Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2024, OF 1127/6 Betreff: Unterliederbach - Kanalarbeiten in und um die Liederbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass zu den vor einiger Zeit in der Presse angekündigten und weiterhin ausstehenden Kanalarbeiten in der Liederbacher Straße - der Ortsbeirat ausführlich und rechtzeitig vor Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert wird. - Dazu die einzelnen Bauabschnitte/Gewerke benannt werden - Ihre zeitlichen Abhängigkeiten voneinander erläutert werden - Bei Verzögerungen oder Baustopps der Ortsbeirat informiert wird, auch über die folgenden Auswirkungen - Die Anwohner und die von Sperrungen betroffene Nachbarschaft auch der Nebenstraßen rechtzeitig vor Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert werden, auch darüber, dass Arbeiten im Kanal stattfinden und daher von außen nicht sichtbar sind, ggf. aber bei Missachtung der Sperrungen die Kanalarbeiter gefährdet werden - Alle betroffenen Busunternehmen, deren Buslinien zur bzw. durch die Liederbacher Straße führen, rechtzeitig informiert werden, damit die Fahrer und Fahrerinnen über Umleitungen informiert werden können. - VGF und traffiq rechtzeitig vor den Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert werden und an den Haltestellen Informationen zu den Ersatzhaltestellen angebracht werden. - Die Polizei über die geänderte Verkehrsführungen informiert wird Begründung: Die Kommunikation im letzten Jahr zu der Sperrung der Liederbacher Straße war so unzureichend, dass u.a. Polizei und Ortsbeiratsmitglieder viele erboste und verstörte Anfragen von Bürgern erhalten haben. Es entstand einiges an Verkehrschaos, da Busse an den gesperrten Straßen standen, Sperren eigenmächtig zur Seite gestellt wurden und niemandem der Sinn der Sperrungen klar war. Eine ausführliche rechtzeitige Information zu den noch ausstehenden weitern Baumahnahmen ist dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6291 2025 Die Vorlage OF 1127/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 1052/6 Betreff: Unterliederbach: Dauerbaustelle Liederbacher Straße und Peter-Bied-Straße Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern, folgende Fragen zu beantworten: - Warum wird mit der Sperrung der Liederbacher Straße und der Peter-Bied-Straße einschließlich Nebenstraßen ein ganzes Stadtviertel wochenlang durch eine Vollsperrung der zentralen Verkehrsanbindung von der Außenwelt angeschnitten, obwohl der Baufortschritt eine abschnittsweise Sperrung mit lokalen Umfahrungen erlaubt? - Warum werden mögliche Zu- und Ausfahrten nicht kenntlich gemacht? - Warum werden Sperrungen nicht von der Polizei überwacht? - Wann ist mit einer Aufhebung der Sperrungen zu rechnen? Begründung: Der angesprochene Bereich, etwa die Liederbacher Straße zwischen Wasgaustrasse und Gebeschussstrasse, ist seit Wochen gesperrt; weitgehend ohne dass erkennbare Aktivitäten stattfinden. Angekündigt waren sechs bis acht Wochen für Kanalsanierungen, diese sind mittlerweile um. Das Stadtviertel zwischen Liederbach, Bahn und Hunsrückstrasse hat eine Einfahrt über Hunsrückstrasse/Heimchenweg und eine Ausfahrt über Heimchenweg/ Gebeschussstrasse. Beschilderungen und Hinweise fehlen. Die Folgen sind erheblich: Die Sperrungen an der Kreuzung Peter-Bied/Liederbacher werden umfahren. Dabei reicht der Platz auf dem Bürgersteig zwischen Ampelpfosten, Straßenschildern und Hauswand aus, um mit einem SUV der obersten Gewichtsklasse durchzufahren. Schmalere Fahrzeuge schaffen das mit mehr als Schrittgeschwindigkeit. Einbahnstraßen (Privatstrasse Heimchenweg) werden gegen die Fahrtrichtung befahren. Sperren werden regelmäßig von der Straße auf die Bürgersteige verschoben, so dass die abgesenkten Bürgersteige vollständig blockiert werden. Die Situation wird zunehmend gefährlich für Fußgänger, insbesondere Kinder und Hilfsbedürftige. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 977 2024 Die Vorlage OF 1052/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 937/6 Betreff: Unterliederbach: Tempo-30-Piktogramm auf der Liederbacher Straße markieren Vorgang: OM 2367/22 OBR 6; ST 2499/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das in der ST 2499/2022 Punkt 1 zugesagte Tempo-30-Piktogramm im Einmündungsbereich Liederbacher Straße/Geißspitzweg (nördlich des Marktplatzes) zu markieren. Begründung: Bereits 2022 wurde zugesagt, das o.g. Piktogramm zu markieren, da die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Es erschließt sich nicht, warum diese doch schnell und einfach durchzuführende Maßnahme noch immer nicht umgesetzt ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2367 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2499 Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2024, OF 922/6 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen der Adolf- Haeuser-Straße und der Gebeschusstraße sicherer zu gestalten: 1. (Wieder-) Anbringen des Verkehrszeichens 532-20 (Einengungstafel) an der Kreuzung Leuna-/Adolf-Haeuser-/Liederbacher Straße in Richtung Unterliederbach. 2. Anbringen des Verkehrszeichens 138-10 (Radverkehr) an der Stelle, wo der Radverkehr von der Leunastraße kommend auf den Schutzstreifen auf der Fahrbahn geleitet wird. 3. Anbringen des Verkehrszeichens 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge) jeweils auf beiden Seiten der Liederbacher Straße vor der Eisenbahnbrücke sowie, falls erforderlich, Anbringen des Verkehrszeichens 281.1 (Ende des Verbots ...) jeweils entsprechend nach der Eisenbahnbrücke. 4. die rechte Fahrspur der Leunastraße in Richtung Unterliederbach ab der Raugasse oder vorher für Rechtsabbieger, bzw. als Busspur ausweisen, damit das Drängeln in eine Fahrspur nicht erst im Kreuzungsbereich mit der Adolf-Häuser-Straße und dem anschließenden engen Gehweg erfolgt. Begründung: Der o.g. Bereich ist Teil des Schulwegs für den Fuß- und Radverkehr gemäß Schulwegeplan der Stadt Frankfurt am Main. Für den Radverkehr gibt es dort allerdings keine Sonderwege wie von der Fahrbahn abgetrennte Radwege (lediglich einen für den Radverkehr freigegebenen viel zu engen Fußweg) oder Radfahrstreifen. Lediglich Schutzstreifen auf der Fahrbahn sind vorhanden. Die Enge der Straße an dieser Stelle gefährdet Radfahrerinnen und Radfahrer ebenso wie Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Fußweg an der Liederbacher Straße/Leunastraße außerhalb des Eisenbahntunnels. Die im Folgenden näher begründeten Maßnahmen sollen insbesondere zur Sicherheit des Schulwegs beitragen. Zu 1.: Vermutlich war dieses Verkehrszeichen an der mittlerweile abgerissenen Fußgängerbrücke über dem Leunakreisel angebracht. Wie dem auch sei, es fehlt jedenfalls jetzt der Hinweis darauf, dass die zweispurige Leunastraße in die einspurige Liederbacher Straße mündet. Das führt zu Situationen, die für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gefährlich werden können. Zu 2.: Die Einmündung des Radwegs auf den Schutzstreifen kommt für den Autoverkehr überraschend und stellt daher eine Gefahr dar, auf die durch das entsprechende Verkehrszeichen aufmerksam gemacht wird. Zu 3.: Da das Überholen der auf den jeweiligen Schutzstreifen Radfahrenden ohne deren Gefährdung, d.h. unter Einhaltung eines Überholabstands von 1,50 m, aufgrund der Enge unter der Eisenbahnbrücke nicht möglich ist, sollte dies auch durch das entsprechende Verkehrszeichen unterbunden werden. Zu 4.: Beim Übergang von der Zwei- zur Einspurigkeit der Leunastraße wird unter den Autofahrenden erheblich gedrängelt, zur Zeit passiert diese Drängelsituation in dem oben beschriebenen engen Bereich, wenn auch die Radspur dazukommt. Diese gefährliche Drängelsituation kann durch eine frühere Einspurigkeit für den Geradeaus-Verkehr spätestens ab der Raugasse und eine Abbiegespur für Rechtsabbieger vermieden werden. Anlage: Quelle Google Maps Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.09.2023, OF 859/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5067 2024 1. Die Vorlage OF 859/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 922/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.12.2023, OF 906/6 Betreff: Unterliederbach: Wann ist mit der Errichtung der zugesagten Ampelanlage auf der Liederbacher Straße (Höhe Hermann-Waibel-Allee) zu rechnen? Vorgang: OM 4648/15 OBR 6; ST 1059/16; OM 2960/18 OBR 6; ST 1567/18; OM 1544/22 OBR 6; ST 1324/22 Bereits im Jahr 2015 hat der Ortsbeirat die Einrichtung einer Fußgängerampel in der Liederbacher Straße Höhe Hermann-Waibel-Allee beschlossen. Mit seiner Stellungnahme vom 22.08.2016, ST 1059 bestätigte der Magistrat: "Die Verkehrszählung hat ergeben, dass eine Lichtsignalanlage in der Liederbacher Straße Höhe Hermann-Waibel-Allee installiert werden kann. Deshalb wurde die dafür erforderliche bauliche Maßnahme in die Vormerkliste zur Erstellung neuer Lichtsignalanlagen aufgenommen". Nun, über acht Jahre und diverse Nachfragen des Ortsbeirats (OM 2960 vom 10.04.2018, OM 1544 vom 08.02.2022) später, ist weder die Fußgängerampel eingerichtet noch zumindest ein Datum für die Umsetzung bekannt. Nachdem bei der Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1567 ein "Termin für die Umsetzung derzeit nicht genannt werden" konnte, wurde mit der Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1324 berichtet, dass "noch die dafür erforderlichen Planungen und Kostenberechnungen zu erstellen" seien. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wir gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Wann ist mit der Errichtung der zugesagten Lichtsignalanlage zu rechnen? Wurden die erforderlichen Planungen und Kostenberechnungen zwischenzeitlich erstellt? Welche, offensichtlich in der Stadt Frankfurt höher priorisierten, Lichtsignalanlagen wurden in der Zwischenzeit realisiert?
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2023, OF 895/6 Betreff: Unterliederbach: Leerstand im Parkside-Hotel - Ist eine Nutzung durch die Stadt Frankfurt möglich? Das Parkside Hotel mit 96 Zimmern steht schon seit 2021 leer und scheint zu verkommen. Maßnahmen zum Erhalt oder zur Sanierung seitens des Besitzers sind nicht zu beobachten. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, - ob der Eigentümer des Parkside Hotels in der Liederbacher Straße 34-3, kurzfristig eine Wiedereröffnung plant oder ein Verkauf oder Vermietung geplant ist. - ob der Eigentümer an einer Nutzung durch die Stadt Frankfurt interessiert ist. - ob sich die Liegenschaft als Wohnraum für Auszubildende, Studenten, Geflüchteten, Obdachlosen und anderen auf dem Wohnungsmarkt benachteiligten Gruppen eignet. - ob die Stadt Frankfurt diese Immobilie ggf. erwerben könnte. Begründung: In Zeiten großer Raum- und Wohnungsnot ist ein Leerstand mitten im Stadtteil besonders unangemessen und sollte möglichst bald behoben werden. Andere Nutzungen, ggf. mit Umbau zu Wohnungen und Unterkünften oder als Auszubildenden -und Studentenwohnheim wären denkbar und sind bei der angespannten Wohnraumsituation dringend erforderlich. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.11.2023, OF 871/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4762 2023 1. Die Vorlage OF 871/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 895/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 895/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2023, OF 871/6 Betreff: Unterliederbach: Nutzung des ehemaligen Parkside-Hotels Das Parkside Hotel an der Liederbacher Straße steht seit Längerem leer, wobei erhebliche Baumängel zu sehen sind. Maßnahmen zum Erhalt oder zur Sanierung seitens des Besitzers sind nicht zu beobachten. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen, um zu erfahren, welche Pläne es für das Hotel gibt, ob eine weitere Nutzung geplant ist. Ziel sollte es sein, das Gebäude zu erhalten und für lokale Akteurinnen und Akteure nutzbar zu machen. Es sollte vorrangig geprüft werden, ob das Gebäude zur Unterbringung von Studenten, Geflüchteten, Obdachlosen und anderen auf dem Wohnungsmarkt benachteiligten Gruppen genutzt werden kann. Begründung: In Zeiten großer Raum- und Wohnungsnot ist ein Leerstand mitten im Stadtteil besonders unangemessen und sollte möglichst bald behoben werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.11.2023, OF 895/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4762 2023 1. Die Vorlage OF 871/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 895/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 895/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2023, OF 872/6 Betreff: Unterliederbach: Leerstand im Parkside-Hotel - ist eine Nutzung der Stadt Frankfurt möglich? der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, - ob der Eigentümer des Parkside Hotels in der Liederbacher Straße 34-3, kurzfristig eine Wiedereröffnung plant oder ein Verkauf oder Vermietung geplant ist. - Ob der Eigentümer an einer Nutzung durch die Stadt Frankfurt interessiert ist - Ob sich die Liegenschaft für die Stadt Frankfurt als Auszubildenden -und Studentenwohnheim oder zum Umbau in Wohnungen eignet - Ob die Stadt Frankfurt diese Immobilie ggf. erwerben könnte Begründung: Das Parkside Hotel mit 96 Zimmern steht schon seit 2021 leer und scheint zu verkommen. Andere Nutzungen, ggf. mit Umbau zu Wohnungen oder als Auszubildenden -und Studentenwohnheim wären denkbar und sind bei der angespannten Wohnraumsituation dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 872/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 895/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2023, OF 864/6 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr Liederbacher Straße an der Bahnunterführung Der Bereich der Liederbacher Straße unter der Bahnunterführung ist lt. Schulwegplan Schulweg für Fuß- und Radverkehr. Für den Radverkehr gibt es dort allerdings keine Sonderwege wie Radfahrwege bzw. Radstreifen. Vorhandene Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn. Zwar muss hier zu den Radfahrenden ein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden, woran sich allerdings die wenigsten Autofahrenden halten. So entstehen für manchen Radfahrenden, insbesondere wenn sie noch jünger sind, heikle und gefährliche Situationen. Um das Fahren auf der Fahrbahn sichererer zu machen, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen. 1. An der Stelle, wo der Radverkehr von der Leunastraße kommend in die Liederbacher Straße auf die Fahrbahn geleitet wird, sollte das Verkehrszeichen 138-10 (Radverkehr) aufgestellt werden, um Autofahrende darauf hinzuweisen, dass ab hier Radfahrende auf der Fahrbahn fahren können. 2. Wegen der überwiegenden Nichteinhaltung des Überholabstands von 1,50 m sollte wenige Meter weiter das Verkehrszeichen 277-1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge) aufgestellt werden, um Autofahrende zur Einhaltung der StVO zu ermahnen. Fotos: Zu Punkt 1: Zu Punkt 2: (Quelle: Google Maps) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.09.2023, OF 859/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5067 2024 1. Die Vorlage OF 859/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 922/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 859/6 Betreff: Höchst: Fußweg an der Liederbacher Straße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Fußweg auf der von der Leunastraße kommend rechten Seite an der Liederbacher Straße zwischen der Adolf-Haeuser-Straße und der Gebeschusstraße sicherer zu gestalten: 1. Änderung der Beschilderung: Entfernen des Zusatzzeichens 1022-10 (Radverkehr frei) unter dem Verkehrszeichen 239 (Gehweg) sowie Anbringen des Verkehrszeichens 237 (Radweg) am Fahrradschutzstreifen. 2. Rote Einfärbung des Fahrradschutzstreifens zwischen Adolf-Häuser-Straße bis zur Eisenbahnbrücke. 3. (Wieder-) Anbringen des Verkehrszeichens 532-20 (Einengungstafel) an der Kreuzung Leuna-/Adolf-Häuser-/Liederbacher Straße in Richtung Unterliederbach. Begründung: Der o.g. Bereich ist Teil eines Schulwegs gemäß Schulwegeplans der Stadt Frankfurt am Main. Daher muss er so sicher wie möglich sein. Die im Folgenden näher begründeten Maßnahmen sollen dazu beitragen. Zu 1.: Bevor der Fahrradschutzstreifen installiert wurde, war der Radverkehr auf dem Fußweg frei, wobei schon damals aufgrund der Schutzgitter unter der Brücke Fußgängerinnen und Fußgänger an Radfahrerinnen und Radfahrern kaum vorbeigekommen sind. Warum jetzt trotz Fahrradschutzstreifens der Gehweg immer noch für den Radverkehr frei sein soll und der Fahrradschutzstreifen nicht verpflichtend zu nutzen ist, ist unverständlich. Eventuell wurde die Änderung der Beschilderung einfach vergessen? Zu 2.: Die Einfärbung des Fahrradschutzstreifens hat eine Signalwirkung und verhindert dadurch das unnötige Befahren dieses Bereichs dicht am Gehweg durch Personenkraftwagen und Busse. Zu 3.: Vermutlich war dieses Verkehrszeichen an der Fußgängerbrücke über dem Leunakreisel angebracht. Wie dem auch sei, es fehlt jedenfalls jetzt der Hinweis darauf, dass die zweispurige Leunastraße in die einspurige Liederbacher Straße mündet. Das führt zu Situationen, die für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gerade im ungeschützten Bereich zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Eisenbahnbrücke gefährlich werden könnten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.10.2023, OF 864/6 Antrag vom 13.01.2024, OF 921/6 Antrag vom 20.01.2024, OF 922/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 859/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5067 2024 1. Die Vorlage OF 859/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 864/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 921/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 922/6 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 922/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2023, OF 741/6 Betreff: Höchst/Unterliederbach: Sicherung der Bäume auf der Liederbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, auf der Liederbacher Straße auch südlich der Peter-Bied-Straße die Bäume mit Bügeln zu schützen. Begründung: Südlich der Peter-Bied-Straße wird sehr nahe an den Bäumen geparkt, was zur Verdichtung des Bodens beiträgt und gerade vor dem Hintergrund zunehmender Trockenheit ein Risiko für diese Bäume darstellt (1. Foto). Daher empfiehlt, sich auf der gesamten Straße die Bäume so wie im Abschnitt nördlich der Peter-Bied-Straße zu schützen (2. Foto). Quelle für alle Fotos: Frank Wiebe Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3833 2023 Die Vorlage OF 741/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2023, OF 673/6 Betreff: Unterliederbach: Graubnerpark - Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten, zu verhindern, dass gegenüber zum Ausgang des Graubner Parks in der Straße "Rennsteig" ein Auto parken kann. Begründung: Der Weg durch den Graubner Park wird häufig von Grundschüler:Innen genutzt auf dem Weg von und zu der Karl-von-Ibell-Schule. Er mündet an der Straße "Rennsteig", die überquert werden muss, auf den weiterführenden Gehweg gegenüber zu gelangen. Hier versperren parkende Autos den direkten Weg. Eine Abpollerung, die das Parken direkt gegenüber der Einmündung des Fußwegs verhindert, würde zur Sicherheit auf dem Schulweg beitragen und auch der Barrierefreiheit anderer dienen. Bild 1 Quelle: eigenes Bild Bild 2 (Quelle google maps, screenshot) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3512 2023 Die Vorlage OF 673/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der Satz "Außerdem soll der Bordstein abgesenkt und ein Umlaufgitter entfernt werden, damit Barrierefreiheit gegeben ist." hinzugefügt werden Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2022, OF 631/6 Betreff: Unterliederbach: Fahrradbügel in den Einmündungen der Liederbacher Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten, auf der Ostseite der Liederbacher Straße auf den Gehwegen an den südlichen Einmündungen folgender Straßen - Seebachstraße - De-Ridder-Weg - Eptingweg - Homolkaweg - Wilhelm-Roser-Weg Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Auf der Ostseite der Liederbacher Straße wird immer wieder auf dem Gehweg geparkt. Das ist nicht nur verboten, es behindert auch die Sicht beim Einfahren in die Kreuzung an den genannten Straßen. Zum anderen ermöglicht es das sichere Abstellen und Festmachen von Rädern, da in den engen Seitenstraßen sonst wenig Raum ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3185 2022 Die Vorlage OF 631/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2022, OF 634/6 Betreff: Höchst: Sicherung des Radverkehrs Richtung Leunabrücke Vorgang: OM 2171/22 OBR 6; ST 2029/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, sicheren Radverkehr bei der Anfahrt der Leunabrücke von Höchst aus zu ermöglichen. Dazu sollte ein Schild vor dem Bunker statt des Streckenabschnitts geradeaus explizit den Abzweig nach rechts auf die Umgehung entlang des Industriegeländes als Radweg ausweisen. Der Abschnitt geradeaus sollte durch eine Markierung auf dem Boden als nicht fahrradtrauglich gekennzeichnet werden. Von der Umgehung sollte dann an geeigneter Stelle (s. erstes Foto) die Rückführung zum Fahrradweg entlang der Straße ausgeschildert und durch den Ausweis "Radfahrer erlaubt" auch freigegeben werden. Der Wegweiser vor dem Bunker (zweites Foto) sollte entsprechend vorgezogen werden und auf die Umgehung verweisen. Ferner sollte an der Kreuzung Liederbacher Straße mit Höchster-Farben-Straße das kaum noch erkennbare Piktogramm (drittes Foto) auf der Fahrspur aus Richtung Liederbacher Straße in Richtung Leunabrücke erneuert werden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits mit der OM 2171 vom 24.5. 2022 darauf hingewiesen, dass der Fahrradweg jetzt direkt und ohne Vorwarnung in einen abschüssigen Tunnel mit Stufen in der Fahrbahn führt, was offensichtlich eine Gefährdung darstellt und auch dazu führt, dass eine Abkürzung über die Wiese (viertes Foto) direkt in den Autoverkehr hinein genutzt wird, was ebenfalls gefährlich ist. Der Magistrat hat (ST 2029) daraufhin mitgeteilt, eine Änderung der Situation sei erst in Zusammenhang mit dem Bau der Regionaltangente West möglich, was eine also Verlängerung des heutigen Zustands auf Jahre hinaus bedeuten würde. Tatsächlich ist eine Situation, in der Radfahrende an einer unübersichtlichen Stelle durch einen nicht befahrbaren Tunnel geschickt werden, was dann zu Ausweichmanövern führt, nicht verantwortbar. Der Magistrat hat auch seine Pläne für Radwege auf der anderen Straßenseite hingewiesen, die durchaus zu begrüßen sind, aber für den Radverkehr von Höchst auf die andere Main-Seite keine Lösung sind, sondern nur für den in umgekehrter Richtung. Der Magistrat hat dann auch auf die "vorhandenen Wege entlang des Industriegeländes" verwiesen. Dieser Weg ist aber nicht ausgeschildert, sondern der Weg in den Tunnel. Die Erneuerung des Piktogramms ist entscheidend um klarzustellen, das Radfahrende auch die Straße zur Leunabrücke nutzen können. Unabhängig davon sollte die Umgehung aber ausgeschildert werden, um eine zwar umständlichere, aber sicherere Option zu bieten, weil die Straße relativ viel befahren ist und für die Geradausfahrt ein Spurwechsel durch den Rechtsabbiegerverkehr nötig ist. Quelle für alle Fotos: Frank Wiebe Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2171 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2029 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3186 2022 Die Vorlage OF 634/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2022, OF 606/6 Betreff: Unterliederbach: Zebrastreifen über Liederbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, über die Liederbacher Straße auf Höhe der Hunsrückstraße einen Zebrastreifen einrichten zu lassen. Begründung: Viele Bewohnerinnen und Bewohner, Kindergartenkinder der Kita Wartburg und Schülerinnen und Schüler der Ludwig-Erhard-Schule & Karl-von-Ibell-Schule nehmen in der Regel keinen Umweg über den existierenden Zebrastreifen in Richtung Wagengasse, sondern queren die Straße direkt an der Liederbacher Straße /Ecke Hunsrückstraße. Ein weiterer Fußgängerüberweg macht den Weg der Kitakinder, Schülerinnen und Schüler und Bewohnerinnen und Bewohner sicherer und komfortabler. Abbildung 1: https://geoportal.frankfurt.de/karte/; Abgerufen am 15.10.2022 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 606/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2022, OF 605/6 Betreff: Unterliederbach: Radfahrsymbole auf dem Heimchenweg markieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Heimchenwegs zwischen den Hausnummern 26 (an der Kurve in die Hermann-Waibel-Alle) und 42 (Einmündungen Stieglitzweg und Seebachstraße) Piktogramme mit Radfahrsymbolen zu markieren. Begründung: In diesem reinen Wohngebiet sind viele Menschen mit dem Fahrrad unterwegs. Aufgrund der engen Straßenverhältnisse kann es bei Gegenverkehr von Autos leicht zu Gefährdungen für die Radfahrer kommen. Radfahrsymbole auf der Straße (wie z.B. unter der Eisenbahnbrücke in der Liederbacher Straße) können dazu beitragen, die Aufmerksamkeit für den Radverkehr zu erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2993 2022 Die Vorlage OF 605/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2022, OF 525/6 Betreff: Unterliederbach: Marktplatz Unterliederbach aufwerten Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, den Marktplatz durch folgende erste Maßnahmen aufzuwerten: 1. Bepflanzen der leeren Baumscheibe an der Liederbacher Straße zwischen den Bänken 2. Pflanzen eines weiteren Baumes am süd-östlichen Rand des Marktplatzes (Heugasse) 3. Aufstellen von Bänken oder einer Sitzgruppe an der südlichen Seite des Marktplatzes so, dass sie bei Veranstaltungen nicht stören oder demontiert werden können 4. Weitere Maßnahmen sind mit dem Vereinsring abzustimmen und dürfen z.B. Fahrbetriebe (Autoscooter) und Stände, die bei der Kerb und anderen Veranstaltungen aufgestellt werden, nicht behindern. Begründung: Der Marktplatz in Unterliederbach dient als Ortsmittelpunkt umgeben von Fachwerkhäusern den Unterliederbacher:innen als Festplatz und Treffpunkt, ist aber recht trist. Er kann durch mehr Bäume, die gegen die Überhitzung wirken und mehr Sitzgelegenheiten aufgewertet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.06.2022, OF 512/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 26 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage OF 512/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2368 2022 Anregung an den Magistrat OM 2369 2022 1. Die Vorlage OF 512/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Ziffer 3. das Wort "Stunden" um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "ab 17 Uhr bis 9 Uhr freies Parken ohne Beschränkung". 2. Die Vorlage OF 525/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung) zu 3.: CDU, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und GRÜNE (= Ablehnung) zu 4.: CDU, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung) zu 5.: Annahme bei Enthaltung SPD zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2022, OF 511/6 Betreff: Unterliederbach: Verkehrssicherheit auf der Liederbacher Straße im Bereich zwischen der Hunsrückstraße und dem Geißspitzweg erhöhen Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, auf der Liederbacher Straße ab der Hunsrückstraße bis zum Geißspitzweg folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Aufbringen von Tempo-30-Piktogrammen an der Einmündung aus dem Geißspitzweg sowie auf Höhe des Marktplatzes 2. Regelmäßige Kontrollen bezüglich Tempolimit 3. Nachhaltige Instandsetzung des Straßenbelags auf der Liederbacher Straße zwischen den Hausnummern 117 und 127 Begründung: Für Verkehrsteilnehmer, die aus dem Geißspitzweg kommen, ist es schwer ersichtlich, dass sie sich weiterhin in einer Tempo-30-Zone befinden (s. Foto). Hier können Piktogramme an den genannten Stellen unterstützen. Der damals innovative Straßenbelag zwischen den Hausnummern 117 und 127 hat sich nicht bewährt, auch immer wieder stattfindende Ausbesserungen bewirken wenig: Es gibt deutliche Fahrrinnen und die Steine sind locker, was zu Verkehrsgefährdungen und zu Lärmbelästigung führt. Eine nachhaltige Instandsetzung ist dringend erforderlich. Foto: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2367 2022 Die Vorlage OF 511/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2021, OF 231/6 Betreff: Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Seebachstraße verhindern Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, mit denen das Parken in der Einmündung von der Liederbacher Straße in die Seebachstraße (aus Richtung Höchst kommend östlich) verhindert wird. Begründung: In der Einmündung in der Seebachstraße zur Liederbacher Straße ist zwar sogar ein Parkwinkel markiert (s. Foto 1), der Platz davor zur Einmündung hin wird dennoch ständig zum Parken genutzt (siehe Foto 2). Die Seebachstraße ist eine Einbahnstraße, kann aber von Radfahrerinnen und Radfahrern auch in Gegenrichtung benutzt werden. Von der Liederbacher Straße hineinfahrende Verkehrsteilnehmer (Autofahrer ebenso, wie Fahrradfahrer) haben aber, wenn dort widerrechtlich ein PKW steht, keinen Einblick mehr in die Straße. Um die Situation zu verbessern bzw. entschärfen, sollten hier Maßnahmen ergriffen werden, um das widerrechtliche Parken verhindern -z.B. Aufbringen einer zusätzlichen Markierung (schraffierte Fläche) und/oder Aufstellen eines Pollers oder Fahrradbügels. Foto 1 Foto 2 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1087 2021 Die Vorlage OF 231/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 56/6 Betreff: Unterliederbach: Fußgängerüberweg Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße Vorgang: V 702/13 OBR 6; ST 1035/13; OM 4650/15 OBR 6; ST 267/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat erneut wegen dem o.g. Überweg anzufragen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 267, wurde eine Querung unter anderem mit der Begründung abgelehnt, auf Höhe Hermann-Waibel-Allee würde relativ zeitnah eine Ampel errichtet. Statt dieser Ampel gibt es bisher aber nur einen Fußgängerüberweg. Begründung: Hier die immer noch gültige Begründung laut Antrag V 702/13, 18.10.21015: Aufgrund der neu entstandenen Wegeverbindung über die neu gebaute Brücke über den Liederbach im Bereich der Idarwaldstraße und der Pfälzer Straße ist es sinnvoll, hier eine Querungshilfe einzurichten, zumal in die in Fertigstellung befindliche Wohnbebauung viele junge Familien mit Kindern einziehen werden, die diesen Weg dann als Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule nutzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 702 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1035 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4650 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 267 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 23 2021 Die Vorlage OF 56/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2021, OF 3/6 Betreff: Unterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, wie weit die folgenden Maßnahmen für die erforderliche Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule sind: 1. Eintritt der Carl-von-Ibell-Schule in den Pakt für den Nachmittag 2. Prüfung und Zeitplan für eine Ertüchtigung einer ehemaligen Betreuungseinrichtung in der Johannisallee 41 3. Zeitweise Platzierung einer Container-Anlage zur Betreuung auf einer Wiese an der Liederbacher Straße zur Überbrückung bis eine dauerhafte Lösung eingerichtet wird 4. Untersuchung des ABI auf eine weitere Erweiterung der Raumkapazität an der Carl-von-Ibell-Schule 5. Neu:(Vorübergehende) Erweiterung der KIZ-Gotenstraße in den Räumen der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule bis zum dortigen Umbau, bzw. Schaffung anderer dauerhafter Einrichtungen Begründung: Die Schulgemeinde der Karl-von-Ibell-Schule wächst und die erforderliche Betreuung der Grundschulkinder ist immer noch nicht abgedeckt. Die langfristigen Planungen zum Schulausbau stehen für das kommende Schuljahr noch nicht zur Verfügung. Die Eltern sind sehr besorgt, wegen fehlender fester Zusagen keine ausreichende Betreuung ihrer Kinder für das nächste Schuljahr zu haben und ihren Arbeitsplatz deswegen aufgeben zu müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 23 2021 Die Vorlage OF 3/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2020, OF 1352/6 Betreff: Höchst: Linksabbiegen mit dem Rad zum Höchster Bahnhof Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Linksabbiegen von der Liederbacher Straße in die Adolf-Häusser-Straße zum Höchster Bahnhof für Radfahrer*innen deutlich zu markieren und entweder über a) die Linksabbieger-Busspur oder b) über die Auffahrt auf den Bürgersteig und die Ampelanlage auf "dänische" Weise mit dem von rechts kommendem Verkehr zu führen. Begründung: Wenn Radfahrer*innen von Unterliederbach die Liederbacher Straße entlangfahren und an der Kreuzung Farbenstraße/Adolf-Häusser-Straße zum Höchster Bahnhof abbiegen wollen, ist keine Wegeführung erkenntlich, nur "Eingeweihte" wissen, dass ein Radweg auf dem rechten Bürgersteig ohne Markierung der Auffahrt kurz vor der Kreuzung beginnt und über die ampelgeregelte Kreuzung nach links die Einfahrt in die Adolf-Häusser-Straße ermöglicht. Bis man das beim Fahren erkennt, ist man schon vorbeigefahren. Eine optimale Radabbiegemöglichkeit wäre allerdings eine Führung über die Linksabbiege-Busspur. Bis zur Umgestaltung der Kreuzung im Zusammenhang mit der RTW lohnt es sich, die Markierung anzubringen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6474 2020 Die Vorlage OF 1352/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2020, OF 1314/6 Betreff: Parkplatzsituation im Wohngebiet Ludwig-Hensler-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, im Hinblick auf die aufgrund bereits durchgeführter bzw. aktuell laufender Baumaßnahmen verursachte massive Verknappung von Parkplatzflächen für die Anlieger, einen Ortstermin im Wohngebiet Ludwig-Hensler-Straße anzuberaumen. Dieser sollte möglichst zeitnah und unter Einbeziehung der zuständigen Vertreter der städtischen Ämter, des Ortsbeirates sowie der betroffenen Anwohner stattfinden. Begründung: Dem von Bewohnern des Wohngebietes Ludwig-Hensler-Straße - aufgrund der durch verschiedene Eingriffe im öffentlichen Straßenraum herbeigeführte gravierende Mangel an Parkplatzflächen für die Anwohner - an den Ortsbeirat herangetragene Wunsch nach einem Ortstermin sollte Folge geleistet werden. Zielsetzung hierbei muss es sein, eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung zu entwickeln, die den Bedürfnissen der Anwohner so weit als möglich gerecht wird und auch kurzfristig umsetzbar ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 16.06.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1314/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2019, OF 1127/6 Betreff: Liederbacher Straße/Wagengasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ecke Liederbacher Straße / Wagengasse gegen illegales Parken durch geeignete Maßnahmen (z.B. durch Findlinge oder Poller) abzusichern. Begründung: Wie auf den beigefügten Bildern zu sehen wird die Ecke immer wieder zu geparkt, so dass die Verkehrsteilnehmer Probleme haben die Liederbacher Straße einzusehen. Ebenso haben landwirtschaftliche Fahrzeuge Probleme aus der Wagengasse in die Liederbacher Straße einzubiegen bzw. von der Liederbacher Straße in die Wagengasse einzubiegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5251 2019 Die Vorlage OF 1127/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2019, OF 1105/6 Betreff: Unterliederbach: Unfallsituation Schmalkaldener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, ein 50er-Schild an der Kreuzung zwischen Schmalkaldenerstrasse (ortsauswärt/ Richtung Liederbach/ hinter der Autobahn) und dem Feldweg anzubringen und regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. 2. Sollte es dort bereits Unfälle gegeben haben, wird der Magistrat gebeten, Vorschläge zu unterbreiten, wie Unfälle an dieser Stelle vermieden werden können. Begründung: Der Feldweg wird aufgrund der Hundetagesstätte, des Reiterhofs und des Grundstückes der Feuerwehr sowie der dort befindlichen Landwirtschaft und der Wohnungen rege genutzt. Ein beliebter Weg ist die Schmalkaldener Strasse stadteinwärts. Allerdings fahren viele, so die Aussage einiger Bürger, von der Autobahn mit bis zu 100 km/h ab, was an der Kreuzung zu Unfällen führen kann. Zuvor war an der Autobahnabfahrt ein 50er-Schild, welches entfernt wurde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.10.2019, OF 1148/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1105/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 8 Unterbrechung der Sitzung von 19.10 Uhr bis 19.26 Uhr. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5245 2019 1. Die Vorlage OF 1105/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1148/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1148/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2019, OF 1104/6 Betreff: Auswirkungen eines Gewerbegebiets und eines Berufsschulcampus auf die Verkehrssituation in Unterliederbach Vorgang: M 18/19 Der Presse konnte entnommen werden, dass das Planungsdezernat einen Gewerbeflächen-Entwicklungsplan angekündigt hat. Im Fokus steht dabei auch das Gebiet zwischen A 66 und Schmalkaldener Straße, nördlich der Autobahn in Unterliederbach. Ebenso wird berichtet, dass der vom Magistrat beschlossene Schulentwicklungsplan für berufliche Schulen vorsieht, dass die Paul-Ehrlich-Schule (Höchst) und die Ludwig-Ehrhard-Schule (Unterliederbach) auf einem gemeinsamen Berufsbildungs-Campus an der Hermann-Waibel-Allee kooperieren sollen. Unterliederbach ist ein stark wachsender Stadtteil. Aktuell wird der Bebauungsplan 926 "Nordwestlich Silobad" aufgestellt. In der Magistratsvorlage M 18 vom 08.02.2019 heißt es, das die Zielgröße von 1.000 Wohnungen auf der Annahme basiert, "dass das daraus resultierende Verkehrsaufkommen über das bestehende Verkehrsnetz ohne größere Eingriffe abgewickelt werden kann." Schon daran gibt es Zweifel bei den Betroffenen. Ein zusätzliches Gewerbegebiet sowie ein Schulcampus in diesem Bereich könnten die Verkehrssituation verschärfen und die Zahl der Wohnungen im o.g. Bebauungsgebiet in Frage stellen, zumal die Frage der Erschließung von dem in Aussicht genommen Grundstück für den Schulcampus aus Sicht des Ortsbeirats noch nicht geklärt ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. im Falle, dass die Errichtung eines Gewerbegebiets zwischen A66 und Schmalkaldener Straße konkret wird, dem Ortsbeirat die Planungen hinsichtlich der verkehrlichen Infrastruktur, insbesondere Anbindung an die überörtlichen Verkehrswege, rechtzeitig vorzustellen. 2. Darzulegen wie der geplante Berufsschulcampus verkehrlich angebunden wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 18 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5048 2019 Die Vorlage OF 1104/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2018, OF 654/6 Betreff: Lichtsignalanlage Hermann-Waibel-Allee Vorgang: OM 4648/15 OBR 6; ST 1059/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage auf der Liederbacher Straße, in Höhe der Hermann-Waibel-Allee, wie in der ST 1059/2016 angekündigt, zeitnah zu installieren und mitzuteilen wann die Umsetzung erfolgt. Begründung: Über ein Jahr warten nun die Eltern der Schulkinder aus der Karl-von-Ibell-Schule, welche östlich der Liederbacher Straße wohnen, auf die angekündigte Lichtsignalanlage. Der Ortsbeirat wird in letzter Zeit vermehrt auf die Anlage angesprochen, daher ist es wichtig einen Termin für die Umsetzung der Maßnahme zu erfahren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1059 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2960 2018 Die Vorlage OF 654/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2018, OF 655/6 Betreff: Wartburgstraße/Rennsteig Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Kurvenbereich Wartburgstraße/Rennsteig durch Poller besser gegen Falschparker abzusichern. Begründung: Eltern der nahen Karl-von-Ibell-Schule haben sich beim Ortsbeirat darüber beklagt, dass durch falsch im Kurvenbereich Wartburgstraße/Rennsteig abgestellte Fahrzeuge ihre Kinder nicht sicher diesen Bereich passieren können. Hier könnten Poller die Sicherheit der Kinder auf dem Weg zur Schule erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2961 2018 Die Vorlage OF 655/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2018, OF 636/6 Betreff: Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule: Ortstermin Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren, bei dem eine Lösung gesucht wird, wie der Schulweg im Bereich der Schmalkaldener Straße sicherer gestaltet werden kann. Begründung: Die Frage nach der Sicherheit des Schulwegs im direkten Bereich vor der Karl-von-Ibell-Schule wird immer wieder gestellt. Die Möglichkeiten, um zu erreichen, dass eine für alle befriedigende Lösung gefunden wird, sollen bei einem Ortstermin im Rahmen der Schulwegsicherung erörtert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.02.2018, OF 631/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 13.03.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2854 2018 1. Die Vorlage OF 631/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin im Rahmen der Schulwegsicherung mit den zuständigen Fachämtern im Bereich der Karl-von-Ibell-Schule stattgefunden hat (vgl. OM 2854/18 OBR 6). 2. Die Vorlage OF 636/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2018, OF 631/6 Betreff: Unterliederbach: Tempo 30 vor der Karl-von-Ibell-Schule (zweiter Versuch) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alles Nötige zu veranlassen, damit auf der Schmalkaldener Straße im Bereich des Schulwegs zur Karl-von-Ibell-Schule Tempo 30 ausgewiesen wird. Begründung: Die Karl-von-Ibell-Schule ist eine Grundschule, entsprechend klein und verkehrsunerfahren sind die Schulkinder. Die Autos fahren derzeit auf der Schmalkaldener Straße mit großer Geschwindigkeit an der Schule vorbei. Während in Frankfurt grundsätzlich Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten gilt, ist dies hier nicht der Fall. Dabei zeigen Schilder, die auf die Kinder hinweisen, dass man sich bei den Behörden der Problematik und des Risikos sehr wohl bewusst sein muss. Aber derartige Warnschilder werden zu oft ignoriert, und vor Ort kann man sich über die hohen Geschwindigkeiten der vorbei fahrenden Autos ein Bild machen. Die Anordnung von Tempo 30 hätte, das zeigen die Erfahrungen überall, zumindest eine Senkung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit zur Folge. Dadurch würden die Risiken für die Kinder deutlicher minimiert als allein durch die Warnschilder. Aufgrund einer Gesetzesänderung auf Bundesebene ist es für Städte möglich geworden, auch auf Hauptverkehrsstraßen vor Schulen Tempo 30 auszuweisen. Dies sollte nun vor der Karl-von-Ibell-Schule geschehen. Dieser Antrag wurde so ähnlich bereits am 9. April 2017 in den Ortsbeirat eingebracht, dann jedoch zurück gezogen, weil glaubwürdig erklärt worden war, dass der Eingang an der Schmalkaldener Straße geschlossen ist und nicht benutzt wird. Es würden keine Kinder entlang der Schmalkaldener Straße laufen und deswegen sei Tempo 30 nicht sinnvoll, hieß es damals. Nun melden sich aber verschiedene Mitglieder der Schulgemeinde zu Wort und fordern vehement Tempo 30 zum Schutz der Kinder. Die Situation habe sich insofern geändert, dass der Schulwegeplan geändert worden sei und nun sehr wohl die Schmalkaldener Straße Teil des Schulwegs sei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.03.2018, OF 636/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 13.03.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2854 2018 1. Die Vorlage OF 631/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin im Rahmen der Schulwegsicherung mit den zuständigen Fachämtern im Bereich der Karl-von-Ibell-Schule stattgefunden hat (vgl. OM 2854/18 OBR 6). 2. Die Vorlage OF 636/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 08.05.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 631/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2018, OF 601/6 Betreff: Hunsrückstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass durch das Anbringen von Pollern das illegale Parken auf den Sperrflächen in der Hunsrückstraße zwischen Liederbacher Straße und Heimchenweg unterbunden wird. Begründung: Anwohner haben sich über illegal auf den Sperrflächen abgestellte Autos beklagt, wodurch sie zum Teil Probleme haben, aus ihren Ausfahrten zu kommen. Das Aufstellen von Pollern könnte dieses Problem beheben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 20.02.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2766 2018 Die Vorlage OF 601/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2017, OF 567/6 Betreff: Unterliederbach: Zugang zum Graubnerpark barrierefrei gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, die Bordsteinkante am Zugang zum Graupner Park von der Wartburgstraße aus abzusenken. Zusätzlich sollte die Bordsteinabsenkung auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor regelwidrig parkenden Fahrzeugen geschützt werden. Zurzeit befindet sich hier nur eine Markierung auf der Fahrbahn, welche jedoch leider nicht beachtet wird. Eine Sicherung mit Hilfe von Pollern ist erforderlich: Begründung: Anwohner berichten von Rollstuhlfahrern und Menschen mit Rollatoren, welche die Straße nicht queren können, da die Bordsteinabsenkung zugeparkt ist. Radfahrer sowie bewegungseingeschränkte Menschen benötigen eine Bordsteinabsenkung auf der Straßenseite am Park, um diesen gefahrlos zu erreichen. Der Graupner Park stellt eine wichtige PKW-freie Verbindung zwischen Wartburgstraße und Liederbacher Straße dar. Und könnte so mit einfachen Mitteln für alle Menschen besser zugänglich gemacht werden. Quelle: GoogleMaps Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2584 2018 Die Vorlage OF 567/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2017, OF 535/6 Betreff: Unterliederbach: Beleuchtung des Fußwegs von der Schmalkaldener Straße zur Wartburgstraße zwischen Gewerbepark Löw und ALDI Vorgang: OM 157/06 OBR 6; ST 876/06 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Eigentümer des Fußwegs, der zwischen dem Gewerbepark Löw und dem ALDI-Markt von der Schmalkaldener Straße zur Wartburgstraße führt (laut ST 876 vom 04.09.2006 ist das der angrenzende ALDI-Markt), zu kontaktieren, um eine Lösung dafür zu finden, dass der Weg auf dem Abschnitt zwischen der Schmalkaldener Straße und dem Eingang zur Karl-von-Ibell-Schule ausreichend beleuchtet wird. Begründung: Der oben genannte Wegabschnitt ist zwar im Eigentum des angrenzenden ALDI-Markts und wird durch den Parkplatz während der Öffnungszeiten (Montag-Samstag von 08.00 h - 21.00 h) beleuchtet, zu den anderen Zeiten ist er allerdings völlig dunkel. Der gesamte Weg wird unter anderem dazu genutzt, um vom Bahnhof Unterliederbach (die Züge kommen dort von morgens 04:51 h bis nachts 01:01 an) direkt zur Wartburgstraße sowie von der Schmalkaldener Straße zum Eingang der Karl-von-Ibell-Schule zu gelangen. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn sich der Magistrat beim Eigentümer darum bemüht, dass auch außerhalb der Öffnungszeiten des ALDI-Markts eine ausreichende Beleuchtung des genannten Abschnitts gewährleistet ist. Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2006, OM 157 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 876 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 05.12.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2546 2017 Die Vorlage OF 535/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2017, OF 486/6 Betreff: Unterliederbach: Verkehrssituation in der Liederbacher Straße zwischen der Hunsrückstraße und dem Geißspitzweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen und gegebenenfalls in einem Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern Lösungen zu erarbeiten: 1. Ist es möglich, das Parken auf dem Gehweg in Höhe der Liederbacher Str. 84-86 in Richtung Geißspitzweg bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Abstand zur Querungshilfe zu verlängern? 2. Besteht die Möglichkeit, gegenüber der Einmündung der Wagengasse in die Liederbacher Straße einen Verkehrsspiegel anzubringen? 3. Welche Möglichkeiten werden gesehen, die Parksituation sowie die ausufernde und daher unklare Beschilderung (absolute und eingeschränkte Halteverbote) im Bereich der Liederbacher Straße zwischen Hunsrückstraße und Geißspitzweg zu verbessern? 4. Mit welchen Maßnahmen kann zur Erhöhung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Kinder aus dem nahegelegenen Kindergarten bzw. der nahegelegenen Schule, beigetragen werden? Begründung: Die Verkehrssituation im Bereich der Liederbacher Straße zwischen Hunsrückstraße und Geißspitzweg ist sehr unübersichtlich. Mehrere Bürger sind auf uns zugekommen und haben verschiedene Probleme vorgetragen. Das Gebiet in der Liederbacher Straße vor und nach dem Unterliederbacher Markt bedarf einer grundsätzlichen Prüfung bezüglich der Verkehrssituation, die mit den hier gestellten Fragen an den Magistrat angestoßen werden soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 639 2017 Die Vorlage OF 486/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2017, OF 444/6 Betreff: Unterliederbach - Fahrbahnquerung Schmalkaldener Straße, Höhe Ibellstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die bestehende Querungshilfe so auszubauen, dass die Verkehrsteilnehmer diese besser wahrnehmen können oder einen Fußgängerüberweg einzurichten. Fußgänger und Radfahrer nehmen die vorhandene nur gekennzeichnete Lösung nicht an, da die Querungshilfe bei der Verkehrsmenge zu unsicher erscheint. Eine Aufpflasterung o.ä. würde eine weitere Überfahrung durch den landwirtschaftlichen Verkehr ermöglichen und den Querenden ein sicheres Gefühl vermitteln. Begründung: Aus dem Wohngebiet kommende Menschen nutzen die Felder auf der anderen Straßenseite als Naherholungsgebiet und Ort für sportliche Aktivitäten (Skaten, Radfahren Joggen). Zudem ist es die direkte straßenferne Verbindung zwischen Unterliederbach, Sindlingen und Zeilsheim. Die Radwegführung an diesem Punkt (Lücke 16) sieht eine Radwegpflicht vor. Da der Radweg von Höchst kommend auf der rechten Seite vor der Einmündung der Ibellstraße endet, müssen die Radfahrer an diesem Punkt die Straßenseite wechseln, um auf der anderen Seite den Zweirichtungsradweg nutzen zu können. Quelle: Google Maps Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1917 2017 Die Vorlage OF 444/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2017, OF 383/6 Betreff: Unterliederbach: Bushaltestelle "Wasgaustraße" in der Liederbacher Straße Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat der Stadt möge prüfen und berichten, ob die Bushaltestelle "Wasgaustraße", für die aus Höchst kommenden Busse, ein Stück versetzt werden kann. Begründung: Die an den haltenden Bussen vorbeifahrenden Fahrzeugführer rechnen nicht mit dem aus der Idarwaldstraße kommenden, plötzlich auftauchenden Gegenverkehr. Dieser unerwartete Gegenverkehr sind die Rechtsabbieger aus der Idarwaldstraße, welche primär auf den von links kommenden Verkehr auf der Liederbacher Straße achten. Somit kommt es an dieser Stelle, besonders zu Hauptverkehrszeiten, zu gefährlichen Begegnungen und Beinah-Unfällen. Durch ein Verlegen der Bushaltestelle könnte diese Gefahrenquelle wesentlich entschärft werden. Da es sich bei diesem Haltepunkt um eine noch nicht modernisierte Bushaltestelle handelt, könnte eine Verlegung im Rahmen der baulichen Maßnahmen kostenneutral umgesetzt werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.04.2017, OF 358/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 428 2017 1. Die Vorlage OF 358/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 383/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 383/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2017, OF 375/6 Betreff: Unterliederbach: Tempo 30 vor der Karl-von-Ibell-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alles Nötige zu veranlassen, damit auf der Schmalkaldener Straße im Bereich vor der Karl-von-Ibell-Schule Tempo 30 ausgewiesen wird. Begründung: Die Karl-von-Ibell-Schule ist eine Grundschule, entsprechend klein und verkehrsunerfahren sind die Schulkinder. Die Autos fahren derzeit auf der Schmalkaldener Straße mit großer Geschwindigkeit an der Schule vorbei. Während in Frankfurt grundsätzlich Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten gilt, ist dies hier nicht der Fall. Dabei zeigen Schilder, die auf die Kinder hinweisen, dass man sich bei den Behörden der Problematik und des Risikos sehr wohl bewusst sein muss. Aber derartige Warnschilder werden zu oft ignoriert, und vor Ort kann man sich über die hohen Geschwindigkeiten der vorbei fahrenden Autos ein Bild machen. Die Anordnung von Tempo 30 hätte, das zeigen die Erfahrungen überall, zumindest eine Senkung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit zur Folge. Dadurch würden die Risiken für die Kinder deutlicher minimiert als allein durch die Warnschilder. Aufgrund einer Gesetzesänderung auf Bundesebene ist es für Städte möglich geworden, auch auf Hauptverkehrsstraßen vor Schulen Tempo 30 auszuweisen. Dies sollte nun vor der Karl-von-Ibell-Schule geschehen. Bilder lassen die Gefahrenlage erkennen. Man beachte den gesperrten Bürgersteig im zweiten Bild. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 375/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 375/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 6 am 13.06.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 375/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2017, OF 358/6 Betreff: Höchst: Bushaltestelle "Wasgaustraße" in der Liederbacher Straße Der OBR 6 möge beschließen, der Magistrat der Stadt Frankfurt möge prüfen, ob die östliche Bushaltestelle "Wasgaustraße" auf der Liederbacher Straße verlegt werden kann. Begründung: Auf der Liederbacher Straße gibt es im Bereich des Flurstückes 63/15 die Bushaltestelle "Wasgaustraße". Im weiteren Verlauf der Liederbacher Straße mündet, unmittelbar nach der Bushaltestelle, von links die Idarwaldstraße ein. Die Idarwaldstraße ist der Verbindungsweg von der Schmalkaldener Straße auf die Liederbacher Straße. Beim rechts Einbiegen von der Idarwaldstraße auf die Liederbacher Straße achten die Verkehrsteilnehmer vornehmlich auf den von links kommenden Verkehr auf der Liederbacher Straße. Vom Verkehrsfluss kann von rechts kein Fahrzeug kommen, da an dieser Stelle die Liederbacher Straße zwei Fahrspuren hat. Nun befindet sich aktuell die Bushaltestelle Wasgaustraße nahe dieser Einmündung. Fahrzeuge, die die haltenden Busse passieren, weichen auf die Gegenfahrbahn aus. In der Folge kommt es durch die aus der Idarwaldstraße einfahrenden Fahrzeuge, häufig zu gefährlichen Fahrzeug-Begegnungen und "Beinaheunfällen". Um diesen Gefahrenschwerpunkt zu entschärfen bzw. der gegebene Unfallgefahr entgegen zu wirken, wäre zu prüfen, ob eine Verlegung der Bushaltestelle, in Richtung Liederbacher Straße 38 bzw. 36B, möglich wäre. Da es sich um eine noch nicht modernisierte Bushaltestelle handelt, wäre eine Umsetzung im Rahmen einer anstehenden baulichen Modernisierung kostenneutral realisierbar. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.04.2017, OF 383/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 428 2017 1. Die Vorlage OF 358/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 383/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 383/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2017, OF 356/6 Betreff: Fahrradschutzstreifen in der Liederbacher Straße in Höchst Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Liederbacher Straße, Richtung Unterliederbach, zwischen der Einmündung der Adolf- Häuser-Straße und bis zum Beginn des Radwegs nach der Gebeschussstraße einen Fahrradschutzstreifen zu markieren. Die besonderen Belange zur Schulwegsicherung sind zu beachten. Begründung: Der Bereich der Liederbacher Straße zwischen der Adolf- Häuser-Straße und der Gebeschussstraße ist durch die Brücke beengt und häufig warten Linksabbieger zur Silostraße. Ein Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn erhöht die Sicherheit für Radfahrende Richtung Unterliederbach. Auf dem gemeinsamen Rad/Fußweg zwischen Adolf-Häuser-Straße und Gebeschusstraße kann seit dem Anbringen der Schutzgitter unter der Brücke ein Radfahrer den Fußgängern nicht mehr durch Wechseln auf die Fahrbahn ausweichen. Ein Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn ermöglicht es jedoch einem Radfahrer eher, ohne Absteigen Richtung Unterliederbach zu fahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1513 2017 Die Vorlage OF 356/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 310/6 Betreff: Kreuzung Leunastraße/Hoechster-Farben-Straße - Fahrradampel durchgängig ausführen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, durch Austausch der Ampelgläser an der zweiten Ampel in Richtung Sindlingen sicherzustellen, dass von Höchst in Richtung Sindlingen fahrende RadlerInnen auch die zweite Ampel nach der Mittelinsel benutzen dürfen. Begründung: FußgängerInnen haben die Möglichkeit die Fahrbahn zu überqueren bzw. die Kreuzung zu betreten, bevor der rechts in Richtung Liederbacher Straße abbiegende Kraftverkehr Einfahrt in die Kreuzung erhält. Auch die RadfahrerInnen erhalten durch eine Fußgänger/Radfahrerampel grün, dürften dann allerdings nicht weiterfahren, weil das darauffolgende Signal nur für Fußgänger gilt. Hier ist die Situation nicht klar und könnte zu Unsicherheit bei regeltreuen VerkehrsteilnehmerInnen führen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1243 2017 Die Vorlage OF 310/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 322/6 Betreff: Bei Veranstaltungen in Ballsporthalle oder Jahrhunderthalle Ampeln nicht ausschalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle oder der Jahrhunderthalle die Ampeln in den zuführenden Straßen nachts nicht ausgeschaltet werden. Begründung: Die Fußgängerampeln in der Hunsrückstraße und der Schmalkaldener Straße werden nachts ausgeschaltet. Wenn dann aber die Besucher von Veranstaltungen in der Ballsport- oder Jahrhunderthalle nach Hause fahren, kommt man als FußgängerIn nicht mehr über die Straße. Wenn es möglich ist, zugunsten des Autoverkehrs eigene Verkehrsregeln bei Veranstaltungen zu schaffen (Radweg wird in Parkplatz umfunktioniert), sollte es auch möglich sein, Ampeln, die sonst nachts abgeschaltet sind, bei solchen Anlässen mit viel Verkehr in Betrieb zu lassen, auch wenn dies nur zum Vorteil der FußgängerInnen ist und nicht zum Vorteil des Autoverkehrs. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 322/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 321/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2015, OF 1535/6 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, verstärkte Geschwindigkeitskontrollen auf den Schulwegen zu den Grundschulen in Höchst und Unterliederbach durchzuführen. Dabei sollten folgende Straßen besonders berücksichtigt werden: > Liederbacher Straße, Höhe Hermann-Waibel-Allee > Schmalkaldener Straße, Höhe Aldi > Sossenheimer Weg, Höhe Teutonenweg > Kurmainzer Straße, Höhe Friedhof Kurmainzer Straße Begründung: Eltern berichteten dem Ortsbeirat von Autofahrer die an Fußgängerüberwegen, welche auf Schulwegen liegen, die Geschwindigkeit nicht einhalten bzw. von Autofahrern die Verkehrsteilnehmer überholen, welche Fußgänger die Straße passieren lassen möchten. Dies führt zu gefährlichen Situationen, welchen durch gezielte Kontrollen entgegengewirkt werden sollte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4769 2015 Die Vorlage OF 1535/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2015, OF 1525/6 Betreff: Gefährdung von Schulkindern verhindern: Tempo 30 in der Liederbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten auf der Liederbacher Straße ab Otto-Ernst-Weg bis zur Wasgaustraße Tempo 30 einzuführen. Begründung: Bürger und Eltern haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil Sie immer wieder beobachten, dass es aufgrund erhöhter Geschwindigkeiten und der einhergehenden Allee zu gefährlichen Situationen kommt. Autofahrer erblicken querende Fußgänger zu spät. Bei einer Geschwindigkeitsreduzierung würde dieses Risiko drastisch reduziert. Der benannte Abschnitt ist für viele Schulkinder aus Unterliederbach der Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule. Um eine Gefährdung von Schulkindern zu verhindern, sollte auf dem Abschnitt Tempo 30 eingeführt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.10.2015, OF 1505/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4648 2015 Anregung an den Magistrat OM 4649 2015 1. Die Vorlage OF 1505/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1525/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2015, OF 1506/6 Betreff: Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße Vorgang: V 702/13 OBR 6; ST 1035/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Liederbacher Straße in der Höhe zwischen Idarwaldstraße und der Bushaltestelle "Wasgaustraße" eine Querungshilfe in Form eines Fußgängerüberwegs einzurichten. Begründung: In der ST 1035/2013 teilt der Magistrat mit, dass eine Querungshilfe nur in Form eines regulären Fußgängerüberwegs eingerichtet werden kann. Mit diesem Antrag wird er gebeten, dies umzusetzen und die notwendigen Mittel bereit zu stellen. Durch die neue entstandene Wegeverbindung aus dem Bereich der Idarwaldstraße zur Pfälzer Straße und umgekehrt, über die neu gebaute Brücke über den Liederbach, ist es sinnvoll hier eine Querungshilfe einzurichten. Zumal in die in Fertigstellung befindliche Bebauung viele junge Familien mit Kindern einziehen, die diesen Weg dann als Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule nutzen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 702 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1035 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4650 2015 Die Vorlage OF 1506/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2015, OF 1505/6 Betreff: Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Verkehrszählung an dieser Stelle durchzuführen, mit dem Ziel zu überprüfen, ob an dieser Stelle eine Fußgängerampel installiert werden kann. 2. wenn die Verkehrszählung ergibt, dass die Zahlen nicht ausreichend sind, soll durch bauliche Maßnahmen, wie z.B. eine Mittelinsel, der Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße, Höhe Herrmann-Waibel-Allee so zu gestalten werden, das Fußgänger diesen sicher passieren können. Begründung: Bürger und Eltern von Schulkindern haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil sie immer wieder beobachten, dass der 1. Autofahrer am Überweg anhält um Fußgängern die Querung zu ermöglichen, aber nachfolgende Autofahrer links überholen oder Autofahrer einfach durchfahren, weil sie den Überweg durch die Bäume nicht wahrnehmen und so die Fußgänger gefährden. Da dies auch ein Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule ist, sollte eine Gefährdung von Schulkindern verhindert werden. Die Eltern der Schulkinder regen an hier eine Ampel zu installieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.10.2015, OF 1525/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4648 2015 Anregung an den Magistrat OM 4649 2015 1. Die Vorlage OF 1505/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1525/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2015, OF 1468/6 Betreff: Bedarfsampel in der Schmalkaldener Straße in Höhe des Bahnhofs Unterliederbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Rotkammern an der Bedarfsampel Schmalkaldener Straße durch größere Kammern zu ersetzen. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil sie beobachten, dass an dieser Ampel die Autofahrer oft sehr spät erkennen, dass die Ampel Rot zeigt. Zu dem wird diese Ampel von Schulkindern aus der Parkstadt auf dem Weg zur Karl-von-Ibell-Schule genutzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4573 2015 Die Vorlage OF 1468/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2015, OF 1467/6 Betreff: Bedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Heimchenwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor der Bedarfsampel in der Hunsrückstraße, Höhe Heimchenweg, in der Hunsrückstraße, von der Liederbacher Straße kommend, ein Vorwarnsignal zu installieren. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil die Ampel, wenn man die Hunsrückstraße, von der Liederbacher Straße kommend, entlang fährt sehr spät zu sehen ist und die Autofahrer dadurch oftmals sehr spät erkennen, dass die Ampel Rot zeigt. Ein Vorwarnsignal würde hier die Autofahrer rechtzeitig auf die Rot zeigende Ampel hinweisen. Zumal an dieser Stelle auch eine Kita beheimatet ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4572 2015 Die Vorlage OF 1467/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU gegen SPD und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE, LINKE. und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2015, OF 1403/6 Betreff: Gebeschusstraße: Einrichtung von Tempo 30 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der gesamten Länge der Gebeschusstraße Tempo 30 einzurichten. Begründung: Auf der Gebeschusstraße ist bereits in einem Abschnitt vor dem Leibniz Gymnasium Tempo 30 eingerichtet, lediglich auf einem kleinen Teilstück von der Liederbacher Straße kommend und auf die Königsteiner Straße führend ist Tempo 50. Da die Straße von vielen Kindern als Anfahrtsweg mit dem Fahrrad genutzt wird und die Gebeschussstraße vor allem im ersten Abschnitt von der Liederbacher Straße sehr eng und unübersichtlich ist, setzt sich der Ortsbeirat im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dafür ein, auf der gesamten Strecke Tempo 30 einzurichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1403/6 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, REP und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2015, OF 1323/6 Betreff: Tempo-30-Versuch in der Königsteiner Straße - Schleichwege verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Entstehen von neuen Verkehrsbeziehungen in Folge der Einführung von Tempo 30 auf der Königsteiner Straße, z. B. über die Hans-Böckler-Straße und Liederbacher Straße oder umgekehrt über die Stegerwaldstraße und Inselbergstraße zu vermeiden. Dazu wird der Magistrat gebeten sowohl vor Beginn der Maßnahme als auch nach 3 bzw. 6 Monaten in den oben genannten Straßen eine Verkehrszählung, über den Zeitraum von mindestens 24 Stunden, durchzuführen um zu sehen ob die Zahl der Verkehrsteilnehmer nach Beginn der Maßnahmen auf der Königsteiner Straße gleich geblieben ist oder zugenommen hat. Begründung: Anwohner sind an den Ortsbeirat herangetreten, weil sie durch die Einführung von Tempo 30 auf der Königsteiner Straße eine stärkere Belastung der umliegenden Straßen, insbesondere der Hans-Böckler-Straße, Liederbacher Straße, Stegerwaldstraße und der Inselbergstraße befürchten. Die Bürger sehen auch Gefahren für Schulkinder, die die genannten Straßen als Schulweg benutzen, und Besucher sowohl des Sportplatzes in der Hans-Böckler-Straße, als auch der Sporthalle im Geißspitzweg, ebenso befürchten sie die Geißspitzbrücke könnte eine höhere Anzahl von Verkehrsteilnehmern nicht verkraften. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4040 2015 Die Vorlage OF 1323/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2015, OF 1295/6 Betreff: Betreuungsplätze in Unterliederbach - Potentielle Standorte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Freiflächen an der Hunsrückstraße / Ecke Schmalkaldender Straße sowie Liederbacher Straße / Philosophenweg als Standorte für Betreuungseinrichtungen geeignet wären. Begründung: Durch das rasante Wachstum des Stadtteils Unterliederbach fehlen Betreuungsplätze; vor allem an Hortplätzen für die Karl-Ibell-Schule (A). In unmittelbarer Nähe der Schule gibt es einige Freiflächen, die für eine kurzfristige Lösung (z.B. Container) geeignet wären. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat um Prüfung der Standorte B und C. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1288 2015 Die Vorlage OF 1295/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2015, OF 1244/6 Betreff: Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66 Vorgang: ST 1587/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil eine Verlegung des Beginns des Tempo 120-Bereichs auf der BAB A66 vor der AS 15 - Kelkheim in Fahrtrichtung Frankfurt vorzuschlagen. Aktuell: KM 6,670 - Vorschlag: KM 7,40 Begründung: Zwischen der Anschlussstelle Zeilsheim und Höchst beginnt der Bereich mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit 120 km/h hinter der Kuppel, die durch die Autobahnüberführung der Königsteiner Eisenbahn und Schmalkaldener Straße bedingt ist. Damit steht das jetzige Tempo 120-Schild "hinter der Kuppe". Autofahrer fahren derzeit mit ihrem Tempo über den Hügel, sehen die Geschwindigkeitsbegrenzung und fangen an zu bremsen. Nachfolgende Autofahrer sehen jedoch nur die Bremslichter ohne den Grund des Bremsmanövers zu erkennen. Aus Sicherheitsgründen sowie ökologischen Gesichtspunkten wäre es erstrebenswert, das Schild ca. 750 Meter in Richtung Zeilsheim zu verlegen. Damit stünde es vor dem Hügel und die Kraftfahrzeuge könnten die Bremswirkung des Hügels mit zur Verringerung des gefahrenen Tempos nutzen. Kartenausschnitt: Stadtplan.Frankfurt.de Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1587 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 10.02.2015, TO I, TOP 10 Die GRÜNE-Fraktion stellt die Vorlage OF 1244/6 in der folgenden geänderten Fassung zur Abstimmung: "Zwischen den Anschlussstellen Zeilsheim und Höchst beginnt auf der BAB 66 hinter der Kuppel, die durch die Autobahnüberführung der Königsteiner Eisenbahn und Schmalkaldener Straße bedingt ist, ein Abschnitt mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Damit steht das jetzige Verkehrszeichen mit Tempo 120 `hinter der Kuppe.. Autofahrer fahren derzeit mit ihrem Tempo über den Hügel, sehen die Geschwindigkeitsbegrenzung und fangen an zu bremsen. Nachfolgende Autofahrer sehen jedoch nur die Bremslichter, ohne den Grund des Bremsmanövers zu erkennen. Aus diesem Grund wird der Magistrat gebeten, sich bei Hessen Mobil für eine einheitliche Tempobegrenzung auf dem gesamten Streckenabschnitt der BAB 66 einzusetzen (vorzugsweise Tempo 100, ersatzweise Tempo 120)." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird zunächst über die Zulässigkeit der Vorlage in der geänderten Fassung abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3863 2015 1. Die Vorlage OF 1244/6 wird in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung zugelassen. 2. Die Vorlage OF 1244/6 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2014, OF 1160/6 Betreff: Durchgängig Tempo 30 von der Legienstraße Ecke Wasgaustraße bis zur Hunsrückstraße Ecke Schmalkaldener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Von der Legienstraße Ecke Wasgaustraße durchgängig bis zur Hunsrückstraße Ecke Schmalkaldener Straße Tempo 30 einzuführen. 2. Die Beschilderung des Tempo 30 Limits auf der gesamten Strecke so anzubringen, dass die Schilder für alle Verkehrsteilnehmer ersichtlich sind. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt und auf das erhöhte Gefahrenpotential aufgrund überhöhter Geschwindigkeiten auf der genannten Strecke hingewiesen. Im Abschnitt befinden sich eine Kindertagesstätte sowie eine Schule. Dennoch ist nur abschnittsweise Tempo 30 ausgewiesen. Dem Ortsbeirat erschließt es sich nicht, weshalb vor der Ludwig-Erhard Schule und vor dem Kindergarten Tempo 50 ausgewiesen wird und auf Teilstrecken Tempo 30 gilt. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat auf der gesamten Länge Tempo 30 einzurichten. Dies würde die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen, zu einer gleichmäßigeren Fahrweise führen und auch den Verkehrslärm reduzieren. Aufgrund der Kürze der Strecke ist ein nennenswerter Zeitverlust auch für Fahrzeuge, die es eilig haben, schon rechnerisch auszuschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3597 2014 Die Vorlage OF 1160/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2013, OF 870/6 Betreff: Stau an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße reduzieren Die Adolf-Haeuser-Straße mündet zweispurig in die Leunastraße. Die Markierungen und Verkehrszeichen sind derzeit so gestaltet, dass auf der linken Spur nur nach links in die Leunastraße abgebogen werden kann. Die rechte Spur ist mit zwei Pfeilen versehen, einmal zur Geradeausfahrt in die Hoechster-Farben-Straße, außerdem kann man nach rechts abbiegen in die Liederbacher Straße. Es ist nun zu beobachten, dass die linke Spur kaum benutzt wird, während auf der rechten Spur der Stau so groß ist, dass man zu Spitzenzeiten noch nicht einmal in einem Rutsch die Grünphase der Ampel schafft. Es wäre zu überlegen, ob man nicht auch von der linken Spur aus die Weiterfahrt nach geradeaus in die bekanntermaßen zweispurige Hoechster-Farben-Straße ermöglichen sollte. Dies würde sehr wahrscheinlich dazu führen, dass ein Großteil der geradeaus fahrenden Fahrzeuge die linke Spur benutzen würde und zügig an der Schlange der nach rechts abbiegenden Fahrzeuge vorbei fahren könnte. Die Kapazität der Kreuzung wäre damit deutlich erhöht und die Staugefahr gemindert. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Markierung der Spuren an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße so geändert werden kann, dass man auch von der linken Spur aus geradeaus weiter fahren kann. Sollte die Geradeausfahrt von zwei Spuren aus nicht möglich sein, ist auch zu prüfen, ob man die rechte Spur zur reinen Rechtsabbiegerspur macht und die linke Spur für Linksabbiegen und Geradeausfahren öffnet. Begründung: Die Verkehrsströme nach rechts und nach geradeaus scheinen die deutlich stärkeren zu sein. Allein das spricht schon dafür, dass man diese Ströme auf zwei Spuren verteilen sollte. Aber es kommt noch hinzu, dass die Rechtsabbieger auf Fußgänger und Fahrradfahrer warten müssen und deswegen der Abfluss von der rechten Spur aus nicht so schnell erfolgen kann wie von der linken Spur. Jedenfalls ist der Stau auf der rechten Spur an vielen Tageszeiten zu beobachten. Unnötige Staus produzieren unnötige Abgase und sollten deswegen vermieden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 890 2013 Die Vorlage OF 870/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2013, OF 837/6 Betreff: Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße Vorgang: V 702/13 OBR 6; ST 1035/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Liederbacher Straße in der Höhe zwischen Idarwaldstraße und der Bushaltestelle "Wasgaustraße" eine Querungshilfe in Form eines Fußgängerüberwegs einzurichten. Die Kosten sollen aus laufenden Haushaltsmitteln genommen werden. Begründung: In der ST 1035/2013 teilt der Magistrat mit, dass eine Querungshilfe nur in Form eines regulären Fußgängerüberwegs eingerichtet werden kann, mit diesem Antrag wird der Magistrat dies nun umzusetzen und die notwendigen Mittel aus dem laufenden zu nehmen. Auch im Hinblick auf die neue entstehende Wegeverbindung aus dem Bereich der Idarwaldstraße zur Pfälzer Straße, über die bald neugebaute Brücke über den Liederbach, wäre es sinnvoll, wenn eine Querungshilfe eingerichtet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 702 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1035 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2582 2013 Die Vorlage OF 837/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2013, OF 839/6 Betreff: Pflanzkübel in der Ludwig-Hensler-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Bürgersteig in der Ludwig-Hensler-Straße vor der Hausnummer 54, dort wo bisher schon Pflanzkübel aus Holz standen, wieder Pflanzkübel aufgestellt werden können und welche Kosten dadurch entstehen würden. Begründung: In der Ludwig-Hensler-Straße waren an der o.g. Stelle bisher Pflanzkübel aus Holz aufgestellt. Weil diese mit der Zeit verrottet sind, sind sie inzwischen entfernt worden. Es wäre jedoch wünschenswert dort wieder solche Kübel aufzustellen. Der Bürgersteig ist an dieser Stelle breit genug. Statt aus Holz könnten diese Behälter ja z.B. aus Stein sein, dann würden sie nicht so leicht der Feuchtigkeit zum Opfer fallen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 850 2013 Die Vorlage OF 839/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen; http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte über LDEN/L Night über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat diese Straßenabschnitte zu ermitteln und es ist dort Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster-Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstr., Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder weil sie eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, d.h. sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z.B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstr. von der Birminghamstr. stadtauswärts sowie von der Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstr. von der Schmalkaldener Str. bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Höchster Farben-Straße. Auf den Straßen lt. Punkt 2 soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und wo dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Schwanheimer Uferstraße. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Parteien: SPD, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf allen innerörtlichen Straßenabschnitten im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie Hessen http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werte über LDEN/LNight über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu ist seitens des Magistrats eine gründliche Auswertung der o.a. Kartierungen vorzunehmen, die entsprechenden Straßen sind zu ermitteln und Tempo 30 auf diesen Straßen ist als Minderungsmaßnahme beim RP einzufordern. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/Westhöchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main .html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Aufgrund des bestehende Straßennetzes sowie der aktuellen Straßen- und Verkehrsführung kann sich durch eine Tempo-30-Anordnung der Verkehr aus den aufgeführten Straßen weder nachteilig verändern, noch in andere Straßenabschnitte verlagern. Eine Benachteiligung von Anliegern anderer Straßen ist somit ausgeschlossen. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 31 Unterbrechung der Beratung aufgrund interner Beratungen der SPD-Fraktion von 18.35 Uhr bis 18.45 Uhr. Beschluss: Die Vorlage OF 750/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2013, OF 715/6 Betreff: Vorplatz Bahnhof Unterliederbach Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt an die HLB heranzutreten, damit die HLB auf dem Platz neben dem Bahnhof Unterliederbach veranlasst, 1. dass der Zugang von der Rampe am Ende des Bahnsteigs hin zur Hunsrückstraße für Fußgänger und insbesondere für Personen mit Kinderwagen oder Rollstühlen in einen dauerhaft befestigten und begehbaren Zustand versetzt wird, wobei gleichzeitig die dort befindliche Zufahrt für PKW auf die Hunsrückstraße gesperrt wird (sodass nur noch eine Zufahrt auf den Platz bestehen bleibt, nämlich die über die Schmalkaldener Straße), 2. dass der Zugang von der Fußgängerampel in der Schmalkaldener Straße zum Bahnsteig so hergerichtet wird, dass sich dort dauerhaft keine Pfützen mehr bilden. Begründung: Über viele Jahre hinweg hat der Ortsbeirat Anträge gestellt, um die Situation auf dem Platz vor dem Bahnhof Unterliederbach zu verbessern. Bisher ohne durchschlagenden Erfolg. Es wurden immer nur kleinere Ausbesserungen vorgenommen, die bald schon wieder ihre Wirkung verloren haben. Jetzt hat sich die HLB in Gesprächen bereit erklärt - ein entsprechendes Votum des Ortsbeirats vorausgesetzt - die beiden genannten Maßnahmen durchzuführen. Auf die Zufahrt für Autos in der Hunsrückstraße kann verzichtet werden, eine Zufahrt reicht völlig aus. Die Verkehrssituation an der Zufahrt Hunsrückstraße ist auch unübersichtlich und damit gefährlich. Außerdem nutzen Autofahrer den Platz auch schon mal als Umfahrung, um einen Rückstau auf der Schmalkaldener Straße zu umgehen. Das ist nicht mehr möglich, wenn es nur noch eine Zufahrt auf den Platz gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 715/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2273 2013 Die Vorlage OF 715/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2013, OF 673/6 Betreff: Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch Tempobegrenzung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich mit der Landesregierung in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, auf der Autobahn A66 eine Tempobegrenzung auf 100 km/h im Bereich zwischen Kriftler Dreieck und Anschlusstelle Höchst zu erreichen. Begründung: Auf der A66 kommt es insbesondere im Bereich der zahlreichen Anschlusstellen immer wieder zu schweren Unfällen. So wurde vor etwa 16 Monaten ein Auto, welches bei der Ausfahrt Zeilsheim ausfahren wollte und entsprechend abgebremst hatte, von einem mit über 160 km/h fahrenden Fahrzeug gerammt und neben die Fahrbahn geschleudert, wo es ausbrannte. Beide Insassen starben. Es ist nicht einzusehen, wieso auf diesem Teilstück der A66 beliebig schnell gefahren werden darf. Solche Unfälle wie der geschilderte werden dadurch begünstigt, dass die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge sehr unterschiedlich sind. Auf den wenigen Kilometern zwischen dem Kriftler Dreieck und dem Eschborner Dreieck gibt es mit diesen beiden Knotenpunkten sowie der Anschlusstelle Zeilsheim, der Anschlusstelle Kelkheim, der Anschlusstelle Höchst und der Anschlusstelle Eschborn insgesamt sechs Stellen, an denen auf die Autobahn auf oder von der Autobahn ab gefahren werden kann. Die A66 hat damit in diesem Bereich den Charakter einer typischen Stadtautobahn, und es erscheint nur logisch, dass die Geschwindigkeit auf den meisten Teilstrecken in diesem Bereich auch deutlich reduziert wird. So gibt es auch schon von der Anschlusstelle Kelkheim Richtung Frankfurt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h, die kurz hinter Höchst in Tempo 100 km/h übergeht. In der Gegenrichtung gilt von der Anschlusstelle Eschborn kommend ebenfalls Tempo 100, und zwar durchgehend bis zur Anschlusstelle Kelkheim, dort wird dann plötzlich jede Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. An der Anschlusstelle Zeilsheim gilt derzeit in Richtung Höchst Tempo 120, wahrscheinlich aufgrund von Straßenschäden. Für die knapp drei Kilometer zwischen den Anschlusstellen Zeilsheim und Kelkheim wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung dann aufgehoben, bis wie geschildert ab der Anschlusstelle Kelkheim dann wieder Tempo 120 gilt. Dieser verwirrende Wechsel verschiedener Tempobegrenzungen auf einem kleinen Autobahnteilstück, dazu noch mit teils unterschiedlichen Geschwindigkeiten in unterschiedlichlichen Richtungen, kann keine für alle Verkehrsteilnehmer sichere Situation gewährleisten. Eine einheitliche Geschwindigkeit von Tempo 100km/h, wie sie auf den geschilderten Teilstücken bereits gilt, für die gesamte Strecke wäre wesentlich sicherer. Folgende weiteren Argumente sollten gegenüber dem Land Hessen vorgebracht werden: Derzeit haben Autos, die an der Anschlusstelle Kelkheim (Schmalkaldener Straße) auf die A66 Richtung Frankfurt auffahren, große Probleme, in den fließenden Verkehr einzufädeln, denn vor ihnen staut sich meist schon der Verkehr durch Fahrzeuge, die nur wenige hundert Meter weiter bei der Anschlusstelle Höchst abfahren wollen. Von hinten kommen aber Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit angefahren, die von der Anschlusstelle Zeilsheim kommend gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung hatten, auf der langen Geraden Gas gegeben haben und nun nur zögerlich auf die ab der Anschlusstelle Kelkheim erlaubten 120 km/h abbremsen. In dieser Konstellation ist die Anschlusstelle Kelkheim/Schmalkaldener Straße eigentlich sogar noch gefährlicher als die Anschlusstelle Zeilsheim, bei der der geschilderte schwere Unfall passiert ist und an der auch sonst immer wieder von kleineren Unfällen und gefährlichen Situationen berichtet wird. Durch den Ausbau des Main-Taunus-Zentrums hat der Verkehr an den beiden Ausfahrten Kelkheim und Höchst übrigens noch einmal deutlich zugenommen, diesem Fakt wurde bisher keinerlei Rechnung getragen. Studien haben ergeben, dass die Staugefahr bei Tempo 80 auf Stadtautobahnen mit vielen dicht aufeinander folgenden Auffahrten geringer ist, als ohne Tempobegrenzung. Gerade durch das aprupte Abbremsen bei hoher Geschwindigkeit wird die Staubildung gefördert. Die Kapazität der Autobahnen nimmt bei niedrigeren Geschwindigkeiten durch die niedrigeren Sicherheitsabstände zu, mehr Autos pro Zeit können die Strecke benutzen. Wenn man sich in Richtung eines staufreien Hessens entwicklen will, gehört die Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an solchen Stellen wie hier an der A66 zu den unbedingt notwendigen Maßnahmen. Dies ist übrigens auch daran zu erkennen, dass in dem Bereich, in dem momentan durch Straßenschäden an der Anschlusstelle Zeilsheim Tempo 120 vorgeschrieben ist, kein Nachteil im Verkehrsfluss zu beobachten ist im direkten Vergleich mit der entgegen gesetzten Fahrtrichtung, in der es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. Fazit: die Ungleichbehandlung der verschiedenen Abschnitte der A66 im geschilderten kurzen Bereich ist nicht vermittelbar, begünstigt Unfälle, behindert einen gleichmäßigen Verkehrsfluss und sollte deswegen abgeschafft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2103 2013 Die Vorlage OF 673/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2013, OF 688/6 Betreff: Querungshilfe auf der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Liederbacher Straße in Höhe zwischen Idarwaldstraße und der Bushaltestelle "Wasgaustraße" eine Querungshilfe eingerichtet werden kann. Begründung: Bürger sind an den Ortsbeirat herangetreten mit der Bitte zu prüfen ob es möglich ist, in Höhe zwischen der Bushaltestelle "Wasgaustraße" und der Idarwaldstraße eine Querungshilfe einzurichten. Da der Weg, vor allem für mobilitätseingeschränkte Mitbürger zum nächsten Überweg zu weit ist, wenn sie von der Linie 50, von Unterliederbach/West, zur Linie 58, in Richtung Eschborn, umsteigen wollen. Auch im Hinblick auf die neue Wegeverbindung aus dem Bereich der Idarwaldstraße zur Pfälzer Straße, über die neu zu bauende Brücke über den Liederbach, wäre es sinnvoll, wenn die Möglichkeit eine Querungshilfe einzurichten geprüft wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 702 2013 Die Vorlage OF 688/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Aus Richtung Zeilsheim kommend ist es für Radfahrer auf diesem ausgewiesenen Radweg schwierig die Ausfallstraße Schmalkaldener Straße zu überqueren, um in die Ibellstraße einfahren zu können. Diese Straße führt zum Main Taunus Zentrum bzw. in Richtung Höchst. Ein Zebrastreifen bzw. Ampelanlage könnte vor allem in Berufsverkehrszeiten Abhilfe schaffen.
Aus Richtung Zeilsheim kommend ist es für Radfahrer auf diesem ausgewiesenen Radweg schwierig die Ausfallstraße Schmalkaldener Straße zu überqueren, um in die Ibellstraße einfahren zu können. Diese Straße führt zum Main Taunus Zentrum bzw. in Richtung Höchst. Ein Zebrastreifen bzw. Ampelanlage könnte vor allem in Berufsverkehrszeiten Abhilfe schaffen.
Der Schulweg aus der Parkstadt Unterliederbach muss sicherer werden. Die Hunsrückstraße ist gerade morgens von Berufspendlern und auch von LKWs stark befahren. Die Schulkinder laufen aus der Parkstadt Unterliederbach Richtung Karl-von-Ibell Schule ab dem Ende des Radweges bis zur Kurve und dem Übergang in die Schmalkaldener Straße ungeschützt an dieser vielbefahrenen Straße entlang. Es gibt weder Bauminseln, noch parkende Autos noch einen Radweg der zwischen ihnen und der Straße liegt. Gerade die kleineren Kinder sind sich der Gefahr oft noch nicht bewusst und laufen, gerade auch weil sie sich oft in großen Gruppen bewegen, viel zu nah an der Straße entlang. Es gab schon einige brenzlige Situationen, weil Kinder eben mal schneller, mal langsamer laufen, einander überholen und sich dabei eben auch anstoßen (auch mit den sperrigen Ranzen) und eben auch leicht einfach mal stolpern können. Gerade auch LKWs fahren an dieser engen Stelle viel zu nah am Bordstein. Zudem ist kurz vor dieser Stelle die 30er Zone im Schulbereich beendet. Dies ist für viele Autofahrer ein Grund, ausgerechnet an dieser schmalen, ungesicherten Stelle, wieder zu beschleunigen. Falls die 30er Zone direkt vor der Schule dem Lärmschutz gilt, macht sie natürlich Sinn, für einen sichereren Schulweg ist sie aber eher nicht dienlich, da die Schule ja keinen schülereingang zur Schmalkaldener Straße besitzt und somit dieser Bereich nur vereinzelt als Schulweg genutzt wird.
Auf der Liederbacher Straße soll Tempo 30 eingeführt werden, um die Anwohner vor Autolärm zu schützen .