Skip to main content Skip to navigation Skip to footer
Thema

Sicherheit

Vorlagen

OF (Anträge OBR) · OB 1

Schutz von Wildtieren gewährleisten

28.01.2025 · Aktualisiert: 02.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2025, OF 1539/1 Betreff: Schutz von Wildtieren gewährleisten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Leistungen im Wildtierschutz zu vergüten. Weiterhin soll der Magistrat den Helfenden im Wildtierschutz in der Übergangszeit gestatten, dass sie ihre Wohnungen für eine eintägige Beherbergung von verletzten Wildtieren zur Verfügung stellen, wenn außerhalb der Öffnungszeiten kein Transport in die Hanauer Auffangstation möglich ist. Begründung: In Frankfurt gibt es keine Wildtierauffangstation, wie sie eigentlich jede Kommune haben müsste, um verletzte Wildtiere zu versorgen. Stattdessen werden die Tiere nach Hanau zum Verein Wildtierfreunde Hanau e.V. gebracht, ohne deren Leistungen zu vergüten. Das ist dem eigenen Anspruch einer Fair-Trade-Stadt nicht würdig. Ein großer Teil an verletzten Tieren entsteht im Ortsbezirk 1, vor allem am Mainufer und am Anlagenring. Häufig kontaktieren Polizei und Feuerwehr private Tierschützer, um verletzte Tiere einzufangen und zu versorgen. Das Ordnungsamt hat offenbar nichts Besseres zu tun, als Wohnungen von Helfenden im Tierschutz zu betreten und auf Wildtiere zu überprüfen, um Strafen zu verhängen. Auf der einen Seite kommt die Stadt Frankfurt nicht ihre Pflichten nach, auf der anderen Seite bestraft sie die Personen, die die Leistungen der Stadt kostenlos erbringen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.02.2025, OF 1545/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 1539/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 10 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag sich mit der Vorlage OF 1545/1 nicht zu befassen. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1539/1 wurde zurückgezogen. 2. Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1545/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Befassung mit der Vorlage); Die Partei (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 10

Budgetantrag für zwei Schilder „Tauben füttern verboten“ auf dem Gravensteiner-Platz

27.01.2025 · Aktualisiert: 20.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 970/10 Betreff: Budgetantrag für zwei Schilder "Tauben füttern verboten" auf dem Gravensteiner-Platz Vorgang: OM 5892/24 OBR 10; ST 2070/24 Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zwei Schilder "Tauben füttern verboten" auf dem Gravensteiner-Platz aufstellen zu lassen. Der Ortsbeirat 10 unterstützt diese Maßnahme aus seinem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 1.000 Euro. Begründung: Es ist erfreulich, gemäß der Stellungnahme ST 2070 des Magistrates vom 06.12.2024 die Stadtpolizei ausnahmsweise immerhin an zwei Tagen zu unterschiedlichen Zeiten kontrolliert hat. Dies hat natürlich zu dem Erfolg geführt, dass ausnahmsweise nicht gefüttert wurde. Handlungsbedarf besteht weiter. Leider besteht jedoch keine Möglichkeit, diese Kontrollen zu wiederholen. Deshalb bittet der Ortsbeirat 10 - im Sinne der vorgetragenen Beschwerden aus der Bürgerschaft - nunmehr dringend, zwei entsprechende Schilder auf dem Gravensteiner-Platz aufstellen zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5892 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2070 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 377 2025 Die Vorlage OF 970/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte auf den Schildern "Tauben füttern verboten" um "Verstöße werden mit Bußgeld in Höhe von 120 Euro geahndet" ergänzt werden. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: CDU

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 10

Konrad-Hoenen-Weg

27.01.2025 · Aktualisiert: 20.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 972/10 Betreff: Konrad-Hoenen-Weg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob, und wenn ja wie der Konrad-Hoenen-Weg sicherer gestaltet werden kann. Dabei gilt es zu berücksichtigen: 1. Es handelt sich um einen Schulweg, 2. Es ist eine relativ lange Strecke gegeben, mit nur einem Zugang an den Enden sowie ohne weitere Möglichkeiten des Ausweichens. Begründung: Büsche und Bäume führen zu teils dunklen, kaum einsehbaren Flächen. Dies wird oft als gefährlich wahrgenommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6476 2025 Die Vorlage OF 972/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE

Partei: CDU

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 10

Ausstehende Antworten auf Anregungen zu wichtigen Themen des Ortsbeirates 10

27.01.2025 · Aktualisiert: 20.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2025, OF 992/10 Betreff: Ausstehende Antworten auf Anregungen zu wichtigen Themen des Ortsbeirates 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Stadtverordneten wollen beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, schnellstmöglich die ausstehenden Prüfungen und die dazu erforderlichen Antworten auf Beschlüsse zu wichtigen Themen des Ortsbeirates 10 zum Wohle der hier lebenden und arbeitenden Bürger nunmehr herbeiführen zu lassen. Begründung: Die leider ausstehenden unerledigten Drucksachen - zuletzt 27 - sind nicht zielführend. Normalerweise sollten keine solche Rückstände bestehen. Früher wurden in sitzungsfreien Zeiten Rückstände abgearbeitet, nicht aufgebaut. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 527 2025 Die Vorlage OF 992/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung nach der Zahl "27" die folgenden Worte eingefügt werden: "(Stand Januar 2025)". Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 10

Parkplätze an der Weilbrunnstraße vor dem NettoParkplatz

26.01.2025 · Aktualisiert: 20.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 968/10 Betreff: Parkplätze an der Weilbrunnstraße vor dem Netto-Parkplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Parksituation vor dem Netto-Parkplatz an der Weilbrunnstrase so gestaltet werden kann, dass der Bürgersteig auf dem Schulweg wieder gemäß seiner ursprünglichen Funktion sicher genutzt werden kann, so dass insbesondere das Parken in der zweiten Reihe auf dem Bürgersteig verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6475 2025 Die Vorlage OF 968/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, AfD und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 15

Defibrillator am Bürgeramt anbringen

25.01.2025 · Aktualisiert: 27.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2025, OF 344/15 Betreff: Defibrillator am Bürgeramt anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen automatisierten externen Defibrillator (AED), der auch von Laien bedienbar ist, am Bürgeramt Nieder-Eschbach oder (in Absprache mit dem Eigentümer) an der U-Bahnstation, z. B. dem Kiosk, anzubringen. Dieser sollte öffentlich und leicht zugänglich sein. In der näheren Umgebung sollten Hinweise auf den Standort angebracht werden. Begründung: Die angegebenen Orte sind auch in der Nähe der Busstationen und der U-Bahnstation und somit geeignet. Ein von Laien bedienbarer AED kann Leben retten. Aktuell ist kein Defibrillator in der Ortsmitte von Nieder-Eschbach angebracht. Die nächstgelegenen Geräte sind in der Berner Straße zu finden. An anderen Orten mit viel "Publikumsverkehr" (Schwimmbad, Sportanlage, ...) wurden solche Gräte bereits montiert, ebenso wie an einigen U-Bahnstationen in der Stadt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6487 2025 Die Vorlage OF 344/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 5

Bewachung der Straßenschranken in Niederrad während Veranstaltungen im Stadion

24.01.2025 · Aktualisiert: 24.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6441 entstanden aus Vorlage: OF 1312/5 vom 08.01.2025 Betreff: Bewachung der Straßenschranken in Niederrad während Veranstaltungen im Stadion Vorgang: B 195/23 Der Magistrat wird gebeten , die Schranken in Niederrad, die während Veranstaltungen im Stadion heruntergelassen werden, bewachen zu lassen, um Parksuchverkehr in Niederrad wirksam zu unterbinden. Begründung: Leider versuchen etliche Stadionbesucher, die Parkgebühren auf den offiziellen Parkplätzen zu sparen und kostenlose Parkplätze in Niederrad zu belegen. Das führt zu störendem Verkehr in den Niederräder Wohngebieten, die darauf nicht ausgerichtet sind. Die heruntergelassenen Halbschranken bieten keinen ausreichenden Schutz gegen das unerwünschte Einfahren des Parksuchverkehrs, weil sie häufig einfach umfahren werden. Bedienstete in entsprechender Dienstkleidung können das wirksam unterbinden, weil sich niemand gern bei einer unerwünschten Verhaltensweise beobachten lässt. Ausweiskontrollen und eine Selektion in Berechtigte und Unberechtigte finden nicht statt. Das Personal weist, falls erforderlich, auf die gebührenpflichtigen Stadionparkplätze hin. Ortskundige Bewohner finden ihren Weg über die Triftstraße zu ihren Anwohnerstraßen. Daher sind die in der Vorlage B 195 befürchteten Staus nicht zu erwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 195 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1029 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OA (Anregungen OBR) · OB 3

Lachgasverkaufsverbot in Frankfurt

23.01.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.01.2025, OA 522 entstanden aus Vorlage: OF 783/3 vom 09.10.2024 Betreff: Lachgasverkaufsverbot in Frankfurt Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.04.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Verkaufsverbot für Lachgas in Frankfurt umgesetzt werden kann. Im Landkreis Helmstedt besteht das Verkaufsverbot bereits. Begründung: Die Konsumzahlen von Lachgas steigen gerade unter den Jugendlichen auch in Frankfurt immer weiter an. Mittlerweile wird das Gas in bunten Flaschen mit zugesetzten Duftstoffen an unzähligen Kiosken und sonstigen Geschäften, auch im Nordend, ohne Risikohinweis an Kinder und Jugendliche verkauft. Die leeren Kartuschen finden sich auf Plätzen, in Parks und auf Spielplätzen. Die gesundheitlichen Risiken des Konsums von Lachgas sind sehr hoch und es müssen immer wieder Jugendliche im Krankenhaus behandelt werden. Obwohl auf allen Ebenen Aufklärung erfolgt, ist vielen Jugendlichen, aber auch ihren Eltern, das Risiko nicht bewusst. Das Verbotsverfahren auf Bundesebene lässt immer noch auf sich warten, deshalb sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um das Verbot so schnell wie möglich in unserer Stadt umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.08.2025, B 275 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 29.01.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 24.02.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 522 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1052 überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OA 522 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1052 überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) 37. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 30.06.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 522 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5808, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 § 6340, 37. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 30.06.2025

OF (Anträge OBR) · OB 6

Zeilsheim - Bauliche Maßnahmen gegen das Parken von Fahrzeugen im absoluten Halteverbot auf dem Gehweg gegenüber REWE Zeilsheim, Bechtenwaldstraße 5

23.01.2025 · Aktualisiert: 25.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 1147/6 Betreff: Zeilsheim - Bauliche Maßnahmen gegen das Parken von Fahrzeugen im absoluten Halteverbot auf dem Gehweg gegenüber REWE Zeilsheim, Bechtenwaldstraße 5 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten das illegale Parken auf dem Gehweg gegenüber REWE Markt bis zur Stadthalle Zeilsheim durch geeignete bauliche Maßnahmen zu unterbinden und so Gefahrensituationen für Kinder und andere Nutzer des Gehweges zu verringern. Begründung: Auf Höhe Bechtenwaldstr. 5 (Rewe Markt) in Frankfurt-Zeilsheim kommt es regelmäßig zu Gefährdungssituationen, insbesondere zur Gefährdung von Kindern. Obwohl hier absolutes Halteverbot gilt, parken zahlreiche Fahrzeuge auf dem Gehweg und versperren diesen. Die Passanten sind dann gezwungen, auf der Straße zu laufen oder auf die andere Seite zu wechseln. Jedoch ist hier der Gehweg nicht durchgängig und kreuzt die Einfahrt zum REWE-Parkplatz. So kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Es handelt sich dabei um einen wichtigen Laufweg, u.a. für Kinder auf dem Weg zur Zeilsheimer Stadthalle, in der das Gros sportlicher Freizeitangebote stattfindet, aber auch zum Kinderzentrum Kegelbahn und in die Kita St. Stephan. Darüber hinaus kommt es durch die Falschparker auch regelmäßig zu Komplikationen bei der Warenanlieferung für den Markt. Die Überwachung durch den Außendienst des Ordnungsamtes reicht offensichtlich nicht aus, um bei den Verkehrsteilnehmenden eine Verhaltensänderung herbeizuführen. Aus diesem Grund kann nur durch eine bauliche Maßnahme sicher gestellt werden, dass der Gehweg für Fußgänger:innen dauerhaft frei bleibt und niemand zu Schaden kommt. Als bauliche Maßnahme kommt ein einfaches Geländer wie es im Frankenthaler Weg (gegenüber Käthe-Kollwitz-Schule) angebracht wurde, in Betracht (s. Bild 3). Quelle eigene Bilder Bild 1: Blick REWE -Gehweg Richtung Stadthalle Bild 2: Blick REWE Gehweg Richtung Pfaffenwiese Bild 3 gelungene Maßnahme an der Käthe Kollwitz-Schule: Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6498 2025 Die Vorlage OF 1147/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 3

Einsatz von Laubbläsern im Nordend

23.01.2025 · Aktualisiert: 06.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6379 entstanden aus Vorlage: OF 790/3 vom 14.11.2024 Betreff: Einsatz von Laubbläsern im Nordend Der Einsatz von Laubbläsern auf nicht gepflasterten oder asphaltierten Wegen und Plätzen verursacht Staubbelästigungen, die sowohl für die Mitarbeitenden, die Anwohnenden als auch für die Nutzenden der öffentlichen Flächen gesundheitliche Beeinträchtigungen mit sich bringen. Zusätzlich entstehen dadurch Schäden für Mikroorganismen, Flora und Fauna. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, sicherzustellen, dass künftig nur noch schallgedämpfte Laubbläser im Nordend auch nur noch auf asphaltierten oder gepflasterten Flächen und Wegen eingesetzt werden. Dadurch würde auch die Lärmbelästigung der Anwohnenden reduziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 725

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 3

Lärmmessungen bei Beschwerden über gastronomische Betriebe

23.01.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6381 entstanden aus Vorlage: OF 793/3 vom 18.11.2024 Betreff: Lärmmessungen bei Beschwerden über gastronomische Betriebe Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wie werden Lärmmessungen bei Beschwerden über Gastronomiebetriebe durchgeführt? a) Wird der betroffene Betrieb über die Lärmmessung informiert? b) Wird dem betroffenen Betrieb der Namen des Beschwerdeführers mitgeteilt? c) Zu welchen Tageszeiten und an welchen Wochentagen sind Lärmmessungen möglich? 2. Der Magistrat wird gebeten, eine Übersicht zu erstellen über die im Jahr 2024 bei der "Gewerbeinfo" eingegangenen Beschwerden über Gastronomiebetriebe in Nordend-Ost und Nordend-West: d) Wie viele Beschwerden sind eingegangen? e) Wie viele Betriebe wurden genannt? (gab es ggf . Mehrfachnennungen) f) Waren auch Kioske betroffen? g) Wie viele Lärmmessungen wurden bei wie vielen Betrieben durchgeführt? Wurden Betriebe auch mehrmals gemessen? 3. Welche Sanktionsmaßnahmen hat die Stadt im Falle festgestellter Verstöße? a) Wie oft wurden Sanktionsmaßnahmen ergriffen? Wie viele Betriebe waren davon betroffen? Waren darunter auch Kioske? 4. Gab es Beschwerden zu Geruchsbelästigungen und wenn ja, wie viele? Begründung: Das Thema "Lärmbelästigung durch Gastronomie" beschäftigt den Ortsbeirat 3 in beiden Stadtteilen, Nordend-Ost und Nordend-West, regelmäßig. Dabei fallen immer wieder die Namen einiger Gaststätten. Durch die erbetene Übersicht möchte der Ortsbeirat 3 sich einen Überblick über die aktuelle Situation verschaffen. In der Vergangenheit wurde von Beschwerdeführenden immer wieder die Angst geäußert, dass sie mit Unannehmlichkeiten rechnen müssten, wenn ihre Namen im Zusammenhang mit Beschwerden gegenüber den Betrieben genannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 640 Aktenzeichen: 32-0

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 1

Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben

21.01.2025 · Aktualisiert: 19.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6349 entstanden aus Vorlage: OF 1486/1 vom 05.01.2025 Betreff: Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern im Frankfurter Bahnhofsviertel und dem Frankfurt Hauptbahnhof in der Fassung vom 16. Dezember 2024 ersatzlos aufzuheben. Begründung: Durch die vorbezeichnete Rechtsverordnung wurde das Waffen- und Messerverbot, das zuvor bereits räumlich auf das Gebiet des Hauptbahnhofs ausgeweitet worden war, nunmehr zeitlich von neun Stunden auf 24 Stunden täglich erweitert. Zudem sind von dem Verbot nun nicht mehr nur Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimetern erfasst, sondern alle Messer. Das Verbot greift völlig unverhältnismäßig in die Freiheit unbescholtener Bürger ein, ohne dass sich an den grundsätzlichen kriminologischen Gegebenheiten in dem Gebiet etwas ändern würde. Eine Lektüre des ebenfalls neugefassten Ausnahmenkatalogs offenbart zudem, dass die Verordnung grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen an Klarheit und Bestimmtheit von Vorschriften, deren Verletzung Sanktionen nach sich zieht, nicht gerecht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 815 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 1

EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzen

21.01.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6358 entstanden aus Vorlage: OF 1499/1 vom 10.12.2024 Betreff: EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzen Der Magistrat wird gebeten , die Fußball-EM-Ampelmännchen-Schablonen der Lichtsignalanlage (LSA) der Fußgängerquerungen am Hauptbahnhof nachhaltig wiederzuverwenden und in der LSA an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße im Gallus einzusetzen. Begründung: Die am Frankfurter Hauptbahnhof eingesetzten Fußball-Ampelmännchen haben während der EM in Frankfurt internationale Beachtung erfahren. Es wäre schade, diese nicht nachhaltig wieder zu verwenden. Besonders gut passen die Fußball-Ampelmännchen an die Kreuzung Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße im Gallus. Die Schwalbacher Straße verbindet den Lotte-Sprecht-Park im Norden mit dem Bolzplatz im Galluspark im Süden. Der nach Lotte Sprecht genannte Park erinnert an eine Frankfurter Fußballpionierin aus dem Gallus, die 1930 den ersten deutschen Frauenfußballverein gründete. Der Bolzplatz im Galluspark sicherte erstmals in Frankfurt das Recht für Kinder und Jugendliche, dort zu spielen und sich austoben zu dürfen, ohne dass dagegen gerichtlich vorgegangen werden kann. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 937 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 16

Fluglärmminderung für Bergen-Enkheim

21.01.2025 · Aktualisiert: 24.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6365 entstanden aus Vorlage: OF 312/16 vom 15.01.2025 Betreff: Fluglärmminderung für Bergen-Enkheim Vorgang: B 331/24 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. sich bei dem Expertengremium "Aktiver Schallschutz" des Forums Flughafen und Region im höchsten Maße dafür einzusetzen, dass die Abflugroute 07-N (lang) mit Augenmerk auf Bergen-Enkheim und mit hoher Priorität optimiert wird; 2. das Ergebnis der Prüfung vom 14.02.2024 nicht anzuerkennen und erneut eine faktenbasierte Prüfung vorzunehmen, die bisher nicht ausreichend stattgefunden hat, da technisch mögliche Alternativen nicht einbezogen wurden. Es soll nicht, wie in dem Bericht B 331 beschrieben, die Maßnahme nicht weiterverfolgt und erst dann wieder aufgegriffen werden, bis "technische Weiterentwicklungen eine relevante Reduzierung der Lärmwirkung für die Gesamtregion möglich erscheinen lassen". Der Ortsbeirat erwartet, dass bestehende technische Möglichkeiten, die eine Optimierung schon jetzt möglich machen, genutzt werden; Wichtig ist hierbei, dass der Ortsbeirat hiermit keine Reduzierung der Flüge oder eine Mehrbelastung anderer Besiedlungen der Abflugroute 07-N (lang) fordert: Es soll lediglich Bergen-Enkheims einzigartige geografische Lage genutzt werden, da es im Osten an ein nicht besiedeltes Gebiet grenzt. Dadurch entfällt das Argument der "dichten Besiedlung". 3. sich dafür einzusetzen, dass bei Windstärken bis fünf Knoten tatsächlich auch die Hauptbetriebsrichtung West geflogen wird (ausgenommen bei Latenzen in der Betriebsumstellung). Aus Daten ist ersichtlich, dass bei Windstärken unter fünf Knoten teilweise trotzdem in der Betriebsrichtung Ost geflogen wird. Begründung: Bei den Windrichtungen aus Norden, Osten und Südosten wird für den Abflug von schweren zwei-, drei- und viermotorigen Jets die Abflugroute 07-N (lang) über Bergen-Enkheim genutzt. Diese Flugroute wurde von der Deutschen Flugsicherung, dem Fluglärmbeauftragten und der Fluglärmkommission gemeinsam vor über 25 Jahren verabschiedet. Der damals diskutierte Vorschlag, die Flugroute abhängig von der Windrichtung und Windstärke zu führen, wurde damals nicht weiterverfolgt - was bei den Navigationsmöglichkeiten des 20. Jahrhunderts verständlich ist. In der Sitzung des Ortsbeirates 16 am 4. Juni 2024 schilderten die Vertreter der Fluglärmkommission, wie auch schon in ihrer Stellungnahme vom 14. Februar 2024, dass unterschiedliche Varianten nur eine Verschiebung der Lärmbelastung zwischen den betroffenen Besiedlungen zur Folge hätten. Blickt man auf eine Karte, ist einem zwar klar, dass dies für andere Stadtteile wohl leider wahr ist; allerdings ist nicht verständlich, wie es für den Stadtteil Bergen-Enkheim zu einer solchen Aussage kommen kann, denn Bergen-Enkheim grenzt im Osten und Nordosten an ein weitläufiges nicht besiedeltes Gebiet (siehe nachfolgende Kartenausschnitte). Die Flugroute führt über die östlichen Ränder von Bergen-Enkheim und unterstellt, dass der Fluglärm senkrecht nach unten fällt. So nimmt die Routenführung aktuell keinerlei Rücksicht auf Windstärke, die Windrichtung (zwischen minus 20 Grad Nord und 170 Grad Süd), die Flughöhe und den Flugzeugtyp. Dies sorgt für eine massive Lärmbelastung für alle Menschen in Bergen-Enkheim. Mit der im Jahre 2025 zur Verfügung stehenden Navigationstechnik und KI sollte es möglich sein, auf einer Minimierungsrechnung mit den vier Parametern (Windstärke, Windrichtung, Überflughöhe, Flugzeugtyp) basierende Flugrouten zu konzipieren, die es vermeiden, lärmsensible Gebiete zu überfliegen. Man kommt dann auch zu anderen Ergebnissen als die laterale Optimierung Abflugroute 07-N (lang) (FLK 14.02.2024, Forum Flughafen und Region). Aufgrund des bei Ostbetrieb vorherrschenden Ostwinds sollte es zum Beispiel unwahrscheinlich sein, dass durch eine Verschiebung der Route Richtung Osten Maintal-Bischofsheim mehr belastet wird. Stattdessen wird erwartet, dass der Hauptteil des Lärms auf das Landschaftsschutzgebiet Enkheimer Ried/Berger Hang fällt und Bergen-Enkheim mit etwas weniger Lärm auskommen kann. Das Grundgesetz schützt Leben und Gesundheit; daher ist der Magistrat verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die diesem Ziel dienen und Bergen-Enkheim nicht weiter mit unnötigem Fluglärm belasten. Überflüge 2024 Bergen-Enkheim, Screenshot von dfld.de: Dauerschallpegel 2024 Bergen-Enkheim, Screenshot von dfld.de: Abflugroute 07-N (lang), Mikroansicht. Screenshot von franom.fraport.de, Beispiel vom Abend des 24. Oktober 2024: Abflugroute 07-N (lang), Mesoansicht. Screenshot von franom.fraport.de, Beispiel vom Mittag des 12. Dezember 2024: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.08.2024, B 331 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 679 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1000

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 2

Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle „Westend“ der UBahnlinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuweisen

20.01.2025 · Aktualisiert: 08.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6368 entstanden aus Vorlage: OF 1053/2 vom 06.01.2025 Betreff: Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle "Westend" der U-Bahnlinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuweisen Vorgang: OM 2079/22 OBR 2; ST 2063/22; OA 443/24 OBR 2; OM 6233/24 OBR 2; ST 2160/24 1. Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, zurück. 2. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Seite des U-Bahn-Aufzugs zur Haltestelle "Westend" aus Richtung der Alten Oper Poller vor der Aufstellungsfläche zu installieren, die üblicherweise zum Schutz vor Lkws und Anschlägen dienen. 3. Die Entscheidung, auf der östlichen Seite mit Bezug auf den Planstellungsbeschluss zum Verzicht auf Poller nur einfache Poller aufzustellen (siehe Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2063, sowie Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160), hält der Ortsbeirat für nicht nachvollziehbar. Begründung: Der Unfall in Niederkassel, bei dem 2023 ein 15-jähriger Jugendlicher an einer Bushaltestelle durch einen Pkw tödlich verletzt wurde, und der tödliche Unfall in Passau, bei dem eine Mutter und ihre elfjährige Tochter durch einen ausweichenden Lkw ums Leben kamen und Fußgänger verletzt wurden, sowie mehrere Unfälle in Hessen, bei denen Fußgänger durch Kraftfahrzeuge auf Gehwegen zum Teil schwer verletzt wurden - der letzte in Fuldabrück am 23.12.2024, bei dem eine Familie mit einem Baby im Kinderwagen auf einem Gehweg von einem Auto erfasst wurde und Vater und Kind schwer verletzt wurden - sind der Beweis für die Notwendigkeit von zusätzlichen Schutzeinrichtungen für den Aufzug in der Bockenheimer Landstraße. Es ist unerklärlich, wieso vor dem Aufzug aus Richtung Bockenheim terrorsichere Poller aufgestellt wurden, aber auf der gegenüberliegenden Seite aus Richtung der Alten Oper, an der Fußgänger üblicherweise warten, nur normale Poller installiert wurden. Wie sicher normale Poller Fußgänger vor Kraftfahrzeugen schützen, zeigt die Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6233 (Poller in der Grempstraße). Dort wurden die Poller vor dem Parkhaus in der Grempstraße umgefahren. Weiterhin ist aufgrund der Insel für den Aufzug aus Richtung der Alten Oper ein Lenkmanöver nach rechts notwendig. Wenn das Einlenken nach rechts aus Unachtsamkeit vergessen wird, landet das Kraftfahrzeug direkt auf der Aufzugsinsel im Aufstellbereich für die Fußgänger. Zählen Menschenleben so wenig? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2079 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2063 Anregung vom 19.02.2024, OA 443 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6233 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2160 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 843 Beratung im Ortsbeirat: 2

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 10

Ampelschaltung Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße

14.01.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6314 entstanden aus Vorlage: OF 958/10 vom 16.12.2024 Betreff: Ampelschaltung Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Einmündung der Weilbrunnstraße in die Homburger Landstraße so einzurichten, dass gefährliche Begegnungen vermieden werden. Geringfügig zeitversetzte Grünphasen (z. B. um fünf Sekunden) in Nord- und Südrichtung können vielleicht Abhilfe schaffen und sollten erwogen werden. Begründung: An der Einmündung der Weilbrunnstraße in die Homburger Landstraße gibt es häufig Folgendes zu beobachten: Ist der links abbiegende Verkehr aus Richtung Norden nach längerem Warten (wegen des Gegenverkehrs) in die Weilbrunnstraße eingefahren, preschen die Pkw-Fahrer:innen, die ungeduldig hinter dem links abbiegenden Verkehr warten mussten, geradeaus in Richtung Süden los, obwohl ihre Ampel bereits auf Rot steht. Damit gefährden sie die Menschen, die am südlichen Fußgängerüberweg die Homburger Landstraße überqueren, da die dortige Fußgängerampel inzwischen Grün zeigt. Besonders bei hohem Verkehrsaufkommen ist diese große Gefährdung zu beobachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 753 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 11

Poller am Zebrastreifen auf der Höhe der Wilhelmshöher Straße 63 setzen

13.01.2025 · Aktualisiert: 16.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2025, OM 6290 entstanden aus Vorlage: OF 677/11 vom 05.12.2024 Betreff: Poller am Zebrastreifen auf der Höhe der Wilhelmshöher Straße 63 setzen Der Magistrat wird gebeten, am Zebrastreifen auf Höhe der Wilhelmshöher Straße 63 einen Poller zu setzen, um verkehrswidrige s Parken auf dem Gehweg am Zebrastreifen zu verhindern. Begründung: Immer wieder blockieren Autos den Fußgängerüberweg und verhindern damit den sicheren Übergang über die Wilhelmshöher Straße. Gerade Kinder haben dadurch keine Sicht auf fahrende Fahrzeuge, wenn sie den Zebrastreifen nutzen wollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 968 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Anträge OBR) · OB 9

S-Bahn-Station „Ginnheim“: Anbindung an die U-Bahn verbessern

12.01.2025 · Aktualisiert: 06.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2025, OF 900/9 Betreff: S-Bahn-Station "Ginnheim": Anbindung an die U-Bahn verbessern Vorgang: E 65/24 Der Ortsbeirat/Magistrat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, 1. eine deutliche Wegweisung zwischen der S-Bahn-Station Ginnheim und der U-Bahn-Station Niddapark zu installieren und auf die DB einzuwirken, dies ebenfalls auf ihrem Gelände vorzunehmen, 2. über den aktuellen Abstimmungsstand mit der Deutschen Bahn bezüglich eines zusätzlichen barrierefreien Zugangs zur S-Bahn-Station von der Ginnheimer Seite zu berichten und dabei auch den Sachstand zur beschlossenen Machbarkeitsstudie (E 65) darzulegen, 3. auf die Deutsche Bahn einzuwirken, ein zuverlässiges Wartungskonzept für den Aufzug vorzulegen und zu erwirken, dass dem Magistrat regelmäßig über Ausfälle der Aufzuganlage der DB berichtet wird, 4. über den aktuellen Planungsstand der Modernisierung der U-Bahn-Station Niddapark zu berichten, insbesondere ob es beim kommunizierten Beginn und Dauer der Umbauarbeiten bleibt, Begründung: Die neue S-Bahn-Station Ginnheim wurde im Dezember 2024 eröffnet und wird bereits gut als Umsteigestation angenommen. Allerdings fehlt bislang eine klare Beschilderung zum Umstieg zwischen S- und U-Bahn, was besonders ortsunkundige Fahrgäste vor Probleme stellt. Der vorhandene Aufzug ist bereits kurz nach der Eröffnung mehrfach ausgefallen, was für mobilitätseingeschränkte Menschen eine große Hürde darstellt, denn der einzige Zugang erfolgt in diesem Fall über eine lange Treppe. Eine regelmäßige Information über Ausfälle würde es dem Ortsbeirat ermöglichen, die Zuverlässigkeit der Anlage zu bewerten und weitere Argumente für eine redundante Barrierefreie Anbindung der Station liefern. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Etatantrag E65/24 bereits Mittel für eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines direkten Zugangs vom Stadtteil Ginnheim bereitgestellt. Nach der nun erfolgten Genehmigung des Haushalts sollte zeitnah mit der Umsetzung begonnen werden. Mit der geplanten Modernisierung der U-Bahn-Station Niddapark und einer besseren Anbindung an den Stadtteil Ginnheim könnte das Potenzial der Station für die Anwohnerinnen und Anwohner des Ortsbezirks 9 besser ausgeschöpft werden. Dafür ist eine transparente Kommunikation über die anstehenden Baumaßnahmen wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 65 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6401 2025 Die Vorlage OF 900/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor bei Ziffer 1. die Worte "spätestens nach Abschluss der Sanierung der U-Bahn-Station" vorangestellt werden, bei Ziffer 2. die Worte "mit der Deutschen Bahn" gestrichen werden und Ziffer 4. den folgenden Wortlaut erhält: "eine Möglichkeit zur Straßenquerung von der S-Bahn-Station kommend über die Straße Am Ginnheimer Wäldchen zur U-Bahn-Station ‚Niddapark' einzurichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 9

Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9

12.01.2025 · Aktualisiert: 06.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2025, OF 916/9 Betreff: Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat/Magistrat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bei welchen U-Bahn-Stationen entlang der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 seitliche Zu- und Abgänge mit Treppenstufen nachgerüstet werden können, analog zur bestehenden Möglichkeit an der U5-Haltestelle Hauptfriedhof, die Haltestelle seitlich zu betreten und zu verlassen. Begründung: Die bestehenden Wegebeziehungen an den U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße zwingen Fußgänger*innen an manchen Stellen zu erheblichen Umwegen von mehreren hundert Metern. Bei der Vorstellung der Planungen für oberirdische Querung zur U-Bahn-Station Hügelstraße hat ein Amtsvertreter eine Lösung mit seitlichen Treppenabgängen ausdrücklich empfohlen. Die Erfahrungen an bestehenden Stationen mit solchen Querungsmöglichkeiten seien positiv und es wurden bisher keine Unfälle registriert. An der Station "Hauptfriedhof" besteht eine solche Lösung nun seit fast 10 Jahren. Dies könnte auch daran liegen, dass die Fußgänger*innen sehr aufmerksam sind, bevor sie die Haltestelle verlassen, und die Autofahrenden durch die sichtbaren Treppen auf die Querungsmöglichkeit aufmerksam werden. Gerade angesichts der Unfälle im Bereich der U-Bahn-Stationen erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, den Vorschlag neuer Wegebeziehungen durch den Magistrat prüfen zu lassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6413 2025 Die Vorlage OF 916/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Anträge OBR) · OB 9

Schwimmbad Wöhlerschule

08.01.2025 · Aktualisiert: 06.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2025, OF 909/9 Betreff: Schwimmbad Wöhlerschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Schwimmbad in der Wöhlerschule unverzüglich reparieren zu lassen und zudem an den Ortsbeirat zu berichten, welche Mängel bzw. Schäden aktuell konkret bestehen (inkl. Ursache(n)), und wie der Magistrat gedenkt, sicherzustellen, dass die Nutzung des Schwimmbads in Zukunft verlässlich und dauerhaft für das Schul- und Vereinsschwimmen möglich ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 909/9 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

Weiter lesen

Ideen

Noch keine Ideen zu diesem Thema.