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Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Seebachstraße verhindern

02.11.2021 | Aktualisiert am: 07.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2021, OF 231/6 Betreff: Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Seebachstraße verhindern Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, mit denen das Parken in der Einmündung von der Liederbacher Straße in die Seebachstraße (aus Richtung Höchst kommend östlich) verhindert wird. Begründung: In der Einmündung in der Seebachstraße zur Liederbacher Straße ist zwar sogar ein Parkwinkel markiert (s. Foto 1), der Platz davor zur Einmündung hin wird dennoch ständig zum Parken genutzt (siehe Foto 2). Die Seebachstraße ist eine Einbahnstraße, kann aber von Radfahrerinnen und Radfahrern auch in Gegenrichtung benutzt werden. Von der Liederbacher Straße hineinfahrende Verkehrsteilnehmer (Autofahrer ebenso, wie Fahrradfahrer) haben aber, wenn dort widerrechtlich ein PKW steht, keinen Einblick mehr in die Straße. Um die Situation zu verbessern bzw. entschärfen, sollten hier Maßnahmen ergriffen werden, um das widerrechtliche Parken verhindern -z.B. Aufbringen einer zusätzlichen Markierung (schraffierte Fläche) und/oder Aufstellen eines Pollers oder Fahrradbügels. Foto 1 Foto 2 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1087 2021 Die Vorlage OF 231/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Zugang Graubnerpark

15.05.2021 | Aktualisiert am: 10.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 59/6 Betreff: Unterliederbach: Zugang Graubnerpark Vorgang: OM 2584/18 OBR 6; ST 717/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Bordsteinkante im Bereich des Zugangs zum Graubnerpark von der Wartburgstraße aus abzusenken. Zusätzlich sollte die Bordsteinabsenkung auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor regelwidrig parkenden Fahrzeugen geschützt werden. Zurzeit befindet sich hier nur eine Markierung auf der Fahrbahn, welche jedoch leider nicht beachtet wird. Eine Sicherung mit Hilfe von Pollern ist erforderlich. Begründung: Laut Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 717, war die Umsetzung für Sommer 2018 zugesagt, ist aber nicht erfolgt (Ausgangspunkt war die OM 2584 vom 16.1.2018). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2584 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 717 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 154 2021 Die Vorlage OF 59/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Fußgängerüberweg Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße

15.05.2021 | Aktualisiert am: 10.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 56/6 Betreff: Unterliederbach: Fußgängerüberweg Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße Vorgang: V 702/13 OBR 6; ST 1035/13; OM 4650/15 OBR 6; ST 267/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat erneut wegen dem o.g. Überweg anzufragen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 267, wurde eine Querung unter anderem mit der Begründung abgelehnt, auf Höhe Hermann-Waibel-Allee würde relativ zeitnah eine Ampel errichtet. Statt dieser Ampel gibt es bisher aber nur einen Fußgängerüberweg. Begründung: Hier die immer noch gültige Begründung laut Antrag V 702/13, 18.10.21015: Aufgrund der neu entstandenen Wegeverbindung über die neu gebaute Brücke über den Liederbach im Bereich der Idarwaldstraße und der Pfälzer Straße ist es sinnvoll, hier eine Querungshilfe einzurichten, zumal in die in Fertigstellung befindliche Wohnbebauung viele junge Familien mit Kindern einziehen werden, die diesen Weg dann als Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule nutzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 702 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1035 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4650 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 267 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 23 2021 Die Vorlage OF 56/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule

16.04.2021 | Aktualisiert am: 17.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2021, OF 3/6 Betreff: Unterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, wie weit die folgenden Maßnahmen für die erforderliche Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule sind: 1. Eintritt der Carl-von-Ibell-Schule in den Pakt für den Nachmittag 2. Prüfung und Zeitplan für eine Ertüchtigung einer ehemaligen Betreuungseinrichtung in der Johannisallee 41 3. Zeitweise Platzierung einer Container-Anlage zur Betreuung auf einer Wiese an der Liederbacher Straße zur Überbrückung bis eine dauerhafte Lösung eingerichtet wird 4. Untersuchung des ABI auf eine weitere Erweiterung der Raumkapazität an der Carl-von-Ibell-Schule 5. Neu:(Vorübergehende) Erweiterung der KIZ-Gotenstraße in den Räumen der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule bis zum dortigen Umbau, bzw. Schaffung anderer dauerhafter Einrichtungen Begründung: Die Schulgemeinde der Karl-von-Ibell-Schule wächst und die erforderliche Betreuung der Grundschulkinder ist immer noch nicht abgedeckt. Die langfristigen Planungen zum Schulausbau stehen für das kommende Schuljahr noch nicht zur Verfügung. Die Eltern sind sehr besorgt, wegen fehlender fester Zusagen keine ausreichende Betreuung ihrer Kinder für das nächste Schuljahr zu haben und ihren Arbeitsplatz deswegen aufgeben zu müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 23 2021 Die Vorlage OF 3/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Höchst: Linksabbiegen mit dem Rad zum Höchster Bahnhof

06.08.2020 | Aktualisiert am: 23.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2020, OF 1352/6 Betreff: Höchst: Linksabbiegen mit dem Rad zum Höchster Bahnhof Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Linksabbiegen von der Liederbacher Straße in die Adolf-Häusser-Straße zum Höchster Bahnhof für Radfahrer*innen deutlich zu markieren und entweder über a) die Linksabbieger-Busspur oder b) über die Auffahrt auf den Bürgersteig und die Ampelanlage auf "dänische" Weise mit dem von rechts kommendem Verkehr zu führen. Begründung: Wenn Radfahrer*innen von Unterliederbach die Liederbacher Straße entlangfahren und an der Kreuzung Farbenstraße/Adolf-Häusser-Straße zum Höchster Bahnhof abbiegen wollen, ist keine Wegeführung erkenntlich, nur "Eingeweihte" wissen, dass ein Radweg auf dem rechten Bürgersteig ohne Markierung der Auffahrt kurz vor der Kreuzung beginnt und über die ampelgeregelte Kreuzung nach links die Einfahrt in die Adolf-Häusser-Straße ermöglicht. Bis man das beim Fahren erkennt, ist man schon vorbeigefahren. Eine optimale Radabbiegemöglichkeit wäre allerdings eine Führung über die Linksabbiege-Busspur. Bis zur Umgestaltung der Kreuzung im Zusammenhang mit der RTW lohnt es sich, die Markierung anzubringen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6474 2020 Die Vorlage OF 1352/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Parkplatzsituation im Wohngebiet Ludwig-Hensler-Straße

28.05.2020 | Aktualisiert am: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2020, OF 1314/6 Betreff: Parkplatzsituation im Wohngebiet Ludwig-Hensler-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, im Hinblick auf die aufgrund bereits durchgeführter bzw. aktuell laufender Baumaßnahmen verursachte massive Verknappung von Parkplatzflächen für die Anlieger, einen Ortstermin im Wohngebiet Ludwig-Hensler-Straße anzuberaumen. Dieser sollte möglichst zeitnah und unter Einbeziehung der zuständigen Vertreter der städtischen Ämter, des Ortsbeirates sowie der betroffenen Anwohner stattfinden. Begründung: Dem von Bewohnern des Wohngebietes Ludwig-Hensler-Straße - aufgrund der durch verschiedene Eingriffe im öffentlichen Straßenraum herbeigeführte gravierende Mangel an Parkplatzflächen für die Anwohner - an den Ortsbeirat herangetragene Wunsch nach einem Ortstermin sollte Folge geleistet werden. Zielsetzung hierbei muss es sein, eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung zu entwickeln, die den Bedürfnissen der Anwohner so weit als möglich gerecht wird und auch kurzfristig umsetzbar ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 16.06.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1314/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Zebrastreifen in Höhe der Wartburgstraße 1 gegen Falschparker schützen

08.11.2019 | Aktualisiert am: 04.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2019, OF 1157/6 Betreff: Unterliederbach: Zebrastreifen in Höhe der Wartburgstraße 1 gegen Falschparker schützen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge das zuständige Fachamt beauftragen, den Zebrastreifen Höhe Wartburgstraße 1 - Unterliederbach besser gegen Falschparker zu schützen (z.B. Sperrflächen mit Pollern oder Fahrradbügel). Begründung: Der Zebrastreifen wird seitlich immer wieder zugeparkt. Wartende Fußgänger sind dadurch für die Autofahrer schlecht oder zu spät erkennbar. Außerdem befindet sich der Zebrastreifen unmittelbar an einem Kindergarten uns ist Teil des Schulwegplans zur Karl von-Ibell-Schule. Gerade Kinder werden hier durch die Falschparker komplett verdeckt. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5429 2019 Die Vorlage OF 1157/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Liederbacher Straße/Wagengasse

30.09.2019 | Aktualisiert am: 30.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2019, OF 1127/6 Betreff: Liederbacher Straße/Wagengasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ecke Liederbacher Straße / Wagengasse gegen illegales Parken durch geeignete Maßnahmen (z.B. durch Findlinge oder Poller) abzusichern. Begründung: Wie auf den beigefügten Bildern zu sehen wird die Ecke immer wieder zu geparkt, so dass die Verkehrsteilnehmer Probleme haben die Liederbacher Straße einzusehen. Ebenso haben landwirtschaftliche Fahrzeuge Probleme aus der Wagengasse in die Liederbacher Straße einzubiegen bzw. von der Liederbacher Straße in die Wagengasse einzubiegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5251 2019 Die Vorlage OF 1127/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Unfallsituation Schmalkaldener Straße

25.08.2019 | Aktualisiert am: 30.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2019, OF 1105/6 Betreff: Unterliederbach: Unfallsituation Schmalkaldener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, ein 50er-Schild an der Kreuzung zwischen Schmalkaldenerstrasse (ortsauswärt/ Richtung Liederbach/ hinter der Autobahn) und dem Feldweg anzubringen und regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. 2. Sollte es dort bereits Unfälle gegeben haben, wird der Magistrat gebeten, Vorschläge zu unterbreiten, wie Unfälle an dieser Stelle vermieden werden können. Begründung: Der Feldweg wird aufgrund der Hundetagesstätte, des Reiterhofs und des Grundstückes der Feuerwehr sowie der dort befindlichen Landwirtschaft und der Wohnungen rege genutzt. Ein beliebter Weg ist die Schmalkaldener Strasse stadteinwärts. Allerdings fahren viele, so die Aussage einiger Bürger, von der Autobahn mit bis zu 100 km/h ab, was an der Kreuzung zu Unfällen führen kann. Zuvor war an der Autobahnabfahrt ein 50er-Schild, welches entfernt wurde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.10.2019, OF 1148/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1105/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 8 Unterbrechung der Sitzung von 19.10 Uhr bis 19.26 Uhr. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5245 2019 1. Die Vorlage OF 1105/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1148/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1148/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Auswirkungen eines Gewerbegebiets und eines Berufsschulcampus auf die Verkehrssituation in Unterliederbach

21.08.2019 | Aktualisiert am: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2019, OF 1104/6 Betreff: Auswirkungen eines Gewerbegebiets und eines Berufsschulcampus auf die Verkehrssituation in Unterliederbach Vorgang: M 18/19 Der Presse konnte entnommen werden, dass das Planungsdezernat einen Gewerbeflächen-Entwicklungsplan angekündigt hat. Im Fokus steht dabei auch das Gebiet zwischen A 66 und Schmalkaldener Straße, nördlich der Autobahn in Unterliederbach. Ebenso wird berichtet, dass der vom Magistrat beschlossene Schulentwicklungsplan für berufliche Schulen vorsieht, dass die Paul-Ehrlich-Schule (Höchst) und die Ludwig-Ehrhard-Schule (Unterliederbach) auf einem gemeinsamen Berufsbildungs-Campus an der Hermann-Waibel-Allee kooperieren sollen. Unterliederbach ist ein stark wachsender Stadtteil. Aktuell wird der Bebauungsplan 926 "Nordwestlich Silobad" aufgestellt. In der Magistratsvorlage M 18 vom 08.02.2019 heißt es, das die Zielgröße von 1.000 Wohnungen auf der Annahme basiert, "dass das daraus resultierende Verkehrsaufkommen über das bestehende Verkehrsnetz ohne größere Eingriffe abgewickelt werden kann." Schon daran gibt es Zweifel bei den Betroffenen. Ein zusätzliches Gewerbegebiet sowie ein Schulcampus in diesem Bereich könnten die Verkehrssituation verschärfen und die Zahl der Wohnungen im o.g. Bebauungsgebiet in Frage stellen, zumal die Frage der Erschließung von dem in Aussicht genommen Grundstück für den Schulcampus aus Sicht des Ortsbeirats noch nicht geklärt ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. im Falle, dass die Errichtung eines Gewerbegebiets zwischen A66 und Schmalkaldener Straße konkret wird, dem Ortsbeirat die Planungen hinsichtlich der verkehrlichen Infrastruktur, insbesondere Anbindung an die überörtlichen Verkehrswege, rechtzeitig vorzustellen. 2. Darzulegen wie der geplante Berufsschulcampus verkehrlich angebunden wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 18 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5048 2019 Die Vorlage OF 1104/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Spielplatz Graubnerpark

08.10.2018 | Aktualisiert am: 25.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 810/6 Betreff: Spielplatz Graubnerpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Treffen, mit Vertretern der Kita in der Wartburgstraße, der ev. Kita am Liederbach, der Karl-von-Ibell-Schule, der städtischen Ämter und dem Ortsbeirat zu organisieren, bei dem besprochen wird, welche Spielgeräte für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren für den Spielplatz im Graubnerpark angeschafft werden könnten. Begründung: Vertreter der Kita kamen auf den Ortsbeirat zu mit der Idee, den Spielplatz im Graubnerpark für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren, durch neue Spielgeräte attraktiver zu gestalten. Die Kitas würden dazu gerne ihre Ideen einbringen. In diesem Zusammenhang sollte auch die Karl-von-Ibell-Schule mit einbezogen werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3786 2018 Die Vorlage OF 810/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Lichtsignalanlage Hermann-Waibel-Allee

21.03.2018 | Aktualisiert am: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2018, OF 654/6 Betreff: Lichtsignalanlage Hermann-Waibel-Allee Vorgang: OM 4648/15 OBR 6; ST 1059/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage auf der Liederbacher Straße, in Höhe der Hermann-Waibel-Allee, wie in der ST 1059/2016 angekündigt, zeitnah zu installieren und mitzuteilen wann die Umsetzung erfolgt. Begründung: Über ein Jahr warten nun die Eltern der Schulkinder aus der Karl-von-Ibell-Schule, welche östlich der Liederbacher Straße wohnen, auf die angekündigte Lichtsignalanlage. Der Ortsbeirat wird in letzter Zeit vermehrt auf die Anlage angesprochen, daher ist es wichtig einen Termin für die Umsetzung der Maßnahme zu erfahren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1059 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2960 2018 Die Vorlage OF 654/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Wartburgstraße/Rennsteig

20.03.2018 | Aktualisiert am: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2018, OF 655/6 Betreff: Wartburgstraße/Rennsteig Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Kurvenbereich Wartburgstraße/Rennsteig durch Poller besser gegen Falschparker abzusichern. Begründung: Eltern der nahen Karl-von-Ibell-Schule haben sich beim Ortsbeirat darüber beklagt, dass durch falsch im Kurvenbereich Wartburgstraße/Rennsteig abgestellte Fahrzeuge ihre Kinder nicht sicher diesen Bereich passieren können. Hier könnten Poller die Sicherheit der Kinder auf dem Weg zur Schule erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2961 2018 Die Vorlage OF 655/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule: Ortstermin

07.03.2018 | Aktualisiert am: 20.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2018, OF 636/6 Betreff: Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule: Ortstermin Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren, bei dem eine Lösung gesucht wird, wie der Schulweg im Bereich der Schmalkaldener Straße sicherer gestaltet werden kann. Begründung: Die Frage nach der Sicherheit des Schulwegs im direkten Bereich vor der Karl-von-Ibell-Schule wird immer wieder gestellt. Die Möglichkeiten, um zu erreichen, dass eine für alle befriedigende Lösung gefunden wird, sollen bei einem Ortstermin im Rahmen der Schulwegsicherung erörtert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.02.2018, OF 631/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 13.03.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2854 2018 1. Die Vorlage OF 631/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin im Rahmen der Schulwegsicherung mit den zuständigen Fachämtern im Bereich der Karl-von-Ibell-Schule stattgefunden hat (vgl. OM 2854/18 OBR 6). 2. Die Vorlage OF 636/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Tempo 30 vor der Karl-von-Ibell-Schule (zweiter Versuch)

26.02.2018 | Aktualisiert am: 16.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2018, OF 631/6 Betreff: Unterliederbach: Tempo 30 vor der Karl-von-Ibell-Schule (zweiter Versuch) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alles Nötige zu veranlassen, damit auf der Schmalkaldener Straße im Bereich des Schulwegs zur Karl-von-Ibell-Schule Tempo 30 ausgewiesen wird. Begründung: Die Karl-von-Ibell-Schule ist eine Grundschule, entsprechend klein und verkehrsunerfahren sind die Schulkinder. Die Autos fahren derzeit auf der Schmalkaldener Straße mit großer Geschwindigkeit an der Schule vorbei. Während in Frankfurt grundsätzlich Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten gilt, ist dies hier nicht der Fall. Dabei zeigen Schilder, die auf die Kinder hinweisen, dass man sich bei den Behörden der Problematik und des Risikos sehr wohl bewusst sein muss. Aber derartige Warnschilder werden zu oft ignoriert, und vor Ort kann man sich über die hohen Geschwindigkeiten der vorbei fahrenden Autos ein Bild machen. Die Anordnung von Tempo 30 hätte, das zeigen die Erfahrungen überall, zumindest eine Senkung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit zur Folge. Dadurch würden die Risiken für die Kinder deutlicher minimiert als allein durch die Warnschilder. Aufgrund einer Gesetzesänderung auf Bundesebene ist es für Städte möglich geworden, auch auf Hauptverkehrsstraßen vor Schulen Tempo 30 auszuweisen. Dies sollte nun vor der Karl-von-Ibell-Schule geschehen. Dieser Antrag wurde so ähnlich bereits am 9. April 2017 in den Ortsbeirat eingebracht, dann jedoch zurück gezogen, weil glaubwürdig erklärt worden war, dass der Eingang an der Schmalkaldener Straße geschlossen ist und nicht benutzt wird. Es würden keine Kinder entlang der Schmalkaldener Straße laufen und deswegen sei Tempo 30 nicht sinnvoll, hieß es damals. Nun melden sich aber verschiedene Mitglieder der Schulgemeinde zu Wort und fordern vehement Tempo 30 zum Schutz der Kinder. Die Situation habe sich insofern geändert, dass der Schulwegeplan geändert worden sei und nun sehr wohl die Schmalkaldener Straße Teil des Schulwegs sei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.03.2018, OF 636/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 13.03.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2854 2018 1. Die Vorlage OF 631/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin im Rahmen der Schulwegsicherung mit den zuständigen Fachämtern im Bereich der Karl-von-Ibell-Schule stattgefunden hat (vgl. OM 2854/18 OBR 6). 2. Die Vorlage OF 636/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 08.05.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 631/6 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Hunsrückstraße

04.02.2018 | Aktualisiert am: 28.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2018, OF 601/6 Betreff: Hunsrückstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass durch das Anbringen von Pollern das illegale Parken auf den Sperrflächen in der Hunsrückstraße zwischen Liederbacher Straße und Heimchenweg unterbunden wird. Begründung: Anwohner haben sich über illegal auf den Sperrflächen abgestellte Autos beklagt, wodurch sie zum Teil Probleme haben, aus ihren Ausfahrten zu kommen. Das Aufstellen von Pollern könnte dieses Problem beheben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 20.02.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2766 2018 Die Vorlage OF 601/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Zugang zum Graubnerpark barrierefrei gestalten

28.12.2017 | Aktualisiert am: 22.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2017, OF 567/6 Betreff: Unterliederbach: Zugang zum Graubnerpark barrierefrei gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, die Bordsteinkante am Zugang zum Graupner Park von der Wartburgstraße aus abzusenken. Zusätzlich sollte die Bordsteinabsenkung auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor regelwidrig parkenden Fahrzeugen geschützt werden. Zurzeit befindet sich hier nur eine Markierung auf der Fahrbahn, welche jedoch leider nicht beachtet wird. Eine Sicherung mit Hilfe von Pollern ist erforderlich: Begründung: Anwohner berichten von Rollstuhlfahrern und Menschen mit Rollatoren, welche die Straße nicht queren können, da die Bordsteinabsenkung zugeparkt ist. Radfahrer sowie bewegungseingeschränkte Menschen benötigen eine Bordsteinabsenkung auf der Straßenseite am Park, um diesen gefahrlos zu erreichen. Der Graupner Park stellt eine wichtige PKW-freie Verbindung zwischen Wartburgstraße und Liederbacher Straße dar. Und könnte so mit einfachen Mitteln für alle Menschen besser zugänglich gemacht werden. Quelle: GoogleMaps Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2584 2018 Die Vorlage OF 567/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Beleuchtung des Fußwegs von der Schmalkaldener Straße zur Wartburgstraße zwischen Gewerbepark Löw und ALDI

20.11.2017 | Aktualisiert am: 13.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2017, OF 535/6 Betreff: Unterliederbach: Beleuchtung des Fußwegs von der Schmalkaldener Straße zur Wartburgstraße zwischen Gewerbepark Löw und ALDI Vorgang: OM 157/06 OBR 6; ST 876/06 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Eigentümer des Fußwegs, der zwischen dem Gewerbepark Löw und dem ALDI-Markt von der Schmalkaldener Straße zur Wartburgstraße führt (laut ST 876 vom 04.09.2006 ist das der angrenzende ALDI-Markt), zu kontaktieren, um eine Lösung dafür zu finden, dass der Weg auf dem Abschnitt zwischen der Schmalkaldener Straße und dem Eingang zur Karl-von-Ibell-Schule ausreichend beleuchtet wird. Begründung: Der oben genannte Wegabschnitt ist zwar im Eigentum des angrenzenden ALDI-Markts und wird durch den Parkplatz während der Öffnungszeiten (Montag-Samstag von 08.00 h - 21.00 h) beleuchtet, zu den anderen Zeiten ist er allerdings völlig dunkel. Der gesamte Weg wird unter anderem dazu genutzt, um vom Bahnhof Unterliederbach (die Züge kommen dort von morgens 04:51 h bis nachts 01:01 an) direkt zur Wartburgstraße sowie von der Schmalkaldener Straße zum Eingang der Karl-von-Ibell-Schule zu gelangen. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn sich der Magistrat beim Eigentümer darum bemüht, dass auch außerhalb der Öffnungszeiten des ALDI-Markts eine ausreichende Beleuchtung des genannten Abschnitts gewährleistet ist. Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2006, OM 157 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 876 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 05.12.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2546 2017 Die Vorlage OF 535/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Verkehrssituation in der Liederbacher Straße zwischen der Hunsrückstraße und dem Geißspitzweg

23.10.2017 | Aktualisiert am: 15.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2017, OF 486/6 Betreff: Unterliederbach: Verkehrssituation in der Liederbacher Straße zwischen der Hunsrückstraße und dem Geißspitzweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen und gegebenenfalls in einem Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern Lösungen zu erarbeiten: 1. Ist es möglich, das Parken auf dem Gehweg in Höhe der Liederbacher Str. 84-86 in Richtung Geißspitzweg bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Abstand zur Querungshilfe zu verlängern? 2. Besteht die Möglichkeit, gegenüber der Einmündung der Wagengasse in die Liederbacher Straße einen Verkehrsspiegel anzubringen? 3. Welche Möglichkeiten werden gesehen, die Parksituation sowie die ausufernde und daher unklare Beschilderung (absolute und eingeschränkte Halteverbote) im Bereich der Liederbacher Straße zwischen Hunsrückstraße und Geißspitzweg zu verbessern? 4. Mit welchen Maßnahmen kann zur Erhöhung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Kinder aus dem nahegelegenen Kindergarten bzw. der nahegelegenen Schule, beigetragen werden? Begründung: Die Verkehrssituation im Bereich der Liederbacher Straße zwischen Hunsrückstraße und Geißspitzweg ist sehr unübersichtlich. Mehrere Bürger sind auf uns zugekommen und haben verschiedene Probleme vorgetragen. Das Gebiet in der Liederbacher Straße vor und nach dem Unterliederbacher Markt bedarf einer grundsätzlichen Prüfung bezüglich der Verkehrssituation, die mit den hier gestellten Fragen an den Magistrat angestoßen werden soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 639 2017 Die Vorlage OF 486/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach - Fahrbahnquerung Schmalkaldener Straße, Höhe Ibellstraße

21.07.2017 | Aktualisiert am: 18.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2017, OF 444/6 Betreff: Unterliederbach - Fahrbahnquerung Schmalkaldener Straße, Höhe Ibellstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die bestehende Querungshilfe so auszubauen, dass die Verkehrsteilnehmer diese besser wahrnehmen können oder einen Fußgängerüberweg einzurichten. Fußgänger und Radfahrer nehmen die vorhandene nur gekennzeichnete Lösung nicht an, da die Querungshilfe bei der Verkehrsmenge zu unsicher erscheint. Eine Aufpflasterung o.ä. würde eine weitere Überfahrung durch den landwirtschaftlichen Verkehr ermöglichen und den Querenden ein sicheres Gefühl vermitteln. Begründung: Aus dem Wohngebiet kommende Menschen nutzen die Felder auf der anderen Straßenseite als Naherholungsgebiet und Ort für sportliche Aktivitäten (Skaten, Radfahren Joggen). Zudem ist es die direkte straßenferne Verbindung zwischen Unterliederbach, Sindlingen und Zeilsheim. Die Radwegführung an diesem Punkt (Lücke 16) sieht eine Radwegpflicht vor. Da der Radweg von Höchst kommend auf der rechten Seite vor der Einmündung der Ibellstraße endet, müssen die Radfahrer an diesem Punkt die Straßenseite wechseln, um auf der anderen Seite den Zweirichtungsradweg nutzen zu können. Quelle: Google Maps Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1917 2017 Die Vorlage OF 444/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Bushaltestelle „Wasgaustraße“ in der Liederbacher Straße

19.04.2017 | Aktualisiert am: 03.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2017, OF 383/6 Betreff: Unterliederbach: Bushaltestelle "Wasgaustraße" in der Liederbacher Straße Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat der Stadt möge prüfen und berichten, ob die Bushaltestelle "Wasgaustraße", für die aus Höchst kommenden Busse, ein Stück versetzt werden kann. Begründung: Die an den haltenden Bussen vorbeifahrenden Fahrzeugführer rechnen nicht mit dem aus der Idarwaldstraße kommenden, plötzlich auftauchenden Gegenverkehr. Dieser unerwartete Gegenverkehr sind die Rechtsabbieger aus der Idarwaldstraße, welche primär auf den von links kommenden Verkehr auf der Liederbacher Straße achten. Somit kommt es an dieser Stelle, besonders zu Hauptverkehrszeiten, zu gefährlichen Begegnungen und Beinah-Unfällen. Durch ein Verlegen der Bushaltestelle könnte diese Gefahrenquelle wesentlich entschärft werden. Da es sich bei diesem Haltepunkt um eine noch nicht modernisierte Bushaltestelle handelt, könnte eine Verlegung im Rahmen der baulichen Maßnahmen kostenneutral umgesetzt werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.04.2017, OF 358/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 428 2017 1. Die Vorlage OF 358/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 383/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 383/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Tempo 30 vor der Karl-von-Ibell-Schule

09.04.2017 | Aktualisiert am: 16.06.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2017, OF 375/6 Betreff: Unterliederbach: Tempo 30 vor der Karl-von-Ibell-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alles Nötige zu veranlassen, damit auf der Schmalkaldener Straße im Bereich vor der Karl-von-Ibell-Schule Tempo 30 ausgewiesen wird. Begründung: Die Karl-von-Ibell-Schule ist eine Grundschule, entsprechend klein und verkehrsunerfahren sind die Schulkinder. Die Autos fahren derzeit auf der Schmalkaldener Straße mit großer Geschwindigkeit an der Schule vorbei. Während in Frankfurt grundsätzlich Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten gilt, ist dies hier nicht der Fall. Dabei zeigen Schilder, die auf die Kinder hinweisen, dass man sich bei den Behörden der Problematik und des Risikos sehr wohl bewusst sein muss. Aber derartige Warnschilder werden zu oft ignoriert, und vor Ort kann man sich über die hohen Geschwindigkeiten der vorbei fahrenden Autos ein Bild machen. Die Anordnung von Tempo 30 hätte, das zeigen die Erfahrungen überall, zumindest eine Senkung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit zur Folge. Dadurch würden die Risiken für die Kinder deutlicher minimiert als allein durch die Warnschilder. Aufgrund einer Gesetzesänderung auf Bundesebene ist es für Städte möglich geworden, auch auf Hauptverkehrsstraßen vor Schulen Tempo 30 auszuweisen. Dies sollte nun vor der Karl-von-Ibell-Schule geschehen. Bilder lassen die Gefahrenlage erkennen. Man beachte den gesperrten Bürgersteig im zweiten Bild. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 375/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 375/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 6 am 13.06.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 375/6 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Höchst: Bushaltestelle „Wasgaustraße“ in der Liederbacher Straße

07.04.2017 | Aktualisiert am: 03.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2017, OF 358/6 Betreff: Höchst: Bushaltestelle "Wasgaustraße" in der Liederbacher Straße Der OBR 6 möge beschließen, der Magistrat der Stadt Frankfurt möge prüfen, ob die östliche Bushaltestelle "Wasgaustraße" auf der Liederbacher Straße verlegt werden kann. Begründung: Auf der Liederbacher Straße gibt es im Bereich des Flurstückes 63/15 die Bushaltestelle "Wasgaustraße". Im weiteren Verlauf der Liederbacher Straße mündet, unmittelbar nach der Bushaltestelle, von links die Idarwaldstraße ein. Die Idarwaldstraße ist der Verbindungsweg von der Schmalkaldener Straße auf die Liederbacher Straße. Beim rechts Einbiegen von der Idarwaldstraße auf die Liederbacher Straße achten die Verkehrsteilnehmer vornehmlich auf den von links kommenden Verkehr auf der Liederbacher Straße. Vom Verkehrsfluss kann von rechts kein Fahrzeug kommen, da an dieser Stelle die Liederbacher Straße zwei Fahrspuren hat. Nun befindet sich aktuell die Bushaltestelle Wasgaustraße nahe dieser Einmündung. Fahrzeuge, die die haltenden Busse passieren, weichen auf die Gegenfahrbahn aus. In der Folge kommt es durch die aus der Idarwaldstraße einfahrenden Fahrzeuge, häufig zu gefährlichen Fahrzeug-Begegnungen und "Beinaheunfällen". Um diesen Gefahrenschwerpunkt zu entschärfen bzw. der gegebene Unfallgefahr entgegen zu wirken, wäre zu prüfen, ob eine Verlegung der Bushaltestelle, in Richtung Liederbacher Straße 38 bzw. 36B, möglich wäre. Da es sich um eine noch nicht modernisierte Bushaltestelle handelt, wäre eine Umsetzung im Rahmen einer anstehenden baulichen Modernisierung kostenneutral realisierbar. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.04.2017, OF 383/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 428 2017 1. Die Vorlage OF 358/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 383/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 383/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Fahrradschutzstreifen in der Liederbacher Straße in Höchst

31.03.2017 | Aktualisiert am: 03.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2017, OF 356/6 Betreff: Fahrradschutzstreifen in der Liederbacher Straße in Höchst Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Liederbacher Straße, Richtung Unterliederbach, zwischen der Einmündung der Adolf- Häuser-Straße und bis zum Beginn des Radwegs nach der Gebeschussstraße einen Fahrradschutzstreifen zu markieren. Die besonderen Belange zur Schulwegsicherung sind zu beachten. Begründung: Der Bereich der Liederbacher Straße zwischen der Adolf- Häuser-Straße und der Gebeschussstraße ist durch die Brücke beengt und häufig warten Linksabbieger zur Silostraße. Ein Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn erhöht die Sicherheit für Radfahrende Richtung Unterliederbach. Auf dem gemeinsamen Rad/Fußweg zwischen Adolf-Häuser-Straße und Gebeschusstraße kann seit dem Anbringen der Schutzgitter unter der Brücke ein Radfahrer den Fußgängern nicht mehr durch Wechseln auf die Fahrbahn ausweichen. Ein Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn ermöglicht es jedoch einem Radfahrer eher, ohne Absteigen Richtung Unterliederbach zu fahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1513 2017 Die Vorlage OF 356/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Bei Veranstaltungen in Ballsporthalle oder Jahrhunderthalle Ampeln nicht ausschalten

29.01.2017 | Aktualisiert am: 22.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 322/6 Betreff: Bei Veranstaltungen in Ballsporthalle oder Jahrhunderthalle Ampeln nicht ausschalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle oder der Jahrhunderthalle die Ampeln in den zuführenden Straßen nachts nicht ausgeschaltet werden. Begründung: Die Fußgängerampeln in der Hunsrückstraße und der Schmalkaldener Straße werden nachts ausgeschaltet. Wenn dann aber die Besucher von Veranstaltungen in der Ballsport- oder Jahrhunderthalle nach Hause fahren, kommt man als FußgängerIn nicht mehr über die Straße. Wenn es möglich ist, zugunsten des Autoverkehrs eigene Verkehrsregeln bei Veranstaltungen zu schaffen (Radweg wird in Parkplatz umfunktioniert), sollte es auch möglich sein, Ampeln, die sonst nachts abgeschaltet sind, bei solchen Anlässen mit viel Verkehr in Betrieb zu lassen, auch wenn dies nur zum Vorteil der FußgängerInnen ist und nicht zum Vorteil des Autoverkehrs. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 322/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 321/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Kreuzung Leunastraße/Hoechster-Farben-Straße - Fahrradampel durchgängig ausführen

29.01.2017 | Aktualisiert am: 22.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 310/6 Betreff: Kreuzung Leunastraße/Hoechster-Farben-Straße - Fahrradampel durchgängig ausführen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, durch Austausch der Ampelgläser an der zweiten Ampel in Richtung Sindlingen sicherzustellen, dass von Höchst in Richtung Sindlingen fahrende RadlerInnen auch die zweite Ampel nach der Mittelinsel benutzen dürfen. Begründung: FußgängerInnen haben die Möglichkeit die Fahrbahn zu überqueren bzw. die Kreuzung zu betreten, bevor der rechts in Richtung Liederbacher Straße abbiegende Kraftverkehr Einfahrt in die Kreuzung erhält. Auch die RadfahrerInnen erhalten durch eine Fußgänger/Radfahrerampel grün, dürften dann allerdings nicht weiterfahren, weil das darauffolgende Signal nur für Fußgänger gilt. Hier ist die Situation nicht klar und könnte zu Unsicherheit bei regeltreuen VerkehrsteilnehmerInnen führen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1243 2017 Die Vorlage OF 310/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Geschwindigkeitskontrollen

12.11.2015 | Aktualisiert am: 03.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2015, OF 1535/6 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, verstärkte Geschwindigkeitskontrollen auf den Schulwegen zu den Grundschulen in Höchst und Unterliederbach durchzuführen. Dabei sollten folgende Straßen besonders berücksichtigt werden: > Liederbacher Straße, Höhe Hermann-Waibel-Allee > Schmalkaldener Straße, Höhe Aldi > Sossenheimer Weg, Höhe Teutonenweg > Kurmainzer Straße, Höhe Friedhof Kurmainzer Straße Begründung: Eltern berichteten dem Ortsbeirat von Autofahrer die an Fußgängerüberwegen, welche auf Schulwegen liegen, die Geschwindigkeit nicht einhalten bzw. von Autofahrern die Verkehrsteilnehmer überholen, welche Fußgänger die Straße passieren lassen möchten. Dies führt zu gefährlichen Situationen, welchen durch gezielte Kontrollen entgegengewirkt werden sollte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4769 2015 Die Vorlage OF 1535/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Gefährdung von Schulkindern verhindern: Tempo 30 in der Liederbacher Straße

24.10.2015 | Aktualisiert am: 11.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2015, OF 1525/6 Betreff: Gefährdung von Schulkindern verhindern: Tempo 30 in der Liederbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten auf der Liederbacher Straße ab Otto-Ernst-Weg bis zur Wasgaustraße Tempo 30 einzuführen. Begründung: Bürger und Eltern haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil Sie immer wieder beobachten, dass es aufgrund erhöhter Geschwindigkeiten und der einhergehenden Allee zu gefährlichen Situationen kommt. Autofahrer erblicken querende Fußgänger zu spät. Bei einer Geschwindigkeitsreduzierung würde dieses Risiko drastisch reduziert. Der benannte Abschnitt ist für viele Schulkinder aus Unterliederbach der Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule. Um eine Gefährdung von Schulkindern zu verhindern, sollte auf dem Abschnitt Tempo 30 eingeführt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.10.2015, OF 1505/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4648 2015 Anregung an den Magistrat OM 4649 2015 1. Die Vorlage OF 1505/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1525/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße

18.10.2015 | Aktualisiert am: 11.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2015, OF 1506/6 Betreff: Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße Vorgang: V 702/13 OBR 6; ST 1035/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Liederbacher Straße in der Höhe zwischen Idarwaldstraße und der Bushaltestelle "Wasgaustraße" eine Querungshilfe in Form eines Fußgängerüberwegs einzurichten. Begründung: In der ST 1035/2013 teilt der Magistrat mit, dass eine Querungshilfe nur in Form eines regulären Fußgängerüberwegs eingerichtet werden kann. Mit diesem Antrag wird er gebeten, dies umzusetzen und die notwendigen Mittel bereit zu stellen. Durch die neue entstandene Wegeverbindung aus dem Bereich der Idarwaldstraße zur Pfälzer Straße und umgekehrt, über die neu gebaute Brücke über den Liederbach, ist es sinnvoll hier eine Querungshilfe einzurichten. Zumal in die in Fertigstellung befindliche Bebauung viele junge Familien mit Kindern einziehen, die diesen Weg dann als Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule nutzen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 702 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1035 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4650 2015 Die Vorlage OF 1506/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-Allee

14.10.2015 | Aktualisiert am: 11.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2015, OF 1505/6 Betreff: Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Verkehrszählung an dieser Stelle durchzuführen, mit dem Ziel zu überprüfen, ob an dieser Stelle eine Fußgängerampel installiert werden kann. 2. wenn die Verkehrszählung ergibt, dass die Zahlen nicht ausreichend sind, soll durch bauliche Maßnahmen, wie z.B. eine Mittelinsel, der Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße, Höhe Herrmann-Waibel-Allee so zu gestalten werden, das Fußgänger diesen sicher passieren können. Begründung: Bürger und Eltern von Schulkindern haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil sie immer wieder beobachten, dass der 1. Autofahrer am Überweg anhält um Fußgängern die Querung zu ermöglichen, aber nachfolgende Autofahrer links überholen oder Autofahrer einfach durchfahren, weil sie den Überweg durch die Bäume nicht wahrnehmen und so die Fußgänger gefährden. Da dies auch ein Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule ist, sollte eine Gefährdung von Schulkindern verhindert werden. Die Eltern der Schulkinder regen an hier eine Ampel zu installieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.10.2015, OF 1525/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4648 2015 Anregung an den Magistrat OM 4649 2015 1. Die Vorlage OF 1505/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1525/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Bedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Heimchenwegs

15.09.2015 | Aktualisiert am: 14.10.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2015, OF 1467/6 Betreff: Bedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Heimchenwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor der Bedarfsampel in der Hunsrückstraße, Höhe Heimchenweg, in der Hunsrückstraße, von der Liederbacher Straße kommend, ein Vorwarnsignal zu installieren. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil die Ampel, wenn man die Hunsrückstraße, von der Liederbacher Straße kommend, entlang fährt sehr spät zu sehen ist und die Autofahrer dadurch oftmals sehr spät erkennen, dass die Ampel Rot zeigt. Ein Vorwarnsignal würde hier die Autofahrer rechtzeitig auf die Rot zeigende Ampel hinweisen. Zumal an dieser Stelle auch eine Kita beheimatet ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4572 2015 Die Vorlage OF 1467/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU gegen SPD und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE, LINKE. und FDP

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Bedarfsampel in der Schmalkaldener Straße in Höhe des Bahnhofs Unterliederbach

15.09.2015 | Aktualisiert am: 14.10.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2015, OF 1468/6 Betreff: Bedarfsampel in der Schmalkaldener Straße in Höhe des Bahnhofs Unterliederbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Rotkammern an der Bedarfsampel Schmalkaldener Straße durch größere Kammern zu ersetzen. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil sie beobachten, dass an dieser Ampel die Autofahrer oft sehr spät erkennen, dass die Ampel Rot zeigt. Zu dem wird diese Ampel von Schulkindern aus der Parkstadt auf dem Weg zur Karl-von-Ibell-Schule genutzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4573 2015 Die Vorlage OF 1468/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Gebeschusstraße: Einrichtung von Tempo 30

13.06.2015 | Aktualisiert am: 08.07.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2015, OF 1403/6 Betreff: Gebeschusstraße: Einrichtung von Tempo 30 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der gesamten Länge der Gebeschusstraße Tempo 30 einzurichten. Begründung: Auf der Gebeschusstraße ist bereits in einem Abschnitt vor dem Leibniz Gymnasium Tempo 30 eingerichtet, lediglich auf einem kleinen Teilstück von der Liederbacher Straße kommend und auf die Königsteiner Straße führend ist Tempo 50. Da die Straße von vielen Kindern als Anfahrtsweg mit dem Fahrrad genutzt wird und die Gebeschussstraße vor allem im ersten Abschnitt von der Liederbacher Straße sehr eng und unübersichtlich ist, setzt sich der Ortsbeirat im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dafür ein, auf der gesamten Strecke Tempo 30 einzurichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1403/6 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, REP und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Tempo-30-Versuch in der Königsteiner Straße - Schleichwege verhindern

01.04.2015 | Aktualisiert am: 29.04.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2015, OF 1323/6 Betreff: Tempo-30-Versuch in der Königsteiner Straße - Schleichwege verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Entstehen von neuen Verkehrsbeziehungen in Folge der Einführung von Tempo 30 auf der Königsteiner Straße, z. B. über die Hans-Böckler-Straße und Liederbacher Straße oder umgekehrt über die Stegerwaldstraße und Inselbergstraße zu vermeiden. Dazu wird der Magistrat gebeten sowohl vor Beginn der Maßnahme als auch nach 3 bzw. 6 Monaten in den oben genannten Straßen eine Verkehrszählung, über den Zeitraum von mindestens 24 Stunden, durchzuführen um zu sehen ob die Zahl der Verkehrsteilnehmer nach Beginn der Maßnahmen auf der Königsteiner Straße gleich geblieben ist oder zugenommen hat. Begründung: Anwohner sind an den Ortsbeirat herangetreten, weil sie durch die Einführung von Tempo 30 auf der Königsteiner Straße eine stärkere Belastung der umliegenden Straßen, insbesondere der Hans-Böckler-Straße, Liederbacher Straße, Stegerwaldstraße und der Inselbergstraße befürchten. Die Bürger sehen auch Gefahren für Schulkinder, die die genannten Straßen als Schulweg benutzen, und Besucher sowohl des Sportplatzes in der Hans-Böckler-Straße, als auch der Sporthalle im Geißspitzweg, ebenso befürchten sie die Geißspitzbrücke könnte eine höhere Anzahl von Verkehrsteilnehmern nicht verkraften. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4040 2015 Die Vorlage OF 1323/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Betreuungsplätze in Unterliederbach - Potentielle Standorte

22.02.2015 | Aktualisiert am: 19.03.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2015, OF 1295/6 Betreff: Betreuungsplätze in Unterliederbach - Potentielle Standorte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Freiflächen an der Hunsrückstraße / Ecke Schmalkaldender Straße sowie Liederbacher Straße / Philosophenweg als Standorte für Betreuungseinrichtungen geeignet wären. Begründung: Durch das rasante Wachstum des Stadtteils Unterliederbach fehlen Betreuungsplätze; vor allem an Hortplätzen für die Karl-Ibell-Schule (A). In unmittelbarer Nähe der Schule gibt es einige Freiflächen, die für eine kurzfristige Lösung (z.B. Container) geeignet wären. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat um Prüfung der Standorte B und C. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1288 2015 Die Vorlage OF 1295/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66

24.01.2015 | Aktualisiert am: 18.02.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2015, OF 1244/6 Betreff: Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66 Vorgang: ST 1587/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil eine Verlegung des Beginns des Tempo 120-Bereichs auf der BAB A66 vor der AS 15 - Kelkheim in Fahrtrichtung Frankfurt vorzuschlagen. Aktuell: KM 6,670 - Vorschlag: KM 7,40 Begründung: Zwischen der Anschlussstelle Zeilsheim und Höchst beginnt der Bereich mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit 120 km/h hinter der Kuppel, die durch die Autobahnüberführung der Königsteiner Eisenbahn und Schmalkaldener Straße bedingt ist. Damit steht das jetzige Tempo 120-Schild "hinter der Kuppe". Autofahrer fahren derzeit mit ihrem Tempo über den Hügel, sehen die Geschwindigkeitsbegrenzung und fangen an zu bremsen. Nachfolgende Autofahrer sehen jedoch nur die Bremslichter ohne den Grund des Bremsmanövers zu erkennen. Aus Sicherheitsgründen sowie ökologischen Gesichtspunkten wäre es erstrebenswert, das Schild ca. 750 Meter in Richtung Zeilsheim zu verlegen. Damit stünde es vor dem Hügel und die Kraftfahrzeuge könnten die Bremswirkung des Hügels mit zur Verringerung des gefahrenen Tempos nutzen. Kartenausschnitt: Stadtplan.Frankfurt.de Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1587 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 10.02.2015, TO I, TOP 10 Die GRÜNE-Fraktion stellt die Vorlage OF 1244/6 in der folgenden geänderten Fassung zur Abstimmung: "Zwischen den Anschlussstellen Zeilsheim und Höchst beginnt auf der BAB 66 hinter der Kuppel, die durch die Autobahnüberführung der Königsteiner Eisenbahn und Schmalkaldener Straße bedingt ist, ein Abschnitt mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Damit steht das jetzige Verkehrszeichen mit Tempo 120 `hinter der Kuppe.. Autofahrer fahren derzeit mit ihrem Tempo über den Hügel, sehen die Geschwindigkeitsbegrenzung und fangen an zu bremsen. Nachfolgende Autofahrer sehen jedoch nur die Bremslichter, ohne den Grund des Bremsmanövers zu erkennen. Aus diesem Grund wird der Magistrat gebeten, sich bei Hessen Mobil für eine einheitliche Tempobegrenzung auf dem gesamten Streckenabschnitt der BAB 66 einzusetzen (vorzugsweise Tempo 100, ersatzweise Tempo 120)." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird zunächst über die Zulässigkeit der Vorlage in der geänderten Fassung abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3863 2015 1. Die Vorlage OF 1244/6 wird in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung zugelassen. 2. Die Vorlage OF 1244/6 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Durchgängig Tempo 30 von der Legienstraße Ecke Wasgaustraße bis zur Hunsrückstraße Ecke Schmalkaldener Straße

19.10.2014 | Aktualisiert am: 12.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2014, OF 1160/6 Betreff: Durchgängig Tempo 30 von der Legienstraße Ecke Wasgaustraße bis zur Hunsrückstraße Ecke Schmalkaldener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Von der Legienstraße Ecke Wasgaustraße durchgängig bis zur Hunsrückstraße Ecke Schmalkaldener Straße Tempo 30 einzuführen. 2. Die Beschilderung des Tempo 30 Limits auf der gesamten Strecke so anzubringen, dass die Schilder für alle Verkehrsteilnehmer ersichtlich sind. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt und auf das erhöhte Gefahrenpotential aufgrund überhöhter Geschwindigkeiten auf der genannten Strecke hingewiesen. Im Abschnitt befinden sich eine Kindertagesstätte sowie eine Schule. Dennoch ist nur abschnittsweise Tempo 30 ausgewiesen. Dem Ortsbeirat erschließt es sich nicht, weshalb vor der Ludwig-Erhard Schule und vor dem Kindergarten Tempo 50 ausgewiesen wird und auf Teilstrecken Tempo 30 gilt. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat auf der gesamten Länge Tempo 30 einzurichten. Dies würde die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen, zu einer gleichmäßigeren Fahrweise führen und auch den Verkehrslärm reduzieren. Aufgrund der Kürze der Strecke ist ein nennenswerter Zeitverlust auch für Fahrzeuge, die es eilig haben, schon rechnerisch auszuschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3597 2014 Die Vorlage OF 1160/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Stau an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße reduzieren

11.11.2013 | Aktualisiert am: 04.12.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2013, OF 870/6 Betreff: Stau an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße reduzieren Die Adolf-Haeuser-Straße mündet zweispurig in die Leunastraße. Die Markierungen und Verkehrszeichen sind derzeit so gestaltet, dass auf der linken Spur nur nach links in die Leunastraße abgebogen werden kann. Die rechte Spur ist mit zwei Pfeilen versehen, einmal zur Geradeausfahrt in die Hoechster-Farben-Straße, außerdem kann man nach rechts abbiegen in die Liederbacher Straße. Es ist nun zu beobachten, dass die linke Spur kaum benutzt wird, während auf der rechten Spur der Stau so groß ist, dass man zu Spitzenzeiten noch nicht einmal in einem Rutsch die Grünphase der Ampel schafft. Es wäre zu überlegen, ob man nicht auch von der linken Spur aus die Weiterfahrt nach geradeaus in die bekanntermaßen zweispurige Hoechster-Farben-Straße ermöglichen sollte. Dies würde sehr wahrscheinlich dazu führen, dass ein Großteil der geradeaus fahrenden Fahrzeuge die linke Spur benutzen würde und zügig an der Schlange der nach rechts abbiegenden Fahrzeuge vorbei fahren könnte. Die Kapazität der Kreuzung wäre damit deutlich erhöht und die Staugefahr gemindert. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Markierung der Spuren an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße so geändert werden kann, dass man auch von der linken Spur aus geradeaus weiter fahren kann. Sollte die Geradeausfahrt von zwei Spuren aus nicht möglich sein, ist auch zu prüfen, ob man die rechte Spur zur reinen Rechtsabbiegerspur macht und die linke Spur für Linksabbiegen und Geradeausfahren öffnet. Begründung: Die Verkehrsströme nach rechts und nach geradeaus scheinen die deutlich stärkeren zu sein. Allein das spricht schon dafür, dass man diese Ströme auf zwei Spuren verteilen sollte. Aber es kommt noch hinzu, dass die Rechtsabbieger auf Fußgänger und Fahrradfahrer warten müssen und deswegen der Abfluss von der rechten Spur aus nicht so schnell erfolgen kann wie von der linken Spur. Jedenfalls ist der Stau auf der rechten Spur an vielen Tageszeiten zu beobachten. Unnötige Staus produzieren unnötige Abgase und sollten deswegen vermieden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 890 2013 Die Vorlage OF 870/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße

07.10.2013 | Aktualisiert am: 06.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2013, OF 837/6 Betreff: Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße Vorgang: V 702/13 OBR 6; ST 1035/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Liederbacher Straße in der Höhe zwischen Idarwaldstraße und der Bushaltestelle "Wasgaustraße" eine Querungshilfe in Form eines Fußgängerüberwegs einzurichten. Die Kosten sollen aus laufenden Haushaltsmitteln genommen werden. Begründung: In der ST 1035/2013 teilt der Magistrat mit, dass eine Querungshilfe nur in Form eines regulären Fußgängerüberwegs eingerichtet werden kann, mit diesem Antrag wird der Magistrat dies nun umzusetzen und die notwendigen Mittel aus dem laufenden zu nehmen. Auch im Hinblick auf die neue entstehende Wegeverbindung aus dem Bereich der Idarwaldstraße zur Pfälzer Straße, über die bald neugebaute Brücke über den Liederbach, wäre es sinnvoll, wenn eine Querungshilfe eingerichtet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 702 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1035 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2582 2013 Die Vorlage OF 837/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Pflanzkübel in der Ludwig-Hensler-Straße

29.09.2013 | Aktualisiert am: 06.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2013, OF 839/6 Betreff: Pflanzkübel in der Ludwig-Hensler-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Bürgersteig in der Ludwig-Hensler-Straße vor der Hausnummer 54, dort wo bisher schon Pflanzkübel aus Holz standen, wieder Pflanzkübel aufgestellt werden können und welche Kosten dadurch entstehen würden. Begründung: In der Ludwig-Hensler-Straße waren an der o.g. Stelle bisher Pflanzkübel aus Holz aufgestellt. Weil diese mit der Zeit verrottet sind, sind sie inzwischen entfernt worden. Es wäre jedoch wünschenswert dort wieder solche Kübel aufzustellen. Der Bürgersteig ist an dieser Stelle breit genug. Statt aus Holz könnten diese Behälter ja z.B. aus Stein sein, dann würden sie nicht so leicht der Feuchtigkeit zum Opfer fallen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 850 2013 Die Vorlage OF 839/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 6 | PARLIS

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen

27.08.2013 | Aktualisiert am: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen!

12.08.2013 | Aktualisiert am: 04.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen; http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte über LDEN/L Night über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat diese Straßenabschnitte zu ermitteln und es ist dort Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster-Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstr., Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder weil sie eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, d.h. sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z.B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstr. von der Birminghamstr. stadtauswärts sowie von der Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstr. von der Schmalkaldener Str. bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Höchster Farben-Straße. Auf den Straßen lt. Punkt 2 soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und wo dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Schwanheimer Uferstraße. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen!

03.06.2013 | Aktualisiert am: 04.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf allen innerörtlichen Straßenabschnitten im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie Hessen http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werte über LDEN/LNight über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu ist seitens des Magistrats eine gründliche Auswertung der o.a. Kartierungen vorzunehmen, die entsprechenden Straßen sind zu ermitteln und Tempo 30 auf diesen Straßen ist als Minderungsmaßnahme beim RP einzufordern. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/Westhöchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main .html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Aufgrund des bestehende Straßennetzes sowie der aktuellen Straßen- und Verkehrsführung kann sich durch eine Tempo-30-Anordnung der Verkehr aus den aufgeführten Straßen weder nachteilig verändern, noch in andere Straßenabschnitte verlagern. Eine Benachteiligung von Anliegern anderer Straßen ist somit ausgeschlossen. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 31 Unterbrechung der Beratung aufgrund interner Beratungen der SPD-Fraktion von 18.35 Uhr bis 18.45 Uhr. Beschluss: Die Vorlage OF 750/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Vorplatz Bahnhof Unterliederbach

19.04.2013 | Aktualisiert am: 26.06.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2013, OF 715/6 Betreff: Vorplatz Bahnhof Unterliederbach Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt an die HLB heranzutreten, damit die HLB auf dem Platz neben dem Bahnhof Unterliederbach veranlasst, 1. dass der Zugang von der Rampe am Ende des Bahnsteigs hin zur Hunsrückstraße für Fußgänger und insbesondere für Personen mit Kinderwagen oder Rollstühlen in einen dauerhaft befestigten und begehbaren Zustand versetzt wird, wobei gleichzeitig die dort befindliche Zufahrt für PKW auf die Hunsrückstraße gesperrt wird (sodass nur noch eine Zufahrt auf den Platz bestehen bleibt, nämlich die über die Schmalkaldener Straße), 2. dass der Zugang von der Fußgängerampel in der Schmalkaldener Straße zum Bahnsteig so hergerichtet wird, dass sich dort dauerhaft keine Pfützen mehr bilden. Begründung: Über viele Jahre hinweg hat der Ortsbeirat Anträge gestellt, um die Situation auf dem Platz vor dem Bahnhof Unterliederbach zu verbessern. Bisher ohne durchschlagenden Erfolg. Es wurden immer nur kleinere Ausbesserungen vorgenommen, die bald schon wieder ihre Wirkung verloren haben. Jetzt hat sich die HLB in Gesprächen bereit erklärt - ein entsprechendes Votum des Ortsbeirats vorausgesetzt - die beiden genannten Maßnahmen durchzuführen. Auf die Zufahrt für Autos in der Hunsrückstraße kann verzichtet werden, eine Zufahrt reicht völlig aus. Die Verkehrssituation an der Zufahrt Hunsrückstraße ist auch unübersichtlich und damit gefährlich. Außerdem nutzen Autofahrer den Platz auch schon mal als Umfahrung, um einen Rückstau auf der Schmalkaldener Straße zu umgehen. Das ist nicht mehr möglich, wenn es nur noch eine Zufahrt auf den Platz gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 715/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2273 2013 Die Vorlage OF 715/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch Tempobegrenzung

23.03.2013 | Aktualisiert am: 17.04.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2013, OF 673/6 Betreff: Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch Tempobegrenzung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich mit der Landesregierung in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, auf der Autobahn A66 eine Tempobegrenzung auf 100 km/h im Bereich zwischen Kriftler Dreieck und Anschlusstelle Höchst zu erreichen. Begründung: Auf der A66 kommt es insbesondere im Bereich der zahlreichen Anschlusstellen immer wieder zu schweren Unfällen. So wurde vor etwa 16 Monaten ein Auto, welches bei der Ausfahrt Zeilsheim ausfahren wollte und entsprechend abgebremst hatte, von einem mit über 160 km/h fahrenden Fahrzeug gerammt und neben die Fahrbahn geschleudert, wo es ausbrannte. Beide Insassen starben. Es ist nicht einzusehen, wieso auf diesem Teilstück der A66 beliebig schnell gefahren werden darf. Solche Unfälle wie der geschilderte werden dadurch begünstigt, dass die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge sehr unterschiedlich sind. Auf den wenigen Kilometern zwischen dem Kriftler Dreieck und dem Eschborner Dreieck gibt es mit diesen beiden Knotenpunkten sowie der Anschlusstelle Zeilsheim, der Anschlusstelle Kelkheim, der Anschlusstelle Höchst und der Anschlusstelle Eschborn insgesamt sechs Stellen, an denen auf die Autobahn auf oder von der Autobahn ab gefahren werden kann. Die A66 hat damit in diesem Bereich den Charakter einer typischen Stadtautobahn, und es erscheint nur logisch, dass die Geschwindigkeit auf den meisten Teilstrecken in diesem Bereich auch deutlich reduziert wird. So gibt es auch schon von der Anschlusstelle Kelkheim Richtung Frankfurt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h, die kurz hinter Höchst in Tempo 100 km/h übergeht. In der Gegenrichtung gilt von der Anschlusstelle Eschborn kommend ebenfalls Tempo 100, und zwar durchgehend bis zur Anschlusstelle Kelkheim, dort wird dann plötzlich jede Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. An der Anschlusstelle Zeilsheim gilt derzeit in Richtung Höchst Tempo 120, wahrscheinlich aufgrund von Straßenschäden. Für die knapp drei Kilometer zwischen den Anschlusstellen Zeilsheim und Kelkheim wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung dann aufgehoben, bis wie geschildert ab der Anschlusstelle Kelkheim dann wieder Tempo 120 gilt. Dieser verwirrende Wechsel verschiedener Tempobegrenzungen auf einem kleinen Autobahnteilstück, dazu noch mit teils unterschiedlichen Geschwindigkeiten in unterschiedlichlichen Richtungen, kann keine für alle Verkehrsteilnehmer sichere Situation gewährleisten. Eine einheitliche Geschwindigkeit von Tempo 100km/h, wie sie auf den geschilderten Teilstücken bereits gilt, für die gesamte Strecke wäre wesentlich sicherer. Folgende weiteren Argumente sollten gegenüber dem Land Hessen vorgebracht werden: Derzeit haben Autos, die an der Anschlusstelle Kelkheim (Schmalkaldener Straße) auf die A66 Richtung Frankfurt auffahren, große Probleme, in den fließenden Verkehr einzufädeln, denn vor ihnen staut sich meist schon der Verkehr durch Fahrzeuge, die nur wenige hundert Meter weiter bei der Anschlusstelle Höchst abfahren wollen. Von hinten kommen aber Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit angefahren, die von der Anschlusstelle Zeilsheim kommend gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung hatten, auf der langen Geraden Gas gegeben haben und nun nur zögerlich auf die ab der Anschlusstelle Kelkheim erlaubten 120 km/h abbremsen. In dieser Konstellation ist die Anschlusstelle Kelkheim/Schmalkaldener Straße eigentlich sogar noch gefährlicher als die Anschlusstelle Zeilsheim, bei der der geschilderte schwere Unfall passiert ist und an der auch sonst immer wieder von kleineren Unfällen und gefährlichen Situationen berichtet wird. Durch den Ausbau des Main-Taunus-Zentrums hat der Verkehr an den beiden Ausfahrten Kelkheim und Höchst übrigens noch einmal deutlich zugenommen, diesem Fakt wurde bisher keinerlei Rechnung getragen. Studien haben ergeben, dass die Staugefahr bei Tempo 80 auf Stadtautobahnen mit vielen dicht aufeinander folgenden Auffahrten geringer ist, als ohne Tempobegrenzung. Gerade durch das aprupte Abbremsen bei hoher Geschwindigkeit wird die Staubildung gefördert. Die Kapazität der Autobahnen nimmt bei niedrigeren Geschwindigkeiten durch die niedrigeren Sicherheitsabstände zu, mehr Autos pro Zeit können die Strecke benutzen. Wenn man sich in Richtung eines staufreien Hessens entwicklen will, gehört die Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an solchen Stellen wie hier an der A66 zu den unbedingt notwendigen Maßnahmen. Dies ist übrigens auch daran zu erkennen, dass in dem Bereich, in dem momentan durch Straßenschäden an der Anschlusstelle Zeilsheim Tempo 120 vorgeschrieben ist, kein Nachteil im Verkehrsfluss zu beobachten ist im direkten Vergleich mit der entgegen gesetzten Fahrtrichtung, in der es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. Fazit: die Ungleichbehandlung der verschiedenen Abschnitte der A66 im geschilderten kurzen Bereich ist nicht vermittelbar, begünstigt Unfälle, behindert einen gleichmäßigen Verkehrsfluss und sollte deswegen abgeschafft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2103 2013 Die Vorlage OF 673/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Querungshilfe auf der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße

22.03.2013 | Aktualisiert am: 17.04.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2013, OF 688/6 Betreff: Querungshilfe auf der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Liederbacher Straße in Höhe zwischen Idarwaldstraße und der Bushaltestelle "Wasgaustraße" eine Querungshilfe eingerichtet werden kann. Begründung: Bürger sind an den Ortsbeirat herangetreten mit der Bitte zu prüfen ob es möglich ist, in Höhe zwischen der Bushaltestelle "Wasgaustraße" und der Idarwaldstraße eine Querungshilfe einzurichten. Da der Weg, vor allem für mobilitätseingeschränkte Mitbürger zum nächsten Überweg zu weit ist, wenn sie von der Linie 50, von Unterliederbach/West, zur Linie 58, in Richtung Eschborn, umsteigen wollen. Auch im Hinblick auf die neue Wegeverbindung aus dem Bereich der Idarwaldstraße zur Pfälzer Straße, über die neu zu bauende Brücke über den Liederbach, wäre es sinnvoll, wenn die Möglichkeit eine Querungshilfe einzurichten geprüft wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 702 2013 Die Vorlage OF 688/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Verkehr in Hunsrückstraße und Schmalkaldener Straße

01.11.2012 | Aktualisiert am: 05.12.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2012, OF 552/6 Betreff: Verkehr in Hunsrückstraße und Schmalkaldener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Mit welcher Mehrbelastung für den Verkehr ist nach Fertigstellung des Neubaugebiets auf der Hunsrück- und der Schmalkaldener Straße zu rechnen? 2. Wie wird sich das auf den heute dort schon starken Verkehr, insbesondere zu Berufsverkehrzeiten und wenn eine Veranstaltung in der Ballsporthalle Höchst stattfindet, auswirken? 3. Welche Veränderungen oder Eingriffe in den Verkehr im Vergelich zu heute sind eventuell erforderlich bzw. schon vorgesehen? 4. Wie ist beabsichtigt mit den zur Zeit schon bestehenden, aber nicht in Betrieb befindlichen Ampeln zu verfahren? Begründung: Im genannten Bereich entsteht ein großes Neubaugebiet. Die Auswirkungen auf die Verkehrssituation auf der Hunrück- und Schmalkaldener Straße sollen dargestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 27.11.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 554 2012 Die Vorlage OF 552/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Bahnanbindung Fraport Arena hier: Silo-, Hunsrück- und Schmalkaldener Straße vom Autoverkehr entlasten

01.11.2012 | Aktualisiert am: 05.12.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2012, OF 554/6 Betreff: Bahnanbindung Fraport Arena hier: Silo-, Hunsrück- und Schmalkaldener Straße vom Autoverkehr entlasten Das Verkehrsaufkommen in Unterliederbach im Bereich Hunsrück- und Schmalkaldener Straße wie auch auf der Silostraße ist aktuell bereits hoch, ganz besonders Im Berufsverkehr. Hinzu kommen bald noch die Auswirkungen durch das Neubaugebiet an der Hunsrückstraße. Bei Veranstaltungen in der Fraport-Arena sind diese Straßen dann in der Regel hoffnungslos überlastet und an allen möglichen und unmöglichen Stellen parken zudem für die Dauer der Veranstaltung Autos im Straßenraum, weil die offiziellen Parkplatzkapazitäten nicht ausreichen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommt fast niemand zur Fraport-Arena. Ein attraktives Verkehrsmittel zur Anreise zu Veranstaltungen in der Fraport-Arena für Besucher, die ja meist von weiter her anreisen, ist sicher eine Bahnverbindung. So könnte auch das Silobad und das dortige Gewerbegebiet viel besser als bisher durch den ÖPNV angeschlossen werden. Nah zur Ballsporthalle liegt der S-Bahn Halt Farbwerke (angefahren von den Linien S 1 und S 2), lediglich getrennt durch die Gleisanlagen des ehemaligen Güterbahnhofs Höchst. Fast direkt neben der Ballsporthalle verläuft die K-Bahn. Heute gibt es aber keine Möglichkeit die früheren Güterbahnhofsgleise zu überqueren und es gibt an der K-Bahn keine Station an der Fraport-Arena. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. zu untersuchen, wie hoch wäre der Nutzen einer Fußwegeverbindung vom S-Bahn Halt Farbwerke (z.B. als Brücke) und einem Haltepunkt an der K-Bahn in Höhe der Fraport-Arena, bezogen auf die gesamtverkehrliche Situation in diesem Bereich (allgemeine Verkehrssituation, Anbindung für Anwohner und Arbeitnehmer des Gewerbegebiets und der Besucher der Fraport-Arena und des Silobades); 2. mitzuteilen, mit welchen Kosten für die Errichtung einer solchen Fußwegeverbindung und einer geeigneten Station an der K-Bahn - zumindest annähernd - zu rechnen wäre. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.11.2012, OF 579/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 27.11.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 556 2012 1. Die Vorlage OF 554/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 579/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 4 SPD

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Hans-Böckler-Straße verkehrsberuhigt umgestalten

01.10.2012 | Aktualisiert am: 05.12.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2012, OF 514/6 Betreff: Hans-Böckler-Straße verkehrsberuhigt umgestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Hans-Böckler-Straße bald möglichst verkehrsberuhigt und umgestaltet wird. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: - die vom Amt für Straßenbau und -entwicklung (ASE) im Ortsbeirat am 21.8.2012 vorgeschlagenen Maßnahmen werden umgesetzt, - dazu werden die Kreuzungsbereiche aller einmündenden Straßen zwischen Königsteiner Straße und Liederbacher Straße aufgepflastert, - zudem werden an den Zugängen zu den Sportplätzen Verengungen auf der Fahrbahn durchgeführt und zusätzliche geeignete Sicherungen zum Schutz vor allem für Kinder aufgestellt Begründung: Der Ortsbeirat hatte Anfang des Jahres den Magistrat gebeten, eine Planung zu erstellen, wie man die Hans-Böckler-Straße besser verkehrsberuhigen und gleichzeitig das Straßenbild aufwerten kann. In der Sitzung des Ortsbeirats am 21.8. diesen Jahres wurde diese Planung vorgestellt, die das Wohlwollen des Ortsbeirates fand. Die antragstellende Fraktion hat zudem eine Begehung in der Hans-Böckler-Straße mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt, die noch Vorschläge erbracht hat, die Berücksichtigung finden sollen. Insbesondere geht es dabei um die Sicherheit vor allem der Kinder an den Zugängen der Sportanlagen. Zudem sollen an den vom ASE vorgesehenen Verengungen in den Kreuzungsbereichen Aufpflasterungen erfolgen. Dies würde einmal dem beabsichtigten Ziel zuträglich sein, dass die Autos dort langsamer fahren sollen, und zudem würde es den Straßenbereich optisch aufwerten. Nach Mitteilung des ASE sind die Mittel für die Umgestaltung der Straße vorhanden und einem baldigen Beginn der Arbeiten steht somit nichts im Wege. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 514/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 27.11.2012, TO I, TOP 6 Auf Wunsch der CDU wird über die drei Spiegelstriche des Tenors der Vorlage OF 514/6 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1727 2012 Die Vorlage OF 514/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Erster Spiegelstrich: Einstimmige Annahme Zweiter und dritter Spiegelstrich: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach Lärmschutz für den Abschnitt zwischen dem Autobahnanschluss Schmalkaldener Straße und dem bereits jetzt bestehenden Tempo-Limit von 100 km/h im Bereich der Tankstelle an der Engelsruhe

16.05.2012 | Aktualisiert am: 20.06.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2012, OF 413/6 Betreff: Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach Lärmschutz für den Abschnitt zwischen dem Autobahnanschluss Schmalkaldener Straße und dem bereits jetzt bestehenden Tempo-Limit von 100 km/h im Bereich der Tankstelle an der Engelsruhe Hessen Mobil (ehemals ASV Hessen) hat dem Magistrat in der Stellungnahme ST 1410 vom 19.12.2011 mitgeteilt, dass "die Lärmimmission gemäß den maßgebenden Richtlinien auf Basis von Prognoseverkehrsbelastungen für den in der Anregung genannten Bereich der A 66 berechnet wurden. Rechtsgrundlage für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm sind die Straßenverkehrsordnung (§ 45 (1) Nr. 3) sowie die dazu erlassenen Lärmschutzrichtlinien Straßenverkehr. Danach kann eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen nur angeordnet werden, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Lärmmittelungspegel über den Grenzwerten von 70 dB(A) (tags) und 60 dB(A) (nachts) liegt und darüber hinaus durch die verkehrsbeschränkende Maßnahme um mindestens 3 dB(A) gesenkt werden kann. Das Ergebnis ist, dass die für reine Wohngebiete geltenden Grenzwerte weder tagsüber noch nachts überschritten werden. Darüber hinaus beträgt die Lärmminderung, die durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h erreicht werden kann, weniger als 3 dB(A). Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h als straßenverkehrsrechtliche Maßnahme für den genannten Abschnitt ist daher nicht möglich." Nach umfangreichen Recherchen zu dieser Thematik muss festgestellt werden, dass es für die Anordnung eines entsprechenden Tempolimits nicht notwendig ist, dass außer der Richtwertüberschreitung des Lärmmitteilungspegels auch zusätzlich noch eine Pegelminderung von mindestens 3 dB (A) erzielt werden muss. Laut Lärmschutz Richtlinien-StV kann auf Autobahnen bei Richtwertüberschreitungen im Bereich von Wohnbebauung die Anordnung eines entsprechenden Tempolimits zur Vermeidung von Lärmpegelspitzen auch dann in Betracht kommen, wenn die mindestens zu erreichende Lärmpegelminderung von 3 dB (A) durch Geschwindigkeitsbeschränkungen rechnerisch nicht erreichbar ist. Zudem ist festzustellen, dass die Grenzwerte entgegen der Darstellung von Hessen Mobil offensichtlich überschritten sind. Der Grenzwert (Auslösewert) für den Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) liegt laut Lärmschutz-RL-StV bei 60 dB (A). Laut amtlicher Lärmkartierung des Landes Hessen von 2007, liegt im o. g. Abschnitt der Lärmpegelpegel für den Nachtbereich (LNight 22:00 bis 6:00 Uhr) bei über 65 dB (A), an den meisten Stellen sogar bei über 70 dB (A). Es ist außerdem davon auszugehen, dass auch die Tagesgrenzwerte überschritten werden. Dies ist mit den vorhandenen Daten jedoch nicht eindeutig zu belegen, da die vorliegende Lärmkartierung des Landes Hessen von 2007, neben dem Lärmpegel für den Nachtbereich (LNight) nur noch den Lärmpegel für den sogenannten Tag-Abend-Nacht-Bereich (LDEN 00:00 bis 24:00 Uhr) und somit einen 24 Std. Tages-Durchschnittspegel angibt, während sich Hessen Mobil und die Lärmschutz-RL-StV, auf den Beurteilungspegel für den Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr), beziehen. Der Grenzwert (Auslösewert) für den Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) liegt laut Lärmschutz-RL-StV bei 70 dB (A). Laut amtlicher Lärmkartierung des Landes Hessen von 2007, liegt im o. g. Abschnitt der A 66 der bereits erwähnte 24 Std. Tages-Durchschnittspegel schon bei 65 dB (A). Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Beurteilungspegel für den Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) üblicher Weise um ca. 10 dB (A) höher liegt als der 24 Std. Tages-Durchschnittspegel. Daher ist davon auszugehen, dass auch am Tag im o. g. Abschnitt der A 66, der Grenzwert überschritten wird. Damit scheint eine Herabsetzung der Geschwindigkeit ein verhältnismäßiges Mittel um die Anwohnerinnen und Anwohner der Autobahn vor unzumutbaren Lärmbelastungen zu schützen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert an Hessen Mobil erneut heranzutreten und mit den Rechercheergebnissen zu konfrontieren und eine Stellungnahme dazu abzufordern. Zudem sollen folgende Fragen detailliert beantwortet werden: 1. Von welchen aktuellen Ist-Immissionswerten (Beurteilungspegeln) geht Hessen Mobil im Augenblick für den genannten Abschnitt der A 66 aus? 2. Welche genauen Berechnungsgrundlagen und Eingangsgrößen (Verkehrsstärke etc.) sowie Berechnungsalgorithmen liegen der Ermittlung für die aktuellen Ist-Immissionswerte zu Grunde und von wann stammen die einzelnen Daten? 3. Welche Prognosebelastungen wurden für die Ermittlung der aktuellen Immis-sionswerte zu Grunde gelegt und von wann stammen diese? 4. Welcher Berechnungsvorgang wurde für die Berechnung der aktuellen Immissionswerte (Beurteilungspegel) zu Grunde gelegt (die konkreten Berechnungsschritte sind einzeln darzulegen)? 5. In welcher Form muss die aktuelle Lärmbelastung an der A 66 eventuell noch nachgewiesen werden um weitere, gegebenenfalls, notwendige Lärmschutz-maßnahmen auf Kosten des Bundes erwirken zu können? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1261 2012 Die Vorlage OF 413/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule

27.04.2012 | Aktualisiert am: 22.05.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2012, OF 384/6 Betreff: Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Schulwegeplan für die Karl-von-Ibell-Schule unter dem Gesichtspunkt zu aktualisieren, dass ab dem neuen Schuljahr und nach Fertigstellung der Bebauung Silogebiet auch Kinder aus diesem Gebiet zur Karl-von-Ibell-Schule kommen werden. Begründung: Ab dem Schuljahr 2012/2013 werden auch die Kinder aus dem Silogebiet in der Karl-von-Ibell-Schule zur Schule gehen, diese werden dann den kurzen Weg entlang der Schmalkaldener Straße zur Schule nutzen. Daher ist es notwendig den Schulwegplan entsprechend rechtzeitig anzupassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1200 2012 Die Vorlage OF 384/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Ampelschaltung Leunastraße

10.11.2011 | Aktualisiert am: 07.12.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2011, OF 197/6 Betreff: Ampelschaltung Leunastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in wie weit die Ampelschaltung im Zuge der Leunastraße, insbesondere am "Leunakreisel", optimiert werden kann. Begründung: Es ist immer wieder, zu unterschiedlichen Tageszeit auch am Wochenende, zu beobachten, dass sowohl von der Liederbacherstraße als auch von der Adolf-Haeuser-Straße der Verkehr auf Grund von zu kurzen Grünphasen nicht abfließen kann, es kommt daher immer wieder auf der Adolf-Haeuser-Straße zu Rückstaus bis zum Bahnhof. Dabei ist auf der Leunastraße kein großer Verkehrsfluß. Daher hält es der Ortsbeirat für sinnvoll die Ampelschaltung dahin gegen zu überprüfen, wie sie für einen optimalen Verkehrsfluß eingestellt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2011, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 176 2011 Die Vorlage OF 197/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Ampelschaltungen auf der Leunastraße, insbesondere am `Leunakreisel., so optimiert werden können, dass der Verkehr von der Liederbacher Straße und der Adolf-Haeuser-Straße besser abfließen kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Fußweg zwischen Schmalkaldener Straße und Wartburgstraße

26.08.2011 | Aktualisiert am: 21.09.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2011, OF 126/6 Betreff: Fußweg zwischen Schmalkaldener Straße und Wartburgstraße Vorgang: V 419/07 OBR 6; ST 1803/07; ST 203/08 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie durch geeignete Maßnahmen nach dem Zugang zum ALDI-Parkplatz, wie z.B. ein weiteres Drängelgitter, motorisierten Zweiradfahrern das Passieren dieses Weges unmöglich gemacht werden kann. Begründung: Bereits 2007 wurde auf Anregung des Ortsbeirats an der Schmalkaldener Straße ein Drängelgitter angebracht. Leider hat sich gezeigt das motorisierte Zweiradfahrer über den ALDI-Parkplatz das Drängelgitter umfahren und weiterhin diesen Schleichweg benutzen. Anwohner haben sich nochmal an den Ortsbeirat gewandt mit der Bitte, hier für Abhilfe zu sorgen. Sie sorgen sich um die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere der Kinder, und sie sind wegen der Lärmbelästigung besorgt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 110 2011 Die Vorlage OF 126/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Verkehrsspiegel Liederbacher Straße/Idarwaldstraße

23.08.2011 | Aktualisiert am: 21.09.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2011, OF 125/6 Betreff: Verkehrsspiegel Liederbacher Straße/Idarwaldstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssicherheit beim Einbiegen von der Idarwaldstraße in die Liederbacherstraße durch das Anbringen eines Verkehrsspiegels erhöht werden kann. Begründung: Bei der Ausfahrt in die Liederbacher Straße ist die Einsicht in die vorfahrtberechtigte Liederbacher Straße durch dort stehenden Bäume und parkende PKW sehr eingeschränkt. Dies hat in der Vergangenheit schon zu gefährlichen Situationen geführt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 109 2011 Die Vorlage OF 125/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Anschlussstelle Kelkheim hier: Schmalkaldener Straße (L3016)/BAB 66

04.08.2011 | Aktualisiert am: 21.09.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2011, OF 121/6 Betreff: Anschlussstelle Kelkheim hier: Schmalkaldener Straße (L3016)/BAB 66 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in wie weit Maßnahmen ergriffen werden können, die die Verkehrssicherheit an der Abfahrt von der A66 zur L3016 weiter erhöhen. Begründung: Es hat sich in letzter Zeit gezeigt, dass die bisherigen Maßnahmen der KEBU nicht ausreichen um diesen Unfallschwerpunkt zu entschärfen. Daher sollten weitere Maßnahmen erwogen werden, welche die Verkehrssicherheit an diesem Punkt erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 108 2011 Die Vorlage OF 121/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 6 | PARLIS

Ludwig-Hensler-Straße und Ibellstraße hier: Grunderneuerung

15.06.2010 | Aktualisiert am: 13.02.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.06.2010, OA 1143 entstanden aus Vorlage: OF 1495/6 vom 22.05.2010 Betreff: Ludwig-Hensler-Straße und Ibellstraße hier: Grunderneuerung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, genanntes Straßenkarree in die Liste der zur Grunderneuerung vorgesehenen Straßen aufzunehmen. Begründung: Genannte Straßen einschließlich eines Teiles der anliegenden Parkplätze haben in den letzten Jahren und besonders im vergangenen Winter sehr gelitten. Die Straßen sind schon oft provisorisch repariert worden. Im Übrigen ist zu erwarten, dass auch bei Aufnahme des Straßenkarrees in die Liste noch mindestens ein Winter vergeht, bis eine solche Maßnahme erfolgen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2010, ST 1424 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.06.2010 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.08.2010, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1143 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 8508, 43. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.08.2010 Aktenzeichen: 66 5

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 6 | PARLIS

Leunastraße als .Tor nach Höchst. attraktiver gestalten

11.03.2008 | Aktualisiert am: 19.09.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.03.2008, OA 612 entstanden aus Vorlage: OF 736/6 vom 28.01.2008 Betreff: Leunastraße als "Tor nach Höchst" attraktiver gestalten Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 14.11.2008, 24.04.2009, 31.07.2009, 07.12.2009, 03.05.2010, 14.09.2010, 09.09.2011 und 06.12.2011 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Attraktivierung der Leunastraße auf der Höchster Seite umzusetzen: 1. Ein Teil der Bürgersteige in der Leunastraße, die eine Breite von 4 Metern oder mehr haben (Brückenanfang Leunastraße/Brüningstraße und Leunastraße/Bolongarostraße), sollen entsiegelt und mit Staudenpflanzen oder kleinen Büschen begrünt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass es keinen Eingriff in die Radwege gibt. 2. Es ist zu prüfen, ob im Rand- oder Seitenbereich der Leunastraße zwischen Bolongarostraße und Adolf-Haeuser-Straße Bäume gepflanzt werden können. Dies wäre eine sinnvolle Fortsetzung der Baumpflanzungen, die auf Schwanheimer Seite entlang der Leunastraße noch erfolgen sollen. 3. Die Blechverkleidungen an der Leunabrücke sollten abgebaut werden, damit der Blick auf den Main freigegeben werden kann. 4. Die Eisenbahnbrücke zur Liederbacher Straße hin, sollte von Graffiti gesäubert und von Brombeerbewuchs freigeschnitten werden, damit das historische Bauwerk wieder sichtbar wird. 5. Es ist zu prüfen, ob in der Mitte der Fahrspuren ab Ende der Leunabrücke bis Adolf-Haeuser-Straße der versiegelte Bereich entsiegelt und mit Büschen oder Rasen begrünt werden kann. Begründung: Die Leunastraße ab dem Straßenabschnitt Brüningstraße und Bolongarostraße hat nun mit der Anbindung der Leunabrücke den Charakter eines Eingangs, eines Tores zum Stadtteil Höchst. Der Anblick, der sich dem Betrachter hier bietet, ist jedoch alles andere als erfreulich: Das Stadtbild zeigt sich fast nur rein funktional. Der Verkehr wird über jeweils drei Spuren weitläufig hinein- bzw. herausgeführt. Von einer ansprechenden Bepflanzung oder vielleicht einer Baumreihe, von "grünen Oasen" in dieser Steinwüste keine Spur. Das ist schade, weil auch ein attraktives Stadtbild an einer Stelle wie dieser, die das neue "Tor nach Höchst" darstellt, ein Standortfaktor ist. Die Finanzierung dieser Maßnahmen kann aus dem Haushaltstitel "Grüne Räume" oder "Schöneres Frankfurt" erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.04.2012, B 204 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 19.03.2008 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 10.04.2008, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Den Ziffern 1., 2., 4. und 5. der Vorlage OA 612 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 612 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.04.2008, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Den Ziffern 1., 2., 4. und 5. der Vorlage OA 612 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 612 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.04.2008, TO II, TOP 57 Beschluss: a) Den Ziffern 1., 2., 4. und 5. der Vorlage OA 612 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 612 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, BFF, REP und NPD gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, BFF, REP und NPD (= Annahme) sowie FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 14.08.2008, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 27. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.01.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.05.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 24.09.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.02.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 42. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 17.06.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 45. Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.11.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 1. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.06.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.11.2011, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.01.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Beschlussausfertigung(en): § 3887, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.04.2008 § 4374, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 14.08.2008 § 5253, 27. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 15.01.2009 § 6045, 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 19.05.2009 § 6858, 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 24.09.2009 § 7666, 38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 11.02.2010 § 8307, 42. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 17.06.2010 § 8940, 45. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.11.2010 § 272, 1. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.06.2011 § 775, 4. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.11.2011 § 1095, 6. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.01.2012 Aktenzeichen: 60 10

Keine Partei

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Initiative Ortsbeirat 6 | PARLIS

Instandsetzung eines Wegstücks

31.05.2005 | Aktualisiert am: 24.02.2020

S A C H S T A N D : Initiative vom 31.05.2005, OI 100 entstanden aus Vorlage: OF 1296/6 vom 09.05.2005 Betreff: Instandsetzung eines Wegstücks Der Ortsbeirat 6 fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 7 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, das Wegstück entlang des Liederbachs zwischen den Mündungen der Hans-Böckler-Straße und der Ibellstraße auf die Liederbacher Straße aus laufenden Haushaltsmitteln instand setzen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2005, B 694 Versandpaket: 08.06.2005 Aktenzeichen: 66 2

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Seebachstraße verhindern

02.11.2021 | Aktualisiert am: 07.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2021, OF 231/6 Betreff: Unterliederbach: Parken in der Einmündung Liederbacher Straße/Seebachstraße verhindern Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, mit denen das Parken in der Einmündung von der Liederbacher Straße in die Seebachstraße (aus Richtung Höchst kommend östlich) verhindert wird. Begründung: In der Einmündung in der Seebachstraße zur Liederbacher Straße ist zwar sogar ein Parkwinkel markiert (s. Foto 1), der Platz davor zur Einmündung hin wird dennoch ständig zum Parken genutzt (siehe Foto 2). Die Seebachstraße ist eine Einbahnstraße, kann aber von Radfahrerinnen und Radfahrern auch in Gegenrichtung benutzt werden. Von der Liederbacher Straße hineinfahrende Verkehrsteilnehmer (Autofahrer ebenso, wie Fahrradfahrer) haben aber, wenn dort widerrechtlich ein PKW steht, keinen Einblick mehr in die Straße. Um die Situation zu verbessern bzw. entschärfen, sollten hier Maßnahmen ergriffen werden, um das widerrechtliche Parken verhindern -z.B. Aufbringen einer zusätzlichen Markierung (schraffierte Fläche) und/oder Aufstellen eines Pollers oder Fahrradbügels. Foto 1 Foto 2 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1087 2021 Die Vorlage OF 231/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Zugang Graubnerpark

15.05.2021 | Aktualisiert am: 10.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 59/6 Betreff: Unterliederbach: Zugang Graubnerpark Vorgang: OM 2584/18 OBR 6; ST 717/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Bordsteinkante im Bereich des Zugangs zum Graubnerpark von der Wartburgstraße aus abzusenken. Zusätzlich sollte die Bordsteinabsenkung auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor regelwidrig parkenden Fahrzeugen geschützt werden. Zurzeit befindet sich hier nur eine Markierung auf der Fahrbahn, welche jedoch leider nicht beachtet wird. Eine Sicherung mit Hilfe von Pollern ist erforderlich. Begründung: Laut Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 717, war die Umsetzung für Sommer 2018 zugesagt, ist aber nicht erfolgt (Ausgangspunkt war die OM 2584 vom 16.1.2018). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2584 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 717 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 154 2021 Die Vorlage OF 59/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Fußgängerüberweg Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße

15.05.2021 | Aktualisiert am: 10.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 56/6 Betreff: Unterliederbach: Fußgängerüberweg Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße Vorgang: V 702/13 OBR 6; ST 1035/13; OM 4650/15 OBR 6; ST 267/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat erneut wegen dem o.g. Überweg anzufragen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 267, wurde eine Querung unter anderem mit der Begründung abgelehnt, auf Höhe Hermann-Waibel-Allee würde relativ zeitnah eine Ampel errichtet. Statt dieser Ampel gibt es bisher aber nur einen Fußgängerüberweg. Begründung: Hier die immer noch gültige Begründung laut Antrag V 702/13, 18.10.21015: Aufgrund der neu entstandenen Wegeverbindung über die neu gebaute Brücke über den Liederbach im Bereich der Idarwaldstraße und der Pfälzer Straße ist es sinnvoll, hier eine Querungshilfe einzurichten, zumal in die in Fertigstellung befindliche Wohnbebauung viele junge Familien mit Kindern einziehen werden, die diesen Weg dann als Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule nutzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 702 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1035 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4650 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 267 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 23 2021 Die Vorlage OF 56/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule

16.04.2021 | Aktualisiert am: 17.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2021, OF 3/6 Betreff: Unterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, wie weit die folgenden Maßnahmen für die erforderliche Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule sind: 1. Eintritt der Carl-von-Ibell-Schule in den Pakt für den Nachmittag 2. Prüfung und Zeitplan für eine Ertüchtigung einer ehemaligen Betreuungseinrichtung in der Johannisallee 41 3. Zeitweise Platzierung einer Container-Anlage zur Betreuung auf einer Wiese an der Liederbacher Straße zur Überbrückung bis eine dauerhafte Lösung eingerichtet wird 4. Untersuchung des ABI auf eine weitere Erweiterung der Raumkapazität an der Carl-von-Ibell-Schule 5. Neu:(Vorübergehende) Erweiterung der KIZ-Gotenstraße in den Räumen der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule bis zum dortigen Umbau, bzw. Schaffung anderer dauerhafter Einrichtungen Begründung: Die Schulgemeinde der Karl-von-Ibell-Schule wächst und die erforderliche Betreuung der Grundschulkinder ist immer noch nicht abgedeckt. Die langfristigen Planungen zum Schulausbau stehen für das kommende Schuljahr noch nicht zur Verfügung. Die Eltern sind sehr besorgt, wegen fehlender fester Zusagen keine ausreichende Betreuung ihrer Kinder für das nächste Schuljahr zu haben und ihren Arbeitsplatz deswegen aufgeben zu müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 23 2021 Die Vorlage OF 3/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Höchst: Linksabbiegen mit dem Rad zum Höchster Bahnhof

06.08.2020 | Aktualisiert am: 23.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2020, OF 1352/6 Betreff: Höchst: Linksabbiegen mit dem Rad zum Höchster Bahnhof Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Linksabbiegen von der Liederbacher Straße in die Adolf-Häusser-Straße zum Höchster Bahnhof für Radfahrer*innen deutlich zu markieren und entweder über a) die Linksabbieger-Busspur oder b) über die Auffahrt auf den Bürgersteig und die Ampelanlage auf "dänische" Weise mit dem von rechts kommendem Verkehr zu führen. Begründung: Wenn Radfahrer*innen von Unterliederbach die Liederbacher Straße entlangfahren und an der Kreuzung Farbenstraße/Adolf-Häusser-Straße zum Höchster Bahnhof abbiegen wollen, ist keine Wegeführung erkenntlich, nur "Eingeweihte" wissen, dass ein Radweg auf dem rechten Bürgersteig ohne Markierung der Auffahrt kurz vor der Kreuzung beginnt und über die ampelgeregelte Kreuzung nach links die Einfahrt in die Adolf-Häusser-Straße ermöglicht. Bis man das beim Fahren erkennt, ist man schon vorbeigefahren. Eine optimale Radabbiegemöglichkeit wäre allerdings eine Führung über die Linksabbiege-Busspur. Bis zur Umgestaltung der Kreuzung im Zusammenhang mit der RTW lohnt es sich, die Markierung anzubringen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6474 2020 Die Vorlage OF 1352/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Parkplatzsituation im Wohngebiet Ludwig-Hensler-Straße

28.05.2020 | Aktualisiert am: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2020, OF 1314/6 Betreff: Parkplatzsituation im Wohngebiet Ludwig-Hensler-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, im Hinblick auf die aufgrund bereits durchgeführter bzw. aktuell laufender Baumaßnahmen verursachte massive Verknappung von Parkplatzflächen für die Anlieger, einen Ortstermin im Wohngebiet Ludwig-Hensler-Straße anzuberaumen. Dieser sollte möglichst zeitnah und unter Einbeziehung der zuständigen Vertreter der städtischen Ämter, des Ortsbeirates sowie der betroffenen Anwohner stattfinden. Begründung: Dem von Bewohnern des Wohngebietes Ludwig-Hensler-Straße - aufgrund der durch verschiedene Eingriffe im öffentlichen Straßenraum herbeigeführte gravierende Mangel an Parkplatzflächen für die Anwohner - an den Ortsbeirat herangetragene Wunsch nach einem Ortstermin sollte Folge geleistet werden. Zielsetzung hierbei muss es sein, eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung zu entwickeln, die den Bedürfnissen der Anwohner so weit als möglich gerecht wird und auch kurzfristig umsetzbar ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 16.06.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1314/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Zebrastreifen in Höhe der Wartburgstraße 1 gegen Falschparker schützen

08.11.2019 | Aktualisiert am: 04.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2019, OF 1157/6 Betreff: Unterliederbach: Zebrastreifen in Höhe der Wartburgstraße 1 gegen Falschparker schützen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge das zuständige Fachamt beauftragen, den Zebrastreifen Höhe Wartburgstraße 1 - Unterliederbach besser gegen Falschparker zu schützen (z.B. Sperrflächen mit Pollern oder Fahrradbügel). Begründung: Der Zebrastreifen wird seitlich immer wieder zugeparkt. Wartende Fußgänger sind dadurch für die Autofahrer schlecht oder zu spät erkennbar. Außerdem befindet sich der Zebrastreifen unmittelbar an einem Kindergarten uns ist Teil des Schulwegplans zur Karl von-Ibell-Schule. Gerade Kinder werden hier durch die Falschparker komplett verdeckt. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5429 2019 Die Vorlage OF 1157/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Liederbacher Straße/Wagengasse

30.09.2019 | Aktualisiert am: 30.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2019, OF 1127/6 Betreff: Liederbacher Straße/Wagengasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ecke Liederbacher Straße / Wagengasse gegen illegales Parken durch geeignete Maßnahmen (z.B. durch Findlinge oder Poller) abzusichern. Begründung: Wie auf den beigefügten Bildern zu sehen wird die Ecke immer wieder zu geparkt, so dass die Verkehrsteilnehmer Probleme haben die Liederbacher Straße einzusehen. Ebenso haben landwirtschaftliche Fahrzeuge Probleme aus der Wagengasse in die Liederbacher Straße einzubiegen bzw. von der Liederbacher Straße in die Wagengasse einzubiegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5251 2019 Die Vorlage OF 1127/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Unfallsituation Schmalkaldener Straße

25.08.2019 | Aktualisiert am: 30.10.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2019, OF 1105/6 Betreff: Unterliederbach: Unfallsituation Schmalkaldener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, ein 50er-Schild an der Kreuzung zwischen Schmalkaldenerstrasse (ortsauswärt/ Richtung Liederbach/ hinter der Autobahn) und dem Feldweg anzubringen und regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. 2. Sollte es dort bereits Unfälle gegeben haben, wird der Magistrat gebeten, Vorschläge zu unterbreiten, wie Unfälle an dieser Stelle vermieden werden können. Begründung: Der Feldweg wird aufgrund der Hundetagesstätte, des Reiterhofs und des Grundstückes der Feuerwehr sowie der dort befindlichen Landwirtschaft und der Wohnungen rege genutzt. Ein beliebter Weg ist die Schmalkaldener Strasse stadteinwärts. Allerdings fahren viele, so die Aussage einiger Bürger, von der Autobahn mit bis zu 100 km/h ab, was an der Kreuzung zu Unfällen führen kann. Zuvor war an der Autobahnabfahrt ein 50er-Schild, welches entfernt wurde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.10.2019, OF 1148/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1105/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 8 Unterbrechung der Sitzung von 19.10 Uhr bis 19.26 Uhr. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5245 2019 1. Die Vorlage OF 1105/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1148/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1148/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Auswirkungen eines Gewerbegebiets und eines Berufsschulcampus auf die Verkehrssituation in Unterliederbach

21.08.2019 | Aktualisiert am: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2019, OF 1104/6 Betreff: Auswirkungen eines Gewerbegebiets und eines Berufsschulcampus auf die Verkehrssituation in Unterliederbach Vorgang: M 18/19 Der Presse konnte entnommen werden, dass das Planungsdezernat einen Gewerbeflächen-Entwicklungsplan angekündigt hat. Im Fokus steht dabei auch das Gebiet zwischen A 66 und Schmalkaldener Straße, nördlich der Autobahn in Unterliederbach. Ebenso wird berichtet, dass der vom Magistrat beschlossene Schulentwicklungsplan für berufliche Schulen vorsieht, dass die Paul-Ehrlich-Schule (Höchst) und die Ludwig-Ehrhard-Schule (Unterliederbach) auf einem gemeinsamen Berufsbildungs-Campus an der Hermann-Waibel-Allee kooperieren sollen. Unterliederbach ist ein stark wachsender Stadtteil. Aktuell wird der Bebauungsplan 926 "Nordwestlich Silobad" aufgestellt. In der Magistratsvorlage M 18 vom 08.02.2019 heißt es, das die Zielgröße von 1.000 Wohnungen auf der Annahme basiert, "dass das daraus resultierende Verkehrsaufkommen über das bestehende Verkehrsnetz ohne größere Eingriffe abgewickelt werden kann." Schon daran gibt es Zweifel bei den Betroffenen. Ein zusätzliches Gewerbegebiet sowie ein Schulcampus in diesem Bereich könnten die Verkehrssituation verschärfen und die Zahl der Wohnungen im o.g. Bebauungsgebiet in Frage stellen, zumal die Frage der Erschließung von dem in Aussicht genommen Grundstück für den Schulcampus aus Sicht des Ortsbeirats noch nicht geklärt ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. im Falle, dass die Errichtung eines Gewerbegebiets zwischen A66 und Schmalkaldener Straße konkret wird, dem Ortsbeirat die Planungen hinsichtlich der verkehrlichen Infrastruktur, insbesondere Anbindung an die überörtlichen Verkehrswege, rechtzeitig vorzustellen. 2. Darzulegen wie der geplante Berufsschulcampus verkehrlich angebunden wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 18 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5048 2019 Die Vorlage OF 1104/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Spielplatz Graubnerpark

08.10.2018 | Aktualisiert am: 25.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 810/6 Betreff: Spielplatz Graubnerpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Treffen, mit Vertretern der Kita in der Wartburgstraße, der ev. Kita am Liederbach, der Karl-von-Ibell-Schule, der städtischen Ämter und dem Ortsbeirat zu organisieren, bei dem besprochen wird, welche Spielgeräte für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren für den Spielplatz im Graubnerpark angeschafft werden könnten. Begründung: Vertreter der Kita kamen auf den Ortsbeirat zu mit der Idee, den Spielplatz im Graubnerpark für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren, durch neue Spielgeräte attraktiver zu gestalten. Die Kitas würden dazu gerne ihre Ideen einbringen. In diesem Zusammenhang sollte auch die Karl-von-Ibell-Schule mit einbezogen werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3786 2018 Die Vorlage OF 810/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Lichtsignalanlage Hermann-Waibel-Allee

21.03.2018 | Aktualisiert am: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2018, OF 654/6 Betreff: Lichtsignalanlage Hermann-Waibel-Allee Vorgang: OM 4648/15 OBR 6; ST 1059/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage auf der Liederbacher Straße, in Höhe der Hermann-Waibel-Allee, wie in der ST 1059/2016 angekündigt, zeitnah zu installieren und mitzuteilen wann die Umsetzung erfolgt. Begründung: Über ein Jahr warten nun die Eltern der Schulkinder aus der Karl-von-Ibell-Schule, welche östlich der Liederbacher Straße wohnen, auf die angekündigte Lichtsignalanlage. Der Ortsbeirat wird in letzter Zeit vermehrt auf die Anlage angesprochen, daher ist es wichtig einen Termin für die Umsetzung der Maßnahme zu erfahren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1059 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2960 2018 Die Vorlage OF 654/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Wartburgstraße/Rennsteig

20.03.2018 | Aktualisiert am: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2018, OF 655/6 Betreff: Wartburgstraße/Rennsteig Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Kurvenbereich Wartburgstraße/Rennsteig durch Poller besser gegen Falschparker abzusichern. Begründung: Eltern der nahen Karl-von-Ibell-Schule haben sich beim Ortsbeirat darüber beklagt, dass durch falsch im Kurvenbereich Wartburgstraße/Rennsteig abgestellte Fahrzeuge ihre Kinder nicht sicher diesen Bereich passieren können. Hier könnten Poller die Sicherheit der Kinder auf dem Weg zur Schule erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 10.04.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2961 2018 Die Vorlage OF 655/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule: Ortstermin

07.03.2018 | Aktualisiert am: 20.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2018, OF 636/6 Betreff: Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule: Ortstermin Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin zu organisieren, bei dem eine Lösung gesucht wird, wie der Schulweg im Bereich der Schmalkaldener Straße sicherer gestaltet werden kann. Begründung: Die Frage nach der Sicherheit des Schulwegs im direkten Bereich vor der Karl-von-Ibell-Schule wird immer wieder gestellt. Die Möglichkeiten, um zu erreichen, dass eine für alle befriedigende Lösung gefunden wird, sollen bei einem Ortstermin im Rahmen der Schulwegsicherung erörtert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.02.2018, OF 631/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 13.03.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2854 2018 1. Die Vorlage OF 631/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin im Rahmen der Schulwegsicherung mit den zuständigen Fachämtern im Bereich der Karl-von-Ibell-Schule stattgefunden hat (vgl. OM 2854/18 OBR 6). 2. Die Vorlage OF 636/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Tempo 30 vor der Karl-von-Ibell-Schule (zweiter Versuch)

26.02.2018 | Aktualisiert am: 16.05.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2018, OF 631/6 Betreff: Unterliederbach: Tempo 30 vor der Karl-von-Ibell-Schule (zweiter Versuch) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alles Nötige zu veranlassen, damit auf der Schmalkaldener Straße im Bereich des Schulwegs zur Karl-von-Ibell-Schule Tempo 30 ausgewiesen wird. Begründung: Die Karl-von-Ibell-Schule ist eine Grundschule, entsprechend klein und verkehrsunerfahren sind die Schulkinder. Die Autos fahren derzeit auf der Schmalkaldener Straße mit großer Geschwindigkeit an der Schule vorbei. Während in Frankfurt grundsätzlich Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten gilt, ist dies hier nicht der Fall. Dabei zeigen Schilder, die auf die Kinder hinweisen, dass man sich bei den Behörden der Problematik und des Risikos sehr wohl bewusst sein muss. Aber derartige Warnschilder werden zu oft ignoriert, und vor Ort kann man sich über die hohen Geschwindigkeiten der vorbei fahrenden Autos ein Bild machen. Die Anordnung von Tempo 30 hätte, das zeigen die Erfahrungen überall, zumindest eine Senkung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit zur Folge. Dadurch würden die Risiken für die Kinder deutlicher minimiert als allein durch die Warnschilder. Aufgrund einer Gesetzesänderung auf Bundesebene ist es für Städte möglich geworden, auch auf Hauptverkehrsstraßen vor Schulen Tempo 30 auszuweisen. Dies sollte nun vor der Karl-von-Ibell-Schule geschehen. Dieser Antrag wurde so ähnlich bereits am 9. April 2017 in den Ortsbeirat eingebracht, dann jedoch zurück gezogen, weil glaubwürdig erklärt worden war, dass der Eingang an der Schmalkaldener Straße geschlossen ist und nicht benutzt wird. Es würden keine Kinder entlang der Schmalkaldener Straße laufen und deswegen sei Tempo 30 nicht sinnvoll, hieß es damals. Nun melden sich aber verschiedene Mitglieder der Schulgemeinde zu Wort und fordern vehement Tempo 30 zum Schutz der Kinder. Die Situation habe sich insofern geändert, dass der Schulwegeplan geändert worden sei und nun sehr wohl die Schmalkaldener Straße Teil des Schulwegs sei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.03.2018, OF 636/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 13.03.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2854 2018 1. Die Vorlage OF 631/6 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin im Rahmen der Schulwegsicherung mit den zuständigen Fachämtern im Bereich der Karl-von-Ibell-Schule stattgefunden hat (vgl. OM 2854/18 OBR 6). 2. Die Vorlage OF 636/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 08.05.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 631/6 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Hunsrückstraße

04.02.2018 | Aktualisiert am: 28.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2018, OF 601/6 Betreff: Hunsrückstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass durch das Anbringen von Pollern das illegale Parken auf den Sperrflächen in der Hunsrückstraße zwischen Liederbacher Straße und Heimchenweg unterbunden wird. Begründung: Anwohner haben sich über illegal auf den Sperrflächen abgestellte Autos beklagt, wodurch sie zum Teil Probleme haben, aus ihren Ausfahrten zu kommen. Das Aufstellen von Pollern könnte dieses Problem beheben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 20.02.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2766 2018 Die Vorlage OF 601/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Zugang zum Graubnerpark barrierefrei gestalten

28.12.2017 | Aktualisiert am: 22.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2017, OF 567/6 Betreff: Unterliederbach: Zugang zum Graubnerpark barrierefrei gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, die Bordsteinkante am Zugang zum Graupner Park von der Wartburgstraße aus abzusenken. Zusätzlich sollte die Bordsteinabsenkung auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor regelwidrig parkenden Fahrzeugen geschützt werden. Zurzeit befindet sich hier nur eine Markierung auf der Fahrbahn, welche jedoch leider nicht beachtet wird. Eine Sicherung mit Hilfe von Pollern ist erforderlich: Begründung: Anwohner berichten von Rollstuhlfahrern und Menschen mit Rollatoren, welche die Straße nicht queren können, da die Bordsteinabsenkung zugeparkt ist. Radfahrer sowie bewegungseingeschränkte Menschen benötigen eine Bordsteinabsenkung auf der Straßenseite am Park, um diesen gefahrlos zu erreichen. Der Graupner Park stellt eine wichtige PKW-freie Verbindung zwischen Wartburgstraße und Liederbacher Straße dar. Und könnte so mit einfachen Mitteln für alle Menschen besser zugänglich gemacht werden. Quelle: GoogleMaps Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2584 2018 Die Vorlage OF 567/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Beleuchtung des Fußwegs von der Schmalkaldener Straße zur Wartburgstraße zwischen Gewerbepark Löw und ALDI

20.11.2017 | Aktualisiert am: 13.12.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2017, OF 535/6 Betreff: Unterliederbach: Beleuchtung des Fußwegs von der Schmalkaldener Straße zur Wartburgstraße zwischen Gewerbepark Löw und ALDI Vorgang: OM 157/06 OBR 6; ST 876/06 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Eigentümer des Fußwegs, der zwischen dem Gewerbepark Löw und dem ALDI-Markt von der Schmalkaldener Straße zur Wartburgstraße führt (laut ST 876 vom 04.09.2006 ist das der angrenzende ALDI-Markt), zu kontaktieren, um eine Lösung dafür zu finden, dass der Weg auf dem Abschnitt zwischen der Schmalkaldener Straße und dem Eingang zur Karl-von-Ibell-Schule ausreichend beleuchtet wird. Begründung: Der oben genannte Wegabschnitt ist zwar im Eigentum des angrenzenden ALDI-Markts und wird durch den Parkplatz während der Öffnungszeiten (Montag-Samstag von 08.00 h - 21.00 h) beleuchtet, zu den anderen Zeiten ist er allerdings völlig dunkel. Der gesamte Weg wird unter anderem dazu genutzt, um vom Bahnhof Unterliederbach (die Züge kommen dort von morgens 04:51 h bis nachts 01:01 an) direkt zur Wartburgstraße sowie von der Schmalkaldener Straße zum Eingang der Karl-von-Ibell-Schule zu gelangen. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn sich der Magistrat beim Eigentümer darum bemüht, dass auch außerhalb der Öffnungszeiten des ALDI-Markts eine ausreichende Beleuchtung des genannten Abschnitts gewährleistet ist. Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2006, OM 157 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 876 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 05.12.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2546 2017 Die Vorlage OF 535/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Verkehrssituation in der Liederbacher Straße zwischen der Hunsrückstraße und dem Geißspitzweg

23.10.2017 | Aktualisiert am: 15.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2017, OF 486/6 Betreff: Unterliederbach: Verkehrssituation in der Liederbacher Straße zwischen der Hunsrückstraße und dem Geißspitzweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen und gegebenenfalls in einem Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern Lösungen zu erarbeiten: 1. Ist es möglich, das Parken auf dem Gehweg in Höhe der Liederbacher Str. 84-86 in Richtung Geißspitzweg bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Abstand zur Querungshilfe zu verlängern? 2. Besteht die Möglichkeit, gegenüber der Einmündung der Wagengasse in die Liederbacher Straße einen Verkehrsspiegel anzubringen? 3. Welche Möglichkeiten werden gesehen, die Parksituation sowie die ausufernde und daher unklare Beschilderung (absolute und eingeschränkte Halteverbote) im Bereich der Liederbacher Straße zwischen Hunsrückstraße und Geißspitzweg zu verbessern? 4. Mit welchen Maßnahmen kann zur Erhöhung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Kinder aus dem nahegelegenen Kindergarten bzw. der nahegelegenen Schule, beigetragen werden? Begründung: Die Verkehrssituation im Bereich der Liederbacher Straße zwischen Hunsrückstraße und Geißspitzweg ist sehr unübersichtlich. Mehrere Bürger sind auf uns zugekommen und haben verschiedene Probleme vorgetragen. Das Gebiet in der Liederbacher Straße vor und nach dem Unterliederbacher Markt bedarf einer grundsätzlichen Prüfung bezüglich der Verkehrssituation, die mit den hier gestellten Fragen an den Magistrat angestoßen werden soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 639 2017 Die Vorlage OF 486/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach - Fahrbahnquerung Schmalkaldener Straße, Höhe Ibellstraße

21.07.2017 | Aktualisiert am: 18.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2017, OF 444/6 Betreff: Unterliederbach - Fahrbahnquerung Schmalkaldener Straße, Höhe Ibellstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die bestehende Querungshilfe so auszubauen, dass die Verkehrsteilnehmer diese besser wahrnehmen können oder einen Fußgängerüberweg einzurichten. Fußgänger und Radfahrer nehmen die vorhandene nur gekennzeichnete Lösung nicht an, da die Querungshilfe bei der Verkehrsmenge zu unsicher erscheint. Eine Aufpflasterung o.ä. würde eine weitere Überfahrung durch den landwirtschaftlichen Verkehr ermöglichen und den Querenden ein sicheres Gefühl vermitteln. Begründung: Aus dem Wohngebiet kommende Menschen nutzen die Felder auf der anderen Straßenseite als Naherholungsgebiet und Ort für sportliche Aktivitäten (Skaten, Radfahren Joggen). Zudem ist es die direkte straßenferne Verbindung zwischen Unterliederbach, Sindlingen und Zeilsheim. Die Radwegführung an diesem Punkt (Lücke 16) sieht eine Radwegpflicht vor. Da der Radweg von Höchst kommend auf der rechten Seite vor der Einmündung der Ibellstraße endet, müssen die Radfahrer an diesem Punkt die Straßenseite wechseln, um auf der anderen Seite den Zweirichtungsradweg nutzen zu können. Quelle: Google Maps Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 15.08.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1917 2017 Die Vorlage OF 444/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Bushaltestelle „Wasgaustraße“ in der Liederbacher Straße

19.04.2017 | Aktualisiert am: 03.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2017, OF 383/6 Betreff: Unterliederbach: Bushaltestelle "Wasgaustraße" in der Liederbacher Straße Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat der Stadt möge prüfen und berichten, ob die Bushaltestelle "Wasgaustraße", für die aus Höchst kommenden Busse, ein Stück versetzt werden kann. Begründung: Die an den haltenden Bussen vorbeifahrenden Fahrzeugführer rechnen nicht mit dem aus der Idarwaldstraße kommenden, plötzlich auftauchenden Gegenverkehr. Dieser unerwartete Gegenverkehr sind die Rechtsabbieger aus der Idarwaldstraße, welche primär auf den von links kommenden Verkehr auf der Liederbacher Straße achten. Somit kommt es an dieser Stelle, besonders zu Hauptverkehrszeiten, zu gefährlichen Begegnungen und Beinah-Unfällen. Durch ein Verlegen der Bushaltestelle könnte diese Gefahrenquelle wesentlich entschärft werden. Da es sich bei diesem Haltepunkt um eine noch nicht modernisierte Bushaltestelle handelt, könnte eine Verlegung im Rahmen der baulichen Maßnahmen kostenneutral umgesetzt werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.04.2017, OF 358/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 428 2017 1. Die Vorlage OF 358/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 383/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 383/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Tempo 30 vor der Karl-von-Ibell-Schule

09.04.2017 | Aktualisiert am: 16.06.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2017, OF 375/6 Betreff: Unterliederbach: Tempo 30 vor der Karl-von-Ibell-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alles Nötige zu veranlassen, damit auf der Schmalkaldener Straße im Bereich vor der Karl-von-Ibell-Schule Tempo 30 ausgewiesen wird. Begründung: Die Karl-von-Ibell-Schule ist eine Grundschule, entsprechend klein und verkehrsunerfahren sind die Schulkinder. Die Autos fahren derzeit auf der Schmalkaldener Straße mit großer Geschwindigkeit an der Schule vorbei. Während in Frankfurt grundsätzlich Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten gilt, ist dies hier nicht der Fall. Dabei zeigen Schilder, die auf die Kinder hinweisen, dass man sich bei den Behörden der Problematik und des Risikos sehr wohl bewusst sein muss. Aber derartige Warnschilder werden zu oft ignoriert, und vor Ort kann man sich über die hohen Geschwindigkeiten der vorbei fahrenden Autos ein Bild machen. Die Anordnung von Tempo 30 hätte, das zeigen die Erfahrungen überall, zumindest eine Senkung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit zur Folge. Dadurch würden die Risiken für die Kinder deutlicher minimiert als allein durch die Warnschilder. Aufgrund einer Gesetzesänderung auf Bundesebene ist es für Städte möglich geworden, auch auf Hauptverkehrsstraßen vor Schulen Tempo 30 auszuweisen. Dies sollte nun vor der Karl-von-Ibell-Schule geschehen. Bilder lassen die Gefahrenlage erkennen. Man beachte den gesperrten Bürgersteig im zweiten Bild. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 375/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 375/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 6 am 13.06.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 375/6 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Höchst: Bushaltestelle „Wasgaustraße“ in der Liederbacher Straße

07.04.2017 | Aktualisiert am: 03.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2017, OF 358/6 Betreff: Höchst: Bushaltestelle "Wasgaustraße" in der Liederbacher Straße Der OBR 6 möge beschließen, der Magistrat der Stadt Frankfurt möge prüfen, ob die östliche Bushaltestelle "Wasgaustraße" auf der Liederbacher Straße verlegt werden kann. Begründung: Auf der Liederbacher Straße gibt es im Bereich des Flurstückes 63/15 die Bushaltestelle "Wasgaustraße". Im weiteren Verlauf der Liederbacher Straße mündet, unmittelbar nach der Bushaltestelle, von links die Idarwaldstraße ein. Die Idarwaldstraße ist der Verbindungsweg von der Schmalkaldener Straße auf die Liederbacher Straße. Beim rechts Einbiegen von der Idarwaldstraße auf die Liederbacher Straße achten die Verkehrsteilnehmer vornehmlich auf den von links kommenden Verkehr auf der Liederbacher Straße. Vom Verkehrsfluss kann von rechts kein Fahrzeug kommen, da an dieser Stelle die Liederbacher Straße zwei Fahrspuren hat. Nun befindet sich aktuell die Bushaltestelle Wasgaustraße nahe dieser Einmündung. Fahrzeuge, die die haltenden Busse passieren, weichen auf die Gegenfahrbahn aus. In der Folge kommt es durch die aus der Idarwaldstraße einfahrenden Fahrzeuge, häufig zu gefährlichen Fahrzeug-Begegnungen und "Beinaheunfällen". Um diesen Gefahrenschwerpunkt zu entschärfen bzw. der gegebene Unfallgefahr entgegen zu wirken, wäre zu prüfen, ob eine Verlegung der Bushaltestelle, in Richtung Liederbacher Straße 38 bzw. 36B, möglich wäre. Da es sich um eine noch nicht modernisierte Bushaltestelle handelt, wäre eine Umsetzung im Rahmen einer anstehenden baulichen Modernisierung kostenneutral realisierbar. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 19.04.2017, OF 383/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 428 2017 1. Die Vorlage OF 358/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 383/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 383/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Fahrradschutzstreifen in der Liederbacher Straße in Höchst

31.03.2017 | Aktualisiert am: 03.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2017, OF 356/6 Betreff: Fahrradschutzstreifen in der Liederbacher Straße in Höchst Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Liederbacher Straße, Richtung Unterliederbach, zwischen der Einmündung der Adolf- Häuser-Straße und bis zum Beginn des Radwegs nach der Gebeschussstraße einen Fahrradschutzstreifen zu markieren. Die besonderen Belange zur Schulwegsicherung sind zu beachten. Begründung: Der Bereich der Liederbacher Straße zwischen der Adolf- Häuser-Straße und der Gebeschussstraße ist durch die Brücke beengt und häufig warten Linksabbieger zur Silostraße. Ein Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn erhöht die Sicherheit für Radfahrende Richtung Unterliederbach. Auf dem gemeinsamen Rad/Fußweg zwischen Adolf-Häuser-Straße und Gebeschusstraße kann seit dem Anbringen der Schutzgitter unter der Brücke ein Radfahrer den Fußgängern nicht mehr durch Wechseln auf die Fahrbahn ausweichen. Ein Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn ermöglicht es jedoch einem Radfahrer eher, ohne Absteigen Richtung Unterliederbach zu fahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1513 2017 Die Vorlage OF 356/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Bei Veranstaltungen in Ballsporthalle oder Jahrhunderthalle Ampeln nicht ausschalten

29.01.2017 | Aktualisiert am: 22.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 322/6 Betreff: Bei Veranstaltungen in Ballsporthalle oder Jahrhunderthalle Ampeln nicht ausschalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass bei Veranstaltungen in der Ballsporthalle oder der Jahrhunderthalle die Ampeln in den zuführenden Straßen nachts nicht ausgeschaltet werden. Begründung: Die Fußgängerampeln in der Hunsrückstraße und der Schmalkaldener Straße werden nachts ausgeschaltet. Wenn dann aber die Besucher von Veranstaltungen in der Ballsport- oder Jahrhunderthalle nach Hause fahren, kommt man als FußgängerIn nicht mehr über die Straße. Wenn es möglich ist, zugunsten des Autoverkehrs eigene Verkehrsregeln bei Veranstaltungen zu schaffen (Radweg wird in Parkplatz umfunktioniert), sollte es auch möglich sein, Ampeln, die sonst nachts abgeschaltet sind, bei solchen Anlässen mit viel Verkehr in Betrieb zu lassen, auch wenn dies nur zum Vorteil der FußgängerInnen ist und nicht zum Vorteil des Autoverkehrs. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 322/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 321/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Kreuzung Leunastraße/Hoechster-Farben-Straße - Fahrradampel durchgängig ausführen

29.01.2017 | Aktualisiert am: 22.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 310/6 Betreff: Kreuzung Leunastraße/Hoechster-Farben-Straße - Fahrradampel durchgängig ausführen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, durch Austausch der Ampelgläser an der zweiten Ampel in Richtung Sindlingen sicherzustellen, dass von Höchst in Richtung Sindlingen fahrende RadlerInnen auch die zweite Ampel nach der Mittelinsel benutzen dürfen. Begründung: FußgängerInnen haben die Möglichkeit die Fahrbahn zu überqueren bzw. die Kreuzung zu betreten, bevor der rechts in Richtung Liederbacher Straße abbiegende Kraftverkehr Einfahrt in die Kreuzung erhält. Auch die RadfahrerInnen erhalten durch eine Fußgänger/Radfahrerampel grün, dürften dann allerdings nicht weiterfahren, weil das darauffolgende Signal nur für Fußgänger gilt. Hier ist die Situation nicht klar und könnte zu Unsicherheit bei regeltreuen VerkehrsteilnehmerInnen führen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1243 2017 Die Vorlage OF 310/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Geschwindigkeitskontrollen

12.11.2015 | Aktualisiert am: 03.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2015, OF 1535/6 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, verstärkte Geschwindigkeitskontrollen auf den Schulwegen zu den Grundschulen in Höchst und Unterliederbach durchzuführen. Dabei sollten folgende Straßen besonders berücksichtigt werden: > Liederbacher Straße, Höhe Hermann-Waibel-Allee > Schmalkaldener Straße, Höhe Aldi > Sossenheimer Weg, Höhe Teutonenweg > Kurmainzer Straße, Höhe Friedhof Kurmainzer Straße Begründung: Eltern berichteten dem Ortsbeirat von Autofahrer die an Fußgängerüberwegen, welche auf Schulwegen liegen, die Geschwindigkeit nicht einhalten bzw. von Autofahrern die Verkehrsteilnehmer überholen, welche Fußgänger die Straße passieren lassen möchten. Dies führt zu gefährlichen Situationen, welchen durch gezielte Kontrollen entgegengewirkt werden sollte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4769 2015 Die Vorlage OF 1535/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Gefährdung von Schulkindern verhindern: Tempo 30 in der Liederbacher Straße

24.10.2015 | Aktualisiert am: 11.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2015, OF 1525/6 Betreff: Gefährdung von Schulkindern verhindern: Tempo 30 in der Liederbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten auf der Liederbacher Straße ab Otto-Ernst-Weg bis zur Wasgaustraße Tempo 30 einzuführen. Begründung: Bürger und Eltern haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil Sie immer wieder beobachten, dass es aufgrund erhöhter Geschwindigkeiten und der einhergehenden Allee zu gefährlichen Situationen kommt. Autofahrer erblicken querende Fußgänger zu spät. Bei einer Geschwindigkeitsreduzierung würde dieses Risiko drastisch reduziert. Der benannte Abschnitt ist für viele Schulkinder aus Unterliederbach der Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule. Um eine Gefährdung von Schulkindern zu verhindern, sollte auf dem Abschnitt Tempo 30 eingeführt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.10.2015, OF 1505/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4648 2015 Anregung an den Magistrat OM 4649 2015 1. Die Vorlage OF 1505/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1525/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße

18.10.2015 | Aktualisiert am: 11.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2015, OF 1506/6 Betreff: Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße Vorgang: V 702/13 OBR 6; ST 1035/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Liederbacher Straße in der Höhe zwischen Idarwaldstraße und der Bushaltestelle "Wasgaustraße" eine Querungshilfe in Form eines Fußgängerüberwegs einzurichten. Begründung: In der ST 1035/2013 teilt der Magistrat mit, dass eine Querungshilfe nur in Form eines regulären Fußgängerüberwegs eingerichtet werden kann. Mit diesem Antrag wird er gebeten, dies umzusetzen und die notwendigen Mittel bereit zu stellen. Durch die neue entstandene Wegeverbindung aus dem Bereich der Idarwaldstraße zur Pfälzer Straße und umgekehrt, über die neu gebaute Brücke über den Liederbach, ist es sinnvoll hier eine Querungshilfe einzurichten. Zumal in die in Fertigstellung befindliche Bebauung viele junge Familien mit Kindern einziehen, die diesen Weg dann als Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule nutzen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 702 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1035 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4650 2015 Die Vorlage OF 1506/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-Allee

14.10.2015 | Aktualisiert am: 11.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2015, OF 1505/6 Betreff: Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Verkehrszählung an dieser Stelle durchzuführen, mit dem Ziel zu überprüfen, ob an dieser Stelle eine Fußgängerampel installiert werden kann. 2. wenn die Verkehrszählung ergibt, dass die Zahlen nicht ausreichend sind, soll durch bauliche Maßnahmen, wie z.B. eine Mittelinsel, der Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße, Höhe Herrmann-Waibel-Allee so zu gestalten werden, das Fußgänger diesen sicher passieren können. Begründung: Bürger und Eltern von Schulkindern haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil sie immer wieder beobachten, dass der 1. Autofahrer am Überweg anhält um Fußgängern die Querung zu ermöglichen, aber nachfolgende Autofahrer links überholen oder Autofahrer einfach durchfahren, weil sie den Überweg durch die Bäume nicht wahrnehmen und so die Fußgänger gefährden. Da dies auch ein Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule ist, sollte eine Gefährdung von Schulkindern verhindert werden. Die Eltern der Schulkinder regen an hier eine Ampel zu installieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.10.2015, OF 1525/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4648 2015 Anregung an den Magistrat OM 4649 2015 1. Die Vorlage OF 1505/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1525/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Bedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Heimchenwegs

15.09.2015 | Aktualisiert am: 14.10.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2015, OF 1467/6 Betreff: Bedarfsampel in der Hunsrückstraße in Höhe des Heimchenwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, vor der Bedarfsampel in der Hunsrückstraße, Höhe Heimchenweg, in der Hunsrückstraße, von der Liederbacher Straße kommend, ein Vorwarnsignal zu installieren. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil die Ampel, wenn man die Hunsrückstraße, von der Liederbacher Straße kommend, entlang fährt sehr spät zu sehen ist und die Autofahrer dadurch oftmals sehr spät erkennen, dass die Ampel Rot zeigt. Ein Vorwarnsignal würde hier die Autofahrer rechtzeitig auf die Rot zeigende Ampel hinweisen. Zumal an dieser Stelle auch eine Kita beheimatet ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4572 2015 Die Vorlage OF 1467/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU gegen SPD und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE, LINKE. und FDP

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Bedarfsampel in der Schmalkaldener Straße in Höhe des Bahnhofs Unterliederbach

15.09.2015 | Aktualisiert am: 14.10.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2015, OF 1468/6 Betreff: Bedarfsampel in der Schmalkaldener Straße in Höhe des Bahnhofs Unterliederbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Rotkammern an der Bedarfsampel Schmalkaldener Straße durch größere Kammern zu ersetzen. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil sie beobachten, dass an dieser Ampel die Autofahrer oft sehr spät erkennen, dass die Ampel Rot zeigt. Zu dem wird diese Ampel von Schulkindern aus der Parkstadt auf dem Weg zur Karl-von-Ibell-Schule genutzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4573 2015 Die Vorlage OF 1468/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Gebeschusstraße: Einrichtung von Tempo 30

13.06.2015 | Aktualisiert am: 08.07.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2015, OF 1403/6 Betreff: Gebeschusstraße: Einrichtung von Tempo 30 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der gesamten Länge der Gebeschusstraße Tempo 30 einzurichten. Begründung: Auf der Gebeschusstraße ist bereits in einem Abschnitt vor dem Leibniz Gymnasium Tempo 30 eingerichtet, lediglich auf einem kleinen Teilstück von der Liederbacher Straße kommend und auf die Königsteiner Straße führend ist Tempo 50. Da die Straße von vielen Kindern als Anfahrtsweg mit dem Fahrrad genutzt wird und die Gebeschussstraße vor allem im ersten Abschnitt von der Liederbacher Straße sehr eng und unübersichtlich ist, setzt sich der Ortsbeirat im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dafür ein, auf der gesamten Strecke Tempo 30 einzurichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1403/6 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, REP und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Tempo-30-Versuch in der Königsteiner Straße - Schleichwege verhindern

01.04.2015 | Aktualisiert am: 29.04.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2015, OF 1323/6 Betreff: Tempo-30-Versuch in der Königsteiner Straße - Schleichwege verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Entstehen von neuen Verkehrsbeziehungen in Folge der Einführung von Tempo 30 auf der Königsteiner Straße, z. B. über die Hans-Böckler-Straße und Liederbacher Straße oder umgekehrt über die Stegerwaldstraße und Inselbergstraße zu vermeiden. Dazu wird der Magistrat gebeten sowohl vor Beginn der Maßnahme als auch nach 3 bzw. 6 Monaten in den oben genannten Straßen eine Verkehrszählung, über den Zeitraum von mindestens 24 Stunden, durchzuführen um zu sehen ob die Zahl der Verkehrsteilnehmer nach Beginn der Maßnahmen auf der Königsteiner Straße gleich geblieben ist oder zugenommen hat. Begründung: Anwohner sind an den Ortsbeirat herangetreten, weil sie durch die Einführung von Tempo 30 auf der Königsteiner Straße eine stärkere Belastung der umliegenden Straßen, insbesondere der Hans-Böckler-Straße, Liederbacher Straße, Stegerwaldstraße und der Inselbergstraße befürchten. Die Bürger sehen auch Gefahren für Schulkinder, die die genannten Straßen als Schulweg benutzen, und Besucher sowohl des Sportplatzes in der Hans-Böckler-Straße, als auch der Sporthalle im Geißspitzweg, ebenso befürchten sie die Geißspitzbrücke könnte eine höhere Anzahl von Verkehrsteilnehmern nicht verkraften. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4040 2015 Die Vorlage OF 1323/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Betreuungsplätze in Unterliederbach - Potentielle Standorte

22.02.2015 | Aktualisiert am: 19.03.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2015, OF 1295/6 Betreff: Betreuungsplätze in Unterliederbach - Potentielle Standorte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Freiflächen an der Hunsrückstraße / Ecke Schmalkaldender Straße sowie Liederbacher Straße / Philosophenweg als Standorte für Betreuungseinrichtungen geeignet wären. Begründung: Durch das rasante Wachstum des Stadtteils Unterliederbach fehlen Betreuungsplätze; vor allem an Hortplätzen für die Karl-Ibell-Schule (A). In unmittelbarer Nähe der Schule gibt es einige Freiflächen, die für eine kurzfristige Lösung (z.B. Container) geeignet wären. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat um Prüfung der Standorte B und C. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1288 2015 Die Vorlage OF 1295/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66

24.01.2015 | Aktualisiert am: 18.02.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2015, OF 1244/6 Betreff: Unterliederbach: Tempo 120 auf der BAB 66 Vorgang: ST 1587/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Hessen Mobil eine Verlegung des Beginns des Tempo 120-Bereichs auf der BAB A66 vor der AS 15 - Kelkheim in Fahrtrichtung Frankfurt vorzuschlagen. Aktuell: KM 6,670 - Vorschlag: KM 7,40 Begründung: Zwischen der Anschlussstelle Zeilsheim und Höchst beginnt der Bereich mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit 120 km/h hinter der Kuppel, die durch die Autobahnüberführung der Königsteiner Eisenbahn und Schmalkaldener Straße bedingt ist. Damit steht das jetzige Tempo 120-Schild "hinter der Kuppe". Autofahrer fahren derzeit mit ihrem Tempo über den Hügel, sehen die Geschwindigkeitsbegrenzung und fangen an zu bremsen. Nachfolgende Autofahrer sehen jedoch nur die Bremslichter ohne den Grund des Bremsmanövers zu erkennen. Aus Sicherheitsgründen sowie ökologischen Gesichtspunkten wäre es erstrebenswert, das Schild ca. 750 Meter in Richtung Zeilsheim zu verlegen. Damit stünde es vor dem Hügel und die Kraftfahrzeuge könnten die Bremswirkung des Hügels mit zur Verringerung des gefahrenen Tempos nutzen. Kartenausschnitt: Stadtplan.Frankfurt.de Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1587 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 10.02.2015, TO I, TOP 10 Die GRÜNE-Fraktion stellt die Vorlage OF 1244/6 in der folgenden geänderten Fassung zur Abstimmung: "Zwischen den Anschlussstellen Zeilsheim und Höchst beginnt auf der BAB 66 hinter der Kuppel, die durch die Autobahnüberführung der Königsteiner Eisenbahn und Schmalkaldener Straße bedingt ist, ein Abschnitt mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Damit steht das jetzige Verkehrszeichen mit Tempo 120 `hinter der Kuppe.. Autofahrer fahren derzeit mit ihrem Tempo über den Hügel, sehen die Geschwindigkeitsbegrenzung und fangen an zu bremsen. Nachfolgende Autofahrer sehen jedoch nur die Bremslichter, ohne den Grund des Bremsmanövers zu erkennen. Aus diesem Grund wird der Magistrat gebeten, sich bei Hessen Mobil für eine einheitliche Tempobegrenzung auf dem gesamten Streckenabschnitt der BAB 66 einzusetzen (vorzugsweise Tempo 100, ersatzweise Tempo 120)." Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird zunächst über die Zulässigkeit der Vorlage in der geänderten Fassung abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3863 2015 1. Die Vorlage OF 1244/6 wird in der geänderten Fassung zur Beschlussfassung zugelassen. 2. Die Vorlage OF 1244/6 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Durchgängig Tempo 30 von der Legienstraße Ecke Wasgaustraße bis zur Hunsrückstraße Ecke Schmalkaldener Straße

19.10.2014 | Aktualisiert am: 12.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2014, OF 1160/6 Betreff: Durchgängig Tempo 30 von der Legienstraße Ecke Wasgaustraße bis zur Hunsrückstraße Ecke Schmalkaldener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Von der Legienstraße Ecke Wasgaustraße durchgängig bis zur Hunsrückstraße Ecke Schmalkaldener Straße Tempo 30 einzuführen. 2. Die Beschilderung des Tempo 30 Limits auf der gesamten Strecke so anzubringen, dass die Schilder für alle Verkehrsteilnehmer ersichtlich sind. Begründung: Anwohner haben sich an den Ortsbeirat gewandt und auf das erhöhte Gefahrenpotential aufgrund überhöhter Geschwindigkeiten auf der genannten Strecke hingewiesen. Im Abschnitt befinden sich eine Kindertagesstätte sowie eine Schule. Dennoch ist nur abschnittsweise Tempo 30 ausgewiesen. Dem Ortsbeirat erschließt es sich nicht, weshalb vor der Ludwig-Erhard Schule und vor dem Kindergarten Tempo 50 ausgewiesen wird und auf Teilstrecken Tempo 30 gilt. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat auf der gesamten Länge Tempo 30 einzurichten. Dies würde die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen, zu einer gleichmäßigeren Fahrweise führen und auch den Verkehrslärm reduzieren. Aufgrund der Kürze der Strecke ist ein nennenswerter Zeitverlust auch für Fahrzeuge, die es eilig haben, schon rechnerisch auszuschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3597 2014 Die Vorlage OF 1160/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Stau an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße reduzieren

11.11.2013 | Aktualisiert am: 04.12.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2013, OF 870/6 Betreff: Stau an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße reduzieren Die Adolf-Haeuser-Straße mündet zweispurig in die Leunastraße. Die Markierungen und Verkehrszeichen sind derzeit so gestaltet, dass auf der linken Spur nur nach links in die Leunastraße abgebogen werden kann. Die rechte Spur ist mit zwei Pfeilen versehen, einmal zur Geradeausfahrt in die Hoechster-Farben-Straße, außerdem kann man nach rechts abbiegen in die Liederbacher Straße. Es ist nun zu beobachten, dass die linke Spur kaum benutzt wird, während auf der rechten Spur der Stau so groß ist, dass man zu Spitzenzeiten noch nicht einmal in einem Rutsch die Grünphase der Ampel schafft. Es wäre zu überlegen, ob man nicht auch von der linken Spur aus die Weiterfahrt nach geradeaus in die bekanntermaßen zweispurige Hoechster-Farben-Straße ermöglichen sollte. Dies würde sehr wahrscheinlich dazu führen, dass ein Großteil der geradeaus fahrenden Fahrzeuge die linke Spur benutzen würde und zügig an der Schlange der nach rechts abbiegenden Fahrzeuge vorbei fahren könnte. Die Kapazität der Kreuzung wäre damit deutlich erhöht und die Staugefahr gemindert. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Markierung der Spuren an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße so geändert werden kann, dass man auch von der linken Spur aus geradeaus weiter fahren kann. Sollte die Geradeausfahrt von zwei Spuren aus nicht möglich sein, ist auch zu prüfen, ob man die rechte Spur zur reinen Rechtsabbiegerspur macht und die linke Spur für Linksabbiegen und Geradeausfahren öffnet. Begründung: Die Verkehrsströme nach rechts und nach geradeaus scheinen die deutlich stärkeren zu sein. Allein das spricht schon dafür, dass man diese Ströme auf zwei Spuren verteilen sollte. Aber es kommt noch hinzu, dass die Rechtsabbieger auf Fußgänger und Fahrradfahrer warten müssen und deswegen der Abfluss von der rechten Spur aus nicht so schnell erfolgen kann wie von der linken Spur. Jedenfalls ist der Stau auf der rechten Spur an vielen Tageszeiten zu beobachten. Unnötige Staus produzieren unnötige Abgase und sollten deswegen vermieden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 890 2013 Die Vorlage OF 870/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße

07.10.2013 | Aktualisiert am: 06.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2013, OF 837/6 Betreff: Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße Vorgang: V 702/13 OBR 6; ST 1035/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Liederbacher Straße in der Höhe zwischen Idarwaldstraße und der Bushaltestelle "Wasgaustraße" eine Querungshilfe in Form eines Fußgängerüberwegs einzurichten. Die Kosten sollen aus laufenden Haushaltsmitteln genommen werden. Begründung: In der ST 1035/2013 teilt der Magistrat mit, dass eine Querungshilfe nur in Form eines regulären Fußgängerüberwegs eingerichtet werden kann, mit diesem Antrag wird der Magistrat dies nun umzusetzen und die notwendigen Mittel aus dem laufenden zu nehmen. Auch im Hinblick auf die neue entstehende Wegeverbindung aus dem Bereich der Idarwaldstraße zur Pfälzer Straße, über die bald neugebaute Brücke über den Liederbach, wäre es sinnvoll, wenn eine Querungshilfe eingerichtet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 702 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1035 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2582 2013 Die Vorlage OF 837/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Pflanzkübel in der Ludwig-Hensler-Straße

29.09.2013 | Aktualisiert am: 06.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2013, OF 839/6 Betreff: Pflanzkübel in der Ludwig-Hensler-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Bürgersteig in der Ludwig-Hensler-Straße vor der Hausnummer 54, dort wo bisher schon Pflanzkübel aus Holz standen, wieder Pflanzkübel aufgestellt werden können und welche Kosten dadurch entstehen würden. Begründung: In der Ludwig-Hensler-Straße waren an der o.g. Stelle bisher Pflanzkübel aus Holz aufgestellt. Weil diese mit der Zeit verrottet sind, sind sie inzwischen entfernt worden. Es wäre jedoch wünschenswert dort wieder solche Kübel aufzustellen. Der Bürgersteig ist an dieser Stelle breit genug. Statt aus Holz könnten diese Behälter ja z.B. aus Stein sein, dann würden sie nicht so leicht der Feuchtigkeit zum Opfer fallen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 850 2013 Die Vorlage OF 839/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 6 | PARLIS

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen

27.08.2013 | Aktualisiert am: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen!

12.08.2013 | Aktualisiert am: 04.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen; http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte über LDEN/L Night über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat diese Straßenabschnitte zu ermitteln und es ist dort Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster-Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstr., Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder weil sie eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, d.h. sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z.B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstr. von der Birminghamstr. stadtauswärts sowie von der Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstr. von der Schmalkaldener Str. bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Höchster Farben-Straße. Auf den Straßen lt. Punkt 2 soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und wo dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Schwanheimer Uferstraße. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP

Parteien: SPD, GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen!

03.06.2013 | Aktualisiert am: 04.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf allen innerörtlichen Straßenabschnitten im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie Hessen http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werte über LDEN/LNight über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu ist seitens des Magistrats eine gründliche Auswertung der o.a. Kartierungen vorzunehmen, die entsprechenden Straßen sind zu ermitteln und Tempo 30 auf diesen Straßen ist als Minderungsmaßnahme beim RP einzufordern. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/Westhöchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main .html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Aufgrund des bestehende Straßennetzes sowie der aktuellen Straßen- und Verkehrsführung kann sich durch eine Tempo-30-Anordnung der Verkehr aus den aufgeführten Straßen weder nachteilig verändern, noch in andere Straßenabschnitte verlagern. Eine Benachteiligung von Anliegern anderer Straßen ist somit ausgeschlossen. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 31 Unterbrechung der Beratung aufgrund interner Beratungen der SPD-Fraktion von 18.35 Uhr bis 18.45 Uhr. Beschluss: Die Vorlage OF 750/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Vorplatz Bahnhof Unterliederbach

19.04.2013 | Aktualisiert am: 26.06.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2013, OF 715/6 Betreff: Vorplatz Bahnhof Unterliederbach Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt an die HLB heranzutreten, damit die HLB auf dem Platz neben dem Bahnhof Unterliederbach veranlasst, 1. dass der Zugang von der Rampe am Ende des Bahnsteigs hin zur Hunsrückstraße für Fußgänger und insbesondere für Personen mit Kinderwagen oder Rollstühlen in einen dauerhaft befestigten und begehbaren Zustand versetzt wird, wobei gleichzeitig die dort befindliche Zufahrt für PKW auf die Hunsrückstraße gesperrt wird (sodass nur noch eine Zufahrt auf den Platz bestehen bleibt, nämlich die über die Schmalkaldener Straße), 2. dass der Zugang von der Fußgängerampel in der Schmalkaldener Straße zum Bahnsteig so hergerichtet wird, dass sich dort dauerhaft keine Pfützen mehr bilden. Begründung: Über viele Jahre hinweg hat der Ortsbeirat Anträge gestellt, um die Situation auf dem Platz vor dem Bahnhof Unterliederbach zu verbessern. Bisher ohne durchschlagenden Erfolg. Es wurden immer nur kleinere Ausbesserungen vorgenommen, die bald schon wieder ihre Wirkung verloren haben. Jetzt hat sich die HLB in Gesprächen bereit erklärt - ein entsprechendes Votum des Ortsbeirats vorausgesetzt - die beiden genannten Maßnahmen durchzuführen. Auf die Zufahrt für Autos in der Hunsrückstraße kann verzichtet werden, eine Zufahrt reicht völlig aus. Die Verkehrssituation an der Zufahrt Hunsrückstraße ist auch unübersichtlich und damit gefährlich. Außerdem nutzen Autofahrer den Platz auch schon mal als Umfahrung, um einen Rückstau auf der Schmalkaldener Straße zu umgehen. Das ist nicht mehr möglich, wenn es nur noch eine Zufahrt auf den Platz gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 715/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2273 2013 Die Vorlage OF 715/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch Tempobegrenzung

23.03.2013 | Aktualisiert am: 17.04.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2013, OF 673/6 Betreff: Entschärfung der Unfallgefahr auf der A 66 durch Tempobegrenzung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich mit der Landesregierung in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, auf der Autobahn A66 eine Tempobegrenzung auf 100 km/h im Bereich zwischen Kriftler Dreieck und Anschlusstelle Höchst zu erreichen. Begründung: Auf der A66 kommt es insbesondere im Bereich der zahlreichen Anschlusstellen immer wieder zu schweren Unfällen. So wurde vor etwa 16 Monaten ein Auto, welches bei der Ausfahrt Zeilsheim ausfahren wollte und entsprechend abgebremst hatte, von einem mit über 160 km/h fahrenden Fahrzeug gerammt und neben die Fahrbahn geschleudert, wo es ausbrannte. Beide Insassen starben. Es ist nicht einzusehen, wieso auf diesem Teilstück der A66 beliebig schnell gefahren werden darf. Solche Unfälle wie der geschilderte werden dadurch begünstigt, dass die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge sehr unterschiedlich sind. Auf den wenigen Kilometern zwischen dem Kriftler Dreieck und dem Eschborner Dreieck gibt es mit diesen beiden Knotenpunkten sowie der Anschlusstelle Zeilsheim, der Anschlusstelle Kelkheim, der Anschlusstelle Höchst und der Anschlusstelle Eschborn insgesamt sechs Stellen, an denen auf die Autobahn auf oder von der Autobahn ab gefahren werden kann. Die A66 hat damit in diesem Bereich den Charakter einer typischen Stadtautobahn, und es erscheint nur logisch, dass die Geschwindigkeit auf den meisten Teilstrecken in diesem Bereich auch deutlich reduziert wird. So gibt es auch schon von der Anschlusstelle Kelkheim Richtung Frankfurt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h, die kurz hinter Höchst in Tempo 100 km/h übergeht. In der Gegenrichtung gilt von der Anschlusstelle Eschborn kommend ebenfalls Tempo 100, und zwar durchgehend bis zur Anschlusstelle Kelkheim, dort wird dann plötzlich jede Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. An der Anschlusstelle Zeilsheim gilt derzeit in Richtung Höchst Tempo 120, wahrscheinlich aufgrund von Straßenschäden. Für die knapp drei Kilometer zwischen den Anschlusstellen Zeilsheim und Kelkheim wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung dann aufgehoben, bis wie geschildert ab der Anschlusstelle Kelkheim dann wieder Tempo 120 gilt. Dieser verwirrende Wechsel verschiedener Tempobegrenzungen auf einem kleinen Autobahnteilstück, dazu noch mit teils unterschiedlichen Geschwindigkeiten in unterschiedlichlichen Richtungen, kann keine für alle Verkehrsteilnehmer sichere Situation gewährleisten. Eine einheitliche Geschwindigkeit von Tempo 100km/h, wie sie auf den geschilderten Teilstücken bereits gilt, für die gesamte Strecke wäre wesentlich sicherer. Folgende weiteren Argumente sollten gegenüber dem Land Hessen vorgebracht werden: Derzeit haben Autos, die an der Anschlusstelle Kelkheim (Schmalkaldener Straße) auf die A66 Richtung Frankfurt auffahren, große Probleme, in den fließenden Verkehr einzufädeln, denn vor ihnen staut sich meist schon der Verkehr durch Fahrzeuge, die nur wenige hundert Meter weiter bei der Anschlusstelle Höchst abfahren wollen. Von hinten kommen aber Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit angefahren, die von der Anschlusstelle Zeilsheim kommend gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung hatten, auf der langen Geraden Gas gegeben haben und nun nur zögerlich auf die ab der Anschlusstelle Kelkheim erlaubten 120 km/h abbremsen. In dieser Konstellation ist die Anschlusstelle Kelkheim/Schmalkaldener Straße eigentlich sogar noch gefährlicher als die Anschlusstelle Zeilsheim, bei der der geschilderte schwere Unfall passiert ist und an der auch sonst immer wieder von kleineren Unfällen und gefährlichen Situationen berichtet wird. Durch den Ausbau des Main-Taunus-Zentrums hat der Verkehr an den beiden Ausfahrten Kelkheim und Höchst übrigens noch einmal deutlich zugenommen, diesem Fakt wurde bisher keinerlei Rechnung getragen. Studien haben ergeben, dass die Staugefahr bei Tempo 80 auf Stadtautobahnen mit vielen dicht aufeinander folgenden Auffahrten geringer ist, als ohne Tempobegrenzung. Gerade durch das aprupte Abbremsen bei hoher Geschwindigkeit wird die Staubildung gefördert. Die Kapazität der Autobahnen nimmt bei niedrigeren Geschwindigkeiten durch die niedrigeren Sicherheitsabstände zu, mehr Autos pro Zeit können die Strecke benutzen. Wenn man sich in Richtung eines staufreien Hessens entwicklen will, gehört die Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen an solchen Stellen wie hier an der A66 zu den unbedingt notwendigen Maßnahmen. Dies ist übrigens auch daran zu erkennen, dass in dem Bereich, in dem momentan durch Straßenschäden an der Anschlusstelle Zeilsheim Tempo 120 vorgeschrieben ist, kein Nachteil im Verkehrsfluss zu beobachten ist im direkten Vergleich mit der entgegen gesetzten Fahrtrichtung, in der es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. Fazit: die Ungleichbehandlung der verschiedenen Abschnitte der A66 im geschilderten kurzen Bereich ist nicht vermittelbar, begünstigt Unfälle, behindert einen gleichmäßigen Verkehrsfluss und sollte deswegen abgeschafft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2103 2013 Die Vorlage OF 673/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Querungshilfe auf der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße

22.03.2013 | Aktualisiert am: 17.04.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2013, OF 688/6 Betreff: Querungshilfe auf der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Liederbacher Straße in Höhe zwischen Idarwaldstraße und der Bushaltestelle "Wasgaustraße" eine Querungshilfe eingerichtet werden kann. Begründung: Bürger sind an den Ortsbeirat herangetreten mit der Bitte zu prüfen ob es möglich ist, in Höhe zwischen der Bushaltestelle "Wasgaustraße" und der Idarwaldstraße eine Querungshilfe einzurichten. Da der Weg, vor allem für mobilitätseingeschränkte Mitbürger zum nächsten Überweg zu weit ist, wenn sie von der Linie 50, von Unterliederbach/West, zur Linie 58, in Richtung Eschborn, umsteigen wollen. Auch im Hinblick auf die neue Wegeverbindung aus dem Bereich der Idarwaldstraße zur Pfälzer Straße, über die neu zu bauende Brücke über den Liederbach, wäre es sinnvoll, wenn die Möglichkeit eine Querungshilfe einzurichten geprüft wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 702 2013 Die Vorlage OF 688/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Verkehr in Hunsrückstraße und Schmalkaldener Straße

01.11.2012 | Aktualisiert am: 05.12.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2012, OF 552/6 Betreff: Verkehr in Hunsrückstraße und Schmalkaldener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Mit welcher Mehrbelastung für den Verkehr ist nach Fertigstellung des Neubaugebiets auf der Hunsrück- und der Schmalkaldener Straße zu rechnen? 2. Wie wird sich das auf den heute dort schon starken Verkehr, insbesondere zu Berufsverkehrzeiten und wenn eine Veranstaltung in der Ballsporthalle Höchst stattfindet, auswirken? 3. Welche Veränderungen oder Eingriffe in den Verkehr im Vergelich zu heute sind eventuell erforderlich bzw. schon vorgesehen? 4. Wie ist beabsichtigt mit den zur Zeit schon bestehenden, aber nicht in Betrieb befindlichen Ampeln zu verfahren? Begründung: Im genannten Bereich entsteht ein großes Neubaugebiet. Die Auswirkungen auf die Verkehrssituation auf der Hunrück- und Schmalkaldener Straße sollen dargestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 27.11.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 554 2012 Die Vorlage OF 552/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Bahnanbindung Fraport Arena hier: Silo-, Hunsrück- und Schmalkaldener Straße vom Autoverkehr entlasten

01.11.2012 | Aktualisiert am: 05.12.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2012, OF 554/6 Betreff: Bahnanbindung Fraport Arena hier: Silo-, Hunsrück- und Schmalkaldener Straße vom Autoverkehr entlasten Das Verkehrsaufkommen in Unterliederbach im Bereich Hunsrück- und Schmalkaldener Straße wie auch auf der Silostraße ist aktuell bereits hoch, ganz besonders Im Berufsverkehr. Hinzu kommen bald noch die Auswirkungen durch das Neubaugebiet an der Hunsrückstraße. Bei Veranstaltungen in der Fraport-Arena sind diese Straßen dann in der Regel hoffnungslos überlastet und an allen möglichen und unmöglichen Stellen parken zudem für die Dauer der Veranstaltung Autos im Straßenraum, weil die offiziellen Parkplatzkapazitäten nicht ausreichen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommt fast niemand zur Fraport-Arena. Ein attraktives Verkehrsmittel zur Anreise zu Veranstaltungen in der Fraport-Arena für Besucher, die ja meist von weiter her anreisen, ist sicher eine Bahnverbindung. So könnte auch das Silobad und das dortige Gewerbegebiet viel besser als bisher durch den ÖPNV angeschlossen werden. Nah zur Ballsporthalle liegt der S-Bahn Halt Farbwerke (angefahren von den Linien S 1 und S 2), lediglich getrennt durch die Gleisanlagen des ehemaligen Güterbahnhofs Höchst. Fast direkt neben der Ballsporthalle verläuft die K-Bahn. Heute gibt es aber keine Möglichkeit die früheren Güterbahnhofsgleise zu überqueren und es gibt an der K-Bahn keine Station an der Fraport-Arena. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. zu untersuchen, wie hoch wäre der Nutzen einer Fußwegeverbindung vom S-Bahn Halt Farbwerke (z.B. als Brücke) und einem Haltepunkt an der K-Bahn in Höhe der Fraport-Arena, bezogen auf die gesamtverkehrliche Situation in diesem Bereich (allgemeine Verkehrssituation, Anbindung für Anwohner und Arbeitnehmer des Gewerbegebiets und der Besucher der Fraport-Arena und des Silobades); 2. mitzuteilen, mit welchen Kosten für die Errichtung einer solchen Fußwegeverbindung und einer geeigneten Station an der K-Bahn - zumindest annähernd - zu rechnen wäre. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.11.2012, OF 579/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 27.11.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 556 2012 1. Die Vorlage OF 554/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 579/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 4 SPD

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Hans-Böckler-Straße verkehrsberuhigt umgestalten

01.10.2012 | Aktualisiert am: 05.12.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2012, OF 514/6 Betreff: Hans-Böckler-Straße verkehrsberuhigt umgestalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Hans-Böckler-Straße bald möglichst verkehrsberuhigt und umgestaltet wird. Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: - die vom Amt für Straßenbau und -entwicklung (ASE) im Ortsbeirat am 21.8.2012 vorgeschlagenen Maßnahmen werden umgesetzt, - dazu werden die Kreuzungsbereiche aller einmündenden Straßen zwischen Königsteiner Straße und Liederbacher Straße aufgepflastert, - zudem werden an den Zugängen zu den Sportplätzen Verengungen auf der Fahrbahn durchgeführt und zusätzliche geeignete Sicherungen zum Schutz vor allem für Kinder aufgestellt Begründung: Der Ortsbeirat hatte Anfang des Jahres den Magistrat gebeten, eine Planung zu erstellen, wie man die Hans-Böckler-Straße besser verkehrsberuhigen und gleichzeitig das Straßenbild aufwerten kann. In der Sitzung des Ortsbeirats am 21.8. diesen Jahres wurde diese Planung vorgestellt, die das Wohlwollen des Ortsbeirates fand. Die antragstellende Fraktion hat zudem eine Begehung in der Hans-Böckler-Straße mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt, die noch Vorschläge erbracht hat, die Berücksichtigung finden sollen. Insbesondere geht es dabei um die Sicherheit vor allem der Kinder an den Zugängen der Sportanlagen. Zudem sollen an den vom ASE vorgesehenen Verengungen in den Kreuzungsbereichen Aufpflasterungen erfolgen. Dies würde einmal dem beabsichtigten Ziel zuträglich sein, dass die Autos dort langsamer fahren sollen, und zudem würde es den Straßenbereich optisch aufwerten. Nach Mitteilung des ASE sind die Mittel für die Umgestaltung der Straße vorhanden und einem baldigen Beginn der Arbeiten steht somit nichts im Wege. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 30.10.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 514/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 27.11.2012, TO I, TOP 6 Auf Wunsch der CDU wird über die drei Spiegelstriche des Tenors der Vorlage OF 514/6 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1727 2012 Die Vorlage OF 514/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Erster Spiegelstrich: Einstimmige Annahme Zweiter und dritter Spiegelstrich: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach Lärmschutz für den Abschnitt zwischen dem Autobahnanschluss Schmalkaldener Straße und dem bereits jetzt bestehenden Tempo-Limit von 100 km/h im Bereich der Tankstelle an der Engelsruhe

16.05.2012 | Aktualisiert am: 20.06.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2012, OF 413/6 Betreff: Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach Lärmschutz für den Abschnitt zwischen dem Autobahnanschluss Schmalkaldener Straße und dem bereits jetzt bestehenden Tempo-Limit von 100 km/h im Bereich der Tankstelle an der Engelsruhe Hessen Mobil (ehemals ASV Hessen) hat dem Magistrat in der Stellungnahme ST 1410 vom 19.12.2011 mitgeteilt, dass "die Lärmimmission gemäß den maßgebenden Richtlinien auf Basis von Prognoseverkehrsbelastungen für den in der Anregung genannten Bereich der A 66 berechnet wurden. Rechtsgrundlage für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm sind die Straßenverkehrsordnung (§ 45 (1) Nr. 3) sowie die dazu erlassenen Lärmschutzrichtlinien Straßenverkehr. Danach kann eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen nur angeordnet werden, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Lärmmittelungspegel über den Grenzwerten von 70 dB(A) (tags) und 60 dB(A) (nachts) liegt und darüber hinaus durch die verkehrsbeschränkende Maßnahme um mindestens 3 dB(A) gesenkt werden kann. Das Ergebnis ist, dass die für reine Wohngebiete geltenden Grenzwerte weder tagsüber noch nachts überschritten werden. Darüber hinaus beträgt die Lärmminderung, die durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h erreicht werden kann, weniger als 3 dB(A). Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h als straßenverkehrsrechtliche Maßnahme für den genannten Abschnitt ist daher nicht möglich." Nach umfangreichen Recherchen zu dieser Thematik muss festgestellt werden, dass es für die Anordnung eines entsprechenden Tempolimits nicht notwendig ist, dass außer der Richtwertüberschreitung des Lärmmitteilungspegels auch zusätzlich noch eine Pegelminderung von mindestens 3 dB (A) erzielt werden muss. Laut Lärmschutz Richtlinien-StV kann auf Autobahnen bei Richtwertüberschreitungen im Bereich von Wohnbebauung die Anordnung eines entsprechenden Tempolimits zur Vermeidung von Lärmpegelspitzen auch dann in Betracht kommen, wenn die mindestens zu erreichende Lärmpegelminderung von 3 dB (A) durch Geschwindigkeitsbeschränkungen rechnerisch nicht erreichbar ist. Zudem ist festzustellen, dass die Grenzwerte entgegen der Darstellung von Hessen Mobil offensichtlich überschritten sind. Der Grenzwert (Auslösewert) für den Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) liegt laut Lärmschutz-RL-StV bei 60 dB (A). Laut amtlicher Lärmkartierung des Landes Hessen von 2007, liegt im o. g. Abschnitt der Lärmpegelpegel für den Nachtbereich (LNight 22:00 bis 6:00 Uhr) bei über 65 dB (A), an den meisten Stellen sogar bei über 70 dB (A). Es ist außerdem davon auszugehen, dass auch die Tagesgrenzwerte überschritten werden. Dies ist mit den vorhandenen Daten jedoch nicht eindeutig zu belegen, da die vorliegende Lärmkartierung des Landes Hessen von 2007, neben dem Lärmpegel für den Nachtbereich (LNight) nur noch den Lärmpegel für den sogenannten Tag-Abend-Nacht-Bereich (LDEN 00:00 bis 24:00 Uhr) und somit einen 24 Std. Tages-Durchschnittspegel angibt, während sich Hessen Mobil und die Lärmschutz-RL-StV, auf den Beurteilungspegel für den Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr), beziehen. Der Grenzwert (Auslösewert) für den Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) liegt laut Lärmschutz-RL-StV bei 70 dB (A). Laut amtlicher Lärmkartierung des Landes Hessen von 2007, liegt im o. g. Abschnitt der A 66 der bereits erwähnte 24 Std. Tages-Durchschnittspegel schon bei 65 dB (A). Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Beurteilungspegel für den Tageszeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) üblicher Weise um ca. 10 dB (A) höher liegt als der 24 Std. Tages-Durchschnittspegel. Daher ist davon auszugehen, dass auch am Tag im o. g. Abschnitt der A 66, der Grenzwert überschritten wird. Damit scheint eine Herabsetzung der Geschwindigkeit ein verhältnismäßiges Mittel um die Anwohnerinnen und Anwohner der Autobahn vor unzumutbaren Lärmbelastungen zu schützen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert an Hessen Mobil erneut heranzutreten und mit den Rechercheergebnissen zu konfrontieren und eine Stellungnahme dazu abzufordern. Zudem sollen folgende Fragen detailliert beantwortet werden: 1. Von welchen aktuellen Ist-Immissionswerten (Beurteilungspegeln) geht Hessen Mobil im Augenblick für den genannten Abschnitt der A 66 aus? 2. Welche genauen Berechnungsgrundlagen und Eingangsgrößen (Verkehrsstärke etc.) sowie Berechnungsalgorithmen liegen der Ermittlung für die aktuellen Ist-Immissionswerte zu Grunde und von wann stammen die einzelnen Daten? 3. Welche Prognosebelastungen wurden für die Ermittlung der aktuellen Immis-sionswerte zu Grunde gelegt und von wann stammen diese? 4. Welcher Berechnungsvorgang wurde für die Berechnung der aktuellen Immissionswerte (Beurteilungspegel) zu Grunde gelegt (die konkreten Berechnungsschritte sind einzeln darzulegen)? 5. In welcher Form muss die aktuelle Lärmbelastung an der A 66 eventuell noch nachgewiesen werden um weitere, gegebenenfalls, notwendige Lärmschutz-maßnahmen auf Kosten des Bundes erwirken zu können? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1261 2012 Die Vorlage OF 413/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule

27.04.2012 | Aktualisiert am: 22.05.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2012, OF 384/6 Betreff: Schulweg zur Karl-von-Ibell-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Schulwegeplan für die Karl-von-Ibell-Schule unter dem Gesichtspunkt zu aktualisieren, dass ab dem neuen Schuljahr und nach Fertigstellung der Bebauung Silogebiet auch Kinder aus diesem Gebiet zur Karl-von-Ibell-Schule kommen werden. Begründung: Ab dem Schuljahr 2012/2013 werden auch die Kinder aus dem Silogebiet in der Karl-von-Ibell-Schule zur Schule gehen, diese werden dann den kurzen Weg entlang der Schmalkaldener Straße zur Schule nutzen. Daher ist es notwendig den Schulwegplan entsprechend rechtzeitig anzupassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1200 2012 Die Vorlage OF 384/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Ampelschaltung Leunastraße

10.11.2011 | Aktualisiert am: 07.12.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2011, OF 197/6 Betreff: Ampelschaltung Leunastraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in wie weit die Ampelschaltung im Zuge der Leunastraße, insbesondere am "Leunakreisel", optimiert werden kann. Begründung: Es ist immer wieder, zu unterschiedlichen Tageszeit auch am Wochenende, zu beobachten, dass sowohl von der Liederbacherstraße als auch von der Adolf-Haeuser-Straße der Verkehr auf Grund von zu kurzen Grünphasen nicht abfließen kann, es kommt daher immer wieder auf der Adolf-Haeuser-Straße zu Rückstaus bis zum Bahnhof. Dabei ist auf der Leunastraße kein großer Verkehrsfluß. Daher hält es der Ortsbeirat für sinnvoll die Ampelschaltung dahin gegen zu überprüfen, wie sie für einen optimalen Verkehrsfluß eingestellt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2011, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 176 2011 Die Vorlage OF 197/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Ampelschaltungen auf der Leunastraße, insbesondere am `Leunakreisel., so optimiert werden können, dass der Verkehr von der Liederbacher Straße und der Adolf-Haeuser-Straße besser abfließen kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Fußweg zwischen Schmalkaldener Straße und Wartburgstraße

26.08.2011 | Aktualisiert am: 21.09.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2011, OF 126/6 Betreff: Fußweg zwischen Schmalkaldener Straße und Wartburgstraße Vorgang: V 419/07 OBR 6; ST 1803/07; ST 203/08 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie durch geeignete Maßnahmen nach dem Zugang zum ALDI-Parkplatz, wie z.B. ein weiteres Drängelgitter, motorisierten Zweiradfahrern das Passieren dieses Weges unmöglich gemacht werden kann. Begründung: Bereits 2007 wurde auf Anregung des Ortsbeirats an der Schmalkaldener Straße ein Drängelgitter angebracht. Leider hat sich gezeigt das motorisierte Zweiradfahrer über den ALDI-Parkplatz das Drängelgitter umfahren und weiterhin diesen Schleichweg benutzen. Anwohner haben sich nochmal an den Ortsbeirat gewandt mit der Bitte, hier für Abhilfe zu sorgen. Sie sorgen sich um die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere der Kinder, und sie sind wegen der Lärmbelästigung besorgt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 110 2011 Die Vorlage OF 126/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Verkehrsspiegel Liederbacher Straße/Idarwaldstraße

23.08.2011 | Aktualisiert am: 21.09.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2011, OF 125/6 Betreff: Verkehrsspiegel Liederbacher Straße/Idarwaldstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssicherheit beim Einbiegen von der Idarwaldstraße in die Liederbacherstraße durch das Anbringen eines Verkehrsspiegels erhöht werden kann. Begründung: Bei der Ausfahrt in die Liederbacher Straße ist die Einsicht in die vorfahrtberechtigte Liederbacher Straße durch dort stehenden Bäume und parkende PKW sehr eingeschränkt. Dies hat in der Vergangenheit schon zu gefährlichen Situationen geführt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 109 2011 Die Vorlage OF 125/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6 | PARLIS

Anschlussstelle Kelkheim hier: Schmalkaldener Straße (L3016)/BAB 66

04.08.2011 | Aktualisiert am: 21.09.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2011, OF 121/6 Betreff: Anschlussstelle Kelkheim hier: Schmalkaldener Straße (L3016)/BAB 66 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in wie weit Maßnahmen ergriffen werden können, die die Verkehrssicherheit an der Abfahrt von der A66 zur L3016 weiter erhöhen. Begründung: Es hat sich in letzter Zeit gezeigt, dass die bisherigen Maßnahmen der KEBU nicht ausreichen um diesen Unfallschwerpunkt zu entschärfen. Daher sollten weitere Maßnahmen erwogen werden, welche die Verkehrssicherheit an diesem Punkt erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 108 2011 Die Vorlage OF 121/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 6 | PARLIS

Ludwig-Hensler-Straße und Ibellstraße hier: Grunderneuerung

15.06.2010 | Aktualisiert am: 13.02.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.06.2010, OA 1143 entstanden aus Vorlage: OF 1495/6 vom 22.05.2010 Betreff: Ludwig-Hensler-Straße und Ibellstraße hier: Grunderneuerung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, genanntes Straßenkarree in die Liste der zur Grunderneuerung vorgesehenen Straßen aufzunehmen. Begründung: Genannte Straßen einschließlich eines Teiles der anliegenden Parkplätze haben in den letzten Jahren und besonders im vergangenen Winter sehr gelitten. Die Straßen sind schon oft provisorisch repariert worden. Im Übrigen ist zu erwarten, dass auch bei Aufnahme des Straßenkarrees in die Liste noch mindestens ein Winter vergeht, bis eine solche Maßnahme erfolgen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2010, ST 1424 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.06.2010 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.08.2010, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1143 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 8508, 43. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.08.2010 Aktenzeichen: 66 5

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 6 | PARLIS

Leunastraße als .Tor nach Höchst. attraktiver gestalten

11.03.2008 | Aktualisiert am: 19.09.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.03.2008, OA 612 entstanden aus Vorlage: OF 736/6 vom 28.01.2008 Betreff: Leunastraße als "Tor nach Höchst" attraktiver gestalten Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 14.11.2008, 24.04.2009, 31.07.2009, 07.12.2009, 03.05.2010, 14.09.2010, 09.09.2011 und 06.12.2011 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Attraktivierung der Leunastraße auf der Höchster Seite umzusetzen: 1. Ein Teil der Bürgersteige in der Leunastraße, die eine Breite von 4 Metern oder mehr haben (Brückenanfang Leunastraße/Brüningstraße und Leunastraße/Bolongarostraße), sollen entsiegelt und mit Staudenpflanzen oder kleinen Büschen begrünt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass es keinen Eingriff in die Radwege gibt. 2. Es ist zu prüfen, ob im Rand- oder Seitenbereich der Leunastraße zwischen Bolongarostraße und Adolf-Haeuser-Straße Bäume gepflanzt werden können. Dies wäre eine sinnvolle Fortsetzung der Baumpflanzungen, die auf Schwanheimer Seite entlang der Leunastraße noch erfolgen sollen. 3. Die Blechverkleidungen an der Leunabrücke sollten abgebaut werden, damit der Blick auf den Main freigegeben werden kann. 4. Die Eisenbahnbrücke zur Liederbacher Straße hin, sollte von Graffiti gesäubert und von Brombeerbewuchs freigeschnitten werden, damit das historische Bauwerk wieder sichtbar wird. 5. Es ist zu prüfen, ob in der Mitte der Fahrspuren ab Ende der Leunabrücke bis Adolf-Haeuser-Straße der versiegelte Bereich entsiegelt und mit Büschen oder Rasen begrünt werden kann. Begründung: Die Leunastraße ab dem Straßenabschnitt Brüningstraße und Bolongarostraße hat nun mit der Anbindung der Leunabrücke den Charakter eines Eingangs, eines Tores zum Stadtteil Höchst. Der Anblick, der sich dem Betrachter hier bietet, ist jedoch alles andere als erfreulich: Das Stadtbild zeigt sich fast nur rein funktional. Der Verkehr wird über jeweils drei Spuren weitläufig hinein- bzw. herausgeführt. Von einer ansprechenden Bepflanzung oder vielleicht einer Baumreihe, von "grünen Oasen" in dieser Steinwüste keine Spur. Das ist schade, weil auch ein attraktives Stadtbild an einer Stelle wie dieser, die das neue "Tor nach Höchst" darstellt, ein Standortfaktor ist. Die Finanzierung dieser Maßnahmen kann aus dem Haushaltstitel "Grüne Räume" oder "Schöneres Frankfurt" erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.04.2012, B 204 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 19.03.2008 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 10.04.2008, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Den Ziffern 1., 2., 4. und 5. der Vorlage OA 612 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 612 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.04.2008, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Den Ziffern 1., 2., 4. und 5. der Vorlage OA 612 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 612 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.04.2008, TO II, TOP 57 Beschluss: a) Den Ziffern 1., 2., 4. und 5. der Vorlage OA 612 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OA 612 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, BFF, REP und NPD gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, BFF, REP und NPD (= Annahme) sowie FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 14.08.2008, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 27. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.01.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.05.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 24.09.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.02.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 42. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 17.06.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 45. Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.11.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 1. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.06.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.11.2011, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.01.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 612 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Beschlussausfertigung(en): § 3887, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.04.2008 § 4374, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 14.08.2008 § 5253, 27. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 15.01.2009 § 6045, 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 19.05.2009 § 6858, 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 24.09.2009 § 7666, 38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 11.02.2010 § 8307, 42. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 17.06.2010 § 8940, 45. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.11.2010 § 272, 1. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.06.2011 § 775, 4. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.11.2011 § 1095, 6. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.01.2012 Aktenzeichen: 60 10

Keine Partei

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Initiative Ortsbeirat 6 | PARLIS

Instandsetzung eines Wegstücks

31.05.2005 | Aktualisiert am: 24.02.2020

S A C H S T A N D : Initiative vom 31.05.2005, OI 100 entstanden aus Vorlage: OF 1296/6 vom 09.05.2005 Betreff: Instandsetzung eines Wegstücks Der Ortsbeirat 6 fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 7 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, das Wegstück entlang des Liederbachs zwischen den Mündungen der Hans-Böckler-Straße und der Ibellstraße auf die Liederbacher Straße aus laufenden Haushaltsmitteln instand setzen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2005, B 694 Versandpaket: 08.06.2005 Aktenzeichen: 66 2

Keine Partei

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Ideen

Idee | FFM.de
5

Überquerung der Schmalkaldener Straße für Radfahrer in Höhe Ibellstraße

03.10.2022

Aus Richtung Zeilsheim kommend ist es für Radfahrer auf diesem ausgewiesenen Radweg schwierig die Ausfallstraße Schmalkaldener Straße zu überqueren, um in die Ibellstraße einfahren zu können. Diese Straße führt zum Main Taunus Zentrum bzw. in Richtung Höchst. Ein Zebrastreifen bzw. Ampelanlage könnte vor allem in Berufsverkehrszeiten Abhilfe schaffen.

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Überquerung der Schmalkaldener Straße für Radfahrer in Höhe Ibellstraße

03.10.2022

Aus Richtung Zeilsheim kommend ist es für Radfahrer auf diesem ausgewiesenen Radweg schwierig die Ausfallstraße Schmalkaldener Straße zu überqueren, um in die Ibellstraße einfahren zu können. Diese Straße führt zum Main Taunus Zentrum bzw. in Richtung Höchst. Ein Zebrastreifen bzw. Ampelanlage könnte vor allem in Berufsverkehrszeiten Abhilfe schaffen.

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62

Sicherer Schulweg

02.03.2020

Der Schulweg aus der Parkstadt Unterliederbach muss sicherer werden. Die Hunsrückstraße ist gerade morgens von Berufspendlern und auch von LKWs stark befahren. Die Schulkinder laufen aus der Parkstadt Unterliederbach Richtung Karl-von-Ibell Schule ab dem Ende des Radweges bis zur Kurve und dem Übergang in die Schmalkaldener Straße ungeschützt an dieser vielbefahrenen Straße entlang. Es gibt weder Bauminseln, noch parkende Autos noch einen Radweg der zwischen ihnen und der Straße liegt. Gerade die kleineren Kinder sind sich der Gefahr oft noch nicht bewusst und laufen, gerade auch weil sie sich oft in großen Gruppen bewegen, viel zu nah an der Straße entlang. Es gab schon einige brenzlige Situationen, weil Kinder eben mal schneller, mal langsamer laufen, einander überholen und sich dabei eben auch anstoßen (auch mit den sperrigen Ranzen) und eben auch leicht einfach mal stolpern können. Gerade auch LKWs fahren an dieser engen Stelle viel zu nah am Bordstein. Zudem ist kurz vor dieser Stelle die 30er Zone im Schulbereich beendet. Dies ist für viele Autofahrer ein Grund, ausgerechnet an dieser schmalen, ungesicherten Stelle, wieder zu beschleunigen. Falls die 30er Zone direkt vor der Schule dem Lärmschutz gilt, macht sie natürlich Sinn, für einen sichereren Schulweg ist sie aber eher nicht dienlich, da die Schule ja keinen schülereingang zur Schmalkaldener Straße besitzt und somit dieser Bereich nur vereinzelt als Schulweg genutzt wird. Mein Vorschlag wäre also einerseits, die 30er Zone bis zu dem Bereich zu erweitern, wo der Radweg wieder in die Straße übergeht, andererseits aber auch in diesem gesamten Bereich hüfthohe Metall Bügel am Bordstein entlang anzubringen um die Unfallgefahr zu mindern.

Unterstützer: 62

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12

Tempo 30 auf der Liederbacher Strasse

29.07.2019

Auf der Liederbacher Straße soll Tempo 30 eingeführt werden, um die Anwohner vor Autolärm zu schützen .

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5

Überquerung der Schmalkaldener Straße für Radfahrer in Höhe Ibellstraße

03.10.2022

Aus Richtung Zeilsheim kommend ist es für Radfahrer auf diesem ausgewiesenen Radweg schwierig die Ausfallstraße Schmalkaldener Straße zu überqueren, um in die Ibellstraße einfahren zu können. Diese Straße führt zum Main Taunus Zentrum bzw. in Richtung Höchst. Ein Zebrastreifen bzw. Ampelanlage könnte vor allem in Berufsverkehrszeiten Abhilfe schaffen.

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Überquerung der Schmalkaldener Straße für Radfahrer in Höhe Ibellstraße

03.10.2022

Aus Richtung Zeilsheim kommend ist es für Radfahrer auf diesem ausgewiesenen Radweg schwierig die Ausfallstraße Schmalkaldener Straße zu überqueren, um in die Ibellstraße einfahren zu können. Diese Straße führt zum Main Taunus Zentrum bzw. in Richtung Höchst. Ein Zebrastreifen bzw. Ampelanlage könnte vor allem in Berufsverkehrszeiten Abhilfe schaffen.

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Der Schulweg aus der Parkstadt Unterliederbach muss sicherer werden. Die Hunsrückstraße ist gerade morgens von Berufspendlern und auch von LKWs stark befahren. Die Schulkinder laufen aus der Parkstadt Unterliederbach Richtung Karl-von-Ibell Schule ab dem Ende des Radweges bis zur Kurve und dem Übergang in die Schmalkaldener Straße ungeschützt an dieser vielbefahrenen Straße entlang. Es gibt weder Bauminseln, noch parkende Autos noch einen Radweg der zwischen ihnen und der Straße liegt. Gerade die kleineren Kinder sind sich der Gefahr oft noch nicht bewusst und laufen, gerade auch weil sie sich oft in großen Gruppen bewegen, viel zu nah an der Straße entlang. Es gab schon einige brenzlige Situationen, weil Kinder eben mal schneller, mal langsamer laufen, einander überholen und sich dabei eben auch anstoßen (auch mit den sperrigen Ranzen) und eben auch leicht einfach mal stolpern können. Gerade auch LKWs fahren an dieser engen Stelle viel zu nah am Bordstein. Zudem ist kurz vor dieser Stelle die 30er Zone im Schulbereich beendet. Dies ist für viele Autofahrer ein Grund, ausgerechnet an dieser schmalen, ungesicherten Stelle, wieder zu beschleunigen. Falls die 30er Zone direkt vor der Schule dem Lärmschutz gilt, macht sie natürlich Sinn, für einen sichereren Schulweg ist sie aber eher nicht dienlich, da die Schule ja keinen schülereingang zur Schmalkaldener Straße besitzt und somit dieser Bereich nur vereinzelt als Schulweg genutzt wird. Mein Vorschlag wäre also einerseits, die 30er Zone bis zu dem Bereich zu erweitern, wo der Radweg wieder in die Straße übergeht, andererseits aber auch in diesem gesamten Bereich hüfthohe Metall Bügel am Bordstein entlang anzubringen um die Unfallgefahr zu mindern.

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29.07.2019

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