährlich eingestuft worden sind 3. Lebenslange Steuerfreiheit für Tiere, die aus dem Tierheim Frankfurt adoptiert werden Begründung: Im Tierheim Frankfurt e.V. ist die Vermittlungsseite der sogenannten Listenhunde über acht Seiten lang. Die aktuelle und mittlerweile veraltete Fassung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt trägt hierzu maßgeblich bei. In der Satzung wird nicht differenziert zwischen Hunden die ein dauerhaft gefährliches Verhalten zeigen und Hunden, die lediglich einer Rasse angehören, welche zu den sogenannten Listenhunden zählen. Diese Hunde werden vom Tierheim nur nach Vorlage bestimmter Kriterien vermittelt, hierzu gehören u.a. ein Sachkundenachweis des Interessenten sowie ein erfolgreich bestandener Wesenstest des Hundes. Die so vermittelten Listenhunde sind im Gegensatz zu anderen aus dem Tierheim adoptierten Hunden, nicht temporär steuerbefreit. Hinzukommt, dass die Stadt Frankfurt eine jährliche Steuer von 900 Euro für diese Hunde aufruft, 9-mal mehr als für einen "normalen" Hund und exorbitant mehr als viele andere hessische Kommunen. Offenbach als Beispiel unterscheidet in der Besteuerung der Hunde nicht nach Rassezugehörigkeit, selbst die Landeshauptstadt Wiesbaden verzichtet darauf. Diese exorbitant hohe Steuer, über die eine Kommune frei entscheiden kann, kann nur dauerhaft auf 225 Euro p.a. in Frankfurt gesenkt werden, wenn der Hundehalter zudem noch eine Begleithundeprüfung vorweisen kann. Dies stellt eine Benachteiligung der Menschen dar, die sich entschließen einen sogenannten Listenhund zu adoptieren, da sie trotz aller Nachweise und der bescheinigten Friedfertigkeit des Hundes (der Wesenstest ist alle 2 Jahre zu wiederholen!) dennoch nicht den regulären Steuersatz von aktuell 102 Euro erhalten können. Diese Ungerechtigkeit für verantwortungsbewusste Halter gilt es abzustellen und den sogenannten Listenhunden eine Vermittlungschance und somit die Aussicht auf ein artgerechtes Leben zu geben. In vier Bundesländern wurde mittlerweile die Rasseliste wieder abgeschafft, da individuelle Gefährlichkeitsprüfungen zielführender sind, als pauschal nach einer Rasse vorzugehen. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 538 2025 Die Vorlage OF 710/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD, 1 CDU und Linke
Parteien: GRÜNE, CDU
Weiter lesenKeine öffentlichen Mittel für Hetze gegen demokratische Parteien
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2025, OF 1090/2 Betreff: Keine öffentlichen Mittel für Hetze gegen demokratische Parteien Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, inwieweit überprüft wird, dass nur solche Vereinigungen mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden, die ihrerseits die freiheitlich-demokratische Grundordnung respektieren. Begründung: Der Hülya-Tag (https://hülya-platz.de/) zum Gedenken an die furchtbare Tat in Solingen und andere Taten in den 1990er Jahren soll auch dieses Jahr am 29.05.2025 stattfinden. Unter anderem wird die Veranstaltung vom vvn-bda (https://vvn-bda.de/) unterstützt. Auf deren Homepage wird propagiert, dass CDU und FDP den "neuen Nazis" den Weg ebneten (Homepage abgerufen am 06.03.2025). CDU und FDP sind etablierte demokratische Parteien. Oben erwähnte Propaganda entspricht nach Ansicht des Ortsbeirates nicht der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Daher kommt eine Förderung nur dann in Betracht, wenn der Magistrat vorab prüft, ob die auf dem zu fördernden Flyer genannten Vereinigungen aus oben benannten Gründen auch tatsächlich unterstützenswert sind. Anlage 1 (ca. 12 KB) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1090/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenDefekten Kleidercontainer in der Weilbrunnstraße entfernen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1000/10 Betreff: Defekten Kleidercontainer in der Weilbrunnstraße entfernen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, den defekten Kleidercontainer im Grünstreifen in der Weilbrunnstraße in Richtung Gravensteiner Platz (Höhe Einmündung Am Dorfgarten, links von der Einfahrt zum Supermarkt) entfernen zu lassen. Begründung: Der Griff, mit dem sich der Kleidercontainer öffnen lassen sollte, ist abgebrochen und der Einwurf dadurch nicht oder nur schwer möglich. Rund um den Kleidercontainer, der insgesamt einen verwahrlosten Eindruck macht, wird immer wieder illegal Müll abgestellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6640 2025 Die Vorlage OF 1000/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFußgängerüberweg vor der Kita Weltreise in der Weilbrunnstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 1004/10 Betreff: Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise in der Weilbrunnstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann und wie der Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise in der Weilbrunnstraße vor zu schnellfahrenden Fahrzeugen (insbesondere solchen, die von der Huswertstraße zur Homburger Landstraße fahren) spürbar sicherer gestaltet werden kann. In Betracht kommen zum Beispiel eine optische oder tatsächliche Fahrbahnverengung, eine Erhöhung des Fußgängerüberweges mit den üblichen Warnhinweisen für die Fahrzeugführer sowie eine mobile Geschwindigkeitsüberwachung. Begründung: Die Berichte über gefährliche Situationen werden nicht weniger. Hier besteht eine besonders unübersichtliche Kurvenlage sowie eine teils abschüssige Fahrbahn, auf der Fahrzeuge leider teils auch ungewollt schneller werden als angebracht. Dies gilt insbesondere morgens im Berufsverkehr, wenn auch die Kita-Kinder dort über die Straße zur Kita Weltreise möchten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 1004/10 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und FDP erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6634 2025 Die Vorlage OF 1004/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAlle Stadtteilfeste im Ortsbezirk 8 sichern und Sicherheitskosten tragen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 539/8 Betreff: Alle Stadtteilfeste im Ortsbezirk 8 sichern und Sicherheitskosten tragen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Kosten für gestiegene Sicherheitsmaßnahmen auch bei den Stadtteilfesten im Ortsbezirk 8 (Flohmarkt Heddernheim 01.05.2025, Straßenfest Heddernheim 14.06.2025, Niederurseler Kerb 29.08.-31.08.2025, Weihnachtsmarkt 14.12.2025) zu tragen und auf die Veranstalter bereits jetzt proaktiv zuzugehen. Es soll eine enge Abstimmung über die Anforderungen erfolgen, die eine zügige Erstattung der Beträge, die von den ehrenamtlichen Veranstaltern ggf. vorgelegt werden müssen, ermöglicht. Eine dauerhafte Kostenübernahme durch den Staat bei geforderten Terrorabwehrmaßnahmen sollte vom Magistrat beim Bund und dem Land Hessen angeregt werden. Begründung: Die schrecklichen Gewalttaten in verschiedenen deutschen Städten haben neue Sicherheitskonzepte ausgelöst, deren Kosten den Veranstaltern aufgebürdet werden. Sie können zwar aus dem städtischen Budget mit einer Erstattung rechnen, die Auszahlung dauert aber regelhaft zu lange. Die Vereine können aber nicht mehrere tausend Euro vorlegen und bis zu einem halben Jahr auf Erstattung warten; das ruiniert die Vereinsfinanzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6750 2025 Die Vorlage OF 539/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenRattenplage An der Sandelmühle schnellstmöglich in den Griff bekommen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 549/8 Betreff: Rattenplage An der Sandelmühle schnellstmöglich in den Griff bekommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die verantwortlichen Ämter zu beauftragen, die zunehmende Rattenplage mit geeigneten Maßnahmen schnellstmöglich zu lösen. Begründung: Aufgrund der Umbaumaßnahmen zur Erweiterung des Urselbachs, wurden die dort lebenden Ratten vertrieben. Sie suchen nun in den Gärten der Anwohner Schutz und sind bereits tagsüber dort auf Futtersuche. Um die Plage einzudämmen, sind dringend Maßnahmen erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6756 2025 Die Vorlage OF 549/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBeleuchtung und Fahrgastunterstand sowie Sitzgelegenheiten an den beiden Bushaltestellen „Unterschweinstiege“ installieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2025, OF 1342/5 Betreff: Beleuchtung und Fahrgastunterstand sowie Sitzgelegenheiten an den beiden Bushaltestellen "Unterschweinstiege" installieren Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an den beiden Bushaltestellen "Unterschweinstiege" in der Schwanheimer Bahnstraße (in beide Richtungen) Beleuchtungen und Fahrgastunterstand mit Sitzgelegenheiten zu installieren. Begründung: Die genannten Bushaltestellen sind derzeit unbeleuchtet, sodass die Wartenden insbesondere in den Abend- und Nachtstunden nicht ausreichend sichtbar sind. Zudem gibt es keinen Schutz vor Witterungseinflüssen wie Regen und Schnee sowie keine Sitzmöglichkeit für Fahrgäste, die auf den Bus warten. Die Installation von Fahrgastunterstand mit Sitzgelegenheiten und Beleuchtung würde die Sicherheit der Fahrgäste erhöhen und den Komfort an diesen Haltestellen wesentlich verbessern. Eine bessere Beleuchtung trägt zudem zur allgemeinen Sicherheit des Haltestellenbereichs bei. Photo Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6701 2025 Die Vorlage OF 1342/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2025, OF 961/9 Betreff: Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Übergänge in der westlichen Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße derart zu beleuchten, dass querende Fußgänger und Fahrradfahrer deutlich besser gesehen werden. Bislang liegen einige zu sehr im Dunkeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6684 2025 Die Vorlage OF 961/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHöchst: Sicherheitskonzept für Höchst dringend modifizieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, OF 1169/6 Betreff: Höchst: Sicherheitskonzept für Höchst dringend modifizieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit Pressekonferenz vom 19. Dezember 2024 hat Oberbürgermeister Mike Josef gemeinsam mit Annette Rinn (Dezernentin für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz) das neue Sicherheitskonzept für Frankfurt Höchst vorgestellt. Bereits seit Jahren setzt sich der Ortsbeirat für die Steigerung des Sicherheitsempfinden im Stadtgebiet Höchst ein. Insbesondere die Gebiete rund um den Höchster Bahnhof sowie im Bereich der Leverkuser und Bolongaro Str. sorgen seit Jahren für Anwohnerbeeinträchtigungen. Beschwerden im Hinblick auf die Müllsituation, Ruhestörungen und das generelle Sicherheitsempfinden sind bereits in einer Antragsserie in den Jahren 2021 und 2022 Thema im Ortsbeirat 6 gewesen. Damals wurden Kontrollen im Bereich der Leverkuser Str. gefordert, die dann auch auf den gesamten Bereich der Bolongaro Str. ausgeweitet worden waren. Aus den Kontrollen resultierten Einleitung von Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie die gänzliche Sicherstellung von zwei Betrieben (siehe ST 913 vom 19. April 2022). Darüber hinaus teilten die zuständigen Stellen in selbiger Stellungnahme mit, dass vereinzelt die Bildung von Brennpunkten auf den genannten beiden Straßen zu beobachten sei. Der Ortsbeirat begrüßt nach mehreren Jahren der behördlichen Sensibilisierung, dass der Magistrat nun endlich die Notwendigkeit von Sicherheitsmaßnahmen im Bahnhofsbereich erkannt hat und erste nachhaltige Maßnahmen verfügt hat. Die Situation vor Ort hat sich nach Zuschriften zahlreicher Bürgerinnen und Bürger in den letzten Monaten derart verschärft, dass dringend über eine Erweiterung des Sicherheitskonzeptes seitens des Magistrats nachgedacht werden sollte. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, - das am 19. Dezember 2024 vorgestellte Sicherheitskonzept auch auf die Gebiete der Bolongaro Str. sowie der Leverkuser Str. auszuweiten. - in die Modifizierung des Konzepts die Erfahrungswerte bereits stattgefundener Kontrollmaßnahmen (die damals Wirkung entfalteten), z.B. ST 913 vom 19. April 2022 einzubetten, um das Sicherheitsempfinden nachhaltig im gesamten Stadtteil (u.a. auch an den Brennpunkten) nachhaltig zu verbessern. - Die Einsatzzeiten entsprechend anzupassen, sodass insbesondere die Beschwerdezeiträume nach 19:00 Uhr (gerade in den Sommermonaten) mit abgedeckt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1169/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6807 2025 Die Vorlage OF 1169/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass beim zweiten Spiegelstrich das Wort "Sicherheitsempfinden" durch die Wörter "sicherheitspolitische Lage" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenContaineranlage neben der Alten Oper - wie lange noch?
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, OF 1562/1 Betreff: Containeranlage neben der Alten Oper - wie lange noch? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wozu wurden diese Container dort aufgestellt? 2. Von wem wurde diese Containerburg in Auftrag gegeben? 3. Warum hat das Grünflächenamt die Aufstellung in einer Grünanlage genehmigt? 4. Warum wurden die Container nicht auf einem versiegelten Bereich aufgestellt? 5. Wie lange werden die Container dort noch stehen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1562/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenDer Garantenstellung gerecht werden: Schutz von Wildtieren durch die Stadt sicherstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1545/1 Betreff: Der Garantenstellung gerecht werden: Schutz von Wildtieren durch die Stadt sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Wildtierschutz in der Stadt zu etablieren, indem er entweder eine Wildtierauffangsstation einrichtet oder die Hanauer Auffangstation finanziell unterstützt. Des Weiteren soll der Magistrat die Personen, die sich um Wildtiere kümmern, sachgerecht unterstützen und Aufwendungen für verletzte Tiere vergüten. Begründung: In Frankfurt gibt es keine Wildtierauffangstation, wie sie eigentlich jede Kommune haben müsste, um verletzte Wildtiere zu versorgen. Stattdessen werden ca. 600 Tiere nach Hanau zum Verein Wildtierfreunde Hanau e.V. gebracht, darunter allein ca. 100 Igel. Die Leistungen des Hanauer Vereins werden seitens der Stadt jedoch nicht vergütet, geschweige denn dass die Aufwendungen für Futter und Transport bezahlt werden. Das ist ein krasser Verstoß gegen die eigenen Richtlinien, dass man ein gesetzestreuer Vertragspartner sein will, und u.a. Mindestlohn seitens der Dienstleister einfordert. Viele Tiere werden durch Menschen verletzt. Sei es durch Unfälle mit Fahrzeugen (Rad, Auto, ...), durch Vogelschlag an Fensterscheiben, durch ordnungswidrige Vergrämungsmaßnahmen oder durch Fehlschüsse bei der Jagd. Wer ein Tier verletzt, gleich ob Wildtier oder Haustier, ist zur Hilfeleistung verpflichtet. Eine unterlassene Hilfeleistung bei Wirbeltieren wäre eine Tierquälerei (§17 Nr. 2b TierSchG i.V.m. §13 StGB). Häufig kommt es bei Verletzungen von Tieren vor, dass der Verursacher nicht mehr ermittelbar ist, sei es, dass er flüchtet oder die Tat abstreitet. Dann muss die Stadt als Garant für den Tierschutz einspringen (Art. 20a GG). Leider streitet die Stadt Frankfurt bisher die Zuständigkeit ab. Aber, letztendlich kommt es darauf gar nicht an. Die Stadt wäre auch ohne Vorliegen einer Garantenstellung zur Hilfe verpflichtet (§ 323c Abs. 1 StGB). Der Stadt Frankfurt ist es, insbesondere bei dem milliardenschweren Etat und dem derzeitigen Haushaltsüberschuss, sehr wohl zuzumuten, Hilfe in Form von Wildtierschutz zu leisten. Die Stadt kann sich also nicht darauf berufen, dass sie gar nicht zuständig oder verpflichtet wäre, denn darauf kommt es nicht an. Ein großer Teil an verletzten Tieren entsteht im Ortsbezirk 1, vor allem am Mainufer und am Anlagenring. Häufig kontaktieren Polizei und Feuerwehr private Tierschützer, um verletzte Tiere einzufangen und zu versorgen. Problematisch dabei ist, dass die Stadt für herbeigerufene Tierschützer nicht die Kosten übernimmt, obwohl sie deren Hilfe angefordert hat. Auch hier sei noch mal darauf hingewiesen, wie z.B. Mindestlohn für die Tierschützer gewährleistet sein soll, wenn überhaupt gar nichts gezahlt wird. Mehr noch, Tierschützer stehen in der Gefahr, dass wenn sie ein Tier aufnehmen, dann vom Ordnungsamt kontrolliert werden und ordnungsrechtlich belangt werden. So gab es Hausbesuche bei Personen, die angeblich Wasservögel vorübergehend aufgenommen hatten, um sie tierärztlich zu versorgen. Letztendlich bekämpft die Stadt damit sogar den Tierschutz und versucht ihn zu behindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.01.2025, OF 1539/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 10 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag sich mit der Vorlage OF 1545/1 nicht zu befassen. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1539/1 wurde zurückgezogen. 2. Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1545/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Befassung mit der Vorlage); Die Partei (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAnwohnende am Karlsplatz nicht mehr kameraüberwachen
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1557/1 Betreff: Anwohnende am Karlsplatz nicht mehr kameraüberwachen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Eingangsbereich des Nika-Haus-Projekts in der Niddastraße 57 von der Erfassung der 360°-Kamera am Karlsplatz auszunehmen und dem Ortsbeirat mitzuteilen, auf welcher juristischen Grundlage diese Kamera eigentlich errichtet wurde. Begründung: Die Bewohner*innen fühlen sich durch die permanente Überwachungs-situation verunsichert und gestört. Die Privatsphäre der Anwohnenden ist ein hohes schützenwertes Gut und ist gegen das berechtigte öffentliche Interesse an Strafverfolgung und Prävention abzuwägen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6662 2025 Die Vorlage OF 1557/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, BFF und Die Partei gegen SPD (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFeuerwerksverbotszone in der Innenstadt und Altstadt: Einsatzkräfte und Bewohnende schützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 1569/1 Betreff: Feuerwerksverbotszone in der Innenstadt und Altstadt: Einsatzkräfte und Bewohnende schützen Vorgang: OM 5213/24 OBR 1; ST 1252/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: In Bezug auf die Erfahrungen aus der Silvesternacht 2024/2025 wird der Magistrat aufgefordert, nunmehr endlich das Ergebnis der Prüfung einer einheitlichen Feuerwerksverbotszone im Ortsbezirk 1 in Innenstadt und Altstadt gemäß ST 1252/24 dem Ortsbeirat 1 vorzustellen. Begründung: Umfragen in der Bevölkerung zeigen, dass die Mehrheit in Deutschland die "Nutzung von Sprengstoff für Silvesterspaß" und die daraus entstehenden Folgen ablehnt: - Ca. 500 Einsätze allein durch die Feuerwehr in Frankfurt - Erhebliche Bindung von Ressourcen bei Polizei und Rettungskräften - Deutschlandweit 5 Tote, tausende Verletzte und hunderte Festnahmen - Erhebliche Gefährdung der Rettungskräfte im Einsatz - Erhebliche Vermüllung und Feinstaub auf Kosten der Allgemeinheit - Erhebliches Leid und Stress für ruhebedürftige Menschen und Tiere Die Petition der Gewerkschaft der Polizei hat mittlerweile mehr als 2.000.000 Unterzeichnende und drängt auf ein deutschlandweites Böllerverbot. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5213 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1252 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6671 2025 Die Vorlage OF 1569/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, BFF und Die Partei gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSicherheit an der Kreuzung Hanauer Landstraße/sog. Am Hollerbrunnen (Höhe Am Roten Graben) erhöhen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2025, OF 704/11 Betreff: Sicherheit an der Kreuzung Hanauer Landstraße/sog. Am Hollerbrunnen (Höhe Am Roten Graben) erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass die Verkehrssicherheit an der oben genannten Kreuzung für den fußläufigen und für den Radverkehr schnell und deutlich erhöht wird. Das unregulierte Aufeinandertreffen von PKW, LKW und Radverkehr stellt für den Radverkehr eine große Gefahr und eine unzureichende Sicherheitslage dar! Zur Situation: im Zuge der Sanierung der Omega-Brücke existiert seit einigen Wochen eine für den Autoverkehr durchaus sinnvolle Möglichkeit die zur Zeit nicht mögliche Überfahrt der Omega - Brücke von Fechenheim /Frankfurt Innenstadt nach Norden in Richtung Frankfurt Enkheim / Fechenheim Nord zu ermöglichen. Der Auto-Verkehr fährt nun von der Hanauer Landstraße mit erlaubtem Tempo 60 (Ausweisung wenige Meter vor dem Kreuzungsbereich) Richtung Osten in eine Nebenstraße, von der es möglich ist die Hanauer Landstraße in Richtung Norden zu überqueren und auf die Omega Brücke zu fahren, Der dabei gequerte Fuß und Radweg wird meist mit an die Sicherheitslage nicht angepasster Geschwindigkeit befahren: Dieser Umstand führt über den ganzen Tag immer wieder zu Situationen, in denen Leib und Leben von Fahrradfahrer:innen gefährdet sind. - Der Magistrat möge dort das in östlicher Richtung, kurz vor dem Kreuzungsbereich stehende Schild mit ausgewiesener Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h durch ein entsprechendes Schild mit einer Begrenzung 30 km/h ersetzen. - Zudem möge der Magistrat prüfen, ob in diesem Bereich eine ausgewiesene Fahrspur für Fuß- und Radverkehr am südlichen Rand des Fahrwegs angelegt bzw. deutlich markiert (zum Beispiel mit roter Farbmarkierung der Fahrbahn) werden kann. - Alternativ ist zu prüfen, ob die rechte Fahrspur der Hanauer Landstraße Richtung Osten vor dem Kreuzungsbereich als Rechtsabbiegespur mit eigener Ampelschaltung (temporär) genutzt werden kann. Der von Fuß- und Radverkehr genutzte Fahrweg südlich der Hanauer Landstraße erhält ebenfalls eine Ampel in beiden Richtungen als schaltbare Bedarfsampel in Verbindung mit der Rechtsabbiegerampel. (Geoportal Frankfurt) im Antrag beschriebener Kreuzungsbereich (Google Streetview 2023 (Geoportal Frankfurt) (privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6612 2025 Die Vorlage OF 704/11 wird als Eil-Anregung gemäß § 4 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Wörtern "(. .) dafür Sorge zu tragen (. .)" die Wörter "und sich ggf. mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen (bspw. Hessen Mobil)" eingefügt werden und dass im zweiten Spiegelstrich nach dem Wort "Fahrbahn" die Wörter "oder entsprechende Schrankenzäune" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFußgängerampel an der Otto-Schott-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6585 entstanden aus Vorlage: OF 583/12 vom 09.02.2025 Betreff: Fußgängerampel an der Otto-Schott-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlage an der Otto-Schott-Straße an der Einmündung von der Riedbergallee kommend mit einem Schutzblinker (Hilfssignalgeber) "Warnung vor Fußgängern" auszustatten. Die Lichtsignalanlage ist bereits installiert, wurde jedoch nie in Betrieb genommen, da die Otto-Schott-Straße nachträglich Einbahnstraße wurde. Der vorhandene Schutzblinker an der Lichtsignalanlage (gelb markiert) müsste nur gedreht und mit dem Hilfssignalgeber ausgestattet werden, um die Sicherheit bei der Querung der Straße deutlich zu erhöhen. Begründung: Die rechts abbiegenden Autofahrer aus der Riedbergallee in die Otto-Schott-Straße sind gemäß § 9 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung gegenüber Fußgängern vom Riedbergplatz Richtung Einkaufszeile (Ernsting's Family, Brillen & Hörakustik, Reisebüro etc.) und Bushaltestelle wartepflichtig. Dennoch kommt es immer wieder zu kritischen Situationen. Die nach rechts abbiegenden Autofahrer erkennen häufig zu spät, dass Fußgänger in diese Richtung die Fahrbahn queren. Für ältere Menschen, Menschen mit Handicap, Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums oder Familien mit Kindern entsteht an dieser Stelle eine unsichere Situation. Die Situation verschärft sich zu typischen Einkaufszeiten, da sich dann die Frequenz sowohl von Fußgängern als auch von Autofahrern, die in die Tiefgarage des Riedbergzentrums wollen, erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 994 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1
Prüfung einer Sperrstunde für AltSachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6594 entstanden aus Vorlage: OF 1318/5 vom 02.01.2025 Betreff: Prüfung einer Sperrstunde für Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie in Alt-Sachsenhausen im Bereich des Kopfsteinpflasters eine Sperrstunde ab 03:00 Uhr eingeführt werden kann. Begründung: In Alt-Sachsenhausen ist die Situation für die Bewohner des Viertels unerträglich geworden. Zunehmend berichten Anwohner des Viertels über nächtliche Ruhestörungen, die weit über das zumutbare Maß hinausgehen: Randale, Fäkalien und Vermüllung in Hauseingängen, auf Straßen und Plätzen. Die dokumentierten Lärmmessungen zeigen eine regelmäßige Überschreitung der zulässigen Grenzwerte mit Spitzenwerten von über 95 Dezibel auf der Straße und über 60 Dezibel in Wohnräumen bei geschlossenen Fenstern. Aufgrund der Lautstärke ist besonders an Wochenenden an Schlaf nicht zu denken. Das Leben in diesem Bereich Sachsenhausens wird durch konsequentes Missachten der Immissionsschutzgesetze in erheblichem Maße beeinträchtigt. Dabei leben im Ortsbezirk schließlich auch Familien mit kleinen Kindern, lang ansässige Senioren, pflegebedürftige und kranke Menschen. Zudem erhöht sich die Kriminalität im Viertel insbesondere in der Zeit ab ca. 03:00 Uhr morgens. Von Januar bis September 2024 wurden 86 Körperverletzungen (Quelle: FNP 23.11.24) registriert - eine Quote, die gemessen an der geringen Größe des Viertels um ein Vielfaches über der des restlichen Stadtgebiets liegt. Daher sollte dringend die Einrichtung einer Sperrstunde geprüft und auch die Einhaltung der Immisionsschutzgesetze endlich gewährleistet werden. Bereits vor ca. zwei Jahren gab es dazu Gespräche mit den Gastwirten, die diese Maßnahme mittlerweile begrüßen würden. Die Situation beeinträchtigt nicht nur Anwohner, sondern schädigt auch etablierte Gewerbetreibende. Traditionsreiche Hotels können Zimmer an den Wochenenden nicht mehr vermieten. Die gesamte Nachbarschaft leidet unter der zunehmenden Verwahrlosung des öffentlichen Raums. Für Touristen und Besucher aus aller Welt, die das Viertel besuchen, eröffnet sich hier ein sehr eigenartiges Bild der Stadt Frankfurt. Seit Jahren bittet der Ortsbeirat um wirksame Maßnahmen gegen die nächtlichen Eskalationen und um die Aufwertung des Viertels. Die Untätigkeit der Stadt in dieser Angelegenheit ist für viele Menschen nicht mehr nachvollziehbar, insbesondere angesichts der Tatsache, dass in anderen Stadtteilen Frankfurts deutlich geringere Lärmbelästigungen zu unmittelbaren behördlichen Maßnahmen führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 826
Fastnachtszug Klaa Paris: Kostenabrechnung für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen umstellen
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2025, OA 534 entstanden aus Vorlage: OF 524/8 vom 03.02.2025 Betreff: Fastnachtszug Klaa Paris: Kostenabrechnung für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen umstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgeordert, die "Richtlinie der Stadt Frankfurt am Main zur Unterstützung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum bei der Finanzierung von Sicherheitsauflagen" zu ändern und damit der Zuggemeinschaft Klaa Paris e. V. und vergleichbaren Veranstaltern von größeren Brauchtumsfesten die Möglichkeit zu geben, die anfallenden Kosten für Sicherheitsvorkehrungen, die über das normale Maß der Auflagen zur Gewährleistung der Sicherheit hinausgehen (Terrorsperren, zusätzliches Sicherheitspersonal usw.), direkt zu verrechnen, ohne in Vorlage treten zu müssen. Zukünftig sollen die Originalr echnungen der beauftragten Unternehmen von den Veranstaltern zur Zahlung an die Stadt Frankfurt weitergegeben werden können. Begründung: Durch die schrecklichen Terrortaten von Magdeburg und Aschaffenburg gibt es neue Sicherheitskonzepte. Infolgedessen muss die Zahl der Straßensperren in Heddernheim am Fastnachtsdienstag von neun auf 23 erhöht werden. Zudem ist für jede Sperre Personal erforderlich. Die Kosten für die Sicherheit im Falle der Zuggemeinschaft Klaa Paris e. V. steigen laut einem Bericht der Frankfurter Neuen Presse vom 28.01.2025 somit von 70.000 Euro im Vorjahr auf voraussichtlich über 120.000 Euro. Dieses Geld hat die Zuggemeinschaft aktuell nicht, muss aber die beauftragten Unternehmen zunächst bezahlen; anschließend können dann die Rechnungen beim Ordnungsamt eingereicht werden. Dieses Verfahren muss jetzt dringend geändert werden, will man das Brauchtum, das vom Ehrenamt organisiert und zu einem großen Teil auch durch Spenden finanziert wird, nicht auf Dauer gefährden. Die Gewalttaten, die in unserem Land passieren, dürfen nicht dazu führen, dass schöne Traditionen kaputtgehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.10.2025, B 385 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 534 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, BFF-BIG und FRAKTION 34. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 31.03.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 534 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkolinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) FRAKTION (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 63 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 534 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 29.04.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 534 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Ablehnung) 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 11.09.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 534 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 5991, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 § 6070, 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 29.04.2025 § 6551, 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 11.09.2025