Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2025, OF 812/3 Betreff: Mehr Aufenthaltsqualität für Fußgänger in der Gluckstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Ostseite der Gluckstraße zwischen Glauburgstraße und Neuhofstraße das derzeitige Schrägparken in Parallelparken neben dem Bürgersteig zu verändern. Begründung: Durch das derzeitige Schrägparken wird die nutzbare Breite des Bürgersteigs oft sehr stark eingeengt. Um die Aufenthaltsqualität für Fußgänger, insbesondere solche mit Mobilitätseinschränkungen, Kinderwagen oder großen Einkäufen zu erhöhen, aber z. B. auch das Gehen nebeneinander zu ermöglichen, wird die beantragte Änderung der Parkordnung vorgeschlagen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2025, OF 819/3 Betreff: Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend wiederherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten 2 in der Vergangenheit bereits bestehende Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend in der Hartmann-Ibach Straße 54 (Höhe des Küchenstudios) wieder einzurichten. Begründung: An dieser Stelle befanden sich in der Vergangenheit bereits 2 Behindertenparkplätze. Zwischenzeitlich wurden diese Parkplätze entfernt und auf der gesamten Länge durch einem Gitterzaun ersetzt. Es ist Eltern deshalb nicht mehr möglich dort kurz zu parken um die betreffenden Schulkinder mit ihren Rollis aussteigen zu lassen. Das Halten in der 2 Reihe ist ebenfalls unmöglich, da dort die Straßenbahn verkehrt und damit einen Verkehrsstau verursachen würde. Dies stellt eine unmögliche Situation dar und bedarf dringend einer anderen Regelung. Die IGS Nordend ist eine inklusive Schule, weshalb nich nachvollziehbar ist, dass diese Behindertenparkplätze entfernt wurden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2025, OF 820/3 Betreff: Toiletten im Günthersburgpark ganzjährig zugänglich machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Toiletten im Günthersburgpark ganzjährig zugänglich zu machen. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob eine Wickelmöglichkeit in den bestehenden Toiletten eingerichtet werden kann. Begründung: Der Günthersburgpark verfügt, wie die meisten öffentlichen Plätze und Parks, noch immer nicht über eine eigene Toilettenanlage. Das einzige Toilettenangebot findet sich im Kiosk neben der Orangerie. Damit sind die Öffnungszeiten der Toiletten jedoch auch an die des Kiosks geknüpft. Da der Kiosk in Randzeiten und in den Wintermonaten nicht betrieben wird, sind auch die Toiletten in dieser Zeit nicht zugänglich. Der Park wird jedoch ganzjährig besucht, insbesondere von Eltern und ihren Kindern, die den benachbarten Spielplatz nutzen. Diesen stehen in dieser Zeit weder im Park noch in direkter Umgebung sanitäre Anlagen zur Verfügung - anders als beispielsweise in Holzhausen- und Grüneburgpark. Dieser Umstand bringt alle Parkbesucher in die Verlegenheit, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, die die Stadt Frankfurt laut Website mit 70€ Bußgeld ahndet (Urinieren im öffentlichen Raum). Darüber hinaus sind Eltern mit kleinen Kindern dazu gezwungen, ihre Kinder draußen und ggf. bei Minusgraden zu wickeln. Der Ortsbeirat ist davon überzeugt, dass öffentlich zugängliche Toiletten viel besser dazu geeignet wären, Parkbesucher vom Begehen einer Ordnungswidrigkeit abzuhalten, als es die Androhung von Bußgeldern jemals könnte. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2025, OF 822/3 Betreff: Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2025 Der Ortsbeirat möge beschließen: Für die Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2025 durch die Nachbarschaftshilfe Bornheim an jedem Montag und Freitag vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien werden aus den Mitteln des OBR-Budgets 4.500 Euro zur Verfügung gestellt. Dies entspricht wie bisher einem Drittel der Gesamtkosten. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz durch die Nachbarschaftshilfe Bornheim an jedem Montag und Freitag vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien stellt ein pädagogisch wertvolles Freizeitangebot mit vielfältigen Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für die Kinder im angrenzenden Sozialraum dar. Der OBR unterstützt dieses Angebot wie in der Vergangenheit auch in diesem Jahr wieder und übernimmt mit 4.500 Euro wieder ein Drittel der Kosten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 811/3 Betreff: Gluckstraße: Querparkplätze auf Längsparkplätze umstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze auf der östlichen Seite der Gluckstraße zwischen Neuhofstraße und Glauburgstraße von Querparkplätzen zu Längsparkplätzen umzugestalten. Begründung: Anwohner*innen weisen immer wieder darauf hin, dass die querparkenden Autos auf der östlichen Seite der Gluckstraße regelmäßig die Mindestgehwegbreite von 1,50 Meter verletzen. Im Einzelfall parken Kleinbusse oder sehr lange Autos so nah an der Grundstücksmauer, dass selbst gesunde zu Fuß Gehende nicht mehr durchkommen, Eltern mit Kinderwägen oder Rollstuhlfahrer*innen kommen so gut wie nie durch. Gleichzeitig ist die Straße so schmal, dass Autofahrer*innen des Öfteren Mühe haben, wegen querparkender Autos, die in den Straßenraum hineinragen, durchzukommen. Autos und Fahrradfahrer*innen kommen nie aneinander vorbei. Es ist zu vermuten, dass die Einrichtung der Querparkplätze zu einer Zeit entstand, in der die Autos noch nicht so groß und lang waren. Und auch in einer Zeit entstand, in der dem Fußverkehr schlicht kaum Beachtung geschenkt wurde. Nach heutigen Regelungen ist das Arrangement nicht mehr hinnehmbar. Mittlerweile ging auch eine Mängelmeldung bei der Meldeplatform Mobilität der Stadt Frankfurt ein. Das Straßenverkehrsamt verwies die Antragstellerin an den Ortsbeirat. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 824/3 Betreff: Nachfrage zur Stellungnahme ST 698 Vorgang: OM 4926/23 OBR 3; ST 698/24 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel im Bereich Oberweg gegenüber der Musterschule (vor ehemaligem Café) im Anschluss an die bereits bestehenden Fahrradständer zu installieren. Begründung: In der Anregung des Ortsbeirates war der Platz mittels eines Fotos dargestellt. Die Antwort des Magistrates bezog sich jedoch auf eine andere Stelle. Deshalb nochmals die Anregung für diese Stelle. Der Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich der Musterschule ist nach wie vor sehr groß. Nicht umsonst war die Musterschule Gewinnerin des diesjährigen Schulradel-Wettbewerbs 2024. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4926 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 698 Beratung im Ortsbeirat: 3
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 813/3 Betreff: Parkanordnung untere Berger Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der unteren Berger Straße im Rahmen der vom Ortsbeirat 3 beschlossenen Änderung der Parkanordnung in diesem Zuge eine einheitliche Parkregelung einzuführen. Die Regelung soll analog der Parkraumbevorrechtigung in den umliegenden, bereits umgestellten Parkzonen erfolgen, d.h. das Parken ist generell kostenpflichtig mit Ausnahme für Anwohner der dortigen Parkzone mit Parkausweis. Außengastronomieflächen auf Parkplätzen sollten zukünftig lediglich auf der westlichen Seite der unteren Berger Straße genehmigt werden, wenn dafür im Gegenzug der Fußweg komplett freigehalten wird. Begründung: Auf der unteren Berger Straße gelten eine unüberschaubare Zahl an verschiedenen Parkanordnungen, wie z.B. Anwohnerparken, Kurzzeitparkplätze, gebührenpflichtige Parkplätze, Ladezonen. Eine einheitliche Regelung wäre wünschenswert auch um den Schilderwald zu reduzieren. Parkscheinautomaten sind bereits vorhanden, müssten eventuell nur ergänzt werden. Die vom Ortsbeirat beschlossene Änderung der Parkanordnung wird die Aufenthaltsqualität der Straße erhöhen, allerdings auch eine deutliche Reduzierung der Parkplätze mit sich bringen. Deshalb sollte auf der östlichen Seite keine Außengastronomie auf den verbleibenden Parkplätzen stattfinden, da dort der Gehweg breiter ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 817/3 Betreff: Ersatzhaltestelle "Oeder Weg" Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) Wurde im Vorfeld der Einrichtung der Baustelle im Oeder Weg geprüft, eine Ampelschaltung mit Einbahnwechselverkehr als Alternative zur halbseitigen Sperrung einzurichten? b) Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was waren die Gründe dafür, dass diese Regelung nicht umgesetzt wurde? Begründung: Die halbseitige Sperrung der Straße für geplant ein Jahr hat umfangreiche Verkehrsführungsänderungen für alle mobilisierten Verkehrsteilnehmenden incl. dem öffentlichen Personennahverkehr mit sich gebracht. Dies hätte sich mit einer Wechselschaltung umgehen lassen. In anderen Städten wird dieses System häufig genutzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2024, OA 517 entstanden aus Vorlage: OF 788/3 vom 18.11.2024 Betreff: Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main Bericht des Magistrats vom 07.10.2024, B 372 Vorgang: V 219/21 OBR 3; ST 2741/22 Der Bericht endet mit dem Punkt "Ausblick - Sportentwicklungsplanung - Sport- und Bewegungsräume" und dort mit dem Fazit, dass "weitere Sportgelegenheiten für Freizeit und Erholung im Alltag als auch zur sportlichen Nutzung" eine gesamtstädtische Herausforderung seien. Im Ortsbezirk 3 gibt es dazu bereits seit Jahren die Idee, die Schulhöfe verstärkt außerhalb der Schulzeiten zu öffnen. Die erfolgreiche Öffnung des Schulhofes der Merianschule in den letzten Jahren erforderte großes Engagement aus dem Ortsbeirat und Finanzmittel aus dem Ortsbeiratsbudget. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten: 1. Wie und wann kann die Verstetigung der Öffnung des Schulhofes der Merianschule erfolgen? 2. Wie und wann können weitere Schulen im Nordend und in ganz Frankfurt generell als Spiel- und Bewegungsflächen außerhalb der Schulöffnungszeiten geöffnet werden? Begründung: In der Stellungnahme ST 2741 aus 2022 wird von der Federführung des Stadtschulamtes und der Umsetzung von baulichen und organisatorischen Maßnahmen gesprochen. Verwiesen wird dabei auf den Planungsrahmen "Schulsport und Freiraum", der mittlerweile veröffentlicht ist. Dort wird der Punkt "stadträumliche Schnittstellen im Quartier" auf den Seiten 65 bis 68 erläutert. Die dort geforderte Bedarfsplanung zur Identifizierung möglicher Potenziale liegt im Nordend bereits seit mehreren Jahren vor. Dort wurden die Schulhöfe explizit als Potenziale für weitere benötigte Frei- und Bewegungsflächen genannt. Jetzt stellt sich die Frage, wie der erwähnte "Nutzungsrahmen" und die "Nutzungskoordination" erfolgen und umgesetzt werden sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.10.2024, B 372 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.11.2021, V 219 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2741 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 372 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke und AfD (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Votum im Ältestenausschuss) 34. Sitzung des Ältestenausschusses am 12.12.2024, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 372 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 372 = Kenntnis, OA 517 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 64 Beschluss: 1. Die Vorlage B 372 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5576, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2024, OA 518 entstanden aus Vorlage: OF 805/3 vom 04.12.2024 Betreff: Lokales Gewerbe unterstützen: Änderung der Gebührenbemessung für Sondernutzungen Vorgang: M 16/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Rahmen der Magistratsvorlage M 16 beschlossenen neuen Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen zu überarbeiten und eine moderate Anpassung vorzunehmen. Dabei ist zwischen bewirtschafteten Parkflächen und nicht bewirtschafteten Flächen zu unterschieden. Bescheide, die bereits nach der neuen Regelung erlassen wurden, sollen im Punkt "Gebühren" entsprechend geändert werden. Begründung: Die im Zuge der Vorlage M 16 festgelegten, deutlich erhöhten Gebühren belasten die Frankfurter Gewerbetreibende in unverhältnismäßiger Weise. In manchen Fällen müssten Gastronomen nach der neuen Satzung das bis zu 15-Fache der bisherigen Gebühren zahlen, was für viele nicht tragbar ist. Die Begründung, dass die Gebühren in den letzten 25 Jahren nicht erhöht wurden, rechtfertigt nicht diese drastische Erhöhung. Versäumnisse der Stadt dürfen nicht zulasten des Gewerbes gehen. Gerade nach den Einbußen durch die Coronapandemie sind viele Gewerbetreibende noch immer im Erholungsprozess. Eine solche Gebührenerhöhung bedroht deren wirtschaftliche Existenz und stellt eine zusätzliche Belastung dar, die viele Betriebe an den Rand der Aufgabe bringen könnte. Während eine Gebühr für die Nutzung öffentlicher Straßen durchaus gerechtfertigt ist, sollte diese in einem fairen und verhältnismäßigen Rahmen liegen, um die lokale Wirtschaft nicht übermäßig zu belasten. Wenn eine Unterscheidung in der Gebührenbemessung gemacht werden soll, dann würde sich anbieten, die Gebühren nach Größe der Fläche zu staffeln, d. h., die Gebühren sollten an die jeweiligen Flächengrößen angepasst werden, z. B. ab einer bestimmten Größe der Sommergartenfläche steigt der Quadratmeterpreis. Möglich wäre, darüber hinaus bei genehmigten Außenflächen im Vorgartenbereich eine zusätzlich beantragte Fläche im öffentlichen Straßenraum ebenfalls höher zu bepreisen. Nicht verständlich ist, warum die Gebühren für einen Sommergarten auf einem Parkplatz teurer sein sollen als ein Sommergarten, der einen ganzen öffentlichen Platz vereinnahmt, wie etwa auf dem Merianplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 16 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.01.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 518 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), Linke und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 27.01.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 518 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5625, 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 20.01.2025
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6270 entstanden aus Vorlage: OF 803/3 vom 18.11.2024 Betreff: Inklusive Kinderbetreuungsplätze im Nordend Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen finden besonders schwer einen Betreuungsplatz in ihrem Wohnumfeld, das wird immer wieder von den Familien berichtet. Der Kindergartenbesuch ist aber auch gerade für Kinder mit Beeinträchtigungen wichtig, um so früh wie möglich in Austausch mit Gleichaltrigen zu kommen und sich an Tagesstrukturen und das Zusammensein mit anderen Kindern zu gewöhnen. Auch für Kinder mit Beeinträchtigungen ist der Kindergarten wichtige Vorbereitung für die Schule. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) welche Kinderbetreuungseinrichtungen im Nordend inklusiv arbeiten, d. h. auch Plätze für Kinder mit Beeinträchtigung und dadurch bestehendem Förderbedarf anbieten; b) in welchen Kinderbetreuungseinrichtungen im Nordend wie viele Kinder mit Förderbedarf betreut werden; c) welche Kinderbetreuungseinrichtungen im Nordend vollständig barrierefrei sind; d) ob es Kinderbetreuungseinrichtungen gibt, die gemäß Profil ihren Schwerpunkt in der Förderung von Kindern mit Beeinträchtigung festgeschrieben haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2024, OF 805/3 Betreff: Lokales Gewerbe unterstützen: Änderung der Gebührenbemessung für Sondernutzungen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Rahmen der Magistratsvorlage M 16 beschlossenen neuen Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen zu überarbeiten und eine moderate Anpassung vorzunehmen. Dabei wurde nicht zwischen bewirtschafteten Parkflächen und nicht bewirtschaften Flächen unterschieden. Bescheide, die bereits nach der neuen Regelung erlassen wurden, sollen im Punkt "Gebühren" entsprechend geändert und der alten Regelung angepasst werden. Begründung: Die im Zuge der M 16 festgelegten, deutlich erhöhten Gebühren belasten die Frankfurter Gewerbetreibende in unverhältnismäßiger Weise. In manchen Fällen müssten Gastronomen nach der neuen Satzung das bis zu 15-Fache der bisherigen Gebühren zahlen, was für viele nicht tragbar ist. Die Begründung, dass die Gebühren in den letzten 25 Jahren nicht erhöht wurden, rechtfertigt nicht diese drastische Erhöhung. Versäumnisse der Stadt dürfen nicht zulasten des Gewerbes gehen. Gerade nach den Einbußen durch die Corona-Pandemie sind viele Gewerbetreibende noch immer im Erholungsprozess. Eine solche Gebührenerhöhung bedroht deren wirtschaftliche Existenz und stellt eine zusätzliche Belastung dar, die viele Betriebe an den Rand der Aufgabe bringen könnte. Während eine Gebühr für die Nutzung öffentlicher Straßen durchaus gerechtfertigt ist, sollte diese in einem fairen und verhältnismäßigen Rahmen liegen, um die lokale Wirtschaft nicht übermäßig zu belasten. Wenn eine Unterscheidung in der Gebührenbemessung gemacht werden soll, dann würde sich anbieten die Gebühren nach Größe der Fläche zu staffeln, d.h. die Gebühren sollten an die jeweiligen Flächengrößen angepasst werden, d.h. ab einer bestimmten Größe der Sommergartenfläche steigt der Quadratmeterpreis. Möglich wäre darüber hinaus bei genehmigten Außenflächen im Vorgartenbereich eine zusätzlich beantragte Fläche im öffentlichen Straßenraum ebenfalls höher zu bepreisen. Nicht einsehbar ist, warum die Gebühren für einen Sommergarten auf einem Parkplatz teurer sein sollen als ein Sommergarten, der einen ganzen öffentlichen Platz vereinnahmt, wie auf dem Merianplatz. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.10.2024, OF 759/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 518 2024 1. Die Vorlage OF 759/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 805/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 805/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Rahmen der Magistratsvorlage M 16 beschlossenen neuen Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen zu überarbeiten und eine moderate Anpassung vorzunehmen. Dabei ist zwischen bewirtschafteten Parkflächen und nicht bewirtschafteten Flächen zu unterscheiden. Bescheide, die bereits nach der neuen Regelung erlassen wurden, sollen im Punkt "Gebühren" entsprechend geändert werden." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Parteien: CDU, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2024, OF 799/3 Betreff: Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Fürstenbergerstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, die Situation für Fußgänger/innen an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße und Fürstenbergerstraße besser zu sichern. Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen: 1. die Grünphase für Fußgänger/innen von 9 Sekunden auf 15 Sekunden zu verlängern; 2. die Grünphase für die Linksabbieger aus der Fürstenbergerstraße erst im Anschluss an die Fußgängerampel zu schalten; 3. einen Gelbblinker für Autos zu installieren, damit klar ist, dass dort Fußgänger/innen queren; 4. eine Fußgängerampel zu installieren, die die Zeit der sicheren Querung herunterzählt, wie in vielen großen Städten zu beobachten ist. Begründung: Die zur Debatte stehende Fußgängerampel ist ein zentraler Punkt für den Schulweg von Kindern mehrerer Schulen (Elisabethenschule, Fürstenbergerschule, Kantschule, Lessing-Gymnasium, Engelbert-Humperdinck-Schule, Holzhausenschule). Die aktuelle Ampelschaltung berücksichtigt diesen Umstand in keiner Weise, tatsächlich ist sie eine höchst gefährliche Kreuzung für Schulkinder. An der Kreuzung der Eschersheimer Landstraße mit der Fürstenbergerstraße ist die Grünphase für Fußgänger, um die Eschersheimer Landstraße zu queren, sehr kurz. Die Zeit von 9 Sekunden reicht selbst für einen Erwachsenen nur aus, um bis in die Mitte der Eschersheimer zu kommen - den Rest der Querung muss dann bei Rot erfolgen. Die übliche Argumentation, dass auch kurze Ampelphasen immer zur sicheren Querung ausreichen, wird in diesem Fall durch die Linksabbieger aus der Fürstenbergerstraße aufgehoben. Da die Grünphase der Autos versetzt beginnt, nehmen die Fahrer/innen hier nur wahr, dass Fußgänger/innen bereits rot haben und drängeln oder schlängeln sich sogar zwischen zwei Blöcken von Fußgänger/innen durch. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 799/3 wird auf Wunsch der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2024, OF 795/3 Betreff: Erweiterung der Beleuchtung im Adolph-von-Holzhausen-Park Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: • Zwei zusätzliche LED-Leuchten rund um den Spielplatz im Holzhausenpark zu installieren. Begründung: Auf Empfehlung der Kinderbeauftragten im Nordend soll die Beleuchtung am Spielplatz im Holzhausenpark verbessert werden, um die Nutzung auch in den späten Nachmittagsstunden der dunklen Jahreszeit sicherzustellen. Die derzeitige Beleuchtung ist unzureichend und stellt ein Sicherheitsrisiko dar, insbesondere für Kinder und ihre Familien, die den Spielplatz nach Einbruch der Dämmerung nutzen möchten. Eine ausreichende Beleuchtung ermöglicht es, das Spielplatzangebot länger nutzbar zu machen und trägt zu einer bewegungsreichen Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen bei. Viele berufstätige Eltern haben erst am späten Nachmittag die Möglichkeit, Spielplätze mit ihren Kindern zu besuchen. Eine bessere Beleuchtung würde somit die Aufenthaltsqualität und die Nutzungsmöglichkeiten des Spielplatzes erheblich verbessern. Erwiderung auf mögliche Bedenken: Es ist bekannt, dass der Magistrat in der Vergangenheit auf die Grünanlagensatzung verwiesen hat, die eine generelle Beleuchtung von Grün- und Freizeitanlagen untersagt (Punkt 2, Teil C). Diese Regelung begründet sich auf den Naturschutz sowie auf Vorgaben zur Nutzung der Anlagen nach Einbruch der Dunkelheit. Allerdings wird in Ausnahmefällen, wie z.B. bei der Beleuchtung von Schulwegen durch Grünanlagen und bei der Verbesserung der Sportmöglichkeiten, etwa für die Boulespieler im Günthersburgpark, bereits von dieser Regelung abgewichen. Wir argumentieren, dass die verbesserte Beleuchtung des Spielplatzes ebenfalls als begründeter Ausnahmefall angesehen werden sollte: • Die zusätzlichen Leuchten sollen ausschließlich die Sicherheit rund um den Spielplatz erhöhen, ohne dabei den gesamten Park auszuleuchten. • Der Spielplatz wird von Kindern bis zu 14 Jahren genutzt, und die Beleuchtung würde es ermöglichen, die Sicherheit in den späten Nachmittagsstunden zu gewährleisten. • Die Beleuchtung soll gezielt und umweltfreundlich mittels LED-Technik umgesetzt werden, um negative Auswirkungen auf die Natur so gering wie möglich zu halten. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 795/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2024, OF 800/3 Betreff: Ortstermin Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um einen Ortstermin gebeten, um Verbesserungsmöglichkeiten für die Situation an der Eschersheimer Landstraße Ecke Finkenhofstraße abzuwägen. Begründung: Der Platz an der nördlichen Ecke der Kreuzung Eschersheimer Landstraße / Fichardstraße ist sehr begrenzt: Der Gehweg ist hier durch einen stark frequentierten Radweg zweigeteilt, auf dem Radfahrende auch mal in Gegenrichtung unterwegs sind und auf die breitere Seite des Gehwegs ausweichen. Wer mit dem Fahrrad dort aufs Überqueren wartet, hat nur drei Möglichkeiten: Entweder steht man vorne längs zu Fahrbahn und lässt kaum Stehplatz für Zufußgehende. Oder man steht rechtwinklig zur Fahrbahn, so dass das Hinterrad in den Radweg ragt. Oder man wartet auf der etwas breiteren Seite des Gehwegs, nimmt aber Fußgängern den Platz zum Passieren. Auf der breiteren Seite stehen in der wärmeren Jahreszeit dort jedoch nicht nur die Tischchen einer Pizzeria und des Eiscafés Michielin sowie kleine Schlangen von Eishungrigen (Kindern). Der Radweg setzt sich besonders in der dunkleren Jahreszeit kaum erkennbar vom Fußweg ab. Im Jahr 2019 gab es bereits auf der Ideenplattform der Stadt Frankfurt "Frankfurt fragt mich" eine Initiative, die längere Grünphasen für Fußgänger auf dem unteren Abschnitt der Eschersheimer Landstraße forderte. Sie fand mehr als 200 Unterschriften. Bei einer längeren Grünphase wäre die Querungszeit inklusive Räumungsphase lang genug, um die Fahrbahn plus den Radweg zu überqueren. Geändert hat sich leider nichts, es gilt weiterhin: Erst das Auto, dann die Räder - und zuletzt diejenigen, die allein auf ihre Füße angewiesen sind, um sich fortzubewegen. Das muss geändert werden. Wir regen daher eine Ortsbegehung nach Einbruch der Dunkelheit an, um gemeinsam nach Lösungen für eine Verbesserung dieser Gefahrenzone zu suchen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 800/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2024, OF 804/3 Betreff: Welche Lehren zieht der Magistrat aus den erneuten Einschnitten im ÖPNV? Vorgang: V 841/24 OBR 3; ST 1070/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Angesichts der Fahrplankürzungen im vergangenen Jahr hatte der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft gebeten (OF 631/3), wie er künftig plane, einen ordentlichen Betrieb sicherzustellen. Der Magistrat hatte daraufhin versichert, dass die durchgeführten "Stabilisierungsmaßnahmen" verhinderten, weitere Einschnitte im ÖPNV-Fahrplan vornehmen zu müssen (ST 1070). Angesichts der erneuten Einschnitte im ÖPNV, dieses Mal auf den U-Bahn-Linien U1, U2, U3, U8, stellt der Ortsbeirat fest, dass der Magistrat mit seinen Bemühungen gescheitert ist, und lehnt die Kürzungen im Fahrplan entschieden ab. Der ÖPNV spielt eine zentrale Rolle für die Erreichbarkeit des Stadtteils und trägt erheblich zur Entlastung der Hauptstraßen im Nordend bei. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu berichten: 1. Zu welcher Bewertung kommt der Magistrat nach der in ST 1070, Punkt 2 versprochenen Evaluation der ergriffenen Maßnahmen? 2. Welche Maßnahmen leitet er aus der Evaluation ab? 3. Wie bewertet der Magistrat die Auswirkungen der Änderungen im Fahrplan der U-Bahn-Linien U1, U2, U3 und U8 auf die Mobilität und Erreichbarkeit der Bürgerinnen und Bürger im Nordend? 4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass der ÖPNV im Nordend trotz der Fahrplanänderungen weiterhin attraktiv und leistungsfähig bleibt? 5. Welches mittelfristige Verkehrskonzept verfolgt der Magistrat? Mit welchem Verkehrsmittel sollen die vielen Tausend Pendler zuverlässig in und aus der Stadt gelangen, wenn einerseits der motorisierte Individualverkehr durch verschiedene Maßnahmen (Reduzierung von Parkplätzen, Reduzierung von Fahrspuren auf Hauptstraßen, Umwidmung oder Sperrung von Straßen) sukzessive aus der Stadt gedrängt wird, aber andererseits der ÖPNV nicht einmal sein Bestandsangebot aufrechterhalten kann? 6. Wie soll der geplante Ausbau des ÖPNV realisiert werden, wenn bereits für die Bestandsstrecken das Personal fehlt? 7. Ist es unter dem Aspekt des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels nach wie vor richtig, auf den Ausbau von Bus und Straßenbahn zu setzen, statt auf U-Bahnen, die leichter zu autonomisieren sind? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.01.2024, V 841 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1070 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 804/3 wird auf Wunsch von Linke und ÖkoLinX-ARL bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2024, OF 791/3 Betreff: Verbesserte Sicherheit untere Berger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der unteren Berger Straße zwischen Höhenstraße und Anlagenring das bestehende Schrägparken für Fahrzeuge zukünftig vollständig in Parallelparken am Straßenrand zu ändern. Im Zuge dieser Maßnahme sollen alle Straßenecken auf der gesamten unteren Berger Straße auf illegale Parkmöglichkeiten und Hindernisse auf den Bürgersteigen überprüft werden, um so nach deren Beseitigung übersichtliche und sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger, insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen, zu schaffen. Begründung: Die Sicherheitslage auf der unteren Berger Straße ist für Fahrradfahrende und zu Fuß Gehende (insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen) aufgrund der durch die Schrägparkplätze verursachten Enge und Unübersichtlichkeit als sehr prekär einzuschätzen. Eine ganze Serie von Anträgen des Ortsbeirats 3 mit Vorschlägen zur Verbesserung der Lage wurden vom Magistrat immer wieder abgelehnt mit der Begründung, dass es aus Sicht des Magistrats einer umfassenden Gesamtplanung bedarf, die im Hinblick auf die vorhandenen Kapazitäten erstmal nicht in Aussicht gestellt werden kann. Der Ortsbeirat hat Verständnis für die Kapazitätsengpässe des Magistrats. Doch die hier vorgeschlagene Veränderung ist mit wenigen Ressourcen zu bewältigen und wäre eine sehr notwendige Zwischenlösung bis zu einer vermutlich auf Jahre nicht zu erwartenden Gesamtplanung. Diese Lösung fordern nicht nur fast alle Parteien des Ortsbeirates ein, sondern auch eine Mehrheit der Gewerbetreibenden. Die Situation in der unteren Berger Straße ist aus Sicht des Ortsbeirats so nicht länger haltbar. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Volt ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 791/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ARL
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 793/3 Betreff: Lärmmessungen bei Beschwerden über gastronomische Betriebe Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, A) wie Lärmmessungen bei Beschwerden über Gastronomiebetriebe durchgeführt werden: a) Wird der betroffene Betrieb über die Lärmmessung informiert? b) Wird dem betroffenen Betrieb der Namen des Beschwerdeführers mitgeteilt? c) Zu welchen Tageszeiten und an welchen Wochentagen sind Lärmmessungen möglich? B) Eine Übersicht zu erstellen über die in diesem Jahr bei der "Gewerbeinfo" eingegangenen Beschwerden über Gastronomiebetriebe in Nordend-Ost und Nordend-West: d) Wie viele Beschwerden sind eingegangen? e) Wie viele Betriebe wurden genannt? (gab es ggfls. Mehrfachnennungen) f) Waren auch Kioske betroffen? g) Wie viele Lärmmessungen wurden bei wie vielen Betrieben durchgeführt? Wurden Betriebe auch mehrmals gemessen? C) Welche Sanktionsmaßnahmen hat die Stadt im Falle festgestellter Verstöße? a) Wie oft wurden Sanktionsmaßnahmen ergriffen? Wie viele Betriebe waren davon betroffen? Waren darunter auch Kioske? D) Gab es Beschwerden zu Geruchsbelästigungen und wenn ja, wie viele? Begründung: Das Thema "Lärmbelästigung durch Gastronomie" beschäftigt den Ortsbeirat 3 in beiden Stadtteilen, Nordend-Ost und Nordend-West regelmäßig. Dabei fallen immer wieder die Namen einiger Gaststätten. Durch die erbetene Übersicht möchte der Ortsbeirat 3 sich einen Überblick über die aktuelle Situation verschaffen. In der Vergangenheit wurde von Beschwerdeführenden immer wieder die Angst geäußert, dass sie mit Unannehmlichkeiten rechnen müssten, wenn ihre Namen im Zusammenhang mit Beschwerden gegenüber den Betrieben genannt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 793/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 792/3 Betreff: Zukunft der Kindertagesstätte St. Michael Der Elternbeirat der Kindertagesstätte St. Michael hat sich mit der Sorge um die Zukunft ihrer stark renovierungsbedürftigen Einrichtung an den Ortsbeirat 3 gewandt. Für den Ortsbeirat ist der Erhalt der bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen ein besonders wichtiges Anliegen. Im Fall der Kindertagesstätte St. Michael handelt es sich zusätzlich um eine Einrichtung mit eigenem Gebäude und Grundstück mit Freifläche. Gem. aktueller Statistik der Stadt Frankfurt zur Bevölkerungsentwicklung wird auch im Stadtteil Nordend-Ost von steigenden Kinderzahlen ausgegangen. Betreuungsbedarf_Kinder.indd In der Kindertagesstätte St. Michael sind aktuell alle Plätze in den 3 Gruppen belegt. Es gibt darüber hinaus eine Warteliste von Familien, die ihr Kind gerne in der Kindertagesstätte St. Michael anmelden würden, sobald ein Platz frei wird. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) Wie ist die aktuelle Versorgungsquote mit Kindergarten- und Kinderkrippenplätzen im Nordend? b) In welchen Einrichtungen gibt es aktuell freie Plätze? c) Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der sanierungsbedürftigen Kindertagesstätte St. Michael? d) Gibt es bereits ein Sanierungskonzept oder ist ein Neubau geplant? e) Welche Räume stünden bei einer Sanierung als Interimsstandort zur Verfügung? f) Wie ist die aktuelle Versorgungsquote mit Kindergarten- und Kinderkrippenplätzen im Nordend? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1084 2024 Die Vorlage OF 792/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Angabe "3 Gruppen" durch die Angabe "2 Gruppen" ersetzt und Buchstabe f) gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 788/3 Betreff: Ergänzungsantrag zur B 372 Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main Vorgang: V 219/21 OBR 3; ST 2741/22 Der Bericht endet mit dem Punkt "Ausblick - Sportentwicklungsplanung - Sport und Bewegungsräume" und dort dem Fazit, dass "weitere Sportgelegenheiten für Freizeit und Erholung im Alltag als auch zur sportlichen Nutzung" eine gesamtstädtische Herausforderung seien. Im Ortsbezirk 3 gibt es dazu bereits seit Jahren die Idee die Schulhöfe verstärkt außerhalb der Schulzeiten zu öffnen. Die erfolgreiche Öffnung des Merianschulhofes in den letzten Jahren erforderte großes Engagement aus dem Ortsbeirat und Finanzmittel aus dem Ortsbeiratsbudget. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der B 372 Sportentwicklungsplanung wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig bittet der Ortsbeirat 3 den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: Wie und wann kann die Verstetigung der Öffnung des Schulhofes der Merianschule erfolgen? Wie und wann können weitere Schulen im Nordend als Spiel- und Bewegungsfläche außerhalb der Schulöffnungszeiten geöffnet werden? Begründung: In der ST 2741 aus 2022 wird von Federführung des Stadtschulamtes und der Umsetzung von baulichen und organisatorischen Maßnahmen gesprochen. Verwiesen wird dabei auf den "Planungsrahmen für Freiraum und Kindertageseinrichtungen/Schulen und Schulsport", der mittlerweile veröffentlich ist. Dort wird der Punkt "stadträumliche Schnittstellen im Quartier" auf den Seiten 65-68 erläutert. Die dort geforderte Bedarfsplanung zur Identifizierung möglicher Potentiale liegt im Nordend bereits seit mehreren Jahren vor. Dort wurden die Schulhöfe explizit als Potentiale für weitere benötigte Frei- und Bewegungsflächen genannt. Jetzt stellt sich die Frage, wie der erwähnte "Nutzungsrahmen" und die "Nutzungskoordination" erfolgt und umgesetzt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.10.2024, B 372 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.11.2021, V 219 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2741 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 517 2024 1. Die Vorlage B 372 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 788/3 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz des Tenors gestrichen und der letzte Satz des Tenors nach dem Wort "Nordend" um die Worte "und in ganz Frankfurt generell" ergänzt wird. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 794/3 Betreff: Säuberung der Außenwände der Toilettenanlage im Adolph-von-Holzhausen-Park Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an den Außenwänden der Toilettenanlage im Holzhausenpark die aufgesprühte Graffiti entfernen zu lassen. Der Ortsbeirat kommt für die erforderlichen Mittel aus seinem Budget auf. Begründung: Die Toilette ist nun wieder geöffnet. Die schönen verspiegelten Außenseiten sind durch Graffiti besprüht. An dieser Stelle wirkt die Gestaltung unpassend und lässt die Toilettenanlage schmuddelig erscheinen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 794/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Die Tauben werde immer mehr und mehr. Das kann so nicht weitergehen… Die Tauben verursachen immense Kosten durch Verunreinigungen.
Seit Jahren müssen Fahrgäste, die auf den Bus 52 unter dem Bahnsteig Galluswarte warten oder zur S-Bahn gehen, sich mit diesem dreckigen und von Tauben überbevölkerten Ort abgeben. Jeden Tag in der früh kommen Putztrupps mit Hochleistungsreinigern um die vollgekoteten Böden unter hohem Wassereinsatz zu reinigen. Dieser ganze Taubendreck ist unzumutbar und gesundheitsschädlich. Warum sind hier die Decken der Unterführung nicht wie beim Haupteingang an der Mainzer Landstraße mit Netzen gegen Tauben gesichert. Im Vergleich zu dem täglichen kosten- und wasserintensiven Reinigungsaufwand wäre das sicherlich eine bessere Lösung.
Durch die Hans-Böcklerschule gibt es in der Rohrbachstraße Bedarf an Fahrradbügeln. Bisher werden diese häufig wild anZäunen oder auf Grünflächen / Baumscheiben abgestellt. Direkt vor dem Eingang der HBS an der Kreuzung zur Martin-Luther-Straße befindet sich eine freie Fläche, wo bereits einige wenige Fahrradbügel stehen und noch Raum für weitere Bügel ist.
Aktuell ist das Gleisbett der Tramschienen am Baseler Platz mit Schotter gefüllt. Wäre stattdessen hier, wie auch davor und danach betoniert, könnten die Einsatzwägen unserer Rettungskräfte über die Schienen bis zum Bahnhof und auch durch fahren. Die engen Straßen hier sind oft zu Pendlerzeiten sehr voll, und auch für die Autofahrer bietet sich kaum Platz auszuweichen.
Die Sperrung des nördlichen Mainkais sollte in 2024 nicht durchgeführt werden, da die Umleitungen nach und durch Sachsenhausen zu massiven Staus und dadurch Belästigung der Anwohner führt. Bedingt durch viele monateleange Baustellen-Sperrungen rund um die Oppenheimer Landstrasse und Textorstrasse ist ein flüssiger Verkehr bei dem sehr hohen Verkehrsaufkommen nicht gegeben. DIe Anwohner haben auch schon unter 'normalen' Bedingungen ein Maximum an Lärm und Abgasen zu ertragen. Dazu kommen auch noch die Veranstaltungen rund um die Fußball-EM, wo die Beteiligten durch Sachsenhausen müssen, wenn sie ins Stadion wollen. Daher sollte in diesem Sommer die Sperrung nicht durchgeführt werden!
Um die Teilhabe für Familien in Frankfurt zu verbessern, sollten Fahrten im städtischen Nahverkehr für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre kostenlos sein.
Zu Ehren des großen Freiheits-Denkers und Kritikers des totalitären Regimes in Russland schlage ich vor, den unteren Teil des Oeder Wegs in Alexei Nawalny Straße umzubenennen.
Leider sind keine Spielplätze in unserer Umgebung beleuchtet - so koennen wir im Winter nur bis ca 16:30 Uhr dort bleiben, da es danach stockfinster wird. Zumindest eine zeitweise Beleuchtung in der dunklen Jahreszeit (zb bis 19/20 Uhr) wäre für Familien ein toller Gewinn. Spielplätze, die wir gern nutzen, aber leider bei Dämmerung verlassen müssen: Adlerflychtplatz, Holzhausenpark, Drachenburgspielplatz, Körnerwiese
Ich würde mir wünschen, dass an der Ausfahrt, der Leo-Gans-Straße auf die Adam Opel- Straße auf der gegenüberliegenden Seite ein Spiegel angebracht wird. Es ist immer so gefährlich von der Leo- Gansstraße nach links abzubiegen, da auf der rechten Seite oft große Autos stehen, die einem die Sicht nach rechts komplett nehmen .Auch der Blick nach links ist durch parkende Autos eingeschränkt. Ich fahre täglich diese Strecke und kann mich oft nur an den Scheinwerfer der kommenden Autos orientieren, sobald es aber wieder heller wird, haben alle Autofahrer an dieser Stelle ein Sicherheitsproblem.
Auf meine Anfrage zum Überholverbot auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Am Weißen Stein und Hügelstraße (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/2575) bekam ich diese Antwort
Es gibt bei der Stadt Frankfurt so viele Initiativen bezüglich Bürgerbeteiligung. Demokratiekonvent, eine Stabsstelle, einen Leitlinienprozess (an dem ich sogar an einem Wochenende mal mitwirken durfte) und nicht zuletzt diese Plattform. Man hat aber nicht den Eindruck, dass sich die Politik für die Bürgerinteressen interessiert. Wo finden denn die wirklichen, nicht gesetzlich verpflichtenden Beteiligungen statt? Warum nimmt man den Bürger nicht bei den großen Themen mit und infolgedessen in die Pflicht?
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Reaktion der Stadt: Es freut den Magistrat, dass diese Idee viel Unterstützung bekommt. Denn es zeigt, dass sich Bürger:innen einbringen möchten und ihnen die Entwicklungen in ihrer Stadt wichtig sind. Innerhalb der Stadtverwaltung Frankfurt am Main werden Bürger:innen zum Teil schon intensiv und professionell beteiligt. Zu Themen der Stadtentwicklung oder auch Verkehrsplanung gibt es eine geübte Praxis und sowohl formelle als auch informelle Beteiligungsformate, die den Bürger:innen sowie weiteren Stakeholdern / Interessenvertreter:innen angeboten werden. Allein in den Jahren 2021 und 2022 gab es 117 beziehungsweise 107 Bürger:innenbeteiligungsverfahren, die durch die Stadt Frankfurt am Main durchgeführt wurden. Der überwiegende Teil davon (über 90 Prozent) waren informelle Verfahren, das heißt, sie waren nicht gesetzlich verpflichtend. Auf diese informellen Beteiligungsformate wurde durch Pressemitteilungen, Internetseiten der Ämter, soziale Medien etc. aufmerksam gemacht. Die meisten Bürger:innenbeteiligungsverfahren werden durch das Stadtplanungsamt durchgeführt und werden auch über die Webseitewww.stadtplanungsamt-frankfurt.deangekündigt. Die Ideenplattform ist ein Teil des Beteiligungsangebots der Stadt Frankfurt am Main. Sie wurde im Jahr 2014 auf Grundlage des Konzeptes für den Frankfurter Bürgerhaushalts weiterentwickelt. Unabhängig vom Alter können alle Frankfurter Einwohner:innen Ideen ganzjährig einbringen und sich mit Vorschlägen und Anregungen im allgemeinen Interesse an die Stadt wenden. Der Magistrat befasst sich mit jedem Vorschlag, der die notwendigen Unterstützungen von 200 erreicht hat. Geprüft wird unter anderem, ob eine Idee technisch, aus Sicht des Magistrats fachlich sinnvoll und im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel umsetzbar ist. Es gibt keine Statistik darüber, wie viele Ideen (zu 100 Prozent) umgesetzt wurden. Denn häufig können sie nur teilweise umgesetzt werden, manchmal ist das unabhängig von der Idee sogar bereits geschehen, manche Vorschläge sind zu unbestimmt oder der Magistrat hat nicht immer den notwendigen Entscheidungsspielraum. Oder es gibt andere Gründe, die dagegensprechen. Bis Ende September 2023 wurden insgesamt 2.430 Ideen eingebracht. Zu diesen Ideen wurden 2.432 Kommentare und 89.015 Unterstützungen abgegeben. 213 Ideen haben nach Ablauf der achtwöchigen Unterstützungsfrist das nötige Quorum erreicht und waren in dieser Hinsicht erfolgreich. Fast 90 Prozent der Ideen (2.175) erreichten die notwendige Unterstützungszahl nicht. Ende September gab es 42 Ideen mit laufender Unterstützungsfrist. Schon lange können sich Bürger:innen auch über „direktdemokratische“ Verfahren wie beispielsweise Bürgerbegehren einbringen. Durch die Erstellung eines Leitlinienprozesses für Bürger:innenbeteiligung sollen nun vor allem die „dialogischen“ Verfahren bei der Stadt Frankfurt am Main in den Vordergrund gerückt werden. Zu den Themen Bürger:innenbeteiligung und Bürgerbegehren sind die Prozesse unterschiedlich: - Eine Bürger:innenbeteiligung ist entweder gesetzlich vorgeschrieben oder kann durch die Stadtverordnetenversammlung in Form eines Bürgerentscheids beschlossen werden, wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. - Ein Bürgerbegehren wird von Bürger:innen initiiert und mündet, sofern es zulässig und begründet ist, ebenfalls in einem Bürgerentscheid (geregelt durch die Hessische Gemeindeordnung §8b). Derzeit werden „Leitlinien für Bürger:innenbeteiligung“ entwickelt. Diese müssen abschließend durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. In den Leitlinien sind Maßnahmen genannt, die zu einer größeren Transparenz von Bürger:innenbeteiligung in Frankfurt am Main sorgen sollen und nach Beschlussfassung umgesetzt werden. Eine dieser Maßnahmen ist eine Vorhabenliste. Darin werden im ersten Schritt alle Projekte der Stadt in einer Liste dargestellt, die unter Beteiligung von Bürger:innen durchgeführt werden. Eine Vorhabenliste soll dann entsprechend für die Öffentlichkeit leicht zugänglich und einsehbar sein. Wird die Leitlinie beschlossen und die Vorhabenliste umgesetzt, wird es darüber auch als Bürger:in möglich sein, eine Beteiligung zu einem Vorhaben oder auch eine Ausweitung eines bereits bestehenden Beteiligungsverfahrens anzuregen. In dem von Ihnen genannten Beispiel wäre es dann möglich eine (erweiterte) Bürger:innenbeteiligung anzuregen. Bei Bürger:innenbeteiligung geht es ausdrücklich nicht darum, Entscheidungen von der politischen Ebene auf die Bürger:innen zu übertragen, sondern darum, die Grundlagen für die politische Entscheidungsfindung zu verbessern. Dafür wird mit geeigneten Methoden die Meinung der Stadtbevölkerung – im Idealfall repräsentativ – erhoben und sie fließt bei der Entscheidungsfindung ein, wird also bei einer sachlichen Abwägung berücksichtigt. Das kann, muss aber keinesfalls dazu führen, dass die Auffassungen und Wünsche der Bürger:innen 1:1 umgesetzt werden. Die Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung wurde Ende 2022 mit einer Besetzung von 2,5 Vollzeitäquivalenten eingerichtet, damit das Thema der Bürger:innenbeteiligung stadtweit systematisch Betrachtung findet. Ein erster Schritt dazu ist die Erarbeitung, der von Ihnen benannten „Leitlinien für Bürger:innenbeteiligung“, deren Entwicklung die Stabsstelle begleitet. Die Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung berät des Weiteren Ämter und Dezernate bei deren Beteiligungsprozessen, arbeitet an Maßnahmen, die zu mehr Transparenz während Beteiligungsprozessen führen sollen, arbeitet an einer Weiterentwicklung der digitalen Beteiligungsmöglichkeiten u.v.m. Diese Maßnahmen müssen teilweise stadtweit eingeführt und ggf. über einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet werden. Das sind Veränderungen, die nicht von heute auf morgen umgesetzt werden können.
Weiter lesen auf FFM.DELaternen in Parks sind Rar.. wie wäre es mit Laternen aufstellen. Schließlich sorgen diese auch für Sicherheit!
Auf dem Schulweg zur Mühlbergschule im Umfeld des Henninger Turms, gibt es ein drängendes Problem, das die Sicherheit der Kinder im Viertel betrifft.
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Reaktion der Stadt: Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges – eines „Zebrastreifens“ – geschieht grundsätzlich nach Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung und der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen. Letztere bestimmen die erforderlichen örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen. So gilt als verkehrliche Voraussetzung für die Anlage eines Fußgängerüberweges eine Verkehrsstärke von mindestens 50 Fußgänger:innen und 200 Kraftfahrzeugen je Stunde. Zur Feststellung der Verkehrsstärke bedarf es einer Verkehrszählung. Eine solche Verkehrszählung wird veranlasst. Nach Vorliegen des Ergebnisses aus der Verkehrszählung lässt sich eine abschließende Entscheidung treffen. Unabhängig davon müssen die Mittel im Haushalt eingestellt beziehungsweise verfügbar sein, um insbesondere auch die notwendige Beleuchtungsanlage zu installieren.
Weiter lesen auf FFM.DEMan sollte in dieser Zeit, wo der Antisemitismus in Deutschland Einzug hält, ein klares Zeichen setzen. Gerade mit der Geschichte der Frankfurter Juden sollte man hier eine Vorreiterrolle übernehmen. Jom Kippur wird in Deutschland auch als Versöhnungstag bezeichnet, was würde sich da besser eignen. Ich weiß nicht, inwieweit die Stadt das entscheiden kann, aber in Augsburg gibt es doch auch das Friedensfest. Frankfurt könnte hier Vorreiter werden.
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Reaktion der Stadt: Die Stadt Frankfurt am Main kann als Gebietskörperschaft keinen eigenen Feiertag beschließen. Die Regelungskompetenz hierfür liegt beim Land Hessen durch eine Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes. Der im Vorschlag angeführte Vergleich des Augsburger Friedensfestes als einem auf das Stadtgebiet Augsburg beschränkten Feiertag ist dementsprechend im Bayerischen Feiertagsgesetz (Art. 1 Abs. 2) geregelt. Die Stadt Frankfurt am Main begeht als städtischen Gedenktag jährlich den 19. Oktober zur Erinnerung an den Beginn der Deportationen der jüdischen Bevölkerung ab 1941. Ein solches Format eines städtischen Gedenktages eignet sich jedoch weniger beziehungsweise. nicht für ein religiöses Fest. Die religiösen Feste der Frankfurter Religionsgemeinschaften werden durch die Stadt Frankfurt am Main durch öffentliche Erklärungen und Grußworte an die Gemeinden gewürdigt. Dies geschieht in Abstimmung mit der jeweiligen Religionsgemeinschaft und dem Rat der Religionen Frankfurt und unter Berücksichtigung einer gebotenen Gleichbehandlung der Frankfurter Religionen für jeweils einen Feiertag im Jahr. Auf Wunsch und Mitteilung der Jüdischen Gemeinde berücksichtigt die Stadt Frankfurt dabei Rosch ha-Schana. Die Stadt Frankfurt pflegt seit Wiederbegründung der Jüdischen Gemeinde enge Beziehungen zu dieser. Die Jüdische Gemeinde zählt mit ihren vielen Aktivitäten in verschiedenen Bereichen zu einer der aktivsten Gemeinden in Deutschland. Es gibt Kooperationen und Förderungen mit beziehungsweise von Jüdischen Einrichtungen, Initiativen und Programmen. Darüber hinaus organisiert die Stadt Frankfurt am Main in Zusammenarbeit mit dem Rat der Religionen Frankfurt jährlich den sogenannten Tag der Religionen als einen Ausdruck für das vielfältige und konstruktive Miteinander von Religionsgemeinschaften und ihrer Menschen in unserer Stadt. Im Amt für multikulturelle Angelegenheiten befasst sich eine eigene Fachstelle mit der religiösen Vielfalt der Stadt. Im Rahmen der Kooperation mit der Jüdische Gemeinde wäre zu prüfen, inwiefern die Feierlichkeiten zu Jom Kippur einem größeren Teil der Stadtgesellschaft zugänglich gemacht werden könnten.
Weiter lesen auf FFM.DEDie Wartezeiten an der Ampel sind nicht akzeptabel, so dass mehr als 50.% aller Fußgänger bei Rot über die Ampel gehen. Es ist den Personen auch nicht zu verdenken, wenn sie noch die U-Bahn erreichen wollen und eine wenig befahrene Straße überqueren möchten. Ich habe heute Vormittag, weil ich als Vorbild dienen wollte, 5 Minuten (!) an der Ampel gestanden, obwohl alle außer zwei U-Bahnen kaum ein Auto kam.
Um eine entsprechend hohe Zustimmung zu Ideen zu erhalten, wäre es sehr vorteilhaft, wenn die Nutzer der App eine Mail bekommen, dass eine eine neue Idee eingestellt wurde. So muss nicht aktiv in die App nach neuen Ideen geschaut werden. Somit kann eine zeitnahe und ausreichende Zustimmung zu den Vorschlägen erzielt werden.
Guten Morgen, der Europaturm steht laut meiner Kenntnis unterDenkmalschutz und von den ca. 50 Mio €, welche zur Sanierung benötigtwerden, steht ca. die Hälfte da. Nun zu der Frage bitte, wie kann offizielldafür gesammelt werden? Wie kann dies publik gemacht werden? Gibt esschon Stiftungen oder Petitionen? Ich würde dies gerne teilen wollen undpublik machen und mich ebenfalls gerne dabei beteiligen wollen. Ich freuemich auf Ihre Rückmeldung.Falls Sie nicht der korrekte Ansprechpartner sind, teilen Sie mir diesen gernemit.Vielen Dank im Voraus.Beste Grüße,Lukas Jozefaciuk
Es wird vorgeschlagen, einen Blitzer in Harheim, Höhe Alt-Harheim, Ecke Zur Untermühle, zu installieren. Nahezu niemand hält sich hier an die vorgeschriebenen 30 km/h und gerade diese Ecke wird zum Passieren von Kindern auf dem Schulweg bzw. KiTa-Weg genutzt. Da die Straße hier leicht kurvenförmig verläuft, ist es wirklich gefährlich mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren. Und auch nachts wird hier mit sogar deutlich mehr als 50 km/h entlanggerast.
Zur Vermeidung unnötigen Abfalls wurde in einigen wenigen Städten bereits die Umkehrung der Erlaubnis kostenloser Wurfeinsendungen beschlossen.
Der schöne große Walter-von-Cronberg-Platz ist an heißen Tagen kaum nutzbar. Die gepflasterte Fläche ohne jegliches Grün speichert die Hitze bis spät abends. Da zusätzlich der Springbrunnen als einzige Kühlung in diesem Sommer nicht funktioniert, ist ein Aufenthalt tagsüber schier unerträglich. Eine Entsiegelung und Begrünung kann tagsüber eine angenehme Nutzung des Platzes ermöglichen und nachts für Abkühlung sorgen. Die Instandsetzung des Springbrunnens gibt neben der Abkühlung den Kindern ihren Spaß zurück. Die Stadt sollte DRINGEND eine klimaangepaßte Gestaltung des Walter-von-Cronberg-Platzes vornehmen.
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Reaktion der Stadt: Der Brunnen auf dem Walter-von-Cronberg-Platz war im vergangenen Jahr noch in Betrieb. Im Laufe des Sommers fielen jedoch die ersten Messgeräte aus und der Brunnen setzte sich automatisch außer Betrieb. Der Magistrat möchte die Nutzung des Brunnens schnellstmöglich wieder für alle ermöglichen. Allerdings sind die Arbeiten an der Brunnentechnik sehr umfangreich und es bestehen diverse Mängel, die es zunächst zu beseitigen gilt. Neben den erheblichen Reparaturaufwendungen und -kosten stellen sich die Umsetzung der Arbeiten und die Beschaffung der erforderlichen Ersatzteile zurzeit erschwert dar. Eine zeitliche Perspektive zur Wiederinbetriebnahme kann aufgrund der vorgenannten Themen leider nicht benannt werden. Bereits im November 2023 wurden Flächen am Walter-von-Cronberg-Platz entsiegelt. Nach entsprechender Prüfung wurde festgestellt, dass sich dort auch weitere kleine Flächen zur Entsiegelung eignen. Für eine weitergehende Umgestaltung sind derzeit allerdings keine Mittel im Haushalt eingestellt.
Weiter lesen auf FFM.DEzwischen Dorfwiesenweg und Autobahnbrücke und Friedhof in Richtung Autobahnbrücke gibt es einen Abfallbehälter, aber mehrere Parkbänke. Lt. Aussage der FES ist das ausreichend. Es wäre schön, wenn das mal überprüft wird
In den sozialen Medien wurde in letzter Zeit viel über die Privilegien von Magistratsmitgliedern und Stadtverordneten berichtet und diskutiert. Unter anderem
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Reaktion der Stadt: Zu den genannten Themenfeldern nehmen der Magistrat und das Büro der Stadtverordnetenversammlung folgendermaßen Stellung: Deutschland Ticket / RMV-Ticket Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und des ehrenamtlichen Magistrats erhalten seit vielen Jahren eine RMV-Jahreskarte zur Nutzung des Frankfurter Stadtgebietes einschließlich des Flughafens. Hierbei handelt es sich um kein Privileg, sondern um eine pauschale Abgeltung von Fahrtkosten, die den Stadtverordneten und den ehrenamtlichen Magistratsmitgliedern im Rahmen der Wahrnehmung ihrer zahlreichen Termine im Stadtgebiet (Plenar-, Ausschuss-, Fraktions-, Ortsbeiratssitzungen, Ortstermine, Kommissionssitzungen u. v. m.) bei Einzelfahrtabrechnungen entstehen würden und die in jedem Einzelfall seitens der Stadt im Wege der Fahrtkostenerstattung nach dem Hessischen Reisekostengesetz (HRKG) zu erstatten wären. Die Gewährung des RMV-Tickets ist daher in der Sache notwendig und gerechtfertigt. Mit Einführung des Deutschland-Tickets war festzustellen, dass dieses deutlich günstiger als das bislang gewährte RMV-Firmenticket zu beziehen war. Insoweit wurde für die Stadtverordneten eine für die Stadt Frankfurt am Main kostenreduzierende Umstellung auf das Deutschland-Ticket vorgenommen. Mitglieder des hauptamtlichen Magistrats erhalten analog zu den städtischen Bediensteten ein Jobticket Premium. Es ist mitnichten so, dass den städtischen Mitarbeitenden das Deutschland-Ticket vorenthalten wird. Vielmehr haben sich diese im Rahmen einer für alle Mitarbeitenden offenen Befragung mit einer deutlichen Mehrheit für den Weiterbezug des bislang gewährten Jobtickets entschieden. Freier Eintritt in Zoo und Palmengarten: Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung haben über ihren Mitgliedsausweis als Stadtverordnete und die Mitglieder des Magistrats über ihren Dienstausweis ein persönliches und nicht übertragbares Recht zum freien Eintritt in Zoo und Palmengarten. Dies ist seit Jahrzehnten übliche Praxis. Sie folgt dem Grundgedanken, dass Stadtverordnete und Magistratsmitglieder die Einrichtungen, auf die sie mit ihren Entscheidungen maßgeblichen Einfluss haben, kennen sollten. Premierenkarten für Oper und Schauspiel: Die Mitglieder des Magistrats erhalten auf Anforderung Ehrenkarten für Oper und Bühnen. Für Mitglieder des Kulturausschusses sowie die Stadtverordnetenvorsteherin besteht die Möglichkeit zum Bezug von Ehrenkarten und für die übrigen Stadtverordneten die Möglichkeit zum Bezug vergünstigter Karten für Oper und Bühnen (siehe hierzu in PARLIS Vortrag des Magistrats vom 12.04.2002, M 81). Zielsetzung: Die für den Kulturbereich zuständigen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sollten um die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsqualität der Bühnen und der Oper wissen. Museumsufercard: Die Magistratsmitglieder erhalten durch das Kulturdezernat eine Museumsufercard. Freies Parken in den Frankfurter Parkhäusern: Stadtverordneten wird die Möglichkeit eingeräumt, ihr Fahrzeug in Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit kostenfrei in den Parkhäusern der städtischen Parkhausbetriebsgesellschaft abzustellen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der Tiefgarage Dom-Römer aufgrund von Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung. Diese dauern oftmals bis nach Mitternacht an und eine problemlose Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht immer möglich. Hierbei sollte auch anerkannt werden, dass manch ein Stadtverordneter nach seinem beruflichen Arbeitstag weitere acht Stunden und mehr im Römer verbringt und am anschließenden Tag wieder arbeiten geht. Den Mitgliedern des Magistrats wird die Möglichkeit eingeräumt, ihr Fahrzeug in Ausübung ihrer Mandatsausübung kostenfrei in der Tiefgarage Dom/Römer abzustellen. Im Übrigen ist die Parkhausnutzung zu privaten Zwecken ausdrücklich untersagt. Die Stadtverordneten und Magistratsmitglieder wissen das. Die Abrechnungen der Parkhausbetriebsgesellschaft werden seitens des Büros der Stadtverordnetenversammlung und seitens des Hauptamtes regelmäßig auf missbräuchliche Nutzung hin überprüft. Ausnahmeregelungen für bestehende Parkverbote: Die Ausnahmeregelung für bestehende Parkverbotszonen wird für den Bereich der Stadtverordnetenversammlung ausschließlich der Vorsitzenden des Stadtparlamentes als protokollarisch „erster Bürgerin“ der Stadt sowie ihren drei Stellvertretern im Präsidium der Stadtverordnetenversammlung eingeräumt, also vier von 93 Personen. Den Magistratsmitgliedern wird ebenfalls eine Ausnahmeregelung für bestehende Parkverbotszonen eingeräumt. Hintergrund für diese seit vielen Jahren bestehende Regelung sind die zahlreichen Repräsentationstermine im Stadtgebiet, die im Rahmen eines dicht getakteten täglichen Terminplans zu bewältigen sind. Die Ausnahmegenehmigungen sind hierfür eine unerlässliche Arbeitshilfe. Die Nutzung zu privaten Zwecken ist selbstverständlich unzulässig. Auch dürfen die Fahrzeuge nicht andere behindernd abgestellt werden.
Weiter lesen auf FFM.DEOederweg 55, 60318 Frankfurt, Außenbereich Restaurant Super Bro`s Der Vorbau auf dem Bürgersteig versperrt für Verkehrsteilnehmer die Einsicht auf den Zebrastreifen. Der Mindestabstand vom Zebrastreifen ist nicht gewahrt und das Schild Zebrastreifen nicht sichtbar. Dadurch gesteht Unfall Gefahr. Hat die Stadt das genehmigt?